Ukraine-Flucht: Lagebericht Bodenseekreis

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges waren mit Stand Mittwoch, 8. Juni 2022 bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis insgesamt 2.177 Menschen aus der Ukraine als Kriegsgeflüchtete gemeldet (Vorwoche: 2.172). In der Obhut des Landkreises - also in durch den Landkreis organisierten Unterkünften - leben derzeit 242 Personen (Vorwoche: 225). Für weitere 342 Menschen aus der Ukraine stellt die Stadt Friedrichshafen eine Obhut bereit (Vorwoche: 324). Die Stadt Überlingen beherbergt 73 Menschen aus der Ukraine (Vorwoche: 71).

Im Bodenseekreis sind zwei Notunterkünfte in Mehrzweckhallen in Betrieb: In der Seldnerhalle in Tettnang-Kau leben 44 Personen. Die Festhalle Langenargen beherbergt aktuell acht Personen. Die Stadt Überlingen hält zudem die alte Gymnasiums-Sporthalle als Notunterkunft für bis zu 56 Personen vor.

Die durch den Landkreis als Notunterkunft hergerichtete und bereitgehaltene Parksporthalle in Kressbronn mit bis zu 72 Plätzen soll im Laufe des Junis zurückgebaut und zum Ende des Monats an die Gemeinde zurückgegeben werden. Nach aktueller Einschätzung des Krisenstabes des Landratsamts ist im Augenblick nicht absehbar, dass diese Notkapazitäten gebraucht werden.

Wichtig vor Verlassen des Landkreises

Geflüchtete Personen aus der Ukraine mit aktuellem Wohnsitz im Bodenseekreis, die den Landkreis zu verlassen wollen, sollten sich rechtzeitig vorher beim Landratsamt melden und sich beraten lassen. Denn solch eine Reise kann Auswirkungen auf den ausländerrechtlichen Status sowie den Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Unbedingt um Krankenversicherung kümmern

Geflüchtete Personen aus der Ukraine, die Sozialleistungen des Jobcenters erhalten, müssen sich selbst um ihre gesetzliche Krankenversicherung kümmern. Die Krankenkassen sind hierauf vorbereitet und beraten. Ohne Krankenversicherung kann es zu Problemen bei der medizinischen Versorgung kommen, beispielsweise kann eine ärztliche Praxis die Behandlung ablehnen.

Info-Telefon „Ukraine-Flucht“

Für die Bürgerinnen und Bürger sowie für geflüchtete Personen bietet das Landratsamt ein Info-Telefon an. Hier werden – soweit möglich – Fragen beantwortet und praktische Hinweise gegeben. Das Info-Telefon „Ukraine-Flucht“ ist ebenfalls montags bis freitags zwischen 8:00 und 12:00 sowie montags bis donnerstags nachmittags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr (donnerstags bis 17:00 Uhr) unter Tel. 07541 204-3330 erreichbar.

Anlaufstelle im Landratsamt

Das Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises hat im Landratsamt einen Info-Punkt für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtet. Diese können sich hier behördlich registrieren lassen und Sozialleistungen beantragen. Der Info-Punkt befindet sich im Hauptgebäude des Landratsamts in der Friedrichshafener Albrechtstraße 77 und ist montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 und donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Auf der Internetseite des Bodenseekreises sind Informationen zusammengestellt, die für angekommene Geflüchtete sowie hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger bedeutsam sind: www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht Hier gibt es auch Informationen zum Spendenkonto des Bodenseekreises. Das dort eingehende Geld soll für schnelle unbürokratische Hilfen, Härtefälle, zusätzliche Betreuungsangebote und ggf. Starthilfen verwendet werden.

Um private Wohnraumangebote im Bodenseekreis für geflüchtete Menschen aus der Ukraine schnell erreichbar zu machen, hat das Landratsamt eine zweisprachige Wohnraum-Börse zur Bereitstellung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern eingerichtet. Die Wohnraum-Börse ist auf der Informationsseite des Bodenseekreises unter www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht zu finden, sowie direkt unter bodenseekreis.hospodar.de aufrufbar.