Geflügelpest („Vogelgrippe“): Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis endet am 14. Mai

Das seit Anfang März geltende landkreisweite Aufstallungsgebot für Hausgeflügel endet am Sonntag, 14. Mai 2023. Seit Februar wurde die Vogelgrippe (Geflügelpest) bei insgesamt 25 Lachmöwen im Bodenseekreis labordiagnostisch nachgewiesen. Der letzte positive Befund stammt vom 19. April. Weil das Auftreten weiterer Fälle aber nicht ausgeschlossen werden kann, ist weiterhin Vorsicht geboten. So sind erst Anfang Mai in der Rheinmündung im österreichischen Vorarlberg 180 Lachmöwen an der Vogelgrippe verendet.

Gewerbliche und private Geflügelhalterinnen und -halter sind daher aufgerufen, Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass das Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk eingeschleppt wird. Der Rückgang der toten Vögel im Landkreis ist vor allem auf den Abzug vieler Wasservögel in ihre Sommer-Brutreviere zurückzuführen. Das Ansteckungsrisiko konnte zudem durch die geborgenen Vogelkadaver gesenkt werden. 

Auffällige Häufungen von toten oder erkrankten Vögeln jeder Art sollten dennoch weiter dem Veterinäramt des Bodenseekreises gemeldet werden. Fragen werden unter Tel. 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr beantwortet.

Weitere Informationen und die Allgemeinverfügung des Landes unter:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles  
 
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/  

https://www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/tiergesundheit/tierseuchen-erkrankungen/klassische-gefluegelpest-vogelgrippe/