Flucht und Asyl: Aktueller Lagebericht für den Bodenseekreis und Februar-Rückblick

Im Februar 2024 hat der Bodenseekreis 44 geflüchtete Menschen aufgenommen (Vormonat: 62), davon eine Person aus der Ukraine. Für März rechnet die Kreisverwaltung mit der Ankunft von rund 35 Personen. Die aktuell vergleichsweise niedrigen Aufnahmezahlen erklärt die Kreisverwaltung mit dem erfahrungsgemäß saisonalen Rückgang von Ankünften in den Landeserstaufnahmezentren im Winter sowie mit organisatorischen Gründen bei der Weiterverteilung der Menschen durch das Land.

Anfang März lebten 1.249 Menschen in den Gemeinschafts- und Notunterkünften des Landkreises (Vormonat: 1.300). Aktuell sind 3.111 Menschen aus der Ukraine bei den drei Ausländerbehörden im Bodenseekreis als Kriegsgeflüchtete gemeldet (Vormonat: 3.131).

Der Bodenseekreis betreibt derzeit über den Landkreis verteilt an insgesamt 26 Standorten reguläre Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern mit Gemeinschaftsküchen und -bädern. Aktuell sind das 914 Personen (Vormonat: 979). Wegen der großen Zahl der zu versorgenden Menschen aus aller Welt reichen die Kapazitäten in den regulären Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises nicht aus. Deshalb muss der Kreis viele Menschen in Notunterkünften in provisorisch hergerichteten Sport- und Gewerbehallen beherbergen. Aktuell leben insgesamt 335 Menschen in vier solcher Notunterkünfte (Vormonat: 331).

Eine weitere Notunterkunft mit bis zu 170 Plätzen wird im März in Tettnang-Bürgermoos wird in Betrieb genommen. Die Menschen werden dort in Kabinen mit offener Decke leben und gemeinsame Sanitär-, Koch- und Wascheinrichtungen nutzen. Am 22. Februar 2024 öffnete das Landratsamt die Türen des umgebauten ehemaligen Möbelgeschäfts und lud die Anwohner ein, sich ein Bild von den Lebensverhältnissen in der Notunterkunft zu machen. Rund 330 Interessierte nutzten diese Gelegenheit. Dabei standen auch das künftige Betreuungs-, Organisations- und Sicherheitspersonal für Fragen zur Verfügung.

Aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises (sogenannte vorläufige Unterbringung) ziehen die Menschen spätestens nach zwei Jahren wieder aus, in der Regel aber früher. Dann sind laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Städte und Gemeinden gefordert, Unterkünften zu organisieren, sofern die Betreffenden das nicht selber schaffen.

Informationsportale des Landkreises für Geflüchtete und Menschen, die helfen wollen:
www.bodenseekreis.de/ukraine-flucht
integreat.app/bodenseekreis/de

Bildinfo: Blick in die neue Notunterkunft für geflüchtete Menschen in Tettnang-Bürgermoos.