Grünschnitt nicht am Gewässer entsorgen

Gartenabfälle und Rasenschnitt dürfen nicht am Ufer von Gewässern entsorgt werden. Die abgekippten Äste, Blätter und Grasbüschel ersticken die natürliche Ufervegetation, verstopfen Abflüsse und verschlechtern die Wasserqualität. Das belastet die am und im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen und kann bei Hochwasser kritisch sein. Deshalb kann das Ablagern von Gartenabfällen an Gewässern mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden oder ist sogar eine Straftat.

Das Amt für Wasser- und Bodenschutz des Bodenseekreises weist besonders auf die Gefahren im Zusammenhang mit Hochwasser- und Starkregenereignissen hin. Innerhalb kürzester Zeit können selbst kleine Gräben zu reißenden Sturzbächen werden, die illegal entsorgtes Material wegschwemmen. An Engstellen, Rohrdurchlässen und Brücken sammelt sich dieses Treibgut und führt zu Verstopfungen und Rückstaus. Zusätzliche Überschwemmungen und Schäden sind die Folge. Grünschnittablagerungen am Gewässer behindern zudem die natürliche Ufervegetation und begünstigen Neophyten (nichtheimische, sich stark ausbreitende Pflanzenarten), wie das indische Springkraut oder den asiatischen Staudenknöterich. Diese Pflanzen sichern das Ufer aber nur ungenügend und die Gefahr der Böschungserosion steigt sehr stark an. Gelangt der Grünschnitt ins Wasser, verbraucht die Biomasse beim Vermodern außerdem viel Sauerstoff. Vor allem in kleineren Gewässern und bei Wassermangel kann das lebenskritisch für die Wasserlebewesen sein.

Grünschnitt und Gartenabfälle können im Bodenseekreis bis zu einer Menge von etwa 80 kg auf den Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren kostenfrei abgegeben werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Gartenabfälle dreimal im Jahr zur Abholung vor Ort bereitzustellen (Termine im Abfuhrkalender). Infos zur Entsorgung unter https://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/abfallentsorgung-privat/abfallarten-a-z/gartenabfall/

Tipps und Informationen für Gewässeranlieger gibt es auch unter https://www.wbw-fortbildung.de/lebensraum-gewaesser/tipps-und-informationen-fuer-gewaesseranlieger

Für Fragen und Beratung steht das Amt für Wasser- und Bodenschutz am Landratsamt unter Tel. 07541 204-5179 gerne zur Verfügung.