„jung + gegenständlich“: Bewerbung um Kunst-Förderpreis 2026 ab sofort möglich

Junge Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz können sich ab sofort für den Förderpreis des Bodenseekreises für gegenständliche Kunst bewerben. Einsendeschluss ist der 16. November 2025. Teilnahmeberechtigt sind alle, die im kommenden Jahr nicht älter als 35 Jahre sind und eine künstlerische Ausbildung absolvieren oder bereits abgeschlossen haben. Eingereicht werden müssen drei Werke in gegenständlicher Malerei oder Zeichnung. Weitere Informationen und Bewerbung unter: www.bodenseekreis.de/foerderpreis

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine Fachjury rund 30 Künstlerinnen und Künstler aus, die ab März 2026 an einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg teilnehmen. Im Anschluss an die Ausstellung wird der mit 4.000 Euro dotierte Förderpreis vergeben. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger erhält zudem im Jahr 2027 eine Einzelausstellung in der Galerie Fähnle in Überlingen.

Auch das Publikum darf sich beteiligen: Während der Ausstellung können Besucherinnen und Besucher ihre Stimme für ein Werk abgeben. Nach Ende der Ausstellung wird der Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro an die oder den Gewählten verliehen.

 

Jurypreisträgerin 2024: Luna Haser, Regenpfützen, 2023 Foto: VG Bild-Kunst, Bonn 2025