Der formell und rechtlich richtige Weg, um Lösungen für die Klinikversorgung im Bodenseekreis und damit auch die künftige Trägerschaft des Medizin Campus Bodensee (MCB) zu erreichen, ist ein strukturiertes Markterkundungsverfahren. Damit kann aus Sicht des Landkreises die künftige Trägerschaft des MCB transparent, wirtschaftlich tragfähig und beihilferechtlich sicher geregelt werden. Das erklärt Landrat Luca Wilhelm Prayon in einer aktuellen Stellungnahme gegenüber der Stadt Friedrichshafen und den Fraktionen des Gemeinderats.
Ein Markterkundungsverfahren würde auch die Möglichkeit eröffnen, Ressourcen von Land und Bund für die weitere Entwicklung des Standorts sowie der regionalen Versorgungslandschaft zu gewinnen, was ansonsten wahrscheinlich ausgeschlossen wäre. Deshalb sollte unverzüglich vom Träger des MCB mit der Vorbereitung dieses Verfahrens begonnen werden. Potentielle strategische Partner sollten möglichst bereits im Herbst angesprochen und in die Lage versetzt werden, sich ein fundiertes Bild vom Klinikverbund zu machen (Due Diligence). Dafür sind realistisch kalkulierte Zeitfenster nötig. „Eine übereilte Übernahme von Geschäftsanteilen ohne vorherige Durchführung eines geordneten Markterkundungsverfahrens scheidet schon aus Rechtsgründen für jeden seriösen potentiellen neuen Partner aus. Kommunale Akteure haben überdies Beihilfe- und haushaltsrechtliche Beschränkungen zu beachten“, erklärt der Landrat in dem am 1. August 2025 übersandten Brief.
Der Bodenseekreis stehe bereit, offen und konstruktiv zum Erfolg eines Markerkundungsverfahrens beizutragen und erwartet deshalb, dass die Stadt Friedrichshafen zeitnah die notwendigen Voraussetzungen dafür schafft. Denn die Stadt Friedrichshafen sei aktuell Hauptgesellschafterin des MCB und trägt damit die Verantwortung für die strukturellen, rechtlichen und operativen Entscheidungen.
Landrat Prayon stellt außerdem nochmals klar, dass der vom Gemeinderat am 14. Juli 2025 gefasste Beschluss, die Trägerschaft zum 1. Januar 2026 an den Bodenseekreis abgeben zu wollen, zunächst für den Bodenseekreis keine rechtliche Wirkung entfaltet und der Klarstellung bedarf. Die kommunalpolitische Willensbekundung reicht nicht aus, um die Trägerschaft einseitig an den Landkreis zu übertragen. Nach dem Krankenhausrecht ist der Bodenseekreis für die Sicherstellung der stationären Versorgung subsidiär verantwortlich – also erst dann, wenn diese durch andere Träger in der Region insgesamt nicht mehr gewährleistet wäre. Eine Verpflichtung zur Übernahme der Trägerschaft besteht somit aktuell nicht.
„Dem Bodenseekreis ist es ein zentrales Anliegen, dass die Menschen in unserer Region auch künftig auf eine verlässliche und zukunftsfähige medizinische Versorgung vertrauen können. Dabei geht es nicht allein darum, wer künftig das Defizit der vorhandenen Versorgungsstruktur tragen soll. Über allem steht für uns das Ziel, die medizinische Versorgung in der Region so zu organisieren, dass sie leistungsfähig bleibt und dabei die kommunalen Haushalte nicht dauerhaft mit riesigen Defiziten belastet“, so Landrat Prayon.