Der Kreistag des Bodenseekreises hat am Dienstag, 14. Oktober 2025 wegweisende Beschlüsse zur stationären medizinischen Versorgung im Landkreis getroffen. So unterstützt das Gremium einen möglichen Zusammenschluss des Medizin Campus Bodensee (MCB) mit den Oberschwabenkliniken (OSK) des Landkreises Ravensburg. Die Räte drängen dabei auf eine faire Aufteilung der medizinischen Leistungen in der Region und den damit verbundenen finanziellen Lasten. Weiterhin wird ein Markterkundungsverfahren begrüßt. Als Zielbild wird im Beschluss formuliert, dass akut die bedarfsnotwendige Krankenversorgung im Landkreis sichergestellt wird. Im Rahmen des Verfahrens soll die Versorgungs- und Trägerstruktur nachhaltig neu geordnet werden. Damit soll dann die bestmögliche stationäre Gesundheitsversorgung in der Region und Reduzierung der finanziellen Belastungen für die Haushalte von Stiftung, Stadt und Landkreis gewährleistet werden. Abhängig von den Verhandlungsergebnissen der kommenden Wochen ist der Kreistag bereit, im Haushaltsjahr 2026 dafür anteilig Geld zur Verfügung zu stellen.
„Der Beschluss macht deutlich, dass der Bodenseekreis seiner Verantwortung für die stationäre medizinische Versorgung gerecht wird“, so Landrat Luca Wilhelm Prayon. Es sei nun Aufgabe der kommunalen Akteure und möglicher weiterer Partner, die Klinikversorgung in der Region tragfähig und verlässlich neu zu gestalten. Nur so könne es für die Beschäftigten des MCB und unsere Bevölkerung eine Perspektive geben.
Der Wortlaut des Kreistags-Beschlusses:
1. Der Kreistag erkennt an, dass die Stadt Friedrichshafen als Gesellschafterin des Medizin Campus Bodensee (MCB) seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung in unserer Region geleistet hat. Dies war und ist eine besondere Leistung, für die der Stadt und insbesondere auch der Zeppelinstiftung Dank gebührt.
2. Der Kreistag nimmt die Ankündigung der Stadt Friedrichshafen zur Kenntnis, dass aufgrund der aktuellen Situation beim MCB von einer Planinsolvenz der Klinikbetriebe auszugehen sei.
3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, den seit Monaten laufenden Prozess mit der Stadt Friedrichshafen und dem Landkreis Ravensburg eines Zusammenschlusses von OSK und MCB konsequent fortzusetzen. Dem Kreistag sollen schnellstmöglich aussagekräftige und belastbare Vorschläge präsentiert werden.
4. Bei den Verhandlungen hat die Verwaltung auf eine faire Chancen- und Lastenverteilung zu dringen. Etwaige mit Leistungsverlagerungen zwischen den Standorten einhergehende Erlös- und Defizitverschiebungen müssen angemessen berücksichtigt sein. Finanzielle Lasten müssen effektiv beschränkt sein und können jedenfalls für die Vergangenheit nicht übernommen werden.
5. Der Kreistag begrüßt, dass die Stadt Friedrichshafen ein Markterkundungsverfahren einleiten will. Der Kreistag erwartet, dass dabei die Interessen des Landkreises angemessen berücksichtigt werden und maßgeblicher Einfluss möglich ist.
6. Hauptzielsetzung des Kreistages ist die Sicherstellung der bedarfsnotwendigen Krankenversorgung, um im Rahmen des Verfahrens die Versorgungs- und Trägerstruktur nachhaltig zu ordnen. Damit soll die bestmögliche stationäre Gesundheitsversorgung in der Region und Reduzierung der finanziellen Belastungen für die Haushalte von Stiftung, Stadt und Landkreis gewährleistet werden (Zielbild). Der Kreistag entschließt sich, in Abhängigkeit von den Verhandlungsergebnissen einen entsprechenden anteiligen finanziellen Beitrag im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung zu stellen. Für die ambulante Versorgung mit medizinischen Versorgungszentren hat der Kreis zwar keine Zuständigkeit, sieht diese aber ebenfalls als wichtigen Teil der Versorgungsstruktur.
7. Der Kreistag befürwortet eine gemeinsame Sitzung von Kreistag und Gemeinderat, wenn dies dabei hilft, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
8. Der Kreistag ermächtigt den Landrat, zeitnah die Beratungsaufträge bzgl. der rechtlichen, insolvenzrechtlichen und medizinkonzeptionellen Beratung vorsorglich auf ein mögliches Insolvenzverfahren des MCB bzw. sonstiges Neuordnungsverfahren einschließlich zur Beteiligung an einem Zusammenschluss von OSK und MCB zu erteilen bzw. zu erweitern und entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.