Wer im Bodenseekreis erstmals Sozialleistungen benötigt, kann den Erstantrag auf soziale Sicherung auch online stellen. Das digitale Formular führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Angaben und leitet den Antrag automatisch an die richtige Stelle im Landratsamt weiter, etwa das Jobcenter oder Sozialamt. Das zuständige Amt meldet sich dann beim Antragsteller. In einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation entfällt damit der erste und für viele Menschen schwierige Gang zum Amt. Den Online-Erstantrag gibt es auf der Internetseite des Bodenseekreises unter: www.bodenseekreis.de/erstantrag-soziale-sicherung
Der digitale Erstantrag auf Unterstützungsleistungen enthält wesentliche Teile des sozialen Sicherungsnetzes in Deutschland:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Asylbewerberleistungen
Je nach Sozialleistung sind aussagekräftige Unterlagen wie Mietvertrag, Einkommensnachweise oder Ausweisdokumente erforderlich. Diese können direkt im Online-Formular hochgeladen werden. Angenommen werden die Dateiformate .pdf, .jpg, .gif, .png und .bmp mit einer maximalen Größe von 4 MB pro Datei.
Der neue Online-Service des Landratsamts ist speziell für Menschen gedacht, die bisher keine Sozialleistungen von der Kreisbehörde bezogen haben. Wer schon im Leistungsbezug ist, kann sich an die bekannten Ansprechpersonen im jeweiligen Amt wenden, um Veränderungen zu besprechen.
Alle Informationen und das Online-Formular unter: www.bodenseekreis.de/erstantrag-soziale-sicherung