Medieninformation des Landschaftserhaltungsverbandes Bodenseekreis e. V.
Blumenreiches Grünland erfreut nicht nur das Auge und die Insektenwelt, sondern ist auch in der besonders artenreichen und hochwertigen Form als „Magere Flachlandmähwiese“ geschützt. Magere Flachlandmähwiesen zeichnen sich durch besonders artenreiches, blumen-buntes Grünland aus und sind oftmals durch jahrzehntelange extensive Bewirtschaftung mit zweischüriger Heumahd und mäßiger Düngung entstanden.
Als geschütztes Biotop und geschützter FFH-Lebensraumtyp dürfen sie sich aufgrund ihres Schutzstatus nicht in ihrer Qualität verschlechtern, es gilt somit ein Erhaltungsgebot bzw. Verschlechterungsverbot. Seit der Offenlandbiotopkartierung 2022 und 2023 sind die Mageren Flachlandmähwiesen im Bodenseekreis sowohl innerhalb als auch außerhalb der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) nun flächendeckend kartiert und geschützt. Die Lage der Mageren Flachlandmähwiesen ist in den landwirtschaftlichen Kartensystemen (FIONA) sowie im öffentlichen Kartenservice der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (UDO: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de) einsehbar.
Auf kartierten Mageren Flachlandmähwiesen können Landwirtinnen und Landwirte über das FAKT-Förderprogramm B5 eine Förderung in Höhe von 300 €/ha im Rahmen des Gemein-samen Antrags bis 15. Mai beantragen. Wenn darüber hinaus auch mindestens 4 Kennarten vorhanden sind, ist über die Ökoregelung ÖR5 eine zusätzliche Förderung von 210 €/ha möglich. Die Beratung zu Fördermöglichkeiten und der korrekten Beantragung erfolgt durch das Landwirtschaftsamt des Bodenseekreises. Eine Beratung zum Erhalt und zur passenden Bewirtschaftung von Mageren Flachlandmähwiesen wird Ihnen vom Landschaftserhaltungsverband (07541/204-5071) für Flächen innerhalb der FFH-Gebiete und von der Unteren Naturschutzbehörde (07541/204-5466) für Flächen außerhalb der FFH-Gebiete angeboten.
Foto: LEV Bodenseekreis