Grundschul-Ganztagsbetreuung: Eltern können Bedarf bis Mitte März bei ihrer Gemeinde anmelden

Ab Schuljahresbeginn 2026 haben Grundschulkinder gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch gilt im Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Grundschüler der ersten Klasse. Erziehungsberechtigte müssen laut Gesetz ihren Bedarf bis zum 15. März melden. Im Bodenseekreis ist diese Meldung bei der Wohnortgemeinde einzureichen. Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern, die im August dieses Jahres eingeschult werden und eine Ganztagebetreuung wünschen, wenden sich also an das Rathaus ihres Wohnorts.

Für Auskünfte zur neuen gesetzlichen Regelung steht im Landratsamt Bodenseekreis die Fachstelle Kindertagesbetreuung in der Grundschule unter Tel. 07541 204-3253 oder E-Mail ann-kathrin.roeber@bodenseekreis.de zur Verfügung.

Alle Infos zum neuen Betreuungsanspruch auch unter https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/familie-kinder/kinderbetreuung/schulkindbetreuung/