Wer sich gerne für ein Kind oder Jugendlichen aktiv einsetzen und diesem bis zur Volljährigkeit zur Seite stehen möchte, kann sich über das Ehrenamt des Einzelvormunds informieren. Für interessierte Frauen und Männer im Bodenseekreis bietet das Jugendamt einen unverbindlichen Informationsabend am Mittwoch, 25. Februar 2026 um 18:30 Uhr im Landratsamt Bodenseekreis (Albrechtstr. 77, Friedrichshafen) an. Hier stellen sich die Ansprechpersonen im Landratsamt vor und es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Vormundschaft erklärt. Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Eine Vormundschaft tritt mit Entscheidung des Familiengerichts ein, wenn die Eltern selbst nicht mehr in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben. Die ehrenamtliche Vormundin bzw. der Vormund ist die gesetzliche Vertretung des Kindes oder Jugendlichen, die alle wichtigen Entscheidungen zu dessen Wohle trifft. Dazu gehören z. B. Einwilligungen in medizinischen Behandlungen, die Wahl des Kindergartens, der Schule, der Ausbildung oder auch die Vermögensvorsorge. Notwendige Entscheidungen werden unter Einbeziehung des Minderjährigen, in Kooperation mit dem Jugendamt und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, wie Schule, Medizinerinnen oder Behörden getroffen. Man geht also gemeinsam durch die Höhen und Tiefen des jungen Lebens und steht als wichtige Bezugsperson mit Rat und Tat zur Seite.
Es ist aber grundsätzlich nicht vorgesehen, den minderjährigen Menschen in den eigenen Haushalt aufzunehmen. Die Kinder leben meistens in Wohngruppen, Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien. Es wird keine finanzielle Unterstützung durch den Vormund erwartet. Der Vormund wird vom Familiengericht bestellt und erhält von dort eine jährliche Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Ehrenamtliche Vormünder werden auch auf ihre Aufgabe vorbereitet. Die Koordinierungsstelle Vormundschaften des Jugendamtes unterstützt sie dann während der gesamten Dauer der Tätigkeit und bietet Schulungen sowie Beratungen an.
Infos dazu unter Tel. 07541 204-5628 (Hr. Blaich, Koordinierungsstelle) oder E-Mail vormund.kos@bodenseekreis.de
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