Gewässerschutz am Feldrand

Zwischen Gewässern und Ackerland muss ein Schutzstreifen von mindestens fünf Metern eingehalten werden. Darauf weist das Amt für Wasser und Bodenschutz die Landwirte im Bodenseekreis hin. Der Grünstreifen schützt Seen, Flüsse, Bäche und Gräben vor Schadstoffen wie Pestiziden und Düngemitteln und ist außerdem ein wertvoller Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten. Verstöße können behördliche Maßnahmen und Bußgelder bedeuten.

Darüber hinaus gibt es einen zehn Meter breiten Schutzbereich ab der Böschungsoberkante des Gewässers. Auf diesem Gewässerrandstreifen ist der Umbruch von Dauergrünland verboten. Hier dürfen auch nur heimische und standorttypische Gehölze gepflanzt werden. Die Schutzabstände sind im Wasserhaushaltsgesetz sowie Wassergesetz Baden-Württemberg festgeschrieben.

Für Fragen, wie Flächen an Gewässern sinnvoll genutzt werden können, steht das Amt für Wasser- und Bodenschutz im Landratsamt Bodenseekreis zur Verfügung: Tel. 07541 204-5179.

Weitere Informationen unter: