Gemeinsam zum Erfolg: Vier Landkreise erreichen historischen Durchbruch für Ausnahmeregelung bei Abfallverbringung in die Schweiz

Mit großer Freude und Erleichterung verkünden die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Lörrach und Waldshut einen bedeutenden politischen Erfolg: Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der novellierten EU-Abfallverbringungsverordnung wurde erfolgreich beschlossen. Damit können auch weiterhin gemischte Siedlungsabfälle in die Schweiz exportiert werden.

Hintergrund ist das mit der novellierten Abfallverbringungsverordnung verbundene Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle, das ab Mai 2029 in Kraft treten sollte. Für die vier Landkreise an der Grenze hätte diese Regelung weitreichende Folgen gehabt: Seit vielen Jahrzehnten verbringen sie ihre gemischten Siedlungsabfälle in die Schweiz – die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Variante, da die Transportwege kurz und emissionsarm sind. Dies wäre nicht mehr möglich gewesen.

Beispielhafte Zusammenarbeit von der kommunalen Ebene bis in die EU-Institutionen führt zum Ziel

„Diese ursprüngliche Neuregelung hätte ohne Not eine bewährte, ökologisch vorbildliche und über Jahrzehnte gewachsene Praxis zunichtegemacht“, betonen Landrätin Marion Dammann (Landkreis Lörrach) und die Landräte Dr. Martin Kistler (Landkreis Waldshut), Zeno Danner (Landkreis Konstanz) und Luca Prayon (Landkreis Bodenseekreis) gemeinsam. „Deshalb haben wir uns frühzeitig zusammengeschlossen und über alle politischen Ebenen hinweg für eine Ausnahme bezüglich der Schweiz gekämpft.“

Genau diese enge und entschlossene Zusammenarbeit hat sich nun ausgezahlt. Im Verbund mit dem österreichischen Vorarlberg und den Schweizer Kantonen ist es gelungen, die politisch maßgeblichen Stellen in Berlin, Wien und Brüssel für das wichtige Anliegen aus der Grenzregion zu gewinnen.

Ein eindrucksvoller Erfolg im Zeitraffer

Wie schnell und entschlossen das Verfahren in den vergangenen Wochen vorangetrieben wurde, zeigt der Blick zurück: Bereits am 16. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament der Dringlichkeit der Angelegenheit zu. Nur zwei Tage später, am 18. Juni 2026, folgte die inhaltliche Abstimmung im Parlament. Mit der abschließenden Beschlussfassung im EU-Rat am 29. Juni 2026 ist das Gesetzesänderungsverfahren schließlich erfolgreich vollendet. Eine in dieser Form einmalige und historische Leistung.

Ein Erfolg der gelebten Zusammenarbeit

„Was wir hier gemeinsam erreicht haben, zeigt eindrucksvoll, dass regionale Geschlossenheit und entschlossenes Handeln auch auf europäischer Ebene zum Erfolg führen können“, so Landrätin und Landräte. Gleichzeitig zeigt das schnelle Verfahren auch die Handlungsfähigkeit der EU-Institutionen. „Dieser Erfolg gehört allen, die sich mit Herzblut und Ausdauer eingesetzt haben – über alle Verwaltungs- und politischen Grenzen hinweg. Dafür bedanken wir uns herzlich.“

 

Bildinfo: v.l.: Martin Kistler (Landrat Landkreis Waldshut), Dominik Diezi (Regierungsrat Kanton Thurga), Marion Dammann (Landrätin Landkreis Lörrach) und Zeno Danner (Landrat Landkreis Konstanz). Nicht auf dem Bild: Luca Wilhelm Prayon (Landrat Bodenseekreis). Foto: Landkreis Konstanz