Kreistags-Report

+++ neuer Zweckverband für Breitbandausbau +++ ÖPNV-Verbesserungen angestrebt +++ Jobcenter gibt mehr Geld für Wohnen +++

Beschlüsse des Kreistags des Bodenseekreises am 20. Mai 2019 und der vorausgegangenen Ausschussrunde:

Neuer Zweckverband für Breitband-Ausbau

Damit im Bodenseekreis der Ausbau des Breitbandnetzes für schnelles Internet auch in kleineren und entlegeneren Gemeinden schneller vorankommt, soll ein neuer Zweckverband Breitband (ZVBB) gegründet werden. Der Kreistag hat die dafür nötige Satzung gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die nötigen rechtlichen und organisatorischen Schritte einzuleiten. Der neue Zweckverband soll für die teilnehmenden Gemeinden den Bau von rund 170 Kilometer sogenanntes Backbone-Netz organisieren, also die zentralen Rückgrat-Leitungen aus Glasfaser zwischen den Orten. Aktuell werden dafür rund 2,3 Millionen Euro Baukosten über die nächsten Jahre veranschlagt. Diese sollen am Ende auf die örtlichen Betreiber und Nutznießer umgelegt oder durch staatliche Förderungen finanziert werden. Der Kreis trägt die 200.000 Euro Stammkapital, um die Gründung möglich zu machen. Aktuell haben elf Gemeinden des Bodenseekreises erklärt, den ZVBB gemeinsam mit dem Landkreis auf den Weg zu bringen.

Verbesserung des ÖPNV

Das Angebot an öffentlichem Nahverkehr im Landkreis soll spürbar verbessert werden, insbesondere die Busverbindungen. Der Kreistag hat die Verkehrsplaner des Landratsamts damit beauftragt, die möglichen Verbesserungen durch jährlich eine Million Euro zusätzlicher Kreis-Zuschüsse zu prüfen. Auf dieser Grundlage wollen die Räte dann über die nächsten Schritte entscheiden. Derzeit bezuschusst der Landkreis den ÖPNV im Landkreis inklusive Schülerverkehr bereits mit jährlich rund 14 Millionen Euro.

Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 29. April 2019:

Höhere Angemessenheitsgrenzen für Unterkunftskosten

Seit April gelten im Bodenseekreis höhere Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II und von Sozialhilfe können dadurch höhere Wohnkosten gegenüber der Sozialbehörde geltend machen. Damit reagiert der Landkreis auf die vielerorts angespannte Lage am Wohnungsmarkt. Die Angemessenheitsgrenzen werden jeweils für insgesamt sieben Wohnregionen im Landkreis (Vergleichsräume) festgestellt. Sie wurden auf der Grundlage von Mietwertspiegeln berechnet, die in den Gemeinden des Bodenseekreises im Jahr 2018 neu erhoben worden sind. Letztmalig sind die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft im Jahr 2017 angepasst worden. Für Haushalte, die bereits Leistungen beziehen, werden die Erstattungsbeträge mit dem neuen Bewilligungsabschnitt automatisch überprüft und bei Bedarf angepasst. Es muss also kein extra Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden. Die neuen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft sind auf der Website des Bodenseekreises veröffentlicht.

Info:

Alle öffentlichen Sitzungsvorlagen der Kreistagsgremien sowie der jeweilige Beschlussstatus können auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Politik & Verwaltung, Kreistag, Kreistag online) abgerufen werden.