Wohngeldreform: Ab Januar mehr Wohnzuschuss für viele Haushalte mit geringem Einkommen

In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise in vielen Regionen Baden-Württembergs deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise seit der letzten Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, ausgeglichen. So wird ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, statt bisher 145 Euro ab kommendem Jahr rund 190 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent.

Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Nach einer Schätzung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg könnten etwa 20.000 zusätzliche Haushalte im Land einen Erstantrag auf Wohngeld stellen.

Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau eingeführt.

Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung. Hierdurch wird es automatisch, also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung, alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Zuständig dafür sind im Bodenseekreis je nach Wohnort die Großen Kreisstädte Überlingen oder Friedrichshafen oder das Landratsamt. In diesen Rathäusern oder dem Landratsamt gibt es auch die Antragsformulare. Wer bereits Wohngeld erhält, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.