Corona-Virus: Informationen und Verhaltenshinweise für den Bodenseekreis

Nachdem seit dem 3. März 2020 ein erster Infektionsfall mit SARS-CoV-2/COVID-19 (Corona-Virus) im Bodenseekreis bekannt ist, können weitere positive Laborbefunde in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen werden. Das Robert-Koch-Institut beurteilt die Gefährdungssituation für die Bevölkerung jedoch als mäßig. Wenn es keine konkreten Anhaltspunkte für eine Infektion oder Erkrankung gibt, bieten Alltagshygienemaßnahmen wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen einen guten Schutz vor einer Infektion.

Im Landratsamt befasst sich ein erweiterter Arbeitsstab mit der Situation im Landkreis und hält den Kontakt zu anderen Behörden und Einrichtungen. Insbesondere geht es darum, bei begründeten Verdachts- und bestätigten Infektionsfällen das Umfeld der betreffenden Personen zu ermitteln und die nötigen Handlungsanweisungen zu geben, um weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern.

Auf www.bodenseekreis.de direkt auf der Startseite hat  das Landratsamt Informationen,  Handlungsempfehlungen und Kontaktmöglichkeiten zusammengefasst. Für Menschen, die keine Symptome zeigen, die nicht unmittelbar mit erkrankten oder nachweislich infizierten Personen zu tun haben und die nicht aus einem Risikogebiet kommen, bieten folgende alltägliche Hygienemaßnahmen einen guten Schutz vor einer Infektion:

• Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife.
• Nach Handkontakt z. B. mit anderen Personen oder Türklinken vermeiden, mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
• Andere Personen nicht anhusten und sich nicht anhusten lassen. Einmaltaschentücher benutzen bzw. Niesen oder Husten in die Armbeuge.
• Auf Händeschütteln zur Begrüßung/Verabschiedung möglichst verzichten.

Personen, die den begründeten Verdacht haben, mit Coronaviren infiziert zu sein (also: Rückkehr aus Risikogebiet und Symptome oder intensiver Kontakt mit einer erkrankten Person), sollen sich zunächst telefonisch mit ihrer hausärztlichen Praxis in Verbindung setzen. Es wird dann das weitere Vorgehen abgeklärt. Bis auf Weiteres sollte man in diesem Fall zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum beschränken.

Personen, bei denen SARS-CoV-2 labordiagnostisch nachgewiesen wurde, die aber keine schweren Krankheitssymptome zeigen, bleiben nach Maßgabe der Ortspolizeibehörde Zuhause und werden dort versorgt. Die Ortspolizeibehörden stimmen sich bei ihren Maßnahmen eng mit dem Landratsamt ab. Das Gesundheitsamt ermittelt parallel dazu den Kreis der Kontaktpersonen und gibt die nötigen Vorsichtsmaßnahmen vor. Die betreffenden Personen werden also direkt kontaktiert und informiert.