Feuerbrand: ernste Gefahr für Kernobst und Ziergehölze

Aktuell werden aus mehreren Gemeinden im Bodenseekreis Fälle von Feuerbrand gemeldet. Die bakterielle Erkrankung Erwinia amylovora bei Obst- und Ziergehölzen ist meldepflichtig nach der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Bundesgesetzblatt I, 1985, S. 2551). Das Landwirtschaftsamt bitte daher auch private Gärtner und Besitzer von Obstanlagen darum, verstärkt auf Befallsmerkmale zu achten. Denn ein sich schnell ausbreitender und großflächiger Befall kann zu schwerwiegenden Schäden und Ernteausfällen in der Landwirtschaft führen.

An Feuerbrand erkranken vor allem Apfel-, Birnen- und Quittenbäume in allen Wuchsformen, also vom Spindelbaum bis zum Hochstamm. Aber auch Felsenbirne, Feuerdorn, Glanzmispel, Mehlbeere, Weiß- und Rotdorn, Zierquitte, Zwergmispel und Wollmispel können betroffen sein. Die Pflanzen infizieren sich vor allem in ihrer Blütezeit, aber auch spätere Triebinfektionen sind möglich. Charakteristisch für die Krankheit ist die Welke und spätere Schwarzfärbung der Triebspitzen einschließlich der Blätter von den Blattadern beginnend. In Folge des Wassermangels können sich die befallenen Triebspitzen zudem krückstockartig krümmen.

Um eine weitere Ausbreitung des Feuerbrands, vor allem auf Erwerbsobstanlagen aber auch schützenswerten Hochstammwiesen, zu verhindern, bittet das Landwirtschaftsamt Bodenseekreis darum, private Kernobstbäume und andere Wirtspflanzen im Haus- und Kleingarten oder auf Obstwiesen zu überprüfen. Bei Verdachtsfällen und für Rückfragen steht das Landwirtschaftsamt Bodenseekreis zu den üblichen Dienstzeiten unter Tel. 07541 204-5800 oder E-Mail: landwirtschaftsamt@bodenseekreis.de gerne zur Verfügung. Im Gespräch mit den Expertinnen und Experten kann dann gemeinsam geklärt werden, welche Gegenmaßnahme sinnvoll ist.