Regierungspräsidium bestätigt Kreistagsbeschluss zur Flughafen-Finanzierung

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den aktuellen Kreistagsbeschluss des Bodenseekreises vom 7. Oktober 2020 zur Finanzierung des Bodenseeairports Friedrichshafen (TOP 4) als formell gültig bestätigt. Der Prüfantrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen gebe keine Anhaltspunkte für eine aufsichtsrechtliche Intervention durch das Regierungspräsidium, heißt es im Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 16. Oktober. Durch den Kreistagsbeschluss sei der Grundsatz der Bestimmtheit nicht verletzt worden und auch die gewählte Bezeichnung des Tagesordnungspunktes sei nicht zu beanstanden. 

Die entscheidenden Aussagen des Regierungspräsidiums:

Allerdings kann Bestimmtheit nur insoweit verlangt werden, wie dies in einem bestimmten Verfahrensstadium möglich ist. In der vorliegenden Sache ist bei den Punkten, die noch zu klären oder noch durchzuführen sind, wie einem beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren oder der Ausgestaltung von Darlehensverträgen das Stadium der endgültigen Bestimmtheit derzeit objektiv noch nicht erreicht. Auch wenn somit manche Aspekte, wie etwa die exakte Höhe des Zuschussbedarfs für die FFG, derzeit noch nicht feststehen, ist es dem Kreistag unbenommen, sich bereits jetzt in dieser Sache zu positionieren und beispielsweise Höchstbeträge zu benennen, bis zu deren Grenze er Verbindlichkeiten eingehen möchte, ähnlich wie er es ja auch bereits in der Vergangenheit, etwa im Jahr 2017 (Sitzungsvorlage 066/2017) getan hat.

Der Beschluss zu TOP 4 in der Sitzung des Kreistags vom 07.10.2020 ist daher als Grundsatzbeschluss zu verstehen, der durch weitere Beschlüsse des Kreistags zu konkretisieren sein wird.

Auch die gewählte Bezeichnung des betreffenden Tagesordnungspunktes der Kreistagssitzung ist im Ergebnis nicht zu beanstanden. Nachdem die Ergebnisse des zur FFG erstellten Gutachtens zur Behandlung anstanden und es um Finanzbedarf, Finanzierungsmöglichkeiten, -wege und -maßnahmen ging, musste von Seiten interessierter Bürgerschaft damit gerechnet werden, dass der Kreistag sich diesen Themen auch in Form eines Beschlusses widmen würde. Dies gilt insbesondere angesichts des Umstandes, dass auch die umfangreiche Sitzungsvorlage einschließlich des Beschlussvorschlages vor der Sitzung im Internet veröffentlicht gewesen ist.