Corona: Erste Fälle mit Mutations-Varianten im Bodenseekreis bestätigt

Im Bodenseekreis sind am Samstag die ersten beiden Infektionsfälle mit einer der neuen Virus-Varianten labordiagnostisch bestätigt worden. Die Abstriche der beiden im Landkreis lebenden und arbeitenden Personen sind im Rahmen des aktuell laufenden Laborscreenings als Stichproben entdeckt worden. Denn derzeit wird im Rahmen eines Bundesprogramms bei fünf Prozent aller in den Labors entdeckten PCR-Positivbefunde eine Mutationsanalyse durchgeführt. Bei den beiden Fällen aus dem Bodenseekreis wurde die britische Virus-Variante festgestellt. Darüber hinaus befinden sich zwei weitere Verdachtsfälle in der Abklärung. Es handelt ich um im Bodenseekreis lebende enge Kotaktpersonen eines Ausbruchsgeschehens im Nachbarlandkries Ravensburg. Die Ergebnisse der Mutationsanalyse werden in den nächsten Tagen erwartet.

Das Gesundheitsamt des Bodenseekreises hat sein Pandemie- und Kontaktpersonenmanagement bereits der neuen Situation angepasst: 

So müssen nachweislich oder mutmaßlich mit einer Virus-Variante (Mutation) infizierte Personen sowie deren Kontaktpersonen ersten Grades (KP1) eine vierzehntägige statt zehntägige Isolation oder Quarantäne durchleben. Hierfür reicht der erste Nachweis einer Mutation/Variante, die Spezifizierung der Herkunftsländer (Britisch etc.) ist dafür aktuell nicht erheblich. Die betreffenden Gemeinden erhalten dafür vom Landratsamt entsprechende Muster-Verfügungen, denn der Umgang mit den neuen Virus-Varianten ist noch nicht in der aktuell gültigen Corona-Verordnung Absonderung des Landes abgebildet. Auch wird das Kontaktpersonenumfeld begründeter Verdachts- oder nachgewiesener Fälle engmaschiger getestet. Das Gesundheitsamt fordert vom bearbeitenden Labor eine Mutationsanalyse an, wenn es hier für einen konkreten Anlass gibt, beispielsweise bei positiven Testergebnissen von Personen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind. Gibt es ein Infektionsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung, werden hier die ersten Positivbefunde ebenfalls automatisch einer Mutationsanalyse unterzogen. Damit soll eingegrenzt werden, ob es sich um ein mögliches Ausbruchsgeschehen mit einer Virus-Variante handelt. Begründete Verdachtsfälle werden im Kontaktpersonenmanagement wie Mutationsfälle behandelt und bezüglich der Isolation/Quarantäne zurückgestuft, wenn die Bestätigung ausbleibt. 

Die Mutationsanalyse ist ein mehrstufiges labordiagnostisches Verfahren, dass derzeit mehrere Tage in Anspruch nimmt und in bestimmten Fällen zusätzlich nach einem positiven PCR-Test durchgeführt wird. Wegen des deutlichen größeren Aufwands und des zeitlichen Verzugs ist es aktuell nicht möglich, bei allen Corona-Testabstrichen solch eine Mutationsanalyse durchzuführen. Das Gesundheitsamt wird seine Vorgehensweise entsprechend der jeweils aktuellen Erkenntnisse und Vorgaben anpassen.