Geflügelpest („Vogelgrippe“): Jetzt Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis

Bei einem am Seerhein in Konstanz verendet aufgefundenen Schwan wurde das stark infektiöse aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 nachgewiesen. Nachdem Ende Dezember bei einem im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgefundenen Mäusebussard der Virustyp H5N8 nachgewiesen worden war, ist das Seuchengeschehen nun auch wieder am Bodensee angekommen. Der Fund des Mäusebussards zeigt, dass neben dem Wassergeflügel inzwischen auch andere Wildvogelarten wie Greifvögel von diesem Virus erfasst sein können. Das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird daher als hoch eingestuft. Bei den derzeit kursierenden Virustypen H5N8, H5N5 und H5N3 wurde bisher jedoch keine Übertragung auf den Menschen oder auf andere Haustiere wie beispielsweise Hunde oder Katzen festgestellt.

Eine Stallpflicht beziehungsweise eine entsprechende Schutzeinrichtung, die einen Viruseintrag verhindert, wurde für alle Geflügelhaltungen durch eine Allgemeinverfügung am 11. Januar 2021 für den gesamten Bodenseekreis vorgeschrieben. Betroffen von dieser Verpflichtung sind sowohl gewerbliche Geflügelhaltungen als auch private und Hobbyhaltungen.

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll auf eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk unbedingt geachtet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landratsamts Bodenseekreis nachgelesen werden: www.bodenseekreis.de/de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem Veterinäramt zu melden.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

www.bodenseekreis.de/ordnung-sicherheit/tiergesundheit/tierseuchen-erkrankungen/klassische-gefluegelpest-vogelgrippe