RKI veröffentlicht falschen Inzidenzwert für den Bodenseekreis

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat am Donnerstag (29. April 2021) einen falschen Wert der 7-Tages-Inzidenz für den Bodenseekreis gemeldet. Das RKI hatte einen Wert von 132 veröffentlicht, tatsächlich lag der Wert bei 168,8. Zustande kam die fehlerhafte Meldung, weil das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg aufgrund eines Übermittlungsfehlers zu niedrige Zahlen an das RKI gemeldet hatte. Das Landesgesundheitsamt hat den richtigen Wert (168,8) veröffentlicht.

Legt man den tatsächlichen, vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Wert zugrunde, lag die 7-Tages-Inzidenz am Donnerstag (29. April 2021) also den ersten Tag über der Schwelle von 165, die gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz (IfSG) z.B. für den Präsenzunterricht an Schulen maßgeblich ist.

Damit stellte sich die Frage, ob der gestrige Tag (Donnerstag, 29. April 2021) als „erster Tag“ einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz zu werten ist oder nicht. Das IfSG sieht eigentlich vor, dass die Werte des RKI zugrunde zu legen sind. Nach intensivem Kontakt mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg und dem Landesgesundheitsamt konnte diese Frage am späten Donnerstagabend dahingehend beantwortet werden, dass der Donnerstag (29. April 2021) mit der tatsächlichen Inzidenz, also 168,8 - und damit über 165 - gewertet werden muss. Sinn und Zweck der Regelung im IfSG ist die Eindämmung der Pandemie bei einem tatsächlichen Überschreiten des Grenzwertes von 165 mit zusätzlichen Maßnahmen. Das kann nur erreicht werden, wenn man sich auf den tatsächlichen richtigen Wert und nicht auf den offensichtlich und erkennbar falschen Wert stützt.

Dies bedeutet für den Bodenseekreis: sollte der Wert von 165 heute (Freitag, 30. April 2021) und morgen (Samstag, 01. Mai 2021) erneut überschritten werden, wird das Landratsamt Bodenseekreis am Samstag diese Überschreitung für den dritten Tag in Folge öffentlich bekannt machen. Damit würden die Rechtsfolgen des § 28 b Abs. 3 IfSG (u.a. Untersagung des Präsenzunterrichts an bestimmten Schulen, Schließung von Kindertageseinrichtungen) ab kommenden Montag, 03. Mai 2021, in Kraft treten.