Ausschreibung des Europäischen Sozialfonds (ESF): EU-Mittel zur Beschäftigungsförderung bis Ende September zu beantragen

Ein verbesserter Zugang zur Beschäftigung sowie die soziale Eingliederung von benachteiligten Personen ist ein Ziel der aktuellen Fördermaßnahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Für diesen Zweck stehen für den Bodenseekreis im Förderjahr 2019 insgesamt 276.500 Euro zur Verfügung. Träger beruflicher Bildungs- und Integrationsmaßnahmen können bis 30. September 2018 eine ESF-Förderung für solche Projekte und Maßnahmen bei der L-Bank in Karlsruhe beantragen. Die Koordination der Förderanträge erfolgt durch das Landratsamt Bodenseekreis. Auf www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/ausschreibungen oder unter Tel. 07541 204-5640 informiert die Kreisverwaltung über die Details der Ausschreibung.

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) fließen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 insgesamt 260 Millionen Euro ins Land Baden-Württemberg. Im Förderjahr 2019 kommen dem Bodenseekreis davon 276.500 Euro zugute. Diese EU-Gelder sollen für Maßnahmen verwendet werden, die den Zugang zu Beschäftigung sowie die Integration von benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt verbessern helfen.

Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Auftrag des Sozialministeriums bei der L-Bank. Die Grundlage dafür bilden aber lokale Empfehlungen, die von einem speziell dafür eingerichteten Arbeitskreis ausgesprochen werden. Ihm gehören die Sozialpartner, die Arbeitsagentur, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Kammern und des Bildungsbereiches sowie die Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises an.

Der für die regionale Programmsteuerung im Bodenseekreis zuständige Arbeitskreis hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 Förderschwerpunkte festgelegt: Gefördert werden sollen insbesondere benachteiligte Gruppen wie Jugendliche und junge Menschen, bei denen der Schulabschluss gefährdet ist oder die nicht berufsreif sind. Eine weitere Zielgruppe der Förderung sind arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Insbesondere Frauen mit Migrationshintergrund und Personen ohne Berufsabschluss.

Die Antragstellung muss bis zum 30. September 2018 bei der L-Bank, Schlossplatz 10 in 76131 Karlsruhe, erfolgen. Trägern und Einrichtungen, die Interesse daran haben, eine ESF-Förderung zu beantragen steht im Landratsamt Bodenseekreis Wiltrud Bolien zur Verfügung: Tel. 07541 204-5640 oder E-Mail: wiltrud.bolien@bodenseekreis.de.

Bildinfo: Mitglieder des ESF-Arbeitskreises sowie Vertreter der ESF-geförderten Projekte im Förderjahr 2018. Foto: Landratsamt Bodenseekreis