Fichten drohen massive Borkenkäfer-Schäden

In den Fichtenwäldern im Bodenseekreis droht eine Massenvermehrung an Borkenkäfern mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden. Wegen der anhaltend heiß-trockenen Witterung sind schon jetzt in einigen Waldgebieten deutlich erkennbare Befallsschäden zu erkennen. 

Durch die Trockenheit sind die Fichten stark geschwächt und der gefährlichste Fichten-Borkenkäfer, der Buchdrucker, hat ideale Bedingung. Derzeit wird von den Insekten die dritte Käfergeneration in diesem Jahr gebildet. Das ist außergewöhnlich zeitig, weshalb Fachleute sogar eine vierte Generation noch in dieser Saison für möglich halten. Dieser enormen Zahl an Schädlingen können die Bäume nichts entgegensetzen.

Zu erkennen sind befallene Fichten an von unten nach oben hin braun verfärbten Kronen, abfallender Rinde sowie am Boden liegende grüne bis braune Nadeln. Am Stammfuß häuft sich braunes Bohrmehl aus den Einbohrlöchern am Stamm an.

Das Forstamt des Bodenseekreises weist deshalb darauf hin, dass Waldbesitzer nach den Bestimmungen des Landeswald- und Pflanzenschutzgesetzes zur vorbeugenden Abwehr von Waldschäden verpflichtet sind. So sind gegen die Ausbreitung rindenbrütender Borkenkäfer folgenden Maßnahmen zu treffen:
 
Kontrolle von mit Fichten bestockten Waldbeständen. Bäume mit Befallssymptomen – abfallende Nadeln, abblätternde Rinde, starker Harzfluss, braunes Bohrmehl auf Stammfuß - sind unverzüglich einzuschlagen und aufzuarbeiten. Betroffen können auch Bäume mit noch grüner Kronen sein.
Bei vollständig dürren Bäumen sind die Borkenkäfer meist schon ausgeflogen und haben bereits Nachbarbäume befallen.

Aufgrund der guten Versorgung der Sägewerke mit Fichtenholz, wird eine zeitnahe Vermarktung und Abfuhr nicht immer möglich sein. Deshalb ist geschlagenes „Käferholz“ vorsorglich mit zugelassenen Insektiziden gegen Borkenkäfer zu behandeln.

Waldbesitzer, die ihren Pflichten entsprechend dieser Hinweise nicht nachkommen, müssen mit einer forstaufsichtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung im Wege der Ersatzvornahme gegen Kostenersatz auch erzwungen werden kann.

Sofern Waldbesitzer zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, bietet das Forstamt entsprechende technische Hilfestellung gegen Kostenersatz an oder ist behilflich bei der Vermittlung von forstlichen Fachunternehmen.

Weitere Informationen zu den Dienstleistungen des Forstamtes sowie den zuständigen Forstrevierleitern
unter www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/wald-forst/dienstleistungen-fuer-privatwald/

Bildinfo: Frisch befallene Fichte.
Michael Strütt, Landratsamt

Flyer ForstBW Borkenkäfer