Einkünfte aus Holznutzungen infolge höherer Gewalt wie zum Beispiel Windwürfe oder Käferfraß können nach § 34 B EStG steuerlich begünstigt werden. 

Um die steuerliche Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss folgendes beachtet werden. 

Die Schäden von Windwurf oder Käferfraß müssen unverzüglich, nachdem Sie Ihnen bekannt werden, der Oberfinanzdirektion vorab gemeldet werden. 

  • Die Voranmeldung muss unbedingt vor Beginn der Aufarbeitung an die Finanzbehörde übermittelt werden. 
  • Nach Abschluss der Holzaufarbeitung muss eine Abschlussmeldung mit entsprechenden Nachweisen an die Finanzbehörde erfolgen. Der Nachweis der Holzmenge erfolgt über die Holzliste, die Sie von Ihrem zuständigen Forstrevierleiter bekommen. 

Die beiden Formulare „Mitteilung“ und „Nachweis“ können unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare im Reiter „Einkommensteuer - Land- und Forstwirtschaft“ heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch Merkblätter zu Kalamitätsnutzung allgemein, zu Rotfäule und Kalamitätsfolgehiebe sowie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpartner pro Finanzamtsbezirk. 

Die Voranmeldung und die Abschlussmeldung senden Sie bitte an:
poststelle@ofd.bwl.de

Für persönliche Rückfragen steht Ihnen auch folgende Ansprechperson zur Verfügung:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Fachbereich Forstwirtschaft
Martin Linz (Forstsachverständiger)
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
martin.linz@ofd.bwl.de  

Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Landesforstverwaltung wird auf die Homepage der Landeforstverwaltung Baden-Württemberg unter nachfolgendem Link verwiesen:
www.landesforstverwaltung-bw.de/landesforstverwaltung/forstneuorganisation

Für die Holzvermarktung besteht die Möglichkeit, der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg beizutreten. Der Mitgliedsantrag ist als Download unter
www.genoholz.de/holzverwertungsgenossenschaft verfügbar.
Informationen zur Holzvermarktung sind unter www.genoholz.de/aktuelles erhältlich.

Forstamt

Ansprechperson ist Ihre örtlich zuständige Revierleitung.