Sperrzeitverschiebung für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern

Für Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai wird die Sperrfrist zur Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff nach § 6 Abs. 8 Düngeverordnung für das Gebiet des Bodenseekreises auf 15. November 2018 bis zum Ablauf des 14. Februar 2019 festgelegt. Die Allgemeinverfügung einschließlich ergänzenden Hinweisen ist veröffentlicht unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen.