Förderpreis jung + gegenständlich: Bewerbungsschluss 4. Dezember

Noch bis zum 4. Dezember 2023 haben junge Künstlerinnen und Künstler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz die Möglichkeit, sich für den Förderpreis „jung + gegenständlich“ des Bodenseekreises zu bewerben. Chancen haben alle, die im kommenden Jahr nicht älter als 35 Jahre werden und eine künstlerische Ausbildung durchlaufen oder bereits abgeschlossen haben. Die drei einzureichenden Werke müssen gegenständlich als Malerei oder Zeichnung ausgeführt sein. Infos und Bewerbungsunterlagen unter www.bodenseekreis.de/bildung-kultur/kultur/galerie-bodenseekreis/foerderpreis  

Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt eine Fachjury die Künstlerinnen und Künstler aus, die an einer Ausstellung in der Galerie Bodenseekreis in Meersburg vom 21. März bis 28. Juni 2024 teilnehmen dürfen. Vergeben wird auch der Jury-Preis, der mit 4.000 Euro dotiert ist. Dem Preisträger wird zusätzlich eine Einzelausstellung im Folgejahr in der Galerie Fähnle in Überlingen in Aussicht gestellt. Auch das Publikum kann während der Ausstellungslaufzeit seinen Favoriten küren, die oder der ein Preisgeld von 1.000 Euro bekommt. Zur Ausstellung erscheint ein Katalog, in dem alle Ausstellungsteilnehmenden dargestellt sind.


Bildinfo: Barbara Muhr, Apotheosis, 2020, Förderpreisträgerin „jung und gegenständlich“ für Malerei 2022, © Barbara Muhr