Ab Dienstag, 24. Juni bis vorläufig 15. Juli 2025 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamtes ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Verbot betrifft sowohl Entnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung bereits genehmigter landwirtschaftlicher Flächen.
Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im erlaubten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Landratsamt appelliert jedoch, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten.
Aufgrund der anhaltenden und auch in den kommenden Wochen zu erwartenden Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag führen viele größere Gewässer und insbesondere kleinere Bäche und Flüsse im Bodenseekreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Dies hat erhebliche Folgen für die Gewässerökologie: Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter dem Wassermangel, den steigenden Wassertemperaturen und dem sinkenden Sauerstoffgehalt. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Lokale Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage kurzfristig, vorübergehend und punktuell mildern. Die aktuellen Wetterprognosen sagen jedoch keine Phase mit flächendeckenden und langanhaltenden Niederschlägen voraus, wie sie für eine nachhaltige Erholung der Pegelstände erforderlich wäre. Bleibt es weiterhin trocken, kann die Allgemeinverfügung verlängert werden. Sollten sich die Wasserstände hingegen nachhaltig verbessern, wird die Verfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Das Verbot ist mit den Landkreisen Ravensburg, Biberach und dem Alb-Donau-Kreis abgestimmt.
Der Rohrbach in Friedrichshafen führt stellenweise kaum noch Wasser. Foto vom Montag, 23. Juni 2025. Foto: Stadt Friedrichshafen