+++ Haushaltsplan-Entwurf für 2026 eingebracht +++ Abfallgebühren steigen +++ Familienräte sollen Kinder und Jugendliche stärken +++
Wichtige Themen und Beschlüsse des Kreistags des Bodenseekreises am 18. November 2025 und seiner vorausgegangenen Fachausschüsse:
Haushaltsplan-Entwurf für 2026 eingebracht
Turnusgemäß hat die Kreisverwaltung den Entwurf für den Kreishaushalt für das kommende Jahr in den Kreistag eingebracht. Das Zahlenwerk hat ein Gesamtvolumen von 499 Millionen Euro (Vorjahr: 492 Mio.) und sieht Investitionen von insgesamt rund 46 Millionen Euro vor (Vorjahr 22 Mio.), vor allem im Bereich der beruflichen Schulen und Verkehrsinfrastruktur. Die Sicherung der stationären Gesundheitsversorgung ist mit 13 Mio. Euro veranschlagt. Die Kreisumlage soll dafür um 2,4 Prozentpunkte auf nunmehr 34,4 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig sollen rund 20 Millionen Euro neue Schulden aufgenommen werden.
Landrat Luca Wilhelm Prayon erklärte in seiner Rede zur Haushaltseinbringung, dass die kommunale Seite bei stetig wachsenden Aufgaben strukturell unterfinanziert sei. Er verwies auf die Bemühungen der Kreispolitik und des Landratsamts, Ausgaben zu senken: „Es gab einen intensiven und konstruktiven Austausch zu allen finanziellen Themen des Landkreises mit dem Ziel, einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erreichen. Dies aber auch mit dem klaren Ziel, die finanziellen Lasten für unsere Kreisgemeinden und -städte zu begrenzen. Dies ist uns zum Teil gelungen. Denn wir konnten im Ergebnis Reduzierungen bzw. Verbesserungen im Umfang von 10 Millionen Euro erzielen. Klar ist allerdings auch, dass weitere und spürbare Einschnitte folgen müssen. Die Diskussion über Standards und auch die Frage, welche Aufgaben reduziert werden können, gehören mittlerweile zur alltäglichen Praxis bei uns.“ So würden erstmals beim Personal der Kreisverwaltung mehr Planstellen gestrichen als neue hinzukommen. Mit Blick auf die Krisen und Herausforderungen der aktuellen Zeit verwies der Landrat auf die Investitionen des Kreises, beispielsweise in Infrastruktur, Bildung, ÖPNV und Gesundheit. Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf vermittle Mut, Optimismus und Entscheidungsbereitschaft, so Prayon.
Der Haushaltsentwurf wird nun in den Fachausschüssen des Kreistags im Detail beraten. In der Kreistagssitzung am 16. Dezember 2025 soll der Haushalt des Landkreises dann abschließend beraten und beschlossen werden. Die Eckdaten des Haushaltsentwurfs und die Rede des Landrats können online nachgelesen werden: https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/kreisfinanzen/haushalt/
Abfallgebühren steigen
Die Abfallgebühren steigen ab 1. Januar 2026. Private Haushalte zahlen künftig im Durchschnitt rund elf Prozent mehr für die Abfuhr- und Entsorgungsleistungen der Abfallwirtschaft des Bodenseekreises. Für einen typischen Vier-Personen-Haushalt bedeutet das eine Steigerung von bisher rund 170 auf 189 Euro pro Jahr. Auch für Gewerbebetriebe sowie für die Selbstanlieferung von Abfällen an den Entsorgungszentren werden die Entgelte angepasst. Grund für die Erhöhung sind deutlich gestiegene Kosten in fast allen Bereichen der Abfallwirtschaft, etwa für Personal, Energie und technische Leistungen. Die letzte Gebührenanpassung des Bodenseekreises erfolgte im Jahr 2021.
Familienräte sollen Kinder und Jugendliche stärken
Die öffentliche Jugendhilfe im Bodenseekreis steht aufgrund von Fachkräftemangel und zunehmend komplexen Familienfällen (z. B. Sprachbarrieren, psychische Erkrankungen) vor großen Herausforderungen. Um die Handlungsfähigkeit zu sichern und vorhandene Ressourcen in den Familien zu nutzen, plant das Jugendamt die Einführung und verbindliche Etablierung der Methode „Familienrat“ als zunächst zweijähriges Pilotprojekt. Der Familienrat ist eine Methode, die im Hilfeprozess der Jugendhilfe verbindlich eingesetzt wird, bevor formale Jugendhilfeleistungen (nach §§ 27ff und §35a SGB VIII) eingeleitet werden. Anstatt dass das Jugendamt direkt einen Hilfeplan erstellt, wird der Familie die Möglichkeit gegeben, in einer einmaligen Konferenz selbst eine Lösung zu erarbeiten. An solch einem Treffen nehmen die Kernfamilie sowie Personen aus ihrem sozialen Umfeld (wie Verwandte oder Freunde) teil. Unterstützt von unabhängigen, speziell dafür ausgebildeten Koordinatoren entwickelt die Familie dann eigenständig einen verbindlichen Plan, der auf ihren eigenen Ressourcen und Kompetenzen aufbaut. Das Ergebnis können entweder Maßnahmen sein, die die Familie selbst umsetzt, und oder formelle Hilfeleistung durch das Jugendamt. Das erhöht die Selbstwirksamkeit der Familien und die Akzeptanz von Hilfen. Mit der Umsetzung des Konzepts wird das Jugendamt den Träger Gesellschaft für Jugend- und Familienhilfe e. V. (GJFH) beauftragen. In Fällen akuter Kindeswohlgefährdung wird der Rat nicht eingesetzt.
Alle öffentlichen Sitzungsvorlagen der Kreistagsgremien sowie der jeweilige Beschlussstatus können online abgerufen werden:
https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/kreistag/kreistag-online/