Meldepflicht für Heilpraktiker

Wer im Bodenseekreis als Heilpraktiker arbeiten möchte, muss seine Tätigkeit beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Das ist online möglich. Hierzu sind eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (als .pdf oder .jpg), ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (als .pdf oder .jpg), sowie Angaben zum Tätigkeitsspektrum, der Praxisanschrift und der Tätigkeitsbeginn hochzuladen. Änderungen wie beispielsweise Adresse der Praxis, Unterbrechungen oder Beendigungen der Tätigkeit, müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Weitere Informationen und die Online-Meldung unter: www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/gesundheit/heilpraktiker