Meldepflicht (Anzeigeobliegenheit)

Um die Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin ausüben zu können, muss diese beim örtlichen Gesundheitsamt gemeldet werden (Anzeigeobliegenheit).

Erforderliche Unterlagen und Informationen

  • Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (pdf/jpg)
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (pdf/jpg)
    (nach § 4 Abs. 3 Patientenmobilitätsgesetz BW vom 25.11.2024 ...)
  • Tätigkeitsspektrum
  • Praxisanschrift
  • Beginn und Ende der Tätigkeit

Änderungen

Sollte sich Ihr Tätigkeitsfeld, Ihr Name oder Ihre Anschrift ändern oder (auch nur vorübergehend) Sie nicht mehr als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker tätig sein, teilen Sie die Änderung bitte zeitnah per E-Mail gsa-verwaltung@bodenseekreis.de mit.

Eine umfassende Darstellung der Rechtslage mit weiteren Informationen bildet das Landratsamt Tübingen ab.