Trinkwasserschutzgebiet „Kesselbach“ in Bermatingen wird vergrößert

Die Trinkwasserquellen der Gemeinde Bermatingen Kesselbach Ost und West bekommen eine neue Wasserschutzgebietsverordnung und damit größere Schutzzonen. Das neue, 34,3 Hektar große Schutzgebiet erstreckt sich nördlich des Ortskerns bis auf die Gemarkung der Gemeinde Salem und umfasst nun etwa doppelt so viel Fläche wie bisher. Die alte Verordnung stammt aus dem Jahr 1972 und erfüllte in mehreren Punkten nicht mehr die heutigen Schutzstandards. Mit der neuen Regelung soll die Trinkwasserressource zukunftssicher bewahrt werden. Sie liefert im Mittel 127 Kubikmeter Wasser pro Tag, was dem Durchschnittsverbrauch von etwa 1.000 Personen entspricht. Die Rechtsverordnung des Amts für Wasser- und Bodenschutz des Bodenseekreises tritt am 11. April 2026 in Kraft. Sie wird in den Gemeindeblättern von Bermatingen und Salem veröffentlicht und ist ab 10. April unter www.bodenseekreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

Die neuen Schutzzonen I bis III sind um die Quellen herum angeordnet und sollen verhindern, dass der Betrieb der Quellfassungen beeinträchtigt wird oder das Grundwasser im dessen Einzugsgebiet mikrobiologisch oder chemisch verunreinigt wird. Die Festsetzung dieser Bereiche geht auf einen Entwurf des damaligen Geologischen Landesamts, aktuelle hydrografische Messdaten sowie ein Abschlussgutachten des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau aus dem Jahr 2020 zurück. Insbesondere die innerste Zone im Fassungsbereich und die äußere Zone III des Einzugsbereichs wurden deutlich vergrößert.

Im November 2025 gab es dazu in Bermatingen eine öffentliche Informationsveranstaltung. Im Rahmen des förmlichen Verfahrens hatten dann die zuständigen Behörden sowie betroffene Grundstückseigentümer und Einwohner Gelegenheit, den Verordnungsentwurf und die kartierten Schutzgebietsgrenzen zu prüfen und Stellung zu nehmen.

Die Verordnung mit Karten kann ab der amtlichen Bekanntmachung in den Rathäusern Bermatingen und Salem sowie beim Amt für Wasser- und Bodenschutz im Landratsamt während der regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.