Ab Freitag, 29. Mai bis vorläufig 29. Juni 2026 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamts ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Verbot betrifft sowohl Entnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die bereits genehmigte Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.
Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im erlaubten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Landratsamt appelliert jedoch, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ohne nennenswerten Niederschlag führen viele größere Gewässer und insbesondere kleinere Bäche und Flüsse im Bodenseekreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Das hat erhebliche Folgen für die Gewässerökologie: Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter dem Wassermangel, den steigenden Wassertemperaturen und dem sinkenden Sauerstoffgehalt. Wer in dieser kritischen Situation das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.
Auch der Wassersport auf Gewässern wie der Schussen belastet bei Niedrigwasser die Natur. Deshalb hat das Amt für Wasser- und Bodenschutz mit Kanu-Verleihern der Region vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Bei wenig Strömung und Materialschäden durch viele Grundberührungen hält sich der Spaß ohnehin in Grenzen. Die Wasserbehörde bittet auch alle privaten Paddler, auf geeignete Gewässer auszuweichen.
Lokale Schauer und Gewitter, wie für die kommende Woche vorhergesagt, können die Niedrigwasserlage nur kurzfristig, vorübergehend und punktuell mildern. Die aktuellen Wetterprognosen sagen jedoch keine Phase mit flächendeckenden und langanhaltenden Niederschlägen voraus, wie sie für eine nachhaltige Erholung der Pegelstände erforderlich wäre. Bleibt es weiterhin trocken, kann die Allgemeinverfügung verlängert werden. Sollten sich die Wasserstände hingegen nachhaltig verbessern, wird die Verfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben. Das Verbot ist mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.
Die Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Bildinfo: Der Mühlbach ist in Schnetzenhausen bereits trockengefallen. (Foto: Stadt Friedrichshafen)