Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen bleibt verboten: Auch Entnahmen mit Gießkannen und Eimern sind nun tabu

Das seit Ende Mai geltende Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 31. August 2026 verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Auch Entnahmen mit Gießkannen und Eimern verboten

Die Niedrigwasserabflüsse belasten die Gewässer bereits seit Wochen. Hinzu kommen wegen der anhaltenden Hitze hohe Wassertemperaturen und niedrige Sauerstoffgehalte, was die Situation für Wasserlebewesen zusätzlich verschlechtert. Das Verbot wird deshalb auf das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern ausgeweitet. Vom Verbot weiterhin ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh.

In den Gewässern des Bodenseekreises treten derzeit extrem niedrige Wasserstände auf. Die Niedrigwasserlage kann sich durch vorhergesagte Gewitter zwar kurzfristig und punktuell entspannen, für eine nachhaltige Erholung der Pegel wären jedoch über einen längeren Zeitraum flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Die aktuellen Wetterprognosen lassen dies nicht erwarten.

Die Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) deuten vielmehr auf einen trockenen Beginn des Monats Juli hin. Das Landratsamt geht deshalb aktuell davon aus, dass die Niedrigwassersituation in den oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet anhalten oder sich weiter verschärfen wird.

Das Austrocknen eines Gewässers bedeutet den Verlust aller dort beheimateten Wasserlebewesen. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation ignoriert, muss deshalb mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Ausnahmen bleiben in Einzelfällen möglich

Sollten sich die Wasserstände nachhaltig verbessern, kann die Allgemeinverfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit, bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen vom Entnahmeverbot zu beantragen. Dies war in den vergangenen Wochen an einzelnen Gewässern, insbesondere an der Argen, zeitweise aufgrund punktueller Niederschläge und eines ausreichenden Wasserdargebots möglich.

Bei Niedrigwasser auch auf Wassersport verzichten

Auch der Wassersport auf Gewässern wie der Schussen belastet bei Niedrigwasser die Natur. Deshalb hat das Amt für Wasser- und Bodenschutz mit Kanu-Verleihern der Region vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Bei wenig Strömung und Materialschäden durch viele Grundberührungen hält sich der Spaß ohnehin in Grenzen. Die Wasserbehörde bittet auch alle privaten Paddlerinnen und Paddler, auf geeignete Gewässer auszuweichen.

Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online unter https://www.bodenseekreis.de/politik-verwaltung/bekanntmachungen/ zu finden. Sie ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt.

 

Bildinfo: Mühlkanal der Brunnisach am 25. Juni 2026. Foto: Landratsamt Bodenseekreis