Corona: Bodenseekreis wieder ohne „Notbremse“

Im Bodenseekreis gilt ab Mittwoch (7. April 2021) der Inzidenz-Status „über 50“, also keine „Notbremse“ mehr. Damit sind die Lockdown-Lockerungen entsprechend der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes wieder möglich. Insbesondere der Einzelhandel für den nicht-täglichen Bedarf kann mit Terminvereinbarungen (Click & Meet) arbeiten und bestimmte Kulturangebote sind wieder möglich. 

Das Landratsamt hat den Inzidenz-Status am Dienstagabend (6. April 2021) amtlich festgestellt und auf seiner Internetseite bekanntgemacht, nachdem die 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner am fünften Tag in Folge unter dem Wert 100 lag. Ausschlaggebend dafür ist die Lagemeldung des Landesgesundheitsamts, die täglich am Abend veröffentlicht wird. Am 2. April lag der Wert mit 98,9 erstmals wieder unter 100, am 6. April lag er bei 84,1. 

Steigt der Wert wieder und liegt drei Tage in Folge über 100, greift nach einem Werktag Informationsvorlauf automatisch wieder die „Notbremse“. Nach Einschätzung des Gesundheitsamts wäre ein spürbarer Anstieg des täglichen Inzidenzwerts in den kommenden Tagen keine Überraschung. Denn erfahrungsgemäß ist wegen geschlossener ärztlicher Praxen die Testhäufigkeit an Feiertagen reduziert. Aufholeffekte an den Folgetagen verstärken diesen Effekt zusätzlich.

Trotz der aktuell gelösten „Notbremse“ gelten im Bodenseekreis weiterhin ein Alkoholverbot und eine Maskenpflicht an bestimmten Orten und Plätzen. Diese Regelungen kann der Landkreis bereits ab einem Inzidenz-Status „über 50“ treffen. Eine Übersicht der betreffenden Orte und Plätze gibt es hier: www.bodenseekreis.de/de/aktuelles/artikel/2021/04/corona-im-bodenseekreis-gilt-alkoholverbot-und-maskenpflicht-an-bestimmten-oeffentlichen-plaetzen/

Den täglich gültigen Inzidenz-Status zeigt das Landratsamt jeweils aktuell unter www.bodenseekreis.de/corona