Informationen für Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache

Wenn ein Mensch für immer eine Einschränkung hat,
sagt man auch Behinderung dazu.
Oder Beeinträchtigung.

 

Der Schwer-Behinderten-Ausweis ist ein Dokument.
Darin wird Ihre Behinderung eingestuft.
Das nennt sich auch Grad der Behinderung.
Abgekürzt heißt das GdB.
Die Grade gehen von 20 bis 100.

 

Ab einem Grad von 50 oder mehr
bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Auf dem Ausweis ist Ihr Foto drauf.

Vorteile mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis

Der Schwer-Behinderten-Ausweis soll Ihre Einschränkungen
zum Teil ausgleichen.

 

Zum Beispiel: 

  • mehr Schutz vor Kündigung am Arbeits-Platz
  • mehr Urlaub am Arbeits-Platz
  • weniger Steuern zahlen
  • Unterstützung am Arbeits-Platz
  • weniger Eintritt für öffentliche Veranstaltungen
  • weniger oder gar nichts für Bus und Bahn bezahlen

Die Merk-Zeichen

Neben dem Grad der Behinderung
können auch Buchstaben auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen.
Die Buchstaben werden Merk-Zeichen genannt.
Es gibt folgende Merk-Zeichen: G, GL, B, aG, H, RF, Bl, TBl.
Die Merk-Zeichen haben für Sie auch Vorteile.

G und Gl
G steht für erheblich geh-behindert.
Erheblich bedeutet: sehr stark
Gl steht für gehörlos.

  • Bus und Bahn kosten dann weniger Geld
  • Oder Sie zahlen weniger Steuern für Ihr Auto.

B
B steht für Begleit-Person

  • Ihre Begleit-Person darf kostenlos mit Bus und Bahn fahren,
    wenn sie Sie begleitet.
  • Das Merk-Zeichen bekommen Sie,
    wenn Sie auch das Merk-Zeichen aG, Bl, TBl oder H haben.

aG
aG steht für außergewöhnlich geh-behindert.

  • Sie dürfen mit Bus und Bahn fahren für weniger Geld
  • Oder Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
  • Sie bekommen eine Park-Erleichterung.
    Das ist eine blaue Karte.
    Die Karte wird vorne ins Auto gelegt.
    Sie dürfen damit auf dem Behinderten-Parkplatz parken.

H
H steht für hilflos.

  • Sie dürfen kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
  • Oder Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.

RF
RF steht für Rundfunk.

  • Sie bezahlen weniger Rundfunk-Gebühren
    für Radio und Fernseher.
  • Sie bezahlen weniger Grund-Gebühren
    für Ihr Festnetz-Telefon oder Heim-Telefon.

Bl
Bl steht für blind.

  • Sie dürfen kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
  • Oder Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen,
    wenn das Auto auf Sie zugelassen ist.
  • Sie bekommen eine Park-Erleichterung.
    Das ist eine blaue Karte.
    Die Karte wird vorne ins Auto gelegt.
    Sie dürfen damit auf dem Behinderten-Parkplatz parken.

TBl
TBl bedeutet taub-blind.

  • Sie dürfen kostenlos mit Bus und Bahn fahren.
  • Oder Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen,
    wenn das Auto auf Sie zugelassen ist.
  • Sie bekommen eine Park-Erleichterung.
    Das ist eine blaue Karte.
    Die Karte wird vorne ins Auto gelegt.
    Sie dürfen damit auf dem Behinderten-Parkplatz parken.
  • Sie bezahlen keine Rundfunk-Gebühren
    für Radio und Fernseher.
  • Sie bezahlen keine Grund-Gebühren
    für Ihr Festnetz-Telefon oder Heim-Telefon.

Wie bekomme ich einen Schwer-Behinderten-Ausweis?

Sie müssen einen Antrag beim Versorgungs-Amt stellen.
Das ist eine Abteilung im Landrats-Amt Bodensee-Kreis.

Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular bekommen Sie beim Versorgungs-Amt.

Die Ansprech-Personen sind rechts im Kasten.
Wenn Sie auf den Namen klicken,
öffnet sich der Kasten.
Dann finden Sie dort die Telefon-Nummern und die E-Mail-Adressen.

Sie können das Formular auch hier bekommen:
Wenn Sie hier klicken, öffnet sich das Formular.

Das ausgefüllte Formular schicken Sie an das Versorgungs-Amt zurück.
Dann prüft das Versorgungs-Amt,
ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie können Kopien mit-schicken:
Zum Beispiel von

  • Arzt-Berichten
  • Kranken-Haus-Aufenthalten
  • Kur-Aufenthalten

Dann geht es oft schneller.

 Wie fülle ich den Antrag aus?

  • Schreiben Sie gut leserlich und in Druck·Buchstaben.
    Oder Sie füllen den Antrag direkt am PC aus.
  •  Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse in das Formular.
  • Schreiben Sie auf, welche Staats-Bürgerschaft Sie haben.
    Also zum Beispiel „Deutsch“, oder „Türkisch“.
  • Die Voraussetzungen für den Schwer-Behinderten-Ausweis
    sind gesundheitliche Probleme.
    Schreiben Sie alle gesundheitlichen Probleme auf,
    die Sie länger als 6 Monate haben.
    Zum Beispiel in die erste Zeile „Beinverlust links“.
    Oder „Folgen von einem Herz-Infarkt“.
    Schreiben Sie die Ursache davon auf.
    Zum Beispiel „Arbeits-Unfall“.
    Oder „Krankheit“.
  • Schreiben Sie den Namen und die Adresse
    von Ihrem Haus-Arzt oder Ihrer Haus-Ärztin auf.
    Und wann Sie zuletzt dort waren.
  • Schreiben Sie den Namen und die Adresse
    von allen Ärzten und Ärztinnen, Kliniken und Kranken-Häusern auf,
    bei denen Sie in den letzten 2 Jahren gewesen sind.
    Und wann das war.
  • Legen Sie Kopien von den Arzt-Briefen und Gutachten
    mit in den Antrag.

Was muss ich noch in den Antrag schreiben?

  • Wenn Sie schon einmal einen Antrag auf einen
    Schwer-Behinderten-Ausweis gestellt haben,
    dann schreiben Sie das auch in den Antrag.
  • Schreiben Sie auf,
    ab wann der Schwer-Behinderten-Ausweis gelten soll.
    Entweder ab dem Tag an dem der Antrag ausgefüllt wurde.
    Oder ab einem früheren Zeit-Punkt.
    Zum Beispiel der Tag von dem Arbeits-Unfall.
  • Legen Sie ein Pass-Foto von sich in den Antrag.
    Sie erlauben dem Versorgungs-Amt,
    alle Ärzte und Ärztinnen von Ihnen nach Gutachten zu fragen.
    Das kann lange dauern,
    bis alle Ärzte und Ärztinnen geantwortet haben.
    Erst dann sind alle Unterlagen komplett.
    Und dann kann der Antrag bearbeitet werden.
  • Ganz wichtig:
    Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Haben Sie noch Fragen?

Sie können uns anrufen.
Oder einen Brief schreiben.
Oder eine E-Mail senden.

Die Ansprech-Personen sind rechts im Kasten.
Wenn Sie auf den Namen klicken,
öffnet sich der Kasten.
Dann finden Sie dort die Telefon-Nummern und die E-Mail-Adressen.

Unsere Adresse ist:
Landratsamt Bodenseekreis
Versorgungsamt
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen

Bildquelle:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Sozialamt / Versorgungsamt

Telefon
+49 7541 204 5722
Fax
+49 7541 204 7722
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sarina.auer@bodenseekreis.de
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A E10, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
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nadine.haller@bodenseekreis.de
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A E10, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
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anja.schoenenberger@bodenseekreis.de
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