Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Landratsamt Bodenseekreis ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Abs. 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.bodenseekreis.de und www.abfallwirtschaftsamt.de verfügbar sind.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Abs. 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Abs. 1 L-BGG
- Videos: Diese haben teilweise keine Untertitel oder Transkription.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Teilweise sind Bilder und Grafiken noch nicht durch Textbeschreibungen ergänzt worden.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.02.2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Abs. 2 Ziff. 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.02.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann teilen Sie dies gerne mit. Wir versuchen schnellstmöglich, eine Lösung zu erarbeiten.
Kontakt:
Landratsamt Bodenseekreis - Stabsstelle des Landrats
Robert Schwarz, Behördensprecher und Leiter der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-5566, servicebuero@bodenseekreis.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten und Anwendungen nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie die in Ziff. 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls das Landratsamt Bodenseekreis nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schilchtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite:https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Kontakt
Servicebüro für Gestaltung und digitale Medien
servicebuero@bodenseekreis.de