Fahr-Dienst für schwerst-behinderte Menschen

Für Menschen mit einer Schwerst-Behinderung gibt es einen Fahr-Dienst.
Für den Fahr-Dienst müssen Sie einen Antrag beim Sozial-Amt stellen.
Sie können den Antrag hier herunter-laden:
Antrag Fahr-Dienst für Schwerst-Behinderte.
Sie können den Antrag auch bei Ihrem Rat-Haus bekommen.
Das Sozial-Amt prüft Ihren Antrag.
Dann können Sie Frei-Fahrten bei einem Fahr-Dienst bekommen.

Wer kann mit dem Fahr-Dienst fahren?

  • Menschen mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis
    mit Merk-Zeichen aG oder H.
  • Menschen aus dem Bodensee-Kreis.

Wie oft kann ich mit dem Fahr-Dienst fahren?

  • Sie können 4 Frei-Fahrten im Monat bekommen.
  • Hin-Fahrt und Rück-Fahrt zählen als zwei Fahrten.

Wie weit darf ich mit dem Fahr-Dienst fahren?

  • Sie können höchstens 100 Kilo-Meter im Monat gefahren werden.
  • Sie können nur im Bodensee-Kreis gefahren werden.
    Oder 25 Kilo-Meter von Ihrer Wohnung aus.

Dahin fährt der Fahr-Dienst nicht

  • Der Fahr-Dienst fährt Sie nicht zur Arbeit oder Schule
  • Der Fahr-Dienst fährt Sie nicht zum Arzt oder zur Ärztin
  • Der Fahr-Dienst fährt Sie nicht zu Ihrer Tages-Stätte

Wer macht den Fahr-Dienst?

Es gibt verschiedene Fahr-Dienste im Bodensee-Kreis.
Bitte nehmen Sie einen Fahr-Dienst,
der in Ihrer Nähe ist.
Hier finden Sie eine Liste von allen Fahr-Diensten:
Liste der Fahr-Dienste

Haben Sie noch Fragen?

Sie können uns anrufen.
Oder einen Brief schreiben.
Oder eine E-Mail senden.

Die Ansprech-Person ist rechts oben im Kasten.
Wenn Sie auf den Namen klicken,
öffnet sich der Kasten.
Dann finden Sie dort die Telefon-Nummer und die E-Mail-Adresse.

Unsere Adresse ist:
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen

Bildquelle:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Sozialamt

Telefon
+49 7541 204 5761
E-Mail
nadine.haller@bodenseekreis.de
Zimmer
A E10, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen