Der Besitz und Umgang mit Waffen, Sprengstoff und bestimmten pyrotechnischen Materialien unterliegt der Erlaubnispflicht und Überwachung der Waffenbehörde.
Das Rechts- und Ordnungsamt des Bodenseekreises erteilt Waffenbesitzkarten für Jäger und Sportschützen, europäische Feuerwaffenpässe sowie den so genannten Kleinen Waffenschein. Außerdem werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Sprengstofferlaubnisse und Befähigungsscheine nach dem Sprengstoffgesetz erteilt.
Im Bodenseekreis gibt es drei Behörden, die waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse bearbeiten. Neben dem Landratsamt Bodenseekreis sind dies die Großen Kreisstädte Überlingen und Friedrichshafen, die auch für die Gemeinden Owingen und Sipplingen bzw. Immenstaad zuständig sind.
Rechts- und Ordnungsamt
- Telefon
- +49 7541 204 5102
- reinhilde.roeder@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 5336
- manuel.strasser@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
Onlinedienste
Formulare
- Bedürfnisüberprüfung Waffen
- Bedürfnisnachweis Sprengstofferlaubnis, Erteilung
- Bedürfnisnachweis Sprengstofferl., Verlängerung
- Europäischer Feuerwaffenpasses
- Kleiner Waffenschein
- Sprengstofferlaubnis, Erteilung
- Sprengstofferlaubnis, Verlängerung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß Sprengstoffgesetz
- Waffenbesitzkarte
Weitere Behörden
Stadt Friedrichshafen
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt
Herr Eiberger
Tel.: 07541 203-2130
Stadt Überlingen
Abteilung öffentliche Ordnung
Frau Schörnick
Tel.: 07551 99-1434