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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2017 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 4 2 Rechenschaftsbericht 6 2.1 Rechtsgrundlagen 6 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 6 2.3 Geschäftsverlauf 2017 6 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 7 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung 8 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 8 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand 9 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung 10 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 14 2.5.5 Soziales 15 3 Gesamtergebnisrechnung 20 3.1 Erträge 21 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 21 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen 21 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen 24 3.1.4 Sonstige Transfererträge 24 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte 25 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 25 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 26 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 27 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 27 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 28 3.2 Aufwendungen 28 3.2.1 Personalaufwendungen 28 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 29 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 29 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen 32 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34 3.2.6 Transferaufwendungen 35 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 36 3.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 37 4 Gesamtfinanzrechnung 39 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 41 4.2 Finanzierungsmittelmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 41 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 43 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 43 4.5 Entwicklung der Liquidität 43 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 44 4.6.1 Verwaltungsgebäude 44 4.6.2 Schulgebäude 44 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte 45 4.6.4 Straßenbauamt 46 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 2 4.6.5 Abfallwirtschaft 47 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 48 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 52 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 54 5.2 Aktiva 55 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 55 5.2.2 Sachvermögen 56 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 56 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 57 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 59 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 60 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 61 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 62 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 63 5.2.2.8 Vorräte 64 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 64 5.2.3 Finanzvermögen 65 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 65 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 65 5.2.3.3 Sondervermögen 67 5.2.3.4 Ausleihungen 67 5.2.3.5 Wertpapiere 68 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 69 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 70 5.2.3.8 Liquide Mittel 70 5.2.4 Abgrenzungsposten 71 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 71 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 71 5.3 Passiva 72 5.3.1 Basiskapital 72 5.3.2 Rücklagen 72 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 73 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 73 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 73 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 74 5.3.4 Sonderposten 74 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 74 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 74 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 75 5.3.5 Rückstellungen 75 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 75 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 76 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 76 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 77 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 77 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 77 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 78 5.3.6 Verbindlichkeiten 78 5.3.6.1 Anleihen 78 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 78 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 80 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 81 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 81 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 82 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 82 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 3 6 Teilhaushalte 84 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 86 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 89 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 93 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 97 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 101 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 105 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 109 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 113 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 117 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 121 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 125 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses 129 8 Anhang 130 8.1 Allgemeines 130 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 130 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 130 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 130 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 131 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 131 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 131 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 131 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2017 132 9 Anlagen 136 9.1 Vermögensübersicht 136 9.2 Forderungsübersicht 137 9.3 Schuldenübersicht 138 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 139 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 140 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen 141 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen 180 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 181 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2017 183 Anmerkung: Bedingt durch die Haushaltssystematik sind Ertrage im Ergebnishaushalt negativ und Auf- wendungen im Ergebnishaushalt positiv dargestellt. Umgekehrt verhält es sich im Finanz- haushalt. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 4 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 16. Oktober 2019 den Jahresabschluss für das Jahr 2017 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 306.718.156 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 297.434.205 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 9.283.950 1.4 Außerordentliche Erträge 3.143.848 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 693.076 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 2.450.772 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 11.734.723 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 284.454.435 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 268.361.495 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 16.092.940 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 50.638.562 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 65.199.135 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -14.560.573 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2. 3 und 2.6) 1.532.368 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.530.839 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -2.530.839 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende d es HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) -998.471 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen -4.181.170 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 10.384.530 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -5.179.641 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 5.204.889 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 5 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 436.055 3.2 Sachvermögen 196.530.605 3.3 Finanzvermögen 67.409.913 3.4 Abgrenzungsposten 6.686.047 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 271.062.620 3.7 Basiskapital 123.889.593 3.8 Rücklagen 19.380.767 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten 49.155.700 3.11 Rückstellungen 36.633.417 3.12 Verbindlichkeiten 40.088.039 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.915.104 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 271.062.620 Friedrichshafen, 16. Oktober 2019 gez. Lothar Wölfle, Landrat Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 6 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressourcenverbrauch des ordentli- chen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcenaufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibun- gen und Rückstellungen mit einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcen- verbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht zwingend auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Kre- diten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Der Kreistag hat am 20. Dezember 2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 beschlos- sen und das Regierungspräsidium Tübingen die genehmigungspflichtigen Teile mit Schrei- ben vom 10. Februar 2017 genehmigt. Am 17. März 2017 wurde die Haushaltssatzung be- kannt gemacht und anschließend vom 20. bis einschließlich 28. März 2017 öffentlich ausge- legt. Zudem ist der Haushaltsplan unter www.bodenseekreis.de öffentlich jederzeit einseh- bar. Mit der Überleitung aus der Kameralistik in die Doppik erfolgte für das Haushaltsjahr 2016 die erste Planung nach dem neuen Haushaltsrecht. Diese Überleitung der Haushaltsansätze er- leichterte den Einstieg für die Mitarbeitenden im Haus ungemein. Eine Folge daraus ist jedoch, dass die Planung z.T. ungenau erfolgt ist und sich erst im Laufe des Jahres 2016 und mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2017 Änderungen ergeben haben. Dies führte zwangsläufig zu Umbuchungen und schwer vergleichbaren Werten. 2.3 Geschäftsverlauf 2017 Das Haushaltsjahr 2017 war, wie auch das Jahr 2016, geprägt von der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik. Die Erstellung und der Beschluss der Eröffnungsbilanz hatte im Jahr 2017 oberste Priorität. Die dadurch immer wieder neu gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen führten zu laufenden Veränderungen und der ständigen Wissensweitergabe an alle Mitarbeitenden im Haus, die sich auf die neue Systematik einstellen mussten. Daher gilt unser Dank, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Änderungen - neben ihrer täglichen Arbeit - immer wieder mit umgesetzt haben. Auch heute und in Zukunft werden neuere Er- kenntnisse zu Anpassungen im Buchungsalltag führen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 7 Die Steuerkraftsumme ist mit 273,67 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (Vj. 278,89 Mio. Euro). In der Vergangenheit folgte regelmäßig nach einigen Rekordanstiegen ein doch moderateter Abfall. Seit 2008 hat sich der Wert der Steuerkraftsumme um rd. 180 Mio. Euro erhöht (2008: 193,60 Mio. Euro). Der Anstieg der Kreisumlage betrug dadurch rd. 27,55 Mio. Euro (Kreisumlagehebesatz ist von 31,0 % auf 32,0 % angehoben worden). Dies klingt enorm, jedoch haben auch die Aufgaben seither deutlich zugenommen. 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan In Summe wurden rund 1,72 Mio. Euro weniger Erträge erzielt, als im Haushalt geplant wur- den. Dabei wurden jedoch bei den Zuweisungen 7,04 Mio. Euro mehr eingenommen (davon im Rahmen des FAG 2,83 Mio. Euro). Die ersten beiden doppischen Jahre waren durch starke Verschiebungen geprägt, die durch die kameral umgewandelte Planung, aber nun doch an- ders zugeordnete doppische Buchungen verursacht wurden. Am deutlichsten sind die Mindererträge bei den Kostenerstattungen, die sich allein zu 18,04 Mio. Euro aus geringeren Zuweisungen für den Asylbereich ergeben (siehe 3.1.7). Die höheren Sonstigen Erträge ergeben sich durch nicht geplante Rückstellungen bzw. deren Auflösung aus dem Jahr 2016 sowie aus sonstigen Abgrenzungsbuchungen. Im Vergleich zum Plan stiegen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um rd. 1,04 Mio. Euro und die Deponie- und Abfallgebühren führten zu einer Verbesserung von rd. 1,13 Mio. Euro. Hinzu kommen weitere Zusatzerträge aus Mieten, Pachten und Erträgen aus Verkauf von zu- sammen rd. 625 TEuro (davon + 533 TEuro aus Papierverkauf). Die aktivierten Eigenleistungen waren bislang nicht beplant und verbesserten damit das Er- gebnis um weitere 346 TEuro. Durch massive Verschiebungen zum Plan ist die Aussagekraft teilweise begrenzt. So kam es zu Umschichtungen der Bußgelder. Da der Bodenseekreis Bußgelder teilweise als Untere Ver- waltungsbehörde (UVG) einnimmt, sind diese Bußgelder als Zuwendungen vom Land zu ver- buchen. An anderer Stelle gab es enorme Verschiebungen zwischen den Sachkonten durch die Abgrenzung von Zuwendungen und Kostenerstattungen. Auch die Herkunft der Gelder, ob von Bund, Land, Gemeinden oder Sonstigen hat Auswirkungen auf die Zuordnung. Dies konnte zum Zeitpunkt der erstmaligen doppischen Planung noch nicht berücksichtigt werden. Weiterhin gab es Verschiebungen bei Investitionen und Aufwendungen, da nicht alle Maßnah- men investiv geplant wurden, welche sich am Ende als investive Maßnahme herausstellten. So wurden z.B. die Zahlungen für den Verwaltungsneubau Albrechtstraße 77 als Aufwand geplant, jedoch muss dies in der Doppik als Finanzierungsleasing und damit nur in der Ge- samtfinanzrechnung gebucht werden. Andersherum wurden Maßnahmen investiv geplant, die sich jedoch bei näherer Prüfung als einfacher Sanierungsaufwand entpuppten. Die größte Einsparung ergibt sich bei den geplanten Aufwendungen im Transferbereich. Im Einklang mit den Erträgen wurde bei der Planung im Sommer 2016 von weiterhin hohen Flüchtlingszahlen ausgegangen. Dies trat so nicht ein, weshalb die Transferaufwendungen Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 8 nicht in vollem Umfang benötigt wurden. Nähere Erläuterungen finden sich unter 2.5.5 Sozia- les (Seite 15ff). 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Wasserschaden Erweiterungsbau/ Sanierung Wärmeverteilnetz Angesichts von Korrosion an den Heizleitungen kam es zu mehreren Wasserschäden im Er- weiterungsbau des Beruflichen Schulzentrums in Friedrichshafen. Nachdem die Ursache der Wasserschäden festgestellt werden konnte, hat der Versicherer die Kostenübernahme bei wei- teren korrodierten Heizleitungen abgelehnt. Aufgrund der Obliegenheitspflicht als Eigentümer war es notwendig, das komplette Wärmeverteilnetz zu erneuern. Gemäß Beschluss des AUT vom 6. November 2018 wurden nach abschließender Prüfung der Sach-, und Rechtslage, so- wie aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten, die Regressanstrengungen gegen die Firma Mat- thäus Schmid Bauunternehmen GmbH & Co. KG als Totalübernehmer sowie gegen das Büro Drees & Sommer als externer Qualitätsüberprüfer eingestellt. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Kanalsanierung/ Neugestaltung Hof Der Schulhof der Jörg-Zürn-Gewerbeschule müsste in Teilen aufgrund von Kanalsanierungs- arbeiten geöffnet werden. In diesem Zuge wurde der Hof neugestaltet und modernisiert. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Brand im Lackierraum Aufgrund des Brandes in dem Lackierraum in der Werkstatt der Jörg-Zürn-Gewerbeschule am 3. August 2016 mussten umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Werkstatt durchgeführt werden. Sowohl die Lackierwerkstatt als auch weitere angrenzende Räume wur- den vollständig zerstört. Nach einer umfassenden Sanierung konnten die Räume im Septem- ber 2017 wieder dem Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Die Schlussabrechnung mit der Versicherung wird im Jahr 2019 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Niederspannungsverteilung Die Niederspannungsverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderun- gen angepasst werden. Dazu wurde der Bestand zurückgebaut und die neuen Verteiler auf- gebaut. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2018 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 9 Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Klassenzimmer Im fünften Bauabschnitt des Projekts wurden zehn Klassenzimmer grundlegend saniert. Hier- bei wurden die Beleuchtungsanlagen, die abgehängten Decken sowie die Wandbekleidungen erneuert, wodurch die Raumqualität, die Akustik und die Beleuchtung verbessert wurden. Sanierung Mädchen-WC Nach über 46-jähriger Nutzung wurde ein Mädchen-WC grundlegend saniert. Neben der kom- pletten Erneuerung der Sanitärinstaurationen wurden sämtliche Decken, Wände und Boden- beläge sowie die Trennwände erneuert. Sanierung Außenbeleuchtung Die Erdkabel der Außenbeleuchtung waren defekt und mussten erneuert werden. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen LED- Leuchten ersetzt. Für die Sanierung wurden Förder- mittel beim Bund beantragt und abgerufen. 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand Die pauschal zugewiesenen Mittel für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen sind im Bodenseekreis nach wie vor knapp bemessen. Beim Bund hat sich der Fehlbetrag am Gemeinschaftsaufwand gegenüber dem Vorjahr um rd. 273 TEuro erhöht. Zum Jahresende 2017 belief sich das kumulierte Defizit, auf rd. 2 Mio. Euro. Eine nachhaltige Lösung des Problems ergibt sich frühestens nach Änderung der Zuweisungs- praxis, wenn auf der Basis von Bestandsdaten eine bedarfsgerechte Zuweisung erfolgt (Er- gebnisorientierte Steuerung). Entsprechende Verhandlungen zwischen Landkreistag und Ver- kehrsministerium sollen in 2019 sukzessive zu einer bedarfsgerechteren Mittelverteilung füh- ren. Die für den Unterhaltungsbereich vom Bund zugewiesenen Mittel werden nur für den un- abdingbaren Bedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verwendet. Beim Land ist für 2017 ein Fehlbetrag von 21,4 TEuro entstanden. Dier wurde mit dem Über- schuss aus dem Vorjahr in Höhe von 59,7 TEuro verrechnet. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 10 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklun g Das Haushaltsjahr 2017 war abfallwirtschaftlich insbesondere geprägt durch die Inbetrieb- nahme der Deponie Überlingen-Füllenwaid. Gebührenrechtlich konnte das Haushaltsjahr vor allem aufgrund höherer Gebühreneinnahmen und sehr hoher Papiererlöse um 409 TEuro günstiger als geplant abgeschlossen werden. Haushaltsrechtlich ergab sich buchungstech- nisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 835 TEuro. Mengenbilanz Abfallart 2016 2017 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 21.548 3.377 7.685 122 32.732 21.200 3.450 7.500 150 32.300 21.423 3.292 7.961 120 32.796 + 223 - 158 + 461 - 30 + 496 Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 8.320 15.400 18.842 + 3.442 Biomüll: 16.901 17.200 16.537 - 663 Gartenabfälle: 18.821 17.100 18.136 + 1.036 Wertstoffe: Papier Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: 18.655 10.462 5.545 3.058 2.102 754 40.576 19.000 10.000 5.000 2.600 1.930 670 39.200 18.305 9.737 4.956 3.100 2.075 698 38.871 - 695 - 263 - 44 + 500 + 145 + 28 - 329 Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH in den Schweizer Kehrichtverbrennungsanla- gen Zürich-Josefstraße, Zürich-Hagenholz und Hinwil thermisch behandelt. Das Restmüllauf- kommen lag insgesamt geringfügig um 64 Tonnen über der Vorjahresmenge. Während das Hausmüll- wie auch das Sperrmüllaufkommen gegenüber dem Vorjahr geringer ausgefallen sind, war bei der Gewerbemüllmenge eine Steigerung zu verzeichnen. Insgesamt lag das Restmüllaufkommen um 496 Tonnen über dem Planwert. Aufgrund der Inbetriebnahme der DK I – Deponie Überlingen-Füllenwaid konnte beim Aufkom- men an Inertabfällen (Bauschutt, Erdaushub) eine deutliche Steigerung zum Vorjahr verzeich- net werden. Die Steigerung zum Planwert 2017 ist auf höhere DK II-Mengen zurückzuführen. Das Biomüllaufkommen ist gegenüber dem Vorjahr um 364 Tonnen gesunken und blieb auch um 663 Tonnen unter dem Planansatz. Demgegenüber war die Menge an Gartenabfällen um 1.036 Tonnen deutlich über dem Planwert. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 11 Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 329 Tonnen unter dem Planwert. Innerhalb der verschiedenen Wertstoffe gab es verschiedene Abweichungen, die sich im Rahmen der übli- chen Schwankungsbreite befanden. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation verlief im Jahr 2017 sehr positiv: sowohl bei den Gebühreneinnahmen als auch bei den Wertstofferlösen konnten deutliche Mehreinnahmen erzielt werden. Nr. Ertragsart 2016 2017 Ansatz Ergebnis Differenz 4 Öffentlich-rechtliche Entgelte: Abfallgebühren Deponiegebühren Sonstige Gebühren Insgesamt - 14.952.289 - 3.021.459 5 - 17.973.742 - 14.570.000 - 3.120.000 - 1.500 - 17.691.500 - 15.137.324 - 3.679.646 - 5.535 - 18.822.505 - 567.324 - 559.646 - 4.035 - 1.131.005 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall/Elektronikschrott Insgesamt - 1.739.197 - 189.852 - 1.929.049 - 1.600.000 - 295.000 - 1.895.000 - 2.132.728 - 356.489 - 2.489.217 - 532.728 - 61.489 - 594.217 6 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt - 412.201 - 2.673 - 414.874 - 470.000 0 - 470.000 - 358.597 - 27.610 - 386.206 + 111.403 - 27.610 + 83.794 4-6 Zwischensumme - 20.317.665 - 20.056.500 - 21.697.929 - 1.641.429 Die Mehreinnahmen bei den Abfallgebühren (+567 TEuro) sind neben dem Einwohneranstieg und der Tendenz zu kleineren Haushalten auf einen zu gering angesetzten Planwert zurück- zuführen. Die höheren Deponiegebühreneinnahmen (+560 TEuro) sind auf die Mengensteige- rungen bei Gewerbe-, DK II-, und Gartenabfällen sowie auf die höhere Gebühr für Altholz zu- rückzuführen. Insgesamt lagen die Gebühreneinnahmen um 1.131 TEuro über dem Planan- satz. Sehr gut war der Papierpreis, so dass hier Mehreinnahmen von 533 TEuro verzeichnet werden konnten. Auch bei der Verwertung von Altmetall und Elektronikschrott konnten aufgrund guter Erlössituation Mehreinnahmen von 56 TEuro erzielt werden. Die Mindereinnahmen bei den Kostenerstattungen sind auf die geänderte Rechnungsführung im Rahmen der Doppik zurückzuführen. Im Planansatz 2017 war die Umsatzsteuer mit enthal- ten, während das Ergebnis 2017 nur den Nettowert anzeigt. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 21,7 Mio. Euro, die somit um 1.641 TEuro über dem Planansatz lagen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 12 Aufwendungen Größere Einsparungen ergaben sich bei den Nachsorgeaufwendungen für die Deponien und bei der internen Leistungsverrechnung. Mehraufwendungen ergaben sich bei den Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen, bei den Abschreibungen, bei der Zuführung zur Nachsor- gerückstellung und bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen. Nr. Aufwandsart 2016 2017 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 11 Personalaufwendungen: 2.216.251 2.351.900 2.288.879 - 63.021 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln und Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Pauschale Kürzung Nachsorgeaufwendungen Deponien Insgesamt 5.983.277 3.761.876 1.589.847 1.084.575 253.718 1.127.154 2.270.967 435.735 16.507.150 0 806.202 17.313.352 6.000.000 3.645.000 1.775.000 1.165.000 535.000 1.172.000 2.720.000 411.050 17.423.050 - 1.204.650 1.858.600 18.077.000 5.935.998 3.686.472 1.691.475 1.060.912 819.064 1.165.241 2.694.265 319.401 17.372.828 0 951.743 18.324.571 - 64.002 + 41.472 - 83.525 - 104.088 + 284.064 - 6.759 - 25.735 -91.649 - 50.222 1.204.650 - 906.857 + 247.571 14 Planmäßige Abschreibungen Zinsen u.ä. Aufwendungen 396.095 0 243.400 78.200 441.406 21.386 + 198.006 -56.814 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zuführung zur Nachsorgerückstellung Zuführg. z. Rückst. ausst. Rechnungen Periodenfremder Aufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt 1.115.237 117.307 0 518.563 1.633.800 46.500 0 0 451.400 497.900 1.178.956 116.500 123.971 505.787 1.925.214 + 1.132.456 + 116.500 + 123.971 + 54.387 + 1.427.314 TE 23 Aufwendungen für interne Leistungen 1.121.157 1.320.200 961.785 - 358.415 11- TE 23 Zwischensumme 22.680.654 22.568.600 23.963.241 + 1.394.641 Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen waren insbesondere für die Holzver- wertung aufgrund der deutlich angestiegenen Verwertungskosten Mehraufwendungen in Höhe von 284 TEuro zu verzeichnen. Eine größere Minderaufwendung ergab sich bei der Biomüll- verwertung aufgrund der geringeren Menge. Ansonsten glichen sich Mehr- und Minderaufwen- dungen überwiegend aus, so dass sich per Saldo Minderaufwendungen von 50 TEuro erga- ben. Die pauschal vorgenommene Kürzung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.205 TEuro konnte auf der Ausgabenseite nicht realisiert werden, ist jedoch durch die ausgewiesenen Mehrerlöse erwirtschaftet. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien blieben um 907 TEuro unter dem Planansatz, da bestimmte Sanierungsmaßnahmen der Deponie Weiherberg verschoben wurden. Für die getätigten Nachsorgeaufwendungen erfolgt eine entsprechende Entnahme aus den Nachsor- gerückstellungen. Die Abschreibungen fielen insbesondere durch die Inbetriebnahme der Deponie Überlingen- Füllenwaid um 198 TEuro höher als geplant aus. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 13 beinhaltet im Wesentlichen die Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 4 %, die im Planan- satz nicht berücksichtigt war. Weiterer Mehraufwand ergab sich durch die Bildung von Rück- stellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 117 TEuro sowie durch Aufwen- dungen, die das Vorjahr betreffen (124 TEuro). Insgesamt ergibt sich bei den sonstigen or- dentlichen Aufwendungen ein Mehraufwand zum Planansatz in Höhe von 1.427 TEuro. Im Rahmen der Doppikumstellung wurde die Interne Leistungsverrechnung auf eine neue Ba- sis gestellt, wodurch sich für die Abfallwirtschaft geringere Aufwendungen in Höhe von 358 TEuro im Vergleich zum Planansatz ergaben. Die Gesamtaufwendungen fielen somit um 1.395 TEuro höher als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Fehlbetrag von 328.122 Euro. Unter Berücksichtigung einer aus dem Vorjahr noch nachzuholenden Ent- nahme von 4.685 Euro wurde im Ergebnishaushalt eine Entnahme aus der Gebührenrückstel- lung in Höhe von 332.807 Euro vorgenommen. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 4 – 6) - 20.056.500 - 21.697.929 - 1.641.429 Zuzüglich: Sonstige ordentliche Erträge Entnahme Nachsorgerückstellung Entnahme Rückstellung Gebühren (Fehlbetrag Gebührenhaushalt) Sonstige ordentlichen Erträge - 1.858.600 - 737.000 - 10.000 - 951.743 - 332.807 - 146.132 + 906.857 + 404.193 -136.132 Abzüglich: Aufwendungen (Zw.summe 11 – TE 23) 22.568.600 23.963.241 + 1.394.641 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 93.500 834.629 928.129 Das Haushaltsjahr 2017 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von 834.629 Euro (geplant: -93.500 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden: Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital - 93.500 - 220.814 - 127.314 Verzinsung Nachsorgerückstellung 0 1.060.128 1.060.128 Ausstehende Entnahme Gebühren- rücklage 0 - 4.685 - 4.685 Insgesamt - 93.500 834.629 928.129 Die Abweichung des Jahresergebnisses zum Planansatz ist im Wesentlichen durch die im Planansatz nicht berücksichtigte Verzinsung der Nachsorgerückstellungen begründet. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 14 Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis - 93.500 834.629 928.129 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrück- stellung 737.000 332.807 - 404.193 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung des Anlagekapitals 93.500 220.814 127.314 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung 0 -1.060.128 -1.060.128 Gebührenrechtliches Ergebnis = Fehlbetrag 737.000 328.122 -408.878 Der gebührenrechtliche Fehlbetrag in Höhe von 328.122 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Jahr wurde geprägt durch die neuen Zahlungen des Landes, die anstelle direkt zu den Verkehrsunternehmen, an die Landkreise gehen und dann verteilt werden (3,1 Mio. Euro). Des Weiteren wurden die Jahre 2015 – 2017 mit dem Verkehrsunternehmen Strauss spitz abgerechnet, da inzwischen die testierten Daten vorlagen. Mit der Fortführung der emma-Pilotprojekte (Einfach mobil mit Anschluss) wurde die Erreich- barkeit der Teilorte in den betroffenen Gemeinden gesichert. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 15 2.5.5 Soziales Überblick Der Teilhaushalt Soziales (5) schließt mit einem Nettoressourcenbedarf 2017 in Höhe von rund 93,72 Mio. Euro ab und liegt damit 6,87 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes von 100,71 Mio. Euro. Hauptursache der hohen Differenz zwischen Ansatz und Ergebnis lagen in der zum Pla- nungszeitpunkt noch nicht vorliegenden Erfahrungen mit einem doppischen Rechnungsergeb- nisse und der hohen unerwarteten periodenfremden Nachzahlungen des Bundes und Landes (z.B. Wohngeldentlastung, flüchtlingsbedingte Erstattungen SGB II). Teilhaushalt 5 2016 2017 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben -683.041 -700.000 -798.756 -98.756 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -34.083.407 -43.822.500 -44.780.581 -958.081 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -217 0 -216 -216 Sonstige Transfererträge -14.114.683 -14.323.600 -14.423.561 -99.961 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtun- gen -637.286 -679.500 -729.003 -49.503 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -188.052 -40.000 -73.325 -33.325 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -39.944.530 -42.872.000 -23.131.288 19.740.712 Sonstige ordentlichen Erträge -2.827.542 -19.000 -11.208.965 -11.189.965 Summe ordentliche Erträge -92.748.765 -102.456.600 -95.145.695 7.310.905 Personalaufwendungen 19.011.008 19.585.500 20.244.275 658.775 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.502.902 12.095.200 4.424.076 -7.671.124 Abschreibungen 2.260.624 2.829.600 2.469.099 -360.501 Transferaufwendungen 143.558.831 156.242.100 141.219.142 -15.022.958 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 12.792.140 5.021.300 13.654.102 8.632.802 Summe ordentliche Aufwendungen 184.125.506 195.773.700 182.010.693 -13.763.007 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 6.359.696 7.396.100 6.861.073 -535.028 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 98.006.437 100.713.200 93.726.071 -6.987.129 Die ordentlichen Aufwendungen von 182,01 Mio. Euro lagen mit einer Abweichung von fast 14 Mio. Euro gegenüber dem Plan zwar deutliche unterhalb der Erwartungen. Allerdings lagen die ordentlichen Erträge ebenfalls mit 7,31 Mio. Euro unterhalb des Ansatzes. Kennzahl* Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales ordentliche Aufwendungen 32,48 % 31,85 % 30,62 % Nettoressourcenbedarf Soziales je Einwohner = Zuschussbedarf Soziales Einwohner (Stand 31.12.) 444,76 € 450,08 € 416,39 € Deckung Nettoressourcenbedarf So- ziales durch die Kreisumlage = Zuschussbedarf Soziales (THH 5) Kreisumlage 97,07 % 89,13 % 96,16 % Mit Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechtes kann der Bodenseekreis sich an den vom KGST entwickelten Steuerungskennzahlen orientieren, welche in den Landkreisen Baden-Württemberg Anwendung finden. Diese sind: Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 16 1. Sozialaufwandsquote: (Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen 31 + Nettoressourcenbe- darf Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36) x 100) / Ordentliche Gesamtaufwendungen 2. Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: (Nettoressourcenbedarf Soziale Hil- fen 31 + Nettoressourcenbedarf Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36 + Umlage an KVJS + Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG) / Einwohner zum 30.06. d. lfd. j. 3. Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage: (Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen 31 + Net- toressourcenbedarf Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36) / Kreisumlage x 100 Die Vergleichbarkeit der beiden ersten doppischen Haushaltsjahre ist jedoch bedingt durch Anfangsschwierigkeiten nicht einwandfrei gegeben. In den Folgejahren gehen wir von einer guten Datenbasis und der damit verbundenen hohen Aussagekraft aus. Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige Hilfen (PB 31.10) Mit einem Nettoressourcenbedarf von 53,94 Mio. Euro umfassen die Hilfen nach dem SGB XII fast 60 Prozent des gesamten Nettobedarfs des Teilhaushaltes 5 und haben immensen Ein- fluss auf den Gesamthaushalt und die sozialen Gegebenheiten des Bodenseekreises. Produktgruppe 31.10 Soziales 2016 2017 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben 0 0 0 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -11.671.372 -12.841.500 -14.231.189 1.389.689 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 0 0 Sonstige Transfererträge -9.702.418 -9.629.500 -10.053.768 424.268 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtun- gen -1.350 -1.000 -1.814 814 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -336.173 -286.000 -147.088 -138.912 Sonstige ordentlichen Erträge -354.344 0 -2.718.133 2.718.133 Summe ordentliche Erträge -22.065.666 -22.758.000 -27.151.992 4.393.992 Personalaufwendungen 2.193.573 2.151.100 2.458.271 -307.171 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 10.631 18.700 15.063 3.637 Abschreibungen 26.999 12.500 27.325 -14.825 Transferaufwendungen 74.251.375 77.872.900 73.654.737 4.218.163 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 2.053.392 51.500 4.123.280 -4.071.780 Summe ordentliche Aufwendungen 78.535.970 80.106.700 80.278.675 -171.975 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 770.771 947.000 814.160 132.840 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 57.241.075 58.295.700 53.940.843 4.354.857 Mit 73,65 Mio. Euro bilden die Transferaufwendungen, d.h. die direkten sozialen Leistungen an Bürgerinnen und Bürger aus dem Bodenseekreis, den größten Teil der sozialen Hilfen. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr ist allerdings nur buchhalterisch begründet. Einerseits wurde bei der Umstellung auf Doppik das Ergebnis des Jahres 2016 überzeichnet und ander- seits ist ein Großteil der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (rund 4 Mio. Euro) den Trans- ferbereich zuzuschreiben. Die Erträge konnten im Vergleich zum Vorjahr um fast 5 Mio. Euro erhöht werden. Neben der normalen Entwicklung lag dieser Effekt hauptsächlich an der Steigerung des Soziallastenaus- gleiches von über 2,5 Mio. Euro im Vergleich zum Jahr 2016. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 17 Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbe itssuchende, PB 31.20) Der Nettoressourcenbedarf der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II betrug 9,73 Mio. Euro und lag damit leicht unterhalb des Haushaltsansatzes. Produktgruppe 31.20 SGB II 2016 2017 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben -683.041 -700.000 -798.756 -98.756 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -21.389.995 -30.400.000 -29.455.840 944.160 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -120 -120 -120 Sonstige Transfererträge -2.521.149 -2.878.000 -2.774.687 103.313 Entgelte für öffentliche Leistungen/ Einrichtungen 0 0 0 0 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -6.289.440 -4.902.600 -4.756.873 145.727 Sonstige ordentlichen Erträge -199.301 -100 -1.619.927 -1.619.827 Summe ordentliche Erträge -31.083.046 -38.880.700 -39.406.204 -525.504 Personalaufwendungen 4.930.505 5.162.000 5.521.411 359.411 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 38.046 83.500 41.844 -41.656 Abschreibungen 25.005 15.200 49.646 34.446 Transferaufwendungen 34.693.265 41.677.900 41.063.972 -613.928 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 648.329 378.600 877.305 498.705 Summe ordentliche Aufwendungen 40.335.149 47.317.200 47.554.178 236.978 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 1.552.277 1.940.700 1.582.171 -358.529 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 10.804.380 10.377.200 9.730.145 -647.055 Den leicht über Plan liegenden Aufwendungen in Höhe von 47,55 Mio. Euro lagen höhere Erstattungen (+0,52 Mio. Euro) gegenüber. Ausschlaggebend war die rückwirkende Erhöhung der Erstattung für flüchtlingsbedingten Mehrkosten im Bereich der sonstigen ordentlichen Er- träge und die Erstattung durch den Wegfall der Wohngeldentlastung. Zusammen mit den deut- lich geringeren internen Leistungsaufwendungen führte dies zu einem geringeren Nettores- sourcenbedarf und lag damit unter dem Rechnungsergebnis 2016. Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PB 31.30; 31 .40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl lag mit 4,61 Mio. Euro fast genau auf Planungsni- veau und nur rund 100.000 Euro höher als im Vorjahr. Den ordentlichen Aufwendungen von 26,06 Mio. Euro standen 22,34 Mio. Euro Erträge - größtenteils Kostenerstattungen - gegen- über. Einen deutlichen Rückgang verzeichneten die Aufwendungen für Transferleistungen im Ver- gleich zum Vorjahreswert und auch zum Planansatz. Seit Dezember 2016 nahm der prognos- tizierte Zustrom an Flüchtlingen stark ab, gleichzeitig verlief der Übergang in den SGB II Leis- tungsbezug schneller und reibungsloser als erwartet. Zusätzlich konnte bereits Ende 2016 mit dem Abbau von Gemeinschaftsunterkünften begonnen wurden und die sächlichen Aufwen- dungen z.B. für den Betrieb von Unterkünfte lagen dadurch deutlich unterhalb des Planansat- zes. In fast gleichem Umfang nahmen allerdings die Erstattungen durch das Land ab. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 18 PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 2016 2017 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 0 -17.183 -17.183 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 0 0 0 Sonstige Transfererträge -685.776 -600.000 -626.784 -26.784 Entgelte für öffentliche Leistungen /Einrichtungen -308.267 -300.000 -381.582 -81.582 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -35.239 -40.000 -69.429 -29.429 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -31.052.290 -35.065.100 -16.094.392 18.970.709 Sonstige ordentlichen Erträge -1.792.304 0 -5.152.267 -5.152.267 Summe ordentliche Erträge -33.873.875 -36.005.100 -22.341.637 13.663.463 Personalaufwendungen 2.572.335 2.468.700 2.608.731 140.031 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.252.544 11.741.000 4.104.644 -7.636.356 Abschreibungen 2.137.758 2.754.600 2.208.004 -546.596 Transferaufwendungen 18.682.132 19.362.100 11.670.568 -7.691.532 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 8.002.581 3.661.900 5.469.885 1.807.985 Summe ordentliche Aufwendungen 37.647.348 39.988.300 26.061.832 -13.926.468 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 737.400 677.000 893.444 216.444 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 4.510.873 4.660.200 4.613.639 -46.561 Unter dem Produkt 31.40 werden seit der Umstellung auf Doppik die Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung von unbegleitete minderjährige Ausländern (umA) abgebildet. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Jugend- amt. 2017 wurden für diesen Personenkreis 5,58 Mio. Euro Transfer- und Unterbringungsleis- tungen gewährt. Demgegenüber standen rund 5,49 Mio. Erstattungsleistungen. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PB 36*) Mit 20,72 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe rund 1,58 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Vor allem die durch die Doppik zu verantwortende Verschiebung in den Bereich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen war 2017 – auch im Vergleich zum Rechnungsergebnis des ersten doppischen Haushaltes 2016 – enorm. Produktgruppe 36* Kinder u. -Jugendhilfe 2016 2017 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -968.614 -540.000 -975.535 -435.535 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -96 -96 -96 Sonstige Transfererträge -1.073.329 -1.079.900 -788.216 291.684 Entgelte für öffentliche Leistungen /Einrichtungen -194.636 -240.500 -189.761 50.739 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -94 0 -176 -176 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.334.890 -1.572.800 -1.306.900 265.900 Sonstige ordentlichen Erträge -448.062 -300 -1.564.303 -1.564.003 Summe ordentliche Erträge -4.019.721 -3.433.500 -4.824.988 -1.391.488 Personalaufwendungen 6.579.165 7.026.000 7.063.322 37.322 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 161.182 206.200 195.319 -10.881 Abschreibungen 67.851 43.800 177.769 133.969 Transferaufwendungen 14.361.810 15.436.000 13.040.167 -2.395.833 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 1.718.879 603.000 2.708.797 2.105.797 Summe ordentliche Aufwendungen 22.888.886 23.315.000 23.185.374 -129.626 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 2.139.466 2.434.900 2.368.011 -66.889 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 21.008.631 22.316.400 20.728.397 -1.588.003 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 19 Für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wurden 13,04 Mio. Euro aufgewendet. Zu beachten ist allerdings, dass ein Großteil der periodenfremden Aufwen- dungen in den Bereich der Transferzahlungen gehörte. Der Aufwand für stationäre Leistungen umfasste dabei mit 5,7 Mio. Euro fast die Hälfte der Transferzahlungen. Die hierbei erzielten Einsparungen in Höhe von 1,65 Mio. Euro sind vor allem auf die 2016 begonnene Umsteuerung im Bereich der vollstationären Fälle zurückzufüh- ren, mit der mehr Kinder in Vollzeitpflege statt in Heimen untergebracht werden sollen. Die Umsteuerung hat schnell zu einer Einsparung geführt, die in dieser Höhe nicht erwartet wurde. (Hinweis: Das Rechnungsergebnis der Leistungen für unbegleitet Minderjährige Jugendliche werden bei Produkt 31.40 im Bereich Asyl abgebildet.) Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 20 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortges ch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungs-übertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs-über- tragg. ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -683.041,14 -700.000,00 -798.756,20 -98.756,20 0,00 0,00 98.756,20 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen u. aufgelöste Inv.zuwendungen u. -beiträge -199.490.899,15 -204.285.000,00 -211.328.441,98 -7.043.441,98 -179.326,24 0,00 6.864.115,74 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw.. u. -beiträge -1.928.833,63 -2.263.600,00 -1.841.064,81 422.535,19 0,00 0,00 -422.535,19 0,00 4 + Sonstige Transfererträge -14.115.182,50 -14.323.600,00 -14.425.560,64 -101.960,64 0,00 0,00 101.960,64 0,00 5 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -25.697.753,01 -24.876.700,00 -26.986.580,45 -2.109.880,45 0,00 0,00 2.109.880,45 0,00 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -3.091.156,57 -2.599.100,00 -3.224.279,52 -625.179,52 0,00 0,00 625.179,52 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -49.179.727,26 -52.772.500,00 -32.741.303,33 20.031.196,67 0,00 0,00 -20.031.196,67 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge -115.184,31 -126.400,00 -101.835,59 24.564,41 0,00 0,00 -24.564,41 0,00 9 + Aktivierte Eigenleistgn. u. Bestandveränd. -716.138,00 0,00 -345.776,00 -345.776,00 0,00 0,00 345.776,00 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge -8.098.919,00 -6.488.200,00 -14.924.557,03 -8.436.357,03 0,00 0,00 8.436.357,03 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -303.116.834,57 -308.435.100,00 -306.718.155,55 1.716.944,45 -179.326,24 0,00 -1.896.270,69 0,00 ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen 50.858.004,38 52.927.000,00 53.439.939,72 512.939,72 0,00 0,00 -512.939,72 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen 39.712.895,37 50.527.300,00 38.469.217,15 -12.058.082,85 -820.005,06 0,00 11.238.077,79 0,00 15 - Planmäßige Abschreibungen 11.406.187,85 8.703.100,00 14.825.305,80 6.122.205,80 0,00 0,00 -6.122.205,80 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.481.488,20 1.081.200,00 1.434.380,89 353.180,89 0,00 0,00 -353.180,89 0,00 17 - Transferaufwendungen 158.479.754,37 173.253.200,00 155.963.179,15 -17.290.020,85 -15.640,00 0,00 17.274.380,85 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 33.535.016,91 21.943.300,00 33.302.182,36 11.358.882,36 -10.321,60 0,00 -11.369.203,96 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) 295.473.347,08 308.435.100,00 297.434.205,07 -11.000.894,93 -845.966,66 0,00 10.152.330,27 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) -7.643.487,49 0,00 -9.283.950,48 -9.283.950,48 -1.025.292,90 0,00 8.256.059,58 0,00 21 + Außerordentliche Erträge -451.174,12 0,00 -3.143.848,16 -3.143.848,16 -2.049.779,70 0,00 1.094.068,46 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen 502.790,12 0,00 693.075,96 693.075,96 0,00 0,00 -693.075,96 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) 51.616,00 0,00 -2.450.772,20 -2.450.772,20 -2.049.779,70 0,00 400.992,50 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) -7.591.871,49 0,00 -11.734.722,68 -11.734.722,68 -3.075.072,60 0,00 8.659.650,08 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 21 3.1 Erträge Die wesentlichen ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis- haushalts ergeben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert wer- den. Alle Erträge sind hierbei negativ und alle Aufwendungen positiv dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 20, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 683.041 700.000 798.756 98.756 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen (siehe 3. Seite 20, Zeile 2) Die Zuweisungen und Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 23.156.004 24.571.600 26.054.711 1.483.111 313100100/313100200 FAG Eingliederung 1995 § 11 I u. IV FAG und 2005 § 11 V FAG 11.133.488 10.576.000 11.919.535 1.343.535 3131003* Bußgelder 2.951.592 0 3.761.184 3.761.184 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 111.815 52.200 39.000 -13.200 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 27.839.329 16.255.000 28.799.615 12.544.615 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozi- allastenausgleich § 21 FAG 86.889 10.980.000 195.346 -10.784.654 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 22 314180000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 1.957.300 3.366.900 0 -3.366.900 314190000 Zuweisungen Stadt- und Landkreis Sozialhilfe 442.177 1.861.500 3.010.208 1.148.708 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Kranken- kassen, übr. Bereichen 736.985 651.800 389.442 -262.358 31510000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grund- erwerbssteuer 16.534.887 18.000.000 16.803.043 -1.196.957 318200100 Kreisumlage 93.150.583 87.570.000 87.576.388 6.388 318290000 Ausgleich Aufgaben ehem. Landeswohlfahrtsverband 0 0 3.339.855 3.339.855 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 15.657.513 23.400.000 22.030.000 -1.370.000 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 5.732.336 7.000.000 7.410.115 410.115 SUMME 199.490.899 204.285.000 211.328.442 7.043.442 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Die Steuerkraftsumme der Gemeinden ist 2017 zum ersten Mal seit einigen Jahren wieder gesunken. Die Reduzierung lag bei 5,22 Mio. Euro, die Steuerkraftsumme betrug daher nur noch 273,67 Mio. Euro (Vj. 278,89 Mio. Euro). Nach der einmaligen Anhebung des Kreisumlagehebesatzes 2016 auf 33,4 % wurde dieser wieder auf 32,0 % gesenkt. Die Kreisumlage hatte damit einen Wert von 87,58 Mio. Euro und lag damit um 5,57 Mio. Euro unter den Erträgen in 2016. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Kreisumlagehebesatz 30,50 % 27,50 % 33,40 % 32,00 % Kreisumlagequote = Kreisumlage ordentliche Erträge 26,52 % 25,53 % 30,73 % 28,55 % Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 336,68 € 335,99 € 437,18 € 407,99 € Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 23 Die Schlüsselzuweisungen stiegen dagegen um 2,90 Mio. Euro. Die sonstigen Zuweisungen waren und FAG-Mittel lagen auf dem relativen Niveau des Vorjahres. Der Soziallasten- und Status-Quo-Ausgleich stieg zusammen auf 6,35 Mio. Euro (+ 3,95 Mio. Euro). Zuweisungen für Grundsicherung im Alter und dauerhafte Erwerbsminderung wurde zwar auf 31411* geplant, aber auf 31410* gebucht. Hier handelt es sich ebenfalls lediglich um Verschie- bungen. Verwaltungsgebühren UVB, Bußgelder Die Bußgelder waren in Höhe von 3,78 Mio. Euro bei den Sonstigen Erträgen geplant. Durch die Umgliederung wurden die Bußgelder der Unteren Verwaltungsbehörde (UVB) nun aber korrekterweise hier verbucht. Die positive Abweichung (Steigerung) zum Planansatz begrün- det sich mit früher in Betrieb genommenen Blitzanlagen für die Überprüfung des fließenden Verkehrs. Das Ergebnis wurde zu liegt minimal unter dem Plan. Grunderwerbsteuer Der Anstieg der Grunderwerbsteuer durch den weiter anhaltenden Boom in der Immobilien- wirtschaft erreichte 2015 einen absoluten Rekord mit 18,86 Mio. Euro, wobei in 2015 durch die Umstellung auf die Doppik 13 Monate verbucht worden sind (siehe Dezember 2015). In den Jahren 2016 und 2017 pendelt sich die Grunderwerbsteuer auf einem hohen Niveau zwischen 16,5 und 17 Mio. Euro ein. Die Plansätze zum Ausgleich des Haushalts i.H.v. 18 Mio. Euro sind dennoch in dieser Höhe recht optimistisch. Obwohl das Jahr 2017 noch besser ausfiel als das Vorjahr, konnte letztlich der Planansatz von 18 Mio. Euro nicht erreicht werden, sondern wurde um 1,20 Mio. Euro unterschritten. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Vergleich 2017 ./. 2016 Januar 1.048.586 1.353.507 1.194.152 -159.355 Februar 1.026.671 2.163.843 1.406.785 -757.058 März 1.075.513 1.324.639 1.761.000 436.361 April 2.676.570 1.189.601 1.171.790 -17.811 Mai 1.206.157 1.451.343 1.319.927 -131.416 Juni 1.488.306 1.441.490 1.419.482 -22.009 Juli 1.236.757 1.081.532 1.506.100 424.568 August 3.439.558 1.660.576 1.679.161 18.585 September 1.271.616 1.584.531 1.700.567 116.036 Oktober 1.402.766 947.335 1.478.456 531.120 November 876.192 1.002.472 1.286.080 283.608 Dezember 2.113.423* 1.334.019 879.544 -454.475 SUMME 18.862.115 16.534.887 16.803.043 268.155 Ansatz (inkl. Nachtrag) 14.000.000 16.000.000 18.000.000 - Vergleich Ansatz/Ergebnis 4.862.115 534.887 -1.196.957 - * 2 Monate verbucht, daher insgesamt 13 Monate Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 24 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 3) Hierunter fallen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Nähere Erläuterungen sind der Vermögens- rechnung zu entnehmen. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Investitionszuwendun- gen 1.928.834 2.263.600 1.841.065 -422.535 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 20, Zeile 4) Die sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von Sozialleistungen außerhalb von Einrichtun- gen 4.355.948 4.474.100 4.317.126 -156.974 322* Ersatz von sozialen Leistun- gen in Einrichtungen 9.609.558 9.849.500 10.009.696 160.196 329* Andere Sonstige Trans- fererträge 149.676 0 98.739 98.739 SUMME 14.115.183 14.323.600 14.425.561 101.961 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 25 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte (siehe 3., Seite20, Zeile 5) Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Abfall- wirtschaft ein. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 5.570.388 4.867.000 5.766.851 899.851 332* Benutzungsgebühren 543.911 490.600 632.963 142.363 3321001* Deponie- und Abfallgebüh- ren 17.973.742 17.691.000 18.817.470 1.126.470 3321005* Sonstige Benutzungsge- bühren 1.424.658 1.608.100 1.545.946 -62.154 3322* Elternbeiträge für die Betreuung 181.454 220.000 172.520 -47.480 339* Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 3.600 0 50.829 50.829 SUMME 25.697.753 24.876.700 26.986.580 2.109.880 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite, Zeile 6) Zu den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadensersätze. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 781.233 371.100 385.382 14.282 342* Erträge aus Verkauf 2.089.009 2.062.700 2.654.029 591.329 (davon: Papierverkauf) 1.739.197 1.600.000 2.132.728 532.728 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 220.915 165.300 184.868 19.568 SUMME 3.091.157 2.599.100 3.224.280 -625.180 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 26 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 20, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Leistung. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 8.135.146 6.667.500 6.496.119 -171.381 3481* Erstattungen vom Land 34.053.359 37.806.900 19.230.429 -18.576.471 3482* Erstattungen von Ge- meinden und –verbän- den 1.435.302 3.039.300 1.619.043 -1.420.257 3483* + 3484* Erstattungen von Zweck- verbänden und sonstigen 344.794 141.800 460.912 319.112 3485* Erstattungen von Beteili- gungen,… 103.416 172.000 443.385 271.385 3487* Erstattungen von priva- ten Untern. 522.531 560.000 443.092 -116.908 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 952.648 735.000 469.022 -265.978 34881* Erstattungen für Förde- rung Schüler 3.632.532 3.650.000 3.579.302 -70.698 SUMME 49.179.727 52.772.500 32.741.303 -20.031.197 Die Erstattungen vom Land ergeben sich u.a. aus Kostenerstattungen für: Flüchtlinge. 30.974.442 33.643.900 15.606.818 -18.037.082 Leistungen Jugendamt 656.514 613.100 719.433 106.333 Straßen 1.426.443 1.425.000 1.319.015 -105.985 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 27 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 20, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 3611* Zinserträge vom Land 3.425 0 273 273 3615* Zinserträge von Beteili- gungen 101.535 116.400 77.854 -38.546 3617* Zinserträge von Kreditin- stituten 8.292 8.500 2.501 -5.999 36* Rest Sonstige Zins- und Fi- nanzerträge 1.932 1.500 21.207 19.707 SUMME 115.184 126.400 101.836 -24.564 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis seit dem 2. Quartal 2016 nur noch vereinzelt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditäts- management und prüft sichere Alternativen. 2017 wurde unter anderem ein weiteres Depot angelegt. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränd erungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 9) Unter aktivierte Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstelltem Vermö- gen, welches nicht verkauft und in der Bilanz ausgewiesen, erbracht wird. Eine aktivierte Ei- genleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Zur Haushaltsplanung 2017 konnte dieser Wert noch nicht abgeschätzt und geplant werden. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 28 Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistun- gen 716.138 0 345.776 345.776 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 20, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sonstige Erträge (u.a. periodenfremde Erträge). Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 3561* Bußgelder 805.375 3.782.600 190.723 -3.591.877 357* + 358* Erträge aus Zuschrei- bung und Auflösung von Rückstellungen 4.466.201 2.596.700 7.434.217 4.837.517 359* Sonstige ordentliche Erträge 2.827.343 108.900 7.299.617 7.190.717 SUMME 8.098.919 6.488.200 14.924.557 8.436.357 Die Erträge aus Zuschreibung und Auflösung von Rückstellungen ergeben sich u.a. aus: Hilfe zur Pflege u.a. 67.906 0 2.121.475 2.121.475 Hilfen für Flüchtlinge 459.224 0 1.515.421 1.515.421 Leistungen Jugendamt 448.058 0 1.169.284 1.169.284 Abfallwirtschaft 1.441.665 2.595.600 1.406.121 -1.189.479 3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 50.858.004 52.927.000 53.439.940 -512.940 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 29 Um den vom Kreistag festgesetzten Personalkostendeckel einzuhalten, hat die Verwaltung die verfügbaren Stellen mit der gebotenen Zurückhaltung besetzt. Zudem gestaltet sich in ei- nigen Bereichen die Stellenbesetzung teilweise sehr schwierig, so dass einige Stellen über größere Zeiträume nicht besetzt werden konnten. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Personalaufwand in Euro 45.250.677 47.612.408 50.858.004 53.439.940 Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 17,02 % 17,05 % 17,21 % 17,97 % 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis fallen diese nicht an. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 12,06 Mio. Euro unterschritten. Allerdings handelt es sich teilweise um Aufwendungen, die z.B. abgegrenzt und damit an anderer Stelle gebucht wurden. Im Vergleich zum Vorjahr wurde rd. 1,24 Mio. Euro weniger ausgegeben (-3,1 %). Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 30 Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 4211* Unterhaltung Grundst. u. baul. Anlagen 2.153.135 3.900.000 2.411.917 -1.488.083 4212* Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögen 5.305.121 8.320.400 4.740.728 -3.579.672 4221* Unterhaltung bewegli- ches Vermögen 820.447 951.400 795.378 -156.022 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 1.880.893 1.518.900 921.267 -597.633 423* Mieten und Pachten 3.932.398 5.321.900 3.577.393 -1.744.507 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 5.472.133 9.274.300 4.602.645 -4.671.655 425* Fahrzeuge 909.362 1.534.300 929.527 -604.773 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 810.783 970.700 769.665 -201.035 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 15.885.615 15.889.700 16.913.776 1.024.076 4272* Aufwendungen EDV 787.802 1.038.300 922.449 -115.851 4274* + 4275* Lehr- und Lernmittel 871.335 868.900 893.682 24.782 4276* Besondere schulische Aufwendungen 334.235 204.300 372.444 168.144 427* Rest Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 76.440 92.200 118.485 26.285 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 312.344 303.600 312.302 8.702 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 160.854 338.400 187.559 -150.841 SUMME 39.712.895 50.527.300 38.469.217 -12.058.083 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (2,41 Mio. Euro) Insgesamt wurden fast 259 TEuro (+12,0 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Davon entfallen allein auf die Schulen 1,76 Mio. Euro (Abweichung Plan: - 747 TEuro, Abwei- chung Vj.: +327 TEuro), auf die allgemeine Gebäudebewirtschaftung 230 TEuro und auf die Abfallwirtschaft 233 TEuro. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 31 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (4,74 Mio. Euro) Insgesamt wurden fast 564 TEuro (-10,6 %) weniger ausgegeben als im Vorjahr. Straßen 1.420.276 1.957.700 2.028.188 70.488 Schulen 2.133.734 2.113.700 1.270.050 -843.650 Abfallwirtschaft 624.881 632.800 585.002 -47.798 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (4,60 Mio. Euro) Insgesamt wurden fast 870 TEuro (-15,9 %) weniger ausgegeben als im Vorjahr. Schulen 2.055.499 2.545.300 2.163.587 -381.713 Flüchtlinge 1.867.935 4.684.800 1.007.182 -3.677.618 Gebäudebewirtschaf- tung 1.052.715 1.475.600 947.402 -528.198 Näheres ist auch dem Energiebericht 2017 vom 08.08.2018 zu entnehmen. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 2. Oktober 2018 (Vorlage 180/2018) öffentlich gemacht. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 18,4 %* 18,6 %* 13,44 % 12,93 % * Die Vergleichszahlen der Jahre 2014 und 2015 sind hilfsweise herangezogen worden, auf- grund teilweiser unterschiedlicher Zuordnungen und Abgrenzungen sind die Werte jedoch nicht unbedingt vergleichbar. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 32 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Ver- schleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer als Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Er- gebnishaushalt übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 5.705.703 5.113.300 5.748.719 635.419 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturver- mögen 2.471.517 1.886.700 2.379.235 492.535 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Ge- schäftsausstatt 697.280 629.100 790.929 161.829 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen 1.435.381 0 4.596.034 4.596.034 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 1.096.306 1.074.000 1.310.389 236.389 SUMME 11.406.188 8.703.100 14.825.306 6.122.206 Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung waren die Abschreibungswerte noch nicht abschließend festgestellt und konnten nur annähernd angesetzt werden. Hieraus resultieren die Abweichun- gen in Höhe von rund 6,12 Mio. Euro. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt auf den Bereich der Gebäude und der des Infra- strukturvermögens. Vor allem im Bereich der Gebäude ist der Bau von Asylunterkünften ur- sächlich für den Anstieg der Abschreibungssumme. Da die Dauer und Menge an Zuwanderung nicht planbar war, fiel es hier auch besonders schwer einen verlässlichen Planansatz festzu- setzen. Dies ist somit auch der Grund für die Hohe Abweichung zum Planansatz. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 33 Prozentual lässt sich die Abschreibungssumme wie folgt auf die Fachämter zuordnen: Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 0,8 %* 0,8 %* 3,37 % 3,44 % * Da das Vermögen erst zum 31. Dezember 2015 vollständig bewertet und erst ab 2016 in voller Höhe abgeschrieben wurde, sind an dieser Stelle die Vorjahreswerte nicht vergleichbar und bilden nur einen geringen Teil der tatsächlichen Abschreibungen ab. 39,81 16,75 15,62 5,48 4,60 4,32 3,74 3,07 2,01 1,841,16 0,83 0,77 Bau- u. Liegenschaftsamt (39,81%) Straßenbauamt (16,75%) Jugendamt (15,62%) Sozialamt (5,48%) Stabstelle Landrat (4,60%) Amt f. Schule und Bildung (4,32%) Abfallwirtschaftsamt (3,74%) Jobcenter (3,07%) Hauptamt (2,01%) Rechts- u. Ordnungsamt (1,84%) AfKuB (1,16%) restl. Ämter (0,83%) Kämmerei (0,77%) Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 34 Ein hoher Anteil mit 4,60 Mio. Euro beinhaltet auch die Abschreibung auf Forderungen und Finanzvermögen (Flughafen Friedrichshafen GmbH). Hierbei handelt es sich um den Netto- wert abzüglich der aus 2016 wieder eingebuchten Bereinigung. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Wertberichtigung k.A. 7.458.753 € 8.283.498 € 11.304.192 € Wertberichtigungs- quote = Wertberichtigung Gesamtsumme der Forderungen (ohne Berichtigung) k.A. 52,67 % 48,27 % 48,41 % 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 16) Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Ebenso gehören hier die Verwahrentgelte der Sparkasse dazu, sowie der Zinsanteil für das Finanzierungsleasing der Albrechtstraße 77 (4518*). Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 4517* Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 1.198.396 1.078.200 1.143.924 65.724 4518* Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen 273.975 0 251.953 251.953 45* Rest weitere Zinsen u.ä. Aufwendungen 9.118 3.000 38.503 35.503 SUMME 1.481.488 1.081.200 1.434.381 353.181 Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,67 % 0,46 % 0,41 % 0,48 % Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 35 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 17) Zu den Transferaufwendungen zählen diejenigen Aufwendungen, die der Landkreis ohne da- mit unmittelbar zusammenhängender Gegenleistung erbringt. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind beim Landkreis die sozialen Leistungen wie z.B. die Jugendhilfe oder die Leis- tungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (Protec, Regi- onalverband), sind hier auch die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 337.267 1.099.300 369.132 -730.168 4315* Zuschüsse an ver- bundene Unterneh- men, Beteiligungen (inkl. Zweckver- bände) 1.557.951 0 1.452.157 1.452.157 4317* Zuschüsse an pri- vate Unternehmen 2.426.420 1.816.000 1.703.757 -112.243 4318* Zuschüsse an üb- rige Bereiche 3.715.044 5.892.700 3.893.324 -1.999.376 4331* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen außerhalb von Einrichtungen 61.485.939 68.189.200 67.467.993 -721.207 4332* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen in Einrichtungen 79.551.034 85.366.000 70.805.546 -14.560.454 4371* FAG-Umlage 8.713.429 9.704.000 9.240.902 -463.098 4372* KVJS-Umlage 959.972 1.150.000 990.976 -159.024 43* Rest weitere Transferauf- wendungen -267.301 36.000 39.392 3.392 SUMME 158.479.754 173.253.200 155.963.179 -17.290.021 Zuschüsse an Beteiligungen wurden 2017 bei 4313* und 4318* geplant und auf 4315* ge- bucht, weshalb es auf den genannten Sachkonten zu Verschiebungen (u.a. bei der WFB, RITZ, DBT, IBT und Protec) kommt. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 36 Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtun- gen (67,47 Mio. Euro) Grundsicherung für Ar- beitssuchende (SGB II) 34.693.119 41.677.900 41.060.640 -617.260 Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 18.026.302 19.213.900 18.002.604 -1.211.296 Hilfen für junge Men- schen/Familien 3.621.476 3.712.200 3.143.184 -569.016 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 2.401.160 868.600 2.585.690 1.717.090 Unterhaltsvorschuss- leistungen 917.894 1.000.000 1.091.834 91.834 Förderung von Kindern in Tageseinr. 757.910 790.000 838.164 48.164 Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (70,81 Mio. Euro) Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 55.703.752 58.520.000 55.177.347 -3.342.653 Hilfen für junge Men- schen/Familien 6.771.710 7.404.500 5.692.481 -1.712.019 Soziale Einrichtungen 5.925.350 4.565.000 5.555.443 990.443 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 10.335.621 13.928.500 3.529.435 -10.399.065 Leistungen nach dem BVersG 793.649 948.000 850.741 -97.259 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungs- aufwendungen 313.861 313.700 344.500 30.800 442* Aufwendungen für die Inanspruch- nahme von Rechten u. Diensten Dritter 15.185.056 12.853.700 12.450.594 -403.106 443* Geschäftsaufwen- dungen 4.190.928 3.451.500 3.757.639 306.139 444* 636.431 560.600 579.569 18.969 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 37 Steuern, Versiche- rungen, Schadens- fälle, Sonderabga- ben 445* Erstattungen von Aufwand Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 3.585.603 4.714.900 2.717.210 -1.997.690 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.302.124 2.400 6.073.359 6.070.959 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 7.321.013 46.500 7.379.313 7.332.813 SUMME 33.535.017 21.943.300 33.302.182 11.358.882 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (12,45 Mio. Euro) enthalten u.a. Schülerbeförderung (6,95 Mio. Euro), Leistungen für Zentrale Dienste (870 TEuro), Aufwendungen der Volkshochschule (837 TEuro) und Aufwendungen für soziale Ein- richtungen und Soziale Hilfen (zusammen 2,68 Mio. Euro). Unter Geschäftsaufwendungen (3,76 Mio. Euro) fallen Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, Organisationsuntersuchung, GPA, Bekanntmachungen, Reisekosten, Sachverstän- dige, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Kontoführungsgebühren und die Informationsfahrt Kreistag. Bei den Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (2,72 Mio. Euro) sind Erstattungen an Gemeinden für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), für den Schullastenausgleich und für die Schülerbeförderung, sowie Erstattungen an DRK und an Beteiligungen für Projektkosten enthalten. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (13,45 Mio. Euro) sind Abgrenzungen und Rückstellung, die sich über alle Bereiche erstrecken. Besonders hervorzu- geben sie die Bereiche Schulen (1,32 Mio. Euro), Grundversorgung und Hilfen (SGB XII, 4,04 Mio. Euro), Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler (1,18 Mio. Euro), Soziale Einrichtungen (1,40 Mio. Euro), Hilfen für junge Menschen und Familien (1,88 Mio. Euro) und die Abfallwirtschaft (1,30 Mio. Euro). 3.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeilen 21 - 23) Bezeichnung Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ergebnis 2017 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 501200000 Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. -235.173 0 -570.292 -570.292 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 38 501900000 Sonstige außergewöhnli- che Erträge -3.958 0 -319 -319 501901000 periodenfremder Ertrag -13.186 0 85 85 503000000 außerordentliche Auflö- sung von Sonderposten -36.982 0 0 0 531* Erträge für Veräußerun- gen v. Anlagevermögen -161.875 0 -2.573.322 -2.573.322 Zwischensumme Außer- ordentliche Erträge -451.174 0 -3.143.848 -3.143.848 Außerordentliche Aufwendungen 511300000 Geleisteter Schadenser- satz u. ä. 5.135 0 10.383 10.383 5119* Sonstige außergewöhnli- che Aufwendungen 409.733 0 680.948 680.948 513* außerplanmäßige Ab- schreibungen 71.664 0 1.171 1.171 532 Aufwendungen für die Veräußerungen von An- lagevermögen 16.258 0 575 575 Zw.summe Außerordent- liche Aufwendungen 502.790 0 693.076 693.076 SONDERERGEBNIS 51.616 0 -2.450.772 -2.450.772 Unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind diese zu verstehen, die nicht re- gulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorhersehbaren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodenseekreises. Neben Ersätzen für Schäden, sind dies Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräußerun- gen sein, d.h. Verkäufe über oder unter Buchwert. Korrekturen von Werten der Eröffnungsbi- lanz wären hier ebenfalls zu buchen (aktuell liegt kein Fall vor). 2017 schlug vor allem der Verkauf der Wohnheime Tettnang positiv zu buche. Insgesamt wurden ein Kaupfreis von 2,50 Mio. Euro erzielt, 2,16 Mio. Euro wurden aus dem Anlagever- mögen ausgebucht, so dass es einen Gewinn von rd. 0,34 Mio. Euro ergab. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 39 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus VJ verfügbare Mit- tel abzgl. Er- gebnis Ermächti- gungs- übertragg. ins FJ 1 Steuern und ähnliche Abgaben 683.041,14 676.600,00 798.756,20 -122.156,20 0,00 0,00 -122.156,20 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 176.608.116,10 204.285.000,00 211.669.567,69 -7.384.567,69 179.326,24 0,00 -7.205.241,45 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 13.392.800,84 14.323.600,00 14.668.570,17 -344.970,17 0,00 0,00 -344.970,17 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 25.289.765,98 24.876.700,00 26.787.434,37 -1.910.734,37 0,00 0,00 -1.910.734,37 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.264.286,42 2.599.100,00 4.391.264,35 -1.792.164,35 0,00 0,00 -1.792.164,35 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 73.202.182,78 52.772.500,00 24.885.147,31 27.887.352,69 0,00 0,00 27.887.352,69 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 239.947,35 126.400,00 369.212,05 -242.812,05 0,00 0,00 -242.812,05 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 6.230.109,77 3.891.500,00 884.482.99 3.007.017,01 0,00 0,00 3.007.017,01 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 298.910.250,38 303.551.400,00 284.454.435,13 19.096.964,87 179.326,24 0,00 19.276.291,11 0,00 10 Personalauszahlungen -47.605.256,13 -52.927.000,00 -49.601.578,48 -3.325.421,52 0,00 0,00 -3.325.421,52 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -41.818.378,06 -50.503.900,00 -39.182.258,33 -11.321.641,67 816.899,06 0,00 -10.504.742,61 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.527.654,49 -1.081.200,00 -1.483.491,95 402.291,95 0,00 0,00 402.291,95 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) -161.265.490,65 -173.253.200,00 -156.647.706,89 -16.605.493,11 15.640,00 0,00 -16.589.853,11 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung -26.460.367,05 -21.896.800,00 -21.446.459,04 -450.340,96 10.321,60 0,00 -440.019,36 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) -278.677.146,38 -299.662.100,00 -268.361.494,69 -31.300.605,31 842.860,66 0,00 -30.457.744,65 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 20.233.104,00 3.889.300,00 16.092.940,44 -12.203.640,44 1.022.186,90 0,00 -11.181.453,54 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 4.068.753,67 2.302.600,00 2.243.838,77 58.761,23 -64.000,00 32.056,00 26.817,23 355.100,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 159.274,81 0,00 3.013.736,94 -3.013.736,94 7.600,00 0,00 -3.006.136,94 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 17.200.542,04 21.200,00 45.369.287,12 -45.348.087,12 0,00 0,00 -45.348.087,12 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 2.851,52 0,00 11.698,93 -11.698,93 0,00 0,00 -11.698,93 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 21.431.422,04 2.323.800,00 50.638.561,76 -48.314.761,76 -56.400,00 32.056,00 -48.339.105,76 355.100,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 40 Nr. Bezeichnung Ergebnis Vorjahr - EUR Fortgesch. An- satz HH-Jahr - EUR Ergebnis HH-Jahr - EUR Vergleich Ergeb./ Ansatz - EUR Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug - EUR Ermächtigungs- übertragung aus VJ - EUR verfügbare Mit- tel abzgl. Er- gebnis - EUR Ermächti- gungs- über- tragg. ins FJ - EUR 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den -787.530,61 -4.417.200,00 -719.239,55 -3.697.960,45 -617.189,88 -595.039,83 -4.910.190,16 -2.782.874,07 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -21.195.738,26 -14.942.900,00 -13.185.303,74 -1.757.596,26 -6.576,34 -5.067.060,01 -6.831.232,61 -9.835.742,36 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -2.422.736,84 -4.791.200,00 -1.856.686,41 -2.934.513,59 -320.077,71 -2.670.237,86 -5.924.829,16 -3.322.908,81 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -36.842.086,87 -194.000,00 -49.119.580,25 48.925.580,25 -2.401,00 0,00 48.923.179,25 -27.300,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -111.991,88 -288.000,00 -318.324,72 30.324,72 -10.986,00 -226.209,74 -206.871,02 -571.419.40 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) -61.360.084,46 -24.633.300,00 -65.199.134,67 40.565.834,67 -957.230,93 -8.558.547,44 31.050.056,30 -16.550.244,64 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) -39.928.662,42 -22.309.500,00 -14.560.572,91 -7.748.927,09 -1.013.630,93 -8.526.491,44 -17.289.049,46 -16.195.144,64 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) -19.695.558,42 -18.420.200,00 1.532.367,53 -19.952.567,53 8.555,97 -8.526.491,44 -28.470.503,00 -16.195.144,64 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen -2.472.455,10 -2.532.100,00 -2.530.838,68 -1.261,32 0,00 0,00 -1.261,32 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.472.455,10 -2.532.100,00 -2.530.838,68 -1.261,32 0,00 0,00 -1.261,32 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) -22.168.013,52 -20.952.300,00 -998.471,15 -19.953.828,85 8.555,97 -8.526.491,44 -28.471.764,32 -16.195.144,64 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 62.922.796,46 --- 86.157.999,00 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen -66.007.868,14 --- -90.339.169,29 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -3.085.071,68 --- -4.181.170,29 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 35.640.447,39 --- 10.384.530,34 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) -25.253.085,20 --- -5.179.641,44 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 10.387.362,19 --- 5.204.888,90 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 41 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufe nder Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 38, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 16.092.940,44 Euro (Planansatz: 3.889.300 Euro). Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten ebenfalls ohne Finanzrechnung im Hintergrund. Weiterhin werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderungen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. 4.2 Finanzierungsmittelmittelüberschuss bzw. -bedar f aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 39, Zeile 31) Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für die Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden i.H.v. 2,3 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind davon 2,2 Mio. Euro. Die Zuschüsse lassen sich dabei wie folgt aufteilen. Rund 1,1 Mio. Euro kamen aus Landesmittel, 700 TEuro von Gemeinden u. Gemein- deverbände, sowie 400 TEuro aus Bundesmittel. Dabei sind ca. 1,4 Mio. Euro für den Bau von Kreisstraßen bestimmt. Der größte Teil kann mit ca. 770 TEuro für den Bau der Kreisstraße 7725 Südumfahrung Kehlen zugeordnet werden. Rund 300 TEuro entfallen auf den Aus- und Neubau der Kreisstraße 7765 bei Uhldingen- Mühlhofen, sowie weitere 300 TEuro auf die Kreisstraße 7759 Nordumfahrung Neufrach. Für die Gefahrenabwehr erhielt der Bodenseekreis knapp 600 TEuro, welche sich als Zuschüsse für den Erwerb eines Gerätwagens Atemschutz, zwei Abrollbehälter Gefahrgut und der Mo- dernisierung der Leitstelle aufteilen lassen. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) In 2016 wurden 2,5 Mio. Euro für den Verkauf der Wohnhäuser Tettnang eingeplant. Durch eine aufschiebende Bedingung verzögerte sich die Zahlung bis ins Jahr 2017. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Als kurzfristige Geldanlageform wurde unter anderem ein Depot bei der Sparkasse eingerich- tet. Wertpapiere werden jedoch nicht als liquide Mittel behandelt, auch wenn diese kurzfristig verfügbar sind. Ein- oder Auszahlungen müssen daher in der Bilanz abgebildet werden. 2016 wurden insgesamt 45,0 Mio. Euro liquide Mittel über den Fonds abgewickelt. Nicht zu ver- wechseln ist dies mit dem Bodenseefonds, der in unveränderter Höhe besteht. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 42 Weiterhin flossen Tilgungsleistungen von Darlehen bzw. der Verkaufserlös von Anteilen der WFB an die Kreishandwerkerschaft. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörigen Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Der Grunderwerb erfolgt überwiegend für den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushalts- jahr 2017 hierfür rund 720 TEuro aufgewendet. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2017 rd. 13,18 Mio. Euro ausgegeben. Die größten Bereiche sind dabei wie folgt aufteilbar: • Straßenbauamt 3,61 Mio. Euro - davon für den Bau der Kreisstraße 7725 Südumfahrung Kehlen 1,90 Mio. Euro • Bau- und Liegenschaftsamt 6,21 Mio. Euro - davon für Asylunterkünfte 5,36 Mio. Euro - davon für Schulen 0,67 Mio. Euro • Abfallwirtschaftsamt 0,74 Mio. Euro - davon Entsorgungszentrum Überlingen 0,59 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2017 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 1,85 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV-Aus- stattung, Lizenzen bzw. Software, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) In dieser Position sind die Gegenbuchungen der Depots enthalten (48,00 Mio. Euro). Die Aus- zahlung entspricht der Geldanlage. Weiterhin wurde die letzten Raten i. H. v. 750 TEuro des Gesellschafterdarlehens an die DBT GmbH ausbezahlt. Ein weiteres Thema war die Übernahme der Anteile der WFB aller Kommunen im Bodensee- kreis. An die Kommunen wurden 65 TEuro ausgezahlt, hinzu kamen 1,8 TEuro an Nebenkos- ten. Im Rahmen der Erhöhung des Stammkapitals von bodo wurden 2.700 Euro gezahlt. Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Näher Informationen hierzu finden Sie auch unter 5.2.4.2 (Seite 70) Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt lediglich, dass die hier ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jah- res reduziert dargestellt wird. In Summe wurden 318.324,72 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis aufgewendet. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 43 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 39, Zeilen 33 - 35) Der Bodenseekreis hat 2016 insgesamt 2.530.838,68 Euro an Darlehen getilgt. 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksame n Einzahlungen und Auszah- lungen (siehe 4., Seite 39, Zeilen 37 - 39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Dazu zählen Gelder, die weitergeleitet werden müssen (z.B. Zulassungsgebühren an das Kraftfahrtbundesamt), aber auch Gelder, die erst später ausgezahlt werden und deren Ver- wendung keine Aufgabe des Landkreises ist (z.B. bestimmte Projekte, wie die Abwicklung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 39, Zeilen 40 - 42) In den letzten Jahren war die ausreichende Liquidität durchgängig gegeben. Typische Festgeldanlagen sind weiterhin unattraktiv. Im Jahr 2016 wurden aufgrund der schlechten Zinslage und der Einführung eines Negativzin- ses überschüssige Mittel in Fonds angelegt. Zu Beginn des Jahres 2016 konnten noch Zin- sen erwirtschaftet werden. Seit 14. Juli 2017 bis dato läuft noch ein weiteres Tagesgeldkonto auf dem zumindest noch ein minimaler Zins von 0,05 % für eine Einlage in Höhe von maxi- mal 5,00 Mio. Euro gezahlt wird. Aus diesem Grund wurde 2017 ein weiteres Depot eröffnet. In diesem kann es jedoch zu Verlusten kommen. Eine Vergleichsrechnung zeigt jedoch, dass die marginalen Verluste deutlich günstiger sind als die alternativ zu zahlenden Verwahr- entgelte. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 5,02 Mio. Euro zzgl. 21 Mio. Euro kurzfristig verfügbarer Depots und rd. 100 TEuro auf einem Sparbuch. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 44 Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2014 265.885.039,72 hilfsweise kameraler Verwaltungshaushalt RE 2015 279.254.614,71 hilfsweise kameraler Verwaltungshaushalt RE 2016 278.677.146,00 Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit Durchschnitt 274.605.600,14 davon 2 % 5.492.112,00 Der Endbestand an Zahlungsmitteln liegt laut Finanzrechnung bei lediglich 5,20 Mio. Euro und würde damit nicht genügen. Wenn man allerdings die Mittel in den Depots (21 Mio. Euro) mit einbezieht, da diese kurzfristig verfügbar sind und in die eigentliche Liquiditätspla- nung eingerechnet werden, dann stehen dem Kreis liquide Mittel von 26,2 Mio. Euro zur Ver- fügung. Dieser Betrag liegt weit über der Grenze der gestzlich vorgschriebenen Mindestliqui- dität. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 28,3 Mio. Euro. Berücksichtigt man allein die Er- mächtigungen ins Folgejahr 2018 von 15,3 Mio. Euro ist damit bereits ein Großteil der Mittel verbraucht. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Über- schüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, verschärft sich die finanzielle Lage sehr schnell. Auch wenn die aktuelle finanzielle Ausstattung mit dem ersten doppischen Ab- schluss noch gut aussieht, sollte man bereits jetzt der auf uns zu kommenden finanziellen Schräglage entgegenzuwirken. Dies vor allem unter dem Aspekt der anstehenden notwendi- gen Baumaßnahmen, die bereits vergebenen Darlehen oder sonstige Aufgaben, die langfris- tig nachwirken. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 4.6.1 Verwaltungsgebäude Landratsamt Albrechtstraße 75 - Umbau Foyer (I310501713, I101001601, I401001601) In den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes bedarf es einer Optimierung der bestehen- den Flächen, um den zusätzlichen Bedarf abzudecken. Für das neu entstandene Amt für Migration und Integration mussten sowohl Büroräume als auch ein Wartebereich für die Kun- den geschaffen werden. Hierzu wurde die Poststelle verlegt, die Eingangshalle in der AL 75 erweitert und zusätzliche Front-Office-Büros geschaffen. 4.6.2 Schulgebäude Elektronikschule Tettnang - Umbau Hauptgebäude/Auflösung Außenstellen (I310501610) Die in der Außenstelle ausgelagerten Schulteile wurden gemäß Beschluss des Kreistages vom 9. Oktober 2013 in die Elektronikschule zurückgeführt. Hierzu wurden im Jahr 2014 die bestehen naturwissenschaftlichen Räume umgebaut, zwei neue IT-Bereiche eingerichtet so- wie Lehrer- und Schülerbereiche erweitert. Die Maßnahmen wurden im Jahr 2014 durchge- führt und Mitte 2015 abgeschlossen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch Auflagen der im Jahr 2011 durchgeführten Brandverhütungsschau umgesetzt. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 45 Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Sommer 2015 ein Förderprogramm für die Einrichtung von „Lernfabriken 4.0“ an beruflichen Schulen im Land ausgelobt, für das sich die Elektronikschule beworben hatte. Damit die Fabrik 4.0 eingerichtet werden konnte wurde der Umbau von bestehenden Schulräumen im Erdgeschoss notwendig. In diesem Zuge wurden ebenfalls die Klassenzimmer im Obergeschoss des Altbaus überplant und För- dergelder beim Land für den 6. Bauabschnitt beantragt. Gemäß Beschluss des AUT vom 28. Oktober 2015 wurden die Sanierungsarbeiten im Januar 2016 begonnen und zum Beginn des Schuljahres 2016/17 der Schule zur Verfügung gestellt. Die „Lernfabrik 4.0“ konnte in den sanierten Räumen ihren Betrieb aufnehmen. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Sporthalle I (I310501605) Die Schulsporthalle 1 wurde über 46 Jahre durch Schul- und Vereinssport genutzt. Entspre- chend dem Alter und dem Nutzungsgrad der Halle besteht dringender Sanierungs- und Er- neuerungsbedarf. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2016 wurde bereits mit der Grundlagenermittlung und den Vorplanungen für die Sanierung der Sporthalle 1 begonnen, auf deren Basis Fördermittel beantragt und bewilligt worden sind. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 11. Oktober 2017 und der Vergabeentscheidung des Kreistages vom 6. November 2018 werden die Sanierungsarbeiten 2019 durchgeführt. Neben der umfassenden technischen und energetischen Sanierung kann die Halle zukünftig als Versammlungsstätte für Sportveranstaltungen für bis zu 800 Personen genutzt werden. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbe- reichs mit Cafeteria/Aula (I310501702) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet worden sind. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamtkonzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/Cafete- ria erarbeitet, in dem umfangreiche Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen sind. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlos- sen, das einen Um- und Anbau der Räume im Zeitraum von 2019 bis 2021 vorsieht. 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlatter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage sind im April 2015 erfolgt, Restarbeiten wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Nach Abschluss der Bau- maßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Meckenbeuren übergeben worden. Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit einer Verlängerung von 15 Jahren. Auf- grund von Gewährleistungsmängeln wurde ein Einbehalt vorgenommen, wodurch die Maß- nahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. 2017 fielen keine Auszahlungen an. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 46 Kressbronn, Argenstraße 84 (I310701601) Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 4. März 2015 den Neubau einer weiteren Ge- meinschaftsunterkunft, in Kressbronn, neben der vorhandenen Asylbewerberunterkunft in der Argenstraße 82 beschlossen. Das Grundstück wurde durch den Bodenseekreis von Pri- vat gepachtet. Da bereits Anfang 2015 absehbar war, dass die Lieferzeiträume und Kosten für Containeranlagen weit über dem vertretbaren Maß liegen würden, wurde festgelegt, dass der Neubau mit vorgefertigten Elementen in Massivbauweise erfolgt. Hierdurch konnte ein nachhaltiges und langlebiges Gebäude geschaffen werden, mit dem sowohl die Vorgaben zum Brandschutz, Schallschutz und der aktuellen Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2018 erfolgen. 2017 fielen keine Auszahlungen an. Friedrichshafen, Fallenbrunnen 17/2 (I310701601) In Friedrichshafen, Fallenbrunnen 17/2 wurden zum 15.12.2015 die ehemaligen Bürocontai- ner der ZU für einen Zeitraum von 2 Jahren angemietet, durch den Kreis umgebaut und er- gänzt. In dem Objekt konnten ca. 183 Personen untergebracht werden. Die Notunterkunft wurde mittlerweile aufgelöst und im Jahr 2018 komplett rückgebaut. Der Hangar wurde im Jahr 2018 verkauft. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2019. Friedrichshafen, Friedrichstraße 1 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde ab dem 1. März 2016 ein Gebäude in der Friedrichstraße 1 in Friedrichshafen für einen Zeitraum von 5 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 42 Personen untergebracht werden. Hagnau, Langbrühl 14 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde ab dem 1. März 2016 ein Gebäude im Langbrühl 14 in Hagnau für einen Zeitraum von 10 Jahren ange- mietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 59 Personen untergebracht werden. Untersiggingen, Im Gewerbegebiet 27 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde ab dem 1. März 2016 ein Gebäude in der Im Gewerbegebiet 27 in Untersiggingen für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 38 Per- sonen untergebracht werden. 4.6.4 Straßenbauamt K 7725 neu Südumfahrung Kehlen (I320601601) Das Straßenbauamt hat mit dem Bau der K 7725 Südumfahrung Kehlen im April 2015 be- gonnen. Im Jahr 2016 konnte der Kreisverkehrsplatz B 30 mit Unterführung des Wirtschafts- weges fertiggestellt werden. Außerdem erfolgte der Beginn der Untergrundverbesserung und Dammschüttung nördlich der Schussen. Im Jahr 2017 konnte die Dammschüttung BA II ab- geschlossen und mit den Arbeiten für das Brückenbauwerk über die Bahn und die Schussen begonnen werden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Herbst 2019 vorgesehen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 47 K 7769 Sanierung Fahrbahnabsenkung Gailhöfe – Großschönach (I320601608) Aufgrund von zwei Hangrutschereignissen im August 2017 hat das Straßenbauamt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geologie in Freiburg, ein weiteres Sanierungskon- zept in Auftrag gegeben, und anschließend umfangreiche Hangsicherungsmaßnahmen um- gesetzt. K 7749 Radweglückenschluss zwischen Baitenhausen und Abzweig nach Schiggendorf (I320601616) Der Bau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehweges als Radweglückenschluss im Zuge der K 7749 zwischen Meersburg-Baitenhausen und der Einmündung nach Schiggendorf wurde im September 2017 begonnen und konnte mit der Verkehrsfreigabe im Mai 2018 fer- tiggestellt werden. Die Schlussabrechnung des Grunderwerbs steht noch aus. K 7751 Urnau – Kreisgrenze Ravensburg (I320601617) Im Jahr 2017 hat das Straßenbauamt die K 7751 von Urnau bis zur Kreisgrenze Ravensburg (BA II) auf einer Länge von ca. 700 m auf 5,0 m verbreitert und frostsicher ausgebaut. Die Schlussabrechnung der Baumaßnahme erfolgte im Jahr 2018, die Schlussabrechnung des Grunderwerbs erfolgt in 2019. K 7719 Siggenweiler – Liebenau (I320601619) Auf dem ca. 2,3 km langen Streckenabschnitt zwischen der Ortsdurchfahrt Siggenweiler und der Ortsdurchfahrt Liebenau hat das Straßenbauamt, aufgrund der vorhandenen Schäden sowohl die Erneuerung der Tragschicht als auch der Deckschicht vorgenommen. K 7750 Markdorf – Allerheiligen (I320601619) Durch Bewegungen des Untergrundes sind in den letzten Jahren zunehmend massive Risse und Absenkungen in der Fahrbahn entstanden. In einem Abschnitt von ca. 1,0 km hat das Straßenbauamt daher die grundlegende Erneuerung des kompletten Fahrbahnaufbaus so- wie der Einbau von Entwässerungseinrichtungen vorgenommen. 4.6.5 Abfallwirtschaft Deponie Überlingen-Füllenwaid, Osterweiterung (I 330601605) Nach der im Juli 2015 erfolgten Auftragsvergabe erfolgte der Bau der Osterweiterung schwerpunktmäßig im Jahr 2016. Nach einer abfallrechtlichen Teilabnahme konnte die De- ponie Ende 2016 in Betrieb genommen werden. Die endgültige Fertigstellung der Deponie erfolgte im Jahr 2017. Bislang wurden rd. 3,00 Mio. Euro ausgegeben. Die per Ende 2017 nicht verbrauchten Mittel i.H.v. rd. 296 TEuro wurden ins Folgejahr übertragen. Die abfall- rechtliche Abnahme und die Endabrechnung der Baumaßnahme erfolgte im Jahr 2018. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 48 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertragene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I121001603 Techniker- neuerung Integr. Leit- stelle Bodenseekreis 0 -1.353.200 -1.710.748 -357.548 0 0 -9.215 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 773.400 409.266 -364.134 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -2.120.014 -2.120.014 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.126.600 0 2.126.600 0 0 -9.215 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahr- geldmanagement -21.992 0 -278.008 -278.008 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men -21.992 0 -278.008 -278.008 0 0 0 I300301601 Software Fi- nanzwesen -56.914 -456.865 0 456.865 0 -220.865 -456.865 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.788 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -43.127 -456.865 0 456.865 0 -220.865 -456.865 I310501605 Alte Sport- halle Sanierung BZM -6.871 -529.700 -339.508 190.192 0 0 -279.935 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 15.800 0 -15.800 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -545.500 0 545.500 0 0 -279.935 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.270 0 -308.485 -308.485 0 0 0 I310501607 Flächen- konzeption GL 1-3 0 -315.000 -40.341 274.659 0 -220.000 -199.181 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -315.000 0 315.000 0 -220.000 -199.181 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -40.341 -40.341 0 0 0 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST -1.379.626 0 -290.344 -290.344 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.317.955 0 -274.368 -274.368 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -61.671 0 -15.977 -15.977 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 0 -2.042.180 2.908.884 4.951.063 -2.042.180 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 0 -2.042.180 2.897.896 4.940.076 -2.042.180 0 0 220 Einzahlg. für son- stige Investi- tionstätigkeiten 0 0 10.988 10.988 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) 0 -750.000 0 750.000 0 0 -750.000 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 49 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertragene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -750.000 0 750.000 0 0 -750.000 I310501714 Modernisie- rung der Außenbel. -BSZ FN - geschlossen 0 -299.000 0 299.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -299.000 0 299.000 0 0 0 I311001601 LED-Leuch- ten Glärnischstr. 1-3 -2.442 -277.558 -77.811 199.747 0 -277.558 -199.747 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.442 -277.558 -77.811 199.747 0 -277.558 -199.747 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -2.576.885 -2.611.237 -1.127.254 1.483.983 0 -961.237 -1.471.884 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.487.300 700.000 779.200 79.200 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -350.000 0 350.000 0 0 -350.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.064.185 -2.961.237 -1.906.454 1.054.783 0 -961.237 -1.121.884 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf 0 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 200.000 0 -200.000 0 0 200.000 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -600.000 0 600.000 0 0 -600.000 I320601605 K7759 Besei- tigung Banübergang Neufrach 686.582 0 324.005 324.005 0 0 -225.587 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 686.872 0 324.005 324.005 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -290 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 0 0 0 0 0 -225.587 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Geh- weg -1.889.696 0 287.080 287.080 0 0 -287.058 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 463.500 0 300.000 300.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -59.476 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.293.721 0 -3.536 -3.536 0 0 -287.058 I320601608 San. Fahr- bahnabsenkung Gail- höfe-Großschönach -231.552 -251.405 -197.910 53.495 -251.405 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -231.552 -251.405 -197.910 53.495 -251.405 0 0 I320601610 K7782 Ahau- sen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -495 -914.782 -67.836 846.946 0 -264.782 -850.102 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 50 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertragene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -495 -864.782 -67.836 796.946 0 -264.782 -800.102 I320601611 Radwegnetz- konzeption -6.872 -391.141 -10.397 380.744 0 -291.141 -380.744 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 3.530 0 0 0 0 0 0 220 Einzahlg. für son- stige Investi- tionstätigkeiten 70 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.258 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.214 -391.141 -10.397 380.744 0 -291.141 -380.744 I320601612 K7760 Radweg -48 -191.294 0 191.294 0 -71.294 -191.294 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 80.000 0 -80.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -21.294 0 21.294 0 -21.294 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -48 -250.000 0 250.000 0 -50.000 -191.294 I320601616 K7749 Rad- weg Baitenhausen- Schlosskirche -21.111 -218.397 -99.213 119.184 -208.397 0 -46.684 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 33.000 33.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -9.212 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.900 -218.397 -132.213 86.184 -208.397 0 -46.684 I320601617 K7751 Ur- nau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst -2.023 -612.643 -492.429 120.214 0 -542.643 -120.214 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -62.643 0 62.643 0 -62.643 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.023 -550.000 -475.351 74.649 0 -480.000 -120.214 I320601619 Sani- erungsmaßnahmen an Kreisstraßen -133.086 -800.000 -732.089 67.911 0 0 -58.837 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -133.086 -800.000 -732.089 67.911 0 0 -58.837 I320601712 K7785 San. Frickingen-Leustetten - geschlossen 0 -1.545.000 -11.263 1.533.737 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.545.000 -11.263 1.533.737 0 0 0 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -480.069 -414.808 -392.132 22.676 -70.808 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 102.897 206.000 102.892 -103.108 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 51 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertragene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 58.837 0 74.409 74.409 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -6.188 -6.188 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -561.803 -620.808 -501.835 118.973 -70.808 0 0 I330601601 EZ Weiher- berg Umbau Abfallverla- deplatz -43.463 -325.069 -35.462 289.607 15.839 -100.908 -289.608 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -33.712 -285.069 0 285.069 15.839 -100.908 -200.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -9.752 -40.000 -35.462 4.538 0 0 -89.608 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -2.414.366 -818.043 -589.307 228.736 0 -818.043 -296.327 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.414.366 -818.043 -585.894 232.149 0 -818.043 -296.327 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -3.414 -3.414 0 0 0 I330601606 Fortführung Wertstoffhof-Netz 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -24.606 -550.000 -12.532 537.468 0 0 -536.446 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -24.606 -550.000 -12.532 537.468 0 0 -536.446 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 52 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 259.485.976,86 264.373.158,47 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 619.559,81 436.054,88 A1200 1.2 Sachvermögen 192.734.746,37 196.530.605,37 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 10.279.255,53 9.829.925,15 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 91.772.342,13 89.755.219,52 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 51.604.209,83 57.520.239,11 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 10.007.959,30 12.291.125,31 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.172.803,85 2.200.303,85 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 4.528.510,39 4.565.406,58 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.466.775,11 3.506.730,59 A1280 1.2.8 Vorräte 298.790,40 241.745,13 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 18.604.099,83 16.619.910,13 A1300 1.3 Finanzvermögen 66.131.670,68 67.409.912,92 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 70.000,00 75.299,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 5.378.596,82 4.696.908,66 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 4.523.531,13 5.352.302,58 A1350 1.3.5 Wertpapiere 32.416.827,52 35.416.700,10 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 8.876.445,59 12.046.770,83 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.559.581,81 4.617.062,60 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 10.306.687,81 5.204.888,90 A2000 2. Abgrenzungsposten 8.863.298,60 6.686.047,04 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 8.762.298,90 6.329.517,12 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 100.999,70 356.529,92 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 268.349.275,46 271.062.620,21 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 53 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -131.532.078,00 -143.270.359,98 P1100 1.1 Basiskapital -123.886.033,41 -123.889.592,71 P1200 1.2 Rücklagen -7.646.044,59 -19.380.767,27 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses -7.643.487,49 -16.927.437,97 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 -2.450.772,20 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -48.360.605,19 -49.155.700,08 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -48.340.560,93 -49.108.568,89 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges -20.044,26 -47.131,19 P3000 3. Rückstellungen -36.681.950,22 -36.633.417,26 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -123.486,00 -252.738,00 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -150.734,01 -253.326,58 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stellungen für Abfalldeponien -27.393.038,00 -27.620.251,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -2.561.299,00 -2.228.492,27 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -6.453.393,21 -6.278.609,41 P4000 4. Verbindlichkeiten -43.454.728,95 -40.088.038,81 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -26.639.778,78 -24.204.905,76 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen -6.989.307,30 -6.390.260,43 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -7.690.968,06 -7.719.652,22 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -529.691,64 -552.102,96 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.604.983,17 -1.221.117,44 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -8.397.755,63 -1.915.104,08 P6000 Bilanzsumme -268.427.117,99 -271.062.620,21 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 54 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz und der des Jahresabschlusses 2016 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2017 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, insofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat mit Wirkung vom 30. April 2014 Ge- brauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 410 Euro netto festgesetzt. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Vorräte als erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z.B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 55 der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53. Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragene Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Der Aktivseite kann man die Mittelverwendung entnehmen. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 52, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbstständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z.B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 410 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 616.503,10 424.054,85 -192.448,25 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 3.056,71 611,34 -2.445,37 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 0,00 11.388,69 11.388,69 SUMME 619.559,81 436.054,88 -183.504,93 Die negative Abweichung/Veränderung in den Bilanzpositionen 0025* und 0080* begründet sich in der Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände, welche in Summe im Jahr 2017, höher als der Wertezugang waren. Somit ergibt sich im vergangenen Berichtsjahr ein Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 56 Werteverzehr. Unter dem Bilanzkonto 00900000 werden alle Anzahlungen für den Erwerb im- materieller Vermögensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. Im Jahr 2017 sind hier die Aufwendungen für die Einrichtung der elektronischen Akte im Bereich des Schifffahrtsamtes angefallen. Die Einführung der eAkte ist für das Jahr 2018 geplant. 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbau- ten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturver- mögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen so- wie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleich e Rechte (siehe 5., Seite 52, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbebau- ten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbebau- tes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodenseekreis nicht vor. Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 12.875,13 12.972,99 97,86 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.920,71 478.920,71 0,00 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753,48 996.753,48 0,00 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.279.100,85 1.269.524,85 -9.576,00 019100000 Naturschutzgrundstücke 6.917.882,10 6.954.561,80 36.679,70 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 46.159,74 44.587,15 -1.572,59 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.323,68 28.323,68 0,00 019300000 Bauland 519.239,84 44.280,49 -474.959,35 SUMME 10.279.255,53 9.829.925,15 -449.330,38 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 57 Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2017 ist die negative Veränderung der Bilanzposition „Unbe- baute Grundstücke und grundstückgleiche Rechte“ vor allem durch den Abgang des Baulands durch die Veräußerung der Grundstücke des Klinikums Tettnang zu begründen. Sowohl die Bilanzkonten 019* und 0193* waren durch den Verkauf betroffen. Der Zugang einer landwirtschaftlichen Fläche mit den Flurstücknummern. 956, 959 und 960 auf der Gemarkung Tettnang-Langnau begründet den Anstieg der Bilanzsumme des Bilanz- kontos 019100000 „Naturgrundstücke“. Die Fläche wurde mit den tatsächlichen Anschaffungs- u. Herstellungskosten bewertet. Hierzu zählen der Kaufpreis inklusive Grunderwerbssteuer, Notar- und Beurkundungskosten. Die Veränderung in Höhe von -1.572,59 Euro im Bereich der Aufbauten auf Naturschutzgrund- stücke begründen sich durch die Abschreibungssumme. Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Beleuchtungsanlagen (in diesem Fall eine Einfriedung und Weg auf dem Flst. Nr. 189 in Salem-Buggensegel) unterliegen, ent- gegen der Grundstücke, der Abschreibung. Sie werden über die festgesetzte Nutzungsdauer abgeschrieben. 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 51, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, inklu- sive deren Aufbauten und Aufwuchs. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund- und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Sozial- und Wohnbauten, sowie Schulen und Verwal- tungsgebäude. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Wie im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bereits festge- legt, wurden für die Festsetzung der Nutzungsdauern folgende Zeiträume angesetzt: Nutzungsart Nutzungsdauer nach AfA- Tabelle BW Festgelegte Nutzungs- dauer Fahrradständer und Fahrradabstellplätze 12-17 Jahre 15 Jahre Gebäude massiv 50-80 Jahre 50 Jahre Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 58 Gebäude, sonstige Bauweise (z.B. Garagen, Neben- gebäude, Schuppen, Toilettenhäuschen, Gewächs- haus, Pavillon) 20-40 Jahre 25 Jahre Parkplatz, Hoffläche, mit Packlage 19 Jahre 19 Jahre Sportplätze (Kunstrasenplatz) 15 Jahre 15 Jahre Sportplätze (Rasen- und Trennplätze) 20 Jahre 20 Jahre Grünanlagen 50-100 Jahre 100 Jahre Müllstationen 15 Jahre 15 Jahre Niederseilgarten (es wurde die Nutzungsdauer für Spielgeräte angenommen) 10 Jahre 10 Jahre Bänke aus Metall oder Kunststoff 25 Jahre 25 Jahre Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung Spielplatz 50-100 Jahre 50 Jahre Generell erfolgt die Festsetzung der Nutzungsdauer immer in Rücksprache mit dem Fachamt und in Anlehnung an die allgemeine AfA-Tabelle Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungsdauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 581.871,19 158.332,83 -423.538,36 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 39.676,60 0,00 -39.676,60 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 7.601,00 7.601,00 0,00 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.326,68 12.831.326,68 0,00 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 62.337.598,61 61.388.980,63 -948.617,98 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.449.542,78 1.449.542,78 0,00 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 14.524.725,27 13.919.435,60 -605.289,67 SUMME 91.772.342,13 89.755.219,52 -2.017.122,61 Unter dieser Bilanzposition ist neben der AfA die Veräußerung der Wohnheime am Klinikum in Tettnang ursächlich für die große negative Abweichung. Der Verkauf schlägt sich in den Bilanzpositionen 0211*, 0212* und 0292* nieder. Obwohl auch im vergangenen Berichtsjahr unter dem Bilanzkonto 0232* wieder zahlreiche Gebäude saniert und Aufbauten aktiviert werden konnten, überstieg die Abschreibungssumme den Wert des Zugangs. So wurde in diesem Bereich der Carport der Sonnenbergschule, Müll- stationen an den Berufsschulen, die umfangreichen Sanierungen am Hauptgebäude der Elekt- Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 59 ronikschule in Tettnang und die Neukonzeptionierung des CNC-Arbeitsbereichs in der Werk- statt des Berufsschulzentrums in Überlingen abgeschlossen und aktiviert. Dennoch waren die Abschreibungen höher, weshalb im Saldo ein Werteverzehr dargestellt wird. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 109.024,06 84.317,98 -24.706,08 031100000 Grund und Boden Straßen 11.942.405,59 11.983.674,55 41.268,96 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326,40 463.326,40 0,00 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 13.588.495,75 13.478.575,44 -109.920,31 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 977.709,74 4.391.556,13 3.413.846,39 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 51.778,85 47.885,77 -3.893,08 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 23.599.403,78 26.024.377,74 2.424.973,96 035200000 Hochwertiges Zubehör 843.237,78 941.369,53 98.131,75 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 28.827,88 105.155,57 76.327,69 SUMME 51.604.209,83 57.520.239,11 5.916.029,28 Neben der Veräußerung von Grund und Boden (u.a. Verkehrs- u. Erholungsfläche bei den Wohnheime Tettnang - FlstNr. 327/3 u. 383/1 - schlägt sich im Bilanzkonto 031* nieder), wur- den im Haushaltsjahr 2017 auch Grunderwerbe getätigt. Der Grunderwerb erfolgte im Wesent- lichen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 60 Im vergangenen Haushaltsjahr konnten auch mehrere große Bauprojekte fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben werden, was die Aktivierung/Bilanzierung erforderlich machte. Ein großes Projekt war der Bau der Kreisstraße 7765 zwischen Uhldingen-Mühlhofen und Tüfingen. Die Baumaßnahme an der Kreisstraße lässt sich in insgesamt 5 Bauwerke untertei- len. Im Einzelnen waren dies Radweg, Radwegbrücke, Fahrbahn, Breitbandversorgung und Verlegung der Zufahrt Wertstoffhof. In Summe wurden hierfür rund 2,7 Mio. Euro aufgewendet. Dem gegenüber konnten Zuschüsse von Land und den Gemeinden Uhldingen-Mühlhofen und Salem in Höhe von rund 800 TEuro geltend gemacht werden. Ebenso konnte eine Querungs- hilfe bei Schnetzenhausen auf der Kreisstraße 7742 (eine weiter wird im Jahr 2018 folgen) fertiggestellt und die sanierten Kreisstraßen 7755 und 7769 für den Verkehr freigegeben und entsprechend bilanziert werden. Neben den Straßenbaumaßnahmen konnte auch die Osterweiterung des Entsorgungszent- rums Überlingen-Füllenwaid abgeschlossen werden (siehe hierzu Bilanzkonto 03431*). Die Aktivierung stellt auch den größten Zuwachs im Bereich des Infrastrukturvermögens im ver- gangenen Berichtsjahr dar. Die beiden negativen Veränderungswerte bei den Bilanzkonten 031* und 03432* sind durch die Abschreibungen, welche die Zugangswerte der einzelnen Vermögensgegenstände über- steigen, begründet. Positiv stellt sich auch die Veränderung des Bilanzwertes auf dem Bilanzkonto 0352* dar. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Geschwindigkeitsmessanlagen, einer mobilen Am- pelanlage, sowie einer Ladesäule bei der Elektronikschule in Tettnang übersteigen, den Wert der Abschreibung in Höhe von knapp 107 TEuro. Im Saldo steigt der Bilanzwert somit um rund 98 TEuro. In Summe konnte im Bereich des Infrastrukturvermögens ein Zugang von rund 5,9 Mio. Euro verzeichnet werden. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 52, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen überwiegend im Bereich der Asylunterbringung vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung einige Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend renoviert. Dies macht eine Aktivierung der Bauten erforderlich. Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 61 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 10.007.959,30 12.291.125,31 2.283.166,01 Im Wesentlichen sind die Veränderungen im Haushaltsjahr 2017 durch die Aktivierung bzw. Bezugsfertigkeit der Asylunterkünfte und der damit verbundenen Abschreibung zu begründen. Mit den Asylunterkünften wurden unter anderem auch Spielplätze (z.B. mit Federwippe, Schaukel und Rutsche), Müllstationen, und Fahrradständer errichtet und aktiviert. Alle Zu- gänge wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Vermindert um die Abschreibung beträgt der Saldo zum Bilanzstichtag einen Wertezugang von rund 2,3 Mio. Euro. 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 52, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.172.803,85 2.200.303,85 27.500,00 Veränderungen unter dieser Bilanzposition begründen sich durch den Zu- oder Abgang oder einer dauerhaften Wertminderung aufgrund Beschädigung o. ä. Im Haushaltsjahr 2017 konnten neue Kunstgegenstände angeschafft werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände gestiegen ist. Neben der Schenkung „Epple“ mit einem Gesamtwert von 7.000 Euro wurden weitere 3 Kunst- werke in Höhe von insgesamt 20.500 Euro angeschafft, was in Summe einen Wertezugang von 27.500 Euro ergibt. Da Kunstgegenstände, wie eingangs bereits erwähnt, keiner planmä- ßigen Abschreibung unterliegen, und auch keine Veräußerung oder Wertminderung im ver- gangenen Jahr erfolgt, ist hier die positive Veränderung zum Bilanzstichtag eindeutig zu er- kennen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 62 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 52, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Beweglichen Vermögensgegenstände werden ent- sprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungs- tabelle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abge- schrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat mit Wirkung vom 30. April 2014 Ge- brauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 410 Euro netto festgesetzt. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 410 Euro investiv zu buchen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 3.050.508,61 3.197.577,92 147.069,31 062000000 Maschinen 848.596,10 788.187,28 -60.408,82 063000000 Technische Anlagen 207.787,04 208.128,91 341,87 063100000 Netzwerke 421.618,64 371.512,47 -50.106,17 064000000 Geräte 0,00 0,00 0,00 SUMME 4.528.510,39 4.565.406,58 36.896,19 Im Haushaltsjahr 2017 ist der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ um rund 37 TEuro gestiegen. Die positive Veränderung begründet sich vor allem mit dem Wertezuwachs im Bereich der Fahrzeuge (Bilanzkonto 061*). So zählen im vergangenen Jahr u.a. 2 Sprinter, ein Lastkraft- wagen, ein Gabelstapler, 2 VW Pritschen und ein Minibagger zu den Beschaffungen. Dem gegenüber stehen der Verkaufserlös eines Unimog, sowie die Abschreibungen. In Summe ergibt sich somit eine positive Veränderung in Höhe von knapp 150 TEuro. Auch im Bereich der Technischen Anlagen (063*) sind die Beschaffungen (z.B. Server, Brem- senprüfstand, Switche) wertmäßig größer als die Abschreibungen, was zur positiven Darstel- lung der Spalte Veränderung führt (341,87 Euro). Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 63 Bei den Bilanzkonten 062* und 0631* hingegen, sind die Abschreibungen in Summe höher, als der Wertezugang. Zugänge beim Bilanzkonto 062* waren im vergangenen Berichtsjahr beispielsweise ein Gartenhäcksler, ein Plaketten-Entstempelungsgerät, eine Rüttelplatte, ein Rasenmäher oder eine CNC-Drehmaschine. Beim Bilanzkontenbereich 0631* sind hauptsäch- lich Switche beschafft und bilanziert worden. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 52, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs-/ und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog der den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen un- ter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 37.068,06 45.403,49 8.335,43 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 527.528,31 544.627,07 17.098,76 072100000 - 072130000 Mobiliar 909.509,14 1.054.318,76 144.809,62 072200000 + 072300000 Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 29.948,69 40.968,45 11.019,76 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 923.937,09 829.216,03 -94.721,06 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushalts- geräte 806.314,68 736.939,69 -69.374,99 0726* Unterrichtsmaterial 232.469,14 255.257,10 22.787,96 SUMME 3.466.775,11 3.506.730,59 39.995,48 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen um rund 40 TEuro positiv gestiegen. Dies bedeutet, dass der Wert der Zugänge an beweglichem Ver- mögen, den der Abschreibungen im vergangenen Berichtsjahr überstiegen hat. So wurde beispielsweise im Bereich des Mobiliars unter anderem in Arbeitsstühlen, Schränke, Tische oder höhenverstellbare Schreibtische investiert. Eine Beleuchtungs- u. Beregnungsan- lage erhöhte den Bilanzwert der Betriebsvorrichtungen. Lediglich die Bilanzkonten 0724* und 0725* weißen eine negative Veränderung aus. Hier wa- ren die Beschaffungen von Beamer, Computer, Tablets oder Kühlschränke, Geschirrspülma- schinen und Mikroskope wertmäßig kleiner als die Abschreibungssumme. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 64 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 52, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräte versteht man Rohstoffe (z.B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z.B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode. Die zuerst angeschafften Vorräte werden als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2017 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 298.790,40 241.745,13 -57.045,27 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und Mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 52, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Die Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegen- schaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 09* unter- liegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition keiner Abschrei- bung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 09100000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 168.562,61 616.612,55 448.049,94 09600000 geleistete Anzahlungen 18.435.537,22 16.003.297,58 -2.432.239,64 SUMME 18.604.099,83 16.619.910,13 -1.984.189,70 Der positive Anstieg um knapp 450 TEuro des Bilanzkontos 09100000 begründet sich durch die Anzahlung für die beiden Abrollbehälter Umwelt der Feuerwehren Überlingen und Fried- richshafen, welche im Jahr 2019 ausgeliefert werden sollen, sowie durch die Anzahlung für ein Kombinationsmähgerät und Grunderwerbe. Für die negative Veränderung des Bilanzkontos 096* sind vor allem die Fertigstellung der Bau- maßnahme bzw. Verkehrsfreigabe und die damit verbundene Aktivierung an der Kreisstraße 7765 zwischen Uhldingen-Mühlhofen und Tüfingen, die Osterweiterung der Deponie Füllen- Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 65 waid in Überlingen und einige Asylunterkünfte verantwortlich. Dem gegenüber stehen die Auf- wendungen für den noch nicht fertiggestellten Bau der Kreisstraße 7725 und die Sanierung der Sporthalle beim Berufsschulzentrum in Markdorf. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70 %) 70.000 0 -70.000 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (76,99 %) 0 75.299 75.299 SUMME 70.000 75.299 5.299 Im Jahr 2017 wurden alle Anteile der Kommunen im Bodenseekreis der WFB vom Bodensee- kreis übernommen. Dadurch ergibt sich die Darstellung als verbundenes Unternehmen. Der Bodenseekreis zahlte dafür 65.050 Euro an die Kommunen. Weiterhin wurden 1.829 Euro an Nebenkosten gezahlt. Einen Anteil i.H.v. 480 Euro wurde bereits 2017 wieder an die Kreis- handwerkerschaft verkauft. Die finanzielle Abwicklung fand 2017 und die Übernahme selbst zum 1. Januar 2018 statt. Aufgrund der hohen Verluste der DBT, die nicht kurzfristig wieder refinanziert werden können, wurde eine dauerhafte Wertminderung gebucht. 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d.h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 66 Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00%) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00%) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbund-gesell- schaft mbH (25,00%) 8.000 10.700 2.700 Bodensee Festival GmbH (7,89%) 15.600 15.600 0 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28%) 4.610 4.610 0 FFG Flughafen Friedrichs-hafen GmbH (39,38%) 3.770.804 3.095.314 -675.489 GpZ FN Gemeindepsychiatrie-zent- rum Friedrichshafen gGmbH (10,00%) 5.000 5.000 0 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrie-zent- rum Überlingen gGmbH (10,00%) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76%) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87%) 39.397 39.398 1 Klinik Tettnang GmbH (5,10%) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50%) 52.777 52.777 0 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00%) 13.383 13.383 0 WFB Wirtschaftsförderung Boden- seekreis GmbH (9,27%) 8.900 0 -8.900 Zweckverband KIRU (2,06 %) 146.708 146.708 0 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband Protec 0 0 0 SUMME Beteiligungen 5.378.597 4.696.909 -681.688 Bodo erhöhte 2017 das Stammkapital von 32 TEuro auf 50 TEuro. Der Anteil des Bodensee- kreises betrug 2.700 Euro. Für die FFG GmbH wurde eine Wertminderung im Rahmen des Anteils am Stammkapitals im Verhältnis zum Jahresfehlbetrag verbucht. Der Bodenseekreis erwarb Anteile der IBT, welche VTWB e.V. zu je 50 % verkauft. Der Kauf- preis betrug symbolisch 1 Euro. Die WFB gilt seit 2017 als verbundenes Unternehmen und nicht mehr als sonstige Beteiligung. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 67 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z.B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100%) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100%) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d.h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihungen erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmä- ßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition ändert sich durch Auszahlung neuer Darlehen an Beteiligungsgesellschaf- ten und deren Tilgungen. Zum 31. Dezember 2017 setzt sich die Summe wie folgt zusammen: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.992 30.992 0 DRK Überlingen 38.347 38.347 0 DRK Friedrichshafen 511.292 511.292 0 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwi- schenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 68 GpZ Überlingen, Gesellschaf- terdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfi- nanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH Gesellschafterdarlehen Erb- pacht 1.572.485 1.551.257 -21.229 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen 1.358.300 1.308.300 -50.000 DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 300.000 1.200.000 900.000 Zwischensumme vergebene Darlehen 4.521.416 5.350.188 828.771 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160 160 0 Kreisbaugenossenschaft Bo- denseekreis eG 1.800 1.800 0 Baugenossenschaft Überlingen eG 155 155 0 Zwischensumme Genossenschaften 2.115 2.115 0 SUMME Ausleihungen 4.523.531 5.352.303 828.771 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 52, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Depot Liquidität Garant 18.000.404 6.000.404 -12.000.000 Depot Liquidität Plan 0 14.997.315 14.997.315 Sparbuch Reis 0 2.556 2.556 Sparbuch 100.619 100.620 1 SUMME Wertpapiere 32.416.828 35.416.700 2.999.873 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 69 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus Rücklagemitteln der Abfall- wirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Der Stand zum 31. Dezember 2017 betrug 15.917.140,24 Euro (Vj. 15.787.774,88 Euro). Das entspricht einem Anstieg von 129.365,36 Euro (+0,82 %). Aus dem 2016 eröffneten Depot wurden im Berichtszeitraum 12,00 Mio. Euro entnommen. Als Gebühren bzw. Verlust entstanden 0,06 Euro. Da eine Erhöhung im ersten Depot nicht mehr möglich war wurde ein weiteres Depot eröffnet. Hier wurden 48 Mio. Euro angelegt und 33 Mio. Euro entnommen. Es wurde ein Verlust von 5.106,26 Euro erwirtschaftet. Auf dem Girokonto hätte der Bodenseekreis im Vergleichszeit- raum jedoch über 26 TEuro an Verwahrentgelt gezahlt. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.620,10 Euro (+1,01 Euro). Die Mittel der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis wurden im Laufe des Jahres ebenfalls auf einem Sparbuch angelegt, allerdings erfolgt inzwischen keine Verzinsung mehr. 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun gen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1360) Entgegen der Eröffnungsbilanz wurde zum Jahresabschluss die vereinfachte Darstellung der Gemeindehaushaltsverordnung übernommen, in dem die öffentlich-rechtlichen Forderungen mit den Forderungen aus Transferleistungen zusammengefasst werden. Zur besseren Ver- gleichbarkeit werden diese hier letztmals getrennt dargestellt: Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2017 lag der Forderungsbestand bei rund 5,38 Mio. Euro. In diesem Forderungsbereich wurden für das Jahr 2017 ca. 873 TEuro (Vj. 601 TEuro) wertberichtigt und 102 TEuro niedergeschlagen. Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2017 lag der Forderungsbestand bei rund 6,67 Mio. Euro. Der hohe Anstieg stehen unter anderem in Korrelation mit den gesunkenen öffent- lich-rechtlichen Forderungen. Da die Aufteilung nicht mehr zwingend ist, hat sich folglich eine Verschiebung ergeben. Hier wurden für das Jahr 2017 Forderungen i.H.v. ca. 10,75 Mio. Euro (Vj. 7,48 Mio. Euro) wertberichtigt und 175 TEuro niedergeschlagen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen 8.034.423 5.380.703 -2.653.720 Forderungen aus Transferleis- tungen 842.022 6.666.068 5.824.045 SUMME 8.876.446 12.046.771 3.170.325 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 70 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 52, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zur fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01. 01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 4.559.582 4.617.063 57.481 Zum 31. Dezember 2017 lag der Forderungsbestand bei rund 4,62 Mio. Euro. Bei den privat- rechtlichen Forderungen wurden Forderungen i.H.v. ca. 159 TEuro (Vj. 153 TEuro) wertbe- richtigt und 1 TEuro niedergeschlagen. Für das über die pauschale Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko sollte bzw. kann bei allen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden. Wie bereits bei der Eröffnungsbilanz, erfolgte auch beim Jahresabschluss 2017 keine Pau- schalwertberichtigung. Da die Wertberichtigungssätze bereits recht hoch sind, wird eine weitergehende Pauschal- wertberichtigung nicht in Betracht gezogen. 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 52, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel Bericht 2016 10.384.530,34 5.204.888,90 -5.179.641,44 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2017 lag der Bestand bei 94.060,77 Euro. Die Mittel sind beim Bo- denseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutz- zentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis i.H.v. 2.557,10 Euro sind ebenfalls in den liquiden Mitteln enthalten. Weiterhin sind 241.729,33 Euro an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. Die Veränderung des Mündelvermögens ins der Anlage unter 9.7 zu entnehmen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 71 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 52, Zeile A2100) Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Auf- wand zuzurechnen sind. Mit der aktiven Rechnungsabgrenzung wird der Periodengerechtig- keit Rechnung getragen Diese Bilanzposition setzte sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Beamtengehälter 640.927 671.949 31.022 Jugendamt (UVG, WJH) 375.201 547.265 172.064 SGB II - SGB XII (Sozialamt, Jobcenter) 4.766.169 4.777.700 11.531 Sonstige 2.980.002 332.603 -2.647.399 SUMME 8.762.299 6.329.517 -2.432.782 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszus chüsse (siehe 5., Seite 52, Zeile A2100) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2017 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 191.000 356.530 165.530 Es wurde ein Investitionszuschuss für die Streugutlagerhalle in Tettnang gewährt. Die Streu- gutlagerhalle befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Der Landkreis be- teiligte sich bereits im Jahr 2016 in Form eines Baukostenzuschusses und mit dem Kauf einer Topautomatiksteuerung (Salzmanager). Im Haushaltsjahr 2017 wurde ein Salzmanager ange- schafft, welcher durch den Landkreis getragen und als Investitionszuschuss ausgewiesen wurde. Des Weiteren wurde ein Zuschuss für die Beschaffung zweier Abrollbehälter Gefahrgut für die Feuerwehren Überlingen und Friedrichshafen gewährt. Beide Abrollbehälter werden im Jahr 2018 fertiggestellt und an die Gemeinden übergeben. Ebenso beteiligte sich der Bodensee- kreis bei der Beschaffung einer EFM-Software Bodo und gewährte einen Zuschuss für den Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 72 Bau eines Radweges zwischen Heiligenberg und Betenbrunn, sowie für den Bau einer Be- obachtungsplattform. In Summe wurden 318.324,72 Euro als Investitionszuschuss gewährt. 5.3 Passiva 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 53, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Diese Positionen sind mit Ausnahme der zweckgebundenen Rücklage zum Bilanzstichtag nicht gebildet worden, da diese im ersten Jahr der doppischen Buchführung nicht gebildet werden können. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 123.886.033,41 123.889.592,71 3.559,30 Das Basiskapital erhöhte sich 2016 um 3.559 Euro. Unter anderem werden Schenkungen ins Anlagevermögen auch hier gegengebucht. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen zu bilden (§ 23 GemHVO). Für andere Zwecke können ebenfalls Rücklagen gebildet werden. Rücklagen nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht sind jedoch nicht mit der kameralen allgemeinen Rücklage zu verwechseln, weshalb diese auch nicht übernommen werden konnte. Das gleiche gilt für andere bis 2015 gebildete Rücklagen. Die Rücklagen aus Gebüh- renüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind hingegen als Rückstellungen aus- zuweisen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 73 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 53, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 7.643.487,49 16.927.437,97 9.283.950,48 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2017 mit einem Überschuss von 9.283.950,48 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt, die sich mit dem Ergebnis vom Vorjahr auf 16,93 Mio. Euro erhöht. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebn isses (siehe 5., Seite 53, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 2.450.772,20 2.450.772,20 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2017 mit einem Über- schuss von 2.450.772,20 Euro ab. Im Vorjahr wurde der Fehlbetrag mit dem Basiskapital ver- rechnet. Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 53, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 1 0 SUMME 2.557 2.557 0 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rige Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Aktuell bringt eine Anlage in dieser Höhe keinen Zins. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 74 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 53, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 11.734.722,68 Euro (9.283.950,48 Euro Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis und 2.450.772,20 Euro Über- schuss aus dem Sonderergebnis). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.057.464 1.367.435 309.971 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 43.893.111 43.287.667 -605.444 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 1.247.429 1.510.278 262.849 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 2.142.557 2.971.455 828.898 SUMME 48.340.561 49.136.835 796.274 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 53, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach § 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis nicht vorkommen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 75 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 53, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 20.044 18.865 -1.179 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden. Da sich beim Blockmodell die Beschäftigungs- als auch die Freistellungsphase über das gezahlte Arbeitsentgelt nicht entsprechen, sind bei die- sem Modell Rückstellungen zu bilden. Diese Rückstellungen umfassen sowohl das während der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelt, als auch den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung entsteht. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 76 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 123.486 252.738 129.252 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetz auf die Kommune über. Auf Grund der Kostenbetei- ligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land, eventuelle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Verbind- lichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 2/3 des wertberichtigten Forderungsbestandes zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 150.734 253.327 102.593 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen f ür Abfalldeponien (siehe 5., Seite 53, Zeile P3300) Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rücklage (1.060 TEuro). Diese war bei der Haushaltsplanung 2017 noch nicht berücksichtigt. Gemäß Beschluss des Kreistags vom 20. Dezember 2017 werden die Nachsorgerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 4 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen-Füllenwaid (Osterwei- terung) wurden zusätzlich 119 TEuro aus dem laufenden Gebührenhaushalt der Rückstellung zugeführt. Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen für die Deponien. Aufgrund der Verschiebung von Sanierungsmaßnahmen auf der Deponie Weiherberg fiel die Entnahme um 907 TEuro geringer aus als geplant. Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 24.726.890 24.934.656 207.766 Deponie Hakspiel 668.869 647.815 - 21.054 Deponie Dillmannshof 812.656 798.756 -13.900 Deponie Bermatingen 616.834 599.250 -17.584 Deponie Überlingen Norder- weiterung 567.789 582.859 15.070 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 77 Deponie Überlingen Osterwei- terung 0 56.915 56.915 SUMME 27.393.038 27.620.251 227.213 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Aufgrund der positiven Entwicklungen im Haushaltsjahr 2017 konnte der geplante Fehlbetrag wesentlich reduziert werden. Dementsprechend war auch nur eine entsprechend niedrigere Entnahme aus der Gebührenrückstellung erforderlich. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstel- lungen 2.561.299 2.228.492 -332.807 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewähr- leistungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 78 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 5.576.431 5.545.000 -31.431 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 876.962 733.609 -143.353 SUMME 6.453.393 6.278.609 -174.784 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 53, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 53, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 79 Zum 31. Dezember 2017 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Landesbank Baden-Württem- berg vom 30.12.2003 1.168.227,01 853.924,27 -314.302,74 Commerzbank AG vom 02.02.2004 934.134,16 851.195,47 -82.938,69 NRW Bank vom 28.01.2005 2.410.511,95 2.207.655,17 -202.856,78 KfW-Bank vom 22.09.2003 1.400.000,00 1.200.000,00 -200.000,00 Landesbank Baden-Württem- berg vom 01.07.2005 1.568.287,10 1.472.506,71 -95.780,39 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 2.187.500,00 1.937.500,00 -250.000,00 Sparkasse Bodensee vom 26.06.2006 2.375.000,00 2.125.000,00 -250.000,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 191.450,00 171.270,00 -20.180,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09./12.12.2005 604.250,00 540.630,00 -63.620,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 517.250,00 462.790,00 -54.460,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 649.000,00 580.680,00 -68.320,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 410.550,00 367.330,00 -43.220,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 2.200,00 1.960,00 -240,00 Sparkasse Bodensee vom 04.01.2010 3.214.092,56 2.966.854,64 -247.237,92 Sparkasse Bodensee vom 21.11.2011/28.05.2012 1.631.637,37 1.542.813,25 -88.824,12 Sparkasse Bodensee vom 11.03.2009 7.375.688,63 6.922.796,25 -452.892,38 SUMME 26.639.778,78 24.204.905,76 -2.434.873,02 Der Bodenseekreis betreibt seit 2007 eine stringente Finanzpolitik und kam ohne Neuverschul- dung aus. Im Jahr 2010 wurde noch ein bereits 2006 abgeschlossenes Forward-Darlehen ausgezahlt. Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro-Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 80 Zum 31. Dezember 2017 liegt die Verschuldung bei 24.204.905,76 Euro (pro-Kopf-Verschul- dung von 113,05 Euro). Der Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 179,71 Euro und in Baden-Württemberg bei 252,73 Euro. Die pro-Kopf-Verschuldung be- zieht sich auf die Schulden im Kernhaushalt beim öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Da positive Bestände mit einem Verwahrentgelt von 0,40 % belegt sind und der Zins für die Aufnahme von Kassenkredite bei 0,40 % liegt, wurden 2017 häufiger Kassenkredite in An- spruch genommen. Der Höchstbetrag der Inanspruchnahme lag bei 13,13 Mio. Euro von mög- lichen 18,00 Mio. Euro. Kassenkredite wurden an ca. 140 Tagen in Anspruch genommen. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt schaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 53, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten, die Kredit- aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 6.989.307 6.390.260 -599.047 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 R E 1 9 8 0 R E 1 9 8 2 R E 1 9 8 4 R E 1 9 8 6 R E 1 9 8 8 R E 1 9 9 0 R E 1 9 9 2 R E 1 9 9 4 R E 1 9 9 6 R E 1 9 9 8 R E 2 0 0 0 R E 2 0 0 2 R E 2 0 0 4 R E 2 0 0 6 R E 2 0 0 8 R E 2 0 1 0 R E 2 0 1 2 R E 2 0 1 4 R E 2 0 1 6 Mio. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 81 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2017 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 6.390.260,43 Euro. 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leist ungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr gezahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 7.690.968 7.719.652 28.684 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 7.719.652,22 Euro und liegen damit auf dem Niveau der letzten beiden Jahre. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 74.999,37 Euro offen. Hierbei handelt es sich um den Einbehalt der Nebenkosten der Fränkel AG. Bis zum heutigen Datum sind noch nicht alle Bedingungen aus dem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 erfüllt, weshalb der Rest- betrag noch nicht erstattet wurde. 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 53, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 529.692 552.103 22.411 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 552.102,96 Euro und liegen damit auf Vorjahresniveau. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch -1.513,88 Euro offen. Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 82 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 53, Zeile P4100) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern (ehemals Sachbuchteil für haushaltsfremde Vorgänge oder auch ShV). Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Si- cherheitseinbehalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 1.604.983 1.221.117 -383.866 davon Beistandschaften 265.368 241.729 -23.639 Diese Bilanzposition reduziert sich bis zum 31. Dezember 2017 weiter auf 1.221.117,44 Euro. Darin sind 241.729,33 Euro an Mündelgeldern enthalten. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 105.051,04 Euro offen. Hierbei handelt es sich durchgängig um Posten der durchlaufenden Gelder, wie Kautionen, Sicherheitseinbe- halte, Bafög, etc. 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 53, Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Passive Rechnungs - abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Nachlässe (Vermächtnis Lork, Benno Fricker) 104.814 101.704 -3.110 Spenden (diverse) 98.267 100.605 2.338 Abgrenzung Finanzamt 47.423 31.429 -15.994 Zuschüsse (Präventionspreis, Kreisfamilienfest) 50.992 24.980 -26.012 Zuschüsse für Flüchtlinge (PG 3130) 4.705.488 940.089 -3.765.399 Zuschüsse für Verwaltung und Betrieb von Asylunter- künften (PG 3140) 3.390.770 585.174 -2.805.596 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 83 Sonstige 0 131.122 131.122 SUMME 8.397.756 1.915.104 -6.482.652 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 84 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte Innere Verwaltung; THH 1; 5,89% Sicherheit und Ordnung; THH 2; 2,87% Schulträgeraufgaben ; THH 3; 8,31% Kulturpflege; THH 4; 1,08% Soziales; THH 5; 61,19% Bauangelegenheiten; THH 6; 0,91% Energie- und Abfallwirtschaft; THH 7; 7,78% Straßen; THH 8; 3,58% Verkehr und ÖPNV; THH 9; 0,65% Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; THH 10; 2,71% Allgemeine Finanzwirtschaft; THH 11; 5,02% Anteil am Aufwand Innere Verwaltung; THH 1; -9,92% Sicherheit und Ordnung; THH 2; - 87,29% Schulträgeraufgaben; THH 3; -82,54% Kulturpflege; THH 4; -62,50% Soziales; THH 5; - 52,27% Bauangelegenheiten ; THH 6; -57,29% Energie- und Abfallwirtschaft; THH 7; - 100,10% Straßen; THH 8; - 68,63% Verkehr und ÖPNV; THH 9; - 25,53% Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; THH 10; -15,47% Allgemeine Finanzwirtschaft; THH 11; -979,17% Aufwands- deckung in % Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 85 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teilhaus- halt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung -15.783.360,22 € -170,01 % -73,53 € THH 2 Sicherheit und Ordnung -1.086.517,27 € -11,70 % -5,06 € THH 3 Schulträgeraufgaben -4.315.348,16 € -46,48 % -20,10 € THH 4 Kulturpflege -1.208.630,44 € -13,02 % -5,63 € THH 5 Soziales -86.864.998,80 € -935,65 % -404,67 € THH 6 Bauangelegenheiten -1.156.673,40 € -12,46 % -5,39 € THH 7 Energie- und Abfallwirt- schaft 22.859,59 € 0,25 % 0,11 € THH 8 Straßen -3.337.920,39 € -35,95 % -15,55 € THH 9 Verkehr und ÖPNV -1.444.395,07 € -15,56 % -6,73 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -6.803.552,81 € -73,28 % -31,70 € THH 11 Allgemeine Finanzwirt- schaft 131.262.487,45 € 1.413,86 % 611,50 € SUMME Gesamthaushalt 9.283.950,48 € 100,00 % 43,25 € Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 86 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 87 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -75.587,45 -75.200,00 -647.804,70 -572.604,70 0,00 0,00 572.604,70 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -2.015,30 0,00 -2.015,29 -2.015,29 0,00 0,00 2.015,29 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -9.782,26 -7.000,00 -10.903,51 -3.903,51 0,00 0,00 3.903,51 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -505.960,21 -319.500,00 -217.618,26 101.881,74 0,00 0,00 -101.881,74 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -404.653,50 -299.800,00 -274.889,08 24.910,92 0,00 0,00 -24.910,92 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -1.281,59 -1.500,00 -1.678,45 -178,45 0,00 0,00 178,45 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen -201.285,00 0,00 -43.659,00 -43.659,00 0,00 0,00 43.659,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.171.334,39 -735.200,00 -539.174,12 196.025,88 0,00 0,00 -196.025,88 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -2.371.899,70 -1.438.200,00 -1.737.742,41 -299.542,41 0,00 0,00 299.542,41 0,00 12 Personalaufwendungen 7.536.240,11 8.029.700,00 8.075.525,56 45.825,56 0,00 0,00 -45.825,56 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 4.687.640,00 6.968.600,00 4.394.252,04 -2.574.347,96 -600.981,88 0,00 1.973.366,08 0,00 15 Abschreibungen 1.049.748,21 639.900,00 1.098.932,72 459.032,72 0,00 0,00 -459.032,72 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 283.092,11 3.000,00 269.070,71 266.070,71 0,00 0,00 -266.070,71 0,00 17 Transferaufwendungen 143.657,07 776.000,00 257.296,30 -518.703,70 0,00 0,00 518.703,70 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.557.709,62 3.062.300,00 3.426.025,30 363.725,30 -5.880,60 0,00 -369.605,90 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 17.258.087,12 19.479.500,00 17.521.102,63 -1.958.397,37 -606.862,48 0,00 1.351.534,89 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 14.886.187,42 18.041.300,00 15.783.360,22 -2.257.939,78 -606.862,48 0,00 1.651.077,30 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen -17.444.064,99 -21.121.600,00 -17.966.083,65 3.155.516,35 0,00 0,00 -3.155.516,35 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.735.881,14 3.662.200,00 2.575.651,68 -1.086.548,32 0,00 0,00 1.086.548,32 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -14.708.183,85 -17.459.400,00 -15.390.431,97 2.068.968,03 0,00 0,00 -2.068.968,03 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 178.003,57 581.900,00 392.928,25 -188.971,75 -606.862,48 0,00 -417.890,73 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 88 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.791.029,16 1.437.800,00 1.460.052,01 -22.252,01 0,00 0,00 -22.252,01 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -15.896.825,09 -18.839.600,00 -15.839.226,00 -3.000.374,00 606.862,48 0,00 -2.393.511,52 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -14.105.795,93 -17.401.800,00 -14.379.173,99 -3.022.626,01 606.862,48 0,00 -2.415.763,53 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 7.764,33 0,00 2.898.309,30 -2.898.309,30 0,00 0,00 -2.898.309,30 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 10.987,57 -10.987,57 0,00 0,00 -10.987,57 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 9.564,33 0,00 2.909.296,87 -2.909.296,87 0,00 0,00 -2.909.296,87 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -593.873,70 -315.000,00 -626.213,81 311.213,81 -623.439,88 -350.000,00 -662.226,07 -470.354,83 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -55.550,88 0,00 -229.858,15 229.858,15 0,00 0,00 229.858,15 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -393.248,67 -736.000,00 -448.153,14 -287.846,86 4.100,34 -1.124.828,67 -1.408.575,19 -1.437.189,36 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.042.673,25 -1.051.000,00 -1.304.225,10 253.225,10 -619.339,54 -1.474.828,67 -1.840.943,11 -1.907.544,19 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.033.108,92 -1.051.000,00 1.605.071,77 -2.656.071,77 -619.339,54 -1.474.828,67 -4.750.239,98 -1.907.544,19 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -15.138.904,85 -18.452.800,00 -12.774.102,22 -5.678.697,78 -12.477,06 -1.474.828,67 -7.166.003,51 -1.907.544,19 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 89 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 90 Nr. Teilergebnisr echnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -2.963.209,66 -4.000,00 -3.169.645,94 -3.165.645,94 -61.017,00 0,00 3.104.628,94 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -1.808,98 -3.100,00 -5.366,69 -2.266,69 0,00 0,00 2.266,69 0,00 4 Sonstige Transfererträge -500,00 0,00 -2.000,00 -2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -3.834.535,61 -3.443.000,00 -3.881.912,90 -438.912,90 0,00 0,00 438.912,90 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -200,00 -5.600,00 -1.647,50 3.952,50 0,00 0,00 -3.952,50 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -156.886,97 -127.000,00 -274.375,72 -147.375,72 0,00 0,00 147.375,72 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -207.779,36 -3.050.300,00 -128.664,02 2.921.635,98 0,00 0,00 -2.921.635,98 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -7.164.920,58 -6.633.000,00 -7.463.612,77 -830.612,77 -61.017,00 0,00 769.595,77 0,00 12 Personalaufwendungen 5.534.841,06 5.946.200,00 6.033.668,30 87.468,30 0,00 0,00 -87.468,30 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 697.918,90 745.400,00 693.276,87 -52.123,13 -6.474,32 0,00 45.648,81 0,00 15 Abschreibungen 150.059,29 126.700,00 232.452,82 105.752,82 0,00 0,00 -105.752,82 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 560.629,20 840.100,00 374.567,05 -465.532,95 0,00 0,00 465.532,95 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.071.553,59 1.195.200,00 1.216.165,00 20.965,00 0,00 0,00 -20.965,00 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 8.015.002,04 8.853.600,00 8.550.130,04 -303.469,96 -6.474,32 0,00 296.995,64 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 850.081,46 2.220.600,00 1.086.517,27 -1.134.082,73 -67.491,32 0,00 1.066.591,41 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.113.072,76 2.478.300,00 2.311.071,19 -167.228,81 0,00 0,00 167.228,81 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 2.113.072,76 2.478.300,00 2.311.071,19 -167.228,81 0,00 0,00 167.228,81 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 2.963.154,22 4.698.900,00 3.397.588,46 -1.301.311,54 -67.491,32 0,00 1.233.820,22 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 91 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 6.805.316,74 6.629.800,00 7.276.404,78 -646.604,78 61.017,00 0,00 -585.587,78 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.308.889,62 -8.726.900,00 -8.279.837,06 -447.062,94 6.474,32 0,00 -440.588,62 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -503.572,88 -2.097.100,00 -1.003.432,28 -1.093.667,72 67.491,32 0,00 -1.026.176,40 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 773.400,00 622.066,07 151.333,93 0,00 0,00 151.333,93 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 19.500,00 -19.500,00 7.600,00 0,00 -11.900,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 773.400,00 641.566,07 131.833,93 7.600,00 0,00 139.433,93 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -481.775,80 -150.000,00 -2.385.377,72 2.235.377,72 -61.017,00 0,00 2.174.360,72 -134.368,85 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -155.090,15 -2.609.600,00 -85.226,59 -2.524.373,41 -14.074,32 -574.573,31 -3.113.021,04 -550.427,31 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -183.000,00 -7.254,26 -175.745,74 0,00 -230.000,00 -405.745,74 -254.216,87 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -636.865,95 -2.942.600,00 -2.477.858,57 -464.741,43 -75.091,32 -804.573,31 -1.344.406,06 -939.013,03 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -636.865,95 -2.169.200,00 -1.836.292,50 -332.907,50 -67.491,32 -804.573,31 -1.204.972,13 -939.013,03 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.140.438,83 -4.266.300,00 -2.839.724,78 -1.426.575,22 0,00 -804.573,31 -2.231.148,53 -939.013,03 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 92 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 93 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen 22 Schulpersonal und Schulentwicklung 2210 Schulpersonal Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 94 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -12.477.492,84 -12.460.000,00 -13.114.157,25 -654.157,25 -54.309,24 0,00 599.848,01 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -870.334,02 -768.500,00 -875.481,34 -106.981,34 0,00 0,00 106.981,34 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -452.707,52 -403.200,00 -442.351,62 -39.151,62 0,00 0,00 39.151,62 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -186.269,39 -137.700,00 -205.729,77 -68.029,77 0,00 0,00 68.029,77 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -4.325.494,20 -4.568.100,00 -4.854.734,85 -286.634,85 0,00 0,00 286.634,85 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.563.392,85 -2.600,00 -906.117,09 -903.517,09 0,00 0,00 903.517,09 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -19.875.690,82 -18.340.100,00 -20.398.571,92 -2.058.471,92 -54.309,24 0,00 2.004.162,68 0,00 12 Personalaufwendungen 2.582.371,72 2.656.100,00 2.604.476,50 -51.623,50 0,00 0,00 51.623,50 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 7.665.490,42 9.106.900,00 7.139.591,79 -1.967.308,21 -203.510,55 0,00 1.763.797,66 0,00 15 Abschreibungen 3.397.604,46 2.782.700,00 3.566.971,10 784.271,10 0,00 0,00 -784.271,10 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 2.392.721,59 1.695.600,00 1.601.925,82 -93.674,18 0,00 0,00 93.674,18 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 10.681.299,59 9.050.100,00 9.800.954,87 750.854,87 0,00 0,00 -750.854,87 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 26.719.487,78 25.291.400,00 24.713.920,08 -577.479,92 -203.510,55 0,00 373.969,37 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 6.843.796,96 6.951.300,00 4.315.348,16 -2.635.951,84 -257.819,79 0,00 2.378.132,05 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 676.065,44 814.600,00 672.813,39 -141.786,61 0,00 0,00 141.786,61 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 676.065,44 814.600,00 672.813,39 -141.786,61 0,00 0,00 141.786,61 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 7.519.862,40 7.765.900,00 4.988.161,55 -2.777.738,45 -257.819,79 0,00 2.519.918,66 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 95 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 18.289.689,03 17.571.500,00 18.901.381,88 -1.329.881,88 54.309,24 0,00 -1.275.572,64 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -23.730.613,47 -22.508.700,00 -20.699.353,62 -1.809.346,38 202.609,55 0,00 -1.606.736,83 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -5.440.924,44 -4.937.200,00 -1.797.971,74 -3.139.228,26 256.918,79 0,00 -2.882.309,47 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 117.175,75 81.200,00 30.000,00 51.200,00 0,00 32.056,00 83.256,00 7.100,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 122.175,75 81.200,00 30.000,00 51.200,00 0,00 32.056,00 83.256,00 7.100,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -100.062,10 -2.482.200,00 -15.315,06 -2.466.884,94 3.849,00 -78.842,00 -2.541.877,94 -1.399.736,79 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.787.656,07 -75.000,00 -846.756,22 771.756,22 -10.430,34 0,00 761.325,88 -18.208,67 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -940.274,99 -525.500,00 -609.954,42 84.454,42 -236.751,45 -487.319,64 -639.616,67 -619.998,26 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 -30.000,00 -2.700,00 -27.300,00 0,00 0,00 -27.300,00 -27.300,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.827.993,16 -3.112.700,00 -1.474.725,70 -1.637.974,30 -243.332,79 -566.161,64 -2.447.468,73 -2.065.243,72 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.705.817,41 -3.031.500,00 -1.444.725,70 -1.586.774,30 -243.332,79 -534.105,64 -2.364.212,73 -2.058.143,72 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -8.146.741,85 -7.968.700,00 -3.242.697,44 -4.726.002,56 13,586,00 -534.105,64 -5.246.522,20 -2.058.143,72 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 96 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 97 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 98 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -430.156,43 -431.300,00 -400.803,97 30.496,03 0,00 0,00 -30.496,03 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -32.050,30 0,00 -32.050,31 -32.050,31 0,00 0,00 32.050,31 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -1.201.466,78 -1.375.900,00 -1.361.514,16 14.385,84 0,00 0,00 -14.385,84 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -55.883,62 -37.700,00 -73.697,72 -35.997,72 0,00 0,00 35.997,72 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -59.905,57 -25.300,00 -119.740,49 -94.440,49 0,00 0,00 94.440,49 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -132.105,51 -66.700,00 -26.872,15 39.827,85 0,00 0,00 -39.827,85 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.911.568,21 -1.936.900,00 -2.014.678,80 -77.778,80 0,00 0,00 77.778,80 0,00 12 Personalaufwendungen 1.459.275,73 1.610.800,00 1.498.032,12 -112.767,88 0,00 0,00 112.767,88 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 322.681,49 386.600,00 353.448,39 -33.151,61 -7.723,31 0,00 25.428,30 0,00 15 Abschreibungen 103.938,09 7.500,00 104.989,51 97.489,51 0,00 0,00 -97.489,51 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 136.752,66 145.000,00 88.686,13 -56.313,87 0,00 0,00 56.313,87 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 912.958,37 1.005.900,00 1.178.153,09 172.253,09 0,00 0,00 -172.253,09 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 2.935.606,34 3.155.800,00 3.223.309,24 67.509,24 -7.723,31 0,00 -75.232,55 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.024.038,13 1.218.900,00 1.208.630,44 -10.269,56 -7.723,31 0,00 2.546,25 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 702.336,99 946.200,00 782.128,89 -164.071,11 0,00 0,00 164.071,11 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 702.336,99 946.200,00 782.128,89 -164.071,11 0,00 0,00 164.071,11 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.726.375,12 2.165.100,00 1.990.759,33 -174.340,67 -7.723,31 0,00 166.617,36 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 99 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.816.481,11 1.936.900,00 1.879.143,68 57.756,32 0,00 0,00 57.756,32 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.792.514,95 -3.148.300,00 -3.000.843,63 -147.456,37 7.723,31 0,00 -139.733,06 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -976.033,84 -1.211.400,00 -1.121.699,95 -89.700,05 7.723,31 0,00 -81.976,74 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 25.266,00 0,00 23.500,00 -23.500,00 0,00 0,00 -23.500,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 25.266,00 0,00 23.500,00 -23.500,00 0,00 0,00 -23.500,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -238,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -35.500,48 -33.800,00 -34.418,90 618,90 -7.723,31 -15.088,00 -22.192,41 -9.575,10 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -35.738,48 -33.800,00 -34.418,90 618,90 -7.723,31 -15.088,00 -22.192,41 -9.575,10 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -10.472,48 -33.800,00 -10.918,90 -22.881,10 -7.723,31 -15.088,00 -45.692,41 -9.575,10 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -986.506,32 -1.245.200,00 -1.132.618,85 -112.581,15 0,00 -15.088,00 -127.669,15 -9.575,10 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 100 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 101 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 102 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben -683.041,14 -700.000,00 -798.756,20 -98.756,20 0,00 0,00 98.756,20 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -34.083.406,61 -43.822.500,00 -44.780.581,26 -958.081,26 0,00 0,00 958.081,26 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -216,53 0,00 -216,49 -216,49 0,00 0,00 216,49 0,00 4 Sonstige Transfererträge -14.114.682,50 -14.323.600,00 -14.423.560,64 -99.960,64 0,00 0,00 99.960,64 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -637.285,79 -679.500,00 -729.002,70 -49.502,70 0,00 0,00 49.502,70 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -188.051,50 -40.000,00 -73.324,52 -33.324,52 0,00 0,00 33.324,52 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -39.944.529,73 -42.872.000,00 -23.131.287,82 19.740.712,18 0,00 0,00 -19.740.712,18 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -9,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -2.827.542,17 -19.000,00 -11.208.964,92 -11.189.964,92 0,00 0,00 11.189.964,92 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -92.478.765,07 -102.456.600,00 -95.145.694,55 7.310.905,45 0,00 0,00 -7.310.905,45 0,00 12 Personalaufwendungen 19.011.008,37 19.585.500,00 20.244.275,43 658.775,43 0,00 0,00 -658.775,43 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 6.502.902,00 12.095.200,00 4.424.075,54 -7.671.124,46 0,00 0,00 7.671.124,46 0,00 15 Abschreibungen 2.260.624,30 2.829.600,00 2.469.098,60 -360.501,40 0,00 0,00 360.501,40 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 143.558.831,25 156.242.100,00 141.219.142,25 -15.022.957,75 0,00 0,00 15.022.957,75 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 12.792.140,25 5.021.300,00 13.654.101,53 8.632.801,53 0,00 0,00 -8.632.801,53 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 184.125.506,17 195.773.700,00 182.010.693,35 -13.763.006,65 0,00 0,00 13.763.006,65 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 91.646.741,10 93.317.100,00 86.864.998,80 -6.452.101,20 0,00 0,00 6.452.101,20 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 6.359.696,08 7.396.100,00 6.861.072,50 -535.027,50 0,00 0,00 535.027,50 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 6.359.696,08 7.396.100,00 6.861.072,50 -535.027,50 0,00 0,00 535.027,50 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 98.006.437,18 100.713.200,00 93.726.071,30 -6.987.128,70 0,00 0,00 6.987.128,70 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 103 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 94.861.281,41 102.456.200,00 76.670.329,78 25.785.870,22 0,00 0,00 25.785.870,22 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -179.671.875,02 -192.944.100,00 -169.699.404,26 -23.244.695,74 0,00 0,00 -23.244.695,74 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -84.810.593,61 -90.487.900,00 -93.029.074,48 2.541.174,48 0,00 0,00 2.541.174,48 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -7.601,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -279.934,84 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.259.618,79 -6.322.900,00 -5.360.535,11 -962.364,89 0,00 -1.452.607,85 -2.414.972,74 -3.443.826,21 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -180.277,42 -168.800,00 -40.112,59 -128.687,41 7.447,03 -218.526,65 -339.767,03 -312.498,09 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -8.447.497,21 -6.491.700,00 -5.400.647,70 -1.091.052,30 7.447,03 -1.671.134,50 -2.754.739,77 -4.036.259,14 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -8.447.497,21 -6.491.700,00 -5.400.647,70 -1.091.052,30 7.447,03 -1.671.134,50 -2.754.739,77 -4.036.259,14 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -93.258.090,82 -96.979.600,00 -98.429.722,18 1.450.122,18 7.447,03 -1.671.134,50 -213.565,29 -4.036.259,14 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 104 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 105 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 106 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -53,63 0,00 -53,63 -53,63 0,00 0,00 53,63 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -1.377.124,87 -993.500,00 -1.544.295,57 -550.795,57 0,00 0,00 550.795,57 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -63,19 -200,00 -27,93 172,07 0,00 0,00 -172,07 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -25.798,33 -4.800,00 -7.179,28 -2.379,28 0,00 0,00 2.379,28 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -46,91 0,00 -53,79 -53,79 0,00 0,00 53,79 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -12.257,38 -100,00 -150,00 -50,00 0,00 0,00 50,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.415.344,31 -998.600,00 -1.551.760,20 -553.160,20 0,00 0,00 553.160,20 0,00 12 Personalaufwendungen 2.291.098,92 2.383.600,00 2.241.535,81 -142.064,19 0,00 0,00 142.064,19 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 14.262,19 38.400,00 31.227,67 -7.172,33 0,00 0,00 7.172,33 0,00 15 Abschreibungen 30.016,61 40.400,00 37.287,05 -3.112,95 0,00 0,00 3.112,95 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 289.664,00 262.800,00 287.061,00 24.261,00 0,00 0,00 -24.261,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 99.708,07 157.400,00 111.322,07 -46.077,93 0,00 0,00 46.077,93 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 2.724.749,79 2.882.600,00 2.708.433,60 -174.166,40 0,00 0,00 174.166,40 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.309.405,48 1.884.000,00 1.156.673,40 -727.326,60 0,00 0,00 727.326,60 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 889.923,27 1.196.800,00 874.959,66 -321.840,34 0,00 0,00 321.840,34 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 889.923,27 1.196.800,00 874.959,66 -321.840,34 0,00 0,00 321.840,34 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 2.199.328,75 3.080.800,00 2.031.633,06 -1.049.166,94 0,00 0,00 1.049.166,94 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 107 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.352.158,93 998.500,00 1.457.848,37 -459.348,37 0,00 0,00 -459.348,37 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.582.987,70 -2.842.200,00 -2.416.492,11 -425.707,89 0,00 0,00 -425.707,89 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.230.828,77 -1.843.700,00 -958.643,74 -885.056,26 0,00 0,00 -885.056,26 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -55.112,23 -67.000,00 -42.847,23 -24.152,77 0,00 -87.920,22 -112.072,99 -119.195,14 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -100.000,00 0,00 -100.000,00 0,00 0,00 -100.000,00 -86.616,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -55.112,23 -167.000,00 -42.847,23 -124.152,77 0,00 -87.920,22 -212.072,99 -205.811,14 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -55.112,23 -167.000,00 -42.847,23 -124.152,77 0,00 -87.920,22 -212.072,99 -205.811,14 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.285.941,00 -2.010.700,00 -1.001.490,97 -1.009.209,03 0,00 -87.920,22 -1.097.129,25 -205.811,14 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 108 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 109 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 110 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -17.973.742,31 -17.691.500,00 -18.822.505,42 -1.131.005,42 0,00 0,00 1.131.005,42 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -1.972.505,61 -1.939.500,00 -2.529.842,37 -590.342,37 0,00 0,00 590.342,37 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -414.874,05 -1.400.000,00 -386.206,43 1.013.793,57 0,00 0,00 -1.013.793,57 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.449.395,28 -2.605.600,00 -1.430.682,14 1.174.917,86 0,00 0,00 -1.174.917,86 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -21.810.517,25 -23.636.600,00 -23.169.236,36 467.363,64 0,00 0,00 -467.363,64 0,00 12 Personalaufwendungen 2.232.811,85 2.431.200,00 2.354.539,62 -76.660,38 0,00 0,00 76.660,38 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 17.319.866,53 18.086.800,00 18.335.425,30 248.625,30 0,00 0,00 -248.625,30 0,00 15 Abschreibungen 396.094,51 243.400,00 441.405,90 198.005,90 0,00 0,00 -198.005,90 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 78.200,00 21.385,75 -56.814,25 0,00 0,00 56.814,25 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 1.000.000,00 66.496,17 -933.503,83 0,00 0,00 933.503,83 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.701.773,15 498.800,00 1.927.124,03 1.428.324,03 0,00 0,00 -1.428.324,03 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 21.650.546,04 22.338.400,00 23.146.376,77 807.976,77 0,00 0,00 -807.976,77 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -159.971,21 -1.298.200,00 -22.859,59 1.275.340,41 0,00 0,00 -1.275.340,41 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.142.115,23 1.323.900,00 986.637,37 -337.262,63 0,00 0,00 337.262,63 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 1.142.115,23 1.323.900,00 986.637,37 -337.262,63 0,00 0,00 337.262,63 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 982.144,02 25.700,00 963.777,78 938.077,78 0,00 0,00 -938.077,78 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 111 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 20.011.267,18 21.017.600,00 21.950.336,11 -932.736,11 0,00 0,00 -932.736,11 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -19.842.479,41 -22.025.100,00 -21.262.448,58 -762.651,42 -2.205,00 0,00 -764.856,42 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 168.787,77 -1.007.500,00 687.887,53 -1.695.387,53 -2.205,00 0,00 -1.697.592,53 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investi ti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 2.401,00 0,00 -997.599,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.543.237,62 -860.000,00 -739.414,43 -120.585,57 4.473,00 -1.392.292,32 -1.508.404,89 -1.536.482,42 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -18.468,17 -55.000,00 -55.868,94 868,94 -2.268,00 -61.033,00 -62.432,06 -160.040,84 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.561.705,79 -1.915.000,00 -795.283,37 -1.119.716,63 4.606,00 -1.453.325,32 -2.568.435,95 -1.696.523,26 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.561.705,79 -1.915.000,00 -795.283,37 -1.119.716,63 4.606,00 -1.453.325,32 -2.568.435,95 -1.696.523,26 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -2.392.918,02 -2.922.500,00 -107.395,84 -2.815.104,16 2.401,00 -1.453.325,32 -4.266.028,48 -1.696.523,26 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 112 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 113 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5490 Gemeinschaftsaufwand Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 114 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -3.100.210,00 -3.076.000,00 -3.200.130,00 -124.130,00 0,00 0,00 124.130,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -913.061,28 -1.482.700,00 -921.087,67 561.612,33 0,00 0,00 -561.612,33 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -10.451,15 -10.000,00 -7.687,70 2.312,30 0,00 0,00 -2.312,30 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -122.736,38 -69.000,00 -55.278,74 13.721,26 0,00 0,00 -13.721,26 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -2.825.072,97 -2.692.000,00 -2.618.727,94 73.272,06 0,00 0,00 -73.272,06 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen -514.853,00 0,00 -302.117,00 -302.117,00 0,00 0,00 302.117,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -469.066,15 -6.000,00 -198.704,52 -192.704,52 0,00 0,00 192.704,52 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -7.955.450,93 -7.335.700,00 -7.303.733,57 31.966,43 0,00 0,00 -31.966,43 0,00 12 Personalaufwendungen 4.205.085,00 4.256.600,00 4.299.289,95 42.689,95 0,00 0,00 -42.689,95 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 2.320.877,02 2.806.300,00 2.941.935,15 135.635,15 0,00 0,00 -135.635,15 0,00 15 Abschreibungen 2.436.463,17 1.986.300,00 2.480.553,84 494.253,84 0,00 0,00 -494.253,84 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.314.236,07 222.300,00 919.875,02 697.575,02 0,00 0,00 -697.575,02 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 10.276.661,26 9.271.500,00 10.641.653,96 1.370.153,96 0,00 0,00 -1.370.153,96 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 2.321.210,33 1.935.800,00 3.337.920,39 1.402.120,39 0,00 0,00 -1.402.120,39 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 947.945,55 1.016.800,00 981.436,03 -35.363,97 0,00 0,00 35.363,97 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 947.945,55 1.016.800,00 981.436,03 -35.363,97 0,00 0,00 35.363,97 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 3.269.155,88 2.952.600,00 4.319.356,42 1.366.756,42 0,00 0,00 -1.366.756,42 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 115 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 6.135.594,02 5.853.000,00 5.976.258,99 -123.258,99 0,00 0,00 -123.258,99 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.709.396,87 -7.285.200,00 -7.506.337,66 221.137,66 0,00 0,00 221.137,66 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.573.802,85 -1.432.200,00 -1.530.078,67 97.878,67 0,00 0,00 97.878,67 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 3.911.763,38 1.398.000,00 1.539.096,91 -141.096,91 -64.000,00 0,00 -205.096,91 348.000,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 146.510,48 0,00 95.927,64 -95.927,64 0,00 0,00 -95.927,64 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 2.851,52 0,00 711,36 -711,36 0,00 0,00 -711,36 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 4.061.125,38 1.398.000,00 1.635.735,91 -237.735,91 -64.000,00 0,00 -301.735,91 348.000,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -73.196,27 -510.000,00 -41.980,32 -468.019,68 0,00 -92.248,45 -560.268,13 -510.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.051.651,95 -7.535.000,00 -3.612.952,88 -3.922.047,12 70.808,00 -2.222.159,84 -6.073.398,96 -4.712.856,21 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -603.760,21 -595.000,00 -539.604,80 -55.395,20 -70.808,00 -96.595,76 -222.798,96 -109.132,10 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -90.000,00 -5.000,00 -22.077,34 17.077,34 0,00 0,00 17.077,34 -230.586,53 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -8.818.608,43 -8.645.000,00 -4.216.615,34 -4.428.384,66 0,00 -2.411.004,05 -6.839.388,71 -5.562.574,84 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.757.483,05 -7.247.000,00 -2.580.879,43 -4.666.120,57 -64.000,00 -2.411.004,05 -7.141.124,62 -5.214.574,84 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -6.331.285,90 -8.679.200,00 -4.110.958,10 -4.568.241,90 -64.000,00 -2.411.004,05 -7.043.245,95 -5.214.574,84 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 116 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 117 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 118 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -395.754,69 -283.800,00 -283.505,00 295,00 0,00 0,00 -295,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -108.523,59 -9.300,00 -4.023,39 5.276,61 0,00 0,00 -5.276,61 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -224.278,56 -224.000,00 -168.208,92 55.791,08 0,00 0,00 -55.791,08 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -77.572,59 -200,00 -39.437,89 -39.237,89 0,00 0,00 39.237,89 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -806.129,43 -517.300,00 -495.175,20 22.124,80 0,00 0,00 -22.124,80 0,00 12 Personalaufwendungen 80.671,45 86.500,00 83.991,29 -2.508,71 0,00 0,00 2.508,71 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 6.050,01 59.100,00 60.799,86 1.699,86 0,00 0,00 -1.699,86 0,00 15 Abschreibungen 796.814,06 27.100,00 773.943,41 746.843,41 0,00 0,00 -746.843,41 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 387.399,02 478.000,00 449.619,27 -28.380,73 -10.410,00 0,00 17.970,73 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 968.764,03 612.400,00 571.216,44 -41.183,56 0,00 0,00 41.183,56 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 2.239.698,57 1.263.100,00 1.939.570,27 676.470,27 -10.410,00 0,00 -686.880,27 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.433.569,14 745.800,00 1.444.395,07 698.595,07 -10.410,00 0,00 -709.005,07 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 19.397,70 23.100,00 20.275,22 -2.824,78 0,00 0,00 2.824,78 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 19.397,70 23.100,00 20.275,22 -2.824,78 0,00 0,00 2.824,78 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.452.966,84 768.900,00 1.464.670,29 695.770,29 -10.410,00 0,00 -706.180,29 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 119 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 702.845,96 508.000,00 470.560,44 37.439,56 0,00 0,00 37.439,56 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -1.353.308,53 -1.236.000,00 -1.112.588,90 -123.411,10 10.410,00 0,00 -113.001,10 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -650.462,57 -728.000,00 -642.028,46 -85.971,54 10.410,00 0,00 -75.561,54 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 3.790,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 3.790,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -10.409,23 10.409,23 -10.410,00 0,00 -0,77 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -21.991,88 0,00 -278.008,12 278.008,12 0,00 3.790,26 281.798,38 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -21.991,88 0,00 -288.417,35 288.417,35 -10.410,00 3.790,26 281.797,61 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -18.201,62 0,00 -288.417,35 288.417,35 -10.410,00 3.790,26 281.797,61 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -668.664,19 -728.000,00 -930.445,81 202.445,81 0,00 3.790,26 206.236,07 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 120 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 121 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 122 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -32.818,63 -47.700,00 -38.282,54 9.417,46 0,00 0,00 -9.417,46 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -770,00 0,00 -770,00 -770,00 0,00 0,00 770,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. -200.656,72 -273.100,00 -186.406,87 86.693,13 0,00 0,00 -86.693,13 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -58.193,46 -49.900,00 -59.881,63 -9.981,63 0,00 0,00 9.981,63 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -798.233,38 -559.500,00 -905.952,80 -346.452,80 0,00 0,00 346.452,80 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -16.665,50 -2.500,00 -53.830,69 -51.330,69 0,00 0,00 51.330,69 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.107.337,69 -932.700,00 -1.245.124,53 -312.424,53 0,00 0,00 312.424,53 0,00 12 Personalaufwendungen 5.924.600,17 5.940.800,00 6.004.605,14 63.805,14 0,00 0,00 -63.805,14 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 175.206,81 234.000,00 95.184,54 -138.815,46 -1.315,00 0,00 137.500,46 0,00 15 Abschreibungen 6.319,51 19.500,00 75.035,62 55.535,62 0,00 0,00 -55.535,62 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 1.336.698,62 959.600,00 1.386.507,16 426.907,16 -5.230,00 0,00 -432.137,16 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 429.874,04 1.117.600,00 487.344,88 -630.255,12 -4.441,00 0,00 625.814,12 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 7.872.699,15 8.271.500,00 8.048.677,34 -222.822,66 -10.986,00 0,00 211.836,66 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 6.765.361,46 7.338.800,00 6.803.552,81 -535.247,19 -10.986,00 0,00 524.261,19 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.857.630,83 2.263.600,00 1.900.037,72 -363.562,28 0,00 0,00 363.562,28 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 1.857.630,83 2.263.600,00 1.900.037,72 -363.562,28 0,00 0,00 363.562,28 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 8.622.992,29 9.602.400,00 8.703.590,53 -898.809,47 -10.986,00 0,00 887.823,47 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 123 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.061.696,36 932.700,00 1.148.666,82 -215.966,82 0,00 0,00 -215.966,82 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.230.341,46 -8.252.000,00 -7.100.310,29 -1.151.689,71 10.986,00 0,00 -1.140.703,71 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -6.168.645,10 -7.319.300,00 -5.951.643,47 -1.367.656,53 10.986,00 0,00 -1.356.670,53 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 8.958,28 50.000,00 29.175,79 20.824,21 0,00 0,00 20.824,21 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 480,00 -480,00 0,00 0,00 -480,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 8.958,28 50.000,00 29.655,79 20.344,21 0,00 0,00 20.344,21 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -12.797,54 -110.000,00 -35.730,36 -74.269,64 0,00 -73.949,38 -148.219,02 -122.847,61 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -16.009,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -41.004,52 -500,00 -499,80 -0,20 0,00 -4.352,61 -4.352,81 -4.852,61 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -13.382,57 -64.000,00 -66.880,25 2.880,25 -2.401,00 0,00 479,25 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -10.985,00 10.985,00 -10.986,00 0,00 -1,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -83.193,78 -174.500,00 -114.095,41 -60.404,59 -13.387,00 -78.301,99 -152.093,58 -127.700,22 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -74.235,50 -124.500,00 -84.439,62 -40.060,38 -13.387,00 -78.301,99 -131.749,37 -127.700,22 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -6.242.880,60 -7.443.800,00 -6.036.083,09 -1.407.716,91 -2.401,00 -78.301,99 -1.488.419,90 -127.700,22 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 124 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 125 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 126 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -145.932.262,84 -144.084.500,00 -145.693.531,32 -1.609.031,32 -64.000,00 0,00 1.545.031,32 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -1.293,21 0,00 -7.231,08 -7.231,08 0,00 0,00 7.231,08 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -113.846,71 -124.900,00 -100.103,35 24.796,65 0,00 0,00 -24.796,65 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -171.807,82 0,00 -391.959,49 -391.959,49 0,00 0,00 391.959,49 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -146.219.210,58 -144.209.400,00 -146.192.825,24 -1.983.425,24 -64.000,00 0,00 1.919.425,24 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen (Einzelwertberichtigg.) 778.505,64 0,00 3.544.635,23 3.544.635,23 0,00 0,00 -3.544.635,23 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.198.396,09 1.000.000,00 1.143.924,43 143.924,43 0,00 0,00 -143.924,43 0,00 17 Transferaufwendungen 9.673.400,96 10.854.000,00 10.231.878,00 -622.122,00 0,00 0,00 622.122,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.000,13 0,00 9.900,13 9.900,13 0,00 0,00 -9.900,13 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 11.655.302,82 11.854.000,00 14.930.337,79 3.076.337,79 0,00 0,00 -3.076.337,79 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -134.563.907,76 -132.355.400,00 -131.262.487,45 1.092.912,55 -64.000,00 0,00 -1.156.912,55 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/ -überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -134.563.907,76 -132.355.400,00 -131.262.487,45 1.092.912,55 -64.000,00 0,00 -1.156.912,55 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 127 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti - gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti - gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 146.044.697,24 144.209.400,00 146.652.757,26 -2.443.357,26 64.000,00 0,00 -2.379.357,26 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -10.860.972,29 -11.854.000,00 -11.305.414,87 -548.585,13 0,00 0,00 -548.585,13 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber - schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 135.183.724,95 132.355.400,00 135.347.342,39 -2.991.942,39 64.000,00 0,00 -2.927.942,39 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 200.542,04 21.200,00 371.228,55 -350.028,55 0,00 0,00 -350.028,55 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 200.542,04 21.200,00 371.228,55 -350.028,55 0,00 0,00 -350.028,55 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -1.828.300,00 -100.000,00 -1.050.000,00 950.000,00 0,00 0,00 950.000,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.828.300,00 -100.000,00 -1.050.000,00 950.000,00 0,00 0,00 950.000,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.627.757,96 -78.800,00 -678.771,45 599.971,45 0,00 0,00 599.971,45 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber - schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 133.555.966,99 132.276.600,00 134.668.570,94 -2.391.970,94 64.000,00 0,00 -2.327.970,94 0,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 128 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 129 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs Ergebnis des Haushaltsjahres Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Basiskapital Sonder - ergebnis HHJ Ordentliches Ergebnis Vorjahr Vorvorjahr Vorvorvor- jahr 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände 0,00 -7.643.487,49 0,00 0,00 0,00 -123.886.033,41 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 3 Zuführung eines Überschusses des ordentl. Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 0,00 -9.283.950,48 --- --- --- --- 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentl. Ergebnis- ses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des GemHHRechts 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschusses des Sonderergebnisses -2.450.772,20 0,00 --- --- --- --- 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlich. Ergeb- nisses des HHJ sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vor- getragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 12 Verrechnung eins Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 13 vorläufiger Endbestand -2.450.772,20 -16.927.437,97 --- --- --- -123.886.033,41 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 S. 3 GemHVO 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 15 Endbestände -2.450.772,20 -16.927.437,97 -7.643.487,49 0,00 0,00 -123.889.592,71 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 130 8 Anhang 8.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschafts- bericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmet hoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz und des ersten doppischen Jahresabschlusses im Jahr 2016 beibehal- ten. 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosteten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurde nicht einbezogen. 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgu ngsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensi onsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind im Rahmen der Eröffnungsbilanz durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Gemäß der Mitteilung des KVBW sich der Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung wie folgt verändert: Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 131 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragun gen) Aus dem Vorjahr (2017 nach 2018) wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i.H.v. 16.195.144,64 Euro nach 2018 übernommen. Die detaillierte Darstellung je Investition, kann unter 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt wurden nicht übertragen. Im vorhergehenden Jahresergebnis 2016 wur- den zum Vergleich 8.526.491,00 € in das Jahr 2017 übertragen. 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigunge n Da im Haushaltsjahr 2017 keine Kreditermächtigung eingeräumt wurde, fand auch keine Kre- ditaufnahme statt. 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewähr- leistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungser- mächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleich- wertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für die Flughafen Friedrichshafen GmbH wurden folgende Bürgschaften übernommen: Bürgschaftsübernahmen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung SüdwestLB Stuttgart (jetzt LBBW) vom 30.05.1995 118.645,38 89.455,69 -29.189,69 Landesbank Baden-Württemberg vom 18.12.2000 177.162,63 132.871,97 -44.290,66 SUMME 295.808,01 222.327,66 -73.480,35 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 53.996.863 53.792.428 -204.435 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 132 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorg ane zum 31.12.2017 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 214.655 Men- schen (31. Dezember 2017), was einer Be- völkerungsdichte von rd. 323 Einwohner/km² entspricht. Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. 200.000 202.000 204.000 206.000 208.000 210.000 212.000 214.000 216.000 Entwicklung der Einwohnerzahlen Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 133 Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Landrat ist Lothar Wölfle (CDU). Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Landrat ist Lothar Wölfle. Er wurde am 14. Mai 2007 ge- wählt und am 24. Februar 2015 zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Erster Landesbeamter Mit Wirkung zum 19. Dezember 1988 wurde Joachim Kruschwitz erster Landesbeamter des Bodenseekreises. Sein Dienstantritt erfolgte im Januar 1989. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 25. Mai 2014 statt (erste Sitzung am 29. Juli 2014). Somit findet die Neuwahlen gemäß dem Turnus am 26. Mai 2019 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2017 22 Sitze CDU 12 Sitze Freie Wähler Bodenseekreis 10 Sitze Bündnis 90 Die Grünen 8 Sitze SPD 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke 1 Sitz BVÜOS (Bürgerliste Verwaltungsgemeinschaft Überlingen - Owingen - Sipplingen) Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Vorname Name Vorname CDU Beck Karl-Heinz Jäger Dr. Detlev Beiter Dr. Wilhelm Jeckel Michael Böttinger Joachim Krafft Achim Brotzer Dr. Achim Lamm Edgar Ehrle Manfred Plösser Manuel Endres Werner Riedmann Georg Fritz Lothar Sauter Dr. Josef Günthör Christina Schmid Andreas Härle Manfred Simon Knut Hager Eduard Spieth Markus Hornung Dieter Alfons Zwisler Hermann Freie Wähler Bodenseekreis Amann Frank Hoehne Dr. Dagmar Baader Josef Ortlieb Eberhard Bär Hansjörg Rupp Martin Beisswenger Jürgen Weiß Roland Karl Brügel Edwin Wengert Henrik Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 134 Hauswald Peter Wirth Maria Bündnis 90 Die Grünen Aicher Karl-Josef Hecht-Fluhr Christa Bussmann Franz Heidenreich Matthias Daecke Udo Lattner Ralf Faden Helmut Rehm Andrea Hahn Martin Ziebart Dr. Ulrich SPD Büchelmaier Josef Sauter Ingrid Jehle Jochen Stauber Dieter Maier Karl Wilkendorf Michael Mattes Dr. Boris Zeller Norbert FDP Ajiboye-Ames Gerlinde Wörner Ingo Wetzel Dr. Hans-Peter Die Linke Biniossek Roland Salerno Roberto BVÜOS Becker Sabine Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Verwaltung und Kultur (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Beck Karl-Heinz Krafft Achim Beisswenger Jürgen Lamm Edgar Büchelmeier Josef Ortlieb Eberhard Daecke Udo Riedmann Georg Faden Helmut Wetzel Dr. Hans-Peter Fritz Lothar Wirth Maria Hauswald Peter Zeller Norbert Hecht-Fluhr Christa Ausschuss für Umwelt und Technik (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Amann Frank Rupp Martin Hahn Martin Sauter Ingrid Heidenreich Matthias Schmid Andreas Hornung Dieter-Alfons Simon Knut Härle Manfred Spieth Markus Jeckel Michael Wilkendorf Michael Plösser Manuel Wörner Ingo Rehm Andrea Ausschuss für Soziales und Gesundheit (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Ajiboye-Ames Gerlinde Jäger Dr. Detlev Baader Josef Maier Karl Beiter Dr. Wilhelm Salerno Roberto Böttinger Joachim Sauter Dr. Josef Ehrle Manfred Stauber Dieter Günthör Christina Wengert Henrik Hecht-Fluhr Christa Ziebart Dr. Ulrich Hoehne Dr. Dagmar Ausschuss für Nahverkehr (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Aicher Karl-Josef Krafft Armin Ajiboye-Ames Gerlinde Lamm Edgar Brügel Edwin Lattner Ralf Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 135 Bär Hansjörg Riedmann Georg Endres Werner Schmid Andreas Faden Helmut Weiß Roland Karl Hager Eduard Wilkendorf Michael Jehle Jochen Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Baader Josef Jäger Dr. Detlev Battisti Alfredo Keller Petra Berner Roland Kohler Ewald Bertel Michael Künze Beate Brauer Helga Mattes Dr. Boris Bussmann Franz Paulsen Sebastian Böttinger Joachim Pursche Udo Daecke Udo Scholz Joachim Ehrle Manfred Schuler Jürgen Gitschier Josefa Soth Brigitte Günthör Christina Spieth Markus Hoehne Dr. Dagmar Stauber Dieter Jaekel Karl-Heinz Stumpf Kathrin Jehle Jochen Wengert Henrik beratende Mitglieder Ehrle Franziska Schilling Simone Kemle Sabrina Schrimpf Michael Kiß Dr. Bernhard Völk Günther Manz Friedemann Wöhrle Edgar Anzahl Sitzungen im Jahr 2017 6x Kreistag Ausschüsse 6x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AVK) 6x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 6x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 6x Jugendhilfeausschuss 2x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 136 9 Anlagen 9.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Verm.- zugänge im HHJ Verm.- abgänge im HHJ Umbuch- ungen im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Stand am 31.12. des HHJ 1. Immaterielle Vermögensgegen- stände 619.559,81 201.682,14 0,00 0,00 0,00 -385.187,07 436.054,88 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 192.435.955,97 14.600.449,86 -3.607.398,77 20.946,84 0,00 -7.160.040,38 196.288.860,24 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.279.255,53 36.777,56 -484.535,35 0,00 0,00 -1.572,59 9.829.925,15 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 91.772.342,13 28.369,71 -2.426.290,36 1.939.245,37 0,00 -1.557.394,05 89.755.219,52 2.3 Infrastrukturvermögen 51.604.209,83 344.754,72 -478.000,75 7.975.927,37 0,00 -1.926.652,06 57.520.239,11 2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 10.007.959,30 191.832,52 0,00 4.312.656,04 0,00 -2.221.322,55 12.291.125,31 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.172.803,85 27.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.200.303,85 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 4.528.510,39 758.885,45 -212.377,78 155.177,12 0,00 -664.788,60 4.565.406,58 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 3.466.775,11 830.592,89 -6.194,53 3.867,65 0,00 -788.310,53 3.506.730,59 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 18.604.099,83 12.381.737,01 0,00 -14.365.926,71 0,00 0,00 16.619.910,13 3. Finanzvermögen (ohne Forde- rungen und liquide Mittel) 42.388.955,47 48.972.136,71 -45.069.287,12 0,00 1,01 -750.595,48 45.541.210,59 3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 70.000,00 0,00 0,00 75.299,25 0,00 -70.000,00 75.299,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammen- schlüssen 5.378.596,82 69.580,25 -480,00 -75.299,25 0,00 -675.489,16 4.696.908,66 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 4.523.531,13 900.000,00 -71.228,55 0,00 0,00 0,00 5.352.302,58 3.5 Wertpapiere 32.416.827,52 48.002.556,46 -44.997.578,57 0,00 1,01 -5.106,32 35.416.700,10 Insgesamt 235.444.471,25 63.774.268,71 -48.676.685,89 20.946,84 1,01 -8.295.822,93 242.266.125,71 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 137 9.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 8.876.445,59 460.693.722,42 457.523.397,18 0,00 0,00 12.046.770,83 2. Privatrechtliche Forderungen 4.559.581,81 9.501.555,44 9.444.094,65 0,00 0,00 4.617.042,60 Summe aller Forderungen 13.436.027,40 470.195.277,86 466.967.491,83 0,00 0,00 16.663.813,43 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 138 9.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jahres zum 31.12. des HH-Jahres davon Til- gungs-zah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. davon Til- gungs-zah- lungen Zah- lungsziel über 1 bis 5 J. davon Til- gungs-zahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. Mehr (+) / weniger (-) 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. -26.639.778,78 -24.204.905,76 0,00 0,00 -24.204.905,76 2.434.873,02 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. u.ä.. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute -26.639.778,78 -24.204.905,76 0,00 0,00 -24.204.905,76 2.434.873,02 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften -6.989.307,30 -6.390.260,43 0,00 0,00 -6.390.260,43 599.046,87 1. Gesamtschulden Kernhaushalt -33.629.086,08 -30.595.166,19 0,00 0,00 -30.595.166,19 3.033.919,89 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angab en jeweils für einzelne Sondervermögen) 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen m it Sonderrechnung 4.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. -26.639.778,78 -24.204.905,76 0,00 0,00 -24.204.905,76 2.434.873,02 4.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. -6.989.307,30 -6.390.260,43 0,00 0,00 -6.390.260,43 599.046,87 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3 + 3.4 -33.629.086,08 -30.595.166,19 0,00 0,00 -30.595.166,19 3.033.919,89 Abzgl. Schulden zw. KernHH u. Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden -33.629.086,08 -30.595.166,19 0,00 0,00 -30.595.166,19 3.033.919,89 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 139 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs-und Auszahlungsarten Finanzrechnung Vorjahr - Euro Finanzrechnung Rechnungsjahr - Euro 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 35.640.447,39 10.384.530,34 2 +/-Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnisrechnung (§50, §3 Nr. 17 GemHVO) 20.230.272,15 16.092.940,44 3 +/-Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnisrechnung aus Investitionstätig- keit (§50, §3 Nr. 31 GemHVO) -39.928.662,42 -14.560.572,91 4 +/-Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§50, §3 Nr.35 GemHVO) -2.472.455,10 -2.530.838,68 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haus- haltsunwirksamen Einzahlungen und Aus- zahlungen (§50 Nr. 39 GemHVO) -3.085.071,68 -4.181.170,29 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§50 Nr. 42 GemHVO) 10.384.530,34 5.204.888,90 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 100.619,09 103.176,56 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahres- ende 0,00 0,00 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 10.485.149,43 5.308.065,46 10 - übertragene Ermächtigungen für Aus- zahlungen (§21 GemHVO) 0,00 0,00 11 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch ge- nommenen Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) Investitionen und Investiti- onsfördermaßnahmen 0,00 0,00 12 + übertr. Ermächtigungen für Inv.-Zuwen- dungen,-Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.- Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18,19 GemHVO) 0,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 10.485.149,43 5.308.065,46 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0,00 0,00 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke gebunden -2.557,10 -2.557,10 16 + Bestand Wechselgeldvorschüsse 13.448,79 -3.414,70 17 + Bestand Handvorschüsse 2.106,05 1.140,60 18 + Bestand Depots (Wertpapiere) 32.316.208,43 35.313.523,54 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 42.814.355,60 40.616.757,80 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.347.523,81 5.492.112,00 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 140 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Lei stungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2015 2016 2017 2018 2019 2020 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro 0 -7.643.487 -9.283.950 -5.264.700 -8.332.800 -26.911.100 0030 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0,00 -35,87 -43,25 -24,59 -38,92 -125,69 0050 Aufwandsdeckungsgrad % 0,00 -102,59 -103,12 -101,67 -102,67 -108,72 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro 0 -44.785.612 -49.105.351 -49.493.000 -51.748.900 -52.941.200 0080 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0,00 -210,19 -228,76 -231,16 -241,70 -247,27 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % 0,00 -15,16 -16,51 -15,66 -16,61 -17,15 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 0 37.142.125 39.821.401 44.228.300 43.416.100 26.030.100 0120 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0,00 174,32 185,51 206,57 202,78 121,58 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % 0,00 12,57 13,39 14,00 13,93 8,43 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro 0 51.616 -2.450.772 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0 -7.591.871 -11.734.723 -5.264.700 -8.332.800 -26.911.100 0170 absoluter Betrag Euro 0 -7.591.871 -11.734.723 -5.264.700 -8.332.800 -26.911.100 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 0 20.230.287 16.092.940 8.496.000 13.716.700 32.237.200 0210 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0,00 94,95 74,97 39,68 64,07 150,57 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag 0 -2.472.455 -2.530.839 -2.600.000 3.065.900 3.084.300 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 0 17.757.832 13.562.102 5.896.000 16.782.600 35.321.500 0260 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0,00 83,34 63,18 27,54 78,38 164,97 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 0 5.347.524 5.492.112 5.507.999 5.700.000 5.700.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 35.640.447 10.384.530 5.204.889 12.501.034 5.972.434 5.796.834 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro -123.940.206 -131.532.078 -143.270.360 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro -123.937.649 -123.886.033 -123.889.593 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 48,81 49,00 52,86 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 51,19 51,00 47,14 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 124,95 114,75 112,04 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro -36.682.127 -33.629.086 -30.595.166 --- --- --- 0450 Betrag je Einwohner Euro/ EW -172,87 -157,83 -142,53 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € 0 -2.472.455 -2.530.839 -2.600.000 434.100 415.700 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 141 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 F310501601 Tilgung Fi- nanzierungsdarlehen AL 77 -577.025 -599.047 -599.047 0 -599.047 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -577.025 -599.047 -599.047 0 -599.047 0 0 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 167.868 21.200 21.854 654 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 91.911 21.200 21.229 29 0 0 0 F611701602 Darlehen an DBT -450.000 0 -750.000 -750.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 0 0 300.000 300.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen -450.000 0 -1.050.000 -1.050.000 0 0 0 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichsha- fen GmbH -1.358.300 0 50.000 50.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 20.000 0 50.000 50.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen -1.378.300 0 0 0 0 0 0 F611701701 Darlehen an RITZ 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 F615401601 Tilgung Kre- dite (fester Zins) (pas- sive Darlehen) -2.171.666 -1.743.100 -2.144.686 -401.586 0 0 0 F615401602 Tilgung Kre- dite (var. Zins - SWAP) (passive Darl.) -764.523 -789.000 -788.954 46 0 0 0 I000301602 Weiterentwicklung Ratsinformationssystem 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 I000301701 Auswer- tungs- und Steuer- ungssoftware 0 -148.001 0 148.001 1.999 0 -148.001 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -148.001 0 148.001 1.999 0 -148.001 I001001601 Beschaffung Kaffeevollautomat -1.149 -1.999 -1.999 0 -1.999 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.149 -1.999 -1.999 0 -1.999 0 0 I030801601 Ankäufe Kunstsammlung (OEW- Mittel) -566 0 566 566 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 142 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 25.266 0 23.500 23.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -25.832 0 -22.934 -22.934 0 0 0 I031001601 Museumsbe- darf Galerie -238 -2.507 -2.507 0 0 -2.507 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -238 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.507 -2.507 0 0 -2.507 0 I031001602 Magazinbe- darf Kreisarchiv 0 -532 -532 0 0 -532 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -532 -532 0 0 -532 0 I031001603 Quer- rolloschränke Bibliothek 0 -1.399 -1.399 0 0 -1.399 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.399 -1.399 0 0 -1.399 0 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt 0 -32.904 0 32.904 -1.904 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -32.904 0 32.904 -1.904 -10.000 0 I031001701 Beschaffung Videokamera (Kunstga- lerie BSK) 0 -3.219 0 3.219 -3.219 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.219 0 3.219 -3.219 0 0 I100301601 Personalsoft- ware Magellan-Personal- managementsoftw. -10.175 -72.826 0 72.826 0 -72.826 -72.826 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -10.175 -72.826 0 72.826 0 -72.826 -72.826 I100301602 Software Te- lefonie -8.889 -115.880 -16.451 99.429 0 -85.880 -104.660 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.889 -115.880 -16.451 99.429 0 -85.880 -104.660 I100301603 Single Num- ber Reach für alle Diensthandys 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I100301604 DMS-Fort- schreibung (Optimal System) -35.968 -64.032 0 64.032 0 -64.032 -64.032 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -35.968 -64.032 0 64.032 0 -64.032 -64.032 I100301605 Device Man- agement-Software Up- grade (IT-Watch) -11.379 -4.585 -14.036 -9.451 0 -4.585 -4.585 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.379 0 -14.036 -14.036 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 143 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -4.585 0 4.585 0 -4.585 -4.585 I100301607 Verbesserung Vi- renschutz 0 -43.177 0 43.177 6.823 -50.000 -43.177 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -43.177 0 43.177 6.823 -50.000 -43.177 I100301608 Zentrale Lizenzen 0 -3.256 -3.256 0 0 -3.256 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.256 -3.256 0 0 -3.256 0 I100301611 LICHT (Val- uemation) Upgrade -12.328 -1.333 -1.333 0 0 -1.333 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -12.328 -1.333 -1.333 0 0 -1.333 0 I100301614 Hard- und Software für Interflex -29.658 -39.717 -625 39.093 0 -39.717 -39.717 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -29.658 -39.717 -625 39.093 0 -39.717 -39.717 I100301615 Software Mo- dul Auswertungen Inter- flex 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -15.000 I100301616 Spracherken- nungssoftware -22.334 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -22.334 0 0 0 0 0 0 I100301703 Beschaffung Oracle Datenbank Lizenz 0 0 -12.604 -12.604 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -12.604 -12.604 0 0 0 I100901601 Beschaffung Pedelec 0 -2.500 0 2.500 0 -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.500 0 2.500 0 -2.500 -2.500 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl 0 -17.650 0 17.650 0 -17.650 -17.650 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -17.650 0 17.650 0 -17.650 -17.650 I100901603 Übernahme Dienstfahrzeug FN-BK 636 (Forstamt) -16.933 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -16.933 0 0 0 0 0 0 I100901604 Dienstfahr- zeug Sozialamt Asyl (ge- braucht) 0 -18.000 0 18.000 0 -18.000 -18.000 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 144 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -18.000 0 18.000 0 -18.000 -18.000 I100901605 Dienstfahr- zeug Sozialamt Asyl (ge- braucht) -14.234 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -14.234 0 0 0 0 0 0 I100901608 Veräußerung Fahrzeuge 7.764 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 7.764 0 0 0 0 0 0 I101001601 Konzept/Um- setzung -11.755 -38.084 -40.335 -2.251 11.916 0 -3.707 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.924 0 -33.938 -33.938 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -831 -38.084 -6.397 31.687 11.916 0 -3.707 I101001602 Multimedia Bildschirme 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 I101001603 Multimedia Besprechnungsräume -17.280 -52.720 -5.699 47.020 0 -52.720 -47.020 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -17.280 -52.720 -5.699 47.020 0 -52.720 -47.020 I101001604 Mobile Ar- beitsplätze 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 I101001605 Beschaffung Bürostühle -7.376 -54.046 -92.852 -38.805 0 -4.046 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -7.376 -54.046 -92.852 -38.805 0 -4.046 0 I101001606 Erg. AP-Aus- stattung -8.513 -39.961 -40.643 -682 0 -39.961 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.513 -39.961 -40.643 -682 0 -39.961 0 I101001607 Netzwerke und WLAN -29.164 -11.887 -78.634 -66.748 0 -11.887 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -29.164 -11.887 -78.634 -66.748 0 -11.887 0 I101001608 Beschaffung Switche -10.527 -115.000 -52.822 62.178 0 0 -54.468 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -10.527 -115.000 -52.822 62.178 0 0 -54.468 I101001611 Netzwerker- weiterung -16.987 -3.013 0 3.013 0 -3.013 -3.013 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -16.987 -3.013 0 3.013 0 -3.013 -3.013 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 145 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -1.991 -11.823 -7.023 4.800 -6.823 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.991 -11.823 -7.023 4.800 -6.823 0 0 I101001613 Beschaffung Speisewagen für Casino -1.119 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -940 0 0 0 0 0 0 I101001614 Beschaffung Tellerstapelwärmer für Casino -1.398 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.175 0 0 0 0 0 0 I101001701 Kühlschrank mit Umluftkühlung 0 0 -1.090 -1.090 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -916 -916 0 0 0 I111001701 Mobile Kühlbox 0 -5.000 -985 4.015 0 0 -4.015 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 -985 4.015 0 0 -4.015 I111001702 Einrichtung Verwahrstellen (Kühlzell. + Metallco.) 0 0 26.200 26.200 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 26.200 26.200 0 0 0 I120301602 Elektron. Empfang v. Gewerbean- zeigen - GewAnzV 0 -3.785 -3.784 1 0 -3.785 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.785 -3.784 1 0 -3.785 0 I120301603 Software Geschwindigkeitsüberw achung -12.900 -12.000 0 12.000 0 0 -9.025 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -12.900 -12.000 0 12.000 0 0 -9.025 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüberw achung -479.096 -61.017 -130.995 -69.978 -61.017 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -479.096 -61.017 -130.995 -69.978 -61.017 0 0 I120601701 Stationäre Geschwindigkeitsüberw achung 0 -150.000 -134.369 15.631 0 0 -134.369 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -150.000 -134.369 15.631 0 0 -134.369 I120601702 Zuschuss Feuerwehr KFZ MAN TGM 15.290 (Anl-001100) 0 0 148.000 148.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 148.000 148.000 0 0 0 I120901601 Beschaffung KdoW Kreisbrandmeis- ter -50.868 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 146 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -50.868 0 0 0 0 0 0 I120901602 Mobile Ge- schwindigkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. -60.844 -1.372 10.529 11.901 0 -1.372 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 0 0 11.900 11.900 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -60.844 -1.372 -1.371 1 0 -1.372 0 I120901603 Beschaffung Seitenradarmesssystem -2.680 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.680 0 0 0 0 0 0 I121001601 Abrollbeh. Gefahrengut FF Fried- richshafen 0 -350.000 -225.949 124.051 0 -340.000 -124.051 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 19.300 19.300 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -350.000 0 350.000 0 -340.000 -124.051 I121001602 Abrollbeh. Gefahrengut FF Überlin- gen 0 -350.000 -220.482 129.518 0 0 -129.446 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 19.300 19.300 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -350.000 0 350.000 0 0 -129.446 I121001603 Techniker- neuerung Integr. Leit- stelle Bodenseekreis 0 -1.353.200 -1.710.748 -357.548 0 0 -9.215 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 773.400 409.266 -364.134 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -2.120.014 -2.120.014 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.126.600 0 2.126.600 0 0 -9.215 I121001604 Beschaff. Dienstkleid. Führungs-u. Verwaltungsstab 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 I121001605 Software Führungs- u. Verwal- tungsstab 0 -90.000 0 90.000 0 -90.000 -90.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -90.000 0 90.000 0 -90.000 -90.000 I121001606 Beschaffung Ergonomische Büro- ausstattung -791 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -791 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 147 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I121001607 Büroausstat- tung Geschwindigkeitsüberw achung -497 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -497 0 0 0 0 0 0 I121001701 Digitalfunk- ausstattung stv. KBM BSK 0 -9.500 0 9.500 0 0 -5.597 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -9.500 0 9.500 0 0 -5.597 I121001702 Beschaffung Feuerwehr-Pumpe 0 -14.074 -6.474 7.600 -14.074 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 0 0 7.600 7.600 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -14.074 -14.074 0 -14.074 0 0 I121001703 Beschaffung einer Schreibmaschine 0 0 -594 -594 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -594 -594 0 0 0 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Füh- rungsfahrzeug 0 -125.000 -3.783 121.217 0 -100.000 -121.217 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -125.000 -3.783 121.217 0 -100.000 -121.217 I122251602 Zuschuss Einrichtung App Mobile Retter 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 0 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungsfahrzeug 0 -125.000 -3.471 121.529 0 -100.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -125.000 -3.471 121.529 0 -100.000 0 I122251701 Zuschuss an Gemeinde Salem GW L Rüst 0 -133.000 0 133.000 0 0 -133.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -133.000 0 133.000 0 0 -133.000 I130301601 Beschaffung Bürgerterminal 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -15.000 I130301602 Anbindung Ausländeramt Kunden- steuerung -7.016 -5.000 -2.463 2.537 0 0 -2.537 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -7.016 -5.000 -2.463 2.537 0 0 -2.537 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 148 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblö- sung) 0 -113.796 -46.056 67.741 620 -74.416 -67.741 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -113.796 -46.056 67.741 620 -74.416 -67.741 I130301701 Controlling Datenbank für Bürger- Servicecenter 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I130301702 Sag`s doch Bürgerbeteiligung Haus- halt 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 I130901701 W-LAN Au- ßenstellen KFZ-Zulas- sung TT 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 I130901702 W-LAN Au- ßenstellen KFZ-Zulas- sung ÜB 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 I131001603 Front-Office- Arbeitsplätze Kunden- steuerung -2.983 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.983 0 0 0 0 0 0 I131001604 Beschaffung Arbeitshilfe/Tischergän- zung -584 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -584 0 0 0 0 0 0 I131001701 Ersatz-/Neu- beschaf. Entstempelung- sautomat 0 -3.500 -1.854 1.646 0 0 -1.646 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.500 -1.854 1.646 0 0 -1.646 I131001702 Optimierung Bürgerservice 0 -12.000 -5.844 6.156 0 0 -6.156 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -12.000 -5.844 6.156 0 0 -6.156 I131001703 Beschaffung Rasterprägegerät 0 -620 -620 0 -620 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -620 -620 0 -620 0 0 I141001701 Beschaffung Beamer VHS 0 -488 -488 0 -488 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -488 -488 0 -488 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 149 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I141001702 Beschaffung Beamer (VHS) 0 -997 -997 0 -997 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -997 -997 0 -997 0 0 I200601701 Breit- bandversorgung - ges- chlossen 0 -997.599 0 997.599 2.401 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -997.599 0 997.599 2.401 0 0 I200601702 Einrichtung Ladesäule (ES TT) 0 -10.410 -10.409 1 -10.410 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -10.410 -10.409 1 -10.410 0 0 I201001703 Zuschuss Beobachtungsplattform Eriskircher Ried 0 -10.986 -10.985 1 -10.986 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -10.986 -10.985 1 -10.986 0 0 I201501601 Beteiligung RITZ GmbH (Einlage) -13.383 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen -13.383 0 0 0 0 0 0 I201501701 Erw. Gesell- sch.kreis bodo-Verbund (Integr. LKR Li) 0 -30.000 -2.700 27.300 0 0 -27.300 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen 0 -30.000 -2.700 27.300 0 0 -27.300 I201501702 Übernahme Anteile Kommune (WFB) 0 -66.400 -65.919 481 -2.400 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 0 0 960 960 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen 0 -66.400 -66.879 -479 -2.400 0 0 I201501703 Übernahme Anteile VTBW e.V. (IBT) 0 -1 -1 0 -1 0 0 270 Auszahlg. f. den Er- werb von Finanzvermö- gen 0 -1 -1 0 -1 0 0 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahr- geldmanagement -21.992 0 -278.008 -278.008 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men -21.992 0 -278.008 -278.008 0 0 0 I202251602 Zuschuss Gästekarte an Verkehrs- unternhemen 0 3.790 0 -3.790 0 3.790 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 3.790 0 -3.790 0 3.790 0 I202251701 Unter- stützung sozialer Woh- nungbau 0 -100.000 0 100.000 0 0 -86.616 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 150 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -100.000 0 100.000 0 0 -86.616 I204101601 Zuschuss Projekt E-Mobilität Ge- meinden 3.790 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 3.790 0 0 0 0 0 0 I210301601 Software GIS weitere Module und Ein- richtungen -24.958 -114.920 -14.877 100.043 0 -87.920 -107.166 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -24.958 -114.920 -14.877 100.043 0 -87.920 -107.166 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS 0 -18.813 -6.783 12.030 8.187 0 -12.030 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -18.813 -6.783 12.030 8.187 0 -12.030 I211001701 Beschaffung SAPOS-Empfänger 0 -21.187 -21.187 0 -8.187 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -21.187 -21.187 0 -8.187 0 0 I221001601 Beschaffung Mikroskop -1.765 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.765 0 0 0 0 0 0 I221001603 Beschaffung Falzmaschine 0 0 -500 -500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -500 -500 0 0 0 I230401601 Baumaßnah- men auf kreiseigenen Naturschutzflächen -12.711 -37.789 3.500 41.289 0 -27.789 -37.789 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 3.500 3.500 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -37.789 0 37.789 0 -27.789 -37.789 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -12.711 0 0 0 0 0 0 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Natur- schutz" -3.839 -96.161 -10.055 86.106 0 -46.161 -85.059 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 8.958 50.000 25.676 -24.324 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -12.798 -146.161 -35.730 110.430 0 -46.161 -85.059 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp -2.350 -3.150 0 3.150 0 -2.650 -3.150 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.350 -3.150 0 3.150 0 -2.650 -3.150 I250301601 Software Schnittstelle FOFUS -3.298 -1.702 0 1.702 0 -1.702 -1.702 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 151 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.298 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.702 0 1.702 0 -1.702 -1.702 I300301601 Software Fi- nanzwesen -56.914 -456.865 0 456.865 0 -220.865 -456.865 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.788 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -43.127 -456.865 0 456.865 0 -220.865 -456.865 I300301701 Upgrade Banknotenprüfung Kas- senautomat HESS 0 -881 -881 0 -881 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -881 -881 0 -881 0 0 I300301702 Upgrade Kassenautomat Zah- lungsverkehrs-Terminal 0 -11.008 0 11.008 -11.008 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -11.008 0 11.008 -11.008 0 0 I301001701 Beschaffung Kassenautomat AL75 0 -63.993 0 63.993 11.008 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -63.993 0 63.993 11.008 0 0 I310301601 Software CAFM 0 -40.000 -13.700 26.300 0 -20.000 -17.220 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -40.000 -13.700 26.300 0 -20.000 -17.220 I310401607 Grundstückserwerb Grünfläche/Ried -78 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -78 0 0 0 0 0 0 I310401801 Verkauf Grundstück (Wiedenäcker) 0 0 1.053 1.053 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 0 0 1.053 1.053 0 0 0 I310501602 Neugestal- tung Werkstatt CNC Be- reich - JZGS -222.089 -10.430 -22.955 -12.525 -10.430 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -222.089 -10.430 -22.955 -12.525 -10.430 0 0 I310501603 Modernisier- ung Außenbeleuchtung - BZM 0 -141.744 0 141.744 0 -50.944 -141.744 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 71.756 0 -71.756 0 32.056 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -193.500 0 193.500 0 -63.000 -141.744 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 152 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestaloz- zischule Markdorf 0 -15.842 0 15.842 0 -15.842 -15.842 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -15.842 0 15.842 0 -15.842 -15.842 I310501605 Alte Sport- halle Sanierung BZM -6.871 -529.700 -339.508 190.192 0 0 -279.935 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 15.800 0 -15.800 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -545.500 0 545.500 0 0 -279.935 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.270 0 -308.485 -308.485 0 0 0 I310501607 Flächen- konzeption GL 1-3 0 -315.000 -40.341 274.659 0 -220.000 -199.181 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -315.000 0 315.000 0 -220.000 -199.181 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -40.341 -40.341 0 0 0 I310501608 Flächen- konzeption AL 75 0 -105.000 -32.242 72.758 0 -50.000 -65.718 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -105.000 0 105.000 0 -50.000 -65.718 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -32.242 -32.242 0 0 0 I310501609 Flächen- konzeption AL 77 0 -245.000 -28.516 216.484 0 -80.000 -205.456 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -245.000 0 245.000 0 -80.000 -205.456 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -28.516 -28.516 0 0 0 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST -1.379.626 0 -290.344 -290.344 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.317.955 0 -274.368 -274.368 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -61.671 0 -15.977 -15.977 0 0 0 I310501611 Sanierung NWR und Fassade BZM 505 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 505 0 0 0 0 0 0 I310501612 Sanierung Klassenzimmer BZM 70.485 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 70.485 0 0 0 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 0 -2.042.180 2.908.884 4.951.063 -2.042.180 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 0 -2.042.180 2.897.896 4.940.076 -2.042.180 0 0 220 Einzahlg. für son- stige Investi- tionstätigkeiten 0 0 10.988 10.988 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 153 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) 0 -750.000 0 750.000 0 0 -750.000 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -750.000 0 750.000 0 0 -750.000 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) 0 -23.400 -11.851 11.549 0 0 -12.495 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 6.600 0 -6.600 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -30.000 0 30.000 0 0 -12.495 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -10.905 -10.905 0 0 0 I310501703 Fahrradstän- der (BZM) 0 -17.900 0 17.900 0 0 -17.900 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 5.100 0 -5.100 0 0 5.100 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -23.000 0 23.000 0 0 -23.000 I310501704 Sonnen- schutz - Pestaloz- zischule Markdorf 0 -7.500 0 7.500 0 0 -7.500 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -7.500 0 7.500 0 0 -7.500 I310501705 Sicherh.- techn. Umr. u. barrierefr. Zugang (PS MD) 0 -80.600 0 80.600 0 0 -80.600 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.600 0 80.600 0 0 -80.600 I310501706 Sanierung Parkplatz (BSZ ÜB) - ge- schlossen 0 -180.000 0 180.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -180.000 0 180.000 0 0 0 I310501707 Einrichtung Müllstationen (BSZ ÜB) 0 -13.078 0 13.078 13.922 0 -13.078 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -13.078 0 13.078 13.922 0 -13.078 I310501708 Be- sprechungszimmer (JZG) 0 -82.100 -19.229 62.871 0 0 -58.927 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -82.100 0 82.100 0 0 -58.927 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -8.225 -8.225 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -11.004 -11.004 0 0 0 I310501709 Planung Er- weiterung Cafeteria (BSZ ÜB) 0 -28.000 0 28.000 0 0 -28.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 12.000 0 -12.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 154 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -40.000 0 40.000 0 0 -28.000 I310501711 Sitzgelegen- heiten Aussenbereich (BSZ FN) 0 -50.000 -5.985 44.015 0 0 -44.015 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 -5.985 44.015 0 0 -44.015 I310501712 2 Beachvol- leyballfelder (BSZ FN) 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 I310501713 Umbau EG für Ami/Jobcenter AL 75- 77 -4.691 -20.544 -139.744 -119.200 -20.544 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -20.544 -23.597 -3.053 -20.544 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.984 0 -80.786 -80.786 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.707 0 -35.361 -35.361 0 0 0 I310501714 Modernisie- rung der Außenbel. -BSZ FN - geschlossen 0 -299.000 0 299.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -299.000 0 299.000 0 0 0 I310501715 Modernisier- ung Außenbeleuchtung - EST 0 -157.000 -12.463 144.537 0 0 -144.537 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -157.000 0 157.000 0 0 -144.537 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -12.463 -12.463 0 0 0 I310501717 Beregnung- sanlage BSZ FN 0 -7.139 0 7.139 -7.139 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.139 0 7.139 -7.139 0 0 I310501718 Errichtung Mülltrennsysteme BSZ ÜB 0 -10.073 -9.330 743 -10.073 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -10.073 -9.330 743 -10.073 0 0 I310501719 Errichtung Mülltrennsysteme Ver- waltungsgeb. LRA 0 -3.849 -3.570 279 -3.849 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -3.849 -3.570 279 -3.849 0 0 I310701601 Neue Asylun- terkünfte -6.624.911 -7.156.826 -5.361.820 1.795.007 0 -833.926 -2.825.145 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.601 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 155 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.515.828 -7.156.826 -5.360.535 1.796.291 0 -833.926 -2.825.145 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -101.483 0 -1.285 -1.285 0 0 0 I310701602 Notfall Hallen -651.299 -618.681 0 618.681 0 -618.681 -618.681 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -632.735 -618.681 0 618.681 0 -618.681 -618.681 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -18.564 0 0 0 0 0 0 I310701701 2 Carports Sonnenbergschule 0 -75.000 -35.429 39.571 0 0 -18.209 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -75.000 -35.429 39.571 0 0 -18.209 I310901601 EDV Sanie- rung aktive Komponen- ten BSZ ÜB -85.118 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -85.118 0 0 0 0 0 0 I310901602 Sanierung Datennetz - Elektronik- schule Tettnang -8.971 -126.029 0 126.029 0 -126.029 -126.029 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.971 -126.029 0 126.029 0 -126.029 -126.029 I310901603 Entstau- beranlage (CDS) -14.964 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -14.964 0 0 0 0 0 0 I310901604 Beschaffung Klima-Split Anlage Ser- verraum -23.758 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -23.758 0 0 0 0 0 0 I310901605 Serverland- schaft Schule incl. Vwnetz - BSZ FN 0 -63.322 -63.322 0 -63.322 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -63.322 -63.322 0 -63.322 0 0 I310901701 Beschaffung Abgasventilator - JZG 0 -7.986 -7.985 1 -7.986 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.986 -7.985 1 -7.986 0 0 I310901702 Beschaffung Bremsenprüfstand KfZ- Werkstatt (JZGS) 0 -7.671 -7.670 1 -7.671 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.671 -7.670 1 -7.671 0 0 I310901703 Server-Aus- tausch Markdorf (Pestalozzischule MD) 0 -7.448 -7.447 1 -7.448 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.448 -7.447 1 -7.448 0 0 I310901704 Austausch USV-Anlage (BSZ FN) 0 -3.014 0 3.014 -3.014 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 156 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.014 0 3.014 -3.014 0 0 I311001601 LED-Leuch- ten Glärnischstr. 1-3 -2.442 -277.558 -77.811 199.747 0 -277.558 -199.747 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.442 -277.558 -77.811 199.747 0 -277.558 -199.747 I311001602 Beschaffung einzelner Geräte - BZM Cafeteria -2.838 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.385 0 0 0 0 0 0 I311001603 Beschaffung Beschallungsgeräte Kreissporthalle ÜB -549 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -461 0 0 0 0 0 0 I311001604 Beschaffung EDV-Geräte Schulzent- rum MD -808 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -808 0 0 0 0 0 0 I311001605 Beschaffung einzelner Geräte - BSZ FN Cafeteria -7.107 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -5.973 0 0 0 0 0 0 I311001606 Beschaffung Defibrillatoren DHS BZ FN -3.041 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.041 0 0 0 0 0 0 I311001607 Beschaffung Defibrillatoren HES BZ FN -1.520 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.520 0 0 0 0 0 0 I311001608 Beschaffung Defibrillatoren CDS BZ FN -1.520 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.520 0 0 0 0 0 0 I311001609 Beschaffun- gen Cafeteria BSZ ÜB -739 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -739 0 0 0 0 0 0 I311001610 Elektro- schaltschrank Sporthalle BZ FN -1.295 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.295 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 157 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I311001611 Beschaffung "Elabo" - Laborausstat- tung CDS -33.606 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -33.606 0 0 0 0 0 0 I311001612 Hochsprung- matte BZ FN -1.880 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.880 0 0 0 0 0 0 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM -3.862 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.862 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I311001614 Beschaffung Geräte BSZ FN < 1.000€ -1.050 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.050 0 0 0 0 0 0 I311001615 Beschaffung Steigleiter Landesbe- rufsschule TT -2.142 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.142 0 0 0 0 0 0 I311001616 Beschaffung Geräte LRA GL1-3 > 1.000€ -595 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -595 0 0 0 0 0 0 I311001617 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM -1.299 -1.781 -1.780 1 -1.781 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.470 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.768 -1.781 -1.780 1 -1.781 0 0 I311001618 Beschaffung Gefrierschrank - Cafete- ria LRA GL 1-3 -589 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -495 0 0 0 0 0 0 I311001619 Beschaffung bewegl. Vermö. Hugo E- ckener Schule FN -1.555 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.555 0 0 0 0 0 0 I311001620 Beschaffung bewegl. Vermö. Droste Hülshoff Schule -5.166 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -5.166 0 0 0 0 0 0 I311001621 Beschaffung bewegl. Vermö. Claude- Dornier-Schule -19.811 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 158 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -19.811 0 0 0 0 0 0 I311001622 Beschaffung Küche Hausmeisterwoh- nung - EST 0 -4.500 -4.500 0 -4.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -4.500 -4.500 0 -4.500 0 0 I311001701 Beschaffung Defibrilatoren (BZM) 0 -7.000 0 7.000 0 0 -7.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 2.000 0 -2.000 0 0 2.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -9.000 0 9.000 0 0 -9.000 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Ge- bäude (BZM) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Ge- bäude (BSZ ÜB) -508 -5.000 -3.219 1.781 0 0 -1.781 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -508 -5.000 -3.219 1.781 0 0 -1.781 I311001704 Umbau Ma- lerwerkstatt BSZ FN 0 -64.800 0 64.800 0 0 -64.800 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -64.800 0 64.800 0 0 -64.800 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Ge- bäude (GL1-3) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I311001707 Beschaffung einer Kaffeemaschine (EST Cafeteria) 0 -6.169 -6.169 0 -6.169 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -6.169 -5.184 985 -6.169 0 0 I311001709 Beschaffung Hardware Telefonanl. (Sonnenb.schule) 0 -3.499 -3.499 0 -3.499 0 0 I311001710 Beschaffung Einbruchmeldeanlage (GalerieMeersburg) 0 -6.935 0 6.935 -6.935 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -6.935 0 6.935 -6.935 0 0 I311001711 Beschaffung Gartenhäcksler (HOGA TT) 0 -1.457 -1.457 0 -1.457 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.457 -1.457 0 -1.457 0 0 I311001712 Beschaffung Monitore Eingangshalle (EST) 0 -2.057 -2.057 0 -2.057 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 159 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.057 -2.057 0 -2.057 0 0 I311001713 Beschaffung Bestellterminal Cafeteria - BZM 0 -2.033 -2.032 1 -2.033 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.033 -1.708 325 -2.033 0 0 I311001714 Veräußerung Altanlagen/Sachanlagen 0 0 50 50 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 0 0 50 50 0 0 0 I311001715 Beschaffung Pinnwände - BZM 0 -2.254 -2.254 0 -2.254 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.254 -2.254 0 -2.254 0 0 I311001716 EDV-Schrank Elektronikschule TT 0 -1.100 -1.100 0 -1.100 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.100 -1.100 0 -1.100 0 0 I311001717 Beschaffung Briefkastenanlage 0 -2.272 -2.272 0 -2.272 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.272 -2.272 0 -2.272 0 0 I311001718 Beschaffung PC Systeme Hausmeis- ter (BSZ ÜB) 0 -2.598 -2.598 0 -2.598 0 -2.598 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.598 -2.598 0 -2.598 0 -2.598 I311001719 Beschaffung Geschirrspülmaschine (Cafet. BSZ FN) 0 -10.546 -10.546 0 -10.546 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.546 -8.862 1.684 -10.546 0 0 I311001720 Beschaffung Multifunktionsdrucker (BSZ HMBüro) 0 -733 -733 0 -733 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -733 -733 0 -733 0 0 I311001721 Beschaffung Switch (Netzwerktech- nik) (BZM) 0 -5.062 -5.061 1 -5.062 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.062 -5.061 1 -5.062 0 0 I311001723 Beschaffung Tischtennisplatte 0 -1.746 -1.746 0 -1.746 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.746 -1.746 0 -1.746 0 0 I311001724 Beschaffung Standregal (BSZ FN) 0 -2.290 0 2.290 -2.290 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 160 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.290 0 2.290 -2.290 0 0 I320301601 Schnittstelle Netwake Nachfolge Lu- KAS -18.409 -568 -567 0 0 -568 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -18.409 -568 -567 0 0 -568 0 I320301602 Schnittstelle Dynamik Forms INFOMA LuKAS 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -13.643 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -13.643 I320301603 Entwässe- rungsleitungskataster B- L-K Straßen 0 -61.000 0 61.000 0 -61.000 -61.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -61.000 0 61.000 0 -61.000 -61.000 I320301701 Moduler- weiterung Netwake Sachbeschädigungen 0 0 -6.664 -6.664 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -6.664 -6.664 0 0 0 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -2.576.885 -2.611.237 -1.127.254 1.483.983 0 -961.237 -1.471.884 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.487.300 700.000 779.200 79.200 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -350.000 0 350.000 0 0 -350.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.064.185 -2.961.237 -1.906.454 1.054.783 0 -961.237 -1.121.884 I320601602 K7742 Ort- sumfahrung Schnetzen- hausen 0 -22.821 0 22.821 377.179 0 -22.821 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -22.821 0 22.821 377.179 0 -22.821 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf 0 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 200.000 0 -200.000 0 0 200.000 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -600.000 0 600.000 0 0 -600.000 I320601604 K7743 Um- fahrung Kluftern -142.577 -170.795 0 170.795 279.205 0 -170.795 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -170.795 0 170.795 279.205 0 -170.795 I320601605 K7759 Besei- tigung Banübergang Neufrach 686.582 0 324.005 324.005 0 0 -225.587 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 686.872 0 324.005 324.005 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -290 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 161 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 0 0 0 0 0 -225.587 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Geh- weg -1.889.696 0 287.080 287.080 0 0 -287.058 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 463.500 0 300.000 300.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -59.476 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.293.721 0 -3.536 -3.536 0 0 -287.058 I320601608 San. Fahr- bahnabsenkung Gail- höfe-Großschönach -231.552 -251.405 -197.910 53.495 -251.405 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -231.552 -251.405 -197.910 53.495 -251.405 0 0 I320601609 San. Fahrbahn Kippen- hausen-Ittendorf 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 I320601610 K7782 Ahau- sen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -495 -914.782 -67.836 846.946 0 -264.782 -850.102 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -495 -864.782 -67.836 796.946 0 -264.782 -800.102 I320601611 Radwegnetz- konzeption -6.872 -391.141 -10.397 380.744 0 -291.141 -380.744 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 3.530 0 0 0 0 0 0 220 Einzahlg. für son- stige Investi- tionstätigkeiten 70 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.258 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.214 -391.141 -10.397 380.744 0 -291.141 -380.744 I320601612 K7760 Radweg -48 -191.294 0 191.294 0 -71.294 -191.294 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 80.000 0 -80.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -21.294 0 21.294 0 -21.294 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -48 -250.000 0 250.000 0 -50.000 -191.294 I320601613 Barierefreie Haltestelle 0 -65.000 0 65.000 0 -65.000 -65.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -65.000 0 65.000 0 -65.000 -65.000 I320601615 K7742 Über- querungshilfe Schnet- zenh./Unterraderach -93.759 -83.879 -57.822 26.057 -83.879 0 -23.405 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 162 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 101.500 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -195.259 -83.879 -57.822 26.057 -83.879 0 -23.405 I320601616 K7749 Rad- weg Baitenhausen- Schlosskirche -21.111 -218.397 -99.213 119.184 -208.397 0 -46.684 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 33.000 33.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -9.212 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.900 -218.397 -132.213 86.184 -208.397 0 -46.684 I320601617 K7751 Ur- nau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst -2.023 -612.643 -492.429 120.214 0 -542.643 -120.214 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -62.643 0 62.643 0 -62.643 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.023 -550.000 -475.351 74.649 0 -480.000 -120.214 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn. / Kompensationsmaßn. 82.454 -138.311 -19.039 119.272 0 -68.311 -97.042 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 84.143 0 22.230 22.230 0 0 0 220 Einzahlg. für son- stige Investi- tionstätigkeiten 2.782 0 711 711 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Er- werb v.Grundstücken u.Gebäuden -3.251 -18.311 -41.980 -23.669 0 -8.311 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.220 -120.000 0 120.000 0 -60.000 -87.042 I320601619 Sani- erungsmaßnahmen an Kreisstraßen -133.086 -800.000 -732.089 67.911 0 0 -58.837 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -133.086 -800.000 -732.089 67.911 0 0 -58.837 I320601620 K7755 Neu- bau Radweg Heiligen- berg - Betenbrunn 0 -41.895 0 41.895 -41.895 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -41.895 0 41.895 -41.895 0 0 I320601702 K 7706 Neu- bau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrücke 0 -100.000 -11.894 88.106 0 0 -88.106 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -11.894 88.106 0 0 -88.106 I320601703 K7725 Neu- bau Überquerungshilfe Hirschlatter Straße 0 -60.000 0 60.000 0 0 -60.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -60.000 0 60.000 0 0 -60.000 I320601707 K7739 Neu- bau Überquerungshilfe Bergerstr./Unterrad 0 -27.000 0 27.000 0 0 -27.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 23.000 0 -23.000 0 0 23.000 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 163 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 I320601708 K7771 Neu- bau Rad-Gehweg Owin- gen und Bambergen 0 -120.000 0 120.000 0 0 -120.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -120.000 0 120.000 0 0 -120.000 I320601709 K7772 Überquerungshilfe Gold- bach 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 40.000 0 -40.000 0 0 40.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 0 -130.000 I320601710 K7785 Rad- fahrerausleitung Orts- ausgang Leustetten 0 -45.000 0 45.000 0 0 -45.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 85.000 0 -85.000 0 0 85.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 0 -130.000 I320601711 K7786 Neu- bau Rad-Gehweg Abig- kreisel u. Burgbergk. 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 I320601712 K7785 San. Frickingen-Leustetten - geschlossen 0 -1.545.000 -11.263 1.533.737 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.545.000 -11.263 1.533.737 0 0 0 I320701601 Neubau Salz- halle und Siloverladung SM Tettnang -70.034 -10.000 -1.131 8.870 0 0 -8.870 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -70.034 -10.000 0 10.000 0 0 -8.870 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 0 -1.131 -1.131 0 0 0 I320901601 WLAN- Sender Straßenmeis- tereien -31.424 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -31.424 0 0 0 0 0 0 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -480.069 -414.808 -392.132 22.676 -70.808 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 102.897 206.000 102.892 -103.108 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 58.837 0 74.409 74.409 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -6.188 -6.188 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -561.803 -620.808 -501.835 118.973 -70.808 0 0 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € -20.125 -56.797 -22.308 34.489 8.231 -20.028 -34.489 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -20.125 -56.797 -22.308 34.489 8.231 -20.028 -34.489 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 164 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I321001603 Erwerb Ein- richtungen Straßenmeis- terei TT -3.423 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.423 0 0 0 0 0 0 I321001701 Beschaffung Zentimeter GPS (Hard- ware) 0 -8.231 -8.231 1 -8.231 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -8.231 -8.231 1 -8.231 0 0 I322251601 Anteil Bo- denseekreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I322251603 K7755 Zu- schuss Radweg Heili- genberg-Betenbrunn -90.000 0 -20.947 -20.947 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnah- men -90.000 0 -20.947 -20.947 0 0 0 I324101601 Zuweisung FAG Land für Planung 0 0 0 0 -64.000 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 0 0 0 0 -64.000 0 0 I324101602 K7783 Rw Meersb.-Daisend. Kostenanteil Stadt 69.695 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 69.695 0 0 0 0 0 0 I330301601 Software Ak- tualisierung Abfuhrkal- ender 0 -7.000 0 7.000 0 -7.000 -7.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.000 0 7.000 0 -7.000 -7.000 I330301602 Software Behälterverwaltung 0 -20.000 0 20.000 0 -10.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -20.000 0 20.000 0 -10.000 -20.000 I330301603 Inter- netanpassung Modul Ab- fallwirtschaft 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 -20.000 I330301604 Software Mo- dul Deponietechnik/Be- triebstagebuch 0 -20.000 -5.600 14.400 0 -20.000 -14.400 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -20.000 -5.600 14.400 0 -20.000 -14.400 I330601601 EZ Weiher- berg Umbau Abfallverla- deplatz -43.463 -325.069 -35.462 289.607 15.839 -100.908 -289.608 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -33.712 -285.069 0 285.069 15.839 -100.908 -200.000 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 165 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -9.752 -40.000 -35.462 4.538 0 0 -89.608 I330601602 En- tsorgungszentrum Über- lingen-Füllenwaid -3.885 -94.726 -15.107 79.618 0 -94.726 -81.788 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -763 -94.726 -5.980 88.745 0 -94.726 -81.788 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.122 0 -9.127 -9.127 0 0 0 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -2.414.366 -818.043 -589.307 228.736 0 -818.043 -296.327 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.414.366 -818.043 -585.894 232.149 0 -818.043 -296.327 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -3.414 -3.414 0 0 0 I330601606 Fortführung Wertstoffhof-Netz 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 I330601607 Verlegung Zufahrt Wetstoffhof Uhl- dingen-Mühlhofen -6.279 0 -22 -22 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.279 0 -22 -22 0 0 0 I330601608 EZ Weiher- berg Basisabdichtung Los IVb 0 -100.000 -109.753 -9.753 0 0 -31.940 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -109.753 -9.753 0 0 -31.940 I330601609 EZ Weiher- berg Deponie Erlebnis- pfad -63.512 -10.000 -21.365 -11.365 -11.366 11.366 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -63.512 -10.000 -21.365 -11.365 -11.366 11.366 0 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -24.606 -550.000 -12.532 537.468 0 0 -536.446 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -24.606 -550.000 -12.532 537.468 0 0 -536.446 I330701701 Beschaffung Elektroanschluss - Wert- stoffhof Daise. 0 0 -3.868 -3.868 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -3.868 -3.868 0 0 0 I330901701 Beschaffung Klimagerät Betriebsge- bäude Weiherberg 0 -2.268 -2.267 1 -2.268 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.268 -2.267 1 -2.268 0 0 I331001601 Mobile Bar- kasse 0 -9.033 0 9.033 0 -4.033 -9.033 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -9.033 0 9.033 0 -4.033 -9.033 I331001602 Erwerb Büro- ausstattung Abfall- wirtschaftsamt -966 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 166 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -966 0 0 0 0 0 0 I331001603 Beschaffung Mobiliar/Ausstattung EZ Weiherberg -4.628 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -4.628 0 0 0 0 0 0 I331001701 Information- stafeln (En- tsorgungszentrum Wei- herberg) 0 -2.205 -2.204 1 -2.205 0 0 I340301601 Beschaffung Kreislizenzen - KMZ Ver- leih - DVD -2.757 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.757 0 0 0 0 0 0 I340301701 Beschaffung Bibliotheksprogramm (Bib BZM) 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 I340301702 Beschaffung Kreislizenzen - KMZ Ver- leih - DVD 0 -2.795 -2.795 0 -2.795 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.795 -2.795 0 -2.795 0 0 I340901602 Beschaffung Verwaltungsserver (CDS) 0 0 0 0 40.000 -40.000 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 0 0 40.000 -40.000 0 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) 0 -21.582 0 21.582 6.505 -28.087 -21.582 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -21.582 0 21.582 6.505 -28.087 -21.582 I340901604 Ergänzugen EST-Netzwerk (ES TT) -12.735 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -12.735 0 0 0 0 0 0 I340901605 Techn.Erneu. Holz-CNC-Bearbeitungs- zentrum (JZGS) -172.703 0 -1.354 -1.354 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sach- vermögen 5.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -177.703 0 -1.354 -1.354 0 0 0 I340901701 Ergänzugen Netzwerke (ES TT) 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I340901702 Beschaffung Server (Bib BZM) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 167 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I340901703 Beschaffung Dickenhobelmaschine (JZGS) 0 -19.742 -19.742 0 -19.742 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -19.742 -19.742 0 -19.742 0 0 I340901704 Beschaffung CNC-Fräsmaschine (BZM) 0 -6.164 -6.163 1 -6.164 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -6.164 -6.163 1 -6.164 0 0 I341001601 EDV-Ausstat- tung (WRS BZM) -19.508 0 -2.974 -2.974 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -19.508 0 -2.974 -2.974 0 0 0 I341001602 EDV-Ausstat- tung (RS BZM) -11.350 -1.282 -1.282 0 -1.282 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -11.350 -1.282 -1.282 0 -1.282 0 0 I341001603 EDV-Ausstat- tung (Gym BZM) -11.011 -6.084 -6.084 0 -6.084 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -11.011 -6.084 -6.084 0 -6.084 0 0 I341001605 EDV-Ausstat- tung Sonnenbergschule -2.069 -549 -549 0 0 -549 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.069 -549 -549 0 0 -549 0 I341001607 Beschaffung Spülmaschine Sonnen- bergschule 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 I341001608 Beschaffung Trinkbrunnen Pestaloz- zischule -1.710 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.710 0 0 0 0 0 0 I341001610 EDV-Ausstat- tung (CVS) -4.820 -37.590 2.410 40.000 0 -37.590 -37.590 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -4.820 -37.590 2.410 40.000 0 -37.590 -37.590 I341001611 Industrielle Messtechnik (CDS) 0 0 0 0 30.000 -30.000 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 0 0 30.000 -30.000 0 I341001612 Mechatron- isches System Ind. 4.0 (CDS) -1.421 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 168 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.421 0 0 0 0 0 0 I341001613 Beschaffung Mobiliar (CDS) -13.413 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -13.413 0 0 0 0 0 0 I341001614 Beschaffung Sportgeräte (CDS) 0 -3.954 -3.954 0 -454 -3.500 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.954 -3.954 0 -454 -3.500 0 I341001615 Beschaffung Geräte f. Unterricht (CDS) -79.982 -91.792 -99.465 -7.673 -76.505 -15.287 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -79.982 -91.792 -99.465 -7.673 -76.505 -15.287 0 I341001616 EDV-Ausstat- tung (CDS) -12.321 -49.679 -32.461 17.217 0 -49.679 -17.217 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -12.321 -49.679 -32.461 17.217 0 -49.679 -17.217 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -71.585 -3.415 -1.494 1.921 0 -3.415 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -71.585 -3.415 -1.494 1.921 0 -3.415 0 I341001618 Medienaus- stattung div. Geräte (HES) -20.660 -25.880 -25.880 0 0 -25.880 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -20.660 -25.880 -25.880 0 0 -25.880 0 I341001619 Beschaffung div. Geräte Schulungs- raum (KMZ) -6.215 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -6.215 0 0 0 0 0 0 I341001620 EDV-Ausstat- tung (KMZ) -16.137 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -16.137 0 0 0 0 0 0 I341001621 Beschaffung Möbel Küche (DHS) 0 -1.100 -1.100 0 0 -1.100 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.100 -1.100 0 0 -1.100 0 I341001622 Beschaffung Tablets (DHS) -6.130 0 11.521 11.521 0 0 -10.391 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 5.606 0 15.000 15.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.495 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.241 0 -3.479 -3.479 0 0 -10.391 I341001623 Beschaffung Möbel Sekretariat (DHS) 0 -3.762 -2.542 1.220 0 -3.762 -1.220 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 169 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.762 -2.542 1.220 0 -3.762 -1.220 I341001624 Beschaffun- gen Bereich Nahrung (DHS) 0 -1.000 0 1.000 0 -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.000 0 1.000 0 -1.000 -1.000 I341001625 Beschaffun- gen Bereich Biotechno- logie (DHS) -1.999 -1.391 -1.390 1 -390 -1.001 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.999 -1.391 -1.390 1 -390 -1.001 0 I341001626 Beschaf- fungen Datenverarbei- tung (DHS) -7.672 -30.481 -5.753 24.727 -28.152 -2.328 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -7.672 -30.481 -5.753 24.727 -28.152 -2.328 0 I341001627 Beschaffung Nähmaschinen (DHS) -2.238 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.238 0 0 0 0 0 0 I341001628 EDV-Ausstat- tung (JKS) -1.804 -650 -650 0 0 -650 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.804 -650 -650 0 0 -650 0 I341001630 Ausstattung AL-Zimmer (JvLS) -1.647 -2.403 -2.402 1 -2.403 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.647 -2.403 -2.402 1 -2.403 0 0 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) 0 -10.500 0 10.500 0 -10.500 -10.500 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.500 0 10.500 0 -10.500 -10.500 I341001632 EDV-Ausstat- tung (JvLS) -27.381 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -27.381 0 0 0 0 0 0 I341001633 Beschaffung Sportgeräte (JvLS) -2.175 -3.825 0 3.825 0 -3.825 -3.825 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.175 -3.825 0 3.825 0 -3.825 -3.825 I341001634 Beschaffung Bibliotheksmöbel (JvLS) 0 -2.269 -731 1.539 0 -2.269 -2.269 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.269 -731 1.539 0 -2.269 -2.269 I341001635 Beschaffung Beamer (JvLS) -768 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -768 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 170 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I341001636 Beschaffun- gen FB Informations- technik (ES TT) 0 -7.502 -7.502 0 -2.502 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.502 -7.502 0 -2.502 -5.000 0 I341001638 Beschaffun- gen Werkstättenbereich (ES TT) -19.251 0 -2.497 -2.497 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -19.251 0 -2.497 -2.497 0 0 0 I341001639 Beschaffun- gen Medientechnik (ES TT) -2.231 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.231 0 0 0 0 0 0 I341001640 Beschaffun- gen FB Geräte,Sys- teme,Elektronik (ES TT) -33.378 0 -1.468 -1.468 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -33.378 0 -1.468 -1.468 0 0 0 I341001641 Beschaffung FB Energie-/Gebäude- technik (ES TT) -576 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -576 0 0 0 0 0 0 I341001642 Beschaffung Laborausstettung (ES TT) 0 -19.359 -20.848 -1.489 -848 -18.511 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -19.359 -20.848 -1.489 -848 -18.511 0 I341001643 EDV-Ausstat- tung (ES TT) -35.144 0 2.374 2.374 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 15.000 0 15.000 15.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -50.144 0 -12.626 -12.626 0 0 0 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) -200.558 -49.442 -180.527 -131.086 0 -49.442 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -146.729 0 -173.926 -173.926 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -53.830 -49.442 -6.602 42.840 0 -49.442 0 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elektrik(JZGS) -730 -4.021 -2.667 1.354 -454 -3.567 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -730 -4.021 -2.667 1.354 -454 -3.567 0 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) -29.962 -7.478 -7.478 0 -7.478 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -29.962 -7.478 -7.478 0 -7.478 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 171 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 I341001647 Beschaffung für Werkstätte (JZGS) -5.744 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -5.744 0 0 0 0 0 0 I341001648 Ausstattung Schulräume (CVS) -8.492 -766 -766 0 -766 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.492 -766 -766 0 -766 0 0 I341001649 Beschaffung Medienausstattung div. Geräte (JZGS) -8.755 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.755 0 0 0 0 0 0 I341001650 Beschaff. div. Ausstattung (bis 2.000 Euro) (DHS) -2.375 -1.822 -1.822 0 -1.822 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.375 -1.822 -1.822 0 -1.822 0 0 I341001652 Traktor für Projektarbeit (Pesta.) -1.300 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.300 0 0 0 0 0 0 I341001653 Beschaffung Geräte Sonnen- bergschule < 1000,00€ -559 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -559 0 0 0 0 0 0 I341001654 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM - Schulamt 14.004 0 -747 -747 0 0 0 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 15.530 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.526 0 -747 -747 0 0 0 I341001655 Beschaffung einer Presse (JKS) -6.064 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -6.064 0 0 0 0 0 0 I341001656 Beschaffung einer Analysewaage (JZGS) -1.274 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.274 0 0 0 0 0 0 I341001657 Beschaffung Diensthandy Pestaloz- zischule MD -623 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -623 0 0 0 0 0 0 I341001658 Beschaffung Thermal Drucker (JvLS) - Gelddoku-Sys. 0 0 -4.004 -4.004 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 172 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -4.004 -4.004 0 0 0 I341001659 Beschaffung Mikrofon Stereo Set Bundle (KMZ) -1.149 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -1.149 0 0 0 0 0 0 I341001660 Beschaffung bewegl. Vermögen Gym- nasium BZM -5.314 -2.167 -3.661 -1.494 -2.167 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -5.314 -2.167 -3.661 -1.494 -2.167 0 0 I341001661 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) -665 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -665 0 0 0 0 0 0 I341001662 Beschaffung bewegl. Vermögen (WRS BZM) -4.591 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -4.591 0 0 0 0 0 0 I341001663 Beschaffung bewegl. Vermögen (RS BZM) -8.238 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.238 0 0 0 0 0 0 I341001664 Beschaffung bewegl. Vermögen (HES) -852 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -852 0 0 0 0 0 0 I341001666 Beschaffung Leuchtkörper Gymna- sium (BZM) -3.591 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.591 0 0 0 0 0 0 I341001667 Beschaffung Backofen (CVS) -3.689 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.689 0 0 0 0 0 0 I341001668 Beschaffun- gen CVS für Sporthalle 0 0 -7.877 -7.877 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -7.877 -7.877 0 0 0 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I341001702 Pflegepuppen (JvLS) 0 -6.000 -3.073 2.927 0 0 -2.927 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 173 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -6.000 -3.073 2.927 0 0 -2.927 I341001703 Mikroskope (JvLS) 0 -11.515 -11.515 0 -515 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -11.515 -11.515 0 -515 0 0 I341001704 elektr. Pfleg- ebett (JvLS) 0 -4.929 -575 4.354 5.071 0 -4.354 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -4.929 -575 4.354 5.071 0 -4.354 I341001705 La- borausstattung (ES TT) 0 -19.152 -1.680 17.472 848 0 -17.472 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -19.152 -1.680 17.472 848 0 -17.472 I341001706 Energie-/Ge- bäude-/Automatisie- rungstech. (ES TT) 0 -20.000 -3.385 16.615 0 0 -16.615 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -20.000 -3.385 16.615 0 0 -16.615 I341001707 Ergänzungen im FB Geräte, Systeme, Elekt. (ES TT) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I341001708 Ergänzungen in Medientechnik (ES TT) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I341001709 Ergänzungen im Werkstattbereich (ES TT) 0 -5.000 -3.935 1.065 0 0 -1.065 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 -3.935 1.065 0 0 -1.065 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Ver- waltung (ES TT) 0 -5.000 -1.640 3.360 0 0 -2.405 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 -1.640 3.360 0 0 -2.405 I341001711 Ergänzungen FB Informationstechnik (ES TT) 0 -2.498 -1.087 1.411 2.502 0 -1.411 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.498 -1.087 1.411 2.502 0 -1.411 I341001712 Technolo- gische Erneuerung (CDS) 0 -200.000 0 200.000 0 0 -200.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -200.000 0 200.000 0 0 -200.000 I341001713 Grundaus- stattung Schalttafel Kfz Wertstatt (JZGS) 0 -36.366 -36.366 0 -1.366 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 174 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -36.366 -36.366 0 -1.366 0 0 I341001714 Pneumatik- Ausstattung (JZGS) 0 -13.600 -13.238 362 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -13.600 -13.238 362 0 0 0 I341001715 Drucker für Physikabteilung (JZGS) 0 -720 0 720 2.280 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -720 0 720 2.280 0 0 I341001716 Digitaler Bildschirm - Neubau (JZGS) 0 -12.196 -12.196 0 -5.796 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -12.196 -12.196 0 -5.796 0 0 I341001717 Digitaler Bildschirm - Werkstatt (JZGS) 0 -604 0 604 5.796 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -604 0 604 5.796 0 0 I341001718 DSBtouch Bildschirm Lehrerzim- mer (JZGS) 0 -1.546 0 1.546 454 0 -1.546 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.546 0 1.546 454 0 -1.546 I341001719 Beschaffung Beamer (JZGS) 0 -229 0 229 971 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -229 0 229 971 0 0 I341001720 Beschaffung Medienausstattung (HES) 0 -22.100 0 22.100 0 0 -22.100 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -22.100 0 22.100 0 0 -22.100 I341001721 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) 0 -10.000 -7.354 2.646 0 0 -2.646 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.000 -7.354 2.646 0 0 -2.646 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) 0 -7.998 -6.834 1.164 2.002 0 -1.164 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -7.998 -6.834 1.164 2.002 0 -1.164 I341001723 Umsetzung des Medienentwick- lungsplanes (Gym BZM) 0 -8.182 -8.182 0 1.818 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -8.182 -8.182 0 1.818 0 0 I341001724 Beschaffung Konvertierungsgerät (Bib BZM) 0 -1.300 0 1.300 0 0 -1.300 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 175 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.300 0 1.300 0 0 -1.300 I341001725 Mac Book Pro zum Viedeoschnitt (KMZ Leiter) 0 -2.000 -509 1.491 0 0 -1.491 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.000 -509 1.491 0 0 -1.491 I341001726 Video- kameras 4k (KMZ) 0 -3.000 -2.379 621 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.000 -2.379 621 0 0 0 I341001727 Beschaffung EDV-Ausstattung 0 -4.500 -2.797 1.703 0 0 -1.275 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -4.500 -2.797 1.703 0 0 -1.275 I341001728 Beschaffung Weichbodenmatte (BZM) 0 -2.537 -2.536 1 -2.537 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.537 -2.263 274 -2.537 0 0 I341001729 Beschaffung Sicherheitssauger (JZGS) 0 -1.876 -1.876 0 -1.876 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.876 -1.876 0 -1.876 0 0 I341001730 Beschaffung Digital Piano (BZM) 0 -2.250 -2.250 0 -2.250 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.250 -2.250 0 -2.250 0 0 I341001731 Beschaffung Faltdisplay für Messe- auftritte (JVLS) 0 -3.071 -3.071 0 -3.071 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.071 -3.071 0 -3.071 0 0 I341001733 Beschaffung Monitore (Bibliothek Markdorf) 0 -1.115 -1.115 0 -1.115 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.115 -1.115 0 -1.115 0 0 I341001734 Lenovo Think Pad (JZGS) 0 -1.199 -1.199 0 -1.199 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.199 -1.199 0 -1.199 0 0 I341001735 Beschaffung Oberfräse (JZGS) 0 -1.601 -1.600 0 -1.601 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.601 -1.600 0 -1.601 0 0 I341001736 Beschaffung Experimentiersätze Phy- sik (CVS) 0 0 -4.865 -4.865 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 176 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -4.865 -4.865 0 0 0 I341001737 Beschaffung Schränke (Sonnen- bergschule) 0 0 -3.669 -3.669 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -3.669 -3.669 0 0 0 I341001738 Beschaffung Kühl- und Gefrier- schrank (JZGS) 0 -1.940 -1.940 0 -1.940 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -1.940 -1.940 0 -1.940 0 0 I341001739 Beschaffung Geschirrspüler (JZG) 0 -887 -887 0 -887 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -887 -887 0 -887 0 0 I341001740 Beschaffung Möbel Küche Lehrerzim- mer (JZG) 0 -4.990 -4.990 0 -4.990 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -4.990 -4.990 0 -4.990 0 0 I341001741 Beschaffung Tafel (SbS) 0 0 -1.069 -1.069 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -1.069 -1.069 0 0 0 I341001742 Beschaffung Klavier (BSZ ÜB) 0 -2.000 -2.000 0 -2.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.000 -2.000 0 -2.000 0 0 I341001743 Beschaffung mobiler Spiegel (JKS) 0 0 -999 -999 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 0 -999 -999 0 0 0 I341001744 Beschaffung Ultratiefkühltruhe (JZGS) 0 -2.184 -2.184 0 -2.184 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.184 -2.184 0 -2.184 0 0 I341001745 Beschaffung Bilderrahmen (BZM) 0 -3.820 -3.820 0 -3.820 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.820 -3.820 0 -3.820 0 0 I341001746 Beschaffung Dokumentenkamera (JZGS) 0 -639 -639 0 -639 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -639 -639 0 -639 0 0 I341001834 KTS für Wer- stattdiagnosegerät (JZGS) 0 -2.280 0 2.280 -2.280 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 177 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.280 0 2.280 -2.280 0 0 I400301601 Software Buttler 0 -38.238 -12.882 25.357 0 -6.238 -12.404 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -38.238 -12.882 25.357 0 -6.238 -12.404 I400301602 Online Platt- form "Kooperatives Auf- sichtshandeln" 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 I400301603 Software Modul Fallmanagement -13.867 -11.134 0 11.134 0 -11.134 -11.134 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -13.867 -11.134 0 11.134 0 -11.134 -11.134 I400301605 Anschaffung Lizenzen Sozialamt -762 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -762 0 0 0 0 0 0 I400301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) 0 -6.000 0 6.000 0 0 -6.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -6.000 0 6.000 0 0 -6.000 I401001601 EDV-Anbin- dung Gemeinschaftsun- terkünfte 0 -138.814 0 138.814 24.931 -163.745 -132.856 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -138.814 0 138.814 24.931 -163.745 -132.856 I401001602 Beschaffung Ausstattungsge- genstände Asyl -3.290 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -3.290 0 0 0 0 0 0 I401001603 Beschaffung Büroausstattung Sozi- alamt -2.199 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -2.199 0 0 0 0 0 0 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -8.675 -22.445 -17.093 5.352 0 -16.645 -5.352 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -8.675 -22.445 -17.093 5.352 0 -16.645 -5.352 I410301701 Optische Ar- chivierung Jugendamt 0 -83.000 0 83.000 0 0 -83.000 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 178 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -83.000 0 83.000 0 0 -83.000 I411001601 Beschaffung Büroaustattung Ju- gendamt -779 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -779 0 0 0 0 0 0 I420301601 Software Up- grade Octoware 0 -15.764 -5.236 10.528 0 -15.764 -14.753 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -15.764 -5.236 10.528 0 -15.764 -14.753 I430301601 Schnittstelle Infoma/MIS -714 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -714 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 I441001602 Beschaffung Stereo - Mikroscop -960 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -960 0 0 0 0 0 0 I441001603 Beschaffung Geschirrspülmaschine -725 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -725 0 0 0 0 0 0 I450301601 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -4.106 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen -4.106 0 0 0 0 0 0 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ 0 -6.000 0 6.000 0 0 -6.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -6.000 0 6.000 0 0 -6.000 I450301702 Lagerpro- gramm Gemein- schaftsunterkünfte 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) 0 -24.000 0 24.000 0 0 -24.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -24.000 0 24.000 0 0 -24.000 I451001701 Beschaffung Ausstattungsge- genstände Asyl 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 I451001702 Beschaffung Regalsysteme für Lager- halle Asyl 0 -10.345 -10.344 1 -10.345 0 0 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 179 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2016 Fortg. An- satz mit HH- Resten 2017 Jahres- ergebnis 2017 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2017 ÜPL/APL Übertra-gene Ermächt. nach 2017 Übertragene Ermächt. nach 2018 260 Auszahlg. f. den Er- werb von bewegl. Sach- vermögen 0 -10.345 -10.344 1 -10.345 0 0 Gesamtsumme -23.670.783 -36.437.206 -15.103.300 21.333.906 -3.069.115 -8.526.491 -16.195.145 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 180 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 71.645,68 72.605,14 959,46 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 181 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2017 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 259.485.976,86 264.373.158,47 1. Eigenkapital -131.532.078,00 -143.270.359,98 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 619.559,81 436.054,88 1.1 Basiskapital -123.886.033,41 -123.889.592,71 1.2 Rücklagen -7.646.044,59 -19.380.767,27 1.2 Sachvermögen 192.734.746,37 196.530.605,37 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses -7.643.487,49 --16.927.437,97 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 10.279.255,53 9.829.925,15 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Son- derergebnisses 0 -2.450.772,20 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 91.772.342,13 89.755.219,52 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 1.2.3 Infrastrukturvermögen 51.604.209,83 57.520.239,11 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergeb- nisses 0 0 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 10.007.959,30 12.291.125,31 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0 0 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.172.803,85 2.200.303,85 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0 0 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 4.528.510,39 4.565.406,58 2. Sonderposten -48.360.605,19 -49.155.700,08 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.466.775,11 3.506.730,59 2.1 für Investitionszuweisungen -48.340.560,93 -49.108.568,89 1.2.8 Vorräte 298.790,40 241.745,13 2.2 für Investitionsbeiträge 0 0 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 18.604.099,83 16.619.910,13 2.3 für Sonstiges -20.044,26 -47.131,19 3. Rückstellungen -36.681.950,22 -36.633.417,26 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 182 1.3 Finanzvermögen 66.131.670,68 67.409.912,92 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -123.486,00 -252.738,00 1.3.1 Anteile an verbundenen Unterneh- men 70.000,00 75.299,25 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -150.734,01 -253.326,58 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinla- gen in Zweckverb. o.a. komm. Zusam- menschlüssen 5.378.596,82 4.696.908,66 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stellun- gen für Abfalldeponien -27.393.038,00 -27.620.251,00 1.3.3 Sondervermögen 0 0 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -2.561.299,00 -2.228.492,27 1.3.4 Ausleihungen 4.523.531,13 5.352.302,58 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0 0 1.3.5 Wertpapiere 32.416.827,52 35.416.700,10 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0 0 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 8.876.445,59 12.046.770,83 3.7 Sonstige Rückstellungen -6.453.393,21 -6.278.609,41 4. Verbindlichkeiten -43.454.728,95 -40.088.038,81 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.559.581,81 4.617.062,60 4.1 Anleihen 0 0 1.3.8 Liquide Mittel 10.306.687,81 5.204.888,90 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -26.639.778,78 -24.204.905,76 2. Abgrenzungsposten 8.863.298,60 6.686.047,04 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen -6.989.307,30 -6.390.260,43 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 8.762.298,90 6.329.517,12 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -7.690.968,06 -7.719.652,22 2.2 Sonderposten für geleistete Investiti- onszuschüsse 100.999,70 356.529,92 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -529.691,64 -552.102,96 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.604.983,17 -1.221.117,44 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehl- betrag) 0 0 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -8.397.755,63 -1.915.104,08 Bilanzsumme 268.349.275,46 271.062.620,21 Bilanzsumme -268.427.117,99 -271.062.620,21 Rechenschaftsbericht 2017 Landratsamt Bodenseekreis 183 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2017 Der Jahresabschluss 2017 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2017 und die Bestände zum 31. Dezember 2017 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im April 2019 gez. Dominik Männle Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Lothar Wölfle Landrat

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    • Kreisfinanzen
  • br_ratgeber_praevention.pdf

    die Schulter, der Nacken oder der Rücken schmerzt. Hektik, Termindruck sowie ein hohes Tempo belasten viele Arbeit­ nehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich. Gesundheitsexper­ tinnen und -experten

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    • Gesundheitsförderung
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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2018 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 5 2 Rechenschaftsbericht 7 2.1 Rechtsgrundlagen 7 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 7 2.3 Geschäftsverlauf 2018 7 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 8 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung 8 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 9 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand 10 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung 11 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 15 2.5.5 Soziales 16 3 Gesamtergebnisrechnung 22 3.1 Erträge 23 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 23 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen 23 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen 26 3.1.4 Sonstige Transfererträge 26 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte 27 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 27 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 28 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 29 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 29 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 30 3.2 Aufwendungen 31 3.2.1 Personalaufwendungen 31 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 32 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 32 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen 34 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 37 3.2.6 Transferaufwendungen 37 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 39 3.3 Ordentliches Ergebnis 41 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis 41 4 Gesamtfinanzrechnung 43 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 45 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 45 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 47 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 47 4.5 Entwicklung der Liquidität 47 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 48 4.6.1 Verwaltungsgebäude 48 4.6.2 Schulgebäude 48 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 2 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte 50 4.6.4 Straßenbauamt 51 4.6.5 Abfallwirtschaft 52 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 53 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 56 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 58 5.2 Aktiva 59 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 59 5.2.2 Sachvermögen 60 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 60 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 62 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 63 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 65 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 65 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 66 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 67 5.2.2.8 Vorräte 68 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 69 5.2.3 Finanzvermögen 70 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 70 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 70 5.2.3.3 Sondervermögen 72 5.2.3.4 Ausleihungen 72 5.2.3.5 Wertpapiere 74 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 75 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 75 5.2.3.8 Liquide Mittel 76 5.2.4 Abgrenzungsposten 76 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 76 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 77 5.3 Passiva 78 5.3.1 Basiskapital 78 5.3.2 Rücklagen 78 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 79 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 79 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 79 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 80 5.3.4 Sonderposten 80 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 80 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 81 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 81 5.3.5 Rückstellungen 81 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 82 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 82 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 82 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 83 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 84 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 84 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 84 5.3.6 Verbindlichkeiten 85 5.3.6.1 Anleihen 85 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 85 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 87 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 88 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 88 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 3 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 88 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 89 6 Teilhaushalte 90 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 92 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 95 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 99 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 103 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 107 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 111 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 115 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 119 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 123 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 127 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 131 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses 135 8 Anhang 136 8.1 Allgemeines 136 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 136 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 136 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 136 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 137 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 137 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 137 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 137 8.8.1 Bürgschaften 138 8.8.2 Gewährleistungen 138 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 138 8.8.4 Gewährträgerschaften 138 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2018 139 9 Anlagen 143 9.1 Vermögensübersicht 143 9.2 Forderungsübersicht 144 9.3 Schuldenübersicht 145 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 146 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 147 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen 148 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen 184 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 185 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018 187 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 4 Anmerkung: Bedingt durch die Haushaltssystematik sind Erträge im Ergebnishaushalt negativ und Auf- wendungen im Ergebnishaushalt positiv dargestellt. Umgekehrt verhält es sich im Finanz- haushalt. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 5 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 17. Dezember 2019 den Jahresabschluss für das Jahr 2018 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge -322.387.764 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 307.593.562 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -14.794.202 1.4 Außerordentliche Erträge -255.081 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 1.336.698 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 1.081.617 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -13.712.585 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 319.114.248 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -286.474.332 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 32.639.916 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 20.978.977 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -17.988.049 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) 2.990.928 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 35.630.844 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -2.517.475 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -2.517.475 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) 33.113.369 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen -4.128.867 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 5.204.889 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 28.984.502 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 34.189.391 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 6 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 366.075 3.2 Sachvermögen 199.320.895 3.3 Finanzvermögen 86.582.798 3.4 Abgrenzungsposten 7.367.227 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 293.636.995 3.7 Basiskapital -123.879.178 3.8 Rücklagen -33.120.152 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten -51.484.814 3.11 Rückstellungen -39.194.218 3.12 Verbindlichkeiten -44.467.631 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -1.491.002 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) -293.636.995 Friedrichshafen, 17. Dezember 2019 gez. Lothar Wölfle, Landrat Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 7 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich im Er- gebnishaushalt. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressour- cenverbrauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcen- aufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Grö- ßen wie die Abschreibungen und Rückstellungen mit einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Der Kreistag hat am 19. Dezember 2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beschlossen und das Regierungspräsidium Tübingen die genehmigungspflichtigen Teile mit Schreiben vom 22. Januar 2018 genehmigt. Am 31. Januar 2018 wurde die Haushaltssatzung bekannt ge- macht und anschließend vom 1. bis einschließlich 9. Februar 2018 öffentlich ausgelegt. Zudem ist der Haushaltsplan unter www.bodenseekreis.de öffentlich jederzeit einsehbar. 2.3 Geschäftsverlauf 2018 Das Haushaltsjahr 2018 war, wie auch die Jahre 2016 und 2017, noch geprägt von der Um- stellung von der Kameralistik auf die Doppik. Die Vorbereitung und Durchführung der noch nachzuholenden Jahresabschlüsse 2016 und 2017 hatte im Jahr 2018 oberste Priorität. Die dadurch immer wieder neu gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen führten zu laufenden Veränderungen und der ständigen Wissensweitergabe an alle Mitarbeitenden im Haus. Daher gilt unser Dank, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Änderungen - neben ihrer täglichen Arbeit - immer wieder mit umgesetzt haben. Auch heute und in Zukunft werden neuere Er- kenntnisse zu Anpassungen im Buchungsalltag führen. Die Steuerkraftsumme ist mit 300,38 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (Vj. 273,67 Mio. Euro). In der Vergangenheit folgte regelmäßig nach einigen Rekordanstiegen ein doch moderaterer Abfall. Seit 2008 hat sich der Wert der Steuerkraftsumme um rd. 107 Mio. Euro erhöht (2008: 193,60 Mio. Euro). Der Anstieg der Kreisumlage betrug dadurch rd. 36 Mio. Euro (Kreisumlagehebesatz ist von 31,0 % auf 32,0 % angehoben worden). Dies klingt enorm, je- doch haben auch die Aufgaben seither deutlich zugenommen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 8 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan In Summe wurden rund 1,12 Mio. Euro mehr an Ordentlichen Erträgen erzielt, als im Haus- haltsplan 2018 veranschlagt. Die größte Abweichung zwischen Ergebnis und Plan innerhalb der Ordentlichen Erträgen sind bei den Positionen Kostenerstattungen und Kostenumlagen, den sonstigen ordentlichen Erträgen und den öffentlich-rechtlichen Entgelten auszumachen. Während die Kostenerstattungen um rund 10,88 Mio. Euro geringer ausgefallen sind, konnte sowohl bei den Sonstigen ordentlichen Erträgen (+ 9,71 Mio. Euro), als auch bei den öffentlich- rechtlichen Entgelten (+ 1,26 Mio. Euro) das Berichtsjahr über Plan abgeschlossen werden. Die aktivierten Eigenleistungen wurden in der Haushaltsplanung bislang nicht berücksichtigt, weshalb das Ergebnis um die gebuchten Eigenleistungen rund 486 Tsd. Euro verbessert wur- den. In Summe konnte man im Berichtsjahr 2018 um rund 9,52 Mio. Euro unter dem Planansatz der ordentlichen Aufwendungen bleiben. Trotz eines Anstiegs der Transferaufwendungen um rund 8,38 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr, ergibt sich mit rund 13,34 Mio. Euro unter dem Planansatz die größte Einsparung im Bereich der Transferaufwendungen. Vor allem bei den sozialen Leistungen an natürliche Per- sonen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen blieb man unter den Planansätzen. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich unter 2.5.5 und 3.2.6. Ähnlich verhält es sich auch bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Trotz eines leichten Anstiegs der Aufwendungen um ca. 2,46 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr blieb man 8,26 Mio. Euro unter dem Planansatz. Das Gesamtergebnis lag mit 13,72 Mio. Euro rund 8,44 Mio. Euro über den Planansatz. Das vergangene Haushaltsjahr 2018 war das nun mehr dritte Jahr nach dem Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik. Noch immer ist das neue kommunale Haushaltrecht Neuland und es werden täglich neue Erkenntnisse und Erfahrungen gewonnen, welche weitere Anpassun- gen im Buchungsverhalten verlangen. Nicht allein deswegen kommt es immer wieder zu grö- ßeren Verschiebungen zwischen Plan und Ergebnis, was die Aussagekraft der Abweichung somit teilweise begrenzt. Beispielsweise sei in diesem Zusammenhang die Verschiebung vom Investition und Aufwand genannt. So wurden für Sanierungsmaßnahmen investive Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt bzw. geplant, welche sich aber nach den doppischen Grundsätze und Bekanntwerden des tatsächlichen Ausmaßes als Unterhaltung herausstellten und somit im Aufwand zu buchen waren. Im nachfolgenden Rechenschaftsbericht des Bodenseekreises wirdeauf die einzelnen Positi- onen und Abweichungen näher eingegangen. 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 9 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Innenbeleuchtung In der Sporthalle, den Fluren und WC‘s des Hauptgebäudes wurden rund 560 Leuchtstofflam- pen durch ca. 220 LED-Deckenstrahler ersetzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Bund beantragt und abgerufen. Die Schlussab- rechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Sekretariat und Konferenzzimmer In der Hugo-Eckener-Schule wurde das Sekretariat und das Konferenzzimmer saniert. Hierbei kam es zu einem Flächentausch, welcher u.a. zur Schaffung eines zusätzlichen Verwaltungs- arbeitsplatzes und zur Verbesserung des Schallschutzes führten. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussab- rechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Lehrküche 3 In der Droste-Hülshoff-Schule wurde die letzte der drei Lehrküchen altersbedingt saniert und dem heutigen Ausbildungsstand angepasst. Durch die Reduzierung der ursprünglich acht auf nun insgesamt vier Kochinseln und einer Spülzone konnte ein größerer Klassenzimmerbereich gewonnen werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang – Sanierung Außenanlage und Parkplatz Nach einem Bruch in der Abwasserleitung musste die Abwasserkanalisation und die Grund- stücksentwässerung neu hergestellt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Außen- anlagen im Jahr 2018 neu hergestellt. Hierdurch konnten weitere Parkplätze sowie eine hö- here Aufenthaltsqualität auf den Außenflächen geschaffen werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Brand im Lackierraum Aufgrund des Brandes in dem Lackierraum in der Werkstatt der Jörg-Zürn-Gewerbeschule am 3. August 2016 mussten umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Werkstatt durchgeführt werden. Sowohl die Lackierwerkstatt als auch weitere angrenzende Räume wur- den vollständig zerstört. Nach einer umfassenden Sanierung konnten die Räume im Septem- ber 2017 wieder dem Schulbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Die Schlussabrechnung mit der Versicherung erfolgte im Jahr 2018. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Niederspannungsverteilung Die Niederspannungsverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderun- gen angepasst werden. Dazu wurde der Bestand zurückgebaut und die neuen Verteiler auf- gebaut. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 10 Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Klassenzimmer Im siebten Bauabschnitt des Projekts wurden neun Klassenzimmer grundlegend saniert. Hier- bei wurden die Beleuchtungsanlagen, die abgehängten Decken sowie die Wandbekleidungen erneuert, wodurch die Raumqualität, die Akustik und die Beleuchtung verbessert wurden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und abgerufen. Die Schlussab- rechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Elektronikschule Tettnang - Sanierung Außenbeleuchtung Die Erdkabel der Außenbeleuchtung waren defekt und mussten erneuert werden. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen LED- Leuchten ersetzt. Für die Sanierung wurden Förder- mittel beim Bund beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfol- gen. Landratsamt Albrechtstraße 75 - Flachdachsanierung Der Aufbau der Flachdächer entsprach weitestgehend dem Originalzustand von 1973. Vor 13 Jahren wurden auf einigen Teilflächen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, indem auf dem bestehenden Dachaufbau eine zusätzliche Dämmschicht und eine neue Dachabdichtung auf- gebracht wurde. Bei den Sanierungsplanungen wurde der bestehende Dachaufbau komplett entfernt und gemäß den technischen Richtlinien neu aufgebaut. Die punktuelle Entwässerung wird zukünftig durch eine Gefälledämmung und eine bituminöse Dachabdichtung gewährleis- tet. Für zukünftige Starkregenereignisse wurden auf allen Dächern ausreichend groß dimen- sionierte Wasserspeier eingebaut, wodurch ein Rückstau verhindert wird. Zusätzlich wurde für die Revisionsarbeiten der Dachbegrünung ein Seilsicherungssystem eingebaut. Aufgrund der Verbesserung der Wärmedämmung ist zukünftig ein geringerer Heizwärmebedarf zu erwarten. Die Sanierungsarbeiten werden nach Aufbringung der Dachbegrünung im Frühjahr 2019 ab- geschlossen. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand Die pauschal zugewiesenen Mittel für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen sind im Bodenseekreis sind insbesondere beim Baulastträger Bund zu knapp bemessen. Bei Bund ist mit einem Fehlbetrag beim Gemeinschaftsaufwand in der Größenordnung von 2017 zu rechnen (Vj. 273 Tsd. Euro). Das kumulierte Defizit erhöht sich damit auf deutlich über 2,00 Mio. Euro. Beim Land sind die Mittel gerade so ausreichend. Der Nachweis der Mittelverwendung 2018 findet sich derzeit in Bearbeitung. Die zugewiesenen Mittel werden grundsätzlich nur für den unabdingbaren Bedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verwendet. Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Unterhaltung der Bundesstraßen ist nur mit einer Än- derung der Zuweisungspraxis seitens des Landes zu erzielen. Entsprechende Verhandlungen zwischen dem Landkreistag und dem Land Baden-Württemberg sind im Gange. Das Verkehrs- ministerium hat in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel soll eine Mit- telzuweisung sein, die sich an dem zu unterhaltenden Anlagevermögen und den zu erforderli- chen Aufgaben orientiert (Ergebnisorientierte Steuerung). Es werden ab 2020 erste Ergeb- nisse erwartet. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 11 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung Das Haushaltsjahr 2018 war abfallwirtschaftlich insbesondere geprägt durch einen starken Preisverfall bei der Altpapierverwertung, der zu deutlichen Minderreinnahmen führte. Trotz- dem konnte das Haushaltsjahr 2018 gebührenrechtlich vor allem aufgrund höherer Gebühren- einnahmen und geringerer Kosten um 348 Tsd. Euro günstiger als geplant abgeschlossen werden. Haushaltsrechtlich ergab sich buchungstechnisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 995 Tsd. Euro. Mengenbilanz Abfallart 2017 2018 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 21.423 3.292 7.961 120 32.796 21.800 3.300 7.800 100 33.000 21.186 3.295 8.098 124 32.704 - 614 - 5 + 298 + 24 - 296 Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 18.842 18.450 21.299 + 2.849 Biomüll: 16.537 17.200 16.209 - 991 Gartenabfälle: 18.136 19.000 15.653 - 3.347 Wertstoffe: Papier Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: 18.305 9.737 4.956 3.100 2.075 698 38.871 18.700 9.000 5.000 2.700 1.900 700 38.000 17.741 9.494 4.938 3.113 1.880 746 37.913 - 959 + 494 - 62 + 363 - 20 + 46 - 87 Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH in den Schweizer Kehrichtverbrennungsanla- gen Zürich-Josefstraße, Zürich-Hagenholz und Hinwil thermisch behandelt. Das Restmüllauf- kommen lag insgesamt geringfügig um 92 Tonnen unter der Vorjahresmenge. Insbesondere das Hausmüllaufkommen war deutlich geringer als im Vorjahr bzw. als der Planwert, während bei der Gewerbemüllmenge eine Steigerung zu verzeichnen war. Insgesamt lag das Rest- müllaufkommen um 296 Tonnen unter dem Planwert. Nachdem sich die DK I – Deponie Überlingen-Füllenwaid mittlerweile etabliert hat, konnte hier eine weitere Steigerung beim Aufkommen an Inertabfällen (Bauschutt, Erdaushub) zum Vor- jahr verzeichnet werden. Die Steigerung zum Planwert 2018 ist zudem auf höhere DK II-Men- gen zurückzuführen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 12 Das Biomüllaufkommen ist gegenüber dem Vorjahr weiter um 328 Tonnen gesunken und blieb auch um 991 Tonnen unter dem Planansatz. Auch die Menge an Gartenabfällen blieb um 3.347 Tonnen deutlich unter dem Planwert. Beides ist insbesondere auf den trockenen Som- mer 2018 zurückzuführen. Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 218 Tonnen unter dem Planwert. Innerhalb der verschiedenen Wertstoffe gab es verschiedene Abweichungen, die sich im Rahmen der übli- chen Schwankungsbreite befanden. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation war im Jahr 2018 sehr unterschiedlich: Während bei den Gebührenein- nahmen Mehreinnahmen erzielt werden können, blieben die Erlöse aus dem Papierverkauf deutlich unter den Erwartungen. Nr. Ertragsart 2017 2018 Ansatz Ergebnis Differenz 2 5 Zuweisungen und Zuwendungen Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen Abfallgebühren Deponiegebühren Sonstige Gebühren Insgesamt 0 - 15.137.324 - 3.679.646 - 5.535 - 18.822.505 0 - 15.270.000 - 3.535.000 -1.500 - 18.806.500 - 6.237 - 15.385.741 - 3.655.233 - 7.880 - 19.048.854 - 6.237 - 115.741 - 120.233 - 6.380 - 242.353 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsent- gelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall/Elektronikschrott Insgesamt - 2.132.728 - 356.489 - 2.489.217 - 1.850.000 - 350.000 - 2.200.000 - 1.271.073 - 406.767 - 1.677.840 + 578.927 - 56.767 - 522.160 7 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt - 358.597 - 27.610 - 386.206 - 395.000 -25.000 - 420.000 - 419.199 - 34.517 - 453.715 - 24.199 - 9.517 -33.715 2-7 Zwischensumme - 21.697.929 - 21.426.500 - 21.186.645 + 239.855 Die Mehreinnahmen bei den Abfallgebühren (+116 Tsd. Euro) sind auf den Einwohneranstieg und auf kleinere Haushalte zurückzuführen. Die höheren Deponiegebühreneinnahmen (+120 Tsd. Euro) entstanden insbesondere durch höhere Inertstoffmengen (DK I- und DK II- Abfälle). Insgesamt lagen die Gebühreneinnahmen um 243 Tsd. Euro über dem Planansatz. Stark eingebrochen ist hingegen der Papierpreis. Während 2017 ein Erlös von 117 Euro je Tonne erzielt werden konnte, fiel dieser im Jahr 2018 auf einen Mittelwert von 72 Euro, wodurch Weniger-Einnahmen von 579 Tsd. Euro zu verzeichnen waren. Positiver war die Si- tuation bei der Verwertung von Altmetall und Elektronikschrott, hier konnten Mehreinnahmen von 57 Tsd. Euro erzielt werden. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 21,2 Mio. Euro, die somit um 246 Tsd. Euro unter dem Planansatz lagen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 13 Aufwendungen Größere Einsparungen ergaben sich bei der Restabfallbehandlung, bei den sonstigen Sach- kosten, bei den Nachsorgeaufwendungen für die Deponien sowie bei der internen Leistungs- verrechnung. Mehraufwendungen ergaben sich bei den Abschreibungen und bei der Zufüh- rung zur Nachsorgerückstellung. Nr. Aufwandsart 2017 2018 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 12 Personalaufwendungen: 2.288.879 2.411.300 2.447.520 + 36.220 14 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln und Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Insgesamt 5.935.998 3.686.472 1.691.475 1.060.912 819.064 1.165.241 2.694.265 319.401 17.372.828 951.743 18.324.571 6.100.000 3.745.000 1.805.000 1.410.000 800.000 1.192.000 2.651.000 705.200 18.408.200 1.710.800 20.119.000 5.963.778 3.781.324 1.729.685 1.471.155 843.855 1.218.240 2.494.964 324.872 17.827.872 802.589 18.630.460 - 136.222 + 36.324 - 75.315 + 61.155 + 43.855 + 26.240 - 156.036 - 380.328 - 580.328 - 908.211 - 1.488.540 15 16 Abschreibungen Zinsen u.ä. Aufwendungen 441.406 21.386 212.800 0 464.877 20.865 + 252.077 + 20.865 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zuführung zur Nachsorgerückstellung Zuführg. z. Rückst. ausst. Rechnungen Periodenfremder Aufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt 1.178.956 116.500 123.971 505.787 1.925.214 185.000 0 0 458.500 643.500 1.205.044 40.000 77.724 375.576 1.698.345 + 1.020.044 + 40.000 + 77.724 - 82.924 + 1.054.845 TE 22 Aufwendungen für interne Leistungen 961.785 1.305.900 1.060.445 - 245.455 12- TE 22 Zwischensumme 23.963.241 24.692.500 24.322.513 - 369.987 Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fielen insbesondere die Restabfallbe- handlung (-136 Tsd. Euro) aufgrund einer geringeren Restmüllmenge und günstiger ausgefal- lenen Behandlungskosten, die sonstigen Betreiberentgelte (-156 Tsd. Euro) aufgrund men- genbedingter geringerer Transport- und Verarbeitungskosten für Gartenabfälle sowie die sonstigen Sachkosten (-380 Tsd. Euro) günstiger als geplant aus. Die Weniger-Kosten bei den sonstigen Sachkosten resultieren im Wesentlichen aus dem Anschluss der Entsorgungszen- tren an das Glasfasernetz (-180 Tsd. Euro) durch geringere Kosten in Weiherberg bzw. Ver- schiebung der Maßnahme beim Entsorgungszentrum Tettnang sowie geringeren Kosten bei der Entsorgung von Sicker- und Oberflächenwasser auf den Deponien aufgrund des trockenen Sommers. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien blieben um 908 Tsd. Euro unter dem Planan- satz, da bestimmte Sanierungsmaßnahmen der Deponie Weiherberg nochmals verschoben wurden. Für die getätigten Nachsorgeaufwendungen erfolgt eine entsprechende Entnahme aus den Nachsorgerückstellungen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 14 Die Abschreibungen fielen insbesondere durch die im Planansatz nicht enthaltene Deponie Überlingen-Füllenwaid um 252 Tsd. Euro höher als geplant aus. Die Zuführung zur Nachsor- gerückstellung beinhaltet im Wesentlichen die Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 4 %, die im Planansatz nicht berücksichtigt war. Weiterer Mehraufwand ergab sich durch die Bil- dung von Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 40 Tsd. Euro sowie durch Aufwendungen, die das Vorjahr betreffen (78 Tsd. Euro). Insgesamt ergibt sich bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ein Mehraufwand zum Planansatz in Höhe von 1.055 Tsd. Euro. Im Rahmen der Doppikumstellung wurde die Interne Leistungsverrechnung auf eine neue Ba- sis gestellt, wodurch sich für die Abfallwirtschaft geringere Aufwendungen in Höhe von 245 Tsd. Euro im Vergleich zum Planansatz ergaben. Die Gesamtaufwendungen fielen somit um 370 Tsd. Euro günstiger als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Fehlbetrag von 1.333.982 Euro der durch eine entsprechende Entnahme aus der Gebührenrückstellung in gleicher Höhe ausgeglichen wurde. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 2 – 7) - 21.426.500 - 21.186.645 + 239.855 Zuzüglich: Sonstige ordentliche Erträge Entnahme Nachsorgerückstellung Entnahme Rückstellung Gebühren (Fehlbetrag Gebührenhaushalt) Sonstige ordentlichen Erträge - 1.710.800 - 1.681.500 0 - 802.589 -1.333.982 - 130.530 + 908.211 + 347.518 -130.530 Abzüglich: Aufwendungen (Zw.summe 12 – TE 22) 24.692.500 24.322.513 -369.987 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 126.300 868.765 995.065 Das Haushaltsjahr 2018 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von 868.765 Euro (geplant: -126.300 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden: Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital - 126.300 - 209.031 - 82.731 Verzinsung Nachsorgerückstellung 0 1.077.796 + 1.077.796 Insgesamt - 126.300 868.765 995.065 Die Abweichung des Jahresergebnisses zum Planansatz ist im Wesentlichen durch die im Planansatz nicht berücksichtigte Verzinsung der Nachsorgerückstellungen begründet. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 15 Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis - 126.300 868.765 + 995.065 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrück- stellung 1.681.500 1.333.982 - 347.518 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung des Anlagekapitals 126.300 209.031 + 82.731 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung 0 -1.077.796 -1.077.796 Gebührenrechtliches Ergebnis = Fehlbetrag 1.681.500 1.333.982 - 347.518 Der gebührenrechtliche Fehlbetrag in Höhe von 1.333.982 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Das Jahr wurde geprägt durch die Zahlungen des Landes, die anstatt direkt zu den Verkehrs- unternehmen nun an die Landkreise gehen und dann verteilt werden (3,1 Mio. Euro). Diese Ausgleichszahlungen wurden in der Schülerbeförderung berücksichtigt. Des Weiteren wurden die Jahre 2015 – 2017 mit dem Verkehrsunternehmen Strauss spitz abgerechnet, da inzwischen die testierten Daten vorlagen. Mit der Fortführung der emma-Pilotprojekte (einfach mobil mit Anschluss) wurde die Erreich- barkeit der Teilorte in den betroffenen Gemeinden gesichert. Die Beitrittskulisse war 2018 noch gering. Aufgrund des neuen Förderprogramms erfolgt eine Umstellung der bestehenden, al- ternativen Bedienungsformen im Folgejahr. Die bestehenden Nachtbuslinien wurden um die Orte Markdorf, Tettnang und Meckenbeuren auf nunmehr drei Linien erweitert. Der stündliche RegioBus 500 (Sigmaringen-Pfullendorf- Überlingen) wurde beibehalten. Das komplette Neukonzept der Firma Strauss GmbH & Co. KG im östlichen Kreisgebiet wurde auf den Weg gebracht. Durch das zurückgehende finanzielle Engagement des Landes erhöhten sich Ausgaben für verbundbedingte Belastungen. Zum 1. Januar 2018 konnte der Landkreis Lindau in den Ver- kehrsverbund bodo integriert werden. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 16 Wichtige ÖPNV - Projekte im Jahr 2018 Zuschüsse für die Nachtbusse 169.000,00 € Zuschüsse an BOB 18.000,00 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 215.000,00 € Verteilung der §-45a-Mittel gemäß § 15 Abs. 2 ÖPNVG 3.059.000,00 € Schülerbeförderungsverträge 400.000,00 € Globalvertrag Firma Strauss 710.000,00 € Gemeinwirtschaftliche Verkehre 81.000,00 € Städteschnellbus FN-KN 16.000,00 € Umsetzung Nahverkehrsplan (z.B. Tool zur Erfassung der Barrierefrei- heit: ca. 3.000 Haltestellen im bodo-Altgebiet (Friedrichshafen und Ravensburg) 177.000,00 € Förderkonzept emma (wird erst in 2019 umgesetzt) 34.000,00 € Tariferhöhung bodo 2,9%, Anpassung an Ergebnis 2017 (6.887.000 Euro) 199.723,00 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen (AVB) 780.000,00 € Deckung Eigenaufwand gemäß Gesellschaftsanteil 215.000,00 € Verbundkooperationen 79.000,00 € Förderung E - Mobilität 60.000,00 € 2.5.5 Soziales Überblick Der Teilhaushalt Soziales (5) schließt 2018 mit einem Nettoressourcenbedarf von 100,95 Mio. Euro ab und liegt damit zwar rund 2 % unterhalb des Planansatzes von 103,10 Mio. Euro, jedoch mit einem Mehrbedarf in Höhe von 7,29 Mio. Euro fast 8 % über dem Vorjahreswert von 93,73 Mio. Euro. Teilhaushalt 5 2017 2018 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben -798.756 -800.000 -1.477.991 -677.991 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -44.780.581 -52.138.800 -47.795.948 4.342.852 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -216 -200 -56.860 -56.660 Sonstige Transfererträge -14.423.561 -15.409.100 -15.804.953 -395.853 Entgelte für öffentliche Leistungen o. Einrichtungen -729.003 -857.000 -821.724 35.276 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -73.325 -52.000 -83.104 -31.104 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -23.131.288 -28.755.800 -19.482.038 9.273.762 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 -74 0 Sonstige ordentlichen Erträge -11.208.965 -600 -10.681.643 -10.681.043 Summe ordentliche Erträge -95.145.695 -98.013.500 -96.204.335 1.809.165 Personalaufwendungen 20.244.275 21.474.400 21.621.227 146.827 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.424.076 5.461.100 3.694.484 -1.766.616 Abschreibungen 2.469.099 1.121.600 2.642.922 1.521.322 Transferaufwendungen 141.219.142 158.152.600 146.223.448 -11.929.152 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 13.654.102 5.983.100 15.078.381 9.095.281 Summe ordentliche Aufwendungen 182.010.693 192.192.800 189.260.464 -2.932.336 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 6.861.073 8.925.900 7.898.839 -1.027.061 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 93.726.071 103.105.200 100.954.968 -2.150.232 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 17 Mit Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechtes kann der Bodenseekreis sich an den vom KGSt entwickelten Steuerungskennzahlen orientieren, welche in den Landkreisen Baden-Württemberg Anwendung finden. Die Werte beziehen sich auf den Nettoressourcen- bedarf (NRB) der Produktbereich 31 (Soziales) und 36 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe). 1. Sozialaufwandsquote: (NRB 31 + 36) / Ordentliche Gesamtaufwendungen x 100 2. Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: (NRB 31 + 36 + Umlage an KVJS + Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG) / Einwohner zum 30.06. des lfd. Jahres 3. Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage (Vgl. KGSt): (NRB 31 + 36) / Kreisumlage x 100 4. Durch die Kreisumlage gedeckelter Nettoressourcenbedarf (Vgl. Landkreistag): Kreisumlage / (THH5) x 100 Kennzahl* Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales ordentliche Aufwendungen 30,79 % 31,75 % 31,71 % Nettoressourcenbedarf Soziales je Einwohner = Nettoressourcenbedarf Soziales Einwohner (Stand 30.06.) 417 455 442 Anteil Nettoressourcenbedarf Soziales an der Kreisumlage = Nettoressourcenbedarf Soziales Kreisumlage 104,57 % 104,24 % 101,49 % Durch die Kreisumlage gedeckter Nettoressourcenbedarf Soziales = Kreisumlage Nettoressourcenbedarf Soziales 93,44 % 95,63 % 95,21 % Trotz der Erhöhung der Kreisumlage um fast 10 Mio. Euro konnte der Nettoressourcenbedarf des Sozialwesens in Höhe von 1,43 Mio. Euro nicht gedeckt werden. Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige Hilfen (PB 31.10) Der Nettoressourcenbedarf der sozialen Hilfen nach dem SGB XII umfasste 2018 fast 55 % des gesamten Nettobedarfs im Teilhaushalt 5. Insgesamt konnten die ordentlichen Erträge der Produktgruppe 31.10 „Soziales“ um 2,87 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gesteigert wer- den, allerdings stiegen die ordentlichen Aufwendungen um 3,27 Mio. Euro. Damit stieg der Nettoressourcenbedarf im Vergleich zum Jahr 2017 um über eine halbe Mio. Euro an, lag aber dennoch knapp eine Million Euro unter dem Planansatz. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 18 Produktgruppe 31.10 Soziales 2017 2018 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben 0 0 0 0 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -14.231.189 -16.010.000 -16.273.991 -263.991 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge 0 0 0 0 Sonstige Transfererträge -10.053.768 -10.231.500 -10.995.986 -764.486 Entgelte für öffentl. Leistungen o. Einrichtungen -1.814 -1.000 -2.870 -1.870 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -147.088 -274.400 -352.493 -78.093 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 -74 -74 Sonstige ordentlichen Erträge -2.718.133 0 -2.400.332 -2.400.332 Summe ordentliche Erträge -27.151.992 -26.516.900 -30.025.745 -3.508.845 Personalaufwendungen 2.458.271 2.781.500 2.890.008 108.508 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15.063 24.600 20.775 -3.825 Abschreibungen 27.325 15.700 € 35.643 € 19.943 € Transferaufwendungen 73.654.737 77.874.700 € 78.031.746 € 157.046 € Sonstige ordentlichen Aufwendungen 4.123.280 234.200 € 2.569.681 € 2.335.481 € Summe ordentliche Aufwendungen 80.278.675 80.930.700 83.547.854 2.617.154 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehun- gen 814.160 1.048.700 1.011.501 -37.199 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 53.940.843 55.462.500 54.533.609 -928.891 Die überplanmäßigen Erträge von 3,51 Mio. Euro sind hauptsächlich durch die Auflösungen von Rückstellungen für Verbindlichkeiten aus Vorjahren entstanden. Dagegen ist nur eine leichte Steigerung im Bereich der Transfererträge zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Zuweisungen und Umlagen um fast zwei Millionen Euro. Die Hälfte hiervon ist auf den Sozialhilfelastenausgleich zurückzuführen, welcher im Jahr 2018 rd. 4,03 Mio. Euro betrug und somit deutlich über dem Vorjahresbetrag von 3,01 Mio. Euro lag. Die Erhöhung der Bundeserstattung im Bereich der Grundsicherung ist durch die Aufwandssteigerung in gleicher Höhe zu begründen. Die periodengerechten Transferaufwendungen lagen mit einer Abweichung von 0,2 % im Plan, jedoch 4,37 Mio. Euro über dem Ergebnis 2017. Diese Steigerung ist auf folgende Einfluss- faktoren zurückzuführen: Anpassung der Regelbedarfe durch den Bund Steigerung der Fallzahlen, am deutlichsten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (2017= 1.929, 2018 = 1.974) Erhöhung der Vergütungssätze für stationäre Hilfen, welche jedoch relativ moderat ausfie- len Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, PB 31.20) Deutlich unter dem Haushaltsansatz lag mit 6,73 Mio. Euro der Nettoressourcenbedarf der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 19 Produktgruppe 31.20 SGB II 2017 2018 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben -798.756 -800.000 -1.477.991 -677.991 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -29.455.840 -35.200.000 -30.441.647 4.758.353 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -120 -100 -120 -20 Sonstige Transfererträge -2.774.687 -3.248.500 -3.077.105 171.395 Entgelte für öffentliche Leistungen/ Einrichtungen 0 0 0 0 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.756.873 -5.520.000 -5.673.618 -153.618 Sonstige ordentlichen Erträge -1.619.927 -3.011.501 -3.011.501 Summe ordentliche Erträge -39.406.204 -44.768.600 -43.681.983 1.086.617 Personalaufwendungen 5.521.411 5.993.900 6.043.086 49.186 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 41.844 100.600 40.295 -60.305 Abschreibungen 49.646 2.900 44.287 41.387 Transferaufwendungen 41.063.972 47.803.900 41.799.875 -6.004.025 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 877.305 519.400 675.857 156.457 Summe ordentliche Aufwendungen 47.554.178 54.420.700 48.603.400 -5.817.300 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 1.582.171 1.983.400 1.810.385 -173.015 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 9.730.145 11.635.500 6.731.803 -4.903.697 Im SGB II werden die Transferaufwendungen für ALG II (Arbeitslosengeld II) und Eingliede- rungsleistungen zu 100 % vom Bund erstattet. An den Kosten der Unterkunft (KdU) beteiligte sich der Bund im Jahr 2018 mit 50,4 %. Zum Zeitpunkt der Planung musste jedoch von einer geringeren Beteiligung in Höhe von 49,1 % ausgegangen werden. Unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen erhöhte sich der Ertrag aus der vom Land zu leistenden Wohngeldentlastung um fast 700.000 Euro. Unplanmäßig hoch fielen die KdU- Erstattungen des Bundes für Vorjahre durch die rückwirkende Anpassung des flüchtlingsindu- zierten KdU-Anteils und der damit einhergehenden Neuverteilung aus. Dadurch erhöhte sich die KdU Beteiligung des Bundes für 2017 von 49,9 % auf 52,5 % und steigerte die perioden- fremden Erträge um 1,13 Mio. Euro. Ebenfalls unvorhergesehen periodenfremd wurden die Erträge aus der Schlussabrechnung mit dem Bund der Jahre 2016 und 2017 verbucht (1,6 Mio. Euro). Die Transferaufwendungen lagen mit 6 Mio. Euro zwar deutlich unter dem Planansatz, aller- dings reduzierte sich dementsprechend die Bundeserstattung. Die auf Basis der Prognoseda- ten im Sommer 2017 zu erwartende Steigerung der rein kommunalen Leistungen durch den Wechsel von anerkannten Flüchtlingen in den SGB II Bezug fielen deutlich unterplanmäßig aus und entlasteten daher den kommunalen Haushalt. Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PB 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl lag im Jahr 2018 bei 13,12 Mio. Euro und damit 6,31 Mio. Euro über dem Planansatz. Die Transferaufwendungen lagen dabei allerdings, bedingt durch den weiteren Rückgang der Asylbewerberzahlen bzw. Übergänge in das SGB II, 4,76 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Die leichte Steigerung der Personalkosten entstand durch die erstmalige buchhalterische Ab- wicklung der Personal- und Sachkosten für die Leistungserbringung der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer im Produkt 31.40. Diese Personalkosten wurden 2018 – voraussicht- lich einmalig- vom Land erstattet. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 20 PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 2017 2018 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -17.183 -238.800 -234.368 4.432 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 0 0 0 0 Sonstige Transfererträge -626.784 -590.000 -335.249 254.751 Entgelte für öffentliche Leistungen /Einrichtungen -381.582 -468.000 -363.382 104.618 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -69.429 -52.000 -80.352 -28.352 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -16.094.392 -19.486.800 -9.864.170 9.622.630 Sonstige ordentlichen Erträge -5.152.267 0 -3.614.214 -3.614.214 Summe ordentliche Erträge -22.341.637 -20.835.600 -14.491.736 6.343.864 Personalaufwendungen 2.608.731 2.645.700 2.890.269 244.569 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.104.644 5.021.657 2.855.180 -2.166.477 Abschreibungen 2.208.004 1.068.400 1.743.106 674.706 Transferaufwendungen 11.670.568 13.635.850 8.875.974 -4.759.876 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 5.469.885 3.970.600 10.163.844 6.193.244 Summe ordentliche Aufwendungen 26.061.832 26.342.207 26.528.373 186.166 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 893.444 1.343.800 1.131.033 -212.767 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 4.613.639 6.850.407 13.167.670 6.317.263 Durch die im Jahr 2018 notwendig gewordenen hohen Rückstellungen für absehbaren Rück- zahlungen an das Land aus Vorgriffzahlungen der (noch nicht endgültig abgeschlossenen) Spitzabrechnung 2016 und 2017 stiegen die sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Ver- gleich zum Vorjahr um 4 Mio. Euro. Gleichzeitig wurde im Jahr 2018 nur die tatsächlich einge- gangene Pauschalerstattung des Landes als Ertrag berücksichtigt. Diese ist vor allem im Lie- genschaftsbereich nicht auskömmlich. Der Bodenseekreis wird nach Vorlage der Prüfergebnisse der Spitzabrechnung 2016 / 2017 das Jahr 2018 zur nachlaufenden Spitzabrechnung beim Land anmelden. Dies wird voraus- sichtlich erst Ende 2019 erfolgen. Unter dem Produkt 31.40 werden seit 2016 die Aufwendungen für die Unterbringung und Ver- sorgung von unbegleitete minderjährigen Ausländern (umA) abgebildet. Die Leistungserbrin- gung erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe durch das Jugendamt. 2018 wurden für diesen Personenkreis 5,26 Mio. Euro Transfer- und Unterbringungsleistungen gewährt, wel- che allerdings zur Erstattung durch das Land angemeldet wurden. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 21 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PB 36*) Mit 20,82 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe knapp über dem Vorjahresergebnis, blieb jedoch gut 2,97 Mio. Euro unterhalb des Haushaltsansatzes. Die ordentlichen Erträge lagen mit fast 1,99 Mio. Euro deutlich über dem Ansatz. Diese Ab- weichung ist jedoch hauptsächlich der Auflösung von Rückstellungen zuzuschreiben. Der Be- reich der planmäßigen Erträge, wie z.B. Kostenerstattungen und Zuweisungen lag weitestge- hend auf Niveau des Haushaltsansatzes. Die ordentlichen Aufwendungen lagen 1,39 Mio. Euro höher als im Vorjahr und mit einer hal- ben Mio. Euro knapp unterhalb des Haushaltsansatzes. Dabei stiegen die Transferaufwen- dungen um fast 2,90 Mio. Euro zum Vorjahr. Durch die 2018 erstmalige buchhalterische Ab- wicklung der Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung der Hilfen für umA (unbegleitete minderjährige Ausländer) auf dem Produkt 31.40 ergab sich eine Verringerung der Personal- kosten und dementsprechend der internen Leistungsverrechnungen in der Produktgruppe 36. Produktgruppe 36* Kinder u. -Jugendhilfe 2017 2018 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -975.535 -623.000 -788.447 -165.447 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -96 -100 -96 4 Sonstige Transfererträge -788.216 -1.157.900 -1.231.070 -73.170 Entgelte für öffentliche Leistungen /Einrichtungen -189.761 -236.000 -225.359 10.641 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -176 -457 -457 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.306.900 -2.324.700 -2.593.754 -269.054 Sonstige ordentlichen Erträge -1.564.303 -1.491.093 -1.491.093 Summe ordentliche Erträge -4.824.988 -4.341.700 -6.330.276 -1.988.576 Personalaufwendungen 7.063.322 7.310.600 6.842.971 -467.629 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 195.319 241.521 200.278 -41.243 Abschreibungen 177.769 27.100 485.413 458.313 Transferaufwendungen 13.040.167 16.874.650 15.942.082 -932.568 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 2.708.797 638.100 1.101.574 463.474 Summe ordentliche Aufwendungen 23.185.374 25.091.971 24.572.317 -519.654 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 2.368.011 3.042.100 2.582.943 -459.157 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss 20.728.397 23.792.371 20.824.984 -2.967.387 Für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wurden 15,94 Mio. Euro aufgewendet. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Transferleistungen um 2,90 Mio. Euro an, davon wurden rund eine Mio. Euro als Hilfeleistung für junge Menschen aufgewandt und fast zwei Mio. Euro für Unterhaltsvorschussleistungen. Die absehbare und eingeplante Erhö- hung im Bereich der Unterhaltsvorschüsse durch die Reform der Unterhaltsvorschussleistun- gen hat zu einer enormen Fallzahlensteigerung geführt. Die Ausfallkosten nicht eintreibbarer Forderungen trägt der Landkreis jedoch nur zu 30 %, der Rest wird vom Land erstattet (Bereich Kostenerstattung). (Hinweis: Das Rechnungsergebnis der Leistungen für unbegleitet Minderjährige Jugendliche werden bei Produkt 31.40 im Bereich Asyl abgebildet.) Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 22 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -798.756,20 -800.000,00 -1.477.990,77 -677.990,77 0,00 0,00 677.990,77 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen u. aufgelöste Inv.zuwendungen u. -beiträge -211.328.441,98 -230.377.700,00 -229.075.347,41 1.302.352,59 -10.275,00 0,00 -1.312.627,59 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw.. u. -beiträge -1.841.064,81 -2.025.800,00 -1.931.573,97 94.226,03 0,00 0,00 -94.226,03 0,00 4 + Sonstige Transfererträge -14.425.560,64 -15.409.100,00 -15.803.961,89 -394.861,89 0,00 0,00 394.861,89 0,00 5 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -26.986.580,45 -26.251.200,00 -28.714.501,84 -2.463.301,84 -5.943,00 0,00 2.457.358,84 0,00 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -3.224.279,52 -2.722.200,00 -2.345.444,82 376.755,18 0,00 0,00 -376.755,18 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -32.741.303,33 -39.871.300,00 -28.988.589,19 10.882.710,81 0,00 0,00 -10.882.710,81 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge -101.835,59 -126.400,00 -171.534,13 -45.134,13 0,00 0,00 45.134,13 0,00 9 + Aktivierte Eigenleistgn. u. Bestandveränd. -345.776,00 0,00 -486.202,50 -486.202,50 0,00 0,00 486.202,50 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge -14.924.557,03 -3.674.900,00 -13.392.617,84 -9.717.717,84 0,00 0,00 9.717.717,84 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -306.718.155,55 -321.258.600,00 -322.387.764,36 -1.129.164,36 -16.218,00 0,00 1.112.946,36 0,00 Ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen 53.439.939,72 55.900.000,00 56.473.529,86 573.529,86 0,00 0,00 -573.529,86 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen 38.469.217,15 49.195.700,00 40.933.392,73 -8.262.307,27 -1.008.141,63 0,00 7.254.165,64 0,00 15 - Planmäßige Abschreibungen 14.825.305,80 8.465.600,00 9.734.726,71 1.269.126,71 0,00 0,00 -1.269.126,71 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.434.380,89 1.063.000,00 1.284.212,25 221.212,25 0,00 0,00 -221.212,25 0,00 17 - Transferaufwendungen 155.963.179,15 177.690.200,00 164.345.177,94 -13.345.022,06 0,00 0,00 13.345.022,06 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 33.302.182,36 23.679.400,00 34.822.522,68 11.143.122,68 -20.360,90 0,00 -11.163.483,58 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) 297.434.205,07 315.993.900,00 307.593.562,17 -8.400.337,83 -1.028.502,53 0,00 7.371.835,30 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) -9.283.950,48 -5.264.700,00 -14.794.202,19 -9.529.502,19 -1.044.720,53 0,00 8.484.781,66 0,00 21 + Außerordentliche Erträge -3.143.848,16 0,00 -255.080,99 -255.080,99 0,00 0,00 255.080,99 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen 693.075,96 0,00 1.336.698,04 1.336.698,04 0,00 0,00 -1.336.698,04 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) -2.450.772,20 0,00 1.081.617,05 1.081.617,05 0,00 0,00 -1.081.617,05 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) -11.734.722,68 -5.264.700,00 -13.712.585,14 -8.447.885,14 -1.044.720,53 0,00 7.403.164,61 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 23 3.1 Erträge Die wesentlichen ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis- haushalts ergeben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert wer- den. Alle Erträge sind hierbei negativ und alle Aufwendungen positiv dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 20, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 798.756 800.000 1.477.991 677.991 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen (siehe 3. Seite 20, Zeile 2) Die Zuweisungen und Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 26.054.711 25.039.000 27.546.404 2.507.404 313100100 Finanzzuweisung nach Ein- wohnerzahl 2.439.425 4.988.000 2.939.500 -2.048.500 313100200 FAG Eingliederung 1995 und 2005 § IV FAG 9.480.109 7.120.000 9.761.634 2.641.634 3131003* Bußgelder 3.761.184 3.736.000 3.792.620 56.620 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 39.000 151.000 28.476 -122.524 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 28.799.615 31.727.200 32.713.749 986.549 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 24 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozi- allastenausgleich § 21 FAG 195.346 210.000 324.913 114.913 31490000 Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 3.010.208 4.400.000 4.033.851 -366.149 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Kranken- kassen, übr. Bereichen 389.442 346.500 450.371 103.871 315100000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grund- erwerbssteuer 16.803.043 18.000.000 17.646.115 -353.885 318200100 Kreisumlage 87.576.388 96.260.000 96.123.079 -136.921 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 3.339.855 3.200.000 3.275.747 75.747 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 22.030.000 27.200.000 22.430.000 -4.770.000 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 7.410.115 8.000.000 8.008.890 8.890 SUMME 211.328.442 230.377.700 229.075.347 -1.302.353 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Nach einem leichten Rückgang der Steuerkraftsumme 2017 ist der 2018 ein deutlicher Zugang auf 300,38 Mio. Euro zu verzeichnen gewesen (+ 26,73 Mio. Euro oder 9,8 %). Nach der einmaligen Anhebung des Kreisumlagehebesatzes 2016 auf 33,4 % liegt dieser Wert seit 2017 wieder auf 32,0 %. Die Kreisumlage hatte damit einen Wert von 96,26 Mio. Euro und lag damit um 8,69 Mio. Euro über den Erträgen in 2017 und noch 3,11 Mio. Euro über den Erträgen 2016. Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Kreisumlagehebesatz 27,50 % 33,40 % 32,00 % 32,00 % Kreisumlagequote = Kreisumlage ordentliche Erträge 25,53 % 30,73 % 28,55 % 29,82 % Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 337,79 € 436,24 € 409,03 € 445,68 € Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 25 Die Schlüsselzuweisungen stiegen um weitere 1,37 Mio. Euro auf 27,55 Mio. Euro (Vj. 26,05 Mio. Euro). Die sonstigen Zuweisungen waren und FAG-Mittel lagen auf dem relativen Niveau des Vorjahres. Auffällig ist, dass trotz steigernder Sachkostenbeiträge pro Schüler die Summe der Sachkostenbeiträge von 8,18 Mio. Euro auf 7,75 Mio. Euro sinken (- 436 Tsd. Euro). Dies hängt mit den zurückgehenden Schülerzahlen zusammen. Höhere Einwohner füh- ren zu höheren Finanzzuweisungen (+ 500 Tsd. Euro auf 2,94 Mio. Euro). Der Soziallastenausgleich stieg um 1,02 Mio. Euro auf 4,03 Mio. Euro (Vj. 3,01 Mio. Euro). Der Status-Quo-Ausgleich blieb relativ konstant auf 3,28 Mio. Euro (Vj. 3,39 Mio. Euro). Bußgelder Die Bußgelder lagen mit 3,79 Mio. Euro leicht über dem Planansatz (+ 57 Tsd. Euro). 3,09 Mio. Euro kommen allein aus den mobilen (20,2 %) und stationären Geschwindigkeitsmessun- gen (78,8 %). Weitere Bußgelder stammen aus der Unteren Verwaltungsbehörde (UVB). Grunderwerbsteuer Der Anstieg der Grunderwerbsteuer durch den weiter anhaltenden Boom in der Immobilien- wirtschaft erreichte 2015 einen absoluten Rekord. In den Jahren 2016 und 2017 pendelt sich die Grunderwerbsteuer auf einem hohen Niveau zwischen 16,5 und 16,8 Mio. Euro ein. Die Plansätze zum Ausgleich des Haushalts i.H.v. 18,00 Mio. Euro sind dennoch nicht ganz realistisch. Das Jahr 2018 fiel deutlich besser aus, jedoch konnte auch hier der Ansatz um über 350 Tsd. Euro nicht erreicht werden. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Vergleich 2018./.2017 Januar 1.353.507 1.194.152 1.449.678 255.526 Februar 2.163.843 1.406.785 1.753.307 346.522 März 1.324.639 1.761.000 1.438.918 -322.082 April 1.189.601 1.171.790 957.330 -214.460 Mai 1.451.343 1.319.927 1.201.088 -118.840 Juni 1.441.490 1.419.482 1.534.358 114.877 Juli 1.081.532 1.506.100 1.650.323 144.223 August 1.660.576 1.679.161 1.665.187 -13.974 September 1.584.531 1.700.567 1.516.979 -183.589 Oktober 947.335 1.478.456 1.554.624 76.168 November 1.002.472 1.286.080 1.628.469 342.389 Dezember 1.334.019 879.544 1.295.856 416.312 SUMME 16.534.887 16.803.043 17.646.115 843.072 Ansatz (inkl. Nachtrag) 16.000.000 18.000.000 18.000.000 Vergleich Ansatz/Ergebnis 534.887 -1.196.957 -353.885 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 26 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 3) Hierunter fallen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Nähere Erläuterungen sind der Vermögens- rechnung zu entnehmen. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Investitionszuwendun- gen 1.841.065 2.025.800 1.931.574 -94.226 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 20, Zeile 4) Die sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und sind unter 2.5.5 Soziales näher erläutert. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von Sozialleistungen außerhalb von Einrichtun- gen 4.317.126 5.084.100 4.963.267 -120.833 322* Ersatz von sozialen Leistun- gen in Einrichtungen 10.009.696 10.325.000 10.701.559 376.559 329* Andere Sonstige Trans- fererträge 98.739 0 139.136 139.136 SUMME 14.425.561 15.409.100 15.803.962 394.862 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 27 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte (siehe 3., Seite 20, Zeile 5) Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Abfall- wirtschaft ein. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 5.766.851 4.853.800 5.837.233 983.433 332100000..332100010 Benutzungsgebühren 632.963 664.100 625.550 -38.550 332100100-332100400 Deponie- und Abfallgebüh- ren 18.817.470 18.806.000 20.376.765 1.570.765 332100500-332120000 Sonstige Benutzungsge- bühren 1.545.946 1.658.300 1.646.137 -12.163 332200000 Elternbeiträge für die Betreuung 172.520 220.000 206.021 -13.979 339100000 Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 50.829 49.000 22.795 -26.205 SUMME 26.986.580 26.251.200 28.714.502 2.463.302 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite 20, Zeile 6) Zu den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadenersatze. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 385.382 154.000 282.892 128.892 342* Erträge aus Verkauf 2.654.029 2.347.300 1.848.988 -498.312 (davon: Papierverkauf) 2.132.728 1.850.000 1.271.073 -578.927 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 184.868 220.900 213.565 -7.335 SUMME 3.224.280 2.722.200 2.345.445 -376.755 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 28 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 20, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Leistung. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 6.496.119 7.425.000 7.609.358 184.358 3481* Erstattungen vom Land 19.230.429 23.371.900 14.036.873 -9.335.027 3482* Erstattungen von Ge- meinden und –verbän- den 1.619.043 3.144.400 2.254.954 -889.446 3483* + 3484* Erstattungen von Zweck- verbänden und sonstigen 460.912 295.000 545.329 250.329 3485* Erstattungen von Beteili- gungen, … 443.385 647.000 141.990 -505.010 3487* Erstattungen von priva- ten Untern. 443.092 495.000 431.139 -63.861 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 469.022 743.000 397.409 -345.591 34881* Erstattungen für Förde- rung Schüler 3.579.302 3.750.000 3.571.538 -178.462 SUMME 32.741.303 39.871.300 28.988.589 -10.882.711 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 29 Die Erstattungen vom Land ergeben sich u.a. aus Kostenerstattungen für: Flüchtlinge. 16.064.346 19.594.700 9.753.157 -9.841.543 Leistungen Jugendamt 719.433 1.434.700 1.847.251 412.551 Straßen 1.319.015 1.440.000 1.442.020 2.020 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 20, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 3611* Zinserträge vom Land 273 0 0 0 3615* + 3616* Zinserträge von Beteili- gungen 77.854 116.400 148.879 32.479 3617* Zinserträge von Kreditin- stituten 2.501 8.500 2.501 -5.999 36* + Rest Sonstige Zins- und Fi- nanzerträge 21.207 1.500 20.154 18.654 SUMME 101.836 126.400 171.534 45.134 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Eine Auflistung der Darlehen findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis nur noch vereinzelt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und prüft sichere Alternativen. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 9) Unter aktivierte Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstelltem Vermö- gen, welches nicht verkauft und in der Bilanz ausgewiesen, erbracht wird. Eine aktivierte Ei- genleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Zur Haushaltsplanung 2018 konnte dieser Wert noch nicht abgeschätzt und geplant werden. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 30 Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistun- gen 345.776 0 486.203 486.203 Aktivierte Eigenleistungen wurden im vergangenen Berichtsjahr ausschließlich von den beiden Ämter Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt geltend gemacht. Dabei entfallen 177.692 Euro auf das Bau- und Liegenschaftsamt und 308.511 Euro auf das Straßenbauamt. In der Haushaltsplanung wurden die aktivierten Eigenleistungen nicht berücksichtigt. 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 20, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszu- schläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sons- tige Erträge (u.a. periodenfremde Erträge). Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 3561* Bußgelder 190.723 159.200 231.286 72.086 357* + 358* Erträge aus Zuschrei- bung und Auflösung von Rückstellungen 7.434.217 3.515.500 5.999.603 2.484.103 359* + Rest Sonstige ordentliche Erträge 7.299.617 200 7.161.729 7.161.529 SUMME 14.924.557 3.674.900 13.392.618 9.717.718 Die Erträge aus Zuschreibung und Auflösung von Rückstellungen ergeben sich u.a. aus: Schulen 324.281 0 618.306 618.306 Hilfe zur Pflege u.a. 2.121.475 0 1.889.800 1.889.800 Hilfen für Flüchtlinge 1.515.421 0 1.632.720 1.632.720 Leistungen Jugendamt 1.169.284 0 1.021.400 1.021.400 Abfallwirtschaft 1.406.121 3.514.300 116.500 -3.397.800 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 31 Die Sonstigen ordentlichen Erträge ergeben sich u.a. aus: Schulen 580.606 0 767.476 767.476 Hilfe zur Pflege u.a. 596.358 0 509.332 509.332 ALG II, Eingliederung, BuT 1.372.174 0 2.770.327 2.770.327 Hilfen für Flüchtlinge, Asylunterkünfte 1.573.900 0 1.077.344 1.077.344 Soz. Einrichtungen 1.893.131 0 812.456 812.456 Erhält der Bodenseekreis Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind sondern ei- nem Vorjahr, werden diese Erträge auf einem separaten Sachkonto gebucht. Damit erhielt der Bodenseekreis Erträge von fast 7,10 Mio. Euro für Erstattungen oder Zuweisungen aus der Vergangenheit. 3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 53.439.940 55.900.000 56.473.530 573.530 Die Personalkosten haben im vergangenen Jahr den Haushaltsansatz um 1,03 % überschritten. Maßgeblich verantwortlich hierfür waren neue Maßnahmen außerhalb des vom Kreis- tag beschlossenen Kostendeckels, wie beispielsweise die Teilnahme am Modellpro- jekt für die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes. Zudem war es erforder- lich, in den Vorjahren geschaffene, aber aus Einspargründen nicht besetzte Stellen zur Erfüllung der Aufgaben zu besetzen. Hierdurch hinzugekommene – in der Regel gegenfinanzierte - Aufwendungen konnten nicht mehr durch Einsparungen im übrigen Personalhaushalt kompensiert werden. Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Personalaufwand in Euro 47.612.408 50.858.004 53.439.940 56.473.530 Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 17,05 % 17,21 % 17,97 % 18,36 % Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 32 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis sind diese im vergangenen Berichtsjahr nicht angefallen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 8,22 Mio. Euro unterschritten. Dies entspräche einer Einsparung von 16,7 %. Allerdings handelt es sich teilweise um Aufwendungen, die z.B. abgegrenzt und damit an anderer Stelle gebucht wurden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Ergebnis um 2,51 Mio. Euro (6,3 %). Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 4211* Unterhaltung Grundst. u. baul. Anlagen 2.411.917 4.843.300 3.733.711 -1.109.589 4212* Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögen 4.740.728 6.633.400 5.699.674 -933.726 4221* Unterhaltung bewegli- ches Vermögen 795.378 1.026.600 792.030 -234.570 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 921.267 1.959.100 1.308.771 -650.329 423* Mieten und Pachten 3.577.393 4.201.600 3.077.108 -1.124.492 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 4.602.645 6.482.200 4.337.012 -2.145.188 425* Fahrzeuge 929.527 1.769.100 753.335 -1.015.765 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 769.665 1.081.200 823.710 -257.490 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 33 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 16.913.776 17.570.100 17.310.310 -259.790 4272* Aufwendungen EDV 922.449 1.386.100 1.046.761 -339.339 4274* + 4275* Lehr- und Lernmittel 893.682 938.200 1.022.934 84.734 4276* Besondere schulische Aufwendungen 372.444 426.600 371.136 -55.464 4273* + 4279* Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 118.485 152.600 131.581 -21.019 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 312.302 329.600 350.229 20.629 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 187.559 396.000 175.090 -220.910 SUMME 38.469.217 49.195.700 40.933.393 -8.262.307 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (3,73 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,32 Mio. Euro (61,4 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde dennoch um 1,11 Mio. Euro (-22,9 %) unterschritten. Allein die Schulgebäude und Sporthallen machen 3,03 Mio. Euro aus. Der Rest verteilt sich auf die Landratsamtsgebäude, Flüchtlingsunterkünfte und die Abfallwirtschaft. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (5,75 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,00 Mio. Euro (18,9 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde dennoch um 888 Tsd. Euro (-13,4 %) unterschritten. Schulen 1.270.050 2.252.400 1.894.749 -357.651 Straßen 2.028.188 2.057.300 1.848.300 -209.000 Abfallwirtschaft 585.002 670.000 958.890 288.890 Gebäudebewirtschaf- tung 186.151 1.055.700 655.829 -399.871 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (4,34 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 267 Tsd. Euro (-4,9 %) weniger ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 2,15 Mio. Euro (-33,1 %) unterschritten. Schulen 2.163.587 2.676.400 1.867.435 -808.965 Gebäudebewirtschaf- tung 947.402 1.318.800 942.226 -376.575 Flüchtlingsunterkünfte 1.007.182 1.956.900 804.306 -1.152.594 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (17,31 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,46 Mio. Euro (2,5 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 260 Tsd. Euro (-1,5 %) unterschritten. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 34 Zu 99,4 % werden diese Aufwendungen von Abfallwirtschaft verursacht. Es handelt sich dabei um Transport- und Verwertungskosten für die Entsorgung von Restmüll, Bauschutt, Altpapier, Altmetall, aber auch für die Sammlung der sonstigen Mülltonnen und Container. Näheres ist auch dem Energiebericht 2018 zu entnehmen. Dieser wird im Herbst 2019 dem Ausschuss für Umwelt und Technik öffentlich gemacht. Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 18,6 %* 13,44 % 12,93 % 15,99 % * Die Vergleichszahl aus 2015 wurde hilfsweise herangezogen. Aufgrund teilweiser unter- schiedlicher Zuordnungen und Abgrenzungen zwischen der Kameralistik und der Doppik sind die Werte jedoch nicht unbedingt vergleichbar. 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Ver- schleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer als Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Er- gebnishaushalt übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 5.748.718,56 4.555.100,00 5.327.514,77 772.414,77 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturver- mögen 2.379.235,37 2.100.800,00 2.599.956,43 499.156,43 4715* Abschreibungen auf Fahrzeuge 467.354,90 474.900,00 541.830,80 66.930,80 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Ge- schäftsausstatt 790.928,60 694.500,00 797.521,07 103.021,07 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 35 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen 4.596.033,83 0 -370.437,53 -370.437,53 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 843.034,54 640.300,00 838.341,17 198.041,17 SUMME 14.825.305,80 8.465.600,00 9.734.726,71 1.269.126,71 Abschreibungen auf das Anlagevermögen Erstmalig lagen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung verlässliche Werte zum Vergleich vor. Von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindlichen Anlagen (sog. Plananla- gen) oder neu zu erwerbenden Wirtschaftsgütern wird derzeit noch abgesehen. Daher kommt es noch immer zu größeren Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt auf den Bereich der Gebäude und der des Infra- strukturvermögens. Durch die unterjährige Abgabe von nicht mehr benötigten Asylunterkünf- ten, ist die Abschreibungssumme jedoch im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig. Gestie- gen ist dafür die Abschreibungssumme im Bereich des Infrastrukturvermögens. Dies liegt vor allem an der Verkehrsfreigabe und der damit verbundenen Fertigstellung zahlreicher Baumaß- nahmen. Prozentual lässt sich die Abschreibungssumme wie folgt auf die Fachämter zuordnen: 57,04 28,2 22,77 8,43 7,86,4 5,13 3,37 2,45 1,64 1,12 0,83 -45,19 Bau- u. Liegenschaftsamt (57,04%) Straßenbauamt (28,20%) Jobcenter (22,77%) Rechts- u. Ordnungsamt (8,43%) Stabstelle Landrat (7,80%) Amt f. Schule und Bildung (6,40%) Abfallwirtschaftsamt (5,13%) Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 36 Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 0,8 %* 3,37 % 3,44 % 3,09 % * Da das Vermögen erst zum 31. Dezember 2015 vollständig bewertet und erst ab 2016 in voller Höhe abgeschrieben wurde, sind an dieser Stelle die Vorjahreswerte nicht vergleichbar und bilden nur einen geringen Teil der tatsächlichen Abschreibungen ab. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und Forderungen Neben den üblichen Abschreibungen wird auch das Finanzvermögen in bestimmten Fällen abgeschrieben. Die Wertberichtigungen führen zu weiteren Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis, da sie nicht planbar sind. Auf den ersten Blick untypisch wird der Wert der Abschreibungen auf Finanzvermögen mit einem negativen Wert von - 370 Tsd. Euro dargestellt. Darin enthalten sind die Abschreibun- gen für die Flughafen Friedrichshafen GmbH (rd. 755 Tsd. Euro) und der Verzicht auf die Til- gung der DRK-Darlehen (siehe 5.2.3.4 Ausleihungen) von rd. 550 Tsd. Euro. Des Weiteren ergaben sich Niederschlagungen u.ä. Abgänge auf Forderungen von zusammen rd. 782 Tsd. Euro. Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit von 9,32 Mio. Euro kamen ebenfalls hinzu. Die manuelle Korrektur der Forderungen (Wertberichtigung i.e.S.) wird jeweils zum 31. Dezember eingebucht und zum 1. Januar wieder ausgebucht wird. Dem- zufolge wurden 2018 rd. 2,46 Mio. Euro weniger wertberichtigt als 2017. Die Wertberichtigung aus dem Jahr 2017 wurde zum 1. Januar 2018 wieder eingebucht und reduziert dadurch den Wert um 11,78 Mio. Euro, was in der Folge zu einem negativen Wert führt. Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Wertberichtigung, Niederschlagungen, Erlass 7.458.753 € 8.283.498 € 12.082.697 € 10.103.079 € Wertberichtigungs- quote = Wertberichtigung Gesamtsumme der Forderungen (ohne Berichtigung) 52,67 % 50,00 % 50,07 % 35,18 % Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 37 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 16) Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Ebenso gehören hier die Verwahrentgelte der Sparkasse dazu, sowie der Zinsanteil für das Finanzierungsleasing der Albrechtstraße 77 (4518*) i.H.v. 229 Tsd. Euro. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 1.143.924 1.060.000 995.505 -64.495 Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen 251.953 0 229.091 229.091 weitere Zinsen u.ä. Aufwendungen 38.503 3.000 59.616 56.616 SUMME 1.434.381 1.063.000 1.284.212 221.212 Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,46 % 0,41 % 0,48 % 0,32 % 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 17) Nach § 61 Nr. 40 GemHVO sind Transferaufwendungen Aufwendungen ohne unmittelbar zu- sammenhängender Gegenleistung des Landkreises. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind die sozialen Leistungen wie z.B. die Jugendhilfe oder die Leistungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (Protec, Regionalverband), sind hier dar- über hinaus auch die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 369.132 81.500 347.898 266.398 4315* Zuschüsse an ver- bundene Unterneh- men, Beteiligungen 1.452.157 1.854.100 1.744.606 -109.494 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 38 (inkl. Zweckver- bände) 4317* Zuschüsse an pri- vate Unternehmen 1.703.757 5.138.000 4.998.370 -139.630 4318* Zuschüsse an üb- rige Bereiche 3.893.324 5.463.000 3.900.437 -1.562.563 4331* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen außerhalb von Einrichtungen 67.467.993 77.895.650 72.827.622 -5.068.028 4332* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen in Einrichtungen 70.805.546 77.026.550 70.632.099 -6.394.451 4371* FAG-Umlage 9.240.902 8.850.000 8.850.359 359 4372* KVJS-Umlage 990.976 1.050.000 1.008.124 -41.876 43* Rest weitere Transferauf- wendungen 39.392 331.400 35.662 -295.738 SUMME 155.963.179 177.690.200 164.345.178 -13.345.022 Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) (1,74 Mio. Euro) Gesellschaft Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. Zuschüsse WFB 445.584 446.000 442.637 -3.363 Zuschüsse RITZ 130.000 125.000 99.500 -25.500 Zuschüsse BOB 32.605 40.300 38.458 -1.842 Zuschüsse DBT 203.818 520.000 520.589 589 Zuschüsse IBT 180.711 181.000 180.711 -289 Zuschüsse Boden- seefestival 10.800 10.800 10.800 0 Zuschüsse Energie- agentur BS GbR 33.000 33.000 43.850 10.850 Zuschüsse KPN (AöR) 12.500 0 12.500 12.500 Zuschüsse ZV BB 0 100.000 0 -100.000 Zuschüsse ZV Protec 267.670 260.000 257.585 -2.415 Zuschüsse Stiftung NAZ 59.700 60.600 60.600 0 Zuschüsse Stiftung KOB 75.769 77.400 77.376 -24 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 39 Zuschüsse an private Unternehmen (5,00 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 3,29 Mio. Euro (193,4 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde aber dennoch um 1,56 Mio. Euro (-6,5 %) unterschritten. Die Aufwendungen betreffen vollständig den ÖPNV. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für den Ausgleich des Öffentlichen Personennahverkehrs (§ 45a Mittel, rd. 3,06 Mio. Euro), För- derkonzept emma (600 Tsd. Euro), Schülerverkehr (400 Tsd. Euro) und Nachtbusse (112 Tsd. Euro). Transferleistungen als soz. Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (72,82 Mio. Euro) Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 41.060.640 19.005.900 19.896.022 890.122 Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 18.002.604 47.803.900 41.797.118 -6.006.782 Hilfen für junge Men- schen/Familien 3.143.184 2.452.200 2.988.355 536.155 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 2.585.690 4.044.650 3.529.564 -515.086 Unterhaltsvorschuss- leistungen 1.091.834 1.060.000 843.321 -216.679 Förderung von Kin- dern in Tageseinr. 838.164 2.500.000 3.006.334 506.334 Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (70,63 Mio. Euro) Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 55.177.347 58.337.400 57.857.793 -479.607 Hilfen für junge Men- schen/Familien 5.692.481 4.683.650 1.624.643 -3.059.007 Soziale Einrichtungen 5.555.443 6.500.000 4.262.977 -2.237.023 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3.529.435 923.000 664.857 -258.143 Leistungen nach dem BVersG 850.741 6.582.500 6.222.101 -360.399 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 20, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 40 Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungsauf- wendungen 344.500 313.700 403.125 89.425 442* Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten u. Diensten Dritter 12.450.594 12.853.700 12.421.601 -432.099 443* Geschäftsaufwendun- gen 3.757.639 3.451.500 3.538.452 86.952 444* Steuern, Versicherun- gen, Schadensfälle, Sonderabgaben 579.569 560.600 688.104 127.504 445* Erstattungen von Auf- wand Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 2.717.210 4.714.900 3.525.694 -1.189.206 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.073.359 2.400 6.151.566 6.149.166 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 7.379.313 46.500 8.093.981 8.047.481 SUMME 33.302.182 21.943.300 34.822.523 12.879.223 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (12,42 Mio. Euro) enthalten u.a. Schülerbeförderung (rd. 7,01 Mio. Euro), Soziale Hilfen (1,57 Mio. Euro), Leis- tungen für Zentrale Dienste (1,10 Mio. Euro), Aufwendungen der Volkshochschule (840 Tsd. Euro) und Aufwendungen für soziale Einrichtungen (649 Tsd. Euro). Unter Geschäftsaufwendungen (3,54 Mio. Euro) fallen Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, Organisationsuntersuchung, GPA, Bekanntmachungen, Reisekosten, Sachverstän- dige, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Kontoführungsgebühren und die Informationsfahrt Kreistag. Der größte Anteil fällt auf die Zentralen Dienste, also die Querschnittsämter mit rd. 1,44 Mio. Euro. Bei den Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (3,53 Mio. Euro) sind Erstattungen für Schulen (1,33 Mio. Euro für z.B. Schwimmunterricht inkl. Be- förderung, Rückzahlung der Abrechnung Bildungszentrum Markdorf, teilweise Schülerbeför- derung an bodo), sowie Erstattungen an DRK (523 Tsd. Euro) und weitere Aufwendungen an Beteiligungen für Projektkosten enthalten. Sonstige ordentliche Aufwendungen (6,15 Mio. Euro) sind Abgrenzungen gegenüber Vorjah- ren, die sich über alle Bereiche erstrecken. Diese Aufwendungen reduzieren die tatsächlichen Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 41 Aufwendungen auf den eigentlichen Sachkonten und können das Bild der einzelnen Sachauf- wendungen verzerren, da lediglich die Aufwendungen des laufenden Haushaltsjahres und nicht die aus Vorjahren enthalten sind. Die höchsten Abgrenzungen fallen in den Bereichen Schulen (1,64 Mio. Euro) und Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII (2,38 Mio. Euro) an. Weitere größere Abgrenzungen im Sozialbereich belaufen sich auf zusammen rd. 1,06 Mio. Euro. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (8,09 Mio. Euro) sind u.a. gebuchte Rückstellung für Folgejahre, die sich über alle Bereiche erstrecken. Diese werden hier gebucht und im Jahre der Rechnungsstellung ausgebucht. Der Aufwand wird auf dem tatsächlichen Sachaufwandskonto gebucht. Eine Rechnung aus Vorjahren kann also nur aus einer Rückstellung kommen oder als Abgrenzung gebucht werden. Die höchsten Rückstellun- gen fallen in den Bereichen Soziale Einrichtungen (4,34 Mio. Euro), Sonstige Soziale Hilfen (2,60 Mio. Euro) und Schulen (615 Tsd. Euro) an. 3.3 Ordentliches Ergebnis (siehe 3., Seite 20, Zeilen 20) Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis/EW = ordentl. Ergebnis Einwohner 0,00 € 35,80 € 43,36 € 69,44 € 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis (siehe 3., Seite 20, Zeilen 21 - 23) Bezeichnung Ergebnis 2017 Ansatz 2018 Ergebnis 2018 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 501200000 + 5011* Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. -570.292,00 0,00 -173.330,08 -173.330,08 501900000 Sonstige außergewöhnli- che Erträge -319,33 0,00 -9.598,10 -9.598,10 5019010000 periodenfremder Ertrag 84,70 0,00 -98,00 -98,00 503000000 außerordentliche Auflö- sung von Sonderposten 0,00 0,00 0,00 0,00 531* Erträge für Veräußerun- gen v. Anlagevermögen -2.573.321,53 0,00 -72.054,81 -72.054,81 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 42 Zwischensumme Außer- ordentliche Erträge -3.143.848,16 0,00 -255.080,99 -255.080,99 Außerordentliche Aufwendungen 511300000 Geleisteter Schadenser- satz u. ä. 10.382,87 0,00 6.260,33 6.260,33 5119* Sonstige außergewöhnli- che Aufwendungen 680.947,99 0,00 923.630,67 923.630,67 513* außerplanmäßige Ab- schreibungen 1.170,55 0,00 393.713,44 393.713,44 532* Aufwendungen für die Veräußerungen von An- lagevermögen 574,55 0,00 13.093,60 13.093,60 Zw.summe Außerordent- liche Aufwendungen 693.075,96 0,00 1.336.698,04 1.336.698,04 SONDERERGEBNIS 2.450.772,20 0,00 -1.081.617,05 -1.081.617,05 Unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind alle Buchungsvorgänge zu verste- hen, die nicht regulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorherseh- baren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodenseekrei- ses. Neben Ersätze für Schäden, können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräu- ßerungen sein. D.h. Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert. Darüber hinaus sind Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu buchen. Die außerordentlichen Erträge resultieren zum größten Teil aus der Schadensregulierungen der beiden Brandschäden (Asylbewerberunterkunft in der Narzissenstraße in Tettnang und Jörg-Zürn Gewerbeschule in Überlingen) und der Veräußerung der Rundbogenhalle „Hangar“ (Fallenbrunnen), sowie dem Verkauf eines Lastkraftwagens der Straßenmeisterei. Dem gegenüber stehen außerordentlichen Aufwendungen, welche unter anderem aus der un- entgeltlichen Abgabe einer Asylunterkunft an die Stadt Tettnang sowie der Wertminderung eines PKW´s nach einem Unfallschaden und der Aufwendungen für die beiden Brandschäden resultieren. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 43 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 798.756,20 800.000,00 1.477.990,77 -677.990,77 0,00 0,00 -677.990,77 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 211.669.567,69 230.377.700,00 234.778.388,45 -4.400.688,45 10.275,00 0,00 -4.390.413,45 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 14.668.570,17 15.409.100,00 15.733.351,91 -324.251,91 0,00 0,00 -324.251,91 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 26.787.434,37 26.251.200,00 27.286.765,80 -1.035.565,80 5.943,00 0,00 -1.029.622,80 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4.391.264,35 2.722.200,00 3.070.291,65 -348.091,65 0,00 0,00 -348.091,65 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 24.885.147,31 39.871.300,00 34.938.694,25 4.932.605,75 0,00 0,00 4.932.605,75 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 369.212,05 126.400,00 280.113,14 -153.713,14 0,00 0,00 -153.713,14 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 886.589,04 159.400,00 1.548.651,75 -1.389.251,75 0,00 0,00 -1.389.251,75 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 284.456.541,18 315.717.300,00 319.114.247,72 -3.396.947,72 16.218,00 0,00 -3.380.729,72 0,00 10 Personalauszahlungen -49.601.578,48 -55.900.000,00 -51.411.279,43 -4.488.720,57 0,00 0,00 -4.488.720,57 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -39.182.258,33 -49.195.700,00 -42.107.022,61 -7.088.677,39 1.001.775,63 0,00 -6.086.901,76 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.470.043,16 -1.063.000,00 -1.383.827,21 320.827,21 0,00 0,00 320.827,21 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) -156.647.706,89 -177.690.200,00 -168.211.329,88 -9.478.870,12 0,00 0,00 -9.478.870,12 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung -21.446.459,04 -23.372.400,00 -23.360.872,64 -11.527,36 20.360,90 0,00 8.833,54 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) -268.348.045,90 -307.221.300,00 -286.474.331,77 -20.746.968,23 1.022.136,53 0,00 -19.724.831,70 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 16.108.495,28 8.496.000,00 32.639.915,95 -24.143.915,95 1.038.354,53 0,00 -23.105.561,42 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.243.838,77 1.902.800,00 4.332.334,51 -2.429.534,51 0,00 355.100,00 -2.074.434,51 407.000,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 3.013.736,94 0,00 930.458,02 -930.458,02 0,00 0,00 -930.458,02 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 45.369.287,12 121.500,00 15.709.245,88 -15.587.745,88 0,00 0,00 -15.587.745,88 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 11.698,93 0,00 6.938,29 -6.938,29 0,00 0,00 -6.938,29 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 50.638.561,76 2.024.300,00 20.978.976,70 -18.954.676,70 0,00 355.100,00 -18.599.576,70 407.000,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 44 Nr. Bezeichnung - EUR Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den -719.239,55 -793.800,00 -677.400,95 -116.399,05 -692.585,00 -2.782.874,07 -3.591.858,12 -1.729.654,37 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.185.303,74 -8.590.000,00 -10.563.014,37 1.973.014,37 -5.669,42 -9.845.742,36 -7.878.397,41 -9.813.170,92 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -1.856.686,41 -1.659.900,00 -1.754.427,23 94.527,23 -296.343,11 -3.322.908,81 -3.524.724,69 -2.896.075,82 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -49.119.580,25 -5.402.000,00 -4.690.197,00 -711.803,00 0,00 -27.300,00 -739.103,00 -27.300,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -318.324,72 -375.000,00 -303.009,24 -71.990,76 -43.757,00 -571.419,40 -687.167,16 -698.586,53 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) -65.199.134,67 -16.820.700,00 -17.988.048,79 1.167.348,79 -1.038.354,53 -16.550.244,64 -16.421.250,38 -15.164.787,64 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) -14.560.572,91 -14.796.400,00 2.990.927,91 -17.787.327,91 -1.038.354,53 -16.195.144,64 -35.020.827,08 -14.757.787,64 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) 1.547.922,37 -6.300.400,00 35.630.843,86 -41.931.243,86 0,00 -16.195.144,64 -58.126.388,50 -14.757.787,64 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen -2.530.838,68 -2.600.000,00 -2.517.474,79 -82.525,21 0,00 0,00 -82.525,21 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.530.838,68 -2.600.000,00 -2.517.474,79 -82.525,21 0,00 0,00 -82.525,21 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) -982.916,31 -8.900.400,00 33.113.369,07 -42.013.769,07 0,00 -16.195.144,64 -58.208.913,71 -14.757.787,64 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 86.157.999,00 --- 81.359.789,15 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen -90.339.169,29 --- -85.488.655,79 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -4.181.170,29 --- -4.128.866,64 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 10.384.530,34 --- 5.204.888,90 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) -5.164.086,60 --- 28.984.502,43 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 5.220.443,74 --- 34.189.391,33 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 45 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 40, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 32.639.915,95 Euro (Planansatz: 8.496.000,00 Euro). Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten ebenfalls ohne Finanzrechnung im Hintergrund. Darüber hinaus werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderun- gen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus lau- fender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 41, Zeile 31) Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für die Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden i.H.v. 2,3 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind mit 4,3 Mio. Euro rund 2 Mio. Euro über Plan. Die Zuschüsse las- sen sich dabei wie folgt aufteilen: rd. 2,9 Mio. Euro kamen aus Landesmittel, knapp 40 Tsd. Euro von Gemeinden u. Gemeindeverbände, sowie rund 102 Tsd. Euro aus Bundesmittel und 1,2 Mio. Euro aus übrigen Bereichen. Dabei sind ca. 1,8 Mio. Euro für die umfangreichen Baumaßnahmen des Berufsschulzentrums in Markdorf bestimmt. Weiter lassen sich rund 840 Tsd. Euro dem Straßenbauamt für den Bau von Kreisstraßen zuordnen. Für die Gefahrenabwehr erhielt der Bodenseekreis rund 1,3 Mio. Euro, welche sich als Zuschüsse für den Erwerb zweier Abrollbehälter Gefahrgut und als Zu- schuss für die Modernisierung der Leitstelle aufteilen lassen. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) In 2018 erhielt der Kreis Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von rund 930 Tsd. Euro. Darunter enthalten war auch die 1. Stundungsrate der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf des Schloss Rauensteins an die Stadt Überlingen in Höhe von 580 Tsd. Euro, sowie die zwei Teilzahlung aus dem Verkauf des Grundstücks des Klinikum Tettnangs in Höhe von rund 285 Tsd. Euro. Weitere Einzahlungen erhielt der Kreis u.a. aufgrund der Veräußerung einer Rundbogenhalle, welche als Asylunterkunft genutzt wurde, sowie für die Veräußerung eines LKWs der Straßenmeisterei. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 46 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Als kurzfristige Geldanlageform wurde unter anderem ein Depot bei der Sparkasse eingerich- tet. Wertpapiere werden jedoch nicht als liquide Mittel behandelt, auch wenn diese kurzfristig verfügbar sind. Ein- oder Auszahlungen müssen daher in der Bilanz abgebildet werden. 2018 wurden insgesamt 14,93 Mio. Euro liquide Mittel über den Fonds abgewickelt. Nicht zu ver- wechseln ist dies mit dem Bodenseefonds, der in unveränderter Höhe besteht. Weiterhin flossen Tilgungsleistungen von Darlehen. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörigen Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Der Grunderwerb erfolgt überwiegend für den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushalts- jahr 2018 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden rund 677 Tsd. Euro aufgewendet. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2018 rd. 10,56 Mio. Euro ausgegeben. Die größten Bereiche lassen sich dabei wie folgt aufteilen: Straßenbauamt 6,99 Mio. Euro - davon für den Bau der Kreisstraße 7725 Südumfahrung Kehlen 4,52 Mio. Euro - davon für den Bau der Kreisstraße 7782 Ahausen-Grasbeuren 1,09 Mio. Euro Bau- und Liegenschaftsamt 1,93 Mio. Euro - davon für Schulen 1,07 Mio. Euro - davon für Flächenkonzeption in den Verwaltungsgebäuden 0,54 Mio. Euro - davon für Asyl 0,31 Mio. Euro Rechts- und Ordnungsamt 1,11 Mio. Euro - davon für die Erneuerung der Leitstelle 1,01 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2018 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 1,75 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV- Ausstattung, Lizenzen bzw. Software, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Im Jahr 2018 wurden die ersten Raten des Darlehens an die RITZ GmbH i.H.v. zusammen 1,75 Mio. Euro ausgezahlt. An die FFG GmbH wurden Darlehen i.H.v. 2,94 Mio. Euro ausgezahlt. Eine genaue Darstellung der gewährten Darlehen und deren Entwicklung findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Näher Informationen hierzu finden sich auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt ledig- lich, dass die hier ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres redu- ziert dargestellt wird. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 47 In Summe wurden 303.009,24 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis aufgewendet. 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 41, Zeilen 33 - 35) Der Bodenseekreis hat 2018 insgesamt 2.517.474,79 Euro an Darlehen getilgt. 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszah- lungen (siehe 4., Seite 41, Zeilen 37 - 39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Bei- spiel durchlaufende Gelder. Durchlaufende Gelder, sind Gelder die weitergeleitet werden müssen (z.B. die Weiterleitung der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes) oder erst später ausgezahlt werden und deren Ver- wendung keine primäre Aufgabe des Landkreises ist (z.B. bestimmte Projekte, wie die Abwick- lung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 41, Zeilen 40 - 42) In den letzten Jahren war die ausreichende Liquidität durchgängig gegeben. Typische Festgeldanlagen sind weiterhin unattraktiv. Seit 2017 läuft ein Tagesgeldkonto auf dem zumindest noch ein minimaler Zins von 0,05 % für eine Einlage in Höhe von maximal 5,00 Mio. Euro gezahlt wird. Weitere 2,50 Mio. Euro sind kostenfrei angelegt. Das Depot aus dem Jahr 2016 läuft mit rd. 6,00 Mio. Euro weiter, da dieses zwar keine Zinsen und Überschüsse erwirtschaftet. Das Depot aus dem Jahr 2017 wurde 2018 wieder aufgelöst, Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 48 da es diese Sicherheit nicht gab. Dennoch war der Verlust geringer als das alternativ zu zah- lende Verwahrentgelt. Näheres findet sich auch unter 5.2.3.5 Wertpapiere. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 32,20 Mio. Euro zzgl. 6,00 Mio. Euro kurzfristig verfügbarer Depots und rd. 100 Tsd. Euro auf einem Sparbuch. Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2015 279.254.614,71 hilfsweise kameraler Verwaltungshaushalt RE 2016 278.677.146,00 Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2017 268.361.494,69 Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit Durchschnitt 275.431.085,13 davon 2 % 5.508.621,70 Nach einem niedrigem Wert im Vorjahr, der nicht der Mindestliquidität entsprach, sieht dies 2018 besser aus. Von den rd. 32,20 Mio. Euro sind 14,76 Mio. Euro als Ermächtigungen für 2019 bereits geblockt. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, verschlechtert sich die finanzielle Lage ggf. wieder sehr schnell. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 4.6.1 Verwaltungsgebäude Landratsamt Glärnischstraße 1-3, Albrechtstraße 75 und Albrechtstraße 77 - Flächenkonzeption (I310501607, I310501608, I310501609) In den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes bedarf es einer Optimierung der bestehen- den Flächen, um den zusätzlichen Bedarf abzudecken. Von den geplanten Verpflichtungsermächtigungen wurde 2018 nur ein geringer Teil in An- spruch genommen. 4.6.2 Schulgebäude Elektronikschule Tettnang - Umbau Hauptgebäude/Auflösung Außenstellen (I310501610) Die in der Außenstelle ausgelagerten Schulteile wurden gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 9. Oktober 2013 in die Elektronikschule zurückgeführt. Hierzu wurden im Jahr 2014 die bestehen naturwissenschaftlichen Räume umgebaut, zwei neue IT-Bereiche eingerichtet so- Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 49 wie Lehrer- und Schülerbereiche erweitert. Die Maßnahmen wurden im Jahr 2014 durchge- führt und Mitte 2015 abgeschlossen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch Auflagen der im Jahr 2011 durchgeführten Brandverhütungsschau umgesetzt. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Sommer 2015 ein Förderprogramm für die Einrichtung von „Lernfabriken 4.0“ an beruflichen Schulen im Land ausgelobt, für das sich die Elektronikschule beworben hatte. Damit die Fabrik 4.0 eingerichtet werden konnte wurde der Umbau von bestehenden Schulräumen im Erdgeschoss notwendig. In diesem Zuge wurden ebenfalls die Klassenzimmer im Obergeschoss des Altbaus überplant und Fördergelder beim Land für den 6. Bauabschnitt beantragt. Gemäß Beschluss des AUT vom 28. Oktober 2015 wurden die Sanierungsarbeiten im Januar 2016 begonnen und zum Beginn des Schuljahres 2016/17 der Schule zur Verfügung gestellt. Die „Lernfabrik 4.0“ konnte in den sanierten Räu- men ihren Betrieb aufnehmen. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Sporthalle I (I310501605) Die Schulsporthalle I wurde über 46 Jahre durch Schul- und Vereinssport genutzt. Entspre- chend dem Alter und dem Nutzungsgrad der Halle besteht dringender Sanierungs- und Erneu- erungsbedarf. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2016 wurde bereits mit der Grundlagenermittlung und den Vorplanungen für die Sanierung der Sporthalle I begonnen, auf deren Basis Fördermittel beantragt und bewilligt worden sind. Gemäß Beschluss des Kreistages vom 11. Oktober 2017 und der Vergabeentscheidung des Kreistages vom 6. November 2018 werden die Sanierungsarbeiten 2019 durchgeführt. Neben der umfassenden technischen und energetischen Sanierung kann die Halle zukünftig als Versammlungsstätte für Sportveranstaltungen für bis zu 800 Personen genutzt werden. Die Verpflichtungsermächtigungen gegenüber den Folgejahren wurden durch die hohen Vergaben 2018 bereits zum Großteil in Anspruch genommen. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbe- reichs mit Cafeteria/Aula (I310501701, I310501702, I310501802) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet worden sind. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamt- konzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/Cafeteria erarbeitet, in dem umfangreiche Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen sind. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlossen, das einen Um- und Anbau der Räume im Zeitraum von 2019 bis 2021 vorsieht. Die Verpflichtungsermächtigungen gegenüber den Folgejahren wurden zu einem Teil durch die Vergaben 2018 in Anspruch genommen. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang - Sanierung Außenbeleuch- tung (I310501806) Im Zuge der Außenanlage und des Parkplatzes wurde die Außenbeleuchtung durch LED- Leuchten ersetzt bzw. erweitert. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Bund beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2019 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 50 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte Bermatingen, Weitwiesen 1 (I310701601) Gemäß Beschluss des AUT vom 13. Juli 2016 wurde auf dem Grundstück Ziegeleistraße in Bermatingen eine Unterkunft in Modulbauweise für ca. 43 Asylbewerber errichtet. Die Fertig- stellung sowie der Bezug der Wohnanlage ist im Mai 2017 erfolgt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2018. Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlatter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage sind im April 2015 erfolgt, Restarbeiten wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Nach Abschluss der Bau- maßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Meckenbeuren übergeben worden. Die Lauf- zeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit einer Verlängerung von 15 Jahren. Aufgrund von Gewährleistungsmängeln wurde ein Einbehalt vorgenommen, wodurch die Maßnahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. Kressbronn, Argenstraße 84 (I310701601) Der AUT hat am 4. März 2015 den Neubau einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft, in Kress- bronn, neben der vorhandenen Asylbewerberunterkunft in der Argenstraße 82 beschlossen. Das Grundstück wurde durch den Bodenseekreis von Privat gepachtet. Da bereits Anfang 2015 absehbar war, dass die Lieferzeiträume und Kosten für Containeranlagen weit über dem vertretbaren Maß liegen würden, wurde festgelegt, dass der Neubau mit vorgefertigten Ele- menten in Massivbauweise erfolgt. Hierdurch konnte ein nachhaltiges und langlebiges Ge- bäude geschaffen werden, mit dem sowohl die Vorgaben zum Brandschutz, Schallschutz und der aktuellen Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2018. Friedrichshafen, Fallenbrunnen 17/2 (I310701802) In Friedrichshafen, Fallenbrunnen 17/2, wurden zum 15. Dezember 2015 die ehemaligen Bü- rocontainer der ZU für einen Zeitraum von 2 Jahren angemietet, durch den Kreis umgebaut und ergänzt. In dem Objekt konnten ca. 183 Personen untergebracht werden. Die Notunter- kunft wurde mittlerweile aufgelöst und im Jahr 2018 komplett rückgebaut. Der Hangar wurde im Jahr 2018 verkauft. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2018. Tettnang, Narzissenstraße 10 (I310701601) Gemäß Beschluss des Kreistags vom 13. Oktober 2015 wurde auf dem Grundstück in der Narzissenstraße in Tettnang zwei baugleiche Unterkünfte für ca. 88 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung der Wohnanlage für das erste Haus ist im November 2017 erfolgt. Aufgrund von Brandschäden im September 2017 verlängerte sich die Fertigstellung des zweiten Hauses um rund drei Monate. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2018. Uhldingen-Mühlhofen, Gewerbestraße 1 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde ab dem 1. März 2016 ein Gebäude in der Gewerbestraße in Uhldingen-Mühlhofen für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 92 Personen untergebracht werden. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2018. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 51 4.6.4 Straßenbauamt K 7725 neu Südumfahrung Kehlen (I320601601) Das Straßenbauamt hat mit dem Bau der K 7725 Südumfahrung Kehlen im April 2015 begon- nen. Im Jahr 2016 konnte der Kreisverkehrsplatz B 30 mit Unterführung des Wirtschaftsweges fertiggestellt werden. Außerdem erfolgte der Beginn der Untergrundverbesserung und Damm- schüttung nördlich der Schussen. Im Jahr 2017 konnte die Dammschüttung BA II abgeschlos- sen und mit den Arbeiten für das 200 m lange Brückenbauwerk über die Bahn und die Schus- sen begonnen werden. Mit den Arbeiten für den Straßenbau BA II inklusive Lärmschutzwand konnte im Frühjahr 2018 begonnen werden. Die Verkehrsfreigabe ist für Herbst 2019 vorge- sehen. In 2019 und 2020 werden Pflanzarbeiten und die Kompensationsmaßnahmen umge- setzt. Die Maßnahme wird von der Flurbereinigung durch das Vermessung- und Flurneuord- nungsamt begleitet. Die Verpflichtungsermächtigungen gegenüber den Folgejahren wurden zu einem Teil durch die Vergaben 2018 in Anspruch genommen. K 7760 Verlegung im Zuge des Bebauungsplanes „Im Sinn IV“ in Bermatingen-Ahausen und K 7782 Anpassung (I320601610 und I320601612) Im Jahr 2018 stellte die Gemeinde Bermatingen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Im Sinn IV“ in Ahausen auf. Ziel war die baurechtliche Absicherung der geplanten Betriebserwei- terung durch die Firma Widemann über die bestehende K 7760 hinaus. Dieses Vorhaben macht die Verlegung der K 7760 zwischen Ahausen und Buggensegel auf einer Länge von 420 m erforderlich. Außerdem musste die bisherige Einmündung der K 7760 in die K 7782 um rund 390 m nach Westen verlegt werden. Mit Blick auf den vorgesehenen Ausbau der K 7782 zwischen Ahausen und Grasbeuren hat das Straßenbauamt in einem ersten 530 m langen Bauabschnitt die K 7782 ausgebaut bzw. saniert. Außerdem wurde in diesem Zuge entsprechend der Radverkehrskonzeption des Bo- denseekreises sowohl parallel zum Neubauabschnitt der K 7760 als auch zur K 7782 ein be- gleitender Radweg sowie eine Überquerungshilfe realisiert. K 7750 Markdorf – Allerheiligen (I320601619) Durch Bewegungen des Untergrundes sind in den letzten Jahren zunehmend massive Risse und Absenkungen in der Fahrbahn entstanden. In einem Abschnitt von ca. 1,0 km hat das Straßenbauamt daher die grundhafte Erneuerung des kompletten Fahrbahnaufbaus sowie den Einbau von Entwässerungseinrichtungen vorgenommen. K 7742 Überquerungshilfe Unterraderach (I320601802) Zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern am Ortsausgang von Unterra- derach im Zuge der K 7742 wurde im Jahr 2018 eine Überquerungshilfe gebaut. Neben der Überquerungshilfe wurde der kombinierte Geh- und Radweg auf der Westseite der K 7742 an die neuen Gegebenheiten angepasst. Die Maßnahmen sind Bestandteil der Radverkehrskon- zeption des Bodenseekreises. K7785 Frickingen-Leustetten – Sanierung (I320601810) Die Ausschreibung und Vergabe wird in 2019 erwartet. Eine Inanspruchnahme der Verpflich- tungsermächtigungen erfolgte daher bislang noch nicht. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 52 4.6.5 Abfallwirtschaft Entsorgungszentrum Weiherberg, Basisabdichtung Los IVb (I330601608) Im Jahr 2018 wurden die Genehmigungsunterlagen in Abstimmung mit den Fachbehörden überarbeitet und anschließend beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Es fielen im Jahr 2018 lediglich Planungskosten in Höhe von 47 Tsd. Euro an. Mit dem Baubeginn ist der- zeit im Jahr 2020 zu rechnen, so dass die Inbetriebnahme voraussichtlich im Jahr 2021 erfol- gen kann. Wertstoffhof Ailingen (I330601701) Für den Wertstoffhof Ailingen fielen im Jahr 2018 weitere Planungskosten in Höhe von 28 Tsd. Euro an. Der Baubeginn ist hier für das Jahr 2020 und die Inbetriebnahme für das Jahr 2021 vorgesehen. Im Jahr 2018 erfolgte keine Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 53 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I121001603 Technikerneue- rung Integr. Leitstelle Boden- seekreis -1.710.748 -9.215 246.033 255.248 0 -9.215 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 409.266 0 1.265.000 1.265.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.120.014 0 -1.018.967 -1.018.967 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.215 0 9.215 0 -9.215 0 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeld- management -278.008 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -278.008 0 0 0 0 0 0 I300301601 Software Fi- nanzwesen 0 -456.865 0 456.865 0 -456.865 -456.865 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -456.865 0 456.865 0 -456.865 -456.865 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM -339.508 -159.935 85.280 245.215 0 -279.935 -305.135 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 120.000 180.000 60.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -279.935 0 279.935 0 -279.935 -305.135 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -308.485 0 -87.158 -87.158 0 0 0 I310501607 Flächenkonzep- tion GL 1-3 -40.341 -509.181 -492.541 16.640 0 -199.181 -31.150 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -509.181 0 509.181 0 -199.181 -31.150 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -40.341 0 -492.541 -492.541 0 0 0 I310501610 Sanierung Schul- räume Altbau EST -290.344 0 1.561.318 1.561.318 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.712.700 1.712.700 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -274.368 0 -151.382 -151.382 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.977 0 0 0 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 2.908.884 0 284.942 284.942 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 2.897.896 0 278.082 278.082 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige In- vestitionstätigkeiten 10.988 0 6.859 6.859 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Pla- nung und Sanierung (BZM) 0 -750.000 -482.172 267.828 0 -750.000 -252.888 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -750.000 0 750.000 0 -750.000 -252.888 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -482.172 -482.172 0 0 0 I310701601 Neue Asylunter- künfte -5.361.820 -2.825.145 -314.185 2.510.959 0 -2.825.145 -2.460.227 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 54 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.360.535 -2.825.145 -314.185 2.510.959 0 -2.825.145 -2.460.227 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.285 0 0 0 0 0 0 I310701602 Notfall Hallen 0 -618.681 0 618.681 0 -618.681 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -618.681 0 618.681 0 -618.681 0 I320601601 K7725 Südum- fahrung Kehlen -1.127.254 -6.471.884 -3.885.241 2.586.643 0 -1.471.884 -2.599.530 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 779.200 1.000.000 637.100 -362.900 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -350.000 0 350.000 0 -350.000 -350.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.906.454 -7.121.884 -4.522.341 2.599.543 0 -1.121.884 -2.249.530 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf 0 -500.000 0 500.000 0 -500.000 -500.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 200.000 0 -200.000 0 200.000 200.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -600.000 0 600.000 0 -600.000 -600.000 I320601607 K7765 San. Fahr- bahn mit Rad-/Gehweg 287.080 -287.058 -126.197 160.861 0 -287.058 -254.086 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 300.000 0 30.000 30.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.536 -287.058 -103.015 184.043 0 -287.058 -254.086 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -67.836 -1.016.575 -1.091.024 -74.449 -66.473 -850.102 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -67.836 -966.575 -1.091.024 -124.449 -66.473 -800.102 0 I320601611 Radwegnetz- konzeption -10.397 -380.744 -67.568 313.175 0 -380.744 -313.175 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.397 -380.744 -67.568 313.175 0 -380.744 -313.175 I320601619 Sani- erungsmaßnahmen an Kreis- straßen -732.089 -858.837 -607.093 251.744 0 -58.837 -259.901 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -732.089 -858.837 -607.093 251.744 0 -58.837 -259.901 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gie- ßenbrücke -11.894 -198.106 -25.354 172.753 0 -88.106 -172.066 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 390.000 0 -390.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.894 -588.106 -25.354 562.753 0 -88.106 -172.066 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -392.132 -436.150 -436.150 0 -39.150 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 102.892 103.000 102.586 -414 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 74.409 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 55 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.188 -39.150 0 39.150 -39.150 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -501.835 -500.000 -538.736 -38.736 0 0 0 I322251802 K 7716 RGW Tan- nau - Untereisenbach (Kos- tenbeteil.) 0 -325.000 0 325.000 0 0 -325.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -325.000 0 325.000 0 0 -325.000 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz -35.462 -287.382 0 287.382 2.226 -289.608 -287.382 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.462 -89.608 0 89.608 0 -89.608 -87.382 I330601605 Deponie Überlin- gen Füllenwaid, Osterweite- rung -589.307 -262.860 -12.662 250.198 33.467 -296.327 -250.198 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -585.894 -262.860 -10.208 252.651 33.467 -296.327 -250.198 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.414 0 -2.454 -2.454 0 0 0 I330601606 Fortführung Wert- stoffhof-Netz 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -109.753 -515.672 -41.969 473.703 16.268 -31.940 -468.614 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -109.753 -515.672 -41.969 473.703 16.268 -31.940 -468.614 I330601701 Wertstoffhof Ail- ingen -12.532 -536.446 -30.133 506.313 0 -536.446 -508.219 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -12.532 -536.446 -30.133 506.313 0 -536.446 -508.219 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 56 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 264.373.158,47 286.269.767,47 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 436.054,88 366.074,74 A1200 1.2 Sachvermögen 196.530.605,37 199.320.894,84 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 9.829.925,15 9.819.233,10 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 89.755.219,52 86.463.325,87 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 57.520.239,11 57.940.981,26 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 12.291.125,31 12.137.878,62 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.200.303,85 2.232.165,46 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 4.565.406,58 5.190.953,58 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.506.730,59 3.938.202,01 A1280 1.2.8 Vorräte 241.745,13 286.548,42 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 16.619.910,13 21.311.606,52 A1300 1.3 Finanzvermögen 67.409.912,92 86.582.797,89 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 75.299,25 75.299,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 4.696.908,66 3.942.269,40 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 5.352.302,58 9.326.761,23 A1350 1.3.5 Wertpapiere 35.416.700,10 20.419.385,74 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 12.046.770,83 14.723.572,40 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.617.062,60 3.891.411,25 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 5.204.888,90 34.204.089,62 A2000 2. Abgrenzungsposten 6.686.047,04 7.367.227,33 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.329.517,12 6.804.796,95 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 356.529,92 562.430,38 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 271.062.620,21 293.636.994,80 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 57 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -143.270.359,98 -157.002.745,12 P1100 1.1 Basiskapital -123.889.592,71 -123.879.178,01 P1200 1.2 Rücklagen -19.380.767,27 -33.120.152,41 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses -16.927.437,97 -31.748.440,16 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses -2.450.772,20 -1.369.155,15 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -49.155.700,08 -51.484.813,87 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -49.108.568,89 -51.467.127,76 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges -47.131,19 -17.686,11 P3000 3. Rückstellungen -36.633.417,26 -39.194.218,18 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -252.738,00 -1.195.979,19 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -253.326,58 -614.860,72 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stellungen für Abfalldeponien -27.620.251,00 -28.022.705,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -2.228.492,27 -894.510,27 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -6.278.609,41 -8.466.163,00 P4000 4. Verbindlichkeiten -40.088.038,81 -44.467.630,51 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -24.204.905,76 -21.517.515,41 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen -6.390.260,43 -5.768.351,71 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -7.719.652,22 -7.171.273,17 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -552.102,96 -1.224.028,99 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.221.117,44 -8.786.461,23 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -1.915.104,08 -1.491.001,82 P6000 Bilanzsumme -271.062.620,21 -293.636.994,80 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 58 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der festgesetzten Wert- grenze für die Befreiung der Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröff- nungsbilanz und der der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2018 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, insofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Die vom Bodenseekreis gewählte Wertgrenze wurde aufgrund der vorliegenden Betriebe gewerblicher Art, für die das Einkommenssteuer- gesetz maßgebend ist, festgelegt. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO sollen die Bewertungs- methoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beibehalten werden, während die Ansatz- methoden des vorherigen Jahresabschlusses beizubehalten sind. Abweichungen von den hier genannten Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit sind gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Gesetzesänderung im Ein- kommensteuerrecht ist ein begründeter Ausnahmefall angesehen werden. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 59 Vorräte als erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z.B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt immer in Rücksprache mit dem Fachamt und in Anlehnung an die allgemeine AfA-Tabelle Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der ört- lichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungsdauer von der AfA-Tabelle Baden-Württemberg sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53. Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragene Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Der Aktivseite kann man die Mittelverwendung entnehmen. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 53, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbstständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z.B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 800 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 60 bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 424.054,85 360.541,24 -63.513,61 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 611,34 5.533,50 4.922,16 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 11.388,69 0,00 -11.388,69 SUMME 436.054,88 366.074,74 -69.980,14 Die negative Abweichung/Veränderung in der Bilanzposition 0025* begründet sich durch den Werteverzehr, welcher in Form der Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände dar- gestellt wird, und in Summe im Jahr 2018, höher als der Wertezugang war. Zugänge stellen beispielsweise Lizenzen für das Controllingprogramm MIS, Lizenzen für die Software Prosoz Herten oder der Kauf des Moduls „Ausbildung“ für das Programm Magellan dar. In Summe wurden im Jahr 2018 ein Zugang in Höhe von 295.352,66 Euro gebucht. Dem gegenüber stehen 358.866,27 Euro Abschreibung. Unter der Bilanzposition 00800* wurde im vergangenen Berichtsjahr das Homepagemodul „Bürgerbeteiligung“ in Höhe von 6.426,00 Euro aktiviert. Als Gegenposition wurde in Form der Abschreibung ein Werteverzehr in Höhe von 1.503,84 Euro gebucht, was eine Veränderung in Höhe von 4.922,16 Euro zum 31. Dezember ergibt. Auf dem Bilanzkonto 00900000 werden alle Anzahlungen für den Erwerb immaterieller Ver- mögensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. In Summe war der Be- stand zum 31. Dezember hier bei 0 Euro. 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbau- ten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturver- mögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen so- wie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 53, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen, sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbe- bauten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbe- bautes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodensee- kreis nicht vor. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 61 Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Hierzu zählen die Kaufpreise, sowie die Nebenkosten wie Notargebüh- ren, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 12.972,99 16.624,99 3.652,00 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.920,71 478,920,71 0,00 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753,48 996.753,48 0,00 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.269.524,85 1.243.928,05 -25.596,80 019100000 Naturschutzgrundstücke 6.954.561,80 6.967.387,14 12.825,34 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 44.587,15 43.014,56 -1.572,59 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.323,68 28.323,68 0,00 019300000 Bauland 44.280,49 44.280,49 0,00 SUMME 9.829.925,15 9.819.233,10 -10.692,05 Die Veränderung der Bilanzposition 0111* ist auf die Schenkung eines landwirtschaftlichen Grundstücks auf der Gemarkung Eriskirch zurückzuführen. Der Zugang hätte bereits im Jahr 2017 erfolgen müssen. Aufgrund des Schlussberichtes und in Absprache mit dem Kommunal- und Prüfungsamtes wurde die Aufnahme zum frühestmöglichen Zeitpunkt (in diesem Fall der 1. Januar 2018) nachgeholt. Aufgrund der Veräußerung dreier Grundstücke (Flst.-Nr. 128/2 + 128/3 beide Untersiggingen, Landwirtschaftsfläche und 23/2 Baitenhausen) stellt sich die Veränderung der Bilanzsumme im Kontenbereich 0190* negativ dar. Der Grunderwerb (Zugang) dreier andere Grundstücke (Flst.-Nr. 243+234+231, alle Ittendorf) wiederum ist ursächlich für die positive Bilanzveränderung der Bilanzposition 0191*. Der Kauf- preis in Höhe von insgesamt 13.050,30 Euro abzgl. des Wertes eines Teilabgangs einer Flä- che für den Neubau der Bundesstraße (Flst.Nr. 199/2) begründet die Veränderung in Höhe von knapp 13 Tsd. Euro. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Beleuchtungsan- lagen (in diesem Fall eine Einfriedung und Weg auf dem Flst. Nr. 189 in Salem-Buggensegel) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Veränderung in Höhe von - 1.572,59 Euro im Bereich der Aufbauten auf Naturschutzgrundstücke begründen sich somit durch den Werteverzehr, welcher durch die Abschreibungssumme dargestellt wird. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 62 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 53, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, inklu- sive deren Aufbauten und Aufwuchs. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund- und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Sozial- und Wohnbauten, sowie Schulen und Verwal- tungsgebäude. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Wie im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bereits festge- legt, wurden für die Festsetzung der Nutzungsdauern folgende Zeiträume angesetzt: Nutzungsart Nutzungsdauer nach AfA- Tabelle BW Festgelegte Nutzungs- dauer Fahrradständer und Fahrradabstellplätze 12-17 Jahre 15 Jahre Gebäude massiv 50-80 Jahre 50 Jahre Gebäude, sonstige Bauweise (z.B. Garagen, Neben- gebäude, Schuppen, Toilettenhäuschen, Gewächs- haus, Pavillon) 20-40 Jahre 25 Jahre Parkplatz, Hoffläche, mit Packlage 19 Jahre 19 Jahre Sportplätze (Kunstrasenplatz) 15 Jahre 15 Jahre Sportplätze (Rasen- und Trennplätze) 20 Jahre 20 Jahre Grünanlagen 50-100 Jahre 100 Jahre Müllstationen 15 Jahre 15 Jahre Niederseilgarten (es wurde die Nutzungsdauer für Spielgeräte angenommen) 10 Jahre 10 Jahre Bänke aus Metall oder Kunststoff 25 Jahre 25 Jahre Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung Spielplatz 50-100 Jahre 50 Jahre Generell erfolgt die Festsetzung der Nutzungsdauer immer in Rücksprache mit dem Fachamt und in Anlehnung an die allgemeine AfA-Tabelle Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungsdauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 63 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 158.332,83 158.332,83 0,00 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 7.601,00 7.601,00 0,00 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.326,68 12.831.326,68 0,00 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 61.388.980,63 58.625.799,81 -2.763.180,82 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.449.542,78 1.449.542,78 0,00 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 13.919.435,60 13.390.722,77 -528.712,83 SUMME 89.755.219,52 86.463.325,87 -3.291.893,65 Unter dieser Bilanzposition ist der Werteverzehr, dargestellt durch die AfA für die negative Veränderung ursächlich. Die Summe der AfA übersteigt den Wert der Zugänge. Obwohl im vergangenen Berichtsjahr unter dem Bilanzkonto 0232* wieder zahlreiche Ge- bäude saniert und Aufbauten aktiviert werden konnten, überstieg die Abschreibungssumme den Wert des Zugangs. Zugänge stellen beispielsweise die Neugestaltung des Eingangsbe- reichs der Pestalozzi-Schule, die Anbringung eines Sonnenschutzes am Werkstattgebäude des Berufsschulzentrums Friedrichshafen, sowie Arbeiten an der Außenanlage der HOGA Tettnang dar. In Summe konnte ein Zugang von rund 240 Tsd. Euro gebucht werden. Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von rund 3 Mio. Euro. Analog verhält es sich bei der Bilanzposition 0292*. Auch hier können die Zugänge in Höhe von rund 75 Tsd. Euro die Summe der Abschreibungen nicht übersteigen, weshalb auch hier eine negative Veränderung bescheinigt wird. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 64 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 84.317,98 75.106,24 -9.211,74 031100000 Grund und Boden Straßen 11.983.674,55 11.999.361,99 15.687,44 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326,40 463.326,40 0,00 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 13.478.575,44 13.247.094,12 -231.481,32 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 4.391.556,13 4.184.683,74 -206.872,39 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 47.885,77 41.257,09 -6.628,68 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 26.024.377,74 26.886.754,21 862.376,47 035200000 Hochwertiges Zubehör 941.369,53 917.104,83 -24.264,70 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 105.155,57 126.292,64 21.137,07 SUMME 57.520.239,11 57.940.981,26 420.742,15 Neben der Veräußerung einer Teilfläche an Grund und Boden für Straßen, schlägt sich auch eine Umbuchung aufgrund der Zuschlagung zum Straßengrund, sowie ein Grunderwerb auf die Veränderungen im Bilanzkontenbereich 0310* und 0311* nieder. Da in Summe die Abschreibung den Wert der Zugänge übersteigt, bzw. keine Zugänge erfolgt sind, ist die Veränderung der Bilanzkonten 032*, 03431* und 03432* negativ. Positiv wiederum stellt sich die Bilanzposition 035* dar. Im vergangenen Haushaltsjahr konn- ten mehrere Bauprojekte fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben werden, was die Akti- vierung/Bilanzierung erforderlich machte. In Summe wurde ein Zugang in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro verzeichnet. So wurden beispielsweise unter anderem die Kreisstraßen 7750 (Mak- rdorf – Gehrenberg), 7751 (Verbreiterung an der Kreisgrenze bei Urnau) und 7782 (bei Ahau- sen), für den Verkehr freigegeben. Darüber hinaus wurden auch Rad- und Gehwege fertigge- stellt. Abzüglich des Werteverzehrs in Höhe von rund 2 Mio. Euro begründet sich die positive Bilanzsummenveränderung. Neben den Straßenbaumaßnahmen konnten auch die Restarbeiten (werden in Form der nach- träglichen Anschaffungs- u. Herstellungskosten dargestellt) an der Osterweiterung des Entsor- gungszentrums Überlingen-Füllenwaid abgeschlossen werden. Die Aktivierung erfolgte auf- grund der Betriebsbereitschaft bereits im vorhergehenden Jahr. Dennoch stellen die nachträg- lichen Anschaffungs- und Herstellungskosten einen Zugang auf der Bilanzposition 03431* in Höhe von rund 10 Tsd. Euro dar. Diese werden jedoch von dem Wert der Abschreibung in Höhe von mehr als 210Tsd. Euro überstiegen, was die negative Veränderung zur Folge hat. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 65 Mit der Fertigstellung und der damit verbundenen Aktivierung der Kreisstraße 7751(bei Urnau, von Netzknoten 822021 bis 822026) wurde auch das Leerrohr für die Breitbandversorgung aktivierungspflichtig. Diese schlägt sich auf die Bilanzposition 039* nieder. Der Zugang von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen, Ladeboxen für die eMobilität, so- wie weiterer Bestandteile für die Überwachung des fließenden Verkehrs wurden auf der Bi- lanzposition 0352* gebucht. Aufgrund der in Summe aber höheren Abschreibungen, stellt sich auch dieser Wert negativ dar. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 53, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen überwiegend im Bereich der Asylunterbringung vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung einige Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend renoviert. Dies macht eine Aktivierung der Bauten erforderlich. Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 12.291.125,31 12.137.878,62 -153.246,69 Im Wesentlichen sind die Veränderungen im Haushaltsjahr 2018 geprägt durch die Verände- rungen im Bereich der Asylunterkünfte. So konnte das Haus 2 des Neubaus der Asylunterkunft in der Narzissenstraße in Tettnang fertiggestellt werden. Ebenfalls wurde hier ein Spielplatz und ein Müllplatz errichtet, sowie die Außenanlage ertüchtigt. Daraus ergibt sich ein Zugang von rund 1,6 Mio. Euro, welcher um die Abschreibung gemindert wird. Ebenfalls mindern auch die im abgelaufenen Berichtsjahr abgestoßenen Asylunterkünfte die Zugänge, da sie meist unentgeltlich abgeben werden mussten. Somit begründet sich im vergangenen Berichtsjahr das negative Saldo. 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 53, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 66 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.200.303,85 2.232.165,46 31.861,61 Aufgrund dessen, dass Kunstgegenstände keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, be- gründen sich Veränderungen unter dieser Bilanzposition durch den Zu- oder Abgang oder ei- ner dauerhaften Wertminderung aufgrund Beschädigung oder ähnlichem. Im Haushaltsjahr 2018 konnten neue Kunstgegenstände angeschafft werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände gestiegen ist. In Summe konnte der Bilanzwert durch diverse Ankäufe um knapp 32 Tsd. Euro gesteigert werden. 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 53, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Beweglichen Vermögensgegenstände werden ent- sprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungs- tabelle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abge- schrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 800 Euro investiv zu buchen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 3.197.577,92 4.013.809,03 816.231,11 062000000 Maschinen 788.187,28 776.098,40 -12.088,88 063000000 Technische Anlagen 208.128,91 200.996,09 -7.132,82 063100000 Netzwerke 371.512,47 200.050,06 -171.462,41 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 67 064000000 Geräte 0,00 0,00 0,00 SUMME 4.565.406,58 5.190.953,58 625.547,00 Im Haushaltsjahr 2018 ist der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ um rund 625 Tsd. Euro gestiegen. Die positive Veränderung begründet sich vor allem mit dem Wertezuwachs im Bereich der Fahrzeuge (Bilanzkonto 061*). Hier wurden Zugänge in einem Wert von rund 1,44 Mio. Euro angeschafft. Vermindert um die Abschreibungen (Werteverzehr) und einem Verkauf eines Lastkraftwagens der Straßenmeisterei Tettnang beträgt das Saldo einen Wertezuwachs von rund 816 Tsd. Euro. Im vergangenen Berichtsjahr zählten unter anderem zwei Abrollbehälter Gefahrgut für die Freiwilligen Feuerwehren Friedrichshafen und Überlingen (in Summe rund 680 Tsd. Euro), ein LKW für die Straßenmeisterei (knapp 190 Tsd. Euro), eine Wechselbrücke (knapp 170 Tsd. Euro, sowie eine Mähkombination (147 Tsd. Euro) und ein Sprinter (rund 82 Tsd. Euro) zu den größten Positionen. Auch im Bereich der Maschinen (062*), Technischen Anlagen (0630*) und Netzwerken (0631*) sind Beschaffungen getätigt und bilanziert worden. Allerdings sind hier die Abschreibungen wertmäßig größer als die Zugänge, sodass sich die Veränderung der Bilanzsumme jeweils negativ darstellt. Zugänge im Bereich der Maschinen waren beispielsweise zwei Dreh- u. Fräs- maschinen, sowie eine Formatkreissäge und ein Aufsitzrasenmäher. Eine Ölabscheider-Über- wachungsanlage (Funk-Warnanlage), sowie ein GPS-Messgerät stellen Zugänge im Bereich der Technischen Anlagen dar. Beim Bilanzkontenbereich 0631* sind hauptsächlich Switche beschafft und bilanziert worden. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 53, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs-/ und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand- geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog der den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen un- ter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 45.403,49 75.688,88 30.285,39 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 544.627,07 728.314,78 183.687,71 072100000 - 072130000 Mobiliar 1.054.318,76 1.062.933,98 8.615,22 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 68 072200000 + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 40.968,45 36.810,54 -4.157,91 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 829.216,03 760.270,91 -68.945,12 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte 736.939,69 670.191,70 -66.747,99 0726* Unterrichtsmaterial 255.257,10 603.991,22 348.734,12 SUMME 3.506.730,59 3.938.202,01 431.471,42 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen um rund 430 Tsd. Euro gestiegen. Dies bedeutet, dass der Wert der Zugänge an beweglichem Vermö- gen, den der Abschreibungen im vergangenen Berichtsjahr überstiegen hat. Ein größerer Wertezuwachs ist vor allem in den Bilanzkontenbereichen Unterrichtsmaterial 0726* und Betriebs- und Geschäftsausstattung 07200* + 0729* erkennbar. Verantwortlich für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs Unterrichtsmaterial ist vor al- lem die Fertigstellung eines neu- und einzigartigen Trainingssystems für die Lernfabrik Indust- rie 4.0 in der Elektronikschule Tettnang. Mit der Anlage entstand eine kleine Fabrik, bei der Produktionsstraßen simuliert werden können. Die Anlage dient dem Lehren der modernen und sich stetig weiterentwickelnden Industrie im Rahmen der Technologisierung. An dem Projekt beteiligten sich auch mehreren Firmen in Form von Sachspenden. Neue Pressluftatmer der Feuerwehr, Zeiterfassungsterminals (Stempelstationen), ein Hände- trockner, eine Kanalinspektionskamera und ein Wertschutztresor zeichnen sich bespielhaft für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs Betriebs- und Geschäftsausstattung verantwort- lich. Lediglich die Bilanzkonten 0722*+0723*, 0724* und 0725* weißen eine negative Veränderung aus. Hier waren die Beschaffungen von Sprungkasten, Beamer, Computer, Tablets oder Spül- maschine, Bremsdruckprüfgerät und Mikroskope wertmäßig kleiner als die Abschreibungs- summe. 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 53, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräte versteht man Rohstoffe (z.B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z.B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode (first in – first out). Die zuerst angeschafften Vorräte werden somit auch als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2018 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 69 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 241.745,13 286.548,42 44.803,29 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und Mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. Im Bodenseekreis wurden als Vorratsvermögen folgende Vermögensgegenstände aufgenom- men: - Festsalz - Heizöl - Sole - Flüssiggas und - Pellets Aufgrund der positiven Veränderung lässt sich eine wertmäßige Steigerung des Vorratsver- mögens rückschließen. Zum einen lässt sich, dass aus der mengenmäßigen Steigerung und zum anderen des teils höheren Einkaufspreises erklären. Die größte Veränderung war vor allem beim Festsalz zu erkennen. 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 53, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Die Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegen- schaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 09* unter- liegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition keiner Abschrei- bung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 091000000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 616.612,55 195.543,22 -421.069,33 096000000 geleistete Anzahlungen 16.003.297,58 21.116.063,30 5.112.765,72 SUMME 16.619.910,13 21.311.606,52 4.691.696,39 Alle unter diesem Bilanzkontenbereich getätigten Buchungen werden zunächst als Anlagen in Bau deklariert, gesammelt und im Rahmen des Jahresabschlusses auf deren Betriebsfertigkeit (Inbetriebnahme) hin abgefragt. Mit Inbetriebnahme erfolgt auch die Zuordnung zur konkreten Bilanzposition und der Vermögensgegenstand unterliegt der Abschreibung. Die negativen Ver- änderungen lassen somit durch Umbuchung und Aktivierung begründen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 70 Der Anstieg auf dem Bilanzkonto 0960* lässt sich vor allem mit dem Bau der Kreisstraße 7725 (Neubau Südumfahrung Kehlen) erklären. Aber auch andere Projekte wurden im vergangenen Berichtsjahr vorangetrieben. Beispielhaft seien die Flächenkonzeption in den Verwaltungsge- bäuden des Landratsamtes, die Modernisierung der Leitstelle, Bauarbeiten an den Asylunter- künften, zahlreiche Straßenbauarbeiten, sowie die Generalsanierung der Kreissporthalle in Markdorf aufgeführt. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70,00 %) 0 0 0 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (76,49 %) 75.299 75.299 0 SUMME 75.299 75.299 0 Aufgrund der hohen Verluste der DBT, die nicht kurzfristig wieder refinanziert werden können, wurde 2017 eine dauerhafte Wertminderung gebucht. Das eingezahlte Stammkapital beläuft sich auf 70.000 Euro. 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d.h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 71 Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00 %) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00 %) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbund-gesell- schaft mbH (25,00 %) 10.700 10.700 0 Bodensee Festival GmbH (7,89 %) 15.600 15.600 0 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28 %) 4.610 4.610 0 FFG Flughafen Friedrichs-hafen GmbH (39,38 %) 3.095.314 2.340.091 -755.223 GpZ FN Gemeindepsychiatrie-zent- rum Friedrichshafen gGmbH (10,00 %) 5.000 5.000 0 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrie-zent- rum Überlingen gGmbH (10,00 %) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76 %) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87 %) 39.397 39.398 1 Klinik Tettnang GmbH (5,10 %) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50 %) 52.777 53.361 584 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00 %) 13.383 13.383 0 Zweckverband KIRU (Fusion 30.06.2018 mit 4IT) 146.708 0 -146.708 Zweckverband 4IT (offen) 0 146.708 146.708 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband Protec 0 0 0 SUMME Beteiligungen 4.696.908 3.942.269 -754.638 Für die FFG GmbH wurde eine Wertminderung im Rahmen des Anteils am Stammkapitals im Verhältnis zum Jahresfehlbetrag verbucht. Bei der Gesellschaft ReKo GmbH gab es durch die Aufnahme sehr vieler weiterer Gesellschaf- ter eine Änderung des Stammkapitals und der Kapitalrücklage. Die Zahlung erfolgt über drei Jahre (2018-2020). Der Bodenseekreis hat die ersten beiden Raten von zusammen 284 Euro bereits 2018 gezahlt. Die Abschlussrate erfolgt 2020. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 72 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z.B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d.h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. Die Mittel sind als Sparbuch angelegt. Jedoch wurde letztmals 2016 ein Zins erwirtschaftet, dieser wurde der Rücklage zugeführt. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100 %) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100 %) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition bleibt unverändert und setzt sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusam- men: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 1.200.000 1.200.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwi- schenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 73 GpZ Überlingen, Gesellschaf- terdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfi- nanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH Gesellschafterdarlehen Erb- pacht 1.551.257 1.529.710 -21.547 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen 1.308.300 1.208.300 -100.000 RITZ GmbH Gesellschafterdarlehen Neubau 0 1.750.000 1.750.000 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen Rest- rukturierung 0 2.249.779 2.249.779 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen Risk- Share 0 645.865 645.865 Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.992 30.992 0 DRK Überlingen 38.347 0 -38.347 DRK Friedrichshafen 511.292 0 -511.292 Zwischensumme vergebene Darlehen 5.350.188 9.324.646 3.974.459 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160 160 0 Kreisbaugenossenschaft Bo- denseekreis eG 155 155 0 Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800 1.800 0 Zwischensumme Genossenschaften 2.115 2.115 0 SUMME Ausleihungen 5.352.303 9.326.761 3.974.459 Für die RITZ GmbH wurde die erste Rate des Gesellschafterdarlehens i.H.v. 1,75 Mio. Euro ausgezahlt. Der Beschluss erfolgte im Kreistag am 31. Mai 2017. Für die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) wurde in den Sitzungen des Kreistags vom 19. Juli 2017 und 15. November 2018 beschlossen, dass für die Restrukturierung (Schul- denabbau, Investitionen) und für die Reaktivierung innerdeutscher Strecken Darlehen ge- währt werden. Für die Restrukturierung werden zwischen 2018 und 2020 jeweils 2,284 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Darlehen zur Reaktivierung innerdeutscher Strecken wurde 2018 komplett i.H.v. 656 Tsd. Euro ausgezahlt. Für alle drei Darlehen zahlte die FFG GmbH Tilgungen i.H.v. 144 Tsd. Euro an den Boden- seekreis zurück. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2018 beschlossen, auf eine Rückzahlung der DRK-Darlehen zu verzichten. Die Tilgung erfolgt über eine Aufwandsbuchung Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 74 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 53, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Depot Liquidität Garant (2016 laufend) 6.000.404 6.000.404 0 Depot Liquidität Plan (2017-2018) 14.997.315 0 -14.997.315 Sparbuch (Lork) 100.620 100.621 1 Sparbuch (Reis) 2.556 2.556 0 SUMME Wertpapiere 35.416.700 20.419.386 -14.997.314 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus Rücklagemitteln der Abfall- wirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Der Stand zum 31. Dezember 2018 betrug 15.600.999,54 Euro (Vj. 15.917.140,24 Euro). Das entspricht einem Verlust von -316.140,70 Euro -1,99 %). Aus dem 2016 eröffneten Depot Liquidität Garant wurden keine Entnahmen getätigt, da es sich hierbei um ein „sicheres Depot“ handelt, das den Wert nicht verliert. Als Gebühren bzw. Verlust entstanden 0,20 Euro. 2017 wurde ein weiteres Depot („Liquidität Plan „) gebildet. Die Sicherheit des ersten Depots gibt es hier nicht, daher wurden alle Entnahmen aus diesem Depot gezogen. Bereits im Mai 2018 war das Depot aufgelöst. Es entstand ein Verlust von 3.911,11 Euro. Im Vergleich hätte der Bodenseekreis auf dem Girokonto ein Verwahrentgelt von rd. 4,5 Tsd. Euro gezahlt. Im Vorjahr betrug der Verlust rd. 5,1 Tsd. Euro im Vergleich zu einem potentiellen Verwahrentgelt von rd. 14,1 Tsd. Euro. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.621,11 Euro (+1,01 Euro). Die Mittel der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis sind ebenfalls auf einem Sparbuch angelegt, allerdings erfolgt keine Verzinsung. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 75 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1360) Öffentlich-rechtliche Forderungen bezeichnen Zahlungsansprüche, die aus der Festsetzung öffentlich-rechtlicher Abgaben resultieren. Wie bereits in den beiden vorhergehenden Jahres- abschlüssen 2016 und 2017 wird nachfolgend die vereinfachte Darstellung der Gemeinde- haushaltsverordnung übernommen, in dem die öffentlich-rechtlichen Forderungen mit den For- derungen aus Transferleistungen zusammengefasst dargestellt werden. Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2018 lag der Forderungsbestand bei rund 6,56 Mio. Euro (Vj. 5,38 Mio. Euro). In diesem Forderungsbereich wurden für das Jahr 2018 ca. 652 Tsd. Euro (Vj. 873 Tsd. Euro) wertberichtigt und 143 Tsd. Euro (Vj. 102 Tsd. Euro) niedergeschlagen. Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2018 lag der Forderungsbestand bei rund 6,67 Mio. Euro. Der hohe Anstieg stehen unter anderem in Korrelation mit den gesunkenen öffent- lich-rechtlichen Forderungen. Da die Aufteilung nicht mehr zwingend ist, hat sich folglich eine Verschiebung ergeben. Hier wurden für das Jahr 2018 Forderungen i.H.v. ca. 8,50 Mio. Euro (Vj. 10,75 Mio. Euro) wertberichtigt und 559 Tsd. Euro (Vj. 175 Tsd. Euro) niedergeschlagen. 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 53, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 4.617.042,60 3.891.411,25 -725.631,35 Zum 31. Dezember 2018 lag der Forderungsbestand bei rund 3,89 Mio. Euro. Mit diesem Wert ist der Forderungsbestand rund 725 Tsd. Euro niedriger als im vorhergehenden Haushaltsjahr zum Stichtag. Bei den privatrechtlichen Forderungen wurden Forderungen i.H.v. ca. 167 Tsd. Euro (Vj. 159 Tsd. Euro) wertberichtigt und 17 Tsd. Euro (Vj. 1 Tsd. Euro) niedergeschlagen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Trans- ferleistungen 12.046.770,83 14.723.572,40 2.676.801,57 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 76 Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko sollte bzw. kann bei allen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden. Wie be- reits bei der Eröffnungsbilanz, erfolgte auch beim Jahresabschluss 2018 keine Pauschalwert- berichtigung. Da die Wertberichtigungssätze bereits recht hoch sind, wird eine weitergehende Pauschal- wertberichtigung nicht in Betracht gezogen. 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 53, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 5.204.888,90 34.204.098,62 28.999.209,72 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2018 lag der Bestand bei 109.394,77 Euro (Vj. 94.060,77 Euro). Die Mittel sind beim Bodenseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutzzentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis i.H.v. 2.557,10 Euro sind ebenfalls in den liquiden Mitteln enthalten. Weiterhin sind 327.836,77 Euro (Vj. 241.729,33 Euro) an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. Die Veränderung des Mündelvermögens ins der Anlage unter 9.7 zu entnehmen. 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 53, Zeile A2100) Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Auf- wand zuzurechnen sind. Mit der aktiven Rechnungsabgrenzung wird der Periodengerechtig- keit Rechnung getragen Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 77 Diese Bilanzposition setzte sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bezüge Beamten 671.948,63 671.534,73 -413,90 SGB II (Jobcenter) 2.246.096,83 2.189.085,23 -57.011,60 SGB XII (Sozialamt) 2.531.604,60 2.741.678,50 210.073,90 Unterhaltsvorschuss 259.723,80 216.958,00 -42.765,80 Wirtschaftliche Jugendhilfe 287.540,87 288.120,40 579,53 Sonstige (Einzelbelege neu) 332.602,39 648.548,17 315.945,78 Sonstige (Einzelbelege aus Vorjahren) 0 48.871,92 48.871,92 SUMME 6.329.517,12 6.804.796,95 475.279,83 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Seite 53, Zeile A2100) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2018 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 356.529,92 562.430,38 205.900,46 Im vergangenen Berichtsjahr wurden insgesamt 5 Zuschüsse in Summe von 329.502,74 Euro gewährt welche sich im Einzelnen wie folgt aufteilen. Für die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens 2 erhielten die Städte Friedrichshafen und Überlingen je 121.528,87 Euro. Des Weiteren wurde ein Zuschuss in Höhe von 40 Tsd. Euro an die Gemeinde Salem für die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik Rüst gewährt. 28 Tsd. Euro wurden für eine Ladesäule eMobilität aufgewendet und 18.445,00 Euro wurden als Baukostenzuschuss für eine Datenleitung für die Außenstelle der KFZ-Zulassung in Tettnang ausgeschüttet. Vermindert werden die Zuschüsse durch die Abschreibungssumme. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 78 5.3 Passiva 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 54, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 123.889.592,71 123.879.178,01 -10.414,70 Das Basiskapital verringerte sich im Haushaltsjahr 2018 um 10.414,70 Euro. Die Gründe lie- gen dabei zum einen durch Schenkung aus dem Haushaltsjahr 2017, welche in Höhe von 7.000 Euro gegen das Eigenkapital gebucht wurde, und dieses dadurch im Haushaltsjahr 2017 erhöhte. Fälschlicherweise Vergessen wurde hier jedoch, den Sonderposten ebenfalls gegen das Eigenkapital zu buchen. Dies wurde im vergangenen Berichtsjahr nachgeholt und verrin- gert somit im Haushaltsjahr 2018 das Basiskapital und korrigiert die Buchung aus 2017. Eine Korrektur im Jahr 2017 war nicht mehr möglich, da das Haushaltsjahr bereits geschlossen war. Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr 2018 eine Buchung im Bereich der liquiden Mittel in Höhe von 3.414,70 Euro korrigiert. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu bilden (§ 23 GemHVO). Darüber hinaus können zweckgebundene Rücklagen für rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen, sowie für un- bedeutendes Treuhandvermögen im Sinne von § 97 Absatz 2 GemO gebildet werden. Rück- lagen sind im neuen kommunalen Haushaltsrecht Teil des Eigenkapitals der Bilanz. Rücklagen lassen sich somit in folgende Arten untergliedern: - Ergebnisrücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - Zweckgebundene Rücklagen Rücklagen aus Gebührenüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind als Rückstel- lungen auszuweisen. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 79 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 54, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 16.927.437,97 31.748.440,16 14.821.002,19 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2018 mit einem Überschuss von 14.794.202,19 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt. Abzüglich einer Korrekturbuchung in Höhe von 26.800,00 Euro, welche in Vorjahren fälschlicherweise im Ergebnishaushalt (anstelle im Finanzhaushalt – Erhöhung der Anschaf- fungs- und Herstellungskosten) verbucht und somit das Ergebnis des Jahres schlechter stellte, erhöht sich die Rücklage auf 31,74 Mio. Euro. In Summe beträgt die Veränderung somit 14,82 Mio. Euro. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Seite 54, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2.450.772,20 1.369.155,15 -1.081.617,05 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2018 mit einem Fehl- betrag in Höhe von 1.081.617,05 Euro ab. Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 54, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 1 0 SUMME 2.557 2.557 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 80 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rige Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Aktuell bringt eine Anlage in dieser Höhe keinen Zins. 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 54, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 13.712.585,14 Euro (Gesamtergebnis). Dieses ergibt sich aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 14.794.202,19 Euro (Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis) abzüglich einem Fehlbetrag in Höhe von 1.081.617,05 Euro aus dem Sonderergebnis. Der Überschuss des Ordentlichen Ergebnisses wurde der Rücklagen aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses zuge- führt und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses der Rücklagen der Überschüsse aus dem Sonderergebnisses entnommen (siehe hierzu auch 5.3.2.1 und 5.3.2.2). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.367.435 1.330.984,45 -36.450,17 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 43.287.667 44597.616,30 1.309.972,73 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 1.510.278 1.686.616,30 176.338,18 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 2.971.455 3.851.887,58 880.432,17 SUMME 49.136.835 51.467.127,76 2.330.292,91 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 81 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 54, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach § 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis nicht vorkommen. 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 54, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 18.865,19 17.686,11 -1.179,08 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit diese verwendet werden oder der Grund der Rückstellung entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 82 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden, da sich beim Blockmodell die Beschäftigungs- als auch die Freistellungsphase über das gezahlte Arbeitsentgelt nicht entsprechen. Diese Rück- stellungen umfassen sowohl das während der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelt, als auch den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitverein- barung entsteht. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 252.738 1.195.979 943.241 Im Berichtsjahr wurden für 11 Fälle Rückstellungen i.H.v. zusammen 1,03 Mio. Euro gebildet. Der letzte aktuelle Fall endet im Dezember 2023. Verwendet bzw. aufgelöst wurden 2018 ins- gesamt 86,7 Tsd. Euro. 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetz auf den Landkreis über. Auf Grund der Kostenbetei- ligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land. Eventuelle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Verbind- lichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 60 % des wertberichtigten Forderungsbestandes zu bilden. Bislang wurden 2/3 als Rückstellung gebildet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 253.326,58 614.860,72 361.534,14 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Seite 54, Zeile P3300) Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rücklage (1,08 Mio. Euro). Gemäß Beschluss des Kreistags vom 20. Dezember 2017 werden die Nach- sorgerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 4 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen- Füllenwaid (Osterweiterung) wurden zusätzlich 127 Tsd. Euro aus dem laufenden Gebühren- haushalt der Rückstellung zugeführt. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 83 Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen für die Deponien. Aufgrund der Verschiebung von Sanierungsmaßnahmen auf der Deponie Weiherberg fiel die Entnahme um 908 Tsd. Euro geringer aus als geplant. Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 24.934.656 25.370.140 435.484 Deponie Hakspiel 647.815 621.250 -26.565 Deponie Dillmannshof 798.756 767.911 -30.845 Deponie Bermatingen 599.250 573.045 -26.205 Deponie Überlingen Norder- weiterung 582.859 559.703 -23.156 Deponie Überlingen Osterwei- terung 56.915 130.656 73.741 SUMME 27.620.251 28.022.705 402.454 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Aufgrund der positiven Entwicklungen im Haushaltsjahr 2018 konnte der geplante Fehlbetrag reduziert werden. Dementsprechend war auch nur eine entsprechend niedrigere Entnahme aus der Gebührenrückstellung erforderlich. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstellungen 2.228.492 894.510 - 1.333.982 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 84 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewähr- leistungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 5.545.000 3.387.000 -2.158.000 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 733.609 479.163 -254.446 SUMME 6.278.609 3.866.163 -2.412.446 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Zu den nicht mehr rechtzeitig in 2018 eingegangenen Rechnungen gehören u.a. die Abrech- nung ITEOS (420.000 Euro), aber auch die Abrechnung der Rettungsleitstelle DRK (120.000 Euro). Für die Asyl-Abrechnung mit dem Land 2016 wurden vorsorglich 2,00 Mio. Euro als Rückstellungen gebildet, davon ausgegangen wird, dass nicht alle Kosten nach den inzwi- schen geltenden Regelungen erstattungsfähig sind. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 85 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Neue Fälle sind seit 2016 nicht mehr hinzugekommen. Der letzte Mietvertrag läuft planmäßig 2035 aus. In 2019 laufen von ehemals 53 (Gesamtrückbaukosten 2,16 Mio. Euro) noch 22 Mietverträge. 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 54, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 54, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Zum 31. Dezember 2018 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Landesbank Baden-Württem- berg vom 30.12.2003 853.924,27 525.594,83 -328.329,44 Commerzbank AG vom 02.02.2004 851.195,47 706.496,93 -144.698,54 NRW Bank vom 28.01.2005 2.207.655,17 1.856.905,35 -350.749,82 KfW-Bank vom 22.09.2003 1.200.000,00 1.000.000,00 -200.000,00 Landesbank Baden-Württem- berg vom 01.07.2005 1.472.506,71 1.373.201,60 -99.305,11 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 1.937.500,00 1.687.500,00 -250.000,00 Sparkasse Bodensee vom 26.06.2006 2.125.000,00 1.875.000,00 -250.000,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 86 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 171.270,00 151.090,00 -20.180,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09./12.12.2005 540.630,00 477.010,00 -63.620,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 462.790,00 408.330,00 -54.460,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 580.680,00 512.360,00 -68.320,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 367.330,00 324.110,00 -43.220,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 1.960,00 1.720,00 -240,00 Sparkasse Bodensee vom 04.01.2010 2.966.854,64 2.719.616,72 -247.237,92 Sparkasse Bodensee vom 21.11.2011/28.05.2012 1.542.813,25 1.449.643,50 -93.169,75 Sparkasse Bodensee vom 11.03.2009 6.922.796,25 6.448.936,48 -473.859,77 SUMME 24.204.905,76 21.517.515,41 -2.687.390,35 Der Bodenseekreis betreibt seit 2007 eine stringente Finanzpolitik und kam ohne Neuverschul- dung aus. Im Jahr 2010 wurde noch ein bereits 2006 abgeschlossenes Forward-Darlehen ausgezahlt. Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro-Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 RE 1 98 0 RE 1 98 2 RE 1 98 4 RE 1 98 6 RE 1 98 8 RE 1 99 0 RE 1 99 2 RE 1 99 4 RE 1 99 6 RE 1 99 8 RE 2 00 0 RE 2 00 2 RE 2 00 4 RE 2 00 6 RE 2 00 8 RE 2 01 0 RE 2 01 2 RE 2 01 4 RE 2 01 6 RE 2 01 8 Mio. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 87 Zum 31. Dezember 2018 liegt die Verschuldung bei 21.517.515,41 Euro (pro-Kopf-Verschul- dung von 99,51 Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise ohne Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 94,62 Euro (Vj. 149,15 Euro) und in Baden-Württemberg bei 135,22 Euro (Vj. 105,99 Euro). Der Durchschnitt der Landkreise inkl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Regierungs- bezirk Tübingen liegt bei 157,28 Euro (Vj. 179,71 Euro) und in Baden-Württemberg bei 242,56 Euro (Vj. 252,73 Euro). Da positive Bestände mit einem Verwahrentgelt von 0,40 % (seit 10/2017) belegt sind und der Zins für die Aufnahme von Kassenkredite bei 0,40 % liegt, wurden 2017 häufiger Kassenkre- dite in Anspruch genommen. Der Höchstbetrag der Inanspruchnahme lag bei 13,13 Mio. Euro von möglichen 18,00 Mio. Euro. Kassenkredite wurden an ca. 53 Tagen (Vj. Rd. 140) in An- spruch genommen. Kennzahl Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Schuldenstand/EW = Schuldenstand Einwohner 137,95 € 124,76 € 113,05 € 99,77 € 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 54, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten, die Kredit- aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 6.390.260 5.768.352 -621.909 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 5.768.351,71 Euro. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 88 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr gezahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 7.719.652 7.171.273 -548.379 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 7.171.273,17 Euro und liegen damit leicht unter dem Niveau der letzten beiden Jahre. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind keine Verbindlichkeiten mehr offen. 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 54, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 552.103 1.224.029 671.926 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 1.224.028,99 Euro und haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind keine Verbindlichkeiten mehr offen. 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 54, Zeile P4100) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern (ehemals Sachbuchteil für haushaltsfremde Vorgänge oder auch ShV). Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Si- cherheitseinbehalten. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 89 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 1.221.117 8.786.461 7.565.344 davon Beistandschaften 241.729 327.837 86.107 Diese Bilanzposition erhöht sich bis zum 31. Dezember 2018 drastisch auf 8.786.461,23 Euro. Darin sind 327.836,77 Euro an Mündelgeldern enthalten. Der hohe Anstieg ergibt sich aus hohen nicht mehr 2018 verbuchten Einzahlungen von rd. 7,66 Mio. Euro. Diese müssen als Verbindlichkeit dargestellt werden, auch wenn die Erträge und Forderungen zu Beginn des Jahres 2019 gebucht werden konnten. Es handelt sich hierbei um Zuschüsse vom Land für Asyl (4,02 Mio. Euro) und vom Bund für die Leistungsbeteiligung EGT (1,50 Mio. Euro). Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 133.637,18 Euro offen (Stand August 2019). Hierbei handelt es sich fast ausschließlich um Verbindlichkeiten aus den durchlaufen- den Geldern (Sicherheitseinbehalte, Pfandgelder, Weiterleitungen an die LOK nach vollstän- diger Zahlung von Forderungen im Bereich Wohngeld). 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 54, Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Passive Rechnungs- abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Spenden 100.155 93.455 -6.700 Vermächtnis Lork 72.567 65.495 -7.072 Nachlass Fricker 29.137 29.137 0 Zuschüsse Projekte 24.980 61.133 36.153 Zuschüsse für Flüchtlinge (PG 3130) 940.089 703.683 -236.406 Zuschüsse für Verwaltung und Betrieb von Asylunter- künften (PG 3140) 585.174 438.126 -147.048 Zuschüsse Sozialamt (PG 3180) 117.791 97.599 -20.191 Finanzamt 31.429 0 -31.429 Sonstige 13.782 2.374 -11.408 SUMME 1.915.104 1.491.002 -424.102 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 90 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte Innere Verwaltung; THH 1; 6,29% Sicherheit und Ordnung; THH 2; 3,16% Schulträgeraufgaben; THH 3; 10,19% Kulturpflege; THH 4; 1,02% Soziales; THH 5; 61,53% Bauangelegenheiten; THH 6; 0,92% Energie- und Abfallwirtschaft; THH 7; 7,40% Straßen; THH 8; 3,37% Verkehr und ÖPNV; THH 9; 0,69% Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; THH 10; 2,70% Allgemeine Finanzwirtschaft; THH 11; 2,73% ANTEIL AM AUFWAND Innere Verwaltung; THH 1; -10,03% Sicherheit und Ordnung; THH 2; - 75,24% Schulträgeraufgaben; THH 3; -76,80% Kulturpflege; THH 4; -67,95% Soziales; THH 5; -50,83% Bauangelegenheiten; THH 6; -53,24% Energie- und Abfallwirtschaft; THH 7; -99,80% Straßen; THH 8; - 70,81% Verkehr und ÖPNV; THH 9; -14,58% Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; THH 10; -15,79% Allgemeine Finanzwirtschaft; THH 11; -1875,41% AUFWANDSDECKUNG IN % Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 91 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teilhaus- halt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung 17.399.822,16 € -117,61 % 80,67 € THH 2 Sicherheit und Ordnung 2.409.990,68 € -16,29 % 11,17 € THH 3 Schulträgeraufgaben 7.270.388,85 € -49,14 % 33,71 € THH 4 Kulturpflege 1.005.842,56 € -6,80 % 4,66 € THH 5 Soziales 93.054.117,54 € -628,99 % 431,45 € THH 6 Bauangelegenheiten 1.323.086,00 € -8,94 % 6,13 € THH 7 Energie- und Abfallwirt- schaft 45.363,07 € 0,31 % 0,21 € THH 8 Straßen 3.024.480,91 € -20,44 % 14,02 € THH 9 Verkehr und ÖPNV 1.822.783,82 € -12,32 % 8,45 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 6.987.375,97 € -47,23 % 32,40 € THH 11 Allgemeine Finanzwirt- schaft -149.137.453,75 € 1.008,08 % -691,48 € SUMME Gesamthaushalt 14.794.202,19 € 100,00 % -68,59 € Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 92 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 93 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -647.804,70 -690.000,00 -738.482,54 -48.482,54 0,00 0,00 48.482,54 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -2.015,29 -2.400,00 -2.015,30 384,70 0,00 0,00 -384,70 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -10.903,51 -9.000,00 -11.501,80 -2.501,80 0,00 0,00 2.501,80 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -217.618,26 -61.800,00 -145.515,06 -83.715,06 0,00 0,00 83.715,06 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -274.889,08 -317.200,00 -252.899,19 64.300,81 0,00 0,00 -64.300,81 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -1.678,45 -1.500,00 -3.406,17 -1.906,17 0,00 0,00 1.906,17 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen -43.659,00 0,00 -177.691,50 -177.691,50 0,00 0,00 177.691,50 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -539.174,12 -120.000,00 -607.947,62 -487.947,62 0,00 0,00 487.947,62 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.737.742,41 -1.201.900,00 -1.939.459,18 -737.559,18 0,00 0,00 737.559,18 0,00 12 Personalaufwendungen 8.075.525,56 8.288.900,00 8.812.993,30 524.093,30 0,00 0,00 -524.093,30 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 4.394.252,04 8.053.000,00 5.357.194,90 -2.695.805,10 -751.840,88 0,00 1.943.964,22 0,00 15 Abschreibungen 1.098.932,72 964.900,00 1.120.350,90 155.450,90 0,00 0,00 -155.450,90 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 269.070,71 3.000,00 267.841,82 264.841,82 0,00 0,00 -264.841,82 0,00 17 Transferaufwendungen 257.296,30 480.000,00 397.730,79 -82.269,21 0,00 0,00 82.269,21 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.426.025,30 3.400.150,00 3.383.169,63 -16.980,37 41.150,24 0,00 58.130,61 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 17.521.102,63 21.189.950,00 19.339.281,34 -1.850.668,66 -710.690,64 0,00 1.139.978,02 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 15.783.360,22 19.988.050,00 17.399.822,16 -2.588.227,84 -710.690,64 0,00 1.877.537,20 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen -17.966.083,65 -23.422.500,00 -20.612.792,66 2.809.707,34 0,00 0,00 -2.809.707,34 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.575.651,68 3.430.600,00 3.035.203,06 -395.396,94 0,00 0,00 395.396,94 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -15.390.431,97 -19.991.900,00 -17.577.589,60 2.414.310,40 0,00 0,00 -2.414.310,40 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 392.928,25 -3.850,00 -177.767,44 -173.917,44 -710.690,64 0,00 -536.773,20 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 94 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.460.052,01 1.199.500,00 1.517.028,74 -317.528,74 0,00 0,00 -317.528,74 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -15.839.226,00 -20.225.050,00 -16.801.700,58 -3.423.349,42 710.690,64 0,00 -2.712.658,78 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -14.379.173,99 -19.025.550,00 -15.284.671,84 -3.740.878,16 710.690,64 0,00 -3.030.187,52 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 2.898.309,30 0,00 880.267,06 -880.267,06 0,00 0,00 -880.267,06 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 395,45 -395,45 0,00 0,00 -395,45 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 10.987,57 0,00 6.859,25 -6.859,25 0,00 0,00 -6.859,25 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 2.909.296,87 0,00 887.521,76 -887.521,76 0,00 0,00 -887.521,76 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -626.213,81 -535.000,00 -624.841,82 89.841,82 -624.565,00 -470.354,83 -1.005.078,01 -447.534,03 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -229.858,15 0,00 -554.947,95 554.947,95 0,00 0,00 554.947,95 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -448.153,14 -220.000,00 -321.441,47 101.441,47 -15.205,00 -1.437.189,36 -1.350.952,89 -1.260.380,39 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.304.225,10 -755.000,00 -1.501.231,24 746.231,24 -639.770,00 -1.907.544,19 -1.801.082,95 -1.707.914,42 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 1.605.071,77 -755.000,00 -613.709,48 -141.290,52 -639.770,00 -1.907.544,19 -2.688.604,71 -1.707.914,42 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -12.774.102,22 -19.780.550,00 -15.898.381,32 -3.882.168,68 70.920,64 -1.907.544,19 -5.718.792,23 -1.707.914,42 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 95 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 96 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -3.169.645,94 -3.104.000,00 -3.102.845,60 1.154,40 0,00 0,00 -1.154,40 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -5.366,69 -10.400,00 -10.347,43 52,57 0,00 0,00 -52,57 0,00 4 Sonstige Transfererträge -2.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -3.881.912,90 -3.519.500,00 -3.970.482,50 -450.982,50 -5.943,00 0,00 445.039,50 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -1.647,50 -6.800,00 -1.625,63 5.174,37 0,00 0,00 -5.174,37 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -274.375,72 -133.900,00 -144.875,05 -10.975,05 0,00 0,00 10.975,05 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -128.664,02 -36.600,00 -91.963,56 -55.363,56 0,00 0,00 55.363,56 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -7.463.612,77 -6.811.200,00 -7.322.139,77 -510.939,77 -5.943,00 0,00 504.996,77 0,00 12 Personalaufwendungen 6.033.668,30 6.491.500,00 6.392.769,51 -98.730,49 0,00 0,00 98.730,49 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 693.276,87 897.500,00 781.318,77 -116.181,23 -17.553,00 0,00 98.628,23 0,00 15 Abschreibungen 232.452,82 183.800,00 837.707,29 653.907,29 0,00 0,00 -653.907,29 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 374.567,05 348.100,00 294.990,30 -53.109,70 0,00 0,00 53.109,70 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.216.165,00 1.279.950,00 1.425.344,58 145.394,58 -18.022,00 0,00 -163.416,58 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 8.550.130,04 9.200.850,00 9.732.130,45 531.280,45 -35.575,00 0,00 -566.855,45 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.086.517,27 2.389.650,00 2.409.990,68 20.340,68 -41.518,00 0,00 -61.858,68 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.311.071,19 2.919.800,00 2.688.072,98 -231.727,02 0,00 0,00 231.727,02 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 2.311.071,19 2.919.800,00 2.688.072,98 -231.727,02 0,00 0,00 231.727,02 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 3.397.588,46 5.309.450,00 5.098.063,66 -211.386,34 -41.518,00 0,00 169.868,34 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 97 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 7.276.404,78 6.800.800,00 7.263.211,47 -462.411,47 5.943,00 0,00 -456.468,47 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -8.279.837,06 -9.017.050,00 -8.563.864,46 -453.185,54 35.575,00 0,00 -417.610,54 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.003.432,28 -2.216.250,00 -1.300.652,99 -915.597,01 41.518,00 0,00 -874.079,01 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 622.066,07 59.000,00 1.309.550,00 -1.250.550,00 0,00 0,00 -1.250.550,00 59.000,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 19.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 641.566,07 59.000,00 1.309.550,00 -1.250.550,00 0,00 0,00 -1.250.550,00 59.000,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.385.377,72 0,00 -1.120.577,59 1.120.577,59 -4.175,00 -134.368,85 982.033,74 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -85.226,59 -375.500,00 -44.382,05 -331.117,95 -3.780,00 -550.427,31 -885.325,26 -602.617,07 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -7.254,26 0,00 -243.057,74 243.057,74 -15.757,00 -254.216,87 -26.916,13 -93.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.477.858,57 -375.500,00 -1.408.017,38 1.032.517,38 -23.712,00 -939.013,03 69.792,35 -695.617,07 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.836.292,50 -316.500,00 -98.467,38 -218.032,62 -23.712,00 -939.013,03 -1.180.757,65 -636.617,07 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -2.839.724,78 -2.532.750,00 -1.399.120,37 -1.133.629,63 17.806,00 -939.013,03 -2.054.836,66 -636.617,07 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 98 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 99 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen 22 Schulpersonal und Schulentwicklung 2210 Schulpersonal Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 100 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -13.114.157,25 -13.316.700,00 -16.324.538,15 -3.007.838,15 -10.275,00 0,00 2.997.563,15 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -875.481,34 -1.010.100,00 -928.941,10 81.158,90 0,00 0,00 -81.158,90 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -442.351,62 -392.600,00 -333.287,85 59.312,15 0,00 0,00 -59.312,15 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -205.729,77 -160.400,00 -159.383,07 1.016,93 0,00 0,00 -1.016,93 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -4.854.734,85 -5.020.100,00 -4.932.098,13 88.001,87 0,00 0,00 -88.001,87 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -906.117,09 -1.200,00 -1.387.030,28 -1.385.830,28 0,00 0,00 1.385.830,28 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -20.398.571,92 -19.901.100,00 -24.065.278,58 -4.164.178,58 -10.275,00 0,00 4.153.903,58 0,00 12 Personalaufwendungen 2.604.476,50 2.583.100,00 2.802.252,23 219.152,23 0,00 0,00 -219.152,23 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 7.139.591,79 10.852.300,00 8.882.097,59 -1.970.202,41 -171.783,33 0,00 1.798.419,08 0,00 15 Abschreibungen 3.566.971,10 3.404.000,00 3.379.545,75 -24.454,25 0,00 0,00 24.454,25 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 1.601.925,82 1.912.200,00 4.834.214,22 2.922.014,22 0,00 0,00 -2.922.014,22 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.800.954,87 9.334.500,00 11.437.557,64 2.103.057,64 -28.000,00 0,00 -2.131.057,64 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 24.713.920,08 28.086.100,00 31.335.667,43 3.249.567,43 -199.783,33 0,00 -3.449.350,76 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 4.315.348,16 8.185.000,00 7.270.388,85 -914.611,15 -210.058,33 0,00 704.552,82 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 672.813,39 1.195.100,00 775.061,84 -420.038,16 0,00 0,00 420.038,16 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 672.813,39 1.195.100,00 775.061,84 -420.038,16 0,00 0,00 420.038,16 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 4.988.161,55 9.380.100,00 8.045.450,69 -1.334.649,31 -210.058,33 0,00 1.124.590,98 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 101 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 18.901.381,88 18.889.800,00 21.278.363,91 -2.388.563,91 10.275,00 0,00 -2.378.288,91 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -20.699.353,62 -24.682.100,00 -27.674.680,03 2.992.580,03 199.783,33 0,00 3.192.363,36 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.797.971,74 -5.792.300,00 -6.396.316,12 604.016,12 210.058,33 0,00 814.074,45 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 30.000,00 285.800,00 1.955.261,64 -1.669.461,64 0,00 7.100,00 -1.662.361,64 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 1.000,00 -1.000,00 0,00 0,00 -1.000,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 30.000,00 285.800,00 1.956.261,64 -1.670.461,64 0,00 7.100,00 -1.663.361,64 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -15.315,06 -128.800,00 -38.461,63 -90.338,37 -68.020,00 -1.399.736,79 -1.558.095,16 -407.927,95 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -846.756,22 0,00 -1.236.857,98 1.236.857,98 -60.222,00 -18.208,67 1.158.427,31 -138.280,40 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -609.954,42 -412.100,00 -528.353,30 116.253,30 -204.097,11 -619.998,26 -707.842,07 -498.427,07 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -2.700,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -27.300,00 -27.300,00 -27.300,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.474.725,70 -540.900,00 -1.803.672,91 1.262.772,91 -332.339,11 -2.065.243,72 -1.134.809,92 -1.071.935,42 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.444.725,70 -255.100,00 152.588,73 -407.688,73 -332.339,11 -2.058.143,72 -2.798.171,56 -1.071.935,42 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -3.242.697,44 -6.047.400,00 -6.243.727,39 196.327,39 -122.280,78 -2.058.143,72 -1.984.097,11 -1.071.935,42 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 102 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 103 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 104 Nr. Teilergebnisrechnung e Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -400.803,97 -411.300,00 -408.935,38 2.364,62 0,00 0,00 -2.364,62 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -32.050,31 -32.100,00 -32.063,20 36,80 0,00 0,00 -36,80 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -1.361.514,16 -1.475.900,00 -1.438.453,72 37.446,28 0,00 0,00 -37.446,28 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -73.697,72 -76.200,00 -112.963,17 -36.763,17 0,00 0,00 36.763,17 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -119.740,49 -55.300,00 -101.105,88 -45.805,88 0,00 0,00 45.805,88 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -26.872,15 0,00 -38.897,60 -38.897,60 0,00 0,00 38.897,60 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -2.014.678,80 -2.050.800,00 -2.132.418,95 -81.618,95 0,00 0,00 81.618,95 0,00 12 Personalaufwendungen 1.498.032,12 1.603.100,00 1.491.547,36 -111.552,64 0,00 0,00 111.552,64 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 353.448,39 408.800,00 310.458,42 -98.341,58 -3.540,00 0,00 94.801,58 0,00 15 Abschreibungen 104.989,51 104.000,00 110.016,88 6.016,88 0,00 0,00 -6.016,88 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 88.686,13 132.800,00 121.311,03 -11.488,97 0,00 0,00 11.488,97 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.178.153,09 1.132.400,00 1.104.927,82 -27.472,18 -9.461,90 0,00 18.010,28 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 3.223.309,24 3.381.100,00 3.138.261,51 -242.838,49 -13.001,90 0,00 229.836,59 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.208.630,44 1.330.300,00 1.005.842,56 -324.457,44 -13.001,90 0,00 311.455,54 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 782.128,89 996.600,00 863.334,09 -133.265,91 0,00 0,00 133.265,91 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 782.128,89 996.600,00 863.334,09 -133.265,91 0,00 0,00 133.265,91 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.990.759,33 2.326.900,00 1.869.176,65 -457.723,35 -13.001,90 0,00 444.721,45 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 105 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.879.143,68 2.018.700,00 2.149.276,86 -130.576,86 0,00 0,00 -130.576,86 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.000.843,63 -3.277.100,00 -3.080.300,82 -196.799,18 13.001,90 0,00 -183.797,28 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.121.699,95 -1.258.400,00 -931.023,96 -327.376,04 13.001,90 0,00 -314.374,14 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 23.500,00 0,00 31.861,61 -31.861,61 0,00 0,00 -31.861,61 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 23.500,00 0,00 31.861,61 -31.861,61 0,00 0,00 -31.861,61 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -34.418,90 -8.300,00 -37.669,91 29.369,91 -1.777,00 -9.575,10 18.017,81 -5.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -31.951,50 31.951,50 0,00 0,00 31.951,50 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -34.418,90 -8.300,00 -69.621,41 61.321,41 -1.777,00 -9.575,10 49.969,31 -5.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -10.918,90 -8.300,00 -37.759,80 29.459,80 -1.777,00 -9.575,10 18.107,70 -5.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.132.618,85 -1.266.700,00 -968.783,76 -297.916,24 11.224,90 -9.575,10 -296.266,44 -5.000,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 106 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 107 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 108 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben -798.756,20 -800.000,00 -1.477.990,77 -677.990,77 0,00 0,00 677.990,77 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -44.780.581,26 -52.138.800,00 -47.795.948,11 4.342.851,89 0,00 0,00 -4.342.851,89 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -216,49 -200,00 -56.860,37 -56.660,37 0,00 0,00 56.660,37 0,00 4 Sonstige Transfererträge -14.423.560,64 -15.409.100,00 -15.803.961,89 -394.861,89 0,00 0,00 394.861,89 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -729.002,70 -857.000,00 -821.723,81 35.276,19 0,00 0,00 -35.276,19 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -73.324,52 -52.000,00 -83.103,72 -31.103,72 0,00 0,00 31.103,72 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -23.131.287,82 -28.755.800,00 -19.482.038,10 9.273.761,90 0,00 0,00 -9.273.761,90 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -11.208.964,92 -600,00 -10.681.643,30 -10.681.043,30 0,00 0,00 10.681.043,30 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -95.145.694,55 -98.013.500,00 -96.203.270,07 1.810.229,93 0,00 0,00 -1.810.229,93 0,00 12 Personalaufwendungen 20.244.275,43 21.474.400,00 21.621.227,39 146.827,39 0,00 0,00 -146.827,39 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 4.424.075,54 5.461.100,00 3.691.408,27 -1.769.691,73 -20.924,00 0,00 1.748.767,73 0,00 15 Abschreibungen 2.469.098,60 1.121.600,00 2.642.922,29 1.521.322,29 0,00 0,00 -1.521.322,29 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 141.219.142,25 158.152.600,00 146.223.448,31 -11.929.151,69 0,00 0,00 11.929.151,69 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.654.101,53 5.983.100,00 15.078.381,35 9.095.281,35 0,00 0,00 -9.095.281,35 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 182.010.693,35 192.192.800,00 189.257.387,61 -2.935.412,39 -20.924,00 0,00 2.914.488,39 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 86.864.998,80 94.179.300,00 93.054.117,54 -1.125.182,46 -20.924,00 0,00 1.104.258,46 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 6.861.072,50 8.925.900,00 7.898.839,25 -1.027.060,75 0,00 0,00 1.027.060,75 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 6.861.072,50 8.925.900,00 7.898.839,25 -1.027.060,75 0,00 0,00 1.027.060,75 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 93.726.071,30 103.105.200,00 100.952.956,79 -2.152.243,21 -20.924,00 0,00 2.131.319,21 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 109 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 76.670.329,78 98.013.300,00 98.158.567,95 -145.267,95 0,00 0,00 -145.267,95 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -169.699.404,26 -191.071.200,00 -178.128.696,63 -12.942.503,37 20.924,00 0,00 -12.921.579,37 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -93.029.074,48 -93.057.900,00 -79.970.128,68 -13.087.771,32 20.924,00 0,00 -13.066.847,32 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 184.284,00 -184.284,00 0,00 0,00 -184.284,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 22.100,00 -22.100,00 0,00 0,00 -22.100,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 206.384,00 -206.384,00 0,00 0,00 -206.384,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -279.934,84 -279.934,84 -305.134,71 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.360.535,11 0,00 -401.343,47 401.343,47 -1.202,00 -3.443.826,21 -3.043.684,74 -2.460.227,32 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -40.112,59 -51.000,00 -54.263,41 3.263,41 20.692,00 -312.498,09 -288.542,68 -251.129,59 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -5.400.647,70 -51.000,00 -455.606,88 404.606,88 19.490,00 -4.036.259,14 -3.612.162,26 -3.016.491,62 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -5.400.647,70 -51.000,00 -249.222,88 198.222,88 19.490,00 -4.036.259,14 -3.818.546,26 -3.016.491,62 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -98.429.722,18 -93.108.900,00 -80.219.351,56 -12.889.548,44 40.414,00 -4.036.259,14 -16.885.393,58 -3.016.491,62 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 110 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 111 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 112 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -53,63 -100,00 -53,63 46,37 0,00 0,00 -46,37 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -1.544.295,57 -1.011.800,00 -1.478.763,42 -466.963,42 0,00 0,00 466.963,42 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -27,93 -200,00 -60,75 139,25 0,00 0,00 -139,25 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -7.179,28 -6.000,00 -22.683,57 -16.683,57 0,00 0,00 16.683,57 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -53,79 0,00 -32,71 -32,71 0,00 0,00 32,71 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -150,00 0,00 -5.134,68 -5.134,68 0,00 0,00 5.134,68 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.551.760,20 -1.018.100,00 -1.506.728,76 -488.628,76 0,00 0,00 488.628,76 0,00 12 Personalaufwendungen 2.241.535,81 2.314.900,00 2.301.694,03 -13.205,97 0,00 0,00 13.205,97 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 31.227,67 41.900,00 16.516,96 -25.383,04 -1.999,00 0,00 23.384,04 0,00 15 Abschreibungen 37.287,05 31.600,00 33.283,67 1.683,67 0,00 0,00 -1.683,67 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 287.061,00 290.000,00 307.218,00 17.218,00 0,00 0,00 -17.218,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 111.322,07 213.500,00 171.102,10 -42.397,90 0,00 0,00 42.397,90 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 2.708.433,60 2.891.900,00 2.829.814,76 -62.085,24 -1.999,00 0,00 60.086,24 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.156.673,40 1.873.800,00 1.323.086,00 -550.714,00 -1.999,00 0,00 548.715,00 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 874.959,66 1.107.900,00 1.008.100,55 -99.799,45 0,00 0,00 99.799,45 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 874.959,66 1.107.900,00 1.008.100,55 -99.799,45 0,00 0,00 99.799,45 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 2.031.633,06 2.981.700,00 2.331.186,55 -650.513,45 -1.999,00 0,00 648.514,45 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 113 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.457.848,37 1.018.000,00 1.619.309,07 -601.309,07 0,00 0,00 -601.309,07 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.416.492,11 -2.860.300,00 -2.566.736,09 -293.563,91 1.999,00 0,00 -291.564,91 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -958.643,74 -1.842.300,00 -947.427,02 -894.872,98 1.999,00 0,00 -892.873,98 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -42.847,23 -1.000,00 -4.960,16 3.960,16 0,00 -119.195,14 -115.234,98 -114.234,98 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -86.616,00 -86.616,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -42.847,23 -1.000,00 -4.960,16 3.960,16 0,00 -205.811,14 -201.850,98 -114.234,98 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -42.847,23 -1.000,00 -4.960,16 3.960,16 0,00 -205.811,14 -201.850,98 -114.234,98 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.001.490,97 -1.843.300,00 -952.387,18 -890.912,82 1.999,00 -205.811,14 -1.094.724,96 -114.234,98 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 114 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 115 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 116 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 -6.236,84 -6.236,84 0,00 0,00 6.236,84 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -18.822.505,42 -18.806.500,00 -20.382.835,45 -1.576.335,45 0,00 0,00 1.576.335,45 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -2.529.842,37 -2.244.500,00 -1.719.730,18 524.769,82 0,00 0,00 -524.769,82 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -386.206,43 -1.350.000,00 -453.715,35 896.284,65 0,00 0,00 -896.284,65 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.430.682,14 -3.514.300,00 -161.782,26 3.352.517,74 0,00 0,00 -3.352.517,74 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -23.169.236,36 -25.915.300,00 -22.724.300,08 3.190.999,92 0,00 0,00 -3.190.999,92 0,00 12 Personalaufwendungen 2.354.539,62 2.495.100,00 2.529.096,69 33.996,69 0,00 0,00 -33.996,69 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 18.335.425,30 20.128.800,00 19.034.089,98 -1.094.710,02 -1.000,00 0,00 1.093.710,02 0,00 15 Abschreibungen 441.405,90 212.800,00 465.362,48 252.562,48 0,00 0,00 -252.562,48 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21.385,75 0,00 20.865,30 20.865,30 0,00 0,00 -20.865,30 0,00 17 Transferaufwendungen 66.496,17 1.000.000,00 173.292,08 -826.707,92 0,00 0,00 826.707,92 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.927.124,03 766.400,00 546.956,62 -219.443,38 -206,24 0,00 219.237,14 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 23.146.376,77 24.603.100,00 22.769.663,15 -1.833.436,85 -1.206,24 0,00 1.832.230,61 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -22.859,59 -1.312.200,00 45.363,07 1.357.563,07 -1.206,24 0,00 -1.358.769,31 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 986.637,37 1.345.500,00 1.087.872,05 -257.627,95 0,00 0,00 257.627,95 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 986.637,37 1.345.500,00 1.087.872,05 -257.627,95 0,00 0,00 257.627,95 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 963.777,78 33.300,00 1.133.235,12 1.099.935,12 -1.206,24 0,00 -1.101.141,36 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 117 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 21.950.336,11 22.401.000,00 21.057.739,76 1.343.260,24 0,00 0,00 1.343.260,24 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -21.262.448,58 -24.083.300,00 -21.895.287,45 -2.188.012,55 1.206,24 0,00 -2.186.806,31 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 687.887,53 -1.682.300,00 -837.547,69 -844.752,31 1.206,24 0,00 -843.546,07 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -739.414,43 -520.000,00 -226.700,75 -293.299,25 1.990,00 -1.536.482,42 -1.827.791,67 -1.835.023,32 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -55.868,94 -15.000,00 -35.710,87 20.710,87 460,00 -160.040,84 -138.869,97 -99.331,84 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -795.283,37 -535.000,00 -262.411,62 -272.588,38 2.450,00 -1.696.523,26 -1.966.661,64 -1.934.355,16 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -795.283,37 -535.000,00 -262.411,62 -272.588,38 2.450,00 -1.696.523,26 -1.966.661,64 -1.934.355,16 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -107.395,84 -2.217.300,00 -1.099.959,31 -1.117.340,69 3.656,24 -1.696.523,26 -2.810.207,71 -1.934.355,16 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 118 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 119 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5490 Gemeinschaftsaufwand Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 120 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -3.200.130,00 -3.081.000,00 -3.087.309,04 -6.309,04 0,00 0,00 6.309,04 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -921.087,67 -969.600,00 -896.499,55 73.100,45 0,00 0,00 -73.100,45 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -7.687,70 -10.000,00 -30.492,47 -20.492,47 0,00 0,00 20.492,47 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -55.278,74 -70.000,00 -69.392,00 608,00 0,00 0,00 -608,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -2.618.727,94 -2.799.000,00 -2.683.273,29 115.726,71 0,00 0,00 -115.726,71 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen -302.117,00 0,00 -308.511,00 -308.511,00 0,00 0,00 308.511,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -198.704,52 0,00 -260.011,61 -260.011,61 0,00 0,00 260.011,61 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -7.303.733,57 -6.929.600,00 -7.335.488,96 -405.888,96 0,00 0,00 405.888,96 0,00 12 Personalaufwendungen 4.299.289,95 4.233.500,00 4.358.768,72 125.268,72 0,00 0,00 -125.268,72 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 2.941.935,15 3.020.600,00 2.754.643,07 -265.956,93 -38.601,42 0,00 227.355,51 0,00 15 Abschreibungen 2.480.553,84 2.332.600,00 2.736.869,24 404.269,24 0,00 0,00 -404.269,24 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 919.875,02 200.700,00 509.688,84 308.988,84 0,00 0,00 -308.988,84 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 10.641.653,96 9.787.400,00 10.359.969,87 572.569,87 -38.601,42 0,00 -611.171,29 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 3.337.920,39 2.857.800,00 3.024.480,91 166.680,91 -38.601,42 0,00 -205.282,33 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 981.436,03 1.126.800,00 1.055.711,79 -71.088,21 0,00 0,00 71.088,21 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 981.436,03 1.126.800,00 1.055.711,79 -71.088,21 0,00 0,00 71.088,21 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 4.319.356,42 3.984.600,00 4.080.192,70 95.592,70 -38.601,42 0,00 -134.194,12 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 121 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 5.976.258,99 5.960.000,00 6.104.258,91 -144.258,91 0,00 0,00 -144.258,91 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.506.337,66 -7.454.800,00 -8.115.740,91 660.940,91 32.235,42 0,00 693.176,33 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.530.078,67 -1.494.800,00 -2.011.482,00 516.682,00 32.235,42 0,00 548.917,42 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.539.096,91 1.493.000,00 846.586,00 646.414,00 0,00 348.000,00 994.414,00 348.000,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 95.927,64 0,00 27.090,96 -27.090,96 0,00 0,00 -27.090,96 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 711,36 0,00 79,04 -79,04 0,00 0,00 -79,04 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.635.735,91 1.493.000,00 873.756,00 619.244,00 0,00 348.000,00 967.244,00 348.000,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -41.980,32 -10.000,00 0,00 -10.000,00 0,00 -510.000,00 -520.000,00 -460.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.612.952,88 -8.070.000,00 -6.992.055,74 -1.077.944,26 57.939,58 -4.712.856,21 -5.732.860,89 -5.379.639,88 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -539.604,80 -565.000,00 -727.646,06 162.646,06 -90.175,00 -109.132,10 -36.661,04 -49.804,48 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -22.077,34 -375.000,00 0,00 -375.000,00 0,00 -230.586,53 -605.586,53 -605.586,53 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -4.216.615,34 -9.020.000,00 -7.719.701,80 -1.300.298,20 -32.235,42 -5.562.574,84 -6.895.108,46 -6.495.030,89 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.580.879,43 -7.527.000,00 -6.845.945,80 -681.054,20 -32.235,42 -5.214.574,84 -5.927.864,46 -6.147.030,89 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -4.110.958,10 -9.021.800,00 -8.857.427,80 -164.372,20 0,00 -5.214.574,84 -5.378.947,04 -6.147.030,89 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 122 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 123 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 124 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -283.505,00 -2.935.000,00 -283.707,00 2.651.293,00 0,00 0,00 -2.651.293,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -4.023,39 0,00 -4.023,39 -4.023,39 0,00 0,00 4.023,39 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -168.208,92 -225.000,00 -149,00 224.851,00 0,00 0,00 -224.851,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -39.437,89 -200,00 -23.243,28 -23.043,28 0,00 0,00 23.043,28 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -495.175,20 -3.160.200,00 -311.122,67 2.849.077,33 0,00 0,00 -2.849.077,33 0,00 12 Personalaufwendungen 83.991,29 151.000,00 71.112,34 -79.887,66 0,00 0,00 79.887,66 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 60.799,86 77.800,00 3.766,80 -74.033,20 0,00 0,00 74.033,20 0,00 15 Abschreibungen 773.943,41 105.900,00 862.915,82 757.015,82 0,00 0,00 -757.015,82 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 449.619,27 3.628.300,00 443.676,00 -3.184.624,00 0,00 0,00 3.184.624,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 571.216,44 717.900,00 752.435,53 34.535,53 0,00 0,00 -34.535,53 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 1.939.570,27 4.680.900,00 2.133.906,49 -2.546.993,51 0,00 0,00 2.546.993,51 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.444.395,07 1.520.700,00 1.822.783,82 302.083,82 0,00 0,00 -302.083,82 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 20.275,22 27.100,00 21.217,47 -5.882,53 0,00 0,00 5.882,53 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 20.275,22 27.100,00 21.217,47 -5.882,53 0,00 0,00 5.882,53 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.464.670,29 1.547.800,00 1.844.001,29 296.201,29 0,00 0,00 -296.201,29 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 125 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 470.560,44 3.160.200,00 286.648,28 2.873.551,72 0,00 0,00 2.873.551,72 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -1.112.588,90 -4.575.000,00 -1.219.969,25 -3.355.030,75 0,00 0,00 -3.355.030,75 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -642.028,46 -1.414.800,00 -933.320,97 -481.479,03 0,00 0,00 -481.479,03 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.409,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -278.008,12 0,00 -28.000,00 28.000,00 -28.000,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -288.417,35 0,00 -28.000,00 28.000,00 -28.000,00 0,00 0,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -288.417,35 0,00 -28.000,00 28.000,00 -28.000,00 0,00 0,00 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -930.445,81 -1.414.800,00 -961.320,97 -453.479,03 -28.000,00 0,00 -481.479,03 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 126 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 127 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 128 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -38.282,54 -93.900,00 -34.866,19 59.033,81 0,00 0,00 -59.033,81 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -770,00 -900,00 -770,00 130,00 0,00 0,00 -130,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -186.406,87 -168.900,00 -246.960,82 -78.060,82 0,00 0,00 78.060,82 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -59.881,63 -50.300,00 -50.412,04 -112,04 0,00 0,00 112,04 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -905.952,80 -1.209.000,00 -915.751,63 293.248,37 0,00 0,00 -293.248,37 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -53.830,69 -2.000,00 -61.194,60 -59.194,60 0,00 0,00 59.194,60 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.245.124,53 -1.525.000,00 -1.309.955,28 215.044,72 0,00 0,00 -215.044,72 0,00 12 Personalaufwendungen 6.004.605,14 6.264.500,00 6.092.068,29 -172.431,71 0,00 0,00 172.431,71 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 95.184,54 253.900,00 101.897,97 -152.002,03 -900,00 0,00 151.102,03 0,00 15 Abschreibungen 75.035,62 4.400,00 6.571,65 2.171,65 0,00 0,00 -2.171,65 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 1.386.507,16 1.846.200,00 1.690.814,16 -155.385,84 0,00 0,00 155.385,84 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 487.344,88 650.800,00 405.979,18 -244.820,82 -5.821,00 0,00 238.999,82 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 8.048.677,34 9.019.800,00 8.297.331,25 -722.468,75 -6.721,00 0,00 715.747,75 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 6.803.552,81 7.494.800,00 6.987.375,97 -507.424,03 -6.721,00 0,00 500.703,03 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.900.037,72 2.347.200,00 2.179.379,58 -167.820,42 0,00 0,00 167.820,42 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 1.900.037,72 2.347.200,00 2.179.379,58 -167.820,42 0,00 0,00 167.820,42 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 8.703.590,53 9.842.000,00 9.166.755,55 -675.244,45 -6.721,00 0,00 668.523,45 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 129 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.148.666,82 1.524.100,00 1.216.706,91 307.393,09 0,00 0,00 307.393,09 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.100.310,29 -9.015.400,00 -7.471.061,21 -1.544.338,79 6.721,00 0,00 -1.537.617,79 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -5.951.643,47 -7.491.300,00 -6.254.354,30 -1.236.945,70 6.721,00 0,00 -1.230.224,70 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 29.175,79 65.000,00 4.791,26 60.208,74 0,00 0,00 60.208,74 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 480,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 29.655,79 65.000,00 4.791,26 60.208,74 0,00 0,00 60.208,74 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -35.730,36 -120.000,00 -14.097,50 -105.902,50 0,00 -122.847,61 -228.750,11 -109.057,68 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -30.530,89 30.530,89 0,00 0,00 30.530,89 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -499,80 -12.000,00 0,00 -12.000,00 -2.461,00 -4.852,61 -19.313,61 -15.150,40 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -66.880,25 -2.000,00 -292,00 -1.708,00 0,00 0,00 -1.708,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -10.985,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -114.095,41 -134.000,00 -44.920,39 -89.079,61 -2.461,00 -127.700,22 -219.240,83 -124.208,08 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -84.439,62 -69.000,00 -40.129,13 -28.870,87 -2.461,00 -127.700,22 -159.032,09 -124.208,08 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -6.036.083,09 -7.560.300,00 -6.294.483,43 -1.265.816,57 4.260,00 -127.700,22 -1.389.256,79 -124.208,08 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 130 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 131 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 132 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -145.693.531,32 -154.607.000,00 -157.292.478,56 -2.685.478,56 0,00 0,00 2.685.478,56 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -7.231,08 0,00 -3.259,20 -3.259,20 0,00 0,00 3.259,20 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -100.103,35 -124.900,00 -168.095,25 -43.195,25 0,00 0,00 43.195,25 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -391.959,49 0,00 -73.769,05 -73.769,05 0,00 0,00 73.769,05 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -146.192.825,24 -154.731.900,00 -157.537.602,06 -2.805.702,06 0,00 0,00 2.805.702,06 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen (Einzelwertberichtigg.) 3.544.635,23 0,00 -2.460.819,26 -2.460.819,26 0,00 0,00 2.460.819,26 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.143.924,43 1.060.000,00 995.505,13 -64.494,87 0,00 0,00 64.494,87 0,00 17 Transferaufwendungen 10.231.878,00 9.900.000,00 9.858.483,05 -41.516,95 0,00 0,00 41.516,95 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.900,13 0,00 6.979,39 6.979,39 0,00 0,00 -6.979,39 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 14.930.337,79 10.960.000,00 8.400.148,31 -2.559.851,69 0,00 0,00 2.559.851,69 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -131.262.487,45 -143.771.900,00 -149.137.453,75 -5.365.553,75 0,00 0,00 5.365.553,75 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -131.262.487,45 -143.771.900,00 -149.137.453,75 -5.365.553,75 0,00 0,00 5.365.553,75 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 133 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 146.652.757,26 154.731.900,00 157.046.860,94 -2.314.960,94 0,00 0,00 -2.314.960,94 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -11.305.414,87 -10.960.000,00 -10.846.093,58 -113.906,42 0,00 0,00 -113.906,42 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 135.347.342,39 143.771.900,00 146.200.767,36 -2.428.867,36 0,00 0,00 -2.428.867,36 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 371.228,55 121.500,00 715.446,37 -593.946,37 0,00 0,00 -593.946,37 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 371.228,55 121.500,00 715.446,37 -593.946,37 0,00 0,00 -593.946,37 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -1.050.000,00 -5.400.000,00 -4.689.905,00 -710.095,00 0,00 0,00 -710.095,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.050.000,00 -5.400.000,00 -4.689.905,00 -710.095,00 0,00 0,00 -710.095,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -678.771,45 -5.278.500,00 -3.974.458,63 -1.304.041,37 0,00 0,00 -1.304.041,37 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 134.668.570,94 138.493.400,00 142.226.308,73 -3.732.908,73 0,00 0,00 -3.732.908,73 0,00 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 134 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 135 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs Ergebnis des Haushaltsjahres Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Basiskapital Sonder- ergebnis HHJ Ordentliches Ergebnis Vorjahr Vorvorjahr Vorvorvor- jahr 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände -2.450.772,20 -16.927.437,97 -7.643.487,49 0,00 0,00 123.879.178,01 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 3 Zuführung eines Überschusses des ordentl. Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses * 0,00 -14.821.002,19 -9.283.950,48 -7.643.487,49 --- --- 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentl. Ergebnis- ses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des GemHHRechts 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschusses des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 1.081.617,05 0,00 --- --- --- --- 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlich. Ergeb- nisses des HHJ sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vor- getragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 12 Verrechnung eins Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 13 vorläufiger Endbestand -1.369.155,15 -31.748.440,16 --- --- --- 123.879.178,01 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 S. 3 GemHVO 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 15 Endbestände -1.369.155,15 -31.748.440,16 -16.927.437,97 -7.643.487,49 0,00 123.879.178,01 * siehe Erläuterungen 5.3.2.1 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 136 8 Anhang 8.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bi- lanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der geänderten Fest- setzung über die Wertgrenze für die Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz und des ersten doppischen Jahresabschlusses im Jahr 2016, sowie dem Jahresabschluss 2017 beibehalten. Ausnahme hiervon war die Forderungsbewertung im Be- reich Jugendamt, welche zum Jahresabschluss 2016 im Vergleich zur Eröffnungsbilanz be- richtigt bzw. geändert wurde. 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosteten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurde nicht einbezogen. 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind im Rahmen der Eröffnungsbilanz durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Gemäß der Mitteilung des KVBW sich der Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung wie folgt verändert: Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 137 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Aus dem Vorjahr (2018 nach 2019) wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i.H.v. 14.757.787,64 Euro nach 2019 übernommen. Die detaillierte Darstellung je Investition, kann unter 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt wurden nicht übertragen. Im Vorhergehenden Jahresergebnis 2017 wurden zum Vergleich 16.195.144,64 Euro in das Jahr 2018 übertragen. Aufgrund der hohen Überträge werden künftig (ab dem Haushaltsjahr 2019) im Bodenseekreis nur noch Antrag mit Begründung der Notwendigkeit der Fachämter benötigte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr übertragen. 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Da im Haushaltsjahr 2018 keine Kreditermächtigung eingeräumt wurde, fand auch keine Kre- ditaufnahme statt. 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewähr- leistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungser- mächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleich- wertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 53.792.428 56.901.465 3.109.037 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 138 8.8.1 Bürgschaften Art der Belastung/ Begünstigter Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Flughafen Friedrichshafen GmbH: SüdwestLB Stuttgart (jetzt LBBW) vom 30.05.1995 89.455,69 58.869,71 -30.585,98 Flughafen Friedrichshafen GmbH: Landesbank Baden-Württemberg vom 18.12.2000 132.871,97 88.581,31 -44.290,67 SUMME Bürgschaften 222.327,66 147.451,02 -74.876,65 8.8.2 Gewährleistungen Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistungen übernommen. 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Sofern Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltsplanung in Anspruch genommen wur- den, ist dies bei 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen erwähnt. 8.8.4 Gewährträgerschaften Begünstigter Art der Belastung DRK Rettungsdienst Bodensee- Oberschwaben gGmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 33,33 % Stadt Friedrichshafen über die Kli- nikum Friedrichshafen GmbH für die Klinik Tettnang GmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 5,10 % der Klinik Tettnang GmbH Stiftung Naturschutzzentrum Eris- kirch Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 30,00 % Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 139 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2018 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 215.679 Men- schen (30. Juni 2018), was einer Bevölke- rungsdichte von rd. 324 Einwohner/km² ent- spricht. Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. 200.000 202.000 204.000 206.000 208.000 210.000 212.000 214.000 216.000 218.000 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 140 Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Landrat ist Lothar Wölfle (CDU). Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Landrat ist Lothar Wölfle. Er wurde am 14. Mai 2007 ge- wählt und am 24. Februar 2015 zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Erster Landesbeamter Mit Wirkung zum 19. Dezember 1988 wurde Joachim Kruschwitz erster Landesbeamter des Bodenseekreises. Sein Dienstantritt erfolgte im Januar 1989. Zum 31. Dezember 2018 ist Herr Kruschwitz in den Ruhestand getreten. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 25. Mai 2014 statt (erste Sitzung am 29. Juli 2014). Somit findet die Neuwahlen gemäß dem Turnus am 26. Mai 2019 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2018 22 Sitze CDU 12 Sitze Freie Wähler Bodenseekreis 10 Sitze Bündnis 90 Die Grünen 8 Sitze SPD 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Name CDU Beck, Karl-Heinz Huchler, Andreas (seit 16.10.2018) Beiter, Dr. Wilhelm Jäger, Dr. Detlev Böttinger, Joachim Jeckel, Michael Brotzer, Dr. Achim Krafft, Achim Ehrle, Manfred Lamm, Edgar Endres, Werner Plösser, Manuel Fritz, Lothar Riedmann, Georg Günthör, Christina Sauter, Dr. Josef Härle, Manfred Simon, Knut Hager, Eduard Spieth, Markus Hornung, Dieter Alfons Zwisler, Hermann Ausgeschieden: Schmid, Andreas (bis 16.10.2018) Freie Wähler Bodenseekreis Amann, Frank Hoehne, Dr. Dagmar Baader, Josef Ortlieb, Eberhard Bär, Hansjörg Rupp, Martin Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 141 Beisswenger, Jürgen Weiß, Roland Karl Brügel, Edwin Wengert, Henrik Hauswald, Peter Wirth, Maria Bündnis 90 Die Grünen Aicher, Karl-Josef Hecht-Fluhr, Christa Becker, Sabine (zum 15.02.2018) Heidenreich, Matthias Bussmann, Franz Lattner, Ralf Daecke, Udo Rehm, Andrea Faden, Helmut Ziebart, Dr. Ulrich Hahn, Martin SPD Büchelmeier, Josef Sauter, Ingrid Jehle, Jochen Stauber, Dieter Maier, Karl Wilkendorf, Michael Mattes, Dr. Boris Zeller, Norbert FDP Ajiboye-Ames, Gerlinde Wörner, Ingo Wetzel, Dr. Hans-Peter Die Linke Biniossek, Roland Salerno, Roberto BVÜOS Parteiwechsel: Becker, Sabine (zum 15.02.2018) Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Verwaltung und Kultur (15 Mitglieder) Name Name Beck, Karl-Heinz Lamm, Edgar Büchelmeier, Josef Ortlieb, Eberhard Daecke, Udo Riedmann, Georg Faden, Helmut Wengert, Henrik (seit 16.10.2018) Fritz, Lothar Wetzel, Dr. Hans-Peter Hauswald, Peter Wirth, Maria Hecht-Fluhr, Christa Zeller, Norbert Krafft, Achim Ausgeschieden Beisswenger, Jürgen (bis 16.10.2018) Ausschuss für Umwelt und Technik (15 Mitglieder) Name Name Amann, Frank Plösser, Manuel Hahn, Martin Rehm, Andrea Heidenreich, Matthias Rupp, Martin Hornung, Dieter-Alfons Sauter, Ingrid Härle, Manfred Spieth, Markus Huchler, Andreas (seit 16.10.2018) Wilkendorf, Michael Jeckel, Michael Wörner, Ingo Ausgeschieden: Schmid, Andreas (bis 16.10.2018) Ausschuss für Soziales und Gesundheit (15 Mitglieder) Name Name Ajiboye-Ames, Gerlinde Hoehne, Dr. Dagmar Baader, Josef Jäger, Dr. Detlev Beisswenger, Jürgen (seit 16.10.2018) Maier, Karl Beiter, Dr. Wilhelm Salerno, Roberto Böttinger, Joachim Sauter, Dr. Josef Ehrle, Manfred Stauber. Dieter Günthör, Christina Ziebart, Dr. Ulrich Hecht-Fluhr, Christa Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 142 Ausgeschieden: Wengert, Henrik (bis 16.10.2018) Ausschuss für Nahverkehr (15 Mitglieder) Name Name Aicher, Karl-Josef Jehle, Jochen Ajiboye-Ames, Gerlinde Krafft, Armin Brügel, Edwin Lamm, Edgar Bär, Hansjörg Lattner, Ralf Endres, Werner Riedmann, Georg Faden, Helmut Weiß, Roland Karl Hager, Eduard Wilkendorf, Michael Huchler, Andreas (seit 16.10.2018) Ausgeschieden: Schmid, Andreas (bis 16.10.2018) Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Name Baader, Josef Jaekel, Karl-Heinz Battisti, Alfredo Jehle, Jochen Beisswenger, Jürgen (seit 16.10.2018) Jäger, Dr. Detlev Berner, Roland Keller, Petra Bertel. Michael Kohler, Ewald Brauer, Helga Künze, Beate Bussmann, Franz Mattes, Dr. Boris Böttinger, Joachim Paulsen, Sebastian Daecke, Joachim Scholz, Joachim Ehrle, Manfred Schuler, Jürgen Gitschier, Josefa Soth, Brigitte Günthör, Christina Spieth, Markus Hoehne, Dr. Dagmar Stauber, Dieter Hoffmann, Gerhard (seit 16.10.2018) Stumpf, Kathrin Ausgeschieden: Pursche, Udo (bis 16.10.2018) Wengert, Henrik (bis 16.10.2018) Beratende Mitglieder Ehrle, Franziska Kühnle, Harald (seit 10.10.2018) Härle, Peter (seit 10.10.2018) Schilling, Simone Kemle, Sabrina Völk, Günther Kiß, Dr. Bernhard Ausgeschieden: Manz, Friedemann (bis 16.10.2018) Schrimpf, Michael (bis 16.10.2018) Anzahl Sitzungen im Jahr 2018 6x Kreistag Ausschüsse 6x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AVK) 6x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 5x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 5x Jugendhilfeausschuss 1x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 143 9 Anlagen 9.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Verm.- zugänge im HHJ Verm.- abgänge im HHJ Umbuch- ungen im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Stand am 31.12. des HHJ 1. Immaterielle Vermögensgegen- stände 436.054,88 275.684,01 0,00 14.705,96 0,00 -360.370,11 366.074,74 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 196.288.860,24 12.817.644,06 -2.221.996,01 -14.705,96 0,00 -7.835.455,91 199.034.346,42 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.829.925,15 16.702,30 -25.821,76 0,00 0,00 -1.572,59 9.819.233,10 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 89.755.219,52 162.953,86 0,00 156.938,77 0,00 -3.611.786,28 86.463.325,87 2.3 Infrastrukturvermögen 57.520.239,11 283.618,10 -79,04 2.737.159,52 0,00 -2.599.956,43 57.940.981,26 2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 12.291.125,31 241.918,41 -1.934.852,34 1.415.121,98 0,00 124.565,26 12.137.878,62 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.200.303,85 31.861,61 0,00 0,00 0,00 0,00 2.232.165,46 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 4.565.406,58 917.314,55 -26.985,58 680.477,72 0,00 -945.259,69 5.190.953,58 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 3.506.730,59 628.028,76 -1.173,20 606.062,04 0,00 -801.446,18 3.938.202,01 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 16.619.910,13 10.535.246,47 -233.084,09 -5.610.465,99 0,00 0,00 21.311.606,52 3. Finanzvermögen (ohne Forde- rungen und liquide Mittel) 45.541.210,59 4.690.489,00 -15.708.850,41 0,00 0,00 -759.134,57 33.763.714,61 3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.299,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammen- schlüssen 4.696.908,66 584,00 0,00 0,00 0,00 -755.223,26 3.942.269,40 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 5.352.302,58 4.689.905,00 -715.446,35 0,00 0,00 0,00 9.326.761,23 3.5 Wertpapiere 35.416.700,10 0,00 -14.993.404,06 0,00 0,00 -3.911,31 20.419.384,73 Insgesamt 242.266.125,71 17.783.817,07 -17.930.846,42 0,00 0,00 -8.954.960,59 233.164.135,77 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 144 9.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 12.046.770,83 479.140.071,08 476.463.269,51 0,00 0,00 14.723.572,40 2. Privatrechtliche Forderungen 4.617.042,60 5.151.055,85 5.876.687,20 0 0 3.891.411,25 Summe aller Forderungen 16.663.813,43 484.291.126,93 482.339.956,71 0,00 0,00 18.614.983,65 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 145 9.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jahres zum 31.12. des HH-Jahres davon Til- gungszah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. davon Til- gungszahlun- gen Zah- lungsziel über 1 bis 5 J. davon Til- gungszahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. Mehr (+) / weniger (-) im HHJahr 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. 24.204.905,76 21.517.515,41 3.065.905,00 11.996.333,00 9.855.278,00 2.687.390,35 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. u.ä.. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 24.204.905,76 21.517.515,41 3.065.905,00 11.996.333,00 9.855.278,00 2.687.390,35 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften 6.390.260,43 5.768.351,71 645.643,13 2.838.558,31 2.284.150,27 621.908,72 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 30.595.166,19 27.285.867,12 3.711.548,13 14.834.981,31 12.139.428,27 3.309.299,07 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. 24.204.905,76 21.517.515,41 3.065.905,00 11.996.333,00 9.855.278,00 2.687.390,35 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. 6.390.260,43 5.768.351,71 645.643,13 2.838.558,31 2.284.150,27 621.908,72 Zwischensumme 3.1 bis 3.4 30.595.166,19 27.285.867,12 3.711.548,13 14.834.891,31 12.139.428,27 3.309.299,07 Abzgl. Schulden zw. KernHH u. Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Ge- samtschulden 30.595.166,19 27.285.867,12 3.711.548,13 14.834.891,31 12.139.428,27 3.309.299,07 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 146 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Finanzrech- nung Vorjahr - Euro Finanzrechnung Rechnungsjahr - Euro 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 10.384.530,34 5.204.888,90 2 +/-Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Er- gebnisrechnung (§50, §3 Nr. 17 GemHVO) 16.092.940,44 32.639.915,95 3 +/-Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnisrechnung aus Investitionstätigkeit (§50, §3 Nr. 31 GemHVO) -14.560.572,91 2.990.927,91 4 +/-Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§50, §3 Nr.35 GemHVO) -2.530.838,68 -2.517.474,79 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsun- wirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§50 Nr. 39 GemHVO) -4.181.170,29 -4.128.866,64 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jah- resende (§50 Nr. 42 GemHVO) 5.204.888,90 34.189.391,33 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 103.176,56 103.177,57 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 5.308.065,46 34.292.568,90 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlun- gen (§ 21 GemHVO) 0,00 0,00 11 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genom- menen Kreditermächtigungen (auch aus Vor- jahren) Investitionen und Investitionsförder- maßnahmen 0,00 0,00 12 + übertr. Ermächtigungen für Inv.-Zuwendun- gen,-Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18,19 GemHVO) 0,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jah- resende 5.308.065,46 34.292.568,90 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen ge- bunden 0,00 0,00 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke ge- bunden -2.557,10 -2.557,10 16 + Bestand Wechselgeldvorschüsse -3.414,70 14.707,29 17 + Bestand Handvorschüsse 1.140,60 2.071,30 18 + Bestand Depots (Wertpapiere) 35.313.523,54 20.316.208,17 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jah- resende ohne gebundene Mittel 40.616.757,80 54.612.964,47 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.347.523,81 5.508.622 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 147 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2016 2017 2018 2019 2020 2021 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro -7.643.487 -9.283.950 -14.794.202 -8.332.800 -26.911.100 -14.583.400 0030 Betrag je Einwohner Euro/ EW -35,87 -43,25 -68,59 -38,92 -125,69 -68,11 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -102,59 -103,12 -104,81 -102,67 -108,72 -104,65 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro -44.785.612 -49.105.351 -53.305.780 -51.748.900 -52.941.200 -43.378.000 0080 Betrag je Einwohner Euro/ EW -210,19 -228,76 -247,15 -241,70 -247,27 -202,60 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % -15,16 -16,51 -17,33 -16,61 -17,15 -13,84 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 37.142.125 39.821.401 38.511.578 43.416.100 26.030.100 32.794.600 0120 Betrag je Einwohner Euro/ EW 174,32 185,51 178,56 202,78 121,58 153,17 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % 12,57 13,39 12,52 13,93 8,43 10,46 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro 51.616 -2.450.772 1.081.617 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro -7.591.871 -11.734.723 -13.712.585 -8.332.800 -26.911.100 -14.583.400 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 20.230.287 16.092.940 32.639.916 13.716.700 32.237.200 19.877.100 0210 Betrag je Einwohner Euro/ EW 94,95 74,97 151,34 64,07 150,57 92,84 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag -2.472.455 -2.530.839 -2.517.475 3.065.900 3.084.300 -2.935.300 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 17.757.832 13.562.102 30.122.441 16.782.600 35.321.500 16.941.800 0260 Betrag je Einwohner Euro/ EW 83,34 63,18 139,66 78,38 164,97 79,13 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 5.347.524 5.492.112 5.508.622 5.700.000 5.700.000 5.700.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 10.384.530 5.308.065 34.292.569 5.972.434,00 5.796.834,00 6.290.734,00 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro -131.532.078 -143.270.360 -156.999.330 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro -123.886.033 -123.889.593 -123.879.178 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 49,00 52,86 53,47 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 51,00 47,14 46,53 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 114,75 112,04 123,83 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro -33.629.086 -30.595.166 -27.285.867 434.100 415.700 -2.935.300 0450 Betrag je Einwohner Euro/ EW -157,83 -142,53 -126,51 434100,00 415700,00 -2935300,00 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € -2.472.455 -2.530.839 -2.517.475 -2.600.000 434.100 415.700 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 148 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 F310501601 Tilgung Finan- zierungsdarlehen AL 77 -599.047 -621.909 -621.909 0 -621.909 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -599.047 -621.909 -621.909 0 -621.909 0 0 F611701601 Darlehen an Kli- nik TT GmbH 21.854 21.500 571.186 549.686 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 21.229 21.500 571.186 549.686 0 0 0 F611701602 Darlehen an DBT -750.000 0 0 0 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 300.000 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -1.050.000 0 0 0 0 0 0 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichshafen GmbH 50.000 100.000 100.000 0 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 50.000 100.000 100.000 0 0 0 0 F611701701 Darlehen an RITZ 0 -1.650.000 -1.750.000 -100.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.650.000 -1.750.000 -100.000 0 0 0 F611701801 Darlehen an DBT GmbH 0 -300.000 0 300.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -300.000 0 300.000 0 0 0 F611701802 Darlehen an Flughafen FN 0 -1.050.000 -645.865 404.135 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 0 0 10.000 10.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.050.000 -655.865 394.135 0 0 0 F611701803 Gesellschafter- darlehen an Flughafen FN GmbH 0 -2.400.000 -2.249.779 150.221 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 0 0 34.261 34.261 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -2.400.000 -2.284.040 115.960 0 0 0 F615401601 Tilgung Kredite (fester Zins) (passive Darle- hen) -2.144.686 -1.800.000 -1.772.076 27.924 0 0 0 F615401602 Tilgung Kredite (var. Zins - SWAP) (passive Darl.) -788.954 -800.000 -814.267 -14.267 0 0 0 I000301602 Weiterentwick- lung Ratsinformationssystem 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware 0 -148.001 -23.681 124.320 0 -148.001 -124.320 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -148.001 -23.681 124.320 0 -148.001 -124.320 I001001601 Beschaffung Kaf- feevollautomat -1.999 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.999 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 149 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I001001801 Beschaffung Kaf- feevollautomat D2 0 -1.999 -1.999 0 -1.999 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.999 -1.999 0 -1.999 0 0 I030801601 Ankäufe Kunst- sammlung (OEW-Mittel) 566 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 23.500 0 31.862 31.862 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.934 0 -31.862 -31.862 0 0 0 I031001601 Museumsbedarf Galerie -2.507 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.507 0 0 0 0 0 0 I031001602 Magazinbedarf Kreisarchiv -532 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -532 0 0 0 0 0 0 I031001603 Quer- rolloschränke Bibliothek -1.399 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.399 0 0 0 0 0 0 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt 0 0 -31.952 -31.952 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -31.952 -31.952 0 0 0 I031001701 Beschaffung Vi- deokamera (Kunstgalerie BSK) 0 0 -3.219 -3.219 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.219 -3.219 0 0 0 I100301601 Personalsoftware Magellan-Personalmanage- mentsoftw. 0 -72.826 -18.921 53.905 0 -72.826 -53.905 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -72.826 -18.921 53.905 0 -72.826 -53.905 I100301602 Software Tele- fonie -16.451 -104.660 -32.754 71.905 0 -104.660 -71.905 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.451 -104.660 -32.754 71.905 0 -104.660 -71.905 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I100301604 DMS-Fortschrei- bung (Optimal System) 0 -64.032 -13.685 50.347 0 -64.032 -50.347 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -64.032 -13.685 50.347 0 -64.032 -50.347 I100301605 Device Manage- ment-Software Upgrade (IT- Watch) -14.036 -4.585 0 4.585 0 -4.585 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -14.036 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.585 0 4.585 0 -4.585 0 I100301607 Verbesserung Vi- renschutz 0 -36.317 0 36.317 6.860 -43.177 -36.317 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -36.317 0 36.317 6.860 -43.177 -36.317 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 150 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I100301608 Zentrale Lizenzen -3.256 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.256 0 0 0 0 0 0 I100301611 LICHT (Valuema- tion) Upgrade -1.333 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.333 0 0 0 0 0 0 I100301614 Hard- und Soft- ware für Interflex -625 -39.717 -5.712 34.005 0 -39.717 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -625 -39.717 -5.712 34.005 0 -39.717 0 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 -15.000 I100301702 Erneuerung Fire- wall 0 0 -94.371 -94.371 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -94.371 -94.371 0 0 0 I100301703 Beschaffung Oracle Datenbank Lizenz -12.604 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.604 0 0 0 0 0 0 I100301801 Virtuelle Post- stelle 0 -50.000 0 50.000 0 0 -10.701 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -10.701 I100901601 Beschaffung Pedelec 0 -2.500 -2.499 1 0 -2.500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 -2.499 1 0 -2.500 0 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl 0 -16.188 0 16.188 1.462 -17.650 -16.188 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.188 0 16.188 1.462 -17.650 -16.188 I100901604 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) 0 -18.000 0 18.000 0 -18.000 -18.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 0 18.000 0 -18.000 -18.000 I100901801 Beschaffung Sozialmobil AMI 0 -31.780 -31.780 0 -31.780 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -31.780 -31.780 0 -31.780 0 0 I101001601 Konzept/Um- setzung -40.335 -53.707 0 53.707 0 -3.707 -53.707 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -33.938 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.397 -53.707 0 53.707 0 -3.707 -53.707 I101001602 Multimedia Bildschirme 0 -30.000 -15.382 14.618 0 -30.000 -14.618 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 -15.382 14.618 0 -30.000 -14.618 I101001603 Multimedia Be- sprechnungsräume -5.699 -47.020 -5.895 41.125 0 -47.020 -41.125 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.699 -47.020 -5.895 41.125 0 -47.020 -41.125 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 151 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I101001604 Mobile Ar- beitsplätze 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 I101001605 Beschaffung Bür- ostühle -92.852 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -92.852 0 0 0 0 0 0 I101001606 Erg. AP-Ausstat- tung -40.643 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.643 0 0 0 0 0 0 I101001607 Netzwerke und WLAN -78.634 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -78.634 0 0 0 0 0 0 I101001608 Beschaffung Switche -52.822 -61.328 -18.258 43.070 -6.860 -54.468 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -52.822 -61.328 -18.258 43.070 -6.860 -54.468 0 I101001611 Netzwerkerweiter- ung 0 -3.013 0 3.013 0 -3.013 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.013 0 3.013 0 -3.013 0 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -7.023 0 -4.800 -4.800 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.023 0 -4.800 -4.800 0 0 0 I101001701 Kühlschrank mit Umluftkühlung -1.090 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -916 0 0 0 0 0 0 I101001802 Erweiterung Daten-Netzwerk 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 I101001803 Optimierung Be- sprechungsräume (Cubes) 0 -100.000 0 100.000 0 0 -38.989 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -38.989 I101001804 Zwei Ladesäulen für Dienstfahrzeuge 0 0 -9.285 -9.285 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -9.285 -9.285 0 0 0 I101001806 Beschaffung Brieföffner Poststelle 0 -1.462 -1.461 1 -1.462 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.462 -1.461 1 -1.462 0 0 I110301801 Schnittstelle DMS von BALVI 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 I111001701 Mobile Kühlbox -985 -4.015 0 4.015 0 -4.015 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -985 -4.015 0 4.015 0 -4.015 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 152 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I111001702 Einrichtung Ver- wahrstellen (Kühlzell. + Me- tallco.) 26.200 0 -28.678 -28.678 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 26.200 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -28.678 -28.678 0 0 0 I111001801 Mobile Kühlbox 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I120301602 Elektron. Emp- fang v. Gewerbeanzeigen - GewAnzV -3.784 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.784 0 0 0 0 0 0 I120301603 Software Geschwindigkeitsüberwa- chung 0 -9.025 -2.975 6.050 0 -9.025 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.025 -2.975 6.050 0 -9.025 0 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüberwa- chung -130.995 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -130.995 0 0 0 0 0 0 I120601701 Stationäre Geschwindigkeitsüberwa- chung -134.369 -134.369 0 134.369 0 -134.369 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -134.369 -134.369 0 134.369 0 -134.369 0 I120601702 Zuschuss Feuer- wehr KFZ MAN TGM 15.290 (Anl-001100) 148.000 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 148.000 0 0 0 0 0 0 I120601801 Stationäre Geschwindigkeitsüberwa- chung (ab 2018) 0 0 -94.485 -94.485 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -94.485 -94.485 0 0 0 I120601803 Austauschgeräte mobile Geschwindigkeitsüberwa- chung 0 -3.475 0 3.475 -3.475 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -3.475 0 3.475 -3.475 0 0 I120901602 Mobile Geschwin- digkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. 10.529 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 11.900 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.371 0 0 0 0 0 0 I120901802 Beschaffung WLF (Wechselladefahrzeug) 0 -171.000 0 171.000 0 0 -171.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 59.000 0 -59.000 0 0 59.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -230.000 0 230.000 0 0 -230.000 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 153 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I121001601 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Friedrichshafen -225.949 -124.051 -75.159 48.892 0 -124.051 -48.892 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 19.300 0 22.191 22.191 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -124.051 0 124.051 0 -124.051 -48.892 I121001602 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Überlingen -220.482 -129.446 -74.742 54.704 0 -129.446 -53.780 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 19.300 0 22.359 22.359 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -129.446 0 129.446 0 -129.446 -53.780 I121001603 Technikerneue- rung Integr. Leitstelle Boden- seekreis -1.710.748 -9.215 246.033 255.248 0 -9.215 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 409.266 0 1.265.000 1.265.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.120.014 0 -1.018.967 -1.018.967 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.215 0 9.215 0 -9.215 0 I121001604 Beschaff. Dienst- kleid. Führungs-u. Verwal- tungsstab 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 I121001605 Software Füh- rungs- u. Verwaltungsstab 0 -90.000 -1.959 88.041 0 -90.000 -81.544 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -90.000 -1.959 88.041 0 -90.000 -81.544 I121001701 Digitalfunkaus- stattung stv. KBM BSK 0 -5.597 -3.903 1.693 0 -5.597 -5.597 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.597 -3.903 1.693 0 -5.597 -5.597 I121001702 Beschaffung Feu- erwehr-Pumpe -6.474 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 7.600 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.074 0 0 0 0 0 0 I121001703 Beschaffung einer Schreibmaschine -594 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -594 0 0 0 0 0 0 I121001801 Ersatzbeschaf- fung Atemschutzger. FN/ÜB 0 -80.000 0 80.000 0 0 -31.524 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -80.000 0 80.000 0 0 -31.524 I121001803 Beschaffung 3 Satellitentelefone (Kat.schutz) 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 I121001804 Waffenak- tenschränke 0 -5.678 -5.677 1 -678 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.678 -5.677 1 -678 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 154 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I121001805 Beschaffung Akku-Ladeschrank u. Flügel- türenschrank 0 -2.068 0 2.068 -2.068 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.068 0 2.068 -2.068 0 0 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Führungs- fahrzeug -3.783 -121.529 -121.529 0 -312 -121.217 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -3.783 -121.529 -121.529 0 -312 -121.217 0 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Füh- rungsfahrzeug -3.471 0 -121.529 -121.529 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -3.471 0 -121.529 -121.529 0 0 0 I122251701 Zuschuss an Ge- meinde Salem GW L Rüst 0 -133.000 0 133.000 0 -133.000 -93.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -133.000 0 133.000 0 -133.000 -93.000 I130301601 Beschaffung Bür- gerterminal 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 0 I130301602 Anbindung Ausländeramt Kundensteuer- ung -2.463 -2.537 0 2.537 0 -2.537 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.463 -2.537 0 2.537 0 -2.537 0 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblösung) -46.056 -67.741 -1.190 66.551 0 -67.741 -66.551 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -46.056 -67.741 -1.190 66.551 0 -67.741 -66.551 I130301701 Controlling Datenbank für Bürger-Ser- vicecenter 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I130301702 Sag`s doch Bür- gerbeteiligung Haushalt 0 -20.000 -6.426 13.574 0 -20.000 -13.574 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -6.426 -6.426 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 -13.574 I130301801 Anbindung Kun- densteuerung weiterer Ämter 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I130901701 W-LAN Außen- stellen KFZ-Zulassung TT 0 -18.445 0 18.445 -15.445 -3.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 0 3.000 0 -3.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -15.445 0 15.445 -15.445 0 0 I130901702 W-LAN Außen- stellen KFZ-Zulassung ÜB 0 0 0 0 3.000 -3.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 3.000 -3.000 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 155 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I131001701 Ersatz-/Neu- beschaf. Entstempelungsau- tomat -1.854 -2.146 0 2.146 0 -1.646 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.854 -2.146 0 2.146 0 -1.646 0 I131001702 Optimierung Bür- gerservice -5.844 -6.156 0 6.156 0 -6.156 -6.156 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.844 -6.156 0 6.156 0 -6.156 -6.156 I131001703 Beschaffung Ras- terprägegerät -620 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -620 0 0 0 0 0 0 I140301801 Adobe-Lizenzen Software "Creativ-Cloud" 0 -3.500 0 3.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.500 0 3.500 0 0 0 I141001701 Beschaffung Beamer VHS -488 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -488 -2.500 0 2.500 0 0 0 I141001702 Beschaffung Beamer (VHS) -997 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -997 0 0 0 0 0 0 I200601701 Breitbandver- sorgung - geschlossen 0 0 -29.137 -29.137 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -29.137 -29.137 0 0 0 I200601702 Einrichtung Lade- säule (ES TT) -10.409 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.409 0 0 0 0 0 0 I201001703 Zuschuss Be- obachtungsplattform Eriskir- cher Ried -10.985 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -10.985 0 0 0 0 0 0 I201501701 Erw. Gesell- sch.kreis bodo-Verbund (In- tegr. LKR Li) -2.700 -27.300 0 27.300 0 -27.300 -27.300 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -2.700 -27.300 0 27.300 0 -27.300 -27.300 I201501702 Übernahme An- teile Kommune (WFB) -65.919 0 0 0 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 960 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -66.879 0 0 0 0 0 0 I201501703 Übernahme An- teile VTBW e.V. (IBT) -1 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -1 0 0 0 0 0 0 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeld- management -278.008 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -278.008 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 156 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I202251701 Unterstützung sozialer Wohnungbau 0 -86.616 0 86.616 0 -86.616 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -86.616 0 86.616 0 -86.616 0 I202251801 Zuschuss Förde- rung E-Mobilität/ Ladesäule 0 -28.000 -28.000 0 -28.000 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -28.000 -28.000 0 -28.000 0 0 I210301601 Software GIS wei- tere Module und Einrichtun- gen -14.877 -107.166 -5.854 101.312 0 -107.166 -102.205 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.877 -107.166 -4.960 102.205 0 -107.166 -102.205 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS -6.783 -12.030 0 12.030 0 -12.030 -12.030 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.783 -12.030 0 12.030 0 -12.030 -12.030 I211001701 Beschaffung SAPOS-Empfänger -21.187 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.187 0 0 0 0 0 0 I211001801 Tablet für mobi- len GIS Einsatz 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I221001603 Beschaffung Falz- maschine -500 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -500 0 0 0 0 0 0 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Natur- schutzflächen 3.500 -37.789 -25.740 12.049 0 -37.789 -12.049 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 3.500 0 4.791 4.791 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -37.789 0 37.789 0 -37.789 -12.049 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -30.531 -30.531 0 0 0 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Natur- schutz" -10.055 -110.059 -14.098 95.961 0 -85.059 -97.009 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 25.676 25.000 0 -25.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -35.730 -135.059 -14.098 120.961 0 -85.059 -97.009 I230401801 Beweidung Kluft- erner Ried 0 -30.000 0 30.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 40.000 0 -40.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -70.000 0 70.000 0 0 0 I230501801 Erhöhung Stammkapital ReKo GmbH 0 -2.000 -292 1.708 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -2.000 -292 1.708 0 0 0 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp 0 -15.150 0 15.150 0 -3.150 -15.150 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 157 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.150 0 15.150 0 -3.150 -15.150 I231001801 Beschaffung Akustischer Kalibrator 0 -2.461 0 2.461 -2.461 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.461 0 2.461 -2.461 0 0 I250301601 Software Schnittstelle FOFUS 0 -1.702 0 1.702 0 -1.702 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.702 0 1.702 0 -1.702 0 I300301601 Software Fi- nanzwesen 0 -456.865 0 456.865 0 -456.865 -456.865 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -456.865 0 456.865 0 -456.865 -456.865 I300301701 Upgrade Bankno- tenprüfung Kassenautomat HESS -881 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -881 0 0 0 0 0 0 I300301702 Upgrade Kassen- automat Zahlungsverkehrs- Terminal 0 0 -11.008 -11.008 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -11.008 -11.008 0 0 0 I300301802 Beschaffung Li- zenzen MIS für Schulen 0 0 -22.221 -22.221 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -22.221 -22.221 0 0 0 I310301601 Software CAFM -13.700 -17.220 -9.080 8.140 0 -17.220 -17.220 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.700 -17.220 -9.080 8.140 0 -17.220 -17.220 I310401801 Verkauf Grundstück (Wiedenäcker) 1.053 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 1.053 0 0 0 0 0 0 I310401802 Verkauf land- wirtschaftliche Fläche 0 0 37.047 37.047 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 0 0 37.047 37.047 0 0 0 I310501602 Neugestaltung Werkstatt CNC Bereich - JZGS -22.955 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -22.955 0 0 0 0 0 0 I310501603 Modernisierung Außenbeleuchtung - BZM 0 -141.744 0 141.744 0 -141.744 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -141.744 0 141.744 0 -141.744 0 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestalozzischule Markdorf 0 -15.842 0 15.842 0 -15.842 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -15.842 0 15.842 0 -15.842 0 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM -339.508 -159.935 85.280 245.215 0 -279.935 -305.135 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 120.000 180.000 60.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -279.935 0 279.935 0 -279.935 -305.135 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 158 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -308.485 0 -87.158 -87.158 0 0 0 I310501607 Flächenkonzep- tion GL 1-3 -40.341 -509.181 -492.541 16.640 0 -199.181 -31.150 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -509.181 0 509.181 0 -199.181 -31.150 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -40.341 0 -492.541 -492.541 0 0 0 I310501608 Flächenkonzep- tion AL 75 -32.242 -240.718 -31.987 208.731 0 -65.718 -172.747 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -240.718 0 240.718 0 -65.718 -172.747 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -32.242 0 -31.987 -31.987 0 0 0 I310501609 Flächenkonzep- tion AL 77 -28.516 -255.456 -21.135 234.320 0 -205.456 -243.637 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -255.456 0 255.456 0 -205.456 -243.637 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -28.516 0 -21.135 -21.135 0 0 0 I310501610 Sanierung Schul- räume Altbau EST -290.344 0 1.561.318 1.561.318 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.712.700 1.712.700 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -274.368 0 -151.382 -151.382 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.977 0 0 0 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 2.908.884 0 284.942 284.942 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 2.897.896 0 278.082 278.082 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige In- vestitionstätigkeiten 10.988 0 6.859 6.859 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Pla- nung und Sanierung (BZM) 0 -750.000 -482.172 267.828 0 -750.000 -252.888 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -750.000 0 750.000 0 -750.000 -252.888 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -482.172 -482.172 0 0 0 I310501702 Cafeteria, Pla- nung und Sanierung (BZM) -11.851 153.305 -4.847 -158.152 0 -12.495 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 165.800 0 -165.800 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -12.495 0 12.495 0 -12.495 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.905 0 -4.073 -4.073 0 0 0 I310501703 Fahrradständer (BZM) 0 -17.900 0 17.900 0 -17.900 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 5.100 0 -5.100 0 5.100 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -23.000 0 23.000 0 -23.000 0 I310501704 Sonnenschutz - Pestalozzischule Markdorf 0 -7.500 0 7.500 0 -7.500 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -7.500 0 7.500 0 -7.500 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 159 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I310501705 Sicherh.-techn. Umr. u. barrierefr. Zugang (PS MD) 0 -110.600 -96.357 14.243 0 -80.600 -14.243 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -110.600 0 110.600 0 -80.600 -14.243 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -96.357 -96.357 0 0 0 I310501706 Sanierung Park- platz (BSZ ÜB) - geschlossen 0 0 -11.144 -11.144 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -9.365 -9.365 0 0 0 I310501707 Einrichtung Müll- stationen (BSZ ÜB) 0 -4.664 0 4.664 8.414 -13.078 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -4.664 0 4.664 8.414 -13.078 0 I310501708 Be- sprechungszimmer (JZG) -19.229 -58.927 -7.777 51.149 0 -58.927 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -58.927 0 58.927 0 -58.927 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.225 0 -7.777 -7.777 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.004 0 0 0 0 0 0 I310501709 Planung Erweite- rung Cafeteria (BSZ ÜB) 0 -28.000 0 28.000 0 -28.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -28.000 0 28.000 0 -28.000 0 I310501711 Sitzgelegenheiten Aussenbereich (BSZ FN) -5.985 -81.339 -81.338 0 -37.324 -44.015 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -5.985 -44.015 -6.098 37.917 0 -44.015 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -37.324 -75.241 -37.917 -37.324 0 0 I310501712 2 Beachvolley- ballfelder (BSZ FN) 0 -42.676 0 42.676 37.324 -80.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -42.676 0 42.676 37.324 -80.000 0 I310501713 Umbau EG für Ami/Jobcenter AL 75-77 -139.744 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -23.597 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -80.786 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.361 0 0 0 0 0 0 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST -12.463 -157.537 -49.804 107.733 0 -144.537 -104.571 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -157.537 0 157.537 0 -144.537 -104.571 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -12.463 0 -49.406 -49.406 0 0 0 I310501717 Beregnungsan- lage BSZ FN 0 0 -7.139 -7.139 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -7.139 -7.139 0 0 0 I310501718 Errichtung Müll- trennsysteme BSZ ÜB -9.330 -5.758 -6.500 -742 -5.758 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -9.330 -5.758 -6.500 -742 -5.758 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 160 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I310501719 Errichtung Müll- trennsysteme Verwaltungs- geb. LRA -3.570 -2.656 -2.933 -277 -2.656 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -3.570 -2.656 -2.933 -277 -2.656 0 0 I310501806 Sanierung Außen- beleuchtung / Umr. a. LED (Hoga TT) 0 -85.800 -83.006 2.794 0 0 -12.167 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -85.800 0 85.800 0 0 -12.167 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -83.006 -83.006 0 0 0 I310501814 Einrichtung EDV- Räume (BZM) 0 -5.768 -5.767 1 -5.768 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.768 -5.767 1 -5.768 0 0 I310501815 Verdunkelung Werkstatt (CDS) 0 -16.797 -16.797 0 -16.797 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -16.797 -16.797 0 -16.797 0 0 I310501818 Außenanlage HOGA TT 0 -108.000 -14.037 93.963 -108.000 0 -24.059 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -108.000 -9.525 98.475 -108.000 0 -24.059 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.512 -4.512 0 0 0 I310701601 Neue Asylunter- künfte -5.361.820 -2.825.145 -314.185 2.510.959 0 -2.825.145 -2.460.227 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.360.535 -2.825.145 -314.185 2.510.959 0 -2.825.145 -2.460.227 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.285 0 0 0 0 0 0 I310701602 Notfall Hallen 0 -618.681 0 618.681 0 -618.681 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -618.681 0 618.681 0 -618.681 0 I310701701 2 Carports Son- nenbergschule -35.429 -18.209 -37.702 -19.493 0 -18.209 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -16.340 -16.340 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -35.429 -18.209 -21.362 -3.154 0 -18.209 0 I310701802 Verkauf Rundbo- genhalle (Asyl Fallenbrun- nen) 0 0 22.100 22.100 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 0 0 22.100 22.100 0 0 0 I310901602 Sanierung Daten- netz - Elektronikschule Tettn- ang 0 -126.029 0 126.029 0 -126.029 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -126.029 0 126.029 0 -126.029 0 I310901605 Serverlandschaft Schule incl. Vwnetz - BSZ FN -63.322 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -63.322 0 0 0 0 0 0 I310901701 Beschaffung Abgasventilator - JZG -7.985 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.985 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 161 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I310901702 Beschaffung Bremsenprüfstand KfZ-Werk- statt (JZGS) -7.670 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.670 0 0 0 0 0 0 I310901703 Server-Austausch Markdorf (Pestalozzischule MD) -7.447 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.447 0 0 0 0 0 0 I310901704 Austausch USV- Anlage (BSZ FN) 0 0 -3.014 -3.014 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.014 -3.014 0 0 0 I310901801 Wetterstation für Sonnensegel (BSZ FN) 0 -6.453 -6.452 1 -6.453 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.453 -6.452 1 -6.453 0 0 I310901802 Öl-Abscheider- Überwachungsanlage (BSZ FN) 0 -2.663 -6.350 -3.687 -2.663 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.663 -6.350 -3.687 -2.663 0 0 I310901803 IP Überwa- chungssystem Telefonanlage (BSZ FN) 0 -3.440 -3.439 1 -3.440 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.440 -3.439 1 -3.440 0 0 I310901804 Kommissionier- gerät für das Motorenlager (JZGS) 0 -19.751 -19.750 1 -19.751 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -19.751 -19.750 1 -19.751 0 0 I311001601 LED-Leuchten Glärnischstr. 1-3 -77.811 -181.173 0 181.173 18.574 -199.747 -181.173 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -77.811 -181.173 0 181.173 18.574 -199.747 -181.173 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.850 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.850 I311001617 Beschaffung be- wegl. Vermö. BZM -1.780 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.780 0 0 0 0 0 0 I311001622 Beschaffung Kü- che Hausmeisterwohnung - EST -4.500 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.500 0 0 0 0 0 0 I311001623 Beschaffung Kühlaggregat (EST Cafeteria) 0 0 -2.142 -2.142 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.142 -2.142 0 0 0 I311001701 Beschaffung De- fibrilatoren (BZM) 0 -7.000 -5.378 1.622 0 -7.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 2.000 0 -2.000 0 2.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 -5.378 3.622 0 -9.000 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 162 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I311001702 Beschaffung Ge- räte f. Unterhalt Gebäude (BZM) 0 -5.000 -4.831 169 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.831 169 0 -5.000 0 I311001703 Beschaffung Ge- räte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) -3.219 -1.781 0 1.781 0 -1.781 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.219 -1.781 0 1.781 0 -1.781 0 I311001704 Umbau Maler- werkstatt BSZ FN 0 -64.800 0 64.800 0 -64.800 -64.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -64.800 0 64.800 0 -64.800 -64.800 I311001705 Beschaffung Ge- räte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) 0 -5.000 -999 4.001 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -999 4.001 0 -5.000 0 I311001707 Beschaffung ei- ner Kaffeemaschine (EST Ca- feteria) -6.169 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.184 0 0 0 0 0 0 I311001709 Beschaffung Hardware Telefonanl. (Son- nenb.schule) -3.499 0 -4.718 -4.718 0 0 0 I311001710 Beschaffung Einbruchmeldeanlage (Galeri- eMeersburg) 0 0 -6.935 -6.935 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -6.935 -6.935 0 0 0 I311001711 Beschaffung Gar- tenhäcksler (HOGA TT) -1.457 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.457 0 0 0 0 0 0 I311001712 Beschaffung Mo- nitore Eingangshalle (EST) -2.057 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.057 0 0 0 0 0 0 I311001713 Beschaffung Be- stellterminal Cafeteria - BZM -2.032 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.708 0 0 0 0 0 0 I311001714 Veräußerung Al- tanlagen/Sachanlagen 50 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 50 0 0 0 0 0 0 I311001715 Beschaffung Pinnwände - BZM -2.254 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.254 0 0 0 0 0 0 I311001716 EDV-Schrank Elektronikschule TT -1.100 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.100 0 0 0 0 0 0 I311001717 Beschaffung Briefkastenanlage -2.272 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.272 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 163 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I311001718 Beschaffung PC Systeme Hausmeister (BSZ ÜB) -2.598 -2.598 0 2.598 0 -2.598 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.598 -2.598 0 2.598 0 -2.598 0 I311001719 Beschaffung Ge- schirrspülmaschine (Cafet. BSZ FN) -10.546 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.862 0 0 0 0 0 0 I311001720 Beschaffung Mul- tifunktionsdrucker (BSZ HMBüro) -733 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -733 0 0 0 0 0 0 I311001721 Beschaffung Switch (Netzwerktechnik) (BZM) -5.061 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.061 0 0 0 0 0 0 I311001723 Beschaffung Tischtennisplatte -1.746 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.746 0 0 0 0 0 0 I311001724 Beschaffung Standregal (BSZ FN) 0 0 -2.289 -2.289 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.924 -1.924 0 0 0 I311001801 Beschaffung Bea- mer+Leinwand (BZM 0 -2.825 -2.824 1 -2.825 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.825 -2.824 1 -2.825 0 0 I311001802 Beschaffung Laubsauer (Hoga TT) 0 -1.867 -1.867 0 -1.867 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.867 -1.867 0 -1.867 0 0 I311001803 Beschaffung Fritteuse (CVS Cafeteria) 0 -3.874 -3.873 1 -3.874 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.874 -3.255 619 -3.874 0 0 I311001804 Beschaffung Tre- sor (BZM Gymnasium) 0 -1.404 -1.404 0 -1.404 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.404 -1.404 0 -1.404 0 0 I311001806 Beschaffung Behandlungsliege (HES) 0 -1.417 -1.416 1 -1.417 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.417 -1.416 1 -1.417 0 0 I311001807 Beschaffung Mik- rowelle (BSZ ÜB) 0 0 -3.007 -3.007 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.527 -2.527 0 0 0 I311001808 Beschaffung Kombidämpfer (Cafeteria BZM) 0 -5.614 -5.613 1 -5.614 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -5.614 -4.717 897 -5.614 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 164 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I311001809 Beschaffung Wasserenthärter (Cafeteria BSZ FN) 0 -1.859 -1.858 1 -1.859 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.859 -1.562 297 -1.859 0 0 I311001810 Beschaffung Un- tertischspülmaschine (Cafet. BSZ FN) 0 -4.621 -4.620 1 -4.621 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.621 -3.883 739 -4.621 0 0 I311001811 Beschaffung Spülmaschine (Cafeteria BSZ ÜB) 0 -14.257 -14.256 1 -14.257 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.257 -11.980 2.277 -14.257 0 0 I311001812 Sanierung Lehrküche (DHS) 0 -66.748 -66.747 1 -66.748 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -30.586 -63.129 -32.543 -30.586 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -36.162 -3.618 32.544 -36.162 0 0 I311001813 Beschaffung Switche (BZM) 0 -14.903 -14.902 1 -14.903 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.903 -14.902 1 -14.903 0 0 I311001814 Beschaffung Weitspannregal Motorenlager (JZGS) 0 -8.891 -8.890 1 -8.891 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.891 -8.890 1 -8.891 0 0 I311001815 Beschaffung Aufsitzrasenmäher 0 -5.330 -5.330 0 -5.330 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.330 -5.330 0 -5.330 0 0 I311001816 Beschaffung Rasenmäher (Asylbewerber- unterkünfte) 0 -1.458 -1.457 1 -1.458 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.458 -1.457 1 -1.458 0 0 I311001817 Einrichtung Tier- körperverwahrstellen 0 -700 -700 0 -700 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -700 -700 0 -700 0 0 I311001818 Zwei Anhänger für Rasenmäher (Asyl) 0 -2.855 -2.854 1 -2.855 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.855 -2.854 1 -2.855 0 0 I311001820 Metallschränke / Sicherheitsschränke für Ma- teriall 0 -11.600 0 11.600 -11.600 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.600 0 11.600 -11.600 0 0 I311001821 Beschaffung Spülmaschine (HES) 0 -1.797 -1.797 0 -1.797 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.797 -1.797 0 -1.797 0 0 I311001822 Beschaffung Mö- bel (BZM Bibliothek) 0 -1.777 0 1.777 -1.777 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.777 0 1.777 -1.777 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 165 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I311001824 Beschaffung Kühlzelle (DHS) 0 -12.839 0 12.839 -12.839 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -12.839 0 12.839 -12.839 0 0 I320301601 Schnittstelle Net- wake Nachfolge LuKAS -567 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -567 0 0 0 0 0 0 I320301602 Schnittstelle Dy- namik Forms INFOMA LuKAS 0 -13.643 -1.357 12.287 0 -13.643 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -13.643 -1.357 12.287 0 -13.643 0 I320301603 Entwässerungs- leitungskataster B-L-K Stra- ßen 0 -61.000 0 61.000 0 -61.000 -49.804 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -61.000 0 61.000 0 -61.000 -49.804 I320301701 Modulerweiterung Netwake Sachbes- chädigungen -6.664 0 -4.046 -4.046 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.664 0 -4.046 -4.046 0 0 0 I320301801 Software Baustel- lenmanagement 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I320601601 K7725 Südum- fahrung Kehlen -1.127.254 -6.471.884 -3.885.241 2.586.643 0 -1.471.884 -2.599.530 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 779.200 1.000.000 637.100 -362.900 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -350.000 0 350.000 0 -350.000 -350.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.906.454 -7.121.884 -4.522.341 2.599.543 0 -1.121.884 -2.249.530 I320601602 K7742 Ort- sumfahrung Schnetzen- hausen 0 -1.654 0 1.654 21.167 -22.821 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.654 0 1.654 21.167 -22.821 0 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf 0 -500.000 0 500.000 0 -500.000 -500.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 200.000 0 -200.000 0 200.000 200.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v. Grundstücken undGebäu- den 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -600.000 0 600.000 0 -600.000 -600.000 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern 0 -11.626 0 11.626 159.169 -170.795 -11.626 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -11.626 0 11.626 159.169 -170.795 -11.626 I320601605 K7759 Beseiti- gung Banübergang Neufrach 324.005 -225.587 0 225.587 0 -225.587 -225.587 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 324.005 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -225.587 0 225.587 0 -225.587 -225.587 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 166 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I320601607 K7765 San. Fahr- bahn mit Rad-/Gehweg 287.080 -287.058 -126.197 160.861 0 -287.058 -254.086 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 300.000 0 30.000 30.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.536 -287.058 -103.015 184.043 0 -287.058 -254.086 I320601608 San. Fahrbahnab- senkung Gailhöfe-Groß- schönach -197.910 0 -12.445 -12.445 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -197.910 0 -12.445 -12.445 0 0 0 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen-Ittendorf 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -67.836 -1.016.575 -1.091.024 -74.449 -66.473 -850.102 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -67.836 -966.575 -1.091.024 -124.449 -66.473 -800.102 0 I320601611 Radwegnetz- konzeption -10.397 -380.744 -67.568 313.175 0 -380.744 -313.175 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.397 -380.744 -67.568 313.175 0 -380.744 -313.175 I320601612 K7760 Radweg 0 -191.294 -125.739 65.555 0 -191.294 -65.555 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -191.294 -125.739 65.555 0 -191.294 -65.555 I320601613 Barierefreie Hal- testelle 0 -65.000 0 65.000 0 -65.000 -65.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -65.000 0 65.000 0 -65.000 -65.000 I320601615 K7742 Überque- rungshilfe Schnetzenh./Un- terraderach -57.822 -29.771 -9.082 20.689 -6.366 -23.405 -23.341 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -57.822 -23.405 -2.652 20.753 0 -23.405 -23.341 I320601616 K7749 Radweg Baitenhausen-Schlosskirche -99.213 -46.853 -76.727 -29.875 -169 -46.684 -42.625 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 33.000 0 19.400 19.400 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -132.213 -46.853 -96.127 -49.275 -169 -46.684 -42.625 I320601617 K7751 Ur- nau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst -492.429 -120.214 -16.748 103.466 0 -120.214 -103.466 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -475.351 -120.214 -16.748 103.466 0 -120.214 -103.466 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn. / Kompensati- onsmaßn. -19.039 -167.042 1.015 168.057 0 -97.042 -166.598 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 22.230 0 1.170 1.170 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige In- vestitionstätigkeiten 711 0 79 79 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -41.980 -20.000 0 20.000 0 -10.000 -10.000 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 167 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -147.042 -234 146.808 0 -87.042 -156.598 I320601619 Sani- erungsmaßnahmen an Kreis- straßen -732.089 -858.837 -607.093 251.744 0 -58.837 -259.901 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -732.089 -858.837 -607.093 251.744 0 -58.837 -259.901 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gie- ßenbrücke -11.894 -198.106 -25.354 172.753 0 -88.106 -172.066 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 390.000 0 -390.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.894 -588.106 -25.354 562.753 0 -88.106 -172.066 I320601703 K7725 Neubau Überquerungshilfe Hirschlat- ter Straße 0 -60.000 0 60.000 0 -60.000 -60.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -60.000 0 60.000 0 -60.000 -60.000 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Ber- gerstr./Unterrad 0 -27.000 0 27.000 0 -27.000 -27.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 23.000 0 -23.000 0 23.000 23.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 I320601708 K7771 Neubau Rad-Gehweg Owingen und Bambergen 0 -120.000 0 120.000 0 -120.000 -120.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -120.000 0 120.000 0 -120.000 -120.000 I320601709 K7772 Überquer- ungshilfe Goldbach 0 -90.000 0 90.000 0 -90.000 -90.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 40.000 0 -40.000 0 40.000 40.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 -130.000 -130.000 I320601710 K7785 Radfahrer- ausleitung Ortsausgang Leustetten 0 -45.000 0 45.000 0 -45.000 -45.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 85.000 0 -85.000 0 85.000 85.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 -130.000 -130.000 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. 0 -100.000 -18.071 81.929 0 -100.000 -81.929 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -18.071 81.929 0 -100.000 -81.929 I320601712 K7785 San. Fri- ckingen-Leustetten - ge- schlossen -11.263 0 -1.707 -1.707 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.263 0 -1.707 -1.707 0 0 0 I320601801 K 7742 ÜQH Un- terraderach 0 -175.000 -109.044 65.956 0 0 -116.456 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 57.500 57.500 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -175.000 -166.544 8.456 0 0 -116.456 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 168 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I320601802 K 7769 San. Fahrbahnabs. Gailhöfe/Kreisgr. BAII 0 -100.000 -37.859 62.141 0 0 -62.141 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -37.859 62.141 0 0 -62.141 I320601804 K 7749 Instands. Bauwerk ü. Bermat. Bach OD Berm. 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 I320601807 K 7732 Anpas- sung a. B30neu RV-Süd 0 -70.000 -67.597 2.403 0 0 -2.403 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -70.000 -66.802 3.198 0 0 -2.403 I320601808 K 7759 Nordum- fahrung Neufrach 0 -20.000 -4.500 15.500 0 0 -15.500 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -20.000 -4.500 15.500 0 0 -15.500 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II 0 -145.000 -9.628 135.372 0 0 -135.372 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -145.000 -9.628 135.372 0 0 -135.372 I320601810 K7785 San. Frick- ingen-Leustetten - neu 0 -15.502 -15.502 0 -15.502 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -15.502 -15.502 0 -15.502 0 0 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverladung SM Tettn- ang -1.131 -8.870 0 8.870 0 -8.870 -8.870 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -8.870 0 8.870 0 -8.870 -8.870 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -1.131 0 0 0 0 0 0 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -392.132 -436.150 -436.150 0 -39.150 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 102.892 103.000 102.586 -414 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 74.409 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.188 -39.150 0 39.150 -39.150 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -501.835 -500.000 -538.736 -38.736 0 0 0 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € -22.308 -22.664 -22.663 0 56.825 -34.489 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.308 -22.664 -22.663 0 56.825 -34.489 0 I321001701 Beschaffung Zen- timeter GPS (Hardware) -8.231 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.231 0 0 0 0 0 0 I321001801 Beschaffung Schichtdickenmessgerät 0 -15.000 -13.844 1.156 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 -13.844 1.156 0 0 0 I321001802 Beschaffung Anbaugeräte (Großgeräte) 0 -147.000 -147.000 0 -147.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -147.000 -147.000 0 -147.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 169 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I322251601 Anteil Bodensee- kreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg-Beten- brunn -20.947 -1.102 -1.102 0 -1.102 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.102 -1.102 0 -1.102 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -20.947 0 0 0 0 0 0 I322251801 L 205 Kostenbe- teiligung (Ast K 7759) 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 I322251802 K 7716 RGW Tan- nau - Untereisenbach (Kos- tenbeteil.) 0 -325.000 0 325.000 0 0 -325.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -325.000 0 325.000 0 0 -325.000 I330301601 Software Aktu- alisierung Abfuhrkalender 0 -7.000 0 7.000 0 -7.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.000 0 7.000 0 -7.000 0 I330301602 Software Behälterverwaltung 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 I330301603 Internetanpas- sung Modul Abfallwirtschaft 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 I330301604 Software Modul Deponietechnik/Betriebstage- buch -5.600 -11.950 0 11.950 2.450 -14.400 -11.950 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.600 -11.950 0 11.950 2.450 -14.400 -11.950 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz -35.462 -287.382 0 287.382 2.226 -289.608 -287.382 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.462 -89.608 0 89.608 0 -89.608 -87.382 I330601602 En- tsorgungszentrum Über- lingen-Füllenwaid -15.107 -115.255 -115.254 1 -33.467 -81.788 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.980 -115.255 -115.254 1 -33.467 -81.788 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.127 0 0 0 0 0 0 I330601605 Deponie Überlin- gen Füllenwaid, Osterweite- rung -589.307 -262.860 -12.662 250.198 33.467 -296.327 -250.198 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -585.894 -262.860 -10.208 252.651 33.467 -296.327 -250.198 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen -3.414 0 -2.454 -2.454 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 170 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I330601606 Fortführung Wert- stoffhof-Netz 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -389.982 0 389.982 0 -389.982 -389.982 I330601607 Verlegung Zufahrt Wetstoffhof Uhldingen-Mühl- hofen -22 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -22 0 0 0 0 0 0 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -109.753 -515.672 -41.969 473.703 16.268 -31.940 -468.614 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -109.753 -515.672 -41.969 473.703 16.268 -31.940 -468.614 I330601609 EZ Weiherberg Deponie Erlebnispfad -21.365 -18.010 0 18.010 1.990 0 -18.010 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -21.365 -18.010 0 18.010 1.990 0 -18.010 I330601701 Wertstoffhof Ail- ingen -12.532 -536.446 -30.133 506.313 0 -536.446 -508.219 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -12.532 -536.446 -30.133 506.313 0 -536.446 -508.219 I330701701 Beschaffung Elektroanschluss - Wertstoff- hof Daise. -3.868 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.868 0 0 0 0 0 0 I330901701 Beschaffung Kli- magerät Betriebsgebäude Weiherberg -2.267 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.267 0 0 0 0 0 0 I330901801 Neubeschaffung Pick-Up 0 -16.990 -16.990 0 -1.990 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.990 -16.990 0 -1.990 0 0 I331001601 Mobile Barkasse 0 -9.033 0 9.033 0 -9.033 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.033 0 9.033 0 -9.033 0 I331001701 Information- stafeln (Entsorgungszentrum Weiherberg) -2.204 -2.226 -2.225 1 -2.226 0 0 I331001802 Beschaffung GPS-Messgerät 0 -16.268 -16.267 1 -16.268 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -16.268 0 16.268 -16.268 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -16.267 -16.267 0 0 0 I340301701 Beschaffung Bib- liotheksprogramm (Bib BZM) 0 -2.000 -1.190 810 0 -2.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 -1.190 810 0 -2.000 0 I340301702 Beschaffung Kreislizenzen - KMZ Verleih - DVD -2.795 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.795 0 0 0 0 0 0 I340301801 Office 365 (JVLS) 0 0 0 0 2.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 2.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 171 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) 0 -17.342 0 17.342 4.240 -21.582 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -17.342 0 17.342 4.240 -21.582 0 I340901605 Techn.Erneu. Holz-CNC-Bearbeitungszent- rum (JZGS) -1.354 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.354 0 0 0 0 0 0 I340901701 Ergänzugen Netz- werke (ES TT) 0 10.000 0 -10.000 10.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 10.000 0 -10.000 10.000 0 0 I340901702 Beschaffung Ser- ver (Bib BZM) 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 I340901703 Beschaffung Dickenhobelmaschine (JZGS) -19.742 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.742 0 0 0 0 0 0 I340901704 Beschaffung CNC-Fräsmaschine (BZM) -6.163 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.163 0 0 0 0 0 0 I340901801 Abwasserprüf- stand (CDS) 0 -25.000 -16.634 8.366 0 0 -8.366 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -16.634 8.366 0 0 -8.366 I340901802 Stationärer Band- schleifer (CDS) 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 I340901803 Längendehnung- sprüfstand (CDS) 0 -8.000 0 8.000 0 0 -8.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 0 8.000 0 0 -8.000 I340901805 Steuerungstech- nik (CDS) 0 -8.000 0 8.000 0 0 -8.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 0 8.000 0 0 -8.000 I340901807 Fräs- und Dreh- maschine (ES TT) 0 -58.310 -58.310 0 -58.310 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -58.310 -58.310 0 -58.310 0 0 I341001601 EDV-Ausstattung (WRS BZM) -2.974 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.974 0 0 0 0 0 0 I341001602 EDV-Ausstattung (RS BZM) -1.282 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.282 0 0 0 0 0 0 I341001603 EDV-Ausstattung (Gym BZM) -6.084 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen -6.084 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 172 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001605 EDV-Ausstattung Sonnenbergschule -549 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -549 0 0 0 0 0 0 I341001607 Beschaffung Spülmaschine Sonnen- bergschule 0 -5.000 -5.000 0 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -5.000 0 0 -5.000 0 I341001610 EDV-Ausstattung (CVS) 2.410 -37.590 -26.765 10.826 0 -37.590 -10.826 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 2.410 -37.590 -26.765 10.826 0 -37.590 -10.826 I341001614 Beschaffung Sportgeräte (CDS) -3.954 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.954 0 0 0 0 0 0 I341001615 Beschaffung Ge- räte f. Unterricht (CDS) -99.465 -4.240 -6.450 -2.210 -4.240 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -99.465 -4.240 -6.450 -2.210 -4.240 0 0 I341001616 EDV-Ausstattung (CDS) -32.461 -17.217 0 17.217 0 -17.217 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -32.461 -17.217 0 17.217 0 -17.217 0 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -1.494 -10.275 -43.269 -32.994 -10.275 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.494 -10.275 -43.269 -32.994 -10.275 0 0 I341001618 Medienausstat- tung div. Geräte (HES) -25.880 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.880 0 0 0 0 0 0 I341001621 Beschaffung Mö- bel Küche (DHS) -1.100 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.100 0 0 0 0 0 0 I341001622 Beschaffung Tab- lets (DHS) 11.521 -10.391 0 10.391 0 -10.391 -10.391 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 15.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.479 -10.391 0 10.391 0 -10.391 -10.391 I341001623 Beschaffung Mö- bel Sekretariat (DHS) -2.542 -1.220 0 1.220 0 -1.220 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.542 -1.220 0 1.220 0 -1.220 0 I341001624 Beschaffungen Bereich Nahrung (DHS) 0 -1.000 0 1.000 0 -1.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -1.000 0 1.000 0 -1.000 0 I341001625 Beschaffungen Bereich Biotechnologie (DHS) -1.390 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen -1.390 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 173 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001626 Beschaffungen Datenverarbeitung (DHS) -5.753 0 -24.727 -24.727 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.753 0 -24.727 -24.727 0 0 0 I341001628 EDV-Ausstattung (JKS) -650 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -650 0 0 0 0 0 0 I341001630 Ausstattung AL- Zimmer (JvLS) -2.402 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.402 0 0 0 0 0 0 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) 0 -10.500 0 10.500 0 -10.500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.500 0 10.500 0 -10.500 0 I341001633 Beschaffung Sportgeräte (JvLS) 0 -3.825 0 3.825 0 -3.825 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.825 0 3.825 0 -3.825 0 I341001634 Beschaffung Bib- liotheksmöbel (JvLS) -731 -2.269 0 2.269 0 -2.269 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -731 -2.269 0 2.269 0 -2.269 0 I341001636 Beschaffungen FB Informationstechnik (ES TT) -7.502 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.502 0 0 0 0 0 0 I341001638 Beschaffungen Werkstättenbereich (ES TT) -2.497 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.497 0 0 0 0 0 0 I341001640 Beschaffungen FB Geräte,Systeme,Elektro- nik (ES TT) -1.468 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.468 0 0 0 0 0 0 I341001642 Beschaffung La- borausstettung (ES TT) -20.848 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.848 0 0 0 0 0 0 I341001643 EDV-Ausstattung (ES TT) 2.374 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 15.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.626 0 0 0 0 0 0 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) -180.527 0 138.280 138.280 0 0 -138.280 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 241.562 241.562 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -173.926 0 -103.281 -103.281 0 0 -138.280 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen. Sachver- mögen -6.602 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 174 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elekt- rik(JZGS) -2.667 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.667 0 0 0 0 0 0 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) -7.478 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.478 0 0 0 0 0 0 I341001648 Ausstattung Schulräume (CVS) -766 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -766 0 0 0 0 0 0 I341001650 Beschaff. div. Ausstattung (bis 2.000 Euro) (DHS) -1.822 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.822 0 0 0 0 0 0 I341001654 Beschaffung be- wegl. Vermö. BZM - Schulamt -747 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -747 0 0 0 0 0 0 I341001658 Beschaffung Thermal Drucker (JvLS) - Gelddoku-Sys. -4.004 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.004 0 0 0 0 0 0 I341001660 Beschaffung be- wegl. Vermögen Gymnasium BZM -3.661 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.661 0 0 0 0 0 0 I341001668 Beschaffungen CVS für Sporthalle -7.877 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.877 0 0 0 0 0 0 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I341001702 Pflegepuppen (JvLS) -3.073 -2.927 0 2.927 0 -2.927 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.073 -2.927 0 2.927 0 -2.927 0 I341001703 Mikroskope (JvLS) -11.515 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.515 0 0 0 0 0 0 I341001704 elektr. Pflegebett (JvLS) -575 -43 0 43 4.311 -4.354 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -575 -43 0 43 4.311 -4.354 0 I341001705 Laborausstattung (ES TT) -1.680 -1 0 1 17.471 -17.472 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.680 -1 0 1 17.471 -17.472 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 175 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001706 Energie-/Ge- bäude-/Automatisie- rungstech. (ES TT) -3.385 -1 0 1 16.614 -16.615 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.385 -1 0 1 16.614 -16.615 0 I341001707 Ergänzungen im FB Geräte, Systeme, Elekt. (ES TT) 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 I341001708 Ergänzungen in Medientechnik (ES TT) 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 I341001709 Ergänzungen im Werkstattbereich (ES TT) -3.935 -1 0 1 1.064 -1.065 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.935 -1 0 1 1.064 -1.065 0 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Verwal- tung (ES TT) -1.640 0 -955 -954 2.405 -2.405 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.640 0 -955 -954 2.405 -2.405 0 I341001711 Ergänzungen FB Informationstechnik (ES TT) -1.087 -655 0 655 756 -1.411 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.087 -655 0 655 756 -1.411 0 I341001712 Technologische Erneuerung (CDS) 0 -200.000 -148.750 51.250 0 -200.000 -200.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -148.750 -148.750 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -200.000 I341001713 Grundausstat- tung Schalttafel Kfz Wertstatt (JZGS) -36.366 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -36.366 0 0 0 0 0 0 I341001714 Pneumatik-Aus- stattung (JZGS) -13.238 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.238 0 0 0 0 0 0 I341001716 Digitaler Bild- schirm - Neubau (JZGS) -12.196 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.196 0 0 0 0 0 0 I341001718 DSBtouch Bild- schirm Lehrerzimmer (JZGS) 0 -1.546 0 1.546 0 -1.546 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.546 0 1.546 0 -1.546 0 I341001720 Beschaffung Me- dienausstattung (HES) 0 -17.100 0 17.100 5.000 -22.100 -17.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -17.100 0 17.100 5.000 -22.100 -17.100 I341001721 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) -7.354 -2.646 -1.696 950 0 -2.646 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.354 -2.646 -1.696 950 0 -2.646 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 176 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001722 Beschaffung digi- tale Medien (RS BZM) -6.834 -1.164 0 1.164 0 -1.164 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.834 -1.164 0 1.164 0 -1.164 0 I341001723 Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (Gym BZM) -8.182 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.182 0 0 0 0 0 0 I341001724 Beschaffung Konvertierungsgerät (Bib BZM) 0 -1.300 0 1.300 0 -1.300 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.300 0 1.300 0 -1.300 0 I341001725 Mac Book Pro zum Viedeoschnitt (KMZ Lei- ter) -509 -1.491 0 1.491 0 -1.491 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -509 -1.491 0 1.491 0 -1.491 0 I341001726 Videokameras 4k (KMZ) -2.379 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.379 0 0 0 0 0 0 I341001727 Beschaffung EDV-Ausstattung -2.797 -1.275 0 1.275 0 -1.275 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.797 -1.275 0 1.275 0 -1.275 0 I341001728 Beschaffung Weichbodenmatte (BZM) -2.536 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.263 0 0 0 0 0 0 I341001729 Beschaffung Sicherheitssauger (JZGS) -1.876 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.876 0 0 0 0 0 0 I341001730 Beschaffung Digi- tal Piano (BZM) -2.250 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.250 0 0 0 0 0 0 I341001731 Beschaffung Falt- display für Messeauftritte (JVLS) -3.071 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.071 0 0 0 0 0 0 I341001733 Beschaffung Monitore (Bibliothek Mark- dorf) -1.115 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.115 0 0 0 0 0 0 I341001734 Lenovo Think Pad (JZGS) -1.199 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.199 0 0 0 0 0 0 I341001735 Beschaffung Oberfräse (JZGS) -1.600 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen -1.600 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 177 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001736 Beschaffung Ex- perimentiersätze Physik (CVS) -4.865 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.865 0 0 0 0 0 0 I341001737 Beschaffung Schränke (Sonnen- bergschule) -3.669 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.669 0 0 0 0 0 0 I341001738 Beschaffung Kühl- und Gefrierschrank (JZGS) -1.940 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.940 0 0 0 0 0 0 I341001739 Beschaffung Ges- chirrspüler (JZG) -887 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -887 0 0 0 0 0 0 I341001740 Beschaffung Mö- bel Küche Lehrerzimmer (JZG) -4.990 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.990 0 0 0 0 0 0 I341001741 Beschaffung Tafel (SbS) -1.069 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.069 0 0 0 0 0 0 I341001742 Beschaffung Kla- vier (BSZ ÜB) -2.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 0 0 0 0 0 0 I341001743 Beschaffung mo- biler Spiegel (JKS) -999 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -999 0 0 0 0 0 0 I341001744 Beschaffung Ul- tratiefkühltruhe (JZGS) -2.184 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.184 0 0 0 0 0 0 I341001745 Beschaffung Bilderrahmen (BZM) -3.820 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.820 0 0 0 0 0 0 I341001746 Beschaffung Dokumentenkamera (JZGS) -639 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -639 0 0 0 0 0 0 I341001801 Steinsäge (CDS) 0 -1.900 0 1.900 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.900 0 1.900 0 0 0 I341001802 Labor-Zwang- smischer (CDS) 0 -2.200 0 2.200 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.200 0 2.200 0 0 0 I341001803 Handkreissäge Mafell (CDS) 0 -1.310 -1.299 11 3.690 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.310 -1.299 11 3.690 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 178 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001804 Laser für Format- kreissäge (CDS) 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 I341001805 Trainingspaket Geräteprüfung (CDS) 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 I341001806 Fahrwerksver- messung (CDS) 0 -5.500 0 5.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.500 0 5.500 0 0 0 I341001807 ZF Aktivlenkung (HAKO Lehrmittel) (CDS) 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 I341001808 KTS (CDS) 0 -11.000 0 11.000 0 0 -11.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.000 0 11.000 0 0 -11.000 I341001809 Heißluftmassen- messer (CDS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I341001810 Erstinstallation Beamer Küchen u. Restaur. (CDS) 0 -9.000 0 9.000 0 0 -9.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 0 9.000 0 0 -9.000 I341001811 DV-Anschlüsse erneuern HOGA-Verw. (CDS) 0 -7.000 0 7.000 0 0 -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.000 0 7.000 0 0 -7.000 I341001812 Aufschnitt- maschine Bizerba (CDS) 0 -1.511 -1.510 1 -211 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.511 -1.510 1 -211 0 0 I341001813 Thermomix TM 5 (CDS) 0 -1.089 0 1.089 211 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.089 0 1.089 211 0 0 I341001814 Rational Kom- bidämpfer (CDS) 0 -6.400 -5.950 450 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.400 -5.950 450 0 0 0 I341001815 Pacco Jet 2 Sys- tem u. Zubehör (CDS) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I341001816 Holdomat Hugendobler Ktm (CDS) 0 -2.724 0 2.724 -624 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -2.724 0 2.724 -624 0 0 I341001817 Logo Steuerung 24 V (CDS) 0 -9.600 0 9.600 0 0 -9.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -9.600 0 9.600 0 0 -9.600 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 179 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001818 LCD-Monitor Samsung SyncMaster (CDS) 0 -8.876 0 8.876 624 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.876 0 8.876 624 0 0 I341001819 Switch Borad (CDS) 0 -6.000 -4.550 1.450 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -4.550 1.450 0 0 0 I341001820 Mobile Skimmer f. CNC-Fräsmasch. (CDS) 0 -1.800 0 1.800 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.800 0 1.800 0 0 0 I341001821 Hydraulikaggre- gat (CDS) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I341001822 Tischbohrma- schine inkl. Unterbau (CDS) 0 -7.000 -3.863 3.137 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.000 -3.863 3.137 0 0 0 I341001823 Bandschleif- maschine (CDS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I341001824 Segment Abkant- bank (CDS) 0 -2.200 0 2.200 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.200 0 2.200 0 0 0 I341001825 Säulen- bohrmaschine (CDS) 0 -12.000 -8.441 3.559 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 -8.441 3.559 0 0 0 I341001826 Metallbandsäage (CDS) 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 I341001827 Ersatz Projekto- ren (Beamer) (CVS) 0 -25.000 -18.621 6.379 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -18.621 6.379 0 0 0 I341001828 Ersatzbeschaf- fung elektr./inform. Investg. (ES TT) 0 -60.300 -18.984 41.316 0 0 -41.316 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -60.300 -18.984 41.316 0 0 -41.316 I341001830 Logodiktat (JVLS) 0 0 0 0 1.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 1.500 0 0 I341001831 Waschmaschine (JVLS) 0 -1.200 0 1.200 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -1.200 0 1.200 0 0 0 I341001832 Wäschetrockner (JVLS) 0 0 0 0 1.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 0 0 0 1.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 180 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001833 Umgestaltung Verwaltungsbereich (HES) 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 I341001834 KTS für Werstatt- diagnosegerät (JZGS) 0 -6.000 -8.279 -2.279 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -8.279 -2.279 0 0 0 I341001835 Werstattwagen mit Werkzeugausstattung (JZGS) 0 -8.600 -8.050 550 400 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.600 -8.050 550 400 0 0 I341001836 Bosch Mo- tortester FSA (JZGS) 0 -16.714 -16.447 267 1.286 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.714 -16.447 267 1.286 0 0 I341001837 Bremsendruck- prüfgerät (JZGS) 0 -2.100 -2.091 9 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.100 -2.091 9 0 0 0 I341001839 Vertikal-Metall- kreissäge für Metalllager (JZGS) 0 -5.695 -5.694 1 -195 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.695 -5.694 1 -195 0 0 I341001840 Tisch- bohrmaschine (JZGS) 0 -2.305 -2.278 27 195 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.305 -2.278 27 195 0 0 I341001841 Bandsäge (JZGS) 0 -4.800 -4.795 5 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.800 -4.795 5 0 0 0 I341001843 Umkehrmikros- kope (JZGS) 0 -9.000 -6.140 2.860 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 -6.140 2.860 0 0 0 I341001844 Photodokumenta- tions- und Videokam. (JZGS) 0 -4.400 -4.399 1 -400 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.400 -4.399 1 -400 0 0 I341001845 PC / EDV-Ausstat- tung (JKS) 0 -2.300 -1.399 901 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.300 -1.399 901 0 0 0 I341001846 Lichtstarker Beamer (KMZ) 0 -3.600 -3.094 506 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.600 -3.094 506 0 0 0 I341001847 Leinwand mit 2 Tüchern (KMZ) 0 -2.800 -2.499 301 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.800 -2.499 301 0 0 0 I341001848 Hardware, techn. Ausstattung (DHS) 0 -20.000 0 20.000 0 0 -17.180 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -17.180 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 181 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I341001849 Renovierung Leh- rerzimmer (DHS) 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I341001850 Umgestaltung/Re- novierung Küche (DHS) 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I341001851 Umgestaltung/Re- novierung Aula (DHS) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I341001852 Umgestaltung/Re- novierung Verw.bereich (DHS) 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 I341001853 Beschaffung Kreissäge (BZM WRS) 0 -7.980 -7.980 0 -7.980 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.980 -7.980 0 -7.980 0 0 I341001854 Beschaffung Notebook (SBS) 0 -1.165 -1.164 1 -1.165 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.165 -1.164 1 -1.165 0 0 I341001855 Zuschuss Be- schaffung Spülmaschine Sonnenbergschule 0 0 1.000 1.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.000 1.000 0 0 0 I341001856 Beschaffung Nass-/ Trockensauger (JZGS) 0 -1.286 -1.286 0 -1.286 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.286 -1.286 0 -1.286 0 0 I341001857 Beschaffung Notebook (JVLS) 0 -2.270 0 2.270 -2.270 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.270 0 2.270 -2.270 0 0 I341001858 Beschaffung Uni- Breitgerüst (CDS) 0 -3.690 -3.690 1 -3.690 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.690 -3.690 1 -3.690 0 0 I341001859 Beschaffung Sprungkasten (JVLS) 0 -917 0 917 -917 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -917 0 917 -917 0 0 I341001860 Beschaffung Ac- tivPanel (JVLS) 0 -8.811 0 8.811 -8.811 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.811 0 8.811 -8.811 0 0 I400301601 Software Buttler -12.882 -12.404 -13.965 -1.561 0 -12.404 -11.392 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.882 -12.404 -13.965 -1.561 0 -12.404 -11.392 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshan- deln" 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 -5.000 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 182 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I400301603 Software Modul Fallmanagement 0 -11.134 -5.474 5.660 0 -11.134 -5.660 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.134 -5.474 5.660 0 -11.134 -5.660 I400301701 Erweiterung Li- zenzen OPEN PROSOZ 0 -3.000 0 3.000 0 -3.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 0 3.000 0 -3.000 0 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) 0 -6.000 0 6.000 0 -6.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 0 6.000 0 -6.000 -5.000 I400301801 Einführung eAkte Versorgungsamt (SG III) 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 I400301802 Anbindung Fach- verf. Cawin/Schubera an Enaio 0 -12.000 0 12.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 0 12.000 0 0 0 I400301803 Anbindung Fach- verf. DiWo/Wohngeld an E- niao 0 -12.000 0 12.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 0 12.000 0 0 0 I400301804 Anbindung Fach- verf. Dialog 21 / Seprom/Ba- föG 0 -12.000 0 12.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 0 12.000 0 0 0 I401001601 EDV-Anbindung Gemeinschaftsunterkünfte 0 -101.076 0 101.076 31.780 -132.856 -101.076 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -101.076 0 101.076 31.780 -132.856 -101.076 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -17.093 -5.352 0 5.352 0 -5.352 -5.352 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.093 -5.352 0 5.352 0 -5.352 -5.352 I410301701 Optische Archiv- ierung Jugendamt 0 -83.000 0 83.000 0 -83.000 -83.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -83.000 0 83.000 0 -83.000 -83.000 I411001801 Beschaffung Postschränke Jugendamt 0 -5.479 -5.479 0 -5.479 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.479 -5.479 0 -5.479 0 0 I420301601 Software Upgrade Octoware -5.236 -8.684 -1.012 7.672 6.069 -14.753 -8.684 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.236 -8.684 -1.012 7.672 6.069 -14.753 -8.684 I420301801 Software für Onli- neanmeldung IfSG 0 -6.069 -6.069 0 -6.069 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 4.284 4.284 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von beweglichen Sachvermö- gen 0 -6.069 -10.353 -4.284 -6.069 0 0 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 183 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2017 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2018 Jahres- ergebnis 2018 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2018 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2018) Übertrag. Ermächt. nach 2019 I421001801 Messgerät für Wasserproben 0 -1.202 -1.202 0 -1.202 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.202 0 1.202 -1.202 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.202 -1.202 0 0 0 I430301601 Schnittstelle In- foma/MIS 0 -2.000 0 2.000 0 -2.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 -2.000 0 I450301701 Erweiterung Li- zenzen OPEN PROSOZ 0 -1.966 0 1.966 4.034 -6.000 -1.966 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.966 0 1.966 4.034 -6.000 -1.966 I450301702 Lagerprogramm Gemeinschaftsunterkünfte 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) 0 -24.000 0 24.000 0 -24.000 -24.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -24.000 0 24.000 0 -24.000 -24.000 I451001701 Beschaffung Aus- stattungsgegenstände Asyl 0 -2.000 0 2.000 0 -2.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 -2.000 0 I451001702 Beschaffung Re- galsysteme für Lagerhalle Asyl -10.344 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.344 0 0 0 0 0 0 I451001802 Beschaffung Wertschutztresor 0 -4.034 0 4.034 -4.034 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.034 0 4.034 -4.034 0 0 Gesamtsumme -15.103.300 -34.636.265 -15.460.153 19.176.112 -1.044.721 -16.195.145 -14.757.788 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 184 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 72.605,14 71.650,68 -954,46 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 185 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2018 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 264.373.158,47 286.269.767,47 1. Eigenkapital -143.270.359,98 -143.270.359,98 1.1 Immaterielle Vermögensgegen- stände 436.054,88 366.074,74 1.1 Basiskapital -123.889.592,71 -123.879.178,01 1.2 Rücklagen -19.380.767,27 -33.120.152,41 1.2 Sachvermögen 196.530.605,37 199.320.894,84 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -16.927.437,97 -31.748.440,16 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.829.925,15 9.819.233,10 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses -2.450.772,20 -1.369.155,15 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 89.755.219,52 86.463.325,87 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 1.2.3 Infrastrukturvermögen 57.520.239,11 57.940.981,26 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 12.291.125,31 12.137.878,62 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.200.303,85 2.232.165,46 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine De- ckung im Jahresabschluss durch Ent- nahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 1.2.6 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 4.565.406,58 5.190.953,58 2. Sonderposten -49.155.700,08 -51.484.813,87 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 3.506.730,59 3.938.202,01 2.1 für Investitionszuweisungen -49.108.568,89 -51.467.127,76 1.2.8 Vorräte 241.745,13 286.548,42 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 16.619.910,13 21.311.606,52 2.3 für Sonstiges -47.131,19 -17.686,11 3. Rückstellungen -36.633.417,26 -39.194.218,18 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 186 1.3 Finanzvermögen 67.409.912,92 86.582.797,89 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -252.738,00 -1.195.979,19 1.3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 75.299,25 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -253.326,58 -614.860,72 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapital- einlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 4.696.908,66 3.942.269,40 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stel- lungen für Abfalldeponien -27.620.251,00 -28.022.705,00 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -2.228.492,27 -894.510,27 1.3.4 Ausleihungen 5.352.302,58 9.326.761,23 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 35.416.700,10 20.419.385,74 3.6 Rückstellungen für drohende Ver- pflichtg. aus Bürgschaften und Gewähr- leistung 0,00 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transferleis- tungen 12.046.770,83 14.723572,40 3.7 Sonstige Rückstellungen -6.278.609,41 -8.466.163,00 4. Verbindlichkeiten -40.088.038,81 -44.467.630,51 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.617.042,60 3.891.411,25 4.1 Anleihen 0,00 0,00 1.3.8 Liquide Mittel 5.204.888,90 34.204.098,62 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men -24.204.905,76 -21.517.515,41 2. Abgrenzungsposten 6.686.047,04 7.367.227,33 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnah- men wirtschaftlich gleichkommen -6.390.260,43 -5.768.351,71 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungs- posten 6.329.517,12 6.804.796,95 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leis- tung -7.719.652,22 -7.171.273,17 2.2 Sonderposten für geleistete Inves- titionszuschüsse 356.529,92 562.430,38 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen -552.102,96 -8.786.461,23 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.221.117,44 -1.224.028,99 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzungs- posten -1.915.104,08 -1.491.001,82 Bilanzsumme 271.062.620,21 293.636.994,80 Bilanzsumme -271.062.620,21 -293.636.994,80 Rechenschaftsbericht 2018 Landratsamt Bodenseekreis 187 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018 Der Jahresabschluss 2018 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2018 und die Bestände zum 31. Dezember 2018 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im November 2019 gez. Dominik Männle Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Lothar Wölfle Landrat

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    14. BETEILIGUNGSBERICHT W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g 2013Soziales Ku l tur BODENSEE FE ST IVA L E n e rg ie En ts o rg u n g V e rk e h r O E W BOB BODO ABK Flughafen Baugenossenschaf ten Zweckverband Impressum Herausgegeben vom Finanzdezernat des Bodenseekreises Fachliche Verantwortung: Uwe Hermanns, Finanzdezernent Dominik Männle, Amtsleiter Kämmerei Bearbeitung: Stephanie Schwarzkopf, stv. Amtsleiterin Kämmerei Bezugsadresse: Landratsamt Bodenseekreis Kämmerei Glärnischstraße 1 - 3 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-5324 Friedrichshafen, im Oktober 2014 Vorwort 1 Vorwort Der Bodenseekreis legt zum 14. Mal seit der Novellierung der Gemeindeordnung im Jahr 1999 einen Beteiligungsbericht vor. Der Bericht umfasst das Geschäftsjahr 2013 (bei abwei- chendem Wirtschaftsjahr das Geschäftsjahr 2012/2013) und wurde von der Kreiskämmerei des Landratsamtes Bodenseekreis erstellt. Der Beteiligungsbericht wird öffentlich bekannt gegeben und ausgelegt. Nach der Beratung im Kreistag wird er auch im Internet abrufbar sein (www.bodenseekreis.de). Der Bodenseekreis nimmt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben wahr. Seine Tätigkeit vollzieht sich in unterschiedlichen Organisationsformen innerhalb, aber auch außerhalb des Kreishaushalts. Aus dieser Aufgaben- und damit auch Finanzverantwor- tung des Landkreises folgt eine Steuerungs- und Überwachungspflicht bei den Beteiligungs- gesellschaften. Als wichtiges Instrument dient hierzu der Beteiligungsbericht. Im Beteiligungsbericht sind sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Land- kreises zusammengefasst. Zum einen gibt die Kreiskämmerei mit ihm einen umfassenden Überblick über das Engagement in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen außerhalb des Kernhaushaltes. Zum anderen soll der Beteiligungsbericht dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben in Gesellschaften des Privatrechts für den Kreistag und die Bürger transparent bleibt. Im Beteiligungsbericht ist folgender Inhalt dargestellt: Gegenstand des Unternehmens Anteil des Bodenseekreises am Unternehmen - die Beteiligungsverhältnisse - Besetzung der Organe Wesentliche Verträge und Finanzbeziehungen mit dem Bodenseekreis Grundzüge des Geschäftsverlaufs und Lage des Unternehmens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Kennzahlen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie Leistungskennzah- len. Bei der Aufgabenerfüllung in privatrechtlichen Unternehmensformen erfolgt die Einbindung des Kreistages nach den gesetzlichen Bestimmungen der Landkreisordnung, der Gemein- deordnung Baden-Württemberg und der Hauptsatzung des Landkreises. In den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen wird der Bodenseekreis durch den Landrat vertreten, einen von ihm benannten Vertreter oder eines Vertreter des Kreistages. Ich danke den Vorsitzenden und Geschäftsführungen der Beteiligungen sowie den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes, die zu diesem Bericht beigetragen haben. Friedrichshafen, im Oktober 2014 gez. Lothar Wölfle Landrat Vorwort 2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vorbemerkungen und Veränderungen 5 II. Abkürzungsverzeichnis 7 III. Die Beteiligungsunternehmen auf einen Blick 9 1. Gesamtübersicht mit ausgewählten Kennzahlen zum Jahresabschluss 10 2. Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen 11 3. Abschlussprüfer 12 IV. OEW-Gruppe 13 OEW - Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke 14 OEW Energie-Beteiligungs GmbH 19 V. Die unmittelbaren Beteiligungen des Bodenseekrei ses Entsorgung und Verkehr ABK - Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH 25 Flughafen Friedrichshafen GmbH 35 BODO - Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH 47 BOB - Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG 57 Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH 67 Wirtschaftsförderung Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH 71 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 79 Internationale Bodensee Tourismus GmbH 93 Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 105 Energieagentur Bodenseekreis GbR 113 Soziales Klinik Tettnang GmbH 115 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH 133 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH 145 Kultur Bodensee-Festival GmbH 155 VI. Die mittelbaren Beteiligungen des Bodenseekreis es Energieagentur Ravensburg gGmbH 165 frieks Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH 179 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH 187 Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 191 Waldburg-Zeil Klinikdienste Tettnang GmbH 193 Waldburg-Zeil Personalservice GmbH 195 Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 197 VII. Sonstige Mitgliedschaften des Bodenseekreises Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG 199 Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG 201 Baugenossenschaft Überlingen eG 203 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 205 Zweckverband PROTEC Orsingen 209 Zweckverband KIRU Reutlingen-Ulm 211 Inhaltsverzeichnis 4 VIII. Stiftungen des Bodenseekreises Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises 213 KOB – Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee 215 NAZ – Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch 217 Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis 219 IX. Anhang Auszug aus der Gemeindeordnung 221 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen 222 Beteiligungsbericht 2013 5 I. Vorbemerkungen und Veränderungen Rechtliche Grundlage Mit dem Gesetz zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 14. Juli 1999 (GABL. 292) hat der Landtag der wachsenden Bedeutung der Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts Rechnung getragen. Zitat aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf: Das Gesetz will “... einen Beitrag zum Aufbau eines Steuerungssystems leisten, das es der Gemeinde ermöglicht, alle Bereiche der Kommunalverwaltung in vergleichbarer Weise der kommunalpolitischen Verantwortung des Gemeinderats und des Bürgermeisters zu unter- stellen. Wesentliche Grundentscheidungen müssen von den demokratisch legitimierten Ver- tretungsorganen getroffen und verantwortet werden. Dagegen besteht kommunalrechtlich keine Notwendigkeit, in operative Geschäfte einzuwirken.“ Kommunale Unternehmen erfahren nach § 102 GemO ihre Rechtfertigung durch die Erfül- lung eines öffentlichen Zwecks. Im Lichte des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ist es deshalb unabdingbar, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern auch die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privat- rechtsform als Teil der Verwaltung entsprechend ihren Vorstellungen von der Erfüllung des öffentlichen Zwecks letztverantwortlich steuern und kontrollieren. Erläuterungen zum Bericht Nach § 105 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 der Landkreisordnung hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Unternehmen des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Ist der Landkreis unmittelbar mit weniger als 25 Prozent an einer Gesellschaft beteiligt, reduziert sich der Inhalt des Berichts auf die wesentlichen Aussagen des Unternehmens ge- mäß § 105 Abs. 2, letzter Satz, der Gemeindeordnung. Für die bessere Vergleichbarkeit werden jedoch alle unmittelbaren gleich und auch alle mit- telbaren Beteiligungen gleich dargestellt. Auf die Darstellung von mittelbaren Beteiligungen über Zweckverbände wurde verzichtet. Einzige Ausnahme ist aufgrund der besonderen Be- deutung für den Landkreis die OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Zusätzlich zum gesetzlichen Umfang erfolgt weiterhin die Darstellung von Baugenossen- schaften, Zweckverbänden und Stiftungen. Mitgliedschaften an Vereinen sind nicht enthalten. Da die Energieagentur Bodenseekreis GbR keinen eigenen Jahresabschluss erstellt, wird anstelle dessen auf den Jahresabschluss der Energieagentur Ravensburg gGmbH verwie- sen. Allgemeines Berichtsjahr ist grundsätzlich das Geschäftsjahr 2013 vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013. Abweichend hiervon gilt für die BOB - Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG und die BodenseeOberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013. Beteiligungsbericht 2013 6 Die Zwischenergebnisse und Kennzahlen werden zum Teil von den Gesellschaften abwei- chend von der kreiseigenen Festlegung definiert. Eine direkte Abstimmung mit den dargestellten Analysen ist daher nicht immer möglich. Die Kernaussagen sind jedoch ver- gleichbar. Die Angaben unter Nr. 10 (Grundzüge des Geschäftsverlaufs und Lage des Unternehmens) sind aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen übernommen. Die Inhalte wurden mit den Gesellschaften im Vorfeld abgestimmt. Aufgrund der gerundeten Darstellung in T€ können Zwischen- oder Endsummen Differenzen aufweisen. Die Summenwerte sind in diesem Fall korrekt. Veränderungen im Beteiligungsbericht 2013 Folgende Änderungen haben sich im Berichtsjahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr ergeben: Unmittelbare Beteiligungen ⇒ Deutschen Bodensee Tourismus GmbH: Neugründung ⇒ Internationale Bodensee Tourismus GmbH: Reduzierung des Stammkapitals, die pro- zentualen Anteile des Bodenseekreises blieben gleich Mittelbare Beteiligungen ⇒ Radweg Reisen GmbH: Verkauf der Anteile durch die IBT im Jahr 2012, weshalb der Bericht letztmals 2012 aufgenommen wurde Sonstiges ⇒ OEW: Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist nun mit je 20 % an der Solarpark Leut- kirch GmbH & Co. KG und der Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH beteiligt. ⇒ KIRU: Keine Beteiligung mehr an der ProVitako Genossenschaft (bisher 7 %) Beteiligungsbericht 2013 7 II. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz a.D. außer Dienst AG Aktiengesellschaft ALG II Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfe- bedürftige nach dem SGB II) ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförde- rung ARGE Arbeitsgemeinschaft AVA Abfallverbrennungsanlage AWB AWB GmbH Abfallwirtschaft Bodensee AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung BEK Bodensee-Erlebniskarte betr. betreffend, betreffs BGB Bürgerliches Gesetzbuch BOB Bodensee-Oberschwaben-Bahn Bodo Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund BW Baden-Württemberg bzw. beziehungsweise ca. circa CM Case-Mix d.h. das heißt DING Donau-Iller-Nahverkehrsverbund Dipl. Diplom Dr. Doktor/in EBIT Earnings before interests and taxes (Gewinn vor Zins und Steuern) EBITDA Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation (Ge- winn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) EDV Elektronische Datenverarbeitung EK Eigenkapital EnBW Energie Baden-Württemberg AG Fa. Firma ff. fortfolgende FFG Flughafen Friedrichshafen FN Friedrichshafen GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GemO Gemeindeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GnR Genossenschaftsregister GpZ Gemeindepsychiatrisches Zentrum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch HR Handelsregister IHK Industrie- und Handelskammer i.H.v. in Höhe von Ing. Ingenieur inkl. inklusive insg. insgesamt KG Kommanditgesellschaft KHEntgG Krankenhausentgeltgesetz KHG Krankenhausgesetz Beteiligungsbericht 2013 8 km Kilometer KOB Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee KStG Körperschaftssteuergesetz KVA Verband Kehrichtverbrennung Thurgau, Weinfelden, Schweiz LKrO Landkreisordnung Mio. Million MVZ Medizinisches Versorgungszentrum MZV Müllabfuhr-Zweckverband m2 Quadratmeter NAZ Naturschutzzentrum Nr. Nummer o.g. oben genannte OB Oberbürgermeister OEW Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr p.a. per anno RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH RBO Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben rd. rund RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sog. sogenannte SoPo Sonderposten SPNV Schienenpersonennahverkehr Stv. Stellvertreter/Stellvertretender s.u. siehe unten T€ Tausend Euro to. Tonne TWF Technische Werke Friedrichshafen GmbH u. und u.a. und andere vgl. vergleiche VIE Vienna International Airport Vj. Vorjahr VK Vollzeitkräfte VTWB e.V. Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee WFB Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH WfbM Werkstatt für Menschen mit Behinderung WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Württ. Württembergischen z.B. zum Beispiel ZF Zahnradfabrik Friedrichshafen ZfP Zentrum für Psychiatrie z.T. zum Teil ZV Zweckverband Beteiligungsbericht 2011 9 III. Beteiligungsunternehmen auf einen Blick B eteiligungsbericht 2012 9 Beteiligungsbericht 2011 10 1. Gesamtübersicht mit ausgewählten Bilanzzahlen Unternehmen Stamm- kapital Anteil Boden- seekreis Eigenkapital Bilanzsumme Anlagever- mögen Umlauf- vermögen Verbindlich- keiten Umsatz- erlöse Jahresfehl- betrag/ -über- schuss (-/+) Abfallwirtschaftsgesell- schaft der Landkreise Bodensee und Konstanz 26.000 € 13.000 € 58.166 € 893.671 € 0 € 893.671 € 830.539 € 9.596.681 € -2.796,92 € Flughafen Friedrichsha- fen GmbH 21.272.000 € 3.059.000 € 6.245.399 € 39.164.620 € 35.854.047 € 3.166.223 € 31.924.815 € 10.648.426 € -1.198.729,17 € BODO Verkehrsverbund- gesellschaft mbH 32.000 € 8.000 € 82.385 € 926.044 € 71.309 € 854.647 € 805.334 € 3.567 € -80.772,70 € BOB GmbH & Co. KG 1.278.400 € 255.680 € 6.462.782 € 13.220.295 € 9.260.737 € 3.950.972 € 5.515.610 € 7.628.005 € 57.953,35 € BOB VerwaltungsGmbH 30.000 € 6.000 € 27.925 € 30.275 € 0 € 30.225 € 850 € 0 € 547,18 € Internationale Bodensee- Messe FN GmbH 3.150.000 € 150.000 € 37.652.679 € 101.430.578 € 93.570.227 € 4.970.787 € 63.615.818 € 7.967.980 € -35.040.520,56 € Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 96.050 € 8.900 € 124.610 € 384.034 € 21.918 € 351.083 € 201.303 € 186.591 € 0,00 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH 120.000 € 39.397 € 157.978 € 235.542 € 21.262 € 205.480 € 21.918 € 563.315 € 38.412,00 € Deutsche Bodensee Tou- rismus GmbH 100.000 € 70.000 € 123.349 € 179.971 € 25.779 € 135.761 € 34.023 € 11.931 € 23.348,65 € Energieagentur Ravens- burg gGmbH 62.650 € über die Enegie- agentur Boden- seekreis GbR 651.433 € 1.059.623 € 121.831 € 935.958 € 287.142 € 480.282 € 138.283,27 € Klinik Tettnang GmbH 300.000 € 15.300 € 7.537.463 € 29.809.215 € 18.750.715 € 6.435.214 € 16.413.169 € 27.537.169 € -1.085.889,23 € Gemeindepsychatriezent- rum Friedrichshafen gGmbH 50.000 € 5.000 € 3.501.670 € 6.812.377 € 6.155.492 € 656.696 € 2.242.325 € 2.126.727 € 116.718,00 € Gemeindepsychatriezent- rum Überlingen gGmbH 25.000 € 2.500 € 1.343.130 € 2.817.928 € 2.049.207 € 767.547 € 898.190 € 1.901.381 € 85.625,31 € Bodensee Festival GmbH 197.600 € 15.600 € 186.294 € 196.524 € 8.198 € 187.409 € 3.431 € 289.846 € -3.859,89 € B eteiligungsbericht 2012 10 Beteiligungsbericht 2011 11 2. Kennzahlen der Beteiligungsunternehmen Unternehmen Anlagen- intensität Umlauf- intensität Eigen- kapital- quote Fremdkapi- talquote Anlage- deckung Umsatz- rentabilität Eigen- kapital- rentabilität Gesamt - kapital- renta- bilität Kosten- deckung Cash Flow in T€ Abfallwirtschaftsgesell- schaft der Landkreise Bo- densee und Konstanz AV = 0 100,00% 6,51% 93,49% AV = 0 0,04% -4,81% -0,31% 97,60% -2.961 € Flughafen Friedrichshafen GmbH 91,55% 8,08% 15,95% 84,05% 17,42% -0,32% -19,19% -0,24% 78,70% 1.120.737 € BODO Verkehrs- verbundgesellschaft mbH 7,70% 92,29% 8,90% 91,10% 115,53% -2263,56% -98,04% -8,72% 30,00% -46.791 € BOB GmbH & Co. KG 70,05% 29,89% 48,89% 51,11% 69,79% 3,11% 0,90% 1,29% 98,94% 994.759 € BOB VerwaltungsGmbH AV = 0 99,83% 92,24% 7,76% AV = 0 Umsatz = 0 1,96% 1,81% 0,00% 47 € Internationale Bodensee- Messe FN GmbH 92,25% 4,90% 37,12% 62,88% 40,24% 12,98% -93,06% -37,52% 109,28% -29.102.297 € Wirtschaftsförderung Boden- seekreis GmbH 5,71% 91,42% 32,45% 67,55% 568,53% -2,02% 0,00% 0,00% 21,22% 23.879 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH 9,03% 87,24% 67,07% 32,93% 743,01% 6,54% 24,31% 16,31% 45,11% 27.227 € Deutsche Bodensee Touris- mus GmbH 14,32% 75,44% 68,54% 31,46% 478,49% 194,67% 18,93% 12,97% -5,30% 31.573 € Energieagentur Ravensburg gGmbH 11,50% 88,33% 61,48% 38,52% 534,70% 31,16% 21,23% 13,05% 54,31% 153.358 € Klinik Tettnang GmbH 62,90% 21,59% 25,29% 74,71% 40,20% -5,66% -14,41% -5,65% 90,81% 558.530 € Gemeindepsychatriezentrum Friedrichshafen gGmbH 90,36% 9,64% 51,40% 48,60% 56,89% 7,08% 3,33% 2,23% 99,96% 278.491 € Gemeindepsychatriezentrum Überlingen gGmbH 72,72% 27,24% 47,66% 52,34% 65,54% 5,60% 6,38% 3,83% 102,76% 249.837 € Bodensee Festival GmbH 4,17% 95,36% 94,79% 5,21% 2272,56% -1,33% -2,07% -1,96% 31,86% -638 € B eteiligungsbericht 2012 11 Beteiligungsbericht 2011 12 3. Abschlussprüfer Unternehmen Abschlussprüfer 2013 Abschlussprüfer 2012 Abschlussprüfer 2011 Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz RSW Treuhand GmbH RSW Treuhand GmbH, Biberach RSW Treuhand GmbH, Biberach Flughafen Friedrichshafen GmbH KPMG Dipl. oec. Christoph Kübler, Wirt- schaftsprüfer und Steuerberater Dipl. oec. Christoph Kübler, Wirt- schaftsprüfer und Steuerberater BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH EversheimStuible Treuberater GmbH EversheimStuible Treuberater GmbH EversheimStuible Treuberater GmbH BOB GmbH & Co. KG Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Friedrichshafener Treuhand GmbH, Friedrichshafen BOB VerwaltungsGmbH Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Friedrichshafener Treuhand GmbH, Friedrichshafen Internationale Bodensee-Messe FN GmbH Ernst & Young GmbH, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gerold Keller, Owingen Kanzlei Keller, Owingen Kanzlei Keller, Owingen Internationale Bodensee Tourismus GmbH Walter Pilz, Wirtschafsprüfer, Konstanz Walter Pilz, Wirtschafsprüfer, Konstanz Walter Pilz, Wirtschafsprüfer, Konstanz Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Linz & Kollegen GmbH, Steuerbe- ratungsgesellschaft - - Energieagentur Ravensburg gGmbH ALIUS, Steuerberatung Wirtschaftsprüfung, Ravensburg ALIUS, Steuerberatung Wirtschaftsprüfung, Ravensburg Dr. Gretter & Partner GmbH, Ra- vensburg Klinik Tettnang GmbH RSW Treuhand GmbH RSW Treuhand GmbH RSW Treuhand GmbH Gemeindepsychatriezentrum Fried- richshafen gGmbH Merz & Kübel, Ravensburg Merz & Auer, Ravensburg Merz & Auer, Ravensburg Gemeindepsychatriezentrum Überlingen gGmbH Merz & Auer, Ravensburg Merz & Auer, Ravensburg Merz & Auer, Ravensburg Bodensee Festival GmbH Friedrichshafener Treuhand GmbH, Friedrichshafen Friedrichshafener Treuhand GmbH, Friedrichshafen Friedrichshafener Treuhand GmbH, Friedrichshafen B eteiligungsbericht 2012 12 Beteiligungsbericht 2013 13 OEW Gruppe IV. OEW Gruppe OEW Gruppe Geschäftsverlauf a) Wirtschaftliche Lage Für die folgende Zusammenstellung wurden die wesentlichen Daten der rechtlichen Einhei- ten Zweckverband OEW und OEW Energie-Beteiligungs GmbH zusammengefasst und die Auswirkungen aus internen Vertragsverhältnissen vor allem im Finanzierungsbereich, aber auch im Hinblick auf die Einnahmen (Verrechnungen) aus dem Beteiligungsverhältnis, wei- testgehend ausgeklammert. Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation der Gruppe sind ausschließlich Verbindungen zu Dritten zu betrachten. b) Ertragslage Die Tätigkeit des Zweckverbands umfasst nahezu ausschließlich die Verwaltung und Erhal- tung des Verbandsvermögens, das in wesentlichen Teilen aus den indirekten Beteiligungen (über die OEW Energie-Beteiligungs GmbH) an der EnBW und der ESW GmbH besteht. Damit bestehen auch die Erträge/Einnahmen der OEW-Gruppe nahezu vollständig aus Aus- schüttungen der EnBW und ESW GmbH, so dass die Ertragslage sich in erster Linie in Abhängigkeit von der Ausschüttungspolitik der EnBW entwickelt. Die von der ESW GmbH vereinnahmten Erträge machen einen geringeren Anteil an den gesamten Beteiligungserträ- gen aus. Im Jahr 2013 betrugen die Beteiligungserträge insgesamt 112,3 Mio. € (Vj. 100,7 Mio. €). Nennenswerte Aufwendungen der OEW Energie-Beteiligungs GmbH ergeben sich in Form von Zinszahlungen aus der Aufnahme von Darlehen bei Kreditinstituten (insg. 22,8 Mio. €; Vj. 23,0 Mio. €). Ausgaben im Rahmen der Kulturpflege wurden vom Zweckverband OEW in Höhe von 1,2 Mio. € (Vj. 1,0 Mio. €) getätigt. c) Zusammenfassung und Ausblick Aufgrund der Tatsache, dass der überwiegende Teil des Vermögens des ZV OEW aus der Beteiligung an der OEW Energie-Beteiligungs GmbH besteht oder mit ihr in unmittelbarem Zusammenhang steht (Darlehensgewährung), ist die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Verbandes eng mit der OEW Energie-Beteiligungs GmbH verknüpft. Die weitaus stärks- te Einflussgröße für die Ertrags- und Liquiditätslage der Gruppe ist die Ausschüttungspolitik der EnBW. d) Kennzahlen Einen Überblick über die wesentlichen wirtschaftlichen Daten der OEW-Gruppe vermitteln die folgenden Kennzahlen, abgeleitet aus dem Jahresabschluss der OEW Energie- Beteiligungs GmbH sowie dem Rechenschaftsbericht des ZV OEW zum 31. Dezember 2013: Kennzahlen 2013 in Mio. € 2012 in Mio. € 2011 in Mio. € 2010 in Mio. € Bilanz Eigenkapital ohne Bilanzgewinn 3.387,40 3.347,30 3.227,40 3.129,00 Eigenkapitalquote (%) 80,95 81,29 85,6 87,2 Bilanzsumme 3.961,40 4.216,30 3.956,40 3.772,40 Gewinn - und Verlustrechnung Ergebnis nach Steuern -180,7 80,1 159,8 158,5 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -180,7 79,7 163,3 161,4 Beteiligungserträge 112,3 100,7 179,2 174,5 Zinsergebnis -22,0 -18,8 -14,8 -10,7 Finanz -/Liquiditätskennzahlen Finanzmittelfonds am Ende der Periode 118,2 104,6 243,4 222,8 Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Kontakt: Gründung: Verbandssatzung vom: Letzte Änderung vom: Wirtschaftsjahr: 2. Aufgaben Der Zweckverband OEW hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabne mer wahrzunehmen. Der Verband kann nach Maßgabe des Wirtschaf Vermögenserträge zur Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet verwenden (§ 3 Verbandssatzung). 3. Verbandsvermögen Alb-Donau-Kreis Landkreis Biberach Landkreis Bodenseekreis Landkreis Freudenstadt Landkreis Ravensburg Landkreis Reutlingen Landkreis Rottweil Landkreis Sigmaringen Zollernalbkreis 4. Organe des Zweckverbandes Geschäftsführerin: Verbandsvorsitzender: Verbandsversammlung: Die gesetzlichen Vertreter (Landräte) der beteiligten Landkreise und weitere von den Krei tagen gewählte, beschließende und beratende Vertreter der Landkreise Beteiligungsbericht 2013 OEW Gruppe Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 85–92 40 Fax: 0751 / 85-92 06 E-Mail: info@oew-energie.de Homepage: www.oew-energie.de 20. Dezember 1909 21. Juni 1987 27. Januar 2012 1. Januar - 31. Dezember Der Zweckverband OEW hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabne mer wahrzunehmen. Der Verband kann nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes einen Teil der Vermögenserträge zur Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet verwenden (§ 3 4. Organe des Zweckverbandes Barbara Endriss Heinz Seiffert, Landrat Alb-Donau-Kreis Die gesetzlichen Vertreter (Landräte) der beteiligten Landkreise und weitere von den Krei tagen gewählte, beschließende und beratende Vertreter der Landkreise 14 Der Zweckverband OEW hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabneh- tsplanes einen Teil der Vermögenserträge zur Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet verwenden (§ 3 Anteil 20,989 % 11,126 % 15,812 % 5,007 % 21,821 % 3,825 % 6,479 % 6,229 % 8,712 % 100,00 % Kreis Die gesetzlichen Vertreter (Landräte) der beteiligten Landkreise und weitere von den Kreis- Beteiligungsbericht 2013 15 OEW Gruppe Verwaltungsrat: Von der Verbandsversammlung gewählte Vertreter der Landkreise, derzeit die jeweiligen Landräte. 5. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Der Zweckverband OEW ist alleiniger Gesellschafter der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Über die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist der Zweckverband OEW ⇒ mit einem Anteil von 46,75 % an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ⇒ mit einem Anteil von 21 % an der Erdgas Südwest GmbH, ⇒ mit einem Anteil von 20 % an der Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG und ⇒ mit einem Anteil von 20 % an der Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbG beteiligt. 6. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlungen vom ZV OEW an den Bodenseekreis: ⇒ 6.324.800 € Ausschüttung ⇒ 3.484 € Fahrtkostenerstattung Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH fördert verschiedene Kulturprojekte, wodurch auch der Bodenseekreis Zuschüsse erhält. Der jährliche Zuschuss beträgt 189.744 € und wird auf verschiedene Projekte, Vereine oder Privatpersonen im Kreis verteilt. Im Haushaltsjahr 2013 wurden 72.636 € abgerufen bzw. weitergeleitet. Der Bodenseekreis erhielt für verschiedene Projekte 71.833 €. 7. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Der Zweckverband beschäftigt eine Assistentin der Geschäftsführung in Vollzeit und vier ge- ringfügig Beschäftigte. 8. Geschäftsverlauf Der Zweckverband übt keine operative Geschäftstätigkeit aus. Die Vermögenserträge wer- den zur Förderung der Kultur und für die Ausschüttung an die Mitgliedslandkreise verwendet. Das Rechnungswesen wurde zum 1. Januar 2010 auf die kaufmännische Buchführung auf der Grundlage des Eigenbetriebsrechts umgestellt. Die Finanzdaten des Berichts beschrän- ken sich auf die kaufmännischen Geschäftsjahre 2012 und 2013 a) Vermögens- und Finanzlage ⇒ Für die Kunstsammlung wurden Kunstwerke im Wert von 547.211 € beschafft. Die Kunstsammlung ist zum 31. Dezember 2013 mit einem Wert von 26,7 Mio. € (Vj. 26,1 Mio. €) bilanziert. ⇒ Zwölf Gesellschafterdarlehen an die OEW Energie-Beteiligungs GmbH sind endfällig. Für ein Darlehen ist eine Annuität vereinbart und wird jährlich getilgt. Die Gesamtforde- rung betrug zum Bilanzstichtag 852,3 Mio. € (Vj. 857,8 Mio. €). ⇒ Die Liquiditätslage des Zweckverbands war ganzjährig gut. b) Ertragslage ⇒ Für Geldanlagen und Darlehen an die OEW Energie-Beteiligungs GmbH wurden Zin- sen und Kursgewinne in Höhe von insgesamt 21,37 Mio. € (Vj. 21,62 Mio. €) vereinnahmt. Beteiligungsbericht 2013 16 OEW Gruppe ⇒ 2013 gab es keine Ausschüttung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH an den Zweck- verband OEW. ⇒ Für die Pflege der Kunstsammlung und die Veröffentlichung von zwei Buchreihen wur- den 64.089 € (Vj. 60.940 €) aufgewendet. Die Buchreihe „bibliotheca suevica“ wurde mittlerweile eingestellt. ⇒ Für die Kulturförderung in den Mitgliedslandkreisen entstanden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vj. 0,92 Mio. €). c) Ausblick Der Zweckverband finanziert sich im Wesentlichen über die Zinszahlungen und die Aus- schüttungen der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Damit werden die Kulturförderung und die Dividendenausschüttung an die Landkreise finanziert. Seit dem Haushaltsjahr 2012 gab es von der OEW Energie-Beteiligungs GmbH keine Aus- schüttungen mehr an den Zweckverband. Um die Ausschüttung an die Landkreise i.H.v. 40 Mio. € zu finanzieren, musste deshalb auf die Liquiditätsrücklagen des Zweckverbandes zu- rückgegriffen und die Ansätze für die Kulturfördermittel und für die Ankäufe von Kunstwerken reduziert werden. Die Vermögens- und Ertragslage der OEW Energie-Beteiligungs GmbH steht in engem Zu- sammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Dividendenpolitik der Energie Baden-Württemberg AG und daneben auch mit der Ausschüttung der Erdgas Südwest GmbH. Auf Basis der vorliegenden Mittelfristplanungen der Energie Baden-Württemberg AG ist davon auszugehen, dass die Erträge aus dieser Beteiligung in den kommenden Jahren weiter zurückgehen werden. Dies schränkt den finanziellen Spielraum der OEW Energie- Beteiligungs GmbH erheblich ein. Deshalb ist auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Ausschüttung an den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke zu rechnen. d) Finanzströme 2013 2012 2011 2010 2009 Ausschüttung 40.000.000 € 40.000.000 € 60.000.000 € 60.000.000 € 50.000.000 € 9. Entwicklung der Ausschüttung an den Bodenseekrei s 7.906 9.487 9.487 6.325 6.325 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr T € Beteiligungsbericht 2013 17 OEW Gruppe Bilanz des ZV OEW zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 26.683,6 0,9 26.134,6 0,9 25.613,8 0,9 II. Finanzanlagen 1.907.865,0 67,4 1.907.865,0 66,9 1.907.865,0 66,4 1.934.548,6 68,3 1.933.999,6 67,8 1.933.478,8 67,3 B. Umlaufvermögen II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Unternehmen, mit de- nen ein Beteiligungs- verhältnis besteht 852.256,9 30,1 857.824,7 30,1 862.350,3 30,0 2. Sonstige Vermögens- gegenstände 1.597,6 0,1 1.854,7 0,1 2.374,7 0,1 III. Wertpapiere, Kassen- stand und Guthaben bei Kreditinstituten 1. Wertpapiere 21.483,5 0,8 18.654,8 0,7 51.397,9 1,8 2. Guthaben bei Kreditin- stituten 22.725,7 0,8 40.723,3 1,4 23.747,2 0,8 898.063,8 31,7 919.057,5 32,2 939.870,1 32,7 Bilanzsumme 2.832.612,5 100,0 2.853.057,1 100,0 2.873.348,9 100,0 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gewinnrücklage 2.812.954,3 99,3 2.820.451,5 98,9 2.820.451,5 98,2 II. Gewinnvortrag 0,0 0,0 12.768,9 0,4 0,0 0,0 III. Jahresüberschuss 19.496,8 0,7 19.733,9 0,7 52.768,9 1,8 2.832.451,1 100,0 2.852.954,3 100,0 2.873.220,4 100,0 D. Rückstellungen 18,8 0,0 13,9 0,0 124,5 0,0 E. Verbindlichkeiten 142,6 0,0 88,9 0,0 4,0 0,0 Bilan zsumme 2.832.612,5 100,0 2.853.057,1 100,0 2.873.348,9 100,0 Beteiligungsbericht 2013 18 OEW Gruppe Gewinn- und Verlustrechnung des ZV OEW zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Sonstige betriebliche Erträge 114,0 100,0 1.651,6 100,0 35,7 100,0 2. Gesamtleistung 114,0 100,0 1.651,6 100,0 35,7 100,0 3. Materialaufwand 64,1 3,4 60,9 1,8 79,1 3,9 4. Personalaufwand 146,1 7,7 140,5 4,1 153,8 7,5 5. Kulturfördermittel 1.117,7 58,8 915,4 26,7 1.305,6 63,6 6. Sonstige/andere betriebliche Aufwendungen 573,4 30,2 2.317,2 67,5 514,9 25,1 7. Gesamtaufwand 1.901,3 100,0 3.433,9 100,0 2.053,3 100,0 8. Zwischenergebnis (Betrieb s- ergebnis) -1.787,3 -1.782,3 -2.017,6 9. Erträge aus Beteiligungen 0,0 0,0 16.000,0 10. Erträge aus anderen Wert- papieren 271,5 384,2 1.531,7 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.102,3 21.234,1 39.967,6 12. Abschreibungen auf Sach- anlagen -4,2 0,0 0,0 13. Abschreibungen auf Wert- papiere -83,7 -100,2 -176,8 14. Finanzergebnis 21.285,9 21.518,1 57.322,5 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 19.498,6 19.735,8 55.304,9 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1,8 -2,0 -2.536,0 17. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 19.496,8 19.733,9 52.768,9 Beteiligungsbericht 2013 19 OEW Gruppe OEW Energie-Beteiligungs GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: OEW Energie-Beteiligungs GmbH Kontakt: Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg Tel.: 0751/85-9240 Fax: 0751/85-9206 E-Mail: info@oew-energie.de Homepage: www.oew-energie.de Gründung: 7. Januar 2003 Gesellschaftsvertrag vom: 19. November 2002 Letzte Änderung vom: 27.03.2013 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Beteiligung an energiewirtschaftlichen Unternehmungen im Rahmen des § 102 der Gemein- deordnung Baden-Württemberg. Außerdem kann sich die Gesellschaft auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unterneh- mens im Zusammenhang stehen. Ausgenommen sind dabei solche Tätigkeiten, die einer gesetzlichen oder behördlichen Er- laubnis bedürfen. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital von 1 Mio. € ist voll einbezahlt. Einziger Gesellschafter ist der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführerin: Barbara Endriss Generalvollmacht: Heinz Seiffert, Landrat Alb-Donau-Kreis Ein Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat besteht nicht. 5. Öffentlicher Zweck Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an energiewirtschaftlichen Unternehmun- gen im Rahmen des § 102 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Anteil: 46,55 %) ⇒ Erdgas Südwest GmbH (Anteil: 21,00 %) ⇒ Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG (Anteil 20,00 %) ⇒ Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH (Anteil 20,00 %) Beteiligungsbericht 2013 20 OEW Gruppe 7. Wesentliche Verträge ⇒ Darlehensverträge Der ZV OEW hat der OEW Energie GmbH zum 31. Dezember 2013 insgesamt 13 Dar- lehen gewährt. Diese belaufen sich zum 31. Dezember 2013 auf insgesamt 852,3 Mio. € und werden mit einem einheitlichen Zinssatz von 2,0 % p. a. verzinst. ⇒ b) Bürgschaften Zum 31. Dezember 2013 bestanden aus Sicht des ZV OEW selbstschuldnerische Bürgschaften zugunsten der OEW Energie GmbH gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 747,5 Mio. €. Der ZV OEW erhielt im Haushaltsjahr 2013 Avalprovisionen in Höhe von 4,1 Mio. € von der OEW Energie GmbH. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen keine 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Neben der Geschäftsführerin ist kein weiteres Personal beschäftigt. 10. Geschäftsverlauf a) Vermögens- und Finanzlage Das Vermögen der Gesellschaft umfasst im Wesentlichen die genannten Beteiligungen an der EnBW und der ESW GmbH (98,8 % der Bilanzsumme). Außerdem ist die OEW Energie- Beteiligungs GmbH seit 2013 mit einem Anteil von 20 % an der Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG und mit 20 % an der Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH beteiligt. Die Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Darlehen gegenüber dem Zweckver- band OEW (852,26 Mio. €) und aus Bankverbindlichkeiten (754,15 Mio. €). Die langfristig und nachhaltig erzielbaren Erträge aus der EnBW bestimmen den Wert der OEW Energie-Beteiligungs GmbH und damit als indirekte Folgewirkung auch den des Ver- mögen des Zweckverbandes OEW. b) Ertragslage Aufgrund des Unternehmenszwecks ergeben sich die Erträge nahezu vollständig aus Aus- schüttungen der EnBW sowie aus Beteiligungserträgen der ESW GmbH. Nennenswerte Aufwendungen sind vor allem Zinszahlungen an Kreditinstitute (22,8 Mio. €) und an den alleinigen Gesellschafter Zweckverband OEW für verschiedene Darlehen (20,96 Mio. €). Außerordentliche Aufwendungen fielen im Berichtsjahr nicht an. Aus diesen Gründen ist die Ertragslage in erster Linie abhängig von der Ergebnisentwicklung und Ausschüttungspolitik der EnBW. c) Ausblick Auch in Zukunft ist die wirtschaftliche Entwicklung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH im Wesentlichen von der Ergebnisentwicklung und der Dividendenpolitik der EnBW Energie Ba- den-Württemberg AG - daneben auch von der Ergebnisentwicklung und der Ausschüttung der Erdgas Südwest GmbH - abhängig. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Bran- che und der vorliegenden Mittelfristplanungen der EnBW ist davon auszugehen, dass deren Ergebnisse weiter unter Druck sein werden. Ein Rückgang der Erträge aus dieser Beteili- Beteiligungsbericht 2013 21 OEW Gruppe gung ist deswegen durchaus realistisch. Dies resultiert vor allem aus dem verstärkten Aus- bau der erneuerbaren Energien, die auch nach dem neuen EEG immer noch einen Einspeisevorrang vor Strom aus konventioneller Erzeugung haben. Aus diesem Grund ha- ben sich die Einsatzzeiten des konventionellen Kraftwerkparks der EnBW weiter reduziert. Gleichzeitig ist der Strompreis an der Strombörse weiter gesunken. Das neue EEG wird die erhoffte Trendwende wohl auch nicht bringen. Positiv könnte sich hingegen die Einführung von Kapazitätsmechanismen für konventionelle Kraftwerke auswirken. Um die notwendigen Backup-Kapazitäten zu garantieren, müssen die dafür erforderlichen konventionellen Kraft- werke wirtschaftlich betrieben werden können. Auch die nach Gesetzeslage zum 1. Januar 2017 wegfallende Kernbrennstoffsteuer führt zu einer deutlichen Entlastung des Ergebnis- ses. Die EnBW hat durch die Beschleunigung ihres Programms „Fokus“ ihrerseits Maßnahmen zur Stützung des Jahresergebnisses eingeleitet. Bis Ende 2014 wird das Ziel, nachhaltig 750 Mio. € einzusparen, sogar übererfüllt. Diese Entwicklungen können in Zukunft den finanziellen Spielraum der OEW Energie- Beteiligungs GmbH weiter einschränken. Aus diesem Grund ist es ein wesentliches Ziel der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, den Schuldenstand konsequent zurückzuführen. Deswe- gen ist auch weiterhin nicht mit einer Ausschüttung an den Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke zu rechnen. Beteiligungsbericht 2013 22 OEW Gruppe Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2013 Aktiva 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 0,0 II. Finanzanlagen 3.811.970,2 98,0 4.079.677,1 98,8 3.678.312,0 95,4 3.811.970,2 98,0 4.079.677,1 98,8 3.678.312,7 95,4 B. Umlaufvermögen I. Forderungen gegen Unter- nehmen mit denen ein Be- teiligungsverhältnis besteht 224,5 0,0 203,9 0,0 0,0 0,0 I. sonstige Vermögensgegen- stände 4.199,5 0,1 5.622,2 0,1 8.839,3 0,2 II. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditin- stituten 1. Wertpapiere 17.403,0 0,4 10.890,3 0,3 131.727,8 3,4 2. Guthaben bei Kreditin- stituten 56.609,6 1,5 34.304,4 0,8 36.560,0 0,9 78.436,7 2,0 51.020,7 1,2 177.127,1 4,6 Bilanzsumme 3.890.406,8 100,0 4.130.697,9 100,0 3.855.439,8 100,0 Passiva 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. gezeichnetes Kapital 1.000,0 0,0 1.000,0 0,0 1.000,0 0,0 II. Kapitalrücklage 1.906.865,0 49,0 1.906.865,0 46,2 1.906.865,0 49,5 III. Gewinnrücklage 554.492,0 14,3 494.101,7 12,0 371.048,3 9,6 IV. Bilanzgewinn -180.172,0 -4,6 80.390,3 1,9 143.053,4 3,7 2.282.185,0 58,7 2.482.357,0 60,1 2.421.966,7 62,8 D. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensi- onen und ähnliche Verpflichtungen 90,0 0,0 27,2 0,0 9,6 0,0 II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen 134,4 0,0 98,7 0,0 247,0 0,0 224,4 0,0 125,9 0,0 256,6 0,0 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten 754.152,8 19,4 788.536,3 19,1 555.000,0 14,4 II. Verbindlichkeiten gegen- über Gesellschaftern 852.256,9 21,9 857.824,7 20,8 862.350,3 22,4 III. Sonstige Verbindlichkeiten 1.587,8 0,0 1.853,9 0,0 15.866,2 0,4 1.607.997,5 41,3 1.648.214,9 39,9 1.433.216,5 37,2 Bilanzsumm e 3.890.406,8 100,0 4.130.697,9 100,0 3.855.439,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 23 OEW Gruppe Gewinn- und Verlustrechnung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Erträge aus Beteiligungen 112.330,1 100,0 100.655,8 99,7 179.170,7 99,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 52,0 0,0 330,1 0,3 728,2 0,4 3. Gesamtleistung 112.382,0 100,0 100.985,8 100,0 179.898,9 100,0 3. Abschreibungen 0,0 0,0 0,7 0,1 11,3 1,0 4. Personalaufwand 201,1 11,5 122,8 11,9 96,3 8,8 6. Sonstige betriebliche Aufwen- dungen 1.546,8 88,5 910,8 88,1 987,3 90,2 7. Gesamtaufwand 1.747,9 100,0 1.034,4 100,0 1.095,0 100,0 8. Zwischenergebnis (Betrieb s- ergebnis) 110.634,1 99.951,5 178.803,9 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 701,2 3.946,5 3.326,2 12. Abschreibungen auf Wertpapie- re -267.738,9 0,0 -70,9 12. Zinsen und ähnliche Aufwen- dungen -43.765,6 -43.952,6 -58.074,3 13. Finanzergebnis -310.803,3 -40.006,2 -54.818,9 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -200.169,2 59.945,3 123.985,0 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2,4 445,8 -941,5 Sonstige Steuern -0,4 -0,8 0,0 16. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -200.172,0 60.390,3 123.043,4 15. Gewinnvortrag 20.000,00 20.000,0 20.000,0 16. Bilanzgewinn -180.172,0 80.390,3 143.043,4 Beteiligungsbericht 2013 24 OEW Gruppe Beteiligungsbericht 2013 25 ABK GmbH ABK -Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise B odenseekreis u. Konstanz mbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH Kontakt: Glärnischstraße. 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204 - 5492 Fax: 07541/204 - 7492 E-Mail: abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de Gründungsdatum: 19. Februar 1997 Eintragung Handelsregister: 20. Juni 1997 Gesellschaftsvertrag: 19. Februar 1997 Letzte Änderung: 7. November 2000 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 des Gesellschaftsvertrages vom 7. November 2000 die Verwertung und Behandlung von Abfällen einschließlich der hierfür erforderlichen Transportleistungen. Das Unternehmen trägt dazu bei, dass im Gebiet seiner Gesellschafter eine nachhaltige und kostengünstige Erfüllung der übertragenen Aufgaben gewährleistet wird. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der ABK GmbH von 26.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 13.000,00 € 50,00 % Landkreis Konstanz 13.000,00 € 50,00 % 26.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Berthold Restle, Verwaltungsdezernent i.R. Uwe Hermanns, Finanzdezernent Bodenseekreis (ab 25.04.2013) Aufsichtsrat: Vorsitzender Frank Hämmerle, Landrat Konstanz (bis 30.04.2013) Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis (ab 01.05.2013) stv. Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis (bis 30.04.2013) Frank Hämmerle, Landrat Konstanz (ab 01.05.2013) Mitglieder Dr. Gerhard Barisch, Rektor a. D. Birgit Brachat-Winder, Bankkauffrau Volker Fouquet, Bürgermeister a.D. Hardheim Bernd Gerber, Bürgermeister Markdorf a.D. Erich Habisreuther, Polizeibeamter a.D. Dieter Hornung, Bürgermeister a.D. Friedrichshafen Beteiligungsbericht 2013 26 ABK GmbH Helmut Kennerknecht, Bürgermeister Allensbach Franz Moser, Bürgermeister a.D. Eschbronn Artur Ostermaier, Bürgermeister Steißlingen Dr. Wolfgang Sigg, Rechtsanwalt Bernhard Volk, Bürgermeister Orsingen-Nenzingen Edwin Weiß, Bürgermeister Kressbronn Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich auf 44 T€. 5. Öffentlicher Zweck Der Bodenseekreis hat als zuständige Körperschaft im Sinne von § 17 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (KrwG) unter anderem die in sei- nem Gebiet anfallenden Restabfälle zu entsorgen. Hierfür arbeitet er mit dem Landkreis Konstanz zusammen. Beide Landkreise haben diese Aufgabe auf die ABK GmbH übertra- gen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keines 7. Wesentliche Verträge ⇒ Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Konstanz und dem Landkreis Boden- seekreis vom 8. Oktober 1998 zur Regelung ihres Rechtsverhältnisses untereinander und zur ABK; der Vertrag trat zum 8. Oktober 1998 mit unbegrenzter Dauer in Kraft. ⇒ Behandlungsvertrag mit der TPLUS GmbH, Ettlingen, vom 14. Juni 2000 mit einer Laufzeit vom 14. Juni 2000 bis 31. Dezember 2025. Hierzu Änderungsvertrag vom 20./21. Dezember 2001 und Vertrag zur Ergänzung des Behandlungsvertrages vom 2. August 2002 und Ergänzungsvertrag zur Behandlung von Abfällen im Kehrichtheiz- kraftwerk Josefstraße in Zürich vom 11./17. März 2010. ⇒ Behandlungsvertrag mit dem Verband Kehrichtverbrennung Thurgau, Weinfel- den/Schweiz, vom 14. Juni 2000 mit einer Laufzeit vom 14. Juni 2000 bis zum 31. Dezember 2025 mit Zusatz vom 5. November 2013 sowie Vereinbarungen über Rück- vergütung vom 8. November 2010 und 5. November/ 19. Dezember 2013. ⇒ Entsorgungsvertrag mit dem Landkreis Bodenseekreis vom 14. Juni 2000 mit einer Laufzeit vom 14. Juni 2000 bis 31. Dezember 2025. ⇒ Entsorgungsvertrag mit dem Landkreis Konstanz vom 14. Juni 2000 mit einer Laufzeit vom 14. Juni 2000 bis 31. Dezember 2025. ⇒ Vertrag mit der TPLUS GmbH, Ettlingen, über die Kosten einer Neuausschreibung und den Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom 2. August 2002. ⇒ Dienstleistungsvertrag über Transporte von den Umladestationen im Landkreis Kon- stanz zur Bahnverladung mit der RWE Umwelt Süd GmbH, Villingen-Schwenningen, vom 3./13. Dezember 2004 mit einer Laufzeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2011. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimalig um zwei Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten durch den Auftraggeber zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. ⇒ Dienstleistungsvertrag über Umladung auf und Ferntransporte von den Umladestatio- nen der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz zur AVA Stuttgart-Münster mit der ARGE Hans Schmid GmbH & Stark GmbH & Zwisler GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die Zwisler GmbH & Co. KG, Tettnang, vom 14. September 2004 mit einer Lauf- zeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2011. Hierzu Nachtrag vom 19. Januar/ 1. März 2011 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2015 und Vereinbarung zwischen ABK GmbH, ARGE Hans Schmid GmbH & Stark GmbH & Zwisler GmbH & Co. KG und der AWB GmbH, Abfallwirtschaft Bodensee, Friedrichshafen, vom 7./10. Februar 2005 mit Beteiligungsbericht 2013 27 ABK GmbH einer Laufzeit vom 1. Juni 2005 bis zum 31. Dezember 2006. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht von einem der Vertrags- partner mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. ⇒ Dienstleistungsvertrag über das Containerpooling mit der ARGE MZV Dienstleistungs GmbH & Riester GmbH, diese vertreten durch die MZV Dienstleistungs GmbH, Rielasingen-Worblingen, vom 8./14. Oktober 2004 mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2011. Hierzu Änderungsvertrag vom 29. November/3. De- zember 2004 und Nachtrag vom 23. September/22. Oktober 2010 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2015. ⇒ Dienstleistungsvertrag für Übernahme und Transport von Abfällen mit der Bahn zur Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in Weinfelden mit der Kompostwerk Landkreis Konstanz GmbH, Singen, vom 4. August 2011/13. September 2011 mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015. Der Vertrag verlängert sich um zwei wei- tere Jahre bis zum 31. Dezember 2017, wenn er nicht spätestens 30. Juni 2015 durch den Auftraggeber zum Vertragsende gekündigt wird. der verlängerte Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2019, wenn er nicht spätestens 30. Juni 2017 durch den Auftraggeber zum Vertragsende gekündigt wird. Der verlängerte Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2020, wenn er nicht bis spätestens 30. Juni 2019 durch den Auftraggeber zum Vertragsende gekün- digt wird. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die ABK: ⇒ 5.749.475 € für die Restabfallbehandlung Zahlungen von der ABK an den Bodenseekreis: ⇒ 23.292 € für vom Landkreis geleisteten Personaleinsatz 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Neben den beiden Geschäftsführern waren zwei Prokuristen sowie eine weitere Mitarbeiterin beschäftigt. Sie werden sämtlich von den Landkreisen gestellt. 10. Lagebericht a) Geschäft und Rahmenbedingungen: Die ABK - Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) übernimmt die Restabfälle der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz und führt diese einer thermischen Behandlung zu. Hierzu gehören auch die erforderlichen Transportleistungen. Die ABK hat hierzu entsprechende Behandlungsverträge mit Betreibern von Müllverbrennungsanla- gen und Verträge mit Transportunternehmen abgeschlossen. b) Ertragslage Das Geschäftsjahr 2013 schließt wie im Vorjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 3 T€. Dieser ist durch die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG bedingt. Danach sind nicht alle getätigten Auszahlun- gen bei der Gewinnermittlung voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es wurden insgesamt 63.837 Tonnen Restabfälle von den Landkreisen Bodenseekreis und Kon- stanz übernommen und der thermischen Behandlung zugeführt. Der gesamte Hausmüll sowie ein Teil des Sperr- und Gewerbemülls aus dem Landkreis Kon- stanz mit zusammen 29.813 Tonnen wurden bei der KVA Thurgau in Weinfelden entsorgt. Beteiligungsbericht 2013 28 ABK GmbH Die gesamte Müllmenge aus dem Bodenseekreis sowie die Restmenge aus dem Landkreis Konstanz mit zusammen 34.025 Tonnen wurden über die TPLUS GmbH entsorgt. Hiervon wurden 27.172 Tonnen in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich-Josefstraße behandelt. Im Rahmen des Ausfallverbundes wurden 1.882 Tonnen in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich-Hagenholz sowie 4.971 Tonnen in der Kehrrichtverbrennungsanlage Hinwil behandelt. Mengenbilanz 2013 Behandlung: Abfallherkunft: TPLUS GmbH (KHKW Zürich-Josefstraße, Zü- rich-Hagenholz, Hinwil) KVA Thurgau (KVA Weinfelden) Insgesamt Bodenseekreis Landkreis Konstanz 32.139 to 1.886 to 0 to 29.813 to 32.139 to 31.698 to Insgesamt 34.025 to 29.813 to 63.837 to Die entsorgte Menge lag im Rahmen der angemeldeten Mengenbandbreiten. Logistik: Die KVA Thurgau hat der ABK GmbH die Möglichkeit der LKW-Anlieferung für eine Teilmen- ge von 2.699 to in Weinfelden eingeräumt. Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Konstanz (EBK) haben seit August 2013 ihre Sammello- gistik umgestellt. Die Restabfälle werden seither – wie auch die Abfälle aus dem restlichen Kreisgebiet des Landreises Konstanz – über eine auf dem Betriebsgeländer der EBK instal- lierte stationäre Presse in die Bahncontainer verpresst. Dadurch werden höhere Füllgewichte der Container erreicht. Darüber hinaus wird der bisher auf der Umladestation Konstanz-Dorfweiher in Straßentrans- portcontainer umgeladene Restmüll künftig in Bahncontainer verpresst. Dadurch erhöhte sich die per Bahn transportierte Menge gegenüber 2012 um 1.405 to auf 27.113 to. Kosten: Mehrkosten und Einsparungen bei verschiedenen Positionen gleichen sich in der Summe in etwa aus, so dass sich für 2013 durchschnittliche Behandlungs- und Transportkosten in Höhe von 148,52 €/t ergaben. Den Landkreisen wurde ein Mischpreis von 150,33 €/to be- rechnet. Dieser Preis lag um 0,39 €/to niedriger als der kalkulierte Wert von 150,72 EUR/to. c) Finanzlage 31.12.2013 31.12.2012 Veränderung T€ % T€ % T€ % Kapital Eigenkapital 58 6,5 61 6,9 -3 -4,9 Langfristiges Kapital 58 6,5 61 6,9 -3 -4,9 Schulden gegenüber Lieferanten 783 87,6 739 84,2 44 6,0 Gesellschaftern 26 2,9 19 2,2 7 36,8 Sonstige 27 3,0 59 6,7 -32 -54,2 Kurzfristiges Fremdkapital 836 93,5 817 93,1 19 2,3 894 100,0 878 100,0 16 1,8 Die Eigenkapitalausstattung beläuft sich nach der bereinigten Bilanzsumme auf 6,5 %. Die Kosten werden auf die Landkreise umgelegt. Die Finanzierung erfolgt über unterjährig re- gelmäßige Abschläge seitens der Gesellschafter. Beteiligungsbericht 2013 29 ABK GmbH d) Vermögenslage 31.12.2013 31.12.2012 Veränderung T€ % T€ % T€ % Vermögen Kurzfristige Forderungen gegen Gesellschafter 623 69,7 697 79,4 -74 -10,6 Sonstige 0 0,0 1 0,1 -1 -100,0 Flüssige Mittel 271 30,3 180 20,5 91 50,6 894 100,0 878 100,0 16 1,8 e) Nachtragsbericht Vorgänge besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. f) Risikobericht Durch die abgeschlossenen Behandlungsverträge mit der TPLUS GmbH und der KVA Thur- gau ist die Entsorgungssicherheit für die Landkreise grundsätzlich gewährleistet. Abweichungen von den angemeldeten Mengenfenstern bei den Behandlungsanlagen sind nach derzeitigem Stand nicht zu befürchten, können andererseits aber aufgrund der Abhän- gigkeit von gewerblichen Anlieferungen auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Probleme können sich jedoch bei einem kurzfristig auftretenden Ausfall der Behandlungs- oder Transportmöglichkeiten ergeben, da die Landkreise Bodenseekreis und Konstanz über keine geeigneten Zwischenlagermöglichkeiten verfügen. Transportmehrkosten können sich ergeben, falls der LKW-Transport zum RMHKW Stuttgart- Münster in Zukunft nicht mehr wie bisher durch die Innenstadt von Stuttgart erfolgen kann. Durch die im Rahmen des Ergänzungsvertrages mit der TPLUS GmbH vereinbarte Behand- lung der Abfälle in der Schweiz wird dieses Risiko bis zum Jahr 2020 deutlich minimiert. Mittel- bis langfristig können sich Mehrkosten durch notwendige Nachrüstungen der Behand- lungsanlagen auf Grund neuer gesetzlicher Anforderungen oder Anordnungen der Genehmigungsbehörden ergeben. Weitere finanzielle Risiken liegen, neben den allgemeinen Preissteigerungen, bei sich ändernden Heizwerten oder Schlackeanteilen sowie bei Ände- rungen des Wechselkurses zum Schweizer Franken. Da jedoch alle Kosten der ABK gemäß Gesellschaftsvertrag auf die Landkreise umgelegt werden, liegen hier keine finanziellen Risiken im eigentlichen Sinn vor. Diese werden viel- mehr von den Landkreisen getragen. Die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ba- den-Württemberg zum Export der Abfälle in die Schweiz steht unter einem Widerrufsvorbehalt. Auch dies stellt ein Risiko für die ABK GmbH dar. Das Ministerium wird im Jahr 2014 landesweit die bestehenden Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf mögli- che Überkapazitäten in Baden-Württemberg überprüfen. Gegenüber der ABK GmbH hat das Ministerium jedoch schriftlich erklärt, dass es innerhalb der Laufzeit des Vertrages mit der KVA Thurgau (bis 31.12.2025) von dem Widerrufsvorbehalt nicht Gebrauch machen wird. Auch in der schlanken Personalstruktur der ABK sind z.B. bei kurzfristigem Ausfall und damit verbundenem Know-How-Verlust Risiken vorhanden. g) Prognose Geschäftsjahre 2014 und 2015 Die Abfallmengen sind in beiden Landkreisen bislang stabil. Die bei den Behandlungsanla- gen für das Jahr 2014 angemeldeten Mengenbandbreiten (57.000 to bis 68.000 to) können eingehalten werden. Auch für 2015 wird mit gleichbleibenden Mengen gerechnet. Beteiligungsbericht 2013 30 ABK GmbH € Die Behandlung der Restabfälle erfolgt in den Jahren 2014 und 2015 weiterhin bei folgenden Anlagen: ⇒ TPLUS GmbH: KHKW Zürich-Josefstraße (Zürich-Hagenholz und Hinwil i.R. des Ausfallbundes) ⇒ KVA Thurgau: KVA Weinfelden Im Jahr 2014 erfolgt eine Neuausschreibung der Logistikleistungen mit Wirkung ab 1. Januar 2016. Friedrichshafen, 11. Februar 2014 Berthold Restle Uwe Hermanns 11. Abschlussprüfer RSW Treuhand GmbH 12. Leistungskennzahlen Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 Entsorgter Abfall insgesamt in to 63.837 63.627 63.678 65.021 68.119 Entsorgter Abfall in kg / Einwohner im ABK-Gebiet 131,787 129,118 130,110 133,130 140,520 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -3.139 -2.610 -2.755 -3.306 -2.797 -3.500 -3.000 -2.500 -2.000 -1.500 -1.000 -500 0 2009 2010 2011 2012 2013 Beteiligungsbericht 2013 31 ABK GmbH Bilanz der ABK GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anla gevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 2. Forderung gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Unterneh- men, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Forderungen gegen Gesell- schafter 623,0 69,7 696,8 79,4 857,2 57,3 5. Sonstige Vermögensgegen- stände 0,1 0,0 1,2 0,1 1,1 0,1 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 270,5 30,3 179,5 20,5 636,6 42,6 893,7 100,0 877,5 100,0 1.495,0 100,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 893,7 100,0 877,5 100,0 1.495,0 100,0 Beteiligungsbericht 2013 32 ABK GmbH Bilanz der ABK GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 26,0 2,9 26,0 3,0 26,0 1,7 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 35,0 3,9 38,3 4,4 41,0 2,7 IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2,8 -0,3 -3,3 -0,4 -2,8 -0,2 58,2 6,5 61,0 6,9 64,3 4,3 B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen 0,7 0,0 0,1 0,0 III. Sonstige Rückstellungen 4,3 0,5 5,0 0,6 7,7 0,5 5,0 0,5 5,1 0,6 7,7 0,5 E. Verbindlichkeiten I. erhaltene Anzahlungen II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 782,8 87,6 738,9 84,2 1.327,2 88,8 III. Verbindlichkeiten gegenüber ver- bundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Unter- nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesell- schaftern 25,7 2,9 19,1 2,2 29,4 2,0 VI. Sonstige Verbindlichkeiten 22,1 2,5 53,4 6,1 66,4 4,4 830,5 92,9 811,4 92,5 1.423,0 95,2 F. Rechnungsabgrenzungsposten Bilan zsumme 893,7 99,9 877,5 100,0 1.495,0 100,0 Beteiligungsbericht 2013 33 ABK GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der ABK GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 9.596,7 97,6 9.307,4 96,0 9.332,7 97,2 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 240,1 2,4 382,8 4,0 268,6 2,8 5. Gesamtleistung 9.836,7 100,0 9.690,1 100,0 9.601,2 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leis- tungen 9.271,4 99,8 9.573,6 98,8 9.466,4 98,6 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 18,8 0,2 19,2 0,2 18,7 0,2 b) Soziale Abgaben 3,9 0,0 4,1 0,0 3,8 0,0 8. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände und Anlagevermögen 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 88,8 0,9 89,9 0,9 110,6 1,2 10. Gesamtaufwand 9.833,0 100,0 9.686,8 100,0 9.599,5 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebserge b- nis) 3,8 3,4 1,7 12. Erträge aus Beteiligungen 13. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagever- mögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,4 2,0 3,4 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Finanzergebnis 1,4 2,0 3,4 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit 5,2 5,4 5,2 20. Außerordentliche Erträge/ Aufwendun- gen 21. Steuern vom Einkommen und vom Er- trag 8,0 8,7 7,9 22. Sonstige Steuern 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -2,8 -3,3 -2,8 Beteiligungsbericht 2013 34 ABK GmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Kontakt: Gründungsdatum: Eintragung Handelsregister: Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: Wirtschaftsjahr: 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und a derer Luftverkehrseinrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt Tochterunternehmen zu ternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesem zu übernehmen und diese Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenzufassen. Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäft oder durch Dritte besorgen zu lassen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Flughafen GmbH von 21.272.000 ligt: VIE International Beteiligungsmanagement Ges.m.b.H. Stadt Friedrichshafen Landkreis Bodenseekreis Land Baden-Württemberg ZF Friedrichshafen AG Technische Werke Friedrichshafen GmbH Luftschiffbau Zeppelin GmbH Industrie- und Handelskammer Bodensee Dornier GmbH Motoren- und Turbinen-Union Friedrichshafen GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Beteiligungsbericht 2013 Flughafen Friedrichshafen GmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH Am Flugplatz 64, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 284-0 Fax: 07541 / 284-119 E-Mail: info@fly-away.de Homepage: www.fly-away.de 6. Juni 1928 14. September 1928 6. Juni 1928 2. Mai 2007 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und a derer Luftverkehrseinrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt Tochterunternehmen zu gründen sowie sich an anderen U ternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesem zu übernehmen und diese Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenzufassen. Sie ist ferner berechtigt, alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte besorgen zu lassen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Flughafen GmbH von 21.272.000 € sind folgende Gesellschafter bete Stammkapital VIE International Beteiligungsmanagement Ges.m.b.H. 5.350.000 3.059.000 3.059.000 2.647.000 1.994.000 Technische Werke Friedrichshafen GmbH 1.897.000 Luftschiffbau Zeppelin GmbH 1.635.000 und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 731.000 450.000 Union Friedrichshafen GmbH 450.000 21.272.000 4. Organe des Unternehmens Gerold Tumulka 35 Friedrichshafen Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und an- gründen sowie sich an anderen Un- ternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesem zu übernehmen und diese Sie ist ferner berechtigt, alle mit dem e und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte besorgen zu lassen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art ind folgende Gesellschafter betei- Stammkapital Anteil 5.350.000 € 25,15 % 3.059.000 € 14,38 % 3.059.000 € 14,38 % 2.647.000 € 12,44 % 1.994.000 € 9,37 % 1.897.000 € 8,92 % 1.635.000 € 7,69 % 731.000 € 3,44 % 450.000 € 2,12 % 450.000 € 2,12 % 21.272.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2013 36 Flughafen Friedrichshafen GmbH Aufsichtsrat: Vorsitzender Dieter Hornung, Bürgermeister a.D. Friedrichshafen stv. Vorsitzender Prof. Dr. Peter Jany, IHK Bodensee-Oberschwaben Mitglieder: Prof. Georg Fundel, Flughafen Stuttgart GmbH Mag. Herbert Kaufmann, Airport Berater Mag. Karl Dandler, VIE International Beteiligungsmana- gementgesellschaft mbH (ab 13.03.2013) Dr. Konstantin Sauer, ZF Friedrichshafen AG MMag. Michael Höferer, (bis 13.03.2013) VIE Internatio- nal Beteiligungsmanagementgesellschaft mbH Thomas Brandt, Luftschiffbau Zeppelin GmbH Dr. Stefan Köhler, Stadt Friedrichshafen Joachim Kruschwitz, Erster Landesbeamte Bodensee- kreis Alfred Müllner, Technische Werke Friedrichshafen GmbH Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2013 Vergütungen in Höhe von 42 T€. 5. Öffentlicher Zweck Durch die Anlage und den Betrieb eines öffentlichen Flughafens erfüllt die Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag bei der verkehrstechnischen Anbindung der Vier-Länder-Region Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein. Die Gesellschaft ist somit ein wichtiger Pulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Flughafen Personal- und Servicegesellschaft mbH, Friedrichshafen (Einlage: 18.800 €, Anteil: 75,2 %) 7. Wesentliche Verträge ⇒ Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom 2. Mai 2007 ⇒ Betriebsgenehmigung in der Fassung vom 24. August 1994 ⇒ Entgeltordnung in der Fassung vom 1. Mai 2013 und 1. Oktober 2010 ⇒ Darlehensverträge mit der Landesbank BW, Sparkasse Bodensee und den Gesell- schaftern ⇒ Versicherungsverträge mit der Allianz Versicherungsgesellschaft (Vermögensscha- denshaftpflichtversicherung, D&O-Versicherung der Aufsichts-/Leitungsorgane sowie leitender Angestellte ⇒ Laut Vereinbarung vom 15. Dezember 1997 (1. Änderung vom 2./11. Februar 1999) erstattet das Land Baden-Württemberg der FFG gemäß § 29 Abs. 1 LuftVG bzw. § 27d LuftVG pauschal die von der FFG für das Land erbrachten Luftaufsichtsdienste bzw. Flugsicherungsbetriebsdienste. ⇒ Die Erstattung für Fluggastkontrolldienste wurde mit Vertrag vom 22./29. Juni 2009 zwischen dem Land Baden-Württemberg und der FFG neu geregelt. Seit 1. Januar 2010 vergütet das Land Baden-Württemberg der FFG eine Pauschalvergütung pro eingesetztem Luftsicherheitsassistenten und Einsatzstunde zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Pauschalvergütung setzt sich grundsätzlich aus dem tariflichen Stundenlohn, den lohnabhängigen Kosten und den sonstigen Kosten zusammen. ⇒ Mit verschiedenen Airlines bestehen IATA Standard Ground Handling Verträge, die über die Entgeltordnung hinaus Abfertigungs- und Sonderdienste mit den Vertrags- partnern regeln. Beteiligungsbericht 2013 37 Flughafen Friedrichshafen GmbH ⇒ Vertrag über Lagerung, Verkauf und Auslieferung von Flugbetriebsstoffen auf dem Flughafengelände vom 01. Januar 2013 für die AIR BP Ltd. ⇒ Mit dem Instandhaltungs- und Dienstleistungsvertrag vom 19. März 2010 wird verein- bart, dass die IBS Luftfahrt und Service GmbH, Friedrichshafen, alle Instandhaltungs- arbeiten übernimmt, die für einen störungsfreien und regelkonformen Betrieb der Flug- betriebstechnik erforderlich sind. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlungen vom Bodenseekreis an die FFG: ⇒ 3.250.000 € als Gesellschafterdarlehen ⇒ 72 € für Sonstiges Zahlungen von der FFG an den Bodenseekreis: ⇒ 3.345 € für verschiedene Gebühren oder Spenden ⇒ 14.579 € für Zinsen (Gesellschafterdarlehen) Der Bodenseekreis gewährte der Flughafen Friedrichshafen GmbH Ausfallbürgschaften zu- sammen mit der Stadt Friedrichshafen (je 50 %), damit die FFG zinsverbilligte Darlehen in Anspruch nehmen konnte. Der aktuelle Stand der Darlehen zum 31. Dezember 2013 beträgt 1.208.856,62 €. Die Bürgschaften betragen entsprechend 604.428,31 € (Vj. 1.054.144,10 €). 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Im Geschäftsjahr 2013 waren neben dem Geschäftsführer im Jahresdurchschnitt 142,75 Mitarbeiter beschäftigt. Diese verteilen sich auf die Gruppen wie folgt: ⇒ Sekretariat 1, ⇒ Verkehr 112,75, ⇒ Kaufmännische Verwaltung/Personal 6,50, ⇒ Marketing und Vertrieb inkl. Parkplatz- und Infoservice 17,50, ⇒ Facility Management 5,00 und 10. Lagebericht a) Grundlagen des Unternehmens Die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) betreibt einen regionalen Verkehrsflughafen am Standort Friedrichshafen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den drei Bereichen "operative Kernerlöse", "operative Zu- satzerlöse" und "Non-Aviation-Erlöse" zusammen. Als Bodensee-Airport gilt der Flughafen als Gateway zu der wirtschaftlich starken Vierländer- Region (Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Deutschland). Gute Wirtschaftskennzahlen prägen das geographische Umfeld. Der Flughafen bietet der Region wichtige Anschlüsse in alle Welt und kurze Wege. Somit profitieren vom Flughafen im Besonderen die heimischen Unternehmen und die Touristikregionen. Der Standard der Flugbetriebsanlagen ist modern und entspricht internationalen Standards. Insbesondere das Instrumentenlandesystem der Kategorie IIlb und der Anti-Skid-Belag sorgen für einen hohen technischen und Sicherheits- Standard. Die wichtigsten Märkte für die FFG bleiben wie in den Vorjahren die innerdeutschen Linien- verbindungen. Dabei ist besonders die Hubanbindung nach Frankfurt mit Lufthansa hervorzuheben. Die neue Hubanbindung mit Turkish Airlines nach Istanbul hat sich gut ent- wickelt und zeigt Ausbaupotenziale für 2014. Damit werden Verbindungen nach Asien und in den Mittleren Osten weiter entwickelt. Beteiligungsbericht 2013 38 Flughafen Friedrichshafen GmbH Die Linienverbindungen tragen mit über 60 % des Verkehrsaufkommens maßgeblich zum Er- folg der Flugverbindungen bei. Die Hubanbindungen sind dabei, aufgrund der Umsteigeangebote, wichtige Träger, da sie gerade im Geschäftskundensegment Verbindun- gen in die ganze Welt eröffnen. Die wichtigsten Verbindungen: Lufthansa-Gruppe Frankfurt, Köln InterSky Berlin, Hamburg, Düsseldorf Turkish Airlines Istanbul Hamburg Airways (Thomas Cook-Gruppe) Schwerpunkt Touristik Monarch Airlines London & Manchester im Winter Air Berlin Palma & Ibiza im Sommer b) Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf und Entwicklung der Branche Im Berichtsjahr befand sich Branche und Verkehrsentwicklung am Flughafen gleichermaßen unter Druck. Neben der erfolgreichen Neuansiedlung von Fluggesellschaften und der Etab- lierung bestehender Airlines zeigten einzelne und Fluggesellschaften deutliche Schwächen. Besonders die am Standort angesiedelte Fluggesellschaft InterSky hatte nach massiven Än- derungen im Produkt und Preisangebot einen sehr deutlichen Passagierrückgang zu verzeichnen. Der Wechsel des Verkehrstages auf der Strecke Ibiza von Samstag auf Donnerstag durch Air Berlin sorgte hier für größere Passagierrückgänge. Dennoch ist es gelungen, Air Berlin am Standort zu halten. Nach zuletzt doch erheblichen Airport-Reduzierungen ein deutliches Signal der Fluggesellschaft. Nach offizieller Reisewarnung für Ägypten musste mangels Nachfrage der regelmäßige Flug nach Hurghada seitens der Reiseveranstalter im August kurzfristig gestrichen werden. Die zu Saisonbeginn im Juni veröffentlichte Insolvenz der türkischen Fluggesellschaft SKY Airlines konnte nur teilweise durch Sonderflüge kompensiert werden. Erfreulich verlaufen ist die Neuansiedlung von Turkish Airlines. Mit guten Auslastungen und vielen neuen Kunden bedient der türkische Nationalcarrier regelmäßig unseren Markt mit großen Flugzeugen. Auch Monarch Airlines hat das Winterprogramm wieder erfolgreich aufgenommen. Nach der kurzfristigen Entscheidung, den Sommerflugplan deutschlandweit zu streichen, eine erfreuli- che Entwicklung. Im Winter kam neu British Airways mit einem regelmäßigen Flug nach London-Heathrow hinzu. Transavia konnte die Streckenergebnisse nach Rotterdam stabili- sieren. Ebenfalls im Winterflugplan wurde das touristische Programm um eine zusätzliche Destinati- on auf den Kanaren erweitert. Bundesweit steht die Branche, speziell die Regionalflughäfen, weiter unter enormem Druck mit gebremstem oder teilweise sogar stark rückläufigem Wachstum. Das Umfeld des Flugha- fens Friedrichshafen ist auch in 2013 wieder vom scharfen Wettbewerb der Flughäfen gekennzeichnet gewesen. Das Einzugsgebiet Friedrichshafens überlappt sich dabei mit den Hubs in Stuttgart (Germanwings), München (Lufthansa) und Zürich (Swiss). Dazu kommt noch der geographisch nahegelegene Flugplatz in Memmingen mit seinem eher touristi- schen Angebot. Beteiligungsbericht 2013 39 Flughafen Friedrichshafen GmbH Für einen kleineren Regionalflughafen wie Friedrichshafen ist die Anbindung an die Hubs der großen Airlines von überragender Bedeutung, da dies die Attraktivität des Standorts Fried- richshafen maßgeblich fördert und Friedrichshafen auf den Landkarten der Airlines und Allianzen platziert. Im Kalenderjahr 2013 erreichte die FFG ein Passagiervolumen von 536.030 Passagieren. Dieses Ergebnis liegt 1,7 % unter dem Vorjahr und ca. 9,0 % unter Plan. Hauptausschlagge- bend für diese Veränderungen war die sich schleichend entwickelnde Schwäche der InterSky im Markt, die Insolvenz der Sky Airlines (TürkeiProgramm) im Juni 2013, die Stor- nierung des Sommerprogramms 2013 nach England (London) durch Monarch Airlines im April und die Stornierung des ÄgyptenProgramms im August aufgrund der wiederaufge- flammten Unruhen in Ägypten. Diese Ausfälle konnten zum Teil durch den Betriebsbeginn der Turkish Airlines im Mai und kurzfristige Charter in die Türkei im Hochsommer ersetzt werden. Eine vollständige Kompensation konnte aber aufgrund der Kurzfristigkeit der Stor- nierungen nicht erreicht werden. Im Vergleich zu den anderen Regionalflughäfen in Baden-Württemberg und der Umgebung von Friedrichshafen zeichnet der Passagierrückgang ein differenzierteres Bild. Karlsru- he/Baden-Baden verzeichnet einen Passagierrückgang um 17,7 % und Memmingen wurde mit einem Rückgang von 3,6 % getroffen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Berichtsjahr sind Investitionen ins Anlagevermögen in Höhe von 694 T€ durchgeführt worden. Als die größten Investitionen sind der Neubau Vorfeld II, die Anschaffung der technischen Anlagen (Sichtweitenmessgerät und Wolkenhöhenmesser) als Teil des Instrumentenlande- systems sowie die Anschaffung von zwei gebrauchten Fluggasttreppen zu nennen. Auch im Jahr 2014 sind Investitionen geplant. Diese betreffen insbesondere die Sicherheits- anlagen, die aufgrund der neuen Luftverkehrssicherheitsgesetze vorgeschrieben sind. Die im Berichtsjahr durchgeführten und oben beschriebenen Investitionen und die Abschrei- bungen haben zu einer Reduzierung des Anlagevermögens der FFG geführt. Das Sachanlagevermögen hat sich im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 1.723 T€ reduziert. Das Eigenkapital hat sich um den im Berichtsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 1.199 T€ auf rd. 6.245 T€ verringert. Die Eigenkapitalquote der FFG beträgt per 31. Dezember 2013 rd. 16 %. Die langfristigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Als Ursache hierfür ist die Zunahme der Rückstellungen für Pensionen zu nennen. Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2013 gegenüber dem Vorjahr re- duziert. Als Ursache hierfür sind die Abnahme der Rückstellungen im Bereich RHB sowie die Abnahme der Rückstellungen für Altersteilzeit zu nennen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. Die Reduktion ist auf die vertraglich vereinbarten Tilgungen in Höhe von 1.202 T€, der Tilgung eines endfälligen Darlehens in Höhe von 2.000 T€ sowie der Sondertilgung von Bankdarlehen in Höhe von 2.327 T€ zurückzuführen. Zur Sicherung der Liquidität hat die Gesellschaft bei der Stadt Friedrichshafen sowie beim Landkreis Bodenseekreis jeweils ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 3.250 T€ (Laufzeit: 28. Februar 2014; Verlängerung jeweils um 1 Jahr bis 28. Februar 2015) aufgenommen. Beteiligungsbericht 2013 40 Flughafen Friedrichshafen GmbH Die Bilanzsumme hat sich in 2013 gegenüber dem Vorjahr um 834 T€ reduziert. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt in 2013 990 T€ (Vj. 1.098 T€). Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt in 2013 694 T€ (Vj. 80 T€) und der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt in 2013 430 T€ (Vj. -900 T€). Die Umsatzerlöse der FFG sind im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von 10.436 T€ um 242 T€, also rd. 2,3 % auf 10.678 T€ gestiegen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus den drei Bereichen "operative Kernerlöse", "operative Zusatzerlöse" und "Non-Aviation-Erlöse" zu- sammen. Umsatzsteigerungen haben im Berichtsjahr in den Bereichen operative Zusatz- erlöse sowie Non-Aviation-Erlöse stattgefunden. Die operativen Kernerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 2,1 % gefallen. Aufgrund eines Passagierrückganges von 1,6 % blieben die operativen Kernerlöse pro Passagier fast unverändert (-0,4 %). Der Agenturwechsel zu BP zum 1. Januar 2013 und der harte Winter von Januar bis März 2013 sorgten dafür, dass die operative Zusatzerlöse bei einer erheblichen Steigerung (+17,9 %) weit über Vorjahresni- veau liegen. Hier sind im Wesentlichen die Flugzeug-Enteisungen, die über dem Vorjahres- niveau durchgeführt werden mussten, sowie die Mehrerlöse durch den Agenturwechsel, ver- bunden mit der Verhandlung eines neuen Vertragsmodelles, zu nennen. Die Steigerung der Non-Aviation-Erlöse beträgt rd. 2,3 %. Die Erlöse im Bereich Mieten und Pachten um ca. 10,5 % gesteigert werden. Zusätzlich profitiert der Bereich Parkerlöse mit einer leichten Er- höhung von rund 3,1 % (ohne Parkerlöse Mieter). Dementgegen steht eine erhebliche Reduzierung im Bereich Erlöse aus der Vermarktung von Werbeflächen um ca. 14 %. Die erhöhten Materialaufwendungen resultieren aus marktüblichen Preiserhöhungen sowie der höheren Verbrauchsmenge in den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme und Enteisungs- mittel. Darüber hinaus konnten in den Bereichen FPS, Instandhaltung Gebäude sowie Wartung Optimierungen erzielt werden. Zusätzlich konnte der Personalaufwand um rd. 61 T€ gegenüber dem Vorjahr reduziert werden. Des weiteren konnten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um rd. 229 T€ gesenkt werden (Versicherungsaufwand, Beiträge, Reiseauf- wand, Beratungskosten, Fortbildung sowie Schadensfälle). Da im Berichtsjahr weniger Fluggäste im Linien- und Touristikverkehr registriert werden, aber gleichzeitig die Optimierungen umgesetzt werden konnten, kam es verglichen mit dem Vor- jahr zu einer Verbesserung des operativen Ergebnisses vor Zinserträgen und Zinsaufwendungen sowie vor Steuern (EBIT). Das EBIT hat sich von -693 T€ im Vorjahr auf - 71 T€ im Geschäftsjahr 2013, also um 622 T€ verbessert. Der EBITDA liegt unverändert im positiven Bereich, bei 2.328 T€, und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr positiv entwickelt. In Folge dessen benötigt die FFG keinerlei operative Betriebsbeihilfen. Die FFG schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von 1.199 T€ (Vj. 4.645 T€), und einer negativen Abweichung zur Planung um rd. 300 T€ ab. c) Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögens- lage der Gesellschaft haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben. d) Zukunftsorientierte Angaben Mit einem angekündigten Streckenausbau von Turkish Airlines und der Ansiedlung von Germania sind wichtige Meilensteine für das kommende Jahr gelegt. Turkish Airlines strebt zeitnah den täglichen Flug zum Drehkreuz Istanbul an. Zudem ist eine Verbesserung der Ab- flugzeit vorgesehen. Mit Germania konnten wir eine weitere etablierte und traditionsreiche deutsche Fluggesell- schaft akquirieren. Im Sommer werden zunächst fünf wöchentliche touristische Flüge Beteiligungsbericht 2013 41 Flughafen Friedrichshafen GmbH durchgeführt. Für den Winter ist ein eigenes Touristikprogramm ebenso bereits avisiert. So- mit könnte sich das touristische Angebot im Winter verdoppeln. Die führenden Reiseveranstalter haben angekündigt Tunesien wieder ins Programm aufzu- nehmen. Mit Tunis Air kehrt eine Fluggesellschaft an den Standort zurück. Oberstes Ziel bleibt die Ausweitung in allen Kundensegmenten und die Vergrößerung der Destinationsvielfalt. Ebenso die Strategie, weitere Drehkreuzanschlüsse zu schaffen und die Bestandskunden zu halten. In Anbetracht der teils schwierigen Lage auf der Airline-Seite ein sehr wichtiger Baustein. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich sowohl die Passagierzahl als auch das EBIT leicht steigend entwickeln. Die FFG unterliegt einer Vielzahl von Chancen und Risiken, mit denen jedes unternehmeri- sche Handeln verbunden ist. Die FFG versucht die Chancen zu nutzen und geht dafür auch Risiken ein, soweit sie für beherrschbar angesehen werden. Hierfür hat die FFG seit 2001 ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Ein Team von erfahrenen Mitarbeitern analysiert in regelmäßigen Abständen Gefahrenpotentiale, bewertet diese, macht Vorschläge zur Risi- kobewältigung und berichtet an die nächsthöhere Ebene / Geschäftsführung. Finanz- wirtschaftliche Unternehmensplanungen und andere Informationssysteme unterstützen das Risikomanagement der FFG. Im Berichtsjahr 2013 wurden insgesamt vier Risikoberichte er- stellt und in die Quartalsberichte an Aufsichtsrat/Gesellschafter eingearbeitet. Im Geschäftsjahr 2013 haben sich keine grundsätzlichen Änderungen bezüglich der Risiko- einstufung für existenzbedrohende Risiken ergeben. Als existenzbedrohend wird weiterhin das Risiko "Luftfahrthaftpflicht, Krieg und Terror" angesehen, welchem auch durch eine wei- tere Aufstockung der Versicherungssumme unter Risiko- und Wirtschaftlichkeitsgesichts- punkten nicht sinnvoll begegnet werden kann. Ferner wurde das Risiko "Liquidität" im Be- richtsjahr weiterhin in jedem Quartal als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft. Als weiteres A-Risiko wurde das Thema Tower/Flugsicherungstechnik angesehen. Durch die In- stallation der meteorologischen Anlage, welche Ende September beauftragt wurde, konnte die Redundanz wieder hergestellt werden. Aufgrund der Umsetzung der fachlichen Verbes- serungsvorschläge am Tower-Gebäude ist die Rückstufung auf "B" im Jahr 2013 erfolgt. Die FFG muss sich in allen Segmenten breiter aufstellen, um auf Schwankungen und Krisen in der Branche vorbereitet zu sein und diese besser ausgleichen zu können. Die Bandbreite der Angebote am Flughafen Friedrichshafen ist dabei ausschlaggebend, d.h. eine breite Pa- lette an Airlines und Marktsegmenten, so dass Schwankungen in einzelnen Segmenten durch andere Segmente nach Möglichkeit ausgeglichen werden können. Risiken sind in Deutschland für den Luftverkehr weiterhin gegeben. Der Luftverkehrsmarkt in Deutschland bleibt unverändert unter Druck. Viele der großen Airlines (Netzcarrier) haben sich aus der Fläche auf ihre Hubs zurückgezogen. Friedrichshafen wird, als kleinerer Regio- nalflughafen, von dieser Entwicklung auch getroffen, wenn auch vergleichsweise gering. Dazu trug speziell der traditionell starke Geschäftsreiseverkehr in und aus der Region bei. Instabilitäten im Markt, siehe Insolvenz der Sky Airlines, und Schwäche der InterSky wie oben berichtet, kommen dann auf lokaler Ebene hinzu. Zusätzlicher Druck entsteht auch durch die niedrige Mehrwertsteuer und das Fehlen der Luftverkehrssteuer in der Schweiz. In Konsequenz entsteht dadurch ein Preisdruck auf den Flughafen Friedrichshafen. Die Infrastruktur des Flughafens rührt zum Teil noch aus Bauphasen in der Frühzeit des Flughafens her. Das Alter einiger Liegenschaften und deren technischer Standards bedingen eine in Teilen alte und anfällige Struktur. Dies betrifft insbesondere die Verkabelung zu den Navigationshilfen und Telekommunikationsanlagen. Beteiligungsbericht 2013 42 Flughafen Friedrichshafen GmbH Besonderes Augenmerk gilt dem Kontrollturm (Tower). Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1952 und erfüllt die heutigen technischen Anforderungen so gerade noch. Damit ist zum jet- zigen Zeitpunkt die volle Funktionsfähigkeit gegeben. Bei einer Änderung oder Verschärfung von Standards oder Regularien droht jedoch eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit. Da- her sind bereits Planungen im Gang hinsichtlich einer Neugestaltung und möglicher technischer Umsetzung. In den letzten Jahren wurden zudem die Umweltauflagen deutlich verschärft. Eigene Kläran- lagen, Müllsammel- und Trennstellen und eine EMAS Zertifizierung sind etabliert, um das Risiko umweltrelevanter Vorfälle zu mitigieren. Chancen bestehen in unserem Marktumfeld auf verschiedenen Ebenen. Der hohe Auslas- tungsgrad anderer Flughäfen und der damit verbundenen Komplexitäten schafft Attraktivität für Friedrichshafen gegenüber anderen Flughäfen. Das wirtschaftlich starke Umfeld lässt auch die berechtigte Hoffnung nach Wachstum zu. Die Erhöhung der Flugfrequenz von Tur- kish Airlines und das ausgeweitete Touristikprogramm für 2014 bestätigen die Potenziale. Bei strikter Kostenkontrolle bedeutet ein Wachstum im Passagierverkehr gleichzeitig eine bessere Auslastung der Infrastruktur und wird sich auch im Ergebnis der FFG niederschla- gen. Dazu möchte die FFG in Zukunft weitere Service-Nischen erschließen. Dazu gehört die Ent- wicklung von Luftfracht, Planungen für eine Lounge für Premium-Gäste sowie weitere Angebote im Bereich Non-Aviation. Die Finanzlage der Gesellschaft ist angespannt. Die Fremdfinanzierung der Gesellschaft ist gemessen am Cash Flow hoch. Die mittelfristige Finanzplanung ergibt unter Berücksichti- gung der Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (Gesellschafterdarlehen der Stadt Friedrichshafen und dem Landkreis Bodenseekreis, Laufzeit bis 28. Februar 2015), einen weiteren Liquiditätsbedarf, der durch weitere Kreditaufnahme bzw. Gesellschafterzuschüsse abzudecken ist, sobald der Neubau des Towers (Investitionsvolumen rd. 3.000 T€) in den nächsten Jahren (nicht vor dem Jahr 2016) auf Grund neuester technischer Anforderungen durchgeführt werden muss. Das Investitionsvolumen des Towers ist durch die bestehende Liquidität und den zukünftigen Cash Flow aus laufender Betriebstätigkeit nur teilweise finan- zierbar. Es ist darüber hinaus geplant, dass die Rückzahlung der stillen Beteiligungen dann erfolgen soll, wenn die Gesellschaft einen Jahresüberschuss erwirtschaftet und über genü- gend liquide Mittel für die Rückzahlung verfügt. Derivate Finanzinstrumente Als derivative Finanzinstrumente werden Zinsswaps zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Die Kontrakte werden über Banken abgewickelt, die über gute Bonität verfügen. Der Einsatz von Finanzderivaten erfolgt bei der Gesellschaft zur Steuerung von Risiken aus Zinsschwankungen und dient grundsätzlich Sicherungszwecken. Reine Handelspositionen mit dem Ziel der Ertragsoptimierung werden nicht eingegangen. Die Gesellschaft rechnet für das kommende Geschäftsjahr mit 555.000 Passagieren und ei- nem auf 674 T€ verbesserten Jahresfehlbetrag. Das geplante EBIT steigt auf 215 T€ und das EBITDA auf 2.541 T€. Friedrichshafen, 14. Februar 2014 Gerold Tumulka Beteiligungsbericht 2013 43 Flughafen Friedrichshafen GmbH 11. Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 12. Leistungskennzahlen Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 Start- u. Landebewegungen 39.076 41.647 45.413 43.503 44.605 Fluggäste 536.030 545.121 571.709 590.640 578.475 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -2.766 -2.659 -2.663 -4.645 -1.199 -5.000 -4.000 -3.000 -2.000 -1.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr T € Beteiligungsbericht 2013 44 Flughafen Friedrichshafen GmbH Bilanz der Flughafen Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T € % T € % T € % A. Ausstehend e Einlagen auf das gezeichnete Kapital B. B. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensge- genstände 1. Software 94,0 0,2 80,1 0,2 133,2 0,3 2. Nutzungsrechte 7,4 0,0 7,4 0,0 7,4 0,0 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 30.302,5 77,4 31.737,4 79,3 34.537,6 75,0 2. Technische Anlagen 1.125,6 2,9 1.012,4 2,5 977,1 2,1 3. Start-und Landebahnen, Rollwege, Vorfelder 1.893,2 4,8 2.095,9 5,2 2.354,0 5,1 4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.036,5 5,2 2.403,4 6,0 3.099,7 6,7 5. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau 376,0 1,0 207,9 0,5 1.510,8 3,3 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 18,8 0,0 18,8 0,0 18,8 0,0 2. Sonstige Ausleihungen 0,0 0,0 4,0 0,0 779,4 1,7 35.854,0 91,5 37.567,3 93,9 43.418,1 94,3 C. Umlaufvermögen I. Vorräte 115,5 0,3 120,2 0,3 122,9 0,3 II. Forderungen u. sonstige Ver- mögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 1.307,1 3,3 1.258,5 3,1 1.540,6 3,3 2. Forderung gegen verbun- den Unternehmen 0,2 0,0 0,1 0,0 22,1 0,0 3. Forderungen gegen Gesell- schafter 140,8 0,4 137,4 0,3 180,7 0,4 4. Sonstige Vermögensge- genstände 82,1 0,2 25,2 0,1 105,2 0,2 III. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.520,6 3,9 794,8 2,0 516,9 1,1 3.166,2 8,1 2.336,2 5,8 2.488,3 5,4 D. Rechnungsabgrenzungsposten 144,4 0,4 70,8 0,2 140,0 0,3 E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensrechnung 0,0 0,0 24,2 0,1 0,0 0,0 Bilanzsumme 39.164,6 100,0 39.998,5 100,0 46.046,4 100,0 Beteiligungsbericht 2013 45 Flughafen Friedrichshafen GmbH Bilanz der Flughafen Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T € % T € % T € % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 21.272,0 53,2 21.272,0 53,2 21.272,0 53,2 II. Kapitalrücklage 277,6 0,7 277,6 0,7 277,6 0,6 III. Andere Gewinnrücklagen 245,6 0,6 245,6 0,6 245,6 0,5 IV. Verlustvortrag -14.351,1 - 36,6 -9.706,5 -24,3 -7.043,2 -15,3 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.198,7 -3,1 -4.644,5 -11,6 -2.663,3 -5,8 6.245,4 14,8 7.444,1 18,6 12.088,7 33,2 B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen 287,8 0,7 0,0 0,0 7,3 0,0 II. Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 III. Sonstige Rückstellungen 546,1 1,4 913,6 2,3 899,5 2,0 834,0 2,1 913,6 2,3 906,8 2,0 E. Verbindlichkeiten I. Einlagen stiller Gesellschafter 5.000,0 12,8 5.000,0 12,5 5.000,0 10,9 II. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten 19.523,7 49,9 25.098,2 62,7 26.497,8 57,5 III. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 618,8 1,6 548,7 1,4 906,5 2,0 IV. Verbindlichkeiten gegen verbunde- nen Unternehmen 0,5 0,7 0,0 V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesell- schaftern 6.584,3 16,8 508,3 1,3 227,0 0,5 VI. Sonstige Verbindlichkeiten 197,6 0,5 285,2 0,7 192,1 0,4 31.924,8 81,5 31.441,1 78,6 32.823,4 71,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 160,4 0,4 199,7 0,5 227,4 0,5 Bilanzsumme 39.164,6 98,9 39.998,5 100,0 46.046,4 107,0 Beteiligungsbericht 2013 46 Flughafen Friedrichshafen GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Flughafen Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 10.678,4 78,9 10.436,2 76,3 10.564,1 75,1 2. abzgl. Mineralölsteuer 3. andere aktivierte Eigenleistungen 2,7 0,0 0,0 0,0 80,0 0,6 4. Sonstige betriebliche Erträge 2.853,5 21,1 3.240,6 23,7 3.420,6 24,3 5. Gesamtleistung 13.534,6 100,0 13.676,8 100,0 14.064,7 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezo- gene Waren 1.484,9 10,9 1.350,8 8,0 1.451,9 9,4 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.479,4 10,9 1.453,3 8,6 1.710,1 11,1 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 4.537,5 33,4 4.610,0 27,3 4.713,7 30,6 b) Soziale Abgaben 957,3 7,1 946,2 5,6 1.021,2 6,6 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Anla- gevermögen 2.399,1 17,7 5.569,8 33,0 2.765,3 17,9 9. Sonstige betriebliche Aufwendun- gen 2.710,9 20,0 2.939,6 17,4 3.747,7 24,3 10. Gesamtaufwand 13.569,2 100,0 16.869,7 100,0 15.409,9 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebse r- gebnis) -34,6 -3.193,0 -1.345,2 12. Erträge aus Ausleihungen des Fi- nanzvermögens 13. Erträge aus Gewinnabführungsver- trag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanla- gevermögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Er- träge 5,3 27,0 69,9 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 0,0 -180,0 0,0 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.103,1 -1.231,5 -1.342,9 18. Finanzergebnis -1.097,8 -1.384,5 -1.273,0 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit -1.132,4 -4.577,5 -2.618,1 20. Außerordentliche Erträge/ Aufwen- dungen 0,0 0,0 0,0 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22. Sonstige Steuern 66,3 67,1 45,1 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -1.198,7 -4.644,5 -2.663,3 Bodensee Bodensee- Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (BODO) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Kontakt: Gründungsdatum: Eintragung Handelsregister: Gesellschaftsvertrag: Wirtschaftsjahr: 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Einführung eines Tarif Gebiet der Landkreise Bodenseekreis einschließlich SPNV (Schienen schaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unterneh gegenstand unmittelbar und mittelbar geförd Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsu ternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs Einrichtungen schließen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesellschaft von 32.000 Landkreis Bodenseekreis Landkreis Ravensburg DB ZugBus Regionalverkehr Alb Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben (RBO) Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Stadtverkehr Friedrichhafen GmbH Stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Gesellschafterversammlung: Beteiligungsbericht 2013 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (BODO) Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH Schussenstraße 22, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 3614141 Fax: 0751 / 3614151 E-Mail: info@bodo.de Homepage: www.bodo.de 24. Februar 2003 11. September 2003 24. Februar 2003 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Einführung eines Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV einschließlich SPNV (Schienen-Personen-Nahverkehr) in diesen Landkreisen. Die Gesel schaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unterneh mittelbar gefördert werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsu ternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und vergleichbaren Am Stammkapital der Gesellschaft von 32.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital 8.000 8.000 DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) 8.100 Oberschwaben (RBO) 3.300 Bahn GmbH & Co. KG 1.600 Stadtverkehr Friedrichhafen GmbH 1.600 Stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH 1.400 32.000 Unternehmens Jürgen Löffler Vertreter aller Gesellschafter 47 Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (BODO) Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft , 88212 Ravensburg und Verkehrsverbundes im und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV Nahverkehr) in diesen Landkreisen. Die Gesell- schaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmens- ert werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsun- und Tarifgemeinschaften und vergleichbaren € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil 8.000 € 25,00 % 8.000 € 25,00 % 8.100 € 25,31 % 3.300 € 10,31 % 1.600 € 5,00 % 1.600 € 5,00 % 1.400 € 4,38 % 32.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2013 48 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Aufsichtsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzender Kurt Widmaier, Landrat Ravensburg Mitglieder Peter Allgaier, Bürgermeister a.D. Salem, Kreisrat Bodenseekreis Jutta Koch, Kreisrätin Bodenseekreis Manfred Foss, Dipl.-Verw.- Betriebswirt Reimund Hausmann, Bürgermeister Schlier Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Kißlegg Edgar Lamm, Bürgermeister Uhldingen-Mühlhofen Silvio Matt, Niederlassungsleiter Alfred Müllner, Technischer Geschäftsführer und Vor- sitzender der Geschäftsführung Bernd Grabherr, Unternehmer Andreas Pfingst, Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer Dieter Unseld, Leiter Geschäftsfeld Bus Hermann Vogler, Oberbürgermeister a. D. Ravensburg Markus Möller, Beamter Dr. Josef Zeiselmair, Geschäftsführer Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden 1.740 € an Aufwandsentschädigungen erstattet. 5. Öffentlicher Zweck Durch die Einführung des Tarif- und Verkehrsverbundes bodo wird der Bevölkerung der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg die Inanspruchnahme des ÖPNV-Angebotes un- ter einheitlichen Tarifbedingungen ermöglicht. Bodo trägt somit zu einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in seiner Gesamtheit bei und bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV in den beiden Landkreisen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Wesentliche Verträge ⇒ Die Vereinbarung über die Finanzierung des bodo vom 25./27. Oktober 2010 bzw. 4./30. November 2010 mit dem Land Baden-Württemberg und den Landkreisen Ra- vensburg und Bodenseekreis trat zum 1. Januar 2011 in Kraft und endet zum 31. Dezember 2018. Sie ersetzt die bis dahin gültige Vereinbarung aus dem Jahr 2003. ⇒ Zusammenarbeitsverträge zwischen den Verkehrsverbundunternehmen und bodo so- wie zwischen der BOB, der RAB und bodo. Die Verträge vom 12. Dezember 2003 gelten auf unbestimmte Zeit. Sie können unter Einhaltung einer Frist von 12 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die letzte Ergänzung dieser Verträge wurde am 24. November 2011 geschlossen. ⇒ Der Einnahmezuscheidungsvertrag zwischen bodo, der RAB, der BOB und den Ver- kehrsverbundunternehmen vom 12. Dezember 2003 kann mit einer Frist von 6 Monaten auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine ordentliche Kündi- gung durch bodo ist ausgeschlossen. Die letzte Ergänzung (Nr. 4) zu diesem Vertrag wurde im Jahr 2009 geschlossen. ⇒ Der Vertrag über die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsverbundunternehmen und bodo vom 12. Dezember 2003 kann mit einer Frist von einem Jahr gekündigt wer- den. Eine Kündigung durch bodo ist während der Dauer des Verbundes Beteiligungsbericht 2013 49 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) ausgeschlossen. Die letzte Ergänzung (Nr. 1) zu diesem Vertrag wurde im Jahr 2009 geschlossen. ⇒ Der Vertrag über den Ausgleich für den Ausbildungsverkehr nach § 45a Personenbe- förderungsgesetz (PBefG) für das verbundweit gültige Semesterticket (StudiTicket) zwischen dem Land Baden-Württemberg und bodo vom 22. November 2004 trat mit Einführung des Semestertickets im bodo zum Wintersemester 2003/2004 in Kraft; er verlängert sich jeweils stillschweigend um ein Jahr, wenn nicht mindestens elf Monate, d.h. zum 30. September, vor Ende des Sommersemesters, zum 31. August des Folge- jahres, gekündigt wird. Durch Vertragsänderung vom 12./17. September 2008 wurden die Auszahlungen zu jeweils 50 % auf den 15. Juli und 15. November des jeweiligen Vertragsjahres festgelegt. ⇒ Der Dienstleistungsvertrag zwischen TWS GmbH & Co. KG und bodo vom 30. Juli 2010 haben die Vertragsparteien den bisher gültigen Vertrag ersetzt. Der Vertrag kann jährlich zum Jahresende mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. ⇒ Der Dienstleistungsvertrag vom 17. Dezember 2012 / 10. Januar 2013 über die Nut- zung von Dienstleistungen im Verkehrsplanungsbereich zwischen der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) und der bodo GmbH; er kann frühestens zum 31. Dezember 2015 mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, hier- nach jährlich zum Jahresende mit einer Frist von sechs Monaten. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlungen vom Bodenseekreis an bodo: ⇒ 141.300 € für Eigenaufwand ⇒ 827.110 € für Ausgleich verbundbedingter Belastungen ⇒ 16.885 € für Mobilitätszentrale ⇒ 7.440 € für Emobil ⇒ 1.500 € für bodo-Erlebnistag Zahlungen von bodo an den Bodenseekreis: ⇒ 448.557 € Rückführung verbundbedingte Mehrerlöse 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH beschäftigte am 31. De- zember 2013 neben dem Geschäftsführer fünf Gehaltsempfänger und eine geringfügig beschäftigte Angestellte. Im Jahresdurchschnitt (ohne Geschäftsführung und ohne die ge- ringfügigen Beschäftigungsverhältnisse) beschäftigte die Gesellschaft 4 Mitarbeiter. 10. Lagebericht a) Allgemeines Gegenstand des Unternehmens ist die Einführung eines Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) in diesen Landkreisen. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: ⇒ Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorge- schriebenen Nahverkehrspläne; ⇒ Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet einschließlich der Anschlüsse an den SPNV; ⇒ Festlegung und Fortschreibung des Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen; ⇒ Rahmenplanung des Liniennetzes; ⇒ Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten; ⇒ Abschluss eines Einnahmezuscheidungsvertrags und eines Einnahmeaufteilungsver- trags; Beteiligungsbericht 2013 50 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) ⇒ Durchführung der Einnahmezuscheidung und der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung; ⇒ Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen; ⇒ Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung; ⇒ Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unter- nehmensgegenstand unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und vergleichbaren Einrichtungen schließen. b) Verbundabrechnung Zahlen 2013 vorläufiges Ergebnis (Stand Feb. 2014, ohne StudiTicket-Verkäufe); Zahlen 2012 endgültig Fahrgastentwicklung Die Fahrgastentwicklung in den einzelnen Marksegmenten: beförderte Fahrgäste 2013 2012 Veränderung absolut Veränderung % Gelegenheitsverkehr 5.103.111 5.193.269 - 90.158 - 1,74 Berufsverkehr 20.613.224 7.609.195 + 299.079 + 3,93 Ausbildungsverkehr Schüler 20.613.224 20.870.138 - 256.914 - 1,23 GESAMTERGEBNIS 33.624.609 33.672.602 - 47.993 -0,14 Einnahmeentwicklung (im Rahmen der Verbundabrechnung) Die Einnahmeentwicklung in den einzelnen Marktsegmenten: Euro einschl. ges. Mehrwertsteuer; vor StudiTicket-Verkäufen 2013 2012 Veränderung absolut Veränderung % Gelegenheitsverkehr 9.859.416 9.640.382 + 219.034 + 2,27 Berufsverkehr 7.817.162 7.168.173 + 648.989 + 9,05 Ausbildungsverkehr Schüler 14.147.252 13.773.145 + 374.107 + 2,72 GESAMTERGEBNIS 31.823.830 30.581.700 + 1.242.130 + 4,06 Die Einnahmesteigerung verläuft mit + 4,06 % (Vj. + 5,30 %) unterproportional zur Tarifan- passungsrate. Das Nachfrageverhalten wurde im Berichtsjahr von stabilen Benzinpreisen, guter Wirt- schafts- und Beschäftigungslage, einem sehr moderaten Anstieg der Verbraucherpreise und einer lange andauernden Winterwitterung geprägt. Der Berufsverkehr war das Zugpferd der Fahrgast- und Einnahmeentwicklung im Berichtsjahr. Insgesamt stagnieren die Beförde- rungszahlen auf hohem Niveau. c) Verbundübergreifende Zusammenarbeit Die tarifliche Kooperation mit dem Verkehrsverbund Hegau-Bodensee (VHB) im Raum Über- lingen/Stockach (Teilprojekt 1.1) wurde zu Beginn des Berichtsjahres eingeführt. Mit der neuen VHB-Zone 33 wurde ein tariflicher Überlappungsbereich geschaffen, innerhalb dessen ÖPNV-Nutzer von zwei Verbundtarifen profitieren. Beteiligungsbericht 2013 51 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Im Teilprojekt Städteschnellbus/Schiffsverbindungen (Teilprojekte 1.2 - 1.4) lag im Herbst des Berichtsjahres ein erstes Ergebnis der Vertiefungsstudie vor, das mit den beteiligten Schifffahrtsunternehmen intensiv verhandelt wurde. Im Projekt Verbunderweiterung mit dem Landkreis Lindau führte der Münchner Verkehrsverbund (MVV) im Auftrag des bodo- Verkehrsverbunds eine Fahrgasterhebung in vier Perioden durch. d) Fahrplanmanagement Im Berichtsjahr wurden innerhalb der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) die Preisaus- kunft, ein Abfahrtsmonitor (als sog. Gadget) und ein Fahrplanauskunfts-Tool (zur Einbindung in HTML-Websites) realisiert. Die Arbeiten am landesweiten Haltestellenkataster sowie an der Integration von Echtzeitdaten in die EFA wurden begonnen. Die Auflage der Minifahrplä- ne wurde von 203 T Stück im Vorjahr auf 261 T Stück gesteigert. e) Projekt E-Mobilität Das Projekt E-Mobilität beanspruchte den Verkehrsverbund im Berichtsjahr intensiv. Im Auf- trag des Bodenseekreises wurden Einsatzszenarien und Bedienungskonzepte vom Carsharing- bis zum fahrergestützten Anrufbetrieb entwickelt. f) Projekt elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) Im Berichtsjahr bildeten die Arbeiten an Mengengerüsten, Kostenberechnungen und Lasten- heften des EFM-Projektes und die zahlreichen Sitzungen des Arbeitskreises Technik und des Lenkungskreises einen deutlichen Schwerpunkt in der Arbeit der Geschäftsstelle. Ein Prüfstein für das Projekt stellte die Mitte des Jahres eingetroffene Kostenschätzung der Deutschen Bahn dar. Die Geschäftsführung leitete eine kritische Überprüfung des Projekts ein, die mit einem Gremienbeschluss im Oktober zugunsten der Fortführung des Projekts abgeschlossen werden konnte. g) Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb Das Internetportal www.bodo.de verzeichnete im Berichtsjahr mit 553.864 Zugriffen (Vj. 569.780) erstmals einen leichten Rückgang. Die bodo FahrplanApp (für I0S- und Android- Betriebssysteme) entwickelte sich mit 32.467 Downloads dagegen sehr positiv. Die Abonnement-Bestellungen im Internet (Abo-online) stiegen von 558 Bestellungen im Vor- jahr auf 610 Bestellungen. Des Weiteren wurden 217 neue Newsletter-Abonnenten gewonnen, so dass am Ende des Berichtsjahres über 800 Nutzer elektronisch mit Neuigkei- ten versorgt werden konnten. Die Nutzung des Radexpress Oberschwaben war im Berichtsjahr mit 4.039 Beförderungen (Vj. 5.085) erstmals rückläufig. Die ungünstigen Wetterbedingungen werden als Grund für diese Entwicklung gesehen. Am 7. bodo-Erlebnistag, der erstmals im Mai stattfand, wurden rund 3.100 Fahrgäste (Vj. 2.600) in den Sonderzügen und -bussen gezählt. Die Stadt Leutkirch bot ein beeindrucken- des Festprogramm mit angeschlossenem verkaufsoffenen Sonntag und trug zusammen mit dem lokalen Omnibusunternehmen Hutter Reisen GmbH stark zum Erfolg bei. Zum Fahrplanwechsel und im Hinblick auf das bevorstehende Jubiläumsjahr wurden die Elemente der Marke "bodo" einem Relaunch unterzogen. h) Vertriebsorganisation Verbund Im April gingen die beiden Mobilitätszentralen in Friedrichshafen und Ravensburg in Betrieb. Die Erfahrungen bis zum Ende des Berichtsjahres waren durchweg gut, was vor allem dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DB Vertrieb GmbH zu verdanken ist. i) Geschäftsstellenangelegenheiten Beteiligungsbericht 2013 52 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Die Verbundgeschäftsstelle hat im April ihre neuen Räumlichkeiten im ersten Stock des Bahnhofsgebäudes in Ravensburg bezogen. j) Fazit und Ausblick Die Beförderungszahlen stagnieren im 10. Jahr des Bestehens des Verkehrsverbunds. Der demografisch bedingte Rückgang bei den Schülerzahlen schlägt sich negativ auf die Ver- bundentwicklung nieder. Hingegen leistete der Berufsverkehr mit seiner hervorragenden Fahrgast- und Einnahmebilanz einen wichtigen Beitrag zu einem insgesamt noch zufrieden- stellenden Verbundergebnis. In zahlreichen, anspruchsvollen Projekten konnten im Berichtsjahr gute Fortschritte erreicht und Grundlagen für deren Realisierung in den Folgejahren gelegt werden. Die Aufgabenfülle und der Aufgabenumfang nahmen im Berichtsjahr alle finanziellen und personellen Ressour- cen des Verbundes in Anspruch. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, die Wünsche nach einem möglichst attrakti- ven öffentlichen Nahverkehr mit dessen beschränkten finanziellen Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Aufgrund der gesellschafsvertraglichen Verlustausgleichsregelung wird in den folgenden Jahren/für das nächste Jahr jeweils ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht ein- getreten. Ravensburg, 21. Februar 2014 Jürgen Löffler 11. Abschlussprüfer EversheimStuible Treuberater GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsge- sellschaft 12. Leistungskennzahlen Kennzahlen 2013 in T €/ Fahrgäste 2012 in T €/ Fahrgäste 2011 in T €/ Fahrgäste 2010 in T €/ Fahrgäste 2009 in T €/ Fahrgäste Verbundeinnahme 31.824 30.582 29.067 28.458 28.260 Fahrgastzahlen 33.625 33.673 33.305 33.468 33.720 Beteiligungsbericht 2013 53 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 84.935 -21.571 2.122 63.660 -80.773 -100.000 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr € Beteiligungsbericht 2013 54 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Bilanz der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 25,2 2,7 11,1 1,3 2,4 0,3 II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken 0,9 0,1 1,4 0,2 2,0 0,3 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 45,2 4,9 27,2 3,2 36,1 4,7 71,3 7,7 39,7 4,7 40,5 5,3 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 10,9 1,2 8,6 1,0 8,2 1,1 II. Forderungen u. sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 4,2 0,4 0,0 0,0 7,6 1,0 2. Forderung gegen Gesellschafter 91,1 9,8 0,5 0,1 0,8 0,1 3. Sonstige Vermögensgegenstände 78,9 8,5 26,3 3,1 23,6 3,1 III. Kassenstand, Guthaben bei Kredit- instituten 669,6 72,3 770,1 91,1 681,8 89,4 854,6 92,3 805,5 95,3 721,9 94,7 C. C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 Bilanzsumme 926,0 100,0 845,3 100,0 762,5 100,0 Bilanz der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 32,0 3,5 32,0 3,8 32,0 4,2 II. Rücklagen 1. Gewinnrücklagen 131,2 14,2 67,5 8,0 65,4 8,6 III. Jahresfehlbetrag -80,8 -8,7 63,7 7,5 2,1 0,3 82,4 8,9 163,2 19,3 99,5 13,0 B. Rückstellungen 38,3 4,1 26,4 3,1 22,5 2,9 C. Verbindlichkeiten l. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 173,2 18,7 112,7 13,3 98,0 12,9 ll. Verbindlichkeiten gegenüber Gesell- schaftern 41,5 4,5 20,5 2,4 4,3 0,6 III. Sonstige Verbindlichkeiten 590,7 63,8 522,6 61,8 538,2 70,6 805,3 87,0 655,8 77,6 640,6 84,0 D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 926,0 100,0 845,3 100,0 762,5 100,0 Beteiligungsbericht 2013 55 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Gewinn- und Verlustrechnung der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 3,6 0,3 4,5 0,5 4,7 0,5 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.117,4 99,7 890,8 99,5 849,6 99,5 5. Gesamtleistung 1.121,0 100,0 895,2 100,0 854,3 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren 57,0 4,7 55,2 6,6 56,3 6,6 b) Aufwendungen für bezogene Leistun- gen 225,6 18,8 61,5 7,4 69,1 8,1 7. Personalaufwand 0,0 0,0 a) Löhne und Gehälter 395,6 32,9 309,3 37,1 323,6 37,9 b) Soziale Abgaben 62,3 5,2 47,0 5,6 52,4 6,1 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände und Anlagevermögen 22,0 1,8 17,2 2,1 14,6 1,7 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 439,3 36,6 342,8 41,2 337,3 39,5 10. Gesamtaufwand 1.201,8 100,0 833,1 100,0 853,3 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebsergebnis) -80,7 62,2 0,9 12. Erträge aus Ausleihungen des Finanz- vermögens 13. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,5 1,5 1,2 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlustüber- nahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Finanzergebnis 0,5 1,5 1,2 19. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäft s- tätigkeit -80,3 63,7 2,1 20. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22. Sonstige Steuern 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -80,8 63,7 2,1 Beteiligungsbericht 2013 56 Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Beteiligungsbericht 2013 57 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) BOB - Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Kontakt: Kornblumenstraße 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 5. Februar 2002 Eintragung Handelsregister: 26. Oktober 2009 Gesellschaftsvertrag: 5. Februar 2002 Letzte Änderung: 23. September 2004 Wirtschaftsjahr: 1. Oktober - 30. September 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr, insbesondere Schienenpersonennahverkehr. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital An der BOB GmbH & Co.KG ist die Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH als Komplementärin und persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage und Kapitalanteil be- teiligt. Das ins Handelsregister eingetragene Haftkapital der Kommanditisten beträgt 1.278.400 €. Es verteilt sich auf die Kommanditisten wie folgt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 351.560 € 27,50 % Stadt Ravensburg 319.600 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 255.680 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 223.720 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 127.840 € 10,00 % 1.278.400 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird von der BOB VerwaltungsGmbH, Friedrichshafen, wahr- genommen. Diese wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Dipl.-Verw.-Betriebswirt Manfred Foss, Friedrichshafen, vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Beirat: Der Beirat ist bei der Komplementärin, der BOB Verwaltungs-GmbH installiert. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis Mitglieder: Vertreter aller Gesellschafter Beteiligungsbericht 2013 58 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 5. Öffentlicher Zweck Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (Rechtsvorgängerin: Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH) betreibt seit 1993 Schienenpersonennahverkehr zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg. Ab 1997 hat sie ihr Bedienungsgebiet im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen Hafen erweitert und sich damit als fester Be- standteil des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Bodensee-Oberschwaben etabliert. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundgesellschaft mbH, Ravensburg (Anteil: 5 %) 7. Wesentliche Verträge Betriebsführungsverträge ⇒ Vertrag über die kaufmännische Betriebsführung mit der TWF Friedrichshafen GmbH vom 19. April 1993 mit Nachträgen vom 20. September 1995, 26. September 1997 und 25. Januar 2000. ⇒ Vertrag über die technische Betriebsführung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit der Hohenzollerischen Landesbahn AG, dem Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) sowie der BOB KG vom 30. September/5. Juli 1993. Gegenstand ist die Durchführung der Triebwagenfahrten auf der DB-Strecke Friedrichshafen Stadt/Hafen – Aulendorf und den damit verbundenen eisenbahntechnischen Leistungen. Mietverträge ⇒ Mietvertrag mit der Deutschen Bahn AG, vertreten durch die DB Immobiliengesell- schaft mbH, vom 7. März 2001 mit Nachträgen vom 10. Dezember 2001 und 14. Mai 2002. Mietgegenstand ist das Betriebsgelände in Aulendorf. ⇒ Mietvertrag mit der Deutschen Bahn AG, vertreten durch die DB Immobiliengesell- schaft mbH, vom 30. April 1999. Mietgegenstand ist der Betriebshof in Friedrichshafen. Zuschussvertrag ⇒ Verkehrsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg im SPNV auf der Südbahn zwi- schen Friedrichshafen und Aulendorf vom 17. Februar 2009. Weitere wesentliche Verkehrsverträge ⇒ Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag mit der DB Netz AG vom 26. März 2012 über den Zugang des von der DB Netz AG betriebenen Schienennetzes sowie Serviceein- richtungen. ⇒ Stationsnutzungsvertrag mit der DB Station & Service AG vom 9. Dezember 2012. Gegenstand ist die Festlegung der Bedingungen für die Gewährung der Nutzung der Stationen der DB Station & Service AG- ⇒ Einzelnutzungsvertrag über die Nutzung von Serviceeinrichtungen der DB Netz AG zwischen der DB Netz AG und der BOB vom 16. Dezember 2011. Der Vertrag regelt auf Basis des Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrags die Nutzung von speziell defi- nierten Serviceeinrichtungen. ⇒ Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der BOB-Verkaufsorganisation durch RAB-Mitarbeiter mit der RAB GmbH vom 5. Oktober 1993 ⇒ Kooperationsvertrag über die Bildung einer Tarifgemeinschaft mit der RAB GmbH vom 6. Oktober 2004 mit Nachträgen vom 16. September 2009, 17. November 2009 und 30. November 2010. ⇒ Dienstleistungsvertrag über den Vertrieb von Fahrkarten mit der DB Vertrieb GmbH vom 11. Juni 2010. Verkehrsverbundverträge ⇒ Zusammenarbeitsvertrag mit bodo vom 13. Dezember 2003. Beteiligungsbericht 2013 59 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) ⇒ Einnahmezuscheidungsvertrag zwischen BODO, RAB und BOB einerseits und ver- schiedenen Verkehrsunternehmen andererseits vom 12. Dezember 2003 mit 4 Ergänzungsvereinbarungen, welche zum 2. Dezember 2009 in Kraft getreten sind. ⇒ Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen zwischen den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg als Aufgabenträger und der BOB vom 12. Dezember 2003 mit Ergänzungsverträgen vom 5. April 2006, 28. November 2009 und 25. No- vember 2009. ⇒ Vereinbarung über verbundbedingte Investitionen und deren Finanzierung zwischen den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg und der BOB. 8. Wesentliche Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapitalentnahmen Zahlungen vom Bodenseekreis an BOB: ⇒ 28.033 € Zuschüsse für die Umwelt-Abo-Karten: ⇒ 80.883 € für Schülermonatskarten: Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden Gewinnanteile den Darlehenskonten der Kommanditisten gutgeschrieben, falls nicht die Gesellschafterversammlung vor oder bei Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, Teile des Gewinns den Rücklagenkonten zuzuschreiben. 9. Anzahl der 2012/2013 durchschnittlich beschäftig ten Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen Neben dem Geschäftsführer war ein weiterer Mitarbeiter als Prokurist beschäftigt. Die für die Abwicklung des operativen Geschäfts erforderlichen Leistungen werden von den Betriebs- führern über Betriebsführungsverträge gegen Entgelt erbracht. 10. Lagebericht a) Geschäftsverlauf Die positive Unternehmensentwicklung hat sich bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG auch im Geschäftsjahr 2012/2013 fortgesetzt. Eine pünktliche und zuver- lässige Betriebsdurchführung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass trotz schwieriger Rahmenbedingungen sowohl Verkehrs- als auch betriebswirtschaftliche Erfolge zu verzeich- nen waren. Der beste Beleg hierfür sind weiterhin steigende Fahrgastzahlen, daneben ist es der Gesellschaft – entgegen den Planungen – erneut gelungen, ein positives Unterneh- mensergebnis zu erzielen. Da die Verantwortung für den SPNV bei den Bundesländern angesiedelt ist, führt die Gesell- schaft ihren Verkehr im Auftrag des Landes Baden-Württemberg durch. Die vertragliche Grundlage hierfür bildet ein Verkehrsvertrag, der zuletzt zum 1. Januar 2010 angepasst wur- de. Seit diesem Zeitpunkt werden die Kosten für die Inanspruchnahme der DB- Schieneninfrastruktur (Trasse und Bahnhöfe bzw. Haltepunkte) nunmehr vom Land separat abgegolten, sodass sich diese kostensteigernden Maßnahmen für die Gesellschaft nicht mehr auswirken. Für die Nutzung der Infrastruktur bestehen für die Trasse ein Infrastruktur- nutzungsvertrag mit der DB Netz AG sowie ein Stationsnutzungsvertrag mit der DB Station & Service AG. Aufgrund der exorbitanten Steigerungsraten bei den Stationspreisen in den zu- rückliegenden Jahren kürzte die Gesellschaft seit Anfang 2008 ihre Zahlungen an die DB Station & Service AG (die Einbuchung der entsprechenden Verbindlichkeiten wird aber in voller Höhe vorgenommen). Nachdem die Gesellschaft in diesem Rechtsstreit in erster In- stanz unterlegen ist, hat das Kammergericht Berlin im Berufungsverfahren im Oktober 2012 zugunsten der Gesellschaft entschieden. Nachdem gegen dieses Urteil keine Revision zuge- lassen ist, hat die DB beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Dieses Verfahren läuft gegenwärtig. Der Verkehrsvertrag mit dem Land Baden-Württemberg Beteiligungsbericht 2013 60 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) wurde mit Wirkung ab 1. Januar 2010 bezüglich der Infrastrukturkosten geändert; seit die- sem Zeitpunkt werden die Stationspreise in vollem Umfang – allerdings unter Vorbehalt – bezahlt. Die für die Betriebsdurchführung erforderlichen Dienstleistungen werden wie bisher von den betreffenden Vertragspartnern erbracht. So ist weiterhin die Technische Werke Friedrichsha- fen GmbH (TWF) für die kaufmännische und verkehrswirtschaftliche Betriebsführung sowie die technische und kassenmäßige Betreuung der BOB-eigenen Fahrausweisautomaten zu- ständig, im Produktionsbereich zeichnen die DB Zug Bus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) für die Personalgestellung der Triebwagenführer und die Hohenzollerische Landesbahn AG für den eisenbahntechnischen Part verantwortlich. Die Gesellschaft hat ihr Fahrplanangebot im Fahrplanjahr 2012/2013 (19. Dezember 2012 - 14. Dezember 2013) unverändert beibehalten. Das Fahrleistungsvolumen betrug im Ge- schäftsjahr (1. Oktober 2012 – 30. September 2013) rd. 520.000 km, welches nur aufgrund von Busersatzverkehren wegen umfangreicher Baumaßnahmen im Schienenbereich unter dem Vorjahreswert (534.000 km) liegt. Der Einsatz des einheitlichen Wagenparks bewirkt neben den betriebswirtschaftlichen Vortei- len bei der Instandhaltung auch positive Effekte bei der Betriebsabwicklung. Beispielhaft dafür steht die weiterhin hohe Pünktlichkeitsquote, die im laufenden Kalenderjahr 2013 (1. Januar - 30. September 13) 97,3 % beträgt – ein Ergebnis, welches bundesweit zur Spitzen- gruppe zählt. Die Gesellschaft ist Vollmitglied im Verkehrs- und Tarifverbund „bodo", der die Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg umfasst und am 1. Januar 2004 gestartet ist. Die bodo- Tarife wurden zuletzt zum 1. Januar 2013 um durchschnittlich 4,3 % erhöht. Bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn ist auch im laufenden Kalenderjahr eine positive Fahrgastentwicklung festzustellen. Die durchschnittliche Anzahl der Fahrgäste hat sich, ent- sprechend den Zählungen im März, Juni und September 2013 um 2,3 % gegenüber den entsprechenden Werten des Vorjahres erhöht. Diese Steigerungsrate liegt deutlich über der bodo-Entwicklung (+ 0,4 %). Der stetige Anstieg der Fahrgastzahlen, der zunehmend zu Kapazitätsengpässen im Spit- zenverkehr führt, und die hohe Belastung des Wagenparks haben dazu geführt, dass der Beirat der Gesellschaft der Beschaffung zweier zusätzlicher Triebwagen zugestimmt hat. Das Investitionsvolumen hierfür beläuft sich auf 4,8 Mio. € und wird von der Gesellschaft aus Eigenmitteln bzw. über Fremdkapital finanziert. Die Auslieferung dieser Fahrzeuge erfolgte im Mai 2013. b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich im Geschäftsjahr 2012/2013 auf 0,11 Mio. € (Vj. 0,29 Mio. €). Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 0,26 Mio. €. Die sonsti- gen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von Periodenfremden Erträgen um 0,04 Mio. €. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe legten hauptsächlich aufgrund höherer Aufwendungen im Fremdlieferungsbereich um 0,06 Mio. € zu. Des Weiteren erhöhen sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen aufgrund höherer Ausgaben für die technische Betriebsführung sowie höherer Trassen- und Stationsentgelte um 0,22 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind hauptsächlich aufgrund gestiegener Rechts- und Bera- tungskosten sowie Gebühren um 0,07 Mio. € erhöht. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012/2013 beläuft sich nach Steuern auf 0,06 Mio. €. Er liegt damit um 0,19 Mio. € unter dem Vorjahreswert. Beteiligungsbericht 2013 61 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Die Vermögens- und Finanzlage war im Geschäftsjahr 2012/2013 weiterhin konstant. Es standen jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, was schon durch den Bestand an Bankguthaben zum 30. September 2013 in Höhe von rd. 3,3 Mio. € dokumentiert wird. Unter voller Einrechnung des Jahresüberschusses 2012/2013, der vollständig in die Rücklagen eingestellt werden soll, errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 49 % (30. September 2012: 54 %). Im Geschäftsjahr wurden planmäßige Darlehenstilgungen in Höhe von 0,3 Mio. € geleistet. Für die Finanzierung der beiden neuen Triebwagen wurde 2011 ein Darlehen in Höhe von 3,5 Mio. € aufgenommen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die zweite Tran- che in Höhe von 1,75 Mio. € abgerufen. Die im Berichtsjahr getätigten Investitionen betrugen rd. 0,7 Mio. €; davon entfielen 0,6 Mio. € auf die Schlusszahlungen der zwei neuen Triebwa- gen. c) Risikobericht Die Gesellschaft unterliegt Chancen und Risiken, mit denen jedes unternehmerische Han- deln verbunden ist. Zur Beherrschung und Kontrolle der Risiken hat die TWF im Rahmen ihrer Aufgabenstellung als kaufmännische und verkehrswirtschaftliche Betriebsführerin der BOB KG ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Es finden halbjährlich Risikoinventuren statt. Gemäß dem letzten Risikobericht mit Stand Juli 2013 besteht bei der Gesellschaft ein be- standsgefährdendes Risiko: Ein ausbleibender Verlustausgleich der Gesellschafter für die negativen Jahresergebnisse ab 2013/2014 (Auswirkung zusätzlicher Triebwagen) kann zu Unterliquidität führen. Die Gegenmaßnahme (Finanzierung des Verlusts durch Darlehen) wurde umgesetzt. Als weitere Risiken für die Zukunft werden angesehen: Anstieg der Treibstoffkosten und steigende Personalkosten, die sich über die entsprechenden Dienstleistungsverträge auch bei der BOB KG niederschlagen können. Auf ein weiteres Risiko durch eventuelle Rostschä- den bei Fahrzeugen des Baujahres 1998 wird im Prognosebericht detailliert eingegangen. d) Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2013/2014 wird – erstmals nach vielen Jahren – wieder mit dauerhaft negativen Unternehmensergebnissen gerechnet. Ursächlich hierfür ist einerseits der Zugang der beiden neuen Triebwagen, die insbesondere zu höheren Kapital-, aber auch Betriebs- kosten führen, und andererseits deutliche Steigerungen im Aufwandsbereich. Dies gilt vorrangig für die extern bestimmte Entwicklung der Treibstoffpreise. Ein derzeit monetär noch nicht gesichertes Risiko besteht für die Gesellschaft bei den Triebwagen. Bei anderen Schienenverkehrsunternehmen wurde festgestellt, dass bei Triebwagen einer bestimmten Bauserie Rostschäden auftraten, die mit erheblichem finanziellem Aufwand saniert werden müssen. Bei der Gesellschaft könnten hiervon die Fahrzeuge des Baujahres 1998 betroffen sein; erste Untersuchungen haben dies bestätigt. Ein erstes Fahrzeug wird seit dem Monat September 2013 einer vollständigen Sanierung unterzogen; mit dem Zugang wird frühestens im Dezember 2013 gerechnet. Parallel hierzu laufen die Hauptuntersuchungen der Triebwa- gen planmäßig weiter. Unter den beschriebenen Rahmenbedingungen wird im Geschäftsjahr 2013/2014 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1,3 Mio. € gerechnet. Gemäß mittelfristiger Finanzplanung wird im Planungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2017/2018 mit negativen Unternehmensergebnissen in einer sechsstelligen Größenordnung gerechnet. Sowohl die Hauptuntersuchungen der noch ausstehenden Triebwagen ein- schließlich der erwarteten Rostsanierungen als auch die Belastungen durch die beiden neuen Triebwagen führen in den Folgejahren zu einem deutlichen Anstieg der Aufwendun- gen. Da die Jahresfehlbeträge von den Gesellschaftern erst ab dem Geschäftsjahr 2016/17 wieder ausgeglichen werden, führt dies bei der Gesellschaft zu zusätzlichen finanziellen Be- lastungen. Unter diesen Rahmenbedingungen bewegen sich die Jahresfehlbeträge in den Geschäftsjahren 2014/2015 bis 2017/2018 in einer Bandbreite zwischen 450 T€ und 800 T€. Beteiligungsbericht 2013 62 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) € e) Nachtragsbericht Am 12. November 2013 hat der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde der DB Station & Service AG gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 29. Oktober 2012 in Sachen Stationsentgelte zurückgewiesen und die Verfahrenskosten der DB AG auferlegt. Damit ist das Urteil des Kammergerichts rechtkräftig. Da die finanziellen Auswirkungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bewertet werden können, wird sich die Maßnahme erst im Geschäftsjahr 2013/2014 ergebniswirksam bemerkbar machen. Friedrichshafen, 20. November 2013 Manfred Foss 11. Abschlussprüfer Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfergesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg 12. Leistungskennzahlen Leistungskennzahlen 2012/ 2013 2011/ 2012 2010/ 2011 2009/ 2010 2008/ 2009 Pünktlichkeitsquote 97,3 % 98,1 % 98,7 % 98,7 % 98,3 % Fahrgäste/Werktag 5.110 5.030 4.977 4.760 4.490 Fahrleistungsvolumen in km 520.000 534.000 534.615 531.815 532.517 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 953.117 904.527 612.466 250.720 57.953 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Jahr Beteiligungsbericht 2013 63 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Bilanz der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG zum 30.09.2013 Bilanz 2012/2013 2011/2012 2010/2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensge- genstände 59,8 0,5 80,4 0,7 101,0 1,0 II. Sachanlagen 1. Bauten auf fremden Grundstücken 219,8 1,7 244,0 2,0 270,7 2,8 2. Technische Anlagen und Maschinen 8.654,8 65,5 4.461,4 37,2 4.890,2 50,7 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 324,7 2,5 391,2 3,3 543,5 5,6 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,0 0,0 4.095,0 34,1 2.275,0 23,6 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 1,6 0,0 1,6 0,0 1,6 0,0 9.260,7 70,0 9.273,6 77,3 8.081,9 83,8 B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Liefe- rung und Leistung 0,0 0,0 21,1 0,2 0,0 0,0 2. Forderung gegen Gesell- schafter 80,9 0,6 42,1 0,4 36,3 0,4 3. Forderungen gegen Un- ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be- steht 549,6 4,2 0,0 0,0 0,0 0,0 4. Sonstige Vermögensge- genstände 0,0 819,6 6,8 916,1 9,5 III. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.320,5 25,1 1.825,6 15,2 604,0 6,3 3.951,0 29,9 2.708,3 22,6 1.556,4 16,1 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,6 0,1 10,0 0,1 10,4 0,1 Bilanzsumme 13.220,3 100,0 11.992,0 100,0 9.648,7 13.220,3 Beteiligungsbericht 2013 64 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Bilanz der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG zum 30.09.2013 Bilanz 2012/2013 2011/2012 2010/2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Feste Kapitaleinlagen der Kom- manditisten 1.278,4 9,7 1.278,4 10,7 1.278,4 13,2 II. Rücklagen 5.126,4 38,8 4.875,7 40,7 4.263,2 44,2 III. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbe- trag 58,0 0,4 250,7 2,1 612,5 6,3 6.462,8 48,9 6.404,8 53,4 6.154,1 63,8 B. Sonderposten für Investitionsz u- schüsse 5,4 0,0 70,1 0,6 134,8 1,4 C. Rückstellungen I. Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Sonstige Rückstellungen 1.229,3 9,3 1.011,3 8,4 888,5 9,2 1.229,3 9,3 1.011,3 8,4 888,5 9,2 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.324,8 25,1 2.075,0 17,3 625,0 6,5 II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 1.494,2 11,3 2.023,8 16,9 1.496,3 15,5 III. Verbindlichkeiten gegen Gesell- schaftern 317,4 2,4 260,6 2,2 258,4 2,7 IV. Verbindlichkeiten gegenüber Un- ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 89,3 0,7 84,2 0,7 74,4 0,8 V. Sonstige Verbindlichkeiten 290,0 2,2 55,0 0,5 10,0 0,1 5.515,6 41,7 4.498,5 37,5 2.464,1 25,5 E. Rechnungsabgrenzungsposten 7,2 0,1 7,2 0,1 7,2 0,1 Bilanzsumme 13.220,3 100,0 11.992,0 100,0 9.648,7 100,0 Beteiligungsbericht 2013 65 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Gewinn- und Verlustrechnung der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG zum 30.09.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2012/2013 2011/2012 2012/2013 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 7.628,0 96,0 7.366,2 96,4 7.628,0 96,0 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 319,0 4,0 275,1 3,6 265,9 3,6 5. Gesamtleistung 7.947,0 100,0 7.641,3 100,0 7.382,8 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 991,4 12,9 934,6 12,8 920,8 13,9 b) Aufwendungen für bezogene Leis- tungen 5.167,6 67,0 4.944,7 68,0 4.434,8 66,8 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 15,8 0,2 15,5 0,2 15,5 0,2 b) soziale Abgaben 3,0 0,0 3,0 0,0 2,5 0,0 8. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände und Anlagevermögen 718,8 9,3 636,7 8,8 621,0 9,4 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 812,9 10,5 739,6 10,2 646,7 9,7 10. Gesamtaufwand 7.709,5 100,0 7.274,1 100,0 6.641,1 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebserge b- nis) 237,5 367,1 741,7 12. Erträge aus Ausleihungen des Finanz- vermögens 13. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagever- mögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5,0 6,7 24,2 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 23,9 -21,3 -19,0 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 112,2 -59,7 -33,4 18. Finanzergebnis 141,0 -74,4 -28,2 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit 106,4 292,8 713,5 20. Außerordentliche Erträge/ Aufwendun- gen 21. Steuern vom Einkommen und Ertrag -48,0 -41,6 -100,6 22. Sonstige Steuern -0,4 -0,4 -0,4 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 58,0 250,7 612,5 Beteiligungsbericht 2013 66 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Beteiligungsbericht 2013 67 Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH Kontakt: Kornblumenstr. 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 12. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 27. Oktober 2009 Gesellschaftsvertrag: 12. Dezember 2001 Letzte Änderung: 23. September 2004 Wirtschaftsjahr: 1. Oktober - 30. September 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesell- schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Ge- sellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital des Unternehmens von 30.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 8.250,00 € 27,50 % Stadt Ravensburg 7.500,00 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 6.000,00 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 5.250,00 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 3.000,00 € 10,00 % 30.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Manfred Foss, Dipl.-Verw.-Betriebswirt Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Beirat: Vorsitzender: Kurt Widmaier, Landrat Ravensburg stv. Vorsitzender: Dr. Stefan Köhler, Erster Bürgermeister Friedrichshafen Mitglieder: Wilfried Franke, Regionalverbandsdirektor Alfred Müllner, Geschäftsführer Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister Ravensburg Hans-Georg Kraus, Erster Bürgermeister Ravensburg Dr.-Ing. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer Beteiligungsbericht 2013 68 Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Gerd Hägele, Regierungsdirektor Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis Norbert Schültke, Dipl.-Ingenieur Andreas Schmid, Bürgermeister Meckenbeuren Die Mitglieder des Beirates erhalten keine Vergütung. 5. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht in der Beteiligung als persönlich haftende und ge- schäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. Weitere Beteiligungen können erworben und verwaltet werden. Eine eigene unternehmeri- sche Geschäftstätigkeit entfaltet die Gesellschaft bislang nicht. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Die Gesellschaft ist an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG als Vollhafterin (Komplementärin) beteiligt. Sie hat in dieser Eigenschaft keine Einlage erbracht und hält kei- nen Kapitalanteil. 7. Wesentliche Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen keine 9. Anzahl der 2012/2013 durchschnittlich beschäftig ten Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen keine 10. Grundzüge des Geschäftsverlaufs und Lage des Un ternehmens Da Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesell- schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Ge- sellschafterin an der Bodensee-Oberschaben-Bahn GmbH & Co. KG ist, fallen in der Gesellschaft nur wenige Geschäftsvorfälle an. Es gibt gegenwärtig keine Überlegungen, wo- nach die Gesellschaft eine eigene operative Geschäftstätigkeit entwickeln wird. Die GmbH hat keinen Kapitalanteil an der KG übernommen. Der Komplementärin werden sämtliche Auslagen erstattet, die bei ihr für die Geschäftsführung und Vertretung der KG entstehen. Darüber hinaus erhält sie eine Vorabvergütung (Haftungsentschädigung) in Höhe von 6 % des eingezahlten Stammkapitals nach dem Stand zu Beginn des Geschäftsjahres. Für die anstehenden Geschäftsjahre sind Risiken aus der Übernahme der persönlichen Haf- tung bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG derzeit nicht zu erwarten. Für die Zukunft wird eine weitgehende Deckung des Eigenaufwandes durch die Vorabvergütung (Haftungsentschädigung) erwartet. Friedrichshafen, 12. November 2013 Manfred Foss Beteiligungsbericht 2013 69 Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 11. Abschlussprüfer Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Bilanz der Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH zum 30.09.2013 Bilanz 2012/2013 2011/2012 2010/2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände II. Sachanlagen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermö- gensgegenstände 0,0 0,1 2,3 7,7 0,1 0,0 III. Kassenstand, Guthaben bei Kredit- instituten 30,2 99,8 27,1 92,2 29,7 99,5 30,2 99,8 29,3 99,8 29,9 99,9 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,2 0,1 0,2 0,0 0,1 Bilanzsumme 30,3 100,0 29,4 100,0 29,9 100,0 Bilanz der Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH zum 30.09.2013 Bilanz 2012/2013 2011/2012 2010/2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 30,0 99,1 30,0 102,1 30,0 100,3 II. Rücklagen -2,6 -8,6 -2,4 -8,2 -1,8 -6,0 III. Jahresfehlbetrag 0,5 1,8 -0,2 -0,7 -0,6 -2,0 27,9 92,2 27,4 93,2 27,6 92,3 B. Rückstellungen 1,5 5,0 2,0 6,8 2,3 7,7 C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung III. Sonstige Verbindlichkeiten 0,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,8 2,8 0,0 0,0 0,0 0,0 D. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 30,3 100,0 29,4 100,0 29,9 100,0 Beteiligungsbericht 2013 70 Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH zum 30.09.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2012/2013 2011/2012 2010/2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 2,2 100,0 2,6 100,0 1,8 100,0 5. Gesamtleistung 2,2 100,0 2,6 100,0 1,8 100,0 6. Materialaufwand 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben 8. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände und Anlagevermögen 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,7 100,0 2,8 100,0 2,5 100,0 10. Gesamtaufwand 1,7 100,0 2,8 100,0 2,5 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebserge b- nis) 0,5 -0,3 -0,7 12. Erträge aus Ausleihungen des Finanz- vermögens 13. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagever- mögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,1 0,1 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Finanzergebnis 0,0 0,1 0,1 19. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,5 -0,2 -0,6 20. Außerordentliche Erträ- ge/Aufwendungen 21. Steuern vom Einkommen und vom Er- trag 22. Sonstige Steuern 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 0,5 -0,2 -0,6 Beteiligungsbericht 2013 71 Internationale Bodensee-Messe GmbH Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH Kontakt: Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen Tel.: +49 7541 708-0 Fax: +49 7541 708-110 E-Mail: info@messe-fn.de Homepage: www.messe-friedrichshafen.de Gründungsdatum: 10. Juni 1992 Eintragung Handelsregister: 28. Dezember 1992 Letzte Eintragung: 8. August 2012 Gesellschaftsvertrag: 24. Juni 2004 Letzte Änderung: 3. Dezember 2009 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen für Messezwecke und die Verwaltung dieses Grundbesitzes, insbesondere die Vermietung an die Messe Fried- richshafen GmbH zur Durchführung von Messen und Veranstaltungen. Die Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft haben sich auf das kommunalrechtlich Zu- lässige zu beschränken. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital beträgt 3.150.000 €. Am Stammkapital sind folgende Gesellschaftergrup- pen beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 2.940.000 € 93,33 % Landkreis Bodenseekreis 150.000 € 4,76 % Industrie und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 30.000 € 0,95 % Handwerkskammer Ulm 30.000 € 0,95 % 3.150.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Klaus Wellmann Stefan Mittag Gesellschafterversammlung: Vorsitzender: Andreas Brand, Oberbürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Beteiligungsbericht 2013 72 Internationale Bodensee-Messe GmbH 5. Öffentlicher Zweck Das Messewesen wird in Deutschland traditionell als eine öffentliche Aufgabe angesehen, der sich hauptsächlich Länder und Gemeinden annehmen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 1991/1992 veranstaltete die Internationale Messe Fried- richshafen GmbH (INTERNATIONALE) Messen und Ausstellungen hauptsächlich in eigener Regie. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. August 1992 wurde von der bis dahin einheitli- chen Gesellschaft das operative Messegeschäft abgespalten und auf die neue Messe Friedrichshafen GmbH (MESSE) übertragen. Im Rahmen dieser Betriebsaufspaltung fungiert die INTERNATIONALE ab dem Geschäftsjahr 1992/1993 als Besitzgesellschaft. Der Bau des neuen Messegeländes nahe dem Flughafen wurde im Geschäftsjahr 2001/2002 fertiggestellt. Die „Neue Messe“ wurde am 26. Juli 2002 eröffnet. Inzwischen gibt es ver- schiedene Erweiterungshallen (2002/2003 Halle A6, 2003/2004 Halle B4, 2009 Hallen A7 und B5). 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge ⇒ Mit Kaufvertrag vom 30. Juni 1992 verkaufte die Internationale Bodensee-Messe Fried- richshafen GmbH an die Messe Friedrichshafen GmbH sämtliche dem operativen Bereich zuzuordnenden Aktiven und Passiven nach dem Stand am 1. August 1992 (Übernahme- stichtag). Nicht mit verkauft wurden die Grundstücke einschließlich der Gebäude, die grundstücksgleichen Rechte (insbesondere die Erbbaurechte), die mit den nicht verkauf- ten Immobilien zusammenhängenden Verbindlichkeiten sowie die laufenden Pensions- verpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Arbeitnehmern einschließlich der damit zu- sammenhängenden Rückstellungen. Das Messegelände wurde von der INTERNATIO- NALE an die MESSE vermietet. ⇒ Zum 1. Juli 2002 wurde ein neuer Mietvertrag (Vertrag vom 28. Juni 2002) mit der MESSE (Mieter) abgeschlossen. Mietgegenstand ist die „Neue Messe Friedrichshafen 2002“ mit den Grundstücken und Bauten, dem Zubehör, den Einrichtungen und Geräten einschließ- lich der vom Vermieter von dritter Seite angemieteten Parkplätze für das Messegelände. Der zu entrichtende Mietzins wurde in der Folgezeit durch verschiedene Nachträge zum Mietvertrag mehrfach angepasst. ⇒ Zwischen der Stadt Friedrichshafen und der INTERNATIONALE bestehen zwei Pachtver- träge vom 7./22. Dezember 2005 über die Parkplätze P 2 Ost und P 5. Die Pachtverträge haben eine Laufzeit vom 1. März 2003 bis zum 28. Februar 2033 (P 2 Ost) bzw. vom 1. März 2003 bis zum 28. Februar 2013 nach Verlängerung des Pachtvertrages (P 5). ⇒ Zwischen der Stadt Friedrichshafen und der INTERNATIONALE bestehen zwei Pachtver- träge vom 20. Dezember 2006 über die Parkplätze P 7 und Maierhöfle/Zirkusplatz. Die Pachtverträge haben eine Laufzeit vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Dezember 2015 (P 7) bzw. vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2016 (Maierhöfle/Zirkusplatz). ⇒ Zwischen der Stadt Friedrichshafen und der INTERNATIONALE bestehen zwei Pachtver- träge vom 15. Dezember 2010 über die Parkplätze P Ost 2 und P West 2. Die Pachtverträge haben eine Laufzeit vom 1. Juli 2008 bis zum 28. Februar 2033 (P Ost 2) bzw. vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2017 P West 2). ⇒ Zwischen der Stadt Friedrichshafen und der INTERNATIONALE besteht eine Vereinba- rung über die Bereitstellung von Ausgleichsflächen vom 3. März 2008. Eine weitere Vereinbarung wurde am 14./21. Dezember 2010 getroffen. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen keine Beteiligungsbericht 2013 73 Internationale Bodensee-Messe GmbH 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Beschäftigt war im Geschäftsjahr ein Angestellter. 10. Lagebericht a) Allgemeines Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2013 wie in den Vorjahren mit der Verwaltung und Vermietung ihres Grundbesitzes und der Messeimmobilien beschäftigt. Die Mieterin, die Messe Friedrichshafen GmbH, hatte im Berichtszeitraum ein dem Messeturnus entspre- chend gutes Messejahr, in dem jedoch einige Veranstaltungen turnusgemäß nicht stattfanden. Die Messe Friedrichshafen GmbH hat im Geschäftsjahr 2013 eine Gesamtmiete inkl. Über- nahme der Grundsteuer von 7.968 T€ (Vj. 9.318 T€) geleistet (davon 7.565 T€ Miete (Vj. 8.915 T€) sowie 403 T€ Übernahme Grundsteuer (Vj. 403 T€). Diese Mietzahlung lag deut- lich über der Erwartung, sodass ein gegenüber der ursprünglichen Prognose erheblich verbessertes Ergebnis erreicht wurde. Für das Geschäftsjahr 2013 wird entsprechend ein Fehlbetrag von 2.558 T€ (Vj. - 1.411 T€) ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag ist wesentlich beeinflusst durch Abschreibungen von 5.940 T€ (Vj. 5.940 T€) und Zinsaufwendungen 3.021 T€ (Vj. 3.320 T€). Die Eigenkapital- quote zum 31. Dezember 2013 beträgt 37,1 % (Vj. 37,9 %). Von den Verbindlichkeiten haben 60.774 T€ (Vj. 62.670 T€) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Der Cash Flow (Jahresergebnis zzgl. Abschreibungen) von 3.559 T€ hat sich gegenüber dem Vorjahr (4.529 T€) aufgrund der geringeren Mieteinnahmen verschlechtert. b) Instandsetzungsarbeiten Die gewöhnlichen laufenden Instandhaltungs- und Wartungsaufgaben wurden gemäß Miet- vertrag von der Messe Friedrichshafen GmbH durchgeführt und bewegten sich im Wesentlichen im budgetierten Rahmen. Am Ende des Jahres wurde mit der Verbesserung einer Geländefläche begonnen (Versorgungskanäle, Asphaltierung), um diese für einen eventuellen zukünftigen Mobilhallenaufbau vorzubereiten. c) Darlehensoptimierung Auf die vertraglich vorgesehene Auszahlung einer Rate des Liquiditätsdarlehens der Stadt Friedrichshafen in Höhe von 1.401 T€ wurde verzichtet. Hinsichtlich dieses Darlehens wurde darüber hinaus eine Sondertilgung in Höhe von 1,5 Mio. € geleistet. Des Weiteren wurde wie bereits im Vorjahr vereinbart eine Sondertilgung in Höhe von 3 Mio. € auf das Darlehen der Sparkasse Bodensee vorgenommen. Diese sowie eine weitere Til- gung in Höhe von 3 Mio. € Anfang 2014 werden wiederum durch die Sparkasse Bodensee mittelfristig darlehensfinanziert, verringern somit langfristig nicht die Liquidität der Gesell- schaft, nutzen jedoch die aktuell günstigste Zinssituation. Insgesamt ist eine deutliche nachhaltige Reduzierung der Zinsbelastung Folge dieser Darle- hensoptimierungsmaßnahmen. d) Sicherungsgeschäfte Zur Zinssicherung langfristiger Darlehen werden vereinzelt Swapgeschäfte abgeschlossen. Aufgrund des geringen Umfangs solcher Transaktionen sind spezielle Risikomanagementre- gelungen hierfür unseres Erachtens nicht erforderlich. Spekulative derivative Finanzinstrumente werden nicht genutzt und sind nach einem Gesell- schafterbeschluss untersagt. Beteiligungsbericht 2013 74 Internationale Bodensee-Messe GmbH d) Schlussbemerkungen Der Mietvertrag mit der Messe Friedrichshafen GmbH berücksichtigt die Aufrechterhaltung der Liquidität der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH wie auch die wirt- schaftlichen Möglichkeiten der Messe Friedrichshafen GmbH. Die Mietzahlung konnte die laufenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen zu einem beachtlichen Teil de- cken, so dass der Fehlbetrag deutlich geringer ausfiel als erwartet. Auch für die kommenden Geschäftsjahre wird mit Jahresfehlbeträgen gerechnet. In 2014 und 2015 werden diese je- doch aufgrund erwarteter hoher Mietzahlungen durch die Messe Friedrichshafen GmbH und der wirksamen Reduzierung der Zinsbelastung deutlich geringer prognostiziert als in den Vorjahren. Nach derzeitiger Planung sind voraussichtlich mittelfristig keine weiteren Mittelzuführungen des Hauptgesellschafters notwendig, solange keine neuen Großinvestitionen finanziert wer- den müssen. Begründet liegt dies ebenfalls in den weiterhin hohen erwarteten Mietzahlungen der Betriebsgesellschaft und erfolgten Darlehensoptimierungen zur nachhal- tigen Reduzierung der Zinsbelastung. Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Friedrichshafen, 11. April 2014 Die Geschäftsführung 11. Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 12. Kennzahlen Kennzahlen 2013 in T € 2012 in T € 2011 in T € 2010 in T € 2009 in T € Mieterträge 7.968 9.322 7.760 5.008 6.417 derivate Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken (Nominalvolumen) 2.416 2.744 3.255 3.765 4.276 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -3.606 -5.971 -2.588 -1.411 -2.381 -7.000 -6.000 -5.000 -4.000 -3.000 -2.000 -1.000 0 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr T € Beteiligungsbericht 2013 75 Internationale Bodensee-Messe GmbH Bilanz der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten ein- schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 93.370,8 92,1 99.310,5,5 93,6 105.313,5 92,1 2. Anlagen im Bau 199,4 0,2 III. Finanzanlagen 93.570,2 92,3 99.310,5 93,6 105.313,5 92,1 B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Ver- mögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 7,1 0,0 3,0 0,0 714,7 0,6 2. Forderung gegen verbunden Unternehmen 3. Forderungen gegen Unter- nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Forderungen gegen Gesell- schafter 5. Sonstige Vermögensgegen- stände 77,5 0,1 12,3 0,0 12,9 0,0 III. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten 4.886,3 4,8 3.719,3 3,5 4.990,5 4,4 4.970,8 4,9 3.734,6 3,5 5.718,1 5,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.889,6 2,8 3.076,9 2,9 3.353,7 2,9 Bilanzsumme 101.430,6 99,8 106.122,0 100,0 114.385,3 100,0 Beteiligungsbericht 2013 76 Internationale Bodensee-Messe GmbH Bilanz der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 3.150,0 3,1 3.150,0 3,0 3.150,0 2,8 II. Rücklagen 69.543,2 68,6 69.720,3 65,7 69.720,3 61,0 III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -32.659,8 -32,2 -31.248,4 -29,4 -28.660,3 -25,1 V. Jahresüber- schuss/Jahresfehlbetrag -2.380,7 -2,3 -1.411,4 -1,3 -2.588,1 -2,3 37.652,7 37,1 40.210,5 37,9 41.621,9 36,4 B. Zur Durchführung der am 3. D e- zember 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einla- gen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 C. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtung 114,2 0,1 120,6 0,1 127,6 0,1 II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen 47,9 0,0 43,0 0,0 1.004,6 0,9 162,1 0,2 163,6 0,2 1.132,2 1,0 D. Verbindlichkeiten I. erhaltene Anzahlung II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 1,5 0,0 109,1 0,1 141,3 0,1 III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen V. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht VI. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 7.141,0 7,0 8.641,0 8,1 10.641,0 9,3 VII. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute 46.734,7 46,1 46.281,0 43,6 49.718,4 43,5 VIII. Sonstige Verbindlichkeiten 9.738,6 9,6 10.716,8 10,1 11.130,5 9,7 63.615,8 62,7 65.747,9 62,0 71.631,2 62,6 E. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 101.430,6 100,0 106.122,0 100,0 114.385,3 100,0 Beteiligungsbericht 2013 77 Internationale Bodensee-Messe GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 7.968,0 95,7 9.322,2 98,9 7.759,8 92,7 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 357,7 4,3 107,7 1,1 611,3 7,3 5. Gesamtleistung 8.325,7 100,0 9.429,9 100,0 8.371,1 100,0 6. Materialaufwand 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 137,8 1,9 128,5 1,8 121,2 1,7 b) Soziale Abgaben 11,6 0,2 11,5 0,2 11,2 0,2 c) Aufwendungen f. Altersvorsorge 21,0 0,3 19,6 0,3 8,9 0,1 8. Abschreibungen auf Sachanlagen 5.939,8 81,5 5.939,8 82,9 5.942,9 82,7 9. Sonstige betriebl. Aufwendungen 1.181,4 16,2 1.065,4 14,9 1.099,3 15,3 10. Gesamtaufwand 7.291,6 100,0 7.164,8 100,0 7.183,6 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebse r- gebnis) 1.034,1 2.265,1 1.187,5 12. Erträge aus Beteiligungen 13. Erträge aus Gewinnabführungsver- trag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanla- gevermögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Er- träge 9,3 46,2 21,8 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.021,1 -3.319,6 -3.389,7 18. Finanzergebnis -3.011,8 -3.273,5 -3.367,9 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit -1.977,7 -1.008,4 -2.180,4 20. Außerordentliche Erträ- ge/Aufwendungen 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22. Sonstige Steuern -403,0 -403,0 -407,8 23. Jahresfehlbetrag -2.380,7 -1.411,4 -2.588,1 24. Verlustvortrag -32.659,8 -31.248,4 -28.660,3 25. Bilanzverlust -35.040,5 -32.659,8 -31.248,4 Beteiligungsbericht 2013 78 Internationale Bodensee-Messe GmbH Beteiligungsbericht 2013 79 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Kontakt: Leutholdstraße 30, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 385 88-0 Fax: 07541 / 385 88-33 E-Mail: info@wf-bodenseekreis.de Homepage: www.wf-bodenseekreis.de Niederlassung Überlingen: Heiligenbreite 34, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 9471-937 Fax: 07551 / 9471-939 Gründungsdatum: 1. Januar 2006 Eintragung Handelsregister: 8. Dezember 2006 Gesellschaftsvertrag: 2. August 2006 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Geschäftszweck der WFB ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirt- schaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen im Bodenseekreis. Dazu gehören gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags insbesondere: ⇒ Existenzgründungsberatung ⇒ Beratung und Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen, z.B. bei der Standortwahl sowie bei der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen usw.; ausgenommen sind Rechts-, Steuerrechts- und Finanzberatungen ⇒ Standortmarketing ⇒ Unterstützung von Außenwirtschaftsaktivitäten ⇒ Technologietransfer ⇒ Schaffung eines Netzwerkes von Gründer- und Technologiezentren im Bodenseekreis sowie das Management ausgewählter Zentren ⇒ Beratung der beteiligten Kommunen ⇒ Förderung weicher Standortfaktoren; z.B. Ansprechpartner für Landschaftsparkprojekte ⇒ Intensivierung und Ausbau von Kooperationen mit benachbarten Wirtschaftsräumen im In- und Ausland ⇒ Vertretung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Region gegenüber Institu- tionen 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital beträgt 96.050,00 €. Am Stammkapital sind folgende Gesellschafter- gruppen beteiligt: Stammkapital Anteil Städte/Gemeinden/Kreise Stadt Friedrichshafen 20.650,00 € 21,50 % Landkreis Bodenseekreis 8.900,00 € 9,27 % Stadt Überlingen 7.150,00 € 7,44 % Beteiligungsbericht 2013 80 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Stadt Tettnang 5.850,00 € 6,09 % Gemeinde Meckenbeuren 4.000,00 € 4,16 % Stadt Markdorf 3.950,00 € 4,11 % Gemeinde Salem 3.250,00 € 3,38 % Gemeinde Immenstaad 2.500,00 € 2,60 % Gemeinde Kressbronn 2.500,00 € 2,60 % Gemeinde Langenargen 2.200,00 € 2,29 % Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen 2.100,00 € 2,19 % Stadt Meersburg 1.700,00 € 1,77 % Gemeinde Eriskirch 1.200,00 € 1,25 % Gemeinde Deggenhausertal 1.150,00 € 1,20 % Gemeinde Oberteuringen 1.150,00 € 1,20 % Gemeinde Owingen 1.150,00 € 1,20 % Gemeinde Bermatingen 1.050,00 € 1,09 % Gemeinde Heiligenberg 900,00 € 0,94 % Gemeinde Herdwangen-Schönach 900,00 € 0,94 % Gemeinde Neukirch 800,00 € 0,83 % Gemeinde Frickingen 750,00 € 0,78 % Gemeinde Hagnau 400,00 € 0,42 % Gemeinde Daisendorf 400,00 € 0,42 % Gemeinde Stetten 250,00 € 0,26 % Industrie ZF Friedrichshafen AG 5.850,00 € 6,09 % ZEPPELIN GmbH 5.850,00 € 6,09 % Airbus DS GmbH (vormals Dornier GmbH) 4.400,00 € 4,58 % MTU Friedrichshafen GmbH 1.450,00 € 1,51 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 1.450,00 € 1,51 % Mittelstand MWS Friedrichshafen GmbH 725,00 € 0,75 % Messe Friedrichshafen GmbH 750,00 € 0,78 % RAFI Eltec GmbH 725,00 € 0,75 % 96.050,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Benedikt Otte Aufsichtsrat Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzende Sabine Becker, Oberbürgermeisterin Überlingen Dr. Stefan Köhler, Erster Bürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Ralf Bäuerle, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Salem- Heiligenberg Jürgen Beisswenger, Bürgermeister Immenstaad Simon Blümcke, Bürgermeister Hagnau Dr. Martin Brütsch, Bürgermeister Meersburg Michael Grossmann, Geschäftsführer der Grossmann KG Manfred Härle, Bürgermeister Salem Matthias Lenz, Leiter Unternehmenskommunikation der ZF Friedrichshafen AG Stefan Mittag, Leiter Finanzen & Administration der Messe Friedrichshafen GmbH Andreas Schmid, Bürgermeister Mecken beuren Reinhold Schnell, Bürgermeister Neukirch Beteiligungsbericht 2013 81 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Hermann-Josef Schwarz, Vorsitzender des Vorstands der Volksbank eG, Überlingen Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine Bezüge an Mitglieder des Aufsichtsrates gewährt. Gesellschafterversammlung Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzende Sabine Becker, Oberbürgermeisterin Überlingen Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter 5. Öffentlicher Zweck Gemäß Gesellschaftsvertrag wird mit der WFB das Ziel verfolgt, die Rahmenbedingungen und Strukturen im Bodenseekreis so zu gestalten und zu verändern, dass Arbeitsplätze für die Bevölkerung gesichert und neue geschaffen werden können. Dazu verfolgt die Gesell- schaft die oben aufgeführten Zielsetzungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der durchgeführten Projekte und Beratungen liegen dabei auf den Bereichen: ⇒ Existenzgründungen und Jungunternehmerberatung: Unterstützung und Betreuung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in Be- reichen der Unternehmensgründung, Betriebserweiterung, -verlagerung und -umstellung sowie im Umgang mit Behörden und Ämtern ⇒ Unternehmensbetreuung: Maßnahmen, die auf einzelne Betriebe (Beratung, Informationsbeschaffung und -weitergabe) wie auch auf die Gesamtheit der Unternehmen (Veranstaltungen, Publika- tionen, Veröffentlichungen) ausgerichtet sind ⇒ Kommunal- und Kreisberatung: Beratung der Kommunen sowie des Landkreises und deren/dessen Gremien bei der Gestaltung der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen (u. a. Wirtschaft- und Gewerbeflächenentwicklung, Infrastrukturaufbau, Betrieb eines Immobilienportals im Internet) ⇒ Karriereberatung: Betrieb einer Stellbörse im Internet sowie die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen potentielle Arbeitskräfte Unternehmen und vakante Stellen bzw. Ausbildungs- plätze kennen lernen können. ⇒ Regionales und überregionales Standortmarketing: Durchführung von Maßnahmen, die das Profil und die Attraktivität des Wirkungskreises außerhalb seiner Grenzen bekannt machen. WFB-Haus G rü nd er - be ra tu ng U nt er ne hm en s- se rv ic e K ar rie re - se rv ic e K om m un al - be tr eu un g WFB Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Friedrichshafen Überlingen Standortmarketing Beteiligungsbericht 2013 82 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ frieks GmbH (Einlage: 7.250 €, Anteil: 29,00 %). 7. Wesentliche Verträge ⇒ Gesellschaftsvertrag vom 2. August 2006 ⇒ Kooperationsvereinbarung Kooperationsraum Bodensee-Oberschwaben vom 16. März 2000 ⇒ Kooperationsvereinbarung Regionale Internet-Suchmaschine www.karriere-im- sueden.de bis 2011, verlängert bis einschließlich des Jahres 2014 am 21. Dezember 2011 ⇒ Mietvertrag für die Geschäftsräume in der Leutholdstraße 30, Friedrichshafen, vom 12. August 2002, erneuert im Juli 2013 ⇒ Mietvertrag für die Geschäftsräume in der Heiligenbreite 34, Überlingen, vom 28. No- vember 2006 ⇒ Finanzierungserklärung für die Jahre 2007 – 2009 Filmförderung Bodensee- Oberschwaben, Film Commission Bodensee-Oberschwaben vom 21. Dezember 2006, verlängert bis einschließlich des Jahres 2013 am 16. Dezember 2011 ⇒ Zuwendungsbescheid für die regionale Clusterinitiative „BodenseeAIRea“ vom 20. De- zember 2011 mit einer Laufzeit bis 30. November 2014 ⇒ Gesellschaftsvertrag frieks GmbH vom 30. September 1999, zuletzt geändert am 18. März 2005 ⇒ Dienstleistungsvertrag „Geschäftsbesorgung frieks GmbH“ vom 1. Februar 2002 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die WFB: ⇒ 53.744 € Gesellschafterzuschuss (Vj. 48.858 €) ⇒ 15.000 € Projekt RegioWin ⇒ 4.051 € Projekt Vierländerregion Bodensee ⇒ 101 € Ferienprojekt 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Neben dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit sowie eine Mitarbeiterin in Teilzeit (7,4 Stellen). 10. Lagebericht a) Rahmenbedingungen, Lage und Geschäftsverlauf Die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) ist eine Gesellschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie zur Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen im Bodenseekreis. Die Aktivitäten der WFB gliedern sich im Wesentlichen wie folgt in: ⇒ Gründerberatung ⇒ Unternehmensbetreuung/Bestandspflege ⇒ Kommunal- und Kreisservice ⇒ Karriereservice, Fachkräfteakquisition ⇒ Standortmarketing Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Ge- schäftsführung. Beteiligungsbericht 2013 83 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gesellschafter sind die Städte und Gemeinden des Bodenseekreises (außer Sipplingen), die Gemeinde Herdwangen-Schönach aus dem Landkreis Sigmaringen, der Landkreis Boden- seekreis sowie acht Unternehmen aus der Großindustrie und dem Mittelstand. Zwei Sparkassen sowie zwei Volksbanken sind zudem Konsortialpartner. Die WFB beschäftigte in Summe 7,4 Personen im Sinne von Vollzeitäquivalenten. Mehr als 1.300 Teilnehmer besuchten im Jahr 2013 die 26 Eigenveranstaltungen der WFB, wie z. B. das zweimal im Jahr stattfindende „Business Breakfast Bodensee“, das „Forum Fit für die Selbständigkeit“ mit sechs Veranstaltungen und den „Business Treffpunkt Bodensee“ mit zwei Veranstaltungen. Mehr als 900 Teilnehmer meldeten sich für die Schüleraktion „Wissen was geht“ an. Abgerundet wird das Angebot der WFB durch die Mitwirkung und Un- terstützung von 16 Kooperationsveranstaltungen, z. B. am „Marketing Tag“, an den Veranstaltungen des „Netzwerk Bodensee“ sowie an den Veranstaltungen des Netzwerks „Innovation B“. Die Veranstalter der Kooperationsveranstaltungen zählten insgesamt ca. 1.800 Teilnehmer. Eine weitere Kooperationsveranstaltung ist die einmal im Jahr stattfinden- de „Business Night Bodensee“ mit ca. 245 Teilnehmern. Auf den Seiten der Homepage der WFB findet sich ein breit gefächertes Angebot an Informa- tionen, z.B. sämtliche Presseveröffentlichungen, Übersichten über Kindergartenplätze, Restaurants mit fremdsprachiger Speisekarte, Gemeindeprofile, Wirtschaftskalender usw. Mehr als 92.000 Besucher im Jahr 2013 auf der Homepage zeugen von einem regen Inte- resse an dem Internetangebot der WFB. Ziel der zahlreichen Messeauftritte der WFB ist es, Standortmarketing für den Bodenseekreis zu betreiben. Es ist unabdingbar, im Wettbewerb der Standorte Präsenz auf wichtigen Mes- sen zu zeigen, um den Bekanntheitsgrad des Bodenseekreises und der Vierländerregion zu steigern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden zwölf Messen besucht, darunter fünf Hoch- schulmessen im Inland. Dabei liegt der Fokus einerseits auf der Fachkräfteakquisition. Andererseits präsentierte die WFB den Standort Bodenseekreis als bedeutenden Teil der Vierländerregion Bodensee u. a. auf der international bedeutenden Gewerbeimmobilienmes- se Expo Real in München, um u. a. auf Investitionsmöglichkeiten in der Bodenseeregion aufmerksam zu machen. Insgesamt mehr als 2.000 Messekontakte zeugen von einem regen Interesse an den Leistungen der WFB und am Wirtschafts- und Karrierestandort Bodensee- kreis. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Jungunternehmer- und Existenz- gründungsberatung sowie der Bestandspflege mehr als 100 Beratungsgespräche und Unternehmensbesuche durch die WFB durchgeführt. Die Alleinstellungsmerkmale des Gewerbeimmobilienportals www.immoportal-bodensee.net tragen zu dessen guter Entwicklung bei. Alleinstellungsmerkmale sind die den See umspan- nende und grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Gewerbeimmobilien ausschließlich aus der Bodenseeregion, die mögliche Einbindung in die kommunalen Internetauftritte, die Verifi- zierung durch die kommunalen Wirtschaftsförderer (woraus ein Informationsvorspruch für die Kommunen resultiert) sowie die angebotenen Standortprofile. Am Bilanzstichtag betrug die Anzahl der registrierten Benutzer 458 (Vj. 407). Im Jahr 2013 wurden 73 Immobilien als ver- mittelt gemeldet, seit dem Start des Portals wurden 313 Immobilien als vermittelt gemeldet. Ca. 30.000 Besucher auf den Immobilienseiten und ca. 5.800 Besucher auf den Standortsei- ten der Kommunen wurden im Jahr 2013 gezählt. Seit der Eröffnung des Portals im Juli 2009 wurden ca. 112.000 Besucher auf den Immobilienseiten und ca. 18.000 Besucher auf den Standortseiten der Kommunen gezählt. Das von 15 Partnern rund um den See getragene Projekt „Internationaler Wirtschaftsraum Bodensee – Vierländerregion Bodensee“ ist bis zum Jahr 2014 finanziert und wird durch das Beteiligungsbericht 2013 84 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Programm Interreg IV der Europäischen Union gefördert. Am 13. Februar 2014 konnte im Rahmen einer Feierstunde das Internetportal www.vierlaenderregion-bodensee.info der Öf- fentlichkeit vorgestellt werden. Bisher wurden durch die WFB 27 Lizenzen vergeben, alle Projektpartner haben bis Ende März 2014 zusammen 204 Lizenzen vergeben. Die WFB hat im Jahr 2010 mit dem Konzept einer Standortmarketingstrategie zur besseren Vermarktung der innovativen Region Bodenseekreis erfolgreich am Clusterwettbewerb des Landes Baden-Württemberg teilgenommen. Der daraus folgende Antrag auf Förderung des Projektes aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wurde im De- zember 2011 genehmigt. Dadurch ist die Finanzierung des Projektes „BodenseeAIRea“ bis Ende 2014 gesichert. Aktuell wird an einem Finanzierungskonzept über das Jahr 2014 hin- aus gearbeitet. Fortgesetzt wird die Vernetzung der für die Luft- und Raumfahrt tätigen Unternehmen untereinander und mit Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis, die Erkenntnisgewinne über Branchen- und Technologieentwicklungen, die Förderung von Innovationen zum Ausbau und zur Siche- rung der Beschäftigung sowie die gemeinsame Darstellung und Identifikation als Luft- und Raumfahrtregion. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden fünf Clustertreffen veranstaltet und eine internationale Fachkonferenz (Bodensee Aerospace Meeting) im Bodenseekreis organi- siert und durchgeführt. Ferner organisierte die WFB Gemeinschaftsstände für die Clustermitglieder auf der Messe AERO. Weitere Veranstaltungen wie z. B. das Karriereevent „AIRstudent“, ein Barbecue-Abend mit Vorträgen und Podiumsdiskussionen als Treffpunkt von Politik und Wirtschaft sowie eine Parlamentarierreise komplettieren das Angebot für die Mitgliedsunternehmen. Das Cluster zählt derzeit 34 Mitglieder, davon vier wissenschaftliche Institutionen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Maßnahmen des Projekts über- wiegend wie geplant durchgeführt werden konnten und die Ziele gemäß der Arbeitsschritte und Meilensteinplanung erreicht wurden bzw. in begründeten Einzelfällen zu einem zeitna- hen späteren Termin erreicht werden. Im Rahmen der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 hat die Landesregierung den Wett- bewerb zur zukunftsfähigen Regionalentwicklung „RegioWin“ gestartet. Die WFB beteiligte sich gemäß einem Auftrag der Gesellschafterversammlung an der 1. Phase des Projektes als Leadpartner und erarbeitete im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses das regionale Strategiekonzept „Visionen leben und realisieren ... in Innovation, Qualität und Nachhaltigkeit“. Am 16. Januar 2014 wurde das Konzept durch eine unabhängige Jury prä- miert und wird nun in der 2. Phase des Wettbewerbs zu einem umsetzungsfähigen ‘Regionalen Entwicklungskonzept‘ weiterentwickelt. Das regionale Entwicklungskonzept so- wie die darin dargestellten Leuchtturmprojekte werden Ende 2014 durch eine unabhängige Jury bewertet und gegebenenfalls prämiert. Diese Prämierung würde dann dazu berechti- gen, einen Antrag auf Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu stellen. Die Leuchtturmprojekte können auf diese Art und Weise Fördermittel von bis zu 5 Mio. € erhalten. Insgesamt konnten die für das Jahr 2013 gesteckten Ziele erreicht werden. Alle durchgeführ- ten Projekte verliefen erfolgreich und bestätigen den durch den Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Weg der kreisweiten Wirtschaftsförderung. Wesentliche Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht getätigt. b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögens- und Finanzlage Das gezeichnete Kapital in Höhe von 96.050 € ist voll eingezahlt. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 123 T€ auf 384 T€. Begrün- det ist das im Wesentlichen durch eine Erhöhung des Umlaufvermögens. Das Anlagevermögen ermäßigte sich leicht, begründet in den planmäßigen Abschreibungen. Der Beteiligungsbericht 2013 85 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Anstieg der Bankguthaben korrespondiert im Wesentlichen mit dem Anstieg der Verbindlich- keiten gegenüber Gesellschaftern aus nicht verbrauchten Zuschüssen sowie dem Anstieg der sonstigen Rückstellungen. Auf der Passivseite erhöhten sich die Rückstellungen um 16,7 T€. während sich die Verbind- lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1,5 T€ ermäßigten. Die Rentabilität des Eigenkapitals beträgt aufgrund des ausgeglichenen Ergebnisses 0 %. Die Liquidität ersten Grades beträgt 128,91 % (Vj. 162,68 %), die Liquidität zweiten Grades 135,14 % (Vj. 168,99 %). Das working capital beträgt 103 T€ (Vj. 103 T€). Die Gesellschaft ist in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachzukommen. Die Gesellschaft finanziert sich weitgehend über Gesellschafterzuschüsse und Zuschüsse der Konsortialpartner sowie über Drittmittel. Zahlungsstromschwankungen, die durch die zeitverzögerte Auszahlung von Drittmitteln entstehen, kann die Gesellschaft aufgrund der vorhandenen Liquidität jederzeit ausgleichen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die sparsame Verwaltung des Budgets der Ge- sellschaft, ohne dass die Aufgabenerfüllung der WFB beeinträchtigt wird. Dies wird durch ein zeitnahes Liquiditätsmanagement und Projektcontrolling sichergestellt. Zur Verfügung ste- hende kurzfristige Kreditlinien in Höhe von 51 T€ wurden nicht in Anspruch genommen. Ertragslage Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 0,00 € aus. Zur Erreichung dieses aus- geglichenen Ergebnisses wurden nicht verbrauchte Zuschüsse in Höhe von 98,4 T€ neutralisiert, die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erfasst sind. Die Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Kostenweiterbelastungen von Messebesuchen sowie Erlöse aus durchgeführten Projekten. Unter anderem wurde ein Gemeinschaftsstand auf der Messe AERO organisiert, wodurch Umsatzerlöse in Höhe von ca. 8,6 T€ generiert wurden. Weitere Umsatzerlöse erzielte die WFB durch die B2B-Messe ‘Business Markplatz Bodensee‘ in Höhe von 15 T€ sowie durch das ‘Bodensee Aerospace Meeting‘ in Höhe von 5 T€. Auch wurden Mitgliedsbeiträge der Clusterunternehmen in Höhe von 69 T€ verein- nahmt. Die Vermarktung des Immobilienportals wurde weiter vorangetrieben. Die Einnahmen daraus betrugen ca. 29 T€. Die ab dem Jahr 2013 linear um 10 % auf 665,5 T€ angehobenen Zuschüsse der Gesell- schafter und Konsortialpartner vor Ergebnisausgleich sowie die Erträge aus Drittmitteln in Höhe von 59 T€ werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Der Anstieg der Erträge aus Drittmitteln um 48 T€ begründet sich im Wesentlichen durch das Projekt ‘BodenseeAIRea‘. Die Höhe der akquirierten Drittmittel ist von entsprechenden geförderten Projekten abhängig und somit nicht nachhaltig. Die Gesellschaft ist jedoch bestrebt, die Einnahmesituation aus Drittmitteln zu verstetigen. Durch das Clusterprojekt „BodenseeAIRea“ wird die WFB von 2013 bis 2015 voraussichtlich insgesamt 200 T€ Drittmittel vereinnahmen. Im Jahr 2013 sind der WFB davon 50,5 T€ zugeflossen. 2014 hat die Gesellschaft ursprünglich mit Drittmitteln in Höhe von ca. 35 T€ geplant. Aufgrund Verschiebungen in der Abrechnung des Clusterpro- jekts ‘BodenseeAIRea‘ werden die Drittmittel 2014 mit 78 T€ signifikant höher ausfallen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 16 T€. Beteiligungsbericht 2013 86 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Im Vergleich zum Vorjahr ermäßigten sich die Abschreibungen um 4 T€. Die Aufwendungen für Werbe- und Reisekosten ermäßigten sich gegenüber dem Vorjahr um 10 T€ auf 43 T€. Begründet ist dies im Wesentlichen durch die Verringerung der Schaltung von Werbeanzeigen um 9 T€. Die Messekosten ermäßigten sich um 47 T€, da die Messe ILA in Berlin im 2-jährigen Turnus stattfindet. Der Anstieg der sonstigen Projektkosten um 23 T€ auf 50 T€ erklärt sich im Wesentlichen durch die Kosten für die Teilnahme an der ersten Phase des Wettbewerbs zur zukunftsfähigen Regionalentwicklung „RegioWin“ in Höhe von 12,6 T€, sowie Kostensteigerungen in den Projekten Studentenexkursionen und „Wissen was geht“. Ferner wurden einmalig einige kleinere Projekte abgewickelt. Die Kosten für das Projekt „BodenseeAIRea“ beinhalten im Wesentlichen die Kosten für das Clustermanage- ment durch einen externen Dienstleister in Höhe von 36 T€. Der Anstieg der Kosten für die Instandhaltung betrieblicher Räume um 9,4 T€ ist im Wesentlichen durch die erstmalige Bil- dung einer Rückstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtungen begründet. In den anderen Kostenbereichen konnten Kostensteigerungen teilweise durch Kosteneinsparungen neutrali- siert werden. Als Ergebnis der Betriebsprüfung im Jahr 2010 wurde der WFB der Vorsteuerabzug ab dem Jahr 2011 aberkannt. Die nicht abziehbare Vorsteuer ist in den sonstigen betrieblichen Auf- wendungen in Höhe von 21 T€ enthalten und ermäßigte sich um 4 T€. Nicht separat ausgewiesen ist die nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von 12 T€ der Kosten für das Clus- ter ‘BodenseeAIRea‘. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt betrachtet um 58 T€. Die WFB ist von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Das Zinsergebnis ermäßigte sich leicht um 0,6 T€ gegenüber dem Vorjahr und beinhaltet die Zinseinnahmen für die laufenden Konten und Festgeldzinsen. Die durch die WFB erbrachten Leistungen (z.B. Beratungen, Veranstaltungen) erfolgen in der Regel kostenlos. c) Voraussichtliche Entwicklung Im Jahr 2013 hat sich in Deutschland, aber auch im Bodenseekreis, das allgemeine Wirt- schaftswachstum fortgesetzt. Letzterer wird laut einer Studie von Focus Money bzgl. Wirtschaftskraft als zweitstärkster Landkreis Deutschlands gesehen. Für das Jahr 2014 wird mit einem weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung in allen Branchen gerechnet. Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg werden der Automobilbau, der Maschi- nenbau, die Luft- und Raumfahrt und die unternehmensnahen Dienstleistungen sein. Diese Einschätzung geht davon aus, dass es zu keinen weiteren schwerwiegenden Verwerfungen in der Weltpolitik und an den Finanzmärkten kommt und die Lösung der Finanzkrisen in wichtigen Ländern der Eurozone voranschreitet. Wirtschaftsförderung wird deshalb auch wei- terhin ein wichtiges Betätigungsfeld der Kommunen sein, insbesondere mit Blick auf den Fachkräftemangel, den Wettbewerb der Standorte und die Sensibilisierung der Unternehmen für Zukunftsthemen. Mit dem neu konzipierten Internet-Stellenportal www.karriere-im-sueden.de unterstützen die sieben deutschen und österreichischen Wirtschaftsförderungen der Vierländerregion Boden- see die Unternehmen der Region bei der Suche nach Fachkräften. Darüber hinaus ist die WFB Partner der „Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwaben“, in der u. a. die Akquisition ausländischer Fachkräfte thematisiert wird. Das Cluster-Projekt „BodenseeAIRea“, welches Strahlkraft in alle Bereiche der Wirtschaft besitzt, wird intensiv fortgeführt. Der Bodenseekreis hat mit dem Bereich Luft- und Raumfahrt ein Alleinstellungsmerkmal in der Region. Geplante Aktivitäten sind z.B. das Karriereevent „AIRstudent“, eine Reihe von Clustertreffen und die Organisation und Durchführung eines Beteiligungsbericht 2013 87 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gemeinschaftsstandes auf den Messen AERO, ILA und Airtec. Bei der Immobilien- und Standortmesse Expo-Real im Oktober 2014 in München wird die WFB wieder zusammen mit benachbarten Wirtschaftsförderungsgesellschaften die Bodenseeregion präsentieren. Das am Bedarf orientierte Standardprogramm der WFB wird fortgeführt bzw., soweit erfor- derlich, angepasst. Die Anstrengungen der WFB werden sich dabei wie in den Vorjahren auch im Jahr 2014 unter anderem darauf richten, Projekte zu initiieren und durchzuführen, die insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in der Region un- terstützen sollen. Ein wichtiges Projekt wird „RegioWin“ sein. Für die Kosten, die in der zweiten Phase des Wettbewerbs entstehen, wurden Fördermittel in Höhe von 50 T€ bean- tragt, deren Auszahlung an die Abgabe des regionalen Entwicklungskonzepts gebunden ist. Die Vorfinanzierung der Kosten durch die WFB ist gesichert. Dabei strebt die WFB an, die Kosten im Rahmen der beantragen Fördermittel zu halten. Ergebnis der im Jahr 2010 durchgeführten Betriebsprüfung ist die Aberkennung der vollum- fänglichen Vorsteuerabzugsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2011. Um die daraus resultierende Liquiditäts- und Ergebnisbelastung aufzufangen, wurde vom Aufsichtsrat nach vorhergehenden Abstimmungen der Gesellschafter untereinander einstimmig beschlossen, die Zuschüsse der Gesellschafter und Konsortialpartner der WFB ab dem Jahr 2013 um 10 % anzuheben. Sollten in Folgejahren dennoch negative Jahresergebnisse entstehen, werden diese durch nicht verbrauchte Aufwandszuschüsse der Vorjahre ausgeglichen. Fer- ner wird die Kostenseite ständig nach Einsparpotenzial untersucht. In den Jahren bis 2016 rechnet die WFB bei moderat steigenden Kosten mit Jahresfehlbeträgen vor Ergebnisaus- gleich in Höhe von insgesamt ca. 81 T€, wodurch sich die Liquiditätsreserven voraussichtlich um 77 T€ ermäßigen werden. Die Gesellschaft ist bestrebt, weitere Drittmittel zu akquirieren. Um die Aberkennung der Vorsteuerabzugsberechtigung teilweise aufzufangen, bildet die WFB Kostenstellen, die den unternehmerischen und nichtunternehmerischen Teil der WFB abbilden. Aus den Eingangsumsätzen des unternehmerischen Teils macht die WFB Vor- steuer geltend. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ist das ein anerkanntes Vorgehen. Dennoch könnte eine Betriebsprüfung einzelne Sachverhalte umsatzsteuerlich anders beur- teilen, wodurch ein aus heutiger Sicht nicht quantifizierbares, von der Geschäftsführung allerdings als gering eingestuftes Risiko bestehen könnte. Aus den dargestellten Gründen erwartet die WFB keine unmittelbar negativen Auswirkungen auf die Lage der Gesellschaft. Die institutionelle Situation wird als stabil beurteilt. Ebenso sieht die Gesellschaft die Zahlung der Zuschüsse in den kommenden Jahren als hinreichend gesichert an. Eine im Jahr 2013 geplante Investition mit einem Volumen von ca. 25 T€ in eine dem aktuel- len technischen Stand entsprechende EDV wurde aus zeitlichen Gründen in das Jahr 2014 verschoben. Weitere größere Investitionen in den Jahren 2014 und 2015 stehen aus heutiger Sicht nicht an. Außerplanmäßige finanzielle Belastungen oder notwendige Vorfinanzierungen von neuen Projekten können jederzeit im üblichen Umfang getragen werden. Zu den bis hierher dargestellten Sachverhalten sind aus heutiger Sicht keine zukünftigen fi- nanziellen Risiken bekannt oder zu erwarten. Die WFB GmbH ist mit 29 % an der Frieks Friedrichshafner Kommunikations- und Software- zentrum GmbH beteiligt, die IHK Bodensee-Oberschwaben mit 20 %. Hauptgesellschafter ist die Stadt Friedrichshafen mit 51 %. Die Gesellschaft finanziert sich aus Umsätzen und Zu- schüssen seitens der Stadt Friedrichshafen. Bis zum Jahr 2011 galt das Gründerzentrum Frieks als vom Land Baden-Württemberg gefördertes Gründerzentrum, weshalb Vermietun- gen nur an einen ausgewählten Nutzerkreis (Existenzgründer im Bereich IT) stattfinden durften. Zum 30. September 2014 wird die Frieks GmbH ihren operativen Betrieb einstellen, Beteiligungsbericht 2013 88 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH da die der Geschäftstätigkeit zugrunde liegenden Mietverträge auslaufen. Am 25. November 2013 verabschiedete der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen einen Betrauungsakt, um so die Beihilfevorschriften der EU umzusetzen und die Frieks GmbH mit Dienstleistungen von den allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu Betrauen. Allerdings gibt es noch keine endgültige Klärung durch höchstrichterliche Rechtsprechung, ob ein Betrauungsakt aus- reicht, um alle beihilferechtlichen, steuerlichen und sonstigen Risiken auszuschließen. Nach Ansicht der Geschäftsführung der WFB wäre es deshalb grundsätzlich auch denkbar, dass zu einem bis jetzt nicht erkennbaren späteren Zeitpunkt z. B. bezüglich der Definition von „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“ juristisch andere Sichtweisen als diejenige der Stadt Friedrichshafen, die sie zu ihrem Betrauungsakt veranlasst hat, Gül- tigkeit erhalten. Hieraus könnten dann erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Frieks GmbH entstehen, die im theoretischen Extremfall für die Frieks GmbH bestandgefährdend werden könnten. Wäre die Frieks GmbH dann nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen voll- umfänglich nachzukommen, könnte dieser Sachverhalt anteilige Auswirkungen (max. 29 %) auf die WFB haben. Eine Quantifizierung ist derzeit allerdings nicht möglich. Die Geschäftsführung der WFB geht davon aus, dass auf die WFB keine aus dem Beteili- gungsverhältnis an der Frieks GmbH resultierenden außerordentlichen, bestandsgefähr- denden Zahlungsverpflichtungen zukommen, da der Mehrheitsgesellschafter bereits signali- siert hat, ggf. für derartige Verpflichtungen einstehen zu wollen. Darüber hinaus hat sich die Geschäftsführung im Berichtsjahr intensiv mit Fragen des euro- päischen Beihilferechts befasst. Grundsätzlich untersagt das Gemeinschaftsrecht gemäß Art. 107 I AEUV den Mitgliedstaaten und ihren nationalen, regionalen und lokalen Verwaltungen die einzelbetriebliche Unterstützung durch die Gewährung von Beihilfen, soweit dadurch der Wettbewerb verfälscht wird oder eine Wettbewerbsverfälschung droht und der Handel zwi- schen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird. Folge eines Verstoßes gegen das Beihilfe- recht könnte die Anordnung der Rückforderung der Beihilfen durch den Beihilfegeber bis zu zehn Jahre rückwirkend sein. Eine derartige Anordnung würde jede Gesellschaft, die wie die WFB ohne nennenswerte Möglichkeiten der Gewinnerzielung und Rücklagenbildung wirt- schaftet, in eine extrem schwierige, vielleicht sogar die Existenz bedrohende Situation bringen. Anlass für die Befassung mit diesen Fragestellungen waren die Bestrebungen der Ge- schäftsführung, die sich verändernden, aber stets von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse geprägten Tätigkeiten der WFB sowie die Beziehungen zu den (kommunalen) Ge- sellschaftern immer so zu gestalten, dass sich keine Konfliktsituationen zu geltenden Gesetzeslagen ergeben können. Eine letztendliche Einschätzung der Situation und eine Be- urteilung der Frage, ob für die Gesellschaft Risiken aus EU-seitigen beihilferechtlichen Fragestellungen bestehen (z. B. Rückzahlungsverpflichtungen bzgl. der erhaltenen öffentli- chen Gesellschafterbeiträge), fällt nicht einfach. Die Geschäftsführung sieht es aber als grundsätzlich möglich an, dass die Zuschüsse der kommunalen Gesellschafter EU-seitig teilweise oder vollständig als unzulässige Beihilfen eingestuft werden könnten, was dann wie oben dargestellt eine negative Auswirkung auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat. In diesem Fall wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Die Wahr- scheinlichkeit der Rückzahlung der Zuschüsse wird momentan seitens der Geschäftsführung als eher gering angesehen, da derzeit in der Politik der EU-Kommission der Bereich der Wirtschaftsförderung nicht akut wahrzunehmen ist. In Anbetracht dessen wird die Geschäftsführung für die Zukunft den kommunalen Gesell- schaftern vorschlagen, mittels „Betrauungsakte“ deutlich zu machen, dass sie mit ihren Zuschüssen an die WFB Leistungen ermöglichen, welche von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse sind und damit den Wettbewerb innerhalb der EU nicht verfälschen. Für die Ver- gangenheit können seitens der Geschäftsführung die oben beschriebenen Situationen und Folgen für die WFB nicht ausgeschlossen werden. Auf Grund der speziellen Gesellschafter- Beteiligungsbericht 2013 89 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH struktur der WFB, dem besonderen politischen Auftrag (Förderung von Maßnahmen zur Ver- besserung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen im Bodenseekreis) sowie dem breiten Interesse am Angebots- und Leistungsspektrum der WFB bleibt die Geschäftsführung aber zuversichtlich, auch für die oben dargestellten Situationen stets einen Weg zum Erhalt der Gesellschaft zu finden. Abschließend kann festgehalten werden, dass nach dem Bilanzstichtag keine weiteren Vor- gänge von besonderer Bedeutung bekannt wurden. Friedrichshafen, 28. März 2014 Benedikt Otte 11. Abschlussprüfer Kanzlei Keller, Prüfung - Steuern - Beratung (Wirtschaftsprüfer Gerold Keller), Owingen 12. Leistungskennzahlen Leistungskenndaten nach Geschäftsbereichen 2013 2012 2011 2010 2009 Existenz und Jungunternehmerberatung Individualberatungen 49 137 168 175 132 Veranstaltungen 10 10 12 13 14 Kooperationsberatungen Kompetenzzentrum Existenzgründung 108 90 120 150 125 Mittelstandsberatung Unternehmensberatungen 94 71 111 115 69 Veranstaltungen 28 15 26 8 7 Projekte 2 1 2 2 2 Kommunalberatung Unterstützung bei der Vermarktung von Gewerbeflächen 182 189 208 147 130 Multimediaprojekte Homepage und Karriereportal im Internet Immoportal 6 5 3 3 3 Standort - und Regionalmarketing Messeteilnahmen 13 12 13 14 11 Sonstige Marketingaktivitäten 14 21 21 18 13 Projekte 13 13 11 13 11 Sonderprojekte Projekte 8 6 6 5 4 Beteiligungsbericht 2013 90 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Bilanz der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände 2,3 0,6 1,0 0,4 4,0 1,5 II. Sachanlagen 1. Anlagen und Maschinen 2. Betriebs- und Geschäftsaus- stattung 11,6 3,0 17,4 6,7 20,8 7,6 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 7,2 1,9 7,3 2,8 7,3 2,7 2. Sonstige Ausleihungen 0,8 0,2 0,8 0,3 0,8 0,3 21,9 5,7 26,4 10,1 32,8 12,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Ver- mögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6,8 1,8 0,1 0,0 1,8 0,7 2. Forderungen gegen Unter- nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3. Sonstige Vermögensgegen- stände 9,8 2,5 8,6 3,3 3,8 1,4 16,6 4,3 8,7 3,3 5,6 2,1 III. Wertpapiere, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 334,5 87,1 222,5 85,2 227,3 83,4 351,1 91,4 231,2 88,5 233,0 85,5 C. Rechnungsabgrenzungsposten 11,1 2,9 3,5 1,3 6,8 2,5 Bilanzsumme 384,1 100,0 261,1 100,0 272,6 100,0 Beteiligungsbericht 2013 91 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Bilanz der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 96,1 25,0 96,1 36,8 96,1 35,2 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 28,6 7,4 28,6 10,9 28,6 10,5 V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 124,7 32,4 124,6 47,7 124,6 45,7 B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen 57,1 14,9 40,5 15,5 39,7 14,5 57,1 14,9 40,5 15,5 39,7 14,5 E. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12,0 3,1 13,6 5,2 13,2 4,9 2. Verbindlichkeiten gegenüber Ge- sellschafter 172,0 44,8 73,6 28,2 87,0 31,9 3. Sonstige Verbindlichkeiten davon Steuern 17,3 4,5 8,9 3,4 7,8 2,9 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Betei- ligungsverhältnis besteht 201,3 52,4 96,1 36,8 108,1 39,6 F. Rechnungsabgrenzungsposten 1,0 0,3 0,0 0,0 0,3 0,1 Bilan zsumme 384,1 100,0 261,1 100,0 272,6 100,0 Beteiligungsbericht 2013 92 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gewinn- und Verlustrechnung Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 183,6 21,3 124,4 15,7 53,9 7,3 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- stands an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 677,9 78,7 668,2 84,3 682,7 92,7 5. Gesamtleistung 861,5 100,0 792,7 100,0 736,6 100,0 6. Materialaufwand 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 389,3 45,0 372,7 46,8 358,9 48,4 b) Soziale Abgaben 68,9 8,0 69,2 8,7 67,6 9,1 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7,2 0,8 11,4 1,4 14,3 1,9 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 399,8 46,2 342,4 43,0 300,9 40,6 865,2 100,0 795,8 100,0 741,7 100,0 10. Zwischenergebnis (Betriebsergebnis) -3,7 -3,1 -5,2 11. Erträge aus Beteiligungen 12. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 13. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 14. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3,9 3,4 3,8 15. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlustüber- nahme 17. Aufwendungen aus Gewinnabführung 18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19. Finanzergebnis 3,9 3,3 3,8 20. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftst ä- tigkeit 0,2 0,2 -1,3 21. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen 22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23. Sonstige Steuern -0,2 -0,2 -0,3 24. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ( -) 0,0 0,0 0,0 25. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) 28,6 28,6 28,6 Bilanzgewinn/Bilanzverlust ( -) 28,6 28,6 28,6 Beteiligungsbericht 2013 93 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Internationale Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Internationale Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Hafenstraße 6, 78462 Konstanz Tel.: 07531 / 9094-90 Fax: 07531 / 9094-94 E-Mail: info@bodensee.de Homepage: www.bodensee.eu Gründungsdatum: 1. Januar 1998 Eintragung Handelsregister: 17. Februar 1998 Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: 25. Oktober 2013 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Alle Arten von Tätigkeiten, die direkt oder indirekt geeignet sind, den Tourismus im internati- onalen Bodenseegebiet zu fördern. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft ist mit Beschluss vom 25. Oktober 2013 im Rahmen ei- ner vereinfachten Kapitalherabsetzung, von € 431.000,00 auf € 120.000 herabgesetzt. Es ist in voller Höhe einbezahlt und verteilt sich wie folgt auf die Gesellschafter: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 39.397 32,87 % Landkreis Konstanz 27.564 23,01 % Vorarlberg Tourismus GmbH 11.833 9,86 % Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee e.V. 9.884 8,22 % Oberschwaben Tourismus GmbH 9.884 8,22 % Landkreis Lindau 7.935 6,66 % Thurgau Tourismus 5.151 4,27 % St. Gallen-Bodensee Tourismus 4.733 3,94 % Lichtenstein Marketing 1.949 1,64 % Schaffhausen Tourismus 1.670 1,31 % Gesamt 120.000 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Daniela Pahl-Humbert (bis 30.04.2013) Jürgen Ammann (ab 01.05. 2013) Gesellschafterversammlung: ist eingerichtet Beteiligungsbericht 2013 94 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Aufsichtsrat: Vorsitzender Dr. Christoph Tobler, Präsident (ab 13.03.2013) Ulrich Müller, Minister a. D. (bis 17.01.2013) Stv. Vorsitzender Frank Amann, Bürgermeister Heiligenberg (ab 17.01.2013) Mag. Christian Schützinger Aufsichtsräte Peter Brecht, Kreisverwaltungsrat Prof. Dr. Anja Brittner-Widmann, Studiengangsleiterin (ab 13.03.2013) Werner Fritschi, stv. Geschäftsführer (ab 13.03.2013) Norbert Henneberger, Geschäftsführer Christoph Kunz, Geschäftsführer (ab 01.04.2013) Dr. Roland Scherer, Vizedirektor Thomas Willauer, Geschäftsführer (ab 13.03.2013) Gräfin Bettina Bernadotte, Geschäftsführerin (bis 17.01.2013) Sandra Denner, Landkreis Lindau (17.01. bis 01.04.2013) Prof. Dr. Wolfgang Fuchs, Studiengangsleiter (bis 17.01.2013) Dipl. Ing. Thomas Kinz, Vorstand (bis 17.01.2013) Florian Rossknecht, Hotelier (bis 17.01.2013) 5. Öffentlicher Zweck Alle Arten von Tätigkeiten, die direkt oder indirekt geeignet sind, den Tourismus im inter- nationalen Bodenseegebiet zu fördern. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die IBT: ⇒ 153.005 € Gesellschafterzuschuss ⇒ 17.454 € für die Durchführung des Service Centers ⇒ 17.200 € Kostenanteil an der CMT 2013 ⇒ 728 € für das Jubiläumsquiz „40 Jahre Bodenseekreis“ ⇒ 3.909 € für die Trägerschaft des Incoming Workshop 2013 Der Gesellschafterversammlung beschloss, den Bilanzverlust durch einfache Kapitalherab- setzung von 431.000 € auf 120.000 € auszugleichen. Die Kapitalherabsetzung wurde am 25. Oktober 2013 durch das Notariat Konstanz beurkundet. Der Bilanzgewinn wurde auf die Rechnung vorgetragen. 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Zahl der auf Vollzeit gerechneten Beschäftigten lag in 2013 bei 10,5. Beteiligungsbericht 2013 95 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH 10. Lagebericht a) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft 2013 Die Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) hat im Jahr 2013 ihre Tätigkeit zur För- derung des Tourismus in der internationalen Bodenseeregion gemäß bestehendem Gesellschaftsauftrag in sehr erfolgreicher Weise ausgeführt. Als touristische Dachorganisati- on der Vierländerregion Bodensee vermarktet die IBT GmbH die internationale Tourismusregion Bodensee in ihrer Gesamtheit überregional, national und international. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Tourismusorganisationen, Subregionen, Orten und Leistungsträgern rund um den See in Deutschland, Österreich, Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein. Auf Basis der gemeinsam diskutierten und abgestimmten Arbeitsgrundlage des Interreg IV- Projektes „Positionierung der Tourismusregion Internationaler Bodensee zur Optimierung des Destinationsmanagements“ ist im Jahr 2013 der Systemwechsel weiter vorangetrieben und umgesetzt worden. Die im Jahre 2012 von einem Teil der Gesellschafter gewünschten und finanzierten Zusatzaufgaben wurden in 2013 von der IBT GmbH teilweise als beauftrag- te Projekte durchgeführt. Ein weiterer Teil dieser Aufgaben verlagerte sich auf andere Plattformen. Durch diesen Prozess wurden gewohnte und gut sichtbare Maßnahmen redu- ziert, die bisher als operatives Kerngeschäft der IBT GmbH von Seiten der deutschen Anspruchsgruppen definiert waren. Diese Wahrnehmung des Systemwechsels führt bei den Stakeholdern teilweise aktuell noch zu kontroversen aber meist produktiven Diskussionen. Diese zeigen, dass der Umstellungsprozess die IBT GmbH noch die nächsten ein bis zwei Jahre begleiten wird. Dafür sind alle Beteiligten aufgefordert, den Wandel durch Festhalten an der definierten Tourismusstrategie konstruktiv zu unterstützten. Die langjährige Geschäftsführerin Daniela Pahl-Humbert ist zum 30. Juni 2013 aus der IBT GmbH ausgeschieden. Notariell wurde der Wechsel in der Geschäftsführung Ende April voll- zogen. Mit diesem Schritt wurde eine Unsicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IBT GmbH aufgelöst, die, verbunden mit einer hohen Belastung im Zusammenhang des Systemwechsels, für Stress und zeitweise Demotivation gesorgt hatte. Anfang des Jahres 2013 konstituierte sich das neue Aufsichtsgremium. Zum Vorsitzenden wurde Dr. Christoph Tobler gewählt. Ebenso wurde der Marketingbeirat neu gewählt. Um seine aktive Mitgestal- tung sowie seine stärker strategisch ausgerichtete Funktion zu unterstreichen, hat der Marketingbeirat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Das Gremium hat nicht mehr nur ei- nen Sprecher, sondern mit Birgit Sauter-Paulitsch seit Mai 2013 eine Vorsitzende. Im Rahmen einer Vertretungsregelung und zur Wahrung der Geschäftsfähigkeit der GmbH bei Abwesenheit des Geschäftsführers wurden Frau Christiane Stein und Frau Sabine Sie- benrock von der Gesellschafterversammlung im Oktober 2013 mit Gesamtprokura ausgestattet. Mit der neuen Struktur hat sich das am Gast ausgerichtete operative Geschäft nahezu aus- schließlich in Projekte konzentriert. Mit Beauftragung der deutschen Landkreise übernahm die IBT GmbH die Organisation und Durchführung der wichtigen Publikumsmesse CMT in Stuttgart und der Fachbesuchermesse ITB in Berlin. Im Rahmen der Internationalisierung wurde kurzfristig durch eine Trägerschaft der Auftrag an die IBT GmbH erteilt, den zweiten Incoming Workshop Bodensee zu organisieren. Dieser halbtägige B2B Workshop verbunden mit nahezu zwei Tagen Studienreise für Reiseveranstalter in der Bodenseeregion fand in der Region Radolfzell und Untersee statt. Das Projektmanagement wurde mit Vergabe eines Be- ratervertrages angestoßen und durch einen zur Abwicklung der Messen befristet eingestellten Mitarbeiter weiterentwickelt und schließlich erfolgreich durchgeführt. Verbunden mit der Teilnahme am German Travel Mart konnten für 2013 kurzfristig Veranstalterreisen aus Italien im Zeitraum Advent sowie aus USA und China für den Sommer 2014 gewonnen werden. Beteiligungsbericht 2013 96 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Seit April 2013 hat die IBT GmbH das Projekt Service Center für die Landkreise Lindau, Konstanz, Bodenseekreis und Sigmaringen übernommen. Der Auftrag beinhaltet das An- nehmen und Beantworten von touristischen Gästeanfragen sowohl telefonisch, schriftlich, per Fax und Email als auch persönlich. Ebenso wird der Versand von Informationspaketen gemanagt. Die Anfragen kommen mehrheitlich aus Deutschland und betreffen auch mehr- heitlich die deutsche Region. Allerdings werden sehr stark touristische Leistungsträger nachgefragt, weshalb für das Jahr 2014 der VTWB e.V. als Auftraggeber ins Projekt einge- stiegen ist. Die Weiterentwicklung und technische Umstellung der Bodensee Erlebniskarte (BEK) ist in 2013 vollzogen worden. Nach Berührungsängsten beim Handhaben der neuen Karte sowie kleinen technischen Herausforderungen bilanzieren die Unternehmen, dass sich die Karten- technologie bewährt hat. Auch für die IBT GmbH ist die Durchführung der BEK positiv verlaufen. Vertriebsstärkende Maßnahmen und die Entwicklung einer Winter Erlebniskarte sind eingeleitet. Die durch Interreg IV Alpenrhein, Bodensee, Hochrhein geförderten Projekte Wein, „Weinre- gion Bodensee“ und Gärten, „Bodenseegärten“ sind im Jahr 2013 operativ gestartet. Beide Projekte werden als Markenleitprodukte der internationalen Tourismusregion Bodensee ent- wickelt. Für das Management sind durch die Projekte finanzierte Mitarbeiterinnen bei der IBT GmbH angestellt. Die Projektmanagerin Gärten startete im Januar zunächst auf der Mainau und konnte im Laufe des Jahres in die Räume der IBT umziehen. Die Managerin Wein war ab April direkt in den Büroräumen der IBT beheimatet. Die Nähe zur Basis stellte sich für beide Projektmanagerinnen als sehr hilfreich heraus. Die Arbeitszeit im Wein wurde von zu- nächst 50 % auf 60 % erhöht und ab April 2014 bis zum Ende des Projektes am 31. Dezember 2014 auf 100 %. Die Vollzeitprojektmanagerin Gärten hat die IBT GmbH im No- vember 2013 verlassen. Das Management wird nun geteilt durchgeführt. Einmal per externe Beauftragung sowie zu 50 % durch eine Mitarbeiterin der IBT Basis. Diesem Vorgehen ging eine Abstimmung zwischen den Projektpartnern, dem Aufsichtsrat der IBT GmbH und der Geschäftsführung voraus. Der ursprünglich für das Jahr 2013 vorgesehene Internetauftritt ist ins Jahr 2014 verschoben. Die Definition „Landingpage“ wurde im Marketing Beirat diskutiert und im Nachgang durch die IBT GmbH konzeptioniert. Die kurzfristige personelle Herausforderung (Gärten) innerhalb der IBT GmbH sowie neue Entwicklungen in der Frage, wie mit einer Online Buchungsmög- lichkeit auf der Internetseite umzugehen ist, waren Hintergrund einen neuen Internetauftritt und damit die Umsetzung der „Landingpage“ nochmals zu verschieben. Erfolgreich weiterentwickelt wurde im Rahmen der Saisonausweitung die Winter Internetseite bodensee-winter.eu. Neben der Vorstellung einzelner Bodensee Winter-Destinationen sind touristische Leistungsträger und Veranstaltungen über die Seite kommuniziert worden. Zu- sätzlich wurde die Seite mit verfügbaren Winterangeboten aus der Hotellerie bereichert. Im Rahmen von Pressekommunikation konnte das Winterthema breit gestreut werden. Neben „Weihnachten“ spielte auch das Thema „Fastnacht“ eine wichtige Rolle in der Kommunikati- on. Ergänzt durch einen Weihnachtsmarktflyer in drei Sprachen, der rund um den Bodensee und auch auf internationalen Messen verteilt wurde, konnte die Aufmerksamkeit und das Bewusstsein für das Thema Saisonausweitung sowohl intern am Bodensee wie auch außer- halb der Region geschärft werden. Seit 2004 befinden sich die Firmenräume der IBT GmbH im Gebäude der Bodensee Schiffs- betriebe in Konstanz. Ergänzt durch zwei weitere Räume im Jahr 2008 standen zu Jahresbeginn 2013 zehn Arbeitsplätze zur Verfügung. Mit dem Ziel die Projektmanager Wein und Gärten besser ans Team der IBT GmbH anzubinden, wurde die Raumaufteilung kom- plett reorganisiert. Insgesamt stehen in den Geschäftsräumen der IBT GmbH nun dreizehn Arbeitsplätze zur Verfügung. Beteiligungsbericht 2013 97 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Die Zahl der auf Vollzeit gerechneten Beschäftigten lag in 2013 bei 10,5. Veränderungen sind durch die doppelte Geschäftsführung, die Fachkräfte zur Erfüllung der Projekte Messen, Events und Service Center sowie durch die beiden Manager der Interreg IV Projekte Wein und Gärten zustande gekommen. Eine weitere Konsolidierung der Aufgabenvielfalt und die Konzentration auf ausgewählte Schwerpunkte als Markenleitprodukte werden helfen, den angestrebten Ausgleich zwischen Überversorgung an Aufgaben und Unterversorgung an Ressourcen zu erreichen. Mit der projektorientieren Arbeitsweise hat sich auch die Anforderung an das Controlling und die entsprechende Dokumentation der Ergebnisse verändert. Die in 2012 eingeführte trans- parente Darstellung der I und D Aufträge ist für 2013 bereits wieder hinfällig geworden. Die notwendige Transparenz der Arbeit der IBT GmbH wird neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nunmehr durch ein Fokussieren auf Projektcontrolling hergestellt. So sind die einzelnen Projekte, von der BEK über Interreg IV-Projekten bis hin zum Kooperati- onsmarketing, mittels Projektnummern beschrieben und können so ab 2014, auch mit geleisteten Arbeitsstunden hinterlegt, ausgewertet werden. Wie seit langem angestrebt, konnte im Geschäftsjahr 2013 der Verlustvortrag aus der Han- delsbilanz im Rahmen einer vereinfachten Kapitalherabsetzung entfernt werden. Durch Verrechnung mit dem Stammkapital reduzierte sich das gezeichnete Kapital von 431.000 € auf 120.000 €. Der Verlustvortrag in Höhe von 315.942 € wurde dadurch und durch den Jah- resüberschuss aus 2012 in Höhe von 4.508 € verringert und ist weiterhin durch das Stammkapital gedeckt. In das Jahr 2013 ist somit ein Verlustvortrag in Höhe von 434 € zu übertragen. Es besteht keine Überschuldungsgefahr. In der Bilanz 2013 wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 38.412 € ausgewiesen. Dieser Überschuss besteht mit 37.100 € im Wesentlichen aus Projektüberschüssen der Interreg IV Projekte Wein und Gärten. Hieraus resultiert ein tatsächlich verbleibender Überschuss für die IBT GmbH in Höhe von 1.312 €. Für das gesamte Geschäftsjahr 2013 war die Liquidität ge- währleistet. Es bestanden keine Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Die Projektüberschüsse stehen ausschließlich diesen Projekten zur Verfügung. Sie werden im Geschäftsjahr 2014 zur Verauslagung gelangen und die Liquidität belasten. Im Zusammen- hang mit der projektorientierten Struktur wird das Managen der Liquidität für die Zukunft eine Herausforderung werden, da seit 2013 der Zuschuss für die Basisaufgaben weniger Spiel- raum ermöglicht und gleichzeitig verstärkt eine Vorfinanzierung von Projekten, unabhängig von Interreg Projekten, gefordert wird. Zur Erfüllung der Basisaufgaben gemäß der Tourismusstrategie betrug der Gesamtzuschuss für 2013 466.000 €. Dies wurde für das Geschäftsjahr 2014 gleichermaßen beschlossen und es besteht Konsens bei den Gesellschaftern darin, dass die Zuschusshöhe als unterste Ba- sis zu betrachten ist. Die Höhe des Zuschusses für die Gesellschafter bemisst sich seit der Strukturanpassung zum 1. Januar 2007 gleichermaßen an der am Nettoumsatz angelehnten Schätzung des kommunalen Steueraufkommens aus dem Tourismus. Der Schlüssel, dem u.a. Variablen der Übernachtungszahlen zugrunde liegen, ist gemäß §13 des Gesellschaf- tervertrages alle vier Jahre zu überprüfen. Der Mehraufwand von rund 30.000 € durch die doppelte Geschäftsführung ab April konnte durch den Verkauf der Anteile an Radwegreisen ausgeglichen werden. Die Zahl der zwei Firmenfahrzeuge blieb unverändert. b) Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Mit der weiteren Fortführung des Systemwechsels durch die IBT GmbH wurde gezielt an der Umsetzung der projektorientierten Arbeitsweise gearbeitet. Die Gesellschafterversammlung Beteiligungsbericht 2013 98 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH hat im März 2013 Richtlinien definiert, nach denen Projekte in das Portfolio der IBT passen, die personellen Ressourcen zusätzlich zur Verfügung stehen und die Projektaufträge mit ei- ner Marge kalkuliert werden müssen. Mit einem Projektleitfaden sind Anträge an die IBT GmbH zu stellen. Dieser Leitfaden dient wiederum als Basis für den Projektantrag an die Gremien. Generell ist der Marketingbeirat gefordert, die Projektanträge für den Aufsichtsrat vorzubereiten. Dieser entscheidet über die Freigabe zur Konzeptionierung und Durchführung durch die IBT GmbH. Die Gesellschafterversammlung kann zusätzlich in den Freigabepro- zess eingreifen, wenn es seitens des Aufsichtsrates gewünscht wird oder die Gesellschafterversammlung dafür votiert. Durch diesen Ablauf ist eine relativ schnelle Pro- zesslaufzeit gewährleistet. Die Einreichung eines Leitfadens ist bisher ausschließlich durch die IBT GmbH selbst erfolgt. Diese Vorgehensweise, eigene Ideen und Impulse einzubringen, ist bei den Partnern noch tiefer zu verankern, auch um diese Handlungsweise erfolgreich zu machen. Positiv beschie- den durch die Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat wurden die Projektanträge für das Service Center, das Thema Kirchen, Klöster und Konzil, den Incoming Workshop Bo- densee 2015 und das Thema Gesundheitstourismus. Das Service Center konnte durch die geringe Anzahl an Partner für das Folgejahr 2014 zeitnah vereinbart werden. Allerdings folgt die Auftragsvergabe nicht dem Grundsatz einer mindestens dreijährigen Laufzeit. Somit ist bereits im Sommer 2014 erneut über eine Verlängerung zu verhandeln. Im Hinblick auf Pla- nungssicherheit und vor allem bei der Bereitstellung von kompetenten Personalressourcen bedeutet diese kurze Laufzeit eine zusätzliche Herausforderung für die IBT GmbH. Die The- men Gesundheitstourismus und Kirchen, Klöster und Konzil befinden sich in der Konzeptionsphase. Zu letzterem Projekt gab es bereits eine Arbeitssitzung aus der erste Grundlagen gewonnen wurden. Die bisher von den Partnern bereitgestellten Mittel lassen al- lerdings neben dem geplanten Management des Projektes durch die IBT GmbH für operative Marketingmaßnahmen nicht mehr viel Spielraum. Nicht nur die Akquise der Projektpartner sondern insbesondere die Projektfinanzierung ge- staltet sich aktuell schwierig. Hier liegt im Rahmen der Willensbildung durch die Partner eine Kernherausforderung, gemeinsame Themen zu identifizieren und sich hierauf zu verständi- gen. Weiter bedarf es für die Umsetzung von Themen ausreichende Finanzmittel, um entsprechende Effekte erzielen zu können. Aus diesem Grunde muss sich die IBT GmbH in ihrer Arbeit zeitgleich auf weniger Themen fokussieren können und dürfen. Die ersten Monate Erfahrung im Umgang mit diesem Prozess haben gezeigt, dass Impulse seitens der IBT GmbH notwendig sind, um Themen und Projekte einzugeben. Im Weiteren wurde deutlich, dass Partner nur bereit sind Mittel zur Verfügung zu stellen, wenn Maßnah- men und Aktionen genau definiert sind. Hierzu bedarf es eines Projekt- bzw. Marketing- planes, der als Grundlage für die einzelnen Budgetplanungen dient. Die Pläne zu erstellen ist mit dem Systemwechsel jedoch eine Aufgabe der Gemeinschaft, die durch ihre Vertreter im Marketingbeirat wiederum zur Mitsprache aufgerufen sind. Um diesen Vorgang auf eine brei- te Ebene stellen zu können, ist eine entsprechende Rückkoppelung der Vertreter mit ihrer Basis, für die sie repräsentativ im Gremium sind, unabdingbar. Die IBT GmbH versucht die Partner zum Konsens, die Ziele des Projektes und die Finanzierung des Projektes betref- fend, zu führen. Ob für eine Durchführung dann ausreichend Mittel verfügbar werden, kann die IBT GmbH nicht zwingend beeinflussen. Unter diesen Voraussetzungen sind Partner al- lerdings wiederum nicht bereit, größere und vor allem längerfristige Bindungen einzugehen. Die IBT GmbH kann vom Grundsatz her aber erst intensiv an dem Thema arbeiten, wenn ein Auftrag zustande gekommen ist. Um dennoch Themen voranbringen zu können, ist die Herangehensweise an die Projektumsetzung neu zu überdenken. Ganz besonders die ein- zelnen Destinationen sind hierbei gefordert und in der Pflicht entsprechend mitzuwirken. Diese Vorgehens- und Arbeitsweise wurde durch den Systemwechsel begründet und muss in allen Ebenen so verstanden und akzeptiert werden. Beteiligungsbericht 2013 99 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Mit der Definition eines strategischen Themas ist es zwingend erforderlich, gemeinschaftlich eine detaillierte Konzeption zu erstellen. Dieses Konzept ist dann die Basis für eine Akquise in den Destinationen, die ausreichend Partner und Finanzmittel für eine nachhaltige Umset- zung eines Projektes generieren muss. Ist dieses Ziel erreicht, kann im Rahmen des Projektzyklus die konkrete Erarbeitung von Maßnahmen begonnen werden. Nach der Ent- wicklung startet die eigentliche Kampagne, welche eine Gesamtlaufzeit von 3 bis 5 Jahren haben sollte, um anhaltende und wahrnehmbare Impulse setzen zu können. Die gemein- schaftliche Entwicklung, die gemeinschaftliche Finanzierung sowie die Kompetenzen der IBT GmbH abzurufen und in die Umsetzung der Projekte einfließen zu lassen, ist die große Chance dieses Systems. Dafür braucht es aber Vertrauen und letztlich auch Mittel und Mög- lichkeiten für die IBT GmbH, erste Schritte und Maßnahmen in der Vorbereitung einzuleiten und umzusetzen. Aus diesem Grunde ist es anzustreben, die bisherigen Zuschussmittel für die Zukunft mindestens zu fixieren und langfristig eher auszubauen, um die strategischen Grundaufgaben erfüllen sowie neue Impulse setzen zu können. Um als Tourismusorganisation der internationalen Destination Bodensee die Projektergeb- nisse, d.h. die Strategie, die Marke und die Markenthemen aber auch die geforderten und beauftragen Projekte als Kompetenz-Zentrum managen zu können, ist eine intensive und of- fene Kommunikation wichtige Voraussetzung. Ein enger Austausch zwischen allen beteiligten Akteuren, ob Gremien, Gesellschafter oder Institutionen, schafft Verständnis für einander, verbessert das Miteinander und kommt am Ende unserem Gast zugute. Hier konn- te im Geschäftsjahr 2013 viel erreicht werden und der positive Effekt daraus wird erkennbar. Die offene Art der Kommunikation hat einerseits dazu beigetragen, den spürbaren Druck auf einzelne Mitarbeiter der IBT GmbH, durch unklare Auftragslagen oder durch Unzufriedenheit einzelner Stakeholder, abzubauen. Andererseits erkennen auch die Gesellschafter, Gremien und Institutionen selbst, wie wichtig und dann zielführend guter Austausch untereinander ist. Mit den neuen Strukturen am deutschen Bodensee entwickeln sich auch hier bessere und in- tensivere Abstimmungsprozesse, die letztendlich den Systemwechsel und die Ausrichtung der IBT GmbH unterstützen. Ein offener Austausch, der die Gastsicht in den Fokus stellt, schafft für alle Anspruchsgrup- pen einen Nutzen. Dieser Nutzen entsteht bereits dadurch, wenn auch eine kleine Gruppe von Interessierten ein Bodensee relevantes Thema oder Projekt mit der IBT GmbH bearbei- tet und dieses nachhaltig kommuniziert. Werden dadurch mehr Ankünfte und neue Gäste erreicht, erzielt dies auch Vorteile für alle anderen, die nicht direkt am Projekt beteiligt sind. Dieser indirekte Vorteil daraus sollte Ansporn für Projektbeteiligungen sein, auch wenn ein nachvollziehbarer Nutzen erst im zweiten Schritt erkennbar wird. Durch die solidarische Un- terstützung erhöhen sich die Chancen, neue interessante und zielführende Projekte entwickeln und umsetzen zu können. In der Außenwahrnehmung der IBT GmbH sind im laufenden Geschäftsjahr neue Impulse gesetzt worden. Das Verständnis, eine länderübergreifende Tourismusorganisation zu sein und somit nicht ausschließlich einer nationalen Einheit zugeordnet zu werden, wurde den Organisationen Schweiz Tourismus, Deutsche Zentrale für Tourismus und Österreichwer- bung verdeutlicht. Die IBT GmbH agiert im Sinne einer „Landestourismusorganisation Bodensee“ für die touristische Vierländerregion. Im engen Austausch mit den Landesorgani- sationen Vorarlberg Tourismus, Bayern Tourismus und Tourismus Marketing Baden- Württemberg sowie den unmittelbaren Nachbarn Allgäu Marketing und Ostschweiz Touris- mus mit Liechtenstein Marketing entstehen neue und unterstützende Kontakte für die Arbeit über die Grenzen der Vierländerregion hinaus. Hiermit wird im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB versichert, dass der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft im Lagebericht so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Beteiligungsbericht 2013 100 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH wird. Die wesentlichen Chancen und Risiken im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB sind beschrieben. Konstanz, 25. April 2014 Jürgen Ammann 11. Abschlussprüfer Walter Pilz, Wirtschafsprüfer, Konstanz 12. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 2.011 3.385 1.537 4.508 38.412 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 2009 2010 2011 2012 2013 € Jahr Beteiligungsbericht 2013 101 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Bilanz der IBT GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,9 0,8 3,1 1,3 0,7 0,2 II. Sachanlagen 1. Anlagen und Maschinen 19,4 8,2 26,4 10,8 41,6 10,9 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 0,0 0,0 1,3 0,5 1,3 0,3 21,3 9,0 30,8 12,5 43,5 11,4 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2,0 0,8 6,5 2,6 1,7 0,4 2. Unfertige Leistungen 4,1 1,7 0,1 0,0 17,0 4,5 3. Geleistete Anzahlungen 30,3 12,9 33,6 13,7 31,8 8,3 II. Forderungen und sonstige Vermögensge- genstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leis- tung 24,1 10,2 38,4 15,6 190,3 49,8 2. Forderung gegen verbunden Unter- nehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be- steht 4. Forderungen gegen Gesellschafter 5. Sonstige Vermögensgegenstände 18,2 7,7 48,9 19,9 25,2 6,6 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 126,8 53,8 82,2 33,5 72,3 18,9 205,5 87,2 209,6 85,5 338,3 88,5 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,8 3,7 4,8 2,0 0,2 0,1 Bilanzsumme 235,5 100,0 245,1 100,0 382,0 100,0 Beteiligungsbericht 2013 102 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Bilanz der IBT GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 120,0 50,9 431,0 175,8 431,0 112,8 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -0,4 -0,2 -315,9 -128,9 -317,5 -83,1 V. Jahresüberschuss/ Jahresfehl- betrag 38,4 16,3 4,5 1,8 1,5 0,4 158,0 67,1 119,6 48,8 115,1 30,1 B. Sonderposten mit Rücklagea n- teil C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen 27,1 11,5 30,7 12,5 54,6 14,3 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 12,7 5,4 30,9 12,6 200,6 52,5 III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern VI. Sonstige Verbindlichkeiten 9,3 3,9 6,1 2,5 7,0 1,8 21,9 9,3 37,0 15,1 207,6 54,3 F. Rechnungsabgrenzungsposten 28,6 12,1 57,8 23,6 4,7 1,2 Bilanzs umme 235,5 100,0 245,1 100,0 382,0 100,0 Beteiligungsbericht 2013 103 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der IBT GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 563,3 43,8 407,1 30,4 477,7 29,5 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 722,2 56,2 932,4 69,6 1.141,2 70,5 5. Gesamtleistung 1.285,5 100,0 1.339,5 100,0 1.618,9 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezo- gene Waren 423,2 33,9 616,9 46,0 631,6 38,9 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 117,0 9,4 45,0 3,4 335,9 20,7 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 439,2 35,2 361,9 27,0 310,8 19,1 b) Soziale Abgaben 93,5 7,5 77,5 5,8 64,3 4,0 8. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensge- genstände und Anlagevermögen 16,4 1,3 18,0 1,3 15,1 0,9 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 159,4 12,8 222,3 16,6 268,1 16,5 10. Gesamtaufwand 1.248,7 100,0 1.341,7 100,0 1.625,8 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebse r- gebnis) 36,8 -2,1 -6,9 12. Erträge aus Beteiligungen 0,0 2,5 7,5 13. Erträge aus Gewinnabführungsver- trag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanla- gevermögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträ- ge 2,2 2,5 2,7 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Finanzergebnis 2,2 5,0 10,2 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit 39,1 2,9 3,3 20. Außerordentliche Erträge/ Aufwen- dungen 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -0,1 2,0 -1,3 22. Sonstige Steuern 0,8 -0,4 -0,4 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 38,4 4,5 1,5 Beteiligungsbericht 2013 104 Internationale Bodensee-Tourismus GmbH Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Kontakt: Gründungsdatum: Eintragung Handelsregister: Gesellschaftsvertrag: Wirtschaftsjahr: 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deu schen Bodenseeraumes nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeig nehmen gleicher Art werben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg bzw. der Landkreisordnung von Bayern. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt verteilt sich wie folgt auf die Gesellschafter: Landkreis Bodenseekreis Landkreis Lindau Landkreis Sigmaringen Stadt Stockach / Gemeinde Bodman Gesamt 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Gesellschafterversammlung: Beteiligungsbericht 2013 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541 4028999 Fax 07541 4028998 E-Mail: info@echt-bodensee.de Homepage: www.echt-bodensee.de 7. März 2013 14. Mai 2013 7. März 2013 1. April 2013 - 31. Dezember 2013 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deu schen Bodenseeraumes nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unte nehmen gleicher Art werben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung w. der Landkreisordnung von Bayern. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000 €. Es ist in voller Höhe einbezahlt und verteilt sich wie folgt auf die Gesellschafter: Stammkapital 70.000 21.000 5.000 Stadt Stockach / Gemeinde Bodman-Ludwigshafen 4.000 100.000 4. Organe des Unternehmens Herr Christoph Kunz Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis Jürgen Beisswenger, Bürgermeister Immenstaad Joachim Böttinger, Bürgermeister Frickingen Udo Daecke, Kreisrat Bodenseekreis Michael Jeckel, Kreisrat Bodenseekreis Ingrid Sauter, Kreisrätin Bodenseekreis Edwin Weiß, Bürgermeister Kressbronn Maria Wirth, Kreisrätin Bodenseekreis 105 Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deut- schen Bodenseeraumes nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar net sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unter- nehmen gleicher Art werben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung €. Es ist in voller Höhe einbezahlt und Anteil 70,00 % 21,00 % 5,00 % 4,00 % 100,00 % Jürgen Beisswenger, Bürgermeister Immenstaad Joachim Böttinger, Bürgermeister Frickingen , Kreisrat Bodenseekreis n Bodenseekreis Edwin Weiß, Bürgermeister Kressbronn Beteiligungsbericht 2013 106 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Rolf Vögtle, Erster Landesbeamte Sigmaringen Elmar Stegmann, Landrat Lindau Rainer Stolz, Bürgermeister Stockach Matthias Weckbach, Bürgermeister Bodman- Ludwigshafen Karl Schober, Kreisrat Lindau Claudia Sigolotto, Kreisrätin Lindau Es wurde ein Fachbeirat eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung BW bzw. der Landkreisordnung von Bayern. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deut- schen Bodenseeraums nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge ⇒ Geschäftsraummietvertrag mit dem Bodenseekreis ⇒ Dienstleistungsvertrag mit der Regionales IT-Servicecenter GmbH ⇒ Kooperationsvereinbarung mit der movelo GmbH ⇒ 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die DBT: ⇒ 70.000 € Einlage Stammkapital ⇒ 167.400 € Gesellschafterzuschuss Zahlung von der DBT an den Bodenseekreis: ⇒ 119 € Kopierkosten 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter beträgt gemäß § 285 Nr. 7 HGB 2 Personen. 10. Lagebericht (Auszug) a) Lage und Geschäftsverlauf Die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH wurde am 7. März 2013 als neue touristische Dachmarke der nördlichen Bodenseeregion gegründet. Operativ tätig ist die Organisation mit der Einstellung des Geschäftsführers Christoph Kunz seit April 2013, im Monat Mai wurde die Stelle mit dem Schwerpunkt Marketing besetzt, im November konnte die dritte geplante PersonalsteIle (touristische Projekte und Vertrieb) besetzt werden. Damit wurden alle Perso- nalsteIlen wie geplant im ersten Jahr besetzt. Beteiligungsbericht 2013 107 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Projekte Nach einer Umfrage unter den Partnerorganisationen (Tourist-Informationen) stellten sich zwei größere Haupt-Projekte heraus, die seitens der DBT sofort angegangen werden sollten: ⇒ Imagebroschüre Es bestand einstimmig der Wunsch, ein neues Printprodukt, welches nicht nur die Orte der Region, sondern auch die wichtigen touristischen Themen abbildet. Diese Broschü- re wurde in Kooperation mit den Partnern aufgebaut und liegt wie geplant seit der Messe CMT Anfang 2014 vor. ⇒ Homepage Für die Region des Deutschen Bodensee gibt es keinen einheitlichen, offiziellen Web- auftritt. Diese Lücke soll geschlossen werden, die neue Homepage www.echt- bodensee.de setzt beim Inhalt an. Die neue Seite soll neben den klassischen Elemen- ten vor allen Dingen durch tiefgehende Inhalte überzeugen. Der Aufbau der Page läuft, eine Veröffentlichung ist für Mitte 2014 vorgesehen. Neben den beiden großen Projekten hat die DBT im ersten Jahr weitere Projekte umgesetzt und mit der Entwicklung von weiteren Projekten begonnen: ⇒ Wassersportführer Weiterentwicklung des bestehenden Führers (Print) der Gemeinden Langenargen und Kressbronn auf die gesamte deutsche Bodensee-Seite. Erschienen zur CMT 2014. ⇒ Familien-Führer inkl. Schatzkarte für Kinder In enger Kooperation mit den Partnern wurde ein neues Printprodukt geschaffen (er- scheint Juni 2014), vorab wurde eine Schatzkarte für Kinder mit den Attraktionen rum um den See zur CMT veröffentlicht. ⇒ Messe-Planung Gemeinsam mit dem Fachbeirat wurden acht Messeauftritte geplant, im Anschluss soll gemeinsam diskutiert werden, welche Messen in Zukunft bedient werden sollen und ein Messekonzept entstehen. Für die Auftritte wurde ein Messestand konzipiert und angeschafft. ⇒ Facebook Unter dem Absender „Echt Bodensee“ startet im Dezember 2013 ein Facebook-Auftritt, der innert kürzester Zeit rund 6.500 Fans erhalten hat. Der Eintrag wurde redaktionell betreut und weiterentwickelt. ⇒ Facebook-Workshop In zwei Workshops wurden interessierte Partnern die Möglichkeit geboten, sich im Thema Social Media – Facebook weiterzubilden. ⇒ Bürgerfest Die DBT übernahm die Repräsentanz der Bodenseeregion am Bürgerfest in Stuttgart anlässlich der zentralen Feierlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland am Tag der Deutschen Einheit. ⇒ Kooperation movelo Im Bereich Radfahren/e-biking geht die DBT eine Kooperation mit dem Anbieter movelo ein, der künftig als strategischer Partner im Bereich e-biking fungieren soll. Umsatzsituation Der erwirtschaftete Umsatz beträgt im Rumpfjahr (April- Dezember 2013) knapp 12.000 €. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die DBT noch keine größeren Beteiligungsmöglich- keiten für die Partner anbieten könnte. Diese befinden sich im Aufbau. Für die Folgejahre sollen die Beteiligungsmöglichkeiten sukzessive ausgebaut werden, was wiederum zu einem höheren Umsatz führen dürfte. Das positive Ergebnis spiegelt die Beteiligungen der einzel- nen Partner an ersten Projekten der DBT wieder. Aufgrund der Neugründung des Unternehmens im Jahr 2013 kann noch kein Vergleich zu den Vorjahren angestellt werden. Beteiligungsbericht 2013 108 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Kostenstruktur Im Gesellschaftervertrag ist eine zusätzliche Finanzierung von Projekten durch Drittmittel in Höhe von 25 % vorgesehen. Aufgrund der erst startenden und noch nicht existenten Projekte und daraus resultierend keine bzw. nur geringe Beteiligungsmöglichkeiten, konnte diese Fi- nanzierung nicht erreicht werden. In der konstituierenden Gesellschafterversammlung im Juni 2013 wurde darauf hingewiesen, dass dieses Ziel 2013 nicht erreicht werden kann. Die Gesellschafterversammlung entschied einstimmig, dass die erwähnte Kofinanzierung für 2013 noch nicht erwartet werden kann. Die Personalkosten für die drei Vollzeitstellen (Geschäftsführung - Marketing - Projek- te/Vertrieb) betrugen im ersten Jahr 109.000 €. Die Projektkosten beliefen sich auf 48.500 €, die sonstigen Werbekosten auf 3.000 €. Die Reisekosten betrugen 10.500 €, dies ist auf das Fehlen eines Geschäftswagens zurückzuführen. Die verschiedenen Kosten betrugen 26.000 €. Insgesamt ist der tatsächliche Gesamtaufwand in Höhe von 225.000 € geringer als in der Planung vorgesehen (237.000 €). Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Für das Rumpfwirtschaftsjahr 2013 konnte ein Jahresüberschuss in Höhe von 23.348,65 € erzielt werden. Dieser resultiert zum einen aus den Erlösen aus Weiterberechnungen (Betei- ligungen) und zum anderen aus den niedrigeren Kosten. b) Voraussichtliche Entwicklung Nach Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge- treten. Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses von Juni 2013 kann das Unternehmen fest mit einem Zuschuss der Gesellschafter in Höhe von 425.000 € rechnen. Dazu kommen Ein- nahmen aus Drittmitteln, die im ersten vollen Geschäftsjahr voraussichtlich einen großen Sprung erleben werden, da die ersten gemeinsamen Projekte umgesetzt werden können. Eine gewisse Unsicherheit stellt die Tatsache dar, wie viele Fördergelder seitens des Landes Baden-Württemberg abgerufen werden können. Das Land hatte im Jahr 2013 die Pauschal- förderung in Höhe von ca. 90.000 € für die Bodensee-Region aufgrund der neuen Strukturen ausgesetzt und in eine Projektförderung umgewandelt. Dies hatte zur Konsequenz, dass für alle beantragten Maßnahmen mindestens eine 50 %ige Kofinanzierung durch das Unter- nehmen gestellt werden muss. Des Weiteren sind die Fördergelder an die Auflage gebunden, dass diese für ein gemeinsames Marketing auf deutscher Seite eingesetzt wer- den. Dies wiederum bedeutet, dass es eine enge Abstimmung mit dem Landkreis Konstanz bedarf. Gemeinsam konnten einige Projekte eingereicht werden. Gleichzeitig wurde das Ge- spräch mit dem Ministerium gesucht, mit der Frage, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um wieder zu einer Pauschalförderung zu gelangen. Grundsätzlich stellte das Ministerium eine Pauschalförderung in Höhe bis ca. 60% der Gesamtsumme in Aussicht, Grundlage hierfür ist ein gemeinsamer Marketingplan, der mit den Kolleginnen des Landkrei- ses Konstanz entwickelt wird. Ob eine Pauschalförderung für 2014 erreicht werden kann, ist fraglich. Es gilt, zahlreiche Themenfelder und Projekte für die touristische Ausrichtung der kommen- den Jahre zu diskutieren und aufzugleisen. Die Unterstützung seitens der Partner ist nach wie vor hervorragend, dennoch stieß das Unternehmen innerhalb kürzester Zeit aufgrund der sehr schlanken Personalstruktur an seine Grenzen (z.B. bei den Messe-Auftritten). Es konn- te weniger auf bestehende Strukturen und Projekte aufgebaut werden, als dies beim Start letztes Jahr angenommen wurde. Es gilt, Basisarbeiten zu erledigen und gemeinsam mit al- len Partnern zu einem System zu kommen, in dem die bestehenden Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Es wird daher in Zukunft eine noch größere Bedeutung haben. Schwerpunkte klar und deutlich zu definieren und aufzuzeigen, welche Projekte nicht ange- gangen bzw. umgesetzt werden können. Eine stetige und nachhaltige Entwicklung des Beteiligungsbericht 2013 109 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Unternehmens in enger Kooperation mit den anderen Unternehmen am See stellt dabei die zentrale Philosophie der DBT dar. Projekte 2014 Für das Jahr 2014 wurden zwei Schwerpunkt-Themen definiert. Eine zentrale Rolle wird das Projekt der kostenlosen Nutzung des ÖPNV im Rahmen einer Gästekarte besitzen, mit dem die Gäste ab einer Übernachtung den öffentlichen Personen-Nahverkehr kostenlos nutzen können. Seit Mitte 2013 werden Gespräche mit dem Verkehrsverbund bodo als Partner ge- führt, seit Frühjahr 2014 diskutiert und entwickelt eine Arbeitsgruppe das Projekt weiter, Ziel ist die Einführung des Systems im Jahr 2016. Innerhalb der Gruppe soll auch das Thema ei- ner gemeinsamen Gästekarte für die nördliche Bodensee-Region diskutiert und entwickelt werden. Daneben stellt das Thema Vertrieb eine zentrale Aufgabe des Jahres dar. Es gilt, die Vision einer für den "Gast einfach buchbaren Region" (Online-Buchbarkeit) aufzubauen und mit ei- ner Vertriebsstrategie zu unterlegen. Dazu haben bereits erste Workshops stattgefunden, im Herbst soll die gemeinsame Strategie für die Region vorliegen. Neben den beiden Schwerpunkthemen gilt es die Themen Aufbau und Weiterentwicklung der Homepage, Definition eines Messekonzeptes und weitere Projekte umzusetzen. So wird in Kooperation mit den Partnern das Thema Premiumwandern begleitet und koordiniert und auch die Apfelwochen werden 2014 von der DBT koordiniert, auch diese in enger Kooperati- on mit den Partnern. Friedrichshafen, 31. Mai 2014 Christoph Kunz 11. Abschlussprüfer LINZ & Kollegen GmbH, Steuerberatergesellschaft 12. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 23.349 0 10.000 20.000 30.000 2012 2013 € Beteiligungsbericht 2013 110 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Bilanz der DBT GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 Aktiva T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Anlagen und Maschinen 25,8 14,3 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 25,8 14,3 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen 3. Geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensge- genstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leis- tung 24,5 13,6 2. Forderung gegen verbunden Unter- nehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be- steht 4. Forderungen gegen Gesellschafter 5. Sonstige Vermögensgegenstände 5,4 3,0 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 105,9 58,8 135,8 75,4 C. Rechnungsabgrenzungsposten 18,4 10,2 Bilanzsumme 180,0 100,0 Beteiligungsbericht 2013 111 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Bilanz der DBT GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 Passiva T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 100,0 55,6 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/ Jahresfehl- betrag 23,3 13,0 123,3 68,5 B. Sonderposten mit Rücklagea n- teil 0,0 0,0 0,0 0,0 C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen 10,6 5,9 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 29,2 16,2 III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern VI. Sonstige Verbindlichkeiten 4,8 2,7 34,0 18,9 F. Rechnungsabgrenzungsposten 12,0 6,7 Bilanzs umme 180,0 100,0 Beteiligungsbericht 2013 112 Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der DBT GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 T€ % 1. Umsatzerlöse 11,9 4,8 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 236,5 95,2 5. Gesamtleistung 248,5 100,0 6. Materialaufwand 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -84,0 37,3 b) Soziale Abgaben -24,6 10,9 8. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensge- genstände und Anlagevermögen -2,4 1,1 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens 9. Sonstige betriebliche Aufwendun- gen -114,2 50,7 10. Gesamtaufwand -225,2 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebse r- gebnis) 23,2 12. Erträge aus Beteiligungen 13. Erträge aus Gewinnabführungsver- trag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanla- gevermögens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Er- träge 0,1 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Finanzergebnis 0,1 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit 23,3 20. Außerordentliche Erträge/ Aufwen- dungen 21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 22. Sonstige Steuern 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 23,3 Beteiligungsbericht 2013 113 Energieagentur Bodenseekreis GmbH Energieagentur Bodenseekreis GbR 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Bodenseekreis Kontakt: Niederlassung der Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel.: 07541 / 289951-0 Fax: 07541 / 289951-99 E-mail: info@energieagentur-bodenseekreis.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 13. Juni 2007 Gesellschaftsvertrag: 13. Juni 2007 Wirtschaftsjahr: 1. Januar – 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Beteiligung an der Energieagentur Ra- vensburg gGmbH mit dem Ziel, dass diese eine Energieagentur im Bodenseekreis als Niederlassung gründet. Außenstellen im Bodenseekreis sollen möglich sein. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Gesellschafter der Energieagentur Bodenseekreis GbR sind: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 4.610 € 45,28 % Stadtwerke am See GmbH & Co. KG (ehem. Technische Werke Friedrichshafen GmbH) 1.470 € 14,44 % EnBW Regional AG 1.470 € 14,44 % Thüga Energienetze GmbH, München (ehem. Thüga AG) 980 € 9,63 % Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG 980 € 9,63 % Stadtwerke Überlingen GmbH 490 € 4,81 % Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis 150 € 1,47 % NABU Bezirksverband Donau-Bodensee e.V. 30 € 0,29 % 10.180 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürgerinnen und Bürger laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen, Ge- werbebetrieben Energiesparpotenziale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kosten- lose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Service- leistungen. Beteiligungsbericht 2013 114 Energieagentur Bodenseekreis GmbH 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Energieagentur Ravensburg gGmbH (Einlage: 9.200 €, Anteil: 16,00 %) 7. Wesentliche Verträge ⇒ Gesellschaftervertrag 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die Energieagentur Bodenseekreis GbR: ⇒ 33.000 € jährlicher Kostenbeitrag Alle Gesellschafter sind nach Maßgabe der Beteiligung am Stammkapital an einem etwaigen Verlust beteiligt. Da die Energieagentur Bodenseekreis GbR keinen Jahresabschluss aufstellt, wird an dieser Stelle auf den Abschluss der Energieagentur Ravensburg gGmbH verwiesen (s. Seite 165). Beteiligungsbericht 2013 115 Klinik Tettnang GmbH Klinik Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinik Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531-0 Fax: 07542 / 531-178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 14. Januar 2004 Eintragung Handelsregister: 10. Januar 2008 Gesellschaftsvertrag: 7. Juni 2005 Letzte Änderung: 10. Dezember 2013 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohl- fahrtswesens sowie der Aus- und Fortbildung. Die Förderung des öffentlichen Gesundheits- wesens erfolgt insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Bodenseekreises, vor allem durch ambulante, vor-, nach- und vollstationäre Krankenversor- gung mit einem leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesem Krankenhaus be- handelten Patienten. Zur Förderung des Wohlfahrtswesens kann die Gesellschaft im Rahmen des Aufbaus ver- netzter Strukturen ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote aufbauen und/ oder sich an solchen beteiligen. Die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt insbesondere durch die Bereithal- tung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medi- zinischen Berufe und der Pflegeberufe. Darüber hinaus kann die Gesellschaft in sämtlichen anderen Berufen ausbilden, sowie sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Vorausset- zungen verfügt. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Kreiskrankenhauses Tettnang, eines Akut- krankenhauses der Regel- und Grundversorgung sowie eine Krankenpflegeschule. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften sowie Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 300.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Waldburg-Zeil-Kliniken GmbH & Co.KG 284.700 € 94,90 % Landkreis Bodenseekreis 15.300 € 5,10 % 300.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2013 116 Klinik Tettnang GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ellio Schneider Jürgen Sachsenmaier Gesellschafterversammlung: ist eingerichtet 5. Öffentlicher Zweck Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Kreiskrankenhauses Tettnang, eines Akut- krankenhauses der Regel- und Grundversorgung, sowie einer Krankenpflegeschule. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften sowie Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH (Einlage: 25.000 €, Anteil: 100 %) ⇒ Waldburg-Zeil Personalservice GmbH (Einlage: 25.000 €, Anteil: 100 %) ⇒ Waldburg-Zeil Klinikdienste Tettnang GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) ⇒ Gesundheitsakademie Tettnang GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) 7. Wesentliche Verträge ⇒ Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag Mit notariell beglaubigtem Angebot vom 7. Juni 2005 hat die Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG, Isny-Neutrauchburg (WZK) dem Landkreis Bodenseekreis den Ab- schluss eines Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrages angeboten. Der Landkreis Bodenseekreis hat das Angebot am 29. Juni 2005 angenommen. Die WZK hat Geschäftsanteile an der Klinik Tettnang GmbH, Tettnang im Nennwert von 284.700 € (94,9 %) für einen Kaufpreis von 1,00 € erworben. Der Landkreis Bodenseekreis hat sich im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet, der Gesellschaft ein Erbbaurecht am Krankenhausgrundstück zu bestellen (s.u.). Zusätz- lich hat der Landkreis Bodenseekreis der Gesellschaft das wirtschaftliche Eigentum am Krankhausgebäude übertragen. Die Vertragspartner sind dabei von einem Nettover- mögen (Wert der Baulichkeiten zuzüglich des Ausgleichspostens für Eigenmittel- förderung abzüglich der Sonderposten aus Fördermitteln sowie des Ausgleichsposten aus Darlehensförderung) in Höhe von rund 11.840 T€ ausgegangen, welches der Bo- denseekreis in die Gesellschaft einzulegen hatte. Die Einbringung der Vermögens- gegenstände und Sonderposten durch die Gesellschaft ist am 24. Juni 2005 erfolgt. ⇒ Erbbauchrechtsvertrag Mit notariell beglaubigtem Angebot vom 7. Juni 2005 hat die Gesellschaft dem Land- kreis Bodenseekreis den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages angeboten. Der Landkreis Bodenseekreis hat das Angebot am 29. Juni 2005 angenommen. Das Erbbaurecht wurde an dem gesamten Grundstück Flurstück 327 der Gemarkung Tettnang auf dem - neben anderen Gebäuden - das Krankenhaus steht, bestellt. Die Ausübung des Erbbaurechts wurde jedoch auf das Krankenhausgebäude, die Zufahrt und die benötigten angrenzenden Nebenflächen beschränkt. Die restlichen auf diesem Grundstück befindlichen Gebäude werden nicht von der Ausübung des Erbbaurechts umfasst. Über das Verwaltungsgebäude, den für die Krankenpflegeschule erforderlichen Teil des Personalwohnheims sowie die Parkplätze auf dem Grundstück Flurstück 383/1 der Beteiligungsbericht 2013 117 Klinik Tettnang GmbH Gemarkung Tettnang haben die Parteien Nutzungsüberlassungsverträge abgeschlos- sen. Das Erbbaurecht begann mit dem Tag der Eintragung im Grundbuch am 20. März 2006 und hat eine Laufzeit von 30 Jahren mit einer Verlängerungsoption für den Erb- bauberechtigten von weiteren 20 Jahren. Für die Bestellung des Erbbaurechts hatte der Erbbauberechtigte eine Einmalzahlung auf den Erbbauzins in Höhe von 2,4 Mio. € zu leisten. Der Anspruch auf die Einmalzah- lung ist am 29. Juni 2005 entstanden und war mit der ranggerechten Eintragung im Erbbaurechtsgrundbuch am 20. März 2006 zur Zahlung fällig. Zusätzlich hat der Erb- bauberechtigte vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 einen fixen Erbbau- zins von 75.000 € und ab dem 1. Januar 2008 bis zum Ablauf des Erbbaurechts einen fixen Erbbauzins von jährlich 150.000 € zu zahlen. Der fixe Erbbauzins erhöht sich be- ginnend mit dem 1. Januar 2009 um einen variablen Anteil, welcher wiederum vom Jahresergebnis des Erbbauberechtigten abhängig ist. Der variable Erbbauzins ist je- doch wie folgt begrenzt: Für das Jahr 2009 auf einen Maximalbetrag von 75.000 €, für die folgenden Jahre auf einen Maximalbetrag von 150.000 €. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2007 hat der Landkreis Bodenseekreis die bis ein- schließlich 2011 anfallenden Erbbauzinsen zinslos gestundet. Eine weitere Stundung wird zusätzlich von der geplanten Investitionstätigkeit der Gesellschaft abhängig ge- macht. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2012 hat der Landkreis Bodenseekreis den Erbbauzins bis zum 31. Dezember 2016 verzinslich gestundet. ⇒ Liefervertrag für den Materialeinkauf Mit der Klinikum Friedrichshafen GmbH wurde am 21. Januar 2004 ein Liefervertrag für den Materialeinkauf abgeschlossen. Der Vertrag trat rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2004, danach gilt eine Kündi- gungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende. ⇒ Managementvertrag Labormedizin Mit der Gemeinschaftspraxis Labor Dr. Gärtner und Partner, Weingarten, wurde am 30. Juni 2004 ein Managementvertrag für das Labor der Gesellschaft abgeschlossen. Der Vertrag regelt die organisatorische Sicherstellung der zeitnahen Durchführung aller von den Stationen und sonstigen Funktionsbereichen für die Leistungen der Klinik Tettnang und von ihren Chefärzten im Privatliquidationsbereich angeforderten Untersuchungen sowie sonstige Dienstleistungen. Der Vertrag beginnt mit Wirkung vom 1. Juli 2004 und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2009. Er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird. ⇒ Verträge zur integrierten Versorgung Mit der WZK und der BKK-IKK Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg bzw. der Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) wurden am 24. November 2003 bzw. 17. Mai 2005 Verträge zur Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V geschlossen. ⇒ Mietvertrag MVZ-Gebäude Mit Datum vom 30. Juni 2008 vermietete die Gesellschaft die Betriebs- und Verwal- tungsräume im Erdgeschoss des MVZ-Gebäudes sowie Registraturflächen im Unter- geschoss des Klinikgebäudes an das Tochterunternehmen MVZ Tettnang GmbH, Tett- nang. Das Mietverhältnis hat am 1. August 2008 begonnen und wurde bis zum 31. Juli 2013 abgeschlossen. ⇒ Strukturmerkmale und Betten Die Klinik ist im Krankenhausbedarfsplan von Baden-Württemberg mit 140 Planbetten in der Leistungsstufe Regelversorgung aufgenommen (bis 2010: 185). Die stationären Leistungen werden in der Klinik in drei hauptamtlich geleiteten Fachabteilungen sowie zwei Belegabteilungen erbracht: Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe/Gynäkologie, Urologie – Belegabteilung, HNO – Belegabteilung. ⇒ Finanzierungsquellen Die Investitionen der Klinik werden überwiegend durch die Gesellschafter sowie durch Fördermittel des Landes nach dem KHG finanziert. Die laufenden Betriebskosten sind durch die Erlöse aus DRG zu erwirtschaften. Beteiligungsbericht 2013 118 Klinik Tettnang GmbH Mit Bescheid vom 7. Juni 2013 wurde der Gesellschaft für das Jahr 2013 nach §§ 15 und 16 LKHG im Wege der Pauschalförderung ein Festbetrag in Höhe von 412.473,13 € für Investitionen gewährt. Die Budgetentgeltvereinbarung gemäß § 11 KHEntgG für das Jahr 2013 wurde am 29. Juli 2013 abgeschlossen und vom Regierungspräsidium Tübingen am 20. August 2013 genehmigt. Das Erlösbudget nach § 4 Abs. 2 KHEntgG wurde mit 23.096.130,10 € festgelegt. Die Summe der effektiven Bewertungsrelationen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 KHEntgG (inkl. Überlieger) wurde mit 7.300,001 € vereinbart. ⇒ Organschaftsvertrag Mit Datum vom 15. Juli 2010 hat die Klinik Tettnang GmbH mit der MVZ Tettnang GmbH einen Organschaftsvertrag abgeschlossen. Dabei unterstellt die MVZ Tettnang GmbH als Organgesellschaft die Leitung des Unternehmens der Klinik Tettnang GmbH als Organgesellschaft. Die Organgesellschaft verpflichtet sich, den gesamten nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn an die Organträgerin abzuführen. Die Organträgerin ist im Gegenzug verpflichtet, den während der Ver- tragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen. Der Vertrag gilt ab dem Tage des Vertragsabschlusses und wurde mit Eintragung in das Handelsregister der Organgesellschaft wirksam. Die entsprechende Eintragung erfolgte am 25. No- vember 2010. Der Vertrag ist bis zum 23. Dezember 2015, 24:00 Uhr, unkündbar. Für den darauf folgenden Zeitraum wurden Verlängerungsoptionen vereinbart. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die Klinik Tettnang: ⇒ 143.775 € für Betriebskosten der Mietgebäude Zahlung von der Klinik Tettnang an den Bodenseekreis: ⇒ 161.255 € Erstattung für beim Landratsamt beschäftigte Beamte ⇒ 71.074 € für Zinsen (Erbbaurecht) ⇒ 82.419 € Tilgung Erbbaurecht Der mit der Klinik Tettnang am 1. Juli 2005 geschlossene Kreditvertrag beinhaltet einen Großteil des im Erbbaurechtsvertrag wertmäßig überlassenen Grundstücks. Das Darlehen läuft bis zum 31. Dezember 2030. 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Im Jahresdurchschnitt waren 458 Arbeitnehmer (Vj. 438) beschäftigt. 10. Lagebericht a) Grundlagen des Unternehmens Die Klinik Tettnang GmbH ist ein Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswe- sens sowie der Berufsbildung. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens wird verwirklicht insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Bo- denseekreises mit ambulanten vor-, nach- und vollstationären Krankenleistungen mit einem leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus sowie die medizinisch zweckmäßi- ge und ausreichende Versorgung der in diesem Krankenhaus behandelten Patienten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. b) Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Wie in den vergangenen Jahren steigen die Fallzahlen. Regional betrachtet dürften sich deutliche Unterschiede bei der Entwicklung der Krankenhausfälle ergeben. Unterschiede in Beteiligungsbericht 2013 119 Klinik Tettnang GmbH der Altersstruktur und der unterschiedlichen regionalen Bevölkerungsentwicklung dürften sich hier bemerkbar machen. Da in Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Süden Brandenburgs ein Bevölkerungsrückgang erwartet wird, sollten sich in diesen Regionen auch die Kranken- hausfälle rückläufig entwickeln. Der stärkste Zuwachs dürfte in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland, West Niedersachsen und Berlin zu erwarten sein. Kaum eine Branche in Europa ist so umfassend reguliert wie die Versorgung der Bevölke- rung mit Gesundheitsdienstleistungen. Als soziale Institution gehört das Gesundheitswesen zu den ureigensten nationalen Politikfeldern. In jedem europäischen Land ist das Gesund- heitssystem daher entweder staatlich organisiert (z.B. Großbritannien, Italien) oder wird solidarisch finanziert bei weitgehend privater Leistungserstellung (z.B. Deutschland, Schweiz). Doch die Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen erfolgt regional, weshalb die Erbringung dieser Dienstleistungen weitgehend auch auf regionaler Ebene organisiert wird. Unverändert prägen Kostendruck, Budgetbegrenzung und wachsender Wettbewerb den deutschen Krankenhausmarkt. Kostensteigerungen können immer schwerer durch Effizienz- erhöhungen kompensiert werden. Verstärkt müssen Wege für eine Verbesserung der Einnahmeseite gefunden werden. Eine Möglichkeit ist, Wachstum innerhalb des budgetären Bereichs zu erreichen, beispielsweise durch Fallzahlensteigerungen, Akquisition neuer Ob- jekte oder Vernetzung ambulanter Leistungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Erschließung auerbudgetärer Erlöspotenziale, zum Beispiel durch die Versorgung ausländischer Patien- ten, den Aufbau von Patientenhotels oder das Anbieten zusätzlicher Serviceleistungen. Der deutsche Krankenhaussektor, der einem deutlichen Kosten- und Ertragsdruck ausge- setzt ist, wird zunehmend durch Verbünde bei privaten bzw. Verbundlösungen bei frei- gemeinnützigen wie auch kommunalen Trägern charakterisiert. Dieser Konzentrationspro- zess vollzieht sich in Form von Betriebsschließungen, Übernahmen, Privatisierungen sowie der Bildung sektorübergreifender Versorgungsformen (ambulante/stationäre Versorgung, Reha, Pflege). Andererseits muss der milliardenschwere Investitionsstau der Branche aufge- löst werden. Da die Fördermittel knapp bemessen sind, greifen Betreiberketten zunehmend auf privates Kapital zurück. Grundsätzlich gibt es eine steigende Nachfrage der Patienten auf Grund der demografischen Entwicklung. Das Wachstum der Branche wird mit Strukturverän- derungen hin zu regionaler und auch nationaler Kettenbildung einhergehen. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind in 2013 um rund 1,47 Mrd. € an- gestiegen und belaufen sich inzwischen auf 17 Mrd. €. Die Finanzreserven des Gesundheitsfonds sind auf Grund des saisonbedingten Defizits in den ersten neun Monaten des Jahres 2013 um 2,46 Mrd. € zurückgegangen. Im 4. Quartal 2013 wird dieses Defizit vo- raussichtlich durch die Verarbeitung von Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld) vollständig ausgeglichen. Die Liquiditätsreserven des Gesundheitsfonds betragen damit 10,6 Mrd. €. Krankenkassen und Gesundheitsfonds haben somit insgesamt Rücklagen in Höhe von 27,6 Mrd. €. Die Gesamtausgaben der GKV sind im Vergleich zum 1. bis 3. Quartal des Vorjahres um 4,8 % gestiegen, die gesamten Leistungsausgaben ebenfalls um 4,8 % je Versichertem. Die Ausgabenzuwächse für die Krankenhausbehandlung (3,5 % sowie für Vorsorge und Rehabi- litationsmaßnahmen (2,6 %) lagen im Zeitraum deutlich unter dem Anstieg der gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Die GKV-Krankenhausausgaben sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,78 Mrd. €, die Leistungen für Vorsorge- und Reha- Maßnahmen um 0,06 Mrd. € angestiegen. Allein durch die höheren Sozialversicherungsbeiträge und die bereits feststehenden Tarifab- schlüsse für die Beschäftigten in den Krankenhäusern haben die Personalkosten den durch die Gesetzgebung zugestandenen Vergütungszuwachs um das Dreifache überschritten. Die Beteiligungsbericht 2013 120 Klinik Tettnang GmbH gesetzlich vorgesehenen Fördermittel für Krankenhausinvestitionen durch die öffentliche Hand sinken seit Jahrzehnten kontinuierlich. Mittlerweile wird weniger als die Hälfte der Krankenhausinvestitionen (46 %) aus öffentlichen Fördermitteln der Bundesländer bestritten. Mehr als die Hälfte der Investitionen müssen die Krankenhäuser anderweitig aufbringen. Der Investitionsstau liegt nach Berechnungen des RWI derzeit bei rund 14,0 Mrd. € (die Deut- sche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht sogar von bis zu 50 Mrd. € aus). Ausgehend von der Wirtschaftskrise 2010/2011, die das Steueraufkommen der Kommunen negativ beein- flusst, kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt kommunale Krankenhäuser zum Verkauf stehen oder geschlossen werden. Die Haupttreiber für eine neue Privatisierungswelle sind: • stark sinkende Steuereinnahmen der Länder und Gemeinden • anhaltend sinkende staatliche Fördermittel • steigender Kostendruck (Lohn- und Sachkosten) gekoppelt mit oft ineffizienten Strukturen • Investitionsstau in Höhe von mind. rund 14,0 Mrd. € (It. Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI)) Am 3. April 2013 hat der Bundesgesundheitsminister Vorschriften im SGB V angekündigt, nach denen zukünftig Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen von Ärzten und anderen Leistungserbringern geahndet werden können. Das BMG habe eine Lösung gefun- den – nicht im Strafgesetzbuch, sondern im Sozialgesetzbuch (als Nebenstrafrecht) -, damit Staatsanwaltschaften ermitteln können. Die Neuregelung sei nicht allein auf Ärzte, sonder auf alle Berufe des Gesundheitswesens bezogen. Am 26. Februar 2013 ist das Patientenrechtegesetz in Kraft getreten und regelt das beste- hende Richterrecht zum Behandlungsvertrag und der Arzthaftung. Mit einer Ergänzung des BGB wird ein Behandlungsvertrag und daraus folgende Rechte und Pflichten (Information, Dokumentation, Einsichtnahme) geregelt. Der Patient muss in die Durchführung einer „medi- zinischen Maßnahme“ einwilligen. Damit diese Einwilligung wirksam ist, muss er zuvor aufgeklärt werden. Aufklären kann der „Behandelnde“ oder eine Person, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Befähigung verfügt. Hier ist zu prüfen, ob dies mit der Aufklärungspraxis in Krankenhäusern übereinstimmt bzw. ob dies praxistauglich ist. Für Reha-Einrichtungen können durch die vorgesehene Regelung höhere Aufklärungspflichten entstehen. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als einheitliche Maßnahmen gelten, für die nur eine generelle Aufklärung und nicht vor jeder Einzeltherapie erforderlich sind. Mit dem PsychEntG legte der Gesetzgeber für psychosomatische Kliniken eine anteilige Fi- nanzierung der Kosten der Tarifsteigerungen in Höhe von 50 % für das Jahr 2012 fest. Die Partner der Selbstverwaltung einigten sich auf eine Tarifrate in Höhe von 3,0 %. Unter Be- rücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Rechenschritte ergeben sich auf dieser Basis eine Erhöhungsrate von 1,52 % und eine Ausgleichsrate von 0,51 %. Dies entspricht einem Finanzierungsvolumen von annähernd 300 Mio. €. Entwicklungen im Krankenhausbereich Der deutsche Krankenhaussektor befindet sich in einer tief greifenden Umbruchphase. Es kristallisiert sich zunehmend heraus, dass das in hohem Maße intransparente und stark re- gulierte Gesundheitssystem, in dem durch "Vollkaskomentalität" geprägte Patienten ohne Berücksichtigung ökonomischer Ressourcenoptimierung behandelt wurden, zukünftig nicht mehr zu finanzieren ist. So trifft die steigende Nachfrage nach Gesundheitsleistungen (de- mographische Entwicklung, steigendes Gesundheitsbewusstsein und medizinischer Fortschritt) auf leere Kassen der Ausgabenträger. Zusätzlich sind die öffentlichen Kranken- hausträger zum Teil hoch verschuldet und können die Investitionsverpflichtungen und die in den ineffizient operierenden öffentlichen Kliniken generierten Verluste nicht mehr tragen. Beteiligungsbericht 2013 121 Klinik Tettnang GmbH Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2012 Ausgaben von insgesamt rund 184,25 Mrd. € ausgewiesen, davon entfallen auf den Krankenhausbereich 61,66 Mrd. €, dies sind rund 33,5 % der Gesamtausgaben. Gegenüber dem Jahr 2011 ergibt sich eine Steigerung von 1,71 Mrd. €, dies entspricht einer Steigerungsrate von 2,9 %. In den 2.017 Krankenhäusern Deutschlands standen im Jahr 2012 insgesamt knapp über 501.000 Betten zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr hat das Versorgungsangebot weiter leicht abgenommen (2.045 Krankenhäuser mit 502.000 Betten). Weiterhin steht annähernd jedes zweite Bett in einem Krankenhaus eines öffentlichen Trägers (47,8 %). Der Anteil der Betten in privaten Häusern nimmt weiter stetig zu (2012: 18,0 %, 2011:17,3 %), während der Anteil in freigemeinnützigen Häusern sinkt (2012: 34,1 %, 2011: 34,3 %). Im Jahr 2012 wurden insgesamt 18,6 (2011:18,3) Millionen Patienten stationär behandelt (Zunahme um rund 300.000). Die Verweildauer verringerte sich auf 7,6 Tage (2011: 7,7). Mit rund 852.000 Vollkräften hat sich die Personalbesetzung im Krankenhaus um insgesamt 26.000 Vollkräfte deutlich erhöht. Im ärztlichen Dienst ist eine Zunahme auf 142.803 Vollkräf- te (Zunahme um 3.848) und für den Pflegedienst auf 312.962 Vollkräfte (Zunahme um 2.145) zu verzeichnen. Im Jahr 2012 wurden knapp 51 Millionen Operationen und medizinische Prozeduren bei den aus vollstationärer Krankenhausbehandlung entlassenen Patientinnen und Patienten durchgeführt. Der Anstieg ist mit 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr geringer als 2011 (4,2 %). Die Zahl der Krankenhausfälle, bei denen eine Operation oder medizinische Prozedur durchgeführt wurde, stieg im selben Zeitraum um 1,6 % auf 14,8 Millionen Patien- ten. Bei jedem dieser Fälle wurden 2012 wie im Vorjahr im Durchschnitt 3,4 Maßnahmen durchgeführt. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser hat sich in 2011 und 2012 spürbar ver- schlechtert. In 2012 befanden sich 13 % der Krankenhäuser im "roten Bereich" mit erhöhter Insolvenzgefahr, 14 % waren leicht gefährdet „gelber Bereich“. Ein Drittel der Krankenhäuser schrieben in 2011 einen Jahresverlust, in 2010 waren es nur 16 %. Ein Grund für die Ver- schlechterung könnte ein erheblicher Personalaufbau in 2011 sein. Für 2013 und 2014 hat die Politik Maßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser beschlossen. Dies könnte die Lage in 2013 und 2014 auf mäßigem Niveau stabilisieren. Belastend ist er Tarifabschluss zwischen Marburger Bund der der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände, die eine Erhöhung der Bezüge um 2,6 % zum 1. Januar 2013 und für 2014 um weitere 2 % vorsieht. Wenn private Klinikbetreiber öffentliche Krankenhäuser übernehmen, regt sich meist Wider- stand. Bund, Länder und Gemeinden ziehen sich aus der Verantwortung für die Krankenhausversorgung zurück und legen sie in die Hände von renditeorientierten Unter- nehmen, kritisiert die Gewerkschaft ver.di. Fragt man die Patienten, sind sie aber gar nicht unzufrieden mit den privaten Kliniken, wie die Deutsche Gesellschaft für Qualität in einer re- präsentativen Studie 2011 herausfand. Da der Krankenhaussektor für 71 % der Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen verant- wortlich ist und hohe Ineffizienzen aufweist, sind in den letzten Jahren einige Kosten- und Strukturreformen durchgeführt worden. Durch diese Reformen, wie die Einführung eines wettbewerbsfördernden Entgeltsystems (G-DRG), des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), sehen sich die einzelnen Krankenhäuser zu- nehmendem Kostendruck und Wettbewerb ausgesetzt. Am 22. März 2013 wurden die „Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung“ vorgestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen führen in den Jahren 2013 und 2014 zu einer geschätzten Entlastung der Krankenhäuser in Höhe von rund 880 Mio. € (2013: ca. 300 Mio. €, 2014: ca. 580 Mio. €). ⇒ Versorgungszuschlag: Das Einsparvolumen, das sich in den Jahren 2013 und 2014 aus dem Mehrleistungsabschlag ergibt, soll den Krankenhäusern wieder zugeführt und als Beteiligungsbericht 2013 122 Klinik Tettnang GmbH Versorgungszuschlag je Fall an die Krankenhäuser verteilt werden (Erlössteigerung 2013: 250 Mio. €, 2014; 500 Mio. €) ⇒ Voller Orientierungswert ab 2014: Den Vertragsparteien auf Bundesebene wird für das Jahr 2014 der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert eröffnet (jede 0,1 % Erhöhung der Obergrenze bringt den Krankenhäusern Mehreinnahmen in Höhe von rund 70 Mio. €). Sofern der Orientierungswert die Grundlohnrate unterschreitet, gilt zu- dem zukünftig die dann höhere Grundlohnrate. ⇒ Anteilige Tariflohnrefinanzierung für 2013: Die für das Jahr 2013 vereinbarten Tarifsteige- rungen werden bei den Landesbasisfallwerten und den Krankenhausbudgets erhöhend berücksichtigt (Erlössteigerung 2013: 20-40 Mio. €, 2014: 20-40 Mio. €) ⇒ Hygiene-Förderprogramm: Die Neueinstellung von ausgebildetem ärztlichen und pflege- rischem Hygienepersonal wird durch zweckgebundene Zuschüsse bis zum Auslaufen der Übergangsfrist des Infektionsschutzgesetzes Ende 2016 gefördert (Erlössteigerung 2013: 15 Mio. €, Erlössteigerung 2014: 40 Mio. €) Entwicklungen im ambulanten Bereich Expandiert wird in der ambulanten Versorgung. Schon heute werden ambulant weitaus mehr Patienten behandelt als akutstationär. Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt stetig an. Ziel ist es, die Krankenhäuser mit einem MVZ zu verbinden. Als Ein- stieg in ein MVZ besteht die Möglichkeit, sich einzumieten und z.B. beim Eintritt in den Ruhestand den freiwerdenden Kassenarztsitz zu übernehmen. MVZ weisen überwiegend zu Beginn Verluste aus, bedingt durch Anlaufkosten und hohe Abschreibungen. Entscheidend bei der Einführung eines MVZ sind die Synergien mit dem Krankenhaus. Außerdem kann damit ein weiterer Schritt zur flächendeckenden Versorgung erreicht werden, da die Kran- kenhausstrukturen in der bisherigen Form nicht mehr umfänglich finanziert werden können. Parallel entwickeln sich Ärztenetzwerke, die verstärkt mit den Kliniken kooperieren möchten. Allein durch die Bindung der niedergelassenen Ärzte/Fachärzte an die Kliniken ergibt sich ein deutlicher wirtschaftlicher Nutzen auf Grund einer entsprechend hohen Fallzahlzuwei- sung und somit eine zu erwartende Umsatzstabilität oder Umsatzausweitung. Diese Formen können eine Alternative zu integrierten Versorgungsverträgen sein. Mit dem Vertragsarztgesetz wurde der Gestaltungsspielraum für die MVZ zusätzlich erhöht. Seitdem steigt die Anzahl derartiger Einrichtungen und der dort behandelten Patienten konti- nuierlich. Von den niedergelassenen Ärzten werden die MVZ nicht selten als Konkurrenz gesehen. Da diese oftmals in räumlicher Nähe zu Krankenhäusern zu finden sind, profitieren sie von der dort vorgehaltenen Infrastruktur und medizinischen Ausstattung, was letztlich auch zu einer stärkeren Anziehungskraft auf Patienten führen dürfte. Aus Patientensicht bieten MVZ erheb- liche Servicevorteile gegenüber EinzeIpraxen, wie etwa in Form von ausgeweiteten Öffnungszeiten und der Tatsache, dass verschiedene Fachärzte unter einem Dach raum nah aufzufinden sind. Aus Sicht der Klinikbetreiber wird sicherlich der Mehrwert auch im höheren Nutzungsgrad teurer medizinischer Geräte gesehen. Hinzu kommt, dass ein kontinuierlicher Patientenstrom in die - möglichst eigenen - Kliniken gesichert wird. Die überwiegende Mehr- heit der MVZ befindet sich derzeit in der Trägerschaft von Vertragsärzten. Geschäftsverlauf mit Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenswerte der Gesellschaft werden zum 31. Dezember 2013 mit 29.809 T€ aus- gewiesen. Von diesen Vermögenswerten entfallen 18.751 T€ und somit 62,9 % auf das Anlagevermögen. Das Eigenkapital der Gesellschaft wird zum Bilanzstichtag mit 7.537 T€ ausgewiesen. Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 25,3 %. Die Sonderposten aus der Finanzierung des Anlagevermögens werden mit 6.408 T€ ausgewiesen. Von den Verbind- lichkeiten sind 5.632 T€ langfristig finanziert. Die langfristigen Vermögenswerte sind somit insgesamt durch langfristiges Kapital finanziert. Beteiligungsbericht 2013 123 Klinik Tettnang GmbH Im Geschäftsjahr 2013 konnten die Umsatzerlöse von 25.622 T€ auf 27.537 T€ und somit um 7,5 % gesteigert werden. Leicht überproportional haben sich die Personalkosten von 17.444 T€ auf 19.181 T€ und somit um 10,0 % erhöht. Dieser Anstieg ist u. a. auf den Weg- fall von Sanierungsbestandteilen zurückzuführen. Für das Jahr 2013 wird ein Jahresfehl- betrag in Höhe von 1.086 T€ ausgewiesen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat im Jahr 2013 -862 T€ betragen. Für Investitionen wurde ein Cashflow in Höhe von 731 T€ benötigt. Die Deckung dieser Cash- flows konnte durch den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (überwiegend durch Darlehensgewährung durch den Hauptgesellschafter) erreicht werden. Der Finanzmittelfonds hat sich zum Bilanzstichtag von 466 T€ auf 406 T€ verringert. Die Belegung der Klinik Tettnang ist in 2013 nochmals gestiegen. Bei einer Durchschnittsbe- legung von 89,3 % ist viel Kreativität gefordert, die "wartenden" Patienten akzeptabel unter- zubringen. Neben dem OP-Bereich ist nun auch der Stationsbereich komplett ausgelastet. Zusätzliche Patienten - vorausgesetzt, sie werden adäquat vergütet - steigern die Wirtschaft- lichkeit der Klinik Tettnang. Die Investitionsförderung des Landes reicht nicht zum Erhalt und der notwendigen Anpas- sung der Infrastruktur aus. Deshalb müssen Teile der Investitionen selbst getragen werden, obwohl hierfür grundsätzlich die Länder zuständig sind. Die kommunalen Wettbewerber er- halten hierfür Zuschüsse ihrer Träger. So belasten z. B. die durchgeführten Investitionen in die sechs unreinen Arbeitsräume durch die Auflagen des Gesundheitsamtes die Jahreser- gebnisse 2012 und 2013 mit insgesamt rd. 700 T€. Durch die Umwandlung der bisherigen Belegabteilungen HNO und Urologie in Hauptabtei- lungen konnten die Leistungszahlen in diesen beiden Fachdisziplinen noch gesteigert werden. Bisher waren die Belegärzte über ihr Praxisbudget gedeckelt. Hinzu kommt, dass derzeit im Klinikum Friedrichshafen keine HNO-Präsenz vorhanden ist. Hier bietet sich für die Klinik Tettnang die Chance, den Bereich HNO weiter auszubauen. Weitere signifikante Leistungssteigerungen sind jedoch nur möglich, wenn die baulichen und strukturellen Gegebenheiten den Anforderungen angepasst werden. Insbesondere die Sa- nierung und Neustrukturierung der OP-Bereiche sind dringend erforderlich, um die Abläufe wesentlich zu verbessern. Die Anzahl der OP-Leistungen wurde seit dem Jahr 2005 von 4.151 auf nunmehr über 6.201 Operationen (inklusive MVZ) im Jahr 2013 gesteigert. Auf Basis des mit dem Sozialministerium am 15. November 2011 vereinbarten Raumpro- gramms wurde Ende April 2012 der Förderantrag gestellt. Am 21. März 2013 hat der Landeskrankenhausausschuss die Aufnahme des Projektes in das Jahresbauprogramm be- schlossen. Auf dieser Basis sollte am 03. Dezember 2013 im Sozialministerium die Förderquote verhandelt werden. Auf Grund des laufenden Transaktionsprozesses mit der Klinikum Friedrichshafen GmbH wurde eine Entscheidung vertagt. Im Zuge des Gesamtkonzepts zur baulichen Weiterentwicklung der Klinik Tettnang müssen die derzeit als Dienst- und Bereitschaftsdienst genutzten Zimmer wieder zu Patientenzim- mern umgewidmet werden. Zudem müssen die derzeit noch im ehemaligen Schwesternwohnheim angemieteten Räume ins Haus integriert werden. Die Liegenschaften wurden im Juli 2013 an einen Investor verkauft, der die Gebäude abreißen und neue Wohn- gebäude bauen möchte. Spätestens mit Abriss der Gebäude müssen ggf. Interimsbauten erstellt werden, sollte der OP-Anbau noch nicht fertig gestellt sein. Die angespannte Finanzlage der Krankenhäuser ist inzwischen in die vom Bundestag be- schlossenen Finanzhilfen eingeflossen. Das vorgesehene Volumen der Maßnahmen reicht Beteiligungsbericht 2013 124 Klinik Tettnang GmbH jedoch zur Finanzierung nicht aus und kann nur ein erster Schritt sein, die Finanzierung der Krankenhäuser zu verbessern. Die Tariflohnsteigerung wurde nur zur Hälfte finanziert, wo- durch sich für die Klinik Tettnang allein für das Jahr 2013 beim Ärztlichen Dienst eine Finanzierungslücke von ca. 150 T€ ergab. Die Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern fand am 23. Juli 2013 statt. Dabei konnten 255 CM-Punkte zusätzlich vereinbart werden, die einer Erlössteigerung von 796 T€ entspre- chen. Die Entwicklung der Klinik Tettnang wird seitens der Kostenträger positiv betrachtet und auch entsprechend unterstützt. Auf Basis des im Juni abgeschlossenen Kooperationsvertrages betreut die Klinik Tettnang seit 1. August 2013 die internistischen Patienten der Lukasklinik der Stiftung Liebenau gegen Kostenersatz. Damit wurde die seither schon enge Zusammenarbeit nochmals intensiviert. Am 16. September 2013 fand die erfolgreiche Re-Zertifizierung der Qualifizierten Schmerz- therapie statt. Dieser Schwerpunkt der Akutschmerztherapie in der Anästhesie/ lntensivmedizin ist weiterhin ein AlleinsteIlungsmerkmal. Die Kassenärztliche Vereinigung wollte bereits 2012 die Notfallpraxen an Krankenhäuser angliedern, was die Haus- und Fachärzte zunächst kritisch sahen. Inzwischen hat sich je- doch eine Mehrheit für die Etablierung von drei solchen Notfallpraxen an den drei Krankenhäusern im Bodenseekreis gefunden. Starttermin war der 19. Oktober 2013. Eine Notfallpraxis in der Klinik Tettnang bietet Vorteile für die Klinik, für die niedergelassenen Ärz- te und insbesondere für die Patienten. Die Klinik ist damit immer erste Anlaufstelle und die vorhandene Infrastruktur kann durch alle Beteiligten genutzt werden. c) Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung (sowohl positive als auch negative) und Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. d) Prognose-, Chancen und Risikobericht Künftige Entwicklung der Klinik Tettnang GmbH Das Statistische Bundesamt hat am 30. September 2013 den Orientierungswert für Kran- kenhäuser in Höhe von 2,02 % bekannt gegeben. Nachdem die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V mit 2,81 % oberhalb des Orientierungswertes liegt, gilt gem. § 10 Abs. 6 Satz 5 KHEntgG die Veränderungsrate als Obergrenze (Veränderungswert) für 2014 und dient somit auch als Grundlage für die Weiterentwicklung der Krankenhausvergütung im Jahr 2014 (Landesbasisfallwert). Weiterhin wird die medizinische Rehabilitation als der Behandlungsansatz für multimorbide und chronisch erkrankte Menschen sowie eine stärkere sektorenübergreifende Verschrän- kung bzw. Koordination zwischen Rehabilitation und Akutversorgung eine herausragende Rolle spielen, d. h., die Bedeutung der medizinischen Rehabilitation wird spürbar zunehmen. Vor dem Hintergrund der Zunahme chronischer Erkrankungen muss es mittel- und langfristig zu einer deutlichen Verschiebung von einer heute primär akutmedizinischen in eine künftig deutlich stärker präventions- und rehabilitationsbezogenen Versorgung kommen. Dies haben u. a. auch die letzten Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit 2007 und 2009 auf- gezeigt. Demgegenüber zeichnen die aktuellen Zahlen ein völlig anderes Bild: Nach Angaben des statistischen Bundesamts stieg zwar der absolute Betrag für die Aufwendungen von Vorsor- ge und Rehabilitation in den letzten 15 Jahren um etwa 5 % von ca. 7,6 Milliarden € auf ca. 8,0 Milliarden €. Gleichzeitig fiel aber der relative Anteil der Reha von 4,1 % auf 3,1 % des Gesamtaufkommens (minus ca. 25 %). Beteiligungsbericht 2013 125 Klinik Tettnang GmbH Die medizinische Rehabilitation sichert Wachstum und Beschäftigung. Der zunehmende Fachkräftemangel wird die volkswirtschaftliche Bedeutung der Rehabilitation in Zukunft wei- ter erhöhen. Die Ergebnisse der vorliegenden Analyse der PROGNOS AG verweisen eindeutig auf das Potenzial der medizinischen Rehabilitation in Deutschland. Bereits heute erhält die Volkswirtschaft für jeden in die medizinische Rehabilitation investierten Euro 5 € zurück. Diese volkswirtschaftliche Rendite steigt in den nächsten Jahren noch deutlich an. Unter der Annahme eines weiteren Bedeutungszuwachses kann der volkswirtschaftliche Net- to-Nutzen von rund 5,8 Mrd. € im Jahr 2005 auf rund 23 Mrd. € im Jahr 2025 steigen. Das Kabinett beschließt einen Gesetzesentwurf über Leistungsverbesserungen in der ge- setzlichen Rentenversicherung. Der Gesetzesentwurf enthält die Anpassung des Reha- Budgets der Rentenversicherung durch einen Demografiefaktor. Dadurch würde sich das Budget in 2014 um knapp 100 Millionen € zusätzlich zur Bruttolohnentwicklung erhöhen. Vorgesehen ist, dass das Gesetz am 1. Juli 2014 und die Regelung zum Reha-Budget be- reits mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Die Klinik Tettnang konnte ihre Leistungszahlen zum 31. Dezember 2013 gegenüber der Budgetvereinbarung 2013 weiter steigern. Die Fallzahlen sind um 356 Fälle gestiegen, der Case-Mix (CM) wurde gegenüber dem vereinbarten Volumen von 7.300,000 um 126,770 CM-Punkte überschritten. Die Entgeltverhandlung 2014 ist noch nicht terminiert. Darüber hinaus konnten bei der Integrierten Versorgung im Jahr 2013 insgesamt 86 Fälle mit einem CM-Volumen von 211,345 CM-Punkten behandelt und abgerechnet werden. Da diese Fälle außerhalb der Budgetvereinbarung abgerechnet werden können, ergibt sich eine gegenüber der normalen Budgetabrechnung von über 400 T€ günstigere Abrechnungsmöglichkeit. Risikobericht Aus der aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanung ergibt sich, dass für das Jahr 2014 mit ei- nem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 900 T€ und im Jahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 900 T€ gerechnet wird. Der für die Planjahre 2014 und 2015 erforderliche Mittelbedarf soll durch den Hauptgesellschafter zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschaft ist deshalb mittelfristig von der finanziellen Unterstützung durch den Haupt- gesellschafter abhängig. Als operatives, am Markt teilnehmendes Unternehmen ist die Klinik Tettnang den unter- schiedlichsten Risiken ausgesetzt. Diese Risiken sind unmittelbarer Ausfluss aktiven unternehmerischen Handelns, das zugleich die Chance bietet, Mehrwert in Form von Er- trags- und Vermögenszuwächsen zu schaffen. Das Abwägen unternehmerischer Risiken und Chancen ist ein fundamentaler Bestandteil unserer Aufgaben. Um uns in die Lage zu versetzen, diese Aufgabe wahrzunehmen, d. h. Risiken zeitnah zu erkennen und adäquate Gegenmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten, wurde konzernweit ein Risikofrüherkennungssystem eingeführt, das auf die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden kann. Definierte und erkennbare Risiken werden aus dem administrativen und medizinischen Bereich in regelmäßigen Abständen überprüft und bewertet. Die Ge- schäftsführung wertet die Risikoberichte hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe möglicher Schäden aus und kommt zu folgenden Ergebnissen: Gesamtwirtschaftlichen und konjunkturellen Risiken sind die einzelnen Kliniken in einge- schränktem Rahmen ausgesetzt, da die Klinik Tettnang ausschließlich auf dem inländischen Gesundheitsmarkt tätig und außenwirtschaftliche Faktoren von untergeordneter Bedeutung sind. Branchenspezifische Risiken sind im stark reglementierten Gesundheitsmarkt eng verknüpft mit der staatlichen Gesundheitspolitik. Beteiligungsbericht 2013 126 Klinik Tettnang GmbH Auf der Aufwandseite sind insbesondere die Tarifabschlüsse für den Öffentlichen Dienst von Bedeutung. Innerhalb unserer Branche werden Chancen und Risiken aus Gesundheitsre- formgesetzgebungen und Tarifvereinbarungen differenziert beurteilt. Es bestehen die klassischen Markt- oder Absatzrisiken. Durch strategische Konzepte, insbesondere Koopera- tionen und den Aufbau und Ausbau sektorübergreifender Netzwerke, kann der Standort gesichert und damit Absatzrisiken begrenzt werden. Durch die Einführung von trägerübergreifenden Komplexangeboten und dem Aufbau sekto- rübergreifender Netzwerke soll zum Einen eine höhere Kundenbindung (Kostenträger, niedergelassene Ärzte) und zum Anderen ein Gegengewicht zur Preisentwicklung geschaf- fen werden. Die sich abzeichnende Verschiebung von stationären zu ambulanten Behandlungsformen wird künftig noch stärker an Bedeutung gewinnen. Spezifische Produktrisiken ergeben sich, weil Diagnosen und Therapien auf Grund der Kom- plexität der Leistungserbringung und der Tatsache, dass die Leistungen am Menschen erbracht werden, grundsätzlich risikobehaftet sind. Diesem Risikopotential wirkt allerdings unsere Prozessorganisation entgegen, die einerseits an jedem Arbeitsplatz hohe Professio- nalität erzeugt und andererseits durch ihre Arbeitsteiligkeit ein sich selbst kontrollierendes System schafft. Ablauforganisation und strikte Orientierung an Patientenbedürfnissen sollen Produktrisiken minimiert werden. Hier kommt der Überwachung von Patientenbeschwerden durch unseren zentralen Geschäftsbereich Produkt/Qualität der Waldburg-Zeil Kliniken eine besondere Be- deutung zu. Da trotz aller bestehenden Vorkehrungen Risiken nicht ausgeschlossen werden können, be- steht ein angemessener und regelmäßig überprüfter Versicherungsschutz. Typische Beschaffungsrisiken bestehen bei der Klinik Tettnang nicht. Über die Waldburg-Zeil Kliniken wird darauf geachtet, dass Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten, Produkten und Dienstleistungen nicht entstehen. Temporäre Abhängigkeiten, beispielsweise bei spezi- ellen Gerätschaften, schätzen wir als nicht bedeutsam ein. Die strikte Trennung von Beschaffung und Verwendung betrachten wir als entscheidende Antikorruptionsmaßnahme. Neben dem wirtschaftlichen Risikomanagement (Finanz-, Management- und Marktrisiken) liegt ein weiterer Schwerpunkt im klinischen Risikomanagement, da in den letzten Jahren die Patientensicherheit als Qualitätsziel in Krankenhäusern zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wer Patientensicherheit stärkt, erhöht auch die Qualität der Krankenhausbehandlung. Des- halb haben sich die WHO und nationale Gremien wie die Bundesärztekammer des Themas angenommen und entsprechende Empfehlungen verabschiedet. Auch für unsere Zertifizie- rungsverfahren wie KTQ oder IQMP-Reha ist der Nachweis eines funktionierenden Fehlermanagements inzwischen erforderlich. Oberstes Ziel der Patientensicherheit ist die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen, die auf Fehlern beruhen. Aus der Entdeckung und Analyse von Fehlern kann man im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses für die Zukunft lernen. Ein zentrales Instru- ment zur Erkenntnis solcher Risikokonstellationen ist ein Critical Incident Reporting System (CIRS). Kennt man die Risiken, die Fehler auslösen, lassen sich Fehler vermeiden oder ver- ringern. Nach Prüfung mehrerer Systeme und Beobachtung der Entwicklung wurde inzwischen eine an unsere spezifischen Verhältnisse angepasste und zukunftssichere Lösung in Kooperation mit der äzq (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin) erarbeitet und seit dem Jahr 2010 in unseren Akutkliniken eingeführt. Beteiligungsbericht 2013 127 Klinik Tettnang GmbH Die Klinik Tettnang zählt zum Dienstleistungssektor. Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt maß- geblich von der individuellen und kollektiven Leistung der Mitarbeiter ab. Unmotivierte bzw. unqualifizierte Mitarbeiter stellen daher ein erhebliches Risikopotential dar. Zur Gewinnung und Bindung leistungsfähiger Mitarbeiterinnen bieten wir in den Waldburg-Zeil Kliniken konti- nuierliche Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogramme an. Mit dem Gesamtbetriebsrat wird über flexible Lösungen zur Arbeitszeitgestaltung verhandelt, um künftig auf Auslas- tungsschwankungen kurzfristig reagieren zu können. Die Waldburg-Zeil Kliniken verfolgen die Strategie einer dezentralen Ergebnisverantwortung bei hoher Wissenskommunikation. Eine weit gefasste unternehmerische Selbstverantwor- tung soll die Wettbewerbsfähigkeit steigern und Belastungen in Form von wirtschaftlichen und organisatorischen Risiken minimieren. Die regelmäßige Gegenüberstellung von Vorjah- reswerten und Planwerten erlaubt es, abweichende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und, wo angebracht, korrigierend einzugreifen. Zur Beurteilung finanzieller Risiken analysieren wir regelmäßig auch unseren Debitoren- bestand. Im Rahmen von regelmäßigen Bankengesprächen stellen wir sicher, dass etwaiger Kapitalbedarf auch kurzfristig zur Verfügung steht. Rechtliche Risiken gewinnen in dem Umfang an Bedeutung, als in immer kürzeren Zeitab- ständen ergehende Gesundheitsreformen/Gesetzgebungen zur Verunsicherung der Vertragspartner im Gesundheitswesen beitragen. Im Hinblick auf den Unternehmenserfolg messen wir den rechtlichen Risiken jedoch keine gravierende Bedeutung zu. Für die von uns vorgenommene Überprüfung der Risikolage kommen wir zu dem Gesamter- gebnis, dass bestandsgefährdende Risiken für die Klinik Tettnang nicht bestehen. Tettnang, 4. Juni 2014 Ellio Schneider 11. Abschlussprüfer RSW Treuhand GmbH 12. Leistungskennzahlen Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 Planbetten 140 140 140 185 185 Belegung in % 89,3 85,78 82,96 62,41 60,94 stationäre Patienten 7.344 6.874 6.521 6.393 6.095 Belegungstage 45.654 43.955 42.391 42.139 41.148 Verweildauer 6,22 6,39 6,50 6,59 6,75 Beteiligungsbericht 2013 128 Klinik Tettnang GmbH 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -519 -208 -1.333 -1.440 -1.086 -1.500 -1.250 -1.000 -750 -500 -250 0 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr T € Beteiligungsbericht 2013 129 Klinik Tettnang GmbH Bilanz der Klinik Tettnang GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrecht u. ähnl. Rechte und Werte sowie Lizenzen 130,1 0,4 182,1 0,6 230,7 0,7 2. Geleistete Anzahlungen 0,0 0,0 2,1 0,0 0,0 0,0 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 15.212,8 51,0 16.216,7 51,9 17.234,3 55,4 2. Technische Anlagen und Ma- schinen 276,2 0,9 359,7 1,2 493,7 1,6 3. Einrichtungen und Ausstat- tungen 2.563,7 8,6 2.607,5 8,3 2.758,2 8,9 4. Anlagen im Bau 492,3 1,7 492,3 1,6 38,4 0,1 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Un- ternehmen 75,5 0,3 75,5 0,2 75,5 0,2 18.750,7 62,9 19.935,9 63,8 20.830,8 67,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 494,5 1,7 462,2 1,5 531,4 1,7 2. Unfertige Leistungen 308,4 1,0 253,3 0,8 274,5 0,9 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 4.306,1 14,4 4.439,9 14,2 3.931,3 12,6 2. Forderung gegen verbunde- nen Unternehmen 560,2 1,9 398,1 1,3 250,4 0,8 3. Forderungen gegen Unter- nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Forderungen gegen Gesell- schafter 5. Sonstige Vermögensgegen- stände 276,3 0,9 566,6 1,8 487,6 1,6 6. Forderungen nach dem Kran- kenhausfinanzierungsrecht 83,3 0,3 100,7 0,3 2,9 0,0 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 406,3 1,3 466,3 1,5 139,6 0,4 6.435,2 21,5 6.687,2 21,4 5.617,5 18,0 C. Ausgleichsposten für Eigenmitte l- förderung 2.886,3 9,7 2.826,7 9,0 2.767,2 8,9 D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.737,0 5,8 1.815,0 5,8 1.893,0 6,1 Bilanzsumme 29.809,2 100,0 31.264,9 100,0 31.108,5 100,0 Beteiligungsbericht 2013 130 Klinik Tettnang GmbH Bilanz der Klinik Tettnang GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 300,0 1,0 300,0 1,0 300,0 1,0 II. Kapitalrücklage 14.106,9 47,3 14.106,9 45,1 14.106,9 45,3 III. Gewinnrücklage IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -5.783,5 -19,4 -4.343,4 -13,9 -3.010,9 -9,7 V. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -1.085,9 -3,6 -1.440,1 -4,6 -1.332,5 -4,3 7.537,5 25,3 8.623,4 27,6 10.063,4 32,3 B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung der immateriel- len Vermögensgegenstände und der Sachanlagen I. Sonderposten für Förderungs- mittel nach dem KHG 6.039,5 20,3 6.487,7 20,8 6.999,2 22,5 II. Sonderposten aus Zuweisun- gen und Zuschüssen der öffentlichen Hand 368,2 1,2 534,4 1,7 769,8 2,5 III. Sonderposten aus Zuwendun- gen Dritter 0,1 0,0 0,3 0,0 0,5 0,0 6.407,8 21,5 7.022,3 22,5 7.769,4 25,0 C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen 1.247,4 4,2 1.466,8 4,7 1.235,3 4,0 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.540,0 11,9 3.823,4 12,2 4.020,0 12,9 II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 703,4 2,4 1.043,3 3,3 696,8 2,2 III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 9.742,1 32,7 8.692,7 27,8 6.752,5 21,7 Vl. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 130,9 0,4 5,9 0,0 55,1 0,2 VIl. Sonstige Verbindlichkeiten 496,7 1,7 576,9 1,8 499,0 1,6 14.613,2 49,0 14.142,2 45,2 12.023,4 38,6 F. Rechnungsabgrenzungsposten G. Ausgleichsposten aus Darlehen s- förderung 3,4 0,0 10,2 0,0 17,0 0,1 Bilanzsumme 29.809,2 100,0 31.264,9 100,0 31.108,5 100,0 Beteiligungsbericht 2013 131 Klinik Tettnang GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Klinik Tettnang GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T € % T € % T € % 1. Umsatzerlöse 27.537,2 95,7 25.621,5 96,2 24.768,7 96,0 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 55,1 0,2 -21,2 -0,1 68,2 0,3 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.174,6 4,1 1.045,2 3,9 965,2 3,7 5. Gesamtleistung 28.766,9 100,0 26.645,6 100,0 25.802,1 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren 3.732,2 12,3 3.645,9 12,7 3.651,8 13,2 b) Aufwendungen für bezogene Leistun- gen 1.099,5 3,6 902,1 3,2 874,5 3,2 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 15.645,8 51,6 14.398,6 50,3 13.593,7 49,0 b) Soziale Abgaben 3.535,0 11,7 3.045,2 10,6 2.955,3 10,6 8. Abschreibungen a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Anlage- vermögen 1.863,8 6,1 2.039,2 7,1 2.289,4 8,2 b) auf Vermögensgegenstände des Um- laufvermögens, soweit die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschrei- bungen überschreiten 9. Zuführung der Investitionszuschüsse zu Sonderposten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.448,3 14,7 4.578,7 16,0 4.391,7 15,8 11. Gesamtaufwand 30.324,6 100,0 28.609,6 100,0 27.756,4 100,0 12. Zwischenergebnis (Betriebsergebnis) -1.557,7 -6,6 -1.964,0 -8,3 -1.954,3 -8,2 13. Erträge aus Beteiligungen 14. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens 16. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzie- rung von Investitionen 416,8 426,5 369,0 17. Erträge aus der Einstellung von Aus- gleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung 59,5 59,5 59,5 18. Erträge aus der Auflösung von Sonder- posten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 971,8 1.116,0 1.262,9 Beteiligungsbericht 2013 132 Klinik Tettnang GmbH 19. Erträge aus der Auflösung des Aus- gleichspostens für Darlehensförderung 6,8 6,8 6,8 20. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 50,0 50,0 50,6 21. Aufwendungen/Erträge aus Verlustüber- nahme 0,0 -162,1 -320,1 22. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zu- wendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens -357,3 -368,9 -289,0 23. Aufwendungen für die nach dem KHG ge- förderte Nutzung von Anlagevermögen -59,6 -57,5 -80,0 24. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -599,5 -520,4 -428,6 25. Finanzergebnis 488,7 549,8 631,1 26. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.069,0 -1.414,2 -1.323,1 27. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen -7,6 -24,4 -7,6 28. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 29. Sonstige Steuern -9,3 -1,4 -1,8 30. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -1.085,9 -1.440,1 -1.332,5 31. Einstellung in Gewinnrücklagen a) in zweckgebunden Rücklagen b) in andere Gewinnrücklagen 32. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) Bilanzgewinn/Bilanzverlust -1.085,9 -1.440,1 -1.332,5 Beteiligungsbericht 2013 133 GpZ Friedrichshafen gGmbH Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGm bH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH Kontakt: Paulinenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 4094-211 Fax: 07541 / 4094-251 E-Mail: u.ott@gpz-fn.de Internet: www.gpz-fn.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 8. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001 Letzte Änderung: 10. August 2006 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der GpZ Friedrichshafen GmbH ist die Beteiligung an der psychiatrischen Ver- sorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke Behinderte sowie einer Ta- gesstätte mit Zuverdienstarbeitsplätzen in Friedrichshafen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tä- tigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtun- gen. 3. Beteiligungsverhältnisse: Am Stammkapital des GpZ Friedrichshafen gGmbH von 50.000 € sind folgende Gesellschaf- ter beteiligt: Stammkapital Anteil Bruderhaus Diakonie 15.000 € 30,00 % Pauline 13 e.V. 15.000 € 30,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie, 10.000 € 20,00 % Landkreis Bodenseekreis 5.000 € 10,00 % Stadt Friedrichshafen 5.000 € 10,00 % 50.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2013 134 GpZ Friedrichshafen gGmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ulrich Ott Gesellschafterversammlung: Vorsitzender: Peter Hauswald, Bürgermeister Friedrichshafen Mitglieder: Vertreter aller Gesellschafter 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschafter bekräftigen mit dem Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen Ihre Bereitschaft, eine gemeinsame Hilfeplanung im Bodenseekreis zu betreiben. Hierzu wurde im Jahr 2004 in verbindlicher Form die Trägergemeinschaft „Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) Bodenseekreis“ gegründet. Die GpZ Friedrichshafen gGmbH beteiligt sich hierzu schwerpunktmäßig mit der Träger- schaft und dem Betrieb einer anerkannten Werkstatt sowie einer Tagesstätte mit Zuverdienstarbeitsplätzen. Im Rahmen eines Leistungsverbundes sollen psychisch kranke und behinderte Menschen Angebote im Bereich der beruflichen, medizinischen und sozialen Rehabilitation unter einem gemeinsamen Dach im Gemeindepsychiatrischen Zentrum in Friedrichshafen finden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe- cke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften für eine große Handelsgesellschaft ge- prüft unter der Beachtung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 Haushaltsgrundsätzegesetz. Die Gesellschaft ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie im Werkstättenverbund Bodensee Oberschwaben. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Wesentliche Verträge Keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die GpZ Friedrichshafen: ⇒ 80.455 € für Tagesstätten für psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen auf Grundlage der vorläufigen Richtlinien und Fördergrundsätze des LWV Zahlung von der GpZ Friedrichshafen an den Bodenseekreis: ⇒ 1.250 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 50.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2017, Zins seit 30. Juni 2007 bei 2,5 % ⇒ 80.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen Verlängerung bis zum 31. Dezember 2017, zins- und tilgungsfrei Beteiligungsbericht 2013 135 GpZ Friedrichshafen gGmbH 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen Im Geschäftsjahr 2013 waren 35 Mitarbeiter beschäftigt (Vj. 37), davon 4 Aushilfen. 10. Lagebericht Das GpZ Friedrichshafen ist Betreiber folgender drei Bereiche: ⇒ Werkstatt für psychisch behinderte Menschen (WfbM / 60 Plätze) ⇒ Tagesstätte für psychisch kranke Menschen o Tagesstrukturierende Angebote o Niederschwellige Beschäftigung und Arbeitsgelegenheiten nach SGB II ⇒ Vermietung a) Werkstatt (WfbM) Die Geschäftsfelder der WfbM Friedrichshafen sind ⇒ Industriemontage ⇒ Bürodienstleistung, Archivierung ⇒ Küche, Cafe und Catering ⇒ Hausmeisterservice Die Werkstatt des GpZ erzielte im Jahr 2013 Einnahmen aus Produktion und Dienstleistung in Höhe von 591 T€ (Vj. 618 T€), dies bedeutet gegenüber 2012 einen leichten Rückgang, gemessen an der schwierigen Baustellensituation ist es dennoch ein gutes Ergebnis. Die Einnahmen verteilten sich auf die Bereiche industrielle Fertigung 431 T€ (Vj. 445 T€), Hausmeisterdienstleistungen 12 T€ (Vj. 26 T€), Bürodienstleistungen 31 T€ (Vj. 34 T€) sowie auf Küche und Cafe mit 117 T€ (Vj. 113 T€). Die Werkstatt war mit dieser guten Beauftragung seitens der Industrie ganzjährig ausgelastet und sieht sich bezüglich Qualität und Zuverlässigkeit in ihrer Arbeit bestätigt. Der größte Partner für das GpZ ist die Diakonie Pfingstweid. Die beiden Einrichtungen arbei- ten schon lange sehr eng zusammen. Durch diese Partnerschaft erhält das GpZ auch Aufträge von Firmen, die normalerweise nur mit einem Dienstleister zusammen arbeiten. Da sich jedoch herausgestellt hat, dass die Klienten von Pfingstweid und die Beschäftigten des GpZ sich gut ergänzen, können beide Einrichtungen gemeinsam größere und komplexere Aufträge abwickeln. Durch diesen gemeinsamen Einsatz von verschiedenen Fähigkeiten und Kompetenzen entsteht sogar eine "win win win-Situation". Die beiden Einrichtungen sind mit dieser abgestimmten Kombination in der Lage, qualitativ hochwertige Aufträge zu bearbeiten und der Auftraggeber bekommt einen flexibleren und vielseitigeren Dienstleister. In 2013 erzielte das GpZ mit dieser Partnerschaft einen Umsatz von 200 T€, das macht etwa 44 % des gesamten industriellen Umsatzes in der WfbM aus. Gearbeitet wurde hier über- wiegend in Außengruppen bei den Firmen ZF Friedrichshafen, IFM Tettnang und im Behältermanagement der Diakonie Pfingstweid direkt. Insgesamt arbeiten ca. 15 Personen dauerhaft in den genannten Firmen. Ebenfalls dauerhaft beschäftigt sind fünf Personen in der MTU und fünf weitere Klienten besetzen dauerhaft Einzelaußenarbeitsplätze bei kleine- ren Firmen mit direkter Betreuung und Jobcoaching seitens des GpZ. Besonders wertvoll sind diese Außenarbeitsplätze zum einen wegen der besseren Vergü- tung, besonders aber unter dem Aspekt, dass hier unsere Klienten die Wirklichkeit des ersten Arbeitsmarktes vorfinden bzw. sich dahin heran tasten können. Diese Erfahrung ist für die Beschäftigten enorm wertvoll, da Sie in den besagten Firmen erkennen können, was Ih- nen eventuell an Qualifizierung noch fehlt oder welche Unterstützung Sie für die nächsten Schritte speziell benötigen. In 2013 waren in der Werkstatt im Durchschnitt 95 (Vj. 95) psychisch behinderte Menschen sozialversicherungsrechtlich beschäftigt, davon 74 (Vj.76) im Arbeitsbereich und 21 (Vj. 19) im Berufsbildungsbereich. Diese Zahlen entsprechen beinahe den Vorjahreswerten und zei- gen, dass es momentan keine Zunahmen bei den Werkstatt-Plätzen gibt. Die reduzierte Beteiligungsbericht 2013 136 GpZ Friedrichshafen gGmbH Nachfrage nach beschützten Arbeitsplätzen steht im direkten Zusammenhang mit einer sehr niedrigen 2,6 % tigen Arbeitslosenquote im Bodenseekreis (Stand vom September 2013). Für die Betreuung der 95 WfbM-Beschäftigten wurden Pflegesatzerlöse in Höhe von 1.285 T€ (Vj. 1.230 T€) erzielt, davon 931 T€ (Vj. 925 T€) im Arbeitsbereich und 354 T€ (Vj. 305 T€) im Berufsbildungsbereich. In der Werkstatt waren 19 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Zusammen mit den Produktionserlösen erzielte die WfbM Einnahmen in Höhe von 1.876 T€ (Vj. 1.848 T€) und lag somit um knapp über dem Vorjahresergebnis. b) Tagesstätte Die Tagesstätte war auch in 2013 ein sehr stark frequentierter Bereich. Mehr als 100 unter- schiedliche Personen nutzten über das Jahr die vielseitigen Angebote. Durch einen sehr niedrigschwelligen Zugang können hier viele psychisch kranke Menschen erreicht und ange- sprochen werden. Über eine pauschale Tagesstätten-Finanzierung vom Landkreis kann der grobe Kostenrahmen der Grundangebote abgedeckt werden. Im Bereich der therapeutischen Beschäftigung bietet die Tagesstätte das vom Landkreis fi- nanzierte Zuverdienstprojekt an. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um ein niederschwelliges Beschäftigungsangebot für psychisch kranke Menschen, die nicht oder noch nicht einer geregelten Arbeit nachgehen können. Schwerpunktmäßig dient das Angebot dem Aufbau einer individuellen Tagesstruktur sowie dem Training von Leistungs- und Belas- tungsfähigkeit der betroffenen Klienten. Insgesamt wurden im Zuverdienst 59 Personen im Rahmen von Stabilisierungs- und Orientierungsmaßnahmen betreut, verteilt auf neun Arbeitsplätzen. Leider steigt die Zahl der Personen, die dieses Zuverdienstangebot zwar dringend benöti- gen, jedoch auf Grund der Ausschlusskriterien nicht in Anspruch nehmen können. Nur wer wesentlich behindert und erwerbsunfähig ist (Grundsicherung), kann in den Zuverdienst. Im GpZ werden jedoch immer mehr Menschen betreut, die diese Voraussetzungen nicht erfül- len. Dabei handelt es sich in zunehmender Zahl um Altersrentner oder um Personen, die sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, jedoch aus unterschiedlichsten Gründen noch keine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, de facto aber dringend eine beschäfti- gungsorientierte Stabilisierung notwendig wäre. Erhalten die Betroffenen in solch schwierigen Übergangsphasen nicht zeitnah die erforderlichen Hilfen, führt dies oft zu hefti- geren Brüchen und komplizierteren Krankheitsverläufen. Das GpZ wird sich zukünftig verstärkt um einen Ausbau der personenzentrierten tagesstrukturierenden Angebote im Be- schäftigungsbereich bemühen und sieht hier einen weiteren wichtigen Baustein in der ambulanten gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die beiden Bereiche Tagesstruktur und ALGII-Betreuung sind auch immer Thema zwischen dem Sozialdezernat und den bei den GpZ. Seitens der Sozialverwaltung wurde dabei in Aussicht gestellt, dass es in 2014 wieder eine Betreuungsmaßnahme für langzeitarbeitslose Menschen geben könnte und auch bei der Tagesstruktur wurde Verhandlungsbereitschaft signalisiert. In 2013 erzielte die Tagesstätte aus Vergütungen und Leistungsvereinbarungen insgesamt 187 T€ (Vj. 217 T€). Im Vergleich zu 2012 sind die Einnahmen noch einmal um 30 T€ zu- rückgegangen. Unter Einbeziehung der Einnahmen aus Produktion sowie zusätzlichen Einnahmen von Kooperationspartnern ergibt die Gegenrechnung mit allen Kosten ein Minus in Höhe von ca. 21 T€. c) Vermietung Die Mietflächen in den Beratungs- und Behandlungsebenen waren beinahe ganzjährig kom- plett vermietet. Da ein Teil der Normalfläche zu Lager umgebaut wurde, entfielen Mietein- nahmen in Höhe von ca. 55 T €. Insgesamt hat das GpZ in 2013 Mieteinnahmen in Höhe von 64 T€ (Vj. 127 T€) erzielt. Beteiligungsbericht 2013 137 GpZ Friedrichshafen gGmbH d) Geschäftsverlauf Das Jahr 2013 war stark geprägt durch den Neubau, die Entstehung der Großbaustelle. Der Aushub und die Gründung standen im Mittelpunkt des Geschehens. Trotz aller Aufregung, Absperrungen und riesigen Maschinen konnten alle Bereiche durch- gängig arbeiten. Als gute Entscheidung hat sich im Nachhinein die Anmietung des Gebäudes Paulinenstraße 33 erwiesen. Die dahin umgesiedelte Hausmeisterdienstleistungsgruppe übernahm in der Paulinenstraße nach und nach mehr Aufträge von der Werkstatt und konnte auf Grund der guten Lage einen Großteil der Versorgungslogistik übernehmen. Am Ende des Jahres arbeiteten bis zu 20 Personen in der Außenstelle Paulinenstraße 33. Die Tagesstätte hatte was die Besucher und Teilnehmer betrifft leicht steigende Zahlen zu verzeichnen. Ein Großteil der Besucher nutzte die verschieden Angebote aus den Bereichen Beschäftigung, Freizeit, Kultur und Kreativität. Bei den Einnahmen kam es auf Grund der be- reits beschriebenen Gründe zu Einbußen, die es in Zukunft auszugleichen gilt. Insgesamt ist das Jahr 2013 für das GpZ gut verlaufen. Wirtschaftlich betrachtet konnte das Minimalziel einer "schwarzen Null" erreicht werden. Mit seinen vielen differenzierten Angebo- ten konnte das GpZ ganzjährig wieder eine Vielzahl von betroffenen Menschen erreichen. Zählen wir alle Personen zusammen, die täglich ins GpZ kommen, zur Arbeit (170), zur Be- treuung, zum Arztbesuch, zum Mittagessen, zum Kaffeetrinken, zur Kontaktaufnahme und aus vielen Gründen mehr errechnen wir 250 Menschen pro Tag. 250 Personen, die mit dem GpZ verbunden sind und auf Grund von oft sehr schwierigen Lebenssituationen im GpZ ei- nen sozialen, existenziellen und kulturellen Mittelpunkt finden. e) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die reinen Umsatzerlöse haben gegenüber 2013 leicht abgenommen und belaufen im Jahr 2013 auf 2.127 T€ (Vj. 2.192 T€). Die größte Position bei den Umsatzerlösen bilden die Einnahmen durch Werkstattsätze mit insgesamt 1.285 T€ (Vj. 1.230 T€). Hiervon entfallen 931 T€ (Vj. 925 T€)auf den Arbeitsbe- reich und 354 T€ (Vj. 305 T€) auf den Berufsbildungsbereich. An zweiter Stelle stehen die Erlöse aus dem Produktion- und Dienstleistungsbereich mit 591 T€ (Vj. 618 T€). Die Tagesstätte erreichte durch die pauschale Förderung und durch die be- schriebenen Maßnahmen Einnahmen in Höhe von 187 T€ (Vj. 217 T€). Der Mietbereich kam auf Einnahmen von insgesamt 64 T€ (Vj. 127 T€). Die größte Position bei den Ausgaben sind die Personalkosten von 1.492 T€ (Vj. 1.516 T€) inklusive der Löhne der WfbM-Beschäftigten in Höhe von 278 T€ (Vj. 281 T€) sowie aller Aushilfen. Die Sozialabgaben der behinderten Beschäftigten sind hierbei nicht berücksichtigt, da diese als durchlaufender Posten betrachtet und an das GpZ direkt zurückerstattet wer- den. Insgesamt waren in 2013 23 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Die Betriebskosten summierten sich gesamt auf 1.926 T€ (Vj. 1.947 T€), davon betrugen die Abschreibung 172 T€ (Vj. 181 T €) und die Zinsen 30 T€ (Vj. 36 T€). Gegenüber dem Vorjahr konnte somit 21 T€ eingespart werden. Der Abschluss 2013 weist einen Jahresüberschuss von 117 T€ (Vj. 208 T€) aus. Der Jah- resüberschuss wird mit 24 T€ in andere Rücklagen und mit 93 T€ in die zweckgebundene Gewinnrücklage eingestellt. Das GpZ Friedrichshafen erreichte auch in seinem neunten Be- triebsjahr wieder ein gutes Ergebnis und konnte die Ziele des Wirtschaftsplanes erfüllen. Umsatzerlös / Gesamtleistung 2013 2012 2011 2010 2009 Umsatzerlös/Gesamtleistung 2.127 T€ 2.192 T€ 2.200€ 2.048 T€ 1.870 T€ Veränderungen zum Vorjahr - 65 T€ - 8 T€ + 152 T€ + 178 T€ + 62 T€ Veränderungen zum Vorjahr in % - 3,0 % - 0,4 % + 7,4 % + 9,5 % + 3,4 % Die Umsatzerlöse 2013 sind gegenüber 2012 um 3,0 % von 2.192 T€ auf 2.127 T€ gesun- ken. Beteiligungsbericht 2013 138 GpZ Friedrichshafen gGmbH Jahresergebnis 2013 2012 2011 2010 2009 Umsatzerlös/Gesamtleistung 2.127€ 2.192 T€ 2.200€ 2.048 T€ 1.870 T€ Jahresergebnis + 117 T€ + 208 T€ + 152 T€ + 178 T€ + 322 T€ Jahresergebnis in % der Gesamtleistung + 6,0 % + 10,0 % + 7,4 % + 9,5 % + 17,2 % Personal Bei den hauptamtlichen Mitarbeitern des GpZ Friedrichshafen waren am Ende des Jahres 23 Vollstellen besetzt. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Personalkosten bei den hauptamtlich Beschäftigten um ca. 24 T€. 2013 2012 2011 2010 2009 Umsatzerlös/Gesamtleistung 2.127 T€ 2.192 T€ 2.200 T€ 2.048 T€ 1.870 T€ Personalkosten 1.492 T€ 1.516 T€ 1.442 T€ 1.245 T€ 1.066 T€ Personalkosten in % der Gesamtleistung 70 % 69 % 66 % 60,8 % 57,0 % Insgesamt beliefen sich die Personalkosten für die hauptamtlichen Beschäftigten auf 1.214 T€ (Vj. 1.235 T€), an die behinderten Beschäftigten wurden Löhne in Höhe von 278 T€ (Vj. 281 T€) ausbezahlt, in Summe sind das 1.492 T€ (Vj. 1.516 T€). Gerechnet an den Gesamtkosten von 1.896 T€ (Vj. 1.911 T€) machen die Personalkosten einen Anteil von 79% (Vj. 69 %) aus. Finanzmittelbestand Im laufenden Geschäftsjahr konnten Finanzmittel freigesetzt werden aus dem: ⇒ Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von + 593 T€ ⇒ Cash Flow aus Investitionstätigkeit - 1.577 T€ ⇒ Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit - 105 T€ Der Finanzmittelbestand lag am 31. Dezember 2013 bei 411 T€ (Vj. 1.500 T€) und ist im Verhältnis zum Vorjahr um 1.089 T€ gesunken. 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 6.812 T€ 6.383 T€ 6.474 T€ 6.390 T€ 6.194 T€ Finanzmittelbestand 411 T€ 1.500 T€ 1.396 T€ 1.278 T€ 925 T€ Finanzmittelbestand in % der Bilanzsumme 6 % 24 % 22 % 20 % 14,9 % Die GpZ FN gGmbH führt alle Konten bei der Volksbank Friedrichshafen. Die Gelder sind je- derzeit verfügbar. Anlagevermögen / Abschreibung / Fremdkapital 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 6.812 T€ 6.383 T€ 6.474 T€ 6.390 T€ 6.194 T€ Anlagevermögen in € 6.155 T€ 4.759 T€ 4.724 T€ 4.809 T€ 4.971 T€ Anlagevermögen in % 90 % 75,0 % 73,0 % 75,3 % 80,3 % Abschreibung 172 T€ 181 T€ 197 T€ 219 T€ 206 T€ Fremdkapital in € 2.309 T€ 1.889 T€ 2.101 T€ 2.189 T€ 2.194 T€ Fremdkapital in % 34 % 30 % 32 % 34,3 % 35,4 % Beteiligungsbericht 2013 139 GpZ Friedrichshafen gGmbH Das Anlagevermögen in Höhe von 6.155 T€ wird folgendermaßen aufgeteilt: Immaterielle Vermögensgegenstände 2 T€ Grundstücke und Bauten 4.308 T€ Technische Anlagen 50 T€ Betriebs- und Geschäftsausstattung 101 T€ gel. Anzahlungen/Anlagen im Bau 1.694 T€ Die Abschreibung auf das gesamte Anlagevermögen beträgt 172 T€. Eigenkapital 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 6.812 T€ 6.383 T€ 6.474 T€ 6.390 T€ 6.194 T€ Eigenkapital 3.502 T€ 3.385 T€ 3.177 T€ 2.908 T€ 2.610 T€ Eigenkapital in % der Bilanzsumme 51,4 % 53 % 49,1 % 45,5 % 42,1 % Das Eigenkapital liegt zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei 3.502 T€. In der unteren Tabelle wird der Eigenkapitalanteil unter Berücksichtigung der Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse dargestellt: 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 6.812 T€ 6.383 T€ 6.474 T€ 6.390 T€ 6.194 T€ Eigenkapital (EK) + Sonderposten (SoPo) 4.503 T€ 4.483 T€ 4.373 T€ 4.201 T€ 2.610 T€ EK + SoPo in % der Bilanzsumme 66 % 70 % 68 % 65,7 % 42,1 % l) Chancen- und Risikobericht Es finden turnusmäßig Konferenzen wie die Werkstattkonferenz, die Arbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) sowie die Trägergemeinschaft GPV statt. Geplante Veränderungen durch den Gesetzgeber oder die Kostenträger werden hier frühzeitig bespro- chen und können in die strategische Planung einfließen. Das GpZ ist darüber hinaus auf Bundes-, Landes- und Kreisebene vertreten und kann auch auf Grundlage der frühen Infor- mationen rechtzeitig agieren. Das Forderungsmanagement wird konsequent betrieben. Der größte Anteil an der Gesamt- leistung sind die Pflegesatzerlöse. Diese werden auch regelmäßig und zeitnah bezahlt. Mit der Eingliederungshilfe, der Arbeitsverwaltung und den Rentenversicherungsträgern funktio- nieren die Abrechnungsmodalitäten sehr gut. Auch im Bereich Vermietung gehen die Zahlungen sehr regelmäßig ein. Bei den Produkti- onserlösen wird der Großteil der Rechnungen von Dauer· und Großkunden ebenfalls ohne große Zahlungsverzögerungen erledigt. Selten sind hier weitergehende Schritte im Forde- rungsmanagement notwendig. Alle Forderungen werden laufend überwacht und bei Überfälligkeit wird entsprechend reagiert. Das GpZ hat was die beiden Baujahre 2013 und 2014 betrifft, mit einem Rückgang der Ein- nahmen zu kämpfen. Der Wegfall der Mieteinnahmen Norma sowie die aus Platzgründen notwendige Anmietung der Außensteile Paulinenstr. 33 ergeben gegenüber 2011 alleine ei- ne zusätzliche Belastung von 95 T€ jährlich. Rechnen wir die Einnahmereduzierung in Höhe von 120 T€ in der Tagesstätte hinzu, hat das GPZ knapp 200 T€ jährlich weniger, was ge- messen am Gesamtumsatz 10 % ausmacht. Das GpZ bringt seit längerer Zeit deutlich zum Ausdruck, dass es sich um ein Kompensieren dieser Mindereinnahmen bemüht. Durch die AZAV-Zertifizierung hat das GpZ die Grund- voraussetzung für die Erbringung von Maßnahmen aus dem SGB II erfüllt. Für 2014 hat sich das GpZ auch für eine vom JobCenter ausgeschriebene Maßnahme beworben und dafür auch den Zuschlag erhalten, der Start wird im September erfolgen. Beteiligungsbericht 2013 140 GpZ Friedrichshafen gGmbH Bei den konzeptionellen und baulichen Planungen hat das GpZ Kapazitäten für die Aktivie- rung, und Stabilisierung sowie für die Qualifizierung und Schulung von langzeitarbeitslosen Menschen eingerechnet. Des Weiteren führt das GPZ Gespräche mit dem Sozialdezernat hinsichtlich der Personen- gruppe, die im Moment teilweise ohne Finanzierung betreut werden. Ebenfalls Ist das GpZ in einer Arbeitsgruppe aktiv, die sich mit der Versorgung von Menschen beschäftigt, die ein Al- koholproblem haben. Auch hier bemüht sich das GpZ darum, zusammen mit den Sucht- experten der Diakonie (PSB) tagesstrukturierende und therapeutische Maßnahmen anzubie- ten. All diese notwendigen Angebote und Leistungen könnten im GpZ umgesetzt werden. Die räumlichen Voraussetzungen wurden in der Neubauplanung berücksichtigt. Das notwen- dige Fachpersonal ist teilweise schon vor Ort, bzw. könnte problemlos in die bestehenden Fachabteilungen eingebunden werden. Die Chancen für eine Profil u. Leistungserweiterung des GpZ bestehen darin, dass es sich als ambulantes Fachzentrum mit vielen Netzwerkpart- nern für Maßnahmen im Bereich der Bildung, Ausbildung und arbeitsmarktorientierten Maßnahmen entwickeln könnte. Bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar. m) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der Werkstättenverbund wurde aufgelöst. Das GpZ erhielt den Zuschlag für die vom Jobcenter Friedrichshafen ausgeschriebene ALGII-Maßnahme zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II. n) Prognosebericht In seinen insgesamt zehn Betriebsjahren hat das GpZ Friedrichshafen eine solide wirtschaft- liche Grundlage geschaffen. Mit dem Erweiterungsbau wurden die Weichen für die räumliche und inhaltliche Entwicklung in den nächsten Jahren gestellt. Die Werkstatt wird in dieser Erweiterungsphase seine Dienstleistungs- und Produktionsbe- reiche erweitern bzw. neu aufstellen. Die Öffnung zur Stadt und der Kontakt zur Bevölkerung sind ein wichtiger Bestandteil dieser Entwicklung. Parallel wird das GpZ durch die Schaffung von Treffpunkten und Sozialräumen, kulturellen und unterhaltenden Angeboten für behinderte und nicht behinderte Menschen den Standort nutzen. Das Haus soll sich neben all seiner beschriebenen Aufgaben auch zu einem Bege- hungszentrum mit inklusiver Wirkung im Zentrum der Stadt entwickeln. Für einen erfolgreichen Einsatz eines personenzentrierten Hilfe- und Betreuungsangebotes für Menschen mit einer seelischen Behinderung, der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Zielen, für die Schaffung von Barrierefreiheit, für das Ermöglichen von Teilhabe und Inklusion müssen aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Dazu hat das GpZ die notwendigen Gespräche und Verhandlungen mit den zuständigen Partnern und Kostenträ- gern schon eingeleitet. Die bisher dazu erfolgten Reaktionen waren positiv. Wir erwarten eine erfolgreiche Entwicklung des GpZ Friedrichshafen. Friedrichshafen, 27. Juni 2014 Ulrich Ott 11. Abschlussprüfer Merz & Kübel, Wirtschaftsprüfer, Ravensburg Beteiligungsbericht 2013 141 GpZ Friedrichshafen gGmbH 12. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 322.277 298.107 269.071 207.879 116.717 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr T € Beteiligungsbericht 2013 142 GpZ Friedrichshafen gGmbH Bilanz der GpZ Friedrichshafen gGmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T € % T € % T € % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte so- wie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,4 0,0 12,9 0,2 21,9 0,3 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 4.308,3 63,2 4.369,4 68,5 4.459,9 68,9 2. Anlagen und Maschinen 50,4 0,7 45,5 0,7 54,2 0,8 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 100,6 1,5 134,8 2,1 184,7 2,9 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.693,7 24,9 196,8 3,1 3,0 0,0 III. Finanzanlagen 1. Genossenschaftsanteile 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 6.155,4 90,4 4.759,5 74,6 4.723,9 73,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5,6 0,1 5,7 0,1 5,8 0,1 2. Unfertige Leistungen 3. Waren II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 82,9 1,2 76,6 1,2 277,6 4,3 2. Forderung gegen verbunden Unternehmen 3. Forderungen gegen Unterneh- men, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Forderungen gegen Gesell- schafter 62,3 0,9 26,1 0,4 32,7 0,5 5. Sonstige Vermögensgegen- stände 94,7 1,4 15,2 0,2 37,9 0,6 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 411,2 6,0 1.500,0 23,5 1.395,9 21,6 656,7 9,6 1.623,6 25,4 1.750,0 27,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten I. Disagio II. Sonstige Rechnungsabgrenzungs- posten 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 6.812,4 100,0 6.383,1 100,0 6.473,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 143 GpZ Friedrichshafen gGmbH Bilanz der GpZ Friedrichshafen gGmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T € % T € % T € % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50,0 0,7 50,0 0,8 50,0 0,8 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage 1. Zweckgebundene Rücklagen 2.966,6 43,5 2.873,7 45,0 2.714,0 41,9 2. Andere Gewinnrücklagen 485,1 7,1 461,2 7,2 413,0 6,4 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 3.501,7 51,4 3.385,0 53,0 3.177,1 49,1 B. Sonderposten für Investitionsz u- schüsse zum Anlagevermögen 1.001,4 14,7 1.098,6 17,2 1.195,8 18,5 C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen 66,7 1,0 76,7 1,2 61,5 0,9 66,7 1,0 76,7 1,2 61,5 0,9 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kre- ditinstituten 468,0 6,9 523,0 8,2 578,1 8,9 II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 569,8 8,4 67,4 1,1 66,7 1,0 III. Verbindlichkeiten gegenüber ver- bundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Un- ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Ge- sellschaftern 584,5 8,6 581,9 9,1 600,1 9,3 VI. Sonstige Verbindlichkeiten 620,1 9,1 650,5 10,2 791,9 12,2 2.242,3 32,9 1.822,8 28,6 2.036,7 31,5 F. Rechnungsabgrenzungsposten 0,3 0,0 0,0 0,0 2,7 0,0 Bilanzsumme 6.812,4 100,0 6.383,1 100,0 6.473,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 144 GpZ Friedrichshafen gGmbH Gewinn- und Verlustrechnung der GpZ Friedrichshafen gGmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T € % T € % T € % 1. Umsatzerlöse 2.126,7 93,4 2.191,7 92,3 2.199,9 92,2 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 97,2 4,3 97,2 4,1 97,2 4,1 3. andere aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 4. Sonstige betriebliche Erträge 54,3 2,4 86,2 3,6 88,9 3,7 5. Gesamtleistung 2.278,2 100,0 2.375,1 100,0 2.386,1 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren 85,8 4,0 85,6 4,0 92,9 4,5 b) Aufwendungen für bezogene Leis- tungen 4,3 0,2 0,0 0,0 2,7 0,1 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 1.255,3 59,0 1.274,9 59,9 1.203,3 58,0 b) Soziale Abgaben 260,5 12,2 263,8 12,4 247,7 11,9 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände und Anlagevermögen 171,8 8,1 181,2 8,5 196,7 9,5 9. Zuführung der Investitionszuschüsse zu Sonderposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 350,0 16,4 322,1 15,1 331,1 16,0 11. Gesamtaufwand 2.127,7 100,0 2.127,6 100,0 2.074,4 100,0 12. Zwischenergebnis (Betriebsergebnis) 150,6 247,6 311,6 13. Erträge aus Beteiligungen 14. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens 16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,8 13,7 14,2 17. Aufwendungen/Erträge aus Verlustüber- nahme 18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -35,0 -49,7 -53,2 19. Finanzergebnis -30,2 -36,1 -39,0 20. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 120,3 211,5 272,7 21. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen 22. Steuern vom Einkommen und Ertrag 23. Sonstige Steuern 3,6 3,6 3,6 24. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 116,7 207,9 269,1 25. Einstellung in Gewinnrücklagen a) in zweckgebunden Rücklagen 92,9 159,7 229,3 b) in andere Gewinnrücklagen 23,9 48,2 39,8 26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,0 0,0 0,0 Beteiligungsbericht 2013 145 GpZ Überlingen gGmbH Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Kontakt: Obere Bahnhofstr. 18, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 30118-0 Fax: 07551 / 30118-99 E-Mail: email@g-p-z.de Homepage: www.g-p-z.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 5. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001 Letzte Änderung: 27. Juli 2006 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sowie einer Tagesstätte mit Zuverdienstarbeitsplätzen in Überlingen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital des GpZ Überlingen gGmbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Vianney Gesellschaft e.V. 12.500 € 50,00 % Sprungbrett - Werkstätten gGmbH 2.500 € 10,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 2.500 € 10,00 % Pauline 13 e.V. 2.500 € 10,00 % Landkreis Bodenseekreis 2.500 € 10,00 % Stadt Überlingen 2.500 € 10,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Ingo Kanngießer Gesellschafterversammlung: ist eingerichtet Beteiligungsbericht 2013 146 GpZ Überlingen gGmbH 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der GmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtun- gen. Die GpZ Überlingen gGmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Gemeindepsy- chiatrischen Verbund Bodenseekreis und im Werkstättenverbund Bodensee-Oberschwaben. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die GpZ Überlingen: ⇒ 49.258 € für Tagesstätten für psychisch Kranke und Menschen mit Behinderungen auf Grundlage der vorläufigen Richtlinien und Fördergrundsätze des LWV Zahlung von der GpZ Friedrichshafen an den Bodenseekreis: ⇒ 625 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 25.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2017 Zins seit 30. Juni 2007 bei 2,5 % ⇒ 55.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen Verlängerung bis zum 31. Dezember 2017, zins- und tilgungsfrei 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Im Jahresdurchschnitt waren im GpZ Überlingen 25 Personen (Vj. 24) beschäftigt, davon 2 Aushilfen. 10. Lagebericht a) Geschäftsverlauf, Geschäftsfelder und Maßnahmen Insgesamt sind die Entwickelungen der GpZ Überlingen gGmbH in 2013 weiterhin als gelun- gen zu bewerten. Der organisatorische Arbeitsschwerpunkt in 2013 lag in der weiter- führenden Konkretisierung der Konzepte, insbesondere in Zusammenhang mit den kontinu- ierlichen Verbesserungen im Rahmen der Qualitätssicherung. Das Ergebnis des zweiten externen Audit hat das bisherige Vorgehen bestätigt und auch die positiven Wirkungen auf- gezeigt. Die Erlöse „Soziale Dienstleistungen“ sind um ca. 40 T€ gesunken. Die Erlössteigerungen im Arbeitsbereich der WfbM konnten die Reduzierungen im Berufsbildungsbereich nicht voll- ständig ausgleichen. Die Produktions- und Dienstleistungserlöse konnten dagegen stabil gehalten werden. In den Geschäftsfeldern Wäscherei und Küche sowie Industrie (Metall & Montage) und Handel sind die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Der Umsatz im Bereich Gartenpflege ist dagegen, wie in den letzten Jahren auch, um weitere ~ 15 % gesunken. Dafür konnten im Beteiligungsbericht 2013 147 GpZ Überlingen gGmbH Geschäftsfeld Druckstudio entsprechende Steigerungen erreicht werden. Insgesamt haben sich im Bereich der Produktion und Dienstleistungen die Umsätze und Aktivitäten entspre- chend der Planung bzw. Erwartung weiterentwickelt. b) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die erzielten Umsatzerlöse im Jahr 2013 (1.901 T€) sind im Vergleich zum Vorjahr (1.940 T€) um ~ 2 % gesunken und gliedern sich in folgende Bereiche auf. Die Einnahmen durch Pflegesätze in Höhe von 1.188 T€ bilden hierbei die größte Position. Die pauschalierte Ta- gesstättenförderung lag bei 49 T€. Hinzu kommen noch 25 T€ über das Zuverdienstangebot und der Therapeutisch Beschäftigten mit 13 T€. Vollständig weggefallen sind Erlöse im Rahmen der Regiekosten nach SGBII und der ProfIL + Maßnahme. Der Umsatz aus Produk- tionserlösen lag bei 659 T€. Darin sind sonstige Erlöse von 8 T€ enthalten und Zinszuschüsse über 1 T€. Der Bereich „Vermietung" erreichte Einnahmen in der Höhe von 42 T€. Das Essensgeld für Beschäftigte und Betreute fliest mit 12 T€ in die Gewinn- und Verlustrechnung mit ein. Diesen Einnahmen stehen Gesamtkosten in Höhe von 1.660 T€ und ein Wareneinkauf/Fremdleistungen von 156 T€ gegenüber. In den Gesamtkosten sind 1.133 T€ Personalkosten und 170 T€ Abschrei- bungen enthalten. Der Jahresüberschuss 2013 über 86 T€ wird mit 10 T€ der freien und mit 76 T€ der zweck- gebundenen Rücklage zufließen. Die Zuführung in die zweckgebundene Rücklage beläuft sich auf ca. 18 T€ gemäß § 12 Abs. 5 Nr. 3 Werkstättenverordnung. Hinzu kommt noch die Zuführung für Neuinvestitionen, die sich auf insgesamt 64 T€ summiert. Insgesamt trägt das Ergebnis zur Stabilisierung und zur Konsolidierung der finanziellen Situ- ation des GpZ Überlingen bei. Eine aktive und innovative Gestaltung der gemeinnützigen Aufgaben wird aufgrund des Immer enger werdenden politischen und finanziellen Rahmens zunehmend schwieriger. Im Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionen in der Höhe von 527 T€ [Vj. 121 T€] getätigt. Darin sind 411 T€ für Grundstücke und Bauten enthalten. Die Investitionen konnten durch eigene Mittel finanziert werden. Umsatzerlös/Gesamtleistung 2013 2012 2011 2010 2009 Umsatzerlös/Gesamtleistung 1.901 T€ 1.940 T€ 1.862 T€ 1.697 T€ 1.534 T€ Veränderungen zum Vorjahr - 39 T€ + 78 T€ + 165 T€ + 163 T€ + 138 T€ Veränderungen zum Vorjahr in % - 2,0 % + 4,2 % + 9,7 % + 10,6 % + 9,9 % Der Umsatzerlös in 2013 ist von 1.940 T€ in 2012 um ca. 2,0 % auf 1.901 T€ gesunken. Jahresergebnis 2013 2012 2011 2010 2009 Umsatzerlös/Gesamtleistung 1.901 T€ 1.940 T€ 1.862 T€ 1.697 T€ 1.534 T€ Jahresergebnis + 86 T€ + 150 T€ + 109 T€ + 71 T€ + 34 T€ Jahresergebnis in % der Gesamtleistung + 4,5 % + 7,7 % + 5,9 % + 4,2 % + 2,2 % Mit dem Jahresüberschuss 2013 von ca. 86 T€ wurden die im Wirtschaftsplan beschriebe- nen Ziele übertroffen. Personal Im Jahresdurchschnitt waren im GpZ Überlingen 25 Personen (Vj. 24) mit einem Vollzeit- äquivalent von 21,5 VK (Vj. 20,2 VK) beschäftigt. Davon 3,6 VK in der Verwaltung, 2,25 VK die dem Begleitenden Dienst zugeordnet werden und 12,8 VK in den Geschäftsfeldern / eine Person bzw. 1,3 VK mehr. Beteiligungsbericht 2013 148 GpZ Überlingen gGmbH 2013 2012 2011 2010 2009 Umsatzerlös/Gesamtleistung 1.901 T€ 1.940 T€ 1.862 T€ 1.697 T€ 1.534 T€ Gesamtkosten 1.816 T€ 1.788 T€ 1.758 T€ 1.626 T€ 1.409 T€ Personalkosten 1.133 T€ 1.112 T€ 1.072 T€ 1.021 T€ 913 T€ Personalkosten in % der Gesamtleistung 59,6 % 57,3 % 57,6 % 60,2 % 59,5 % Personalkosten in % der Gesamtkosten 62,4 % 62,2 % 61,0 % 62,8 % 64,8 % Der Personalaufwand in 2013 beläuft sich auf 1.133 T€ oder 59,6 % der Gesamtleistung. Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten liegt 2013 bei 62,4 % (2012: 62,2 %, 2011: 61,0 %, 2010: 62,8 %) und bewegt sich damit wie in den Vorjahren bei rund 62%. Finanzmittelbestand Im laufenden Geschäftsjahr konnten Finanzmittel freigesetzt werden aus dem: 2013 2012 2011 2010 2009 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 164 T€ 343 T€ 303 T€ 118 T€ 253 T€ Cashflow aus Investitionstätigkeit - 527 € - 106 T€ - 47 T€ - 69 T€ - 347 T€ Cashflow aus Finanzierungs- tätigkeit - 51 € - 50 T€ - 50 T€ - 50 T€ - 51 T€ Finanzmittelbestand 620 T€ 1.034 T 847 T€ 641 T€ 642 T€ Der Finanzmittelbestand liegt zum 31. Dezember 2013 bei 620 T€ und sinkt insbesondere aufgrund eines Grundstückkaufs im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 414 T€. 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 2.818 T€ 2.875 T€ 2.801 T€ 2.799 T€ 2.854 T€ Finanzmittelbestand 620 T€ 1.034 T€ 847 T 641 T€ 642 T€ Finanzmittelbestand in % der Bilanzsumme 22,0 % 36,0 % 30,2 % 22,9 % 22,5 % Die GpZ Überlingen gGmbH führt sowohl bei der Volksbank Überlingen als auch bei der Sparkasse Bodensee verschiedene Konten. Der Barbestand der Kassen wird möglichst nied- rig gehalten. Die größte Summe der Finanzmittel liegt auf dem Tagesgeldkonto der Volks- bank Überlingen. Das Geld ist somit sicher und soweit möglich erträglich angelegt. Wobei ein jederzeitiges und vollständiges Abrufen möglich bleibt. Je nach Zinsangeboten werden Teil- summen auch als Festgeld angelegt. Anlagevermögen/Abschreibung/Fremdkapital 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 2.818 T€ 2.875 T€ 2.801 T€ 2.799 T€ 2.854 T€ Anlagevermögen in € 2.049 T€ 1.692 T€ 1.759 T€ 1.895 T€ 2.014 T€ Anlagevermögen in % 72,7 % 58,9 % 62,8 % 67,7 % 70,6 % Abschreibung 170 T€ 179 T€ 182 T€ 186 T€ 167 T€ Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen 170 T€ und gliedern sich in: ⇒ EDV-Software 5,9 T€ ⇒ Grundstücke und Bauten 43,9 T€ ⇒ Technischen Anlagen und Maschinen 8,5 T€ ⇒ Betriebs- und Geschäftsausstattung 111,6 T€ Beteiligungsbericht 2013 149 GpZ Überlingen gGmbH Eigenkapital 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 2.818 T€ 2.875 T€ 2.801 T€ 2.799 T€ 2.854 T€ Eigenkapital 1.343 T€ 1.257 T€ 1.107 T€ 998 T€ 927 T€ Eigenkapital in % der Bilanzsumme 47,7 % 43,7 % 39,5 % 35,7 % 32,5 % Das Eigenkapital liegt zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei 1.343 T€ und ist im Vergleich zum Vorjahr um 86 T€ (Vj. 150 T€) gestiegen. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme ist in den letzten Geschäftsjahren kontinuierlich gestiegen. Der Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse stellt sich folgendermaßen dar. 2013 2012 2011 2010 2009 Bilanzsumme 2.818 T€ 2.875 T€ 2.801 T€ 2.799 T€ 2.854 T€ Eigenkapital (EK) + Sonderposten (SoPo) 1.838 T€ 1.799 T€ 1.697 T€ 1.636 T€ 1.612 T€ EK + SoPo in % der Bilanzsumme 65,2 % 62,6 % 60,6 % 58,5 % 56,5 % c) Chancen- und Risikobericht Um im Bereich der Eingliederungshilfe und Rehabilitation, frühzeitig geplante Änderungen durch den Gesetzgeber bzw. die Leistungsträger in die strategische Planung mit einfließen lassen zu können, finden turnusgemäße Konferenzen wie die Werkstattkonferenz, die Trä- gergemeinschaft GpV statt. Über die Mitwirkung in Verbänden auf Bundes-, Landes- und Kreisebene und deren Informationen ist ein frühzeitiges Agieren möglich. Das Forderungsmanagement wird konsequent betrieben. Der größte Anteil der Gesamtleis- tung sind Pflegesatzerlöse (~ 62 %). Diese werden regelmäßig und zeitnah bezahlt. Im Bereich Vermietung (~ 2,2 % der Gesamtleistung) werden die Zahlungen ebenfalls regelmä- ßig und zeitnah bezahlt. Auch der größte Teil der Produktionserlöse (~ 34,7 %) wird mit Groß- und Dauerkunden erbracht. Auch hier gibt es keine relevanten Zahlungsverzögerun- gen. Lediglich ein sehr kleiner Anteil der Produktionserlöse, insbesondere im Bereich Geschirrmobil und des Online-Shops erfordert weitergehende Schritte im Forderungsmana- gement. Alle Forderungen werden laufend überwacht und bei Überfälligkeit entsprechend reagiert. Bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar. d) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die GpZ Überlingen gGmbH hat sich an einer Ausschreibung des Jobcenter Bodenseekreis beteiligt und den Zuschlag für diese Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliede- rung ab dem September 2014 erhalten. Die Maßnahme läuft bis zum September 2016. Danach besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre bis 2018. Die Untervermieteten Räume im Gebäude Zum Degenhardt 12 im Gewerbegebiet Überlin- gen Nord werden nun ab August 2014 dem GpZ Überlingen selbst zur Nutzung zur Verfügung stehen und bezüglich dem Platzbedarf für etwas Entspannung sorgen. Der Werkstättenverbund Bodensee-Oberschwaben GbR wurde zum Juni 2014 in einen Leis- tungsverbund Netzwerk Arbeit und Bildung gewandelt. Die Pflichten, Aufgaben und Ziele dieses neuen Bündnisses mit den Identischen Partnern sind in einer Kooperationsvereinba- rung definiert. Darüber hinaus sind nach dem Abschlussstichtag keine wesentlichen Vorgänge von beson- derer Bedeutung vorgefallen. Beteiligungsbericht 2013 150 GpZ Überlingen gGmbH e) Prognosebericht Das GpZ Überlingen hat sich in den letzten Jahren eine passable wirtschaftliche Grundlage geschaffen. Dieser Kurs wurde auch im Geschäftsjahr 2013 eingehalten. Die Position am Markt ist stabil. Auch wenn sich die Fertigungs- und Dienstleistungserlöse in den einzelnen Geschäftsfeldern unterschiedlich entwickeln, konnten die Gesamterlöse stabil gehalten wer- den. Was einer spürbaren Leistungsverdichtung für die Mitarbeitenden und Beschäftigten gleich kommt. Insgesamt rechnen wir für die nächsten Jahre mit einer halbwegs stabilen Umsatzsituation und einer weiterhin unklaren sozialpolitischen Haushalts- und Gesetzeslage. Überlingen, 19. Juni 2014 Ingo Kanngießer 11. Abschlussprüfer Merz & Auer, Ravensburg 12. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 13. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 Beschäftigte Personen zum 31.12. 99 105 108 113 103 Teilnehmermonate 1.194 1.264 1.329 1.324 1.105 Durchschnittstundenlohn 2,44 € 2,28 € 2,22 € 2,21 € 1,94 € Löhne im Arbeitsbereich 244,06 € 248,06 € 229,97 € 224,81 € 234,63 € Anteil der Personalkos- ten an den Gesamt- kosten 61,8 % 60,4 % 62,2 % 61,0 % 62,8 % 33.953 71.187 109.412 149.960 85.625 0 50.000 100.000 150.000 200.000 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr € Beteiligungsbericht 2013 151 GpZ Überlingen gGmbH Bilanz der GpZ Überlingen gGmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T € % T € % T € % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte so- wie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4,2 0,1 5,4 0,2 11,9 0,4 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 1.758,4 62,4 1.391,5 48,4 1.399,8 50,0 2. Technische Anlagen und Ma- schinen 39,2 1,4 47,8 1,7 56,3 2,0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 237,9 8,4 238,2 8,3 269,6 9,6 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9,5 0,3 9,5 0,3 21,7 0,8 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unter- nehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.049,2 72,7 1.692,4 58,9 1.759,4 62,8 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31,4 1,1 28,6 1,0 21,6 0,8 2. Unfertige Leistungen 3. Waren II. Forderungen und sonstige Vermö- gens-gegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 82,0 2,9 89,6 3,1 131,9 4,7 2. Forderung gegen verbunden Unternehmen 3. Forderungen gegen Unterneh- men, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Forderungen gegen Gesell- schafter 5. Sonstige Vermögensgegen- stände 33,9 1,2 30,4 1,1 41,0 1,5 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 620,3 22,0 1.033,6 36,0 846,9 30,2 767,5 27,2 1.182,3 41,1 1.041,4 37,2 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,2 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bilanzsumme 2.817,9 100,0 2.874,6 100,0 2.800,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 152 GpZ Überlingen gGmbH Bilanz der GpZ Überlingen gGmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T € % T € % T € % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 0,9 25,0 0,9 25,0 0,9 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage 1. Zweckgebundene Rücklagen 1.165,3 41,4 1.089,7 37,9 957,1 34,2 2. Andere Gewinnrücklagen 152,9 5,4 142,9 5,0 125,5 4,5 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 1.343,1 47,7 1.257,5 43,7 1.107,5 39,5 B. Sonderposten für Investitionsz u- schüsse zum Anlagevermögen 494,6 17,6 542,3 18,9 590,0 21,1 C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückstellungen 76,0 2,7 81,7 2,8 72,0 2,6 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten 217,9 7,7 243,6 8,5 269,2 9,6 II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 26,7 0,9 49,0 1,7 26,1 0,9 III. Verbindlichkeiten gegenüber ver- bundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Un- ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Ge- sellschaftern VI. Sonstige Verbindlichkeiten 653,5 23,2 685,3 23,8 709,9 25,3 898,2 31,9 977,9 34,0 1.005,2 35,9 F. Rechnungsabgrenzungsposten 6,0 0,2 15,3 0,5 26,1 0,9 Bilanzsumme 2.817,9 100,0 2.874,6 100,0 2.800,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 153 GpZ Überlingen gGmbH Gewinn- und Verlustrechnung der GpZ Überlingen gGmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T € % T € % T € % 1. Umsatzerlöse 1.901,4 97,2 1.939,6 96,9 1.861,9 97,0 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 55,5 2,8 62,9 3,1 57,3 3,0 5. Gesamtleistung 1.956,9 100,0 2.002,6 100,0 1.919,2 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren 143,8 7,8 148,9 8,1 150,5 8,4 b) Aufwendungen für bezogene Leis- tungen 13,1 0,7 20,5 1,1 12,7 0,7 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 923,7 49,9 911,1 49,6 875,0 48,9 b) Soziale Abgaben 208,9 11,3 202,0 11,0 197,2 11,0 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gensgegenstände und Anlagevermögen 169,9 9,2 178,6 9,7 182,0 10,2 9. Zuführung der Investitionszuschüsse zu Sonderposten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 391,0 21,1 374,9 20,4 372,6 20,8 11. Gesamtaufwand 1.850,3 100,0 1.836,0 100,0 1.790,1 100,0 12. Zwischenergebnis (B E) 106,6 166,6 129,1 13. Erträge aus Beteiligungen 14. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens 16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,5 8,0 6,5 17. Aufwendungen/Erträge aus Verlustüber- nahme 18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -22,2 -23,9 -25,5 19. Finanzergebnis -19,7 -15,9 -19,0 20. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 86,9 150,7 110,1 21. Außerordentliche Erträge / Aufwendun- gen 22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23. Sonstige Steuern -1,3 -0,7 -0,7 24. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 85,6 150,0 109,4 25. Gewinnrücklagen a) in zweckgebunden Rücklagen -82,2 -133,2 -102,5 b) in andere Gewinnrücklagen -10,0 -17,4 -12,6 c) aus zweckgebunden Rücklagen 6,5 0,6 5,7 Bilan zgewinn/Bilanzverlust 0,0 0,0 0,0 Beteiligungsbericht 2013 154 GpZ Überlingen gGmbH Beteiligungsbericht 2013 155 Bodenseefestival GmbH Bodensee-Festival GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Festival GmbH Kontakt: Olgastraße 21, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 203-3300 Fax: 07541 203-3310 E-Mail: info@bodenseefestival.de Homepage: www.bodenseefestival.de Gründungsdatum: 22. Januar 1993 Eintragung Handelsregister: 10. November 1993 Letzte Änderung: 26. März 2010 Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: 14. August 2013 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Ziel der Gesellschaft ist die grenzüberschreitende Förderung von Kunst und Kultur der Bo- denseeregion. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Bodenseefestival GmbH waren mit Stand 31.12.2013 folgende Gesell- schafter beteiligt: Stammkapital Anteil Bodenseefestival GmbH (30 eigene Anteile) 78.000 39,47 % Stadt Friedrichshafen 52.000 26,32 % Landkreis Bodenseekreis 15.600 7,89 % Stadt Konstanz 13.000 6,58 % Stadt Ravensburg 7.800 3,95 % Stadt Tettnang 5.200 2,63 % Stadt Weingarten 5.200 2,63 % Landkreis Ravensburg 2.600 1,32 % Landkreis Sigmaringen 2.600 1,32 % Stadt Pfullendorf 2.600 1,32 % Stadt Überlingen 2.600 1,32 % Stadt Lindau 2.600 1,32 % Gemeinde Kressbronn 2.600 1,32 % Gemeinde Langenargen 2.600 1,32 % Gemeinde Meersburg 2.600 1,32 % 197.600 100,00 % Beteiligungsbericht 2013 156 Bodenseefestival GmbH 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: Winfried Neumann, Dipl.-Verwaltungswissenschaftler Florian Riem, Master of Arts (bis 31.07.2014) Bettina Pau, Dipl. Kulturmanagerin und Dipl. Kirchen- musikerin (ab 01.08.2013) Aufsichtsrat: Vorsitzender Peter Hauswald, Bürgermeister Friedrichshafen stv. Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis Ehrenvorsitzender Dr. Hubert Locher, Südwestrundfunk (bis März 2014) Aufsichtsräte Barbara Affolter, Kanton St. Gallen Sabine Becker, Oberbürgermeisterin Überlingen Claus Boldt, 1. Bürgermeister Konstanz (bis 05.08.2013) Markus Ewald, Oberbürgermeister Weingarten Robert Fischer, Ministerialrat, Finanzministerium Baden- Württemberg (bis 05.08.2013) Dr. Stefan Feucht, Kulturamt Bodenseekreis Norbert Fröhlich, Gemeinderat Friedrichshafen Dr. Madeleine Herzog, Stadt St. Gallen (bis 05.08.2013) Herr Jörg Hochuli, Hochuli Konzert AG (ab 05.08.2013) Dr. Dagmar Hoehne, Gemeinderätin Friedrichshafen Hans Georg Koch, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (bis 05.08.2013) Jutta Krug, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Ba- den-Württemberg (ab 05.08.2013) Jörg Maria Ortwein, Voralberger Landeskonservatorium GmbH (ab 05.08.2013) Dr. Andreas Osner, Bürgermeister Konstanz (ab 05.08.2013) Tim Stephan, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (ab 05.08.2013) Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine Bezüge an Mitglieder des Aufsichtsrates gewährt. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Peter Hauswald, Bürgermeister Friedrichshafen stv. Vorsitzender Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter 5. Öffentlicher Zweck Die Bodensee-Festival GmbH veranstaltet seit ihrer Gründung das Internationale Bodensee- festival, das in der Regel vier bis fünf Wochen dauert und regelmäßig am Pfingstmontag endet. Es wendet sich hauptsächlich an die Bevölkerung und die Gäste in der Bodenseere- gion. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge keine Beteiligungsbericht 2013 157 Bodenseefestival GmbH 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an die IBT: ⇒ 10.800 € Verwaltungs- und Werbekostenzuschuss ⇒ 10.000 € Zuschuss 9. Anzahl der im Geschäftsjahr 2013 beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Während des Geschäftsjahres waren neben den Geschäftsführern durchschnittlich zwei Mit- arbeiter in Teilzeit beschäftigt. 10. Lagebericht a) Das 25. Internationale Bodenseefestival Das 25. Internationale Bodenseefestival bot unter dem Motto "Tastenspiele" vom 27. April bis 31. Mai 2013 an 31 Spielorten in Deutschland, Österreich und der Schweiz insgesamt 85 Veranstaltungen. Nach vielen Jahren der historischen Themenwahl beschäftigte sich das Bodenseefestival 2013 zum ersten Mal mit einem Instrument. Genauer gesagt gleich mit mehreren Instrumen- ten. Denn unter dem Titel „Tastenspiele“ standen die Tasteninstrumente im Fokus zahlreicher Konzerte. Allen voran das Klavier. Artist in Residence war der Weltklassepianist Rudolf Buchbinder. Er stellte in zehn Konzer- ten – im Recital, aber auch zusammen mit dem SWR-Sinfonieorchester, der Südwestdeutschen Philharmonie und den Bamberger Sinfonikern – Hauptwerke der Klavier- literatur vor: Von Haydn, Mozart und Beethoven über Brahms und Schumann bis hin zum jazzigen Klavierkonzert von George Gershwin. Alle Veranstaltungen von ihm waren sehr gut besucht und wurden vom Publikum ebenso wie von den Kritikern begeistert aufgenommen. Die Konzerte mit Rudolf Buchbinder wurden vom Südwestrundfunkt für das Radioprogramm SWR2 mitgeschnitten bzw. live gesendet. In der Konzertreihe „junge Preisträger“ konnte dank der Unterstützung der OEW jungen Nachwuchsmusikern ein Konzertpodium geboten werden. Die Künstler Varvara, Kim da Sol, Chi Ho Han, Kit Armstrong und Herbert Schuch haben sich durch erste Preise bei großen Klavierwettbewerben für das Bodenseefestival empfohlen. Auch diese Konzerte wurden vom SWR für den Rundfunk aufgezeichnet. Zwei Orgelreihen wurden im Rahmen des Festivals präsentiert: Bei den „Orgelduellen“ waren vier Kirchenräume in Bregenz, Wangen, Friedrichshafen und Weingarten, vier herausragende Instrumente und vier Organisten die Protagonisten dieser besonderen Konzertreihe. Beim „Streifzug durch’s Orgelländle“ begab sich das Publikum auf eine Reise mit insgesamt fünf Stationen um verschiedene Orgeln in Voralberg Landeskonservatorium kennen zu ler- nen. Unter dem Titel „Tastenspiele im Film“ wurde das Thema einer Filmreihe aufgegriffen: „Der Pianist“ von Roman Polanski, „Die Klavierspielerin“ von Elfriede Jelinek, „Das Mädchen, das die Seiten umblättert“ von Denis Dercourt und „Vitus“ von Fredi M. Murer. Unter den zahlreichen Konzerten bildete auch die Konzertreihe auf Schloss Salem wieder einmal einen besonderen Schwerpunkt des Festivals. Geboten wurden zwei attraktive Kla- vierrecitals mit Rudolf Buchbinder und Elena Bashkirova. Das als Open-Air geplante Abschlusskonzert mit der Academy of St. Martin in the Fields und dem Artist in Residence 2014, Fazil Say musste wetterbedingt in die Graf-Buchhard-Halle in Frickingen verlegt wer- den. Trotz des Ortswechsels war das Konzert ein großer Erfolg. Beteiligungsbericht 2013 158 Bodenseefestival GmbH Neben dem Thema „Tastenspiele“ war ein weiterer Festival-Schwerpunkt der 200. Geburts- tag von Richard Wagner. Im Rahmen des Festivals wurden Werke Richard Wagners in verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen präsentiert. In Friedrichshafen wurde ein „Kleiner Ring“ für Kinder angeboten: „Rheingold“ als Live-Hörspiel von Kaminski on Air, „Siegfried“ als Ballett vom Anhaltischen Theater „Dessau“ und „Götterdämmerung“ als Oper von der Oper Halle. Das Stadttheater Konstanz inszenierte im Rahmen des Bodenseefestivals als Uraufführung das Stück „Der Sonnenwirt“ in der Regie von Mario Portmann nach dem Roman von Her- mann Kurz. Im Rahmen des Festivals gab es sieben Vorstellungen in der Spiegelhalle Konstanz. Unter den zehn Veranstaltungen die in der Schweiz angeboten wurden, bildeten die Konzer- te in der Klosterkirche Münsterlingen mit Kristian Bezuidenhout, Hammerklavier, dem jungen Pianisten Kim Da Sol, dem Klaviertrio Hanna Weinmeister / Anita Leuzinger / Anton Kernjak und das Quatuor Ebène besondere Highlights. Die Konzerte wurden vom Lotteriefond des Kantons Thurgau großzügig unterstützt. In St. Gallen waren darüber hinaus das Singwo- chenende in der Kathedrale und ein Konzertabend mit Léon Berben / Michael Behringer an zwei Cembali in der historischen Stiftsbibliothek ein großer Publikumserfolg. In Österreich wird das Bodenseefestival vor allem durch die Aktivitäten des Vorarlberger Landeskonservatoriums in Feldkirch vertreten. Neben dem "Streifzug durch's Orgelländle" wurde 2013 auch eine "Lange Tastennacht" von Studierenden und Lehrenden der Musik- hochschule durchgeführt. Im Rahmen des Bodenseefestivals war auch Anne-Sophie Mutter zusammen mit der Dresd- ner Philharmonie unter Leitung von Rafael Frühbeck de Burgos in Friedrichshafen zu Gast. Das außergewöhnliche Konzert war sowohl beim Publikum als auch bei der Presse ein gro- ßer Erfolg. Neben den musikalischen Schwerpunkten hatte auch die Literatur wieder ihren festen Platz beim Bodenseefestival. Das "Literaturschiff" auf dem Dampfschiff Hohentwiel und die "Lange Nacht der Literatur" in Lindau konnten dabei eindrucksvoll bestätigen, dass sie mittlerweile Kultstatus beim Publikum haben. Die Veranstaltungen waren jeweils ausverkauft. Eine Le- sung mit Musik aus "Don Quijote" rundete das Literaturprogramm beim Bodenseefestival zum Thema "Tastenspiele" ab. b) Entwicklung der Gesellschaft Zum 31. Juli 2013 ist der Geschäftsführer Florian Riem aus der Gesellschaft ausgeschieden. Zur neuen Geschäftsführerin neben Herrn Neumann wurde zum 1. August 2013 Frau Bettina Pau bestellt. Nach dem die Schweizer Gesellschafter zum 1. Januar 2012 aus der Bodenseefestival GmbH ausgeschieden sind, haben die beiden Schweizer Aufsichtsräte, Frau Barbara Affolter und Frau Dr. Madeleine Herzog ihren Austritt aus dem Aufsichtsrat bekannt gegeben. Die Gesellschafterversammlung hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2013 beschlossen, Konsequen- zen aus dem Austritt der Schweizer Gesellschafter aus der Bodenseefestival GmbH zu ziehen und den Gesellschaftervertrag entsprechend zu ändern. In Zukunft werden die Schweiz und Österreich jeweils von einem von der Gesellschafterversammlung gewählten Vertreter aus dem entsprechenden Land im Aufsichtsrat repräsentiert. Die im Gesellschaf- tervertrag bestehende Formulierung, dass alle Schweizer Gesellschafter zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden, wurde gestrichen. Beteiligungsbericht 2013 159 Bodenseefestival GmbH Die Entwicklung der Besucherzahl und die Auslastung der Veranstaltungen ist weiterhin po- sitiv. Die Besucherzahl mit 19.544 liegt zwar unter der des Vorjahres, zu berücksichtigen ist aber, dass während der gesamten Festivaldauer äußerst schlechte Wetterverhältnisse herrschten und viele Open Air Veranstaltungen, unter anderem auch das Abschlusskonzert, in andere Veranstaltungsorte mit erheblich geringeren Kapazitäten verlegt werden mussten. Die Auslastung lag bei gut 79 %. c) Wirtschaftliche Situation Die wirtschaftliche Lage der Bodenseefestival GmbH kann als gesund bezeichnet werden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 weist einen Bilanzverlust von 12.272 € (Vj. 8.412 €) aus. Das Anlagevermögen, verringert um die regulären Abschreibungen, beläuft sich zum Jah- resende 2013 auf rund 8.200 €. Der Warenbestand liegt bei 2.416 CD‘s. Die Guthaben bei Kreditinstituten - die Bodenseefestival GmbH hat keine Kasse, sondern wickelt alle Zahlungsvorgänge unbar ab - betrugen am Ende des Berichtsjahrs rund 149.000 € und damit rund 4.000 € weniger als im Vorjahr. Die Umsatzerlöse (Kartenverkäufe, Kostenerstattungen, Mitschnitthonorare und Werbeein- nahmen) beliefen sich 2013 auf rund 289.800 € (Vj. 347.100 €). Die für das internationale Bodenseefestival gewährten Zuschüsse und sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich 2013 auf rund 615.800 € (Vj. 541.200 €). Die Ertragsseite könnte besser sein. Der zugesagte Zuschuss von den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württembergs für die Salem- Konzerte in Höhe von 70.000 € kam beim Festival nur als Nettobetrag an, daher ca. 58.000 € zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gesellschaft hatte aber mit der Gesamtsumme gerechnet - oh- ne ausgewiesene Umsatzsteuer - zumal alle mit dem Zuschuss finanzierten Konzerte steuerbefreit waren. Auch das schlechte Wetter hat zu geringeren Einnahmen geführt. Das als Open-Air-Konzert geplante Abschlusskonzert musste in eine kleinere Festhalle verlegt werden. Fehlende Einnahmen von ca. 700 zusätzlichen Besuchern fehlen daher im Ergeb- nis. Die Programmausgaben (Teil des Materialaufwands) betrugen im Berichtsjahr rund 708.300 € (Vj. 704.200 €), für Werbung (ebenfalls Teil des Materialaufwands) wurden rund 103.600 € (Vj. 96.100 €) ausgegeben. Der Personalaufwand für die zwei nebenamtlich tätigen Ge- schäftsführer, eine Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle und verschiedene Aushilfen, belief sich 2013 einschließlich der sozialen Abgaben auf rund 52.000 € (Vj. 49.200 €). Er liegt da- mit deutlich unter den Ausgaben vergleichbarer Festivalorganisationen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen. d) Ausblick Nach vielen Jahren der historischen Themenwahl bzw. dem Thema "Tastenspiele" beschäf- tigt sich das Bodenseefestival 2014 wieder einmal mit der Kultur eines Landes. Bereits das erste Bodenseefestival 1989 widmete sich der Kultur Frankreichs. Anlass waren die Jubilä- umsfeiern der Französischen Revolution. Bis 1998 standen verschiedene Länderthemen im Mittelpunkt des Festivals. Unter dem Titel "Türk kültürü" greift das Bodenseefestival das Länderthema wieder auf. In ca. 80 Veranstaltungen an über 30 Veranstaltungsstätten rund um den Bodensee widmet sich das Festival diesem Thema. Viele türkische Künstler sollen mit Musik, Theater, Literatur, Film und Tanz uns die Kultur dieses Landes näher bringen. Schon die geografische Lage des Landes ist einzigartig: auf zwei Kontinenten gelegen, zwi- schen Mittelmeer und Schwarzem Meer, zwischen Europa, Nahem Osten und Kaukasusrepubliken. Dies ist ein Grund für die vielfältigen Einflüsse aus unterschiedlichen Kulturen und für den kulturellen Reichtum des Landes. Im letzten Jahrzehnt erleben wir die Türkei als eine mit großer Dynamik vorwärtsschreitende Nation, als ein Land im Auf- und Umbruch, auch wenn im Westen die Paradoxien, Wider- Beteiligungsbericht 2013 160 Bodenseefestival GmbH sprüche und Ungleichzeitigkeiten in der türkischen Gesellschaft gesehen werden. Der türki- schen Kultur ist es im letzten Jahrzehnt gelungen, Internationalität zu erreichen. Schriftsteller werden mit Preisen ausgezeichnet, Filmregisseure erhalten Auszeichnungen und die Musik jenseits der Folklore gewinnt an Bedeutung. Der Pianist und Komponist Fazil Say ist der prominenteste Vertreter des musikalischen Aufbruchs. Er ist Artist in Residence beim Bodenseefestival 2014 und wird bei dreizehn Veranstaltungen mitwirken. In 2015 soll die Kultur Tschechiens in den Fokus des Bodenseefestivals rücken. Ein Grund dafür sind auch die Konzilfeierlichkeiten in Konstanz. Dort wird 2015 das "Jan Hus-Jahr" ge- feiert. Artist in Residence wird das Pavel Haas Quartett. Erste Gespräche mit dem Generalkonsul der Tschechischen Republik in München haben Unterstützung für das Festi- val signalisiert. Es liegen bereits feste Zusagen von der Staatsoper Prag und der Tschechischen Philharmonie vor. Risiken bestehen für die Gesellschaft darin, dass Zuschusszahlungen zukünftig einge- schränkt werden könnten. Die Gesellschaft ist auf Zuschusszahlungen der Gesellschafter und des Landes Baden-Württemberg angewiesen. Die eigenen Einnahmen decken die Kos- ten der Gesellschaft nicht. Friedrichshafen, 28. April 2014 Winfried Neumann Bettina Pau 11. Abschlussprüfer Friedrichshafener Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrichshafen 12. Leistungskennzahlen Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 Veranstaltungen 85 61 79 89 73 Veranstaltungsorte 31 23 27 30 33 Besucher 19.544 22.331 19.602 19.227 17.311 Auslastung 79,0 % 82,0 % 79,0 % 78,0 % 77,0 % 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 672 -22.036 45.128 -8.412 -3.860-40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr € Beteiligungsbericht 2013 161 Bodenseefestival GmbH Bilanz der Bodenseefestival GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T€ % T€ % T€ % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,2 4,2 10,8 5,4 13,4 5,1 II. Sachanlagen 1. Anlagen und Maschinen 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,0 0,0 0,1 0,1 0,3 0,1 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 8,2 4,2 10,9 5,4 13,7 5,2 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,7 0,4 7,5 3,7 0,0 0,0 2. Unfertige Leistungen 3. Geleistete Anzahlungen 3. fertige Erzeugnisse und Waren 8,1 4,1 10,0 5,0 18,0 6,9 II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leis- tung 25,8 13,1 1,9 0,9 14,5 5,6 2. Forderung gegen Gesellschafter 1,4 0,7 11,7 5,8 16,6 6,4 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis be- steht 4. eingeforderte Nachschüsse 5. Sonstige Vermögensgegenstände 2,8 1,4 4,4 2,2 1,6 0,6 III Wertpapiere 1. eigene Anteile IV. Guthaben bei Kreditinstituten 148,6 75,6 152,7 76,0 191,8 73,8 187,4 95,0 188,2 90,0 242,5 93,2 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,9 0,5 1,6 0,8 3,9 1,5 Bilanzsumme 196,5 99,6 200,8 96,3 260,1 100,0 Beteiligungsbericht 2013 162 Bodenseefestival GmbH Bilanz der Bodenseefestival GmbH zum 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T€ % T€ % T€ % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 197,6 100,5 197,6 98,4 197,6 76,0 Eigene Anteile -78,0 -39,7 -78,0 -38,9 -41,6 -16,0 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage 1. Rücklage für eigene Anteile 2. andere Gewinnrücklagen 79,0 40,2 79,0 39,3 35,1 13,5 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Bilanzgewinn -12,3 -6,2 -8,4 -4,2 23,1 8,9 186,3 94,8 190,2 94,7 214,2 82,3 B. Sonderposten mit Rücklageanteil C. Empfangene Ertragszuschüsse D. Rückst ellungen 6,8 3,5 6,3 3,1 6,3 2,4 E. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten II. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 1,6 0,8 1,9 1,0 30,9 11,9 III. Verbindlichkeiten gegen verbunde- ne Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegenüber Un- ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegenüber Ge- sellschaftern VI. Sonstige Verbindlichkeiten 1,9 0,9 2,4 1,2 8,8 3,4 3,4 1,7 4,3 2,1 39,7 15,2 C. Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 196,5 100,0 200,8 100,0 260,1 100,0 Beteiligungsbericht 2013 163 Bodenseefestival GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Bodenseefestival GmbH zum 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T€ % T€ % T€ % 1. Umsatzerlöse 289,8 32,0 347,1 39,1 282,6 38,2 2. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 3. andere aktivierte Eigenleistungen 4. Sonstige betriebliche Erträge 615,8 68,0 541,2 60,9 457,9 61,8 5. Gesamtleistung 905,6 100,0 888,3 100,0 740,5 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 1,9 0,2 8,0 0,9 4,4 0,6 b) Aufwendungen für bezogene Leis- tungen 810,0 89,0 792,3 88,3 599,9 83,5 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 43,6 4,8 42,5 4,7 53,5 7,4 b) Soziale Abgaben 8,4 0,9 6,7 0,7 8,0 1,1 8. Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände und Anlagevermögen 2,7 0,3 2,7 0,3 2,5 0,3 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43,2 4,8 45,1 5,0 49,9 7,0 10. Gesamtaufwand 909,8 100,0 897,3 100,0 718,3 100,0 11. Zwischenergebnis (Betriebsergebnis) -4,2 -9,0 22,2 12. Erträge aus Beteiligungen 13. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 14. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens 15. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 0,6 0,9 16. Aufwendungen/Erträge aus Verlust- übernahme 17. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 18. Finanzergebnis 0,3 0,6 0,9 19. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit -3,9 -8,4 23,1 20. Außerordentl. Erträge/ Aufwendungen 21. Steuern vom Einkommen u. vom Ertrag 22. Sonstige Steuern 23. Erträge aus Verlustübernahme 0,0 0,0 22,0 24. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -3,9 -8,4 45,1 25. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8,4 23,1 -22,0 26. Kapitalrücklage 27. Gewinnrücklage 0,0 -23,1 0,0 a) in die Rücklage für eigene Anteile b) in andere Gewinnrücklagen Bilan zgewinn/Bilanzverlust -12,3 -8,4 23,1 Beteiligungsbericht 2013 164 Bodenseefestival GmbH Beteiligungsbericht 2013 165 Energieagentur Ravensburg gGmbH V. Die mittelbaren Beteiligungen des Bodenseekreise s Energieagentur Ravensburg gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Ravensburg gGmbH Kontakt: Zeppelinstr. 16, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 76470-70 Fax: 0751 / 764707-9 E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 21. Oktober 1999 Eintragung Handelsregister: 25. April 2000 Gesellschaftsvertrag: 21. Oktober 1999 Letzte Änderung: 20. Mai 2011 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Beratungen und Erbringung von Serviceleistungen zur Erreichung folgender Ziele: ⇒ Ein Optimum an Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Bauen und Sanierung zu erreichen und somit den Umweltschutz zu fördern; ein ein- heitliches, professionelles Niveau der Beratung (auch vor Ort in den Gemeinden) zu gewährleisten; Erstellung von Wärmepässen im Rahmen computergestützter Beratun- gen. ⇒ Koordination und Erschließung vorhandener kommunaler und staatlicher Bestrebun- gen/Initiativen bezüglich rationeller Energieverwendung und Energieberatung. ⇒ Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Fachleute und Bürger sowie Initiierung von Schulprojekten; Durchführung von Volksbildung. ⇒ Darstellung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Beratung beschränkt sich auf allgemeine Auskünfte und ist unabhängig. Zur Erreichung der Ziele wird die Gesellschaft mit den Städten und Gemeinden, den Wirt- schaftsunternehmen, insbesondere den Handwerksbetrieben, den Architekturbüros, dem Solarenergie-Förderverein, der Forstwirtschaft, der IHK, den Wohnungsbauunternehmen, der Verbraucher-Zentrale und ihren Gesellschaftern zusammenarbeiten, ebenso mit lokalen Arbeitskreisen (u.a. Agenda 21) und weiteren engagierten Organisationen. Des Weiteren wird sie mit der Gesellschaft zur Kulturlandschaftsentwicklung Pro Regio Oberschwaben GmbH, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstof- fe, zusammenarbeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschafts- zweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeord- nung Baden-Württemberg. Beteiligungsbericht 2013 166 Energieagentur Ravensburg gGmbH 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 63.630 € sind folgende Gesellschafter betei- ligt: Stammkapital Anteil Energieagentur Bodenseekreis GbR 10.180 € 16,00 % Landkreis Ravensburg 9.200 € 14,46 % Energieagentur Biberach GbR 9.200 € 14,46 % Energieagentur Sigmaringen GbR 6.950 € 10,92 % Stadt Ravensburg (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600 € 7,23 % Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG 4.600 € 7,23 % Stadt Weingarten (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600 € 7,23 % Kreishandwerkerschaft Ravensburg 4.600 € 7,23 % EnBW Regional AG 4.600 € 7,23 % Thüga Energienetze GmbH, München (ehem. Thüga AG) 4.600 € 7,23 % BUND für Umwelt und Naturschutz Landesverband B-W 500 € 0,79 % 63.630 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Walter Göppel Beirat: ist eingerichtet Die Mitglieder des Beirats haben keine Vergütung erhalten. 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürger und Bürgerinnen laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotentiale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kos- tenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Service- leistungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Wesentliche Verträge Allgemeine Verträge ⇒ Geschäftsführervertrag mit Herrn Walter Göppel vom 23. Februar 2000 mit Nachträgen vom 4. Februar 2002, 7. November 2006, 3. Dezember 2009 und Neufassung vom 5. Dezember 2012. ⇒ Gesellschafterbeschlussfassungen vom 23. Februar 2000 und 12. September 2001 zur Aufbringung von Finanzierungsbeiträgen durch die (Gründungs-) Gesellschafter in Höhe von jährlich 140 T€. ⇒ Erklärung der Energieagentur Biberach GbR zur Übernahme eines Geschäftsanteils von 9.200 € verbunden mit der Verpflichtung, für die Dauer der Zugehörigkeit zur Ge- sellschaft einen jährlichen Kostenzuschuss in Höhe von 85.000 € zu leisten. ⇒ Erklärung der Energieagentur Landkreis Sigmaringen GbR zur Übernahme eines Ge- schäftsanteils von 6.950 € verbunden mit der Verpflichtung, für die Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft einen jährlichen Kostenzuschuss in Höhe von 85.750 € Beteiligungsbericht 2013 167 Energieagentur Ravensburg gGmbH zu leisten; der GbR wurden von der Kreissparkasse Sigmaringen und der Sparkasse Pfullendorf Sponsoringbeträge i.H.v. zusammen jährlich 10.000 € in Aussicht gestellt. ⇒ Erklärung der Energieagentur Bodenseekreis GbR zur Übernahme eines Geschäftsan- teils von 9.200 € verbunden mit der Verpflichtung, für die Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft einen jährlichen Kostenzuschuss gemäß Gesellschafterbeschlussfassung zu leisten. ⇒ Verträge mit zehn selbstständigen Energieberatern über die Durchführung der Sprech- stunden für Energieberatung am Standort Ravensburg und in den Außenstellen; ⇒ Werkvertrag über die freiberufliche Mitarbeit von Frau Oschwald und Frau Göppel im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. ⇒ Verträge mit 34 Städten und Gemeinden sowie ein weiterer Vertrag mit einem Stadt- werk über die Einrichtung von Außenstellen der Energieagentur Ravensburg gGmbH mit der Verpflichtung, geeignete Räume für die Energieberatung zur Verfügung zu stel- len und einer Regelung über den Kostenersatz für durchgeführte Beratungsstunden. Mietverträge ⇒ Mietvertrag vom 15. Januar 2004 mit der Kreishandwerkerschaft Biberach über zwei Büroräume im Gebäude Ehinger-Tor-Platz 8. ⇒ Schreiben der Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis vom 19. Dezember 2007 betr. die Nutzung von Büroräumen und die Mitbenutzung der Büroinfrastruktur im Gebäude Lindauer Straße 11, 88046 Friedrichshafen. ⇒ Mietvertrag vom 18. Januar 2012 mit der Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzol- lern-Immobilien über Büroräume in der Fürst-Wilhelm-Straße 12 in Sigmaringen. Sponsoringverträge ⇒ Sponsoring Verträge mit den Kreissparkassen Ravensburg und Biberach , der Spar- kasse Bodensee, der Sparkasse Heiligenberg, der Volksbank Überlingen, der Spar- kasse Pfullendorf – Meßkirch und der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen über Sponsoring Leistungen von 2,5 T€ bis 10 T€ p.a. im Gesamtbetrag von z.Zt. 35 T€ p.a. mit Laufzeiten bis 2013. Kooperations- und Dienstleistungsverträge ⇒ Vereinbarung zwischen der Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® und der Energieagentur Ravensburg gGmbH zur Durchführung von Zertifizierungs- verfahren vom 4. April/2. Mai 2006. ⇒ Zahlreiche Dienstleistungsverträge mit den im Lagebericht aufgeführten Städten und über die Beratung im Rahmen des Zertifizierungsprozesses gemäß European Energy Award®. ⇒ Betreuungsvertrag mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH über den Aufbau und Ausbau einer grenzüberschreitenden Vernetzung von Städten und Gemeinden, die an der Zertifizierung gemäß European Energy Award ® teilgenommen haben im Rahmen des Interreg lV Programms vom 15./20. Oktober 2009. ⇒ Werkvertrag mit der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH über die Durchführung des grenzüberschreitenden Projekts GRIPS „grenzüberschreitendes Initiativprogramm für Sanieren“ zum Ausbau einer grenzüberschreitenden Vernetzung von Partnerbetrieben (Handwerk) im Rahmen des Interreg IV Programms Alpenrhein – Bodensee – Hochrhein vom 30.Juli/3. August 2010. ⇒ Vertrag vom 9. März 2011 mit der Energieagentur Regio Freiburg Projekt Stromspar- check für einkommensschwache Haushalte. ⇒ Honorarvertrag vom 9. Oktober/14. Oktober 2013 mit der Verbraucherzentrale Bun- desverband e.V., Berlin, über die Durchführung von Beratungen von Verbrauchern auf dem Gebiet der Energieeinsparung und/oder der Nutzung regenerativer Energien. Beteiligungsbericht 2013 168 Energieagentur Ravensburg gGmbH Zuschussverträge ⇒ Finanzierungserklärung der Energieagentur um Interreg IV Programm "Alpenrhein- Bodensee-Hochrhein“ EIVRIG – Energieeffizienzinitiative über einen Finanzierungsbei- trag i.H.v. 76.500 €. ⇒ Zuwendungsvertrag zwischen dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg gGmbH über die Vorbereitung und Durchführung des Pilotprojekts „Energieeffizienz in Sportvereinen“ vom 4./8. Oktober 2010. ⇒ Förderzusage des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Würt- temberg vom 7. Februar 2013 für das Projekt „Qualitätsnetzwerk Bau“ über eine Fehlbetragsfinanzierung bis zur Höhe von 132.083 € im Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2015. ⇒ Bewilligungsbescheid der L-Bank Baden Württemberg vom 17. August 2012 über eine Zuwendung nach dem Förderprogramm Klimaschutz-Plus für die Durchführung von Unterrichtseinheiten zum Thema „Stand-by-Verbrauch von Elektrogeräten“ mit einem Projektförderzuschuss von Höhe von 12.000 €. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlungen vom Bodenseekreis an die Energieagentur Ravensburg: ⇒ 6.206 € Finanzierungsbeitrag eea ⇒ 1.445 € Hausmeisterschulung 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Im Geschäftsjahr 2013 waren durchschnittlich 9 (Vj. 8) Mitarbeiter beschäftigt. 10. Lagebericht a) Grundlagen des Unternehmens Die Energieagentur wurde am 21. Oktober 1999 als gemeinnützige Gesellschaft mit be- schränkter Haftung gegründet und hat am 1. April 2000 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sukzessiv wurde der Gesellschafterkreis um die Energieagenturen Biberach, Bodenseekreis und Sigmaringen wie folgt erweitert: ⇒ Energieagentur Biberach: Gegründet am 6. Oktober 2003 und am 1. März 2004 eröff- net ⇒ Energieagentur Bodenseekreis: Gegründet und eröffnet am 13. Juni 2007 ⇒ Energieagentur Sigmaringen: Gegründet am 21. November 2007 und am 3. März 2008 eröffnet. Um die im Gesellschaftsvertrag genannten Ziele zu erreichen, hat die Energieagentur Ra- vensburg gGmbH mit Ihren Niederlassungen die Aufgabe neutral, unabhängig sowie handwerksübergreifend Bürger/innen und Kommunen über alle Energiefragen zu beraten, wie z.B.: ⇒ Ein Optimum an Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Bauen und Sanierung zu erreichen und somit den Umweltschutz zu fördern; ein ein- heitliches, professionelles Niveau der Beratung (auch vor Ort in den Gemeinden) zu gewährleisten; Erstellung von Wärmepässen im Rahmen computergestützter Beratun- gen. ⇒ Koordination und Erschließung vorhandener kommunaler und staatlicher Bestrebun- gen/ Initiativen bezüglich rationeller Energieverwendung und Energieberatung. ⇒ Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Fachleute und Bürger sowie Initiierung von Schulprojekten; Durchführung von Volksbildung. ⇒ Darstellung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Beteiligungsbericht 2013 169 Energieagentur Ravensburg gGmbH Zum Erreichen der genannten Ziele hat die Energieagentur Energieberatungsaußenstellen in den größeren Gemeinden der Landkreise Ravensburg, Biberach, Bodenseekreis und Sigma- ringen wie folgt eingerichtet: ⇒ Landkreis Ravensburg: 10 Energie-Beratungsaußenstellen ⇒ Landkreis Biberach: 9 Energie-Beratungsaußenstellen ⇒ Landkreis Bodenseekreis 9 Energie-Beratungsaußenstellen ⇒ Landkreis Sigmaringen: 6 Energie-Beratungsaußenstellen So ist eine relativ flächendeckende und unabhängige Energieberatung (bis auf jeweils eine Außenstelle in den Landkreisen Sigmaringen und Bodenseekreis) für die knapp 900.000 Einwohner der rund 130 Gemeinden der o.g. Landkreise gewährleistet. b) Finanz- und Ertragslage Die Gesamtleistung der Gesellschaft von rund 1.013.800 € setzen sich wie folgt zusammen: ⇒ Kostenzuschüsse der Gesellschafter ⇒ Erlöse Sponsoring und Spenden ⇒ Erlöse aus Beratungsdienstleistungen/ aus dem eea ⇒ Kostenerstattung aus den Energieberatungen in den Außenstellen ⇒ Erlöse aus landesweiten Schulprojekten ⇒ Erlöse aus Seminaren/Vorträgen / Veranstaltungen ⇒ Erlöse aus dem Projekt des Bundesumweltministerium "Stromspar-Check in einkom- mensschwachen Haushalten“ ⇒ Erlöse aus den Interreg-Projekten "Grips und EIVRiG“ ⇒ Erlöse aus dem Pilotprojekt "Qualitätsnetz Bau“ ⇒ Erlöse aus dem Pilotprojekt “Energieeffizienz in Sportvereinen“ Nach Abzug der Aufwendungen für Personal, Abschreibungen und Sachkosten verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 138.283 €. Aus dem Jahresüberschuss sowie dem Gewinnvortrag in Gesamthöhe von 527.803 € soll ein Teilbetrag in Höhe von 440.000 € den Gewinnrücklagen zugeführt werden und der ver- bleibende Betrag von 87.803 € als Gewinnvortrag auf neue Rechnung übernommen werden. Die Entwicklung der Finanzlage in Form der Bereitstellung und der Verwendung von Mitteln im Laufe der Geschäftsjahre ist in der folgenden (verkürzten) Kapitalflussrechnung darge- stellt: Zahlungswirksame Veränderungen 2013 2012 2011 2010 2009 des Finanzmittelbestandes T€ T€ T€ T€ T€ Cash Flow aus der lfd. Geschäftstätigkeit 249 155 117 57 78 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit - 90 - 28 - 37 - 7 - 9 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 Summe 159 127 80 50 69 + Finanzierungsmittelbestand am 01.01. 648 521 441 391 322 Finanzmittelbestand am 31.12. 807 648 521 441 391 c) Personalentwicklung Der Personalstand hat sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt entwickelt: ⇒ Ein Geschäftsführer (100 %) ⇒ Ein Assistent der Geschäftsführung (100 %) ⇒ Eine Sachbearbeiterin (90 %) Beteiligungsbericht 2013 170 Energieagentur Ravensburg gGmbH ⇒ Eine Sachbearbeiterin (90 %) ⇒ Eine Energieberaterin für die Energieagentur Ravensburg (80 %) ⇒ Ein Energieberater für die Energieagentur Ravensburg (100 %) ⇒ Eine Energieberaterin (80 %) für die Niederlassung Biberach ⇒ Ein Energieberater (100 %) für die Niederlassung Bodenseekreis ⇒ Ein Energieberater (bis 1. März 2013 – 80 % / ab 1. September 2013 – 100 % für die Niederlassung Sigmaringen Alle Mitarbeiter der Energieagentur Ravensburg gGmbH sind auch für die Energieagenturen Biberach, Bodenseekreis und Sigmaringen tätig. Elf freiberufliche Energieberater-Ingenieure und zwei freie Journalistinnen sind über Werk- verträge für die Gesellschaft in den Landkreisen Ravensburg, Biberach, Bodenseekreis und Sigmaringen, in den eingerichteten Außenstellen sowie bei örtlichen Ausstellungen tätig. d) Tätigkeitsbericht Der Schwerpunkt im Geschäftsjahr 2013 lag in folgenden Bereichen: Flächendeckende, messbare ökologische und ökonomische Energieberatungen: In rund 2.500 gezielten Energieberatungsgesprächen und bei knapp 20.000 telefonischen Anfragen wurde kompetent über Energieeinsparmaßnahmen an der Gebäudehülle, über effi- ziente Heizungs- und Warmwassertechnologien sowie über erneuerbare Energien, Förderprogramme und Gesetze, wie z. B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz oder die EnEV 2009 beraten. Aufgrund der gesetzlichen Verordnungen, wie z. B. Energieeinsparverordnung, EEWärme- Gesetz (Bund), EWärmeGesetz (Land), die politische angedachte EEG-Novellierung sowie die ständig veränderten Richtlinien der KfW stiegen 2013 die telefonischen Energieberatun- gen weiter an. Diese kamen von Investoren, Planern und Handwerkern und wurden von den Landratsämtern, Kommunen und Banken direkt an die Energieagenturen weiter vermittelt. Kommunale Energieberatung I European Energy Award® (eea): Im kommunalen Bereich stiegen die Energieberatungen durch den European Energy Award- Prozess, die politisch beschlossene Energiewende sowie durch kurzfristige Förderprogram- me von Bund und Land weiter an. Das zeigt sich auch bei den ausgelösten Investitionen von mehr als 42 Mio. EUR. Für ihre umgesetzten Maßnahmen sowie für ihre mittelfristige Projektplanung sind im Jahr 2013 sieben Kommunen mit dem European Energy Award ausgezeichnet worden. Der European Energy Award leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewen- de und der Klimaschutzziele. 37 Städte und Gemeinden sowie die Landkreise Ravensburg, Biberach, Bodenseekreis und Sigmaringen werden von der Energieagentur Ravensburg gGmbH mit ihren Niederlassungen Biberach und Bodenseekreis beraten, die sich wie folgt aufteilen: ⇒ Energieagentur Ravensburg: 19 Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Ravens- burg ⇒ Energieagentur Biberach: 8 Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Biberach ⇒ Energieagentur Bodenseekreis: 4 Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Boden- seekreis. Davon wird derzeit noch eine Kommune aus dem Landkreis Konstanz betreut, die nach der Zertifizierung von der Energieagentur Landkreis Konstanz über- nommen wird. ⇒ Energieagentur Sigmaringen: 5 Städte und Gemeinden sowie der Landkreis Sigmarin- gen Beteiligungsbericht 2013 171 Energieagentur Ravensburg gGmbH Bildung: Die zahlreichen politischen Klimaschutzziele, Gesetze, neuen Technologien sowie Baustoffe führen zu unterschiedlichsten Bildungsangeboten der Energieagenturen: ⇒ Seminare zur Fortbildung von kommunalen Hausmeistern; ⇒ mehrtägiges Seminar für Ingenieure "DIN 18599" für Nichtwohngebäude - in Koopera- tion mit der Bauakademie Biberach; ⇒ Schulprojekte mit Lehrern und Schülern in allen vier Landkreisen; ⇒ Fortführung des Projektes "Stromsparcheck" in Kooperation mit der Caritas Bodensee- Oberschwaben; ⇒ Jugendenergietage (Landkreis Ravensburg); ⇒ Seminare "Energieanalyse und Effizienzberatung in Produktionsbetrieben" für Ingeni- eure in Kooperation mit der IHK; ⇒ Seminar Energieeffizienz in der Landwirtschaft; ⇒ kommunale Energieforen in den Landkreisen Biberach, Sigmaringen und Ravensburg; ⇒ Fachseminar zur Anwendung der EnEV im Rahmen der wohnwirtschaftlichen Förder- programme der KfW - Schwerpunkt Wärmebrücken; ⇒ Mitarbeiterschulungen "Energieeffizienz in der Verwaltung“; ⇒ Energiemanager für Sportvereine; ⇒ Auftaktveranstaltung zur Gründung des Qualitätsnetz Bau. Öffentlichkeitsarbeit: Motivation der Bevölkerung bzw. Investoren durch: ⇒ 134 örtliche Energieforen bzw. Vortragsveranstaltungen in den vier Landkreisen ⇒ mehrtägige Ausstellungen in Form von Sonderschauen, wie z.B.: o Hausplus in Ravensburg mit jeweils einem kommunalen und einem öffentlichen Energieforum o dreitägige Baumesse in Biberach o Immomesse der Stadt Biberach o Oberschwabenschau in Ravensburg o kreisweite Heizungspumpen- und Thermographieaktionen in den Städten des Landkreises Ravensburg ⇒ Beteiligung an den landesweiten Energietagen mit Aktionen, z.B. E-Mobilität in Bad Schussenried, Meckenbeuren, Ochsenhausen, Ravensburg und Sigmaringen ⇒ regelmäßige Presseveröffentlichungen in allen vier Landkreisen Energieberatung für Gewerbe: ⇒ Beratende Begleitung von Unternehmen im Rahmen des Energieeffizienznetzwerks “EIVRig“ und Energieeffizienznetzwerks Bad Waldsee. o Erstellung von Potentialanalysen zur industriellen Abwärmenutzung o Energieberatung bei Unternehmen vor Ort o Mitarbeiterschulungen "Energieeffizienz in Unternehmen“ o Fördermittelberatung o Teilnahme am jährlichen Energiewirtschaftsforum im Landkreis Ravensburg und in einzelnen Städten o Mehrere Unternehmerseminare in Kooperation mit der IHK o Teilnahme beim 1. Energiewirtschaftsforum des Landkreises Biberach. Bereits wie schon im letzten Jahr nehmen die Beratungsanfragen aus allen Sektoren, vor al- lem im kommunalen und im gewerblichen Bereich sowie die Zahl von lokalen Foren weiter zu. Dies ist auf die jährlich steigenden Strompreise, die ab 2013 geforderte Einführung eines EnergiemanagementSystem für Unternehmen, neue, zeitlich begrenzte Förderprogramme für Unternehmen und Kommunen, bevorstehende EnEV-, EWärmeG- und EEG-Novellierung sowie der hohen Beteiligung der Kommunen am eea zurückzuführen. Weiter fehlen für die speziellen Fachthemen Ingenieure, die in der Lage sind über den Tellerrand hinauszubli- cken. Beteiligungsbericht 2013 172 Energieagentur Ravensburg gGmbH e) Fazit Mit dem Einsatz von 405.356 € durch die Gesellschafter können nach den von uns stichpro- benweise vorgenommenen Erhebungen zum Umsetzungsgrad der Maßnahmen ggf. bis zu 150 Mio. € Investitionen für die Wirtschaft angestoßen werden. Dies entspricht rechnerisch dem Umsatzvolumen für die Vorhaltung von knapp 1.700 Arbeitsplätzen in den Städten und Gemeinden aller vier Landkreise. Weiter wurden wichtige Entscheidungshilfen bei kommuna- len Energiekonzepten gegeben. Somit tragen die Energieagenturen maßgeblich zum Klimaschutz, zur Umsetzung der Energiewende, Bildung und zur Wirtschaftsförderung in den Landkreisen Ravensburg, Biberach, Bodenseekreis und Sigmaringen bei. f) Ausblick auf das Jahr 2014 Die Beratungsanfragen von Investoren, Kommunen, Gewerbe und Fachleuten werden sich im Jahr 2014 deutlich verstärken, wie z.B. durch: ⇒ Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes des Landes mit verbindlichen Zielen; ⇒ Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) 2009 und des EEG; ⇒ Novellierung des EWärmeGesetzes; ⇒ das politische Ziel zum Ausbau der erneuerbaren Energien (Energiewende); ⇒ die laufenden Änderungen von Förderprogrammen und deren Richtlinien; ⇒ Wettbewerbsaufrufe für zusätzliche Fördermöglichkeiten für innovative kommunale und gewerbliche Projekte (z. B. EFRE 2014 - 2020 und RegioWin im Landkreis Sigmarin- gen); ⇒ Wettbewerbsaufruf für die Gründung von KMU-Kompetenzstellen, bezogen auf die Re- gionen in Baden-Württemberg; ⇒ Förderprogramme mit zusätzlichem Bonus für Kommunen, die beim eea teilnehmen bzw. ein Klimaschutzkonzept erstellt haben; ⇒ Zunehmende Nachfrage nach KMU-Beratungen, bedingt durch neue Förderprogram- me bzw. Wettbewerbe sowie Energiesteuererstattungen bei der Einführung eines Energiemanagements; ⇒ Steigerung der Sanierungsrate durch entsprechende Förderprogramme; ⇒ zunehmende Nachfragen nach der fachlichen Beratung bzw. Begleitung bei regenera- tiven Nahwärmeversorgungen, die finanziell von Bund und Land unterstützt werden; ⇒ vermehrtes Interesse an der Teilnahme am European Energy Award und an Klima- schutzkonzepten in den Landkreisen Ravensburg, Biberach, Bodenseekreis und Sigmaringen; ⇒ vermehrtes Interesse von Kommunen und Wirtschaftsbetrieben an der Teilnahme an den landesweiten Energietagen; ⇒ starke Nachfrage nach Schulprojekten; ⇒ Kooperation mit der Verbraucherzentrale (unabhängige Energieberatung für Bür- ger/innen, auch Vor-Ort); ⇒ Ausbau der Seminare und Fortbildungsveranstaltungen für Handwerker und Planer im Rahmen des Modellprojektes „Qualitätsnetz Bau"; ⇒ Moderation bzw. beratende Begleitung von KMU-Energieeffizienztischen auf Land- kreisebene, in Regionen und in größeren Städten; ⇒ Beratende Begleitung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen der eea- Kommunen und des C02-neutralen Schussentals; ⇒ Erstellung von kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzepten zur Umsetzung der Energiewende und der Klimaschutzziele; ⇒ neue Projektentwicklungen für die zukünftigen Jahre. Die zunehmenden Beratungsnachfragen und die neuen Projektentwicklungen sowie die Um- setzung von Projekten und Aktivitäten führen bei der gegebenen Personalsituation zu Engpässen. Beteiligungsbericht 2013 173 Energieagentur Ravensburg gGmbH Das Vorliegen von Urlaubsrückständen und Überstunden im Volumen von zusammen 72.220 € sowie die hohe Inanspruchnahme der selbstständigen Energieberater zeigen, dass die Personalkapazitäten der Gesellschaft voll ausgelastet sind. Um der Nachfrage nach Be- ratungsleistungen gerecht zu werden, beabsichtigen wir die Erweiterung unserer Beratungskapazität und die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Energieberatung und Pro- jektbegleitung sowie die räumliche Erweiterung der Energieagentur im Geschäftsjahr 2014. Die Finanzierung der Gesellschaft im bisherigen Umfang ist mittelfristig durch die Gesell- schafterzuschüsse, die zahlreichen, z.T. auf mehrere Jahre vertraglich ausgelegten Projekte und Sponsoringverträge gesichert. f) Risiken für die zukünftige Entwicklung Der wesentliche Teil der Finanzierung der Gesellschaft basiert auf den genannten Einnah- men, den Gesellschafterzuschüssen und aus Projekten, Aktivitäten, Sponsoring, usw., die vertraglich auf zwei bis drei Jahre gesichert sind. Die Finanzierung der Material- und Personal kosten sowie der sonstigen betrieblichen Auf- wendungen in Höhe von rund 860.000 € war nur durch zusätzliche Einnahmen für unsere Leistungen z. B. im Rahmen des Zertifizierungsprozesses gemäß European Energy Award oder im Rahmen von Projekten und nicht mehr ausschließlich durch die Mittel von Gesell- schafterseite möglich. Dies bedeutet für die Gesellschaft auch weiterhin, dass die Aufgabenerfüllung von den Fi- nanzierungsmöglichkeiten bestimmt wird, weil bereits die Fixkosten nicht mehr in vollem Umfang aus den jährlichen Gesellschafterbeiträgen und Förderbeiträgen der Kreditinstitute bestritten werden können. Bei unveränderter Finanzausstattung seitens der Gesellschafter muss weiterhin die Bera- tungskapazität verstärkt auf die entgeltlichen Dienstleistungen gerichtet werden. Ravensburg, 28. April 2014 Walter Göppel 11. Abschlussprüfer Dipl. Kfm. Martin Alius, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Ravensburg 12. Leistungskennzahlen Kennzahlen 2013 2012 2011 2010 2009 Ausstellungstage 38 35 33 23 42 Energieberatungsgespräche 2.500 2.600 2.500 2.600 2.500 telefonische Anfragen 20.000 19.500 19.000 18.000 15.500 Beteiligungsbericht 2013 174 Energieagentur Ravensburg gGmbH 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 69.367 37.301 108.184 76.010 138.283 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 2009 2010 2011 2012 2013 € Jahr Beteiligungsbericht 2013 175 Energieagentur Ravensburg gGmbH Bilanz der Energieagentur Ravensburg gGmbH vom 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Aktiva T € % T € % T € % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegen- stände 18,1 1,7 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 2. Anlagen und Maschinen 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 103,7 9,8 61,4 7,0 51,6 6,9 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 121,8 11,5 61,4 7,0 51,7 6,9 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen 71,4 6,7 52,6 6,0 56,9 7,6 3. Waren II. Forderungen u. sonstige Vermö- gens-gegenstände 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung 55,5 5,2 103,7 11,8 117,4 15,7 2. Forderung gegen verbunden Unternehmen 3. Forderungen gegen Unter- nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. eingeforderte noch ausstehen- de Kapitaleinlagen 5. Sonstige Vermögensgegen- stände 1,9 0,2 11,8 1,3 0,7 0,1 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 807,1 76,2 648,0 73,8 521,1 69,7 936,0 88,3 816,2 93,0 696,1 93,1 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,8 0,2 0,0 0,0 0,1 0,0 Bilanzsumme 1.059,6 100,0 877,6 100,0 747,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 176 Energieagentur Ravensburg gGmbH Bilanz der Energieagentur Ravensburg gGmbH vom 31.12.2013 Bilanz 2013 2012 2011 Passiva T € % T € % T € % A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 63,6 6,0 63,6 7,3 63,6 8,5 II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklage 1. Zweckgebundene Rücklagen 2. Andere Gewinnrückla- gen 60,0 5,7 60,0 6,8 60,0 8,0 IV. Gewinnvor- trag/Verlustvortrag 389,5 36,8 313,5 35,7 205,3 27,5 V. Jahresüber- schuss/Jahresfehlbetrag 138,3 13,1 76,0 8,7 108,2 14,5 651,4 61,5 513,1 58,5 437,1 58,5 B. Sonderposten mit Rückl a- genanteil C. Sonderposten für Zuschüsse 0,2 0,0 1,2 0,1 3,6 0,5 D. Rückstellungen 97,8 9,2 106,4 12,1 96,9 13,0 E. Verbindlichkeiten I. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 233,5 22,0 185,0 21,1 120,4 16,1 II. Verbindlichkeiten aus Liefe- rung und Leistung 18,8 1,8 21,5 2,5 14,0 1,9 III. Verbindlichkeiten gegen- über verbundenen Unternehmen IV. Verbindlichkeiten gegen- über Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver- hältnis besteht V. Verbindlichkeiten gegen- über Gesellschaftern VI. Sonstige Verbindlichkeiten 34,9 3,3 29,4 3,3 54,9 7,3 287,1 27,1 235,9 26,9 189,4 25,3 F. Rechnungsabgrenzungspo s- ten 23,0 2,2 20,8 2,4 20,8 2,8 Bilanzsumme 1.059,6 100,0 877,6 100,0 747,8 100,0 Beteiligungsbericht 2013 177 Energieagentur Ravensburg gGmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Energieagentur Ravensburg gGmbH vom 31.12.2013 Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2012 2011 T € % T € % T € % 1. Umsatzerlöse 480,3 46,4 529,7 55,6 495,1 53,9 2. Zuweisungen und Zuschüsse zu den Be- triebskosten 514,8 49,8 412,1 43,3 418,1 45,5 3. Erhöhung oder Verminderung des Be- standes an unfertigen Leistungen 18,8 1,8 -4,3 -0,4 -4,6 -0,5 4. Sonstige betriebliche Erträge 20,2 2,0 14,5 1,5 10,5 1,1 5. Gesamtleistung 1.034,0 100,0 952,0 100,0 919,1 100,0 6. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren 5,5 0,6 0,3 0,0 0,0 0,0 b) Aufwendungen für bezogene Leis- tungen 81,5 9,2 99,7 11,4 113,0 13,9 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 484,8 54,8 479,2 55,0 427,9 52,8 b) Soziale Abgaben 125,3 14,2 124,7 14,3 100,2 12,4 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- gens-gegenstände und Anlagevermögen 23,7 2,7 18,1 2,1 15,8 2,0 9. Zuführung der Investitionszuschüsse zu Sonderposten 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 163,6 18,5 149,7 17,2 153,1 18,9 11. Gesamtaufwand 884,4 100,0 871,6 100,0 810,1 100,0 12. Zwischenergebnis (Betriebsergebnis) 149,6 80,4 109,0 13. Erträge aus Beteiligungen 14. Erträge aus Gewinnabführungsvertrag 15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermö- gens 16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,5 6,0 9,0 17. Aufwendungen/Erträge aus Verlustüber- nahme 18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 19. Finanzergebnis 2,5 6,0 9,0 20. Ergebnis der gewöhnlichen G e- schäftstätigkeit 152,1 86,5 117,7 21. Außerordentliche Erträge/Aufwendungen 22. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 23. Sonstige Steuern -13,8 -10,5 -9,5 24. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 138,3 76,0 108,2 25. Gewinnrücklagen 26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (-) Bilan zgewinn/Bilanzverlust 138,3 76,0 108,2 Beteiligungsbericht 2013 178 Energieagentur Ravensburg gGmbH Beteiligungsbericht 2013 179 Frieks GmbH frieks Friedrichshafener Software- und Kommunikatio nszentrum 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH (frieks) Kontakt: Müllerstraße 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 38588-30 Fax: 07541 / 38588-33 E-Mail: info@frieks.de Homepage: www.frieks.de Gründungsdatum: 30. September 1999 Eintragung Handelsregister: 22. Mai 2000 letzte Änderung vom: 10. März 2009 Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: 8. März 2005 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Aufbau und Betrieb eines Kommunikations- und Softwarezentrums zur Unterstützung von Existenzgründungen und Jungunternehmen aus der IT- und Multimedia-Branche, vor allem durch die Bereitstellung von Büroräumen und eine IuK-Infrastruktur sowie Beratungs- und Marketingleistungen durch die IHK Bodensee-Oberschwaben und die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH. Zweck der Gesellschaft ist: ⇒ die Förderung der Wirtschaftlichkeit und des Wachstums von Unternehmen aus der technologieorientierten Dienstleistungsbranche, insbesondere die der Informations- und Kommunikationsbranche, vor allem von Existenzgründern und jungen Unterneh- men ⇒ die Förderung der Kooperation der Informations- und Kommunikationstechnologie- branche der Region Friedrichshafen ⇒ das Marketing für das Technologiezentrum 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der frieks GmbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 12.750 € 51,00 % Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bodenseekreis GmbH 7.250 € 29,00 % IHK Bodensee-Oberschwaben 5.000 € 20,00 % 25.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2013 180 Frieks GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Benedikt Otte Michael Mahl Gesellschafterversammlung: Vorsitzender: Andreas Brand, Oberbürgermeister Friedrichshafen Mitglieder: Vertreter aller Gesellschafter 5. Öffentlicher Zweck Seit Eröffnung des Zentrums waren insgesamt 65 Unternehmen im Zentrum Mieter. Von die- sen sind zwischenzeitlich 27 wieder ausgezogen und haben einen Firmensitz in Friedrichshafen oder im Bodenseekreis gewählt. Ca. 16 Unternehmen haben das Zentrum aus wirtschaftlichen Gründen verlassen. Stand 31. Dezember 2013 sind 27 Unternehmen im Softwarezentrum mit rund 48 Arbeits- plätzen angesiedelt. Das Zentrum leistet somit einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung durch Schaffung der notwendigen Infrastruktur in speziellen Dienstleistungsbranchen. Das Projekt wird von der Stadt Friedrichshafen finanziell unterstützt. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge ⇒ Grundstücksmietvertrag mit GMG Generalmietgesellschaft mbH (vormals DeTe- Immobilien) vom 20. Dezember 1999 über die Anmietung des Gewerbeanwesens mit Büro- und Technikflächen in Friedrichshafen, Müllerstraße 12 - 14. ⇒ Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH vom 1. Februar 2002 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen keine 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen keine 10. Lagebericht a) Lage und Geschäftsverlauf Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Technologiezentrums, insbesondere für Existenzgründer und junge Unternehmen der Region Friedrichshafen. Dazu gehören: ⇒ die Anmietung der für den Betrieb des Technologiezentrums vorgesehenen und not- wendigen Immobilie, ⇒ der Abschluss entsprechender Mietverträge mit potentiellen Untermietern, ⇒ die Koordination der für die Zielerreichung geplanten und durchzuführenden Maßnah- men, ⇒ das Marketing des Technologiezentrums, ⇒ die Verwaltung des Technologiezentrums, sowie ⇒ Existenzgründungsberatungen. Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Beteiligungsbericht 2013 181 Frieks GmbH Gesellschafter sind die Stadt Friedrichshafen (51 %), die Wirtschaftsförderung Bodenseek- reis GmbH (29 %) und die IHK Bodensee Oberschwaben (20 %). Im Geschäftsjahr wurde eine Gesellschafterversammlung abgehalten. Im Jahr 2013 hat sich das Wirtschaftswachstum fortgesetzt, wenngleich auch mit einer we- sentlich schwächeren Rate als im Vorjahr. Für das Jahr 2014 wird mit einem weiteren Anstieg der Wirtschaftsleistung in allen Branchen gerechnet. Treiber der wirtschaftlichen Entwickelung in Baden-Württemberg werden dagegen der Maschinenbau, der Automobilbau, die Luft- und Raumfahrt und die unternehmensnahen Dienstleistungen sein. Diese Einschät- zung geht davon aus, dass es zu keinen weiteren schwerwiegenden Verwerfungen an den Finanzmärkten kommt und die Lösung der Finanzkrisen in wichtigen Ländern der Eurozone voranschreitet. Die Erwerbstätigkeit legte im Jahr 2013 nach ersten Schätzungen um ca. 1,2 % gegenüber dem Vorjahr zu, der weitaus größte Anteil entfällt dabei auf die sozialversiche- rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse. Die Gründungsintensität der wirtschaftlich bedeutsameren Betriebsgründungen betrug 2013 in den Flächenländern Deutschlands zwi- schen 14 und 18 Gründungen je 10.000 Einwohner. Baden-Württemberg liegt mit 15 Betriebsgründungen je 10.000 Einwohner unter dem Bundeswert (16). Der Bodenseekreis liegt mit 13 Betriebsgründungen je 10.000 Einwohner unter dem Landesdurchschnitt von Ba- den-Württemberg (15). Gründe hierfür liegen zum einen im demografischen Wandel und den damit einhergehenden guten Jobaussichten insbesondere im Bodenseekreis und zum ande- ren in den restriktiveren Vergabebedingungen für den Gründungszuschuss (Quelle: statistisches Landesamt). Auf dem Vermietungsmarkt von Büroräumen und Bürozentren herrscht in der Region ein starker Wettbewerb. Diesem Wettbewerb stellt sich die Frieks GmbH, indem zusätzlich zu den günstigen Mietkonditionen weitere Leistungen, wie z.B. kostenlose Gründungs- und Wachstumsberatung sowie Fördermittelberatung angeboten werden. Die Gründungsbera- tung, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH durchgeführt wird, lässt eine zurückgehende Qualität der Gründungen erkennen. Ebenso ging die Anzahl der Beratungsgespräche zurück. Hohes Innovationspo- tenzial von Gründungen bildet eher die Ausnahme. Das Technologiezentrum wurde mit öffentlichen Mitteln des Landes Baden-Württemberg ge- fördert. Die mit diesen Mitteln getätigten Investitionen unterlagen einer zwölfjährigen Bindungsfrist bis zum 31. Dezember 2011. Wesentlicher Bestandteil der Zweckbindungsfrist ist, dass der Gesellschafter Stadt Friedrichshafen und die Frieks GmbH während dieser Zeit anfallende Verluste aus dem Betrieb des Technologiezentrums übernehmen müssen. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben (sogenanntes Monti-Paket) wurde die Frieks GmbH im Geschäftsjahr 2010 im Rahmen eines Betrauungsaktes durch den Mehrheitsgesellschafter unbefristet mit der Wahrnehmung der ihr nach dem Gesellschaftsvertrag übertragenen Auf- gaben als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut. Dieser Betrauungsakt wurde Ende des Jahres 2013 den neuen europarechtlichen Vorgaben (soge- nanntes Almunia-Paket) angepasst. Vermietung Die Auslastung des Zentrums betrug zum Stichtag 31. Dezember 2013 ca. 53 % (Vj. 52 %). Der im Jahresmittel geplante Vermietungsgrad von 45 % wurde mit einem erreichten Vermie- tungsgrad von 59 % um 14 %-Punkte übertroffen. Absolut konnten zum Jahresende 2013 insgesamt 208 qm neu vermietet werden. Bezogen auf die vermietbare Fläche lag der Aus- lastungsgrad im Jahr 2013 zwischen 53 % und 61 %. Von Januar bis März 2014 konnten 22 m² neu vermietet werden. Unter Berücksichtigung von Auszügen beträgt die aktuelle Auslastung ca. 49 %. Die Auslastung wird sukzessive im Lau- Beteiligungsbericht 2013 182 Frieks GmbH fe des Jahres abnehmen, da die Frieks GmbH ihren operativen Geschäftsbetrieb zum 30. September 2014 einstellen wird und die Mietverhältnisse im Hinblick darauf nach Maßgabe der jeweiligen Kündigungsfrist im Berichtsjahr gekündigt wurden bzw. noch gekündigt wer- den. Der Eigentümer des Grundstücks hat einen Teil des Grundstücks im Zuge einer längerfristig geplanten Arrondierung im Jahr 2013 verkauft. Das Mietverhältnis wurde dadurch nicht be- rührt. Der neue Eigentümer wird die auf diesem Grundstücksteil befindlichen Büropavillons einer gründlichen Sanierung unterziehen und die Büroräume weiter vermieten. Aufgrund dessen besteht für die ansässigen Mieter keine zwingende Notwendigkeit, sich nach ande- ren Räumen umzusehen. Es wurden mehrere externe Veranstaltungen, unter anderem von der IHK Bodensee- Oberschwaben, in den Räumen der Frieks GmbH durchgeführt. Die inhaltlichen Themen der Vorträge zielten dabei speziell auf Fragestellungen ab, die im Zusammenhang mit jungen Unternehmen und/oder einer Existenzgründung standen. Seit 2012 bietet die Frieks GmbH in Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Regionalbüro der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung spezielle Gründungsberatungen für Existenz- gründer aus den Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft an. Die Teilziele der Frieks GmbH, junge Unternehmen beim Wachstum und bei der Entwicklung von Arbeitsplätzen in der Region Friedrichshafen zu unterstützen, wurden erreicht. Im Geschäftsjahr 2013 wurden folgende Marketingmaßnahmen umgesetzt. Messen, Präsentationen und Werbung Die Frieks GmbH präsentierte sich auf vielen Veranstaltungen der WFB GmbH. Ferner wur- de das Zentrum auf der Messe Expo Real in München durch die Auslage von Werbemitteln beworben. Außerdem ist die Frieks GmbH mit einer umfangreichen Anzeige auf dem Gewerbeimmobi- lienportal der WFB GmbH vertreten und wirbt zudem mit einer Bannerwerbung auf dem Portal. Aus dieser Maßnahme resultieren auch die meisten Anfragen. Veranstaltungen Im Jahr 2013 wurden zwei Grundlagenworkshops für Existenzgründer gemeinsam mit der Industrie - und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben im Technologiezentrum durchge- führt. Die Geschäftsführung beurteilt unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen und Einschätzungen den Geschäftsverlauf 2013 als sehr zufriedenstellend. b) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Die Frieks GmbH weist im Geschäftsjahr 2013 wie im Vorjahr ein ausgeglichenes Jahreser- gebnis aus. Zur Erreichung dieses Ergebnisses wurden nicht verbrauchte Zuschüsse des Mehrheitsgesellschafters in Höhe von 0,1 T€ neutralisiert, die als Verbindlichkeiten gegen- über Gesellschaftern erfasst wurden. Die im Geschäftsjahr 2013 realisierten Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 5 € auf 128 T€. Dies ist auf erhöhte Einnahmen aus der Nebenkostenabrechnung 2012 in Höhe von 2 T€ und aus regulären Mieteinnahmen in Höhe von 3 T€ zurückzuführen. Der Posten sonstige betriebliche Erträge enthält insbesondere öffentliche Zuschüsse. Der planmäßig geleistete monetäre Zuschuss des mit Mehrheit beteiligten Gesellschafters betrug Beteiligungsbericht 2013 183 Frieks GmbH insgesamt 140 T€. Davon wurden 20,5 T€ in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als Aufwandszuschuss verrechnet. Insgesamt betrachtet erhöhten sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen um 16,5 T€. Das ist im Wesentlichen auf erhöhte Kosten für Gas, Strom und Wasser zurückzuführen so- wie auf die Anpassung der Rückstellung für Wiederherstellungs- und Instandhaltungsverpflichtungen in Höhe von 17 T€. Die Kosten für bezogene Leistungen be- laufen sich insgesamt auf 233 T€ (Vj. 216 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Aufwendungen für Buchführung und Jahresabschluss in Höhe von 9 T€ (Vj. 9 T€) sowie Einzelwertberichti- gungen auf Forderungen in Höhe von 2,3 T€. Die Gesellschaft finanziert sich über die laufenden Mieterlöse sowie über Gesellschafterzu- schüsse, die im Rahmen eines Defizitausgleichs gewährt werden. Vermögens- und Finanzlage Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000 € ist voll eingezahlt. Insgesamt erhöhte sich die Bilanzsumme um 19 T€ auf nunmehr 157 T€. Investitionen in das Anlagevermögen wurden im Geschäftsjahr 2013 – wie im Vorjahr – nicht vorgenommen. Das Vorratsvermögen enthält die von der Frieks GmbH bezahlten und auf die Mieter umleg- baren Nebenkosten des Geschäftsjahres. Die bilanzierten Werte für die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände er- mäßigten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 T€ auf 7,5 T€. Die Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich auf 114 T€ (Vj. 93 T€). Zur Verfügung ste- hende Kreditlinien in Höhe von 51 T€ wurden nicht in Anspruch genommen. Auf der Passivseite erhöhten sich die erhaltenen Anzahlungen aufgrund der besseren Aus- lastung um 4 T€ auf insgesamt 38 T€ (Vj. 34 T€). Die von den Mietern erhaltenen Anzahlungen übersteigen die unter den Vorräten aktivierten umlegbaren Nebenkosten. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen jeder- zeit nachzukommen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Dies wird durch ein zeitnahes Liquidi- tätsmanagement sichergestellt. c) Voraussichtliche Entwicklung In enger Zusammenarbeit mit dem Hauptgesellschafter wurde das Konzept der Frieks GmbH auf den Prüfstand gestellt. In der Gesellschafterversammlung im Jahr 2010 wurde zum Aus- druck gebracht, dass die Gesellschafter nicht bereit sind, das Geschäftsmodell der frieks GmbH über den 30. September 2014 hinaus weiterzuführen. Die Gremien des Mehrheitsge- sellschafters haben daraufhin Ende 2012 beschlossen, der Geschäftsführung zu empfehlen, den Mietvertrag mit dem Eigentümer über September 2014 hinaus nicht weiterzuführen. Da- raufhin hat die Geschäftsführung dem Vermieter mitgeteilt, dass der Mietvertrag nicht verlängert wird. Somit wird die Fortführung des Zentrums über den 30. September 2014 hin- aus und damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht erfolgen. Das Angebot von neuen Büro- und Gewerbeparks in der Region ist nach wie vor groß. Eine im Jahr 2013 verkaufte Teilfläche des Grundstücks steht nach Bestrebungen des neuen Ei- gentümers den Mietern auch über den 30. September 2014 hinaus zur Verfügung. Das nutzt Beteiligungsbericht 2013 184 Frieks GmbH die Frieks GmbH, um den Bestandsmietern umfassende Unterstützung bei der Suche nach adäquaten Ersatzräumlichkeiten bzw. bei der Umsiedlung von den beiden Bestandsgebäu- den in die Büropavillons zu geben. Ziel ist es, die Unternehmen in der Region Friedrichs- hafen zu halten. Für das Geschäftsjahr 2014 geht die Geschäftsführung davon aus, dass aufgrund von Kün- digungen mit niedrigeren Umsatzerlösen zu rechnen ist. Die Liquiditätsreserven werden im Geschäftsjahr 2014 planmäßig stark zurückgehen. Grund ist die im Zuge der Beendigung des Generalmietvertrages vertraglich fixierte Renovierungspflicht durch die Frieks GmbH. Diese Renovierungspflicht besteht allerdings nur für die beiden festen Gebäude. Für die Bü- ropavillons konnte mit dem Alteigentümer und dem Neueigentümer eine Abstandszahlung zu marktüblichen Preisen vereinbart werden. Darüber hinaus hat der Mehrheitsgesellschafter einen durch das Regierungspräsidium ge- nehmigten Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015. Die in diesem Haushaltsplan aufgeführten Zuschüsse an die Frieks GmbH belaufen sich für 2014 auf 120 T€ und für 2015 auf 30 T€. Damit signalisiert der Mehrheitsgesellschafter, die Frieks GmbH auch nach Aus- laufen der Förderperiode zum 31. Dezember 2011 finanziell weiter zu unterstützen, auch über das Jahr 2014 hinaus. Mit den vorhandenen liquiden Mitteln und den genannten Zu- schüssen ist damit die Abwicklung der Gesellschaft aus Sicht der Geschäftsführung finanziell gesichert. Nach allem, was bekannt ist, rechnet die Geschäftsführung außerdem mit keinen Überraschungen in Bezug auf die Abwicklung des Generalmietvertrages mit dem Vermieter. Der durch den Gemeinderat beschlossene Betrauungsakt des Mehrheitsgesellschafters sieht Ausgleichszahlungen an die Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb des Technolo- giezentrums vor, deren maximale Höhe sich aus dem Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres ergibt. Ferner sollen mit dem Betrauungsakt des Mehrheitsgesellschafters etwaige Förder- mittelrisiken ausgeschlossen werden. Mit dem Betrauungsakt einhergehende (umsatz-) steuerrechtliche Fragen wurden im Rahmen des Risikomanagements zuletzt aus Anlass ei- ner Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden- Württemberg zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen an kommunale und lan- desbeteiligte GmbHs sowie aus Anlass der Anpassung des Betrauungsaktes im Jahr 2013 insbesondere mit dem Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens eingehend diskutiert. Da- bei wurde festgestellt, dass der Betrauungsakt das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen und Vorarbeiten ist und verfügbare Hinweise des Deutschen Städtetags bzw. auch diejeni- gen anderer Städte beachtet wurden. Ebenso wurde festgestellt, dass es sich vor dem Hintergrund der laufenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht anbietet, eine verbindliche Aus- kunft der Finanzbehörden hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Einordnung der kommunalen Zuschüsse an die Frieks GmbH einzuholen. Außerdem gibt es noch keine endgültige Klä- rung durch die Rechtsprechung, ob der Betrauungsakt ausreicht, um alle beihilferechtlichen und steuerrechtlichen, insbesondere umsatzsteuerlichen Risiken auszuschließen. Die Geschäftsführung hat sich außerdem mit der Frage beschäftigt, ob die jährlichen Zah- lungen des Mehrheitsgesellschafters aufgrund eines möglicherweise vorhandenen Leistungsaustauschs zwischen dem Mehrheitsgesellschafter und der Frieks GmbH der Um- satzsteuer zu unterwerfen seien. Echte Zuschüsse liegen vor, wenn die Zahlungen unabhängig von einer bestimmten Leistung gewährt werden, weil z. B. der Empfänger im überwiegenden öffentlich-rechtlichen Interesse handelt und deshalb an ihn gezahlt wird. Fer- ner sind Vorteile in Form von Subventionen, Fördermitteln und dergleichen, die ein Unternehmer zur Förderung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Tätigkeit ohne Bin- dung an bestimmte Umsätze erhält, kein Entgelt. Grund der kontinuierlichen Zahlungen durch den Mehrheitsgesellschafter ist die im überwiegenden öffentlichen Interesse liegende Förderung der Frieks GmbH, nicht der Erwerb eines verbrauchsfähigen Vorteils durch den Mehrheitsgesellschafter. Die Rechtsprechung geht außerdem davon aus, dass Zuwendun- gen zur Projektförderung auf der Grundlage von Allgemeinen Nebenbestimmungen für Beteiligungsbericht 2013 185 Frieks GmbH Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) grundsätzlich als echte Zuschüsse zu be- trachten sind. Die ANBest-P waren Bestandteil der Förderung durch das Land Baden- Württemberg im Jahr 2000 und verpflichteten schon damals den Mehrheitsgesellschafter zur Übernahme der Betriebsverluste. Mit Auslaufen der Förderperiode zum 31. Dezember 2011 hat sich an dem Geschäftsmodell sowie an der Finanzierung der Gesellschaft nichts geän- dert. Aus den dargestellten Gründen ist die Geschäftsführung der Auffassung, dass keine An- haltspunkte vorliegen, welche die unrichtige Behandlung der Zuschüsse des Mehrheitsgesellschafters bzw. des Verlustausgleiches zur Folge haben könnten. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts kann das Risiko, dass diese Auffassung widerlegt wird, von der Geschäftsführung allerdings im Hinblick auf einen möglichen Leistungsaustausch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sofern es zu diesem Szenario kommt, entstehen Unsicherheiten und Risiken, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Im Fall der nachträglichen Besteuerung der Zuschüsse mit Umsatzsteuer wären jedenfalls die Geschäftsjahre 2009 bis 2014 betroffen. Der Bestand der Gesellschaft wäre in diesem Fall gefährdet. Da auch der Mehrheitsgesellschafter ein In- teresse an dem Unternehmensfortbestand signalisiert hat, geht die Geschäftsführung davon aus, dass ggfs. im Falle einer Umsatzsteuerpflicht der Zuschüsse die dadurch entstehenden Verluste ausgeglichen werden, so dass das Risiko als beherrschbar angesehen wird. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind, soweit nicht schon ge- nannt, nicht bekannt. Investitionen in das Anlagevermögen stehen aus heutiger Sicht nicht an. Die Geschäftsfüh- rung rechnet im Geschäftsjahr 2014 mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Friedrichshafen, 28. März 2014 Benedikt Otte Michael Mahl 11. Abschlussprüfer Kanzlei Keller, Prüfung - Steuern - Beratung, Owingen Beteiligungsbericht 2013 186 Frieks GmbH Beteiligungsbericht 2013 187 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Kontakt: Flughafen 29, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541/284-118 Fax: 07541/284-159 E-Mail: fps@fly-away.de Gründungsdatum: Januar 2007 Eintragung Handelsregister: 23. Mai 2007 Gesellschaftsvertrag: 16. Januar 2007 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die im Zu- sammenhang mit dem Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen stehen, insbesondere von Loading und Winterdienst. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Flughafen Friedrichshafen GmbH 18.800 € 75,20 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 6.200 € 24,80 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Ute Mayer Gesellschafterversammlung: ist eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG). Es liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine Beteiligungsbericht 2013 188 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH 7. Wesentliche Verträge ⇒ Serviceleistungsvertrag zwischen der FFG und FPS vom 5. November 2013 ⇒ Mietvertrag zwischen FFG und FPS vom 2. Juli 2007 ⇒ Managementvertrag zwischen KDS und FPS vom 22. Februar/1. März 2007 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen keine 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Im Geschäftsjahr waren 52 Mitarbeiter/innen beschäftigt. 10. Lagebericht a) Darstellung des Geschäftsverlaufs Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Auswirkung auf die Lage des Unternehmens Die FPS bietet Dienstleistungen am Standort Friedrichshafen an. Hierzu zählen insbesonde- re Loading, Winterdienst, Schließdienst, Quality Management sowie Reinigungsarbeiten. Die FPS ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH. Aufgrund der Tat- sache, dass die FPS größtenteils Auftragnehmerin der Flughafen Friedrichshafen GmbH ist, besteht eine gewisse Abhängigkeit. Somit spürt die FPS den enormen Druck der Luftfahrt- branche, verbunden mit einem gebremsten Wachstum. Im Berichtsjahr befand sich die Branche und Verkehrsentwicklung der Flughafen Fried- richshafen GmbH gleichermaßen unter Druck. Die Flughafen Friedrichshafen GmbH hat die prognostizierten Passagierzahlen im Jahr 2013 bei weitem nicht erreichen. Das angebotene Spektrum an Serviceleistungen wurde unverändert von der Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie ansässigen Firmen in Anspruch genommen. Somit konnte auch 2013 wiederholt ein positives Ergebnis erzielt werden. Entwicklung der Gesellschaft und Geschäftsfelder des Unternehmens Die Gesellschaft wurde im Januar 2007 als Dienstleister gegründet und nahm zum 1. März 2007 ihre Tätigkeit auf. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistun- gen aller Art, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen stehen, insbesondere von Loading und Winterdienst. Seit dem Jahr 2012 wird das Dienstleistungsspektrum um das Quality Management sowie Reinigungsarbeiten erweitert. Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2013 konnte ein Umsatz von 502 T€ erzielt werden. Dieser lag somit unter den Erwartungen des geplanten Umsatzes in Höhe von 511 T€. Für das Jahr 2014 wird mit einem Umsatz von 513 T€ gerechnet. Investitionen Im Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionen in Höhe von 2.062 € getätigt, welche auf die Anschaffung eines gebrauchten PKW sowie einer Sprossendrehleiter zurückgehen. Beteiligungsbericht 2013 189 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Finanzierungsmaßnahmen und –vorhaben Die Gesellschaft konnte bisher ohne die Aufnahme von Krediten auskommen. Für das Jahr 2014 sind derzeit keine Investitionen vorgesehen. Personal Die Gesellschaft beschäftigte bis zum Ende des Geschäftsjahres 52 Mitarbeiter, von denen 47 geringfügig und 5 sozialversicherungspflichtig beschäftigt wurden. Die Entlohnung erfolg- te je nach Art und Umfang der Leistung nach einem vorab erstellten Vergütungsschlüssel. b) Darstellung der Lage Vermögenslage Die Bilanzsumme lag zum 31. Dezember 2013 bei 157 T€, was eine Eigenkapitalquote von 50,5 % mit sich brachte. Das Umlaufvermögen repräsentiert die Bilanzsumme zu 97,9 %. Abwertungen des Umlauf- vermögens waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Stille Reserven konnten nicht gebildet werden. Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf rd. 15,5 % der Bilanzsumme. Finanzlage Die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2013 auf 147 T€ und damit auf 93,2 % der Bilanzsumme. Die Gesellschaft konnte sich aus Eigenmitteln finanzieren, die Aufnahme von Bankverbindlichkeiten war nicht erforderlich. Ertragslage Die Gesellschaft erzielte einen Gewinn von 4 T€. Dieser lag damit über dem geplanten Wert. Der Umsatzrückgang der Gesellschaft konnte aufgrund von Kostenoptimierungen aufgefan- gen werden, was zu einem positiven Jahresergebnis geführt hat. Für das Geschäftsjahr 2014 wird wieder mit einem positiven Ergebnis gerechnet. c) Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Gesellschaft ist im Wesentlichen vom Umfeld und der Erholung im Flugverkehr abhän- gig. Mit neuen Airlines und einer konsequenten Positionierung als Vier-Länder-Flughafen hat der Flughafen Friedrichshafen die Grundlage für eine positive Entwicklung gelegt. Für den Flughafen Friedrichshafen ist es das oberste Ziel, eine Ausweitung in allen Kunden- segmenten und die Vergrößerung der Destinationsvielfalt zu erreichen. Ebenso die Strategie, weitere Drehkreuzanschlüsse zu schaffen. Eine breitere Aufstellung in allen Segmenten ist wichtig, um auf Schwankungen und Krisen in der Branche vorbereitet zu sein, verbunden mit der Möglichkeit, diese ausgleichen zu können. Weiterhin ist es eine Chance für die FPS, dem Flughafen Friedrichshafen hierdurch kosten- günstigere Leistungen anzubieten und somit kann davon ausgegangen werden, dass weitere Dienstleistungen auf die Gesellschaft ausgelagert werden. Ungeachtet dessen wird auch künftig versucht, den Drittgeschäft-Markt auszubauen. d) Vorgänge von besonderer Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetre- ten sind und wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, sind nicht zu verzeichnen. Beteiligungsbericht 2013 190 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH e) Ausblick Die Gesellschaft rechnet für das Jahr 2014 mit einem leicht steigenden Umsatz. Durch die abgeschlossenen Verträge sind die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2014 insgesamt als gesichert zu bezeichnen. Die mittelfristige Entwicklung, die abhängig von den äußeren Rahmenbedingungen ist, zeigt bedingt durch die vom Flughafen Friedrichshafen prognostizierten steigenden Passagierzah- len weiterhin ein ausgeglichenes Ergebnis. Friedrichshafen, 4. März 2014 Ute Mayer 11. Abschlussprüfer Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft GmbH Beteiligungsbericht 2013 191 Gesundheitsakademie Tettnang GmbH Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gesundheitsakademie Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 11. Mai 2006 Eintragung Handelsregister: 29. Juni 2006 Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: 11. Mai 2006 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gesundheitsakademie an der Klinik Tettnang GmbH als Einrichtung zur Informationsvermittlung, Weiterbildung, Gesundheits- schulung und Behandlung. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesundheitsakademie Tettnang GmbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH 12.750 € 51,00 % Dr. Martin Pfeifer 5.500 € 22,00 % Dr. Andreas Kost 5.500 € 22,00 % Karl Peter Sohler 1.250 € 5,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Herr Jürgen Sachsenmaier 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Wesentliche Verträge Keine Beteiligungsbericht 2013 192 Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Keine 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen keine 10. Lagebericht Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 267 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet dem Jahresab- schluss einen Lagebericht beizufügen. Von dieser Möglichkeit hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Gewinnverwendung Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanz- verlust wurde ein Verlustvortrag von 3.103,08 € (Vj. 3.555,97 €) einbezogen. 11. Abschlussprüfer RSW Treuhand GmbH Beteiligungsbericht 2013 193 Waldburg-Zeil Klinikdienste Tettnang GmbH Waldburg-Zeil Klinikdienste Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Waldburg-Zeil Klinikdienste Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 29. November 2005 Eintragung Handelsregister: 21. Februar 2006 Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: 29. November 2005 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere von Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten, Hol- und Bringdiensten, Krankenhausgebäudemanagement und -logistik, Betrieb von Küchen, Cafeterien, Kiosken und Bettenzentralen sowie die Übernahme von Pflegehilfs-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und technischen Diensten einschließlich des Managements von nicht medizinischem Personal. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Waldburg-Zeil Klinikdienste GmbH von 25.000 € sind folgende Gesell- schafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH 12.750 € 51,00 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 12.250 € 49,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Sachsenmaier 5. Öffentlicher Zweck s. unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Wesentliche Verträge Keine Beteiligungsbericht 2013 194 Waldburg-Zeil Klinikdienste Tettnang GmbH 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Keine 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Gesellschaft hat insgesamt 35 Mitarbeiter. 10. Lagebericht Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 267 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet dem Jahresab- schluss einen Lagebericht beizufügen. Von dieser Möglichkeit hat die Gesellschaft Gebraucht gemacht. Gewinnverwendung Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag per 31. Dezember 2013 in Höhe von 5.688,77 € zusammen mit dem Verlustvortrag 2012 in Höhe von 3.270,12 € auf neue Rechnung vorzutragen. 11. Abschlussprüfer Dr. Fritz Städele, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft GmbH, Kempten Beteiligungsbericht 2013 195 Waldburg-Zeil Personalservice GmbH Waldburg-Zeil Personalservice GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Waldburg-Zeil Personalservice GmbH Kontakt: Riedstraße 16, 88316 Isny-Neutrauchburg Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 06. April 2009 Eintragung Handelsregister: 11. Mai 2009 (HRB 723613) Gesellschaftsvertrag: 6. April 2009 Letzte Änderung: 4. Mai 2009 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Personaldienstleistungen, insbeson- dere in den Bereichen Bereitstellung von Personal, Personalvermittlung, Personalbetreuung, Beratung in Personalfragen und die Übernahme von Personalverwaltungsaufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € und ist voll einbezahlt. Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der Klinik Tettnang GmbH gehalten. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ellio Schneider 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Wesentliche Verträge Keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Keine Beteiligungsbericht 2013 196 Waldburg-Zeil Personalservice GmbH 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen keine 10. Lagebericht Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 267 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet dem Jahresab- schluss einen Lagebericht beizufügen. Von dieser Möglichkeit hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanz- gewinn wurde ein Gewinnvortrag von 5.970,24 € (Vj. Gewinnvortrag 6.462,82 €) einbezogen. 11. Abschlussprüfer RSW Treuhand GmbH Beteiligungsbericht 2013 197 MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 8806 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 06. Dezember 2007 Eintragung Handelsregister: 28. Januar 2008 Gesellschaftsvertrag: Letzte Änderung: 07. Dezember 2007 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentli- chen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines fachübergreifenden medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztli- chen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zudem die hiernach zulässige Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserb- ringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren , ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € und ist voll einbezahlt. Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der Klinik Tettnang GmbH gehalten. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Sachsenmaier Organträger: Klinik Tettnang GmbH Beteiligungsbericht 2013 198 MVZ – Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht keine 7. Wesentliche Verträge Organschaftsvertrag vom 15. Juli 2010 mit Nachtrag vom 21. November 2013. Durch notari- ellen Vertrag vom 17. Dezember 2013 wurde der Organschaftsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 aufgehoben. 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen keine 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Gesellschaft hat insgesamt 28 Mitarbeiter. 10. Lagebericht Kleine Kapitalgesellschaften sind gem. § 267 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet dem Jahresab- schluss einen Lagebericht beizufügen. Von dieser Möglichkeit hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Durch den Organschaftsvertrag vom 15. Juli 2010 erfolgt an die Klinik Tettnang GmbH fol- gende steuerliche Ergebniszurechnung: 320.841,58 €. 11. Abschlussprüfer RSW Treuhand GmbH Beteiligungsbericht 2013 199 Baugenossenschaften VI. Sonstige Mitgliedschaften des Landkreises Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG Kontakt: Neuer Wall 1, 78315 Radolfzell Tel.: 07732 / 9268-0 Fax: 07732 / 9268-68 E-Mail: info@bfhb.de Homepage: www.familienheim-bodensee.de Gründungsdatum: 1. März 1950 Eintragung Genossenschaftsregister: 24. Juli 2001 Letzte Änderung 15. Juni 2012 Satzung: 9. April 2009 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwer- ben, veräußern, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln; hierzu zählen insbesondere alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann ferner alle im Be- reich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossen- schaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossenschaft zu dienen. Die Ausdehnung des Geschäfts- betriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 3. Beteiligungsverhältnisse Der Genossenschaft gehörten mit Stand 31. Dezember 2013 insgesamt 2.514 Mitglieder mit Geschäftsanteilen von insgesamt 1.307.007 € an. Der Bodenseekreis ist an der Genossenschaft mit einem Geschäftsanteil von 160 € (0,012 %) beteiligt. 4. Organe des Unternehmens Vorstand: Wilhelm Stiefet Stefan Andelfinger Aufsichtsrat: Wilhelm Weßbecher, Ehrenvorsitzender Bernhard Hertrich Josef Dichgans Dr. Christoph Wagener Susanne Sträßle (ab 25.06.2013) Beteiligungsbericht 2013 200 Baugenossenschaften Ernst Arnegger (bis 25.06.2013) Michael Dohm Dr. Jörg Schmidt (bis 13.12.2013) Werner Schwacha 5. Öffentlicher Zweck Die Genossenschaft verfügt über insgesamt 1.355 genossenschaftseigene Wohnungen, 505 Garagen sowie 9 gewerbliche Einheiten. Aufgrund der guten Nachfrage ist die Vermietungssituation an den eigenen Standorten be- ständig und positiv. Die Zahl der Mieterwechsel blieb mit 89 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (Vj. 85). Unter Berücksichtigung der Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete und die Miet- anpassungen, die aus Modernisierungstätigkeiten hervorgehen, beträgt das derzeitige Grundmietniveau durchschnittlich 5,51 €/m² Wfl.mtl. 6. Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG hält folgende Beteiligungen: ⇒ Wohnbau Bodensee GbR (Anteil 50 %) ⇒ BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH (Anteil 17 %). 7. Wesentliche Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung von der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee an den Bodenseekreis: ⇒ 6,40 € Dividende für das Geschäftsjahr 2012 (4 %) Beteiligungsbericht 2013 201 Baugenossenschaften Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG Kontakt: Scheffelstr. 52, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 3011-0 Fax: 07541 / 3011-80 E-Mail: info@kreisbau-bodenseekreis.de Homepage: www.kreisbau-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 8. Juli 1949 Eintragung Genossenschaftsregister: 23. August 1949 Satzung: 21. Dezember 2005 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Nach § 2 der Satzung ist vorrangiger Zweck der Genossenschaft, eine gute, sichere und so- zial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben über- nehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 3. Beteiligungsverhältnisse Der Genossenschaft gehörten zum 31. Dezember 2013 insgesamt 1.523 Mitglieder (Vj. 1.535) mit 8.693 Geschäftsanteilen an. Der Bodenseekreis besitzt neun Geschäftsanteile in Höhe von 1.800 € (0,10 %). 4. Organe des Unternehmens Die Organe der Kreisbaugenossenschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. 5. Öffentlicher Zweck Im Eigenbestand der Genossenschaft befanden sich am 31. Dezember 2013 insgesamt 1.164 Wohneinheiten in 112 Gebäuden, 11 gewerbliche Räume sowie 513 Garagen. Die Durchschnittsmiete bei einer Gesamtwohnfläche von 75.014 m² beträgt, ohne Betriebskosten – unter Einbeziehung der gewerblichen Flächen – 6,18 € pro m². Neubauprojekte sind im Jahr 2013 nicht entstanden. Das im Jahr 2004 in der Allmandstraße erworbene Grundstück mit dem alten Finanzamtsgebäude war noch bis Anfang 2013 vermie- tet. Inzwischen wurde das Gebäude abgerissen. In Planung ist, auf dem über 6.900 m² großen Grundstück in guter innerstädtischer Lage 57 frei finanzierte Mietwohnungen, 40 Se- niorenwohnungen, eine Seniorenwohngemeinschaft und 4 Praxis- und Gewerberäume zu Beteiligungsbericht 2013 202 Baugenossenschaften errichten. Das Bauprojekt soll 2014 begonnen und bis 2016 fertiggestellt werden. Das Bau- volumen wird auf 25 Mio. budgetiert und mit Eigenkapital, Fremd- und KfW-Mitteln finanziert. 6. Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Wesentliche Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung von der Kreisbaugenossenschaft an den Bodenseekreis: ⇒ 54 € Dividende für das Geschäftsjahr 2012 (3 %) Beteiligungsbericht 2013 203 Baugenossenschaften Baugenossenschaft Überlingen eG 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Baugenossenschaft Überlingen eG Kontakt: Nußdorfer Str. 32, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 918730 Fax: 07551 / 918740 E-Mail: post@baugenossenschaft-ueberlingen.de Homepage: www.baugenossenschaft-ueberlingen.de Gründungsdatum: 20. Mai 1949 Eintragung Genossenschaftsregister: 1949 Satzung: August 2013 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Wohnversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Mietwohnungen. Sie kann Eigentumswohnungen und Eigenheime verwalten. Entsprechendes gilt für andere Bauten, soweit dies wohnungswirtschaftlich, städtebaulich und zur Vervollständigung der Inf- rastruktur erforderlich ist. Sie kann demgemäß Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrich- tungen, Läden und Gewerberäume sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Genossenschaft kann bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten, veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Daneben kann sie sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, dem Zweck der Genossen- schaft zu dienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Der Genossenschaft gehörten zum 31. Dezember 2013 insgesamt 975 Mitglieder (Vj. 915) mit 23.572 Geschäftsanteilen (Vj. 19.153) an. Der Bodenseekreis ist an dieser Baugenossenschaft als Rechtsnachfolger des Landkreises Überlingen mit einem Geschäftsanteil von 155 € beteiligt (0,66 %). Der Beitrittsbeschluss wurde im Kreistag am 27. Juni 1956 gefasst. 4. Organe des Unternehmens Die Organe der Baugenossenschaft sind der Vorstand und der Aufsichtsrat. Geschäftsführer: Dieter Ressel, Dipl.-Ing. (FH) Vorstand: Dr. Andreas Huther Dieter Ressel, Dipl.-Ing. (FH) Beteiligungsbericht 2013 204 Baugenossenschaften Aufsichtsrat Vorsitzender Wolfgang Wiest, Dipl.-Sparkassen-Betriebswirt Stv. Vorsitzender Günter Hornstein, Polizeihauptkommissar Mitglieder Konrad Huther, Bankprokurist Hartmut Hueber, Geschäftsführer Mirko Gläser, Dipl.-Ing. (FH) Fritz Krefeldt, Feinmechaniker Heinrich Besserer, Rechtsanwalt Des Weiteren wurden folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungs- und Finanzausschuss Bau. Und Wohnungsausschuss 5. Öffentlicher Zweck Wichtigster Geschäftszweig ist die Erhaltung des eigenen Bestandes. Der von der Genos- senschaft verwaltete eigene Haus- und Wohnungsbestand umfasst per 31. Dezember 2013 57 Häuser mit 472 Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, eine Geschäftsstelle, 29 Garagen, 130 Tiefgaragenstellplätze, 172 Abstellplätze und 5 Carports. Die durchschnittliche Kaltmiete beträgt 6,04 €/m² Wohnfläche. Die gesamte Wohn- und Nutz- fläche beträgt 35.208 m². 6. Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ⇒ Überlinger Wohnbau GmbH (Einlage: 26.000 €, 100 %) 7. Wesentliche Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung von der Baugenossenschaft Überlingen eG an den Bodenseekreis: ⇒ 6,20 € Dividende für das Geschäftsjahr 2012 (4 %) Beteiligungsbericht 2013 205 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Körperschaft des öffentlichen Rechts Kontakt: Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Tel.: 0751 / 36354-0 Fax: 0751 / 36354-54 E-Mail: info@rvbo.de Homepage: www.bodensee-oberschwaben.de Gründungsdatum: 1. Januar 1973 Die Inhalte, die das Jahr 2013 betreffen, stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Verbandsversammlung am 5. Dezember 2014. 2. Gegenstand des Unternehmens Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist Träger der Regionalplanung für das Ge- biet der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen. Zu seinen Aufgaben zählen nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg: ⇒ die Aufstellung und (Teil)Fortschreibung des Regionalplans, die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplans sowie der fachlichen Entwicklungspläne des Landes, ⇒ die Mitwirkung an Raumordnungsverfahren und ⇒ die Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans. Der Regionalverband unterrichtet und berät die Träger der Bauleitplanung, die anderen öf- fentlichen Stellen und die Personen des Privatrechts über die Erfordernisse der Raumordnung. Er unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts in den Nachbarregionen, Nachbarländern und Nach- barstaaten in allen regionalbedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere durch die Mitgliedschaft in Körperschaften, Gesellschaften, Zweckverbänden und sonstigen Einrich- tungen, die grenzüberschreitend tätig sind. Der Regionalverband kann in allen regionalbedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere bei der regionalbedeutsamen Wirtschaftsförderung und beim regionalen Tourismusmarketing, Mitglied in Körperschaften, Gesellschaften und Einrichtungen werden. 3. Beteiligungsverhältnisse Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Be- stimmung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat allerdings weder den Charakter einer Gebietskörperschaft noch den eines Zweckverbandes, daher gibt es keine echten Ver- bandsmitglieder. Die Landkreise und Kommunen entsenden keine weisungsgebundenen Vertreter in die Gremien des Regionalverbandes und können somit nicht unmittelbar Einfluss auf dessen Willensbildung nehmen. Beteiligungsbericht 2013 206 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 4. Organe und Geschäftsführung Hauptorgan ist die Verbandsversammlung. Ihr gehören derzeit 56 Mitglieder an, die von den Kreisräten der drei Landkreise im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Kreistags ge- wählt werden. Der Bodenseekreis entsendet 19 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Landkreise Ravensburg und Sigmaringen 25 bzw. 12 Mitglieder. Es sind zwei beschließende Ausschüsse eingerichtet: ein Planungsausschuss mit 20 Mit- gliedern und ein Verwaltungsausschuss mit 10 Mitgliedern. Der Verbandsvorsitzende ist ebenfalls Organ des Regionalverbands. Er ist ehrenamtlich tätig und wird aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer seiner Amtszeit als Mitglied der Verbandsversammlung gewählt. Als Vorsitzender der Verbandsversammlung vertritt er den Verband, leitet die Verbandsverwaltung und erledigt die Geschäfte der laufenden Ver- waltung. Verbandsvorsitzender Hermann Vogler, Oberbürgermeister a.D. (bis 12.12.2013) Dirk Gaerte, Landrat Sigmaringen (ab 13.12.2013) Stv. Verbandsvorsitzende Dirk Gaerte, Landrat Sigmaringen (bis 12.12.2013) Thomas Kugler, Bürgermeister Pfullendorf (ab 13.12.2013) Peter Allgaier, Bürgermeister a.D. Salem Jürgen Lang, Ravensburg Der Verbandsdirektor vertritt den Verbandsvorsitzenden ständig bei der Erfüllung seiner Auf- gaben und wird von der Verbandsversammlung als Beamter auf Zeit gewählt. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre. Verbandsdirektor Wilfried Franke, Dipl.-Geogr. 5. Öffentlicher Zweck Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben ist eine kommunal verfasste Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Er unterliegt in weisungsfreien Angelegenheiten der Rechtsaufsicht des Landes Baden- Württemberg. Obere Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Tübingen; obers- te Rechtsaufsichtsbehörde ist das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. 6. Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Wichtige Verträge keine 8. Finanzierung/Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an den Regionalverband: ⇒ 291.985 € Umlage Beteiligungsbericht 2013 207 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 9. Wirtschaftsführung Der Regionalverband erhält für die Erfüllung seiner Aufgaben vom Land einen jährlichen Zu- schuss (0,11 € je Einwohner und 17,90 € je Quadratkilometer Regionsfläche). Soweit dieser Landeszuschuss und die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung seines Finanzbedarfs aus- reichen, erhebt er von den zu ihm gehörenden Landkreisen eine Umlage. Die Höhe der Umlage wird in der Haushaltssatzung für jedes Haushaltsjahr festgesetzt und nach dem Ver- hältnis der jeweiligen Steuerkraftsummen aufgeteilt. Die Gesamtumlage im Jahr 2013 betrug 796.064 €. Der Bodenseekreis hat davon 291.985 € (36,68 %, Vj. 33,54 %) gezahlt. Die restliche Umlage wurde von den Landkreises Sigmarin- gen und Ravensburg geleistet. Auf die Wirtschaftsführung des Regionalverbands finden die Vorschriften des Landes über die Gemeindewirtschaft entsprechend Anwendung mit Ausnahme der Vorschriften über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung, die Auslegung und die ortsübliche Bekannt- gabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung, die Finanzplanung, das Rechnungsprüfungsamt und den Fachbediensteten für das Finanzwesen. 10. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen In der Geschäftsstelle waren im Bezugsjahr 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Dazu gehören der Verbandsdirektor (Geschäftsführung), sein Stellvertreter (Leitender Planer für die Raum- und Umweltplanung), drei weitere Planer (Siedlungsplanung, Verkehrspla- nung, Planungsinformationssysteme), ein Verwaltungsleiter, ein Kartograph und eine Verwaltungsmitarbeiterin. Beteiligungsbericht 2013 208 Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Beteiligungsbericht 2013 209 Zweckverband Protec Zweckverband PROTEC Orsingen 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband PROTEC Orsingen Kontakt: Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Tel.: 07531 / 800-1150 Fax: 07531 / 800-1166 E-Mail: ludwig.egenhofer@lrakn.de Homepage: www.protec-orsingen.de Verbandssatzung vom: 21. Juni 1978 Letzte Änderung: 20. November 2001 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand des Unternehmens Satzungsmäßige Aufgabe des Zweckverbandes ist der Betrieb der Tierkörperbeseitigung in Orsingen sowie von zugeordneten Kleintiersammelstellen und Umsetzstationen. 3. Beteiligungsverhältnisse Von der Festsetzung eines Stammkapitals wurde in der Verbandsversammlung abgesehen. Dem Zweckverband gehören die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Rottweil, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut, Lörrach, Bodenseekreis, Ortenau- kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis und der Stadtkreis Freiburg im Breisgau an. 4. Organe des Unternehmens Verbandsversammlung: Vorsitzender: Frank Hämmerle, Landrat Konstanz stv. Vorsitzender: Lothar Wölfle, Landrat Bodenseekreis Mitglieder: Landräte der beteiligten Landkreise Oberbürgermeister des beteiligten Stadtkreises 5. Öffentlicher Zweck Der öffentliche Zweck ist die Beseitigung und/oder Verwertung von Tierkörpern nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz bis nach Abschluss des Entseuchungsvorgangs. 6. Wesentliche Verträge Am 19. Dezember 2013 wurde der Vertrag zum Beitritt des ZV Protec zum ZV Warthausen unterzeichnet. Der Beitritt erfolgte zum 1. Januar 2014. Zum 1. Januar 2014 wurde der ZV Warthausen in ZV ZTN-Süd BW umbenannt. Die Nahwärme bleibt beim Altverband Protec und soll mittelfristig veräußert werden, ebenso die vorhandenen Grundstücke in Lauchringen und Schuttern. Beteiligungsbericht 2013 210 Zweckverband Protec 7. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlung vom Bodenseekreis an Protec: ⇒ 206.170 € Verbandsumlage Das Gesamtaufkommen der Verbandsumlage lag bei 2.281.309 €. 8. Entwicklung der Verbandsumlage 139.708 182.040 182.026 196.157 206.170 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2009 2010 2011 2012 2013Jahr € Beteiligungsbericht 2013 211 Zweckverband KIRU Zweckverband KIRU Reutlingen-Ulm 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm Kontakt: Schule-Delitzsch-Weg 28, 89079 Ulm Tel.: 0731 / 9455-0 Fax: 0731 / 9455-47190 E-Mail: info@rz-kiru.de Homepage: www.rz-kiru.de Gründungsdatum: 1. Januar 2002 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember Die Angaben zum Wirtschaftsjahr 2013 stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Verbandsversammlung im November 2014. 2. Gegenstand des Unternehmens Der Verband erledigt folgende ihm von seinen Mitgliedern übertragenen Aufgaben der Infor- mationsverarbeitung im hoheitlichen Bereich: ⇒ Betrieb von Zentren für Dienstleistungen der Informationsverarbeitung und der damit zusammenhängenden Leistungen, ⇒ Einrichtung, Wartung und Pflege von Anlagen und Programmen der Informationsverar- beitung, ⇒ Betrieb von Rechnern, Beratung über Angelegenheiten der Informationsverarbeitung, ⇒ Schulung des Personals von Verbandsmitgliedern. Er kann eigene Aufgaben einem anderen Zweckverband für Kommunale Datenverarbeitung zur Erledigung auch für seine Mitglieder übertragen. Er kann Aufgaben, die er für seine Mit- glieder erledigt, oder ähnliche Aufgaben auch für sonstige Rechtsträger ausführen und die Erledigung von Aufgaben an sonstige Rechtsträger überlassen. KIRU kann auch Aufgaben durch Dritte erledigen lassen. Der Verband erstrebt keinen Gewinn. 3. Beteiligungsverhältnisse Mit dem Zusammenschluss des Zweckverbands Regionales Rechenzentrum Alb- Schwarzwald in Reutlingen (RRAS) mit dem Zweckverband Interkommunale Datenverarbei- tung in Ulm (IKD) zum Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) werden ab dem Jahr 2002 keine Vermögensanteile der einzelnen Mitglieder mehr ausgewiesen. Das Stammkapital und die Eigenvermögensumlage des Zweckverbandes betragen unverän- dert 7.130.386,77 €. Die allgemeine Rücklage weist 5.412.113,23 € aus. Der rechnerische Anteil des Bodenseekreises betrug bei der Gründung des Zweckverbandes 2,0575 % und repräsentierte eine Einlage in das Gesamtvermögen von 146.708,14 €. Beteiligungsbericht 2013 212 Zweckverband KIRU 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Manfred Allgaier Als weitere Organe sind der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Rechenzentrumsgruppe KIRU erbringt im Auftrag ihrer Verbandsmitglieder und Kunden umfangreiche DV-Aufgaben - von der Bereitstellung der DV-technischen Produktion mit zent- ralem Hard- und Softwarebetrieb über die Übermittlung und Betreuung der Vorortkompo- nenten bis hin zu Auslieferungen der Ausdrucke. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH Reutlingen (Einlage: 1 Mio. €, Anteil: 100 %) ⇒ Datenzentrale Baden-Württemberg Stuttgart (Einlage: 383.468 €, Anteil: 25 %) ⇒ DZ Datenzentrale Entwicklungs- und Vertriebs GmbH Stuttgart (Einlage: 63.911 €, Anteil: 13,89 %) Die Hauseigentümergesellschaft Interkommunale Datenverarbeitung und Rechenzentrum Ulm -GbR - Ulm (Einlage: 920.325 €, Anteil: 90 %) wurde zum 1. April 2012 eingegliedert. 7. Wichtige Verträge keine 8. Finanzbeziehungen/Kapitalzuführungen und Kapital entnahmen Zahlungen vom Bodenseekreis an KIRU: ⇒ 573.064 € für Leistungen des Quartale IV 2012 bis IV 2013 9. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Zahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende zum 31. Dezember 2013 beträgt 400 und glie- dert sich wie folgt: 54 Beamte und 346 Angestellte. 10. Entwicklung der Zahlungen an den ZV KIRU 944.453 909.535 928.732 578.564 573.064 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 2009 2010 2011 2012 2013 I/2012 bis III/2012 Jahr IV/2012 bis IV/2013 (Umstieg auf Infoma) Beteiligungsbericht 2013 213 Kunst- und Kulturstiftung VII. Stiftungen des Landkreises Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises Kontakt: c/o Kulturamt Landratsamt, Schloss Salem, 88682 Salem Tel.: 07553/91675-11 Fax: 07553/91675-20 E-Mail: feucht@kultur-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 24.01.2001 (Rechtskraft) Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand der Stiftung Die Stiftung des bürgerlichen Rechts strebt die nachhaltige Förderung der Kunst, Kultur und Geschichte auf Dauer an, das reichhaltige kulturelle Erbe der Region zu erhalten und zu mehren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3. Stifter/Stiftungsgeber Die Mittel der OEW-Sonderausschüttung von 766.937,82 € (1,5 Mio. DM) wurden als Stif- tungsvermögen eingebracht. Als Stiftungsgeber gilt der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Organe der Stiftung sind die der Vorstand und der Stiftungsrat. Geschäftsführer: Dr. Stefan Feucht, Bodenseekreis 5. Stiftungszweck Die Stiftung dient der Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte des Bodenseekreises und der Bodenseeregion und nimmt hierfür insbesondere folgende Aufgaben wahr: ⇒ die Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte ⇒ der Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern mit Bezug auf den Raum ⇒ die Förderung von Ausstellungen und Veröffentlichungen zu Kunst, Kultur und Ge- schichte ⇒ Organisation und Betrieb von Ausstellungen und Veranstaltungen nichtgewerblicher Art über Kunst, Kultur und Geschichte ⇒ Vergabe eines Preises für herausragende kulturelle Leistungen oder zur Förderung von wissenschaftlichen Forschungen 6. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Stiftung beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Der Bodenseekreis stellt für die Verwal- tung der Stiftung Personal zur Verfügung. Beteiligungsbericht 2013 214 Kunst- und Kulturstiftung 7. Finanzbeziehungen keine Beteiligungsbericht 2013 215 Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ (KOB) 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Kontakt: Schuhmacherhof 6, 88213 Ravensburg - Bavendorf Tel.: 0751/7903-0 Fax: 0751/790-33 22 E-Mail: poststelle@kob-bavendorf.de Homepage: www.kob-bavendorf.de Gründungsdatum: 15. September 2000 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand der Stiftung Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Forschung in folgenden Arbeitsbereichen: ⇒ Nacherntephysiologie ⇒ Kulturführung Kern- und Steinobst ⇒ Sortenprüfung inkl. Sortenerhaltungszentrale BW ⇒ Ökologischer Obstbau ⇒ Betriebswirtschaft und Markt ⇒ Übergebietliche Pflanzenschutzberatung und Versuchswesen im Obstbau ⇒ Streuobst- und Landschaftspflege 3. Stiftungsgründer ⇒ Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg ⇒ Universität Hohenheim ⇒ Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Konstanz ⇒ Württembergische Obst-und Gemüse-Genossenschaft (WOG) ⇒ Marktgemeinschaft Bodenseeobst (MABO) ⇒ Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) und ⇒ Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. ⇒ Ökobo GmbH ⇒ Obstgroßmarkt Oberkirch 4. Organe des Unternehmens Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat. Geschäftsführer: Dr. Manfred Büchele Vorstandsvorsitzender: Joachim Hauck, MDG 5. Stiftungszweck Die Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ dient der Förderung des umweltver- träglichen Obstanbaus und des Streuobstbestandes in der Bodenseeregion und damit auch dem Erhalt der dort gewachsenen Kulturlandschaft. Das Kompetenzzentrum übernimmt da- bei Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Praxis. Hierzu zählt einerseits die an den Standort gebundene grundlagenorientierte Forschung. Andererseits soll durch anwendungsorientierte Forschung, Untersuchungen und Beratung, aber auch durch grenz- Beteiligungsbericht 2013 216 Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee überschreitende Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Obstbauregionen die Umset- zung von Forschungsergebnissen in die obstbauliche Praxis gefördert werden. 6. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Bei der Stiftung waren 85 Mitarbeiter überwiegend in befristeten Arbeitsverhältnissen ange- stellt. Zusätzlich wurden vom Land 7 Personen überlassen. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreis an die KOB: ⇒ 70.000 € jährlich Projektmittel ⇒ 24.722 € Personalkosten (50 %) ⇒ 16.800 € Mietkostenerstattung ⇒ 16.500 € Sächlicher Verwaltungsaufwand ⇒ 809 € Äpfel für Kantine und Veranstaltungen ⇒ 33.194 € Zahlung für Schulfruchtprogramm (Rückerstattung von KOB durch Sponso- rengelder der EnBW an die KOB, daher Saldo 0,00 €) Zahlung von der KOB an den Bodenseekreis: ⇒ 1.543 € Zinsen für Darlehen (1 % über dem Basiszins der Bundesbank) Gewährte Darlehen: ⇒ 180.000 € Darlehen vom 15. Oktober 2012 Die Befristung galt zunächst bis zum 31. Juli 2013. Die Rückzahlung erfolgte in zwei Teilzahlungen am 31. Juli 2013 und 31. Dezember 2013. 8. Aktuelle Entwicklung Im laufenden Jahr machte das KOB einen Umsatz von 4.493.207 € (Vj. 3.853.521 €) und er- wirtschaftete einen Überschuss von 147.296 € (Vj. 59.599 €). 9. Entwicklung des Jahresabschlusses 195.796 -18.957 -16.517 59.599 147.296 -50.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2009 2010 2011 2012 2013 Jahr € Beteiligungsbericht 2013 217 Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Kontakt: Bahnhofstraße 24, 88097 Eriskirch Tel.: 07541/81-888 Fax: 07541/81-899 E-Mail: info@naz-eriskirch.de Homepage: www.naz-eriskirch.de Gründungsdatum: 16. Juni 1992 (Rechtskraft) Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand der Stiftung Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege so- wie der Betrieb eines Naturschutzzentrums. 3. Stifter/Stiftungsgeber Gründer der Stiftung sind der Landkreis Bodenseekreis, das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Eriskirch. 4. Organe des Unternehmens Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und das Kuratorium. Geschäftsführer: Gerhard Kersting 5. Stiftungszweck Die Stiftung "Naturschutzzentrum Eriskirch" dient der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: ⇒ Betreiben eines Naturschutzzentrums in Eriskirch als Schwerpunkt der Naturschutzbil- dungsarbeit ⇒ Betreuung und Organisation der Pflege des Naturschutzgebietes "Eriskircher Ried" sowie des nördlichen Bodenseeufers in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden ⇒ Präsentation von Ausstellungen mit natur- und landeskundlichem Bezug ⇒ Organisation von Informationsveranstaltungen zu Aufgaben des Natur- und Land- schaftsschutzes ⇒ Durchführung von Maßnahmen der Besucherlenkung, insbesondere in Naturschutzge- bieten ⇒ Erarbeitung von Informationsmaterial über Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie über den Schutz des nördlichen Bodenseeufers ⇒ Organisation von Fachtagungen und Seminaren ⇒ Auswertung von Forschungsergebnissen über Natur und Landschaft am Bodensee ⇒ Unterstützung der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Naturschutzwarte ⇒ praktische Unterstützung der Naturschutzarbeit im Bodenseekreis. Mit Zustimmung der Naturschutzbehörde kann die Stiftung Pflege und Betreuung sonstiger Schutzgebiete im Bodenseekreis übernehmen. Beteiligungsbericht 2013 218 Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch 6. Anzahl der 2013 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Neben dem hauptamtlichen Geschäftsführer gab es eine Sekretariatskraft (65 %), eine 400 €-Kraft und zwei Praktikanten des Freiwilligen Ökologischen Jahres. 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an das NAZ Eriskirch_ ⇒ 53.700 € Finanzierungsanteil Im Stiftungsgeschäft von 1. April 1992 ist festgehalten, dass die zum Betrieb notwendigen Mittel vom Land Baden-Württemberg zu 70 % und vom Bodenseekreis zu 30 % gestellt wer- den. Die Gemeinde Eriskirch stellt das Gebäude kosten- und abgabefrei zur Verfügung. 8. Aktuelle Entwicklung Das Berichtsjahr 2013 verlief für die Stiftung außerordentlich erfolgreich. Die Ausstellung wurde von 11.155 Personen besucht, das ist das bislang zweitbeste Ergebnis in den vergan- genen 20 Jahren. 3.598 Teilnehmer konnten bei 237 Veranstaltungen gezählt werden, davon sind knapp die Hälfte Kinder und Jugendliche. Ergänzend zur Dauerausstellung konnten fünf Wechselausstellungen präsentiert werden, da- runter die selbst erstellte Ausstellung „Greifvögel – Flugkünstler mit scharfem Blick“ und die von den Naturmuseen Thurgau und Olten erstellte Ausstellung „Baumeister Biber“. Mit verantwortlich für den Erfolg waren verstärkte Werbemaßnahmen: Ein Plakat wurde ent- worfen, außerdem machen große, attraktive Tafeln im Gelände auf das Haus aufmerksam. Die Betreuungs- und Pflegearbeiten im Eriskircher Ried konnten in enger Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung, dem NABU und der Landwirtschaft erfolgreich durchgeführt werden, so dass die hohe Wertigkeit des Gebietes erhalten blieb. Beteiligungsbericht 2013 219 Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Kontakt: c/o Sozialdezernat Landratsamt Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204-5713 Fax: 07541/204-7713 E-Mail: christine.bougerra@bodenseekreis.de Homepage: www.bodenseekreis.de Gründungsdatum: 26. August 2009 Wirtschaftsjahr: 1. Januar - 31. Dezember 2. Gegenstand der Stiftung Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch: ⇒ Die Unterstützung und Begleitung von Netzwerken relevanter Akteure im Bereich Bil- dung, Ausbildung und Arbeitsmarkt ⇒ Die Förderung von Bildungseinrichtungen bzw. Projekten zur Begleitung des Über- gangs Schule – Beruf, zur vertieften Berufsorientierung oder zur Förderung von chancenbenachteiligten Jugendlichen 3. Stifter/Stiftungsgeber Stiftungsgeber ist der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich 5. Stiftungszweck Satzungsmäßiger Stiftungszweck ist die Förderung von Erziehung und Bildung. 6. Anzahl der 2011 durchschnittlich beschäftigten A rbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Die Stiftung wird ausschließlich ehrenamtlich verwaltet. 7. Finanzbeziehungen keine 8. Erfüllung des Stiftungszwecks Proaktives Handeln, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, mehr in die Prävention und weniger in Reparaturmaßnahmen zu investieren, sind eindeutige Erkenntnisse, die der Landkreis insbesondere bei der Betreuung der langzeitarbeitslosen Jugendlichen gewinnen konnte. Beteiligungsbericht 2013 220 Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Um jungen Menschen daher rechtzeitig den Zugang zu Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu ebnen, hat der Landkreis Bodenseekreis bereits im Jahre 2006 die Initiative „Null Prozent Jugendarbeitslosigkeit im Bodenseekreis – gerade hier!“ ins Leben gerufen und diese mit der Gründung der Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ im Jahr 2009 verstetigt. Initiative und Stiftung haben es sich zur Aufgabe gemacht, Strukturen für ein regionales Übergangsmanagement aufzubauen, um jungen Menschen einen reibungslosen und recht- zeitigen Übergang in Ausbildungs- oder Arbeitsstellen zu ermöglichen. Um heute und in Zukunft Jugendlichen eine Eintrittskarte ins Berufsleben mitgeben zu kön- nen, sind verlässliche Partner gefragt. Unter der Koordination des Landratsamts Bodenseekreis wurden hierfür Partner aus Schulen, Wirtschaft, Politik, Bildung, Verwaltung und bürgerschaftlichem Engagement gewonnen. Im Kern unterstützt die Stiftung chancenbenachteiligte junge Menschen am Übergang Schu- le-Beruf mit Projekten zur Förderung der Berufsorientierung, der Ausbildungsreife und der Berufswahlkompetenz. Beispielsweise hat die Stiftung das Projekt „Ran an die Zukunft“ des Mehrgenerationenhauses Markdorf an der Förderschule Salem gefördert. Durch intensive El- ternarbeit, ehrenamtliche Paten und erlebnispädagogische Angebote sollen Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Lernmotivation gefördert, schulische Leistungen verbessert sowie Schülerinnen und Schüler auf die Berufsausbildung vorbereitet werden. Die Stiftung soll künftig noch stärker mit gleichgerichteten Programmen wie der Bildungsre- gion und dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammen arbeiten, um die Angebote für die Zielgruppe noch enger zu verzahnen und abzustimmen. Beteiligungsbericht 2010 221 Rechtliche Grundlagen VII. Anhang 1. Rechtsgrundlagen § 105 Gemeindeordnung (GemO) Prüfung, Offenlegung und Beteiligungsbericht (1) Ist die Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang beteiligt, hat sie 1. die Rechte nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes aus- zuüben, 2. dafür zu sorgen, dass a) der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüber- schusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags ortsüblich bekannt gegeben werden, b) gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt werden und in der Bekanntgabe auf die Auslegung hingewiesen wird. (2) Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich ei- nen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. In dem Beteiligungsbericht sind für jedes Unternehmen mindestens darzustellen: 1. der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, 2. der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens, 3. für das jeweilige letzte Geschäftsjahr die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäfts- jahres die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen, die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Ge- schäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe des Unternehmens für jede Personengruppe; § 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs gilt entsprechend. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 vom Hundert beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhält- nisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. (3) Die Erstellung des Beteiligungsberichts ist ortsüblich bekannt zu geben; Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b gilt entsprechend. (4) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Gemeinde ihr den Beteili- gungsbericht und den Prüfungsbericht mitteilt. § 48 Landkreisordnung (LKrO) Anzuwendende Vorschriften „Auf die Wirtschaftsführung des Landkreises finden die für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte geltenden Vorschriften über die Gemeindewirtschaft entsprechende Anwen- dung.…“ Beteiligungsbericht 2010 222 Kennzahlen Betriebswirtschaftliche Kennzahlen A. Kennzahlen zur Vermögenslage Anlagenintensität Anlagevermögen x 100 Gesamtvermögen (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Anlagevermögens am Gesamt- vermögen. Eine hohe Anlagenintensität ist ein Indiz für einen kostenintensiven (Fixkosten) Betrieb des Unternehmens. Umlaufintensität Umlaufvermögen * 100 Gesamtvermögen (= Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Umlaufvermögens am Gesamt- vermögen. B. Kennzahlen zur Finanzlage Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Eine hohe Eigenkapitalquote gilt als Indikator für die Bonität eines Unternehmens. Fremdkapitalquote Fremdkapital * 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital. Anlagendeckung I Eigenkapital * 100 Anlagevermögen Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen. Die Anlagendeckung dient der Beurteilung der langfristigen Liquidi- tät (langfristig gebundene Vermögenswerte sollen durch langfristiges Kapital finanziert werden). C. Kennzahlen zu Ertrag und Rentabilität Umsatzrentabilität Betriebsergebnis x 100 Umsatz Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses an den Umsatzer- lösen. Die Umsatzrentabilität misst den Betriebserfolg an der Umsatztätigkeit. Beteiligungsbericht 2010 223 Kennzahlen Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss x 100 Eigenkapital Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Eigenkapital. Eigenkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das einge- setzte Eigenkapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Gesamtkapitalrentabilität Jahresüberschuss x 100 + Fremdkapitalzinsen Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Gesamt- kapital. Gesamtkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte (Gesamt-)Kapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Kostendeckung Umsatzerlöse * 100 Gesamtaufwand Erläuterung: Prozentualer Anteil der Umsatzerlöse am Gesamtaufwand. Kostendeckungsgrad gibt an, in welchem Maße ein Unterneh- men seine Aufwendungen am Markt über Umsatzerlöse decken kann. Cashflow Jahresüberschuss + Abschreibungen auf Sachanlagevermögen + Erhöhung der Rückstellungen - Verminderung der Rückstellungen = Cash Flow Erläuterung: Der Cash-Flow beschreibt den Mittelzufluss des Geschäftsjah- res, dem kein unmittelbarer Mittelabfluss gegenübersteht. Er zeigt, in welchem Umfang Finanzmittel für das Folgejahr zur Verfügung stehen. Beteiligungsbericht 2010 224 Kennzahlen

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    Neukonzeption Nahverkehrsplan des Bodenseekreises Juni 2025 Impressum Auftraggeber: Landratsamt Bodenseekreis Amt für Bauen, Klima und Mobilität Albrechtstraße 77 88045 Friedrichshafen www.bodenseekreis.de Bearbeitung durch: plan:mobil - Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung Dipl.-Geograph Frank Büsch Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel Tel.: 0561 40090555 info@plan-mobil.de www.plan-mobil.de Bearbeitung durch: Frank Büsch, Christian Kühn, Sophie Stutz Der Nahverkehrsplan für den Bodenseekreis besteht aus diesem Berichtsband mit Anhang sowie einem Anlagenband. Er wurde am 08.04.2025 durch den Kreistag des Bodenseekreises beschlossen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleicher- maßen für alle Geschlechter. Stand: 03.07.2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, mit der Neufassung des Nahverkehrsplans ist ein wirklich zu- kunftsweisendes Dokument entstanden. Er ist nicht nur ein Fahrplan für die kommenden Jahre, sondern auch ein klarer Kompass, der die Entwicklung des öffentlichen Personennah- verkehrs (ÖPNV) im Bodenseekreis nachhaltig prägen wird. Mit den Umsetzungsmaßnahmen der „Vision 2024“ wurde be- reits eine hervorragende Basis für ein gutes ÖPNV-Angebot im Bodenseekreis geschaffen. Für die nächsten Jahre haben wir uns zum Ziel gesetzt, den ÖPNV qualitativ weiter zu optimieren, noch effi zienter zu gestalten und gleichzeitig ein Verkehrsan- gebot auf hohem Niveau anzubieten. Ein leistungsstarker und verlässlicher Nahverkehr ist die Grundlage für das Gelingen der Verkehrswende und gleichzeitig ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen und lebenswerten Zukunft. Dieser Nahverkehrsplan ist das Ergebnis eines intensiven Dia- logs mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Gemeinden und den Verkehrsexpertinnen und -experten. Uns war dieser Aus- tausch besonders wichtig, denn nur gemeinsam können wir den ÖPNV zu einem echten Erfolgsmodell machen. Ich lade Sie herzlich ein, diesen Nahverkehrsplan zu erkunden und sich aktiv an der Gestaltung der Mobilität von morgen zu beteiligen! Luca Wilhelm Prayon Landrat des Bodenseekreises beteiligen! Luca Wilhelm Prayon Landrat des Bodenseekreises 1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ............................................................................................. 6 1.1 Anlass .......................................................................................................................... 6 1.2 Planungsprozess .......................................................................................................... 6 2 Rahmenbedingungen ............................................................................ 8 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................ 8 2.2 Übergeordnete Rahmenplanungen .......................................................................... 13 2.2.1 Rahmenplanungen des Landes Baden-Württemberg ......................................... 13 2.2.2 Lokale Rahmenpläne und Konzepte im Bodenseekreis ....................................... 17 2.3 Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger .................................................... 27 2.4 Organisationsstruktur und Finanzierung des ÖPNV .................................................. 30 2.5 Bilanzierung des NVP 2011 sowie der Teilfortschreibung 2017................................ 31 3 Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren ............................................ 33 4 Struktur und Analyse des Untersuchungsraums ................................... 35 4.1 Raumstrukturanalyse ................................................................................................ 35 4.1.1 Einwohnerinnen und Einwohner.......................................................................... 36 4.1.2 Arbeitsplätze und Pendlerrelationen ................................................................... 40 4.1.3 Schulstruktur und Hochschulstandorte ............................................................... 43 4.1.4 Einzelhandel und Versorgung .............................................................................. 43 4.1.5 Freizeit und Tourismus ........................................................................................ 44 4.2 Bestandsaufnahme Mobilität .................................................................................... 47 4.2.1 Angebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) .............................................. 47 4.2.2 ÖPNV-Angebot .................................................................................................... 47 Schienenpersonennahverkehr - SPNV ............................................................................... 47 Regionalbusverkehre ......................................................................................................... 49 Stadtverkehr Friedrichshafen ............................................................................................ 52 Stadtverkehr Tettnang ...................................................................................................... 54 Stadtverkehr Überlingen ................................................................................................... 55 Ortsbus Meersburg ........................................................................................................... 56 Touristisches Nahverkehrsangebot ................................................................................... 56 Bedarfsverkehre ................................................................................................................ 57 Bürgerbusse ...................................................................................................................... 58 Autonome Shuttles ............................................................................................................ 59 2 4.2.3 Nachfrage und Motorisierungsgrad .................................................................... 59 4.2.4 Ergänzende Mobilitätsangebote ......................................................................... 61 4.3 Zukünftige Entwicklungstendenzen (bis 2030) ......................................................... 63 4.3.1 Bevölkerungsentwicklung.................................................................................... 63 4.3.2 Planungsvorhaben der Städte und Gemeinden ................................................... 64 4.3.3 Entwicklung der Motorisierung ........................................................................... 69 5 Handlungsfelder und Anforderungen ................................................... 70 5.1 Handlungsfelder für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes und der Infrastruktur 70 5.1.1 Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems als integraler Bestandteil des Verkehrssystems ............................................................................................................... 70 5.1.2 Barrierefreiheit im ÖPNV ..................................................................................... 72 5.1.3 ÖPNV und Umwelt .............................................................................................. 72 5.1.4 ÖPNV und Wirtschaftlichkeit ............................................................................... 73 5.1.5 Betrieb ................................................................................................................. 75 5.1.6 Infrastruktur ........................................................................................................ 76 5.1.7 Tarif und Vertrieb ................................................................................................ 81 5.1.8 Digitalisierung, Marketing und Fahrgastinformation ......................................... 81 5.1.9 Tourismus ............................................................................................................ 82 5.1.10 Weitere Handlungsfelder .................................................................................... 83 5.1.11 Organisation ........................................................................................................ 83 5.2 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes ...................... 85 5.2.1 Betriebs-/ Verkehrszeiten .................................................................................... 87 5.2.2 Erschließungsqualität .......................................................................................... 88 5.2.3 Netzhierarchie und Bedienungsqualität .............................................................. 89 5.2.4 Verknüpfungspunkte und Umsteigezeiten .......................................................... 94 5.2.5 Netz- und Fahrplangestaltung............................................................................. 96 5.2.6 Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit .............................................................................. 97 5.2.7 Garantie- und Serviceleistungen ......................................................................... 98 5.3 Anforderungen an die Barrierefreiheit und Anforderungen spezieller Nutzergruppen 98 5.3.1 Leitsätze und Priorisierung ................................................................................ 100 5.3.2 Bewertung und Priorisierung der Haltestellen .................................................. 101 5.4 Standards für die Beförderungsqualität .................................................................. 102 5.4.1 Qualitätsstandards Haltestellen ........................................................................ 102 5.4.2 Qualitätsstandards Fahrzeuge .......................................................................... 107 3 5.4.3 Anforderungen an den Schulverkehr ................................................................. 112 5.4.4 Anforderungen an das Fahrpersonal und soziale Standards ............................. 113 5.4.5 Anforderungen an die Sicherheit ....................................................................... 116 5.4.6 Qualitätsstandards Betriebs- und Störungsmanagement ................................. 116 5.4.7 Qualitätsstandards Digitalisierung, Marketing und Fahrgastinformation ........ 117 5.4.8 Anforderungen an Tarif und Vertrieb ................................................................ 119 5.4.9 Anforderungen an die Kundeninformation und das Beschwerdemanagement 121 5.4.10 Anforderungen an Mobilitätsstationen und Bike+Ride-Anlagen ....................... 121 5.4.11 Anforderungen an das Qualitätsmanagement ................................................. 123 6 Angebotsbewertung .......................................................................... 126 6.1 Bewertung der Verkehrsbedienung ........................................................................ 126 6.1.1 Erschließungsqualität ........................................................................................ 126 6.1.2 Bedienungsqualität ........................................................................................... 129 6.1.3 Verbindungsqualität .......................................................................................... 130 6.1.4 Angebots- und Systemwirksamkeit ................................................................... 135 6.1.5 Bewertung der Netz- und Fahrplangestaltung .................................................. 138 6.1.6 Bewertung der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit ............................................. 139 6.1.7 Bewertung der Garantie- und Serviceleistungen ............................................... 140 6.2 Bewertung der Beförderungsqualität ..................................................................... 141 6.2.1 Bewertung der Haltestellen ............................................................................... 141 6.2.2 Bewertung der Fahrzeuge ................................................................................. 148 6.2.3 Bewertung des Fahrpersonals ........................................................................... 148 6.2.4 Bewertung des Betriebs- und Störungsmanagements ...................................... 149 6.2.5 Bewertung von Marketing, Fahrgastinformation und Vertrieb ........................ 149 6.2.6 Bewertung des Tarifs ......................................................................................... 151 6.2.7 Bewertung von Verleihsystemen und Mitnahmeangeboten, der Fahrradmitnahme sowie Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen......................................... 153 6.2.8 Bewertung des Qualitätsmanagements ............................................................ 154 6.3 Fazit der Bewertung und Handlungsempfehlungen für die Maßnahmenkonzeption 155 7 Maßnahmenkonzeption .................................................................... 157 7.1 Anregungen zur Weiterentwicklung des SPNV-Angebots ....................................... 157 7.2 Handlungsfeld Netz und Angebot ........................................................................... 160 7.2.1 Maßnahmen ...................................................................................................... 160 7.2.2 Prüfaufträge ...................................................................................................... 164 4 7.3 Handlungsfeld Betrieb und Infrastruktur ................................................................ 170 7.3.1 Maßnahmen ...................................................................................................... 170 7.3.2 Prüfaufträge ...................................................................................................... 175 7.4 Handlungsfeld Kommunikation und Marketing ...................................................... 180 7.4.1 Maßnahmen ...................................................................................................... 180 7.4.2 Prüfaufträge ...................................................................................................... 183 7.5 Handlungsfeld Digitalisierung, Tarif, Vertrieb und Service ..................................... 184 7.5.1 Maßnahmen ...................................................................................................... 184 7.5.2 Prüfaufträge ...................................................................................................... 188 8 Bewertung, Wirkung, Priorisierung und Umsetzung ........................... 194 8.1 Verkehrliche Bewertung der Maßnahmen .............................................................. 194 8.2 Finanzielle Wirkungen der Maßnahmenkonzeption ............................................... 197 8.3 Priorisierung und Umsetzung .................................................................................. 200 9 Bildung von Linienbündeln ................................................................. 203 9.1 Kriterien für die Festlegung von Linienbündeln ...................................................... 203 9.2 Konkrete Ausgestaltung der Linienbündel für den Bodenseekreis ......................... 204 9.3 Ergebnis der Bildung von Linienbündeln ................................................................. 208 9.4 Beschreibung der einzelnen Linienbündel .............................................................. 209 9.4.1 Linienbündel 1 - Überlingen .............................................................................. 209 9.4.2 Linienbündel 2 – Friedrichshafen ....................................................................... 210 9.4.3 Linienbündel 3 – Tettnang ................................................................................. 211 9.4.4 Linienbündel 4 – Südost ..................................................................................... 212 9.4.5 Linienbündel 5 – Ost .......................................................................................... 213 9.4.6 Linienbündel 6 – Süd.......................................................................................... 215 9.4.7 Linienbündel 7 – Mitte ....................................................................................... 217 9.4.8 Linienbündel 8 – Nordwest ................................................................................ 218 9.4.9 Linienbündel 9 – Nordost................................................................................... 219 10 Liniennummernsystematik ................................................................ 221 10.1 Hierarchisierung ...................................................................................................... 221 10.2 Liniennummern und Anwendung ........................................................................... 222 11 Blick in die Zukunft: Was ist zu tun? ................................................... 225 12 Anlage ............................................................................................... 226 I Kartenband ..................................................................................................................... 226 5 II Neue Wohngebiete seit 2015 ......................................................................................... 227 III Schulstandorte und Schülerzahlen im Bodenseekreis .................................................... 229 IV Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe im Bodenseekreis .................................... 234 V Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis ................ 236 VI Bedeutende Freizeiteinrichtungen im Bodenseekreis ................................................... 238 VII Fahrradinfrastruktur in den Gemeinden ................................................................. 242 VIII Geplante Wohngebiete im Bodenseekreis bis 2030 .............................................. 248 IX Linienübersicht Analyse (Fahrplanstand 2023) ............................................................... 252 Abbildungsverzeichnis ............................................................................. 266 Tabellenverzeichnis ................................................................................. 267 6 1 Einleitung 1.1 Anlass Nach § 6 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öf- fentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg (ÖPNVG BW) sind Auf- gabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Stadt- und Landkreise. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV definieren die Aufgabenträger entsprechend den Maßgaben in § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. § 11 des ÖPNVG BW die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrs- angebotes in einem Nahverkehrsplan (NVP). Für den Bodenseekreis wurde zuletzt 2011 ein NVP erstellt und beschlossen. Die- ser wurde in den Folgejahren ansatzweise umgesetzt. Im Jahr 2017 wurde eine Teilfortschreibung zu den Themenfeldern Barrierefreiheit, Haltestellengestaltung und Fahrgastinformation vorgenommen. Seit dem Jahr 2019 wurden erhebliche Angebotsverbesserungen im Bodensee- kreis diskutiert und geplant. Diese Planungen mündeten in eine Umsetzungs- konzeption „Vision 2024“, deren Umsetzung der Kreistag des Bodenseekreises am 24.01.2023 beschlossen hat. In diesem Zusammenhang hat der Aufgaben- träger Bodenseekreis beschlossen, den NVP fortzuschreiben und an die aktuel- len Entwicklungen im Kreisgebiet anzupassen. 1.2 Planungsprozess Die Bearbeitung zur Neuaufstellung des NVP erfolgt durch den Aufgabenträger und das beauftragte Planungsbüro plan:mobil Verkehrskonzepte & Mobilitäts- planung. Die Bearbeitung wurde im März 2023 begonnen, Bearbeitungsstand bzw. redaktionelle Aktualität der verwendeten Daten und Informationen der Analyse des Untersuchungsraumes sowie der Angebotsbewertung ist Som- mer/Herbst 2023. Einzelne insbesondere für die Maßnahmenentwicklung rele- vante Bearbeitungsstände wurden noch weiter aktualisiert bis zum Jahresbe- ginn 2025. Im Herbst 2024 wurde die Bearbeitung mit der Erstellung des NVP-Entwurfs ab- geschlossen. Daran angeschlossen hat sich die Phase der politischen Beratung im Fachausschuss sowie die Einbringung des NVP-Entwurfs in das Anhörungs- verfahren im Zeitraum zwischen Oktober und Dezember 2024. Begleitet wurde die Neuaufstellung des NVP durch die Beteiligung verschiede- ner Planungspartner: ◼ Städte und Gemeinden (u.a. mit einer Abfrage zu Beginn der Arbeiten so- wie einer Abstimmung zum Zwischenstand mit Ergebnissen der Analyse und der Anpassung des Anforderungsprofils) ◼ Stakeholder aus dem Bereich Tourismus (u.a. mit einer Beteiligung des ÖV Bodenseeraum sowie der Deutsche Bodensee Tourismus GmbH) 7 ◼ Verkehrsunternehmen (u.a. mit einer Abfrage zu Beginn der Arbeiten sowie Abstimmungen zu konkreten Maßnahmenthemen) ◼ Verkehrsverbund bodo (u.a. Abstimmungen zum Leitbild und zum Anforde- rungsprofil sowie zu konkreten Maßnahmenthemen) ◼ Politische Gremien (Vorstellung der Bearbeitungsstände in fünf Sitzungen des Ausschusses für Nahverkehr) ◼ Bürgerinnen und Bürger (Online-Beteiligung zur Aufnahme von Hinweisen und Anregungen (im Mai/Juni 2023) Der folgende Zeitplan zeigt die verschiedenen Arbeitsschritte zeitlich eingeord- net auf: Abbildung 1: Zeitplan der Arbeitsschritte NVP 8 2 Rahmenbedingungen 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen EU-Verordnung 1370/2007 Grundlegend ist die seit 03.12.2009 gültige Verordnung (EG) 1370/07 des Euro- päischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Sie enthält neben beihilferechtlichen Anforderungen an die Finanzierung von Verkehrsdiensten auch Regelungen über die Vergabe. Die Verordnung gilt unmittelbar und setzt sich gegen nationale Rechtsnormen durch. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) beschreibt die nationalen rechtli- chen Grundlagen für die unternehmerische Betätigung im ÖPNV sowie für das Genehmigungsverfahren. Es legt damit den Ordnungsrahmen für den ÖPNV fest. In der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförde- rungsgesetzes (PBefG) wird in § 8 Abs. 3 als Zielsetzung des ÖPNVs eine ausrei- chende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen definiert: „Für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qua- lität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Be- lange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nah- verkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erfor- derliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrs- plans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Ver- bände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen (…)“. Der NVP dient somit als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV. Die Regelun- gen zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen sowie die Bestimmung der Aufga- benträger des ÖPNV bleiben den Ländern vorbehalten. 9 Gesetz über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs (ÖPNVG BW) Die vorab dargestellten europäischen und nationalen Vorgaben werden durch Gesetze der einzelnen Bundesländer konkretisiert. Das ÖPNVG BW regelt u. a. die Aufgabenträgerschaft (§ 6) und die Finanzierung des ÖPNV (§ 13). Daneben werden Grundsätze (§ 3) und Leitlinien (§ 4) für die ÖPNV-Planung formuliert. In § 11 und § 12 werden die Inhalte sowie der Prozess der Aufstellung des NVP geregelt. Gemäß § 11 haben die Aufgabenträger für ihr Gebiet zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNVs einen NVP auszustellen. Berücksichtigt werden müs- sen mindestens: Bestandsaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Strukturen sowie der Bedienung im ÖPNV und dessen Verknüpfung mit den Verkehrsmitteln des Um- weltverbundes: ◼ Bewertung der Bestandsaufnahme (Verkehrsanalyse Modal Split); ◼ Abschätzung des im Planungszeitraum zu erwartendem Verkehrsaufkom- mens im motorisierten Individualverkehr (MIV) und im ÖPNV (Verkehrsprog- nose); ◼ Ziele und Rahmenvorgaben für die Gestaltung des ÖPNVs sowie dessen Verknüpfung mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes; ◼ Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Ver- wirklichung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV; ◼ geplante Investitionen für Zwecke des ÖPNVs mit ihren voraussichtlichen Kosten und der Finanzierung. Der NVP soll durch einen Nahverkehrsentwicklungsplan ergänzt werden mit Aus- sagen zur/zu ◼ angestrebten Entwicklung der Verkehrssituation, die auch über den Pla- nungszeitraum des NVP hinaus reichen; ◼ angestrebten Angebotsverbesserungen in betrieblicher und tariflicher Hin- sicht mit Darstellung der Fördermöglichkeiten. Bei der Vorbereitung des NVP sind nach § 12 die Gemeinden im Gebiet des Aufgabenträgers, der örtlich zuständige Träger der Regionalplanung, die Stra- ßenbaulastträger, die vorhandenen Verkehrsunternehmer sowie die für die Er- teilung von Genehmigungen für Linienverkehre nach dem Personenbeförde- rungsgesetz zuständigen Behörden zu beteiligen. Soweit Behindertenbeauf- tragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger vorhanden sind, sind diese anzuhören. Andere Stellen können beteiligt werden. 10 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) Neben dem PBefG und dem ÖPNVG BW sind im BGG Aussagen zur barriere- freien Gestaltung des ÖPNV festgesetzt. Gemäß § 8 Abs. 2 des Behinderten- gleichstellungsgesetzes (BGG) vom 01. Mai 2002 ist die „Herstellung von Barrie- refreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ zu gewährleisten. Dort heißt es: „Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförde- rungsmittel im Öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.“ Barrierefreiheit wird im § 4 BGG wie folgt definiert: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, techni- sche Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrich- tungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Men- schen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne beson- dere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zu- gänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig." Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Barrierefreiheit wird gemäß § 3 Abs. 2 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) wie folgt definiert: „Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsge- genstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visu- elle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie an- dere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinde- rungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt auch dann vor, wenn Menschen mit Behin- derungen die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verwei- gert oder erschwert wird.“ Gemäß § 7 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Baden-Württemberg (L-BGG) ist die „Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr“ herzustellen. Dort heißt es: „(1) Bei Neubau- und Umbaumaßnahmen sind bauliche und andere Anlagen nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbe- sondere der Landesbauordnung Baden-Württemberg, barrierefrei her- zustellen. (2) Neu zu errichtende öffentliche Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und neu zu beschaffende Beförderungsmittel im öf- fentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen 11 Rechtsvorschriften des Landes barrierefrei zu gestalten. Bei großen Um- bau- oder Erweiterungsmaßnahmen sollen diese nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Landes barrierefrei gestaltet wer- den.“ Clean Vehicles Directive (Richtlinie 2019/1161/EU) Eine neue gesetzliche Grundlage, die für den ÖPNV relevant ist und die die Umstellung der Busse auf alternative Antriebe reguliert, ist die am 1. August 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie „Clean Vehicles Directive (Richtlinie 2019/1161/EU, im Folgenden CVD)“. Gemäß der CVD wird seit dem 2. August 2021 die Einhaltung bestimmter Quoten für saubere und emissionsfreie Fahr- zeuge vorgesehen. Die CVD gilt für die Beschaffung von Fahrzeugen durch öffentliche Auftragge- ber (z. B. Städte und Kreise). Die Verkehrsunternehmen sind im Rahmen der CVD als Sektorenauftraggeber anzusehen. Ebenso sind sie für die Beschaffung der Fahrzeuge zuständig und erbringen den die Verkehrsleistung innerhalb des öffentlichen Dienstleistungs- auftrages. Die wettbewerbliche oder direkte Beauftragung von Verkehrsleis- tungen erfolgt durch den Aufgabenträger gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007. Die CVD gilt nur, wenn das Vergabevolumen oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Im Busbereich sind regelmäßig nur Linienbusse erfasst, Reisebusse bleiben außen vor. Für eigenwirtschaftliche Verkehre gelten die Vorgaben nur, wenn das jeweilige Verkehrsunternehmen als Sektorenauftraggeber anzusehen ist. Die Richtlinie gilt für Aufträge, bei denen die Vergabe nach dem 2. August 2021 eingeleitet wurde. Maßgeblich hierfür sind bei wettbewerblichen Verga- ben das Datum der Auftragsbekanntmachung und bei Direktvergaben das Datum der Vorabbekanntmachung. Die EU-Richtlinie wurde auf Bundesebene über das „Gesetz über die Beschaf- fung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG)“ in nationales Recht umgesetzt, welches am 15.6.2021 in Kraft trat. Es legt in § 5 fest, dass die Einhaltung der Richtwerte den Aufga- benträgern obliegt. Die für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Quoten laut CVD sind in zwei Phasen unterteilt, die Quoten beziehen sich jeweils auf den Durchschnitt aller in diesen Phasen abgeschlossenen Verträge. Insofern muss bereits für Ver- fahren, die ab Sommer 2021 und bis Ende 2025 durch die Vergabe des Auf- trags abgeschlossen werden, für mindestens 22,5 % der Fahrzeuge „Emissions- freiheit“ und für weitere mindestens 22,5 % der Fahrzeuge „Sauberkeit“ ge- währleistet sein. Ab Anfang 2026 erhöhen sich diese Quoten auf jeweils min- destens 37,5 %. Für die Zeit ab 2030 ist eine Anschlussregelung zu erwarten. Als emissionsfrei („zero-emission“) gilt ein Bus, wenn er keinen Verbrennungsmo- tor enthält oder weniger als 1 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Das trifft auf Oberleitungs-, Batterie- und Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenbusse zu. 12 Als sauber („clean“) gilt ein Fahrzeug unter folgenden Bedingungen: ◼ Es nutzt alternative Kraftstoffe gemäß der Richtlinie 2014/94/EU Artikel 2 (1). Demnach sind neben emissionsfreien Bussen auch solche sauber, die mit Biokraftstoffen (Kraftstoffe auf Basis von Biomasse), synthetischen und pa- raffinhaltigen Kraftstoffen (Power-to-Gas, GTL, HVO) und Gas (CNG, LNG, LPG, Biomethan) angetrieben werden. Auch Plug-In Hybridbusse sind „clean“. ◼ Ausgeschlossen ist die Nutzung alternativer Kraftstoffe, deren Herkunft im Konflikt mit der Lebensmittelproduktion steht oder die Entwaldung großer Flächen beschleunigt. Außerdem dürfen bei Fahrzeugen, die mit flüssigen Biobrennstoffen oder synthetischen oder paraffinhaltigen Kraftstoffen be- trieben werden, die alternativen Kraftstoffe nicht mit konventionellen, fossi- len Brennstoffen vermischt werden. ◼ Der Ausstoß von Stickoxiden und Feinstaub soll darüber hinaus für kleinere Fahrzeugtypen in der ersten Phase 20 % unter den geltenden Grenzwerten liegen. ◼ Die dargestellten Quoten und Zeiträume gelten bundesweit und werden 1:1 auf die Länder heruntergebrochen. Das SaubFahrzeugBeschG legt fest, dass öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber die Mindestziele grundsätzlich bei ihren Beschaffungsvorgängen in den jeweiligen Referenz- zeiträumen einzuhalten haben. Insofern wird dies auch der Bodenseekreis als Aufgabenträger bei den anstehenden Ausschreibungen beachten müssen. 13 2.2 Übergeordnete Rahmenplanungen 2.2.1 Rahmenplanungen des Landes Baden-Württemberg Wichtige Rahmenplanungen, die für die Neuaufstellung des NVP Relevanz ha- ben, sind: Generalverkehrsplan Baden-Württemberg (2010) Der Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 enthält folgende Aussagen zum SPNV im Untersuchungsraum: ◼ Lücken im landesweiten Angebot sollen vorrangig geschlossen und Kapazi- tätsengpässe beseitigt werden. Dabei soll ein leistungsfähiges Basissystem im Stundentakt von 6:00 – 21:00 Uhr an Werktagen und ein Zweistundentakt zwischen Samstag 12:00 Uhr und Sonntag 21:00 Uhr die Grundversorgung sicherstellen. In verschiedenen Verkehrsräumen wird dieses Angebot durch S-Bahn-Verkehre, Regionalstadtbahnen und Regionalexpress-Verbindun- gen ergänzt. ◼ Darüber hinaus sind weitere Strecken wie Radolfzell–Friedrichshafen (Bo- denseegürtelbahn) für eine Elektrifizierung vorgesehen ◼ Die Südbahnstrecke Ulm–Friedrichshafen wurde zwischenzeitlich elektrifi- ziert. ◼ Der Bahnhof in Friedrichshafen als Knotenbahnhof ist barrierefrei ausge- baut, um die Wartebereichsqualität zu verbessern ◼ Der Generalverkehrsplan prognostiziert ein weiterhin steigendes Verkehrs- aufkommen. Orientiert wird sich hierbei am Prognosehorizont 2025. Die Nachfrage im ÖPNV bleibt trotz zurückgehender Bevölkerungszahlen bis 2025 unverändert. Gleichzeitig nehmen die durchschnittlichen Reiseweiten zu, so dass der öffentliche Verkehr im Jahr 2025 eine deutlich höhere Ver- kehrsleistung als heute erbringen wird. ◼ Weiterhin sollen tarifliche Verbesserungen und Optimierungen des Vertriebs durch verbundübergreifende Fahrten vereinfachen. Von den im Generalverkehrsplan thematisierten Maßnahmen wurden seit des- sen Veröffentlichung weitestgehend Lücken hinsichtlich des Bedienungsange- bots im Bodenseekreis, insbesondere durch die Umsetzung der in diesem Kapi- tel folgenden beschriebenen Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konzept „Vision 2024“, geschlossen. ÖPNV-Report Baden-Württemberg (2020) Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachfrage im öf- fentlichen Nahverkehr, gemessen anhand der Verkehrsleistung in Personenkilo- metern, bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln. Basisjahr für das Verdopplungsziel ist 2010. Um zu identifizieren, welche Hebel getätigt werden müssen, um das an- gestrebte Verdopplungsziel zu erreichen, wurde im Auftrag des Ministeriums für 14 Verkehr der ÖPNV-Report Baden-Württemberg erstellt. Die Studie analysiert den Status Quo des ÖPNV auf Ebene der Verkehrsverbünde, der Stadt- und Landkreise bis teilweise hin zur kommunalen Ebene. Ein Schwerpunkt stellt da- bei der Vergleich mit anderen ähnlich strukturierten, deutschen und ausländi- schen Regionen hinsichtlich der Angebotsqualität, des Preis-Leistungs-Verhält- nisses und der Nachfrage im ÖPNV dar. Deutlich wird, dass die wichtigsten Hebel eine deutliche Takt- und Fahrplanver- dichtung, eine attraktive Kombination aus Taktdichte und preiswertem Tarif so- wie eine bessere Verknüpfung von Bus und Bahn mit dem Fahrrad im Umwelt- verbund sind. In Regionen mit dichtem Fahrplanangebot ist der Marktanteil des ÖPNV spürbar höher. Nur mit durchgehend dichtem Fahrplanangebot – auch im Freizeitverkehr am Wochenende – kann der ÖPNV eine echte Alterna- tive zum Pkw darstellen. Auch flexible Bedienformen könnten zu Zeiten und in Räumen mit schwacher Nachfrage eine wichtige, ergänzende Rolle spielen. Dazu müssen Nutzungshürden jedoch abgebaut und die Regelungen verein- heitlicht werden. Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (2023) Mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz wird das Klima- schutzgesetz des Landes Baden-Württemberg fortentwickelt. Die Klimaschutz- ziele des Landes Baden-Württemberg für die Jahre 2030 und 2040 bilden das zentrale Element. Die Ziele, Zielsetzungen sowie Maßnahmen sind nach ver- schiedenen Sektoren unterteilt. Die Sektoren sind nach Energiewirtschaft, In- dustrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges so- wie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft aufgeteilt. ÖPNV-Strategie des Landes Baden-Württemberg 2030 (2022) Die Landesregierung hat sich deshalb das Ziel gesetzt, die Nachfrage im öf- fentlichen Nahverkehr bis 2030 im Vergleich zu 2010 zu verdoppeln. Dazu wer- den u. a. folgende Teilziele formuliert: „Erhöhung der Kapazität der Infrastruktur, Erhöhung der Pünktlichkeit und der Anschlusssicherung im Betrieb und Verkür- zung der Reisezeiten.“ Folgende Punkte werden dabei ausführlicher formuliert: ◼ „Landesweite, räumlich differenzierte Standardisierung des ÖV-Angebots“ ◼ ÖPNV-Mobilitätsgarantie: Alle Orte sollen von 5 bis 24 Uhr in Verdichtungs- räumen mindestens alle 30 Minuten und in der Hauptverkehrszeit mindes- tens alle 15 Minuten und in ländlichen Räumen mindestens stündlich und in der Hauptverkehrszeit alle 30 Minuten mit dem ÖPNV erreichbar sein. ◼ Neue Angebotsformen sollen das Angebot in Randzeiten und -gebieten er- gänzen ◼ Entwicklung und Umsetzung einer landesweiten Leitlinie/Konzeption sowie regionaler Konzepte zur Netzhierarchie als Planungsgrundlage mit Defini- tion der unterschiedlichen und aufeinander abgestimmten Bussysteme. Da- rauf aufbauende Optimierung der Busnetze in allen Teilräumen des Landes 15 zur Schaffung möglichst direkter, straffer sowie gleichbleibender Linienfüh- rungen und entsprechende Berücksichtigung in den NVP. ◼ „Verbesserung und Verdichtung des ÖV-Angebots (auch am Wochen- ende und in Randzeiten)“ ◼ Deutlicher Ausbau des Fahrplanangebots/Taktverdichtung im SPNV und ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr), insbes. auch an Wochen- enden (Taktdichte und Betriebszeiten), mindestens gemäß definiertem lan- desweiten Mindestbedienstandard im Sinne der Mobilitätsgarantie. In einer ersten Stufe soll dieser Takt bis 2026 in den Hauptverkehrszeiten des Berufs- verkehrs erreicht sein, zu den übrigen Zeiten jeweils mindestens ein Stun- dentakt in ländlichen Räumen und in den Ballungsräumen ein 30-Minuten- Takt. ◼ Konsequente, durchgängige, ganztägige Vertaktung aller regelmäßig ver- kehrenden Buslinien, mindestens gemäß dem definierten Landesstandard. (bis 2028) ◼ Realisierung von neuen Direktverbindungen auf potenzialträchtigen Relati- onen (u. a. auch Anbindung zentraler Orte abseits der Schiene), kurz- und mittelfristig als Schnellbuslinien (inkl. Regiobuslinien). Diese sollen wie in an- deren europäischen Ländern (z. B. Norwegen, Spanien, Schottland) bei entsprechender Frequenz auch auf Kraftfahrstraßen eigene Fahrspuren er- halten. (bis 2026) ◼ Anpassung und Umsetzung der Angebotsgrundsätze in den Verdichtungs- räumen zur Ermöglichung von mehr beschleunigten Produkten (z. B. Ex- press-S-Bahnen, Express-Busse, Express-Straßenbahn). (bis 2030) ◼ Darüber hinaus sieht die ÖPNV-Strategie vor, die Pünktlichkeit und An- schlusssicherheit im Betrieb zu erhöhen, klimaneutrale Antriebe als neuen Standard zu definieren, Komfort und Kapazität der Fahrzeuge zu erhöhen und zu gewährleisten, die Tarife einfach, verständlich, preiswert, flexibel und integriert zu gestalten und den Zugang zum ÖV-System allgemein ein- fach zu gestalten. Regionalplan Bodensee-Oberschwaben (2023) Der Regionalplan definiert neben der regionalen Entwicklungsachse Ravens- burg – Markdorf – Meersburg – (Konstanz) zudem folgende Landesentwick- lungsachsen: ◼ (Konstanz) – Friedrichshafen – Meckenbeuren / Tettnang – Ravensburg – Weingarten – Bad Waldsee – (Biberach) ◼ (Stockach) – Überlingen – Salem – Markdorf – Friedrichshafen – Kressbronn a.B. – (Lindau (Bodensee)) Weitere Entwicklungsachsen sind: ◼ Überlingen – Pfullendorf – Krauchenwies – Sigmaringen – Gammertingen (– Reutlingen bzw. Hechingen) ◼ Überlingen – Pfullendorf – Ostrach – Bad Saulgau (– Biberach) 16 Es wird vorgeschlagen, die Fährverbindungen Friedrichshafen-Romanshorn, Friedrichshafen-Konstanz und Meersburg-Konstanz in ein seeübergreifendes ÖPNV-Netz einzubinden sowie die Ausweitung des Angebotes und die Integra- tion in einen Tarif- und Verkehrsverbund anzustreben. Begründet wird dies da- mit, dass die schnelle Schiffsverbindung mit dem Katamaran zwischen Fried- richshafen und Konstanz im Zuge der Landesentwicklungsachse ausschließlich dem Personenverkehr diene. Das Angebot der drei Fährverbindungen soll da- her möglichst ausgebaut und die Integration in die nationalen ÖPNV-Knoten verbessert werden. Langfristig wird vorgeschlagen, einen see- und länderüber- greifenden Tarifverbund anzustreben. Es wird zudem vorgeschlagen, die Bodenseegürtelbahn ((Radolfzell)-Überlin- gen-Friedrichshafen) zu elektrifizieren. Die Südbahn und die östliche Bodensee- gürtelbahn sind bereits elektrifiziert. Die Elektrifizierung des westlichen Abschnit- tes befindet sich derzeit in der Leistungsphase 1 und 2 gemäß HOAI.1 Zudem sollen Busverkehre mit dem Schienenverkehr abgestimmt und an den Bahnhöfen bzw. Haltestellen sinnvoll verknüpft werden. Eine Ausweitung der Regio-Bus-Linien soll geprüft werden. Um den Übergang von Individualverkehrs- mittel auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern, sollen Park and Ride (P+R) - Anlagen und Bike and Ride (B+R) - Anlagen in unmittelbarer Nähe der Bahn- höfe bzw. Haltestellen gesichert, erweitert oder neu angelegt werden. Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Würt- temberg (2024) Im Zielkonzept für den SPNV werden Anforderungen zur Taktung, Infrastruktur, Fahrzeugen, Kapazität und Fahrgastinformationen beschrieben, um diese früh- zeitig zu entwickeln und festzulegen. Bei den genannten Zielen handelt es sich um Ziele des Koalitionsvertrages. Als Ziel wird ein 60-Minuten-Takt von 5:00 – 24:00 Uhr als landesweites Mindestangebot garantiert. Dies bedeutet in der Re- gel eine erste Ankunft in den jeweiligen Mittelzentren aus deren Einzugsberei- chen (und auch in den Oberzentren in deren Funktion als Mittelzentrum) vor 6:00 Uhr und eine letzte Abfahrt nach 23:00 Uhr in deren Einzugsbereiche. Für die Wochenenden ist eine Mindestbedienungszeit von 7:00 – 24:00 Uhr vorge- sehen. Über das festgelegte Grundangebot hinaus bildet die Fahrgastnach- frage den Maßstab für die Angebotsfrequenz bzw. Angebotsdichte. Derzeit werden alle Strecken im Bodenseekreis in oder über diesem Standard bedient, mit der Ausnahme der Bodenseegürtelbahn in dem Abschnitt Friedrichshafen – Überlingen – Radolfzell. Die Fortschreibung des Zielkonzeptes ist im Rahmen des Projekts „Zukunftsfahrplan“ vorgesehen. 1 Stand 02/2025 17 2.2.2 Lokale Rahmenpläne und Konzepte im Bodenseekreis Neben den Rahmenplänen des Landes liegen ebenfalls weitere Rahmenpläne und Konzepte für das Untersuchungsgebiet vor, wie beispielsweise ◼ das Energie- und Klimaschutzkonzept für den Bodenseekreis (2012) in Ver- bindung mit dem Klima- und Energiepolitischen Leitbild des Bodenseekrei- ses 2050 (Stand 2020), ◼ das Radverkehrskonzept Bodenseekreis (2016), ◼ der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Friedrichshafen (2017) in Verbin- dung mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK Friedrichshafen 2018) sowie die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zum Mobili- tätsplan der Stadt Friedrichshafen (2024), ◼ die Lärmaktionspläne der einzelnen Kommunen im Bodenseekreis, ◼ die IBK-Strategie 2023-2027(2022), ◼ das beschlossene Konzept „Vision 2024“ mit Qualitäts- und Angebotsver- besserungen im ÖPNV (2023), ◼ die Untersuchung zu On-Demand-Potenzialgebieten im Bodenseekreis (2023) ◼ das Konzept und die Umsetzung zur Verbesserung des Stadtbusangebotes Friedrichshafen (2023) ◼ sowie weitere Studien und Konzepte. Energie- und Klimaschutzkonzept für den Bodenseekreis (2015) Das bis 2050 ausgelegte Energie- und Klimaschutzkonzept hat eine Potenzialer- mittlung einer Kraftstoffeinsparung von 2012 bis 2020 von 5,33 Prozent und von 2021 bis 2050 von 32 Prozent ermittelt. Diese Einsparung geht mit dem Hauptziel einher, dass eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umwelt- verbundes, wie durch beispielsweise den Ausbau des ÖPNV, erreicht wird. Die Datengrundlage stammt aus dem Jahr 2012. Eine Kraftstoffreduktion kann gemäß dem Konzept unter anderem durch wei- tere folgende Maßnahmen erreicht werden: ◼ eine Parkraumbewirtschaftung in Verbindung mit einem Kombiticket ◼ eine Verbesserung der Fahrradnutzung, der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Erhöhung des Radverkehrsanteils ◼ ein flächendeckendes, verkehrsträgerüberschreitendes Mobilitätsmanage- ment im Bodenseekreis Bereits genannte Kernmaßnahmen wurden in weitere, konkrete Teilmaßnah- men mit Prioritäten von 1 (hohe Priorität) bis 3 (niedrige Priorität), insbesondere im Bereich ÖPNV-Qualität des ÖPNV-Angebots mit laufender Fertigstellung auf- geteilt: ◼ Gästekarte mit kostenfreier ÖPNV-Nutzung (Fertigstellung Ende 2016); 18 ◼ Verbesserung des ÖV-Knotens Stadtbahnhof FN in jeglicher Hinsicht (Ver- kehrsabläufe, Fahrgastinformation, -komfort, Sicherheit, Barrierefreiheit, etc.) ◼ Kenndaten regelmäßig ermitteln; ◼ Bedienungs- und Qualitätsvorgaben aus NVP umsetzen; ◼ Weiterentwicklung Tarifsystem; ◼ geplante Verbundausweitung nach Lindau / Vorarlberg und Kooperation mit VHB / BSB KN (einschl. Wasserwege); ◼ Ausbau des Angebots auf der Bodenseegürtelbahn; ◼ Einführung/ Ausbau E-Ticketing (mit Gästekarte); ◼ flexible Bedienformen im ÖV-System ausweiten; Im NVP wird auf die Maßnahmen im dafür relevanten Kapitel entsprechend Bezug genommen und es werden die Themenfelder aufgegriffen. Radverkehrskonzept des Bodenseekreises (2016) Mittel- bis langfristig soll im Bodenseekreis ein Radverkehrsanteil von 22 % er- reicht werden. Dies soll u.a. durch ein qualitativ verbessertes Radverkehrsnetz über die Gemeindegrenzen hinaus realisiert werden. In der großen Kreisstadt Friedrichshafen ist mit 25% schon jetzt ein hoher Radverkehrsanteil, gemessen an allen zurückgelegten Wegen, vorhanden. Für den gesamten Landkreis (ein- schließlich Friedrichshafen) wird der Radverkehrsanteil zwischen 12 und 15 % geschätzt. Hinsichtlich des ÖPNV sollen mehr Möglichkeiten der Fahrradmit- nahme in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs entwickelt werden. Mobilitätsplan der Stadt Friedrichshafen (2024) Der Mobilitätsplan (MobP) der Stadt Friedrichshafen dient als strategischer Leit- faden für die langfristige Entwicklung der Mobilität in der Stadt Friedrichshafen. Eine Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes war aufgrund von Entwick- lungen wie dem Bau der B31 (aufgrund von Effekten in der Verkehrsverlage- rung) sowie wesentlichen infrastrukturellen Veränderungen im Stadtgebiet not- wendig. Zudem wurde im Rahmen des Konzeptes ein breites Bündel an Maß- nahmen zur Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes aufgestellt. Im Fokus stehen hierbei die Entlastung der Friedrichsstraße und die flächigen Ent- lastungen im erweiterten Innenstadtbereich. Durch diese Entlastungen sollen die CO2-Emissionen bis 2035 um bis zu 27,6 % reduziert werden. Eine kontinuierli- che Fortschreibung des Mobilitätsplanes ist vorgesehen, um auf neue verkehrli- che Entwicklungen reagieren zu können. Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Friedrichshafen (ISEK, 2018) Das ISEK-Handlungskonzept beschreibt Leitprojekte mit jeweils mehreren Pro- jektbausteinen. Durch die im ISEK dargestellte Bestandsanalyse und dem ab- geleiteten Handlungsbedarf sowie den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses zum ISEK wurden Leitprojekte konzeptioniert. Darunter befindet sich auch das 19 Leitprojekt VEP, das Maßnahmen des VEP Friedrichshafen weiter spezifisch er- gänzt hat. Folgende Maßnahmen sind Teil des Leitprojektes ÖPNV im Rahmen des ISEK: ◼ Aufwertung ZOB (Stadtbahnhof) ◼ Neue Innenstadthaltestelle „Stadtmitte“ (bereits vorzeitig umgesetzt) ◼ Aufwertung von Haltestellen (Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, dynamische Fahrgastinformation) ◼ Verbesserte Erschließung von Randbereichen (direkte Linien, dichterer Takt, etc.) ◼ Einbindung neuer Ansiedlungen ins Liniennetz ◼ Neuer SPNV-Haltepunkt ZF-Forum ◼ Verbessertes SPNV-Angebot Markdorf – Friedrichshafen ◼ Neue Bushaltestelle Graf-Zeppelin-Haus Lärmaktionspläne von Kommunen im Bodenseekreis (2011 bis 2024) Folgend aufgelistete Kommunen im Bodenseekreis haben einen Lärmaktions- plan beschlossen, um die in den §§ 47a ff. BImSchG geregelte Lärmaktionspla- nung, die auf die EG-Umgebungslärmrichtlinie zurückgeht, umzusetzen: ◼ Stadt Friedrichshafen (2011) ◼ Gemeinde Stetten am Bodensee (2013) ◼ Gemeinde Immenstaad (2013) ◼ Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (2013) ◼ Gemeinde Bermatingen (2014) ◼ Stadt Tettnang (2016) ◼ Gemeinde Sipplingen (2018) ◼ Stadt Überlingen (2018) ◼ Gemeinde Meckenbeuren (2021) ◼ Stadt Meersburg (2021) ◼ Gemeinde Salem (2022) ◼ Gemeinde Oberteuringen (2023) ◼ Gemeinde Eriskirch (2024) ◼ Gemeinde Hagnau (aktuell in Fortschreibung) ◼ Stadt Markdorf (2024) Eine Lärmaktionsplanung wird durch effektives Lärmmanagement umgesetzt, welches die Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen voraussetzt. Im Lärmaktionsplan müssen daher Maßnahmen bzw. sogenannte Planungsinstru- mente zur Regelung der Lärmprobleme und Lärmauswirkungen festgelegt wer- den. 20 Klima- und Energiepolitisches Leitbild des Bodenseekreises 2050 (2020) Mit dem Klima- und Energiepolitischen Leitbild des Bodenseekreises 2050 hat der Bodenseekreis die Klimaschutzziele für diesen konkretisiert. Bis 2030 sollen 55 % an CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990, bezogen auf alle Sek- toren, eingespart werden. Für das Jahr 2040 wurde als Ziel 80 % bzw. 100 % für das Jahr 2050 angegeben. Dies soll u.a. mit einer weiteren Verbesserung des ÖPNV-Angebots, u. a. auch in Kooperation mit den Nachbarlandkreisen, ein- hergehen. IBK-Strategie 2023-2027 (2022) und Zielbild Raum und Verkehr Die IBK-Strategie nennt als Fokusthema „Nachhaltige Mobilität über Grenzen“. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der grenzüberschreitenden Mobilität sowie dem öffentlichen Verkehr. Laut der Vision zum Fokusthema soll die Zukunft des Verkehrs klimaneutral sein. Das Verkehrssystem im Bodenseekreis soll dabei nachhaltig und leistungsfähig im Einklang mit Umwelt und Klimaschutzzielen sein. Folgende Ziele werden dafür formuliert: ◼ Optimierung der Angebotskonzepte zum Schienenpersonenverkehr von der regionalen bis zur internationalen Ebene, um auch im Grenzverkehr kür- zere Reisezeiten, gute Anschlüsse über die Grenzen und Direktverbindun- gen zwischen den Knoten im Städtenetz Bodensee zu erreichen sowie Sys- tembrüche zu vermeiden. ◼ Einfache, grenzenlose Mobilität durch Abstimmung von Kommunikation, Tarifen und Vertrieb bestehender Angebote im öffentlichen Verkehr in der Grenzregion. ◼ Schaffen von Rahmenbedingungen für eine „Klimaneutrale Mobilität auf dem Bodensee“. ◼ Zielgerichteter Austausch zwischen den Akteuren, insbesondere mit dem ÖV-Bodenseeraum, im Bereich der Mobilität mit Blick auf Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Verkehrssystems. Das Zielbild Raum und Verkehr wurde von der IBK-Regierungschefkonferenz im Dezember 2021 beschlossen und dient als Orientierungsrahmen für ein grenz- überschreitend abgestimmtes Raumverständnis. Relevante Kernaussagen des Zielbildes im Bereich Mobilität sind u.a. der Ausbau des grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehrs mit mehr Direktverbindungen und besseren Anschlüssen, einem verdichteten Nahverkehrsnetz, der Schaffung attraktiver Tariflösungen sowie die Einrichtung multimodaler Mobilitätsdrehscheiben. Konzept „Zielvision 2024“ mit Qualitäts- und Angebotsverbesserungen im ÖPNV (2023) Das Konzept „Vision 2024“ soll insbesondere durch erhebliche Taktverbesserun- gen auf zahlreichen Linien des Bodenseekreises maßgeblich zu einer Attraktivi- tätssteigerung des ÖPNV-Systems in Sinne einer Verkehrswende beitragen. 21 Seit 2019 wurden bereits 2,9 Millionen Euro in die Verbesserung der ÖPNV-An- gebotes investiert. Dies hat u.a. zur erheblichen Taktverbesserung im östlichen Landkreis geführt. Dabei wurden folgende vier Kategorien gebildet, denen die umzusetzenden Maßnahmen nach Prioritäten zugeordnet wurden: Prio 1 = Umsetzung bis 12/2022 ◼ 7547: Tettnang ‐ Wangen Einführung des Regiobus‐Standards Prio 2 = Umsetzung bis 05/2023 ◼ 100: Friedrichshafen – Überlingen Fokussierung der Linie 100 auf den Tourismusverkehr April ‐ Okto- ber mit neuer stündlicher Anbindung von Ferienwohnpark Immen- staad, Kippenhausen, Unteruhldingen Pfahlbauten/Hafen und stünd- lich wie bisher u.a. von Friedrichshafen Hafenbahnhof, Uhldingen‐Mühl- hofen Bahnhof, Salem Affenberg; dies entspricht im Sommer (April ‐ Ok- tober) 11 Fahrtenpaaren Friedrichshafen ‐ Überlingen sowie 2 Fahrten- paaren Friedrichshafen ‐ Meersburg Ab April 2025 wird die Linie 100 durch die neue stündliche touristische Sommerlinie 111 von Friedrichshafen über Uhldingen nach Salem er- setzt. Auf dem Abschnitt Überlingen – Affenberg – Uhldingen verkehrt dann ganzjährig die Linie 110 und ersetzt die bisherige Linie 7399 (Salem – Affenberg – Uhldingen). ◼ 7382: Meersburg – Bermatingen – Markdorf Einführung eines Stundentakts an allen Tagen, d.h. die Linie ver- kehrt neu auch an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen; dies ent- spricht für beide Fahrtrichtungen im Mittel an Montag ‐ Freitag zusätz- lich 4 Fahrtenpaaren an Schultagen bzw. zusätzlich 8 Fahrtenpaa- ren an Ferientagen sowie neu 13 Fahrtenpaaren an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen ◼ 7384: Immenstaad - Markdorf – Deggenhausertal Einführung eines täglichen Stundentakts; dies entspricht von Montag - Freitag zusätzlich 7 Fahrtenpaaren an Schultagen bzw. zusätz- lich 8 Fahrtenpaaren an Ferientagen sowie zusätzlich 7 Fahrtenpaa- ren an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen ◼ 7384: Immenstaad – Markdorf 22 Montag ‐ Freitag verlängert bis Immenstaad als Linie 7396; keine Leis- tungsmehrung an Montag ‐ Freitag, da diese Fahrten bereits als Li- nie 7396 gefahren werden; an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen zu- sätzlich 7 Fahrtenpaare zwischen Immenstaad ‐ Markdorf ◼ 7384: Deggenhausertal – Höchsten Verlängerung April ‐ Oktober täglich untertags bis zum „Höchs- ten" im Stundentakt (12 Fahrtenpaare) ◼ 7395: Friedrichshafen – Überlingen Tagsüber täglich durchgehender 15‐Minuten‐Takt zwischen Friedrichs- hafen Stadtbahnhof ‐ Überlingen Landungsplatz und abends Taktver- dichtung auf 30‐ Minuten‐Takt bis 21 Uhr ganzjährig (zusätzlich ca. 3 Fahrtenpaare täglich) und im Sommer bis 23 Uhr täglich ◼ 7396: Salem – Frickingen Verlängerung des Linienweges Immenstaad ‐ Friedrichshafen‐Kluf- tern ‐ Markdorf ‐ Bermatingen ‐ Salem weiter bis nach Frickin- gen, hierzu neu 15 Fahrtenpaare an Montag ‐ Freitag sowie neu 12 Fahrtenpaare an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen ◼ 7396: Immenstaad – Markdorf – Salem Einführung Stundentakt im Abschnitt Markdorf ‐ Salem an allen Ta- gen; dies entspricht zusätzlich 4 Fahrtenpaaren an Schulta- gen bzw. zusätzlich 6 Fahrtenpaaren an Ferientagen sowie zusätzlich 7 Fahrtenpaaren an Samstagen, Sonn ‐und Feiertagen; mit Verlänge- rung der Linie 7384 über die Linie 7396 wird das Angebot im Ab- schnitt Immenstaad ‐ Markdorf um 8 Fahrtenpaare an Montag ‐ Frei- tag sowie um 7 Fahrtenpaare an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen erweitert ◼ 7546: Tettnang – Laimnau – Hiltensweiler Aufwertung von Schülerlinie zur täglichen Taktlinie; dies ent- spricht an Montag ‐ Freitag zusätzlich 4 Fahrtenpaaren an Schulta- gen bzw. zusätzlich 14 Fahrtenpaaren an Ferientagen sowie neu 13 Fahrtenpaaren an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen ◼ 7586: Friedrichshafen – Tettnang Halbstundentakt neu auch an Samstagen, Sonn‐ und Feierta- gen; das entspricht 14 zusätzlichen Fahrtenpaaren. Seit Dezember 2023 verkehren auf diesem Korridor halbstündlich ver- setzt die Linien R45 (Friedrichshafen – Tettnang – Ravensburg) und 7547 (Friedrichshafen – Tettnang – Wangen), die die bisherige Linie 7586 auf- genommen hat. 23 ◼ 7587: Friedrichshafen – Kressbronn Neuer einheitlicher Linienweg, täglicher Stundentakt auf der Stre- cke Friedrichshafen ‐ Kressbronn mit Ausbau des Abendverkehrs sowie zusätzlich 7 Fahrtenpaaren an Samstagen und 7 Fahrten- paare sonn‐ und feiertags Prio 3 = Umsetzung bis 12/2023 ◼ 7379: Überlingen – Frickingen – Heiligenberg – Illmensee Stundentakt Überlingen ‐ Heiligenberg an allen Tagen ab 11.12.2022 Die geplante Linienverlängerung ab Heiligenberg über Wintersul- gen bis Illmensee mit Übergang/Anschluss auf Linie 7538 Richtung Wil- helmsdorf ‐ Horgenzell ‐ Ravensburg (dies entspricht 16 Fahrtenpaa- ren an Montag ‐ Freitag, 15 Fahrtenpaaren an Samstagen so- wie 14 Fahrtenpaaren an Sonn‐ und Feiertagen) wurde bislang nicht umgesetzt. ◼ 7381: Überlingen – Salem Einführung eines Stundentakts zwischen Überlingen ‐ Salem an allen Ta- gen, d.h. Linie verkehrt neu auch an Samstagen, Sonn‐ und Feierta- gen; dies entspricht an Montag ‐ Freitag zusätzlich 9 Fahrtenpaa- ren Schultagen bzw. zusätzlich 14 Fahrtenpaaren an Ferientagen so- wie neu 13 Fahrtenpaaren an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen ◼ 7381: Überlingen - Wittenhofen Einführung Stundentakt auch an Samstagen, Sonn‐ und Feierta- gen; dies entspricht einem Fahrtenpaar zusätzlich an Montag ‐ Frei- tag und neu 13 Fahrtenpaaren an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen Im September 2024 erfolgte die Umsetzung sowie die Verlängerung der Linie über Wittenhofen hinaus bis Horgenzell (Montag – Freitag als Lini- enbus, am Wochenende als Rufbus) ◼ 7392: Überlingen - Billafingen – Stockach Einführung eines Stundentakts zwischen Überlingen ‐ Seelfingen Neumü- hle an allen Tagen, d.h. die Linie verkehrt neu auch an Samsta- gen, Sonn‐ und Feiertagen; dies entspricht an Montag ‐ Freitag zusätz- lich 7 Fahrtenpaaren an Schultagen bzw. zusätzlich 9 Fahrtenpaaren an Ferientagen sowie neu 13 Fahrtenpaaren an Samstagen, Sonn‐ und Fei- ertagen ◼ 7394: Friedrichshafen – Konstanz Umwandlung als Regiobus, somit durchgehender Stundentakt ana- log zum Regiobusprogramm 24 Prio 4 = Umsetzung ausstehend ◼ 7377: Überlingen – Ludwigshafen Verdoppelung auf Stundentakt Montag ‐ Freitag (derzeit 2‐Stunden‐ Takt) und Stundentakt neu auch an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen; Verdoppelung des Leistungsumfangs an Montag ‐ Freitag, und neues Angebot an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen; dies ergibt 16 Fahrten- paare an Montag ‐ Freitag (+10 Fahrtenpaare im Abschnitt Friedrichs- hafen ‐ Ludwigshafen bzw. +2 Fahrtenpaare im Abschnitt Ludwigsha- fen ‐ Stockach) bzw. 13 Fahrtenpaare an Samstagen, Sonn‐ und Feier- tagen (+13 Fahrtenpaare im Abschnitt Friedrichshafen ‐ Ludwigsha- fen bzw. +9 Fahrtenpaare im Abschnitt Ludwigshafen ‐ Stockach) ◼ 7389: Überlingen – Sipplingen – Ludwigshafen Wiedereinführung Stundentakt Montag ‐ Freitag (derzeit 2‐Stunden‐ Takt) und Stundentakt neu auch an Samstagen, Sonn‐ und Feierta- gen (derzeit 4 Fahrtenpaare); infolge Linienverkürzung auf Überlin- gen ‐ Ludwigshafen Leistungskilometer vergleichbar an Montag ‐ Frei- tag, sowie Leistungsmehrung 50% an Samstagen, Sonn‐ und Feierta- gen; dies ergibt 16 Fahrtenpaare an Montag ‐ Freitag (+8 Fahrten- paare im Abschnitt Friedrichshafen ‐ Ludwigshafen) bzw. 14 Fahrten- paare an Samstagen, Sonn‐ und Feiertagen (+ 10 Fahrtenpaare im Ab- schnitt Friedrichshafen ‐ Ludwigshafen) ◼ 200: Friedrichshafen – Kressbronn (– Lindau) Ausweitung Fahrten bis/ab Lindau von April ‐ Oktober; dies entspricht an allen Tagen dieses Zeitraums außerhalb der Sommerferien zusätzlich 9 Fahrtenpaare (in den Sommerferien bestehen diese Fahrten bereits). Die Priorisierung der Maßnahmen wurde nach der realistischen Umsetzbarkeit vorgenommen. Maßgeblich dabei ist die Verfügbarkeit von Fahrzeugen und insbesondere Fahrpersonal. Zusammenfassende Bewertung der Umsetzung der Vision 2024 Vom beschlossenen Konzept „Vision 2024“ mit Qualitäts- und Angebotsverbes- serungen im ÖPNV (2023) wurden bisher alle bis auf folgende Maßnahmen um- gesetzt: ◼ Linie 7377: Überlingen – Ludwigshafen (Verdoppelung auf Stundentakt Montag ‐ Freitag) ◼ Linie 7389: Überlingen – Sipplingen – Ludwigshafen (Wiedereinführung Stun- dentakt Montag ‐ Freitag) ◼ Linie 7394: Friedrichshafen – Konstanz (Umwandlung als Regiobus, somit durchgehender Stundentakt analog zum Regiobusprogramm) 25 ◼ 7379: Überlingen – Frickingen – Heiligenberg - Illmensee (eine Verlängerung über Heiligenberg hinaus via Wintersulgen nach Ilmensee wurde noch nicht umgesetzt) ◼ Linie 200: Friedrichshafen – Kressbronn (Ausweitung Fahrten bis/ab Lindau von April ‐ Oktober) Untersuchung zu On-Demand-Potenzialgebieten im Bodenseekreis (2023), Re- gionalverkehr Alb-Bodensee GmbH & ioki Als Potenzialregionen für den On-Demand-Verkehr werden Kressbronn/Lan- genargen, Meersburg Nord, Friedrichshafen (Raderach), Tettnang und Überlin- gen Nord genannt. Zudem schließt die Untersuchung, dass das ÖPNV-Angebot (…) deutlich ausgebaut werden (muss), um eine Alternative zum Pkw zu sein. Besonders außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist die Bevölkerung offensichtlich zwingend auf Pkw angewiesen. Allerdings zeigt sich auch, dass die Anpassun- gen im Netz des Bodenseekreises in eine gute Richtung gehen. Verbesserung des Stadtbusangebotes Friedrichshafen (2023)2 Seit dem 01. Januar 2024 hat sich das Angebot auf den Stadtbuslinien in Fried- richshafen verbessert. So fahren die Busse werktags tagsüber auf den meisten Strecken im 30- und an Sonntagen mindestens im 60-Minuten Takt. Zwischen Ai- lingen, Wiggenhausen und Friedrichshafen fahren die Busse im 10-Minuten- Takt. Alle (Tages-)Linien fahren abends eine Stunde länger, bis ca. 21 Uhr. Ein- zelne Linien (Linie 1, 6, 12, 13, 14 und 16) fahren fast täglich bis Mitternacht. Dadurch ersetzen sie das bisherige Angebot der Abendlinien. Um die Übersicht zu verbessern, wurden einzelne Linien zusammengeführt, das bisherige Ange- bot bleibt jedoch uneingeschränkt bestehen bzw. wird teilweise verbessert. Zu- dem wurde das Angebot für die Gemeinden Markdorf, Oberteuringen, Ailin- gen und Ettenkirch verbessert. Die Busflotte wurde von 24 auf 38 Busse aufgestockt. Aufgrund von Lieferverzö- gerungen der Elektrobusse, die im Rahmen der Neuausschreibung 2024 einher- gingen, treffen diese voraussichtlich im Jahr 2026 ein. Bis zu der Lieferung der neuen Elektrobusse werden die aktuellen Busse mit Verbrennerantrieb einge- setzt. 31 Busse sind mit modernster Abgastechnik ausgestattet, zudem gibt es in den Fahrzeugen WLAN und USB-Lade-Anschlüsse. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und Kinderwägen gibt es ein größeres Platzangebot und die Fahr- gastinformation wurde durch neue Bildschirme mit Haltestellenansage verbes- sert. Weitere Konzepte, Studien und Planungen ◼ Zielbild Raum und Verkehr für den Bodenseeraum sowie Zusammenarbeits- vertrag ÖV Bodenseeraum ◼ Mission, Vision, Aufgaben und Handlungsfelder für die Organisation der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im ÖV ab 2026 2 https://www.stadtverkehr-fn.de/neuigkeiten/details/news/der-neue-stadtverkehr.html 26 ◼ Studien für die seequerende Verbindung Friedrichshafen – Romanshorn ◼ Leitbild 2030, Strategie 2023-2027 und Gipfelerklärung 2022 der Internatio- nalen Bodensee-Konferenz ◼ Ziele und Arbeitsstände zu BODANRAIL 2045 sowie der IBK-Projekte zur De- karbonisierung der Bodensee-Schifffahrt sowie zur Internationalen E-Charta Bodensee ◼ Laufende grenzüberschreitende Angebotsausbauten mit Wirkung auf den Bodenseekreis, u.a. Ausbau der Drei-Länder-S-Bahn S7/REX7 bis Lindau-Insel (Anschluss zur RB93) ◼ Gemeinsame Vision und schrittweise, primär kommunikative Umsetzung ei- ner «S-Bahn Bodensee» 27 2.3 Nahverkehrspläne benachbarter Aufgabenträger In den Nahverkehrsplänen der Nachbarlandkreise finden sich folgende Aussa- gen mit unmittelbarem Bezug zum ÖPNV-Angebot im Bodenseekreis wieder. NVP Landkreis Ravensburg (2011) mit Teilfortschreibung Barrierefreiheit Land- kreis Ravensburg (2018) Im derzeit aktuellen NVP des Landkreises Ravensburg aus dem Jahr 2011 sind verschiedene Maßnahmen zur Ausgestaltung des Busverkehrs beschrieben. Der Landkreis Ravensburg hat in den vergangenen Jahren umfangreiche An- gebotsverbesserungen auf zahlreichen Achsen umgesetzt, z. B. Taktverdichtun- gen auf Regionalbuslinien und die Einrichtung neuer Schnellbuslinien. Darüber hinaus sind im NVP Zielsetzungen zur Sicherstellung einer durchgängi- gen Reisekette im Schienenverkehr zwischen Ulm – Friedrichshafen – Basel mit attraktiver Fahrzeit, die Schaffung einer zweistündlichen schnellen RE-Sprinter- Verbindung von Friedrichshafen und Ravensburg in Richtung Ulm, Stuttgart Flughafen und Stuttgart Hbf über die Neubaustrecke sowie die Elektrifizierung und der abschnittsweise zweigleisige Ausbau Friedrichshafen – Radolfzell bzw. Stahringen benannt. Diese Maßnahmen sind teilweise zwischenzeitlich umge- setzt. Der aktuelle NVP des Landkreis Ravensburg wird zurzeit auf der Basis der Ergeb- nisse des ÖPNV-Konzeptes (siehe folgender Abschnitt) fortgeschrieben; eine Beschlussfassung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. ÖPNV-Konzept Landkreis Ravensburg (2021) Das ÖPNV-Konzept des Landkreises Ravensburg nimmt Bezug auf die Förde- rung des Landes Baden-Württemberg zur Einrichtung von Regiobuslinien. Als grenzüberschreitende Verbindung wird die Linie 7545 Ravensburg – Tettnang benannt. Neben der Pkw-Nachfrage werden Pendlerströme betrachtet. Diese sind, über die Landkreisgrenze von Ravensburg weg, insbesondere auf Friedrichshafen, Meckenbeuren, Tettnang und Markdorf ausgerichtet. Folgende Pendlerpotenziale werden benannt, die grenzüberschreitend in den Bodenseekreis wirken (differenziert nach den Kategorien, die für den Landkreis Ravensburg vorgeschlagen werden): ◼ Relation Tettnang – Wangen, Linie 7547, Potenzial Mittel, Kategorie 2 ◼ Relation Ravensburg – Tettnang, Linie 7545, Potenzial Hoch, Kategorie 1 Die Relation Ravensburg – Tettnang wurde zur Anbindung des Mittelzentrums Tettnang nach Ravensburg aufgrund hoher Zahlen an Pendlerinnen und Pend- lern als solche realisiert. Zudem liegen entlang des Verlaufs der Buslinie 7545 bedeutende Arbeitsplätze und das Ravensburger Spieleland. Ebenso wurde die Relation Wangen – Tettnang zur Anbindung des Mittelzentrums Tettnang nach Wangen als Regiobuslinie realisiert. In Tettnang soll eine enge Verknüp- 28 fung mit der Buslinie 7586 (Kategorie 1) geschaffen werden, so dass die ge- samte Achse Friedrichshafen - Tettnang - Neukirch - Wangen attraktiv gestaltet wird und auch die Weiterfahrt mit der Schiene ab Wangen ermöglicht wird. Die Linie 7545 wurde mit der Einführung des Regiobusstandards (ab 12/ 2022) in R45 umbenannt. Ebenso wurde die Linie 7586 seit 12/2023 in die Linien 7547 und R45 integriert. Die Linienbezeichnung der 7586 existiert nicht mehr. NVP Landkreis Konstanz (2011) und Teilfortschreibung NVP Landkreis Konstanz (2016) Im NVP des Landkreises Konstanz wird die Tarifkooperation mit dem bodo be- schrieben, dass im Bereich des bodo mindestens die Ziele Überlingen, Fried- richshafen und Ravensburg erreicht werden sollen. In der Teilfortschreibung des NVP Landkreis Konstanz werden Ziele für die An- bindung des Landkreises im überregionalen Schienennetz beschrieben. So sol- len alle RB-Züge der Bodenseegürtelbahn bis/ab Singen durchgebunden wer- den. Aktuell wird der NVP Landkreis Konstanz neu aufgestellt. NVP Landkreis Lindau (2021) Bezüglich der Pendlerströme wird beschrieben, dass weitere bedeutende Ver- bindungen jeweils zwischen der Großen Kreisstadt Lindau (Bodensee) und Friedrichshafen (829 Pendler), Kressbronn am Bodensee (505 Pendler), Tettnang (445 Pendler) sowie Ravensburg (401 Pendler) bestehen. Der Landkreis Lindau ist dem bodo beigetreten. Durch den Beitritt zum Ver- kehrsverbund existiert ein gemeinsames Tarifangebot für den gesamten Land- kreis und die benachbarten Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis. Der Landkreis Lindau hat auf der Grundlage des NVP im Jahr 2021 das kom- plette Busnetz im Landkreis neugestaltet und verschiedene Angebotsverbesse- rungen umgesetzt. NVP Landkreis Sigmaringen (2024) Im Linienbündelungskonzept wird das Linienbündel Süd/Pfullendorf beschrie- ben: ◼ Die Regiobuslinie 500 zwischen Sigmaringen und Überlingen ist Teil des Lini- enbündels und hat derzeit eine Laufzeit bis 14.12.2025. ◼ Zudem verkehrt die Linie 676/7376 mit dem Fahrweg Pfullendorf über Herd- wangen-Schönach nach Owingen in diesem Linienbündel. Die Genehmi- gung ist bis 31.10.2028 festgelegt. Linien außerhalb des Bündelungskonzeptes des Landkreises Sigmaringen mit Bezug zum Bodenseekreis sind: 29 ◼ Die Linie 41 von Wilhelmsdorf über Ilmensee nach Deggenhausertal ist bis 30.09.2029 genehmigt und liegt im Zuständigkeitsbereich des Bodenseekrei- ses ◼ Die Linie 7380 mit dem Linienweg von Pfullendorf über Hattenweiler/Ilmen- see nach Heiligenberg hat die Genehmigung bis 30.09.2028 und liegt im Zuständigkeitsbereich des Bodenseekreises ◼ Die Linie 7392 von Stockach über Mahlspüren und Owingen bis nach Überli- gen/Pfullendorf ist bis 30.09.2028 genehmigt und liegt im Zuständigkeitsbe- reich des Bodenseekreises ◼ Die Rufbuslinie 680 mit dem Linienweg von Pfullendorf über Ilmensee nach Heiligenberg verkehrt im Zweistundentakt mit einer telefonischen Voran- meldung, als Ergänzung zur Linie 7380. Konzept Öffentlicher Regionalverkehr Kanton Thurgau 2025 – 2030 (2024) Aussagen zu grenzüberschreitenden Verbindungen zum Bodenseekreis werden im ÖPNV-Konzept des schweizerischen Kantons Thurgau hauptsächlich beim Fährverkehr mit der Bodenseefähre Friedrichshafen – Romanshorn formuliert. Die Fähre Friedrichshafen - Romanshorn hat eine Verbindungsfunktion für Straße und Schiene und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Siedlungsgebiete vom Straßenverkehr. Das Zielangebot für 2024 sieht einen Halbstundentakt vor. Jedoch kann der Ausbau zum Halbstundentakt mangels Mitfinanzierungseignung mit dem Land Baden-Württemberg nicht umgesetzt werden. 30 2.4 Organisationsstruktur und Finanzierung des ÖPNV Aufgabenträger des öffentlichen Verkehrs im Untersuchungsraum sind das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Nahverkehrsgesellschaft Ba- den-Württemberg (NVBW), für den Schienenpersonennahverkehr, der Boden- seekreis für den ÖPNV im Landkreisgebiet (mit Sonderzuständigkeit der Stadt Überlingen und der Stadt Tettnang für die dortigen Stadtbusverkehre) sowie die Stadt Friedrichshafen für den ÖPNV im Stadtgebiet Friedrichshafen. Die SPNV- und Buslinien des ÖPNV im Bodenseekreis und der Stadt Friedrichs- hafen sind in den Verkehrsverbund bodo integriert. Der bodo ist ein Mischver- bund, dem 22 Verkehrsunternehmen sowie der Bodenseekreis, der Landkreis Lindau und der Landkreis Ravensburg angehören; im Rahmen der Zusammen- arbeit zwischen den Aufgabenträgern, dem bodo und den Verkehrsunterneh- men sowie den benachbarten Verkehrsräumen finden regelmäßig Abstimmun- gen zu den relevanten Themen der Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems statt. Der bodo-Tarif gilt auf den Buslinien 700 und 7394 nur bis Meersburg Fähre. Im Abschnitt zwischen Meersburg Kirche und Konstanz gilt nicht der bodo-Tarif, sondern der bw-Tarif und der Tarif des Bodensee Tickets. Neben dem bw-Tarif können sonstige verbundüberschreitende gültige Fahrscheine, wie das Deutschlandticket genutzt werden. Eine Sonderlösung für die Fahrgäste bietet die bodo eCard (Checkin / Checkout), jedoch wird hierbei für die Fährüber- fahrt der bw-Tarif abgerechnet. Das Deutschlandticket hat für die Fußgänger auf der Fahrverbindung Meersburg - Konstanz sowie auf dem Katamaran Fried- richshafen - Konstanz keine Gültigkeit. Durch den ÖV Bodenseeraum, in dem fünf Schweizer Kantone, das Land Vor- arlberg sowie neben dem Bodenseekreis drei weitere deutsche Landkreise zu- sammen mit den Verkehrsunternehmen eine neue Geschäftsstelle gegründet haben, wird auch die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern, Ver- kehrsverbünden sowie den Verkehrsunternehmen (einschließlich der Fähr- und Schifffahrtsbetriebe) gefördert. Das Ziel des ÖV Bodenseeraum als Organisa- tion der Akteure des öffentlichen Verkehrs ist, den Anteil des öffentlichen Ver- kehrs an der Mobilität im Bodenseeraum zu erhöhen. Dabei rückt insbesondere auch der grenzüberschreitende Verkehr in den Fokus. Zudem entwickelt der ÖV Bodenseeraum Kundeninformationen, Tarifangebote und den Vertrieb grenzüberschreitender Fahrausweise über alle gängigen Distributionskanäle weiter. Der Busverkehr im Verbundgebiet erfolgt im Linienverkehr weitgehend nach § 42 PBefG. Der Schulverkehr ist überwiegend in den Linienverkehr integriert. Einzelne Linien und Fahrten erfolgen auf Basis des § 43 PBefG (neben Schulver- kehre auch Berufsverkehre). Dem Bodenseekreis stehen zur Finanzierung des ÖPNV die nach den § 15 ÖPNVG BW zugewiesenen Finanzmittel zur Verfügung. Zusätzlich wendet der Aufgabenträger jährlich erhebliche Beträge auf, um den ÖPNV im Verbundge- biet zu finanzieren. Die Zuweisung gemäß § 15 ÖPNVG BW hat im Jahr 2024 ins- gesamt 4.801.500 € betragen. 31 Mit Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 wurde erstmals ein Tarifan- gebot mit Gültigkeit im bundesweiten Nahverkehr eingeführt. Aus Fahrgastsicht ist die Einführung eines solchen Tickets zu begrüßen, da es unabhängig von be- stehenden Tarif- und Verbundgrenzen die Nutzung des ÖPNV deutlich verein- facht und ein sehr günstiges Preisangebot darstellt. Aufgabenträger und Ver- kehrsunternehmen haben durch die Einführung des Deutschlandtickets mit sin- kenden Tarifeinnahmen zu kämpfen. Ein Ausgleich der wegfallenden Erlöse ist derzeit bis ins Jahr 2025 gesichert; längerfristige Zusagen bestehenden aktuell nicht. Durch das neue attraktive Tarifangebot für die Fahrgäste wächst auch der Bedarf nach einem nachfrageorientierten Angebotsausbau sowie zugleich nach einer nachfrageorientieren Verteilung der Finanzmittel. Zudem leisten die Kommunen, die die Echt-Bodensee-Card (EBC) als Kurkarte eingeführt haben, einen Solidarbeitrag an die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH und an den Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH. Der So- lidarbeitrag wird je Übernachtung abgerechnet. 2.5 Bilanzierung des NVP 2011 sowie der Teilfortschreibung 2017 Der NVP 2011 des Bodenseekreises stellt Zielsetzungen für das Verkehrsangebot dar, u.a. mit Anforderungen an den Einzugsbereich von Haltestellen, an die Netzfunktion, an die Bedienung, die Vertaktung/Verknüpfung, alternative Be- dienungsformen, Tarif, Fahrzeugausstattung, Haltestellengestaltung/Fahrgastin- formation, Kundenorientierung sowie zur unternehmensübergreifenden Zusam- menarbeit. Ferner formuliert er Zielsetzungen für den Schienenverkehr. Konkrete Maßnahmen, z. B. für Angebotsverbesserungen auf einzelnen Buslinien, wurden seinerzeit nicht benannt. Mit der Teilfortschreibung des NVP im Jahr 2017 werden einzelne Aussagen zum Verkehrsangebot und zur Bedienung konkretisiert und insbesondere weitere Anforderungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit aufgenommen. Die übrigen Inhalte des NVP 2011 haben ihre Gültigkeit behalten. Der Bodenseekreis hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV umgesetzt, die im aktuellen NVP 2011 bzw. mit der Teilfortschreibung 2017 als Anforderungen bzw. Zielsetzungen formuliert wur- den. Insbesondere im Zuge der Umsetzung der angebotsverbessernden Maß- nahmen auf zahlreichen Buslinien seit 2020 (Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des 2,9-Millionen-Euro-Pakets sowie Umsetzung der „Vision 2024“) sind damit viele Ziele erreicht bzw. aktuell in der Vorbereitung. Im Bereich des Ausbaus und der Verbesserung des Angebotes im Schienenver- kehr konnten mit der Elektrifizierung der Südbahn ebenfalls Fortschritte erreicht werden; einige der im NVP 2011 benannten Zielsetzungen (z. B. die durchge- hende Verbindung zum Flughafen Stuttgart und weiter Richtung Heil- bronn/Würzburg) sind jedoch noch nicht umgesetzt bzw. wurden bereits (wie- der) zurückgenommen (wie z. B. der Halt eines schnellen SPNV-Angebotes am Haltepunkt Friedrichshafen Flughafen). Ebenso gehen die Planungen zum Aus- bau, zur Elektrifizierung und Beschleunigung der Bodenseegürtelbahn (in dem 32 Abschnitt zwischen Radolfzell und Friedrichshafen, sowie im weiteren Verlauf der Hochrheinbahn) nur stockend voran. Darunter leidet auch die Weiterent- wicklung des Fahrplanangebotes (z.B. der stündliche Systemhalt einer schnel- len RE-Verbindung in Kressbronn und Langenargen) und der Infrastruktur ent- lang der Bodenseegürtelbahn als wichtige Ost-West-Verbindung im Bodensee- kreis und darüber hinaus zu den benachbarten Regionen. Mit der Elektrifizierung der Südbahn und der östlichen Bodenseegürtelbahn bis Lindau konnte das Angebotskonzept auf eine neue Stufe gehoben und das Zielkonzept 2025 des Landes Baden-Württemberg vollumfänglich umgesetzt werden. Zwischen Ulm und Friedrichshafen verkehren neue Regionalexpress- züge im Halbstundentakt von den frühen Morgen- durchgehend bis in die Abendstunden. Zusätzlich verkehrt die Bodensee-Oberschwaben-Bahn in der HVZ im Halbstundentakt, ansonsten ebenfalls durchgehend im Stundentakt. Auch auf der Bodenseegürtelbahn wurde das Angebot insbesondere im Schü- lerverkehr und in den Tagesrandlagen stark ausgebaut. Ein weiterer Angebots- ausbau ist aktuell nicht möglich, da die Infrastruktur an die Kapazitätsgrenze stößt. Gemeinsam mit den Interessensverbänden Bodenseegürtelbahn und bodo-Ringzug setzt sich das Land gemeinsam für einen entsprechenden Infra- strukturausbau ein. Die Anbindung des Haltes Friedrichshafen-Flughafen ist durch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn sichergestellt. Eine Anbindung an den Regionalexpressverkehr ist aufgrund der abnehmenden Bedeutung des Flughafens nicht zu rechtfertigen. Außerdem wird die Region mit der Inbetrieb- nahme des Projektes Stuttgart 21 mit entsprechenden Expressverkehren deut- lich besser an den Fernverkehr, wie auch an den Flughafen Stuttgart angebun- den. Die Durchbindung von schnellen Regionalexpressverkehren nach Würz- burg und Heilbronn wurde zugunsten einer Durchbindung nach Karlsruhe auf- gegeben. Die Durchbindung nach Karlsruhe wird ebenfalls mit der Inbetrieb- nahme des Projektes Stuttgart 21 umgesetzt. Die Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV auf der Grundlage der formulierten Anforderungen in der Teilfort- schreibung 2017 hat im Bereich der eingesetzten Fahrzeuge bereits Fortschritte erzielt, jedoch sind nach wie vor auf Buslinien noch Fahrzeuge eingesetzt, die keinen niederflurgerechten Ein- und Ausstieg ermöglichen. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen hat an verschiedenen Standorten im Bodenseekreis stattgefunden, jedoch ist hier noch weiterhin ein großer Handlungsbedarf ge- geben, insbesondere auch an Haltestellen mit großer Fahrgastnachfrage und in der Nähe von Einrichtungen, die für mobilitätseingeschränkte Personen eine hohe Bedeutung haben. Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV wird kontinuierlich weiterverfolgt und sukzessive umgesetzt. 33 3 Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren Das Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des NVP um- fasst verschiedene Bausteine. Die Erfahrung zeigt, dass die transparente Ge- staltung des Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses zu einem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens mit einem Beschluss des Kreistages führt. Städte und Gemeinden Zu Beginn der Fortschreibung wurden die Städte und Gemeinden des Boden- seekreises über eine schriftliche Befragung beteiligt. Diese Fragebögen dienten der Abfrage der vorhandenen Strukturen und der Übermittlung relevanter Un- terlagen, Informationen, Hinweise und Anregungen der Beteiligten an den Gutachter. Im Winter 2023/2024 hatten die Städte und Gemeinden erneut die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise bzgl. der lokalen Planungen abzuge- ben. Die Ergebnisse sind im Anlagenband in Kapitel 3 beigefügt. Verkehrsverbund bodo Im Rahmen der Fortschreibung wurde auch der bodo in den Prozess miteinge- bunden, u.a. mit Abstimmungen zum Leitbild und zum Anforderungsprofil, zu den Themen Digitalisierung und Qualitätsstandards sowie zu konkreten Maß- nahmenthemen. Auch wurde über die laufenden Workshops zwischen bodo und den jeweiligen Landkreisen berichtet. Verkehrsunternehmen Über eine schriftliche Befragung wurden bereits zu Beginn unter anderem Infor- mationen zur Fahrzeugausstattung und Hinweise zu Problemen im Betriebsab- lauf dem Gutachter mitgeteilt. Zu einzelnen Maßnahmenfeldern erfolgten wei- tere bilaterale Abstimmungen. Bürgerinnen und Bürger Bei der Neuaufstellung des NVP für den Bodenseekreis wurde eine Online-Be- teiligung mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Über eine Onlineplattform nutzten zwischen dem 08.05.2023 und dem 18.06.2023 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Fragebogen zum ÖPNV-Angebot auszufüllen und somit Anregungen und Hinweise in den Prozess einzubringen. Zusätzlich konnten on- line, postalisch und telefonisch über den Bodenseekreis Hinweise und Anregun- gen zum NVP geben werden. Die Online-Umfrage wurde in der Presse sowie in Sozialen Medien beworben. Insgesamt nahmen 1.077 Personen teil und gaben über 1.000 Anregungen ab, die in die Analyse und Bewertung des Handlungs- bedarfs einfließen. Die detaillierte Auswertung der Online-Beteiligung ist dem Anlagenband 1 zu entnehmen. 34 Politische Gremien In Sitzungen des Ausschusses für Nahverkehr am 28.06.2023, 21.11.2023, 28.02.2024, 26.06.2024 und 02.10.2024 wurden zentrale Arbeitsergebnisse und Meilensteine des Projektes präsentiert sowie der NVP-Entwurf vorgestellt. In der Sitzung am 08.04.2025 wurde der Nahverkehrsplan vom Kreistag be- schlossen. Stakeholder aus dem Bereich Tourismus Zu touristischen Themen erfolgten Abstimmungen u.a. mit dem Bodenseekreis, dem ÖV Bodenseeraum sowie der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH. 35 4 Struktur und Analyse des Untersuchungsraums 4.1 Raumstrukturanalyse Im Bodenseekreis leben insgesamt rund 218.000 Menschen, davon etwa rund 62.000 in der Stadt Friedrichshafen. Tabelle 1: Übersicht Raumstruktur und zentralörtliche Gliederung im Bodenseekreis Bodenseekreis Einwohner (30.06.2022) 217.755 Fläche in ha 66.477 Einwohnerdichte 327,56 Einwohner/km² Regierungsbezirk Tübingen Region Bodensee-Oberschwaben Zentralörtliche Gliederung Oberzentrum Friedrichshafen Mittelzentrum Überlingen Unterzentren Markdorf, Meckenbeuren, Salem, Tettn- ang Kleinzentren Kressbronn, Meersburg Quelle 1: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2022 Die Stadt Friedrichshafen übernimmt als Oberzentrum für den Untersuchungs- raum die wesentlichen Funktionen als Arbeitsplatz- und Ausbildungsstandort so- wie für die Versorgung und Freizeitangebote. Überlingen übernimmt als Mittel- zentrum im Bodenseekreis eine wichtige Rolle im zugehörigen Mittelbereich. Daneben gibt es weitere Unterzentren und Kleinzentren, die jeweils mit ihren Ar- beitsplatz-, Versorgungs- und Bildungsangeboten von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind für den Untersuchungsraum die umfangreichen verkehrli- chen Verflechtungen zu weiteren Räumen und Oberzentren (Ravensburg/ Weingarten, Konstanz, Lindau/Bregenz) sowie für den jeweiligen Einzugsbe- reich die Mittelzentren Bad Saulgau, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu, Pfullen- dorf, Sigmaringen, Stockach sowie Wangen im Allgäu in unterschiedlicher Aus- prägung relevant. Die strategische Bedeutung der regionalen Entwicklung zwi- schen den Räumen Bodensee-Oberschwaben und Vorarlberg sowie die grenz- überschreitenden Entwicklungen im Raum des westlichen Bodenseekreises, des Landkreises Konstanz und der Kantone Schaffhausen und Thurgau ist eben- falls zu beachten. 36 4.1.1 Einwohnerinnen und Einwohner Neben der Stadt Friedrichshafen mit rund 61.000 Einwohnerinnen und Einwoh- nern (EW) ist die Stadt Überlingen mit rund 23.000 EW die zweitgrößte Stadt im Untersuchungsraum. Weitere Kommunen im Bodenseekreis mit mehr als 10.000 EW sind Markdorf, Meckenbeuren, Salem sowie Tettnang. Im Zeitraum von 2008 bis 2022 ist die Gesamtbevölkerungszahl im Untersu- chungsgebiet um 9.989 EW leicht gestiegen. Die stärkste Bevölkerungszu- nahme war in Friedrichshafen (+ 2.274) sowie in Markdorf (+1.269). Die stärkste Bevölkerungsabnahme war in Hagnau a.B., Langenargen sowie Sipplingen. Dem Kartenband sind Karten zur zentralörtlichen Gliederung, Bevölkerungs- dichte sowie der Bevölkerungsentwicklung zu entnehmen. Tabelle 2: Bevölkerungszahl und -entwicklung der Kommunen im Bodenseekreis Kommune 2008 2022 Entwicklung 2008-2022 Bevölkerungs- dichte (EW/km², Stand 2022) Bermatingen 3.882 4.000 + 3,04 % 270 Daisendorf 1.546 1.595 + 3,17 % 641 Deggenhausertal 4.221 4.411 + 4,50 % 71 Eriskirch 4.521 4.942 + 9,31 % 342 Frickingen 2.761 3.080 + 11,55 % 119 Friedrichshafen 58.848 61.122 + 3,86 % 900 Hagnau a.B. 1.439 1.409 - 2,08 % 509 Heiligenberg 2.861 3.143 + 9,86 % 78 Immenstaad a.B. 6.125 6.498 + 6,09 % 707 Kressbronn a.B. 8.084 8.581 + 6,15 % 432 Langenargen 7.777 7.589 - 2,42 % 511 Markdorf 12.857 14.126 + 9,87 % 351 Meckenbeuren 13.379 13.687 + 2,30 % 433 Meersburg 5.617 6.043 + 7,58 % 509 Neukirch 2.678 2.679 + 0,04 % 103 Oberteuringen 4.462 5.070 + 13,63 % 250 Owingen 4.271 4.529 + 6,04 % 125 Salem 11.160 11.605 + 3,99 % 193 Sipplingen 2.117 2.052 - 3,07 % 512 Stetten 963 1.032 + 7,17 % 243 Tettnang 18.540 19.665 + 6,07 % 281 37 Kommune 2008 2022 Entwicklung 2008-2022 Bevölkerungs- dichte (EW/km², Stand 2022) Überlingen 21.625 22.594 + 4,48 % 394 Uhldingen-Mühlh- ofen 8.032 8.303 + 3,37 % 541 Gesamt 207.766 217.755 + 4,81 % Quelle 2: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2022 Im Bodenseekreis steigt die Bevölkerungszahl seit 1961 stetig an, von 2008 bis 2021 mit einer Zunahme von knapp 11.000 EW (+5,3 %). Die Altersgruppen 15 bis unter 18 sowie 18 bis unter 25 nehmen in diesem Zeitraum allerdings ab. Am stärksten stieg die Altersgruppe 65 und älter. Tabelle 3: Einwohnerentwicklung nach Altersstufen mit Anteil an Gesamtbevölkerung Altersgruppen in Jahren Bodenseekreis 2008 2021 2008 – 2021 unter 15 30.317 14,6 % 30.443 13,9 % + 126 15 – unter 18 7.336 3,5 % 6.200 2,8 % - 1.136 18 – unter 25 16.976 8,2 % 15.587 7,1 % - 1.389 25 – unter 40 37.327 18 % 39.178 17,9 % + 1.851 40 – unter 65 73.608 35,4 % 76.435 34,9 % + 2.827 65 und älter 42.202 20,3 % 51.042 23,3 % + 8.840 Summe 207.766 218.885 + 11.119 Quelle 3: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 20223 Der höchste Anteil an unter 18-Jährigen an der Bevölkerung wohnt demnach in den Gemeinden Oberteuringen und Owingen (16,5 %), während anteilig die meisten über 65-Jährigen in Meersburg (25,7 %) und Hagnau a.B. (25 %) ansäs- sig sind. Neukirch weist den geringsten Anteil an über 65-Jährigen mit nur 13,8 % auf (siehe Tabelle 4). 3 online unter: https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/01035410.tab?R=KR435 https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/01035410.tab?R=KR435 38 Tabelle 4: Anteil der Altersgruppen der Kommunen im Bodenseekreis (Stand 2020) Kom- mune Alter Gesamt unter 15 Jahre 15-18 Jahre 18-25 Jahre 25- un- ter 40 Jahre 40- un- ter 65 Jahre 65 Jahre und älter Berma- tingen 12,8% 2,4% 5,8% 14,8% 32,0% 16,9% 3.983 Dai- sen- dorf 10,2% 2,8% 5,3% 11,0% 34,3% 23,5% 1.600 Deg- gen- hauser- tal 12,4% 3,0% 6,2% 15,3% 33,7% 14,0% 4.392 Eris- kirch 12,8% 2,5% 5,7% 14,9% 31,6% 17,2% 4.923 Frickin- gen 11,2% 3,0% 6,6% 14,7% 32,8% 17,5% 3.075 Fried- richs- hafen 12,0% 2,3% 6,7% 17,2% 28,5% 18,9% 61.221 Hag- nau a. B. 10,3% 2,6% 5,0% 14,2% 30,0% 25,0% 1.419 Heili- gen- berg 12,4% 2,1% 6,2% 15,5% 30,4% 18,9% 3.139 Im- men- staad a. B. 11,4% 2,3% 5,1% 14,0% 29,5% 24,1% 6.543 Kress- bronn a. B. 11,0% 2,8% 6,4% 14,6% 30,9% 20,5% 8.624 Lan- genar- gen 10,6% 2,6% 5,3% 13,0% 31,8% 23,4% 7.643 Mark- dorf 13,1% 2,4% 5,6% 15,8% 29,1% 18,4% 14.156 Me- cken- beuren 12,0% 2,6% 7,0% 15,6% 30,6% 17,6% 13.621 Meers- burg 9,7% 2,0% 6,0% 15,7% 29,3% 25,7% 6.050 39 Kom- mune Alter Gesamt unter 15 Jahre 15-18 Jahre 18-25 Jahre 25- un- ter 40 Jahre 40- un- ter 65 Jahre 65 Jahre und älter Neu- kirch 13,5% 2,5% 6,8% 15,9% 31,5% 13,8% 2.680 Ober- teurin- gen 14,4% 2,2% 5,6% 16,3% 30,2% 14,9% 5.037 Owin- gen 13,5% 3,0% 6,1% 13,0% 30,9% 17,0% 4.505 Salem 12,5% 2,9% 6,2% 14,8% 29,2% 19,1% 11.579 Sipplin- gen 9,0% 2,6% 5,3% 13,1% 35,0% 23,3% 2.051 Stetten 10,6% 2,3% 5,4% 15,1% 32,3% 21,3% 1.031 Tettn- ang 12,2% 2,6% 6,1% 15,4% 31,3% 17,6% 19.589 Über- lingen 9,9% 2,6% 6,3% 13,3% 29,5% 25,9% 22.713 Uhldin- gen- Mühlh- ofen 10,7% 2,3% 6,3% 13,4% 32,8% 21,5% 8.309 Boden- see- kreis ge- samt 29.958 6.356 15.876 39.032 76.437 50.224 217.883 Quelle 4: Eigene Berechnung nach: https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Al- ter/01035410.tab?R=KR435 Entsprechend der Bevölkerungsdynamik der zurückliegenden Jahre wurden in den einzelnen Städten und Gemeinden seit 2015 weitere Wohngebiete entwi- ckelt (siehe Anlage II). Die Raumstruktur ist zusätzlich im Kartenband dargestellt (s. Anlage I). https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/01035410.tab?R=KR435 https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/01035410.tab?R=KR435 40 4.1.2 Arbeitsplätze und Pendlerrelationen Mit 535 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je 1.000 EW liegt Friedrichsha- fen über den Werten des Bodenseekreises mit 362 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je 1.000 EW.4 Hinsichtlich Arbeitsplätzen ist die Stadt Friedrichsha- fen der bedeutendste Arbeitsplatzstandort im Untersuchungsgebiet. Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Kommune am Wohn- und Ar- beitsort Kommune Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte (2021) am Wohnort am Arbeitsort Bermatingen 1.780 1.002 Daisendorf 576 101 Deggenhausertal 2.140 1.159 Eriskirch 2.174 764 Frickingen 1.295 858 Friedrichshafen 27.098 37.401 Hagnau a. B. 553 373 Heiligenberg 1.262 1.258 Immenstaad a. B. 2.544 4.388 Kressbronn a. B. 3.550 3.349 Langenargen 3.032 1.876 Markdorf 6.181 5.517 Meckenbeuren 6.145 6.452 Meersburg 2.336 1.838 Neukirch 1.230 406 Oberteuringen 2.250 1.068 Owingen 1.761 1.010 Salem 4.824 3.367 Sipplingen 790 318 Stetten 421 113 Tettnang 8.808 9.638 4 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2022 41 Kommune Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte (2021) am Wohnort am Arbeitsort Überlingen 8.237 11.099 Uhldingen-Mühlhofen 3.426 1.335 Quelle 5: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (2022): Beschäftigte nach Berufs- abschluss. Online https://www.statistik-bw.de/Arbeit/Beschaef- tigte/03025045.tab?R=GS435016 [Zugriff 09.10.2023]. Die größten Pendlerbewegungen im Berufsverkehr bestehen im Untersu- chungsraum zum Oberzentrum Friedrichshafen. Dabei sind vor allem die Relati- onen aus Meckenbeuren, Tettnang und Markdorf hervorzuheben. Ravensburg ist für Pendlerinnen und Pendler aus Tettnang und Friedrichshafen als Arbeitsplatzstandort von hoher Bedeutung. Überlingen ist für Pendlerinnen und Pendler aus Salem, Owingen und Uhldingen-Mühlhofen sowie den östli- chen Kommunen des Bodenseekreises ein wichtiger Arbeitsplatzstandort. Die Pendlerbeziehungen für den Bodenseekreis sind zusätzlich als Karte dem Kartenband zu entnehmen. Tabelle 6: Bedeutende Pendlerrelationen (> 400 sozialversicherungspflichtig Pendelnde) Wohnort Arbeitsort Anzahl Pendelnde Bermatingen Friedrichshafen 451 Deggenhausertal Friedrichshafen 421 Eriskirch Friedrichshafen 938 Friedrichshafen Ravensburg 2.110 Tettnang 1.606 Immenstaad 1.045 Markdorf 1.027 Meckenbeuren 1.020 Kressbronn a. B. 570 Immenstaad a. B. Friedrichshafen 878 Kressbronn a. B. Friedrichshafen 857 Tettnang 500 Langenargen Friedrichshafen 940 Markdorf Friedrichshafen 1.888 Immenstaad a. B. 485 42 Wohnort Arbeitsort Anzahl Pendelnde Ravensburg 442 Meckenbeuren Friedrichshafen 2.118 Ravensburg 913 Tettnang 830 Oberteuringen Friedrichshafen 1.018 Owingen Überlingen 721 Salem Überlingen 807 Friedrichshafen 665 Markdorf 432 Tettnang Friedrichshafen 2.318 Ravensburg 1.033 Meckenbeuren 782 Überlingen Friedrichshafen 445 Uhldingen-Mühlhofen Überlingen 800 Quelle 6: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 2022 Seit 2010 wurden folgende neue Gewerbegebiete entwickelt: Tabelle 7: Neue Gewerbegebiete seit 2010 Kommune Neue Gewerbegebiete seit 2010 (Bauplätze/Größe in m²/ha) Friedrichshafen Sondergebiet Einzelhandel Bodenseestraße Gewerbegebiet Forschungs- und Entwick- lungszentrum ZF AG (4,7 ha) Hagnau a.B. Gewerbegebiet Langbrühl Ost (1,5 ha) Heiligenberg Further Öschle Erweiterung Gewerbegebiet Hattenweiler (7 Bauplätze) Immenstaad Gewerbegebiet Steigwiesen II (19 Bauplätze) Markdorf Riedwiesen Teilgebiet IV (2,48 ha) Eisenbahnstraße (1,23 ha) Owingen Tankstelle Henkerberg VIII (0,34 ha) Überlingen Gewerbegebiet Oberried V (22 Bauplätze) 43 Quelle 7: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023. Erläuterung: qm = Quadratmeter, ha = Hektar, k. A. = keine Angaben 4.1.3 Schulstruktur und Hochschulstandorte Der von den Schülerinnen und Schülern ausgehende Verkehr nimmt eine be- deutende Stellung in der Gestaltung des ÖPNV-Angebotes ein. Für das ÖPNV- Fahrgastaufkommen sind insbesondere die Schulpendlerinnen und -pendler zu den weiterführenden Schulen zu berücksichtigen. Für den Bodenseekreis sind im Anhang, Tabelle 55 die Schulstandorte sowie die Anzahl der Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2022/23 sowie bis 2030 dargestellt. Weitere Bildungs- und Hochschulstandorte befinden sich u.a. in Friedrichsha- fen, Ravensburg, Weingarten, Sigmaringen, Konstanz, Kreuzlingen, Rorschach und Dornbirn. 4.1.4 Einzelhandel und Versorgung Die Stadt Friedrichshafen übernimmt für den Untersuchungsraum wesentliche Einkaufs- und Versorgungsfunktionen. In weitgehend allen Hauptorten der Ge- meinden und Städte des Bodenseekreises sind Lebensmittelmärkte für den täg- lichen Bedarf vorhanden. Größere Einkaufszentren gibt es u.a. in Überlingen (BOMMER Einkaufs-Center, La Piazza), Markdorf (Proma) und Friedrichshafen (Bodensee Center). Im Untersuchungsgebiet befinden sich vier Krankenhäuser. Tabelle 8: Krankenhäuser und Kliniken mit Anzahl der Betten Standort Name der Einrichtung Betten Friedrichshafen Klinikum Friedrichshafen 370 Meckenbeuren St. Lukas-Klinik Liebenau Kliniken 62 Tettnang Klinik Tettnang 144 Überlingen Helios Spital 200 Quelle 8: Internetseite des Bodenseekreises, abgerufen im März 2023 sowie das Deut- sche Krankenhausverzeichnis (Stand März 2023) und Medizin Campus Bodensee 5 Darüber hinaus gibt es 33 Einrichtungen für Seniorinnen und Senioren sowie 22 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (siehe Anhang, Tabelle 56 und Tabelle 57). 5 Online unter: https://www.medizin-campus-bodensee.de/ueber-uns/zahlen-fakten so- wie https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/ueberlingen/ https://www.medizin-campus-bodensee.de/ueber-uns/zahlen-fakten https://www.helios-gesundheit.de/kliniken/ueberlingen/ 44 4.1.5 Freizeit und Tourismus Bedeutung und Übersicht touristischer Ziele Die wesentliche saisonal und zusätzlich entstehende Nachfrage an Verkehrs- leistungen wird im Bodenseekreis vom Tourismus generiert. Neben den Binnen- verkehren zwischen den verschiedenen touristischen Zielen innerhalb des Bo- denseekreises finden auch die Zu- und Abbringerfahrten von/zum Urlaubsort, überwiegend mit dem Fernverkehr der Deutschen Bahn, statt. Der Nahverkehr wird von Touristinnen und Touristen eher für Fahrten von bzw. zu den Bahnhö- fen, Tagesausflügen sowie Besorgungen genutzt. Die wichtigsten touristischen Ziele, gemessen an den vorliegenden Besucher- zahlen, sind: ◼ Überlingen Altstadt ◼ Häfler Bäder in Friedrichshafen ◼ Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren ◼ Messe Friedrichshafen ◼ Affenberg in Salem ◼ Bodensee-Therme in Überlingen ◼ Pfahlbauten Museum in Uhldingen-Mühlhofen ◼ Reptilienhaus in Uhldingen-Mühlhofen ◼ Zeppelinmuseum in Friedrichshafen ◼ Auto- und Traktormuseum in Uhldingen-Mühlhofen ◼ Therme Meersburg ◼ Klosterkirche Birnau ◼ Bodenseeschiffe mit den Schifffahrtshäfen von Kressbronn bis Überlingen (u.a. auch als Verbindung zur Insel Mainau) Die Schifffahrtsbetriebe mit ihren 2 Mio. Fahrgästen pro Jahr (im Bodenseekreis mit den Häfen von Überlingen bis Kressbronn insgesamt 838.204 Einsteigern bzw. 884.127 Aussteigern pro Jahr) stellen sowohl als Tourismusziel als auch Teil wichtiger Reiseketten ein wichtiges Verkehrsangebot dar. Mit den Zielen wie dem Auto- und Traktormuseum und dem Ravensburger Spieleland bestehen Kombitickets der Bodensee Schiffsbetriebe. Besucherinnen und Besucher kön- nen den ÖPNV von den jeweiligen Häfen damit kostenfrei nutzen. Hierzu wur- den entsprechende Vereinbarungen direkt oder über den Vermarktungs- partner SBB mit den jeweiligen ÖPNV- Unternehmen getroffen. Auch das lan- desweite SchülerFerien-Ticket wird auf allen Schiffen der Bodensee-Schiffsbe- triebe anerkannt. Im Anhang, Tabelle 58 werden für Besucherinnen und Besucher bedeutende Einrichtungen dargestellt. Diese weisen aufgrund des resultierenden Fahrgast- aufkommens eine gewisse Relevanz für den ÖPNV auf. Darüber hinaus beste- hen viele weitere Freizeiteinrichtungen bzw. Standorte für die Naherholung wie 45 kleinere Freibäder, Hallenbäder oder Sportstätten. Die ÖPNV-Relevanz ist da- bei jedoch sehr unterschiedlich zu bewerten, da sie von den unterschiedlichs- ten Rahmenbedingungen abhängig ist (z. B. Jahreszeiten, Wetter, Trainingszei- ten). Auch die Freizeitziele sind in der Karte zur Raumstruktur verortet (siehe Kar- tenband). ECHT BODENSEE CARD (EBC) Die ECHT BODENSEE CARD (EBC) ist eine Gästekarte in ausgewählten Städten und Gemeinden am deutschen Bodenseeufer (zwischen Lindau und Bodman- Ludwigshafen). Sie bietet freie Fahrt in Bus und Bahn und verschafft Vorteile bei mehr als 200 Kultur- und Freizeitangeboten rund um den See. Sie verbindet um- weltfreundliche Mobilität mit einer Steigerung der touristischen Angebotsquali- tät. Die Einnahmen aus der Pauschalierung schaffen zudem Planungssicherheit für die Verkehrsbetriebe. Die EBC betrifft eher das nördliche Gebiet bzw. Ufer des Bodenseekreises. Pro Jahr werden rund 4 Mio. Übernachtungen gezählt und bis 2030 wird eine Steigerung in Höhe von 15 – 25% erwartet. Aktuell nehmen 17 Gemeinden an der EBC teil: Owingen, Überlingen, Lindau, Wasserburg, Nonnenhorn, Kressbronn, Langenargen, Eriskirch, Friedrichshafen, Immenstaad, Hagnau, Uhldingen-Mühlhofen, Überlingen, Heiligenberg, Frickin- gen, Sipplingen und Bodman-Ludwigshafen. Es wird ein flächendeckender Einsatz der EBC angestrebt, daher sollen per- spektivisch mehr Gemeinden an der EBC teilnehmen. Es laufen aktuell Gesprä- che mit den Gemeinden Meersburg, Salem und Meckenbeuren Zwischen Sommer 2023 und Sommer 2024 hat die DBT mit der REGIO Konstanz Bodensee Hegau e.V. in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verkehrsverbün- den eine repräsentative Marktforschung durchgeführt. Die Befragung ergab unter anderem, dass 69 % der EBC-Inhaber das kostenlose ÖPNV-Angebot nut- zen. 46 % der Befragten gaben an den ÖPNV im Fall einer Gebietserweiterung vermehrt nutzen zu wollen. Während des Urlaubs wurden mehr Fahrten mit dem ÖPNV getätigt (Ø 2,2-mal pro Urlaub) als mit dem PKW (Ø 1,6-mal) oder mit dem Fahrrad (Ø 1,1-mal). 31% der Befragten werden bei der Wahl ihres Ur- laubsortes am Bodensee durch die Gästekarte beeinflusst, 65% hingegen nicht. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Bodenseeregion liegt bei 6,33 Nächten. Etwa 12 % der befragten Touristen verbringen 14 und mehr Nächte in der Bodenseeregion. Zudem gaben insgesamt 46 % aller Gästekarteninhaber an, die Gebietsausdehnung werde ihre ÖPNV-Nutzung erhöhen, weil sie zu- sätzliche Ziele anfahren werden. Bei Inhabern der EBC würden etwa 48 % ihre ÖPNV-Nutzung erhöhen, gegenüber 45 % der Inhaberinnen und Inhabern der BodenseeCard West. Etwa 13 % aller Gästekarteninhaber würde ihr Verhalten aufgrund einer kostenlosen ÖPNV-Nutzung nicht ändern. 46 BodenseeCard Plus (BCP) Die Bodensee Card PLUS (BCP) ist eine All-Inklusive Karte, die offizielle Erlebnis- karte für die Vierländerregion Bodensee mit über 160 verschiedenen touristi- schen Attraktionen, die rund um den Bodensee (auch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein) genutzt werden kann. Die BCP kann für die Gültig- keit von 3 oder 7 einzeln wählbaren Tagen, online oder in Verkaufsstellen, er- worben werden. Es können zudem für den Zeitraum der Gültigkeit alle Kurs- schiffe der gesamten Vereinigten Schifffahrtsunternehmen für den Bodensee und Rhein (VSU) an 2 der 3 oder 4 der 7 Tage genutzt werden. Die BCP bietet durch die Integration der Ausflugsziele rund um den Bodensee ein ergänzen- des Angebot zu den regionalen Gästekarten. Zudem kann an einem der 3 bzw. 7 Tage kostenfrei der Busverkehr auf den Strecken Unteruhldingen – Geb- hardsweiler - Meersburg (Linie 7383) sowie Unteruhldingen – Oberuhldingen – Affenberg-Salem genutzt werden (Quelle: Erlebnisplaner Bodensee! 2025 Bo- densee Card Plus Guide). BodenseeCard West (BCW) Die BodenseeCard West ist ein personalisiertes Ticket, das vor allem im westli- chen Bodenseekreis genutzt werden kann. Es kann für die kostenlose Nutzung im ÖPNV in den VHB-Zonen 1-5 + 33 in der 2. Klasse genutzt werden. Ebenso kann die Linie 200 bis zu der Haltestelle Untertor (CH) verbundübergreifend und die Biberbahn zwischen Radolfzell und Mengen genutzt werden. Insgesamt nehmen 14 Städte und Gemeinden im Bodenseekreis teil. Bodensee Ticket Bahn|Bus|Fähre Nutzerinnen und Nutzer im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr kön- nen das Bodensee Ticket als Tageskarte oder 3-Tages-Pass je nach gewähltem Geltungsbereich in Deutschland, der Schweiz und Österreich nutzen und auf Bahn- und Buslinien sowie den beiden Fähren Friedrichshafen – Romanshorn und Meersburg – Konstanz unterwegs sein. Der Anteil der Nutzerinnen und Nutzer, die das Bodensee Ticket im Urlaub in Verbindung mit einer Gästekarte ermäßigt kaufen, betrug im Jahr 2024 ca. 6 bis 7 Prozent. Etwa 50% des Absatzes des Bodensee Tickets erfolgt in Deutsch- land, ca. 35% in der Schweiz und ca. 15% in Vorarlberg. Bei der Nutzung des Ti- ckets entfallen auf Basis der Einnahmenaufteilung ca. 45% auf die Schweiz, ca. 42% auf die Verbundgebiete von bodo und VHB sowie 13% auf Vorarlberg. Da- her wird dieses Produkt sehr maßgeblich von deutschen ÖPNV-Nutzern für Ta- gesfahrten in die Schweiz benutzt. Mit einer EBC erhält man das Bodensee Ticket vergünstigt in den Tourist-Infor- mationen der teilnehmenden EBC-Orte sowie bei ausgewählten Verkaufsstel- len. Die Verkaufszahlen des Bodensee Tickets sind im Vergleich zu den anderen Tickets besonders hoch. Das Bodensee Ticket verzeichnet ca. 40.000 Tages- Abos und 1 Mio. € Umsatz jährlich. 47 4.2 Bestandsaufnahme Mobilität Grundlage der ÖPNV-Analyse ist der Fahrplanstand April 2023. Punktuell sind spätere Umsetzungen dargestellt. 4.2.1 Angebot im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) Über die Südbahn verkehren ein ICE-Zugpaar und ein Railjet-Zugpaar, beide werden nach Österreich durchgebunden. Der Fokus liegt auf der touristischen Nutzung. Folgende Umstiegspunkte/Knoten sind im SPFV von Relevanz: ◼ SPFV-Knoten-Ulm (mit schnellem SPNV-Anschluss von/nach Friedrichshafen im Halbstundentakt) ◼ SPFV-Knoten Singen mit Gäubahn (stündlicher IC Stuttgart-Zürich) und Schwarzwaldbahn ◼ SPFV-Knoten Basel (über 2-Stundentakt des RE 3 an den Bodenseekreis an- gebunden) ◼ SPFV-Knoten Lindau-Reutin (zweistündlicher ECE Zürich-München) Seitens des Landes wurde zum Deutschland-Takt-Entwurf eine zweistündliche Fernverkehrstrasse angemeldet. Deren Realisierung ist noch unklar. 4.2.2 ÖPNV-Angebot Schienenpersonennahverkehr - SPNV Der SPNV ist nicht unmittelbar Bestandteil des NVP. Er ist jedoch mit seinem An- gebot eine wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung des Busverkehrs im Untersuchungsraum. Deshalb erfolgt eine nachrichtliche Darstellung des SPNV- Angebotes. Im Untersuchungsraum gibt es auf folgenden Strecken regelmä- ßige SPNV-Angebote: ◼ RB 31 Radolfzell – Friedrichshafen ◼ RB 91 Friedrichshafen Hafen - Ravensburg - Aulendorf ◼ RB 93 Friedrichshafen – Lindau-Insel ◼ RE 5 Friedrichshafen – Ulm – Stuttgart ◼ RE 3 o Ulm – Friedrichshafen – Lindau o Basel – Singen – Friedrichshafen 48 Tabelle 9: Bedienungsangebot im SPNV Nr. Linienweg Bahnhöfe und Haltepunkte im Untersu- chungsgebiet Takt RB 31 Radolfzell – Friedrichshafen Sipplingen, Überlingen Therme, Über- lingen, Überlingen-Nußdorf, Uhldin- gen-Mühlhofen, Salem, Bermatingen- Ahausen, Markdorf, Friedrichshafen- Kluftern, Friedrichshafen-Fischbach, Friedrichshafen-Manzell, Friedrichsha- fen LRA, Friedrichshafen Stadt T606 RB 91 Friedrichshafen Hafen - Ravens- burg - Aulen- dorf Friedrichshafen Hafen, Friedrichshafen Stadt, Löwental, Friedrichshafen Flug- hafen, Kehlen, Meckenbeuren T60/T30 RB 93 Friedrichshafen – Lindau-Insel Friedrichshafen Stadt, Friedrichshafen Ost, Eriskirch, Langenargen, Kress- bronn T60 RE 5 Friedrichshafen - Ulm - Stuttgart Friedrichshafen Stadt, Meckenbeuren T60 RE 3 Ulm – Friedrichs- hafen – Lindau Friedrichshafen, Langenargen (T120), Kressbronn (T120) T60 RE 3 Basel - Singen - Friedrichshafen Überlingen, Salem, Friedrichshafen Stadt T120 Quelle 9: DB Regio Baden-Württemberg, 2021, online unter https://regional.bahn.de/re- gionen/baden-wuerttemberg/ueb/partner/suedbahn; sowie bahn.de Erläuterung: RB = RegionalBahn, RE = RegionalExpress, T60 = 60-Minuten-Takt, T120 = 120- Minuten-Takt Zwischen Radolfzell und Friedrichshafen soll der Ausbau und die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn erfolgen. Die Deutsche Bahn hat die Vorplanung im September 2022 abgeschlossen. Für eine Verdopplung des SPNV-Angebots, künftig mit RB-Verbindungen im annähernden Halbstundentakt und RE-Verbin- dungen im Stundentakt auf der gesamten Strecke, ist die Umsetzung der soge- nannten Vorzugsvariante erforderlich. Vorgesehen sind folgende Maßnahmen: ◼ Erhöhung der Kapazität durch zweigleisigen Ausbau mehrerer Streckenab- schnitte ◼ barrierefreier Ausbau aller Stationen, durch eine Erhöhung der Bahnsteige an sechs Stationen für höhengleiches Ein- und Aussteigen ◼ neue Haltepunkte in Espasingen und Mühlhofen Ort ◼ weiterer Haltepunkt, Lipbach/Markdorf Gewerbegebiet, ist aktuell in Prü- fung 6 Verdichtung in der Hauptverkehrszeit zwischen Friedrichshafen Stadt und Überlingen Therme 49 Damit gibt es zwischen Überlingen und Friedrichshafen eine Verbesserung des Taktangebots im SPNV auf einen Halbstundentakt bei der Regionalbahn sowie einen Stundentakt beim RE, sodass pro Stunde drei SPNV-Verbindungen auf dieser Relation angeboten werden können. Regionalbusverkehre Im Bodenseekreis verkehren 43 Regionalbuslinien7 und vier Nachtbuslinien (zwei davon integriert in die Linien 7395 und 7587) mit unterschiedlichen Verkehrsauf- gaben und Bedienungsangeboten, die in den bodo integriert sind. Eine Über- sicht über das Bestandsnetz der Linien im Regionalbusverkehr ist dem Karten- band zu entnehmen. Der Regionalbusverkehr ergänzt den Schienenverkehr, gewährleistet die Erschließung der Orte im Bodenseekreis außerhalb der Bahn- korridore und stellt die Verbindung zum Oberzentrum Friedrichshafen sowie aus den jeweiligen Verflechtungsbereichen zum Mittelzentrum Überlingen und zu den umliegenden Ober- und Mittelzentren Ravensburg, Weingarten, Bad Saul- gau, Bad Waldsee, Leutkirch i. A., Pfullendorf und Wangen i. A. sicher. Eine besondere Verbindung stellt die Regiobuslinie 700 mit der Relation Kon- stanz – Markdorf – Meersburg - Ravensburg dar. Mit dieser Linie wird das be- nachbarte Oberzentrum Konstanz mit eine Fahrüberfahrt angebunden. Diese Linie verkehrt ebenso wie die Linie 500 und die Linie R45 (Tettnang – Ravens- burg) als vom Land Baden-Württemberg geförderte Regiobuslinie. Durch die in den vergangenen Jahren vom Kreistag des Bodenseekreises be- schlossenen Maßnahmen zum Angebotsausbau und den Umsetzungen zu ver- schiedenen Zeitpunkten konnte im Bodenseekreis erreicht werden, dass na- hezu alle Linien im Regionalbusverkehr in einem regelmäßigen Taktverkehr un- terwegs sind. Einzelne Linien übernehmen Schulverkehrsaufgaben und verkeh- ren mit einem bedarfsorientierten Angebot. Folgende Maßnahmen wurden hier seit 2020 umgesetzt: ◼ Mit Umsetzungsschritt 1 wurde bis zum Dezember 2022 auf der Linie 7545 Tettnang ‐ Wangen die Einführung des Regiobus‐Standards umgesetzt. ◼ Mit Umsetzungsschritt 2 wurden bis Mai 2023 auf den Relationen Friedrichs- hafen – Überlingen, Friedrichshafen – Tettnang sowie Friedrichshafen – Kressbronn Angebotsverbesserungen vorgenommen. Ebenso wurde der ÖPNV zwischen Meersburg – Bermatingen – Markdorf – Deggenhausertal, als auch zwischen Immenstaad – Markdorf – Salem – Frickingen deutlich verbessert (s. Beschreibung der Vision 2024 im Kapitel 2.2.2). Die folgende Tabelle zeigt das Bedienungsangebot im Bodenseekreis mit dem Fahrplanstand April 2023 mit einzelnen Hinweisen zu zwischenzeitlichen Anpas- sungen. 7 Fahrplanstand April 2023 50 Tabelle 10: Bedienungsangebot Regionalverkehr im Bodenseekreis Lini- ennr. Linienweg 41 Wilhelmsdorf - Deggenhausertal 42 Deggenhausertal - Kappel – Horgenzell (Linie wurde zum 09.09.2024 in Linie 7381 integriert) 100 Friedrichshafen - Immenstaad - Hagnau - Meersburg - Uhldingen- Mühlhofen - Salem - Überlingen ZOB 103 Bodnegg - Wollmarshofen - Prestenberg - Bodnegg 104 Bodnegg - Tannau - Neukirch - Amtzell - Bodnegg 105.1 Bodnegg - Lindau - Hergensweiler - Neuravensburg - Niederwan- gen - Bodnegg 105.2 Karbach - Wangen - Niederwangen - Primisweiler - Bodnegg 121 Immenstaad - Friedrichshafen (Einstellung der Linie zum 15.12.24) 200 Friedrichshafen - Lindau 220 Gohren - Kressbronn - Schleinsee 221 Tettnang - Mariabrunn - Friedrichshafen 222 Tettnang - Bodnegg 224 Tettnang - Mariabrunn - Langenargen - Kressbronn - Tettnang 225 Tettnang - Kressbronn - Langenargen - Mariabrunn - Tettnang 226 Tettnang - Kau - Meckenbeuren - Liebenau - Tettnang 227 Tettnang - Liebenau - Meckenbeuren - Kau - Tettnang 228 Tettnang - Reute - Meckenbeuren - Brochenzell - Weiler 235 Kressbronn - Hiltensweiler - Kressbronn 238 Tettnang - Meckenbeuren - Brochenzell 239 Meckenbeuren - Brochenzell - Weiler 246 Laimnau - Hiltensweiler - Laimnau 500 Sigmaringen - Pfullendorf - Owingen - Überlingen ZOB 700 Ravensburg - Oberteuringen - Markdorf - Meersburg - Konstanz 7376 (Überlingen -) Owingen - Großschönach - Pfullendorf 7377 Überlingen - Ludwigshafen - Espasingen - Stockach 7378 Überlingen - Owingen - Herdwangen - Pfullendorf 7379 Überlingen - Owingen - Frickingen - Heiligenberg 7380 Heiligenberg - Hattenweiler/Illmensee - Pfullendorf 7381 Überlingen - Salem - Deggenhausertal - Horgenzell 7382 Markdorf - Bermatingen - Daisendorf - Meersburg/Uhldingen 7383 Unteruhldingen - Traktormuseum - Daisendorf - Meersburg 51 Lini- ennr. Linienweg 7384 Immenstaad - Markdorf - Deggenhausertal 7385 Deggenhausertal - Wilhelmsdorf 7386 Schülerverkehr: Überlingen - Salem College - Schloss Spetzgart - Bonndorf 7389 Überlingen - Sipplingen - Ludwigshafen - Stockach 7392 Stockach - Mahlspühren - Owingen - Überlingen/Pfullendorf 7394 Bodensee-Airport - Friedrichshafen - Meersburg - Konstanz 7395 Friedrichshafen - Meersburg - Überlingen 7396 Immenstaad - Markdorf - Salem 7397 Überlingen/Meersburg - Salem - Heiligenberg/Frickingen 7398 Ortsbus Immenstaad 7399 Uhldingen Pfahlbauten - Uhldingen Bahnhof - Schloss Salem - Af- fenberg - Salem Bahnhof (Einstellung der Linie zum November 2024) 7399 Unteruhldingen – Affenberg – Salem Bahnhof 7537 Ravensburg - Oberteuringen - Markdorf - Meersburg R45 (ehem. 7545) Ravensburg - Tettnang - Friedrichshafen 7546 Tettnang - Hiltensweiler - Wiesertsweiler 7547 Friedrichshafen - Tettnang - Neukirch - Wangen 7587 Friedrichshafen - Eriskirch - Langenargen - Kressbronn Quelle 10: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH, online unter https://www.bodo.de/fahrinfo/linienfahrplaene-als-pdf.html, Regiobus, Schnellbus, Überlandverkehr Darüber hinaus liegt folgendes Nachtbusangebot im Regionalbusverkehr des Bodenseekreises vor. Tabelle 11: Bedienungsangebot Regionalbusverkehr im Bodenseekreis Nachtbus Liniennr. Linienweg Bedienungsangebot Nachtange- bot der Linie 7395 Friedrichshafen - Immenstaad - Meersburg - Uhldingen-Mühlh- ofen - Überlingen ZOB In den Nächten von Fr. auf Sa. Und Sa. – So. (so- wie in den Nächten vor ausgewählten Feierta- gen) Nachtange- bot der Linie 7587 Friedrichshafen - Eriskirch - Lan- genargen - Kressbronn In den Nächten von Fr. auf Sa. Und Sa. – So. (so- wie in den Nächten vor 52 Liniennr. Linienweg Bedienungsangebot ausgewählten Feierta- gen) N3 Friedrichshafen - Tettnang - Me- ckenbeuren - Ravensburg In den Nächten von Fr. auf Sa. Und Sa. – So. (so- wie in den Nächten vor ausgewählten Feierta- gen) N4 Friedrichshafen - Markdorf - Sa- lem - Frickingen In den Nächten von Fr. auf Sa. Und Sa. – So. (so- wie in den Nächten vor ausgewählten Feierta- gen) Quelle 11: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH, online unter https://www.bodo.de/fahrinfo/spezielle-linien/nachtbusse.html Stadtverkehr Friedrichshafen Seit 1. Januar 2024 verkehren im Stadtbusverkehr Friedrichshafen neben 15 Li- nien auch 5 Ergänzungslinien sowie eine Messe-Expresslinie und ein RIA-Rufshut- tle. Sie übernehmen die Erschließung der Wohngebiete und Ortsteile und bin- den diese an das Stadtzentrum, den Stadt- und Hafenbahnhof und weitere Ziele im Stadtgebiet (z.B. Arbeitsplätze sowie soziale und kulturelle Einrichtun- gen) an. Die Linien verkehren insgesamt auf den Linien des Stadtverkehrs auf rund 2,2 Mio. Nutzwagenkilometer pro Jahr. Ergänzt wird der Stadtverkehr durch Regionalverkehre, die im Stadtgebiet auf bestimmten Achsen auch Stadtverkehrsfunktionen wahrnehmen (z. B. Linien 110, 200, 221, 7394, 7395, R45, 7547 und 7587). In Friedrichshafen gibt es mehrere Linien im Stadtverkehr, die die Erschließung der Kernstadt sowie der Ortsteile und Gewerbegebiete gewährleisten und die Verbindung in die Innenstadt sowie zum Bahnhof mit Verknüpfung zum SPNV herstellen. Der Stadtverkehr ist regelmäßig vertaktet. Der folgenden Tabelle ist eine Linienübersicht (Fahrplanstand Januar 2024) zu entnehmen. Tabelle 12: Bedienungsangebot Stadtverkehr Friedrichshafen Lini- ennr. Linienweg Bedienungsangebot 1 Hafenbahnhof - Friedhof - Jettenhausen - Ha- fenbahnhof - Stadtbahnhof Mo-Fr T30 Sa T60 So T120 2 Stadtbahnhof - Hafenbahnhof - Jettenhausen – Waggershausen - Stadtbahnhof Mo-Fr T30 Sa T60 So T120 3 Stadtbahnhof - Waggershausen - Ailingen Mo-Fr T60 53 Lini- ennr. Linienweg Bedienungsangebot 4 Hafenbahnhof - Montafonstraße - Klinikum - Schnetzenhausen Mo-Fr T 30 Sa-So T60 5 Messe - Stadtbahnhof -Klinikum Mo-Fr T30 Sa T30 So T120 mit Lücken zwischen Hafen und Klinikum 6 Stadtbahnhof - Weidenring Mo-Fr an S: T30 Sa-So T60 10 Hafenbahnhof - Hochschulen Mo-Fr T60 11 Hafenbahnhof - Schnetzenhausen - Kluftern – Bildungszentrum-Bussenstr./Kreuzgasse – Mark- dorf Bahnhof Mo-Fr T60 Sa-So T60 12 Hafenbahnhof - Manzell - Spaltenstein - Kluf- tern - Markdorf Mo-So T60 X12 Hafenbahnhof – Stadtbahnhof – Landratsamt – Dornierstr. – Kluftern – Markdorf Mo-Fr T30 13 Hafenbahnhof - Ailingen - Ettenkirch Mo-Sa T30 So T60 14 Hafenbahnhof - Ailingen – Oberteuringen - Bitzenhofen Mo-Sa T60 So T120 X14 Hafenbahnhof – Sportpark - Jettenhausen – Berg – Unterteuringen - Oberteuringen - Bit- zenhofen Mo-So T60 15 Hafenbahnhof - Ailingen Mo-Fr T30 16 Hafenbahnhof - Ailingen – Berg - Raderach - Schnetzenhausen - Klinikum Mo-Sa T60 So T120 MX MesseExpress: Stadtbahnhof – Hafenbahnhof – Messe Von Messen ab- hängig E3, E11, E13, E15, E16 Ergänzungslinien Ergänzen bedarfs- abhängig das Grundangebot in Anlehnung an die Schulverkehrszei- ten Quelle 12: Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH, online unter https://www.stadtverkehr- fn.de/ Erläuterung: T60 = 60-Minuten-Takt Der MesseExpress verkehrt nur in Zeiten einer Messe, mit aktuellem Stand (Ja- nuar 2024) für die Tuning World Bodensee mit 25 Fahrten von Hafenbahnhof/ Stadtbahnhof zu Messe. Ergänzend zu den Abendlinien verkehrt das Angebot RiA (Ruftaxi im Abendverkehr) als Ruftaxi, das vor Fahrtantritt bestellt werden 54 muss. In der Innenstadt sind dafür fünf Haltepunkte für RiA gekennzeichnet, in den Außenbereichen geht das Angebot bis zur Haustür. Die Nachfrageentwicklung im Stadtverkehr Friedrichshafen seit 1999 ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Abbildung 2: Nachfrageentwicklung im Stadtverkehr Friedrichshafen (1999 – 2022) Quelle 13: Stadtverkehr Friedrichshafen Stadtverkehr Tettnang Im Stadtbusverkehr in Tettnang verkehren zwei Stadtbuslinien sowie die Bähnle- Linie. Sie übernehmen die Erschließung der Ortsteile. Die Linien verkehren als Durchmesserlinien über die Innenstadt hinaus und schaffen so umsteigefreie Verbindungen im Quell-/ Ziel-Verkehr. Der Stadtverkehr ist regelmäßig vertak- tet. Insgesamt werden auf den Linien des Stadtverkehrs Tettnang rund 128.0008 Nutzkilometer pro Jahr gefahren (inklusive Schulverkehrslinien). Ergänzt wird der Stadtverkehr durch Regionalverkehre, die im Stadtgebiet auf bestimmten Achsen auch Stadtverkehrsfunktionen wahrnehmen (z. B. Linien 221, 222, 224, 225, 226, 227, 228, 238, 7546, 7547 und R45). Der folgenden Ta- belle ist eine Linienübersicht (Fahrplanstand Mai 2023) zu entnehmen. Tabelle 13: Bedienungsangebot Stadtverkehr Tettnang Lini- ennr. Linienweg Bedienungsangebot 1 Bechlingen - Ramsbach - Tettnang - Schäferhof - Oberhof Mo-Fr: 6:45 – 17:45 T60 Sa: 8:45 – 11:45 T60 2 Tettnang - Kau - Schäferhof - Ober- hof Mo-Fr; 6:17 – 18:17 T60 Sa: 8:17 – 11:17 T60 8 Stand Mai 2023 55 Quelle 14: Stadt Tettnang, online unter https://www.tettnang-stadtbus.de/de/ Erläuterung: T60 = 60-Minuten-Takt Stadtverkehr Überlingen Im Stadtbusverkehr in Überlingen verkehren 8 Linien. Sie übernehmen die Er- schließung der Ortsteile. Die Linien verkehren zum Teil als Durchmesserlinien über die Innenstadt hinaus und schaffen so umsteigefreie Verbindungen im Quell-/ Ziel-Verkehr oder als radiale Linien zwischen ZOB und den Wohngebie- ten. Der Stadtverkehr ist regelmäßig vertaktet. Die Linie 14 dient als Grundangebot im Abendverkehr sowie als Ergänzung zu den anderen Linien in den späteren Abendstunden bzw. am Wochenende. Insgesamt werden auf den Linien des Stadtverkehrs Überlingen rund 322.000 9 Nutzkilometer pro Jahr gefahren (inklusive Schulverkehrslinien). Ergänzt wird der Stadtverkehr durch Regionalverkehre, die im Stadtgebiet auf bestimmten Achsen auch Stadtverkehrsfunktionen wahrnehmen (z. B. Linien 500, 7377, 7378, 7379, 7381, 7389, 7395 und 7397). Der folgenden Tabelle ist eine Linienübersicht (Fahrplanstand Mai 2023) zu entnehmen. Tabelle 14: Bedienungsangebot Stadtverkehr Überlingen Lini- ennr. Linienweg Bedienungsangebot 1 Helios Spital (P&R) – Bodensee- Therme – Busbahnhof Mo-Fr: 6:30 – 18:30 T60 Sa: 6:30 – 14:30 T60 2 Landungsplatz - Burgberg – Bus- bahnhof Mo-Fr: 6:30 – 20:00 T30, 20:00 – 23:00 T60 Sa: 6:30 – 15:00 T30, 15:00 – 23:00 T60 So: 9:00 – 23:00 T60 3 Busbahnhof – Alte Owinger Straße (Im Guggenbühl) Mo-Fr; 7:30 – 18:30 T60 Sa: 9:30 – 14:30 T60 4 Schättlisberg - Helios Spital/ P&R - Landungsplatz – Busbahnhof Mo-Fr: 6:30 – 19:00 T15 Sa: 6:30 – 14:45 T15 (Nov.-März) Sa: 6:30 – 19:00 T15 (April-Okt.) So: 10:00 – 19:00 T15 (April-Okt.) 5 Gewerbegebiet – Deisendorf – Busbahnhof Mo-Fr: 7:45 – 19:45 T120 Sa: 9:45 – 15:45 T120 5 Gewerbegebiet – Andelshofen – Bambergen – Busbahnhof Mo-Fr: 8:45 – 18:45 T120 Sa: 10:45 – 14:45 T120 6 Gewerbegebiet - Langäcker - Busbahnhof Mo-Fr: 9:30 – 23:30 T120 mit Lü- cken 7 Goldbach - Helios-Spital/ P&R - Busbahnhof Mo-Fr: 7:00 – 19:00 T60 Sa: 7:00 – 14:00 T60 9 Stand 2023 56 Lini- ennr. Linienweg Bedienungsangebot 14 Schättlisberg - Helios Spital/ P&R - Bodensee-Therme - Landungs- platz - Busbahnhof Mo-Fr: 19:30 – 22:30 T60 Sa: 15:30 – 22:30 T60 So: 9:30 – 22:30 T60 Quelle 15: Stadtbus Überlingen, online unter https://www.stadtbus-ueberlingen.de/ Erläuterung: T60 = 60-Minuten-Takt Ortsbus Meersburg Der Ortsbus Meersburg verkehrt unter der Liniennummer 7910 und erschließt die Gemeinde Meersburg in weiten Teilen. Der Erlebnisbus 2 (7383) verkehrt auf ei- nem Teilabschnitt des Ortsbusses. Innerhalb von der Gemeinde Meersburg gilt der gesonderte Ortsbustarif, zudem orientiert sich das Ortsbusangebot an dem saisonalen Einsatz der Erlebnisbusse (i.d.R. von März bis November eines Jah- res). Tabelle 15: Bedienungsangebot Ortsbus Meersburg Lini- ennr. Linienweg Bedienungsangebot 7910 Baitenhausen – Kurallee – Park- platz Töbele – BSB Hafen Mo-So: 09:50 – 19:20 (nicht ver- taktet; überwiegend T30 v.a. nachmittags) Quelle: https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/linienfahrpla- ene/7910_Ortsbus_Meersburg.pdf Touristisches Nahverkehrsangebot Zahlreiche touristische Ziele im Bodenseekreis und in den benachbarten Regio- nen sind über das SPNV-Angebot und die (in den vergangenen Jahren bereits ausgebauten) Buslinien zu erreichen, z. B. entlang der Bodenseegürtelbahn und der Seelinie (Buslinie 7395). Auf Relationen, auf denen die bestehenden Buslinien zwischen den Städten und Gemeinden einzelne Ziele mit großer tou- ristischer Nachfrage nicht direkt anfahren können, wurden spezielle Angebote eingerichtet. Der ErlebnisBus 1 (Linie 7399) verkehrt zwischen Unteruhldingen, Oberuhldingen und Salem und bietet eine stündliche Verbindung zwischen den Orten, den Schienenhaltepunkten sowie die Anbindung wichtiger touristischer Ziele wie der Bodenseeschifffahrt, dem Reptilienhaus, Pfahlbaumuseum, dem Affenberg Salem und Schloss Salem. In Verbindung mit der Linie 100 dient der Bus als Zu- bringer zu den Regionalbahnen in Salem und Uhldingen-Mühlhofen sowie zu den Regionalbussen der SeeLinie (7395) in Oberuhldingen. Der Erlebnisbus 1 stellt ein saisonales Angebot dar und verkehrt i.d.R. von März bis November ei- nes Jahres. https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/linienfahrplaene/7910_Ortsbus_Meersburg.pdf https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/linienfahrplaene/7910_Ortsbus_Meersburg.pdf 57 Der ErlebnisBus 2 (Linie 7383) verkehrt zwischen Uhldingen und Meersburg. Mit dem Traktormuseum Bodensee in Gebhardsweiler, der Burg und dem Schloss Meersburg sowie der Therme und dem Freibad in Meersburg werden touristi- sche Ziele bedient. Anschlüsse auf die BSB-Schifffahrten in Unteruhldingen oder die SeeLinie 7395, welche zwischen Friedrichshafen und Überlingen verkehrt, werden geschaffen.10 Ebenso werden mit dieser Linie wichtige Anschlüsse am BSB-Hafen in Meersburg sowie zur Bodenseegürtelbahn hergestellt, so dass diese Linie neben der Anbindung der touristischen Ziele auch Funktionen in der Verbindung zwischen den bedienten Orten und den Schienenhaltepunkten hat. Ab Frühjahr 2025 erfolgt eine Anpassung der touristischen Angebote mit der Einrichtung der neuen Linien 110 und 111, die die bestehenden Angebote der Linien 100 und 7399 ersetzen. Bedarfsverkehre Im Bodenseekreis wird mit „emma“ (e-mobil mit Anschluss bzw. einfach-mobil- mit-anschluss“) ein fahrplangebundener Bedarfsverkehr als Ergänzung zu den Zug- und Buslinien angeboten. Alle emma-Fahrten verkehren nur bei Bedarf. Eine Anmeldung ist vor der Mitfahrt notwendig. Je nach Einsatzbereich können die Fahrten 45 bis 60 Minuten vor Abfahrt telefonisch oder online über die Fahr- planauskunft oder die bodo-App gebucht werden. Von Linie zu Linie gelten unterschiedliche Vorlaufzeiten und Erreichbarkeiten der Buchungshotline. Ein- gesetzt werden Taxifahrzeuge, jedoch auch Kleinbusse bzw. 8-Sitzer, die auch elektrisch betrieben werden. ◼ emma 3 Stadtverkehr Überlingen - Alte Owinger Straße ◼ emma 5 Stadtverkehr Überlingen ◼ emma 626 Bürgermobil Meckenbeuren e.V. ◼ emma 638 Horgenzell - Deggenhausertal (Einstellung zum 09.09.2024 und Integration in emma 685 und Linie 7381) ◼ emma 676 Taisersdorf - Owingen ◼ emma 680 Pfullendorf - Illmensee - Heiligenberg ◼ emma 682 Uhldingen-Mühlhofen (der Betrieb wurde zwischenzeitlich einge- stellt – an einer Wiederaufnahme des Betriebs wird gearbeitet) ◼ emma 685 Deggenhausen - Höchsten - Wittenhofen - Markdorf ◼ emma 692 Seelfingen - Billafingen - Owingen (Einstellung im April 2024 und Ersatz durch stündliches Angebot der Linie 7392) emma 696 Markdorf (Kern- stadt & Ortsteile) ◼ emma 697 Flächenverkehr Salem 10 https://www.bodensee.eu/de/was-erleben/uebersichtskarte/rab-erlebnis- busse_poi600 https://www.bodensee.eu/de/was-erleben/uebersichtskarte/rab-erlebnisbusse_poi600 https://www.bodensee.eu/de/was-erleben/uebersichtskarte/rab-erlebnisbusse_poi600 58 Bürgerbusse In verschiedenen Gemeinden des Bodenseekreises verkehren Bürgerbusse, die teilweise nur einzelnen Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern offenstehen und nicht nach dem PBefG konzessioniert sind. In der Regel liegt keine verkehrliche und tarifliche Integration in das ÖPNV-System vor. Folgende Bürgerbusange- bote sind in den Gemeinden vorhanden: Tabelle 16: Bürgerbusse in Gemeinden Bürgerbus Buchungs- möglichkeit Preise/Tarif Fahrzeuge Räumliche Abdeckung BürgerMobil Me- ckenbeuren e.V. (Linie 626) Telefonisch, 60 Minuten vor Abfahrt Erw. 1 € / Kind 0,50 € (bodo In- tegration) 1 Fahrzeug mit 3 Sitzplät- zen (elektrisch) Gemein- degebiet Mecken- beuren BürgerBus Kress- bronn a. B. e. V. Telefonisch am Vortag Erw. 1,50 € / Kind 0,50 € (keine bodo Integra- tion) 1 Kleinbus mit 7 Sitzplätzen und 1 Roll- stuhlplatz Gemein- degebiet Kressbronn Bürgerbus Neu- kirch e.V. Telefonisch am Vortag Kostenlos 1 Fahrzeug mit 4 Sitz- plätze (Roll- stuhlplatz vor- handen) Gemein- degebiet Neukirch Bürgerbus Tettn- ang e.V. Telefonisch am Vortag Erw. / Kind je 1,50 € (keine bodo Integra- tion) 1 Fahrzeug mit bis zu 8 Sitzplätzen Gemein- degebiet Tettang Linzgau-Shuttle e.V. Telefonisch zwei Tage vor Fahrt- wunsch Kostenlos k.A. Gemein- den Sa- lem, Fri- ckingen, Meers- burg, Stet- ten, Hag- nau, Dai- sendorf, Uhldingen- Mühlhofen (geplant Heiligen- berg) SoFa Langenar- gen (sozialer Fahr- dienst für Perso- nen ab 70 Jah- ren) Telefonisch k.A. k.A. Gemein- degebiet Langenar- gen 59 Bürgerbus Buchungs- möglichkeit Preise/Tarif Fahrzeuge Räumliche Abdeckung Teuringer Bus’le e.V. Telefonisch zwei Tage vor Fahrt- wunsch Kostenlos 1 Fahrzeug mit 5 Sitzplät- zen Gesamtes Gemein- degebiet von Ober- teuringen Autonome Shuttles In der Stadt Friedrichshafen wird im Rahmen des Förderprojektes RABus (Realla- bor für den Automatisierten Busbetrieb) eine Teststrecke mit hochautomatisier- ten Shuttle auf Level-4-Niveau erprobt. Der Testbetrieb ist im Oktober 2024 ge- startet. Gefördert wird das Projekt vom Verkehrsministerium Baden-Württem- berg. Als Projektpartner agieren der Stadtverkehr Friedrichshafen, das For- schungsinstitut für Technologie, der Regionalverkehr Alb-Bodensee und ZF. Die Teststrecke führt vom Klinikum Friedrichshafen über die Universität, das ZF-Werk 2 und den Stadtbahnhof bis zum ZF-Forum. Demnach ist das autonome Shuttle voll integriert in den sonstigen Mischverkehr und agiert im öffentlichen Raum mit Geschwindigkeiten von 40 km/h bis 60 km/h. Aufgrund der aktuellen ge- setzlichen Vorschriften befindet sich ein Sicherheitsfahrer zu jederzeit im Shuttle und kann in Notfällen eingreifen.11 4.2.3 Nachfrage und Motorisierungsgrad Nachfrage Zum aktuellen ÖPNV-Angebot liegen keine linienspezifischen Fahrgastzahlen vor, da noch keine flächendeckenden automatischen Fahrgastzählsysteme in- stalliert sind. Vor diesem Hintergrund ist eine Ermittlung und Bewertung der ak- tuellen Fahrgastnachfrage nicht möglich. Es liegen lediglich kreisspezifische Fahrgastzahlen vor, die keine belastbare linienspezifische oder räumliche Diffe- renzierung zulassen. Im Jahr 2023 wurden im Bodenseekreis 16.934.119 Fahr- gäste gezählt. Durch die Umsetzung der Maßnahmen der Vision 2024 in den letzten Jahren hat sich das ÖPNV-Angebot deutlich gegenüber dem vorherigen Zustand ver- bessert. Erfahrungsgemäß lassen sich die Wirkungen größerer Angebotsverbes- serungen auf die Fahrgastnachfrage erst nach einem Zeitraum von rund zwei bis vier Jahren messen. Hierfür sind entweder Zählungen der Fahrgäste durch Zählpersonale oder die Einrichtung von automatischen Fahrgastzählsystemen (AFZS) in den Fahrzeugen erforderlich, wie sie im Bodenseekreis (gefördert durch das Land Baden-Württemberg) vorgesehen sind. Die Einführung von AFZS basiert auf den vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen gesetzli- chen Anforderungen. 11 https://projekt-rabus.de/de/FAQ/ https://projekt-rabus.de/de/FAQ/ 60 Motorisierungsgrad Der MIV hat eine hohe Bedeutung für die Mobilität der Menschen. Auf 1.000 EW entfallen kreisweit 664 Pkw (Stand 2022). Die höchste Zahl an Pkw je 1.000 EW bestehen in den Gemeinden Neukirch (751 Pkw), Frickingen (737 Pkw) und Deggenhausertal (724 Pkw), der geringste Pkw-Besitz besteht in Friedrichshafen (596 Pkw). Seit 2008 ist der Anteil im Bodenseekreis um knapp 20 % angestiegen. Tabelle 17: Pkw-Besitz in den einzelnen Gemeinden Kommune Anzahl Pkw je 1.000 EW 2008 Anzahl Pkw je 1.000 EW 2022 Entwicklung 2008- 2022 Deggenhausertal 558 724 29,70% Neukirch 590 751 27,30% Meckenbeuren 544 686 26,10% Frickingen 590 737 24,90% Sipplingen 529 655 23,80% Uhldingen-Mühlhofen 518 637 23,00% Stetten 544 668 22,80% Hagnau a.B. 527 644 22,20% Daisendorf 545 665 22,00% Bermatingen 565 688 21,80% Überlingen 524 629 20,00% Tettnang 587 703 19,80% Bodenseekreis 554 664 19,80% Eriskirch 538 638 18,60% Friedrichshafen 505 596 18,00% Kressbronn a.B. 563 664 17,90% Langenargen 561 661 17,80% Salem 559 658 17,70% Owingen 565 664 17,50% Meersburg 513 599 16,80% Oberteuringen 599 698 16,50% Markdorf 583 668 14,60% Heiligenberg 533 598 12,20% Immenstaad a.B. 615 644 4,70% 61 Quelle 16: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Statistische_Berichte 4.2.4 Ergänzende Mobilitätsangebote 4.2.4.1 Vernetzte Mobilität Für die Zukunft der Mobilität wird den inter- und multimodalen Angeboten ein besonderer Stellenwert zugesprochen. Multimodalität bedeutet, dass eine Per- son im Laufe eines überschaubaren Zeitraums, z. B. einer Woche, unterschiedli- che Verkehrsmittel für ihre Wege nutzt. Unter Intermodalität ist zu verstehen, dass eine Person auf einem Weg unterschiedliche Verkehrsmittel nutzt. Be- kannte Beispiele sind Park and Ride (P+R), Bike and Ride (B+R) sowie Vermiet- systeme (Fahrrad, Auto, Tretroller), bei denen eine Wegetappe mit dem ÖPNV und eine mit dem Fahrrad, Tretroller oder Auto zurückgelegt werden. Inter- und multimodale Angebote können den Einzugsbereich für das ÖPNV- Angebot erheblich erweitern und helfen, neue Nutzergruppen für den ÖPNV zu erschließen. Für die Funktionsfähigkeit und Nutzungsintensität des ÖPNV spielen die Qualität der Zu- und Abbringerverkehre sowie die Ausgestaltung der Verknüpfungspunkte eine zentrale Rolle. Hierzu zählen die Bereitstellung in- termodaler Anlagen in ausreichender Kapazität und von hochwertiger Quali- tät sowie die informative, technische und ggf. tarifliche Verknüpfung der An- gebote (z. B. Bewirtschaftung der Parkplätze mit Kombiticket für den ÖPNV). Im Untersuchungsraum bestehen bereits zahlreiche Schnittstellen zwischen Pkw bzw. Fahrrad und dem ÖPNV in Form von P+R- sowie B+R-Anlagen, die vieler- orts nachgefragt sind. Tabelle 18 gibt einen ersten Überblick über das Angebot an P+R- und B+R-Plätzen vorrangig an Bahnhöfen im Bodenseekreis. Weitere Daten werden noch erhoben. Die Ausweitung beider Schnittstellen kann zu ei- ner Erhöhung der Erschließungsqualität beitragen. Tabelle 18: P+R- und B+R-Stellplätze Bahnhof Anzahl P+R-Stellplätze Anzahl B+R-Stell- plätze Bermatingen-Ahausen 51 + 2 Behindertenpark- plätze 20 Eriskirch 24 k.A. Friedrichshafen Stadt 15 + 302 im Parkhaus 30 Fahrradboxen Friedrichshafen-Kluftern k.A. 5 Fahrradboxen (Stand 2013) Friedrichshafen-Fisch- bach k.A. k.A. Langenargen Ca. 20 Ca. 28 überdacht Markdorf Ca. 32 + ca. 40 k.A. 62 Bahnhof Anzahl P+R-Stellplätze Anzahl B+R-Stell- plätze Salem Ca. 25 + ca. 24 Ca. 8 Fahrradbo- xen + viele über- dacht Sipplingen k.A. Ca. 3 Überlingen Ca. 74 + 375 im Park- haus k.A. Überlingen-Nußdorf Ca. 25 + Carsharing 4 x 12 überdacht Überlingen Therme Ca. 18 k.A. Uhldingen-Mühlhofen Ca. 52 Sehr viele über- dacht Quelle 17: Google Maps / eigene Erhebung Zum Themenschwerpunkt Radverkehr hat der Bodenseekreis, gefördert durch die Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, den RadGeber herausgebracht. Dieser fasst unter anderem Infrastrukturen rund ums Fahrrad nach den einzelnen Kommunen zusammen. Diese sind im An- hang, Tabelle 59 aufgelistet. Die aufgelisteten Inhalte haben einen Stand von 2023. 4.2.4.2 Sharing-Angebote Der Carsharing-Anbieter und Verein BodenseeMobil e.V. ist mit 10 Standorten im Stadtgebiet von Friedrichshafen, 6 Standorten in Überlingen sowie jeweils ei- nem Standort in Immenstaad und Markdorf im Bodenseekreis vertreten. Car- sharing-Fahrzeuge von BodenseeMobil e.V. werden über die Flinkster Infrastruk- tur (DB AG) gebucht. Keine der angebotenen Fahrzeuge sind elektrisch betrie- ben. Für ein solches Angebot haben die Kommunen Meckenbeuren, Neukirch, Frickingen, Deggenhausertal, Owingen und Immenstaad einen Vertrag mit der Firma Deer GmbH abgeschlossen, die eine Errichtung jeweils einer Ladesäule und Bereitstellung eines e-Fahrzeugs je Kommune vorsieht.12 Zudem gibt es in Friedrichshafen das stationsgebundene eCarsharing-Angebot FRIZZ, ehemals Campusmobil, welches acht in den Ortsteilen verteilte Stationen hat.13 Verschiedene private Anbieterinnen und Anbieter verleihen Fahrräder, darun- ter auch vor allem Pedelecs, beispielsweise in Oberteuringen, Salem, Überlin- gen und Friedrichshafen. Dieser touristische Fahrradverleih muss allerdings von Bikesharing unterschieden werden. In Meckenbeuren gab es zwischen 2011 12 Quelle: Schwäbische Zeitung 13 https://www.stadtwerk-am-see.de/frizz 63 und 2017 einen Bike-Tower, dieser wurde aufgrund mehrerer technischer Pan- nen stillgelegt14. In der Stadt Friedrichshafen gibt es aktuell zwei Anbieter, die ein E-Tretroller-Ver- leihsystem im Kernstadtbereich betreiben. In Markdorf und Überlingen gibt es ebenfalls durch einen Anbieter ein E-Tretroller-Verleihsystemangebot. 4.3 Zukünftige Entwicklungstendenzen (bis 2030) Neben den bestehenden raumstrukturellen Rahmenbedingungen sind bei der zukünftigen Gestaltung des ÖPNV auch die Entwicklungstendenzen zumindest bis zum Zielhorizont 2030 zu beachten. Dabei kann auf vorhandene Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und des Motorisierungsgrades sowie auf aktuelle Planungsvorhaben in den Gemeinden zurückgegriffen werden. 4.3.1 Bevölkerungsentwicklung In der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landes- amts Baden-Württemberg wird für den Bodenseekreis eine leichte Bevölke- rungszunahme von 0,4 Prozent bis 2030 vorausgesagt. Bei einer längerfristigen Prognose bis 2040 wird von einer Steigerung in Höhe von 1,1 % im Vergleich zum Jahr 2020 ausgegangen.15 Tabelle 19: Einwohnerprognose der Kommunen im Bodenseekreis bis 2030 Einwohnerinnen und Einwohner 2022 Prognose Einwoh- nerinnen und Ein- wohner 2030 Prognose Ent- wicklung Bodenseekreis 217. 755 218.665 + 0,42 % Bermatingen 4.000 4.054 + 1,35 % Daisendorf 1.595 1.582 - 0,82 % Deggenhausertal 4.411 4.496 + 1,93 % Eriskirch 4.942 5.005 + 1,27 % Frickingen 3.080 3.118 + 1,23 % Friedrichshafen 61.122 61.582 + 0,75 % Hagnau a. B. 1.409 1.386 - 1,63 % Heiligenberg 3.143 3.181 + 1,21 % Immenstaad a.B 6.498 6.372 - 1,94 % Kressbronn a. B. 8.581 8.498 - 0,97 % Langenargen 7.589 7.437 - 2,00 % 14 https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/bodenseekreis/Bike-Tower-in-Me- ckenbeuren-wird-stillgelegt;art410936,9188020 15 Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 2022, online unter https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Vorausrechnung/Kreisdaten.jsp 64 Einwohnerinnen und Einwohner 2022 Prognose Einwoh- nerinnen und Ein- wohner 2030 Prognose Ent- wicklung Markdorf 14.126 14.072 - 0,38 % Meckenbeuren 13.687 13.893 + 1,51 % Meersburg 6.043 6.019 - 0,40 % Neukirch 2.679 2.698 + 0,71 % Oberteuringen 5.070 5.173 + 2,03 % Owingen 4.529 4.573 + 0,97 % Salem 11.605 11.734 + 1,11 % Sipplingen 2.052 2.059 + 0,34 % Stetten 1.032 1.036 + 0,39 % Tettnang 19.665 19.947 + 1,43 % Überlingen 22.594 22.444 - 0,66 % Uhldingen-Mühlh- ofen 8.303 8.306 + 0,04 % Quelle 18: Statistisches Landesamt BW – in der Auftaktbefragung der Städte und Ge- meinden im Bodenseekreis im März 2023 wurden teilweise andere Zahlen genannt 4.3.2 Planungsvorhaben der Städte und Gemeinden In der Auftaktbefragung wurden durch die Städte und Gemeinden des Boden- seekreises bis 2030 Wohnungsbau-/Planungsvorhaben benannt (siehe Anhang, Tabelle 60). Weitere Entwicklungsvorhaben, wie zentrale Einrichtungen und Ge- werbegebiete, wurden bis zum Jahr 2030 gemeldet (siehe Tabelle 20). Tabelle 20: Geplante Entwicklungsvorhaben im Bodenseekreis bis 2030 Kommune Geplante Einrichtungen und Gewerbegebiete Größe Bermatingen Zentrales Feuerwehrgerätehaus 8.000 m² Erweiterung der Grundschule ca. 1.000 m² Friedrichshafen Fallenbrunnen Nordost 5 ha Heiligenberg Ziegelhalde Neubau Nahversorger 1 Kressbronn Kapellenesch-Haslach 17 ha VHB Drogeriemarkt Argenstraße k. A. Sondergebiet: Obstgroßhandlung k. A. Markdorf Negelsee Masterplan Verdichtung durch Gebäudeerhöhung 8,3 ha Oberfischbach-Ost Straßenmeisterei und Wertstoffhof 2,6 ha 65 Kommune Geplante Einrichtungen und Gewerbegebiete Größe Sondergebiet: Grundschule 3-zügig max. 336 Kindern k. A. Meckenbeu- ren Neubau Kita Liebenau mit 5 Gruppen k. A. Meckenbeuren-Flughafen II 11 Betriebe / 26.700m² Meersburg Gesundheitszentrum, Dr. Zimmermann Straße 6-8 Praxen Vollsortimenter mit Wohnen, Daisendor- fer Straße 900m² + 10 WE Hotelneubau, Hämmerle-Areal Uferpro- menade 100-120 Dop- pelzimmer Hotelneubau, Unterstadt 40 Doppelzim- mer Sanierung und Ausbau Therme Meers- burg k. A. Gewerbegebietserweiterung Toren- straße 10-20 Oberteuringen Gewerbegebiet "Bildeschle" k. A. Überlingen Sondergebiet: Neubau Kita am Schätt- lisberg mit 4 Gruppen k. A. Sondergebiet: Neubau Ärztehaus mit weiteren Dienstleistungen und gewerbli- chen Nutzungen k. A. Uhldingen- Mühlhofen Erweiterung des Sport- & Fun-Parks (Oberuhldingen) k.A. Neue Ortsmitte Mühlhofen mit Einzel- handel und innerörtlicher Zentralfunk- tion k.A. Gemeindeentwicklungskonzept mit dem Ziel, die Einzelhandels- und Versor- gungsstrukturen zu stärken (Schwer- punkt Ortsmitte Mühlhofen und Aach- straße in Oberuhldingen) k.A. Wachsende Bedeutung des Bahnhofs als Knotenpunkt k.A. Quelle 19: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023 Ferner haben die Kommunen, falls vorhanden, weitere Planungen im Bereich des ÖPNV bis zum Jahr 2030 benannt. Für die Gemeinden Daisendorf, Deg- genhausertal, Eriskirch, Frickingen, Hagnau a.B., Langenargen, Meckenbeuren, Oberteuringen, Sipplingen und Tettnang liegen keine Angaben vor. 66 Tabelle 21: Planungen der Kommunen im Bereich ÖPNV Kommune Planungen im Bereich ÖPNV Bermatingen Evtl. Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle an der L205 Bereich GE Kesselbach Verbesserung der Anbindungen an Meersburg (teil- weise durch Kreistagsbeschluss schon erfolgt) Interessenverband Bodenseegürtelbahn: Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn Deggenhauser- tal Barrierefreier Ausbau von mehreren Bushaltestellen Fortsetzung von emma Friedrichshafen Angabe nachrichtlich vom Stadtbauamt: Änderung des Busnetzes zum 01.01.2024 Heiligenberg Ausbau von vier Bushaltestellen / Schaffung Barriere- freiheit Verlegung einer zentralen Bushaltestelle in Heiligenberg - besseren Nutzungskomfort sowie Abbau von Barrieren Immenstaad a.B. Verlegung Bushaltestelle Rathausapotheke, Neugestal- tung Bushaltestellen Rathaus/Bürgerhaus in der Haupt- straße inkl. Herstellung der Barrierefreiheit mittels Hoch- bord L 207: Neugestaltung Bushaltestellen Siedlung inkl. Her- stellung der Barrierefreiheit mittels Hochbord L 207: Neubau Haltestelle Gewerbegebiet Steigwiesen, Einmündung Markus-von Kienlin-Straße Kressbronn a.B. Durch Einführung der ECHT Bodensee Card (Gäste- karte) hat die Gemeinde Kressbronn a. B. in Zusam- menarbeit mit LRA und Fa. Strauss eine Buslinie von Pfingsten bis Ende der Sommerferien eingeführt. 2022 fuhr der Bus zum ersten Mal seine Runden. Im Jahr 2023 wird der Bus nun eine Linie mit einer Ringlinie verknüp- fen. Diese Linie fährt touristische Ziele an, aber auch Teilorte mit großen Übernachtungszahlen. Die Linie ist für die Gemeinde Kressbronn a. B. sehr wertvoll, da hier ein niederschwelliger Zugang zum ÖPNV für Einheimi- sche sowie Touristinnen und Touristen ermöglicht wird. Markdorf Stadtbus: Probebetrieb einer Stadtbuslinie im Juni 2021 - Beratungen für Fortsetzung und Ausbau für 2022 ge- plant; aktuell ruhend, Realisierung fraglich; Neue An- merkung: Projekt ruht derzeit, vor allem weil der Stadt- verkehr FN sein Angebot für Markdorf ab Dezember 2023 massiv erweitert. Mobilitätskonzept wird derzeit aktualisiert Meersburg Optimierung des Stadtbusverkehrs und verbesserter An- schluss der Teilorte wünschenswert 67 Kommune Planungen im Bereich ÖPNV Neukirch Bushaltestelle Bernried an der L333 i.V.m. Bedienung durch Regiobus 7547 Verbesserung der Anbindung der Außenbereiche an das ÖPNV-Netz Unterstützung zur vermehrten Inanspruchnahme des Regiobusses entlang der Linie 7547 Owingen Gewünscht wird eine Taktverdichtung und ein durch- gängiger Takt, auch in den Schulferien, insbesondere in Billafingen, Hohenbodman und Taisersdorf Bau von 7 barrierefreien Bushaltestellen Salem Fortsetzung emma Rufbus Stetten Beitritt zum Linzgau-Shuttle im GVV Meersburg Überlingen Testweise Erschließung des Gewerbegebiets Langäcker mit der Stadtbuslinie 6 sukzessiver barrierefreier Ausbau der Haltestellen ge- mäß NVP Beschaffung von modernen Fahrgastinformationssyste- men (e-Paper) für 5 geeignete Standorte/ Mobilitäts- knotenpunkte Uhldingen-Mühl- hofen Den Austausch und die gemeinsame Erstellung von Verkehrsangeboten vorantreiben, um die Anbindung für BürgerInnen und Bürger zu verbessern und zu er- möglichen. Barrierefreier Haltestellenausbau im Gemeindegebiet wird mittelfristig vorgenommen Erstellung von einem eigenen Liniennetzplan mit allen Buslinien und Haltestellen als Orientierungshilfe für Bür- gerinnen und Bürger sowie Gäste Ausbau von DA-Anzeigern Quelle 20: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023. Darüber hinaus zählten die Kommunen vorhandene Planungen im Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagements auf. Von den Gemeinden Bermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Eriskirch, Frickingen, Immenstaad a.B., Langenar- gen, Markdorf, Meckenbeuren, Oberteuringen, Sipplingen und Stetten liegen keine Angaben vor. 68 Tabelle 22: Planungen und Aktivitäten der Kommunen im Bereich kommunales Mobili- tätsmanagement Kommune Planungen im Bereich kommunales Mobilitätsmanagement Deggen- hausertal E-Car-Sharing-Angebot durch externen Dienstleister Umstellung des kommunalen Fuhrparks auf E-Fahrzeuge Ausbau der E-Ladeinfrastruktur Friedrichshafen Mobilitätsstationen: Ergänzende Angebote an bestehen- den Mobilitätsstationen z.B. Carsharing, Pedelecs, E- Scooter sowie die konzeptionelle Entwicklung/Weiterent- wicklung dieser Stationen. Digitalisierung des Parkraums: Parkraumerhebung, be- sondere Parkplätze mit "Echtzeit"-Sensorik Ausbau des Carsharings Seit 28.04.2023 ein stadtweites Sharing-Angebot an Pe- delecs und E-Scootern Hagnau a.B. Linzgau-Shuttle für ältere Menschen (über 75 J), Kinder und Jugendliche (unter 27 J und soz. Bed. und wirt- schaftl. Hilfsbed.), Menschen mit Behinderung, Flücht- linge, Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger bereits im GVV-Gebiet im Einsatz Heiligenberg Bürgermobilität - Mitgliedschaft beim Linzgau-Shuttle Kressbronn a.B. Im Jahr 2024 soll eine neue Beschilderung für Fußgänge- rinnen und Fußgänger entstehen. Im Jahr 2024 wird die Beschilderung am Bauernpfad er- neuert, hierzu gibt es des Weiteren ein Konzept, dass neue Parkplätze errichtet werden, um den Ansturm auf den Bauernpfad bestmöglichst lenken zu können. Meersburg Sozialer Fahrdienst mit Nachbarkommunen eingerichtet Gemeinsam mit den GVV-Kommunen Hagnau, Stetten und Uhldingen-Mühlhofen wurde ein E-Mobilitätskonzept beauftragt Mit dem Neubau des Parkhauses auf dem Fährepark- platz und der Installation eines digitalen Parkleitsystems wurde eine Neuausrichtung der Infrastruktur bezüglich Parksuchverkehr und Neuordnung der großen Parkplätze eigeleitet und soll weiter optimiert werden Neukirch Anbindung der Außenbereiche Entwicklung einer Rufbusstrategie/emma Einführung von PENDLA Owingen Umstellung Fuhrpark auf E-Fahrzeuge Fünf öffentliche E-Ladesäulen 69 Kommune Planungen im Bereich kommunales Mobilitätsmanagement 1 E-Carsharingauto über Dienstleister Erstmalige Teilnahme am Stadtradeln 2024 Salem Gemeinde plant ab 2024 am Stadtradeln teilzunehmen Tettnang Erstellung eines Mobilitätskonzepts ist geplant Überlingen Ausschreibung E-Scooter und E-Pedelec-Sharing Weitere 8 Ladepunkte im Zuge des Parkhausumbaus "Stadtmitte" (SWSee) On-demand-Verkehr (besteht seit 2011; wurde 2018 vom SWSee übernommen) Linie 3 & 5, vorerst keine Auswei- tung geplant Carsharing ausweiten (ggf. Testphase mit SWSee) Fußverkehrscheck 2021 Radverkehrskonzept 2014: Realisierung (begleitet durch AK Radverkehr), weitere Termine sind in Planung Uhldingen- Mühlhofen Teilnahme am Linzgaushuttle: Bürgerbus für Sozialschwa- che Mitgliedschaft der Gemeinde bei EBC: Wirksamkeit der EBC bestätigen Pendla Mitfahrzentrale Quelle 21: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023. 4.3.3 Entwicklung der Motorisierung Für den Untersuchungsraum liegen Prognosen des Pkw-Bestandes des Statisti- schen Landesamtes Baden-Württemberg und der Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis vor. Demnach wird der Pkw-Bestand weiterhin deutlich zunehmen. Tabelle 23: Prognose Pkw-Bestand bis 2025 Pkw-Bestand 2022 (je 1.000 Erwach- sene) Prognose Pkw-Be- stand 2025 (je 1.000 Erwachsene) Prognose Ent- wicklung 2022 - 2030 Bodenseekreis 664 677 + 4,9 Prozent Quelle 22: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2022 70 5 Handlungsfelder und Anforderungen Dem ÖPNV kommt eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des Verkehrssystems im Bodenseekreis zu, zum einen bei der Lösung verkehrlicher Probleme in den verdichteten Räumen und bei der Anbindung aufkommensstarker Ziele, zum anderen zur Sicherung der Mobilität für alle Nachfragegruppen in der Fläche und der Sicherstellung der Anbindung der zentralen Orte. Die Einbeziehung der öffentlichen Verkehrsmittel in eine Gesamtverkehrsplanung trägt maßgeblich zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Weiterentwicklung der Mobilität in der Region bei und sichert die Standortqualität der Kommunen, Arbeitsplatz- standorte und relevanten Einrichtungen im Landkreis. Ziel ist es, die erforderli- chen Mobilitätsangebote weiter zu verbessern und damit die Mobilitätsbedürf- nisse der Menschen in der Region – Einwohnerinnen und Einwohner wie auch Gäste – künftig noch umfassender befriedigen zu können. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (z. B. Fahrplankonzeption oder Um- setzungsplanung auf Basis des NVP, vgl. Kap. 7) hängt insbesondere ab von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bodenseekreises und steht daher unter diesem Finanzierungsvorbehalt. 5.1 Handlungsfelder für die Ausgestaltung des ÖPNV-Ange- botes und der Infrastruktur 5.1.1 Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems als integraler Bestandteil des Ver- kehrssystems Auf Basis der Zielsetzungen des Landes Baden-Württemberg, eine Verdopplung der Fahrgastnachfrage im öffentlichen Verkehr bis zum Jahr 2030 als wesentli- chen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu errei- chen (ÖPNV-Strategie 2030), hat der Bodenseekreis bereits seit 2019 wichtige Maßnahmen zu Qualitäts- und Angebotsverbesserungen (Schwerpunktthemen Angebotsausbau und Mobilitätsgarantie der ÖPNV-Strategie 2030) umgesetzt. Mit den Anfang 2023 beschlossenen weiteren Maßnahmen (Titel „Vision 2024“) will der Bodenseekreis die Umsetzung des ÖPNV-Angebotsausbaus weiter ver- stärken, konkret soll ein mindestens stündliches Angebot auf den wichtigen Achsen im Kreisgebiet und zu den benachbarten Zentren eingerichtet werden, auf den besonders nachfragestarken Achsen bzw. in den Hauptverkehrszeiten im Berufs- und Schulverkehr auch ein halbstündliches Angebot. Mit diesen bereits beschlossenen und größtenteils bereits umgesetzten Maß- nahmen wird der ÖPNV als Alternative zum motorisierten Individualverkehr deutlich ausgebaut und wichtige Zielsetzungen der Verbesserung des ÖPNV- Systems erreicht: ◼ Etablierung von transparenten und vermarktbaren Hauptachsen mit ver- takteten Angeboten und kurzen Reisezeiten auf nachfragestarken Relatio- nen im Bodenseekreis 71 ◼ Sicherstellung einer attraktiven Grundversorgung auch im ländlichen Raum durch die Angebotsverdichtung auf Hauptachsen und ergänzend in nach- frageschwächeren Zeiten und Gebieten mit dem Einsatz von On-Demand- Verkehren, wie dem emma-Angebot ◼ Verbesserte Erschließung von Bereichen, die derzeit noch nicht gut er- schlossen sind, sowie die Erreichbarkeit von aufkommensstarken Zielen, z. B. durch Einrichtung schneller und direkter Verkehre ◼ Einrichtung von zielgruppenspezifischen Angeboten, z. B. für Pendlerinnen und Pendler oder für Fahrgäste im Tourismus- und Freizeitverkehr, wenn die speziellen Bedürfnisse dieser Nutzerinnen und Nutzer nicht im Grundange- bot erfüllt werden können ◼ Ermittlung und fortlaufende Aktualisierung relevanter (planerischer) Grund- lagendaten für Analysen, Bewertung umgesetzter Maßnahmen, Prüfung der Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit von Verbesserungen und Verände- rungen im Mobilitätssystem, durch den Bodenseekreis und auf Verbund- ebene ◼ Verbesserung der Voraussetzungen für einen digitalen ÖPNV, insbesondere im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen der Digitalisierungsstrategie des bodo (Bündelung, Finanzierung und Projektierung von 23 Einzelmaß- nahmen). Innovativ bleiben und Erfahrungen sammeln: Pilotprojekte initiie- ren, um neue Technologien und Mobilitätsangebote zu testen, zu evaluie- ren und Erfahrungen zur Übertragbarkeit innovativer Konzepte auf andere Gebiete und Einsatzmöglichkeiten zu sammeln. Innovative und technologi- sche Ansätze wie bspw. das autonome Fahren sollten weiterverfolgt wer- den. Künftig sollten potenzielle Anwendungsfälle entwickelt werden, bis die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für einen kommer- ziellen Einsatz geschaffen sind. Um die stärker werdenden Belastungen durch den motorisierten Individualver- kehr im Bodenseekreis zu reduzieren, soll der ÖPNV eine deutlich stärkere Rolle im Gesamtverkehrsgeschehen einnehmen. Dies muss zudem durch flankie- rende Maßnahmen, wie z.B. im Bereich Betrieb und Infrastruktur sowie Schnitt- stellen, erfolgen: ◼ Entwicklung von Maßnahmen zur Beschleunigung des ÖPNV (z.B. Einrich- tung von Lichtsignalanlagen -Vorrangschaltungen (LSA) und Busspuren, Rückbau / Auflösung von Busbuchten, um zeitintensives Einfädeln in den fließenden Verkehr zu verringern) und Umsetzung weiterer wirksamer Maß- nahmen zur Verkürzung der Reisezeiten ◼ Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität, um ein zuverlässiges ÖPNV-System bereitzustellen. Hierzu sollen neben der Beschleunigung des ÖPNV auch Maßnahmen angewen- det werden, die eine Reduzierung der Aufenthaltszeit an den Haltestellen und eine Beschleunigung des Fahrgastwechsels sowie eine Optimierung 72 der Umlaufplanung bewirken. Dadurch soll die Stabilität des Fahrplans gesi- chert werden und die Systemwirkung durch gesicherte Umsteigemöglich- keiten erhöht werden. ◼ Entwicklung von Maßnahmen zum Ausbau und Verbesserung der Umstei- geverknüpfungen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln an ausge- wählten Verknüpfungspunkten im Kreis mittels Maßnahmen in der Fahrpla- nung, Prüfung von digitalen Anschlusssicherungsmaßnahmen, transparen- ter und leicht verständlicher Fußwegeführung bei Verknüpfungspunkten, attraktiver baulicher Gestaltung etc. ◼ Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Schnittstellen mit er- gänzenden Mobilitätsangeboten wie z. B. Bike+Ride, Park+Ride oder Ver- knüpfung mit Sharing-Angeboten, z. B. in Form von Mobilitätsstationen, um ein starkes Angebot für die „letzte Meile“ zwischen Verknüpfungspunkt und Zielort bereitzustellen 5.1.2 Barrierefreiheit im ÖPNV Es werden gezielte Verbesserungen der Nutzbarkeit des ÖPNV für mobilitätsein- geschränkte Personen mit dem Ziel eines barrierefreien ÖPNV im Bodenseekreis vorgenommen. In der Teilfortschreibung Barrierefreiheit des Nahverkehrsplans aus dem Jahr 2017 wurden Zielsetzungen und Standards definiert. Diese wer- den weiterentwickelt und ein konkretes Handlungs- und Umsetzungsprogramm für die Bereiche Haltestellen und Verknüpfungspunkte, Fahrzeuge, Fahrgastin- formation und Betrieb aufgestellt. Der barrierefreie Ausbau erfolgt systematisch und berücksichtigt mit hoher Priorität Relationen, auf denen eine hohe Nach- frage vorhanden ist, aber auch Haltestellen, die relevante Einrichtungen wie Kliniken, Wohnheime für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung oder Schulen und Bildungseinrichtungen erschließen bzw. bedienen. Auf Verbundebene des bodo wurde ein Qualitätshandbuch entwickelt, wel- ches im April 2025 vom Aufsichtsrat beschlossen werden soll und 68 Zielsetzun- gen enthält. Als Anlage zu diesem Handbuch wird auch ein Dokument «Halte- stelle der Zukunft» entstehen. Dieses Dokument ist als Leitfaden für die Kommu- nen gedacht und führt Beispiele für einen mustergültigen barrierefreien Aus- bau, Fahrgastinformation und Aufenthaltsqualität aus. 5.1.3 ÖPNV und Umwelt Die Weiterentwicklung des ÖPNV unterstützt konsequent die Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen des Bodenseekreises, insbesondere die Reduk- tion der Schadstoffbelastungen durch den MIV. Mit dem klima- und energiepolitischen Leitbild des Bodenseekreises 2050 hat der Bodenseekreis die eigenen Klimaschutzziele konkretisiert. Bis 2030 sollen 55 Prozent an CO2-Emissionen im Vergleich zum Basisjahr 1990, bezogen auf alle Sektoren, eingespart werden. Für das Jahr 2040 wurde als Ziel 80 Prozent bzw. 73 100 Prozent für das Jahr 2050 angegeben. Dies soll u.a. mit einer weiteren Ver- besserung des ÖPNV-Angebots, u. a. auch in Kooperation mit den Nachbar- landkreisen, einhergehen. Zur Stärkung des Vorbildcharakters und weiteren Akzeptanz des ÖPNV als um- weltfreundliches Verkehrsmittel sind die Lärm- und Schadstoff-Emissionen durch den ÖPNV schrittweise, soweit wirtschaftlich in angemessenem Umfang reali- sierbar, durch umweltfreundliche Antriebstechniken nachhaltig zu vermindern. Dies ist durch technische Maßnahmen in der bestehenden Fahrzeugflotte und bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge mit emissionsfreien Antriebstechniken so- wie weiterer Maßnahmen (z. B. durch Einsatz emissionsarmer Reifen und Schu- lung des Fahrpersonals für ein emissionsarmes Fahrverhalten) zu erreichen. Eine attraktive Verknüpfung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV) innerhalb der Wegeketten sorgt dafür, dass mehr und längere Wege ohne Pkw-Nutzung zurückgelegt werden können. Aber auch die Verknüpfung mit dem Pkw-Verkehr in Form von Park + Ride-Angeboten verringert dessen Auswirkungen in den zentralen Siedlungsbereichen. 5.1.4 ÖPNV und Wirtschaftlichkeit Ziel ist die weitere nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hinblick auf den erforderlichen Finanzierungsbedarf. Wesentliche Strategien sind: ◼ Gewährleistung der Versorgung durch den ÖPNV erfolgt im gesamten Be- dienungsgebiet unter wirtschaftlichen und verkehrlichen Erwägungen. ◼ Konsequenter Einsatz von Investitionen zur Weiterentwicklung des ÖPNV nach den Gesichtspunkten der verkehrlichen Wirksamkeit und des Nutzens im ÖPNV-Gesamtsystem. Für die Entwicklung und Bereitstellung von Ange- boten mit dem Ziel eines attraktiven ÖPNV-Systems sind zusätzliche finanzi- elle und personelle Mittel bereitzustellen. ◼ Regelmäßiges Monitoring der angebotenen Verkehrsleistungen, Analyse möglicher Schwachstellen und Betroffenheiten von Kundengruppen und daraus abgeleitet gezielte Optimierung bzw. Anpassung der Bedienungs- angebote. ◼ Bei der Einführung neuer Tarif- und Ticketangebote und der Überprüfung der bestehenden Tarife ist darauf zu achten, dass eine Steigerung der Ein- nahmen im ÖPNV ermöglicht wird, auch durch die Prüfung neuer Finanzie- rungsformen wie z. B. die Möglichkeiten der Einführung einer Nutznießerfi- nanzierung, bei der Dritte, die von einer guten ÖPNV-Anbindung profitieren (z. B. Firmen, touristische Partner, Veranstalter), einen Beitrag an der Finan- zierung von ÖPNV-Angeboten tragen. Eine Wirtschaftlichkeit setzt auch voraus, dass das vorhandene Fahrtenange- bot an der Fahrgastnachfrage gemessen wird. Für die Beibehaltung des beste- 74 henden Leistungsangebots sollte grundsätzlich eine durchschnittlich angemes- sene und dauerhafte Nachfrage vorhanden sein. Dies gilt grundsätzlich auch bei Verkehrsverbesserungsmaßnahmen auf funktional eigenständigen Linien- abschnitten. Bei unzureichender Besetzung sollen die Möglichkeiten für Um- schichtungen bzw. Verlagerungen von Verkehrsleistungen in nachfragestär- kere Zeitlagen oder Relationen geprüft werden. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Maßnahmen zu Angebotsverbesserungen eine entsprechende Nachfra- gewirkung erst nach einem längeren Zeitraum, häufig erst nach zwei bis drei Jahren, generieren. Insbesondere in den ländlichen Gebieten sind Fahrtenangebote speziell auf die Fahrgastgruppe Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Durch den Rück- gang der Schülerzahlen, die Konzentration von Schulstandorten, oder die ver- mehrte Einrichtung von Ganztagesschulen können sich Anforderungen an die Erschließungs- und Beförderungsqualität ergeben, welche nur bedingt erfüllbar sind und die auch eine deutlich verstärkte Bereitschaft der Schulen/Schulträger zur Anpassung/Staffelung von Unterrichtszeiten, beweglichen Ferientagen etc. sowie eine frühzeitige Einbindung der Verkehrsunternehmen zwingend ma- chen. Durch die Staffelung der Unterrichtszeiten kann ein Bus zum Beispiel nacheinan- der verschiedene Schulen bedienen, wodurch Transportketten zu weiterführen- den Schulen entstehen, die größere Teile des Kreisgebietes abdecken. Es ist auch eine Staffelung der Kapazitäten denkbar, bei denen nur ein Teil der Schüler einer Schulart befördert wird und der Bus verschiedene Schulstunden bedient, um eine bessere Nutzung vorhandener Busse und Fahrpersonale zu er- reichen. Hinzu kommt der verstärkte Mangel an Fahrpersonal, der aktuell dazu führt, dass Fahrleistungen nicht im kompletten Umfang angeboten werden können. Zusammen mit dem grundsätzlich angestrebten Ausbau des ÖPNV-Angebotes als Teil der Mobilitätswende stellen diese Punkte große finanzielle und organisa- torische Herausforderungen dar. Es ist daher notwendig, den dadurch entste- henden zusätzlichen Finanzierungsbedarf auch künftig abzudecken. Dies kann nur im Rahmen einer Erhöhung der Mittel durch Bund und Länder erfolgen. Durch die Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 entstehen neue Her- ausforderungen in der Finanzierung des ÖPNV-Angebotes bei den Ländern und Aufgabenträgern. Der Bund beteiligt sich hälftig an den Kosten, die durch das Deutschlandticket entstehen. Die andere Hälfte steuern die Länder bei. Die Mindereinnahmen, die durch das Deutschlandticket entstehen, werden nach dem gleichen Prinzip getragen. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel können über das Regionalisierungsgesetz abgerufen werden. Eine ent- sprechende gesetzliche Regelung bzw. Änderung wurde Ende 2022 von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder getroffen. Im Juli 2024 wurde eine Preiserhöhung für das Jahr 2025 angekündigt, die zum Jahresbeginn 2025 um- gesetzt wurde. Eine langfristige Finanzierungszusage liegt bei der Fertigstellung des NVP nicht vor. 75 Hinzu kommen Effekte aus der nachfrageorientieren Einnahmeaufteilung, bei der auch im Bodenseekreis bei einzelnen Verkehrsunternehmen ein finanzielles Defizit mit Ausgleichsbedarf entsteht. 5.1.5 Betrieb Zuverlässigkeit Ziel ist, dass die im Fahrplan aufgeführten Fahrten pünktlich durchgeführt wer- den. Regelmäßig eintretenden Verspätungen sollen mit Hilfe von betrieblichen und infrastrukturellen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Ein zu frühes Ab- fahren an den Haltestellen ist zu vermeiden. Bei geplanten Betriebsunterbre- chungen gibt es kommunizierte, geänderte Routenführungen. Bei ungeplan- ten Betriebsunterbrechungen erfolgt unverzüglich die Sicherung des Be- triebsablaufs durch angemessene Maßnahmen durch die Verkehrsunterneh- men. Die verbundweiten Standards des bodo sind dabei zu beachten. Störfallmanagement Bei Störungen werden die Fahrgäste zeitnah über Ursache und voraussichtliche Dauer der Störung sowie über alternative Fahrtmöglichkeiten informiert. Hierbei ist die Koordinierung der internen Ab- und Vorläufe zum Umleitungs- und Baustellenmanagement der Straßenbaulastträger/ Verkehrsämter und eine frühzeitige Kommunikation an die Verkehrsunternehmen wichtig. Aktive Betriebseingriffe im Störfallmanagement sind Aufgabe der Verkehrsun- ternehmen, ggf. unter Nutzung vorgegebener Werkzeuge wie z. B. Intermodal Transport Control System (ITCS). Vor dem Hintergrund der Harmonisierung sind die technischen Standards des bodo und zum dortigen Ereignismanagement- systems anzuwenden und die Schnittstellenanschlussfähigkeit sicherzustellen (Stichwort "Harmonisierung IT"). Sofern Verkehrsverträge vergeben werden, erfolgen hierüber die technischen Festlegungen. Fahrzeuge Derzeit können noch keine konkreten Aussagen getroffen werden, in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt eine Umstellung von Fahrzeugen im ÖPNV auf alternative Antriebsformen erfolgen wird. Ziel ist ein verbundweit abgestimmtes Erscheinungsbild der Busse. Das abge- stimmte Erscheinungsbild orientiert sich an dem Corporate Design des Boden- seekreises und des bodos. Die Fahrzeuge verfügen alle über die geforderte Mindestausstattung und zeigen keine Mängel an Beschaffenheit und Funktion. Die für die Fahrzeugausstattung jeweils gültigen Vorschriften, Verordnungen, Empfehlungen und Richtlinien werden eingehalten bzw. berücksichtigt. Ein eingesetztes Fahrzeug ist in Bezug auf die Fahrzeugausstattung sowohl von innen als auch von außen in einem funktionsfähigen, schadensfreien, sauberen und ordentlichen Zustand: Das Fahrzeug ist frei von störendem Abfall, Staub, 76 Schmutz und visuellen Beeinträchtigungen und weist einen angenehmen Ge- ruch auf. Das Verkehrsunternehmen hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verkaufsinfra- struktur und Infotainment-Komponenten jederzeit funktionstüchtig sind und den Anforderungen entsprechend der Vergabeunterlagen genügen. Datenmanagement Die für die verlässliche Gewährleistung des Mobilitätsangebots im Bodenseekreis notwendigen Informationen sind von hoher Qualität und werden von den jewei- ligen Akteuren rechtzeitig bereitgestellt. Notwendige Abstimmungsprozesse und Aufwände der Beteiligten sind durch angepasste Regelungen und Prozesse mi- nimiert. Die entsprechenden Datenstandards und die definierten Schnittstellen werden vom bodo vorgegeben und sind an diesen zu liefern. Sicherheit Die Fahrgäste und auch das Fahrpersonal sollen sich zu jeder Zeit während der Benutzung des ÖPNV sicher fühlen, u.a. durch Umsetzung folgender Anforde- rungen: ◼ In den Fahrzeugen soll jederzeit die Möglichkeit bestehen, im Notfall Kon- takt mit dem Fahrpersonal bzw. der Leitstelle aufzunehmen ◼ Das Fahrpersonal hat regelmäßig an Deeskalations-Schulungen teilzuneh- men ◼ Die Haltestellen sind gut einsehbar, ausreichend und blendfrei beleuchtet (direkt oder indirekt; wartende Fahrgäste müssen vom Fahrpersonal ein- deutig sichtbar sein) und sauber zu halten ◼ Fahrzeuge sowie Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkte können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit einem Videoaufzeichnungssystem aus- gestattet werden ◼ Ausreichende Platzverhältnisse an den Haltestellen vorzusehen, um die Si- cherheit für die wartenden Fahrgäste zu gewährleisten, der Fließ- und Park- verkehr ist hier zu beachten. 5.1.6 Infrastruktur Stationen und Haltestellen Die Stationen und Haltestellen im Bodenseekreis verfügen über die festgelegte Mindestausstattung. Sie erfüllen den Stand der Technik und die Kundenerwar- tungen in Bezug auf Sicherheit, Service, Komfort, Information und Barrierefrei- heit. Die Haltestellen sind sauber und frei von Graffiti. Grobe Verunreinigungen und sicherheitsgefährdende sowie die Kundenkommunikation einschränkende Schäden sind durch die Straßenbaulastträger bzw. für die Haltestelle zustän- dige Verkehrsunternehmen zu beseitigen. Die Frist zur Beseitigung von Schäden ist dem Qualitätshandbuch des bodo zu entnehmen. 77 Für eine stetige Aufrechterhaltung bzw. Steigerung der Attraktivität des ÖPNV sind der Ausbau und die Ertüchtigung der Infrastruktur unabdingbar. Entspre- chende infrastrukturelle und weitere Maßnahmen sind durch die jeweiligen Straßenbaulastträger bzw. zuständigen Institutionen notwendig, da das beste- hende System seine Kapazitätsgrenzen erreicht hat. Dies gilt ◼ neben dem Ausbau der Infrastruktur für die Erweiterung des Angebotes im SPNV auch für den Abbau der Störanfälligkeit im SPNV-Betrieb (z. B. Herstel- lung Barrierefreiheit, Beseitigung höhengleicher Reisendenübergänge, An- passung der Signalisierung für gleichzeitige Ein- und Ausfahrten), ◼ für intensiv genutzte Trassen im Busverkehr, für die die Möglichkeit der Ein- richtung von Busspuren, der Bau eigener Bustrassen etc. geprüft werden muss, ◼ für die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestellen, primär als Halt am Fahr- bahnrand oder Buskap, zur Verbesserung der Anfahrbarkeit von Haltestel- len und Reduzierung der Haltestellenaufenthaltszeiten und ◼ für die Ausgestaltung von Verknüpfungspunkten mit dem Ausbau von Halte- und Wartemöglichkeiten für Busse, der Einrichtung von Stand- und Wendemöglichkeiten sowie sozialer Infrastruktur sowohl für Kunden als auch für das Fahrpersonal (insbesondere auch Toiletten) ◼ und (bei Einführung größerer Fahrzeugkapazitäten) die Erweiterung von barrierefreien Haltestellenborden und -flächen sowie ◼ für die kreisweite Koordinierung bzgl. der Standards der Haltestellen sowie der erforderlichen Abläufe und der Datenlieferung (z. B. Haltestellen- Stammdaten) im bodo-Verkehrsgebiet. Neben der Haltestellenausstattung sind auch die Erreichbarkeit und die Zu- gänglichkeit von Bedeutung, daher ist auch das Haltestellenumfeld und die fußläufige Erschließung innerhalb des Einzugsradius zu berücksichtigen und wenn möglich zu verbessern. Eine gute und sichere und somit attraktive Er- reichbarkeit von Haltestellen, etwa durch Querungshilfen, Beleuchtung, Sitzge- legenheiten oder Leitsysteme, ist für den Fußverkehr von großer Bedeutung. Nachfragestarke Verbindungen sowie zentrale Verknüpfungspunkte sollen da- bei mit einer besonders hohen Qualität, umwegefrei und barrierefrei ausge- stattet werden. Mobilitätsstationen, Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen Angesichts sich verändernder Kundenbedürfnisse müssen sich die ÖPNV-Auf- gabenträger ihrer Rolle als multi- und intermodaler Mobilitätsdienstleister für eine einfach zugängliche Mobilität unter Nutzung aller verfügbaren Verkehrs- mittel bewusstwerden. Die Mobilität weiterzuentwickeln und auszubauen, um eine nahtlose Mobilität von Haus zu Haus («Tür- zu Tür-Bedienung» = Intermoda- lität) sicherzustellen, ist ebenfalls die Angelegenheit der Aufgabenträger. Eine einfache Nutzung sowie ein einfacher Zugang zur kompletten Reisekette des 78 Umweltverbundes ist eine zwingende Voraussetzung für eine gelingende Mobi- litätswende. Dies ist ein wesentliches und notwendiges Attraktivitätskriterium, um sog. Wahlfreien den Umstieg auf den Umweltverbund zu erleichtern. In im- mer mehr Kommunen werden daher sog. Mobilitätsstationen errichtet, an de- nen mehrere Mobilitätsangebote verfügbar sind und somit der Umstieg erleich- tert wird. Der Umweltverbund umfasst alle umweltfreundlichen Verkehrsmittel, hierzu zählen zum einen die öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus und Bahn sowie die nicht motorisierten Verkehrsträger wie Fußgänger und private und öffentli- che Fahrräder. Ebenso zählen Angebote wie Carsharing oder Mitfahrzentralen zum Umweltverbund. Die Verknüpfungspunkte im Bodenseekreis sind nach einheitlichen Standards zu gestalten, so dass für die Kunden ein attraktives Gesamt-Mobilitätsangebot besteht, welches den Umstieg auf den Umweltverbund erleichtert. Folgende wesentliche Zielsetzungen sollen dabei umgesetzt werden: ◼ verbundweit einheitliche Standards auf der Basis der Kategorisierung des bodo, ◼ einfacher Zugang und einfache Übergänge (sowohl physisch/räumlich als auch digital und in Bezug auf Tarife), ◼ verlässliche Anschlusssicherung, ◼ Umsetzung hochwertiger Mobilitätsangebote (sowohl für private als auch für geteilte Fahrzeuge / Angebote), ◼ lokale Vermarktung, aber auch Einbindung der Verknüpfungspunkte sowie deren Zugang im bodo ◼ Schaffen einer guten Datengrundlage. Ziel ist die verbesserte multimodale Nutzung des ÖPNV mit ergänzenden Mobili- tätsangeboten und vor allem auch die Reduzierung des Anteils der Pkw-Nut- zenden insbesondere auf den stark belasteten Pendelndenrelationen im Ver- dichtungsraum, aber auch auf den übrigen Verbindungen sowie zu den Ar- beitsplatzschwerpunkten der Region. 79 Abbildung 3: Beispiele für Mobilitätsstationen in Simmering und Offenburg 80 Abbildung 4: Beispiele für Mobilitätsstationen in Simmering und Offenburg Quelle: https://qimby.net/image/1037/wienmobilstation-simmering; https://qimby.net/image/1723/die-mobilitatsstation-muhlbachareal-in-offenburg Mobilitätsstationen führen verschiedene Mobilitätsangebote und Services an einem Ort räumlich zusammen und erleichtern so den Umstieg von einem Ver- kehrsmittel auf das andere. Sie dienen als sichtbare Verknüpfungspunkte und Schnittstellen des Umweltverbunds und vernetzen gleichzeitig systematisch ver- schiedene Mobilitätsangebote in direkter räumlicher Verbindung. Je nach Standort und räumlicher Lage können Mobilitätsstationen etwa in ländlichen oder städtischen Räumen unterschiedlich ausgestattet sein und unterschiedli- che Anforderungen erfüllen. P+R-Anlagen sind kundengerecht gestaltet, insbesondere den Zugang betref- fend, mit dem Ziel einer Verlagerungswirkung von MIV-Fahrten auf Fahrten mit 81 dem ÖPNV. Ziel ist weiterhin ein verbundweit abgestimmtes Vorgehen bezüg- lich des Weiteren Aus- und Umbaus, der Datenerhebung sowie einheitlicher Standards und Gebühren. B+R-Anlagen werden gemäß der verbundweiten Standards ausgebaut und ausgestattet mit dem Ziel der Verlagerung von MIV-Fahrten auf Fahrten mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes. Ziel ist es, dass ausreichend Abstell- anlagen an den Verknüpfungspunkten vorhanden sind, die einheitlich gestal- tet und zugänglich und einfach zu nutzen sind. 5.1.7 Tarif und Vertrieb Alle Linien- und Bedarfsverkehre im Bodenseekreis sind in den Tarif des bodo in- tegriert, so dass eine einheitliche Nutzbarkeit der Verkehrsangebote auch zu den benachbarten Verbundlandkreisen gewährleistet ist. Tarifliche Verbesse- rungen und Erleichterungen im Vertrieb für Fahrgäste auf Verbindungen über den bodo-Verbund hinaus zu benachbarten Zielen in Deutschland, der Schweiz und Österreich sollen geprüft werden. Grundsätzlich wird zu diesen Themenfeldern auf die Verbundstrategie des bodo verwiesen. Für die unterschiedlichen Gruppen an Nutzerinnen und Nutzern und potenziel- len Fahrgäste sollen weiterhin angepasste und nutzungsfreundliche Tarife be- reitgestellt werden, dabei soll die Tarifgestaltung für die Nutzerinnen und Nutzer möglichst intuitiv und gut nachvollziehbar sein, dies betrifft auch die Über- gänge zwischen den unterschiedlichen Verkehrsverbünden (hier kommt der bw-Tarif zum Tragen). Der Fahrkartenerwerb soll über mehrere analoge wie di- gitale Wege möglich und transparent gestaltet sein, dabei soll der bargeldlose Vertrieb auch in den Fahrzeugen gefördert werden. 5.1.8 Digitalisierung, Marketing und Fahrgastinformation Grundlage für die Zielsetzungen zu diesen Themenfeldern ist insbesondere die Digitalisierungsstrategie des bodo. Die Fahrgastinformationen sollen verbessert werden, insbesondere an Halte- stellen bzw. per App sowie in Fahrzeugen sollen diese zur aktuellen Betriebs- lage (Abfahrtszeiten, Verspätungen), zu geplanten und ungeplanten Störun- gen und alternativen Fahrtmöglichkeiten, zu Sonderverkehren sowie zur Orien- tierung im Haltestellenumfeld bereitgestellt werden. Als lokale Anlaufstellen sollen Informationsstellen im Bodenseekreis als Mobili- tätszentralen vorgesehen werden. Das zielgruppenorientierte Marketing soll durch leicht zugängliche Mobilitätsin- formationen sowie durch die gezielte Ansprache, Beratung und Unterstützung großer Verkehrserzeuger wie Schulen, Unternehmen und Freizeiteinrichtungen (Mobilitätsmanagement) fortgeführt werden. Neben der Information über das Angebot sollen Marketingkampagnen und weitere flankierende Maßnahmen für den Kundenkontakt dazu genutzt werden, ein Umdenken im Mobilitätsver- halten zu fördern. 82 Der bodo möchte die Qualität im Bereich Fahrgastinformation, Marketing und Kundendialog stärken. Hierzu werden in regelmäßigen Qualitätsworkshops Standards und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität erarbeitet und entwi- ckelt. Ein großer Fokus wird daraufgelegt, die Medien für die Fahrgäste digital zu gestalten. Eine leicht verständliche und gut verfügbare Kommunikation und Vermarktung ist auch für die Einführung der Angebotsverbesserungen im Zuge der Umset- zung der „Vision 2024“ wichtig und soll in allen Bereichen der Fahrgastinforma- tion und Kundenkommunikation erfolgen, auch z. B. durch eine Neuordnung der Liniennummernsystematik. 5.1.9 Tourismus Der Tourismus spielt im Bodenseekreis und in der gesamten Bodenseeregion eine bedeutende Rolle. Die Anbindung der wichtigen touristischen Ziele mit ei- nem guten ÖPNV-System und einem attraktiven Tarifangebot auf den relevan- ten Relationen im Kreisgebiet sowie grenzüberschreitend zu den benachbar- ten Städten und Kreisen sowie Ländern und Staaten ist daher eine grundle- gende Zielsetzung des Kreises im Sinne einer nachhaltigen und klimafreundli- chen Mobilität im Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraumes der Vierländerre- gion Bodensee. Hierzu arbeiten die beteiligten Akteure vertrauensvoll und kooperativ zusam- men an einer Verbesserung des Angebotes mit Bezug zu den wichtigen touristi- schen Zielen im Bodenseekreis und in der Bodenseeregion. Bestehende Aus- tauschformate wie z. B. die Projektgruppe „ÖPNV und Tourismus“ sollen dabei weitergeführt werden. Das ÖPNV-Angebot soll daher auf eine gute Erreichbarkeit der relevanten tou- ristischen Ziele ausgerichtet sein, entweder durch ein dichtes Fahrtenangebot auf den ganzjährig verkehrenden Linien oder durch den Einsatz von speziell auf die touristischen Bedürfnisse ausgerichteten Verkehre in den Hauptnachfrage- zeiten (v.a. im Sommerhalbjahr zwischen Ostern und Oktober). Die EBC soll künftig in allen Gemeinden im Bodenseekreis eingeführt werden, damit die Nutzerzahlen in Bus und Bahn weiter ansteigen. Dabei ist zu berück- sichtigen, dass ausreichende Fahrzeug- und Platzkapazität vorhanden sind und diese ggf. weiter auszubauen sind. Ziel ist, dass Gästekarten, wie die EchtBodenseeCard (EBC) oder die Boden- seekarte West, im Bodenseekreis weiter bekannt gemacht werden, ihr Gel- tungsraum erweitert wird, sowie auch in Kooperation mit den Verbünden ver- bundübergreifend Anerkennung finden. Geprüft werden soll eine einheitliche Gästekartenlösung, die für die Gäste Vorteile im gesamten Bodenseeraum bie- tet. Die EBC kann überwiegend im Verkehrsverbund bodo genutzt werden, hin- gegen die Bodensee-Card West lediglich nur in Teilen des Bodenseekreises so- wie im Landkreis Konstanz (, demnach im Verkehrsverbund Hegau-Bodensee), gültig ist. 83 Für Tagesausflügler aus den benachbarten Landkreisen (Gäste sowie Bewoh- nerinnen und Bewohner) ist die Erreichbarkeit der Freizeitziele im Bodenseekreis genauso von Bedeutung, wie für die Tagesausflügler aus dem Bodenseekreis in die benachbarten Tourismusgebiete. Geprüft werden sollen auch Maßnahmen zur Wiedereinführung der Fahrrad- mitnahme im ÖPNV unter Beachtung der damit möglicherweise einhergehen- den Zielkonflikte der Fahrplanstabilität und der vorhandenen Kapazitäten für die Mitnahme von Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen. 5.1.10 Weitere Handlungsfelder Jedem Fahrgast wird ein einfacher Zugang zum ÖPNV ermöglicht, indem es möglich ist, vor Fahrtantritt ohne räumliche, zeitliche und technische Zugangs- hemmnisse an eine Fahrtberechtigung zu gelangen und sich einfach und um- fassend über verschiedene Kanäle intuitiv über die möglichen Wege zu infor- mieren. (Potenzielle) Fahrgäste können sich vor Fahrtantritt, während der Fahrt sowie im Störungsfall einfach und ausreichend über den ÖPNV, dessen Angebot und Angebotsänderungen informieren. Alle Fahrplaninformationen sind leicht ver- fügbar, stets aktuell, vollständig und gut verständlich. Das Personal kann kom- petent und freundlich Auskunft geben. Das Servicepersonal in den Vertriebs- und Verkaufsstellen und weiteren Ser- vicestandorten wie z. B. Mobilitätszentralen verfügt über umfassende Netz-, Orts- und Tarifkenntnisse sowie über sehr gute Kenntnisse der deutschen Spra- che. Es berät freundlich und hilfsbereit die Kunden zu allen Fragen rund um den ÖPNV und weiteren Mobilitätsdienstleistungen. Es vermittelt durch sein Auftreten und Erscheinungsbild einen positiven Eindruck. Fahrgäste haben jederzeit die Möglichkeit, Hinweise zu geben. Beschwerden und Hinweise werden ernst genommen und zügig bearbeitet. Grundlage hier- für sind die Servicestandards im bodo. Geprüft wird die Durchführung von Mobilitätsmanagementmaßnahmen bei verschiedenen Zielgruppen (u. a. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Schüle- rinnen und Schülern, Seniorinnen und Senioren, touristischen Gästen). 5.1.11 Organisation Um die Qualität und Attraktivität des Produktes ÖPNV zu sichern und zu verbes- sern, arbeiten alle Akteure im ÖPNV – Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbund, Städte und Gemeinden, Straßenbaulastträger, Straßenver- kehrsbehörden sowie Planungsbehörden – kooperativ und in effizienten Struk- turen zusammen. Angesichts der steigenden Zahl der Aufgaben, die mit der Organisation eines attraktiven ÖPNV-Systems verbunden sind, ist hierzu eine ausreichende Personalausstattung beim Aufgabenträger und den weiteren Akteuren, wie z. B. dem Verbund, sicherzustellen. 84 Eine enge Zusammenarbeit mit benachbarten Aufgabenträgern, dem bodo und den weiteren Akteuren in der Bodenseeregion stellt in der gesamten Re- gion ein integriertes und dadurch attraktives ÖPNV-System her und sichert die- ses. Die relevanten Planungs-, Betriebs- und Steuerungsprozesse im ÖPNV sollen zwischen dem Aufgabenträger bzw. dem bodo und den Verkehrsunterneh- men definiert und vereinbart werden. Im Fokus stehen dabei beispielsweise das Haltestellenmanagement, die Fahrgastinformation, das Vertriebssystem und das Qualitätscontrolling. Um die Qualität in der Schülerbeförderung zu sichern, ist eine frühzeitige Ab- stimmung zwischen den Schulen und dem Bodenseekreis bei grundsätzlichen oder einmaligen Änderungen von Schulzeiten notwendig. Die Abstimmung soll nicht nur bei großen Fahrplanänderungen erfolgen, sondern auch bei kleine- ren Stundenplanänderungen. Hierfür sind insbesondere regelmäßige Meldun- gen der Schulen an den Aufgabenträger sowie die Verkehrsunternehmen wichtig. Die Belange des ÖPNV sollen bei allen verkehrs- und stadtplanerischen Ent- wicklungen und Veränderungen mit hoher Gewichtung berücksichtigt werden, insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit relevanter Ziele sowie der Wirt- schaftlichkeit des Betriebsablaufs, z. B. bei der Umgestaltung von Straßen/ -ab- schnitten oder bei der Einrichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. 85 5.2 Qualitätsstandards für die Weiterentwicklung des ÖPNV- Angebotes Nach § 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öf- fentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG BW) soll der ÖPNV im Rahmen eines integrierten Gesamtverkehrssystems als eine vollwertige Alternative zum motori- sierten Individualverkehr zur Verfügung stehen. Der ÖPNV ist eine wichtige Komponente zur Bewältigung des Gesamtverkehrsaufkommens. Das Angebot des ÖPNV ist leistungsfähig und effizient zu gestalten. Eine im öffentlichen Ver- kehrsinteresse ausreichende Verkehrsbedienung ist als Aufgabe der Daseins- vorsorge16 nach dem Stand und der Entwicklung der Mobilitätsnachfrage ent- sprechend den regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu gestalten. Der NVP ist Grundlage dafür, das erreichte Angebotsniveau des ÖPNV im Bo- denseekreis zu erhalten, zu pflegen und auszubauen. Eine wesentliche Zielrich- tung des NVP ist daher, die Qualitätsziele für das ÖPNV-Angebot konkret fest- zulegen. Anhand dieser Qualitätsstandards soll das ÖPNV-Angebot im Untersu- chungsraum im Bestand und in der Weiterentwicklung gemessen und bewertet werden. Die Qualitätsstandards sind für alle im Bodenseekreis in der Ist-Situation und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen gleichermaßen verbindlich. Gleich- zeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche Arbeits- und Entschei- dungsgrundlage bezüglich der vom Aufgabenträger angestrebten ÖPNV-Ent- wicklung. Die Qualitätsstandards konkretisieren die Vorstellungen des Aufgabenträgers von einer ausreichenden Verkehrsbedienung. Angestrebt wird bei der Festle- gung der Qualitätsstandards, der Qualitätsmessung und der Durchsetzung von Vorgaben ein möglichst vergleichbares Niveau mit den Akteuren im Raum der Vierländerregion Bodensee. Mit der Definition der Qualitätsstandards werden verschiedene Vorgehenswei- sen verfolgt: A) Qualitätssicherung Eine Bewertung des gegenwärtigen ÖPNV-Angebotes erfolgt im Rahmen der Nahverkehrsplanung anhand klar formulierter Qualitätsstandards. Die aufgrund der Qualitätsstandards ermittelten Defizite (im Rahmen der Be- wertung des bestehenden ÖPNV-Angebots) werden hinsichtlich ihres Hand- lungsbedarfes für eine Beseitigung der Defizite bewertet. Unter Beachtung der 16 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz sind in Deutschland ausgeglichene sozi- ale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben, hierbei ist die „nachhaltige Daseinsvorsorge zu sichern“. Die Sicherstellung einer ausrei- chenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personen- nahverkehr ist dabei nach § 5 ÖPNVG Baden-Württemberg eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge. 86 Zielsetzungen stellt der Handlungsbedarf eine wesentliche Basis für die Erarbei- tung von zielgerichteten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Sys- tems dar. Qualitätsstandards sind die Basis für eine effiziente Erfolgskontrolle der vergebe- nen Verkehre durch den Aufgabenträger und sind Bedingung für die Ausge- staltung eigenwirtschaftlicher Anträge sowie Bestandteil von Verkehrsverträ- gen. B) Einheitlichkeit der ÖPNV-Bedienung Auf Grundlage der Qualitätsvorgaben wird ein einheitliches Angebot im ÖPNV im Bodenseekreis gewährleistet. C) Nahverkehrsplan als Grundlage für die Vergabe der Verkehrsleistungen Damit der NVP rechtssicher als Grundlage für zukünftige Vergabeverfahren dienen kann, muss er die Qualitäten betreiberneutral beschreiben und festle- gen. Die Ableitung der im Folgenden dargestellten Qualitätsstandards erfolgt zunächst als gutachterliche Empfehlung und wird auf der Grundlage der im bodo derzeit in Abstimmung befindlichen Standards angepasst. ◼ Betriebs-/ Verkehrszeiten ◼ Erschließung ◼ Bedienung (Taktfolge innerhalb eines Betriebszeitfensters) ◼ Verbindung (Reisezeit und Umsteigehäufigkeit) ◼ Verkehrsmitteleinsatz ◼ Anschlüsse an Verknüpfungspunkten ◼ Netz- und Fahrplangestaltung ◼ Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit ◼ Garantie- und Serviceleistungen ◼ Anforderungen an die Barrierefreiheit ◼ Haltestellen und Haltepunkte ◼ Fahrzeugeinsatz und Fahrzeugausstattung ◼ Fahrpersonal ◼ Sicherheit ◼ Betrieb und Störungsmanagement ◼ Marketing und Fahrgastinformation und Vertrieb ◼ Tarif ◼ Verleihsysteme, Mitnahmeangebote und Mobilitätsmanagement 87 ◼ Qualitätsmanagement 5.2.1 Betriebs-/ Verkehrszeiten Die definierten Verkehrszeiten berücksichtigen die jeweils charakteristischen Nutzerstrukturen (z. B. Berufs-, Ausbildungs-, Versorgungs- oder Freizeitverkehr) für bestimmte Zeitabschnitte und die zeitliche Verteilung der Verkehrsnach- frage. Eine Übersicht über die Verkehrszeiten ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 24: Definition der Verkehrszeiten Verkehrstag Zeitfenster Abk. Verkehrszeit Montag – Freitag 4:00-6:00 SVZ Schwachverkehrszeit I 6:00 – 8:00 HVZ Hauptverkehrszeit I 8:00 – 12:00 NVZ Nebenverkehrszeit I 12:00 – 14:00 HVZ Hauptverkehrszeit II 14:00 – 16:00 NVZ Nebenverkehrszeit II 16:00 – 18:00 HVZ Hauptverkehrszeit III 18:00 – 20:00 NVZ Nebenverkehrszeit III 20:00 – 24:00 SVZ Schwachverkehrszeit II Samstag 4:00 – 09:00 SVZ Schwachverkehrszeit I 09:00 – 16:00 NVZ Nebenverkehrszeit I 16:00 – 24:00 SVZ Schwachverkehrszeit II Sonntag 4:00 – 24:00 SVZ Schwachverkehrszeit Erläuterung: HVZ = Hauptverkehrszeit; NVZ = Nebenverkehrszeit; SVZ = Schwachverkehrszeit Ein bedarfsorientiertes Angebot in den Nachtverkehrszeiten ist zumindest in den nachfragestärkeren Nächten Freitag/ Samstag, Samstag/ Sonntag und in Nächten vor Feiertagen auf den Hauptrelationen vorzuhalten. Bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen sowie insbeson- dere in der Sommersaison entlang touristisch relevanter Achsen können die Verkehrszeiten (z. B. SPNV-Anschlüsse, Gewerbestandorte, Kliniken, veränderte Schulzeiten) flexibel gehandhabt werden, soweit das Taktsystem des jeweiligen Fahrplans nicht zu sehr beeinträchtigt wird, um den Nachfrageerfordernissen aus verkehrlicher und wirtschaftlicher Sicht besser gerecht zu werden. 88 5.2.2 Erschließungsqualität Unter Erschließung versteht man die räumliche Verfügbarkeit des ÖPNV über eine Zugangsstelle (z.B. eine Haltestelle im Busverkehr oder einen Bahnhof/Hal- tepunkt im Schienenverkehr). Für die Bewertung der Erschließungswirkung ist die räumliche Erschließungsqualität der ÖPNV-Haltestellen ausschlaggebend. Mit zunehmender Entfernung zur nächsten Haltestelle wird die Nutzung des dort verkehrenden ÖPNV-Angebotes immer unattraktiver. Neben dem rein kör- perlichen Aufwand für den Weg zur / von der Haltestelle spielt der Zeitaufwand eine wichtige Rolle: Mit wachsender Fußweglänge steigt die Gesamtreise- dauer für eine Fahrt mit dem ÖPNV überproportional an und wird damit nicht mehr konkurrenzfähig. Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandorte sollen deshalb möglichst gut mit Bahn- und Bushaltestellen erschlossen sein. Als Grundlage werden dabei in Anlehnung an die Empfehlungen des VDV17 die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche herangezogen. Eine Haltestelle wird im Zusammenhang mit der Bewertung der Erschließungs- qualität nur dann als „ÖPNV-bedient“ gewertet, wenn sie in der Haupt- und Nebenverkehrszeit in einer definierten Mindestqualität (Mindestbedienung von Orten mit über 250 Einwohnerinnen und Einwohnern mit acht Fahrtenpaaren pro Tag montags bis freitags) bedient wird. Ein Siedlungsbereich gilt dann als erschlossen, wenn insgesamt 80 % der Einwohnerinnen und Einwohner im Ein- zugsbereich mindestens einer Haltestelle bzw. eines Bahnhofes liegen. In dünn besiedelten Bereichen (zersiedelte, isoliert liegende Ortsteile in peripherer Lage) sollen mindestens 70 Prozent der Bevölkerung erschlossen sein.18 Alle Gemeinden bzw. Gemeindeteile mit mindestens 250 Einwohnerinnen und Einwohner sind an eine regelmäßig verkehrende Linie anzubinden. Tabelle 25: Standards Erschließungsqualität Richtwerte für Haltestellenein- zugsbereich (Radius um eine Haltestelle; Luftlinie) Bushaltestelle in verdichteten, städtischen Bereichen in Friedrichshafen, Tettnang, Überlingen und Meckenbeuren 400 m Bushaltestelle im übrigen Bodenseekreis 500 m Bahnhaltepunkt/Bahnhof im SPNV 1.000 m Bei der Bewertung der Erschließungsqualität sind in Abhängigkeit der topogra- phischen Bedingungen (z. B. starke Steigungsstrecken zwischen Wohnvierteln 17 VDV – Empfehlung, Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV, 2000 18 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV: Empfehlungen für Pla- nung und Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, 2010 89 und der nächstgelegenen Haltestelle oder Zäsuren wie Flüsse oder Eisenbahn- strecken ohne nahegelegene Querungsmöglichkeiten) im Einzelfall auch ge- ringere Richtwerte für den Haltestelleneinzugsbereich zu berücksichtigen. 5.2.3 Netzhierarchie und Bedienungsqualität Es erfolgt eine Differenzierung der Angebotsform entsprechend der bestehen- den Nachfrage bzw. der zu erwarteten künftigen Nachfragepotenziale: ◼ nachfragestarke Relationen, Bereiche und Zeiten: Angebotsform im Linien- verkehr ◼ nachfrageschwache Relationen, Bereiche und Zeiten: Angebotsform ver- stärkt im Bedarfsverkehr Unter Einbeziehung der Raumstruktur, der bestehenden Bedienungsqualitäten sowie der vorgesehenen Umsetzung weiterer Angebotsverbesserungen im Zuge der „Vision 2024“ und damit aktivierbaren Potenzialen wird für das Bedie- nungsangebot im Bodenseekreis eine Hierarchisierung der Liniennetzstruktur in Hauptachsen (verschiedener Ordnungen), Ergänzungsachsen bzw. Ergän- zungsbereiche, Stadt- und Ortsverkehre sowie Freizeitverkehre festgelegt. Da- bei wird grundsätzlich das Ziel verfolgt, das ÖPNV-Angebot auf die unter- schiedlichen Bedürfnisse der heutigen Fahrgäste und der potenziellen neuen Nutzer auszurichten. Damit stellt sich die künftige Netzhierarchie wie folgt dar: ◼ Hauptachse 1. Ordnung (Bahn bzw. Bus): Bedienung im schienen- oder stra- ßengebundenen Verkehr auf Achsen mit sehr hoher Nachfrage, insbeson- dere für Verbindungen mit Ausrichtung auf die Oberzentren der Region, mit einer klaren und direkten Routenführung auf Hauptachsen bzw. durch Siedlungsschwerpunkte; für alle Zielgruppen hochattraktives und angebots- orientiertes Taktangebot (besser als 30 Min.-Takt montags bis freitags in der HVZ und NVZ, zu den übrigen Verkehrszeiten abweichende Bedienungs- qualitäten) im Linienverkehr ◼ Hauptachse 2. Ordnung (Bahn bzw. Bus): Bedienung im schienen- oder stra- ßengebundenen Verkehr oder als Schiffsverkehr auf Achsen mit hoher Nachfrage, insbesondere für Verbindungen mit Ausrichtung auf Mittel- und ggf. auch Unterzentren, mit einer klaren und direkten Routenführung auf Hauptachsen bzw. durch Siedlungsschwerpunkte; für alle Zielgruppen at- traktives und angebotsorientiertes Taktangebot (mind. 30 Min.-Takt mon- tags bis freitags in der HVZ und NVZ) im Linienverkehr ◼ Ergänzungsachse (Bus): Bedienung im straßengebundenen Verkehr oder als Schiffsverkehr auf Achsen mit mittlerer Nachfrage als Zubringer zu den Hauptachsen, insbesondere für Verbindungen mit Ausrichtung auf Unter- zentren und die übrigen Gemeindehauptorte, mit einem durchgängigen Taktangebot (mind. 60 Min.-Takt montags bis freitags in der HVZ und NVZ) im Linienverkehr, in schwach nachgefragten Zeiten auch im Bedarfsverkehr 90 ◼ Ergänzungsbereiche (Bus/On-Demand-Verkehr): Bedienung im Linien- oder Bedarfsverkehr als Zubringer zu den Haupt- und Ergänzungsachsen auf nachfrageschwächeren Verbindungen zwischen den Kommunen; für alle Zielgruppen nachfrageorientiertes Taktangebot ◼ Stadt-/Ortsverkehre (Bus/On-Demand-Verkehr): Bedienung im Linien- oder Bedarfsverkehr in einer Kommune als Ergänzung zu den Hauptlinien mit ho- her Erschließungswirkung und Ausrichtung auf lokale Bedürfnisse. Zubringer- funktion zur Bahn, zu den Hauptlinien und den Ergänzungsverkehren; für alle Zielgruppen im innerörtlichen Verkehr ◼ Freizeitverkehre (Bus/On-Demand-Verkehr): Mobilitätsangebote, die in be- sonderem Maße auf die Belange des Freizeit- und Tourismusverkehrs ausge- richtet sind und daher in den relevanten Zeiten auf nachfrage- und poten- zialstarken Relationen des Freizeitverkehrs verkehren. Diese sind als zielgrup- penspezifische Angebote vermarktbar und sollen sich am Grundsatz einer einfachen und intuitiven Nutzbarkeit orientieren. Routen- oder Taktabwei- chungen und Unterscheidungen zwischen Ferien- und Schultagen sind im Sinne der ortsunkundigen Urlaubsgäste während der Saison nach Möglich- keit zu vermeiden Hauptachsen Das Netz der Hauptachsen besteht aus Relationen mit hoher Verkehrsnach- frage, die im Wesentlichen die Verbindung zwischen den Städten bzw. Ge- meinden des Bodenseekreises mit Ausrichtung auf das Oberzentrum Friedrichs- hafen übernehmen sowie zu den benachbarten Oberzentren bzw. zu weiteren bedeutenden regionalen Zielen in benachbarten Gebietskörperschaften füh- ren. Auf dem Netz der Hauptachsen soll ein für alle Zielgruppen hochattrakti- ves, sehr dichtes und angebotsorientiertes Taktangebot im Schienen- bzw. Bus- verkehr (bzw. im Schiffsverkehr) vorgehalten werden. Dieses übernimmt auf den weiteren Relationen vorwiegend Verbindungsfunktionen mit schnellen und weitgehend direkten Fahrtmöglichkeiten. Wichtig ist die Entwicklung und Umsetzung eines integrierten Maßnahmenpa- kets für eine weitere Attraktivitätssteigerung der Bedienungsangebote auf den Hauptachsen. Maßnahmenbausteine aus den Bereichen Angebot, Infrastruk- tur, Betrieb und Information/ Marketing müssen ineinandergreifen und aufei- nander abgestimmt sein. Hierzu ist eine intensive Zusammenarbeit aller Projekt- beteiligter in der Planungs- und Umsetzungsphase erforderlich. Für einen möglichst störungsfreien und damit pünktlichen Betrieb ist auf den im dichten Takt verkehrenden Linien entlang der Hauptachsen eine Linienführung vorzusehen, die möglichst eigene Trassen, Busspuren, Busschleusen sowie Be- vorrechtigungs- und Beschleunigungsmaßnahmen (z. B. an Lichtsignalanlagen sowie durch den barrierefreien Ausbau von Haltestellen) nutzt. Aufgrund der hohen Nachfrage auf diesen Relationen profitieren die meisten Fahrgäste von solchen betrieblichen und infrastrukturellen Maßnahmen. 91 Prinzipiell sollen parallele Verkehre, insbesondere zwischen Bus und SPNV, aber auch zwischen verschiedenen Buslinien, vermieden werden, sofern die jeweili- gen Linien die gleichen verkehrlichen Funktionen abdecken. Dies schließt expli- zit nicht aus, dass parallel zu SPNV-Achsen verlaufende Buslinien verkehrlich sinnvoll sein können, wenn diese der Entlastung von SPNV-Achsen in Abschnit- ten mit sehr hoher Nachfrage dienen – jedoch vorrangig im Zulauf auf die Zen- tren, um dort alternative Ziele (und Verknüpfungspunkte) zum bestehenden Schienennetz zu erreichen. Ergänzungsachsen und Ergänzungsbereiche auf Achsen bzw. in Bereichen mit mittlerer bis schwacher Nachfrage Ergänzungsachsen bzw. Ergänzungsbereiche weisen eine schwache bis mitt- lere Verkehrsnachfrage auf. In der Regel sind dies Zubringerverkehre zu Ver- knüpfungspunkten mit den Hauptachsen, aber auch weitere Relationen zu Zie- len in benachbarten Gebietskörperschaften. Im Bereich der Ergänzungsachsen bzw. Ergänzungsbereichen soll ein für die relevanten Zielgruppen nachfrageori- entiertes Taktangebot vorgehalten werden. Dieses übernimmt neben der Ver- bindungsfunktion auch erschließende Aufgaben. Ergänzungsachsen bzw. Er- gänzungsbereiche können im Linien- oder Bedarfsverkehr angeboten werden. Stadt-/Ortsverkehre als Ergänzung und Zubringer zu den Haupt- und Ergän- zungsachsen und zur Erschließung In den größeren Städten im Bodenseekreis ist neben den ein- und ausbrechen- den Verkehren der Haupt- und Ergänzungsachsen eine Erschließung durch ei- genständige Stadt- bzw. Ortsverkehre erforderlich, um das Potenzial auch für den innerörtlichen lokalen Verkehr gut abdecken zu können. Stadt-/Ortsver- kehre sind als Ergänzung zu den Hauptlinien zu betrachten, richten sich hin- sichtlich ihrer Erschließungsfunktion an den lokalen Bedürfnissen aus und sind an Verknüpfungspunkten auf die Verkehre der Haupt- und Ergänzungsachsen ausgerichtet. Sie können als Linien- oder Bedarfsverkehre ausgestaltet werden. Freizeitverkehre Die ÖPNV-Angebote, die auf die Anbindung touristischer Ziele und die Bedürf- nisse im Ausflugsverkehr ausgerichtet sind, verkehren auf nachfrage- und po- tenzialstarken Relationen des Freizeitverkehrs, sowohl für Gäste als auch für Ein- heimische und Bewohner des Bodenseekreises und der Region. Diese sind als zielgruppenspezifisches Angebot vermarktbar. Das Angebot ist auf die nach- fragestarken Zeiten ausgerichtet und verkehrt daher ggf. nur saisonal an be- stimmten Verkehrstagen. Geprüft werden sollen insbesondere bei diesen Ver- kehren auch Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrradmitnahme. Auf die verschiedenen Achsen und Bereiche im Bodenseekreis übertragen und unter Berücksichtigung der raumplanerischen Grundlagen (vgl. Kapitel 2.2) 92 und der Handlungsfelder und Zielsetzungen, wie sie in Kap. 5.1 sowie mit der Umsetzung der Vision 2024 formuliert sind, ergeben sich folgende Anforderun- gen an die Bedienungsqualität (Mindestbedienungsumfang): Tabelle 26: Netzhierarchie und Bedienungsqualität im Bodenseekreis Montag-Freitag Samstag Sonn- und Feiertag HVZ NVZ SVZ NVZ SVZ SVZ Hauptachse 1. Ordnung < T30 < T30 T60 T30 T60 T60 Hauptachse 2. Ordnung T30 T30 T60 T30 T60 T60 Ergänzungs- achse/ Ergän- zungsbereich T60 T60 T120 T60 T120 T120 Stadt- und Orts- verkehr T30/ T60 T30/ T60 T60/ T120 T30/ T60 T60/ T120 T60/ T120 Freizeitverkehr T60 T60 - T60 - T60* *: zu aufkommensstarken Zeiten Die nachfolgende Abbildung zeigt die Umsetzung der Netzhierarchie und der Bedienungsqualität im Achsenkonzept. 93 Abbildung 5: Umsetzung der Netzhierarchie und der Bedienungsqualität im Achsenkon- zept Die Anforderungen im Schulverkehr können zu zusätzlichen Fahrtenangeboten in den Zeiten des Schülerverkehrs führen, die das vorhandene Taktangebot er- gänzen. Ziel ist ein streng vertaktetes Fahrplanangebot auf den Hauptachsen und nach Möglichkeit auf den Ergänzungsachsen bzw. in den Ergänzungsbe- reichen sowie in den Stadt-/ Ortsverkehren im 15-/ 30-/ 60-/ 120-Minuten-Takt mit tagesdurchgängig einheitlichen Ankunfts- bzw. Abfahrtsminuten zu jeder Stunde, von denen nur in Ausnahmefällen z. B. wegen Schulanfangs- oder Schulschlusszeiten oder Verknüpfungen zu anderen Verkehrsmitteln abgewi- chen werden soll. Bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen sowie insbeson- dere in der Sommersaison entlang touristisch relevanter Achsen kann die Be- dienungsqualität in einzelnen Bedienungszeitfenstern (z. B. aufgrund von SPNV- Anschlüssen, Anbindung von Gewerbestandorten in den Berufsverkehrszeiten, Kliniken zu Schichtzeiten, Schulzeiten) flexibel gehandhabt werden, um den Nachfrageerfordernissen aus verkehrlicher wirtschaftlicher Sicht besser gerecht zu werden. Insbesondere im Bereich des Stadt-Umland-Verkehrs der größeren Zentren, aber auch im Zulauf auf die Verknüpfungspunkte mit dem SPNV führt die paral- lele räumliche Bedienung mehrerer Linien in einzelnen Korridoren bzw. Orten zu 94 einem deutlich höheren Fahrtenangebot, als es entsprechend der dargestell- ten Bedienungsstandards erforderlich wäre. Dies ist nicht als Überangebot zu werten, sondern resultiert aus der Bündelung verschiedener Angebote im Zu- lauf zu Verknüpfungspunkten und Nachfrageschwerpunkten. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Fahrgäste aus den unterschiedlichen Orten ein attrakti- ves, komfortables ÖPNV-Angebot nutzen können sowie dass eine direkte An- bindung an die Verknüpfungspunkte und Nachfrageschwerpunkte über die einzelnen Linien besteht. 5.2.4 Verknüpfungspunkte und Umsteigezeiten Bei Umsteigeverbindungen sind an Verknüpfungspunkten auf den Hauptumsteigerelationen möglichst direkte Anschlüsse bzw. geringe Wartezei- ten zu gewährleisten. Bei Taktfolgen von 60 Minuten und länger auf beiden an- schlussrelevanten Linien ist an den Verknüpfungspunkten 1. und 2. Ordnung auf den festgelegten Hauptumsteigerelationen eine garantierte Anschlusssi- cherung zwischen den Linien vorzusehen, sofern die Fahrplangestaltung dies ohne weitere wesentliche Qualitätseinbußen für den übrigen Fahrweg zulässt. Aufgrund der spezifischen räumlichen und verkehrlichen Situation der einzel- nen Standorte (z. B. Entfernung der Bushaltestellen zum Bahnsteig oder zu Schiffsanlegestellen) und der damit verbundenen baulichen Ausgestaltung der Verknüpfungspunkte ergeben sich teilweise unterschiedliche Umsteigewege und Umsteigezeiten an Verknüpfungspunkten gleicher Art, die bei der Ausge- staltung der Fahrpläne zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die unterschiedlichen Nachfragegruppen verschiedene Ansprüche an das Umsteigen haben. So hat z. B. die hochmobile Altersgruppe (19- bis 25-Jäh- rige) den Anspruch, möglichst ohne Zeitverlust umzusteigen und bevorzugt knapp bemessene Umsteigezeiten. Senioren und in ihrer Mobilität einge- schränkte Personengruppe benötigen fast immer mehr Zeit für den Umstieg und bevorzugen somit eher zeitlich großzügigere Umsteigezeiten. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die planmäßigen Umsteigezeiten auch einen gewissen Zeitpuffer (geringfügige Verspätungen oder Verlängerung des Umsteigeweges o.ä.) enthalten müssen. Vor dem Hintergrund der speziellen räumlichen Situation an den Verknüpfungs- punkten und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche der Nut- zergruppen an das Umsteigen, werden für die einzelnen Verknüpfungspunkte individuelle Zeiten definiert, die sich jedoch auf folgende Rahmenzeiten bezie- hen: ◼ 3 – 8 Minuten Übergangszeit bei Verknüpfungssituationen ohne nennens- werten Fußweg ◼ 5 – 15 Minuten Übergangszeit bei übrigen Verknüpfungssituationen Von Bedeutung sind die Umsteigezeiten insbesondere bei Umsteigeverbindun- gen mit einer Taktdichte größer 30 Minuten. 95 Die Verknüpfungspunkte werden entsprechend ihrer Funktion wie folgt defi- niert: Tabelle 27: Definition von Verknüpfungspunkten im Bodenseekreis Kategorie Beschreibung Im Bestand Verknüp- fungspunkt 1. Ordnung Hauptumsteigepunkte mit systematischen Ver- knüpfungen zwischen SPNV und Bus oder Busli- nien auf den Hauptach- sen sowie zum Fährver- kehr Eriskirch Bahnhof Friedrichshafen Hafenbahnhof Friedrichshafen Stadtbahnhof Kressbronn Bahnhof Langenargen Bahnhof Markdorf Bahnhof Meckenbeuren Bahnhof Meersburg Fähre Salem Bahnhof Überlingen Bahnhof Uhldingen-Mühlhofen Bahnhof Verknüp- fungspunkt 2. Ordnung Weitere wichtige Ver- knüpfungspunkte mit SPNV- oder Bus-Bus-Ver- knüpfung sowie zum Schiffsverkehr Bermatingen-Ahausen Bahnhof Friedrichshafen Flughafen Friedrichshafen Kluftern Friedrichshafen Landratsamt Friedrichshafen Manzell Friedrichshafen Ost Immenstaad Rathaus Kressbronn Seegarten Meersburg - BSB-Hafen (Perso- nenschiffhafen) Meersburg Kirche Meersburg Sparkasse Oberuhldingen Marktplatz Owingen Rathaus Salem Gemeinde Mitte Sipplingen Bahnhof Tettnang Bärenplatz 96 Kategorie Beschreibung Im Bestand Überlingen Gewerbegebiet Überlingen Landungsplatz Überlingen Nußdorf Überlingen Therme Unteruhldingen Hafen/Pfahlbau- ten Unteruhldingen Meersburger Straße Wittenhofen Schulhof Verknüp- fungspunkt 3. Ordnung Nebenumsteigepunkte (tagesdurchgängige ver- taktete Anschlüsse nicht zwingend erforderlich) Daisendorf Altes Rathaus Frickingen Heiligenberger Straße Heiligenberg Postplatz Tettnang Hiltensweiler Oberteuringen Kirche Salem Affenberg Salem Beuren Stefansfeld Kapelle / Ortsmitte Tettnang Abzw. Baumgarten Überlingen Abzw. Bambergen Mühlhofen Kirche Urnau Kirche 5.2.5 Netz- und Fahrplangestaltung Ziel soll sein, ein übersichtliches und leicht begreifbares Liniennetz im ÖPNV vor- zuhalten, in dessen Ausgestaltung auch eine verkehrliche Klassifizierung des Be- dienungsangebotes deutlich wird, z. B. durch eine Unterscheidung der Linien- nummern (z. B. Verwendung bestimmter Nummernkreise). Diese Differenzierung ist als Bestandteil der Fahrgastinformation zu vermarkten. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Anforderung, den ÖPNV auf mög- lichst viele Potenziale und konkrete Fahrgastsegmente auszulegen und so ins- gesamt eine möglichst große Nachfrage anzusprechen. Auf der anderen Seite kann sich der ÖPNV nicht nach sehr spezifischen Nach- fragebedürfnissen richten, insbesondere dann nicht, wenn dadurch das Ange- 97 bot für andere Fahrgäste unattraktiv oder sehr schlecht benutzbar wird. Darun- ter würden etwa Abweichungen vom Takt fallen, aber auch Stichfahrten zu Zielorten wie Arbeitsplatz- oder Schulstandorten, die für die übrigen (durchfah- renden) Fahrgäste sehr unattraktiv sind. Diese spezifischen Nachfragebedürfnisse zeichnen sich meistens dadurch aus, dass die abseits der direkten Route gelegene Haltestelle tatsächlich nur zu be- stimmten Tages- oder Jahreszeiten benutzt wird. Aufgrund der obigen Überlegungen werden folgende Prioritäten vorgesehen: ◼ Abwicklung spezifischer Nachfragebedürfnisse möglichst weitgehend durch das Regelangebot, d.h. durch die entsprechende Linie und das Fahrplanangebot ◼ Falls die Kapazitäten nicht ausreichend sind oder die Wartezeiten zu groß sind, soll eine Verdichtung des Regelangebots prioritär umgesetzt werden ◼ Abwicklung von sehr spezifischen Nachfragen (zum/vom Schulstandort) mit gesonderten Fahrten- oder Linienangeboten (ggf. auch mit gesonderter Li- niennummer) für die jeweiligen Schulstandorte. Ferner ist bei der Fahrplangestaltung darauf zu achten, dass tagesdurchgän- gig gleiche Fahrzeitprofile umgesetzt werden, um den Fahrgästen ein einheit- lich vertaktetes und leicht verständliches (und merkbares) Fahrplanangebot zu gewährleisten, sofern es sich hierbei nicht um schulzeitengebundene Schulver- kehre handelt. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall möglich, insbesondere dann, wenn auf einem Anschlussverkehrsmittel kein strenger Taktfahrplan um- gesetzt ist. 5.2.6 Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit Die Pünktlichkeit wird hinsichtlich der im NVP definierten Anforderungen aus Kundensicht behandelt. Ziel ist es, eine hohe Pünktlichkeitsquote für alle öffent- lichen Verkehrsmittel im Bodenseekreis zu erreichen. In einem verkehrlich stark belasteten Raum wie dem Bodenseekreis treten je- doch immer wieder Störungen und Verspätungen ein, da es gerade auf den Bundesstraßen und den Einfallstraßen in die größeren Städte zu Stauungen und damit zu betrieblichen Problemen für den ÖPNV kommt. Fahrgäste sollen bei Verspätungen sowohl über die Gründe als auch über eventuelle Alternativen informiert werden. Die Koordination des Betriebsablaufs soll unter Einbezug des SPNV sowie flexib- ler Bedienungsformen durch ein Betriebsleitsystem erfolgen. Auf der Grundlage der verbundweiten Qualitätskriterien werden aktuelle Daten zur Pünktlichkeit der Verkehrsmittel erhoben. Die Abfahrtspünktlichkeit wird für jede Haltestelle erfasst und mittels eines Ampelsystems dargestellt. Nach Vorlage und Auswer- tung dieser Daten soll eine Ermittlung der bestehenden Pünktlichkeitsquote er- folgen und daraus Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit und damit Zuverlässigkeit des Bedienungsangebotes abgeleitet werden. Dabei 98 soll auch die Fahr- und Umlaufplanung berücksichtigt werden, so dass z. B. an aufkommensstarken Haltestellen die Fahrzeuge frühzeitig vor der im Fahrplan festgelegten Abfahrtsminute bereitstehen, Folgeverspätungen wegen umlauf- optimierten Fahrplänen reduziert und Fahrzeitprofile regelmäßig hinsichtlich ih- rer Fahrbarkeit (z. B. nach Einrichtung von Tempo 30-Abschnitten oder sonsti- gen geschwindigkeitsreduzierenden Vorgaben) überprüft werden sollen. 5.2.7 Garantie- und Serviceleistungen Der bodo hat bereits eine Mobilitätsgarantie, die ab einer Verspätung von 30 Minuten geltend gemacht werden kann. Die Mobilitätsgarantie greift, wenn ein Verschulden eines bodo-Verkehrsunternehmens vorliegt. Alle Fahrgäste, die in Besitz eines Zeitfahrscheins sind, sowie Menschen mit einem Schwerbe- hindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung, haben Anrecht. Bei Schülermo- natskarten, JuniorTickets, StudiTickets, Kindergartenkindmonatskarten sowie bei Fahrscheinen des Gelegenheitsverkehrs (z.B. Einzelfahrscheinen oder "Zeitfahr- karten gemäß Sonderregelung" in den Stadtverkehren), greift die "bodo-Mobili- tätsgarantie" nicht. Weitere Projekte zur Kundengewinnung und Kundenbindung sowie die Einfüh- rung von Anreizmodellen zur verstärkten ÖPNV-Nutzung sollen geprüft werden, bei denen die Serviceorientierung des Nahverkehrs im Vordergrund steht, z. B. die Ausweitung der Mobilitätsgarantie des bodo auch auf weitere Fahrgast- gruppen. 5.3 Anforderungen an die Barrierefreiheit und Anforderun- gen spezieller Nutzergruppen Der Begriff „Barrierefreiheit“ wurde im Verkehrsbereich in der Außendarstellung in der Vergangenheit meist auf die Nutzergruppen der Rollstuhlfahrer sowie teil- weise auch der Gehbehinderten und der zeitweise Mobilitätseingeschränkten (Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck) fokussiert („behinderten- gerecht“ gleich „rollstuhlgerecht“). Das Verständnis zur Barrierefreiheit im ÖPNV geht jedoch weiter. In der konsequenten Umsetzung des BGG (§ 4) umfasst die Barrierefreiheit grundsätzlich alle Benutzergruppen mit eingeschränkter Mobili- tät (z. B. auch hoch-betagte Nutzerinnen und Nutzer, gehörlose Personen, seh- oder greifbehinderte Personen, Personen mit Konzentrations- und Orientie- rungsbeeinträchtigung)19. Für diese ist in der Konsequenz die Möglichkeit zur eigenständigen, selbstbe- stimmten, unabhängigen und sicheren ◼ Auffindbarkeit, 19 Vgl. Barrierefreiheit im öffentlichen Linienbündel für seh- und hörgeschädigte Men- schen: Schriftenreihe „direkt“ des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtent- wicklung; Heft 64/ 2008. 99 ◼ Zugänglichkeit und ◼ Nutzbarkeit des ÖPNV zu gewährleisten. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) präzisiert in der aktuellen Fassung mit Gültigkeit ab dem 01.01.2013 in § 8 „Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr“ im Ab- satz 3 die Anforderungen an den von den zuständigen Behörden (Aufgaben- trägern) aufzustellenden Nahverkehrsplan (NVP). Der NVP muss mit den hier geregelten gesetzlichen Vorgaben die zentrale Planungsfunktion zur Schaffung eines „vollständig barrierefreien ÖPNV“ übernehmen. Er muss daher aufzeigen, in welchen Zeiträumen bzw. nach welcher Priorisierung die Barrierefreiheit im ÖPNV hergestellt werden soll und wo aus welchen Gründen die Barrierefreiheit als Ausnahme noch nicht erreicht werden kann. Die Aufgabenträger sind aller- dings nur für die Planung (Planungsgebot), nicht aber für die Umsetzung der „vollständigen Barrierefreiheit“ zuständig. Aus dem Nahverkehrsplan ergibt sich kein subjektiver Anspruch zur Umsetzung von Maßnahmen.20 Zuständig für die Umsetzung im straßengebundenen ÖPNV sind: ◼ die Verkehrsunternehmen für den Bereich der Fahrzeuge, ◼ die Straßenbaulastträger (Städte, Kreise, Land und Bund) für die Haltestel- len, ◼ die Verkehrsunternehmen für die Fahrgastinformation, ◼ die Verkehrsunternehmen für die Schulung des Fahr- und Servicepersonals (und somit für deren Kenntnisse und Fähigkeiten). Die Aufgabenträger formulieren über den NVP, die Vorabbekanntmachung und/ oder über die Vergabeunterlagen (ÖDA) ihre Anforderungen an die Fahrzeugausstattung, die Fahrgastinformation und die Personalschulung. Der Gesetzgeber hat mit der Novellierung des PBefG keine neue fachliche Qualität für Barrierefreiheit definiert. „Barrierefreiheit“ bleibt ein Prozess und wird sich auch in Zukunft mit dem Stand der Technik weiterentwickeln21. Die Schaf- fung der „Barrierefreiheit“ ist auch immer ein planerischer Kompromiss der ver- schiedenen Anforderungen der unterschiedlich mobilitätseingeschränkten Fahrgäste. Der Anspruch ist somit, ein Optimum für möglichst viele Menschen zu erreichen. Eine „vollständige Barrierefreiheit“ im Sinne einer absoluten Frei- heit von Hemmnissen für alle Formen von Mobilitätseinschränkungen ist dage- 20 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände (BAG): Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV - Hinweise für die ÖPNV-Aufgabenträger zum Um- gang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG; Handreichung, erstellt durch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, September 2014. 21 Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände (BAG): Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV - Hinweise für die ÖPNV-Aufgabenträger zum Um- gang mit der Zielbestimmung des novellierten PBefG; Handreichung, erstellt durch eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe, September 2014. 100 gen auf absehbare Zeit (noch) nicht möglich. Die Schaffung der Barrierefrei- heit im ÖPNV dient dabei nicht nur den Nutzerinnen und Nutzern mit Beein- trächtigungen, sondern erleichtert allen Fahrgästen die Nutzung des ÖPNV. Das auf Verbundebene des bodo erarbeitete Qualitätshandbuch, welches im April 2025 vom Aufsichtsrat beschlossen werden soll, wird Beispiele für einen mustergültigen barrierefreien Ausbau, Fahrgastinformation und Aufenthalts- qualität aufweisen. Nach Beschluss dieser Qualitätsstandards erfolgt eine Ab- stimmung mit den in diesem NVP formulierten Standards und ggf. eine Anpas- sung der in diesem Kapitel festgelegten Anforderungen. 5.3.1 Leitsätze und Priorisierung Die in der Teilfortschreibung des NVP des Bodenseekreises (Beschluss am 20.12.2017) ergänzten Anforderungen zum Themenfeld Barrierefreiheit dienen weiterhin als Grundlage. Für einen möglichst flächendeckenden Ausbau werden folgende Leitsätze zum Vorgehen des barrierefreien Haltestellenausbaus zugrunde gelegt: ◼ Barrierefreie Haltestellen im Umfeld von Einrichtungen, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität frequentiert werden, insbesondere Ärztehäuser, Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, soziale Einrichtungen sowie Behin- derteneinrichtungen, Orts- bzw. Einkaufszentren (hierzu wird jeweils eine Haltestelle zugeordnet, die barrierefrei ausgebaut wird) ◼ Barrierefreie Haltestellen an Busbahnhöfen und zentralen Umsteigepunkten zum Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr ◼ Ein bis drei barrierefreie Haltestellen pro Ort/Teilort nach Einwohnergrößen- klassen: In (Teil-) Orten mit mindestens 250 – 500 Einwohnern soll eine Halte- stelle, in Orten bis 7.000 Einwohnern sollen bis zu drei Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Unter 250 Einwohner wäre ein Ausbau i.d.R. unverhält- nismäßig (Frequenz und Aufwand). ◼ Gut frequentierte Haltestellen in Städten/Orten mit Stadtverkehren oder über 7.000 Einwohnern: In Stadtverkehren sollen gut frequentierte Haltestel- len unter Berücksichtigung einer möglichst sinnvollen Erschließung von Ein- zugsbereichen barrierefrei ausgebaut werden. ◼ Folgende Ausnahmen für den barrierefreien Ausbau werden formuliert: o Haltestellen für alternative Bedienformen, die oftmals mit Taxen und Kleinbussen durchgeführt werden; diese Fahrzeuge können keine Barrierefreiheit für alle Nutzer bieten. o Haltestellen, in deren Zugang und Zuwegung auf absehbare Zeit keine Barrierefreiheit hergestellt werden kann. Hier läuft die Herstel- lung einer barrierefreien Haltestelle ins Leere. o Haltestellen, bei denen ein Missverhältnis zwischen öffentlichem Nutzen und dem wirtschaftlichen Aufwand (einschl. Unterhaltung) zur Erreichung des Regelfalles der Barrierefreiheit gegeben ist. 101 o Haltestellen mit geringem oder sporadischem Fahrgastaufkommen wie zum Beispiel Bedarfshaltestellen, zeitlich befristete Haltestellen und außerörtliche Haltestellen. Im Zuge der Teilfortschreibung 2017 wurde eine Priorisierung von Haltestellen vorgenommen, an denen ein barrierefreier Ein- und Ausstieg besonders not- wendig ist. Folgende Kriterien wurden für die Prioritätenreihung herangezogen: ◼ qualitative Bewertung des ÖPNV-Angebotes (Fahrtenzahl, Taktverkehr, Ver- knüpfungen) ◼ wichtige Ziele im Einzugsbereich der Haltestelle ◼ Einrichtungen im Einzugsgebiet, die für Mobilitätseingeschränkte relevant sind (insbesondere Alten-/Pflegeheime, Krankenhäuser und sonstige medi- zinische Einrichtungen, Behindertenwerkstätten, spezielle Bildungseinrich- tungen) ◼ Fahrgastaufkommen (Ein- und Aussteigerzahlen auf der Basis von Fahrgast- schätzungen, sonst Abschätzung anhand der Einwohner im Einzugsbereich) ◼ Umfeldsituation mit Beurteilung der barrierefreien Erreichbarkeit und Zu- gänglichkeit der Haltestelle ◼ allgemeine Dringlichkeit eines Haltestellenausbaus (z. B. unsichere Que- rungsstellen oder fehlende Aufstellflächen). Sofern Haltestellen für einen Ausbau nicht priorisiert sind, sollte bei anstehen- den Bau- und Erneuerungsarbeiten im Straßen-/Haltestellenbereich dennoch angestrebt werden, einen barrierefreien Ausbau umzusetzen, zumindest aber eine befestigte Aufstellfläche für Hilfsmittelnutzer bei Mobilitätseinschränkun- gen einzurichten, die mit ausreichender Größe, geringer Längsneigung und ausreichender Höhe den Anstellwinkel einer Klapprampe so gering wie mög- lich hält. Der Bodenseekreis empfiehlt den jeweils zuständigen Stellen, insbesondere den Kommunen, Planungen für entsprechende Ausbauten der priorisierten Halte- stellen frühzeitig vorzunehmen. Die Kriterien der Priorisierung werden in Abstim- mung mit den entwickelten harmonisierten Anforderungen an die (barriere- freie) Ausstattung von Haltestellen auf Verbundebene für die Bewertung des Ausbauzustands der aktuellen Haltestellen und einer Aktualisierung der Priorisie- rung herangezogen. 5.3.2 Bewertung und Priorisierung der Haltestellen Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des NVP lag die detaillierte Haltestellendaten- bank des bodo noch nicht vor. Eine Bewertung und Priorisierung der Haltestel- len wird nach Vorlage der Datenbank vorgenommen und im NVP ergänzt. 102 5.4 Standards für die Beförderungsqualität 5.4.1 Qualitätsstandards Haltestellen Die Beförderungsqualität wird in großem Maße auch durch die Ausstattung der Haltestellen definiert. Die Haltestelle dient dem potenziellen ÖPNV-Nutzenden als Zugangsstelle zu dem Verkehrssystem und ist somit das „Aushängeschild“ für den ÖPNV. Das äußere Erscheinungsbild, die Aufenthaltsqualität sowie Lage und Erreichbarkeit bestimmen in nicht unwesentlichem Maße die Entscheidung des Kunden, den ÖV zu nutzen. Die Qualitätsstandards zur Ausstattung der Haltestellen gelten grundsätzlich für alle Haltestellen im Linienbündel. Für die Einrichtung und bauliche Gestaltung der Bushaltestellen sind grundsätzlich die Straßenbaulastträger zuständig. Bei der Weiterentwicklung des ÖPNV und beim Infrastrukturausbau sind gemäß Behindertengleichstellungsgesetz die Belange mobilitätseingeschränkter Perso- nen zu berücksichtigen. Bei Aus- und Neubau von öffentlichen Verkehrsanla- gen sind diese barrierefrei zu gestalten. Die beiden Haltepositionen einer Haltestelle (Richtungshaltestellen) sollten nahe beieinander (in Sichtweite) liegen, um dem Fahrgast die Orientierung er- leichtern zu können. Im (Nah-)Bereich der Haltestellen sowie bei Umsteigewe- gen sollen, soweit erforderlich, Querungsmöglichkeiten (Ampel, Fußgänger- überweg oder sonstige Querungshilfen) mit Bodenindikatoren angelegt sein. Ferner sind die Belange des Betriebs (bspw. Sozialräume für Fahrpersonal) zu beachten. An zentralen Haltestellen/Verknüpfungspunkten der Kategorie A und Endhaltestellen sollen Sozialräume und Toiletten für das Fahrpersonal vor- gesehen werden. Für die Einrichtung, den Betrieb und ggf. die Auflassung von Haltestellen sind alle erforderlichen Prozesse und die jeweiligen Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten zu definieren, um durch klare und transparente Aufgabenverteilung die Qualität zu sichern. Tabelle 28 gibt für die einzelnen Haltestellenkategorien einen Überblick über die Ausstattungsmerkmale für Menschen mit mobilitäts- und/oder sensorischen Einschränkungen bei der Gestaltung von Haltestellen, die von besonderer Be- deutung sind, um die Nutzbarkeit der Haltestelle und damit den Zugang zum ÖPNV gewährleisten zu können. Ein weiteres grundlegendes Kriterium für die Beförderungsqualität stellt die allgemeine Aufenthaltsqualität an Haltestellen dar. Die Bushaltestellen werden in folgende Kategorien gegliedert: ◼ Kategorie A: Bushaltestellen an Verknüpfungspunkten (1. Ordnung und 2. Ordnung). ◼ Kategorie B: Zentrale Haltestellen in den Kernorten mit mehr als 500 Einwoh- nerinnen und Einwohnern, Haltestellen an wichtigen Infrastruktureinrichtun- gen sowie Haltestellen an Verknüpfungspunkten 3. Ordnung. 103 ◼ Kategorie C: Weitere Haltestellen in zusammenhängenden Siedlungsberei- chen. ◼ Kategorie D: Übrige Haltestellen mit geringer Nachfrage und außerhalb der Siedlungsbereiche. Erläuterung für die nachfolgende Tabelle: ◼ erforderliche Ausstattung anzustrebende Ausstattung - nicht erforderliche Ausstattung * bei Haltestellen im Bereich von Einrichtungen mit Relevanz für mobilitätseinge- schränkte Personen „erforderliche Ausstattung“ Tabelle 28: Ausstattungsstandards für Bushaltestellen Ausstattungsmerkmale Halte- stelle Haltestellenkategorie A B C D Barrierefreiheit Barrierefreie und übersichtliche Ge- staltung des Haltestellenbereiches sowie der Zugangswege ◼ ◼ * -* Geringe Niveauunterschiede zwi- schen Haltestellenkante und Fahr- zeugeinstieg (Bordsteinanhebung auf mind. 18 cm) (in Abhängigkeit der eingesetzten Fahrzeuge) ◼ ◼ * -* Kurze und stufenfreie Umsteigewege an Haltestellen mit Verknüpfungs- funktion ◼ ◼ * -* Kontrastierende, taktile und akusti- sche Orientierungshilfen für Blinde, Seh- und Hörbehinderte (z. B. Tast- streifen und Einstiegsmarkierung) ◼ ◼ * -* Geeignete Bedienungshöhen bei Fahrkartenautomaten (sofern vor- handen) sowie gut einseh- und les- bare Haltestellenbeschriftung (z. B. für Rollstuhlfahrer, Kleinwüchsige) ◼ ◼ * -* Gut erkennbare, lesbare und nach Möglichkeit barrierefreie Fahrgastin- formation (z. B. durch entspre- chende Schriftgrößen kontrastie- rende Farbgebung) ◼ ◼ * -* 104 Ausstattungsmerkmale Halte- stelle Haltestellenkategorie A B C D Geeignete Sitzgelegenheiten, auch für ältere und gehbehinderte Men- schen ◼ ◼ * -* Ausreichende und blendfreie Be- leuchtung ◼ ◼ * -* Räumliche Nähe von Richtungshal- testellen für eine leichte Orientie- rung. Im Bereich der Haltestellen soll- ten, soweit möglich, Querungshilfen vorhanden sein ◼ ◼ * -* Witterungsschutz mit ausreichender Bewegungsfläche auch für Rollstuhl- fahrer ◼ ◼ * -* Geeignete akustische und visuelle Fahrgastinformation ◼ * -* -* Komfort, Kundenservice, Sicherheit, Sauberkeit Abfalleimer ◼ ◼ ◼ Witterungsschutz ◼ ◼ - Aufenthaltsraum / Toiletten für Fahr- personal (insbesondere auch an Li- nienendpunkten) ◼ - - Abstellflächen Busse für Arbeitszeit- / Wendezeitpausen ◼ - - Fahrgastinformation im Verbund-Design barrierefreier Aushangfahrplan mit statischer Abfahrtsinformation, Ver- bunddesign chronologisch oder als Perlschnur ◼ ◼ ◼ ◼ Haltestellenschild ◼ ◼ ◼ ◼ Informationen zur Tarifstruktur ◼ ◼ Liniennummer ◼ ◼ ◼ ◼ Liniennetzplan ◼ ◼ Linienziel ◼ ◼ ◼ ◼ Umgebungsplan ◼ ◼ - - 105 Ausstattungsmerkmale Halte- stelle Haltestellenkategorie A B C D Dynamische Fahrgastinformation (vi- suelle, akustische Anzeige) am Bus- steig (z. B. eINK-Paper mit mehrspra- chiger Ansagefunktion, Tarifinforma- tion, Umgebungsplan, Liniennetz- plan, chronologischem Abfahrts- plan, Echtzeitanzeige der nächsten Abfahrten, Hinweis zu Störungen) oder an einem zentralen Punkt sowie Bussteigübersichten ◼ - - Ausstattung inter- und multimodale Verknüpfung Bike+Ride-Stellplätze (z. B. Fahrrad- stände /-bügel, Boxen, Radhaus) ◼ - - Park+Ride-Stellplätze ◼ - - Ggf. weitere Ausstattungsmerkmale an multimodalen Schnittstellen - Relevante Informationen zur Ver- knüpfungssituation ◼ - - - bei touristisch relevanten Haltestel- len Aushang/Darstellung weiterer zielgruppenspezifischer Informatio- nen - Die Ausstattungselemente der Haltestellen werden in Abstimmung mit den ent- wickelten harmonisierten Anforderungen an die (barrierefreie) Ausstattung von Haltestellen auf Verbundebene ggf. modifiziert für die Bewertung des Ausbau- zustands der aktuellen Haltestellen herangezogen. Alle Haltestellen sind sauber und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hal- ten. Hierzu zählt auch die Räumung von Schnee. Haltestellen der Kategorien A und B besitzen dabei hohe Priorität. Die Kundeninformation an allen Haltestellen (z. B. Fahrpläne, Tarifinformatio- nen- Linienbeschilderung) sind auf aktuellem Stand zu halten. Vandalismus- schäden (z. B. Graffiti) sind schnellstmöglich zu entfernen. Leere Fahrplankäs- ten bzw. Vitrinen sind nicht zulässig. Für Haltestellen im Bereich von Einrichtungen mit Relevanz für mobilitätseinge- schränkte Personen können darüber hinaus besondere Ausstattungsstandards erforderlich sein. Hierbei wird eine Ausstattung mit taktilen Leitsystemen erfor- derlich. Im Leitfaden zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen des bodo werden die Merkmale zur Umsetzung von barrierefreien Haltestellen anhand ei- ner Musterhaltestelle gemäß Abbildung 6 dargestellt. 106 Abbildung 6: Beispiel einer barrierefreien Musterhaltestelle (Quelle: Leitfaden zum barrie- refreien Ausbau von Bushaltestellen des bodo, S. 20) Demnach ist für eine barrierefreie Haltestelle ein Hochbord mit einer Höhe von 18 Zentimetern auf einer Länge des Bussteigs von 8 Metern (bei Einsatz von Ge- lenkbussen mindestens 14 Metern) vorzusehen, genauso wie eine Breite der Haltestelle von mindestens 2,5 Metern im Bereich der Warteposition. Bei der Aufstellung und Inbetriebnahme der Haltestellen ist grundsätzlich § 32 BOKraft zu berücksichtigen. Folgende Zuständigkeiten ergeben sich: ◼ Dem Straßenbaulastträger obliegt die Errichtung von Bushaltestellen mit Setzen des Haltestellenmastes im Einvernehmen mit den Verkehrsunterneh- men sowie die Verkehrssicherungspflicht (z. B. Winterdienst) im Bereich der Bushaltestellen. ◼ Bushaltestellen: Das Verkehrsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Auf- traggeber und dem Straßenbaulastträger dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Linienverkehr allgemein erforderlichen Haltestellen nach den gesetzlichen Vorschriften eingerichtet, gewartet, unterhalten und ge- reinigt werden. Dabei ist das Verkehrsunternehmen verpflichtet, insbeson- dere die verbundeinheitliche Fahrgastinformation entsprechend den Rege- lungen des bodo fristgerecht und ordnungsgemäß zu unterhalten. Das Ver- kehrsunternehmen trägt Sorge für die Einhaltung folgender Anforderungen: o Anbringung des Haltestellenschildes, Kennzeichnung mit Haltestellenna- men, Linienziel, bodo-Liniennummer, bodo-Logo o Anbringung eines Fahrplan- und Informationskastens am Haltestellen- mast oder dem Fahrgastunterstand, o Aushang des jeweiligen aktuellen Fahrplans mit Linienverlauf, Aushang der Tarifinformationen und eines Umgebungsplans (sofern Platz vorhan- den ist), 107 o unverzügliche Beseitigung von Schäden, ◼ bei Entfall bzw. Verlegung einer Haltestelle müssen entsprechende Informa- tionen ausgehängt werden. Insgesamt ist die Haltestellenbeschilderung für die Fahrgäste so informativ wie möglich auszugestalten. Beschädigungen an der Haltestelleninfrastruktur wer- den unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Meldungseingang be- seitigt. In die Verantwortung des Verkehrsunternehmens fällt außerdem, dass ein beschädigter, fehlender oder unleserlicher Aushangfahrplan spätestens 48 Stunden nach Kenntniserlangung zu ersetzen ist. Das Verkehrsunternehmen stellt durch regelmäßige Kontrollen sicher, dass die Haltestelleneinrichtungen benutzbar sind. Festgestellte Schäden oder sonstige Mängel sind zu beheben bzw. an den Aufgabenträger zu melden. Die Beseitigung der Mängel erfolgt durch das jeweilige Verkehrsunternehmen oder die örtliche Gemeinde. Bei gemeinsam benutzten Haltestellen werden Name, die Zuständigkeit und die Verteilung der entstehenden Lasten im Einvernehmen zwischen den betei- ligten Verkehrsunternehmen festgelegt. Bei Bedarf oder fehlendem Einverneh- men entscheidet die Verbundgesellschaft. Das Verkehrsunternehmen stellt durch regelmäßige Kontrollen sicher, dass die Haltestelleneinrichtungen be- nutzbar sind. Festgestellte Schäden oder sonstige Mängel sind zu beheben bzw. an die zuständige Gemeinde zu melden. 5.4.2 Qualitätsstandards Fahrzeuge 5.4.2.1 Grundanforderungen Neben der Haltestellenausstattung stellt die Ausstattung und die Ausrüstung der Fahrzeuge das wichtigste Merkmal aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer für die Beförderungsqualität dar. Sicherzustellen ist eine höchstmögliche Qualität im Linienverkehr. Einzusetzen sind dabei saubere, moderne, ansprechende, komfortable und barrierefreie Fahrzeuge. Die Harmonisierung der Anforderun- gen an die Fahrzeugausstattung mit den Anforderungen der benachbarten Aufgabenträger im bodo wird angestrebt. Die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV sollte gemäß § 8 Abs. 3 PBefG spätes- tens bis zum 1. Januar 2022 auch im Bereich der Fahrzeugausstattung herge- stellt werden. Mit einem Antrag auf Erteilung einer Liniengenehmigung nach § 42 PBefG ist darzulegen, wie diese Barrierefreiheit in den Fahrzeugen durch die betreffenden Verkehrsunternehmen umgesetzt wird. Dabei ist ein niederfluriger Ein- und Ausstieg auf allen eingesetzten Fahrzeugen umzusetzen. Dies ist im Bo- denseekreis noch nicht auf allen Linien und Fahrten erfolgt. Zur Herstellung der Barrierefreiheit sind daher künftig bei Neu- und Ersatzbe- schaffungen Busse mit Niederflurtechnik (oder Low-Entry-Fahrzeuge bzw. Fahr- 108 zeuge mit Hublift) vorzusehen (korrespondierend zu den aktuellen Förderrichtli- nien im ÖPNV), die über folgende Aspekte der Fahrzeugausstattung hinsicht- lich der Erlangung der Barrierefreiheit verfügen: ◼ ausklappbare Rampe an Tür 2 (oder Lift) und Kneeling-Technik als Einstiegs- hilfe ◼ podestloser Boden (Mittelgang) mindestens zwischen Tür 1 und Tür 2 bei Standardlinienbussen, bei Standardgelenkbussen mindestens zwischen Tür 1 und Tür 3 ◼ Rollstuhlanlehnfläche entgegen der Fahrtrichtung ◼ kontrastreiche Rufeinrichtung (Taster) für mobilitätseingeschränkte Fahr- gäste außen an Tür 2 sowie im Wageninneren an der Sondernutzungsflä- che ◼ behindertengerechte Sitzplätze in der Nähe der Türen ◼ ausgewiesene Sondernutzungsfläche mit Befestigungsmöglichkeit für Roll- stühle, Kinderwagen, Gepäck, etc. und Rückenstütze: ausreichende Ab- stellflächen mit einer Mindestgröße bzw. ausreichend Platz für zwei Roll- stühle und eine Begleitperson; ggf. Klappsitze, jedoch keine Einschränkung durch Abfallbehälter in diesen Bereichen (bei Gelenkbussen sollte die Ein- richtung einer zweiten Sondernutzungsfläche im Bereich der Tür 3 geprüft werden, falls ein größerer Bedarf für die Beförderung von mitgeführten Kin- derwagen, Rollstühlen etc. besteht) ◼ ergänzende Fahrgastinformation (Linien- und Zielanzeige) an den Fahrzeu- gen sowie eine Haltestellenanzeige und -ansage in den Fahrzeugen Auch beim Einsatz von Kleinbussen soll die Beförderung von Personen mit Roll- stuhl, Rollator oder Kinderwagen ermöglicht werden. Beim Einsatz kleinerer Fahrzeuge (z. B. 9-Sitzer oder Pkw bei bedarfsgesteuerten Bedienungsformen) soll die Möglichkeit vorgesehen werden, zusammenklappbare Rollstühle und Kinderwagen transportieren zu können. Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren hat der Unternehmer für ausreichende Be- förderungskapazitäten zu sorgen. Dabei ist entsprechend § 22 PBefG sicherzu- stellen, dass jeder Fahrgast mit der von ihm gewählten Fahrplanfahrt befördert werden kann. Bei Bedarf sind Verstärkerfahrzeuge einzusetzen, oder es ist eine Taktverdichtung vorzunehmen. In den Fahrzeugen sind einheitliche, im Verbunddesign aktuelle Informationen zu geben. In allen Fahrzeugen ist eine Bordtechnik vorzusehen, die die Liefe- rung von Echtzeitdaten, eine Beeinflussung der Lichtsignalanalage (LSA) sowie das E-Ticketing ermöglicht. Ferner ist optional die Versorgung mit WLAN sowie Steckdosen/USB-Ladeplätzen an allen Plätzen sowie eine Videoüberwachung in den Fahrzeugen vorzusehen. Entsprechend den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg erfolgt die Ausstattung einer ausreichenden Fahrzeugflotte mit Fahrgastzählgeräten (AFZS). 109 Für Gelenkbusse gelten zudem folgende Mindestanforderungen: ◼ Länge max. 18,5 m ◼ Mindestens 45 Sitzplätze (Klappsitze nicht anrechenbar) (ggf. geringe An- zahl bei Einrichtung einer 2. Sondernutzungsfläche) ◼ Zwei eintragungsfähige Klappsitze in Türnähe Für Solobusse gelten folgende Mindestanforderungen: ◼ Länge 11,5 bis 13,5 m ◼ Mindestens 28 Sitzplätze (Klappsitze nicht anrechenbar) ◼ Zwei eintragungsfähige Klappsitze in Türnähe Umwelt- und Klimastandards Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen sind generell die zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeuges jeweils aktuellen EURO-Normen und Emissionsgrenz- werte bei Neufahrzeugen einzuhalten. Ferner sind die UNECE-Regelung 107 so- wie die EU-VO 1161/2019 (Clean Vehicle Directive) und die Umsetzung des Ge- setzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBe- schG) zu beachten. Vor dem Einsatz alternativer Antriebsformen (zum Beispiel Hybrid, Flüssiggas, Erdgas-, Batterie-, Wasserstoffverbrennungs- oder Brennstoffzellenantriebe) ist die Zuverlässigkeit, Praxistauglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge zu prüfen. Auf Linien, die für den Einsatz von Batteriebussen oder anderen alterna- tiven Antrieben geeignet sind, können diese Antriebe abhängig von der Be- schlussfassung der politischen Gremien zum Einsatz kommen. Erscheinungsbild der Fahrzeuge Der bodo-Verkehrsverbund hat mit den Aufgabenträgern im Verkehrsverbund ein neues Busdesign und andere Marketingelemente entwickelt. Das Verkehrs- unternehmen hat dies, nach Maßgabe des Aufgabenträgers, auf den einge- setzten Bussen anzuwenden. Werbematerialien vom Landkreis und vom bodo- Verkehrsverbund sind vom Verkehrsunternehmen entsprechend zu platzieren. Ansonsten ist Werbung untersagt. Grundsätzlich wird vom Bodenseekreis eine einheitliche Gestaltung der Fahr- zeuge, insbesondere außen, angestrebt; Gestaltungsvarianten z. B. für Marke- ting-Vermarktungskooperationen mit Dritten wie z.B. Gemeinden, Ausflugszie- len/ Tourismuspartnern oder Firmen können Berücksichtigung finden. Details zum kreisweiten Design werden in den Ausschreibungsunterlagen kon- kretisiert. 110 Fahrzeugausstattung Für die Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge gelten folgende Mindestanfor- derungen (für die auf den Regiobus-Linien eingesetzten Fahrzeuge gelten teil- weise besondere Anforderungen, vgl. https://vm.baden-wuerttem- berg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv (Abruf 02.05.2024): ◼ erforderliche Ausstattung anzustrebende Ausstattung - nicht erforderliche Ausstattung Tabelle 29: Ausstattungsstandards für neu zugelassene Fahrzeuge Ausstattungsmerkmal Fahr- zeuge Fahrzeugart Midibus/ Standardlini- enbus Gelenk- bus Minibus/ Kleinbus Digitale visuelle Fahrgast-Informati- onssysteme außen (elektronische Anzeigen von Fahrtziel bzw. Linien- nummer außen an der Fahrzeug- front, an der Einstiegsseite und am Fahrzeugheck) ◼ ◼ ◼ Digitale visuelle Fahrgastinformati- onssysteme innen (TFT-Bildschirm) inklusive akustische Haltestellenan- sage ◼ ◼ Ausklappbare Rampe für Rollstuhl- fahrer ◼ ◼ ◼ Sondernutzungsfläche (bspw. für Kinderwagen oder Rollstuhl) ◼ ◼ ◼ Doppelflügelige Türen für einen schnellen Fahrgastwechsel ◼ ◼ - Gut erreichbare, kontrastreiche Haltewunschtasten an jeder zwei- ten Sitzreihe, an den Behinderten- plätzen und im Bereich der Son- dernutzungsfläche ◼ ◼ ◼ Elektronischer Fahrscheindrucker, der den Verkauf aller Fahrscheine im Tarif und den Übergangstarifen ermöglicht (mit RFID- und Bar- codelesern nach VDV KA Level 3) ◼ ◼ ◼ https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv 111 Ausstattungsmerkmal Fahr- zeuge Fahrzeugart Midibus/ Standardlini- enbus Gelenk- bus Minibus/ Kleinbus Kommunikationsmöglichkeit über Betriebsfunk oder Handy ◼ ◼ ◼ Klimaanlage ◼ ◼ ◼ Ausstattung mit einer kompatiblen Technik zur Steuerung der Vor- rangschaltung an LSA (sofern im Einsatzgebiet des jeweiligen Fahr- zeuges entsprechend ausgerüs- tete LSA vorhanden sind) ◼ ◼ ◼ Vorhandensein und Funktionieren von USB-Anschlussbuchsen Kostenlose WLAN-Bereitstellung Vollpolstersitze mit mind. 30 mm Polsterdicke ◼ ◼ - RBL/ITCS-System mit Echtzeitdaten- lieferung und dauerhaftem, kos- tenfreiem Zugang für den Aufga- benträger ◼ ◼ ◼ 5.4.2.2 Fahrradmitnahme Möglichkeiten für eine verbesserte Mitnahme von Fahrrädern im ÖPNV sind zu prüfen, auch vor dem Hintergrund einer gemeinsamen Zielrichtung der Aufga- benträger im bodo. Die Belange eines sicheren und pünktlichen Betriebs und der Fahrplanstabilität sind dabei ebenso zu beachten wie die Belange der üb- rigen Fahrgäste und der vorhandenen Kapazitäten für die Mitnahme von Roll- stühlen, Rollatoren und Kinderwagen. Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren haben immer Vorrang vor der Fahrradmitnahme. Das Fahrpersonal entschei- det darüber, ob Fahrräder mitgenommen werden können oder aus dem Bus entfernt werden müssen. 5.4.2.3 Sauberkeit und Schadensfreiheit von Fahrzeugen Die Fahrzeuge sind außen grundsätzlich sauber und schadensfrei zu halten, so dass insgesamt ein ansehnlicher und gepflegter Eindruck vermittelt wird. Die Fahrzeuge sind frei von störendem Abfall, Staub, Schmutz und visuellen Beein- trächtigungen (z. B. Graffiti). Sie weisen einen möglichst angenehmen Geruch 112 auf. Um dies sicherzustellen, müssen mindestens folgende Leistungen erbracht werden: ◼ Die Funktionsfähigkeit der Ausstattungskomponenten muss zum Betriebsbe- ginn vollumfänglich gewährleistet sein. Defekte müssen am Folgetag nach Entdeckung des Mangels beseitigt sein. ◼ Bei Betriebsbeginn müssen die Fahrzeuge innen und außen in einem op- tisch sauberen Zustand sein. Dazu sind sie täglich innen zu reinigen. Von au- ßen sind die Fahrzeuge je nach Witterung zu reinigen, mindestens jedoch zweimal wöchentlich. ◼ Grobe Verunreinigungen (z. B. Zeitungen und Getränkebehälter) sind wäh- rend des Betriebes durch das Fahrpersonal (z. B. in den Wendezeiten) zu entfernen. ◼ Grobe Vandalismusschäden sind kurzfristig, möglichst direkt, zu beseitigen. 5.4.3 Anforderungen an den Schulverkehr Für die Belange des Schulverkehrs ist auf den Linien mit hohem Schüleranteil und ferner bei Linien mit einem hohen Anteil an Fahrgästen, die eine längere Fahrzeit auf einer Fahrt verbringen, darauf zu achten, dass eine möglichst hohe Zahl von Sitzplätzen angeboten wird. Zwischen dem Jedermann-Verkehr und dem Schülerverkehr gibt es hinsichtlich der Anforderungen an das ÖPNV-System erhebliche Schnittmengen. Dennoch erfordern Teile des Schülerverkehrs davon abweichende Vorgaben. Diese er- geben sich insbesondere dann, wenn das für den Jedermann-Verkehr konzi- pierte Regelangebot aufgrund von Siedlungsstrukturen, Schulstandorten, Lini- enführungen oder Zeitlagen für die spezifischen Belange des Schülerverkehrs nicht oder nur bedingt geeignet ist. Daher werden die Mindeststandards für die Verkehrsbedienung an dieser Stelle um besondere Anforderungen an das Angebot für den schulbezogenen Linienverkehr ergänzt. Für die Ausgestaltung und die Abwicklung des eigens in den ÖPNV integrierten Verkehrs zu und von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen gelten für den Bodenseekreis – unter gegebenen finanziellen Umständen – folgende Grundsätze und Leitvorgaben: ◼ Die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulweg genießt oberste und uneingeschränkte Priorität. ◼ Den besonderen Erfordernissen der einzelnen Schulstufen ist in Planung und Abwicklung des schulbezogenen Verkehrs Rechnung zu tragen. ◼ Einrichtung angemessener Busverbindungen an den Schulen mit Ganztags- angeboten. ◼ Wartezeiten der Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende sind im Kontext einer wirtschaftlichen Fahr- und Umlaufpla- 113 nung möglichst akzeptabel aus Sicht der Schülerinnen und Schüler zu ge- stalten. Die maximale zulässige Wartezeit beträgt 45 Minuten. Für Schülerin- nen und Schüler der Berufsschulen ist hingegen eine Wartezeit bis zu 60 Mi- nuten für die Hin- und Rückfahrt zumutbar. ◼ Schulanfangs- und Schulschlusszeiten sind mit den Fahrzeiten der öffentli- chen Verkehrsmittel abzustimmen; dabei ist ein gestaffelter Unterrichtsbe- ginn anzustreben, damit Verkehrsspitzen vermieden werden. Die bewegli- chen Ferientage sollen in den Städten und Gemeinden nach Möglichkeit vereinheitlicht werden. ◼ Verbesserte Sicherungsmöglichkeiten auch für kleine Kinder sind vorzuse- hen. ◼ Die Bedienungsgebiete der Buslinien und der Fahrten, die speziell für den Schülerverkehr eingerichtet sind, haben die maßgebenden Herkunftsorte der Schülerinnen und Schüler eines Schulstandortes abzudecken. ◼ Umsteigebeziehungen zwischen Linien sind zeitlich und hinsichtlich der Ver- kehrssicherheit an den Umsteigepunkten zu optimieren. ◼ In Anbetracht einer volks- und betriebswirtschaftlich vertretbaren Fahrzeug- auslastung werden ausreichende Beförderungskapazitäten durch Sitz- und Stehplätze bereitgestellt, die sich an der Länge der individuellen, fahrzeug- bezogenen Beförderungszeit orientieren. ◼ Rationalisierungsmaßnahmen im schulbezogenen Verkehr mit dem Ziel ei- ner gleichmäßigeren Auslastung des Fahrzeugparks und dadurch eines gleichmäßigeren Einsatzes des Fahrpersonals sind im Interesse einer sparsa- men Verwendung öffentlicher Mittel anzustreben, in dem eigens dafür vor- gehaltene Kapazitätsspitzen abgebaut werden. Geeignete Maßnahmen sind im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Schulträger und ÖPNV-Auf- gabenträger auszuarbeiten. 5.4.4 Anforderungen an das Fahrpersonal und soziale Standards Die Qualitätsstandards für das Fahrpersonal dienen dazu, eine einheitlich hohe Qualität im Kontakt mit den Fahrgästen herzustellen, da der direkte und per- sönliche Umgang ein zentrales Element der Dienstleistung im öffentlichen Ver- kehr darstellt. Die Verkehrsunternehmen haben daher bei der Auswahl des Per- sonals sowie auch bei Schulungen und Fortbildungen zu gewährleisten, dass es den Anforderungen und Ansprüchen an einen attraktiven Nahverkehr mit um- fassender Kundenorientierung entspricht. Daher gelten folgende Mindeststandards für das Personal: 114 Tabelle 30: Anforderungen an das Fahrpersonal und soziale Standards Anforderungen an das Fahrpersonal Anforderungen an die Verkehrsunter- nehmen ◼ Ausreichende Kenntnisse der deut- schen Sprache in Wort und Schrift sowie ausreichende Sicherheit bei Ansagen und Störungen sowie in Konfliktsituationen. Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert. ◼ Kennen und Anwenden von Beför- derungsbedingungen und Tarifbe- stimmungen. ◼ Die rechtlichen Vorgaben (u. a. BOKraft, DF Bus, PBefG, StVO, StVZO) kennen und anwenden. ◼ Richtigen Fahrpreis für jede ge- wünschte Fahrtverbindung nennen und verkaufen können sowie Fä- higkeit zur Beratung des Fahrgastes hinsichtlich des für ihn passenden Tarifangebotes. ◼ Anforderung der Sichtprüfung oder digitalen Prüfung (Fahrscheindru- cker, Terminal) durch das Fahrper- sonal zur Erlössicherung. ◼ Fahrplan und Linienverlauf kennen (Namen und Reihenfolge der be- dienten Haltestellen, sowie Kennt- nis über sämtliche Verknüpfungs- punkte). ◼ Über die tariflichen Übergangsge- biete und über Sonderangebote jederzeit richtig Auskunft geben können. ◼ Über ausreichende Ortskenntnisse im Bereich des Linienverlaufs und im Kreisgebiet verfügen (Kenntnis wichtiger öffentlicher und touristi- scher Einrichtungen und Ziele, wie z.B. Sportanlagen, öffentliche Ver- ◼ Die Entlohnung des eingesetz- ten Personals bei den Ver- kehrsunternehmen hat den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen; der Tarifvertrag des Verbandes Ba- den-Württembergischer Omni- busunternehmen (WBO) und ggf. weitere Branchenverein- barungen sind anzuwenden. ◼ Die Verkehrsunternehmen leis- ten Unterstützung bei den Be- mühungen des Fahrpersonals, ihr Sprachniveau zu verbes- sern. ◼ Bereitstellung eines Schulungs- systems für das Fahrpersonal über die bodo-cloud. ◼ Bereitstellung (tages)aktueller Informationen zum Betrieb, zu möglichen Fahrplan- und Lini- enwegabweichungen, zu Ta- rif- und Vertriebsangeboten und weiteren relevanten Infor- mationen für das Fahrperso- nal. ◼ Verbindliche Tarif- und Ticket- schulung insbesondere bei Neueinstellung des Fahrperso- nals sowie wiederholte Ta- rifschulungen einmal pro Jahr. ◼ Regelmäßige Schulung der Fahrzeugführer und des Ser- vicepersonals zum Umgang mit mobilitätseingeschränkten Fahrgästen (Mobilitätsschu- lung). ◼ Schulung des Fahrpersonals zum korrekten Anfahren von 115 Anforderungen an das Fahrpersonal Anforderungen an die Verkehrsunter- nehmen waltung, Museen, Schulen), Aus- künfte zu den Anschlussmöglichkei- ten geben können. ◼ Rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten insbesondere gegen- über mobilitätseingeschränkten Fahrgästen; die Rampe zur Ein- stiegshilfe sicher bedienen können. ◼ Sich kundenfreundlich und service- orientiert verhalten, auch in Kon- flikt‐ und Stresssituationen; bei Be- lästigungen unter den Fahrgästen entsprechende Maßnahmen ein- leiten. ◼ Ordentliches, sauberes, kommuni- katives und kompetentes Erschei- nungsbild, Tragen von Dienstklei- dung sowie eines darauf sichtba- ren Merkmals (z. B. Name des Be- treibers). ◼ Kenntnis zur Bedienung der Ver- triebstechnik im Fahrzeug sowie des rechnergesteuerten Betriebs- leitsystems. (barrierefreien) Haltestellen etc. ◼ Schulung des Fahrpersonals zum energiesparenden Fah- ren. ◼ Schulung des Fahrpersonals zur Einleitung von Erste-Hilfe-Maß- nahmen. ◼ Schulung des Fahrpersonals zum freundlichen Umgang mit Fahrgästen. ◼ Alle Fahrzeugführenden sind regelmäßig im Rahmen eines Deeskalationstrainings zu schu- len. Personal in den Bereichen Fahrbetrieb, Verkauf und Vertrieb, Kundenbetreu- ung, Beschwerdemanagement oder Fahrscheinprüfungen muss über die grundsätzlichen Anforderungen hinaus eine besonders ausgeprägte Kun- denorientierung aufweisen. Weiterhin gilt es, zwischen den spezifischen Anforderungen des Personals im Fahrdienst, im Verkauf/Vertrieb und Prüfdienst zu differenzieren. Zur Fachkräftegewinnung werden auf Verbundebene Maßnahmen formuliert, die der Verbesserung der Attraktivität der Berufsfelder und Zielgruppen dienen, die für einen qualitativ hochwertigen, zuverlässigen und möglichst reibungslo- sen Betrieb des ÖPNV-Angebotes (sowie für die vorbereitenden und begleiten- den Tätigkeiten wie Planung, Betriebsvorbereitung, Wartung und Instandhal- tung etc.) erforderlich sind. Hierzu zählen attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten für das Fahrpersonal an Endhaltestellen und in Pausenzeiten, angemessene Ar- beitskleidung, die kostenlose Nutzung des ÖPNV-Angebotes im Verbundgebiet durch die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmens und weitere Anreize. 116 5.4.5 Anforderungen an die Sicherheit Nutzerbefragungen in den letzten Jahren in verschiedenen Verkehrsräumen kommen zu dem Ergebnis, dass das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste zu- nehmend beeinträchtigt wird. Das Gefühl von Unsicherheit bei (potenziellen) ÖPNV-Fahrgästen führt nicht selten zu einer Mobilitätseinschränkung, in be- stimmten Fällen sogar zu einem völligen Mobilitätsverzicht besonders abends und nachts. Die Aufgabenträger setzen sich dafür ein, dieser Entwicklung in ih- rem Zuständigkeitsbereich durch spezielle Maßnahmen und die Qualität der Fahrzeuge entgegenzuwirken. Dafür sind mindestens folgende Leistungen zu erbringen: ◼ In den Fahrzeugen soll jederzeit die Möglichkeit bestehen, im Notfall Kon- takt mit dem Fahrpersonal aufzunehmen. ◼ Das Fahrpersonal hat regelmäßig an Deeskalations-Schulungen teilzuneh- men. ◼ Die Haltestellen sind gut einsehbar, ausreichend und blendfrei beleuchtet (direkt oder indirekt; wartende Fahrgäste müssen vom Fahrpersonal ein- deutig sichtbar sein) und sauber zu halten. Als optionale Anforderung wird die Ausstattung der Linienfahrzeuge im Rah- men der gesetzlichen Bestimmungen mit einem Videoaufzeichnungssystem vorgesehen. Der Einsatz von Videoaufzeichnungssystemen sollte neben Fahr- zeugen auch für zentrale Haltestellen (unter Einbeziehung von Sicherheitspart- nerschaften mit Polizeibehörden, Kommunen und Verkehrsunternehmen) ge- prüft werden. Um im Falle von Pandemien o. ä. schnell reagieren zu können, ist ein Maßnah- menplan (Pandemie- oder Krisenplan) vorzusehen, der zusätzlich zu den ge- setzlichen Regelungen und Vorschriften sowie behördlichen Anordnungen temporäre (Hygiene-)Maßnahmen vorsieht, die maximalen Gesundheitsschutz für Personal und Fahrgäste gewährleisten. 5.4.6 Qualitätsstandards Betriebs- und Störungsmanagement Die Koordination des Betriebsablaufs des Regionalverkehrs im Bodenseekreis und der Stadtverkehre erfolgen durch ein Betriebsleitsystem. Die konkretisierten Anforderungen sind den Vorabbekanntmachungen bzw. Ausschreibungsun- terlagen zu entnehmen. Die Beschleunigung des ÖPNV, z. B. durch separate ÖPNV-Trassen und/ oder Beschleunigung an Lichtsignalanlagen, ist mit Hilfe eines Beschleunigungspro- gramms weiter zu verfolgen. Hierzu gehört auch die leistungsfähige Gestaltung der ÖPNV-Knotenpunkte in der Innenstadt von Friedrichshafen sowie in den 117 Kernbereichen der zentralen Orte im Bodenseekreis sowie auf stau- und ver- spätungsanfälligen Abschnitten und an Knotenpunkten im Kreisgebiet, u.a. auf den stark belasteten Bundesstraßen B 30, B 31 und B 33. Die Straßenbaulastträger sind verantwortlich für eine störungs- und mangelfreie Straßeninfrastruktur. Der Bodenseekreis und die kreisfreien Städte als Aufgaben- träger für den ÖPNV und die Verkehrsunternehmen wirken durch Anzeige von Mängeln und Schäden auf die Straßenbaulastträger hin, die Straßen in einem Zustand zu halten, der den sicheren, komfortablen und pünktlichen Betrieb des ÖPNV ermöglicht. Der Verbund erarbeitet einen einheitlichen Prozess zum Umgang mit geplan- ten und ungeplanten Störungen und definiert die entsprechenden Fristen und Maßnahmen, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Umleitungen wegen Baustellen und Veranstaltungen sind im Vorfeld mit den Unternehmen und Aufgabenträgern abzustimmen, um die Behinderungen für den ÖPNV zu minimieren. Hierzu muss eine frühzeitige Information der jeweili- gen Straßenbaulastträger erfolgen. Die entsprechenden Fahrgastinformatio- nen sind auf den diversen Kommunikationskanälen dem Aufgabenträger, den Fahrgästen, aber auch den betroffenen Kommunen zur weiteren Verbreitung zugänglich zu machen. Bei permanent wiederkehrenden Veranstaltungen ist die Einrichtung von dauerhaft installierten Ersatzhaltestellen auf der Umleitungs- strecke vorzusehen. Bei unvorhersehbaren Störungen ist unverzüglich das Ereig- nismanagementsystem des bodo zu verwenden mit den Mindestinformationen Art der Störung, voraussichtliche Dauer und alternative Reisemöglichkeiten. Auf der Basis der von den Verkehrsunternehmen gemeldeten Daten erstellt der Verbund eine Informationsplattform. Die Abfahrtspünktlichkeit wird für jede Li- nie und Haltestelle erfasst und mithilfe eines Ampelsystems dargestellt und be- wertet. Das Verkehrsunternehmen stellt die fahrplanmäßige Abfahrt an der Starthalte- stelle und die Einhaltung des Fahrplans sicher. Die Fahrtzeiten gelten als einge- halten, wenn die Verspätung nicht mehr als 5 Minuten beträgt. Dies gilt nicht für Fahrten mit der Folge einer Anschlussaufnahme. Verfrühte Abfahrten an ei- ner Haltestelle sind unzulässig. Die Nutzung von Haltestellen/Haltebuchten zum längerfristigen Abstellen von Bussen zur Überbrückung von Warte- oder Stand- zeiten darf nur im Benehmen mit der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde er- folgen. 5.4.7 Qualitätsstandards Digitalisierung, Marketing und Fahrgastinformation Die Qualität des ÖPNV-Angebotes ist kontinuierlich durch Öffentlichkeitsarbeit und Marketingmaßnahmen seitens des Aufgabenträgers, des Verkehrsverbun- des sowie der Verkehrsunternehmen zu bewerben, um die Nutzung entspre- chend positiv zu beeinflussen. Zielgruppenspezifische Aktionen sind dabei ein 118 wichtiges Instrument, um einzelne Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern anzu- sprechen und auf eventuelle besondere Ausprägungen des Mobilitätsverhal- tens gezielt einzugehen. Ein gemeinsamer Qualitätsprozess für die Lieferung und Veröffentlichung von Mobilitätsdaten wird auf Verbundebene definiert und von allen Verkehrsunter- nehmen eingehalten. Entsprechende Datenstandards für Vertriebsdaten, Fahr- plandaten, Tarifdaten, Haltestellendaten und das Datenmanagement für die Ermittlung von Fahrgastzahlen (Automatisches Fahrgastzählsystem) werden verbindlich angewendet. Änderungen sind dem Verbund in Echtzeit zu mel- den. Als Informationsmedien sind alle Kanäle (Aushänge, Ansagen, dynamische An- zeigen (DFI) und persönliche Informationen an Haltestellen sowie Printmedien, mobiles und stationäres Internet) in einem einheitlichen Erscheinungsbild zu nutzen. Die bodo-App und der Webauftritt des Verkehrsverbundes werden um zusätzliche Services erweitert und somit das multi- und intermodale Verhalten der Nutzer unterstützt. Das Go-Live der neuen bodo-App ist im Juli 2024 erfolgt. Die Einführung von mehrsprachigen Fahrgastinformationen (neben deutsch mindestens auch englisch) erfolgt auf der Webseite des Verkehrsverbundes und in der bodo-App. Fahrpläne und Liniennetzpläne werden bei Anpassun- gen in Echtzeit auf der Webseite aktualisiert. Die Darstellung der Verfügbarkeit der multimodalen Angebote erfolgt über die Webseite bzw. die bodo-App. Zur Verbesserung der Fahrgastinformation für mobilitätseingeschränkte Perso- nen sind in den Medien der Fahrgastinformation (z. B. Fahrplanaushänge, Fahr- plantabellen, internetbasierte Fahrplanauskunft, Apps und andere geeignete Pre-Trip-Informationssystemen) geeignete Hinweise zur barrierefreien Nutzbar- keit des ÖPNV und den hierzu erforderlichen Ausstattungsmerkmalen in Fahr- zeugen und an Haltestellen bzw. Verknüpfungspunkten aufzunehmen. Die Fahrgastinformationen und insbesondere die Fahrplanaushänge sind barriere- frei zu gestalten und zur Verfügung zu stellen. Die Einführung von audio-visuel- len Fahrgastinformationen an zentralen Haltestellen ist umzusetzen. Generell sind leicht verständliche und gleichlautende Fahrgastinformationen in den verschiedenen Medien vorzusehen – z. B. Liniennetzplan, Fahrplantabel- len, Informationen zu Tarifen, dynamische Fahrplaninformationen, Hinweise zu bedarfsgesteuerten und multimodalen Verkehren etc. Die Informationen ha- ben Gültigkeit für den gesamten Nahverkehrsraum und darüber hinaus zu be- nachbarten Verkehrsräumen. An relevanten Haltestellen wird die Ausstattung mit sogenannten E-Ink-Paper geprüft, die neben den Soll- und Echtzeitdaten der Abfahrten weitere aktuelle Informationen sowie Hinweise z. B. auf bevorste- hende Fahrplananpassungen geben können; auch hier sollen die Informatio- nen mindestens zweisprachig zur Verfügung gestellt werden. Die vom Verbund definierten Termine für die Lieferung von Fahrplandaten und den Abschluss der Planung sind verbindlich. Die Daten für die Erstellung der Fahrpläne sind mindestens sechs Wochen vor Veröffentlichung bei der zustän- digen Stelle des Verbundes einzureichen. Digitale Fahrpläne werden spätes- tens eine Woche vor einem Fahrplanwechsel in der bodo-App und auf der 119 Webseite des Verkehrsverbundes verfügbar gemacht; Linienänderungen wer- den an der Haltestellenbeschilderung spätestens eine Woche vor Inkrafttreten geändert, weitere Informationen an Haltestellen (insbesondere Aushangfahr- pläne) werden bei Änderungen spätestens einen Tag vor einem jeweiligen Fahrplanwechsel ausgetauscht, sodass sichergestellt ist, dass die aktuellsten Fahrpläne dargestellt sind. In allen Medien und Kanälen werden einheitliche Haltestellenbezeichnungen verwendet; an Busbahnhöfen werden ergänzende Angaben zur besseren Ori- entierung wie Bussteigbezeichnungen und Bussteigübersichten bereitgestellt, ferner werden zentrale Anzeigen mit dynamischen Fahrgastinformationen und Abfahrtspläne vorgesehen. An Informationsstellen (auch in den Randbereichen des Nahverkehrsraumes) sind Auskünfte über das Verkehrs- und Fahrkartenangebot des gesamten Nah- verkehrsraumes zu geben. Bei ungeplanten Störungen im Betriebsablauf sind möglichst kurzfristig umfas- sende, verständliche und unternehmensübergreifende Informationen über Art und voraussichtliche Dauer der Störung sowie ggf. über Reisealternativen an die Fahrgäste weiterzugeben. Diese Informationen werden auch für Fahrgäste zur Verfügung gestellt, die sich vor Beginn ihrer Reise über den aktuellen Ist- Fahrplan informieren möchten (z. B. im Internet, Information über die bodo- App etc.). Durch die Teilnahme an der Elektronischen Fahrplanauskunft EFA sind alle vor- handenen Fahrplandaten (Ist- und Soll-Daten) kostenlos dem Verbund bzw. der baden-württembergischen Datendrehscheibe zur Verfügung zu stellen; die entsprechenden Anforderungen an die Datenlieferung an den bodo (z. B. hin- sichtlich Lieferung von Echtzeitdaten) sind zu erfüllen. 5.4.8 Anforderungen an Tarif und Vertrieb Im Geltungsbereich dieses Nahverkehrsplans gilt der Gemeinschaftstarif des bodo. Die jeweils aktuellen Bestimmungen, Gültigkeiten und die Fahrpreistafel sind unter https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarif- bestimmungen.pdf abrufbar. Die bestehenden Tarif- und Vertriebslösungen, insbesondere auch im touristi- schen Bereich (z. B. im Kontext der Echt Bodensee Card, des Bodensee Tickets oder von Kombiangeboten) und auf kreis-/verbundgrenzenüberschreitenden Relationen, haben für den Bodenseekreis eine große Bedeutung. Übergangs- bzw. Gemeinschaftstarife zu benachbarten Verkehrsverbünden oder Tarifge- meinschaften sind im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beizubehalten (oder ggf. durch den einheitlichen Landestarif in Baden-Württemberg zu erset- zen). Die Sicherstellung eines möglichst einfachen, verständlichen und nachvollzieh- baren Tarifsystems ist weiterhin zu gewährleisten. Die Einführung weiterer ver- günstigter Tarife (z. B. Ortstarife) erfordert eine Kompensation der damit ver- https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestimmungen.pdf https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestimmungen.pdf 120 bundenen Einnahmenausfälle; hierbei ist eine Standardisierung solcher Tarifan- gebote sicherzustellen, damit die Zahl der unterschiedlichen Tarife nicht weiter ansteigt. Zu prüfen ist vielmehr im Sinne einer hohen Transparenz sowie durch die Einführung des Deutschlandtickets eine Reduzierung der zahlreichen beste- henden Ticketangebote. Die Gestaltung des Vertriebs von Fahrkarten soll nutzerfreundlich und einfach gestaltet werden. Anforderungen hierzu sind: ◼ Es sind Verkaufs- und Informationsstellen in den größeren Orten des Land- kreises an zentralen Punkten (z. B. in lokalen Tourismusinformationsstellen) vorzusehen. ◼ Darüber hinaus kann die Einrichtung von Mobilitätszentralen an zentralen Aufkommensschwerpunkten weitere Fahrgäste ansprechen, wenn dort ein erweitertes Informationsangebot zum ÖPNV und zu weiteren Mobilitätsan- geboten (z. B. Carsharing, Fahrradverkehr auf den Freizeitrouten, Bike+Ride, Nutzung von Pedelecs und E-Bikes etc.) vorgehalten wird. Besonders in den grenzüberschreitenden Verkehrsbeziehungen ist der Boden- seekreis zusammen mit dem bodo bestrebt, die Lücken der gegenseitigen An- erkennung zu reduzieren bzw. komplett zu schließen und eine Verbesserung des durchgehenden bzw. nahtlosen Vertriebes von Fahrausweisen in die Nachbarverbünde sowie nach Vorarlberg oder in die Schweiz zu erreichen. Der Einbezug der ÖPNV- nahen Fähr- und Schifffahrtsverbindungen sowie ggf. auch der saisonalen Bodensee-Schifffahrt in geeignete Vertriebslösungen ist zu prüfen. Auch vor dem Hintergrund der Fahrausweiskontrollen ist perspektivisch ein Kontrollsystem im bodo/ Bodenseekreis zu etablieren, dass auch die ausge- gebenen (elektronischen) Tickets aus Vorarlberg und der Ostschweiz sowie der Schifffahrt kontrollieren kann. Neben dem bodo-Ticketsortiment sind auch touristische Angebote wie z. B. das Bodensee Ticket sowie der bw-Tarif anzuerkennen und – wenn gefordert – zu verkaufen. Falls weitere Tarifangebote hinzukommen sollten, sind diese in Abstimmung mit dem bodo-Verkehrsverbund und dem Aufgabenträger eben- falls anzuerkennen und gegebenenfalls zu verkaufen. Die technischen Geräte und Ersatzgeräte für einen Fahrscheinverkauf sind nach Maßgabe des Aufga- benträgers einzurichten und zu betreiben. Auf allen eingesetzten Fahrzeugen im bodo-Verkehrsverbund ist bis auf Weiteres das gesamte Fahrscheinsortiment des Barverkaufs über elektronische Fahrscheindrucker zu vertreiben; im Zuge der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Verbundes können hier Ände- rungen vorgesehen werden. Ein einheitliches Kontrollsystem von Fahrkarten im Verbund ist vorzusehen (Check von QR-Codes mittels Barcodescanner, Check-in & Check-out (RFID- Leser), alle UIC und VDV-KA-Barcodes und Chipkarten sind lesbar). RFID- und Barcodeleser werden optisch gekennzeichnet für einen schnelleren Lesevor- gang durch die Fahrgäste; die Geräte sind permanent betriebsbereit zu hal- ten. 121 Eine Evaluierung der Ticketprüfungen durch das Fahrpersonal kann mittels Stichprobenkontrollen in Fahrzeugen durch Personal des Aufgabenträgers, des Verbundes oder durch diese beauftragte Dritte erfolgen. 5.4.9 Anforderungen an die Kundeninformation und das Beschwerdema- nagement Grundlage für diese Anforderungen sind die Qualitätsstandards des bodo. Für die Verbesserung der Kundeninformation wird auf Verbundebene die Online- Kommunikation gestärkt und ein digitaler Feedbackkanal für die Echtzeitkom- munikation eingerichtet, um tagesaktuelle Informationen schnell und direkt übermitteln zu können. Dabei werden verstärkt auch zielgruppenspezifische Kampagnen in den Fokus genommen. Es werden Servicelevel mit entsprechender Prioritätenreihung für die Reaktions- zeiten auf Kundenanliegen und Beschwerden definiert (innerhalb von 24 Stun- den bis zu fünf Werktagen). Die telefonische Erreichbarkeit erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten über die bodo-Geschäftsstelle und zu den übrigen Zeiten per Weiterleitung an einen Dienstleister. 5.4.10 Anforderungen an Mobilitätsstationen und Bike+Ride-Anlagen Der Ausbau und die Erweiterung von geeigneten Bahnhöfen und Knotenpunk- ten des ÖPNV zu Mobilitätsstationen ist neben der tariflichen Verknüpfung von ÖPNV und anderen Mobilitätsdienstleistern sowie der Entwicklung digitaler Mo- bilitätsplattformen eine wesentliche Möglichkeit, diese Verknüpfung zu verbes- sern. Die Anforderungen an die Gestaltung und Flächennutzung solcher Mobili- tätsstationen gehen daher deutlich über die bisherigen Ansätze intermodaler Verknüpfung in Form vor allem von Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen sowie Taxistellplätzen hinaus. Neben der Integration von Sharing-Angeboten steht auch die Einbeziehung von Angeboten der privat genutzten (Elektro-)Mobilität, beispielsweise in Form von öffentlich nutzbarer Ladeinfrastruktur vor allem für Pedelecs, im Fokus der Diskussion zu Mobilitätsstationen. In Tabelle 31 wird auf- gezeigt, welche Bandbreiten Mobilstationen hinsichtlich der Bausteine zur Aus- gestaltung und Ausstattung aufweisen können: 122 Tabelle 31: Einordung Mobilitätsstationen Basis Komfort Extra Öffentliche Verkehrsmittel Haltestelle ÖPNV (Bus, emma) SPNV ÖPNV, SPNV, Taxi Fahrradbezogene Angebote Fahrradbügel x x x Fahrradbügel, überdacht x x Fahrradboxen x x Fahrradboxen mit E-Lademög- lichkeit x (x) Bike-Sharing (x) Sharing für Lastenräder (x) Angebote für den motorisierten Individualverkehr Kiss+Ride x Kurzzeitparkplätze (x) x Stellplätze für Mobilitätseinge- schränkte (x) x Park+Ride x Elektro-Ladestation für Pkw x Car-Sharing-Station x Parkplätze für nachgewiesene Fahrgemeinschaften (x) x Informationsbezogene Angebote Dynamische Fahrgastinforma- tion x x Informieren und Buchen - Stele x x Service-Angebote überdachte Warte-/Sitzmöglich- keiten x x x Schließfächer x x Toiletten (barrierefrei) x x Automat für Getränke/Snacks x Sicherheitsempfinden/soziale Kontrolle Beleuchtung x x x Info/Notrufsäule x x Video-Überwachung x 123 Bike+Ride-Anlagen (B+R) Die Bedeutung von B+R-Anlagen hat insgesamt, aber auch im Bodenseekreis, in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Ausbau von B+R-Anlagen kommt auch dem ÖPNV zugute und ist hinsichtlich des Platzbedarfs und der In- vestitionskosten pro Stellplatz mit einem deutlich geringeren Aufwand verbun- den als der Ausbau von P+R-Anlagen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer nutzen häufig auch den ÖPNV – daher ist eine gute Verknüpfung beider Ver- kehrssysteme zentral für die Förderung des Umweltverbundes. Durch den zunehmenden Anteil an elektrisch unterstützten Fahrrädern (Pede- lecs und E-Bikes) vergrößert sich einerseits der Einzugsbereich von Radfahrerin- nen und Radfahrern, gleichzeitig wächst auch der Bedarf an qualitativ hoch- wertigen Abstellanlagen (diebstahlsicher, witterungsgeschützt, ggf. Ladevor- richtung), an denen auch hochpreisige Fahrräder über mehrere Stunden sicher und witterungsgeschützt abgestellt werden können. Es gelten folgende Mindeststandards für B+R-Anlagen: Tabelle 32: Mindeststandards Bike+Ride-Anlagen Standards Erläuterung Grundanforderungen Standsicherheit, Diebstahlschutz, ausreichen- des Platzangebot je Stellplatz Lage und Zugänglichkeit Ebenerdiger bzw. barrierefreier Zugang, kurze Wege zur Haltestelle und zum Radverkehrsnetz Größe der Anlage Ausrichtung nach Bedarf Witterungsschutz Überdachung (mind. 75% der Anlage) Beleuchtung und Sicher- heit Überdachte Anlagen müssen beleuchtet sein Service Ggf. Lademöglichkeiten, Schließfächer, Werk- stätten Bei der Dimension und Ausgestaltung von B+R-Anlagen sind die Besonderhei- ten der jeweiligen Station sowie das Fahrradaufkommen in der jeweiligen Kom- mune zu beachten. Weitere Details sind dem Leitfaden Bike+Ride des Landes Baden-Württemberg zu entnehmen. 5.4.11 Anforderungen an das Qualitätsmanagement Mit der Festlegung der Qualitätsanforderungen in diesem NVP definiert der Aufgabenträger Bodenseekreis wesentliche Vorgaben sowohl für eigenwirt- schaftliche wie auch gemeinwirtschaftliche Linienverkehre in seinem Gebiet. 124 Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt gemäß der in die- sem Abschnitt dargelegten Verfahrensweisen. Das Qualitätsmanagement im ÖPNV umfasst dabei alle organisatorischen Maßnahmen, die der Sicherung der Angebots- und Servicequalität dienen. Das Qualitätsmanagement umfasst ◼ die Qualitätsfestlegung, ◼ die Qualitätskontrolle und -messung, ◼ die Dokumentation der Qualitätserfüllung sowie ◼ die Qualitätssicherung. Die Qualitätsfestlegung erfolgt durch den Bodenseekreis als „ausreichende Verkehrsbedienung“ in den Ausführungen in diesem Kapitel des NVP sowie in weiteren Vorgaben: Bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (Direktvergabe oder wettbewerbli- che Vergabe) werden die Anforderungen in der Vorabbekanntmachung (gem. VO (EG) Nr. 1370/2007) und in den Vergabeunterlagen präzisiert. Diese Anforderungen sind dann verbindlich für die gesamte Genehmigungs- bzw. Vertragslaufzeit. Bei eigenwirtschaftlichen Genehmigungsanträgen erwartet der Aufgabenträger, dass die Einhaltung der Vorgaben des zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen NVPs und die Vorgaben aus der jeweiligen Vorabbe- kanntmachung verbindlich gemäß § 12 Abs. 1a PBefG zugesichert werden. Von diesen verbindlich zugesicherten Vorgaben darf durch den Genehmi- gungsinhaber während der Genehmigungslaufzeit nicht abgewichen werden. Der Aufgabenträger sieht es als zwingend erforderlich an, dass die verbindli- chen Zusicherungen als Auflage Bestandteil der Liniengenehmigung (siehe §15 Absatz 3 PBefG) werden. Eine Nichterfüllung dieser Auflage stellt eine Ord- nungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern belegt werden kann (siehe § 61 Absatz 1 Nr. 1 PBefG). Bei der Qualitätskontrolle erfolgt neben der Erfassung der grundsätzlichen Leis- tungserfüllung (Fahrtdurchführung oder Ausfall (Nichtleistung)) auch die Erfas- sung einer ungenügenden Leistungserbringung (Schlechtleistung). Maßge- bende Kriterien für die Erfassung und Bewertung von Schlechtleistungen, die aus den Vorgaben des NVPs abgeleitet sind, veröffentlicht der Aufgabenträ- ger im Rahmen der jeweiligen Vorabbekanntmachungen gemäß VO (EG) Nr. 1370/2007. Das digitale Qualitätsmesssystem des bodo (dieser erstellt ein Qualitätsdash- board als Dienstleister der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen) ist da- bei ein wesentliches Instrument zur Dokumentation der Qualitätserfüllung. Der Aufgabenträger überprüft auf dieser Basis regelmäßig die Einhaltung der Qualitätsstandards im ÖPNV; hierfür kann der Bodenseekreis auch Dritte wie beispielsweise den bodo beauftragen. Das Verfahren und die Ergebnisse der Kontrollen werden den Verkehrsunternehmen bekannt gemacht. Die Qualitätssicherung beinhaltet 125 ◼ Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität, ◼ Sanktionen bei Nicht- bzw. Schlechterfüllung der Anforderungen. Bei gemeinwirtschaftlich durchgeführten Verkehrsleistungen (auf Basis Ver- kehrsvertrag/ öffentlichem Dienstleistungsauftrag) werden zur Sanktionierung vom Aufgabenträger Vertragsstrafen und Maluszahlungen vorgesehen; in be- sonders schweren Fällen kommt auch die vorzeitige Kündigung von Verträgen in Betracht. Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren erfolgt die Sanktionierung durch die Genehmigungsbehörde aufgrund von Hinweisen durch den Aufga- benträger. Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren erwartet der Aufgabenträger, dass zwi- schen ihm und dem eigenwirtschaftlichen Betreiber eine Qualitätssicherungs- vereinbarung abgeschlossen wird, die Vorgaben zum Berichtswesen enthält. Dies soll durch die Genehmigungsbehörde als Auflage in die Genehmigung aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass der Aufga- benträger im NVP die Grundzüge seiner Anforderungen an die Qualitätskon- trolle und -nachweise formuliert. Die Detaillierung erfolgt im Rahmen der Ver- kehrsverträge (öffentlichen Dienstleistungsaufträge) und im Falle eigenwirt- schaftlicher Betreiber in den Qualitätssicherungsvereinbarungen. Die konsequente Durchführung eines wirksamen Qualitätsmanagements erfor- dert den Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen auf Seiten des Aufga- benträgers und des Verkehrsverbundes als Dienstleister. 126 6 Angebotsbewertung 6.1 Bewertung der Verkehrsbedienung 6.1.1 Erschließungsqualität Die Erschließungsqualität des ÖPNV im Bodenseekreis ist aufgrund der Halte- stellendichte insgesamt als gut zu bewerten (siehe auch Kartenband). Sämtli- che zentralen Bereiche der Orte sowie größere zusammenhängende Sied- lungsbereiche sind ausreichend erschlossen. Kleinere Defizite bestehen verein- zelt in Siedlungsrandlagen mit eher geringem Einwohnerpotenzial. Generell sind die meisten Erschließungsdefizite in Wohngebieten mit geringem Potenzial für die Einrichtung eines ÖPNV-Angebots zu bewerten. Potenziale für eine Anbindung werden jedoch in Friedrichshafen-Nord, Obermeckenbeuren, Oberteuringen und Frickingen-Nord gesehen. Die Defizite sind im Kartenband auf Karte Nr. 8 dargestellt. Tabelle 33: Bewertung der Erschließungsdefizite in Siedlungsgebieten im Bodenseekreis Erschließungsdefizit und Lage (Defizit-Nr. in Karte Nr. 8 des Anlagenbands) Beschrei- bung (WE = Wohneinhei- ten) Bewertung Potenzial Friedrichshafen-Nord (1) Ca. 600 WE hoch Friedrichshafen-Süd (2 bis 8) Unterlotzenweiler und Raderach (2) Heiseloch (3) Meisterhofen Stadtrandgebiet (4) Riedern, kleiner Hof (6) und Gewerbege- biete (5), (7) und (8) Ca. 200 WE Ca. 20 WE Ca. 80 WE Ca. 50 WE hoch gering hoch mittel Meckenbeuren Nord (9 bis 13) Lohner, Senglingen, Schwarzenbach (9) Brugg (10) Östl. Stadtrand und Obermeckenbeuren (11) Südöstlicher Stadtrand (12) Sammlethofen (13) Ca. 150 WE Ca. 50 WE Ca. 300 WE Ca. 40 WE Ca. 50 WE hoch mittel hoch mittel mittel Eriskirch (14 bis 16) Ober- und Unterbaumgarten (14) Eriskirch Nordosten und Schussenreute (15) Eriskirch-Süd, Gmünd und Moos (16) Ca. 30 WE Ca. 160 WE Ca. 70 WE gering hoch mittel Langenargen (17) Ca. 10 WE gering Kressbronn (18 bis 21) Nordwesten und Gewerbegebiet (18) Nordosten und Mittelmühle (19) Ca. 100 WE Ca. 200 WE hoch hoch 127 Erschließungsdefizit und Lage (Defizit-Nr. in Karte Nr. 8 des Anlagenbands) Beschrei- bung (WE = Wohneinhei- ten) Bewertung Potenzial Südosten und Ottenberg (20) Kressbronn-West (21) Ca. 200 WE Ca. 40 WE hoch gering Tettnang (22 bis 28) Wettis (22) Iglerberg, Neuweiher und Argenhardt (23) Südwesten (24) Osten, Missenhard und Ried (25) Siggenweiler und Obereisenbach (26) Wiedenbach und Schierlingen (27) Alberweiler (28) Ca. 20 WE Ca. 70 WE Ca. 130 WE Ca. 100 WE Ca. 30 WE Ca. 130 WE Ca. 20 WE gering mittel hoch hoch gering hoch gering Neukirch (29 bis 31) Südwestlich von Wildpoltsweiler (29) Neukirch-Süd (30) Nordosten, Matzenweiler und Gunzenweiler (31) Ca. 20 WE Ca. 200 WE Ca. 90 WE gering gering hoch Oberteuringen und Markdorf (32 bis 35) Bibruck und Wammeratswatt (32) Bitzenhofen und Gangenweiler (33) Nördl. Hefigkofen und Neuhaus (34) Nördl. Markdorf, Gehrenberg und Michaels- berg (35) Ca. 80 WE Ca. 200 WE Ca. 70 WE Ca. 90 WE mittel hoch gering hoch Bermatingen (36 bis 38) Südosten und Ridern (36) Ahausen (37) Bereich zwischen Bermatingen-Autenweiler und Salem-Oberstenweiler (38) Ca. 200 WE Ca. 200 WE Ca. 40 WE hoch hoch mittel Hagnau a. B. (39 bis 40) Nordosten (39) Westen; „Am See“ (40) Ca. 20 WE Ca. 100 WE gering hoch Uhldingen-Mühlhofen (41 bis 42) Stadtrandgebiet (41) Hallendorf (42) Ca. 20 WE Ca. 10 WE gering gering Salem (43 bis 45) Ratzhof (43) Schwandorfer Hof (44) Binzwangen (45) unter 10 WE unter 10 WE unter 10 WE sehr gering sehr gering sehr gering Deggenhausertal (46 bis 49) Randgebiet Urnau (46) Westlich von Roggenbeuren (47) Magesweiler (48) Ca. 80 WE unter 10 WE Ca. 10 WE hoch sehr gering gering 128 Erschließungsdefizit und Lage (Defizit-Nr. in Karte Nr. 8 des Anlagenbands) Beschrei- bung (WE = Wohneinhei- ten) Bewertung Potenzial Heiligenberg (50 bis 57) Unterhaslach (50) Steigen (51) zwischen Echbeck und Ellerfurt (52) Rickertsreute (53) Oberhaslach (54) Buchhof (55) Katzensteig (56) Kirnbach (57) unter 10 WE Ca. 20 WE Ca. 60 WE Ca. 50 WE Ca. 20 WE unter 10 WE Ca. 40 WE Ca. 20 WE sehr gering gering mittel mittel gering gering mittel gering Frickingen (58 bis 61) Norden Frickingen (58) Norden Altheim (59) Orte nördl. von Altheim (60) Elisabethenhof und Steinhöfe (61) Ca. 300 WE Ca. 80 WE Ca. 140 WE Ca. 20 WE hoch hoch mittel gering Überlingen (62 bis 66 und 72) Hippmannsfelderhof (62) Stadtrandgebiet Nußdorf a. B. (63) Brachenreute (64) Negelhof und Buohof (65) Hof zw. Nesselwangen und Billafingen (66) Neuhof (72) unter 10 WE Ca. 200 WE Ca. 100 WE Ca. 20 WE Ca. 10 WE Ca. 10 WE gering mittel hoch gering gering gering Owingen (67 bis 71) Orte östlich von Billafingen (67) Hohenreutehof (68) Homberg und Bascheshof (69) Randgebiet Taisersdorf Panoramaweg (70) Randgebiet Owingen (71) Ca. 70 WE unter 10 WE Ca. 20 WE Ca. 70 WE Ca. 50 WE hoch gering gering hoch mittel Die Erschließungsdefizite in Gewerbegebieten werden durchweg mit geringem oder sehr geringem Potenzial bewertet. Bei den Bereichen mit Defiziten han- delt es sich meist um einzelne Gewerbetriebe, welche nicht an den ÖPNV an- gebunden sind. Tabelle 34: Bewertung der Erschließungsdefizite in Gewerbegebieten im Bodenseekreis Erschließungsdefizit - Lage Beschreibung Bewertung Potenzial Friedrichshafen: Innenstadt Gewer- begebiet (5) Einzelne Gewerbebetriebe gering 129 Erschließungsdefizit - Lage Beschreibung Bewertung Potenzial Friedrichshafen: Zwischen Friedrichshafen Kluftern und Immenstaad a.B. (7) Einzelne Gewerbebetriebe und Campingplatz sehr gering Immenstaad a. B. östlicher Stadtrand am Bodensee (8) Einzelne Gewerbebetriebe gering Kressbronn nordwestliches Stadtrandgebiet (18) Einzelne Gewerbebetriebe gering 6.1.2 Bedienungsqualität Die im Anforderungsprofil formulierten Standards werden nur in einzelnen Berei- chen und zu bestimmten Zeiten nicht erreicht. Insbesondere am Wochenende sind Defizite festzustellen. Die festgestellten Defizite decken sich mit den Ergeb- nissen aus dem ÖPNV-Report des Landes Baden-Württemberg (2020). Tabelle 35: Beschreibung der Bedienungsdefizite in den einzelnen Gemeinden Gemeinde/Ziel Defizit Bedienung Sipplingen, Owin- gen, Heiligenberg, Frickingen, Deg- genhausertal Defizite abseits der Hauptachsen in der Schwach- verkehrszeit im Gemeindegebiet Daisendorf und Bermatingen Leichte Defizite abseits der Hauptachse in der Schwachverkehrszeit im Gemeindegebiet Stetten, Uhldingen- Mühlhofen, Meers- burg Leichte Defizite abseits der Hauptachse in der Schwachverkehrszeit im Gemeindegebiet Oberteuringen Keine Defizite bezüglich der bedienten Haltestel- len Hagnau am Bodensee und Immenstaad am Bodensee Leichte Defizite abseits der Hauptachse in der Schwachverkehrszeit im Gemeindegebiet Kressbronn, Eris- kirch, Langenargen Der überwiegende Teil der Haltestellen im Ge- meindegebiet (Höfe/Schülerverkehr) wird in der Schwachverkehrszeit kaum bis gar nicht bedient - Großteil (90 Prozent) der Einwohner ist dennoch angebunden 130 Gemeinde/Ziel Defizit Bedienung Meckenbeuren Der überwiegende Teil der Haltestellen im Me- ckenbeurer Gemeindegebiet wird in der Schwachverkehrszeit kaum bis gar nicht bedient Neukirch Haltestellen im gesamten Gemeindegebiet, bis auf die Achse Tettnang – Neukirch Ort, werden maximal mit Einzelfahrten ohne Taktung bedient Touristisch relevante Ziele werden zu den saisonal bedeutsamen Zeiten mit ei- ner guten Qualität bedient. So wird das Spieleland Ravensburg mit zwei Linien jeweils im Stundentakt bedient, einzelne Fahrten verstärken das Angebot teil- weise zusätzlich. Das Ziel Affenberg wird mit zwei Linien jeweils im Stundentakt bedient. Das Schloss Salem wird ebenfalls mit zwei Linien jeweils im Stundentakt bedient und teilweise zusätzlich durch Einzelfahrten bedient. Die Pfahlbauten Unteruhldingen werden an der Haltestelle Meersburger Straße mit der Seelinie und weiteren Linien erreicht; dort besteht mindestens ein viertel- bzw halb- stündliches Angebot je nach Verkehrszeit. Das Zeppelin-Museum befindet sich in der Nähe des Hafenbahnhofs in Fried- richshafen. So kommt eine sehr gute Bedienung mit einer hohen Anzahl an Fahrten pro Stunde zustande. Das Dornier-Museum am Flughafen Friedrichsha- fen wird mit Bus- und Bahnlinien angebunden, die insgesamt zwischen zwei und vier Fahrten pro Stunde aufweisen. Im Kartenband befinden sich Karten zur Bedienungsqualität sowie zu den Defi- ziten in der Bedienungsqualität in der HVZ, NVZ und SVZ. 6.1.3 Verbindungsqualität Nachfolgend dargestellt sind die Relationen, für die angelehnt an das Achsen- konzept ein Defizit in der Verbindungsqualität in der Analyse festgestellt wurde (siehe auch zugehörige Darstellung im Kartenband). 131 Abbildung 7: Achsenkonzept (Zielkonzept) Anbindung der Gemeinden an das Mittelzentrum (Überlingen), die Unterzen- tren (Markdorf, Meckenbeuren, Salem und Tettnang) und an das Oberzentrum Friedrichshafen Tabelle 36: Anbindung von Gemeinden an Mittel-, Unter- und an das Oberzentrum im Bodenseekreis Gemeinde Nächstes Zent- rum Achse(n) Direkt oder mit Umstieg Heiligenberg Überlingen Ergänzungs- achse Hauptort Steigen direkt (7379) Teilorte mit gu- tem Umstieg, ca. 3 Minuten (Linien 680 und 7379) Frickingen Überlingen Ergänzungs- achse Direkt (Linie 7379) Owingen Überlingen Hauptachse 2. Ordnung Direkt (Linien 7379, 7392 und 500) Sipplingen Überlingen Hauptachse 2. Ordnung Direkt (RB31 und Linie 7389) 132 Gemeinde Nächstes Zent- rum Achse(n) Direkt oder mit Umstieg Deggenhausertal Salem Ergänzungs- achse Nicht direkt; leichtes Defizit mit Umstieg, ca. 15 Minuten (Li- nien 7384 und 7381) Uhldingen- Mühlhofen Salem Hauptachse 2. Ordnung, Frei- zeitverkehr Direkt (RB31, 7397, 7399) Uhldingen- Mühlhofen Überlingen Hauptachse 1. Ordnung, Frei- zeitverkehr Direkt (7395, 100) Daisendorf Salem Ergänzungs- achse Nicht direkt, je- doch mit gutem Umstieg, ca. 10 Minuten (7383, RB31) Meersburg Markdorf Hauptachse 1. Ordnung, Frei- zeitverkehr, Er- gänzungsachse Direkt (Linie 700) Stetten Markdorf Ergänzungs- achse Direkt (Linien 7537 und 700) Bermatingen Markdorf Hauptachse 2. Ordnung Direkt (Linien 7382, 7396, RB31, RE3) Oberteuringen Markdorf Ergänzungs- achse Direkt (Linien 7537 und 700) Hagnau und Im- menstaad am Bodensee Friedrichshafen Hauptachse 1. Ordnung, Frei- zeitverkehr Direkt (Linie 7395) Eriskirch Friedrichshafen Hauptachse 1. Ordnung Direkt (Linien RB93, 221, 7587) Langenargen Friedrichshafen Hauptachse 1. Ordnung Direkt (Linien RE3, RB93, 7587) Kressbronn Tettnang Ergänzungs- achse Direkt (Linie 225) Meckenbeuren Tettnang Ergänzungs- achse Direkt (Linien 229, 238) 133 Gemeinde Nächstes Zent- rum Achse(n) Direkt oder mit Umstieg Neukirch Tettnang Ergänzungs- achse Direkt (Linie 7547) Das Mittelzentrum Überlingen sowie die Unterzentren Markdorf, Meckenbeu- ren, Salem und Tettnang sind umstiegsfrei mit dem Oberzentrum Friedrichsha- fen verbunden. Auch wenn die Gemeinde Oberteuringen dem Unterzentrum Markdorf auch aufgrund der kürzeren Entfernung zugeordnet ist und diese Relation über die direkte Busverbindung abgedeckt ist, fehlt eine direkte Verbindung von Ober- teuringen ins Schussental in Richtung Meckenbeuren (auch als Verknüpfungs- punkt zum SPNV) sowie weiter Richtung Tettnang. Mit dem bestehenden Ange- bot ist ein Umstieg entweder in Friedrichshafen oder in Ravensburg erforderlich, mit entsprechend langen Fahrzeiten im Vergleich zur direkten Route. Dies be- trifft neben der Gemeinde Oberteuringen auch die nordöstlichen Stadtteile von Friedrichshafen (z. B. Waltenweiler und Ettenkirch; Fahrten mit den Linien 238 und 239 nur im Schulverkehr). Anbindung der Gemeinden an die relevanten Ober- und Mittelzentren be- nachbarter Gebietskörperschaften Tabelle 37: Anbindung der Gemeinden an die relevanten Ober- und Mittelzentren be- nachbarter Gebietskörperschaften Gemeinde Nächstes be- nachbartes Zent- rum Achse(n) Direkt oder mit Umstieg Heiligenberg Pfullendorf Keiner Achse zu- geordnet, Ergän- zungsbereich Direkt (Linie 680) Frickingen Pfullendorf Ergänzungs- achse Umstieg (Linie 7379 mit 500) Owingen Pfullendorf Ergänzungs- achse Direkt (Linie 500) Sipplingen Stockach Ergänzungs- achse Umstieg (RB31 mit Linie 105und 7377) Direkt (Linie 7389) Oberteuringen Ravensburg Ergänzungs- achse Direkt (Linie 700 und 7537) 134 Gemeinde Nächstes be- nachbartes Zent- rum Achse(n) Direkt oder mit Umstieg Hagnau am Bodensee und Immenstaad am Bodensee Konstanz Hauptachse 2. Ordnung Umstieg (Linie 7395 mit 700 bzw. 7394 und Fähre); Direkt (Linie 7394) Uhldingen-Mühl- hofen Konstanz Hauptachse 2. Ordnung Umstieg (Linie 7395 mit 700 bzw. 7394 und Fähre) Eriskirch, Lan- genargen und Kressbronn Lindau Hauptachse 1. Ordnung Direkt (RB 93 und Linie 200) Meckenbeuren Ravensburg Hauptachse 1. Ordnung Direkt (RE 5; RB91) Neukirch Wangen i.A. Ergänzungs- achse Direkt (Linie 7547) Anbindung an aufkommensstarke Ziele in Friedrichshafen Neben der Anbindung der Innenstadt von Friedrichshafen sowie des Stadt- bahnhofes als zentralem Verknüpfungspunkt zum Schienenpersonenfernver- kehr, dem SPNV und verschiedenen Regional- und Stadtbuslinien weisen wei- tere Ziele im Stadtgebiet von Friedrichshafen eine höhere Nachfragerelevanz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreisgebiet auf: ◼ Klinikum Friedrichshafen: Das Klinikum wird derzeit von den Stadtbuslinien 4, 5, 12 (nur Abendverkehr), 16 und E11 des Stadtverkehrs Friedrichshafen über die Haltestelle Friedrichshafen Klinikum angebunden. Eine direkte An- bindung aus den benachbarten Kommunen (z. B. Markdorf und weiter ent- lang der Bahnstrecke, Immenstaad und weiter entlang der Seelinie, Ober- teuringen) mit Regionalbuslinien existiert nicht, auch eine gute Umstiegsver- bindung zwischen der Bodenseegürtelbahn bzw. der Seelinie im Bereich Manzell Bahnhof ist nicht vorhanden. ◼ Standorte ZF Friedrichshafen und Zeppelin GmbH: Das Werk 2 von ZF Fried- richshafen und die Zeppelin GmbH werden aktuell mit den Linien 3 und 11 über die Haltestellen ZF, Werk 2 respektive Zeppelin GmbH angefahren. Die Haltestelle ZF-Forum wird von der Stadtbusline 5 und der 7394 angefahren, während die Haltestelle ZF, Werk 1/Flugplatzstr. ebenfalls von der Linie 7394 bedient wird. 135 ◼ Bodensee-Center: Das Bodensee-Center wird momentan von den Stadt- buslinien 13, 14, 15 und 16 über die Haltestelle Bodensee Center angefah- ren. Eine überregionale Anbindung an die benachbarten Gemeinden gibt es nicht. ◼ Messe Friedrichshafen: Die Messe Friedrichshafen wird über die Haltestelle Messe West mit der Stadtbuslinie 5 und an Messetagen mit der Linie MX er- schlossen. Die Linien 5 und MX verbinden die Messe direkt mit dem Stadt- bahnhof sowie dem Hafenbahnhof und verfügen über keine Direktverbin- dung zu den umliegenden Gemeinden. Die Haltestelle Messe Ost wird nur zu bestimmten Anlässen von der Linie MX bedient. ◼ DHBW Campus Friedrichshafen: Der DHBW-Campus ist über die Haltestelle Fallenbrunnen Süd an die Linien 10 und 12 angebunden. Eine überregio- nale Busverbindung gibt es hier ebenfalls nicht. Durch die Stadtbuslinie 12 besteht eine direkte Anbindung an die umliegende Kommune Markdorf. ◼ Flughafen Friedrichshafen: Der Flughafen Friedrichshafen ist über die Halte- stelle Bodensee-Airport an das Busnetz angeschlossen. Hierbei handelt es sich nicht um Stadtbuslinien, sondern um die Regionalbuslinien 7394 und R45. Diese bieten einen überregionalen Anschluss zu den umliegenden Ge- meinden Meckenbeuren respektive Ravensburg. Darüber hinaus besteht am Haltepunkt Friedrichshafen Flughafen auch Anschluss an die RB 91 (BOB). 6.1.4 Angebots- und Systemwirksamkeit Der ÖPNV im Bodenseekreis und der Stadt Friedrichshafen stellt mittlerweile aufgrund der weitgehend durchgängigen Vertaktung und einheitlichen Linien- führungen ein attraktives Angebot dar und bietet dem Fahrgast mit dem ein- heitlichen Taktschema in 15-/ 30-/ 60-/ 120-Minuten-Takten insgesamt mit weni- gen Ausnahmen eine gute Übersichtlichkeit und Transparenz. Durch die regelmäßige Vertaktung und das einheitliche Taktschema bestehen im Untersuchungsraum durchgängige Verknüpfungen der verschiedenen An- gebote. An folgenden Haltestellen und Bahnhöfen bestehen regelmäßige Ver- knüpfungen: Tabelle 38: Bodenseekreis - Bahnhöfe und Haltestellen mit regelmäßigen Verknüpfun- gen Haltestelle Verknüpfung zwischen den Linien Verkehrsmittel Bermatingen-Ahausen Bahnhof RB31, 7382, 7396, N4 SPNV/Bus Daisendorf, Altes Rat- haus 7382, 7383 Bus Eriskirch Bahnhof RB93, 221, 7587 SPNV/Bus 136 Haltestelle Verknüpfung zwischen den Linien Verkehrsmittel Frickingen, Heiligenber- ger Straße 7379, 7380, 7396, 7397, N4 Bus Friedrichshafen Hafen- bahnhof RB91,1, 2, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, X12, X14, 7394, 7395, 7587, R45, N3, Katamaran, Fähre Romanshorn SPNV/Bus/Schiff Friedrichshafen Land- ratsamt RB31, X12, 7394, 7395 SPNV/Bus Friedrichshafen Stadt- bahnhof RE3, RE5, RB31, RB91, RB93, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, X12, 221, 7394, 7395, 7547, 7587, R45, N3, N4 SPNV/Bus Friedrichshafen-Flugha- fen RB91, 7394, R45 SPNV/Bus Friedrichshafen-Kluftern RB31, 11, 12, N4, X12 SPNV/Bus Friedrichshafen-Manzell RB31, 7394, 7395 SPNV/Bus Friedrichshafen-Ost RB93, 6 SPNV/Bus Heiligenberg, Postplatz 680, 7379, 7380, 7397 Bus Immenstaad Rathaus 7394, 7395, 7396 Bus Kressbronn Bahnhof RB93, RE3, 225, 235, 7587, N2 SPNV/Bus Kressbronn, Seegarten 7587 und BSB-Schifffahrt Bus/Schiff Langenargen Bahnhof RB93, RE3, RE5, 224, 7587 SPNV/Bus Markdorf Bahnhof RB31, RB93, 11, 12, 696, 700, 7382, 7384, 7396, 7537, X12 SPNV/Bus Meckenbeuren Bahn- hof RE5, RB91, 226, 229, 238, 239 SPNV/Bus Meersburg BSB-Hafen 7383 und BSB-Schifffahrt Bus/Schiff Meersburg Fähre 700, 7382, 7394, 7395, 7537 Autofähre Bus/Schiff Meersburg Kirche 700, 7382, 7394, 7395, 7537 Bus 137 Haltestelle Verknüpfung zwischen den Linien Verkehrsmittel Meersburg, Sparkasse 7382 und 7383 Bus Oberteuringen, Kirche 14, X14, 7537 Bus Oberuhldingen, Markt- platz 100, 7383, 7395, 7397 Bus Owingen Rathaus 500, 676, 7376, 7379, 7392 Bus Salem Affenberg 100, emma 697 Bus Salem Bahnhof RE3, RB31, RB93, emma 697, 7396, 7397 SPNV/Bus Salem Beuren 7396 und 7397 Bus Salem Gemeinde 7381, 7396, 7397 Bus Salem Stefansfeld Ka- pelle 7381 und 7397 Bus Sipplingen Bahnhof RB31, 7389 SPNV/Bus Tettnang, Abzw. Baum- garten 222, 229, 7547 Bus Tettnang Bärenplatz 1, 2, 221, 222, 224, 225, 226, 227, 229, 238, 7546, 7547, R45 Bus Tettnang, Hiltensweiler Ort 235, 246, 7546 Bus Überlingen Bahnhof RE3, RB31, RB93, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 100, 500, 7377, 7379, 7381, 7386, 7389, 7392, 7395, 7397, emma 677 SPNV/Bus Überlingen Gewerbe- gebiet 6, 100, 500, 7377, 7379, 7381, 7392 Bus Überlingen Therme RE3, RB31, 1, 7, emma 677, 7389 SPNV/Bus Überlingen, Abzw. Bam- bergen 500, 7392 Bus Überlingen-Nußdorf RB31, 5, 7395, 7397 SPNV/Bus Überlingen, Landungs- platz 1, 2, 4, 7, 14, 7386, 7389, 7395 und BSB-Schifffahrt Bus/Schiff Uhldingen-Mühlhofen Bahnhof RB31, 100, 7382, 7383, 7397 SPNV/Bus 138 Haltestelle Verknüpfung zwischen den Linien Verkehrsmittel Unteruhldingen Ha- fen/Pfahlbauten 7383 und BSB-Schifffahrt Bus/Schiff Unteruhldingen, Meers- burger Straße 100, 7383, 7395 Bus Urnau, Kirche 41, 7381, 7385 Bus Wittenhofen, Schulhof 41, 685, 7381, 7384, 7385 Bus 6.1.5 Bewertung der Netz- und Fahrplangestaltung Bezogen auf das Oberzentrum Friedrichshafen ist sowohl das Regionalbusnetz im Bodenseekreis als auch das Stadtverkehrsnetz in Friedrichshafen mit weni- gen Ausnahmen radial auf den Stadtbahnhof sowie die Innenstadt bzw. den Hafenbahnhof ausgerichtet; tangential geführte Verkehre im Stadtgebiet Friedrichshafen gibt es mit wenigen Ausnahmen (z. B. Linie 16 im Stadtverkehr zwischen Klinikum, Schnetzenhausen, Berg und Ailingen) oder Linie 221 im Re- gionalbusverkehr (zwischen Eriskirch über ZF Werk und Zeppelin GmbH zum Stadtbahnhof) nicht. Im übrigen Kreisgebiet ist das Regionalbusnetz in der Regel auf die Unter- und Mittelzentren, die Schulstandorte sowie die Verknüpfungspunkte zum Schienen- verkehr ausgerichtet. Darüber hinaus bestehen an verschiedenen Haltestellen Umstiegsmöglichkei- ten zwischen den Buslinien sowie zu den emma-Verkehren. Die emma-Fahr- pläne wiederum sind so gestaltet, dass möglichst gute Anschlüsse zu Bus und Bahn bestehen. Es werden zu den Anschlussverbindungen im jeweiligen Fahr- plan, über die bodo-App oder in der Fahrplanauskunft Hinweise gegeben. Es handelt sich jedoch um einen fahrplangebundenen Bedarfsverkehr, der im Vergleich zum On-Demand-Verkehr nicht allzu spontan gebucht werden kann. Die emma-Verkehre in Salem und Meckenbeuren sind als fahrplanloser Flä- chenverkehr organisiert. Die weitgehende Vertaktung der Buslinien sowie die einheitlichen Linienführun- gen wirken sich positiv auf die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit des ÖPNV- Angebotes aus. Mäandrierende bzw. umwegige Linienverläufe schränken die Übersichtlichkeit der Netzstruktur auf einigen Linien ein. Unterschiedliche Linienwege sind bei den folgenden Linien festzustellen: ◼ Linie 7379: Einzelne Linienverläufe weichen von der Hauptlinienverlaufsstruk- tur ab ◼ Linie 7380: Fast nur Schülerverkehr, daher haben die Linienwege starke Ab- weichungen im Verlauf des Tages und sind unübersichtlich ◼ Linie 7381: Linienweg teilweise intransparent ◼ Linie 7384: Einzelne Fahrten verzeichnen Abweichungen von der Hauptlini- enverlaufsstruktur (Regelverkehr) 139 ◼ Linie 7385: Ausschließlich Schülerverkehr und dadurch stark variierende Lini- enwege ◼ Linie 7394: Linienverlauf im Regelverkehr weicht ab, bei einigen Fahrten werden nur die Hälfte der Haltestellen bedient ◼ Linie 7537: Bediente Haltestellen und Linienwege haben starke Abweichun- gen im Verlauf des Tages (Regelverkehr) Einzelne Linien weisen Kurse auf, die an Schultagen und Ferientagen unter- schiedliche Abfahrtszeiten haben. Dadurch wird der Fahrplan für Berufspendle- rinnen und Berufspendler unattraktiv. Ziel muss es sein, die Abfahrtszeiten an Schul- und Ferientagen weitgehend zu vereinheitlichen. Perspektivisch sind un- terschiedliche Linienführungen ebenfalls weitgehend zu vereinheitlichen, damit für die Fahrgäste ein transparentes und leicht verständliches Angebot entsteht. Die Trennung in Schultag- und Ferientag-Kurse mit unterschiedlichen Fahrzeiten wurde bei mehreren Linien bereits bereinigt. Im Schienenverkehr bestehen Defizite in der Fahrplangestaltung bzw. Ange- botslücken u. a. auf der RB 31 und RB91 am Abend (Schließung Taktlücken zwi- schen Friedrichshafen und Ravensburg sowie zwischen Singen und Radolfzell, damit die Orte entlang der Bodenseegürtelbahn einen Anschluss an die Gäubahn haben). Ferner bestehen Angebotslücken am frühen Vormittag am Wochenende zwischen Friedrichshafen und Lindau-Reutin im RE-Angebot, um Anschlüsse Richtung Vorarlberg und in die Ostschweiz erreichen zu können. Für die Orte, die mit der RB93 bedient werden, bestehen keine guten Anschlussver- bindungen von und zu den ECE-Zügen am Bahnhof Lindau-Reutin, da die RB93 in Lindau-Insel endet, sowie zu den Zügen der RE96 in Richtung Wangen – Leut- kirch - Memmingen. Eine durchgehende SPNV-Verbindung zwischen dem Bodenseekreis und Vor- arlberg bzw. der Ostschweiz besteht nicht; ein weiterer Ausbau und Verlänge- rung der Linie S7/REX7 über Lindau hinaus bis Friedrichshafen würde hier Abhilfe schaffen. 6.1.6 Bewertung der Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit Betriebliche Defizite entstehen in der Regel durch Störungen im Verkehrsfluss, meist hervorgerufen durch Baustellen oder hohe Verkehrsbelastungen durch den MIV. Dies tritt insbesondere entlang der B31 von Überlingen über Hagnau und Immenstaad bis nach Friedrichshafen und in den entsprechenden Stadt- verkehren auf. Explizit ist der Bereich vor bzw. hinter Hagnau mit langen Staus auf der stark be- lasteten Bundesstraße als Brennpunkt festzumachen; davon betroffen sind ins- besondere die Linien 100 (jetzt 111), 7394 und 7395. Mögliche Maßnahmen für eine Busbeschleunigung, z. B. die Nutzung eigener Bustrassen im Bereich des Campingplatzes, wurden bereits diskutiert, es ist jedoch noch keine umsetz- bare Lösung der massiven betrieblichen Probleme absehbar. Die Problematik stauanfälliger Abschnitte insbesondere auf den Bundesstraßen B30 und B31 be- steht auch in den weiteren Verläufen in der Ausrichtung auf Friedrichshafen, 140 v.a. zu aufkommensstarken Zeiten im Sommerhalbjahr sowie zu Spitzenzeiten im Berufsverkehr. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Erstellung des NVP bestätigten die Verkehrsunternehmen/Bürgerinnen und Bürger die Dringlichkeit dieses Themen- feldes. Betriebliche Störungen werden vorrangig zu den Linien 7395 und 100 (jetzt 111) genannt. Zudem ist in Tettnang die Haltestelle Bärenplatz durch den Ausbau der dort verkehrenden Linien überlastet. Durch Verkürzung der Stand- zeiten der Regiobuslinie R45 von 15 auf 3 Minuten wurde eine Verbesserung er- wirkt. Besonders betroffen ist u. a. auch die Friedrichstraße in Friedrichshafen, die Zeppelinstraße zwischen Friedrichshafen und Markdorf, aber auch Sperrungen der B31 aufgrund von Unfällen oder Bauarbeiten und Engpässe verschärfen die Situation zusätzlich. Die nachfragestärksten Messen und Veranstaltungen, wie das Seehasenfest, führen zudem nach wie vor zu Verspätungen im Stadt- verkehr Friedrichshafen. Weiterhin kritisch zu bewerten sind Rückstaus (nicht nur in Spitzenzeiten) insbesondere im Überlinger Stadtgebiet bedingt durch etliche Baustellen und Straßensperrungen mit direktem Einfluss auf den Stadtbusver- kehr. In der Stadt Friedrichshafen gibt es Busbeschleunigungsmaßnahmen mittels Be- einflussung von Lichtsignalanlagen, die z. B. an Problempunkten im Straßennetz in Verbindung mit Busspuren im Friedrichshafener Stadtgebiet zu einer Verkür- zung der Fahrzeit oder zu einem verlässlicheren Betriebsablauf auch bei ho- hem Verkehrsaufkommen führen können. Hinsichtlich der Beschleunigung ist der ÖPNV auf den Hauptachsen im Boden- seekreis bereits an mehreren Lichtsignalanlagen bevorrechtigt. So wurde an der Bundesstraße 33 in Markdorf an der Kreuzung Ravensburger Straße/Guten- bergstraße in beide Fahrtrichtungen sowie an der „Vöhringer Kreuzung“ zwi- schen der B33 und der K7735 in Oberteuringen bzw. Abzweigung Richard-Wag- ner-Straße in beide Fahrtrichtungen Bevorrechtigungen für Busse an LSA instal- liert. An der B 31 gibt es in Immenstaad an der Abzweigung zur Meersburger Straße in beide Fahrtrichtungen Bevorrechtigungen an LSA. Solche Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung eines pünktlichen Betriebs elementar. Die umzusetzenden Maßnahmen und die Herleitung dazu werden in einer separaten Untersuchung betrachtet. 6.1.7 Bewertung der Garantie- und Serviceleistungen Im bodo gibt es eine Mobilitätsgarantie, die für Fahrgäste ab einer Verspätung von 30 Minuten greift. Alle Fahrgäste, die in Besitz eines Zeitfahrscheins sind, so- wie Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechti- gung, haben Anrecht. Anspruch besteht nur, wenn das Verschulden durch bodo-Verkehrsunternehmen verursacht wurde. Im Rahmen der Entschädigung können Taxikosten bis zu einer Höhe von 35 Euro geltend gemacht werden. 141 Einschränkungen bei der Mobilitätsgarantie, wenn nicht das entsprechende Tarifangebot genutzt wird, sollten besonders im Blick auf verbund- und grenz- überschreitende Reiseketten sowie entsprechend gültige Tarifangebote redu- ziert werden. Die Mobilitätsgarantie sollte für alle ÖPNV-Nutzer in vergleichba- rem Umfang offenstehen. Dazu gehören besonders auch Urlaubs- und Tages- gäste, besonders wenn letzte oder nur stündlich bestehende Anschlüsse auch im grenzüberschreitenden Verkehr nicht mehr erreicht werden. 6.2 Bewertung der Beförderungsqualität 6.2.1 Bewertung der Haltestellen Bei der Bewertung der Haltestellen werden die Aspekte Fahrgastinformation, Ausstattung, Komfort, Sicherheit sowie Barrierefreiheit der bestehenden Halte- stellen im Untersuchungsraum bewertet. Eine stichprobenhafte Vor-Ort-Untersu- chung im Rahmen der Erarbeitung des NVP hat insbesondere für den Ausbau- zustand der Verknüpfungspunkte stattgefunden; wesentliche Ergebnisse dieser Vor-Ort-Aufnahme werden in diesem Kapitel dargestellt. Eine aktuelle Haltestel- lendatenbank wird derzeit vom bodo in Abstimmung mit dem Land Baden- Württemberg erstellt, die auch Basis für die Bewertung der Barrierefreiheit der Haltestellen ist. Eine Übersicht über alle Bahnhöfe und Haltepunkte des SPNV bietet das Infra- strukturregister der DB InfraGo AG (https://www.dbinfrago.com/web/schienen- netz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister; Abruf 12.02.2025). Fahrgastinformation an Haltestellen und Verknüpfungspunkten Die stichprobenhafte Überprüfung der Haltestellen ergibt, dass eine Beschilde- rung mit Angabe des Haltestellennamens, der Liniennummer(n) und der diese Haltestellen anfahrenden Linie(n) in der Regel besteht. Die stichprobenhaft er- fassten Haltestellen im Untersuchungsraum sind alle mit einem aktuellen Fahr- plan ausgestattet; Rückmeldungen aus dem Beteiligungsverfahren haben je- doch gezeigt, dass im Einzelfall auch veraltete Fahrplaninformationen aushän- gen. Im Einzelfall verfügen Haltestellen zusätzlich über Tarifinformationen. Wei- tergehende Informationen zum ÖPNV-Angebot (z. B. Liniennetzplan) sind je- doch auch an den zentralen Haltestellen in den Gemeinden nicht immer vor- handen. Eine Information über das die jeweilige Haltestelle bedienende Ver- kehrsunternehmen ist standardmäßig im Fußbereich jedes Fahrplanaushangs genannt. An den Bahnhöfen und SPNV-Haltepunkten gibt es im gesamten Untersu- chungsgebiet Fahrscheinautomaten und Informationsvitrinen mit Liniennetzplä- nen, Tarifinformationen und teilweise weitergehenden Informationen, wie Wegeleitung zwischen Bus und SPNV. Eine Ausstattung der verkehrlich bedeutenden Haltestellen im Bodenseekreis mit dynamischer Fahrgastinformation (DFI) an Bushaltestellen ist vereinzelt in https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister https://www.dbinfrago.com/web/schienennetz/netzzugang-und-regulierung/infrastrukturregister 142 Überlingen, in Friedrichshafen Stadt- und Hafenbahnhof sowie in Hagnau Mitte, Meersburg Kirche, Tettnang Bärenplatz und Oberuhldingen, Marktplatz vorzu- finden. Die aktuelle Fahrplanlage des Regionalverkehrs und der Stadtbusse im Boden- seekreis kann über den Internetauftritt des bodo, der Bahn, über die bodo-App sowie den DB Navigator abgerufen werden. An rund 30 Haltestellen im Stadtgebiet Friedrichshafen wurden im Jahr 2024 e- Paper installiert, auf denen die nächsten Abfahrten angezeigt und auch Tarifi- nformationen abgefragt werden können. Ausstattung, Komfort und Sicherheit Die Aufenthaltsqualität einer Haltestelle wird im Wesentlichen durch den Kom- fort der Ausstattung, ihr Erscheinungsbild, ihre Lage sowie durch das Umfeld bestimmt. Haltestellen sind neben den Fahrzeugen das Aushängeschild für den ÖPNV. Die Haltestellen im Untersuchungsraum weisen eine sehr unterschiedliche Aus- stattungsqualität auf. Wenige nachfragestarke Haltestellen verfügen über Sitz- gelegenheiten und Witterungsschutz. An verschiedenen Haltestellen und Bahn- höfen sind Bike+Ride- und Park+Ride-Plätze vorhanden. Abbildung 8: Park + Ride Anlagen in Kehlen Bahnhof 143 Abbildung 9: Bike + Ride-Anlagen in Meckenbeuren und Markdorf Mängel bei der Aufenthaltsqualität und der Sicherheit, die bei der Erfassung der Bushaltestellen festgestellt wurden, sind z. B.: ◼ durch die von der Hauptstraße und dem Einkaufsbereich entfernte, wenig attraktive Lage ◼ durch die Lage im Kreuzungsbereich ◼ durch beengte Aufenthaltsflächen für Fahrgäste und Busse. Abbildung 10: Haltestellen mit Defiziten in der Aufenthaltsqualität (Meckenbeuren und Uhldingen) 144 Abbildung 11: Haltestellenausstattung positive Beispiele (Stadtverkehr Friedrichshafen) 145 Abbildung 12: Positives Beispiel Erscheinungsbild (Meckenbeuren-Kehlen) Abbildung 13: Positive Beispiele für Fahrgastinformation (Friedrichshafen-Hafenbahnhof und Friedrichshafen Klinikum) 146 Abbildung 14: Beispiele für Haltestellenbeschilderung in Immenstaad und Friedrichsha- fen-Hafen Um für das Fahrpersonal attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, sind an wichtigen Verknüpfungspunkten und/ oder Endhaltestellen infrastrukturelle Ausstattungen wie z. B. Sozialräume, sonstige Aufenthaltsmöglichkeiten und ins- besondere auch sanitäre Anlagen vorzusehen. Im Liniennetz im Bodenseekreis existieren solche Ausstattungen lediglich an wenigen Verknüpfungspunkten wie z. B. dem Stadtbahnhof in Friedrichshafen oder dem ZOB in Überlingen. Es fehlen weitere Sozialräume bzw. Aufenthaltsmöglichkeiten und v.a. sanitäre Anlagen an weiteren Endhaltestellen im Kreisgebiet. Barrierefreiheit Bei der Bewertung der Barrierefreiheit von Haltestellen sind der Zugang zur Hal- testelle, der Aufenthalt an der Haltestelle sowie der Einstieg in das Fahrzeug zu beachten. Beim Einstieg sind neben dem Fahrzeug (Niederflur) auch die bauli- che Ausgestaltung sowie die entsprechende Kennzeichnung der Haltestelle re- levant. Die sich im Einsatz befindlichen Fahrzeuge mit Niederflurtechnik können ihre Vorteile beim Ein- und Ausstieg nur optimal zum Einsatz bringen, wenn die Haltestellen entsprechend gestaltet sind, d. h. Haltestellen sollten sich nicht in Kurvenbereichen befinden und niederflurgerechte Bordsteinhöhen aufweisen. Auch die Anfahrt der Haltestelle bzw. in die Haltestellenbucht muss so möglich sein, dass Spaltbreiten zwischen Fahrzeug und Bordsteinkante minimal sind. Zur einfachen und sicheren Nutzung des ÖPNV durch blinde oder sehbehinderte Fahrgäste müssen Haltestellen über Leitstreifen mit einem Aufmerksamkeitsfeld in Höhe der Bustür verfügen (taktiles Leitsystem). Die Anforderungen an die Bar- rierefreiheit der Haltestellen werden in Kapitel 5.3 formuliert. 147 Im Rahmen der stichprobenhaften Vor-Ort-Aufnahme konnte festgestellt wer- den, dass ein Großteil der Haltestellen, sowohl an verkehrlich bedeutsamen Haltestellen wie insbesondere dem Friedrichshafener Stadtbahnhof, dem Über- linger ZOB, den Bushaltestellen Bahnhof Meckenbeuren und Markdorf, aber auch zahlreiche weitere wichtige Haltestellen kleinerer Ortschaften als nicht barrierefrei einzustufen ist. Vereinzelt sind im Raum Friedrichshafen und Me- ckenbeuren Ausnahmen in Form von Neu- oder Umbauten bisheriger Haltestel- len vorzufinden. Ebenso wurde beispielweise Bussteig 3 am Überlinger ZOB zum Untersuchungszeitpunkt barrierefrei umgebaut (s. Abbildung 15). Abbildung 15: Umbau des Bussteigs 3 am Überlinger ZOB Weitere Haltestellen des ZOB sowie weitere 87 Haltestellen in Überlingen sollen im Rahmen eines Überlinger Infrastrukturprojekts bis Ende 2025 barrierefrei umgebaut werden. Eine Bewertung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen im Bodenseekreis auf der Grundlage der Anforderungen, wie sie in Kap. 5.3 formuliert sind, sowie die Benennung und Begründung von Ausnahmen wird noch erstellt, sobald die derzeit in Bearbeitung befindliche Haltestellendatenbank des bodo in Abstim- mung mit dem Land Baden-Württemberg fertiggestellt ist und als Bewertungs- grundlage herangezogen werden kann. 148 6.2.2 Bewertung der Fahrzeuge Zur Bewertung der Fahrzeugqualität liegen nur einzelne Informationen der Ver- kehrsunternehmen vor. Eingesetzt werden Fahrzeuge mit Klapprampen und barrierefreiem Einstieg, aber auch Reisebusse, bei denen am Einstieg mehrere Stufen vorhanden sind. Neben Standardlinienbussen mit 12 Metern Länge wer- den auch 15-Meter-Busse und Gelenkbusse eingesetzt. Bei emma-Verkehren, wie beispielsweise in Überlingen, wird der Anmelde-Linienverkehr mit einem Kleinbus mit sechs Fahrgastplätzen betrieben, dort ist keine Rollstuhlbeförde- rung möglich. Im Rahmen der Auftaktbefragung wurden folgende Angaben geliefert. Die Fa. Strauss setzt folgende Fahrzeugflotte ein: ◼ Einen Gelenkbus (40 Sitz- und 100 Stehplätze) ◼ Zwei 15m-Busse (57 Sitz- und 59 Stehplätze) ◼ 16 Standardbusse (mit mind. 33 Sitz- und mind. 41 Stehplätzen) ◼ Zwei Midibusse (Heckniederflur mit 15 Sitz- und 11 Stehplätzen) Im Stadtverkehr Friedrichshafen werden (mit Stand Januar 2024) 38 dieselbe- triebene 12m-Fahrzeuge (mit 33 Sitz- und 67 Stehplätze) eingesetzt. Es ist vorge- sehen einen Teil der Fahrzeugflotte auf batteriebetriebene, emissionsfreie Fahr- zeuge umzustellen. Die Fa. Strauss stellt ihre Linien mit Unterstützung des Bodenseekreises im östli- chen Kreisgebiet ab 2025 zu 50% auf emissionsfreie, batterieelektrische An- triebe um, geplant ist ein weiterer Ausbau der emissionsfreien Antriebe in den darauffolgenden Jahren. Die Stadt Tettnang plant ebenfalls den Stadtverkehr in 2026/2027 auf emissionsfreie Antriebe umzustellen. Die Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH hat im Rahmen der Neukonzeption mehrere Fahrzeuge mit der emissionsärmsten Antriebstechnologie beschafft. Dabei wurden sieben emissionsfreie batteriebetriebene 12-Meter-Lininbusse beschafft, diese sind seit dem ersten Halbjahr 2024 auf den Stadtverkehrslinien im Einsatz. 6.2.3 Bewertung des Fahrpersonals Derzeit erfolgt keine Messung der Qualitätserfüllung der Anforderungen an das Fahrpersonal; der bodo bzw. der Bodenseekreis reagieren punktuell bei auf- kommenden Beschwerden oder Hinweisen. Auch im Bodenseekreis haben die Verkehrsunternehmen zunehmend Schwie- rigkeiten, geeignetes Fahrpersonal in ausreichender Anzahl für die Durchfüh- rung der genehmigten Verkehre zu finden. Die Aktivitäten zur Einstellung von Fahrpersonalen wurden bereits in den vergangenen Jahren verstärkt, auch im Ausland wurde um Fahrerinnen und Fahrer geworben. Teilweise mussten Fahr- ten auch kurzfristig ausfallen, weil nicht genügend Fahrpersonal vorhanden ist. 149 6.2.4 Bewertung des Betriebs- und Störungsmanagements Regelmäßig weisen die Busse im Bodenseekreis Verspätungen auf, insbeson- dere auf den in Kap. 6.1.6 beschriebenen verspätungsanfälligen Abschnitten. Bei solchen Betriebsstörungen bemühen sich Verkehrsunternehmen und Bo- denseekreis, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Fahrplans bzw. zur Wie- dereinrichtung eines pünktlichen Betriebs umzusetzen. Die in Kap. 5.2.6 be- schriebenen Anforderungen zur Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit müssen dabei weiter intensiviert und konsequent umgesetzt werden. 6.2.5 Bewertung von Marketing, Fahrgastinformation und Vertrieb Marketing Der Nahverkehr im Bodenseekreis wird durch den bodo vermarktet. Hierzu ge- hört ein Layout/Corporate Design für alle Marketingmaßnahmen (Plakat- und Printwerbung, direkter Kundenkontakt, Bewerbung von Freizeitverkehren) wie Informationen zu Liniennetz- und Fahrplänen, Printmedien sowie die Informati- onsplattform ‚www.bodo.de‘ als zentrale Schnittstelle. Die Stadtverkehre in den Städten Friedrichshafen, Tettnang und Überlingen werden individuell vermarktet und haben ein eigenständiges Corporate De- sign (z. B. der Fahrzeuge). Ebenso gehen der Stadtbus Meersburg und die Linie 7383 Vermarktungskooperationen mit der Meersburg Therme oder dem Auto- und Traktor Museum ein, was sich auch im Fahrzeugdesign wiederfindet. Fahrgastinformation Informationen zum Fahrplan und Liniennetz im Untersuchungsraum können über vielfältige Kommunikationswege bezogen werden. Zentrale Informations- möglichkeiten bieten der bodo und die Städte Friedrichshafen und Überlingen in den jeweiligen Service- und Tourismus-Centern. Dazu gehören: ◼ Liniennetzplan ◼ Taschenfahrpläne für einzelne Linien ◼ Internetauftritte des bodo, der Stadtlinienverkehre mit Fahrgastinformation, Fahrplänen und weiteren Informationen zu Angebot und Tarif ◼ die bodo-Seite bietet eine Einbindung der EFA-Verbindungsauskunft und des Abfahrtmonitors mit Echtzeitinformationen, ◼ Fahrgastinformation über bodo bzw. die App „Meinbodo“, bwegt Bus&Bahn App, DB Navigator ◼ zielgruppen- oder angebotsspezifische Print- und Onlinemedien zum ÖPNV- Angebot vor Ort, wie beispielsweise der "Freizeitfahrplan" zur EBC oder die Faltkarte mit zahlreichen Informationen zum Bodensee Ticket durch die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH und einige Gemeinden sowie wei- tere ÖPNV-Akteure 150 Die bereitgestellten Informationswege und -angebote sind positiv hervorzuhe- ben, da sie sowohl analoge als auch digitale und persönliche Informations- wege ermöglichen. Bereits barrierefrei ausgebaute Haltestellen sind in den Liniennetz- und Fahrpla- ninformationen bisher nicht dargestellt. Vertrieb Der Fahrkartenvertrieb im Bodenseekreis erfolgt nach Vorgaben des bodo über unterschiedliche Bezugswege. Neben dem direkten Erwerb beim Fahrper- sonal in den Bussen besteht im Touristikbüro im Bahnhof Meckenbeuren eine Verkaufsstelle für bodo-Fahrscheine im Bodenseekreis. Fast alle Tourist-Informa- tionen der Seegemeinden im Bodenseekreis können EBC-Inhabern passende Anschlusstickets ab Lindau nach Bregenz (Verkehrsverbund Vorarlberg) sowie ab Überlingen zum VHB sowie generell auch das Bodensee Ticket verkaufen. In der Mobilitätszentrale Friedrichshafen und dem DB Reisezentrum Überlingen fin- det jedoch kein Vertrieb von lokalen Fahrkarten statt, da es sich nicht um eine verbundbezogene Kundenservicestelle handelt. Weitere Verkaufsstellen bestehen an Bahnhöfen und Haltepunkten in Form von Fahrscheinautomaten sowie an einzelnen Betriebsstandorten der Verkehrsun- ternehmen. Folgende Fahrkarten können ebenfalls mit dem Handyticket Deutschland mo- bil erworben werden, auch über die App „DB Navigator“ der Deutschen Bahn AG: ◼ Einzelfahrt Erwachsene/Kind ◼ Kurzstrecke ◼ Tagesticket für 1 Person oder für 5 Personen ◼ Deutschlandticket Insgesamt besteht ein gutes Vertriebsangebot im Bodenseekreis mit unter- schiedlichen Vertriebskanälen für den Erwerb von Fahrkarten. Es liegt jedoch hinsichtlich der stationären Verkaufsstellen ein ausbaufähiges Vertriebsange- bot vor, welches verbessert werden sollte. Da in der Bodenseeregion (als wich- tige touristische Destination) neben den Bürgerinnen und Bürgern auch Gäste aus den benachbarten Regionen, Deutschland und dem Ausland den ÖPNV nutzen (sollen), die teilweise über keine oder nur geringe Vor-Ort-Kenntnisse, Kenntnisse des ÖPNV-Angebotes und des Verkehrsverbundes haben, sind per- sonengestützte Vertriebs- und Informationsangebote für diese Zielgruppe be- sonders wichtig. Bei der Bewertung der internationalen Reiseketten kann man kritisch feststellen, dass – mit Ausnahme der dargestellten touristischen Ange- bote wie z. B. das Bodensee Ticket - eine vertriebliche Durchgängigkeit über Ländergrenzen hinweg fehlt. 151 6.2.6 Bewertung des Tarifs Im bodo wird der Tarif durch die Anzahl der bei einer Fahrt berührten Tarifzo- nen berechnet, welche sich durch die Einteilung des Tarifgebiets in wabenar- tige Zonen ergeben. Zudem gibt es kleine Stadtzonen, welche innerhalb einer großen Zone liegen. Die Stadt Friedrichshafen erstreckt sich über die Zone 10 als große Stadtzone. In Abbildung 16 ist die Einteilung der Zonen nach den Be- förderungsbedingungen und Tarifbestimmungen von bodo dargestellt. Abbildung 16: Zoneneinteilung des Tarifgebiets im Bodenseekreis Quelle 23: Beförderungsbedingungen Tarifbestimmungen, bodo, 2024; https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestimmungen.pdf Führen Fahrten über das Verbundgebiet des Bodenseekreises hinaus, z.B. in die Nachbarverbünde naldo und VHB, gilt der bwegt Tarif. Darüber hinaus gibt es Stadtbustarife mit Sonderregelungen im Vergleich zum standardmäßigen bodo-Tarif, wie beispielsweise in Tettnang. 152 Abbildung 17: Sonderregelungen Stadttarif Tettnang Quelle 24: https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestim- mungen.pdf; S. 129 Es ist ein ausreichender Fahrschein-Mix vorhanden mit einer vergleichsweise großen Auswahl für verschiedene Zielgruppen, sowohl hinsichtlich der Produkt- tiefe- als auch breite. Hinsichtlich der Preise liegt ein vergleichsweise niedriges Stadttarifpreisangebot, jedoch bei weiten Strecken ein relativ teures Tarifpreis- niveau vor. Es gibt bei Monats-, Abo- und Premium-Abokarten Mitnahmerege- lungen, wie die kostenfreie Mitnahme von bis zu vier Personen ab sechs Jahren (ganztägig an Wochenenden und Feiertagen sowie 15.8., 24.12. und 31.12.; Premium-Abokarten zusätzlich Montag bis Freitag ab 18 Uhr); Abo Mobil63 / Abo Mobil63 Partnerkarten und AboMobil18 haben keine Mitnahmeregelung. Im Bedarfsverkehr bieten die Anerkennung von bodo-Fahrscheinangeboten wie Tageskarten, Einzelfahrscheinen, Monats- und Schülermonatskarten, Abo- karten und StudiTickets ohne Zuschlag auf den emma-Linien eine gute Tarifin- tegration. Auch das Deutschlandticket und das JugendticketBW sind gültig. Einzelfahrscheine und Tageskarten können darüber hinaus bei der Fahrerin oder dem Fahrer gekauft werden. Bei der Bewertung der verbundüberschreitenden sowie internationalen Reise- ketten kann man kritisch feststellen, dass – mit Ausnahme der dargestellten tou- ristischen Angebote wie z. B. dem Bodensee Ticket - eine tarifliche Durchgän- gigkeit über Ländergrenzen hinweg fehlt (u.a. fehlende gegenseitige Anerken- nung von Schienenfahrausweisen des internationalen Verkehrs in Regional- und Stadtbussen zwischen Friedrichshafen Hafenbahnhof und Stadtbahnhof, https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestimmungen.pdf https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestimmungen.pdf 153 fehlende Übergangsmöglichkeiten für Fahrten in den Verkehrsverbund Vorarl- berg, bei Nutzung der Katamaran-Verbindung nach Konstanz bzw. in den Ver- kehrsverbund Hegau-Bodensee oder mit der Fähre über Romanshorn in den Tarifverbund Ostwind in der Schweiz). 6.2.7 Bewertung von Verleihsystemen und Mitnahmeangeboten, der Fahrrad- mitnahme sowie Park+Ride- und Bike+Ride-Anlagen Verleihsysteme und Mitnahmeangebote sind keine originären Aufgaben der gesetzlichen ÖPNV-Aufgabenträger. Da diese Angebote Dritter jedoch – ab- hängig von der jeweiligen Ausgestaltung – den ÖPNV räumlich und zeitlich er- gänzen können, finden sie im vorliegenden NVP nachrichtlich Erwähnung. Carsharing Das Angebot an CarSharing-Fahrzeugen im Bodenseekreis ist bislang in einigen Orten bereits gut ausgeprägt, in anderen Gemeinden fehlt ein solches Ange- bot jedoch. Der Carsharing-Anbieter und Verein BodenseeMobil e.V. ist mit zehn Standorten im Stadtgebiet von Friedrichshafen, sechs Standorten in Über- lingen sowie jeweils einem Standort in Immenstaad und Markdorf im Bodensee- kreis vertreten. Carsharing-Fahrzeuge von BodenseeMobil e.V. werden über die Flinkster Infrastruktur (DB AG) gebucht. Keine der angebotenen Fahrzeuge sind elektrisch betrieben. Für ein E-Carsharing-Angebot haben die Kommunen Meckenbeuren, Neukirch, Frickingen, Deggenhausertal, Owingen und Immenstaad einen Vertrag mit der Firma Deer GmbH abgeschlossen, die die Errichtung jeweils einer Ladesäule und Bereitstellung eines e-Fahrzeugs je Kommune vorsieht. Fahrrad- und E-Bike-Verleih sowie Bike-Sharing Verschiedene private Anbieter verleihen Fahrräder, darunter auch vor allem Pedelecs, beispielsweise in Oberteuringen, Salem, Überlingen und Friedrichsha- fen. Bike-Sharing-Angebote gibt es in den Städten und Gemeinden des Bodensee- kreises bislang nicht. Fahrradmitnahme Im Bodenseekreis ist grundsätzlich keine Fahrradmitnahme im Bus möglich, eine Ausnahme besteht nur auf der Linie 500 zwischen Überlingen und Sigmaringen, wo Fahrräder mitgenommen werden können. Dies gilt jedoch nicht für Fahrrä- der, welche die Standardmaße übersteigen. Maximal zwei Fahrräder dürfen allgemein nur bei ausreichendem Platz mitgenommen werden, das Fahrperso- nal entscheidet im Zweifel über die Mitnahme. Darüber hinaus ist die Mit- nahme von Fahrrädern im Zug in den speziell dafür vorgesehenen Plätzen oder Wagen (mit Fahrradsymbol gekennzeichnet) grundsätzlich möglich. 154 Bike+Ride-Anlagen Bike+Ride-Anlagen existieren an allen Bahnhöfen im Bodenseekreis in unter- schiedlicher Qualität. Teilweise sind Abstellanlagen mit Fahrradbügeln und Überdachung sowie Fahrradboxen vorhanden (Buchung i.d.R. über die jewei- lige Gemeinde, es existiert kein kreis- oder verbundweites Buchungs- und Ta- rifsystem). Mitunter gibt es aber an einzelnen Verknüpfungspunkten und Halte- stellen auch nur geringwertige Fahrradbügel, die keinen Diebstahlschutz bie- ten. Abbildung 18: Bike and Ride Kressbronn Bahnhof In Meckenbeuren gab es zwischen 2011 und 2017 einen Bike-Tower, dieser wurde aufgrund mehrerer technischer Pannen stillgelegt. Weitere Angebote Weitere Angebote im Bodenseekreis beschränken sich auf die private Vermie- tung von Pkw und Fahrrädern. In der Stadt Friedrichshafen gibt es aktuell zwei Anbieter, die ein E-Tretroller-Verleihsystem im Kernstadtbereich betreiben. 6.2.8 Bewertung des Qualitätsmanagements Die Bausteine für ein Qualitätscontrolling sind in Kap. 5.4.11 dargestellt. Ein re- gelmäßiges Qualitätsmanagement findet bislang nicht statt, da die personel- len Ressourcen weder beim Bodenseekreis noch beim Verkehrsverbund hierfür 155 zur Verfügung stehen; im Zeitraum der letzten Jahre wurden im Bereich des Qualitätscontrollings allenfalls Kundenhinweise aufgenommen. 6.3 Fazit der Bewertung und Handlungsempfehlungen für die Maßnahmenkonzeption Die Betrachtung der wesentlichen Herausforderungen für das künftige Mobili- tätsangebot, der Zielsetzungen und Anforderungen sowie der Analyseergeb- nisse zu den verschiedenen Handlungsfeldern zeigen den Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems im Bodenseekreis deutlich auf: Der Nahverkehr im Bodenseekreis steht vor großen Herausforderungen, für de- ren Bewältigung alle Kräfte gebündelt werden müssen. Für die Aufgabenbe- wältigung bedarf es ausreichender Personalressourcen, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Mit der Umsetzung von Angebotsverbesserungen in den vergangenen Jahren ist der Kreis bereits einen wichtigen Schritt vorangekom- men. Jetzt gilt es, diese Anstrengungen weiter fortzusetzen und auf weitere wichtige Bereiche des ÖPNV-Systems auszuweiten. Im vorliegenden NVP sind hierzu umfangreiche Maßnahmen zu den verschiedenen Themenfeldern vorzu- sehen. Veränderte Mobilitätsansprüche erfordern neue Angebote und einen verbes- serten ÖPNV. Die Umsetzung der Maßnahmen der „Vision 2024“ ist weiter vo- ranzutreiben, damit auch die noch nicht mit einem attraktiven Angebot be- dienten Bereiche des Kreises spürbare Verbesserungen erfahren. Die Ergebnisse der (Online-) Beteiligung zeigen, dass verbesserte Erschließun- gen und neue (direkte) Verbindungen zu den Zentren und Verknüpfungspunk- ten von den Kommunen und der Bevölkerung gewünscht werden. Die Umsetzung dieser Verbesserungen erfolgt auf der Grundlage der formulier- ten Anforderungen und Qualitätsstandards. Das im folgenden Kapitel formu- lierte Zielkonzept Netz und Angebot baut auf der „Vision 2024“ auf und konkre- tisiert diese Anforderungen mit Maßnahmen für die einzelnen Linien; für die üb- rigen Themenfelder werden ebenfalls Maßnahmen entwickelt. Folgende wesentliche Fragestellungen werden daher im Maßnahmenkonzept des NVP für den Bodenseekreis vorgesehen und mit Projekten bzw. Prüfaufträ- gen konkret hinterlegt: ◼ Ausbau und Attraktivierung des ÖPNV durch die Umsetzung des Zielkon- zepts „Netz und Angebot“, u. a. durch Umsetzung des kreisweit differenzier- ten Achsenkonzepts mit Haupt- und Ergänzungsachsen sowie Ergänzungs- bereichen im Kreisgebiet und zu den benachbarten Zentren, Ausweitung und Verbesserung der flexiblen Bedarfsverkehre sowie Verbesserung der touristischen Verkehre ◼ Forcierung des Infrastrukturausbaus auf Schiene und Straße und Verbesse- rung der Betriebsqualität, z. B. Ausbau der Schienenwege und attraktive 156 Gestaltung der Bahnhöfe im Kreisgebiet, Bevorrechtigungs- und Beschleu- nigungsprogramme, Umsetzung der Barrierefreiheit, Ausbau von Verknüp- fungspunkten und Mobilitätsstationen als multimodale Schnittstellen ◼ Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie Antriebe bis 2030 gemäß des SaubFahrzeugBeschG ◼ Umfassende und koordinierte Planung, Kommunikation und Vermarktung neuer Angebote, Produkte und aktueller Projekte zum ÖPNV, zu ergänzen- den Mobilitätsangeboten und deren Schnittstellen sowie zu weiteren Mobi- litätsthemen im Kreisgebiet in Zusammenarbeit mit dem bodo, um ein breit verfügbares und leicht verständliches Informationsangebot über das Mobi- litätsgeschehen, das ÖPNV-System und bestehende Alternativen zu schaf- fen und auch auf diesem Wege das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger verändern zu können. ◼ Weiterentwicklung der organisatorischen und inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des ÖPNV und wichtigen Stakeholdern/Partnern in- nerhalb des Bodenseekreises, aber auch an den Schnittstellen zu benach- barten Akteuren bzw. im Lebens-, Wirtschafts- und Verkehrsraum der Bo- denseeregion, mit hoher Bedeutung der erforderlichen Planungs-, Koordi- nierungs-, Qualitätsmanagements-, Steuerungs- und Lenkungsressourcen seitens des Bodenseekreises, des Verkehrsverbundes bzw. der Verkehrsun- ternehmen, und der entsprechend erforderlichen finanziellen und personel- len Ressourcen. Hierzu gehört die Weiterentwicklung der Verbundorganisation (angesichts der Bandbreite (multimodaler) Mobilitätsthemen), die grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit und die gemeinsamen, strategisch ausgerichteten Handlungsfelder im Bereich der SPNV-Infrastruktur und der nachhaltigen Mobilität im Bodenseeraum. ◼ Initiierung von Pilotprojekten im Hinblick auf neue Tarifmodelle, Technolo- gien und Mobilitätsangebote. ◼ Stärkung der Vernetzung und der Anbindung touristischer Ziele, um das be- stehende gute ÖPNV-System für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Tou- ristinnen und Touristen noch attraktiver zu gestalten und diese zu animieren, mehr Wege mit dem ÖPNV zurückzulegen und die ÖPNV-Nachfrage anzu- heben. 157 7 Maßnahmenkonzeption In diesem Kapitel wird die Maßnahmenkonzeption zu den verschiedenen Handlungsfeldern im Detail beschrieben. Übergeordnetes Ziel der Maßnah- menkonzeption ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Ziele und Anforderun- gen an den ÖPNV im Bodenseekreis entsprechend den Festlegungen des An- forderungsprofils des NVP. Die Maßnahmenkonzeption umfasst Maßnahmen und Prüfaufträge: ◼ Maßnahmen sind konkrete (Planungs-) Vorhaben zur Verbesserung und Weiterentwicklung des multimodalen Mobilitätssystems im Bodenseekreis, die im Zeitraum von fünf Jahren (2025 – ca. 2029, jedoch abhängig von ge- nehmigungsrechtlichen Laufzeiten ggf. auch nach 2029) umgesetzt wer- den sollen. Die Umsetzung der einzelnen Projekte hängt insbesondere ab von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bodenseekreises und steht daher unter diesem Finanzierungsvorbehalt. Die konkrete Konzeption der einzelnen Maßnahmen (z. B. Fahrplankonzep- tion oder Umsetzungsplanung auf Basis des NVP) und insbesondere die da- mit verbundenen verkehrlichen, infrastrukturellen, betrieblichen und weite- ren Wirkungen und die damit einhergehenden finanziellen Wirkungen wer- den daher jeweils in den Gremien des Bodenseekreises beraten und die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen beschlossen. ◼ Prüfaufträge sind Ansätze zur Weiterentwicklung des ÖPNV, für die weiterer Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf im Rahmen der konkreten Umset- zung besteht. Dazu können z. B. weitere Nachfrage- und/ oder Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen zählen sowie die Prüfung möglicher umfangrei- cherer Umsetzungskonzepte und Verknüpfungen mit Linien in benachbar- ten Verkehrsräumen. Die Bewertung der Maßnahmen erfolgt in Kap. 8. 7.1 Anregungen zur Weiterentwicklung des SPNV-Angebots Neben den nachfolgend konkret beschriebenen Maßnahmen und Prüfaufträ- gen mit weiterem Untersuchungsbedarf im Handlungsfeld Netz und Angebot bestehen zum Ausbau des SPNV-Netzes und -Angebotes Anregungen des Bo- denseekreises. Aus Sicht des Bodenseekreises sind folgende Maßnahmen und Planungen für die Weiterentwicklung des SPNV relevant: ◼ Sicherung des bestehenden SPNV-Angebotes und ausreichender Kapazitä- ten ◼ Umsetzung der Planungen zum Ausbau und zur Elektrifizierung der Boden- seegürtelbahn, Verdichtung des SPNV-Angebotes zwischen Friedrichshafen 158 und Radolfzell auf ein tagesdurchgängig halbstündliches Angebot der Re- gionalbahn sowie stündliche schnelle RE-Verbindungen sowie Einrichtung neuer Haltepunkte ◼ Verdichtung des SPNV-Angebotes zwischen Friedrichshafen und Lindau auf ein tagesdurchgängig halbstündliches Angebot der Regionalbahn (nach der Umsetzung eines notwendigen Infrastrukturausbaus) sowie stündliche schnelle RE-Verbindungen mit den RE-Halten Kressbronn und Langenargen, dabei auch Verbesserung der Umsteigebeziehungen zu den Zügen Rich- tung Vorarlberg/Schweiz bzw. Richtung Wangen – Memmingen – München ◼ Verdichtung des SPNV-Angebotes zwischen Friedrichshafen und Ravens- burg auf ein tagesdurchgängig halbstündliches Angebot der Regional- bahn sowie zwei schnelle tagesdurchgängige RE-Verbindungen pro Stunde (mit Halt in Meckenbeuren) ◼ Umsetzung der vom Land angestrebten Durchbindung der Linie RE3 von Ulm nach Basel und damit insbesondere auch für die Städte und Gemein- den im Bodenseekreis eine deutliche Verbesserung durch mehr Direktver- bindungen an die Fernverkehrsknoten. Weiterhin plant das Land kurz- bis mittelfristig schnelle grenzüberschreitende Verbindungen von Friedrichsha- fen nach Vorarlberg. Hierzu soll der REX Friedrichshafen – Lindau – Schruns eingeführt werden. Das stündliche Angebot im Expressverkehr bleibt wie heute bestehen. ◼ Prüfung der Einrichtung einer länderübergreifenden schnellen SPNV-Verbin- dung entlang des Bodensees (z. B. in Form der bereits in der Schweiz, Vor- arlberg und bis Lindau-Reutin verkehrenden S-Bahn-Linie S7) ◼ Weiterführung der Planungen für ein „bodo-Ringzug“-Konzept, mit dem neue Bahnverbindungen zwischen dem östlichen Kreisgebiet und den Nachbarlandkreisen entstehen sollen ◼ Ausweitung der Bedienungszeiten auf den Schienenstrecken im Bodensee- kreis Generelle Themen ◼ Dringend erforderlich ist die Verbesserung der Betriebsstabilität und der Pünktlichkeit auf allen Schienenstrecken im Bodenseekreis. Im Verspätungs- fall sollen Kunden an den betreffenden Bahnhöfen rechtzeitig und ausrei- chend informiert werden. ◼ Die Kapazitäten für Fahrgäste, aber auch für die Mitnahme von Fahrrädern sowie Gepäckstücken in den Fahrzeugen sind aufgrund der großen Bedeu- tung des SPNV-Angebotes auch im touristischen Verkehr zu erhöhen. ◼ Um die benötigten Fahrzeuge im SPNV uneingeschränkt einsatzfähig zu halten, sollen die Kapazitäten für die regelmäßige Wartung der Fahrzeuge erheblich gesteigert werden. 159 ◼ Die Fahrgastinformation (z.B. Wegeführung zu den Bushaltestellen) an Bahnhöfen und Haltepunkten sind zu verbessern. Dabei soll auch der Fahr- scheinverkauf an Servicestellen bzw. die Bereitstellung von Fahrscheinauto- maten in ausreichender Anzahl geprüft werden. 160 7.2 Handlungsfeld Netz und Angebot 7.2.1 Maßnahmen Folgende Maßnahmen sind im Handlungsfeld „Netz und Angebot“ vorgese- hen: Maßnahme MA 1 Umsetzung der noch ausstehenden Angebotsverbesserun- gen im Rahmen der Umsetzung der Vision 2024 Beschreibung Mit dem in den letzten Jahren entwickelten und bereits in großen Teilen umgesetzten Konzept Vision 2024 wurden be- reits zahlreiche Angebotsverbesserungen auf vielen Linien im Bodenseekreis erreicht (vgl. Kap. 4.2.2). Die noch nicht um- gesetzten Maßnahmen der Vision 2024 werden als Maß- nahme im NVP aufgenommen. Konkretisierung Umsetzung der noch ausstehenden Angebotsverbesserun- gen ◼ MA 1.1) Linie 7377 Überlingen – Ludwigshafen (Verdoppelung auf Stunden- takt Montag ‐ Freitag) in Kombination mit Linie 677 ◼ MA 1.2) Linie 7379 Verlängerung mit Erweiterung über Heiligenberg hinaus bis Illmensee mit Anschluss Richtung Pfullendorf (ggf. auch Prüfung einer Durchbindung der Linie), Bad Saul- gau, Meßkirch und Ravensburg ◼ MA 1.3) Linie 7389 Überlingen – Sipplingen – Ludwigshafen (Wiedereinfüh- rung Stundentakt Montag ‐ Freitag) ◼ MA 1.4) Linie 7394 Friedrichshafen – Konstanz (durchgehender Stundentakt) ◼ MA 1.5) Linie 200 Friedrichshafen – Kressbronn – Lindau (Ausweitung Fahr- ten bis/ab Lindau von April ‐ Oktober) Umsetzung Umsetzung in mehreren Schritten Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ bodo 161 Maßnahme MA 2 Ausweitung der Bedienungszeiten auf den Linien im Boden- seekreis Beschreibung Im Anforderungsprofil des NVP sind die Bedienungszeiten festgelegt, die in den einzelnen Bereichen des Kreises und den verschiedenen Angebotsstufen umgesetzt werden sol- len. Die im Anforderungsprofil festgelegten Bedienungszeiten sind auf verschiedenen Linien noch nicht komplett umge- setzt. In dieser Maßnahme wird daher die Ausweitung der Bedienungszeiten gegenüber dem bestehenden Fahrplan auf den betreffenden Linien vorgesehen, dies betrifft auch den Busverkehr, insbesondere zusätzliche Fahrten abends und am Wochenende sowie zusätzliches Fahrtenangebot an Ferientagen. Konkretisierung Umsetzung der Ergänzung von mehr als zwei Fahrtenpaaren in der Schwachverkehrszeit auf folgenden Linien: 238, 7379, 7382, 7383, 7392, 7394, 7384, 7377, 7381, 7389, 7396, 7397, 7546, 7587 Umsetzung Umsetzung in mehreren Schritten Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo ◼ benachbarte Landkreise 162 Maßnahme MA 3 Einrichtung eines direkten Linienverkehrsangebots zwischen Oberteuringen und Meckenbeuren Beschreibung Ergebnis der Analyse ist, dass die Orte im Bodenseekreis un- tereinander (v.a. in Bezug auf die zentralen Orte) sowie zu Zielen in den benachbarten Kreisen mit dem Achsenkonzept des NVP verbunden sind. Es fehlt eine Relation im Achsen- konzept, die nicht bereits auch Bestandteil des Konzepts Vi- sion 2024 ist, und zwar die Relation zwischen Oberteuringen und Meckenbeuren. Konkretisierung ◼ Umsetzung mit einer neuen Linie Oberteuringen – Blan- kenried – Ettenkirch – Brochenzell - Meckenbeuren ◼ Bedienung im Stundentakt ◼ Prüfung Anschluss an die Linie 700 in Oberteuringen Rich- tung Konstanz bzw. Ravensburg und in Meckenbeuren von und nach Friedrichshafen sowie zum SPNV in Me- ckenbeuren ◼ Prüfung einer Verlängerung von Meckenbeuren nach Tettnang (mit Integration der Linie 238), um das Ortszent- rum und das Gewerbegebiet Meckenbeuren ohne Um- stieg bis Tettnang zu bedienen ◼ Prüfung einer Verlängerung nach Markdorf bzw. nach Wittenhofen/Deggenhausertal (um von dort Anschluss zur Linie 700 und zum Stadtbusverkehr Friedrichshafen zu erreichen) Umsetzung ◼ ab Dezember 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo Maßnahme MA 4 Verbesserung des Busangebots zwischen Friedrichshafen und dem Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren Beschreibung Verbesserung des Busangebots im Abschnitt zwischen Fried- richshafen und dem Ravensburger Spieleland in Meckenbe- uren, beispielsweise durch die Linie 7934 Konkretisierung Anpassung der durchgängigen und vertakteten Linienfüh- rung der Linie 7394 – nicht nur als saisonale Linie – von Fried- richshafen nach Meckenbeuren (weiter zum Ravensburger Spieleland in Meckenbeuren-Liebenau während der Öff- nungszeiten des Spielelands). Dabei sollte eine nachfrage- gerechte Taktung verknüpft mit der direkten Anbindung an den Bahnknoten und den Fährhafen Friedrichshafen ge- schaffen werden. Um Parallelverkehre zu vermeiden, sollte 163 eine Anbindung des RE-Haltes Meckenbeuren und eine Er- reichbarkeit aus stark frequentierten Familien-Urlaubsorten (u.a. von den großen Campingplätzen wie in Markdorf oder Kressbronn) geprüft werden. Umsetzung Sukzessive ab Dezember 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo Maßnahme MA 5 Ausweitung des emma-Bedarfsverkehrsangebots im östlichen Bodenseekreis und Prüfung weiterer Einsatzbe- reiche im Bedarfsverkehr Beschreibung Einrichtung eines emma-Bedarfsverkehrangebotes im östli- chen Bodenseekreis. Eine Anmeldung ist vor der Mitfahrt bis 60 Minuten vor Abfahrt telefonisch oder online über die Fahrplanauskunft oder die bodo-App möglich. Geprüft werden soll zudem die Einrichtung weiterer Bedarfs- verkehre in den Bereichen des Bodenseekreises, in denen durch die Umsetzung der Angebotsverbesserungen der Vi- sion 2024 und die bereits dargestellten Maßnahmen im Li- nienverkehr noch nicht die Anforderungen an die Bedie- nungsqualität in den Ergänzungsbereichen erfüllt werden. Konkretisierung Eingesetzt werden sollen im Bedienungsbereich im östlichen Bodenseekreis in den Kommunen Neukirch, Kressbronn, Lan- genargen, Eriskirch und Tettnang je Bediengebiet ein bis zwei Kleinbusse bzw. 8-Sitzer, die auch elektrisch betrieben werden können. So kann eine bessere Anbindung an klei- nere Ortschaften wie Langnau, Oberlangnau und die einzel- nen Weiler erfolgen. Die Ausgestaltung in den weiteren noch zu prüfenden Be- dienungsbereichen ist noch im Detail zu entwerfen. Weitere Informationen und Handlungsfelder werden in einer separaten Projektuntersuchung näher erläutert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes (Entwurf NVP) ist die separate Projektuntersuchung noch nicht abge- schlossen. Umsetzung Sukzessive ab Dezember 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Kommunen ◼ Bodo 164 7.2.2 Prüfaufträge Folgende Prüfaufträge sind im Handlungsfeld „Netz und Angebot“ vorgese- hen: Prüfauftrag PA 1 Einrichtung weiterer Regiobuslinien Beschreibung Geprüft wird die Profilierung bestehender und ggf. die Ein- richtung weiterer Regiobuslinien im Bodenseekreis, wie bei- spielsweise folgende Linien: ◼ Linie 7377 in Verbindung mit Linie 7389 von Überlingen nach Stockach ◼ Linie 7394 von Konstanz über Friedrichshafen nach Me- ckenbeuren und Spieleland Ravensburg Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo ◼ Landkreis Konstanz Prüfauftrag PA 2 Aufteilung der Linie 7537 Beschreibung Geprüft wird die Aufteilung des heutigen Fahrtenangebotes der Linie 7537 nach ihren jeweiligen Verkehrsfunktionen im Bodenseekreis (Abschnitt Oberteuringen – Markdorf – Meers- burg) und im Landkreis Ravensburg (Ravensburg – Taldorf) auf zwei getrennte Linien sowie die Zuordnung der durchge- henden Fahrten z. B. zur Linie 700. Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo ◼ Landkreis Ravensburg Prüfauftrag PA 3 Prüfung des Gesamtangebotes in den Korridoren Friedrichshafen - Überlingen - Sipplingen und Friedrichsha- fen - Konstanz Beschreibung Geprüft wird das Gesamtangebot im Korridor Friedrichsha- fen – Überlingen – Sipplingen und Friedrichshafen - Konstanz unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen und Relationen. Berücksichtigt werden soll dabei das komplette Angebot im Bahn-, Bus- und Fährverkehr in den genannten Korridoren für eine verbesserte Vertaktung, sich ergänzen- den Fahrplagen und einer optimierten Anschlussbildung, ei- 165 ner wirtschaftlichen Bedienung mit einer attraktiven Anbin- dung der wichtigen Nachfragepotenziale und Ziele und ei- nem transparenten Liniennetz für die Fahrgäste. Relevante Buslinien, die in die Betrachtung mit einfließen soll- ten, sind die Linien 111, 700, 7389, 7394, 7395 (und ggf. noch weitere Linien in den genannten Korridoren). Folgende Prüfpunkte sollten dabei betrachtet werden: ◼ Schließung der Taktlücken der heutigen Linie 100 am frü- hen Vormittag und in den Abendstunden ◼ Alternative Bedienungsmöglichkeiten im Bereich des emma-Verkehrs 682, falls dieser nicht zuverlässig weiter bedient werden kann ◼ Fahrplanmäßige Abstimmung des Bus- und Schienenan- gebotes auf der Relation Überlingen – Sipplingen ◼ Verbesserung des Angebotes bis nach Sipplingen in den Sommermonaten und der Umsteigebeziehungen aus dem Raum Sipplingen Richtung Affenberg ◼ Prüfung einer optimierten Abstimmung der Fahrpläne zwischen den Linien des Stadtverkehrs Überlingen und den Regionalbusverkehren (z. B. im Raum Bamber- gen/Deisendorf) ◼ Prüfung der Einrichtung eines bedarfsorientierten Nacht- verkehrsangebotes ◼ Prüfung verbesserter Umsteigebeziehungen aus dem Raum Überlingen auf die Buslinien Richtung Konstanz ◼ Prüfung einer verbesserten Kooperation und gemeinsa- mer Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, des Angebotes und der Fahrplanver- lässlichkeit zwischen Busverkehr und Fährverbindung zwi- schen Meersburg - Konstanz Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Kommunen ◼ Bodo ◼ Landkreis Konstanz Prüfauftrag PA 4 Verbesserung von Umsteigeverbindungen auf den Hauptumsteigerelationen und Anschlusssicherung Beschreibung Die Fahrpläne der Linien im Regionalbusverkehr sollen so ausgelegt werden, dass definierte Umsteigeverbindungen zum SPNV sowie zwischen den Buslinien gesichert und durch- gängig gewährleistet werden können. Zudem sollen die Fahrpläne der Stadtverkehre besser mit Regionalbuslinien 166 abgestimmt werden, um auch zwischen Stadt- und Regio- nalverkehr umsteigenden Fahrgästen ein verbessertes Ange- bot bieten zu können. Auf der Grundlage der in Kap. 5.2 formulierten Anforderun- gen an die Verknüpfung soll eine standortbezogene Analyse der erforderlichen und ausreichenden Umstiegszeiten erfol- gen und je Verknüpfungspunkt festgelegt werden. Dies er- scheint auch in Kombination mit Wartezeitvorschiften zur An- schlusssicherung sinnvoll als wichtige und notwendige Pla- nungsprämisse. Ferner sind geeignete Maßnahmen zur Anschlussherstellung bzw. Anschlusssicherung an Verknüpfungspunkten mit kur- zen Übergangszeiten zu prüfen und hinsichtlich ihrer Auswir- kungen auf den Fahrplan, die betrieblichen Belange der Fahrzeugumlaufbildung und weiterer Auswirkungen zu be- werten. Geprüft werden soll auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Anschlusssicherung und zu abgestimmten Störungskon- zepten im kombinierten Fähr- und Busverkehr, wo dieser den Bodenseekreis sowie Anschlüsse zum bzw. Auswirkungen auf den ÖPNV tangiert, um beispielsweise bei ungeplanten Aus- fällen, aber auch bei planbaren Einschränkungen wie z. B. Streikfälle ein Ersatzkonzept für die Fahrgäste vorhalten zu können. Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo ◼ Benachbarte Landkreise Prüfauftrag PA 5 Verbesserung der Erreichbarkeit touristischer Ziele im Kreis- gebiet und benachbarten Verkehrsräumen Beschreibung Die Verbesserung der Erreichbarkeit touristischer Ziele im Kreisgebiet sowie in benachbarten Verkehrsräumen mit dem ÖPNV wird insbesondere durch ein im Fahrtenangebot und Bedienungszeiten auf die relevanten touristischen Zeiten ausgerichtetes ÖPNV-Angebot erreicht werden. Auf zahlrei- chen Relationen besteht bereits ein gutes Angebot durch die Umsetzung der Angebotsverbesserungen im Zuge der Vi- sion 2024. Berücksichtigt werden sollen dabei auch die Er- gebnisse der Marktforschungsstudie von DBT, Regio Kon- stanz-Bodensee-Hegau und bodo. 167 Für weitere, nicht von diesen Linien bediente, Relationen bzw. Ziele sind weitere Möglichkeiten zur verbesserten Anbin- dung touristischer Ziele und touristisch relevanter Veranstal- tungen sowie von Festen zu prüfen. Diese Veranstaltungen ziehen nicht nur eine hohe Zahl an Besuchern an, sondern stellen auch einen zentralen Bestandteil des regionalen Frei- zeitangebots dar. Eine adäquate Anbindung dieser Events durch den öffentlichen Verkehr würde nicht nur zur Entlas- tung des Individualverkehrs beitragen, sondern auch die At- traktivität des Bodensees als ganzjähriges Reiseziel weiter steigern. Geprüft werden soll ferner die Verbesserung der Anbindung der Top10-Ausflugsziele an das grenzüberschreitend rele- vante SPNV-Netz aus/in Richtung Lindau-Reutin, Friedrichs- hafen Hafen (-Romanshorn) und Schaffhausen. Geprüft wer- den soll eine verbesserte Abstimmung des Fahrplans der Fährverbindung Meersburg – Konstanz mit den die Fähre nutzenden Linien 700 und 7394. Ziel soll sein, verringerte War- tezeiten der Busse an den Fähranlegern zu erreichen. Ferner soll geprüft werden, wie auch aus anderen Relationen (z. B. aus dem Korridor Heiligenberg – Salem) ein Umstieg auf die die Fähre nutzenden Buslinien von und nach Konstanz ver- bessert werden kann. Damit eine attraktive Fähr- bzw. Schiffsverbindung zwischen den ÖV-Knoten Romanshorn und Friedrichshafen auch nachhaltig und langfristig gesichert werden kann, sind auch landseitige Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, welche die Verbindungsqualität und die Zuverlässigkeit der Verbin- dung über den Bodensee wesentlich verbessert, z. B. planeri- sche und operative Sicherstellung geeigneter Fähre-/Busan- schlüsse des Stadtverkehrs und besonders der Regionalbusli- nien aus bzw. in Richtung Eriskirch – Kressbronn (–Lindau), Meckenbeuren – Spieleland, Tettnang – Wangen (inkl. An- bindung des Bodenseeairports), Bodenseeairport – Tettnang – Spieleland – Ravensburg sowie Meersburg – Überlingen, die Wiederherstellung der verlässlichen, umsteigefreien Di- rektanbindung des Hafenbahnhof mit möglichst allen Fahr- ten der wichtigen Regionalbuslinie 7395, die Verbesserung der Barrierefreiheit bzw. Leitsysteme zwischen Fähr-/Schiffs- anlegern und dem Busbahnhof bzw. Bahnsteiganlagen des Hafenbahnhofs. Berücksichtigt werden sollen auch absehbare Auswirkungen der Umsetzung der Maßnahme Stuttgart 21 und der Neu- baustrecke Stuttgart-Ulm: Die erwartbaren Effekte mit der Fertigstellung dieser Projekte auf Fahrzeit und damit auf Ver- 168 lagerungseffekte im Tagesausflugsverkehr ab 2026/2027 soll- ten bei der Bearbeitung des Prüfauftrages berücksichtigt werden sowie die daraus folgenden Auswirkungen auf den Kapazitätsbedarf im SPNV und ÖPNV für das angegliederte Netz innerhalb der Bodenseeregion, besonders im Bereich touristischer Hotspots (Seelinie / Ausflugsziele), betrachtet werden. Für die Verbesserung der Mitnahmemöglichkeiten von Fahr- rädern sollen die Ausstattungsmöglichkeiten der Fahrzeuge auf touristischen Linien geprüft werden. Ferner sollen an Mo- bilitätsstationen und Bike+Ride-Anlagen der Ausbau von La- demöglichkeiten für Pedelecs vorgesehen werden. Umsetzung ◼ Umsetzung in mehreren Schritten im Zusammenhang mit den kommenden Ausschreibungen Weitere Akteure ◼ Kommunen ◼ Bodo ◼ Bodensee Tourismus Prüfauftrag PA 6 Prüfung der Ausweitung weiterer Bedienungsangebote bei bestehenden Kapazitätsproblemen oder entstehendem Fahrgastpotenzial und weiterer Fahrplananpassungen Beschreibung Für verschiedene Relationen werden von den Kommunen, dem Kreisjugendrat, den Verkehrsunternehmen, dem ÖV Bodenseeraum, dem VCD und weiteren Akteuren Vor- schläge für die weitere Ausweitung des Bedienungsange- bots oder Anpassungen des Fahrplans formuliert. Diese Aus- weitungen und Anpassungen werden auf der Grundlage der Anforderungen, wie sie im NVP insbesondere zur Netz- hierarchie und zur Bedienungsqualität sowie zur Netz- und Fahrplangestaltung formuliert sind, und in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und unter Berücksichtigung be- reits bestehender weiterer Verkehre geprüft und hinsichtlich der verkehrlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen bewer- tet. Beispielhaft werden folgende Vorschläge formuliert: ◼ Linie 226: Verdichtung des Fahrtenangebotes zwi- schen Meckenbeuren und Tettnang sowie die Aus- weitung des Angebotes in den Abendstunden ◼ Verdichtung des Fahrtenangebotes zwischen Tettn- ang und Ravensburg sowie nach Langenargen und Friedrichshafen ◼ Prüfung einer verbesserten Anbindung von Markdorf- Riedheim (z. B. mit der Linie 7382) unter Berücksichti- gung des vorhandenen emma-Verkehrs 169 ◼ Bessere fahrplanmäßige Abstimmung der Linie X12 und des SPNV im Korridor Friedrichshafen – Markdorf und verbesserte Anschlüsse vom SPNV auf die Linie X12 ◼ Prüfung der Einrichtung von Sonderverkehren im Rah- men des ÖPNV-Angebotes, z. B. bei Veranstaltungen und Festen im Bodenseekreis, zur Entlastung des mo- torisierten Individualverkehrs Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Kommunen ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo ◼ benachbarte Landkreise 170 7.3 Handlungsfeld Betrieb und Infrastruktur 7.3.1 Maßnahmen Das Maßnahmenkonzept im Handlungsfeld „Betrieb und Infrastruktur“ umfasst folgende Maßnahmen: Maßnahme MB 1 Umsetzung von ganzheitlichen Busbeschleunigungs- und -bevorrechtigungsprogrammen Beschreibung Es ist ein umfassendes Programm zur Beschleunigung und Be- vorrechtigung des ÖPNV zu konzipieren und umzusetzen. Die- ses Programm soll Maßnahmenkonzepte zur Optimierung und Stabilisierung des Betriebsablaufs beinhalten, z. B. durch ◼ Prüfung der Einrichtung von eigenen Trassen und Busspu- ren, mit den entsprechenden Vorkehrungen, damit der MIV diese Trassen nicht auch nutzen kann (geregelte Ein- /Durchfahrtbeschränkungen z. B. durch Schranken, Poller etc.), ◼ Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen, ◼ Anlage von Haltestellenkaps: Bei Haltestellenkaps reicht die Haltestelle bis an den Fahrbahnrand. Der Bus kann so fast komplett gerade die Haltestelle anfahren. ◼ Bevorrechtigung der ÖPNV-Achse an Rechts-vor-Links- Knotenpunkten ◼ Umsetzung weiterer wirksamer Maßnahmen (z. B. Prinzip der dynamischen Straßenraumfreigabe) zur Verkürzung der Reisezeiten, der Verbesserung der Pünktlichkeit und der Betriebsstabilität (z. B. zur Reduzierung der Haltestellen- aufenthaltszeiten und zur Beschleunigung des Fahrgast- wechsels). Die dynamische Straßenraumfreigabe ermög- licht eine zeitliche Trennung (i.S.d. Freigabe) der Verkehrs- träger und somit eine Art der Beschleunigung im Straßen- verkehr. Konkretisie- rung Vorrangschaltungen an Lichtsignalanlagen als Maßnahme wären dringend erforderlich an folgenden Bereichen im Bo- denseekreis: ◼ Meckenbeuren: Kreuzung Lindauer / Hangenstraße sowie B30/Moosstraße und Kreuzung B30 / Bahnhofsstraße ◼ Tettnang: Martin-Luther-Straße, Lindauer Straße, Wange- ner Straße ◼ Kressbronn: Bahnhofstraße/Hauptstraße Eine Prüfung der Einrichtung von Bus-/Umweltspurabschnitten auf zweispurigen Streckenabschnitten je Richtung sollte an folgenden Abschnitten vorgenommen werden: 171 ◼ zwischen Immenstaad und Hagnau und ◼ zwischen Stetten und Hagnau Eine Prüfung des Einstiegs an allen Türen im Regionalbusver- kehr sollte zumindest entlang der Seeufergemeinden vorge- nommen werden, da ein ausschließlicher Vordereinstieg auch in den Ufergemeinden nicht mehr in der Praxis regelmäßig praktiziert werden kann. Maßnahmen zur Neuordnung und -aufteilung von Straßenräu- men durch bauliche Maßnahmen sind ebenfalls zwischen Stetten, Hagnau und Immenstaad, aber auch an den zentral frequentierten Haltestellen wie Friedrichshafen, Stadtbahnhof und um Tettnang, Bärenplatz zu prüfen. Weitere Maßnahmen zur Bevorrechtigung des ÖPNV im Stra- ßenverkehr werden in einer separaten Projektuntersuchung „Verbesserung der Infrastruktur (insbesondere Busbeschleuni- gung)“ näher erläutert. Umsetzung ◼ Im Rahmen von Straßensanierungen aber an kritischen Stellen auch kurzfristiger umsetzbar ◼ Sukzessive Umsetzung ab dem Jahr 2026 Weitere Ak- teure ◼ Kommunen ◼ Straßenbaulastträger ◼ Verkehrsunternehmen Maßnahme MB 2 Sukzessive Umstellung der Busflotte auf alternative Antriebe Beschreibung Gemäß des SaubFahrzeugG müssen die für den Linienverkehr eingesetzten Busse auf emissionsarme/-freie Antriebe umge- stellt werden. Es ist eine ergebnisoffene Untersuchung unter Berücksichti- gung der bestehenden bzw. durch die Maßnahmenkonzep- tion des NVP anzupassenden Linienführungen, Fahrpläne und Umlaufplanungen zu erarbeiten, auf welche Antriebsformen umgestellt werden soll. Der Fokus sollte dabei verstärkt auf er- neuerbare Energien gelegt werden, um eine nachhaltige Ent- wicklung sicherzustellen. Davon abhängig sind weitere Frage- stellungen insbesondere in Bezug auf die Infrastruktur zur La- dung oder Betankung der Fahrzeuge (Betriebshöfe, Zwi- schenladungen bzw. –betankung), aber bezogen auf Frage- stellungen für eventuelle Vergaben (z. B. zur Einsatzdauer der Fahrzeuge etc.). 172 In Abhängigkeit der Entscheidung über die Wahl der Antriebs- form gilt es, sowohl die organisatorischen, die finanziellen als auch die technischen Rahmenbedingungen für das gesamte Kreisgebiet zu konkretisieren. Konkretisie- rung ◼ Bei der Umstellung der Fahrzeugflotte auf andere Antriebs- formen sind die infrastrukturellen und finanziellen Folgen zu berücksichtigen (z.B. Ladestationen, zusätzliche Anlagen auf dem Betriebshof bzw. Um- oder Neubau des gesam- ten Betriebshofs, veränderte Sicherheitsvorkehrungen, Fahrzeugmehraufwand, Vorhaltung weiterer Reservefahr- zeuge, zusätzliche Investitionen und finanzieller Aufwand für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger) ◼ Ggf. sind die Linienführungen und Fahrzeugumläufe den veränderten Rahmenbedingungen anzupassen (kürzere Laufzeiten, veränderte Wartungszeiträume, Ladeerforder- nis etc.). Umsetzung Sukzessive ab 2025 Weitere Ak- teure ◼ Bodo ◼ Kommunen ◼ Energieversorger ◼ Verkehrsunternehmen Maßnahme MB 3 Pflege und Aktualisierung Haltestellendatenbank Beschreibung Die Haltestellendatenbank des bodo dient der Bestandserfas- sung aller Haltestellen im Bodenseekreis. Die Haltestellenda- tenbank bietet die Grundlage für einen Maßnahmenplan zur Verbesserung der Haltestelleninfrastruktur und der Bewertung der Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die systematische und flächendeckende Erfassung der Ausstat- tungsmerkmale wird kontinuierlich fortgesetzt, neue oder sich in der Lage veränderte Haltestellen werden fortlaufend aktu- alisiert. Die Daten fließen in eine umfassendere Mobilitätsda- tenbank ein. Bei Veränderungen an Haltestellen (z. B. in Zusammenhang mit dem barrierefreien Ausbau) übermitteln die Baulastträger (i.d.R. Städte und Gemeinden) dem bodo entsprechende In- formationen, um die Haltestellendatenbank aktuell zu halten. Konkretisie- rung Implementierung in eine übergreifende Mobilitätsplattform Umsetzung ◼ Fortlaufend 173 Weitere Ak- teure ◼ Straßenbaulastträger ◼ Bodo Maßnahme MB 3 Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung von Mobilitätsstatio- nen Beschreibung Ziel der Maßnahme ist die verbesserte multimodale Nutzung des ÖPNV mit ergänzenden Mobilitätsangeboten. Die Errich- tung von Mobilitätsstationen führt verschiedene Mobilitätsan- gebote und Services an einem Ort räumlich zusammen und erleichtert so den Umstieg von einem Verkehrsmittel auf das andere. Sie dienen als sichtbare Verknüpfungspunkte und Schnittstellen des Umweltverbunds und vernetzen gleichzeitig systematisch verschiedene Mobilitätsangebote in direkter räumlicher Verbindung. Je nach Standort und räumlicher Lage können Mobilitätsstationen etwa in ländlichen oder städtischen Räumen unterschiedlich ausgestattet sein und un- terschiedliche Anforderungen erfüllen. Eine detaillierte Handlungsempfehlung zum Aufbau von Mo- bilstationen im Bodenseekreis ist in einer separaten Projektun- tersuchung „Verbesserung der Infrastruktur (insbesondere Mo- bilstationen)“ zu entnehmen. Konkretisie- rung ◼ Prüfung der vorgenommenen Kategorisierung für Mobili- tätsstationen für den Bodenseekreis ◼ Gemäß der Kategorisierung der Mobilitätsstationen Erar- beitung eines Standortkonzepts (z. B. Ausbau und die Er- weiterung von geeigneten Bahnhöfen und Knotenpunk- ten des ÖPNV zu Mobilitätsstationen, Benennung und Prü- fung von weiteren planerisch sinnvollen Standorten auch im ländlichen Raum) ◼ Aufbau bzw. Ausbau der Dachmarke für Mobilitätsstatio- nen seitens des Landes Baden-Württemberg mit der Defi- nition bzw. Anwendung einheitlicher Standards und Cor- porate Design, koordiniert durch den bodo ◼ Prüfung der tariflichen Verknüpfung von ÖPNV-Angebo- ten und anderen Mobilitätsdienstleistern in einer Mobili- tätskarte bzw. einem digitalen Buchungs- und Abrech- nungssystem, Integration in digitale Mobilitätsplattformen (u.a. Info zur Auslastung; Prüfung der Einbindung in die Plattform bodo-App) ◼ Prüfung der technischen Weiterentwicklung des Zugangs- mechanismus z. B. mittels eTicket oder Kundenkarte ◼ Prüfung des erforderlichen Informationsangebots zu den Mobilitätsangeboten und zu weiteren Serviceangeboten 174 im Umfeld von Mobilitätsstationen und weiteren (ggf. orts- spezifischen) Ausstattungsmerkmalen (z. B. Schließfächer, Werkstätten, Packstationen) ◼ Prüfung, ob die Koordination von Planungsprozessen, För- derung etc. durch den bodo übernommen werden sollte ◼ Prüfung der Integration von P+R-, B+R-Anlagen und Taxi- stellplätzen in das Konzept der Mobilitätsstationen ◼ Prüfung des Ausbaus und/ oder der Neueinrichtung von Park+Ride-Anlagen im Kreisgebiet (und deren Bewirtschaf- tung) ◼ Prüfung des Ausbaus von Bike+Ride-Anlagen im Kreisge- biet ◼ Eruierung von Fördermöglichkeiten ◼ Erarbeitung eines konkreten Umsetzungskonzeptes Weitere Informationen und Handlungsfelder werden in einer separaten Projektuntersuchung „Verbesserung der Infrastruk- tur (insbesondere Mobilstationen)" näher erläutert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes (Entwurf NVP) ist die separate Projektuntersuchung noch nicht abge- schlossen. Umsetzung ◼ Sukzessive ab dem Jahr 2025 Weitere Ak- teure ◼ Kommunen ◼ Straßenbaulastträger ◼ andere Mobilitätsdienstleister 175 Maßnahme MB 5 Maßnahmen zur Sicherstellung des Fahrpersonals Beschreibung Mit dem aktuellen Mangel an Fahrpersonal haben die Ver- kehrsunternehmen zu kämpfen. Daher müssen die Verkehrs- unternehmen ein attraktiver Arbeitgeber sein. Dazu trägt ne- ben einer fairen Entlohnung auch das Bereitstellen von Sozial- räumen und sanitären Anlagen an den Endhaltestellen bei. In den Verkehrsverträgen soll der Aufgabenträger sicherstel- len, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen ausreichend Fahrpersonal zur Verfügung hat, um den ausgeschriebenen Verkehr zu gewährleisten und auch in Störungsfällen flexibel reagieren zu können. Verkehrsunternehmen, aber auch weitere Akteure wie z. B. Straßenbaulastträger, können folgende Maßnahmen ergrei- fen: ◼ Gezielte Rekrutierung von Ruheständlern ◼ Gezielte Rekrutierung von Studierenden zur Abdeckung von Spitzen und Wochenenden ◼ Proaktiv mehr Teilzeitangebote schaffen ◼ Rekrutierung aus und in Drittstaaten, vom Westbalkan und der EU ◼ Ausstattung von Verknüpfungspunkten und Endhaltestel- len mit Sanitären Einrichtungen und ggf. weiteren Ausstat- tungselementen wie Aufenthalts-/ Sozialräumen, Umklei- demöglichkeiten und Küchen mit Verpflegungsmöglich- keiten für das Fahrpersonal vorhalten Konkretisie- rung Beachtung ausreichender Kapazitäten und Reserve an Fahr- personal in den Ausschreibungen bzw. Verkehrsverträgen Umsetzung Sukzessive im Rahmen neuer Ausschreibungen Weitere Ak- teure ◼ Bodo ◼ Verkehrsunternehmen 7.3.2 Prüfaufträge Das Maßnahmenkonzept im Handlungsfeld „Betrieb und Infrastruktur“ umfasst folgende Prüfaufträge: Prüfauftrag PB 1 Verbesserung der Verknüpfung zur Anbindung an das Klini- kum Friedrichshafen Beschreibung Verbesserung der Anbindung des Klinikums Friedrichshafen durch eine neue Verknüpfungssituation am Haltepunkt Man- 176 zell bzw. Bushaltestelle Manzell Brücke. Zu prüfen ist die Ein- richtung einer Stichfahrt der Linie 5 (oder 4) des Stadtver- kehrs zum Haltepunkt Manzell mit einer Wendemöglichkeit und Ausbau des Einmündungsbereichs Dornierstr./Schnet- zenhauser Straße und Einrichtung einer neuen Haltestelle. Dadurch resultieren kurze Umstiegswege zur Seelinie 7395 (auf der Brücke) und zur RB 31. Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Stadt Friedrichshafen ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo Prüfauftrag PB 2 Verbesserung der Verknüpfung zur Anbindung an das Bo- denseecenter und ZF/Zeppelin GmbH in Friedrichshafen Beschreibung Prüfung verbesserter Umstiegsmöglichkeiten zwischen BOB am Haltepunkt Löwental bzw. den Linien R45/7547 aus Rich- tung Tettnang in Richtung Bodenseecenter und ZF-Werk 2/Zeppelin (Linie 7394 fährt bereits über ZF-Werk 1/Flugplatz- str.) und Prüfung geeigneter alternativer Verknüpfungs- punkte für die Verbesserung der Anbindung. Der Bodensee- kreis übernimmt bereits Aufgaben, die in der Zuständigkeit der Stadt Friedrichshafen liegen. Umsetzung Bearbeitung Prüfauftrag im Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Stadt Friedrichshafen ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo Prüfauftrag PB 3 Prüfung der Einrichtung von weiteren ÖPNV-Haltestellen Beschreibung Die Bewertung der bestehenden Erschließungswirkung sowie die Entwicklung neuer Gebiete zeigt einzelne Defizite in der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV-Angebot auf. Ferner bestehen Wünsche nach weiteren Linienweganpassungen. ◼ Um diese Erschließungsdefizite abbauen zu können ist die Einrichtung neuer Haltestellen zu prüfen, u.a. in folgenden Bereichen: Markdorf: südliche Wohnge- biete ◼ Salem, Gewerbegebiet Raiffeisenmarkt: Prüfung ei- ner zusätzlichen Haltestelle in der Nähe des Kreisver- kehrs für die Linien 7396 und 7397 177 ◼ Taisersdorf (Panoramaweg): Prüfung einer zusätzli- chen Haltestelle in Höhe des Feuerwehrhauses ◼ Sipplingen: Prüfung der Verlegung der Haltestelle Strandbad und Einrichtung einer Bushaltestelle im Kernort ◼ Überlingen: Einrichtung zusätzlicher Haltestellen im Gewerbegebiet "Überlingen, Oberried lI" auch für alle Regionalbus-Linien. Dies ist für die passenden Li- nien auch im Bereich des neuen Gewerbegebietes "Oberried V" zu prüfen. ◼ Im Bereich Überlingen Nord sollte ein Verknüpfungs- punkt mit attraktiver Aufenthaltsqualität gestaltet werden, der in vielen Fällen eine Alternative zum Um- weg über die Innenstadt von Überlingen sein kann und für attraktive Verbindungen zwischen den Quell- und Zielorten im Bereich Heiligenberg / Lippertsreute / Herdwangen / Owingen / ÜB-Bambergen / Sale- mertal / Uhldingen-Mühlhofen von Bedeutung sein kann. Darüber hinaus sollen weitere Anregungen hinsichtlich einer Linienweganpassung (bzw. zusätzlicher Anbindungen von Haltestellen in Bereichen mit Erschließungsdefiziten an die bestehenden Linien) geprüft werden wie beispielsweise in Salem mit der Anbindung von Buggensegel, Oberstenweiler, Abzw. Tüfingen, Stefansfeld Keltenring und Rickenbach. Umsetzung Kurz- bis mittelfristig bei neu errichteten Haltestellen Weitere Akteure ◼ Straßenbaulastträger ◼ Kommunen ◼ Bodo ◼ Verkehrsunternehmen Prüfauftrag PB 4 Anpassung von zentralen Busverknüpfungspunkten an das verbesserte ÖPNV-Angebot (ZOB-Konzepte) Beschreibung Durch die Umsetzung der Vision 2024 ist das Fahrgastauf- kommen und der Fahrzeugeinsatz gestiegen. Um dennoch einen planmäßigen Betriebsablauf gewährleis- ten zu können, muss geprüft werden, ob die Verknüpfungs- punkte für den Angebotsausbau ausreichend dimensioniert sind. Wenn dies nicht der Fall ist, soll der Ausbau der Ver- knüpfungsanlage erfolgen. Die Größe der zu wählenden Verknüpfungsanlage ist für jeden Busverknüpfungspunkt indi- viduell abzuwägen. 178 Umsetzung Kurzfristig bei Anlagen, die sich negativ auf den Betriebsab- lauf auswirken, andernfalls mittelfristig bei der Erneuerung der Anlagen Weitere Akteure ◼ Kommunen ◼ Verkehrsunternehmen Prüfauftrag PB 5 Verbesserung der Ausstattung an Haltestellen und Verknüp- fungspunkten Beschreibung Die Verbesserung der Ausstattungsmerkmale an Haltestellen und Verknüpfungspunkten wird sukzessive auf der Grund- lage der im NVP formulierten Anforderungen vorgenommen. Zuständig sind hier die jeweiligen Straßenbaulastträger. Der bodo unterstützt und koordiniert ggf. anfallende Arbeiten. Grundlage hierzu sind die Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau (Programm zum barrierefreien Ausbau von Haltestel- len entsprechend den Standards im Anforderungsprofil) so- wie zur Verbesserung der Fahrgastinformation und Aufent- haltsqualität. Maßnahmen sind z. B. ◼ Umsetzung der Barrierefreiheit (vgl. Maßnahme im Quer- schnittsthema Barrierefreiheit) ◼ Kälte- und Wärmeschutz sowie Sonnenschutz in den Warteräumen, beheizte Sitzflächen, ggf. in Kombination mit Solarpanels auf den Dächern ◼ qualitativer Ausbau der Haltestellen nicht nur an den Verknüpfungspunkten, sondern auch im Außenbereich ◼ Umsetzung der Haltestellen-Standards an allen Haltestel- len (insbesondere dort, wo ein zeitnaher barrierefreier Umbau nicht erfolgt) ◼ Maßnahmen zur Umsetzung und Digitalisierung der Fahr- gastinformation (eINK-Paper) ◼ Prüfung von digitalen Fahrgastinformationssystemen für die Bushaltestellen an bedeutenden ÖPNV-Verknüp- fungspunkten, an denen mehrere Buslinien und der Bahnverkehr angebunden sind ◼ Ausstattung von betrieblich geeigneten Endhaltestellen mit sanitären Einrichtungen für das Fahrpersonal, ggf. auch für Fahrgäste ◼ Begrünung der Wartehallen 179 ◼ Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten Umsetzung Fortlaufend Weitere Akteure ◼ Straßenbaulastträger ◼ Bodo Prüfauftrag PB 6 Barrierefreier Ausbau der Haltestelleninfrastruktur Beschreibung Die Herstellung der gesetzlich vorgeschriebenen vollständi- gen Barrierefreiheit im ÖPNV (s. § 8 Abs. 3 PBefG) ist ein rele- vanter Bestandteil des NVP. Um barrierefreie Wegeketten zu ermöglichen, setzt sich der Bodenseekreis dafür ein, dass die Haltestellen sowie ihre Zu- wegungen entsprechend den Anforderungen in Kapitel 5.4.1 ausgebaut werden. Ein Umsetzungskonzept mit einer Priorisierung der Aus- und Umbaumaßnahmen an den einzel- nen Haltestellen sowie die Formulierung von Ausnahmen er- folgt auf der Basis der aktualisierten Haltestellendatenbank des bodo, die derzeit noch in Erarbeitung ist. Bei dem Umbau der Haltestellen ist eine einheitliche Gestal- tung (Corporate Design des bodo) anzuwenden. Die Einrichtung einer Musterhaltestelle mit allen relevanten Ausstattungen kann dabei helfen, den barrierefreien Aus- bau voranzubringen. Wichtig für die Umsetzung auf kommu- naler Ebene sind hierzu Förderprogramme des Landes Ba- den-Württemberg. Umsetzung Sukzessive Ausbauplanung im Rahmen des skizzierten Vorge- hens des NVP Weitere Akteure ◼ Straßenbaulastträger (i.d.R. Städte und Gemeinden; bei Bundes- und Landesstraßen das Regierungspräsidium Tü- bingen) ◼ Bodo ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Behinderten- und Inklusionsbeauftragte 180 7.4 Handlungsfeld Kommunikation und Marketing 7.4.1 Maßnahmen Das Maßnahmenkonzept im Handlungsfeld „Kommunikation und Marketing“ umfasst folgende Maßnahmen: Maßnahme MC 1 Ausweitung der Verkaufs- und Informationsstellen und zielgrup- penspezifischer Marketingkampagnen Beschreibung Die Ausweitung der Verkaufs- und Informationsstellen soll ge- prüft werden. Es soll ein Netz aus Verkaufs- und Informationsstellen eingerich- tet werden, um den persönlichen Kontakt mit Stammkunden und potenziellen Fahrgästen aufrechtzuerhalten und das Ser- vice-Angebot auszuweiten. Diese Maßnahme bezieht sich vor allem auf nicht-digitale An- gebote, aber auch die Ausweitung des Verkaufsangebots und der Informationen auf kontaktlosem, digitalem Wege (Web- seite, App, Chat- und Telefon-Möglichkeiten) soll vorgesehen werden. Ferner sollen zielgruppenspezifische Kommunikations- und Mar- ketingkampagnen dazu führen, dass der Nutzen und die Vor- teile des ÖPNV-Systems für einzelne Gruppen besser herausge- stellt werden. Konkretisie- rung ◼ Einrichtung von Verkaufs- und Informationsstellen in mög- lichst direkter Nähe von hoch frequentierten Haltestellen ◼ Servicestellen sollen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein (z.B. barrierefreier Schalter, Tresen, etc.) ◼ Aufgaben einer Servicestelle können auch vom Einzelhan- del oder durch das bestehende Netz an touristischen Bera- tungsstellen übernommen werden und hierzu auch ein täg- lich erreichbarer «2nd-Level-Support» für Tourist-Infos und ggf. größere Gastgeber (z.B. Campingplätze und Hotels) eingerichtet werden ◼ Des Weiteren bieten sich beispielsweise Kundencenter kom- munaler Energieversorger oder auch die bwegt-Reisezen- tren an, welche ab 2026 in Betrieb gehen. Der künftige Be- treiber ist zu Kooperationen mit Verbünden und Kommunen über die Vertriebsausschreibung der NVBW vertraglich ver- pflichtet, sofern dies von kommunaler Seite gewünscht und finanziert wird. ◼ Tickets können beispielsweise auch in Kiosken verkauft wer- den. Auf diese Weise verringert sich der direkte Aufwand für 181 den Aufgabenträger. Mögliche Standorte für Infostellen können z.B. in Tettnang im Stadtzentrum oder in Überlingen in der Altstadt sein. ◼ Umsetzung zielgruppenspezifischer Kommunikationskam- pagnen, z. B. für Jugendliche über Plattformen der sozialen Medien bzw. die Mobilitäts-App „deinbodo“. Umsetzung ◼ Prüfung der generellen und lokalen Nachfrage für Service- stellen ◼ Kooperation mit dem Einzelhandel teilweise kurzfristig mög- lich ◼ Einrichtung von eigenständigen Servicestellen kann je nach Lage und Aufwand kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden ◼ Prüfung der Kooperation mit zielgruppenspezifischen Ein- richtungen, z. B. Senioren- oder Jugendeinrichtungen und Verbänden. Weitere Ak- teure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Städte und Kommunen ◼ Bodo ◼ Kooperierender Einzelhandel ◼ Weitere Institutionen und Verbände Maßnahme MC 2 Neues Liniennummernkonzept der ÖPNV-Angebote im Boden- seekreis Beschreibung Eine einheitliche und einprägsame Liniennummernsystematik stärkt das Verständnis des ÖPNV-Angebotes beim Kunden und ermöglicht das Zurechtfinden auch in anderen Bereichen des Kreises. Zusammen mit weiteren Grundsätzen der Fahrgastinfor- mation (bspw. Haltestellenbezeichnungen und Liniennetz- pläne) sollen so Verunsicherungen reduziert und das Vertrauen in das Produkt ÖV gestärkt werden. Daher sollten Buslinien, die in einem dichten Takt fahren und/ oder spezielle Produkteigenschaften aufweisen (also z. B. Hauptlinien oder Verkehre mit besonderer Ausrichtung auf tou- ristische Ziele) von regulären Buslinien abgrenzbar sein. Auch sollten Schülerlinien, die keinen Taktverkehr fahren, sondern auf die Schulzeiten abgestimmt sind, als solche gekennzeichnet werden, beispielsweise durch ein zusätzliches “E” in der Linien- bezeichnung (sofern nicht ein eigener Nummernkreis dafür vor- gesehen werden kann). Geprüft wird die Einrichtung eines neuen Liniennummernkon- zeptes in Abstimmung mit dem bodo und den anderen be- nachbarten Aufgabenträgern. 182 Konkretisie- rung Unterteilung einer hierarchischen Liniensystematik in: ◼ Hauptlinien mit verbindender Funktion auf den wichtigen Achsen zwischen den zentralen Orten ◼ Ergänzungslinien mit Funktion z. B. im Schulverkehr, ggf. mit Darstellung der Zuordnung zu den jeweiligen Hauptlinien in der Nummerierung ◼ Freizeitlinien mit besonderer Bezeichnung (durch prägnan- ten Namen) bzw. Nummerierung mit eigenem Nummern- kreis ◼ Stadtverkehre bzw. Ortsbusse ◼ Bedarfsverkehre (emma, AST und ggfs. Bürgerbusse), ggf. mit Darstellung der Zuordnung zu den jeweiligen Hauptli- nien in der Nummerierung ◼ 3-Stelligkeit bei Buslinien soll angestrebt werden ◼ Kreisüberschreitende Linien sollen in dem neuen Konzept in- tegriert werden Erarbeitet wird ein Umsetzungskonzept, das auch die personel- len und finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung der Lini- ennummernumstellung aufzeigt. In Kapitel 10 wird näher auf die Linienkonzeption und einen Vor- schlag zur künftigen Linienkonzeption eingegangen. Umsetzung Sukzessive ab dem Fahrplanwechsel 2025 und beginnend mit neuen Linien Weitere Ak- teure ◼ bodo ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Benachbarte Aufgabenträger Maßnahme MC 3 Kennzeichnung der barrierefrei / niederflurgerecht ausgebauten Haltestellen Beschreibung Die Maßnahme umfasst eine Kennzeichnung/ Darstellung der barrierefrei / niederflurgerecht ausgebauten Haltestellen in den verschiedenen Auskunftsmedien, um die Nutzung des ÖPNV für die entsprechende Nutzergruppe zu erleichtern. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung der internet- gestützten Informationsgebung (auch im Hinblick auf eine barri- erefreie Mobilitätskette im ÖPNV) ist die digitale Erfassung der Hinweise zu barrierefreien Haltestellen auszubauen. Konkretisie- rung Die elektronische Fahrplanauskunft EFA der NVBW soll die er- fassten Attribute der Barrierefreiheit an Haltestellen beauskunf- 183 ten; diese wird in die Fahrgastinformation auf bodo.de einge- bunden. Ziel soll eine verbundweite, durchgängige, barriere- freie, elektronische Auskunftsmöglichkeit (EFA/bodo über App- und Web) unter Verwendung von Haltestellen- und Fahrzeug- parametern sein. Umsetzung Langfristig und sukzessiv umsetzbar Weitere Ak- teure ◼ Bodo ◼ NVBW ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Kommunen 7.4.2 Prüfaufträge Das Maßnahmenkonzept im Handlungsfeld „Kommunikation und Marketing“ umfasst folgende Prüfaufträge: Prüfauftrag PC 1 Prüfung Einrichtung einer multimodalen Mobilitätskarte / App Beschrei- bung Geprüft werden soll die Einführung einer multimodalen Mobili- tätskarte/ App, mit der alle öffentlichen Mobilitätsangebote im Bodenseekreis und zu den benachbarten Zentren und Verkehrs- räumen in der Bodenseeregion genutzt werden können (z. B. ÖPNV, Sharingangebote, Nutzung Mobilitätsstationen sowie Bike+Ride- und Park+Ride-Plätze). Generell sollte ein einheitliches, zusammenhängendes und ab- gestimmtes ÖPNV- und Mobilitätsangebot ohne Brüche bei An- gebotsstruktur, Tarif, Vertrieb und Angebotskommunikation/ Fahr- gastinformation grenzüberschreitend für die Bodenseeregion an- gestrebt werden. Umsetzung ◼ Sukzessive ab dem Jahr 2025 Weitere Ak- teure ◼ Bodo ◼ Anbieter multimodaler Mobilitätsangebote Prüfauftrag Aufbau Mobilitätsmanagement PC 2 Beschreibung Mobilitätsmanagement ist ein strategischer Ansatz zur Beein- flussung der Verkehrsnachfrage hin zu einer nachhaltigeren Mobilität. Im Gegensatz zur klassischen Verkehrsplanung liegt der Fokus nicht auf dem Angebot, sondern auf der Nachfrage und den Bedürfnissen der Menschen. 184 Mobilitätsmanagement ist zielgruppenspezifisch ausgelegt und adressiert sich direkt an die „verkehrserzeugenden Ein- richtungen“. Es erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und arbeitet integriert mit Maßnahmen aus den Be- reichen Information, Service, Öffentlichkeitsarbeit sowie Inf- rastruktur und Verkehrsangebot. Umsetzung Je nach Umfang kurz- bis mittelfristige Umsetzung möglich Weitere Akteure ◼ Bodo ◼ Interessierte Unternehmen 7.5 Handlungsfeld Digitalisierung, Tarif, Vertrieb und Service 7.5.1 Maßnahmen Das Maßnahmenkonzept im Handlungsfeld „Digitalisierung, Tarif, Vertrieb und Service“ umfasst folgende Maßnahmen, die insbesondere auf den Maßnah- men der bodo-Digitalisierungsstrategie basieren: Maßnahme MD 1 Ausweitung der dynamischen Fahrgastinformation Beschrei- bung Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) bieten den wartenden Fahrgästen aktuelle und auf die Situation angepasste Informati- onsangebote. Über digitale Anzeigen können sie so über An- künfte, Abfahrten, Verspätungen, Ausfälle oder andere Verän- derungen im ÖPNV-System informiert werden. Verknüpfungspunkte und zentrale Haltestellen sollen mit dynami- scher Fahrgastinformation ausgestattet werden. Als Alternative zu den herkömmlichen Anzeigen, für die Tiefbau- Installationen notwendig sind, können auch E-Paper Anzeigen angebracht werden. Diese ersetzen die Fahrplanaushänge und können beliebige weitere Informationen darstellen. Die Stromver- sorgung der Anlage kann beispielsweise über Solarenergie ge- schehen. Konkretisie- rung ◼ Keine systemrelevanten Anpassungen ◼ Umsetzungslösungen müssen anhand der lokalen Begeben- heiten erstellt werden. ◼ Einrichtung und Betreuung der DFI-Anzeigen sowie die Be- schaffung und Pflege der Daten beansprucht Zeit und Ar- beitskapazitäten. Daher soll im Zusammenhang mit der Aus- weitung der dynamischen Fahrgastinformation die Einrich- tung einer Personalstelle beim Verkehrsverbund bodo ge- prüft werden. 185 ◼ Der Kauf und die Installation von E-Paper Anzeigen werden zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen abge- stimmt. Umsetzung ◼ Nach erfolgreicher Erprobung zeitnahe Umsetzung ◼ Dabei prioritäre Behandlung stark frequentierter und system- relevanter Haltestellen. Weitere Ak- teure ◼ Straßenbaulastträger (insbesondere Kommunen) ◼ Bodo ◼ Verkehrsunternehmen Maßnahme MD 1 Flächendeckender Einsatz eines Fahrgastzählsystems und Reporting Beschrei- bung Mit der Einrichtung eines umfassenden Fahrgastzählsystems wer- den die Voraussetzungen geschaffen, um relevante Nachfrage- daten für die Analyse der Nutzung und Planung der Verkehre zu ermitteln und aussagekräftige Datengrundlagen zu erstellen für das Reporting und die Erfolgsmessung der Maßnahmen im NVP und zur Ableitung von Anpassungen und Veränderungen im Netz und Angebot. Konkretisie- rung Die Landesvorgabe erfordert eine Ausstattungsquote von 35 % aller Fahrzeuge. Durch das Durchtauschen der Fahrzeugflotte über das gesamte Liniennetz können auf allen Linien Daten erho- ben werden. Der Bodenseekreis ist dem AFZS-Cluster Tübingen, in dem die Verbünde bodo und DING die Federführung überneh- men, zugeordnet und arbeitet aktuell in dem Sprengel an der Einführung von AFZS. Geprüft werden soll die Verknüpfung zur geplanten Bereitstellung eines Verkehrsmodells und zu den Mobilitätsdaten des Landes Baden-Württemberg und ggf. der Zugang zu weiteren Nutzen- den. Umsetzung Sukzessive bei den kommenden Vergabeverfahren ab dem Jahr 2026 Weitere Ak- teure ◼ Bodo ◼ Verkehrsunternehmen Maßnahme MD 3 Digitale Anschlusssicherung Beschrei- bung Die Anschlusssicherung spielt eine entscheidende Rolle für die Ef- fizienz und Zuverlässigkeit des Gesamtsystems. Sie bezieht sich 186 auf die Fähigkeit des ÖPNV, eine reibungslose Verbindung zwi- schen verschiedenen Verkehrsmitteln zu gewährleisten, sodass Fahrgäste pünktlich und ohne größere Wartezeiten ihr Ziel errei- chen können. Es ist es von großer Bedeutung, dass unterschiedli- che Betreiber über Schnittstellenkommunikation die Anschlüsse zwischen verschiedenen Linien und Verkehrsträgern sicherstellen. Konkretisie- rung ITCS (Intermodal Transport Control System) ist flächendeckend in den Bussen aller Verkehrsunternehmen im bodo installiert, so dass Echtzeitdaten als Grundlage für die technische Anschlusssiche- rung zur Verfügung stehen. Dennoch findet derzeit eine technische Anschlusssicherung weder monomodal (Bus-Bus) noch multimodal (Zug-Bus) statt. Daher sind Mindestumsteigezeiten in den identifizierten Knoten- punkten mit Priorität auf die Regiobuslinien zu definieren. Weiter- hin ist eine Analyse der relevanten Anschlüsse nötig, z.B. durch eine Auswertung von Suchanfragen oder Fahrgastbewegungs- daten. So ließen sich Fahrzeitreserven für das Abwarten von An- schlüssen in die Fahrpläne integrieren und linienscharfe Warte- zeitvorgaben definieren. Eine Umsetzung im ITCS und eine unter- nehmensübergreifende Anschlusssicherung zwischen den ver- schiedenen ITCS-Systemen durch die Inbetriebnahme von Schnittstellen ist vorzunehmen. Ein Pilotprojekt mit dem Verkehrsministerium des Landes Baden- Württemberg und der NVBW, welches eine Anschlusssicherung Zug-Bus im bodo zum Ziel hat, wurde bereits gestartet. Umsetzung Sukzessive ab dem Jahr 2025 Weitere Ak- teure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo Maßnahme MD 4 Elektronisches Bezahlen im Bus / Account Based Ticketing Beschrei- bung Mit Nutzermedien wie SmartCards, Kreditkarten oder dem Smart- phone kann ein aktives Check-in für die Fahrtberechtigung durchgeführt werden. Dabei ist diese Fahrtberechtigung nicht auf dem für den Check-in verwendete Nutzermedium gespei- chert, sondern ist in einem digitalen Hintergrundsystem hinterlegt. Konkretisie- rung Account Based Ticketing könnte die Endausbaustufe der digita- len Bezahlung im bodo darstellen. Vorteil ist eine hohe Reich- weite aller digitalen Vertriebskanäle, die 187 Nutzerfreundlichkeit von Apps und das Bestpreisversprechen, um den Barverkauf in den Fahrzeugen einzustellen. Die Abstimmung mit den Nachbarverbünden und möglichst auch eine Integra- tion grenzüberschreitender Lösungen ist hierbei perspektivisch si- cherzustellen. Umsetzung Ab dem Jahr 2029 Weitere Ak- teure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo ◼ Nachbarverbünde Maßnahme MD 5 Verbesserung des Kundenservice mit Hilfe von digitalen Techno- logien Beschrei- bung Anforderungen und Wünsche der Fahrgäste entwickeln sich ständig weiter und die ÖPNV-Betreiber im Bodenseekreis müssen sich auf diese Veränderungen einstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wichtige Maßnahmen sind im konsistenten Kundenservice über verschiedene Kanäle hinweg vorzunehmen. Anfragen und Prob- leme unabhängig vom gewählten Kommunikationskanal sind ef- fektiv zu bearbeiten, sei es über Telefon, E-Mail, Chat, soziale Me- dien oder Live-Chat auf der Website. Die Personalisierung und in- dividuellen Bedürfnisse sowie Präferenzen der Fahrgäste sind zu berücksichtigen. Konkretisie- rung Unternehmen sollten Self-Service-Optionen wie FAQ-Bereiche, Wissensdatenbanken und interaktive Chatbots bereitstellen, um Kunden die Möglichkeit zu geben, schnell und bequem Antwor- ten auf ihre Fragen zu finden. Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) stellt eine Chance dar, mittels KI-gesteuerten Chatbots und virtuellen Assistenten Kundenanfragen automatisch zu beantworten und einfache Probleme zu lösen. Durch den Einsatz von KI können Unternehmen den Kundenservice effizienter gestalten und gleichzeitig personalisierte Unterstützung bieten. Umsetzung Ab dem Jahr 2029 Weitere Ak- teure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo 188 7.5.2 Prüfaufträge Das Maßnahmenkonzept im Handlungsfeld „Digitalisierung und Service“ um- fasst folgende Prüfaufträge: 189 Prüfauftrag PD 1 Weiterentwicklung zum Mobilitätsverbund bodo Beschrei- bung In enger Kooperation mit dem übrigen Verbundlandkreisen soll die Weiterentwicklung zu einem gemeinsamen Mobilitätsver- bund mit der Dachmarke bodo geprüft werden, um den sich stetig verändernden Anforderungen an ein öffentliches Mobili- tätssystem mit Aufgaben und Funktionen im Bereich Vertrieb, Ta- rif, Marketing, Kommunikation und Digitalisierung sowie weiteren Aufgabenfeldern gerecht zu werden. Mögliche Themen im Sinne eines multimodalen Mobilitätsverbun- des sind die weitere Integration ergänzender Mobilitätsangebote wie z. B. Bike- und Car-Sharing Angebote, E-Mobilitätsangebote, die Einrichtung von Schnittstellen sowie die übergreifende Bereit- stellung von Informations-, Tarif- und Vertriebssystemen. Auch hier gilt, dass ein einheitliches, zusammenhängendes und abgestimmtes ÖPNV- und Mobilitätsangebot ohne Brüche bei Angebotsstruktur, Tarif, Vertrieb und Angebotskommunikation/ Fahrgastinformation grenzüberschreitend für die Bodenseeregion angestrebt werden soll. Umsetzung Schrittweise Entwicklung in ständiger Abstimmung des bodo mit den Aufgabenträgern. Weitere Ak- teure ◼ Bodo ◼ Benachbarte Aufgabenträger Prüfauftrag PD 2 Prüfung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung des Tarifs, Ver- triebs und Services im Bodenseekreis und in der Bodenseeregion Beschrei- bung ◼ Geprüft werden soll die Verbesserung der vertrieblichen Durchgängigkeit und eine volle Tarifintegration der Katama- ran-Verbindung Friedrichshafen – Konstanz, der Fähre Meers- burg – Konstanz und der Personenschifffahrt Überlingen – Wallhausen sowie der Fährverbindung Romanshorn – Fried- richshafen in den ÖPNV-Tarif. ◼ Geprüft werden sollen zudem, die bestehenden Vertriebssys- teme der Schifffahrt und der touristischen Ausflugsziele – ins- besondere im Zusammenhang mit der Bodensee Card PLUS – in die Ent- und Weiterentwicklung eines Kontroll- und Ticke- tingsystems zu integrieren. Dies würde nicht nur die Wirt- schaftlichkeit solcher Systeme, sondern auch deren Ver- ständlichkeit und Attraktivität aus Sicht der Gäste deutlich er- höhen. ◼ Beim Ausbau von Fahrgastzählungs-, Erfassungs- und Kontroll- systemen, wie beispielsweise der geplanten Integration des 190 VDV-Barcodes in die EBC, soll geprüft werden, ob touristische Leistungsträger (soweit es die Anforderungen des Öffentlich- keitsprinzips für Mobilitätsdaten zulassen) Zugang zu den Mo- bilitätsdaten erhalten können. ◼ Ferner soll geprüft werden, die bestehende Mobilitätsgaran- tie für alle ÖPNV-Nutzer in vergleichbarem Umfang anzubie- ten, unabhängig vom gelösten Tarif. Dazu gehören beson- ders auch Urlaubs- und Tagesgäste, besonders wenn letzte oder nur stündlich bestehende Anschlüsse auch im grenz- überschreitenden Verkehr nicht mehr erreicht werden. ◼ Geprüft werden soll die Abstimmung einer seeumgreifenden, gemeinsamen Kommunikationsstrategie für den ÖPNV und SPNV im Sinne des Zielbildes Raum und Verkehr der IBK. Das öffentliche Verkehrsnetz soll grenzüberschreitend als verbin- dendes, homogenes und miteinander vernetztes SPNV-Ge- samtangebot im Sinne einer "S-Bahn Bodensee" wahrgenom- men werden, welches alle Städte und Achsen der Vierlän- derregion miteinander verbindet. ◼ Geprüft werden soll die Möglichkeit, die Soll- Fahrpläne der Fähre Meersburg-Konstanz in der Fahrplanauskunft abbilden zu können. Dies gilt in einem weiteren Schritt auch für Anga- ben zum Tarif und Vertrieb, sofern nicht zeitnah auch eine vertriebliche bzw. tarifliche Integration gelingt. ◼ Prüfung Einführung lokaler Ortstarife Durch die Siedlungsstruktur oder andere kleinräumige Ein- flüsse kann in manchen Kommunen eine höhere Nachfrage an ÖPNV innerhalb der Kommune bestehen. Um dem nach- zukommen, soll geprüft werden, dass Kommunen einen loka- len Ortstarif einführen können, der preislich unter dem Stan- dard-Tarif im bodo-Gebiet liegt. Dabei ist zu beachten, dass der bodo-Tarif gehalten wird. Ein weiteres Anwachsen des Tarifdschungels soll hierbei vermieden werden. Es soll eine standardisierte Vorgehensweise für einen kommunalen Tarif entwickelt werden, der gleichermaßen für alle Gemeinden gilt. Unterschiedliche und vielzählige Ortstarife stehen im Kon- trast zu einfachen und leistungsgerechten Tarifen. Eine mo- netäre Tarifauffüllung muss durch die jeweilige Kommune er- folgen. Umsetzung Sukzessive ab dem Jahr 2025 Weitere Ak- teure ◼ Kommunen ◼ Bodo ◼ ÖV Bodenseeraum ◼ Benachbarte Aufgabenträger ◼ Verkehrsunternehmen 191 Prüfauftrag PD 3 Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit mit den relevanten Akteu- ren im Mobilitätsbereich Beschrei- bung ◼ Die Fortsetzung der bereits intensiven Zusammenarbeit der vergangenen Jahre zwischen dem Bodenseekreis, den Städ- ten und Gemeinden, dem bodo und den benachbarten Aufgabenträgern und Verbünden, dem ÖV Bodenseeraum und den touristischen Partnern und Verbänden sowie den Verkehrsunternehmen und weiteren Akteuren in der Boden- seeregion ist unabdingbar, um die in diesem NVP beschrie- benen Maßnahmen und Prüfaufträge zu den verschiedenen Themenfeldern weiter zu bearbeiten und umzusetzen. ◼ Aufgabe ist auch, zu prüfen, welche weiteren Akteure (z. B. zielgruppenspezifische Gruppen von Nutzerinnen und Nut- zern des öffentlichen Verkehrs) in den Kooperationsprozess zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätssystems einge- bunden werden sollen und in welcher Form eine zielgerich- tete Abstimmung, Projektarbeit und Informationsfluss stattfin- den kann. ◼ In diesem Zusammenhang gilt es ebenfalls die finanziellen Zu- ständigkeiten zu prüfen ◼ Ferner sollen bestehende Abläufe und Prozesse beleuchtet und Verbesserungen für künftige Abstimmungs- und Beteili- gungsprozesse erarbeitet werden. Umsetzung ◼ Kurzfristig realisierbar ◼ Fortlaufende und kontinuierliche Zusammenarbeit notwendig Weitere be- troffene Ak- teure ◼ Bodo ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Benachbarte Aufgabenträger und Verbünde ◼ ÖV Bodenseeraum ◼ Touristische Partner ◼ Weitere Mobilitätsanbieter Prüfauftrag PD 4 Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste und des Fahrpersonals im ÖPNV Beschrei- bung Fahrgäste und Fahrpersonal sollen sich zu jeder Zeit während der Fahrt im ÖPNV sicher fühlen. Zentrale Anforderung bei der Aus- gestaltung des ÖPNV-Angebots ist die leichte, sichere, einfache und bequeme Nutzbarkeit des ÖPNV. Besonders in den Schwachverkehrszeiten bzw. abends / nachts kommt es immer wieder zu Zwischenfällen, die zu Hemmnissen in der ÖPNV-Nut- zung bei den Fahrgästen führen können. Der Handlungsspiel- raum und das Sicherheitsgefühl können durch die genannten Anpassungen ebenfalls erheblich gesteigert werden. Um in Falle von Pandemien o.ä. schnell und adäquat reagieren zu können, ist ein Maßnahmenplan (Pandemie- und Krisenplan) 192 vorzusehen. Dieser sieht zusätzlich zu den gesetzlichen Regelun- gen und Vorschriften sowie behördlichen Anordnungen tempo- räre (Hygiene-)Maßnahmen vor, die maximalen Gesundheits- schutz für Fahrpersonal und Fahrgäste gewährleisten. Umsetzung Je nach Umfang kurz- bis mittelfristige Umsetzung Weitere Ak- teure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Kommunen Prüfauftrag PD 5 Prüfung eines verbesserten Monitorings im Rahmen der Qua- litätssicherung sowie des Einsatzes weiterer Evaluierungs-, Analyse- und Planungstools Beschreibung Geprüft werden soll die Erweiterung der im Qualitätsma- nagement des bodo erfassten Parameter mit dem Ziel einer verbesserten und deutlich häufigeren Überwachung der Ein- haltung der Qualitätskriterien, die im NVP als Standards be- schrieben sind. Damit soll Defiziten in der derzeit durchgeführten Qualitäts- messung mit detailliert auszuarbeitenden Maßnahmen ent- gegengewirkt werden. Damit wird auch erreicht, dass ver- traglich vereinbarte Sanktionen bei Schlechtleistungen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Ferner wird die Einrichtung eines Evaluierungssystems in Ab- stimmung mit dem bodo geprüft, um auf der Grundlage aussagekräftiger Daten (z. B. Nachfragedaten, ermittelt durch das AFZS-System) z. B. die durch die Angebotsverbes- serungen und anderen Maßnahmen entstandene Nachfra- geentwicklung in den einzelnen Verkehrsräumen und auf einzelnen Linien bewerten zu können. So können ggf. pass- genaue Maßnahmen zur verkehrlichen und wirtschaftlichen Optimierung des Verkehrs entwickelt werden. Die Aufnahme weiterer Datengrundlagen für weitere Auswertungen ist da- bei zu prüfen. Der Einsatz von weiteren Analyse- und Planungstools wird geprüft, um damit zielgerichtete planerische Aussagen zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes treffen zu können. Grundlage hierfür sind die im Rahmen des weiteren Prüfauf- trages ermittelten Datengrundlagen und die Einbeziehung vorhandener Tools wie z.B. das in Planung befindliche Ver- kehrsmodell des Landes Baden-Württemberg. Umsetzung Sukzessive ab dem Jahr 2025 193 Weitere Akteure ◼ Verkehrsunternehmen ◼ Bodo Prüfauftrag PD 6 Verbundweites Datenmanagement im Mobilitätsbereich Beschreibung Zielstellung ist die Anbindung an die Mobilitätsdatenbank des bodo. Geprüft werden soll der Aufbau eines effizienten Datenmanagements für Mobilitätsdaten im Verkehrsver- bund, welches folgende Anforderungen erfüllen muss: ◼ Bestimmung der zu erfassenden Daten (z. B. infrastruktu- relle Bestandsdaten, Verkehrs- und Nachfragedaten, so- zialdemografische Daten, Pünktlichkeit, Auslastung, Fahr- kartenverkauf, Haltestellendaten (auch für den Verkauf grenzüberschreitender Fahrausweise und für die korrekte Tarifberechnung), ggf. auch Daten zur Auslastung an P+R- und B+R-Stationen) und deren Datenqualität (u. a. Übertragbarkeit, Verarbeitbarkeit) sowie jeweils deren Auswertungsform und Visualisierung sowie der jeweiligen Voraussetzungen (u. a. Datenschnittstellen) ◼ Bestimmung der Institutionen, welche die Daten erfassen und aufbereiten sowie Bestimmung der Institution, die das Datenmanagement koordiniert ◼ Bestimmung der Daten sowie deren Form, die Dritten zur Verfügung gestellt werden sowie Zeitpunkte und Art und Weise der Übertragung der Daten ◼ Bestimmung der Aufgaben für die Planung und Evaluie- rung des bestehenden Angebotes, das zentrale Daten- management und für Reportings (Qualitätsberichte) ◼ Aufbau einer Datenbank sowie eines Datenmanage- mentsystems Umsetzung Eine Mobilitätsdatenbank bei bodo befindet sich in der Auf- bauphase. Sukzessive ab dem Jahr 2025 Weitere Akteure ◼ Institutionen und Planungsträger im Bodenseekreis und in der Region, die über entsprechend relevante Daten ver- fügen ◼ Bodo ◼ Benachbarte Aufgabenträger ◼ Verkehrsunternehmen 194 8 Bewertung, Wirkung, Priorisierung und Umsetzung 8.1 Verkehrliche Bewertung der Maßnahmen Der ÖPNV soll als integraler Bestandteil des Verkehrssystems im Bodenseekreis wesentlich dazu beitragen, die Standortqualität zu sichern und zu verbessern sowie die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in der Region – sowohl die der Einwohnerinnen und Einwohner als auch die der Gäste – zu befriedigen. Dazu gehört auch, eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) anzu- bieten, um die Verkehrsproblematiken auf den verkehrsbelasteten Achsen in der Region anzugehen. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel einer ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltigen Abwicklung des Verkehrs im Bodenseekreis. Dies beinhaltet einen effizienten Einsatz der finanziellen Mittel und der sonstigen Ressourcen, die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen in unter- schiedlichen Lebenssituationen sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor negativen Folgewirkungen des Verkehrs. Die Grundversorgung durch den ÖPNV ist im gesamten Bedienungsgebiet in erster Linie im Sinne der Daseinsvorsorge, jedoch ebenso unter wirtschaftlichen und verkehrlichen Erwägungen zu gewährleisten. Auf den Hauptkorridoren, auf denen hohe Marktpotenziale ausschöpfbar sind, soll der ÖPNV konsequent in seiner Attraktivität gepflegt und verbessert werden. Zentrale Anforderung bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots ist die leichte, einfache und bequeme Nutzbarkeit des ÖPNV für die Menschen. Sie bezieht sich u.a. auf das Fahrplan- angebot, die Ausstattung und Gestaltung von Haltestellen und Bahnhöfen so- wie der eingesetzten Fahrzeuge, auf das Tarif- und Vertriebssystem sowie auf leicht verständliche und transparente Informationen über das Angebot. Mit den dargestellten Handlungsfeldern der Maßnahmenkonzeption, insbeson- dere den konkreten Maßnahmen im Bereich Netz und Angebot sowie Infra- struktur und Betrieb sowie der Bearbeitung der weiteren Handlungsfelder, sol- len die formulierten Ziele in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Die wesentlichen verkehrlichen Wirkungen im gesamten Bodenseekreis durch die Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes des NVP sind: ◼ Umsetzung der noch ausstehenden Angebotsverbesserungen der Vision 2024 auf einzelnen Linien, um damit auf den relevanten Achsen im gesam- ten Kreisgebiet sowie zu benachbarten Zielen ein attraktives ÖPNV-Ange- bot mindestens im Stundentakt vorhalten zu können ◼ Taktverdichtungen auf den nachfragestarken Achsen im Busverkehr sowie auf den Schienenverkehrsachsen tagesdurchgängig oder mindestens in den Hauptverkehrszeiten zu einem Halbstundentakt ◼ Einrichtung neuer und direkter Verbindungen auf Relationen, die derzeit noch nicht bedient werden ◼ Weitere Umsetzung eines Bedarfsverkehrsangeboten für die kleineren Orte und Ortsteile im ländlichen Raum und Zwischenräumen der im Buslinienver- kehr bedienten Achsen als Zu- und Abbringer sowie für die erste bzw. letzte Meile 195 ◼ Verbesserung der Bedienungsangebote im Abend- und Nachtverkehr so- wie am Wochenende ◼ Steigerung der Zuverlässigkeit der Angebote und der Anschlüsse ◼ Verbesserung des Zugangs und der Nutzbarkeit des ÖPNV für mobilitätsein- geschränkte Menschen ◼ Verbesserung der Infrastruktur an Haltestellen, Verknüpfungspunkten sowie Schnittstellen zu ergänzenden Mobilitätsangeboten ◼ Verbesserung der Fahrgastinformation und des Vertriebsangebots Darüber hinaus werden verkehrliche Wirkungen auch durch die Umsetzung von Maßnahmen in den übrigen Handlungsfeldern erwartet. Abschätzung der Veränderungen der Fahrgastnachfrage durch die Umsetzung der Maßnahmenkonzeption Für eine konkrete Ermittlung der künftigen Fahrgastnachfrage liegen zum Zeit- punkt der Neukonzeption des NVP keine aussagekräftigen Fahrgastzahlen für das bestehende Angebot vor. Daher kann nur eine grobe Abschätzung der Wirkungen erfolgen, die mit der Umsetzung der in den einzelnen Handlungsfel- dern benannten Maßnahmen zu erwarten wäre. Die Prüfaufträge in den ein- zelnen Handlungsfeldern werden hier nicht bewertet, da für deren Umsetzung noch weitere Untersuchungen erforderlich sind und daher die verkehrlichen Auswirkungen und Veränderungen in der Fahrgastnachfrage zum jetzigen Zeit- punkt nicht seriös abgeschätzt werden können. Grundsätzlich führen Verbesserungen im ÖPNV-Angebot zu einer Steigerung der Fahrgastnachfrage und damit auch der Einnahmen (wobei hier durch die Einführung des Deutschlandtickets der Anteil der Kostendeckung durch Fahr- geldeinnahmen bereits zurückgegangen ist). Angebotsverbesserungen im Bo- denseekreis werden insbesondere durch die Umsetzung nachfolgender Maß- nahmen des NVP erwartet: ◼ Umsetzung der noch ausstehenden Angebotsverbesserungen der Vision 2024 auf den Linien 7394 (Prio 3 der Umsetzung der Vision 2024), 200, 7377, 7379, 7389 (Prio 4 der Umsetzung der Vision 2024) ◼ Einrichtung einer neuen Linie zwischen Oberteuringen und Meckenbeuren ◼ Ausweitung des Bedienungsangebots abends bzw. am Wochenende auf zahlreichen Relationen ◼ Einrichtung weiterer Bedarfsverkehrsangebote ◼ Weitere Maßnahmen, die eine verbesserte Fahrtenhäufigkeit, Anbindung oder Erschließung beinhalten ◼ Eine Vielzahl von begleitenden Maßnahmen (in den Bereichen Infrastruktur, Marketing, Mobilitätsmanagement, Fahrgastinformation usw.). Die größten Zuwächse in der Fahrgastnachfrage sind dabei bei den relevan- ten Angebotsverbesserungen auf den Achsen im Kreisgebiet sowie bei den 196 (bereits durchgeführten) Taktverdichtungen auf Linien im Zulauf auf Friedrichs- hafen und entlang des Bodensees, bei Verkehren mit Ausrichtung auf die wei- teren Zentren im Kreisgebiet sowie zu benachbarten Zentren bzw. die Verknüp- fungspunkte zum SPNV sowie bei einer deutlich verbesserten Anbindung von wichtigen Arbeitsplatzstandorten zu erwarten. Grundsätzlich ist bundesweit die Fahrgastnachfrage im Sommer 2024 im Ver- gleich zur Zeit vor Beginn der Pandemie häufig bereits wieder auf dem glei- chen Stand wie im Winter 2019/2020; je nach Auswirkungen eines stärkeren Homeoffice-Effekts bei verschiedenen Arbeitsplatzstandorten liegt sie aber auch noch unter dem Stand vor Beginn der Pandemie. Wichtiges Ziel bleibt je- doch, Fahrgäste wiederzugewinnen, die aus Angst vor einer Ansteckung oder aber aufgrund eines (z. B. durch verstärktes Arbeiten im Homeoffice) nicht mehr passenden Tarifangebots dem ÖPNV fernbleiben. Günstige Ticketange- bote wie das im Mai 2023 eingeführte Deutschlandticket haben dazu beige- tragen, dass die Fahrgastzahlen v.a. entlang der Schienenachsen und im Ver- dichtungsraum angestiegen sind; in welcher Höhe und ob eine nennenswerte Fahrgaststeigerung nachhaltig über mehrere Jahre erzielt werden kann, ist der- zeit jedoch auch aufgrund der unklaren weiteren Finanzierungssituation kaum abschätzbar. Eine Abschätzung der künftigen Fahrgastnachfrage durch die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen insbesondere im Bereich des Hand- lungsfeldes Netz und Angebot ist, auch aufgrund der bereits im Vorfeld der Neukonzeption des NVP umgesetzten Maßnahmen auf zahlreichen Achsen im Bodenseekreis, daher nur mit großen Unsicherheiten möglich. Basierend auf den durchschnittlichen Fahrgastnutzungen vor Pandemiebeginn wird unter Berücksichtigung einer Beibehaltung eines günstigen Deutschlandti- ckets und der bereits umgesetzten Maßnahmen auf den Buslinien in den bei- den letzten Jahren eine Steigerung der Gesamtnachfrage im ÖPNV im Boden- seekreis um ca. 15 - 25 % geschätzt bei Umsetzung der gesamten Maßnahmen- konzeption, im Vergleich zum Zustand vor der Pandemie im Winter 2019/2020. Zu berücksichtigen ist, dass die dargestellten Veränderungen der Fahrgast- nachfrage durch Angebotsverbesserungen erst nach einer ausreichenden Er- probungsphase von rund zwei bis vier Jahren und umfangreichen Informations- und Marketingmaßnahmen zu erwarten sind. 197 8.2 Finanzielle Wirkungen der Maßnahmenkonzeption Abschätzung der Veränderungen der Betriebsleistung und des finanziellen Auf- wandes im ÖPNV Für die Abschätzung der erforderlichen Betriebskostenzuschüsse werden die er- mittelten Leistungsveränderungen sowie die Abschätzung der Veränderung der Einnahmesituation zugrunde gelegt. Zu beachten ist, dass die Umsetzung der Maßnahmenkonzeption abhängig ist von ◼ einer positiven Beschlusslage des Bodenseekreises sowie ◼ den möglichen Umsetzungszeitpunkten bei den Verkehrsunternehmen (auch unter dem Gesichtspunkt der Bereitstellung einer ausreichenden An- zahl des Fahrpersonals) und ◼ ggf. den aktuellen Genehmigungslaufzeiten bzw. künftig von möglichen Vergabezeitpunkten sowie ◼ ggf. der Umsetzung weiterer Maßnahmen z. B. im Bereich Betrieb und Infra- struktur. Daher ist zu erwarten, dass eine Umsetzung der Maßnahmen sukzessive in den kommenden Jahren erfolgen wird. Zu beachten ist ferner, dass bestehende eigenwirtschaftliche Verkehre im Rah- men von Interimsvergaben (bis zu einer Bündelvergabe) ggf. nicht mehr eigen- wirtschaftlich vergeben können, sondern als Bruttoverkehr den Aufgabenträ- ger zusätzlich belasten. Die komplette Umsetzung der Maßnahmenkonzeption im Handlungsfeld Netz und Angebot führt zu folgenden Mehrleistungen auf den einzelnen Linien, be- zogen auf die derzeit verkehrenden Leistungen und Fahrplankilometer, und damit verbundenen Mehrkosten (Annahme durchschnittlicher Kilometerkos- tensätze für Buslinienverkehre (4,00 - 4,50 Euro/km) auf der Basis von aktuellen Marktpreisen bei Vergaben im Regionalbusverkehr, die neben den laufleis- tungs- und zeitabhängigen Kosten auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die Ausweitung von Fahrtenangeboten berücksichtigen). Berücksichtigt sind jeweils die kompletten Linienabschnitte, ggf. auch mit Abschnitten auf dem Gebiet benachbarter Aufgabenträger. Eine Abschätzung für die benannten Prüfaufträge ist hier nicht vorgesehen. 198 Tabelle 39: Abschätzung Leistungsbilanz und Mehrkosten für Maßnahmen im Handlungs- feld Netz und Angebot Bausteine der Maßnahmenkon- zeption Netz und Angebot Abschätzung Leistungs- veränderungen [Fahr- plankilometer/ Jahr] Abschätzung Mehr- kosten [in Euro / Jahr] Linie 7377: Überlingen – Ludwigshafen (Verdoppelung auf Stundentakt Mon- tag ‐ Freitag) + 217.000 km + 868.000 - 976.500 € Linie 7379: Verlängerung Heiligenberg - Illmensee + 124.000 km + 496.000 – 558.000 € Linie 7389: Überlingen – Sipplingen – Ludwigshafen (Wiedereinführung Stundentakt Montag ‐ Freitag) + 22.000 km + 88-000 - 99.000 € Linie 7394: Friedrichshafen – Konstanz (durchgehender Stundentakt) + 176.000 km + 704.000 - 792.000 € Linie 200: Friedrichshafen – Kressbronn – Lindau (Ausweitung Fahrten bis/ab Lindau von April ‐ Oktober) + 93.000 km + 372.000 - 418.500 € Linie 600 (Arbeitstitel): Einrichtung ei- nes direkten Linienverkehrsangebots zwischen Oberteuringen und Me- ckenbeuren + 166.000 km + 664.000 – 747.000 € Umsetzung der Ergänzung von Fahr- tenpaaren in der Schwachverkehrs- zeit auf folgenden Linien 238, 7379, 7382, 7383, 7392, 7394, 7384, 7377, 7381, 7389, 7396, 7397, 7546, 7587 Berücksichtigt werden bei der Ermitt- lung nur die fehlenden Fahrten an den Verkehrstagen Mo-Fr + 359.000 km (nur Verkehrstage Mo-Fr) + 1.436.000 – 1.615.000 € Zusätzliche emma-Fahrten im östli- chen Bodenseekreis (Bereiche Neu- kirch, Kressbronn, Langenargen, Eris- kirch und Tettnang) + 7.300 Fahrten (Abschätzung) + 219.000 € Summe Mehrleistungen bzw. Mehr- kosten gesamt 1.157.000 km / 7.300 Fahrten + 4.847.000 – 5.425.500 € Insgesamt werden für die Maßnahmen (für die Linien jeweils auf der gesamten Linienlänge und damit auch mit Streckenanteilen bei benachbarten Aufga- benträgern) Mehrleistungen in Höhe von rund 1,157 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr ermittelt bzw. rund 7.300 Fahrten im erweiterten emma-Verkehr. 199 Unter Annahme durchschnittlicher Kilometerkostensätze für Buslinienverkehre (4,00 - 4,50 Euro/km) wird durch die (komplette) Umsetzung der Maßnahmen- konzeption eine Steigerung der Betriebskosten in Höhe von rund 4,9 bis 5,5 Mio. Euro pro Jahr für die Gesamtleistung abgeschätzt. Diese Werte berücksichtigen noch keine gegengerechneten Einnahmen. Die vorgenannten Angaben sind als Richtwerte bzw. Größenordnung zu verste- hen und stellen keine Preise dar, wie sie durch Verkehrsunternehmen kalkuliert werden. Veränderungen der Fahrzeugumläufe und der Fahrpersonaleinsätze, die in der Bearbeitungstiefe des NVP nicht ermittelbar sind, können zu abwei- chenden Preisen und damit auch Kosten führen. Ferner sind beispielsweise Leis- tungen in der Hauptverkehrszeit in der Regel mit deutlich höheren Kosten als in übrigen Zeiten verbunden. Darüber hinaus hängt die Umsetzung von Maßnahmen ab von den zukünftigen finanziellen Budgetierungen bei der Haushaltsplanung des Bodenseekreises. Die konkrete Fahrplankonzeption (Umsetzungsplanung auf Basis des NVP) wird daher jeweils in den Gremien des Bodenseekreises beraten und beschlossen. Alternative Finanzierungsquellen wie z. B. Förderprogramme des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg oder nachhaltige Finanzierungspartnerschaf- ten mit Dritten sind dabei zu eruieren und zu nutzen. Abschätzung Betriebskosten und erforderlicher Betriebskostenzuschuss Der Bodenseekreis finanzierte das status-quo-Angebot im Jahr 2023 mit rund 6,93 Mio. Euro pro Jahr. Diese Kosten steigen aufgrund weiterer Realisierungs- maßnahmen der „Vision 2024“ stetig weiter und werden im Jahr 2025 nach ak- tueller Prognose bei ca. 8,4 Mio. Euro pro Jahr liegen. Aus den erwarteten Mehrkosten für den ÖPNV-Betrieb (ohne Investitionskosten) im Busverkehr durch die Umsetzung der Maßnahmen im Handlungsfeld Netz und Angebot des NVP und einem abgeschätzten durchschnittlichen Kosten- deckungsgrad von ca. 40 bis 50% können die erforderlichen Betriebskostenzu- schüsse nach Umsetzung des kompletten Maßnahmenkonzeptes ermittelt wer- den. Tabelle 40: Abschätzung Betriebskosten und Betriebskostenzuschuss Betriebskosten bzw. Betriebskostenzuschuss [Euro/Jahr] Abschätzung Steigerung Betriebskosten (nach Umsetzung des kompletten Maßnahmen- konzeptes) 4.847.000 bis 5.425.500 Euro/ Jahr Abschätzung Steigerung Betriebskostenzuschuss bei Ansatz eines durchschnittlichen Kostende- ckungsgrades von ca. 40 – 50% + 2.533.000 bis 3.343.000 Euro/ Jahr 200 (nach Umsetzung des kompletten Maßnahmen- konzeptes) Aktueller Betriebskostenzuschuss des Bodensee- kreises im Jahr 2023 6.927.000 Euro/ Jahr Voraussichtlicher Betriebskostenzuschuss des Bo- denseekreises im Jahr 2025 8.400.000 Euro / Jahr Summe des künftigen Betriebskostenzuschuss (nach Umsetzung des kompletten Maßnahmen- konzeptes) 9.460.000 bis 10.270.000 Euro/ Jahr Abschätzung der Investitionskosten Die Städte und Gemeinden des Bodenseekreises planen Investitionsmaßnah- men in den kommenden Jahren. Hierzu zählt insbesondere der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen. Für die weiteren Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen entsprechend den Standards im Anforderungsprofil kann noch keine Kostenabschätzung erfolgen. Hierfür muss zunächst eine De- tail- (Vorentwurfs-) Planung der einzelnen Haltestellen bzw. Verknüpfungs- punkte vorgenommen werden. Jedoch können als pauschaler Richtwert Aus- baukosten von ca. 40.000 bis 70.000 Euro pro Halteposition angenommen wer- den. Für die beschriebenen investiven Infrastrukturüberlegungen können innerhalb des NVP keine Abschätzungen zu den Kosten angestellt werden. Hierfür sind weitere Detailuntersuchungen notwendig und zum Teil bereits in Arbeit. Weitere Kosten Für die weiteren Maßnahmen und Prüfaufträge außerhalb des Handlungsfel- des Netz und Angebot sind zusätzliche Planungs-, Verwaltungs-, Personal-, Mar- keting- sowie Infrastrukturkosten zur Umsetzung des NVP notwendig. 8.3 Priorisierung und Umsetzung Das Maßnahmenkonzept enthält zahlreiche Maßnahmen und Prüfaufträge in verschiedenen Handlungsfeldern. Mitunter sind die einzelnen Handlungsfelder stark miteinander verwoben und müssen daher gemeinsam betrachtet wer- den. Erste Priorität: Diese Maßnahmen und Prüfaufträge sind besonders wichtig! Die Stärke eines ÖPNV-Angebotes liegt v.a. in der Verfügbarkeit (Angebots- dichte) und einer guten Erschließung sowie in der guten und möglichst direkten Verknüpfung der einzelnen Linien und Verkehrsmittel miteinander. Hier hat der Bodenseekreis in den vergangenen Jahren bereits wichtige Meilensteine mit 201 der Umsetzung der Vision 2024 etc. erreicht, einige Maßnahmen stehen noch an und sollen mit hoher Priorität vorangetrieben werden. Um die Stärke des ÖPNV-Angebots zu realisieren, ist sicherzustellen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen ausreichend Fahrpersonal zur Verfügung hat, um den ausgeschriebenen Verkehr zu gewährleisten und auch in Stö- rungsfällen flexibel reagieren zu können. Daher ist ein wesentlicher Grundfaktor die Beachtung von ausreichend Kapazitäten und Reserve an Fahrpersonal in den Ausschreibungen bzw. Verkehrsverträgen durch definierte Pönalen. Der Auftragnehmer hat für die Einstellung des erforderlichen Personals Sorge zu tra- gen. Bei Ausfall eines Fahrers sorgt der Auftragnehmer für rechtzeitigen Ersatz. Diese Stärke kann der ÖPNV aber vor allem dann nutzen, wenn die Fahrzeuge pünktlich sind (Verzögerungen im ÖPNV über die gesamte Reiseweite führen zu deutlich größeren Verspätungen als im MIV, z.B. bei Anschlussverlust) und mit einer attraktiven Reisegeschwindigkeit (im besten Fall ähnlich schnell wie der Pkw oder nur geringfügig langsamer) die Beförderung übernehmen. Wenn der ÖPNV in der Lage ist, stetig und störungsfrei zu verkehren und damit An- schlüsse gehalten werden bzw. keine Reisezeitnachteile entstehen, kann er ge- genüber dem MIV als attraktive Alternative auftreten, weshalb die Beschleuni- gung des ÖPNV im Bodenseekreis als weitere prioritäre Aufgabe in der Umset- zung des NVP gilt. Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ebenfalls ein Handlungsfeld, das mit Vor- rang voranzutreiben ist. Adressaten sind hier v.a. die zuständigen Straßenbau- lastträger, in deren Zuständigkeit der Neu- und Umbau von Haltestellen fällt, aber auch der Bodenseekreis und der bodo, die die Datengrundlage für das Haltestellenkataster und die Kriterien für die Priorisierung der Umsetzung entwi- ckeln und aktuell halten. Schließlich ist es wichtig, aufkommensstarke Haltestellen und Verknüpfungs- punkte (auch für künftig wachsende ÖPNV-Verkehre) attraktiv hinsichtlich ihrer Ausstattungsmerkmale und Kapazitäten zu gestalten, sowie die Vorbereitun- gen zu intensivieren, klimafreundliche Antriebe im ÖPNV zu realisieren. Daher werden folgende Maßnahmen und Prüfaufträge als besonders wichtig bewertet, die mit Priorität vorbereitet und umgesetzt werden sollten, um den weiteren ÖPNV-Ausbau im Bodenseekreis durchführen zu können: Handlungsfeld „Netz und Angebot“ ◼ Umsetzung der noch ausstehenden Angebotsverbesserungen im Rahmen der Umsetzung der Vision 2024 ◼ Ausweitung der Bedienungszeiten auf den Linien im Bodenseekreis Handlungsfeld „Betrieb und Infrastruktur“ ◼ Sicherstellung des Fahrpersonals 202 ◼ Umsetzung von ganzheitlichen Busbeschleunigungs- und -bevorrechti- gungsprogrammen Handlungsfeld „Kommunikation und Marketing“ ◼ Kommunikation und Marketing der bereits umgesetzten und mit dem Maß- nahmenkonzept des NVP noch weiter vorgesehenen Angebotsverbesse- rungen im ÖPNV-System im Bodenseekreis Zweite Priorität: Umsetzung weiterer Maßnahmen und Prüfaufträge In 2. Priorität sind die weiteren Maßnahmen und Prüfaufträge der dargestellten Handlungsfelder umzusetzen, z. B. die Weiterentwicklung der Fahrgastinforma- tion und Aktivitäten im Marketing und Mobilitätsmanagement. Grundsätzlich erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit den jeweiligen Planungsbeteiligten (z.B. Städte und Gemeinden, bodo, Vertretern der in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen, benachbarten Aufgabenträ- gern, Verkehrsunternehmen, Straßenbaulast- und Schulträgern, Interessensver- tretern wie den Behindertenverbänden etc.) durch jeweilige Beschlüsse der Gremien des Bodenseekreises. 203 9 Bildung von Linienbündeln Mit der Bildung von Linienbündeln gem. § 9 Abs. 2 PBefG wird die planerische Grundlage entwickelt, auch künftig die relevanten Voraussetzungen für einen verkehrlich und wirtschaftlich optimalen Betrieb der ÖPNV-Angebote im Bo- denseekreis zu schaffen. Damit verbunden ist die Zielsetzung, auch künftig Sy- nergieeffekte realisieren zu können, damit den Fahrgästen weiterhin zum einen attraktive, aufeinander abgestimmte Fahrpläne angeboten werden können und zum anderen für den Aufgabenträger eine möglichst wirtschaftliche Er- bringung der Verkehrsleistung ermöglicht wird. Zur Umsetzung werden die Genehmigungslaufzeiten in den jeweiligen Linien- bündeln harmonisiert, um eine den Anforderungen des PBefG entsprechende gebündelte (Wieder-)Erteilung der Liniengenehmigungen nach erfolgtem Aus- schreibungswettbewerb zu ermöglichen. 9.1 Kriterien für die Festlegung von Linienbündeln Für die Festlegung von Linienbündeln können grundsätzlich folgende Kriterien herangezogen werden: ◼ Prüfung einer optimalen Verkehrsintegration (z. B. Berücksichtigung aufei- nander abgestimmter Verkehrsangebote, einheitlicher Marktauftritt), ◼ verkehrliche Verflechtung (z. B. systematische Verknüpfungsmöglichkeiten innerhalb eines Teilnetzes), ◼ betriebliche Optimierungspotenziale (z. B. Möglichkeiten für betriebliche Sy- nergieeffekte) und ◼ wirtschaftliche Verflechtungen (z. B. Ausgleich zwischen wirtschaftlich gu- ten und schlechten Linien unter dem Gesichtspunkt der Angebotsgestal- tung). Zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit sollten sich Linienbündel nicht gezielt an den Strukturen der vorhandenen Verkehrsunternehmen orientieren, indem z. B. Betriebshofstandorte einzelner Unternehmen im Konzept berück- sichtigt werden und die betriebliche Planung auf diese Vorgaben ausgerichtet werden. Es werden weiterhin folgende methodische Grundsätze berücksichtigt: ◼ Als Grundlage werden die zentralörtliche Gliederung (Oberzentrum, Mittel- und z. T. auch Unter-/Kleinzentren), die Hauptverkehrsachsen sowie die re- levanten (i. d. R. weiterführenden) Schulstandorte herangezogen. ◼ Die verkehrliche und betriebliche Verknüpfung von Linien spielt eine her- ausragende Rolle: Linien mit parallelen Linienwegen, gemeinsam bedien- ten Haltestellen, einem abgestimmten Fahrtenangebot, mit hohen Umstei- gendenzahlen (also i. d. R. aufeinander abgestimmte Zubringer- und Hauptlinien) sollten in einem Linienbündel zusammengefasst werden, da die Abstimmung des Fahrplans und damit auch der betrieblichen Planung 204 einen wesentlichen Bestandteil des integrierten ÖPNV-Angebotes aus- macht (und sich meist auch auf das ökonomische Ergebnis der Linien aus- wirkt). Bei langlaufenden Linien soll der verkehrliche Schwerpunkt aus- schlaggebend sein für die Zuordnung zu einem Linienbündel. ◼ Ein Linienbündel sollte über mindestens einen „Verknüpfungspunkt“ verfü- gen, an dem eine betriebliche Verknüpfung der Linien eines Linienbündels hinsichtlich eines optimalen Fahrzeugumlaufs über mehrere Linien des Lini- enbündels möglich ist. ◼ Ferner werden die Netzkategorien im ÖPNV berücksichtigt sowie beste- hende Produktebenen (vor allem Stadtbus- und Ortsverkehre). Gegebenenfalls werden einzelne Verkehre nicht im Konzept berücksichtigt oder weiterhin als Einzellinien betrachtet, wenn das ÖPNV-Angebot z. B. keine wesentlichen verkehrlichen Verflechtungen mit anderen Linien aufweist, nur saisonal oder in den Nachtstunden verkehrt oder bei bedarfsgesteuerten Ver- kehren keine betrieblichen Verknüpfungsmöglichkeiten zum Linienverkehr hat. 9.2 Konkrete Ausgestaltung der Linienbündel für den Boden- seekreis Konkret werden für die Bildung von Linienbündeln im Bodenseekreis folgende Kriterien berücksichtigt: Raumstrukturelle Kriterien ◼ Zentralörtliche Gliederung: • Oberzentrum Friedrichshafen • Mittelzentrum Überlingen • Unterzentren Markdorf, Meckenbeuren, Salem, Tettnang • Kleinzentren Kressbronn, Meersburg ◼ Relevante (weiterführende) Schulstandorte: Friedrichshafen, Kressbronn, Markdorf, Meersburg, Meckenbeuren, Salem, Tettnang, Überlingen ◼ Relevante (weiterführende) Schulstandorte in angrenzenden Kreisen: Kon- stanz, Ravensburg, Wangen im Allgäu, Sigmaringen, Bad Saulgau, Pfullen- dorf, Wald Verkehrliche Kriterien ◼ Integrierte (linienübergreifende, korridorbezogene und im Fahrplan aufei- nander abgestimmte) ÖPNV-Angebote in den Korridoren ◼ Gemeinsame Linienwege und aufeinander abgestimmte Bedienung von Haltestellen und/oder Erschließung bestimmter Ortsteile ◼ Verkehrlich relevante Verknüpfungspunkte, bei denen betreffende Linien mit hohen Umsteigezahlen möglichst in einem gemeinsamen Teilnetz ge- bündelt werden sollten (vgl. Übersicht in Kap. 6.1.4). 205 Marketingspezifische Kriterien: ◼ Gemeinsame Tarif-, Vertriebs- und Kommunikationsstrategie sowie Marke- tingaktivitäten in allen Verkehrsräumen durch den Verkehrsverbund bodo. ◼ Spezifische Vermarktung von Stadtverkehren in Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang Für die Bewertung der kreisgrenzenüberschreitenden Linien wird folgende Vor- gehensweise gewählt: ◼ Bewertung der Zuordnung der relevanten verkehrlichen Funktion zum je- weiligen Aufgabenträger und entsprechende Berücksichtigung. ◼ Berücksichtigung der Erschließungs- und Verbindungsfunktion, der relevan- ten Verknüpfungsfunktion sowie von weiteren Merkmalen wie Funktionen im Schulverkehr etc. Die kreisgrenzenüberschreitenden Linien in benachbarte Landkreise werden wie nachfolgend dargestellt bei der Bildung von Linienbündeln im Bodensee- kreis berücksichtigt. Tabelle 41: Kreisgrenzenüberschreitende Linien Linie Linienweg Betroffener Landkreis außerhalb Bodensee- kreis Bewertung Berücksichti- gung BSK 41 Wilhelmsdorf – Ilmensee - Deggen- hausertal Sigmaringen, Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 42 (genehmi- gungsrecht- lich) Wittenhofen - Horgenzell Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 103 Bodnegg – Prestenberg - Bodnegg Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im LK Ravensburg nein 104 Tannau – Bodnegg Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im LK Ravensburg nein 105.1 Bodnegg – Lindau – Bodnegg Ravensburg, Lindau Verkehrsfunk- tion überwie- gend im LK Ravensburg nein 206 Linie Linienweg Betroffener Landkreis außerhalb Bodensee- kreis Bewertung Berücksichti- gung BSK 105.2 Bodnegg – Wangen - Bodnegg Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im LK Ravensburg nein 222 Tettnang - Bodnegg Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 226 Tettnang - Meckenbeu- ren Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 500 Sigmaringen – Überlingen Sigmaringen Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis nein 677 Überlingen - Bonndorf Konstanz Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 680 Pfullendorf - Heiligenberg Sigmaringen Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 700 Ravensburg – Konstanz Ravensburg, Konstanz Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7376 Rengolds- hausen/ Herdwangen – Pfullendorf Sigmaringen Verkehrsfunk- tion überwie- gend im LK Sigmaringen nein 7377 Überlingen - Stockach Konstanz Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7378 Überlingen - Owingen – Herdwangen - Pfullendorf Sigmaringen Verkehrsfunk- tion überwie- gend im LK Sigmaringen nein 207 Linie Linienweg Betroffener Landkreis außerhalb Bodensee- kreis Bewertung Berücksichti- gung BSK 7380 Heiligenberg - Pfullendorf Sigmaringen Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7381 Überlingen – Salem – Wit- tenhofen – Urnau – Kap- pel - Horgen- zell Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7385 Deggen- hausertal - Wilhelmsdorf Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7389 Überlingen – Stockach Konstanz Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7392 Stockach – Überlingen/ Pfullendorf Konstanz Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7394 Friedrichs- hafen – Konstanz Konstanz Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7537 Ravensburg - Meersburg Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 7547 Friedrichs- hafen – Wangen Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja R45 Ravensburg – Friedrichs- hafen Ravensburg Verkehrsfunk- tion überwie- gend im Bo- denseekreis ja 208 9.3 Ergebnis der Bildung von Linienbündeln Im Ergebnis werden für den Bodenseekreis neun Linienbündel vorgesehen (die Bezeichnung der Linienbündel sind als Arbeitstitel anzusehen; Stand der Fahr- plankilometer ist der Fahrplan 2024). Tabelle 42: Übersicht Linienbündel Linienbündel Bereich (u.a. mit diesen Städ- ten bzw. Gemeinden) Anzahl Linien Fahrplanki- lometer pro Jahr Stadtverkehr Überlingen Überlingen 10 ca. 322.000 Stadtverkehr Friedrichshafen Friedrichshafen 17 ca. 2.200.000 Stadtverkehr Tett- nang Tettnang 2 k.A. Südost Kressbronn, Tettnang, Meckenbeuren, Friedrichsha- fen 10 809.298 Ost Kressbronn, Neukirch, Tettnang, Friedrichshafen 9 403.860 Süd Uhldingen- Mühlhofen, Stetten, Daisendorf, Meersburg, Hagnau, Salem, Immenstaad, Überlingen, Friedrichshafen 15 2.738.095 Mitte Deggen- hausertal, Bermatingen, Markdorf, Oberteuringen 5 526.964 Nordwest Sipplingen, Owingen, Frickingen, Heiligenberg, Überlingen 9 1.274.819 Nordost Friedrichshafen, Meckenbeu- ren, Tettnang 3 569.174 209 Linienbündel Bereich (u.a. mit diesen Städ- ten bzw. Gemeinden) Anzahl Linien Fahrplanki- lometer pro Jahr Gesamt 8.844.210 Der Bodenseekreis hat keine Aufgabenträgerschaft für die Linienbündel 1, 2 und 3 der Stadtverkehre in Überlingen, Friedrichshafen und Tettnang inne. Die Städte nehmen die Aufgabe des ÖPNV in ihrem Gebiet selbst wahr. 9.4 Beschreibung der einzelnen Linienbündel Nachfolgend werden die einzelnen Linienbündel im Detail beschrieben und die maßgeblichen Kriterien dargestellt. 9.4.1 Linienbündel 1 - Überlingen Die Buslinien im Stadtverkehr Überlingen, die sich in der Zuständigkeit der Stadt Überlingen befinden, werden zu einem Linienbündel zusammengefasst. Tabelle 43: Linienbündel 1 - Stadtverkehr Überlingen Linienbündel 1 – Stadtverkehr Überlingen Linien im Linien- bündel Nummer Linienweg Genehmigungs- laufzeit bis ein- schließlich 1 Helios Spital (P&R) – Bodensee-Therme – Busbahnhof 30.06.2029 2 Landungsplatz - Burgberg - Busbahnhof 30.06.2029 3 Busbahnhof - Alte Owinger Straße (Im Guggenbühl) 30.06.2029 4 Schättlisberg - Helios Spital (P&R) - Landungsplatz – Busbahnhof 30.06.2029 5 Gewerbegebiet – Deisendorf/Andelshofen- Bambergen - Busbahnhof 30.06.2029 6 Gewerbegebiet - Frohsinnstraße - Busbahnhof 30.06.2029 7 Goldbach - Helios-Spital (P&R) - Busbahnhof 30.06.2029 14 Schättlisberg - Helios Spital (P&R) - Bodensee-Therme - Landungsplatz - Busbahnhof 30.06.2029 210 Linienbündel 1 – Stadtverkehr Überlingen emma 3 Stadtverkehr Überlingen - Alte Owinger Straße 30.06.2029 emma 5 Stadtverkehr Überlingen 30.06.2029 Zentren im Linienbündel Überlingen Verknüpfungspunkte Überlingen Bus- bahnhof, Überlingen Lan- dungsplatz, Überlingen Boden- see-Therme Relevante Verflechtungen im Schulverkehr Überlingen Fahrplankilometer/ Jahr Ca 322.000 km 9.4.2 Linienbündel 2 – Friedrichshafen Die Buslinien im Stadtverkehr Friedrichshafen, die sich in der Zuständigkeit der Stadt Friedrichshafen befinden, werden zu einem Linienbündel zusammenge- fasst. Tabelle 44: Linienbündel 2 - Stadtverkehr Friedrichshafen Linienbündel 2 – Stadtverkehr Friedrichshafen Linien im Li- nienbündel Num- mer Linienweg Genehmi- gungslaufzeit bis einschließ- lich 1 Hafenbahnhof - Friedhof – Jettenhausen - Hafenbahnhof - Stadtbahnhof 31.12.2033 2 Stadtbahnhof - Jettenhausen - Friedhof - Hafenbahnhof 31.12.2033 3 und E3 Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Waggershausen – Meistershofen - Ailingen 31.12.2033 4 Hafenbahnhof – Montafonstraße - Klinikum - Schnetzenhausen 31.12.2033 5 Messe - Hafenbahnhof – Stadtbahnhof – Montafonstraße - Klinikum 31.12.2033 6 Stadtbahnhof - Hafenbahnhof - Kitzenwiese - St. Georgen 31.12.2033 10 Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Fallenbrunnen 31.12.2033 211 Linienbündel 2 – Stadtverkehr Friedrichshafen 11 und E11 Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Schnetzenhausen - Kluftern - Markdorf 31.12.2033 12 Markdorf - Kluftern – Spaltenstein - Fallenbrunnen - Stadtbahnhof 31.12.2033 13 und E13 Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Ailingen - Ettenkirch 31.12.2033 14 Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Ailingen - Oberteuringen 31.12.2033 15 und E15 Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Ailingen 31.12.2033 16 und E16 Stadtbahnhof - Ailingen – Raderach - Schnetzenhausen - Klinikum 31.12.2033 X12 Hafenbahnhof – Kluftern – Markdorf k.A. X14 Hafenbahnhof – Bunkhofen - Oberteuringen k.A. MX MesseExpress: Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Messe 31.12.2033 RiA Ruftaxi im Abendverkehr 31.12.2033 Zentren im Li- nienbündel Friedrichshafen Verknüpfungs- punkte • FN -Kluftern, • FN -Fischbach, • FN Stadtbahnhof, • FN Hafenbahnhof, • Markdorf Bahnhof, • FN Schnetzenhausen Kirche, • FN Ailingen Relevante Ver- flechtungen im Schulverkehr Friedrichshafen, Markdorf Fahrplankilo- meter/ Jahr Ca. 2.200.000 km 9.4.3 Linienbündel 3 – Tettnang Die Buslinien im Stadtverkehr Tettnang, die sich in der Zuständigkeit der Stadt Tettnang befinden, werden zu einem Linienbündel zusammengefasst. 212 Tabelle 45: Linienbündel 3 - Stadtverkehr Tettnang Linienbündel 3 – Stadtverkehr Tettnang Linien im Linien- bündel Nummer Linienweg Genehmigungs- laufzeit bis ein- schließlich 1 Bechlingen - Ramsbach - Schäferhof - Oberhof 30.09.2026 2 Tettnang - Kau – Schäferhof - Oberhof 30.09.2026 Zentren im Li- nienbündel Tettnang Verknüpfungs- punkte Tettnang Bärenplatz Relevante Ver- flechtungen im Schulverkehr Tettnang Fahrplankilome- ter/ Jahr k.A. 9.4.4 Linienbündel 4 – Südost Das Linienbündel 4 umfasst die Stadt Tettnang, die Gemeinden Meckenbeuren und Kressbronn sowie Verkehre u.a. nach Friedrichshafen und Oberteuringen. Tabelle 46: Linienbündel 4 - Südost Linienbündel 4 - Südost Linien im Linienbün- del Num- mer Linienweg Genehmigungslaufzeit bis einschließlich 221 Tettnang – Mariabrunn – Friedrichshafen 30.09.2029 222 Tettnang – Bodnegg 30.09.2029 224 Tettnang – Mariabrunn – Langenargen - Kressbronn – Tettnang 30.09.2029 225 Tettnang – Kressbronn – Langenargen – Mariabrunn – Tettnang 30.09.2029 213 Linienbündel 4 - Südost 226 Tettnang - Kau - Meckenbeuren - Liebenau – Tettnang 30.09.2029 227 Tettnang – Liebenau – Meckenbeuren - Kau - Tettnang 30.09.2029 238 Tettnang – Meckenbeuren - Brochenzell 30.09.2029 239 Weiler – Meckenbeuren Buch 30.09.2029 2240 Mariabrunn – Kressbronn 30.09.2029 Neue Linie Oberteuringen - Meckenbeuren k.A. Zentren im Linienbün- del Friedrichshafen, Tettnang, Kressbronn, Meckenbeuren Verknüp- fungs- punkte • Eriskirch, • FN Stadtbahnhof, • Hafenbahnhof, • Mariabrunn, • Tettnang Bärenplatz, • Oberteuringen, • Meckenbeuren Bahnhof Relevante Verflech- tungen im Schulver- kehr Friedrichshafen, Kressbronn, Tettnang Fahrplan- kilometer/ Jahr Ca. 809.298 km 9.4.5 Linienbündel 5 – Ost Das Linienbündel 5 umfasst die Gemeinden Kressbronn, Eriskirch, Langenargen und Neukirch, sowie einzelne Linien, die u.a. die Städte Tettnang und Friedrichshafen anfahren. 214 Tabelle 47: Linienbündel 5 - Ost Linienbündel 5 - Ost Linien im Linien- bündel Num- mer Linienweg Genehmigungs- laufzeit bis ein- schließlich 200 Friedrichshafen - Lindau saisonal (jährlich beantragt) 220 Gohren - Kressbronn - Schleinsee 02.06.2032 229 Bähnlelinie Obereisenbach - Tettnang – Krankenhaus – Meckenbeuren 30.09.2029 235 Kressbronn - Hiltensweiler - Kressbronn 30.09.2029 246 Laimnau - Hiltensweiler - Laimnau 30.09.2029 247 Schulbus Neukirch 30.09.2029 7546 Tettnang - Hiltensweiler - Wiesertsweiler 30.09.2028 7587 Friedrichshafen - Eriskirch - Langenargen - Kressbronn 30.05.2027 N2 Friedrichshafen - Eriskirch - Langenargen - Kressbronn 03.06.2031 Zentren im Linienbündel Friedrichshafen, Tettnang Außerhalb des BSK: Lindau (saisonal) Verknüpfungspunkte • Eriskirch, • Langenargen, • Kehlen, • FN -Flughafen, • FN Stadtbahnhof, • Hafenbahnhof, • Gießenbrücke, • Tettnang Bärenplatz Relevante Verflechtungen im Schulverkehr Friedrichshafen, Tettnang, Meckenbeuren 215 Linienbündel 5 - Ost Fahrplankilometer/ Jahr Ca. 403.860 km 9.4.6 Linienbündel 6 – Süd Das Linienbündel 6 umfasst die Gemeinden bzw. Städte Uhldingen-Mühlhofen, Salem, Daisendorf, Meersburg, Stetten, Hagnau am Bodensee und Immenstaad am Bodensee sowie Fahrten u.a. nach Überlingen, Ravensburg und Friedrichshafen. Tabelle 48: Linienbündel 6 - Süd Linienbündel 6 - Süd Linien im Linien- bündel Nummer Linienweg Genehmigungs- laufzeit bis ein- schließlich 100 Friedrichshafen – Immenstaad - Hagnau - Meersburg - Uhldingen- Mühlhofen - Salem - Überlingen ZOB 16.09.2030 700 Ravensburg – Oberteuringen – Markdorf – Meersburg - Konstanz 30.09.2028 7382 Markdorf - Bermatingen - Daisendorf – Meersburg/Uhldingen 30.09.2028 7383 Unteruhldingen – Traktormuseum – Daisendorf - Meersburg 30.09.2028 7386 Schülerverkehr: Überlingen - Salem College - Schloss Spetzgart - Bonndorf 30.09.2028 7394 Bodensee-Airport – Friedrichshafen – Meersburg - Konstanz 31.05.2030 7395 Friedrichshafen – Meersburg - Überlingen 16.09.2030 7396 Immenstaad - Markdorf - Salem 16.09.2030 216 Linienbündel 6 - Süd 7397 Überlingen/Meersburg - Salem – Heiligenberg/Frickingen 16.09.2030 7399 Uhldingen Pfahlbauten - Uhldingen Bahnhof - Schloss Salem - Affenberg - Salem Bahnhof 16.09.2030 7537 Ravensburg - Oberteuringen - Markdorf - Meersburg22 30.06.2025 7910 Ortsbus Meersburg (Baitenhausen – Kurallee – Parkplatz Töbele – BSB- Hafen) saisonal (jährlich beantragt) N4 Friedrichshafen - Markdorf - Salem - Frickingen 03.06.2031 emma 682 emma Uhldingen- Mühlhofen (der Betrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt – an einer Wie- deraufnahme des Be- triebs wird gearbeitet) 30.09.2028 emma 697 emma Flächenverkehr Salem 16.08.2026 Zentren im Linienbündel Friedrichshafen, Überlingen, Markdorf, Salem, Meersburg Verknüpfungspunkte • Friedrichshafen • FN-Manzell, • FN -Landratsamt, • FN -Kluftern, • FN -Flughafen, • FN -Fischbach, • Stadtbahnhof, • Hafenbahnhof, • Markdorf Bahnhof, • Meersburg Kirche, 22 Aufgrund der endenden Genehmigungslaufzeit des bisherigen Verkehrs, strebt der Bodenseekreis in Abstimmung mit dem ebenfalls betreffenden Landkreis Ravensburg so- wie den Verkehrsunternehmen eine zeitnahe Lösung für den Weiterbetrieb der Ver- kehrsleistungen an. Geprüft wird die Aufteilung des heutigen Fahrtenangebotes der Li- nie 7537 nach ihren jeweiligen Verkehrsfunktionen im Bodenseekreis (Abschnitt Ober- teuringen – Markdorf – Meersburg) und im Landkreis Ravensburg (Ravensburg – Taldorf) auf zwei getrennte Linien sowie die Zuordnung der durchgehenden Fahrten z. B. zur Li- nie 700. 217 Linienbündel 6 - Süd • Salem Bahnhof, • Überlingen Bahnhof, • Überlingen-Nußdorf, • Uhldingen-Mühlhofen Bahnhof, • Hagnau, • Immenstaad (Anlegestelle), • Meersburg Autofähre, • Salem, • Stetten, • Überlingen Gewerbegebiet Relevante Verflechtungen im Schulverkehr • Frickingen, • Friedrichshafen, • Salem, • Markdorf, • Meersburg, • Überlingen Fahrplankilometer/ Jahr Ca. 2.738.095 km 9.4.7 Linienbündel 7 – Mitte Das Linienbündel 7 umfasst die Gemeinden Deggenhausertal, Bermatingen, Markdorf und Oberteuringen sowie Fahrten u.a. nach Überlingen. Tabelle 49: Linienbündel 7 - Mitte Linienbündel 7 - Mitte Linien im Li- nienbündel Nummer Linienweg Genehmigungslauf- zeit bis einschließlich 41 Wilhelmsdorf – Deggenhausertal 30.09.2029 42 Wittenhofen – Horgen- zell (nur genehmigungs- rechtlich als Linie 42) 30.09.2029 7381 Überlingen - Salem – Deggenhausertal – Horgenzell 02.12.2029 7384 Markdorf - Deggenhausertal 02.12.2029 7385 Deggenhausertal - Wilhelmsdorf 03.12.2029 emma 685 Deggenhausen - Höchsten - Wittenhofen - Markdorf 03.12.2029 Zentren im Li- nienbündel Überlingen, Salem, Markdorf 218 Linienbündel 7 - Mitte Verknüp- fungspunkte • Markdorf Bahnhof, • Salem Bahnhof, • Überlingen Bahnhof, • Salem, • Überlingen Gewerbegebiet, • Wittenhofen, • Horgenzell, • Illmensee, • Wilhelmsdorf Relevante Verflechtun- gen im Schulverkehr Überlingen, Salem, Markdorf Fahrplankilo- meter/ Jahr Ca. 558.075 km 9.4.8 Linienbündel 8 – Nordwest Die Buslinien, die ihre hauptsächliche Verkehrsfunktion in den Korridoren Überlingen – Owingen – Stockach/Pfullendorf sowie Owingen – Frickingen – Heiligenberg – Illmensee haben, werden zu einem Linienbündel zusammenge- fasst. Tabelle 50: Linienbündel 8 - Nordwest Linienbündel 8 - Nordwest Linien im Li- nienbündel Nummer Linienweg Genehmigungslauf- zeit bis einschließlich 7377 Überlingen - Ludwigshafen - Espasingen - Stockach 30.09.2028 7379 Überlingen - Owingen - Frickingen - Heiligenberg 30.09.2028 7380 Heiligenberg - Hattenweiler/ Illmensee - Pfullendorf 30.09.2028 7389 Überlingen - Sipplingen - Ludwigshafen - Stockach 16.09.2030 7392 Stockach - Mahlspühren - Owingen - Überlingen/ 30.09.2028 219 Linienbündel 8 - Nordwest Pfullendorf N1 Friedrichshafen - Immenstaad - Meersburg - Uhldingen-Mühlhofen - Überlingen ZOB 03.06.2031 emma 676 Taisersdorf - Owingen 31.10.2028 emma 677 Überlingen-Bonndorf 30.09.2028 emma 680 Pfullendorf - Illmensee - Heiligenberg k.A. Zentren im Li- nienbündel Überlingen Verknüp- fungspunkte • Salem Bahnhof, • Sipplingen Bahnhof, • Überlingen Bahnhof, • Überlingen Therme, • Owingen, • Überlingen Gewerbegebiet Relevante Verflechtun- gen im Schulverkehr • Sigmaringen, • Wald, • Pfullendorf, • Bad Saulgau Fahrplankilo- meter/ Jahr Ca. 1.274.819 km Die Linien im Linienbündel bedienen den Bereich nordwestlich im Bodensee- kreis. Sie sind überwiegend auf das Mittelzentrum Überlingen sowie auf die Schulstandorte in Pfullendorf, Owingen und Frickingen ausgerichtet. Verkehrli- che Verknüpfungspunkte im Linienbündel sind in Owingen und Überlingen vor- handen. Die räumliche Ausrichtung des Linienbündels ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten zwischen den Linien. 9.4.9 Linienbündel 9 – Nordost Das Linienbündel 9 umfasst die Regiobus- und Regionalbuslinien zwischen Friedrichshafen und Ravensburg bzw. Wangen. 220 Tabelle 51: Linienbündel 5 - Ost Linienbündel 9 – Nordost Linien im Linien- bündel Num- mer Linienweg Genehmigungs- laufzeit bis ein- schließlich 7547 Friedrichshafen - Tettnang - Neukirch - Wangen 10.12.2032 R45 Friedrichshafen - Tettnang - Ravensburg 10.12.2032 N3 Friedrichshafen - Tettnang - Meckenbeuren - Ravensburg 03.06.2031 Zentren im Linienbündel Friedrichshafen, Tettnang Außerhalb des BSK: Wangen, Ravensburg Verknüpfungspunkte • FN Stadtbahnhof, • Tettnang Bärenplatz Relevante Verflechtungen im Schulverkehr Friedrichshafen, Tettnang Außerhalb des BSK: Wangen Fahrplankilometer/ Jahr Ca. 569.174 km 221 10 Liniennummernsystematik Eine einheitliche und einprägsame Liniennummernsystematik stärkt das Ver- ständnis des ÖPNV-Angebotes beim Kunden und ermöglicht das Zurechtfinden auch in anderen Bereichen des Kreises. Daher sollten Buslinien, die in einem dichten Takt fahren und/ oder spezielle Produkteigenschaften aufweisen (also z. B. Hauptlinien oder Verkehre mit be- sonderer Ausrichtung auf touristische Ziele) von regulären Buslinien abgrenzbar sein. Auch sollten Schülerlinien, die keinen Taktverkehr fahren, sondern auf die Schulzeiten abgestimmt sind, als solche gekennzeichnet werden, beispiels- weise durch ein zusätzliches “E” in der Linienbezeichnung. Unterteilung einer hierarchischen Liniensystematik in: ◼ Hauptlinien mit verbindender Funktion auf den Korridoren zwischen den zentralen Orten (dies müssen nicht zwingend Linien sein, die entlang der Hauptachsen 1. und 2. Ordnung entsprechend der Netzhierarchie (Kap. 5.2.3) verkehren) ◼ Ergänzungslinien mit Funktion z. B. im Schulverkehr, ggf. mit Darstellung der Zuordnung zu den jeweiligen Hauptlinien in der Nummerierung ◼ Freizeitlinien mit besonderer Bezeichnung bzw. Nummerierung mit eigenem Nummernkreis ◼ Stadtverkehre bzw. Ortsbusse ◼ Bedarfsverkehre (emma, AST und ggfs. Bürgerbusse, sofern diese in den ÖPNV integriert sind), ggf. mit Darstellung der Zuordnung zu den jeweiligen Hauptlinien in der Nummerierung ◼ 3-Stelligkeit bei Buslinien soll angestrebt werden ◼ Kreisüberschreitende Liniennummern der Landkreise Lindau, Ravensburg, Konstanz und Sigmaringen sollen bestmöglich mit dem neuen Konzept kombiniert werden können Wichtig bei der Einführung der einheitlichen Liniennummernsystematik ist die Abstimmung mit dem Verkehrsverbund bodo und den benachbarten Aufga- benträgern sowie eine frühe und ausführliche Information der Bürgerinnen und Bürger über die Systematik und deren Logik auf den zur Verfügung stehenden Kommunikationskanälen. Die Einrichtung einer neuen Liniennummernsystematik erfordert personellen und finanziellen Aufwand, u.a. durch die Entwicklung und Veröffentlichung entsprechender Informationsmedien und der Anpassung der Fahrplan- und Haltestelleninformationen an zahlreichen Standorten. 10.1 Hierarchisierung In Anlehnung an das Zielkonzept gibt es im Bodenseekreis Korridore, die den Bodenseekreis durchqueren. Insbesondere zwischen Überlingen und Friedrichs- hafen, aber beispielsweise auch zwischen Friedrichshafen und Tettnang ver- kehren relevante Buslinien, die in der Hierarchisierung des Liniennetzes eine wichtige Rolle spielen. Diese Hauptlinien, die der ersten Hierarchisierungs- ebene zugeordnet werden können, decken Hauptströme ab und sind u.a. das 222 Ziel von Zu- bzw. die Quelle von Abbringerverkehren. Diese Zu- und Abbringer- verkehre können der zweiten Hierarchisierungsebene zugeordnet werden. Es handelt sich um die Ergänzungslinien, die diese Funktion häufig im Schulver- kehr haben. Es ist in Hinblick auf die Liniennummernsystematik eine Zuordnung zu den jeweiligen Hauptlinien in der Nummerierung vorzunehmen. Unabhängig von den Hauptlinien kann eine weitere Gruppe, die der Freizeitlinien, mit be- sonderer Bezeichnung bzw. Nummerierung mit eigenem Nummernkreis defi- niert werden. Ebenfalls isoliert und auf den eigenen Verkehrsraum bezogen ste- hen Stadt- bzw. Ortsbuslinien, die weitestgehend einen überschaubaren Kreis an einstelligen bzw. zweistelligen Liniennummern haben. Für die einzelnen Liniengruppen, denen Busprodukte zugeordnet werden kön- nen, sind folgende Liniennummern anzustreben. Tabelle 52: Liniennummernsystematik Hierarchie Typisie- rung Anzustre- bende Li- niennum- mer Produkt Linien- nummer (Bei- spiel) 1. Ebene Hauptlinien Dreistellig Regiobus, Re- gionalbus auf wichtigen Kor- ridoren Linie 100 2. Ebene Ergänzungsli- nien/ Ergän- zungsbe- reichslinien Dreistellig Regionalbus, emma / AST und Schüler- verkehr als Zu- und Abbrin- gerverkehre Linie 221 Freizeitlinien Freizeitlinien Dreistellig Erlebnisbuslinie Linie 333 Stadtverkehre Stadtlinien Ein- bis zwei- stellig Stadtbuslinie Friedrichs- hafen Linie 1 10.2 Liniennummern und Anwendung Bestimmten Linientypen kann auch ein Produkt zugeordnet werden. So können Expressbusse das Kürzel „X“, Regiobusse das Kürzel „R“ und Schnellbussen das Kürzel „S“ vor der Liniennummer zugewiesen werden. Bei den Linien auf den re- levanten Korridoren bietet es sich im Sinne der Einheitlichkeit und Vereinbarkeit an, am besten volle Hunderter-Nummern zu vergeben. Die Linie 500 und die Li- nie 700 sind bereits im Bodenseekreis als Regiobusse unterwegs und bedienen relevante Korridore. Nach diesem Schema können die weiteren wichtigen Kor- ridore des Kreises nummeriert werden, ohne dass ein Regiobus verkehren muss. 223 Jedoch sollte eine Buslinie einen ähnlich hohen Standard aufweisen können, um diese Liniennummer übernehmen und perspektivisch ggf. zu einer Re- giobuslinie aufgestuft werden zu können. Die Korridore können folgendermaßen benannt werden: 1. Sipplingen – Friedrichshafen 2. Friedrichshafen – Kressbronn (– Lindau) - Neukirch 3. Friedrichshafen – Meckenbeuren (-Ravensburg) 4. Überlingen – Heiligenberg (-Illmensee) 5. Überlingen – Owingen (-Sigmaringen) → heute Linie 500 6. Überlingen – Deggenhausertal – Meckenbeuren – Neukirch 7. Meersburg – Markdorf – Oberteuringen – Ravensburg → heute Linie 700 8. Salem – Bermatingen – Markdorf – Friedrichshafen In der folgenden Karte werden die einzelnen Korridore dargestellt, die im Falle einer Neunummerierung und Hierarchisierung dann als eine volle Hunderterlinie nummeriert werden könnten: Tabelle 53: Nummerierung entlang der wichtigen Korridore So liegt auf dem Korridor Nr. 1 bereits die Linie 7395, die die Verbindung bis Überlingen bedient und somit die Voraussetzungen erfüllen würde, in eine Linie 100 übergehen zu können. Im östlichen Bodenseekreis liegt ein Korridor zwischen Friedrichshafen Kress- bronn und Neukirch vor. In diesem Bereich gibt es bereits Regiobuslinien mit ei- ner dreistelligen Liniennummerierung, die auch 200er-Buslinien umfasst. Aus die- 224 sem Grund besteht hier nur geringer Bedarf anhand dieser Systematik die Busli- nien-Nummern im östlichen Bereich zu ändern. Dasselbe gilt auch für den Be- reich um Meckenbeuren. Hinsichtlich der vierstelligen Regionalbuslinien sollte die Nummerierung analog zu der Nummerierung im östlichen Kreis erfolgen. Sollte eine vierstellige Linie auf oder im Bereich des Korridors 4 liegen oder gar eine Zu- oder Abbringerver- kehrsfunktion haben, ist eine dreistellige Nummer im Bereich von 401 bis 499 zu vergeben. Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass in diesem Bereich mög- lichst keine Linien in einem Nachbarlandkreis fahren. Ebenfalls sind Taktver- kehrslinien mit Zehnerschritten zu nummerieren. Sofern eine Linie einen Stun- dentakt aufweisen kann, sollte bevorzugt beispielsweise die Linie 450 vergeben werden. Hinsichtlich der Freizeitbuslinien, wie dem Erlebnisbus, ist möglichst eine beson- dere Bezeichnung bzw. eine Nummerierung mit eigenem Nummernkreis vorzu- sehen. So könnte, angelehnt an die Korridornummerierung der Hauptlinien, ei- ner Freizeitlinie eine „Schnapszahl“ zugeordnet werden. Konkret könnte eine Freizeitline, die im Gebiet des Korridors 1 verkehrt, mit der Liniennummer 111 versehen werden. Stadt- und Ortslinienverkehre können aufgrund ihrer isolierten Verkehrsbereiche auch hinsichtlich der Liniennummerierung ein- bis zweistellig weitergeführt wer- den. Ziel einer Liniennummerierung sollte es weiter sein, Kundinnen und Kunden eine klarere Orientierung bei der Planung und Durchführung ihrer Fahrt zu bieten. Zusammen mit weiteren Grundsätzen der Fahrgastinformation (bspw. Haltestel- lenbezeichnungen und Liniennetzpläne) sollen so Verunsicherungen reduziert und das Vertrauen in das Produkt gestärkt werden. Hierbei sind Doppelungen von Liniennummern in unmittelbarer Nähe zu vermeiden, d.h. bei der Konzep- tion der Liniennummerierung darf es nicht zu weiteren Doppelungen mit bereits existierenden Linien kommen. Bei möglichen Doppelungen sollte berücksichtigt werden, dass manche Linien bereits im Einsatz sind. 225 11 Blick in die Zukunft: Was ist zu tun? In den vorherigen Abschnitten des NVP wurden die Herausforderungen be- nannt, die bereits heute im Bodenseekreis für die künftige Entwicklung des mul- timodalen Mobilitätsangebots bestehen, Handlungsziele und konkrete Anfor- derungen und Standards an die Ausgestaltung des Mobilitätssystems formuliert und schließlich ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zu den verschiedenen Handlungsfeldern erarbeitet. Aber das allein reicht nicht! Die vorliegende Neukonzeption des NVP ist nur ein (wenn auch wichtiger) Zwischenschritt hin zur Umsetzung der Maßnahmen – mit dem Ziel, deutliche Verbesserungen für die Menschen im Bodenseekreis auf ihren Wegen zu erreichen. Für die Erreichung der klima- und verkehrspolitischen Ziele in Deutschland und der Zielsetzungen des ÖPNV-Ausbaus, den das Land Baden-Württemberg wie auch der Bodenseekreis verfolgen, sind weitere An- strengungen erforderlich, damit deutlich mehr Menschen im Bodenseekreis (und darüber hinaus in der gesamten Bodenseeregion) ihre Wege in Zukunft mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurücklegen – und der ÖPNV und das öffentliche Mobilitätsangebot hier mit einem gut ausgebauten Angebot und günstigen Ticketangeboten eine entscheidende Rolle spielen. Nicht zuletzt soll- ten auch neue innovative Mobilitätsformen, wie z. B. die Einrichtung multimo- daler Schnittstellen und das autonome Fahren weiterverfolgt werden. Dieses Ziel hält der Bodenseekreis aufrecht, auch wenn angesichts der aktuel- len schwierigen finanziellen Haushaltslage, unklaren längerfristigen Förderbe- dingungen für den Ausbau des ÖPNV und Modalitäten zur künftigen Finanzie- rung des Deutschlandtickets erhebliche Unsicherheiten bestehen, wie sich das Mobilitätsverhalten der Menschen und damit die Nachfrage im öffentlichen Verkehr, aber auch die Entwicklung des Dieselkraftstoffpreises und die Mög- lichkeiten der künftigen Finanzierung des öffentlichen Mobilitätsangebots in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln wird. Das Aufgabenspektrum, das der Bodenseekreis sowie seine Partner, hier vor al- lem auch der Verkehrsverbund bodo als Serviceeinrichtung, für eine erfolgrei- che Umsetzung künftig zu bewältigen haben, erweitert sich mit den in den vor- hergehenden Kapiteln beschriebenen Handlungserfordernissen erheblich. Die Weiterentwicklung der Aktivitäten des Bodenseekreises und des bodo muss einhergehen mit der Rolle einer federführenden Koordination für die Belange eines künftig deutlich gestärkten multimodalen Mobilitätssystems im Kreis. Dies beinhaltet neben der Planung, Steuerung und Umsetzungsbegleitung der ver- schiedenen Maßnahmen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern sowie der Abstimmung mit allen relevanten Akteuren im Kreisgebiet sowie auf Regionse- bene auch die Eruierung von neuen Finanzierungsquellen und Fördermöglich- keiten für die Umsetzung des Infrastruktur- und Angebotsausbaus in Netz, Ange- bot und Betrieb. Die Umsetzung dieser Schritte erfordert eine mit diesen Aufga- benfeldern korrespondierende personelle und finanzielle Ausstattung. 226 12 Anlage I Kartenband ◼ Karte 1: Zentrale Orte und Bevölkerungsdichte der Städte und Gemeinden ◼ Karte 2: Einwohnerentwicklung der Städte und Gemeinden ◼ Karte 3: Pendlerbeziehungen ◼ Karte 4: Raumstruktur ◼ Karte 5: RadGeber ◼ Karte 6: Bestandsnetz Linien im Regionalverkehr und Emma ◼ Karte 7: Achsenkonzept ◼ Karte 8: Erschließungsqualität ◼ Karte 9: Bedienungsqualität HVZ Mo 8:00 - 9:00 Uhr ◼ Karte 10: Bedienungsqualität NVZ Mo - Fr 10:30 - 12:30 Uhr ◼ Karte 11: Bedienungsqualität SVZ Mo - Fr 21:00 - 22:00 Uhr ◼ Karte 12: Maßnahmen-Konzeption ◼ Karte 13: Verknüpfungspunkte ◼ Karte 14: Linienbündel ◼ Karte 15: Neubenennung Linien 227 II Neue Wohngebiete seit 2015 Tabelle 54: Neue Wohngebiete seit 2015 Kommune Neue Wohngebiete seit 2015 (Größe) Bermatingen Hinterm Dorf III (28 EFH/DHH) Obere Mühle (36 WE) Gemeinschaftsunterkünfte (ca. 80 Personen) Daisendorf Waldweg (6 DHH und 1 EFH) Deggenhausertal Haldenweg in Wittenhofen (42 WE) Mühlenweg in Deggenhausen (53 WE) Espen II in Grünwangen (130 WE) Hasengrund II Urnau (28 WE) Friedrichshafen Pfatthaagäcker II (2,5 ha, 30 WE) Regenerstraße (0,85 ha) Hägleweg (0,9 ha, 100 WE) Allmannsweiler Südost (2,3 ha, 120 WE) Gesamtentwicklung Berg (0,3 ha, 6 WE) Müllerstraße Nordwest (0,7 ha, 92 WE) Ittenhausen-Nord (2 ha, 70 WE) Fallenbrunnen Mitte Urbanes Gebiet (1,5 ha, 150 WE + 100 Hotelbetten) Karl-Olga-Park Teilbereich B (0,6 ha, 60 WE) Heiligenberg Amalienhöhe mit 17 Bauplätzen (26 WE) Wassertal mit 6 Bauplätzen (15 WE) Immenstaad a.B. Stockwiesen (19 WE) Kressbronn BPlan Betznauer Straße-Fallenbachweg (1-2 WE) BG Spitzgarten (Spitzgartenweg) (4-6 WE) Markdorf Markdorf-Süd Teilbereich III, 26 Bauplätze (max. 52 WE) Torkelhalden, 12 Bauplätze (max, 25 WE) Hepbach Bergstraße, 9 Bauplätze (max. 18 WE) Meckenbeuren Alte Schmiede Platz (25 WE) Altmannstraße (ca. 20 WE) Buch West (k.A) Ehrlosen West II (ca. 75 WE) Furtesch II (44 WE) 228 Kommune Neue Wohngebiete seit 2015 (Größe) Halde III (28 WE) Mehrgenerationen-Zentrum Tettnanger Straße (k.A) Reute-Nord (22 WE) Siglishofen (24 WE) Meersburg Lindenweg (14 Reihenhäuser) Kronenstraße (16 Reihenhäuser) Allmendweg (13 WE) Neukirch Doppelarztpraxis Supermarkt mit überörtlicher Funktion an der L333 Owingen Priel-Nikolauskapelle, 3. TÄ (2 Baugrundstücke) Beim Forsthaus (6 Baugrundstücke) Mehnewang - 3. BA (35 Baugrundstücke) Beim Ortsbach (1 Baugrundstück) Lebensräume für Jung und Alt (1 Baugrundstück) Kreuzstraße-Süd (4 Baugrundstücke) Innenentwicklung Vorhaben Hauptstraße 5 (1 Bau- grundstück) Billafingen, Hasenbühl Süd - Bauabschnitt A (8 Bau- grundstücke) Billafingen, Hasenbühl Süd - Bauabschnitte B + C (16 Baugrundstücke) Oberteuringen Rebhuhnweg im Ortsteil Biezenhofen (26 WE) Mohnweg im Ortsteil Hefigkofen (72 WE) Backäcker (140 WE) Salem Neue Mitte (Allgemeines Wohngebiet, 208 WE) Stefansfeld Nord-Ost (Wohngebiet + Kindergarten, ca. 150 WE) Tettnang Ramsbach Quartier Ost (80 WE) Sängerstraße Süd (51 WE) Westlich der Klinik (24 WE) Uhlandstraße (15 WE) Lindauer Straße (Nr. 11) (40 WE) St. Anna Quartier (123 WE) Fünfkirchner Straße (38 WE) Leimgrube III 229 Kommune Neue Wohngebiete seit 2015 (Größe) Überlingen Friedhofzahnstraße (26 WE) Schättlisberg (228 WE) Uhldingen-Mühlh- ofen Alte Uhldinger Straße (24 WE) Oberes Ried (12 Mehrfamilienhäuser) Am Bohl (7 Mehrfamilienhäuser) Quelle 25: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023 III Schulstandorte und Schülerzahlen im Bodensee- kreis Tabelle 55: Schulstandorte und Schülerzahlen im Bodenseekreis Schulstandort Schule Schultyp 2023 / 2030 Bermatingen Grundschule Bermatin- gen GS 163 / k.A. Deggenhausertal Grundschule Deggen- hausertal GS 147 / 160 Eriskirch Irisschule GS 183 / k.A. Frickingen Grundschule Frickingen GS 90 / 100 Fachschule für Heilerzie- her BS 150 / 180 Friedrichshafen Albert-Merglen-Schule GS 176 / 230 Don-Bosco-Schule Etten- kirch GS 82 / 110 Grundschule Ailingen GS 249 / 330 Grundschule Fischbach GS 332 / 440 Grundschule Kluftern GS 123 / 160 Pestalozzi-Schule GS 342 / 460 Ludwig-Dürr-Schule GS, WRS 600 / 800 Gemeinschaftsschule Schreienesch GS, GMS 585 / 780 Bodenseeschule St. Mar- tin Freie Kath. Schule GS, H, WRS, G 948 / 1260 SIS Swiss International School GS, G 229 / 310 Realschule Ailingen RS 374 / 500 230 Schulstandort Schule Schultyp 2023 / 2030 St. Elisabeth Mädchen- und Jungenrealschule RS 545 / 730 Abendrealschule RS 28 / k.A. Merian-Schule SBBZ 112 / 150 August-Friedrich-Osswald Schule SBBZ 151 / 200 Schule am See SBBZ 69 / 90 Tannenhag-Schule SBBZ 148 / 200 Gemeinschaftsschule Graf Soden GMS 722 / 960 Katholisches Freies Sozial- wissenschaftliches Gym- nasium G k.A. Graf-Zeppelin-Gymna- sium G 893 / 1190 Karl-Maybach-Gymna- sium G 764 / 1020 Claude-Dornier-Schule BS k.A. Droste-Hülshoff-Schule BS k.A. Hugo-Eckener-Schule BS k.A. Bernd-Blindow-Schule BS k.A. Zeppelin-Universität 842 Duale Hochschule Ba- den-Württemberg Ravensburg - Campus Friedrichshafen 1.500 Hagnau a. B. Grundschule Hagnau GS 35 / steigend Heiligenberg Grundschule GS 80 / 90 Camphill Schulgemein- schaft e.V. Föhrenbühl SBBZ 102 / 105 Immenstaad Stephan-Brodmann- Schule GS 210 / 210 Kressbronn Nonnenbachschule GS 186 / k.A. Bildungszentrum Park- schule GS 68 / 120-140 Bildungszentrum Park- schule WRS 225 / 220 Bildungszentrum Park- schule RS 322 / 300 231 Schulstandort Schule Schultyp 2023 / 2030 Sonderpädagogisches Bil- dungs- und Beratungs- zentrum SBBZ 40 / 80 Langenargen Franz-Anton-Maulbertsch- Schule GS 194 / k.A. Markdorf Grundschule Leimbach GS 495 / k.A. Jakob-Gretser-Schule GS Pestalozzi-Schule WRS 49 / k.A. Pestalozzi-Schule SBBZ 60 / k.A. Bildungszentrum Markdorf RS 720 / k.A. Bildungszentrum Markdorf G 827 / k.A. Meckenbeuren Albrecht-Dürer-Schule GS 167 / 203 Bildungszentrum Mecken- beuren WRS, RS 432 / k.A. Don-Bosco-Schule SBBZ 184 / k.A. Eduard-Mörike-Schule Lie- benau GS 41 / 51 Eugen-Bolz-Schule Bro- chenzell GS 99 / 114 Wilhelm-Schussen-Schule Kehlen GS 139 / 149 Meersburg Sommertalschule GMS mit GS 347 / 366 Droste-Hülshoff-Gymna- sium G k.A. Neukirch Grundschule Neukirch GS 100 / 110 Oberteuringen Teuringer-Tal-Schule GS 231 / k.A. Owingen Auentalschule GS 157 / 164 Salem Gemeinschaftsschule Sa- lem GMS 406 / 500 Fritz-Baur-Schule Mim- menhausen GS 170 / 280 Grundschule Beuren GS 70 / 100 Hermann-Auer-Schule Neufrach GS 140 / 200 Förderschule Salem SBBZ 65 / 80 Sonnenbergschule Bug- gensegel SBBZ 25 / 35 Schule Schloss Salem Priv. S 300 / 300 232 Schulstandort Schule Schultyp 2023 / 2030 Sipplingen Burkhard-von-Hohenfels- Schule GS 50 / 70 Stetten Grundschule GS 25 / k.A. Tettnang Grundschule Kau GS 104 / k.A. Grundschule Manzen- berg GS 180 / k.A. Manzenberg-Schule GMS 305 / k.A. Realschule Tettnang RS 659 / k.A. Schillerschule GS 272 / k.A. Schulgemeinschaft Ar- gental GS 167 / k.A. Uhland-Schule SBBZ 45 / k.A. Landesfachschule für Ho- tel- und Gaststättenbe- rufe BS k.A. Elektronikschule Tettnang BS k.A. Montfort-Gymnasium G 775 / k.A. Überlingen Burgbergschule GS 218 / 281 Grundschule Hödingen GS 61 / 70 Grundschule Lipperts- reute-Deisendorf GS 71 / 89 Montessorischule Nußdorf GS 70 / 79 Wiestorschule GMS 362 / 394 Realschule Überlingen RS 692 / 697 Gymnsasium Überlingen G 875 / 840 Franz-Sales-Wocheler- Schule SBBZ 70 / 63 Kaspar-Hauser-Schule SBBZ 99 / k.A. Janusz-Korczak-Schule Deisendorf SBBZ 119 / k.A. Freie Waldorfschule Geor- genhof k.A. 28 / k.A. Marie-Curie-Schule BS k.A. Constantin-Vanotti- Schule BS k.A. Uhldingen-Mühl- hofen Lichtenbergschule GS 160 / 300 Grundschule Oberuhldin- gen GS 50 / 50 233 Quelle 26: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023. Erläuterung: GS = Grundschule, H = Hauptschule, RS = Realschule, G = Gymna- sium, GMS= Gemeinschaftsschule, WRS = Werkrealschule, SBBZ= Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, BS = Berufliche Schule 234 IV Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe im Boden- seekreis Tabelle 56: Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe im Bodenseekreis Standort Name der Einrichtung Anzahl Bewohne- rinnen und Be- wohner Daisendorf Betreutes Wohnen ge- plant, 19 WE 24 Deggenhausertal Haus der Pflege St. Se- bastian 21 Eriskirchen Haus der Pflege St. Iris 30 Frickingen Seniorenzentrum Frickin- gen eG 22 Camphill Frickingen- Bruckfelden k.A. Friedrichshafen Seniorenzentrum Gustav- Werner-Stift 60 Karl-Olga-Haus 110 Seniorenzentrum Wil- helm-Maybach-Stift 48 Königin Paulinenstift 134 Franziskuszentrum 144 Haus der Pflege St Martin 36 Seniorenbegegnungs- stätte Sonnenuhr (Treff- punkt) k.A. Vitalis Wohnen für Senio- ren k.A. Seniorenwohnanlage Friedrichshafen-Ailingen Betreutes Wohnen k.A. Heiligenberg Herzogin Luisen Residenz 64 Immenstaad a. B. Haus der Pflege St. Vin- zenz Palotti 53 Kressbronn a. B. Haus der Pflege St. Kon- rad 60 Langenargen Hospital zum Heiligen Geist 50 Markdorf Betreutes Wohnen St. Franziskus 58 235 Standort Name der Einrichtung Anzahl Bewohne- rinnen und Be- wohner Pflegeheim St. Franziskus 40 Meckenbeuren Haus der Pflege St. Josef 57 Wohnpark St. Georg 45 Lebensräume Jung und Alt 79 WE Meersburg Seniorenresidenz Au- gustinum 364 Altenpflegeheim Dr. Zim- mermann Stift 66 Oberteuringen Haus der Pflege St. Raphael 45 Owingen Haus der Pflege St. Niko- laus 30 Mehrgenerationenhaus Jung und Alt 22 Salem Alten- und Pflegeheim Wespach 73 Tettnang Haus der Pflege Dr. Al- bert Moll 45 Haus der Pflege St. Jo- hann 83 Überlingen Vianney Hospital 44 Alten- und Pflegeheim St. Franziskus 46 Alten- und Pflegeheim St. Ulrich 112 Betreutes Wohnen Ren- gold 32 Linzgau Diakonie Alten- hilfe GmbH 45 Betreutes Wohnen Au- gustinum 200 Uhldingen-Mühlhofen Haus Schauinsland 45 Belvita Seniorenheim 35 236 Quelle 27: Landratsamt Bodenseekreis23 sowie Auftaktbefragung der Städte und Ge- meinden im Bodenseekreis im März 2023. V Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinde- rung im Bodenseekreis Tabelle 57: Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis Standort Name der Einrichtung Anzahl Plätze/ Be- wohnerinnen und Bewohner Bermatingen Pauline 13 e.V. 28 Deggenhausertal Camphill Dorfgemein- schaft Lehenhof e.V. 162 Friedrichshafen Pauline 13 e.V. Anode gGmbH 6 Bruderhaus Diakonie 20 Diakonie Pfingsweid e.V. 19 Bruderhaus Diakonie So- zialpsychiatrische Hilfen Ravensburg-Bodensee- kreis 20 Liebenau Teilhabe gGmbH 27 ZfP Südwürttemberg 21 Heiligenberg Camphill Dorfgemein- schaft Hermannsberg e.V. 108 Langenargen Diakonie Pfingsweid e.V. 11 Markdorf Liebenau Teilhabe gGmbH 20 Meckenbeuren Liebenau Teilhabe gGmbH 434 Liebenau Kliniken gGmbH 119 Oberteuringen Liebenau Teilhabe gGmbH 18 Salem Camphill Dorfgemein- schaft Hermannsberg e.V. 6 23 online unter: https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/behinderung/heim- aufsicht/# (Stand März 2023) https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/behinderung/heimaufsicht/ https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/behinderung/heimaufsicht/ 237 Standort Name der Einrichtung Anzahl Plätze/ Be- wohnerinnen und Bewohner Diakonie Pfingstweid e.V. 18 Tettnang Diakonie Pfingstweid e.V. 139 Liebenau Teilhabe gGmbH 15 Überlingen Lebens- und Arbeitsge- meinschaft Lauterbach e.V. 7 SKID Soziokulturelle In- tegrationsdienste gGmbH 38 Vianney-Gesellschaft e.V. 6 Uhldingen-Mühlhofen Liebenau Teilhabe gGmbH 24 Quelle 28: Landratsamt Bodenseekreis, online unter: https://www.bodenseekreis.de/so- ziales-gesundheit/behinderung/heimaufsicht/# (Stand März 2023) https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/behinderung/heimaufsicht/ https://www.bodenseekreis.de/soziales-gesundheit/behinderung/heimaufsicht/ 238 VI Bedeutende Freizeiteinrichtungen im Bodensee- kreis Tabelle 58: Bedeutende Freizeiteinrichtungen im Bodenseekreis Standort Name der Einrichtung Anzahl Gäste pro Jahr Bermatingen Premiumwanderweg, Themen- wege, Escapetour 1.500 Deggenhausertal Aquatal Hallenbad 29.000 Aussichtsberg Höchsten k.A. Eriskirch Strandbad 65.000 Naturschutzzentrum k. A. Speisekartenmuseum k. A. Frickingen Tüftler-Werkstatt-Museum 660 Bodensee-Obstmuseum 400 Gerbermuseum Lohmühle 330 Naturerlebnisbad Leustetten 5.000 Friedrichshafen Häfler Bäder (Sportbad, Freibad, Wellenfreibad Ailingen, Frei- und Seebad Fischbach) 500.000 Messe 400.000 Kulturzentrum Graf-Zeppelin-Haus 100.000 Schloss, Schloss-Steg und Schloss- horn k.A. Festhalle k.A. Zeppelinmueum 200.000 Dorniermuseum 100.000 Schulmuseum 15.000 Bodenseesporthalle, Kegelbahn k.A. Deutsche Zeppelin Reederei 22.000 Hagnau a. B. Strandbad k. A. 239 Standort Name der Einrichtung Anzahl Gäste pro Jahr Uferpromenade / Weg nach Im- menstaad und Meersburg k. A. Schiffsanlegestelle, Hafen k. A. Hagnauer Museum k. A. Aussichtspunkt Wilhelmshöhe k. A. Konzertplatz k. A. Minigolfplatz k. A. Heiligenberg Freibad 22.000 Panoramaweg 18.000 Klosterweg 5.000 Ulrikaweg 4.000 Jubiläumsweg 12.000 Immenstaad a. B. Hallen- und Strandbad Aquastaad 90.000 Lastensegler Lädine k. A. Abenteuerpark Kletterpark 20.000 Schloss Hersberg 2.500 Kressbronn Bauernpfad Max und Moritz Wan- derweg und Restaurant 140.000 Schleinsee Aussicht und Wandern k. A. Schiffsanlegestelle, Fähre k. A. Naturstrandbad 100.000 Boden-Areal: Kulturhalle, Denkmal, Promenade, Restaurant k. A. Hallenbad 13.000 Schlösselpark mit Theater, Konzert, Zengarten April bis Sep- tember jeden Mittwoch 400 Maislabyrinth 20.000 Museum Schlössle 900 Denkmal Kabelhängebrücke k. A. Abenteuerpark Kletterpark 15.000 Historische Hofanlage Milz k. A. 240 Standort Name der Einrichtung Anzahl Gäste pro Jahr Größter Hafen a. B. - Ultramarin 1.200 Bootslie- geplätze Langenargen Festhalle ca. 5.000 Hallenbad ca. 2.500 Schloss Montfort ca. 20.000 Uferanlagen ca. 200.000 Hafen BMK ca. 10.000 Naturbadestrand Malereck ca. 30.000 Konzertmuschel ca. 2.000 Münzhof (Veranstaltungen) ca. 5.000 Denkmal Kabelhängerbrücke ca. 10.000 Gondelhafen, Schiffsanlegestelle /BSB ca. 12.000 Museum Langenargen ca. 2.500 Fischereimuseum ca. 3.300 Strandbad ca. 30.000 Naturstrand Seewiesen ca. 10.000 Wanderwege entlang der Argen und dem Langenargener Hinter- land ca. 20.000 Markdorf Gehrenbergturm 5.000 Hexenturm k. A. Theaterstadel k. A. Meckenbeuren Ravensburger Spieleland 440.000 Lufti Kinderspielewelt k. A. Bodensee-Airport Friedrichshafen k. A. Meersburg Museum vineum 6.280 Therme Meersburg 180.000 Strand- und Freibad 75.000 Museum Neues Schloss k. A. Museum Burg Meersburg k. A. BSB-Hafen und Fährhafen k. A. Zeppelinmuseum k. A. Museum Fürstenhäusle k. A. Museum Bibelgalerie Meersburg k. A. 241 Standort Name der Einrichtung Anzahl Gäste pro Jahr Owingen Turm Hohenbodman 15.000 Heinz-Sielmann-Weiher 3.000 Naturschutzgebiet Aachtobel 10.000 Golfplatz Lugenhof 6.000 Jubiläumsweg, Jakobsweg 10.000 Oberteuringen Kulturhaus „Mühle“ k. A. Salem Kloster und Schloss Salem 90.000 Affenberg Salem 400.000 Naturerlebnispark Schlosssee k. A. Feuchtmeyer Museum 400 Sipplingen Funsportarena k. A. Ruine Burg Hohenfels k. A. Segelschule Yachtcharter k. A. Bodensee-Skipper k. A. Badestelle k. A. Kinder-Erlebnispfad k.A. Aufbereitungsanlage Bodensee- Wasserversorgung am Sipplinger Berg k.A. Tettnang Neues Schloss 10.000 Hopfengut No20 k. A. Elektronikmuseum k. A. Brauereigasthof Schöre k. A. Überlingen Altstadt 1.400.000 Bodensee-Therme 300.000 Städtisches Museum 20.000 Haustierhof Reutemühle 100.000 Kletter- und Boulderzentrum k. A. Uhldingen-Mühlh- ofen Museum Pfahlbauten 300.000 Auto- und Traktormuseum 200.000 Naturstrandbad k. A. Klosterkirche Birnau > 500.000 Reptilienhaus Unteruhldingen k.A. Insel Mainau > 1 Mio. 242 Standort Name der Einrichtung Anzahl Gäste pro Jahr Hallenbad k. A. Quelle 29: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023 sowie Internetrecherche VII Fahrradinfrastruktur in den Gemeinden Tabelle 59: Fahrradinfrastruktur in den Gemeinden Bermatingen Fahrradabstellanla- gen Überdachte Stellplätze am Bahnhof, Bahnhof- straße Stellplätze am Sportgelände, In der Breite 4 RadService-Punkt Ato-Platz neben dem Rathausplatz Bike + Ride Überdachte Stellplätze am Bahnhof E-Bike-Ladestation „e-Auto“ Ladestation am Bahnhof Daisendorf RadService-Punkt An der Kapelle, Meersburger Straße 44 Deggenhausertal Fahrradabstellanla- gen Busbahnhof in Wittenhofen RadService-Punkt Gemeindeverwaltung Deggenhausertal, Rat- hausplatz 1 E-Bike-Ladestation Kornspeicher Wittenhofen, Landbäckerei Baader, Badener Straße 1 Eriskirch Fahrradabstellanla- gen Bahnhof Eriskirch, Bahnhofstraße RadService-Punkt Am Kunst-Spielplatz, Radweg Bahnübergang Bike + Ride Überdachte Stellplätze am Bahnhof E-Bike-Ladestation „e-Auto“ Ladestation am Bahnhof 243 Frickingen Fahrradabstellanla- gen an allen öffentlichen Plätzen, Einzelhandel, Dienstleistungen, Schulen, Kindertagesstätten, Sportstätten, Museen und am Rathaus RadService-Punkt Fricker Platz E-Bike-Ladestation Gläserne Backstube Baader, Am Luckengra- ben 2 Sportzentrum am Aubach, Bruckfelderstraße 1 Friedrichshafen Fahrradabstellanla- gen Romanshorner Platz Buchhornplatz Franziskusplatz Antoniusplatz Medienhaus in der Karlstraße Strandbad Friedrichshafen, Königsweg 11 Zeppelin Museum, Seestraße 22 Dornier Museum, Claude-Dornier-Platz 1 Schulmuseum, Friedrichstraße 14 Graf-Zeppelin-Haus, Olgastraße 20 Bodenseecenter, Ailinger Straße 109 vhs Friedrichshafen, Charlottenstraße 12/2 Landratsamt, Glärnischstraße 1-3 Podeste in der Friedrichstraße Ailingen Rathaus, Hauptstraße 2 Freibad und Seebad Fischbach, Strand- badstraße 11 RadService-Punkt FN-Ailingen: Am Rathaus, Hauptstraße 2 FN-Kluftern: Am Bahnhof FN-Stadt: Am Parkhaus am See, Antoniusplatz, Karlstraße 18 FN-Zeppelin Universität: auf dem ZF Campus der ZU, Fallenbrunnen 3 Bike + Ride Fahrradboxen Süd- und Nordseite Stadtbahn- hof FN, Bahnhof Kluftern, Haltestelle Löwental Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen: FN- Stadt, FN-Hafen, FN-Landratsamt, Löwental, Flughafen, Manzell, Fischbach, Kluftern E-Bike-Ladestation Buchhorner Pavillon am See, Friedrichstraße 16 244 Am Antoniusplatz, Karlstraße 19 Lastenrad mieten FN, Katharinenstraße 16 Hagnau am Bodensee Fahrradabstellanla- gen Rathaus-Eingang, Im Hof 5 Minigolf Hagnau Weinverkauf Winzerverein, Strandbadstraße 7 Dorfladen Stengele, Dr. Fritz-Zimmermann- Straße 11 Badestelle Hagnau, Strandbadstraße 12 Entlang der Meersburger Straße Schiffslandestelle, Meersburger Straße 4/1 – ab 2025 RadService-Punkt Hagnau, Im Hof 5 Immenstaad Fahrradabstellanla- gen Am Landesteg, Bachstraße 19 Aquastaad, Strandbadstraße 1 Rathaus (Rückseite), Dr.-Zimmermann-Straße 1 RadService-Punkt Am Landesteg, Bachstraße 19 E-Bike-Ladestation Am Landesteg, Bachstraße 19 Kressbronn am Bodensee Fahrradabstellanlagen Bahnhof, Nonnenbacher Weg 30 Rathaus, Hauptstraße 19 Schiffsanlegestelle, Seestraße Naturstrandbad, Bodanstraße 67 Am Nonnenbach 1 Bildungszentrum Parkschule, Maicher Straße 15 RadService-Punkt Bahnhof, Nonnenbacher Weg 30 Langenargen Fahrradabstellanlagen Uhlandplatz Rathausplatz, Obere Seestraße 1 Bahnhof, Eisenbahnstraße 18 245 Willkommensinsel Naturstand Seewiesen Willkommensinsel Auffangparkplatz Willkommensinsel Lindauer Straße (Bauhof) RadService-Punkt Fahrrad-Service Station, Untere Seestraße 13 Fahrrad-Service Station, Obere Seestraße 9 E-Bike-Ladestation Am Uhlandplatz An der Willkommensinsel „Schlossblick“, Un- tere Seestraße 13 Markdorf Fahrradabstellanlagen Ochsenplatz Bahnhof, Eisenbahnstraße 1 Marktstraße Markplatz Schloßhof Am Stadtgraben Hauptstraße Pestalozzistraße RadService-Punkt Marktstraße 1 Bike + Ride Fahrradboxen, Bahnhof / Eisenbahnstraße E-Bike-Ladestation Ochsenplatz, Hauptstraße 1 – 3 Meckenbeuren RadService-Punkt Saikls bikes & more, Ravensburgerstraße 14 – 18 Bike + Ride Bahnhof Meckenbeuren, Bahnhof 1 Meersburg Fahrradabstellanlagen Bismarckplatz Personenschiffhafen der BSB, Uferpromenade Stadttor zur Oberstadt, Marktplatz 10 RadService-Punkt Uferpromenade, Zollhaus / BSB-Hafen E-Bike-Ladestation Seminarstraße 5 Uferpromenade 107 Schlossplatz 12 Neukirch 246 Fahrradabstellanlagen Schule, Schulstraße 6 Rathaus, Schulstraße 3 Mehrzweckhalle Neukirch, Schulstraße 17 RadService-Punkt Zwischen Rathaus und Schule, Schulstraße 3 – 6 E-Bike-Ladestation Lademöglichkeit am Nahkauf Neukirch, Essa- cher Straße 10 Oberteuringen RadService-Punkt Am Infopunkt, | St.-Martin-Platz Owingen Fahrradabstellanlagen Sporthalle Owingen, Mühlenstraße 8 Rathaus Owingen, Hauptstraße 35 Dorfplatz Billafingen, Kirchstraße 11 RadService-Punkt Schulstraße an der E-Tanksäule Rathaus, ge- genüber Schulstraße 3 E-Bike-Ladestation Auentalschule Owingen, gegenüber Schul- straße 3 (Ladesäule der Netze BW) Neue Gerbe Billafingen, Kirchstraße 8 (Lade- säule der Netze BW) Salem Fahrradabstellanlagen Abschließbare Fahrradboxen: Bahnhof Mim- menhausen, dauerhaft zur Anmietung über den ADFC-Fahrradclub Fahrradbügel: Rathaus Salem (teilweise über- dachter Fahrradabstellplatz) Neue Mitte, Am Schloßsee 1 Weitere Fahrradbügel am Freibad Schloßsee Bahnhof Mimmenhausen Mittelstenweiler am Dorfgemeinschaftshaus RadService-Punkt Salem neue Mitte, Am Schloßsee E-Bike-Ladestation Hotel und Restaurant Reck, Bahnhofstraße 111 Hotel / Restaurant Apfelblüte, Markdorfer Straße 45 Sipplingen Fahrradabstellanlagen Weg Richtung Hafen (bei Fahrradbrücke und entlang der Gleise) 247 Kurzzeitparkplatz am Bahnhof, Seestraße 3 Parkplatz P3, Seestraße 1 Piratenspielplatz, Rückseite entlang der See- straße Wassertreppe Sipplingen, Nähe Schiffsanlege- stelle Fußweg Richtung DLRG (seitlich der Fahrrad- brücke) Hafenmeistergebäude, Seestraße (seitlich der WC-Anlagen) E-Bike-Ladestation Parkplatz P3 am WC-Häuschen Rathausplatz vor dem Rathaus Stetten RadService-Punkt Rathaus, Schulstraße 18 Tettnang Fahrradabstellanlagen Bushaltestelle am Kreisel, Seestraße RadService-Punkt Schlossstraße Überlingen Fahrradabstellanlagen Therme Bahnhof Überlingen, Bahnhofstraße 43 – 53 (32 Stellplätze) Landungsplatz (ca. 50 Stellplätze) Olberplatz, Spitalgasse / Wiestorstraße (25 Stellplätze) Kapuzinerkirche, Bahnhofstraße 1 (50 Stell- plätze) Hotel Ochsen, Münsterstraße 48 (20 Stell- plätze) ZOB / Bahnhof Überlingen, Wiestorstraße (50 Stellplätze) Rabenplatz, Wiestorstraße 23 a (15 Stellplätze) Münsterplatz, Münsterplatz 1 (ca. 40 Stell- plätze) RadService-Punkt Am Hotel Ochsen/Mantelhafen, Hafenstraße E-Bike-Ladestation An der Kapuzinerkirche Überlingen, Kloster- straße 2 Uhldingen-Mühlhofen 248 Fahrradabstellanlagen Uferpromenade, Strandpromenade Naturstrand, Strandpromenade Sportboothafen, Fischergasse Tourist-Information, Ehbachstraße 1 Rathaus, Aachstraße 4 Dorfmitte Achstraße, Aachstraße Parkplatz Kirchplatz, Kirchstraße Fahrradstellplatz Bahnhof, Bahnhofstraße 17 RadService-Punkt Uferpromenade, Strandpromenade 5 Bike + Ride Bahnhof, Bahnhofstraße 17 E-Bike-Ladestation Am Sportboothafen, Fischergasse An der Uferpromenade, Strandpromenade Auto & Traktor Museum, Gebhardsweiler 1 Quelle 30: RadGeber Bodenseekreis VIII Geplante Wohngebiete im Bodenseekreis bis 2030 Tabelle 60: Geplante Wohngebiete im Bodenseekreis bis 2030 Gemeinde/ Stadt Geplante Wohngebiete Größe Bermatingen Wohnquartier Buchbergstraße 25 WE In der Breite 61 WE Am Nahehard 8 EFH Ehemaliges Hallenbad, Neubau Ge- schosswohnungsbau 18-20 WE Deggenhausertal Im Espen II (Grünwangen) k. A. Im Hasengrund II (Urnau) k. A. Frickingen Bebaugebiet „Schwäppern“ 13-26WE Friedrichshafen Lachenäcker Erweiterung Ost 110 WE Jettenhauser Esch 430 WE Langes Feld 220 WE Fallbrunnen Nordost 400 WE Telekomareal Müllerstraße 96 WE Wachinweg 120 WE Kreuzlinger Straße 120 WE Buchschach IV 160 WE 249 Gemeinde/ Stadt Geplante Wohngebiete Größe Seemoos Kirschgarten 45 WE Hagnau a. B. ggf. Bau einer Unterkunft für Geflüch- tete (Standort noch unklar) k. A. Realisierung eines Vorhabens im Be- reich "Altersgerechtes Wohnen" k. A. Heiligenberg Ziegelhalde Schaffung von Wohn- raum (Mehrfamilienhäuser), Neubau 27 WE Wohnbaugebiet Sonnenhalde 4 WE Herbst Areal Schaffung von Wohn- raum (Mehrfamilienhäuser), Neubau 40 WE Post Areal Schaffung von Wohnraum (Mehrfamilienhäuser), Neubau 29 WE Sturn Areal Schaffung von Wohn- raum (Mehrfamilienhäuser), Neubau 20 WE Wohnbaugebiet Hattenweiler-Nord 20 WE Immenstaad a.B Häldele Durchmischtes Quartier 40-50 WE / 2,1 ha Hardt-Horn 28 WE / 1,7 ha Kressbronn a. B. Wohngebiet Bachtobel 180 WE Wohngebiet Moos I 40 WE Nachverdichtung VHB Irisstraße West 13 WE Altenpflegeheim Ottenberghalde 60 WE Langenargen Wohngebiet Naturella in Bierkeller- Waldeck 120 WE Altenpflegeheim Friedrichshafer Straße/ Friedhofstraße 80 Men- schen Markdorf Klosteröschle 100 WE Markdorf Süd – Teilbereich West 380 WE Gehrenbergstraße, Schussenrieder Hof 30 WE Möggenweiler-Ost 45 WE Azenberg-Nord 30 WE Mühlöschle 500 WE Markdorf Süd/West Gehrenbergstr. Meckenbeuren Bebauungsplan "Mittelesch", Wohn- bebauung mit einem Mehrfamilien- haus und 20 Doppelhaushälften 54 WE 250 Gemeinde/ Stadt Geplante Wohngebiete Größe Bebauungsplan "Reute, südlich Moosstraße" 44 WE Bebauungsplan "Ziegelweg", Wohn- bebauung mit 3 Mehrfamilienhäu- sern und 5 Einzelhäusern 37 WE Meersburg Wohnanlage Sommertalparkplatz 43 WE Wohnanlage Daisendorfer Straße 39 24 WE Wohngebiet Allmendwegparkplatz 60-80 WE Wohnanlagen Schützenstraße 20 WE Wohnanlage Allmendwegparkplatz 16 WE Wohnbaugebiet Bitzäcker in Baiten- hausen 20 WE Wohnbaugebiet Hürtle Ost 12 WE Neukirch Erschließung von 2-3 neuen Bauge- bieten 60-80 WE Oberteuringen Baugebiet "Raiffeisenstraße" 50 WE Baugebiet "Rotachweg" im Ortsteil Rammetshofen 16 WE Owingen Taisersdorf, Panoramaweg 10 Grund- stücke Hohenbodman, Sandgasse Erweite- rung 15 Grund- stücke Stetten Nördliches Gemeindegebiet k.A. Tettnang Ackermannsiedlung 107 WE Jahnstraße Nord 133 WE Linde Areal 78 WE Hermannstraße Nord 124 WE Ramsbach Quarier 350 WE Überlingen Baugebiet Nesselwangen Au 12 Grund- stücke Wohngebiet Südlich Härlein 240 WE Wohnbaugebiet Bergle in Bamber- gen 13 Grund- stücke Wohnbaugebiet Rauensteinstraße Ost 13 Grund- stücke Wohnbaugebiet Öhmdwiese in Dei- sendorf 20-25 Grundstü- cke Stadtquartier Kramerareal k. A. 251 Gemeinde/ Stadt Geplante Wohngebiete Größe Uhldingen-Mühlh- ofen Mühlhofen Kanalweg k. A. Mühlhofen Im Laim k. A. Mühlhofen Apfelberg k. A. Oberuhldingen Alte Poststraße k. A. Unteruhldingen Alte Uhldinger Straße k. A. Quelle 31: Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis im März 2023 252 IX Linienübersicht Analyse (Fahrplanstand 2023) Tabelle 61: Linienübersicht Analyse Buslinien und emma-Verkehre (Fahrplanstand 2023) Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 1 Hafenbahnhof - Friedhof - Jettenhausen - Hafen- bahnhof - Stadtbahnhof Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:30 - 23:30 06:30 - 23:30 07:30 - 23:30 T30 T60 T60/T120 2 Stadtbahnhof - Jetten- hausen - Friedhof - Hafen- bahnhof Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:45 - 20:45 07:15 - 19:15 08:30 - 18:30 T30 T60 T120 3 und E3 Hafenbahnhof - Stadt- bahnhof - Waggershau- sen - Meistershofen - Ailin- gen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 06:10 - 20:10 kein Ange- bot kein Ange- bot T60 kein Ange- bot kein An- gebot 4 Hafenbahnhof - Monta- fonstraße - Klinikum - Schnetzenhausen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:00 - 21:00 09:30 - 20:30 08:00 - 19:00 T30 T60 T60 5 Messe - Hafenbahnhof - Stadtbahnhof - Montafon- straße - Klinikum Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 06:15 - 20:15 06:30 - 21:34 07:44 - 19:44 T30 T30/T60 T120 6 Stadtbahnhof - Hafen- bahnhof - Kitzenwiese - St. Georgen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:15 - 00:15 05:45 - 00:15 07:45 - 23:00 T30 T60 T60 10 Hafenbahnhof - Stadt- bahnhof - Fallenbrunnen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:35 - 19:35 06:35 - 19:35 08:05 - 19:05 T60 T60 T60 253 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 11 und E11 Hafenbahnhof - Stadt- bahnhof - Schnetzenhau- sen - Kluftern - Markdorf Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:30 - 20:00 07:30 - 19:30 08:05 - 20:05 T30 T60 T60 12 Markdorf - Kluftern - Spal- tenstein - Fallenbrunnen - Stadtbahnhof Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 06:00 - 23:30 06:00 - 23:30 08:15 - 23:30 T30/T60 T60 T60 13 und E13 Hafenbahnhof - Stadt- bahnhof - Ailingen - Etten- kirch Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 06:00 - 22:00 07:00 - 22:00 08:30 - 20:30 T30 T30 T60 14 Hafenbahnhof - Stadt- bahnhof - Ailingen - Ober- teuringen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 05:15 - 23:00 06:15 - 23:00 06:45 - 22:00 T60 T60 T120 15 und E15 Hafenbahnhof - Stadt- bahnhof - Ailingen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 06:00 - 20:00 kein Ange- bot kein Ange- bot T30 kein Ange- bot kein An- gebot 16 und E16 Stadtbahnhof - Ailingen - Raderach - Schnetzen- hausen - Klinikum Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2033 06:45 - 23:30 06:45 - 23:30 07:45 - 23:30 T60 T60 T60 X12 Hafenbahnhof – Kluftern – Markdorf Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH k.A. 4 bis 22 Uhr Kein Ange- bot Kein Ange- bot T30 Kein An- gebot Kein An- gebot X14 Hafenbahnhof – Bunkh- ofen - Oberteuringen Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH k.A. 5 bis 24 Uhr 10 bis 24 Uhr 10 bis 20 Uhr T60 T60 T60 254 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So MX MesseExpress: Hafenbahn- hof - Stadtbahnhof - Messe Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2023 09:15 - 20:30 09:15 - 18:30 09:15 - 18:30 T20 T20 T20 RiA Ruftaxi im Abendverkehr Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 31.12.2023 20:15 - 00:15 ( - 03:15 Fr/Sa) 20:15 - 03:15 20:15 - 00:15 T60 T60 T60 1 (TT) Bechlingen - Ramsbach - Schäferhof - Oberhof Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2026 06:45 - 17:45 08:45 - 11:45 kein Ange- bot T60 T60 kein An- gebot 2 (TT) Tettnang - Kau - Schäfer- hof - Oberhof Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2026 06:15 - 18:15 08:15 - 11:15 kein Ange- bot T60 T60 kein An- gebot 1 (ÜB) Helios Spital (P&R) - Bo- densee-Therme - Bus- bahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 06:30 - 18:30 06:30 - 14:30 kein Ange- bot T60 T60 kein An- gebot 2 (ÜB) Landungsplatz - Burgberg - Busbahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 06:30 - 23:00 06:30 - 23:00 06:30 - 23:00 T30/T60 T30/T60 T30/T60 255 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 3 (ÜB) Busbahnhof - Alte Owin- ger Straße (Im Guggen- bühl) Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 07:30 - 18:30 08:30 - 19:30 (inkl. RB) 08:30 - 19:30 (inkl. RB) T60 T60 T30/T60 4 (ÜB) Schättlisberg - Helios Spital (P&R) - Landungsplatz - Busbahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 06:30 - 19:00 06:30 - 14:45 06:30 - 14:45 T15 T15 T15 5 (ÜB) Gewerbegebiet - Deisen- dorf/Andelshofen-Bam- bergen - Busbahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 06:30 - 19:45 09:45 - 19:45 09:45 - 19:45 T30 T60 T60 6 (ÜB) Gewerbegebiet - Froh- sinnstraße - Busbahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 05:30 - 23:30 kein Ange- bot kein Ange- bot 9 EF kein Ange- bot kein An- gebot 7 (ÜB) Goldbach - Helios-Spital (P&R) - Busbahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 07:00 - 19:00 07:00 - 14:00 kein Ange- bot T60 T60 kein An- gebot 14 (ÜB) Schättlisberg - Helios Spital (P&R) - Bodensee-Therme - Landungsplatz - Bus- bahnhof Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 19:30 - 22:30 15:30 - 22:30 09:30 - 22:30 T60 T60 T60 256 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So N1 Friedrichshafen - Immen- staad - Meersburg - Uhl- dingen-Mühlhofen - Über- lingen ZOB RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 03.06.2031 23:55 - 02:55 (Fr/Sa) 23:55 - 02:55 23:55 - 02:55 (vor Fei- erta- gen) T60 T60 T60 N2 Friedrichshafen - Eriskirch - Langenargen - Kressbronn RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH Strauss GmbH & Co. KG 03.06.2031 01:00 - 03:00 (Fr/Sa) 01:00 - 03:00 01:00 - 03:00 (vor Fei- erta- gen) T60 T60 T60 N3 Friedrichshafen - Tettnang - Meckenbeuren - Ravens- burg RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH Strauss GmbH & Co. KG 03.06.2031 00:18 - 03:00 00:18 - 03:00 Kein Ange- bot T60 T60 Kein An- gebot 257 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So N4 Friedrichshafen - Markdorf - Salem - Frickingen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH 03.06.2031 23:57 - 02:57 23:57 - 02:57 23:57 - 02:57 T60 T60 T60 41 Wilhelmsdorf - Deggen- hausertal Omnibusverkehr Bühler GmbH 30.09.2029 05:27 - 18:00 kein Ange- bot Kein Ange- bot Reguläre Fahrten HVZ ~ T60 / NVZ v.a. Schulver- kehr, ver- sch. Lini- enver- läufe / SVZ kein Angebot kein Ange- bot Kein An- gebot 42 Deggenhausertal - Kappel - Horgenzell Omnibusverkehr Bühler GmbH 30.09.2029 06:00 - 18:30 kein Ange- bot Kein Ange- bot ~ T60 / T60 /kein Angebot kein Ange- bot Kein An- gebot 100 Friedrichshafen - Immen- staad - Hagnau - Meers- burg - Uhldingen-Mühlh- ofen - Salem - Überlingen ZOB RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.09.2030 08:00 - 20:00 08:00 - 20:00 08:00 - 20:00 T60 / T60 / kein Angebot T60 T60 103 Bodnegg - Wollmarshofen - Prestenberg - Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr 31.05.2027 EF kein Ange- bot kein Ange- bot EF Schul- verkehr kein Ange- bot Kein An- gebot 258 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 104 Bodnegg - Tannau - Neu- kirch - Amtzell - Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr 31.05.2027 EF kein Ange- bot Kein Ange- bot EF Schul- verkehr kein Ange- bot Kein An- gebot 105.1 Bodnegg - Lindau - Her- gensweiler - Neuravens- burg - Niederwangen - Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr 31.05.2027 EF Kein Ange- bot Kein Ange- bot EF Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot 105.2 Karbach - Wangen - Nie- derwangen - Primisweiler - Bodnegg Schuler GmbH Omnibusverkehr 31.05.2027 EF Kein Ange- bot Kein Ange- bot EF Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot 200 Friedrichshafen - Lindau RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH saisonal (jährlich be- antragt) 09:28 - 17:28 09:28 - 17:28 09:28 - 17:28 T60 in Sommer- ferien T60 in Sommer- ferien T60 in Sommer- ferien 220 Gohren - Kressbronn - Schleinsee Strauss Reisen GmbH & Co. KG 02.06.2032 09:00 - 12:00 u. 16:00 - 19:00 09:00 - 12:00 u. 16:00 - 19:00 09:00 - 12:00 u. 16:00 - 19:00 T60 /T60 / kein An- gebot T60 T60 221 Tettnang - Mariabrunn - Friedrichshafen Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 04:00 - 21:00 07:45 - 21:45 07:45 - 20:45 T60 / T60 + ein- zelne Verstär- ker/ kein Angebot T60 T60 222 Tettnang - Bodnegg Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 EF Kein Ange- bot Kein Ange- bot EF Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot 259 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 224 Tettnang - Mariabrunn - Langenargen - Kressbronn - Tettnang Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 05:04 - 21:12 07:12 - 21:12 08:12 - 20:12 T60 / T60 / kein Angebot +EF Schulver- kehr T60 T60 225 Tettnang - Kressbronn - Langenargen - Mari- abrunn - Tettnang Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 05:08 - 21:08 07:20 - 22:10 08:00 - 22:10 T60 /T60 (+EF Schulver- kehr) / kein An- gebot T60 T60 226 Tettnang - Kau - Mecken- beuren - Liebenau - Tettn- ang Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 05:59 - 17:59 08:36 - 18:21 (nur Me- ckenb.) 10:36 - 18:21 (nur Me- ckenb.) ~ T60/ EF / kein Agnebot T120 T120 227 Tettnang - Liebenau - Me- ckenbeuren - Kau - Tettn- ang Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 EF Kein Ange- bot Kein Ange- bot EF Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot 229 Bähnlelinie Obereisenbach - Tettnang – Krankenhaus – Meckenbeuren Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 6 bis 19 Uhr 8 bis 13 Uhr Kein Ange- bot T60 T60 Kein An- gebot 235 Kressbronn - Hiltensweiler - Kressbronn Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 06:23 - 17:20 kein Ange- bot kein Ange- bot EF Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot 238 Tettnang - Meckenbeuren - Brochenzell Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 05:30 - 23:25 08:00 - 23:25 09:00 - 20:00 T60/T60/E F Freitag T60 T60 260 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 239 Meckenbeuren - Brochen- zell - Weiler Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 12:13 - 17:32 kein Ange- bot kein Ange- bot Einzel- fahrten im Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot 246 Laimnau - Hiltensweiler - Laimnau Strauss Reisen GmbH & Co. KG 30.09.2029 07:03 - 14:50 kein Ange- bot kein Ange- bot Einzel- fahrten im Schul- verkehr Kein An- gebot Kein An- gebot Neue Linie aus MA 3 Oberteuringen - Mecken- beuren k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 500 Sigmaringen - Pfullendorf - Owingen - Überlingen ZOB RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH KVB Sigmaringen GmbH 07.01.2026 04:50 - 23:20 06:58 - 23:20 06:58 - 23:20 T60 / T60 / T60 T60 T60 700 Ravensburg - Oberteurin- gen - Markdorf - Meers- burg - Konstanz RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 04:34 - 23:34 05:34 - 23:34 06:34 - 23:34 T60 / T60 / T60 T60 T60 7376 Rengoldshausen - Groß- schönach - Pfullendorf RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH k.A. 06:00 - 16:10 kein Ange- bot kein Ange- bot EF, vor allem Schulver- kehr Kein An- gebot Kein An- gebot 261 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 7377 Überlingen - Ludwigshafen - Espasingen - Stockach RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 06:09 - 19:22 kein Ange- bot kein Ange- bot T120 / T120 / Kein An- gebot Kein An- gebot Kein An- gebot 7379 Überlingen - Owingen - Fri- ckingen - Heiligenberg RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 05:38 - 23:48 06:48 - 23:58 07:48 - 19:48 T60/T60/E F +Schul- fahrten T60 T60 7380 Heiligenberg - Hattenwei- ler/Illmensee - Pfullendorf RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 06:05 - 18:30 07:18 (an Schul- tagen) kein Ange- bot Schul- fahrten + Einzel- fahrten EF Kein An- gebot 7381 Überlingen - Salem - Deg- genhausertal RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 02.12.2029 06:20 - 19:20 kein Ange- bot kein Ange- bot T60 / T60 / kein Angebot T60 KT60 7382 Markdorf - Bermatingen - Daisendorf - Meers- burg/Uhldingen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 06:03 - 20:24 07:24 - 20:24 07:24 - 20:24 T60 / T60 / kein Angebot T60 T60 7383 Unteruhldingen - Traktor- museum - Daisendorf - Meersburg RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 06:28 - 18:28 08:28 - 18:28 08:28 - 18:28 T60 / T60 / kein Angebot T60 T60 7384 Markdorf - Deggenhauser- tal RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 02.12.2029 06:28 - 20:09 08:09 - 20:09 08:09 - 20:09 T60 T60 T60 7385 Deggenhausertal - Wil- helmsdorf RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH Omnibusverkehr 02.12.2029 07:30 - 18:21 kein Ange- bot kein Ange- bot Schulver- kehr EF kein Ange- bot kein An- gebot 262 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So Bühler GmbH & Co. KG 7386 Schülerverkehr: Überlingen - Salem College - Schloss Spetzgart - Bonndorf RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH Omnibus Morath GmbH & Co. KG 30.09.2028 07:30 - 21:28 07:30 - 23:28 kein Ange- bot 5 FP Kein An- gebot kein An- gebot 7389 Überlingen - Sipplingen - Ludwigshafen - Stockach RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.09.2030 05:37 - 18:37 08:37 - 18:37 08:37 - 18:37 T120 / T120 / kein An- gebot 4 FP 4 FP 7392 Stockach - Mahlspühren - Owingen - Überlin- gen/Pfullendorf RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 06:04 - 20:34 08:34 - 20:34 08:34 - 20:34 T60 T60 T60 7394 Bodensee-Airport - Fried- richshafen - Meersburg - Konstanz RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 31.05.2030 05:30 - 19:40 07:00 - 19:40 07:00 - 19:40 T60 / T120 / kein An- gebot T120 + EF zwischen (Liebenau, Spieleland –) Airport – Friedrichs- hafen T120 + EF zwischen (Lie- benau, Spiele- land –) Airport – Fried- richsha- fen 7395 Friedrichshafen - Meers- burg - Überlingen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.09.2030 05:01 - 03:00 05:01 - 03:00 05:01 - 00:00 T15 / T15 / T60 T15 bis 20 Uhr; T30 T15 bis 20 Uhr; T30 263 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 7396 Immenstaad - Markdorf - Salem RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.09.2030 06:40 - 21:29 07:54 - 19:39 07:54 - 19:39 T30 / T60 / Kein Angebot T120 + T120 zwi- schen Im- menstaad – Markdorf – Salem T120 + T120 zwi- schen Im- men- staad – Markdorf – Salem 7397 Überlingen/Meersburg - Salem - Heiligenberg/Fri- ckingen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.09.2030 06:24 - 22:44 06:34 - 22:44 08:24 - 22:44 T60 / T60 / EF + Einzel- fahrten im Schul- verkehr T60 T60 7399 Uhldingen Pfahlbauten - Uhldingen Bahnhof - Schloss Salem - Affenberg - Salem Bahnhof RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.09.2030 9:30- 18:00 9:30- 18:00 9:30- 18:00 T60 T60 T60 7537 Ravensburg - Oberteurin- gen - Markdorf - Meers- burg RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 05:45 - 18:06 08:06 - 18:06 10:51 - 18:51 EF grob T120/ kein An- gebot 8 FP nur Ravens- burg Bahnhof – Durnast - Taldorf 5 Fahrten T120 als Rufbus mit tel. Voran- meldung R45 (ehem. 7545) Ravensburg - Tettnang - Friedrichshafen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 10.12.2032 05:25 - 23:49 06:49 - 23:49 06:49 - 23:49 T60 T60 T60 264 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So 7546 Tettnang - Hiltensweiler - Wiesertsweiler RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 07:05 - 20:05 08:05 - 20:05 08:05 - 20:05 T60 / T60 / kein Angebot + 2 EF nach Wieserts- weiler + EF Schul- verkehr T60 T60 7547 Tettnang - Neukirch - Wangen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 10.12.2032 05:03 - 23:38 06:03 - 22:38 06:03 - 22:38 T60 / T60 / 2 FP T60 / T60 / 2 FP T60 / T60 / 2 FP 7587 Friedrichshafen - Eriskirch - Langenargen - Kressbronn RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.05.2027 06:08 - 03:00 07:27 - 03:00 07:28 - 03:00 T60 / T60 / Nacht- bus N2 in den Nächten Fr/Sa u. Sa/So T60 / T60 / Nachtbus N2 in den Nächten Fr/Sa u. Sa/So T60 / T60 / Nacht- bus N2 in den Nächten Fr/Sa u. Sa/So emma 5 Stadtverkehr Überlingen Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 06:32 - 19:45 09:45 - 19:45 09:45 - 19:45 T60 T60 (ab 16:45 Be- darfshalt) T60 (im- mer Be- darfshalt) emma 3 Stadtverkehr Überlingen - Alte Owinger Straße Stadtwerke Über- lingen 30.06.2029 07:30 - 18:30 08:30 - 19:30 09:30 - 19:30 T60 T60 (ab 15:30 Be- darfshalt) T60 (im- mer Be- darfshalt) 265 Linie Linienweg VU Konzessions- laufzeiten Bedienungszeitraum Mo – Fr Sa So Bedienungshäufigkeit/Takt Mo – Fr Sa So emma 626 Bürgermobil Meckenbeu- ren e.V. Strauss Reisen GmbH & Co. KG 08:30 - 12:30 Di, Do, Fr 14:00 - 18:00 kein Ange- bot kein Ange- bot flexibel kein Ange- bot kein An- gebot emma 676 Taisersdorf - Owingen RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see Gmbh 31.10.2028 09:00 - 21:02 09:00 - 21:02 09:00 - 19:02 T120 (2 versetzte T120) T120 (2 versetzte T120) T120 (2 versetzte T120) emma 680 Pfullendorf - Illmensee - Heiligenberg 08:03 - 20:03 08:03 - 18:03 10:03 - 18:03 T120 T120 T120 emma 682 emma Uhldingen-Mühlh- ofen (der Betrieb wurde zwischenzeitlich eingestellt – an einer Wiederauf- nahme des Betriebs wird gearbeitet) RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 30.09.2028 09:30 - 23:30 09:30 - 23:30 09:30 - 23:30 T120 T120 T120 emma 685 Deggenhausen - Höchs- ten - Wittenhofen - Mark- dorf RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 03.12.2029 09:00 - 20:00 08:00 - 18:00 08:00 - 18:00 6 EF T120 T120 emma 696 Markdorf (Kernstadt & Ort- steile) RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 31.07.2025 07:50 - 00:15 07:50 - 00:15 07:50 - 00:15 T30 T30 T30 emma 697 emma Flächenverkehr Sa- lem RAB Regionalver- kehr Alb-Boden- see GmbH 16.08.2026 08:00 - 20:00 kein Ange- bot kein Ange- bot flexibel kein Ange- bot kein An- gebot 266 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zeitplan der Arbeitsschritte NVP ..........................................................7 Abbildung 2: Nachfrageentwicklung im Stadtverkehr Friedrichshafen (1999 – 2022) .............................................................................................................................54 Abbildung 3: Beispiele für Mobilitätsstationen in Simmering und Offenburg ......79 Abbildung 4: Beispiele für Mobilitätsstationen in Simmering und Offenburg ......80 Abbildung 5: Umsetzung der Netzhierarchie und der Bedienungsqualität im Achsenkonzept ...........................................................................................................93 Abbildung 6: Beispiel einer barrierefreien Musterhaltestelle (Quelle: Leitfaden zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen des bodo, S. 20) ..................... 106 Abbildung 7: Achsenkonzept (Zielkonzept) ......................................................... 131 Abbildung 8: Park + Ride Anlagen in Kehlen Bahnhof ....................................... 142 Abbildung 9: Bike + Ride Anlagen in Meckenbeuren und Markdorf ................ 143 Abbildung 10: Haltestellen mit Defiziten in der Aufenthaltsqualität (Meckenbeuren und Uhldingen) ........................................................................... 143 Abbildung 11: Haltestellenausstattung positive Beispiele (Stadtverkehr Friedrichshafen) ....................................................................................................... 144 Abbildung 12: Positives Beispiel Erscheinungsbild (Meckenbeuren-Kehlen) ... 145 Abbildung 13: Positive Beispiele für Fahrgastinformation (Friedrichshafen- Hafenbahnhof und Friedrichshafen Klinikum)...................................................... 145 Abbildung 14: Beispiele für Haltestellenbeschilderung in Immenstaad und Friedrichshafen-Hafen ............................................................................................. 146 Abbildung 15: Umbau des Bussteigs 3 am Überlinger ZOB ................................ 147 Abbildung 16: Zoneneinteilung des Tarifgebiets im Bodenseekreis .................. 151 Abbildung 17: Sonderregelungen Stadttarif Tettnang ....................................... 152 Abbildung 18: Bike and Ride Kressbronn Bhf ....................................................... 154 267 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht Raumstruktur und zentralörtliche Gliederung im Bodenseekreis .............................................................................................................35 Tabelle 2: Bevölkerungszahl und -entwicklung der Kommunen im Bodenseekreis ......................................................................................................................................36 Tabelle 3: Einwohnerentwicklung nach Altersstufen mit Anteil an Gesamtbevölkerung ..................................................................................................37 Tabelle 4: Anteil der Altersgruppen der Kommunen im Bodenseekreis (Stand 2020) .............................................................................................................................38 Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Kommune am Wohn- und Arbeitsort .............................................................................................................40 Tabelle 6: Bedeutende Pendlerrelationen (> 400 sozialversicherungspflichtig Pendelnde) .................................................................................................................41 Tabelle 7: Neue Gewerbegebiete seit 2010 ...........................................................42 Tabelle 8: Krankenhäuser und Kliniken mit Anzahl der Betten ..............................43 Tabelle 9: Bedienungsangebot im SPNV .................................................................48 Tabelle 10: Bedienungsangebot Regionalverkehr im Bodenseekreis ..................50 Tabelle 11: Bedienungsangebot Regionalbusverkehr im Bodenseekreis Nachtbus .....................................................................................................................51 Tabelle 12: Bedienungsangebot Stadtverkehr Friedrichshafen ............................52 Tabelle 13: Bedienungsangebot Stadtverkehr Tettnang ......................................54 Tabelle 14: Bedienungsangebot Stadtverkehr Überlingen ...................................55 Tabelle 15: Bedienungsangebot Ortsbus Meersburg .............................................56 Tabelle 16: Bürgerbusse in Gemeinden ..................................................................58 Tabelle 17: Pkw Besitz in den einzelnen Gemeinden .............................................60 Tabelle 18: P+R- und B+R-Plätze................................................................................61 Tabelle 19: Einwohnerprognose der Kommunen im Bodenseekreis bis 2030 .....63 Tabelle 20: Geplante Entwicklungsvorhaben im Bodenseekreis bis 2030 ...........64 Tabelle 21: Planungen der Kommunen im Bereich ÖPNV ....................................66 Tabelle 22: Planungen und Aktivitäten der Kommunen im Bereich kommunales Mobilitätsmanagement .............................................................................................68 Tabelle 23: Prognose Pkw-Bestand bis 2025 ............................................................69 Tabelle 24: Definition der Verkehrszeiten .................................................................87 Tabelle 25: Standards Erschließungsqualität ...........................................................88 Tabelle 26: Netzhierarchie und Bedienungsqualität im Bodenseekreis ...............92 Tabelle 27: Definition von Verknüpfungspunkten im Bodenseekreis ....................95 268 Tabelle 28: Ausstattungsstandards für Bushaltestellen ........................................ 103 Tabelle 29: Ausstattungsstandards für neu zugelassene Fahrzeuge ................. 110 Tabelle 30: Anforderungen an das Fahrpersonal und soziale Standards ......... 114 Tabelle 31: Einordung Mobilitätsstationen ............................................................ 122 Tabelle 32: Mindeststandards Bike+Ride-Anlagen .............................................. 123 Tabelle 33: Bewertung der Erschließungsdefizite in Siedlungsgebieten im Bodenseekreis .......................................................................................................... 126 Tabelle 34: Bewertung der Erschließungsdefizite in Gewerbegebieten im Bodenseekreis .......................................................................................................... 128 Tabelle 35: Beschreibung der Bedienungsdefizite in den einzelnen Gemeinden ................................................................................................................................... 129 Tabelle 36: Anbindung von Gemeinden an Mittel-, Unter- und an das Oberzentrum im Bodenseekreis ............................................................................. 131 Tabelle 37: Anbindung der Gemeinden an die relevanten Ober- und Mittelzentren benachbarter Gebietskörperschaften ......................................... 133 Tabelle 38: Bodenseekreis - Bahnhöfe und Haltestellen mit regelmäßigen Verknüpfungen ........................................................................................................ 135 Tabelle 39: Abschätzung Leistungsbilanz und Mehrkosten für Maßnahmen im Handlungsfeld Netz und Angebot ........................................................................ 198 Tabelle 40: Abschätzung Betriebskosten und Betriebskostenzuschuss ............. 199 Tabelle 41: Kreisgrenzenüberschreitende Linien .................................................. 205 Tabelle 42: Übersicht Linienbündel ........................................................................ 208 Tabelle 43: Linienbündel 1 - Stadtverkehr Überlingen ......................................... 209 Tabelle 44: Linienbündel 2 - Stadtverkehr Friedrichshafen ................................. 210 Tabelle 45: Linienbündel 3 - Stadtverkehr Tettnang ............................................ 212 Tabelle 46: Linienbündel 4 - Südost ....................................................................... 212 Tabelle 47: Linienbündel 5 - Ost ............................................................................. 214 Tabelle 48: Linienbündel 6 - Süd ............................................................................ 215 Tabelle 49: Linienbündel 7 - Mitte .......................................................................... 217 Tabelle 50: Linienbündel 8 - Nordwest .................................................................. 218 Tabelle 51: Linienbündel 5 - Ost ............................................................................. 220 Tabelle 52: Liniennummernsystematik ................................................................... 222 Tabelle 53: Nummerierte Hauptachsen ................................................................ 223 Tabelle 54: Neue Wohngebiete seit 2015 ............................................................. 227 Tabelle 55: Schulstandorte und Schülerzahlen im Bodenseekreis ..................... 229 Tabelle 56: Stationäre Einrichtungen der Altenhilfe im Bodenseekreis ............. 234 269 Tabelle 57: Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Bodenseekreis .......................................................................................................... 236 Tabelle 58: Bedeutende Freizeiteinrichtungen im Bodenseekreis ..................... 238 Tabelle 59: Fahrradinfrastruktur in den Gemeinden ............................................ 242 Tabelle 60: Geplante Wohngebiete im Bodenseekreis bis 2030 ....................... 248 Tabelle 61: Linienübersicht Analyse Buslinien und emma-Verkehre (Fahrplanstand 2023) .............................................................................................. 252 270 Neukonzeption Nahverkehrsplan des Bodenseekreises plan:mobil - Verkehrskonzepte & Mobilitätsplanung Dipl.-Geograph Frank Büsch Ludwig-Erhard-Straße 14, D-34131 Kassel Tel. 0561 / 400 90 555, Fax 0561 / 7 08 41 04 info@plan-mobil.de www.plan-mobil.de mailto:info@plan-mobil.de http://www.plan-mobil.de/

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    22. BETEILIGUNGSBERICHT W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g 2021Soziales Ku l tur Innovation Bre itb an d G es u n d h ei t En ts o rg u n g V e rk e h r O E W BOB BODO ABK GmbH Zweckverband Stiftung Flughafen AöR Vorwort 1 Vorwort zum Beteiligungsbericht 2021 Der Bodenseekreis nimmt für mehr als 219.000 Menschen am nördlichen Bodenseeufer eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben wahr. In vielen Fällen arbeiten wir dabei mit anderen Landkreisen, mit Städten und Gemeinden innerhalb und außerhalb des Landkreises zusammen. Diese Zusammenarbeit findet in Form von öffentlich-rechtlichen oder privat- rechtlichen Zusammenschlüssen oder Gesellschaften statt. In den letzten Jahren hat die Aufgabenerfüllung durch externe Gesellschaften zugenommen. Hierüber informiert dieser Beteiligungsbericht. Der Bericht dient einerseits als Kommunikationsweg in die Öffentlichkeit. Gleichzeitig informiert er politische Entscheidungsträger darüber, wie der Landkreis seine Finanz- verantwortung in den Beteiligungsgesellschaften wahrnimmt und damit auch seiner Steuerungs- und Überwachungspflicht nachkommt. Dazu wird der Beteiligungsbericht öffentlich bekannt gegeben, ausgelegt und im Internet abrufbar sein (www.bodenseekreis.de/politik&verwaltung/kreisfinanzen/beteiligungen). Die Beteiligungsberichte des Bodenseekreises wurden in den vergangenen 21 Jahren stetig weiterentwickelt. Der nun vorliegende 22. Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 (bzw. 2020/2021) wurde von der Kreiskämmerei des Landratsamtes Bodenseekreis erstellt. Im Beteiligungsbericht sind sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Landkreises zusammengefasst. Für die einzelnen Unternehmen ist folgender Inhalt dargestellt: Gegenstand des Unternehmens Anteil des Bodenseekreises am Unternehmen - die Beteiligungsverhältnisse - Besetzung der Organe Wesentliche Finanzbeziehungen mit dem Bodenseekreis Grundzüge des Geschäftsverlaufs und Lage des Unternehmens Risikobericht Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Kennzahlen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie Leistungskennzahlen Weitere öffentliche Beteiligungen werden zusammengefasst dargestellt. In den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen wird der Bodenseekreis durch den Landrat oder einen von ihm bevollmächtigten Bediensteten der Kreisverwaltung vertreten. Die Einbindung des Kreistages erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Landkreis- ordnung, der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der Hauptsatzung des Landkreises im Aufsichtsrat oder in anderen entsprechenden Überwachungsorganen. Ich danke den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den Aufsichtsräten und Gremien für ihren engagierten Einsatz und ihre Unterstützung. Ebenso danke ich den Vorsitzenden und Geschäftsführungen der Beteiligungen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes, die zur Erstellung dieses Berichtes beigetragen haben. Und nicht zuletzt danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Beteiligungsverwaltung in der Kämmerei des Bodenseekreises. Friedrichshafen, im November 2022 Lothar Wölfle Landrat http://www.bodenseekreis.de/politik&verwaltung/kreisfinanzen/beteiligungen Vorwort 2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen .............................................................................. 5 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung .............................................................................. 5 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises ............................. 5 3. Beteiligung in der Doppik .............................................................................................. 6 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen .................................... 6 5. Digitalisierung 4.0 ......................................................................................................... 6 6. Fachkräftemangel ......................................................................................................... 7 7. Corona-Pandemie ......................................................................................................... 7 8. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag ........................................... 7 9. Bekanntmachung .......................................................................................................... 7 II. Vorbemerkungen ............................................................................................................... 8 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis .................................................................... 8 2. Erläuterungen zum Bericht ............................................................................................ 8 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen ................................................................. 9 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit ..................................................................................10 III. Überblick .........................................................................................................................12 1. Übersicht über alle Beteiligungen .................................................................................12 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) ..........................................................16 3. Übersicht Finanzbeziehungen ......................................................................................17 IV. privatrechtliche Beteiligungen .........................................................................................21 ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) ...............................................................................................................................21 BODENSEEFESTIVAL GmbH .........................................................................................31 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) ................................................41 Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH ........................................................53 Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) .............................................59 Deutsche Bodensee Tourismus GmbH ............................................................................71 Energieagentur Bodenseekreis GbR ................................................................................81 Energieagentur Ravensburg gGmbH ...........................................................................83 Flughafen Friedrichshafen GmbH ....................................................................................89 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH ................................................... 101 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH ......................................... 103 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH ................................................. 112 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH ................................................ 120 Internationale Bodensee Tourismus GmbH ................................................................... 130 Inhaltsverzeichnis 4 Klinik Tettnang GmbH .................................................................................................... 142 Klinikdienste KTT GmbH ........................................................................................... 156 Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH ................................................ 158 LZ Horizon GmbH & Co. KG .......................................................................................... 162 LZB Horizon GmbH........................................................................................................ 170 Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ GmbH) .......... 178 Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH ................................ 190 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH .................................................................. 200 V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen ................................................................................. 212 Komm.Pakt.Net (Anstalt des öffentlichen Rechts) .......................................................... 212 Zweckverband 4IT ......................................................................................................... 216 Zweckverband Breitband Bodenseekreis ....................................................................... 220 Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) ..................................... 224 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg ............................... 228 VI. Stiftungen ...................................................................................................................... 232 Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises ............................................................. 232 Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ ......................................................... 234 Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ ......................................................................... 238 Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ ........................................................... 242 VII. Sonstige Mitgliedschaften ............................................................................................ 244 1. Genossenschaften ..................................................................................................... 244 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden ........................................................................ 246 VIII. Anhang ....................................................................................................................... 250 1. Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................. 250 2. Erläuterungen der Rechtsformen ............................................................................... 252 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ............................................. 254 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe ........................................................... 256 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen ................................................................. 258 Beteiligungsbericht 2021 5 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung Die Betätigung von Kommunen in privatrechtlichen Rechtsformen erfolgt in Form von sogenannten Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften. Sich an einem wirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen, beinhaltet somit zunächst den Erwerb von Mitgliedschaftsrechten durch den Kauf von Aktien oder Geschäfts- oder Genossenschaftsanteilen (sogenannte echte Beteiligung). Als Eigengesellschaft wird eine privatrechtliche Gesellschaft bezeichnet, die vollständig einer Gemeinde, einer Stadt oder einem Landkreis gehört. Hat die Kommune lediglich einen Anteil an einer Gesellschaft, spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft. Möglich sind auch mittelbare Beteiligungen. Mittelbar ist eine Beteiligung dann, wenn nicht der Bodenseekreis selbst, sondern ein Unternehmen, an dem der Bodenseekreis als Gesellschafter beteiligt ist, Gesellschafter dieses Unternehmens ist. Eine Definition für den Begriff „Beteiligungen“ findet sich in § 271 des HGB. Danach sind Beteiligungen „Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.“ Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt handelsrechtlich nicht als Beteiligung. Für den Beteiligungsbericht des Bodenseekreises wird der Beteiligungsbegriff in konsequenter Fortführung der vergangenen Berichte bewusst weit gefasst. Dies geschieht mit dem Ziel, durch die Beteiligungsberichte mehr Transparenz für die politisch verantwortlich Handelnden zu schaffen und ihn als Hilfsmittel für die künftigen Diskussionen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Naturgemäß stellen sich die Unternehmen und Einrichtungen als sehr unterschiedlich im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Bodenseekreis, die politische Verantwortung und die Möglichkeiten der Einflussnahme dar. Anliegen dieses Beteiligungsberichtes ist es daher, die Grundlagen des Beteiligungswesens sowie die unter den Aspekten der Haftungsverantwortung, der Bedeutung der Aufgabenerfüllung und der Vermögenssituation der bedeutsamsten Unternehmen des Bodenseekreises in übersichtlicher Form darzustellen. 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises Mit dem Gesetz zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 14. Juli 1999 (GABL. 292) hat der Landtag der wachsenden Bedeutung der Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts Rechnung getragen. Zitat aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf: Das Gesetz will „…einen Beitrag zum Aufbau eines Steuerungssystems leisten, das es der Gemeinde ermöglicht, alle Bereiche der Kommunalverwaltung in vergleichbarer Weise der kommunalpolitischen Verantwortung des Gemeinderats und des Bürgermeisters zu unterstellen. Wesentliche Grundentscheidungen müssen von den demokratisch legitimierten Vertretungsorganen getroffen und verantwortet werden. Dagegen besteht kommunalrechtlich keine Notwendigkeit, in operative Geschäfte einzuwirken.“ Beteiligungsbericht 2021 6 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen Kommunale Unternehmen erfahren nach § 102 GemO ihre Rechtfertigung durch die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks. Im Lichte des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ist es deshalb unabdingbar, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern auch die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform als Teil der Verwaltung entsprechend ihren Vorstellungen von der Erfüllung des öffentlichen Zwecks letztverantwortlich steuern und kontrollieren. Auszüge aus den wichtigsten Gesetzen können dem Anhang entnommen werden. 3. Beteiligung in der Doppik Mit der Umstellung auf die Doppik zum 1. Januar 2016 kommt den Beteiligungen größere Bedeutung zu. Für Baden-Württemberg war vorgesehen, dass ab dem Jahresabschluss 2022 unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesamtabschluss aufgestellt werden muss. Die Frist für die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses wurde auf das Jahr 2025 verschoben. Aktuell sind die Beteiligungen bereits ein Teil des Finanzvermögens. Die dort enthaltenen Summen ergeben sich aus dem Anschaffungs- und Herstellungskosten und lassen sich daher nicht mit dem Anteil des Bodenseekreises am Stammkapital vergleichen. 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen Die Beteiligungen des Bodenseekreises dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bodenseekreis. Dies sind zusammengefasst Folgende: Entsorgung und Abfallwirtschaft (auch Tierkörperbeseitigung) Förderung von Kunst und Kultur Förderung von Verkehr (ÖPNV, SPNV, Flugverkehr) Energieberatung Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (Gemeindepsychiatrische Zentren, Krankenhaus) Förderung der Wirtschaft (Messewesen, Existenzgründung, Beratung, Standortmarketing, Breitbandausbau) und Tourismus Schutz der Natur (Deckung des Kompensationsbedarfs, Regionalplanung, umweltverträglicher Obstanbau, Naturschutzzentrum Eriskirch) Förderung von Erziehung und Bildung Unterstützung von günstigem Wohnraum 5. Digitalisierung 4.0 Bei immer mehr Beteiligungen fällt auf, dass sich die Digitalisierung inzwischen auch im Bereich der Daseinsvorsorge (Bereiche Wirtschaft und Verkehr) deutlich bemerkbar macht. Dies wurde in den Abschlüssen 2016 erstmals besonders deutlich und zeigt, dass hier auf die Neuerungen und den wirtschaftlichen Strukturwandel reagiert und eingegangen werden muss. Grundtenor ist in den Gesellschaften, dass dies eine herausfordernde Aufgabe für die nächsten Jahre darstellt. Im Jahr 2020 wurde Deutschland (und die Welt) von der Corona-Pandemie überrollt. So sehr diese Pandemie unser aller Leben (beruflich wie privat) verändert hat, muss doch die Pandemie als Katalysator und Chance gesehen werden, um im Bereich Digitalisierung Deutschland nach vorn zu bringen. Infolge des ersten Lockdowns wurde deutlich, wie stark die Rückstände im Einzelnen waren bzw. wie gut einzelne Unternehmen auf der anderen Seite aufgestellt sind. Diese Analysen gilt es zu nutzen und entsprechend umzusetzen. Beteiligungsbericht 2021 7 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen 6. Fachkräftemangel War in den 90er Jahren die Arbeitslosigkeit ein großes Thema, ist inzwischen der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen für viele Firmen in der Region. Von Fachkräftemangel spricht man dann, wenn es den Unternehmen nicht möglich ist, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden oder auch zu halten. Dies kann unter anderem auch dazu führen, dass Wirtschaftszweige nicht so stark wachsen können, wie es aufgrund der Lage mit ausreichend qualifiziertem Personal möglich wäre. In anderen Bereichen kann dies dazu führen, dass die Daseinsvorsorge nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Während dies bei Pflegeberufen und medizinischem Fachpersonal bereits ins Bewusstsein gerückt ist, sind jedoch auch u. a. die Bereiche des Nahverkehrs, des Tourismus und der Wirtschaftsförderung betroffen. 7. Corona-Pandemie Ende 2019 tauchte ein neuartiges Virus auf, das ab 2020 die gesamte Welt in Atem hielt. Das Sars-CoV-2 Virus wurde im März 2020 auch in Deutschland diagnostiziert. Seitdem breitete es sich in Deutschland wellenartig aus und sorgte im Frühjahr 2020 und im Spätherbst 2020 dafür, dass das komplette soziale und wirtschaftliche Leben heruntergefahren wurde. Auch wenn durch die inzwischen verfügbaren Impfstoffe allmählich wieder Normalität einkehrt, so sind die Folgen dieser Pandemie noch nicht vollumfänglich überschaubar. Durch verschiedene, unterstützende Maßnahmen des Staates, wie z. B. die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht oder auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gehen Fachleute davon aus, dass die Auswirkungen der Pandemie sich erst im Jahr 2022 aufzeigen werden. 8. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in Europa. Der russische Überfall auf die Ukraine – einen unabhängigen Staat – verstößt gegen grundsätzliche Regeln des Völkerrechts. Neben dem Leid für die ukrainische Bevölkerung hat dies auch unmittelbare Auswirkungen auf Deutschland, den Bodenseekreis und die hier lebende Bevölkerung sowie die angesiedelten Unternehmen. Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen, so dass neben den steigenden Preisen in allen Lebensbereichen auch die Energie- versorgung – insbesondere für den kommenden Winter – eine große Sorge darstellt. Erste Eindrücke zu den finanziellen Auswirkungen für die Beteiligungen des Bodenseekreises sind in den eingehenden Reportings bereits ersichtlich. Die komplette Tragweite wird sich jedoch erst mit den Jahresabschlüssen 2022 und den Wirtschaftsplänen 2023 zeigen. 9. Bekanntmachung Der Beteiligungsbericht wird im Kreistag beraten, auf der Internetseite des Bodenseekreises öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Beteiligungsbericht 2021 8 II. Vorbemerkungen II. Vorbemerkungen 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis Das Beteiligungsmanagement ist dezentral organisiert. Dies hat den Vorteil, dass Fachwissen aus den einzelnen Ämtern direkt bei der Arbeit mit den Beteiligungen verfügbar ist. Zentrale Aufgaben werden in der Kämmerei vom Beteiligungsmanagement wahrgenommen. Das Beteiligungsmanagement der Kämmerei besteht aus zwei Mitarbeiterinnen (ca. 0,6 Stellen). Eine weitere Stelle zur Zuarbeit (0,5 Stellen) wurde genehmigt, konnte jedoch noch nicht besetzt werden. Die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sind neben dem Beteiligungsbericht auch in der vollständigen Aktenführung bzw. Hilfestellung bei Grundsatzfragen (Gründung, Änderung Gesellschaftsverträge, Finanzierung, Betrauungsakte) und Unterstützung bei der Auswertung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen sowie bei weiteren Fragen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung. Darüber hinaus ist es die Aufgabe eines Beteiligungsmanagements, die Gesellschaften in ihrer Gesamtheit zu betrachten und Berichte zu analysieren und auszuwerten. Der Bodenseekreis verzichtet bislang auf einen eigenen Public Corporate Governance Codex (PCGK), verweist aber auf den Public Corporate Governance Codex des Landes Baden-Württemberg. 2. Erläuterungen zum Bericht Nach § 105 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 der Landkreisordnung hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Unternehmen des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Ist der Landkreis unmittelbar mit weniger als 25 % an einer Gesellschaft beteiligt, reduziert sich gemäß § 105 Abs. 2, letzter Satz, der Gemeindeordnung der Inhalt des Berichts auf die wesentlichen Aussagen des Unternehmens. Ausnahme ist die Energieagentur Ravensburg, da die Energieagentur Bodenseekreis keinen eigenen Abschluss erstellt. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus erfolgt weiterhin eine kurze Darstellung von Zweckverbänden und eigenen Stiftungen. Verkürzt werden außerdem einige Informationen zu den Baugenossenschaften sowie Pflichtmitgliedschaften in Verbänden dargestellt. Die Mitgliedschaften an Vereinen sind weiterhin nicht enthalten. Das Berichtsjahr ist grundsätzlich das Geschäftsjahr 2021 vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021. Abweichend hiervon gilt der Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2021 für die: Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH Abweichend hiervon gilt der Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 für die: Vermarktungsgemeinschaft Holz eG (VMH) Abweichend hiervon gilt der Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021 für die: Beteiligungsbericht 2021 9 II. Vorbemerkungen Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Die Zwischenergebnisse und Kennzahlen können zum Teil von denen der Gesellschaften abweichen. Die Definition und Berechnung der Kennzahlen ist dem Anhang zu entnehmen. Eine direkte Abstimmung mit den dargestellten Analysen ist daher nicht immer möglich. Die Kernaussagen sind jedoch vergleichbar. Aufgrund der gerundeten Darstellung in Tsd. € können Zwischen- oder Endsummen Differenzen aufweisen. Die Summenwerte sind in diesem Fall korrekt. 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen Folgende Änderungen haben sich seit dem Berichtsjahr 2020 ergeben: Unmittelbare Beteiligungen FFG GmbH – Infolge eines neuen Grundstücksgutachtens musste die FFG GmbH am 3. Februar 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beantragen. Die Auswirkungen waren bereits beim Jahresabschluss 2020 ersichtlich, da die handelsrechtliche Bewertung zum Wegfall der Fortführungsannahme (Going Concern) führte. Die Bilanzierung erfolgt daher für diesen Jahresabschluss gemäß den Regelungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“. Am 1. Juni 2021 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Dies führt bei der FFG GmbH zu einem Rumpfgeschäftsjahr für den Zeitraum vom 1. Januar 2021-31. Mai 2021. LZH & LZB Beteiligung nach Gründung– Infolge des Notifizierungsverfahrens bei der EU-Kommission hatte der Kreistag in seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 grundsätzlich beschlossen, sich am Kauf der Flughafengrundstücke zu beteiligen. Basis hierzu sollte eine 40%-ige Beteiligung an der zu gründenden Grundstücksgesellschaft sein. Im Rahmen der Vorprüfungen der Gründung der Besitzgesellschaft hat sich herausgestellt, dass die Gesellschaftsform der GmbH & Co KG zu bevorzugen ist. Um die Steuerungsmöglichkeiten nach der Gemeindeordnung sicherzustellen, ist neben der Beteiligung an der GmbH & Co. KG auch die Beteiligung an der Komplementärgesellschaft erforderlich. Der Landkreis hat daher zwei neue Beteiligungen: o LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) o LZB Horizon GmbH (LZB) WFB GmbH – Nach mehreren intensiven Gesprächen ist es der WFB gelungen, zwei neue Unternehmen, die ETL Bodensee Holding Steuerberatungsgesellschaft mbH und die IHSE GmbH, als Gesellschafter für die WFB zu gewinnen. Mittelbare Beteiligungen Im August 2021 wurde die OEW Breitband GmbH gegründet. Gesellschafter sind neben dem Zweckverband OEW (über die OEW Beteiligungs GmbH) auch Komm.Pakt.Net und der Zweckverband Breitband Bodenseekreis. Sonstiges 4IT – Der Jahresabschluss 2021 wird im Dezember 2022 festgestellt, so dass zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch keine Unterlagen vorlagen. Beteiligungsbericht 2021 10 II. Vorbemerkungen 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit Die Übersicht der Leistungsfähigkeit soll aufzeigen, wie sich die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entwickeln. Da der Bodenseekreis zum 1. Januar 2016 die Doppik eingeführt hat und zwischenzeitlich eine vollständige Anlagen- buchhaltung zugrunde liegt, kann der Vermögensstand mit den Beteiligungen verglichen werden. In der Übersicht zur Leistungsfähigkeit sind unmittelbare Beteiligungen ab 25 % dargestellt. Folgende Gesellschaften wurden in die Berechnung einbezogen: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH LZH Horizon GmbH & Co. KG LZB Horizon GmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH* Internationale Bodensee Tourismus GmbH * Für die FFG lag aufgrund der Insolvenz ein abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31.05.2021 zugrunde, wodurch die Angaben teilweise deutlich unter den Vorjahreswerten lagen und es zu leichten Verzerrungen bei den Mehrjahresvergleichen kommt. Nicht enthalten ist Energieagentur Bodenseekreis GbR (Ergebnisse liegen nur der Energieagentur Ravensburg gGmbH vor) Anlagevermögen Das Anlagevermögen der Beteiligungen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen. Die kommunale Zuordnung stimmt damit nicht überein, weshalb nur einzelne Bereiche des Finanzvermögens zugeordnet werden konnten (Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen und Sondervermögen). Dafür wurden die Vorräte aus dem Sachvermögen herausgerechnet. 2017 2018 2019 2020 2021 Bodenseekreis 201.855.136 € 203.704.538 € 207.322.620 € 210.799.503 € 220.713.546 € Beteiligungen 30.772.903 € 30.639.480 € 31.913.418 € 37.414.393 € 37.514.789 € 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Anlagevermögen Bodenseekreis 1.1.-1.3.2 Beteiligungen (I.+II.+ III. - nur Anteile an Unternehmen, ohne Ausleihungen) Beteiligungsbericht 2021 11 II. Vorbemerkungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Verschuldung) 2017 2018 2019 2020 2021 Bodenseekreis 24.204.906 € 21.517.515 € 22.306.234 € 22.228.636 € 18.264.048 € Beteiligungen 13.959.056 € 11.845.777 € 8.191.272 € 8.155.611 € 9.189.809 € Entwicklung des Personalaufwands 2017 2018 2019 2020 2021 Personalaufwand Bodenseekreis 53.439.940 € 56.473.530 € 58.956.541 € 61.669.945 € 65.116.402 € Personalaufwand Beteiligungen 6.380.703 € 5.799.483 € 5.200.839 € 4.324.992 € 3.242.348 € ordentl. Aufwen- dungen ErgHH Bodenseekreis 296.772.287 € 307.593.562 € 307.795.189 € 337.681.845 € 354.881.515 € Aufwand GuV Beteiligungen 27.071.983 € 27.329.001 € 29.165.626 € 32.473.539 € 24.831.375 € Prozentualer Anteil BSK 18,01 % 18,36 % 19,15 % 18,26 % 18,35% Prozentualer Anteil Beteiliggn. 23,57 % 21,22 % 17,83 % 13,32 % 13,06% 0 € 10.000.000 € 20.000.000 € 30.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bodenseekreis Beteiligungen 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 300.000.000 € 350.000.000 € 400.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Entwicklung des Personalaufwandes Personalaufwand Bodenseekreis Personalaufwand Beteiligungen ordentl. Aufwendungen ErgHH Bodenseekreis Aufwand GuV Beteiligungen Beteiligungsbericht 2021 12 III. Überblick III. Überblick 1. Übersicht über alle Beteiligungen Beteiligungsbericht 2021 13 III. Überblick Anteile der Stammeinlagen an Gesellschaften FFG GmbH; 4.923.649 € LZH Horizon GmbH & Co.KG; 3.290.000 € BOB GmbH & Co. KG; … Internationale Bodensee-Messe FN GmbH; 150.000 € WFB GmbH; 73.470 € DBT GmbH; 70.000 € IBT GmbH; 42.305 € Bodensee Festival GmbH; 15.600 € Klinik Tettnang GmbH; 15.300 € ABK GmbH; 13.000 € RITZ GmbH; 12.500 € Bodo GmbH; 10.700 € LZB Horizon GmbH; 10.000 € BOB VerwaltungsGmbH; 6.000 € GpZ FN gGmbH; 5.000 € Energieagentur BSK GbR; 4.610 € GpZ ÜB GmbH; 2.500 € ReKo GmbH; 1.226 € Beteiligungsbericht 2021 14 III. Überblick Beteiligungsbericht 2021 15 III. Überblick Beteiligungsbericht 2021 16 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) Unternehmen Stamm- kapital Anteil des Bodensee- kreises Eigen- kapital- quote Fremd- kapitalquote Personal- aufwands- quote Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 96.050 € 72.670 € 75,66 % 38,24 % 61,76 % 65,19 % Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 100.000 € 70.000 € 70,00 % 11,99 % 88,01 % 13,48 % RITZ Regionales Innovations-und Technologietransfer Zentrum GmbH 25.000 € 12.500 € 50,00 % 0,20 % 99,80 % 16,41 % Abfallwirtschaftsgesellscha ft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH 26.000 € 13.000 € 50,00 % 3,17 % 96,83 % 0,28 % Flughafen Friedrichshafen GmbH 12.504.414 € 4.923.649 € 39,38 % 0,00 % 100 % 144,62 % Internationale Bodensee Tourismus GmbH 120.000 € 42.305 € 35,25 % 29,14 % 70,86 % 24,21 % LZ Horizon GmbH & Co. KG 8.225.000 € 3.290.000 € 40,00 % 98,52 % 1,48 % 0,00 % LZB Horizon GmbH 25.000 € 10.000 € 40,00 % 98,58 % 1,42 % 0,00 % Unternehmen Eigen- kapital- rentabilität Kosten- deckung Zinslast- quote Effektivver- schuldung Jahres- ergebnis Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 8,11 % 9,47 % 0,00 % 51,95 % 17.309,94 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 100,00 % 77,97 % 4,54 % 91,70 % 529.152,39 € RITZ Regionales Innovations-und Technologietransfer Zentrum GmbH 0,60 % 25,05 % 112.197 % 1.101,09 % 170,33 € Abfallwirtschaftsgesell- schaft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH -6,31 % 99,87 % 0,00 % 96,11 % -2.355,67€ Flughafen Friedrichshafen GmbH - % 19,46 % -7,19 % 1.892,61 % -4.389.951,54 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH 42,96 % 72,03 % 0,00 % 64,52 % 124.630,14 € LZ Horizon GmbH & Co. KG -1,34 % 0,00 % 0,00 % 1,50 % -109.096,72 € LZB Horizon GmbH 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,42 % 0,00 € Beteiligungsbericht 2021 17 3. Übersicht Finanzbeziehungen Unternehmen Verwendungszweck Ausgaben Einnahmen unmittelbare Beteiligungen Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH Erstattung Restabfallbehandlung 6.833.220 € Erstattung Personaleinsatz 32.842 € Sonstiges 2.360 € Bodensee Festival GmbH Gesellschafterzuschuss, (Erstattung Veranstaltung) 10.800 € BOB GmbH & Co. KG Zuschuss Umwelt-Abo, Erstattung Schülermonatskarten 129.076 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 189 € BODO Verkehrsverbund Gesellschaft mbH Eigenaufwand, Ausgleich verbundbedingter Belastungen, diverse Projekte, Sonstiges 1.953.816 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstattung Projekte, Sonstiges 532.675 € Gesellschafterdarlehen (Tilgung) 84.000 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 24.000 € Erstattung Gebühren 132 € Energieagentur Bodenseekreis GbR Gesellschafterzuschuss 33.000 € Energieagentur Ravensburg gGmbH Erstattung Projekte 4.387 € Flughafen Friedrichshafen GmbH* Erstattung Rechnungen, Gebühren 57.481 € 601 € Beihilferechtliche Zahlungen (Vorübergehende Umstrukturierungshilfe (VUH)) 1.678.000 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH Erstattung Tagesstätten für psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung 2.119.335 € 2.577 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 13.921 € 3.671 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 6.540 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Erstattung Tagesstätten für psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung 1.329.714 € 811 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 509 € 1.018 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 1.200 € B e te ilig u n g s b e ric h t 2 0 1 4 1 2 Beteiligungsbericht 2021 18 Internationale Bodensee-Messe GmbH Erstattung Rechnungen, Gebühren 240 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstattung Projekte 194.108 € Erstattung Projekte 18.683 € 52 € Klinik Tettnang GmbH Erstattung Rechnungen 51 € Erstattung Personalkosten 31.341 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 38.039€ Gesellschafterdarlehen (Zins und Tilgung) 44.816 € LZ Horizon GmbH & Co. KG Erstattung Gebühren 124 € Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gesellschafterzuschuss 450.000 € Erstattung Personalkosten 4.794 € Gesellschafterdarlehen (Auszahlung, Zins- und Tilgung) 1.152.963 € Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Kapitalrücklage Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gesellschafterzuschuss 528.273 € Erstattung Projekte 238 € öffentlich-rechtliche Beteiligungen Komm.Pakt.Net Zuschuss Jahresbeitrag 25.000 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 19.040 € Zweckverband 4IT (Zahlen 2020) Erstattung Leistungsentgelte 1.901 € Erstattung Fahrtkosten, Sitzungsgeld, Auslagen 200 € Zweckverband Breitband Bodenseekreis Erstattung Personalkosten 1.721 € Verbandsumlage 272.983 € 25.108 € Investitionen (Zuschüsse, Erlöse) 144.597 € 68.742 € Sonstiges 37 € Beteiligungsbericht 2021 19 Zweckverband OEW Förderung Kulturprojekte und Kunstankäufe 61.404 € Erstattung Fahrtkosten 1.201 € Verbandsumlage 6.324.800 € Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden- Württemberg (ztn) Verbandsumlage 202.220 € Erstattung Rechnungen 3.290 € 87 € Stiftungen Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Zuschuss 83.487 € Erstattung Personal, Miete, Verwaltungskosten 52.396 € Erstattung Rechnungen (Schulobst) 176 € Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Zuschuss Betriebskosten 64.700 € Erstattung Personalkosten 6.610 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 314 € Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG Dividende für Vorjahr 5,39 € Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG Dividende für Vorjahr 36 € Baugenossenschaft Überlingen eG Dividende für Vorjahr 6,20 € Vermarktungsgemeinschaft Holz Allgäu-Bodensee-Oberschwaben eG Erstattung 1.752 € 17.910 € Regionalverband Bodensee- Oberschwaben Verbandsumlage 345.227 € Sonstiges 2.604 € Kommunalverband für Jugend und Soziales Verbandsumlage 1.143.072 € Umlage, Teilnehmergebühren, Sozial- und Jugendhilfe 17.529 € Erstattungen, Zuschüsse 374.670 € Kommunaler Versorgungsverband BW Verbandsumlage 3.992.604 € Erstattungen 16.158 € ZVK 586.828 € 37.215 € Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Daraus ergibt sich ein abweichendes Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.05.2021. Beteiligungsbericht 2021 20 B e te ilig u n g s b e ric h t 2 0 1 4 1 1 Beteiligungsbericht 2021 21 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) IV. privatrechtliche Beteiligungen ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH Kontakt: Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204 - 5492 Fax: 07541/204 - 7492 E-Mail: abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de Gründungsdatum: 19. Februar 1997 Eintragung Handelsregister: 20. Juni 1997 Gesellschaftsvertrag: 19. Februar 1997, zuletzt geändert am 7. November 2000 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Abfallwirtschaftsamt, Herr Reuther 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung und Behandlung von Abfällen einschließlich der hierfür erforderlichen Transportleistungen. Das Unternehmen trägt dazu bei, dass im Gebiet seiner Gesellschafter eine nachhaltige und kostengünstige Erfüllung der übertragenen Aufgaben gewährleistet ist. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der ABK GmbH von 26.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 13.000,00 € 50,00 % Landkreis Konstanz 13.000,00 € 50,00 % 26.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Uwe Hermanns Finanzdezernent Landkreis Bodenseekreis Boris-Alexej Neugebauer Ordnungsdezernent, Landkreis Konstanz Gesellschafterversammlung Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis Zeno Danner Landrat Landkreis Konstanz mailto:abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de Beteiligungsbericht 2021 22 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Aufsichtsrat: Vorsitzender Zeno Danner Landrat Landkreis Konstanz (ab 22.06.2021) Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis (bis 22.06.2021) St. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis (ab 22.06.2021) Zeno Danner Landrat Landkreis Konstanz (bis 22.06.2021) Mitglieder Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreisrat Bodenseekreis) Ralf Baumert Bürgermeister Rielasingen-Worblingen (Kreisrat Landkreis Konstanz) Birgit Brachat-Winder Bankkauffrau (Kreisrätin Landkreis Konstanz) Helmut Faden Schulleiter i.R. (Kreisrat Bodenseekreis) Dr. Georg Geiger Geschäftsführer i.R. (Kreisrat Landkreis Konstanz) Manfred Härle Bürgermeister Salem (Kreisrat Bodenseekreis) Manfred Jüppner Bürgermeister i.R. (Kreisrat Landkreis Konstanz) Peter Kessler Bürgermeister i.R. (Kreisrat Landkreis Konstanz) Georg Riedmann Bürgermeister Markdorf (Kreisrat Bodenseekreis) Martin Rupp Bürgermeister Bermatingen (Kreisrat Bodenseekreis) Andreas Schmid Bürgermeister Öhningen (Kreisrat Konstanz) Britta Wagner Versicherungsfachwirtin (Kreisrätin Bodenseekreis) 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 44.400 € 44.400 € 45.000 € 44.800 € 45.900 € 5. Öffentlicher Zweck Der Bodenseekreis hat als zuständige Körperschaft im Sinne von § 17 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (KrwG) unter anderem die in seinem Gebiet anfallenden Restabfälle zu entsorgen. Hierfür arbeitet er mit dem Landkreis Konstanz zusammen. Beide Landkreise haben diese Aufgabe auf die ABK GmbH übertragen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an die ABK GmbH: 6.843.598 € für die Restabfallbehandlung Zahlungen der ABK GmbH an den Bodenseekreis: 31.316 € für vom Landkreis geleisteten Personaleinsatz 3.655 € Gebührenerstattung Notifizierung KVA Thurgau (Exportgenehmigung) 867 € Erstattung Steuerberatungskosten Beteiligungsbericht 2021 23 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für die ABK übernommen. Die ABK legt jedoch alle anfallenden Kosten um und stellt diese den beiden Gesellschaftern in Rechnung. Dies sichert den Fortbestand der Gesellschaft und entspricht jedoch einer 100 %igen Risikoabwälzung auf die Gesellschafter Bodenseekreis und Landkreis Konstanz. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Das Jahr 2021 war von weiterhin knappen Kapazitäten bei den Müllverbrennungsanlagen geprägt, was allgemein zu anhaltend hohen Behandlungspreisen führte. Aufgrund langfristig abgeschlossener Behandlungsverträge hatten diese Rahmenbedingungen jedoch keinen Einfluss auf die geschäftliche Entwicklung. Preissteigerungen, die sich durch die allgemeine Kostenentwicklung im Bereich Personal- und Transportkosten ergaben, haben ebenfalls keinen direkten Einfluss auf das Ergebnis, da alle Kosten auf Selbstkostenbasis an die Landkreise weitergegeben werden. Das Geschäftsjahr 2021 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 2,4 Tsd. € (Vj. - 2,6 Tsd. €) abgeschlossen. Dieser ist, wie bereits in den Vorjahren, durch die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG bedingt. Danach sind nicht alle getätigten Auszahlungen bei der Gewinnermittlung voll als Betriebsausgaben abzugsfähig. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 70.325 t Restabfälle (Vj. 71.300 t) von den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz übernommen und einer thermischen Behandlung zugeführt. Der Mengenrückgang um 975 t ist auf Mindermengen sowohl im Bodenseekreis (- 346 t) als auch im Landkreis (-630 t) zurückzuführen. Während bis September 2021 die Mengen noch jeweils über der Vorjahresmenge lagen, waren im vierten Quartal deutlich geringere Mengen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Für die Abfallmengen aus dem Landkreis Konstanz, die derzeit über den Vertrag mit der KVA Thurgau in Weinfelden behandelt wird, wurde in 2021 eine Neuausschreibung in zwei Losen für den Zeitraum ab 2026 durchgeführt. Für die Behandlung von 35.000 bis 37.500 t Restmüll (Los 1) wurde ein neuer Vertrag mit dem Verband KVA Thurgau abgeschlossen. Bezüglich der Behandlung von 3.000 bis 3.500 t Sperrmüll (Los 2) ging der Zuschlag an die Bietergemeinschaft Korn Recycling GmbH, Albstadt / F. Riester GmbH, Radolfzell. Die Müllmenge aus dem Bodenseekreis (34.001 t) wurde größtenteils über die TPLUS GmbH entsorgt. Das Kehrrichtheizkraftwerk Zürich-Josefstraße hat zum 31. März 2021 planmäßig seinen Betrieb stillgelegt. Bis dahin wurden noch 7.091 t in dieser Anlage behandelt. Seither erfolgte die Behandlung überwiegend im Restmüllheizkraftwerk Stuttgart- Münster. Ab Februar 2021 wurde eine Teilmenge von 1.749 t. aus dem Bodenseekreis über TPLUS nach Weinfelden transportiert. Zur Anlage Bazenheid wurde im April eine erste Probelieferung verbracht. Nach Aufnahme der regulären Lieferungen im Juli 2021 wurden insgesamt 3.590 t nach Bazenheid geliefert. Eine weitere Teilmenge von 727 t wurde der Kehrichtverrennungsanlage (KVA) Thurgau direkt (d.h. über den eigenen Vertrag) zugeführt. Der Transport zu diesen Anlagen erfolgte ausschließlich per LKW. Transportkosten Die Straßentransportkosten bleiben im Durchschnitt mit 21,12 €/t leicht unter dem Planungsansatz (21,24 €/t). Gegenüber dem Vorjahr (25,25 €/t) fallen die Straßentransportkosten deutlich geringer aus, was mit dem kostengünstigeren Transport nach Stuttgart zusammenhängt. Beteiligungsbericht 2021 24 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Aufgrund der im Vorjahr gesunkenen Dieselpreise und der hohen Containerfüllgewichte bleiben auch die Bahntransportkosten mit 32,28 €/t unter dem Planansatz (35,57 €/t). Gegenüber dem Vorjahr (30,16 €/t) ist jedoch eine Steigerung zu verzeichnen, die auf die getroffene Nachtragsvereinbarung zurückzuführen ist. Insgesamt belaufen sich die Transportkosten auf durchschnittlich 28,52 €/t (Vj. 29,83 €/t, Plan 2021: 29,85 €/t). Behandlungskosten Für die bis 31. März 2021 in Zürich behandelten Abfälle gewährte die TPLUS den vereinbarten Abschlag von 19,52 €/t sowie eine Transportkostenerstattung von 4,50 €/t. Für die ab April 2021 in Weinfelden bzw. Bazenheid behandelten Abfälle wurde der Nachlass von 24,00 €/t gewährt. Die Preissteigerung (1.5 %) lag im Rahmen des Planansatzes. Da der Anteil der in Stuttgart behandelten Menge prozentual höher als geplant war, fallen auch die durchschnittlichen Behandlungskosten bei TPLUS leicht höher als geplant aus. Bei den Behandlungskosten der KVA Thurgau bleibt die Preissteigerung (+0,28 €/t / + 0,23 %) unter dem Planansatz. In der Summe blieben die Behandlungskosten mit 138,06 €/t nahezu genau auf dem Planwert (Vj. 129,41 €/t). Jahresergebnis Die Summe der Behandlungs- und Transportkosten belief sich insgesamt auf 166,58 €/t. Der an die Landkreise weiter berechnete Mischpreis beträgt 169,14 €/t und liegt somit um 1,17 €/t unter dem kalkulierten Wert. Gegenüber dem Vorjahr (161,51 €/t) ergibt sich eine Steigerung um 7,63 €/t bzw. 4,7 %. 11. Prognose Die Abfallmengen sind in beiden Landkreisen bislang stabil. Die beiden Behandlungs- anlagen für das Jahr 2022 angemeldeten Mengenbandbreiten (64.500 t bis 75.500 t) können eingehalten werden. Auch für 2023 wird mit gleichbleibenden Mengen gerechnet. Die Behandlung der Restabfälle im Jahr 2022 ist weiterhin bei folgenden Anlagen geplant: - TPLUS GmbH I: - KVA Thurgau, Weinfelden (2.000 t) - KVA Bazenheid (4.000 t) - RMHKW Stuttgart-Münster (Restmenge) - KVA Thurgau: KVA Weinfelden Bei Ausübung der in der Nachvereinbarung mit der TPLUS GmbH enthaltenen Verlängerungsoption bis 30. Juni 2022, erfolgt – in Abhängigkeit des von der ABK GmbH gewählten Abrechnungsmodells – eine nachträgliche Erstattung auf die Behandlungskosten, wodurch sich in 2022 und 2023 eine deutliche Reduzierung des Behandlungspreises ergeben kann. Für die Jahre 2022 und 2023 wird mit einem gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 gleichbleibenden Jahresergebnis gerechnet Beteiligungsbericht 2021 25 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 12. Risikobericht Durch die abgeschlossenen Behandlungsverträge mit der TPLUS GmbH und der KVA Thurgau ist die Entsorgungssicherheit für die Landkreise grundsätzlich gewährleistet. Abweichungen von den angemeldeten Mengenfenstern bei den Behandlungsanlagen sind nach derzeitigem Stand nicht zu befürchten, können andererseits aber aufgrund der Abhängigkeit von gewerblichen Anlieferungen auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Probleme können sich jedoch bei einem kurzfristig auftretenden Ausfall der Behandlungs- oder Transportmöglichkeiten ergeben, da die Landkreise Bodenseekreis und Konstanz über keine geeigneten Zwischenlagermöglichkeiten verfügen. Transportmehrkosten können sich ergeben, falls LKW-Transporte zum RMHKW Stuttgart- Münster erforderlich werden und nicht mehr durch die Innenstadt von Stuttgart erfolgen können. Durch die im Rahmen des Ergänzungsvertrages mit der TPLUS GmbH vereinbarte Behandlung der Abfälle in der Schweiz wird dieses Risiko derzeit deutlich minimiert. Darüber hinaus müssen die Transporteure ab 2021 gemäß Vertrag grundsätzlich Euro VI- Fahrzeuge einsetzen. Mittel- bis langfristig können sich Mehrkosten durch notwendige Nachrüstungen der Behandlungsanlagen, aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen oder Anordnungen der Genehmigungsbehörden ergeben. Weitere finanzielle Risiken liegen, neben den allgemeinen Preissteigerungen, bei sich ändernden Heizwerten oder Schlackeanteilen. Im Rahmen der Neuausschreibung eines Loses zur Restabfallbehandlung mit Wirkung ab 2026 wurde dieses Risiko jedoch vertraglich ausgeschlossen. Ein weiteres Risiko liegt in der Entwicklung des Wechselkurses zum Schweizer Franken, durch den Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung bei der KVA Thurgau entstehen können. Auch dieses Risiko ist im neuen, ab 2026 geltenden Behandlungsvertrag nicht mehr enthalten. Im Übrigen würden Mehrkosten aus diesen Risiken, wie alle anderen Kosten der ABK gemäß den Entsorgungsverträgen auf die Landkreise umgelegt, so dass hier keine finanziellen Risiken im eigentlichen Sinn vorliegen. Diese werden vielmehr von den Landkreisen getragen. Die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Export der Abfälle zur KVA Thurgau steht unter einem Widerrufs- vorbehalt. Auch dies stellt ein Risiko für die ABK GmbH dar. Das Ministerium hat im Jahr 2014 landesweit die bestehenden Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf mögliche Überkapazitäten in Baden-Württemberg überprüft. Gegenüber der ABK GmbH hat das Ministerium jedoch schriftlich erklärt, dass es innerhalb der Laufzeit des Vertrags mit der KVA Thurgau von dem Widerrufsvorbehalt nicht Gebrauch machen wird. Auch in der schlanken Personalstruktur der ABK sind z. B. bei kurzfristigem Ausfall und damit verbundenem Know-How-Verlust Risiken vorhanden. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von der MTG Treuhand GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags schreibt die gesetzlich nicht vorgeschriebene Prüfung nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und der Aufstellung eines Lageberichts (nach § 289 HGB) vor. Zudem ist bei der Prüfung § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard PS 720 geforderten Angaben zur Beteiligungsbericht 2021 26 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse führte zu keinen Beanstandungen. Dem Jahresabschluss, dem Lagebericht der Geschäftsführung, sowie dem Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde vom Aufsichtsrat am 5. April 2022 zugestimmt und an die Gesellschafterversammlung ein entsprechender Bericht mit Beschlussempfehlung abgegeben. Der Jahresfehlbetrag von -2.355,67 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2021, der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie zur Bestellung des neuen Wirtschaftsprüfers fand per Umlaufbeschluss am 06./11. Juli 2022 statt. 2017 2018 2019 2020 2021 Wirtschafts- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 2.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -2.676 -2.768 -2.574 -2.563 -2.356 -3.000 -2.750 -2.500 -2.250 -2.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 27 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Finanzlage Eigenkapitalquote 5,12 % 4,66 % 3,51 % 3,39 % 3,17 % Fremdkapitalquote 94,88 % 95,34 % 96,49 % 96,61 % 96,83 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -5,62 % -6,18 % -6,09 % -6,46 % -6,31 % Gesamtkapitalrentabilität -0,29 % -0,29 % -0,21 % -0,22 % -0,20 % Kostendeckung 100,05 % 100,05 % 100,04 % 100,04 % 99,87 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 94,00 % 94,73 % 95,80 % 95,81 % 96,11 % Kurzfristige Liquidität 0,52 % 0,40 % 0,23 % 0,24 % 0,22 % Personalkennzahlen durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 3 3 3 4 4 Personalaufwandsquote 0,24 % 0,20 % 0,20 % 0,29 % 0,28 % Leistungskennzahlen Entsorgter Abfall insgesamt in to. 66.877 67.399 69.576 71.300 70.325 Entsorgter Abfall in kg / Einwohner im ABK-Gebiet 134,26 134,75 138,12 141,25 139,32 Beteiligungsbericht 2021 28 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 474,7 594,7 937,6 901,9 906,7 II. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 453,8 364,4 264,3 270,0 250,0 928,4 959,1 1.201,9 1.171,8 1.177,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten I. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 2,9 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 928,4 962,0 1.201,9 1.171,8 1.177,3 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 26,0 26,0 26,0 26,0 26,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 24,3 21,6 18,8 16,3 13,7 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2,7 -2,8 -2,6 -2,6 -2,4 47,6 44,8 42,2 39,7 37,3 B. Rückstellungen 7,9 8,7 8,2 9,4 8,5 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 822,4 836,3 1.034,1 1.052,4 1.033,7 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 30,3 36,0 48,0 42,5 37,1 III. Sonstige Verbindlichkeiten 20,0 36,2 69,3 27,8 60,7 872,7 908,5 1.151,5 1.122,7 1.131,5 Bilanzsumme 928,4 962,0 1.201,9 1.171,8 1.177,3 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2021 29 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 10.172,0 10.328,3 11.086,2 11.515,5 11.894,8 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,3 0,4 0,2 0,1 20,8 3. Gesamtleistung 10.172,4 10.328,7 11.086,4 11.515,6 11.915,6 4. Materialaufwand 10.041,6 10.185,1 10.905,1 11.354.5 11.732,2 5. Personalaufwand 24,5 20,6 22,4 33,1 33,9 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 100,8 117,7 153,8 122,7 143,7 8. Gesamtaufwand 10.166,9 10.323,4 11.081,3 11.510,4 11.909,8 9. Betriebsergebnis 5,4 5,3 5,1 5,2 5,8 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5,4 5,3 5,1 5,2 5,8 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 8,1 8,0 7,7 7,8 8,1 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -2,7 -2,8 -2,6 -2,6 -2,4 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 30 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Beteiligungsbericht 2021 31 IV. Bodenseefestival GmbH BODENSEEFESTIVAL GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: BODENSEEFESTIVAL GmbH Kontakt: Karlstraße 17, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 97078-20 E-Mail: info@bodenseefestival.de Homepage: www.bodenseefestival.de Gründungsdatum: 22. Januar 1993 Eintragung Handelsregister: 10. November 1993, zuletzt geändert am 22. Februar 2021 Gesellschaftsvertrag: 22. Januar 1993, zuletzt geändert am 5. August 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Kulturamt, Herr Dr. Feucht 2. Gegenstand des Unternehmens Ziel der Gesellschaft ist die grenzüberschreitende Förderung von Kunst und Kultur der Bodenseeregion. Das bezeichnete Ziel soll insbesondere durch Planung, Unterstützung und Ausrichtung solcher kultureller Veranstaltungen aus dem gesamten Spektrum der Musik, des Theaters, des Tanzes und der Literatur erreicht werden, welche die vielfältigen Traditionen dieses europäischen Kulturraumes lebendig erhalten, erweitern und durch neue Akzente anreichern. Bei den vorgenannten Veranstaltungen und insbesondere beim internationalen Bodenseefestival soll durch Gastspiele, Kulturbegegnungen und sonstige Angebote der Gedanke der grenzüberschreitenden Partnerschaft in der Bodenseeregion und in Europa zum Ausdruck gebracht werden. Beteiligungsbericht 2021 32 IV. Bodenseefestival GmbH 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Bodenseefestival GmbH von 197.600,00 € sind folgende Gesellschafter zum 31. Dezember 2020 beteiligt: Stammkapital Anteil BODENSEEFESTIVAL GmbH (eigene Anteile) 72.800,00 € 36,84 % Stadt Friedrichshafen 52.000,00 € 26,32 % Landkreis Bodenseekreis 15.600,00 € 7,89 % Stadt Konstanz 13.000,00 € 6,58 % Stadt Ravensburg 7.800,00 € 3,95 % Stadt Tettnang 5.200,00 € 2,63 % Stadt Weingarten 5.200,00 € 2,63 % Landkreis Ravensburg 2.600,00 € 1,32 % Stadt Überlingen 2.600,00 € 1,32 % Stadt Lindau 2.600,00 € 1,32 % Stadt Meersburg 2.600,00 € 1,32 % Landeshauptstadt Bregenz 2.600,00 € 1,32 % Stadt Radolfzell 2.600,00 € 1,32 % Stadt Dornbirn 5.200,00 € 2,63 % Stiftung für Konzerte i.d. Klosterkirche Münsterlingen 2.600,00 € 1,32 % Gemeinde Allensbach 2.600,00 € 1,32 % 197.600,00 € 100,00 % 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: Alexandra Gruber MAS Kulturmanagement, Dipl. Gesangspädagogin 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge der Geschäftsführung 50.240 € 66.434 € 63.969 € k.A.* k.A.* *Die Angabe der Bezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Stv. Vorsitzender Bruno Walter Bürgermeister Stadt Tettnang Aufsichtsrat: Vorsitzender Andreas Köster Bürgermeister Friedrichshafen Stv. Vorsitzender Dr. Andreas Osner Bürgermeister Konstanz Mitglieder Jan Zeitler Oberbürgermeister Überlingen Simon Blümcke Bürgermeister Ravensburg Norbert Fröhlich Gemeinderat Friedrichshafen Jürg Hochuli Hochuli Konzert AG, Gais (AR), CH Beteiligungsbericht 2021 33 IV. Bodenseefestival GmbH Jutta Krug Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BW (bis 27.01.2021) Esther Pfalzer Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BW Regine Ankermann Gemeinderätin Stadt Friedrichshafen Dr. Jörg Maria Ortwein Voralberger Landeskonservatorium GmbH Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Bodenseekreis Christina Micko Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Öffentlicher Zweck Die BODENSEEFESTIVAL GmbH veranstaltet seit ihrer Gründung das grenzüber- schreitende Bodenseefestival, das in der Regel drei bis vier Wochen dauert und regelmäßig an Pfingsten endet. Es wendet sich hauptsächlich an die Bevölkerung und die Gäste in der Bodenseeregion. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an die Bodenseefestival GmbH: 10.800 € Zuschuss Verwaltungs- und Werbekosten 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für die Bodenseefestival GmbH übernommen. Nachschusspflicht: Nach § 15 des Gesellschaftsvertrags können die Gesellschafter über die Nennbeträge der Geschäftsanteile hinaus die Einzahlung von Nachschüssen zur Abdeckung von Verlusten beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen. 9. Betrauung Der Betrauungsakt wurde am 11. Oktober 2017 im Kreistag beschlossen und gilt vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2026. 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 In seinem 33. Jahr widmete sich das Bodenseefestival dem für die Bodenseeregion bedeutenden Thema „glauben und wissen“. Dabei wurden die vermeintlich konträren Pole „glauben und wissen“ an verschiedenen Stätten des Glaubens und Wissens erfahrbar gemacht. Der Glaube und das Wissen von Klerikern und Gelehrten spannt ein kulturelles Netz quer durch die Jahrhunderte und durch den gesamten Bodenseeraum. Ausgehend von den frühmittelalterlichen Klostergründungen am Bodensee hat sich die Vierländerregion zu einer Wissenschafts- und Wirtschaftsregion mit international agierenden Unternehmen und einer reichen Hochschullandschaft entwickelt. Vom 1. bis 24. Mai 2021 waren rund 55 Veranstaltungen an 25 Orten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein geplant. Beteiligungsbericht 2021 34 IV. Bodenseefestival GmbH Die wirtschaftliche Lage der BSF GmbH ist trotz der Corona-Pandemie stabil. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 weist einen Bilanzgewinn von 27.106,96 € (Vj. 22.067,28 €) aus. Der Jahresüberschuss 2021 beträgt 5.039,68 € (Vj. 5.048,82 €). Nachdem 2020 durch entsprechende Anteilskäufe die Städte Dornbirn und Radolfzell, die Gemeinde Allensbach sowie die Stiftung für Konzerte in der Klosterkirche Münsterlingen als weitere Gesellschafter zur BODENSEEFESTIVAL GmbH (nachfolgend „BSF GmbH“) hinzugekommen waren, gab es 2021 Gespräche mit weiteren potenziellen Gesellschaftern. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurden diesbezüglich jedoch keine finalen Entscheidungen getroffen. Zum dritten Mal beteiligte sich 2021 das Land Vorarlberg mit einem Zuschuss am Bodenseefestival und eine entsprechende Förderung für 2022 wurde in Aussicht gestellt. Seitens des Kantons Thurgau gab es eine Veranstaltungsförderung in Höhe von 9.500 CHF. Die erneute Absage des Festivals 2021 und der einzelnen Veranstaltungen hat zu deutlichen Einbußen bei den Einnahmen geführt. Gleichzeitig wurde die BSF GmbH aufgrund der behördlichen Weisungen, die Veranstaltungen zu untersagen, als Vertragspartner von Zahlungspflichten entbunden. Die Fixkosten wie Personalkosten oder bereits entstandene Werbungskosten konnten gedeckt werden, da institutionelle Förderungen trotz der Absage von Veranstaltungen in ausreichender Höhe ausbezahlt wurden. Die Geschäftsführung schlägt vor, den in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 11. Prognose Vom 7. Mai bis zum 6. Juni 2022 widmet sich das 34. Bodenseefestival dem Thema „NATUR“. Die Bodenseeregion bildet mit ihrem Zusammenspiel von See und Bergen eine der schönsten Landschaften Europas. Obstplantagen und Weinbau prägen das Bild ebenso wie die zahlreichen Naturschutzgebiete und Biotope – und als „ständiger Begleiter“ der Bodensee. Das Thema NATUR ist im Rahmen des Festivals auch direkt in der Natur erlebbar, beispielhaft seien hier ein Wanderkonzert in und um Friedrichshafen, ein Spaziergang auf dem Tettnanger Hopfenpfad und ein Wandelkonzert in den Gärten der Insel Mainau genannt. Derzeit steht die Durchführbarkeit des 34. Bodenseefestivals und seiner rund 60 geplanten Veranstaltungen an 21 Orten in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgrund der weiter vorherrschenden Corona-Pandemie noch unter Vorbehalt. Und auch hinsichtlich der in den teilnehmenden Regionen und Ländern jeweils während des Festivalzeitraums geltenden Vorschriften und etwaigen Beschränkungen gibt es zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts keine Planungssicherheit. Für die BSF GmbH besteht das Risiko, dass das Bodenseefestival 2022 als Ganzes oder in Teilen abgesagt werden muss oder nicht in der geplanten Form durchgeführt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Rahmen von BSF21digital gemachten Erfahrungen besteht eine Chance darin, einige Veranstaltungen in Form und Art so zu verändern, dass sie unter Corona-Bedingungen dennoch stattfinden können; beispielhaft seien hier digitale Formate wie das Streaming genannt. 12. Risikobericht Vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht für die Bodenseefestival GmbH das Risiko, dass Teile des Bodenseefestivals 2022 abgesagt werden müssen. Im schlimmsten Fall kann das Bodenseefestival 2022 überhaupt nicht stattfinden. Die Absage von Veranstaltungen wird zu Einbußen bei den Einnahmen führen. Finanzielle Risiken bestehen für die Gesellschaft darin, dass Zuschusszahlungen zukünftig eingeschränkt werden könnten. Die Gesellschaft ist auf Zuschusszahlungen der Beteiligungsbericht 2021 35 IV. Bodenseefestival GmbH Gesellschafter und des Landes Baden-Württemberg angewiesen. Der Gesellschaftszweck und die Aufgabenstellung der BSF GmbH implizieren, dass nicht genügend Einnahmen generiert werden können, um die Kosten der Gesellschaft zu decken, d.h. die eigenen Einnahmen decken die Kosten der Gesellschaft bei Weitem nicht. Der Fortbestand der Gesellschaft ist mithin nur gesichert und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft nur gewährleistet, wenn die Gesellschaft auch in Zukunft ausreichende Zuschusszahlungen seitens der Gesellschafter und des Landes Baden-Württemberg erhält. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der seit einem Jahr andauernden Corona- Pandemie. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden vom Friedrichshafener Wirtschaftsprüfer Bernd Fessler geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Betätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. § 17 Abs. 1 des Gesellschaftervertrags schreibt die Prüfung für große Kapitalgesellschaften sowie die Erstellung des Lageberichts vor. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde vom Aufsichtsrat am 27. April 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 6. Juli 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 5.039,68 € dem Bilanzgewinn aus 2021 in Höhe von 22.067,28 € (Vj. 17.018,46 €) zuzurechnen. Der Bilanzgewinn in Höhe von 27.106,96 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2017 2018 2019 2020 2021 Wirtschafts- prüfer HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH Bernd Fessler Kosten Abschluss- prüfung 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.500 € 4.400 € Beteiligungsbericht 2021 36 IV. Bodenseefestival GmbH 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 17.663 546 891 5.049 5.040 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 37 IV. Bodenseefestival GmbH 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 1,54 % 1,97 % 1,21 % 1,14 % 0,73 % Investitionsdeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Finanzlage Eigenkapitalquote 87,75 % 86,71 % 87,40 % 78,99 % 86,47 % Fremdkapitalquote 12,25 % 13,29 % 12,60 % 21,01 % 13,53 % Anlagendeckung I 5.692,59 % 4.403,47 % 7.203,92 % 6.899,59 % 11.765,35 % Ertrag und Rentabilität Eigenkapitalrentabilität 8,45 % 0,26 % 0,42 % 2,19 % 2,13 % Gesamtkapitalrentabilität 7,42 % 0,22 % 0,37 % 1,73 % 1,85 % Kostendeckung 25,24 % 18,82 % 17,45 % 1,35 % 8,59 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Cash Flow 21.682,72 8.805,83 6.910,09 36.153,26 28.019,70 Effektivverschuldung 6,12 % 5,52 % 7,04 % 7,53 % 1,97 % kurzfristige Liquidität 1.560,85 % 1.712,36 % 1.334,43 % 1254,82 % 4.936,47 % Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 1,00 4,00 3,00 2,00 2,00 Personalaufwandsquote 13,82 % 19,13 % 16,34 % 39,75 % 36,98 % Leistungskennzahlen Veranstaltungen 80 60 70 0* 0* Veranstaltungsorte 19 21 25 0* 0* Besucher 22.4870 17.605 19.264 0* 0* Auslastung 76,00 % 79,00 % 74,00 % 0,00 %* 0,00 %* *Die Zahlen stehen für den Festivalzeitraum, in dem aufgrund der Komplettabsage keine Veranstaltungen stattfanden. Nicht berücksichtigt sind später im Jahr nachgeholte Veranstaltungen. Beteiligungsbericht 2021 38 IV. Bodenseefestival GmbH 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,7 2,7 1,7 0,7 0,0 II. Sachanlagen 0,0 2,1 1,3 2,7 2,0 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,7 4,8 3,0 3,4 2,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 4,8 6,3 10,0 0,9 1,5 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 5,6 6,3 4,5 14,8 5,8 III. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 222,8 218,8 224,9 271,6 261,0 233,2 231,4 239,4 287,3 268,4 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,2 8,4 1,3 1,8 2,6 Bilanzsumme 238,1 244,6 243,7 292,5 273,0 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen ./. Nennbetrag eig. Anteile 197,6 -88,4 197,6 -85,8 197,6 -85,8 197,6 -72,8 197,6 -72,8 109,2 111,8 111,8 124,8 124,8 II. Rücklagen 84,2 84,2 84,2 84,2 84,2 III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 15,6 16,1 17,0 22,1 27,1 208,9 212,1 213,0 231,0 236,1 B. Rückstellungen 9,7 11,9 13,9 34,3 29,2 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 13,1 5,1 9,7 19,3 3,1 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 0,0 6,3 0,4 0,0 0,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 1,2 1,4 6,8 2,4 2,2 14,3 12,8 16,9 21,6 5,3 D. Rechnungsabgrenzungsposten 5,2 7,9 0,0 5,5 2,5 Bilanzsumme 238,1 244,6 243,7 292,5 273,0 Beteiligungsbericht 2021 39 IV. Bodenseefestival GmbH 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 40 IV. Bodenseefestival GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 133,4 91,3 99,0 3,8 21,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 412,7 394,2 469,5 284,7 234,5 3. Gesamtleistung 546,1 485,5 568,5 288,5 256,0 4. Materialaufwand 398,2 335,5 425,3 117,6 117,1 5. Personalaufwand 75,5 92,9 92,9 114,7 94,7 6. Abschreibungen 1,3 6,1 1,9 6,5 5,7 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 53,5 50,5 47,5 44,7 33,6 8. Gesamtaufwand 528,4 485,0 567,6 283,5 251,0 9. Betriebsergebnis 17,7 0,5 0,9 5,0 5,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 17,7 0,5 0,9 5,0 5,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 17,7 0,5 0,9 5,0 5,0 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 41 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Kontakt: Kornblumenstraße 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 30. September 2001 (Rechtsvorgänger BOB GmbH) Eintragung Handelsregister: 4. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 5. Februar 2002, zuletzt geändert am 23. September 2004 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Oktober – 30. September Rechtsform: Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr, insbesondere Schienenpersonennahverkehr. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am eingetragenen Haftkapital der Gesellschaft von 1.278.400,00 € sind folgende Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 351.560,00 € 27,50 % Eigenbetrieb Stadtwerke Ravensburg 319.600,00 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 255.680,00 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 223.720,00 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 127.840,00 € 10,00 % 1.278.400,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird von der BOB Verwaltungs-GmbH, Friedrichshafen wahrgenommen. Dipl.-Ing. Norbert Schültke (bis 30. November 2021) Christian Nicke (ab 1. Dezember 2021) Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Beteiligungsbericht 2021 42 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Mitglieder Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Harald Sievers Landrat Landkreis Ravensburg Alexander-Florian Bürkle TWF Dr. Andreas Thiel-Böhm TWS Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren 5. Öffentlicher Zweck Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (Rechtsvorgängerin: Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH) betreibt seit 1993 Schienenpersonennahverkehr zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg. Ab 1997 hat sie ihr Bedienungsgebiet im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen Hafen erweitert und sich damit als fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Bodensee-Oberschwaben etabliert. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH, Ravensburg (1.600 €, Anteil: 3,19 %) Baden-Württemberg-Tarif GmbH (1.418 €, Anteil: 5,66 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an BOB GmbH & Co.KG: 37.204 € Zuschuss Umwelt-Abo 91.872 € Erstattung Schülermonatskarten Zahlungen der BOB GmbH & Co. KG an den Bodenseekreis: . 189 € Gebühren Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden Gewinnanteile den Darlehenskonten der Kommanditisten gutgeschrieben, falls nicht die Gesellschafterversammlung vor oder bei Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, Teile des Gewinns den Rücklagenkonten zuzuschreiben. 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für BOB übernommen. § 12 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag: Gesellschafter sind zum Verlustausgleich entsprechend dem Verhältnis ihrer Anteile verpflichtet. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2016 (bis 6. März 2026) Beteiligungsbericht 2021 43 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020/2021 Das Geschäftsjahr 2020/2021 ist für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn insgesamt als außergewöhnlich einzuordnen. Eine wichtige Einschränkung in der Betriebsführung haben die baubedingten Strecken- sperrungen verursacht. Von September bis Dezember 2020 sowie im April 2021 war der südliche Streckenabschnitt Ravensburg – Friedrichshafen gesperrt, im März 2021 der nördliche Streckenabschnitt Aulendorf – Ravensburg. Es wurde jeweils ein umfangreicher Schienenersatzverkehr (SEV) umgesetzt. Um Reiseketten sicherzustellen, hat das Land während der Sperrung im nördlichen Bereich für den verbleibenden Schienenverkehr zwischen Ravensburg und Friedrichshafen Zusatzfahrten bestellt, die einen Halbstundentakt ergaben. Aufgrund der im vorhergehenden Geschäftsjahr mit dem Aufgabenträger, dem Land Baden-Württemberg, getroffenen Regelungen zur Finanzierung des Schienenersatzverkehrs waren diese Leistungen entsprechend ausfinanziert. Die Bauarbeiten wurden dann zeitgerecht fertiggestellt, so dass die Vorbereitungen für den elektrischen Betrieb ab Dezember 2021 abgeschlossen wurden. Die BOB ist Vollmitglied im Verkehrs- und Tarifverbund „bodo“, der ursprünglich die Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis umfasste und am 1. Januar 2004 gestartet ist. Am 1. Januar 2018 wurde das bodo-Gebiet um die Stadt und den Landkreis Lindau erweitert, womit nun ein deutlich größeres Gebiet in den Tarif integriert ist. Die Tarife für das neue bodo- Gesamtgebiet wurden zum 1. Januar 2021 um durchschnittlich 2,9 % erhöht, um die Kostenentwicklung bei den Verkehrsunternehmen entsprechend im Tarif zu berücksichtigen. Betriebsführung und Technik Die Betriebsführung kann im Gesamtjahr (1. Oktober 2020 bis 30. September 2021) insgesamt als sehr zufriedenstellend eingestuft werden. Der Winter hat Mitte Januar 2021 in der Bodenseeregion mit voller Wucht zugeschlagen. Während beispielsweise die B31 vom 14. Januar n2021 auf 15. Januar 2021 aufgrund von starkem Schneefall die ganze Nacht unpassierbar war, konnte der Schienenverkehr mit Verspätungen aufrechterhalten werden. Vereinzelt kam es noch immer zu Zugausfällen aufgrund von Personalmangel bei der RAB. Die damalige Fahrzeugflotte der BOB, neun Regio-Shuttle Typ RS1, erreicht hohe Laufleistungen in mittlerweile etwas fortgeschrittenem Alter. Die ersten Fahrzeuge (VT 63 bis 66) sind über 20 Jahre alt. Dies machte sich durch eine steigende Zahl von Störungen und Reparaturbedarf bemerkbar. Der einsatzbereite Fuhrpark wurde zudem durch den Brand des VT 64 Anfang März 2021, bei dem der Triebwagen einen Totalschaden erlitten hat, dauerhaft dezimiert. Die Hauptuntersuchungen der beiden jüngsten Fahrzeuge VT 70 + 71 dauerte aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Ersatzteilen deutlich länger als ursprünglich vorgesehen. Vereinzelt standen, trotz der großen Anstrengungen der Werkstätte in Friedrichshafen, wegen der gehäuft auftretenden Defekte nicht genügend Triebwagen zur Verfügung, um in der Morgenspitze alle Züge in Doppeltraktion fahren zu können. Um dennoch alle Fahrgäste ans Ziel bringen zu können, musste in solchen wenigen Fällen bis März 2021 jeweils ein zusätzlicher Bus zwischen dem Haltepunkt Kehlen und Friedrichshafen geordert werden, um die Nachfrage bedienen zu können. Zusätzlich hat die Gesellschaft zeitweise einen Triebwagen eines anderen Eisenbahnunternehmens ausgeliehen, um die vorübergehenden Engpässe bis zur Fertigstellung der beiden Triebwagen VT 70 + 71 zu überbrücken. Weitere Fahrtausfälle – teilweise aller Zugfahrten der BOB – waren im Sommer 2021 aufgrund des Lokführerstreiks zu verzeichnen. An insgesamt 4 Tagen im August wurde die BOB vollständig bestreikt, so dass alle Zugfahren ausgefallen sind. Die BOB hat einen Notfahrplan mit Autobussen organisiert, so dass ein Mobilitätsangebot weiterhin sichergestellt war. Dementsprechend kam es zu keinen negativen Kundenreaktionen. Beteiligungsbericht 2021 44 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Das 2016 implementierte Sicherheits-Management-System (SMS) sollte im April 2020 routinemäßig vom Eisenbahn-Bundesamt auditiert werden. Pandemiebedingt wurde das Audit vom EBA aber auf einen schriftlichen Fragenkatalog umgestellt. Dieser ging jedoch erst Anfang Oktober 2020 ein und wurde inzwischen fristgerecht beantwortet. Rückfragen dazu bestanden im Geschäftsjahr nicht. Die wesentliche Investition im Geschäftsjahr war der Ankauf der 8 gebrauchten Elektro- triebwagen Baureihe 426 aus dem Saarland. Diese kommen seit der Inbetriebnahme der elektrischen Oberleitung im Dezember 2021 für den Verkehr der BOB zum Einsatz. Parallel dazu werden die Fahrzeuge rundum aufgearbeitet, das heißt, alle schadhaften oder verschlissenen Elemente des Innenraums werden ausgetauscht und die Technik umfassend geprüft und schadhafte Teile erneuert. Die neuen Triebwagen sind im gewohnten Erscheinungsbild der BOB im markanten Blau unterwegs. Dafür wird die kleine Flotte entsprechend foliert, was günstiger ist als eine Lackierung. Diese Aufarbeitung dauert teilweise noch an und wird in den nächsten Jahren mit dem Tausch von Großkomponenten weitergeführt werden. Die Vermögens- und Finanzlage war im Geschäftsjahr 2020/21 im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr. Es standen jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, was schon durch den Bestand an Bankguthaben zum 30. September 2021 in Höhe von rd. 2.626 Tsd. €, wie auch der Ausleihung von 1.550 Tsd. € bei den Forderungen gegenüber Gesellschaftern und sonstigen Ausleihungen in Höhe von 2.300 Tsd. € dokumentiert wird. Unter voller Einrechnung des Jahresüberschusses 2020/2021, der in die Rücklagen eingestellt werden soll, errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 55,57% (Vj. 58,36%). Im Geschäftsjahr leistete die Gesellschaft planmäßige Darlehenstilgungen in Höhe von 175 Tsd. €. Aufgrund des Verkaufs der Dieseltriebwagen wurde das Darlehen zur Finanzierung der damaligen Anschaffung der beiden Triebwagen VT 70 + 71 zeitnah getilgt. 11. Prognose Durch die Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg, den Verkehr in den kommenden Jahren unter Status-quo-Bedingungen auch auf der elektrifizierten Südbahn fortzuführen besteht für die Gesellschaft vorerst eine stabile Geschäftsgrundlage. Mit den Zuschussgeber- Gemeinden wurde in einem Informationsgespräch bereits grundlegendes Einvernehmen hergestellt, die Zuschussbeträge anzupassen und fortzuführen. Dies vertraglich mit den Zuschussgebern zu fixieren, wird Aufgabe im neuen Geschäftsjahr sein. Auch im Geschäftsjahr 2021/22 rechnet die Gesellschaft aufgrund von Einmaleffekten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Dieseltriebwagen mit einem positiven Jahresergebnis. In den Folgejahren zeigt sich die Planung sehr heterogen, mit wechselnd positiven und negativen Ergebnissen. Diese Entwicklung ist geprägt von den Instandhaltungskosten, die von den Kosten für die Wartung von Großkomponenten determiniert werden. Über den mittelfristigen Planungszeitraum wird gesamt in Summe bis zum Geschäftsjahr 2025/26 ein positives Ergebnis prognostiziert. Eine Unsicherheit ist die Entwicklung der „Corona-Pandemie“, die in den letzten rund 2 Jahren teilweise mit einschneidenden Maßnahmen zur Begrenzung der individuellen Bewegungs- freiheit verbunden war. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die Rückgänge bei den Fahrgelderlösen durch Rettungsschirme aufgefangen, für die Zukunft besteht hier ein Erlösrisiko. Diese Rahmenbedingungen sind für die Gesellschaft nicht direkt beeinflussbar. Für 2022 ist für Restarbeiten an der Infrastruktur erneut ein Schienenersatzverkehr geplant. Dennoch rechnet die Gesellschaft auch nach dem Geschäftsjahr 2021/22 mit negativen Betriebsergebnissen, da mehrere Effekte das Ergebnis belasten. Aufgrund der Corona- Pandemie wird die Entwicklung der Fahrgelderlöse und Fahrgeldersätze konservativ Beteiligungsbericht 2021 45 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) geschätzt; die Branche geht davon aus, dass das Niveau der Fahrgastzahlen in 2021 kurzfristig noch etwa 20-25 % unter dem des Jahres 2019 bleibt und es mindestens zwei weitere Jahre dauern wird, um das gewohnte Niveau wieder zu erreichen. Im Gegenzug steigt der Betriebsaufwand auch aufgrund des Schienenersatzverkehrs, der seit Frühjahr 2020 immer während der Streckensperrungen organisiert werden musste. Allerdings ist es der BOB hier in Verhandlungen mit dem Land gelungen, eine weitgehende Kosten- deckung zu erzielen. Für die neu erworbenen Gebrauchttriebwagen stehen einige Instand- setzungsarbeiten an. Die Aufarbeitung des Fahrgast-Innenraums wurde bereits abgeschlossen und die technische Instandsetzung begonnen. Es stehen nun je nach Fahrzeugzustand noch weitere technische Maßnahmen an den Fahrzeugen an, wie etwa der Tausch schadhafter Fußbodenelemente. Aufgrund von Vorgaben des Eisenbahn-Bundesamts müssen bei allen Fahrzeugen die Fahrmotoren getauscht werden. Soweit die Fristarbeiten bekannt waren, wurden diese im Wirtschaftsplan berücksichtigt. Angesichts des Fahrzeug- alters besteht jedoch stets die Möglichkeit weiterer außerplanmäßiger Instandsetzungs- arbeiten, was zusätzlichen Aufwand verursacht. Aufgrund der Neuanschaffung können die bisher eingesetzten Dieseltriebwagen mitsamt der Ersatzteile verkauft werden. Für das kommende Geschäftsjahr errechnet sich aufgrund von Einmaleffekten aus dem Anlagenverkauf (insbesondere Dieseltriebwagen mit Ersatzteilen) ein Gewinn in der Größenordnung von voraussichtlich 855 Tsd. €. Um den rund 20 Jahre alten Fuhrpark von 8 Elektrotriebwagen vollumfänglich betriebsbereit zu halten, sind regelmäßige Instandhaltungsarbeiten erforderlich. Um weiterhin als Eisenbahn- Verkehrsunternehmen Verkehrsleistungen anbieten zu können, ist eine Überarbeitung der SMS-Dokumentation notwendig, die nach den neuen Richtlinien umfassend zu überarbeiten ist. Dies ist Grundlage für den Antrag auf eine aktuelle Sicherheitsbescheinigung, die wiederum für den Betrieb der BOB unentbehrlich ist. Eine Unsicherheit in der Planung stellt auch die Entwicklung der Energiepreise dar. Gegenwärtig sind die Strompreise extrem volatil. Eine höhere Kostensteigerung als im Wirtschaftsplan hinterlegt, würde sich direkt und negativ auf das Ergebnis auswirken. 12. Risikobericht Die Gesellschaft unterliegt Chancen und Risiken, mit denen jedes unternehmerische Handeln verbunden ist. Zur Beherrschung und Kontrolle der Risiken hat die SWSee GmbH & Co. KG im Auftrag der TWF (im Rahmen ihrer Aufgabenstellung als kaufmännische und verkehrs- wirtschaftliche Betriebsführerin der BOB KG) ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Es finden halbjährlich Risikoinventuren statt. Nach dem letzten Risikobericht aus dem Juli 2021 besteht bei der Gesellschaft kein bestandsgefährdendes A-Risiko. Hinsichtlich der Erlöse ist auch für das Kalenderjahr 2021 bei anhaltender Corona-Pandemie ein Risiko zu benennen. Für die Jahre 2020 und 2021 wurde der Verlust aus dem Rückgang von Fahrgelderlösen durch die Gewährung von Mitteln aus dem „ÖPNV-Rettungsschirm“ deutlich gesenkt. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die Vorgaben zum Schutz vor der Pandemie noch weit ins erste Halbjahr 2022 erstrecken werden. Ab dem Frühling rechnet die Gesellschaft gegenwärtig mit einem deutlich milderen Fortgang der Pandemie, angesichts der aktuellen Überlegungen im politischen Raum besteht sogar die Hoffnung, im kommenden Winter kein großflächiges Infektionsgeschehen mehr zu sehen. Insofern erwarten wir ab Sommer 2022 eine Stabilisierung der Nachfrage und hoffen, dann wieder an die Erfolge der Vergangenheit anknüpfen zu können. Beteiligungsbericht 2021 46 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 30. September 2021 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist grundsätzlich eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG und nach dem Prüfungsstandard IDW PS 450 n. F. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020/2021 wurde vom Beirat der BOB Verwaltungs GmbH am 22. Februar 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafter- versammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 9. März 2022 wurde der Jahresabschluss 2020/2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 988.127 € mit den Rücklagen zu verrechnen. 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Abschluss- prüfer Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Baker Tilly GmbH & Co.KG Baker Tilly GmbH & Co.KG Baker Tilly GmbH & Co.KG Kosten Abschluss- prüfung 4.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beteiligungsbericht 2021 47 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 427.177 458.721 479.740 -624.802 988.127 -800.000 -600.000 -400.000 -200.000 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Beteiligungsbericht 2021 48 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/20 2020/21 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 78,15 % 73,90 % 71,17 % 54,19 % 59,56 % Finanzlage Eigenkapitalquote 57,26 % 60,49 % 60,49 % 58,36 % 55,57 % Fremdkapitalquote 42,74 % 39,51 % 39,51 % 41,64 % 44,43 % Anlagendeckung I 73,27 % 81,86 % 81,86 % 107,70 % 93,30 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 5,85 % 5,91 % 5,82 % -8,21 % 11,49 % Gesamtkapitalrentabilität 4,21 % 4,37 % 4,27 % -4,11 % 6,92 % Kostendeckung 108,64 % 108,69 % 109,20 % 87,15 % 93,20 % Zinslastquote 25,53 % 22,28 % 19,83 % -14,09 % 8,32 % Liquidität Effektivverschuldung 165,66 % 127,29 % 117,30 % 79,38 % 94,68 % Kurzfristige Liquidität 0,46 0,74 0,68 0,61 0,44 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Personalaufwandsquote 0,20 % 0,22 % 0,22 % 0,26 % 0,24 % Leistungskennzahlen Pünktlichkeitsquote 96,40 % 96,19 % 96,19 % 98,60 % 96,9 % Fahrgäste/Werktag 5.189 4.883 4.883 4.805 3.263 Fahrleistungsvolumen in km 526.000 529.595* 533.000* 442.000 415.682 *Ohne SEV Beteiligungsbericht 2021 49 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 16. Bilanz Aktiva 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11,4 72,0 10,4 60,7 50,1 II. Sachanlagen 6.449,3 5.901,8 5.271,3 4.704,7 6.865,5 III. Finanzanlagen 3.501,6 3.503,0 4.303,0 2.303,0 2.303,0 9.962,3 9.476,8 9.584,7 7.068,4 9.168,5 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 1.601,5 1.873,9 2.213,7 4.237,6 3.616,8 II. Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 1.170,3 1.460,1 1.654,3 1.724,4 2.626,2 2.771,8 3.334,0 3.868,0 5.962,0 6.243,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten 14,2 13,5 14,2 14,3 16,1 Bilanzsumme 12.748,3 12.824,3 13.466,9 13.044,7 15.477,8 Passiva 2016/17 * 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 1.278,4 1.278,4 1.278,4 1.278,4 1.278,4 II. Rücklagen 5.593,5 6.020,7 6.479,4 6.959,1 6.334,3 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 427,2 458,7 479,7 624,8 988,1 7.299,1 7.757,8 8.237,5 7.612,7 8.600,8 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 C. Rückstellungen 851,9 812,1 682,8 691,2 960,3 D. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 2.624,0 2.448,8 2.273,6 2.098,4 1.923,2 II. Verb. aus Lief. u. Leistung 1.041,8 923,6 1.197,6 930,0 1.084,2 III. Verb. ggü. Beteiligungen 93,1 0,0 479,4 64,1 92,3 IV. Verb. ggü. Gesellschaftern 339,0 358,5 377,1 381,0 373,5 V. Sonstige Verbindlichkeiten 493,8 512,9 209,4 1.259,3 2.437,9 4.591,7 4.243,8 4.537,1 4.732,8 5.911,1 E. Rechnungsabgrenzungsposten 5,6 10,7 9,5 7,9 5,6 Bilanzsumme 12.748,3 12.824,3 13.466,9 13.044,7 15.477,8 *Die Darstellung wurde an den geänderten Ausweis nach BilRUG angepasst Beteiligungsbericht 2021 50 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 Vermögen 2016/2017 Kapital 2016/2017 Vermögen 2017/2018 Kapital 2017/2018 Vermögen 2018/2019 Kapital 2018/2019 Vermögen 2019/2020 Kapital 2019/2020 Vermögen 2020/2021 Kapital 2020/2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 51 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 8.232,6 8.670,5 8.805,5 7.431,2 8.032,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 37,4 29,7 41,5 631,2 1.865,4 3. Gesamtleistung 8.270,0 8.700,2 8.847,0 8.062,4 9.898,0 4. Materialaufwand 6.180,4 6.602,5 6.672,1 7.133,3 7.073,2 5. Personalaufwand 16,1 19,3 19,2 19,3 19,3 6. Abschreibungen 713,7 677,8 583,2 595,2 599,9 7. Sonstige betriebl. Aufwendungen 667,3 677,9 789,2 779,3 926,4 8. Gesamtaufwand 7.577,5 7.977,5 8.063,8 8.527,1 8.618,6 9. Betriebsergebnis 692,5 722,7 783,2 -464,7 1.279,2 10. Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 18,9 24,5 27,1 19,2 26,1 10a Aufwendungen für Verlustausgleich 40,9 42,4 84,4 98,3 63,5 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 109,0 102,2 95,1 88,0 82,2 12. Finanzergebnis -131,0 -120,1 -152,4 -167,1 -119,7 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 561,5 602,6 630,8 -631,8 1.159,5 14. Außerordentl. Erträge/ Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 115,4 125,1 130,4 -28,0 151,4 16. Sonstige Steuern 18,8 18,8 20,7 21,0 19,9 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 427,2 458,7 479,7 -624,8 988,1 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 Ertrag 2016/2017 Aufwand 2016/2017 Ertrag 2017/2018 Aufwand 2017/2018 Ertrag 2018/2019 Aufwand 2018/2019 Ertrag 2019/2020 Aufwand 2019/2020 Ertrag 2020/2021 Aufwand 2020/2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 52 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Beteiligungsbericht 2021 53 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH Kontakt: Kornblumenstr. 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 12. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 7. Januar 2002 Gesellschaftsvertrag: 23. September 2004 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Oktober - 30. September Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personen- gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital des Unternehmens von 30.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 8.250,00 € 27,50 % Eigenbetrieb Stadtwerke Ravensburg 7.500,00 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 6.000,00 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 5.250,00 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 3.000,00 € 10,00 % 30.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Norbert Schültke Diplom-Ingenieur (bis 30. November 2021) Christian Nicke Abteilungsleiter ÖPNV der SWSee GmbH & Co. KG (ab 1. Dezember 2021) Die Geschäftsführung erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Beteiligungsbericht 2021 54 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Mitglieder Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Dr. Andreas Honikel-Günther Erster Landesbeamter Landkreis Ravensburg Alexander-Florian Bürkle TWF Dr. Andreas Thiel-Böhm TWS Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren Beirat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorsitzender Dr. Andreas Honikel-Günther Erster Landesbeamter, Landkreis Ravensburg Vertreter Bodenseekreis Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Irmtraud Schuster Dezernentin Bodenseekreis 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Gesamtbezüge des Beirats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht in der Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. Weitere Beteiligungen können erworben und verwaltet werden. Eine eigene unternehmerische Geschäftstätigkeit entfaltet die Gesellschaft bislang nicht. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Gesellschaft ist an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG als Vollhafterin (Komplementärin) beteiligt. Sie hat in dieser Eigenschaft keine Einlage erbracht und hält keinen Kapitalanteil. 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2021 55 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020/2021 Da Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesell- schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG ist, fallen in der Gesellschaft nur wenige Geschäftsvorfälle an. Es gibt gegenwärtig keine Überlegungen, wonach die Gesellschaft eine eigene operative Geschäftstätigkeit entwickeln wird. Die GmbH hat keinen Kapitalanteil an der KG übernommen. Aufwendungen, die der Komplementärin durch die Geschäftsführung und Vertretung der KG entstehen werden derzeit wegen Geringfügigkeit nicht weiter berechnet. Die GmbH erhält eine Vorabvergütung (Haftungs- entschädigung) in Höhe von 6 % des eingezahlten Stammkapitals nach dem Stand zu Beginn des Geschäftsjahres. 11. Prognose Für die anstehenden Geschäftsjahre sind Risiken aus der Übernahme der persönlichen Haftung bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG derzeit nicht zu erwarten. Für die Zukunft wird eine Deckung des Eigenaufwandes durch die Vorabvergütung (Haftungsentschädigung) erwartet. 12. Risikobericht Für die anstehenden Geschäftsjahre sind Risiken aus der Übernahme der persönlichen Haftung bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG derzeit nicht zu erwarten. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 30. September 2021 wurden von der Kanzlei Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk. Die Gesellschaft ist gemäß § 267a Abs. 1 HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft und somit gemäß § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung aller Grundsätze, die für die Pflichtprüfung gelten. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages gemäß § 53 HGrG erweitert. Auf der Gesellschafterversammlung am 9. März 2022 wurde der Jahresabschluss 2020/2021 gebilligt und festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 1.012,41 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Abschluss- prüfer Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Kosten Abschluss- prüfung 1.300 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Beteiligungsbericht 2021 56 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Finanzkennzahlen Finanzlage Eigenkapitalquote 94,52 % 92,24 % 87,56 % 94,13 % 93,86 % Fremdkapitalquote 5,48 % 7,76 % 12,44 % 5,87 % 6,14 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 1,63 % -2,45 % -1,90 % -3,81 % -4,11 % Gesamtkapitalrentabilität 1,54 % -2,26 % -1,66 % -3,59 % -3,86 % Kostendeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 0,38 % 1,14 % 6,04 % 0,00 % 0,04 % Kurzfristige Liquidität 16,91 11,94 7,46 15,54 14,74 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 0 0 0 0 0 Personalaufwandsquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 454 -666 -505 -979 -1.012 -1.200 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 200 400 600 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 2020/2021 Beteiligungsbericht 2021 57 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 16. Bilanz Aktiva 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 2,1 2,1 2,1 2,4 2,5 II. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 27,3 27,3 28,3 24,9 23,8 29,4 29,4 30,4 27,3 26,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 29,4 29,4 30,4 27,3 26,3 Passiva 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 II. Rücklagen -2,6 -2,2 -2,9 -3,4 -4,3 III. Jahresüberschuss/- fehlbetrag 0,5 -0,7 -0,5 -0,9 -1,0 27,8 27,1 26,6 25,7 24,6 B. Rückstellungen 1,5 2,0 2,0 1,6 1,6 C. Verbindlichkeiten 0,1 0,3 1,8 0,0 0,0 Bilanzsumme 29,4 29,4 30,4 27,3 26,3 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Vermögen 2016/2017 Kapital 2016/2017 Vermögen 2017/2018 Kapital 2017/2018 Vermögen 2018/2019 Kapital 2018/2019 Vermögen 2019/2020 Kapital 2019/2020 Vermögen 2020/2021 Kapital 2020/2021 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2021 58 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 2,5 1,8 1,8 1,8 1,8 3. Gesamtleistung 2,5 1,8 1,8 1,8 1,8 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,0 2,5 2,3 2,8 2,8 8. Gesamtaufwand 2,0 2,5 2,3 2,8 2,8 9. Betriebsergebnis 0,4 -0,7 -0,5 -1,0 -1,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,4 -0,7 -0,5 -1,0 -1,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 0,4 -0,6 -0,5 -1,0 -1,0 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Ertrag 2016/2017 Aufwand 2016/2017 Ertrag 2017/2018 Aufwand 2017/2018 Ertrag 2018/2019 Aufwand 2018/2019 Ertrag 2019/2020 Aufwand 2019/2020 Ertrag 2020/2021 Aufwand 2020/2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur sonstige Erlöse sonstige Erträge sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 59 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH Kontakt: Bahnhofplatz 5, 88214 Ravensburg Tel.: 0751 / 3614141 Fax: 0751 / 3614151 E-Mail: info@bodo.de Homepage: www.bodo.de Gründungsdatum: 24. Februar 2003 Eintragung Handelsregister: 11. September 2003 Gesellschaftsvertrag: 24. Februar 2003, zuletzt geändert am 7. Dezember 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung und Fortentwicklung des Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) ein schließlich SPNV (Schienen-Personen-Nahverkehr) in diesen Landkreisen. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrspläne Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet einschließlich der Anschlüsse an den SPNV Festlegung und Fortschreibung des Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen Rahmenplanung des Liniennetzes Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten Abschluss eines Einnahmezuscheidungsvertrags und eines Einnahme- aufteilungsvertrages, Durchführung der Einnahmezuscheidung und der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und vergleichbaren Einrichtungen schließen. http://www.bodo.de/home.html Beteiligungsbericht 2021 60 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesellschaft von 50.150,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 10.700,00 € 21,34 % Landkreis Ravensburg 10.700,00 € 21,34 % Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) 12.700,00 € 25,32 % Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben (RBO) 3.150,00 € 6,28 % Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 1.600,00 € 3,19 % Stadtverkehr Friedrichhafen GmbH 1.850,00 € 3,69 % Stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH 3.400,00 € 6,78 % Landkreis Lindau 3.600,00 € 7,18 % RBA Regionalbus Augsburg GmbH 1.250,00 € 2,49 % Stadtverkehr Lindau (B) GmbH 1.050,00 € 2,09 % Eigene Anteile 150,00 € 0,30 % 50.150,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Löffler Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Harald Sievers Landrat Landkreis Ravensburg Stv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis Aufsichtsrat: Vorsitzender Harald Sievers Landkreis Ravensburg Stv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landkreis Bodenseekreis Mitglieder Elmar Stegmann Landrat Lindau (Bodensee) Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Harald Sievers Landrat Ravensburg Edgar Lamm Bürgermeister Uhldingen-Mühlhofen a.D. (Kreisrat Bodenseekreis) Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren (Kreisrätin Bodenseekreis) Martin Hahn Kreisrat Bodenseekreis Bernhard Schultes Geschäftsführer ZV BB, Kreisrat Ravensburg Bruno Sing Kreisrat Ravensburg Dieter Krattenmacher Bürgermeister Kißlegg Nobert Schültke Geschäftsführer BOB GmbH & Co. KG Andreas Pfingst Geschäftsführer Dieter Unseld Geschäftsführer Silvio Matt Niederlassungsleiter (bis 21.04.2021) Thomas Weiße Niederlassungsleiter (ab 21.04.2021) Bernd Grabherr Geschäftsführer Philipp Reinhalter Geschäftsführer Beteiligungsbericht 2021 61 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Dr. Andreas Thiel-Böhm Geschäftsführer Christian Nicke Prokurist BOB GmbH & Co. KG Peter Dittus Referent (nur beratende Stimme) Dr. Claudia Alfons Oberbürgermeisterin Dr. Josef Zeiselmair Geschäftsführer Hannes Rösch Geschäftsführer 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 1.920 € 2.040 € 2.280 € 0 € 2.220 € 5. Öffentlicher Zweck Durch die Einführung des Tarif- und Verkehrsverbundes bodo wird der Bevölkerung der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg die Inanspruchnahme des ÖPNV- Angebotes unter einheitlichen Tarifbedingungen ermöglicht. Bodo trägt somit zu einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in seiner Gesamtheit bei und bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV in den Landkreisen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die bodo GmbH: 1.630.254,20 € für Ausgleich verbundbedingter Belastungen 321.856 € für Eigenaufwand 1.706 € für Zuschuss CiCo-App 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Tarifkooperationen Trotz intensiver Bemühungen mussten die weiteren Arbeiten an der geplanten Ausdehnung des Verbundtarifs bis Memmingen im Berichtsjahr eingestellt werden. Die Stadt Memmingen nahm von einer Tarifkooperation mit bodo Abstand. Für den bundesländerübergreifenden Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Bereich Iller, Westallgäu und Oberschwaben wurde von der Baden-Württemberg-Tarifgesellschaft mbH (BWTG) der Baden-Württemberg-Tarif (BW-Tarif) für den Streckenabschnitt zwischen dem Landkreis Ravensburg und Memmingen ab Oktober eingeführt, welcher für Fahrten zwischen bodo und Memmingen preisliche Vergünstigungen brachte. Aus nicht bekannten Gründen wurde der BW-Tarif zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember wieder zurück- genommen. Beteiligungsbericht 2021 62 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Fahrplandatenmanagement Im Geschäftsjahr wurden die Fahrplandaten kontinuierlich gepflegt und die Haltestellendaten weiter aktualisiert. Besondere Initiative verlangte auch die weitere Integration von Regional- buslinien in die Echtzeit-Auskunft, was aufwändige Datenprüfungen nach sich zog. Zum Fahrplanwechsel im Dezember wurden erstmals alle Fahrplandaten der Omnibusunter- nehmen importiert. Zudem wurde in einem Pilotprojekt für 120 Haltestellen der Fa. Strauss Reisen/Tettnang Haltestellenaushänge erstellt und dem Unternehmen digital zur Verfügung gestellt. Die elektronischen Fahrplanauskünfte haben sich im Geschäftsjahr 2021 bei knapp 15 Mio. Auskünften wieder etwas stabilisiert. In Kooperation mit den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg startete Mitte des Berichtsjahres die Erfassung der Haltestellen hinsichtlich ihrer Ausstattung für eine barrierefreie Nutzung. Bis Ende Oktober 2021 wurden im Landkreis Ravensburg ca. 200 Haltestellen erfasst. Bis Ende 2022 werden alle Verbundhaltestellen durch einen Mitarbeiter des Verbundes vor Ort erfasst und dem Fahrplanauskunftssystem EFA Baden-Württemberg zugespielt. Echt-Bodensee-Card Mit dem Beitritt der Stadt Lindau und der Gemeinde Immenstaad zur Echt-Bodensee-Card ist dieses gemeinsame Angebot von Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT) und bodo weiterhin auf der Erfolgsspur. Im Berichtsjahr wurden mehrere Abstimmungsgespräche zwischen DBT und bodo zum Thema digitale Gästekarte und Prüfbarkeit im ÖPNV geführt. Eine Realisierung ist für 2023 geplant. E-Ticketing und digitaler Vertrieb Die seit langem in den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg geplante Umstellung der Schülermonatskarten von Papierfahrscheinen auf elektronische Chipkarten erfolgte in der ersten Jahreshälfte. Die Umstellung verlief ohne Probleme, auch die elektronische Kontrolle beim Buseinstieg funktionierte gut. Der Verbund kann am Ende des Berichtsjahres ca. 20.000 (Vj. ca. 16.000) eCard-Kunden verzeichnen, was ein neuer Rekord ist. Für die Nutzer mit Home Office ist sie eine echte Alternative zu den für sie unflexiblen Monatskarten. Mit 380.000 Fahrten (2019: 407.000 Fahrten; 2020: 307.000) oder + 24 % kommt langsam das Vorpandemie-Niveau in Sicht. Für die Omnibusse des Stadtverkehrs Lindau mit E-Ticketing Komponenten wurde im Geschäftsjahr eine Zwischenlösung auf Basis von Tablets realisiert, auf denen mittels einer App Ein- und Aus-Checkvorgänge der bodo-eCard registriert und an das Verbund- Hintergrundsystem weitergeleitet werden. Ein weiterer innovativer Ausbauschritt des E-Ticketing-Systems im bodo war die Einführung von Kurzstreckentarifen in den Stadtverkehren Ravensburg, Weingarten, Friedrichshafen und Lindau. Die Tarifberechnung erfolgt auf der Basis der Luftlinienentfernung. Die Einführung war erfolgreich, die Tarifberechnung funktionierte einwandfrei. Weitere Digitalisierungsschritte ging der Verbund im Berichtsjahr in Form von Kooperationen mit den Stadtwerken Ravensburg Weingarten und Friedrichshafen: Die Technische Werke Schussental (tws) erweiterten im Dezember ihre bereits vorhandenen TWS-MobilApp mit einer Ticket-Funktionalität für Stadtverkehrsfahrscheine. Die Stadtwerke am See Friedrichs- hafen begannen im Herbst, ihre Kundenkarte „Grüne Karte“ auf eine elektronische Chipkarte mit ÖPNV-Checkin-Checkout-Funktion umzustellen. Im gesamten Berichtsjahr beteiligte sich der Verkehrsverbund an den Vorbereitungen für ein landesweites Checkin-checkout-HandyTicket mit dem Arbeitstitel CicoBW. Mit CicoBW Beteiligungsbericht 2021 63 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) sollen Nahverkehrskunden in ganz Baden-Württemberg den ÖPNV ohne Tarifkenntnisse nutzen können und den richtigen Tarif mit dem besten Preis abgerechnet bekommen. Das Projekt Elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM), für das der Verbund die Koordination und Förderangelegenheiten seit 2009 durchführte, wurde mit pandemie- bedingter Verzögerung im Berichtsjahr endgültig abgerechnet. Der Gesamtaufwand betrug 7,03 Mio. €, die Fördermittel von Land Baden-Württemberg und Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg beliefen sich auf 3,9 Mio. €, weitere 3,13 Mio. € wendeten Verkehrs- unternehmen und Verbund auf. Die digitalen Vertriebswege entwickelten sich im Berichtsjahr weiter positiv. Über den Vertriebskanal Deutsche Bahn wurden im Berichtsjahr 141.000 (Vj. 102.000) Verbundfahr- scheine verkauft. Im HandyTicket Deutschland wurden 26.000 (Vj. 32.000) Fahrscheine abgesetzt. Beide Vertriebswege kamen auf einen Zuwachs von 25 %. Marketing, Öffentlichkeitsarbeit Schwerpunkt der Tätigkeiten im Berichtsjahr bildete die Teilnahme des Verbundes an den landesweiten Kundenbindungsmaßnahmen. Im Frühjahr bewilligte das Land dem Verbund Fördermittel in Höhe von knapp 200.000 €, verbunden mit der Bedingung, dass der Verbund einen komplementäres Werbebudget von 20.000 € bereitstellt. Der Verbund beteiligte sich an der Freifahrt-Sommeraktion des Landes Baden-Württemberg und an der bundesweiten Herbst-Freifahrt-Aktion des VDV für Abonnementkunden einschl. Schülern. Auf den Freizeitlinien Räuber- und Moorbahn stieg die Nachfrage im Berichtsjahr mit insgesamt 6.800 (Vj. 5.300) beförderten Fahrgästen wieder an. Das Vorpandemie-Niveau 2019 mit damals 13.000 Fahrgästen zu erreichen wird herausfordernd. Für den im Dezember anstehenden Fahrplanwechsel startete der Verbund schon frühzeitig eine Kommunikationskampagne und entwickelte ein Informations- und Beteiligungsportal „bodo-heatmap“. Das Tool bewährte sich hervorragend, so dass es künftig ausgebaut werden soll. Im Berichtsjahr fanden in Überlingen und Lindau Gartenschauen statt. Es wurden KombiTickets angeboten mit inkludierter ÖPNV-Nutzung im ganzen Verbundgebiet. Mit 7.000 verkauften Tickets waren die Kooperationen erfolgreich. Im Dezember startete der Verbund in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Bodenseekreis und Ravensburg die Aktion „Bus & Bahn statt Führerschein“. Die Aktion stieß auf reges Interesse und wird im Folgejahr fortgeführt. Verkehrsangebot und Betrieb Die Fahrgastnachfrage entlang des Bodenseeufers zog in den Sommermonaten stark an. Der von der Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) auf der Regionalbuslinie 7395/ SeeLinie im Vorjahr eingeführte 15 Minuten-Takt bewährte sich ebenso hervorragend wie die Echt-Bodensee-Bus Linie 200 zwischen Friedrichshafen und Lindau in ihrem zweiten Betriebsjahr. Mit dem Fahrplanwechsel am 12. Dezember im Berichtsjahr wurde der planmäßige elektrische Zugbetrieb auf der Südbahn Ulm-Friedrichshafen-Lindau aufgenommen. Zeitgleich wurde der Nahverkehr auf der Allgäubahn zwischen Memmingen und Lindau im Zuge der Inbetriebnahme des E-Netzes Allgäu auf Elektrotriebzüge umgestellt. Die Umstellung auf die neuen Fahrpläne verlief größtenteils erfolgreich. Nur im Bereich Beteiligungsbericht 2021 64 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Schülerverkehr kam es zu Kritik wegen den veränderten Fahrzeiten. Die RAB erarbeitete in Zusammenarbeit mit Schulen und Landratsamt Lösungen für eine verbesserte Bedienung. 11. Prognose Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen werden den ÖPNV mittelfristig prägen. Die bereits in vorangegangenen Jahren spürbaren Veränderungen in Gesellschaft und Mobilität verstärkten sich mit der Pandemie, wie z. B. Home Office, flexiblere Arbeitszeiten, Home- Learning, steigende Nutzung von Pedelecs, aber auch Kauf/Leasing von geförderten E- Autos. Individualisierung und Differenzierung bei der Verkehrsmittelwahl gehen zulasten der Nutzung des ÖPNV. Mit der zunehmenden technischen Reife des autonomen Fahrens bereits in nächster Zeit werden individuelle Bedürfnisse für die Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle – Stichwort mobility-as-a-service – eine erheblich größere Rolle spielen als heute. Der ÖPNV wird in eine disruptive Wettbewerbssituation gezwungen, der er teils ausgesetzt ist, teils durch Innovation und Qualität etwas entgegensetzen muss. Die aktuelle Herausforderung ist, gleichzeitig aus der Pandemie heraus und in die Mobilitäts- wende hinein zu kommen. Es braucht eine Doppelstrategie, bestehend aus Angebotsausbau und attraktiven Tarifen mit innovativen, digitalen Vertriebsmöglichkeiten. Beispiele hierfür sind der Ausbau von Regio-Buslinien, die Einführung eines Landesweiten Jugendticket Baden-Württemberg oder das neue landesweite HandyTicketing CicoBW. Angesichts dieser anspruchsvollen Zukunftsagenda ist der zukünftige Aufgabenumfang des Verbundes mitsamt Ausstattung, Organisationsform und Finanzierung von den Trägern des Verbundes zu definieren. Die Geschäftsführung ist überzeugt, dass der Verkehrsverbund mit seiner Geschäftsstelle eine unverzichtbare Einrichtung in den Landkreisen Bodenseekreis, Lindau (Bodensee) und Ravensburg ist, um raus aus der Pandemie und rein in die Mobilitätswende zu kommen. 12. Risikobericht Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie konnte das Verbundergebnis nicht an das Jahr 2019 anknüpfen. Es oblag damit weiterhin Bund und Ländern, Bus und Bahn mit Rettungs- schirmen finanziell zu unterstützen. Den Anstrengungen aller Akteure, zuvorderst der Verkehrsunternehmen, ist zu verdanken, dass der ÖPNV trotz der pandemiebedingten Einschränkungen jederzeit verlässlich funktionierte. Die Ende Februar des Folgejahrs beginnenden Kriegshandlungen in der Ukraine haben eine weltweite Verteuerung von Kraftstoffen hervorgerufen, die auch die im Verkehrsverbund beteiligten Verkehrsunternehmen massiv betrafen. Diese Mehrkosten konnten kurzfristig zwar durch vorgezogene Auszahlungen der Mittel nach § 15 ÖPNVG abgefangen werden, die Gefahr einer dauerhaft unauskömmlichen Finanzierung ist damit jedoch nicht gebannt. In einer unterjährigen Erhöhung der Verbundtarife wird keine Lösung gesehen, da sie nicht kurzfristig umsetzbar ist und zudem negative Markteffekte provoziert. Das Land will zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung ein Dieselnothilfe-Programm auflegen. Verschärft wird die Kostensituation durch die Anpassung des Lohntarifvertrags der Württembergischen Omnibusunternehmen (WBO), der zum 1. Januar des Folgejahres eine deutlich bessere Bezahlung des Fahrpersonals durch die Bezahlung unproduktiver Standzeiten beinhaltet. Der Beschluss der Bundesregierung, im Zuge des Entlastungspakets des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 ein 9-Euro-Ticket einzuführen, wird zur Jahresmitte des Folgejahres massive Fahrgeldmindereinnahmen verursachen. Wenn nicht „Vorkasse“ vereinbart und geleistet wird, muss für Verkehrsunternehmen im bodo mit einer existenzgefährdenden Unterfinanzierung gerechnet werden. Beteiligungsbericht 2021 65 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Betätigungs- vermerk. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB und unterliegt daher nicht der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags, wonach der Jahresabschluss nach den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften sowie ein Lagebericht aufzustellen und zu prüfen sind. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde vom Aufsichtsrat mit Protokoll des schriftlichen Beschlussverfahrens vom 2. Mai 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Mit Protokoll des schriftlichen Beschlussverfahrens vom 2. Mai 2022 wurde der Jahres- abschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 58.121,47 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Pricewaterhouse Coopers GmbH Pricewaterhouse Coopers GmbH Kosten Abschluss- prüfer 7.780 € 10.676 € 11.277 € 5.844 € 5.844 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -41.156 74.176 206.193 132.688 58.121 -100.000 -50.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 66 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 3,44 % 5,14 % 7,08 % 6,94 % 7,99 % Finanzlage Eigenkapitalquote 8,20 % 11,97 % 19,58 % 20,17 % 25,42 % Fremdkapitalquote 91,80 % 88,03 % 80,42 % 79,83 % 74,58 % Anlagendeckung I 238,12 % 233,04 % 276,6 % 290,55 % 318,16 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -20,08 % 26,57 % 42,48 % 21,47 % 8,60 % Gesamtkapitalrentabilität -1,64 % 3,19 % 8,33 % 4,35 % 2,19 % Kostendeckung 3,81 % 1,53 % 3,22 % 2,38 % 2,12 % Zinslastquote -0,17 % 0,33 % 0,16 % 0,41 % 0,21 % Liquidität Effektivverschuldung 91,15 % 88,73 % 83,91 % 83,10 % 77,16 % Kurzfristige Liquidität 0,90 1,0 1,1 1,1 1,24 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 7 9 10 10 10 Personalaufwandsquote 42,65 % 42,03 % 39,80 % 41,53 % 42,20 % Leistungskennzahlen Fahrgäste 33.418.000 38.184.000 39.106.000 31.148.000 29.503.000 eCard 3.500 10.127 13.000 16.000 20.000 eCard Fahrten (ab 2018) - 287.000 414.000 307.000 380.000 Handy- und Online-Tickets 29.300 38.700 124.000 134.000 26.000 Beteiligungsbericht 2021 67 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 30,7 70,6 135,3 180,0 175,9 II. Sachanlagen 55,4 49,2 40,2 32,7 36,7 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 86,1 119,8 175,5 212,7 212,5 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 4,1 2,3 2,1 3,5 3,6 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 432,9 240,5 182,4 239,3 97,2 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.972,6 1.964,5 2.112,6 2.599,1 2.342,0 2.409,6 2.207,3 2.297,0 2.841,9 2.442,9 C. Rechnungsabgrenzungsposten 5,8 5,5 5,8 10,0 5,1 Bilanzsumme 2.501,5 2.332,6 2.478,3 3.064,6 2.660,4 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 II. Gewinnrücklage 196,2 154,8 229,2 435,4 568,1 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -41,2 74,2 206,2 132,7 58,1 205,0 279,2 485,4 618,1 676,2 B. Rückstellungen 100,1 94,9 65,4 85,1 99,3 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung und Leistung 213,2 127,6 175,9 154,2 123,7 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 6,7 0,0 20,5 15,1 7,4 III. Sonstige Verbindlichkeiten 1.976,5 1.830,8 1.731,2 2.192,2 1.753,9 2.196,4 1.958,4 1.927,5 2.361,5 1.885,0 Bilanzsumme 2.501,5 2.332,6 2.478,3 3.064,6 2.660,4 Beteiligungsbericht 2021 68 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2021 69 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 62,8 25,8 51,5 39,4 39,5 2. Sonstige betriebliche Erträge 1.542,9 1.738,9 1.757,2 1.750,3 1.877,5 3. Gesamtleistung 1.605,7 1.764,7 1.808,7 1.789,7 1.917,0 4. Materialaufwand 369,7 381,9 344,3 313,9 407,3 5. Personalaufwand 684,8 741,6 719,8 743,2 808,9 6. Abschreibungen 26,1 30,9 39,8 51,0 63,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 566,1 535,8 498,2 548,3 579,4 8. Gesamtaufwand 1.646,7 1.690,2 1.602,1 1.656,4 1.858,6 9. Betriebsergebnis -41,0 74,5 206,6 133,3 58,4 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,1 0,3 0,3 0,5 0,1 12. Finanzergebnis 0,1 -0,2 -0,2 -0,4 -0,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -40,8 74,4 206,4 132,9 58,3 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -41,2 74,2 206,2 132,7 58,1 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 70 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Beteiligungsbericht 2021 71 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Karlstraße 13, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541 378340 Fax 07541 3783418 E-Mail: info@echt-bodensee.de Homepage: www.echt-bodensee.de Gründungsdatum: 7. März 2013 Eintragung Handelsregister: 14. Mai 2013, zuletzt geändert am 28. März 2019 Gesellschaftsvertrag: 7. März 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Philipp 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deutschen Bodenseeraumes nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art werben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der DBT GmbH von 100.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 70.000,00 € 70,00 % Landkreis Lindau 21.000,00 € 21,00 % Landkreis Sigmaringen 5.000,00 € 5,00 % Stadt Stockach / Gemeinde Bodman-Ludwigshafen 4.000,00 € 4,00 % Gesamt 100.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ute Dagmar Stegmann Diplom Betriebswirtin Gesellschafterversammlung: Vorsitzende Stephanie Bürkle Landrätin Landkreis Sigmaringen (alternierender Wechsel der Landräte im Jahresrhythmus) Zusätzlich gibt es einen Fachbeirat, der jedoch kein Organ ist und eine beratende Funktion hat. Die Leitung des Fachbeirats obliegt der Geschäftsführung. Beteiligungsbericht 2021 72 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung BW bzw. der Landkreisordnung von Bayern. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die DBT: 526.288 € Gesellschafterzuschuss 6.387 € Sonstiges Zahlung von der DBT an den Bodenseekreis: 24.000 € Zinsen für Darlehen 84.000 € Tilgung Darlehen 132 € Gebühren Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 1.200.000 € Gesellschafterdarlehen vom 27.12.2016 Laufzeit: 01.01.2017 – 31.12.2032 Zins: 2,0 % p. a. Tilgung: ab dem Jahr 2021 Restschuld zum 31.12.2021: 1.116.000 € 8. Bestellte Sicherheiten Qualifizierter Rangrücktritt mit Besserungsschein im Rahmen des Gesellschafterdarlehens Nachschusspflicht Laut Gesellschaftsvertrag sind keine Nachschüsse zu erbringen. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Social Media / Homepage / App Ein Schwerpunkt der Projektarbeit lag wie bereits im Vorjahr auf dem Aufbau der landes- weiten Toubiz-Datenbank. Diese liefert wichtige Informationen für die neue Website, welche im April 2021 online ging. Aufgrund der positive Entwicklung der Website und auch die hohen Nutzerzahlen der mobilen Website hat die DBT entschieden, die ECHT BODENSEE App zum Jahresende 2021 zu kündigen. Neue Printprodukte Die neuen Printprodukte „Camping“ und „Urlaub mit Hund“ wurden zur Saison 2021 erstmalig in einem handlichen Taschenformat herausgebracht. Beide Urlaubsthemen sind aktuell stark nachgefragt. Die dritte Auflage der Image-Broschüre „ECHT BODENSEE Magazin“ wurde auf Januar 2022 verschoben, da die Nachfrage in 2021 pandemiebedingt geringer ausgefallen war, als erwartet. Beteiligungsbericht 2021 73 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Der Reiseführer zur ECHT BODENSEE CARD wurde in 2021 in einer Auflage von 170.000 Exemplaren gedruckt. Als ergänzendes Printprodukt wurde der Freizeitfahrplan, als Ersatz für die ausgelaufenen bodo-Minifahrpläne gedruckt. Messe-Planung Die CMT in Stuttgart wurde im Jahr 2021 frühzeitig durch den Veranstalter abgesagt, somit entstand über die Abschreibungskosten hinaus keine weiteren Kosten. Apfel- und Frühlingswochen Wie bereits in den vergangenen Jahren, hat die DBT die Koordination der Frühlings- und Apfelwochen übernommen. Beide Projekte dienen der Saisonausweitung. Die Frühlingswochen wurden aufgrund des Lockdowns vollständig abgesagt. Die Apfelwochen konnten wie geplant stattfinden. Um die größtmögliche Flexibilität zu erhalten, hatte man sich in Abstimmung mit den Gemeinden für eine rein digitale Darstellung der Veranstaltungen entschieden. Pressearbeit, Kommunikation und Innenmarketing Die DBT berichtete im Jahr 2021 in insgesamt 14 Pressemitteilungen über die Tätigkeit sowie Neuigkeiten aus der Tourismusbranche in der Regionalpresse. Außerdem verzeichnet die DBT ein gestiegenes Interesse durch das Fernsehen. Für den lokalen Fernsehsender „Regio TV“ steht die Geschäftsführung zu verschiedenen aktuellen Themen für Interviews bereit. Darüber hinaus bekundet das SWR Fernsehen Interesse an einer Zusammenarbeit. Die DBT ergreift die Möglichkeit, die Recherche sowie weitere Vorbereitungen für die Dreharbeiten der Reisereportage „Expedition in die Heimat“ zu unterstützen und zu begleiten. Außerdem wurde 2021 erstmalig eine Zusammenarbeit mit dem Deutschen Journalisten Dienst umgesetzt. Vier PR-Artikel zu verschiedenen Urlaubsthemen wurden ausgesendet. Kooperation TMBW & Restart-Kampagne Für 2021 wurden erneut Fördergelder durch das Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt. Für die DBT standen somit 200.000 € zusätzliches Marketingbudget zur Verfügung. Dieses Budget wurde für die Umsetzung eines eigenen Imagefilms, für die Beteiligung an der Restart-Kampagne der TMBW sowie der Herbstkampagne der IBT und den Aufbau der eigenen Winterseite verwendet. Stärkung des Nachhaltigen Tourismus am Deutschen Bodensee Das im Jahr 2020 begonnene Projekt zur Stärkung des Nachhaltigen Tourismus konnte in 2021 gut vorangebracht werden. Anfang 2021 wurde die Marke ECHTnachhaltig als Word- Bildmarke entwickelt und als Marke urheberrechtlich geschützt. Die Domain „echt- nachhaltig.de“ wurde ebenfalls durch die DBT gesichert. Erste kleinere Projekte – vor allem zum Thema Müllvermeidung – wurden umgesetzt. Gästekarte „ECHT BODENSEE CARD“ (EBC) Mit Überlingen und Lindau kamen im Jahr 2021 die zwei übernachtungsstärksten Städte zum EBC-Projekt dazu. Zudem fasste die Gemeinde Kressbronn im Laufe des Jahres den Beschluss zum Beitritt im Jahr 2022. Ergänzend zum ECHT BODENSEE Bus der Linie 100 kam in den Sommerferien Baden-Württembergs die Linie 200 zwischen Friedrichshafen und Lindau als weitere ECHT BODENSEE Buslinie dazu. 11. Prognose Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses aus dem November 2021 kann das Unternehmen fest mit einem Zuschuss der Gesellschafter für 2022 in Höhe von 740.000 € rechnen. Dazu kommen Einnahmen aus Drittmitteln, die abhängig von den umgesetzten Projekten zusammen mit den Partnern sind, sowie Landesfördermittel, die zu 43 % dem Landkreis Konstanz und zu 57% (ca. 55.000 €) der DBT zufließen. Der Verteilungsschlüssel soll Beteiligungsbericht 2021 74 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) zukünftig jährlich anhand der Übernachtungszahlen entsprechend den Zahlen des statistischen Landesamtes errechnet werden. Gemeinsam mit dem Landkreis Konstanz wurde ein Marketingplan eingereicht, so dass für 2022 die Mittel wieder als Pauschal- förderung wie angestrebt fließen werden. Hinzu kommt die Möglichkeit der kriterien- gebundenen Projektförderung durch das Land. Hier plant die DBT im Jahr 2022 weitere Projekte zur Förderung einzureichen. Die Einnahmen durch den Anteil am Solidarbeitrag wurden Ende 2021 für das Jahr 2022 auf 800.000 € geschätzt. Voraussetzung für das Erreichen des geschätzten Betrages ist, dass sich die Übernachtungszahlen denen des Vor-Corona-Jahres 2019 annähern werden. Projekte 2022 Die Tourismusmesse CMT wird nach aktuellem Wissenstand 2023 wieder stattfinden. Die DBT hat mit der Planung eines neuen Messestandes in reduzierter Größe begonnen. Die Entwicklung und Vermarktung Nachhaltiger Tourismusangebote wird auch in 2022 weiter fortgesetzt werden. Für Ende Mai sind See-Dialoge in den Gemeinden geplant, um das Projekt weiter zu stärken und zu etablieren. Im Bereich der Printmedien 2022/23 sind folgende neuen Broschüren geplant: Neu- konzeption einer Kulturkarte, Überarbeitung der Familienbroschüre und der Kinderschatz- karte, sowie die Neuauflage des Reiseführers zur EBC. Für die Bewerbung und Weiterentwicklung der ECHT BODENSEE CARD sind für 2022 ebenfalls weitere Aktionen geplant. In Kooperation mit bodo wird der Druck von Fahrplänen zu touristisch relevanten Linien unterstützt. Die Vorbereitungen zur Digitalisierung der EBC und die Entwicklung einer PWA zur Abbildung des Handy-Tickets stehen ebenfalls in 2022 an. 12. Risikobericht Die Geschäftstätigkeit und Aufgabenstellung der Gesellschaft bedingen, dass Zuschüsse der Gesellschafter bereitgestellt werden müssen, um die bei der Gesellschaft anfallenden Kosten zu decken. Die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft werden hierfür auch 2022 nicht ausreichend sein. Als Risiko sieht die Geschäftsführung weiterhin die aktuellen Entwicklungen in der Corona- Krise, sowie die Entwicklung der aktuellen politischen Lage in der Ukraine. Hier lässt es sich im Moment nur schwer einschätzen, ob sich hier eine Entwicklung auf das Reiseverhalten in Deutschland abzeichnen wird. Positiv entwickeln sich die Teilnahmen unserer Mitgliedsgemeinden an der EBC. Für das Jahr 2023 steht bereits der Gemeinderatsbeschluss der Stadt Friedrichshafen zum Beitritt an der EBC. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurde von lic.oec.publ. Bernd Fessler Wirtschaftsprüfer geprüft und erhielten am 4. April 2022 einen uneingeschränkten Betätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB und unterliegt daher nicht der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags, wonach der Jahresabschluss nach den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften sowie ein Lagebericht aufzustellen und zu prüfen sind. Die Prüfung umfasste neben der gem. Beteiligungsbericht 2021 75 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungs- mäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 weist einen Jahresüberschuss von 529.152,39 € aus. Der zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag aus 2020 von -294.209,52 € verrechnet. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 234.942,87 € wird in voller Höhe auf die neue Rechnung vorgetragen. Auf der Gesellschafterversammlung am 25. April 2022 wurde der Jahresüberschuss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von- 529.152,39 € ab. Der Jahresüberschuss wird mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von 294.209,52 € verrechnet und der verbleibende Bilanzgewinn wird auf die neue Jahresrechnung vorgetragen. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH, FN HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH, FN ETL AG, Friedrichs- hafen ETL AG, Friedrichs- hafen Bernd Fessler Friedrichs- hafen Kosten Abschluss- prüfung 4.000 € 4.000 € 4.500 € 4.500 € 4.500 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -517.837 94.309 139.502 -50.539 529.152 -600.000 -400.000 -200.000 0 200.000 400.000 600.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 76 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 3,12 % 12,02 % 11,51 % 9,30 % 5,64 % Finanzlage Eigenkapitalquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,99 % Fremdkapitalquote 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 88,01 % Anlagendeckung I 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 212,59 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 100,00 % Gesamtkapitalrentabilität -37,27 % 7,23 % 11,05 % -1,48 % 19,80 % Kostendeckung 18,79 % 35,94 % 47,66 % 42,78 % 77,97 % Zinslastquote -2,46 % 25,45 % 17,20 % -47,49 % 4,54 % Liquidität Effektivverschuldung 139,79 % 140,36 % 124,10 % 107,73 % 91,70 % Kurzfristige Liquidität 0,63 0,53 0,58 0,69 0,57 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 6 6 7 7 8 Personalaufwandsquote 36,27 % 30,08 % 28,80 % 30,35 % 13,48 % Beteiligungsbericht 2021 77 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 0,0 1,4 0,9 41,7 71,3 II. Sachanlagen 42,2 195,3 169,4 125,3 86,3 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 42,2 196,7 170,3 167,0 157,6 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 28,8 79,6 73,2 80,6 78,2 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 37,9 184,7 216,7 250,7 1.151,9 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 849,9 856,8 851,2 1.082,6 1.388,0 916,7 1.121,1 1.141,1 1.413,8 2.618,1 C. Rechnungsabgrenzungsposten 19,0 35,9 25,1 22,0 18,4 D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 377,3 283,0 143,5 194,1 0,0 Bilanzsumme 1.355,3 1.636,7 1.480,1 1.796,9 2.794,0 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 40,5 -477,3 -383,0 -243,5 -294,2 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -517,8 94,3 139,5 -50,5 529,1 IV. nicht durch EK gedeckter Fehlbetr. 377,3 283,0 143,5 194,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 334,9 B. Rückstellungen 68,4 43,1 54,0 268,3 54,7 C. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung und Leistung 37,0 215,0 16,4 57,1 642,5 II. Sonstige Verbindlichkeiten 1.244,4 1.358,5 1.399,7 1.465,9 1.758,2 1.281,4 1.573,5 1.416,1 1.523,0 2.400,7 D. Rechnungsabgrenzungsposten 5,5 20,1 10,0 5,6 3,7 Bilanzsumme 1.355,3 1.636,7 1.480,1 1.796,9 2.794,0 Beteiligungsbericht 2021 78 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 79 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 266,6 414,4 521,3 533,9 2.756,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 647,7 858,1 736,5 910,3 1.109,6 3. Gesamtleistung 914,4 1.272,5 1.257,7 1.444,2 3.865,6 4. Materialaufwand 363,5 179,5 31,4 55,9 2.136,8 5. Personalaufwand 331,6 382,8 362,2 438,4 521,2 6. Abschreibungen 239,6 17,7 58,0 61,4 82,8 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 484,2 573,7 642,2 692,4 793,8 8. Gesamtaufwand 1.418,9 1.153,7 1.093,7 1.248,1 3.534,7 9. Betriebsergebnis -504,5 118,8 164,0 196,1 331,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 12,7 24,0 24,0 24,0 24,0 12. Finanzergebnis -12,7 -24,0 -24,0 -24,0 -24,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -517,3 94,8 140,0 172,1 307,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,1 0,0 222,2 -222,2 16. Sonstige Steuern 0,4 0,4 0,5 0,5 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -517,8 94,4 139,5 -50,5 529,2 -500.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 4.500.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 80 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Beteiligungsbericht 2021 81 IV. Energieagentur Bodenseekreis GbR Energieagentur Bodenseekreis GbR 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Bodenseekreis GbR Kontakt: Niederlassung der Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel.: 0751/ 289 951-0 Fax: 0751/ 289 951-99 E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 13. Juni 2007 GbR- Vertrag: 13. Juni 2007 Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Beteiligung an der Energieagentur Ravensburg gGmbH mit dem Ziel, dass diese eine Energieagentur im Bodenseekreis als Niederlassung gründet. Außenstellen im Bodenseekreis sollen möglich sein. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital der Energieagentur Bodenseekreis GbR von 10.180,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 4.610,00 € 45,28 % Stadtwerk am See GmbH & Co. KG 1.960,00 € 19,25 % EnBW Regional AG 1.470,00 € 14,44 % Thüga Energienetze GmbH, München 980,00 € 9,63 % Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG 980,00 € 9,63 % Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis 150,00 € 1,48 % NABU Bezirksverband Donau-Bodensee e.V. 30,00 € 0,29 % 10.180,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Niederlassungsleitung Walter Göppel (kommissarisch) 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürgerinnen und Bürger laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotenziale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kostenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Serviceleistungen. http://www.energieagentur-ravensburg.de/de/index.php Beteiligungsbericht 2021 82 IV. Energieagentur Bodenseekreis GbR 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Energieagentur Ravensburg gGmbH (Einlage: 10.180 €, Anteil: 16,00 %) 7. Finanzbeziehungen keine 8. Bestellte Sicherheiten Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Haftung nicht, wie bei einer GmbH, auf das Stammkapital begrenzt, sondern auch darüber hinaus offen. Das ist der Grund, weshalb sich Kommunen nicht an GbRs beteiligen sollen. Da die GbR jedoch nach außen nicht auftritt, sondern lediglich an der Energieagentur Ravensburg gGmbH beteiligt ist, deren Haftung begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko vergleichbar. 9. Betrauung Die Betrauung erfolgte an die Energieagentur Ravensburg gGmbH, da die GbR nicht nach außen auftritt, sondern sich lediglich an der Energieagentur Ravensburg gGmbH beteiligt. 10. Finanz- und Ertragslage 2017 2018 2019 2020 2021 Gesellschafterbeiträge 94.000 € 94.000 € 94.000 € 94.000 € 94.000 € Umsatzerlöse 181.199 € 196.737 € 50.251 € 279.794 € 92.182 € Bestandsveränderung 19.394 € - 98.440 € 60.052 € 3.840 € 9.444 € Gesamtleistung 294.593 € 192.297 € 204.304 € 377.634 € 195.626 € Fremdleistung 41.780 € 27.060 € 74.833 € 102.436 € 7.092 € Rohertrag 252.813 € 165.237 € 129.470 € 275.198 € 188.534 € Sonstige betriebliche Erlöse 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Betrieblicher Rohertrag 252.813 € 165.237 € 129.470 € 275.198 € 188.534 € Da die Energieagentur Bodenseekreis GbR keinen Jahresabschluss aufstellt, wird an dieser Stelle auf den Abschluss der Energieagentur Ravensburg gGmbH verwiesen. Beteiligungsbericht 2021 83 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Mittelbare Gesellschaft Energieagentur Ravensburg gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Ravensburg gemeinnützige GmbH Kontakt: Zeppelinstr. 16, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 76470- 70 Fax: 0751 / 764707-9 E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 21. Oktober 1999 Eintragung Handelsregister: 25. April 2000 Gesellschaftsvertrag: 21. Oktober 1999, zuletzt geändert am 20. Mai 2011 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung u. Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Beratungen und Erbringung von Serviceleistungen zur Erreichung folgender Ziele: Ein Optimum an Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Bauen und Sanierung zu erreichen und somit den Umweltschutz zu fördern; ein einheitliches, professionelles Niveau der Beratung (auch vor Ort in den Gemeinden) zu gewährleisten; Erstellung von Wärmepässen im Rahmen computergestützter Beratungen. Koordination und Erschließung vorhandener kommunaler und staatlicher Bestrebungen/Initiativen bezüglich rationeller Energieverwendung und Energieberatung. Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Fachleute und Bürger sowie Initiierung von Schulprojekten; Durchführung von Volksbildung. Darstellung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Beratung beschränkt sich auf allgemeine Auskünfte und ist unabhängig. Zur Erreichung der Ziele wird die Gesellschaft mit den Städten und Gemeinden, den Wirtschaftsunternehmen, insbesondere den Handwerksbetrieben, den Architekturbüros, dem Solarenergie-Förderverein, der Forstwirtschaft, der IHK, den Wohnungsbauunternehmen, der Verbraucher-Zentrale und ihren Gesellschaftern zusammenarbeiten, ebenso mit lokalen Arbeitskreisen (u. a. Agenda 21) und weiteren engagierten Organisationen. Des Weiteren wird sie mit der Gesellschaft zur Kulturlandschaftsentwicklung Pro Regio Oberschwaben GmbH, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe, zusammenarbeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschafts- zweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. http://www.energieagentur-ravensburg.de/de/index.php Beteiligungsbericht 2021 84 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Das Unternehmen verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 63.630,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Energieagentur Bodenseekreis GbR 10.180,00 € 16,00 % Landkreis Ravensburg 9.200,00 € 14,46 % Energieagentur Biberach GbR 9.200,00 € 14,46 % Energieagentur Sigmaringen GbR 6.950,00 € 10,92 % Stadt Ravensburg (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600,00 € 7,23 % Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG 4.600,00 € 7,23 % Stadt Weingarten (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600,00 € 7,23 % Kreishandwerkerschaft Ravensburg 4.600,00 € 7,23 % EnBW Regional AG 4.600,00 € 7,23 % Thüga Energienetze GmbH, München 4.600,00 € 7,23 % BUND für Umwelt und Naturschutz Landesverband B-W 500,00 € 0,79 % 63.630,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Walter Göppel Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Michael Bucher Beirat: Vorsitzender Michael Bucher 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürger und Bürgerinnen laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotentiale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kostenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Serviceleistungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die Energieagentur Ravensburg gGmbH: 33.000 € Zuschuss/Kostenbeitrag Energieagentur Bodenseekreis GbR 4.387 € Beratungsleistungen EEA Beteiligungsbericht 2021 85 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauungsakt vom 1. Januar 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Insgesamt liegt die Gesamtleistung bei 1,09 Mio. € und damit um 189 Tsd. € unter Vorjahr. Die Fremdleistungen sind weiter gesunken. Beide Punkte sind überwiegend auf die geringere Anzahl an Fertigstellungen bei Quartierskonzepten und von reduzierten Dienstleistungen (coronabedingt) im Bereich Schulprojekte und Bildung zurückzuführen. Die Aufgabenschwerpunkte lagen 2021 bei flächendeckende, messbare ökologische und ökonomische Energieberatungen (persönliche und telefonische Beratungsgespräche): Durch die Quartierskonzepte wurden die Energieberatungen deutlich ausgebaut. Weiter gab es bei den Energieberatungen in den Außenstellen Verschiebungen auch zu den von der Verbraucherzentrale (VZ) geförderten Energie-Impulsberatungen vor Ort. Somit konnte zielorientiert auf die örtlichen Gegebenheiten und Benutzerstrukturen eingegangen werden. Die stationären Beratungen sind im Vergleich zu 2020 von rd. 1.200 auf rd. 1.600, also um rd. 33 % gestiegen. Die Vor-Ort-Beratungen haben trotz der Einschränkungen durch Corona im Vorjahresvergleich nochmals um 12 % auf 460 zugelegt. kommunale Energieberatung/European Energy Award (eea) Beratung von 55 Städten und Gemeinden, sowie die Landkreise 17 Zertifizierungen von Kommunen (Vj. 7) 8 Goldauszeichnungen in 2020 (Vj. 0) Bildung (Seminare und Fortbildungen, eingeschränkt auch Schulprojekte, …) Öffentlichkeitsarbeit (Energieforen, Ausstellungen u. a. auf Messen, regelmäßige Presseveröffentlichungen, …) Energieberatung für Gewerbe (Fördermittelberatung, Seminare, Energiewirtschaftsforum in Tettnang, …) 11. Prognose Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten wird die beratende Begleitung der Landkreise und Kommunen beim European Energy Award, der kommunalen Wärmeplanung, beim Erstellen und der Fortschreibung der Landkreis-Infrastrukturmasterpläne sowie bei den von der KfW- geförderten „Energetischen Stadtsanierungen“ und die daraus folgende Umsetzung von Maßnahmen sein. Laut Wirtschaftsplan ist vorgesehen, das Jahr 2022 mit einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 6,8 Tsd. € abzuschließen. Coronabedingt ist mit weiterhin reduzierten Umsätzen in Teilbereichen wie Veranstaltungen, Messen und Schulprojekten zu rechnen. Trotzdem wird weiterhin mit einem leicht positiven Jahresergebnis gerechnet, da auf der Ausgabenseite durch frühzeitige Gegenmaßnahmen, wie z. B. Anpassungen bei der Vergabe von Fremdleistungen, gegengesteuert werden kann. In der Bevölkerung, im Gewerbe und in der Politik ist weiter ein Trend zu Klimaschutzthemen zu erkennen. Seit dem Krieg in der Ukraine ist die Erhöhung der Energieunabhängigkeit und der lokalen bzw. regionalen erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung ein weiterer Schwerpunkt. Beteiligungsbericht 2021 86 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Weiter werden sich der beginnende sowie erkennbare Klimawandel in neuen Förder- programmen und politischen Klimaschutzzielen sowie Gesetzen niederschlagen. Beispiel- gebend ist das Klimaschutzgesetz des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, welches größere Kommunen zum Erstellen von Wärmeplänen verpflichtet. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Förderung von innovativen Technologien, die Erstellung von klimaneutralen und nachhaltigen Gebäuden sowie die energetische Altbausanierung, die u. a. zur politisch vorgegebenen Klimaneutralität bis 2040 führen soll. 12. Risikobericht Der wesentliche Teil der Finanzierung der Gesellschaft basiert auf den genannten Einnahmen, den Gesellschafterzuschüssen und Erträge aus Projekten, die vertraglich teilweise bis auf vier Jahre gesichert sind. Die langfristige Finanzierung der Fremdleistungen und Personalkosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von rund 1,082 Mio. € ist nur durch Einnahmen für Leistungen, wie z. B. im Rahmen des eea-Prozesses, Quartierskonzepten usw. und nicht mehr ausschließlich durch Zuschüsse und Mittel von Gesellschafterseite möglich. Dies bedeutet für die Gesellschaft auch weiterhin, dass die Aufgabenerfüllung von den Finanzierungsmöglichkeiten bestimmt wird, da bereits die Fixkosten nicht mehr in vollem Umfang aus den jährlichen Gesellschafterbeiträgen und Förderbeiträgen der Kreditinstitute bestritten werden können. Bei unveränderter Finanzausstattung seitens der Gesellschafter muss die Beratungskapazität weiterhin verstärkt auf die entgeltlichen Dienstleistungen in allen vier Landkreisen gerichtet werden. Im Rahmen der Personalbeschaffung zeigen sich aufgrund des Fachkräftemangels vermehrt Probleme, qualifizierte Fachkräfte anzuwerben und langfristig zu halten. Ein weiteres Problem ergibt sich insofern, als für die Ausführung einiger Dienstleistungen eine bis zu fünfjährige Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Durch die personelle Unterbesetzung lassen sich oft öffentlich geförderte Projekte nur begrenzt abarbeiten. Die zugesagten Gelder können teilweise nicht in voller Höhe abgerufen werden. Das Risiko einer Ausgaben-Einnahmen-Unterdeckung wird allerdings durch die Kapital- rücklagen reduziert. Mögliche Rückforderungen aus öffentlich geförderten Projekten werden als gering eingestuft. Die Corona-Pandemie wird sich auch im Jahr 2022 nur in geringem Umfang auf die Geschäftstätigkeit auswirken. So können bspw. Schulprojekte nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden. Allerdings können diese Risiken - wie bereits im Jahr 2020/2021 - durch Gegenmaßnahmen und eine Verschiebung der Projekt-Schwerpunkte eingegrenzt werden. Beteiligungsbericht 2021 87 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. Juli 2022 wird der Jahresüber- schuss von 5.890,20 € auf die neue Rechnung vorgetragen. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 173.550,71 € ergibt sich ein neuer Gewinnvortrag von 179.440,91 €. 14. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Entwicklung Gewinnrücklage 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € Entwicklung Gewinnvortrag 144.801 € 150.768 € 158.506 € 162.777 € 173.551 € Leistungskennzahlen Ausstellungstage 42 43 42 15 20 Energieberatungsgespr äche (rd.) 2.200 2.200 2.200 2.800 2.800 telefonische Anfragen (rd.) 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000 Foren und Veranstaltungen 140 120 126 38 50 5.967 7.738 4.271 10.774 5.890 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 88 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Beteiligungsbericht 2021 89 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Flughafen Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Friedrichshafen GmbH Kontakt: Am Flugplatz 64, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 284-0 Fax: 07541 / 284-119 E-Mail: info@bodensee-airport.eu Homepage: www.bodensee-airport.eu Gründungsdatum: 6. Juni 1928 Eintragung Handelsregister: 14. September 1928 Gesellschaftsvertrag: 6. Juni 1928, zuletzt geändert am 24. Juli 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen am Standort Friedrichhafen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen zu gründen, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesem zu übernehmen und diese Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenzufassen. Sie ist ferner berechtigt, alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte besorgen zu lassen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der FFG von 12.504.414,00 € sind folgende Gesellschafter zum 31. Dezember 2021 beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 4.923.649,00 € 39,38 % Landkreis Bodenseekreis 4.923.649,00 € 39,38 % Land Baden-Württemberg 717.399,00 € 5,74 % Technische Werke Friedrichshafen GmbH 514.132,00 € 4,11 % ZF Friedrichshafen AG 540.421,00 € 4,32 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 443.124,00 € 3,54 % Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben* 198.118,00 € 1,58 % Airbus Defence and Space GmbH 121.961,00 € 0,98 % Motoren- und Turbinen-Union Friedrichshafen GmbH 121.961,00 € 0,98 % 12.504.414,00 € 100,00 % Bei der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben ist eine Übertragung ihrer Anteile auf den neu gegründeten Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V. beabsichtigt. Beteiligungsbericht 2021 90 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Claus-Dieter Wehr Alexander Reus (seit 18.03.2021) Gesellschafterversammlung Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Aufsichtsrat: Vorsitzender Dr. Konstantin Sauer Mitglied des Vorstandes ZF Friedrichshafen AG Stv. Vorsitzender Christoph Keckeisen Erster Landesbeamter Bodenseekreis Mitglieder Angelika Zimmermann Geschäftsführerin ZIM Flugsitz GmbH (bis 28.11.2021) Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (bis 30.06.2021) Stefan Schrode Stadtkämmerer Stadt Friedrichshafen (ab 27.12.2021) Dr. Arina Freitag Geschäftsführerin Flughafen Stuttgart GmbH (bis 31.12.2021) Martin Buck Vorstandsvorsitzender der ifm-Unternehmensgruppe und des Fördervereins Flughafen Friedrichshafen (ab 27.12.2021) Jörg Bischof Geschäftsführer Zeppelin Wohlfahrt Alexander Bürkle Geschäftsführer Stadtwerk am See GmbH & Co. KG Petra Rossbrey Geschäftsführerin GCS Gesellschaft für Cleaning Service mbH & Co. Airport Frankfurt/Main KG 2017 2018 2019 2020 31.05.2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 30.000 € 29.000 € 30.000 € 27.000 € 9.000 € 5. Öffentlicher Zweck Durch die Anlage und den Betrieb eines öffentlichen Flughafens erfüllt die Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag bei der verkehrstechnischen Anbindung der Vier-Länder-Region Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Der Flughafen ermöglicht aufgrund der fehlenden Autobahnen oder vergleichbarer Schnellstraßen, sowie dem Mangel an vergleich- baren Hochgeschwindigkeitszügen die Verbindung zu innerdeutschen Standorten für die Unternehmen der Region und macht das Flugzeug zu einem unverzichtbaren Verkehrsmittel. Die Gesellschaft ist somit ein wichtiger Pulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Flughafen Personal- und Servicegesellschaft mbH, Friedrichshafen (Einlage: 18.800 €, Anteil: 75,2 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die FFG GmbH: 1.678.000 € Vorübergehende Umstrukturierungshilfe 57.481 € Kostenbeteiligung CMS Rechtsberatung Notifizierung Beteiligungsbericht 2021 91 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Zahlungen der FFG GmbH an den Bodenseekreis: 601 € Erstattung Gebühren 0 € Zinsen aus gewährten Gesellschafterdarlehen* 0 € Tilgung für gewährte Gesellschafterdarlehen* *detaillierte Gliederung s. u. Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen**: 1.378.300 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2016 Laufzeit: bis 31.12.2024 Zins: 2,0 % p. a. Restschuld zum 31.05.2021: 1.078.300 € Zinsen 2021: 0,00 € Tilgung 2021: 0,00 € 655.865 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2018 (Risk Share*) Laufzeit: bis 31.12.2024 Zins: 3,0 % p. a. Restschuld zum 31.05.2021: 630.865 € Zinsen 2021: 0,00 € Tilgung 2021: 0,00 € 6.852.120 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2018 Laufzeit: 01.05.2018 - 31.12.2027 Zins: 3,0 % Restschuld zum 31.05.2021: 6.697.947 € Zinsen 2021: 0,00 € Tilgung 2021: 0,00 € ** Durch Beteiligung an der FFG mit 39,38 % gelten die Darlehensrückzahlungsansprüche des Bodenseekreises kraft Gesetzes als nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Gemäß § 225 Abs. 1 InsO gelten Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, als erlassen. Vom Bodenseekreis gewährte Kapitaleinlage**: 85.000 € Kapitaleinlage Umwandlung im Jahr 2015 gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 8. Bestellte Sicherheiten Keine Nachschusspflicht § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bescheinigt keine Nachschusspflicht. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Rumpfgeschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.05.2021 Die wirtschaftliche Lage des Flughafens Friedrichshafen war bereits im Jahr 2020, wie bei allen Flughäfen, primär aufgrund der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sehr angespannt. Wegen dieser Entwicklungen und einer rechnerischen Überschuldung des Unternehmens musste der Flughafen am 3. Februar 2021 beim zuständigen Amtsgericht Ravensburg ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit Anordnung des Schutzschirmverfahrens beantragen. Beteiligungsbericht 2021 92 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Am 4. Februar 2021 ordnete das Gericht antragsgemäß die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Herrn Rechtsanwalt Alexander Hubl zum vorläufigen Sachwalter. Die bis Ende 2020 geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lief für den Flughafen Friedrichshafen aus, da er keinen Zugang zu finanziellen Überbrückungshilfen hatte, die eine weitere Aussetzung ermöglicht hätten. Außerdem verschlechterte sich pandemiebedingt die Liquiditätslage bei noch offener Finanzierung durch die Gesellschafter. Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Unternehmens. Die Entwicklungen bis Ende Mai waren bei allen Flughäfen sehr verhalten, da nach wie vor weitreichende Reisebeschränkungen oder Quarantänevorschriften bestanden. Bis Ende April lagen die Passagierzahlen an europäischen Flughäfen noch um -82 % unter den Werten des Jahres 2019. Im April verbesserte sich die Situation leicht auf einen Wert von -77 % (Quelle: ACI, COVID-19 Update n.97, June 11, 2021). An den deutschen Verkehrsflughäfen lagen die Passagierzahlen in den ersten Monaten noch rund -90 % unter den Werten von 2019. Im April zeigte sich eine leichte Erholung durch vermehrten Osterreiseverkehr. Ab Anfang Mai nahmen die Passagierzahlen sukzessive weiter zu und lagen in der letzten Maiwoche noch -82,5 % unter den Werten des Jahres 2019 (Quelle: ADV-Update, Verkehrsentwicklung in der Corona- Krise, Stand 3. Juni 2021). Die Flugverkehre am Bodensee-Airport standen in der Betrachtungsperiode des Jahres 2021 weiterhin unter dem Einfluss der COVID-19 Pandemie, insbesondere der 2. und 3. Infektionswelle. Bis Anfang Juni wurden nur Flüge nach Skopje durch die Fluggesellschaft Wizz Air durchgeführt. Diese vor allem durch Besuchs- und Privatreisen geprägten Verkehre zeigten sich deutlich krisenresistenter als Geschäfts- oder touristische Reisen. Im Juni wurde die Strecke nach Tuzla wieder aufgenommen und es fanden erste Charterflüge der Corendon statt. Höhere Verkehrszunahmen kündigten die touristischen Fluggesellschaften dann erst für Anfang Juli an. Den Bodensee-Airport nutzten im Zeitraum Januar bis Ende Mai 2021 insgesamt 7.927 Passagiere. Gegenüber dem Vorjahr (Januar bis Mai 2020) ein Rückgang um knapp -89 %, da im ersten Quartal 2020 überwiegend normaler Flugbetrieb herrschte. Gegenüber 2019 (Januar bis Mai) liegt der Rückgang bei rund -95%. Die Passagierverkehre lagen im Betrachtungs zeitraum somit noch völlig im Bann der Pandemie. Positive Entwicklungen ließen sich erst zu den Sommermonaten mit einer besseren Durchimpfung der Bevölkerung und damit verbundenen Lockerungen des täglichen Lebens und der Reisebedingungen sowie dem Ausblick auf die Feriensaison erwarten. Das mit der Pandemie eingeführte flexible Betriebskonzept des Flughafens wurde weitergeführt, sodass Flüge der Allgemeinen Luftfahrt und der Zeppeline nahezu uneingeschränkt durch geführt werden konnten, sobald dies nach Lockerung der Auflagen wieder möglich war. Bereits im Jahr 2020 begonnene Investitionsvorhaben in die Infrastruktur wurden fortgesetzt. Dazu zählen die Verlegung der Rollhalte sowie die Installation von sogenannten Runway Guard Lights, beides Anforderungen der EASA. Vorangetrieben wurde auch das Projekt „Flächen egalisierung“, ebenfalls eine Auflage der EASA, welches im Sommer 2021 abgeschlossen wurde. Weitere Planungsarbeiten fanden außerdem für das Projekt „Ringleitung“ statt. Die Planungsgrundlagen aus dem Roland Berger Gutachten aus 2020 wurden bis März 2021 nochmals aktualisiert, da sich die Pandemie deutlich länger hinzog, als im Sommer 2020 zu erwarten war. Aufgrund der somit erst später einsetzenden Zunahme der Verkehre erhöht sich der planerische Finanzbedarf. Das Finanzierungskonzept wurde weiter ausgearbeitet und parallel dazu der im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung notwendige Insolvenzplan erstellt. Ebenfalls voran Beteiligungsbericht 2021 93 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) getrieben wurden die Arbeiten zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes, der aus beihilfe rechtlichen Gründen erforderlich ist und der EU-Kommission vorgelegt wurde. Zur Deckung des Finanzbedarfs muss der Flughafen einen finanziellen Eigenbeitrag erbringen, der im Umstrukturierungsplan nachzuweisen ist. 11. Prognose Die Zukunft der Flughafen Friedrichshafen GmbH hängt zunächst davon ab, dass das im Februar 2021 beantragte und zum 1. Juni 2021 eröffnete Insolvenzverfahren in Eigen verwaltung mittels des vorgesehenen Insolvenzplans und des Umstrukturierungsplans überwunden werden kann. Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Der ausgearbeitete Insolvenzplan sieht eine Quote von 20% vor und wurde von der Gläubigerversammlung am 28. Juli 2021 einstimmig angenommen. Im Rahmen des Eigenbeitrags zur langfristigen und nachhaltigen Finanzierung der Gesellschaft wurden die Grundstücke und Gebäude der Flughafen Friedrichshafen GmbH an die LZ Horizon GmbH & Co. KG, Friedrichshafen, verkauft und zurückgemietet. Sowohl der Insolvenzplan als auch der Kauf- und Mietvertrag der Grundstücke und Gebäude stehen noch unter der aufschiebenden Bedingung der Notifizierung des beihilferechtlich notwendigen Umstrukturierungsplans durch die EU-Kommission. Nach der Zustimmung der EU-Kommission zum Umstrukturierungsplan und der dann eintretenden Rechtskraft des Insolvenzplans, wäre die Fortführung der Flughafen Friedrichs hafen GmbH wieder sichergestellt. Die Bilanzierung würde dann wieder zu Going Concern- Werten erfolgen. Durch die Entlastung der Regionalflughäfen von den Flugsicherungskosten wird die bislang existierende Benachteiligung von Regionalflughäfen, die für die Kosten ihrer Flugsicherung selbst aufkommen müssen, beseitigt. Die dafür notwendige Änderung des Luftverkehrsgesetzes ist erfolgt. Das geänderte Gesetz trat zum 1. September 2021 in Kraft. Für die Umsetzung wurde eine Verordnung erlassen, in der Übergangsregelungen und Verfahren für die Abrechnung in den kommenden Jahren festgelegt wurden. Die ersten Abrechnungen sind auf Basis dieser Verordnung erfolgt. Entscheidend ist, dass sich perspektivisch die Verkehre wieder normalisieren. In den Sommer monaten fanden touristische Flüge nach Heraklion, Rhodos und Antalya statt, die auf gute Nachfrage stießen. Stabil erwies sich auch die Nachfrage auf den Strecken nach Skopje und Tuzla, die hauptsächlich im Segment der Privat- und Besuchsreisen vor allem mit ethnischen Hintergründen genutzt wurden. Als neue Destination konnte Pristina ins Programm genommen werden, welche durch einen Reiseveranstalter aus dem Kosovo vermarktet und operiert wird. Die Verbindung nach Palma de Mallorca konnte im Sommer 2021 nicht realisiert werden, da mit der Fluggesellschaft, die für diese Verbindung vorgesehen war, keine wirtschaftlich auskömm liche Einigung zu erzielen war. Die Strecke nach Frankfurt hat die Lufthansa Mitte September wieder aufgenommen. Als neue Verbindung wurde seitens Wizz Air die Bedienung von Ohrid, Nord-Mazedonien, ab Mitte Dezember angekündigt und auch aufgenommen. Wie bereits im vergangenen Jahr steuert Wizz Air den Flugplan über die Wintermonate sehr flexibel abhängig von den Buchungsausblicken und hat bis Ende März die Flüge nach Ohrid und Turzla temporär aus dem Programm genommen. Inzwischen hat Wizz Air mit Tirana für den Sommer 2022 eine neue Strecke angekündigt. Der Bodensee-Airport geht davon aus, dass sich die touristische Nachfrage und die Nachfrage nach Privat- und Besuchsreisen relativ schnell erholen werden und sich damit auch diese Verkehre rasch stabilisieren. Deutlich länger wird es dauern, bis das Segment der Geschäfts reisenden zurückkehrt. Dafür ist es erforderlich, dass noch bestehende Reiseeinschränkungen Beteiligungsbericht 2021 94 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) zu Übersee-Destinationen in z. B. den USA oder China schrittweise gelockert werden oder gänzlich entfallen. Erste Erleichterungen sind durch die Einreisegenehmigung für Geimpfte in die USA ab November 2021 bereits erkennbar. Der Bodensee-Airport hat in der momentanen Krisensituation die für die weitere Zukunft wesentlichen Prozesse und Aufgaben weitergeführt. Dazu gehört insbesondere das enge Monitoring der Liquidität und der Effekte der eingeleiteten Maßnahmen. Auch die weiteren, im Markt bestehenden Risiken für das Unternehmen werden regelmäßig über das Risiko- management überwacht und mit möglichen Maßnahmen hinterlegt. Ende eines jeden Quartals werden entsprechende Risikoberichte erstellt und die Änderungen in der Quartalsbericht- erstattung an Aufsichtsrat und Gesellschafter kommuniziert. Die weitere Finanzierung der Flughafen Friedrichshafen GmbH wird (teilweise) über die Gesellschafter erfolgen müssen. Die Grundvoraussetzungen dafür wurden im Herbst 2020 geschaffen. Die Flughafen Friedrichshafen GmbH erhielt inzwischen von den öffentlichen Gesellschaftern Auszahlungen der vereinbarten Darlehen für die vorübergehende Umstrukturierungshilfe und Zuzahlungen der privaten Gesellschafter in die Kapitalrücklage. Weitere Zahlungen im Rahmen der vorübergehenden Umstrukturierungshilfe sind für 2022 vorgesehen. Damit ist der Fortbestand zunächst bis in das Jahr 2022 hinein gesichert. Die mittelfristige Finanzierung, die primär durch den Investitionsbedarf getrieben ist, muss in einem Umstrukturierungsplan dargestellt werden, der inzwischen der EU-Kommission vorgelegt wurde und durch diese genehmigt werden muss. Im Rahmen dieses Umstrukturierungsplanes muss der Flughafen einen Eigenbeitrag leisten, der in etwa gleich hoch ausfallen muss, wie die Höhe der Beiträge der öffentlichen Gesellschafter. Dieser Eigenbeitrag wird durch die Veräußerung und Rückmiete der Flughafengrundstücke sichergestellt. 12. Risikobericht Mit dem Eintritt der materiellen Insolvenz im Februar und der Eröffnung des Insolvenz- verfahrens in Eigenverwaltung zum 1. Juni 2021 haben sich bestandsgefährdende Risiken realisiert. Von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) kann für bilanzielle Zwecke zum Zeitpunkt der Prüfung des Jahresabschlusses nicht mehr ausgegangen werden, da tatsächliche bzw. rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Aus diesem Grund wurde der Abschluss zum 31. Mai 2021 unter Abkehr von der Going Concern-Prämisse gemäß den Regelungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 17)“ aufgestellt. Es ist vorgesehen, die Insolvenz mittels eines Insolvenzplans und eines von der EU- Kommission zu genehmigenden Umstrukturierungsplans zu überwinden. Beide Pläne und Verfahren wurden von der Geschäftsleitung mit Nachdruck betrieben und die Geschäftsleitung ist zuversichtlich, die Insolvenz in der ersten Jahreshälfte 2022 überwinden zu können. Für die Gläubiger ist damit zu rechnen, dass ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzplans nur quotal befriedigt werden. Derivate Finanzinstrumente Die von der Flughafen Friedrichshafen GmbH eingesetzten Zinssatz-Swaps wurden infolge der Insolvenzanmeldung durch die Bank gekündigt und es wurden Entschädigungsforderungen gegenüber der Flughafen Friedrichshafen GmbH erhoben. Diese sind in der Bilanz zum 31. Mai 2021 vollumfänglich als Verbindlichkeit berücksichtigt. Abgesehen von den Zinssatz-Swaps setzt die Flughafen Friedrichshafen GmbH keine weiteren derivativen Finanzinstrumente ein. Beteiligungsbericht 2021 95 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 13. Jahresabschluss Am 3. Februar 2021 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigen- verwaltung mit Anordnung des Schutzschirmverfahrens aufgrund rechnerischer Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht Ravensburg gestellt, der vom Gericht am 4. Februar 2021 genehmigt wurde. Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ergibt sich hieraus ein abweichendes Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2021. Für den vorliegenden Rumpf-Jahresabschluss führt dies in der handelsrechtlichen Bilanzierung und Bewertung analog zum Jahresabschluss 2020 zur Bewertung nach Liquidationswerten anstelle von Fortführungswerten. Ein Vergleich der Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr (Januar – Mai) mit dem Vorjahreszeitraum 2020, der zwölf Monate umfasst, ist nicht aussagekräftig bzw. sinnvoll und unterbleibt daher. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Mai 2021 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 8. März 2022 – unter o. g. Prämissen - einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss des Rumpfgeschäftsjahrs 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021 wurde vom Aufsichtsrat am 2. Mai 2022 festgestellt und gebilligt. Der zum 31. Mai 2021 ausgewiesene Fehlbetrag von 4.389.951,54 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Wirkung zum 31. März 2022 vom Amtsgericht Ravensburg aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt obliegen dem Aufsichtsrat wieder seine vollständigen Rechte und Pflichten. 2017 2018 2019 2020 31.05.2021 Abschluss- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 27.000 € 30.000 € 30.000 € 50.000 € 40.000 € Beteiligungsbericht 2021 96 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 14. Entwicklung Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in €* *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichts- punkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. ** Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Daraus ergibt sich ein abweichendes Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021. 15. Kennzahlen* Kennzahlen 2017 2018 2019 2020* 2021*** Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 94,99 % 87,03 % 87,34 % 65,91 % 65,91 % Finanzlage Eigenkapitalquote 24,30 % 17,31 % 9,52 % 0,00 % 0,00 % Fremdkapitalquote 75,70 % 82,69 % 90,48 % 100,00 % 100,00 % Anlagendeckung I 25,58 % 19,89 % 10,90 % 0,00 % 0,00 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -21,95 % -32,52 % -88,43 % - % - % Gesamtkapitalrentabilität -3,03 % -3,31 % -6,10 % -26,78 % -11,14 % Kostendeckung 89,76 % 87,93 % 79,53 % 23,59 % 19,46 % Zinslastquote -43,16 % -41,27 % -27,55 % -7,68 % -7,19 % -1.715.310 -1.917.784 -2.767.903 -10.223.205 -4.389.952 -12.000.000 -10.000.000 -8.000.000 -6.000.000 -4.000.000 -2.000.000 0 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 97 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Liquidität Effektivverschuldung 1.532,84 % 615,50 % 684,34 % 678,87 % 1.892,61 % Kurzfristige Liquidität 0,17 0,29 0,20 0,22 0,06 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 94 90 87 97** 105 Personalaufwandsquote 44,70 % 38,97 % 40,13 % 63,07 % 144,62 % Leistungskennzahlen Start- u. Landebewegungen 34.507 35.050 32.461 18.908 21.991 Fluggäste 517.209 540.782 489.921 119.040 125.841 *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichts- punkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. ** Gegen Ende des Jahres wurden 10 Mitarbeiter von der FPS für den Winterdienst übernommen. *** Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Daraus ergibt sich ein abweichendes Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021. 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020* 2021** Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 107,3 63,3 49,5 0,0 0,0 II. Sachanlagen 30.432,1 29.572,3 28.644,9 23.208,2 23.104,9 III. Finanzanlagen 18,8 18,8 18,8 18,8 18,8 30.558,2 29.654,4 28.713,2 23.227,0 23.123,7 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 97,1 121,1 136,5 29,5 32,3 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 705,6 1.344,9 1.029,8 530,9 481,7 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 697,3 2.883,6 2.947,7 4.330,7 1.351,4 1.500,0 4.349,5 4.114,1 4.891,1 1.865,5 C. Rechnungsabgrenzungsposten 110,5 70,8 47,3 31,8 97,8 E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 7.093,1 11.483,1 Bilanzsumme 32.168,7 34.074,7 32.874,6 35.243,1 36.570,0 Beteiligungsbericht 2021 98 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Passiva 2017 2018 2019 2020* 2021** Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 12.504,4 12.504,4 12.504,4 12.504,4 12.504,4 II. Kapitalrücklage 170,0 170,0 170,0 170,0 170,0 III. Gewinnrücklage 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -3.143,3 -4.858,6 -6.776,4 -9.544,3 -19.767,5 V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.715,3 -1.917,8 -2.767,9 -10.223,2 -4.390,0 VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 7.093,1 11.483,1 7.815,8 5.898,0 3.130,1 0,0 0,0 B. Rückstellungen 1.275,4 1.283,6 1.469,8 1.950,0 1.133,8 C. Verbindlichkeiten I. Einlagen stiller Gesellschafter 5.000,0 5.000,0 5.000,0 5.000,0 5.000,0 II. Verb. ggü. Kreditinstituten 13.959,1 11.845,8 8.191,3 8.155,6 9.189,8 III. Verb. aus Lieferung u. Leistung 437,4 617,6 420,5 250,2 284,1 IV. Verb. ggü. verb. Unternehmen 0,0 9,2 4,7 0,0 0,0 V. Verb. ggü. Gesellschaftern 3.448,8 9.140,7 14.409,9 19.685,6 19.990,4 VI. Sonstige Verbindlichkeiten 147,1 158,4 127,9 113,0 841,6 22.992,3 26.771,6 28.154,3 33.204,5 35.306,0 D. Rechnungsabgrenzungsposten 85,1 121,5 120,3 88,6 130,2 Bilanzsumme 32.168,7 34.074,7 32.874,6 35.243,1 36.570,0 *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichts- punkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. ** Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Daraus ergibt sich ein abweichendes Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021. 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020* Kapital 2020* Vermögen 31.05.2021* Kapital 31.05.2021* Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Unterschied aus d. Vermögensrg. Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 99 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020* 2021* Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 11.335,8 11.204,5 9.511,1 4.424,5 997,4 1.a Aktivierte Eigenleistungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 384,2 477,7 593,2 4.957,7 89,8 3. Gesamtleistung 11.720,0 11.682,2 10.104,3 9.382,2 1.087,1 4. Materialaufwand 3.136,3 3.668,5 4.057,2 3.397,9 1.396,1 5. Personalaufwand 5.067,5 4.366,8 3.817,2 2.790,7 1.442,4 6. Abschreibungen 2.324,9 2.362,6 2.057,6 2.018,4 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.100,7 2.345,2 2.026,7 10.549,4 2.287,3 8. Gesamtaufwand 12.629,5 12.743,1 11.958,7 18.756,3 5.125,8 9. Betriebsergebnis -909,5 -1.060,9 -1.854,3 -9.374,1 -4.038,6 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10.a Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,0 180,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 740,3 791,4 762,5 784,7 315,7 12. Finanzergebnis -740,3 -791,4 -762,5 -784,7 -315,7 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.649,8 -1.852,3 -2.616,9 -10.158,8 -4.354,4 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 65,5 65,4 151,0 64,4 35,6 17. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -1.715,3 -1.917,8 -2.767,9 -10.223,2 -4.390,0 *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichts- punkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. ** Mit Ablauf des 31. Mai 2021 endete das vorläufige Insolvenzverfahren, da das Gericht zum 1. Juni 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnete. Daraus ergibt sich ein abweichendes Rumpfgeschäftsjahr 1. Januar 2021 bis 31. Mai 2021. Beteiligungsbericht 2021 100 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 31.05.2021 Aufwand 31.05.2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 101 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Mittelbare Gesellschaft Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Kontakt: Flughafen 29, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541/284-210 Fax: 07541/284-209 E-Mail: fps@bodensee-airport.eu Gründungsdatum: 16. Januar 2007 Eintragung Handelsregister: 23. Mai 2007 Gesellschaftsvertrag: 16. Januar 2007 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen stehen. Hierzu zählen insbesondere Loading, Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Grünflächenpflege sowie Warenlogistik. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Flughafen Friedrichshafen GmbH 18.800,00 € 75,20 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 6.200,00 € 24,80 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Felix Holzwarth (seit 03.03.2021) Susanne Schaugg (bis 02.03.2021) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Claus-Dieter Wehr Organträger: Flughafen Friedrichshafen GmbH Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. Beteiligungsbericht 2021 102 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) 5. Öffentlicher Zweck Die Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG). Es liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Der operative Geschäftsbetrieb wurde zum 31. Dezember 2020 vorläufig eingestellt, in dem das Vermögen an die Flughafen Friedrichshafen GmbH veräußert und die Mitarbeiter der Bereiche Winterdienst/ Grünflächenmanagement und Loading per Betriebsübergang auf die Flughafen Friedrichshafen GmbH übergegangen sind. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung soll der Jahresüberschuss von 1.129,38 € einstimmig auf neue Rechnung vorgetragen werden. -16.847 -4.533 -19.676 1.725 1.129 -25.000 -20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 103 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gemeinnützige GmbH Kontakt: Paulinenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 4094-130 Fax: 07541 / 4094-5130 E-Mail: u.ott@gpZ-fn.de Internet: www.gpZ-fn.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 8. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001, zuletzt geändert am 10. August 2006 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Frau Knöpfle 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der GPZ Friedrichshafen gGmbH ist die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke Menschen sowie einer Tagesstätte und Zuverdienstarbeitsplätzen in Friedrichshafen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmens- zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtungen. 3. Beteiligungsverhältnisse: Am Stammkapital in Höhe von 50.000,00 € des GPZ Friedrichshafen gGmbH sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Bruderhaus Diakonie 15.000,00 € 30,00 % Pauline 13 e.V. 15.000,00 € 30,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 10.000,00 € 20,00 % Landkreis Bodenseekreis 5.000,00 € 10,00 % Stadt Friedrichshafen 5.000,00 € 10,00 % 50.000,00 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2021 104 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ulrich Ott (seit Gründung) Gesellschafterversammlung: Vorsitzende Frau Daniela Bochtler Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschafter bekräftigen mit dem Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen Ihre Bereitschaft, eine gemeinsame Hilfeplanung im Bodenseekreis zu betreiben. Hierzu wurde im Jahr 2004 in verbindlicher Form die Trägergemeinschaft „Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) Bodenseekreis“ gegründet. Die GPZ Friedrichshafen gGmbH beteiligt sich hierzu schwerpunktmäßig mit der Träger- schaft und dem Betrieb einer anerkannten Werkstatt sowie einer Tagesstätte und Zuver- dienstarbeitsplätzen. Im Rahmen eines Leistungsverbundes sollen psychisch kranke und behinderte Menschen Angebote im Bereich der beruflichen, medizinischen und sozialen Rehabilitation unter einem gemeinsamen Dach im Gemeindepsychiatrischen Zentrum in Friedrichshafen finden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften für eine große Handelsgesellschaft geprüft unter der Beachtung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Die Gesellschaft ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, im Gemeinde- psychiatrischen Verbund (GPV) Bodenseekreis und im Netzwerk Bildung und Arbeit. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die GpZ Friedrichshafen gGmbH: 1.707.041 € Eingliederungshilfe SGB IX (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Zuverdienst, Tagesstätte, ambulante Tagesstruktur) 412.294 € Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter, BISS und OHA-Projekt) 13.921 € Erstattung von Rechnungen (Kuvertieren Gebührenbescheide, Tagungen, Miete Konferenzraum, etc.) Zahlung der GpZ Friedrichshafen gGmbH an den Bodenseekreis: 3.671 € Abfall- und Deponiegebühren 2.577 € Erstattung gewährter Hilfen 6.540 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Beteiligungsbericht 2021 105 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 50.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins ab 2018 bei 1,0 % 80.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027, zins- und tilgungsfrei Zins ab 2018 bei 1,3 % 500.000 € Gesellschafterdarlehen für den Neubau 2014/2014, Tilgungsfreiheit bis zum 31. Dezember 2017, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins ab 2018 bei 1,0 % 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Die Gesamtauslastung der GPZ gGmbH war im Jahr 2021 sehr gut. Die Belegungen in der Werkstatt, in der Tagesstruktur sowie in den Maßnahmen waren höher als im Wirtschafts- plan erwartet. Bei den Einnahmen durch Produktion und Dienstleistungen kam es nur noch in der Abteilung Gastro & Tagung zu geringeren Einnahmen, da hier die Nutzung der Cafés, des Mittagstisches sowie der Tagungsräume für die Öffentlichkeit wegen anhaltender Corona-Einschränkungen noch nicht möglich war. Der Abschluss 2021 weist einen Jahresüberschuss von 288 Tsd. € (Vj. 38 Tsd. €) aus. Gegenüber dem Vorjahr sind die Einnahmen in sämtlichen operativen Bereichen um ca. 10 % gestiegen. Insgesamt erwirtschaftete das GPZ in 2021 im operativen Bereich 3,76 Mio. € (Vj. 3,42 Mio. €). Mit den Sonderposten i. H. v. 191 Tsd. € (Vj. 191 Tsd. €) und den sonstigen betrieblichen Erträgen i. H. v. 310 Tsd. € (Vj. 124 Tsd. €) summiert sich die Gesamterlöse auf 4,26 Mio. € (Vj. 3,73 Mio. €). Die Bereiche Tagesstruktur und Maßnahmen erzielten Einnahmen in Höhe von 735 Tsd. € (Vj. 608 Tsd. €) Der Vermietungsbereich des GPZ erzielte im Jahr 2021 Einnahmen i. H. v. insgesamt 298 Tsd. € (Vj. 303 Tsd. €). Die Personalaufwendungen beliefen sich auf 2,41 Mio. € dies entspricht einer Steigerung von 5,8 %. Das GPZ Friedrichshafen konnte das Jahr 2021 mit einer Bilanzsumme i. H. v. 11,92 Mio. € (Vj. 12,07 Mio. €) abschließen. 11. Prognose Das laufende Geschäftsjahr ist insbesondere geprägt von der Implementierung des Bundesteilhabegesetzes. Die intensiven Verhandlungen mit dem Bodenseekreis und dem Beteiligungsbericht 2021 106 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) KVJS sind schon weit fortgeschritten. Die Geschäftsführung rechnet in Kürze mit einem positiven Vertragsabschluss für die „Ambulante Tagesstruktur“ und geht davon aus, dass die Einführung von tagesstrukturierenden Leistungen ab Sommer 2022 erfolgen kann. Im Arbeits- und im Berufsbildungsbereich erwartet die Geschäftsführung eine ähnliche Belegung wie im Jahr 2021. Auch im Geschäftsjahr 2022 müssen wir noch mit Auswirkungen durch Corona rechnen. Da wir wissen, dass die staatlichen Unterstützungsprogramme am Auslaufen sind, muss hier von nicht vorhersehbaren Entwicklungen ausgegangen und auch mit negativen Auswirkungen gerechnet werden. Auch dies gilt für die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Für den Bereich der industriellen Produktion könnten sich im Zusammenhang mit der Auftragslage in der WfbM bei Kunden wie MTU, ZF oder LTS sicherlich rasch Einbußen bei den Umsatzerlösen ergeben. Des Weiteren ist von weiter steigenden Energiepreisen auszugehen. 12. Risikobericht Das GPZ Friedrichshafen wird auch in 2022 wie in den Jahren zuvor seinen Inklusions- gedanken weiterentwickeln. Neben dem weiteren Ausbau der Dienstleistungsbereiche einer modernen WfbM hat das GPZ auch weiter daran gearbeitet, denjenigen Menschen, die in keiner WfbM arbeiten können, eine personenzentrierte Tagesstruktur anzubieten. Das Recht auf Unterstützung zur Teilhabe am sozialen Leben ist für jeden Menschen mit einem entsprechenden Hilfebedarf im Bundesteilhabegesetz festgeschrieben. Darin sieht die Geschäftsführung eine große Chance für das GPZ auch in der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes eine wichtige Rolle in der Versorgungslandschaft Friedrichshafen und Umgebung zu übernehmen. Mit seinen Maßnahmen zur Unterstützung und Reaktivierung von langzeitarbeitslosen Menschen hat das GPZ ebenfalls einen weiteren Bereich aufgebaut, der für den betroffenen Personenkreis hinsichtlich der gesellschaftlichen Anbindung und neuen Lebensperspektiven enorm wichtig ist. Risiken ergeben sich für die Gesellschaft immer noch durch die hohe Abhängigkeit der WfbM von der wirtschaftlichen Situation im Lande. Sowohl die steigenden Kosten für Energie als auch der Zulieferungsmangel für die produzierende Industrie werden sich mit Sicherheit auch auf die Auftragssituation der Werkstätten für behinderte Menschen auswirken. Die Chancen des GPZ sieht die Geschäftsführung in der stark vernetzten Trägerstruktur sowie in der hohen Identifizierung der Menschen in Friedrichshafen mit der GPZ. Durch die Vielseitigkeit der Angebote hat sich das GPZ mitten in Friedrichshafen zu einer wichtigen Institution entwickelt. Natürlich muss auch weiterhin beachtet werden, dass das GPZ trotz seiner Vielfalt eine kleine Einrichtung ist. Bei der vertraglichen Umsetzung des BTHG, welche aktuell in 2022 stattfindet, müssen zukunftsfähige und auskömmliche neue Leistungs- und Vergütungs- vereinbarungen ausgehandelt werden. Die schon angesprochenen Risiken der WfbM auf Grund der Abhängigkeit von den Einnahmen aus der Produktion und Dienstleistung, gilt es immer in der Finanzstruktur mit zu berücksichtigen. Der Trend, dass den Werkstätten zunehmend leistungsschwächere Klienten zugewiesen werden, erhöht diese Risiken noch. Insgesamt sieht die Geschäftsführung mehr Chancen als Risiken für das GPZ, sich bei dem Wechsel vom Fürsorgesystem zu einem modernen Teilhaberecht erfolgreich weiter zu entwickeln. Beteiligungsbericht 2021 107 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden geprüft und erhielten zum 30. Juni 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde von der Gesellschafterversammlung am 21. Juli 2022 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 287.648,75 € mit Entnahmen aus der Gewinnrücklage von 89.404,29 € insgesamt mit 377.053,04 € in die andere Gewinnrücklage einzustellen. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg CURACON GmbH, Stuttgart CURACON GmbH, Stuttgart CURACON GmbH, Stuttgart Kosten Abschluss- prüfung 8.500 € 8.500 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 63.640 242.206 128.857 37.710 287.649 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 108 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 93,28 % 92,63 % 92,06 % 91,40 % 89,69 % Finanzlage Eigenkapitalquote 32,34 % 34,84 % 36,78 % 37,79 % 40,66 % Fremdkapitalquote 37,75 % 36,13 % 35,10 % 35,00 % 32,76 % Anlagendeckung I 34,67 % 37,61 % 39,95 % 41,34 % 45,34 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 1,53 % 5,51 % 2,85 % 0,83 % 5,94 % Gesamtkapitalrentabilität 1,16 % 2,51 % 1,61 % 0,74 % 2,81 % Kostendeckung 96,98 % 102,76 % 98,55 % 93,96 % 95,74 % Zinslastquote 134,25 % 30,40 % 53,66 % 138,16 % 16,54 % Liquidität Effektivverschuldung 559,41 % 488,20 % 439,92 % 405,01 % 317,07 % Kurzfristige Liquidität 0,88 1,26 1,52 1,41 2,42 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 35 36 37 44 47 Personalaufwandsquote 62,58 % 62,38 % 66,67 % 70,60 % 65,84 % Beteiligungsbericht 2021 109 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 16,0 13,3 8,5 5,4 3,1 II. Sachanlagen 11.953,5 11.665,5 11.308,9 11.021,6 10.686,5 III. Finanzanlagen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 11.969,5 11.678,8 11.317,5 11.027,0 10.689,7 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 5,1 6,2 7,6 4,4 4,5 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 336,8 329,3 346,2 332,7 373,8 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 518,9 591,8 620,5 699,6 846,6 860,8 927,4 974,3 1.036,7 1.224,9 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,8 1,5 1,2 1,3 3,7 Bilanzsumme 12.832,2 12.607,6 12.293,0 12.065,0 11.918,3 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 II. Gewinnrücklage 4.100,0 4.342,2 4.471,1 4.508,8 4.796,4 4.150,0 4.392,2 4.521,1 4.558,8 4.846,4 B. Sonderposten für Invest- zuschüsse zum AV 3.748,8 3.557,5 3.366,1 3.174,7 2.983,4 C. Rückstellungen 88,9 102,4 91,5 108,1 184,3 C. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 2.196,3 2.021,2 1.846,1 1.671,0 1.495,9 II. Verb. aus Lieferung u. Leistung 161,7 103,2 72,6 89,8 88,6 III. Verb. ggü. Gesellschaftern 2.032,6 2.037,3 2.031,5 2.030,0 2.037,9 IV Sonstige Verbindlichkeiten 425,0 365,6 336,1 407,9 261,3 4.815,6 4.527,4 4.286,3 4.198,7 3.883,7 D. Rechnungsabgrenzungsposten 28,9 28,2 27,9 24,7 20,4 Bilanzsumme 12.832,2 12.607,6 12.292,9 12.065,0 11.918,3 Beteiligungsbericht 2021 110 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo für Inv.zuschüsse zum AV Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 111 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 3.281,0 3.497,5 3.618,3 3.421,7 3.763,1 1a Erträge aus d. Auflösung von SoPo 184,5 191,4 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 66,4 32,1 252,9 312,5 501,8 3. Gesamtleistung 3.531,9 3.721,0 3.871,1 3.734,2 4.264,9 4. Materialaufwand 242,8 247,6 262,4 177,5 173,8 5. Personalaufwand 2.210,2 2.321,2 2.580,8 2.636,3 2.807,8 6. Abschreibungen 382,7 395,3 394,5 377,0 382,2 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 547,2 439,4 433,7 450,8 566,9 8. Gesamtaufwand 3.383,0 3.403,5 3.671,5 3.641,5 3.930,8 9. Betriebsergebnis 148,9 317,5 199,7 92,7 334,2 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,2 0,0 0,0 0,0 2,3 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 85,4 73,6 69,1 52,1 47,6 12. Finanzergebnis -84,3 -73,6 -69,1 -52,1 -45,3 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 64,6 243,9 130,5 40,6 288,9 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 1,2 0,0 16. Sonstige Steuern 1,0, 1,6 1,6 1,6 1,3 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 63,6 242,2 128,9 37,7 287,6 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 4.500.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse Auflösung von SoPo sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 112 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Kontakt: Obere Bahnhofstr. 18, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 30118-0 Fax: 07551 / 30118-80 E-Mail: email@g-p-z.de Homepage: www.g-p-z.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 5. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001, zuletzt geändert am 27. Juli 2006 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Frau Knöpfle 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sowie einer Tagesstätte und mit Zuverdienstarbeitsplätzen in Überlingen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital des GPZ Überlingen gGmbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Vianney Gesellschaft e.V. 12.500,00 € 50,00 % Sprungbrett - Werkstätten gGmbH 2.500,00 € 10,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 2.500,00 € 10,00 % Pauline 13 e.V. 2.500,00 € 10,00 % Landkreis Bodenseekreis 2.500,00 € 10,00 % Stadt Überlingen 2.500,00 € 10,00 % 25.000,00 € 100,00 % http://www.g-p-z.de/index.html Beteiligungsbericht 2021 113 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung Ingo Kanngießer (seit Gründung) Gesellschafterversammlung Vorsitzender Herr Besserer Vianney Gesellschaft Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmens- zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Die GpZ Überlingen gGmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband BW, in der BAG:WfbM sowie der LAG:WfbM (BW), im Netzwerk Arbeit und Bildung, im Dachverband Gemeindepsychiatrie und dem Landesverband Gemeindepsychatrie BW und im Gemeindepsychiatrischen Verbund Bodenseekreis. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die GpZ Überlingen gGmbH: 1.047.938 € Eingliederungshilfe SGB IX (Werkstatt für Menschen mit Behinderung) 138.743 € Sozialhilfe SGB XII (Zuverdienst, Tagesstätte) 143.033 € Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) 509 € Erstattung Rechnung Zahlung der GPZ Überlingen gGmbH an den Bodenseekreis: 1.018 € Erstattung Gebühren (Deponiegebühren) 811 € Erstattung gewährter Hilfen 1.200 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 25.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins ab 2018 bei 1,5 % 55.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2002 Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027, tilgungsfrei Zins ab 2018 bei 1,5 % Beteiligungsbericht 2021 114 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2018 (bis 31. Dezember 2028) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Wie zu erwarten war, wurde die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr, durch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung deutlich beeinflusst. Das prognostizierte Jahresergebnis 2021 konnte dennoch leicht verbessert realisiert werden. Im Berichtjahr hat sich thematisch viel um die konkrete konzeptionelle und vertragliche Umsetzung der nächsten Realisierungsstufe des Bundesteilhabegesetzes gedreht. Es gibt immer noch große Unterschiede in den Regionen bezüglich dem Fortschritt der Umsetzung und dem angestrebten Grad der Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen. Daher gibt es noch großflächige Unklarheiten bezüglich der tatsächlichen Auswirkung, die die Änderungen durch das BTHG mit sich bringen wird. Für den Geschäftsverlauf in diesem Berichtsjahr haben sich keine direkten wirtschaftlichen Folgen gezeigt. Das vierte Überprüfungsaudit nach § 2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) und Begutachtung eines Qualitätsmanagementsystems nach § 2 Abs. 4 AZAV musste Corona bedingt in den Januar 2022 verschoben werden. Die GpZ Überlingen gGmbH hat dieses Überprüfungsaudit positiv abgeschlossen und damit die Trägerzulassung bis zum 19. November 2022 bestätigt. Die Gesamterlöse „Soziale Dienstleistungen“ sind im Vorjahresvergleich um ca. 120 Tsd. € gestiegen. Dabei sind die Erlöse im Arbeitsbereich um ca. 72 Tsd. € gestiegen; die SGB II- Regiekosten um ca. 6 Tsd. € gestiegen. Im Berufsbildungsbereich sind die Erlöse nochmals um ca. 17 Tsd. € gesunken. Die Produktions- und Dienstleistungserlöse sind um ca. 141 Tsd. € gestiegen. Die Umsatzerlöse betragen insgesamt 2,39 Mio. € und sind um 12 % höher als im Vorjahr. Der Jahresüberschuss mit 167 Tsd. € wird in voller Höhe in zweckgebundene und freie Rücklagen eingestellt. Das Ergebnis und der einigermaßen normalisierte Alltag nach einem weiteren „Corona-Jahr“ bestätigt die Tendenz zur wirtschaftlichen Normalisierung. 11. Prognose Die GpZ Überlingen gGmbH hat als regionaler „Pflichtversorger“ der Sozialpsychiatrie/ Behindertenhilfe eine besondere Bedeutung für die psychosoziale Versorgung im westlichen Bodenseekreis. Die anstehenden Änderungen der gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind in deren Wirkungsbreite und -tiefe inzwischen deutlich besser einschätzbar. Die Änderungen sind tiefgreifend, die sich daraus ergebenden Chancen haben Potential zur Stabilisierung der Leistungserbringung durch das GpZ Überlingen. Die langjährige und partnerschaftliche Zusammenarbeit der GPZ Überlingen gGmbH und den Leistungsträgern wird für die anstehenden Änderungen weiterhin eine gute konstruktive Grundlage sein. Die Finanzierung des Zuverdienstes wird im Zuge der BTHG-Umorganisierung mit einem aktuellen Versorgungsvertrag als Tagesgestaltung auskömmlich sein. Beteiligungsbericht 2021 115 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Die Folgen der militärischen Handlungen in der Ukraine und der Pandemiebekämpfung könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Die Unsicherheiten durch die politischen Entscheidungen bezüglich der Pandemiebekämpfung und dem Russlandembargo macht die wirtschaftliche Lage zwar relativ unsicher und störanfällig, sind aber derzeit nicht konkretisierbar. Daher kalkulieren wir im nächsten Jahr wieder mit sehr ähnlichen Erlösen und Kosten. Wir erwarten daher im Folgejahr auch ein positives Jahresergebnis in ähnlicher Größenordnung. 12. Risikobericht Die Belegung erholt sich diesem Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr (Corona) und zeigt einen insgesamt stabilen Bedarf in der Region. Mit dem BTHG und den damit verbundenen rechtlichen Umstellungen erwarten wir eine auf die Bedarfe psychisch kranker bzw. seelisch behinderter Menschen verbesserte Rechtslage. Damit sehen wir eine Chance für verbesserte Konditionen und damit auskömmliche Finanzierung. Auch die Geschäftsfelder bzw. Zweckbetriebe arbeiten weiterhin an diesem Thema und versuchen diese Entwicklung mit in die Planungen einzubeziehen. Die pandemiebedingte Einführung von Video- und Telefonkonferenzen hat neue Perspektiven in der Netzwerkarbeit eröffnet. Diese werden weiterhin regelmäßig genutzt und sind selbstverständlicher Teil der Arbeitswelt geworden. Die aktuellen Planungen für einen Ersatzbau in Überlingen stehen noch am Anfang. Die damit verbundenen Investitionen werden momentan ermittelt. Das Kostenrisiko aufgrund von den aktuellen Preisschwankungen und die politisch unklare Situation bezüglich staatlichen Förderungen ist unbestritten hoch. Eine verlässliche Risiko-Abwägung ist momentan noch nicht möglich. Die bereits entstandenen Effekte (Kosten für Material, Hilf- und Betriebsstoffe, Fachkräftegewinnung, Energiekosten, …) sind jedenfalls deutlich spürbar. Sollte die GpZ Überlingen gGmbH erfolgreich durch diese pandemische Wirtschaftskrise steuern, sind aus heutiger Sicht keine weiteren bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von der PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft und erhielten zum 24. Mai 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde von der Gesellschafterversammlung am 21. Juli 2022 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 166.762,49 € mit 154.982,83 € in zweckgebundene Rücklagen und mit 16.900,00 € in die andere Gewinnrücklage einzustellen. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg Pricewaterho useCoopers GmbH, Stuttgart Kosten Abschluss- prüfung 10.000 € 10.500 € 10.500 € 10.000 € 6.500€ Beteiligungsbericht 2021 116 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 76,59 % 69,23 % 69,36 % 67,81 % 82,20 % Finanzlage Eigenkapitalquote 59,02 % 63,65 % 67,60 % 71,23 % 58,61 % Fremdkapitalquote 25,13 % 22,87 % 21,32 % 19,90 % 36,11 % Anlagendeckung I 77,06 % 91,94 % 97,47 % 105,05 % 71,30 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 7,37 % 12,68 % 11,62 % 6,71 % 7,93 % Gesamtkapitalrentabilität 4,70 % 8,35 % 8,10 % 5,02 % 4,83 % Kostendeckung 101,19 % 106,85 % 106,05 % 102,06 % 103,88 % Zinslastquote 8,04 % 3,39 % 3,16 % 4,98 % 3,77 % Liquidität Effektivverschuldung 107,61 % 74,41 % 69,45 % 61,82 % 203,77 % Kurzfristige Liquidität 0,66 0,94 1,06 1,22 2,86 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 29 30 31 31 31 Personalaufwandsquote 60,85 % 58,59 % 59,07 % 65,70 % 61,26 102.732 202.319 209.761 129.828 166.762 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 117 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Leistungskennzahlen Beschäftigte Personen zum 31.12. 98 106 107 101 106 Teilnehmermonate 1.260 1.217 1.301 1.259 1.275 Durchschnittstundenlohn 2,71 € 2,68 € 2,74 € 3,04 € 2,82 Löhne im Arbeitsbereich 254,30 € 247,95 € 264,76 € 287,76 € 262,41 Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten 64,1 % 64,5 % 64,80 % 69,70 % 65,70 % 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 1,4 0,4 11,6 10,3 3,2 II. Sachanlagen 1.806,4 1.734,8 1.840,4 1.831,8 2.944,7 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.807,8 1.735,3 1.852,1 1.842,1 2.947,9 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 34,3 33,9 20,4 26,8 16,0 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 134,3 198,0 196,8 184,8 237,6 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 381,2 535,5 597,2 658,1 381,1 549,9 767,5 814,4 869,7 634,7 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2,7 3,9 3,8 4,6 3,6 Bilanzsumme 2.360,4 2.506,7 2.670,3 2.716,4 3.586,3 Beteiligungsbericht 2021 118 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 II. Gewinnrücklage 1.368,1 1.570,4 1.780,2 1.910,0 2.076,8 1. Zweckgebundene Rücklage 1.191,6 1.372,0 1.560,4 1.677,1 1.826,9 2. Andere Gewinnrücklage 176,6 198,4 219,8 233,0 249,9 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 0,00 1.393,1 1.595,4 1.805,2 1.935,0 2.101,8 B. Sonderposten für Investitions- Zuschüsse zum AV 303,8 256,1 208,5 160,8 113,1 C. Rückstellungen 70,2 81,9 87,4 80,2 76,6 D. Verbindlichkeiten I. Verbindl. ggü. Kreditinstituten 12,6 0,0 0,0 0,0 800,0 II. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 20,4 36,1 51,4 57,2 30,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 558,7 535,0 514,2 480,4 103,4 591,7 571,1 565,6 537,6 1.293,4 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1,5 2,2 3,6 2,8 1,5 Bilanzsumme 2.360,4 2.506,7 2.670,3 2.716,4 3.586,3 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo für Inv.zuschüsse zum AV Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 119 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 1.966,3 2.130,3 2.308,3 2.135,8 2.394,9 2. Sonstige betriebliche Erträge 88,9 73,7 86,4 94,8 85,1 3. Gesamtleistung 2.055,2 2.203,9 2.394,7 2.230,6 2.480,0 4. Materialaufwand 192,6 243,9 254,3 136,0 237,2 5. Personalaufwand 1.250,5 1.291,4 1.414,6 1.465,5 1.519,1 6. Abschreibungen 126,6 108,8 131,1 146,5 159,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 373,5 349,5 376,5 344,8 390,1 8. Gesamtaufwand 1.943,2 1.993,6 2.176,6 2.092,7 2.305,5 9. Betriebsergebnis 112,0 210,3 218,1 137,9 174,5 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8,3 6,9 6,6 6,5 6,3 12. Finanzergebnis -8,2 -6,9 -6,6 -6,5 -6,3 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 103,8 203,4 211,5 131,4 168,2 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 1,1 1,1 1,8 1,6 1,4 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 102,7 202,3 209,8 129,8 166,8 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 120 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Firma des Unternehmens: Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH Kontakt: Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 708-0 Fax: 07541 / 708-110 E-Mail: info@messe-fn.de Homepage: www.messe-friedrichshafen.de Gründungsdatum: 10. Juni 1992 Eintragung Handelsregister: 28. Dezember 1992, zuletzt geändert am 11. Januar 2021 Gesellschaftsvertrag: 24. Juni 2004, zuletzt geändert am 3. Dezember 2020 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen für Messezwecke und die Verwaltung dieses Grundbesitzes, insbesondere die Vermietung an die Messe Friedrichshafen GmbH zur Durchführung von Messen und Veranstaltungen. Die Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft haben sich auf das kommunalrechtlich Zulässige zu beschränken. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital i. H. v. 3.150.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 2.940.000,00 € 93,34 % Landkreis Bodenseekreis 150.000,00 € 4,76 % Industrie und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 30.000,00 € 0,95 % Handwerkskammer Ulm 30.000,00 € 0,95 % 3.150.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Klaus Wellmann Stefan Mittag Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter http://www.messe-friedrichshafen.de/mfn-de/index.php Beteiligungsbericht 2021 121 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Ein Aufsichtsorgan ist nicht eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Das Messewesen wird in Deutschland traditionell als eine öffentliche Aufgabe angesehen, der sich hauptsächlich Länder und Gemeinden annehmen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 1991/1992 veranstaltete die Internationale Messe Friedrichshafen GmbH (IBO GmbH) Messen und Ausstellungen hauptsächlich in eigener Regie. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. August 1992 wurde von der bis dahin einheitlichen Gesellschaft das operative Messegeschäft abgespalten und auf die neue Messe Friedrichshafen GmbH (MESSE GmbH) übertragen. Im Rahmen dieser Betriebs- aufspaltung fungiert die IBO GmbH ab dem Geschäftsjahr 1992/1993 als Besitzgesellschaft. Der Bau des neuen Messegeländes nahe dem Flughafen wurde im Geschäftsjahr 2001/2002 fertiggestellt. Die „Neue Messe“ wurde am 26. Juli 2002 eröffnet. Inzwischen gibt es verschiedene Erweiterungshallen (2002/2003 Halle A6, 2003/2004 Halle B4, 2009 Hallen A7 und B5). 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung der Internationale Bodensee-Messe GmbH an den Bodenseekreis: 240 € Erstattung Gebühren Vom Bodenseekreis gewährte Kapitaleinlage: 150.000 € Kapitaleinlage 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2021 wie in den Vorjahren mit der Verwaltung und Vermietung ihres Grundbesitzes und der Messeimmobilien beschäftigt. Die Mieterin, die Messe Friedrichshafen GmbH, hatte im Berichtszeitraum, verursacht durch die andauernde Corona-Pandemie und die verbundenen massiven Restriktionen in der Messebranche, weiterhin mit deutlichen operativen Schwierigkeiten zu kämpfen, konnte durch verschiedene Maßnahmen und strategische Neuausrichtungen jedoch ein äußerst gutes Ergebnis erzielen. Neben weiterhin verantwortungsvollem Umgang mit vorhandenen finanziellen Mitteln und flexibler Nutzung und Vermietung des Messegeländes wurden verfügbare Hilfsprogramme geprüft und wo möglich genutzt. Zusätzlich erfolgte die Ausgliederung wichtiger Veranstaltungsbereiche in eine Tochtergesellschaft, die fairnamic GmbH, Friedrichshafen, und in der Folge die Veräußerung von Anteilen an dieser Gesellschaft an die Messe Frankfurt. Hierdurch entstand ein partnerschaftliches Joint Venture, dass die AERO am Standort Friedrichshafen und die Eurobike am Standort Frankfurt erfolgreich weiter- entwickeln und für beide Branchen die Internationalisierung vorantreiben will. Beteiligungsbericht 2021 122 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Die MESSE GmbH konnte entsprechend vor allem durch den erzielten Verkaufserlös der Anteile an der fairnamic GmbH im Geschäftsjahr 2021 entgegen der Erwartung eine außergewöhnlich hohe Mietzahlung an die Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH leisten. Durch die Miete in Rekordhöhe von 43,47 Mio. € konnten sämtliche Finanzierungs- und sonstigen Aufwendungen und Abschreibungen gedeckt und ein deutlich positives Jahres- ergebnis von 32,04 Mio. € erzielt werden. Der Geschäftsverlauf 2021 war geprägt durch den Sondereffekt unerwartet hoher Miet- erträge und dementsprechend außergewöhnlich positiv. Instandhaltung Gemäß Mietvertrag mit der MESSE FN GmbH ist die Mieterin zu Instandhaltung und Wartung der technischen Gebäudeanlagen sowie der Hallen und Gebäude verpflichtet. Dieser Verpflichtung kam die MESSE FN GmbH, wie bereits in den vergangenen Jahren, umfassend nach. Hierbei wurden auch, soweit möglich und sinnvoll, interne Fachkräfte der MESSE FN GmbH eingesetzt. Neben der regelmäßigen Instandhaltung wurden auch Maßnahmen zur Energieeffizienz- Steigerung ergriffen; so wurde u. a. die Hallenbeleuchtung auf LED-Technik umgestellt. Verschuldung Auf bestehende Darlehen wurden im Verlaufe des Jahres 2021 entsprechend Tilgungen in Höhe von 737 Tsd. € geleistet. Der Darlehensstand verringerte sich entsprechend im Jahr 2021 leicht auf 36,98 Mio. €. Für die bestehenden Darlehen wurden in 2016 bereits günstige Zinsvereinbarungen für die Zeit ab 2019 vereinbart. Die Zinsbelastung bleibt dadurch nachhaltig niedrig. Die Zins- bindung für diese Darlehen läuft im Frühjahr 2026 aus. (Anmerkung: aufgrund der einmaligen hohen Mietzahlung im Geschäftsjahr 2021 konnte im Juni 2022 bereits neben der vertragsgemäßen Tilgungsleistung eine weitere Teilablösung in Höhe von 7,5 Mio. € erfolgen, weitere vorzeitige Teilablösungen werden geprüft.) 11. Prognose Nach Jahren mit hohen übervertraglich vereinbarten Mietzahlungen der MESSE FN GmbH, die die IBO GmbH in die Lage versetzten, die Entschuldung stark voranzutreiben und die Zinslast für die Folgejahre signifikant zu senken, folgten sowohl durch Entwicklungen im Messeportfolio der Mieterin als auch zuletzt durch die massiven Auswirkungen der Corona- Pandemie zwei Jahre, die operativ keine Mietzahlungen zuließen. Mit Wirkung ab 2019 wurde der Mietvertrag dahingehend modifiziert, dass die Höhe der Mietzahlung erfolgsabhängig berechnet wird. Dadurch findet die veränderte Ertragslage der Mieterin Berücksichtigung, die eine Festmietzahlung nicht mehr regelmäßig gewährleisten kann. Im laufenden Jahr und im Folgejahr ist allerdings zunächst nicht mit weiteren Umsatzerlösen aus Mietzahlungen zu rechnen, da das Veranstaltungsportfolio der Messe durch die Ausgliederung in die fairnamic GmbH um ertragskräftige Messen reduziert wurde und die Ergebnisse der Tochtergesellschaft durch die Beteiligung der Messe Frankfurt nur teilweise einfließen. Durch die strategische Neuausrichtung und die Entwicklungsmöglichkeiten der zukunftsträchtigen Themen soll die fairnamic GmbH aber mittelfristig deutliche Ergebnisanteile beisteuern und somit auch wieder Mieten ermöglichen. Beteiligungsbericht 2021 123 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Die Rahmenbedingungen bleiben durch die andauernde pandemische Lage sowie den durch Russland in der und gegen die Ukraine auf europäischem Boden geführten Krieg ebenso herausfordernd wie durch stark steigende Energiekosten, inflationäre Tendenzen und weltweit gestörte Lieferketten. Mit den Ländern Russland und Ukraine bestehen keine direkten Geschäftsbeziehungen, so dass die Geschäftsführung aus den kriegerischen Handlungen keinen unmittelbaren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Dennoch überwiegt die Zuversicht auf eine mittelfristig positive Entwicklung auf allen Gebieten und entsprechend auf eine Erholung des Messegeschäfts – und damit auf künftige Mietzahlungen. Durch die individuelle Kapitalrücklage der Stadt Friedrichshafen und vor allem durch die außergewöhnlich hohe Mietzahlung, die durch die Anteils-Verkaufserlöse ermöglicht wurde, ist die Vermögenslage mittelfristig ausreichend, die Finanz- und Ertragslage schätzen die IBO GmbH als aktuell gut ein. 12. Risikobericht Im Jahr 2022 wird eine Mietzahlung durch die MESSE FN GmbH nicht möglich sein. Bei Normalisierung der Situation in den Folgejahren muss ebenfalls zunächst davon ausge- gangen werden, dass keine oder lediglich minimale Mieten durch die Mieterin geleistet werden. Dies wirkt sich zwar negativ auf das Ergebnis und die Liquidität aus, Liquiditäts- engpässe sind jedoch durch den hohen Liquiditätsbestand nicht zu erwarten. In den kommenden Jahren sind voraussichtlich weder weitere liquiditätsstützende noch eigenkapitalstützende Maßnahmen durch die Gesellschafter notwendig. Vor dem Hintergrund der guten Liquiditäts- und Eigenkapitalausstattung, der erfolgsversprechenden Zukunftsperspektive der Mieterin und des neuen Joint Ventures sowie des Rückhalts durch den Hauptgesellschafter Stadt Friedrichshafen geht die Geschäftsführung trotz weiterhin bestehender Risiken hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung zuversichtlich davon aus, dass der Bestand der Gesellschaft nicht gefährdet ist. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden zum 15. Mal in Folge von Ernst & Young GmbH geprüft und erhielten am 6. Mai 2022 einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Es wird empfohlen, bei der Prüfung des nächsten Jahresabschlusses eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu wählen. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde in der Gesellschafterversammlung am 7. Juli 2022 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 32.043.479,50 € auf die neue Rechnung vorzutragen. Dies ergibt zusammen mit dem Bilanzverlust aus Vorjahren in Höhe von 51.324.291,71 € einen neuen Bilanzverlust in Höhe von 19.280.812,21 €. Beteiligungsbericht 2021 124 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Kosten Abschluss- prüfung 10.800 € 11.000 € 11.500 € 10.000 € 10.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -289.702 -2.419.783 -5.894.141 -7.920.068 32.043.480 -10.000.000 -5.000.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 125 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 87,85 % 87,01 % 96,09 % 93,10 % 49,93 % Finanzlage Eigenkapitalquote 46,90 % 47,23 % 44,12 % 37,64 % 53,06 % Fremdkapitalquote 53,10 % 52,77 % 55,88 % 62,36 % 46,94 % Anlagendeckung I 53,39 % 54,28 % 45,91 % 40,43 % 106,27 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -0,77 % -6,88 % -20,12 % -33,89 % 57,83 % Gesamtkapitalrentabilität 2,11 % -0,83 % -7,63 % -11,71 % 31,40 % Kostendeckung 128,58 % 96,93 % 36,79 % 4,65 % 623,79 % Zinslastquote -685,00 % -74,32 % -14,03 % -8,16 % 2,34 % Liquidität Effektivverschuldung 559,09 % 508,01 % 4.468,22 % 1.428,42 % 88,84 % Kurzfristige Liquidität 1,71 1,78 0,11 0,12 1,73 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1 1 1 1 1 Personalaufwandsquote 2,01 % 2,60 % 6,95 % 36,50 % 0,37 % Leistungskennzahlen Mieterträge in Tsd. € 9.395 7.089 2.725 349 44.010 derivate Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken (Nominalvolumen in Tsd. €) 609 203 0 0 0 Beteiligungsbericht 2021 126 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenst. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Sachanlagen 70.432,6 64.815,6 63.795,4 57.801,3 52.142,0 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 70.432,6 64.815,6 63.795,4 57.801,3 52.142,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 953,2 2.975,6 537,0 2.387,9 36.640,2 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.649,8 4.750,8 292,3 320,3 14.263,5 7.603,0 7.726,4 829,3 2.708,1 50.903,7 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.327,9 2.140,6 2.140,6 1.578,8 1.391,6 Bilanzsumme 80.176,1 74.495,4 66.390,8 62.088,3 104.437,4 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 3.150,0 3.150,0 3.150,0 3.150,0 3.150,0 II. Rücklage 69.543,2 69.543,2 69.543,2 71.543,2 71.543,2 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -34.800,6 -35.090,3 -37.510,1 -43.404,2 -51.324,3 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -289,7 -2.419,8 -5.894,1 -7.920,1 32.043,5 37.602,9 35.183,1 29.289,0 23.368,9 55.412,4 B. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen u.ä. 9,8 9,5 9,2 9,0 7,5 II. Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 3.775,3 III. Sonstige Rückstellungen 55,9 51,6 35,2 27,0 21,1 65,7 61,1 44,4 36,0 3.803,9 C. Verbindlichkeiten I. VB ggü. Kreditinstituten 40.049,9 38.400,8 36.719,3 37.719,3 36.982,7 II. VB aus Lieferung u. Leistung 1,4 0,0 53,0 135,4 0,0 III. VB ggü. verb. Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. VB ggü. Gesellschaftern 442,9 0,0 164,9 825,0 0,0 V. Sonstige VB 2.013,3 850,4 120,1 3,7 8.238,4 42.507,5 39.251,2 37.057,3 38.683,4 45.221,1 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 80.176,1 74.495,4 66.390,8 62.088,3 104.437,4 Beteiligungsbericht 2021 127 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 120.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2021 128 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 9.395,2 7.088,8 2.724,5 348,6 44.009,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 8,7 6,9 18,8 84,8 19,5 3. Gesamtleistung 9.403,9 7.095,8 2.743,3 433,4 44.029,1 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 188,8 184,7 190,7 158,2 163,2 6. Abschreibungen 6.024,0 6.024,0 6.133,7 5.997,8 5.659,3 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.093,9 1.105,0 1.081,6 1.341,7 1.232,7 8. Gesamtaufwand 7.306,7 7.313,7 7.406,0 7.497,7 7.055,2 9. Betriebsergebnis 2.097,2 -217,9 -4.662,6 -7.064,3 36.973,9 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.984,5 1.798,3 827,0 646,6 750,0 12. Finanzergebnis -1.984,0 -1.798,3 -827,0 -646,6 -750,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 113,3 -2.016,2 -5.489,7 -7.711,0 36.224,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 3.775,3 16. Sonstige Steuern 403,0 403,5 404,4 209,1 405,2 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -289,7 -2.419,8 -5.894,1 -7.920,1 32.043,5 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 129 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Beteiligungsbericht 2021 130 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Internationale Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Firma des Unternehmens: Internationale Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Hafenstraße 6, 78462 Konstanz Tel.: 07531 / 9094-30 Fax: 07531 / 9094-94 E-Mail: office@bodensee.de Homepage: www.bodensee.eu Gründungsdatum: 1. Januar 1998 Eintragung Handelsregister: 17. Februar 1998 Gesellschaftsvertrag: 22. September 2021, zuletzt geändert am 11. November 2021 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Philipp 2. Gegenstand des Unternehmens Alle Arten von Tätigkeiten, die direkt oder indirekt geeignet sind, den Tourismus im internationalen Bodenseegebiet zu fördern. Das Wirken der IBT ist hierbei Gebietskörper- schaften- und länderübergreifend auf die Bodenseeregion insgesamt ausgelegt. In Ausübung dieser Zwecksetzung ist die IBT u. a. Betreiberin der Website www.bodensee.eu. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital i. H. v. 120.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 42.305,00 € 35,25 % Landkreis Konstanz 29.598,00 € 24,67 % Vorarlberg Tourismus GmbH 11.833,00 € 9,86 % Internationale Bodensee Tourismus GmbH 9.884,00 € 8,24 % Landkreis Lindau 7.935,00 € 6,61 % Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee e.V. 4.942,00 € 4,12 % Thurgau Tourismus 5.151,00 € 4,29 % St. Gallen Bodensee Tourismus 4.733,00 € 3,94 % Lichtenstein Marketing 1.949,00 € 1,62 % Schaffhausen Tourismus 1.670,00 € 1,39 % Gesamt 120.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Ammann Beteiligungsbericht 2021 131 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis 1. Stv. Vorsitzender Thomas Kirchhofer St. Gallen Bodensee Tourismus 2. Stv. Vorsitzender Dr. Marcello Scarnato Liechtenstein Marketing Aufsichtsrat: Vorsitzender Achim Krafft Bürgermeister Langenargen (Kreistag Bodenseekreis) Stv. Vorsitzender Mag. Christian Schützinger Geschäftsführer Markus Isenrich Präsident Mitglieder Arman Aigner Bürgermeister (seit 01.01.2021) Prof. Dr. Anja Brittner-Widmann Studiengangsleiterin Nina Hanstein Geschäftsführerin Dr. Roland Scherer Direktor Universität St. Gallen Eric Thiel Geschäftsführer 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 1.050 € 900 € 900 € 750 € 900 € 5. Öffentlicher Zweck Mit der Unterstützung des Tourismus in der Bodenseeregion übernimmt die Gesellschaft Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an die IBT: 194.108 € Gesellschafterzuschuss 17.850 € Erstattung Projekt 833 € Erstattung Erlebnisplaner Zahlungen von der IBT an den Bodenseekreis: 52 € Ausschüttungen BCP 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2017 (bis 31. Dezember 2026) Beteiligungsbericht 2021 132 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Als die touristische Dachorganisation der Vierländerregion Bodensee fördert und organisiert die Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) das Image und die Vermarktung der internationalen Tourismusregion Bodensee. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Destinationen, Orten und den touristischen Unternehmen der Vierländer- region Bodensee. Gemäß bestehendem Gesellschaftsauftrag hat die IBT im Jahr 2021, das zweite Jahr geprägt durch die Coronapandemie, ihre Tätigkeit zur Förderung der Zusammenarbeit und zur Stärkung des Tourismus in der internationalen Bodenseeregion in erfolgreicher Weise ausgeführt. Das Tourismusjahr 2021 ist wie zum Jahresende 2020 im Lockdown und mit den damit verbundenen Einschränkungen gestartet. Wenn auch durch erste zaghafte Lockerungen zunächst in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein bereits ab März sowie folgend in Österreich und dann in Deutschland erfreulichere Perspektiven entstanden, waren diese Monate für die Organisationen und Unternehmen der Vierländerregion Bodensee erneut eine besondere Herausforderung. Im zweiten Corona-Jahr zeigte sich die Situation am Arbeitsmarkt, insbesondere für Saisonkräfte, schon deutlich kritischer und anspruchsvoller als noch in den Jahren zuvor. Diese Tendenz ist durch die Pandemie spürbar beschleunigt worden. Gesamthaft haben die Gästezahlen ab Juni wieder zugenommen und bewegten sich bis Jahresende leicht über den Werten von 2020, aber rund ein Drittel unter „vor Pandemie“ Niveau. Schwierig blieb die Situation in Herbst und Winter und rund um die Weihnachtsmärkte, die teils öffneten dann doch wieder geschlossen wurden oder stark eingeschränkt stattfanden. Die unterschiedlichen Ausgangslagen in den Ländern, die kurzfristigen und fortwährenden neuen Verordnungen machten es für Gäste, Gastgeber und Unternehmen selbst nahezu unmöglich, gesicherte Aussagen und längerfristige Entscheidungen zu treffen. Hohen Zuspruch fanden insgesamt Einrichtungen und Aktivitäten im Freien, so auch die Gartenschauen in Überlingen und Lindau. Durch die Absagen und geänderte Durchführung von verschiedenen Veranstaltern, wie auch die Tourismusmessen in Stuttgart und Berlin, sind mit den Partnern der Region digitale Alternativen entwickelt und umgesetzt worden. Durch die weiterhin gültigen Reise- und Kontaktbeschränkungen im ersten Quartal entstand eine rein digitale Medienveranstaltung mit virtueller Medienkonferenz und Präsentation der Partner aus einem Fernsehstudio. Im Anschluss daran wurde in einer offenen Fragerunde der Austausch mit den Journalisten ermöglicht sowie in den Folgetagen individuelle Einzelgespräche angeboten. Eine nachfolgende zweitätige virtuelle Pressereise, an der zuvor gedrehte Videos präsentiert wurden, ist mit kurzen live Interviews als Teil der Bodensee Medien Tage erfolgreich kombiniert worden. Aufgrund der fehlenden Veranstaltungen in Präsenz zu Jahresanfang, ob Messen oder den geplanten Prospektbörsen im Frühjahr 2021, konnten bereits produzierte Jahresprospekte nicht im gewohnten Umfange eingesetzt werden. Ihr Gebrauch ist aufgrund geänderten und neuen Informationen zeitlich begrenzt, weshalb dieses Material kaum mehr verwendet werden kann. Um Lagerkapazität einzusparen, ist das Prospektmaterial unlängst fachgerecht entsorgt worden. Mit gemeinsamen Marketingaktivitäten unterstützten die Destinationen der Vierländerregion Bodensee das Ziel einer grenzübergreifenden Förderung der Nebensaison. Die IBT GmbH bündelte hierzu umfangreiche kulinarische Angebote mit Spezialitäten aus allen vier Ländern für die kooperative Themenkampagne „Herbstgenuss am Bodensee“. Mit dem Schwerpunkt auf regionale und saisonale Angebote wurde ergänzend die Positionierung des Bodensees als qualitativ hochwertige und nachhaltige Destination unterstützt. Die erstmals ganzjährig gültige Bodensee Card Plus (BCP) konnte aufgrund der Einschränkungen erst ab Juni von den Kunden voll genutzt werden. Der Verkauf begann Beteiligungsbericht 2021 133 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) bereits im Dezember 2020, jedoch entwickelte sich die Nachfrage spürbar erst ab Mitte Mai mit den sich abzeichnenden Öffnungen, insbesondere auf deutscher Seite. Dennoch konnten in 2021 insgesamt über 15.500 Karten verkauft werden und somit etwas mehr als im Jahr zuvor. Dies unterstreicht im dritten Jahr der BCP den hohen Zuspruch für dieses flexibel nutzbare Produkt. Der Gebrauch der Karte war in 2021 bis zum Jahresende möglich. Da die IBT als Reiseveranstalter fungieren muss, können die Kunden noch nicht eingelöste Karten aus 2020 weiterhin gegen entsprechende Erstattungen, zurückgeben. Die dafür zum Jahresende 2020 gebildete Rückstellung wurde zum Jahresende 2021 aufgrund der kaum noch eingehenden Forderungen deutlich reduziert. Der Vorverkauf für die ab 2022 angebotene BCP startete zum Dezember 2021 und verlief erfolgreicher als im Jahr zuvor. Damit unterstreicht das Produkt BCP die Strategie eines ganzjährigen und alle vier Länder einbeziehenden Angebotes sowohl für Gäste als auch für die einheimische Bevölkerung. Da die Anforderungen von Kunden, Partnern und der IBT bezüglich der Digitalisierung eine größere Weiterentwicklung vorhersehen, wurde eine Ausschreibung zur Neuerung des eingesetzten Systems entwickelt, lanciert und in 2021 abgeschlossen. Die Vorbereitungen, um den Einsatz der ausgewählten Plattform für die BCP 2023 ab Dezember 2022 zu ermöglichen, sind noch in 2021 angestoßen worden. Das gemeinsame Online Tourenportal, wurde mit umfangreichen Angeboten an Rad- und Wandertouren der Vierländerregion Bodensee, auch in 2021 weitergeführt. Das vormals durch INTERREG mitgeförderte Portal soll künftig alleine durch die IBT GmbH finanziert werden. Im Jahr 2021 wurde trotz massiver Reisebeschränkungen an der weiteren Internationa- lisierung der Gästestruktur für die Vierländerregion Bodensee gearbeitet. Mit verschiedenen meist digitalen Maßnahmen und virtuellen Treffen im Bereich Business to Business (B2B) führte die IBT GmbH die Recherche und den Kontaktaufbau zu Reiseveranstaltern erfolgreich fort. Hierbei konnte auf die Netzwerke zu den touristischen Dachorganisationen der Länder, der European Tourism Associaton (ETOA) und auch privaten Anbietern zurückgegriffen werden. International kommt als Kommunikationsmittel der Sales Guide Bodensee, der für die Jahre 2022/2023 neu aufgelegt wurde, vornehmlich digital zum Einsatz. Zusätzlich konnte für die deutschsprachigen Veranstalter im Frühjahr 2021 ein online Gruppenplaner umgesetzt werden. Die Marktbearbeitung in Italien wurde ab dem Sommer 2021, mit den aus 2020 verschobenen Maßnahmen, auch wieder persönlich fortgesetzt. Neben organisierten Verkaufstouren in Italien, konnte auch die bereits für 2020 geplante Medienkonferenz in Mailand nachgeholt werden. Der Besuch an einer der ersten Veranstaltungen in Präsenz überhaupt in Mailand sowie die im Nachgang erfolgten Berichte zeigen das große Interesse an der Bodenseeregion. Die für Ende November vorbereitete Gruppenmedienreise zum Thema Weihnachtsmärkte in der Vierländerregion Bodensee musste allerdings erneut abgesagt und ins Frühjahr 2022 verschoben werden. Daher konnte die Projektphase 2018 bis 2020 noch nicht vollumfänglich abgeschlossen werden. Erst zum August 2021 hin, wurde die vakante und weiterhin geplante Personalstelle im Projekt internationale Marktbearbeitung nachbesetzt. Demzufolge verschoben sich die vorbereitenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung im Projekt und hierbei insbesondere die Neubewertung der fünf Top-Märkte Italien, Frankreich, Niederlande, England und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die neue Projektvereinbarung über eine Laufzeit von dreieinhalb Jahren konnte jedoch aufgesetzt und verabschiedet werden. Die dazugehörenden Maßnahmen sind allerdings bis auf geringe Personalaufwände in der Vorbereitung gänzlich nach 2022 verschoben worden. Beteiligungsbericht 2021 134 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Nicht alle Projektpartner der vorherigen Kooperationsperiode sind weiterhin im Projekt aktiv, wodurch das Budgetvolumen reduziert wurde. Die unveränderte Strategie der Saisonausweitung steht generell im Fokus der Arbeit in den internationalen Märkten. Daher werden Presse- oder Studienreisen in die Region gezielt zwischen Oktober und Mai zu den Themen dieser Jahreszeiten organisiert. Der Kommunikationskanal Instagram mit dem englischsprachigen Format Travel Guide ist im Jahr 2021 kontinuierlich weiterentwickelt worden. Die Zahl der Follower konnte auf über 8.700 ausgebaut werden. Noch wertvoller allerdings sin die Interaktionen der Instagram Gemeinschaft, die den Hashtag #bodensee4u zahlreich verlinkt und somit den internationalen Bodensee stets präsent hält. Bei Berichten und Informationen zur IBT GmbH selbst wird ausschließlich Facebook eingesetzt. Das Tourismusforum 2021 fand als hybride Veranstaltung bereits im Oktober statt. Leider konnte aufgrund der Corona Bestimmungen und zum Schutze aller nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmenden vor Ort in Überlingen dabei sein. Der Zuspruch zum Thema Besucherlenkung und verändertes Reiseverhalten in Zeiten von Corona zeigte, dass Events wie das Tourismusforum weiterhin richtig und wichtig sind für den Austausch in der Tourismusgemeinschaft. Die IBT GmbH setzt weiterhin und ausschließlich auf das Logo „Vierländerregion Bodensee“ mit den jeweiligen fremdsprachigen Versionen. Zusätzlich wird als Wortmarke „Bodensee“ mit seiner sehr hohen Bekanntheit, angewendet. Im Rahmen der Neuausrichtung der Bodensee Standort Marketing GmbH, als juristischer Eigentümer der Marke, fanden mehrere Workshops, davon einer gezielt zur Marke, in 2021 statt. Die IBT GmbH beteiligte sich hierbei an zwei Veranstaltungen und erwartet die Erkenntnisse daraus im Laufe 2022. Das abgeschlossene INTERREG Projekt Weinregion Bodensee wird durch die IBT GmbH operativ unterstützt. Die Kooperation zwischen Blauburgunderland, Schaffhauserland Tourismus und dem Bodensee Wein e.V. bestand in 2021 als Weinregion Bodensee weiter. Im Rahmen von Auftritten an der Landesgartenschau Überlingen wurde die Kooperation aktiv präsentiert. Die notwendigen Maßnahmen hierzu sowie weiterhin die Präsentation im Internet ist durch die IBT GmbH organisiert worden. Als von der Internationale Bodenseekonferenz (IBK) gefördertes Begegnungsprojekt fand im Frühsommer ein moderierter Austausch zwischen Destinationen und Mobilitätsanbietern zur Vision eine Bodensee Card statt. Ein Ergebnis dieses von der IBT GmbH initiierten Treffens waren intensivierte Gespräche zwischen den Card Anbietern am westlichen und nördlichen Bodensee zur Annäherung der Produkte Bodensee Card West und Echt Bodensee Card. Durch erneute personelle Veränderungen des Unternehmens IBT im Jahr 2021 übernahmen andere Teammitglieder die Aufgaben vorübergehend, was die Digitalisierung interner Abläufe und Verfahren beschleunigte. Im Rechnungswesen können die Arbeitsschritte für Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie für Überweisungen und Abbuchungen nun durchgängig digital bearbeitet und geprüft gegeben werden. Ein weiterer Digitalisierungs- schritt erfolgt nun im Bereich Personal. Hier soll künftig vom Bewerbungsprozess, um ins Unternehmen einzusteigen bis hin zum Verlassen der IBT GmbH alles webbasiert und online durchführbar werden. Dadurch erhöht sich die Resilienz des Unternehmens und gleichzeitig werden Prozessabläufe in diesen beiden Bereichen verschlankt. Die durch die Kontakt- beschränkungen eingeführte mobile Arbeitsweise wurde im Jahresverlauf verstetigt und in eine feste Vereinbarung überführt. Demnach kann nun an bis zu zwei Tagen in der Woche mobiles Arbeiten in Anspruch genommen werden. Der erneut ab Herbst 2021 angebotene Ausbildungsplatz konnte erfolgreich besetzt werden. Die bisherige Studentin an der DHBW konnte ihre Ausbildung im Sommer erfolgreich abschließen und wurde für zunächst ein Jahr übernommen, um die weiteren digitalen Schritte zu organisieren. Beteiligungsbericht 2021 135 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Die aufgrund der Kündigung der Geschäftsbeteiligung durch die Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) zum Jahresende 2020 verfügbaren Anteile, wurden durch die IBT selbst erworben. Gespräche mit anderen Institutionen werden weiterhin gesucht und geführt, um eine mittelfristige Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch neue Gesellschafter zu erzielen. Im Jahr 2021 kann der Geschäftsverlauf der IBT als wirtschaftlich stabil bezeichnet werden. Als Hintergrund dazu sind die Kontinuität bei Verkauf und Akzeptanzen der BCP, die ausgeglichenen Geschäfte in den Kooperationen samt Sonderbudget für die gemeinsame Herbstkampagne sowie einmalige Sondereffekte anzuführen. Jedoch war das Geschäftsjahr 2021 gesamthaft geprägt durch pandemische Herausforderungen, die zu stetem anpassen der Maßnahmenpläne führte. Damit einhergehend erschwerte sich die bisher schon anspruchsvolle Akquise von Kooperationspartnern und Finanzierungsmitteln bei den ebenfalls stark geforderten Leistungspartnern und Destinationen weiter. Abschließend kann man festhalten, dass die IBT ihre betriebswirtschaftlichen Ziele eines ausgeglichenen Jahresergebnisses im Geschäftsjahr 2021 trotz dieser schwierigen Umstände gut erreichen und umsetzen konnte. 11. Prognose Die präsenten Krisen drängen den fortschreitenden Klimawandel, der nicht weniger herausfordernd bleiben wird, derzeit in den Hintergrund. Daher sind die ersten konsequenten Initiativen in der Vierländerregion Bodensee hin zu mehr nachhaltigem Denken in Bezug auf Klimaschutz, ökonomischen und gesellschaftlichen Dimensionen, nicht nur begrüßenswert, sondern von allen aktiv zu unterstützen. Daraus ableitend ist das Erfordernis überregionaler Zusammenarbeit unübersehbar und bedarf mehr Engagement und Aufmerksamkeit der einzelnen Akteure. Die dritte Projektphase der internationalen Marktbearbeitung wurde mit weniger Partnern und Budget in 2021 gestartet. Die knapp 72.000 € werden für die Märkte Evaluation sowie fortführende Aktivitäten in Italien eingesetzt. Darüber hinaus vertritt die IBT GmbH in den kommenden Monaten auf Basis des Grundauftrags die Vierländerregion Bodensee bei B2B Maßnahmen wie die Teilnahmen am Germany Travel Mart (GTM) und dem Global European Marketplace (GEM). Kooperationen mit Tourismus Marketing Baden-Württemberg und Bayern Tourismus in den Niederlanden und USA dienen dazu weitere Kenntnisse zu den einzelnen Märkten sammeln zu können. Mit den Ergebnissen zu den Märkten ist zu erwarten, dass weitere Partnerschaften gegründet werden können und die finanzielle Ausgangslage im Projekt sich dadurch deutlich verbessern und stabilisieren wird. Mit der zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossenen Ausschreibung zur technischen Weiterentwicklung der BCP begannen direkt die vorbereitenden Arbeiten zur Einführung des neuen Systems. Dadurch können die Partner der IBT GmbH ab Herbst 2022 frühzeitig eingearbeitet werden und der Vorverkauf zum November starten. Ebenso entsteht hierdurch ausreichend Zeit für Tests des Zusammenspiels verschiedener involvierter Systeme. Die Karte wird damit digitaler und mobiler und ermöglicht künftig eine enge (systemische) Zusammenarbeit mit regionalen Gästekarten sowie mit den öffentlichen (Nah)Verkehren. Die hohe Attraktivität der BCP zeigt sich bereits im erfreulich starken Vorverkauf Ende 2021 und den nun stetig zunehmenden Anfragen und Buchungen der Karte. Mit neuen Attraktionen wie dem Ravensburger Spieleland, sind die Nutzungsmöglichkeiten nochmals erweitert worden. Beteiligungsbericht 2021 136 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 12. Risikobericht Die weiterhin andauernde Pandemie sowie der unlängst entfesselte bewaffnete Konflikt in Europa zeigen die Anfälligkeit für globale Effekte auch für die Vierländerregion Bodensee. Das unbegrenzt scheinende Wachstum der vergangenen Jahre im Tourismus hat ohne Zweifel einen Einbruch erfahren. Die bisher noch unklaren Folgen aus dem Konflikt in der Ukraine und die damit einhergehenden humanitären Folgen und wirtschaftlichen Aus- wirkungen stellen auch die Tourismusbranche vor weitere unbekannte Herausforderungen. Wenngleich die Vergangenheit gezeigt hat, dass Katastrophen dieser Art die Reisehäufigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt haben, so sind die Preisentwicklungen für Energie und damit auch die Folgen für die Unternehmen in der Region noch nicht abzuschätzen. Die langfristige und nachhaltige Aufgleisung von Projekten und Projektfinanzierungen zeigt sich weiterhin und zunehmend als sehr herausfordernd. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 sieht dadurch ein negatives Ergebnis in Höhe von 19.000 € vor. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes wurde unterstellt, dass die zurückhaltenden Zusagen für Kooperationen nicht ausreichen werden, um den im Grundauftrag weiterhin offenen Zuschussbetrag der OTG voll ausgleichen zu können. Umgekehrt nehmen die an die IBT gerichteten Ansprüche und Erwartungen weiter zu, können aber mit den zur Verfügung gestellten und darüber hinaus akquirierten Mitteln kaum erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschafter der IBT GmbH beschlossen, die Eigentümeransprüche zu schärfen und entsprechende Rückschlüsse für organisatorische Anpassungen zu ziehen. Ein erster intensiver Austausch für eine klare Eigentümerstrategie hat bereits stattgefunden. Mit einem klaren Auftrag für die IBT GmbH, der auch die Rollen zwischen den Akteuren aus Destinationen und Leistungspartnern sowie der IBT GmbH eindeutig definiert, soll das Zusammenwirken der touristischen Organisationen hinsichtlich gemeinsamer Projekte und für die gewünschten Entwicklungen und Synergien in der Vierländerregion Bodensee bestmöglich unterstützt werden. Die bei der Bodensee Card PLUS in 2022 höher geplanten Erträge setzen voraus, dass kurzfristig keine neuen Reiseeinschränkungen ausgesprochen werden. Wenn auch die aktuellen Ereignisse die Jahresentwicklung noch dämpfen könnten, so wird die Urlaubslust aus dem bedeuteten Quellmarkt Deutschland als ungebrochen hoch prognostiziert. Unter diesen Voraussetzungen und der Annahme bereits im Frühjahr wieder deutlich mehr Verkäufe im Vergleich zu den Pandemiejahren erzielen zu können, ist ein Erlösrisiko, auch bei erneut im späteren Jahresverlauf möglichen Reiseeinschränkungen aufgrund von Corona, als sehr gering zu werten. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 der Internationale Bodensee Tourismus GmbH, Konstanz wurden von der Schmid & Tritschler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten am 22. März 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde vom Aufsichtsrat am 19. Mai 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschluss- fassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 23. Juni 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 124.630,14 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Beteiligungsbericht 2021 137 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer ETL AG, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Stuttgart ETL AG, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Stuttgart Schmid & Tritschler GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Schmid & Tritschler GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Schmid & Tritschler GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Kosten Abschluss- prüfung 4.800 € 4.800 € 6.700 € 14.000 € 10.620 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 12.283 11.259 -33.035 19.530 124.630 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 138 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 9,24 % 12,60 % 5,01 % 1,86 % 0,70 % Finanzlage Eigenkapitalquote 74,53 % 66,65 % 38,18 % 24,15 % 29,14 % Fremdkapitalquote 25,47 % 33,35 % 61,82 % 75,85 % 70,86 % Anlagendeckung I 806,52 % 529,07 % 761,95 % 1.300,63 % 4.147,77 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 5,22 % -12,31 % -20,77 % 10,94 % 42,96 % Gesamtkapitalrentabilität 3,89 % -8,21 % -6,87 % 2,64 % 12,52 % Kostendeckung 52,66 % 48,06 % 81,21 % 70,37 % 72,03 % Zinslastquote 0,13 % 0,00 % -13,32 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 12,66 % 24,56 % 38,45 % 36,64 % 64,52 % Kurzfristige Liquidität 6,90 3,20 2,16 2,48 1,33 % Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 8,3 10,5 10,5 11,0 8,95 Personalaufwandsquote 39,61 % 47,12 % 18,08 % 23,91 % 24,21 % Beteiligungsbericht 2021 139 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 16. Bilanz Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0 120,0 120,0 120,0 Ia Eigene Anteile 0,0 0,0 0,0 0,0 -9,9 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 84,5 95,7 72,1 39,0 0,0 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 11,3 -23,7 -33,0 19,5 0,0 IV. Bilanzgewinn 0,0 0,0 0,0 0,0 180,0 215,7 192,1 159,0 178,6 290,1 B. Rückstellungen 41,6 37,6 110,1 298,7 78,6 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 16,9 45,2 80,0 33,2 350,6 II. Anzahlungen auf Bestellungen 0,0 0,0 13,5 86,5 200,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 15,2 13,4 54,0 140,6 74,2 32,1 58,5 147,4 260,3 624,8 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 2,0 2,0 Bilanzsumme 289,4 288,2 416,6 739,5 995,5 Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 2,8 5,5 1,7 0,8 0,0 II. Sachanlagen 23,4 30,4 18,6 12,4 6,5 III. Finanzanlagen 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 26,7 36,3 20,9 13,7 7,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 8,4 34,5 8,6 32,4 87,3 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 23,5 16,8 56,2 32,2 52,5 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 221,9 187,0 318,6 645,7 828,7 253,8 238,2 383,5 710,3 968,4 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,9 13,7 12,2 15,5 20,1 Bilanzsumme 289,4 288,2 416,6 739,5 995,5 Beteiligungsbericht 2021 140 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 141 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 577,7 514,8 2.153,9 1.359,5 1.382,0 1. a Erhöhung des Bestandes an fertigen- und unfertigen Erzeugnissen 0,0 0,0 53,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 530,7 532,5 530,6 592,3 607,9 3. Gesamtleistung 1.108,4 1.047,3 2.684,5 1.951,8 2.043,5 4. Materialaufwand 499,2 396,8 1.844,6 1.209,5 1.181,7 5. Personalaufwand 439,0 493,5 485,5 466,7 494,8 6. Abschreibungen 9,3 10,1 17,6 9,2 7,5 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 149,6 170,6 304,6 246,5 234,6 8. Gesamtaufwand 1.097,0 1.071,0 2.652,4 1.931,9 1.918,6 9. Betriebsergebnis 11,3 -23,8 32,1 19,9 124,9 10. Erträge aus Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 0,00 0,0 10a. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,2 0,3 0,01 0,01 0,1 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,01 0,0 4,4 0,0 0,00 12. Finanzergebnis 0,2 0,3 -4,4 0,01 0,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11,5 -23,5 27,8 19,9 125,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag -0,01 0,01 -0,01 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,3 0,2 60,8 0,4 0,4 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 11,3 -23,7 -33,0 19,5 124,6 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 142 IV. Klinik Tettnang GmbH Klinik Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinik Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531-0 Fax: 07542 / 531-178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 14. Januar 2004 Eintragung Handelsregister: 10. Januar 2008, zuletzt geändert am 16. März 2015 Gesellschaftsvertrag: 14. Januar 2014, zuletzt geändert am 20. Februar 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Krankenhauses Tettnang, eines Akutkrankenhauses der Grund- und Regelversorgung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 300.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinikum Friedrichshafen GmbH 284.700,00 € 94,90 % Landkreis Bodenseekreis 15.300,00 € 5,10 % 300.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Margita Geiger Franz Klöckner (ab 01.01.2021) http://www.klinik-tettnang.de/index.php Beteiligungsbericht 2021 143 IV. Klinik Tettnang GmbH Gesellschafterversammlung: Vorsitzende Margita Geiger Geschäftsführerin Klinik Tettnang GmbH Franz Klöckner Geschäftsführer Klinik Tettnang Stv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat des Bodenseekreises 5. Öffentlicher Zweck Der öffentliche Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- wesens, des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Bodenseekreises mit ambulanten, vor-, nach- und vollstationären Krankenhausleistungen mit einem leistungs- fähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesem Krankenhaus behandelten Patienten. Die Förderung des Wohlfahrtswesens verwirklicht die Gesellschaft insbesondere durch den Aufbau vernetzter Strukturen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote und durch die Beteiligung an solchen. Die Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medizinischen Berufe und der Pflegeberufe. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH (Einlage: 25.000 €, Anteil: 100 %) Klinikdienste KKT GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) Gesundheitsakademie Tettnang GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) Liquidation 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die Klinik Tettnang GmbH: 51 € Erstattung medizinische Kosten Zahlungen der Klinik Tettnang GmbH an den Bodenseekreis: 31.341 € Erstattung Personalkosten 3.039 € Erstattung Müllgebühren (Deponie) 35.000 € Veräußerung Beatmungsgeräte 22.285 € Darlehenszins 22.531 € Tilgung Darlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 1.572.485 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2005 Laufzeit: bis 31.12.2067 Zins: 1,5 % p. a. Annuität: 44.816 € Restkapital: 1.463.110 € Der mit der Klinik Tettnang am 1. Juli 2005 geschlossene Darlehensvertrag beinhaltet einen Großteil des im Erbbaurechtsvertrag wertmäßig überlassenen Grundstücks. Wie in der Kreistagssitzung am 15. November 2016 beschlossen, wurden die Konditionen in 2017 angepasst. Beteiligungsbericht 2021 144 IV. Klinik Tettnang GmbH 8. Bestellte Sicherheiten Die Stadt Friedrichshafen hat eine Gewährträgerschaft für die Klinik Tettnang GmbH gegenüber der Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg übernommen. Der Bodenseekreis übernimmt den eigenen Anteil von 5,1 % im Innenverhältnis gegenüber der Stadt Friedrichshafen. Zur Absicherung des Kreditbetrages wurde von der Klinik Tettnang GmbH für den Bodenseekreis eine Grundschuld bestellt. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2018 (bis 31. Dezember 2027) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Das Jahr 2021 war für das Gesundheitssystem und besonders die Krankenhäuser ein weiteres sehr herausforderndes Jahr. Durch diese Herausforderungen geht die Schere zwischen den Erlösen der Kliniken und deren steigenden Kosten aufgrund von kontinuierlich höheren Material- und Personalkosten bei gleichzeitig gedeckelten Entlohnungen für diese Leistungen weiter auf. Dies bedingt Maßnahmen und Konzepte auf der Leistungsseite, die diese Kostensteigerungen durch erhöhtes Wachstum kompensieren können. In der Folge nimmt der Wettbewerb im Krankenhausbereich zu. Zudem wird die Arbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen durch die stetigen Veränderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen stark beeinflusst. Speziell in den Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sowie niedergelassenen Ärzten, aber neu auch gegenüber den Behörden, erfolgen regelmäßig gesetzliche Neuordnungen und daraus resultierend modifizierte Verträge, Vereinbarungen und Anforderungen. Durch Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren, insbesondere 2018, wurde ein Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierungssystematik eingeleitet. Zusätzlich zu diesen Gesetzen, die den normalen Geschäftsbetrieb der deutschen Krankenhäuser beeinflussen, gab es im Rahmen der Coronapandemie zahlreiche, sehr kurzfristig beschlossene Bundesgesetze und Verordnungen, die den Geschäftsverlauf aller Krankenhäuser in Deutschland beeinflusst haben. Die Klinik Tettnang GmbH betrieb im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Klinikum der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 140 Planbetten in sechs Hauptabteilungen. Außerhalb der Pandemie kommt durch die zunehmende Konkurrenz, auch durch ambulante Behandlungsalternativen, und die Wettbewerbssituation im stationären Bereich der Aufrecht- erhaltung und dem Ausbau von Patientenströmen eine besondere Bedeutung zu. Die Klinik Tettnang GmbH geht deswegen weiterhin und intensiviert den Weg, intersektoral und regional strategische Partnerschaften einzugehen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft bereits vor einigen Jahren ein Medizinisches Versorgungszentrum mit mehreren Fach- richtungen in Betrieb genommen und Facharztpraxen im Gebäude mit enger Verzahnung zu den Hauptabteilungen etabliert, um die Zuweisungen aus dem ambulanten Bereich im Kernversorgungsgebiet weiterhin sicherzustellen. Außerdem wurde frühzeitig durch infra- strukturelle Bindung von Versorgungspartnern in den Fachbereichen, die die Gesellschaft nicht selbst anbietet, ein umfassendes Versorgungskonzept als strategischer Vorteil erkannt und umgesetzt. Beteiligungsbericht 2021 145 IV. Klinik Tettnang GmbH Im medizinischen Bereich wirkt sich der Zusammenschluss besonders zwischen Tettnang und Friedrichshafen positiv aus. So sind enge personelle Kooperationen der Fach- abteilungen und der Aufbau spezialisierter Fachabteilungen bereits umgesetzt und werden zukünftig noch weiter intensiviert. Damit wird den Patienten im Verbund ein spezialisiertes und qualitativ hochwertiges Behandlungsspektrum angeboten. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2021 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von -1,44 Mio. € ein deutlich schlechteres Ergebnis erzielt, als geplant (geplant war ein Ergebnis von 0,02 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2021 erhöhten sich die Erlöse einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge um 0,8 Mio. € von 45,7 Mio. € auf 46,5 Mio. €. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen liegen um rd. 2,5 Mio. € höher als im Vorjahr. Gründe hierfür sind erhöhte Erlöse zur Finanzierung des Pflegedienstes, die Zahlungen zur Finanzierung der Corona-bedingten Mehraufwendungen und Erlösausfälle, die Erhöhung des um den Pflegeanteil bereinigten Casemix-Index sowie die Erhöhung des Basisfallwertes. Die ursprünglich für das Jahr 2021 geplanten Erlöse wurden unterschritten, im Vergleich zum Wirtschaftsplan waren Mindererlöse in Höhe von rund -4,5 Mio. € zu verzeichnen. Die Erlösposition „Sonstige betriebliche Erträge“ ist im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,9 Mio. € reduziert. Im Vorjahr war die Gewährung von Zuschüssen des Krankenhausträgers zu Betriebskosten des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 0,7 Mio. € und von Zuschüssen des Krankenhausträgers zur Übernahme von Verlusten des Zweckbetriebs in Vorjahren in Höhe von 0,9 Mio. € enthalten. Daneben sind in dieser Position auch die Erstattungen für Mutterschutz und die Corona-bedingten Ausfallzeiten in Höhe von zusammen 0,3 Mio. € enthalten (Vj. 0,5 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 0,03 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €). Die Personalkosten des Jahres 2021 liegen mit 24,0 Mio. € (Vj. 22,5 Mio. €) um rund 1,8 Mio. € unter dem Planansatz von 25,8 Mio. €. Ursachen für die Überschreitung der geplanten Personalkosten sind im Wesentlichen die deutliche Unterschreitung der Vollkräfte- zahlen, vor allem bedingt durch die knappen Ressourcen auf dem Arbeitsmarkt und notwendige Anpassungen aufgrund des Leistungsrückgangs. Die um die kurzfristig Beschäftigten korrigierte Fluktuationsrate der Gesellschaft ist gestiegen und ist angesichts der Notwendigkeit, qualifiziertes Personal in der Gesellschaft zu halten, negativ zu beurteilen. Die Fluktuationsrate beträgt 17,68 % und liegt damit höher als im Vorjahr (15,52 %). Angestrebt wurde in der Planung 2021 eine Fluktuationsrate in Höhe des Vorjahres. Dieser Planwert wurde nicht erreicht bzw. überschritten. Der Materialaufwand liegt um rund 2,8 Mio. € deutlich über dem Materialaufwand des Vorjahres. Die Erhöhung bei den Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen innerhalb des Material- aufwandes beträgt gegenüber dem Vorjahr rund 1,0 Mio. €. Dies resultiert zum einen aus den Corona-bedingten beim Laborbedarf (+0,4 Mio. €). Weiterhin ist aufgrund der Leistungs- steigerungen vor allem im chirurgischen Bereich eine deutliche Zunahme beim OP-Bedarf (+0,2 Mio. € zum Vorjahr) sowie bei den Implantaten (+0,5 Mio. €) zu verzeichnen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um rd. 0,15 Mio. € auf insgesamt 9,2 Mio. € angestiegen. Die Fallzahlentwicklung lag im Jahr 2021 mit 9.184 (inkl. Überlieger) Patienten über dem Vorjahr (8.861, Wirtschaftsplan 10.735). Der Casemix-Index lag mit 0,824 (inkl. Überlieger) etwas über dem Vorjahreswert (0,786), die Planung lag bei 0,837. Die Fallzahl und der Beteiligungsbericht 2021 146 IV. Klinik Tettnang GmbH Casemix liegen Corona-Pandemie-bedingt unter den Planwerten, da elektive Operationen abgesagt und temporär Stationen geschlossen werden mussten, bzw. die Notwendigkeit bestand, Patienten zu isolieren, was zu einer geringeren Belegungskapazität führte. Das Jahresergebnis für das Jahr 2021 beträgt rund -1,44 Mio. € und ist damit schlechter als das im Wirtschaftsplan angesetzte Ergebnis von 0,02 Mio. € und schlechter als das Jahresergebnis des Vorjahres (2,26 Mio. €). Allerdings ist das Jahresergebnis 2020 beeinflusst durch die Gewährung von Zuschüssen des Krankenhausträgers zu Betriebs- ausgaben in Höhe von rund 0,71 Mio. € und Zuschüssen des Krankenhausträgers zur Übernahme von Verlusten aus dem Vorjahr in Höhe von rund 0,85 Mio. € (beide enthalten in den sonstigen betrieblichen Erträgen). Negativ auf das Jahresergebnis wirkte sich die Corona Pandemie aus, wie beispielsweise durch Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, z. B. durch Hygienevorgaben: Tettnang wurde innerhalb des Verbundes zum „coronafreien“ Haus erklärt und mit viel Aufwand entsprechend infektiologisch gesichert. Dazu kamen Auflagen externer Behörden – so konnte aufgrund der Abstandsregelungen eine Drei-Bett-Belegung der dafür eigentlich vorgesehenen Zimmer nicht durchgeführt werden, was zu einer Verminderung der belegbaren Betten führte. Die aus der Corona Pandemie resultierenden niedrigeren Fallzahlen führten zu Erlösverlusten und damit zur Verschlechterung des Jahresergebnisses im Vergleich zur Planung 2021. Im Geschäftsjahr 2021 betrug die Investitionstätigkeit des Krankenhauses in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 1,4 Mio. € (Vj. 2,7 Mio. €). Darin sind Anlagen im Bau in Höhe von 0,7 Mio. € enthalten. Die Finanzierung erfolgte über Darlehen, Einzel- und Pauschalfördermittel sowie Trägerzuschüsse. Das Anlagevermögen beläuft sich im Geschäftsjahr auf 29,5 Mio. €. Das Anlagevermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der geringeren Investitionstätigkeit des Jahres 2021 um 0,4 Mio. €. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten und mittel- bzw. langfristige Darlehen bzw. Verbindlichkeiten aus Fördermitteln des Krankenhausträgers und Verbindlichkeiten aus Einzelfördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gedeckt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt auf 1,4 Mio. € gestiegen (+0,01 Mio. € zum Vorjahr). Die Gesellschaft hat vom Träger Klinikum Friedrichshafen GmbH ein Kontokorrentdarlehen mit einem Kreditrahmen in Höhe von 5,0 Mio. € erhalten. Dieses wurde im Geschäftsjahr mit 2,0 Mio. € in Anspruch genommen. Der Finanzmittelbestand der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 1,9 Mio. € (Vj. 2,9 Mio. €). Generell war im Geschäftsjahr durch den „Cash-Pool“ im Verbund des Medizin Campus Bodensee die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt. Die von der Gesellschafterin Klinikum Friedrichshafen GmbH eingeräumte Kontokorrentkreditlinie in Höhe von 5,0 Mio. € war per 31. Dezember 2021 mit 2,0 Mio. € Anspruch genommen. Das Jahr 2021 war auch für die Klinik Tettnang geprägt von den Auswirkungen der Corona- pandemie – sowohl direkt als auch durch die gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Folgen. Die für das Jahr 2021 erwarteten Erlöse konnten nicht realisiert werden. Gleichzeitig hat sich die in 2020 entwickelte immense Steigerung der Materialkosten in 2021 weiter verschärft. Beteiligungsbericht 2021 147 IV. Klinik Tettnang GmbH Die Corona-bedingten Ausgleichszahlungen sowie die Reduzierung der Personalkosten im Vergleich zur Planung aufgrund geringerer Vollkräftezahlen konnten die negativen Effekte auf der Erlös- und Kostenseite leider nicht kompensieren, sodass der Geschäftsverlauf aus wirtschaftlicher Sicht insgesamt negativ zu beurteilen ist. 11. Prognose Grundlage für den Wirtschaftsplan war die erforderliche Konsolidierung der Krankenhäuser im Verbund bei Sicherstellung der medizinisch hochwertigen Versorgung. Der Wirtschafts- plan wurde im Sommer 2021 unter der Maxime erstellt, dass im Jahr 2022 die Coronalage für Krankenhäuser keine medizinische und wirtschaftliche Relevanz mehr haben würde. Auf der Erlösseite wurden weiterhin zusätzliche Patientenströme aus Weingarten und den nun am Standort Tettnang operierenden Praxen berücksichtigt. Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2022 sind noch nicht terminiert, da im Jahr 2021 zunächst die Verhandlungen für das Jahr 2020 geführt wurden. Leider ist noch kein Abschluss der Verhandlungen erfolgt. Bis dahin erbringt die Gesellschaft sozusagen unter Vorbehalt Leistungen und mit provisorischen, nicht endverhandelten Preisen (z. B. NUB, ZE, Pflegepauschale). Dies bedeutet erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die tatsächliche Erlössituation. Konsequent muss auch im Jahr 2022 auf eine möglichst kostengünstige Leistungserbringung auch in Bezug auf Sachkosten geachtet werden. Basierend auf der Leistungsentwicklung des ersten Halbjahres 2022 ist es schwer zu sagen, ob die geplanten Leistungssteigerungen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten werden können. Ein Casemix-Rückgang von rund 15 % in den ersten sechs Monaten 2022 ist im Vergleich zur Planung 2022 zu verzeichnen. Dieser ist der Corona-Krise geschuldet. Auf der Basis des medizinischen Konzeptes im Medizin Campus Bodensee (allerdings Corona-Pandemie-bereinigt) wurde im Wirtschaftsplan 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 ein nahezu identisches Leistungsniveau geplant. Die Tarifverträge sowohl für den Geltungsbereich TVöD als auch TV-Ä sind für das Jahr 2022 geeint und bieten daher relative Sicherheit. Erhebliche Unsicherheiten werden sich in den Folgenjahren jedoch durch die auch durch die Auswirkungen der Corona Pandemie ergebende Vergütungsdiskussion für Krankenhauspersonal im Allgemeinen und für Pflegekräfte im Besonderen ergeben. Auch ist die Frage, ob qualifiziertes Personal künftig zu Tarifbedingungen tätig werden wird. Die Gegenfinanzierung im Pflegebereich ist, wie oben dargestellt, noch völlig unsicher. 12. Risikobericht In 2016 erfolgte die hausweite Einführung eines medizinischen Risikomanagementsystems (CIRS), wodurch frühzeitig Schwachpunkte erkannt werden können. Darüber hinaus wurde in den vergangenen Jahren sukzessive ein ökonomisches Risikomanagement etabliert. Dabei findet jährlich eine Aufnahme der Risiken statt, mit anschließender Bewertung und Priorisierung. Ein weiteres Risiko besteht generell in der Sicherung der Liquidität. Der Wirtschaftsplan 2022 und die Mittelfristplanung weisen auch unter der Annahme, dass die Coronasituation keinen wesentlichen Einfluss mehr haben würde, weitere Jahresfehlbeträge aus. Es besteht ein hohes Risiko der Liquiditätsverschlechterung. Beteiligungsbericht 2021 148 IV. Klinik Tettnang GmbH Derzeit ist die Liquidität im MCB über das Cash-Pooling mit der Stadt Friedrichshafen sichergestellt. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Klinikum Friedrichshafen GmbH und der Stadt Friedrichshafen beträgt die Kreditlinie derzeit 9 Mio. €. Mögliche Betriebskostenzuschüsse seitens der Stadt Friedrichshafen sind in der Prognose nicht berücksichtigt. Insgesamt lässt sich festhalten, dass für den Prognosezeitraum bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage geplant wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die der Planung zugrundeliegenden Annahmen auch eintreten. Insbesondere die künftige Entwicklung der Energiepreise und die zu erwartenden Auswirkungen aus der weiteren Entwicklung der COVID-Pandemie können hier einen erhöhten Liquiditätsbedarf auslösen, der es erforderlich machen kann, dass die Gesell- schafterin Klinikum Friedrichshafen GmbH den Finanzierungsrahmen gegen Ende des Geschäftsjahres 2023 ausweiten muss. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des beschriebenen Risikos wird als gering eingestuft. Ebenfalls von Bedeutung ist ein bestehender Instandhaltungs- und Investitionsbedarf, der mit einem Risiko unzureichender infrastruktureller Ausstattung und damit grundsätzlich auch mit Risiken bei der Patientenbehandlung als auch bei der Innovationskraft der Gesellschaft einhergehen. Vor dem Hintergrund der dualen Finanzierung und der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel von Seiten des Landes Baden-Württemberg nicht ausreichen, zeichnet sich keine Entspannung der Lage ab. Da nachhaltige Überschüsse bzw. positive Ergebnisse zunehmend schwieriger zu erwirtschaften sind, ist die Gesellschaft zur Finanzierung von Investitionen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen auf Zuschüsse durch den Träger angewiesen. Maßgeblich aufgrund des Angriffskriegs in der Ukraine sind die Energie- und auch die sonstigen Sachkosten stark gestiegen und werden dies auch zukünftig noch tun. Soweit diese Kostensteigerungen nicht durch kompensierende Maßnahmen ausgeglichen werden, verschlechtert sich die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft durch die Kosten- steigerungen entsprechend. Der Tarifabschluss vom Oktober 2020 für den Geltungsbereich des TVöD, der bis Ende 2022 gilt, bedeutet für den MCB zunächst deutliche Personalmehrkosten. Durch die Laufzeit von 28 Monaten ist hier jedoch eine mittelfristige Personalkostenplanung möglich. Durch die individuelle Entwicklung je Entgeltgruppe und Stufe im TVöD ist eine langfristig wirkende Erhöhung der Personalkosten zu erwarten. Durch die etwas höhere Steigerung des Landesbasisfallwertes für 2021 wurde die Unterfinanzierung der Personalkostensteigerungen zwar nicht eliminiert, aber zumindest abgemildert. Leider setzte sich diese Steigerung für 2022 nicht im selben Maße fort. Auch laufen weiterhin erhebliche Anstrengungen und Aufklärungskampagnen auf Verbands- ebene (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft) mit dem Ziel, die deutlich ungünstigere Personalkostensituation in Baden-Württemberg im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern an die Politik zu adressieren, um so eine Berücksichtigung im Landesbasisfallwert zu realisieren. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und das damit verbundene Pflegebudget ließen Hoffnungen zu, dass hierdurch eine gewisse finanzielle Entlastung erfolgen könnte. Beteiligungsbericht 2021 149 IV. Klinik Tettnang GmbH Die harte Wirklichkeit ist jedoch, dass durch diesen Paradigmenwechsel der Leistungs- vergütung zahlreiche Fragen zur adäquaten Berechnung weiterhin ungeklärt sind und die Gesellschaft bis heute kein Ergebnis bei den Budgetverhandlungen vorweisen kann – wie jedes andere Krankenhaus Deutschlands außerhalb der Universitätskliniken. Das Risiko der Unterfinanzierung bewertet die Klinik Tettnang GmbH als hohes Risiko. Die wirtschaftlich positive Entwicklung der Gesellschaft hängt im Wesentlichen von einer Erlösausweitung infolge steigender Patientenzahlen und damit der Bewertungsrelationen ab. Die Strategie, weiteres Wachstum durch die Strukturierung des medizinischen Leistungs- angebotes bei gleichzeitiger Kostenoptimierung zu erreichen, bedeutet für die Gesellschaft eine mittlere Chance, weitere Patienten an sich zu binden und damit Erlöse zu generieren. Dem Risiko des Fachkräftemangels, das in der derzeitigen Situation im Gesundheitswesen auch noch in den nächsten Jahren vorherrschen wird, begegnet die Gesellschaft zum einen durch die Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsplatzes im Gesamtverbund des Medizin Campus Bodensee (z. B. durch familienfreundliche Arbeitszeitmodelle), durch den flexiblen Einsatz des Personals an den verschiedenen Standorten sowie durch Personalakquise auf dem ausländischen Arbeitsmarkt. In den nächsten Jahren ist mit dem weiteren organi- satorischen Zusammenwachsen der Krankenhäuser zu einem Verbund mit einer Verbesserung zu rechnen, dies allerdings abhängig von der weiteren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Eine weitere Verschärfung der Situation ist nicht auszuschließen und bedeutet ein hohes Risiko für die Gesellschaft. Die weltweite Ausbreitung des SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) stellte auch die Klinik Tettnang GmbH im Jahr 2020 vor erhebliche Herausforderungen, und die Krise dauert an. Größtes Risiko stellt hierbei eine Infizierung von Mitarbeitern und/oder Patienten dar. Diesem Risiko begegnete der Medizin Campus Bodensee durch die Gründung eines Krisenstabes bereits im Februar 2020, der insbesondere bestehende Pandemiepläne aktualisiert und angepasst hat sowie zunächst diverse Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung in Gang gesetzt hat, z. B. Zutritts- und Arbeitsbeschränkungen, erhöhte Hygienemaßnahmen, umfangreiche Informationen und Veranstaltungsabsagen. Weiterhin bestehen Pläne bei Auftreten einer Infektion, insbesondere im Hinblick auf notwendige Quarantäne. Ein weiteres bestehendes Risiko war und ist die ausreichende Beschaffung von benötigten Hygieneartikeln, Medikamenten und Schutzbekleidung. Aus diesem Grund hat die Klinik Tettnang GmbH bereits in den Anfängen der sich abzeichnenden Corona- Pandemie weitere Bestellungen ausgelöst. Zudem befindet sich die Klinik Tettnang GmbH im stetigen Austausch mit anderen Unternehmen und zuständigen Behörden zur Sicherung von weiteren Bedarfen. Die vorgenannten Risiken realisierten sich daher insbesondere wie folgt: Der infektionsbedingte Ausfall von Mitarbeitern sowie eine imagebedingt oder wegen Freihaltemaßnahmen schlechtere Belegung führten zu geringeren Umsatzerlösen. Erhöhter Bedarf sowie eine Verteuerung der Hygieneartikel und Schutzbekleidung führten zu einem steigenden Materialaufwand. Dieses Risiko, das trotz umfassender Impfkampagnen auch innerhalb der Belegschaft weiterhin angesichts des Umgreifens von Mutanten fortbesteht, für die nachfolgenden Monate und Jahre zu eliminieren ist eine der vordringlichsten und auch kostenintensivsten Aufgaben des Risikomanagements. Der Medizin Campus Bodensee wurde im Januar 2022 Opfer eines Cyber-Angriffs, der die IT-technische Infrastruktur zum Erliegen gebracht hat. Patientendaten bzw. andere sensible Daten wurden nicht gestohlen. Die Bemühungen, die IT-Systeme ggü. Cyber-Angriffen immun zu machen, wurden seither nochmals intensiviert. Das Risiko eines erfolgreichen Angriffs ist allerdings wie bei jedem Unternehmen weiterhin existent. Beteiligungsbericht 2021 150 IV. Klinik Tettnang GmbH 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzu- führenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde von der Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es ist geplant, den Jahresfehlbetrag von -1.441.226,84 € auf neue Rechnung vorzutragen. Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von -7.413.706,86 € ergibt sich ein neuer Verlustvortrag von -8.854.933,70 €. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer pwc KPMG KPMG KPMG KPMG Kosten Abschluss- prüfung 31.000 € Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -778.970 893.848 -75.544 2.257.111 -1.441.227 -2.000.000 -1.500.000 -1.000.000 -500.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 151 IV. Klinik Tettnang GmbH 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 54,23 % 61,46 % 66,92 % 72,44 % 68,36 % Finanzlage Eigenkapitalquote 10,97 % 12,56 % 11,08 % 16,92 % 12,86 % Fremdkapitalquote 67,38 % 64,58 % 66,07 % 61,29 % 38,83 % Anlagendeckung I 20,24 % 20,44 % 16,55 % 23,36 % 18,81 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -19,88 % 18,58 % -1,60 % 32,28 % -25,96 % Gesamtkapitalrentabilität -1,40 % 3,01 % 0,25 % 5,87 % -2,99 % Kostendeckung 79,73 % 79,20 % 77,88 % 84,41 % 81,25 % Zinslastquote -35,63 % 29,01 % -240,20 % 7,46 % -10,56 % Liquidität Effektivverschuldung 179,42 % 210,14 % 253,86 % 299,28 % 156,43 % Kurzfristige Liquidität 0,59 0,47 0,21 0,24 0,24 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 410 381 387 421 439 Personalaufwandsquote 61,14 % 54,59 % 55,35 % 49,11 % 51,75 % Leistungskennzahlen Planbetten 140 140 140 140 140 stationäre Patienten 8.317 8.149 8.414 8.862 9.184 Verweildauer 5,14 5,03 4,98 4,75 4,36 Beteiligungsbericht 2021 152 IV. Klinik Tettnang GmbH 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 33,5 157,1 180,6 163,2 164,6 II. Sachanlagen 19.277,1 23.331,6 28.380,9 29.725,2 29.296,1 III. Finanzanlagen 50,5 50,5 50,5 50,5 50,5 19.361,1 23.539,2 28.612,0 29.938,9 29.938,9 B. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung 2.916,1 2.916,1 2.916,1 2.916,1 2.916,1 C. Umlaufvermögen I. Vorräte 867,8 790,7 890,3 617,2 597,6 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 8.784,1 7.701,4 7.845,1 4.911,7 8.205,1 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.755,5 3.279,1 2.392,8 2.934,5 1.912,6 13.407,4 11.771,2 11.128,2 8.463,4 10.715,2 D. Rechnungsabgrenzungsposten 17,2 75,6 101,2 10,1 24,8 Bilanzsumme 35.701,8 38.302,0 42.757,5 41.328,5 43.167,2 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 300,0 300,0 300,0 300,0 300,0 II. Kapitalrücklage 14.106,9 14.106,9 14.106,9 14.106,9 14.106,9 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -9.710,2 -10.489,1 -9.595,3 -9.670,8 -7.413,7 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -779,0 893,8 -75,5 2.257,1 -1.441,2 4.696,7 3.917,7 4.736,0 6.993,2 5.551,9 B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung 5.432,5 5.899,2 6.706,7 6.144,5 17.480,9 D. Rückstellungen 2.296,4 2.855,5 3.064,7 2.861,3 3.372,7 E. Verbindlichkeiten I. Verbindl. ggü. Kreditinstituten 4.380,0 4.395,3 4.033,0 3.670,2 3.306,9 II. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 960,9 1.672,6 1.438,7 1.280,9 1.356,3 III. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 13.127,0 12.138,9 6.856,5 2.930,4 5.401,5 IV. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz 4.608,6 4.601,4 4.590,3 5.732,8 1.735,8 V. Verbindl. ggü. verbund. UN 7,6 7,6 115,8 145,0 68,2 VI. Verb. aus sonst. Zuw. zur Finanz. des Anlagevermögens 150,4 1.230,0 5.802,6 6.191,4 60,7 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 820,7 686,2 5.413,0 5.374,1 4.829,7 24.055,2 24.735,6 28.250,0 25.329,5 16.761,6 F. Ausgleichspost. aus Darlehensförd. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 35.701,8 38.302,0 42.757,5 41.328,5 43.167,2 Beteiligungsbericht 2021 153 IV. Klinik Tettnang GmbH 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 50.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo zur Finanzierung vom AV Rückstellungen Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Beteiligungsbericht 2021 154 IV. Klinik Tettnang GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 25.844,2 27.179,4 27.973,4 37.300,4 39.819,6 2. Erlöse aus Wahlleistungen 478,0 486,7 1.368,4 1.188,6 1.181,9 3. Erlöse aus ambul. Leistg. des KKH 978,1 1.002,8 1.006,3 1.316,0 1.952,5 4. Nutzungsentgelte Ärzte 865,9 1.345,1 349,2 299,2 197,7 4a. Erlöse des Krankenhauses nach § 277 HGB* 2.103,2 2.376,0 2.488,7 2.941,5 2.514,8 5. Erhöhung/Minderung Bestand an unfertigen Leistungen -7,4 -77,0 99,7 -34,0 -19,7 6. Zuweisung/ Zuschüsse öffentl. Hand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Erträge 1.076,6 2.514,3 1.791,0 2.742,8 835,9 8. Gesamtleistung 31.338,6 34.827,3 35.130,7 45.754,4 46.482,7 9. Materialaufwand 7.214,2 7.881,3 9.315,8 11.211,6 13.968,4 10. Personalaufwand 19.160,3 19.010,9 19.445,2 22.469,4 24.056,3 11. Abschreibg. auf vom KHG geförd. AV 53,7 50,4 47,4 54,3 44,9 12. Abschreibung sonstiges AV 1.205,2 1.182,2 1.420,2 1.411,4 1.742,9 13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.780,0 6.192,3 5.691,1 9.045,3 9.194,1 14. Gesamtaufwand 32.413,5 34.317,2 35.919,8 44.192,0 49.006,6 15. Betriebsergebnis -1.074,9 510,2 -789,1 1.562,4 -2.523,9 16. Erträge aus Zuwendungen für Inv. 584,6 2.245,3 6.218,8 1.077,3 2.262,0 17. Erträge aus Einstellg. von Ausgleichsposten für Eigenmittel 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 18. Erträge aus Auflösung von SoPo/ VB 533,6 605,7 875,8 890,1 1.248,6 19. Erträge aus Auflösung von Ausgleichsposten für Darlehensförd. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21. Aufwendg./ Erträge aus Verlustübern. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22. Aufwendg. aus Zuführg. zu SoPo/VB 546,5 2.211,0 6.188,0 1.077,3 2.270,3 23. Aufwendg. Für die nach KHG geförd. Nutzung von AV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25. Zwischenergebnis -503,0 1.150,2 117,4 2.452,5 -1.283,6 20. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11,0 13,8 14,7 7,8 8,6 24. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 277,5 259,3 181,5 168,4 152,2 25. Finanzergebnis -266,6 -245,4 -166,8 -160,5 -143,6 26. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -769,6 904,7 -49,3 2.292,0 -1.427,2 27. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 28. Steuern vom Einkommen und Ertrag 9,4 10,0 15,5 30,4 9,8 29. Sonstige Steuern 0,0 0,9 10,7 4,5 4,2 30. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -779,0 893,8 -75,5 2.257,1 -1.441,2 Beteiligungsbericht 2021 155 IV. Klinik Tettnang GmbH 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 156 IV. Klinik Tettnang - Klinikdienste KKT GmbH Mittelbare Gesellschaft Klinikdienste KTT GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinikdienste KKT GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 29. November 2005 Eintragung Handelsregister: 21. Februar 2006 Gesellschaftsvertrag: 29. November 2005, zuletzt geändert 20. Februar 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere von Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten, Hol- und Bringdiensten, Krankenhausgebäudemanagement und -logistik, Betrieb von Küchen, Cafeterien, Kiosken und Bettenzentrale sowie die Übernahme von Pflegehilfs-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und technischen Diensten einschließlich des Managements von nichtmedizinischem Personal. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Klinikdienste KTT GmbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH 12.750,00 € 51,00 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 12.250,00 € 49,00 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Margita Ingrid Beate Geiger Franz Klöckner 5. Öffentlicher Zweck s. unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Beteiligungsbericht 2021 157 IV. Klinik Tettnang - Klinikdienste KKT GmbH 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Die COVID-19-Pandemie hat sich im vergangenen Jahr mit Ausnahme des Betriebs der Cafeteria nur untergeordnet auf die Gesellschaft ausgewirkt. In den Bereichen Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten und Speisenversorgung für die Klinik Tettnang ist die Gesellschaft in systemrelevanten Diensten tätig. Diese Dienstleistungen müssen unabhängig von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie erbracht werden. Die Omikron-Variante stellt die Gesellschaft momentan aufgrund der vermehrten Infektionen vor organisatorische Herausforderungen. Die seit 16. März 2022 geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern betrifft auch die Mitarbeiter der Klinikdienste KTT GmbH. Aufgrund der hohen Impfquote wird nicht damit gerechnet, dass die Einführung der Impfpflicht zu einer zusätzlich angespannten Personaldecke führt. Insgesamt geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch im Jahr 2022 kein unmittelbares wirtschaftliches Risiko für die Gesellschaft darstellen. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. Juni 2022 wird der Jahres- überschuss in Höhe von 10.412,57 € mit dem Gewinnvortrag von 87.691,33 € auf neue Rechnung vorgetragen. 34.411 20.103 3.514 3.514 10.413 0 10.000 20.000 30.000 40.000 2018 2019 2020 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 158 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Mittelbare Gesellschaft Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 8806 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 6. Dezember 2007 Eintragung Handelsregister: 28. Januar 2008 Gesellschaftsvertrag: 7. Dezember 2007, zuletzt geändert 10. Dezember 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Gesell- schaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines fachübergreifenden medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zudem die hiernach zulässige Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € und ist voll einbezahlt. Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der Klinik Tettnang GmbH gehalten. http://www.klinik-tettnang.de/index.php Beteiligungsbericht 2021 159 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Sachsenmaier Gesellschafterversammlung: Organträger: Klinik Tettnang GmbH 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Im Geschäftsjahr wurden im ambulanten Bereich insgesamt 34.941 (Vj. 28.746) Patienten behandelt. Die Corona-Pandemie brachte vor allem im 2. Halbjahr viele Patienten zum Impfen ins MVZ TT. Zusätzlich zu den normalen Arbeitszeiten wurde auch an Wochenenden geimpft. Die Umsatzerlöse einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge, jedoch ohne Erträge aus Betriebskostenzuschüssen, in Höhe von 2,44 Mio. € lagen mit 202 Tsd. € über dem Planansatz von 2021 (2,24 Mio. €). Der Ausgleich für coronabedingte Erlösausfälle seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für gesetzlich Versicherte beträgt nur 90 % der Erlöse des Vorjahres- Quartals. Voraussetzung für die Ausgleichszahlung ist die Minderung des Gesamthonorars um mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahresquartal aufgrund eines pandemiebedingten Fallrückganges. Für den Ausfall der Erlöse für Selbstzahler und Privatpatienten gibt es keinen gesetzlichen Ausgleich. Ebenso nicht für entgangene Erlöse aus geplanten ambulanten Operationen. Die Personalkosten als größter Kostenblock lagen bei 1,84 Mio. € (Vj. 1,79 Mio. €; Plan 2021: 1,75 Mio. €). Die Personalkosten sind u. a. wegen der umsatzabhängigen variablen Vergütung der Ärzte, die eine Leistungserhöhung zu verzeichnen haben, sowie durch den neuen Tarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten über dem Planansatz. Das Ergebnis ohne Trägerzuschuss mit -36 Tsd. € hat sich gegenüber dem Plan (+ 7 Tsd. €) verschlechtert, gegenüber dem Vorjahr (-75 Tsd. €) jedoch verbessert. Beteiligungsbericht 2021 160 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Die Gesellschafterversammlung hat noch nicht stattgefunden. Es ist geplant, den Gewinnvortrag von 126.183,22 € auf neue Rechnung vorgetragen. 56.951 50.474 11.080 0 -35.581 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 2018 2019 2020 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 161 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Beteiligungsbericht 2021 162 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) LZ Horizon GmbH & Co. KG 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: LZ Horizon GmbH & Co. KG Kontakt: Leutholdstraße 30, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 202 - 1663 Fax: 07541 / 202 - 1665 E-Mail: info@zeppelin-lz.de Gründungsdatum: 23. Juli 2021 Eintragung Handelsregister: 27. Juli 2021 Gesellschaftsvertrag: 23. Juli 2021, zuletzt geändert am 23. November 2021 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 23. Juli 2021 – 31. Dezember 2021 (Gründung) Rechtsform: Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten sowie die baurechtliche Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von nicht für den Betrieb des Flughafens Friedrichshafen erforderlichen Grundstücken und alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Grundstücke, die der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur entgeltlichen Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital An den Kommanditeinlagen der Gesellschaft von 8.225.000 € sind folgende Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt: Stammkapital Anteil Luftschiffbau Zeppelin GmbH 4.935.000 € 60,00 % Landkreis Bodenseekreis 3.290.000 € 40,00 % 8.225.000 € 100,00 % Persönlich haftender Gesellschafter ist die LZB Horizon GmbH, Friedrichshafen. Beteiligungsbericht 2021 163 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird von der LZB Horizon GmbH, Friedrichshafen, wahrgenommen. Geschäftsführer der LZB Horizon GmbH waren im Berichtsjahr Jörg Artur Bischof Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Thomas Brandt Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Jörg Artur Bischof Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Mitglieder Thomas Brandt Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Christoph Keckeisen Erster Landesbeamter Bodenseekreis 5. Öffentlicher Zweck Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen für die Sicherstellung der luftfahrtrechtlich erforderlichen Verkehrsinfrastruktur und die Verwaltung dieses Grund- besitzes, insbesondere die Vermietung an die Flughafen Friedrichshafen GmbH zum Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen. Durch die besondere geografische Lage und die wirtschaftliche Bedeutung diese Verkehrsinfrastruktur ist das öffentliche Interesse unmittelbar und in besonderem Maße gegeben. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Die Gründung erfolgte zunächst zu 100 % über die Luftschiffbau Zeppelin GmbH. Im zweiten Schritt beteiligte sich der Bodenseekreis und erwarb die Anteile von der Luftschiffbau Zeppelin GmbH. Eine direkte Finanzbeziehung gab es folglich 2021 zwischen dem Bodenseekreis und der LZH nicht. Zahlungen der LZH an den Bodenseekreis: 124 € Gebühr 8. Bestellte Sicherheiten § 10 Abs. 5 Gesellschaftsvertrag: vorgetragene Verlust begründen keine Nachschusspflicht 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2021 164 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Die LZ Horizon KG wurde als Vehikel zur Durchführung einer „sale-and-lease-back“ – Transaktion gegründet. Mit der Transaktion wurden von der Flughafen Friedrichshafen GmbH sämtliche Grundstücke und Gebäude unter aufschiebenden Bedingungen erworben. Die beiden Gesellschafter Luftschiffbau Zeppelin GmbH und Landkreis Bodenseekreis haben in einem umfangreichen Bewertungs- und Prüfungsprozess parallel in Verhandlung mit der Geschäftsführung der Flughafen Friedrichshafen GmbH die Chancen und Risiken des beabsichtigten Investments abgewogen und geprüft. Ebenso inwieweit das Investment aus immobilienstrategischer Sicht mit dem Vermietungspartner Flughafen Friedrichshafen GmbH sinn- und tragfähig ist. Die erworbenen Grundstücke und Gebäude sollen zum Weiterbetrieb des Bodensee-Airports an diesen zurück vermietet werden. Die aufschiebenden Bedingungen waren zum Bilanzstichtag, dem 31. Dezember 2021, noch nicht erfüllt. Die Genehmigung des Notifizierungsverfahrens hat die Europäischen Kommission am 11. März 2022 erteilt. Die Gründung der LZ Horizon KG erfolgte im Juli 2021. Die Eröffnungsbilanz wurde auf den 23. Juli 2021 aufgestellt. Aufgrund der erwähnten aufschiebenden Bedingungen im Grundstückskaufvertrag der „sale- and-lease-back“ – Transaktion wird der Eigentumsübergang der erworbenen Grundstücke und Gebäude sowie der Beginn der Rückvermietung erst mit Eintritt der Genehmigung des Umstrukturierungsplanes der Flughafen Friedrichshafen GmbH durch die EU-Kommission erfolgen. Gleichermaßen wirkt sich der Eintritt der aufschiebenden Bedingungen auf die Fälligkeit des Kaufpreises aus. Insofern hatten gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Rumpf-Geschäftsjahr noch keine spürbaren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Im Geschäftsjahr wurden keine Umsatzerlöse erzielt, da diese vom Eintritt der aufschiebenden Bedingungen abhängig sind. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 108 Tsd. € und sind im Wesentlichen auf die Rechts- und Beratungskosten (92 Tsd. €) zurückzuführen. Dabei macht der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Luftschiffbau Zeppelin GmbH und der LZ Horizon GmbH & Co. KG einen Anteil von 80 Tsd. € aus. Die flüssigen Mittel am Jahresende betrugen 7,86 Mio. € und resultieren aus den Kommandit- einlagen der Luftschiffbau Zeppelin GmbH sowie des Landkreises Bodenseekreis. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau (358 Tsd. €) betreffen aktivierungsfähige Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag (Rechtskosten, Beurkundungskosten) und Due Diligence-Kosten, die nach grundsätzlicher Kaufentscheidung angefallen sind. Die Aktivierung erfolgte als vorweggenommene Anschaffungsnebenkosten. Die Kommanditeinlagen (8,23 Mio. €) wurden von den beiden Kommanditisten gemäß dem Gesellschaftsvertrag vollständig eingezahlt. Entsprechend der Gesellschaftsanteile entfallen 4,935 Mio. € auf die Luftschiffbau Zeppelin GmbH und 3,29 Mio. € auf den Landkreis Bodenseekreis. Durch den entstandenen Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 8,12 Mio. €. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (96 Tsd. €) handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber der Luftschiffbau Zeppelin GmbH. 11. Prognose Mit der „sale-and-lease-back“–Transaktion wurde ein entscheidender Grundstein für den Erhalt und Weiterbetrieb des Bodensee-Airports gelegt. Mit dem Eintritt der aufschiebenden Bedingungen bzw. mit Beginn der Rückvermietung der Grundstücke und Gebäude an die Flughafen Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, erwirtschaftet die LZ Horizon KG eine Beteiligungsbericht 2021 165 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) marktgerechte Rendite. Darüber hinaus ergibt sich für die Gesellschaft das Potenzial, nicht für den Betrieb des Bodensee-Airports benötigte Flächen baulich zu entwickeln und beispielsweise Nachhaltigkeitsprojekte zu realisieren. Die wirtschaftliche Entwicklung der LZ Horizon KG ist von der Zustimmung der EU- Kommission abhängig. Die verspätete Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen führen zu einer entsprechenden Verschlechterung der Prognosen. 12. Risikobericht Die LZ Horizon KG wird im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit unterschiedlichen Risiken ausgesetzt sein. Trotz vereinbarter Mietsicherheiten (Kaufpreiseinbehalte) wird es in entscheidendem Maße auf die Erfüllung der Mietverpflichtung durch die Flughafen Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, ankommen, die vom Erfolg des Bodensee-Airports abhängig ist. Als Betreiberin eines Regionalflughafens gehört die Flughafen Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, einer sich stark wandelnden und durch die Corona-Pandemie beeinträchtigten Luftfahrtbranche an. Insofern wird es maßgebend sein, wie sich die Entwicklungen in der Luftfahrtbranche auf den Bodensee-Airport auswirken und damit die Geschäftsbeziehung mit der LZ Horizon KG beeinflussen. Sollte die Genehmigung des Umstrukturierungsplans der Flughafen Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, durch die EU-Kommission wider Erwarten nicht erfolgen, sind die bislang aufgebrachten (wirtschaftlichen) Anstrengungen und ggf. alternativ einzuleitende Maßnahmen durch die Gesellschaft neu zu bewerten. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 8. März 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die LZ Horizon KG erfüllt als Personenhandelsgesellschaft die Kriterien des § 264a HGB. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. Die gesetzlich nicht vorgeschriebene Prüfung erfolgte auf der Grundlage von § 9 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung nach dem Prüfungsstandard IDW PS 450. Im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 21. Juni 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 2021 Abschluss- prüfer HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 3.800 € Beteiligungsbericht 2021 166 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 15. Kennzahlen Kennzahlen 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 4,35 % Finanzlage Eigenkapitalquote 98,52 % Fremdkapitalquote 1,48 % Anlagendeckung I 2.268,7 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -1,34 % Gesamtkapitalrentabilität -1,32 % Kostendeckung 0,00 % Zinslastquote 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 1,50 % Kurzfristige Liquidität 64,38 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 0 Personalaufwandsquote 0,00 -109.097 -120.000 -100.000 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0 2021 Beteiligungsbericht 2021 167 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) 16. Bilanz Aktiva 2021 Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 II. Sachanlagen 357,7 III. Finanzanlagen 0,0 357,7 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 18,3 II. Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 7.857,4 7.875,6 C. Rechnungsabgrenzungsposten 4,6 Bilanzsumme 8.237,9 Passiva 2021 Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 8.225,0 II. Rücklagen 0,0 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -109,1 8.115,9 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,0 C. Rückstellungen 3,8 D. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 0,0 II. Verb. aus Lief. u. Leistung 20,5 III. Verb. ggü. verb. Untern. 96,4 IV. Verb. ggü. Untern. mit denen ein Beteiliggs.verh. besteht 1,4 V. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 118,2 E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 Bilanzsumme 8.237,9 Beteiligungsbericht 2021 168 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Umlaufvermögen aktive RAP Beteiligungsbericht 2021 169 IV. LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2021 Tsd. € 1. Umsatzerlöse 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,0 3. Gesamtleistung 0,0 4. Materialaufwand 0,0 5. Personalaufwand 0,0 6. Abschreibungen 0,0 7. Sonstige betriebl. Aufwendungen 109,1 8. Gesamtaufwand 109,1 9. Betriebsergebnis -109,1 10. Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 0,0 10a Aufwendungen für Verlustausgleich 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 12. Finanzergebnis -109,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -109,1 14. Außerordentl. Erträge/ Aufwendungen 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -109,1 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur sonstige Erlöse sonstige Erträge sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 170 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) LZB Horizon GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: LZB Horizon GmbH Kontakt: Leutholdstraße 30, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 202 - 1663 Fax: 07541 / 202 - 1665 E-Mail: info@zeppelin-lz.de Gründungsdatum: 30. Juni 2021 Eintragung Handelsregister: 22. Juli 2021 Gesellschaftsvertrag: 30. Juni 2021, zuletzt geändert am 8. Dezember 2021 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 30. Juni 2021 – 31. Dezember 2021 (Gründung) Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäfts- führung und Vertretung als persönlich haftende Gesellschafterin der LZ Horizon GmbH & Co. KG, die unter anderem den Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden sowie grundstücksgleichen Rechten sowie die baurechtliche Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von nicht für den Betrieb des Flughafens Friedrichshafen erforderlichen Grundstücken und alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, insbesondere in Bezug auf die Grundstücke, die der Flughafen Friedrichshafen GmbH zur entgeltlichen Nutzung überlassen werden, zum Unternehmensgegenstand hat, sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmen, die einen der Gesellschaft oder der LZ Horizon GmbH & Co. KG vergleichbaren oder ähnlichen Unternehmensgegenstand haben, zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am eingetragenen Haftkapital der Gesellschaft von 25.000 € sind folgende Gesellschafter: Stammkapital Anteil Luftschiffbau Zeppelin GmbH 15.000,00 € 60,00% Landkreis Bodenseekreis 10.000,00 € 40,00% 25.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2021 171 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jörg Artur Bischof Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Thomas Brandt Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Jörg Artur Bischof Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Mitglieder Thomas Brandt Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Christoph Keckeisen Erster Landesbeamter Bodenseekreis 5. Öffentlicher Zweck Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht in der Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der LZ Horizon GmbH & Co. KG. Weitere Beteiligungen können erworben und verwaltet werden. Eine eigene unternehmerische Geschäftstätigkeit entfaltet die Gesellschaft bislang nicht. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Gesellschaft ist an der LZ Horizon GmbH & Co. KG als Vollhafterin (Komplementärin) beteiligt. Sie hat in dieser Eigenschaft keine Einlage erbracht und hält keinen Kapitalanteil. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an LZB: 0 € Keine Die Gründung erfolgte zunächst zu 100 % über die Luftschiffbau Zeppelin GmbH. Im zweiten Schritt beteiligte sich der Bodenseekreis und erwarb die Anteile von der Luftschiffbau Zeppelin GmbH. Eine direkte Finanzbeziehung gab es folglich 2021 zwischen dem Bodenseekreis und der LZB nicht. 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2021 172 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Bei der LZB handelt es sich – wie bereits oben ausgeführt – um eine reine Komplementär- gesellschaft, die als persönlich haftende Gesellschafterin der LZ Horizon GmbH & Co. KG fungiert und insofern sowohl im Geschäftsjahr 2021 als auch aller Voraussicht nach künftig keiner eigenen unternehmerischen Geschäftstätigkeit nachgegangen ist bzw. nachgehen wird. Für Angaben und Informationen zum vergangenen Geschäftsjahr, der Prognose sowie dem Risikobericht wird dementsprechend auf die Ausführungen der LZ Horizon GmbH & Co. KG verwiesen. 11. Prognose Siehe Ziff. 10 12. Risikobericht Siehe Ziff. 10 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Für die LZB, die derzeit als Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB gilt, besteht der Jahresabschluss lediglich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang ist neben dem Lagebericht nicht notwendig. Auf der Gesellschafterversammlung am 21. Juni 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Für die Komplementärin wurde gemäß Satzung keine Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer beauftragt. 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 0 0 0 0 0 0 1 1 1 1 1 1 2021 Beteiligungsbericht 2021 173 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 0,0 % Finanzlage Eigenkapitalquote 98,58 % Fremdkapitalquote 1,42 % Anlagendeckung I 100,0 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 0,00 % Gesamtkapitalrentabilität 0,0 % Kostendeckung 0,00 % Zinslastquote 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 1,42 % Kurzfristige Liquidität 66,88 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 0 Personalaufwandsquote 0,00 Beteiligungsbericht 2021 174 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) 16. Bilanz Aktiva 2021 Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,0 II. Sachanlagen 0,0 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 1,4 II. Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 24,0 25,4 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 Bilanzsumme 25,4 Passiva 2021 Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 25,0 II. Rücklagen 0,0 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,0 25,0 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,0 C. Rückstellungen 0,0 D. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 0,0 II. Verb. aus Lief. u. Leistung 0,3 III. Verb. ggü. verb. Untern. 0,0 IV. Verb. ggü. Untern. mit denen ein Beteiliggs.verh. besteht 0,0 V. Sonstige Verbindlichkeiten 0,1 0,4 E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 Bilanzsumme 25,4 Beteiligungsbericht 2021 175 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2021 176 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2021 Tsd. € 1. Umsatzerlöse 1,1 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,0 3. Gesamtleistung 1,1 4. Materialaufwand 0,0 5. Personalaufwand 0,0 6. Abschreibungen 0,0 7. Sonstige betriebl. Aufwendungen 1,1 8. Gesamtaufwand 1,1 9. Betriebsergebnis 0,0 10. Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 0,0 10a Aufwendungen für Verlustausgleich 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,0 14. Außerordentl. Erträge/ Aufwendungen 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 0,0 0 200 400 600 800 1.000 1.200 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 177 IV. LZB Horizon GmbH (LZB) Beteiligungsbericht 2021 178 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ GmbH) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: RITZ Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Kontakt: Fallenbrunnen 14, 88045 Friedrichshafen Tel.: 0176/ 3144 4876 E-Mail: marian.duram@ritz-innovationszentrum.com Gründungsdatum: 21. Januar 2016 Eintragung Handelsregister: 1. April 2016 Gesellschaftsvertrag: 21. Januar 2016, zuletzt geändert am 25. August 2016 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalrechtlichen Aufgabenstellung: die Förderung der Wirtschaftlichkeit und des Wachstums von Unternehmen aus technologieorientierten Branchen mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Mobilität der Zukunft, u. a. auch von Existenzgründern und jungen Unternehmen sowie klein- und mittelständischen Unternehmen. Ausbau des High-Tech Standorts Bodenseekreis; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und Betrieb eines Innovations- und Technologietransferzentrums in Friedrichshafen. Die Förderung branchenübergreifender Kooperationen, ziviler Forschungs- und Verbundprojekte sowie Netzwerkbildung, insbesondere zur Stärkung und Steigerung der Innovationskraft von klein- und mittelständischen Unternehmen in der Vierländerregion Bodensee. Das Marketing des Unternehmens. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft sonstige Dienstleistungen, die mit den oben ausgeführten Unternehmensgegenständen in Beziehung stehen und/ oder aus den damit verbundenen Tätigkeiten abzuleiten sind. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 12.500,00 € 50,00 % Stadt Friedrichshafen 12.500,00 € 50,00 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Marian Duram http://www.klinik-tettnang.de/index.php Beteiligungsbericht 2021 179 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellv. Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Stadt Friedrichshafen Aufsichtsrat Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellv. Vorsitzender Fabian Müller Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (seit 19.10.2021) Andreas Brand Oberbürgermeister Stadt Friedrichshafen (vom 01.07.2021 bis 18.10.2021) Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (bis 30.06.2021) Mitglieder Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreistag) (bis 18.10.2021) Christa Hecht-Fluhr Kreistag Bodenseekreis (bis 18.10.2021) Dieter-Alfons Hornung Erster Bürgermeister a. D. (Kreistag) (bis 18.10.2021) Achim Krafft Bürgermeister a. D. (Kreistag) (seit 19.10.2021) Ralf Lattner Key Account Manager (Kreistag) (seit 19.10.2021) Manuel Plösser Architekt Friedrichshafen (Kreistag) (seit 19.10.2021) Markus Spieth Bürgermeister a. D. Eriskirch (Kreistag) (bis 18.10.2021) Henrik Wengert Bürgermeister Owingen (Kreistag) (seit 19.10.2021) Norbert Zeller Landtagsabgeordneter a. D. (Kreistag) Felix Bohnacker Anwendungsberater Eduard Hager Pensionär (seit 19.10.2021) Jürgen Holeksa Unternehmensberater (Gemeinderat Friedrichshafen) Wolfgang Jägle Rentner (Gemeinderat Friedrichshafen) (bis 18.10.2021) Werner Nuber Leiter der Jugendhilfe Arkade e.V. (Gemeinderat Friedrichshafen) Thomas Pohl Bestatter (Gemeinderat Friedrichshafen) 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 41.000 € 39.000 € 40.100 € 40.000 € 38.205 € 5. Öffentlicher Zweck Das Regionale Innovations- und Technologietransfer-Zentrum (RITZ) verfolgt das Ziel den Standort Bodenseekreis als High-Tech-Standort weiter auszubauen. Das RITZ soll Raum bieten für innovationsorientierte Einrichtungen. Es ist geplant, dass unabhängig von der Unternehmensgröße Vertreter der Wissenschaft, von Start-Ups, des Mittelstands oder von Großkonzernen in Laboren, Werkstätten, einer Lernfabrik und in flexiblen offenen Büroflächen unter einem Dach zusammenarbeiten. Beteiligungsbericht 2021 180 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an die RITZ GmbH: 450.000 € Gesellschafterzuschuss Zahlungen von der RITZ GmbH an den Bodenseekreis: 1.057.381 € Tilgung Gesellschafterdarlehen (Sondertilgungen) 95.582 € Zinszahlungen Gesellschafterdarlehen 2.151 € Gebühren 4.794 € Personal- und Sachkosten Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 7.750.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2018 Laufzeit: 15.01.2018 - 31.12.2055 Zins: 2,05 % p. a. Restschuld zum 31.12.2021: 4.049.999,96 € ab 31.12.2022 Anpassung Tilgungsplan und reguläre Tilgung, bis dahin Sondertilgungen aus Rückflüssen der Zuschüsse 8. Bestellte Sicherheiten Eine Nachschusspflicht ist nach § 4 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossen. Patronatserklärung zwischen der Stadt Friedrichshafen und dem Landkreis Bodenseekreis zur Sicherstellung der hälftigen, nicht durch Fördermittel gedeckten Restfinanzierung zwischen den Gesellschaftern. 9. Betrauung Betrauung vom 28. April 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Das Jahr 2021 begann für die RITZ Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (im Folgenden RITZ GmbH genannt) wie geplant mit dem Start des operativen Geschäfts ab dem 1. Januar 2021 und dem planmäßigen Einzug der ersten Mieter. Neben der Mieterakquise war auch die Unternehmensentwicklung in organisatorischer, prozessualer und personeller Hinsicht sowie die Positionierung als Kompetenzzentrum in den Themenfeldern Digitalisierung und Mobilität der Zukunft ein wichtiger Schwerpunkt. Anfang des Jahres 2021 wurden wichtige Schritte zur Finalisierung der Gebäudefertig- stellung umgesetzt. Hierzu zählt die konsequente Nachverfolgung der Abarbeitung der Mängelliste. Zudem standen diverse Aktivitäten zur weiteren Steigerung der Gebäudequalität im Fokus. Zur Steigerung der Kosten- und Ressourceneffizienz wurde ein konsequentes Monitoring zur Optimierung der Gebäudeleittechnik aufgesetzt. Dies dient der frühzeitigen Identifikation von Energie- und Kosteneinsparungspotenziale, um ein ökologisches und ökonomisches Gebäudemanagement zu betreiben. Beteiligungsbericht 2021 181 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Eine Vielzahl an Informations- und Akquisen Geschäften fanden im Jahr 2021 mit unterschiedlichen Akteuren der Bodenseeregion und darüber hinaus (Startups, regionale Netzwerke, KMU, Großunternehmen und Einrichtungen) statt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft, Büroflächenkonsolidierung von Unternehmen (u. a. resultierend aus neuen Arbeitsmodellen wie z. B. Home Office) sowie neu entstandene Gewerbeflächen erschwerten die Tätigkeiten zur Mieterakquise im Jahr 2021 abermals erheblich. Trotz dieser Rahmenbedingungen, konnten im Jahr 2021 neue Mietverträge geschlossen werden, so dass eine Auslastungsquote, bezogen auf die dauerhaft zu vermietenden Flächen, von 52 % erreicht wurde. Mitte des Jahres 2021 wurde fristgerecht und den Auflagen des Zuwendungsbescheids entsprechend, der Projektabschlussbericht für den Zeitraum 2017 bis 2020 erstellt. Der Bericht hat die Aufgabe, die Umsetzung des Förderprojektes und die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen zu belegen. Das Wirtschaftsministerium hat seine fachliche Zustimmung ohne jegliche Rückfragen erteilt. Dies ist absolut nicht selbstverständlich und zeigt sehr eindrücklich die hohe Zufriedenheit des Wirtschaftsministeriums bzgl. der Projektumsetzung. Der Schlussverwendungsnachweis wurde fristgerecht im Dezember 2021 bei der L-Bank eingereicht. Aktuell wird mit der vollständigen Auszahlung der noch offenen Fördermittel (10 % der Gesamtsumme = 700.000 €) im zweiten Quartal 2022 gerechnet. Im Oktober fand mit dem Halt der Digitalisierungs-Tour Baden-Württemberg die erste überregionale Groß-Veranstaltung im RITZ statt. Dieses Event stand unter der Schirm- herrschaft der Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg Dr. Hoffmeister-Kraut. Zusammen mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis wurde im RITZ ein zweitägiges Konferenzprogramm mit hochrangigen Speakern aus Wirtschaft und Wissenschaft organisiert, bei dem es um die Themen Digitalisierung der Produktion und Mobilität der Zukunft ging. Durch die Organisation und Ausrichtung des Events konnte das RITZ als neuer Innovationsakteur in der Region positioniert werden. Alle Kosten, die direkt dem Bau zugeordnet sind, erfolgen mittels Finanzmitteln aus den Gesellschafterdarlehen, sowie aus bewilligten Fördermitteln der EU und des Landes Baden- Württemberg. Der Neubau sowie dessen vollständige Innenausstattung befinden sich bis zum 31. Dezember 2021 vollumfänglich in dem geplanten Kostenrahmen bzw. können diesen sogar deutlich unterschreiten. Fristgerecht und den Auflagen des Zuwendungsbescheides entsprechend, wurde Mitte des Jahres 2021 der Projektschlussbericht für den Zeitraum 2017 bis 2020 erstellt. Das Wirtschaftsministerium hat seine fachliche Zustimmung ohne jegliche Rückfragen erteilt. Für die RITZ GmbH stellte das Jahr 2021 das erste operative Geschäftsjahr dar. Der Gesellschaftervertrag (§ 5) garantiert durch Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter die Liquidität der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2021 ergaben sich in Summe sonstige betriebliche Erträge aus Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter in Höhe von 900.000 €. Die sich ergebende Überkompensation i. H. v. 99.000 € wurde ertragsmindernd erfasst und unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verbucht. Die Finanzierung aller Kosten, die direkt dem Bau zuzuordnen sind, erfolgt mittels Finanz- mitteln aus den Gesellschafterdarlehen sowie aus bewilligten Fördermitteln der EU des Landes Baden-Württemberg. Der Neubau sowie dessen vollständige Innenausstattung befinden sich zum 31. Dezember 2021 vollumfänglich in dem geplanten Kostenrahmen bzw. können diesen sogar deutlich unterschreiten. Zurückzuführen ist dies auf das konsequent und nachhaltig geführte Projektmanagement sowie die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten. Beteiligungsbericht 2021 182 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Zum Stichtag 31. Dezember 2021 sind Fördermittel der EU und des Landes Baden- Württemberg von rund 6.300.000 € abgerufen worden. Dieser Betrag wurde umgehend zum Zweck der Sondertilgung für das Gesellschafterdarlehen verwendet und zu gleichen Teilen an die Gesellschafter zurückgezahlt. In den Monaten Mai und Juli 2021 fand eine erneute Prüfung der RITZ GmbH durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (EU-Finanzkontrollen) statt. Bei der Prüfung ging es um die Fragestellung, ob die Fördermittel der Europäischen Union gemäß den Verordnungen und Vorschriften der EU sowie der landesrechtlichen Vorschriften verwendet worden sind. Geprüft wurden drei Fördermittelabrufe aus den Jahren 2019 und 2020. Auch diese Prüfung wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. Das Jahr 2021 stellte für die RITZ GmbH das erste operative Geschäftsjahr dar. Der Gesellschaftsvertrag (§ 5) garantiert durch Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter die Liquidität der Gesellschaft. In Summe ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 sonstige betriebliche Erträge aus Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter in Höhe von 900.000 €. Die Zahlungen wurden von den Gesellschaftern je zur Hälfte getätigt. Die sich ergebende Überkompensation des Jahres 2021 i. H. v. 99.000 € wurde ertragsmindernd erfasst und unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern verbucht. Ertragssteigend ist neben den erwirtschafteten Erlösen aus Vermietung und Nebenkosten, auch die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (Zufluss Fördermittel) zu nennen. Diese erfolgte i. H. v. rund 173.000 €. Die Aufwandshöhe im Jahr 2021 konnte durch konsequentes und kontinuierliches Kosten- management entgegen der Planung um rund 18 % gesenkt werden. Nach der Verbuchung ergibt sich ein Jahresergebnis der RITZ GmbH im Jahr 2021 in Höhe von rund 170 €. Dies entspricht der Auflage des Fördergeldgebers keine Gewinne zu erwirtschaften und steht auch steuerrechtlich nicht im Widerspruch zu diesem. Der Bilanz- gewinn beträgt unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus den Vorjahren 3.615 €. 11. Prognose Die sich ändernden Arbeitsstrukturen stellen neben den Risiken auch eine Chance für das RITZ Unternehmen dar. So können individuelle Mietdauern und unterschiedliche flexible Bürokonstellationen interessante Möglichkeiten für Unternehmen darstellen mit den neuen Arbeitsanforderungen umzugehen. Das RITZ hat sich darüber hinaus als Austragungsort für innovationsorientierte Events etabliert. Es ist damit zu rechnen, dass das Interesse an der Anmietung der Event- räumlichkeiten weiter ausgebaut werden kann. Im Laufe des Jahres 2021 wurden mit einigen Unternehmen und Einrichtungen Gespräche über Anmietungen von Flächen ab dem Jahr 2022 geführt und Reservierungen vorgenommen. Eine weitere Steigerung der Auslastung des RITZ ist damit für das Jahr 2022 absehbar. Wie auch in den vergangenen Jahren werden im Jahr 2022 Freiwilligkeitsleistungen für die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch die Stadt Friedrichshafen und den Landkreis Bodenseekreis getätigt. Verbindliche Zusagen hierzu sind von beiden Gesell- schaftern gemacht worden. Beteiligungsbericht 2021 183 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Der Ukraine Krieg stellt seit Beginn des Jahres 2022 ein unkalkulierbares Risiko dar. Hierbei handelt es sich um eine Situation von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag. Es besteht ein hohes Risiko, dass sich aus dem Konflikt, momentan noch nicht einsehbare negative Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie den Energiemarkt ergeben. Auch dies hat Einfluss auf die Innovationstätigkeit von Unternehmen, die Bereitschaft zur Anmietung von Flächen außerhalb des eigenen Geschäftsumfeldes sowie die Entwicklung der Energiekosten für das RITZ. 12. Risikobericht Die weiteren Auswirkungen aufgrund der wirtschaftliche Lage der Corona-Pandemie auf die Unternehmen, eine Konsolidierung von Büroflächen bei einer Vielzahl von Unternehmen aufgrund wachsenden „Home Office“-Konzepten sowie neu entstandenen Büro- und Gewerbeflächen in der Bodenseeregion stellen im Zuge der Flächenvermietung Heraus- forderungen in den kommenden Jahren für das RITZ dar. Die RITZ GmbH erklärt die Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter steuerlich bislang als Ertrag. Die Finanzverwaltung könnte die Ansicht vertreten, dass es sich bei den Freiwillig- keitsleistungen um steuerliche Einlagen handelt. Die dann entstehenden steuerlichen Verluste könnten Dauerverluste darstellen. Derartige Dauerverluste würden ggf. als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet, mit der Folge, dass Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag abzuführen wären. Die Geschäftsführung und der steuerliche Berater gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die Voraussetzungen für die Annahme von Dauerverlusten, mit der oben beschriebenen Rechtsfolge, bei der RITZ GmbH nicht vorliegen. Eine sonstige Rückstellung zur Abbildung des Risikos wurde daher im vorliegenden Abschluss nicht gebildet. Das maximale Steuernachzahlungsrisiko (Kapital- ertragsteuer und Solidaritätszuschlag) wird für die bereits veranlagten Jahre 2017 bis 2020 mit rd. 200 Tsd. € beziffert. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten am 13. Mai 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde vom Aufsichtsrat am 23. Juni 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschluss- fassung empfohlen. Der Jahresabschluss 2021 wurde im Umlaufverfahren am 20. Juli 2022 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 170,33 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Der Bilanzgewinn beträgt somit 3.614,80 €. Beteiligungsbericht 2021 184 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 701 780 624 702 170 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 2017 2018 2019 2020 2021 Gründung 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss -prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss -prüfung 1.150 € 2.250 € 3.500 € 3.500 € 4.220 € Beteiligungsbericht 2021 185 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Vermögenslage Anlagenintensität 62,69 % 19,12 % 68,03 % 82,17 % 94,76 % Finanzlage Eigenkapitalquote 15,85 % 0,72 % 0,63 % 0,17 % 0,20 % Fremdkapitalquote 84,15 % 99,28 % 99,37 % 99,83 % 99,80 % Anlagendeckung I 25,29 % 3,75 % 0,93 % 0,20 % 0,21 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 2,66 % 2,88 % 2,25 % 2,52 % 0,60% Gesamtkapitalrentabilität 0,42 % 0,80 % 1,52 % 0,83 % 1,31% Kostendeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 25,05% Zinslastquote 0,00 % 3.779,87 % 10.559 % 20.030 % 112.197 % Liquidität Effektivverschuldung 47,68 % 119,20 % 201,65 % 382,91 % 1.101,09 % Kurzfristige Liquidität 1,97 0,83 0,45 0,25 0,09 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 0 0 0 0 1,75 Personalaufwandsquote 15,15 % 13,74 % 8,90 % 16,41 % 16,41 % Beteiligungsbericht 2021 186 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 141,5 138,3 II. Sachanlagen 104,2 722,8 2.977,1 13.860,0 13.702,8 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 104,2 722,8 2.977,1 14.001,5 13.841,2 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 3,6 18,9 132,2 96,9 21,6 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 54,1 3.039,5 1.266,8 2.937,4 733,9 57,7 3.058,4 1.399,0 3.037,9 755,5 C. Rechnungsabgrenzungsposten 4,3 0,0 0,1 3,6 10,0 Bilanzsumme 166,1 3.781,2 4.376,2 17.039,4 14.606,7 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 II. Kapitalrücklage 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,6 1,3 2,1 2,7 3,4 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,7 0,8 0,6 0,7 0,2 26,3 27,1 27,7 28,4 28,6 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,1 0,1 1.521,1 5.375,9 6.217,9 C. Rückstellungen I. Steuerrückstellungen 5,5 0,0 0,1 0,1 0,0 II. Sonstige Rückstellungen 2,6 4,3 6,0 6,5 41,2 8,1 4,3 6,1 6,6 41,2 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 0,0 139,7 163,9 1.401,5 107,5 II. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 0,0 3.506,0 2.637,0 10.214,8 8.199,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 27,5 0,0 20,3 2,5 12,4 27,5 3.645,7 2.821,2 11.618,8 8.360,1 Bilanzsumme 166,1 3.781,2 4.376,2 17.039,5 14.606,7 Beteiligungsbericht 2021 187 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 188 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 262,7 2. Sonstige betriebliche Erträge 96,8 207,4 464,1 513,7 977,8 3. Gesamtleistung 96,8 207,4 464,1 513,7 1.240,5 4. Materialaufwand 10,0 9,8 17,4 17,5 0,0 5. Personalaufwand 14,7 28,5 41,3 84,3 197,6 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,9 74,9 502,7 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 63,2 130,9 329,6 187,2 348,7 8. Gesamtaufwand 87,9 169,2 389,2 363,9 1.049,0 9. Betriebsergebnis 9,0 38,2 74,9 149,7 191,5 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 29,5 65,9 140,7 191,1 12. Finanzergebnis 0,0 29,5 65,9 140,7 191,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9,0 8,7 9,0 9,1 0,4 27. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 28. Steuern vom Einkommen und Ertrag 8,3 7,9 8,1 8,1 0,0 29. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,3 0,3 0,3 30. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 0,7 0,8 0,6 0,7 0,2 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2021 189 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Beteiligungsbericht 2021 190 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH Kontakt: Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Tel.: 0751/363 54-0 Fax: 0751/363 54-54 E-Mail: info@rvbo.de Homepage: www.rvbo.de Gründungsdatum: 9. April 2014 Eintragung Handelsregister: 20. August 2018 / 9. Dezember 2019 Gesellschaftsvertrag: 9. April 2014, zuletzt geändert am 09.05.2018 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Umweltschutzamt, Herr Pflug 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und zur Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahme- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken, die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensations- flächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. http://www.klinik-tettnang.de/index.php Beteiligungsbericht 2021 191 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 3. Beteiligungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2021 sind am Stammkapital von 39.850,00 € 3 Landkreise, 52 Städte und Gemeinden sowie ein Verwaltungsverband beteiligt. Am Stammkapital von 39.850,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil 13 Städte 21.811,00 € 54,733 % 39 Gemeinden 14.111,00 € 35,410 % Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 250,00 € 0,627 % Landkreis Bodenseekreis 1.226,00 € 3,077 % Landkreis Ravensburg 1.226,00 € 3,077 % Landkreis Sigmaringen 1.226,00 € 3,077 % 39.850,00 € 100,000 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Wilfried Franke (bis 24.06.2021) Gerhard Kottek (ab 25.06.2021) Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung ist unentgeltlich tätig, die erhaltene Aufwandsentschädigung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft unter dem Personalaufwand genannt. Aufsichtsrat: Vorsitzender Dieter Stauber Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (bis 31.07.2021) Thomas Kellenberger Bürgermeister Gemeinde Aitrach (ab 01.08.2021) Stv. Vorsitzender Thomas Kellenberger Bürgermeister Gemeinde Aitrach (bis 31.07.2021) Mitglieder Hans-Jörg Henle Oberbürgermeister Stadt Leutkirch Thomas Manz Beamter der Stadt Bad Waldsee Georg Riedmann Bürgermeister Stadt Markdorf (bis 31.07.2021) Günter A. Binder Bürgermeister Gemeinde Baienfurt (bis 31.07.2021) Irmtraud Schuster Dezernentin für Umwelt und Technik, Bodenseekreis (bis 31.07.2021) Alexandra Scherer Bürgermeisterin Stadt Bad Wurzach (ab 01.08.2021) Dirk Bastin Bürgermeister Stadt Ravensburg (ab 01.08.2021) Clemens Moll Bürgermeister Gemeinde Amtzell (ab 01.08.2021) Iris Steger Dezernentin für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlichen Raum, Landkreis Ravensburg (ab 01.08.2021) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Herr Binder Bürgermeister Baienfurt Mitglieder Vertreter der einzelnen Gesellschafter Beteiligungsbericht 2021 192 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 5. Öffentlicher Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Deckung des Kompensationsbedarfs für die Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem Gebiet der beteiligten Städte, Gemeinden und Landkreise durch Aufbau eines regionalen Kompensationspools. Die Gesellschaft wurde zur Deckung des Kompensationsbedarfs der beteiligten Kommunen und Landkreise und zur Entwicklung naturschutzfachlich sinnvoller Maßnahmen, welche die Natur und die Landschaft in der Region fördern und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichern gegründet. Vorrangiges Ziel ist dabei die Beschaffung von Ökopunkten (ÖP) gemäß dem gemeldeten Bedarf der Gesellschafter. Die Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo GmbH) übernimmt eine koordinierende Funktion für Kommunen, Planer und Landnutzer und ist damit die zentrale Anlaufstelle für Kommunen und andere Eingriffsverursacher bei Bedarf an Kompensationsflächen und Ökopunkten. Sie übernimmt zusätzlich die Kommunikation mit Landkreisen, Landschaftspflege-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine Eine Nachschusspflicht, ein Verlustausgleich oder Ähnliches ist im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Das Geschäftsjahr 2021 verlief für die ReKo GmbH weiterhin positiv. Allerdings hat sich die Nachfrage nach Ökopunkten durch die Gesellschafter abgeschwächt, da die Gemeinden Wohnbauflächen vermehrt auf Basis von § 13b BauGB, d. h. ohne Ausgleichserfordernis entwickeln. Käufer der Ökoprodukte sind hauptsächlich die Kommunen, die an der ReKo GmbH beteiligt sind. Es wurden jedoch in der Vergangenheit auch Ökopunkte an Gemeinden verkauft, die noch nicht im Zusammenschluss der ReKo GmbH als Gesellschafter einge- tragen waren. Die ReKo GmbH ist auch in 2021 die einzige GmbH in Baden-Württemberg, die Ökopunkte gebündelt erwirbt und weiterverkauft. Am 31. Dezember 2021 hatte die Gesellschaft 56 Gesellschafter. 11. Prognose Das Angebot an ÖP steigt kontinuierlich, da immer mehr Landwirte und Grundbesitzer in der Flächenaufwertung einen ökonomisch lukrativen Ansatz sehen. Dadurch ist das Preisniveau Beteiligungsbericht 2021 193 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) gegenüber dem ersten Geschäftsjahr 2014 zwischenzeitlich deutlich gefallen. Aufgrund der Wirtschaftskrise durch das Coronavirus lagen im Geschäftsjahr 2021 die Umsatzerlöse unter denen des Vorjahres. Hierdurch war auch das Ergebnis rückläufig. Ab 2022 ist wieder mit Umsatzzuwächsen zu rechnen, da dann verzögerte Investitionen wieder nachgeholt werden. 12. Risikobericht Die Realisierung der im Businessplan vorgesehenen Umsatz- und Aufwandszahlen für 2021 hängt im Wesentlichen vom ÖP-Bedarf der Kommunen und den erzielbaren Preisen ab. Für 2022 erwarten die Gesellschafter einen Ökopunktebedarf in Höhe von 1,8 Millionen. Die Preise von Ökopunkten sind derzeit frei verhandelbar (Angebot und Nachfrage), da es keinen Marktpreis für Ökopunkte gibt. Da das Angebot an Ökopunkten deutlich gestiegen ist, sind die Preise entsprechend rückläufig. Neben Ökopunkteabnehmern aus Kommunen und Landkreisen, bestehen noch weitere Interessenten auf Seiten der Infrastrukturanbieter. Risiken könnten in der Pflege der Ausgleichsflächen entstehen. Landwirte und Fachfirmen müssen zukünftig die nötigen Pflegemaßnahmen erbringen und diese auch dauerhaft leisten. Ebenso könnten Verzögerungen bei Genehmigungen von Maßnahmen im Rahmen des Antragsverfahrens vorliegen. Aufgrund der guten Kapitalausstattung ist die Gesellschaft jedoch in der Lage auch negative Entwicklungen abzufedern. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH geprüft und erhielten am 7. Juli 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und grundsätzlich nicht prüfungspflichtig. Bei der Prüfung handelt es sich dementsprechend um eine freiwillige Abschlussprüfung, die nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung nach § 317 HGB entspricht. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 317 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der IDW Standard IDW PS 720 wurden beachtet. Auf der Gesellschafterversammlung am 21. Juli 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 25.126,67 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbH RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG Kosten Abschluss- prüfung 10.000 € 10.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € Beteiligungsbericht 2021 194 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 100.548 101.249 171.644 124.010 25.127 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 195 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Finanzlage Eigenkapitalquote 24,75 % 92,45 % 71,64 % 93,17 % 96,97 % Fremdkapitalquote 75,25 % 7,55 % 28,36 % 6,83 % 3,03 % Anlagendeckung I Kein Anlagevermögen vorhanden Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 23,61 % 4,05 % 4,05 % 3,21 % 0,65 % Gesamtkapitalrentabilität 5,84 % 3,74 % 2,90 % 2,99 % 0,65 % Kostendeckung 104,91 % 110,34 % 110,34 % 107,94 % 112,53 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 3,38 % Liquidität Effektivverschuldung 72,46 % 6,48 % 5,02 % 5,69 % 2,57 % Kurzfristige Liquidität 0,70 5,81 5,81 10,91 17,37 Personalkennzahlen Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 0 0 0 0 0 Personalaufwandsquote 0,16 % 0,32 % 0,32 % 0,20 % 3,48 % Leistungskennzahlen Ökopunkte Anzahl 997.783 1.969.108 3.048.815 2.030.659 2.972.450 Ökopunkte in € 740.014 1.494.768 2.280.833 1.509.133 2.140.687 Ökopunkte Umsatzerlöse 3.004.769 1.501.054 1.599.936 2.422.318 312.362 Ökopunkte Wareneinkauf 3.406.232 2.060.903 2.110.193 1.428.760 848.276 Beteiligungsbericht 2021 196 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 740,0 1.494,8 2.280,8 1.509,1 2.140,7 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 111,4 192,4 1.499,0 59,1 81,1 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 867,9 1.018,0 1.105,5 2.574,5 1.784,6 1.719,3 2.705,2 4.885,3 4.142,8 4.006,4 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 Bilanzsumme 1.720,4 2.706,3 4.886,4 4.143,9 4.007,5 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,3 45,7 39,9 39,9 39,9 II. Kapitalrücklage 175,0 2.129,3 2.920,0 3.198,7 3.198,7 III. Gewinnrücklage 125,0 225,6 326,8 498,5 622,5 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 100,5 101,2 171,6 124,0 25,1 425,8 2.501,8 3.458,3 3.861,0 3.886,1 B. Rückstellungen 48,9 29,1 47,1 47,0 18,7 C. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung u. Leistung 1.248,7 175,3 1.304,9 207,3 98,8 II. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 76,1 28,6 4,0 1.248,7 175,3 1.380,9 235,9 102,8 Bilanzsumme 1.720,4 2.706,3 4.886,4 4.143,9 4.007,5 Beteiligungsbericht 2021 197 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2021 198 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 3.004,8 1.501,1 1.599,9 2.422,3 312,4 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3. Gesamtleistung 3.004,8 1.501,1 1599,9 2.422,3 312,4 4. Materialaufwand 2.808,5 1.306,1 1.324,1 2.200,5 216,7 5. Personalaufwand 4,8 4,8 4,8 4,8 10,9 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 50,8 49,4 30,9 38,9 49,9 8. Gesamtaufwand 2.864,1 1.360,3 1.359,8 2.244,1 277,6 9. Betriebsergebnis 140,7 140,8 240,2 178,2 34,8 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 1,4 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 2. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 1,4 -0,9 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 140,7 140,8 240,2 179,6 33,9 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 40,1 39,4 68,5 55,6 8,8 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 100,5 101,4 171,6 124,0 25,1 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Abgleich Beteiligungsbericht 2021 199 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Beteiligungsbericht 2021 200 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Anschrift: Leutholdstraße 30 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 385 88-0 Fax: 07541 / 385 88-33 E-Mail: info@wf-bodenseekreis.de Homepage: www.wf-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 2. August 2006 Eintragung Handelsregister: 8. Dezember 2006 Gesellschaftsvertrag: 2. August 2006, in der Fassung vom 26. Juli 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen im Bodenseekreis. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 96.050,00 € sind zum 31. Dezember 2021 folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 72.670,00 € 75,66 % Gemeinde Herdwangen-Schönach 900,00 € 0,94 % ZF Friedrichshafen AG 5.850,00 € 6,09 % ZEPPELIN GmbH 5.850,00 € 6,09 % Airbus Defence and Space GmbH 4.400,00 € 4,58 % MTU Friedrichshafen GmbH 1.450,00 € 1,51 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 1.450,00 € 1,51 % ETL Bodensee Holding, Steuerberatungsgesellschaft mbH 800,00 € 0,83 % Messe Friedrichshafen GmbH 750,00 € 0,78 % IHSE GmbH 725,00 € 0,75 % RAFI Eltec GmbH Überlingen 725,00 € 0,75 % Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis 480,00 € 0,50 % 96.050,00 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2021 201 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Benedikt Otte Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorsitzender Frank Federer Geschäftsführer der RAFI Eltec GmbH Aufsichtsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorsitzender Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Friedrichshafen (Stadt Friedrichshafen, bis 30.06.2021) Dieter Stauber Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (Kreistag Bodenseekreis, stv. Vorsitz ab 18.11.2021) Mitglieder Hansjörg Bär Bäckermeister (Kreistag Bodenseekreis) Jörg Bischof Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Markus Böhlen Lehrer (Kreistag Bodenseekreis) Gerhard Brugger Selbst. Kfz-Meister (Kreistag Bodenseekreis) Ralph Gerster Bürgermeister Herdwangen-Schönach (stimmrechtsloses Gastrecht) Michael Grossmann Geschäftsführer Grossmann KG Edgar Lamm Bürgermeister a.D. Uhldingen-Mühlhofen (Kreistag Bodenseekreis) Udo Lax Direktor Firmenkunden Volksbank eG Überlingen Volker Mayer-Lay MdB, Rechtsanwalt & Wirtschaftsmediator (Kreistag Bodenseekreis) Jochen Meschenmoser Ausbilder für Elektronikberufe (Kreistag Bodenseekreis) Stefan Mittag Prokurist Messe Friedrichshafen GmbH Andrea Rehm Freie Architektin (Kreistag Bodenseekreis) Ralf Bäuerle Vorstandsvorsitzender Sparkasse Salem-Heiligenberg Tobias Wedi Wirtschaftsförderer Stadt Friedrichshafen 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Öffentlicher Zweck Gemäß Gesellschaftsvertrag wird mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH das Ziel verfolgt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Strukturen im Bodenseekreis so zu gestalten und zu verändern, dass Arbeitsplätze für die Bevölkerung gesichert und neue geschaffen werden können. Dazu verfolgt die Gesellschaft die oben aufgeführten Ziel- setzungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der durchgeführten Projekte und Dienstleistungen liegen dabei u. a. auf den Bereichen: Beteiligungsbericht 2021 202 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Existenzgründer und Jungunternehmerinformation: Unterstützung und Betreuung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in Bereichen der Unternehmensgründung, Betriebserweiterung, -verlagerung und - umstellung sowie im Umgang mit Behörden und Ämtern Unternehmensservice/Bestandspflege: Maßnahmen, die auf einzelne Betriebe (Beratung, Informationsbeschaffung und - weitergabe) wie auch auf die Gesamtheit der Unternehmen (Veranstaltungen, Publikationen, Veröffentlichungen) ausgerichtet sind Kommunal- und Kreisbetreuung: Information und Unterstützung der Kommunen sowie des Landkreises und deren/dessen Gremien bei der Gestaltung der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen (u. a. Wirtschaft- und Gewerbeflächenentwicklung, Infrastrukturaufbau) Karriereservice/Fachkräfteakquisition: Betrieb einer Stellenbörse im Internet sowie die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen potentielle Arbeitskräfte Unternehmen und vakante Stellen bzw. Ausbildungs- plätze kennen lernen können. Regionales und überregionales Standortmarketing: Durchführung von Maßnahmen, die das Profil und die Attraktivität des Bodenseekreises außerhalb seiner Grenzen bekannt machen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die WFB GmbH: 528.273 € Gesellschafterzuschuss 238 € Erstattung Projekte „Wissen was geht“ 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2015 (bis 31. Dezember 2024) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Wie in nahezu allen Lebens- und Geschäftsbereichen wurde auch das Geschäftsjahr 2020 der WFB GmbH zum wiederholten Male durch die Covid-19-Pandemie bestimmt und massiv beeinflusst. So konnten z. B. wenige Veranstaltungen nicht durchgeführt werden und manche wurden nicht wie geplant als Präsenzveranstaltung, sondern digital durchgeführt. Die WFB reagierte stets in verschiedenster Weise auf die sich manchmal auch kurzfristig ergebenden Beeinträchtigungen. Auch Informationsgespräche wurden, wenn möglich, in digitaler Form durchgeführt. Präsenzveranstaltungen wurden unter Berücksichtigung der behördlichen Vorschriften und unter Einhaltung von Hygienevorschriften durchgeführt. Insgesamt besuchten annähernd 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zwölf Eigen- veranstaltungen der WFB. Acht dieser Veranstaltungen wurden dabei in einem digitalen Rahmen durchgeführt. Ein Schwerpunkt lag auf der Informationsvermittlung für Existenz- gründende. In der neu konzipierten, 6-teiligen Vortragsreihe „GründungsKompass Bodensee“, besuchten insgesamt fast 180 Personen Fachvorträge zu den Themen Businessplan, Finanzen oder Marketing und Verkauf. Hinzu kam am Jahresende noch eine Kooperationsveranstaltung Beteiligungsbericht 2021 203 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) zum Thema „Existenzgründung im Nebenerwerb“, bei der im digitalen Rahmen über 30 Interessierte begrüßt werden konnten. Des Weiteren wurde nach längerer Zeit wieder ein Austauschtreffen mit den Handels- und Gewerbevereinen aus dem Landkreis organisiert, um vor allem Perspektiven für den Einzelhandel zu erörtern. Andere klassische, fest etablierte Netzwerk-veranstaltungen wie z. B. das in der Regel zweimal im Jahr stattfindende „Business Breakfast Bodensee“ konnten hingegen nicht adäquat in digitaler Form umgesetzt werden. Ein besonderes Highlight war dafür der GewerbeflächenDialog Bodenseekreis, in dem alle mit der Ausweisung und Bebauung von Gewerbegebieten befassten Personen über neue Möglichkeiten informiert wurden. Insgesamt wurden im Rahmen von Kooperationsveranstaltungen elf weitere Veranstaltungen durchgeführt, bei denen insgesamt über 700 Besucherinnen und Besucher begrüßt werden konnten. Besonders hervorzugeben ist hier die Teilnahme an der Digitalisierungstour des Landes Baden-Württemberg. Ein im Vergleich zum Vorjahr verstärktes Präsenzveranstaltungsangebot erfolgte beim Cluster „BodenseeAIRea“. Neben dem traditionellen, von Fachvorträgen begleiteten Barbecue im Dornier Museum konnte auch ein weiteres Clustertreffen als Präsenzveranstaltung erfolgreich umgesetzt werden. Zudem war das Cluster Mitorganisator beim „Bodensee Aerospace Meeting“ in Augsburg. Bei der Schüleraktion „wissen was geht!“, welche traditionell in den Sommerferien stattfindet, wurde es den Unternehmen überlassen, ob diese eine digitale Vorstellung bevorzugten oder einen Besuch der Schülerinnen und Schüler unter Hygieneauflagen im Unternehmen ermöglichten. Insgesamt wurden rund 450 Anmeldungen angenommen und 41 Unternehmen sowie Institutionen konnten dafür gewonnen werden, sich den Schülern zu präsentieren und so auf sich und ihre Ausbildungsangebote aufmerksam zu machen. Zudem stand die WFB auch im Jahr 2021 bezüglich Corona-Hilfsprogrammen als Ansprech- partner für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer zur Verfügung. Die Anfragen zu dieser Thematik verringerten sich aber im Vergleich zum Vorjahr deutlich, da viele Hilfsprogramme bereits etabliert waren und über sogenannte fachkundige Dritte wie z. B. Steuerberater beantragt werden mussten. Weiterhin betreibt die WFB eine laufend aktualisierte Sonderseite auf dem eigenen Internetauftritt, welche den Unternehmen eine schnelle Übersicht bezüglich der Wirtschaftshilfen und weiterer Maßnahmen liefert. Es ist nach wie vor unabdingbar, im Wettbewerb der Standorte Präsenz auf wichtigen Messen zu zeigen, um den Bekanntheitsgrad des Bodenseekreises und der Vierländerregion zu steigern. Auch wenn dies im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Pandemie kaum möglich war, konnte die WFB den Wirtschaftsstandort Bodenseekreis auf zwei Messen vertreten. Vor allem der Besuch der Landesgartenschau in Überlingen an insgesamt 14 Tagen führte zu zahlreichen Gesprächen mit Besucherinnen und Besuchern, welche sich über den Wirtschaftsstandort Bodenseekreis informierten. Die WFB präsentierte den Bodenseekreis auch auf dem 15. Unternehmertag des „Netzwerk Bodensee“ als bedeutenden Teil der Vierländer- region Bodensee. Ausgefallen hingegen sind alle Bonding-Hochschulmessen, auf denen die WFB das Ziel verfolgt, Fachkräfte für die Region zu gewinnen. Ebenfalls der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen sind die vorgesehenen Messebesuche des Clusters „BodenseeAirea“. Dadurch entfielen auch die in der Regel organisierten Gemeinschaftsstände für interessierte Unternehmen des Bodenseekreises auf der AERO in Friedrichshafen sowie der ILA in Berlin. Trotzdem zeugen rund 1.700 Messekontakte, vor allem durch den Auftritt bei der Landes- gartenschau, von einem regen Interesse an den Leistungen der WFB und am Wirtschafts- und Karrierestandort Bodenseekreis. Ziel der zahlreichen Messeauftritte der WFB ist es, nachhaltiges Standortmarketing für den Bodenseekreis zu betreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Informationsbereitstellung für Jungunternehmerinnen und –unternehmer sowie Existenzgründende der Fördermittel- Beteiligungsbericht 2021 204 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) information, der Information über mögliche Kooperationen, der Unternehmensnachfolge- information, der Ansiedlungsinformation sowie der Bestandspflege rund 135 Informations- gespräche und Unternehmensbesuche durch die WFB durchgeführt. Das Leistungsspektrum der WFB wird abgerundet durch die Organisation, Durchführung und Unterstützung von regional übergreifenden Projekten und Arbeitsgruppen, z. B. den Beratungs- tagen der „Kontaktstelle Frau und Beruf“ und den Orientierungsgesprächen speziell für Kultur- und Kreativschaffende sowie der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwaben. Die Finanzierung des von 15 Partnern rund um den See getragenen Projekts „Vierländerregion Bodensee“ war bis Ende des Jahres 2018 durch die Genehmigung des gemeinsamen Antrags auf Förderung des Projekts aus dem Förderprogramm Interreg V der Europäischen Union gesichert. Die Projektpartner arbeiteten im Geschäftsjahr vornehmlich an einer konzeptionellen Neuausrichtung, um das Projekt nach Auslaufen der Förderperiode nachhaltig fortzuführen. Bislang konnten die beteiligten Projektpartner allerdings noch keine gemeinsame Neuaus- richtung realisieren, da sich der bisherige Leadpartner (BSM GmbH) in einer noch nicht abgeschlossenen Restrukturierungsphase befindet. Die WFB engagiert sich weiterhin dafür, das erfolgreiche Projekt, in dem über 300 Lizenzen vergeben wurden, fortzuführen. Der von der WFB gemanagte Luftfahrtcluster „BodenseeAIRea“ wird seit Auslaufen des Förderprogramms teilweise durch die Mitgliedsunternehmen finanziert. Diese tragen durch ihre jährlichen Beiträge sämtliche externen Kosten sowie einen Teil der bei der WFB anfallenden Personalkosten. „BodenseeAIRea“ dient der Vernetzung der für die Luft- und Raumfahrt tätigen Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Außerdem dient das Cluster dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis. Zudem ermöglicht es Erkenntnisgewinne über Branchen- und Technologieentwicklungen, Förderungen von Innovationen zum Ausbau und zur Sicherung der Beschäftigung sowie die gemeinsame Darstellung und Identifikation als Luft- und Raumfahrtregion. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden drei Clusterveranstaltungen durch die WFB organisiert und durchgeführt. Die neunte Auflage der internationalen Fachkonferenz „Bodensee Aerospace Meeting“, bei der das Clustermanagement organisatorisch mitwirkte, fand im Herbst in Augsburg statt. Die Messen ILA in Berlin und AERO in Friedrichshafen hingegen wurden auf das Jahr 2022 verschoben. Weiterhin wird den Mitgliedsunternehmen eine Präsenz auf der neugestalteten, projekteigenen Homepage zur Verfügung gestellt. Das Cluster besteht ab Beginn des Jahres 2021 aus 18 aktiven Mitgliedern und 10 aktiven Partnern. Zudem ist die IHK Bodensee-Oberschwaben aktiver Unterstützer des Clusters. Das Jahr 2022 soll verstärkt zur Mitgliedergewinnung genutzt werden. Insgesamt konnten aufgrund der Covid-19-Pandemie, die für das Jahr 2021 gesteckten Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden. Allerdings hat die WFB auf die veränderten Bedingungen reagiert und den Unternehmen in geeigneter Form helfend zur Seite gestanden. Ressourcen, die frei wurden, weil z. B. Veranstaltungen coronabedingt nicht wie geplant stattfinden konnten, wurden spontan für andere Aktivitäten genutzt, z. B. die Teilnahme und lokale Ausrichtung der Digitalisierungstour Baden-Württemberg. Alle durchgeführten Projekte verliefen erfolgreich und bestätigen den durch den Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Weg der kreisweiten Wirtschaftsförderung. 11. Prognose Trotz der Erholung in vielen Wirtschaftsbereichen im vergangenen Geschäftsjahr wird auch das Jahr 2022 weiterhin durch die Unsicherheiten aufgrund der Covid-19-Pandemie geprägt sein. Inzwischen ist zwar ein Großteil der Bevölkerung in den Industriestaaten geimpft, es besteht aber weiterhin das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems und somit von neuen Einschränkungen für Unternehmen – vor allem im Hinblick auf das Jahresende. Verstärkt wird Beteiligungsbericht 2021 205 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) die Unsicherheit durch Lieferkettenprobleme, welche vornehmlich auf eine harte Null-Covid- Strategie der chinesischen Regierung zurückzuführen sind. Über alle Branchen hinweg ist auch weiterhin ein struktureller Fachkräftebedarf festzustellen. Darüber hinaus wird im Bodenseekreis das Wachstum insbesondere von KMU durch einen Mangel an zur Verfügung stehender Gewerbeflächen erschwert. Betrachtet man diese Entwicklungen und Situationen gesamthaft, wird regionale Wirtschaftsförderung deshalb auch weiterhin ein wichtiges Betätigungsfeld der Kommunen sein (müssen), insbesondere mit Blick auf den strukturellen Fachkräftemangel, den Wettbewerb der Standorte untereinander und die Sensibilisierung der Unternehmen für Zukunftsthemen. In den Jahren 2022 bis 2024 erwartet die Geschäftsleitung aufgrund aktuellem Kenntnisstand Jahresfehlbeträge vor Ergebnisausgleich in Höhe von insgesamt ca. 170 Tsd. €, wodurch sich die Liquiditätsreserven voraussichtlich um 157 Tsd. € verringern werden. Die Gesellschaft ist bestrebt, weitere Drittmittel zu akquirieren. Außerdem wird die Kostenseite ständig nach Einsparpotenzial untersucht. Aufgrund der vorhandenen Liquidität sind die Jahresfehlbeträge problemlos finanzierbar. 12. Risikobericht Für die europäische Wirtschaft existieren darüber hinaus noch weitere Unsicherheiten, welche das Wirtschaftswachstum beeinflussen können. Vor allem die Sanktionen gegenüber Russland im Zuge des russischen Überfalls auf sein Nachbarland Ukraine können erheblichen, noch nicht vollständig absehbaren Einfluss auf einzelne Branchen bzw. Unternehmen – auch im Boden- seekreis – haben. Russland liegt mit 4,8 % immerhin auf Rang 5 der größten Handelspartner der Europäischen Union. Im Außenhandel mit Deutschland (Exporte) rangiert Russland hingegen mit 1,8 % lediglich auf einem hinteren Platz im Ranking. Trotzdem importieren die EU und Deutschland vor allem Rohstoffe wie Öl oder Gas aus Russland. Hier werden zukünftig weiter steigende Preise erwartet. Insgesamt wird die russische Wirtschaft einer Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) und des Österreichischen Wirtschaftsforschungs- instituts (Wifo) zufolge durch die Sanktionen langfristig deutlich mehr verlieren. Die russische Wirtschafts-leistung dürfte jährlich um knapp zehn Prozent niedriger ausfallen als bei einem Fortbestand der Handelsbeziehungen. Die westlichen Verbündeten dürften zwar kurzfristig ebenfalls zum Teil stark betroffen sein. Auf längere Sicht hätten sie aber insgesamt nur eine um jährlich 0,17 % geringere Wirtschaftsleistung zu befürchten. Der Grund für die ungleiche Verteilung der Kosten ist das Ungleichgewicht im Außenhandel zwischen den Verbündeten und Russland. Der IWF schätzt, dass die globale Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 um 4,4 % zunehmen wird (Stand: Januar 2021). Für Deutschland wird ein Anstieg um 3,8 % vorhergesagt. Das ifo-Institut prognostizierte für Deutschland aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe und der vierten Coronawelle – aber ebenfalls vor dem russischen Überfall auf die benachbarte Ukraine – für Deutschland eine Steigerung der Wirtschaftsleistung um 3,7 %. Die zunächst erwartete kräftige Erholung für 2022 verschiebt sich somit weiter nach hinten. Weitere geopolitische Auseinandersetzungen, wie z. B. der Handelskonflikt zwischen den USA und China, aber auch zwischen der EU (Litauen) und China sowie die nach wie vor drohende Finanzkrise in Italien bleiben Faktoren mit relativ großem Unsicherheitspotenzial für die Wirtschaftsentwicklung. Die Folgen für die deutsche Exportwirtschaft sind nur schwer vorhersagbar. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für den Bodenseekreis sind in unter- schiedlichem Ausmaß nahezu in allen Wirtschaftsbereichen zu spüren. Besonders betroffen ist weiterhin vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch das Messewesen oder der stationäre Einzelhandel. Des Weiteren sorgen Lieferkettenprobleme v. a. bei Halbleitern für Produktionsrückstände in der Industrie. Die zahlreichen staatlichen Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbstständigen sorgen weiterhin für eine starke Abmilderung der Auswirkungen. Allerdings ist noch nicht absehbar, inwieweit sich die Covid-19- Beteiligungsbericht 2021 206 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Pandemie mittel- bis langfristig auf die Auftragsentwicklung und somit die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten in der Region auswirkt. Mit dem Auslaufen staatlicher Hilfsprogramme wird sich wahrscheinlich erst das ganze Ausmaß der Krise zeigen – vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, wenn das wirtschaftliche Vorkrisenniveau nicht zügig wieder erreicht werden kann. Für die WFB besteht infolge des Coronavirus oder den Sanktionen gegenüber Russland weiterhin das Risiko, dass sich die finanzielle Situation einzelner Gesellschafter verändern kann. Wobei hier durch die Tatsache, dass mit dem Landkreis Bodenseekreis ein kommunaler Gesellschafter als Hauptgesellschafter auftritt und durch den Gesellschaftervertrag gültige Vereinbarungen bzgl. der Beitragszahlungen bestehen, das Risiko eines erheblichen und unerwarteten Zahlungsausfalls als eher gering einzuschätzen ist. Größere Auswirkungen inhaltlicher Art ergeben sich für die WFB weiterhin im Bereich Messeauftritte und Ausrichtung von Veranstaltungen. Die monetären Auswirkungen sind aktuell weiterhin als gering einzuschätzen. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2021 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten am 31. März 2022 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 wurde vom Aufsichtsrat am 20. Mai 2022 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen. In der Gesellschafterversammlung am 20. Mai 2022 wurde der Jahresabschluss 2021 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Bilanzgewinn aus dem Jahr 2021 von 135.401,11 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde der Wirtschaftsprüfer Bernd Fessler als Jahresabschluss- prüfer bestellt. 2017 2018 2019 2020 2021 Abschluss- prüfer HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH Kosten Abschluss -prüfer 5.500 € 5.500 € 5.500 € 5.700 € 5.700 € Beteiligungsbericht 2021 207 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in €* *In den Jahren 2016 bis 2018 sind die Jahresfehlbeträge/ Jahresüberschüsse vor Abschluss der GuV mit der Position „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ in der Bilanz „verrechnet“ worden, so dass die Grafik für diese Jahre nicht mit dem Jahresfehlbetrag/ Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung übereinstimmt. 15. Kennzahlen Kennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 7,33 % 6,11 % 3,28 % 0,87 % 4,25 % Finanzlage Eigenkapitalquote 21,32 % 25,33 % 28,11 % 36,44 % 38,24 % Fremdkapitalquote 78,68 % 74,67 % 71,89 % 63,56 % 61,76 % Anlagendeckung I 290,92 % 414,40 % 856,39 % 4.170,73 % 900,41 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 0,00 % 0,00 % 13,66 % 51.19 % 8,11 % Gesamtkapitalrentabilität 0,03 % 0,04 % 3,40 % 12,40 % 2,87 % Kostendeckung 14,80 % 17,11 % 25,54 % 10,17 % 9,47 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % -34.591 -107.739 0 72.504 17.310 -110.000 -90.000 -70.000 -50.000 -30.000 -10.000 10.000 30.000 50.000 70.000 90.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 208 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Liquidität Effektivverschuldung 85,41 % 62,93 % 59,50 % 51,09 % 51,95 % Kurzfristige Liquidität 1,03 1,51 1,66 1,91 1,89 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, ohne GF 6,7 6,5 5,8 6,75 7,00 Personalaufwandsquote 60,29 % 53,93 % 51,28 % 60,02 % 65,19 % Leistungskennzahlen Existenzgründungs- und Jungunternehmerinformation Individualbetreuung 47 50 35 29 28 Veranstaltungen 10 10 12 16 7 Mittelstandsbetreuung Unternehmensbetreuung 130 116 89 164 61 Veranstaltungen 23 27 14 12 14 Projekte 2 2 2 2 5 Kommunalservice Unterstützung bei der Vermarktung von Gewerbeflächen 141 132 122 87 73 Standort- und Regionalmarketing Messeteilnahmen 11 10 8 4 15 Sonstige Marketingaktivitäten 24 32 28 26 20 Projekte 10 13 13 15 11 Sonderprojekte Projekte 9 9 9 10 6 Beteiligungsbericht 2021 209 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 16. Bilanz Aktiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 29,6 20,3 5,5 0,0 22,6 II. Sachanlagen 12,5 9,0 10,2 5,1 3,0 III. Finanzanlagen 0,8 0,8 0,8 0,0 0,0 42,8 30,1 16,5 5,1 25,7 B. Umlaufvermögen I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,0 0,0 0,0 5,0 1,7 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 12,2 21,5 4,8 7,5 8,6 III. Wertpapiere 50,0 50,0 50,0 0,0 0,0 IV . Kassenstand 463,6 384,1 425,3 561,3 560,3 525,8 455,5 480,1 573,8 570,5 C. Rechnungsabgrenzungsposten 15,8 6,4 7,2 6,8 9,0 Bilanzsumme 584,4 491,9 503,8 585,7 605,2 Passiva 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 96,1 96,1 96,1 96,1 96,1 ./. Nennbetrag eigene Anteile 0,0 0,0 0,0 -0,7 0,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 28,6 28,6 45,6 118,1 135,4 124,6 124,6 141,6 213,4 231,5 B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 0,0 0,0 0,8 0,3 0,0 C. Rückstellungen 67,8 76,8 76,3 77,8 77,4 D. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung u. Leistung 5,6 7,8 9,1 13,4 16,2 II. Verb. ggü. Gesellschaftern 376,3 268,6 276,6 279,7 280,3 III. Sonstige Verbindlichkeiten 8,9 10,3 0,0 0,0 0,0 390,8 286,7 285,7 293,1 296,4 E. Rechnungsabgrenzungsposten 1,2 3,1 0 1,3 0,0 Bilanzsumme 584,4 491,9 503,8 585,7 605,2 Beteiligungsbericht 2021 210 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Vermögen 2021 Kapital 2021 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten mit Rücklagenanteil Empfangene Ertragszuschüsse Beteiligungsbericht 2021 211 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2017 2018 2019 2020 2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 123,7 161,0 231,0 79,4 78,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 711,2 779,4 690,0 773,3 768,9 3. Gesamtleistung 834,9 940,4 921,0 852,7 847,5 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 503,3 507,2 472,3 511,8 552,5 6. Abschreibungen 26,4 20,8 18,6 20,1 11,9 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 305,8 413,0 413,9 249,2 265,7 8. Gesamtaufwand 835,5 941,0 904,7 781,1 830,1 9. Betriebsergebnis -0,6 -0,6 16,3 71,6 17,4 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,2 1,2 1,2 1,2 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,2 0,2 0,1 0,1 0,0 12. Finanzergebnis 1,0 1,0 1,0 1,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,3 0,4 17,3 72,6 17,3 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,3 0,4 0,3 0,1 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 0,0 0,0 17,0 72,5 17,3 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrag 2021 Aufwand 2021 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2021 212 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen Komm.Pakt.Net (Anstalt des öffentlichen Rechts) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Kontakt: Neue Straße 40, 89073 Ulm Tel.: 0731/ 270 526 Fax: 0731/ 270 526 E-Mail: info@kommpaktnet.de Homepage: www.kommpaktnet.de Gründungsdatum: 4. November 2015, Veröffentlichung mit konstituierender Wirkung am 1. Juli 2016 Eintragung Handelsregister: 31. August 2016 Verbandssatzung vom: 16. Juni 2016, zuletzt geändert am 20. April 2018 Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Lamanna 2. Gegenstand des Unternehmens Die Aufgaben der Anstalt sind nach § 2 der Anstaltssatzung: Versorgung der Bevölkerung im Aufgabengebiet der Beteiligten mit Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur einschließlich der Mittelverwaltung des jeweils Beteiligten zur Umsetzung dieser Aufgabe 3. Beteiligungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2021 sind am Stammkapital von 717.610,80 € insgesamt 8 Landkreise, 208 Städte und Gemeinden beteiligt. An der Anstalt können sich Kommunen des Einzugs- gebiets beteiligen. Der Bodenseekreis trägt Anteile von 20.939 € und 2,92 %. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung/ Vorstand Jens Schilling Vorsitzender Wolfgang Rölle Verwaltungsrat Vorsitzender Heiner Scheffold Landrat Alb-Donau-Kreis Stv. Vorsitzender Dr. Klaus Michael Rückert Landrat Landkreis Filderstadt Beirat Vertreterin Bodenseekreis Irmtraud Schuster Dezernentin Bodenseekreis http://www.energieagentur-ravensburg.de/de/index.php Beteiligungsbericht 2021 213 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) 5. Öffentlicher Zweck Aufgrund fehlender privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer ist eine flächendeckende und leistungsfähige Verbreitung digitaler Infrastruktur vor allem im strukturschwachen ländlichen Raum nicht überall gesichert. Komm.Pakt.Net unterstützt Kommunen aus strukturschwachen ländlichen Räumen dabei, die kommunale/regionale Breitbandversorgung eigeninitiativ anzugehen bzw. zu verbessern. Innovative Lösungsansätze sollen gezielt unterstützt werden, um die Planung, Finanzierung und Umsetzung des Ausbaus und der Nutzung in den unterversorgten Regionen zu sichern. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.000 € OEW Breitband GmbH (1,19 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die AöR Komm.Pakt.Net: 25.000 € Jahresbeiträge 2021 und 2022 Zahlungen der AöR Komm.Pakt.Net an den Bodenseekreis: 19.040 € Rückerstattung 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Aufgrund fehlender privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer ist eine flächendeckende und leistungsfähige Verbreitung digitaler Infrastruktur vor allem im strukturschwachen ländlichen Raum nicht überall gesichert. Komm.Pakt.Net ist ein interkommunaler Verbund, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Bevölkerung im Aufgabengebiet der beteiligten Gemeinden und Landkreise mit der Breitband- technologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes zu versorgen sowie die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur zu bewerkstelligen. Komm.Pakt.Net unterstützt Kommunen aus strukturschwachen ländlichen Räumen dabei, die kommunale/ regionale Breitbandversorgung eigeninitiativ anzugehen bzw. zu verbessern. Das schnelle Internet ist der Schlüssel zur digitalen Welt und FTTB ist die Voraussetzung für schnelles Internet in allen Bereichen. Der Bund und das Land unterstützte mit der Bundes- und Landesförderung bis Ende 2021 den Breitbandausbau in Baden-Württemberg mit Landes (40 %) und Bundes-Förderbescheiden (60 %) von rund 400 Mio. € in der Gebietskulisse Komm.Pakt.Net. Insgesamt hat das Land mit mehr als 821 Mio. € den Breitbandausbau in 2021 unterstützt. Inzwischen kommen die meisten Anträge, die beim Bund gestellt werden, aus Baden-Württemberg. Aktuell werden mit den Mittel die weißen Flecken erschlossen. Ab 2022 ist es möglich auch die grauen Flecken gefördert auszubauen. Hierzu wird Komm.Pakt.Net auch weiterhin die Kommunen von der Antragsstellung bis zum Ausbau Beteiligungsbericht 2021 214 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) unterstützen. Im Weiteren hat Komm.Pakt.Net mit der OEW Beteiligungsgesellschaft und weiteren Breitbandverbänden die OEW Breitband GmbH gegründet, die additiv zu den Kommunen den Breitbandausbau in den Grauen Flecken der Kommune unterstützt. Aus Projektabrechnungen und Materiallieferungen wurden im Jahr 2021 787 Tsd. € an Umsatzerlösen vereinnahmt und für Pachteinnahmen 1,51 Mio. €. Des Weiteren wurden an sonstigen Erträgen 814 Tsd. € für Beiträge der Beteiligten vereinnahmt. Komm.Pakt.Net finanzierte sich im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen über die Beiträge der beteiligten Kommunen und Landkreise sowie aus Erträgen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Fremdkapitalaufnahmen waren weder vorgesehen noch notwendig. Komm.Pakt.Net hat in 2021 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -54 Tsd. € erzielt. Ein wesentliches Risiko ergibt sich durch den Überbau von kommunalen FTTC Infrastrukturen durch FTTB Ausbau von Marktbegleitern im Glasfaserausbau, welche den eigenwirtschaft- lichen Ausbau auch in der Gebietskulisse von Komm.Pakt.Net vorantreiben wollen. Weitere Risiken ergeben sich aus dem massiven Fachkräftemangel. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 275.583 62.427 37.830 48.195 -53.586 -100.000 -50.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 215 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) Beteiligungsbericht 2021 216 V. Zweckverband 4IT Zweckverband 4IT Abweichendes Geschäftsjahr: 2020 Da der aktuelle Jahresabschluss des ZV 4IT immer erst nach der Einbringung des Beteiligungsberichts vorgelegt und beschlossen werden kann, erfolgt an dieser Stelle die Darstellung des vorherigen Abschlusses. 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband 4IT Kontakt: Pfannkuchstr. 4, 76185 Karlsruhe Tel.: 07121/ 956 - 0 Homepage: www.komm.one (seit 2020) Gründungsdatum: 1. Juli 2018 Beitritt Bodenseekreis: 1. Juli 21018 Verbandssatzung: 16. Mai 2018, letzte Änderung zum 26. Juni 2020 Zuständiges Fachamt: Hauptamt, Herr Döhler, ELB Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Der Verband ist einer der Träger der Komm.ONE, Anstalt öffentlichen Rechts, mit dem Sitz in Stuttgart (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung [ADV-Zusammenarbeitsgesetz]) (im Folgenden: Komm.ONE). Er hat die Trägerschaft in der Komm.ONE unter Berücksichtigung der Interessen seiner Mitglieder auszuüben, insbesondere die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, über grundlegende Angelegenheiten der Komm.ONE zu beschließen, deren Ausführung und Aufgabenerfüllung zu überwachen, die Verwendung des in die Komm.ONE als Stammkapital eingebrachten Vermögens zu kontrollieren und die Vertreter des Verbands in den Verwaltungsrat der Komm.ONE zu bestellen. (Stand Satzung 26. Juni 2020) 3. Beteiligungsverhältnisse Die Zweckverbände KIRU, KDRS und KIVBF haben sich zu dem Zweckverband 4IT zusammengeschlossen, welcher die Trägerschaft von Komm.ONE (bis Mitte 2020 ITEOS*) für die Kommunen ausübt. Die Beteiligung an der AöR Komm.ONE beträgt 88 %. Die anderen 12 % werden vom Land BW ausgeübt. Der virtuelle Anteil des Bodenseekreises am ZV 4IT beträgt zum 31. Dezember 2020 noch 202.782 € (0,31 %) * ITEOS unterlag in einem Markenrechtsstreit der Firma ITENOS. Die Verwendung der Firma ITEOS ist daher untersagt. Zum 1. Juli 2020 trägt die Gesellschaft den Namen „Komm.ONE“. Die Änderung erfolgt daher im Beteiligungsbericht 2020. 4. Organe des Unternehmens Verbandsversammlung: Vorsitzender Dr. Ulrich Fiedler Oberbürgermeister Metzingen Stellvertreter Stefan Dallinger Landrat Rhein-Neckar-Kreis Beteiligungsbericht 2021 217 V. Zweckverband 4IT Dr. Fabian Mayer Bürgermeister Stadt Stuttgart Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe Verwaltungsrat Verbandsvorsitzenden und 41 entsandte Vertreter der Mitglieder Mitgliederbeiräte Für jedes relevante Mitgliedersegment wird ein Mitgliederbeirat gegründet: * Kommunen bis 7.500 Einwohner * Kommunen 7.501-20.000 Einwohner * Große Kreisstädte * Stadtkreise * Landkreise Vertreter Bodenseekreis: ELB Christoph Keckeisen 5. Öffentlicher Zweck Der Zweckverband 4IT hat die Trägerschaft an der Komm.ONE AöR im Interesse seiner Mitglieder auszuüben, insbesondere die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen, über die grundlegenden Angelegenheiten der Komm.ONE AöR zu beschließen, deren Ausführung und Aufgabenstellung zu überwachen, die Verwendung des Vermögens zu kontrollieren und die Vertreter des Zweckverbandes 4IT in den Verwaltungsrat der Komm.ONE AöR zu bestellen. Die bisher den Mitgliedern durch die Zweckverbände zur Verfügung gestellten Lösungen werden nun durch die Komm.ONE bereitgestellt. Diese Lösungen unterstützten die Mitglieder bei der Erledigung ihrer vielfältigen kommunalen Aufgaben. Dazu betreibt die Komm.ONE-Gruppe Leistungszentren und erbringt dort Dienstleistungen der automatisierten Datenverarbeitung in den Geschäftsfeldern Einrichtung, Wartung und Pflege von Anlagen und Programmen, den Betrieb von Rechnern sowie die organisatorische Beratung in datenverarbeitungstechnischen Bereichen und Schulungen. Daneben sind die Firmen der Komm.ONE-Gruppe in der Softwareentwicklung und -beratung für Unternehmen der öffentlichen Verwaltung tätig. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht KOMM.ONE AöR (Einlage: 8.800.000 €*, Anteil: 88 %) DIKO GmbH (Einlage: 1.000.000 €, Anteil 100 %) Endica GmbH (Einlage: 430.000 €, Anteil 86 %) DZ EVG GmbH (Einlage: 460.163 €, Anteil 100 %) 7. Finanzbeziehungen 2020 Zahlungen des Bodenseekreises an den ZV 4IT: 1.987 € Verbandsumlage 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2021 218 V. Zweckverband 4IT 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Die Komm.ONE-Gruppe befindet sich in einem noch anhaltenden Transformationsprozess. Der Aufbau der neuen Organisation wurde 2020 abgeschlossen, die Ablaufstrukturen werden 2021 vollends eingerichtet und sukzessive weiter verbessert. Dieser Transformationsprozess wird auch mit den gesellschaftlichen Anforderungen an die Digitalisierung verbunden. Dabei geht es nicht nur um die Beratung der Kommunen, sondern um das Vordenken der Heraus- forderungen, die die Digitalisierung für die Kommunen und ihre Bürger und Bürgerinnen mit sich bringt. Die Komm.ONE-Unternehmensgruppe will Wegbereiterin der Kommunen sein und die geeigneten, zukunftsorientierten Produkte und Dienstleistungen für deren Weiterent- wicklung bereitstellen. Damit soll auch die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung gesichert und gestärkt werden, denn starke Kommunen sind in einer Welt mit vielen Unwägbarkeiten der Garant für eine gute und langfristig stabile Entwicklung der Gesellschaft. Diesen Prozess begleitet der ZV 4IT im Rahmen der Vermögensverwaltung aktiv. Aktuell besteht das Lösungsportfolio der Komm.ONE noch aus vier Einzelportfolien der jeweiligen Fusionspartner. Im Projekt „Produktharmonisierung“ wurde dies in 2020 zum neuen Komm.ONE-Portfolio vereinheitlicht, das auch zukünftig zu einem großen Teil aus den bereits bekannten Lösungsbereichen bestehen und auch weiterhin die Leitlinien der ehemaligen Fusionspartner verfolgen wird. Das Projekt gehört damit zu den derzeit wichtigsten strategischen Projekten und verfolgt folgende Ziele: die Produkte und Dienstleistungen der vier Fusionspartner inklusive ihre Leistungs- beschreibungen identifizieren die Leistungen und Leistungsbeschreibungen gleicher Produkte und Dienstleistungen über die ehemaligen Rechenzentren/Regionen hinweg vereinheitlichen die Entwicklung bzw. Anwendung von einheitlichen Entgeltmodellen für das ganze Verbandsgebiet des ZV 4IT, mit denen sich die Komm.ONE im Wettbewerb am Markt behaupten kann die Vermeidung von sogenannten Quersubventionierungen im gesamten Portfolio, indem Einzelprodukte kostendeckend angeboten und vermarktet werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Aufnahme neuer Produkte in das Portfolio sowie die Weiter- entwicklungen der bestehenden Produkte im Sinne eines Produkt-LifeCycle. Es berücksichtigt den Bedarf der Kunden und ein darauf basierendes Anforderungsmanagement. Hier möchte der ZV 4IT die entsprechenden Rahmenbedingungen vorgeben und sowohl inhaltlich wie finanziell aktiv über die Gremien den Weg für seine Mitglieder begleiten. Die Komm.ONE-Gruppe konnte für das gesamte Jahr 2020 auf einen guten Geschäftsverlauf zurückschauen. Hierbei wurden für die Kunden alle Hebel in Gang gesetzt, um die Auswirkungen der Pandemie zu meistern. Diesem ureigensten Verbandszweck fühlen sich die Mitglieder verbunden und möchten zum Gelingen beitragen. Beteiligungsbericht 2021 219 V. Zweckverband 4IT 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Der Jahresabschluss des ZV 4IT wird erst im November 2022 in die Verbandsversammlung eingebracht. Die Daten hieraus können erst danach zur Verfügung gestellt werden. 0 0 119.196 -611.881 0 -700.000 -600.000 -500.000 -400.000 -300.000 -200.000 -100.000 0 100.000 200.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2021 220 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZV BB) Zweckverband Breitband Bodenseekreis 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Breitband Bodenseekreis Kontakt: Hermann-Metzger-Str. 5, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 39 86 950 E-Mail: info@zvbb.de Homepage: www.zvbb.de Gründungsdatum: 31. August 2019 Beitritt Bodenseekreis: 31. August 2019 Verbandssatzung: 31. August 2019 Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung, Herr Lamanna 2. Gegenstand des Unternehmens Dem Zweckverband wurden folgende Aufgaben der Verbandsmitglieder zur Erfüllung übertragen: Bau (passiver) Telekommunikationsinfrastrukturen bestehend aus Backbone-Trassen nebst innerörtlichen Netzen auf Gemarkung der Verbandsmitgliedsstädte und Gemeinden einschließlich dazugehöriger Anlagen und Hausanschlüsse, Übernahme und Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Bau der Telekommunikationsinfrastrukturen erforderlichen Leistungen, Ordnungsgemäße Instandhaltung, Wartung und Unterhaltung der errichteten Telekommunikationsinfrastrukturen 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital i. H. v. 200.000,00 € wurde zu 100 % vom Bodenseekreis eingezahlt. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Bernhard Schultes Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der 10 Verbandsgemeinden sowie dem Landkreis Bodenseekreis: Vorsitzender: Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis (bis 11.02.2021) Reinhold Schnell Bürgermeister Neukirch (ab 11.02.2021) Stv. Vorsitzender: Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Ralf Meßmer Bürgermeister Oberteuringen 5. Öffentlicher Zweck Die Versorgung von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Bürgern sowie öffentlicher Einrichtungen und sonstiger Unternehmen mit leistungs-, bedarfsgerechten und zukunfts- fähigen Breitbanddiensten ist ein entscheidender Standortfaktor. Die Verbandsmitglieder des Beteiligungsbericht 2021 221 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZV BB) Zweckverbandes haben sich deshalb zusammengeschlossen, um durch den gemeinsamen Bau einer zusammenhängenden Telekommunikationsinfrastruktur im Bodenseekreis die Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet zu unterstützen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 25.000 € OEW Breitband GmbH (Anteil: 1,1905 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an den ZV BB: 272.983 € Verbandsumlage 144.597 € Investitionskostenzuschuss (2018-2021) Zahlungen des ZV BB an den Bodenseekreis: 1.721 € Erstattung Personalkosten 25.108 € Erstattung Verbandsumlage 2020 37 € Erstattung Fahrtkosten 68.742 € Teilverkauf Leerrohre 8. Bestellte Sicherheiten Gemäß der Zweckverbandssatzung sind die Mitglieder verpflichtet, das gesamte Defizit im Anteil an die Einwohnerzahlen zu finanzieren. Die Einwohner des Bodenseekreises werden zu ¼ angerechnet. Direkt zurechenbarer Aufwand (abzgl. Ertrag) wird mit den Mitgliedern direkt gezahlt. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Im ersten Halbjahr wurden die Weichen für die Finanzierung der anstehenden Projekte gestellt. So wurde per Satzungsänderung beschlossen, die Umlage der Verwaltungskosten künftig im Verhältnis zur Einwohnerzahl umzulegen. Die nicht geförderten Eigenanteile sollen über Darlehen finanziert werden. Für die geplanten Projekte wurden zahlreiche Förderanträge beim Bund und beim Land Baden-Württemberg gestellt, die zumeist positiv beschieden wurden. Die Übergabe der Zuwendungsbescheide erfolgte angesichts der Corona-Beschränkungen in wenigen öffentlichen Veranstaltungen: Am 16. Juni 2021 erhielt der ZVBB Zuwendungsbescheide in Höhe von 26,6 Mio. € zum Ausbau der „Weißen Flecken“ in allen zehn Verbandsgemeinden (50 %). Am 24. August 2021 übergab Innenminister Thomas Strobl im Rahmen einer zentralen Veranstaltung in Vogt die Zuwendungsbescheide in Höhe von über 20,8 Mio. € im Wesentlichen als Ko-Finanzierung des Landes für den "Weißen Flecken“ Ausbau (40 %). Weiter wurden am 13. August 2021 Beratungsleistungen des Bundes in Höhe von 200.000 € bewilligt zur Vorbereitung des Ausbaus der „Grauen Flecken“. Zum Aufbau eines landkreisweiten Backbones wurden am 14. Dezember 2021 beim Land Baden-Württemberg Förderanträge über insgesamt 11,5 Mio. € eingereicht. Mittlerweile liegt dazu bereits eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Innenministeriums vor, wodurch die Ausschreibungen von Bauleistungen bereits vorbereitet werden können. Beteiligungsbericht 2021 222 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZV BB) Netzbetreibersuche Satzungsgemäß wurde die Ausschreibung des Netzbetriebs in Zusammenarbeit mit Komm.Pakt.Net - Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts durchgeführt. Die EU- Ausschreibung wurde am 4. August 2021 veröffentlicht, der Zuschlag wurde am 22. Dezember 2021 an den obsiegenden Bieter TeleData GmbH erteilt. Der Pachtvertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Jahren und beinhaltet zwei Verlängerungsoptionen über jeweils 4 Jahre. Verpachtet wurden dabei sowohl die herzustellenden Hausanschlüsse an „Weißen Flecken“ und „Grauen Flecken“ als auch das landkreisweite Backbone-Netz. Ausbau der „Weißen Flecken“ Nachdem die Ergebnisse der FTTB Ausbauplanungen im Frühjahr 2021 vorlagen, wurden diese in den Gremien der Verbandsgemeinden zusammen mit den Kostenschätzungen vorgestellt und als Bauprogramm für die Jahre 2022-2024 verabschiedet. Mit Vorliegen der vorläufigen Förderbescheide des Bundes wurden die Ausschreibungen im GU/GÜ-Verfahren (ein Dienstleister für Planungs- und Bauleistungen inkl. Hausanschlussmanagement) EU- weit in den Clustern I (West), II (Mitte) und III (Ost) veröffentlicht. Nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wurde ein mehrstufiges Verhandlungsverfahren gestartet, bei dem in allen Clustern noch im Wirtschaftsjahr 2021 die finalen Angebote angefordert wurden. Ausbau der „Grauen Flecken“ Am 26. April 2021 löste die Gigabitrichtlinie als Förderinstrument des Bundes das „Weiße Flecken“ - Programm ab. Durch die Heraufsetzung der Aufgreifschwelle auf zunächst 100 MBit können durch den ZVBB eine erhebliche Anzahl zusätzlicher Adressen gefördert ausgebaut werden. Nach Förderzusage von Beratungsleistungen durch den Bund vom 16. Juni 2021 wurde ein Planungsbüro nach Ausschreibung beauftragt, ein Markterkundungs- verfahren in allen drei Clustern über das gesamte Verbandsgebiet durchzuführen. Das MEV wurde am 12. Oktober 2021 gestartet, der Rücklauf endete am 31. Dezember 2021 und wird nun ausgewertet mit dem Ziel, noch im Jahr 2022 ein Ausbauprogramm für „Graue Flecken“, ebenfalls mit Bundes- und Landesmitteln gefördert, auszuschreiben. Vorbereitung des Backbone-Ausbaus Die vorliegende Grobplanung wurde aufgrund der geänderten Förderbedingungen und nach Vorliegen der FTTB Ausbauplanung in den Gemeinden durch ein Ingenieurbüro aktualisiert. Die Überplanung sowie die Förderantragstellung erfolgten im vierten Quartal 2021. Grundsätzlich wird der Backbone-Ausbau in zwei Phasen geplant: Zunächst werden die Abschnitte realisiert, die die frühzeitige Inbetriebnahme der FTTB Gemeindenetze durch den Netzbetreiber unterstützen und somit auch Pachtzahlungen auslösen. In der zweiten Phase werden die restlichen überörtlichen Netze gebaut, die landkreisweit und zur Anbindung an die angrenzenden Landkreis-Netze benötigt werden. Die Förderanträge beim Land wurden am 14. Dezember 2021 gestellt, einen Unbedenklichkeitsbescheinigung für den frühzeitigen Beginn liegt vor. Gründung der OEW Breitband GmbH Am 4. August 2021 haben die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke, Komm.Pakt.Net, der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg, der Zweckverband Breitband Bodenseekreis sowie die Breitbandversorgungsgesellschaft Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS) die OEW Breitband GmbH auf den Weg gebracht. Die OEW Breitband GmbH soll den Breitbandausbau im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke und darüber hinaus voranbringen. Beteiligungsbericht 2021 223 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZV BB) 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Das bereinigte Jahresergebnis, ohne Umbuchung der Verbandsumlage in die Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern) beträgt -12.294,47 €. Die bisherigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern wurden in voller Höhe und damit 53.595,42 € zurückgezahlt. In der GuV steht daher ein Jahresergebnis von 0,00 €. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde in der Verbandsversammlung am 11. Februar 2022 beschlossen. 0 47.709 5.886 -12.294 -20.000 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 30.08.2019 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 224 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Kontakt: Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 85–92 40 Fax: 0751 / 85-92 06 E-Mail: info@oew-energie.de Homepage: www.oew-energie.de Gründung: 20. Dezember 1909 Verbandssatzung vom: 21. Juni 1987, zuletzt geändert am 27. November 2020 Zuständiges Fachamt: Referentin Landrat, Frau Larisch 2. Aufgaben Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten und zu erhalten, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabnehmer wahrzunehmen. Darüber hinaus engagiert er sich im Bereich der kommunalen Infrastruktur. Der Verband kann nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes einen Teil der Vermögenserträge zur Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet verwenden (§ 3 Verbandssatzung). 3. Stammkapital Die Mitgliedslandkreise haben kein Kapital in den Zweckverband eingebracht, so dass auch kein Stammkapital auszuweisen ist. Das Verbandsvermögen verteilt sich auf folgende Landkreise: Anteil Alb-Donau-Kreis 20,989 % Landkreis Biberach 11,126 % Landkreis Bodenseekreis 15,812 % Landkreis Freudenstadt 5,007 % Landkreis Ravensburg 21,821 % Landkreis Reutlingen 3,825 % Landkreis Rottweil 6,479 % Landkreis Sigmaringen 6,229 % Zollernalbkreis 8,712 % 100,000 % 4. Organe des Zweckverbandes Geschäftsführung: Barbara Endriss http://www.oew-energie.de/Pages/index.php Beteiligungsbericht 2021 225 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Verbandsversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Mitglieder Die gesetzlichen Vertreter (Landräte) der beteiligten Landkreise und weitere von den Kreistagen gewählte, beschließende und beratende Vertreter der Landkreise. Sabine Becker Kreisrat Bodenseekreis Dr. Hans-Peter Wetzel Kreisrat Bodenseekreis Verwaltungsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellvertreter 1. Dr. Wolf-Rüdiger Michel Landrat Landkreis Rottweil 2. Stefanie Bürkle Landrätin Landkreis Sigmaringen 5. Öffentlicher Zweck Die Versorgung mit Energie ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen, und diese gilt es nach wie vor zu gewährleisten. Aus dieser Abhängigkeit heraus sehen sich die OEW- Landkreise in der Pflicht, sich nach wie vor in der Energieversorgung zu engagieren. Sie sind letztendlich Garant dafür, dass die Kommunen auch in einem liberalisierten Strommarkt nach wie vor Einfluss auf die Energieversorgung in Baden-Württemberg haben. Sie vertreten die kommunalen Interessen in den Aufsichtsgremien der EnBW und ihrer Töchter, und sie sorgen dafür, dass die kommunalen Interessen in Entscheidungen des Konzerns mit einfließen 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Der Zweckverband OEW ist alleiniger Gesellschafter der OEW Energie-Beteiligungs-GmbH. Über die OEW Energie-Beteiligungs- GmbH ist der Zweckverband OEW mit einem Anteil von 95,24 % an der OEW Breitband GmbH, mit einem Anteil von 46,745 % an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, mit einem Anteil von 25,1 % an der Netcom BW GmbH, mit einem Anteil von 24,95 % an der EnBW Windpark Buchholz III GmbH, mit einem Anteil von 21,0 % an der Erdgas Südwest GmbH, mit einem Anteil von 20,0 % an der Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, mit einem Anteil von 20,0 % an der Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH, mit einem Anteil von 16,66 % an der EnBW Onshore Portfolio GmbH und mit einem Anteil von 4,21 % an der Verbundnetz Gas AG beteiligt. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des ZV OEW an den Bodenseekreis: 6.324.800 € Verbandsumlage 1.201 € Fahrtkostenerstattung 61.404 € OEW-Förderung Beteiligungsbericht 2021 226 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Der Zweckverband übt keine operative Geschäftstätigkeit aus. Die Vermögenserträge werden unter anderem zur Förderung der Kultur und für die Ausschüttung an die Mitgliedslandkreise verwendet. Der Zweckverband finanziert sich im Wesentlichen über die Zinszahlungen und die Ausschüttungen der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Damit werden u. a. die Kultur- förderung und die Dividendenausschüttung an die Landkreise bezahlt. Im Jahr 2022 ist wieder eine Ausschüttung von der OEW Energie-Beteiligungs GmbH an den Zweckverband in Höhe von 20 Mio. € vorgesehen. Die Ausschüttung des Zweckverbandes an die Landkreise bleibt ebenfalls konstant bei 40 Mio. €. Diese soll aus dem Gewinn des Zweckverbandes und aus einer Entnahme aus den Rücklagen finanziert werden. Die Vermögens- und Ertragslage der OEW Energie-Beteiligungs GmbH steht in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Dividendenpolitik der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Einen gewissen Einfluss haben auch die Ausschüttungen der weiteren Beteiligungsunternehmen. Nachdem die EnBW AG im Rahmen der Strategie 2020 Jahr für Jahr pünktlich geliefert hat und vor allem das bereits 2013 für 2020 gesteckte Ziel trotz aller Unwägbarkeiten in der Branche bereits 2019 erreicht hatte, ist davon auszugehen, dass das Management auch weiterhin liefern und die bis 2025 angestrebten Ziele Schritt für Schritt umsetzen wird. Dies lässt auf eine stabile Basis für die Ergebnisentwicklung in den kommenden Jahren hoffen. Die operativen Bereiche der OEW Energie-Beteiligungs GmbH entwickeln sich positiv. Der Betrieb der Ladesäulen befindet sich mittlerweile im eingeschwungenen Zustand. Die Nachfrage ist sehr erfreulich. Mittlerweile decken die Umsätze die Betriebs- und die Strombezugskosten auch ab. 2020 hat die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ein weiteres Projekt gestartet, die Gründung einer Gesellschaft zum geförderten Ausbau von Glasfaserinfrastruktur in Baden- Württemberg. Die Gesellschaft selbst wurde am 4. August 2021 gegründet. Die ersten Förderanträge sollen bis Mitte des Jahres 2022 auf den Weg gehen. Danach sollen die ersten Bauausschreibungen erfolgen. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH wird die OEW Breitband GmbH bereits 2022 mit 20 Mio. € unterstützen. In der Mittelfristplanung sind dann 30 Mio. € pro Jahr vorgesehen. Neben der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Beteiligungen hat das Zinsniveau auf den Finanzmärkten einen nennenswerten Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung des Zweckverbandes OEW und der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Die OEW Energie- Beteiligungs GmbH verfügt mit 68,0 % über eine gesunde Eigenkapitalquote, finanziert sich daneben aber auch in größerem Umfang über Fremdkapital. Der Zugang zu Finanzierungs- mitteln und die Beherrschung der Finanzierungskosten sind insbesondere durch langfristige Finanzierungsverträge gesichert. Die anteilige Tilgung von endfälligen Darlehen im Jahr 2022 kann voraussichtlich planmäßig unter Berücksichtigung der vorgehaltenen Liquidität sowie weiterer Ausschüttungen der Beteiligungen erfolgen. Beteiligungsbericht 2021 227 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Über ihre Beteiligung VNG AG hat der Ukraine-Krieg unmittelbaren Einfluss auf die OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Die VNG unterhält direkte Lieferverträge mit Gazprom. Aktuell werden die Verträge vollumfänglich erfüllt. Außerdem besitzt man gemeinsam Gasspeicher- anlagen. Die Auswirkungen des Konflikts auf die VNG AG und deren Töchter werden stetig in verschiedenen Szenarien betrachtet. Der Zweckverband OEW geht davon aus, dass 2022 die Erträge aus den Beteiligungen ansteigen werden. Basis dafür ist die Dividende der EnBW AG, die für das Jahr 2021 (Zufluss in 2022) eine Dividende in Höhe von 1,10 € pro Aktie angekündigt hat. Dies liegt über Planniveau. Einer Ausschüttung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH an den Zweckverband OEW in Höhe von 20 Mio. € steht damit nichts im Wege. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Die Verbandsversammlung hat beschlossen zum 1. Oktober 2022 einen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000.000 € an die Mitgliedslandkreise auszuschütten. Die Ausschüttung wird in Höhe von 24.275.829,58 € aus dem Jahresergebnis 2021 und der Restbetrag aus den Rücklagen finanziert. 6.757 6.670 6.076 7.864 24.276 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 228 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg Kontakt: Pflughölzle 1 88447 Warthausen Tel.: 07356 / 9371-0 Fax: 07356 / 9371-46 E-Mail: peter.hertenberger@ztn-sued.de Homepage: www.ztn-sued.de Gründung: 1. Januar 2014 (vorher ZV TBA Warthausen) Beitritt Bodenseekreis: 1. Januar 2019 Verbandssatzung vom: 18. März 1987, zuletzt geändert am 16. November 2021 Zuständiges Fachamt: Veterinäramt, Dr. Herrmann 2. Gegenstand des Unternehmens Der Zweckverband erfüllt in seinem Verbandsgebiet gemäß § 2 der Verbandssatzung unter Beachtung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes die Aufgaben der beseitigungs- pflichtigen Körperschaften i. S. v. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Neben- produkte-Beseitigungsgesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBL. 2004, S. 914). Im Rahmen der Verarbeitung von Tierkörpern und Schlachtabfällen stellt der ZTN Tiermehl für die thermische Verwertung und Düngung so wie Tierfett als Vorprodukt zu Herstellung von Biodiesel her. 3. Beteiligungsverhältnisse In der Verbandssatzung wird von der Festlegung eines Stammkapitals abgesehen. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Karl-Heinz Maucher (bis 30.03.2022) Kevin Dorner (seit 01.04.2022) Verbandsversammlung: Vorsitzender: Dr. Heiko Schmid Landrat Landkreis Biberach Stv. Vorsitzende: Edgar Wolf Landrat Landkreis Göppingen Martin Bendel Erster Bürgermeister Stadt Ulm Sven Hinterseh Landrat Schwarzwald-Baar-Kreis 5. Öffentlicher Zweck Der ZTN Süd erfüllt in seinem Verbandsgebiet unter Beachtung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes die Aufgaben der beseitigungspflichtigen Körperschaften i. S. von § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 19. März 2020. Im Rahmen der Verarbeitung von Tierkörpern und Schlachtabfällen stellen wir Beteiligungsbericht 2021 229 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) Tiermehl für die thermische Verwertung und Düngung sowie Tierfett als Vorprodukt zu Herstellung von Biodiesel her. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an den ZV ztn Süd: 202.220 € Verbandsumlage 3.290 € Erstattung für die Abholung und Entsorgung von Tierkörpern Zahlung des ZV ztn Süd an den Bodenseekreis: 87 € Erstattung Fahrtkosten 8. Bestellte Sicherheiten Nach § 9 der Verbandssatzung haben die Verbandsmitglieder Umlagen zu leisten, wenn die Einnahmen des Verbandes die Ausgaben nicht decken. Damit ist sichergestellt, dass der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ durch die Mitglieder (Landkreise) ausge- glichen werden kann. Eine Bestandsgefährdung des Verbandes ist deshalb trotz des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ nicht gegeben. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Die im Strategiepapier zum Wirtschaftsplan 2020 festgesetzten umfangreiche Ziele konnten fast vollständig erfüllt und in einigen Bereichen deutlich übererfüllt werden. Für die Kostenüberdeckungen aus 2021 im gebührenrelevanten Bereich nach KAG, wurden Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 1,85 Mio. € gebildet und 174,3 Tsd. € aus den Vorjahren aufgelöst. Die Rückstellung wurde erlösmindernd berücksichtigt. Der hohe Jahresüberschuss ist im Wesentlichen durch die höheren Erlöse beim Tierfett und beim Tiermehl entstanden. Die Finanzlage kann als stabil bezeichnet werden. Die Zahlungsbereitschaft war im Berichts- jahr jederzeit gewährleistet. Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 5,02 Mio. €. Dieser Zahlungsmittelzufluss finanziert die notwendigen Investitionen und den Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Der ZV ist mit seinem modernen und leistungsfähigen Verarbeitungsbetrieb und Fuhrpark gut aufgestellt. Dies ist im Lichte möglicher Veränderungen am Markt und für die Zusammen- arbeit mit anderen Verbänden wichtig. Um den Betrieb auf einem technisch hohen Stand zu halten, ist eine stetige und nachhaltige Zukunftsplanung erforderlich. Fortwährende Prozessoptimierungen, Controlling und nachhaltige technische Versuche wie mit dem vorhandenen Material die besten Produkte gewonnen werden, sollen weitere Erkenntnisse bezüglich der künftigen Strategie bringen. Die Gespräche mit vorhandenen Kunden und potentiellen Lieferanten von Rohware sind stets tagesaktuell. Weitere strategische Kooperationen müssen erkundet und ausgelotet werden Beteiligungsbericht 2021 230 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) Einsparungspotenzial werden auch im Bereich der Energiekosten gesehen. Aus diesem Grund wurde in den letzten Jahren ein Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 eingeführt. Im November 2014 erhielt der ZV das Zertifikat für dieses Energiemanagement- system. Gemeinsam mit einem externen Berater wird das System ständig weiterentwickelt und jährlich von einem externen Auditor rezertifiziert. Die Chancen- und Risikobetrachtung ist sehr umfassend, wodurch der Zweckverband einen guten Überblick und zeitnah bei Veränderungen reagieren kann. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Der Beschluss der Verbandsversammlung über den Jahresabschluss 2021 wird turnusmäßig erst im November 2022 stattfinden. 408.178 -832.510 1.797.767 642.171 1.462.505 -1.000.000 -500.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 231 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) Beteiligungsbericht 2021 232 VI. Kunst- und Kulturstiftung VI. Stiftungen Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises Kontakt: c/o Kulturamt Landratsamt, Schloss Salem, 88682 Salem Tel.: 07553/91675-11 Fax: 07553/91675-20 E-Mail: feucht@kultur-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 24. Januar 2001 Stiftungssatzung: 20. Dezember 2000 Zuständiges Fachamt: Kulturamt, Herr Dr. Feucht 2. Gegenstand der Stiftung Die Stiftung des bürgerlichen Rechts strebt die nachhaltige Förderung der Kunst, Kultur und Geschichte an, das reichhaltige kulturelle Erbe der Region zu erhalten und zu mehren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3. Stifter/Stiftungsgeber Die Mittel der OEW-Sonderausschüttung von 766.937,82 € (1,5 Mio. DM) wurden als Stiftungsvermögen eingebracht. Als Stiftungsgeber gilt der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Bodenseekreis Vorstand Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stiftungsrat: Der Stiftungsrat besteht aus bestellten Mitgliedern und weiteren Sachverständigen. Zuletzt wurden die Mitglieder im Kreistag am 23. Juli 2019 gewählt. 5. Stiftungszweck Die Stiftung dient der Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte des Bodenseekreises und der Bodenseeregion und nimmt hierfür insbesondere folgende Aufgaben wahr: die Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte der Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern mit Bezug auf den Raum die Förderung von Ausstellungen und Veröffentlichungen zu Kunst, Kultur und Geschichte Organisation und Betrieb von Ausstellungen und Veranstaltungen nichtgewerblicher Art über Kunst, Kultur und Geschichte Vergabe eines Preises für herausragende kulturelle Leistungen oder zur Förderung von wissenschaftlichen Forschungen Beteiligungsbericht 2021 233 VI. Kunst- und Kulturstiftung 6. Finanzbeziehungen Es besteht keine direkte Finanzbeziehung zwischen dem Bodenseekreis und der Kunst- und Kulturstiftung. Jedoch wird die die Geschäftsleitung vom Amtsleiter des Kreiskulturamtes übernommen und die Buchhaltung von der Kämmerei. Eine Erstattung wird dafür nicht gezahlt. Der Bodenseekreis übernimmt die Kosten für den Kulturpreis i. H. v. 5.000 €, der jährlich verliehen wird. 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Der Stand des Fonds lag zum 31. Dezember 2021 bei 846.076 €. Damit ist der Wert seit 2005 inkl. Entnahmen und Steuern um 301.749 € (Vj. 267.079 €) gestiegen, das entspricht einer jährlichen Steigerung von 10,32 % (Vj. 6,32 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Wert in Summe um 30.669 € (Vj. 8.851,09 €) gestiegen, wobei 2021 lediglich 4.000 € entnommen wurden. Nachdem 2020 keine der beschlossenen Zuschüsse ausgezahlt wurde, da coronabedingt keine Maßnahmen umgesetzt werden konnten, wurden diese auf 2021 übertragen. Für das Jahr 2021 wurden keine Anträge gestellt und damit keine Zuschüsse bewilligt. Es erfolgte lediglich die Auszahlung der Zuschüsse aus 2020 und die Ausrichtung der Kunstpreis- verleihung. 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Das Jahresergebnis von 2.003,54 € soll in der Sitzung des Stiftungsrat Mitte November 2022 beschlossen werden. -9.123 3.209 16.088 -8.414 2.004 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 234 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Kontakt: Schuhmacherhof 6, 88213 Ravensburg, Bavendorf Tel.: 0751/7903-0 Fax: 0751/790-33 22 E-Mail: poststelle@kob-bavendorf.de Homepage: www.kob-bavendorf.de Gründungsdatum: 15. September 2000 Stiftungssatzung: zuletzt geändert am 15. August 2012, neue Änderung zum 16. Juli 2020 Zuständiges Fachamt: Landwirtschaftsamt, Herr Dr. Gabele 2. Gegenstand der Stiftung Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Forschung in folgenden Arbeitsbereichen: Sortenprüfung im Kern- und Steinobst inkl. Sortenerhaltungszentrale BW Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz Ertragsphysiologie Anbaufragen Anbautechnik/-systeme, Pflege Pflanzenschutzfragen Biodiversität im Obstbau Nacherntephysiologie und Lagerung Kulturführung Kern- und Steinobst Ökonomik der Produktionstechnik Ökonomik der Produktionstechnik Qualitätsmanagement Ökologischer Obstbau Betriebs- und Arbeitswirtschaft Streuobst- und Landschaftspflege 3. Stiftungsmitglieder Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg Universität Hohenheim Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Konstanz Württembergische Obst-und Gemüse-Genossenschaft (WOG) Marktgemeinschaft Bodenseeobst (MABO) Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) und Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. Ökobo GmbH Obstgroßmarkt Mittelbaden 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Dr. Manfred Büchele Vorstand: Vorsitzender Dr. Konrad Rühl MDG Ein Beirat ist eingerichtet. Beteiligungsbericht 2021 235 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee 5. Stiftungszweck Die Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ dient der Förderung des umwelt- verträglichen Obstanbaus und des Streuobstbestandes in der Bodenseeregion und damit auch dem Erhalt der dort gewachsenen Kulturlandschaft. Das Kompetenzzentrum übernimmt dabei Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Praxis. Hierzu zählt einerseits die an den Standort gebundene grundlagenorientierte Forschung. Andererseits soll durch anwendungsorientierte Forschung, Untersuchungen und Beratung, aber auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Obstbauregionen die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die obstbauliche Praxis gefördert werden. 6. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die Stiftung KOB: 83.487 € Stiftungsbeitrag Bodenseekreis (dynamisiert) 32.596 € Erstattung Personalkosten 16.800 € Erstattung Miete 3.000 € Erstattung Sachmittel 176 € Erstattung Schulobstprogramm 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Beratungsveranstaltungen in Präsenz sowie anderweitige Veranstaltungen wie Seminare und Feldtage konnten im Jahr 2021 nur begrenzt angeboten werden; lediglich in den Zeiten niedriger Infektionsraten fanden 2 Präsenztermine statt. Weiter wurden mehrere Online Veranstaltungen durchgeführt. Die Beratung über die digitalen Medien und Fax konnten durchgehalten werden. Die wissenschaftliche Arbeit in Kooperation mit der Universität Hohenheim ist trotz Corona weiterhin intensiv. Aufgrund von COVID Restriktionen an der Universität und aus anderen Gründen gab es einen geringeren Austausch bzw. Ausbildung Studenten. In 2022 wird die Kooperation mit der Aufnahme eines EIP-Projektes im Bereich Innovative Pflanzenschutz- maßnahmen gemeinsam mit 2 weiteren Instituten begonnen. Für die Ertragsphysiologie werden durch eine personelle Wiederbesetzung neue Impulse erwartet. In 2021 wurden eine Reihe von Projekten erfolgreich abgeschlossen Core Organic Domino – Arbeitsbereich Ökologischer Obstbau BÖLN: Kupferreduktion - Arbeitsbereich Ökologischer Obstbau INTERREG V: Pestizidreduktion Modellanlage – Arbeitsbereich Pflanzenschutz MLR: Pflege von Hochstämmen und Streuobstpflege Nach erfolgreicher Projekteinwerbung wurden neue Projekte begonnen BÖLN: Unkrautregulierung - Arbeitsbereich Ökologischer Obstbau 4D Insektenmonitoring (PHLIP) – Arbeitsbereich Pflanzenschutz Agri PV Vorstudie- Arbeitsbereich Sorten EIP: Resistente Apfelsorten (Fortsetzung Robuste Apfelsorten) BLE OptiSpray - Arbeitsbereich Pflanzenschutz Beteiligungsbericht 2021 236 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 21. Juli 2022 wird der Jahresfehlbetrag mit den Gewinnvorträgen verrechnet. Der Gewinnvortrag beträgt inkl. des aktuellen Ergebnisses 986.136,32 €. 48.516 29.066 2.977 -61.507 16.117 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 237 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Beteiligungsbericht 2021 238 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Kontakt: Bahnhofstraße 24, 88097 Eriskirch Tel.: 07541/81-888 E-Mail: info@naz-eriskirch.de Homepage: www.naz-eriskirch.de Gründungsdatum: 1. April 1992 Stiftungssatzung: 1. April 1992, aktuelle Fassung vom 7. April 2021 Zuständiges Fachamt: Umweltschutzamt, Herr Pflug 2. Gegenstand der Stiftung Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Betrieb eines Naturschutzzentrums. 3. Stifter/Stiftungsgeber Gründer der Stiftung sind der Landkreis Bodenseekreis, das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Eriskirch. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Gerhard Kersting Stiftungsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Ein Kuratorium ist eingerichtet. 5. Stiftungszweck Die Stiftung "Naturschutzzentrum Eriskirch" dient der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Betreiben eines Naturschutzzentrums in Eriskirch als Schwerpunkt der Naturschutzbildungsarbeit Betreuung und Organisation der Pflege des Naturschutzgebietes "Eriskircher Ried" sowie des nördlichen Bodenseeufers in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden Präsentation von Ausstellungen mit natur- und landeskundlichem Bezug Organisation von Informationsveranstaltungen zu Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes Durchführung von Maßnahmen der Besucherlenkung, insbesondere in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Informationsmaterial über Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie über den Schutz des nördlichen Bodenseeufers Organisation von Fachtagungen und Seminaren Auswertung von Forschungsergebnissen über Natur und Landschaft am Bodensee Beteiligungsbericht 2021 239 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Unterstützung der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Naturschutzwarte praktische Unterstützung der Naturschutzarbeit im Bodenseekreis. Mit Zustimmung der Naturschutzbehörde kann die Stiftung Pflege und Betreuung sonstiger Schutzgebiete im Bodenseekreis übernehmen. 6. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an die Stiftung NAZ Eriskirch: 64.700 € Betriebskostenzuschuss, davon 918,44 € investiv Zahlung der Stiftung NAZ Eriskirch an den Bodenseekreis: 314 € Abfallgebühren … 6.610 € Erstattung Personalaufwand 7. Bestellte Sicherheiten Im Stiftungsgeschäft von 1. April 1992 ist festgehalten, dass die zum Betrieb notwendigen Mittel vom Land Baden-Württemberg zu 70 % und vom Bodenseekreis zu 30 % gestellt werden. Die Gemeinde Eriskirch stellt das Gebäude kosten- und abgabefrei zur Verfügung. 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 2021 war das zweite Jahr, das durch die Corona-Pandemie stark beeinflusst wurde: So musste die Ausstellung vom 2. November 2020 bis 21. Mai 2021 geschlossen bleiben, erste Veranstaltungen konnten erst ab Juni 2021 wieder angeboten werden. Der erneute Lockdown wirkte sich besonders stark aus, da er die besucherstarken Monate April und Mai (bis 21. Mai 2021) umfasste. Nach der Wiedereröffnung war ein Besuch nur mit Corona- Testung möglich, geimpft waren zu diesem Zeitpunkt auch erst wenige Menschen, so dass der Besucherzustrom noch verhalten war. Insgesamt besuchten im Berichtsjahr 3.651 Personen die Ausstellung. Folgende Wechselausstellungen konnten 2021 präsentiert werden: 22.5. – 22.07.2021: „Alpenflora. Überlebenskünstler in rauer Bergwelt“, Gedächtnisausstellung Wilhelm Christian Dietrich (1926-2014) 30.07. – 12.12.2021: „….und wenn der Wolf kommt? Alte Mythen und neue Erfahrungen“, Wechselausstellung WaldHaus Freiburg In Zeiten des Lockdowns durften keine Veranstaltungen angeboten werden, auch nicht im Freien. Allerdings war der Besucherzustrom ins Naturschutzgebiet Eriskircher Ried so groß wie kaum jemals zuvor. Das Team des NAZ bot deshalb ein umfangreiches Infoangebot für die Besucher an, so durch zahlreiche neue Infotafeln, auf denen Tiere- und Pflanzen des Rieds vorgestellt werden sowie kleine Namensschildchen, die direkt an der entsprechenden Pflanze in den Boden gesteckt wurde. Ab 6. Juni konnten dann bis Jahresende immerhin 67 Veranstaltungen mit 1.054 Teilnehmern durchgeführt werden, darunter auch wieder einige Schulklassen. Dank des Engagements der beiden Freiwilligen des ökologischen Jahres ist das Naturschutzzentrum seit Dezember 2021 in den sozialen Medien Instagram und Facebook mit Beiträgen vertreten. Im Ausstellungsbereich wurde die veraltete Beleuchtung durch eine moderne Anlage mit LED-Strahlern ersetzt, in der Praktikantenwohnung die Küche teilweise erneuert. Beteiligungsbericht 2021 240 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Der Stiftungsrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung im Dezember 2022 den Jahres- abschluss mit dem Jahresergebnis von 1.507,38 € beschließen. Die Gewinnrücklage (Rücklage ordentliches Ergebnis) würde sich damit auf 59.804,41 € erhöhen. Der Kassenbestand, welcher vom Bodenseekreis verwaltet wird, erhöhte sich auf 137.493,31 € (Vj. 132.247 €). 11.832 12.636 16.955 12.140 1.5070 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 241 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Beteiligungsbericht 2021 242 VI. Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Kontakt: c/o Sozialdezernat Landratsamt Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204-5740 Fax: 07541/204-7740 E-Mail: madeleine.matheis@bodenseekreis.de Homepage: www.bodenseekreis.de Gründungsdatum: 26. August 2009 Stiftungssatzung: 29. Juli 2009 Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Sozialdezernat, Frau Riedl 2. Gegenstand der Stiftung Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch: Die Unterstützung und Begleitung von Netzwerken relevanter Akteure im Bereich Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt Die Förderung von Bildungseinrichtungen bzw. Projekten zur Begleitung des Übergangs Schule – Beruf, zur vertieften Berufsorientierung oder zur Förderung von chancenbenachteiligten Jugendlichen 3. Stifter/Stiftungsgeber Stiftungsgeber ist der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ignaz Wetzel Sozialdezernent Bodenseekreis Vorstand: Vorstandsvorsitzender Ulrich Müllerschön Amtsleitung Sozialamt Bodenseekreis Stv. Vorstandsvorsitzender Diana Lauretta Stiftungsrat: Ignaz Wetzel Natascha Fuchs Simone Schilling Dr. Bernhard Kiss (ist noch neu zu besetzen) Beteiligungsbericht 2021 243 VI. Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis 5. Stiftungszweck Satzungsmäßiger Stiftungszweck ist die Förderung von Erziehung und Bildung. 6. Finanzbeziehungen Keine 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2021 Im Jahr 2021 wurden Gespräche zur inhaltlichen Neuausrichtung geführt. Die Umsetzung hängt derzeit an der Änderung des Stiftungsrecht. Dies ist jedoch wahrscheinlich frühestens zum 1. Juli 2023 möglich. Zustiftungen wurden im Berichtszeitraum nicht eingenommen. 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 0 0 0 0 0 0 500 1.000 2017 2018 2019 2020 2021 Beteiligungsbericht 2021 244 VII. Sonstige Mitgliedschaften VII. Sonstige Mitgliedschaften 1. Genossenschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2021 Baugenossen- schaft Familien- heim Bodensee eG (gegründet am 1. März 1950) Mitglieder: 2.215 Anteilen: 1.303.360 € Bodenseekreis: Mitglied seit 8. Dezember 1956 Geschäftsanteile: 1 Wert 160,00 € Eigene Beteiligungen * Wohnbau Bodensee GbR (Anteil 50 %) * BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH (Anteil 17 %). Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln; hierzu zählen insbesondere alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. * Dividende 2021: 5,39 € (4,0 %) Kreisbau- genossenschaft Bodenseekreis eG (gegründet am 8. Juli 1949) Mitglieder: 1.594 Anteilen: 10.826 Bodenseekreis: Mitglied seit 20. Januar 1950 Geschäftsanteile: 9 Wert 1.800,00 € Eigene Beteiligungen keine Nach § 2 der Satzung ist vorrangiger Zweck der Genossenschaft, eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungs- versorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. * Dividende 2021: 36,00 € (2,0 %) Baugenossen- schaft Überlingen eG (gegründet am 20. Mai 1949) Mitglieder: 1.212 Anteilen: 30.472 Bodenseekreis: Mitglied seit 19. März 1957 Geschäftsanteile: 1 Wert 155,00 € Eigene Beteiligungen Überlinger Wohnbau GmbH (Anteil 100 %) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Wohnversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Mietwohnungen. Sie kann Eigentumswohnungen und Eigenheime verwalten. * Dividende 2021: 6,20 € (4,0 %) Beteiligungsbericht 2021 245 VII. Sonstige Mitgliedschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2021 Vermarktungs- gemeinschaft Holz Allgäu-Bodensee- Oberschwaben eG (gegründet am 25.07.2019) Mitglieder: 15 Anteilen: 15 Bodenseekreis: Mitglied seit 25.07.2019 Geschäftsanteile: 1 Wert: 100 € Eigene Beteiligungen keine Zweck der VMH eG ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand der VMH eG ist der Handel mit Holz und anderen forst- und holzwirtschaftlichen Produkten sowie die fachliche Information der Mitglieder zum Holzmarkt. Zahlung von VMH an den Bodenseekreis: * Holzverkauf 39.302 € Zahlung des Bodenseekreises an VMH: * Gebühren 1.752 € Beteiligungsbericht 2020 246 VII. Sonstige Mitgliedschaften 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2021 Regionalverband Bodensee- Oberschwaben (gegründet am 1. Januar 1973) Mitglieder: Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen Anteile: - Grundlage: § 31 Abs. 1 Nr. 10 Landesplanungsgesetz Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 1973 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen * Regionaler Kompensationspool Bodensee- Oberschwaben GmbH (Anteil: 1,00 %) * Träger der Regionalplanung für das Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg: * Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans * Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes * Mitwirkung an Raumordnungsverfahren * Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans * Beratung der Träger der Bauleitplanung * Durchführung von Standortsuchverfahren für größere Infrastrukturvorhaben * Erarbeitung eines Rauminformationssystems Bodensee-Oberschwaben * Initiierung oder Mitarbeit in grenzüberschreitenden Projekten * Initiierung und Mitarbeit in Initiativen zur Förderung der Entwicklung der Region * Erarbeitung oder Mitarbeit an Studien zu spezifischen Sachthemen * Kooperation mit anderen Behörden und Dienststellen Zahlung vom Bodenseekreis an den Regional- verband: * Verbands- umlage 2021: 345.227 € *Fördermittel Planung Rad- schnellverbindung 2.604 € Zahlung vom Regionalverband an den Bodensee- kreis: * Fahrtkosten Landrat: 0 € Beteiligungsbericht 2020 247 VII. Sonstige Mitgliedschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2021 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (gegründet am 1. Januar 2005) Mitglieder: 44 Anteile: - Grundlage: § 2 des Gesetzes über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (JSVG) Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 2005 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen * KVJS-Tagungszentrum Gültstein GmbH (Anteil: 100,00 %) *Habila GmbH (Anteil: 100,00 %) ZEMO gGmbH (Anteil: 100,00 %) Aufgaben nach § 3 JSVG u. a. Gesetzen u. Rechtsverordnungen: Überörtlicher Träger * der Sozialhilfe * der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) * der Kriegsopferfürsorge Träger * des Integrationsamtes nach dem SGB IX * eines Medizinisch- Pädagogischen Dienstes * von Fortbildungsstatten Beratung u. Unterstützung * der örtlichen Träger beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen nach SGB VIII, SGB XI und SGB XII * der örtlichen Träger bei der Planung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Planung der Hilfen nach SGB XII * der örtlichen Träger im Rahmen von § 97 Abs. 5 SGB XII (Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe und Projekte) * zentrale Adoptions- vermittlungsstelle * überörtliche Betreuungs- behörde (§ 2 AGBtG) * Landesverteilungsstelle Baden-Württemberg für unbegleitet ausländische Kinder und Jugendliche (§ 42b (3) S.3 SGB VIII) * Abwicklung des Landes- wohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern * Ausgleichsverfahren Altenpflegeausbildung * Durchführung von Landesprogrammen zur Förderung kommunaler Aufgaben Zahlung vom Bodenseekreis an den KVJS: * Verbandsumlage: 1.143.072 € * Fortbildungen Sozialhilfe u. a.: 17.529 € Zahlung vom KVJS an den Bodenseekreis: 374.670 € (Kostenerstattung nach den Sozialgesetz- büchern; Förderprogramm; Sonstiges) Beteiligungsbericht 2020 248 VII. Sonstige Mitgliedschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2021 Kommunaler Versorgungsverba nd Baden- Württemberg (KVBW) (gegründet am 1. Januar 2005) Mitglieder: rd. 4.600 Anteile: - Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 2005 Geschäftsanteile: keine Wert: keine Eigene Beteiligungen Keine Dem KVBW ist die Zusatzversorgungs- kasse (ZVK) als rechtlich unselbstständige Einrichtung angeschlossen. * die Gewährung von Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Vorschriften an seine Angehörigen * Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen an die Versorgungsempfänger * Durchführung der Nachversicherung für ausscheidende Angehörige, Beamte auf Widerruf oder im Vorbereitungsdienst und vergleichbare dienstordnungsmäßige Angestellte. * Erstattung von Besoldung und Entgelt bei längerer Arbeitsunfähigkeit * Gewährung der Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen * oberste Verwaltungsbehörde zuständig für Gewährleistungsentscheidunge n zur Versicherungs-freiheit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) Zahlung vom Bodenseekreis an den KVBW: * Versorgungs- umlage: 3.992.604 € Zahlung vom Bodenseekreis an die ZVK: * Beihilfeumlage: 586.828 € Zahlung vom KVBW an den Bodenseekreis: * Erstattung: 16.158 € Zahlung von der ZVK an den Bodenseekreis: * Erstattung: 37.215 € http://www.kvbw.de/pb/,Lde/257556.html http://www.kvbw.de/pb/,Lde/257556.html http://www.kvbw.de/pb/,Lde/257949.html http://www.kvbw.de/pb/,Lde/257949.html http://www.kvbw.de/pb/,Lde/258190.html Beteiligungsbericht 2020 249 VII. Sonstige Mitgliedschaften Beteiligungsbericht 2020 250 VIII. Anhang VIII. Anhang 1. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz a. D. außer Dienst AG Aktiengesellschaft ALG II Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II) ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH BEK Bodensee-Erlebniskarte betr. betreffend, betreffs BilRuG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BOB Bodensee-Oberschwaben-Bahn Bodo Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH bzw. beziehungsweise ca. circa CM Case-Mix DFS Deutsche Flugsicherung GmbH d. h. das heißt DING Donau-Iller-Nahverkehrsverbund DRG Diagnosis Related Groups (pauschaliertes Abrechnungssystem) EB Eröffnungsbilanz EBA Eisenbahn Bundesamt EBC Echt Bodensee Card (DBT) EBIT Earnings before interests and taxes (Gewinn vor Zins und Steuern) EBITDA Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) EK Eigenkapital EnBW Energie Baden-Württemberg AG Fa. Firma ff. fortfolgende FFG Flughafen Friedrichshafen FN Friedrichshafen GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GKZ Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GemO Gemeindeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GnR Genossenschaftsregister GpZ/GPZ Gemeindepsychiatrisches Zentrum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch HR Handelsregister HzL Hohenzollerische Landesbahn AG IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IHK Industrie- und Handelskammer i. H. v. in Höhe von i. L. in Liquidation Ing. Ingenieur inkl. inklusive Beteiligungsbericht 2020 251 VIII. Anhang insg. insgesamt KG Kommanditgesellschaft KHEntgG Krankenhausentgeltgesetz KHG Krankenhausgesetz km Kilometer KOB Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee KStG Körperschaftssteuergesetz KVA Verband Kehrichtverbrennung Thurgau, Weinfelden, Schweiz LKrO Landkreisordnung Mio. Million MVZ Medizinisches Versorgungszentrum MZV Müllabfuhr-Zweckverband m2 Quadratmeter NAZ Naturschutzzentrum n. F. neue Fassung Nr. Nummer o. g. oben genannte OB Oberbürgermeister OEW Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ÖP Ökopunkte ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr p. a. per anno PS Prüfungsstandards des IDW RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH RBO Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben rd. rund RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe SEV Schienenersatzverkehr SMS Sicherheits-Management-System sog. sogenannte SoPo Sonderposten SPNV Schienenpersonennahverkehr Stv. Stellvertreter/Stellvertretender s. u. siehe unten Tsd. € Tausend Euro to. Tonne TWF Technische Werke Friedrichshafen GmbH u. und u. a. und andere vgl. vergleiche VIE Vienna International Airport Vj. Vorjahr VK Vollzeitkräfte VMH Vermarktungsgemeinschaft Holz VTWB e.V. Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee WFB Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH WfbM Werkstatt für Menschen mit Behinderung WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Württ. Württembergischen z. B. zum Beispiel ZF Zahnradfabrik Friedrichshafen ZfP Zentrum für Psychiatrie z. T. zum Teil ZV Zweckverband Beteiligungsbericht 2020 252 VIII. Anhang 2. Erläuterungen der Rechtsformen Regiebetrieb Der Regiebetrieb besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist organisatorisch, rechtlich, personell und haushaltsrechtlich in die Verwaltung der Kommune eingegliedert. Er entsteht durch Beschlussfassung des Kreistages. Der Regiebetrieb hat keine eigenen Organe. Zweckverband Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersön- lichkeit. Gegenstand eines Zweckverbandes können sowohl wirtschaftliche als auch nicht- wirtschaftliche Unternehmen sein. Grundlage der Wirtschaftsführung kann sowohl das Gemeindewirtschaftsrecht als auch das Eigenbetriebsrecht mit der Möglichkeit des kaufmännischen Rechnungswesens sein. Die Zulässigkeit der Gründung eines Zweckverbandes richtet sich nach § 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKZ). Organe sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Anstalt des öffentlichen Rechts Im Dezember 2015 wurde mit den §§ 102a ff GemO auch für Kommunen in Baden- Württemberg die Möglichkeit geschaffen, eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Kommunalanstalten sind rechtlich selbstständig. Die Zulässigkeit richtet sich ebenfalls nach § 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKZ). Organe sind der Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt und der Verwaltungsrat als Kontrollorgan. Privatrechtliche Organisationsformen Die privatrechtlich organisierten Gesellschaften werden in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften gehören die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die stille Gesellschaft. Für sie alle gemeinsam gilt, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sondern durch die Gesellschafter selbst repräsentiert werden. Dies führt dazu, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaften persönlich mit dem Privatvermögen unbeschränkt haften. Da der Bodenseekreis nach § 103 Abs. 1 Nr. 4 GemO nur in solchen Organisationsformen tätig werden oder sich an ihnen beteiligen darf, bei denen die Haftung begrenzt ist, kommen die Formen der Personengesellschaften für die kommunale Betätigung nicht in Betracht. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei letzterer handelt es sich um eine Kombination aus der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft, bei der das Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt ist. Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine juristische Person, deren Anteile von einem oder mehreren Gesell- schaftern über die Stammkapitaleinlagen gehalten wird. Die Gesellschaft haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das GmbHG kennt folgende Gesellschaftsorgane: Geschäftsführung Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat (fakultativ, soweit nicht nach Mitbestimmungs- oder Betriebsverfassungsgesetz obligatorisch) Beteiligungsbericht 2020 253 VIII. Anhang Stiftung Stiftungen sind rechtsfähige Organisationen zur Verwaltung eines von einem oder mehreren Stiftern eingebrachten Vermögenswertes. Die aus dem Vermögen gewonnenen Erträge müssen dabei nach den in der Stiftungsverfassung festgelegten Grundsätzen zweck- bestimmt verwendet werden. Das Stiftungsvermögen bleibt in der Regel ungeschmälert erhalten. Die Stiftungssatzung muss Regelungen über den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen und die Bildung des Vorstandes der Stiftung enthalten. Weitere Regelungen, beispielsweise über die Einrichtung eines Überwachungsorgans (z. B. Aufsichtsrat, Kuratorium, Beirat), sind zulässig. Genossenschaften Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördert. Ihre Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Haftung kann im Rahmen des Vertrages bzw. Genossenschaftsstatutes begrenzt werden. Eingetragener Verein Vereine sind auf Mitgliedschaftsbasis beruhende freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens sieben Personen. Der Verein ist körperschaftsrechtlich strukturiert, damit ist der Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig. Die Rechtsfähigkeit des Vereines wird durch Eintragung in das Vereinsregister erreicht. Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Beteiligungsbericht 2020 254 VIII. Anhang 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Kennzahlen zur Vermögenslage Anlagenintensität Anlagevermögen x 100 Gesamtvermögen (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen. Eine hohe Anlagenintensität ist ein Indiz für einen kostenintensiven (Fixkosten) Betrieb des Unternehmens. Kennzahlen zur Finanzlage Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Eine hohe Eigenkapitalquote gilt als Indikator für die Bonität eines Unternehmens. Fremdkapitalquote Fremdkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital. Anlagendeckung I Eigenkapital x 100 Anlagevermögen Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen. Die Anlagendeckung dient der Beurteilung der langfristigen Liquidität (langfristig gebundene Vermögenswerte sollen durch langfristiges Kapital finanziert werden). Kennzahlen zu Ertrag und Rentabilität Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss x 100 Eigenkapital Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Eigenkapital. Eigenkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte Eigenkapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Gesamtkapital. Gesamtkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte (Gesamt-)Kapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Beteiligungsbericht 2020 255 VIII. Anhang Kostendeckung Umsatzerlöse x 100 Gesamtaufwand Erläuterung: Prozentualer Anteil der Umsatzerlöse am Gesamtaufwand. Der Kostendeckungsgrad gibt an, in welchem Maße ein Unternehmen seine Aufwendungen am Markt über Umsatzerlöse decken kann. Zinslastquote Zinsaufwand x 100 Jahresergebnis Erläuterung: Prozentualer Anteil der Zinsaufwendungen zum Jahresergebnis. Kennzahlen zur Liquidität Effektivverschuldung Verbindlichkeiten kurzfristiges Umlaufvermögen Erläuterung: Die Effektivverschuldung weist die um die liquiden bzw. schnell liquidierbaren Mittel bereinigten Verbindlichkeiten des Unternehmens aus. Es wird damit dargestellt, dass Fremd- kapital auch liquide Mittel bzw. geldnahe Vermögensgegen- stände gegenüberstehen. Kurzfristige Liquidität flüssige Mittel (Bankbestand, Schecks) x 100 (Liquidität 1. Grades) Kurzfristige Verbindlichkeiten (unter 1 Jahr, Steuer- und sonstige Rückstellungen) Erläuterung: Bei der kurzfristigen Liquidität werden die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt. Damit soll die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bewertet werden. Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden Erläuterung: Es handelt sich dabei um die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung und Aushilfen) und nicht um die Anzahl der Stellen. Personalaufwandsquote Personalaufwand x 100 Umsatz Erläuterung: Prozentualer Anteil der Personalaufwendungen am Umsatz. Die Personalaufwandsquote lässt sich gut mit anderen Unternehmen vergleichen und lässt weiterhin Rückschlüsse auf das Lohnniveau sowie die Fixkostenbelastung und somit die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu. Die Personalauf- wandsquote ist ein Maßstab für die Produktivität und Effizienz in einem Unternehmen. https://de.wikipedia.org/wiki/Fixkosten https://de.wikipedia.org/wiki/Produktivit%C3%A4t Beteiligungsbericht 2020 256 VIII. Anhang 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe Abschreibungen Der Betrag, der durch die Nutzung des Anlagevermögens eingetretenen Wertminderung an den einzelnen Vermögensgegenständen erfassen soll und somit in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand angesetzt wird. Die Ermittlung des jährlichen Abschreibungsbetrages erfolgt steuerlich entweder über die lineare oder die degressive Methode, je nachdem, ob ein Wirtschaftsgut über den Nutzungs- zeitraum eher einen gleichmäßigen Wertverzehr aufweist (lineare Abschreibung: fester Abschreibungsbetrag über den festgelegten Nutzungszeitraum) oder aber zu Beginn des Nutzungszeitraumes einen überproportionalen Wertverzehr aufweist (degressive Abschreibung: der Abschreibungsbetrag wird durch über den Nutzungszeitraum festgelegte Prozentsätze auf den jeweiligen Restbuchwert ermittelt) Anlagevermögen Umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft und längerfristig dem Geschäftsbetrieb zu dienen, z. B. Immobilien, technische Anlagen und Maschinen, Konzessionen, Beteiligungen Bilanz Die Bilanz stellt die Vermögensgegenstände (Aktiva) den Eigen- und Fremdkapitalpositionen gegenüber (Passiva). Die Aktiva (linke Seite der Bilanz) werden nach Fristigkeit der Vermögensbindung sortiert. Die Vermögensgegenstände die dauerhaft dem Unternehmen dienen, werden als Anlage- vermögen (s. o.) bezeichnet, Vermögensgegenstände, wie z. B. Vorräte, Forderungen, und Geldbestände, die häufig umgeschlagen werden sind dem Umlaufvermögen zugerechnet. Die Kapitalpositionen (rechte Seite der Bilanz) geben Aufschluss darüber, wie die Vermögensgegenstände finanziert sind. Die Werte, die die Eigentümer in das Unternehmen eingebracht und belassen haben, werden als Eigenkapital bezeichnet. Zum Fremdkapital gehören die ungewissen Schulden, die unter der Position Rückstellungen bilanziert werden, und die feststehenden Verbindlichkeiten, die ebenfalls nach Fristigkeit geordnet sind. Im Gegensatz zur GuV ist die Bilanz eine Stichtagsbetrachtung, da sie die Vermögens- gegenbestände zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Casemix (Index) Die Kennzahlen Casemix bzw. Casemix-Index als Indikatoren der Fallschwere sind im DRG- System maßgeblich für die Höhe der Erlöse aus der stationären Patientenversorgung abhängig. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) ist die Gegenüberstellung sämtlicher Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Sie ist zwingend vorgeschrieben für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Laut Gesetz ist die GuV ein notwendiger Bestandteil des Jahresabschlusses, weil sie Auskunft über Herkunft und Zusammensetzung des Geschäftserfolgs eines Unternehmens gibt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs.1 HGB). Das gezeichnete Kapital gehört zum Eigenkapital eines Unternehmens. Beteiligungsbericht 2020 257 VIII. Anhang Rechnungsabgrenzung Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss (z. B. im Voraus bezahlte Miete). Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Rücklagen Rücklagen entstehen in erster Linie durch die Zurückbehaltung von Gewinnen (Gewinn- rücklage) und durch die Einlage zusätzlichen Eigenkapitals (Kapitalrücklage). Sie gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens. Ihr Zweck ist es, die Selbstfinanzierungsmittel des Betriebs, also die Finanzierung aus Gewinnen zu erhöhen. Rücklagen können für zusätzliche Investitionen im Unternehmen verwendet werden. Im Gegensatz zu Rückstellungen sind Rücklagen nicht zweckgebunden. Rückstellungen Rückstellungen werden in der Periode passiviert, in der die Schuld wirtschaftlich entstanden ist. Rückstellungen werden für bereits entstandene Risiken gebildet, deren Eintreten mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer zukünftigen Periode erwartet werden. Sie gehören wie Verbindlichkeiten zum Fremdkapital. Höhe oder Geltendmachung durch den Gläubiger (Zeitpunkt des Eintritts) stehen jedoch nicht fest. Für die meisten Rückstellungen gilt wie für alle Verbindlichkeiten eine Passivierungspflicht. Für manche besteht hingegen nur ein Passivierungsrecht. Dieser Spielraum macht Rück- stellungen zu einem wichtigen Instrument der Bilanzpolitik. Beteiligungsbericht 2020 258 VIII. Anhang 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen Auszug aus dem Aktiengesetz (AktG) (beck-online, Stand 13. Januar 2022) § 110 Abs. 3 AktG Einberufung des Aufsichtsrats (3) Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. In nichtbörsennotierten Gesellschaften kann der Aufsichtsrat beschließen, dass eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. § 124 Abs. 3 AktG Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung (gültig seit 1. Juli 2021) (3) 1Zu jedem Gegenstand der Tagesordnung, über den die Hauptversammlung beschließen soll, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Beschlussfassung nach § 120a Absatz 1 Satz 1 und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Aufsichtsrat, in der Bekanntmachung Vorschläge zur Beschlußfassung zu machen. 2Bei Gesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § HGB § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs sind, ist der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. 3Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Hauptversammlung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 6 des Montan-Mitbestimmungs-gesetzes an Wahlvorschläge gebunden ist, oder wenn der Gegenstand der Beschlußfassung auf Verlangen einer Minderheit auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. 4Der Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Prüfern hat deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort anzugeben. 5Hat der Aufsichtsrat auch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen, so bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre; § 8 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes bleibt unberührt. Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) (beck-online, Stand 13. Januar 2022) § 285 Nr. 9 HGB Sonstige Pflichtangaben (gültig seit 2. August 2021) 9.für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe a) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteili- gungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen; b) die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten Organe und ihrer Hinterbliebenen. Buchstabe a Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Ferner ist der Betrag der für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen und der Betrag der für diese Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben; c) die gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten oder erlassenen Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen § 286 Abs. 4 HGB Unterlassung von Angaben (gültig seit 1. Januar 2020) (4) Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=HGB&p=316A https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=HGB&p=285 Beteiligungsbericht 2020 259 VIII. Anhang § 325 HGB Offenlegung (gültig seit 19. August 2020) (1) 1Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen: 1. den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht, die Erklärungen nach § 264 Absatz 2 Satz 3 und § 289 Absatz 1 Satz 5 und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie 2.den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung. 2Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht. (1a) 1Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. 2Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen. Auszug aus dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) (beck-online, Stand 13. Januar 2022) § 53 HGrG Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen (1) Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens der vierte Teil der Anteile und steht ihr zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so kann sie verlangen, daß das Unternehmen 1. im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen läßt; 2. die Abschlußprüfer beauftragt, in ihrem Bericht auch darzustellen a) die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, b) verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, c) die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages; 3. ihr den Prüfungsbericht der Abschlußprüfer und, wenn das Unternehmen einen Konzernabschluß aufzustellen hat, auch den Prüfungsbericht der Konzernabschlußprüfer unverzüglich nach Eingang übersendet. (2) Für die Anwendung des Absatzes 1 rechnen als Anteile der Gebietskörperschaft auch Anteile, die einem Sondervermögen der Gebietskörperschaft gehören. Als Anteile der Gebietskörperschaft gelten ferner Anteile, die Unternehmen gehören, bei denen die Rechte aus Absatz 1 der Gebietskörperschaft zustehen. Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) (beck-online, Stand 13. Januar 2022) § 102 GemO Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen (1) Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und 3. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Über ein Tätigwerden der Gemeinde nach Absatz 1 Nr. 3 entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel. (3) Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. (4) Wirtschaftliche Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 sind nicht 1. Unternehmen, zu deren Betrieb die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=HGB&p=289&x=1 Beteiligungsbericht 2020 260 VIII. Anhang 2. Einrichtungen des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens, der Kunstpflege, der körperlichen Ertüchtigung, der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie öffentliche Einrichtungen ähnlicher Art und 3. Hilfsbetriebe, die ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen. Auch diese Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. (5) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht betreiben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für das öffentliche Sparkassenwesen verbleibt es bei den besonderen Vorschriften. (6) Bei Unternehmen, für die kein Wettbewerb gleichartiger Privatunternehmen besteht, dürfen der Anschluss und die Belieferung nicht davon abhängig gemacht werden, dass auch andere Leistungen oder Lieferungen abgenommen werden. (7) Die Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets ist zulässig, wenn bei wirtschaftlicher Betätigung die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und die berechtigten Interessen der betroffenen Gemeinden gewahrt sind. Bei der Versorgung mit Strom und Gas gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. § 102 a GemO Selbstständige Kommunalanstalt (gültig seit 12. Dezember 2020) 1) 1Die Gemeinde kann durch Satzung (Anstaltssatzung) eine selbstständige Kommunalanstalt in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts errichten oder bestehende Eigen- betriebe sowie unselbstständige Organisationseinheiten der Gemeinde, die nach§ 1 des Eigenbetriebsgesetzes als Eigenbetriebe geführt werden können, durch Ausgliederung und Kapitalgesellschaften durch Formwechsel im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in selbstständige Kommunalanstalten umwandeln. 2Sofern mit der selbstständigen Kommunalanstalt eine wirtschaftliche Betätigung verbunden ist, ist dies nur unter Beachtung der Vorgaben des § 102 zulässig. 3Die selbstständige Kommunalanstalt kann sich nach Maßgabe der Anstaltssatzung und in entsprechender Anwendung der für die Gemeinde geltenden Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck dient. (2) 1Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängenden Aufgaben ganz oder teilweise übertragen. 2Sie kann nach Maßgabe des § 11 durch gesonderte Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten der selbstständigen Kommunalanstalt festlegen. (3) 1Die Gemeinde regelt die Rechtsverhältnisse der selbstständigen Kommunalanstalt durch die Anstaltssatzung. 2Diese muss Bestimmungen über den Namen, den Sitz und die Aufgaben der selbstständigen Kommunalanstalt, die Zahl der Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats, die Höhe des Stammkapitals und die Abwicklung im Falle der Auflösung der selbstständigen Kommunal- anstalt enthalten. (4) 1Die Anstaltssatzung, Änderungen der Aufgaben der selbstständigen Kommunalanstalt und die Auflösung der selbstständigen Kommunalanstalt bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichts- behörde. 2Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Errichtung der selbstständigen Kommunalanstalt zulässig ist und die Anstaltssatzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 3Die Genehmigung der Anstaltssatzung ist mit der Anstaltssatzung von der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. 4Die selbstständige Kommunalanstalt entsteht am Tag nach der Bekanntmachung, wenn nicht in der Anstaltssatzung ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. 5§ 4 Absatz 4 findet Anwendung. (5) 1Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt in der Anstaltssatzung auch das Recht einräumen, an ihrer Stelle Satzungen zu erlassen. 2§ 4 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 gelten entsprechend. 3Die öffentlichen Bekanntmachungen der selbstständigen Kommunalanstalten erfolgen in der für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde vorgeschriebenen Form. 4Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt zur Finanzierung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben durch die Anstaltssatzung das Recht übertragen, Gebühren, Beiträge, Kostenersätze und sonstige Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. (6) 1Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der selbstständigen Kommunalanstalt gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sinngemäß, sofern nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bereits unmittelbar oder weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 2In sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. 3Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung sind an die Gemeinde zu übersenden. 4§ 77 Absatz 1 und § 77 Absatz 2, § 78, § 87, § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und § 103 Absatz 3 gelten entsprechend. 5Mit dem Antrag auf Genehmigung des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen gemäß § 87 Absatz 2 sind der https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWEIGBG&p=1 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=102 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=11 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=4&x=4 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=4&x=3 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=4&x=4 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=HGB https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=HGB https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=77&x=1 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=77&x=2 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=78 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=87 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=103&x=1 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=103&x=1 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=103&x=3 https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=100&g=BWGEMO&p=87&x=2 Beteiligungsbericht 2020 261 VIII. Anhang Rechtsaufsichtsbehörde der Wirtschaftsplan, der Finanzplan und der letzte Jahresabschluss vorzulegen. (7) 1Die selbstständige Kommunalanstalt besitzt das Recht, Beamte zu haben. 2Hauptamtliche Beamte dürfen nur ernannt werden, wenn dies in der Anstaltssatzung vorgesehen ist. 3Unberührt bleibt die Möglichkeit, Beamte der Gemeinde an die selbstständige Kommunalanstalt abzuordnen. (8) 1Die Gemeinde unterstützt die selbstständige Kommunalanstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 2Sie ist verpflichtet, die selbstständige Kommunalanstalt mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten und für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. 3Beihilferechtliche Regelungen sind dabei zu beachten. 4Eine Haftung der Gemeinde für Verbind- lichkeiten der selbstständigen Kommunalanstalt Dritten gegenüber besteht nicht. § 102c GemO Umwandlung (1) Ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, an dem ausschließlich die Gemeinde beteiligt ist, kann durch Formwechsel in eine selbständige Kommunalanstalt umgewandelt werden. Die Umwandlung ist nur zulässig, wenn keine Sonderrechte im Sinne des § 23 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) und keine Rechte Dritter an den Anteilen der Gemeinde bestehen. (2) Der Formwechsel setzt den Erlass der Anstaltssatzung durch die Gemeinde und einen sich darauf beziehenden Umwandlungsbeschluss der formwechselnden Gesellschaft voraus. Die §§ 193 bis 195, 197 bis 200 Absatz 1 und § 201 UmwG sind entsprechend anzuwenden. Die Anmeldung zum Handelsregister entsprechend § 198 UmwG erfolgt durch das vertretungsberechtigte Organ der Kapitalgesellschaft. Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine selbständige Kommunalanstalt wird mit der Eintragung oder, wenn sie nicht eingetragen wird, mit der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister wirksam; § 202 Absätze 1 und 3 UmwG sind entsprechend anzuwenden. (3) Ist bei der Kapitalgesellschaft ein Betriebsrat eingerichtet, bleibt dieser nach dem Wirksamwerden der Umwandlung als Personalrat der selbständigen Kommunalanstalt bis zur Neuwahl des Personal- rats, längstens bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten der Umwandlung, bestehen. Er nimmt die dem Personalrat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) zustehenden Befugnisse und Pflichten wahr. Die in der Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Umwandlung bestehenden Betriebs- vereinbarungen gelten in der selbständigen Kommunalanstalt für längstens bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt als Dienstvereinbarungen fort, soweit § 85 LPVG nicht entgegensteht und sie nicht durch andere Regelungen ersetzt werden. § 102d GemO Sonstige Vorschriften für selbständige Kommunalanstalten (1) Der Jahresabschluss und der Lagebericht der selbständigen Kommunalanstalt werden in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die obere Rechtsaufsichtsbehörde kann für kleine selbständige Kommunalanstalten, die kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs oder Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267 a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs entsprechen, Ausnahmen für die Erfordernisse der Rechnungslegung zulassen. (2) Bei Gemeinden mit einem obligatorischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 109 Absatz 1 hat dieses den Jahresabschluss der selbständigen Kommunalanstalt zu prüfen. Die örtliche Prüfung erfolgt in entsprechender Anwendung der § 111 Absatz 1 und § 112 Absatz 1; Der Verwaltungsrat tritt an die Stelle des Gemeinderats. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Recht, sich zur Klärung von Fragen, die bei der Prüfung auftreten, unmittelbar zu unterrichten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und Schriften der selbständigen Kommunalanstalt einzusehen. Weitergehende gesetzliche Vorschriften für die Prüfung des Jahresabschlusses bleiben unberührt. (3) Die überörtliche Prüfung der selbständigen Kommunalanstalt erfolgt in entsprechender Anwendung des § 114 durch die nach § 113 für die Gemeinde zuständige Prüfungsbehörde. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht sind an die Gemeinde zu übersenden. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses und den Beteiligungsbericht gilt § 105 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 entsprechend. (5) Die §§ 118 bis 129 sind entsprechend anwendbar. Rechtsaufsichtsbehörde ist die für die Gemeinde zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. (6) Die Gemeinde kann die selbständige Kommunalanstalt auflösen. Das Vermögen einer aufgelösten selbständigen Kommunalanstalt geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über. Für die Beamten und Versorgungsempfänger der selbständigen Kommunalanstalt gelten die §§ 26 bis 30 des Landesbeamtengesetzes. Beteiligungsbericht 2020 262 VIII. Anhang § 103 GemO Wirtschaftliche Unternehmen in privater Rechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. das Unternehmen seine Aufwendungen nachhaltig zu mindestens 25 vom Hundert mit Umsatzerlösen zu decken vermag, 2. im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens erfüllt wird, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens erhält, 4. die Haftung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, 5. bei einer Beteiligung mit Anteilen in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass i. in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt wird, ii. der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften geprüft werden, sofern nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bereits unmittelbar gelten oder weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, iii. der Gemeinde der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung des Unternehmens, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers übersandt werden, soweit dies nicht bereits gesetzlich vorgesehen ist, iv. für die Prüfung der Betätigung der Gemeinde bei dem Unternehmen dem Rechnungsprüfungsamt und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungsbehörde die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt sind, v. das Recht zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Maßgabe des § 114 Abs. 1 eingeräumt ist, vi. der Gemeinde die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 95a) erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Die obere Rechtsaufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen von dem Mindestgrad der Aufwandsdeckung nach Satz 1 Nr. 1 und dem Prüfungserfordernis nach Satz 1 Nr. 5 Buchst. b, wenn andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind, Ausnahmen zulassen. Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs kann sie auch Ausnahmen für die Erfordernisse der Rechnungslegung nach Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b zulassen. (2) Die Gemeinde darf unbeschadet des Absatzes 1 ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nur errichten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens nicht ebenso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (3) Die Gemeinde hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem sie mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, so zu steuern und zu überwachen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird; bei einer geringeren Beteiligung hat die Gemeinde darauf hinzuwirken. Zuschüsse der Gemeinde zum Ausgleich von Verlusten sind so gering wie möglich zu halten. § 103 a GemO Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gemeinde darf unbeschadet des § 103 Abs. 1 ein Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn im Gesellschaftsvertrag sichergestellt ist, dass die Gesellschafterversammlung auch beschließt über 1. den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes, 2. die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensgegenstands, 3. die Errichtung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, sofern dies im Verhältnis zum Geschäftsumfang der Gesellschaft wesentlich ist, 4. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. Beteiligungsbericht 2020 263 VIII. Anhang § 104 GemO Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (1) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist; er kann einen Gemeindebediensteten mit seiner Vertretung beauftragen. Die Gemeinde kann weitere Vertreter entsenden und deren Entsendung zurücknehmen; ist mehr als ein weiterer Vertreter zu entsenden und kommt eine Einigung über deren Entsendung nicht zu Stande, finden die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung. Die Gemeinde kann ihren Vertretern Weisungen erteilen. (2) Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt, mehr als ein Mitglied des Aufsichtsrats oder eines entsprechenden Organs eines Unternehmens zu entsenden, finden die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung, soweit eine Einigung über die Entsendung nicht zu Stande kommt. (3) Die von der Gemeinde entsandten oder auf ihren Vorschlag gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines entsprechenden Überwachungsorgans eines Unternehmens haben bei ihrer Tätigkeit auch die besonderen Interessen der Gemeinde zu berücksichtigen. (4) Werden Vertreter der Gemeinde aus ihrer Tätigkeit in einem Organ eines Unternehmens haftbar gemacht, hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadenersatzpflichtig, wenn ihre Vertreter nach Weisung gehandelt haben. § 105 GemO Prüfung, Offenlegung und Beteiligungsbericht (1) Ist die Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang beteiligt, hat sie 1. die Rechte nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes auszuüben, 2. dafür zu sorgen, dass a) der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags ortsüblich bekannt gegeben werden, b) gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt werden und in der Bekanntgabe auf die Auslegung hingewiesen wird. (2) Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. In dem Beteiligungsbericht sind für jedes Unternehmen mindestens darzustellen: 1. der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, 2. der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens, 3. für das jeweilige letzte Geschäftsjahr die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen, die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe des Unternehmens für jede Personengruppe; § 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs gilt entsprechend. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 vom Hundert beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. (3) Die Erstellung des Beteiligungsberichts ist ortsüblich bekannt zu geben; Absatz 1 Nr. 2 Buchst. b gilt entsprechend. (4) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Gemeinde ihr den Beteiligungsbericht und den Prüfungsbericht mitteilt. § 105 a GemO Mittelbare Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens, an dem sie mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, an einem anderen Unternehmen nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 102 Abs. 1 Nr. 1 und 3 vorliegen, Beteiligungsbericht 2020 264 VIII. Anhang 2. bei einer Beteiligung des Unternehmens von mehr als 50 vom Hundert an dem anderen Unternehmen a) die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen, b) die Voraussetzungen des § 103a vorliegen, sofern das Unternehmen, an dem die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, und das andere Unternehmen Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind, c) die Voraussetzung des § 103 Abs. 2 vorliegt, sofern das andere Unternehmen eine Aktiengesellschaft ist. Beteiligungen sind auch mittelbare Beteiligungen. Anteile mehrerer Gemeinden sind zusammenzurechnen. (2) § 103 Abs. 3 und, soweit der Gemeinde für das andere Unternehmen Entsendungsrechte eingeräumt sind, § 104 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. (3) Andere Bestimmungen zur mittelbaren Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts bleiben unberührt. § 108 Vorlagepflicht Beschlüsse der Gemeinde über Maßnahmen und Rechtsgeschäfte nach § 103 Abs. 1 und 2, §§ 103a, 105a Abs. 1, §§ 106, 106a und 107 sind der Rechtsaufsichtsbehörde unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen. Auszug aus der Landkreisordnung (beck-online, Stand 13. Januar 2022) § 48 LKrO Anzuwendende Vorschriften Auf die Wirtschaftsführung des Landkreises finden die für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte geltenden Vorschriften über die Gemeindewirtschaft entsprechende Anwendung, soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen ist. Deckblatt_22 (002).pdf 0196BEF8.pdf I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises 3. Beteiligung in der Doppik 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen 5. Digitalisierung 4.0 6. Fachkräftemangel 7. Corona-Pandemie 8. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag 9. Bekanntmachung II. Vorbemerkungen 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis 2. Erläuterungen zum Bericht 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit III. Überblick 1. Übersicht über alle Beteiligungen 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) 3. Übersicht Finanzbeziehungen IV. privatrechtliche Beteiligungen ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) BODENSEEFESTIVAL GmbH Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Energieagentur Bodenseekreis GbR Energieagentur Ravensburg gGmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH Internationale Bodensee Tourismus GmbH Klinik Tettnang GmbH Klinikdienste KTT GmbH Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH LZ Horizon GmbH & Co. KG LZB Horizon GmbH Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ GmbH) Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen Komm.Pakt.Net (Anstalt des öffentlichen Rechts) Zweckverband 4IT Zweckverband Breitband Bodenseekreis Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg VI. Stiftungen Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ VII. Sonstige Mitgliedschaften 1. Genossenschaften 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden VIII. Anhang 1. Abkürzungsverzeichnis 2. Erläuterungen der Rechtsformen 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen

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    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 1 - Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 3 Vorbericht 5 I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 6 II. Finanzwirtschaft des Bodenseekreises 16 1. Gesamtergebnishaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 16 2. Gesamtfinanzhaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 24 3. Entwicklung der Liquidität 28 4. Teilhaushalte – Schwerpunkte 29 5. Finanzplan 34 6. Rückblick 2015 und 2016 35 7. Schlussbemerkung 36 Budgetregeln 37 Zahlenteil Gesamtergebnishaushalt 45 Gesamtfinanzhaushalt 46 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität 47 Haushaltsquerschnitt des Ergebnis- und Finanzhaushalts 48 Teilhaushalt 1 - Innere Verwaltung 49 Teilhaushalt 2 - Sicherheit und Ordnung 87 Teilhaushalt 3 - Schulträgeraufgaben 111 Teilhaushalt 4 - Kulturpflege 133 Teilhaushalt 5 - Soziales 153 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 2 - Teilhaushalt 6 - Bauangelegenheiten 197 Teilhaushalt 7 - Energie- und Abfallwirtschaft 211 Teilhaushalt 8 - Straßen 223 Teilhaushalt 9 - Verkehr und ÖPNV 237 Teilhaushalt 10 - Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 243 Teilhaushalt 11 - Allgemeine Finanzwirtschaft 263 Gesamtübersicht der Investitionen 271 Stellenplan 295 Übersichten 313 Übersicht über die aus VE´s voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 314 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 315 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 316 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschl. Kassenkredite) 317 Anlagen 319 Grundlage und Berechnung des Finanzausgleichs Anlage 1 Übersicht über die Anteile der Gemeinden an der Kreisumlage Anlage 2 ABC Neues Haushaltsrecht Anlage 3 Anmerkung: Bedingt durch die Haushaltssystematik stellen sich Ertrage im Ergebnishaushalt negativ und Aufwendungen im Ergebnishaushalt positiv dar. Umgekehrt verhält es sich im Finanzhaus- halt. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 3 - Haushaltssatzung des Bodenseekreises für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Kreistag am 20. Dezember 2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 308.435.100 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 308.435.100 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0 1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von 0 1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0 1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit von 303.551.400 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 299.662.100 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2.) von 3.889.300 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlung aus Investitionstätigkeit von 2.323.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 24.633.300 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 22.309.500 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 18.420.200 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.8 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 2.532.100 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.532.100 2.11 Veranschlagte Änderungen des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 20.952.300 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 4 - § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächti- gungen), wird festgesetzt auf 17.481.800 EUR § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 18.000.000 EUR § 5 Hebesatz der Kreisumlage Der Hebesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf der Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden. 32,0 v.H. Friedrichshafen, 21. Dezember 2016 gez. Lothar Wölfle Landrat Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 5 - Vorbericht I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 1. Allgemeines 2. Doppelte Buchführung – der neue Rechnungsstil (Doppik) 3. Das Drei-Komponenten-System 4. Aufbau des doppischen Haushaltsplans - Bestandteile und Anlagen 5. Aufstellung Teilhaushalte mit Produktgruppen 6. Haushaltsausgleich im NKHR 7. Ausblicke über die Entwicklung des NKHR im Landratsamt Bodenseekreis II. Finanzwirtschaft des Bodenseekreises 1. Gesamtergebnishaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 1.1 Erträge 1.2 Aufwendungen 2. Gesamtfinanzhaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 3. Entwicklung der Liquidität 4. Teilhaushalte - Schwerpunkte 4.1 Teilhaushalt 1 - Personal 4.2 Teilhaushalt 5 - Soziales/Flüchtlinge 4.3 Teilhaushalt 7 - Abfallwirtschaft 5. Finanzplan 6. Rückblick 2015 und 2016 6.1 Haushaltsjahr 2015 6.2 Haushaltsjahr 2016 7. Schlussbemerkung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 6 - I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1. Allgemeines Zum 1. Januar 2016 wurde das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) im Landratsamt Bodenseekreis umgesetzt. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen hatte der Kreistag in der Sitzung vom 29. Februar 2012 beschlossen. Grundlage hierfür war das am 22. April 2009 vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedete Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts. Die endgültige Neufassung der Gemeindehaushaltsverord- nung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) wurde am 11. Dezember 2009 unterzeichnet und trat zum 1. Januar 2010 in Kraft. Die Vorschriften für das neue Haushalts- und Rechnungswesen sind spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 von allen Kommunen in Baden-Württemberg anzuwenden. Durch das NKHR wird die zahlungsorientierte Kameralistik durch die ressourcenorientierte Doppik abgelöst. Betrachtet werden insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen als Aufwendungen, welche beim Haushaltsausgleich zu berücksichtigen sind. Hiermit wird die Chance geboten, den Landkreis ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten, sowie die Steuerung tiefgreifender zu gestalten. Intergenerative Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Transparenz werden in den Vordergrund gestellt. 2. Doppelte Buchführung - der neue Rechnungsstil (Doppik) Die kommunale Doppik basiert auf dem kaufmännischen Rechnungswesen und bedeutet doppelte Buchführung in Konten. Hierbei werden Erfolgskonten (Konten der Ergebnisrech- nung), Finanzkonten (Konten der Finanzrechnung) und - indirekt - Bestandskonten (Konten der Bilanz bzw. Vermögensrechnung) bedient. Rechnungsgrößen sind nun Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszah- lungen. Erträge und Aufwendungen stellen das Ressourcenaufkommen bzw. den Ressour- cenverbrauch in der Ergebnisrechnung dar. Einzahlungen und Auszahlungen zeigen den Liquiditätszuwachs bzw. den Liquiditätsabfluss in der Finanzrechnung. In der Kameralistik wurde mit den Größen Einnahmen und Ausgaben gearbeitet. Durch das NKHR und das damit verbundene Ressourcenverbrauchskonzept wird Verantwor- tung für die intergenerative Gerechtigkeit übernommen. Intergenerative Gerechtigkeit bedeu- tet, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen wieder zu erwirtschaften hat. Dies ist gewährleistet, wenn der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch das Ressour- cenaufkommen (Erträge) in jedem Haushaltsjahr gedeckt wird. Dabei werden auch der Wer- teverzehr des Vermögens und die Rückstellungen als Aufwendungen berücksichtigt, damit Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 7 - künftige Generationen nicht belastet werden. Dies ermöglicht ein nachhaltiges Wirtschaften und mehr Transparenz in den Kommunen. Unterschiede des kameralen Haushalts und des doppischen Haushalts sind: Kameralistik NKHR Gliederungsplan (Einzelpläne, Unterabschnitte) Kommunaler Produktplan Baden- Württemberg (Produktbereiche, - gruppen, Produkte) Gruppierungsplan Kontenplan Baden-Württemberg Verwaltungshaushalt Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt mit der Komponente lfd. Verwaltungstätigkeit Vermögenshaushalt Finanzhaushalt mit den Komponenten Inves- titionen und Finanzierung Jahresrechnung mit I. Kassenmäßigem Abschluss II. Haushaltsrechnung III. Vermögensübersicht IV. Rechnungsquerschnitt und Gruppierungs- übersicht V. Rechenschaftsbericht Jahresabschluss mit I. Ergebnisrechnung II. Finanzrechnung III. Vermögensrechnung (Bilanz) IV. Vermögensübersicht (Anlagenspiegel) V. Rechenschaftsbericht VI. Anhang VII. Übersichten über Rücklagen, Rückstellun- gen und Schulden Rechnungsgröße: Einnahmen und Ausgaben Rechnungsgröße: I. Erträge und Aufwendungen II. Einzahlungen und Auszahlungen Haushaltsausgleich im Gesamthaushaltsplan durch Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben und Erwirtschaftung einer Mindestzuführung vom Verwaltungshaus- halt zum Vermögenshaushalt Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt; Erwirtschaftung aller or- dentlichen Aufwendungen und ordentlichen Er- träge Allgemeine Rücklage Basiskapital (Eigenkapital) und Rücklagen als Kapitalposition auf der Passivseite der Bilanz (nicht mehr mit Liquidität gleichzusetzten) Sonderrücklagen Rückstellungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 8 - 3. Das Drei-Komponenten-System Grundelement des NKHR stellt das Drei-Komponenten-System dar. Die drei Komponenten sind die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Die Ergebnisrechnung beinhaltet alle ergebniswirksamen Vorgänge der Verwaltung und ähnelt einer handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Hierin werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt und sie gibt Auskunft, woraus das Ressourcenaufkommen gene- riert wird bzw. wodurch der Ressourcenverbrauch entsteht. Das Jahresergebnis aus der Er- gebnisrechnung mehrt bzw. mindert das Basiskapital auf der Passivseite der Vermögens- rechnung. Der Ergebnishaushalt ähnelt dem kameralen Verwaltungshaushalt. Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres und gibt unterjährig und beim Jahresabschluss Auskunft über die Liquiditätslage. Sie zeigt die Ände- rungen des Bestands an liquiden Mitteln auf, da der Saldo der Finanzrechnung die Position der liquiden Mittel in der Vermögensrechnung (Bilanz) erhöht oder reduziert. Die Finanz- rechnung gliedert sich in die Vorgänge aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätig- keit und Finanzierungstätigkeit. Mit den letzten beiden Positionen übernimmt die Finanzrech- nung die Funktion des Vermögenshaushalts und dem Sachbuch für haushaltsfremde Vor- gänge. Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet die Gegenüberstellung des Vermögens und dessen Finanzierung. Auf der Aktivseite wird das Vermögen ausgewiesen, wobei die Passiv- seite Auskunft darüber gibt, woraus das Vermögen finanziert wurde - aus Basiskapital oder Fremdkapital. Vermögensrechnung (Bilanz) (3. Komponente) Aktiva Vermögen Liquide Mittel Passiva Basiskapital (Eigenkapital) Fremdkapital Finanzrechnung (2. Komponente) Einzahlungen ./. Auszahlungen aus lfd. Verw.-tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungs- tätigkeit Liquiditätssaldo Ergebnisrechnung (1. Komponente) Erträge ./. Aufwendungen Ergebnissaldo Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 9 - 4. Aufbau des doppischen Haushaltsplans - Bestandteile und Anlagen Durch den Einzug des NKHR verändert sich der Aufbau des Haushaltsplans. Im Vordergrund stehen nun die Leistungen in Form von Produkten, die das Landratsamt Bodenseekreis zur Aufgabenerfüllung erbringt. Zum einen wird der Gesamthaushalt mit einem Ergebnishaushalt und einem Finanzhaushalt dargestellt. Der Gesamthaushalt ist wiederum in Teilhaushalte zu gliedern, was die bisherige kamerale Systematik mit Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten ablöst. Der Haushaltsplan des Landratsamts Bodenseekreis ist in elf Teilhaushalte gegliedert: Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Teilhaushalt 4 Kulturpflege Teilhaushalt 5 Soziales Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Teilhaushalt 8 Straßen Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Teilhaushalte enthalten jeweils einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt. Hier werden auch die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen sowie die kalku- latorischen Kosten dargestellt, die im Gesamtergebnishaushalt nicht ausgewiesen werden. In den Teilhaushalten werden die sich darin befindenden Produktgruppen, ebenfalls mit einem Teilergebnishaushalt und der Investitionsplanung, dargestellt. Zudem stehen auf der Ebene der Produktgruppen Informationen zu den verantwortlichen Ämtern, Kurzbeschreibungen und die angesteuerten Produkte zur Verfügung. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 10 - Der doppische Haushaltsplan besteht aus folgenden Bestandteilen: - Haushaltssatzung - Vorbericht - Gesamtergebnishaushalt - Gesamtfinanzhaushalt - Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität - Haushaltsquerschnitt - Teilhaushalte mit Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt auch auf Ebene der Produkt- gruppen - Stellenplan - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werden- den Auszahlungen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden - Weitere Anlagen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 11 - 5. Aufstellung Teilhaushalte mit Produktgruppen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 12 - Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Teilhaushalt 4 Kulturpflege 25 Museem, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Teilhaushalt 5 Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 13 - 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 14 - Teilhaushalt 8 Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 15 - 6. Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich. Da- bei wird das Augenmerk wieder auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haus- haltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressourcenver- brauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcenauf- kommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibungen und Rückstellungen einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Jedoch muss gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) gewährleistet ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 7. Ausblicke über die Entwicklung des NKHR im Landratsamt Bodenseekreis Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 wird die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2016 erstellt. In den folgenden Jahren soll das NKHR im Bodenseekreis weiter verankert werden. Dafür sollten durch den Kreistag strategische Ziele definiert und durch die Verwaltung zu operativ mess-baren Zielen umgesetzt werden. Daraus ergeben sich weiterhin Schlüsselpro- dukte, Ziele und Kennzahlen. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 16 - II. Finanzwirtschaft des Bodenseekreis 1. Gesamtergebnishaushalt Die wesentlichen ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergeb- nishaushalts ergeben sich aus folgender Übersicht, welche anschließend erläutert werden. Hierbei werden Erträge negativ und Aufwendungen positiv dargestellt. Die Steigerung des Volumens von 2016 nach 2017 um rund 13 Mio. Euro liegt an den gestiegenen Aufwendun- gen im Teilhaushalt 5 - Soziales. Gesamtergebnishaushalt Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -600.000 -700.000 2 + Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitions- zuwendungen und –beiträge -195.033.700 -206.548.600 3 + Sonstige Transfererträge -14.590.600 -14.323.600 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -23.797.800 -24.876.700 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.227.400 -2.599.100 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -52.833.964 -52.772.500 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -136.800 -126.400 8 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderung 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -6.421.919 -6.488.200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -295.642.183 -308.435.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 52.944.000 52.927.000 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 50.905.100 50.527.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 6.981.200 8.703.100 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.190.500 1.081.200 16 - Transferaufwendungen 157.864.400 173.253.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.756.983 21.943.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 295.642.183 308.435.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 0 20 - Fehlbetragsabdeckung aus Vorjahren 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 0 22 + Außerordentliche Erträge 23 - Außerordentliche Aufwendungen 100 24 = Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer 22 und 23) 100 25 = Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus Nummer 21 und 24) 100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 17 - 1.1 Erträge Zu lfd. Nr. 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Um- setzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohn- geldentlastung). Zu lfd. Nr. 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen und aufgelöste Investitionszu- wendungen u. -beiträge Die Zuweisungen und Zuwendungen ergeben sich aus den folgenden Komponenten: Schlüsselzuweisungen vom Land -24.571.600 FAG Eingliederung 1995 § 11 I u. IV FAG -4.641.000 FAG Eingliederung 2005 § 11 V FAG -5.935.000 sonstige allg. Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund -52.200 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land -16.255.000 Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46a SGB XII -10.980.000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) -3.366.900 Zuweisungen Stadt- und Landkreis Sozialhilfe -1.861.500 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gem. u Gemeindeverbände -550.800 Zuweisungen für laufende Zwecke von Krankenkassen -26.000 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen -75.000 Zuweisungen des Landes an dem Aufkommen an der Grunderwerbs- steuer -18.000.000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen -2.263.600 Kreisumlage -87.570.000 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT -23.400.000 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung -7.000.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 18 - Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Die Steuerkraftsumme der Gemeinden sinkt 2017 von 278,9 Mio. Euro um 2,5 Mio. Euro auf 273,6 Mio. Euro. Im letzten Jahr wurde die Kreisumlage auf 33,4 % angehoben nachdem diese im Nachtrags- haushalt 2015 auf 27,5 % gesenkt wurde. Mit dieser Vorgehensweise konnte der Ausgleich des ersten doppischen Haushalts erleichtert werden. Es war vorgesehen, den Kreisumlagehebesatz wieder auf den Stand von 2014 und 2015 (vor Nachtrag) von 30,5 % herabzusetzen. Der Kreistag hat im Laufe des Jahres 2016 je- doch Maßnahmen beschlossen, die aus der Kreisumlage finanziert werden sollen. Im aktuel- len Planwerk sind dennoch nicht alle zusätzlich erforderlichen Mittel berücksichtigt, wodurch die Kreisumlage bei 32,0 % liegt. Abbildung 1 Entwicklung der Kreisumlage und des Hebesatzes 31,0% 31,0% 31,0% 35,0% 35,0% 32,0% 30,5% 27,5% 33,4% 32,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mio. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 19 - Die Steuerkraftsumme des Kreises (= Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden + Schlüsselzuweisungen + Grunderwerbsteuer) ist ebenfalls um 2,9 Mio. Euro gesunken: Abbildung 2 Entwicklung der Steuerkraftsumme des Kreises Prognosen über die künftigen Steuereinnahmen sind wenig verlässlich und haben an- gesichts der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung oftmals eine geringe Halbwertszeit. In der mittelfristigen Finanzplanung geht der Bodenseekreis von etwas niedrigeren Steige- rungen als in der Finanzplanung 2016-2019 aus. Aufgrund der neuen politischen Situation in den USA ist die Verlässlichkeit der Prognose weiter eingeschränkt. Grunderwerbsteuer Der Anstieg der Grunderwerbsteuer durch den weiter anhaltenden Boom in der Immobilien- wirtschaft erreichte 2015 einen absoluten Rekord mit 18,8 Mio. Euro. Im Jahr 2016 relativiert sich dieser Wert. Der Bodenseekreis wird den immer noch sehr hohen Ansatz von 16,0 Mio. Euro voraussichtlich knapp erreichen. Für 2017 wurden 18,0 Mio. Euro geplant. 215,8 252,6 275,8 201,5 229,6 268,7 262,6 289,9 318,3 315,5 0 50 100 150 200 250 300 350 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mio. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 20 - Abbildung 3 Grunderwerbsteuer OEW-Ausschüttung Nachdem die Ausschüttung der OEW in den vergangen Jahren zurückgegangen ist, wird der Haushalt 2017 erneut gänzlich ohne diese Mittel auskommen müssen. Die Ertragslage des Zweckverbandes OEW ist über die OEW Energiebeteiligungs GmbH von der Ausschüttungspolitik der EnBW abhängig. Die Ausweitung der erneuerbaren Ener- gien führt bei der EnBW zu höheren Investitionen und damit zu geringeren Ausschüttungen. 2017 2016 2015 2014 2013 Ausschüttung OEW 0 € 0 € 1.580.000 € 3.953.000 € 6.324.800 € Zu lfd. Nr. 3 Sonstige Transfererträge Die sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Zu lfd. Nr. 4 Öffentlich-rechtliche Entgelte Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Ab- fallwirtschaft ein. 10.209 10.861 11.496 12.707 12.694 12.471 14.326 18.862 16.000 18.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 in T€ Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 21 - Zu lfd. Nr. 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadensersatze. Zu lfd. Nr. 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Güter und Dienstleistungen. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Ge- meinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hier- bei nehmen die Erstattungen für die Straßenmeistereien und den Bereich Soziales den größ- ten Anteil ein. Zu lfd. Nr. 7 Zinsen und ähnliche Erträge Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Zu lfd. Nr. 8 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen stehen Aufwendungen des Landkreises gegenüber, die zur Erstel- lung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Zu lfd. Nr. 9 Sonstige ordentliche Erträge Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszuschlä- ge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sonstige Erträge. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 22 - 1.2 Aufwendungen Zu lfd. Nr. 11 Personalaufwendungen Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Zu lfd. Nr. 12 Versorgungsaufwendungen Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des ausgeschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Zu lfd. Nr. 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfange- ne Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Die Aufwendungen hängen mit der Produkterstel- lung (Betriebszweck) wirtschaftlich zusammen. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögens- gegenständen. Das Bau- und Liegenschaftsamt plant für die Unterhaltung von Gebäuden insgesamt 9.456.300 Euro und für die Bewirtschaftung 8.810.800 Euro. Das Straßenbauamt für die Unterhaltung der Straßen 2.012.800 Euro und die Bewirtschaftung der Straßenmeis- tereien 83.800 Euro. Zudem fallen Mietaufwendungen in Höhe von 5,3 Mio. Euro und beson- dere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Entsorgungs- und Transportkosten Abfall- wirtschaftsamt) in Höhe von 18,1 Mio. Euro an. Zu lfd. Nr. 14 Planmäßige Abschreibungen Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt als Aufwendungen übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Im Haushaltsjahr 2017 sind Abschreibungen in Höhe von 8,7 Millionen Euro veranschlagt. Hiervon sind ca. 2,6 Million Euro für Unterkünfte für Asylbe- werber enthalten. Dem gegenüber stehen die Auflösungen von Investitionszuschüssen in Höhe von 2,3 Millionen Euro als Erträge. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 23 - Zu lfd. Nr. 15 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Zu lfd. Nr. 16 Transferaufwendungen Unter Transferaufwendungen versteht man Leistungen an private Haushalte, Unternehmen oder öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden). Darunter fallen Zuweisun- gen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialtransferleitungen (Sozial- und Jugendhilfe- leistungen) und allgemeine Zuweisungen und Umlagen (KVJS-Umlage, FAG-Umlage). Transferaufwendungen werden im Wesentlichen im Teilhaushalt 5 veranschlagt und gliedern sich in die drei großen Produktbereiche, 31: Soziale Hilfen, 36: Kinder-, Jugend und Famili- enhilfe und 37: Schwerbehinderten- und soziales Entschädigungsrecht. Die Zuordnung er- folgt auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums. Zu lfd. Nr. 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Zu lfd. Nr. 21 und 25 Gesamtergebnis Das ordentliche Ergebnis unter der laufenden Nr. 21 ist das für den Haushaltsausgleich rele- vante Ergebnis. Im Haushaltjahr 2017 wird somit der Haushaltsausgleich erreicht. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 24 - 2. Gesamtfinanzhaushalt Die wesentlichen Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushalts ergeben sich aus folgender Übersicht, welche anschließend erläutert werden. Hierbei werden Einzahlun- gen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Gesamtfinanzhaushalt Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 289.324.464 303.551.400 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -286.838.600 -299.662.100 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus Nummer 9 und 16) 2.485.864 3.889.300 18 + Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 8.409.197 2.302.600 19 + Einzahlungen .aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.500.000 21 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 91.900 21.200 22 + Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeiten 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 11.001.097 2.323.800 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -3.850.500 -4.417.200 -3.181.800 25 - Auszahlungen für. Baumaßnahmen -25.293.800 -14.942.900 -14.300.000 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -6.464.441 -4.791.200 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -94.000 28 - Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen -1.020.000 -288.000 29 - Auszahlungen für sonstige Investitionen -2.600.000 -100.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -39.228.741 -24.633.300 -17.481.800 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitonstätigkeit (Saldo aus Nummer 23 und 30) -28.227.644 -22.309.500 -17.481.800 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -25.741.780 -18.420.200 -17.481.800 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten u. wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 34 - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten u. wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -2.476.023 -2.532.100 35 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.476.023 -2.532.100 36 = Änderungen des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende HHJ (Summe aus Nummer 32 und 35) -28.217.803 -20.952.300 -17.481.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 25 - Zu lfd. Nr. 9 Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Die Position enthält die zahlungswirksamen Erträge aus dem Ergebnishaushalt bzw. aus laufender Verwaltungstätigkeit. Zu lfd. Nr. 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Die Position enthält die zahlungswirksamen Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt bzw. aus laufender Verwaltungstätigkeit. Zu lfd. Nr. 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung Der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf ergibt sich aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen. Zu lfd. Nr. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei dieser Position werden alle erhaltenen Zuschüsse aus Investitionszuwendungen abge- bildet. Im Haushaltsjahr 2017 werden vor allem Zuwendungen für Straßen gewährt. Zu lfd. Nr. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Hier werden die Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen abgebildet. Zu lfd. Nr. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Hierunter fällt die Tilgung gewährter Darlehen an Dritte. Zu lfd. Nr. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Im Haushaltsjahr 2017 werden im Bereich Kreisentwicklung und Baurecht 1.000.000 Euro für den Breitbandausbau und für den Bereich Straßen 510.000 Euro für den Erwerb von Grund- stücken eingeplant. Zu lfd. Nr. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Folgende Investitionsausgaben ab 500 T Euro sind im Haushalt 2017 vorgesehen: Rechts- und Ordnungsamt - Technikerneuerung Integr. Leistelle BSK 1.353 T Euro Amt für Kreisentwicklung und Baurecht - Breitbandversorgung 1.000 T Euro Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 26 - Liegenschaften - Neue Asylbewerberunterkünfte - Sanierung Alte Sporthalle BZM - Planung und Sanierung NWT-Räume 6.323 530 750 T Euro T Euro T Euro Kreisstraßen - Südumfahrung Kehlen - Ortsumfahrung Markdorf - San. / Ausb. Fahrbahn Ahausen-Grasbeuren - Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen - Sanierung Frickingen-Leustetten 1.650 500 650 800 1.545 T Euro T Euro T Euro T Euro T Euro Abfallwirtschaft - Wertstoffhof Ailingen 550 T Euro Summe 15.651 T Euro Zu lfd. Nr. 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Hierunter werden Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und materiellen Anlagegü- tern ab einem Nettowert von 410 Euro abgebildet. Zu lfd. Nr. 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen Hierbei sind die Erhöhung des Stammkapitals durch die Übernahme der Gesellschafterantei- le der kreiseigenen Kommunen an der WFB GmbH i.H.v. 64.000 Euro enthalten, sowie die Erhöhung des Stammkapitals an bodo i.H.v. voraussichtlich 30.000 Euro. Zu lfd. Nr. 28 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen Hierunter fallen Investitionszuschüsse an Dritte. Zu lfd. Nr. 29 Auszahlungen für sonstige Investitionen Hierunter fallen z.B. die vom Bodenseekreis gewährten Darlehen an Beteilungsgesellschaf- ten. Im Vorjahr wurden 1,2 Mio. Euro für die Finanzierung der „Elektronischen Gästekarte (Echt Bodenseecard)“ an die DBT und 1,4 Mio. Euro für Investitionen an die Flughafen Fried- richshafen GmbH zur Verfügung gestellt. 2017 ist ein Gesellschafterdarlehen an die RITZ GmbH von zunächst 100.000 Euro geplant. . Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 27 - Zu lfd. Nr. 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit Hier wird der Saldo aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Auszahlungen aus Inves- titionstätigkeit dargelegt. Der Haushalt 2017 weist einen Finanzmittelbedarf aus Investitions- tätigkeit in Höhe von 22.309.500 Euro auf. Zu lfd. Nr. 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Es wird ein allgemeiner Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 18.420.200 Euro angesetzt. Dieser kann aus dem Bestand der vorhandenen liquiden Mittel finanziert werden. Zu lfd. Nr. 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleich- baren Vorgängen für Investitionen Unter dieser Position wird die Tilgung der in Anspruch genommenen Kredite/Darlehen abge- bildet (2.532.100 Euro). Zu lfd. Nr. 36 Änderungen des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des HHJ Im Haushaltsjahr 2017 werden insgesamt 20.952.300 Euro liquide Mittel benötigt. Dieser Betrag kann ohne Neuverschuldung geleistet werden. Somit kann der Bodenseekreis seit dem Jahr 2006 den Schuldenstand kontinuierlich abbauen. Abbildung 4 Entwicklung des Schuldenstandes und der Pro-Kopf-Verschuldung 54,1 51,6 51,8 49,1 44,3 38,5 31,5 29,1 26,6 24,1 259,9 247,5 247,5 233,9 212,6 185,3 150,9 137,9 126,2 114,2 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 0 10 20 30 40 50 60 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mio. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 28 - 3. Entwicklung der Liquidität In den letzten Jahren war die Liquidität durchgängig gegeben. Lediglich im Jahr 2010 musste ein Kassenkredit für wenige Tage zur Auszahlung der Gehälter und Sozialleistungen am Monatsende aufgenommen werden. Aufgrund der sehr niedrigen Zinssätze wurde letztmals 2014 ein Festgeld abgeschlossen. Im Jahr 2016 wurden aufgrund der schlechten Zinslage und der Einführung eines Negativ- zinses überschüssige Mittel in einen Fonds eingelegt. Zu Beginn des Jahres 2016 konnten noch Zinsen erwirtschaftet werden. Aktuell läuft noch ein weiteres Tagesgeldkonto auf dem zumindest noch ein minimaler Zins für eine Einlage in Höhe von maximal 5,0 Mio. Euro ge- zahlt wird. Die Sparkasse hat Mitte 2016 ein sog. „Verwahrentgelt“ eingeführt. Dabei handelt es sich um einen negativen Zins von derzeit 0,40 %, den der Bodenseekreis für den Girobestand zahlen muss. Zum 1. Januar 2016 lag der Kassenbestand bei rd. 35,5 Mio. Euro. Bis zum Jahresende nimmt dieser Bestand um rd. 6,5 Mio. Euro ab. Darin enthalten sind jedoch auch übertragene Mittel für Investitionen, die erst im Jahr 2017 anfallen, sofern diese nicht wie geplant abge- schlossen werden können. Zum 1. Januar 2017 geht der Bodenseekreis von einem Kassenbestand von rd. 29,0 Mio. Euro aus. Die geplante Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen liegt planmäßig bei 20,9 Mio. Euro. Somit stünden zum Jahresende noch rd. 8,0 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mindestliquidität von 5,5 Mio. Euro wird eingehalten. Jahr Auszahlungen aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit für Mindestliquidität RE 2014 265.885.039,72 hilfsweise VwH RE 2015 279.254.614,71 hilfsweise VwH Plan 2016 286.838.600,00 Durchschnitt 277.326.084,81 davon 2 % 5.546.521,70 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 29 - 4. Teilhaushalte - Schwerpunkte 4.1 Teilhaushalt 1 - Personal Der Personalaufwand entwickelt sich wie folgt: Rechnungsergebnis 2015 47.297.700 Euro Planansatz 2016 52.944.000 Euro Planansatz 2017 52.927.000 Euro davon Personalkosten im Bereich Asyl 3.047.000 Euro Personalkosten innerhalb der beschlossenen Deckelung 49.880.000 Euro Steigerung insgesamt von 2016 nach 2017 -17.000 Euro - 0,03 % Erläuterung der Personalaufwendungen Tariferhöhung für die Beschäftigten ab Februar 2017 um 2,35 v.H. 690.000 Euro 1,30 % Besoldungserhöhung für die Beamten ab Januar 2017 um 2,0 v.H. 260.000 Euro 0,49 % Effektive Steigerung durch Stufensteigerungen und Beförderungen 203.000 Euro 0,38 % Auswirkung Versorgungslastenausgleich Neue Stellenanträge und Aushilfen für 2017 Personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Kosten- Begrenzung Gesamt -260.000 Euro 1.090.000 Euro -2.000.000 Euro -17.000 Euro -0,49% 2,06 % -3,78 % -0,03 % Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 30 - Die Anzahl der Stellen im Stellenplan entwickeln sich wie folgt: Stellenzahl 2016 892,11 Veränderungen 2017 wegfallende Stellen -5,00 neue Stellen (einschließlich 2 weitere Leerstellen) +36,90 Stellenzahl 2017 924,01 Künftig wegfallende Stellen („kw“-Vermerke) -21,02 (einschließlich 13,5 Leerstellen für beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) 4.2 Teilhaushalt 5 - Soziales / Flüchtlinge Der Teilhaushalt 5 umfasst im Wesentlichen den Bereich der Transferaufwendungen zur sozialen Sicherung. Die zum überwiegenden Teil gesetzlich verankerten Leistungsansprüche werden organisatorisch durch das Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter, Amt für Migration und Integration und das Gesundheitsamt im Dezernat 4 umgesetzt. Der geplante Nettoressourcenbedarf im Bereich Soziales beträgt 2017 rund 101,5 Millionen Euro und liegt damit mit knapp 7,5 Millionen Euro um acht Prozent höher als im Vorjahr. Mit 6,9 Mio. Euro hat der Bereich der Hilfen nach dem SGB XII einen Anteil an der Steigerung von 92 Prozent. Der Nettoressourcenbedarf für die Sozialaufwendungen i.e.S. beträgt 100,1 Mio. Euro (101,5 Mio. Euro abzgl. der Maßnahmen der Gesundheitspflege). Dadurch ergibt Bezeichnung und Produktgruppe (PG) 2017 2016 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII (PG 31.10) 59.157.200 52.263.370 6.893.830 13,2% Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (PG 31.20) 10.377.200 8.918.729 1.458.471 16,4% Hilfen und soziale Einrichtungen für Flüchtlinge (PG 31.30 und 31.40) 4.131.700 5.989.548 -1.857.848 -31,0% Kinder,- Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) 22.316.400 21.715.249 601.151 2,8% Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (PG 31.50; 31.60; 31.70; 31.80; 31.90; 37*) 4.129.400 3.485.984 643.416 18,5% Maßnahmen der Gesundheitspflege (PG 41.10; 41.40; 42.10) 1.462.800 1.711.635 -248.835 -14,5% Teilhaushalt 5 - SOZIALES GESAMT 101.574.700 94.084.515 7.490.185 8,0% * Nettoressourcenbedarf: Zuschussbedarf/ Überschuss nach Einbeziehung aller Erträge und Aufwendungen Nettoressourcenbedarf Plan 2017 - 2016 Abweichung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 31 - sich ein Deckungsgrad durch die Kreisumlage i.H.v. 87,47 % (Durchschnitt Landkreise in Baden-Württemberg 2016: 99,31 %). Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII Haupteinflussfaktoren für die Transferaufwendungen nach dem SGB XII sind die Kostenstei- gerungen durch die jährliche Anpassung der Regelbedarfssätze entsprechend der Preisent- wicklung um monatlich fünf Euro pro Person ab 1. Januar 2017 sowie die Fallzahlensteige- rung in nahezu allen Leistungsbereichen. Zusätzlich führt die Erhöhung der Vergütungssätze um durchschnittlich fünf Prozent in stati- onären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zu einer Kostensteigerung vor allem in der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Mit rund 45 Mio. Euro Zuschussbedarf belastet der Bereich der Eingliederungshilfe für be- hinderte Menschen den Kreishaushalt am stärksten. Daneben muss im Bereich der Hilfen zur Pflege mit einem Nettoressourcenbedarf von knapp 10 Mio. Euro gerechnet werden. Die Transferaufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit werden dagegen zu 100 Prozent vom Bund erstattet, so dass dem Kreis lediglich der Anteil an den Verwaltungskosten in Höhe von rund einer Mio. Euro verbleibt. Für die Hilfen zum Lebensun- terhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfen für blinde Menschen und sonstige Leistungen nach dem SGB XII wurde ein Zuschussbedarf von knapp über drei Mio. Euro geplant. Die geplante Reform in der Eingliederungshilfe durch das angekündigte Bundesteilhabege- setz und die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes werden im Jahr 2017 ff die Kommu- nen vor weitere Herausforderung in der organisatorischen Umsetzung und Finanzierung stel- len. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Das Jobcenter, welches für die Leistungen nach dem SGB II zuständig ist, rechnet im Jahr 2017 mit einer Steigerung der Bedarfsgemeinschaften um rund fünf Prozent. Hierbei sind vor allem die Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung und die Wohnsitzauflage für diesen Personenkreis spürbar. Ein Großteil der Transferleistungen nach dem SGB II werden zwar durch den Bund erstattet, jedoch verbleibt dem Kreis gerade in dem durch die Anpassung der Mietobergrenzen stark steigenden Bereich der Kosten der Unterkunft ein kommunaler Anteil von 50,9 Prozent. Für den Haushalt 2017 muss daher mit einer Steigerung des Nettoressourcenbedarfs von knapp 1,5 Mio. Euro ausgegangen werden. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 32 - Hilfen und soziale Einrichtungen für Flüchtlinge Seit 1. Januar 2016 wird ein Großteil der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen im Amt für Migration und Integration gebündelt. Im Produktbereich 31.30 (Hilfen für Flüchtlinge) werden die Aufwendungen für Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) abgebildet. Die Produktgruppe 31.40 (soziale Einrichtungen) bildet im Wesentli- chen die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) ab. Durch die Abnahme des Flüchtlingszustroms seit Mitte 2016 wird mit einem Rückgang des Nettoressourcenbedarfes für Hilfen und soziale Einrichtungen für Flüchtlinge um rund 1,9 Mio. Euro gerechnet. Für den Personenkreis der Asylbewerber in der vorläufigen Unterbrin- gung werden die Ausgaben für Transferleistungen, soziale Betreuung und den Betrieb der vorläufigen Unterkünfte vom Land erstattet. Der kommunale Finanzierungsanteil umfasst hauptsächlich Leistungen für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung und den Verwal- tungsanteil für die Bearbeitung der Leistungen. Die Betreuung und Versorgung von umA´s wird vom Jugendamt durchgeführt. Bezüglich der Aufwendungen und Erträge für unbegleitete minderjährige Ausländer wird von einer Kosten- erhöhung ausgegangen. Dabei wurde die vom Bodenseekreis zu erfüllende Aufnahmequote zu Grunde gelegt, die derzeit noch nicht erfüllt ist. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten vom Land nahezu vollständig erstattet werden. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen Das Jugendamt ist für die Leistungserbringung nach dem SGB VIII und damit für fast alle Bereiche der Produktgruppe „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfen“ zuständig. Mit einer leich- ten Steigerung von 2,8 Prozent wird 2017 mit einen Nettoressourcenbedarf von 22,3 Mio. Euro gerechnet. Den Haushalt prägen vor allem die Transferleistungen, die von Fallzahlentwicklungen ab- hängig sind. Erhöhte Kosten kommen u.a. aufgrund von Fallsteigerungen, Erhöhung der einzelnen Pflegestufen für Pflegefamilien sowie einem erhöhten Satz bei der Tagespflege zustande. 4.3 Teilhaushalt 7 – Abfallwirtschaft 1. Inbetriebnahme der Osterweiterung der DK I – Deponie Überlingen-Füllenwaid Zum Ende des Jahres 2016 kann die Osterweiterung der DK I - Deponie Überlingen-Füllen- waid in Betrieb genommen werden, so dass für die DK I - Abfälle wieder eine eigene Ent- sorgungsmöglichkeit im Bodenseekreis besteht. Die Kooperationsvereinbarungen mit den Nachbarlandkreisen wurden gekündigt. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 33 - Durch die günstigere Kostensituation der eigenen Deponie können die Gebühren für DK I - Abfälle von bisher 45 Euro/t auf künftig 35 Euro/t gesenkt werden. Sonstige Änderungen am Abfallwirtschaftskonzept sind für 2017 nicht vorgesehen. 2. Mengenentwicklung Aufgrund der Gebührensenkung wird für die Haushaltsplanung eine Mengensteigerung bei den DK I - Abfällen auf 10.000 Tonnen zugrunde gelegt (2015: 1.386 Tonnen). Ansonsten wird von überwiegend gleichbleibenden Abfallmengen ausgegangen. Die ange- setzte Restmüllmenge beläuft sich auf 32.500 Tonnen (2015: 32.050 Tonnen). 3. Gebühren- und Kostenentwicklung Die Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung liegen mit 17,7 Mio. € um rund 0,3 Mio. € über dem Vorjahresansatz, was im Wesentlichen auf den erwarteten Mengenanstieg bei den DK I - Abfällen zurückzuführen ist. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte betreffen Erträge aus dem Verkauf von Papier und sonstigen Wertstoffen (1,9 Mio. Euro). Insbesondere aufgrund des gestiegenen Papierprei- ses werden hier Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahresansatz von rund 0,4 Mio. Euro erwartet. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen mit 18,08 Mio. Euro um rund 0,4 Mio. Euro über dem Vorjahresansatz. Dies hängt ebenfalls mit der Inbetriebnahme der DK I - Deponie Überlingen-Füllenwaid sowie mit allgemeinen Kostensteigerungen zusammen. Sämtliche Aufwendungen für die Nachsorge der Deponien (1,86 Mio. Euro) werden durch entsprechende Entnahmen aus den Nachsorgerückstellungen als sonstige ordentliche Erträ- ge gegenfinanziert. Unter Einrechnung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 93.500 Euro, die im Ergebnishaus- halt nicht dargestellt werden, ergibt sich eine Kostenunterdeckung von 0,74 Mio. Euro (2016: 1,05 Mio. Euro), die durch eine Entnahme aus der Sonderrücklage „Gebühren“ als sonstiger ordentlicher Ertrag ausgeglichen werden kann. Durch die Nicht-Darstellung der kalkula- torischen Zinsen ergibt sich im Ergebnishaushalt für den Produktbereich Abfallwirtschaft ein Überschuss in Höhe von 95.200 Euro. Am 15. November 2016 wird der Kreistag über die neue Gebührenkalkulation 2017/2018 beschließen. Diese sieht weiterhin gleichbleibende Gebührensätze vor, so dass die Gebüh- ren im Jahr 2017 bereits im 24. Jahr stabil sind. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 34 - 5. Finanzplan Die wesentlichen Faktoren bei der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 bilden die Entwick- lungen der Steuerkraft der Städte und Gemeinden, der Zuweisungen des Bundes und des Landes und der Grunderwerbsteuer. Aufgrund des noch fehlenden Haushaltserlasses 2017 des Innenministeriums Baden- Württemberg konnten zu diesem Planwerk nur Schätzungen zur Höhe der Steuerkraftsum- men 2018 bis 2020 herangezogen werden. Hiernach könnte sich die Steuerkraftsumme bis 2020 wie folgt entwickeln: 2017 : 273.644.864 Euro = 100,00 % 2018 : 279.117.761 Euro = 102,00 % 2019 : 284.700.117 Euro = 104,00 % 2020 : 290.394.119 Euro = 106,00 % Die Finanzplanung geht angesichts des von 2017 bis 2020 zu bewältigenden Investitions- programms von insgesamt 98,6 Mio. Euro ab 2016 von folgenden Kreisumlagehebesätzen aus: Plan 2016 Plan 2017 2016: 33,40 % 2017: 36,43 % 2017: 32,00 % 2018: 35,80 % 2018: 35,96 % 2019: 35,84 % 2019: 35,44 % 2020: 33,58 % Der Hebesatz der Kreisumlage wird für 2017 um 1,4%-Punkte gesenkt und beträgt nun 32,0%. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt die prognostizierte Steigerung der Steuerkraftsummen und den künftigen Finanzierungsbedarf für Investitionen. Die Anhebung der Kreisumlage in den Folgejahren reicht rechnerisch zum Haushaltsaus- gleich nicht mehr aus, weshalb eine Darlehensaufnahme in den Jahren 2018 und 2019 i.H.v. 18 Mio. Euro eingerechnet wird. In den Jahren 2018 bis 2020 werden vertragsgemäß 8,8 Mio. Euro Schulden getilgt. Damit liegt der voraussichtliche Schuldenstand ohne eine mittelfristig kalkulierte Darlehensaufnah- me zum 31. Dezember 2020 bei rund 15,3 Mio. Euro, bzw. pro Einwohner bei rund 73 Euro. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 35 - Lt. Statistischem Landesamt liegt die durchschnittliche Verschuldung der Landkreise Baden- Württembergs zum 31. Dezember 2014 bei ca. 186 Euro, die der Landkreise des Regie- rungsbezirks Tübingen bei ca. 183 Euro. Das Ziel, im Bodenseekreis die Durchschnittsverschuldung der Landkreise zu erreichen, wird somit auch im jetzigen Planzeitraum erfüllt. 6. Rückblick 2015 und 2016 6.1 Haushaltsjahr 2015 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wurde vom Kreistag am 11. Oktober 2016 festge- stellt. Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt betrug 12,95 Mio. Eu- ro. Im Vermögenshaushalt des Jahres 2015 wurden der allgemeinen Rücklage 2.433.252 Euro zugeführt. Die Mindestrücklage von 5.141.771 Euro wurde eingehalten. Am 31. Dezember 2015 hatte die allgemeine Rücklage einen Stand von 30.003.110 Euro. Der tatsächliche Schuldenstand zum 31. Dezember 2015 beträgt 29.115.794 Euro, das ent- spricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 139 Euro bei einer Einwohnerzahl von 208.951 (30. Juni 2014). Wie unter Punkt 5 schon ausgeführt, betrug der durchschnittliche Schulden- stand der Landkreise in Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2014 betrug 186 Euro pro Einwohner. Der Schuldenstand der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen zum o.g. Zeitpunkt betrug 183 Euro. Damit liegt der Bodenseekreis im Vergleich der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen und im Vergleich zu den Landkreisen Baden-Württembergs unter dem Durch- schnitt. 6.2 Haushaltsjahr 2016 Die Haushaltsplanung 2016 erfolgte erstmals doppisch. Die Haushaltssatzung des Jahres 2016 wurde vom Kreistag am 15. Dezember 2015 beschlossen und vom Regierungs- präsidium Tübingen mit Erlass vom 12. April 2016 genehmigt. Bei einem Volumen des Er- gebnishaushaltes von 295,6 Mio. Euro beträgt der Hebesatz der Kreisumlage 33,4 v.H. der Steuerkraftsumme aller kreisangehörigen Gemeinden. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 36 - 7. Schlussbemerkung Die weiterhin gute Wirtschaftslage ließ auf eine ähnlich gute Situation wie im Vorjahr schlie- ßen. Durch die Senkung des Hebesatzes von 33,4 % auf 32,0 % sinkt die Kreisumlage um rund 5,6 Mio. Euro. Der Haushaltserlass geht von einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um rund 2,8 Mio. Euro aus, zudem steigt die FAG-Umlage um 0,5 Mio. Euro. Damit stehen an Finanzierungsmitteln aus diesen Positionen rund 3,3 Mio. Euro weniger zur Verfügung als in 2016. Der Nettoressourcenbedarf im Teihaushalt Soziales beträgt 2017 rund 100 Millionen Euro und liegt damit um knapp 7,5 Millionen Euro höher als im Vorjahr. Mit 6,9 Mio. Euro hat der Bereich Hilfen nach dem SGB XII (u. a. EGH, Hilfe zur Pflege) einen Anteil an der Steige- rung von 92 Prozent. Die Personalausgaben gehen gegenüber 2016 um -17.000 Euro bzw. -0,03 % zurück (52,9 Mio. Euro). Der Finanzierungsbedarf in der mittelfristigen Finanzplanung steigt für die Jahre 2017 - 2020 gegenüber 2016 - 2019 von rund 90,6 Mio. Euro um weitere 8 Mio. Euro auf einen Investiti- onsbedarf von rund 98,6 Mio. Euro (reiner Investitionsbedarf ohne Einzahlungen aus Investi- tionstätigkeit). Zur Finanzierung dieser Investitionssumme ist eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes erforderlich, der im Jahr 2018 rechnerisch bei 35,96 %, in 2019 bei 35,44 % liegen und in 2020 33,58 % betragen sollte. Zudem ist in den Jahren 2018 und 2019 rechnerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 18 Mio. Euro erforderlich. Die Steuerkraftsumme der Gemeinden nimmt gegenüber 2016 um rund 5 Mio. Euro auf 273,6 Mio. Euro ab. Bis 2020 wird mit einer Steuerkraftsumme von rund 290 Mio. Euro ge- rechnet. Für das Haushaltsplanjahr 2017 wird ein ausgewogener Haushaltsplan vorgelegt. Hierin sind drei wichtige Kernaussagen enthalten: 1. Der Kreisumlagehebesatz sinkt um 1,4%-Punkte und beträgt 32,0 %. 2. Die Verschuldung wird weiter abgebaut - Senkung des Schuldenstandes seit 2006 von 58,8 Mio. Euro auf 24,1 Mio. Euro. 3. Erforderliche Investitionen können getätigt werden (Investitionsvolumen 24,6 Mio. Euro). Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 37 - Allgemeine Budgetierungsregeln zum neuen kommunalen Haushalt ab 2017 I. Grundsätze II. Budgetbegriff, Budgetstruktur/-ebenen III. Planung IV. Bewirtschaftung V. Deckungsfähigkeit VI. Über-/Außerplanmäßige Ausgaben VII. Übertragbarkeit VIII. Controlling, Berichtswesen und Kostenrechnung IX. Ergänzende Regelungen für Personalaufwendungen X. Ergänzende Regelungen für die kreiseigenen Schulen und des Kreismedienzentrums Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 38 - Allgemeine Budgetierungsregeln zum neuen kommunalen Haushalt für 2017 I. Grundsätze Mit den Budgetierungsregeln soll die Eigenverantwortung und die Kompetenz der Fach- bereiche gestärkt und die Budgetverantwortlichen zu einem effektiven und wirtschaftli- chen Handeln motiviert werden. Das Landratsamt Bodenseekreis führt seit dem Haushaltsjahr 2016 den doppischen Rechnungsstil nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen. Es fin- den daher die entsprechenden Vorschriften, ergänzend um die in diesen Budgetierungs- regeln genannten Vorgaben, Anwendung. II. Budgetbegriff, Budgetstruktur/-ebenen Die Haushaltswirtschaft des Bodenseekreises ist produktorientiert aufgebaut, welche in insgesamt 11 Teilhaushalten zusammengefasst sind. Jede einzelne Leistung kann einer Organisationseinheit eindeutig zugeordnet werden. Mehrere Leistungen unterschiedlicher Organisationseinheiten können zusammen ein Produkt bilden. Ein Produkt kann aber in der Hauptsache nur einer Organisationseinheit zugerechnet werden. Jede Leistung wie auch jedes Produkt muss mindestens einem Verantwortlichen zuge- wiesen und auf dem Produktblatt benannt werden. Im Finanzhaushalt sind die Investitionsnummern Bestandteil eines jeweiligen Produktes. Sie können ebenso eindeutig einer Organisationseinheit zugeordnet werden. Im Ergebnis- wie im Finanzhaushalt bestehen die folgenden Budgetebenen: Jede Organisationseinheit hat ihre eigene Budgetstruktur/-ebenen. Innerhalb der Organi- sationseinheit sind alle Produkte der gleichen Produktgruppe und alle Produktgruppen des gleichen Teilhaushalts gegenseitig deckungsfähig. Sie bilden damit eine in sich ge- Produkt(e) Produktgruppe Teil- haushalt Organisationseinheit Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 39 - schlossene und gegenüber anderen Organisationseinheiten abgegrenzte Budgetstruktur mit eigenen Budgetebenen. Ist eine Deckung über die organisationsbezogene Budgetstruktur nicht möglich, so kann im Rahmen der Antragstellung über über-/außerplanmäßigen Aufwendungen (sog. Plan- abweichungen) die Deckung nach der haushaltsbezogenen Budgetstruktur (Pro- dukt(gruppen)/Teilhaushalte) erfolgen. Die haushaltsbezogene Budgetstruktur hat dabei folgenden Aufbau: Der Gesamthaushalt ist nach Teilhaushalte, Produktgruppen und Produkten gegliedert. Alle Produkte, die zur selben Produktgruppe gehören sind dabei gegenseitig deckungs- fähig. Ebenso sind alle Produktgruppen, welche zum gleichen Teilhaushalt gehören, in- haltlich deckungsfähig. Jede Budgetebene bildet daher in sich eine eigene Budgetebe- ne. Im Rahmen der Deckungsfähigkeit sind die jeweils geltenden Budgetstrukturen/-ebenen nacheinander abzuprüfen (zuerst die organisationsbezogenen Budgetebenen, dann die haushaltsbezogenen Budgetebenen). Die Budgetverantwortung liegt beim Produkt- /Produktgruppen-/Teilhaushaltverantwortlichen. Produkte Produktgruppen Teil- haushalte Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 40 - III. Planung Die Festlegung der Plan-Budgetsumme erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushalts- planaufstellung. Ihre Höhe kann im Rahmen der ein-/gegenseitigen Deckungsfähigkeit, durch Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben oder sonstigen haushalts- wirtschaftlichen Sperren verändert werden. IV. Bewirtschaftung Die Bewirtschaftungshoheit der in einem Budget (Leistung/Produkt/ Produktgrupe/ Teil- haushalt) zugeordneten Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen, ist auf die Budgetebene konzentriert in welcher sie sich befindet. Folgende Erträge und Aufwendungen (resp. Einzahlungen und Auszahlungen) fallen nicht in die Bewirtschaftungshoheit der betreffenden Verantwortlichen: - Bilanzkonten (Kontenklasse 0,1und 2 – ausgenommen SKGruppe 279) - Erträge und Aufwendungen aus/für Rückstellungen - Erträge und Aufwendungen aus/für Rücklagen - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Erträge aus aktivierten Eigenleistungen - Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - Aufwendungen der Kontengruppe 40 und 41 (Personal- und Versorgungsaufwen- dungen) - Aufwendungen der Kontengruppe 47 (Bilanzielle Abschreibungen) Die Kontengruppe 79 wir allein der Bewirtschaftungshoheit der Kämmerei unterstellt. Ebenso die Kontenklassen 8 und 9. V. Deckungsfähigkeit Die Erträge und Aufwendungen in den Budgetebenen im Ergebnishaushalt sind gegen- seitig deckungsfähig. Ausgenommen von dieser Regelung sind die nach Ziffer IV. entzo- genen Sachkonten (Bilanzkonten, Ertrags- und Aufwandskonten, Einzahlungs- und Aus- zahlungskonten). Personalaufwendungen sind mit anderen Sachaufwendungen innerhalb derselben Budgetebene einseitig deckungsfähig, wonach ersparte Personalaufwendungen für zu- sätzliche Sachaufwendungen verwendet werden können, sofern keine personalwirt- schaftlichen Maßnahmen entgegenstehen. Stehen personalwirtschaftliche Maßnahmen entgegen, welche durch den Verantwortlichen des Haupt- und Personalamtes getroffen werden, dürfen die Personalaufwendungen nicht anderweitig verwendet werden. Aufwendungen einer Budgetebene im Ergebnishaushalt werden zugunsten von Auszah- lungen derselben Budgetebene im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt, so- fern der gesetzlich geforderte Ausgleich im Ergebnishaushalt nicht gefährdet ist. Die De- Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 41 - ckungsfähigkeit ist auf die Investition zum Erwerb von beweglichen Sachen des Anlage- vermögens beschränkt. Auszahlungen im Finanzhaushalt, die zu einer Investition gehören, sind gegenseitig de- ckungsfähig. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit von unterschiedlichen Investitionen im Finanzhaushalt ist zulässig, sofern sich diese innerhalb eines Produktes, einer Produkt- gruppe oder eines Teilhaushalts bewegt. Mehrerträge bzw. -einzahlungen richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Deckungsfähigkeit nach kommuna- lem Haushaltsrecht. Alle Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen, welche im Rahmen der o.g. Deckungsfähigkeit zur Deckung anderer Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen herangezogen werden, müssen im Rahmen des Management- Informations-System (MIS) dokumentiert und erläutert werden. VI. Über-/Außerplanmäßige Aufwendungen Die Feststellung und Beantragung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen ist recht- zeitig und im Vorfeld in Abstimmung mit der Kämmerei vorzunehmen. Die haushaltrecht- lichen Bestimmungen für über-/außerplanmäßigen Aufwendungen gelten entsprechend. Ebenso gilt die Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung in der jeweils geltenden Fas- sung. VII. Übertragbarkeit Die Übertragbarkeit von Einzahlungs- oder Auszahlungsansätzen sind auf den Finanz- haushalt beschränkt und richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften. VIII. Controlling, Berichtswesen und Kostenrechnung Die Fachbereiche kontieren die die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt so- wie die Einzahlungen und Auszahlungen für die Investitionen im Finanzhaushalt per elektronisch per eAnordnung vor. Sie haben die sachliche und rechnerische Richtigkeit der kontierten Daten sicherzustellen. Im Rahmen des Management-Informations-Systems (MIS) haben die Fachbereiche ihre Budgets mindestens einmal monatlich (zum Monatsende) zu überprüfen und auf die Ein- haltung der Haushaltsansätze zu achten. Erkennbare oder drohende Abweichungen sind im MIS zusammen mit dem Zentralen Controlling zu erörtern und mit entsprechenden Deckungsvorschlägen zu dokumentieren. IX. Ergänzende Regelungen für Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen werden vom Hauptamt ermittelt und den Ämtern mitgeteilt, Grundlage für die Ermittlung ist der Stellenplan. Die Aufstellung enthält die zum Budget Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 42 - gehörenden Personen und die Personalaufwendungen (Arbeitgeberaufwand). Die Per- sonal-Sachbearbeitung und die Bewirtschaftung der Personalaufwendungen (Konten- gruppe 40 und 41) verbleiben beim Hauptamt (siehe Pkt. IV.). Sofern ausreichende Planmittel oder eine Deckungsfähigkeit von Personalaufwendungen nach Pkt. V. (Deckungsfähigkeit) vorliegt, ergeht die Zuständigkeit von - Einstellung von Aushilfen und - Besetzung freiwerdender Stelen auf das Fachamt über, in dessen organisatorischen Bereich dies Maßnahme fällt, sofern keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen entgegenstehen. Stehen personalwirtschaft- liche Maßnahmen entgegen, welche durch den Verantwortlichen des Haupt- und Perso- nalamtes getroffen werden, dürfen die Personalaufwendungen nicht anderweitig ver- wendet werden und die Einstellung und Besetzung darf nicht erfolgen. Aufwendungen der Gruppe 40 und 41 (Planung, Ausführung und Prognose) stehen in der Bewirtschaftungsbefugnis des Haupt-und Personalamtes. Das Haupt- und Personal- amt stellt zu jedem Quartalsende (1., 2. und 3.) eine Prognose/Hochrechnung zum je- weiligen Ende des Haushaltsjahres unter Berücksichtigung sämtlicher Personalverände- rungen auf. Sind bedeutende negative Abweichung von der im Haushaltsplan festgeleg- ten Gesamtsumme an Personalaufwendungen aufgrund der Prognose/Hochrechnung zu erkennen, ist unverzüglich Bericht an die Kämmerei / Zentrales Controlling über die De- ckung der überplanmäßigen Auf-wendungen zu erstatten. Unterjährig genehmigte Stellen, sind vom Haupt- und Personalamt in vollem Umfang zu überwachen. Sofern die nach Stellen- und im Haushaltsplan festgesetzte Anzahl der Gesamtstellen (ohne Landesbeamte) in Höhe von fünf Prozent von Hundert (5%) unterjährig durch die Neuschaffung von Stellen erreicht oder überschritten wird, ist unverzüglich eine Nach- tragssatzung zu erlassen. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 43 - X. Ergänzende Regelungen für die kreiseigenen Schulen und des Kreismedienzent- rums Grundlage der Budgetbemessung sind die im Finanzausgleichsgesetz i. V. m. der SchL- VO gezahlten Sachkostenbeiträge des Landes, multipliziert mit einer für die Schule ent- sprechenden Ausschüttungsquote zzgl. der sonstigen Einnahmen in diesem Budget/ Un- terabschnitt. Als Bezugsgröße dient der vom Land gezahlte Sachkostenbeitrag je Schüler, multipliziert mit der Anzahl der Schüler, nach dem zu dem Stichtag der Schulstatistik maßgebenden Tag des Schuljahres. Die Ausschüttungsquote wird jährlich neu festgelegt. Die sonstigen Erträge, die der Bewirtschaftung der Schule unterliegen, basieren auf jähr- lich neu festzusetzenden Planansätzen durch die Schulen. Die sonstigen Erträge stehen den Schulen in voller Höhe zur Verfügung. Mehrerträge bzw. Mindererträge bei diesen Haushaltsstellen erhöhen bzw. vermindern den Budgetrahmen im laufenden Haushalts- jahr. Soweit Erträge teilweise oder in voller Höhe als Aufwand zur Verfügung gestellt werden, ist der tatsächliche Eingang der Erträge ausschlaggebend. Die Festsetzung des Budgets erfolgt – unter Berücksichtigung der allgemeinen wirt- schaftlichen und schulischen Entwicklung – jährlich neu. Sie erfolgt unter Beteiligung der Schulleitungen, des Amtes für Schule und Bildung und des Finanzdezernats mit Kreis- kämmerei. Die Kosten der Gebäudebewirtschaftung (Strom, Gas, Wasser, Reinigung usw.) fließen nicht in das Schulbudget ein. Diese Mittel sind über das Budget des Bau- und Liegen- schaftsamtes für die Schulgebäude abgedeckt. Ebenso sind die Sachkonten von der Be- wirtschaftung der Schule entzogen, welche nach Pkt. IV. nicht in die Bewirtschaftung fal- len. Die Schulleitungen einschließlich deren Stellvertreter und Budgetverantwortliche können in eigener Zuständigkeit die Finanzmittel nach ihrem Ermessen bewirtschaften und die Mittel entsprechend einsetzen. Sie sind aber auch für die Einhaltung des Budgets ver- antwortlich. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 44 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 45 - Gesamtergebnishaushalt Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -600.000 -700.000 -700.000 -700.000 -700.000 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -195.033.700 -206.548.600 -219.358.700 -219.879.800 -216.505.000 3 + Sonstige Transfererträge -14.590.600 -14.323.600 -14.323.600 -14.323.600 -14.323.600 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -23.797.800 -24.876.700 -24.876.700 -24.876.700 -24.876.700 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.227.400 -2.599.100 -2.599.100 -2.599.100 -2.599.100 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -52.833.964 -52.772.500 -52.772.500 -52.772.500 -52.772.500 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -136.800 -126.400 -126.400 -126.400 -126.400 8 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderg. 9 + Sonstige ordentliche Erträge -6.421.919 -6.488.200 -6.488.200 -6.488.200 -6.488.200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -295.642.183 -308.435.100 -321.245.200 -321.766.300 -318.391.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 52.944.000 52.927.000 52.927.000 52.927.000 52.927.000 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 50.905.100 50.527.300 50.527.300 50.527.300 50.527.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 6.981.200 8.703.100 8.703.100 8.703.100 8.703.100 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.190.500 1.081.200 1.081.200 1.081.200 1.081.200 16 - Transferaufwendungen 157.864.400 173.253.200 173.253.200 173.253.200 173.253.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.756.983 21.943.300 21.943.300 21.943.300 21.943.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 295.642.183 308.435.100 308.435.100 308.435.100 308.435.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 0 -12.810.100 -13.331.200 -9.956.400 20 - Fehlbetragsabdeckung aus Vorjahren 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 0 -12.810.100 -13.331.200 -9.956.400 22 + Außerordentliche Erträge 23 - Außerordentliche Aufwendungen 100 24 = Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer 22 und 23) 100 25 = Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus Nummer 21 und 24) 100 -12.810.100 -13.331.200 -9.956.400 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 46 - Gesamtfinanzhaushalt Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 289.324.464 303.551.400 316.361.500 316.882.600 313.507.800 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -286.838.600 -299.662.100 -299.662.100 -299.662.100 -299.662.100 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) 2.485.864 3.889.300 16.699.400 17.220.500 13.845.700 18 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 8.409.197 2.302.600 3.856.500 5.593.100 5.706.600 19 + Einzahlg.aus Inv.beiträgen u.ähnlichen Entgelten 20 + Einzahlg.aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.500.000 580.000 580.000 580.000 21 + Einzahlg.aus der Veräußerung von Finanzvermögen 91.900 21.200 21.500 21.800 22.100 22 + Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 11.001.097 2.323.800 4.458.000 6.194.900 6.308.700 24 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden und Gebäuden -3.850.500 -4.417.200 -3.181.800 -5.801.800 -7.340.000 -4.815.000 25 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -25.293.800 -14.942.900 -14.300.000 -26.865.300 -15.470.000 -11.850.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.464.441 -4.791.200 -600.000 -600.000 -600.000 27 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -94.000 28 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -1.020.000 -288.000 29 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -2.600.000 -100.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -39.228.741 -24.633.300 -17.481.800 -33.267.100 -23.410.000 -17.265.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -28.227.644 -22.309.500 -17.481.800 -28.809.100 -17.215.100 -10.956.300 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -25.741.780 -18.420.200 -17.481.800 -12.109.700 5.400 2.889.400 33 + EZ aus d.Aufnahme von Krediten u. wirtsch.vergl. Vorgängen für Investitionen 15.000.000 3.000.000 34 - AZ für d.Tilgung von Krediten u. wirtsch.vergl. Vorgängen für Investitionen -2.476.023 -2.532.100 -2.890.300 -3.005.400 -2.889.400 35 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Finanzt (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.476.023 -2.532.100 12.109.700 -5.400 -2.889.400 36 = Änderg. d.Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe aus Nummer 32 und 35) -28.217.803 -20.952.300 -17.481.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 47 - Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Nr. Bezeichnung Finanzhaushalt 2016 EUR Finanzhaushalt 2017 EUR Finanzplanung 2018 EUR Finanzplanung 2019 EUR Finanzplanung 2020 EUR 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 35.500.000 2 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 0 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 0 4 = verfügbare liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 35.500.000 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigungen der Vorvorjahre 0 6 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionfördermaßnahmen aus Vorvorjahr 0 7 = voraussichtliche Liquidität am Jahresanfang (= Wert zum Vorjahresende) 29.000.000 8.047.700 8.047.700 8.047.700 8 +/- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 3 Nr. 22 GemHVO) -6.500.000 -20.952.300 0 0 0 9 = voraussichtliche Liquidität zum Jahresende 29.000.000 8.047.700 8.047.700 8.047.700 8.047.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 48 - HH-Querschnitt des Ergebnishaushalts Teilhaushalt anteilige ordentliche Erträge anteilige ordentliche Auf- wendungen anteilige Fehlbetrags- deckung aus Vorjahren Erträge aus internen Leistungen Auf- wendungen für interne Leistungen kalk. Kosten Netto- ressourcen- bedarf/- überschuss 1 Innere Verwaltung -1.438.200 19.479.500 0 -21.121.600 3.662.200 0 581.900 2 Sicherheit und Ordnung -6.633.000 8.853.600 0 0 2.478.300 0 4.698.900 3 Schulbetrieb -18.340.100 25.291.400 0 0 814.600 0 7.765.900 4 Kulturpflege -1.936.900 3.085.400 0 0 946.200 0 2.094.700 5 Soziales -102.456.600 195.773.200 0 0 7.396.100 0 100.712.700 6 Bauangelegenheiten -998.600 2.882.600 0 0 1.196.800 0 3.080.800 7 Energie- und Abfallwirtschaft -23.636.600 22.338.400 0 0 1.323.900 0 25.700 8 Straßen -7.335.700 9.271.500 0 0 1.016.800 0 2.952.600 9 Verkehr und ÖPNV -517.300 1.263.100 0 0 23.100 0 768.900 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -932.700 8.271.500 0 0 2.263.600 0 9.602.400 11 Allgemeine Finanzwirtschaft -144.209.400 11.854.000 0 0 0 0 -132.355.400 HH-Querschnitt des Finanzhaushalts Teilhaushalt anteiliger Zahlungs- mittelüber- schuss/- bedarf aus laufender Verwaltungs- tätigkeit Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungs -tätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungs -tätigkeit anteil. veranschl. Finanzierungs -mittelüber- schuss/- bedarf Verpflich- tungsermäch- tigungen 1 Innere Verwaltung -17.401.800 0 -1.051.000 0 0 -18.452.800 0 2 Sicherheit und Ordnung -2.097.100 773.400 -2.942.600 0 0 -4.266.300 0 3 Schulbetrieb -4.937.200 81.200 -3.112.700 0 0 -7.968.700 -3.181.800 4 Kulturpflege -1.141.000 0 -33.800 0 0 -1.174.800 0 5 Soziales -90.487.400 0 -6.491.700 0 0 -96.979.100 0 6 Bauangelegenheiten -1.843.700 0 -167.000 0 0 -2.010.700 0 7 Energie- und Abfallwirtschaft -1.007.500 0 -1.915.000 0 0 -2.922.500 -2.900.000 8 Straßen -1.432.200 1.398.000 -8.645.000 0 0 -8.679.200 -11.400.000 9 Verkehr und ÖPNV -728.000 0 0 0 0 -728.000 0 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -7.319.300 50.000 -174.500 0 0 -7.443.800 0 11 Allgemeine Finanzwirtschaft 132.355.400 21.200 -100.000 0 -2.532.100 129.744.500 0 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 49 - Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 50 - Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktinformationen Zugeordnete Produkte 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 51 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -17.700 -75.200 -75.200 -75.200 -75.200 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -4.100 -7.000 -7.000 -7.000 -7.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -304.400 -319.500 -319.500 -319.500 -319.500 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -301.900 -299.800 -299.800 -299.800 -299.800 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -736.500 -735.200 -735.200 -735.200 -735.200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.364.600 -1.438.200 -1.438.200 -1.438.200 -1.438.200 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 7.894.800 8.029.700 8.029.700 8.029.700 8.029.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.312.300 6.968.600 6.968.600 6.968.600 6.968.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 558.100 639.900 639.900 639.900 639.900 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.000 3.000 3.000 3.000 16 - Transferaufwendungen 612.000 776.000 776.000 776.000 776.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.986.500 3.062.300 3.062.300 3.062.300 3.062.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 19.363.700 19.479.500 19.479.500 19.479.500 19.479.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 17.999.100 18.041.300 18.041.300 18.041.300 18.041.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 17.999.100 18.041.300 18.041.300 18.041.300 18.041.300 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -20.477.204 -21.121.600 -21.121.600 -21.121.600 -21.121.600 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 3.997.070 3.662.200 3.662.200 3.662.200 3.662.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -16.480.134 -17.459.400 -17.459.400 -17.459.400 -17.459.400 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.518.966 581.900 581.900 581.900 581.900 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 1.356.400 1.437.800 1.437.800 1.437.800 1.437.800 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -18.655.700 -18.839.600 -18.839.600 -18.839.600 -18.839.600 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -17.299.300 -17.401.800 -17.401.800 -17.401.800 -17.401.800 20 + Einzahlg.aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.500.000 580.000 580.000 580.000 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 2.500.000 580.000 580.000 580.000 24 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden und Gebäuden -350.000 -315.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.937.000 -736.000 -5.000 -5.000 -5.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -2.287.000 -1.051.000 -5.000 -5.000 -5.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) 213.000 -1.051.000 575.000 575.000 575.000 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -17.086.300 -18.452.800 -16.826.800 -16.826.800 -16.826.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 52 - Produktgruppe 1110 Steuerung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1110 Steuerung Produktinformationen Zuständigkeiten Landrat Hauptamt Zugeordnete Produkte 111001 Steuerung Kurzbeschreibung Kreistag/ Ausschüsse Landrat/ Dezernenten Steuerung des Landkreises und der Landkreisverwaltung Oberste Kreisorgane Landrat: o Leitung des Landratsamtes o Vertretung des Landkreises o Gewährträgerschaft Sparkasse Bodenseekreis, Zweckverband OEW Kreistag: o Festlegung der Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises o Vertretung der Einwohner, Hauptorgan des Landkreises Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 53 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1110 Steuerung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -10.700 -8.700 -8.700 -8.700 -8.700 9 + Sonstige ordentliche Erträge -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -14.700 -12.700 -12.700 -12.700 -12.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.214.100 1.220.200 1.220.200 1.220.200 1.220.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15.000 14.200 14.200 14.200 14.200 14 - Planmäßige Abschreibungen 5.200 5.700 5.700 5.700 5.700 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 269.700 198.800 198.800 198.800 198.800 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.504.000 1.438.900 1.438.900 1.438.900 1.438.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.489.300 1.426.200 1.426.200 1.426.200 1.426.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.489.300 1.426.200 1.426.200 1.426.200 1.426.200 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -1.939.637 -1.866.900 -1.866.900 -1.866.900 -1.866.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 544.057 427.800 427.800 427.800 427.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -1.395.580 -1.439.100 -1.439.100 -1.439.100 -1.439.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 93.720 -12.900 -12.900 -12.900 -12.900 Investitionen Produktgruppe 1110 Steuerung Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I000301602 Weiterentwicklung Ratsinformationssystem -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware -150.000 -150.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -150.000 Gesamtsumme -200.000 -50.000 -50.000 -150.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 54 - Produktgruppe 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 111101 Geschäftsstelle für den Kreistag und seine Ausschüsse Kurzbeschreibung Besetzung des Kreistages, der Ausschüsse und sonstiger kommunaler Gremien Einladung, organisatorische Betreuung, Protokollieren der Sitzungen Vorbereitung der Beratungsunterlagen Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Kommunalverfassung und sonstiger kommunaler Gremien Zuwendungen und Zuschüsse an Fraktionen und Gruppierungen einschließlich Bearbeitung der entsprechenden Satzungen Bekanntmachungssatzung, Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse Zusammenstellung, Pflege und Herausgabe des Kreisrechts Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 55 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 119.300 97.000 97.000 97.000 97.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.300 4.300 4.300 4.300 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 300 10.200 10.200 10.200 10.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 119.600 111.500 111.500 111.500 111.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 119.600 111.500 111.500 111.500 111.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 119.600 111.500 111.500 111.500 111.500 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -108.878 -135.000 -135.000 -135.000 -135.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 23.416 23.500 23.500 23.500 23.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -85.462 -111.500 -111.500 -111.500 -111.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 34.138 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 56 - Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Kämmerei Zugeordnete Produkte 111201 Grundsätze, Strategien, Handlungsrahmen (Standards) 111202 Ziel-, Leistungs- und Budgetvereinbarungen 111203 Vollzug des Ziel-, Leistungs- und Budgetplans (Controlling) 111204 Beteiligungsmanagement Kurzbeschreibung Erarbeitung/Weiterentwicklung von Grundsätzen, Rahmenregelungen und Standards (Handlungsrahmen) und deren Überwachung bzw. Durchsetzung für o Organisation o Personalwirtschaft o Finanzwirtschaft o Zentrale Angelegenheiten des Kassen- und Rechnungswesens Leitbild, Qualitätsmanagement, betriebliches Vorschlagswesen, Vergabe von Dienstleistungen, Aufbau- und Ablauforganisation, Leistungsanreize, strategische Personalplanung Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung nach GemHVO, Ziel-, Leistungs- und Budgetvereinbarung Aufstellung Haushaltsplanentwurf Leistungs- und Budgetplanung im Rahmen der Zieldimensionen, Wirtschaftlichkeit, Haushaltssicherungskonzept Zentrales Berichtswesen einschl. Auswertung/Analyse und Handlungsempfehlungen für Steuerungsmaßnahmen o Verarbeitung und Auswertung von Personal- und Stellendaten o Überwachung und Steuerung des Haushaltsvollzugs o Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung o Verarbeitung und Auswertung von Leistungs- und Betriebsdaten Darlehens- und Schuldenverwaltung Erläuterungen Der Bodenseekreis hat zum 1. Januar 2016 insgesamt 51 Beteiligungen im weiteren Sinne (davon 16 unmittelbare, 22 mittelbare (auch über Zweckverbände u.ä.), 3 Zweckverbände, 2 Verbände, 1 Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, 3 Baugenossenschaften und 4 Stiftungen). Dazu kommen diverse Mitgliedschaften an Vereinen. Über die Beteiligungen wird ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 57 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 205.100 329.700 329.700 329.700 329.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.200 1.600 1.600 1.600 1.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 21.500 59.200 59.200 59.200 59.200 16 - Transferaufwendungen 42.000 40.000 40.000 40.000 40.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 328.000 256.100 256.100 256.100 256.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 605.800 686.600 686.600 686.600 686.600 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 605.800 686.600 686.600 686.600 686.600 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 605.800 686.600 686.600 686.600 686.600 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -631.864 -733.300 -733.300 -733.300 -733.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 98.549 82.400 82.400 82.400 82.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -533.316 -650.900 -650.900 -650.900 -650.900 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 72.484 35.700 35.700 35.700 35.700 Investitionen Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I300301601 Software Finanzwesen -536.000 -300.000 -300.000 -236.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -536.000 -300.000 -300.000 -236.000 Gesamtsumme -536.000 -300.000 -300.000 -236.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 58 - Produktgruppe 1113 Rechnungsprüfung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1113 Rechnungsprüfung Produktinformationen Zuständigkeiten Kommunal- und Prüfungsamt Zugeordnete Produkte 111301 Rechnungsprüfung Kurzbeschreibung Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse des Landkreises Sonstige übertragene Prüfungen: o Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen o Betätigungsprüfung o Sonstige übertragene Prüfungen im Bereich der Kommune sowie ihrer Sonder- und Treuhandvermögen o Prüfung der unteren Verwaltungsbehörden Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 59 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1113 Rechnungsprüfung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 436.100 404.000 404.000 404.000 404.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.000 4.200 4.200 4.200 4.200 14 - Planmäßige Abschreibungen 4.500 4.500 4.500 4.500 4.500 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.000 8.800 8.800 8.800 8.800 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 454.600 421.500 421.500 421.500 421.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 454.600 421.500 421.500 421.500 421.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 454.600 421.500 421.500 421.500 421.500 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -511.355 -572.300 -572.300 -572.300 -572.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 181.087 150.600 150.600 150.600 150.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -330.269 -421.700 -421.700 -421.700 -421.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 124.331 -200 -200 -200 -200 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 60 - Produktgruppe 1114 Zentrale Funktionen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1114 Zentrale Funktionen Produktinformationen Zuständigkeiten Stabsstelle Personalrat Schwerbehindertenvertretung Kommunal- und Prüfungsamt Hauptamt Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Dezernat 4Amt für Migration und Integration Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 111401 Beauftragte für Frauen und Familienfragen 111403 Personalrat 111404 Schwerbehindertenvertretung 111405 Datenschutzbeauftragte/r 111406 Repräsentation 111407 Europaangelegenheiten und Internationales 111408 Kommunale Integrationsförderung für Einwohner ausländischer Herkunft 111410 Bürgerschaftliches Engagement 111411 Kreisbehindertenbeauftragter 111412 Demographie Kurzbeschreibung Planung, Konzeption und Entwicklung von Strategien zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen von Frauen und Mädchen und Geschlechterungleichheit Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht für die Gesamtverwaltung, Personalversammlung Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenvertretungsrecht für die Gesamtverwaltung Unterstützung der Landkreisverwaltung bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und Veranstaltungen, Betreuung von Gästen Vornahme von kommunalen Ehrungen Fachübergreifende Koordination, Moderation, Information, Beratung und Prozesssteuerung in europäischen und internationalen Angelegenheiten EU-Förderprogramme mit kommunalem Bezug Organisation von Veranstaltungen mit Europabezug Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 61 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1114 Zentrale Funktionen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -8.100 -8.000 -8.000 -8.000 -8.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -17.800 -17.800 -17.800 -17.800 -17.800 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -114.500 -114.500 -114.500 -114.500 -114.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -200 -200 -200 -200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -140.500 -140.500 -140.500 -140.500 -140.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 415.200 572.100 572.100 572.100 572.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 27.500 28.800 28.800 28.800 28.800 14 - Planmäßige Abschreibungen 400 400 400 400 400 16 - Transferaufwendungen 520.000 616.000 616.000 616.000 616.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 156.900 119.500 119.500 119.500 119.500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.120.000 1.336.800 1.336.800 1.336.800 1.336.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 979.500 1.196.300 1.196.300 1.196.300 1.196.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 979.500 1.196.300 1.196.300 1.196.300 1.196.300 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -505.659 -1.288.700 -1.288.700 -1.288.700 -1.288.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 227.844 203.100 203.100 203.100 203.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -277.815 -1.085.600 -1.085.600 -1.085.600 -1.085.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 701.685 110.700 110.700 110.700 110.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 62 - Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 112001 Zentrale Organisation 112002 Kundenbetreuung/Benutzerservice 112003 Entwicklung, Pflege und Betreuung von Anwendungen 112004 Betrieb und Anwendung von TuI-Anwendungen auf zentralen Rechnersystemen 112005 Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschl. Telekommunikationsanlagen (TK-Anlage) Kurzbeschreibung Durchführung von Organisationsuntersuchungen einschließlich Flächenkonzeption, Umzugsmanagement, Besucherleitsystem, Betriebliche Veranstaltungen und Katastrophenschutz Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Mitarbeiter/innen im Landratsamt mit effizienter IT-Ausstattung sowie Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen IT-Sicherheit Erstellung, Weiterentwicklung und Betreuung von Softwareprogrammen zur Optimierung der Verwaltungsabläufe Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes Erläuterungen EDV/IT ist ein wichtiges Organisationsmittel in der Verwaltung. Mit Hilfe der EDV werden Verwaltungsvorgänge optimiert, Ziele umgesetzt, geplant und kontrolliert. Die Aufgaben und Anforderungen an die IT wachsen durch die fortschreitende Digitalisierung stetig. Dies ist auch in unserem Hause zu beobachten. Die vorrangige Aufgabe der hauseigenen IT ist es, den Betrieb für die Mitarbeiter zu gewährleisten und die Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, dass diese Ihre Arbeit immer ein Stück besser bewältigen und diese die Ziele des Bodenseekreises umsetzen können. Die wesentlichen Bereiche der IT sind: Bereitstellung der Infrastruktur mit Server, Datenbanken, zentrale Speichersysteme, Netzwerk inkl. Datenleitungen zu den Außenstellen und Telefonie. Unterstützung der Anwender durch Benutzerservice mit First- und Second-Level-Support, Anwendungsbetreuung der Fachamtssoftware. Unterstützung der Fachämter bei der Einführung neuer Verfahren. Unter anderem hat die Entwicklung im Bereich Asyl im Jahr 2015 bis 2016 auch die Aufgaben der Verwaltung generell steigen lassen. Dies wirkt sich in allen Querschnittsämtern wie Bau- und Liegenschaftsamt, Kämmerei, Hauptamt und EDV dahingehend aus, dass die Aufgaben zunehmen und der Ressourcenbedarf in allen Bereichen erheblich steigt. Die IT plant ihre Investitionen im Infrastrukturbereich auszubauen, um für die anstehenden Herausforderungen bzw. Anforderungen der Fachämter gerüstet zu sein. Folgende Entwicklungen können hierbei bereits aufgezeigt werden. Anzahl der Geräte Die Anzahl der Geräte ist im Vergleich zum Jahr 2011 um über 62 % gestiegen. Ursachen sind: a. stetig wachsende Anzahl der Mitarbeiter, besonders ab 2015 durch den Bereich Asyl. b. Gestiegene Anforderungen im Bereich mobiles Arbeiten (Smartphone, Tablet, Notebook, Headsets, usw.) c. Verbreitung der E-Akte und der damit verbundene Einsatz von Scannern und Zweit-Bildschirm-Lösungen am Arbeitsplatz. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 63 - Steigerung der Geräte insgesamt um 543 Stück im Vergleich zum Vorjahr. Anzahl PC Arbeitsplätze Die Anzahl der PC Arbeitsplätze (PC und Notebooks) steigt laufend. Der derzeitige Stand liegt bei 1080 EDV Arbeitsplätzen. Es wurden in 2017 33 neue Arbeitsplätze von den Fachämtern angemeldet. Der Trend geht hier eindeutig in Richtung flexibler Arbeitsplatz mit der Verwendung von Notebooks. Mobile Geräte Der Bedarf an mobilen Lösungen mit End-Geräten wie Smartphones und Mobilfunkgeräten aller Art nimmt auch im Landratsamt Bodenseekreis zu. Im Bereich Straßenbauamt gehören mobile Lösungen mit Tablett/Smartphone sowie der Telematik Software bereits zum Standard in der täglichen Arbeit. Die mobilen Geräte werden von den im Außendienst befindlichen Mitarbeitenden aller Fachbereiche gerne genutzt, um Ihre Arbeit effektiver und flexibler zu gestalten. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Geräte Gesamt 2374 2658 2832 3052 3266 3809 2374 2658 2832 3052 3266 3809 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 Geräte Gesamt 2011 2012 2013 2014 2015 2016 PC Arbeitsplätze (PC+Notebook) alle 777 802 850 858 949 1080 777 802 850 858 949 1080 0 200 400 600 800 1000 1200 PC Arbeitsplätze (PC+Notebook) alle 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Mobile Geräte gesamt 200 202 220 228 239 284 Smartphones 20 30 50 60 95 128 Tablet 2 5 8 19 49 Handy 180 170 165 160 125 107 200 202 220 228 239 284 180 170 165 160 125 107 0 50 100 150 200 250 300 Mobile Geräte: Smartphones, Tablet, Handy Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 64 - Wichtige Hinweise: Durch ständig steigende Anforderungen, welche die Fachämter zu bewältigen haben, steigen auch parallel die Kosten der EDV. Im Jahr 2016 wurden rund 130 neue Arbeitsplätze integriert und im Jahr 2017 kommen noch einmal 33 neue Arbeitsplätze hinzu. Diese Kostensteigerungen wirken sich im Detail auf folgende Bereiche aus: A. Infrastruktur Im Bereich Infrastruktur müssen die Server-, Storage-, Telefonie- und Netzwerksysteme entsprechend diesen Anforderungen wie z.B. die wachsende Zahl an Arbeitsplätzen, die Erweiterung der Datenleitungen, der steigende Speicherbedarf der Fachanwendungen, Datenbanken und zentralen Systemen angepasst werden. Um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen ist ein kontinuierlicher Ausbau der zentralen Infrastruktur notwendig. Die Kostensteigerung beträgt ab 2017 insgesamt 106 T€ pro Jahr. B. Gerätebedarf Im Jahr 2016 wurden rund 130 neue Arbeitsplätze (mit PCs, Bildschirmen, Telefonen, Druckern, Scannern, Smartphones und weiterem Zubehör) ausgestattet. Im Jahr 2017 ist mit weiteren 33 neuen Arbeitsplätzen zu rechnen. Insgesamt führen diese Anforderungen zu Mehrkosten von jährlich 100 T€. C. Software Für die zentralen Softwareprodukte steigen die Wartungs- und Dienstleistungskosten. Dies sind unter anderem die Dokumentenmanagementsoftware ENAIO, die Auswertungssoftware im Sozialbereich, die Weiterentwicklung im Bereich GIS, die Verbesserungen im Virenschutz und des E-Mail-Gateways. Insgesamt steigen die jährlichen Kosten um 120 T€. C. Lizenzkosten Weitere Kostentreiber sind die Lizenzkosten. Bedingt durch die gestiegenen Anwender und Gerätezahlen müssen die notwendigen Lizenzen für die Software nachbeschafft und unter Wartung genommen werden. Insgesamt steigen die Mehrkosten für Lizenzen (Microsoft Produkte, Enaio, Virenschutz, E-Mail-Gateway, usw.) um 220 T€. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 65 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -200 -200 -200 -200 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -100 -100 -100 -100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -300 -300 -300 -300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.167.300 1.264.100 1.264.100 1.264.100 1.264.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.968.500 1.967.400 1.967.400 1.967.400 1.967.400 14 - Planmäßige Abschreibungen 124.900 160.000 160.000 160.000 160.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 449.100 592.300 592.300 592.300 592.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 3.709.800 3.983.800 3.983.800 3.983.800 3.983.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 3.709.800 3.983.500 3.983.500 3.983.500 3.983.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 3.709.800 3.983.500 3.983.500 3.983.500 3.983.500 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -4.123.869 -4.400.000 -4.400.000 -4.400.000 -4.400.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 378.051 407.800 407.800 407.800 407.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -3.745.818 -3.992.200 -3.992.200 -3.992.200 -3.992.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -36.018 -8.700 -8.700 -8.700 -8.700 Investitionen Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I100301602 Software Telefonie -130.000 -100.000 -100.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -130.000 -100.000 -100.000 -30.000 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I100301604 DMS- Fortschreibung (Optimal System) -100.000 -100.000 -100.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -100.000 -100.000 I100301605 Device Management-Software Upgrade (IT-Watch) -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I100301606 Schnittstellen Doppik -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I100301607 Verbesserung Virenschutz -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I100301608 Zentrale Lizenzen -42.000 -42.000 -42.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 -42.000 -42.000 I100301609 Exchange Upgrade -10.000 -10.000 -10.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 66 - Investitionen Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I100301610 DX-Union Update/Upgrade -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I100301611 LICHT (Valuemation) Upgrade -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I100301612 LICHT (Valuemation) Weiterentwicklung -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I100301613 Software Wissen (USU Knowledgebase) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I100301614 Hard- und Software für Interflex -70.000 -70.000 -70.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -70.000 -70.000 I100301616 Spracherkennungssoftw are -42.000 -42.000 -42.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 -42.000 -42.000 I101001601 Flächenkonzeption - Konzept/Umsetzung -120.000 -70.000 -70.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -70.000 -70.000 -50.000 I101001602 Flächenkonzeption - Multimedia Bildschirme -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I101001603 Flächenkonzeption - Multimedia Besprechnungsräume -70.000 -70.000 -70.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -70.000 -70.000 I101001604 Flächenkonzeption - Mobile Arbeitsplätze -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I101001607 Netzwerke und WLAN -120.000 -120.000 -120.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -120.000 -120.000 I101001608 Beschaffung Switche -150.000 -35.000 -35.000 -115.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -35.000 -35.000 -115.000 I101001609 Feuerfeste Serverschränke -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 67 - Investitionen Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I101001610 SQL-Server 2015 -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I101001611 Netzwerkerweiterung -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I310501607 Flächenkonzeption GL 1- 3 -315.000 -220.000 -220.000 -95.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -315.000 -220.000 -220.000 -95.000 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -105.000 -50.000 -50.000 -55.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -105.000 -50.000 -50.000 -55.000 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -245.000 -80.000 -80.000 -165.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -245.000 -80.000 -80.000 -165.000 Gesamtsumme -1.859.000 -1.344.000 -1.344.000 -515.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 68 - Produktgruppe 1121 Personalwesen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1121 Personalwesen Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 112101 Personalbedarfsdeckung 112102 Personalbetreuung 112103 Ausbildung 112104 Fortbildung 112105 Bezügeabrechnung 112106 Betrieb einer hauseigenen Kantine (BgA) 112107 Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Kurzbeschreibung Personalgewinnung und Personaleinsatz Bearbeiten von Personalvorgängen Beratung der Fachämter und der Mitarbeiter/-innen in arbeits-, dienst- und personalvertretungsrechtlichen Fragen Personalbedarfsdeckung und Personalbetreuung der Auszubildenden (inkl. Beamtenanwärter, Referendare, Volontäre, Praktikanten sowie berufliche Weiterbildung) Ermitteln des Fortbildungsbedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und finanzielle Abwicklung und Controlling von Fortbildungsveranstaltungen Berechnung und Anweisung der Bezüge für Arbeitnehmer und Beamte sowie Zusatzaufgaben Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands Unterstützung, Beratung und Information der Arbeitnehmer/-innen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung durch Arbeitssicherheitsfachkräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 69 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1121 Personalwesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -9.500 -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -64.800 -65.100 -65.100 -65.100 -65.100 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -41.000 -41.000 -41.000 -41.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -75.500 -121.100 -121.100 -121.100 -121.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.696.600 1.578.000 1.578.000 1.578.000 1.578.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 458.200 494.600 494.600 494.600 494.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.900 3.900 3.900 3.900 3.900 16 - Transferaufwendungen 50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 440.100 496.400 496.400 496.400 496.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.646.800 2.672.900 2.672.900 2.672.900 2.672.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 2.571.300 2.551.800 2.551.800 2.551.800 2.551.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 2.571.300 2.551.800 2.551.800 2.551.800 2.551.800 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -3.126.232 -3.081.300 -3.081.300 -3.081.300 -3.081.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 705.513 865.500 865.500 865.500 865.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -2.420.719 -2.215.800 -2.215.800 -2.215.800 -2.215.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 150.581 336.000 336.000 336.000 336.000 Investitionen Produktgruppe 1121 Personalwesen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I100301601 Personalsoftware Magellan- Personalmanagementsof tw. -83.000 -83.000 -83.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -83.000 -83.000 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I101001606 Erg. AP- Ausstattung -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 Gesamtsumme -148.000 -148.000 -148.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 70 - Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Produktinformationen Zuständigkeiten Kämmerei Zugeordnete Produkte 112201 Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen 112202 Aufgaben des Landkreises als Steuerschuldner/-in 112205 Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände 112206 Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung 112207 Zwangsweise Einziehung von Forderungen Kurzbeschreibung Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen Beratung der Ämter im Haushaltsvollzug Anlagenbuchhaltung, Kosten-Leistungsrechnung Aufbereitung, Prüfung, Abwicklung steuerlich relevanter Vorgänge und Erarbeitung der Steuererklärung (Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer) Zentrale Buchhaltung Annahme/Leistung von unbaren und baren Ein-/Auszahlungen einschließlich Verrechnungen Planung und Gewährleistungen der Kassenliquidität Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Mahnungen und Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen/Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtlicher Geldforderungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 71 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -65.000 -24.000 -24.000 -24.000 -24.000 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -80.000 -80.200 -80.200 -80.200 -80.200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -145.000 -105.700 -105.700 -105.700 -105.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.056.800 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18.500 13.600 13.600 13.600 13.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 61.400 7.900 7.900 7.900 7.900 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.000 3.000 3.000 3.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 61.900 155.200 155.200 155.200 155.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.198.600 1.179.700 1.179.700 1.179.700 1.179.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.053.600 1.074.000 1.074.000 1.074.000 1.074.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.053.600 1.074.000 1.074.000 1.074.000 1.074.000 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -1.527.907 -1.551.700 -1.551.700 -1.551.700 -1.551.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 465.106 397.200 397.200 397.200 397.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -1.062.801 -1.154.500 -1.154.500 -1.154.500 -1.154.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -9.201 -80.500 -80.500 -80.500 -80.500 Investitionen Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I301001701 Beschaffung Kassenautomat AL75 -75.000 -75.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -75.000 Gesamtsumme -75.000 -75.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 72 - Produktgruppe 1123 Justitiariat Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1123 Justiziariat (Rechtsreferat) Produktinformationen Zuständigkeiten Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 112304 Beratung und Unterstützung von Politik und Verwaltungsspitze, gerichtliche Vertretung und Entscheidungen in Rechtssachen 112305 Abschluss, Verwaltung und Abwicklung von Versicherungen Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung des Landrats, der Dezernenten/Beigeordneten, des Kreistags und seiner Gremien in wichtigen rechtlichen und rechtspolitischen Fragen Mündliche und schriftliche Rechtsberatung und Weiterführung von rechtlich schwierigen Verfahren Prozessführung Stellung von Strafanträgen, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie die Beauftragung von Anwälten Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen unter Beteiligung der Fachbereiche sowie die Geltendmachung von Versicherungsschutz Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 73 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1123 Justitiariat Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 94.600 98.100 98.100 98.100 98.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.600 3.900 3.900 3.900 3.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 300 400 400 400 400 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 161.800 172.300 172.300 172.300 172.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 258.300 274.700 274.700 274.700 274.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 258.300 274.700 274.700 274.700 274.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 258.300 274.700 274.700 274.700 274.700 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -185.396 -337.200 -337.200 -337.200 -337.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 31.336 62.500 62.500 62.500 62.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -154.060 -274.700 -274.700 -274.700 -274.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 104.240 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 74 - Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Produktinformationen Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 112401 Planung und bauliche Durchführung von Neu-, Um- u. Erweiterungs- bauten, Modernisierungen und Sanierungen einschl. Bauherren- leistungen und Beratungsleistungen 112402 Begehung und Instandhaltung nach DIN 31051, Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen an und in Gebäuden, Energiemanagement für kommunale Liegenschaften, Gebäudereinigung, Verwaltung und Bewirt-schaftung bebauter Grundstücke (insbesondere Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, Gewerbegebäude) für interne Nutzer (soweit nicht in anderen Produktbereichen) Kurzbeschreibung Planung und bauliche Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Modernisierungen und Sanierungen Bau von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Bauherrenleistungen in Anlehnung an § 31 HOAI inkl. Projektleitung und -steuerung sowie Verwaltungsleistungen Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller mit dem Gebäude verbundener technischer Anlagen nach DIN 31051 Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen an und in Gebäuden Energiemanagement Energiespar-Contracting Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Energielieferverträgen Kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten Gebäude Anzahl der zu verwaltenden Gebäude 2014 2015 2016 2017 1. Verwaltungsgebäude 1.1 eigene 3 3 3 3 1.2 angemietete 4 4 4 4 2. Kreisschulen 2.1 eigene 7 7 7 7 2.2 angemietete 3 2 2 3 3. Kreisgalerie (angemietet) 1 1 1 1 4. Kreiskulturamt (angemietet) 1 1 1 1 5. Asylunterkünfte 5.1 eigene 2 3 4 6 5.2 angemietete 8 9 45 42 6. Wohnheime Tettnang (eigene) 5 5 5 5 Gebäude insgesamt 34 35 72 71 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 75 - Naturschutzgrundstücke 2014 2015 2016 2017 Anzahl 370 370 369 369 Fläche in ha 267 267 267 285 Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung (ausgenommen Asylunterkünfte und Schulen*) 2016 2017 Baulicher Unterhalt Verwaltungsgebäude in T€ 1.538 1.096 Bewirtschaftungskosten Verwaltungsgebäude in T€ 1.338 1.476 Investitionssummen der Verwaltungsgebäude (ausgenommen Asylunterkünfte und Schulen*) Verwaltungsgebäude in T€ 630 315 * Die Investitionen sowie die Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen und Asylunterkünfte werden am Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgeben sowie an der Produktgruppe 3140 – Soziale Einrichtungen entsprechend ausgewiesen. 630 315 0 100 200 300 400 500 600 700 2016 2017 Investitionen Verwaltungsgebäude in TEuro Investitionen Verwaltungsgebäude in TEuro 1.538 1.096 1.338 1.476 0 500 1.000 1.500 2.000 2016 2017 Unterhaltung und Bewirtschaftung Baulicher Unterhalt Verwaltungsgebäude in TEuro Bewirtschaftungskosten Verwaltungsgebäude in TEuro 34 35 72 71 0 10 20 30 40 50 60 70 80 2014 2015 2016 2017 Gebäude insgesamt Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 76 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -47.200 -47.200 -47.200 -47.200 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -221.000 -235.600 -235.600 -235.600 -235.600 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -46.700 -46.500 -46.500 -46.500 -46.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -700 -500 -500 -500 -500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -268.400 -329.800 -329.800 -329.800 -329.800 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 413.200 367.400 367.400 367.400 367.400 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.147.800 3.835.000 3.835.000 3.835.000 3.835.000 14 - Planmäßige Abschreibungen 328.200 330.500 330.500 330.500 330.500 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 94.600 34.100 34.100 34.100 34.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 4.983.800 4.567.000 4.567.000 4.567.000 4.567.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 4.715.400 4.237.200 4.237.200 4.237.200 4.237.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 4.715.400 4.237.200 4.237.200 4.237.200 4.237.200 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -5.539.000 -4.839.400 -4.839.400 -4.839.400 -4.839.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 731.098 526.200 526.200 526.200 526.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -4.807.902 -4.313.200 -4.313.200 -4.313.200 -4.313.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -92.502 -76.000 -76.000 -76.000 -76.000 Investitionen Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I310301601 Software CAFM -55.000 -20.000 -20.000 -20.000 -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -55.000 -20.000 -20.000 -20.000 -5.000 -5.000 -5.000 I310501801 Verkaufserlös Schloss Rauenstein 1.740.000 580.000 580.000 580.000 200 + Einzahlg.aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.740.000 580.000 580.000 580.000 I311001601 LED- Leuchten Glärnischstr. 1- 3 -280.000 -280.000 -280.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -280.000 -280.000 -280.000 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 Gesamtsumme 1.400.000 -300.000 -300.000 -25.000 575.000 575.000 575.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 77 - Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 112505 Zentrale Fuhrparkverwaltung Kurzbeschreibung Wahrnehmung der Halterpflichten Betriebskostennachweis für Fahrzeuge anderer Organisationseinheiten Regulierung der Schadensfälle der Dienstfahrzeuge Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 78 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -500 -500 -500 -500 -500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -500 -500 -500 -500 -500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 14.900 24.900 24.900 24.900 24.900 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 215.400 185.300 185.300 185.300 185.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 3.100 3.100 3.100 3.100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.300 11.200 11.200 11.200 11.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 241.600 224.500 224.500 224.500 224.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 241.100 224.000 224.000 224.000 224.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 241.100 224.000 224.000 224.000 224.000 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -262.432 -234.100 -234.100 -234.100 -234.100 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 11.539 9.500 9.500 9.500 9.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -250.893 -224.600 -224.600 -224.600 -224.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -9.793 -600 -600 -600 -600 Investitionen Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I100901601 Beschaffung Pedec -2.500 -2.500 -2.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 -2.500 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I100901603 Übernahme Dienstfahrzeug FN-BK 636 (Forstamt) -16.500 -16.500 -16.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.500 -16.500 -16.500 I100901604 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I100901605 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I100901606 Zwei Anhänger Sozialamt Asyl (gebraucht) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 Gesamtsumme -80.000 -80.000 -80.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 79 - Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 112601 Zentrale Beschaffung 112602 Poststelle, Boten- und Zustelldienste 112603 Zentrale Kopierstelle 112604 Zentrale Registratur 112606 Zentrale Bearbeitung von Bußgeldern 112607 Zentrale Bearbeitung von Reisekosten Kurzbeschreibung Zentrale Beschaffung von Wirtschaftsgütern für den Verwaltungsbedarf Abschluss von Rahmenverträgen Poststelle, Zentrale Kopierstelle und Registratur Zentrale Bearbeitung aller im Zuständigkeitsbereich verfolgbaren Ordnungswidrigkeiten Zentrale Bearbeitung von Reisekosten Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 80 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -4.000 -5.500 -5.500 -5.500 -5.500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -300 -300 -300 -300 -300 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -65.000 -65.000 -65.000 -65.000 -65.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -650.000 -650.100 -650.100 -650.100 -650.100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -719.400 -720.900 -720.900 -720.900 -720.900 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 527.300 515.100 515.100 515.100 515.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 374.700 352.100 352.100 352.100 352.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 9.500 63.900 63.900 63.900 63.900 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 930.600 930.600 930.600 930.600 930.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.842.100 1.861.700 1.861.700 1.861.700 1.861.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.122.700 1.140.800 1.140.800 1.140.800 1.140.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.122.700 1.140.800 1.140.800 1.140.800 1.140.800 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -1.505.676 -1.578.800 -1.578.800 -1.578.800 -1.578.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 270.760 299.300 299.300 299.300 299.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -1.234.916 -1.279.500 -1.279.500 -1.279.500 -1.279.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -112.216 -138.700 -138.700 -138.700 -138.700 Investitionen Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I101001605 Beschaffung Bürostühle -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 I120301601 WinOwiG Digitalisierung -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 Gesamtsumme -115.000 -65.000 -65.000 -50.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 81 - Produktgruppe 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Produktinformationen Zuständigkeiten Stabsstelle Zugeordnete Produkte 113002 Internetangebot 113003 Erstellung von Print- und Non-Print-Medien 113005 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurzbeschreibung Inhaltliche und technische Konzeption, Umsetzung, Pflege und Weiterentwicklung des Onlineangebots Produktion von Materialien und Medien der Öffentlichkeitsarbeit Pressetexte und Zusammenstellung von Presseunterlagen Repräsentation Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 82 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -200 -200 -200 -200 -200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -200 -5.200 -5.200 -5.200 -5.200 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 274.700 299.900 299.900 299.900 299.900 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.700 12.700 12.700 12.700 12.700 14 - Planmäßige Abschreibungen 300 400 400 400 400 16 - Transferaufwendungen 20.000 20.000 20.000 20.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 67.000 71.300 71.300 71.300 71.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 354.700 404.300 404.300 404.300 404.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 354.500 399.100 399.100 399.100 399.100 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 354.500 399.100 399.100 399.100 399.100 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -462.231 -482.700 -482.700 -482.700 -482.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 107.731 103.500 103.500 103.500 103.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) -354.500 -379.200 -379.200 -379.200 -379.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 19.900 19.900 19.900 19.900 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 83 - Produktgruppe 1131 Kommunalaufsicht Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1131 Kommunalaufsicht Produktinformationen Zuständigkeiten Kommunal- und Prüfungsamt Dezernat 1 Zugeordnete Produkte 113101 Wahrnehmung der Aufgaben als Rechtsaufsichtsbehörde 113104 Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstvorgesetzter Kurzbeschreibung Aufsichtsbehördliche Mitwirkung und Entscheidung bei anzeige-, vorlage-, und genehmigungspflichtigen Satzungen, Beschlüssen, Verträgen sowie bei sonstigen Beschlüssen und Maßnahmen der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbände sowie Stiftungen Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden Prüfung der Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Bürgermeisterwahlen Strafanträge und Hausverbote zum Schutz von Mitarbeiter/innen Dienstaufsichtsbeschwerden, dienstrechtliche Entscheidungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 84 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1131 Kommunalaufsicht Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -100 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -100 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 227.900 226.800 226.800 226.800 226.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.100 2.000 2.000 2.000 2.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.000 3.800 3.800 3.800 3.800 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 235.000 232.600 232.600 232.600 232.600 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 234.900 231.100 231.100 231.100 231.100 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 234.900 231.100 231.100 231.100 231.100 TE22 + Erträge aus internen Leistungen -47.068 -20.200 -20.200 -20.200 -20.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 206.717 94.100 94.100 94.100 94.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 159.650 73.900 73.900 73.900 73.900 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 394.550 305.000 305.000 305.000 305.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 85 - Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Produktinformationen Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 113304 Verwaltung unbebauter Grundstücke Kurzbeschreibung Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gestattungsverhältnissen Kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten/ angepachteten Grundstücken Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Nutzungsvereinbarungen Kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten/ angepachteten Grundstücken Veranlassung von Pflegemaßnahmen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 86 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 9 + Sonstige ordentliche Erträge -300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 31.700 32.400 32.400 32.400 32.400 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 56.100 48.900 48.900 48.900 48.900 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.200 1.700 1.700 1.700 1.700 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 89.000 83.000 83.000 83.000 83.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 88.700 83.000 83.000 83.000 83.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 88.700 83.000 83.000 83.000 83.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 14.266 9.200 9.200 9.200 9.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 14.266 9.200 9.200 9.200 9.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 102.966 92.200 92.200 92.200 92.200 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 87 - Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 88 - Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktinformationen Zugeordnete Produkte 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 89 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -4.100 -7.100 -7.100 -7.100 -7.100 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -3.436.400 -3.443.000 -3.443.000 -3.443.000 -3.443.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -600 -5.600 -5.600 -5.600 -5.600 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -119.700 -127.000 -127.000 -127.000 -127.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.401.400 -3.050.300 -3.050.300 -3.050.300 -3.050.300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -4.962.200 -6.633.000 -6.633.000 -6.633.000 -6.633.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 5.926.600 5.946.200 5.946.200 5.946.200 5.946.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 639.700 745.400 745.400 745.400 745.400 14 - Planmäßige Abschreibungen 77.500 126.700 126.700 126.700 126.700 16 - Transferaufwendungen 802.800 840.100 840.100 840.100 840.100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.053.800 1.195.200 1.195.200 1.195.200 1.195.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 8.500.400 8.853.600 8.853.600 8.853.600 8.853.600 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 3.538.200 2.220.600 2.220.600 2.220.600 2.220.600 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 3.538.200 2.220.600 2.220.600 2.220.600 2.220.600 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 2.605.888 2.478.300 2.478.300 2.478.300 2.478.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 2.605.888 2.478.300 2.478.300 2.478.300 2.478.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 6.144.088 4.698.900 4.698.900 4.698.900 4.698.900 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 4.962.100 6.629.800 6.629.800 6.629.800 6.629.800 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -8.422.900 -8.726.900 -8.726.900 -8.726.900 -8.726.900 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -3.460.800 -2.097.100 -2.097.100 -2.097.100 -2.097.100 18 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 773.400 773.400 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 773.400 773.400 25 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -370.000 -150.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.489.900 -2.609.600 28 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -230.000 -183.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -2.089.900 -2.942.600 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -1.316.500 -2.169.200 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -4.777.300 -4.266.300 -2.097.100 -2.097.100 -2.097.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 90 - Produktgruppe 1210 Statistik und Wahlen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1210 Statistik und Wahlen Produktinformationen Zuständigkeiten Hauptamt Kommunal- und Prüfungsamt Zugeordnete Produkte 121003 Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen Kurzbeschreibung Rechtliche, personelle und organisatorische Vorbereitung und Durchführung (soweit kommunale Aufgabe) aller Bundestags-, Europaparlaments-und Landtagswahlen sowie Landratswahlen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 91 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1210 Statistik und Wahlen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -12.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -12.000 -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 23.700 5.200 5.200 5.200 5.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 100 100 100 100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 8.000 14.400 14.400 14.400 14.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 31.700 19.700 19.700 19.700 19.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 19.700 6.700 6.700 6.700 6.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 19.700 6.700 6.700 6.700 6.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 18.933 5.600 5.600 5.600 5.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 18.933 5.600 5.600 5.600 5.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 38.633 12.300 12.300 12.300 12.300 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 92 - Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Produktinformationen Zuständigkeiten Forstamt Rechts- und Ordnungsamt Sozialamt Zugeordnete Produkte 122002 Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr 122003 Bearbeitung von Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen 122004 Beratung zum Führen/Bereitstellen des Gewerberegisters inkl. der Beratung von Bürgern und Bürgermeisterämtern 122005 Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen 122006 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 122007 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 122008 Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen Kurzbeschreibung Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen Maßnahmen zur Reduktion der potentiellen Gefahr, die durch die Existenz oder den Einsatz von Waffen und Sprengstoffen für Dritte besteht sowie Aufgaben der unteren Jagd- und Fischereibehörde Sämtliche Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Sämtliche Tätigkeiten, die auf die ordnungsgemäße Führung bereits betriebener anzeige- oder erlaubnispflichtiger Gewerbebetriebe hinzielen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 93 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -138.100 -149.300 -149.300 -149.300 -149.300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -138.100 -149.300 -149.300 -149.300 -149.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 389.400 420.100 420.100 420.100 420.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 11.100 12.900 12.900 12.900 12.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 100 100 100 100 100 16 - Transferaufwendungen 40.000 36.000 36.000 36.000 36.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 12.300 25.600 25.600 25.600 25.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 452.900 494.700 494.700 494.700 494.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 314.800 345.400 345.400 345.400 345.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 314.800 345.400 345.400 345.400 345.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 250.789 183.300 183.300 183.300 183.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 250.789 183.300 183.300 183.300 183.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 565.589 528.700 528.700 528.700 528.700 Investitionen Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I120301602 Elektron. Empfang v. Gewerbeanzeigen - GewAnzV -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 Gesamtsumme -15.000 -15.000 -15.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 94 - Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr Bau- und Liegenschaften Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 122104 Überwachung des fließenden Verkehrs 122105 Zulassung/Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen ( inkl. Genehmigungen) 122106 Überwachungsmaßnahmen KFZ-Zulassung 122107 Bearbeiten von Fahrerlaubnissen 122108 Überwachung der Fahrererlaubnisinhaber 122110 Straßenverkehrswesen 122120 Patentwesen - Schifffahrt 122121 Bootszulassung Kurzbeschreibung Mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie Ausnahmegenehmigungen Maßnahmen gegen Fahrzeughalter, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit (u.a. Versicherungs-, Steuer- und Mängelanzeigen) Zulassung von Personen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie Zulassung von Fahrschulen und -lehrern Maßnahmen, gegen Fahrerlaubnisinhaber zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit Erlaubnisse, die zur Beförderung von Personen und Gütern notwendig sind Maßnahmen zur Aufstellung oder Änderung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen und Baustellenanordnungen Zulassung von Personen zum Bodensee-Schiffsverkehr einschl. Maßnahmen zur Überwachung der Verkehrssicherheit Zulassung von Booten zum Bodensee-Schiffsverkehr einschl. Maßnahmen zur Überwachung der Verkehrssicherheit Genehmigungen und Maßnahmen zum Bodensee-Schiffsverkehr Entwicklung der ordentliche Erträge Produkte Ansatz 2016 Ansatz 2017 Überwachung fließender Verkehr (122104) 1.404.000 3.052.000 Kfz-Zulassung (122105, 122106) 1.735.200 1.735.200 Fahrerlaubnisse (122107, 122108) 380.000 383.700 Straßenverkehrswesen (122110) 111.000 120.000 Schifffahrt (122120, 122121) 730.100 730.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 95 - Kennzahlen 2013 2014 2015 Verstöße pro 1000 Einw. (122104) 379 301 bis 2. Quartal Bestand Kfz 176.210 180.194 184.216 Bestand Boote 20.390 20.389 20.240 Aktuelles Mit Beginn des Jahres 2016 sind 14 stationäre Anlagen mit 11 Einschüben installiert. Bis zum Jahresende 2016 soll diese Infrastruktur auf 21 Messstellen mit 13 Überwachungseinheiten ausgebaut werden. Umstellung Fachsoftware in der Kfz-Zulassung (2016) Seitens Bund und Land geplante Einbeziehung der Zulassungsbehörden bei den Prozessen im Rahmen der angedachten Infrastrukturabgabe/Maut (2016ff.) Befristung von Führerscheinen: Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich befristet auf 15 Jahre erteilt. Alle zuvor ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens zum 19.01.2033 getauscht werden. Nach amtlichen Schätzungen sind das deutschlandweit ca. 45 Millionen Führerscheine. Bezieht man diese Zahl auf den Bodenseekreis, so sind ca. 115.000 Führerscheine neu auszustellen. Mit dem (Zwangs-) Umtausch soll im Jahr 2021 begonnen werden. Neues Online-Programm für die Anmeldung zu Bodenseeschifferpatentprüfung und Bootsabnahme (2016) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 96 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -2.960.000 -2.967.000 -2.967.000 -2.967.000 -2.967.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.400.400 -3.050.300 -3.050.300 -3.050.300 -3.050.300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -4.360.500 -6.021.000 -6.021.000 -6.021.000 -6.021.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 2.820.900 2.879.000 2.879.000 2.879.000 2.879.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 272.400 407.300 407.300 407.300 407.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 39.300 79.700 79.700 79.700 79.700 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 379.000 354.100 354.100 354.100 354.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 3.511.600 3.720.100 3.720.100 3.720.100 3.720.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -848.900 -2.300.900 -2.300.900 -2.300.900 -2.300.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -848.900 -2.300.900 -2.300.900 -2.300.900 -2.300.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 1.133.479 1.197.900 1.197.900 1.197.900 1.197.900 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 1.133.479 1.197.900 1.197.900 1.197.900 1.197.900 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 284.579 -1.103.000 -1.103.000 -1.103.000 -1.103.000 Investitionen Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I120301603 Software Geschwindigkeitsüberwa chung -12.000 -12.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüberwa chung -370.000 -370.000 -370.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -370.000 -370.000 -370.000 I120601701 Stationäre Geschwindigkeitsüberwa chung -150.000 -150.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -150.000 -150.000 I120901602 Mobile Geschwindigkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. -70.000 -70.000 -70.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -70.000 -70.000 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblösung) -120.000 -80.000 -80.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -80.000 -80.000 -40.000 I130901701 W-LAN Außenstellen KFZ- Zulassung TT -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I130901702 W-LAN Außenstellen KFZ- Zulassung ÜB -3.000 -3.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 97 - Investitionen Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I131001701 Ersatz- /Neubeschaf. Entstempelungsautomat -3.500 -3.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 -3.500 I131001702 Umbau Ablaufoptimierung Kfz- Zulassung FN -12.000 -12.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 Gesamtsumme -743.500 -520.000 -520.000 -223.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 98 - Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 122204 Bürgerservice 115 und infoPlus 122205 Einbürgerungen Feststellung der Staatsangehörigkeit/Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsausweisen/Beibehaltung, Verlust der oder Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit 122206 Eingliederung von Spätaussiedlern 122207 Bearbeiten von Aufenthaltsregelungen für EU-Ausländer 122208 Bearbeiten von Aufenthaltsregelungen für Nicht-EU-Ausländer 122209 Bearbeiten von Aufenthaltsregelungen für Asylbewerber 122210 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen Kurzbeschreibung Bereitstellung von Auskunfts-, Beratungs- und weiterer Serviceleistungen als zentrale Anlaufstelle des Landratsamtes für die Bürger, inkl. Telefonzentrale sowie der Behördennummer 115. Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft, Verfahren zur Feststellung, Beibehaltung und Verlust der Staatsangehörigkeit Erteilung von Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Staatsbürger aus den alten EU-Staaten Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Aufenthaltstitel Verwaltungsmäßige Betreuung der Asylbewerber bis zur rechtskräftigen positiven oder vollstreckbar negativen Antragsentscheidung Durchsetzung und Überwachung der Ausreiseverpflichtung, Beantragung von Abschiebehaft und Durchführung von Abschiebungen, Überwachung der Sperrwirkungen von Ausweisung und Abschiebung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 99 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -135.000 -154.200 -154.200 -154.200 -154.200 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -80.200 -80.300 -80.300 -80.300 -80.300 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -216.200 -234.500 -234.500 -234.500 -234.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.419.800 1.334.300 1.334.300 1.334.300 1.334.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 207.100 209.600 209.600 209.600 209.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 6.700 7.300 7.300 7.300 7.300 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 62.900 131.600 131.600 131.600 131.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.696.500 1.682.800 1.682.800 1.682.800 1.682.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.480.300 1.448.300 1.448.300 1.448.300 1.448.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.480.300 1.448.300 1.448.300 1.448.300 1.448.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 530.264 573.300 573.300 573.300 573.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 530.264 573.300 573.300 573.300 573.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.010.564 2.021.600 2.021.600 2.021.600 2.021.600 Investitionen Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I130301601 Beschaffung Bürger-Online-Terminal -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I130301602 Anbindung Ausländeramt Kundensteuerung -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 I130301701 Controlling Datenbank für Bürger- Servicecenter -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I130301702 Sag`s doch Bürgerbeteiligung Haushalt -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 Gesamtsumme -55.000 -20.000 -20.000 -35.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 100 - Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Produktinformationen Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 122303 Beurkundung und Nachbeurkundung von erfolgten Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften; Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen 122309 Behördliche Namensänderungen Kurzbeschreibung Ausfertigen eines zusätzlichen deutschen Dokumentes über eine bereits erfolgte Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach anderem Recht Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Namensänderungsanträgen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 101 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -3.500 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -3.500 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 266.200 188.800 188.800 188.800 188.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.600 12.800 12.800 12.800 12.800 14 - Planmäßige Abschreibungen 100 100 100 100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.400 16.600 16.600 16.600 16.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 271.200 218.300 218.300 218.300 218.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 267.700 216.300 216.300 216.300 216.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 267.700 216.300 216.300 216.300 216.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 83.230 32.800 32.800 32.800 32.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 83.230 32.800 32.800 32.800 32.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 350.930 249.100 249.100 249.100 249.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 102 - Produktgruppe 1225 Sozialversicherung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1225 Sozialversicherung Produktinformationen Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 122502 Leistungen als Versicherungsamt Kurzbeschreibung Leitung und Durchführung von Anschlusswahlen der einzelnen Innungen an die Innungskrankenkassen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 103 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1225 Sozialversicherung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 14.600 14.700 14.700 14.700 14.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.100 2.100 2.100 2.100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 100 2.900 2.900 2.900 2.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 14.700 19.700 19.700 19.700 19.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 14.700 19.700 19.700 19.700 19.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 14.700 19.700 19.700 19.700 19.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 5.528 10.000 10.000 10.000 10.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 5.528 10.000 10.000 10.000 10.000 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 20.228 29.700 29.700 29.700 29.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 104 - Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Produktinformationen Zuständigkeiten Veterinäramt Zugeordnete Produkte 122601 Lebensmittelüberwachung 122603 Fleischhygiene 122609 Veterinärwesen Kurzbeschreibung Überwachung von Produkten und Betrieben im Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschl. Hygieneüberwachung Tierschutz, Tiergesundheit und Tierkörperbeseitigung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 105 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -170.000 -145.000 -145.000 -145.000 -145.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -170.000 -145.000 -145.000 -145.000 -145.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 908.400 915.500 915.500 915.500 915.500 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 44.700 32.900 32.900 32.900 32.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 500 600 600 600 600 16 - Transferaufwendungen 755.300 755.600 755.600 755.600 755.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 21.100 20.400 20.400 20.400 20.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.730.000 1.725.000 1.725.000 1.725.000 1.725.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.560.000 1.580.000 1.580.000 1.580.000 1.580.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.560.000 1.580.000 1.580.000 1.580.000 1.580.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 521.102 370.000 370.000 370.000 370.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 521.102 370.000 370.000 370.000 370.000 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.081.102 1.950.000 1.950.000 1.950.000 1.950.000 Investitionen Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I111001701 Mobile Kühlbox -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I441001601 Beschaffung Mobile Kühlbox -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 Gesamtsumme -6.500 -1.500 -1.500 -5.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 106 - Produktgruppe 1260 Brandschutz Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1260 Brandschutz Produktinformationen Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 126001 Alarmierung und Disposition der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (ILS) 126003 Beratungen und Brandverhütungsschauen außerhalb des Bereichs Bauordnungsrecht 126005 Dienstleistungen für Dritte Kurzbeschreibung Entgegennahme aller Notrufe und Hilfeersuchen über die einheitliche Notrufnummer 112 Disposition von Krankentransporten Alarmierung und Disposition der Feuerwehren, Rettungsdienst sowie sonstiger Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr einschließlich Führungs- und Verwaltungsstab. Empfangs- und Alarmierungsstelle aller aufgeschalteten Brandmeldeanlagen Vermittlung kassenärztlicher Notdienst Meldekopf Öl- und Schadenswehr Bodensee Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht Brandverhütungsschau Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände Brandschutztechnische Beratungen und Stellungnahmen im und außerhalb des Bauordnungsrechts Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie Ausbildung zum Brandschutzerzieher/ -aufklärer Aufgabenerfüllung nach dem Feuerwehrgesetz (Betrieb Integr. Leitstelle, überörtliche Ausbildung von Feuerwehrangehörigen und überörtliche Einsatzmittel) Aufgabenerfüllung nach VwV Ölwehr Bewilligungsstelle für die kommunalen Zuschüsse für das Feuerwehrwesen nach VwV-Z-Feu Fachtechnische Unterstützung der kommunalen Einsatzleiter; Übernahme der Technischen Einsatzleitung nach Feuerwehrgesetz bzw. Katastrophenschutzgesetz Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 107 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1260 Brandschutz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -3.500 -5.800 -5.800 -5.800 -5.800 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -29.800 -25.500 -25.500 -25.500 -25.500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -600 -5.600 -5.600 -5.600 -5.600 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -27.500 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -61.400 -66.900 -66.900 -66.900 -66.900 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 76.500 176.400 176.400 176.400 176.400 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 84.000 43.600 43.600 43.600 43.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 24.900 33.000 33.000 33.000 33.000 16 - Transferaufwendungen 7.500 41.500 41.500 41.500 41.500 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 547.300 623.600 623.600 623.600 623.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 740.200 918.100 918.100 918.100 918.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 678.800 851.200 851.200 851.200 851.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 678.800 851.200 851.200 851.200 851.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 57.035 85.300 85.300 85.300 85.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 57.035 85.300 85.300 85.300 85.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 735.835 936.500 936.500 936.500 936.500 Investitionen Produktgruppe 1260 Brandschutz Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I120901601 Beschaffung KdoW Kreisbrandmeister -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I121001601 Abrollbeh. Gefahrengut FF Friedrichshafen -350.000 -340.000 -340.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -340.000 -340.000 -10.000 I121001602 Abrollbeh. Gefahrengut FF Überlingen -350.000 -350.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -350.000 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis -1.353.200 -1.353.200 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 1.546.800 773.400 773.400 773.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.900.000 -773.400 -773.400 -2.126.600 I121001701 Digitalfunkausstattung stv. KBM BSK -9.500 -9.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.500 -9.500 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Führungsfahrzeug -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 108 - Investitionen Produktgruppe 1260 Brandschutz Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 I122251602 Zuschuss Einrichtung App Mobile Retter -30.000 -30.000 -30.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -30.000 -30.000 -30.000 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungsfahrzeug -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 I122251701 Zuschuss an Gemeinde Salem GW L Rüst -133.000 -133.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -133.000 -133.000 Gesamtsumme -2.525.700 -620.000 -620.000 -1.905.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 109 - Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Produktinformationen Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 128001 Katastrophenabwehr 128002 Bevölkerungsschutz Kurzbeschreibung Die Katastrophenabwehr umfasst alle Maßnahmen des Einsatzes im Katastrophenfall einschließlich der Führung Katastrophenabwehr ist auch die Bekämpfung von außerordentlichen Schadensereignissen im Spannungs- und Verteidigungsfall Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall und Spannungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und Notfallversorgung andererseits dienen Betrieb Führungs- und Verwaltungsstab Bodenseekreis Verwaltung der bundes- und landeseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes Einsatzplanung und -vorbereitung für Großschadenslagen und Flächenereignisse inkl. Katastropheneinsatzplan Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 110 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -500 -1.300 -1.300 -1.300 -1.300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -500 -1.300 -1.300 -1.300 -1.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 7.100 12.200 12.200 12.200 12.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.800 24.100 24.100 24.100 24.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 6.000 5.900 5.900 5.900 5.900 16 - Transferaufwendungen 7.000 7.000 7.000 7.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.700 6.000 6.000 6.000 6.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 51.600 55.200 55.200 55.200 55.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 51.100 53.900 53.900 53.900 53.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 51.100 53.900 53.900 53.900 53.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 5.528 20.100 20.100 20.100 20.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 5.528 20.100 20.100 20.100 20.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 56.628 74.000 74.000 74.000 74.000 Investitionen Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I121001604 Beschaff. Dienstkleid. Führungs-u. Verwaltungsstab -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I121001605 Software Führungs- u. Verwaltungsstab -90.000 -90.000 -90.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -90.000 -90.000 -90.000 Gesamtsumme -140.000 -140.000 -140.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 111 - Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 112 - Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktinformationen Zugeordnete Produkte 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Entwicklung der Schülerzahlen 2015/2016 2014/2015 2013/2014 Schüler in Friedrichshafen 3.648 3.764 3.600 Schüler in Markdorf 1.794 1.862 1.749 Schüler in Salem -Buggensegel 40 38 42 Schüler in Tettnang 1.465 1.550 1.640 Schüler in Überlingen 1.980 1.977 2.000 Insgesamt 8927 9.191 9.031 Schüler der Jugendkunstschule 400 380 380 Entwicklung der Liegenschaften 2016 2017 Anzahl der Kreisschulen eigene 7 7 angemietete 2 2 Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in TEuro 6.740,8 4.623,0 Bewirtschaftungskosten in TEuro 2.476,9 2.545,3 Investitionssummen der Schulgebäude Investitionssummen in TEuro 464,3 2.664,8 6.740,80 4.623,00 2.476,90 2.545,30 0 2.000 4.000 6.000 8.000 2016 2017 Unterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in TEuro Bewirtschaftungskosten in TEuro 464,3 2.664,80 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 2016 2017 Investitionen Schulen Investitionssummen in TEuro Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 113 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -12.845.300 -13.228.500 -13.228.500 -13.228.500 -13.228.500 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -461.200 -403.200 -403.200 -403.200 -403.200 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -166.600 -137.700 -137.700 -137.700 -137.700 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.230.300 -4.568.100 -4.568.100 -4.568.100 -4.568.100 9 + Sonstige ordentliche Erträge -9.400 -2.600 -2.600 -2.600 -2.600 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -17.712.800 -18.340.100 -18.340.100 -18.340.100 -18.340.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 2.665.200 2.656.100 2.656.100 2.656.100 2.656.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 11.237.300 9.106.900 9.106.900 9.106.900 9.106.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 2.674.400 2.782.700 2.782.700 2.782.700 2.782.700 16 - Transferaufwendungen 1.944.100 1.695.600 1.695.600 1.695.600 1.695.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 8.498.000 9.050.100 9.050.100 9.050.100 9.050.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 27.019.000 25.291.400 25.291.400 25.291.400 25.291.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 9.306.200 6.951.300 6.951.300 6.951.300 6.951.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 9.306.200 6.951.300 6.951.300 6.951.300 6.951.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 820.212 814.600 814.600 814.600 814.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 820.212 814.600 814.600 814.600 814.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 10.126.412 7.765.900 7.765.900 7.765.900 7.765.900 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 16.944.000 17.571.500 17.571.500 17.571.500 17.571.500 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -24.344.600 -22.508.700 -22.508.700 -22.508.700 -22.508.700 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -7.400.600 -4.937.200 -4.937.200 -4.937.200 -4.937.200 18 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.108.656 81.200 646.500 1.927.100 2.386.600 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 2.108.656 81.200 646.500 1.927.100 2.386.600 24 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden und Gebäuden -2.248.500 -2.482.200 -3.181.800 -4.491.800 -4.530.000 -4.030.000 25 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -75.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.577.400 -525.500 27 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -30.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -3.825.900 -3.112.700 -3.181.800 -4.491.800 -4.530.000 -4.030.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -1.717.244 -3.031.500 -3.181.800 -3.845.300 -2.602.900 -1.643.400 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -9.117.844 -7.968.700 -3.181.800 -8.782.500 -7.540.100 -6.580.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 114 - Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 211002 Bereitstellung und Betrieb von Werkrealschulen 211004 Bereitstellung und Betrieb von Realschulen 211006 Bereitstellung und Betrieb von Gymnasien Kurzbeschreibung Die Werkrealschule ist eine weiterführende Pflichtschule, in der Schulabschlüsse bis zum Mittleren Bildungsabschluss erworben werden können. Die Realschule ist eine weiterführende Schule, in der ein Mittlerer Bildungsabschluss erworben werden kann. Das Gymnasium ist eine weiterführende Schule, in der Bildungsabschlüsse bis zur Hochschulreife erworben werden können. Ganztagsschule: Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung. Leistungen: Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch o Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln o Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals o Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten o Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Auskünfte o Durchführung von Veranstaltungen Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Die Produktgruppe umfasst alle Schularten des Bildungszentrums Markdorf. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 115 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -1.518.200 -1.555.900 -1.555.900 -1.555.900 -1.555.900 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -300 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -12.000 -12.600 -12.600 -12.600 -12.600 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -300.600 -291.300 -291.300 -291.300 -291.300 9 + Sonstige ordentliche Erträge -5.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.836.100 -1.860.800 -1.860.800 -1.860.800 -1.860.800 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 375.500 410.300 410.300 410.300 410.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.464.300 2.173.000 2.173.000 2.173.000 2.173.000 14 - Planmäßige Abschreibungen 427.900 433.500 433.500 433.500 433.500 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 239.900 252.500 252.500 252.500 252.500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 3.507.600 3.269.300 3.269.300 3.269.300 3.269.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.671.500 1.408.500 1.408.500 1.408.500 1.408.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.671.500 1.408.500 1.408.500 1.408.500 1.408.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 124.664 107.400 107.400 107.400 107.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 124.664 107.400 107.400 107.400 107.400 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.796.164 1.515.900 1.515.900 1.515.900 1.515.900 Investitionen Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I310501603 Modernisierung Außenbeleuchtung - BZM -141.744 -50.944 -50.944 -90.800 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 71.756 32.056 32.056 39.700 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -193.500 -63.000 -63.000 -130.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -6.897.300 -750.000 -503.300 -4.024.000 -1.620.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 3.252.700 396.700 476.000 2.380.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -10.150.000 -750.000 -900.000 -4.500.000 -4.000.000 I310501703 Fahrradständer (BZM) -17.900 -17.900 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 5.100 5.100 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -23.000 -23.000 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I311001701 Beschaffung Defibrilatoren (BZM) -7.000 -7.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 116 - Investitionen Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 2.000 2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BZM) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001602 EDV- Ausstattung (RS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001603 EDV- Ausstattung (Gym BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001721 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001723 Umsetzung des Medienentwicklungsplan es (Gym BZM) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 Gesamtsumme -7.123.944 -70.944 -70.944 -905.700 -503.300 -4.024.000 -1.620.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 117 - Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 212001 Bereitstellung und Betrieb von Schulkindergärten 212002 Bereitstellung und Betrieb Förderschulen 212003 Bereitstellung und Betrieb von sonstigen Sonderschulen Kurzbeschreibung Die Schulkindergärten dienen der Betreuung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder die bereits vor Beginn der Schulpflicht förderungsbedürftig erscheinen Die Sonderschule für Geistigbehinderte dient der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die schulpflichtig sind, aber infolge einer geistigen Behinderung in den allgemeinbildenden Schulen nicht die notwendige sonderpädagogische Förderung erhalten können Leistungen: Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des . örtlichen Schulträgers durch o Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln o Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals o Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten o Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) o Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Auskünfte o Durchführung von Veranstaltungen Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen In der Produktgruppe sind folgende Schulen enthalten: Sonnenbergschule Pestalozzischule Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 118 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -281.000 -267.400 -267.400 -267.400 -267.400 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -40.000 -48.000 -48.000 -48.000 -48.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -300 -100 -100 -100 -100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -321.300 -315.500 -315.500 -315.500 -315.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 140.500 133.200 133.200 133.200 133.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 634.000 434.300 434.300 434.300 434.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 10.000 17.900 17.900 17.900 17.900 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.200 90.500 90.500 90.500 90.500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 815.700 675.900 675.900 675.900 675.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 494.400 360.400 360.400 360.400 360.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 494.400 360.400 360.400 360.400 360.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 126.121 96.100 96.100 96.100 96.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 126.121 96.100 96.100 96.100 96.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 620.521 456.500 456.500 456.500 456.500 Investitionen Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestalozzischule Markdorf -20.000 -20.000 -20.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -20.000 -20.000 I310501704 Sonnenschutz - Pestalozzischule Markdorf -7.500 -7.500 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.500 -7.500 I310501705 Sicherh.- techn. Umrüstung u. barrierefreier Zugang -80.600 -80.600 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.600 -80.600 I310701701 2 Carports Sonnenbergschule -75.000 -75.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -75.000 -75.000 I341001604 Spielgeräte Sonnenbergschule -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001605 EDV- Ausstattung Sonnenbergschule -4.000 -4.000 -4.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 -4.000 I341001606 Sportgeräte Sonnenbergschule -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 119 - Investitionen Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I341001607 Beschaffung Spülmaschine Sonnenbergschule -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001608 Beschaffung Trinkbrunnen Pestalozzischule -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 Gesamtsumme -201.100 -38.000 -38.000 -163.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 120 - Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 213001 Bereitstellung und Betrieb von gewerblichen Schulen 213002 Bereitstellung und Betrieb kaufmännischer Schulen 213003 Bereitstellung und Betrieb hauswirtschaftlicher Schulen Kurzbeschreibung Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs an den kommunalen gewerblichen, kaufmännischen und den entsprechenden Fachschulen (gegen Entgelt) durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers. Die gewerbliche Schule ist eine weiterführende Schule, in der Bildungsabschlüsse bis zur Hochschulreife erworben werden können. Leistungen: o Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln o Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals o Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten o Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Auskünfte o Durchführung von Veranstaltungen o Bei Fachschulen Erhebung von Schulgeld Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Folgende Schulen sind in den jeweiligen Produkten zusammengefasst: 213001 Bereitstellung und Betrieb von gewerblichen Schulen o Elektronikschule Tettnang o Claude-Dornier-Schule o Jörg-Zürn-Gewerbeschule 213002 Bereitstellung und Betrieb kaufmännischer Schulen o Hugo-Eckener-Schule o Constantin-Vanotti-Schule 213003 Bereitstellung und Betrieb hauswirtschaftlicher Schulen o Droste-Hülshoff-Schule o Justus-von-Liebig-Schule Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 121 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -5.726.900 -6.041.100 -6.041.100 -6.041.100 -6.041.100 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -388.900 -331.200 -331.200 -331.200 -331.200 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -126.600 -87.100 -87.100 -87.100 -87.100 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -119.700 -74.800 -74.800 -74.800 -74.800 9 + Sonstige ordentliche Erträge -4.100 -1.400 -1.400 -1.400 -1.400 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -6.366.200 -6.535.600 -6.535.600 -6.535.600 -6.535.600 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.488.700 1.392.300 1.392.300 1.392.300 1.392.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.880.900 5.479.100 5.479.100 5.479.100 5.479.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.922.800 2.011.400 2.011.400 2.011.400 2.011.400 16 - Transferaufwendungen 87.600 87.600 87.600 87.600 87.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 425.000 457.900 457.900 457.900 457.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 10.805.000 9.428.300 9.428.300 9.428.300 9.428.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 4.438.800 2.892.700 2.892.700 2.892.700 2.892.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 4.438.800 2.892.700 2.892.700 2.892.700 2.892.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 369.978 344.100 344.100 344.100 344.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 369.978 344.100 344.100 344.100 344.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 4.808.778 3.236.800 3.236.800 3.236.800 3.236.800 Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I310501602 Neugestaltung Werkstatt CNC Bereich - JZGS -155.000 -155.000 -155.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -85.500 -85.500 -85.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -69.500 -69.500 -69.500 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 2.000.000 2.000.000 2.000.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 I310501706 Sanierung Parkplatz (BSZ ÜB) -180.000 -180.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -180.000 -180.000 I310501707 Einrichtung Müllstationen (BSZ ÜB) -27.000 -27.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -27.000 -27.000 I310501708 Besprechungszimmer (JZG) -82.100 -82.100 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -82.100 -82.100 I310501711 Sitzgelegenheiten Aussenbereich (BSZ FN) -50.000 -50.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 122 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -50.000 -50.000 I310501712 2 Beachvolleyballfelder (BSZ FN) -80.000 -80.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 -80.000 I310501714 Modernisierung der Außenbeleuchtung - BSZ FN -299.000 -299.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -299.000 -299.000 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST -157.000 -157.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -157.000 -157.000 I310901601 EDV Sanierung aktive Komponenten BSZ ÜB -85.000 -85.000 -85.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -85.000 -85.000 -85.000 I310901602 Sanierung Datennetz - Elektronikschule Tettnang -135.000 -135.000 -135.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -135.000 -135.000 -135.000 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I311001704 Multimediageräte f.Umnutzung Malerwerkstatt BSZ FN -64.800 -64.800 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -64.800 -64.800 I340901602 Beschaffung Verwaltungsserver (CDS) -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I340901604 Ergänzugen EST-Netzwerk (ES TT) -1.200 -1.200 -1.200 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 -1.200 I340901605 Techn.Erneu. Holz-CNC- Bearbeitungszentrum (JZGS) -165.000 -165.000 -165.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -165.000 -165.000 -165.000 I340901701 Ergänzugen Netzwerke (ES TT) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001609 Beschaffung Digitale Tafeln (CVS) -20.000 -20.000 -20.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 123 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001610 EDV- Ausstattung (CVS) -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I341001611 Industrielle Messtechnik (CDS) -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I341001612 Mechatronisches System Ind. 4.0 (CDS) -80.000 -80.000 -80.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -80.000 -80.000 -80.000 I341001613 Beschaffung Mobiliar (CDS) -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 I341001614 Beschaffung Sportgeräte (CDS) -3.500 -3.500 -3.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 -3.500 -3.500 I341001615 Beschaffung Geräte f. Unterricht (CDS) -100.000 -100.000 -100.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -100.000 -100.000 I341001616 EDV- Ausstattung (CDS) -62.000 -62.000 -62.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -62.000 -62.000 -62.000 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -75.000 -75.000 -75.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -75.000 -75.000 I341001618 Medienausstattung div. Geräte (HES) -52.300 -52.300 -52.300 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -52.300 -52.300 -52.300 I341001621 Beschaffung Möbel Küche (DHS) -1.400 -1.400 -1.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 -1.400 -1.400 I341001622 Beschaffung Tablets (DHS) -5.000 -5.000 -5.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 15.000 15.000 15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001623 Beschaffung Möbel Sekretariat (DHS) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001624 Beschaffungen Bereich Nahrung (DHS) -1.000 -1.000 -1.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 -1.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 124 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I341001625 Beschaffungen Bereich Biotechnologie (DHS) -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001626 Beschaffungen Datenverarbeitung (DHS) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001627 Beschaffung Nähmaschinen (DHS) -1.000 -1.000 -1.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 -1.000 I341001630 Ausstattung AL-Zimmer (JvLS) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) -10.500 -10.500 -10.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.500 -10.500 -10.500 I341001632 EDV- Ausstattung (JvLS) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001633 Beschaffung Sportgeräte (JvLS) -6.000 -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I341001634 Beschaffung Bibliotheksmöbel (JvLS) -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001635 Beschaffung Beamer (JvLS) -2.500 -2.500 -2.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 -2.500 I341001636 Beschaffungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001637 Beschaffungen im allg. Sammlungsbereich (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001638 Beschaffungen Werkstättenbereich (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001639 Beschaffungen Medientechnik (ES TT) -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 125 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I341001640 Beschaffungen FB Geräte,Systeme,Elektroni k (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001641 Beschaffung FB Energie- /Gebäudetechnik (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001642 Beschaffung Laborausstettung (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001643 EDV- Ausstattung (ES TT) -58.000 -58.000 -58.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -58.000 -58.000 -58.000 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) -250.000 -250.000 -250.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 -250.000 -250.000 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elektrik(JZGS) -17.000 -17.000 -17.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.000 -17.000 -17.000 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001702 Pflegepuppen (JvLS) -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I341001703 Mikroskope (JvLS) -11.000 -11.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.000 -11.000 I341001704 elektr. Pflegebett (JvLS) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001705 Laborausstattung (ES TT) -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I341001706 Energie- /Gebäude- /Automatisierungstech. (ES TT) -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 126 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I341001707 Ergänzungen im FB Geräte, Systeme, Elekt. (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001708 Ergänzungen in Medientechnik (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001709 Ergänzungen im Werkstattbereich (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Verwaltung (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001711 Ergänzungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001712 Technologische Erneuerung (CDS) -200.000 -200.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -200.000 -200.000 I341001713 Grundausstattung Schalttafel Kfz Wertstatt (JZGS) -35.000 -35.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.000 -35.000 I341001714 Pneumatik- Ausstattung (JZGS) -13.600 -13.600 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.600 -13.600 I341001715 Drucker für Physikabteilung (JZGS) -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I341001716 Digitaler Bildschirm - Neubau (JZGS) -6.400 -6.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 I341001717 Digitaler Bildschirm - Werkstatt (JZGS) -6.400 -6.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 I341001718 DSBtouch Bildschirm Lehrerzimmer (JZGS) -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I341001719 Beschaffung Beamer (JZGS) -1.200 -1.200 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 I341001720 Beschaffung Medienausstattung (HES) -22.100 -22.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 127 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.100 -22.100 Gesamtsumme -2.901.500 -1.554.900 -1.554.900 -1.346.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 128 - Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Amt für Schule und Bildung Zugeordnete Produkte 214001 Schülerbeförderung 214002 Fördermaßnahmen für Schüler Kurzbeschreibung Organisation und Abwicklung der Schülerbeförderung Alljährliche Preisverleihung an die Sieger des Europäischen Wettbewerbs Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 129 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -5.176.000 -5.176.000 -5.176.000 -5.176.000 -5.176.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -3.819.000 -4.054.000 -4.054.000 -4.054.000 -4.054.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -8.995.000 -9.230.000 -9.230.000 -9.230.000 -9.230.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 149.500 171.000 171.000 171.000 171.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 20.000 18.400 18.400 18.400 18.400 16 - Transferaufwendungen 1.846.500 1.608.000 1.608.000 1.608.000 1.608.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.737.500 8.131.600 8.131.600 8.131.600 8.131.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 9.753.500 9.929.000 9.929.000 9.929.000 9.929.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 758.500 699.000 699.000 699.000 699.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 758.500 699.000 699.000 699.000 699.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 93.241 57.700 57.700 57.700 57.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 93.241 57.700 57.700 57.700 57.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 851.741 756.700 756.700 756.700 756.700 Investitionen Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I201501701 Erw. Gesellsch.kreis bodo- Verbund (Integr. LKR Li) -30.000 -30.000 270 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -30.000 -30.000 Gesamtsumme -30.000 -30.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 130 - Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 215002 Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte 215004 Bereitstellung und Vermietung von AV-Medien und Geräten inkl. Service (Stadt-/Kreismedienstelle) 215006 Bildungsregion 215007 Schulaufsicht 215008 Betreuung der Schulen und allgemeine Schulträgeraufgaben 215009 Bereitstellung und Betrieb von schulischen Cafeterien (BgA) Kurzbeschreibung Vermietung und Verpachtung von Räumen, Hallen, Einrichtungen und Grundstücksflächen für sportliche, kulturelle und sonstige Zwecke Bearbeitung der im Wesentlichen finanziellen Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft Bereitstellung und Fortbildung des nicht- lehrenden Personals Anschaffung und Bereitstellung an Schulen und Vermietung an Dritte von geeigneten Medien nach fachlichen und medienpädagogischen Gesichtspunkten Schulentwicklungsmaßnahmen zur Standortsicherung der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Einrichtung, Ausstattung, Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von schulischen Cafeterien, Vermietung und Verpachtung der Einrichtungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 131 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -143.200 -188.100 -188.100 -188.100 -188.100 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -72.000 -72.000 -72.000 -72.000 -72.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -28.000 -38.000 -38.000 -38.000 -38.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 49.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -100 -100 -100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -194.200 -398.200 -398.200 -398.200 -398.200 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 511.000 549.300 549.300 549.300 549.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.238.100 1.002.100 1.002.100 1.002.100 1.002.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 313.700 319.900 319.900 319.900 319.900 16 - Transferaufwendungen 10.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.400 117.600 117.600 117.600 117.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.137.200 1.988.900 1.988.900 1.988.900 1.988.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.943.000 1.590.700 1.590.700 1.590.700 1.590.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.943.000 1.590.700 1.590.700 1.590.700 1.590.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 106.208 209.300 209.300 209.300 209.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 106.208 209.300 209.300 209.300 209.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.049.208 1.800.000 1.800.000 1.800.000 1.800.000 Investitionen Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM -2.037.800 -18.400 -18.400 -529.700 -3.181.800 -2.934.200 1.444.500 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 1.769.500 61.600 61.600 15.800 247.600 1.444.500 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -3.807.300 -80.000 -80.000 -545.500 -3.181.800 -3.181.800 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -78.000 -23.400 -7.800 -23.400 -23.400 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 22.000 6.600 2.200 6.600 6.600 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -100.000 -30.000 -10.000 -30.000 -30.000 I310501709 Planung Erweiterung Cafeteria (BSZ ÜB) -428.000 -28.000 -400.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 12.000 12.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -440.000 -40.000 -400.000 I341001601 EDV- Ausstattung (WRS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001619 Beschaffung div. Geräte Schulungsraum (KMZ) -7.000 -7.000 -7.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 132 - Investitionen Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 -7.000 I341001620 EDV- Ausstattung (KMZ) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I341001725 Mac Book Pro zum Viedeoschnitt (KMZ Leiter) -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I341001726 Videokameras 4k (KMZ) -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 Gesamtsumme -2.583.800 -53.400 -53.400 -586.100 -3.181.800 -3.342.000 1.421.100 -23.400 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 133 - Teilhaushalt 4 Kulturpflege Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 134 - Teilhaushalt 4 Kulturpflege Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktinformationen Zugeordnete Produkte 2520 Kommunale Museen 2521 Archiv 2620 Musikpflege 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen 2810 Sonstige Kulturpflege Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 135 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 4 Kulturpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -398.300 -431.300 -431.300 -431.300 -431.300 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -1.203.000 -1.375.900 -1.375.900 -1.375.900 -1.375.900 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -31.000 -37.700 -37.700 -37.700 -37.700 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -25.000 -25.300 -25.300 -25.300 -25.300 9 + Sonstige ordentliche Erträge -93.500 -66.700 -66.700 -66.700 -66.700 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.750.800 -1.936.900 -1.936.900 -1.936.900 -1.936.900 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.434.800 1.610.800 1.610.800 1.610.800 1.610.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 439.950 316.200 316.200 316.200 316.200 14 - Planmäßige Abschreibungen 11.900 7.500 7.500 7.500 7.500 16 - Transferaufwendungen 109.400 145.000 145.000 145.000 145.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 977.000 1.005.900 1.005.900 1.005.900 1.005.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.973.050 3.085.400 3.085.400 3.085.400 3.085.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.222.250 1.148.500 1.148.500 1.148.500 1.148.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.222.250 1.148.500 1.148.500 1.148.500 1.148.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 979.796 946.200 946.200 946.200 946.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 979.796 946.200 946.200 946.200 946.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.202.046 2.094.700 2.094.700 2.094.700 2.094.700 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 4 Kulturpflege Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 1.750.800 1.936.900 1.936.900 1.936.900 1.936.900 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -2.961.150 -3.077.900 -3.077.900 -3.077.900 -3.077.900 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -1.210.350 -1.141.000 -1.141.000 -1.141.000 -1.141.000 18 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 156.141 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 156.141 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -203.541 -33.800 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -203.541 -33.800 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -47.400 -33.800 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -1.257.750 -1.174.800 -1.141.000 -1.141.000 -1.141.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 136 - Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Produktinformationen Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 252001 Museumsgut sichern, bewahren, sammeln, erforschen und erschließen 252002 Präsentation von Dauerausstellungen 252003 Präsentation von Sonderausstellungen, Erforschung und Vermittlung regionaler Kunst, Publikationen 252004 Durchführung museumsbezogener Kulturaktivitäten, Öffentlichkeits- arbeit und Bewerbung 252005 Fachliche Beratung und Betreuung, Bereitstellung museumsbezogener Medien und Kunstwerke Kurzbeschreibung Museumsgut der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft für die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen sichern, bewahren, sammeln, erforschen und erschließen Darstellung von regionalem Kunstgeschehen und -geschichte anhand der Sammlungsbestände Erforschung, temporäre Darstellung und Vermittlung relevanter Themen aus der regionalen Kunst- und Kulturgeschichte und nachhaltige Dokumentation in Publikationen Durchführung weiterer Kulturaktivitäten, die das Bildungsprogramm der Institution spezifisch ergänzen und im Begleitprogramm von Sonderausstellungen angeboten werden Auskünfte und Dienstleistungen an Privatpersonen, Institutionen, Studierende und sonstige Fachämter Erläuterungen 2013 2014 2015 2016 Bestand Kunstwerke 1.864 1.950* 2.000* 2.070* Zugänge 20 10 14 20 Ausstellungen 3 4 4 3 Veranstaltungen 14 12 10 13 Texte und Veröffentlichungen 9 21 26 33 (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.08.) * Prüfung des Sammlungsbestands / Aktualisierung Datenbank: Steigerung der Gesamtzahl (Bestand) entspricht nicht dem Zuwachs allein durch Neuzugänge (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.08.) Prognose 2017* Neuzugänge Kunstsammlung 17 Anzahl Sonderausstellungen, Neukonzeption Dauerausstellungen 4 Anzahl Veranstaltungen 10 Anzahl Texte Publikationen 20 Die Struktur der Kennzahlen wurde für den Haushalt 2017 überarbeitet und den aktuellen Aufgaben und Organisationsstrukturen des Kulturamts angepasst. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 137 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -8.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -80.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -94.500 -13.500 -13.500 -13.500 -13.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 196.400 238.100 238.100 238.100 238.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 220.600 126.900 126.900 126.900 126.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.500 200 200 200 200 16 - Transferaufwendungen 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 28.200 34.600 34.600 34.600 34.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 450.700 403.800 403.800 403.800 403.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 356.200 390.300 390.300 390.300 390.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 356.200 390.300 390.300 390.300 390.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 216.187 181.600 181.600 181.600 181.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 216.187 181.600 181.600 181.600 181.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 572.387 571.900 571.900 571.900 571.900 Investitionen Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I030301601 Lizenzen und Dienstleistungen -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I030801601 Ankäufe Kunstsammlung (OEW- Mittel) 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 156.141 156.141 156.141 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -156.141 -156.141 -156.141 I031001601 Museumsbedarf Galerie -12.000 -12.000 -12.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 -12.000 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt -31.000 -10.000 -10.000 -21.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.000 -10.000 -10.000 -21.000 Gesamtsumme -58.000 -37.000 -37.000 -21.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 138 - Produktgruppe 2521 Archiv Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2521 Archiv Produktinformationen Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 252101 Bildung, Erschließung, Verwahrung und Pflege der Bestände des Kreisarchivs 252102 Benutzerdienst - Kreisarchiv 252103 Erforschung und Vermittlung der Orts- und Regionalgeschichte und Öffentlichkeitsarbeit. 252104 Beratung und Unterstützung der Kreisgemeinden im Rahmen der kommunalen Archivpflege Kurzbeschreibung Beratung die der Aktenordnung und -führung innerhalb der Gebietskörperschaft Übernahme und Bewertung von kommunalem Archivgut Erschließung und Verwahrung der Bestände Aufbau und Fortführung von Sammlungen Benutzerdienst Ausarbeitungen zur Lokal- und Kreisgeschichte Eigene Forschung und Anregung von Forschungsprojekten Kooperation mit historischen Vereinen und Institutionen im Bereich der Regionalgeschichtsforschung, Denkmalpflege und Archivwissenschaft Kommunale Archivpflege Erläuterungen 2013 2014 2015 2016 Bemerkung Aktenbestand (lfm.) 1.512 1.400* 1.050** 1.200*** KRA und KHA ohne Gemeinden *Beständeausgleich StaFR und StASIG (Abgang), **Beständeausgleich Baurechtsamt (Abgang) ***Beständeausgleich SV-Versicherung, StA FR (Zugang) Übernahmen (lfm.) 100 50 93,3 50 Ab 2015 mit Gemeinden Erfasste Verzeichniseinheiten 800 1.500 5.077* 3.243* Ab 2015 mit Gemeinden Veranstaltungen 8 5 7 15* 2016 einschl. der v. KRA betreuten Begleitveranstaltungen und Führungen Ausstellung Erster Weltkrieg in Überlingen Texte und Veröffentlichungen 10 15 19 14 Ab 2015 Einschl. Findmittel Kommunale Archivpflege Archivnutzer (betreute Einzelfälle) 100 150 163* 112* *Ab 2015 mit Gemeinden (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.08.) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 139 - 1. Die Zahlenwerte umfassen für 2013-2014 die Bestände des Kreisarchiv (KRA) (Amtlicher Bestand, Sammlungen) einschließlich des Kurt Hahn Archivs (KHA). 2. 2015 wurde die kommunale Archivpflege als Aufgabengebiet im SG Kreisarchiv erheblich ausgeweitet. Bezog sie sich 2013 und 2014 nur auf die Stadt Markdorf, so kamen 2015 und 2016 weitere Gemeinden hinzu. In den Daten schlägt sich die Kommunale Archivpflege ab 2015 in den Rubriken Übernahmen, Erfasste Verzeichnungseinheiten nieder. 2015 wurden 7 Gemeinden durch das Kreisarchiv betreut. 2015 waren es 3. Erst ab HH 2017 werden die Bereiche Kreisarchiv-Bestände, Depostitum Kurt Hahn Archiv und Gemeindearchive differenziert erfasst werden. 4. Zur Rubrik Aktenbestand: mit * gekennzeichnete Zahlen. In diesen Jahren fanden Beständeausgleiche mit den Staatsarchiven Freiburg und Sigmaringen und dem Baurechtsamt statt. 5. 2014: Abgabe: Forstämter und Schulämter Überlingen und Tettnang 6. 2015: Rückführung Bauakten 1984ff. in Registratur Baurechtsamt 7. 2016: Zugang: Bestand Landratsamt Überlingen 1945 – 1971 von StA Freiburg, Übernahme Unterlagen der SV-Gebäudebrandversicherung für aus dem aufgelösten Zentralarchiv in Karlsruhe-Hagsfeld. Prognose 2017 Archivbestand, Akten und Bestände Kreisarchiv (in lfd.m.) 1100 Kreisarchiv = amtliche Akten des Bodenseekreises und seiner Vorgängerbehörden sowie Sammlungsbestand Archivbestand, Akten und Bestände Depositum Kurt-Hahn-Archiv 143 Archivbestand, Akten und Bestände betreute Gemeindearchive -- 2016/2017 noch keine Gesamterfassung wird ab HH 2018 ermittelt Übernahmen (in lfd.m.) Kreisarchiv 20 Übernahmen (in lfd.m.) Depositum Kurt-Hahn- Archiv 3 Übernahmen (in lfd.m) betreute Gemeindearchive 30 Erschlossenen Verzeichnungseinheiten Kreisarchiv 1300 Erschlossene Verzeichnungseinheiten Depositum Kurt-Hahn-Archiv 200 Erschlossene Verzeichnungseinheiten betreute Gemeindearchive 1400 Benutzungsfälle Kreisarchiv 70 Benutzungsfälle Depositum Kurt-Hahn-Archiv 45 Benutzungsfälle betreute Gemeindearchive 20 Veranstaltungen Kreisarchiv 5 Veranstaltungen Kurt-Hahn-Archiv 3 Texte und Veröffentlichungen Kurt-Hahn-Archiv 2 Texte und Veröffentlichungen Kreisarchiv 8 1. Die Struktur der Kennzahlen wurde für den HH 2017 überarbeitet und den aktuellen Aufgaben und Organisationsstrukturen des Kulturamts angepasst. 2. Im SG Kreisarchiv werden die Kennzahlen jeweils für die Bestände Kreisarchiv, Kurt Hahn Archiv und Gemeindearchive gegenüber früheren Jahren gesondert erfasst (bis 2016 zusammen veranschlagt). Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 140 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2521 Archiv Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -21.000 -21.000 -21.000 -21.000 -21.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -500 -500 -500 -500 -500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -500 -500 -500 -500 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -46.500 -47.000 -47.000 -47.000 -47.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 210.700 227.300 227.300 227.300 227.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.000 5.500 5.500 5.500 5.500 16 - Transferaufwendungen 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 15.700 17.600 17.600 17.600 17.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 257.400 280.400 280.400 280.400 280.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 210.900 233.400 233.400 233.400 233.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 210.900 233.400 233.400 233.400 233.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 88.760 69.800 69.800 69.800 69.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 88.760 69.800 69.800 69.800 69.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 299.660 303.200 303.200 303.200 303.200 Investitionen Produktgruppe 2521 Archiv Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I031001602 Magazinbedarf Kreisarchiv -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -2.000 -2.000 -2.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 141 - Produktgruppe 2620 Musikpflege Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2620 Musikpflege Produktinformationen Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 262004 Förderung der Musik Kurzbeschreibung Institutionelle Förderung der Musik Projektförderung im Bereich Musik Unterstützung einer Musikveranstaltung eines Dritten in finanzieller, logistischer Weise und/oder durch Sachleistungen Beratung und Betreuung von Künstlern Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 142 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2620 Musikpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 31.100 500 500 500 500 16 - Transferaufwendungen 25.400 31.000 31.000 31.000 31.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.100 500 500 500 500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 61.600 32.000 32.000 32.000 32.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 61.600 32.000 32.000 32.000 32.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 61.600 32.000 32.000 32.000 32.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 61.600 32.000 32.000 32.000 32.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 143 - Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Produktinformationen Zuständigkeiten Kreisvolkshochschule Zugeordnete Produkte 271001 Durchführung von Kursen/ Lehrgängen 271002 Durchführung von Einzelveranstaltungen 271003 Durchführung von Exkursionen und Studienfahrten 271007 Auftrags- und Vertragsmaßnahmen 271010 Sonstige Service- und Sachleistungen Kurzbeschreibung Bildungsveranstaltungen in den Bereichen o Politik - Gesellschaft - Umwelt o Kultur - Gestalten o Gesundheit o Sprachen o Arbeit - Beruf o Grundbildung - Schulabschlüsse (d.h. nicht ausschließlich schulabschlussbezogene Lehrgänge, sondern auch auf schulische Lernziele bezogene Veranstaltungen) Erläuterungen 1. Zuschussbedarf je Unterrichtseinheit: 2015 = 12,93 EUR inkl. ILV / 4,95 EUR ohne ILV 2. Kostendeckungsgrad: 2015 = 76,88 % inkl. ILV / 91,16 % ohne ILV 3. Weiterbildungsdichte 2015 Diese Kennzahl gibt an, wie viele Unterrichtseinheiten pro 1.000 Einwohner durchgeführt wurden: WB-Dichte Heiligenberg 83,28 Eriskirch 168,41 Bermatingen 87,63 Frickingen 175,41 Sipplingen 104,39 Salem 198,06 Meckenbeuren 111,91 Überlingen 214,04 Meersburg 112,48 Hagnau 215,90 Oberteuringen 114,88 Immenstaad 217,06 Deggenhausertal 120,88 Langenargen 217,84 Tettnang 123,25 Kressbronn 277,43 Uhldingen-Mühlhofen 135,09 Markdorf 326,94 FN-Kluftern 146,52 Neukirch 351,76 Owingen 154,28 Durchschnitt = 174,16 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 144 - 4. Programmprofil vhs Bodenseekreis 2015 in Prozent 2,11 15,00 49,02 28,23 4,82 0,83 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 Allgem. Bildung Kultur, Gestalten Gesundheit Sprachen Beruf EDV Grundbildung Programmprofil Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 145 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -174.000 -214.000 -214.000 -214.000 -214.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -1.103.500 -1.272.300 -1.272.300 -1.272.300 -1.272.300 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -28.500 -35.700 -35.700 -35.700 -35.700 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.000 -1.100 -1.100 -1.100 -1.100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.307.000 -1.523.100 -1.523.100 -1.523.100 -1.523.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 604.700 698.900 698.900 698.900 698.900 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 87.200 75.100 75.100 75.100 75.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 3.900 400 400 400 400 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 802.800 829.900 829.900 829.900 829.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.498.600 1.604.300 1.604.300 1.604.300 1.604.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 191.600 81.200 81.200 81.200 81.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 191.600 81.200 81.200 81.200 81.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 520.601 517.700 517.700 517.700 517.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 520.601 517.700 517.700 517.700 517.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 712.201 598.900 598.900 598.900 598.900 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 146 - Produktgruppe 2720 Bibliotheken Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2720 Bibliotheken Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 272001 Bereitstellung von Medien und Informationen 272005 Sonstige Dienstleistungen: Bereitstellung von Informationsdiensten und Betreuung von Fremdbeständen (Deposita) 272006 Öffentlichkeits- und Programmarbeit Kurzbeschreibung Schulbibliothek/öffentliche Fachbibliothek für die berufliche Aus- und Weiterbildung Die Bibliothek/ Mediathek ist Informations-, Medien- und Kommunikationszentrum für die Schulangehörigen des Kreis-Berufsschulzentrums als auch für alle Einwohner Bereitstellung von Medien (z.B. Bücher, AV-Medien, Zeitschriften, Zeitungen) für die Ausleihe und Nutzung in den Räumen der Bibliothek; Leistungsumfang u. a.: o Marktsichtung und Beschaffung einschl. formale und inhaltliche Erschließung o Ausleihe, Rückgabe, Anmeldungen o Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Medienlisten u. ä.) o Anschaffung und Bereithaltung von AV-Geräten für Bibliothek und Kreisschulen Erläuterungen 2013 2014 2015 2016 Bemerkung Bestand Bände 40.048 40.313 40623 40.822 ohne Periodikabestand Zugänge Datensätze 30 265 506 376 Vom 1.1.-31.08.2013 wurden keine Datensätze erfasst, wg. Stellenvakanz Bibliotheksnutzer (betreute Einzelfälle) - 86 76 75 wird erst seit 2014 ermittelt (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.08.) 1. „Bestand Bände“ umfasst: Bücher und AV-Medien. 2. Laufende Periodika wie Zeitungen, Zeitschriften und Jahrbücher werden nicht einzeln in den Bibliothekskatalog eingearbeitet und daher nicht einzeln erfasst. 3. „Zugänge Datensätze“ umfasst auch die Rekatalogisierung von Altbeständen, die bisher nur im Zettelkatalog, aber nicht im Online-Katalog verzeichnet waren. 4. Benutzungsfälle werden erst seit 2014 erfasst. Prognose 2017 Bestand Bände (ohne Periodika) 41.080 ohne Periodikabestand Zugänge Datensätze im Bibliothekskatalog 382 Benutzungsfälle 79 Die Struktur der Kennzahlen wurde für den HH 2017 überarbeitet und den aktuellen Aufgaben und Organisationsstrukturen des Kulturamts angepasst. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 147 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2720 Bibliotheken Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -180.000 -175.000 -175.000 -175.000 -175.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -100 -100 -100 -100 9 + Sonstige ordentliche Erträge -6.500 -20.600 -20.600 -20.600 -20.600 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -186.500 -195.700 -195.700 -195.700 -195.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 196.500 224.800 224.800 224.800 224.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 58.400 61.900 61.900 61.900 61.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 2.200 3.000 3.000 3.000 3.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 45.900 33.500 33.500 33.500 33.500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 303.000 323.200 323.200 323.200 323.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 116.500 127.500 127.500 127.500 127.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 116.500 127.500 127.500 127.500 127.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 95.647 96.000 96.000 96.000 96.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 95.647 96.000 96.000 96.000 96.000 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 212.147 223.500 223.500 223.500 223.500 Investitionen Produktgruppe 2720 Bibliotheken Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I030801602 Erweiterung Schriftenlager Kulturamt -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 I031001603 Querrolloschränke Bibliothek -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 Gesamtsumme -3.000 -3.000 -3.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 148 - Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 273001 Kulturpädagogische Einrichtungen (Jugendkunstschule) Kurzbeschreibung Gestalterische, rhythmische und tänzerische Elementarbildung für zweieinhalb- bis sechsjährige Kinder, einschl. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Jahreskurse in den Bereichen bildnerisches Gestalten, plastisches Gestalten, moderne Medien, Tanz, Theater und Performance für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 27 Jahren Abendkurse zur Akademie- und Fachhochschulvorbereitung (berufsorientierend) in den Fachklassen Bildende Kunst, Architektur, Mode-Design, Produkt-Design und Kommunikations-Design für Jugendliche ab 16 Jahren einjährige Akademie- und Fachhochschulvorbereitung in Theorie und Praxis mit Ganztagsunterricht Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 149 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -15.300 -15.300 -15.300 -15.300 -15.300 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -95.000 -99.000 -99.000 -99.000 -99.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -2.000 -9.000 -9.000 -9.000 -9.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -112.300 -123.300 -123.300 -123.300 -123.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 133.000 135.700 135.700 135.700 135.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 41.650 36.400 36.400 36.400 36.400 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.000 1.000 1.000 1.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 77.300 78.100 78.100 78.100 78.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 251.950 251.200 251.200 251.200 251.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 139.650 127.900 127.900 127.900 127.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 139.650 127.900 127.900 127.900 127.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 43.661 39.200 39.200 39.200 39.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 43.661 39.200 39.200 39.200 39.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 183.311 167.100 167.100 167.100 167.100 Investitionen Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I341001628 EDV- Ausstattung (JKS) -4.000 -4.000 -4.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 -4.000 I341001629 Beschaffung Schneidemaschine (JKS) -1.400 -1.400 -1.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 -1.400 -1.400 I341001727 Beschaffung EDV-Ausstattung -4.500 -4.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.500 -4.500 Gesamtsumme -9.900 -5.400 -5.400 -4.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 150 - Produktgruppe 2810 Sonstige Kulturpflege Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2810 Sonstige Kulturpflege Produktinformationen Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 281001 Kulturförderung (ohne Musikförderung) 281002 Eigene Projekte, Kooperationen, Kulturpreise Kurzbeschreibung Allgemeine Förderung der Kultur- und Heimatpflege im Landkreis im Rahmen der subsidiär übernommenen freiwilligen Leistungen; insbesondere Förderung kultureller Aktivitäten in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Film/Medien, Weiterbildung, Geschichte, Interkulturelles/Völkerverständigung, Wissenschaft, Interdisziplinäres, Kulturveranstaltungen in kreispartnerschaftlichen oder internationalen Beziehungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 151 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2810 Sonstige Kulturpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -300 -300 -300 -300 9 + Sonstige ordentliche Erträge -4.000 -34.000 -34.000 -34.000 -34.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -4.000 -34.300 -34.300 -34.300 -34.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 93.500 86.000 86.000 86.000 86.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.900 9.900 9.900 9.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 4.300 2.900 2.900 2.900 2.900 16 - Transferaufwendungen 50.000 80.000 80.000 80.000 80.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.000 11.700 11.700 11.700 11.700 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 149.800 190.500 190.500 190.500 190.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 145.800 156.200 156.200 156.200 156.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 145.800 156.200 156.200 156.200 156.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 14.940 41.900 41.900 41.900 41.900 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 14.940 41.900 41.900 41.900 41.900 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 160.740 198.100 198.100 198.100 198.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 152 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 153 - Teilhaushalt 5 Soziales Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 154 - Teilhaushalt 5 Soziales Teilhaushalt 5 Soziales Produktinformationen Zugeordnete Produkte 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 4210 Förderung des Sports Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 155 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 5 Soziales Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -600.000 -700.000 -700.000 -700.000 -700.000 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -34.501.600 -43.822.500 -42.961.000 -42.961.000 -42.961.000 3 + Sonstige Transfererträge -14.590.600 -14.323.600 -14.323.600 -14.323.600 -14.323.600 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -146.000 -679.500 -679.500 -679.500 -679.500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -43.844.164 -42.872.000 -42.872.000 -42.872.000 -42.872.000 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -2.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -17.800 -19.000 -19.000 -19.000 -19.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -93.742.664 -102.456.600 -101.595.100 -101.595.100 -101.595.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 19.514.900 19.585.500 19.585.500 19.585.500 19.585.500 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.820.700 12.095.200 12.095.200 12.095.200 12.095.200 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.219.000 2.829.600 2.829.600 2.829.600 2.829.600 16 - Transferaufwendungen 143.132.800 156.241.600 156.241.600 156.241.600 156.241.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.598.800 5.021.300 5.021.300 5.021.300 5.021.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 181.286.200 195.773.200 195.773.200 195.773.200 195.773.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 87.543.536 93.316.600 94.178.100 94.178.100 94.178.100 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 87.543.536 93.316.600 94.178.100 94.178.100 94.178.100 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 6.540.979 7.396.100 7.396.100 7.396.100 7.396.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 6.540.979 7.396.100 7.396.100 7.396.100 7.396.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 94.084.515 100.712.700 101.574.200 101.574.200 101.574.200 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 5 Soziales Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 93.739.764 102.456.200 101.594.700 101.594.700 101.594.700 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -180.067.200 -192.943.600 -192.943.600 -192.943.600 -192.943.600 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -86.327.436 -90.487.400 -91.348.900 -91.348.900 -91.348.900 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 25 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.078.800 -6.322.900 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -336.100 -168.800 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -10.414.900 -6.491.700 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -10.414.900 -6.491.700 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -96.742.336 -96.979.100 -101.588.900 -94.888.900 -94.488.900 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 156 - Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 311001 Hilfe zur Pflege 311002 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 311003 Hilfen zur Gesundheit 311004 Hilfen für blinde Menschen 311005 Hilfe zum Lebensunterhalt 311006 Sonstige Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage nach SGB XII 311007 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 311008 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kurzbeschreibung Sämtliche individuelle Leistungen nach dem SGB XII Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten Gewährung der notwendigen Leistungen und Hilfen Gewährung von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII ggf. i.V.m. Leistungen der Kriegsopferfürsorge Sämtliche Leistungen nach dem SGB XII 3. Kapitel zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und SGB XII 4. Kapitel zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe u. a. Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Projekte und Initiativen für ältere Menschen im Landkreis Erläuterungen Sämtliche Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen für Personen mit Leistungsanspruch nach dem SGB XII. Die Transferaufwendungen im Produkt 31.10.08 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) werden zu 100 Prozent vom Bund erstattet. In den Jahren 2017 und ff sieht der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen mit finanziellen Auswirkung auf den Kommunalhaushalt vor: 1. Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes: a. Änderungen der drei Pflegebedarfsstufen hin zu fünf Pflegegraden b. Anpassung der Erstattungsleistungen anderer Sozialleistungsträger (insbesondere Pflegekassen) c. Leistungsänderungen im Bereich der stationären Pflege 2. Geplante Reform in der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetzes (bisher nicht verabschiedet): a. Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises b. Neuregelung der Einkommen- und Vermögensanrechnung c. Neue Leistungstatbestände bei beruflicher Reha d. Geändertes Verhältnis zur Pflegeversicherung 3. Gesetzesentwurf zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII (Umsetzung bereits ab 01.01.2017 geplant): Deutliche Erhöhung der Regelsätze unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 157 - Weitere Einflussfaktoren: 1. Erhöhung der Vergütungssätze durch Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen und Tarifsteigerungen bei Neuverhandlungen. 2. Wegfall der Binnendifferenzierung im Bereich Eingliederungshilfe durch Kündigung der Verträge seitens des Trägers: kommunaler Mehraufwand von 500.000 €. 3. Erhöhung der Fallzahlen Fallzahlen (Leistungsempfänger mit Anspruch) 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Prognose 31.12.2016 Prognose 31.12.2017 3 1 .1 0 .0 1 . Hilfe zur Pflege 628 682 675 690 715 ambulant 116 116 126 130 135 stationär 512 566 545 560 580 3 1 .1 0 .0 2 . Eingliederungshilfe 1.809 1.849 1.911 1.977 2.046 ambulant 298 305 334 354 370 stationär 572 576 593 604 621 teilstationär 848 888 925 966 991 pers. Budget 72 62 59 54 63 3 1 .1 0 .0 3 . Hilfe zur Gesundheit 103 80 75 76 77 3 1 .1 0 .0 4 . Blindenhilfe 215 203 193 193 203 Landesblindenhilfe 199 187 180 180 189 Blindenhilfe § 72 SGB XII 16 16 13 13 14 3 1 .1 0 .0 5 . Hilfe zum Lebensunterhalt 243 259 251 250 252 3 1 .1 0 .0 8 . Grundsicherung SGB XII 1.756 1.764 1.733 1.770 1.800 dar. im Alter 982 996 1.096 1.045 1.050 dar. Erwerbsminderung 774 768 637 725 750 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 158 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -11.820.000 -12.841.500 -11.980.000 -11.980.000 -11.980.000 3 + Sonstige Transfererträge -10.068.000 -9.629.500 -9.629.500 -9.629.500 -9.629.500 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -170.000 -286.000 -286.000 -286.000 -286.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -700 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -22.059.700 -22.758.000 -21.896.500 -21.896.500 -21.896.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 2.208.400 2.151.100 2.151.100 2.151.100 2.151.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 24.000 18.700 18.700 18.700 18.700 14 - Planmäßige Abschreibungen 3.800 12.500 12.500 12.500 12.500 16 - Transferaufwendungen 71.194.000 77.872.400 77.872.400 77.872.400 77.872.400 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 88.500 51.500 51.500 51.500 51.500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 73.518.700 80.106.200 80.106.200 80.106.200 80.106.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 51.459.000 57.348.200 58.209.700 58.209.700 58.209.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 51.459.000 57.348.200 58.209.700 58.209.700 58.209.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 804.370 947.000 947.000 947.000 947.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 804.370 947.000 947.000 947.000 947.000 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 52.263.370 58.295.200 59.156.700 59.156.700 59.156.700 Investitionen Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I400301603 Software Modul Fallmanagement -25.000 -25.000 -25.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 -25.000 I400301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 Gesamtsumme -34.000 -25.000 -25.000 -9.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 159 - Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Produktinformationen Zuständigkeiten Jobcenter Zugeordnete Produkte 312001 Leistungen für Unterkunft und Heizung 312002 Eingliederungsleistungen kommunal 312003 Einmalige Leistungen 312004 Arbeitslosengeld II (ohne KdU)/Optionsgemeinden 312005 Eingliederungsleistungen/Optionslandkreise 312006 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II Kurzbeschreibung Sämtliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes o für eine angemessene Unterkunft und der damit verbundenen Heizungskosten (§22 Abs. 1 SGB II) o einschließlich der eventuell erforderlichen Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten (§ 22 Abs. 3 SGB II) und o materielle und persönliche Hilfen an Personen bzw. Familien, denen der Verlust ihrer Wohnung droht (§ 22 Abs.5 SGB II) Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß § 23 Abs. 3 SGB II (z. B. Erstausstattung Wohnung und Bekleidung) Leistungen, die dem primären Ziel dienen, den Empfängern den Lebensunterhalt und den Sozialversicherungsschutz zu sichern, den Übergang von anderen Leistungssystemen finanziell abzufedern und die Arbeitsaufnahme zu fördern (u. a. ALG II, Sozialgeld) Sämtliche aktivierenden Leistungen, die der Eingliederung in Arbeit dienen (Beratung, Vermittlung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche im SGB II Erläuterungen Einflussfaktoren: 1. Erhöhung der Regelleistungen und Krankenversicherungsbeiträge zum 01.01.2017 2. Steigende Fallzahlen: Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Übergang der Asylbewerber in den Leistungsbezug SGB II Änderungen SGB II: Empfänger von Berufsausbildungsbehilfe werden zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Wohnsitzauflage für Flüchtlinge 3. Umsetzung des schlüssigen Konzeptes führt zu Anpassung der Mietobergrenzen und Erhöhung im Bereich der Kosten der Unterkunft 4. Deutlicher Anstieg der einmaligen Leistungen (Kreismittel) u.a. im Bereich der Erstausstattung für Flüchtlinge Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 160 - Fallzahlen: 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Prognose 31.12.2016 Prognose 31.12.2017 Leistungsbezieher SGB II 4.750 4.859 5.062 5.890 6.185 dar. erwerbsf. Leistungsbezieher 3.278 3.458 3.583 4.400 4.600 dar. Ausländer 708 821 966 1.990 2.240 Bedarfsgemeinschaften 2.632 2.781 2.850 3.200 3.350 Der Bund erstattet den Kommunen folgende Ausgaben: 1. Ausgaben Arbeitslosengeld II abzüglich hierauf entfallener Einnahmen zu 100 % 2. Kosten der Unterkunft abzüglich hierauf entfallene Einnahmen(vorläufige Daten 2017 ): Summe KdU-Bundesbeteiligung: 49,1% *Sockel-Bundesbeteiligung in BW: 31,6% *Stärkung der Kommunalfinanzierung (Bundesschnitt): 7,4% *Bildungspaket (Revision im Folgejahr): 4,1% *flüchtlingsbedingte KdU (Revision im Folgejahr): 6,0% 3. Eingliederungsleistungen abzüglich erhaltener Einnahmen entsprechend der jährlich im Rahmen der Eingliederungsmittelverordnung festgelegten Mittel 4. Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten (Personal,- und Sachkosten) nach § 46 (3) SGB II in Höhe von 84,8 % Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 161 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -600.000 -700.000 -700.000 -700.000 -700.000 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -22.075.300 -30.400.000 -30.400.000 -30.400.000 -30.400.000 3 + Sonstige Transfererträge -2.645.000 -2.878.000 -2.878.000 -2.878.000 -2.878.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.508.600 -4.902.600 -4.902.600 -4.902.600 -4.902.600 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -100 -100 -100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -29.828.900 -38.880.700 -38.880.700 -38.880.700 -38.880.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 5.304.400 5.162.000 5.162.000 5.162.000 5.162.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 87.700 83.500 83.500 83.500 83.500 14 - Planmäßige Abschreibungen 12.300 15.200 15.200 15.200 15.200 16 - Transferaufwendungen 30.974.000 41.677.900 41.677.900 41.677.900 41.677.900 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 475.700 378.600 378.600 378.600 378.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 36.854.100 47.317.200 47.317.200 47.317.200 47.317.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 7.025.200 8.436.500 8.436.500 8.436.500 8.436.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 7.025.200 8.436.500 8.436.500 8.436.500 8.436.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 1.893.529 1.940.700 1.940.700 1.940.700 1.940.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 1.893.529 1.940.700 1.940.700 1.940.700 1.940.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 8.918.729 10.377.200 10.377.200 10.377.200 10.377.200 Investitionen Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I430301601 Schnittstelle Infoma/MIS -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 Gesamtsumme -2.000 -2.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 162 - Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 313001 Hilfen für Flüchtlinge 313002 Hilfen für Aussiedler Kurzbeschreibung Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Asylbewerber/-innen, Bürgerkriegsflüchtlinge und sonstige Flüchtlinge mit Leistungsanspruch Betreuung, vorübergehende Unterbringung und Integration von Aussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Erläuterungen Das Produkt 31.30 bildet die Leistungsausgaben und Krankenkosten während des Aufenthalts der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften und in der Anschlussunterbringung ab, sofern ein Leistungsanspruch nach dem AsylblG besteht. Pauschalerstattung durch das Land: Das Land erstattet den Kommunen die Kosten für Asylbewerber in der vorläufigen Unterbringung durch die Zahlung von Pauschalen. Pro Flüchtling werden im Jahr 2017 14.111 Euro erstattet. Die Erstattung erfolgt 6 Monate nach Zuweisung einmalig für den gesamten Leistungszeitraum. Eine nachträgliche Spitzabrechnung über die tatsächlich entstandenen und erstattungsfähigen Aufwendungen ist zugesagt. Folgende Aufwendungen sind über die Erstattung zu finanzieren: o Unterbringung: Liegenschaftskosten, Nebenkosten, Instandsetzungen und Baumaßnahmen (bei 31.40) o Verwaltungsausgaben zum Betrieb der Unterkünfte (bei 31.40) o Transferaufwendungen inklusive Krankenkosten o Flüchtlingssozialarbeit und Pflichtsprachkurse (bei 31.80) 1. Zuweisungen Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 31.12.16 (Prognose) IST 290 513 1.812 1.300 Monatsschnitt IST 24 43 151 108 2. Leistungsbezieher AsylblG 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 (Prognose) Erwachsene (Ü18) 401 627 1.313 1.000 Kinder bis 18 186 232 876 700 Gesamt 587 859 2.189 1.700 3. Anschlussunterbringung Jahr 2013 (ab 06/2013) Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 (Prognose) Ist Zuweisung an Gemeinden 37 337 603 1.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 163 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -200.000 -500.000 -500.000 -500.000 -500.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -16.991.000 -12.226.000 -12.226.000 -12.226.000 -12.226.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -17.231.000 -12.726.000 -12.726.000 -12.726.000 -12.726.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.571.700 749.600 749.600 749.600 749.600 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.500 200 200 200 200 14 - Planmäßige Abschreibungen 600 1.400 1.400 1.400 1.400 16 - Transferaufwendungen 18.332.000 14.797.100 14.797.100 14.797.100 14.797.100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 46.100 17.400 17.400 17.400 17.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 19.959.900 15.565.700 15.565.700 15.565.700 15.565.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 2.728.900 2.839.700 2.839.700 2.839.700 2.839.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 2.728.900 2.839.700 2.839.700 2.839.700 2.839.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 109.998 249.400 249.400 249.400 249.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 109.998 249.400 249.400 249.400 249.400 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.838.898 3.089.100 3.089.100 3.089.100 3.089.100 Investitionen Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) -24.000 -24.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.000 -24.000 Gesamtsumme -30.000 -30.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 164 - Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Produktinformationen Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Sozialamt Jugendamt Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 314001 Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen 314005 Soziale Einrichtung für Wohnungslose 314006 Einrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen Kurzbeschreibung Wirtschaftlicher Betrieb von Einrichtungen und Sicherstellung der Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen und Flüchtlingen nach § 6 Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs) Betreuungs- und Versorgungsleistungen bei Hilfen für unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA) nach dem SGB VIII Einrichtungen zur Unterbringung von Spätaussiedlern nach § 8 Eingliederungsgesetz (inkl. Betreuung) Förderung von anderen sozialen Einrichtungen Erläuterungen Durch Änderungen der Buchungssystematik wird die Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschließlich Sprachkurse für diesen Personenkreis beim Produkt 31.80 gebucht. 1. Plätze Unterkünfte Asylbewerber 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 (Prognose) 31.12.17 (Prognose) Plätze 366 452 2.044 2.000 2.000 dar. in Notunterkunft 0 0 753 0 0 2. unbegleitete Minderjährige Ausländer (Jugendamt) 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.16 (Prognose) 31.12.17 (Prognose) 5 14 89 170 180 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 165 - Entwicklung der Liegenschaften 2014 2015 2016 2017 Anzahl der Asylunterkünfte eigene 2 3 4 6 angemietete 8 9 45 42 Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in TEuro 1.015,88 3.388,2 Bewirtschaftungskosten in TEuro 4.553,0 4.684,8 Investitionssummen der Asylunterkünfte Investitionssummen in T€ 10.078,0 6.322,9 2 3 4 6 8 9 45 42 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 2014 2015 2016 2017 Anzahl Asylunterkünfte eigene Unterkünfte angemietete Unterkünfte 1.015,88 3.388,20 4.553,00 4.684,80 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 2016 2017 Unterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in TEuro Bewirtschaftungskosten in TEuro 10.078,00 6.322,90 0,00 2.000,00 4.000,00 6.000,00 8.000,00 10.000,00 12.000,00 2016 2017 Investitionen Investitionssummen in T€ Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 166 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -5.000 -300.000 -300.000 -300.000 -300.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -14.747.764 -21.417.900 -21.417.900 -21.417.900 -21.417.900 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -1.800 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -14.754.564 -21.857.900 -21.857.900 -21.857.900 -21.857.900 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.051.300 1.570.800 1.570.800 1.570.800 1.570.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.426.200 11.738.000 11.738.000 11.738.000 11.738.000 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.087.400 2.753.200 2.753.200 2.753.200 2.753.200 16 - Transferaufwendungen 4.565.000 4.565.000 4.565.000 4.565.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.053.700 1.845.900 1.845.900 1.845.900 1.845.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 17.618.600 22.472.900 22.472.900 22.472.900 22.472.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 2.864.036 615.000 615.000 615.000 615.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 2.864.036 615.000 615.000 615.000 615.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 286.614 427.600 427.600 427.600 427.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 286.614 427.600 427.600 427.600 427.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 3.150.650 1.042.600 1.042.600 1.042.600 1.042.600 Investitionen Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I310701601 Neue Asylunterkünfte -32.042.900 -8.800.000 -8.800.000 -6.322.900 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -32.042.900 -8.800.000 -8.800.000 -6.322.900 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 I310701602 Notfall Hallen -1.278.800 -1.278.800 -1.278.800 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.278.800 -1.278.800 -1.278.800 I401001601 EDV- Anbindung Gemeinschaftsunterkünft e -250.000 -250.000 -250.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 -250.000 -250.000 I450301702 Lagerprogramm Gemeinschaftsunterkünft e -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I451001701 Beschaffung Ausstattungsgegenständ e Asyl -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 Gesamtsumme -33.578.700 -10.328.800 -10.328.800 -6.329.900 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 167 - Produktgruppe 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 315001 Fürsorgeleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Kurzbeschreibung Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Zuwendungen für Haftopfer § 17a StrRehaG Erläuterungen Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Versorgungsleistungen (z.B. Heil- und Krankenbehandlung, Rentenzahlungen) der Sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz) durch besondere Hilfen im Einzelfall. Diese Fürsorgeleistungen können Kriegsbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterbliebene erhalten. Der Bund erstattet die Transferaufwendungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu 80 Prozent. Fallzahlen (Personen mit Leistungsanspruch): 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 30.06.2016 Prognose 31.12.2016 Prognose 31.12.2017 31.50.01.1 Kriegsopferfürsorge 82 85 80 80 78 70 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 168 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -130.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -700.000 -700.500 -700.500 -700.500 -700.500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -830.000 -800.500 -800.500 -800.500 -800.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 24.900 43.000 43.000 43.000 43.000 16 - Transferaufwendungen 1.000.000 1.038.500 1.038.500 1.038.500 1.038.500 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.025.000 1.081.500 1.081.500 1.081.500 1.081.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 195.000 281.000 281.000 281.000 281.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 195.000 281.000 281.000 281.000 281.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 5.479 178.800 178.800 178.800 178.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 5.479 178.800 178.800 178.800 178.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 200.479 459.800 459.800 459.800 459.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 169 - Produktgruppe 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Dezernent 4 Zugeordnete Produkte 316001 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 316002 ESF-Arbeitskreis 316003 Beratung von Suchterkrankten und Prävention von Suchtmittelabhängigkeit Kurzbeschreibung Förderung gemeinwesensorientierter Projekte im Rahmen der Daseinsvorsorge; Förderung innovativer Projekte, die sich mit aktuellen sozialpolitischen Herausforderungen auseinandersetzen; Unterstützung der freien Träger bei Erfüllung von sozialen Aufgaben Erläuterungen Darunter fällt: die Mitarbeit im Europäischen Sozialfonds Arbeitskreis und die Beteiligung an förderfähige Projekten Förderung der Suchtprävention und Suchtberatung im Bodenseekreis, sowie Mitarbeit im Suchthilfenetzwerk Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 170 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -33.900 -67.800 -67.800 -67.800 -67.800 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -33.900 -67.800 -67.800 -67.800 -67.800 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 64.300 161.000 161.000 161.000 161.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.500 500 500 500 500 16 - Transferaufwendungen 306.100 303.000 303.000 303.000 303.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.500 8.600 8.600 8.600 8.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 397.400 473.100 473.100 473.100 473.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 363.500 405.300 405.300 405.300 405.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 363.500 405.300 405.300 405.300 405.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 26.300 26.300 26.300 26.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 26.300 26.300 26.300 26.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 363.500 431.600 431.600 431.600 431.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 171 - Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 317001 Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz Kurzbeschreibung Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern sowie gemeinnützigen und freien Organisationen Unterstützung der Vormundschaftsgerichte in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren einschließlich Planungs- aufgaben Mitwirkung bei und Durchführung von angeordneten Unterbringungen Erläuterungen Hierunter wird die Förderung von Betreuungsvereinen mindestens in Höhe des Landeszuschusses nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV) gebucht. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 172 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -200 -200 -200 -200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -200 -200 -200 -200 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 291.100 285.000 285.000 285.000 285.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.100 4.700 4.700 4.700 4.700 16 - Transferaufwendungen 71.000 70.100 70.100 70.100 70.100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 378.200 359.800 359.800 359.800 359.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 378.200 359.600 359.600 359.600 359.600 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 378.200 359.600 359.600 359.600 359.600 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 87.686 85.300 85.300 85.300 85.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 87.686 85.300 85.300 85.300 85.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 465.886 444.900 444.900 444.900 444.900 Investitionen Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I400301601 Software Buttler -39.000 -7.000 -7.000 -32.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -39.000 -7.000 -7.000 -32.000 Gesamtsumme -39.000 -7.000 -7.000 -32.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 173 - Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Amt für Mitration und Integration Zugeordnete Produkte 318001 Gewährung von Wohngeld 318002 Soziale Vergünstigungen 318003 Schuldenregulierung im Rahmen der Insolvenzordnung (Verbraucherinsolvenz) 318004 Hilfen zur Unterhaltssicherung 318005 Leistungen nach BAföG und AFBG 318006 Leistungen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge 318007 Pflegestützpunkte 318008 Beratung und Angebote für ältere Menschen (Senioren- und Altenarbeit) außerhalb SGB XII 318009 Flüchtlingssozialarbeit und Pflichtsprachangebote in der Vorläufigen Unterbringung 318010 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgaben Kurzbeschreibung Gewährung von einkommensabhängigem Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss Gewährung von sozialen Vergünstigungen, z. B. Beförderungsdienst für Behinderte zusätzlich zur Eingliederungshilfe, Vermittlung von Spenden und Stiftungsmitteln Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gemäß dem 9. Teil der Insolvenzordnung, inkl. psychosozialer Betreuung, soweit notwendig, bis zur Restschuldbefreiung. Leistungen zur Sicherung des Unterhalts der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihren Angehörigen Beratung und Antragsbearbeitung von BAföG-Leistungen und Leistungen nach dem AFBG Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Interessierten im Vorfeld oder bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Allgemeine Sozial- und Lebensberatung sowie Unterstützung alter Menschen bei der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft Flüchtlingssozialarbeit nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz im Rahmen der Vorläufigen Unterbringung; Verpflichtende Sprachangebote nach FlüAG Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgaben inkl. Betreuung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge Erläuterungen Ab 2017 wird die Heimaufsicht (ursprünglich 318009 Flüchtlingssozialarbeit und Pflichtsprachangebote in der Vorläufigen Unterbringung) bei Produkt 122002 gebucht Bis 2016 wurde die Flüchtlingssozialarbeit, Sprachkurse für Asylbewerber/innen und Leistungen im Rahmen der Integration von Flüchtlingen bei Produkt 31.40 gebucht Die kommunale Integrationsförderung für Einwohner/innen mit Migrationshintergrund als Querschnittsaufgabe wird weiterhin im Produkt 11.14.08 gebucht Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 174 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -53.300 -1.477.400 -1.477.400 -1.477.400 -1.477.400 9 + Sonstige ordentliche Erträge -10.800 -15.600 -15.600 -15.600 -15.600 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -64.100 -1.528.000 -1.528.000 -1.528.000 -1.528.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 916.300 931.000 931.000 931.000 931.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.100 14.500 14.500 14.500 14.500 14 - Planmäßige Abschreibungen 100 100 100 100 100 16 - Transferaufwendungen 178.100 250.600 250.600 250.600 250.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.500 1.882.200 1.882.200 1.882.200 1.882.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.112.100 3.078.400 3.078.400 3.078.400 3.078.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.048.000 1.550.400 1.550.400 1.550.400 1.550.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.048.000 1.550.400 1.550.400 1.550.400 1.550.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 270.448 240.300 240.300 240.300 240.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 270.448 240.300 240.300 240.300 240.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.318.448 1.790.700 1.790.700 1.790.700 1.790.700 Investitionen Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshandeln" -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 Gesamtsumme -5.000 -5.000 -5.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 175 - Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Produktinformationen Zuständigkeiten Jobcenter Zugeordnete Produkte 319001 Leistungen für Bildung und Teilhabe an Kinderzuschlagsempfänger 319002 Leistungen für Bildung und Teilhabe an Wohngeldempfänger Kurzbeschreibung Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche mit Kinderzuschlag Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche mit Wohngeldansprüchen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 176 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge 1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -48.000 -50.000 -50.000 -50.000 -50.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 66.400 65.400 65.400 65.400 65.400 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.200 400 400 400 400 16 - Transferaufwendungen 200.500 231.000 231.000 231.000 231.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 273.200 296.800 296.800 296.800 296.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 225.200 246.800 246.800 246.800 246.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 225.200 246.800 246.800 246.800 246.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 30.727 31.800 31.800 31.800 31.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 30.727 31.800 31.800 31.800 31.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 255.927 278.600 278.600 278.600 278.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 177 - Produktgruppe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Jugendamt Zugeordnete Produkte 362001 Kinder- und Jugendarbeit 362002 Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen im Rahmen des SGB VIII Kurzbeschreibung Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote der Kinder- und Jugendarbeit öffentlicher Träger, Verbände und anderer freier Träger nach § 11 SGB VIII Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind nach § 13 SGB VIII Schulsozialarbeit unterstützt die individuelle schulische und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sozialraum Schule. Sie fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern sowie anderen Institutionen und Initiativen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 178 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen ^Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -1.200 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -117.000 -117.000 -117.000 -117.000 -117.000 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -700 9 + Sonstige ordentliche Erträge -2.300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -121.200 -121.500 -121.500 -121.500 -121.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 194.600 204.800 204.800 204.800 204.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.400 17.400 17.400 17.400 16 - Transferaufwendungen 472.600 490.000 490.000 490.000 490.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.300 13.800 13.800 13.800 13.800 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 668.500 726.000 726.000 726.000 726.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 547.300 604.500 604.500 604.500 604.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 547.300 604.500 604.500 604.500 604.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 46.188 49.800 49.800 49.800 49.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 46.188 49.800 49.800 49.800 49.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 593.488 654.300 654.300 654.300 654.300 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 179 - Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien Produktinformationen Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 363001 Sozial- und Lebensberatung und Beratung vor Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung 363002 Förderung der Erziehung in der Familie 363003 Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschließlich Krisenintervention 363004 Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren 363005 Beistandschaft/ Amtsvormundschaft Kurzbeschreibung Sozial- und Lebensberatung soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien und junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen und Konflikte in der Familie gewaltfrei lösen können Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige sind Leistungsangebote für junge Menschen und Personensorgeberechtigte zur Überwindung von individuellen Problemlagen Mitwirkung in Verfahren der Jugendgerichtshilfe, der Familiengerichte und der Adoption Beratung und Unterstützung ohne/außerhalb formelle(r) Beistandschaft, Amtsvormundschaft und Pflegschaft Erläuterungen Die Produktgruppe 3630 beinhaltet folgende Schwerpunkte: Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern und Erziehungsberechtigten und Sicherung des Kindeswohls in Gefährdungssituationen Bedarfsfeststellung, Begründung der Notwendigkeit, Vermittlung, Bewilligung, Hilfeplanung, Steuerung und Finanzierung von Hilfen nach dem SGB VIII sowie die Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen und die Geltendmachung von Ersatzleistungen; ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen Qualitätssicherung in Bezug auf Kompetenzen und Ressourcen der eingesetzten Fachkräfte Förderung der Elternaktivierung und Bedarfsanalyse, Konzeptionierung und Weiterentwicklung entsprechender Angebote und Projekte im Bodenseekreis Sicherstellung des Unterhaltes von Kindern getrennt lebender Eltern und Feststellung von ungeklärten Vaterschaften Sicherstellung von Vormundschaften und Pflegschaften Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 180 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -300 3 + Sonstige Transfererträge -992.400 -697.400 -697.400 -697.400 -697.400 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -5.786.000 -876.000 -876.000 -876.000 -876.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.000 -300 -300 -300 -300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -6.779.700 -1.573.700 -1.573.700 -1.573.700 -1.573.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 5.214.500 5.938.100 5.938.100 5.938.100 5.938.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 132.400 96.700 96.700 96.700 96.700 14 - Planmäßige Abschreibungen 112.600 43.800 43.800 43.800 43.800 16 - Transferaufwendungen 17.896.000 12.156.000 12.156.000 12.156.000 12.156.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 613.100 572.600 572.600 572.600 572.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 23.968.600 18.807.200 18.807.200 18.807.200 18.807.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 17.188.900 17.233.500 17.233.500 17.233.500 17.233.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 17.188.900 17.233.500 17.233.500 17.233.500 17.233.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 1.566.785 1.963.700 1.963.700 1.963.700 1.963.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 1.566.785 1.963.700 1.963.700 1.963.700 1.963.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 18.755.685 19.197.200 19.197.200 19.197.200 19.197.200 Investitionen Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -31.900 -26.100 -26.100 -5.800 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.900 -26.100 -26.100 -5.800 I410301701 Optische Archivierung Jugendamt -83.000 -83.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -83.000 Gesamtsumme -114.900 -26.100 -26.100 -88.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 181 - Produktgruppe 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Produktinformationen Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 365002 Kindertagespflege 365003 Finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Übernahme von Teilnahmebeiträgen Kurzbeschreibung Förderung der Entwicklung des Kindes durch Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Vermittlung von Kindern in Tagespflegeplätze Übernahme von Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII und finanzielle Förderung von Tagespflegeverhältnissen Erläuterungen 365002 Für Kindergarten- und Schulkinder ist die Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung (Tageseinrichtung) vorgesehen. Für 0-3 Jährige bietet die Tagespflege eine anspruchsvolle Alternative zu Krippe oder Kindertagesstätte. Eltern und alleinerziehende Elternteile können hierfür die Kostenübernahme der Tagespflege beantragen. Eine Kostenübernahme richtet sich dabei nach den rechtlichen Voraussetzungen des SGB VIII. Die Eltern werden hierzu zu einem öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag gemäß § 90 SGB VIII herangezogen. 365003 Der Besuch einer Tageseinrichtung soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Dabei haben Eltern und alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit einen Zuschuss für die Tagesbetreuung ihres Kindes zu beantragen. Der Zuschuss richtet sich nach den rechtlichen Voraussetzungen des SGB VIII und den finanziellen Verhältnissen der Gesamtfamilie. Darüber hinaus bilden weitere Schwerpunkte dieser Produktgruppe die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung, die Förderung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung sowie die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Bodenseekreis. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 182 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -500.000 -500.000 -500.000 -500.000 -500.000 3 + Sonstige Transfererträge -130.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -238.500 -238.500 -238.500 -238.500 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -46.000 -47.700 -47.700 -47.700 -47.700 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -676.000 -796.200 -796.200 -796.200 -796.200 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 630.700 578.300 578.300 578.300 578.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.400 6.400 6.400 6.400 16 - Transferaufwendungen 1.465.000 1.790.000 1.790.000 1.790.000 1.790.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.000 6.000 6.000 6.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.095.700 2.380.700 2.380.700 2.380.700 2.380.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.419.700 1.584.500 1.584.500 1.584.500 1.584.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.419.700 1.584.500 1.584.500 1.584.500 1.584.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 287.552 265.400 265.400 265.400 265.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 287.552 265.400 265.400 265.400 265.400 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.707.252 1.849.900 1.849.900 1.849.900 1.849.900 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 183 - Produktgruppe 3680 Kooperation und Vernetzung Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3680 Kooperation und Vernetzung Produktinformationen Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 368001 Kooperation und Vernetzung Kurzbeschreibung Weiterentwicklung der Kooperation und Vernetzung, insbesondere zwischen Trägern der Jugendhilfe und anderen Trägern, z.B. Mobile und Netzwerk Frühe Hilfen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 184 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3680 Kooperation und Vernetzung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -69.000 -40.000 -40.000 -40.000 -40.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -66.000 -78.100 -78.100 -78.100 -78.100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -135.000 -118.100 -118.100 -118.100 -118.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 154.100 221.200 221.200 221.200 221.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 92.300 82.000 82.000 82.000 82.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.200 5.200 5.200 5.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 246.400 308.400 308.400 308.400 308.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 111.400 190.300 190.300 190.300 190.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 111.400 190.300 190.300 190.300 190.300 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 29.586 58.600 58.600 58.600 58.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 29.586 58.600 58.600 58.600 58.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 140.986 248.900 248.900 248.900 248.900 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 185 - Produktgruppe 3690 Unterhaltsvorschussleistungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3690 Unterhaltsvorschussleistungen Produktinformationen Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 369001 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Kurzbeschreibung Bearbeitung von Anträgen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz sowie Heranziehung der Unterhaltspflichtigen Beratung von alleinerziehenden Elternteilen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 186 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3690 Unterhaltsvorschussleistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 3 + Sonstige Transfererträge -425.000 -370.000 -370.000 -370.000 -370.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -404.000 -454.000 -454.000 -454.000 -454.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -829.000 -824.000 -824.000 -824.000 -824.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 226.000 83.600 83.600 83.600 83.600 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.700 3.700 3.700 3.700 16 - Transferaufwendungen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.000 5.400 5.400 5.400 5.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.227.000 1.092.700 1.092.700 1.092.700 1.092.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 398.000 268.700 268.700 268.700 268.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 398.000 268.700 268.700 268.700 268.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 119.838 97.400 97.400 97.400 97.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 119.838 97.400 97.400 97.400 97.400 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 517.838 366.100 366.100 366.100 366.100 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 187 - Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 371001 Schwerbehindertenrecht Kurzbeschreibung Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht Ausstellung von Ausweisen, Beiblättern zur Inanspruchnahme der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr bzw. KfZ – Steuerermäßigung/-befreiung Aufklärung und Beratung Erläuterungen Die Personal,- und Sachkostenerstattung erfolgt nach § 11 FAG. (siehe Teilhaushalt 11) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 188 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 313.200 285.200 285.200 285.200 285.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 129.800 124.300 124.300 124.300 124.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 443.000 409.500 409.500 409.500 409.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 443.000 409.500 409.500 409.500 409.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 443.000 409.500 409.500 409.500 409.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 226.575 118.300 118.300 118.300 118.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 226.575 118.300 118.300 118.300 118.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 669.575 527.800 527.800 527.800 527.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 189 - Produktgruppe 3720 Soziales Entschädigungsrecht Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3720 Soziales Entschädigungsrecht Produktinformationen Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 372001 Kriegsopferfürsorge 372002 Sonstiges soziales Entschädigungsrecht Kurzbeschreibung Feststellung des Grund- und Leistungsanspruches Berechnung der einzelnen Versorgungsleistungen und deren laufende Anpassungen Versorgung und Betreuung des anspruchsberechtigten Personenkreises mit Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung sowie orthopädischen Versorgung Abhilfe- und Regressverfahren Erläuterungen Die Personal,- und Sachkostenerstattung erfolgt nach § 11 FAG. (siehe Teilhaushalt 11) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 190 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3720 Soziales Entschädigungsrecht Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 120.700 109.700 109.700 109.700 109.700 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 54.000 39.300 39.300 39.300 39.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 174.700 149.000 149.000 149.000 149.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 174.700 149.000 149.000 149.000 149.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 174.700 149.000 149.000 149.000 149.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 37.469 47.000 47.000 47.000 47.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 37.469 47.000 47.000 47.000 47.000 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 212.169 196.000 196.000 196.000 196.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 191 - Produktgruppe 4110 Krankenhäuser Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 4110 Krankenhäuser Produktinformationen Zuständigkeiten Kämmerei Zugeordnete Produkte 411001 Krankenhäuser Kurzbeschreibung Abbildung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bodenseekreis und der Klinik Tettnang GmbH Erläuterungen Der Bodenseekreis ist seit dem Verkauf im Jahr 2005 mit 5,1 % an der Klinik Tettnang beteiligt. Die Abwicklung einer Beamtenstelle erfolgt über den Bodenseekreis. Aktuell laufen Verhandlungen über den Verkauf des Klinikgeländes, das derzeit vom Bodenseekreis über eine Erbpacht zur Verfügung gestellt wird. Das 2005 gewährte Darlehen wird zu neuen Konditionen entsprechend dem Kreistagsbeschluss vom 15. November 2016 verlängert. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 192 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 4110 Krankenhäuser Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -171.600 -172.000 -172.000 -172.000 -172.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -171.600 -172.000 -172.000 -172.000 -172.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 76.300 79.600 79.600 79.600 79.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 15.000 9.400 9.400 9.400 9.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 91.300 89.000 89.000 89.000 89.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -80.300 -83.000 -83.000 -83.000 -83.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -80.300 -83.000 -83.000 -83.000 -83.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -80.300 -83.000 -83.000 -83.000 -83.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 193 - Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Produktinformationen Zuständigkeiten Gesundheitsamt Zugeordnete Produkte 414001 Gesundheitsförderung/Prävention 414002 Gesundheitsberichtserstattung/Epidemiologie 414004 Untersuchung/Beratung im Vorschulalter (Frühförderung) 414005 Gesundheitsmonitoring, Beratung von und in Einrichtungen 414006 Zahngesundheitsförderung 414007 Amtsärztliche Untersuchungen/Gutachten 414008 Sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen für besondere Zielgruppen 414009 Allgemeiner Gesundheitsschutz 414010 Personenbezogener Infektionsschutz 414011 Hygiene-Monitoring von Trinkwasser/ Badewasser und Entsorgungseinrichtungen 414012 Umweltbezogene Kommunalhygiene, Gesundheitsberatung und Begutachtung Kurzbeschreibung Infektionsschutz und Umwelthygiene Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung medizinische Begutachtung und sozialmedizinische Beratung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 194 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -37.000 -41.000 -41.000 -41.000 -41.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -140.000 -138.000 -138.000 -138.000 -138.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -180.000 -182.000 -182.000 -182.000 -182.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.086.000 966.100 966.100 966.100 966.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 36.700 28.500 28.500 28.500 28.500 14 - Planmäßige Abschreibungen 2.200 3.400 3.400 3.400 3.400 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 65.400 61.100 61.100 61.100 61.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.190.300 1.059.100 1.059.100 1.059.100 1.059.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.010.300 877.100 877.100 877.100 877.100 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.010.300 877.100 877.100 877.100 877.100 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 738.135 668.700 668.700 668.700 668.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 738.135 668.700 668.700 668.700 668.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.748.435 1.545.800 1.545.800 1.545.800 1.545.800 Investitionen Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I420301601 Software Upgrade Octoware -21.000 -21.000 -21.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.000 -21.000 -21.000 I421001601 Beschaffung Chlormessgerät -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -23.000 -23.000 -23.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 195 - Produktgruppe 4210 Förderung des Sports Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 4210 Förderung des Sports Produktinformationen Zuständigkeiten Stabsstelle Zugeordnete Produkte 421001 Sportförderung Kurzbeschreibung Ideelle, materielle und finanzielle Förderung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 196 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 4210 Förderung des Sports Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 16 - Transferaufwendungen 43.500 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 43.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 43.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 43.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 43.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 197 - Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 198 - Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 199 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -879.000 -993.500 -993.500 -993.500 -993.500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -300 -200 -200 -200 -200 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.800 -4.800 -4.800 -4.800 -4.800 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -100 -100 -100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -884.100 -998.600 -998.600 -998.600 -998.600 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 2.425.000 2.383.600 2.383.600 2.383.600 2.383.600 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 48.000 38.400 38.400 38.400 38.400 14 - Planmäßige Abschreibungen 24.700 40.400 40.400 40.400 40.400 16 - Transferaufwendungen 292.000 262.800 262.800 262.800 262.800 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 176.900 157.400 157.400 157.400 157.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.966.600 2.882.600 2.882.600 2.882.600 2.882.600 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 2.082.500 1.884.000 1.884.000 1.884.000 1.884.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 2.082.500 1.884.000 1.884.000 1.884.000 1.884.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 1.291.020 1.196.800 1.196.800 1.196.800 1.196.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 1.291.020 1.196.800 1.196.800 1.196.800 1.196.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 3.373.520 3.080.800 3.080.800 3.080.800 3.080.800 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 884.100 998.500 998.500 998.500 998.500 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -2.941.900 -2.842.200 -2.842.200 -2.842.200 -2.842.200 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -2.057.800 -1.843.700 -1.843.700 -1.843.700 -1.843.700 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -67.000 28 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -100.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -120.000 -167.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -120.000 -167.000 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -2.177.800 -2.010.700 -1.843.700 -1.843.700 -1.843.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 200 - Produktgruppe 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 511002 Vorbereitende Bauleitplanung 511005 Verbindliche Bauleitplanung Kurzbeschreibung Beratung der Gemeinden im Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebauliche Satzung) Koordinierung der Stellungnahmen des Landratsamtes als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 201 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -500 -500 -500 -500 -500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -500 -500 -500 -500 -500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 142.600 142.600 142.600 142.600 142.600 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.500 2.300 2.300 2.300 2.300 16 - Transferaufwendungen 292.000 262.800 262.800 262.800 262.800 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.400 3.200 3.200 3.200 3.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 447.500 410.900 410.900 410.900 410.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 447.000 410.400 410.400 410.400 410.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 447.000 410.400 410.400 410.400 410.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 90.951 56.600 56.600 56.600 56.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 90.951 56.600 56.600 56.600 56.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 537.951 467.000 467.000 467.000 467.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 202 - Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Produktinformationen Zuständigkeiten Vermessungsamt Zugeordnete Produkte 511101 Führung und Bereitstellung des Liegenschaftskatasters (BgA) 511104 Liegenschaftsvermessung 511105 Raumbezugsysteme nach Lage und Höhe 511106 Grundlagen raumbezogener Informationssysteme Kurzbeschreibung Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters nach § 4 Vermessungsgesetz Durchführung von Katastervermessungen und Grenzfeststellungen einschließlich Gebäudeeinmessungen Aufbau/Erhaltung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes Sicherstellung des einheitlichen Raumbezuges bei der Führung raumbezogener Daten aller Fachbereiche, um die Verknüpfbarkeit/Auswertbarkeit der verschiedenen Fachdaten zu gewährleisten Erläuterungen Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis aller Flurstücke und Gebäude im Land. Im Bodenseekreis werden über 122000 Flurstücke, ca. 617000 Grenzpunkte und über 115000 Gebäude im Liegenschafts- kataster geführt. Es dient als amtliches Verzeichnis des Grundbuchs, um das Eigentum an den Liegenschaften zu sichern und die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit jederzeit mit hoher Genauigkeit zu bestimmen. Darüber hinaus ist es Grundlage für den Grundstücksverkehr, die Besteuerung und vielfältige Geobasissysteme in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Vermessungsamt hat die Aufgabe das Liegenschaftskataster auf einem aktuellen Stand zu halten. Nur aktuelle Daten garantieren Planungssicherheit und sind Voraussetzung für ein funktionierendes Wirtschaftssystem. Ca. 80% aller Fachdaten haben räumlichen Bezug. Aufgabe des Vermessungsamtes ist es, Geobasisdaten und Fachdaten räumlich und thematisch zu verknüpfen, um diese digital einsehen, bearbeiten und fortführen zu können. Realisiert wird dies durch ein Geoinformationssystem, das im Vermessungsamt seit dem Jahr 2012 geführt wird. Die Daten werden erfasst, aufbereitet den internen und externen Nutzern in verwertbaren Formaten zur jeweiligen Bearbeitung zur Verfügung gestellt. 1366 1541 1104 1119 1484 1172 1058 1563 1489 978 1983 990 1175 1210 0 500 1000 1500 2000 2500 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fortführung des Liegenschaftskatasters veränderte Flurstücke veränderte Gebäude Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 203 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -475.000 -475.000 -475.000 -475.000 -475.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -300 -200 -200 -200 -200 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -100 -100 -100 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -475.300 -475.300 -475.300 -475.300 -475.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.579.700 1.539.700 1.539.700 1.539.700 1.539.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 26.300 24.900 24.900 24.900 24.900 14 - Planmäßige Abschreibungen 24.700 40.200 40.200 40.200 40.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 145.300 121.000 121.000 121.000 121.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.776.000 1.725.800 1.725.800 1.725.800 1.725.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.300.700 1.250.500 1.250.500 1.250.500 1.250.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.300.700 1.250.500 1.250.500 1.250.500 1.250.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 862.299 807.500 807.500 807.500 807.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 862.299 807.500 807.500 807.500 807.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.162.999 2.058.000 2.058.000 2.058.000 2.058.000 Investitionen Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I210301601 Software GIS weitere Module und Einrichtungen -147.000 -120.000 -120.000 -27.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -147.000 -120.000 -120.000 -27.000 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS -27.000 -27.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.000 -27.000 I211001701 Beschaffung SAPOS-Empfänger -13.000 -13.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.000 -13.000 Gesamtsumme -187.000 -120.000 -120.000 -67.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 204 - Produktgruppe 5210 Bauordnung Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5210 Bauordnung Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 521001 Bauvoranfrage 521002 Baugenehmigungsverfahren 521003 Kenntnisgabeverfahren 521004 Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG 521005 Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich 521006 Bautechnische Prüfung 521007 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme 521008 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten 521009 Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 521010 Schornsteinfegerwesen 521012 Allgemeine Bauberatung 521013 Vollzug des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) Kurzbeschreibung Erteilung von Bescheiden über einzelne Fragen zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvor- anfragen im Vorfeld des Bauantrags Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung und Entscheidung über genehmigungspflichtige bauliche Anlagen Prüfung und Entscheidung von Nachbareinwendungen Erteilung selbständiger Bescheide über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen auf Antrag des Bauherren Prüfung der Abgeschlossenheit Prüfung der eingereichten Unterlagen und bautechnischer Nachweise Kontrolle des Baugeschehens auf o Vorhandensein einer Genehmigung o Übereinstimmung mit der Baugenehmigung o Korrekte Anwendung der bautechnischen Vorschriften und Erlasse o Mängelerledigung Beratung von Bauherren und Bauleitern im Rahmen der Bauüberwachung In bestimmten Zeitabständen stattfindende Sicherheitskontrollen von baulichen Anlagen gemäß Sonderbau- verordnungen und Verwaltungsvorschriften Erlass von förmlichen Entscheidungen zur Wahrung und Durchsetzung rechtmäßiger Zustände z. B. Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Abbruchverfügung u. a. Vergaben von Schornsteinfegerbezirken, Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeister, Geltendmachung von Gebühren Bearbeitung von Anfragen zu allgemeinen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 205 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5210 Bauordnung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -403.500 -517.500 -517.500 -517.500 -517.500 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.800 -4.800 -4.800 -4.800 -4.800 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -408.300 -522.300 -522.300 -522.300 -522.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 627.300 626.000 626.000 626.000 626.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14.900 10.800 10.800 10.800 10.800 14 - Planmäßige Abschreibungen 200 200 200 200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 23.600 31.100 31.100 31.100 31.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 665.800 668.100 668.100 668.100 668.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 257.500 145.800 145.800 145.800 145.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 257.500 145.800 145.800 145.800 145.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 300.546 309.000 309.000 309.000 309.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 300.546 309.000 309.000 309.000 309.000 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 558.046 454.800 454.800 454.800 454.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 206 - Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 522002 Förderung von Wohneigentum und des Mietwohnungsbaus Kurzbeschreibung Förderung des Baus und Erwerbs von Wohneigentum mit staatlichen und kommunalen Fördermitteln Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 207 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 60.700 59.500 59.500 59.500 59.500 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 200 300 300 300 300 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 700 1.100 1.100 1.100 1.100 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 61.600 60.900 60.900 60.900 60.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 61.600 60.900 60.900 60.900 60.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 61.600 60.900 60.900 60.900 60.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 30.230 19.400 19.400 19.400 19.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 30.230 19.400 19.400 19.400 19.400 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 91.830 80.300 80.300 80.300 80.300 Investitionen Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I202251701 Unterstützung sozialer Wohnungbau -100.000 -100.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -100.000 -100.000 Gesamtsumme -100.000 -100.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 208 - Produktgruppe 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 523002 Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich Denkmalförderung Kurzbeschreibung Auskunft und Beratung in denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten Entscheidung über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen Erteilung von Bescheinigungen zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 209 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -500 -500 -500 -500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -500 -500 -500 -500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 14.700 15.800 15.800 15.800 15.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 100 100 100 100 100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 900 1.000 1.000 1.000 1.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 15.700 16.900 16.900 16.900 16.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 15.700 16.400 16.400 16.400 16.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 15.700 16.400 16.400 16.400 16.400 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 6.995 4.300 4.300 4.300 4.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 6.995 4.300 4.300 4.300 4.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 22.695 20.700 20.700 20.700 20.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 210 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 211 - Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 212 - Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 213 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -17.406.500 -17.691.500 -17.691.500 -17.691.500 -17.691.500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.545.200 -1.939.500 -1.939.500 -1.939.500 -1.939.500 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -490.000 -1.400.000 -1.400.000 -1.400.000 -1.400.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -4.161.519 -2.605.600 -2.605.600 -2.605.600 -2.605.600 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -23.603.219 -23.636.600 -23.636.600 -23.636.600 -23.636.600 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 2.428.200 2.431.200 2.431.200 2.431.200 2.431.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.725.200 18.086.800 18.086.800 18.086.800 18.086.800 14 - Planmäßige Abschreibungen 376.400 243.400 243.400 243.400 243.400 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 78.200 78.200 78.200 78.200 16 - Transferaufwendungen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.127.483 498.800 498.800 498.800 498.800 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 22.657.283 22.338.400 22.338.400 22.338.400 22.338.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -945.936 -1.298.200 -1.298.200 -1.298.200 -1.298.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -945.936 -1.298.200 -1.298.200 -1.298.200 -1.298.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 903.839 1.323.900 1.323.900 1.323.900 1.323.900 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 903.839 1.323.900 1.323.900 1.323.900 1.323.900 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -42.097 25.700 25.700 25.700 25.700 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 19.451.700 21.017.600 21.017.600 21.017.600 21.017.600 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -20.608.400 -22.025.100 -22.025.100 -22.025.100 -22.025.100 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -1.156.700 -1.007.500 -1.007.500 -1.007.500 -1.007.500 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 24 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden und Gebäuden -1.000.000 25 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.070.000 -860.000 -2.900.000 -4.650.000 -1.550.000 -1.000.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -62.000 -55.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -4.132.000 -1.915.000 -2.900.000 -4.650.000 -1.550.000 -1.000.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -4.132.000 -1.915.000 -2.900.000 -4.650.000 -1.550.000 -1.000.000 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -5.288.700 -2.922.500 -2.900.000 -5.657.500 -2.557.500 -2.007.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 214 - Produktgruppe 5310 Elektrizitätsversorgung Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktgruppe 5310 Elektrizitätsversorgung Produktinformationen Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 531001 Bereitstellung und Lieferung von Strom (BgA) Kurzbeschreibung Gewinnung und Einspeisung von Strom in das städtische Stromnetz über Photovoltaikanlagen (BGA) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 215 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5310 Elektrizitätsversorgung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -55.200 -44.500 -44.500 -44.500 -44.500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -55.200 -44.500 -44.500 -44.500 -44.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 22.000 17.300 17.300 17.300 17.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 21.200 9.800 9.800 9.800 9.800 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 900 900 900 900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 43.200 28.000 28.000 28.000 28.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -12.000 -16.500 -16.500 -16.500 -16.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -12.000 -16.500 -16.500 -16.500 -16.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 17.303 3.700 3.700 3.700 3.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 17.303 3.700 3.700 3.700 3.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 5.303 -12.800 -12.800 -12.800 -12.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 216 - Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 536001 Leitungsgebundene Breitbandinfrastruktur Kurzbeschreibung Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u.ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen; Koordination mit Netzbetreibern/TK-Dienstleistern, anderen Kommunen, Land und Bund; Initiierung/Koordination von und Beteiligung an Geschäfts- und Trägermodellen gemeinsam mit Einwohnern, Unternehmen, Organisationen zur Umsetzung von Breitbandausbauprojekten Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 217 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -930.000 -930.000 -930.000 -930.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -930.000 -930.000 -930.000 -930.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 62.000 62.000 62.000 62.000 16 - Transferaufwendungen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.062.000 1.062.000 1.062.000 1.062.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 132.000 132.000 132.000 132.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 132.000 132.000 132.000 132.000 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 132.000 132.000 132.000 132.000 Investitionen Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I200601701 Breitbandversorgung -1.000.000 -1.000.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -1.000.000 Gesamtsumme -1.000.000 -1.000.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 218 - Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Produktinformationen Zuständigkeiten Abfallwirtschaftsamt Zugeordnete Produkte 537000 Abfallwirtschaft 537001 Verwertung von Bioabfällen 537002 Verwertung von Grünabfällen 537003 Verwertung von Altpapier 537004 Verwertung sonstiger Wertstoffe 537005 Beseitigung von Haus- und Gewerbemüll bis einschließlich 1,1 cbm 537006 Beseitigung von Haus- und Gewerbemüll mehr als 1,1cbm 537007 Beseitigung von Sperrmüll 537008 Beseitigung von Problemstoffen 537009 Beseitigung sonstiger Abfälle Kurzbeschreibung Sammlung (Holsystem), Transport, Annahme (Bringsystem), Verwertung und Beseitigung von Abfällen über die Systeme Wertstoffbehälter und Straßensammlung einschließlich konzeptioneller Arbeit, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Müllaufkommen 32.137 31.877 32.020 0 t. 10.000 t. 20.000 t. 30.000 t. 40.000 t. 2013 2014 2015 Restmüll 7.201 7.193 8.248 0 t. 2.000 t. 4.000 t. 6.000 t. 8.000 t. 10.000 t. 2013 2014 2015 Inertabfälle 16.674 16.997 16.930 0 t. 5.000 t. 10.000 t. 15.000 t. 20.000 t. 2013 2014 2015 Biomüll 14.953 17.296 17.132 0 t. 5.000 t. 10.000 t. 15.000 t. 20.000 t. 2013 2014 2015 Gartenabfälle 26.799 37.138 37.911 0 t. 10.000 t. 20.000 t. 30.000 t. 40.000 t. 2013 2014 2015 Wertstoffe sortenrein 6.092 5.962 0 t. 2.000 t. 4.000 t. 6.000 t. 8.000 t. 10.000 t. 2014 2015 Leichtverpackungen (Gelber Sack) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 219 - Abfallgebühren Die Abfallgebühren für die privaten Haushalte sind seit 1994 unverändert. Die Gebühr für einen Vierpersonenhaushalt liegt bei 149 Euro / Jahr. Die Gebühr für die Selbstanlieferung von Restabfällen auf den Entsorgungszentren des Bodenseekreises liegt seit vielen Jahren unverändert bei 195 Euro / Tonne. Im Herbst 2016 erfolgt eine Neukalkulation der Abfallgebühren mit Wirkung ab 1. Januar 2017. Abfallentsorgung Die Restabfälle des Bodenseekreises werden im Kehrichtheizkraftwerk Zürich-Josefstraße einer thermischen Behandlung zugeführt. DK I – Abfälle werden derzeit noch im Rahmen einer Kooperation auf der Deponie Neufra im Landkreis Biberach deponiert. Mit der für Oktober 2016 geplanten Inbetriebnahme der Osterweiterung der Deponie Überlingen-Füllenwaid steht dem Bodenseekreis künftig wieder eine eigene Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung. DK II – Abfälle werden auf der Deponie Weiherberg abgelagert. Um eine langfristige Entsorgungssicherheit zu garantieren, wird auch hier eine Deponieerweiterung geplant. Bioabfälle werden in der Biovergärungsanlage Amtzell verwertet. Gartenabfälle werden auf den drei Grünkompostierungsanlagen des Bodenseekreises kompostiert. Die separat erfassten Wertstoffe werden verschiedenen Sortier- bzw. Verwertungsanlagen zugeführt. Kennzahlen: 2017 Ansatz 2016 Ansatz 2015 Ergebnis Durchschnittliches Müllgebührenaufkommen in Euro / EW / Jahr 83 83 82 Durchschnittliche gebührenrelevante Gesamtkosten in Euro / EW / Jahr 84 84 83 Durchschnittliche Abfallmenge in kg / EW / Jahr 509 509 507 Strukturkennzahlen: 2017 2016 2015 Anzahl Deponie Klasse I (Bauschuttdeponie) 1 0 0 Anzahl Deponie Klasse II (ehemalige Hausmülldeponie) 1 1 1 Anzahl Entsorgungszentren (Umladestation, Wertstoffdepot, Grünkompostierungsanlage) 1 1 1 Anzahl Wertstoffhöfe 22 22 22 Anzahl der veranlagten Haushalte Zahl der Sachgebiete / Dienststellen 4 / 4 4 / 4 4 / 4 Öffnungszeiten Wochenstunden: Entsorgungszentrum Weiherberg April – Oktober 48 48 48 Entsorgungszentrum Weiherberg November – März 45 45 45 Entsorgungszentren Tettnang und Überlingen 45 45 45 Wertstoffhöfe 5 – 12 5 – 12 5 - 12 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 220 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -17.406.500 -17.691.500 -17.691.500 -17.691.500 -17.691.500 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.490.000 -1.895.000 -1.895.000 -1.895.000 -1.895.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -490.000 -470.000 -470.000 -470.000 -470.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -4.161.519 -2.605.600 -2.605.600 -2.605.600 -2.605.600 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -23.548.019 -22.662.100 -22.662.100 -22.662.100 -22.662.100 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 2.406.200 2.351.900 2.351.900 2.351.900 2.351.900 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.704.000 18.077.000 18.077.000 18.077.000 18.077.000 14 - Planmäßige Abschreibungen 376.400 243.400 243.400 243.400 243.400 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 78.200 78.200 78.200 78.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.127.483 497.900 497.900 497.900 497.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 22.614.083 21.248.400 21.248.400 21.248.400 21.248.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -933.936 -1.413.700 -1.413.700 -1.413.700 -1.413.700 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -933.936 -1.413.700 -1.413.700 -1.413.700 -1.413.700 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 886.536 1.320.200 1.320.200 1.320.200 1.320.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 886.536 1.320.200 1.320.200 1.320.200 1.320.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -47.400 -93.500 -93.500 -93.500 -93.500 Investitionen Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I330301601 Software Aktualisierung Abfuhrkalender -7.000 -7.000 -7.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 -7.000 I330301602 Software Behälterverwaltung -20.000 -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -10.000 -10.000 -10.000 I330301603 Internetanpassung Modul Abfallwirtschaft -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I330301604 Software Modul Deponietechnik/Betriebst agebuch -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz -2.310.000 -270.000 -270.000 -240.000 -1.000.000 -800.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.270.000 -270.000 -270.000 -200.000 -1.000.000 -800.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 I330601602 Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid -100.000 -100.000 -100.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -100.000 -100.000 -100.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 221 - Investitionen Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -3.300.000 -3.300.000 -3.300.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.300.000 -3.300.000 -3.300.000 I330601606 Fortführung Wertstoffhof-Netz -1.900.000 -400.000 -400.000 -750.000 -750.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.900.000 -400.000 -400.000 -750.000 -750.000 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -3.000.000 -100.000 -2.900.000 -2.900.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.000.000 -100.000 -2.900.000 -2.900.000 I330601609 EZ Weiherberg Deponie Erlebnispfad -10.000 -10.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.000 -10.000 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -550.000 -550.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -550.000 -550.000 I330601901 Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel -1.000.000 -1.000.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.000.000 -1.000.000 I331001601 Mobile Barkasse -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 Gesamtsumme -12.247.000 -4.132.000 -4.132.000 -915.000 -2.900.000 -4.650.000 -1.550.000 -1.000.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 222 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 223 - Teilhaushalt 8 Straßen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 224 - Teilhaushalt 8 Straßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 225 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 8 Straßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -4.404.100 -4.558.700 -4.558.700 -4.558.700 -4.558.700 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -5.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -81.000 -69.000 -69.000 -69.000 -69.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -2.823.900 -2.692.000 -2.692.000 -2.692.000 -2.692.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -200 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -7.314.200 -7.335.700 -7.335.700 -7.335.700 -7.335.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 4.571.000 4.256.600 4.256.600 4.256.600 4.256.600 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.329.300 2.806.300 2.806.300 2.806.300 2.806.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.969.200 1.986.300 1.986.300 1.986.300 1.986.300 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 266.900 222.300 222.300 222.300 222.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 10.136.400 9.271.500 9.271.500 9.271.500 9.271.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 2.822.200 1.935.800 1.935.800 1.935.800 1.935.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 2.822.200 1.935.800 1.935.800 1.935.800 1.935.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 868.936 1.016.800 1.016.800 1.016.800 1.016.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 868.936 1.016.800 1.016.800 1.016.800 1.016.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 3.691.136 2.952.600 2.952.600 2.952.600 2.952.600 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 8 Straßen Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 5.990.100 5.853.000 5.853.000 5.853.000 5.853.000 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -8.167.200 -7.285.200 -7.285.200 -7.285.200 -7.285.200 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -2.177.100 -1.432.200 -1.432.200 -1.432.200 -1.432.200 18 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 5.321.000 1.398.000 3.210.000 3.666.000 3.320.000 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 5.321.000 1.398.000 3.210.000 3.666.000 3.320.000 24 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden und Gebäuden -1.115.000 -510.000 -1.310.000 -2.810.000 -785.000 25 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.775.000 -7.535.000 -11.400.000 -11.975.300 -10.380.000 -7.710.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -721.000 -595.000 -595.000 -595.000 -595.000 28 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -490.000 -5.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -13.101.000 -8.645.000 -11.400.000 -13.880.300 -13.785.000 -9.090.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -7.780.000 -7.247.000 -11.400.000 -10.670.300 -10.119.000 -5.770.000 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -9.957.100 -8.679.200 -11.400.000 -12.102.500 -11.551.200 -7.202.200 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 226 - Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Produktinformationen Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 542001 Bereitstellung und Betrieb von Kreisstraßen und Radwegen 542002 Bereitstellung und Betrieb der Verkehrsausstattung an Kreisstraßen 542003 Bereitstellung und Unterhaltung von Grün an Kreisstraßen 542004 Bereitstellung und Betrieb von Ingenieurbauwerken 542007 Straßenreinigung - Kreisstraßen 542008 Winterdienst - Kreisstraßen Kurzbeschreibung Der Bodenseekreis ist Eigentümer und Straßenbaulastträger der klassifizierten Kreisstraßen im Landkreis. Die Straßenbaulast umfasst nach dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Der Landkreis ist somit für die sichere, leistungsfähige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Schaffung, Erhaltung sowie die Unterhaltung und den Betrieb der Kreisstraßenverkehrsinfrastruktur verantwortlich. In den Aufgabenfeldern der Straßenerhaltung, -unterhaltung und des Straßenbetriebs ist das Landratsamt Bodenseekreis für die Kreisstraßen als kommunale Straßenbaubehörde, für die Landes- und Bundesstraßen als Untere Verwaltungsbehörde des Landes Baden-Württemberg tätig. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Straßenbetriebsdienstes werden von den Straßenmeistereien in Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Kreisstraßen - Unterhaltungskosten 2013 2014 2015 Unterhaltungskosten je Kilometer Straße 7.053 6.536 7.065 weitere detailliertere Kennzahlen Unterhaltung Grünflächen Mäharbeiten je Km Straße 599 730 732 Unterhaltung Gehölzpflege je Km Straße 778 955 693 Winterdienst je Km Straße 2.607 1.194 2.085 Entwässerungseinrichtungen reinigen je Km Straße 395 556 488 Abfallbeseitigung je Km Straße 53 88 111 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 227 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -4.404.100 -4.558.700 -4.558.700 -4.558.700 -4.558.700 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -5.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -22.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -63.600 -55.000 -55.000 -55.000 -55.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -200 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -4.494.900 -4.678.700 -4.678.700 -4.678.700 -4.678.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.592.100 1.451.300 1.451.300 1.451.300 1.451.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.096.550 2.118.200 2.118.200 2.118.200 2.118.200 14 - Planmäßige Abschreibungen 1.969.200 1.986.300 1.986.300 1.986.300 1.986.300 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 177.900 151.400 151.400 151.400 151.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 5.835.750 5.707.200 5.707.200 5.707.200 5.707.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.340.850 1.028.500 1.028.500 1.028.500 1.028.500 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.340.850 1.028.500 1.028.500 1.028.500 1.028.500 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 372.993 743.700 743.700 743.700 743.700 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 372.993 743.700 743.700 743.700 743.700 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.713.843 1.772.200 1.772.200 1.772.200 1.772.200 Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I320301601 Schnittstelle Netwake Nachfolge LuKAS -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I320301602 Schnittstelle Dynamik Forms INFOMA LuKAS -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I320301603 Entwässerungsleitungsk ataster B-L-K Straßen -61.000 -61.000 -61.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.000 -61.000 -61.000 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -13.450.000 -3.800.000 -3.800.000 -1.650.000 -10.500.000 -5.500.000 -2.000.000 -500.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 5.200.000 2.000.000 2.000.000 700.000 2.000.000 500.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -850.000 -500.000 -500.000 -350.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -17.800.000 -5.300.000 -5.300.000 -2.000.000 -10.500.000 -7.500.000 -2.500.000 -500.000 I320601602 K7742 Ortsumfahrung Schnetzenhausen -2.350.000 -300.000 -300.000 -400.000 -500.000 -750.000 -400.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -450.000 -100.000 -350.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.900.000 -300.000 -300.000 -400.000 -400.000 -400.000 -400.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 228 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf -4.775.000 -100.000 -100.000 -500.000 -1.100.000 -1.500.000 -1.575.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 5.300.000 200.000 300.000 2.000.000 2.800.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.275.000 -100.000 -800.000 -1.000.000 -375.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.800.000 -100.000 -100.000 -600.000 -600.000 -2.500.000 -4.000.000 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern -2.300.000 -300.000 -300.000 -450.000 -550.000 -600.000 -400.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 750.000 250.000 250.000 250.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -300.000 -350.000 -350.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.050.000 -300.000 -300.000 -450.000 -500.000 -500.000 -300.000 I320601605 K7759 Beseitigung Banübergang Neufrach 785.000 785.000 785.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 885.000 885.000 885.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -100.000 -100.000 -100.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad- /Gehweg -1.200.000 -1.200.000 -1.200.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 1.800.000 1.800.000 1.800.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -450.000 -450.000 -450.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.550.000 -2.550.000 -2.550.000 I320601608 San. Fahrbahnabsenkung Gailhöfe-Großschönach -150.000 -150.000 -150.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -150.000 -150.000 -150.000 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen- Ittendorf -1.150.000 -50.000 -50.000 -100.000 -500.000 -500.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -150.000 -50.000 -50.000 -50.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.000.000 -50.000 -50.000 -50.000 -450.000 -450.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -1.930.000 -280.000 -280.000 -650.000 -900.000 -650.000 -350.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -150.000 -50.000 -50.000 -50.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.780.000 -280.000 -280.000 -600.000 -900.000 -600.000 -300.000 I320601611 Radwegnetzkonzeption -550.000 -450.000 -450.000 -100.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -550.000 -450.000 -450.000 -100.000 I320601612 K7760 Radweg -205.000 -85.000 -85.000 -120.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 80.000 80.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -35.000 -35.000 -35.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -250.000 -50.000 -50.000 -200.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 229 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I320601613 Barierefreie Haltestelle -65.000 -65.000 -65.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -65.000 -65.000 -65.000 I320601614 Anpassung Einmündung Forstweg Gem. Neukirch -30.000 -30.000 -30.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.000 -30.000 -30.000 I320601615 K7742 Überquerungshilfe Schnetzenh./Unterradera ch -37.000 -5.000 -5.000 -32.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 248.000 180.000 180.000 68.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -20.000 -20.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -265.000 -165.000 -165.000 -100.000 I320601616 K7749 Radweg Baitenhausen- Schlosskirche -55.000 -45.000 -45.000 -10.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 170.000 170.000 170.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -20.000 -20.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -205.000 -195.000 -195.000 -10.000 I320601617 K7751 Urnau/Kreisgrenze Verbreit./Herst.Ausweich st -630.000 -560.000 -560.000 -70.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 -80.000 -80.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -550.000 -480.000 -480.000 -70.000 I320601618 K7759 Restabwicklung früherer Maßnahmen -350.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -50.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -300.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 I320601619 Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen -5.500.000 -200.000 -200.000 -800.000 -1.500.000 -1.500.000 -1.500.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.500.000 -200.000 -200.000 -800.000 -1.500.000 -1.500.000 -1.500.000 I320601701 Neubau der Straßenmeisterei Markdorf -1.000.000 -1.000.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -1.000.000 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrücke -210.000 -100.000 -110.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 390.000 390.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -600.000 -100.000 -500.000 I320601703 K7725 Neubau Überquerungshilfe Hirschlatter Straße -60.000 -60.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -60.000 -60.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 230 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I320601704 K7735 Neubau Rad-Gehweg Teuringer Str.(Stadt FN) -145.300 -55.300 -90.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 75.000 75.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -220.300 -55.300 -165.000 I320601705 K7738 Neubau Rad-Gehweg u. Überquerungshilfe Grötz -195.000 -195.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 150.000 150.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -345.000 -345.000 I320601706 K7739 Überquerungshilfe Höhe Holzhof (Stadt FN) -27.000 -27.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 23.000 23.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -50.000 -50.000 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Unterrad -27.000 -27.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 23.000 23.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -50.000 -50.000 I320601708 K7771 Neubau Rad-Gehweg Owingen und Bambergen -1.220.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.220.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 I320601709 K7772 Überquerungshilfe Goldbach -90.000 -90.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 40.000 40.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -130.000 -130.000 I320601710 K7785 Radfahrerausleitung Ortsausgang Leustetten -45.000 -45.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 85.000 85.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -130.000 -130.000 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -870.000 -100.000 -100.000 -170.000 -500.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 330.000 330.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.200.000 -100.000 -100.000 -500.000 -500.000 I320601712 K7785 Sanierung Frickingen- Leustetten -1.545.000 -1.545.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.545.000 -1.545.000 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverladung SM Tettnang -80.000 -50.000 -50.000 -10.000 -10.000 -10.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -80.000 -50.000 -50.000 -10.000 -10.000 -10.000 I320901601 WLAN- Sender Straßenmeistereien -30.000 -30.000 -30.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 231 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I321001601 Erwerb Fahrzeuge/Geräte > 1000 € -1.704.000 -328.000 -328.000 -344.000 -344.000 -344.000 -344.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 1.046.000 222.000 222.000 206.000 206.000 206.000 206.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.750.000 -550.000 -550.000 -550.000 -550.000 -550.000 -550.000 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € -225.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -225.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 I322251601 Anteil Bodenseekreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB -105.000 -100.000 -100.000 -5.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -105.000 -100.000 -100.000 -5.000 I322251602 K7749 Beteiligung Ern. Straßenentwäs. OD Ahausen -90.000 -90.000 -90.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -90.000 -90.000 -90.000 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg-Betenbrunn -200.000 -200.000 -200.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -200.000 -200.000 -200.000 Gesamtsumme -41.906.300 -7.844.000 -7.844.000 -7.311.000 -11.400.000 -10.734.300 -10.183.000 -5.834.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 232 - Produktgruppe 5430 Landesstraßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5430 Landesstraßen Produktinformationen Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 543001 Bereitstellung und Betrieb von Landstraßen und Radwegen 543002 Bereitstellung und Betrieb der Verkehrsausstattung an Landesstraßen 543003 Bereitstellung und Unterhaltung von Grün an Landesstraßen 543004 Bereitstellung und Betrieb von Ingenieurbauwerken inkl. deren Ausstattung 543007 Straßenreinigung - Landesstraßen 543008 Winterdienst - Landesstraßen Kurzbeschreibung Das Landratsamt Bodenseekreis erfüllt als untere Verwaltungsbehörde für die Landesstraßen in der Baulast des Landes Baden-Württemberg staatliche Aufgaben. Das Landratsamt ist somit für die sichere, leistungsfähige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Unterhaltung und den Betrieb sowie im Bereich der kleinflächigen Instandsetzungsmaßnahmen auch für die Erhaltung der Landesstraßenverkehrsinfrastruktur im Landkreis verantwortlich. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Straßenbetriebsdienstes werden dabei im operativen Geschäft von den Straßenmeistereien Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Die übrigen Aufgaben der Straßenbaulast in den Bereichen der Erhaltung sowie des Neu-, Um- und Ausbaus der Landesstraßen werden vom Regierungspräsidium wahrgenommen. Landesstraßen - Unterhaltungskosten 2013 2014 2015 Unterhaltungskosten je Kilometer Straße 8.956 7.601 7.943 weitere detailliertere Kennzahlen Unterhaltung Grünflächen Mäharbeiten je Km Straße 899 1.011 1.019 Unterhaltung Gehölzpflege je Km Straße 1.054 1.082 1.135 Winterdienst je Km Straße 3.289 1.455 2.251 Entwässerungseinrichtungen reinigen je Km Straße 427 636 592 Abfallbeseitigung je Km Straße 126 206 176 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 233 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5430 Landesstraßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.571.100 -1.455.000 -1.455.000 -1.455.000 -1.455.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.571.100 -1.475.000 -1.475.000 -1.475.000 -1.475.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.462.100 1.383.200 1.383.200 1.383.200 1.383.200 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 716.400 534.900 534.900 534.900 534.900 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.000 56.000 56.000 56.000 56.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.203.500 1.974.100 1.974.100 1.974.100 1.974.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 632.400 499.100 499.100 499.100 499.100 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 632.400 499.100 499.100 499.100 499.100 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 235.869 202.900 202.900 202.900 202.900 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 235.869 202.900 202.900 202.900 202.900 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 868.269 702.000 702.000 702.000 702.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 234 - Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Produktinformationen Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 544001 Bereitstellung und Betrieb von Bundesstraßen und Radwegen 544002 Bereitstellung und Betrieb der Verkehrsausstattung an Bundesstraßen 544003 Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlichem Grün an Bundesstraßen 544004 Bereitstellung und Betrieb von Ingenieurbauwerken inkl. deren Ausstattung 544007 Straßenreinigung - Bundesstraßen 544008 Winterdienst - Bundesstraßen Kurzbeschreibung Das Landratsamt Bodenseekreis erfüllt als untere Verwaltungsbehörde für die Bundesstraßen in der Baulast der Bundesrepublik Deutschland staatliche Aufgaben. Diese umfassen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg vollumfänglich die Aufgaben der betrieblichen Unterhaltung und Ausbesserungsarbeiten im Wege kleinflächiger Instandsetzungsarbeiten zur baulichen Unterhaltung. Das Straßenzubehör ist ebenso wie der Straßenbetriebsdienst mit seinem Personalbestand, seinen Betriebsgehöften und seiner Fahrzeug- und Geräteausstattung in der Verantwortung des Landratsamtes als unterer Straßenbaubehörde für die Bundesstraßen. Das Landratsamt ist somit für die sichere, leistungsfähige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Unterhaltung und den Betrieb sowie im Bereich der kleinflächigen Instandsetzungsmaßnahmen (z. B Schlaglöcher, etc.) auch für die Erhaltung der Bundesstraßenverkehrsinfrastruktur im Landkreis verantwortlich. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Straßenbetriebsdienstes werden dabei im operativen Geschäft von den Straßenmeistereien Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Die übrigen Aufgaben der Straßenbaulast in den Bereichen der Erhaltung sowie des Neu-, Um- und Ausbaus der Bundesstraßen werden vom Regierungspräsidium wahrgenommen. Bundesstraßen - Unterhaltungskosten 2013 2014 2015 Unterhaltungskosten je Kilometer Straße 13.490 13.027 13.606 weitere detailliertere Kennzahlen Unterhaltung Grünflächen Mäharbeiten je Km Straße 1.440 1.726 1.726 Unterhaltung Gehölzpflege je Km Straße 2.067 1.416 2.353 Winterdienst je Km Straße 2.563 1.271 1.638 Entwässerungseinrichtungen reinigen je Km Straße 389 614 684 Abfallbeseitigung je Km Straße 376 880 937 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 235 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -59.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.189.200 -1.182.000 -1.182.000 -1.182.000 -1.182.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.248.200 -1.182.000 -1.182.000 -1.182.000 -1.182.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.516.800 1.422.100 1.422.100 1.422.100 1.422.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 516.350 153.200 153.200 153.200 153.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 64.000 14.900 14.900 14.900 14.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 2.097.150 1.590.200 1.590.200 1.590.200 1.590.200 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 848.950 408.200 408.200 408.200 408.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 848.950 408.200 408.200 408.200 408.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 260.074 70.200 70.200 70.200 70.200 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 260.074 70.200 70.200 70.200 70.200 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.109.024 478.400 478.400 478.400 478.400 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 236 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 237 - Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 238 - Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 239 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -517.200 -293.100 -293.100 -293.100 -293.100 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -224.000 -224.000 -224.000 -224.000 -224.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -200 -200 -200 -200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -741.300 -517.300 -517.300 -517.300 -517.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 82.900 86.500 86.500 86.500 86.500 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 62.000 59.100 59.100 59.100 59.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 55.900 27.100 27.100 27.100 27.100 16 - Transferaufwendungen 466.500 478.000 478.000 478.000 478.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 900.700 612.400 612.400 612.400 612.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.568.000 1.263.100 1.263.100 1.263.100 1.263.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 826.700 745.800 745.800 745.800 745.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 826.700 745.800 745.800 745.800 745.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 28.378 23.100 23.100 23.100 23.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 28.378 23.100 23.100 23.100 23.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 855.078 768.900 768.900 768.900 768.900 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 717.900 508.000 508.000 508.000 508.000 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -1.512.100 -1.236.000 -1.236.000 -1.236.000 -1.236.000 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -794.200 -728.000 -728.000 -728.000 -728.000 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 28 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -300.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -300.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -300.000 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -1.094.200 -728.000 -728.000 -728.000 -728.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 240 - Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 547001 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Kurzbeschreibung Aufstellung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplans Mitgestaltung eines einheitlichen Tarifsystems als Gesellschafter des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) Genehmigung für Sonderlinienverkehre und nationale Fernbuslinien Mitwirkung, Betreuung und/oder Finanzierung von aktuellen ÖPNV-Projekten Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 241 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -517.200 -293.100 -293.100 -293.100 -293.100 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -224.000 -224.000 -224.000 -224.000 -224.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -100 -200 -200 -200 -200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -741.300 -517.300 -517.300 -517.300 -517.300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 82.900 86.500 86.500 86.500 86.500 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 62.000 59.100 59.100 59.100 59.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 55.900 27.100 27.100 27.100 27.100 16 - Transferaufwendungen 466.500 478.000 478.000 478.000 478.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 900.700 612.400 612.400 612.400 612.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.568.000 1.263.100 1.263.100 1.263.100 1.263.100 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 826.700 745.800 745.800 745.800 745.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 826.700 745.800 745.800 745.800 745.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 28.378 23.100 23.100 23.100 23.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 28.378 23.100 23.100 23.100 23.100 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 855.078 768.900 768.900 768.900 768.900 Investitionen Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeldmanagement -200.000 -200.000 -200.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -200.000 -200.000 -200.000 I202251602 Zuschuss Gästekarte an Verkehrsunternhemen -100.000 -100.000 -100.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsm aßnahmen -100.000 -100.000 -100.000 Gesamtsumme -300.000 -300.000 -300.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 242 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 243 - Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 244 - Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 245 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -98.400 -47.700 -47.700 -47.700 -47.700 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -256.600 -273.100 -273.100 -273.100 -273.100 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -56.300 -49.900 -49.900 -49.900 -49.900 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -770.200 -559.500 -559.500 -559.500 -559.500 9 + Sonstige ordentliche Erträge -1.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -1.183.000 -932.700 -932.700 -932.700 -932.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 6.000.600 5.940.800 5.940.800 5.940.800 5.940.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 290.650 234.000 234.000 234.000 234.000 14 - Planmäßige Abschreibungen 14.100 19.500 19.500 19.500 19.500 16 - Transferaufwendungen 841.800 959.600 959.600 959.600 959.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.170.900 1.117.600 1.117.600 1.117.600 1.117.600 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 8.318.050 8.271.500 8.271.500 8.271.500 8.271.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 7.135.050 7.338.800 7.338.800 7.338.800 7.338.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 7.135.050 7.338.800 7.338.800 7.338.800 7.338.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 2.441.087 2.263.600 2.263.600 2.263.600 2.263.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 2.441.087 2.263.600 2.263.600 2.263.600 2.263.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 9.576.137 9.602.400 9.602.400 9.602.400 9.602.400 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 1.144.300 932.700 932.700 932.700 932.700 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -8.303.950 -8.252.000 -8.252.000 -8.252.000 -8.252.000 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -7.159.650 -7.319.300 -7.319.300 -7.319.300 -7.319.300 18 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 50.000 50.000 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 50.000 50.000 24 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden und Gebäuden -137.000 -110.000 26 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.500 -500 27 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -64.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -154.500 -174.500 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -104.500 -124.500 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -7.264.150 -7.443.800 -7.319.300 -7.319.300 -7.319.300 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 246 - Produktgruppe 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz Zugeordnete Produkte 552002 Wasserrechtliche Maßnahmen Kurzbeschreibung Bearbeitung wasserrechtlicher Zulassungsanträge Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei förmlichen und nichtförmlichen Verfahren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung bereits eingetretener Schäden Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 247 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -70.000 -80.000 -80.000 -80.000 -80.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -600 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -70.600 -81.200 -81.200 -81.200 -81.200 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.099.100 1.106.100 1.106.100 1.106.100 1.106.100 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.100 7.200 7.200 7.200 7.200 14 - Planmäßige Abschreibungen 200 200 200 200 200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 52.200 101.900 101.900 101.900 101.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.158.600 1.215.400 1.215.400 1.215.400 1.215.400 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.088.000 1.134.200 1.134.200 1.134.200 1.134.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.088.000 1.134.200 1.134.200 1.134.200 1.134.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 314.111 277.600 277.600 277.600 277.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 314.111 277.600 277.600 277.600 277.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.402.111 1.411.800 1.411.800 1.411.800 1.411.800 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 248 - Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Produktinformationen Zuständigkeiten Umweltschutzamt Zugeordnete Produkte 554001 Unterhaltung von Natur- und Landschafts(schutz)flächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung (Landschaftspflegetrupp) 554002 Naturschutzrechtliche Maßnahmen 554003 Erstellen und Umsetzen von Konzeptionen zum Naturschutz, Förderprogramme Kurzbeschreibung Unterhaltung von kreis-, landes- und gemeindeeigenen, sowie von privaten Natur- und Landschafts(schutz)flächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung Gebiets-, Biotop- und Objektschutz Ausweisung von Schutzgebieten und Naturdenkmalen einschl. Planerstellung, Würdigung, Rechtsverfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung Kartierung von gesetzlichen Biotopen Naturschutzrechtliche Zulassungen Vollzug des Artenschutzrechts Betreuung des ehrenamtlichen Naturschutzes Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Sanierung der für Boden, Flora und Fauna wichtigen Flächen durch Schaffung von zusammenhängenden Freiraumsystemen Förderprogramme Vergabe von Landes-/ EU-Mitteln nach der Landschaftspflegerichtlinie Land Abschluss von Landschaftspflegeverträgen Mitwirkung in Organisationen wie der Heinz-Sielmann-Stiftung, dem Landschaftserhaltungsverband, dem Natur- schutzzentrum Eriskirch Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 249 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -45.700 -45.700 -45.700 -45.700 -45.700 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -14.000 -14.000 -14.000 -14.000 -14.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -45.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -114.700 -115.700 -115.700 -115.700 -115.700 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 669.500 600.000 600.000 600.000 600.000 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 45.700 42.100 42.100 42.100 42.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 400 4.200 4.200 4.200 4.200 16 - Transferaufwendungen 308.300 358.600 358.600 358.600 358.600 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 37.900 11.700 11.700 11.700 11.700 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.061.800 1.016.600 1.016.600 1.016.600 1.016.600 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 947.100 900.900 900.900 900.900 900.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 947.100 900.900 900.900 900.900 900.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 296.191 268.500 268.500 268.500 268.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 296.191 268.500 268.500 268.500 268.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.243.291 1.169.400 1.169.400 1.169.400 1.169.400 Investitionen Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutzflächen -47.000 -37.000 -37.000 -10.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -47.000 -37.000 -37.000 -10.000 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendunge n 100.000 50.000 50.000 50.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -200.000 -100.000 -100.000 -100.000 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp -5.500 -5.000 -5.000 -500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.500 -5.000 -5.000 -500 Gesamtsumme -152.500 -92.000 -92.000 -60.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 250 - Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Produktinformationen Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Forstamt Zugeordnete Produkte 555001 Holzproduktion (Forstbetrieb Kreiswald) (BgA) 555005 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als untere Forstbehörde und Dienstleistungen für Dritte (z.T. BgA) Kurzbeschreibung Pflege und Bewirtschaftung des Waldes unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und der Ziele des Wald- eigentümers forstliche Fördermaßnahmen und forstliche Rahmenplanung sonstige hoheitliche Tätigkeiten (z.B. forstliche Genehmigungen und Stellungnahmen) Bewirtschaftung des Staatswaldes Forsttechnische Betriebsleitung und Wirtschaftsverwaltung im Körperschaftswald Beratung, Betreuung des Kleinprivatwaldes Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 251 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -26.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -6.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.000 -35.600 -35.600 -35.600 -35.600 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -550.700 -491.000 -491.000 -491.000 -491.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -624.700 -531.600 -531.600 -531.600 -531.600 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.356.600 1.281.700 1.281.700 1.281.700 1.281.700 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 146.800 112.800 112.800 112.800 112.800 14 - Planmäßige Abschreibungen 5.600 8.100 8.100 8.100 8.100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 30.500 29.900 29.900 29.900 29.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.539.500 1.432.500 1.432.500 1.432.500 1.432.500 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 914.800 900.900 900.900 900.900 900.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 914.800 900.900 900.900 900.900 900.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 492.240 410.500 410.500 410.500 410.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 492.240 410.500 410.500 410.500 410.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.407.040 1.311.400 1.311.400 1.311.400 1.311.400 Investitionen Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I250301601 Software Schnittstelle FOFUS -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 Gesamtsumme -5.000 -5.000 -5.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 252 - Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Produktinformationen Zuständigkeiten Landwirtschaftsamt Zugeordnete Produkte 555101 EU-Ausgleichsmaßnahmen, Verwaltung 555102 Kontrollen der Förder- und Ausgleichsverfahren inkl. Fachrechtskontrollen, Landwirtschaftliche Produktion 555106 Agrarordnung, Betriebs- und Hauswirtschaft 555115 Obst- und Gartenbau Kurzbeschreibung Verwaltungsverfahren zu Ausgleichsleistungen Kontrolle der Förder- und Ausgleichsverfahren inkl. Fachrechtskontrollen, Landwirtschaftliche Produktion Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und zu Bauvorhaben als Träger öffentlicher Belange, Unternehmensberatung Obst- und Gartenbauberatung, einschließlich „Übergebietliche Pflanzenschutzberatung Obstbau“ Kennzahlen 2015 2016 2017 Landwirtschaftliche Betriebe 1.677 1.677 - Anzahl Antragsteller Gemeinsamer Antrag 1.488 1.473 - Grundstückverkehr/ Pachtverträge 800 - - Anzahl INVEKOS-Kontrollen 150 - - Anzahl Fachrechtskontrollen 165 - - Anzahl Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange 250 - - Anzahl Versuchsglieder Hopfenversuchsfeld in Straß 150 - - Anzahl Versuchsglieder Obstbau - - - Pflege Hochstämme 5.000 - - Nachpflanzung Hochstämme, Anzahl Bäume 1.000 - - Obstfläche in ha 7.615 - - Unterrichtseinheiten Fachschule für Landwirtschaft 180 - - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 253 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -28.600 -28.900 -28.900 -28.900 -28.900 9 + Sonstige ordentliche Erträge -500 -500 -500 -500 -500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -29.100 -29.400 -29.400 -29.400 -29.400 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 1.531.100 1.576.500 1.576.500 1.576.500 1.576.500 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.000 9.300 9.300 9.300 9.300 14 - Planmäßige Abschreibungen 7.600 6.600 6.600 6.600 6.600 16 - Transferaufwendungen 94.500 96.000 96.000 96.000 96.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 74.300 49.900 49.900 49.900 49.900 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.715.500 1.738.300 1.738.300 1.738.300 1.738.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.686.400 1.708.900 1.708.900 1.708.900 1.708.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.686.400 1.708.900 1.708.900 1.708.900 1.708.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 770.013 763.500 763.500 763.500 763.500 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 770.013 763.500 763.500 763.500 763.500 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 2.456.413 2.472.400 2.472.400 2.472.400 2.472.400 Investitionen Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I220301601 Software ZEPP Schnittstelle -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I221001601 Beschaffung Mikroskop -2.500 -2.500 -2.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 -2.500 I221001602 PC- Ausstattung Multifunktionsgerät -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 Gesamtsumme -7.500 -7.500 -7.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 254 - Produktgruppe 5610 Umweltschutzmaßnahmen Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5610 Umweltschutzmaßnahmen Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz Umweltschutzamt Zugeordnete Produkte 561001 Altlasten und Bodenschutz 561004 Abfallrechtliche Maßnahmen 561005 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 561007 Klima-, Luftreinhaltungs- und Lärmschutzkonzepte 561008 Aktionen/Veranstaltungen/Informationen Kurzbeschreibung Vollzug des Bodenschutzrechts einschließlich untergesetzlicher Regelwerke Erfassung altlastverdächtiger Flächen (Altlastenkataster) Vollzug des Immissionsschutzrechts durch die Zulassung und Überwachung von Anlagen/Einrichtungen; Verfolgung von Emissionen und Immissionen, Vollzug des Abfallrechts durch Genehmigung und Überwachung von Deponien; Überwachung der Abfallentsorgung; Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen Überwachung der Abfallentsorgung Bearbeitung von Beschwerden und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Erstellung und Bewertung von Emissions- und Immissionsanalysen Konzeption und Umsetzung von Programmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung in der Luft Durchführung von Schallpegelmessungen Betriebsrevisionen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 255 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5610 Umweltschutzmaßnahmen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -16.700 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -115.000 -120.200 -120.200 -120.200 -120.200 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 9 + Sonstige ordentliche Erträge -400 -800 -800 -800 -800 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -152.100 -141.000 -141.000 -141.000 -141.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 879.400 840.600 840.600 840.600 840.600 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 78.750 56.600 56.600 56.600 56.600 14 - Planmäßige Abschreibungen 300 300 300 300 300 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 127.300 67.400 67.400 67.400 67.400 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.085.750 964.900 964.900 964.900 964.900 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 933.650 823.900 823.900 823.900 823.900 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 933.650 823.900 823.900 823.900 823.900 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 372.377 372.600 372.600 372.600 372.600 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 372.377 372.600 372.600 372.600 372.600 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.306.027 1.196.500 1.196.500 1.196.500 1.196.500 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 256 - Produktgruppe 5620 Arbeitsschutz Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5620 Arbeitsschutz Produktinformationen Zuständigkeiten Umweltschutzamt Zugeordnete Produkte 562001 Technischer Arbeitsschutz 562002 Sozialer und organisatorischer Arbeitsschutz Kurzbeschreibung Technischer, sozialer und organisatorischer Arbeitsschutz Beratung, Überprüfung und Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben und deren Anlagen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 257 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5620 Arbeitsschutz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -27.000 -29.000 -29.000 -29.000 -29.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -27.000 -29.000 -29.000 -29.000 -29.000 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 362.900 357.300 357.300 357.300 357.300 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.300 4.100 4.100 4.100 4.100 14 - Planmäßige Abschreibungen 100 100 100 100 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 14.500 2.300 2.300 2.300 2.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 381.700 363.800 363.800 363.800 363.800 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 354.700 334.800 334.800 334.800 334.800 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 354.700 334.800 334.800 334.800 334.800 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 184.448 114.800 114.800 114.800 114.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 184.448 114.800 114.800 114.800 114.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 539.148 449.600 449.600 449.600 449.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 258 - Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 571001 Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung Kurzbeschreibung Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung insbesondere in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Organisation des Langenargener Wirtschaftsgespräches und des Energiewirtschaftsforums Breitbandförderung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 259 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -10.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 4 + Öffentlich-rechtliche Entgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -154.500 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -164.500 -4.500 -4.500 -4.500 -4.500 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 70.500 80.800 80.800 80.800 80.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 700 700 700 700 16 - Transferaufwendungen 439.000 505.000 505.000 505.000 505.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.000 11.200 11.200 11.200 11.200 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 518.500 597.700 597.700 597.700 597.700 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 354.000 593.200 593.200 593.200 593.200 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 354.000 593.200 593.200 593.200 593.200 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 11.708 24.800 24.800 24.800 24.800 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 11.708 24.800 24.800 24.800 24.800 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 365.708 618.000 618.000 618.000 618.000 Investitionen Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I201501702 Übernahme Anteile Kommune (WFB) -64.000 -64.000 270 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -64.000 -64.000 Gesamtsumme -64.000 -64.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 260 - Produktgruppe 5750 Tourismus Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5750 Tourismus Produktinformationen Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 575001 Regionales Tourismusmanagement Kurzbeschreibung Projektentwicklung und -koordination in Zusammenarbeit mit den Touristikern des Landkreises, der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH (DBT) und der Internationalen Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Tourismusinfrastrukturförderung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 261 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5750 Tourismus Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -300 -300 -300 -300 -300 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -300 -300 -300 -300 -300 Ordentliche Aufwendungen 11 - Personalaufwendungen 31.500 97.800 97.800 97.800 97.800 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.200 1.200 1.200 1.200 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 825.200 843.300 843.300 843.300 843.300 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 856.700 942.300 942.300 942.300 942.300 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 856.400 942.000 942.000 942.000 942.000 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 856.400 942.000 942.000 942.000 942.000 TE23 - Aufwendungen für interne Leistungen 31.300 31.300 31.300 31.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) 31.300 31.300 31.300 31.300 TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 856.400 973.300 973.300 973.300 973.300 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 262 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 263 - Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 264 - Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktinformationen Zugeordnete Produkte 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 265 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -142.247.000 -144.084.500 -157.756.100 -158.277.200 -154.902.400 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.000 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -134.300 -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -142.383.300 -144.209.400 -157.881.000 -158.402.100 -155.027.300 Ordentliche Aufwendungen 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.190.500 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 16 - Transferaufwendungen 9.663.000 10.854.000 10.854.000 10.854.000 10.854.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 10.853.500 11.854.000 11.854.000 11.854.000 11.854.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -131.529.800 -132.355.400 -146.027.000 -146.548.100 -143.173.300 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -131.529.800 -132.355.400 -146.027.000 -146.548.100 -143.173.300 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -131.529.800 -132.355.400 -146.027.000 -146.548.100 -143.173.300 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 9 = Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 142.383.300 144.209.400 157.881.000 158.402.100 155.027.300 16 = Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -10.853.500 -11.854.000 -11.854.000 -11.854.000 -11.854.000 17 = Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) 131.529.800 132.355.400 146.027.000 146.548.100 143.173.300 21 + Einzahlg.aus der Veräußerung von Finanzvermögen 91.900 21.200 21.500 21.800 22.100 23 = Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 91.900 21.200 21.500 21.800 22.100 29 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -2.600.000 -100.000 30 = Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -2.600.000 -100.000 31 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -2.508.100 -78.800 21.500 21.800 22.100 32 = Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) 129.021.700 132.276.600 146.048.500 146.569.900 143.195.400 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 266 - 35,0% 35,0% 32,0% 30,5% 27,5% 33,4% 32,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 0 50 100 150 200 250 300 0 0 0 0 0 0 0 Millionen Steuerkraftsumme Gemeinden Kreisumlage Hebesatz Produktgruppe 6110 Steuerungsunterstützung/Controlling Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Produktinformationen Zugeordnete Produkte 611000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Kurzbeschreibung Das Produkt beinhaltet die Bewirtschaftung der allgemeinen Umlagen und Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (u.a. Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage, Mehrbelastungen), die Vermögens- (Schuldendiensthilfen, Geldanlagen) und Schuldenverwaltung (Kommunalkredite, kreditähnliche Geschäfte, Bürgschaften sowie Kredite zur Liquiditätssicherung), die Abwicklung der Steuerschulden (u.a. Voranmeldung/Abwicklung Umsatz-steuer) und Spenden Entwicklung der Steuerkraftsumme der Gemeinden und der Kreisumlage Steuerkraftsumme Kreisumlage Hebesatz Steuerkraftsumme Gemeinden Kreisumlage Bodenseekreis Euro Euro % Euro 2011 179.244.990 62.735.747 35,0% 201.521.769 2012 206.523.544 72.283.240 35,0% 229.609.264 2013 235.265.136 75.284.844 32,0% 268.665.256 2014 231.130.686 70.490.000 30,5% 262.635.728 2015 259.259.830 71.296.453 27,5% 289.949.049 2016 278.887.878 93.148.551 33,4% 318.312.195 2017 273.644.864 87.570.000 32,0% 315.451.484 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 267 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 2 + Zuweisungen und Zuwendungen,Umlagen u.aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -142.247.000 -144.084.500 -157.756.100 -158.277.200 -154.902.400 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -142.247.000 -144.084.500 -157.756.100 -158.277.200 -154.902.400 Ordentliche Aufwendungen 16 - Transferaufwendungen 9.663.000 10.854.000 10.854.000 10.854.000 10.854.000 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 9.663.000 10.854.000 10.854.000 10.854.000 10.854.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) -132.584.000 -133.230.500 -146.902.100 -147.423.200 -144.048.400 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) -132.584.000 -133.230.500 -146.902.100 -147.423.200 -144.048.400 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) -132.584.000 -133.230.500 -146.902.100 -147.423.200 -144.048.400 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 268 - Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Produktinformationen Zugeordnete Produkte 612000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Kurzbeschreibung Abwicklung von Darlehen und Zinsen Erläuterungen Nähere Erläuterungen und Grafiken stehen im Vorbericht zur Verfügung. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 269 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Ordentliche Erträge 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.000 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -10.700 7 + Zinsen und ähnliche Erträge -134.300 -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 9 + Sonstige ordentliche Erträge -4.000 10 = Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 9) -151.000 -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 Ordentliche Aufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 8.000 14 - Planmäßige Abschreibungen 4.600 15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.190.500 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 254.800 18 = Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 11 bis 17) 1.457.900 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 19 = Ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 10 und 18) 1.306.900 875.100 875.100 875.100 875.100 21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 19 und 20) 1.306.900 875.100 875.100 875.100 875.100 TE25 = Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE22 bis TE24) TE26 = Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 21 und TE25) 1.306.900 875.100 875.100 875.100 875.100 Investitionen Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamtang . z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächt- igungsüber -tragungen. a. 2015 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 F611701602 Darlehen an DBT -1.200.000 -1.200.000 -1.200.000 290 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -1.200.000 -1.200.000 -1.200.000 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichshafen GmbH -1.400.000 -1.400.000 -1.400.000 290 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -1.400.000 -1.400.000 -1.400.000 F611701701 Darlehen an RITZ -100.000 -100.000 290 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -100.000 -100.000 Gesamtsumme -2.700.000 -2.600.000 -2.600.000 -100.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 270 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 271 - Investitionsübersicht Aufbau der Investitionsnummern: Die Investitionsnummern beginnen mit einem I (=Investition) oder einem F (=Finanzierung/ Darlehen). Darauf folgt zweistellig die Ziffer des Amtes, welches die Investition tätigt: Amtsnummer Bezeichnung 00 Steuerung 01 Stabsstellen 02 Kommunal- und Prüfungsamt 03 Kreiskulturamt 10 Hauptamt 11 Veterinäramt 12 Rechts- und Ordnungsamt 13 Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr 14 Kreisvolkshochschule 20 Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 21 Vermessungsamt 22 Landwirtschaftsamt 23 Umweltschutzamt 24 Amt für Wasser- und Bodenschutz 25 Forstamt 30 Kämmerei, Kreiskasse und Vollstreckung 31 Bau- und Liegenschaftsamt 32 Straßenbauamt 33 Abfallwirtschaftsamt 34 Amt für Schule und Bildung 40 Sozialamt 41 Jugendamt 42 Gesundheitsamt 43 Jobcenter 45 Amt für Migration und Integration F60 Finanzierung Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 272 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 F611701602 Darlehen an DBT -1.200.000 -1.200.000 -1.200.000 290 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -1.200.000 -1.200.000 -1.200.000 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichshafen GmbH -1.400.000 -1.400.000 -1.400.000 290 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -1.400.000 -1.400.000 -1.400.000 F611701701 Darlehen an RITZ -100.000 -100.000 290 - Auszahlg. f. sonstige Investitionen -100.000 -100.000 I000301602 Weiterentwicklung Ratsinformationssystem -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware -150.000 -150.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -150.000 I030301601 Lizenzen und Dienstleistungen -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I030801601 Ankäufe Kunstsammlung (OEW- Mittel) 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 156.141 156.141 156.141 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -156.141 -156.141 -156.141 I030801602 Erweiterung Schriftenlager Kulturamt -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 I031001601 Museumsbedarf Galerie -12.000 -12.000 -12.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 -12.000 I031001602 Magazinbedarf Kreisarchiv -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I031001603 Querrolloschränke Bibliothek -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt -31.000 -10.000 -10.000 -21.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.000 -10.000 -10.000 -21.000 I100301601 Personalsoftware Magellan- Personalmanagementsoftw. -83.000 -83.000 -83.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -83.000 -83.000 I100301602 Software Telefonie -130.000 -100.000 -100.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -130.000 -100.000 -100.000 -30.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 273 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I100301604 DMS- Fortschreibung (Optimal System) -100.000 -100.000 -100.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -100.000 -100.000 I100301605 Device Management-Software Upgrade (IT-Watch) -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I100301606 Schnittstellen Doppik -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I100301607 Verbesserung Virenschutz -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I100301608 Zentrale Lizenzen -42.000 -42.000 -42.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 -42.000 -42.000 I100301609 Exchange Upgrade -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I100301610 DX-Union Update/Upgrade -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I100301611 LICHT (Valuemation) Upgrade -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I100301612 LICHT (Valuemation) Weiterentwicklung -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I100301613 Software Wissen (USU Knowledgebase) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I100301614 Hard- und Software für Interflex -70.000 -70.000 -70.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -70.000 -70.000 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I100301616 Spracherkennungssoftware -42.000 -42.000 -42.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 -42.000 -42.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 274 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I100901601 Beschaffung Pedec -2.500 -2.500 -2.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 -2.500 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I100901603 Übernahme Dienstfahrzeug FN-BK 636 (Forstamt) -16.500 -16.500 -16.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.500 -16.500 -16.500 I100901604 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I100901605 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I100901606 Zwei Anhänger Sozialamt Asyl (gebraucht) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I101001601 Flächenkonzeption - Konzept/Umsetzung -120.000 -70.000 -70.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -70.000 -70.000 -50.000 I101001602 Flächenkonzeption - Multimedia Bildschirme -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I101001603 Flächenkonzeption - Multimedia Besprechnungsräume -70.000 -70.000 -70.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -70.000 -70.000 I101001604 Flächenkonzeption - Mobile Arbeitsplätze -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I101001605 Beschaffung Bürostühle -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 I101001606 Erg. AP- Ausstattung -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I101001607 Netzwerke und WLAN -120.000 -120.000 -120.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -120.000 -120.000 I101001608 Beschaffung Switche -150.000 -35.000 -35.000 -115.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 275 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -35.000 -35.000 -115.000 I101001609 Feuerfeste Serverschränke -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I101001610 SQL-Server 2015 -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I101001611 Netzwerkerweiterung -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I111001701 Mobile Kühlbox -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I120301601 WinOwiG Digitalisierung -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I120301602 Elektron. Empfang v. Gewerbeanzeigen - GewAnzV -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I120301603 Software Geschwindigkeitsüberwach ung -12.000 -12.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüberwach ung -370.000 -370.000 -370.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -370.000 -370.000 -370.000 I120601701 Stationäre Geschwindigkeitsüberwach ung -150.000 -150.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -150.000 -150.000 I120901601 Beschaffung KdoW Kreisbrandmeister -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I120901602 Mobile Geschwindigkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. -70.000 -70.000 -70.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -70.000 -70.000 I121001601 Abrollbeh. Gefahrengut FF Friedrichshafen -350.000 -340.000 -340.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -340.000 -340.000 -10.000 I121001602 Abrollbeh. Gefahrengut FF Überlingen -350.000 -350.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 276 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -350.000 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis -1.353.200 -1.353.200 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.546.800 773.400 773.400 773.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.900.000 -773.400 -773.400 -2.126.600 I121001604 Beschaff. Dienstkleid. Führungs-u. Verwaltungsstab -50.000 -50.000 -50.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 -50.000 I121001605 Software Führungs- u. Verwaltungsstab -90.000 -90.000 -90.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -90.000 -90.000 -90.000 I121001701 Digitalfunkausstattung stv. KBM BSK -9.500 -9.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.500 -9.500 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Führungsfahrzeug -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 I122251602 Zuschuss Einrichtung App Mobile Retter -30.000 -30.000 -30.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -30.000 -30.000 -30.000 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungsfahrzeug -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -125.000 -100.000 -100.000 -25.000 I122251701 Zuschuss an Gemeinde Salem GW L Rüst -133.000 -133.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -133.000 -133.000 I130301601 Beschaffung Bürger-Online-Terminal -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I130301602 Anbindung Ausländeramt Kundensteuerung -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblösung) -120.000 -80.000 -80.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -80.000 -80.000 -40.000 I130301701 Controlling Datenbank für Bürger- Servicecenter -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 277 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I130301702 Sag`s doch Bürgerbeteiligung Haushalt -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I130901701 W-LAN Außenstellen KFZ- Zulassung TT -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I130901702 W-LAN Außenstellen KFZ- Zulassung ÜB -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I131001701 Ersatz- /Neubeschaf. Entstempelungsautomat -3.500 -3.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 -3.500 I131001702 Umbau Ablaufoptimierung Kfz- Zulassung FN -12.000 -12.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I200601701 Breitbandversorgung -1.000.000 -1.000.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -1.000.000 I201501701 Erw. Gesellsch.kreis bodo- Verbund (Integr. LKR Li) -30.000 -30.000 270 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -30.000 -30.000 I201501702 Übernahme Anteile Kommune (WFB) -64.000 -64.000 270 - Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -64.000 -64.000 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeldmanagement -200.000 -200.000 -200.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -200.000 -200.000 -200.000 I202251602 Zuschuss Gästekarte an Verkehrsunternhemen -100.000 -100.000 -100.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -100.000 -100.000 -100.000 I202251701 Unterstützung sozialer Wohnungbau -100.000 -100.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -100.000 -100.000 I210301601 Software GIS weitere Module und Einrichtungen -147.000 -120.000 -120.000 -27.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -147.000 -120.000 -120.000 -27.000 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS -27.000 -27.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.000 -27.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 278 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I211001701 Beschaffung SAPOS-Empfänger -13.000 -13.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.000 -13.000 I220301601 Software ZEPP Schnittstelle -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I221001601 Beschaffung Mikroskop -2.500 -2.500 -2.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 -2.500 I221001602 PC-Ausstattung Multifunktionsgerät -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutzflächen -47.000 -37.000 -37.000 -10.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -47.000 -37.000 -37.000 -10.000 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 100.000 50.000 50.000 50.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -200.000 -100.000 -100.000 -100.000 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp -5.500 -5.000 -5.000 -500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.500 -5.000 -5.000 -500 I250301601 Software Schnittstelle FOFUS -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I300301601 Software Finanzwesen -536.000 -300.000 -300.000 -236.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -536.000 -300.000 -300.000 -236.000 I301001701 Beschaffung Kassenautomat AL75 -75.000 -75.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -75.000 I310301601 Software CAFM -55.000 -20.000 -20.000 -20.000 -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -55.000 -20.000 -20.000 -20.000 -5.000 -5.000 -5.000 I310501602 Neugestaltung Werkstatt CNC Bereich - JZGS -155.000 -155.000 -155.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -85.500 -85.500 -85.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -69.500 -69.500 -69.500 I310501603 Modernisierung Außenbeleuchtung - BZM -141.744 -50.944 -50.944 -90.800 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 71.756 32.056 32.056 39.700 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 279 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -193.500 -63.000 -63.000 -130.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestalozzischule Markdorf -20.000 -20.000 -20.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -20.000 -20.000 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM -2.037.800 -18.400 -18.400 -529.700 -3.181.800 -2.934.200 1.444.500 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.769.500 61.600 61.600 15.800 247.600 1.444.500 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -3.807.300 -80.000 -80.000 -545.500 -3.181.800 -3.181.800 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -315.000 -220.000 -220.000 -95.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -315.000 -220.000 -220.000 -95.000 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -105.000 -50.000 -50.000 -55.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -105.000 -50.000 -50.000 -55.000 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -245.000 -80.000 -80.000 -165.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -245.000 -80.000 -80.000 -165.000 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.000.000 2.000.000 2.000.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.000.000 -2.000.000 -2.000.000 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -6.897.300 -750.000 -503.300 -4.024.000 -1.620.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 3.252.700 396.700 476.000 2.380.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -10.150.000 -750.000 -900.000 -4.500.000 -4.000.000 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -78.000 -23.400 -7.800 -23.400 -23.400 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 22.000 6.600 2.200 6.600 6.600 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -100.000 -30.000 -10.000 -30.000 -30.000 I310501703 Fahrradständer (BZM) -17.900 -17.900 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 5.100 5.100 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -23.000 -23.000 I310501704 Sonnenschutz - Pestalozzischule Markdorf -7.500 -7.500 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.500 -7.500 I310501705 Sicherh.-techn. Umrüstung u. barrierefreier Zugang -80.600 -80.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 280 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.600 -80.600 I310501706 Sanierung Parkplatz (BSZ ÜB) -180.000 -180.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -180.000 -180.000 I310501707 Einrichtung Müllstationen (BSZ ÜB) -27.000 -27.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -27.000 -27.000 I310501708 Besprechungszimmer (JZG) -82.100 -82.100 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -82.100 -82.100 I310501709 Planung Erweiterung Cafeteria (BSZ ÜB) -428.000 -28.000 -400.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 12.000 12.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -440.000 -40.000 -400.000 I310501711 Sitzgelegenheiten Aussenbereich (BSZ FN) -50.000 -50.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -50.000 -50.000 I310501712 2 Beachvolleyballfelder (BSZ FN) -80.000 -80.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 -80.000 I310501714 Modernisierung der Außenbeleuchtung - BSZ FN -299.000 -299.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -299.000 -299.000 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST -157.000 -157.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -157.000 -157.000 I310501801 Verkaufserlös Schloss Rauenstein 1.740.000 580.000 580.000 580.000 200 + Einzahlg.aus der Veräußerung von Sachvermögen 1.740.000 580.000 580.000 580.000 I310701601 Neue Asylunterkünfte -32.042.900 -8.800.000 -8.800.000 -6.322.900 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -32.042.900 -8.800.000 -8.800.000 -6.322.900 -10.240.000 -3.540.000 -3.140.000 I310701602 Notfall Hallen -1.278.800 -1.278.800 -1.278.800 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.278.800 -1.278.800 -1.278.800 I310701701 2 Carports Sonnenbergschule -75.000 -75.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -75.000 -75.000 I310901601 EDV Sanierung aktive Komponenten BSZ ÜB -85.000 -85.000 -85.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -85.000 -85.000 -85.000 I310901602 Sanierung Datennetz - Elektronikschule Tettnang -135.000 -135.000 -135.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 281 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -135.000 -135.000 -135.000 I311001601 LED-Leuchten Glärnischstr. 1-3 -280.000 -280.000 -280.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -280.000 -280.000 -280.000 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I311001701 Beschaffung Defibrilatoren (BZM) -7.000 -7.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.000 2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BZM) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I311001704 Multimediageräte f.Umnutzung Malerwerkstatt BSZ FN -64.800 -64.800 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -64.800 -64.800 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I320301601 Schnittstelle Netwake Nachfolge LuKAS -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I320301602 Schnittstelle Dynamik Forms INFOMA LuKAS -15.000 -15.000 -15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 -15.000 I320301603 Entwässerungsleitungskata ster B-L-K Straßen -61.000 -61.000 -61.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.000 -61.000 -61.000 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -13.450.000 -3.800.000 -3.800.000 -1.650.000 -10.500.000 -5.500.000 -2.000.000 -500.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 5.200.000 2.000.000 2.000.000 700.000 2.000.000 500.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -850.000 -500.000 -500.000 -350.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -17.800.000 -5.300.000 -5.300.000 -2.000.000 -10.500.000 -7.500.000 -2.500.000 -500.000 I320601602 K7742 Ortsumfahrung Schnetzenhausen -2.350.000 -300.000 -300.000 -400.000 -500.000 -750.000 -400.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 282 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -450.000 -100.000 -350.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.900.000 -300.000 -300.000 -400.000 -400.000 -400.000 -400.000 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf -4.775.000 -100.000 -100.000 -500.000 -1.100.000 -1.500.000 -1.575.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 5.300.000 200.000 300.000 2.000.000 2.800.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.275.000 -100.000 -800.000 -1.000.000 -375.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.800.000 -100.000 -100.000 -600.000 -600.000 -2.500.000 -4.000.000 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern -2.300.000 -300.000 -300.000 -450.000 -550.000 -600.000 -400.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 750.000 250.000 250.000 250.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -300.000 -350.000 -350.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.050.000 -300.000 -300.000 -450.000 -500.000 -500.000 -300.000 I320601605 K7759 Beseitigung Banübergang Neufrach 785.000 785.000 785.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 885.000 885.000 885.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -100.000 -100.000 -100.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg -1.200.000 -1.200.000 -1.200.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.800.000 1.800.000 1.800.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -450.000 -450.000 -450.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.550.000 -2.550.000 -2.550.000 I320601608 San. Fahrbahnabsenkung Gailhöfe-Großschönach -150.000 -150.000 -150.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -150.000 -150.000 -150.000 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen-Ittendorf -1.150.000 -50.000 -50.000 -100.000 -500.000 -500.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -150.000 -50.000 -50.000 -50.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.000.000 -50.000 -50.000 -50.000 -450.000 -450.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -1.930.000 -280.000 -280.000 -650.000 -900.000 -650.000 -350.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -150.000 -50.000 -50.000 -50.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.780.000 -280.000 -280.000 -600.000 -900.000 -600.000 -300.000 I320601611 Radwegnetzkonzeption -550.000 -450.000 -450.000 -100.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -550.000 -450.000 -450.000 -100.000 I320601612 K7760 Radweg -205.000 -85.000 -85.000 -120.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 80.000 80.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -35.000 -35.000 -35.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -250.000 -50.000 -50.000 -200.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 283 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I320601613 Barierefreie Haltestelle -65.000 -65.000 -65.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -65.000 -65.000 -65.000 I320601614 Anpassung Einmündung Forstweg Gem. Neukirch -30.000 -30.000 -30.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.000 -30.000 -30.000 I320601615 K7742 Überquerungshilfe Schnetzenh./Unterraderach -37.000 -5.000 -5.000 -32.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 248.000 180.000 180.000 68.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -20.000 -20.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -265.000 -165.000 -165.000 -100.000 I320601616 K7749 Radweg Baitenhausen- Schlosskirche -55.000 -45.000 -45.000 -10.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 170.000 170.000 170.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -20.000 -20.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -205.000 -195.000 -195.000 -10.000 I320601617 K7751 Urnau/Kreisgrenze Verbreit./Herst.Ausweichst -630.000 -560.000 -560.000 -70.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 -80.000 -80.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -550.000 -480.000 -480.000 -70.000 I320601618 K7759 Restabwicklung früherer Maßnahmen -350.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -50.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -300.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 I320601619 Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen -5.500.000 -200.000 -200.000 -800.000 -1.500.000 -1.500.000 -1.500.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.500.000 -200.000 -200.000 -800.000 -1.500.000 -1.500.000 -1.500.000 I320601701 Neubau der Straßenmeisterei Markdorf -1.000.000 -1.000.000 240 - Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -1.000.000 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrücke -210.000 -100.000 -110.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 390.000 390.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -600.000 -100.000 -500.000 I320601703 K7725 Neubau Überquerungshilfe Hirschlatter Straße -60.000 -60.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -60.000 -60.000 I320601704 K7735 Neubau Rad-Gehweg Teuringer Str.(Stadt FN) -145.300 -55.300 -90.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 75.000 75.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 284 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -220.300 -55.300 -165.000 I320601705 K7738 Neubau Rad-Gehweg u. Überquerungshilfe Grötz -195.000 -195.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 150.000 150.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -345.000 -345.000 I320601706 K7739 Überquerungshilfe Höhe Holzhof (Stadt FN) -27.000 -27.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 23.000 23.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -50.000 -50.000 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Unterrad -27.000 -27.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 23.000 23.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -50.000 -50.000 I320601708 K7771 Neubau Rad-Gehweg Owingen und Bambergen -1.220.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.220.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 I320601709 K7772 Überquerungshilfe Goldbach -90.000 -90.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 40.000 40.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -130.000 -130.000 I320601710 K7785 Radfahrerausleitung Ortsausgang Leustetten -45.000 -45.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 85.000 85.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -130.000 -130.000 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -870.000 -100.000 -100.000 -170.000 -500.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 330.000 330.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.200.000 -100.000 -100.000 -500.000 -500.000 I320601712 K7785 Sanierung Frickingen- Leustetten -1.545.000 -1.545.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.545.000 -1.545.000 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverladung SM Tettnang -80.000 -50.000 -50.000 -10.000 -10.000 -10.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -80.000 -50.000 -50.000 -10.000 -10.000 -10.000 I320901601 WLAN-Sender Straßenmeistereien -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I321001601 Erwerb Fahrzeuge/Geräte > 1000 € -1.704.000 -328.000 -328.000 -344.000 -344.000 -344.000 -344.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.046.000 222.000 222.000 206.000 206.000 206.000 206.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.750.000 -550.000 -550.000 -550.000 -550.000 -550.000 -550.000 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € -225.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 285 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -225.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 I322251601 Anteil Bodenseekreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB -105.000 -100.000 -100.000 -5.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -105.000 -100.000 -100.000 -5.000 I322251602 K7749 Beteiligung Ern. Straßenentwäs. OD Ahausen -90.000 -90.000 -90.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -90.000 -90.000 -90.000 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg- Betenbrunn -200.000 -200.000 -200.000 280 - Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaß nahmen -200.000 -200.000 -200.000 I330301601 Software Aktualisierung Abfuhrkalender -7.000 -7.000 -7.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 -7.000 I330301602 Software Behälterverwaltung -20.000 -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -10.000 -10.000 -10.000 I330301603 Internetanpassung Modul Abfallwirtschaft -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I330301604 Software Modul Deponietechnik/Betriebstag ebuch -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz -2.310.000 -270.000 -270.000 -240.000 -1.000.000 -800.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.270.000 -270.000 -270.000 -200.000 -1.000.000 -800.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 I330601602 Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid -100.000 -100.000 -100.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -100.000 -100.000 -100.000 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -3.300.000 -3.300.000 -3.300.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.300.000 -3.300.000 -3.300.000 I330601606 Fortführung Wertstoffhof-Netz -1.900.000 -400.000 -400.000 -750.000 -750.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.900.000 -400.000 -400.000 -750.000 -750.000 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -3.000.000 -100.000 -2.900.000 -2.900.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.000.000 -100.000 -2.900.000 -2.900.000 I330601609 EZ Weiherberg Deponie Erlebnispfad -10.000 -10.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.000 -10.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 286 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -550.000 -550.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -550.000 -550.000 I330601901 Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel -1.000.000 -1.000.000 250 - Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.000.000 -1.000.000 I331001601 Mobile Barkasse -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 I340301701 Beschaffung Bibliotheksprogramm (Bib BZM) -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I340901602 Beschaffung Verwaltungsserver (CDS) -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I340901604 Ergänzugen EST-Netzwerk (ES TT) -1.200 -1.200 -1.200 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 -1.200 I340901605 Techn.Erneu. Holz-CNC- Bearbeitungszentrum (JZGS) -165.000 -165.000 -165.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -165.000 -165.000 -165.000 I340901701 Ergänzugen Netzwerke (ES TT) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I340901702 Beschaffung Server (Bib BZM) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001601 EDV- Ausstattung (WRS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001602 EDV- Ausstattung (RS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001603 EDV- Ausstattung (Gym BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001604 Spielgeräte Sonnenbergschule -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001605 EDV- Ausstattung Sonnenbergschule -4.000 -4.000 -4.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 287 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 -4.000 I341001606 Sportgeräte Sonnenbergschule -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001607 Beschaffung Spülmaschine Sonnenbergschule -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001608 Beschaffung Trinkbrunnen Pestalozzischule -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001609 Beschaffung Digitale Tafeln (CVS) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001610 EDV- Ausstattung (CVS) -40.000 -40.000 -40.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -40.000 -40.000 I341001611 Industrielle Messtechnik (CDS) -30.000 -30.000 -30.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I341001612 Mechatronisches System Ind. 4.0 (CDS) -80.000 -80.000 -80.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -80.000 -80.000 -80.000 I341001613 Beschaffung Mobiliar (CDS) -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 I341001614 Beschaffung Sportgeräte (CDS) -3.500 -3.500 -3.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 -3.500 -3.500 I341001615 Beschaffung Geräte f. Unterricht (CDS) -100.000 -100.000 -100.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -100.000 -100.000 I341001616 EDV- Ausstattung (CDS) -62.000 -62.000 -62.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -62.000 -62.000 -62.000 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -75.000 -75.000 -75.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -75.000 -75.000 I341001618 Medienausstattung div. Geräte (HES) -52.300 -52.300 -52.300 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -52.300 -52.300 -52.300 I341001619 Beschaffung div. Geräte Schulungsraum (KMZ) -7.000 -7.000 -7.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 288 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 -7.000 I341001620 EDV- Ausstattung (KMZ) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 I341001621 Beschaffung Möbel Küche (DHS) -1.400 -1.400 -1.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 -1.400 -1.400 I341001622 Beschaffung Tablets (DHS) -5.000 -5.000 -5.000 180 + Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 15.000 15.000 15.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001623 Beschaffung Möbel Sekretariat (DHS) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001624 Beschaffungen Bereich Nahrung (DHS) -1.000 -1.000 -1.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 -1.000 I341001625 Beschaffungen Bereich Biotechnologie (DHS) -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001626 Beschaffungen Datenverarbeitung (DHS) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001627 Beschaffung Nähmaschinen (DHS) -1.000 -1.000 -1.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 -1.000 I341001628 EDV- Ausstattung (JKS) -4.000 -4.000 -4.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 -4.000 I341001629 Beschaffung Schneidemaschine (JKS) -1.400 -1.400 -1.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 -1.400 -1.400 I341001630 Ausstattung AL- Zimmer (JvLS) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) -10.500 -10.500 -10.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.500 -10.500 -10.500 I341001632 EDV- Ausstattung (JvLS) -10.000 -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001633 Beschaffung Sportgeräte (JvLS) -6.000 -6.000 -6.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 289 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I341001634 Beschaffung Bibliotheksmöbel (JvLS) -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001635 Beschaffung Beamer (JvLS) -2.500 -2.500 -2.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 -2.500 I341001636 Beschaffungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001637 Beschaffungen im allg. Sammlungsbereich (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001638 Beschaffungen Werkstättenbereich (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001639 Beschaffungen Medientechnik (ES TT) -3.000 -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001640 Beschaffungen FB Geräte,Systeme,Elektronik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001641 Beschaffung FB Energie-/Gebäudetechnik (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001642 Beschaffung Laborausstettung (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001643 EDV- Ausstattung (ES TT) -58.000 -58.000 -58.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -58.000 -58.000 -58.000 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) -250.000 -250.000 -250.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 -250.000 -250.000 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elektrik(JZGS) -17.000 -17.000 -17.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.000 -17.000 -17.000 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) -18.000 -18.000 -18.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 -18.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 290 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001702 Pflegepuppen (JvLS) -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I341001703 Mikroskope (JvLS) -11.000 -11.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.000 -11.000 I341001704 elektr. Pflegebett (JvLS) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001705 Laborausstattung (ES TT) -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I341001706 Energie- /Gebäude- /Automatisierungstech. (ES TT) -20.000 -20.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I341001707 Ergänzungen im FB Geräte, Systeme, Elekt. (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001708 Ergänzungen in Medientechnik (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001709 Ergänzungen im Werkstattbereich (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Verwaltung (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001711 Ergänzungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001712 Technologische Erneuerung (CDS) -200.000 -200.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -200.000 -200.000 I341001713 Grundausstattung Schalttafel Kfz Wertstatt (JZGS) -35.000 -35.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.000 -35.000 I341001714 Pneumatik- Ausstattung (JZGS) -13.600 -13.600 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 291 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.600 -13.600 I341001715 Drucker für Physikabteilung (JZGS) -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I341001716 Digitaler Bildschirm - Neubau (JZGS) -6.400 -6.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 I341001717 Digitaler Bildschirm - Werkstatt (JZGS) -6.400 -6.400 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 I341001718 DSBtouch Bildschirm Lehrerzimmer (JZGS) -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I341001719 Beschaffung Beamer (JZGS) -1.200 -1.200 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 I341001720 Beschaffung Medienausstattung (HES) -22.100 -22.100 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.100 -22.100 I341001721 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001723 Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (Gym BZM) -10.000 -10.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001724 Beschaffung Konvertierungsgerät (Bib BZM) -1.300 -1.300 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 I341001725 Mac Book Pro zum Viedeoschnitt (KMZ Leiter) -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I341001726 Videokameras 4k (KMZ) -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I341001727 Beschaffung EDV-Ausstattung -4.500 -4.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.500 -4.500 I400301601 Software Buttler -39.000 -7.000 -7.000 -32.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 292 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -39.000 -7.000 -7.000 -32.000 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshandeln" -5.000 -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I400301603 Software Modul Fallmanagement -25.000 -25.000 -25.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 -25.000 I400301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -3.000 -3.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I401001601 EDV-Anbindung Gemeinschaftsunterkünfte -250.000 -250.000 -250.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 -250.000 -250.000 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -31.900 -26.100 -26.100 -5.800 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.900 -26.100 -26.100 -5.800 I410301701 Optische Archivierung Jugendamt -83.000 -83.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -83.000 I420301601 Software Upgrade Octoware -21.000 -21.000 -21.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.000 -21.000 -21.000 I421001601 Beschaffung Chlormessgerät -2.000 -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I430301601 Schnittstelle Infoma/MIS -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I441001601 Beschaffung Mobile Kühlbox -1.500 -1.500 -1.500 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 -1.500 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -6.000 -6.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I450301702 Lagerprogramm Gemeinschaftsunterkünfte -5.000 -5.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) -24.000 -24.000 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 293 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Gesamtausg abe-/ - einnahmebe darf (Ansatz) bisher bereitgestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 VE 2017 Finanzplan 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.000 -24.000 I451001701 Beschaffung Ausstattungsgegenstände Asyl -2.000 -2.000 260 - Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 Gesamtsumme -110.516.144 -30.883.544 -30.883.544 -22.394.700 -17.481.800 -28.894.600 -17.300.900 -11.042.400 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 294 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 295 - Stellenplan Teil I: Erläuterungen 1. Inhaltsübersicht 2. Rechtsgrundlagen 3. Begriff und Inhalt 4. Änderung des Stellenplans 5. Stellen für staatliche Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte 6. Probezeit in einem Amt mit leitender Funktion 7. Stellenbewertung 8. Budgetierung/Aushilfskräfte 9. Teilzeitbeschäftigte 10. Altersteilzeit 11. Leerstellen 12. Künftig wegfallende Stellen („kw“-Vermerke) 13. Stellenbewegungen 14. Gesamtstellenzahl der Kreisbediensteten 15. Landesbedienstete Teil II: Stellenplan Teil III: Entwicklung der Stellenzahlen Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 296 - Stellenplan 2017 1. Inhaltsübersicht Erläuterungen: Ziffern 2 bis 15 Teil A Beamtinnen und Beamte Teil B Beschäftigte Zusammenstellung Teil C Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte des Haushaltsplans Teil D nachrichtlich – Ehrenbeamte, Nachwuchskräfte und sonst. Beschäftigte Übersicht Entwicklung der Stellenzahlen 2. Rechtsgrundlagen a) Landkreisordnung (LKrO) in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert am 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1152) b) Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert am 17. Dezember 2015 (GBl. 2016, S. 1) c) Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeinde- haushaltsverordnung - GemHVO) vom 11. Dezember 2009 (GBl. S. 770), zuletzt geändert am 29. April 2016 (GBl. S. 332) d) Stellenobergrenzenverordnung (StOGVO) vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 365), zuletzt geändert am 9. November 2010 (GBl. S. 793, 982) e) Art. 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313) 3. Begriff und Inhalt Im Stellenplan werden die Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend Beschäftigten festgelegt, die für die Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr erforderlich sind. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Stellenplan eines Vorjahres gilt so lange weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist. Künftig wegfallende Stellen erhalten den Vermerk „kw“. Diese Stellen dürfen nicht länger in Anspruch genommen werden, als dies sachlich unbedingt erforderlich ist (bis zum Wegfall des sachlichen Grun- des, bis zum Ausscheiden/Wechsel der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bzw. bei Rückkehr aus einer Beurlaubung bis zum Freiwerden einer Planstelle). Stellen mit „ku“-Vermerk sind nach Ausscheiden bzw. Wechsel der Stelleninhaberin/ des Stelleninha- bers in Stellen einer niedrigeren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 297 - 4. Änderung des Stellenplans Es ist unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Beamtinnen/Beamte oder Beschäftigte eingestellt, angestellt, befördert bzw. höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entspre- chenden Stellen nicht enthält. Eine Nachtragssatzung ist gem. § 82 Abs. 3 GemO nicht erforderlich a) bei Abweichungen vom Stellenplan sowie der Leistung höherer Personalausgaben, wenn sich dies unmittelbar aus einer Änderung des Besoldungs- oder Tarifrechtes ergibt; b) bei der Vermehrung oder Hebung von Stellen für Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte, wenn dies im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für diese Bediensteten unerheblich ist. 5. Stellen für staatliche Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte Die Stellen der Landesbediensteten bei der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde sind in Teil D nachrichtlich aufgeführt. Die Bewirtschaftung dieser Stellen obliegt den Ministerien des Landes bzw. dem Regierungspräsidium Tübingen. Die für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde erforderlichen Beamtinnen/Beamten und Be- schäftigten des gehobenen und mittleren Dienstes sind vom Landkreis zu stellen. Der Landkreis erhält dafür über erhöhte Zuweisungen im Finanzausgleich eine pauschale Entschädigung. 6. Probezeit in einem Amt mit leitender Funktion Gemäß § 8 Landesbeamtengesetz können Ämter mit leitender Funktion auf Probe übertragen werden. Der Kreistag des Bodenseekreises hat am 1. Oktober 1998 beschlossen, alle Ämter ab Besoldungs- gruppe A 14 Landesbesoldungsordnung – Oberrat/rätin – als „Ämter mit leitender Funktion“ auszuwei- sen und damit für die Übertragung auf Probe bestimmt. Dies sind derzeit folgende Stellen: A 16 – Ltd. Kreisverwaltungsdirektor/in Kreiskämmerer/in, Sozialdezernent/in, Dezernent/in für Umwelt und Technik A 14 – Kreisoberverwaltungsrat/rätin Leiter/in Kommunal- und Prüfungsamt, Kämmerei, Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr, Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Jugendamt, Sozi- alamt, Jobcenter 7. Stellenbewertung Der Stellenplan enthält die Ergebnisse der fortgeschriebenen Stellenbewertung. Höherbewertungen ab Bes.Gr. A 13 LBesG bzw. Verg.Gr. II BAT/Entgeltgruppe 13 TVöD und die ent- sprechenden Stellenhebungen sind vom Ausschuss für Verwaltung und Kultur bzw. dem Kreistag zu beschließen und müssen einzeln aufgeführt werden (s. Ziff. 13). 8. Aushilfskräfte Aushilfskräfte dürfen außerhalb des Stellenplanes beschäftigt werden. Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 298 - 9. Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte werden im Stellenplan zusammengefasst ausgewiesen. Im Landratsamt Bodenseekreis sind von 1.176 Kreisbediensteten 446 teilzeitbeschäftigt (Stand: 30.06.2016). 10. Altersteilzeit Beim Landratsamt Bodenseekreis befinden sich 7 Mitarbeitende in Altersteilzeit (Stand 30.06. 2016). 11. Leerstellen Wird eine Beamtin/Beschäftigte oder ein Beamter/Beschäftigter ohne Dienstbezüge beurlaubt und besteht ein unabweisbares Bedürfnis, die Planstelle auf unbestimmte Zeit neu zu besetzen, kann eine Leerstelle der entsprechenden Besoldungs-/Entgeltgruppe mit dem Vermerk „kw“ = „künftig wegfal- lend“ geschaffen werden. Endet die Beurlaubung, ist die/der Bedienstete in eine freie oder in die nächste frei werdende Planstelle ihrer/seiner Besoldungs-/Entgeltgruppe einzuweisen. Bis zur Einwei- sung in eine freie Stelle ist die/der Bedienstete auf der Leerstelle zu führen. 3 Leerstellen wurden gestrichen, da die beurlaubten Bediensteten im laufenden Haushaltsjahr 2016 zurückgekehrt bzw. ausgeschieden sind; 5 neue Leerstellen sind erforderlich. Daher ergibt sich eine Differenz von + 2 Leerstellen gegenüber dem Vorjahr. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 (s. Sitzungsvorlage DS 846/2016/1) einen Leerstel- lenpool mit insgesamt 30 Leerstellen genehmigt. 13,5 Leerstellen (s. oben) sind bereits in Anspruch genommen (s. Stellenplan Teil A und B) und den betreffenden Teilhaushalten zugewiesen worden. 12. Künftig wegfallende Stellen („kw“-Vermerke): Schulamt/Schulaufsicht; s. Anm. unten Kreiskulturamt (Gemeindearchive; Refinanzierung durch die Gemeinden); s. Anm. unten 1,00 0,55 Hauptamt Klinik Tettnang GmbH/Klinikum FN GmbH; s. Anm. unten Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr 1,47 2,00 1,00 Bau- und Liegenschaftsamt (Energiemanager) Kämmerei Zwischensumme zuzgl. Leerstellen (s. Ziff. 11) 1,00 0,50 7,52 13,50 Gesamt 21,02 Anmerkungen: zu Schulamt/Schulaufsicht: Nach Art. 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform vom 14.10.2008 hat- ten diejenigen Bediensteten des Schulamtes, die mit der Verwaltungsreform 2005 in den Dienst des Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 299 - Kreises übergetreten sind, ein Wahlrecht, wieder in den Dienst des Landes zu treten oder sich als Kreisbedienstete zu dem künftigen Staatlichen Schulamt Markdorf abordnen zu lassen. 3 Mitarbeite- rinnen haben von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Stellen entfallen, sobald die betreffenden Stelleninhaberinnen ausscheiden oder auf eine andere Planstelle umgesetzt werden. Zwei Mitarbeiterinnen sind zwischenzeitlich ausgeschieden. zu Kreiskulturamt/Gemeindearchive: Aufgrund der Interessenbekundungen der Städte und Gemeinden wurde der mittel- bis langfristige Be- treuungsaufwand mit 0,7 bis 1,0 Stellen(anteilen) berechnet. Der Bedarf wird durch Entfristung eines 0,8-Stellenanteils einer bisher befristeten Stelle gedeckt. Der „kw-Vermerk“ wird für diesen Anteil auf- gehoben und besteht damit ab 2015 nur noch für einen Stellenanteil von 0,55. zu Klinik Tettnang GmbH bzw. Klinikum Friedrichshafen GmbH: Die Personalkosten der beiden Bediensteten, die bei der Klinik Tettnang GmbH und der Klinikum Friedrichshafen GmbH eingesetzt sind, übernehmen die Kliniken. 13. Stellenbewegungen A. Stellenhebungen nach Neubewertung ab Bes.Gr. A 13 LBesG bzw. EG 13 TVöD Die Stelle des Leiters des Amtes für Migration und Integration (AMI) – gegründet zum 15.06.2016 - wurde nach Vergütungsgruppe I BAT – dies entspricht Entgeltgruppe 14 TVöD - bewertet; die ehem. Stelle der Sachgebietsleitung für Migration und Integration im Sozialamt, jetzt Amtsleiterstelle im AMI, wird im Stellenplan 2017 entsprechend angehoben. B. Stellenneubildungen Gemäß Kreistagsbeschluss vom 26.07.2016 (s. Sitzungsvorlage DS 84672016/1) vorbehaltlich Haushaltsbeschluss: *SB=Sachbearbeiter, EG=Entgeltgruppe Beschäftigte nach TVöD, A=Besoldungsgruppe für Beamte Dezernat/ Amt Aufgaben/Änderungen Stellen nicht gegen- finanziert Stellen voll / teilweise gegenfinanziert davon Bereich Asyl Dezernat Landrat Gleichstellungsbeauftragte Aufstockung der Stelle der Frauen u. Familien- beauftragten von 0,5 auf 0,75 (EG* 12) Servicebüro Gestaltung u. Internet Aufstockung Stelle Fachkraft (EG 8) 0,4 0,25 Dezernat 1 Hauptamt SB* für Entgeltabrechnung und Personal (EG 9/A 10) 1,0 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 300 - Rechts- und Ordnungsamt SB für Straßenverkehrsbehörde (A* 10) 1,0 VHS Organisation von Kursen für Flüchtlinge und Migranten (EG 10) 0,7 Dezernat 2 Amt für Kreis- entwicklung u. Baurecht Breitbandkoordinator (A 11) 1,0 Dezernat 3 Kämmerei SB Zentrale Vergabestelle (EG 10/A 11) 1,0 Amt für Schu- le und Bildung Schulsozialarbeit (S 12) Aufstockung im Bildungszentrum Markdorf Sekretariatskraft für Hugo-Eckener-Schule (EG 5) Bibliothek BZM, Mitarbeiterin (EG 5) 1,0 0,5 0,5 Dezernat 4 Aufstockung Behindertenhilfeplanung/ Sozial- psychiatrie (A 13) Assistenz für die Fachkräfte der Sozialplanung (EG 6) 0,3 0,5 Sozialamt SB Grundsicherung (EG 8) 1,0 Jobcenter 2 Sachgebietsleiter (A 12) 3 SB Leistungsgewährung (A 10/EG 9) 3 Fallmanager (EG 10) 1 Migrationsbeauftragter (EG 10) 1 Assistenzkraft (EG 5) 1,0 1,0 3,0 3,0 1,0 1,0 Amt für Migra- tion und In- tegration Streichung des „kw-Vermerks“ bei 13,5 Stellen SB für Controlling und Systemverwaltung (EG 10) Rechtsstelle (EG 13) 1,0 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 301 - Zentralisierte Rechtsstelle für Widersprüche und Klageverfahren (einschl. Ausländerbehör- de). 1,0 Jugendamt Familientreffs Erhöhung der Stellenanteile für Leitungen Fa- milientreffs (S 11 b) Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA), Fachkräfte S 14, EG 10/A11 2 Sachgebietsleiter (A 12/S 17) 1,8 1,0 5,2 1,0 verschiede- nen Ämtern zugeordnet Hilfskraft EG 2 1 SB (EG 10) 1 SB (A 11) 1,0 kw 0,5 kw 1,0 Zwischensumme: (11,5) (2,75) (18,4) Nach der Kreistagssitzung vom 26.07.2016 erneut beratener bzw. nachträglich hinzugekommener Stellenbedarf: Dezernat/ Amt Aufgaben/Änderungen Stellen nicht gegen- finanziert Stellen voll / teilweise gegenfinanziert davon Bereich Asyl Straßenbau- amt Radverkehrskoordinator (EG 11) vorbehaltlich Kreistagsbeschluss 1,0 Amt für Schu- le und Bildung Aufstockung Schulsozialarbeit Jakob-Gretser-Grundschule Markdorf, finanziert durch Stadt Markdorf 0,25 Dezernat 4 Amt für Migra- tion und In- tegration Streichung des „kw-Vermerks“ bei der Stelle des Integrationsbeauftragten Jugendamt Kindergartenfachberatung (S 15) Vernetzung aller Kindertageseinrichtungen; s. Ergebnis Demografiepapier des Bodensee- kreises, Teilfinanzierung durch die Gemeinden; Kreistagsbeschluss vom 11.10.2016 (s. Sit- zungsvorlage DS 848/2016/1) 0,3 0,7 Summen 12,8 3,7 18,4 Insgesamt 34,9 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 302 - C. Stellenabbau Eine zum Staatlichen Schulamt abgeordnete Kreisbedienstete trat in den Ruhestand; ihre Stelle wurde gestrichen (s. Ziff. 12). Im Forstamt wurden 4 Stellen (3 Stellen EG 5, 1 Stelle EG 8) abgebaut. 14. Gesamtstellenzahl der Kreisbediensteten Stellenneubildungen (s. Ziff. 13 B) + 34,9 St. (18,4 Stellen Aufgabenbereich Asyl; 13,5 Stellen vom Kreis finanziert, und 4,2 Stellen gegenfinanziert) zuzgl. weitere eingerichtete Leerstellen (s. Ziff. 11), kostenneutral + 2,0 St. Stellenabbau (s. Ziff. 13 C) - 5,0 St. _______________________________________________________________________________ Gesamtergebnis + 31,9 St. Im Ergebnis steigt die Gesamtstellenzahl der Kreisbediensteten im Vergleich zum Vorjahr von 892,11 um 31,9 Stellen auf 924,01 Stellen. 15. Landesbedienstete Die Stellenzahl der Landesbediensteten steigt im Vergleich zum Vorjahr von 34 Stellen um 1 Stelle auf insgesamt 35 Stellen (die Landesstellen sind in Teil D nachrichtlich aufgeführt). Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 Teil A: Beamtinnen und Beamte Laufbahngruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 Teil A I. Landkreisverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung Landrat B8 1,00 1,00 1,00 Höherer Dienst A16 3,00 3,00 3,00 A14 8,50 8,50 7,50 A13/H 1,00 1,00 1,00 Gehobener Dienst A13/G 6,00 5,75 5,75 A12 40,20 38,15 35,35 A11 67,55 1,00 67,35 59,80 A10 22,65 3,00 22,55 14,20 A9/G 1,00 1,00 Mittlerer Dienst A10/M 4,00 4,00 4,00 A9/M 29,30 8,00 29,55 25,63 A8 12,05 13,80 10,30 A7 3,00 4,00 2,59 Insgesamt A I 198,25 8,00 4,00 199,65 171,12 Teil A II. Sondervermögen mit Sonderrechnung Insgesamt A I und A II 198,25 8,00 4,00 199,65 171,12 zu Leerstellen "kw": beurlaubte Beamte/innen B e s.g ru p p e In sg e sa m t Z a h l d e r ta tsä ch lich b e s. S te lle n 3 0 .0 6 .2 0 1 6 m it Z u la g e n . L B e sG S o n d e r- sch lü sse l L e e rste lle n "kw " Z a h l d e r S te lle n 2 0 1 6 darunter Zahl der Stellen Nachrichtlich - 303 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Anlage zu Teil A - Amtsbezeichnungen für das Haushaltsjahr 2017 Summe Anzahl VKW Amtsbezeichung Besoldungsgruppe 1 1,00 Landrat B8 Summe 1 1,00 B8 3 3,00 Leitender Kreisverwaltungsdirektor A16 Summe 3 3,00 A16 8 8,00 Kreisoberverwaltungsrat A14 1 0,50 Obermedizinalrat A14 Summe 9 8,50 A14 1 1,00 Kreisbrandrat A13/H Summe 1 1,00 A13/H 5 5,00 Kreisoberamtsrat A13/G 1 1,00 Vermessungsoberamtsrat A13/G Summe 6 6,00 A13/G 2 2,00 Forstamtsrat A12 30 28,20 Kreisamtsrat A12 1 1,00 Kreisbauamtsrat A12 1 1,00 Landwirtschaftsamtsrat A12 3 3,00 Technischer Kreisamtsrat A12 5 5,00 Vermessungsamtsrat A12 Summe 42 40,20 A12 9 8,50 Forstamtmann A11 65 54,05 Kreisamtmann A11 2 2,00 Landwirtschaftsamtmann A11 1 1,00 Technischer Kreisamtmann A11 2 2,00 Vermessungsamtmann A11 Summe 79 67,55 A11 2 2,00 Forstoberinspektor A10 21 19,15 Kreisoberinspektor A10 2 1,50 Landwirtschaftsoberinspektor A10 Summe 25 22,65 A10 Kreisinspektor A9/G Summe A9/G 3 3,00 Erster Hauptstraßenmeister A10/M 1 1,00 Erster Lebensmittelhauptkontrolleur A10/M Summe 4 4,00 A10/M 1 1,00 Hauptstraßenmeister A9/M 20 18,30 Kreisamtsinspektor A9/M 10 10,00 Vermessungsamtsinspektor A9/M Summe 31 29,30 A9/M 3 2,25 Kreishauptsekretär A8 1 0,80 Landwirtschaftshauptsekretär A8 9 9,00 Vermessungshauptsekretär A8 Summe 13 12,05 A8 2 2,00 Kreisobersekretär A7 1 1,00 Vermessungsobersekretär A7 Summe 3 3,00 A7 Gesamtsumme 217 198,25 - 304 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 Teil B: Beschäftigte Tarifart 1 2 3 4 5 6 7 8 Teil B I. Landkreisverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung TVÖD VKA E15 2,00 2,00 2,00 E14 4,00 3,00 2,80 E13 10,00 9,00 8,00 E12 17,35 17,10 16,20 E11 40,60 36,05 33,05 E10 71,30 1,00 61,65 63,46 E09 103,32 96,37 96,47 E08 113,01 2,00 106,38 101,56 E07 3,00 3,00 3,00 E06 159,49 3,00 159,36 153,95 E05 79,34 1,50 80,79 76,51 E04 0,20 0,20 2,00 E03 1,48 1,48 1,33 E02UE 3,00 3,00 3,03 E02 6,72 5,72 4,34 TV Fleischbeschauer TVFLU 3,00 3,00 2,75 TV Wald Ba-Wü Monat E08 1,00 2,00 0,82 E05 8,00 11,00 5,46 E03 1,00 1,00 1,00 BT-V Soz.&Erz.Dienst S18 1,80 1,75 1,80 S17 7,00 5,00 5,00 S15 26,05 28,05 25,95 S14 29,95 2,00 26,45 28,17 S12 18,65 14,90 16,35 S11B 14,10 13,90 S11 14,00 S08B 0,40 1,20 S08 0,20 Insgesamt B I 725,76 9,50 692,46 670,10 Teil B II. Sondervermögen mit Sonderrechnung Insgesamt B I und B II 725,76 9,50 692,46 670,10 E n tg e ltg ru p p e In sg e sa m t Z a h l d e r ta tsä ch lich b e s. S te lle n 3 0 .0 6 .2 0 1 6 Zahl der Stellen Nachrichtlich Z a h l d e r S te lle n 2 0 1 6 m it Z u la g e S o n d e r- sch lü sse l L e e rste lle n "kw " darunter - 305 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis _______________________________________________________________________________________ _ Zusammenstellung Stellenplan 2017 Teil A Beamtinnen und Beamte 198,25 8,00 4,00 199,65 171,12 Teil B Beschäftigte 725,76 9,50 692,46 670,10 Landkreisverwaltung insgesamt 924,01 8,00 13,50 892,11 841,22 Landkreisverwaltung Zahl der Stellen Nachrichtlich In sg e sa m t darunter Z a h l d e r S te lle n 2 0 1 6 Z a h l d e r ta tsä ch lich b e s. S te lle n 3 0 .0 6 .2 0 1 6 m it Z u la g e n . L B e sG S o n d e r- sch lü sse l L e e rste lle n "kw " - 306 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte des Haushaltsplans 2017 - Beamtinnen und Beamte - LR THH Bezeichnung B8 A16 A14 A13/H A13/G A12 A11 A10 A9/G A10/M A9/M A8 A7 01 Innere Verwaltung 1,00 3,00 2,00 1,00 10,68 7,10 3,00 2,30 02 Sicherheit und Ordnung 1,00 1,00 2,70 6,45 1,50 1,00 8,50 1,25 1,00 03 Schulbetrieb 04 Kulturpflege 05 Soziales 4,50 1,00 10,00 31,30 12,65 4,00 1,00 06 Bauangelegenheiten 0,40 2,00 5,80 3,90 11,00 9,00 1,00 07 Energie- und Abfallwirtschaft 1,00 08 Straßen 1,00 1,00 1,00 1,00 3,00 2,00 09 Verkehr und ÖPNV 0,20 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 0,40 1,00 10,03 17,80 4,50 1,50 0,80 Insgesamt: 1,00 3,00 8,50 1,00 6,00 40,20 67,55 22,65 4,00 29,30 12,05 3,00 THH Bezeichnung 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulbetrieb 04 Kulturpflege 05 Soziales 06 Bauangelegenheiten 07 Energie- und Abfallwirtschaft 08 Straßen 09 Verkehr und ÖPNV 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Insgesamt: 198,25 33,10 1,00 9,00 0,20 36,03 30,08 24,40 64,45 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Summe - 307 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte des Haushaltsplans 2017 - Beschäftigte - THH Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09 E08 E07 E06 E05 E04 E03 01 Innere Verwaltung 1,00 0,40 3,00 2,35 9,05 16,40 17,05 16,73 17,35 1,90 1,48 02 Sicherheit und Ordnung 1,50 2,60 2,00 10,87 13,73 48,78 0,72 03 Schulbetrieb 0,40 2,00 1,20 1,00 0,30 4,50 5,13 28,39 7,47 0,20 04 Kulturpflege 1,00 1,00 4,20 1,00 0,70 3,70 2,50 4,30 3,10 05 Soziales 1,20 4,00 1,90 6,20 38,45 49,90 32,77 23,76 26,15 06 Bauangelegenheiten 0,24 2,40 1,00 0,75 3,30 3,40 7,00 07 Energie- und Abfallwirtschaft 1,00 1,20 4,00 1,00 5,40 5,50 17,00 1,50 08 Straßen 1,00 1,00 4,50 1,00 24,00 3,00 14,00 27,00 09 Verkehr und ÖPNV 0,52 0,30 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 3,24 9,85 11,45 9,85 9,35 2,50 4,50 Insgesamt: 2,00 4,00 10,00 17,35 40,60 71,30 103,32 113,01 3,00 159,49 79,34 0,20 1,48 THH Bezeichnung E02Ü E02 TVFLU E08 E05 E03 S18 S17 S15 S14 S12 S11B S08B 01 Innere Verwaltung 1,47 0,25 02 Sicherheit und Ordnung 3,00 1,00 03 Schulbetrieb 3,10 04 Kulturpflege 0,15 05 Soziales 1,80 7,00 26,05 29,95 18,65 13,85 0,40 06 Bauangelegenheiten 07 Energie- und Abfallwirtschaft 3,00 2,00 08 Straßen 09 Verkehr und ÖPNV 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 1,00 7,00 1,00 Insgesamt: 3,00 6,72 3,00 1,00 8,00 1,00 1,80 7,00 26,05 29,95 18,65 14,10 0,40 THH Bezeichnung 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulbetrieb 04 Kulturpflege 05 Soziales 06 Bauangelegenheiten 07 Energie- und Abfallwirtschaft 08 Straßen 09 Verkehr und ÖPNV 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Insgesamt: 0,82 59,74 725,76 TVöD VKA TVöD VKA 21,65 282,03 18,09 41,60 75,50 Summe 88,43 84,20 53,69 TV Wald Ba-Wü BT-V Soz.&Erz.Dienst - 308 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Anlage 1 zu Teil C - ku- und kw-Stellen für das Haushaltsjahr 2017 Anzahl Stellenvermerk Besoldungs- bzw. Bezahlungsgruppe (KW) Besoldungs- bzw. Bezahlungsgruppe (KU von) Besoldungs- bzw. Bezahlungsgruppe (KU zu) Beamte 1,00 KW A14 1,00 KW A12 2,50 KW A11 3,00 KW A10 1,00 KU A12 A11 Beschäftigte 1,00 KW E11 2,00 KW E10 0,55 KW E09 2,00 KW E08 4,00 KW E06 1,50 KW E05 0,47 KW E02 2,00 KW S14 1,50 KU E12 E11 24,97 KU * E09 E08 16,12 KU * E06 E05 * Beschäftigte, die vom BAT in den TVöD übergeleitet wurden und aufgrund eines Bewährungsaufstiegs bereits höhergruppiert waren oder nach den Überleitungsvorschriften noch höhergruppiert wurden. - 309 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Anlage 2 zu Teil C - Aufwandsentschädigungen für das Haushaltsjahr 2017 Planstelle Besoldungsgruppe Aufwandsentschädigung Landrat B8 1.368,65 Euro Dezernatsleitung 1 B2 175,00 Euro Dezernatsleitung 2 A16 76,69 Euro Dezernatsleitung 3 A16 89,48 Euro Dezernatsleitung 4 A16 76,69 Euro Hauptamtlicher Kreisbrandmeister A13/H 200,00 Euro 1. Stv. Kreisbrandmeister 200,00 Euro 2. Stv. Kreisbrandmeister 200,00 Euro - 310 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, Nachwuchskräfte und sonstige Beschäftigte Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl 2017 Zahl 2016 stellvertretende Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung 2,00 2,00 Insgesamt 2,00 2,00 Nachwuchskräfte und sonstige Beschäftigte Bezeichnung Art der Vergütung Zahl 2016 / 2017 Zahl 2015 / 2016 Azubi Straßenwärter Ausbildungsvergütung 2,00 1,00 Azubi Vermessungstechniker/in Kreis Ausbildungsvergütung 3,00 2,00 Azubi Vermessungstechniker/in Land AZUBITVL 1,00 1,00 Azubi Verwaltungsfachangestellte Ausbildungsvergütung 38,00 40,00 Student/in duale Hochschule Ausbildungsvergütung 5,00 6,00 Bundesfreiwillige BFD 7,00 5,00 Dienstanfänger/in Unterhaltsbeihilfe 3,00 3,00 Fachinformatiker/in Ausbildungsvergütung 1,00 1,00 FSJ / FöJ Taschengeld 2,00 6,00 Forst-Trainee E09 0,00 1,00 Landesbedienstete A13/G 1,00 1,00 A13/H 3,50 4,00 A14 12,90 10,70 A15 6,90 8,00 A16 2,00 2,00 B2 1,00 1,00 E13 3,10 1,60 E14 3,60 4,20 E15 1,00 1,00 Landwirtschaftsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge 0,00 0,00 Naturschutzbeauftragte ehrenamtlich tätig Aufwandsentschädigung Land 7,00 7,00 Praktikant/in Praktikantenvergütung 4,00 12,00 Rechtspraktikant/in ohne Entgelt 2,00 2,00 Regierungsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge 6,00 6,00 Startverträge Azubis TVöD 10,80 11,00 Vermessungsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge 0,00 0,00 Volontär/in Unterhaltsbeihilfe 1,00 1,00 Insgesamt 127,80 138,50 - 311 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis ______________________________________________________________________________________ Ohne Krankenhaus Tettnang: Jahr Beamte +/- Angestellte +/- Arbeiter +/- sonst. Verg. +/- Insgesamt +/- 1973 46,00 186,00 62,90 294,9 1978 51,00 + 5,00 181,00 - 5,00 56,30 - 6,60 288,3 - 6,60 1983 55,00 + 4,00 186,40 + 5,40 50,90 - 5,40 292,3 + 4,00 1988 58,00 + 3,00 201,50 + 15,10 42,20 - 8,70 301,7 + 9,40 1993 107,50 + 49,50 245,30 + 43,80 38,70 - 3,50 391,5 + 89,8 1998 111,75 + 4,25 289,35 + 44,05 27,90 - 10,80 3,00 + 3,00 432 + 40,50 1999 112,10 + 0,35 291,50 + 2,15 26,90 - 1,00 3,00 433,5 + 1,50 2000 114,70 + 2,60 303,10 + 11,6 21,70 - 5,20 3,00 442,5 + 9,00 2001 115,15 + 0,45 309,25 + 6,15 21,80 + 0,10 3,00 449,2 + 6,70 2002 119,55 + 4,40 318,75 + 9,50 21,65 - 0,15 3,00 462,95 + 13,75 2003 122,05 + 2,50 316,38 - 2,37 20,52 - 1,13 3,00 461,95 - 1,00 2004 122,05 +/- 0,00 320,10 + 3,72 18,80 - 1,72 3,00 463,95 + 2,00 2005 214,80 + 92,75 402,31 + 82,21 117,53 + 98,73 3,00 737,64 + 273,69 Jahr Beamte +/- Beschäftigte +/- Insgesamt +/- 2006 209,75 -5,05 554,39 + 31,55 764,14 + 26,5 2007 213,90 + 4,15 544,65 - 9,74 758,55 - 5,59 2008 218,95 + 5,05 545,30 + 0,65 764,25 + 5,70 2009 219,70 + 0,75 553,70 + 8,40 773,4 + 9,15 2010 217,20 - 2,50 557,20 + 3,50 774,4 +1,00 2011 213,00 - 4,20 558,80 + 1,60 771,8 - 2,60 2012 214,00 + 1,00 574,70 +15,90 788,7 +16,90 2013 202,30 -11,70 591,62 + 16,92 793,92 +5,22 Mit Klinik Tettnang GmbH (2 Beamte): 2013 204,30 591,62 795,92 2014 206,95 + 2,65 607,31 + 15,69 814,26 +18,34 2015 202,80 - 4,15 607,86 + 0,55 810,66 + 3,50 2016 199,65 -3,15 692,46 + 84,60 892,11 + 81,45 2017 198,25 -1,40 725,76 + 33,30 924,01 +31,90 Entwicklung der Stellenzahlen - 312 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 313 - Übersichten Übersicht über die aus VE´s voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 314 - Übersicht über die aus VE´s voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Nr. Bezeichnung VE im HH-Plan HH-Jahr 2018 TEUR HH-Jahr 2019 TEUR HH-Jahr 2020 TEUR HH-Jahr 2021 TEUR 100 Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 105 voraussichtlich fällige Auszahlungen in TEUR 110 Jahr 2014 0 0 0 0 0 120 Jahr 2015 0 0 0 0 0 130 Jahr 2016 0 0 0 0 140 aktuelle HH-Jahr 2017 17.481,8 14.481,8 2.500,0 500,0 0 150 Summe 17.481,8 14.481,8 2.500,0 500,0 0 170 ******* 180 Nachrichtlich: 190 im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 15.000 3.000 0 0 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 315 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEURO 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 2.1 Rücklage Vermächtnis Lork 78 77 2.2 Rücklage Stiftung Reis 3 3 Rücklagen gesamt 81 80 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 316 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEUR 3. Rückstellungen gemäß §41 Abs.1 GemHVO 1.3 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 108 108 1.4 Unterhaltsrückstellungen 1.5 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 24.880 22.990 1.6 Gebührenüberschussrückstellungen 2.082 1.423 1.7 Altlastensanierungsrückstellungen 1.8 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 4. Weitere Rückstellungen gemäß §41 Abs.2 GemHVO Rückstellungen gesamt 27.070 24.521 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 317 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEUR 5. Anleihen und Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 26.640 24.108 1.9 Anleihen 1.10 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 26.640 24.108 1.10.1 Bund 1.10.2 Land 1.10.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.10.4 Zweckverbände und dergleichen 1.10.5 sonstiger öffentlicher Bereich 1.10.6 Kreditmarkt 26.640 24.108 1.11 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) 6. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Voraussichtliche Gesamtschulden ohne Kassenkredite (1.1 + 1.2 + 2.) 26.640 24.108 Voraussichtliche Gesamtschulden (1. + 2.) 26.640 24.108 Nachrichtlich 7. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 3.1 Anleihen 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 8. Schulden insgesamt 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) 4.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Summe 4.1 + 4.2 + 4.3 + 4.4 Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 318 - Haushaltsplan 2017 Landratsamt Bodenseekreis - 319 - Anlagen 1. Grundlagen und Berechnung des Finanzausgleichs 2. Übersicht über die Anteile der Gemeinden an der Kreisumlage 3. ABC Neues Finanzwesen Anlage 1 HHPlan HHPlan JR 2017 2016 2015 2 3 4 Erträge Steuerkraftsummen der Gemeinden 273.644.864 278.887.878 259.263.229 Hebesatz 32,0% 33,4% 27,5% 87.570.000 93.150.000 71.297.388 212.201 211.112 664 628 140.901.464 132.578.336 273.654.604 278.887.878 32,09% 32,14% 87.815.762 89.634.564 18.862.135 14.325.524 106.677.897 103.960.088 34.223.567 28.618.248 71,800% 71,000% 24.571.600 21.315.000 22.885.115 a) Finanzzuweisungen nach der Einwohnerzahl, § 11 Abs. 1 FAG Einwohner (FN, Immenstaad, Überlingen, Owingen, Sipplingen) 93.702 88.612 x Zuweisung je Einwohner 8,30 8,30 = Zuweisung nach Einwohnern 777.727 735.480 Einwohnerzahl zum VJ (30.06., Stala) 212.201 211.112 Einwohner übrige Gemeinde 118.499 122.500 x Zuweisung je Einwohner 13,92 13,92 = Zuweisung nach Einwohnern 1.649.506 1.705.200 Summe Finanzzuweisungen nach der Einwohnerzahl 2.427.233 2.440.680 b) Finanzzuweisungen untere Sonderbehörden, § 11 Abs. 4 FAG Finanzzuweisung gesamt 118.000.000 118.000.000 x Anteil Bodenseekreis 1,89% 1,89% = Finanzzuweisung untere Sonderbehörde 2.230.200 2.230.200 4.656.000 4.670.000 4.603.790 Finanzzuweisung gesamt 302.000.000 311.000.000 2,032% 2,032% = Finanzzuweisung untere Sonderbehörde 6.136.640 6.319.520 5.959.358 Anteil FHH (1,24 %), Planungskosten (im Plan gerundet) 64.000 69.000 76.560 Anteil FHH (2,18 %), Fahrzeuge und Gerätebeschaffung (im Plan gerundet) 130.000 137.000 138.303 Anteil Finanzhaushalt 194.000 206.000 214.863 5.935.000 6.112.000 5.959.358 DHS 2420 Produkt: 21.30.03.01.34, SK 314100000 (hauswirt. Schule) 793.400,00 751.100,00 751.090 JvLS 2430 Produkt: 21.30.03.02.34, SK 314100000 (hauswirt. Schule) 579.800,00 496.900,00 498.048 ElS TT 2460 Produkt: 21.30.01.01.34, SK 314100000 (gew. Schule) 456.500,00 420.200,00 420.223 CDS 2470 Produkt: 21.30.01.02.34, SK 314100000 (gew. Schule) 1.273.000,00 1.178.300,00 1.178.301 JZGS 2480 Produkt: 21.30.01.03.34, SK 314100000 (gew. Schule) 664.800,00 602.700,00 602.756 HES 2490 Produkt: 21.30.02.01.34, SK 314100000 (kfm. Schule) 1.011.300,00 992.800,00 992.830 CVS 2493 Produkt: 21.30.02.02.34, SK 314100000 (kfm. Schule) 776.900,00 752.700,00 752.716 PestaS 2700 Produkt: 21.20.02.34, SK 314100000 (Förderschule) 54.900,00 70.000,00 75.390 Bugg 2710 Produkt: 21.20.03.01.34, SK 314100000 (Geistigbehinderte) 164.700,00 161.000,00 Bugg 2710 Produkt: 21.20.01.02.34, SK 314100000 (Geistigbehinderte Kiga) 47.800,00 50.000,00 BZM WRS 2810 Produkt: 21.50.03.34, SK 314100000 (Werkrealschule) 360.800,00 400.000,00 BZM RS 2810 Produkt: 21.10.04.34, SK 314100000 (Realschule) 468.000,00 419.800,00 BZM Gym 2810 Produkt: 21.10.06.34, SK 314100000 (Gymnasium) 537.100,00 478.700,00 7.189.000 6.774.200 6.414.653 244.684,00 898.615,00 Sachkostenbeiträge (im Plan gerundet) Steuerkraftsumme der Gemeinden x gewogener Landesdurchschnitt der Kreisumlage = Anteil am gewogenen Landesdurchschnitt der Kreisumlage ./. Grunderwerbssteuer VJ HHPlanung je Schule = Steuerkraftmesszahl = Schlüsselzahl (Bedarfsmesszahl ./. Steuerkraftmesszahl) x Ausschüttungsquote = Schlüsselzuweisung (im Plan gerundet) Finanzzuweisungen § 11 FAG insgesamt (im Plan gerundet) x Anteil Bodenseekreis Anteil Ergebnishaushalt, Produkt 61.10, SK 31310200, KS 9999010 (gerundet) 5. Sachkostenbeiträge, § 17 FAG 4. Pauschalzuweisung Verwaltungsreform, § 11 (5) FAG 3. Finanzzuweisungen, Produkt 611000, SK 313100100, KS 9999010 x Kopfbetrag = Bedarfsmesszahl 1 = Kreisumlage (im Plan gerundet) Einwohnerzahl zum VJ (30.06., Stala) 2. Schlüsselzuweisungen mangelnde Steuerkraft, § 8 FAG, Produkt 611000, SK 311100000, KS 9999010 1. Kreisumlage, Produkt 611000, SK 318200100, KS 9999010 Anlage 1 Finanzzuweisung gesamt 192.300.000 192.300.000 2,692% 2,692% = Zuweisung Schülerbeförderung (im Plan gerundet) 5.176.000 5.176.000 5.114.800 a) Soziallastenausgleich, wie bisher § 21 FAG, Produkt 31.10.05.01, SK 314190000, KS 4099010 Sozialhilfenettoausgaben VVJ 28.812.943 / Einwohner VVJ 209.576 = Sozialhilfeausgaben/Einwohner Bodenseekreis 137,482 ./. Landkreisdurchschnitt 132,055 = übersteigender Betrag in Euro/Einwohner -5,427 Einwohner Bodenseekreis 209.504 = Bemessungsgrundlage (EW x übersteigender Betrag) -1.136.994 x Höhe Erstattung 40% Soziallastenausgleich § 21 FAG (im Plan gerundet) 1.861.500 450.000 1.891.042 b) Soziallastenausgleich, neu § 22 FAG, Produkt 611000, SK 314180000, KoSt 9999090 Zweckausgaben (§ 22 II Nr. 1 FAG) 25.889.100 ./. Mehreinnahmen Schlüsselzuweisung Netto 6.491.565 ./. Entlastung durch Wegfall Landeswohlfahrtsumlage 17.343.714 = Ausgleichsbetrag (im Plan gerundet) 3.366.900 2.050.000 2.546.558 5.228.400 2.500.000 4.437.600 a) Ortsdurchfahrten (Länge in km) 37,70 37,70 x Zuweisung 9.500 9.500 = Zuweisung Ortsdurchfahrten 358.150 358.150 b) Kreisstraßen jeder erste km (Länge in km) 182,50 182,50 x Zuweisung 7.600 7.600 = Zuweisung Kreisstraßen erste km 1.387.000 1.387.000 c) abgestufte Landesstraßen (Länge in km) 103,10 103,10 x Zuweisung 12.900 12.900 = Zuweisung abgestufte Landessstraßen 1.329.990 1.329.990 3.075.000 3.075.000 3.101.650 Aufwendungen Grunderwerbssteuer des Vorvorjahres 18.862.135 14.325.524 25.046.880 25.098.793 43.909.015 39.424.317 x Prozentsatz 22,10% 22,10% 9.704.000 8.713.000 6.782.669= FAG-Umlage + Schlüsselzuweisung des Vorvorjahres = Bemessungsgrundlage 1. FAG-Umlage, Produkt 611000, SK 437100000, KS 9999010 Finanzzuweisungen für Kreisstraßen (im Plan gerundet) x Anteil Bodenseekreis Soziallastenausgleich im Haushalt (im Plan gerundet) 6. Schülerbeförderungskosten, § 18 Abs. 3 FAG, Produkt: 21.40.01.20, SK 314100000, KS 2099010 7. Soziallastenausgleich 8. Verkehrslastenausgleich, § 25 FAG, SK 314100000, Produkt 542001..8, KoSt 3299010 Gemeinden Einwohner Steuerkraft- Einwohner Steuerkraft- 30.06.2015 summe Betrag Anteilig Betrag pro Rang pro 30.06.2014 summe Betrag Anteilig Betrag pro Rang pro 2017 32,00% Einwohner Einwohner 2016 33,40% Einwohner Einwohner Euro Euro % Euro Nr. Euro Euro % Euro Nr. Bermatingen 3.918 4.957.567 1.586.421 1,81 404,91 7 3.859 4.031.281 1.346.448 1,45 348,91 20 Daisendorf 1.594 1.799.230 575.754 0,66 361,20 18 1.583 1.750.454 584.652 0,63 369,33 17 Deggenhausertal 4.208 5.101.332 1.632.426 1,86 387,93 12 4.142 4.634.189 1.547.819 1,66 373,69 16 Eriskirch 4.877 5.613.440 1.796.301 2,05 368,32 15 4.774 5.447.530 1.819.475 1,95 381,12 14 Frickingen 2.915 3.144.418 1.006.214 1,15 345,18 21 2.938 3.030.664 1.012.242 1,09 344,53 22 Friedrichshafen 58.543 82.601.240 26.432.397 30,19 451,50 1 58.080 89.270.481 29.816.341 32,01 513,37 2 Hagnau 1.461 1.828.439 585.100 0,67 400,48 9 1.457 1.754.302 585.937 0,63 402,15 8 Heiligenberg 3.002 3.293.519 1.053.926 1,20 351,07 20 2.957 3.145.873 1.050.722 1,13 355,33 19 Immenstaad 6.409 7.450.235 2.384.075 2,72 371,99 14 6.335 8.587.397 2.868.191 3,08 452,75 4 Kressbronn 8.468 10.770.683 3.446.619 3,94 407,02 6 8.419 9.815.836 3.278.489 3,52 389,42 10 Langenargen 7.830 9.774.634 3.127.883 3,57 399,47 10 7.819 9.989.466 3.336.482 3,58 426,71 6 Markdorf 13.608 18.251.740 5.840.557 6,67 429,20 3 13.405 21.044.450 7.028.846 7,55 524,35 1 Meckenbeuren 13.564 17.299.934 5.535.979 6,32 408,14 5 13.199 17.753.016 5.929.507 6,37 449,24 5 Meersburg 5.785 6.600.169 2.112.054 2,41 365,09 16 5.722 6.535.916 2.182.996 2,34 381,51 13 Neukirch 2.677 2.790.171 892.855 1,02 333,53 22 2.634 2.953.699 986.535 1,06 374,54 15 Oberteuringen 4.605 5.639.775 1.804.728 2,06 391,91 11 4.498 5.168.530 1.726.289 1,85 383,79 12 Owingen 4.265 4.126.659 1.320.531 1,51 309,62 23 4.283 4.409.411 1.472.743 1,58 343,86 23 Salem 11.190 14.127.438 4.520.780 5,16 404,00 8 11.029 13.264.298 4.430.276 4,76 401,69 9 Sipplingen 2.101 2.376.106 760.354 0,87 361,90 17 2.108 2.318.317 774.318 0,83 367,32 18 Stetten 1.034 1.153.720 369.190 0,42 357,05 19 1.037 1.075.134 359.095 0,39 346,28 21 Tettnang 18.529 26.069.567 8.342.261 9,53 450,23 2 18.438 25.976.695 8.676.216 9,31 470,56 3 Überlingen 22.384 29.206.662 9.346.132 10,67 417,54 4 22.216 27.657.609 9.237.641 9,92 415,81 7 Uhld.-Mühlhofen 8.101 9.668.186 3.093.820 3,53 381,91 13 8.019 9.273.330 3.097.292 3,33 386,24 11 Zusammen 211.068 273.644.864 87.566.356 100,00 414,87 208.951 278.887.878 93.148.551 100,00 445,79 Übersicht über die Anteile der Gemeinden an der Kreisumlage 2017 (2016) A n la g e 2 Kreisumlage 2017 Kreisumlage 2016 Anlage ABC Neues Haushaltsrecht A Abschreibung Vermögensgegenstände (Gebäude, Fahrzeuge, Straßen etc.), die eine längere Nutzungsdauer als ein Jahr haben, werden abgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die geplante (planmäßige) Nutzungsdauer verteilt und als Aufwand pro Jahr in der Ergebnisrechnung (Ergebnishaushalt/- rechnung) ausgewiesen werden. Abschreibungsaufwendungen eines Jahres sind grundsätzlich durch Erträge eines Jahres auszugleichen (Haushaltsausgleich). Erwirtschaftete Abschreibungen eines Jahres dienen grundsätzlich zur Ersatzbeschaffung des Vermögensgegenstandes am Ende der Nutzungsdauer. Nicht gedeckte Abschreibungen deuten somit auf die Notwendigkeit weiterer Verschuldung (Schulden, Verschuldungsgrad, dynamischer) in der Zukunft hin. Anhang Der Anhang ist gemäß Haushaltsrecht in allen Ländern Bestandteil des Jahresabschlusses und enthält regelmäßig erläuternde Angaben zu den im Rahmen von Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bilanz ange- wandten Ansatz- und Bewertungsmethoden. Er soll dazu beitragen, dem Leser des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die Lage des Vermögens und der Schulden sowie über die Ergebnis- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln. Entsprechend der Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnungen sind u. a. folgende Angaben für den Anhang vorgesehen: • Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden • Erläuterungen zu Änderungen hinsichtlich der angewandten Bilanzierungsgrund Bewertungsmethoden • Informationen zu „Sammelpositionen“ im Jahresabschluss, wie etwa die Position „Sonstige Rückstellungen“ • Informationen zu Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten in sog. „Forderungs- und Schuldenspiegeln“ Der Anhang sollte darüber hinaus Hinweise zu solchen Sachverhalten geben, deren Kenntnis für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Kommune von Bedeutung ist. Denkbar sind Angaben zu • den ausgeübten Ansatzwahlrechten (z. B. über die Nichtbildung von Rückstellungen, deren Bildung einem Wahlrecht unterliegt), • nicht gebildeten Rückstellungen aufgrund fehlender gesetzlicher Bilanzierungsmöglichkeiten oder aufgrund von Bilanzierungsverboten (z. B. im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, wenn die Nachholung der Instandhaltung nicht innerhalb der nächsten drei Haushaltsjahre [RP] oder gar im kommenden Haushaltsjahr [SL] beabsichtigt ist) und zu • der Unterteilung des Vermögens in realisierbares Vermögen (Vermögen, realisierbares) und nicht realisierbares Vermögen (Verwaltungsvermögen). Falls diese Unterscheidung in der Bilanz nicht vorgenommen wird, sollte dies ergänzend im Anhang erfolgen. Dies dient vor allem zur Ermittlung von Instandhaltungs- und Pensionslast- finanzierungsquote. Es handelt sich hierbei um wichtige Kennzahlen zur Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Solidität der Kommune. A A Anlagevermögen Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen enthält alle Vermögensteile, die der Kommune langfristig (über das betreffende Haushaltsjahr hinaus) dienen sollen. Es handelt sich im Wesentlichen um Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude etc.) oder um Finanzanlagevermögen (Beteiligungen, langfristige Finanzanlagen etc.). Auch immaterielles Vermögen (Vermögen, immaterielles) gehört hierzu. Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Auszahlungen, die für die Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes getätigt werden (Investitionssumme). Sie werden aus diesem Grunde auch als historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezeichnet (s. auch Zeitwert). In der Bilanz wird das Vermögen regelmäßig zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (abzüglich bereits vorgenommener Abschreibungen bei abnutzbarem Vermögen) bewertet. Die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führt tendenziell zu Wertansätzen, die geringer sind als die aktuellen Werte (Zeitwert) des Vermögens. Bei der Beurteilung der Bilanzwerte ist mithin zu berücksichtigen, dass der Wert des Vermögens zum Bilanzstichtag regelmäßig höher ist als der in der Bilanz ausgewiesene Wert. Dies führt zum Ausweis sog. stiller Reserven (Reserven, stille) in der Bilanz. Dies gilt vor allem für Vermögensteile, die bereits vor vielen Jahren oder Jahrzehnten angeschafft oder hergestellt wurden und die mittlerweile Wertsteigerungen erfahren haben (etwa Grundstücke und Gebäude, Kunstwerke). Ebenfalls gilt dies für Gegenstände, die bereits abgeschrieben sind und deren Wert damit regelmäßig deutlich über dem sog. „Erinnerungswert“ von 1 Euro liegt, mit dem diese Vermögensgegenstände noch in der Bilanz ausgewiesen sind. Aufwand Aufwand ist der Betrag, der durch den Einsatz, den Verbrauch oder die Nutzung von Ressourcen – Personal, Gebäude, Informationstechnik, sonstige Sachmittel und Finanzen (Zinsaufwand) – entsteht. Es handelt sich um Anlage die zentrale Größe, die den Ressourcenverbrauch dokumentiert. Aufwendungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres sind in hohem Maße deckungsgleich. An zwei – für das neue Haushaltsrecht allerdings zentralen – Stellen unterscheiden sie sich jedoch deutlich. Es sind dies die Abschreibungen und die Rückstellungen. Auszahlung und Aufwand fallen in diesen Fällen in unterschiedlichen Jahren an. Wird etwa ein Fahrzeug gekauft und bar bezahlt, fallen die Auszahlungen in dem Jahr der Anschaffung an. Der Aufwand entsteht erst in den Jahren der Nutzung, also später als die entsprechenden Auszahlungen. Er wird als Abschreibungsaufwand in jedem Jahr der Nutzung ausgewiesen. Der veränderte Ausweis führt letztendlich zu veränderten Entscheidungsnotwendigkeiten. Beim (alleinigen) Ausweis der Auszahlung ist einzig eine Entscheidung im Jahr 0 über die Anschaffung des Fahrzeuges zu treffen. Während der vier Folgejahre wird nicht deutlich, dass die Nutzung dieses Fahrzeuges einen Ressourcenverbrauch von jährlich 5.000 Euro verursacht. Eine Entscheidung darüber, ob die weitere Nutzung wirtschaftlich vertretbar und geboten ist, wird durch die Zahlen des Rechnungswesens nicht eingefordert. Anders beim Ausweis des Aufwands: Hier wird zunächst die Entscheidung über die Anschaffung im Jahr 0 und dann konsequent jedes Jahr eine Entscheidung über die (weitere) Nutzung eingefordert. In den jährlichen Haushaltsausgleich fließt der Betrag in Höhe von 5.000 Euro ein. In jedem Jahr müssen so die aktuellen Nutzer den durch die Nutzung entstehenden Ressourcenverbrauch finanzieren (intergenerative Gerechtigkeit). Beamte erwerben während ihrer aktiven Dienstzeit Pensionsansprüche. Aus diesem Grund sind Pensionsrückstellungen zu bilden. In dem Jahr, in dem ein Beamter beschäftigt ist, entstehen damit neben den laufenden Gehaltszahlungen Anwartschaften auf Pensionszahlungen, die er nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhält. Diese Anwartschaften stellen Aufwand bereits im Jahr der Beschäftigung dar, also früher, als die entsprechenden Auszahlungen anfallen. In jedem Jahr müssen so die aktuellen Nutzer den durch die Beschäftigung entstehenden Ressourcenverbrauch finanzieren (intergenerative Gerechtigkeit). Auszahlungen Gelder, die von der Kommune innerhalb eines Haushaltsjahres abfließen. Diese sind im Finanzhaushalt / in der Finanzrechnung abgebildet. Sie werden dort den Einzahlungen gegenübergestellt. Die Differenz wird hier als Finanzergebnis bezeichnet. Übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen, kann die Kommune ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr nicht nachkommen. Die Aufnahme von Krediten und damit die Erhöhung der Verschuldung werden notwendig. A A B Benchmarking Benchmarking (engl. Benchmark = Maßstab) bezeichnet eine Managementmethode, mit der sich durch zielgerichtete Vergleiche Anhaltspunkte zur Leistungsoptimierung herausfinden lassen. Dabei sind im Rahmen interkommunaler Vergleiche bessere Methoden und Praktiken (Best Practices) zu erkennen, zu verstehen und für die örtliche Situation nutzbar zu machen. Berichtswesen Korrespondierend zum Produkthaushalt ist ein unterjähriges Berichtswesen einzuführen. Es gibt den (politischen) Entscheidungsträgern zeitnah Informationen darüber, ob die Erreichung der geplanten (Teil-) Ergebnisse und angestrebten Ziele erwartet werden kann oder ob die Erreichung gefährdet ist. Letzteres kann dann zu erneuten (der veränderten Situation angepassten) Entscheidungen führen, die auf eine Erreichung der vereinbarten Ziele gerichtet sind. Eine funktionierende Steuerung setzt ein funktionierendes Berichtswesen zwingend voraus. Standardmäßig sollten Berichte zum Vollzug des Haushaltsplans zweimal jährlich erstellt werden. Ein funktionierendes Berichtswesen erfordert unterschiedliche Informationsgrundlagen bzw. Infor- mationsinstrumente. Dazu gehören – je nach örtlichem Informationsbedarf – eine aussagefähige Kosten- und Leistungsrechnung, eine Budgetüberwachung sowie Leistungsstatistiken und ggf. Wirksamkeitsanalysen. Beteiligungen Kommunen bedienen sich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben häufig eigenständiger, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständiger Organisationseinheiten/Unternehmen. Die Kommunen sind dann entweder zu 100 Prozent oder in Höhe eines bestimmten Anteils an diesen Einheiten. Beteiligungssteuerung Die Notwendigkeit einer wirksamen Steuerung der Beteiligungen durch den Rat bzw. Kreistag hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen. Geschuldet ist dies nicht zuletzt der Tatsache, dass eine ständig wachsende Zahl kommunaler Aufgaben in verselbstständigte Einheiten (Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Private) ausgelagert wurde. Zur kommunalpolitischen Steuerung von Beteiligungen sind grundsätzlich alle Überlegungen, die in den letzten Jahren für eine verbesserte Steuerung der Kernverwaltung angestellt wurden, in gleicher Weise gültig. Auch Eigenbetriebe sollten über Produkte und konkrete Ziele mit Kennzahlen durch den Rat gesteuert werden. Es gelten grundsätzlich die gleichen Überlegungen wie beim Produkthaushalt. Danach sollten zukünftig produktorientierte Wirtschaftspläne von Eigenbetrieben als Basis der politischen Entscheidungen erstellt werden. Im Rahmen eines unterjährigen Berichtswesens sollte der Rat über den Verlauf der Geschäftstätigkeit und über die erreichten Ziele informiert werden. Anlage Bilanz In der Bilanz werden Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) gegenübergestellt. Öffentliches Vermögen und Schulden (sowie als Differenz das Eigenkapital) sind in ihrer Gesamtheit transparent und damit den politischen Entscheidungsträgern bewusst – Jahr für Jahr. Sie können damit explizit in politische Entscheidungen (vor allem im Rahmen der Haushaltsberatungen) einbezogen werden. Die Bilanz kann als das „wertmäßige Gedächtnis“ der Kommune bezeichnet werden. Die Bilanzpositionen und deren Inhalt sind nicht bundeslandübergreifend einheitlich geregelt. Dies macht das Lesen unterschiedlicher Bilanzen fast zu einem kleinen Abenteuer. Eine einheitliche Basis ist hinsichtlich der Struktur der Bilanz jedoch festzustellen. Diese kann im Kern so dargestellt werden: Bilanz (Vermögensrechnung) Aktiva - Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital (Netto-, Kapitalposition) I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Basiskapital (Basisreinvermögen) II. Sachanlagen II. Rücklagen III. Finanzanlagen III. Jahresergebnis B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen I. Vorräte C. Verbindlichkeiten II. Forderungen D. Sonderposten III. Wertpapiere IV. Liquide Mittel C. Aktive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Bilanzsumme Es wird empfohlen, über die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgesehene (als gesetzliche Mindestgliederung zu verstehende) Bilanzgliederung hinaus, die Unterscheidung in „realisierbares Vermögen“ (Vermögen, realisierbares) und Verwaltungsvermögen (nicht realisierbares Vermögen) vorzunehmen (z. B. gesondert in einer Anlage zum Jahresabschluss). Nur auf diese Weise wird deutlich, inwieweit das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen ausreicht, die auf der Passivseite ausgewiesenen Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zum Fälligkeitszeitpunkt zu decken. Derartigen Aussagen über das Schuldendeckungspotenzial des Vermögens (s. auch Pensionslast- bzw. Instandhaltungsfinanzierungsquote) kommt hohe politische Relevanz zu: Stehen zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Schulden keine ausreichenden liquiden Mittel oder liquidierbaren Vermögenspositionen (Sachanlagen, Finanzanlagen) zur Verfügung, müssen zur Begleichung der Schulden weitere Kredite aufgenommen werden. Dieser Verschuldungsspirale gilt es durch weitsichtige finanzpolitische Entscheidungen entgegenzuwirken. Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass die Bewertung des gesamten Vermögens in den meisten Fällen auf der Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten beruht. Der Teil des realisierbaren Vermögens ist zu diesem Zweck neu zu bewerten. Anzusetzen sind hier „Zeitwerte“, die eine realistische Aussage bezüglich der realisierbaren liquiden Mittel beim Verkauf der entsprechenden Vermögenswerte erlauben. (In Niedersachsen ist der Ansatz von Veräußerungswerten für das realisierbare Vermögen bereits in der Gemeindehaushaltsverordnung [GemHVO] vorgesehen.) Die Differenz zwischen Zeitwerten und Bilanzwerten (Buchwerten) wird auch als „stille Reserve“ (Reserven, stille) bezeichnet. Bilanzpolitik (Bilanzgestaltung) Unter Bilanzpolitik versteht man allgemein die zielgerichtete Gestaltung der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses unter Anwendung aller bestehenden gesetzlichen Bilanzierungswahlrechte. Ziele der Bilanzpolitik im privatwirtschaftlichen Jahresabschluss sind etwa „Minimierung der Steuerzahlungen“ oder „Erhöhung der Ausschüttungen“. Bilanzpolitik in der öffentlichen Bilanz kann dagegen das Ziel verfolgen, den Haushaltsausgleich sicherzustellen oder diesem „ein Stück näherzukommen“. Um allen Missverständnissen entgegenzuwirken: Bilanzpolitik sollte keinen Raum haben im Jahresabschluss einer öffentlichen Gebietskörperschaft! Das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit erfordert zwingend eine möglichst realitätsgetreue Abbildung der entstandenen Aufwendungen (und deren Deckung durch entsprechende Erträge). auszugehen wäre, dass für das betreffende Gebäude eine über 50 Jahre hinausgehende Nutzung (etwa aus bautechnischen Gründen) nicht erwartet werden kann. In diesem Fall wären nach Ablauf der tatsächlichen Nutzungsdauer von 50 Jahren insgesamt 625.000 Euro Abschreibungen (50 Jahre × 12.500 Euro p. a.) erwirtschaftet. Wird die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes zu 1 Million Euro (ohne Berücksichtung von Baupreissteigerungen!) nach Ablauf der tatsächlichen Nutzungsdauer erforderlich, weist die Differenz zwischen den erforderlichen Investitionszahlungen und den bis dahin nicht erwirtschafteten Abschreibungen in Höhe von 375.000 Euro auf eine weitere Verschuldungsnotwendigkeit hin. Budgetierung, Budgets Die Budgetierung stellt die finanzwirtschaftliche Flanke aller neuen Steuerungsüberlegungen dar. Es geht um die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung (dazu gehört auch die Finanzverantwortung) Anlage in den dezentralen Einheiten der Verwaltung (Ämter, Fachbereiche, Servicebereiche). Der haushaltsrechtliche Ausfluss der Bestrebungen, Budgetierung in der Verwaltung konsequent umzusetzen, ist das Konzept der Teilhaushalte (Teilhaushalt/Teilrechnung). Für einzelne Verantwortungsbereiche, die auf Produktbereichs-, Produktgruppen- oder Produktverantwortlichkeiten basieren, können Teilhaushalte gebildet werden. Für jeden Teilhaushalt werden Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die zu erreichenden Ziele und das zur Verfügung stehende Budget zwischen Rat und den Verantwortlichen in der Verwaltung getroffen. Dies eröffnet dem Rat die Möglichkeit, über die Vereinbarung konkreter Finanz- und Produktziele seinen politischen Zielen Ausdruck zu verleihen. Die Verantwortlichen der Teilhaushalte setzen diese Ziele um und berichten dem Rat unterjährig über den Stand der Umsetzung (Berichtswesen). C Cashflow Der Cashflow gibt Auskunft über den Stand der Liquidität. Diese Aufgabe kommt im neuen kommunalen Haushaltsrecht der Finanzrechnung (Finanzhaushalt/-rechnung) zu. Sie stellt die Einzahlungen direkt den Auszahlungen gegenüber. Indirekt lässt sich der Cashflow aus der Ergebnisrechnung ermitteln: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag + nicht auszahlungswirksame Aufwendungen (z. B. Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen) – nicht einzahlungswirksame Erträge (z. B. Auflösung nicht benötigter Rückstellungen) = Cashflow D Demographischer Wandel Für die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den kommunalen Haushalt sind drei Faktoren entscheidend: • das Ausmaß der demographischen Veränderung • die Empfindlichkeit bzw. die Robustheit der Aufgabenerfüllung in den einzelnen Verwaltungsbereichen gegenüber demographischen Veränderungen • die Anpassungsfähigkeit und -geschwindigkeit des Budgets an demographische Veränderungen BC Doppik Der Begriff „Doppik“ hat sich als Synonym für den Begriff der kaufmännischen „doppelten Buchführung“ etabliert. Geprägt ist die „doppelte“ Buchführung durch die zweifache Ermittlung des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust): einmal durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung und zum anderen durch den Vergleich des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu Beginn und am Ende des Jahres. Im Zuge der kommunalen Haushaltsrechtsreform hat der Begriff der Doppik zunehmend einen „eigenen Charakter“ bekommen. Mit „kommunaler Doppik“ ist im Sprachgebrauch sowohl das doppische Rechnungswesen (die Buchführung im engeren Sinne) gemeint als auch der Haushalt (Produkthaushalt), in den die in der Buchführung generierten Informationen einfließen. In besonderer Weise ist hiermit der Ergebnishaushalt (Ergebnishaushalt/-rechnung) gemeint, in dem Aufwendungen durch Erträge auszugleichen sind (Haushaltsausgleich). Insofern wird auch von „doppischem Haushaltsrecht“ gesprochen. E Eigenkapital Rechentechnisch stellt das Eigenkapital die (positive) Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite der Bilanz) und Schulden (Passivseite der Bilanz) dar. Die Position „Eigenkapital“ steht ebenfalls regelmäßig auf der Passivseite der Bilanz – solange das Vermögen höher ist als die Schulden. Mit der Erstellung der kommunalen Bilanz beim Übergang auf das neue Haushaltsrecht wird das Eigenkapital einer Kommune erstmals dargestellt. Anstelle des Begriffes „Eigenkapital“ werden etwa die Begriffe „Nettoposition“ (NI) oder „Kapitalposition“ (BW, SN) verwandt. Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die auch jeweils ausgewiesen werden. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der „Entstehung“ des Eigenkapitals und dessen „Verwendungsmöglichkeiten“ (Eigenkapitalpositionen). Keinesfalls ist die Größe „Eigenkapital“ in einer kommunalen Bilanz in gleicher Weise zu interpretieren wie in einer Unternehmensbilanz. Dem Eigenkapital in der kommunalen Bilanz kommt insbesondere keine Haftungsfunktion zu. Das Eigenkapital bietet keinen Anhaltspunkt für die Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Solidität einer Kommune. Es sagt allenfalls aus, ob das Vermögen der Kommune deren Schulden (einschließlich der Rückstellungen) übersteigt. Keinesfalls trifft somit im Falle eines positiven Eigenkapitals die Aussage zu: „Die Kommune ist schuldenfrei.“ Ein positives Eigenkapital bedeutet lediglich, dass das Vermögen höher ist als die Schulden. Ein positives Eigenkapital sagt ebenso wenig über das sog. Schuldendeckungspotenzial aus: Ob die Schulden gedeckt sind und ob sie (ohne weitere Verschuldung) (Verschuldungsgrad, Schulden) beglichen werden können, kommt durch das Eigenkapital nicht zum Ausdruck. Hierzu bedarf es einer genauen Betrachtung der einzelnen Schuldpositionen und deren Fälligkeiten sowie des Grades und des Zeitpunktes der Anlage Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände. Die Unterscheidung zwischen realisierbarem (Vermögen, realisierbares) und nicht realisierbarem Vermögen, dem sog. Verwaltungsvermögen, kommt hierbei Bedeutung zu. Übersteigen die Schulden das Vermögen, ergibt sich ein negatives Eigenkapital. Es ist regelmäßig auf der Aktivseite der Bilanz als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter) auszuweisen. Von besonderem Interesse für die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger sollte vor allem die Veränderung des Eigenkapitals sein. Eine wichtige Kennzahl stellt deshalb die Eigenkapitalveränderungsrate dar. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit sollte das Eigenkapital im Zeitablauf (mindestens) konstant sein. Eigenkapitalpositionen Das Eigenkapital wird in der Bilanz in mehreren Unterpositionen ausgewiesen. Diese Eigenkapitalpositionen zeigen im Wesentlichen auf, welches die Gründe sind, die zu dem Eigenkapital führen (Entstehung des Eigenkapitals) und wozu das Eigenkapital verwandt werden darf/ soll (Verwendung). Im Allgemeinen wird das Eigenkapital mit folgenden Unterpositionen ausgewiesen: So stellt die Größe „Basisreinvermögen“ (NI, BB), „allgemeine Rücklage“ (NW, SL, SH, TH, BY) oder „Basiskapital“ (BW, SN) den Anteil des Eigenkapitals dar, der im Rahmen der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt wurde. Dieser Teil des Eigenkapitals ist in der Regel „fest“. Er darf dach den Regeln der Gemeindehaushaltsverordnungen grundsätzlich nicht zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung verwandt werden. Geschieht dies aufgrund anhaltender und anderweitig nicht ausgleichbarer Fehlbeträge dennoch, hat dies einerseits aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Bilanztechnisch führt dies zu einer Verminderung dieses Teils des Eigenkapitals. Es kann sogar zum Verzehr des Eigenkapitals führen, mit der Folge, dass auf der Aktivseite der Bilanz ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter) auszuweisen ist. Überschüsse (der Erträge über die Aufwendungen; Jahresüberschüsse) der Ergebnisrechnung werden in der Regel der Position „Jahresergebnis“ als Unterposition des Eigenkapitals zugeführt. Sie erhöhen das Eigenkapital und können zur Deckung eines Fehlbetrages im Folgejahr verwandt werden. Ein Defizit der Ergebnisrechnung wird ebenfalls dieser Position zugeführt. Es vermindert das Eigenkapital. Jahresüberschüsse können auch unmittelbar der Position Rücklagen (allgemeine Rücklagen) zugeführt werden. Diese Rücklagen können dann grundsätzlich in den Folgejahren zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung verwandt werden. Besondere Rücklagen resultieren beispielsweise aus Überschüssen in einem Gebührenbereich. Diese Überschüsse sind grundsätzlich in eine „Gebührenausgleichsrücklage“ (Gebührenausgleich, Sonderposten für den) einzustellen, die ausschließlich den Gebührenzahlern zugutekommen darf. In der Regel bedeutet dies, die Rücklage im kommenden Jahr zugunsten der Gebührenzahler aufzulösen und in der Gebührenkalkulation mindernd zu berücksichtigen. Zur Verwendung von Rücklagen siehe auch Haushaltsausgleich. Eigenkapitalveränderungsrate Die Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR) gibt Hinweise auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der (erstmaligen) Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern. Dies ist derzeit haushaltsrechtlich nicht gefordert, sollte jedoch erklärtes Ziel einer intergenerativ ausgerichteten Haushaltswirtschaft sein. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, in dem das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital negativ ist. In diesem Fall wird auf der Aktivseite ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter). Es ist in diesem Fall darauf hinzuwirken, dass dieser Betrag nicht ansteigt. Im günstigsten Fall ist auf einen Ausgleich in den Folgejahren hinzuwirken. Ein Ausgleich kann über die Erwirtschaftung von positiven Ergebnissen in der Ergebnisrechnung (Jahresüberschüssen) erfolgen. Verringerungen des EK im Zeitablauf resultieren aus defizitären Ergebnisrechnungen (Jahresfehlbeträgen). Die Kommunen leben von ihrer Substanz und damit auf Kosten nachfolgender Generationen. Einzubeziehen sind die Teile des Eigenkapitals, die nicht zweckgebunden sind und nicht aufgrund besonderer Sachverhalte (Investitionszuweisungen) oder bilanzierungstechnischer Besonderheiten (Bewertungsrücklagen; Rücklagen) gebildet wurden. Einzubeziehen sind mithin: allgemeine Rücklage, Ausgleichsrücklage (NW) oder Basis-Reinvermögen zzgl. Rücklagen ordentliches und außerordentliches Ergebnis (NI). Einzahlungen Einzahlungen sind Gelder, die der Kommune innerhalb eines Haushaltsjahres zufließen. Diese sind in der Finanzrechnung / im Finanzhaushalt abgebildet. Sie werden dort den Auszahlungen gegenübergestellt. Die Differenz wird hier als Finanzergebnis bezeichnet. Übersteigen die Einzahlungen die Auszahlungen, kann die Kommune allen bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr nachkommen. EPSAS (s. IPSAS) Ergebnis, Gesamtergebnis Das Gesamtergebnis ist die Differenz aus den gesamten Erträgen und den gesamten Aufwendungen des Jahres. Es zeigt, ob die Kommune in der Lage war, ihre gesamten Aufwendungen eines Jahres durch Erträge (jeglicher Art) zu decken. Diese (erste) Kennzahl zur Ergebnisanalyse zeigt zwar an, inwieweit es der Kommune gelungen ist, ihre Eigenkapitalposition zu halten. Dies wird durch ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht. Ein ausgeglichenes Gesamtergebnis ist allerdings nicht hinreichend für eine intergenerativ gerechte Haushaltspolitik. Im Gesamtergebnis enthalten sein können nämlich auch Erträge aus der Veräußerung von Anlage Vermögensgegenständen. Die Veräußerung von Vermögensgegenständen entzieht allerdings den zukünftigen Generationen die mit den Gegenständen verbundenen Verwendungsmöglichkeiten. Deshalb sollte in jedem Fall das ordentliche Ergebnis (Ergebnis, ordentliches) im Zentrum der Betrachtungen stehen. Ergebnis, außerordentliches Das außerordentliche Ergebnis ist die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge sind etwa (einmalige) Erträge aus der Veräußerung von Vermögen, falls dieses zu einem Preis veräußert wird, der oberhalb des Bilanzwertes liegt (in NW, wo diese Erträge als ordentliche Erträge erfasst werden, sollten diese bei der politischen Beurteilung des Ergebnisses keine Bedeutung erlangen, d. h. herausgerechnet werden). Außerordentliche Aufwendungen sind etwa (einmalige) Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögen, falls dieses zu einem Preis veräußert wird, der unterhalb des Bilanzwertes liegt. Ergebnis, ordentliches Das ordentliche Ergebnis ist die Differenz zwischen ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. „Ordentlich“ sind Erträge und Aufwendungen in der Regel dann, wenn sie aus der laufenden Verwaltungstätigkeit resultieren. Ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis deutet auf eine aktuell wirtschaftlich leistungsfähige Kommune hin. Es belegt, dass die Kommune ihre laufenden Aufwendungen ohne die Veräußerung von Vermögensteilen durch laufende Erträge decken kann. Damit wird deutlich, dass die Kommune im Betrachtungszeitraum das vorhandene Nutzungspotenzial für zukünftige Generationen nicht verringert hat. Ein positives ordentliches Ergebnis deutet somit auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit hin. Ergebnishaushalt/-rechnung Der Ergebnishaushalt (Plan) bzw. die Ergebnisrechnung (Ist) enthält sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres. Die Grundstruktur von Ergebnishaushalt bzw. -rechnung stellt sich wie folgt dar: Grundstruktur Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge • Steuern • Gebühren • Privatrechtliche Entgelte • … Ordentliche Aufwendungen • Personalaufwendungen • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen • Abschreibungen • … Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge • z. B. aus dem Verkauf von Vermögen über Buchwert Außerordentliche Aufwendungen • z. B. aus dem Verkauf von Vermögen unter Buchwert Außerordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Ergebnishaushalt und -rechnung stehen im Zentrum des Themas Haushaltsausgleich. Im neuen Haushaltsrecht geht es nicht mehr um die Deckung der Auszahlungen durch die Einzahlungen. Es geht um die Deckung der Aufwendungen durch die Erträge. E E Ergebnisrücklagen Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und/oder dem außerordentlichen Ergebnis (BW: Sonderergebnis) werden den Rücklagen und damit dem Eigenkapital zugeführt. Unabhängig davon, ob der Landesgesetzgeber den getrennten Ausweis von „Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis“ und „Rücklagen aus dem außerordentlichen Ergebnis“ vorschreibt, sollte diese Unterscheidung stets vorgenommen werden. Der „Herkunft“ des Eigenkapitals kommt nicht zuletzt bei Fragen des Haushaltsausgleichs politische Relevanz zu. So ist es unterschiedlich zu bewerten, ob ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt / in der Ergebnisrechnung durch einen in der Vergangenheit erzielten (einmaligen) Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses ausgeglichen wird. Oder ob zum Ausgleich ein (möglicherweise wiederkehrender) Überschuss herangezogen wird, der in der Vergangenheit im ordentlichen Ergebnis erzielt wurde. Eröffnungsbilanz Der Begriff „Eröffnungsbilanz“ bezieht sich in der aktuellen Diskussion meist auf die erste Bilanz, die bei Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens nach dem neuen Haushaltsrecht zu erstellen ist. Für die Erstellung dieser ersten Eröffnungsbilanz existieren zahlreiche Sonderregelungen hinsichtlich der (erstmaligen) Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden. Es sollte hierbei darauf geachtet werden, dass Vermögen und Schulden möglichst realistisch bewertet werden. Auf bilanzpolitische Maßnahmen (Bilanzpolitik) etwa mit Blick auf den aktuellen Haushaltsausgleich sollte dringend verzichtet werden. Anlage Vermögen sollte nicht etwa deshalb mit dem geringstmöglichen Wert angesetzt werden, weil dies zu niedrigeren Abschreibungsbeträgen führt, die den Haushaltsausgleich (vermeintlich) vereinfachen. Die Bildung von Rückstellungen sollte nicht deshalb unterbleiben, da zu befürchten steht, dass die damit verbundenen Aufwendungen nicht ausgeglichen werden können. Bilanzpolitisch motivierte Ansätze in der erstmaligen Eröffnungsbilanz ziehen zum Teil über viele Jahre (z. B. Nutzungsdauer von Vermögen) nicht aussagekräftige Bilanzwerte nach sich. Von der erstmaligen Eröffnungsbilanz zu unterscheiden ist die jährliche Eröffnungsbilanz. Zu Beginn eines jeden Jahres ist eine Eröffnungsbilanz (des Jahres) zu erstellen. Diese entspricht nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer (öffentlicher) Buchführung der Schlussbilanz des Vorjahres. Besondere Regelungen für die (jährliche) Eröffnungsbilanz sind nicht zu beachten. Ertrag Ertrag ist der Betrag, der den Wertezuwachs der Verwaltung in einem Jahr kennzeichnet. Einem Ertrag liegt in der Regel – aber nicht immer – eine Einzahlung zugrunde. Einzahlung und Ertrag fallen daneben häufig in unterschiedlichen Jahren an. Gehen Steuerzahlungen für das laufende Jahr ein, stimmen Ertrag und Einzahlung in diesem Jahr überein. Gehen dagegen Steuernachzahlungen für das Vorjahr im laufenden Haushaltsjahr ein, liegen der Ertrag im Vorjahr und die Einzahlung im laufenden Haushaltsjahr. Auch gibt es Erträge, die nie zu Einzahlungen und damit zu Liquidität führen: Wird eine Rückstellung gebildet, die sich bei Fälligkeit als zu hoch herausstellt, fällt ein Ertrag im Jahr der Fälligkeit an. Eine Einzahlung dagegen findet nicht statt. Beispiel: Eine Rückstellung für Prozesskosten wird im laufenden Jahr in Höhe von 1.000 Euro gebildet. Stellt sich im Folgejahr heraus, dass Prozesskosten lediglich in Höhe von 800 Euro anfallen, entsteht ein Ertrag in Höhe von 200 Euro. Eine Einzahlung ist hiermit nicht verbunden. E E F Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter Übersteigen die Schulden das Vermögen, ergibt sich ein negatives Eigenkapital. Es ist regelmäßig auf der Aktivseite der Bilanz als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen. Die Kommune ist überschuldet. Alle Entscheidungen und Maßnahmen sind darauf auszurichten, einen Anstieg dieses Fehlbetrages zu vermeiden. Nach Möglichkeit ist dieser Fehlbetrag – unter Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit – abzubauen. Die Aufnahme weiterer Kredite (sofern sie nicht zu Einsparungen in den Folgejahren führen) sowie die Entstehung weiterer Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung sind dringend zu vermeiden. Finanzergebnis Das Finanzergebnis (Saldo zwischen Einzahlungen und Auszahlungen) in Finanzhaushalt/-rechnung sollte (mindestens) ausgeglichen sein. Dies alleine reicht jedoch für eine intergenerativ gerechte Haushaltswirtschaft nicht aus. Im Mittelpunkt des politischen Interesses sollte das „Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit“ stehen. Es gibt Auskunft darüber, ob die Kommune im Betrachtungszeitraum Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen (ohne die Aufnahme von Krediten) decken kann. Damit wird deutlich, ob die Kommune den Handlungsspielraum für zukünftige Generationen nicht durch die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit verringert hat. Die Kennzahl steht somit im Dienste der intergenerativen Gerechtigkeit. Finanzhaushalt/-rechnung Finanzhaushalt und Finanzrechnung richten ihren Blick auf die Liquidität. Hier erfolgt die Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen, entweder für das abgelaufene Haushaltsjahr (Finanzrechnung) oder für das kommende Haushaltsjahr (Finanzhaushalt; in NW: „Finanzplan“). Im Ergebnis (Finanzergebnis) sollten Finanzhaushalt und -rechnung mindestens ausgeglichen sein, d. h., die Einzahlungen eines Jahres sollten die Auszahlungen (mindestens) decken. Dies entspricht den Grundprinzipien einer soliden Finanzwirtschaft und gilt mithin auch ohne gesetzliche Ausgleichsregelung! Das Finanzergebnis gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Bestandteile. Diese sollten einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Ein ausgeglichenes bzw. positives Finanzergebnis eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, auch zukünftig notwendige Auszahlungen aus Eigenmitteln (ohne weitere Kreditaufnahme) zu finanzieren. Für eine intergenerativ gerechte Haushaltswirtschaft reicht dies alleine jedoch nicht aus. Ein wichtiger Indikator hierfür kann das „Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit“ sein. Ist dieses ausgeglichen, ist für den Ausgleich der laufenden Zahlungsverpflichtungen der Kommune die Aufnahme von Krediten nicht erforderlich. Dies ist in jedem Falle anzustreben. G Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen sollten nicht zur Deckung von Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verwendet werden müssen. Ebenso sollten hierzu auch keine Einzahlungen aus Kreditaufnahmen verwandt werden. Nur wenn das Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit i. e. S. ausgeglichen ist und so die Kommune den Handlungsspielraum für zukünftige Generationen nicht durch die Aufnahme von Krediten oder den Verkauf von Vermögen einengt, kann gesagt werden: Dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit ist weitgehend Rechnung getragen. Fremdkapital Anlage Als Fremdkapital wird die Summe aus in der Bilanz ausgewiesenen (sicheren, feststehenden) Verbindlichkeiten und (unsicheren, ungewissen) Rückstellungen bezeichnet. G Gebührenausgleich, Sonderposten für den Der Sonderposten für den Gebührenausgleich, auch Gebührenausgleichsrücklage genannt, stellt eine besondere Position dar. Ein Überschuss in der Ergebnisrechnung eines Bereichs, der Gebühren nach den Kommunalabgabengesetzen erhebt, ist dieser Rücklage zuzuführen. Sie ist regelmäßig in der folgenden Periode, für die eine erneute Gebührenkalkulation durchgeführt wird, aufzulösen. Die Auflösung bewirkt eine Entlastung der zu kalkulierenden Kosten. Sie führt damit im folgenden Gebührenzeitraum zu einer unmittelbaren Entlastung der Gebührenzahler. Gesamtabschluss Der Gesamtabschluss stellt den nach Regeln der Konzernrechnungslegung zusammengefassten Jahresabschluss der Kernverwaltung und derer Beteiligungen dar. Dem Gesamtabschluss, der in der Regel aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht bestehen soll, kommt ausschließlich eine „Informationsfunktion“ zu. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Ausgliederungen der Vergangenheit soll hiermit ein verloren gegangener Überblick über die gesamte Erfolgs-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage aus Sicht der Gesamtkommune wiederhergestellt werden. Ob dies gelingen kann, bleibt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Komplexität eines solchen Gesamtabschlusses offen. In der Fachdiskussion wird derzeit erörtert, ob der Nutzen den nicht unwesentlichen Aufwand zur Erstellung – vor allem der erstmaligen Erstellung – des Gesamtabschlusses rechtfertigt. Bereits heute finden vor dem Hintergrund gewonnener Erfahrungen mit diesem Thema (vor allem in NW) Diskussionen mit Blick auf Vereinfachungen für die Erstellung von Gesamtabschlüssen statt. Der Informationsnutzen eines Gesamtabschlusses wird wesentlich auf Basis seiner Eignung für Zwecke der Beteiligungssteuerung zu beurteilen sein. Hier sind aus heutiger Sicht Zweifel anzumelden, jedenfalls was die Erstellung einer konsolidierten Bilanz und einer konsolidierten Ergebnisrechnung anbelangt. Als weiterer Bestandteil des Gesamtabschlusses ist ein „Konsolidierungsbericht“ vorgesehen. Dieser beinhaltet einen Gesamtüberblick insbesondere zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gemeinde sowie zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben und des öffentlichen Zwecks. Im Rahmen der praktischen Erprobung müssen auch diese Anforderungen erfüllt werden, soll letztendlich der Gesamtabschluss Informationsnutzen und Entscheidungsunterstützung bieten. Das nach wie vor virulente Thema der Beteiligungssteuerung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Gefordert ist vor allem eine umfassende Transparenz für die politischen Entscheidungsträger. Bei den weiteren Überlegungen sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, inwieweit diese Transparenz auch anderweitig erreicht werden kann. H Haushaltsausgleich Alle Länder haben festgelegt, dass der Ergebnishaushalt zur Beurteilung des Haushaltsausgleichs herangezogen wird. Drei Länder (MV, RP, TH) haben auch Kriterien für den Finanzhaushalt festgelegt, an denen ein Ausgleich des Haushalts zu messen ist. Insgesamt sind beim Thema Haushaltsausgleich länderspezifisch zum Teil deutlich unterschiedliche Regelungen getroffen worden. Die Regelungen zum Haushaltsausgleich sind das Herzstück des Haushaltsrechts. Die von den Überlegungen zum Ressourcenverbrauchskonzept ausgelöste Haushaltsrechtsreform zielt auf einen Haushaltsausgleich ab, der dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit entspricht. Um es vorweg zu sagen: Diesem Anspruch können die derzeitigen gesetzlichen Regelungen allenfalls ansatzweise gerecht werden. Hier ist Politik in besonderem Maße aufgefordert, Grundsätzen für die örtliche Haushaltswirtschaft zu folgen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Die hieraus resultierenden (zusätzlichen) Anforderungen an die politischen Entscheidungsträger liegen auf der Hand; nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden Verschärfung der kommunalen Finanzprobleme. Diese Situation sollte jedoch nicht vorschnell dazu verleiten, die hier formulierten Grundsätze wegen vermuteter Nichterfüllbarkeit außer Acht zu lassen. Haushaltssicherungskonzept Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Das Spektrum reicht von dem (strengen) Tatbestand, dass der Haushaltsausgleich in einem Jahr nicht erreicht ist (NI), über den (weniger strengen) Tatbestand, dass ein bestimmter Anteil der Rücklagen (allgemeine Rücklage, NW) durch Fehlbeträge aufgezehrt ist, bis hin zu dem Fall, dass ein Haushaltssicherungskonzept nicht vorgesehen ist (BW). Haushaltssicherungskonzepte sind dabei regelmäßig für den Zeitraum der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung aufzustellen. Darin ist (etwa für NI) festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll (strenge Variante). Die (weniger strenge) Variante des Landes NW sieht vor, dass aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgehen muss, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehend sollte streng darauf geachtet werden, dass der Haushaltsausgleich in jedem Jahr gewährleistet ist. Kann dies in einem Jahr nicht gelingen, sollte auf den Anlage Ausgleich dieses Fehlbetrages im Folgejahr hingewirkt werden. Das Haushaltssicherungskonzept darf nicht zum „Verschiebebahnhof“ von Haushaltsfehlbeträgen in die Zukunft werden. In jedem Fall aber sollte bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt die Erstellung eines politisch verbindlichen Haushaltssicherungskonzeptes – unabhängig davon, ob es rechtlich vorgesehen ist – erwogen werden. I Instandhaltungsfinanzierungsquote Die Instandhaltungsfinanzierungsquote (IFQ) zeigt an, ob und inwieweit den in der Bilanz ausgewiesenen Instandhaltungsrückstellungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen ohne weitere Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden kann. Die IFQ gibt Hinweise auf mögliche Finanzierungsengpässe in der nahen (und ggf. weiteren) Zukunft. Bei einer Kennzahl < 1 wird ein Anstieg der Verschuldung zum Fälligkeitszeitpunkt signalisiert. Dies deutet auf einen Verstoß gegen das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit hin. Ein Kennzahlenwert < 1 deutet daneben auf einen Verstoß gegen das Ziel der „aktuellen Generationengerechtigkeit“ hin: Der aktuell entstandene Ressourcenverbrauch (Nutzung kommunalen Vermögens) zur Erstellung aktueller Leistungen ist nicht durch entsprechendes Ressourcenaufkommen gedeckt. Die aktuelle Generation wird zu gering belastet. Einzubeziehen sind auch die Rückstellungsbeträge, die ggf. nicht in der Bilanz ausgewiesen sind (sein dürfen). Instandhaltungsrückstellung Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen werden häufig aus unterschiedlichsten Gründen unterlassen. Sie werden in Folgeperioden verlagert. Das Ressourcenverbrauchskonzept fordert für diesen Fall, dass entsprechende Rückstellungen im Jahr der Unterlassung gebildet werden. Das bedeutet, dass die mit den Maßnahmen verbundenen Zahlungsbelastungen im Jahr der Unterlassung zu einem Aufwand führen und damit die Ergebnisrechnung dieses Jahres belasten. Unter dem Aspekt der intergenerativen Gerechtigkeit kommt diesem Sachverhalt hohe politische Bedeutung zu! Es dürfen keine „Verschiebebahnhöfe“ geschaffen werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen in der Zukunft auf die Kommune zukommenden finanziellen Belastungen durch die Bildung von Rückstellungen transparent werden. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass den hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren (ohne weitere Verschuldung) nachgekommen werden kann (s. auch Instandhaltungsfinanzierungsquote). Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema erfordert eine sehr weitgehende Auslegung. Für alle in einem Jahr notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die auf zukünftige Perioden verlagert werden, sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Nachholung! Nur so kann dem Aspekt der Transparenz und Vorsorge Genüge getan werden. (Die haushaltsrechtlichen Regelungen greifen diesen Aspekt nur vereinzelt auf [NW].) Keinesfalls ausreichend sind derzeit geltende Regelungen in einzelnen Gemeindehaushaltsverordnungen, die entweder nur für solche Maßnahmen, die im Folgejahr nachgeholt werden sollen, eine Rückstellungspflicht (HE) oder gar ein Wahlrecht (BW) vorsehen. Die Ansprüche der Politik mit Blick auf die tatsächliche finanzielle Lage der Kommune sollten darüber hinausgehen. In jedem Fall sollte bei Haushaltsberatungen oder bei Feststellung des Jahresabschlusses ein vollständiger Überblick über die unterlassenen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten politisch eingefordert werden. Intergenerative Gerechtigkeit Begriffe wie „intergenerative Gerechtigkeit“ und „Nachhaltigkeit“ werden in der öffentlichen Diskussion der letzten Jahre gerne als Schlagworte für einen „verantwortungsvollen Umgang“ mit Ressourcen benutzt. Intergenerative Gerechtigkeit ist auch die Leitidee des Ressourcenverbrauchskonzeptes. Bezogen auf das neue Haushaltsrecht bedeutet intergenerative Gerechtigkeit, dass jede Generation den durch sie verursachten Verbrauch von Ressourcen selber zu decken hat. Um intergenerative Gerechtigkeit operabel und überprüfbar zu gestalten, sollte sie als Periodengerechtigkeit definiert werden: In jedem Jahr ist der Haushalt auszugleichen, d. h., die Aufwendungen des Jahres (Ressourcenverbrauch) sind durch die Erträge des Jahres (Ressourcenaufkommen) zu decken. Nur wenn dies geschieht, kann von der Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit ausgegangen werden. Interkommunale Vergleiche Interkommunale Vergleiche sind ein geeignetes Mittel, um die Stellung der eigenen Kommune im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Struktur und Größenordnung einschätzen zu können. Vergleichsergebnisse sind hilfreich, Hinweise auf Verbesserungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der eigenen Kommune zu erkennen und nutzbar zu machen. Vergleichsergebnisse werden idealerweise in Vergleichsdiskussionen der beteiligten Verwaltungen untereinander (Gründung von Vergleichsringen unter Beteiligung mehrerer Kommunen) vertieft und bergen erhebliche Kreativitätspotenziale. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Regelungen zu Bilanzierungsund Bewertungsfragen und bestehender Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in den Ländern sind Vergleiche etwa auf der Ebene von Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan bzw. -rechnung schwierig. Vergleiche etwa der Pensionsrückstellungen der Stadt A eines Landes mit der Stadt B eines anderen Landes führen in aller Regel zu nicht aussagefähigen Ergebnissen. Vergleiche sollten vielmehr auf spezifischen Tatbeständen mit gemeinsamer Anlage Grundlage aufbauen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Vergleichsdaten und Kennzahlensysteme des IKO-Netzes der KGSt, die in einer Datenbank für die Mitgliedskommunen der KGSt im Portal www.kgst.de bereitgestellt sind. IPSAS Die EU-Kommission legte dem Rat und dem europäischen Parlament am 6.3.2013 ihren Bericht zum Thema „Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedsstaaten“ vor. Im Blickpunkt stand die Frage der Eignung und Entwicklung der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und deren eventuelle Weiterentwicklung für den Einsatz im öffentlichen Sektor der Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die IPSAS einerseits in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne Weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Andererseits stellen die IPSAS einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungslegung des öffentlichen Sektors in der EU dar. Auf dieser Grundlage wird derzeit die weitere Entwicklung einheitlicher europäischer Rechnungslegungsstandards (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) vorangetrieben. Bis zum Jahr 2020 sollen diese umgesetzt sein. Diese Entwicklung gilt es – auch aus kommunaler Sicht – im Auge zu behalten. Keinesfalls aber sollte diese Entwicklung zum Aufschub der eigenen Reformaktivitäten führen. In jedem Falle ist eines bereits heute abzusehen: Auch auf staatlicher Ebene führt die Einführung von EPSAS zu einem periodengerechten, doppischen Haushalts- und Rechnungswesen. J Jahresabschluss Der kommunale Jahresabschluss besteht aus (Teil-)Ergebnisrechnung (Ergebnishaushalt/-rechnung), (Teil- )Finanzrechnung (Finanzhaushalt/- rechnung), Bilanz und Anhang sowie weiteren Anlagen zum Anhang. Er ist zum Ende eines Haushaltsjahres zu erstellen. Ergebnisrechnung und Finanzrechnung geben ergänzt um die Bilanz und den Anhang Auskunft darüber, inwiefern die geplanten Werte im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt eingetreten sind. Mit Blick auf die Gestaltung des Ergebnishaushalts als Produkthaushalt sollte auch die Ergebnisrechnung über den Stand der geplanten Produkt- oder Wirkungsziele informieren. Den geplanten Kennzahlen im Haushalt sollten also die tatsächlichen Ausprägungen im Jahresabschluss gegenübergestellt werden. Jahresabschlusses, Prüfung des Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts obliegt grundsätzlich den örtlichen Rechnungsprüfungsämtern. In einigen Ländern ist die Beauftragung Dritter (Wirtschaftsprüfer) als Option vorgesehen (z. B. NW, RP). Die KGSt hat zur Unterstützung der Jahresabschlussprüfung eine Berichtsreihe erarbeitet, die die örtlichen Rechnungsprüfungsämter bei der Erfüllung dieser neuen Aufgabe unterstützt (s. Literatur). K Kapitalposition Der Begriff „Kapitalposition“ wird in den Gemeindehaushaltsverordnungen BW und SN anstelle des Begriffes Eigenkapital verwandt. Die Begriffe entsprechen sich. Kennzahlen Kennzahlen geben in verdichteter Form Auskunft über wirtschaftliche, technische, gesellschaftliche und politische Tatbestände, z. B. Aufwand pro Produkteinheit, durchschnittliche Wartezeit der Kunden, Auslastung des Theaters, Erreichung der Zielgruppe kommunaler Leistung. Kennzahlen „leben“ von Vergleichen. Zeitvergleiche stellen die Entwicklung von Kennzahlenwerten einer Kommune im Zeitablauf dar (z. B. mehrere Haushaltsjahre). Interkommunale Vergleiche basieren auf der Gegenüberstellung von Kennzahlenwerten mehrerer Kommunen. Beide Vergleichsarten bergen vielfältige Erkenntnismöglichkeiten für politische Steuerung und sollten in Zukunft stärker als bisher von Rat/Kreistag und Verwaltungsführung genutzt werden. Drei wesentliche inhaltliche Ansatzpunkte für den Kennzahlenvergleich bietet das neue Haushalts- und Rechnungswesen: • Ansatzpunkt Ergebnishaushalt/-rechnung: Wesentlich ist, mit wenigen Kennzahlen einen Überblick zu schaffen und diesen im Haushalt – vorzugsweise im Vorbericht – zu platzieren. Folgende Fragen sollten nach Empfehlungen der KGSt für jeden Produktbereich beantwortet werden: - Welchen Anteil hat der Aufwand pro Produktbereich an der Summe aller Aufwendungen aller Produktbereiche? - In welchem Ausmaß wird der Aufwand pro Produktbereich durch Erträge des Produktbereichs gedeckt? - Welches Ergebnis in Euro pro Einwohner (nach interner Verrechnung) ergibt sich pro Produktbereich (Überschuss/Fehlbetrag)? K Eine stark komprimierte Darstellung zeigt mit dem Blick auf diese drei Befunde rasch Auffälligkeiten, Veränderungen und wirft hilfreiche Fragen auf. Auch im interkommunalen Vergleich ergeben sich damit aufschlussreiche Erkenntnisse. Anlage • Ansatzpunkt Produkthaushalt/Teilhaushalte: Ziele und Kennzahlen sollen nach neuem Haushaltsrecht im Produkthaushalt bzw. in den Teilergebnishaushalten (und in der Teilergebnisrechnung) dargestellt werden und geben Auskunft über wichtige kommunalpolitische bzw. fachpolitische Entwicklungen. Ein Ziel wird dabei durch eine zugehörige Kennzahl operationalisiert und präzisiert..Damit nehmen Kennzahlen eine wichtige Stellung im Produkthaushalt und in den Teilhaushalten ein. Wesentliche Erkenntnisse sind im Vorbericht darzustellen. • Ansatzpunkt Jahresabschluss: Der Jahresabschluss bietet eine komprimierte Übersicht zur Gesamtsituation der kommunalen Haushaltswirtschaft für das abgeschlossene Haushaltsjahr. Vor allem in den Teilergebnisrechnungen werden die tatsächlich erreichten Kennzahlenwerte des Jahres dargestellt. So wird ein Abgleich mit den im Haushalt geplanten Kennzahlenwerten möglich. Hinweise auf die Erreichung geplanter Ziele werden so gegeben. Wesentliche Erkenntnisse sind im Rechenschaftsbericht/ Lagebericht darzustellen. In der kommunalen Fachdiskussion befinden sich derzeit einige Vorschläge für Kennzahlensysteme. Praktische Erfahrungen damit stehen erst am Anfang. Im Folgenden werden wesentliche Kennzahlen, die sowohl für den Haushalt als auch für die Jahresabschlussanalyse von Bedeutung sind, aufgegriffen. Diese wurden von der Bertelsmann Stiftung und der KGSt erarbeitet (www.wegweiser-kommune.de und www.kgst.de). Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung erfasst zeitnah die entstehenden Kosten (bzw. Aufwendungen) und Leistungen (bzw. Erträge) und rechnet diese den Produkten, Produktgruppen und Produktbereichen zu. Für die Aufstellung des Produkthaushalts und ein zeitnahes Berichtswesen ist die Kosten- und Leistungsrechnung deshalb zwingend erforderlich. Sie ist entsprechend der örtlichen Informationsbedürfnisse auszugestalten und nimmt damit je nach spezifischem Bedarf der jeweiligen Organisationseinheit unterschiedliche Ausprägungen und Ausrichtungen an. L Lagebericht (s. Rechenschaftsbericht) Liquidität Liquidität ist die Fähigkeit einer Kommune, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die Liquidität stellt ab auf das Verhältnis von Einzahlungen und Auszahlungen. Im neuen Haushalts- und Rechnungswesen zielen Finanzhaushalt/ -rechnung auf die Darstellung der Liquiditätslage ab. Aktive Liquiditätssteuerung geht jedoch deutlich über die Planung im Finanzhaushalt und die Dokumentation in der Finanzrechnung hinaus. Liquiditätssteuerung ist Daueraufgabe. Sie muss sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt während des Haushaltsjahres den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Für die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sollte möglichst auf die Aufnahme von Krediten verzichtet werden. In keinem Fall sollten die Kreditlaufzeiten länger sein als die Verpflichtungszeiträume (kurzzeitige Verpflichtungen sollten ausschließlich durch kurzfristige Kredite finanziert werden). Die Steuerung der Liquidität sollte möglichst in der Gesamtschau von Kernverwaltung und Beteiligungen geschehen. So können Liquiditätsbedarfe an der einen Stelle durch Liquiditätsüberschüsse an anderer Stelle „intern“ ausgeglichen werden. Die Notwendigkeit der Aufnahme weiterer Kredite bei Banken kann so möglicherweise vermieden werden. Zinsbelastungen können so vermindert werden. M Mittelfristige Erfolgs- und Finanzplanung Die mittelfristige Erfolgs- und Finanzplanung erstreckt sich in der Regel auf das aktuelle und die vier folgenden Jahre. Aufgrund zahlreicher Planungsunsicherheiten sollte die Mittelfristplanung sehr vorsichtig vorgenommen werden. Erträge sollten auf dem erkennbar niedrigsten und Aufwendungen auf dem erkennbar höchsten Niveau geplant werden. So kann die Mittelfristplanung ein wichtiges Instrument zur Erkennung von Risiken darstellen. Auf ihrer Basis können frühzeitig politische Weichenstellungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans vorgenommen werden. Die Mittelfristplanung ist jährlich zu aktualisieren. Der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung sollte auf diesem Wege eine hohe politische Verbindlichkeit zukommen. Eine hohe Solidität in Verbindung mit einer hohen politischen Verbindlichkeit stärkt die Mittelfristplanung auch in ihrer Bedeutung im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten. N Nettoposition Der Begriff „Nettoposition“ wird in der Gemeindehaushaltsverordnung Niedersachsens anstelle des Begriffes Eigenkapital verwandt. Die Begriffe entsprechen sich. Achtung: In Baden-Württemberg wird der Begriff „Nettoposition“ für einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verwandt. K P Pensionslastfinanzierungsquote Anlage Die Pensionslastfinanzierungsquote (PLFQ) gibt Auskunft darüber, inwiefern die Finanzierung der Pensionszahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt gesichert erscheint. Pensionsrückstellungen Für alle Pensionsverpflichtungen, die die Kommune nach beamtenrechtlichen Vorschriften eingegangen ist oder eingeht, sind entsprechende Rückstellungen (nach finanzmathematischen Verfahren, sog. Teilwertverfahren) zu bilden. Diese werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. In die Position „Pensionsrückstellungen“ einzubeziehen sind regelmäßig auch Ansprüche auf Beihilfen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und damit einhergehenden steigenden Kosten der medizinischen Versorgung ist dies eine wesentliche Position, der besondere Aufmerksamkeit zukommen muss. Hierbei treten zwei Problemkreise auf, die eine hohe politische Relevanz aufweisen. Der erste Problemkreis bezieht sich auf die Ermittlung des Rückstellungsbetrages. Die Gemeindehaushaltsverordnungen basieren auf dem „HGB alt“. Pensionsrückstellungen werden mit dem sog. „Stichtagswert“ bewertet. Dies bedeutet: Wird heute eine Rückstellung für einen Beamten gebildet, der im laufenden Jahr nach A 10 besoldet wird, errechnet sich der Rückstellungsbetrag auf dieser Grundlage. Unbeachtet bleiben sowohl Tarifsteigerungen bis zum Eintritt in die Pension als auch Besoldungssteigerungen. So sind ermittelte Pensionsrückstellungen regelmäßig deutlich geringer als die tatsächlichen Belastungen. Der zweite Problemkreis bezieht sich auf die Finanzierung der gebildeten Rückstellungen und den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Zu diesem Zweck sind nach dem „HGB neu“ den gebildeten Pensionsrückstellungen spezielle Vermögensteile zuzuordnen, die von einer sonstigen Verwendung ausgeschlossen sind, das sog. „Planvermögen“. Es kann sich hierbei um Finanz- oder Sachanlagen handeln, die ausschließlich der Finanzierung der Pensionsrückstellungen gewidmet sind. Während Bund und Länder diese Regelung in ihren „Standards staatlicher Doppik“ übernommen haben, gibt es eine vergleichbare Regelung in den Gemeindehaushaltsverordnungen nicht. Ein entsprechender Nachweis kann jedoch auch bei den Kommunen (über die bestehenden Regelungen hinausgehend) politisch eingefordert werden. Die Kennzahl Pensionslastfinanzierungsquote kann Hinweise hierzu geben. Der Verzicht auf die Bildung von Pensionsrückstellungen in der kommunalen Bilanz und den Ausweis sowie die Deckung der daraus resultierenden Aufwendungen im kommunalen Haushalt ist nicht zweckgerecht (BW: Bildung erfolgt beim Versorgungsverband). Die zuvor geschilderten Probleme bestehen auch in diesem Fall. Letztlich pensionszahlungspflichtig bleibt die Kommune (unmittelbare Versorgungszusage). Auch ohne den Ausweis der Pensionsrückstellungen in den kommunalen Bilanzen sollte dieses Thema im Blickfeld des politischen Interesses stehen. Produkt Produkte sind im Wesentlichen die Leistungen, die der Bürger direkt von der Verwaltung erhält. Das Spektrum reicht von „A“ wie Abfallentsorgung über „B“ wie Baugenehmigung oder „P“ wie Personalausweis bis „Z“ wie Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die Produkte der Verwaltung sind in landesweiten Produktkatalogen aufgeführt und beschrieben. Die Produktkataloge gliedern sich einheitlich in drei Hierarchiestufen „Produktbereich“, „Produktgruppe“ und „Produkt“. Produkthaushalt Produkthaushalte werden in einer immer größeren Zahl von Kommunen erstellt. Die Gemeindehaushaltsverordnungen schreiben in der Regel eine Abbildung auf Ebene der Produktbereiche vor. Eine weitergehende Untergliederung nach Produktgruppen und Produkten ist den Kommunen freigestellt. Nach bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, dass die Produkthaushalte in den Kommunen regelmäßig auf Ebene der Produktgruppen gegliedert sein werden. Ausschlaggebend für die Gliederung der Haushalte sind in erster Linie örtliche Gegebenheiten: Vor allem die örtliche Organisation und die Budgetverantwortlichkeiten sollten hierfür maßgeblich sein. R Rechenschaftsbericht Der Kommunale Rechenschaftsbericht bzw. Lagebericht (NW, SH) ist zeitgleich mit dem Jahresabschluss vorzulegen. Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ergebnis- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Nach den (unterschiedlichen) landesgesetzlichen Mindestvorschriften sollte der Rechenschaftsbericht mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten machen: • Entwicklung abgelaufenes Haushaltsjahr (Vorgänge von besonderer Bedeutung im abgelaufenen Haushaltsjahr; Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Jahresabschlusswerten im abgelaufenen Haushaltsjahr; Abweichungen zwischen geplanten und erreichten Zielen anhand von Kennzahlen) • Aktuelle Lage (Analyse der Haushaltswirtschaft nach Vermögens-, Schulden-, Aufwands-, Ertrags- und Finanzlage anhand von Kennzahlen) • Zukünftige Entwicklung (Darstellung von Chancen und Risiken, die für die zukünftige Entwicklung der Kommune von besonderer Bedeutung sind, sowie von Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken. Risiken können sich in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen ergeben. Umfeldbedingungen wie der demographische Wandel und dessen Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft können hier genannt werden. Aber auch Anlage „haushaltsspezifische“ Risiken, die etwa aus Zukunftsverpflichtungen resultieren, welche nicht im Haushalt abgebildet sind [Risiken, stille]. Für das Erkennen und den systematischen Umgang mit Risiken sollte ein entsprechendes Risikomanagement eingeführt werden.) Neben dem Rechenschaftsbericht (Vorlage mit dem Jahresabschluss) kommt dem Vorbericht (Vorlage mit dem Haushaltsplan) auch im neuen Haushaltsrecht Bedeutung bei. Rechenschaftsbericht und Vorbericht sollten in ihren Inhalten und ihrem Aufbau möglichst aufeinander abgestimmt sein. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten kommen sowohl auf der Aktivseite der Bilanz (Aktive Rechnungsabgrenzungsposten) als auch auf der Passivseite der Bilanz (Passive Rechnungsabgrenzungsposten) vor. Sie dienen der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen. Zahlt etwa die Kommune die Miete für ein Gebäude für das kommende Jahr bereits im Dezember des alten Jahres, ist dies zwar eine Auszahlung im alten Jahr. Zu Aufwendungen führt diese Auszahlung jedoch erst im neuen Jahr, wenn das Gebäude tatsächlich genutzt wird. Die Zahlung wird deshalb unter der Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten weisen darauf hin, dass die Kommune einen Sachleistungsanspruch gegenüber einem Dritten hat (hier: Anspruch auf Überlassung des Gebäudes). Erhält dagegen die Kommune die Miete für ein von ihr vermietetes Gebäude für das kommende Jahr bereits im Dezember des alten Jahres, ist dies zwar eine Einzahlung im alten Jahr. Zu Erträgen führt diese Einzahlung jedoch erst im neuen Jahr, wenn das Gebäude tatsächlich überlassen wird. Die Zahlung wird deshalb unter der Position „Passive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten weisen darauf hin, dass die Kommune eine Sachleistungsverpflichtung gegenüber einem Dritten hat (hier: Verpflichtung auf Überlassung des Gebäudes). Reserven, stille Stille Reserven in der kommunalen Bilanz entstehen regelmäßig durch eine Unterbewertung von Vermögensgegenständen. Diese Unterbewertung resultiert aus den gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, das Vermögen regelmäßig zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Die stille Reserve ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Bilanz ausgewiesenen Wert (Buchwert) und dem Zeitwert (Veräußerungswert) des Vermögensgegenstandes. Stille Reserven entstehen daneben durch eine zu hohe Bewertung von Schulden. Insbesondere die Bildung von Rückstellungen, die sich als zu hoch erweisen, führt zu stillen Reserven im Jahresabschluss. Stille Reserven entstehen zwangsläufig aufgrund gesetzlicher Bewertungsvorschriften, etwa der Verpflichtung, Vermögen zu (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Stille Reserven können aber auch durch gezielte Bilanzierungsmaßnahmen freiwillig im Rahmen von Bilanzpolitik entstehen. Letzteres sollte vermieden werden. Stille Reserven verstellen den Blick auf die tatsächliche Vermögensund Schuldenlage. Mindestens gleiche politische Beachtung sollten die „stillen Risiken“ (Risiken, stille) finden, die im Jahresabschluss „schlummern“. Ressourcenverbrauchskonzept Ressourcen sind das Leistungspotenzial einer Kommune. Finanzmittel, Personal, Anlage- und Infrastrukturvermögen, Informationen sind erforderlich, um Leistungen für die örtliche Gemeinschaft zu erstellen und zu organisieren. Der Ressourcenverbrauch einer Kommune geht über den von ihr verursachten Geldverbrauch eines Haushaltsjahres hinaus. Es werden im Haushaltsjahr Ressourcen genutzt, für deren Nutzung in eben diesem Haushaltsjahr kein Geldabfluss stattfindet. So etwa bei der Nutzung von Gebäuden, die vor Jahren errichtet oder gekauft wurden. Im betreffenden aktuellen Haushaltsjahr fließt kein Geld ab. Dennoch wird der Wert der Ressource „Gebäude“ durch die Nutzung verzehrt. Dieser Werteverzehr wird im Ressourcenverbrauchskonzept (RVK) über Abschreibungen erfasst und ausgewiesen. Das RVK ist das dem neuen Haushaltsrecht zugrunde liegende Rechnungskonzept (KGSt®-Bericht Nr. 1/1995). Es basiert auf den Rechnungsgrößen Aufwendungen und Erträge. Es löste das alte, auf dem „Geldverbrauchskonzept“ (Rechnungsgrößen Ausgaben und Einnahmen) basierende Haushaltsrecht ab. Es kommt darauf an, der heute lebenden Generation und den heutigen politischen Entscheidungsträgern den von ihnen beanspruchten vollständigen Ressourcenverbrauch zutreffend im Haushalts- und Rechnungswesen zu verdeutlichen und diesen durch heutige Erträge zu decken. Risiken, stille Diese „stillen Risiken“ (oder „stillen Lasten“) resultieren vor allem aus finanziellen Belastungen, die absehbar auf die Gebietskörperschaft zukommen, durch Rückstellungen jedoch nicht abgebildet sind. Genannt werden soll hier nur der Fall unterlassener Instandhaltungsmaßnahmen. Werden diese nach Abschluss des folgenden Haushaltsjahres (HE) oder nach Abschluss der folgenden drei Haushaltsjahre (NI, RP) durchgeführt, ist die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung nicht zulässig. Dass entsprechende Aufwendungen auf die Kommunen zukommen, ist mithin im Haushalt nicht erkennbar. Lediglich in NW dürfen sämtliche auf die Kommunen zukommenden Instandhaltungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr unterlassen wurden, abgebildet werden. Risikomanagement Im Rahmen des Rechenschaftsberichts ist über Risiken, die auf die Kommune zukommen, zu berichten. Maßnahmen zu deren Vermeidung und Bewältigung sind darzustellen. Risiken dürfen nicht „dem Zufall überlassen werden“. Es muss Aufgabe des Risikomanagements sein, Risiken frühzeitig zu erkennen und den Umgang damit festzulegen. Ein kommunales Risikomanagement soll als Gesamtheit aller organisatorischen Anlage Regelungen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit diesen Risiken verstanden werden. R R Rücklagen Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals. Bei allen begrifflichen Unterschiedlichkeiten in den einzelnen Bundesländern ist doch unter kommunalpolitischen Gesichtspunkten ein Aspekt von zentraler Bedeutung. Es ist dies die Unterscheidung zwischen sog. „festen“ und „variablen“ Bestandteilen des Eigenkapitals bzw. der Rücklagen. Als fest geltende Bestandteile des Eigenkapitals werden die Teile des Eigenkapitals / der Rücklagen bezeichnet, die nicht ohne Weiteres (beispielsweise zum Zwecke des Haushaltsausgleichs) verwandt werden dürfen. Diese Teile werden beispielsweise als „allgemeine Rücklage“ (NW), „Kapitalrücklage“ (RP), „Reinvermögen“ (NI) oder „Basiskapital“ (BW) bezeichnet. Sie haben ihren Ursprung in der erstmaligen Erstellung einer kommunalen Eröffnungsbilanz als Überschuss des Vermögens über die Schulden. Ihre Erhaltung ist in jedem Falle anzustreben. Als variabel geltende Bestandteile des Eigenkapitals werden die Teile des Eigenkapitals / der Rücklagen bezeichnet, die (unter bestimmten Bedingungen) etwa zum Zwecke des Haushaltsausgleichs verwandt werden dürfen. Diese Teile werden beispielsweise als Ausgleichsrücklage (NW) oder „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen/außerordentlichen Ergebnisses“ (BW, NI) bezeichnet (Ergebnisrücklage). Eine spezielle Rücklagenart, die sog. Bewertungsrücklage (NI), sei hier besonders erwähnt. Sie entsteht nur in den Fällen, in denen Vermögensteile zu aktuellen Zeitwerten zu bewerten sind. Steigt der Zeitwert eines Vermögensgegenstandes im Vergleich zum Vorjahr an, erfolgt eine sog. Zuschreibung (im Gegensatz zur Abschreibung). Der hierdurch entstehende Ertrag darf nicht zum Ausgleich des Haushalts (Haushaltsausgleich) verwandt werden: Es ist lediglich ein Ertrag, der in den Büchern ausgewiesen wird (sog. Buchertrag). Keinesfalls ist dieser Ertrag realisiert, d. h., durch ihn sind keine finanzwirksamen Einzahlungen entstanden. Rückstellungen Im Gegensatz zu Rücklagen sind Rückstellungen Schulden. Es handelt sich um Zahlungsverpflichtungen, die hinsichtlich ihrer konkreten Höhe, ihres zeitlichen oder ihres tatsächlichen Anfalls unsicher sind. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die hieraus resultierenden Zahlungen in späteren Jahren auf die Kommune zukommen werden. Insofern ist bereits in dem Jahr, in dem politische Entscheidungen zu derartigen zukünftigen Verpflichtungen führen, eine entsprechende Rückstellungsposition in der Bilanz zu bilden. Dies trägt einerseits dem Gedanken der Vorsicht Rechnung. Andererseits wird hierdurch der Ressourcenverbrauch (durch einen entsprechenden Aufwand in der Ergebnisrechnung) der Periode angelastet, in der er verursacht wird. Für folgende Fälle werden Rückstellungen gebildet (unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern!): Beispiel: Die Beschäftigung eines Beamten im laufenden Jahr führt zu Pensionsansprüchen, die in 20, 30 oder mehr Jahren fällig werden. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen müssen bereits heute in der Bilanz in Form einer Pensionsrückstellung ausgewiesen werden. Der hieraus resultierende Aufwand belastet das aktuelle Haushaltsjahr. R R Zu unterscheiden ist zwischen Pflicht- und Wahlrückstellungen. Wahlrückstellungen dürfen gebildet werden. Die Regelungen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt. Die Entscheidung, ob in bestimmten Fällen Rückstellungen gebildet werden oder nicht, sollte nicht von Fragen des Haushaltsausgleichs abhängig gemacht werden. Vielmehr sollte für Verpflichtungen, die auf die Kommunen zukommen, in jedem Fall eine Rückstellung – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – gebildet werden. Alleine die Bildung einer Rückstellung in der Bilanz reicht nicht aus! Gleichzeitig ist durch geeignete Maßnahmen die Finanzierung dieser Zahlungsverpflichtung sicherzustellen (s. auch Pensionslastfinanzierungsquote). S Schulden Das neue Haushalts- und Rechnungswesen rückt sämtliche Schulden der Kommune in den Blick. Transparent werden nicht nur – wie bislang – die Verbindlichkeiten (sichere Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, z. B. Kreditinstituten, Lieferanten). Ausgewiesen werden nun daneben auch die Rückstellungen (unsichere Zahlungsverpflichtungen beispielsweise resultierend aus Pensionszusagen gegenüber Beamten). Mit dem Ausweis der Rückstellungen wird ein bedeutender Teil kommunaler Schulden erstmalig transparent. Der Blick auf die kommunalen Schulden bleibt unvollständig, wenn nicht auch die Schulden in den kommunalen Auslagerungen (Beteiligungen) einbezogen werden. Sie gehören zwingend, wie die Schulden im Kernhaushalt, in das ständige Blickfeld politischer Entscheidungsträger. Dies zu erreichen ist ein zentrales Anliegen des sog. Gesamtabschlusses. Sonderposten Das Besondere an einem Sonderposten soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Eine Kommune erwirbt am 1.1.2015 ein neues Löschfahrzeug zum Preis von 100.000 Euro. Hierfür gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro. Das Fahrzeug hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren. Der Wert des Fahrzeuges erhöht das Vermögen (auf der Aktivseite) der kommunalen Bilanz um 100.000 Euro. Da das Vermögen um diesen Betrag steigt, erhöht sich (zunächst) gleichzeitig die Position „Eigenkapital“ (auf der Passivseite) der Bilanz um eben diesen Betrag. Diese Erhöhung des Eigenkapitals um 100.000 Euro ist wirtschaftlich allerdings nicht gerechtfertigt. Tatsächlich wurde eigenes Kapital der Kommune in Höhe von 80.000 Euro eingesetzt. Der Zuschuss vom Land stellt für die Kommune „Fremdkapital“ dar, welches allerdings nicht Anlage zurückzuzahlen ist. Deshalb werden die 20.000 Euro auch nicht als Fremdkapital ausgewiesen, sondern unter einem gesondert hierfür geschaffenen Posten – dem Sonderposten (auf der Passivseite der Bilanz). Schulden Verbindlichkeiten Kernhaushalt Beteiligungen Rückstellungen Steuerquote Die Steuerquote als Quotient aus Steuern und ähnliche Abgaben Erträge gesamt gibt an, ob und inwieweit die Kommune sich aus eigenen Steuermitteln finanzieren kann (Steuerkraft). Eine Kommune mit aktuell hoher Steuerkraft ist tendenziell auch in Zukunft weniger „verschuldensanfällig“ als eine Kommune mit geringer Steuerkraft. Allerdings müssen bei der Beurteilung auch weitere Aspekte, wie konjunkturbedingte Schwankungen des Steueraufkommens oder etwaige Abhängigkeiten von einzelnen besonders potenten Gewerbesteuerzahlern, berücksichtigt werden. T Teilhaushalt/Teilrechnung Die Bildung von Teilhaushalten ist in allen Gemeindehaushaltsverordnungen verpflichtend vorgesehen. Teilhaushalte sind nichts anderes als Budgetbereiche (Budgetierung). Ihre Bildung erfolgt entweder auf der Basis von Produktbereichen (Produkt) oder richtet sich an örtlichen Organisationsgegebenheiten aus. Entscheidend bei der Bildung von Teilhaushalten ist, dass die Verantwortlichkeiten für einen Teilhaushalt eindeutig geregelt sind. Dies gilt sowohl verwaltungsseitig (Fachbereichs-/Ämterstruktur) als auch seitens des Gemeinderates/Kreistages (Ausschussstrukturen). Die Teilhaushalte bestehen jeweils aus dem Teilergebnishaushalt und dem Teilfinanzhaushalt. Die Teilergebnishaushalte bilden in ihrer Gesamtheit den Produkthaushalt. Die folgende Abbildung soll dies verdeutlichen. U Überschuldung Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter). Umlaufvermögen Das in der Bilanz ausgewiesene Umlaufvermögen enthält alle Vermögensteile, die kurzfristig (regelmäßig nicht über das kommende Jahr hinausgehend) der Kommune dienen sollen. Zu den wichtigsten Positionen zählen Vorräte (z. B. Büromaterialien, Baumaterialien, Streusalz etc.), Forderungen (Zahlungsansprüche der Kommune z. B. aus Gebühren, Beiträgen und Steuern gegenüber Dritten, z. B. Bürgern als Leistungsempfängern, oder gegenüber Beteiligungen) und liquide Mittel (Liquidität). Der Begriff „Umlaufvermögen“ gehört betriebswirtschaftlich zum Begriffsstandard einer Bilanz, wird aber nicht von allen landesrechtlichen Regelungen des jeweiligen kommunalen Haushaltsrechts verwendet. V Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind Zahlungsverpflichtungen der Kommune. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten enthalten beispielsweise Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen oder zur Liquiditätssicherung (sog. Kassenkredite) oder gegenüber externen Dienstleistern (Lieferanten). Vermögen, immaterielles Immaterielles Vermögen (Lizenzen für Software etc.) darf nur bilanziert werden, sofern es entgeltlich erworben wurde (also keine selbst erstellte Software). Hierzu können auch Rechte gehören, welche die Kommune gegenüber Dritten erworben hat. Ist etwa der Zuschuss an einen Sportverein, z. B. zur Errichtung einer Sportstätte, mit der Bedingung verbunden, dass auch Schulen diese Einrichtung nutzen dürfen, resultiert hieraus ein Recht. Dieses ist unter der Position „immaterielle Vermögensgegenstände“ zu bilanzieren (und abzuschreiben). U Vermögen, realisierbares Im Gegensatz zu sog. Verwaltungsvermögen ist das realisierbare Vermögen grundsätzlich nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlich. Es ist somit grundsätzlich veräußerbar. Maßgebend für die Zuordnung zum realisierbaren Vermögen sollte der Zeitpunkt der Entscheidung über die Verwendung eines Gegenstandes oder einer Beteiligung für die Aufgabenerfüllung sein (NI). Der gesonderte Ausweis von Verwaltungsvermögen und realisierbarem Vermögen (Prinzip der Vermögenstrennung) gibt Auskunft über das Schuldendeckungspotenzial des Vermögens. Schulden können gegebenenfalls durch Veräußerung von Vermögensteilen gedeckt werden. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf den realisierbaren, d. h. veräußerbaren Teil des Vermögens. Insofern eröffnet der durch die Vermögenstrennung geschaffene Einblick in die Vermögensstruktur wichtige Hinweise Anlage darauf, ob die Verwaltung ihren finanziellen Verpflichtungen in der Zukunft ohne weitere Kreditaufnahme nachkommen kann. Dies erfordert nicht nur eine Vermögenstrennung, sondern gleichfalls eine unterschiedliche Bewertung der Vermögensteile. So ist das realisierbare Vermögen im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen, welches regelmäßig zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wird, mit Zeitwerten im Sinne von aktuellen Veräußerungswerten zu bewerten. Die Bewertung des Vermögens zu (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten führt – bei steigenden Preisen – regelmäßig zu sog. stillen Reserven (Reserven, stille). Derartige Vermögenswerte in der Bilanz können deshalb keine Hinweise auf das Schuldendeckungspotenzial des so bewerteten Vermögens geben; Zeitwertbewertungen sind für diesen Zweck dienlicher. Diese Trennung hat sich auf gemeindehaushaltsrechtlicher Ebene nicht durchgesetzt. Gleichwohl sollten diese Informationen (über die gesetzlichen Vorschriften hinaus) politisch gefordert werden. Nur auf diese Weise können jedoch auf der Basis geeigneter Kennzahlen sinnvolle Aussagen hinsichtlich des tatsächlich vorhandenen Schuldendeckungspotenzials getroffen werden. Vermögensrechnung (s. Bilanz) Verschuldungsgrad, dynamischer Als dynamischer Verschuldungsgrad wird der Quotient aus Verbindlichkeiten + Rückstellung – realisierbares Vermögen Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bezeichnet. Er zeigt an, in wie vielen Jahren eine Entschuldung möglich wäre, wenn alle disponiblen Mittel zu diesem Zweck eingesetzt würden. Dies unterstellt natürlich konstante Beträge in der Zukunft. Nicht zuletzt, weil dies regelmäßig nicht zu unterstellen ist, kann diese Betrachtung ergänzend auf den Finanzplanungszeitraum begrenzt werden. Man erhält dann den „teildynamischen Verschuldungsgrad“, der sich wie folgt ermittelt: Verbindlichkeiten + Rückstellung – realisierbares Vermögen Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplanungszeitraum. Verwaltungsvermögen Im Gegensatz zu dem sog. realisierbaren Vermögen (Vermögen, realisierbares) ist das Verwaltungsvermögen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gebunden. Es ist somit grundsätzlich nicht veräußerbar. Maßgebend für die Zuordnung zum Verwaltungsvermögen sollte der Zeitpunkt der Entscheidung über die Verwendung eines Gegenstandes oder einer Beteiligung für die Aufgabenerfüllung sein. Vorbericht Der Vorbericht war bereits Bestandteil des alten (kameralen) Haushaltsrechts. Da er mit dem Haushaltsplan vorgelegt wird, kam und kommt ihm eine unmittelbare politische Steuerungsrelevanz zu. Mit den Informationen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens kann diese Relevanz weiter untermauert werden. Zentrale politische Ziele und Strategien und deren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres sollten hier dargestellt werden. Hinweise etwa auf die Entwicklung des Eigenkapitals oder der Verschuldung im Haushaltsjahr sollten verdeutlicht werden. Risiken, beispielsweise auf der Grundlage demographischer oder allgemeiner wirtschaftlichen Entwicklungen, sollten beschrieben werden. Insgesamt sind die rechtlichen Vorga en offen formuliert, womit viel Spielraum für eine gute Gestaltung (im Sinne von Transparenz und „guter politischer Steuerung“) bleibt. Dieser Gestaltungsspielraum sollte genutzt werden. Vorbericht und Rechenschaftsbericht sollten in ihren Inhalten und ihrem Aufbau möglichst aufeinander abgestimmt sein. W Wirkung Das Schlagwort „wirkungsorientiert“ meint die Steuerung der Verwaltung über die Diskussion von gewünschten Wirkungen des Verwaltungshandelns. Nicht die Frage nach der Anzahl bearbeiteter Sachverhalte steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, sondern die Frage, was die Kommune mit dem Produkt erreichen will. Die unter dieser Fragestellung entwickelten und über Kennzahlen messbar gemachten Ziele werden im wirkungsorientierten Haushalt deutlich gemacht und mit den Angaben zum Ressourceneinsatz verknüpft. Beispiele: Nicht die (nicht steuerbare) Anzahl der von der Verwaltung zu bearbeitenden Vollstreckungsaufträge wird als Ziel formuliert, sondern die Quote des realisierten Vollstreckungsvolumens am Vollstreckungsvolumen gesamt. Die Messung der Wirkung ist wichtig, weil letztlich für den Erfolg kommunalen Handelns maßgeblich, aber zweifellos schwierig. Konzeptionelle Neuerungen und Erfahrungen sind gefragt. Z Zeitwert Zeitwert ist der Wert, der einem Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der Bilanzierung beizumessen ist. In der Regel ist dies der Verkehrsoder Veräußerungswert zum Bilanzierungszeitpunkt (s. auch Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Ziele Die meisten Länder stellen explizit in den Gemeindehaushaltsverordnungen auf die Einbeziehung von (finanz- und leistungswirtschaftlichen) Zielen und Kennzahlen in den jährlichen Haushalt ab. Unabhängig von der rechtlichen Situation ist allerdings festzustellen, dass erst die explizite Einbeziehung von (politischen) Zielen und deren Verknüpfung mit den Finanzen im Haushalt (Produkthaushalt) die beabsichtigte neue Qualität politischer Steuerung vollständig zum Ausdruck bringt. Ziele sind Sollgrößen, die in einem bestimmten Zeitraum – in der Zukunft – zu erreichen sind. Die Umsetzung dieses Aspektes stellt die allermeisten Kommunen vor eine große Anlage Herausforderung. Wirkung bzw. Wirksamkeit ist dabei ein wichtiges Kriterium und sollte nach Möglichkeit bei der Zielbildung explizit berücksichtigt werden. Diese kann nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Rat bzw. Kreistag und Verwaltungsführung gemeistert werden. Der Rat bzw. der Kreistag erarbeitet und beschließt zunächst die strategischen (eher langfristig ausgerichteten) Ziele der Kommune. Diese Ziele sind alsdann auf die im Haushalt enthaltenen Produktbereiche/ Teilhaushalte herunterzubrechen. Es muss somit deutlich werden, welche operativen (eher jährlichen) Ziele sich für die Akteure in der Verwaltung aus den strategischen (politischen) Zielsetzungen ergeben. Auf dieser Basis kann dann zwischen Rat bzw. Kreistag und Verwaltungsführung verbindlich vereinbart werden, welche Ziele mit welchen Produkten und welchen Ressourcen im Haushaltsjahr verfolgt werden. Nur wenn auf diese Weise eine weitgehend durchgängige Zielhierarchie und eine einheitliche Zielsystematik in allen Bereichen existiert, wird der Haushalt selbst zu einer Zielvereinbarung zwischen Rat und Verwaltung. Diese Ziele werden durch Kennzahlen quantifiziert und damit messbar gemacht. Die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Ressourcen werden transparent. So wird aus dem Haushalt der „Hauptkontrakt zwischen Politik und Verwaltung“. Zinslastquote Die Zinslastquote ermittelt sich aus dem Quotienten Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwendungen gesamt und gibt Hinweise auf das Ausmaß der anteilmäßigen Belastung der Kommune mit Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen. Hohe Zinslastquoten bedeuten eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Kommune im Betrachtungszeitraum. Sie deuten daneben auf eingeengte Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft hin. Hohe Zinslastquoten geben damit Hinweise auf eine eingeschränkte Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der KGsT, Gereonhaus, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln; sowie der Bertelsmann Stiftung, Carl-Bertelsmann-Straße 256, 33311 Gütersloh Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh und KGSt, Köln; „ABS Neues Haushaltsrecht, Ein (kleines) politisches Wörterbuch“; 2015; 2., aktualisierte Auflage; S. 20 – 81

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    : Montag - Freitag von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr Regelmäßige Abendtermine im Sitzungssaal Energieverbräuche: Wärmeversorgung Jahr Energieträger Einheit Verbrauch witterungs- bereinigt von bis Kosten [€

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    ⇒ Vierländerregion Bodensee GmbH – Im April 2024 fand der Notartermin statt, so dass der Bodenseekreis nun zum 33,33 % an der VLRB beteiligt ist. ⇒ Energieagenturen - 2024 erfolgte die Auflösung der

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    gGmbH). Vierländerregion Bodensee GmbH – Im April 2024 fand der Notartermin statt, so dass der Bodenseekreis nun zum 33,33 % an der VLRB beteiligt ist. Komm.Pakt.Net – Komm.Pakt.Net wurde von der OEW

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    • Beteiligungen des Kreises
  • Rechenschaftsbericht_2019_-_Landkreis_Bodenseekreis_2020-10-22.pdf

    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2019 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 5 2 Rechenschaftsbericht 7 2.1 Rechtsgrundlagen 7 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 7 2.3 Geschäftsverlauf 2019 7 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 8 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung 10 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 10 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand 13 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung 13 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 18 2.5.5 Soziales 19 3 Gesamtergebnisrechnung 25 3.1 Erträge 27 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 27 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen 27 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen 30 3.1.4 Sonstige Transfererträge 30 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte 31 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 32 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 32 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 33 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 34 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 35 3.2 Aufwendungen 36 3.2.1 Personalaufwendungen 36 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 37 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 37 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen 39 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41 3.2.6 Transferaufwendungen 42 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 44 3.3 Ordentliches Ergebnis 46 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis 47 4 Gesamtfinanzrechnung 49 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 51 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 51 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 53 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 54 4.5 Entwicklung der Liquidität 54 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 55 4.6.1 Schulgebäude 55 4.6.2 Asylbewerberunterkünfte 56 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 2 4.6.3 Sonstige Liegenschaften 57 4.6.4 Straßenbauamt 57 4.6.5 Abfallwirtschaft 58 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 59 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 62 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 64 5.2 Aktiva 65 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 65 5.2.2 Sachvermögen 66 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 66 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 68 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 69 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 70 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 71 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 72 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 73 5.2.2.8 Vorräte 75 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 75 5.2.3 Finanzvermögen 76 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 76 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 76 5.2.3.3 Sondervermögen 78 5.2.3.4 Ausleihungen 78 5.2.3.5 Wertpapiere 80 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 81 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 81 5.2.3.8 Liquide Mittel 82 5.2.4 Abgrenzungsposten 82 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 82 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 83 5.3 Passiva 84 5.3.1 Basiskapital 84 5.3.2 Rücklagen 84 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 85 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 86 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 86 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 87 5.3.4 Sonderposten 87 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 87 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 87 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 88 5.3.5 Rückstellungen 88 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 88 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 89 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 89 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 90 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 90 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 91 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 91 5.3.6 Verbindlichkeiten 92 5.3.6.1 Anleihen 92 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 92 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 94 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 95 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 95 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 3 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 95 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 96 6 Teilhaushalte 98 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 100 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 103 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 107 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 111 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 115 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 119 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 123 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 127 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 131 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 135 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 139 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses 143 8 Anhang 144 8.1 Allgemeines 144 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 144 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 144 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 144 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 145 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 145 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 146 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 146 8.8.1 Bürgschaften 146 8.8.2 Gewährleistungen 146 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 146 8.8.4 Gewährträgerschaften 147 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2019 147 9 Anlagen 153 9.1 Vermögensübersicht 153 9.2 Forderungsübersicht 154 9.3 Schuldenübersicht 155 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 156 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 157 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen 158 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen 190 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 191 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2019 193 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 4 Anmerkung: Bedingt durch die Haushaltssystematik sind Erträge im Ergebnishaushalt negativ und Aufwen- dungen im Ergebnishaushalt positiv dargestellt. Umgekehrt verhält es sich im Finanzhaushalt. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Dies erfolgt mit diesem Jahresabschluss letztmalig in dieser Darstellung. Gemäß dem Wunsch des Kreistages wurde der Haushaltsplan 2020 erstmalig mit umgekehrten Vorzeichen darge- stellt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 5 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 18. November 2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge -325.130.882 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 307.795.189 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -17.335.694 1.4 Außerordentliche Erträge -19.668 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 3.613.905 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 3.594.237 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -13.741.457 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 315.647.100 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -293.984.523 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 21.662.577 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.563.744 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -25.385.129 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -14.821.385 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 6.841.192 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 9.948.936 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -9.187.151 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) 761.785 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) 7.602.977 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen -14.864.696 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 34.189.391 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -7.261.718 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 26.927.673 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 6 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 363.632 3.2 Sachvermögen 203.831.420 3.3 Finanzvermögen 88.364.629 3.4 Abgrenzungsposten 7.803.572 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 300.363.254 3.7 Basiskapital -121.654.096 3.8 Rücklagen -49.086.691 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten -51.601.650 3.11 Rückstellungen -37.855.402 3.12 Verbindlichkeiten -37.994.292 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -2.171.122 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) -300.363.254 Friedrichshafen, 18. November 2020 gez. Lothar Wölfle, Landrat Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 7 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich im Er- gebnishaushalt. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressour- cenverbrauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcen- aufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Grö- ßen wie die Abschreibungen und Rückstellungen mit einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Der Kreistag hat am 19. Dezember 2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 beschlossen und das Regierungspräsidium Tübingen die genehmigungspflichtigen Teile mit Schreiben vom 29. Januar 2019 genehmigt. Am 15. Februar 2019 wurde die Haushaltssatzung bekannt ge- macht und anschließend vom 18. bis einschließlich 26. Februar 2019 öffentlich ausgelegt. Zu- dem ist der Haushaltsplan unter www.bodenseekreis.de öffentlich jederzeit einsehbar. 2.3 Geschäftsverlauf 2019 Das Haushaltsjahr 2019 ist nunmehr das vierte Haushaltsjahr mit dem neuen kommunalen Haushaltsrecht. Mit diesem Rechenschaftsbericht gelingt es dem Bodenseekreis erstmals nach der Umstellung, im darauffolgenden Jahr, einen Jahresabschluss fertigzustellen. Der Dank geht daher in besonderem Maße an alle Mitarbeitenden im Haus. Aufgrund der Tat- sache, dass das neue kommunale Haushaltsrecht aber nach wir vor noch Neuland für die Kommunalverwaltung ist, wird es heute und in Zukunft immer wieder neuere Erkenntnisse geben, welche zu Anpassungen im Buchungsalltag führen werden. Die Steuerkraftsumme ist mit 327,82 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (Vj. 300,38 Mio. Euro). In der Vergangenheit folgte regelmäßig nach einigen Rekordanstiegen ein doch moderaterer Abfall. Für 2020 wird ein drastischer Rückgang erwartet, der jedoch durch die Unterstützung von Bund und Land aufgefangen wird. Seit 2008 hat sich der Wert der Steuerkraftsumme bis 2019 um 134,14 Mio. Euro bzw. 69,3 % erhöht (2008: 193,60 Mio. Euro, 2019: 327,74 Mio. Euro). Der Anstieg der Kreisumlage betrug dadurch 40,93 Mio. Euro bzw. 68,2 % (2008: 60,01 Mio. Euro, 2019: 100,94 Mio. Euro). Der http://www.bodenseekreis.de/ Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 8 Kreisumlagehebesatz ist in diesem Zeitraum von 31,0 % auf 32,0 % angehoben und 2019 wieder auf 30,8 % gesenkt worden. Die Steigerung ist enorm, jedoch haben auch die Aufgaben seither deutlich zugenommen. Als Beispiel seien nur die Steigerungen im Sozialbereich ge- nannt. Entwicklung der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis und des Landkreises Bodenseekreis (Planwerte) seit 2008: 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan Da inzwischen die Jahresabschlüsse der vorhergehenden doppischen Haushaltsjahre zur Haushaltsplanung vorliegen, kann eine vergleichbarere Planung erfolgen, sodass sich Plan- wert und Ergebniss immer mehr annähern, was auch an den beiden nachfolgenden Grafiken gut zu entnehmen ist. Dargestellt werden die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Bodenseekreises in den ersten doppischen Haushaltsjahren. 150.000.000 200.000.000 250.000.000 300.000.000 350.000.000 400.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Städte und Gemeinden Landkreis Bodenseekreis 270.000.000 280.000.000 290.000.000 300.000.000 310.000.000 320.000.000 330.000.000 340.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 Entwicklung Erträge ordentliche Erträge PLAN ordentliche Erträge IST Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 9 Unschärfen entstehen vor allem dadurch, dass in der Planungsphase noch nicht endgültig abgesehen werden kann, welche Rechnungen am Ende eins Haushaltsjahres tatsächlich ab- gegrenzt werden müssen und damit als sontige Aufwendungen dargestellt werden. Darüber hinaus kann es in jedem Jahr auch zu unvorhersehbaren Vorkommnissen kommen, die eben- falls zu Abweichungen führen können. Durch ständige Weiterentwicklung kann die Haushalts- planung jedoch immer weiter verbessert werden. Entsprechend der Haushaltsgrundsätze nach § 77 GemO BW muss die Planung so voraus- schauend sein, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Folglich sind bei einer vorsichtigen Planung, die Erträg eher an der unteren und die Aufwendungen an der oberen Grenze zu planen. Der Haushalt 2019 schließt insgesamt mit einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 9 Mio. Euro (+2,8 %), sowie im Gesamtergebnis in Höhe von 5,4 Mio. Euro (+1,7 %) ab. Prozentual betrachtet liegt die Abweichung der Aufwen- dungen zum Ansatz lediglich bei 1,2 %, sowie bei den Erträgen bei 1,6%. In Summe konnten im abgelaufenen Berichtsjahr rund 5,1 Mio. Euro mehr an Ordentlichen Erträgen erzielt werden, als im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Die größte Abweichung zwi- schen Ergebnis und Plan, innerhalb der Ordentlichen Erträgen sind bei den Positionen Kos- tenerstattungen und Kostenumlagen, den sonstigen ordentlichen Erträgen und den öffentlich- rechtlichen Entgelten, sowie den sonstigen Transfererträgen auszumachen. Während die Kos- tenerstattungen um rund 6,5 Mio. Euro geringer ausgefallen sind, konnte sowohl bei den Sons- tigen ordentlichen Erträgen (+ 7,8 Mio. Euro), als auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten (+ 2,6 Mio. Euro), auch die sonstigen Transfererträge (+ 1,2 Mio. Euro) das Berichtsjahr über Plan abgeschlossen werden. Die aktivierten Eigenleistungen wurden in der Haushaltsplanung bislang nicht berücksichtigt, weshalb das Ergebnis dieser Position um die tatsächlich gebuchten Eigenleistungen in Höhe von rund 380 Tsd. Euro verbessert wurde. 270.000.000,00 280.000.000,00 290.000.000,00 300.000.000,00 310.000.000,00 320.000.000,00 330.000.000,00 340.000.000,00 2016 2017 2018 2019 2020 Entwicklung Aufwendungen ordentliche Aufwedungen PLAN ordentliche Aufwendungen IST Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 10 Aufgrund der Tatsache, dass man im zurückliegenden Haushaltsjahr um rund 3,8 Mio. Euro unter dem Planansatz der ordentlichen Aufwendungen blieb, tragen auch die „Minderaufwen- dungen“ zum positiven ordentlichen Ergebnis bei. Die ergebnisrelevanten Transfer- und Personalaufwendungen, sowie die Abschreibungen und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2018 teils deutlich angestiegen. Dennoch konnte man bei den Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen 6,1 Mio. Euro unter dem Planansatz bleiben. Die Abschreibungen stiegen im Ver- gleich zum Plan hingegen um rund 1,9 Mio. Euro. Im nachfolgenden Rechenschaftsbericht des Bodenseekreises wird auf die einzelnen Positio- nen und deren Abweichungen näher eingegangen. 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Innenbeleuchtung In der Sporthalle, den Fluren und WCs des Hauptgebäudes wurden rund 560 Leuchtstofflam- pen durch ca. 220 LED-Deckenstrahler ersetzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Bund beantragt und abgerufen. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2019. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Sekretariat und Konferenzzimmer HES In der Hugo-Eckener-Schule wurde das Sekretariat und das Konferenzzimmer saniert. Hierbei kam es zu einem Flächentausch, welcher u.a. zur Schaffung von zusätzlichen Verwaltungsar- beitsplätzen und zur Verbesserung des Schallschutzes führten. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2019. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Lehrküche 3 In der Droste-Hülshoff-Schule wurde die Letzte der drei Lehrküchen altersbedingt saniert und dem heutigen Ausbildungsstand angepasst. Durch die Reduzierung der ursprünglich acht auf nun insgesamt vier Kochinseln und einer Spülzone konnte ein größerer Klassenzimmerbereich gewonnen werden. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2019. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Zentralgebäude + HES Die Elektroverteiler im Zentralgebäude mussten den neuen technischen Vorschriften und An- forderungen angepasst werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 11 Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – elektrotechnische Sanierung Klassenzimmer HES Die Elektroinstallation musste den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Sekretariat und Lehrerzimmer DHS In der Droste-Hülshoff-Schule wurde das Sekretariat und das Lehrerzimmer saniert. Hierbei kam es zu einem Flächentausch, welcher u.a. zur Schaffung von zusätzlichen Verwaltungsar- beitsplätzen und zur Verbesserung des Schallschutzes führten. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Umbau Malerwerkstatt Durch die neue Koordination der Malerausbildung am Standort Ravensburg wurden die Räume W0219-W0221 im Werkstattgebäude des Berufschulzentrum Friedrichshafen frei. Die Technik, sowie kleinere Nebenräume wurden zurückgebaut und es entstand ein großer Multi- funktionsraum mit neuer Ausstattung, welcher zukünftig durch verschiedene Klassen genutzt werden kann. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang – Sanierung Außenanlage und Parkplatz Nach einem Bruch in der Abwasserleitung musste die Abwasserkanalisation und die Grund- stücksentwässerung neu hergestellt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Außen- anlagen im Jahr 2018 neu hergestellt. Hierdurch konnten weitere Parkplätze sowie eine hö- here Aufenthaltsqualität in den Außenflächen geschaffen werden. Die Schlussabrechnung wird aufgrund von Vegetationsarbeiten im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Beleuchtung Klassenzimmer CVS In den Klassenzimmern und Fluren der Constantin-Vanotti-Schule wurde die Bestandsbe- leuchtung gegen moderne LED-Beleuchtung ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Förder- mittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfol- gen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Elektrolabor JZGS In der Jörn-Zürn-Gewerbeschule wurde das Elektrotechniklabor altersbedingt saniert und auf den aktuellen sicherheitstechnischen sowie den pädagogischen Standards angepasst. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Feuerlöschleitungen und Verbrauchszähler Zur Vorbereitung der Einführung eines automatisierten Energiemanagements wurden die alten Zähler durch fernauslesefähige Messstellen ausgetauscht. Zudem wurde die Trinkwasserhy- giene durch Rückbau der Naß-Feuerlöschleitung verbessert. Für die Sanierung wurden För- dermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 er- folgen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 12 Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Klassenzimmer Im siebten Bauabschnitt des Projekts wurden neun Klassenzimmer grundlegend saniert. Hier- bei wurden die Beleuchtungsanlagen, die abgehängten Decken sowie die Wandbekleidungen erneuert, wodurch die Raumqualität, die Akustik und die Beleuchtung verbessert wurden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und abgerufen. Die Schlussabrech- nung erfolgte im Jahr 2019. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Niederspannungsverteilung Die Niederspannungsverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderun- gen angepasst werden. Dazu wurde der Bestand zurückgebaut und die neuen Verteiler auf- gebaut. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Kanal West Die Abwasserleitungen am Bildungszentrum in Markdorf sind aus dem Jahr 1970 und in einem entsprechend schlechten Zustand. Die Schlussabrechnung der Sanierungsarbeiten Kanal West erfolgte im Jahr 2020. Die Kanäle müssen fortlaufend saniert werden. Elektronikschule Tettnang - Sanierung Außenbeleuchtung Die Außenbeleuchtung war defekt und entsprach nicht den sicherheitstechnischen Bestim- mungen. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen LED- Leuchten ersetzt und ergänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Bund beantragt und genehmigt. Die Schlussabrech- nung wird im Jahr 2020 erfolgen. Landratsamt Albrechtstraße 75 - Flachdachsanierung Der Aufbau der Flachdächer entsprach weitestgehend dem Originalzustand von 1973. Vor 13 Jahren wurden auf einigen Teilflächen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, indem auf dem bestehenden Dachaufbau eine zusätzliche Dämmschicht und eine neue Dachabdichtung auf- gebracht wurde. Bei der Sanierungsmaßnahme wurde der bestehende Dachaufbau komplett entfernt und gemäß den technischen Richtlinien neu aufgebaut. Die punktuelle Entwässerung wird zukünftig durch eine Gefälledämmung und eine bituminöse Dachabdichtung gewährleis- tet. Für zukünftige Starkregenereignisse wurden auf allen Dächern ausreichend groß dimen- sionierte Wasserspeier eingebaut, wodurch ein Rückstau verhindert wird. Zusätzlich wurde für die Revisionsarbeiten der Dachbegrünung ein Seilsicherungssystem eingebaut. Aufgrund der Verbesserung der Wärmedämmung ist zukünftig ein geringerer Heizwärmebedarf zu erwarten. Die Sanierungsarbeiten wurden nach Aufbringung der Dachbegrünung im Frühjahr 2019 ab- geschlossen. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2019. Landratsamt Glärnischstraße 1-3 und Albrechtstraße 75 - Erneuerung Aufzüge Im Rahmen einer regulären Sicherheitsüberprüfung der Aufzugsanlagen wurden erhebliche Mängel an den diesen festgestellt, so dass keine uneingeschränkte Benutzung gewährleistet werden konnte. Daher wurden die Personenaufzüge in den Verwaltungsgebäuden in der Glär- nischstraße 1-3 und Albrechtstraße 75 durch neue, behindertengerechte Aufzugsanlagen er- setzt. Mit einer zeitgemäßen Technik können somit die Betriebskosten der Aufzüge um 10 bis 20 Prozent gesenkt und durch den Austausch von Antriebstechnik und Steuerelektronik die Energiekosten deutlich reduziert werden. In diesem Zuge wurden auch die Mängel am Las- tenaufzug im Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 behoben. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 13 Galerie Bodenseekreis Meersburg – Beleuchtung Im Zuge des Einbaus der Klimatisierung (investiv) wurde auch die unzureichende Beleuch- tungssituation verbessert. Hierzu wurden die Wandleuchten und die Stehlampen gegen ein Beleuchtungssystem mit Deckenschienen und Strahlern ausgetauscht. Die Stadt Meersburg beteiligte sich anteilig an den Kosten. Die Maßnahme begann Ende 2019 und wurde im Früh- jahr 2020 abgeschlossen. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand Die pauschal zugewiesenen Mittel für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen sind im Bodenseekreis insbesondere beim Baulastträger Bund weiterhin zu knapp bemessen. Beim Bund ist in 2019 ein Fehlbetrag im Gemeinschaftsaufwand von 415.000 € entstanden. Beim Land sind die Mittel gerade so ausreichend. Die zugewiesenen Mittel werden grundsätz- lich nur für den unabdingbaren Bedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verwen- det. Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Unterhaltung der Bundesstraßen ist nur mit einer Än- derung der Zuweisungspraxis seitens des Landes zu erzielen. Entsprechende Verhandlungen zwischen dem Landkreistag und dem Land Baden-Württemberg sind im Gange. Das Verkehrs- ministerium hat in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel soll eine Mit- telzuweisung sein, die sich an dem zu unterhaltenden Anlagevermögen und den zu erforderli- chen Aufgaben orientiert (Ergebnisorientierte Steuerung). Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Land deren Gesamtbudget für die Straßenunterhaltung deutlich erhöhen wird. Dies ist leider bisher nicht geschehen. 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung Das Haushaltsjahr 2019 war abfallwirtschaftlich geprägt durch einen weiteren drastischen Preisverfall bei der Altpapierverwertung mit entsprechend deutlichen Mindereinnahmen sowie höheren Abfallmengen, insbesondere an Restmüll und Inertstoffen. Aufgrund der höheren Ab- fallmengen konnte ein Teil der der Mehrausgaben aufgefangen werden. Trotzdem ergab sich ein gebührenrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von 787 Tsd. Euro der um 529 Tsd. Euro höher als geplant ausfiel. Haushaltsrechtlich ergab sich buchungstechnisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe 603 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 14 Mengenbilanz Abfallart 2018 2019 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 21.186 3.295 8.098 124 32.704 21.600 3.400 7.900 100 33.000 21.639 3.654 8.420 133 33.847 + 39 + 254 + 520 + 33 + 847 Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 21.298 19.700 28.992 + 9.292 Biomüll: 16.209 16.500 16.479 - 21 Gartenabfälle: 15.653 17.000 17.808 + 808 Wertstoffe: Papier Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: 17.741 9.494 4.938 3.113 1.886 753 37.924 18.300 9.000 5.000 3.040 2.100 730 38.170 17.463 10.285 5.058 3.151 1.970 759 38.686 - 837 + 1.285 + 58 + 111 - 130 + 29 + 516 Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH in den Schweizer Kehrichtverbrennungsanla- gen Zürich-Josefstraße, Zürich-Hagenholz und Hinwil thermisch behandelt. Das Restmüllauf- kommen lag um 1.143 Tonnen über der Vorjahresmenge. Angestiegen sind sowohl das Haus- und Sperrmüllaufkommen als auch die gewerblichen Anlieferungen. Deutliche Mehrmengen ergaben sich bei den Inertabfällen, wobei die Steierung insbesondere auf die auf der Deponie Überlingen-Füllenwaid abgelagerten DK I – Abfälle zurückzuführen ist. Hier liegt die Anlieferungsmenge mit 22.377 Tonnen mittlerweile am oberen Rand der Be- darfsprognose. Das Biomüllaufkommen entspricht mit 16.479 Tonnen dem Planwert und liegt um 270 Tonnen über dem Vorjahreswert. Die Gartenabfälle sind nach dem trockenen Sommer 2018 im ver- gangenen Jahr wieder deutlich angestiegen und liegen auf dem Wert früherer Jahre. Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 516 Tonnen über dem Planwert, was insbeson- dere auf höhere Altholzmengen zurückzuführen ist. Ursache sind, wie auch beim Gewerbemüll knappe Behandlungskapazitäten auf dem privaten Entsorgungsmarkt. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation war im Jahr 2019 sehr unterschiedlich: Während bei den Gebührenein- nahmen Mehreinnahmen erzielt werden können, blieben die Erlöse aus dem Papierverkauf deutlich unter den Erwartungen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 15 Nr. Ertragsart 2018 2019 Ansatz Ergebnis Differenz 2 5 Zuweisungen und Zuwendungen Entgelte für öffentliche Leistungen o- der Einrichtungen Abfall- und Deponiegebühren Entnahme Rückstellung Gebühren Insgesamt - 6.237 - 19.048.854 0 -19.048.854 - 6.400 - 20.454.100 0 - 20.454.100 - 45.403 - 21.582.878 -786.649 -22.369.527 - 39.003 - 1.128.778 -786.649 - 1.915.427 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungs- entgelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall/Elektronikschrott Insgesamt - 1.271.073 - 406.767 - 1.677.840 - 1.850.000 - 350.000 - 2.200.000 - 1.015.647 - 401.342 - 1.416.989 + 834.353 - 51.342 + 783.011 7 10 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt Sonstige ordentliche Erträge Entnahme Nachsorgerückstellung Entnahme Rückstellung Gebühren (Fehlbetrag Gebührenhaushalt) Sonstige ordentlichen Erträge Insgesamt Außerordentliche Erträge - 419.199 - 34.517 - 453.716 - 802.589 - 1.333.982 -130.530 - 2.267.101 0 - 395.000 - 25.000 - 420.000 -1.710.800 -257.400 0 -1.968.200 0 - 438.556 - 74.923 - 513.479 0 0 -21.390 - 21.390 - 1.006 - 43.556 - 49.923 - 93.479 + 1.710.800 + 257.400 - 21.390 + 1.946.810 -1.006 Gesamterträge - 23.453.746 - 25.048.700 - 24.367.794 680.906 nachrichtlich: Gesamterträge ohne Rückstellungsentnahmen - 21.317.175 - 23.080.500 - 23.581.145 - 500.645 Die Zuweisungen und Zuwendungen umfassen einen Bundeszuschuss (Personalkostener- stattung) für das Projekt „CoAct“. Bei den Abfall- und Deponiegebühren konnten deutliche Mehreinnahmen von 1.129 Tsd. Euro verbucht werden. Diese sind im Wesentlichen auf die im Planansatz noch nicht vollständig abgebildete Erhöhung der Abfallgebühren zurückzuführen. Darüber hinaus schlagen bei den Deponiegebühren die gestiegenen Mengen an DK I – Abfällen, Gewerbemüll, Gartenabfälle und Altholz in Form deutlicher Mehreinnahmen zu Buche. Weiterhin stark eingebrochen ist hingegen der Papierpreis. Während 2017 ein Erlös von 117 € je Tonne erzielt werden konnte, fiel dieser im Jahr 2019 auf einen Mittelwert von 58 €, wodurch Weniger-Einnahmen von 834 Tsd. Euro zu verzeichnen waren. Positiver war die Situation bei der Verwertung von Altmetall und Elektronikschrott, hier konnten Mehreinnahmen von 51 T Euro erzielt werden. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 23,6 Mio. Euro, die somit um 501 Tsd. Euro über dem Haushaltsansatz lagen. Aufwendungen Größere Einsparungen ergaben sich bei den Personalkosten, den sonstigen Sachkosten so- wie bei den Nachsorgeaufwendungen für die Deponien. Zum Teil deutliche Mehraufwendun- gen ergaben sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 16 Nr. Aufwandsart 2018 2019 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 12 Personalaufwendungen: 2.447.520 2.592.300 2.531.075 - 61.225 14 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln und Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Entnahme aus.der Nachsorgerückstlg. Zuführung zur Nachsorgerückstellung Insgesamt 5.963.778 3.781.324 1.729.685 1.471.155 843.855 1.218.240 2.494.964 324.872 17.827.872 802.589 18.630.460 6.100.000 3.745.000 1.805.000 1.410.000 800.000 1.192.000 2.651.000 705.200 18.408.200 1.710.800 0 0 20.119.000 6.417.836 3.992.794 1.790.184 1.621.660 1.140.278 1.313.690 2.957.207 287.410 19.521.059 854.527 -854.527 900.109 20.421.169 + 317.836 + 247.794 - 14.816 + 211.660 + 340.278 + 121.690 + 306.207 - 417.790 + 1.112.859 - 856.273 -854.527 900.109 + 302.169 15 16 Abschreibungen Zinsen u.ä. Aufwendungen 464.877 20.865 361.500 0 389.402 24.352 + 27.902 + 24.352 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zuführung zur Nachsorgerückstellung Zuführg. z. Rückst. ausst. Rechnungen Periodenfremder Aufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt 1.205.044 40.000 77.724 375.576 1.698.345 185.000 0 0 458.500 643.500 0 90.000 45.005 413.258 548.263 - 185.000 + 90.000 + 45.005 - 45.242 - 95.237 TE 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.060.445 1.141.400 1.056.748 -84.652 12- TE 22 Zwischensumme 24.322.512 24.857.700 24.971.008 + 113.308 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen in der Summe, ohne den Anteil der über die Rückstellung gegenfinanzierten Nachsorgeaufwendungen, um 1.113 Tsd. Euro über dem Planansatz. Diese Steigerung ist in etwa zur Hälfte auf die Übernahme der Planansätze des Jahres 2018 zurückzuführen. Diese pauschale Kostenfestschreibung ließ sich in der Pra- xis aufgrund vertraglich fixierter Preisanpassungen nicht realisieren. Die Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung basieren wesentlich auf der höheren Restab- fallmenge sowie auf gestiegenen Behandlungs- und Transportkosten. Bei der öffentlichen Ab- fallabfuhr schlagen ebenfalls die Preissteigerung sowie der Einwohneranstieg zu Buche. Die Mehrkosten bei der Biomüllverwertung sind auf die in Folge der 2018 durchgeführten Neuaus- schreibung höheren Transportkosten zurückzuführen, die im Planansatz noch nicht berück- sichtigt waren. Die Kosten für die Verwertung von Altholz sind an den Marktpreis gekoppelt, der sich im Jahr 2019 deutlich verschlechterte und zusammen mit einer Mengensteigerung zu Mehrkosten führte. Die sonstigen Betreiberentgelte beinhalten u.a. die Kosten für die Grünkompostierung, die durch die ebenfalls 2018 durchgeführte Neuausschreibung stark an- stiegen. Die sonstigen Sachkosten beinhalten im Planansatz einen Baukostenzuschuss für den Anschluss der Glasfaserleitungen zu den Entsorgungszentren, welcher jedoch bereits im Jahr 2018 weitgehend abgerechnet werden konnte. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien blieben um 856 T Euro unter dem Planansatz, da die Sanierung der Entgasung auf der Deponie Weiherberg auf das Jahr 2020 verschoben wurde. Für die getätigten Nachsorgeaufwendungen erfolgt eine entsprechende Entnahme aus Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 17 den Nachsorgerückstellungen. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung (900 Tsd. Euro be- inhaltet im Wesentlichen die Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 2,7 %, die im Planan- satz nicht berücksichtigt war und bisher bei den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen ge- bucht wurde. Die Abschreibungen lagen mit 389 Tsd. Euro um 28 Tsd. Euro über dem Planansatz. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beinhalten die Bildung von Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von 90 Tsd. Euro sowie Aufwendungen, die das Vorjahr betreffen (45 Tsd. Euro). Da die Zuführung zur Nachsorgerückstellung nunmehr bei den Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen dargestellt ist, ergeben sich bei den sonstigen or- dentlichen Aufwendungen insgesamt geringere Ausgaben von 95 Tsd. Euro. Die Interne Leistungsverrechnung lag mit 1.056 Tsd. Euro um 85 Tsd. Euro unter dem Plana- nsatz. Die Gesamtaufwendungen fielen somit um 113 Tsd. Euro höher als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Fehlbetrag von 787 Tsd. Euro, der durch eine entsprechende Entnahme aus der Gebührenrückstellung in gleicher Höhe ausgeglichen wurde. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 2 – 7) - 25.048.700 - 24.367.794 + 680.906 Abzüglich: Aufwendungen (Zw.summe 12 – TE 22) 24.857.700 24.971.008 + 113.308 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 191.000 603.214 + 794.214 Das Haushaltsjahr 2019 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von 603.214 Euro (geplant: - 191.000 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden: Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital - 191.000 - 134.706 + 56.294 Verzinsung Nachsorgerückstellung 0 737.920 + 737.920 Insgesamt - 191.000 + 603.214 + 794.214 Die Abweichung des Jahresergebnisses zum Planansatz ist im Wesentlichen durch die im Planansatz nicht berücksichtigte Verzinsung der Nachsorgerückstellungen begründet. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 18 Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis - 191.000 603.214 794.214 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrück- stellung 257.400 786.649 529.249 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung des Anlagekapitals 191.000 134.706 - 56.294 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung 0 - 737.920 - 737.920 Gebührenrechtliches Ergebnis = Fehlbetrag 257.400 786.649 529.249 Der gebührenrechtliche Fehlbetrag in Höhe von 786.649 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Gemäß der Allgemeinen Vorschrift wurden die 3,1 Mio. Euro, die der Bodenseekreis vom Land nach § 15 Abs. 2 ÖPNVG erhalten hat, an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das Neukonzept des Verkehrsunternehmens Strauss im östlichen Bodenseekreis wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt. Prägend ist ein verlässlicher Takt und über 100.000 Nutzwagen-Mehrkilometer pro Jahr. Zwischen Friedrichshafen und Lindau wurde die Südbahn elektrifiziert (endgültige Fertigstel- lung Ende 2021). Der RegioBus Linie 500 Überlingen-Pfullendorf-Sigmaringen fährt weiterhin im Stundentakt von 5 bis 24 Uhr an allen Tagen. Ein kreisweites DFI-Programm (Dynamische Fahrgastinformation) wurde auf den Weg ge- bracht. Der Bodenseekreis beteiligte sich an diesem Projekt mit rund 170 Tsd. Euro. Der Ausbau des Vertriebs der verbundweiten eCard mit Check-In/Check-Out an Kontrollgerä- ten in Bussen und Stelen an den Bahnsteigen wurde ausgeweitet. Mit der ECard werden 20 % Rabatt ab der 20. Fahrt auf den Einzelfahrschein abgezogen. Die Echt Bodensee Card (EBC) wurde weiterverbreitet. Die Karte bietet die kostenlose Nut- zung des ÖPNV im bodo-Verbundgebiet für Übernachtungsgäste der teilnehmenden Gemein- den und wird sehr gut angenommen. Inzwischen wurden fünf neue LINT 54-Triebwagen entlang der Bodenseegürtelbahn einge- setzt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 19 Es erfolgte weiterhin der Ausbau der Linie 7586 Friedrichshafen-Tettnang zum 30-Minuten- Takt an Werktagen und 1-Std.-Takt an Sonntagen. Damit wurde auch eine verstärkte Anbin- dung des Ravensburger Spielelands erreicht. Die Linie 7396 Immenstaad-Markdorf wurde zum 1-Std.-Takt an Werktagen mit Verdichtung zum 30-Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten ausgeweitet. Am Wochenende erfolgt eine zweistündige Durchbindung bis Wittenhofen. Ein Ausbau der Linie 7587 Friedrichshafen-Kressbronn zum 1-Std.-Takt an Werktagen und 2- Std.-Takt Wochenende wurde ebenfalls umgesetzt. Die Direktvergabe der Linie 7385 Wittenhofen-Salem/Überlingen und Wittenhofen-Markdorf geschah mit Angebotsausweitungen. Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) Markdorf wurde auf emma 696 mit 30-Minuten-Takt von 7:30 – 0:30 Uhr umgestellt. Nachdem emma immer besser angenommen wird wurde auch das Angebot emma 692 Seel- fingen-Owingen und Umstellung auf rein elektrische Traktion ausgeweitet. Der Bürgerbus Meckenbeuren 626a wurde auf Flächenverkehr umgestellt. Wichtige ÖPNV - Projekte im Jahr 2019 Zuschüsse für die Nachtbusse 161.569 € Zuschüsse an BOB 26.169 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 282.820 € Verteilung der §-45a-Mittel gemäß § 15 Abs. 2 ÖPNVG 3.059.000 € Schülerbeförderungsverträge 351.318 € Globalvertrag Firma Strauss 1.380.000 € Gemeinwirtschaftliche Verkehre 130.086 € Städteschnellbus FN-KN 15.339 € Tariferhöhung bodo 2,9%, Anpassung an Ergebnis 2017 (6.887.000 Euro) 378.979 Ausgleich verbundbedingter Belastungen (AVB) 336.116 € Deckung Eigenaufwand gemäß Gesellschaftsanteil 297.460 € Verbundkooperationen 78.630 € Förderung E - Mobilität 158.529 € 2.5.5 Soziales Überblick Der Teilhaushalt Soziales (5) schließt 2019 mit einem Nettoressourcenbedarf von 101,55 Mio. Euro ab und liegt damit 3,52 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes von 105,07 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahreswert ergibt sich eine leichte Steigerung von 0,59 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 20 Mit Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts kann der Bodenseekreis sich an den vom KGSt entwickelten Steuerungskennzahlen orientieren, welche in den Landkreisen Baden- Württemberg Anwendung finden und somit eine gewisse Vergleichbarkeit herstellen. Diese sind: 1. Sozialaufwandsquote: (Aufwendungen des THH) x 100) / Ordentliche Gesamtaufwen- dungen Diese Quote gibt an, wie hoch der Anteil des Nettoressourcenbedarfs an den or- dentlichen Aufwendungen ist. 2. Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: (Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen 31 + Nettoressourcenbedarf Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36 + Umlage an KVJS + Status-quo-Ausgleich nach § 22 FAG) / Einwohner zum 30.06. d. lfd. j. (bei Plandaten Einw. Zu 30.06. d. VJ) 3. Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage: (Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen 31 + Nettoressourcenbedarf Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 36) / Kreisumlage x 100 Diese Quote gibt an, wie hoch der Anteil des Nettoreccourcenbedarfs Sozial an der Kreisumlage ist. Ein Wert über 100 % bedeutet, dass der Zuschussbedarf hö- her ist als die Kreisumlage. 4. Anteil Kreisumlage am Nettoressourcenbeadrf Soziales: Kreisumlage / (Nettoressour- cenbedarf Soziale Hilfen 31 + Nettoressourcenbedarf Kinder-, Jugend- und Familien- hilfe 36) x 100 Dieser Wert gibt an, zu wieiviel Prozent die Kreisumlage den Nettoreccourcenbe- darf decken kann. Ein Wert unter 100 % bedeutet, dass die Kreisumlage nicht aus- reicht, um auch nur den Zuschussbedarf der Produktgruppen 31+ 36 zu decken. Teilhaushalt 5 2019 - 2018 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben -798.756 -1.477.991 -1.070.000 -1.235.653 -165.653 242.338 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -44.780.581 -47.795.948 -49.013.400 -46.800.229 2.213.171 995.719 Aufgelöste Investitionszuwendungen -216 -56.860 -195.400 -57.060 138.340 -199 Sonstige Transfererträge -14.423.561 -15.804.953 -15.118.100 -16.353.052 -1.234.952 -548.099 Entgelte für öffentliche Leistungen -729.003 -821.724 -812.000 -676.461 135.539 145.263 Sonstige priv.Leistungsentgelte -73.325 -83.104 -70.000 -134.571 -64.571 -51.468 Kostenerstattungen -23.131.288 -19.482.038 -24.715.200 -18.072.652 6.642.548 1.409.386 Zinsen und ähnliche Erträge -74 0 0 0 74 Sonstige ordentlichen Erträge -11.208.965 -10.681.643 -600 -8.692.457 -8.691.857 1.989.186 Summe ordentliche Erträge -95.145.695 -96.204.335 -90.994.700 -92.022.135 -1.027.435 4.182.200 Personalaufwendungen 20.244.275 21.621.227 22.228.200 22.358.558 130.358 737.330 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen 4.424.076 3.694.484 5.877.600 3.241.602 -2.635.998 -452.882 Abschreibungen 2.469.099 2.642.922 1.862.600 2.059.613 197.013 -583.309 Transferaufwendungen 141.219.142 146.223.448 153.314.900 153.594.438 279.538 7.370.990 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 13.654.102 15.078.381 3.964.400 4.204.719 240.319 -10.873.662 Summe ordentliche Aufwendungen 182.010.693 189.260.464 187.247.700 185.458.930 -1.788.770 -3.801.534 Aufwendungen aus internen Leistungsbez. 6.861.073 7.898.839 8.818.600 8.110.054 -708.546 211.215 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss 93.726.071 100.954.968 105.071.600 101.546.849 -3.524.751 591.881 2017 2018 2019 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 21 Kennzahl Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales ordentliche Aufwendungen 31,71% 32,59% 32,04% Nettoressourcenbedarf Soziales je Einwohner = Nettoressourcenbedarf Soziales Einwohner (Stand 30.06.) 442 464 446 Anteil Nettoressourcenbedarf Soziales an der Kreisumlage = Nettoressourcenbedarf Soziales Kreisumlage 101,49% 100,62% 97,72% Durch die Kreisumlage gedeckter Nettoressourcenbedarf Soziales = Kreisumlage Nettoressourcenbedarf Soziales 98,53% 99,39% 102,34% Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Kreisumlage um rd. 4,81 Mio. Euro, der Nettoressourcen- bedarf lediglich um 1,08 Mio. Euro. Damit konnten zum ersten Mal seit Umstellung auf die Doppik die Zuschüsse der Produktgruppen 31 + 36 aus der Kreisumlage finanziert werden. Er Nettoressourcenbedarf des Teilhaushalts 5 liegt weiterhin über der Kreisumlage (101,5 Mio. Euro zu 100,9 Mio. Euro. Hier bei handelt es sich jedoch um eine etwas einseitige Betrach- tungsweise, da mit der Kreisumlage auch sehr viele andere Aufgaben finanziert werden (Ge- samtdeckungsprinzip). Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) 2019 umfasste der Nettoressourcenbedarf der sozialen Hilfen nach dem SGB XII über 60 Pro- zent des gesamten Nettobedarfs im Teilhaushalt 5 und stieg im Vergleich zum Vorjahr um über 10 Mio. Euro an. Insgesamt konnten die ordentlichen Erträge der Produktgruppe 31.10 „Soziales“ um 3,16 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden, allerdings ist dies zum Großteil auf die Bun- deserstattung für die Grundsicherung nach SGB XII zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwen- dungen steigen zum Vorjahr um 6,75 Mio. Euro auf 90,29 Mio. Euro an und lagen damit 8,54 Mio. Euro über dem Planansatz Produktgruppe 31.10 Soziales 2019 - 2018 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -14.231.189 -16.273.991 -12.830.000 -14.701.429 -1.871.429 1.572.562 Sonstige Transfererträge -10.053.768 -10.995.986 -10.231.500 -11.191.481 -959.981 -195.495 Entgelte für öffentliche Leistungen -1.814 -2.870 -1.000 -2.970 -1.970 -100 Kostenerstattungen -147.088 -352.493 -424.400 -563.933 -139.533 -211.440 Sonstige ordentlichen Erträge -2.718.133 -2.400.332 -190.287 -190.287 2.210.045 Summe ordentliche Erträge -27.151.992 -30.025.745 -23.486.900 -26.650.099 -3.163.199 3.375.646 Personalaufwendungen 2.458.271 2.890.008 3.162.800 3.314.132 151.332 424.125 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen 15.063 20.775 28.000 30.262 2.262 9.486 Abschreibungen 27.325 35.643 € 4.200 € 32.998 € 28.798 € -2.645 Transferaufwendungen 73.654.737 78.031.746 € 78.368.200 € 86.742.542 € 8.374.342 € 8.710.795 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 4.123.280 2.569.681 € 189.200 € 174.026 € -15.174 € -2.395.655 Summe ordentliche Aufwendungen 80.278.675 83.547.854 81.752.400 90.293.960 8.541.560 6.746.106 Aufwendungen aus internen Leistungsbez. 814.160 1.011.501 1.142.000 1.098.015 -43.985 86.514 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss 53.940.843 54.533.609 59.407.500 64.741.876 5.334.376 10.208.266 2017 2018 2019 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 22 Im Vergleich zum Jahr 2018 verringerte sich die Erstattungen im Rahmen des Sozialhilfelas- tenausgleich nach § 21 FAG für den Bodenseekreis um rund 4 Mio. Euro. Trotz leichtem An- stieg im Bereich der Kostenerstattungen konnte dieser deutliche Einschnitt nicht kompensiert werden. Die periodengerechten Transferaufwendungen lagen 8,37 Mio. Euro über dem geplanten An- satz. 5,2 Mio. Euro hiervon mussten überplanmäßig für den Bereich der Eingliederungshilfe aufgewandt werden. In diesem Bereich ergab sich auch im Vergleich zum Vorjahr die größte Steigerung. So stieg der Nettoressourcenbedarf im Bereich der Hilfen für Menschen mit Be- hinderung von 45,63 Mio. Euro im Jahr 2018 auf 49,34 Mio. Euro im Jahr 2019. Die größte Steigerung von über 3 Mio. Euro muss dem Bereich der Wohnleistungen für Menschen mit Behinderung zugeschrieben werden. Im Vergleich zum Vorjahr und ebenfalls zum Planansatz erhöhte sich der Nettoressourcenbe- darf der Hilfe zur Pflege um knapp eine Mio. Euro. Diese Steigerungen sind auf folgende wesentliche Einflussfaktoren zurückzuführen: Anpassung der Regelbedarfe durch den Bund Steigerung der Fallzahlen, am deutlichsten in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (2018 = 1.974, 2019 = 2.015) Erhöhung der Vergütungssätze für stationäre Hilfen Erste Auswirkungen der Umstellung auf BTHG (Bundesteilhabegesetz) Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, PG 31.20) Zwar stieg 2019 der Nettoressourcenbedarf für Leistungen nach dem SGB II im Vergleich zum Vorjahr um 714.845 Euro auf 7,45 Mio. Euro leicht an, lag aber dennoch 3,83 Mio. Euro unter dem Haushaltsansatz. Im SGB II werden die Transferaufwendungen für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Eingliede- rungsleistungen zu 100 Prozent vom Bund erstattet. An den Kosten der Unterkunft (KdU) be- teiligte sich der Bund im Jahr 2019 durchschnittlich mit 50 Prozent. Zum Zeitpunkt der Planung musste jedoch von einer geringeren Beteiligung in Höhe von 49,1 Prozent ausgegangen wer- den. Produktgruppe 31.20 SGB II 2016 2019 - 2018 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben -683.041 -798.756 -1.477.991 -1.070.000 -1.235.653 -165.653 242.338 Zuweisungen und Zuwendungen -21.389.995 -29.455.840 -30.441.647 -35.209.200 -31.111.047 4.098.153 -669.400 Aufgelöste Investitionszuwendungen -120 -120 -120 -100 -120 -20 0 Sonstige Transfererträge -2.521.149 -2.774.687 -3.077.105 -3.248.500 -2.762.033 486.467 315.073 Kostenerstattungen -6.289.440 -4.756.873 -5.673.618 -5.520.000 -5.959.417 -439.417 -285.799 Sonstige ordentlichen Erträge -199.301 -1.619.927 -3.011.501 -889.778 -889.778 2.121.723 Summe ordentliche Erträge -31.083.046 -39.406.204 -43.681.983 -45.047.800 -41.958.049 3.089.751 1.723.934 Personalaufwendungen 4.930.505 5.521.411 6.043.086 5.902.400 5.976.680 74.280 -66.407 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 38.046 41.844 40.295 100.600 80.135 -20.465 39.840 Abschreibungen 25.005 49.646 44.287 1.400 54.989 53.589 10.702 Transferaufwendungen 34.693.265 41.063.972 41.799.875 47.803.900 40.236.738 -7.567.162 -1.563.137 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 648.329 877.305 675.857 519.400 1.217.136 697.736 541.279 Summe ordentliche Aufwendungen 40.335.149 47.554.178 48.603.400 54.327.700 47.565.678 -6.762.022 -1.037.723 Aufw. internen Leistungsbeziehungen 1.552.277 1.582.171 1.810.385 1.996.600 1.839.019 -157.581 28.634 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss 10.804.380 9.730.145 6.731.803 11.276.500 7.446.648 -3.829.852 714.845 2017 2018 2019 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 23 Unvorhergesehene Erträge von insgesamt 2,3 Mio. Euro ergaben sich durch Nachzahlungen des Bundes für die Jahre 2017 und 2018 durch rückwirkende Anpassung der Erstattungssätze der Kosten der Unterkunft und im Rahmen der Schlussrechnung im Verwaltungskostenbe- reich. Im Laufe des Jahres 2019 ging die Anzahl an Bedarfsgemeinschaften von anfänglich 3.173 bis auf 2.974 im Dezember zurück. Somit konnten die Transferaufwendungen 7,57 Mio. Euro unter dem Planansatz gehalten werden. Allerdings reduzierte sich dementsprechend die Bun- deserstattung für 2019. Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl lag im Jahr 2019 bei 2,12 Mio. Euro und damit 2,47 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Geringe Abweichungen zum Plan ergaben sich bei den Transferaufwendungen. Dagegen lag der Aufwand für Sach-und Dienstleistungen, d.h. Kosten für die Bereitstellung von Gemein- schaftsunterkünften, mit 2,42 Mio. Euro deutlich unterhalb des Planansatzes. Durch im Jah- resverlauf 2019 sinkenden Zuweisungen von Asylbewerbern in den Bodenseekreis konnte die Anzahl der Gemeinschaftsunterkünfte auf 22 im Dezember 2019 reduziert werden. Im Jahr 2019 erhielt der Bodenseekreis für die Jahre 2017 und 2018 rückwirkend eine Lande- serstattung für die Kosten für Asylbewerber, welche nicht mehr vorläufig unterzubringen wa- ren. Dieser einmalige Ausgleich betrug insgesamt 5,91 Mio. Euro. Hierdurch erhöhten sich die ordentlichen Erträge überproportional. Unter dem Produkt 31.40 werden seit 2016 die Aufwendungen für die Unterbringung und Ver- sorgung von unbegleitete minderjährigen Ausländern (umA) abgebildet. Die Personalkosten- erstattung für diesen Bereich wurde jedoch in der Produktgruppe 36 vereinnahmt. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) Mit 21,89 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe rund eine Million Euro über dem Vorjahresergebnis, blieb jedoch gut 1,65 Mio. Euro unterhalb des Haus- haltsansatzes. PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 2019 - 2018 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen -17.183 -234.368 -228.000 -19.248 208.752 215.120 Sonstige Transfererträge -626.784 -335.249 -299.000 -317.622 -18.622 17.627 Entgelte für öffentl. Leistungen -381.582 -363.382 -354.000 -297.255 56.745 66.128 Sonstige priv. Leistungsentgelte -69.429 -80.352 -52.000 -80.504 -28.504 -151 Kostenerstattungen -16.094.392 -9.864.170 -15.296.200 -7.225.876 8.070.324 2.638.294 Sonstige ordentlichen Erträge -5.152.267 -3.614.214 -7.331.798 -7.331.798 -3.717.584 Summe ordentliche Erträge -22.341.637 -14.491.736 -16.229.200 -15.272.302 956.898 -780.567 Personalaufwendungen 2.608.731 2.890.269 2.932.200 2.731.018 -201.182 -159.250 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 4.104.644 2.855.180 4.576.800 2.423.567 -2.153.233 -431.613 Abschreibungen 2.208.004 1.743.106 1.510.000 1.467.034 -42.966 -276.072 Transferaufwendungen 11.670.568 8.875.974 8.280.600 7.949.413 -331.187 -926.561 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 5.469.885 10.163.844 2.283.200 1.716.207 -566.993 -8.447.637 Summe ordentliche Aufwendungen 26.061.832 26.528.373 19.582.800 16.287.239 -3.295.561 -10.241.134 Aufw. aus internen Leistungsbez. 893.444 1.131.033 1.246.200 1.108.911 -137.289 -22.122 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss 4.613.639 13.167.670 4.599.800 2.123.847 -2.475.953 -11.043.823 2017 2018 2019 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 24 Dabei lagen die tatsächlichen Aufwendungen fast auf dem Niveau der Haushaltsplanung. Le- diglich die Erträge fielen mit über 2,14 Mio. Euro höher aus als geplant. Für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wurden 17,08 Mio. Euro aufgewendet. Wie zu erwarten war, stiegen die Transferaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 1,14 Mio. Euro an. Dies lag einerseits an Anpassung der Vergütungssätze auf- grund der üblichen Tarifsteigerungen und anderseits an leicht steigenden Fallzahlen- hier vor allem im Bereich der individuellen Hilfen für Junge Menschen und ihren Familien. 2019 wurde mehr Unterhaltsvorschuss ausgezahlt als im Planansatz prognostiziert. Ebenfalls lag die Kostenerstattung für die Unterhaltsvorschussleistungen über den Planansatz und führte somit zu steigenden Erträgen. Leistungen für die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländer wurden 2019 in der Produktgruppe 31.40 verbucht. Lediglich die Erstattung der Personalkos- ten wurde im Bereich der Jugendhilfe vereinnahmt. PG 36* Jugendhilfe 2019 - 2018 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen -975.535 -788.447 -623.000 -880.629 -257.629 -92.182 Aufgelöste Investitionszuwendungen -96 -96 -100 -96 4 0 Sonstige Transfererträge -788.216 -1.231.070 -1.157.900 -1.869.294 -711.394 -638.224 Entgelte für öffentliche Leist. -189.761 -225.359 -236.000 -231.480 4.520 -6.121 Sonstige privatr. Leistungsentgelte -176 -457 -373 -373 85 Kostenerstattungen -1.306.900 -2.593.754 -2.324.700 -3.351.945 -1.027.245 -758.191 Sonstige ordentlichen Erträge -1.564.303 -1.491.093 -150.893 -150.893 1.340.200 Summe ordentliche Erträge -4.824.988 -6.330.276 -4.341.700 -6.484.709 -2.143.009 -154.433 Personalaufwendungen 7.063.322 6.842.971 7.221.300 7.501.420 280.120 658.449 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 195.319 200.278 248.200 201.016 -47.184 738 Abschreibungen 177.769 485.413 14.700 167.604 152.904 -317.809 Transferaufwendungen 13.040.167 15.942.082 16.898.700 17.087.027 188.327 1.144.945 Sonstige ordentlichen Aufw. 2.708.797 1.101.574 638.100 727.153 89.053 -374.422 Summe ordentliche Aufwendungen 23.185.374 24.572.317 25.021.000 25.684.219 663.219 1.111.902 Aufw. interner Leistungsbeziehungen 2.368.011 2.582.943 2.866.800 2.692.668 -174.132 109.725 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss 20.728.397 20.824.984 23.546.100 21.892.178 -1.653.922 1.067.193 2017 2018 2019 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 25 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben -1.477.990,77 -1.070.000,00 -1.235.653,27 -165.653,27 0,00 0,00 165.653,27 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen u. aufgelöste Inv.zuwendungen u. -beiträge -229.075.347,41 -234.331.100,00 -233.600.445,76 730.654,24 0,00 0,00 -730.654,24 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw.. u. -beiträge -1.931.573,97 -1.753.300,00 -2.283.788,78 -530.488,78 0,00 0,00 530.488,78 0,00 4 + Sonstige Transfererträge -15.803.961,89 -15.118.100,00 -16.353.052,16 -1.234.952,16 0,00 0,00 1.234.952,16 0,00 5 + Öffentlich-rechtliche Entgelte -28.714.501,84 -28.104.800,00 -30.777.081,61 -2.672.281,61 -2.300,00 0,00 2.669.981,61 0,00 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.345.444,82 -2.722.200,00 -2.147.891,69 574.308,31 -300,00 0,00 -574.608,31 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -28.988.589,19 -34.465.700,00 -27.927.622,57 6.538.077,43 0,00 0,00 -6.538.077,43 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge -171.534,13 -126.400,00 -356.346,98 -229.946,98 0,00 0,00 229.946,98 0,00 9 + Aktivierte Eigenleistgn. u. Bestandver- änd. -486.202,50 0,00 -381.276,00 -381.276,00 0,00 0,00 381.276,00 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge -13.392.617,84 -2.250.800,00 -10.067.723,39 -7.816.923,39 0,00 0,00 7.816.923,39 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -322.387.764,36 -319.942.400,00 -325.130.882,21 -5.188.482,21 -2.600,00 0,00 5.185.882,21 0,00 Ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen 56.473.529,86 58.580.000,00 58.956.540,98 376.540,98 0,00 0,00 -376.540,98 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen 40.933.392,73 48.051.100,00 41.904.121,27 -6.146.978,73 -1.207.311,07 0,00 4.939.667,66 0,00 15 - Planmäßige Abschreibungen 9.734.726,71 8.921.600,00 10.876.072,86 1.954.472,86 0,00 0,00 -1.954.472,86 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.284.212,25 1.063.000,00 1.108.129,29 45.129,29 0,00 0,00 -45.129,29 0,00 17 - Transferaufwendungen 164.345.177,94 173.203.100,00 172.939.856,80 -263.243,20 -154.125,64 0,00 109.117,56 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 34.822.522,68 21.790.800,00 22.010.467,41 219.667,41 90.896,37 0,00 -128.771,04 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) 307.593.562,17 311.609.600,00 307.795.188,61 -3.814.411,39 -1.270.540,34 0,00 2.543.871,05 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) -14.794.202,19 -8.332.800,00 -17.335.693,60 -9.002.893,60 -1.273.140,34 0,00 7.729.753,26 0,00 21 + Außerordentliche Erträge -255.080,99 0,00 -19.668,36 -19.668,36 0,00 0,00 19.668,36 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen 1.336.698,04 0,00 3.613.905,36 3.613.905,36 0,00 0,00 -3.613.905,36 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) 1.081.617,05 0,00 3.594.237,00 3.594.237,00 0,00 0,00 -3.594.237,00 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) -13.712.585,14 -8.332.800,00 -13.741.456,60 -5.408.656,60 -1.273.140,34 0,00 4.135.516,26 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 26 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 27 3.1 Erträge Die wesentlichen ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis- haushalts ergeben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert wer- den. Alle Erträge sind hierbei negativ und alle Aufwendungen positiv dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 25, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 1.477.991 1.070.000 1.235.653 165.653 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen (siehe 3. Seite 25, Zeile 2) Die Zuweisungen und Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 27.546.404 26.039.000 27.227.368 1.188.368 313100100 Finanzzuweisung nach Ein- wohnerzahl 2.939.500 3.551.000 3.358.788 -192.212 313100200 FAG Eingliederung 1995 und 2005 § IV FAG 9.761.634 10.050.000 10.156.386 106.386 3131003* Bußgelder 3.792.620 3.936.000 4.055.516 119.516 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 28.476 139.200 72.446 -66.754 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 32.713.749 33.237.200 35.177.343 1.940.143 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 28 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozi- allastenausgleich § 21 FAG 324.913 210.000 392.996 182.996 31490000 Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 4.033.851 170.000 161.609 -8.391 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Kranken- kassen, übr. Bereichen 450.371 346.500 343.572 -2.928 315100000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grund- erwerbssteuer 17.646.115 18.000.000 18.106.569 106.569 318200100 Kreisumlage 96.123.079 100.943.000 100.935.070 -7.930 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 3.275.747 2.509.200 2.522.151 12.951 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 22.430.000 27.200.000 22.138.384 -5.061.616 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 8.008.890 8.000.000 8.952.249 952.249 SUMME 229.075.347 234.331.100 233.600.446 -730.654 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Auch im Jahr 2019 konnte der Bodenseekreis von einer deutlich höheren Steuerkraftsumme profitieren. Lag der Wert für die Schlusszahlung 2018 noch bei 300,27 Mio. Euro, so lag dieser 2019 bereits bei 327,82 Mio. Euro (+ 27,47 Mio. Euro oder 9,1 %). Der Kreisumlagehebesatz 2019 wurde aufgrund der Verschiebung einzelber Maßnahmen 2019 auf 2020 von 32,00 % auf 30,80 % gesenkt. Dennoch stiegen die Erträge aus der Kreisumlage um 4,81 Mio. Euro. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Kreisumlagehebesatz 33,40 % 32,00 % 32,00 % 30,80 % Kreisumlagequote = Kreisumlage ordentliche Erträge 30,73 % 28,55 % 29,82 % 31,04 % Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 436,24 € 409,03 € 486,26 € 482,03 € Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 29 Die Kreisumlagequote zeigt den Anteil der Kreisumlage an den Gesamterträgen und damit an der Gesamtfinanierung des Ergebnishaushalts an. Die Schlüsselzuweisungen sanken leicht um 0,32 Mio. Euro auf 27,23 Mio. Euro (Vj. 27,55 Mio. Euro). Darin enthalten waren auch Nachzahlungen von 502 Tsd. Euro für die Jahre 2015 bis 2018. Die sonstigen Zuweisungen waren und FAG-Mittel lagen auf dem relativen Niveau des Vor- jahres. Höhere Einwohner und gestiegene Zuweisungspauschalen führen zu höheren Finanz- zuweisungen (+ 640 Tsd. Euro auf 3,36 Mio. Euro). Die Zuweisungen der unteren Sonderbehörden wurden 2018 zusammengefasst und neu be- rechnet. Die Finanzzuweisung in Summe wurde im Vergleich zum Vorjahr um fast 20 Mio. Euro erhöht. Für den Bodenseekreis bedeutet dies eine Erhöhung von fast 400 Tsd. Euro. Die zuletzt gesunkenen Sachkostenbeiträge pro Schüler sind 2019 von 7,75 Mio. Euro auf 7,95 Mio. Euro gestiegen (- 200 Tsd. Euro). Die Zuschüsse für die Digitalisierung von 750 Tsd. Euro wurden als passive Rechnungsabgrenzungsposten wieder ausgebucht und erst mit Ver- wendung ertragswirksam aufgelöst. Der Soziallastenausgleich ist jährlich drastischen Schwankungen ausgesetzt, da es sich aus den Anteilen an den tatsächlichen Ausgaben berechnet. Nach einem deutlichen Anstieg 2018 (4,03 Mio. Euro, Vvj. 3,01 Mio. Euro) ist dieser 2019 um über 4,01 Mio. Euro auf nur noch 161 Tsd. Euro gestiegen. Der sonst relativ konstante Status-Quo-Ausgleich sank um 0,76 Mio. Euro (Vj. 3,28 Mio. Euro). Bußgelder Die Bußgelder lagen mit 4,06 Mio. Euro leicht über dem Planansatz (+ 120 Tsd. Euro). 2,49 Mio. Euro kommen allein aus den mobilen (18,5 %) und stationären Geschwindigkeitsmessun- gen (81,5 %). Damit lagen die Erträge der Geschwindigkeitsmessung jedoch über 0,60 Mio. Euro unter dem des Vorjahres (Vj. 3,09 Mio. Euro). Weitere Bußgelder stammen aus der Unteren Verwaltungsbehörde (UVB). Grunderwerbsteuer Wie in den Jahren zuvor stieg die Grunderwerbsteuer wieder an und der Ansatz wurde leicht überschritten. Der Durchschnittsmonat lag bei 1,65 Mio. Euro. Besonders der Juli überschritt dies mit 2,87 Mio. Euro deutlich. Der Dezember wurde im Januar 2020 gebucht, da erst zu diesem Datum der Bescheid des Finanzamts erging. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Vergleich 2019./.2018 Januar 1.194.152 1.449.678 1.297.492 -152.186 Februar 1.406.785 1.753.307 1.343.540 -409.767 März 1.761.000 1.438.918 1.326.399 -112.519 April 1.171.790 957.330 1.442.075 484.745 Mai 1.319.927 1.201.088 1.266.289 65.201 Juni 1.419.482 1.534.358 1.337.309 -197.049 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 30 Juli 1.506.100 1.650.323 2.871.231 1.220.908 August 1.679.161 1.665.187 1.852.677 187.490 September 1.700.567 1.516.979 1.972.570 455.591 Oktober 1.478.456 1.554.624 1.636.462 81.838 November 1.286.080 1.628.469 1.760.525 132.056 Dezember 879.544 1.295.856 0 -1.295.856 SUMME 16.803.043 17.646.115 18.106.569 460.452 Ansatz (inkl. Nachtrag) 18.000.000 18.000.000 18.000.000 Vergleich Ansatz/Ergebnis -1.196.957 -353.885 106.569 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 3) Hierunter fallen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Nähere Erläuterungen sind der Vermögens- rechnung zu entnehmen. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Investitionszuwendun- gen 1.931.574 1.753.300 2.283.789 530.489 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 25, Zeile 4) Die sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und sind unter 2.5.5 Soziales näher erläutert. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von Sozialleistungen außerhalb von Einrichtun- gen 4.963.267 4.960.100 5.357.400 397.300 322* Ersatz von sozialen Leistun- gen in Einrichtungen 10.701.559 10.158.000 10.838.133 680.133 329* Andere Sonstige Trans- fererträge 139.136 0 157.520 157.520 SUMME 15.803.962 15.118.100 16.353.052 1.234.952 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 31 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte (siehe 3., Seite 25, Zeile 5) Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Abfall- wirtschaft ein. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 5.837.233 5.170.300 6.047.257 876.957 332100000..332100010 Benutzungsgebühren 625.550 553.600 502.578 -51.022 332100100-332100400 Deponie- und Abfallgebüh- ren 20.377.259 20.453.600 22.368.187 1.914.587 332100500-332120000 Sonstige Benutzungsge- bühren 1.646.137 1.658.300 1.650.076 -8.224 332200000 Elternbeiträge für die Betreuung 206.021 220.000 208.919 -11.081 339100000 Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 22.795 49.000 64 -48.936 SUMME 28.714.996 28.104.800 30.777.082 2.672.282 Über die Hälfte der Verwaltungsgebühren fallen im Verkehrs- und Schifffahrtsamt an (53,8 %). Mit 3,25 Mio. Euro lagen diese auf Vorjahresniveau, aber 271 Tsd. Euro über dem Ansatz. Mit 892 Tsd. Euro steuert das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht und mit 824 Tsd. Euro das Vermessungsamt ebenfalls einen großen Anteil an den Verwaltungsgebühren bei. Zu den Deponie- und Abfallgebühren wurde unter 2.5.3 bereits ausführlich Stellung genom- men. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 32 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite 25, Zeile 6) Zu den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadenersatze. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 282.892 154.000 271.452 117.452 342* Erträge aus Verkauf 1.848.988 2.347.300 1.589.351 -757.949 (davon: Papierverkauf) 1.271.073 1.850.000 1.015.647 -834.353 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 213.565 220.900 287.089 66.189 SUMME 2.345.445 2.722.200 2.147.892 -574.308 Neu waren 2019 Erträge aus Sponsoring für den Schülerklimagipfel mit einer Summe von rd. 41 T Euro. Die Papierverkäufe lagen 2019 bei 1,02 Mio. € und damit 834 Tsd. Euro unter dem Ansatz und 255 Tsd. Euro unter dem Vorjahresergebnis. 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 25, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Leistung. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 7.609.358 7.631.000 7.798.187 167.187 3481* Erstattungen vom Land 14.036.873 19.135.300 12.068.724 -7.066.576 3482* Erstattungen von Ge- meinden und –verbän- den 2.254.954 2.219.400 2.574.139 354.739 3483* + 3484* Erstattungen von Zweck- verbänden und sonstigen 545.329 295.000 618.529 323.529 3485* Erstattungen von Beteili- gungen, … 141.990 647.000 173.045 -473.955 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 33 3487* Erstattungen von priva- ten Untern. 431.139 495.000 444.122 -50.878 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 397.409 293.000 660.769 367.769 34881* Erstattungen für Förde- rung Schüler 3.571.538 3.750.000 3.590.108 -159.892 SUMME 28.988.589 34.465.700 27.927.623 -6.538.077 Die Erstattungen vom Land ergeben sich u.a. aus Kostenerstattungen für: Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundsicherung, etc. 7.060.647 10.571.300 5.193.547 -5.377.753 Flüchtlinge 2.692.510 4.776.800 2.138.653 -2.638.147 Leistungen Jugendamt 1.847.251 1.434.700 2.207.225 772.525 Straßen 1.442.020 1.440.000 1.437.926 -2.074 Im Rahmen der Planung wurde von deutlich höheren Kostenerstattungen ausgegangen. Die Erläuterungen finden sich auch dazu unter 2.5.5. 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 25, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 3615* + 3616* Zinserträge von Beteili- gungen 148.879 116.400 247.685 131.285 3617* Zinserträge von Kreditin- stituten 2.501 8.500 14.654 6.154 36* + Rest Sonstige Zins- und Fi- nanzerträge 20.154 1.500 94.007 92.507 SUMME 171.534 126.400 356.347 229.947 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Eine Auflistung der Darlehen findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis nur noch vereinzelt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und prüft sichere Alternativen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 34 2019 hat der Bodenseekreis liquide Mittel in fünf Bausparverträgen bis 2024 und fünf Spar- kassenbriefen mit einem Laufzeitende zwischen 2025 und 2029 angelegt. Die Zinsen liegen zwischen 0,15 % und 0,90 %. Da ein Darlehen mit SWAP inzwischen abgeschlossen wurde, erhält der Bodenseekreis nur noch für einen Darlehensvertrag Erträge. Für das OTC-Zinsderivat Nr. 30149 (SWAP Geschäft -Zinstauschgeschäft) wird von der Spar- kasse Bodensee seit Anfang 2016 keine Marge bezahlt, da der variable Zinssatz im negativen liegt. Dadurch ist dem Bodenseekreis im Jahr 2019 ein Verlust i.H.v. 6.445,75 Euro entstan- den. Dementsprechend ist der Zinssatz von 4,65% auf ca. 4,96% angestiegen. Die Begrün- dung der Sparkasse lautet, dass das Derivat wurde nicht von der Sparkasse Bodensee ver- mittelt wurde. Eine Ablösung er Swap-Zinsderivate wird angestrebt. Einmalig wurde aufgrund der Auflösung des Zweckverbands Protec ein einmaliger Gewinn- anteil i.H.v. 85.864,54 Euro ausgezahlt. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 9) Unter aktivierte Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstelltem Vermö- gen, welches nicht verkauft und in der Bilanz ausgewiesen, erbracht wird. Eine aktivierte Ei- genleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistun- gen 486.203 0 381.276 381.276 Aktivierte Eigenleistungen wurden im vergangenen Berichtsjahr ausschließlich von den beiden Ämter Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt geltend gemacht. Dabei entfallen 124.047 Euro auf das Bau- und Liegenschaftsamt und 257.229 Euro auf das Straßenbauamt. In der Haushaltsplanung wurden die aktivierten Eigenleistungen nicht berücksichtigt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 35 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 25, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszu- schläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sons- tige Erträge (u.a. periodenfremde Erträge). Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 3561* Bußgelder 231.286 159.200 196.591 37.391 357* + 358* Erträge aus Zuschrei- bung und Auflösung von Rückstellungen 5.999.603 2.091.400 554.035 -1.537.365 359* + Rest Sonstige ordentliche Erträge 7.161.729 200 9.317.097 9.316.897 SUMME 13.392.618 2.250.800 10.067.723 7.816.923 Die Auflösung der Rückstellungen wird grundsätzlich dort gebucht, wo auch der Aufwand an- gefallen ist (als Gutschrift). Sofern Mittel aus den Rückstellungen nicht benötigt werden, wer- den diese hier gebucht. Die Umstellung der Rückstellung für Altersteilzeit 2019 hin zu der ratierlichen, d.h. monatsge- nauen Bildung der Rückstellung, führte zu einmaligen Erträgen aus der Rückerstattung i.H.v. 323 Tsd. Euro, die jedoch in den Jahren 2020 und teilweise 2021 wieder neu gebildet werden. Für den Rückbau der Asylunterkünfte wurden 110 Tsd. Euro aufgelöst. Grundsätzlich wird diese Position nicht geplant. Ausnahme bildet die Entnahme aus der Rück- stellung führen Gebührenüberschüsse, die am ehesten absehbar ist. Die Sonstigen ordentlichen Erträge ergeben sich u.a. aus: Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Hilfen für Flüchtlinge, Asylunterkünfte 1.077.344 0 6.254.907 6.254.907 Soz. Einrichtigungen 812.456 0 813.472 813.472 ALG II, Eingliederung, BuT 2.770.327 0 720.125 720.125 Erhält der Bodenseekreis Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind sondern ei- nem Vorjahr, werden diese Erträge auf einem separaten Sachkonto gebucht. Damit erhielt der Bodenseekreis Erträge von fast 9,32 Mio. Euro für Erstattungen oder Zuweisungen aus der Vergangenheit. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 36 3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 56.473.530 58.580.000 58.956.541 376.541 Die Personalkosten haben im vergangenen Jahr den Haushaltsansatz um 0,6 % überschritten. Die Verwaltung hatte den Auftrag, den vom Kreistag gesetzten Personalkostendeckel einzu- halten. Daher konnte nur in den Fällen eine Überschreitung erfolgen, in denen eine Gegenfi- nanzierung vorhanden war. Das vorliegende Rechnungsergebnis belegt die Einhaltung dieses Auftrags. Dennoch darf nicht verkannt werden, dass beispielsweise aus Einspargründen verzögerte Stellenwiederbesetzungen am Ende dadurch zu Mehraufwand führen, da keine Übergabe/ Einarbeitung durch den vorherigen Stelleninhaber mehr erfolgen können, der gesamte Pro- zess der Einarbeitung sich dadurch verzögert bzw. es damit auch auch zu spürbaren Quali- tätseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger und andere Kunden kommt. Weitere Informationen hierzu sind auch im Personalbericht enthalten, den die Verwaltung dem Kreistag zeitnah vorlegt. Die Personalaufwandsquote gibt an, wie hoch die Personalkosten im Verhältnis zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Personalaufwand in Euro 50.858.004 53.439.940 56.473.530 58.956.541 Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 17,21 % 17,97 % 18,36 % 19,15 % Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 37 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis sind diese im vergangenen Berichtsjahr nicht angefallen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 6,17 Mio. Euro unterschritten. Dies entspräche einer Einsparung von 12,8 %. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Ergebnis um 0,91 Mio. Euro (2,2 %). Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 4211* Unterhaltung Grundst. u. baul. Anlagen 3.733.711 4.843.300 3.603.706 -1.239.594 4212* Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögen 5.745.431 6.633.400 4.792.528 -1.840.872 4221* Unterhaltung bewegli- ches Vermögen 792.030 1.026.600 938.964 -87.636 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 1.308.771 1.504.100 1.365.451 -138.649 423* Mieten und Pachten 3.077.108 3.556.600 2.789.772 -766.828 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 4.336.059 6.452.200 4.464.084 -1.988.116 425* Fahrzeuge 753.335 1.769.100 757.941 -1.011.159 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 823.710 1.081.700 889.399 -192.301 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 17.310.310 17.559.500 19.056.913 1.497.413 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 38 4272* Aufwendungen EDV 1.046.761 1.386.100 1.123.090 -263.010 4274* + 4275* Lehr- und Lernmittel 1.022.934 938.200 876.433 -61.767 4276* Besondere schulische Aufwendungen 371.136 426.600 480.984 54.384 4273* + 4279* Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 131.581 152.600 133.253 -19.347 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 350.229 325.100 352.843 27.743 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 175.090 396.000 278.761 -117.239 SUMME 40.978.196 48.051.100 41.904.121 -6.146.979 Erneut zeigen sich die größten Abweichungen in der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Auf die Erläuterungen unter 2.5.1 wird an dieser Stelle verwiesen. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (3,60 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 130 Tsd. Euro (-3,5 %) weniger ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde erneut um 1,24 Mio. Euro (-25,6%) unterschritten. Allein die Schulgebäude und Sporthallen machen 2,52 Mio. Euro aus. Der Rest verteilt sich auf die Landratsamtsgebäude, Flüchtlingsunterkünfte und die Abfallwirtschaft. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (4,79 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 0,95 Mio. Euro (-16,6 %) weniger ausgegeben als im Vorjahr. Der An- satz wurde dabei um 1,84 Mio. Euro (-27,8 %) unterschritten. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 1.894.749 2.109.900 1.895.551 -214.349 Straßen 1.848.300 2.057.300 1.530.175 -527.125 Abfallwirtschaft 958.890 670.000 619.482 -50.518 Gebäudebewirtschaf- tung 655.829 1.055.700 348.960 -706.740 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (4,46 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 128 Tsd. Euro (3,0 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 1,99 Mio. Euro (-30,8 %) unterschritten. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 2.094.405 2.676.400 2.355.467 -320.933 Gebäudebewirtschaf- tung 942.226 1.318.800 942.517 -376.283 Flüchtlingsunterkünfte 804.306 1.926.900 668.338 -1.258.562 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 39 Näheres ist auch dem Energiebericht 2019 zu entnehmen. Dieser wird im Herbst 2020 dem Ausschuss für Umwelt und Technik öffentlich gemacht. Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (19,06 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,75 Mio. Euro (10,1 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 1,50 Mio. Euro (8,5 %) überschritten. Zu 99,2 % werden diese Aufwendungen von Abfallwirtschaft verursacht. Es handelt sich dabei um Transport- und Verwertungskosten für die Entsorgung von Restmüll, Bauschutt, Altpapier, Altmetall, aber auch für die Sammlung der sonstigen Mülltonnen und Container. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 13,44 % 12,93 % 13,31 % 13,61 % Die Sachaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Sachaufwendungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Ver- schleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer als Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Er- gebnishaushalt übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 5.327.515 5.078.700 5.168.772 90.072 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturver- mögen 2.599.956 2.219.600 3.260.895 1.041.295 4715* Abschreibungen auf Fahrzeuge 541.831 249.900 348.501 98.601 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 40 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Ge- schäftsausstatt 797.521 608.900 1.227.211 618.311 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen -370.438 0 -98.465 -98.465 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 838.341 764.500 969.158 204.658 SUMME 9.734.727 8.921.600 10.876.073 1.954.473 Abschreibungen auf das Anlagevermögen Die Abweichung von Planansatz und Ergebnis lässt sich im Wesentlichen dadurch erklären, dass von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindlichen Anlagen (sog. Plan- anlagen) oder neu zu erwerbenden Wirtschaftsgütern derzeit noch abgesehen wird. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt auf den Bereich der Gebäude und der des Infra- strukturvermögens. Deutlich angestiegen ist die Abschreibungssumme im Bereich des Infra- strukturvermögens. Dies liegt vor allem an der Verkehrsfreigabe und der damit verbundenen Fertigstellung zahlreicher Straßenbaumaßnahmen (sh. hierzu auch 5.2.2.3). Ebenfalls einen stärkeren Anstieg verzeichneten die Abschreibungen im Bereich der Betriebs- und Geschäfts- ausstattungen (sh. hierzu auch 5.2.2.7). Ursächlich hierfür sind vor allem die technologische Erneuerung der Leitstellentechnik, sowie die Fertigstellung der neuen Außenbeleuchtung am Berufsschulzentrum Friedrichshafen, der Hoga Tettnang und der Elekrtonikschule. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 3,37 % 3,44 % 3,25 % 3,52 % Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch der Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und Forderungen Neben den üblichen Abschreibungen wird auch das Finanzvermögen in bestimmten Fällen abgeschrieben. Die Wertberichtigungen führen zu weiteren Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis, da sie nicht planbar sind. Darin enthalten sind die Abschreibungen für die Flughafen Friedrichshafen GmbH (rd. 1,09 Mio. Euro). Des Weiteren ergaben sich Niederschlagungen und Erlässe auf Forderungen von zusammen rd. 371 Tsd. Euro. Die manuelle Korrektur der Forderungen (Wertberichtigung i.e.S.) wird je- weils zum 31. Dezember eingebucht (2019 neu: 7,76 Mio. Euro) und zum 1. Januar wieder Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 41 ausgebucht (2018 alt: - 9,32 Mio. Euro) wird. Demzufolge wurden 2018 rd. 1,56 Mio. Euro weniger wertberichtigt als 2018. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Wertberichtigung, Niederschlagungen, Erlass 8.283.498 € 12.082.697 € 10.103.079 € 8.132.609 € Wertberichtigungs- quote = Wertberichtigung Gesamtsumme der Forderungen (ohne Berichtigung) 50,00 % 50,07 % 35,18 % 31,66% 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 16) Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 995.505 1.060.000 673.936 -386.064 Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen 229.091 0 205.357 205.357 weitere Zinsen u.ä. Aufwendungen 59.616 3.000 228.837 225.837 SUMME 1.284.212 1.063.000 1.108.129 45.129 Neben den reinen Darlehenszinsen (674 Tsd. Euro) wurde der Zinsanteil für das Finanzie- rungsleasing der Albrechtstraße 77 (205 Tsd. Euro), sowie die Verwahrentgelte der Sparkasse (79 Tsd. Euro) und Provisionen für den Verkauf der Abfallsäcke (24 Tsd. Euro) gezahlt. Ein- malig kamen Bauspargebühren (125 Tsd. Euro) hinzu. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,41 % 0,48 % 0,32 % 0,22 % Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 42 Die Zinslastquote gibt Auskunft darüber, in welchem Maße der Haushalt durch fremdfinan- zierte Darlehen belastet wird. Eine hohe Quote wäre ein Indiz für eingeschränkte Finanzie- rungsspielräume. Empfohlen wird eine Zinslastquote von maximal 1,00 %. 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 17) Nach § 61 Nr. 40 GemHVO sind Transferaufwendungen Aufwendungen ohne unmittelbar zu- sammenhängender Gegenleistung des Landkreises. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind die sozialen Leistungen wie z.B. die Jugendhilfe oder die Leistungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (Protec, Regionalverband), sind hier dar- über hinaus auch die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 347.898 81.500 48.479 -33.021 4315* Zuschüsse an ver- bundene Unterneh- men, Beteiligungen (inkl. Zweckver- bände) 1.744.606 1.854.100 1.820.762 -33.338 4317* Zuschüsse an pri- vate Unternehmen 4.998.370 5.138.000 5.375.548 237.548 4318* Zuschüsse an üb- rige Bereiche 3.900.437 5.130.500 4.100.188 -1.030.312 4331* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen außerhalb von Einrichtungen 72.827.622 78.448.100 74.191.502 -4.256.599 4332* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen in Einrichtungen 70.632.099 71.612.400 76.462.537 4.850.137 4371* FAG-Umlage 8.850.359 9.600.000 960.197 -8.639.803 4372* KVJS-Umlage 1.008.124 959.100 963.068 3.968 43* Rest weitere Transferauf- wendungen 35.662 379.400 9.017.577 8.638.177 SUMME 164.345.178 173.203.100 172.939.857 -263.243 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 43 Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) (1,82 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 76 Tsd. Euro (4,4 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 33Tsd. Euro (-1,8 %) unterschritten. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Zuschüsse WFB 442.637 446.000 442.637 -3.363 Zuschüsse RITZ 99.500 125.000 230.000 105.000 Zuschüsse BOB 38.458 40.300 26.169 -14.131 Zuschüsse DBT 520.589 520.000 472.948 -47.052 Zuschüsse IBT 180.711 181.000 180.711 -289 Zuschüsse Boden- seefestival 10.800 10.800 10.800 0 Zuschüsse Energie- agentur BS GbR 43.850 33.000 44.000 11.000 Zuschüsse KPN (AöR) 12.500 0 12.500 12.500 Zuschüsse ZV BB 0 100.000 40.440 -59.560 Zuschüsse ZV Protec (2018)/ ztn (2019) 257.585 260.000 217.279 -42.721 Zuschüsse Stiftung NAZ 60.600 60.600 64.200 3.600 Zuschüsse Stiftung KOB 77.376 77.400 79.078 1.678 Die Mehraufwendungen für RITZ konnten durch Einsparungen bei der DBT und dem erst spät im Jahr gegründeten Zweckverband Breitband Bodenseekreis ausgeglichen werden. Zuschüsse an private Unternehmen (5,38 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 377 Tsd. Euro (7,5 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde aber um 238 Tsd. Euro (4,6 %) überschritten. Die Aufwendungen betreffen vollständig den ÖPNV. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für den Ausgleich des Öffentlichen Personennahverkehrs (§ 45a Mittel, rd. 2,69 Mio. Euro), För- derkonzept emma, Schülerverkehr und die Nachtbusse. Näheres ist unter 2.5.4 ÖPNV erläu- tert. Transferleistungen als soz. Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (74,19 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,36 Mio. Euro (1,9 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde jedoch um 4,26 Mio. Euro (-5,4 %) unterschritten. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 41.797.118 47.803.900 40.236.738 -7.567.162 Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 19.896.022 18.805.900 21.722.279 2.916.379 Hilfen für junge Men- schen/Familien 3.529.564 4.044.700 4.037.112 -7.588 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 2.988.355 3.204.600 3.586.823 382.223 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 44 Unterhaltsvorschuss- leistungen 3.006.334 2.500.000 2.921.278 421.278 Förderung von Kin- dern in Tageseinr. 843.321 1.060.000 813.169 -246.831 Lediglich die sehr hohen Unterschreitungen des Bereichs Grundsicherung für Arbeitssu- chende kann die deutlichen Mehraufwendungen der Transferaufwendungen aus den anderen Sozialbereichen in und außerhalb ausgleichen. Sollte sich die Tendenz wieder ändern, kann eine pauschale Kürzung des Sozialetats zum Haushaltsausgleich keine Option mehr sein. Die Planung muss auch im Sozialdezernat wieder realistisch geplant werden dürfen. Wo es in einzelnen Bereichen Unterschreitungen gibt, zeigt die Entwicklung hier deutliche Überschrei- tungen Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (76,46 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 5,83 Mio. Euro (8,3 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde ebenfalls um 4,85 Mio. Euro (6,8 %) überschritten. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 57.857.793 59.030.900 64.713.891 5.682.991 Hilfen für junge Men- schen/Familien 6.222.101 6.582.500 6.827.296 244.796 Soziale Einrichtungen 4.262.977 3.000.000 2.645.115 -354.885 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 1.624.643 2.076.000 1.717.128 -358.872 Leistungen nach dem BVersG 664.587 923.000 558.926 -364.074 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungsauf- wendungen 403.125 387.300 405.490 18.190 442* Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten u. Diensten Dritter 12.421.601 12.376.500 12.207.806 -168.694 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 45 443* Geschäftsaufwendun- gen 3.538.452 3.730.900 3.534.075 -196.825 444* Steuern, Versicherun- gen, Schadensfälle, Sonderabgaben 688.104 618.100 638.329 20.229 445* Erstattungen von Auf- wand Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 3.525.694 4.366.000 3.823.009 -542.991 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.151.566 3.000 1.463.450 1.460.450 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 8.093.981 309.000 -61.692 -370.692 SUMME 34.822.523 21.790.800 22.010.467 219.667 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (12,21 Mio. Euro) enthalten u.a. Schülerbeförderung (rd. 7,39 Mio. Euro), Soziale Hilfen (1,27 Mio. Euro), Leis- tungen für Zentrale Dienste (1,10 Mio. Euro), Aufwendungen der Volkshochschule (830 Tsd. Euro) und Aufwendungen für soziale Einrichtungen (414 Tsd. Euro). Unter Geschäftsaufwendungen (3,53 Mio. Euro) fallen Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, Organisationsuntersuchung, GPA, Bekanntmachungen, Reisekosten, Sachverstän- dige, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung, Kontoführungsgebühren und die Informationsfahrt Kreistag. Der größte Anteil fällt auf die Zentralen Dienste, also die Querschnittsämter mit rd. 1,61 Mio. Euro. Insbesondere sin hierbei die Poststelle mit 658 Tsd. Euro und die Abrechnung der Reisekosten mit 417 Tsd. Euro erwähnt. Bei den Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (3,82 Mio. Euro) sind Erstattungen für Schulen (1,10 Mio. Euro für z.B. Schwimmunterricht inkl. Be- förderung, Rückzahlung der Abrechnung Bildungszentrum Markdorf, teilweise Schülerbeför- derung an bodo), sowie Erstattungen an DRK (660 Tsd. Euro), aber auch im Bereich Soziale Hilfen (664 Tsd. Euro), ÖPNV (521 Tsd. Euro) und Hilfen für Junge Familen (388 Tsd. Euro) und weitere Aufwendungen an Beteiligungen für Projektkosten enthalten. Sonstige ordentliche Aufwendungen (1,46 Mio. Euro) sind Abgrenzungen gegenüber Vorjah- ren, die sich über alle Bereiche erstrecken. Diese Aufwendungen reduzieren die tatsächlichen Aufwendungen auf den eigentlichen Sachkonten und können das Bild der einzelnen Sachauf- wendungen verzerren, da lediglich die Aufwendungen des laufenden Haushaltsjahres und nicht die aus Vorjahren enthalten sind. Die höchsten Abgrenzungen fallen in den Bereichen Schulen (836 Tsd. Euro). Weitere größere Abgrenzungen im Sozialbereich belaufen sich auf zusammen rd.243 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 46 Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (-62 Tsd. Euro) sind u.a. gebuchte Rückstellung für Folgejahre, die sich über alle Bereiche erstrecken. Diese werden zentral gebucht, um eine bessere Auswertung zu gewährleisten. Im Jahre der Rechnungsstel- lung werden diese wieder ausgebucht. Nicht benötigte Rückstellungen werden im Ertragsbe- reich erfasst. Der Aufwand wird auf dem tatsächlichen Sachaufwandskonto gebucht. Eine Rechnung aus Vorjahren kann also nur aus einer Rückstellung kommen oder als Abgrenzung gebucht werden. Durch hohe Ausbuchungen 2019 liegen die Aufwendungen für Rückstellungen daher deutlich niedriger und können auf einen KoTr sogar zu negativen Ergebnissen führen, sofern die Auf- lösung höher ist als die Bildung neuer Rückstellung. Die größten Bereiche lassen sich wie folgt darstellen: Bereich Rückstellung Auflösung Schulen 194.300 572.317 Grundsicherung für Arbeits- suchende 364.000 0 Hilfen für Flüchtline 1.716.000 57.000 Soziale Einrichtungen 578.331 2.669.733 3.3 Ordentliches Ergebnis (siehe 3., Seite 25, Zeilen 20) Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Erträge 322.387.764 319.942.400 319.942.400 325.130.859 Aufwendungen 307.593.562 311.609.600 311.609.600 307.795.162 ordentliches Ergebnis 14.794.202 8.332.800 8.332.800 17.335.697 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 280.000.000 285.000.000 290.000.000 295.000.000 300.000.000 305.000.000 310.000.000 315.000.000 320.000.000 325.000.000 330.000.000 2016 2017 2018 2019 Erträge Aufwendungen Ergebnis Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 47 Ein positives ordentliches Ergebnis entspricht einer intergenerativen Haushaltspolitik. Für In- vestitionen steht jedoch nicht der Überschuss in Gänze zur Verfügung, sondern lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4.1). Die Abweichung be- rechnet sich aus den nicht zwahlunswirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen) und Er- trägen (Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen). Sind diese Mittel für die Investio- nen nicht ausreichend, müssen in der logischen Konsequenz Überschüsse erwirtschaftet wer- den. Es muss daher Ziel sein jährlich mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis vorzulegen. Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis/EW = ordentl. Ergebnis Einwohner 35,80 € 43,36 € 68,59 € 79,68 € 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis (siehe 3., Seite 25, Zeilen 21 - 23) Bezeichnung Ergebnis 2018 Ansatz 2019 Ergebnis 2019 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 501200000 + 5011* Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. -100 0 100 100 501900000 Sonstige außergewöhnli- che Erträge -173.330 0 -28.761 -28.761 5019010000 periodenfremder Ertrag -9.598 0 -867 -867 503000000 außerordentliche Auflö- sung von Sonderposten -98 0 0 0 531* Erträge für Veräußerun- gen v. Anlagevermögen -72.055 0 9.859 9.859 Zwischensumme Außer- ordentliche Erträge -255.081 0 -19.668 -19.668 Außerordentliche Aufwendungen 511300000 Geleisteter Schadenser- satz u. ä. 6.260 0 2.409 2.409 5119* Sonstige außergewöhnli- che Aufwendungen 923.631 0 1.622.074 1.622.074 513* außerplanmäßige Ab- schreibungen 393.713 0 1.704.359 1.704.359 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 48 532* Aufwendungen für die Veräußerungen von An- lagevermögen 13.094 0 285.064 285.064 Zw.summe Außerordent- liche Aufwendungen 1.336.698 0 3.613.905 3.613.905 SONDERERGEBNIS 1.081.617 0 3.594.237 3.594.237 Unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind alle Buchungsvorgänge zu verste- hen, die nicht regulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorherseh- baren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodenseekrei- ses. Neben Ersätze für Schäden, können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräu- ßerungen sein. D.h. Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert. Darüber hinaus sind Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu buchen. Die außerordentlichen Erträge resultieren aus kleineren Schadensregulierungen, wie bei Fahr- zeugschäden oder dem Schaden in der Cafeteria des Berufsschulzentrum Friedrichshafen. Dem gegenüber stehen außerordentlichen Aufwendungen, die neben Selbstbehalten aus der Schadensabwicklung zu großen Teilen aus der Ablöse von Mietverträgen der Asylunterkünfte (1,33 Mio. Euro) und dem Abgang auf Forderungen 265 Tsd. Euro bestehen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 49 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.477.990,77 1.070.000,00 1.066.889,36 3.110,64 0,00 0,00 3.110,64 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 234.778.388,45 234.331.100,00 236.052.502,81 -1.721.402,81 0,00 0,00 -1.721.402,81 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 15.733.351,91 15.118.100,00 15.540.051,82 -421.951,82 0,00 0,00 -421.951,82 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 27.286.765,80 28.104.800,00 29.665.997,10 -1.561.197,10 2.300,00 0,00 -1.558.897,10 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.070.312,15 2.722.200,00 2.374.426,07 347.773,93 300,00 0,00 348.073,93 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 34.938.694,25 34.465.700,00 29.527.104,74 4.938.595,26 0,00 0,00 4.938.595,26 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 280.113,14 126.400,00 360.600,59 -234.200,59 0,00 0,00 -234.200,59 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 1.549.771,85 159.400,00 1.059.527,80 -900.127,80 0,00 0,00 -900.127,80 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 319.115.388,32 316.097.700,00 315.647.100,29 450.599,71 2.600,00 0,00 453.199,71 0,00 10 Personalauszahlungen -51.411.279,43 -58.580.000,00 -54.944.467,65 -3.635.532,35 0,00 0,00 -3.635.532,35 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -42.107.022,61 -48.051.100,00 -41.791.029,08 -6.260.070,92 1.200.311,07 0,00 -5.059.759,85 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.370.378,42 -1.063.000,00 -1.098.771,89 35.771,89 0,00 0,00 35.771,89 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) -168.211.329,88 -173.203.100,00 -174.050.086,83 846.986,83 154.125,64 0,00 1.001.112,47 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung -23.360.872,64 -21.483.800,00 -22.100.167,91 616.367,91 -90.896,37 0,00 525.471,54 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) -286.460.882,98 -302.381.000,00 -293.984.523,36 -8.396.476,64 1.263.540,34 0,00 -7.132.936,30 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 32.654.505,34 13.716.700,00 21.662.576,93 -7.945.876,93 1.266.140,34 0,00 -6.679.736,59 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 4.332.334,51 327.000,00 2.992.818,45 -2.665.818,45 0,00 407.000,00 -2.258.818,45 324.000,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 930.458,02 0,00 611.945,02 -611.945,02 -5.000,00 0,00 -616.945,02 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 15.709.245,88 151.900,00 6.651.141,83 -6.499.241,83 0,00 0,00 -6.499.241,83 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 6.938,29 0,00 307.838,64 -307.838,64 0,00 0,00 -307.838,64 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 20.978.976,70 478.900,00 10.563.743,94 -10.084.843,94 -5.000,00 407.000,00 -9.682.843,94 324.000,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 50 Nr. Bezeichnung - EUR Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den -677.400,95 -1.745.700,00 -839.122,07 -906.577,93 -26.486,23 -1.729.654,37 -2.662.718,53 -1.187.000,00 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.563.014,37 -15.320.000,00 -15.167.252,23 -152.747,77 -1.329.387,52 -9.813.170,92 -11.295.306,21 -11.271.750,00 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -1.754.427,23 -1.328.500,00 -1.908.323,61 579.823,61 58.887,15 -2.896.075,82 -2.257.365,06 -1.383.400,00 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -4.690.197,00 -2.484.100,00 -7.284.432,00 4.800.332,00 -100,00 -27.300,00 4.772.932,00 -200.000,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -303.009,24 -280.000,00 -185.998,74 -94.001,26 190.946,26 -698.586,53 -601.641,53 -230.000,00 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) -17.988.048,79 -21.158.300,00 -25.385.128,65 4.226.828,65 -1.106.140,34 -15.164.787,64 -12.044.099,33 -14.272.150,00 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) 2.990.927,91 -20.679.400,00 -14.821.384,71 -5.858.015,29 -1.111.140,34 -14.757.787,64 -21.726.943,27 -13.948.150,00 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) 35.645.433,25 -6.962.700,00 6.841.192,22 -13.803.892,22 155.000,00 -14.757.787,64 -28.406.679,86 -13.948.150,00 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 0,00 3.500.000,00 9.948.936,48 -6.448.936,48 0,00 0,00 -6.448.936,48 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen -2.517.474,79 -3.065.900,00 -9.187.151,38 6.121.251,38 0,00 0,00 6.121.251,38 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.517.474,79 434.100,00 761.785,10 -327.685,10 0,00 0,00 -327.685,10 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) 33.127.958,46 -6.528.600,00 7.602.977,32 -14.131.577,32 155.000,00 -14.757.787,64 -28.734.364,96 -13.948.150,00 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 81.359.789,15 --- 88.775.881,09 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen -85.488.655,79 --- -103.640.576,82 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -4.128.866,64 --- -14.864.695,73 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 5.204.888,90 --- 34.189.391,33 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) 28.999.091,82 --- -7.261.718,41 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 34.203.980,72 --- 26.927.672,92 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 51 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 49, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 23.475.383,16 Euro (Planansatz: 13.716.700 Euro). Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten ebenfalls ohne Finanzrechnung im Hintergrund. Darüber hinaus werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderun- gen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus lau- fender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. Unter Cash-Flow versteht man den Nettozufluss der liquiden Mittel innerhalb des Rechnungs- jahres. Innerhalb der kommunalen Doppik entspricht das dem Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung (Zeile 17, Saldo Nummer 9 und 16). Der Cash-Flow gibt Auskunft über die Zahlungskraft. Je höher der Cash-Flow ist, desto besser ist die die finanzielle Ge- sundheit der Kommune. 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 50, Zeile 31) Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für die Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden 327 Tsd. Euro ge- plant. Eingegangen sind mit 2,99 Mio. Euro rund 2,66 Mio. Euro über Plan. Die Zuschüsse lassen sich dabei wie folgt aufteilen: rd. 2,31. Euro kamen aus Landesmittel, knapp 483 Tsd. Euro von Gemeinden u. Gemeindeverbände, sowie rund 144 Tsd. Euro aus Bundesmittel und 50 Tsd. Euro aus übrigen Bereichen. Dabei sind ca. 1,79 Mio. Euro für den Bau von Kreisstraßen bestimmt. Weiter lassen sich rund 492 Tsd. Euro für Baumaßnahmen an den Schulen zuordnen. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) In 2019 erhielt der Kreis Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von knapp 612 Tsd. Euro. Darunter enthalten war auch die 2. Stundungsrate der Kaufpreiszahlung Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Cash-Flow 20.230.272 16.092.940 32.654.505 21.662.577 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 52 aus dem Verkauf des Schloss Rauensteins an die Stadt Überlingen in Höhe von 580 Tsd. Euro, sowie die letzte Teilzahlung aus dem Verkauf des Grundstücks des Klinikum Tettnangs in Höhe von rund 278 Tsd. Euro. Weitere Einzahlungen erhielt der Kreis u.a. aufgrund der Veräußerung einer Asylunterkunft, sowie für die Veräußerung von Fahrzeugen. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Im Jahr 2019 wurde ein weiteres Depot aufgelöst und somit 6,00 Mio. Euro gutgeschrieben. Weiterhin wurden 651 Tsd. Euro an Ausleihungen von den Beteiligungsgesellschaften des Bodenseekreises getilgt. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörigen Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Der Grunderwerb erfolgt überwiegend für den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushalts- jahr 2019 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden rund 839 Tsd. Euro aufgewendet. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2019 rund 15,17 Mio. Euro ausgege- ben. Die größten Bereiche lassen sich dabei wie folgt aufteilen: Straßenbauamt 7,60 Mio. Euro - davon für den Bau der Kreisstraße 7725 Südumfahrung Kehlen 4,57 Mio. Euro Bau- und Liegenschaftsamt 6,59 Mio. Euro - davon für Kernsanierung Sporthalle BZM 4,43 Mio. Euro - davon für Flächenkonzeption in den Verwaltungsgebäuden 0,54 Mio. Euro - davon für Naturwissenschaftliche Räume BZM 0,44 Mio. Euro - davon für Außenbeleuchtung BSZ FN 0,43 Mio. Euro Rechts- und Ordnungsamt 0,41 Mio. Euro - davon für die Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0,37 Mio. Euro Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 0,33 Mio. Euro - davon für Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn 0,33 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2019 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen rund 1,90 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV- Ausstattung, Lizenzen bzw. Software, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Im Jahr 2019 wurden fünf Sparkassenbriefe als Geldanlage aufgenommen. Die Anlage beläuft sich auf 5,00 Mio. Euro. An die FFG GmbH wurden Darlehen i.H.v. 2,28 Mio. Euro ausgezahlt. Eine genaue Darstellung der gewährten Darlehen und deren Entwicklung findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Weiterhin wurde Anteile an der VMH eG (Vermarkungsgemeinschaft Holz Allgäu-Bodensee- Oberschwaben eingetragene Genossenschaft) i.v. 100 Euro erworben. Die Erhöhung der Kapitalrücklage von ReKo belastete den Bodenseekreis 2019 mit 292 Euro. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 53 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Näher Informationen hierzu finden sich auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt ledig- lich, dass die hier ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres redu- ziert dargestellt wird. In Summe wurden 185.998,74 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis aufgewendet. 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 50, Zeilen 33 - 35) Seit vielen Jahren das erste Mal erfolge eine Nettoneuverschuldung von 761.785,10 Euro. Dabei erfolge eine Umschuldung i.H.v 6,45 Mio. Mit der Umschuldung reduzierte sich der Zins- satz von 4,45 % auf 0,28 %. Euro und die Neuaufnahme des kfw-Darlehens zur energetischen Sanierung des Bildungs- zentrum Markdorf von 3,50 Mio. Euro. In Summe wurden 2,74 Mio. Euro getilgt. Die Nettoinvestitionsrate gibt an, welche Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hier um den um die Kredittilgungen reduzierten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit. Positive Beträge stehen für Investitionen zur Verfügung. Die Deckungsquote aus der Nettoinvestitionsrate gibt an, zu welchem Anteil die Nettoinvesti- tionsrate für Investitionen (Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit abzgl. Fi- Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Nettoinvestitionsrate = Zahlungsmittel- überschuss aus lfd. Verw.tätigkeit ./. Tilgung für Kredite 17.757.817 13.562.102 30.137.031 18.924.362 Deckungsquote Net- toinvestitionsrate = Nettoinvest.rate Finanz.mittelüber- schuss aus Invest.tä- tigkeit (Zeile 31 ./. 227 + 21) 114,24% 79,71% 46,49% 111,96% Fremdfinanzierungs- quote = Kreditaufnahme Ausz. aus Invest.- tätigk. (Zeile 30 ./. 27) 0,00% 0,00% 0,00% 21,74% Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 54 nanzvermögen) herangezogen wurde. Eine Quote über 100 % bedeutet, dass die Nettoinves- titionsrate nicht ausgereicht hat, die tatsächlich geleisteten Investitionen – trotz Eingang von möglichen Zuschüssen – zu finanzieren. Langfristig muss der Wert unter 100 % liegen, da andernfalls von der Substanz gelebt wird und sich die liquiden Mittel deutlich reduzieren. Die Fremdfinanzierungsquote gibt an, mit welchem Anteil Investitionen über Kredite fremdfi- nanziert wurden. Mittelfristig sollte dieser Wert nicht über 30 % liegen. 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszah- lungen (siehe 4., Seite 50, Zeilen 37 - 39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Bei- spiel durchlaufende Gelder. Durchlaufende Gelder, sind Gelder die weitergeleitet werden müssen (z.B. die Weiterleitung der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes) oder erst später ausgezahlt werden und deren Ver- wendung keine primäre Aufgabe des Landkreises ist (z.B. bestimmte Projekte, wie die Abwick- lung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 50, Zeilen 40 - 42) In den letzten Jahren war die ausreichende Liquidität durchgängig gegeben. Typische Festgeldanlagen sind weiterhin unattraktiv. Das letzte 2016 angelegte Depot wurde mit 6,00 Mio. Euro aufgelöst. Dafür wurden 5 Spar- kassenbriefe mit mit je 1,00 Mio Euro angelegt. Hier wird jährlich zumindest ein minimaler Zins erwirtschaftet. Das gleiche gilt für die 5 neu aufgelegten Bausparverträge über die selbe Summe. Näheres findet sich auch unter 5.2.3.5 Wertpapiere. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 26,93 Mio. Euro rd. 100 Tsd. Euro auf einem Sparbuch. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 55 Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2016 278.677.146,00 RE 2017 268.361.494,69 RE 2018 286.474.331,77 Durchschnitt 277.837.657,49 davon 2 % 5.556.753,15 Von den rd. 26,93 Mio. Euro sind 14,27 Mio. Euro als Ermächtigungen für 2020 bereits ge-blockt. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, verschlechtert sich die finanzielle Lage ggf. wieder sehr schnell. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 4.6.1 Schulgebäude Elektronikschule Tettnang - Umbau Hauptgebäude/Auflösung Außenstellen (I310501610) Die in der Außenstelle ausgelagerten Schulteile wurden gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 9. Oktober 2013 in die Elektronikschule zurückgeführt. Hierzu wurden im Jahr 2014 die bestehen naturwissenschaftlichen Räume umgebaut, zwei neue IT-Bereiche eingerichtet so- wie Lehrer- und Schülerbereiche erweitert. Die Maßnahmen wurden im Jahr 2014 durchge- führt und Mitte 2015 abgeschlossen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch Auflagen der im Jahr 2011 durchgeführten Brandverhütungsschau umgesetzt. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Sommer 2015 ein Förderprogramm für die Einrichtung von „Lernfabriken 4.0“ an beruflichen Schulen im Land ausgelobt, für das sich die Elektronikschule beworben hatte. Damit die Fabrik 4.0 eingerichtet werden konnte wurde der Umbau von bestehenden Schulräumen im Erdgeschoss notwendig. In diesem Zuge wurden ebenfalls die Klassenzimmer im Obergeschoss des Altbaus überplant und Fördergelder beim Land für den 6. Bauabschnitt beantragt. Gemäß dem Beschluss des AUT vom 28. Oktober 2015 wurden die Sanierungsarbeiten im Januar 2016 begonnen und zum Beginn des Schul- jahres 2016/17 der Schule zur Verfügung gestellt. Die „Lernfabrik 4.0“ konnte in den sanierten Räumen ihren Betrieb aufnehmen. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Sporthalle I (I310501605) Die Schulsporthalle 1 wurde über 46 Jahre durch Schul- und Vereinssport genutzt. Entspre- chend dem Alter und dem Nutzungsgrad der Halle besteht dringender Sanierungs- und Erneu- erungsbedarf. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2016 wurde bereits mit der Grundlagenermittlung und den Vorplanungen für die Sanierung der Sporthalle 1 begonnen, auf deren Basis Fördermittel beantragt und bewilligt worden sind. Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 11. Oktober 2017 und der Vergabeentscheidung des Kreistages vom 6. November 2018 werden die Sanierungsarbeiten in 2019 durchgeführt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 56 Neben der umfassenden technischen und energetischen Sanierung kann die Halle zukünftig als Versammlungsstätte für Sportveranstaltungen für bis zu 800 Personen genutzt werden. Die Sanierungsarbeiten werden im Jahr 2020 abgeschlossen und schlussabgerechnet. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbe- reichs mit Cafeteria/Aula (I310501701, I310501702, I310501802, I310501903) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet worden sind. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamt- konzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/Cafeteria erarbeitet, in dem umfangreiche Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen sind. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlossen, das einen Um- und Anbau der Räume im Zeitraum von 2019 bis 2021 vorsieht. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Außenbeleuchtung (310501904 + Er- gebnishaushalt) Die Außenbeleuchtung inklusive der Erdverkabelung war defekt und entsprach nicht den si- cherheitstechnischen Bestimmungen. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen LED- Leuchten ersetzt und ergänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang - Sanierung Außenbeleuch- tung (I310501806) Im Zuge der Außenanlage und des Parkplatzes wurde die Außenbeleuchtung durch LED- Leuchten ersetzt bzw. erweitert. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. 4.6.2 Asylbewerberunterkünfte Bermatingen, Weitwiesen 1 (I310701601) Gemäß dem Beschluss des AUT vom 13. Juli 2016 wurde auf dem Grundstück Ziegeleistraße in Bermatingen eine Unterkunft in Modulbauweise für ca. 43 Asylbewerber errichtet. Die Fer- tigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage ist im Mai 2017 erfolgt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2019. Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß dem Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlatter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage sind im April 2015 erfolgt, Restarbeiten wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Nach Abschluss der Bau- maßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Meckenbeuren übergeben worden. Die Lauf- zeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit einer Verlängerung von 15 Jahren. Aufgrund von Gewährleistungsmängeln wurde ein Einbehalt vorgenommen, wodurch die Maßnahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. Vom Gericht wurde ein Beweissicherungsverfahren angeordnet. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 57 4.6.3 Sonstige Liegenschaften Galerie Bodenseekreis Meersburg – Klimatisierung In der Galerie Bodenseekreis in Meersburg wurde zum Schutz vor Schäden an den Kunstwer- ken durch sehr starke Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen 12 Elektrospeicher- heizkörper demontiert und 14 Kühlgeräte sowie Verdunstungsluftbefeuchter montiert. Die Stadt Meersburg beteiligte sich anteilig an den Kosten. Die Maßnahme begann Ende 2019 und wurde 2020 abgeschlossen. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2020 erfolgen. 4.6.4 Straßenbauamt K 7725 neu Südumfahrung Kehlen (I320601601) Das Straßenbauamt hat mit dem Bau der K 7725 Südumfahrung Kehlen im April 2015 begon- nen Die K 7725 neu Südumfahrung Kehlen wurde am 17. Oktober 2019 feierlich dem Verkehr übergeben. In den Jahren 2019 und 2020 werden Pflanzarbeiten und die Kompensationsmaß- nahmen umgesetzt. Die Maßnahme wird von der Flurbereinigung durch das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt begleitet. K 7744 Markdorf - Autenweiler (I320601619) Auf dem Streckenabschnitt zwischen Markdorf und Autenweiler (Abzweig K 7749 nach Ber- matingen) war aufgrund der vorhandenen Schäden sowohl die Erneuerung der Trag- und Bin- derschicht, als auch der Deckschicht erforderlich. Die vorhandene bituminöse Tragschicht stammt aus dem Jahr 1958. Im Zuge der Maßnahme wurden außerdem abschnittsweise de- fekte Entwässerungseinrichtungen erneuert. K 7706 Neubau Radweg zwischen Mückle und Gießenbrücke (320601702) Die vorhandene Kreisstraße weist eine Breite von 6,00 m auf. Der durchschnittliche Tagesver- kehr im Zuge der K 7706 liegt bei über 5.000 Kfz/Tag (Nachbarabschnitt) und damit deutlich über dem vom Bodenseekreis festgesetzten Schwellenwert von 2.000 Kfz/Tag, ab dem ein baulich angelegter Radweg zu begründen ist. Die Maßnahme dient dem Lückenschluss im vorhanden Radverkehrsnetz des Bodenseekrei- ses. In den Sommermonaten hat die zwischengemeindliche Verbindung vor allem auch tou- ristische Funktion. Die Länge der Neubaustrecke für den Rad- und Gehweg beträgt ca. 1.020 m. Darin enthalten ist der Ausbau eines Wirtschaftsweges auf einer Länge von ca. 130 m so- wie die Anlage einer Überquerungshilfe. Im Zuge der Maßnahme wurde die Regenentwässe- rungseinrichtungen der K 7706 erneuert. Im Juli 2019 konnte der Radweg dem Radverkehr übergeben werden. K 7749 Instandsetzung Bauwerke über dem Bermatinger Bach OD Bermatingen (I320601804) Die K 7749 verläuft von der L 205 in Bermatingen zur K 7744 in Autenweiler. Die beiden Durch- lässe verlaufen auf einer Länge von insgesamt 350 m unter der K 7749 innerhalb der Orts- durchfahrt. Sie mussten aufgrund Ihres schlechten Zustandes erneut werden. Die Erneuerungsmaßnahme umfasst Arbeiten an den Überbauten, den Unterbauten, an den Stützwänden und jeweils am Ein- und Auslaufbauwerk der beiden Durchlässe. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 58 Die beiden Durchlässe stammen aus dem Jahr 1969 und waren nach nunmehr 48 Jahren sanierungsbedürftig. Insbesondere der längere der beiden Durchlässe mit einer Gesamtlänge von rund 280 m wies Betonschäden, Unterspülungen, schadhafte Abdichtungen sowie korro- dierte und freiliegende Bewehrung auf. Rund 90 % der Arbeiten erfolgen im Bauwerk und somit ohne Eingriff in den Straßenverkehr. Punktuelle Aufbrüche von oben, mit teilweisen Sperrungen der Kreisstraße sind aufgrund un- dichter Fugen jedoch nicht zu vermeiden. In der AUT-Sitzung vom 19.02.2019, DS-Nr. 958/2017/1 wurde die Maßnahme mit einem Ge- samtvolumen von 908.000 € genehmigt. Durch die Arbeiten im Bachbett gab es während der Baudurchführung Mehraufwendungen verursacht durch Starkregenereignisse, zusätzliche Auflagen vom Amt für Wasser- und Bodenschutz und der anteiligen Erhöhung der Ingenieur- leistungen. Dafür wurden weitere Mittel in Höhe von 102.000 € von anderen Maßnahmen über- planmäßig bereitgestellt, durch Umschichtung von nicht mehr benötigten Mitteln aus abge- schlossenen Investitionsmaßnahmen. Der derzeitige Abrechnungsstand liegt bei ca. 945.000 €, da auf ausgeschriebene Einzelpositionen, wie z.B. eine zusätzliche Beschichtung aus Kos- tengründen verzichtet wurde. K 7716 Neubau Radweg Tannau – Untereisenbach (I3222251802) In den Jahren 2019/2020 wurde der Radweg entlang der K 7716 zwischen Tannau und Un- tereisenbach gebaut. Die Stadt Tettnang hat diesen Radweglückenschluss in Abstimmung mit dem Straßenbauamt in eigenem Engagement realisiert. Er wurde am 25. Juni 2020 feierlich dem Radverkehr freigegeben. Der Radweg an der K 7716 zwischen Tannau und Untereisenbach wird entsprechend den „Richtlinien für den Bau von Radverkehrsanlagen in der Baulast des Kreises (Radwegerichtli- nien 2016)“ in Höhe von 50 % mitfinanziert. 4.6.5 Abfallwirtschaft Entsorgungszentrum Weiherberg, Basisabdichtung Los IVb (I330601608) Im Dezember 2019 ging die Plangenehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen ein. Im Herbst 2020 wird mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen. Es fielen im Jahr 2019 lediglich Planungskosten in Höhe von 34 Tsd. Euro an. Die Baumaßnahme wird bis zum Jahr 2022 andauern. Wertstoffhof Ailingen (I330601701) Für den Wertstoffhof Ailingen fielen im Jahr 2019 weitere Planungskosten in Höhe von 1 Tsd. Euro an. Im Frühjahr 2020 ging die geänderte Baugenehmigung ein. Baubeginn war im Som- mer 2020; die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Im Jahr 2019 erfolgte keine Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 59 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I101001903 Austausch Netzwerk- Redesign 0 -251.820 0 251.820 -251.820 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -251.820 0 251.820 -251.820 0 0 I120601901 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0 -700.000 -418.828 281.172 0 0 -280.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -700.000 -375.606 324.394 0 0 -280.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -43.222 -43.222 0 0 0 I121001603 Technikerneuerung In- tegr. Leitstelle Bodenseekreis 246.033 0 -33.913 -33.913 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.265.000 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.018.967 0 -33.913 -33.913 0 0 0 I200601801 Breitbandversorgung - neu 0 -300.000 0 300.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -300.000 0 300.000 0 0 0 I200601902 Elektrifizierung Boden- seegürtelbahn 0 -240.000 123.750 363.750 0 0 -363.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 453.750 453.750 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -240.000 -330.000 -90.000 0 0 -363.000 I310501605 Alte Sporthalle Sani- erung BZM 85.280 -4.305.135 -4.488.343 -183.208 0 -305.135 -104.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 180.000 0 286.494 286.494 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -305.135 0 305.135 0 -305.135 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.158 -4.000.000 -4.428.443 -428.443 0 0 -104.000 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -492.541 -203.136 -264.104 -60.968 -46.986 -31.150 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -203.136 0 203.136 -46.986 -31.150 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -492.541 0 -264.104 -264.104 0 0 0 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -21.135 -488.637 -52.223 436.415 0 -243.637 -427.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -488.637 0 488.637 0 -243.637 -427.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -21.135 0 -52.223 -52.223 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 284.942 0 284.942 284.942 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 278.082 0 278.082 278.082 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Investi- tionstätigkeiten 6.859 0 6.859 6.859 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -482.172 -1.602.888 -438.318 1.164.570 100.000 -252.888 -1.174.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -252.888 0 252.888 0 -252.888 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -482.172 -1.350.000 -438.318 911.682 100.000 0 -1.174.000 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 60 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -4.847 -700.000 13.431 713.431 0 0 -689.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 26.509 26.509 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.073 -700.000 -10.994 689.006 0 0 -689.000 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) 0 -50.000 -336.266 -286.266 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 8.054 8.054 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -344.320 -344.320 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -77.824 22.176 -100.000 0 0 I310501904 Moderniesierung der Außenbeleuchtung BSZ FN 0 -630.000 -429.149 200.851 -630.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -630.000 -429.149 200.851 -630.000 0 0 I310701601 Neue Asylunterkünfte -314.185 -2.317.227 145.636 2.462.864 143.000 -2.460.227 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 28.350 28.350 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Investi- tionstätigkeiten 0 125.000 300.979 175.979 125.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -314.185 -2.442.227 -183.693 2.258.534 18.000 -2.460.227 0 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -3.885.241 -6.899.530 -3.515.629 3.383.901 0 -2.599.530 -3.300.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 637.100 0 1.100.000 1.100.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -350.000 0 350.000 0 -350.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.522.341 -6.549.530 -4.565.150 1.984.380 0 -2.249.530 -3.300.000 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf 0 -500.000 -1.700 498.300 0 -500.000 -498.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 200.000 0 -200.000 0 200.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -600.000 -1.700 598.300 0 -600.000 -398.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg -126.197 -114.086 -19.987 94.099 140.000 -254.086 -114.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 30.000 0 30.000 30.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -103.015 -114.086 -50.000 64.086 140.000 -254.086 -114.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -1.091.024 -123.000 -12.802 110.198 -123.000 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 72.000 72.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.091.024 -123.000 -84.802 38.198 -123.000 0 0 I320601611 Radwegnetzkonzeption -67.568 -7.798 0 7.798 305.377 -313.175 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -67.568 -7.798 0 7.798 305.377 -313.175 0 I320601619 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen -607.093 -659.901 -616.841 43.059 0 -259.901 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.106 2.106 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -607.093 -659.901 -618.947 40.953 0 -259.901 0 I320601702 K 7706 Neubau Rad- Gehweg Mückle und Gießenbrücke -25.354 -362.066 -320.708 41.357 -190.000 -172.066 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 419.800 419.800 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -25.354 -362.066 -729.355 -367.290 -190.000 -172.066 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 61 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Un- terrad 0 -150.000 0 150.000 0 -27.000 -150.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 180.000 0 -180.000 0 23.000 180.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -325.000 0 325.000 0 -50.000 -325.000 I320601804 K 7749 Instands. Bau- werk ü. Bermat. Bach OD Berm. 0 -1.010.000 -795.929 214.071 -910.000 -100.000 -214.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.010.000 -795.929 214.071 -910.000 -100.000 -214.000 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II -9.628 -685.372 -27.166 658.206 0 -135.372 -658.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -150.000 0 150.000 0 0 -150.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.628 -535.372 -27.166 508.206 0 -135.372 -508.000 I320601810 K7785 San. Frickingen- Leustetten - neu -15.502 -1.500.000 -159.476 1.340.524 0 0 -1.340.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -15.502 -1.500.000 -159.476 1.340.524 0 0 -1.340.000 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -436.150 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 102.586 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -538.736 0 0 0 0 0 0 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro 0 -440.000 -201.205 238.795 0 0 -238.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 110.000 108.541 -1.459 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -13.112 -13.112 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -550.000 -285.642 264.358 0 0 -238.000 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) 0 -343.377 -343.377 0 -18.377 -325.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -18.377 -305.100 -286.723 -18.377 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -325.000 0 325.000 0 -325.000 0 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz 0 -265.683 0 265.683 21.699 -287.382 -265.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -65.683 0 65.683 21.699 -87.382 -65.000 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -12.662 -250.198 0 250.198 0 -250.198 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.208 -250.198 0 250.198 0 -250.198 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.454 0 0 0 0 0 0 I330601606 Fortführung Wert- stoffhof-Netz 0 -567.322 0 567.322 22.660 -389.982 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -567.322 0 567.322 22.660 -389.982 0 I330601608 EZ Weiherberg Ba- sisabdichtung Los IVb -41.969 -861.602 -42.271 819.331 7.012 -468.614 -827.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -41.969 -861.602 -42.271 819.331 7.012 -468.614 -827.000 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -30.133 -508.219 -1.316 506.903 0 -508.219 -506.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.133 -508.219 -1.316 506.903 0 -508.219 -506.000 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 62 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 286.269.767,47 292.559.681,12 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 366.074,74 363.632,34 A1200 1.2 Sachvermögen 199.320.894,84 203.831.419,65 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 9.819.233,10 9.844.006,40 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 86.463.325,87 83.025.413,04 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 57.940.981,26 76.261.061,14 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 12.137.878,62 8.768.450,01 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.232.165,46 2.282.715,46 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 5.190.953,58 5.721.509,61 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.938.202,01 6.769.350,99 A1280 1.2.8 Vorräte 286.548,42 228.376,57 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 21.311.606,52 10.930.536,43 A1300 1.3 Finanzvermögen 86.582.797,89 88.364.629,13 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 75.299,25 75.299,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 3.942.269,40 3.052.269,23 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 9.326.761,23 10.960.163,16 A1350 1.3.5 Wertpapiere 20.419.385,74 29.421.619,03 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 14.723.572,40 15.427.458,92 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 3.891.411,25 2.500.146,62 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 34.204.089,62 26.927.672,92 A2000 2. Abgrenzungsposten 7.367.227,33 7.803.572,49 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 6.804.796,95 7.199.546,71 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 562.430,38 604.025,78 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 293.636.994,80 300.363.253,61 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 63 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -157.002.745,12 -170.740.787,02 P1100 1.1 Basiskapital -123.879.178,01 -121.654.096,16 P1200 1.2 Rücklagen -33.120.152,41 -49.086.690,86 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses -31.748.440,16 -49.084.133,76 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses -1.369.155,15 0,00 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -51.484.813,87 -51.601.650,31 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -51.467.127,76 -51.585.143,27 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges -17.686,11 -16.507,04 P3000 3. Rückstellungen -39.194.218,18 -37.855.402,23 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -1.195.979,19 -707.411,33 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -614.860,72 -792.741,70 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stellungen für Abfalldeponien -28.022.705,00 -28.068.288,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -894.510,27 -107.861,27 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -8.466.163,00 -8.179.099,93 P4000 4. Verbindlichkeiten -44.467.630,51 -37.994.292,47 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -21.517.515,41 -22.306.234,33 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen -5.768.351,71 -5.714.939,01 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -7.171.273,17 -7.688.190,67 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -1.224.028,99 -493.279,10 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -8.786.461,23 -1.791.649,36 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -1.491.001,82 -2.171.121,58 P6000 Bilanzsumme -293.636.994,80 -300.363.253,61 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 64 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der festgesetzten Wert- grenze für die Befreiung der Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröff- nungsbilanz und der der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2018 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, insofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Die vom Bodenseekreis gewählte Wertgrenze wurde aufgrund der vorliegenden Betriebe gewerblicher Art, für die das Einkommenssteuer- gesetz maßgebend ist, festgelegt. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO sollen die Bewertungs- methoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beibehalten werden, während die Ansatz- methoden des vorherigen Jahresabschlusses beizubehalten sind. Abweichungen von den hier genannten Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit sind gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Gesetzesänderung im Ein- kommensteuerrecht ist ein begründeter Ausnahmefall angesehen werden. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 65 Vorräte als erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z.B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt immer in Rücksprache mit dem Fachamt und in Anlehnung an die allgemeine AfA-Tabelle Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der ört- lichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungsdauer von der AfA-Tabelle Baden-Württemberg sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53. Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragene Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Der Aktivseite kann man die Mittelverwendung entnehmen. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 62, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbstständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z.B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 800 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 66 bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 360.541 355.975 -4.567 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 5.534 3.392 -2.142 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 0 4.266 4.266 SUMME 366.075 363.632 -2.442 Die negative Abweichung/Veränderung in der Bilanzposition 0025* begründet sich durch den Werteverzehr, welcher in Form der Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände dar- gestellt wird, und in Summe im Jahr 2019, höher als der Wertezugang war. Zugänge stellen beispielsweise Lizenzen für die Software Prosoz Herten, Kommsoft, Tau-Office und Cresto dar. Weiter subsumiert sich hierunter die Softwareerweiterung von INFOMA newsystem um das Modul elektronischer Rechnungsworkflow, sowie das Software-Upgrade „Licht“. In Summe wurden im Jahr 2019 ein Zugang in Höhe von rund 280 Tsd. Euro gebucht. Dem gegenüber stehen rund 285 Tsd. Euro Abschreibung. Unter der Bilanzposition 00800* sind im vergangenen Berichtsjahr keine Vermögensmehrende Buchungen erfolgt. Der Werteverzehr, dargestellt durch die Abschreibungen, in Höhe von rund 2 Tsd. Euro spiegeln die Veränderung der Bilanzsumme zum 31. Dezember. Auf dem Bilanzkonto 00900000 werden alle Anzahlungen für den Erwerb immaterieller Ver- mögensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. In Summe lag der Be- stand zum 31. Dezember hier bei rund 4 Tsd. Euro. Es handelt sich dabei um eine neue Tele- fonanlage am Entsorgungszentrum in Weiherberg, welche im Jahr 2020 fertiggestellt werden soll. 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbau- ten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturver- mögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen so- wie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 62, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen, sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbe- Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 67 bauten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbe- bautes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodensee- kreis nicht vor. Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Hierzu zählen die Kaufpreise, sowie die Nebenkosten wie Notargebüh- ren, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 16.625 16.625 0 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.921 478.921 0 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753 996.753 0 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.243.928 1.243.928 0 019100000 Naturschutzgrundstücke 6.967.387 6.993.733 26.346 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 43.015 41.442 -1.573 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.324 28.324 0 019300000 Bauland 44.280 44.280 0 SUMME 9.819.233 9.844.006 24.773 In Summe steigt die Bilanzsumme der oben im einzelnen aufgeführten Bilanzpositionen um knapp 25 Tsd. Euro. Verantwortlich dafür sind die Veränderungen im Bereich der Naturschutz- grundstücke, sowie deren Aufbauten. Der Grunderwerb (Zugang) von vier Grundstücken (Flst.-Nr. 1443 + 1443/2 + 1444 + 2012/1, alle Riedheim) führen zur positiven Bilanzveränderung der Bilanzposition 0191*. Der Kaufpreis in Höhe von insgesamt rund 26 Tsd. Euro begründet die Veränderung. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Beleuchtungsan- lagen (in diesem Fall eine Einfriedung und Weg auf dem Flst. Nr. 189 in Salem-Buggensegel) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Veränderung in Höhe von - 1,5 Tsd. Euro im Bereich der Aufbauten auf Naturschutzgrundstücke begründen sich somit durch den Werteverzehr, welcher durch die Abschreibungssumme dargestellt wird. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 68 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 62, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, inklu- sive deren Aufbauten und Aufwuchs. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund- und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Sozial- und Wohnbauten, sowie Schulen und Verwal- tungsgebäude. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt generell immer in Rücksprache mit dem Fachamt und in Anlehnung an die allgemeine AfA-Tabelle Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungsdauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 158.333 158.333 0 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 0 0 0 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 7.601 7.601 0 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.327 12.831.327 0 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 58.625.800 55.657.066 -2.968.734 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.449.543 1.449.543 0 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 13.390.723 12.921.544 -469.179 SUMME 86.463.326 83.025.413 -3.437.913 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 69 Unter dieser Bilanzposition ist der Werteverzehr, dargestellt durch die AfA für die negative Veränderung ursächlich. Die Summe der AfA übersteigt den Wert der Zugänge. Obwohl im vergangenen Berichtsjahr unter dem Bilanzkonto 0232* wieder Zugänge aktiviert werden konnten, überstieg die Abschreibungssumme den Wert des Zugangs. Zugänge stellen beispielsweise die Spielgeräte wie ein Ballfangkorb, eine Drehscheibe oder eine Spielkombi- nation an der Pestalozzischule oder eine Gartenbox/Häuschen und die Installation einer Son- nenschutzmarkise an der Droste-Hülshoff-Schule dar. In Summe konnte ein Zugang von knapp 50 Tsd. Euro gebucht werden. Dem gegenüber stehen Abschreibungen in Höhe von mehr als 3 Mio. Euro. Analog verhält es sich bei der Bilanzposition 0292*. Auch hier können die Zugänge in Höhe von knapp 145 Tsd. Euro die Summe der Abschreibungen nicht übersteigen, weshalb auch hier eine negative Veränderung bescheinigt wird. Die Zugänge stellten die Aufstellung von insgesamt sieben weiteren Besprechungskabinen dar. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 75.106 75.106 0 031100000 Grund und Boden Straßen 11.999.362 12.005.898 6.536 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326 463.326 0 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 13.247.094 19.622.547 6.375.453 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 4.184.684 3.973.138 -211.546 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 41.257 37.184 -4.073 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 26.886.754 38.818.124 11.931.369 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 70 035200000 Hochwertiges Zubehör 917.105 1.143.556 226.452 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 126.293 122.182 -4.111 SUMME 57.940.981 76.261.061 18.320.080 Die Umbuchung in Höhe von insgesamt rund 6,5 Tsd. Euro, aufgrund der Zuschlagung zum Straßengrund, ist ursächlich für die Veränderungen des Bilanzkontenbereichs 0311*. Durch die Verkehrsfreigabe der neuen Südumfahrung Kehlen wurde die Aktivierung eines Re- genklärbeckens, sowie die Brücke notwendig. Darüber hinaus konnte die Radwegbrücke an der Kreisstraße 7765 fertiggestellt werden. In Summe tragen sie abzüglich des Werteverzehrs durch die AfA zu der positiven Veränderung der Bilanzposition 032* in Höhe von rund 6,3 Mio. Euro bei. Da keine Zugänge erfolgt sind, ist die Veränderung der Bilanzkonten 03431* und 03432* le- diglich durch den Werteverzehr dargestellt negativ. Positiv wiederum stellt sich die Bilanzposition 035* dar. Im vergangenen Haushaltsjahr konn- ten mehrere Bauprojekte fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben werden, was deren Aktivierung/Bilanzierung erforderlich machte. In Summe wurde ein Zugang in Höhe von rund 14,5 Mio. Euro verzeichnet. So wurden beispielsweise unter anderem die neugebaute Kreis- straßen 7725 (Südumfahrung Kehlen, rund 12,2 Mio. Euro) mitsamt Radweg (knapp 0,5 Mio. Euro) für den Verkehr freigegeben, sowie die Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 7744 in Höhe von rund 450 Tsd. Euro fertiggestellt. Weitere Maßnahmen waren der Bau einer Über- querungshilfe auf der Kreisstraße 7742, sowie die Radwege entlang der Kreisstraßen 7706 und 7749. Abzüglich des Werteverzehrs in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro begründet sich die positive Bilanzsummenveränderung in Höhe von 11,9 Mio. Euro für das vergangene Berichts- jahr. Der Zugang von 4 stationären Geschwindigkeitsmessanlagen, sowie weiterer Bestandteile für die Überwachung des fließenden Verkehrs spiegeln im Wesentlichen die Veränderung der Bilanzposition 0352* wieder. In Summe erklärt hier ein Wertezuwachs von rund 380 Tsd. Euro abzgl. der gebuchten AfA in Höhe von rund 162 Tsd. Euro die positive Bilanzveränderung. Die negative Veränderung der Bilanzposition 039* erklärt sich aufgrund des gebuchten Wer- teverzehrs durch die Abschreibung, welche in Summe den Wert der Zugänge um rund 4 Tsd. Euro übersteigt. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 62, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 71 Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen überwiegend im Bereich der Asylunterbringung vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung einige Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend renoviert. Dies macht eine Aktivierung der Bauten erforderlich. Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 12.137.879 8.768.450 -3.369.429 Im Wesentlichen sind die Veränderungen im Haushaltsjahr 2019 geprägt durch die Verände- rungen im Bereich der Asylunterkünfte. Abgestoßene bzw. an Eigentümer oder Gemeinden zurückgegebene Asylunterkünfte und die Abschreibung mindern die Bilanzsumme um insgesamt knapp 3,5 Mio. Euro. Demgegenüber stehen Zugänge in Höhe von insgesamt rund 162 Tsd. Euro, welche durch die Erweiterung des Betriebsgebäudes am Entsorgungszentrum Füllenwaid, sowie der Erweite- rung des Viehunterstandes im Hepbach-Leimbacher-Ried und dem Betriebscontainer des Wertstoffhofs in Markdorf wiedergespiegelt werden. 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 62, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.232.165 2.282.715 50.550 Aufgrund dessen, dass Kunstgegenstände keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, be- gründen sich Veränderungen unter dieser Bilanzposition durch den Zu- oder Abgang oder ei- ner dauerhaften Wertminderung aufgrund Beschädigung oder ähnlichem. Im Haushaltsjahr 2019 konnten 4 neue Kunstgegenstände (3 Bilder und eine Skulptur) ange- schafft werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände um rund 50 Tsd. Euro ge- stiegen ist. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 72 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 62, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Beweglichen Vermögensgegenstände werden ent- sprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungs- tabelle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abge- schrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 800 Euro investiv zu buchen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 4.013.809 3.810.706 -203.103 062000000 Maschinen 776.098 918.812 142.714 063000000 Technische Anlagen 200.996 197.745 -3.251 063100000 Netzwerke 200.050 794.247 594.196 064000000 Geräte 0 0 0 SUMME 5.190.954 5.721.510 530.556 Im vergangenen Haushaltsjahr 2019 ist der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ um rund 530 Tsd. Euro gestiegen. Die positive Veränderung begründet sich vor allem mit dem Wertezuwachs im Bereich der Netzwerke (Bilanzkonto 0631*). Hier wurden Zugänge in einem Wert von knapp 760 Tsd. Euro verzeichnet. Vermindert um die Abschreibungen (Werteverzehr) beträgt das Saldo einen Wer- tezuwachs von rund 594 Tsd. Euro. Für die Veränderung verantwortlich ist die Subsumtion der Anschaffung von insgesamt 5 Server, sowie der Austausch der Netzwerkkomponente des Da- tennetzes des Landratsamtes. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 73 Ebenfalls eine positive Veränderung verzeichnet die Bilanzposition Maschinen (062*). Bei- spielhaft aufgeführt seien hier der Zugang von Bohrmaschinen, einer Formatkreissäge oder ein Industrieroboter für die Elektronikschule, welche mit einer Summe von rund 250 Tsd. Euro den Werteverzehr in Form der Abschreibung in Höhe von knapp 110 Tsd. Euro übersteigen und somit eine positive Bilanzveränderung ausweist. Trotz zahlreicher Zugänge weist das Bilanzkonto 061* eine negative Veränderung in Höhe von rund 200 Tsd. Euro aus. Ursächlich hierfür ist der Werteverzehr in Höhe von knapp 530 Tsd. Euro, welcher den Wert der Zugänge in Höhe von knapp 350 Tsd. Euro übersteigt. Darüber hinaus wurden zwei in die Jahre gekommene Transporter veräußert, welche zum Zeitpunkt der Veräußerung noch einen Restbuchwert von rund 33 Tsd. Euro auswiesen. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 62, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs-/ und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand- geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog der den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen un- ter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 75.689 864.896 789.208 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 728.315 793.083 64.769 072100000 - 072130000 Mobiliar 1.062.934 999.021 -63.913 072200000 + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 36.811 34.275 -2.535 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 760.271 2.692.794 1.932.523 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte 670.192 644.401 -25.791 0726* Unterrichtsmaterial 603.991 740.879 136.888 SUMME 3.938.202 6.769.351 2.831.149 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen um rund 2,8 Mio. Euro gestiegen. Dies bedeutet, dass der Wert der Zugänge an beweglichem Vermö- gen, den der Abschreibungen im vergangenen Berichtsjahr überstiegen hat. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 74 Der größte Wertezuwachs hat der Bilanzkontenbereich 0724* Informationstechnik und EDV- Ausstattung erfahren. Aber auch die Betriebsvorrichtungen haben einen Zuwachs von knapp 790 Tsd. Euro zu verzeichnen. Ebenfalls wertsteigernd sind die Bilanzkontenbereiche Unterrichtsmaterial 0726* und Betriebs- und Geschäftsausstattung 07200* + 0729*. Verantwortlich für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs „Unterrichtsmaterial“ ist vor allem der Zugang einer Cyber-Physical-Lab-Übungsanlage im Wert von fast 150 Tsd. Euro. Weitere Zugänge waren beispielsweise Experimentierboards für rund 17.500 Euro, ein Schu- lungsfahrzeug von Volkswagen (e-up!) (knapp 10 Tsd. Euro) und ein gebrauchter Audi Q5 sport 2.0 TFSI quattro. Eine Vakuum-Füllmaschine, zwei neue Fristenbriefkästen an den Verwaltungsgebäuden Glär- nisch- und Albrechtsstraße, ein Snack-Automat für die Elektronikschule, zwei Hebebühnen, ein Recup-Becher-Leergutautomat, ein Scheinwerfer-Einstellgerät, und div. Verdunklungsvor- hänge für das Berfusschulzentrum in Friedrichshafen zeichnen sich bespielhaft für den Wer- tezuwachs des Bilanzkontenbereichs Betriebs- und Geschäftsausstattung verantwortlich. In Summe betrug der Wertezugang rund 162 Tsd. Euro. Abzüglich der Abschreibung weißt die Bilanzposition somit einen Wert von rund 793 Tsd. Euro zum Bilanzstichtag aus. Ursächlich für den Wertezuwachs in gleich zwei Bilanzbereichen ist die umfangreiche Erneu- erung der Leitstelle. Zum einen ist das neue Einsatzleit- (ca. 1 Mio. Euro), sowie das Draht- und Funkabfragesystem (ca. 1,2 Mio. Euro) als EDV-Ausstattung und zum anderen die tech- nische Ausstattung (rund 220 Tsd. Euro) als Betriebsvorrichtung bilanziert worden. Ebenfalls als Zugang im Bereich der Betriebsvorrichtung ist die neue Außenbeleuchtung am Berufsschulzentrum in Friedrichshafen, sowie an der HOGA und der Elekrtonikschule in Tett- nang verzeichnet. Weitere Zugänge im Bilanzkontenbereich 0724* stellen beispielsweiße ein 3D-Drucker, mehrere Steuerungstablos, die digitalen Türschilder an den Besprechungsräu- men in den Verwaltungsgebäuden, sowie Beamer und Laptops an den kreiseigenen Schulen dar. Lediglich die Bilanzkonten 07210* -07213* Mobiliar, 07220* + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte, sowie 0725* Werkzeuge, Labor-/Haushaltsgeräte weißen eine negative Verän- derung im Berichtsjahr aus. Hier waren die Zugänge in Summe wertmäßig kleiner als die Ab- schreibungssumme. Dennoch können alle Bilanzkontenbereiche auch zahlreiche Zugänge aufweisen. So seien für den Bilanzkontenbereich Mobilar beispielhaft der Zugang von zwei Sichherheitsschränke, eine Rollregalanlage und mehrere Sofas´s genannt. Der Wertezuwachs beziffert sich insgesamt summarisch auf rund 40. Tsd. Euro, während der Werteverzehr, dar- gestellt durch die Abschreibung, knapp 104 Tsd. Euro aufweist. Im vergangenen Berichtsjahr wurden ebenso ein Schlagzeug und ein Keyboard gekauft. Dem Bilanzkontenbereich 0725* zugehörend wurden ein Motormähgerät (16.698,08 Euro), ein Minifors 2 Bioreaktor (16.498,54 Euro), sowie ein MAJA-Scherbeneiserzeuger (9.431,68 Euro), aber auch eine Sicherheitswerkbank, ein Achsenmessgerät und mehrere Haushaltsge- räte, wie eine Geschirrspülmaschine oder ein Herd gekauft. In Summe betrug der Wertezu- gang mit rund 105 Tsd. Euro, knapp 25 Tsd. Euro weniger als der Werteverzehr durch die Abschreibung. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 75 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 62, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräte versteht man Rohstoffe (z.B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z.B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode (first in – first out). Die zuerst angeschafften Vorräte werden somit auch als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2019 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 286.548 228.377 -58.172 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und Mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. Im Bodenseekreis wurden als Vorratsvermögen folgende Vermögensgegenstände aufgenom- men: - Festsalz - Heizöl - Sole - Flüssiggas und - Pellets Aufgrund der negativen Veränderung lässt sich ein wertmäßiger Rückgang des Vorratsvermö- gens rückschließen. Zum einen lässt sich, dass aus dem mengenmäßigen Rückgang und zum anderen der teils niedrigeren Einkaufspreisen erklären. Die größte Veränderung war vor allem beim Kauf von Festsalz zu erkennen. 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 62, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Die Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegen- schaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 09* unter- liegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition keiner Abschrei- bung. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 76 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 091000000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 195.543 398.409 202.866 096000000 geleistete Anzahlungen auf Anlagen in Bau 21.116.063 10.532.128 -10.583.936 SUMME 21.311.607 10.930.536 -10.381.070 Alle unter diesem Bilanzkontenbereich getätigten Buchungen werden zunächst als Anlagen in Bau deklariert, gesammelt und spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses auf deren Be- triebsfertigkeit (Inbetriebnahme) hin abgefragt. Mit Inbetriebnahme erfolgt auch die Zuordnung zur konkreten Bilanzposition und der Vermögensgegenstand unterliegt der Abschreibung. Die negative Veränderung lässt somit durch Umbuchung und Aktivierung begründen. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70,00 %) 0 0 0 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (76,49 %) 75.299 75.299 0 SUMME 75.299 75.299 0 Aufgrund der hohen Verluste der DBT, die nicht kurzfristig wieder refinanziert werden können, wurde 2017 eine dauerhafte Wertminderung gebucht. Das eingezahlte Stammkapital beläuft sich auf 70.000 Euro. 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d.h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 77 der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Dies hat zur Folge, dass die im Anlagevermögen gebuchten Beträge nicht mit denen aus dem Beteiligungsbericht übereinstimmen (Bsp. FFG, RITZ oder IBT). Eine Erläuterung erfolgt im jeweiligen Jahr der Abweichung. Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00 %) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00 %) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbund-gesell- schaft mbH (25,00 %) 10.700 10.700 0 Bodensee Festival GmbH (7,89 %) 15.600 15.600 0 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28 %) 4.610 4.610 0 FFG Flughafen Friedrichs-hafen GmbH (39,38 %) 2.340.091 1.250.091 -1.090.000 GpZ FN Gemeindepsychiatrie-zent- rum Friedrichshafen gGmbH (10,00 %) 5.000 5.000 0 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrie-zent- rum Überlingen gGmbH (10,00 %) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76 %) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87 %) 39.398 39.398 0 Klinik Tettnang GmbH (5,10 %) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50 %) 53.361 53.361 0 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00 %) 13.383 13.383 0 Zweckverband Breitband Bodensee 0 200.000 200.000 Zweckverband 4IT 146.708 146.708 0 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband ztn 0 0 0 SUMME Beteiligungen 3.942.269 3.052.269 -890.000 Für die FFG GmbH wurde eine Wertminderung im Rahmen des Anteils am Stammkapitals im Verhältnis zum Jahresfehlbetrag verbucht. Bei der Gesellschaft ReKo GmbH gab es durch die Aufnahme sehr vieler weiterer Gesellschaf- ter eine Änderung und Verschiebung des Stammkapitals und der Kapitalrücklagen. Die not- wendigen Zahlungen erfolgten über drei Jahre (2018-2020). Der Bodenseekreis hat die ersten beiden Raten von zusammen 284 Euro bereits 2018 gezahlt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 78 Im Jahr 2019 wurde nach langen Verhandlungen der Zweckverband Breitband Bodensee ge- gründet. Der Bodenseekreis stellt die gesamte Stammkapitaleinlage von 200 Tsd. Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgte erst 2020. Weitere Kosten im Rahmen der Gründung sind nicht angefallen, da die vorherigen Beratungsleistungen nich aktivierbar sind. 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z.B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d.h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. Die Mittel sind als Sparbuch angelegt. Jedoch wurde letztmals 2016 ein Zins erwirtschaftet, dieser wurde der Rücklage zugeführt. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100 %) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100 %) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition bleibt unverändert und setzt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusam- men: Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 79 Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 1.200.000 1.200.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwi- schenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 GpZ Überlingen, Gesellschaf- terdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfi- nanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH Gesellschafterdarlehen Erb- pacht 1.529.710 1.507.840 -21.870 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen 1.208.300 1.078.300 -130.000 RITZ GmbH Gesellschafterdarlehen Neubau 1.750.000 1.317.523 -432.477 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen Rest- rukturierung 2.249.779 4.482.429 2.232.649 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen Risk- Share 645.865 630.865 -15.000 Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.992 30.992 0 Zwischensumme vergebene Darlehen 0 0 0 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160 160 0 Kreisbaugenossenschaft Bo- denseekreis eG 155 155 0 Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800 1.800 0 VMH Vermarktungsgemein- schaft Holz eG 0 100 100 Zwischensumme Genossenschaften 2.115 2.215 0 SUMME Ausleihungen 9.326.761 10.960.163 1.633.302 Für das Darlehen an die RITZ GmbH ging die erste Tilgunsg i.H.v. 432 Tsd. Euro ein. Die nächste Auszahlung folgt 2020. Der Beschluss erfolgte im Kreistag am 31. Mai 2017. Für die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) wurde in den Sitzungen des Kreistags vom 19. Juli 2017 und 15. November 2018 beschlossen, dass für die Restrukturierung (Schul- denabbau, Investitionen) und für die Reaktivierung innerdeutscher Strecken Darlehen ge- währt werden. Für die Restrukturierung werden zwischen 2018 und 2020 jeweils 2,284 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 80 Für alle drei Darlehen zahlte die FFG GmbH Tilgungen i.H.v. 196 Tsd. Euro an den Boden- seekreis zurück. Das Forstamt hat sich an der Genossenschaft Vermarktungsgemeinschaft Holz (VMH eG) mit 100 Euro beteiligt. 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 62, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Depot Liquidität Garant 6.000.404 0 -6.000.404 Sparkassenbriefe (5) 0 5.000.000 5.000.000 Bausparer (5) 0 10.002.636 10.002.636 Sparbuch (Lork) 100.621 100.622 1 Sparbuch (Reis) 2.556 2.556 0 SUMME Wertpapiere 20.419.386 29.421.619 9.002.233 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus Rücklagemitteln der Abfall- wirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Der Stand zum 31. Dezember 2019 betrug 15.944.015,00 Euro (Vj. 15.600.999,54 Euro). Das entspricht einem Gewinn von 343.015,46 Euro (2,15 %, Vj. - 316.140,70 Euro). Der Verlust des Vorjahres konnte damit wieder erwirtschaftet werden. Das im Jahr 2016 eröffneten Depot Liquidität Garant wurden 2019 aufgelöst, da es von der Sparkasse nicht mehr angeboten wurde. Als Alternativen hat der Bodenseekreis langfristig Geld in festverzinslichen Sparkassenbriefen und in klassischen Bausparern angelegt. Die Anlage läuft zwischen fünf und acht Jahren. Bei Bedarf können diese unter bestimmten Bedingungen aufgelöst werden. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.622,12 Euro (+1,01 Euro). Die Mittel der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis sind ebenfalls auf einem Sparbuch angelegt, allerdings erfolgt keine Verzinsung. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 81 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1360) Inzwischen ist eine Aufteilung in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen nicht mehr zwingend erforderlich, weshalb sich im einzelnen Verschiebun- gen ergeben können. Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2019 lag der Forderungsbestand bei rund 6,94 Mio. Euro Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2019 lag der Forderungsbestand bei rund 8,48 Mio. Euro. 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 62, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 3.891.411 2.500.147 -1.391.265 Zum 31. Dezember 2019 lag der Forderungsbestand bei rund 2,50 Mio. Euro. Mit diesem Wert ist der Forderungsbestand erneut deutlich niedriger als im vorhergehenden Haushaltsjahr zum Stichtag. Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko sollte bzw. kann bei allen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden. Wie be- reits bei der Eröffnungsbilanz, erfolgte auch beim Jahresabschluss 2019 keine Pauschalwert- berichtigung. Da die Wertberichtigungssätze bereits recht hoch sind, wird eine weitergehende Pauschal- wertberichtigung nicht in Betracht gezogen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Trans- ferleistungen 14.723.572 15.427.459 703.887 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 82 Zusammenfassung Forderungen Insgesamt wurden 2019 rd. 358 Tsd. Euro niedergeschlagen und 13 Tsd. Euro erlassen. In der Bilanzstehen stehen Forderungen von insgesamt 17,93 Mio. Euro. Die Pauschalwertberichtigung betrug 7,76 Mio. Von den Forderungen zu Beginn des Jahres 2019 wurden im Geschäftsjahr 1,12 Mio. Euro beglichen. 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 62, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 34.204.099 26.927.673 -7.276.426 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2019 lag der Bestand bei 118.207,60 Euro (Vj. 109.394,77 Euro). Die Mittel sind beim Bodenseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutzzentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis betragen 2.557,10 Euro. Davon sind 2.556,46 Euro bei den Wertpapieren enthalten und die restlichen 0,64 Euro. Weiterhin sind 355.168,79 Euro (Vj. 327.836,77 Euro) an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. Die Veränderung des Mündelvermögens ins der Anlage unter 9.7 zu entnehmen. 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 62, Zeile A2100) Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Auf- wand zuzurechnen sind. Mit der aktiven Rechnungsabgrenzung wird der Periodengerechtig- keit Rechnung getragen Diese Bilanzposition setzte sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen: Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 83 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bezüge Beamten 671.535 718.577 47.042 SGB II (Jobcenter) 2.189.085 2.068.098 -120.987 SGB XII (Sozialamt) 2.741.679 3.086.529 344.851 SGB XII (AMI) 0 251.355 251.355 Unterhaltsvorschuss 216.958 228.705 11.747 Wirtschaftliche Jugendhilfe 288.120 196.502 -91.618 Kindertagsbetreuung (KTB) 0 132.162 132.162 Sonstige (Einzelbelege neu) 648.548 398.517 -250.031 Sonstige (Einzelbelege für Vorjahre) 48.872 119.102 70.230 SUMME 6.804.797 7.199.547 394.750 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Seite 62, Zeile A2100) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2019 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 562.430 604.026 41.595 Im vergangenen Berichtsjahr wurden insgesamt 2 Zuschüsse in Summe von 179.630,31 Euro gewährt, welche sich im Einzelnen wie folgt aufteilen. Die Ritz GmbH erhielt einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von rund 52 Tsd. Euro. Des Weiteren wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt fast 180 Tsd. Euro an die Gemeinde Salem für die Beschaffung eines Gerätewagen Logistik Rüst gewährt. Die erste Abschlags- zahlung des Zuschusses erfolgte hierfür bereits im Jahr 2018. Vermindert werden die Zuschüsse durch die Abschreibungssumme. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 84 5.3 Passiva 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 63, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 123.879.178 121.654.096 -2.228.497 Die Reduzierung ergab sich durch die Entnahme der Sonderrücklage i.H.v. 2.225.081,85 € Entnahme sowie einer Korrektur von Wechselgeldvorschüssen aus dem Vorjahr i.H.v. 3.414,70 €. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu bilden (§ 23 GemHVO). Darüber hinaus können zweckgebundene Rücklagen für rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen, sowie für un- bedeutendes Treuhandvermögen im Sinne von § 97 Absatz 2 GemO gebildet werden. Rück- lagen sind im neuen kommunalen Haushaltsrecht Teil des Eigenkapitals der Bilanz. Rücklagen lassen sich somit in folgende Arten untergliedern: - Ergebnisrücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - Zweckgebundene Rücklagen Rücklagen aus Gebührenüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind als Rückstel- lungen auszuweisen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 85 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 63, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 31.748.440 49.084.134 17.335.694 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2019 mit einem Überschuss von 17.335.696,88 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt und erhöht diese auf 49,08 Mio. Euro. In den vergangenen vier Jahren seit der Umstellung auf die Doppik wurden damit 49,08 Mio. Euro an Rücklagen gebildet. Dies klingt sehr hoch und es handelt sich hierbei um eine halb- wegs solide Absicherung für schlechte Zeiten. Im Vergleich betrachtet, relativiert sich diese Reserve jedoch deutlich. So haben anderen – auch kleinere Kreise – deutlich höhere Rücklagen. Deutlich wichtiger ist jedoch, dass die Rücklage nicht dem Stand der liquiden Mittel entspricht. 2019 wurden 23,48 Mio. Euro aus dem Ergebnishaushalt heraus erwirtschaftet, davon wurden 14,82 Mio. Euro für Investitionen verwendet. Die Nettoneuverschuldung führt zu einem Plus von weiteren 761 Tsd. Euro. Das führt zu einer Liquidität der Zuführung zur Rücklage von 9,42 Mio. Euro (anstatt 17,34 Mio. Euro). Im Vergleich zum Vorjahr sank der Anteil an liquiden Mitteln zum Vorjahr. Weiterhin ist dabei nicht berücksichtigt, dass rd. 14,27 Mio. Euro an Haus- haltsermächtigungen und weitere 9,97 Mio. Euro an Verbindlichkeiten bereits teilweise gebu- nen sind. 7.643.487 16.927.438 31.748.440 49.084.134 34.964.739 25.099.321 40.508.032 42.282.934 2.172.326 -11.536.653 1.311.257 4.424.975 5.347.524 5.492.112 5.508.622 5.556.753 -20.000.000 -10.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bereinigte liquide Eigenmittel (lt. Anlage 9.4, Zeile 13) bereinigte liquide Eigenmittel nach Abzug gebundener Mittel (lt. Anlage 9.4, Zeile 19) Mindestliquidität Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 86 In obenstehender Grafik wird dargestellt, dass die ordentliche Rücklage nicht zwingend aus liquiden Mitteln besteht. In einzelnen Jahren kann der Bestand der liquiden Mittel aus Vorjahen dazu führen, dass die Rücklage sogar niederigr ist als die liquiden Mittel. Ab 2019 hat sich dies jedoch umgekehrt und die Rücklagen sind höher als die liquiden Mittel. Hinzu kommt, dass in den bereinigten liquiden Mitteln (siehe 9.4) auch nicht unmittelbar verfügbare Mittel enthalten sind. So z.B. langfristige Geldanlagen oder der Bodenseefonds. Vergleichbar wäre die graue Spalte, welche die bereinigten liquiden Mittel um die bereits ge- bundenen Rückstellungen und zweckgebundenen Rücklagen bereinigt. Dieser Wert war je- doch 2017 sogar negativ. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Seite 63, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1.369.155 0 -1.369.155 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2019 mit einem Fehl- betrag in Höhe von 3.594.237,00 Euro ab. Die bisherige Rücklage reichte damit zum Ausgleich nicht aus und der Differenzbetrag musste mit dem Basiskapital verrechnet werden (siehe 5.3.1). Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 63, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 1 0 SUMME 2.557 2.557 0 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rige Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Aktuell bringt eine Anlage in dieser Höhe keinen Zins. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 87 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 63, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 13.741.459,88 Euro (Gesamtergebnis). Dieses ergibt sich aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 17.335.696,88 Euro (Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis) abzüglich einem Fehlbetrag in Höhe von 3.594.237,00 Euro aus dem Sonderergebnis. Der Überschuss des Ordentlichen Ergebnisses wurde der Rücklagen aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses zuge- führt und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses der Rücklagen der Überschüsse aus dem Sonderergebnisses und dem Basiskapital entnommen (siehe hierzu auch 5.3.2.1 und 5.3.2.2). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.330.984 1.331.047 63 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 44.597.639 44.966.722 369.082 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 1.686.616 1.987.736 301.119 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 3.851.888 3.299.639 -552.249 SUMME 51.467.128 51.585.143 118.016 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 63, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach § 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis im vergangenen Berichtsjahr nicht vorkamen. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 88 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 63, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 17.686 16.507 -1.179 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit diese verwendet werden oder der Grund der Rückstellung entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden, da sich beim Blockmodell die Beschäftigungs- als auch die Freistellungsphase über das gezahlte Arbeitsentgelt nicht entsprechen. Diese Rück- stellungen umfassen das während der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelt und den Auf- stockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung ent- steht. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Gebildet werden die Rückstellungen ratierlich im Verhältnis Monate der Arbeitsphase für die jeweiligen Monate der Frezeitphase. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 89 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 1.195.979 707.411 -488.568 Im Berichtsjahr wurden für 3 Fälle Rückstellungen i.H.v. zusammen 69,6 Tsd. Euro gebildet. Der letzte aktuelle Fall endet im Dezember 2024. Verwendet wurden 2019 insgesamt 235,3 Tsd. Euro. Da bis einschließlich 2018 die Rückstellungen mit der Vereinbarung in voller Höhe gebildet wurden und nach Hinweis der GPA die Rückstellungen ratierlich zu bilden sind, wur- den 322,9 Tsd. Euro zuviel gebildeter Rückstellungen aufgelöst und ab 2020 – den Monaten der Arbeitsphase entsprechend – neu gebildet. Dies führt folglich auch mit zur Verbesserung des ordentlichen Ergenisses. 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetz auf den Landkreis über. Auf Grund der Kostenbetei- ligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land. Eventuelle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Verbind- lichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 60 % des wertberichtigten Forderungsbestandes zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 614.861 792.742 177.881 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Seite 63, Zeile P3300) Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rücklage (738 Tsd. Euro). Gemäß Beschluss des Kreistags vom 14. Januar 2020 werden die Nachsor- gerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 2,7 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen- Füllenwaid (Osterweiterung) wurden zusätzlich 162 Tsd. Euro aus dem laufenden Gebühren- haushalt der Rückstellung zugeführt. Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen (855 Tsd. Euro) für die Deponien. Aufgrund der Verschiebung von Sanierungsmaßnahmen auf der Deponie Weiherberg fiel die Entnahme um 856 Tsd. Euro geringer aus als geplant. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 90 Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 25.370.140 25.445.690 75.550,00 Deponie Hakspiel 621.250 573.173 -48.077,00 Deponie Dillmannshof 767.911 724.912 -42.999,00 Deponie Bermatingen 573.045 536.154 -36.891,00 Deponie Überlingen Norder- weiterung 559.703 549.319 -10.384,00 Deponie Überlingen Osterwei- terung 130.656 239.040 108.384,00 SUMME 28.022.705,00 28.068.288,00 45.583,00 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Aufgrund der negativen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2019 ergab sich ein höherer Fehlbe- trag als geplant. Dementsprechend war auch eine entsprechend höhere Entnahme aus der Gebührenrückstellung erforderlich. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstellungen 894.510 107.861 - 786.649 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 91 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewähr- leistungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 7.987.000 7.808.660 -178.340 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 479.163 370.440 -108.723 SUMME 8.466.163 8.179.100 -287.063 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Unter anderem wurde für die Rückzahlung der Verwaltungskosten im Jobcenter eine Rück- stellung i.H.v. 164 Tsd. Euro gebildet. Die Rückstellungen aus 2018 für die Spitzabrechnung Asyl (3,94 Mio. Euro) und auch für Rückzahlung der Nettoaufwendungen für Geduldete (622 Tsd. Euro) wurden aufgrund neuer Erkennis entsprechend angepasst. Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Es wurden vier neue Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen i.H.v. 24.131 Euro gebildet (Kressbronn, Bermatingen, Friedrichshafen, Hagnau). Insgesamt wurden 23.321 Euro ver- wendet und weitere 109.533 Euro wurden aufgelöst, da diese nicht mehr benötigt werden. Der letzte Mietvertrag läuft planmäßig 2036 aus. Mit Ablauf des Jahres 2019 laufen von ehe- mals 57 (Gesamtrückbaukosten 2,49 Mio. Euro) noch 19 Mietverträge. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 92 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 63, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 63, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Zum 31. Dezember 2019 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Landesbank Baden-Württem- berg vom 30.12.2003 525.595 182.613 -342.982 Commerzbank AG vom 02.02.2004 706.497 615.632 -90.865 NRW Bank vom 28.01.2005 1.856.905 1.564.490 -292.415 KfW-Bank vom 22.09.2003 1.000.000 800.000 -200.000 Landesbank Baden-Württem- berg vom 01.07.2005 1.373.202 1.270.242 -102.960 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 1.687.500 1.437.500 -250.000 Sparkasse Bodensee vom 26.06.2006 1.875.000 1.625.000 -250.000 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 151.090 130.910 -20.180 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09./12.12.2005 477.010 413.390 -63.620 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 408.330 353.870 -54.460 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 512.360 444.040 -68.320 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 93 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 324.110 280.890 -43.220 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 1.720 1.480 -240 Sparkasse Bodensee vom 04.01.2010 2.719.617 2.472.379 -247.238 Sparkasse Bodensee vom 21.11.2011/28.05.2012 1.449.644 1.351.731 -97.913 Sparkasse Bodensee vom 11.03.2009 6.448.936 0 -6.448.936 NRW.Bank vom 29.03.2019 0 5.862.069 5.862.069 kfW-Bank vom 05.11.2019 0 3.500.000 3.500.000 SUMME 21.517.515 22.306.234 788.719 Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro- Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Seit 2007 wird eine strenge Finanzpolitik betrieben und der Schuldenstand reduzierte sich um 36,47 Mio. Euro oder auch 62,1 %. Erstmals seit diesem Zeitpunkt hat man 2019 ein Darlehen aufgenommen. Die bevorstehen- den Investitionen machen dies zum einen notwendig, aber der aktuelle Zinsmarkt macht dies teilweis sogar wirtschaftlich. Das 2019 aufgenommene Darlehen hat einen Zinssatz von 0,01 %. Zum 31. Dezember 2019 liegt die Verschuldung bei 22.306.234,33 Euro (pro-Kopf-Verschul- dung von 102,52 Euro). Dies entspricht einer Nettoneuverschuldung von 789 Tsd. Euro. Die Vergleichswerte der anderen Landkreise für 2019 liegen zum Stichtag des Rechenschafts- berichts noch nicht vor. Daher werden erneut die Daten aus 2018 zum Vergleich herangezo- gen. 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 R E 1 9 8 0 R E 1 9 8 2 R E 1 9 8 4 R E 1 9 8 6 R E 1 9 8 8 R E 1 9 9 0 R E 1 9 9 2 R E 1 9 9 4 R E 1 9 9 6 R E 1 9 9 8 R E 2 0 0 0 R E 2 0 0 2 R E 2 0 0 4 R E 2 0 0 6 R E 2 0 0 8 R E 2 0 1 0 R E 2 0 1 2 R E 2 0 1 4 R E 2 0 1 6 R E 2 0 1 8 Mio. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 94 Die Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise, ohne Eigenbetriebe und Eigengesellschaften, im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 94,62 Euro (Vj. 149,15 Euro) und in Baden-Württemberg bei 135,22 Euro (Vj. 105,99 Euro). Der Durchschnitt der Landkreise inkl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Regierungs- bezirk Tübingen liegt bei 157,28 Euro (Vj. 179,71 Euro) und in Baden-Württemberg bei 242,56 Euro (Vj. 252,73 Euro). Kennzahl Ergebnis 2016 Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Schuldenstand/EW = Schuldenstand Einwohner 124,76 € 113,05 € 99,77 € 102,52 € Da positive Bestände mit einem Verwahrentgelt von 0,40 % (seit Aug 2017) belegt sind und der Zins für die Aufnahme von Kassenkrediten ebenfalls bei 0,40 % (seit Nov 2017) liegt, wurde in 2019 kaum ein Kassenkredit in Anspruch genommen. Der Höchstbetrag der Inan- spruchnahme lag bei rd. 3,10 Mio. Euro von möglichen 18,00 Mio. Euro. Der Kassenkredit wurde an einem Tag (Vj. rd. 53) in Anspruch genommen. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 63, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten, die Kredit- aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5.768.351,71 5.714.939,01 -53.412,70 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 5.122.708,65 Euro. Für die EDV wurde eine Netzwerkkomponente geleast, da dies das wirtschaftlichere Angebot war. Der Bestand zum 31. Dezember 2019 betrug 592.230,36 Euro. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 95 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr gezahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 7.171.273 7.688.191 517.315 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 7.688.191,67 Euro und liegen damit um rd. 500 Tsd. Euro über dem Niveau der letzten beiden Jahre. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts ist noch eine Verbindlichkeit i.H.v. 50,00 Euro offen. 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 63, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 1.224.029 493.279 -730.750 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 493.279,10 Euro und liegt damit wieder auf dem Niveau aus 2017. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch Verbindlichkeiten i.H.v. 10.183,42 Euro offen. 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 63, Zeile P4600) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern (ehemals Sachbuchteil für haushaltsfremde Vorgänge oder auch ShV). Darunter fallen beispielsweise Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 96 die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Si- cherheitseinbehalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 8.786.461 1.791.649 -6.994.812 davon Beistandschaften 327.804 355.169 27.364 Diese Bilanzposition sank im Berichtszeitraum wieder auf 1.791.649,36 Euro und liegt damit ebenfalls wieder auf dem Stand von 2017. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind 355.168,79 Euro an Mündelgeldern enthalten. Der hohe Wert in 2018 ergibt sich aus debitorischen Überzahlungen für den Bereich Asyl (4,02 Mio. Euro) und vom Bund für die Leistungsbeteiligung EGT (1,50 Mio. Euro). Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 155.789,50 Euro offen (Stand Juli 2020). Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern (Sicherheits- einbehalte, Pfandgelder, Weiterleitungen an die LOK nach vollständiger Zahlung von Forde- rungen im Bereich Wohngeld). 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 63, Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Passive Rechnungs- abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Spenden 93.455 97.195 3.740 Vermächtnis Lork 65.495 60.208 -5.287 Nachlass Fricker 29.137 29.137 0 Zuschüsse Projekte 61.133 53.382 -7.751 Zuschuss Digitalisierung Schulen 0 750.418 750.418 Zuschüsse für Flüchtlinge (PG 3130) 703.683 672.556 -31.127 Zuschüsse für Verwaltung und Betrieb von Asylunter- künften (PG 3140) 438.126 418.746 -19.380 Zuschüsse Sozialamt (PG 3180) 97.599 84.290 -13.309 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 97 Finanzamt 0 0 0 Sonstige 2.374 5.190 2.816 SUMME 1.491.002 2.171.122 680.120 Grundsätzlich liegen die passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf Vorjahresniveau. Neu hinzugekommen sind die Zuschüsse des Landes zur Digitalisierung, welche 2019 mit dem FAG ausgezahlt wurden, jedoch nicht mehr verwendet werden konnten. Da die Mittel zweck- gebunden sind, werden sie bis zur tatsächlichen Verwendung noch zur Verfügung gestellt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 98 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte THH 1, Innere Verwaltung; 6,48% THH 2, Sicherheit und Ordnung; 3,21% THH 3, Schulträgeraufgaben; 9,78% THH 4, Kulturpflege; 1,06% THH 5, Soziales; 60,25% THH 6, Bauangelegenheiten; 0,97% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; 7,85% THH 8, Straßen; 3,49% THH 9, Verkehr und ÖPNV; 0,75% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; 3,01% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; 3,15% ANTEIL AM AUFWAND THH 1, Innere Verwaltung; -5,77% THH 2, Sicherheit und Ordnung; -86,73% THH 3, Schulträgeraufgaben; - 77,03% THH 4, Kulturpflege; - 69,10% THH 5, Soziales; - 49,62% THH 6, Bauangelegenheiten; - 58,78% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; - 101,72% THH 8, Straßen; - 69,41% THH 9, Verkehr und ÖPNV; -12,45% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; -13,97% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; - 1678,17% AUFWANDSDECKUNG IN % Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 99 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teilhaus- halt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung -18.779.759,35 € -108,33% -86,32 € THH 2 Sicherheit und Ordnung -1.310.388,24 € -7,56% -6,02 € THH 3 Schulträgeraufgaben -6.916.996,82 € -39,90% -31,79 € THH 4 Kulturpflege -1.011.981,28 € -5,84% -4,65 € THH 5 Soziales -93.436.795,08 € -538,99% -429,46 € THH 6 Bauangelegenheiten -1.229.894,88 € -7,09% -5,65 € THH 7 Energie- und Abfallwirt- schaft 416.067,55 € 2,40% 1,91 € THH 8 Straßen -3.284.880,64 € -18,95% -15,10 € THH 9 Verkehr und ÖPNV -2.023.100,13 € -11,67% -9,30 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -7.960.648,22 € -45,92% -36,59 € THH 11 Allgemeine Finanzwirt- schaft 152.874.070,69 € 881,85% 702,64 € SUMME Gesamthaushalt 17.335.693,60 € 100,00% 79,68 € Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 100 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 101 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -738.482,54 -74.800,00 -188.982,72 -114.182,72 0,00 0,00 114.182,72 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -2.015,30 -32.400,00 -2.015,29 30.384,71 0,00 0,00 -30.384,71 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -11.501,80 -9.000,00 -2.702,65 6.297,35 0,00 0,00 -6.297,35 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -145.515,06 -61.800,00 -117.120,32 -55.320,32 0,00 0,00 55.320,32 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -252.899,19 -317.200,00 -348.259,18 -31.059,18 0,00 0,00 31.059,18 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -3.406,17 -1.500,00 -15.891,07 -14.391,07 0,00 0,00 14.391,07 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen -177.691,50 0,00 -124.047,00 -124.047,00 0,00 0,00 124.047,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -607.947,62 -120.000,00 -351.541,36 -231.541,36 0,00 0,00 231.541,36 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.939.459,18 -616.700,00 -1.150.559,59 -533.859,59 0,00 0,00 533.859,59 0,00 12 Personalaufwendungen 8.812.993,30 9.056.800,00 9.175.181,02 118.381,02 0,00 0,00 -118.381,02 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 5.357.194,90 7.408.000,00 5.647.408,61 -1.760.591,39 -48.738,38 0,00 1.711.853,01 0,00 15 Abschreibungen 1.120.350,90 865.700,00 1.092.346,57 226.646,57 0,00 0,00 -226.646,57 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 267.841,82 3.000,00 409.841,89 406.841,89 0,00 0,00 -406.841,89 0,00 17 Transferaufwendungen 397.730,79 480.000,00 392.401,41 -87.598,59 0,00 0,00 87.598,59 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.383.169,63 3.374.550,00 3.213.139,44 -161.410,56 10.466,59 0,00 171.877,15 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 19.339.281,34 21.188.050,00 19.930.318,94 -1.257.731,06 -38.271,79 0,00 1.219.459,27 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 17.399.822,16 20.571.350,00 18.779.759,35 -1.791.590,65 -38.271,79 0,00 1.753.318,86 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen -20.612.792,66 -23.330.800,00 -21.681.406,64 1.649.393,36 0,00 0,00 -1.649.393,36 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 3.035.203,06 3.403.600,00 3.224.219,34 -179.380,66 0,00 0,00 179.380,66 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -17.577.589,60 -19.927.200,00 -18.457.187,30 1.470.012,70 0,00 0,00 -1.470.012,70 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -177.767,44 644.150,00 322.572,05 -321.577,95 -38.271,79 0,00 283.306,16 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 102 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.517.028,74 584.300,00 951.832,87 -367.532,87 0,00 0,00 -367.532,87 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -16.801.700,58 -20.322.350,00 -18.211.927,13 -2.110.422,87 38.271,79 0,00 -2.072.151,08 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -15.284.671,84 -19.738.050,00 -17.260.094,26 -2.477.955,74 38.271,79 0,00 -2.439.683,95 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 60.000,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 880.267,06 0,00 865.971,41 -865.971,41 0,00 0,00 -865.971,41 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 395,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 6.859,25 0,00 6.859,25 -6.859,25 0,00 0,00 -6.859,25 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 887.521,76 60.000,00 872.830,66 -812.830,66 0,00 0,00 -812.830,66 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -624.841,82 -1.310.700,00 -749.269,77 -561.430,23 -20.000,00 -447.534,03 -1.028.964,26 -599.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -554.947,95 0,00 -625.076,35 625.076,35 -8.000,00 0,00 617.076,35 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -321.441,47 -75.000,00 -385.711,03 310.711,03 155.444,24 -1.260.380,39 -794.225,12 -473.500,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.501.231,24 -1.385.700,00 -1.760.057,15 374.357,15 127.444,24 -1.707.914,42 -1.206.113,03 -1.072.500,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -613.709,48 -1.325.700,00 -887.226,49 -438.473,51 127.444,24 -1.707.914,42 -2.018.943,69 -1.072.500,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -15.898.381,32 -21.063.750,00 -18.147.320,75 -2.916.429,25 165.716,03 -1.707.914,42 -4.458.627,64 -1.072.500,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 103 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 104 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -3.102.845,60 -3.805.900,00 -3.856.254,25 -50.354,25 0,00 0,00 50.354,25 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -10.347,43 -1.400,00 -212.279,97 -210.879,97 0,00 0,00 210.879,97 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -3.970.482,50 -3.644.500,00 -4.032.791,33 -388.291,33 -2.300,00 0,00 385.991,33 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -1.625,63 -6.800,00 -18.581,80 -11.781,80 0,00 0,00 11.781,80 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -144.875,05 -143.900,00 -233.087,07 -89.187,07 0,00 0,00 89.187,07 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 -85.861,54 -85.861,54 0,00 0,00 85.861,54 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -91.963,56 -36.600,00 -126.783,30 -90.183,30 0,00 0,00 90.183,30 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -7.322.139,77 -7.639.100,00 -8.565.639,26 -926.539,26 -2.300,00 0,00 924.239,26 0,00 12 Personalaufwendungen 6.392.769,51 6.814.100,00 6.712.618,22 -101.481,78 0,00 0,00 101.481,78 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 781.318,77 863.000,00 748.059,07 -114.940,93 9.937,33 0,00 124.878,26 0,00 15 Abschreibungen 837.707,29 205.600,00 704.552,75 498.952,75 0,00 0,00 -498.952,75 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 294.990,30 348.100,00 291.979,77 -56.120,23 -14.125,64 0,00 41.994,59 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.425.344,58 1.387.950,00 1.418.817,69 30.867,69 -2.560,00 0,00 -33.427,69 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 9.732.130,45 9.618.750,00 9.876.027,50 257.277,50 -6.748,31 0,00 -264.025,81 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 2.409.990,68 1.979.650,00 1.310.388,24 -669.261,76 -9.048,31 0,00 660.213,45 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.688.072,98 3.466.200,00 3.193.531,18 -272.668,82 0,00 0,00 272.668,82 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 2.688.072,98 3.466.200,00 3.193.531,18 -272.668,82 0,00 0,00 272.668,82 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 5.098.063,66 5.445.850,00 4.503.919,42 -941.930,58 -9.048,31 0,00 932.882,27 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 105 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 7.263.211,47 7.637.700,00 8.299.941,56 -662.241,56 2.300,00 0,00 -659.941,56 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -8.563.864,46 -9.413.150,00 -8.130.264,71 -1.282.885,29 6.748,31 0,00 -1.276.136,98 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.300.652,99 -1.775.450,00 169.676,85 -1.945.126,85 9.048,31 0,00 -1.936.078,54 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.309.550,00 0,00 46.100,00 -46.100,00 0,00 59.000,00 12.900,00 59.000,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 11.603,00 -11.603,00 0,00 0,00 -11.603,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.309.550,00 0,00 57.703,00 -57.703,00 0,00 59.000,00 1.297,00 59.000,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.120.577,59 -795.000,00 -487.310,36 -307.689,64 -10.000,00 0,00 -317.689,64 -302.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -44.382,05 -25.000,00 -121.614,43 96.614,43 43.305,43 -602.617,07 -462.697,21 -356.550,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -243.057,74 -180.000,00 -185.998,74 5.998,74 -34.553,74 -93.000,00 -121.555,00 -180.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.408.017,38 -1.000.000,00 -794.923,53 -205.076,47 -1.248,31 -695.617,07 -901.941,85 -838.550,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -98.467,38 -1.000.000,00 -737.220,53 -262.779,47 -1.248,31 -636.617,07 -900.644,85 -779.550,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.399.120,37 -2.775.450,00 -567.543,68 -2.207.906,32 7.800,00 -636.617,07 -2.836.723,39 -779.550,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 106 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 107 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 108 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -16.324.538,15 -16.419.700,00 -16.589.324,48 -169.624,48 0,00 0,00 169.624,48 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -928.941,10 -713.000,00 -1.026.470,42 -313.470,42 0,00 0,00 313.470,42 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -333.287,85 -323.600,00 -289.612,07 33.987,93 0,00 0,00 -33.987,93 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -159.383,07 -142.400,00 -172.836,79 -30.436,79 0,00 0,00 30.436,79 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -4.932.098,13 -5.020.100,00 -4.772.232,59 247.867,41 0,00 0,00 -247.867,41 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.387.030,28 -1.200,00 -346.988,22 -345.788,22 0,00 0,00 345.788,22 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -24.065.278,58 -22.620.000,00 -23.197.464,57 -577.464,57 0,00 0,00 577.464,57 0,00 12 Personalaufwendungen 2.802.252,23 2.735.900,00 2.750.916,35 15.016,35 0,00 0,00 -15.016,35 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 8.882.097,59 9.981.300,00 8.742.102,99 -1.239.197,01 -795.626,91 0,00 443.570,10 0,00 15 Abschreibungen 3.379.545,75 3.055.400,00 3.483.074,70 427.674,70 0,00 0,00 -427.674,70 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 4.834.214,22 4.471.200,00 5.364.308,14 893.108,14 0,00 0,00 -893.108,14 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.437.557,64 9.133.800,00 9.774.059,21 640.259,21 -19.501,13 0,00 -659.760,34 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 31.335.667,43 29.377.600,00 30.114.461,39 736.861,39 -815.128,04 0,00 -1.551.989,43 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 7.270.388,85 6.757.600,00 6.916.996,82 159.396,82 -815.128,04 0,00 -974.524,86 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 775.061,84 795.000,00 773.652,12 -21.347,88 0,00 0,00 21.347,88 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 775.061,84 795.000,00 773.652,12 -21.347,88 0,00 0,00 21.347,88 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 8.045.450,69 7.552.600,00 7.690.648,94 138.048,94 -815.128,04 0,00 -953.176,98 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 109 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 21.278.363,91 21.905.800,00 24.658.994,24 -2.753.194,24 0,00 0,00 -2.753.194,24 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -27.674.680,03 -26.322.200,00 -27.023.641,11 701.441,11 815.128,04 0,00 1.516.569,15 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -6.396.316,12 -4.416.400,00 -2.364.646,87 -2.051.753,13 815.128,04 0,00 -1.236.625,09 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.955.261,64 0,00 215.585,46 -215.585,46 0,00 0,00 -215.585,46 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.956.261,64 0,00 215.585,46 -215.585,46 0,00 0,00 -215.585,46 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -38.461,63 -50.000,00 -62.009,22 12.009,22 -21.486,23 -407.927,95 -417.404,96 -104.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.236.857,98 -2.150.000,00 -1.444.931,50 -705.068,50 -762.900,00 -138.280,40 -1.606.248,90 -1.954.750,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -528.353,30 -624.900,00 -915.933,48 291.033,48 -92.130,24 -498.427,07 -299.523,83 -105.650,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -27.300,00 -27.300,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.803.672,91 -2.824.900,00 -2.422.874,20 -402.025,80 -876.516,47 -1.071.935,42 -2.350.477,69 -2.164.400,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 152.588,73 -2.824.900,00 -2.207.288,74 -617.611,26 -876.516,47 -1.071.935,42 -2.566.063,15 -2.164.400,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -6.243.727,39 -7.241.300,00 -4.571.935,61 -2.669.364,39 -61.388,43 -1.071.935,42 -3.802.688,24 -2.164.400,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 110 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 111 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 112 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -408.935,38 -411.300,00 -391.565,30 19.734,70 0,00 0,00 -19.734,70 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -32.063,20 -15.000,00 -32.516,28 -17.516,28 0,00 0,00 17.516,28 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -1.438.453,72 -1.479.400,00 -1.451.752,57 27.647,43 0,00 0,00 -27.647,43 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -112.963,17 -76.200,00 -107.230,29 -31.030,29 0,00 0,00 31.030,29 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -101.105,88 -60.300,00 -222.612,71 -162.312,71 0,00 0,00 162.312,71 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -38.897,60 0,00 -57.384,77 -57.384,77 0,00 0,00 57.384,77 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -2.132.418,95 -2.042.200,00 -2.263.061,92 -220.861,92 0,00 0,00 220.861,92 0,00 12 Personalaufwendungen 1.491.547,36 1.645.600,00 1.596.245,74 -49.354,26 0,00 0,00 49.354,26 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 310.458,42 398.200,00 346.425,55 -51.774,45 -1.283,00 0,00 50.491,45 0,00 15 Abschreibungen 110.016,88 107.000,00 111.229,30 4.229,30 0,00 0,00 -4.229,30 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 27,50 27,50 0,00 0,00 -27,50 0,00 17 Transferaufwendungen 121.311,03 128.800,00 105.712,93 -23.087,07 0,00 0,00 23.087,07 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.104.927,82 1.130.800,00 1.115.402,18 -15.397,82 -5.851,85 0,00 9.545,97 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 3.138.261,51 3.410.400,00 3.275.043,20 -135.356,80 -7.134,85 0,00 128.221,95 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.005.842,56 1.368.200,00 1.011.981,28 -356.218,72 -7.134,85 0,00 349.083,87 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 863.334,09 953.900,00 881.093,85 -72.806,15 0,00 0,00 72.806,15 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 863.334,09 953.900,00 881.093,85 -72.806,15 0,00 0,00 72.806,15 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.869.176,65 2.322.100,00 1.893.075,13 -429.024,87 -7.134,85 0,00 421.890,02 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 113 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 2.149.276,86 2.027.200,00 2.263.749,16 -236.549,16 0,00 0,00 -236.549,16 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.080.300,82 -3.303.400,00 -3.146.605,69 -156.794,31 7.134,85 0,00 -149.659,46 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -931.023,96 -1.276.200,00 -882.856,53 -393.343,47 7.134,85 0,00 -386.208,62 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 31.861,61 0,00 51.747,28 -51.747,28 0,00 0,00 -51.747,28 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 31.861,61 0,00 51.747,28 -51.747,28 0,00 0,00 -51.747,28 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -37.669,91 -8.600,00 -85.091,01 76.491,01 -21.237,44 -5.000,00 50.253,57 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -31.951,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -69.621,41 -8.600,00 -85.091,01 76.491,01 -21.237,44 -5.000,00 50.253,57 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -37.759,80 -8.600,00 -33.343,73 24.743,73 -21.237,44 -5.000,00 -1.493,71 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -968.783,76 -1.284.800,00 -916.200,26 -368.599,74 -14.102,59 -5.000,00 -387.702,33 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 114 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 115 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 32 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung 3210 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 116 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.477.990,77 -1.070.000,00 -1.235.653,27 -165.653,27 0,00 0,00 165.653,27 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -47.795.948,11 -49.013.400,00 -46.800.228,84 2.213.171,16 0,00 0,00 -2.213.171,16 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -56.860,37 -195.400,00 -57.059,60 138.340,40 0,00 0,00 -138.340,40 0,00 4 Sonstige Transfererträge -15.803.961,89 -15.118.100,00 -16.353.052,16 -1.234.952,16 0,00 0,00 1.234.952,16 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -821.723,81 -812.000,00 -676.460,77 135.539,23 0,00 0,00 -135.539,23 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -83.103,72 -70.000,00 -134.571,37 -64.571,37 0,00 0,00 64.571,37 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -19.482.038,10 -24.715.200,00 -18.072.652,35 6.642.547,65 0,00 0,00 -6.642.547,65 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -10.681.643,30 -600,00 -8.692.456,86 -8.691.856,86 0,00 0,00 8.691.856,86 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -96.203.270,07 -90.994.700,00 -92.022.135,22 -1.027.435,22 0,00 0,00 1.027.435,22 0,00 12 Personalaufwendungen 21.621.227,39 22.228.200,00 22.358.557,78 130.357,78 0,00 0,00 -130.357,78 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 3.691.408,27 5.877.600,00 3.241.602,29 -2.635.997,71 -63.891,11 0,00 2.572.106,60 0,00 15 Abschreibungen 2.642.922,29 1.862.600,00 2.059.613,32 197.013,32 0,00 0,00 -197.013,32 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 146.223.448,31 153.314.900,00 153.594.437,85 279.537,85 0,00 0,00 -279.537,85 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 15.078.381,35 3.964.400,00 4.204.719,06 240.319,06 0,00 0,00 -240.319,06 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 189.257.387,61 187.247.700,00 185.458.930,30 -1.788.769,70 -63.891,11 0,00 1.724.878,59 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 93.054.117,54 96.253.000,00 93.436.795,08 -2.816.204,92 -63.891,11 0,00 2.752.313,81 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 7.898.839,25 8.818.600,00 8.110.053,97 -708.546,03 0,00 0,00 708.546,03 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 7.898.839,25 8.818.600,00 8.110.053,97 -708.546,03 0,00 0,00 708.546,03 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 100.952.956,79 105.071.600,00 101.546.849,05 -3.524.750,95 -63.891,11 0,00 3.460.859,84 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 117 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 98.158.567,95 90.799.300,00 84.632.041,81 6.167.258,19 0,00 0,00 6.167.258,19 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -178.128.696,63 -185.385.100,00 -184.424.305,34 -960.794,66 63.891,11 0,00 -896.903,55 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -79.970.128,68 -94.585.800,00 -99.792.263,53 5.206.463,53 63.891,11 0,00 5.270.354,64 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 184.284,00 0,00 286.493,73 -286.493,73 0,00 0,00 -286.493,73 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 22.100,00 0,00 -272.629,39 272.629,39 0,00 0,00 272.629,39 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 300.979,39 -300.979,39 0,00 0,00 -300.979,39 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 206.384,00 0,00 314.843,73 -314.843,73 0,00 0,00 -314.843,73 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -305.134,71 -305.134,71 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -401.343,47 -4.000.000,00 -4.621.573,04 621.573,04 -32.000,00 -2.460.227,32 -1.870.654,28 -229.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -54.263,41 0,00 -43.387,82 43.387,82 29.568,89 -251.129,59 -178.172,88 -93.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -455.606,88 -4.000.000,00 -4.664.960,86 664.960,86 -2.431,11 -3.016.491,62 -2.353.961,87 -322.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -249.222,88 -4.000.000,00 -4.350.117,13 350.117,13 -2.431,11 -3.016.491,62 -2.668.805,60 -322.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -80.219.351,56 -98.585.800,00 -104.142.380,66 5.556.580,66 61.460,00 -3.016.491,62 2.601.549,04 -322.000,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 118 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 119 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 120 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -2.200,00 -3.728,20 -1.528,20 0,00 0,00 1.528,20 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -53,63 -4.000,00 -53,63 3.946,37 0,00 0,00 -3.946,37 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -1.478.763,42 -1.203.300,00 -1.721.653,56 -518.353,56 0,00 0,00 518.353,56 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -60,75 -200,00 0,00 200,00 0,00 0,00 -200,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -22.683,57 -6.000,00 -24.530,19 -18.530,19 0,00 0,00 18.530,19 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -32,71 0,00 -41,39 -41,39 0,00 0,00 41,39 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -5.134,68 0,00 -4.000,00 -4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.506.728,76 -1.215.700,00 -1.754.006,97 -538.306,97 0,00 0,00 538.306,97 0,00 12 Personalaufwendungen 2.301.694,03 2.474.200,00 2.443.333,40 -30.866,60 0,00 0,00 30.866,60 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 16.516,96 41.900,00 22.396,33 -19.503,67 -110,00 0,00 19.393,67 0,00 15 Abschreibungen 33.283,67 16.400,00 18.291,57 1.891,57 0,00 0,00 -1.891,57 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 307.218,00 338.000,00 337.632,00 -368,00 0,00 0,00 368,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 171.102,10 263.500,00 162.248,55 -101.251,45 -878,23 0,00 100.373,22 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 2.829.814,76 3.134.000,00 2.983.901,85 -150.098,15 -988,23 0,00 149.109,92 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.323.086,00 1.918.300,00 1.229.894,88 -688.405,12 -988,23 0,00 687.416,89 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.008.100,55 1.128.200,00 1.025.920,96 -102.279,04 0,00 0,00 102.279,04 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 1.008.100,55 1.128.200,00 1.025.920,96 -102.279,04 0,00 0,00 102.279,04 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 2.331.186,55 3.046.500,00 2.255.815,84 -790.684,16 -988,23 0,00 789.695,93 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 121 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.619.309,07 1.211.700,00 1.708.187,30 -496.487,30 0,00 0,00 -496.487,30 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.566.736,09 -3.117.600,00 -2.771.691,27 -345.908,73 988,23 0,00 -344.920,50 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -947.427,02 -1.905.900,00 -1.063.503,97 -842.396,03 988,23 0,00 -841.407,80 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -4.960,16 0,00 -2.880,00 2.880,00 0,00 -114.234,98 -111.354,98 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -4.960,16 0,00 -2.880,00 2.880,00 0,00 -114.234,98 -111.354,98 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.960,16 0,00 -2.880,00 2.880,00 0,00 -114.234,98 -111.354,98 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -952.387,18 -1.905.900,00 -1.066.383,97 -839.516,03 988,23 -114.234,98 -952.762,78 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 122 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 123 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 124 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -6.236,84 -6.400,00 -45.960,66 -39.560,66 0,00 0,00 39.560,66 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -20.382.835,45 -20.454.100,00 -22.369.527,47 -1.915.427,47 0,00 0,00 1.915.427,47 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -1.719.730,18 -2.244.500,00 -1.459.374,94 785.125,06 0,00 0,00 -785.125,06 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -453.715,35 -420.000,00 -513.478,91 -93.478,91 0,00 0,00 93.478,91 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -161.782,26 -2.090.200,00 -196.176,58 1.894.023,42 0,00 0,00 -1.894.023,42 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -22.724.300,08 -25.215.200,00 -24.584.518,56 630.681,44 0,00 0,00 -630.681,44 0,00 12 Personalaufwendungen 2.529.096,69 2.674.300,00 2.607.794,15 -66.505,85 0,00 0,00 66.505,85 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 19.034.089,98 20.128.800,00 20.428.252,98 299.452,98 0,00 0,00 -299.452,98 0,00 15 Abschreibungen 465.362,48 361.500,00 390.372,75 28.872,75 0,00 0,00 -28.872,75 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 20.865,30 0,00 24.352,30 24.352,30 0,00 0,00 -24.352,30 0,00 17 Transferaufwendungen 173.292,08 650.000,00 142.095,86 -507.904,14 -265.000,00 0,00 242.904,14 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 546.956,62 766.400,00 575.582,97 -190.817,03 -821,05 0,00 189.995,98 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 22.769.663,15 24.581.000,00 24.168.451,01 -412.548,99 -265.821,05 0,00 146.727,94 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 45.363,07 -634.200,00 -416.067,55 218.132,45 -265.821,05 0,00 -483.953,50 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.087.872,05 1.171.700,00 1.082.920,10 -88.779,90 0,00 0,00 88.779,90 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 1.087.872,05 1.171.700,00 1.082.920,10 -88.779,90 0,00 0,00 88.779,90 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.133.235,12 537.500,00 666.852,55 129.352,55 -265.821,05 0,00 -395.173,60 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 125 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 21.057.739,76 23.125.000,00 23.406.667,85 -281.667,85 0,00 0,00 -281.667,85 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -21.895.287,45 -23.912.500,00 -23.179.639,31 -732.860,69 265.821,05 0,00 -467.039,64 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -837.547,69 -787.500,00 227.028,54 -1.014.528,54 265.821,05 0,00 -748.707,49 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -226.700,75 -900.000,00 -60.810,12 -839.189,88 7.012,48 -1.835.023,32 -2.667.200,72 -1.533.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -35.710,87 0,00 -21.326,36 21.326,36 -2.012,48 -99.331,84 -80.017,96 -65.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 -200.000,00 0,00 -200.000,00 0,00 0,00 -200.000,00 -200.000,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -262.411,62 -1.100.000,00 -82.136,48 -1.017.863,52 5.000,00 -1.934.355,16 -2.947.218,68 -1.798.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -262.411,62 -1.100.000,00 -82.136,48 -1.017.863,52 0,00 -1.934.355,16 -2.952.218,68 -1.798.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.099.959,31 -1.887.500,00 144.892,06 -2.032.392,06 265.821,05 -1.934.355,16 -3.700.926,17 -1.798.000,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 126 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 127 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5460 Parkierungseinrichtungen 5490 Gemeinschaftsaufwand Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 128 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -3.087.309,04 -3.081.000,00 -3.076.440,00 4.560,00 0,00 0,00 -4.560,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -896.499,55 -782.600,00 -947.401,46 -164.801,46 0,00 0,00 164.801,46 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -30.492,47 -10.000,00 -47.785,37 -37.785,37 0,00 0,00 37.785,37 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -69.392,00 -70.000,00 -58.429,43 11.570,57 0,00 0,00 -11.570,57 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -2.683.273,29 -2.799.000,00 -2.826.425,06 -27.425,06 0,00 0,00 27.425,06 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen -308.511,00 0,00 -257.229,00 -257.229,00 0,00 0,00 257.229,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -260.011,61 0,00 -238.483,56 -238.483,56 0,00 0,00 238.483,56 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -7.335.488,96 -6.742.600,00 -7.452.193,88 -709.593,88 0,00 0,00 709.593,88 0,00 12 Personalaufwendungen 4.358.768,72 4.484.200,00 4.482.882,46 -1.317,54 0,00 0,00 1.317,54 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 2.754.643,07 3.020.600,00 2.525.519,98 -495.080,02 -291.850,00 0,00 203.230,02 0,00 15 Abschreibungen 2.736.869,24 2.335.700,00 3.360.526,70 1.024.826,70 0,00 0,00 -1.024.826,70 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 509.688,84 200.700,00 368.145,38 167.445,38 -164,21 0,00 -167.609,59 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 10.359.969,87 10.041.200,00 10.737.074,52 695.874,52 -292.014,21 0,00 -987.888,73 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 3.024.480,91 3.298.600,00 3.284.880,64 -13.719,36 -292.014,21 0,00 -278.294,85 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.055.711,79 1.124.100,00 1.066.166,94 -57.933,06 0,00 0,00 57.933,06 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 1.055.711,79 1.124.100,00 1.066.166,94 -57.933,06 0,00 0,00 57.933,06 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 4.080.192,70 4.422.700,00 4.351.047,58 -71.652,42 -292.014,21 0,00 -220.361,79 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 129 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 6.104.258,91 5.960.000,00 6.134.233,58 -174.233,58 0,00 0,00 -174.233,58 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -8.115.740,91 -7.705.500,00 -7.433.819,97 -271.680,03 285.014,21 0,00 13.334,18 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -2.011.482,00 -1.745.500,00 -1.299.586,39 -445.913,61 285.014,21 0,00 -160.899,40 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 846.586,00 267.000,00 1.903.537,79 -1.636.537,79 0,00 348.000,00 -1.288.537,79 265.000,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 27.090,96 0,00 7.000,00 -7.000,00 0,00 0,00 -7.000,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 79,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 873.756,00 267.000,00 1.910.537,79 -1.643.537,79 0,00 348.000,00 -1.295.537,79 265.000,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -385.000,00 -1.497,19 -383.502,81 15.000,00 -460.000,00 -828.502,81 -484.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.992.055,74 -7.175.000,00 -7.597.051,06 422.051,06 -523.500,00 -5.379.639,88 -5.481.088,82 -6.890.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -727.646,06 -595.000,00 -299.721,31 -295.278,69 0,00 -49.804,48 -345.083,17 -280.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 225.500,00 -605.586,53 -380.086,53 -50.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -7.719.701,80 -8.155.000,00 -7.898.269,56 -256.730,44 -283.000,00 -6.495.030,89 -7.034.761,33 -7.704.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -6.845.945,80 -7.888.000,00 -5.987.731,77 -1.900.268,23 -283.000,00 -6.147.030,89 -8.330.299,12 -7.439.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -8.857.427,80 -9.633.500,00 -7.287.318,16 -2.346.181,84 2.014,21 -6.147.030,89 -8.491.198,52 -7.439.000,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 130 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 131 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 132 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -283.707,00 -285.000,00 -283.589,00 1.411,00 0,00 0,00 -1.411,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -4.023,39 -9.400,00 -4.023,39 5.376,61 0,00 0,00 -5.376,61 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -149,00 -225.000,00 0,00 225.000,00 0,00 0,00 -225.000,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -23.243,28 -200,00 0,00 200,00 0,00 0,00 -200,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -311.122,67 -519.600,00 -287.612,39 231.987,61 0,00 0,00 -231.987,61 0,00 12 Personalaufwendungen 71.112,34 94.200,00 86.879,15 -7.320,85 0,00 0,00 7.320,85 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 3.766,80 77.800,00 560,00 -77.240,00 0,00 0,00 77.240,00 0,00 15 Abschreibungen 862.915,82 106.900,00 1.199.792,73 1.092.892,73 0,00 0,00 -1.092.892,73 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 443.676,00 1.069.300,00 389.005,99 -680.294,01 0,00 0,00 680.294,01 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 752.435,53 917.900,00 634.474,65 -283.425,35 0,00 0,00 283.425,35 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 2.133.906,49 2.266.100,00 2.310.712,52 44.612,52 0,00 0,00 -44.612,52 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 1.822.783,82 1.746.500,00 2.023.100,13 276.600,13 0,00 0,00 -276.600,13 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 -4.705,60 -4.705,60 0,00 0,00 4.705,60 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 21.217,47 22.000,00 22.225,90 225,90 0,00 0,00 -225,90 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 21.217,47 22.000,00 17.520,30 -4.479,70 0,00 0,00 4.479,70 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 1.844.001,29 1.768.500,00 2.040.620,43 272.120,43 0,00 0,00 -272.120,43 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 133 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 286.648,28 510.200,00 283.589,00 226.611,00 0,00 0,00 226.611,00 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -1.219.969,25 -2.159.200,00 -1.057.290,06 -1.101.909,94 0,00 0,00 -1.101.909,94 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -933.320,97 -1.649.000,00 -773.701,06 -875.298,94 0,00 0,00 -875.298,94 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 453.750,00 -453.750,00 0,00 0,00 -453.750,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 453.750,00 -453.750,00 0,00 0,00 -453.750,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -300.000,00 -330.000,00 30.000,00 0,00 0,00 30.000,00 -363.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -28.000,00 -100.000,00 0,00 -100.000,00 0,00 0,00 -100.000,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -28.000,00 -400.000,00 -330.000,00 -70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 -363.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -28.000,00 -400.000,00 123.750,00 -523.750,00 0,00 0,00 -523.750,00 -363.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -961.320,97 -2.049.000,00 -649.951,06 -1.399.048,94 0,00 0,00 -1.399.048,94 -363.000,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 134 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 135 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 136 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -34.866,19 -139.200,00 -58.040,40 81.159,60 0,00 0,00 -81.159,60 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge -770,00 -100,00 -1.968,74 -1.868,74 0,00 0,00 1.868,74 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen -246.960,82 -168.900,00 -184.795,82 -15.895,82 0,00 0,00 15.895,82 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -50.412,04 -50.300,00 -79.746,75 -29.446,75 -300,00 0,00 29.146,75 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen -915.751,63 -759.000,00 -914.344,51 -155.344,51 0,00 0,00 155.344,51 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -61.194,60 -2.000,00 -53.908,74 -51.908,74 0,00 0,00 51.908,74 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -1.309.955,28 -1.119.500,00 -1.292.804,96 -173.304,96 -300,00 0,00 173.004,96 0,00 12 Personalaufwendungen 6.092.068,29 6.372.500,00 6.742.132,71 369.632,71 0,00 0,00 -369.632,71 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 101.897,97 253.900,00 201.793,47 -52.106,53 -15.749,00 0,00 36.357,53 0,00 15 Abschreibungen 6.571,65 4.800,00 16.230,65 11.430,65 0,00 0,00 -11.430,65 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 1.690.814,16 1.843.700,00 1.757.238,25 -86.461,75 125.000,00 0,00 211.461,75 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 405.979,18 650.800,00 536.058,10 -114.741,90 110.206,25 0,00 224.948,15 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 8.297.331,25 9.125.700,00 9.253.453,18 127.753,18 219.457,25 0,00 91.704,07 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 6.987.375,97 8.006.200,00 7.960.648,22 -45.551,78 219.157,25 0,00 264.709,03 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.179.379,58 2.447.500,00 2.306.327,88 -141.172,12 0,00 0,00 141.172,12 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 2.179.379,58 2.447.500,00 2.306.327,88 -141.172,12 0,00 0,00 141.172,12 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 9.166.755,55 10.453.700,00 10.266.976,10 -186.723,90 219.157,25 0,00 405.881,15 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 137 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.216.706,91 1.119.400,00 1.247.206,71 -127.806,71 300,00 0,00 -127.506,71 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.471.061,21 -9.120.900,00 -8.245.346,04 -875.553,96 -219.457,25 0,00 -1.095.011,21 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -6.254.354,30 -8.001.500,00 -6.998.139,33 -1.003.360,67 -219.157,25 0,00 -1.222.517,92 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 4.791,26 0,00 35.604,19 -35.604,19 0,00 0,00 -35.604,19 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 4.791,26 0,00 35.604,19 -35.604,19 0,00 0,00 -35.604,19 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -14.097,50 0,00 -26.345,89 26.345,89 0,00 -109.057,68 -82.711,79 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.530,89 0,00 -499,80 499,80 0,00 0,00 499,80 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 -32.658,17 32.658,17 -54.051,25 -15.150,40 -36.543,48 -9.700,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -292,00 0,00 -392,00 392,00 -100,00 0,00 292,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -44.920,39 0,00 -59.895,86 59.895,86 -54.151,25 -124.208,08 -118.463,47 -9.700,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -40.129,13 0,00 -24.291,67 24.291,67 -54.151,25 -124.208,08 -154.067,66 -9.700,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -6.294.483,43 -8.001.500,00 -7.022.431,00 -979.069,00 -273.308,50 -124.208,08 -1.376.585,58 -9.700,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 138 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 139 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 140 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen -157.292.478,56 -161.092.200,00 -162.306.331,91 -1.214.131,91 0,00 0,00 1.214.131,91 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. -3.259,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge -168.095,25 -124.900,00 -254.552,98 -129.652,98 0,00 0,00 129.652,98 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge -73.769,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) -157.537.602,06 -161.217.100,00 -162.560.884,89 -1.343.784,89 0,00 0,00 1.343.784,89 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen (Einzelwertberichtigg.) -2.460.819,26 0,00 -1.559.958,18 -1.559.958,18 0,00 0,00 1.559.958,18 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 995.505,13 1.060.000,00 673.907,60 -386.092,40 0,00 0,00 386.092,40 0,00 17 Transferaufwendungen 9.858.483,05 10.559.100,00 10.565.044,60 5.944,60 0,00 0,00 -5.944,60 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.979,39 0,00 7.820,18 7.820,18 0,00 0,00 -7.820,18 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 8.400.148,31 11.619.100,00 9.686.814,20 -1.932.285,80 0,00 0,00 1.932.285,80 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -149.137.453,75 -149.598.000,00 -152.874.070,69 -3.276.070,69 0,00 0,00 3.276.070,69 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -149.137.453,75 -149.598.000,00 -152.874.070,69 -3.276.070,69 0,00 0,00 3.276.070,69 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 141 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 157.046.860,94 161.217.100,00 163.854.814,01 -2.637.714,01 0,00 0,00 -2.637.714,01 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -10.846.093,58 -11.619.100,00 -11.365.301,71 -253.798,29 0,00 0,00 -253.798,29 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 146.200.767,36 149.598.000,00 152.489.512,30 -2.891.512,30 0,00 0,00 -2.891.512,30 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 715.446,37 151.900,00 650.738,07 -498.838,07 0,00 0,00 -498.838,07 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 715.446,37 151.900,00 650.738,07 -498.838,07 0,00 0,00 -498.838,07 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -4.689.905,00 -2.284.100,00 -2.284.040,00 -60,00 0,00 0,00 -60,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -4.689.905,00 -2.284.100,00 -2.284.040,00 -60,00 0,00 0,00 -60,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -3.974.458,63 -2.132.200,00 -1.633.301,93 -498.898,07 0,00 0,00 -498.898,07 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 142.226.308,73 147.465.800,00 150.856.210,37 -3.390.410,37 0,00 0,00 -3.390.410,37 0,00 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 142 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 143 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs Ergebnis des Haushaltsjahres Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Basiskapital Sonder- ergebnis HHJ Ordentliches Ergebnis Vorjahr Vorvorjahr Vorvorvor- jahr 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände 1.369.155,15 31.748.440,16 16.927.437,97 7.643.487,49 0,00 123.882.592,71 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis --- 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 3 Zuführung eines Überschusses des ordentl. Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses * --- 17.335.693,60 14.821.002,19 9.283.950,48 7.643.487,49 --- 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentl. Ergebnis- ses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des GemHHRechts --- 0,00 --- --- --- 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses --- 0,00 --- --- --- --- 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschusses des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses -1.369.155,15 0,00 --- --- --- --- 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlich. Ergeb- nisses des HHJ sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vor- getragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 12 Verrechnung eins Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital -2.225.081,85 0,00 --- --- --- 0,00 13 vorläufiger Endbestand -2.225.081,85 49.084.133,76 --- --- --- 123.882.592,71 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 S. 3 GemHVO 2.225.081,85 0,00 --- --- --- 0,00 15 Endbestände 0,00 49.084.133,76 31.748.440,16 16.927.437,97 7.643.487,49 123.882.592,71 * siehe Erläuterungen 5.3.2.1 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 144 8 Anhang 8.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bi- lanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog des lezten doppischen Jahres- abschlusses im Jahr 2018 beibehalten. Ändeurngen erfolgten keine. 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosteten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurde nicht einbezogen. 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind im Rahmen der Eröffnungsbilanz durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Gemäß der Mitteilung des KVBW sich der Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung wie folgt verändert: Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 145 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Erstmalig wurden im vergangenen Berichtsjahr nur Haushaltsermächtigungen mit ausreichen- der Begründung und Notwendigkeit in das Folgejahr übertragen. Die Beantragung der in das Folgejahr zu übertragendene Beträge erfolgt mit der Mittelanmeldung im Rahmen der Haus- haltsplanung. Aus dem Vorjahr (2019 nach 2020) wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i.H.v. 13.948.150,00 Euro nach 2020 übernommen. Die detaillierte Darstellung je Investition, kann unter 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt wurden nicht übertragen. Nachfolgend dargestellt sind alle Investitionsmaßnahmen über 250 Tsd. Euro, welche durch die Fachämter zum Übertrag angemeldet wurden: Im Vorhergehenden Jahresergebnis 2018 wurden zum Vergleich 14.757.787,64 Euro in das Jahr 2019 übertragen. Aufgrund der hohen Überträge werden künftig (ab dem Haushaltsjahr 2019) im Bodenseekreis nur noch Antrag mit Begründung der Notwendigkeit der Fachämter benötigte Haushaltsermächtigungen in das Folgejahr übertragen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 56.901.465 60.336.010 3.434.545 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 146 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Im Haushaltsjahr 2019 wurde dem Bodenseekreis eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,5 Mio. Euro eingeräumt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in Gänze in Anspruch genommen. 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewähr- leistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungser- mächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleich- wertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 8.8.1 Bürgschaften Art der Belastung/ Begünstigter Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Flughafen Friedrichshafen GmbH: SüdwestLB Stuttgart (jetzt LBBW) vom 30.05.1995 58.869,71 26.820,66 -32.049,05 Flughafen Friedrichshafen GmbH: Landesbank Baden-Württemberg vom 18.12.2000 88.581,31 44.290,65 -44.290,66 SUMME Bürgschaften 147.451,02 71.111,31 -76.339,71 8.8.2 Gewährleistungen Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistungen übernommen. 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Sofern Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltsplanung in Anspruch genommen wur- den, ist dies bei 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen erwähnt. Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 147 8.8.4 Gewährträgerschaften Begünstigter Art der Belastung DRK Rettungsdienst Bodensee- Oberschwaben gGmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 33,33 % Stadt Friedrichshafen über die Kli- nikum Friedrichshafen GmbH für die Klinik Tettnang GmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 5,10 % der Klinik Tettnang GmbH Stiftung Naturschutzzentrum Eris- kirch Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 30,00 % 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2019 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 217.570Menschen (30. Juni 2019), was einer Bevölkerungs- dichte von rd. 327 Einwohner/km² entspricht. 200.000 202.000 204.000 206.000 208.000 210.000 212.000 214.000 216.000 218.000 220.000 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. https://www.google.de/url?sa=i&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiDh5nFgLrbAhVSZ1AKHcQVDnAQjRx6BAgBEAU&url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/&psig=AOvVaw3k84Y_CthsnAowOgNIG1Nr&ust=1528201535722025 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 148 Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Landrat ist Lothar Wölfle (CDU). Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Landrat ist Lothar Wölfle. Er wurde am 14. Mai 2007 ge- wählt und am 24. Februar 2015 zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Erster Landesbeamter Zum 31. Dezember 2018 ist Herr Kruschwitz nach 30 Jahren als erster Landesbeamter des Bodenseekreises in den Ruhestand getreten. Herr Keckeisen trat seine Nachfolge zum 1. Juni 2019 an. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 26. Mai 2019 statt (erste Sitzung am 23. Juli 2019). Somit finden die Neuwahlen gemäß dem Turnus im Jahr 2024 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 149 Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2019 bis 16.07.2019 ab 23.07.2019 22 Sitze CDU 15 Sitze CDU 12 Sitze Freie Wähler 14 Sitze Freie Wähler 10 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 13 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 8 Sitze SPD 6 Sitze SPD 3 Sitze AfD 3 Sitze FDP 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke 2 Sitze Die Linke Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Name CDU Brotzer, Dr. Achim Lamm, Edgar Ehrle, Manfred Mayer-Lay, Volker (ab 23.07.2019) Härle, Manfred Meschenmoser, Jochen (ab 23.07.2019) Henne, Johannes (ab 23.07.2019) Plösser, Manuel Hornstein, Günter Riedmann, Georg Jäger, Dr. Detlev Sauter, Dr. Josef Köhler, Dr. Stefan (ab 23.07.2019) Stukle, Jürgen (ab 23.07.2019) Krafft, Achim Ausgeschieden zum 16.07.2019: Beck, Karl-Heinz Hornung, Dieter Alfons Beiter, Dr. Wilhelm Huchler, Andreas Böttinger, Joachim Jeckel, Michael Endres, Werner Simon, Knut Fritz, Lothar Spieth, Markus Günthör, Christina Zwisler, Hermann Hager, Eduard Freie Wähler Aigner, Arman (ab 23.07.2019) Meschenmoser, Jochen (ab 23.07.2019) Amann, Frank Meßmer, Ralf (ab 23.07.2019) Bär, Hansjörg Ortlieb, Eberhard Dreher, Robert (ab 23.07.2019) Rößler, Wolfgang (ab 23.07.2019) Hoehne, Dr. Dagmar Rupp, Martin Kugel, Elisabeth (ab 23.07.2019) Scherer, Robert (ab 23.07.2019) Mainberger, Dieter (ab 23.07.2019) Wengert, Henrik Ausgeschieden zum 16.07.2019: Baader, Josef Hauswald, Peter Beisswenger, Jürgen Weiß, Roland Karl Brügel, Edwin Wirth, Maria Bündnis 90/ Becker, Evmarie (ab 23.07.2019) Hecht-Fluhr, Christa Die Grünen Becker, Sabine Krimmel, Jakob (ab 23.07.2019) Böhlen, Markus (ab 23.07.2019) Lattner, Ralf Brauchle, Peter (ab 23.07.2019) Lenski, Ulrike (ab 23.07.2019) Faden, Helmut Queri, Prof. Dr. Sivlia (ab 23.07.2019) Hahn, Martin Rehm, Andrea Horras, Tim (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Aicher, Karl-Josef Heidenreich, Matthias Bussmann, Franz Ziebart, Dr. Ulrich Daecke, Udo SPD Mattes, Dr. Boris Wagner, Britta (ab 23.07.2019) Sauter, Ingrid Zeller, Norbert Stauber, Dieter Zeitler, Jan (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Büchelmeier, Josef Maier, Karl Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 150 Jehle, Jochen Wilkendorf, Michael AfD Döschl. Dr. Ralf (ab 23.07.2019) Högel, Christoph (ab 23.07.2019) Gallandt, Detlev (ab 23.07.2019) FDP Brugger, Gerhard(ab 23.07.2019) Wetzel, Dr. Hans-Peter Lamparsky, Gaby (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Ajiboye-Ames, Gerlinde Wörner, Ingo Die Linke Fessler, Joachim (ab 23.07.2019) Salerno, Roberto Ausgeschieden zum 16.07.2019: Biniossek, Roland Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (16 Mitglieder) Name Name Aigner, Arman (ab 23.07.2019) Mattes, Dr. Boris (ab 23.07.2019) Becker, Sabine (ab 23.07.2019) Meschenmoser, Fabian (ab 23.07.2019) Böhlen, Markus (ab 23.07.2019) Meßmer, Ralf (ab 23.07.2019) Gallandt, Detlev (ab 23.07.2019) Ortlieb, Eberhard (ab 23.07.2019) Hecht-Fluhr, Christa (ab 23.07.2019) Riedmann, Georg (ab 23.07.2019) Hornstein, Günter (ab 23.07.2019) Wengert, Henrik (ab 23.07.2019) Krafft, Achim (ab 23.07.2019) Zeitler, Jan (ab 23.07.2019) Lamparsky, Gaby (ab 23.07.2019) Zeller, Norbert (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Beck, Karl-Heinz Fritz, Lothar Beisswenger, Jürgen Hauswald, Peter Büchelmeier, Josef Lamm, Edgar Daecke, Udo Wetzel, Dr. Hans-Peter Faden, Helmut Wirth, Maria Ausschuss für Umwelt und Technik (16 Mitglieder) Name Name Amann, Frank Mayer-Lay, Volker (ab 23.07.2019) Becker, Sabine (ab 23.07.2019) Meschenmoser, Jochen (ab 23.07.2019) Brugger, Gerhard (ab 23.07.2019) Plösser, Manuel Faden, Helmut (ab 23.07.2019) Rehm, Andrea Härle, Manfred Rupp, Martin Henne, Johannes (ab 23.07.2019) Scherer, Robert (ab 23.07.2019) Högel, Christoph (ab 23.07.2019) Stauber, Dieter (ab 23.07.2019) Lattner, Ralf (ab 23.07.2019) Zeller, Norbert (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Hahn, Martin Sauter, Ingrid Heidenreich, Matthias Spieth, Markus Hornung, Dieter-Alfons Wilkendorf, Michael Huchler, Andreas Wörner, Ingo Jeckel, Michael Ausschuss für Soziales und Gesundheit (16 Mitglieder) Name Name Brauchle, Peter (ab 23.07.2019) Queri, Prof. Dr. (ab 23.07.2019) Döschl, Dr. Ralf (ab 23.07.2019) Rößler, Wolfgang (ab 23.07.2019) Ehrle, Manfred Salerno, Roberto Hecht-Fluhr, Christa Sauter, Ingrid Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Dr. Josef (ab 23.07.2019) Jäger, Dr. Detlev Stukle, Jürgen (ab 23.07.2019) Kugel, Elisabeth (ab 23.07.2019) Wetzel, Dr. Hans-Peter (ab 23.07.2019) Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 151 Meßmer, Ralf (ab 23.07.2019) Zeller, Norbert (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Ajiboye-Ames, Gerlinde Günthör, Christina Baader, Josef Maier, Karl Beisswenger, Jürgen Stauber, Dieter Beiter, Dr. Wilhelm Ziebart, Dr. Ulrich Böttinger, Joachim Ausschuss für Nahverkehr (16 Mitglieder) Name Name Bär, Hansjörg Kugel, Elisabeth (ab 23.07.2019) Becker, Evmarie (ab 23.07.2019) Lamm, Edgar Dreher, Robert (ab 23.07.2019) Lamparsky, Gaby (ab 23.07.2019) Faden, Helmut Lattner, Ralf Gallandt, Detlev (ab 23.07.2019) Mainberger, Dieter (ab 23.07.2019) Henne, Johannes (ab 23.07.2019) Riedmann, Georg Köhler, Dr. Stefan (ab 23.07.2019) Wagner, Britta (ab 23.07.2019) Krimmel, Jakob (ab 23.07.2019) Zeitler, Jan (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Aicher, Karl-Josef Huchler, Andreas (bis ???) Ajiboye-Ames, Gerlinde Jehle, Jochen Brügel, Edwin Krafft, Armin Endres, Werner Weiß, Roland Karl Hager, Eduard Wilkendorf, Michael Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Name Battisti, Alfredo Kugel, Elisabeth (ab 23.07.2019) Berner, Roland Kuon, Jörg (ab 23.07.2019) Bertel, Michael Lenski, Ulrike (ab 23.07.2019) Broszat, Karin (ab 23.07.2019) Paulsen, Sebastian Demmer, Petra (ab 23.07.2019) Queri, Prof. Dr. Sivlia (ab 23.07.2019) Dohrendorf, Annika (ab 23.07.2019) Rooschüz, Steffen (ab 23.07.2019) Ehrle, Manfred Rößler, Wolfgang (ab 23.07.2019) Geiger-Riess, Mirijam (ab 23.07.2019) Salerno, Roberto (ab 23.07.2019) Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Ingrid Hoffmann, Gerhard Schuler, Jürgen Högel, Christoph (ab 23.07.2019) Soth, Brigitte Horras, Tim (ab 23.07.2019) Stukle, Jürgen (ab 23.07.2019) Jäger, Dr. Detlev Stumpf, Kathrin Keller, Petra Wetzel, Dr. Hans-Peter (ab 23.07.2019) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Baader, Josef Jaekel, Karl-Heinz Beisswenger, Jürgen Jehle, Jochen Brauer, Helga Kohler, Ewald Bussmann, Franz Künze, Beate Böttinger, Joachim Mattes, Dr. Boris Daecke, Joachim Scholz, Joachim Gitschier, Josefa Spieth, Markus Günthör, Christina Stauber, Dieter Beratende Mitglieder Brennecke, Ralf Schilling, Simone Härle, Peter Völk, Günther Kiß, Dr. Bernhard N. N. (Schulamt) Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 152 Kleber, Alxeander (ab 23.07.2019) N. N. (Arbeitsagentur) Ausgeschieden zum 16.07.2019: Ehrle, Franziska (bis 30.08.2019) Kuhnle, Harald Kemle, Sabrina Anzahl Sitzungen im Jahr 2019 7x Kreistag Ausschüsse 3x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AVK)/ 3x Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (AFVK, seit 16.07.2019) 6x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 5x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 5x Jugendhilfeausschuss 2x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 153 9 Anlagen 9.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Verm.- zugänge im HHJ Verm.- abgänge im HHJ Umbuch- ungen im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Stand am 31.12. des HHJ 1. Immaterielle Vermögensgegen- stände 366.074,74 256.188,11 0,00 28.712,86 0,00 -287.343,37 363.632,34 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 199.034.346,42 17.181.202,85 -4.328.145,95 -28.712,86 0,00 -8.246.658,01 203.602.832,45 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.819.233,10 26.345,89 0,00 0,00 0,00 -1.572,59 9.844.006,40 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 86.463.325,87 145.394,47 0,00 48.867,46 0,00 -3.632.174,76 83.025.413,04 2.3 Infrastrukturvermögen 57.940.981,26 298.354,55 0,00 21.291.820,19 0,00 -3.260.894,86 76.261.061,14 2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 12.137.878,62 23.567,52 -4.252.361,51 139.008,32 0,00 720.357,06 8.768.450,01 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.232.165,46 50.550,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.282.715,46 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 5.190.953,58 1.323.065,41 -33.096,15 70.983,50 0,00 -830.396,73 5.721.509,61 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 3.938.202,01 813.532,92 -32.756,73 3.292.138,29 0,00 -1.241.976,13 6.769.350,99 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 21.311.606,52 14.500.392,09 -9.931,56 -24.871.530,62 0,00 0,00 10.930.536,43 3. Finanzvermögen (ohne Forde- rungen und liquide Mittel) 33.763.715,62 17.486.777,46 -6.651.142,24 0,00 0,00 -1.090.000,17 43.509.350,67 3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.299,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammen- schlüssen 3.942.269,40 200.000,00 0,00 0,00 0,00 -1.090.000,17 3.052.269,23 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 9.326.761,23 2.284.140,00 -650.738,07 0,00 0,00 0,00 10.960.163,16 3.5 Wertpapiere 20.419.385,74 15.002.637,46 -6.000.404,17 0,00 0,00 0,00 29.421.619,03 Insgesamt 233.164.136,78 34.924.168,42 -10.979.288,19 0,00 0,00 -9.624.001,55 247.476.026,09 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 154 9.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 14.723.572,40 504.707.342,70 504.003.456,18 0,00 0,00 15.427.458,92 2. Privatrechtliche Forderungen 3.891.411,25 15.040.193,91 16.431.458,54 0,00 0,00 2.500.146,62 Summe aller Forderungen 18.614.983,65 519.747.536,61 520.434.914,72 0,00 0,00 17.927.605,54 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 155 9.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jahres zum 31.12. des HH-Jahres davon Til- gungszah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. davon Til- gungszahlun- gen Zah- lungsziel über 1 bis 5 J. davon Til- gungszahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. Mehr (+) / weniger (-) im HHJahr 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. -21.517.515,41 -22.306.234,33 3.483.298,00 13.114.107,93 5.708.828,40 -788.718,92 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. u.ä.. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute -21.517.515,41 -22.306.234,33 3.483.298,00 13.114.107,93 5.708.828,40 -788.718,92 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften -5.768.351,71 -5.714.939,01 0,00 0,00 -5.714.939,01 53.412,70 1. Gesamtschulden Kernhaushalt -27.285.867,12 -28.021.173,34 3.483.298,00 13.114.107,93 -6.110,61 735.306,22 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. -21.517.515,41 -22.306.234,33 3.483.298,00 13.114.107,93 5.708.828,40 -788.718,92 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. -5.768.351,71 -5.714.939,01 0,00 0,00 -5.714.939,01 53.412,70 Zwischensumme 3.1 bis 3.4 -27.285.867,12 -28.021.173,34 3.483.298,00 13.114.107,93 -6.110,61 735.306,22 Abzgl. Schulden zw. KernHH u. Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Ge- samtschulden -27.285.867,12 -28.021.173,34 3.483.298,00 13.114.107,93 -6.110,61 735.306,22 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 156 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten [1] Finanz- rechnung Vorjahr - Finanz- rechnung Rechnungsjahr - Euro Euro 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 5.204.888,90 34.189.391,33 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnis- rechnung (§ 50, § 3 Nr. 17 GemHVO) 32.639.915,95 21.662.576,93 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechnung aus Investitionstätigkeit (§ 50, § 3 Nr. 31 GemHVO) 2.990.927,91 -14.821.384,71 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (§ 50, § 3 Nr. 35 GemHVO) -2.517.474,79 761.785,10 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksa- men Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) -4.128.866,64 -14.864.695,73 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahres- ende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 34.189.391,33 26.927.672,92 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahres- ende 103.177,57 10.105.815,03 7b + Investmentzertifikate, Kapital- und Geldmarktpa- piere und sonstige Wertpapiere 21.083.145,99 19.315.804,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen und Son- dervermögen 0,00 0,00 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -109.894,77 -118.207,60 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 55.265.820,12 56.231.084,35 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) -15.164.787,64 -14.272.150,00 11 + aus nicht in Anspruch genommenen Krediter- mächtigungen (auch aus Vorjahren) Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen 0,00 0,00 12 + übertragene Ermächtigungen für Inv.-Zuwendun- gen,-Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 407.000,00 324.000,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 40.508.032,48 42.282.934,35 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - Investitionsrücklage 0,00 0,00 - Rücklage Stiftung Reis -2.557,10 -2.557,10 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 15a - Lohn- und Gehaltsrückstellungen -1.195.979,19 -707.411,33 15b - Unterhaltsvorschussrückstellungen -614.860,72 -792.741,70 15c - Nachsorgerückstellung -28.022.705,00 -28.068.288,00 15d - Gebührenüberschussrückstellung -894.510,27 -107.861,27 15e - Altlastenrückstellung 0,00 0,00 15f - Sonstige Rückstellungen -8.466.163,00 -8.179.099,93 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 1.311.257,20 4.424.975,02 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.508.622 5.556.753 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 157 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2017 2018 2019 2020 2021 2022 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro -9.283.950 -14.794.202 -17.423.948 9.065.423 13.034.912 13.996.827 0030 Betrag je Einwohner Euro/ EW -43,25 -68,59 -80,08 42,34 60,88 65,37 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -103,12 -104,81 -105,66 -102,73 -103,92 -104,20 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro -49.105.351 -53.305.780 -53.237.604 52.874.200 52.874.200 52.874.200 0080 Betrag je Einwohner Euro/ EW -228,76 -247,15 -244,69 246,95 246,95 246,95 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % -16,51 -17,33 -17,28 -15,92 -15,89 -15,86 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 39.821.401 38.511.578 35.901.907 43.808.777 39.839.288 38.877.373 0120 Betrag je Einwohner Euro/ EW 185,51 178,56 165,01 204,61 186,07 181,58 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % 13,39 12,52 11,65 -13,19 -11,97 -11,66 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro -2.450.772 1.081.617 3.594.237 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro -11.734.723 -13.712.585 -13.829.711 9.065.423 13.034.912 13.996.827 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 16.092.940 32.639.916 21.662.577 15.968.623 19.938.112 20.900.027 0210 Betrag je Einwohner Euro/ EW 74,97 151,34 99,57 74,58 93,12 97,62 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag -2.530.839 -2.517.475 3.084.300 -3.329.559 -3.359.987 -3.391.002 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 13.562.102 30.122.441 24.400.792 12.639.064 16.578.125 17.509.025 0260 Betrag je Einwohner Euro/ EW 63,18 139,66 112,15 59,03 77,43 81,78 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 5.492.112 5.508.622 5.556.753 6.100.000 6.300.000 6.500.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 5.308.065 34.292.569 26.927.673 6.165.395 6.468.820 6.737.245 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro -143.270.360 -156.999.330 -170.740.787 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro -123.889.593 -123.879.178 -121.654.096 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 52,86 53,47 56,84 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 47,14 46,53 43,16 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 112,04 123,83 108,40 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro -33.629.086 -30.595.166 -27.285.867 434.100 415.700 -2.935.300 0450 Betrag je Einwohner Euro/ EW -30.595.166 -27.285.867 28.021.173 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € -2.530.839 -2.517.475 761.785 -3.329.559 -3.359.987 -3.391.002 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 158 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 F105501901 Finanzierungsleasing Netzwerk-Redesign 0 0 0 0 0 0 -122.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 0 0 -122.100 F310501601 Tilgung Finanzier- ungsdarlehen AL 77 -621.909 -645.700 -590.911 54.789 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -621.909 -645.700 -590.911 54.789 0 0 0 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 571.186 21.900 21.870 -30 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 571.186 21.900 21.870 -30 0 0 0 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichshafen GmbH 100.000 130.000 130.000 0 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 100.000 130.000 130.000 0 0 0 0 F611701701 Darlehen an RITZ -1.750.000 0 432.477 432.477 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 0 0 432.477 432.477 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -1.750.000 0 0 0 0 0 0 F611701802 Darlehen an Flughafen FN -645.865 0 15.000 15.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 10.000 0 15.000 15.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -655.865 0 0 0 0 0 0 F611701803 Gesellschafterdar- lehen an Flughafen FN GmbH -2.249.779 -2.284.100 -2.232.649 51.451 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 34.261 0 51.391 51.391 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -2.284.040 -2.284.100 -2.284.040 60 0 0 0 F615401601 Tilgung Kredite (fester Zins) (passive Darlehen) -1.772.076 -2.604.200 4.055.872 6.660.072 0 0 0 F615401602 Tilgung Kredite (var. Zins - SWAP) (passive Darl.) -814.267 -461.700 -6.794.087 -6.332.387 0 0 0 F615401901 Kreditaufnahme 2019 0 3.500.000 3.500.000 0 0 0 0 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware -23.681 -124.320 0 124.320 0 -124.320 -124.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -23.681 -124.320 0 124.320 0 -124.320 -124.000 I001001801 Beschaffung Kaf- feevollautomat D2 -1.999 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.999 0 0 0 0 0 0 I030801601 Ankäufe Kun- stsammlung (OEW-Mittel) 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 31.862 0 50.550 50.550 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.862 0 -50.550 -50.550 0 0 0 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt -31.952 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 159 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen -31.952 0 0 0 0 0 0 I031001701 Beschaffung Videoka- mera (Kunstgalerie BSK) -3.219 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.219 0 0 0 0 0 0 I031001901 Beschaffung Einbaure- gal Galerie Meersburg 0 -1.126 -1.125 1 -1.126 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.126 -1.125 1 -1.126 0 0 I100301601 Personalsoftware Ma- gellan-Personalmanagementsoftw. -18.921 -31.905 -31.416 489 22.000 -53.905 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.921 -31.905 -31.416 489 22.000 -53.905 0 I100301602 Software Telefonie -32.754 -3.905 -3.570 335 68.000 -71.905 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -32.754 -3.905 -3.570 335 68.000 -71.905 0 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys 0 -917 0 917 9.083 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -917 0 917 9.083 -10.000 0 I100301604 DMS-Fortschreibung (Optimal System) -13.685 -17.362 -17.362 0 32.985 -50.347 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.685 -17.362 -17.362 0 32.985 -50.347 0 I100301607 Verbesserung Vi- renschutz 0 -36.317 -30.898 5.419 0 -36.317 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -36.317 -30.898 5.419 0 -36.317 0 I100301614 Hard- und Software für Interflex -5.712 0 -56.644 -56.644 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.712 0 -56.644 -56.644 0 0 0 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex 0 -3.091 0 3.091 11.909 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.091 0 3.091 11.909 -15.000 0 I100301702 Erneuerung Firewall -94.371 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -94.371 0 0 0 0 0 0 I100301801 Virtuelle Poststelle 0 -10.701 -16.660 -5.959 0 -10.701 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.701 -16.660 -5.959 0 -10.701 0 I100301901 Kommsoft Web Nut- zerlizenzen 0 -4.165 -4.165 0 -4.165 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.165 -4.165 0 -4.165 0 0 I100301902 Beschaffung Enaio- Lizenzen im Zuge RWF 0 -16.898 0 16.898 -16.898 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.898 0 16.898 -16.898 0 0 I100501901 Elektronische Schlie- ßanlage Flächenkonzeption 0 0 -23.182 -23.182 0 0 -71.100 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -23.182 -23.182 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 0 0 -71.100 I100901601 Beschaffung Pedelec -2.499 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 160 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.499 0 0 0 0 0 0 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl 0 0 0 0 16.188 -16.188 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 16.188 -16.188 0 I100901604 Dienstfahrzeug Sozi- alamt Asyl (gebraucht) 0 0 0 0 18.000 -18.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 18.000 -18.000 0 I100901801 Beschaffung Sozialmo- bil AMI -31.780 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.780 0 0 0 0 0 0 I100901901 Beschaffung Dienstfahrzeug AMI 0 -30.000 -10.206 19.794 -30.000 0 -15.800 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 12.784 12.784 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 -22.990 7.010 -30.000 0 -15.800 I100901902 Beschaffung Dienstfahrzeug Asyl 0 -18.000 -2.777 15.223 -18.000 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 15.223 15.223 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 -18.000 0 -18.000 0 0 I101001601 Konzept/Umsetzung 0 -3.707 0 3.707 50.000 -53.707 -3.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.707 0 3.707 50.000 -53.707 -3.500 I101001602 Multimedia Bildschirme -15.382 -14.618 -4.317 10.301 0 -14.618 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.382 -14.618 -4.317 10.301 0 -14.618 0 I101001603 Multimedia Besprech- nungsräume -5.895 -53.034 -53.034 0 -11.909 -41.125 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.895 -53.034 -53.034 0 -11.909 -41.125 0 I101001604 Mobile Arbeitsplätze 0 0 0 0 30.000 -30.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 30.000 -30.000 0 I101001608 Beschaffung Switche -18.258 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.258 0 0 0 0 0 0 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -4.800 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.800 0 0 0 0 0 0 I101001801 Automatische Schlü- sselausgabe 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 I101001802 Erweiterung Daten- Netzwerk 0 0 0 0 20.000 -20.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 20.000 -20.000 0 I101001803 Optimierung Be- sprechungsräume (Cubes) 0 -143.989 -204.052 -60.064 -105.000 -38.989 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -158.359 -158.359 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 161 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -45.694 -45.694 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -143.989 0 143.989 -105.000 -38.989 0 I101001804 Zwei Ladesäulen für Dienstfahrzeuge -9.285 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.285 0 0 0 0 0 0 I101001806 Beschaffung Brieföffner Poststelle -1.461 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.461 0 0 0 0 0 0 I101001902 Beschaffung IP-Box Sicherheitskonzept 0 -1.083 -1.083 0 -1.083 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.083 -1.083 0 -1.083 0 0 I101001903 Austausch Netzwerk- Redesign 0 -251.820 0 251.820 -251.820 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -251.820 0 251.820 -251.820 0 0 I110301801 Schnittstelle DMS von BALVI 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 -30.000 I111001702 Einrichtung Ver- wahrstellen (Kühlzell. + Metallco.) -28.678 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -28.678 0 0 0 0 0 0 I120301603 Software Geschwindigkeitsüberwachung -2.975 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.975 0 0 0 0 0 0 I120601801 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (ab 2018) -94.485 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -94.485 0 0 0 0 0 0 I120601803 Austauschgeräte mo- bile Geschwindigkeitsüberwa- chung 0 0 -3.475 -3.475 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -3.475 -3.475 0 0 0 I120601901 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0 -700.000 -418.828 281.172 0 0 -280.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -700.000 -375.606 324.394 0 0 -280.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -43.222 -43.222 0 0 0 I120901802 Beschaffung WLF (Wechselladefahrzeug) 0 -171.000 0 171.000 0 -171.000 -171.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 59.000 0 -59.000 0 59.000 59.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -230.000 0 230.000 0 -230.000 -230.000 I121001601 Abrollbeh. Gefahrengut FF Friedrichshafen -75.159 -28.892 23.050 51.942 20.000 -48.892 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 22.191 0 23.050 23.050 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -28.892 0 28.892 20.000 -48.892 0 I121001602 Abrollbeh. Gefahrengut FF Überlingen -74.742 -53.780 22.054 75.834 0 -53.780 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 162 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 22.359 0 23.050 23.050 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -53.780 0 53.780 0 -53.780 0 I121001603 Technikerneuerung In- tegr. Leitstelle Bodenseekreis 246.033 0 -33.913 -33.913 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.265.000 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.018.967 0 -33.913 -33.913 0 0 0 I121001605 Software Führungs- u. Verwaltungsstab -1.959 -72.344 -6.497 65.846 9.200 -81.544 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.959 -72.344 -6.497 65.846 9.200 -81.544 0 I121001701 Digitalfunkausstattung stv. KBM BSK -3.903 -5.597 0 5.597 0 -5.597 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.903 -5.597 0 5.597 0 -5.597 0 I121001801 Ersatzbeschaffung Atemschutzger. FN/ÜB 0 -31.524 -48.476 -16.952 0 -31.524 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -31.524 -48.476 -16.952 0 -31.524 -20.000 I121001802 Beschaffung 2 mobile Lautsprecher f. Einsatzfahrz. 0 -10.446 0 10.446 14.554 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.446 0 10.446 14.554 0 0 I121001803 Beschaffung 3 Satel- litentelefone (Kat.schutz) 0 -15.000 -5.833 9.167 0 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 -5.833 9.167 0 -15.000 0 I121001804 Waffenaktenschränke -5.677 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.677 0 0 0 0 0 0 I121001805 Beschaffung Akku- Ladeschrank u. Flügeltü- renschrank 0 0 -2.067 -2.067 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.067 -2.067 0 0 0 I121001901 Beschaffung Digitaler Alarm Umsetzer (DAU) 0 -9.200 -9.200 0 -9.200 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.200 -9.200 0 -9.200 0 0 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Führungsfahrzeug -121.529 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen -121.529 0 0 0 0 0 0 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungsfahrzeug -121.529 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen -121.529 0 0 0 0 0 0 I122251701 Zuschuss an Gemeinde Salem GW L Rüst 0 -127.554 -167.554 -40.000 -34.554 -93.000 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -127.554 -167.554 -40.000 -34.554 -93.000 0 I122251801 Zuschuss Stadt ÜB Beschaffung RW 0 -180.000 0 180.000 0 0 -180.000 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -180.000 0 180.000 0 0 -180.000 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 163 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblösung) -1.190 -66.551 0 66.551 0 -66.551 -66.550 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.190 -66.551 0 66.551 0 -66.551 -66.550 I130301701 Controlling Datenbank für Bürger-Servicecenter 0 -5.000 0 5.000 5.000 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 5.000 -10.000 0 I130301702 Sag`s doch Bürger- beteiligung Haushalt -6.426 -8.574 0 8.574 5.000 -13.574 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.426 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.574 0 8.574 5.000 -13.574 0 I130301801 Anbindung Kunden- steuerung weiterer Ämter 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I130901701 W-LAN Außenstellen KFZ-Zulassung TT 0 0 -18.445 -18.445 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 0 -18.445 -18.445 0 0 0 I131001702 Optimierung Bürger- service 0 -6.156 -1.036 5.119 0 -6.156 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.156 -1.036 5.119 0 -6.156 0 I131001901 Beschaffung 115 Zah- len Behördenrufnummer 0 -10.000 -8.122 1.878 -10.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -10.000 -8.122 1.878 -10.000 0 0 I131001902 Ersatzbeschaffung Registrierkasse Zulassung ÜB 0 -1.248 -1.248 0 -1.248 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.248 -1.248 0 -1.248 0 0 I200601701 Breitbandversorgung - geschlossen -29.137 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -29.137 0 0 0 0 0 0 I200601801 Breitbandversorgung - neu 0 -300.000 0 300.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -300.000 0 300.000 0 0 0 I200601902 Elektrifizierung Boden- seegürtelbahn 0 -240.000 123.750 363.750 0 0 -363.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 453.750 453.750 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -240.000 -330.000 -90.000 0 0 -363.000 I200601903 Ladesäulen E-Mobillität 0 -60.000 0 60.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -60.000 0 60.000 0 0 0 I201001901 Beschaffung Multifunk- tionstisch LGS 0 -39.002 -29.252 9.751 -39.002 0 -9.700 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -39.002 0 39.002 -39.002 0 -9.700 I201401901 Stammkapital Zweck- verband Breitband 0 -200.000 0 200.000 0 0 -200.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -200.000 0 200.000 0 0 -200.000 I201501701 Erw. Gesellsch.kreis bodo-Verbund (Integr. LKR Li) 0 -27.300 0 27.300 0 -27.300 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -27.300 0 27.300 0 -27.300 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 164 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I202251801 Zuschuss Förderung E- Mobilität/ Ladesäule -28.000 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen -28.000 0 0 0 0 0 0 I204101901 Zuschuss Elektrobusse Landesgartenschau 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 I210301601 Software GIS weitere Module und Einrichtungen -5.854 -102.205 -3.427 98.778 0 -102.205 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.960 -102.205 -2.880 99.325 0 -102.205 0 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS 0 -12.030 0 12.030 0 -12.030 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.030 0 12.030 0 -12.030 0 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutzflächen -25.740 -12.049 18.229 30.278 0 -12.049 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 4.791 0 18.729 18.729 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -12.049 0 12.049 0 -12.049 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.531 0 -500 -500 0 0 0 I230401602 Grunderwerb "Konzep- tion zum Naturschutz" -14.098 -97.009 -9.470 87.538 0 -97.009 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 16.875 16.875 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -14.098 -97.009 -26.346 70.663 0 -97.009 0 I230501801 Erhöhung Stam- mkapital ReKo GmbH -292 0 -292 -292 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -292 0 -292 -292 0 0 0 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp 0 -16.699 -16.698 1 -1.549 -15.150 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.699 -16.698 1 -1.549 -15.150 0 I231001801 Beschaffung Akustischer Kalibrator 0 0 -2.460 -2.460 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.460 -2.460 0 0 0 I250901901 Beschaffung Dienstfahrzeug 0 -13.500 -13.500 0 -13.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -13.500 -13.500 0 -13.500 0 0 I300301601 Software Finanzwesen 0 -189.155 -63.622 125.533 267.710 -456.865 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -189.155 -63.622 125.533 267.710 -456.865 -50.000 I300301702 Upgrade Kassenauto- mat Zahlungsverkehrs-Terminal -11.008 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.008 0 0 0 0 0 0 I300301802 Beschaffung Lizenzen MIS für Schulen -22.221 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.221 0 0 0 0 0 0 I310301601 Software CAFM -9.080 -17.220 0 17.220 0 -17.220 -17.000 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 165 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.080 -17.220 0 17.220 0 -17.220 -17.000 I310401802 Verkauf landwirtschaft- liche Fläche 37.047 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 37.047 0 0 0 0 0 0 I310501605 Alte Sporthalle Sani- erung BZM 85.280 -4.305.135 -4.488.343 -183.208 0 -305.135 -104.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 180.000 0 286.494 286.494 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -305.135 0 305.135 0 -305.135 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.158 -4.000.000 -4.428.443 -428.443 0 0 -104.000 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -492.541 -203.136 -264.104 -60.968 -46.986 -31.150 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -203.136 0 203.136 -46.986 -31.150 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -492.541 0 -264.104 -264.104 0 0 0 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -31.987 -285.761 -224.025 61.736 46.986 -172.747 -104.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -285.761 0 285.761 46.986 -172.747 -104.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -31.987 0 -224.025 -224.025 0 0 0 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -21.135 -488.637 -52.223 436.415 0 -243.637 -427.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -488.637 0 488.637 0 -243.637 -427.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -21.135 0 -52.223 -52.223 0 0 0 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST 1.561.318 0 -62.745 -62.745 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.712.700 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -14.319 -14.319 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -151.382 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -48.426 -48.426 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 284.942 0 284.942 284.942 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 278.082 0 278.082 278.082 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Investi- tionstätigkeiten 6.859 0 6.859 6.859 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -482.172 -1.602.888 -438.318 1.164.570 100.000 -252.888 -1.174.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -252.888 0 252.888 0 -252.888 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -482.172 -1.350.000 -438.318 911.682 100.000 0 -1.174.000 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -4.847 -700.000 13.431 713.431 0 0 -689.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 26.509 26.509 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.073 -700.000 -10.994 689.006 0 0 -689.000 I310501705 Sicherh.-techn. Umr. u. barrierefr. Zugang (PS MD) -96.357 -14.243 0 14.243 0 -14.243 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -14.243 0 14.243 0 -14.243 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 166 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -96.357 0 0 0 0 0 0 I310501706 Sanierung Parkplatz (BSZ ÜB) - geschlossen -11.144 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.365 0 0 0 0 0 0 I310501708 Besprechungszimmer (JZG) -7.777 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.777 0 0 0 0 0 0 I310501711 Sitzgelegenheiten Aussenbereich (BSZ FN) -81.338 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -6.098 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.241 0 0 0 0 0 0 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST -49.804 -104.571 0 104.571 0 -104.571 -104.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -104.571 0 104.571 0 -104.571 -104.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -49.406 0 0 0 0 0 0 I310501717 Beregnungsanlage BSZ FN -7.139 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.139 0 0 0 0 0 0 I310501718 Errichtung Mülltrenn- systeme BSZ ÜB -6.500 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -6.500 0 0 0 0 0 0 I310501719 Errichtung Mülltrenn- systeme Verwaltungsgeb. LRA -2.933 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.933 0 0 0 0 0 0 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) 0 -50.000 -336.266 -286.266 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 8.054 8.054 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -344.320 -344.320 0 0 0 I310501806 Sanierung Außenbe- leuchtung / Umr. a. LED (Hoga TT) -83.006 -57.712 -1.450 56.262 -45.545 -12.167 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -57.712 0 57.712 -45.545 -12.167 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -83.006 0 -1.450 -1.450 0 0 0 I310501809 Klimatisierung und Be- leuchtung (Galerie Meersburg) 0 -95.000 -8.984 86.016 -20.000 0 -68.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 60.000 0 -60.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -155.000 0 155.000 -20.000 0 -68.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -8.984 -8.984 0 0 0 I310501814 Einrichtung EDV- Räume (BZM) -5.767 0 2.525 2.525 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.525 2.525 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.767 0 0 0 0 0 0 I310501815 Verdunkelung Werk- statt (CDS) -16.797 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 167 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -16.797 0 0 0 0 0 0 I310501817 Außenliegender Son- nenschutz (DHS) 0 -104.000 -15.211 88.789 -104.000 0 -88.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -104.000 -15.211 88.789 -104.000 0 -88.000 I310501818 Außenanlage HOGA TT -14.037 0 -69.904 -69.903 24.059 -24.059 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -9.525 0 -47.690 -47.690 24.059 -24.059 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.512 0 -22.213 -22.213 0 0 0 I310501903 Sanierung Außenan- lage (BZM) 0 -100.000 -77.824 22.176 -100.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -77.824 22.176 -100.000 0 0 I310501904 Moderniesierung der Außenbeleuchtung BSZ FN 0 -630.000 -429.149 200.851 -630.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -630.000 -429.149 200.851 -630.000 0 0 I310501905 Sanierung E-Labor (JZGS) 0 -16.108 -13.476 2.632 -16.108 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.108 -13.476 2.632 -16.108 0 0 I310601901 Neubau Straßenmeis- terei Markdorf 0 -150.000 -370 149.630 0 0 -149.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -150.000 0 150.000 0 0 -149.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -370 -370 0 0 0 I310601902 Errichtung Brunnen Sportplatz BSZ FN 0 -50.000 -9.437 40.563 -50.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 -9.437 40.563 -50.000 0 0 I310701601 Neue Asylunterkünfte -314.185 -2.317.227 145.636 2.462.864 143.000 -2.460.227 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 28.350 28.350 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Investi- tionstätigkeiten 0 125.000 300.979 175.979 125.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -314.185 -2.442.227 -183.693 2.258.534 18.000 -2.460.227 0 I310701701 2 Carports Sonnen- bergschule -37.702 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -16.340 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -21.362 0 0 0 0 0 0 I310701802 Verkauf Rundbogen- halle (Asyl Fallenbrunnen) 22.100 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 22.100 0 0 0 0 0 0 I310701901 Neue Asylunterkünfte 0 0 0 0 0 0 -125.000 220 Einzahlg. für sonstige Investi- tionstätigkeiten 0 -125.000 0 125.000 -125.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 0 0 0 0 -125.000 I310901704 Austausch USV-Anlage (BSZ FN) -3.014 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.014 0 0 0 0 0 0 I310901801 Wetterstation für Son- nensegel (BSZ FN) -6.452 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.452 0 0 0 0 0 0 I310901802 Öl-Abscheider-Überwa- chungsanlage (BSZ FN) -6.350 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 168 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.350 0 0 0 0 0 0 I310901803 IP Überwachungs- system Telefonanlage (BSZ FN) -3.439 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.439 0 0 0 0 0 0 I310901804 Kommissioniergerät für das Motorenlager (JZGS) -19.750 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.750 0 0 0 0 0 0 I310901901 Server-Austausch BZM Markdorf 0 -9.977 -9.977 0 -9.977 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.977 -9.977 0 -9.977 0 0 I310901902 Server-Austausch Markdorf Bibliothek 0 -9.977 -9.977 0 -9.977 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.977 -9.977 0 -9.977 0 0 I310901903 Storage-Austausch BZM Markdorf 0 -8.997 0 8.997 -8.997 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.997 0 8.997 -8.997 0 0 I310901904 Beschaffung Einbruch- und Überfallmeldeanlage EDV 0 -7.500 -6.400 1.100 -7.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.500 -6.400 1.100 -7.500 0 0 I310901905 Austausch Einbruch- meldeanlage (Galerie Meersburg) 0 -11.428 -10.876 552 -11.428 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.428 -10.876 552 -11.428 0 0 I310901906 Austausch USV-Anlage (BSZ FN) 0 -3.902 0 3.902 -3.902 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.902 0 3.902 -3.902 0 0 I311001601 LED-Leuchten Glärnischstr. 1-3 0 -69.781 0 69.781 111.392 -181.173 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -69.781 0 69.781 111.392 -181.173 0 I311001602 Beschaffung einzelner Geräte - BZM Cafeteria 0 0 525 525 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 525 525 0 0 0 I311001604 Beschaffung EDV- Geräte Schulzentrum MD 0 0 178 178 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 178 178 0 0 0 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM 0 -5.850 850 6.699 0 -5.850 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 850 850 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.850 0 5.850 0 -5.850 0 I311001617 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM 0 0 1.221 1.221 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.221 1.221 0 0 0 I311001623 Beschaffung Kühlag- gregat (EST Cafeteria) -2.142 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 169 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.142 0 0 0 0 0 0 I311001701 Beschaffung Defibrila- toren (BZM) -5.378 0 2.355 2.355 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.355 2.355 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.378 0 0 0 0 0 0 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BZM) -4.831 0 2.115 2.115 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.115 2.115 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.831 0 0 0 0 0 0 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) 0 -5.000 -1.012 3.989 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -1.012 3.989 0 0 0 I311001704 Umbau Malerwerkstatt BSZ FN 0 -64.800 0 64.800 0 -64.800 -64.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -64.800 0 64.800 0 -64.800 -64.000 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) -999 -13.536 -13.536 0 -8.536 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -999 -13.536 -13.536 0 -8.536 0 0 I311001709 Beschaffung Hardware Telefonanl. (Sonnenb.schule) -4.718 0 0 0 0 0 0 I311001710 Beschaffung Einbruch- meldeanlage (GalerieMeersburg) -6.935 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.935 0 0 0 0 0 0 I311001713 Beschaffung Bestellterminal Cafeteria - BZM 0 0 376 376 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 376 376 0 0 0 I311001715 Beschaffung Pinnwände - BZM 0 0 248 248 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 248 248 0 0 0 I311001721 Beschaffung Switch (Netzwerktechnik) (BZM) 0 0 1.361 1.361 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.361 1.361 0 0 0 I311001724 Beschaffung Standre- gal (BSZ FN) -2.289 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.924 0 0 0 0 0 0 I311001801 Beschaffung Beamer+Leinwand (BZM -2.824 0 -3.575 -3.575 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.824 0 -3.575 -3.575 0 0 0 I311001802 Beschaffung Laubsauer (Hoga TT) -1.867 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.867 0 0 0 0 0 0 I311001803 Beschaffung Fritteuse (CVS Cafeteria) -3.873 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 170 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.255 0 0 0 0 0 0 I311001804 Beschaffung Tresor (BZM Gymnasium) -1.404 0 615 615 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 615 615 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.404 0 0 0 0 0 0 I311001806 Beschaffung Behand- lungsliege (HES) -1.416 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.416 0 0 0 0 0 0 I311001807 Beschaffung Mikrow- elle (BSZ ÜB) -3.007 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.527 0 0 0 0 0 0 I311001808 Beschaffung Kom- bidämpfer (Cafeteria BZM) -5.613 0 2.065 2.065 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.065 2.065 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.717 0 0 0 0 0 0 I311001809 Beschaffung Was- serenthärter (Cafeteria BSZ FN) -1.858 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.562 0 0 0 0 0 0 I311001810 Beschaffung Unter- tischspülmaschine (Cafet. BSZ FN) -4.620 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.883 0 0 0 0 0 0 I311001811 Beschaffung Spül- maschine (Cafeteria BSZ ÜB) -14.256 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.980 0 0 0 0 0 0 I311001812 Sanierung Lehrküche (DHS) -66.747 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -63.129 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.618 0 0 0 0 0 0 I311001813 Beschaffung Switche (BZM) -14.902 0 6.524 6.524 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 6.524 6.524 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.902 0 0 0 0 0 0 I311001814 Beschaffung Weitspannregal Motorenlager (JZGS) -8.890 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.890 0 0 0 0 0 0 I311001815 Beschaffung Aufsitz- rasenmäher -5.330 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.330 0 0 0 0 0 0 I311001816 Beschaffung Rasenmäher (Asylbewerberunter- künfte) -1.457 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 171 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.457 0 0 0 0 0 0 I311001817 Einrichtung Tierkörper- verwahrstellen -700 -95.000 -66.195 28.805 0 0 -22.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -700 -95.000 -66.195 28.805 0 0 -22.000 I311001818 Zwei Anhänger für Rasenmäher (Asyl) -2.854 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.854 0 0 0 0 0 0 I311001820 Metallschränke / Sicherheitsschränke für Materiall 0 0 -11.600 -11.600 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -11.600 -11.600 0 0 0 I311001821 Beschaffung Spül- maschine (HES) -1.797 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.797 0 0 0 0 0 0 I311001822 Beschaffung Möbel (BZM Bibliothek) 0 0 -1.777 -1.777 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.777 -1.777 0 0 0 I311001823 Beschaffung Rück- gabeautomat (Cafeteria BSZ FN) 0 -3.707 -3.707 0 -3.707 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.707 -3.707 0 -3.707 0 0 I311001824 Beschaffung Kühlzelle (DHS) 0 0 -12.838 -12.838 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -12.838 -12.838 0 0 0 I311001901 Beschaffung Dachscanner 0 -1.307 -1.307 0 -1.307 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.307 -1.307 0 -1.307 0 0 I311001902 Beschaffung Geräte Hausmeister (ES TT) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311001905 Einrichtung Ladesta- tionen AL75 - TG 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 I311001906 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ FN) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311001907 Beschaffung Zweisitzer (BLA) 0 -7.392 -7.391 1 -7.392 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.392 -7.391 1 -7.392 0 0 I311001908 Beschaffung Geräte Spielplatz 0 -23.500 -27.943 -4.443 -23.500 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -23.500 -27.943 -4.443 -23.500 0 0 I311001909 Beschaffung Container GL 1-3 0 -1.785 -1.785 0 -1.785 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.785 -1.785 0 -1.785 0 0 I311001910 Beschaffung Fristen- briefkästen Verwaltungsgebäude 0 -25.000 -20.656 4.344 -25.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 172 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -20.656 4.344 -25.000 0 0 I311001911 Beschaffung Tisch- bohrmaschine (JZGS) 0 -2.650 -2.650 0 -2.650 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.650 -2.650 0 -2.650 0 0 I311001912 Beschaffung Rollregal (JZGS) 0 -8.266 -8.266 0 -8.266 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.266 -8.266 0 -8.266 0 0 I311001913 Beschaffung Kabel- und Leitungsfinder (BZM) 0 -1.086 -1.085 1 -1.086 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.086 -1.085 1 -1.086 0 0 I311001914 Beschaffung Snackau- tomat (EST) 0 -6.206 -6.082 124 -6.206 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.206 -6.082 124 -6.206 0 0 I311001915 Beschaffung 115 Zah- len Behördenrufnummer-Funda- ment 0 -8.000 -6.866 1.134 -8.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -8.000 -6.866 1.134 -8.000 0 0 I311001916 Beschaffung Infomoni- tor (DHS) 0 -3.423 -3.814 -392 -3.423 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.423 -3.814 -392 -3.423 0 0 I311001917 Möblierung Schullei- terbüro (JVLS) 0 -3.708 -3.708 0 -3.708 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.708 -3.708 0 -3.708 0 0 I311001918 Erneuerung Gebäudeleittechnik (BSZ FN) 0 -4.704 0 4.704 -4.704 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.704 0 4.704 -4.704 0 0 I311001919 Beschaffung Tresor (JVLS) 0 -1.698 -1.667 31 -1.698 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.698 -1.667 31 -1.698 0 0 I311001920 Beschaffung Ges- chirrspülautomat (DHS) 0 -1.139 -1.139 0 -1.139 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.139 -1.139 0 -1.139 0 0 I311001921 Beschaffung Tauch- motorpumpe (BSZ ÜB) 0 -3.791 -3.791 0 -3.791 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.791 -3.791 0 -3.791 0 0 I311001922 Beschaffung fahrbares Gerüst (BZM) 0 -935 -935 0 -935 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -935 -935 0 -935 0 0 I311001923 Beschaffung PC Sys- teme +Software Hausmeister (BZM) 0 -3.061 -3.061 0 -3.061 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.061 -3.061 0 -3.061 0 0 I311002007 Innenliegender Son- nenschutz (CDS) 0 0 -12.599 -12.599 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -12.599 -12.599 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 173 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I311002008 Innenliegender Son- nenschutz (HES) 0 0 -3.098 -3.098 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.098 -3.098 0 0 0 I311002009 Innenliegender Son- nenschutz (DHS) 0 0 -4.362 -4.362 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.362 -4.362 0 0 0 I311501901 Anteile Holz eG 0 -100 -100 0 -100 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -100 -100 0 -100 0 0 I320301602 Schnittstelle Dynamik Forms INFOMA LuKAS -1.357 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.357 0 0 0 0 0 0 I320301603 Entwässerungsleitung- skataster B-L-K Straßen 0 -49.804 -11.196 38.609 0 -49.804 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -49.804 -11.196 38.609 0 -49.804 0 I320301701 Modulerweiterung Netwake Sachbeschädigungen -4.046 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.046 0 0 0 0 0 0 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -3.885.241 -6.899.530 -3.515.629 3.383.901 0 -2.599.530 -3.300.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 637.100 0 1.100.000 1.100.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -350.000 0 350.000 0 -350.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.522.341 -6.549.530 -4.565.150 1.984.380 0 -2.249.530 -3.300.000 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf 0 -500.000 -1.700 498.300 0 -500.000 -498.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 200.000 0 -200.000 0 200.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -600.000 -1.700 598.300 0 -600.000 -398.000 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern 0 -536 0 536 11.090 -11.626 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -536 0 536 11.090 -11.626 0 I320601605 K7759 Beseitigung Banübergang Neufrach 0 -87 0 87 225.500 -225.587 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -87 0 87 225.500 -225.587 0 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg -126.197 -114.086 -19.987 94.099 140.000 -254.086 -114.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 30.000 0 30.000 30.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -103.015 -114.086 -50.000 64.086 140.000 -254.086 -114.000 I320601608 San. Fahrbahnab- senkung Gailhöfe-Großschönach -12.445 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -12.445 0 0 0 0 0 0 I320601609 San. Fahrbahn Kippen- hausen-Ittendorf 0 -60.000 0 60.000 -10.000 -50.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -60.000 0 60.000 -10.000 -50.000 0 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -1.091.024 -123.000 -12.802 110.198 -123.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 174 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 72.000 72.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.091.024 -123.000 -84.802 38.198 -123.000 0 0 I320601611 Radwegnetzkonzeption -67.568 -7.798 0 7.798 305.377 -313.175 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -67.568 -7.798 0 7.798 305.377 -313.175 0 I320601612 K7760 Radweg -125.739 -112.555 -30.460 82.095 -47.000 -65.555 -82.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -125.739 -112.555 -30.460 82.095 -47.000 -65.555 -82.000 I320601613 Barierefreie Haltestelle 0 0 0 0 65.000 -65.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 0 0 65.000 -65.000 0 I320601615 K7742 Überquer- ungshilfe Schnetzenh./Unterrader- ach -9.082 -23.341 -3.139 20.202 0 -23.341 -20.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.652 -23.341 -2.872 20.470 0 -23.341 -20.000 I320601616 K7749 Radweg Baiten- hausen-Schlosskirche -76.727 -5.225 86.599 91.824 37.400 -42.625 -104.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 19.400 0 94.500 94.500 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -58 -58 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -96.127 -5.225 -7.843 -2.618 37.400 -42.625 -104.000 I320601617 K7751 Urnau/Kreis- grenze Verbreit./Herst.Ausweichst -16.748 -53.466 0 53.466 50.000 -103.466 -53.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -16.748 -53.466 0 53.466 50.000 -103.466 -53.000 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn. / Kompensa- tionsmaßn. 1.015 -19.598 -1.439 18.159 147.000 -166.598 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 1.170 0 0 0 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Investi- tionstätigkeiten 79 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -10.000 -1.439 8.561 0 -10.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -234 -9.598 0 9.598 147.000 -156.598 0 I320601619 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen -607.093 -659.901 -616.841 43.059 0 -259.901 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.106 2.106 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -607.093 -659.901 -618.947 40.953 0 -259.901 0 I320601702 K 7706 Neubau Rad- Gehweg Mückle und Gießenbrücke -25.354 -362.066 -320.708 41.357 -190.000 -172.066 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 419.800 419.800 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -25.354 -362.066 -729.355 -367.290 -190.000 -172.066 0 I320601703 K7725 Neubau Überquerungshilfe Hirschlatter Straße 0 0 0 0 60.000 -60.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 0 0 60.000 -60.000 0 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Un- terrad 0 -150.000 0 150.000 0 -27.000 -150.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 180.000 0 -180.000 0 23.000 180.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -325.000 0 325.000 0 -50.000 -325.000 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 175 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I320601708 K7771 Neubau Rad- Gehweg Owingen und Bambergen 0 -120.000 0 120.000 0 -120.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -120.000 0 120.000 0 -120.000 0 I320601709 K7772 Überquer- ungshilfe Goldbach 0 -90.000 0 90.000 0 -90.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 40.000 0 -40.000 0 40.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 -130.000 0 I320601710 K7785 Radfahrerauslei- tung Ortsausgang Leustetten 0 -45.000 0 45.000 0 -45.000 -45.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 85.000 0 -85.000 0 85.000 85.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 -130.000 -130.000 I320601711 K7786 Neubau Rad- Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -18.071 -181.929 -13.599 168.330 0 -81.929 -168.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -18.071 -181.929 -13.599 168.330 0 -81.929 -168.000 I320601712 K7785 San. Frickingen- Leustetten - geschlossen -1.707 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.707 0 0 0 0 0 0 I320601801 K 7742 ÜQH Un- terraderach -109.044 -116.456 -26.081 90.374 0 -116.456 -54.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 57.500 0 50.500 50.500 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -166.544 -116.456 -76.581 39.874 0 -116.456 -54.000 I320601802 K 7769 San. Fahrbahnabs. Gailhöfe/Kreisgr. BAII -37.859 0 0 0 62.141 -62.141 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -37.859 0 0 0 62.141 -62.141 0 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen 0 -150.000 -29.152 120.848 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -150.000 -29.152 120.848 0 0 0 I320601804 K 7749 Instands. Bau- werk ü. Bermat. Bach OD Berm. 0 -1.010.000 -795.929 214.071 -910.000 -100.000 -214.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1.010.000 -795.929 214.071 -910.000 -100.000 -214.000 I320601807 K 7732 Anpassung a. B30neu RV-Süd -67.597 -9.403 -9.099 304 -7.000 -2.403 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -66.802 -2.403 -8.634 -6.230 0 -2.403 0 I320601808 K 7759 Nordumfahrung Neufrach -4.500 -500 0 500 15.000 -15.500 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 15.000 0 -15.000 15.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.500 -15.500 0 15.500 0 -15.500 0 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II -9.628 -685.372 -27.166 658.206 0 -135.372 -658.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -150.000 0 150.000 0 0 -150.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.628 -535.372 -27.166 508.206 0 -135.372 -508.000 I320601810 K7785 San. Frickingen- Leustetten - neu -15.502 -1.500.000 -159.476 1.340.524 0 0 -1.340.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -15.502 -1.500.000 -159.476 1.340.524 0 0 -1.340.000 I320601901 K 7750 Ausbau zwischen Roggenbeuren und Harresheim 0 -130.000 -15.677 114.323 0 0 -114.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 -15.677 34.323 0 0 -34.000 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 176 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I320601902 Ausbau Geh-u.Radweg K7742 / Schn. Ra. i.Z. B31n 0 -50.000 -3.866 46.134 -50.000 0 -46.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 -3.866 46.134 -50.000 0 -46.000 I320601903 K7740 Straßenentwässerung Erweiter. Sonnenbergstr. 0 -45.000 -40.260 4.740 -45.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -45.000 -40.260 4.740 -45.000 0 0 I320601904 K7767 Ausbau zw. Hat- tenweiler u. Kreisgrenze Sigm. 0 -17.000 -17.000 0 -17.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -17.000 -17.000 0 -17.000 0 0 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverladung SM Tettnang 0 -1 0 1 8.869 -8.870 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -1 0 1 8.869 -8.870 0 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -436.150 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 102.586 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -538.736 0 0 0 0 0 0 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € -22.663 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.663 0 0 0 0 0 0 I321001801 Beschaffung Schichtdickenmessgerät -13.844 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.844 0 0 0 0 0 0 I321001802 Beschaffung Anbaugeräte (Großgeräte) -147.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -147.000 0 0 0 0 0 0 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro 0 -440.000 -201.205 238.795 0 0 -238.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 110.000 108.541 -1.459 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -13.112 -13.112 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -550.000 -285.642 264.358 0 0 -238.000 I321001902 Erwerb Kleingeräte < 1.000 Euro 0 -45.000 -2.883 42.117 0 0 -42.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -45.000 -2.883 42.117 0 0 -42.000 I322251601 Anteil Bodenseekreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg-Betenbrunn -1.102 0 26.091 26.091 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 26.091 26.091 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.102 0 0 0 0 0 0 I322251801 L 205 Kostenbeteiligung (Ast K 7759) 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -50.000 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) 0 -343.377 -343.377 0 -18.377 -325.000 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 177 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -18.377 -305.100 -286.723 -18.377 0 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsmaßnahmen 0 -325.000 0 325.000 0 -325.000 0 I330301604 Software Modul Depo- nietechnik/Betriebstagebuch 0 -11.950 0 11.950 0 -11.950 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.950 0 11.950 0 -11.950 0 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz 0 -265.683 0 265.683 21.699 -287.382 -265.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -65.683 0 65.683 21.699 -87.382 -65.000 I330601602 Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwaid -115.254 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -115.254 0 0 0 0 0 0 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -12.662 -250.198 0 250.198 0 -250.198 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.208 -250.198 0 250.198 0 -250.198 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.454 0 0 0 0 0 0 I330601606 Fortführung Wert- stoffhof-Netz 0 -567.322 0 567.322 22.660 -389.982 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -567.322 0 567.322 22.660 -389.982 0 I330601608 EZ Weiherberg Ba- sisabdichtung Los IVb -41.969 -861.602 -42.271 819.331 7.012 -468.614 -827.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -41.969 -861.602 -42.271 819.331 7.012 -468.614 -827.000 I330601609 EZ Weiherberg Deponie Erlebnispfad 0 -18.010 0 18.010 0 -18.010 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -18.010 0 18.010 0 -18.010 0 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -30.133 -508.219 -1.316 506.903 0 -508.219 -506.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.133 -508.219 -1.316 506.903 0 -508.219 -506.000 I330601901 Entsorgungszentrum Tettnang-Sputenwinkel 0 -6.500 0 6.500 -6.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.500 0 6.500 -6.500 0 0 I330601903 Übergangsstandort Wertstoffhof Markdorf 0 -17.566 -17.223 343 -17.566 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -17.566 -17.223 343 -17.566 0 0 I330601904 Wertstoffhof Frie- drichshafen (Machbarkeitsstudie) 0 -5.094 0 5.094 -5.094 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -5.094 0 5.094 -5.094 0 0 I330901801 Neubeschaffung Pick- Up -16.990 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.990 0 0 0 0 0 0 I331001701 Informationstafeln (En- tsorgungszentrum Weiherberg) -2.225 0 0 0 0 0 0 I331001802 Beschaffung GPS- Messgerät -16.267 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.267 0 0 0 0 0 0 I331001901 Telefonanlage EZ Wei- herberg 0 0 -4.266 -4.266 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 -5.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 178 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.266 -4.266 0 0 0 I331001902 Beschaffung PC (CAD- Programm) 0 -7.012 -6.862 151 -7.012 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.012 -6.862 151 -7.012 0 0 I331001903 Ersatzbeschaffung Fer- nanzeige Fahrzeugwaage EZ ÜB 0 -3.524 -3.524 0 -3.524 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.524 -3.524 0 -3.524 0 0 I331001904 Beschaffung Überwa- chungssystem EZ Tettnang- Sputenw 0 -6.674 -6.674 0 -6.674 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.674 -6.674 0 -6.674 0 0 I340301701 Beschaffung Biblio- theksprogramm (Bib BZM) -1.190 0 952 952 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 952 952 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.190 0 0 0 0 0 0 I340301801 Office 365 (JVLS) 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 I340301901 Lizenzen Bibliothek- sprogramm (BZM-Bibliothek) 0 -4.522 -4.522 0 -922 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.522 -4.522 0 -922 0 0 I340301902 MTS Softwareupdate (CDS) 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 I340301903 Lizenz DSBmobile (JZGS) 0 -1.170 -1.169 1 -1.170 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.170 -1.169 1 -1.170 0 0 I340901702 Beschaffung Server (Bib BZM) 0 -5.000 -1.873 3.127 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -1.873 3.127 0 -5.000 0 I340901704 Beschaffung CNC- Fräsmaschine (BZM) 0 0 1.356 1.356 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.356 1.356 0 0 0 I340901801 Abwasserprüfstand (CDS) -16.634 -7.769 0 7.769 597 -8.366 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.634 -7.769 0 7.769 597 -8.366 0 I340901803 Längendehnungsprüf- stand (CDS) 0 0 0 0 8.000 -8.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 8.000 -8.000 0 I340901805 Steuerungstechnik (CDS) 0 0 0 0 8.000 -8.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 8.000 -8.000 0 I340901806 Schulbus (SBS) 0 -25.858 -25.858 0 -5.858 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 179 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.858 -25.858 0 -5.858 0 0 I340901807 Fräs- und Drehmaschine (ES TT) -58.310 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -58.310 0 0 0 0 0 0 I340901901 Schulungsfahrzeug (JZGS) 0 -6.301 -5.974 327 2.199 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.301 -5.974 327 2.199 0 0 I340901902 Zweisäulen-Hebebühne (JZGS) 0 -4.451 -4.451 0 -451 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.451 -4.451 0 -451 0 0 I340901903 Einsäulen-Hebebühne (JZGS) 0 -5.400 -5.236 164 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.400 -5.236 164 0 0 0 I340901904 Tischbohrmaschine (JZGS) 0 -2.200 -1.827 373 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.200 -1.827 373 0 0 0 I340901905 Langlochbohrmaschine (JZGS) 0 -7.349 -7.234 115 451 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.349 -7.234 115 451 0 0 I340901906 Server-Ersatzbeschaf- fung (ES TT) 0 0 0 0 20.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 20.000 0 0 I340901910 Netzsysteme und Schutzmaßnahmen (ES TT) 0 -791 0 791 3.209 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -791 0 791 3.209 0 0 I340901911 Versuchseinheit Pumpentechnik - Ersatz (CDS) 0 -5.760 -5.760 0 -860 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.760 -5.760 0 -860 0 0 I340901912 Kompaktmodell Wärempumpen RE-Classic (CDS) 0 -5.415 -5.415 1 -815 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.415 -5.415 1 -815 0 0 I340901913 Versuchseinheit Schutz des Trinkwassers (CDS) 0 -5.098 -5.098 0 -798 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.098 -5.098 0 -798 0 0 I340901914 Übungs-/Servicestand Gas-/Ölgebläsebrenner (CDS) 0 -4.736 -4.736 0 -736 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.736 -4.736 0 -736 0 0 I340901915 Erweiterung So- lartherme (CDS) 0 -10.000 -8.666 1.334 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -8.666 1.334 0 0 0 I340901916 Motorprüfstand (CDS) 0 -18.000 -17.455 545 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 -17.455 545 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 180 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I340901918 Zweisäulenhebebühne W0213 (CDS) 0 -500 0 500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -500 0 500 0 0 0 I340901919 Achsmesstand W0213 (CDS) 0 -7.000 -5.131 1.869 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.000 -5.131 1.869 0 0 0 I340901920 Speicheroszilloskop Phywe (CDS) 0 -1.700 0 1.700 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.700 0 1.700 0 0 0 I340901921 Leypoldpaket (CDS) 0 -3.500 -2.239 1.261 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.500 -2.239 1.261 0 0 0 I340901922 Beschaffung drei Drehmaschinen (JZGS) 0 -125.697 -125.696 1 -125.697 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -125.697 -125.696 1 -125.697 0 0 I341001601 EDV-Ausstattung (WRS BZM) 0 0 4.946 4.946 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 4.946 4.946 0 0 0 I341001602 EDV-Ausstattung (RS BZM) 0 0 2.779 2.779 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.779 2.779 0 0 0 I341001603 EDV-Ausstattung (Gym BZM) 0 0 3.761 3.761 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 3.761 3.761 0 0 0 I341001607 Beschaffung Spül- maschine Sonnenbergschule -5.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 0 0 0 0 0 0 I341001610 EDV-Ausstattung (CVS) -26.765 -10.826 -1.434 9.392 0 -10.826 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -26.765 -10.826 -1.434 9.392 0 -10.826 0 I341001615 Beschaffung Geräte f. Unterricht (CDS) -6.450 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.450 0 0 0 0 0 0 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -43.269 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -43.269 0 0 0 0 0 0 I341001622 Beschaffung Tablets (DHS) 0 -10.391 0 10.391 0 -10.391 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.391 0 10.391 0 -10.391 0 I341001626 Beschaffungen Daten- verarbeitung (DHS) -24.727 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.727 0 0 0 0 0 0 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) 138.280 -138.280 5.761 144.042 0 -138.280 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 241.562 0 130.000 130.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 181 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -103.281 -138.280 -24.761 113.520 0 -138.280 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -99.478 -99.478 0 0 0 I341001654 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM - Schulamt 0 0 829 829 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 829 829 0 0 0 I341001660 Beschaffung bewegl. Vermögen Gymnasium BZM 0 0 1.749 1.749 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.749 1.749 0 0 0 I341001661 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) 0 0 146 146 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 146 146 0 0 0 I341001662 Beschaffung bewegl. Vermögen (WRS BZM) 0 0 1.010 1.010 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.010 1.010 0 0 0 I341001663 Beschaffung bewegl. Vermögen (RS BZM) 0 0 1.812 1.812 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.812 1.812 0 0 0 I341001666 Beschaffung Leucht- körper Gymnasium (BZM) 0 0 790 790 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 790 790 0 0 0 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) 0 0 0 0 10.000 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 10.000 -10.000 0 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Verwaltung (ES TT) -955 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -955 0 0 0 0 0 0 I341001712 Technologische Erneu- erung (CDS) -148.750 -185.000 -26.582 158.418 15.000 -200.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -148.750 0 -2.380 -2.380 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -185.000 -24.202 160.798 15.000 -200.000 0 I341001720 Beschaffung Me- dienausstattung (HES) 0 0 0 0 17.100 -17.100 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 17.100 -17.100 0 I341001721 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) -1.696 0 2.360 2.360 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.360 2.360 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.696 0 0 0 0 0 0 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) 0 0 1.504 1.504 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.504 1.504 0 0 0 I341001723 Umsetzung des Me- dienentwicklungsplanes (Gym BZM) 0 0 1.800 1.800 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 182 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.800 1.800 0 0 0 I341001728 Beschaffung Weich- bodenmatte (BZM) 0 0 395 395 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 395 395 0 0 0 I341001730 Beschaffung Digital Pi- ano (BZM) 0 0 495 495 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 495 495 0 0 0 I341001733 Beschaffung Monitore (Bibliothek Markdorf) 0 0 245 245 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 245 245 0 0 0 I341001745 Beschaffung Bilderrah- men (BZM) 0 0 840 840 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 840 840 0 0 0 I341001803 Handkreissäge Mafell (CDS) -1.299 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.299 0 0 0 0 0 0 I341001805 Trainingspaket Geräteprüfung (CDS) 0 0 -1.497 -1.497 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.497 -1.497 0 0 0 I341001808 KTS (CDS) 0 -11.000 0 11.000 0 -11.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.000 0 11.000 0 -11.000 0 I341001810 Erstinstallation Beamer Küchen u. Restaur. (CDS) 0 -9.000 0 9.000 0 -9.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 0 9.000 0 -9.000 0 I341001811 DV-Anschlüsse erneu- ern HOGA-Verw. (CDS) 0 0 0 0 7.000 -7.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 7.000 -7.000 0 I341001812 Aufschnittmaschine Bi- zerba (CDS) -1.510 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.510 0 0 0 0 0 0 I341001814 Rational Kombidämpfer (CDS) -5.950 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.950 0 0 0 0 0 0 I341001816 Holdomat Hugendobler Ktm (CDS) 0 0 -2.724 -2.724 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.724 -2.724 0 0 0 I341001817 Logo Steuerung 24 V (CDS) 0 -9.600 -9.591 9 0 -9.600 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.600 -9.591 9 0 -9.600 0 I341001818 LCD-Monitor Samsung SyncMaster (CDS) 0 0 -5.979 -5.979 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -5.979 -5.979 0 0 0 I341001819 Switch Borad (CDS) -4.550 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 183 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.550 0 0 0 0 0 0 I341001821 Hydraulikaggregat (CDS) 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 I341001822 Tischbohrmaschine inkl. Unterbau (CDS) -3.863 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.863 0 0 0 0 0 0 I341001825 Säulenbohrmaschine (CDS) -8.441 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.441 0 0 0 0 0 0 I341001826 Metallbandsäage (CDS) 0 0 0 0 0 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 0 -15.000 0 I341001827 Ersatz Projektoren (Beamer) (CVS) -18.621 0 -4.482 -4.482 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.621 0 -4.482 -4.482 0 0 0 I341001828 Ersatzbeschaffung el- ektr./inform. Investg. (ES TT) -18.984 -28.155 -27.778 377 13.161 -41.316 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.984 -28.155 -27.778 377 13.161 -41.316 0 I341001834 KTS für Werstattdiag- nosegerät (JZGS) -8.279 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.279 0 0 0 0 0 0 I341001835 Werstattwagen mit Werkzeugausstattung (JZGS) -8.050 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.050 0 0 0 0 0 0 I341001836 Bosch Motortester FSA (JZGS) -16.447 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.447 0 0 0 0 0 0 I341001837 Bremsendruck- prüfgerät (JZGS) -2.091 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.091 0 0 0 0 0 0 I341001839 Vertikal- Metallkreissäge für Metalllager (JZGS) -5.694 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.694 0 0 0 0 0 0 I341001840 Tischbohrmaschine (JZGS) -2.278 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.278 0 0 0 0 0 0 I341001841 Bandsäge (JZGS) -4.795 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.795 0 0 0 0 0 0 I341001843 Umkehrmikroskope (JZGS) -6.140 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.140 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 184 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I341001844 Photodokumentations- und Videokam. (JZGS) -4.399 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.399 0 0 0 0 0 0 I341001845 PC / EDV-Ausstattung (JKS) -1.399 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.399 0 0 0 0 0 0 I341001846 Lichtstarker Beamer (KMZ) -3.094 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.094 0 0 0 0 0 0 I341001847 Leinwand mit 2 Tü- chern (KMZ) -2.499 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.499 0 0 0 0 0 0 I341001848 Hardware, techn. Aus- stattung (DHS) 0 -17.180 -8.542 8.637 0 -17.180 -6.650 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -17.180 -8.542 8.637 0 -17.180 -6.650 I341001849 Renovierung Leh- rerzimmer (DHS) 0 0 0 0 10.000 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 10.000 -10.000 0 I341001850 Umgestaltung/Reno- vierung Küche (DHS) 0 0 0 0 10.000 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 10.000 -10.000 0 I341001851 Umgestaltung/Reno- vierung Aula (DHS) 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 I341001852 Umgestaltung/Reno- vierung Verw.bereich (DHS) 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 -15.000 0 I341001853 Beschaffung Kreissäge (BZM WRS) -7.980 0 3.494 3.494 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 3.494 3.494 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.980 0 0 0 0 0 0 I341001854 Beschaffung Notebook (SBS) -1.164 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.164 0 0 0 0 0 0 I341001855 Zuschuss Beschaffung Spülmaschine Sonnenbergschule 1.000 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.000 0 0 0 0 0 0 I341001856 Beschaffung Nass-/ Trockensauger (JZGS) -1.286 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.286 0 0 0 0 0 0 I341001857 Beschaffung Notebook (JVLS) 0 0 -2.269 -2.269 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.269 -2.269 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 185 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I341001858 Beschaffung Uni-Breit- gerüst (CDS) -3.690 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.690 0 0 0 0 0 0 I341001859 Beschaffung Sprungkasten (JVLS) 0 0 -916 -916 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -916 -916 0 0 0 I341001860 Beschaffung Ac- tivPanel (JVLS) 0 0 -8.811 -8.811 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -8.811 -8.811 0 0 0 I341001901 Medienausstattung (HES FN) 0 -20.000 -3.295 16.705 0 0 -16.700 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -3.295 16.705 0 0 -16.700 I341001902 LED Lampenkoffer (KMZ) 0 -1.500 0 1.500 0 0 -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 -1.500 I341001903 Datenprojektoren / Tafeldisplays (CVS ÜB) 0 -21.000 -15.876 5.124 0 0 -1.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -21.000 -15.876 5.124 0 0 -1.100 I341001905 Beschaffung PCR- Gerät (DHS FN) 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 I341001906 Spülmaschine (JVLS) 0 -1.500 -980 520 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 -980 520 0 0 0 I341001907 Backöfen/Induktion- sherde (JVLS) 0 -8.000 -4.160 3.840 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 -4.160 3.840 0 0 0 I341001908 Activ-Panel (JVLS) 0 -10.000 -9.000 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -9.000 1.000 0 0 0 I341001909 Möbelierung Kinder- bereich (Bibliothek BZM) 0 -4.078 -3.928 150 922 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.078 -3.928 150 922 0 0 I341001910 Scheinwerferein- stellgerät (JZGS) 0 -3.500 -3.239 261 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.500 -3.239 261 0 0 0 I341001911 Absaugmobil (JZGS) 0 -2.400 -1.946 454 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.400 -1.946 454 0 0 0 I341001912 Reinraumwerkbank (JZGS) 0 -8.400 -8.378 22 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.400 -8.378 22 0 0 0 I341001913 Analysewaage (JZGS) 0 -400 0 400 2.300 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -400 0 400 2.300 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 186 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I341001914 ELISA-Reader Zubehör DNA-Bestimmung (JZGS) 0 -3.023 -3.023 0 -23 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.023 -3.023 0 -23 0 0 I341001915 Photometer (JZGS) 0 -6.000 -4.284 1.716 4.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -4.284 1.716 4.000 0 0 I341001916 Laboreismaschine (JZGS) 0 0 -4.954 -4.954 5.200 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.954 -4.954 5.200 0 0 I341001917 PC-Ersatzbeschaffung (ES TT) 0 -4.370 -3.239 1.131 43.630 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.370 -3.239 1.131 43.630 0 0 I341001918 Ersatzbeschaffung Notebooks (ES TT) 0 -12.000 -8.802 3.198 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 -8.802 3.198 0 0 0 I341001922 Sicherheitsschrank ex- plosionssicher (CDS) 0 -9.000 -5.588 3.412 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 -5.588 3.412 0 0 0 I341001923 Füller (CDS) 0 -25.000 -24.740 260 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -24.740 260 0 0 0 I341001925 Automatenwolf (CDS) 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I341001926 Versuchswagen für den Neubau (CDS) 0 -15.000 -6.905 8.095 0 0 -1.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 -6.905 8.095 0 0 -1.100 I341001927 Ersatzbeschaffung Schütze/Taster (CDS) 0 -8.000 -2.384 5.616 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 -2.384 5.616 0 0 0 I341001928 TG Zubehör U-Wagen (CDS) 0 -10.000 -7.744 2.256 0 0 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -7.744 2.256 0 0 -1.000 I341001929 Motoren für den prak- tischen Versucht (CDS) 0 -1.000 -998 2 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 -998 2 0 0 0 I341001930 VDE Messgeräe 0100- 600 (CDS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I341001931 Teslameter mit Sonden (CDS) 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 0 I341001932 Funktionsgenerator Breitbandlautsprecher (CDS) 0 -1.300 0 1.300 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.300 0 1.300 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 187 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 I341001933 Technologische Erneu- erung (ES TT) 0 -226.791 -226.784 7 -26.791 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -70.984 -70.984 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -226.791 -155.801 70.990 -26.791 0 0 I341001934 Beschaffung Ges- chirrspülmaschine (SBS) 0 -1.346 -1.345 1 -1.346 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.346 -1.345 1 -1.346 0 0 I341001935 Beschaffung DNA- Analysegerät (JZGS) 0 -7.500 -7.497 3 -7.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.500 -7.497 3 -7.500 0 0 I341001936 Beschaffung Notebook (JZGS) 0 -1.140 -1.139 1 -1.140 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.140 -1.139 1 -1.140 0 0 I341001937 Beschaffung Rei- nigungsgerät (JVLS) 0 -4.530 -4.429 101 -4.530 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.530 -4.429 101 -4.530 0 0 I341001938 Beschaffung Hochspannungsnetzgerät (JZGS) 0 -1.099 -1.099 0 -1.099 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.099 -1.099 0 -1.099 0 0 I341001939 Beschaffung Notebook (JKS) 0 -157 -1.361 -1.204 -157 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -157 -1.361 -1.204 -157 0 0 I341001940 Beschaffung Bio- reaktor 0 -16.500 -16.499 1 -16.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.500 -16.499 1 -16.500 0 0 I341001941 Beschaffung Gartenbox (SBS) 0 -5.400 -1.600 3.800 -5.400 0 -3.750 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -5.400 -1.600 3.800 -5.400 0 -3.750 I341001942 Beschaffung Software IQ Test (SBS) 0 -1.652 -1.652 0 -1.652 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.652 -1.652 0 -1.652 0 0 I341001943 Beschaffung Lade-u. Management Koffer iPad (BZM) 0 -1.602 -1.602 0 -1.602 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.602 -1.602 0 -1.602 0 0 I341001944 Beschaffung Schüt- telwasserbad (JZGS) 0 -2.600 -2.586 14 -2.600 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.600 -2.586 14 -2.600 0 0 I341001945 Beschaffung Bosch Messvorrichtung (JZGS) 0 -2.430 0 2.430 -2.430 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.430 0 2.430 -2.430 0 0 I341001946 Technologische Erneu- erung Elektronikschule TT 0 -50.000 0 50.000 0 0 -13.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -13.600 I400301601 Software Buttler -13.965 -10.438 -1.773 8.665 954 -11.392 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 188 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.965 -10.438 -1.773 8.665 954 -11.392 0 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshandeln" 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 I400301603 Software Modul Fall- management -5.474 -4.660 -4.605 54 1.000 -5.660 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.474 -4.660 -4.605 54 1.000 -5.660 0 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 5.000 -5.000 0 I400301901 Beschaffung Leis- tungsbaum EGH 0 -6.000 -5.831 169 -6.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -5.831 169 -6.000 0 0 I400301902 Beschaffung Lizenzen OPEN PROSOZ 0 -3.070 -3.070 0 -3.070 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.070 -3.070 0 -3.070 0 0 I400301903 Beschaffung Lö- schmodul Tau-Office 0 -2.083 -2.083 0 -2.083 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.083 -2.083 0 -2.083 0 0 I401001601 EDV-Anbindung Ge- meinschaftsunterkünfte 0 -65.924 0 65.924 35.153 -101.076 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -65.924 0 65.924 35.153 -101.076 0 I401001901 Beschaffung Konfer- enztisch Besprechungsraum G119 0 -954 -953 1 -954 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -954 -953 1 -954 0 0 I410301601 Lizenzen Prosoz14 0 -5.783 -5.783 0 -431 -5.352 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.783 -5.783 0 -431 -5.352 0 I410301701 Optische Archivierung Jugendamt 0 -83.000 -13.685 69.315 0 -83.000 -69.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -83.000 -13.685 69.315 0 -83.000 -69.000 I411001801 Beschaffung Post- schränke Jugendamt -5.479 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.479 0 0 0 0 0 0 I420301601 Software Upgrade Oc- toware -1.012 -4.864 0 4.864 3.820 -8.684 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.012 -4.864 0 4.864 3.820 -8.684 0 I420301801 Software für Online- anmeldung IfSG -6.069 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 4.284 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.353 0 0 0 0 0 0 I421001801 Messgerät für Was- serproben -1.202 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 189 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2018 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2019 Jahres- ergebnis 2019 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2019 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2019) Übertrag. Ermächt. nach 2020 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.202 0 0 0 0 0 0 I421001902 Beschaffung Messgerät Wasserproben 0 -1.849 -1.848 1 -1.849 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.849 -1.848 1 -1.849 0 0 I421001903 Audiometer (Hört- estgerät Einschulungsunter- suchung) 0 -1.971 -1.971 0 -1.971 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.971 -1.971 0 -1.971 0 0 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ 0 -1.966 -1.785 181 0 -1.966 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.966 -1.785 181 0 -1.966 0 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) 0 -24.000 0 24.000 0 -24.000 -24.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -24.000 0 24.000 0 -24.000 -24.000 I451001802 Beschaffung Wertschutztresor 0 0 -4.034 -4.034 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.034 -4.034 0 0 0 Gesamtsumme -15.460.153 -35.991.228 -15.828.403 20.162.825 -988.140 -14.757.788 -13.948.150 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 190 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 52.835,66 7.158,13 -45.677,53 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 191 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2019 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 286.269.767,47 292.559.681,12 1. Eigenkapital -143.270.359,98 -170.740.787,02 1.1 Immaterielle Vermögensgegen- stände 366.074,74 363.632,34 1.1 Basiskapital -123.889.592,71 -121.654.096,16 1.2 Rücklagen -33.120.152,41 -49.086.690,86 1.2 Sachvermögen 199.320.894,84 203.831.419,65 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -31.748.440,16 -49.084.133,76 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.819.233,10 9.844.006,40 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses -1.369.155,15 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 86.463.325,87 83.025.413,04 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 1.2.3 Infrastrukturvermögen 57.940.981,26 76.261.061,14 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 3.414,70 0,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 12.137.878,62 8.768.450,01 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.232.165,46 2.282.715,46 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine De- ckung im Jahresabschluss durch Ent- nahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 3.414,70 3.414,70 1.2.6 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 5.190.953,58 5.721.509,61 2. Sonderposten -51.484.813,87 -51.601.650,31 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 3.938.202,01 6.769.350,99 2.1 für Investitionszuweisungen -51.467.127,76 -49.845.695,73 1.2.8 Vorräte 286.548,42 228.376,57 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 21.311.606,52 10.930.536,43 2.3 für Sonstiges -17.686,11 -1.755.954,58 3. Rückstellungen -39.211.904,29 -37.855.402,23 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 192 1.3 Finanzvermögen 86.582.797,89 88.364.629,13 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -1.195.979,19 -707.411,33 1.3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 75.299,25 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -614.860,72 -792.741,70 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapital- einlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 3.942.269,40 3.052.269,23 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stel- lungen für Abfalldeponien -29.175.305,00 -28.068.288,00 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -84.510,27 -107.861,27 1.3.4 Ausleihungen 9.326.761,23 10.960.163,16 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 20.419.385,74 29.421.619,03 3.6 Rückstellungen für drohende Ver- pflichtg. aus Bürgschaften und Gewähr- leistung 0,00 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transferleis- tungen 14.723572,40 15.427.458,92 3.7 Sonstige Rückstellungen -8.428.663,00 -8.179.099,93 4. Verbindlichkeiten -44.467.630,51 -37.994.292,47 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 3.891.411,25 2.500.146,62 4.1 Anleihen 0,00 0,00 1.3.8 Liquide Mittel 34.204.098,62 26.927.672,92 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men -29.125.638,41 -22.306.234,33 2. Abgrenzungsposten 7.367.227,33 7.803.572,49 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnah- men wirtschaftlich gleichkommen -7.566.333,03 -5.714.939,01 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungs- posten 6.804.796,95 7.199.546,71 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leis- tung -7.171.273,17 -7.688.190,67 2.2 Sonderposten für geleistete Inves- titionszuschüsse 562.430,38 604.025,78 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen -8.786.461,23 --493.279,10 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.224.028,99 -1.791.649,36 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzungs- posten -1.491.001,82 -2.171.121,58 Bilanzsumme 293.636.994,80 300.363.253,61 Bilanzsumme -293.636.994,80 -300.363.253,61 Rechenschaftsbericht 2019 Landratsamt Bodenseekreis 193 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2019 Der Jahresabschluss 2019 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2019 und die Bestände zum 31. Dezember 2019 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im Oktober 2020 gez. Daniel Dillmann Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Lothar Wölfle Landrat Deckblatt_Rechenschaftsbericht_Landratsamt Bodenseekreis_2019 Rechenschaftsbericht 2019 - Landkreis Bodenseekreis

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    : Montag - Freitag von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr Regelmäßige Abendtermine im Sitzungssaal In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der Wärme- und Kälteverbräuche, der Strom- sowie der Wasserverbräuche

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    : Montag - Freitag von 06.30 Uhr bis 19.00 Uhr Regelmäßige Abendtermine im Sitzungssaal In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der Wärme- und Stromverbräuche dargestellt: Abbildung 23 Entwicklung

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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 5 2 Rechenschaftsbericht 7 2.1 Rechtsgrundlagen 7 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 7 2.3 Geschäftsverlauf 2021 7 2.3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 7 2.3.2 Haushaltsverlauf im Bodenseekreis 9 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 10 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung 17 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 17 2.5.1.1 Schulgebäude 17 2.5.1.2 Verwaltungsgebäude 20 2.5.2 Straßenunterhaltung 20 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung 21 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 26 2.5.5 Soziales 28 2.5.5.1 Überblick 28 2.5.5.2 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) 30 2.5.5.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (PG 31.20) 31 2.5.5.4 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) 32 2.5.5.5 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) 33 2.5.5.6 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (PG 32.10) 34 2.5.5.7 Gesundheit (PG 41.40) 35 2.5.6 Corona-Pandemie 35 3 Gesamtergebnisrechnung 39 3.1 Erträge 40 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 40 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen 40 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 44 3.1.4 Sonstige Transfererträge 44 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte 45 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 46 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 47 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 49 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 50 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 51 3.2 Aufwendungen 52 3.2.1 Personalaufwendungen 52 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 53 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 53 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen 57 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 59 3.2.6 Transferaufwendungen 60 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 62 3.3 Ordentliches Ergebnis 66 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis 67 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 2 4 Gesamtfinanzrechnung 69 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 71 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 71 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 73 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 74 4.5 Entwicklung der Liquidität 74 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 76 4.6.1 Schulgebäude 76 4.6.2 Verwaltungsgebäude 77 4.6.3 Sonstige Liegenschaften 77 4.6.4 Straßenbauamt 78 4.6.5 Abfallwirtschaft 80 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 81 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 85 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 87 5.2 Aktiva 88 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 88 5.2.2 Sachvermögen 89 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 89 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 90 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 92 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 93 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 94 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 94 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 96 5.2.2.8 Vorräte 97 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 99 5.2.3 Finanzvermögen 99 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 99 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 100 5.2.3.3 Sondervermögen 101 5.2.3.4 Ausleihungen 102 5.2.3.5 Wertpapiere 103 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 104 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 105 5.2.3.8 Liquide Mittel 106 5.2.4 Abgrenzungsposten 106 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 106 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 107 5.3 Passiva 108 5.3.1 Basiskapital 108 5.3.2 Rücklagen 108 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 108 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 110 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 110 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 111 5.3.4 Sonderposten 111 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 111 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 111 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 112 5.3.5 Rückstellungen 112 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 112 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 3 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 113 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 113 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 114 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 114 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 115 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 115 5.3.6 Verbindlichkeiten 116 5.3.6.1 Anleihen 116 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 116 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 118 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 119 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 119 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 120 6 Teilhaushalte 122 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 124 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 127 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 130 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 133 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 136 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 139 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 142 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 145 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 148 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 151 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 154 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses 157 8 Anhang 158 8.1 Allgemeines 158 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 158 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 158 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 158 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 159 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 159 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 160 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 160 8.8.1 Bürgschaften 160 8.8.2 Gewährleistungen 160 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 160 8.8.4 Gewährträgerschaften 161 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2021 161 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 4 9 Anlagen 166 9.1 Vermögensübersicht 166 9.2 Forderungsübersicht 167 9.3 Schuldenübersicht 168 9.4 Rückstellungspiegel 169 9.5 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 172 9.6 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 173 9.7 Gesamtübersicht der Investitionen 174 9.8 Übersicht über das Mündelvermögen 205 9.9 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 206 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2021 208 Anmerkung: Erträge und Einzahlungen sind mit positivem, Aufwendungen und Auszahlungen mit negati- vem Vorzeichen dargestellt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 5 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 5. Oktober 2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 364.707.750 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -354.881.515 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 9.826.235 1.4 Außerordentliche Erträge 220.318 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -872.397 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -652.079 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 9.174.156 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 360.485.600 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -341.013.086 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 19.472.514 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.795.920 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -20.334.360 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -13.538.440 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 5.934.074 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1.250.000 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -6.892.588 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -5.642.588 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) 291.486 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen -21.890 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 28.483.913 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 269.596 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 28.753.509 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 6 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 138.835 3.2 Sachvermögen 214.118.122 3.3 Finanzvermögen 94.007.279 3.4 Abgrenzungsposten 9.136.172 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 317.400.711 3.7 Basiskapital -119.607.290 3.8 Rücklagen -67.034.476 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten -54.454.256 3.11 Rückstellungen -39.470.813 3.12 Verbindlichkeiten -34.964.496 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -1.869.381 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) -317.400.711 Friedrichshafen, 5. Oktober 2022 gez. Lothar Wölfle, Landrat Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 7 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich im Er- gebnishaushalt. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressour- cenverbrauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcen- aufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Grö- ßen wie die Abschreibungen und Rückstellungen miteinbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Auf Grundlage des § 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg hat der Kreistag am 17. Dezember 2020 die Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 11. März 2021 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 bestätigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde am 29. März bekannt gemacht, in der Zeit vom 29. März 2021 bis ein- schließlich 8. April 2021 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und ist auf der Homepage des Landkreises unter www.bodenseekreis.de einsehbar. 2.3 Geschäftsverlauf 2021 2.3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland Quelle: Jahresgutachten 2021/2022 des Sachverständigenrats, Kernbotschaften, veröffentlicht am 10. November 2021 KONJUNKTUR: ANGEBOTSSEITIGE ENGPÄSSE DÄMPFEN WACHSTUM Vielfältige Liefer- und Kapazitätsengpässe führen zu Störungen in den globalen Wert- schöpfungsketten und dürften die Industrieproduktion teilweise ins Jahr 2022 verschie- ben. Die infolge der konjunkturellen Erholung und der Engpässe stark gestiegenen Erzeu- gerpreise dürften bis ins nächste Jahr hineinwirken und die Verbraucherpreisinflation hoch halten. http://www.bodenseekreis.de/ Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 8 Der Sachverständigenrat erwartet, dass das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in diesem Jahr um 2,7 % und im Jahr 2022 um 4,6 % steigt. Für den Euro-Raum rechnet er mit 5,2 % beziehungsweise 4,3 % Wachstum. FISKAL- UND GELDPOLITIK NACH DER CORONA-KRISE NORMALISIEREN Die Schuldenquoten der EU-Mitgliedstaaten sind in der Corona-Pandemie teils stark gestiegen. Tragfähigkeit und Krisenresilienz der Staatsfinanzen sollten wieder gestärkt werden. Die Geldpolitik trägt zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum am besten durch Si- cherstellung der Preisstabilität bei. Dazu sollte sie eine Normalisierungsstrategie ver- öffentlichen. Um die Transformation zu meistern, sollten die Rahmenbedingungen für private Inves- titionen verbessert und zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben priorisiert werden. CORONA-KRISE, EINKOMMENSVERTEILUNG UND BILDUNGSCHANCEN Die Ungleichheit der verfügbaren Einkommen ist in der Corona-Krise nach vorläufigen Befunden aufgrund sozialstaatlicher Maßnahmen nicht angestiegen, wenngleich ge- ringfügig Beschäftigte, Geringqualifizierte und Selbständige besonders negativ betrof- fen waren. Am Arbeitsmarkt gilt es, Weiterbildungsangebote auszubauen sowie stärkere Anreize zur Weiterbildung und zur Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden zu setzen. Umfangreiche und gezielte Bildungsinvestitionen und -reformen sind erforderlich, um pandemiebedingte Bildungsrückstände auszugleichen und die Chancengleichheit zu erhöhen. PRODUKTIVITÄT: CORONA-KRISE UND STRUKTURWANDEL In der Corona-Krise ist, anders als in vergangenen Rezessionen, der Arbeitsplatzab- bau und die Anzahl der Marktaustritte und damit die Reallokationsdynamik zurückge- gangen. Ein Nachholeffekt in größerem Umfang ist aktuell nicht zu erwarten. Um den Strukturwandel zu unterstützen, sollten die Rahmenbedingungen für Gründun- gen, geordnete Marktaustritte und die Mobilität von Beschäftigten verbessert werden. Um das Potenzial einer beschleunigten Digitalisierung zu heben, ist eine kohärente Strategie und Priorisierung wie zum Beispiel ein sicherer Zugang zu Daten und Tech- nologien erforderlich. GLOBALER KLIMASCHUTZ: RAHMENBEDINGUNGEN UND HANDLUNGSOPTIONEN Der Klimaschutz ist eine globale Herausforderung. Die Risiken des Klimawandels so- wie die wirtschaftlichen Chancen der notwendigen Transformation sind weltweit hete- rogen verteilt. Fortschritte bei der globalen Kooperation sollten durch Lastenausgleich und Technolo- giekooperationen befördert werden. Dies dürfte private Investitionen weltweit deutlich stärken. Die Gründung eines Klimaklubs sowie Investitionsschutzabkommen sind wichtige Ele- mente internationaler Klimapolitik. Handelsabkommen sollten der engen Verflechtung zwischen Handel und Klima Rechnung tragen. Hierbei müssen aber Kosten und Nut- zen abgewogen werden. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 9 2.3.2 Haushaltsverlauf im Bodenseekreis Für die Haushalts-/ Finanzwirtschaft des Bodenseekreises bilden Haushaltssatzung und Hausaltsplan die Grundlage. Nach dem Haushaltsjahr 2020 sollte auch das Haushaltsjahr 2021 einmal mehr ein besonderes Jahr werden, welches vor allem durch die Corona-Pande- mie bestimmt wurde und bereits gesetzte Prioritäten nochmals verschieben ließ. Zur Eindäm- mung der Pandemie wurde neben der Schaffung von Impfangeboten mit Lockdown und Ein- schränkungen im täglichen Leben, aber auch in der Berufswelt reagiert. Die Entwicklungen rund um die Pandemie und vor allem die Auswirkungen und daraus resultierenden Unwägbar- keiten haben einmal mehr erheblichen Einfluss auf den Kreishaushalt genommen. Damit die erforderlichen und umfangreichen Dienste des Gesundheitsamtes in dieser heraus- fordernden Zeit, wie beispielsweise die Kontaktpersonennachverfolgung, die Hotline oder das Kreisimpfzentrum zu jeder Zeit aufrechterhalten werden konnten, bedurfte es einer hausweiten Unterstützung und demzufolge Priorisierung der Aufgaben in den Fachbereichen. Dabei wur- den Mitarbeitende aller Fachbereiche im Dienst des Gesundheitsamtes eingesetzt. Die Land- kreisverwaltung arbeitete über das komplette Jahr 2021 hinweg in der Stabsarbeit unter der Leitung des Ersten Landesbeamten. Die für die Kreisumlage maßgebende Steuerkraftsumme ist erstmals seit dem Jahr 2017 ge- sunken. Sie beläuft sich im Berichtsjahr auf 330,60 Mio. Euro (Vj. 343,27 Mio. Euro). Damit sank die Steuerkraftsumme im Vergleich zum Plan um 2,35 Mio. Euro (Plan: 332,95 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 kann der Bodenseekreis durch die Unterstützung des Landes in Form des Ausgleichs der Gewerbesteuerausfälle über 36,45 Mio. Euro mit einer deutlichen Steigerung von 13,57 Mio. Euro und einer Steuerkraftsumme von 346,52 Mio. Euro rechnen. Entwicklung der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis und des Landkreises Bodenseekreis (Planwerte) seit 2008: 50.000.000 100.000.000 150.000.000 200.000.000 250.000.000 300.000.000 350.000.000 400.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Städte und Gemeinden Landkreis Bodenseekreis Kreisumlage Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 10 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan Die Haushaltsplanphase für den Haushalt 2021 war von vielen Unwägbarkeiten und Fragezei- chen begleitet. Eine verlässliche Vorhersage und damit fundierte Planung war in dessen Folge nur schwer möglich, weshalb Abweichungen über den Jahresverlauf konsequent sind. Die Corona-Pandemie hat die Wirtschaftsprognosen seinerzeit gebremst. Dass mit dem Berichtsjahr 2021 ein nur schwer planbares Haushaltsjahr zurückliegt, wird auch anhand der beiden nachfolgenden Grafiken nochmals verdeutlicht. Die sich bis zum Jahr 2019 annähernden Abweichungen von Plan- und Ergebniswerten sind nun bereits im zweiten Jahr nacheinander gegenläufig. Diese Entwicklung ist aufgrund der äußerlichen Einflüsse auf den Kreishaushalt in den vergangenen beiden Jahren plausibel und nachvollziehbar. ERTRÄGE Im zurückliegenden Berichtsjahr waren vor allem die Erträge von positiven Sondereffekten geprägt und weisen damit größere Abweichungen gegenüber den Planwerten auf. In nahezu allen Ergebnispositionen konnten die Planwerte überschritten und damit ein positi- ver Budgeterreichungsgrad erzielt werden. €280.000.000,00 €290.000.000,00 €300.000.000,00 €310.000.000,00 €320.000.000,00 €330.000.000,00 €340.000.000,00 €350.000.000,00 €360.000.000,00 €370.000.000,00 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Entwicklung der ordentlichen Erträge ordentliche Erträge PLAN ordentliche Erträge IST Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 11 In Summe konnten im abgelaufenen Berichtsjahr rund 17,6 Mio. Euro mehr an Ordentlichen Erträgen erzielt werden als im Haushaltsplan veranschlagt. Die größten Abweichungen zwi- schen Ergebnis und Plan sind dabei bei den Positionen „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ sowie den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ auszumachen. Bis auf die Ergebnispo- sitionen „Öffentlich-rechtliche Entgelte“, „Kostenerstattungen u. Kostenumlagen“, sowie „Zin- sen und ähnliche Entgelte“ konnten alle Ertragspositionen einen positiven Budgeterreichungs- grad erzielen. Mit rund 74 % aller Erträge bildet die Ergebnisposition „Zuweisungen u. Zuwendungen, Umla- gen“ den größten Anteil aller Erträge des Landkreises. Gefolgt wird die Ergebnisposition von den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ mit etwas mehr als 9 %. Die Kreisumlagequote (Kreisumlage/ordentliche Erträge) liegt mit 27,9 % um rund 2,6 % unter der des vorangegan- genen Haushaltsjahres. Gegenüber dem Planwerk sank sie um fast 1,6 %. Im Vergleich liegt die Kreisumlagequote im Regierungsbezirk Tübingen bei 30,76 % und im Land BW sogar bei 35,54 %. Der Vergleich beruht auf den Planzahlen der Haushaltsumfrage 2021 - vermutlich liegt die tatsächlichen Quote etwas niedriger, da davon auszugehen ist, dass die Gesamter- träge auch bei den anderen Landkreisen teilweise deutlich über den Planwerten liegen wer- den. Die Ertragslage des Bodenseekreises entwickelte sich vor allem durch die Kompensations- und Erstattungsleistungen von Bund und Land erfreulich. Während aufgrund der rückläufigen Steuerkraftsumme die Erträge aus der Kreisumlage unter dem Planansatz zurückblieben, stiegen die Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Planan- satz um rund 5,1 Mio. Euro an. Diese Steigerung resultiert vor allem aus der unterjährigen Erhöhung des Kopfbetrages um 27 Euro. Neben den höheren Schlüsselzuweisungen flossen dem Landkreis außerplanmäßige pauschale Zuweisungen des Landes zur Bewältigung der Corona-Pandemie, welche zur Aufrechterhaltung der Kommunalverwaltungen ausgereicht wurden zu. Ebenfalls verzeichneten der Soziallastenausgleich und die Grunderwerbssteuer positive Zuwächse. Verglichen mit den Planwerten schloss die Grunderwerbssteuer mit einem Plus in Höhe von rund 1,2 Mio. Euro, sowie der Soziallastenausgleich mit einem Plus in Höhe von 0,7 Mio. Euro ab. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 12 Höhere Transfererträge korrespondieren mit höheren Transferaufwendungen, wenngleich diese die deutlich höheren Aufwendungen nur in Teilen kompensieren. Weitergehende Ausfü- hungen hierzu sind ab Abschnitt 2.5.5 im vorliegenden Rechenschaftsbericht zu finden. Die positiven Veränderungen der privatrechlichen Leistungsentgelte sind auf den Verkauf von Wertstoffen (Papier, Altmetall und Elektronikschrott) im Bereich der Abfallwirtschaft zurückzu- führen. Insbesondere der Papierverkaufserlös verzeichnete ein Rekordhoch. Die aktivierten Eigenleistungen wurden in der Haushaltsplanung bislang nicht berücksichtigt, weshalb das Ergebnis dieser Position um die tatsächlich gebuchten Eigenleistungen in Höhe von knapp 297 Tsd. Euro verbessert wurde. Erstmals wurden die aktivierten Eigenleistungen im Haushaltsplan für das Kalenderjahr 2022 berücksichtigt. Auch die Ergebnisposition der sonstigen ordentlichen Erträge verzeichnete gegenüber dem Planwert einen deutlichen Zuwachs. Dieser begründet sich vor allem durch die Erstattungs- leistungen im Zuge der übernommenen Aufgaben während der Corona-Pandemie und glei- chen damit die, unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen verursachten Mehraufwen- dungen aus. AUFWENDUNGEN Bereits zum zweiten Mal in Folge schließt ein doppisches Berichtsjahr des Bodenseekreises im Bereich der Aufwendungen über dem des veranschlagten Planansatzes ab. Die negative Planabweichung um rund 7,8 Mio. Euro hätte indes noch höher ausfallen können, sofern die Aufwandspositionen der Sach- und Dienstleistungen mit einem Budgeterreichungsgrad von rund 89% sowie die Aufwendungen für Zinsen und ähnliche Aufwendungen mit einem Budge- terreichungsgrad von rund 82 % nicht unter ihren Planwerten zurückgeblieben wären. €280.000.000,00 €290.000.000,00 €300.000.000,00 €310.000.000,00 €320.000.000,00 €330.000.000,00 €340.000.000,00 €350.000.000,00 €360.000.000,00 €370.000.000,00 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen ordentliche Aufwendungen PLAN ordentliche Aufwendungen IST Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 13 Mit einem Anteil von über 54 % an den Gesamtaufwendungen stellen die Transferaufwendun- gen den größten Anteil der Aufwendungen dar. Darauf folgen mit rund 18% die Personalauf- wendungen und mit etwas mehr als 15 % die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die größte Abweichung gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Planwerten ver- zeichnen die Transferaufwendungen. Gründe für die Abweichung und weitergehende Erläute- rungen sind unter den Punkten 2.5.5 ff und 3.2.6 aufgeführt. Auch die Abschreibungen weichen mit knapp 3,2 Mio. Euro vom veranschlagten Planwert ab. Ursächlich hierfür sind zum einen, dass von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plananlagen) oder neu zu erwerbenden Wirtschaftsgüter abgesehen wurde. Zum anderen schlagen sich in dieser Position auch die zum Ende eines Haushaltsjah- res zu tätigenden Wertberichtigungen nieder. Vor allem die Insolvenz in Eigenverantwortung der Flughafen Friedrichshafen GmbH trägt hier zu einer höheren Wertberichtung der noch ausstehenden Forderungen bei. Die Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind zum Groß- teil auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Weitergehende Erläuterungen hierzu sind unter dem Punkt 3.2.7 aufgeführt. Betrachtet man die zurückliegenden Jahre, sind vor allem die Aufwendungen in den Bereichen der Transfer- und Personalaufwendungen deutlich gestiegen. 100.000.000 110.000.000 120.000.000 130.000.000 140.000.000 150.000.000 160.000.000 170.000.000 180.000.000 190.000.000 200.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Entwicklung der Transferaufwendungen Transferaufwendungen Linear (Transferaufwendungen) Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 14 Die Gründe hierfür sind vielfältig. Aufgrund der stetig zunehmenden Aufgaben der Landkreis- verwaltungen und der gesamtwirtschaftlichen Lage, ist diese Entwicklung aber nachvollzieh- bar. Diese beiden Ergebnispositionen werden sich auch zukünftig, zumindest mittelfristig, nicht rückläufig entwickeln. ORDENTLICHES ERGEBNIS Alleine die auf Sondereffekten basierende positive Steigerung der Ertragslage (+5,1 %) ist ursächlich dafür, dass trotz deutlich gestiegenen Aufwendungen (+2,2 %) ein positives Jah- resergebnis erzielt und ein möglicherweise damit verpflichtender Nachtragshaushalt erübrigt werden konnte. Das zurückliegende Haushaltsjahr schließt insgesamt mit einem positiven ordentlichen Jah- resergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 9,8 Mio. Euro (Planansatz 0 Euro, Ergebnis +2,8 %). Der über den Ressourcenverbrauch hinaus erwirtschaftete Überschuss wurde in der Bilanz den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 50.000.000 55.000.000 60.000.000 65.000.000 70.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Entwicklung der Personalkosten Personalaufwendungen Linear (Personalaufwendungen) €14.794.202,00 €17.335.697,00 €8.121.549,00 €9.826.236,00 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 300.000.000 € 350.000.000 € 2018 2019 2020 2021 Ordentliches Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsvolumen Erträge Aufwend. Ordentl. Ergb. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 15 Wie nahezu alle Landkreise, verzeichnet auch der Bodenseekreis damit im abgelaufenen Be- richtsjahr wiederholt einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis. SONDERERGEBNIS Das Sonderergebnis (Saldo aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen) be- trägt -652.079,11 Euro (Planansatz: 0 Euro). Außerordentliche Erträge und Aufwendungen fal- len außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit an. Dieser Fehlbetrag in Höhe von 652.079,11 Euro – resultierend aus dem negativen Sonderergebnis – wurde durch Entnahme aus dem Basiskapital ausgeglichen. Im Sonderergebnis dargestellt werden im abgelaufenen Berichtsjahr auf der Ertragsseite Schadensersatzleistungen von Versicherungen, sowie Gewinne aus den Verkäufen von Fahr- zeugen von Forst- und Straßenbauamt sowie dem Bau- und Liegenschaftsamt. Dem gegen- über stehen auf der außerordentlichen Aufwandsseite Abschreibungen aufgrund von Scha- densereignissen sowie ein unentgeltlicher Abgang an die Stadt Friedrichshafen in Folge der Abstufung einer Kreisstraße und dem damit verbundenen Übergang der Straßenbaulast. GESAMTERGEBNIS Der Kreishaushalt schließt somit mit einem Gesamtergebnis in Höhe von 9.174.156,30 Euro ab. Das Gesamtergebnis bildet sich aus dem positiven ordentlichen und dem negativen Son- derergebnis. FINANZLAGE Der Finanzierungsmittelbestand des Landkreises nimmt zum 31. Dezember 2021 um 269.595,86 Euro (Planansatz: -10.924.700 Euro) zu. Der Endbestand der Zahlungsmittel be- trägt zum Jahresende 28.753.508,84 Euro. In der Finanzrechnung wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen von insgesamt netto rund 12,49 Mio. Euro gebildet wurden, die in den Folgejahren zu zahlungswirksamen Auszahlungen führen werden. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 16 Der Budgeterreichungsgrad der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im vergangenen Be- richtsjahr lag insgesamt bei 93 %. Äußerst positiv entwickelten sich dabei rückblickend die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Mit einem Erreichungsgrad von 184 % liegen diese deutlich über dem Planansatz. Dies ist vor allem auf den Abruf bzw. der Bewilligung von För- derungen im Baubereich zurückzuführen und ist im Wesentlichen auch dafür verantwortlich, dass der in der Haushaltssatzung veranschlagte Kreditrahmen nicht in Anspruch genommen werden musste und dadurch weiter Schulden abgebaut werden konnten. Der Schuldenstand des Bodenseekreises aus Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beläuft sich zum 31. De- zember 2021 auf 18.264.048,25 Euro. FAZIT Das zurückliegende Haushaltsjahr kann aufgrund der Einflüsse der Corona-Pandemie nicht als gewöhnliches Haushaltsjahr gesehen und bewertet werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den im Haushaltsplan ausgewiesenen Planwerten und dem tatsächlich erzielten Ergebnis, so- wie deren Vergleichbarkeit zu den Vorjahren sind damit auch nur bedingt aussagefähig. Im vorliegenden Rechenschaftsbericht des Bodenseekreises für das Berichtsjahr 2021 werden alle relevanten Positionen und deren Abweichungen gegenüber dem im Haushaltsplan veran- schlagten Planansatz erläutert und auf die Gründe für die Planabweichung eingegangen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 17 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung Der Rechenschaftsbericht soll gem. §54 Abs. 2 GemHVO auch Angaben über den Stand der kommunalen Aufgaben darstellen. Im Haushaltsjahr 2021 war die kommunale Aufgabenerfüllung in allen Bereichen grundsätzlich gewährleistet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Bodenseekreis unter Beach- tung der Ziele seine Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen konnte und dabei das Gesamt- budget eingehalten wurde. Für Maßnahmen, welche 2021 nicht vollständig umgesetzt werden konnten, wurden Haushaltsermächtigungen (ausschließlich für Investitionen) gebildet und in das Folgejahr übertragen. Teilweise erfolgte auch eine Neuveranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2022. Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. Die Ausführungen sind nicht abschließend und werden ggf. bei den relevanten Ergebnis-, Finanz- oder Bilanzpo- sitionen konkretisiert dargestellt. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Bei den Ausführungen zur Gebäudeunterhaltung wird zwischen Schul- und Verwaltungsge- bäuden unterschieden. 2.5.1.1 Schulgebäude Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Zentralgebäude + HES Die Elektroverteiler im Zentralgebäude mussten den neuen technischen Vorschriften und An- forderungen angepasst werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2022 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Sekretariat und Lehrerzimmer DHS In der Droste-Hülshoff-Schule wurde das Sekretariat und das Lehrerzimmer saniert. Durch einen Flächentausch konnten zusätzliche Verwaltungsarbeitsplätze geschaffen und der Schallschutz verbessert werden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2022 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Umbau Malerwerkstatt Durch die Zusammenführung der Malerausbildung am Standort Ravensburg wurden die Räume W0219 - W0221 im Werkstattgebäude des Berufschulzentrum Friedrichshafen frei. Die Technik, sowie kleinere Nebenräume wurden zurückgebaut. Es entstand ein großer Multifunk- tionsraum mit neuer Ausstattung, welcher zukünftig durch verschiedene Klassen genutzt wer- den kann. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2022 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 18 Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Trafo- mit Mittelspannungsanlagen Die bestehenden Trafoanlagen mitsamt den zugehörigen Mittelspannungsanlagen wurden nach ca. 37 Jahren Lebensdauer saniert. Hierzu zählt auch der Austausch der Verdrahtungen sowie Teile der Installationstechnik. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land bean- tragt und genehmigt. Die Maßnahme wird in 2022 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Bodenbeläge In großen Bereichen des Hauptgebäudes werden die Bodenbeläge in den Klassenzimmern und Fluren altersbedingt ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land be- antragt und genehmigt. Die Maßnahme wird in 2022 abgeschlossen und im Jahr 2023 schluss- gerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Duschen und WCs Werkstatt Die Duschen und WCs in der Werkstatt wurden in den Sommerferien 2021 bereits anteilig saniert. Die noch verbleibenden Räume werden im Jahre 2022 fertiggestellt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Maßnahme wird in 2022 abge- schlossen und im Jahr 2023 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sicherheitssystem Die bestehende Schließanlage war aufgrund von diversen Schlüsselverlusten nicht mehr si- cher. Um eine dauerhafte Gebäudesicherung zu gewährleisten wurde die bestehende Alarm- anlage erweitert und die Außentüren mit elektronischen Motorschlössern ausgestattet. Ein Teil der Ausgaben wurden von der Gebäudeversicherung getragen. Die Maßnahme wird in 2022 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – elektrotechnische Sanierung Klassenzimmer DHS Die Elektroinstallationen in der Droste-Hülshoff-Schule wurden den neuen technischen Vor- schriften und Anforderungen angepasst. Um den Stromverbrauch zu senken wurden zudem die bestehenden Leuchtstoffröhren gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2023. Kreismedienzentrum - Umstrukturierung Im Zuge des Digital-Paktes mussten räumliche Veränderungen im Kreismedienzentrum in Friedrichshafen vorgenommen werden, um weitere Arbeitsplätze zur Betreuung der EDV-Aus- stattung der Schulen zu ermöglichen. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2022. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang – Sanierung Außenanlage und Parkplatz Nach einem Bruch der Abwasserleitung musste die Kanalisation und die Grundstücksentwäs- serung im Jahr 2018 neu hergestellt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Außen- anlagen mit einer höheren Aufenthaltsqualität erneuert sowie weitere Parkplätze geschaffen. Die Schlussabrechnung ist aufgrund von Vegetationsarbeiten im Jahr 2021 erfolgt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 19 Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang – Sanierung Heizungsan- lage Um die Wärmeversorgung an der Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tett- nang zu gewährleisten wurde die Heizungsanlage erneuert. Die Wärmeerzeugung erfolgt nun über eine Pelletanlage als Hauptenergieträger, die durch eine Solarkollektoranlage unterstützt wird. Ein Gasbrennwertkessel wurde zur Spitzenlastabdeckung eingebaut. Vervollständigt wird das Energiekonzept durch die Rückgewinnung der Wärme aus den Kühlaggregaten der bestehenden Kühlzellen. Diese Sanierungsmaßnahmen sind Bestandteil des Sanierungsfahr- plans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreis beschlossenen Klima- und energetischen Leitbil- des. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2022 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Erneuerung Werkstatttüren zu brandschutzrechtlich notwendige T30-Türen Die Türen zu dem Werkstattgebäude der Jörg-Zürn-Gewerbeschule waren als Auflage der Brandverhütungsschau in brandschutzrechtliche T30-Türen auszutauschen. Für die Maß- nahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Stark- und Schwachstromanlage JZGS Im Altbau der Jörg-Zürn-Gewerbeschule wurden die bestehende Stark- und Schwachstrom- anlage saniert, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen der DIN/EN- und VDE-Normen entsprachen. Um einen angemessenen Schutz der Nutzer zu gewährleisten, wurden in diesem Zuge die Fluchtwegeleuchten und die Brandmelder erneuert bzw. ergänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Trinkwasseranlage JZGS Im Altbau der Jörg-Zürn-Gewerbeschule entsprach die bestehende Trinkwasseranlage nicht mehr den aktuellen Hygienevorschriften und muss daher komplett saniert werden. Aufgrund des Gesamtumfangs wurde Sanierungsmaßnahme in zwei Bauabschnitte aufteilt. Im Sommer 2021 wurde bereits der Verteiler sowie die Leitungen im Untergeschoss erneuert. Die restli- chen Leitungen im Gebäude sollen im Sommer 2022 ersetzt werden. Für die Sanierung wur- den Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Abhängen der Regenwasserkanäle Um das Niederschlagswasser zukünftig nutzen zu können, wurden die im südwestlichen Teil des Bildungszentrums in Markdorf gelegenen Regenwasserkanäle von dem Mischwassernetz abgehängt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2021. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Klassenzimmer Durch die Umstellung auf den Schulverbund wurden mehr Klassenzimmer für den Kunstun- terricht benötigt. Hierzu wurden die Kunsträume im Rahmen des Ganztagskonzeptes in die Ebene 2 verlagert. Die Flächen der ehemaligen Kunsträume wurden zu Klassenzimmern um- gewandelt. Für die Maßnahme wurde Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2022 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 20 2.5.1.2 Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude Glärnischstraße 1-3 – Sanierung Parkdeck Seit über 45 Jahren wird das zweistöckige Parkdeck in der Glärnischstraße zum Parken ge- nutzt. Durch den jahrelangen Tausalzwassereintrag wiesen die Betonoberflächen starke Be- schädigungen auf, welche eine Sanierung unabdingbar machten. Bei den Sanierungsarbeiten wurden 1.800 m² Chlorid kontaminierte Stahlbetondecken und Unterzüge sowie 1.400 m² Stüt- zen und Wände mit einem Hochdruckwasserstrahlverfahren gereinigt und lose Teile abgetra- gen. Anschließend erfolgte die statische Ertüchtigung, indem korrodierte Bewehrungen aus- getauscht wurden. Im Nachgang erfolgte eine Reprofilierung der Stahlbetonoberflächen mit einer erhöhten Betonüberdeckung zum Schutz der Stahlbewehrung. Witterungsbedingt kam es zu einer Verschiebung der Ausführung der Arbeiten. Für den Schutz der Oberflächen wer- den im Jahr 2022 die Betonbauteile mit einer Beschichtung versehen, um einer erneuten Be- schädigung durch Chlorid Eintrag vorzubeugen. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2022. 2.5.2 Straßenunterhaltung Gemeinschaftsaufwand Die Straßenunterhaltung im Produkt 5450 wird vom Straßenbetriebsdienst in den drei Stra- ßenmeistereien geleistet. Die Straßenunterhaltungskosten sind in Direktaufwand (DA) und Gemeinschaftsaufwand (GA) unterteilt. Die Aufteilung der Tätigkeiten in diese beiden Auf- wandsarten hat das Land einheitlich geregelt. Der Direktaufwand kann dem betreffenden Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis) zugeord- net werden. Für Landesstraßen wird der Direktaufwand im Produkt 5430 und für Kreisstraßen im Produkt 5420 abgebildet. Für Bundesstraßen wird der Direktaufwand außerhalb des Kreishaushaltes im Bundeshaus- halt bewirtschaftet, da das Straßenbauamt als Untere Straßenbaubehörde eine Bewirtschaf- tungsbefugnis im Finanzprogramm des Bundes für diese Zwecke erhalten hat. Der Gemeinschaftsaufwand ist dagegen nur sehr schwer oder überhaupt nicht dem einzelnen Straßenbaulastträger zuzuordnen. Diese Aufwendungen werden auf den Sachkonten 40 bis 44 im Produkt 5450 des Kreishaushaltes bestritten. Von der Mittelzuweisung für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen wird zuerst der Direktaufwand im Bundeshaushalt und Produkt Land 5430 beglichen. Die restlichen Mittel wer- den im Gemeinschaftsaufwand Produkt 5450 eingenommen. Für die erhaltenen Mittelzuweisungen wird ein Verwendungsnachweis erstellt. Die Anteile der einzelnen Straßenbaulastträger am Gemeinschaftsaufwand werden im Verhältnis der erfass- ten Lohnstunden, die zur Unterhaltung der Straßen unmittelbar auf den einzelnen Straßen- gruppen (Bund, Land, Kreis) geleistet wurden, festgesetzt. Hierzu werden täglich digital die Arbeitsnachweise in einem landesweit einheitlichen Leistungs- und Kostenabrechnungspro- gramm geführt. Mit diesem Lohnstundenschlüssel werden die Aufwendungen im jährlichen Verwendungsnachweis auf die Straßenbaulastträger verteilt. Im jährlichen Mittel belaufen sich die Aufwendungen für Bund/Land auf rund 60 % und für Kreis auf 40 %. Die Mittelzuweisung von Bund/Land basiert allerdings nicht auf diesem Lohnstundenschlüssel, sondern auf einem kombinierten Verteilerschlüssel (bewertete Straßenkilometern für Perso- nalkosten, Fixkosten für Tunneltechnik/Wechselverkehrszeichen, sowie steuerungsrelevanten Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 21 Leistungspositionen wie z. B. Winterdienst, Grün-/Gehölzpflege, Sofortmaßnahmen). Dies ergibt für den Bodenseekreis einen Verteilerschlüssel im Gemeinschaftsaufwand von Bundes- bzw. Landesanteil mit rund 44%, somit muss der Kreis anstatt den tatsächlichen Kostenanteil von 40 %, die Differenz des Bundes-/Landesanteils von weiteren 16 % (= 60 % ./. 44 %) mitfi- nanzieren. Fahrbahndeckenerneuerungen 2021 (Ergebnishaushalt 421220010) K 7752 Höge bis K 7753 Die Sanierung der Kreisstraße 7752 von Höge bis Abzweigung Heidbremen/Wippertsweiler war ein Lückenschluss der vorangegangenen Baumaßnahmen. Die Bereiche vor Höge und Brennerhof wurden bereits 2017 saniert. Der Bauabschnitt aus 2021 wies erhebliche Fahr- bahnschäden und Verdrückungen auf. In den Randbereichen war der Asphalt gebrochen. Die Bankette wurden durch die ständigen Ausweichsituationen im Begegnungsverkehr stark in Mitleidenschaft gezogen. In der Ortslage Höge und im Bereich der Abzweigung Heidbremen/Wippertsweiler wurde die Asphaltdeckschicht ausgetauscht. Im Bauabschnitt auf der freien Strecke wurde eine Asphalt- tragdeckschicht hergestellt. Des Weiteren wurden acht Ausweichbuchten in gleichmäßigen Abständen angelegt, um die Ausweichsituationen im Begegnungsverkehr zu verbessern. Eine Straßenentwässerung und die Herstellung von passiver Schutzeinrichtung wurde ebenfalls re- alisiert. Sanierungen an Bundes- und Landesstraßen 2021 im Auftrag des Regierungspräsidiums Tü- bingen (nachrichtlich) Bundesstraßen Fahrbahnsanierungen B 31 Ortsdurchfahrt Fischbach Fahrbahnschäden B 31 Uhldinger Spinne Fahrbahnschäden B 30 Friedrichshafen Sanierung Schächte Radwegmarkierung Bundesstraßen Radwege B 30 Lochbrücke - Friedrichshafen B 31 Kirchberg - Immenstaad Ortsumfahrung Immenstaad Wurzelbrücken Landesstraßen Sanierungen L 201 Steigen - Heiligenberg Hangsicherung L 205 Frickingen - Lippertsreute Fahrbahnschäden 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung Das Haushaltsjahr 2021 war abfallwirtschaftlich geprägt durch eine sehr gute Marktsituation bei den Wertstoffen. Insbesondere bei der Altpapierverwertung konnten hohe Mehreinnahmen erreicht werden. Dies ist der wesentliche Grund für den erzielten gebührenrechtlichen Über- schuss in Höhe von 2,05 Mio. Euro (geplant: 0 Euro). Haushaltsrechtlich ergab sich buchungs- technisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe - 396 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 22 Mengenbilanz Abfallart 2020 2021 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 22.404 3.916 7.907 119 34.346 22.200 3.800 8.100 100 34.200 22.456 3.647 7.775 123 34.001 + 256 - 153 - 325 + 23 - 199 Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 57.910 38.700 31.033 - 7.667 Biomüll: 17.429 17.000 17.623 + 623 Gartenabfälle: 17.518 17.700 19.013 + 1.313 Wertstoffe: Papier Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: 17.116 10.818 5.501 2.997 1.960 692 39.084 17.090 10.420 5.500 3.230 1.876 660 38.776 16.592 10.306 5.730 3.000 1.920 648 38.196 - 498 - 114 + 230 - 230 + 44 - 12 - 580 Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH entsorgt und thermisch behandelt. Bis Ende März 2021 erfolgte die Behandlung in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich-Josefstraße. Ab April wurde überwiegend das Restmüllheizkraftwerk Stuttgart-Münster beliefert. Teilmen- gen gingen in die Schweizer Anlagen KVA Weinfelden und KVA Bazenheid. Das Restmüllauf- kommen lag um 345 Tonnen unter der Vorjahresmenge. Nach dem pandemiebedingten star- ken Mengenanstieg im Vorjahr liegen die Mengen in etwa auf dem Niveau des Jahres 2019. Ein deutlicher Rückgang ist bei den Inertabfällen zu verzeichnen, der überwiegend auf gerin- gere Anlieferungen von DK I – Abfällen auf der Deponie Überlingen-Füllenwaid zurückzufüh- ren ist. Auch hier liegt die Menge nun wieder im Bereich der Vorjahre. Das Biomüllaufkommen ist vermutlich ebenfalls pandemiebedingt mit 17.623 Tonnen gegen- über dem Vorjahr nochmals angestiegen. Stark angestiegen sind auch die Gartenabfälle auf- grund des regnerischen Frühjahrs und Sommers. Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 580 Tonnen unter dem Planwert, was insbesondere auf geringere Mengen an Papier und Kar- tonagen zurückzuführen ist. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation war im Jahr 2021 sehr erfreulich. Während die Gebühreneinnahmen leicht über dem Plan lagen konnten sehr hohe Erlöse für die Vermarktung von Wertstoffen erzielt werden. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 23 Nr. Ertragsart 2020 2021 Ansatz Ergebnis Differenz 2 5 Zuweisungen und Zuwendungen Entgelte für öffentliche Leistungen o- der Einrichtungen Abfall- und Deponiegebühren Entnahme/Zuführg. Rückst. Gebühren Insgesamt 37.939 23.221.906 107.861 23.329.767 36.000 23.812.000 0 23.812.000 15.383 23.875.341 - 1.857.383 22.017.958 - 20.617 + 63.341 - 1.857.383 - 1.794.042 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungs- entgelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall/Elektroschr./Sonstige Insgesamt 722.607 382.577 1.105.184 450.000 345.000 795.000 2.444.054 539.155 2.983.209 + 1.994.054 + 194.155 + 2.188.209 7 10 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt Sonstige ordentliche Erträge Außerordentliche Erträge 1.457.005 63.175 1.520.180 45.043 19.537 1.285.000 65.000 1.350.000 0 0 1.425.396 62.043 1.487.439 6.900 386 + 140.396 - 2.957 + 137.439 + 6.900 + 386 Gesamterträge 26.057.650 25.993.000 26.511.275 + 518.275 nachrichtlich: Gesamterträge ohne Rückstellungsentnahmen bzw. - zuführungen 25.949.788 25.993.000 28.368.658 + 2.375.658 Die Zuweisungen und Zuwendungen umfassen einen Bundeszuschuss (Personalkostener- stattung) für das Projekt „CoAct“. Da das Projekt im zweiten Halbjahr überwiegend ruhte, blieb die Zuwendung unter dem Plan- und dem Vorjahresansatz. Die Abfall- und Deponiegebühren liegen insgesamt nahezu beim Planansatz (+ 63 Tsd. Euro). Sehr stark gestiegen ist hingegen der Papierpreis. Während in 2020 nur ein durchschnittlicher Erlös von 42 Euro je Tonne erzielt werden konnte, stieg dieser im Jahr 2021 auf durchschnitt- lich 147 Euro je Tonne an, wodurch Mehreinnahmen von 1,99 Mio. Euro verzeichnet werden konnten. Auch bei den Erlösen für die Verwertung von Altmetall und Elektroaltgeräten konnten Mehreinnahmen von 194 Tsd. Euro verzeichnet werden. Die Kostenbeteiligung der Dualen Systeme an den Kosten der Papiersammlung war auf dem Niveau des Vorjahres und lag um 140 Tsd. Euro über dem Planansatz, wobei hier die unter den Aufwendungen aufgeführte Er- stattung an die Dualen Systeme für anteilige Erlöse an der Papierverwertung in Höhe von 180 Tsd. Euro gegenzurechnen ist. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 28,37 Mio. Euro, die somit um 2,38 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz lagen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 24 Aufwendungen Einsparungen ergaben sich bei Personalkosten, den Kosten für die Restabfallbehandlung so- wie bei der Holzverwertung. Dem stehen Mehrausgaben bei der Einsammlung von Abfällen und Wertstoffen sowie bei den Betreiberentgelten entgegen. Nr. Aufwandsart 2020 2021 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 12 Personalaufwendungen: - 2.611.769 - 2.750.000 - 2.684.117 + 65.883 14 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Erstattg. an Systeme f. Papierverwertg. Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln u Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Entnahme aus. Nachsorgerückstlg. Zuführung zur Nachsorgerückstellung Insgesamt - 6.515.056 - 4.008.822 - 1.859.827 - 179.724 - 1.800.892 - 1.304.946 - 1.402.652 - 3.166.420 - 319.798 - 20.558.137 - 1.641.482 1.641.482 - 1.548.490 - 22.106.627 - 6.900.000 - 4.015.000 - 1.860.000 0 - 1.790.000 - 1.250.000 - 1.307.000 - 3.285.000 - 278.013 - 20.685.013 - 1.784.987 1.784.987 - 1.029.987 - 21.715.000 - 6.843.598 - 4.039.696 - 1.943.152 - 180.420 - 1.823.201 - 970.456 - 1.388.348 - 3.315.912 - 268.625 - 20.773.408 - 2.099.492 2.099.492 - 1.127.966 - 21.901.374 + 56.402 - 24.696 - 83.152 - 180.420 - 33.201 + 279.544 - 81.348 - 30.912 + 9.388 - 88.395 - 314.505 + 314.505 - 97.979 - 186.374 15 16 Abschreibungen Zinsen u.ä. Aufwendungen - 577.393 - 25.563 - 341.400 - 24.000 - 593.698 - 36.728 - 252.298 - 12.728 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zuführg. z. RST f. ausst. Rechnungen Periodenfremder Aufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt 90.841 - 49.650 - 451.725 - 410.534 0 0 - 614.500 - 614.500 0 0 - 687.428 - 687.428 0 0 - 72.928 - 72.928 TE 22 Aufwendungen für interne Leistungen Außerordentliche Aufwendungen - 1.094.408 - 41.525 - 1.122.534 0 - 1.002.003 - 1.552 + 120.531 - 1.552 12- TE 22 Zwischensumme - 26.867.819 - 26.567.434 - 26.906.898 - 339.464 Aufgrund der vorübergehenden Nichtbesetzung von Stellen liegen die Personalkosten um 66 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen in der Summe, ohne den Anteil der über die Rückstellung gegenfinanzierten Nachsorgeaufwendungen, um 88 Tsd. Euro über dem Planansatz. Die Einsparung bei der Restabfallbehandlung (- 56 Tsd. Euro) ist auf die geringere Restmüll- menge zurückzuführen. Mehrkosten bei der Papiersammlung (83 Tsd. Euro) sind neben ge- stiegenen Behälterzahlen auch auf steuerliche Gründe zurückzuführen, da der bisher getätigte anteilige Vorsteuerabzug von der Finanzverwaltung nicht mehr vollständig anerkannt wurde. Die Erstattung an die Dualen Systeme für anteilige Papiererlöse (180 Tsd. Euro) sind im Zu- sammenhang mit der Kostenerstattung für die Papiersammlung aufgrund steuerrechtlicher Er- fordernisse zu sehen. Die Kosten der Holzverwertung fielen aufgrund gesunkener Zuzahlun- Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 25 gen bei den Heizkraftwerken deutlich geringer aus (- 280 Tsd. Euro). Mehrkosten beim Ein- sammeln und Verwerten von Wertstoffen (81 Tsd. Euro) sowie den Betreiberentgelten (31 Tsd. Euro) resultieren vor allem aus der witterungsbedingten höheren Menge an Garten- abfällen. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien liegen um 315 Tsd. Euro über dem Planansatz. Die Steigerung resultiert aus höheren Kosten für die Sickerwasserreinigung aufgrund der star- ken Niederschläge sowie aufgrund vorgezogener Sanierungsmaßnahmen auf der Deponie Weiherberg im Zusammenhang mit dem Neubau des neuen Verfüllabschnitts. Für die getätig- ten Nachsorgeaufwendungen erfolgt eine entsprechende Entnahme aus den Nachsorgerück- stellungen. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung (1,13 Mio. Euro) beinhaltet neben der Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 2,7 % eine anteilige Zuführung aufgrund der aktuel- len Verfüllung der Deponien. Aufgrund einer Neuberechnung des Rückstellungsbedarfs für die Deponie Überlingen-Füllenwaid ergibt sich hier ein Mehraufwand von 98 Tsd. Euro. Die Abschreibungen lagen mit 594 Tsd. Euro um 252 Tsd. Euro über dem Planansatz. Dies hängt im Wesentlichen mit der höheren Verfüllmenge der Deponie Überlingen-Füllenwaid so- wie der dadurch resultierenden Laufzeitverkürzung zusammen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beinhalten u.a. die pandemiebedingte ganzjährige Tätigkeit des Sicherheitsdienstes für die Entsorgungszentren. Die Interne Leistungsverrech- nung lag mit 1,0 Mio. Euro um 121 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Die Gesamtaufwendungen fielen somit um 339 Tsd. Euro höher als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Über- schuss von 2,05 Mio. Euro. Hiervon ist noch ein Restbetrag des Fehlbetrags aus 2020 in Höhe von 197 Tsd. Euro als haushaltsrechtlicher Überschuss auszuweisen. Der verbleibende Be- trag von 1,86 Mio. Euro kann der Gebührenrückstellung zugeführt werden. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 2 – 10) 25.993.000 26.511.275 + 518.275 Abzüglich: Aufwendungen (Zwischensumme 12 – TE 22) - 26.567.434 - 26.906.898 - 339.464 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 574.434 - 395.623 + 178.811 Das Haushaltsjahr 2021 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von - 395.623 Euro (Plan: - 574.434 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden, sowie der oben erwähnte Rest- betrag des Fehlbetrags aus 2020. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 26 Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital 127.500 117.039 - 10.461 Verzinsung Nachsorgerückstellung - 701.934 - 709.934 - 8.000 Ausgleich restlicher Fehlbetrag aus 2020 197.272 + 197.272 Insgesamt - 574.434 - 395.623 + 178.811 Die Abweichung des Jahresergebnisses zum Planansatz ist im Wesentlichen auf den restli- chen Ausgleich des Fehlbetrags aus 2020 zurückzuführen. Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis - 574.434 - 395.623 + 178.811 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrück- stellung 0 + 1.857.383 + 1.857.383 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung des Anlagekapitals - 127.500 - 117.039 + 10.461 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung + 701.934 + 709.934 + 8.000 Gebührenrechtliches Ergebnis = Überschuss 0 2.054.655 + 2.054.655 Der gebührenrechtliche Überschuss in Höhe von 2.054.655 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Gemäß der Allgemeinen Vorschrift wurden die 3,1 Mio. Euro, die der Bodenseekreis vom Land nach § 15 Abs. 2 ÖPNVG erhalten hat, an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das Neukonzept des Verkehrsunternehmens Strauss im östlichen Bodenseekreis hat sich etabliert. Coronabedingt wurde es noch nicht vollständig umgesetzt. Aufgrund der Elektrifizierung der Südbahn und der Änderung der Schienenfahrpläne, war es notwendig, das gesamte Busnetz im Bodenseekreis zu überplanen. Damit wurde der größte Fahrplanwechsel seit 30 Jahren umgesetzt. Die RegioBus Linie 500 Überlingen-Pfullendorf-Sigmaringen fährt weiterhin im Stundentakt von 5 bis 24 Uhr an allen Tagen. Unter den gleichen Voraussetzungen verkehrt seit dem 2. No- vember 2020 die RegioBus Linie 700 Konstanz-Meersburg-Markdorf-Ravensburg. Die neue RegioBus Linie Tettnang-Ravensburg wurde unter der Federführung des Landkrei- ses Ravensburg europaweit ausgeschrieben. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 27 Ein kreisweites DFI-Programm (Dynamische Fahrgastinformation) wurde auf den Weg ge- bracht. Der Bodenseekreis beteiligt sich an diesem Projekt mit rund 170 Tsd. Euro. Die Um- setzung konnte coronabedingt noch nicht erfolgen und ist 2022 geplant. Die bodo eCard Schule hat sich weiter etabliert. Im Landkreis Bodenseekreis betrifft dies rund 10.000 Schüler. Die Echt Bodensee Card (EBC) hat weitere Teilnehmergemeinden gewonnen. Die Karte bietet die kostenlose Nutzung des ÖPNV im bodo-Verbundgebiet für Übernachtungsgäste der teil- nehmenden Gemeinden und wird sehr gut angenommen. Als neue Gemeinden konnten Über- lingen und Lindau hinzugewonnen werden. Die EBC Home für Einheimische auf Basis der bodo eCard wird weiterhin angeboten. Neu war die EBC-Bus Linie 200 von Friedrichshafen nach Lindau. Der EBC-Bus Linie 100 wurde in den Sommerferien wieder bis nach Ludwigshafen-Bodman betrieben. Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses kann der 15-Minuten-Takt auf der Seelinie 7395 ganz- jährig angeboten werden. Die vom Kreistag beschlossenen Angebots- und Qualitätsverbesserungsmaßnahmen wurden zum Fahrplanwechsel weitgehend umgesetzt. Die coronabedingten zusätzlichen Schulverstärkerbusse und die Ausweitung der freigestellten Schülerverkehre wurden beibehalten. Die zweiwöchigen verbundweiten Krisenstabwebkonferenzen wurden beibehalten. Die Verstärkerfahrten konnten zum Teil vom Verkehrsministerium auf Antragstellung erstattet werden. Auch im Berichtsjahr konnten die Verkehrsunternehmen über einen Rettungsschirm zunächst bis zu 85 % ihrer coronabedingten Mindererlöse erhalten. Der emma-Flächenverkehr in Salem wird sehr gut angenommen. Dort verkehrt im Stundentakt ein rein elektrisches Fahrzeug. Mittlerweile sind aufgrund der hohen Fahrleistungen zwei Fahr- zeuge im Einsatz. Beim Verkehrsverbund bodo wurde das komplizierte Verfahren einer neuen, nachfrageorien- tierten Einnahmeaufteilung unter Einbeziehung eines externen Gutachterbüros angestoßen. Wichtige ÖPNV – Projekte im Jahr 2021 Zuschüsse für die Nachtbusse 119.419 € Zuschüsse an BOB 27.473 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 202.862 € Verteilung der §-45a-Mittel gemäß § 15 Abs. 2 ÖPNVG 3.059.000 € Schülerbeförderungsverträge 360.515 € Öffentlicher Dienstleistungsaufträge Firma Strauss 1.176.348 € Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 28 Andere Öffentlicher Dienstleistungsaufträge 1.482.832 € Städteschnellbus FN-KN 15.400 € Tariferhöhung bodo 2,9%, Anpassung an Ergebnis 2020 219.251 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen (AVB) 396.452 € bodo Deckung Eigenaufwand gemäß Gesellschaftsanteil 321.856 € RegioBus 500 und 700 761.683 € Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn 663.930 € Anwaltskosten 23.400 € Zuschüsse für die Nachtbusse 119.419 € Zuschüsse an BOB 27.473 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 202.862 € 2.5.5 Soziales 2.5.5.1 Überblick Der Teilhaushalt 5 Soziales und Gesundheit schließt 2021 mit einem Nettoressourcenbedarf von 115,44 Mio. Euro ab und liegt damit 6,39 Mio. Euro über den Planansatz. Trotz der über- planmäßigen Erträge von + 5,55 Mio. Euro konnten die im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9 % gestiegenen Aufwendungen nicht kompensiert werden. Mit Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts kann der Bodenseekreis sich an den kommunalen Kennzahlen des Landkreistages Baden-Württemberg orientieren und somit eine gewisse Vergleichbarkeit herstellen. Für den sozialen Bereich sind folgende Kennzahlen von besonderer Relevanz: 1. Sozialaufwandsquote: ((Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen (PB 31) + Kinder-, Ju- gendhilfe (PB 36) + soziales Entschädigungsrecht (PB 37) + NEU Eingliederungshilfe (PB32) + Umlage an KVJS - Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG)) x 100) / Ordentliche Gesamtaufwendungen Teilhaushalt 5 2021-2020 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.235.653 1.166.181 1.250.000 1.850.170 600.170 683.989 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 46.800.229 56.123.589 57.863.107 61.583.879 3.720.772 5.460.290 Aufgelöste Investitionszuwendungen 57.060 71.277 56.700 107.976 51.276 36.699 Sonstige Transfererträge 16.353.052 13.116.652 11.804.100 13.137.368 1.333.268 20.715 Entgelte für öffentliche Leistungen 676.461 498.155 600.500 444.716 -155.784 -53.439 Sonstige priv.Leistungsentgelte 134.571 125.572 87.700 100.517 12.817 -25.054 Kostenerstattungen 18.072.652 20.637.356 22.219.620 19.986.872 -2.232.748 -650.485 Sonstige ordentlichen Erträge 8.692.457 838.860 5.000 2.230.603 2.225.603 1.391.742 Summe ordentliche Erträge 92.022.135 92.577.652 93.886.727 99.442.101 5.555.374 6.864.449 Personalaufwendungen -22.358.558 -24.467.456 -25.747.000 -26.109.557 -362.557 -1.642.101 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen -3.241.602 -2.933.280 -4.028.474 -4.607.015 -578.541 -1.673.735 Abschreibungen -2.059.613 -1.853.231 -1.125.200 -1.597.651 -472.451 255.580 Transferaufwendungen -153.594.438 -158.117.563 -160.201.910 -167.378.155 -7.176.245 -9.260.592 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -4.204.719 -4.146.493 -3.678.700 -6.862.018 -3.183.318 -2.715.525 Summe ordentliche Aufwendungen -185.458.930 -189.888.120 -194.781.284 -206.554.396 -11.773.112 -16.666.277 Aufwendungen aus int. Leistungsbez. -8.110.054 -8.606.540 -8.155.228 -8.328.789 -173.561 277.751 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -101.546.849 -107.546.921 -109.049.785 -115.441.084 -6.391.299 -7.894.163 2019 2020 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 29 2. Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: ((Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen (PB 31) + Kinder-, Jugendhilfe (PB 36) + soziales Entschädigungsrecht (PB 37) + NEU Eingliederungshilfe (PB32) + Umlage an KVJS - Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG) / Einwohner zum 30.06. d. lfd. J.) 3. Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage: ((Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen (PB 31) + Kinder-, Jugendhilfe (PB 36) + soziales Entschädigungsrecht (PB 37) + NEU Eingliederungshilfe (PB32) + Umlage an KVJS - Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG)) / Kreisumlage x 100 Durch die gesunkene Kreisumlage von 105,72 auf 101,87 Mio. Euro bei gleichzeitig gestiege- nen Kosten des Sozialwesens (Kennzahl 3) auf 108,43 Mio. Euro reicht die Kreisumlage im Ergebnis 2021 nicht mehr aus um den Nettoressourcenbedarf der sozialen Hilfen im Boden- seekreis zu decken. Kennzahl Soziales (nur Produktbereiche 31*, 32*, 36*, 37*) Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Nettoressourcenbedarf THH 5 100.952.957 101.546.849 107.546.921 115.441.084 Nettoressourenbedarf 31*|36*|37* 98.631.646 99.537.963 104.660.055 110.827.567 Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales ordentliche Aufwendungen 30,59% 30,61% 30,27% 30,39% Nettoressourcenbedarf je Einwohner = Nettoressourcenbedarf Soziales Einwohner (Stand 30.06.) 462,91 457,50 479,73 506,97 Anteil Nettoressourcenbedarf Soziales an der Kreisumlage = Nettoressourcenbedarf Soziales Kreisumlage 102,61% 98,62% 98,99% 108,77% Durch die Kreisumlage gedeckter Nettoressourcenbedarf Soziales = Kreisumlage Nettoressourcenbedarf THH 5 97,46% 101,40% 101,02% 91,93% Im Vergleich zum Vorjahr sank die Kreisumlage um rd. 3,84 Mio. Euro, der Nettoressourcen- bedarf der einbezogenen Produktbereiche stieg hingegen um 6,17 Mio. Euro. Damit konnte der Fehlbetrag der Produktgruppen 31, 32, 36 und 37 nicht mehr aus der Kreisumlage finan- ziert werden. Der Nettoressourcenbedarf des gesamten Teilhaushalts 5 (115,44 Mio. Euro) liegt ebenfalls deutlich über der Kreisumlage (101,89 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich je- doch um eine etwas einseitige Betrachtungsweise, da mit der Kreisumlage auch sehr viele andere Aufgaben finanziert werden (Gesamtdeckungsprinzip). Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales /ordentl. Aufwand Gesamt 31,8% 30,5% 30,6% 31,2% Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: 457 480 489 507 Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage = Nettoressourcenbedarf Soziales/Kreisumlage 97,1% 97,4% 101,2% 106,4% 2021 Kennzahl Soziales Bodenseekreis 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 30 2.5.5.2 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) Im Jahr 2021 schloss die Produktgruppe (PG) 31.10 mit einem Nettobedarf von 19,51 Mio. Euro ab und lag damit eine halbe Million unter dem Ergebnis 2021. Mit in Kraft treten des SGB IX- Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung- wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Produktbereich 31.10 herausgelöst und eine neuen Produkt- gruppe 32.10 geschaffen. Bewilligungen nach altem Recht verblieben in der Produktgruppe 31.10. Im Vergleich zum Ergebnis 2020 ist diese Restabwicklung um 2,26 Mio. Euro gesunken. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen werden ab 2021 daher (fast) ausschließlich bei PG 32 abgebildet werden. Die überplanmäßigen Transferaufwendungen in Höhe von 2,36 Mio. Euro setzen sich aus rund einer Million Mehrbedarf bei der Hilfe zur Pflege und 1,25 Mio. Euro Grundsicherung nach dem SGB XII zusammen. Zwar werden die Netto-Transferaufwendungen der Grundsicherung vom Bund zu 100 % er- stattet, jedoch durften beim Jahreswechsel 2021/2022 die Transferaufwendungen mit Kassen- wirksamkeit im Dezember und Fälligkeit im Januar erst zum Ende Quartal I des Folgejahres zur Erstattung angemeldet werden. Im Jahr 2021 wurden demnach nur 11 Erstattungsmonate abgebildet. Dieser durch Bundesvorgaben generierte einmalige Effekt führt zu einer Verringe- rung auf der Ertragsseite. Der Nettoressourcenbedarf der Hilfe zur Pflege lag 2021 mit 12,78 Mio. Euro knapp 700 Tsd. Euro über dem Vorjahresergebnis. Während die ambulanten Hilfen im Vergleich zum Vorjahr weiterhin zurückgingen, nahmen die stationären Hilfen der Pflege weiter um 23 Leistungsemp- fänger im Vergleich zum Vorjahresletzten zu. Produktgruppe 31.10 Soziales 2021-2020 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 14.701.429 13.982.878 14.350.000 14.238.503 -111.497 255.625 Sonstige Transfererträge 11.191.481 2.981.401 2.290.100 2.610.413 320.313 -370.989 Entgelte für öffentliche Leistungen 2.970 1.000 -1.000 0 Kostenerstattungen 563.933 47.248 45.000 83.603 38.603 36.355 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 Sonstige ordentlichen Erträge 190.287 32.529 500 41.846 41.346 9.317 Summe ordentliche Erträge 26.650.099 17.044.057 16.686.600 16.974.365 287.765 -69.692 Personalaufwendungen -3.314.132 -1.772.298 -1.984.300 -1.837.017 147.283 -64.719 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen -30.262 -8.241 -19.100 -7.738 11.362 503 Abschreibungen -32.998 € -16.909 € -6.300 € -26.659 € -20.359 € -9.750 € Transferaufwendungen -86.742.542 € -34.605.765 € -31.639.000 € -33.998.804 € -2.359.804 € 606.960 € Sonstige ordentlichen Aufwendungen -174.026 € -111.044 € -86.400 € -75.611 € 10.789 € 35.432 € Summe ordentliche Aufwendungen -90.293.960 -36.514.257 -33.735.100 -35.945.830 -2.210.730 568.426 Aufwendungen aus internen Leistungsbez. -1.098.015 -626.732 -517.128 -542.893 -25.765 83.839 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -64.741.876 -20.096.932 -17.565.628 -19.514.359 -1.948.731 582.573 2019 2020 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 31 2.5.5.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (PG 31.20) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende schließt mit einem Nettoressourcenbedarf von 4,5 Mio. Euro im Jahr 2021 ab. Im SGB II werden die Netto-Transferaufwendungen für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Ein- gliederungsleistungen zu 100 % vom Bund erstattet. Zum Planungszeitpunkt ging der Boden- seekreis von einer Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) von 75,6 % aus und orientierte sich dabei an den veröffentlichten Durchschnittswerten. Mit Änderung des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder wurde die Bun- desbeteiligung rückwirkend für das gesamte Jahr 2021 auf 74,4 % für Baden-Württemberg verringert. Positiv beeinflusste das Ergebnis die Erstattung des Landes für den Wegfall des Wohngeldes für Arbeitslosengeld II Bezieher von + 600.170 Euro. Seit dem Haushaltsjahr 2021 wird der Abschlag des laufenden Jahres einschließlich der Restabwicklung für das Vorjahr im laufen- den Jahr verbucht und nicht mehr periodisch abgegrenzt. Außerdem wurde im Jahr 2021 die Neuverteilung anhand des tatsächlichen am 29. September 2021 geregelten Verteilschlüssels der Bundeserstattung für Leistungen der Bildung und Teil- habe sowie für Kosten der Unterkunft für die anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten aus dem Jahr 2020 in Höhe von + 885.380 Euro vereinnahmt. Im Jahresverlauf 2021 nahm die Anzahl der Leistungsberechtigten bis Mitte des Jahres zu, sank allerdings bis zum Jahresende wieder unter Vorjahreswert. Damit ergab sich nur zeit- weise ein Anstieg der Transferaufwendungen. Im gleichen Zeitraum stiegen die durchschnitt- lich anerkannten Kosten der Unterkunft pro Personen von 347 Euro auf 354 Euro monatlich an. Dem Landkreis verbleibt der Anteil von 25,6 %. Produktgruppe 31.20 SGB II 2021-2020 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.235.653 1.166.181 1.250.000 1.850.170 600.170 683.989 Zuweisungen und Zuwendungen 31.111.047 37.110.875 36.705.000 38.685.081 1.980.081 1.574.206 Aufgelöste Investitionszuwendungen 120 67 100 67 -33 0 Sonstige Transfererträge 2.762.033 3.026.975 3.011.000 2.468.657 -542.343 -558.317 Kostenerstattungen 5.959.417 6.104.213 6.123.000 6.378.881 255.881 274.668 Sonstige ordentlichen Erträge 889.778 449.181 500 5.692 5.192 -443.489 Summe ordentliche Erträge 41.958.049 47.857.492 47.089.600 49.388.548 2.298.948 1.531.056 Personalaufwendungen -5.976.680 -6.292.522 -6.197.000 -6.285.486 -88.486 7.036 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -80.135 -55.266 -152.100 -58.144 93.956 -2.878 Abschreibungen -54.989 -226.861 -1.400 -127.309 -125.909 99.552 Transferaufwendungen -40.236.738 -42.622.711 -44.615.000 -45.191.686 -576.686 -2.568.975 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -1.217.136 -672.048 -671.500 -494.642 176.858 177.406 Summe ordentliche Aufwendungen -47.565.678 -49.869.409 -51.637.000 -52.157.267 -520.267 -2.287.858 Aufw. internen Leistungsbeziehungen -1.839.019 -1.901.926 -1.857.406 -1.733.150 124.256 168.777 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -7.446.648 -3.913.843 -6.404.806 -4.501.869 1.902.937 -588.026 2019 2020 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 32 2.5.5.4 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl lag im Jahr 2021 bei 6,35 Mio. Euro, wobei die Auf- wendungen dem Planansatz entsprachen. Im Laufe des Jahres 2021 stieg die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem AsylbLG um 45 Personen an. Die Zuweisungen in den Landkreis nahmen vom ersten Quartal bis zum vierten Quartal um 140 Personen zu. Für den Anteil der Leistungsbezieher in der vorläufigen Unter- bringung von durchschnittlich 37 % ist das Land zur Kostenerstattung verpflichtet. Gesetzlich ist dies über eine pauschalierte Erstattung pro Asylbewerber geregelt, welche vor allem im Liegenschaftsbereich nicht auskömmlich ist. Im Ergebnis 2021 konnte lediglich die pauscha- lierte Erstattung abgebildet werden. Mit Zeitverzug von ca. zwei Jahren können die grundsätz- lich erstattungsfähigen Kosten beim Land zur Spitzabrechnung angemeldet werden. Dem Landkreis verbleibt vorläufig die Kostendifferenz zwischen Pauschale und abrechenbaren Kosten. Für die im Verhältnis steigenden Kosten der nicht mehr vorläufig unterzubringenden Personen erstattet das Land befristet auf Basis der Vorjahresdaten einen Anteil der Landkreisaufwen- dungen. Im Jahr 2021 waren dies 2,4 Mio. Euro. PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 2021-2020 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 19.248 2.482.213 2.605.007 2.609.824 4.817 127.611 Sonstige Transfererträge 317.622 223.185 200.100 315.629 115.529 92.445 Entgelte für öffentl. Leistungen 297.255 178.543 230.000 97.583 -132.417 -80.961 Sonstige priv. Leistungsentgelte 80.504 63.263 57.500 40.992 -16.508 -22.270 Kostenerstattungen 7.225.876 7.311.368 7.591.920 3.557.122 -4.034.798 -3.754.246 Sonstige ordentlichen Erträge 7.331.798 279.064 2.500 2.142.464 2.139.964 1.863.400 Summe ordentliche Erträge 15.272.302 10.537.635 10.687.027 8.763.614 -1.923.413 -1.774.021 Personalaufwendungen -2.731.018 -2.466.984 -2.677.700 -2.499.238 178.462 -32.254 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -2.423.567 -1.941.001 -2.637.750 -2.514.445 123.305 -573.444 Abschreibungen -1.467.034 -994.607 -770.900 -804.509 -33.609 190.098 Transferaufwendungen -7.949.413 -6.267.908 -6.271.900 -6.927.765 -655.865 -659.857 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -1.716.207 -1.446.746 -1.750.100 -1.395.450 354.650 51.295 Summe ordentliche Aufwendungen -16.287.239 -13.117.246 -14.108.350 -14.141.408 -33.058 -1.024.162 Aufw. aus internen Leistungsbez. -1.108.911 -1.072.524 -1.120.000 -972.030 147.970 100.493 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -2.123.847 -3.652.135 -4.541.323 -6.349.824 -1.808.501 -2.697.690 2019 2020 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 33 2.5.5.5 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) Mit 24,32 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe 1,88 Mio. Euro unterhalb des Haushaltsansatzes und knapp 400 Tsd. Euro unterhalb des Vorjahreser- gebnisses. Im Vergleich zum Haushaltsansatz fielen die Zuweisungen rund 0,5 Mio. Euro höher aus. Dies lag sowohl an höheren FAG Erstattungen des Landes im Bereich Kindertagespflege, sowie unvorhergesehenen Erstattungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und verspä- teten Erstattungen des Landes für das INTERREG-V-Programm (KIG). Ebenfalls konnten rund 2,63 Mio. Euro sonstige Transfererträge und damit über eine halbe Million Euro mehr als geplant eingenommen werden. Dies ist hauptsächlich auf überplanmäßig gestiegene Erstattungen im Bereich Unterhaltsvorschuss sowie auf erhöhte Erträge aus Kos- tenbeiträgen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zurückzuführen. Der Aufwand für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe stieg im Vergleich zum Vor- jahr moderat um 0,77 Mio. Euro an. Trotz leichtem Anstieg der ambulanten Hilfen und Vollzeit- pflegefälle konnten kostenintensive stationäre Heimerziehungshilfen durch gezielte Hilfepla- nung und Prävention erneut verringert werden. Der seit Anfang 2020 durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie zu verzeichnende Rückgang im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie bei den Leistungen im Bereich Schule kehrte sich ab Mitte 2021 wieder um und stieg bis Jahresende 2021 leicht über den Jahres- durchschnittswert von 2019. Die Planabweichung der Personalkosten ist - ebenfalls bedingt durch die Corona-Pandemie - auf die nicht vollumfängliche Besetzung der genehmigten Personalstellen zurückzuführen. Dies wirkt sich gleichermaßen auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus. Im Unterhaltsvorschuss kam es trotz höherer Transferaufwendungen gleichzeitig zu einer Er- höhung der Erstattungen. Der Nettoressourcenbedarf lag damit unter einer Million Euro. PG 36* Jugendhilfe 2020-2019 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 788.447 880.629 1.021.000 1.412.634 391.634 532.006 Aufgelöste Investitionszuwendungen 96 96 100 96 -4 0 Sonstige Transfererträge 1.231.070 1.869.294 1.466.900 2.713.784 1.246.884 844.490 Entgelte für öffentliche Leist. 225.359 231.480 230.000 236.864 6.864 5.384 Sonstige privatr. Leistungsentgelte 457 373 195 195 -178 Kostenerstattungen 2.593.754 3.351.945 4.722.150 4.131.258 -590.892 779.314 Sonstige ordentlichen Erträge 1.491.093 150.893 25.873 25.873 -125.020 Summe ordentliche Erträge 6.330.276 6.484.709 7.440.150 8.520.705 1.080.555 2.035.996 Personalaufwendungen -6.842.971 -7.501.420 -8.864.400 -8.534.352 330.048 -1.032.932 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -200.278 -201.016 -476.850 -206.798 270.052 -5.782 Abschreibungen -485.413 -167.604 -16.600 -133.710 -117.110 33.894 Transferaufwendungen -15.942.082 -17.087.027 -20.125.200 -19.412.001 713.199 -2.324.975 Sonstige ordentlichen Aufw. -1.101.574 -727.153 -554.200 -1.248.732 -694.532 -521.579 Summe ordentliche Aufwendungen -24.572.317 -25.684.219 -30.037.250 -29.535.592 501.658 -3.851.374 Aufw. interner Leistungsbeziehungen -2.582.943 -2.692.668 -2.866.800 -2.903.381 -36.581 -210.713 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -20.824.984 -21.892.178 -25.463.900 -23.918.268 1.545.632 -2.026.091 2018 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 34 2.5.5.6 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (PG 32.10) Mit Einführung des SGB IX wurde die Eingliederungshilfeleistung aus dem SGB XII herausge- löst. Seit 2020 werden Leistungen in diesem Zusammenhang in der neu geschaffenen PG 32.10 verbucht. Insgesamt schließt die Produktgruppe 32.10 mit einem überplanmäßigen Ergebnis von 52,70 Mio. Euro ab. Zur besseren Vergleichbarkeit finden Sie ebenfalls eine Auswertung in- klusive der Eingliederungshilfeleistungen nach altem Recht (31.10.02). Diese Gesamtbetrach- tung ist vor allem im Vergleich zu den Vorjahren relevant. Auswertung 1: Leistungen NEU nur SGB IX Auswertung 2: Leistungen für Menschen mit Behinderung nach altem und neuen Recht Insgesamt stiegen die Transferaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um fast 6 Mio. Euro an. Der Mehrbedarf für Transferleistungen lag mit 59,54 Mio. Euro 3,2 Mio. Euro über dem Ergebnis 2020. Die sinkenden Kostenerstattungen konnten teilweise durch den vergleichs- weise hohen Soziallhilfelastenausgleich kompensiert werden. Bis dato kam es zu keiner Spitzabrechnung der tatsächlichen BTHG bedingten Mehraufwen- dungen. Lediglich die Mehraufwendungen für Personal und Sachmittel wurden spitz abgerech- net. Für BTHG bedingte Mehraufwendungen im Transferbereich erhielt der Bodenseekreis ei- nen Abschlag in Höhe von 0,68 Mio. Euro. PG 32 Leistungen nach dem SGB IX 2021-2020 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 912.998 2.570.000 3.406.563 836.563 2.493.565 Sonstige Transfererträge 4.014.991 4.030.000 4.968.478 938.478 953.486 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.964.619 2.850.000 1.778.325 -1.071.675 -186.295 Sonstige ordentlichen Erträge 250 29.354 29.354 29.104 Summe ordentliche Erträge 6.892.858 9.450.000 10.182.719 732.719 3.289.860 Personalaufwendungen -2.153.803 -2.383.100 -2.665.277 -282.177 -511.474 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.540 -26.000 -18.218 7.782 -7.678 Abschreibungen -1 -1.547 -1.547 -1.546 Transferaufwendungen -53.537.880 -54.388.000 -59.447.517 -5.059.517 -5.909.637 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -210.696 -72.500 -72.675 -175 138.021 Summe ordentliche Aufwendungen -55.912.920 -56.869.600 -62.205.234 -5.335.634 -6.292.314 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -621.492 -591.872 -679.302 -87.430 -57.810 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss -49.641.554 -48.011.472 -52.701.817 -4.690.345 -3.060.263 2020 2021 Eingliederungsleistungen (31.10.02+32*) 2019 2021-2020 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 1.344.990 912.998 2.570.000 3.406.563 836.563 2.493.565 Sonstige Transfererträge 8.967.610 4.638.911 4.030.000 4.983.826 953.826 344.915 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 509.931 1.987.834 2.850.000 1.780.159 -1.069.841 -207.674 Sonstige ordentlichen Erträge 138.922 22.939 0 29.594 29.594 6.655 Summe ordentliche Erträge 10.961.454 7.562.681 9.450.000 10.200.142 750.142 2.637.461 Personalaufwendungen -1.923.088 -2.267.372 -2.383.100 -2.661.879 -278.779 -394.507 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -14.508 -10.540 -26.000 -18.218 7.782 -7.678 Abschreibungen -4.178 -13.007 -3.500 -9.287 -5.787 3.720 Transferaufwendungen -57.773.540 -56.335.719 -54.388.000 -59.537.290 -5.149.290 -3.201.571 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -32.615 -231.015 -72.500 -72.675 -175 158.341 Summe ordentliche Aufwendungen -59.747.928 -58.857.653 -56.873.100 -62.299.349 -5.426.249 -3.441.696 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen-586.009 -685.209 -591.872 -685.403 -93.531 -194 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss -49.372.483 -51.980.181 -48.014.972 -52.784.610 -4.769.638 -804.429 2020 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 35 Im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2020 stieg die Anzahl der Leistungsempfänger um 26 auf 2.248 Personen an. Die Fallzahlen für schulische Inklusionsfälle blieben weitgehend konstant bei 45. Mehrkosten entstanden u.a. durch Corona bedingte Aufwendungen der Leistungserbringer, z. B. für Sachaufwendungen aufgrund des erhöhten Hygienebedarfs (persönliche Schutzaus- rüstung). Diese wurden in 2021 und 2022 über befristete Zusatzvereinbarung vergütet. 2.5.5.7 Gesundheit (PG 41.40) Seit Beginn der Corona Pandemie Anfang 2020 nahm der Bereich Gesundheit – insbesondere der Infektionsschutz- eine übergeordnete Rolle ein. Im Produktbereich 41.40 des THH 5 werden wesentliche Aufwendungen und Erträge für die direkte Bekämpfung der Corona-Pandemie abgebildet. Darunter beispielsweise der Betrieb des Kreisimpfzentrums, die Kontaktpersonenverfolgung und die Digitalisierung des Gesund- heitswesens. Der Haushaltsansatz in diesem Bereich wurde auf Grund der unvorhersehbaren Entwicklung und des enormen Zeitverzuges der Landeserstattungen um 1,85 Mio. Euro über- schritten. Den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 6,79 Mio. Euro standen Erträge von 4,14 Mio. Euro entgegen. Die Erstattungen des Landes für den Betrieb des Kreisimpfzentrums im 3. Quartal 2021 werden erst im Jahr 2022 ergebnisrelevant. Alle anderen Quartale wurden vom Land wie vom Bodenseekreis angemeldet erstattet. 2.5.6 Corona-Pandemie Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie waren im abgelaufenen Berichtsjahr 2021, ebenso wie im vorangegangenen Jahr 2020 wieder zahlreiche Fachämter in verschiedenen Funktionen tätig. Um eine einheitliche Buchung sicherzustellen und eine nachträgliche Aus- wertung der mit der Pandemie im Zusammenhang stehende Kosten zu gewährleisten, wurde systemseitig ein Projektcode eingerichtet, welcher den Buchungen als Identifikationsmerkmal mitgegeben werden konnte. Dieser Projektcode sollte alle Buchungsvorgänge wiederspiegeln, die in einem gewöhnlichen Jahr nicht angefallen wären. Das Feld des Projektcodes war jedoch Produkt 41.40 Gesundheit 2019 2020 2021-2020 Aufwand und Ertrag Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 58.006 202.292 393.000 902.240 509.240 699.947 Aufg. Investitionen 0 1.196 900 897 -3 -299 Entgelte für öff. Leistungen 96.919 57.942 80.000 53.296 -26.704 -4.646 Kostenerstattungen 48.884 22.050 28.000 3.184.562 3.156.562 3.162.512 son.ordentlichen Erträge 16.462 7.474 7.474 7.474 Summe ordentliche Erträge 220.271 283.480 501.900 4.148.469 3.646.569 3.864.989 Personalaufwendungen -917.353 -1.235.770 -1.580.700 -2.116.835 -536.135 -881.065 Aufw. für Sach- und DL -25.408 -151.108 -32.500 -1.242.400 -1.209.900 -1.091.292 Abschreibungen -8.058 -6.257 -4.800 -4.932 -132 1.325 son. Ord. Aufwendungen -36.018 -89.957 -45.700 -3.428.716 -3.383.016 -3.338.759 Summe ordentliche Aufwendungen -986.837 -1.483.092 -1.663.700 -6.792.882 -5.129.182 -5.309.790 Aufw. internen Leistungsbez. -63.591 -725.602 -642.164 -1.013.773 -371.609 -288.171 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -1.402.323 -1.925.214 -1.803.964 -3.658.186 -1.854.222 -1.732.972 2021 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 36 nicht als Pflichtfeld gestaltet, sodass die aufgeführte Kostenaufstellung nicht zwingend ab- schließend sein muss, dennoch aber eine gute Übersicht bietet. Nachfolgend dargestellt werden somit alle Buchungen, die mit der Bewältigung der Pandemie direkt und indirekt im Zusammenhang stehen. Nicht erfasst und dargestellt werden die sogenannten „eh da-Kosten“ und Personalkosten. Ebenso sind zusätzliche soziale Aufwendungen bzw. Sozialleistungen ohne Gegenleistung, sowie Sozialleistungen oder Auszahlungen welche über die Fachverfahren erfasst wurden nicht dargestellt. Hier war es technisch nicht möglich den Projektcode auszuweisen. Im zurückliegenden Berichtsjahr waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die gesamte Kreisverwaltung hinweg zumindest teilweise im „Corona-Dienst“ beschäftigt. Der Corona- Dienst umfasste dabei vor allem folgende Bereiche: Gesundheitsamt, Kontaktpersonennach- verfolgung und Hotline, Einwohnermeldeanfrage und Qualitätssicherung sowie Tätigkeiten im Kreisimpfzentrum. Das eingesetzte Personal konnte während dieser Zeit überwiegend nicht der eigentlichen Tä- tigkeit nachgehen und wurde aus den verschiedensten Bereichen der Kreisverwaltung zusam- mengezogen. Unterstützt wurde das eingesetzte Personal durch extra geschaffene Stellen und Kolleginnen und Kollegen, die ihren Beschäftigungsumfang zeitlich befristet aufgestockt haben, sowie im Bereich des Kreisimpfzentrums durch Mitarbeitende der Kreisgemeinden. Nähere und gegebenenfalls detailliertere Ausführungen finden sich auch in den jeweiligen Pro- duktgruppen bzw. Ergebnis-, Finanz- oder Vermögenspositionen. Die 2020 pandemiebedingt angestiegenen Müllmengen haben sich 2021 überwiegend wieder normalisiert. Mehrmengen waren jedoch beim Biomüll vermutlich aufgrund anhaltender Home- office-Tätigkeiten zu verzeichnen. Zur Gewährleistung des Abstandsgebots auf den Abfallent- sorgungsanlagen waren auch 2021 Zugangsbeschränkungen und Terminvergaben notwen- dig, wozu auch die ganzjährige Tätigkeit eines Sicherheitsdienstes auf verschiedenen Anlagen erforderlich war. Die Landkreisverwaltung arbeitete über das komplette Jahr 2021 hinweg in der Stabsarbeit unter der Leitung des Ersten Landesbeamten. Nr. Sachkontenbezeichnung Ergebnis in Euro ERTRÄGE 313100000 sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 411.085,76 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 2.107.248,65 314110000 Zuw. für lfd. Zw. sow. relev. f. d. Soziallastenausgl. n. §21 FAG 697.188,62 339100000 Sonstige öff-rechtl. Leistungsentgelte 1.717,80 341100009 Mieten und Pachten (MwSt.-pflichtig) 3.970,60 348100000 Erstattungen vom Land 3.480.414,95 348200000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 585.079,13 348400900 Erstattungen vom sonstigen öffentlichen Bereich 475,41 348810000 Erstattung f. Beförderung Schüler 544.527,68 SUMME ORDENTLICHE ERTRÄGE 7.823.767,40 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 37 Nr. Sachkontenbezeichnung Ergebnis in Euro AUFWENDUNGEN 421184030 Unterhaltung/Wartung Elektro -64.980,66 421208000 Aufw. für sonstiges Material für Unterhaltung -546,00 421209009 Aufw. f. sonst. Fremdunterhaltungsaufw. (MwSt-pfl) -5.299,41 422100100 Wartungskosten für Geräte und Maschinen -667,11 422100300 Unterhaltungskosten Netzwerk -5.317,09 422200000 Erwerb v.GWG, sofern nicht in spez. Kto. zu verbu. -95.019,33 423100000 Miete soweit nicht 4233, 4234 oder 4235 -470.001,55 423100500 Mieten und Pachten bewegl. Anlagen -2.340,66 423500000 Mietnebenkost., soweit gesondert u. nicht in 4231 -127.899,20 424300100 Aufwand für Restmüll -17.336,29 424500000 Aufwand für Gebäudereinigung -117.147,81 424500100 Aufwand für Hygiene-/Sanitärmittel -46.329,51 425100000 Haltung von Fahrzeugen -1.433,55 426105000 Dienst-u.Schutzkleidung, pers. Ausrüstungsgegenst. -21.915,09 426200000 Aus- und Fortbildung, Umschulung -48,00 427100500 Aufw. f. d. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten -724.533,74 427159010 Betreiberentgelte Abfallentsorgungsanlagen -1.186,20 427159019 Betreiberentgelte Abfallentsorgungsanlagen (MwSt-P -123,19 427200400 Aufwendungen für Zentrale Softwarepflege -4.469,88 427300300 Labor- und Sanitätskosten -1.445,49 427600000 Besondere schulische Aufwendungen -116,74 429100000 Aufwendungen für sonst. Sach- und Dienstleistungen -612.221,34 431700000 Zuschüsse an private Unternehmen -379.970,21 433110000 Soz. Lstg. an Pers. außerh. v. Einr. laufend -10.046,68 442100200 Aufwendungen für überörtliche Ausbildung (FW) -3.945,34 442900000 Sonst. Aufw. f. d. Inanspr. von Rechten u.Diensten -2.398.823,55 442900120 Aufwendungen für Honorare -5.939,40 442900180 Aufwand für Sicherheitsdienst -929.014,90 442900189 Aufwand für Sicherheitsdienst (MwSt-pfl.) -10.025,44 442920010 Wartungs- und Dienstleistungskosten für Software -154.281,58 442930300 Aufw. f. Seminare und Kurse, Veranstaltungen -105,25 443100000 Bürobedarf -110,36 443200000 Bücher, Zeitschriften, Erg.-lief.(auch digital) -372,36 443320200 Telefonkosten für Mobilfunk -509,14 443600300 Aufwendungen für abgehaltene Patentprüfungen -62.145,58 443700000 Öffentlichkeitsarbeit, Marketing -1.359,09 443700010 Druckkosten, Kouvertierungen etc. -3.897,25 443800000 sonstige Geschäftsausgaben -68,88 443800010 Bewirtungskosten -59.552,84 445200000 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände -618.743,79 445800000 Erstattungen an übrige Bereiche -916,43 471700000 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstatt -12.393,78 SUMME ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN -6.972.599,69 ORDENTLICHES ERGEBNIS 581.167,71 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 38 Nr. Sachkontenbezeichnung Ergebnis in Euro AUSSERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN 501900000 Sonstige außergewöhnliche Erträge 24.804,33 511100000 Aufw. im Zusammenh. mit Katastrophen u.ä. Ereignissen -20.401,30 AUSSERODENTLICHES ERGEBNIS 4.403,03 GESAMTERGEBNIS Ordentliches Ergebnis 851.167,71 Außerordentliches Ergebnis 4.403,03 GESAMTERGEBNIS 2021 855.570,74 INVESTITIONEN Investitionen wurden im abgelaufenen Berichtsjahr für diesen Bereich nicht getätigt. Vielmehr wur- den die in der Anfangsphase beschafften Intensivrespiratoren an die Klinik veräußert. Das positive Gesamtergebnis in der vorangestellten Auswertung ist vor allem durch die Tat- sache des Zuflusses von beantragten Kostenerstattungen aus dem vorhergehenden Be- richtsjahr zurückzuführen. Der Aufwand entstand dem Bodenseekreis dabei im Jahr 2020. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 39 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.166.180,77 1.250.000,00 1.850.169,60 600.169,60 0,00 0,00 -600.169,60 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen u. aufgelöste Inv.zuwendungen u. -beiträge 259.713.169,67 256.919.555,00 270.204.732,43 13.285.177,43 0,00 0,00 -13.285.177,43 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw.. u. -beiträge 2.537.960,97 2.436.500,00 2.672.704,35 236.204,35 0,00 0,00 -236.204,35 0,00 4 + Sonstige Transfererträge 13.116.652,44 11.804.100,00 13.137.367,86 1.333.267,86 0,00 0,00 -1.333.267,86 0,00 5 + Öffentlich-rechtliche Entgelte 30.767.621,15 31.487.100,00 29.209.782,03 -2.277.317,97 0,00 0,00 2.277.317,97 0,00 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.668.222,07 1.341.320,00 3.613.559,30 2.272.239,30 0,00 0,00 -2.272.239,30 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 33.081.868,97 34.890.071,00 33.768.374,14 -1.121.696,86 0,00 0,00 1.121.696,86 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 2.032.115,44 6.755.000,00 6.549.395,19 -205.604,81 0,00 0,00 205.604,81 0,00 9 + Aktivierte Eigenleistgn. u. Bestandver- änd. 272.246,63 0,00 296.635,50 296.635,50 0,00 0,00 -296.635,50 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge 1.447.355,78 195.000,00 3.405.029,69 3.210.029,69 0,00 0,00 -3.210.029,69 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 345.803.393,89 347.078.646,00 364.707.750,09 17.629.104,09 0,00 0,00 -17.629.104,09 0,00 Ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen -61.669.945,21 -65.100.000,00 -65.116.402,43 -16.402,43 0,00 0,00 16.402,43 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen -46.807.271,61 -60.276.370,00 -53.672.624,17 6.603.745,83 0,00 0,00 -6.603.745,83 0,00 15 - Planmäßige Abschreibungen -20.204.070,74 -9.570.400,00 -12.747.187,65 -3.176.787,65 0,00 0,00 3.176.787,65 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.696.439,95 -716.900,00 -585.377,34 131.522,66 0,00 0,00 -131.522,66 0,00 17 - Transferaufwendungen -180.468.385,87 -184.652.310,00 -192.237.160,04 -7.584.850,04 0,00 0,00 7.584.850,04 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -26.835.731,17 -26.762.666,00 -30.522.763,05 -3.760.097,05 0,00 0,00 3.760.097,05 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) -337.681.844,55 -347.078.646,00 -354.881.514,68 -7.802.868,68 0,00 0,00 7.802.868,68 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) 8.121.549,34 0,00 9.826.235,41 9.826.235,41 0,00 0,00 -9.826.235,41 0,00 21 + Außerordentliche Erträge 520.098,92 0,00 220.317,53 220.317,53 0,00 0,00 -220.317,53 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen -1.914.826,39 0,00 -872.396,64 -872.396,64 0,00 0,00 872.396,64 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) -1.394.727,47 0,00 -652.079,11 -652.079,11 0,00 0,00 652.079,11 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) 6.726.821,87 0,00 9.174.156,30 9.174.156,30 0,00 0,00 -9.174.156,30 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 40 3.1 Erträge Die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts er- geben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert werden. Alle Erträge sind hierbei positiv und alle Aufwendungen negativ dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 39, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 1.166.181 1.250.000 1.850.170 600.170 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen (siehe 3. Seite 39, Zeile 2) Die Zuweisungen und Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 32.308.369 30.127.000 36.003.894 5.876.894 313100000 Sonstige Zuweisungen 1.216.837 0 411.086 411.086 313100100 Finanzzuweisung nach Ein- wohnerzahl 3.302.929 3.393.000 3.313.019 -79.981 313100200 FAG Eingliederung 1995 und 2005 § IV FAG 9.913.602 10.230.000 10.247.025 17.025 3131003* - 313100400 Bußgelder 4.261.936 4.917.300 4.162.525 -754.775 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 62.828 44.800 14.039 -30.761 314100* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 37.742.514 37.864.848 42.415.666 4.550.818 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 41 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozi- allastenausgleich § 21 FAG 2.455.006 2.675.007 3.300.250 625.243 31490000 Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 976.999 2.800.000 2.928.458 128.458 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Kranken- kassen, übr. Bereichen 229.131 298.600 322.816 24.216 315100000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grund- erwerbssteuer 21.677.423 22.000.000 23.293.061 1.293.061 318200100 Kreisumlage 105.726.886 102.547.000 101.886.992 -660.008 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 2.793.290 3.567.000 3.542.919 -24.081 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 24.228.431 24.255.000 25.233.607 978.607 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 12.816.987 12.200.000 13.129.376 929.376 SUMME 259.713.170 256.919.555 270.204.732 13.285.177 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Im Jahr 2021 sank die Steuerkraftsumme zum ersten Mal seit einigen Jahren. Lag der Wert für die Schlusszahlung 2020 noch bei 343,47 Mio. Euro, so lag dieser im 4. Quartal 2021 „nur“ noch bei 330,60 Mio. Euro (-12,87 Mio. Euro oder -3,75 %). Die Steuerkraftsumme sank damit auch im Bezug auf die Planung nochmals um 2,35 Mio. Euro. Der Kreisumlagehebesatz 2021 wurde mit 30,80 % beibehalten. Die Erträge aus der Kreisum- lage sanken um 3,84 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr und aufgrund der unterjährig noch- mals nach unten korrigierten Steuerkraftsumme um 660 Tsd. Euro im Vergleich zum Planan- satz. Immerhin lag die Kreisumlage 2021 aber noch 952 Tsd. Euro über der Kreisumlage von 2019. Enthalten ist auch eine Nachzahlung für Vorjahre von 64.780,50 Euro. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Kreisumlagehebesatz 32,00 % 30,80 % 30,80 % 30,80 % Kreisumlagequote = Kreisumlage ordentliche Erträge 29,82 % 31,04 % 30,57 % 27,94 % Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 42 Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 451,13 € 463,92 € 484,62 € 466,07 € Die Kreisumlagequote zeigt den Anteil der Kreisumlage an den Gesamterträgen und damit an der Gesamtfinanzierung des Ergebnishaushalts an. Verglichen zur den Vorjahreswerten ist die Kreisumlagequote seit dem Jahr 2019 kontinuirlich gesunken. Als sonstige Zuweisungen erhielt der Bodenseekreis außerplanmäßig 411 Tsd. Euro (Vj. 1,22 Mio. Euro) als pauschale Zuweisung des Landes zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhaltung der Kommunalverwaltungen. Die Schlüsselzuweisungen stiegen 2021 deutlich um 3,70 Mio. Euro auf 36,00 Mio. Euro (Vj. 32,31 Mio. Euro, 2019: 27,23 Mio. Euro). Darin enthalten sind erneut Nachzahlungen von 728,7 Tsd. Euro für die Jahre 2019 bis 2020. Nachzahlungen oder auch Rückzahlungen fallen in jedem Jahr an und sind nicht planbar. Bereits unterjährig gibt es teils drastische Abweichun- gen zur Planung beispielsweise aufgrund der Steuerschätzungen. 2021 war dies besonders deutlich, da das Ergebnis zur 4. Teilzahlung um 5,14 Mio. Euro über der Planung lag. Haupt- grund ist neben leicht gestiegenen Einwohnerzahlen vor allem der nicht vorhersehbare Anstieg des Kopfbetrages von 27 Euro pro Kreiseinwohner. Diese Tatsache allein führte zu einer Er- höhung der Erträge der Schlüsselzuweisungen von über 4,0 Mio. Euro. Die Finanzzuweisung nach Einwohnern erhöht sich um 10,1 Tsd. Euro im Vergleich zum Vor- jahr, wurde jedoch um 80,0 Tsd. Euro höher geplant. Die Zuweisung für die Unteren Verwaltungsbehörden stieg um 333,42 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr und lag damit relativ auf Höhe des Planansatzes (+17,0 Tsd. Euro). Die Planung der Sachkostenbeiträge wurde anhand der Schülerzahlen und mit gleichbleiben- den Sachkostenbeiträgen aus 2020 hochgerechnet, da die aktuellen Zahlen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vorliegen. Da die Schülerzahlen jedoch teils deutlich gesunken sind, reich- ten die einzelnen Erhöhungen der Zuschüsse pro Schüler nicht gänzlich aus, die niedrigeren Schülerzahlen auszugleichen. In Summe lag das Ergebnis bei den Sachkostenbeiträgen bei rund 8,65 Mio. Euro und damit 440,1 Tsd. Euro über dem Planansatz. Dennoch liegt dieses Ergebnis um rund 553 Tsd. Euro über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Soziallastenausgleich ist jährlich drastischen Schwankungen ausgesetzt, da er sich aus den Anteilen an den tatsächlichen Ausgaben berechnet. Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Soziallastenausgleich 4.033.851 161.609 976.999 2.928.458 Der sonst relativ konstante Status-Quo-Ausgleich stieg deutlich um 749,6 Tsd. Euro auf 3,54 Mio. Euro. Bußgelder Die Erträge aus Bußgeldern sind im Haushaltsjahr 2021 mit einem Ergebnis von 4,16 Mio. Euro um rund 750 Tsd. Euro geringer ausgefallen als ursprünglich geplant. Im Vergleich zum Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 43 Rechnungsergebnis 2020 beträgt der Rückgang knapp 100 Tsd. Euro. Mit einem Betrag i.H.v. insgesamt rund 3,46 Mio. Euro bilden die Erträge aus den Geschwindigkeitsmessungen (Über- wachung des fließenden Verkehrs) den mit Abstand größten Anteil bei den Bußgelderträgen. Bei genauerer Betrachtung dieses Bereichs kann festgestellt werden, dass mit einem Ergebnis von 3,10 Mio. Euro der überwiegende Anteil (89,6 %) auf den Bereich der stationären Ge- schwindigkeitsüberwachung entfällt, während lediglich rund 360 Tsd. Euro (10,4 %) an Erträ- gen durch mobile Geschwindigkeitsmessungen reralisert werden konnten. Insgesamt sind die Erträge aus Geschwindigkeitsmessungen im direkten Vergleich zum Ergebnis des Haushalts- jahres 2020 (3,51 Mio. Euro) sehr konstant geblieben (Rückgang um knapp 44 Tsd. Euro). Die weiteren Erträge aus Bußgelder resultieren aus der Tätigkeit des Landratsamtes als Un- tere Verwaltungsbehörde (UVB). Grunderwerbsteuer Wie in den Jahren zuvor stieg die Grunderwerbsteuer wieder an und der Ansatz wurde deutlich übertroffen. Der Durchschnittsmonat lag bei 1,94 Mio. Euro wobei erneut der April mit 2,79 Mio. Euro deutlich herausstach. Eine Prognose lässt sich kaum wagen, da die Verwaltung der Ansicht ist, dass irgendwann der Zenit und damit das Ende der Steigerungen oder sogar ein Absinken der Erträge erreicht sein müsste. Die Verwaltung rechnet jederzeit damit – wurde aber bislang immer wieder positiv vom Gegenteil überzeugt. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Vergleich Januar 1.757.584 1.403.131 -354.453 Februar 1.297.492 1.910.314 2.079.502 169.188 März 1.343.540 1.629.770 2.000.944 371.174 April 1.326.399 2.885.656 2.794.387 -91.269 Mai 1.442.075 1.400.110 1.911.125 511.015 Juni 1.266.289 1.565.600 1.854.681 289.081 Juli 1.337.309 1.605.185 2.231.549 626.364 August 2.871.231 1.605.858 2.011.094 405.236 September 1.852.677 1.685.671 1.971.320 285.649 Oktober 1.972.570 2.133.842 1.779.565 -354.276 November 1.636.462 1.987.624 1.301.695 -685.929 Dezember 1.760.525 1.510.211 1.954.069 443.858 SUMME 18.106.569 21.677.423 23.293.061 1.615.638 Ansatz (inkl. Nachtrag) 18.000.000 19.000.000 22.000.000 Vergleich Ansatz/Ergebnis 106.569 2.677.423 1.293.061 Mit der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung über das bereinigte Grunderwerbssteuer- aufkommen dargestellt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 44 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge (siehe 3., Seite 39, Zeile 3) Unter aufgelösten Investitionszuwendungen und –beiträgen versteht man die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Damit reduzieren sie die jährliche Belastung in der Ergebnisrechnung, da die in- vestiv zu behandelnden Zuschüsse - analog zu den Abschreibungen aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten - über die Nuzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstan- des ertragswirksam aufgelöst werden. Nähere Erläuterungen sind der Vermögensrechnung unter 5.3.4 Sonderposten zu entnehmen. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Investitionszuwendun- gen 2.537.961 2.436.500 2.672.704 236.204 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 39, Zeile 4) Die Sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von sozialen Leistungen (Kostenbei- träge, Aufwendungsersätze, Ersatzleistungen) innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und sind unter 2.5.5 Soziales näher erläutert. 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 22.000.000 24.000.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Grunderwerbsteueraufkommen (bereinigt) Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 45 Andere Sonstige Transfererträge sind zumeist Rückforderungen. Da diese unregelmäßig und damit nicht planbar sind, ergibt sich hier immer wieder eine Differenz zum Planansatz. 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte (siehe 3., Seite 39, Zeile 5) Die Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen beinhalten die Erträge aus Verwal- tungsgebühren und Benutzungsgebühren. Für den mit Abstand größten Anteil an Erträgen sind in dieser Rubrik regelmäßig die Benutzungsgebühren aus dem Bereich Abfallwirtschaft verantwortlich. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 6.039.064 5.582.500 5.970.052 387.552 332100000..332100010 Benutzungsgebühren 322.454 464.200 220.161 -244.039 332100100-332100400 Deponie- u. Abfallgebühren 23.328.402 23.811.000 22.016.936 -1.794.064 332100500-332120000 Sonstige Benutzungsge- bühren 856.887 1.400.900 743.484 -657.416 332200000 Elternbeiträge für die Betreuung 220.368 212.500 255.266 42.766 339100000 Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 445 16.000 3.884 -12.116 SUMME 30.767.621 31.487.100 29.209.782 -2.277.318 Bei den Verwaltungsgebühren ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 nur ein geringer Rück- gang um 69 Tsd. Euro zu verzeichnen. Wie bereits in den Vorjahren fielen auch im Haushalts- jahr 2021 wieder über die Hälfte der gesamten Verwaltungsgebühren im Verkehrs- und Schiff- fahrtsamt an (54,9 %). Mit einem Ergebnis in Höhe von 3,27 Mio. Euro lagen diese exakt auf Vorjahresniveau (Vj. 3.27 Mio. Euro). Der Planansatz wurde allerdings um 154 Tsd. Euro Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von sozialen Leistun- gen außerhalb von Einrich- tungen 10.076.909 9.405.000 10.698.967 1.293.967 322* Ersatz von sozialen Leistun- gen in Einrichtungen 2.755.315 2.309.100 2.300.807 -8.293 329* Andere Sonstige Trans- fererträge 284.428 90.000 137.593 47.593 SUMME 13.116.652 11.804.100 13.137.368 1.333.268 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 46 (+4,9 %) übetroffen. Mit 926 Tsd. Euro steuert das Vermessungsamt (Vj. 1,02 Mio. Euro) und mit knapp 649 Tsd. Euro das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht (Vj. 716 Tsd. Euro) eben- falls einen großen Anteil an den Verwaltungsgebühren bei. In beiden Bereichen waren die Erträge aus Verwaltungsgebühren damit rückläufig. Im Vermessungsamt gingen die Erträge im Vorjahresvergleich um 95 Tsd. Euro, im Amt für Kreisentwicklung und Baurecht um rund 67 Tsd. Euro zurück. Zu den Deponie- und Abfallgebühren wurde unter 2.5.3 bereits ausführlich Stellung genom- men. Bei den sonstigen Benutzungsgebühren zeigen sich auch für das abgelaufene Haushaltsjahr 2021 noch deutlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Den größten Beitrag zum Ergeb- nis liefern bei den sonstigen Benutzungsgebühren auch in 2021 die Erträge aus Kursgebühren der Volkshochschule. Aufgrund der Beschränkungen und auch wegen der allgemeinen Ver- unsicherung unter den Kursleitenden und den potenziellen Kursteilnehmenden konnten im Jahr 2021 erneut zahlreiche Kurse der Volkshochschule nicht oder nur mit weniger Teilneh- menden als geplant stattfinden. Aus diesem Grund gingen die Erträge aus Kursgebühren im Vergleich zum ohnehin bereits niedrigen Ergebnis des Vorjahres (Vj. 573 Tsd. Euro) im Jahr 2021 nochmals weiter um ca. 150 Tsd. Euro auf nun noch 420 Tsd. Euro zurück. Obwohl der Planansatz für die Kursgebühren im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung gegenüber dem Jahr 2020 bereits um 230 Tsd. Euro auf 1,07 Mio. Euro reduziert wurde, konnte dieser Betrag auf der Ertragsseite wegen der nachteiligen Entwicklungen bei weitem nicht realisert werden. Somit ergibt sich im Vergleich zur ursprünglichen Planung eine Abweichung bei den Erträgen aus Kursgebühren von knapp 649 Tsd. Euro. Die Erträge aus den Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege fielen in 2021 um knapp 35 Tsd. Euro hö- her aus als im Vorjahr (+15,8 %). 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite 39, Zeile 6) Zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im wesentlichen Erträge aus Mieten und Pachten, aus Verkauf sowie aus Ersatzleistungen für Schadensfälle. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 247.027 215.950 206.103 -9.847 342* Erträge aus Verkauf 1.222.717 945.100 3.129.980 2.184.880 (davon: Papierverkauf) 722.607 450.000 2.444.054 1.994.054 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 198.477 180.270 277.477 97.207 SUMME 1.668.222 1.341.320 3.613.559 2.272.239 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 47 Wie bereits unter 2.5.3 erläutert konnten im Bereich der Abfallwirtschaft durch den Verkauf von Wertstoffen (Papier, Altmetall und Elektronikschrott) aufgrund gestiegener Preise, insbe- sondere beim Papierverkauf, hohe Mehreinnahmen erzielt werden. Während sich die Erträge aus dem Papierverkauf im Vergleich zum Vorjahr um 1,72 Mio. Euro erhöhten, konnten durch die Veräußerung von Altmetall und Elektronikschrott Mehrerträge im Umfang von 175 Tsd. Euro erzielt werden. 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 39, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für Aufwendungen aus Leistungen, die der Landkreis für eine andere Stelle erbracht hat. Hierzu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldar- beiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeiste- reien regelmäßig den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 8.343.019 8.231.700 8.573.726 342.026 3481* Erstattungen vom Land 14.929.377 16.766.671 14.046.708 -2.719.963 3482* Erstattungen von Ge- meinden und –verbän- den 2.496.375 3.759.200 3.257.156 -502.044 3483* + 3484* Erstattungen von Zweck- verbänden und sonstigen 756.748 669.900 805.581 135.681 3485* Erstattungen von Beteili- gungen, … 162.156 59.500 80.427 20.927 3486* Erstattungen von sonsti- gen öffentlichen Sonder- rechnungen 0 0 13.772 13.772 3487* Erstattungen von priva- ten Unternehmen 1.466.363 1.290.000 2.307.562 1.017.562 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 758.314 363.100 1.207.760 844.660 34881* Erstattungen für Beförde- rung Schüler 4.169.517 3.750.000 3.475.682 -274.318 SUMME 33.081.869 34.890.071 33.768.374 -1.121.697 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 48 Die im Rahmen der Haushaltsplanung erwarteten Erträge aus Kostenerstattungen (Ansatz: 34,89 Mio. Euro) konnten im Haushaltsjahr 2021 mit einem erzielten Ergebnis in Höhe von 33,77 Mio. Euro nicht erreicht werden. Die tatsächlich realisierten Erträge blieben insgesamt um rund 1,12 Mio. Euro hinter dem Ansatz zurück. Im direkten Vergleich mit dem Ergebnis des Jahres 2020 erhöhten sich die Kostenerstattungen jedoch um knapp 687 Tsd. Euro. Wei- tere detaillierte Erläuterungen zu den Kostenerstattungen für den Bereich „Soziales“ finden sich auch unter 2.5.5. Die Erstattungen vom Land ergeben sich u.a. aus Kostenerstattungen für: Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Leistungen Jugendamt 3.262.890 3.178.500 2.728.154 -450.346 Hilfe für Flüchtlinge 2.438.586 1.660.100 1.843.518 183.418 sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge (Liegen- schaftsausgaben und Verwaltung) 3.778.791 4.905.900 1.123.961 -3.781.939 Kriegsopferfürsorge; sonstige soziale Hilfen (Z. B. Betreuung und Förderung der Integra- tion von Flüchtlingen, Sprachkurse,…) 1.209.881 1.347.520 812.060 -535.460 Schulen 587.243 1.135.100 646.950 -488.150 Straßen 1.430.787 1.440.000 1.472.063 32.063 Infektionsschutz (Kreisimpfzentrum) 0 0 3.176.576 3.176.576 Die Kostenerstattungen des Landes im Bereich der Schulen sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 60 Tsd. Euro höher ausgefallen. Der Planansatz wurde allerdings um 488 Tsd. Euro un- terschritten. Die Erstattung vom Land für die Flüchtlinge werden unter 2.5.5.4 erläutert. Für den Betrieb des kommunalen Kreisimpfzentrums erhielt der Bodenseekreis im Jahr 2021 insgesamt 3,18 Mio. Euro an Erstattungen vonseiten des Landes Baden-Württemberg. Diese Erträge wurden einmalig verreinahmt, weshalb ein Planansatz hierfür nicht gebildet werden konnte. Unter die Erstattungen von Gemeinden fällt unter anderem die Abrechnung mit dem Bildungs- zentrum Markdorf. Für das Jahr 2021 wurden auf Grundlage der Sanierungen 2020 Erstattun- gen von 2,14 Mio. Euro eingeplant. Durch Vorausszahlungen vereinnahmt wurden 2021 ledig- lich 675 Tsd. Euro. Zu Beginn des Jahres 2022 konnte sich die Parteien auf die Abrechnungs- methodik bis auf einen Aspekt einigen, so dass die Nacherfassung der Abrechnungen 2018 sowie die Abrechnung von 2019 und 2020 bereits zum Zeitpunkt des Rechenschaftsberichts vorlag. Das Jugendamt erhielt 1,05 Mio. Euro an Kostenerstattungen von anderen Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sind vor allem Erstattungen in den Bereichen Hilfe Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 49 zu Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahmen sowie in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jungendliche. Bedingt durch die Corona Pandemie sind im Bereich des Bevölkerungsschutzes Erstattungen in Höhe von 585 Tsd. Euro eingegangen. Diese resultieren aus der Ersattung der Aufwendun- gen für die Bereitstellung und Weitergabe von Schutzausrüstung, Antigenschnelltests sowie Hygieneartikeln für Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Unter den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen werden die Erstattun- gen von Dienstbezügen vonseiten des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Würrtem- berg (KVBW) in Krankheitsfällen ausgewiesen. Diese Erstattungen wurden bis zum Jahr 2020 dem Bereich „Erstattungen von der gesetzlichen Sozialversicherung“ (3484*) zugeordnet. Nach einer Umstellung der Buchungssystematik im Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Abbildung nun korrekt bei den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Ein Planan- satz für das Jahr 2021 konnte daher nicht gebildet werden. Die Erstattungen von privaten Unternehmen wurden im Jahr 2021 mit einem Anteil von 61,8 % überwiegend durch die Erstattungen in der Abfallwirtschaft für Abfallberatung, Duale Systeme und PPK-Mitbenutzung (Papier, Pappe, Karton) beeinflusst. Ursprünglich wurde hier mit Er- trägen im Umfang von 1,29 Mio. Euro gerechnet. Dieser Ansatz wurde letztlich aber um 140 Tsd. Euro überschritten. 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 39, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 3615* Zinserträge von Beteili- gungen 345.724 406.500 149.607 -256.893 3617* Zinserträge von Kreditin- stituten 37.004 27.000 43.014 16.014 365* Gewinnanteile von ver- bundenen Unternehmen 1.581.248 6.320.000 6.352.617 32.617 3691* Sonstige Erträge aus Negatizinsen 0 0 914 914 3694* Sonstige Erträge aus Finanzderivaten 65.239 0 0 0 3699* Sonstige Finanzerträge 2.900 1.500 3.244 1.744 SUMME 2.032.115 6.755.000 6.549.395 -205.605 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 50 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Eine Auflistung der Darlehen findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Auch wenn die Zinsen für das RITZ-Darlehen weiterhin aufgrund der Sondertilgungen schwer plan- bar sind, lag der Hauptgrund der Unterschreitung des Ansatzes in der Insolvenz der FFG GmbH, wodurch keine Zinsen mehr gezahlt wurden. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis nur noch vereinzelnt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und prüft sichere Alternativen. Zinserträge werden jedoch derzeit nur aus langfristigen Anlageformen generiert, wie bsp. Bausparverträgen und Festzinsanleihen. Der Zweckverband OEW konnte 2021 erneut eine Ausschüttung an die Landkreise leisten. Der Bodenseekreis erhielt 6,32 Mio. Euro. Die SWAP-Geschäfte sind zwischenzeitlich beendet. Der Bodenseekreis hat ein Darlehen mit Negativzinsen abgeschlossen. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 9) Unter aktivierten Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstellten Gütern des Sachvermögens erbracht werden und die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ver- mögensgegnstände in der Bilanz erhöhen. Aktivierte Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, welche zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Als Ertragsbu- chung wird durch die aktivierten Eigenleistungen am Jahresende ein Ausgleich der in einem Jahr angefallenen Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Gebäude, Anlagen u.a. durchgeführt. Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Dies führt im Er- gebnis dazu, dass sich die entsprechenden Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrech- nung ausgleichen und gleichzeitig das Sachvermögen in der Bilanz um den Betrag der akti- vierten Eigenleistungen erhöht wird. Grundsätzlich wird dieses Vorgehen angewendet, da es bei der Darstellung des Vermögens keinen Unterschied geben darf, ob Vermögen von Dritten erworben oder selbst erschaffen wurde. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2018 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 51 Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistun- gen 272.247 0 296.636 296.636 Aktivierte Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr 2021 ausschließlich von den beiden Ämtern Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt geltend gemacht. Dabei entfallen 11.025 Euro auf das Bau- und Liegenschaftsamt sowie 285.611 Euro auf das Straßenbauamt. In der Haushaltsplanung wurden die aktivierten Eigenleistungen für das Jahr 2021 nicht be- rücksichtigt. 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 39, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sonstige Erträge (u. a. periodenfremde Erträge). Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 351* Konzessionsabgaben 0 200 0 -200 352* Steuererstattungen 19.435 0 21.424 21.424 356* Buß- und Zwangsgel- der, Säumniszuschläge 206.408 193.600 641.090 447.490 357* + 358* Erträge aus Zuschrei- bungen, aus Herabset- zung und Auflösung von Rückstellungen so- wie aus Erlösberichti- gungen (z.B. gewährte Skonti, Boni) 242.561 1.200 2.742.134 2.740.934 359* Andere sonstige or- dentliche Erträge 978.952 0 381 381 SUMME 1.447.356 195.000 3.405.030 3.210.230 Die Erträge unter der Sachkontogruppe 352* Erstattung von Steuern beruht auf einer Rück- zahlung aus der Umsatzsteuerprüfung. Diese wurde im Berichtsjahr 2021 abgeschlossen. Erträge aus Zuschreibungen beinhalten die Rückbuchung von Niederschlagungen. Die Er- träge hieraus belaufen sich für das Haushaltsjahr 2021 auf knapp 116 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 52 Die Auflösung der Rückstellungen wird grundsätzlich dort gebucht, wo auch der Aufwand an- gefallen ist (als Gutschrift). Sofern Mittel aus den Rückstellungen nicht (mehr) benötigt werden, werden diese hier gebucht. Hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsrückstellungen wurden 25,5 Tsd. Euro aufgelöst. Bei den Rückstellungen für aussstehende Rechnungen wurden 2,58 Mio. Euro aufgelöst. Davon erga- ben sich alleine 2,14 Mio. Euro aus der Anpassung der Rückstellungen für die Spitzabrech- nung Asyl aus den Jahren 2016 bis 2018. 3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 61.669.945 65.100.000 65.116.402 16.402 Die Personalkosten haben im Jahr 2021 den Haushaltsansatz um 0,025 % überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Personalkosten um 3,45 Mio. Euro bzw. um 5,6 %. Bei der Kalkulation der Personalausgaben für das Jahr 2021 wurde auch weiter auf die pan- demiebedingten Entwicklungen Rücksicht genommen. Die kostenorientierte Genehmigungs- praxis aber auch die nicht immer einfache Bewerberlage erlaubten so eine relativ genaue Ein- haltung des gesetzten Budgets. Mehrausgaben im Bereich des Gesundheitsamtes standen demnach Fluktuation und teils sehr langwierige Besetzungsverfahren gegenüber. Die Personalaufwandsquote gibt an, wie hoch die Personalkosten im Verhältnis zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Personalaufwand in Euro 56.473.530 € 58.956.541 € 61.669.945 € 65.116.402 € Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 18,36 % 19,15 % 18,26 % 18,35 % Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 53 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis sind diese im vergangenen Berichtsjahr erneut nicht angefallen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 6,60 Mio. Euro deutlich unterschritten, wenn auch im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+ 6,87 Mio. Euro) zu verzeichnen ist. Bedingt durch die Tatsache, dass das tatsächliche Er- gebnis unter dem Planansatz zurückbleibt, resultiert eine Einsparung von 11,0 % aus diesem Aufwandsbereich. Erstmals wurden im Haushaltsjahr 2021 die Aufwendungen für Rückstellungen auf den jewei- ligen Sachkonten gebucht, so dass dies zu keinen weiteren Verschiebungen führt. Zu beach- ten ist an dieser Stelle, dass die spätere Auflösung der Rückstellungen zu einer Neutralisation der gebuchten Aufwendungen führt. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 421* Unterhaltung der Grundstücke und un- bewegl. Vermögen 11.051.240 18.863.278 13.706.766 -5.156.512 4221* Unterhaltung bewegli- ches Vermögen 908.713 706.600 399.915 -306.685 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 2.286.865 3.618.100 2.225.359 -1.392.741 423* Mieten und Pachten, Leasing 2.522.769 3.554.640 4.251.377 696.737 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 4.831.673 5.685.970 5.327.554 -358.416 425* Fahrzeuge 1.565.499 1.748.680 2.024.310 275.630 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 54 Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 710.172 1.356.474 728.159 -628.315 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 20.033.939 20.319.100 21.062.018 742.918 4272* Aufwendungen EDV 1.020.452 1.517.590 1.083.043 -434.547 4274* Lehr- und Unterrichts- mittel 137.893 204.100 137.097 -67.003 4275* Lernmittel 687.314 706.800 694.636 -12.164 4276* Besondere schulische Aufwendungen 399.438 513.900 482.009 -31.891 4273* + 4279* Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 122.787 72.700 88.691 15.991 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 339.643 346.800 325.408 -21.392 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 188.874 1.061.638 1.136.282 74.644 SUMME 46.807.272 60.276.370 53.672.624 -6.603.746 Erneut zeigen sich die größten Abweichungen in der Unterhaltung von Grundstücken sowie unbeweglichem und beweglichen Vermögen (-5,46 Mio. Euro). Auch beim Erwerb von gering- wertigen Wirtschaftsgütern wurden 1,39 Mio. Euro nicht verwendet. Bei der Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbereichs mit Cafeteria/ Aula im Bildungszentrum in Markdorf sowie bei der Sanierung des Parkdecks in der Glärnisch- straße in Friedrichshafen kam es durch verschiedene Ereignisse (Insolvenz Fassadenbauer, Altlasten im Untergrund und internationale Lieferprobleme bei Materialien bedingt durch Corona und Handelsblockaden und der Witterung) zu Verzögerungen bei der Ausführung be- stimmter Gewerke. Aufgrund dieser Verzögerungen haben sich die Mittelabflüsse im Bereich der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen i. H. v. 3,1 Mio. Euro in das Jahr 2022 verschoben und verbessern somit das Ergebnis 2021. Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und unbewegliches Vermögen (6,63 Mio. Euro) Insgesamt sind im abgelaufenen Berichtsjahr rd. 2,66 Mio. Euro mehr aufgewendet worden als im Vorjahr. Dennoch konnte der Ansatz erneut nicht ausgeschöpft werden und blieb im Ergebnis rund 5,16 Mio. Euro (- 27,3 %) zurück. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 55 Der weitaus größte Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und bau- lichen Anlagen entfällt mit 9,64 Mio. Euro auf die Schulen und Sporthallen, wobei das Ergebnis 2,61 Mio. Euro über dem von 2021, aber aus den o. g. Gründen zumeist durch das BZM um 3,10 Mio. Euro unter dem Ansatz liegt. Den nächst größeren Bereich bildet das Straßenbauamt. Die Mittel zur Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens fließen beispielweise in die Unterhaltung von Straßen und dem Straßenbegleitgrün oder in die Bereitstellung des Win- terdienstes durch externe Dienstleister. Im Bereich Straßen sind die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um knapp 699 Tsd. Euro (+ 32,1 %) angestiegen. Dies ist auf den strengeren Winter 2020/2021 zurückzuführen. Der Salzverbrauch sowie die Kosten für die Fremddienstleister haben sich im Verhältnis zum Win- ter 2019/2020 um rd. 550 Tsd. Euro erhöht. Ebenfalls sind die Aufwendungen für die Instand- haltung der Kreisstraßen weiter leicht gestiegen. Der Haushaltsansatz wurde dennoch um rd. 514 Tsd. Euro (- 15,2 %) unterschritten. Über die Gebäudebewirtschaftung wurde u. a. die Parkplatzsanierung abgewickelt. In Summe wurden 527,9 Tsd. Euro des Ansatzes (- 1,01 Mio. Euro, - 47,6 %) verwendet. An dieser Stelle erfolgt erneut der Verweis auf die Ziffer 2.5.1. und 2.5.2. Hier sind ausgewählte und bedeutende Unterhaltungsmaßnahmen beschrieben. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (2,23 Mio. Euro) Im Jahr 2021 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter in etwa gleicher Höhe zum Vorjahr ange- schafft (- 61,5 Tsd. Euro, - 2,7 %). Der Planansatz wurde dabei um etwas mehr als 1,39 Mio. Euro unterschritten. Den größten Anteil mit rd. 73,4 % nehmen die Schulen inkl. Sporthallen ein. Insbesondere durch die Digitalisierung wurden sehr viel mehr Geräte – eben auch im Ergebnishaushalt – angeschafft. Im Vergleich zum Jahr 2019 erhöhte sich der Aufwand um 865,7 Tsd. Euro (+ 112,8 %). Im Vergleich zum Jahr 2020 immerhin nochmals um 186,8 Tsd. Euro (+ 12,9 %). Unter anderem wurden in größerem Umfang CO²-Ampeln angeschafft, aber auch Hausmeis- tergeräte sowie Maßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung des Kreismedienzentrums. Mieten und Pachten für unbewegliches und bewegliches Vermögen (4,25 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 4,25 Mio. Euro wurden ca. 1,73 Mio. Euro mehr aufge- wendet als noch im Vorjahr. Der Planansatz wurde dabei um etwas mehr als 696,7 Tsd. Euro überschritten, wovon allein 572,5 Tsd. Euro auf das Kreisimpfzentrum (KIZ) für Mieten und Mietnebenkosten anfielen. Weitere 151,0 Tsd. Euro fielen für die Interimsküche im Bildungs- zentrum Markdorf an, die ebenfalls nur vorübergehend zu finanzieren sind. 2,64 Mio. Euro wurden für Mieten und Pachten im klassischen Sinne verwendet. Davon u. a. 1,47 Mio. Euro für Asylunterkünfte und Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige, Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 7.022.866 12.739.820 9.635.324 -3.104.496 Straßen 2.174.221 3.387.300 2.873.100 -514.200 Gebäudebewirtschaftung 633.395 1.008.200 527.906 -480.294 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 56 171,2 Tsd. Euro Straßenmeisterei Markdorf und Tettnang, 117,1 Tsd. Euro für Mieten der Schulstandorte und 70,8 Tsd. Euro für das Kulturamt (Schloss Salem und Standorte in Meers- burg). Für Mietnebenkosten wurden – soweit diese nicht direkt über die Bewirtschaftungskosten ge- zahlt wurden - 127,9 Tsd. Euro verausgabt. Die Miete für bewegliches Vermögen betrug 79,3 Tsd. Euro. Für Serveranlagen flossen 274,6 Tsd. Euro, für Drucker und Kopierer 223,7 Tsd. Euro und weitere 907,6 Tsd. Euro für Leasing. Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (5,33 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 5,33 Mio. Euro wurden ca. 495,9 Tsd. Euro mehr aufge- wendet als noch im Vorjahr. Der Planansatz wurde dabei um 358,4 Tsd. Euro unterschritten. In den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sind v. a. Aufwendungen für Energie, Gas, Strom, Heizöl, Abfallbeseitigung. Gebäudereinigung, etc. enthalten. Der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen ist im Jahr 2021 mit 372,9 Tsd. Euro (+ 15,0 %) bei den Schulen und Sporthallen zu verzeichnen. 53,8 % der Bewirtschaftungskosten bzw. 2,87 Mio. Euro wurden hier verursacht. Da der Betrieb 2020 durch das Homeschooling jedoch stark eingeschränkt war, ist dies nur bedingt vergleichbar. Aber auch im Vergleich zu 2019 ergaben sich Steigerungen von 509,6 Tsd. Euro bzw. 21,6 %. Für die Gebäudebewirtschaftung – insbesondere die Landratsamtsgebäude – stieg der Auf- wand um 14,6 Tsd. auf 1,45 Mio. Euro. Für Asylunterkünfte wurden 599,8 Tsd. Euro an Bewirtschaftungskosten verwendet. Damit liegt der Aufwand unter dem Ansatz von 2019 und um 381,0 Tsd. Euro unter dem Ansatz, aber rd. 61,9 Tsd. Euro über dem Vorjahresergebnis. Näheres zu den Abweichungen ist auch dem Energiebericht 2021 zu entnehmen, der dem Ausschuss für Umwelt und Technik im Herbst 2022 öffentlich bekanntgemacht werden wird. Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (21,06 Mio. Euro) Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen betrugen in 2021 ca. 21,06 Mio. Euro und haben damit ggü. dem Vorjahr um knapp 1,03 Mio. Euro (+ 5,1 %) zugenommen. Auch der ursprünglich geplante Ansatz wurde um rund 742,9 Tsd. Euro überschritten. Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen fallen zu einem überwiegenden Teil (95,8 %) im Bereich Abfallwirtschaft an. Hierbei handelt es sich etwa um Aufwendungen für den Transport und die Entsorgung von Restmüll, Biomüll, Gartenabfälle, den verschiedenen Wertstoffen und Bauschutt. Auch die Kosten für die Entsorgung der verschiedenen Abfallarten Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Reinigung 1.856.580 1.885.200 2.033.766 148.566 Heizung 1.026.717 1.121.750 1.083.815 -37.935 Strom 869.811 1.163.100 975.140 -187.960 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 57 und der Betrieb der Entsorgungszentren, Deponien und Wertstoffhöfe fallen unter diese Auf- wendungen. Im Bereich Abfallwirtschaft fielen diese Aufwendungen im Vergleich zum Jahr 2020 um 205 Tsd. Euro niedriger aus. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 13,31 % 13,61 % 13,86 % 15,12 % Die Sachaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Sachaufwendungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht sowohl durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder aber auch aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auf- lagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer in Form von Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt übertragen. Da die ordentlichen Aufwen- dungen aus dem Ergebnishaushalt durch ordentliche Erträge zu decken sind wird gewährleis- tet, dass folgende Generationen nicht durch heute getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 4.950.440 4.495.200 4.854.399 359.199 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturver- mögen 2.957.892 2.629.300 3.022.019 392.719 4715* Abschreibungen auf Maschinen und tech- nische Anlagen 435.576 389.500 472.536 83.036 4716* Abschreibungen auf Fahrzeuge 627.513 593.800 694.956 101.156 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 1.387.136 1.258.400 1.430.048 171.648 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 58 Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen 9.569.963 0 2.036.976 2.036.976 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 275.550 204.200 236.254 32.054 SUMME 20.204.071 9.570.400 12.747.188 3.176.788 Abschreibungen auf das Anlagevermögen Die Abweichung von Planansatz und Ergebnis lässt sich im Wesentlichen dadurch erklären, dass von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plan- anlagen) oder neu zu erwerbende Wirtschaftsgüter derzeit abgesehen wird. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt im Anlagevermögen wie auch bereits in den Vor- jahren auf die Bereiche der Gebäude (4,85 Mio. Euro) und des Infrastrukturvermögens (3,02 Mio. Euro). Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 3,25 % 3,52 % 3,15 % 3,02 % Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch der Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und Forderungen Neben den üblichen Abschreibungen wird auch das Finanzvermögen in bestimmten Fällen abgeschrieben. Die Wertberichtigungen führen zu weiteren Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis, da sie nicht planbar sind. Kennzahl Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Erg. Vj. Niederschlagungen, Erlass 371.493 € 455.293 € 386.846 € -68.448 € Wertberichtigungen auf Forderungen 7.761.117 € 8.698.674 € 10.349.390 € 1.650.716 € Sonstige Wertberichti- gungen 1.090.000 € 8.177.112 € 0 € -8.177.112 € SUMME 9.222.610 € 17.331.079 € 10.736.236 € -6.594.844 € Niederschlagungen und Erlässe auf Forderungen wurden i. H. v. rd. 386,9 Tsd. Euro bereinigt. Die manuelle Korrektur der Forderungen (Wertberichtigung i. e. S.) wird jeweils zum 31. De- zember ermittelt. 2021 wurden 1.650.715,62 Euro mehr als 2020 als nicht werthaltig angese- hen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 59 Auch in anderen Fällen kann es zu Wertberichtigungen kommen. In der Vergangenheit war dies bei der Wertberichtigung auf Stammkapital oder von Depots der Fall. Der Wert der Forderungen zzgl. der Wertberichtigungen liegt zum 31. Dezember 2021 bei 26,72 Mio. Euro (Vj. 26,26 Mio. Euro). Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Wertberichtigungs- quote = Wertberichtigung auf Forderungen Gesamtsumme der Forderungen 36,40 % 31,21 % 38,52 % 40,18 % Die Wertberichtigungsquote gibt den prozentualen Anteil der Wertberichtigung und Nieder- schlagungen in Bezug auf die Gesamthöhe der Forderungen (ohne Wertberichtigung) an. 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 16) Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 472.524 402.000 253.307 -148.693 Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen (ÖPP etc.) 180.717 180.800 155.136 -25.664 Sonstige Finanzauf- wendungen 980.297 70.000 135.888 65.888 weitere Zinsen u.ä. Aufwendungen 62.903 64.100 41.046 -23.054 SUMME 1.696.440 716.900 585.377 -131.523 Neben den reinen Darlehenszinsen (253,3 Tsd. Euro) wurde der Zinsanteil für das Finanzie- rungsleasing der Albrechtstraße 77 (155,1 Tsd. Euro), sowie die Verwahrentgelte der Spar- kasse (135,9 Tsd. Euro) und Provisionen für den Verkauf der Abfallsäcke (36,7 Tsd. Euro) gezahlt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 60 Die Zinslastquote gibt Auskunft darüber, in welchem Maße der Haushalt durch fremdfinan- zierte Darlehen belastet wird. Eine hohe Quote wäre ein Indiz für eingeschränkte Finanzie- rungsspielräume. Empfohlen wird eine Zinslastquote von maximal 1,00 %. 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 17) Nach § 61 Nr. 40 GemHVO sind Transferaufwendungen Aufwendungen ohne unmittelbar zu- sammenhängender Gegenleistung des Landkreises. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind die sozialen Leistungen wie z. B. die Jugendhilfe oder die Leistungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (ztn, Regionalverband), sind hier darüber hinaus die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 7.500 49.500 70.768 21.268 4315* Zuschüsse an verbun- dene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) 2.920.698 2.213.700 2.282.065 68.365 4317* Zuschüsse an pri- vate Unternehmen 6.356.007 8.790.000 9.146.101 356.101 4318* Zuschüsse an übrige Bereiche 4.416.571 4.938.960 4.852.269 -86.691 433* Soziale Leistungen 154.717.085 156.754.150 164.092.133 7.337.983 437* Allgemeine Umlagen 11.473.201 11.865.000 11.750.083 -114.917 43* Rest weitere Transfer- aufwendungen 577.324 41.000 43.741 2.741 SUMME 180.468.386 184.652.310 192.237.160 7.584.850 Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,32 % 0,22 % 0,14 % 0,07 % Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 61 Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) (2,28 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 638,6 Tsd. Euro (- 21,9 %) weniger aufgewendet als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 68,4 Tsd. Euro (+ 3,1 %) überschritten. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Zuschüsse WFB 531.165 532.000 528.273 -3.727 Zuschüsse RITZ 249.000 250.000 450.000 200.000 Zuschüsse BOB 27.018 40.300 28.755 -11.545 Zuschüsse DBT 507.797 530.000 526.288 -3.712 Zuschüsse IBT 194.108 195.000 194.108 -892 Zuschüsse Boden- seefestival 10.800 10.800 10.800 0 Zuschüsse Energie- agentur BS GbR 33.000 33.000 33.000 0 Zuschüsse KPN (AöR) 12.500 12.500 25.000 12.500 Zuschüsse ZV BB 86.960 200.000 136.353 -63.648 Zuschüsse ztn 218.609 260.000 202.220 -57.780 Zuschüsse Stiftung NAZ 64.424 67.300 63.782 -3.518 Zuschüsse Stiftung KOB 81.197 82.800 83.487 687 Zuschuss FFG GmbH 904.120 0 0 0 SUMME 2.920.698 2.213.700 2.282.065 68.365 Die größte absolute Abweichung sowohl zwischen dem Planansatz und dem Ergebnis als auch gegenüber dem Vorjahresergebnis ergibt sich für das Jahr 2021 in diesem Bereich bei den Zuschüssen an das „Regionale Innovations- und Technologietransfer Zentrum (RITZ)“. Gegenüber dem Jahr 2020 erhöhte sich der Zuschussbetrag um 201 Tsd. Euro (+ 80,7%). Der gegenüber dem Vorjahr insgesamt deutliche Rückgang bei den Zuschüssen an verbun- dene Unternehmen und Beteiligungen kann insbesondere durch die im Jahr 2020 durch den Kreistag beschlossene einmalige Unterstützung der FFG in Form eines Corona-Schaden-Zu- schusses i. H. v. 904 Tsd. Euro erklärt werden. Diese einmalige Zahlung im Jahr 2020 erhöhte den Gesamtbetrag der Zuschüsse im Vergleich zu den sonstigen Haushalstjahren deutlich. Zuschüsse an private Unternehmen (9,15 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 2,79 Mio. Euro (+ 43,9 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 356,1 Tsd. Euro (+ 4,1 %) überschritten. Die Erhöhungen resultieren fast ausschließlich aus dem ÖPNV. Hierbei handelt es sich um zusätzliche öffentliche Dienstleistungsaufträge, die beiden verteuerten RegioBusse und die Nachtbusse. Zudem kommen coronabedingte Schulverstärkerfahrten, die zum Teil im Folge- jahr vom Land erstattet werden. Näheres ist unter 2.5.4 ÖPNV erläutert. Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen (164,09 Mio. Euro) 2021 wurden im Teilhaushalt 5 rund 164,09 Mio. Euro an sozialen Transferaufwendungen an natürliche Personen bewilligt. Dies sind 9,38 Mio. Euro bzw. 6,1 % mehr als noch im Vorjahr. Seit Einführung des SGB IX zum 1. Januar 2020 werden Leistungen für Menschen mit Behin- derung bei PG 32.10 verbucht. Eine Differenzierung zwischen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erfolgt seither nicht mehr. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 62 Im SGB II und SGB XII erfolgt eine 100-prozentige Erstattung der Netto-Transferausgaben für die Grundsicherung sowie eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (siehe 2.5.5.2 und 2.5.5.3). Für die Hilfen für Flüchtlinge sind spezielle Erstattungsmodalitäten vorgesehen, wel- che allerdings nicht kostendeckend sind (siehe 2.5.5.4). Den Kreishaushalt am stärksten be- lasten die Leistungen nach SGB IX und der Bereich Hilfe zur Pflege. In beiden Bereichen ist auch zukünftig mit steigenden Aufwendungen durch die demografische Entwicklung und die Steigerung der Vergütungssätze zu rechnen. Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 3110 Grundversor- gung, Hilfen (SGB XII) 34.604.915 31.637.000 33.997.928 2.360.928 davon Hilfe zur Pflege 12.907.438 12.766.000 13.571.184 805.184 3120 Grundsiche- rung für Arbeitssu- chende (SGB II) 42.622.711 44.615.000 45.191.686 576.686 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 5.947.553 6.271.900 6.927.315 655.415 32 Eingliederungs- hilfe (SGB IX) 53.253.451 53.885.000 58.993.410 5.108.410 36 Hilfen für junge Menschen/ Familien 17.190.689 18.949.650 17.922.977 -1.026.673 davon 3650 Förde- rung von Kindern in Tageseinrichtungen 575.294 940.000 677.617 -262.383 davon 3690 Unter- haltsvorschuss 3.286.360 3.400.000 3.588.611 188.611 Teilsumme 153.619.319 155.358.550 163.033.316 7.674.766 Allgemeine Umlagen (11,75 Mio. Euro) In den allgemeinen Umlagen ist sowohl die FAG Umlage enthalten, welche im Vergleich zum Vorjahr um 285,9 Tsd. Euro auf 10,26 Mio. Euro gestiegen ist, als auch die KVJS-Umlage, welche wie bereits im Jahr 2020 weiterhin konstant 1,14 Mio. Euro beträgt (- 1,1 Tsd. Euro). Die Umlage an den Regionalverband lag 2021 mit 345,2 Tsd. Euro um 7,9 Tsd. Euro unter dem Ergebnis von 2020. 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 39, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen sowie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 63 Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungsauf- wendungen 395.124 454.500 390.759 -63.741 442* Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten u. Diensten Dritter 12.889.248 16.756.395 18.435.623 1.679.228 443* Geschäftsaufwend. 3.106.819 4.257.750 3.807.299 -450.451 444* Steuern, Versicherun- gen, Schadensfälle, Sonderabgaben 656.236 719.000 664.425 -54.575 445* Erstattungen von Auf- wendungen Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 5.791.001 4.568.121 7.490.848 2.922.727 448* Besondere Aufwend. 0 0 6.806 6.806 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.127.153 3.600 -276.650 273.050 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.870.149 3.300 3.653 353 SUMME 26.835.731 26.762.666 30.522.763 3.760.097 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (18,44 Mio. Euro) Die Gesamtaufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter betru- gen im Jahr 2021 rund 18,44 Mio. Euro. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung um 5,55 Mio. Euro (+43,0 %) gegenüber 2020. Der Planansatz wurde ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von rund 1,68 Mio. Euro überschritten. Der mit Abstand größte Anteil der Mittel für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter entfällt auf die Erstattungen der Schülerbeförderungskosten an Schüler und Verkehrs- unternehmen (7,89 Mio. Euro). Im direkten Vergleich mit dem Jahr 2020 ergaben sich hier Mehraufwendungen von ca. 234 Tsd. Euro. Auch der Planansatz wurde um knapp 472 Tsd überschritten. Von besonderer Bedeutung in Bezug auf die deutlich gestiegenen Aufwendun- gen für Rechte und Dienste im Jahr 2021 ist der Bereich des personenbezogenen Infektions- schutzes. Während in 2020 hier noch lediglich knapp 66 Tsd. Euro aufgewendet wurden, er- höhte sich dieser Betrag 2021 um 2,66 Mio. Euro auf nun 2,73 Mio Euro. Zurückzuführen ist diese Erhöhung auf den Betrieb des Kreisimpfzentrums (KIZ) im Jahr 2021. Hierfür wurden 2,58 Mio. Euro u.a. für die Bewachung des Areals bei der Messe durch Sicherheitsdienstleis- tungsfirmen, für das eingesetzte Personal, für die Reinigung, für Bewirtung sowie für die von der Messe in Rechnung gestellten Nebenkosten aufgewendet. Zudem sind Wartungs- und Dienstleistungskosten für Software im Umfang von 155,4 Tsd. Euro im Zusammenhang mit Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 64 dem Software-Tool zur Corona Kontaktpersonennachverfolgung (KPM-Tool) angefallen. Im Vorjahr 2020 waren im Bereich des personenbezogenen Infektionsschutzes im Rahmen der Inanspruchnahme von Rechten und Diensten ausschließlich Kosten für das KPM-Tool sowie für den Aufbau des KIZ angefallen. Auch im Bereich der zentralen Dienste sind insgesamt 1,76 Mio. Euro Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter angefal- len (+ 440 Tsd. Euro ggü. Vorjahr). Dabei handelt es sich insbesondere um Aufwendungen für Sicherheitsdienstleistungen (149,4 Tsd. Euro), Lizenzgebühren (693,5 Tsd. Euro), für War- tungs- und Dienstleistungen für Software (345,6 Tsd. Euro) sowie für Honorare des Bau- und Liegenschaftsamts im Zusammehang mit Sanierungs- und Neubaumaßnahmen (244,6 Tsd. Euro). Aufwendungen im Umfang von ca. 1,11 Mio. Euro wurden im Jahr 2021 zudem auch für sonstige soziale Hilfen sowie für Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe getätigt. Hier- unter fallen hauptsächlich Kosten für die Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Kosten im Zusammenhang mit Sprachkursen sowie Kosten für verschiedene Projekte. Die Aufwen- dungen, welche in Bezug auf die Asylunterkünfte entstanden sind (Sicherheitsdienste, Funkti- onskontrollen von Hardware in den Gemeinschaftsunterkünften), betrugen 137 Tsd. Euro und blieben damit ggü. 2020 konstant. Größere Abweichungen (Einsparungen) bei den Aufwen- dungen für Dienste und Rechte Dritter sowohl ggü. dem Vorjahresergebnis (- 51,7 Tsd. Euro) als auch ggü. dem Planansatz (- 366,6 Tsd. Euro) haben sich bei der Volkshochschule mit Aufwendungen von insgesamt knapp 340 Tsd. Euro ergeben. Bei der Volkshochschule setzen sich diese Aufwendungen überwiegend aus den Honorar- und Reisekosten für Dozenten zu- sammen. Da nach wie vor infolge der Corona-Pandemie zahlreiche Kurse nicht stattfinden konnten, haben sich wiederum auch diese Aufwendungen verringert, was sich letztlich in den beschriebenen Abweichungen niedergeschlagen hat. Geschäftsaufwendungen (3,81 Mio. Euro) Insgesamt betrugen die Geschäftsaufwendungen im vergangenen Jahr 3,81 Mio. Euro, was einer Erhöhung um ca. 700 Tsd. Euro im Vergleich zu 2020 entspricht. Der Planansatz wurde allerdings deutlich unterschritten (- 450 Tsd. Euro). In den Geschäftsaufwendungen enthalten sind z. B. Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefonie, Reisen, Bewirtungen, Bekanntma- chungen, Organisationsuntersuchungen, Sachverständige oder für die Öffentlichkeitsarbeit. Mit rund 1,58 Mio. Euro entfiel in 2021 der größte Anteil der Geschäftsaufwendungen erneut auf den Bereich der Zentralen Dienste und damit auf die Querschnittsämter. Mit diesem Er- gebnis wurde der Ansatz um 168 Tsd. Euro unterschritten, wobei sich die Aufwendungen im Vorjahresvergleich um 9,3 % erhöhten (+ 135 Tsd. Euro). Innerhalb der Zentralen Dienste entstehen die Aufwendungen in erster Linie bei der Poststelle (623 Tsd. Euro) sowie bei der Reisekostenabrechnung (257 Tsd. Euro). Damit haben sich die Reiskosten – insbesondere in Folge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen – gegenüber dem Vorjahr nochmals weiter verringert (Vj. 266 Tsd. Euro). Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (7,49 Mio. Euro) Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit um 1,70 Mio. Euro auf nun 7,49 Mio. Euro angestiegen. Die Erstattungen beinhalten zu einem großen Teil Leistungen im Bereich Schulen (2,95 Mio. Euro), welche im Vergleich zum Vorjahr um 1,83 Mio. Euro angestiegen sind. Hierunter fallen bspw. die Kosten für Schwimmunterricht einschließlich der Beförderung der Schüler, Erstat- tungen an die kreisangehörigen Gemeinden als Schulträger oder Erstattungen an „bodo“ zur Deckung des Eigenaufwandes. Im Bereich Brandschutz gingen weitere Erstattungen im Jahr Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 65 2021 an das DRK für den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr im Bodenseekreis (843 Tsd. Euro). Die weiteren Erstattungen sind den Berei- chen Soziale Hilfen (362Tsd. Euro), Hilfen für junge Menschen/Familien (642 Tsd. Euro), Un- terhaltsvorschussleistungen (108 Tsd. Euro), ÖPNV (1,16 Mio. Euro) sowie Tourismus (252 Tsd. Euro) zuzuordnen. Erstmalig sind im Jahr 2021 pandemiebedingt auch Erstattungen im Bereich personenbezogener Infektionsschutz angefallen. Dabei handelt es sich um Personal- kostenerstattungen des im Kreisimpfzentrums eingesetzten Personals an kreisangehörige Ge- meinden. Hier wurden Mittel aus dem Erstattungsanteil vonseiten des Landes in Höhe von 619 Tsd. Euro weitergeleitet. Sonstige ordentliche Aufwendungen (- 277 Tsd. Euro) Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde ein Ergebnis in Höhe von - 276,7 Tsd. Euro erzielt. Bis zum Haushaltsjahr 2020 fanden sich unter diesen Aufwendungen Abgrenzun- gen gegenüber Vorjahren, welche sich über alle Bereiche verteilten. Dadurch wurden die tat- sächlichen Aufwendungen auf den einzelnen Sachkonten reduziert, was zu gewissen Verzer- rungen führte. Auf den einzelnen Sachkonten waren so nur die Aufwendungen des laufenden Haushaltsjahres verbucht, während unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen die Auf- wendungen abgebildet wurden, welche noch Vorjahren zuzurechnen waren. Da diese Aufwen- dungen aber regelmäßig und jährlich wiederkehrend sind, wird aus Praktikabilitätsgründen auf eine Periodenabgrenzung ab dem Jahr 2021 verzichtet. Die Aufwendungen aus dem Vorjahr werden stattdessen dem neuen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugerechnet. Diese neue Bu- chungssystematik erklärt den Rückgang des Ergebnisses gegenüber dem Jahr 2020 um rund 2,40 Mio. Euro. Das negative Ergebnis in diesem Bereich resultiert aus der Korrektur von Rechnungen die im Jahr 2021 vorgenommen wurde. Diese Rechnungen betreffen die Sanierungsmaßnahme am Bildungszentrum Markdorf und wurden urspünglich im Jahr 2020 konsumtiv verbucht. Da diese Rechnungen allerdings investiver Art sind, musste eine Korrektur im Ergebnishaushalt vorgenommen und die Rechnungen stattdessen im Finanzhaushalt veranschlagt werden. Al- leine hierdurch ergibt sich ein negatives Ergebnis im Aufwandsbereich von 280,2 Tsd. Euro. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (3,7 Tsd. Euro) Die weiteren sonstigen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betrugen im Jahr 2021 rund 3,7 Tsd. Euro. Im Vorjahr 2020 erfolgte an dieser Stelle noch der Ausweis von Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen (Schuldrückstellungen), die sich auf alle Bereiche des Haushalts bezogen. Diese wurden bis zum Jahr 2020 zum Zweck einer besseren Auswertung zentral auf einem Sachkonto im Be- reich der weiteren sonstigen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gebucht. An- schließend erfolgte im Jahr der Rechnungsstellung wieder eine Ausbuchung. Wurden die ge- bildeten Rückstellungen nicht vollständig benötigt, so führt dies zu einem Ertrag. War die Rück- stellung hingegen zu niedrig angesetzt, so bedeutete dies bei Rechnungsstellung einen zu- sätzlichen Aufwand, welcher auf dem jeweiligen Sachaufwandskonto anfiel. Seit dem Jahr 2021 werden nun, analog zum Vorgehen bei allen sonstigen Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen, auch die Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen nicht mehr zentral, sondern auf den einzelnen spezifischen Sachauf- wandskonten verbucht. Hierdurch reduzieren sich die Aufwendungen an dieser Stelle ab dem Jahr 2021 im Vergleich zu den vorherigen Jahren deutlich. Stattdessen sind die Aufwendun- gen für Rückstellungsbildungen sowie die sich ggf. ergebende Erträge bei deren Auflösung Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 66 oder Herabsetzung nun vollständig in den einzelnen Sachaufwandskonten enthalten und er- höhen dort entsprechend den Betrag der Aufwendungen. 3.3 Ordentliches Ergebnis (siehe 3., Seite 39, Zeile 20) Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Erträge 345.803.394 347.078.646 364.707.750 17.629.104 Aufwendungen 337.681.845 347.078.646 354.881.515 7.802.868 ordentliches Ergebnis 8.121.549 0 9.826.235 9.826.235 Ein positives ordentliches Ergebnis entspricht einer intergenerativen Haushaltspolitik. Für In- vestitionen steht jedoch nicht der Überschuss in Gänze zur Verfügung, sondern lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4.1). Die Abweichung be- rechnet sich aus den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z. B. Abschreibungen) und Erträgen (Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen). Sind diese Mittel für die Investi- onen nicht ausreichend, müssen in der logischen Konsequenz Überschüsse erwirtschaftet werden. Es muss daher Ziel sein, jährlich mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis vorzule- gen. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ergebnis/Einwohner = ordentl. Ergebnis Einwohner 68,59 € 79,68 € 37,23 € 44,95 € Die Kennzahl Ordentliches Ergebnis je Einwohner gibt an, welcher Betrag des Jahresüber- schusses des Ordentlichen Ergebnisses auf jeden Einwohner im Bodenseekreis entfällt. 14.794.202 17.335.697 8.121.549 9.826.932 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 270.000.000 280.000.000 290.000.000 300.000.000 310.000.000 320.000.000 330.000.000 340.000.000 350.000.000 360.000.000 370.000.000 2018 2019 2020 2021 Erträge Aufwendungen Ergebnis Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 67 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis (siehe 3., Seite 39, Zeilen 21-23) Bezeichnung Ergebnis 2020 Ansatz 2021 Ergebnis 2021 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 5012* Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. 79.180 0 99.115 99.115 501900000 Sonstige außergewöhnli- che Erträge 412.055 0 13.555 13.555 5019010000 periodenfremder Ertrag -4.630 0 11.107 11.107 503000000 außerordentliche Auflö- sung von Sonderposten 4.351 0 78.795 78.795 531* Erträge für Veräußerun- gen v. Anlagevermögen 29.143 0 17.746 17.746 Zwischensumme Außer- ordentliche Erträge 520.099 0 220.318 220.318 Außerordentliche Aufwendungen 511100000 Aufwendungen im Zu- sammenhang mit Kata- strophen und ähnlichen Ereignissen. 1.093.156 0 0 0 511300000 Geleisteter Schadenser- satz u. ä. 0 0 465 465 5119* Sonstige außergewöhnli- che Aufwendungen 488.962 0 45.623 45.623 513* außerplanmäßige Ab- schreibungen 332.708 0 805.762 805.762 532* Aufwendungen für die Veräußerungen von An- lagevermögen 0 0 20.547 20.547 Zw.summe Außerordent- liche Aufwendungen 1.914.826 0 872.397 872.397 SONDERERGEBNIS -1.394.727 0 -652.079 -652.079 Unter den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind alle Buchungsvorgänge zu verstehen, die nicht regulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorher- sehbaren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodensee- kreises. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 68 Neben Ersätzen für Schäden (geleisteter Schadensersatz sowie empfangene Schadenser- satzleistungen), können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräußerungen sein, welche durch Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert entstehen. Darüber hin- aus wären Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu verbuchen. Außerordentliche Erträge Der Betrag der empfangenen Schadensersatzleistungen erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2020 um 19,9 Tsd. Euro auf 99,1 Tsd. Euro. Größere Schadensersatzleistungen erhielt der Bodenseekreis 2021 u.a. für einen Schlüsselverlust im beruflichen Schulzentrum Friedrichs- hafen (25,5 Tsd. Euro) sowie für einen Glasschaden an der Sporthalle des Bildungszentrums Markdorf (16,2 Tsd. Euro). Außerordentliche Erträge für die Veräußerung von Anlagevermögen sind u.a. durch den Ver- kauf eines Dienstfahrzeuges des Forstamtes (7.253,41 Euro), durch den Verkauf eines VW Crafter (Mannschaftstransportwagen) der Straßenmeisterei Tettnang (5.139,00 Euro) sowie durch die Veräußerung eines weiteren VW Transporters des Bau- und Liegenschaftamtes (1.813,58 Euro) entstanden. Die angegebenen Beträge stellen jeweils den Differenzbetrag zwischen dem erzielten Verkaufspreis und dem Restbuchwert dar. Außerordentliche Aufwendungen Sämtliche Aufwendungen, welche im Vorjahr 2020 im Zusammenhang mit dem Corona Test- zentrum an der Messe in Friedrichshafen angefallen sind, galten als außerordentlich. Im Jahr 2021 sind diese außerordentlichen Aufwendungen nicht mehr entstanden, wodurch in diesem Bereich ein Rückgang um 1,09 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr resultiert. Im Hinblick auf die klassischen außerordentlichen Aufwendungen für Schadensfälle kann ein Rückgang im Vergleich zum Jahr 2020 von rund 96,8 Tsd. Euro auf nun 44,2 Tsd. Euro fest- gestellt werden. Diese Schadensfälle sind insbesondere den beiden Bereichen Fuhrpark (13,3 Tsd. Euro) sowie den Schulgebäuden (21,0 Tsd. Euro) zuzuordnen. Ebenfalls ist hier die Ausbuchung von Forderungen enthalten (1,41 Tsd. Euro). Im Jahr 2020 sind hierfür noch Aufwendungen von 348 Tsd. Euro angefallen, wodurch sich im Jahresver- gleich eine Verringerung von 346,5 Tsd. Euro ergibt. Im Berichtsjahr fielen die außerplanmäßigen Abschreibungen wieder höher aus als im Jahr zuvor (+ 473 Tsd. Euro). Der größte Anteil der außerplanmäßigen Abschreibungen entfällt auf den Bereich Straßen (706,6 Tsd. Euro). Alleine aufgrund der Abstufung der Kreisstraße K 7737 wurde ein Betrag von 386,8 Tsd. Euro außerordentlich abgeschrieben. Außerordentliche Ab- schreibungen in Höhe von 84,8 Tsd. Euro sind darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Erwerb der Straßenmeisterei Tettnag vom Land Baden-Württemberg entstanden. Der Bau der Streugutlagerhalle auf dem dortigen Gelände wurde vom Landratsamt Bodenseekreis bezu- schusst. Da die bezuschusste Lagerhalle nun erworben wurde, wäre das Ausweisen eines Zuschusses nicht mehr korrekt gewesen. Der gewährte Investitions-/Baukostenzuschuss musste daher bei Aktivierung der vollen Anschaffungskosten aufgelöst werden, was wiederum zu den außerordentlichen Abschreibungen führte. Die Abstimmung der Anlagen im Bau führte zu Korrekturen von 18,1 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 69 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.166.180,77 1.250.000,00 1.850.169,60 -600.169,60 0,00 0,00 -600.169,60 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 259.973.379,50 256.919.555,00 269.646.423,74 -12.726.868,74 0,00 0,00 -12.726.868,74 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 12.029.136,75 11.804.100,00 12.166.077,34 -361.977,34 0,00 0,00 -361.977,34 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 30.370.706,27 31.487.100,00 30.889.535,83 597.564,17 0,00 0,00 597.564,17 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.662.525,84 1.341.320,00 3.425.240,54 -2.083.920,54 0,00 0,00 -2.083.920,54 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 32.866.987,32 34.890.071,00 35.248.517,90 -358.446,90 0,00 0,00 -358.446,90 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 1.813.635,03 6.755.000,00 6.515.341,49 239.658,51 0,00 0,00 239.658,51 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 2.601.682,76 193.800,00 744.293,45 -550.493,45 0,00 0,00 -550.493,45 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 342.484.234,24 344.640.946,00 360.485.599,89 -15.844.653,89 0,00 0,00 -15.844.653,89 0,00 10 Personalauszahlungen -61.534.136,12 -65.100.000,00 -65.092.300,03 -7.699,97 0,00 0,00 -7.699,97 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -49.155.707,61 -60.276.370,00 -54.644.752,18 -5.631.617,82 0,00 0,00 -5.631.617,82 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.733.909,91 -716.900,00 -585.298,10 -131.601,90 0,00 0,00 -131.601,90 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) -180.263.605,88 -184.652.310,00 -191.402.285,20 6.749.975,20 0,00 0,00 6.749.975,20 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung -24.337.536,89 -26.762.666,00 -29.288.450,53 2.525.784,53 0,00 0,00 2.525.784,53 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) -317.024.896,41 -337.508.246,00 -341.013.086,04 3.504.840,04 0,00 0,00 3.504.840,04 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 25.459.337,83 7.132.700,00 19.472.513,85 -12.339.813,85 0,00 0,00 -12.339.813,85 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 3.449.138,14 1.706.300,00 4.936.077,60 -3.229.777,60 0,00 0,00 -3.229.777,60 0,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 683.676,84 0,00 648.390,04 -648.390,04 0,00 0,00 -648.390,04 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 2.232.340,10 1.994.200,00 1.142.181,18 852.018,82 0,00 0,00 852.018,82 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 0,00 0,00 69.271,06 -69.271,06 0,00 0,00 -69.271,06 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 6.365.155,08 3.700.500,00 6.795.919,88 -3.095.419,88 0,00 0,00 -3.095.419,88 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 70 Nr. Bezeichnung - EUR Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den -755.870,62 -860.900,00 -759.397,34 -101.502,66 0,00 -1.612.000,00 -1.713.502,66 -964.000,00 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -12.100.509,36 -14.949.200,00 -14.231.845,13 -717.354,87 0,00 -10.296.800,00 -11.014.154,87 -10.058.000,00 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -2.122.981,62 -4.054.800,00 -1.716.176,71 -2.338.623,29 0,00 -916.900,00 -3.255.523,29 -1.346.200,00 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -14.484.186,00 -1.770.000,00 -3.329.371,08 1.559.371,08 0,00 0,00 1.559.371,08 -5.000,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -188.460,19 -123.000,00 -297.569,54 174.569,54 0,00 -136.000,00 38.569,54 -24.000,00 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -92.600,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) -29.652.007,79 -21.757.900,00 -20.334.359,80 -1.423.540,20 0,00 -12.961.700,00 -14.385.240,20 -12.489.800,00 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) -23.286.852,71 -18.057.400,00 -13.538.439,92 -4.518.960,08 0,00 -12.961.700,00 -17.480.660,08 -12.489.800,00 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) 2.172.485,12 -10.924.700,00 5.934.073,93 -16.858.773,93 0,00 -12.961.700,00 -29.820.473,93 -12.489.800,00 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 6.178.656,96 3.500.000,00 1.250.000,00 2.250.000,00 0,00 0,00 2.250.000,00 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen -6.330.367,96 -3.500.000,00 -6.892.587,86 3.392.587,86 0,00 0,00 3.392.587,86 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -151.711,00 0,00 -5.642.587,86 5.642.587,86 0,00 0,00 5.642.587,86 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) 2.018.828,32 -10.924.700,00 291.486,07 -11.216.186,07 0,00 -12.961.700,00 -24.177.886,07 -12.489.800,00 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 88.968.824,34 --- 115.183.741,97 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen -89.431.412,60 --- -115.205.632,18 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -462.588,26 --- -21.890,21 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 26.927.672,92 --- 28.483.912,98 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) 1.556.240,06 --- 269.595,86 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 28.483.912,98 --- 28.753.508,84 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 71 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 69, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 19.472.513,85 Euro (Plan: 11.012.285 Euro). Im Vojahr waren dies noch 25.457.392,03 Euro. Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten in der Regel ebenfalls ohne Finanzrechnung (Geldfluss) im Hintergrund. Darüber hinaus werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderun- gen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus lau- fender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. Unter Cash-Flow versteht man den Nettozufluss der liquiden Mittel innerhalb des Rechnungs- jahres. Innerhalb der kommunalen Doppik entspricht das dem Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung (Finanzrechnung, Zeile 17 = Saldo Nummer 9 und 16). Der Cash- Flow gibt Auskunft über die Zahlungskraft. Je höher der Cash-Flow ist, desto besser ist die finanzielle Gesundheit der Kommune bzw. desto höher ist der Spielraum für Investitionen. 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 70, Zeile 31) Einzahlungen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden in Höhe von 1,51 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind mit 4,93 Mio. Euro rund 3,42 Mio. Euro über Plan. Die Zuschüsse lassen sich dabei wie folgt aufteilen: knapp 1,87 Mio. Euro kamen aus Landes- mitteln, rd. 2,32 Mio. Euro von Gemeinden u. Gemeindeverbände, sowie rund 114 Tsd. Euro aus Bundesmitteln und 615 Tsd. Euro aus übrigen Bereichen. Dabei sind ca. 568 Tsd. Euro für den Bau von Straßen bestimmt. Weiter lassen sich rund 2,1 Mio. Euro für Baumaßnahmen an den Schulen zuordnen. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Cash-Flow 32.654.505 21.662.577 25.150.916 19.347.553 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 72 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) Im abgelaufenen Berichtsjahr 2021 erhielt der Bodenseekreis Einzahlungen aus der Veräuße- rung von Sachvermögen in Höhe von knapp 648 Tsd. Euro. Darin enthalten war auch die dritte Stundungsrate der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf des Schlosses Rauenstein an die Stadt Überlingen in Höhe von 580 Tsd. Euro. Weitere Einzahlungen erhielt der Kreis u.a. aufgrund der Veräußerung der für die Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsorglich erworbenen Be- atmungsgeräte, welche an das Klinikum abgegeben werden konnten. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Im Jahr 2021 wurden 1,14 Mio. Euro an Ausleihungen von den Beteiligungsgesellschaften des Bodenseekreises getilgt. Hier flossen insbesondere die Sondertilgungen der RITZ GmbH, aber auch die erste Tilgungsrate der DBT GmbH. Die jährliche Tilgung der Klinik Tettnang GmbH wurde erst 2022 gezahlt. Eine genaue Darstellung der gewährten Darlehen und deren Entwicklung findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Auszahlungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörige Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Der Grunderwerb erfolgt überwiegend für den Naturschutz sowie den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäu- den rund 63 Tsd. Euro aufgewendet. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2021 rund 14,23 Mio. Euro ausgege- ben. Die größten Bereiche lassen sich dabei wie folgt aufteilen: Straßenbauamt 5,69 Mio. Euro davon für den Bau der Kreisstraße 7725 Südumfahrung Kehlen 0,71 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7782 Kippenh.-Ittendorf 0,82 Mio. Euro davon für die Errichtung des Radwegs 7760 Ahausen-Buggens. 0,85 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7785 Frickingen-Leust. 0,68 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7744 Grünwangen 0,67 Mio. Euro Bau- und Liegenschaftsamt 3,83 Mio. Euro davon für die Erweiterung der WLAN-Netzwerke der Schulen 1,75 Mio. Euro davon für die Sanierung Bildungszentrum Markdorf 1,60 Mio. Euro Rechts- und Ordnungsamt 0,35 Mio. Euro davon für die Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0,31 Mio. Euro Abfallwirtschaftsamt 2,50 Mio. Euro davon für Wertstoffhof Ailingen 1,07 Mio. Euro davon für das Entsorgungszentrum Weiherberg 1,43 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2021 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen rund 1,71 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV- Ausstattung, Lizenzen bzw. Software, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 73 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Für die neu gegründete LZ Horizon GmbH & Co.KG bzw. die LZB Horizon GmbH wurden für die Stammkapitaleinlage bzw. Gründungskosten 3,33 Mio. Euro gezahlt. Die geplante Auszahlung für das Liquiditätsdarlehen an die FFG Darlehen musste entgegen der Planung unter der sonstigen Finanzierungstätigkeit bei den Auszahlungen für Tilgungen gezahlt werden (Zeile 34). Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Näher Informationen hierzu finden sich auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt ledig- lich, dass die dort ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres redu- ziert dargestellt wird. In Summe wurden 297.569 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis auf- gewendet. Davon rund 179,75 Tsd. Euro für den Zweckverband Bereitband Bodenseekreis, sowie 66 Tsd. Euro für den Rüstwagen der Stadt Überlingen. 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 70, Zeilen 33-35) 2021 wurde die geplante Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen. In Summe konnte hingegen 3,96 Mio. Euro getilgt werden. Zusätzlich wurde eine Umschuldung i. H. v. 1,25 Mio. Euro getätigt. Nach der Umschuldung liegt der Zinssatz bei - 0,15 %. Die Nettoinvestitionsrate gibt an, welche Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hier um den um die Kredittilgungen reduzierten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit. Positive Beträge stehen für Investitionen zur Verfügung. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Nettoinvestitionsrate = Zahlungsmittelüber- schuss aus lfd. Verwal- tungstätigkeit ./. Tilgung für Kredite 30.137.031 18.924.362 22.663.903 15.382.965 Deckungsquote Nettoin- vestitionsrate = Nettoinvest.rate Finanz.mittelüber- schuss aus Invest.tätig- keit (Zeile 31 ./. 27 + 21) 215,11 % 89,32 % 202,60 % 135,52 % Fremdfinanzierungs- quote = Kreditaufnahme Ausz. aus Investitions- tätigkeit (Zeile 30 ./. 27) 0,00 % 21,74 % 17,42 % 0,00 % Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 74 Die Deckungsquote aus der Nettoinvestitionsrate gibt an, zu welchem Anteil die Nettoinvesti- tionsrate für Investitionen (Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit abzgl. Fi- nanzvermögen) herangezogen wurde. Eine Quote über 100 % bedeutet, dass die Nettoinves- titionsrate nicht ausgereicht hat, die tatsächlich geleisteten Investitionen – trotz Eingang von möglichen Zuschüssen – zu finanzieren. Langfristig muss der Wert unter 100 % liegen, da andernfalls von der Substanz gelebt wird und sich die liquiden Mittel deutlich reduzieren. Die Fremdfinanzierungsquote gibt an, mit welchem Anteil Investitionen über Kredite fremdfi- nanziert wurden. Mittelfristig sollte dieser Wert nicht über 30 % liegen. 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszah- lungen (siehe 4., Seite 70, Zeilen 37-39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Bei- spiel durchlaufende Gelder. Durchlaufende Gelder sind Gelder die weitergeleitet werden müssen (z. B. die Weiterleitung der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes) oder erst später ausgezahlt werden und deren Ver- wendung keine primäre Aufgabe des Landkreises ist (z. B. bestimmte Projekte, wie die Ab- wicklung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 70, Zeilen 40-42) Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Kassenbestand kaum geändert. Unterjährig ist die Li- quidität jedoch deutlichen Schwankungen unterlegen, die immer mit der Zahlung der FAG- Zuweisungen und der Kreisumlage aufgestockt werden. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 75 Lediglich an wenigen Tagen im Februar und März 2021 wurden Kassenkredite in Anspruch genommen. Die bestehenden Geldanlagen wurden 2021 fortgeschrieben. So wurden weder neue Geldan- lagen getätigt noch andere aufgelöst. Der Bodenseekreis achtet auf sichere Anlageformen, so dass auch hier bei dieser Anlage der Einlagebetrag gesichert ist. Die Anlagen, die zumindest etwas Rendite versprechen, sind über eine entsprechend lange Laufzeit gebunden. Hierdurch wird die Sicherstellung der Liquidität für große Investitionspro- gramm nicht zwingend erleichtert und es besteht das Risiko, einzelne Anlagen früher auflösen zu müssen. Näheres Ausführungen sind auch unter 5.2.3.5 Wertpapiere zu finden. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf 28,75 Mio. Euro (Vj. 28,48 Mio. Euro). Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2018 286.474.331,77 RE 2019 293.984.523,36 RE 2020 317.024.896,41 Durchschnitt 299.161.250,51 davon 2 % 5.983.225,01 Von den rd. 28,75 Mio. Euro sind rd. 12,49 Mio. Euro als Ermächtigungen für 2022 bereits geblockt. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, verschlechtert sich die finanzielle Lage ggf. wieder sehr schnell. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 76 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 4.6.1 Schulgebäude Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Sporthalle I (I310501605) Die Schulsporthalle 1 wurde über 46 Jahre durch Schul- und Vereinssport genutzt. Entspre- chend dem Alter und dem Nutzungsgrad der Halle besteht dringender Sanierungs- und Erneu- erungsbedarf. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2016 wurde bereits mit der Grundlagenermittlung und den Vorplanungen für die Sanierung der Sporthalle 1 begonnen, auf deren Basis Fördermittel beantragt und bewilligt worden sind. Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 11. Oktober 2017 und der Vergabeentscheidung des Kreistages vom 6. November 2018 wurden die Sanierungsarbeiten in 2019/2020 durch- geführt. Neben der umfassenden technischen und energetischen Sanierung kann die Halle nun als Versammlungsstätte für Sportveranstaltungen für bis zu 800 Personen genutzt wer- den. Die Sanierungsarbeiten wurden im Jahr 2021 schlussgerechnet. Bildungszentrum Markdorf - Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbe- reichs mit Cafeteria/Aula und Außenanlagen (I310501701, I310501702, I310501802, I310501903) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet worden sind. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamt- konzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/Cafeteria erarbeitet, in dem umfangreiche Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen sind. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlossen, das einen Um- und Anbau der Räume sowie der Neugestaltung der Außenanlagen im Zeitraum von 2019 bis 2022 vorsieht. Für die schulischen Maßnahmen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Außenbeleuchtung (I310501904 + Ergebnishaushalt) Die Außenbeleuchtung inklusive der Erdverkabelung war defekt und entsprach nicht den si- cherheitstechnischen Bestimmungen. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen LED- Leuchten ersetzt und ergänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung ist im Jahr 2021 erfolgt. Landesberufsschule für Hotel- u. Gaststättenberufe Tettnang - Sanierung Außenbeleuchtung (I310501806) Im Zuge der Sanierung der Außenanlage und des Parkplatzes wurde die Außenbeleuchtung durch energiesparende LED- Leuchten ersetzt bzw. erweitert. Die Schlussabrechnung ist im Jahr 2021 erfolgt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 77 Pestalozzischule Markdorf – Breitbandanschluss (310602001) Um den zukünftigen digitalen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Pestalozzischule Markdorf an das Breitbandnetz angeschlossen. Die Maßnahme wurde im Jahr 2021 ausge- führt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2022 erfolgen. WLAN-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen (I310902002-I310902009) Um mit der zunehmenden Digitalisierung der Bildungslandschaft im internationalen Vergleich Schritt halten zu können, wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakt Schule beschlossen. Auf Grundlage dessen erstellte das Kultusministerium eine Verwaltungsvorschrift, welche am 7. September 2019 in Kraft getreten ist und die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Di- gitalPakt Schule für Investitionen regelt. Die Maßnahmen werden mit ca. 80 % gefördert. Grundlage hierfür sind Medienentwicklungspläne, die von den Schulen erarbeitet werden. Eine hieraus resultierende Investition ist die Ertüchtigung des Netzwerkes sowie die Erweite- rung des Wireless Lan (WLAN) an den Schulen, mit welcher 2021 begonnen wurde und 2022 fertigstellt wird. 4.6.2 Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 – Einrichtung Infrastruktur für E-Mobilität (I311001905) Im Zuge der Umstellung der Dienstfahrzeuge auf E-Mobilität wurden in der Tiefgarage der Albrechtstraße 75 im Berichtsjahr 25 Elektro-Ladestationen errichtet. Hierbei musste die Leis- tung der Mittelspannungsanlage angepasst werden. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2021. Verwaltungsgebäude Glärnischstraße 1-3 – Errichtung externes Notstromaggregat (I311002024) Nach Prüfung der Notstromversorgung mit der Bestandsinfrastruktur konnte eine uneinge- schränkte Verfügbarkeit durch elektrische Energie nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund dessen wurde ein neues leistungsfähigeres Notstromaggregat im Außenbereich errichtet, wel- ches in Zukunft bei Stromausfall die Handlungsfähigkeit des Landratsamtes als Natur- und Katastrophenschutzbehörde sichert. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2021. 4.6.3 Sonstige Liegenschaften Neubau Straßenmeisterei Markdorf (I310601901) Anlässlich der Organisationsuntersuchung des Straßenbetriebsdienstes im Bodenseekreis im Mai 2012 wurde festgestellt, dass der Standort Markdorf für den Straßenbetriebsdienst im Bo- denseekreis nicht zuletzt wegen der erforderlichen Mindestzugriffszeiten unerlässlich ist. Die Stadt Markdorf hat dem Bodenseekreis ein Gelände südlich des Kreisverkehrsplatzes beim Baumarkt Schneider zum Kauf angeboten, da der bisherige Standort der Straßenmeisterei einer anderen privaten Nutzung zugeführt werden soll. Zudem ist die vorhandene Fläche für https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E337482017/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/Digitalisierung/19-06-14%20BAnz%20AT%2014.06.2019%20B2%20Bekanntmachung%20VV%20DigitalPakt%20Schule%202019-2024.pdf Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 78 die zukünftigen Anforderungen nicht ausreichend. Die derzeitigen Liegenschaften sind befris- tet bis Ende 2026 angemietet. Für den Kauf des Grundstückes sind im Haushalt 2022 die entsprechenden Mittel vorgesehen. Im Jahr 2021 wurden die ersten beiden Planungsphasen durchgeführt, die zur Entwicklung des Bebauungsplans beitragen. Kauf Straßenmeisterei Tettnang inkl. Winterstützpunkt Rickertsreute (I310502003 + I310502004) Zur Sicherung der Standorte für den Straßenbetriebsdienst wurden im Jahre 2021 die Stra- ßenmeisterei in Tettnang sowie die Salzguthalle in Rickertsreute, welche das Land zum Ver- kauf anboten hat, durch den Kreis erworben. Asylbewerberunterkunft Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß dem Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlat- ter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage ist im April 2015 erfolgt. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Meckenbeuren übergeben worden. Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit ei- ner Verlängerung von 15 Jahren. Aufgrund von Gewährleistungsmängeln wurde ein Einbe- halt vorgenommen, wodurch die Maßnahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. Vom Gericht wurde ein Beweissicherungsverfahren angeordnet, ein Gutachten ist in Arbeit. 4.6.4 Straßenbauamt K 7782 Sanierung Fahrbahn Kippenhausen - Ittendorf (I320601609) Im Jahr 2021 wurde der 2. Bauabschnitt zwischen Hundweiler und Ittendorf saniert. Die as- phaltierten aber brüchigen Seitenbereiche der Straße wurden gefräst und entsorgt. Die Kern- fahrbahn in einer Breite von ca. 3,00 m bleibt erhalten. In den Seitenbereichen wurde der Unterbau verbessert und mit Asphalt überbaut. Auf die verbleibende Kernfahrbahn und die neu hergestellten Fahrbahnränder wurden ca. 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphalt- deckschicht aufgebracht. Die Bankette wurden mittels Bankettbeton hergestellt. Zusätzlich wurde die Straßenentwässerung auf gesamter Länge erneuert. Seit November 2021 wird der 3. Bauabschnitt zwischen Kippenhausen und Reute mit dersel- ben Vorgehensweise saniert. Dieser Abschnitt soll im April 2022 fertiggestellt werden. Für das Jahr 2023 ist als letzter Bauabschnitt die Ortslage Reute vorgesehen. K 7785 Radfahrerausleitung Ortsausgang Leustetten (I320601710) Im Radverkehrskonzept 2016 des Bodenseekreises ist eine Radfahrerausleitung mit Überque- rungshilfe am westlichen Ortseingang von Leustetten als Radverkehrsmaßnahme enthalten. Die Überquerungshilfe soll u.a. den Schulweg nach Frickingen sicherer gestalten. Die Maßnahme wurde zusammen mit dem Ausbau der Kreisstraße 7785 zwischen Frickingen und Leustetten (I320601810) durchgeführt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 79 K 7785 Sanierung Frickingen-Leustetten (I320601810) Die Kreisstraße 7785 war zwischen Frickingen und Leustetten laut Straßenzustandserfassung in einem mangelhaften Zustand (Note 4-5). Der bestehende Fahrbahnbelag wies praktisch durchgängig größere Unebenheiten und starke Rissbildungen auf. Die Fahrbahnränder waren ausgefahren und teilweise ausgebrochenen. Geologische Untersuchungen bescheinigen die mangelnde Standsicherheit der Böschungen. Die bestehende Fahrbahnbreite betrug nur 4,50 bis 5,50 m. Das Straßenbauamt hat die Kreisstraße 7785 in den Jahren 2020/2021 auf einer Länge von ca. 1,4 km umfangreich auf 6,50 m Fahrbahnbreite ausgebaut. Entlang der Baumaßnahme wurden neue Entwässerungsleitungen zur Ableitung des Oberflä- chenwassers, das über Mulden und Einlaufschächte gesammelt wird, eingebaut. Für den Ausbau der Straße auf die neue Breite wurde der Bau einer Stützwand aus Stahlbeton notwendig. Aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse erhielt die Stützwand eine Tief- gründung aus bewehrten Ortbetonpfählen mit Durchmessern von 88 cm und Pfahllängen zwi- schen 6,50 m und 10,00 m. K 7737 Stützwand Berg (I320601805) Die Stützwand entlang der Kreisstraße 7737 musste zum Erhalt der Dauerhaftigkeit und Ver- kehrssicherheit instandgesetzt werden. Die Stützwand sichert die bergseitige Böschung und Grundstücke gegenüber der Kreisstraße. Die Instandsetzungsmaßnahme umfasste Arbeiten an der Stützwandoberfläche, dem Stütz- wandkopf und dem Straßenbereich der Kreisstraße. Die alten Abdeckplatten auf der Stützwand wurden abgebrochen. Es wurde ein neuer Gesims- kopf in Beton C25/30 hergestellt. Der Gesimskopf wurde im Bestand verankert. Es wurde eine neue Entwässerungsebene oben hinter dem Stützwandkopf hergestellt. Die Entwässerung wurde als Pflasterrinne ausgeführt und entwässert über 4 vertikale Leitungen in die Straßenabläufe der Kreisstraße 7737 vor dem Bauwerk. Auf den Gesimskopf wurde ein neuer Stahlgitterzaun aus Doppelstabmatten als Absturzsiche- rung montiert. K 7760 Ahausen - Buggensegel (I320601809) Im Jahr 2021 wurde parallel zur Kreisstraße 7760 zwischen Ahausen und Buggensegel ein Radweg auf einer Länge von ca. 1,6 km neu hergestellt. In diesem Zuge wurden auch die Straßenentwässerung und der Fahrbahnbelag auf der Kreisstraße erneuert. Am Ortsanfang Buggensegel wurde zudem eine Querungshilfe für die Radfahrer errichtet. Die Maßnahme wird nach LGVFG gefördert. Die nicht geförderten Kosten teilen sich die Gemeinden Salem und Bermatingen mit dem Bodenseekreis entsprechend der Radwegrichtlinien des Bodenseekrei- ses. K 7713 Unterrussenried zweiter Bauabschnitt (I320602005) Die Kreisstraße 7713 zwischen Unterrussenried und Hinteressach weist in ihrem Verlauf sehr schmale Fahrbahnbreiten auf, teilweise unter 3,0 Meter. Auch die Sichtverhältnisse sind durch ansteigende Böschungen und enge Kurvenradien teils stark eingeschränkt. Um die Verkehrssicherheit in diesem Straßenverlauf zu erhöhen, ist auf einer Streckenlänge von ca. 300m die Böschung abgeflacht und die Fahrbahn auf 5,50m Breite ausgebaut worden. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 80 K 7761 Baitenhausen - Grasbeuren (I320602114) Starke Rissbildungen auf der Fahrbahndecke machten 2021 eine Fahrbahnsanierung zwin- gend notwendig. In der Ortsdurchfahrt Baitenhausen bis zur Einmündung an die Kreisstraße 7749 wurde der komplette bituminöse Asphaltaufbau abgetragen, und durch eine neue As- phalttrag- und Deckschicht ersetzt. Im Auftrag der Stadt Meersburg wurden in diesem Zuge die alten gusseisernen Trinkwasserleitungen ersetzt. Außerhalb der Ortsdurchfahrten wurde die bestehenden Tragschicht mit einer neuen verstärkt und mit einer neuen Asphaltdecke überzogen. K 7744 Autenweiler - Grünwangen Fahrbahnbelag (I320602115) Zwischen Autenweiler und Grünwangen wurde der komplette bituminöse Fahrbahnaufbau er- neuert. Die Länge der Baustrecke betrug ca. 2.600 m und verläuft teilweise durch bewaldetes Gebiet. Zur Verbesserung des Gradientenverlaufs und der Querneigung wurde eine Reprofi- lierung der vorhandenen Kiestragschicht erforderlich. Der Einbau der neuen Asphalttrag- und Deckschicht erfolgte schließlich durchgehend über die gesamte Strecke von der Kreuzung K 7744/K 7749 in Autenweiler bis zum damals im Neubau befindlichen Kreisverkehr in Grünwangen. K 7744 Autenweiler - Grünwangen Radweg (I320602117) Die Ursächlichkeit für die Maßnahme war die Änderung der Gradiente und Querneigung der Kreisstraße. Durch die Änderung war die Fahrbahnunterkante des gem. Geh- und Radweges ca. 30 cm tiefer als die Fahrbahnoberkante der Kreisstraße. Dadurch war das Bankett zwi- schen den Fahrbahnen nicht standfest oder gar befahrbar. Durch die Anpassung „Erhöhung“ des gem. Geh- und Radweges wurde der Böschungswinkel begradigt und das Bankett ge- stützt. K 7712 Prestenberg – Kreisgrenze Ravensburg (I320602116) Auf der K 7712 wurde auf dem Streckenabschnitt, beginnend an der Einmündung zur Landes- straße 326 bei Prestenberg bis zur Kreisgrenze Ravensburg, die Asphalttrag- und Deckschicht erneuert. Die Baulänge belief sich auf ca. 1.650 Meter. Neu eingebaut wurden 14 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht. 4.6.5 Abfallwirtschaft Entsorgungszentrum Weiherberg, Basisabdichtung Los IVb (I330601608) Nachdem im Jahr 2020 vorbereitende Maßnahmen wie Rodungsarbeiten, Freiräumungs-ar- beiten sowie Bodenabtrag durchgeführt wurden, erfolgte am 29. März 2021 der Beschluss zur Auftragsvergabe für die Herstellung der Basisabdichtung durch den Kreistag. Der Baubeginn erfolgte unmittelbar im Anschluss an die Vergabe, wobei jedoch aufgrund der nassen Witte- rung eine Verzögerung bei den Bauarbeiten eingetreten ist. Die Fertigstellung und die Inbe- triebnahme des neuen Verfüllabschnitts ist für den Sommer 2022 vorgesehen, womit die Ent- sorgungssicherheit für die Ablagerung von DK II-Abfällen für die nächsten zwei bis drei Jahr- zehnte gewährleistet ist. In 2021 fielen Baukosten in Höhe von insgesamt 1.565.669 Euro an. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 81 Wertstoffhof Ailingen (I330601701) Nach Baubeginn im August 2020 konnte der neue WertstoffhofPlus Ailingen im Oktober 2021 eröffnet und am 23. Oktober 2021 ein Tag der offenen Tür mit hoher Beteiligung durch die Bevölkerung veranstaltet werden. Der neue WertstoffhofPlus zeichnet sich u.a. durch beque- meres Abladen, erweiterte Öffnungszeiten und eine erweiterte Annahmepalette aus. In 2021 fielen Baukosten in Höhe von insgesamt 1.061.994 Euro an. 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I011502102 Kapitaleinlage LZ Ho- rizon GmbH & Co. KG 0 0 -3.319.045 -3.319.045 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 0 -3.319.045 -3.319.045 0 0 0 I200601902 Elektrifizierung Bo- denseegürtelbahn 300.379 -2.692.200 -252.853 2.439.347 0 -963.000 -2.439.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 440.173 0 1.536.347 1.536.347 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -139.794 -2.692.200 -1.789.200 903.000 0 -963.000 -2.439.000 I310501605 Alte Sporthalle Sanie- rung BZM -2.066.646 351.600 1.699.273 1.347.673 0 -167.000 0 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 1.047.796 518.600 1.532.875 1.014.275 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.780.833 -167.000 79.196 246.196 0 -167.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.093 0 0 0 0 0 0 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -82.178 -335.000 0 335.000 0 -335.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -335.000 0 335.000 0 -335.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -82.178 0 0 0 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -282.167 -665.700 -233.071 432.629 0 -745.000 -427.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 96.430 79.300 13.738 -65.562 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -372.514 -745.000 -141.051 603.949 0 -745.000 -427.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.083 0 -105.758 -105.758 0 0 0 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -747.805 -1.696.000 -1.200.686 495.314 0 -206.000 -489.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 5.668 10.000 419.447 409.447 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -632.017 -1.706.000 -1.602.713 103.287 0 -206.000 -489.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.267 0 0 0 0 0 0 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) 150.743 -200.000 326.798 526.798 0 -200.000 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 82 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 150.743 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 344.320 544.320 0 -200.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -17.522 -17.522 0 0 0 I310501903 Sanierung Außenan- lage (BZM) -36.050 -1.366.000 -478.123 887.877 0 0 -887.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 34.071 0 15.565 15.565 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -70.121 -1.366.000 -493.689 872.312 0 0 -887.000 I310502002 Grunderwerb Glär- nischstraße 0 -340.000 0 340.000 0 -340.000 -340.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -340.000 0 340.000 0 -340.000 -340.000 I310601901 Neubau Straßenmeis- terei Markdorf -184.379 -1.209.000 -5.653 1.203.348 0 -209.000 -1.186.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -209.000 0 209.000 0 -209.000 -209.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -184.379 -1.000.000 -5.653 994.348 0 0 -977.000 I310902002 WLAN-Ausstattung BZM -91.164 -619.000 -437.303 181.697 0 0 -153.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 0 0 39.912 39.912 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -91.164 0 -477.215 -477.215 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -619.000 0 619.000 0 0 -153.000 I310902005 WLAN-Ausstattung BSZ ÜB -77.180 -405.000 -307.921 97.079 0 -14.000 -83.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -77.180 0 -307.921 -307.921 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -405.000 0 405.000 0 -14.000 -83.000 I310902007 WLAN-Ausstattung BSZ FN -95.996 -700.000 -605.581 94.419 0 -15.000 -78.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -95.996 0 -605.581 -605.581 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -700.000 0 700.000 0 -15.000 -78.000 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -806.500 -2.680.000 -437.027 2.242.973 0 -2.680.000 -500.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 219.400 0 280.254 280.254 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.019.900 -2.680.000 -717.281 1.962.719 0 -2.680.000 -500.000 I320601603 K7743 Ortsumfah- rung Markdorf 17.805 -915.000 -522.507 392.493 0 -715.000 -365.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 104.884 200.000 0 -200.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.079 -1.015.000 -522.507 492.493 0 -615.000 -365.000 I320601609 San. Fahrbahn Kip- penhausen-Ittendorf -263.830 -1.569.000 -823.048 745.953 0 -569.000 -500.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -263.830 -1.569.000 -823.048 745.953 0 -569.000 -500.000 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 83 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -99.792 -1.181.000 -13.520 1.167.480 0 -81.000 -1.150.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -99.792 -1.181.000 -13.520 1.167.480 0 -81.000 -1.150.000 I320601805 K 7737 Grundhafte In- stands. Stützwand bei FN-Berg -20.040 -378.000 -347.353 30.647 0 -378.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.040 -378.000 -347.353 30.647 0 -378.000 0 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau 0 -498.000 0 498.000 0 -48.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -498.000 0 498.000 0 -48.000 0 I320601809 K7760 Radweg Ahau- sen-Buggensegel BA II -45.858 -1.310.000 -353.722 956.278 0 -1.210.000 -450.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 0 400.000 518.400 118.400 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -365.000 0 365.000 0 -365.000 -365.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.087 -1.345.000 -857.297 487.703 0 -845.000 -85.000 I320601810 K7785 San. Frickin- gen-Leustetten - neu -3.026.404 -128.000 -731.877 -603.877 0 -128.000 -496.000 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 4.444 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.017.052 -128.000 -681.877 -553.877 0 -128.000 -496.000 280 Auszahlg. f. Investitionsför- derungsmaßnahmen 0 0 -50.000 -50.000 0 0 0 I320601901 K 7750 Ausbau zwi- schen Roggenbeuren und Har- resheim -2.234 -346.000 -27.370 318.630 0 -166.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -160.000 0 160.000 0 -80.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.234 -186.000 -27.370 158.630 0 -86.000 0 I320602011 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen -7.232 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.232 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 0 I320602114 K7761 San. Fahrbahn Baitenh.-Grasb. 0 0 -322.698 -322.698 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -322.698 -322.698 0 0 -50.000 I320602115 K7744 San. Fahrbahn Autenweiler-Grünwangen 0 0 -675.941 -675.941 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -675.941 -675.941 0 0 -100.000 I320602116 K7712 San. Fahrbahn Prestenberg - Kreisgrenze RV 0 0 -363.561 -363.561 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -363.561 -363.561 0 0 -50.000 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro -973.669 -905.000 19.308 924.308 0 -200.000 -724.200 180 Einzahlg. aus Investitionszu- wendungen 131.326 115.000 114.041 -959 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 18.700 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -575.537 0 -80.563 -80.563 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -292.861 -1.020.000 -14.171 1.005.829 0 -200.000 -724.200 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 84 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I330601608 EZ Weiherberg Basis- abdichtung Los IVb -153.405 -1.391.800 -1.436.646 -44.846 0 -641.800 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -153.405 -1.391.800 -1.436.646 -44.846 0 -641.800 0 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -141.263 -1.752.000 -1.074.429 677.571 0 -352.000 -200.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -137.670 -1.752.000 -1.071.335 680.665 0 -352.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.593 0 -3.093 -3.093 0 0 0 Gesamtsumme -18.949.077 -31.019.100 -19.612.399 11.406.701 0 -12.961.700 -12.489.800 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 85 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 300.354.798,59 308.264.235,84 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 236.365,52 138.834,94 A1200 1.2 Sachvermögen 207.435.422,95 214.256.956,78 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 9.889.794,90 9.925.895,30 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 88.221.084,12 85.827.594,38 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 75.220.945,54 81.633.267,03 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 7.708.376,72 8.047.859,58 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.322.834,40 2.376.951,90 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 6.634.185,63 5.856.079,93 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.347.249,10 6.499.699,06 A1280 1.2.8 Vorräte 213.073,76 279.900,29 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 10.877.878,78 13.671.178,03 A1300 1.3 Finanzvermögen 92.683.010,08 94.007.279,06 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 75.299,25 74.499,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 3.052.269,23 6.381.786,31 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 8.536.229,56 7.372.317,17 A1350 1.3.5 Wertpapiere 35.431.622,69 35.439.079,89 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 12.130.267,97 11.007.608,51 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.973.262,40 4.978.479,09 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 28.483.912,98 28.753.508,84 A2000 2. Abgrenzungsposten 8.406.415,58 9.136.171,95 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.723.503,13 8.294.236,26 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 682.912,45 841.935,69 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 308.761.214,17 317.400.711,45 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 86 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -177.467.608,89 -186.641.765,19 P1100 1.1 Basiskapital -120.259.368,69 -119.607.289,58 P1200 1.2 Rücklagen -57.208.240,20 -67.034.475,61 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses -57.205.683,10 -67.031.475,61 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -52.250.080,70 -54.454.256,15 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -52.234.752,73 -54.440.107,26 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges -15.327,97 -14.148,89 P3000 3. Rückstellungen -40.114.274,73 -39.470.812,90 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -834.970,55 -840.849,48 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.483.243,22 -1.575.963,42 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien -27.975.296,00 -27.003.769,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 -1.857.383,04 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -9.820.764,96 -8.192.847,96 P4000 4. Verbindlichkeiten -36.463.151,20 -34.964.496,40 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -22.228.636,11 -18.264.048,25 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen -4.957.987,96 -4.175.456,40 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -6.260.784,68 -8.908.418,36 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -1.165.663,83 -1.639.238,93 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.850.078,62 -1.977.334.46 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -2.466.098,65 -1.869.380,81 P6000 Bilanzsumme -308.761.214,17 -317.400.711,45 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 87 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der festgesetzten Wert- grenze für die Befreiung der Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröff- nungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2016 bis 2020 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2021 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2018 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, sofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Die vom Bodenseekreis gewählte Wertgrenze wurde aufgrund der vorliegenden Betriebe gewerblicher Art, für die das Einkommenssteuer- gesetz maßgebend ist, festgelegt. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO sollen die Bewertungs- methoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beibehalten werden, während die Ansatz- methoden des vorherigen Jahresabschlusses beizubehalten sind. Abweichungen von den hier genannten Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit sind gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Gesetzesänderung im Einkom- mensteuerrecht ist ein begründeter Ausnahmefall. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im Nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 88 Vorräte als Erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z. B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53. Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragene Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 85, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z. B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 800 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 89 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 227.017 134.623,66 -92.393,75 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 9.348 4.211,28 -5.136,83 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 0 0 0 SUMME 236.366 138.835 -97.531 Die negative Abweichung/Veränderung in der Bilanzposition 0025* begründet sich durch den Werteverzehr, welcher in Form der Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände dar- gestellt wird, und in Summe im Jahr 2021 höher als der Wertezugang war. Zugänge stellen beispielsweise Lizenzen für enaio, fuentis oder das Fallmanagementsystem EGH dar. Weiter subsumiert sich hierunter die Anschaffung der Mandantlizenz von SMART CJM GmbH für das Kundenaufrufsystem. In Summe wurde im Jahr 2021 ein Zugang in Höhe von rund 82 Tsd. Euro gebucht. Dem gegenüber stehen rund 175 Tsd. Euro Abschreibung. In der Bilanzposition 00800* ist im vergangenen Berichtsjahr kein Wertezuwachs zu verzeich- nen. Die negative Veränderung in Höhe von rund 5 Tsd. Euro ergibt sich aus dem Wertever- zehr, dargestellt durch die Abschreibungen. Auf dem Bilanzkonto 00900* werden alle Anzahlungen für den Erwerb immaterieller Vermö- gensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. In Summe war der Be- stand zum 31. Dezember hier bei 0 Euro. 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbau- ten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturver- mögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen so- wie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 85, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen, sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbe- bauten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbe- bautes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodensee- kreis nicht vor. Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Hierzu zählen die Kaufpreise, sowie die Nebenkosten wie Notargebüh- ren, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 90 Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 16.625 16.625 0 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.921 478.921 0 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753 996.753 0 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.243.657 1.243.160 -497 019100000 Naturschutzgrundstücke 7.017.481 7.055.954 38.473 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 63.753 61.878 -1.875 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.324 28.324 0 019300000 Bauland 44.280 44.280 0 SUMME 9.889.795 9.925.895 36.100 In Summe steigt die Bilanzsumme der oben im einzelnen aufgeführten Bilanzpositionen um rund 36 Tsd. Euro. Verantwortlich dafür sind insbesondere die Veränderungen im Bereich der Naturschutzgrundstücke. Die negative Bilanzveränderung der Bilanzposition 0190* ergibt sich aus dem Grunderwerb (Zugang) eines Grundstücks (Flst.-Nr. 32/2, Ahausen) und dem Verkauf von zwei Grundstü- cken (Flst.-Nr. 1447/1 u. 1447/3, Tettnang). Der Kauf von zwei Naturschutzgrundstücken (Flst.-Nr. 555, Ried und Flst.-Nr. 2405, Unteres Ried) führen zu einer positiven Bilanzveränderung der Bilanzposition 0190*. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Aufbauten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Veränderung im Bereich der Auf- bauten auf Naturschutzgrundstücke resultiert rein aus den Abschreibungssummen der beste- henden Aufbauten. 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 85, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude, inklusive deren Aufbauten und Aufwuchs befinden. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 91 Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund- und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Schulen und Verwaltungsgebäude, sowie Sozial- und Wohnbauten. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt generell in Rücksprache mit dem jeweils verant- wortlichen Fachamt unter Anwendung der allgemeinen AfA-Tabelle Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nut- zungsdauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 0 0 0 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 0 0 0 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 7.601 7.601 0 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.327 12.831.327 0 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 60.096.283 57.094.911 -3.001.372 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.449.543 1.793.886 344.343 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 13.836.331 14.099.870 263.539 SUMME 88.221.084 85.827.594 -2.393.490 Unter dieser Bilanzposition ist der Werteverzehr, dargestellt durch die AfA, höher als der Wert der Zugänge. Daraus ergibt sich die negative Veränderung. In der Bilanzposition 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen ist eine negative Bilanzveränderung von rund 3 Mio. Euro festzustellen. Zugänge stellen die Mit- telspannungsstation am Bildungszentrum Markdorf sowie das Gerätehaus an der Pestaloz- zischule dar. In Summe konnte ein Zugang von ca. 205 Tsd. Euro gebucht werden. Dem ge- genüber stehen Abschreibungen in Höhe von über 3,2 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 92 Das Bilanzkonto 0291* weist eine positive Veränderung von rund 344 Tsd. Euro auf. Grund dafür ist der Kauf des Grundstücks der Straßenmeisterei in Tettang sowie das des Winter- stützpunktes in Rickertsreute. Analog verhält es sich bei der Bilanzposition 0292*. Die Zugänge stellten den Kauf der Stra- ßenmeisterei in Tettnang sowie den Winterstützpunkt in Rickertsreute dar. Hier übersteigen die Zugänge in Höhe von knapp 1 Mio. Euro die Summe der Abschreibungen in Höhe von rund 770 Tsd. Euro, weshalb auch hier eine positive Veränderung bescheinigt wird. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 75.995 75.658 -337 031100000 Grund und Boden Straßen 12.024.446 12.192.405 167.959 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326 463.326 0 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 19.750.128 20.918.781 1.168.653 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 3.563.638 3.155.372 -408.266 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 19.413 15.812 -3.601 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 37.720.165 43.096.778 5.376.612 035200000 Hochwertiges Zubehör 1.470.003 1.538.123 68.120 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 133.830 177.012 43.182 SUMME 75.220.946 81.633.267 6.412.321 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 93 Der Verkauf eines Teilgrundstücks mit einem Wert von 337,44 Euro ist ursächlich für die Ver- änderungen des Bilanzkontenbereichs 0310*. Die Bilanzveränderung im Bereich 0311* begründet sich durch den Kauf mehrerer Teilgrund- stücke aufgrund der Umlegung der K7760/K7782 in Höhe von insgesamt rund 21,4 Tsd. Euro sowie der Aktivierung mehrer abgeschlossener Grunderwerbe, welche bis dato als Anlage im Bau geführt waren. Im vergangenen Berichtsjahr konnten unter der Bilanzposition 032* Zugänge in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten verzeichnet werden. Diese sind der Brücke und dem Regenklärbecken, welche im Rahmen der neuen Südumfahrung Kehlen 2019 aktiviert wurden, sowie der Radwegbrücke an der Kreisstraße 7765 zuzuschreiben. Außerdem wurden unter dieser Bilanzposition die neuen Duchlässe der K7749 in Bermatingen im Jahr 2021 aktiviert. In Summe tragen die Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Werteverzehrs durch die AfA zu der positiven Veränderung in Höhe von rund 1,168 Mio. Euro bei. Die negative Veränderung der Bilanzposition 03431* erklärt sich aufgrund des gebuchten Wer- teverzehrs durch die Abschreibung in Höhe von insgesamt rund 409 Tsd. Euro. Diese über- steigt die Summe des Zugangs mit nur ca. 1,4 Tsd. Euro bei weitem. Der Zugang stellt in dieser Bilanzposition nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten der Osterweiterung der Deponie Überlingen-Füllenwaid dar. Weder Zu- noch Abgänge sind beim Bilanzkonto 03432* erfolgt. Die Veränderung ist lediglich durch den Werteverzehr negativ dargestellt. Die Bilanzposition 035* weist eine positive Veränderung auf. In Summe wurden Zugänge in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Aktivierung/Bilanzie- rung von Überquerungshilfen auf den Kreisstraßen 7760 und 7785 verzeichnet. Außerdem wurden einige umfangreiche Sanierungen an verschiedenen Kreisstraßen vorgenommen. Dem Wertezuwachs von insgesamt rund 7,4 Mio. Euro steht ein Werteverzehr von rund 2 Mio. Euro gegenüber. Der Zugang von zwei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen, sowie weiterer Bestandteile für die Überwachung des fließenden Verkehrs und ein Geschwindigkeitsmessanhänger spiegeln im Wesentlichen die Veränderung der Bilanzposition 0352* wider. In Summe ergibt sich hier durch den Wertezuwachs von rund 309 Tsd. Euro abzüglich der gebuchten AfA in Höhe von rund 241 Tsd. Euro die positive Bilanzveränderung. Die positive Veränderung der Bilanzposition 039* erklärt sich aufgrund der gebuchten Zugänge zweier digitaler Alarmumsetzer sowie des Rohrbrunnens am Sportplatz des Bildungszentrums FN, welche den Werteverzehr um rund 43 Tsd. Euro übersteigen. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 85, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 94 sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen hauptsächlich im Bereich der Asylunterbringung und der Wertstoffhöfe vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend re- noviert. Dies machte Aktivierungen der Bauten erforderlich, aus welchen künftig Abschreibu- gen resultieren. Die Nutzungsdauer richtet sich in diesen Fällen in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 7.708.377 8.047.860 339.483 Die Veränderung in dieser Bilanzposition begründet sich überwiegend durch die Aktivierung des neuen Wertstoffhofes in Ailingen in Höhe von ca. 1,28 Mio. Euro. Demgegenüber steht ein Werteverzehr in Höhe von rund 947 Tds. Euro. 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 85, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.322.834 2.376.952 54.118 Da Kunstgegenstände keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, begründen sich Verän- derungen unter dieser Bilanzposition durch den Zu- oder Abgang oder einer dauerhaften Wert- minderung aufgrund Beschädigung oder ähnlichem. Im Haushaltsjahr 2021 konnten 17 neue Kunstgegenstände bilanziert werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände um rund 54 Tsd. Euro gestiegen ist. 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 85, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 95 Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bewegliche Vermögensgegenstände werden entspre- chend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungsta- belle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abge- schrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 800 Euro investiv zu buchen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 4.486.397 3.978.588 -507.809 062000000 Maschinen 1.012.464 1.018.169 5.705 063000000 Technische Anlagen 376.978 154.059 -222.919 063100000 Netzwerke 758.347 705.263 -53.084 064000000 Geräte 0 0 0 SUMME 6.634.186 5.856.079 -778.107 Im vergangenen Haushaltsjahr 2021 ist der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ um rund 778 Tsd. Euro gesunken. Die negative Veränderung begründet sich vor allem mit dem Werteverzehr im Bereich der Fahrzeuge (Bilanzkonto 0610*). Hier wurden Zugänge mit einem Wert von rund 234 Tsd. Euro verzeichnet. Vermindert um die Abschreibungen in Höhe von über 655 Tsd. Euro und die vier verkauften Fahrzeuge beträgt der Saldo einen Werteverlust von rund 507 Tsd. Euro. Eine positive Veränderung verzeichnet die Bilanzposition Maschinen (062*). Beispielhaft auf- geführt seien hier der Zugang von Bohrmaschinen, Sägen und einer CNC-Drehmaschine für die Schulen. In Summe belaufen sich die Zugänge auf rund 138 Tsd. Euro, welche den Wer- teverzehr in Höhe von rund 132 Tsd. Euro knapp übersteigen und somit eine positive Bilanz- veränderung ausgewiesen wird. Die Bilanzposition Technische Anlagen (063*) weist ebenfalls eine negative Bilanzverände- rung auf. Grund dafür ist die Umbuchung der Klimatisierung in der Galerie in Meersburg auf die Bilanzposition Betriebsvorrichtungen (071*) sowie der Werteverzehr in Höhe von ca. 26 Tds. Euro. In Summe ergibt sich daraus eine Abweichung in Höhe von rund 222 Tds. Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 96 Trotz zahlreicher Zugänge, wie beispielsweise Server und Switche, weist das Bilanzkonto 0631* eine negative Veränderung in Höhe von rund 53 Tsd. Euro aus. Ursächlich hierfür ist der Werteverzehr in Höhe von knapp 184 Tsd. Euro, welcher den Wert der Zugänge in Höhe von rund 131 Tsd. Euro übersteigt. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 85, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand- geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen unter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 966.707 1.390.240 423.533 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.056.659 1.065.332 8.884 072100000 - 072130000 Mobiliar 948.747 902.582 -46.165 072200000 + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 38.468 64.523 26.055 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 2.123.171 2.093.079 -30.092 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte 604.207 562.697 -41.510 0726* Unterrichtsmaterial 609.291 421.035 -188.256 SUMME 6.347.249 6.499.699 152.450 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen um rund 152 Tsd. Euro gestiegen. Dies bedeutet, dass die Zugänge den Wert der Abschreibungen un der Abgänge an beweglichem Vermögen im vergangenen Berichtsjahr überstiegen haben. Der größte Wertezuwachs hat der Bilanzkontenbereich 071000000 Betriebsvorrichtungen er- fahren. Ursächlich für den Wertezuwachs dieses Bilanzkontenbereichs ist die Photovoltaikan- lage am Entsorgungszentrum Überlingen, die Notstrom- und Netzersatzanlage sowie die Um- buchung der Klimatisierung in der Galerie in Meersburg von der Bilanzposition Technische Anlagen (063*) auf die Bilanzposition Betriebsvorrichtungen (071*). In Summe betrug der Wer- tezugang rund 553 Tsd. Euro. Abzüglich der Abschreibung in Höhe von rund 130 Tsd. Euro weist die Bilanzposition somit einen Wertezuwachs von rund 423 Tsd. Euro zum Bilanzstichtag aus. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 97 Auch die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung hat einen Zuwachs von ca. 8,6 Tsd. Euro zu verzeichnen. Verantwortlich für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs 0720* ist beispielsweise ein Kammerofen für das Bildungszentrum Markdorf sowie ein Ge- häuse für einen KUKA Roboter der Elektronikschule Tettnang. Dem Wertezugang von insge- samt rund 233 Tsd. Euro stehen Abschreibungen in Höhe von rund 148 Tsd. Euro gegenüber sowie der Verkauf der Beatmungsgeräte in Höhe von 76 Tsd. Euro. Ebenfalls wertsteigernd ist der Bilanzkontenbereich Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 072200000 + 0723*. Hier sind diverse Sportgeräte und -matten mit einem Wert von rund 33 Tsd. Euro zugegangen. Demgegenüber steht ein Werteverzehr von insgesamt rund 7 Tsd. Euro. Die Bilanzkonten 07210* bis 07213* (Mobiliar), 0724* (Informationstechnik, EDV-Ausstattung), 0725* (Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte) und 0726* (Unterrichtsmaterial) weisen eine negative Veränderung im Berichtsjahr aus. Hier waren die Zugänge in Summe wertmäßig kleiner als die Abschreibungssumme. Dennoch können alle Bilanzkontenbereiche auch zahl- reiche Zugänge aufweisen. So seien für den Bilanzkontenbereich Mobiliar beispielhaft der Zugang von einem Musik- schrank sowie weitere Schränke und Tische und Laptop bzw. Notebook-Wagen genannt. Der Wertezuwachs beziffert sich insgesamt summarisch auf rund 61 Tsd. Euro, während der Wer- teverzehr knapp 107 Tsd. Euro betragen. Im Bereich Informationstechnik ist der sehr hohe Werteverzehr, welcher durch die Abschrei- bungen dargestellt wird ursächlich für die negative Veränderung in Höhe von rund 30 Tsd. Euro. Zugegangen sind unter dieser Bilanzposition überwiegend Laptops für die kreiseigenen Schulen sowie sonstige Informationstechnik und EDV-Ausstattung von rund 724 Tsd. Euro. Demgegenüber stehen Abschreibungen im Wert von über 753 Tsd. Euro. Dem Bilanzkontenbereich 0725* zugehörend wurden bspw. eine Werkbank, eine Druckprüf- maschine aber auch ein Schweißgerät, ein Bohrhammer und ein Schlagschrauber gekauft. In Summe betrug der Wertezugang mit rund 72 Tsd. Euro, ca. 41 Tsd. Euro weniger als der Werteverzehr durch die Abschreibung. Auch im Bereich Unterrichtsmaterial 0726* können einige Zugänge wie beispielweise ein Mo- torschulungsstand, Experimentierboards sowie Schulungsfahrzeuge genannt werden. In Summe beträgt der Wertezuwachs rund 90 Tsd. Euro, welchem ein Werteverzehr von rund 278 Tsd. Euro gegenübersteht. 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 85, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräten versteht man Rohstoffe (z. B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z. B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 98 der FiFo-Methode (first in – first out). Die zuerst angeschafften Vorräte werden somit auch als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2021 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 213.074 279.900 66.826 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. Im Bodenseekreis wurden als Vorratsvermögen folgende Vermögensgegenstände aufgenom- men: Festsalz Heizöl Sole Flüssiggas und Pellets Aufgrund der positiven Veränderung lässt sich ein wertmäßiger Zuwachs des Vorratsvermö- gens rückschließen und dies trotz des mengenmäßigen Rückgangs des Vorratsvermögens. Dies lässt sich aus den teils deutlich höheren Einkaufspreisen erklären. Die größte wertmäßige positive Veränderung war beim Vorratsvermögen des Festsalzes zu erkennen. Hier hat sich das Vorratsvermögen sowohl mengenmäßig als auch wertmäßig erhöht. Alle anderen Vermö- gensgegenstände des Vorratsvermögens haben sich ebenfalls wertmäßig erhöht. Mengemä- ßig hat sich das Vorrautsvermögen bei der Sole und der Pellets erhöht. Die Menge des Heizöls sowie des Flüssiggases waren hingegen rückläufig. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 99 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 85, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Des Weiteren wird seit Mitte des Jahres 2020 das Skontoverre- chungskonto 093* mit bedient. Dies hängt mit der Einführung des elektronischen Rechnungs- workflows zusammen. Das Skontoverrechnungskonto wird automatisch mit bedient, wenn Rechnungen, welche Skonto ausweisen über den Rechnungsworkflow bearbeitet werden. Die Veränderung mit rund 1.777 Euro ist gering, da noch nicht alle Ämter im Rechnungsworkflow implementiert sind. Die sonstigen Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegenschaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 091* und 096* unterliegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition kei- ner Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 091000000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 472.919 344.550 -128.368 093000000 Skontoverrechnungskonto 663 1.777 1.113 096000000 geleistete Anzahlungen auf Anlagen in Bau 10.404.297 13.324.851 2.920.554 SUMME 10.877.879 13.671.178 2.793.299 Alle unter den Bilanzkontenbereichen 091* und 096* getätigten Buchungen werden zunächst als Anlagen im Bau deklariert, gesammelt und spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses auf deren Betriebsfertigkeit (Inbetriebnahme) hin abgefragt. Mit Inbetriebnahme erfolgt auch die Zuordnung zur konkreten Bilanzposition und der Vermögensgegenstand unterliegt der Ab- schreibung. Die positive Veränderung lässt sich damit begründen, dass mehr Anzahlungen für Vermögen getätigt wurden als im Rahmen des Jahesabschlusses durch Umbuchung und Ak- tivierung konkreten Bilanzpositionen zugeordnet werden konnten. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 100 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70,00 %) 0 0 0 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (75,66 %) 75.299 74.499 -800 SUMME 75.299 74.499 -800 Aufgrund der hohen Verluste der DBT, die nicht kurzfristig wieder refinanziert werden können, wurde 2017 eine dauerhafte Wertminderung gebucht. Das eingezahlte Stammkapital beläuft sich auf 70.000 Euro. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass die Verluste zeitnah ausge- glichen werden können. Im Jahr 2021 wurden Anteile an der WFB im Wert von 800 Euro an die ETL Bodensee Holding verkauft. 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d. h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Dies hat zur Folge, dass die im Anlagevermögen gebuchten Beträge nicht mit denen aus dem Beteiligungsbericht übereinstimmen (Bsp. FFG, RITZ, IBT odere LZH). Eine Erläuterung er- folgt im jeweiligen Jahr der Abweichung. Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00 %) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00 %) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH (25,00 %) 10.700 10.700 0 Bodensee Festival GmbH (7,89 %) 15.600 15.600 0 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28 %) 4.610 4.610 0 FFG Flughafen Friedrichshafen GmbH (39,38 %) 1.250.091 1.250.091 0 GpZ FN Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH (10,00 %) 5.000 5.000 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 101 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (10,00 %) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76 %) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87 %) 39.398 39.398 0 Klinik Tettnang GmbH (5,10 %) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 LZB Horizon GmbH 0 10.326 10.326 LZ Horizon GmbH & Co. KG 0 3.319.045 3.319.045 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50 %) 53.507 53.507 0 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00 %) 13.383 13.383 0 Zweckverband Breitband Bodensee 200.000 200.000 Zweckverband 4IT 146.708 146.708 0 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband ztn 0 0 0 SUMME Beteiligungen 3.052.415 6.381.786 3.329.371 Für die FFG GmbH erfolgte seit 2020 keine Wertminderung, da im Februar 2021 ein Insol- venzverfahren in Eigenregie eingeleitet wurde, die eine bilanzielle Sanierung ermöglicht. Das Insolvenzverfahren konnte, aufgrund der erst 2022 eingegangenen Genehmigung der EU- Kommission zum Notifizierungsverahren, nicht mehr im gleichen Jahr abgeschlossen werden. Wie sich die Bilanz der FFG entwickelt, stand zum Zeitpunkt des früheren Jahresabschlusses des Bodenseekreises noch nicht fest, so dass die Berücksichtigung erst im Laufe des Jahres 2022 erfolgen kann. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens der FFG GmbH war ein Schritt zur Sanierung und Finan- zierung der Verkauf aller Grundstücke und Gebäude. Dazu wurde eine Besitzgesellschaft na- mens LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) gegründet sowie die LZB Horizon GmbH (LZB). Zu den einzelnen Anteilen von 3,29 Mio. Euro bzw. 10 Tsd. Euro kamen noch weitere Neben- kosten der Gründung, wie Notarkosten bzw. Kosten der Fusionskontrolle. 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z. B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d. h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 102 Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. Die Mittel sind als Sparbuch angelegt. Jedoch wurde letztmals 2016 ein Zins erwirtschaftet. Dieser wurde der Rücklage zugeführt. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100 %) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100 %) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 1.200.000 1.116.000 -84.000 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 GpZ Überlingen, Gesellschafterdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH, Gesellschafterdarlehen Erbpacht 1.485.641 1.463.110 -22.531 FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen 0 0 0 RITZ GmbH, Gesellschafterdarlehen Neubau 5.107.381 4.050.000 -1.057.381 FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen Restrukturierung 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 103 FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen Risk-Share 0 0 0 Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.992 30.992 0 Zwischensumme vergebene Darlehen 8.534.015 7.370.102 -1.163.912 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160 160 0 Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG 155 155 0 Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800 1.800 0 VMH Vermarktungsgemein- schaft Holz eG 100 100 0 Zwischensumme Genossenschaften 2.215 2.215 0 SUMME Ausleihungen 8.536.230 7.372.317 -1.163.912 Die DBT GmbH hat 2021 mit der regulären Tilgung i. H. v. 84,00 Tsd. Euro begonnen. Die RITZ GmbH zahlte 2021 weitere Sondertilgungen in Höhe der erhaltenen Zuschüsse und freier Mittel i. H. v. 1,06 Mio. Euro ein. Die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) stellte im Februar 2021 einen Insolvenzantrag. Da aufgrunddessen mit der Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen nicht mehr gerechnet werden konnte, wurde die Ausleihungen bereits 2020 in voller Höhe wertzuberichtigt. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses war das Insolvenzverfahren noch nicht beendet. 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 85, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Sparkassenbriefe (5) 5.000.000 5.000.000 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 104 Bausparer (5) 10.012.639 10.022.652 10.013 Festzinsanleihe 6.000.000 6.000.000 0 Sparbuch (Lork) 100.623 100.624 1 Sparbuch (Reis) 2.556 0 -2.556 SUMME Wertpapiere 35.431.623 35.439.080 7.457 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus Rücklagemitteln der Abfall- wirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Der Stand zum 31. Dezember 2021 betrug 16.281.022,87 Euro (Vj. 16.013.434,54 Euro). Das entspricht einem Gewinn von 267.588,33 Euro (1,67 %, Vj. 69.419,54 Euro, 0,44 %). Als weitere Geldanlage wurde eine Festzinsanleihe über 6,0 Mio. Euro angelegt. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.624,14 Euro (+1,01 Euro). Die Mittel der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis wurden 2021 anderweitig angelegt und finden sich daher zum 31. Dezember 2021 bei den liquiden Mitteln. 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1360) Inzwischen ist eine Aufteilung in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen nicht mehr zwingend erforderlich, weshalb sich im einzelnen Verschiebun- gen ergeben können. Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2021 lag der Forderungsbestand bei rund 5,87 Mio. Euro. Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2021 lag der Forderungsbestand bei rund 5,14 Mio. Euro. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Trans- ferleistungen 12.130.268 11.007.609 -1.122.659 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 105 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 85, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 4.973.262 4.978.479 5.217 Zum 31. Dezember 2021 lag der Forderungsbestand bei rund 4,98 Mio. Euro. Mit diesem Wert lag der Forderungsbestand lediglich 0,1 % über dem Wert des Vorjahres. Immer noch als offene Forderung deklariert sind die nicht gezahlten Zins- und Tilgungsleistun- gen der FFG i. H. v. 520 Tsd. Euro aus dem Jahr 2020. Die Abwicklung wird 2022 nach Been- digung des Insolvenzverfahrens erfolgen. Weiterhin wurden viele Abrechnungen, wie z. B. in der Abfallwirtschaft (1,19 Mio. Euro) erst im Folgejahr gezahlt. Letztmalig ist auch die Rate für den Kaufpreis vom Schloss Rauenstein mit 580 Tsd. Euro enthalten. Zusammenfassung Forderungen Die Summe der Forderungen ergibt sich aus den Forderungen, deren Fälligkeit über den 31. Dezember 2021 hinausgehen, aber auch Forderungen, die bis zu 5 Jahre und auch älter sind. Abb. Darstellung der Anzahl der Forderungen nach Alter In der Bilanz stehen stehen noch Forderungen von insgesamt 15,99 Mio. Euro (Vj. 17,10 Mio. Euro). Insgesamt wurden 2021 rd. 360,4 Tsd. Euro niedergeschlagen und 135 Tsd. Euro erlassen. Die pauschalierte Einzelwertberichtigung betrug 10,09 Mio. Euro (Vj. 8,58 Mio. Euro). Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko wurde bei allen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung i. H. v. 2,0 % bzw. 157,8 Tsd. Euro (Vj. 123,6 Tsd. Euro) vorgenommen. Fälligkeit Folgejahr 14% 1-30 Tage 5% 30-60 Tage 3% 61-90 Tage 5% 91 Tage - 1 Jahr 20% 1-2 Jahre 18% 2-5 Jahre 26% > 5 Jahre 9% Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 106 Abb. Darstellung der Wertberichtiung nach Ämtern 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 85, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 28.483.913 28.753.509 269.596 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2021 lag der Bestand bei 137.993,31 Euro (Vj. 132.246,95 Euro). Die Mittel sind beim Bodenseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutzzentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis betragen weiterhin 2.557,10 Euro. Weiterhin sind 479.078,60 Euro (Vj. 495.711,04 Euro) an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 85, Zeile A2100) Unter Rechnungsabgrenzung versteht man allgemein die korrekte periodische Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum entsprechenden Haushaltsjahr. Die Rechnungsabgren- zungsposten dieser Bilanzposition dienen der zeitraumrichtigen Abgrenzung von Aufwendun- gen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet Kämmerei 6% Abfallwirtschaftsamt 8% Sozialamt 21% Jugendamt 35% Jobcenter 24% AMI 2% Rechts- und Ordnungsamt 2% Sonstige 2% Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 107 und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Aufwand zuzurechnen sind. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bezüge Beamten 713.126 720.691 7.565 SGB II (Jobcenter) 2.387.654 2.284.233 -103.421 SGB XII (Sozialamt) 3.381.449 3.215.595 -165.854 SGB XII (AMI) 0 362.803 Unterhaltsvorschuss 263.637 281.743 18.106 Wirtschaftliche Jugendhilfe 176.166 180.372 4.206 Kindertagesbetreuung (KTB) 120.076 0 -120.076 Sonstige (Einzelbelege neu) 516.969 1.106.873 583.904 Sonstige (Einzelbelege aus Vorjahren) 164.426 141.926 -22.500 SUMME 7.723.503 8.294.236 207.930 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Seite 85, Zeile A2200) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2021 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 682.912 841.936 159.023 Im vergangenen Berichtsjahr wurden insgesamt fünf Zuschüsse in Summe von 297.569,54 Euro gewährt, welche sich im Einzelnen wie folgt aufteilen. Der größte Zuschuss wurde mit 179.750,50 Euro an den Zweckverband Breitband für den Ausbau einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur im Bodenseekreis gewährt. An die Stadt Überlingen wurde ein Zuschuss in Höhe von 66.901,05 Euro für die Beschaffung eines Rüstwagens gezahlt. Des Weiteren wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 50 Tsd. Euro an die Gemeinde Frickingen für die Erneuerung eines Radwegs gewährt. Rund 900 Euro er- hielt das Naturschutzzentrum Eriskirch. Vermindert werden die Zuschüsse durch die Abschreibungssummein Höhe von 138.546,30 Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 108 5.3 Passiva 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 86, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 120.259.369 119.607.290 -652.079 Die Reduzierung ergab sich durch die Verrechnung des Fehlbetrages beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital nach § 25 Abs. 4 S. 2 GemHVO i. H. v. 652.079,11 Euro. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu bilden (§ 23 GemHVO). Darüber hinaus können zweckgebundene Rücklagen für rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen, sowie für un- bedeutendes Treuhandvermögen im Sinne von § 97 Absatz 2 GemO gebildet werden. Rück- lagen sind im neuen kommunalen Haushaltsrecht Teil des Eigenkapitals der Bilanz. Rücklagen lassen sich somit in folgende Arten untergliedern: - Ergebnisrücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - Zweckgebundene Rücklagen Rücklagen aus Gebührenüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind als Rückstel- lungen auszuweisen. 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 86, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 57.205.683 67.031.919 9.826.235 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 109 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2021 mit einem Überschuss von 9.826.235,41 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt und erhöht diese auf 67,03 Mio. Euro. In den vergangenen fünf Jahren seit der Umstellung auf die Doppik wurden damit 67,03 Mio. Euro an Rücklagen gebildet. Dies klingt sehr hoch und es handelt sich hierbei um eine halb- wegs solide Absicherung für schlechte Zeiten. Im Vergleich betrachtet, relativiert sich diese Reserve jedoch. So haben andere, auch kleinere Kreise, deutlich höhere Rücklagen. Deutlich wichtiger ist jedoch, dass die Rücklage nicht dem Stand der liquiden Mittel entspricht. 2021 wurden 19,47 Mio. Euro aus dem Ergebnishaushalt heraus erwirtschaftet. Im Vorjahr waren das noch 25,46 Mio. Euro. Aus diesen Geldern wurden 11,35 Mio. Euro für Investitionen verwendet. Die Nettoneuverschuldung führt zu einer weiteren Reduzierung von 5,64 Tsd. Euro. Das führt zu einer Liquidität der Zuführung zur Rücklage von 2,48 Mio. Euro (anstatt 9,83 Mio. Euro bzw. 9,17 Mio. Euro im Gesamtergebnis). Entsprechend der Anlage 9.4 zur Entwicklung der Liquidität wurden rd. 12,91 Mio. Euro an Haushaltsermächtigungen und weitere 39,47 Mo. Euro an Rückstellungen bereinigt, sodass sich die bereinigten liquiden Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel auf 12,09 Mio. Euro belaufen. Nicht berücksichtigt ist in dieser gesetzlichen Vorlage unter 9.4, dass ei- nige Rückstellungen sehr lange Bindungen haben (Nachsorgerückstellung). Ebensowenig wie die offenen Verbindlichkeiten, welche sich jahresübergreifend ergeben haben – sowie die zwi- schenzeitlich gezahlten Forderungen. 31.748.440,16 49.084.134 57.205.683 67.031.919 40.508.032,48 42.282.934,35 50.821.588,72 51.565.295,42 1.311.257,20 4.424.975,02 10.704.756,89 12.091.925,42 5.508.622,00 5.556.753,00 5.658.802,33 5.983.225,01 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses bereinigte liquide Eigenmittel (lt. Anlage 9.4, Zeile 13) bereinigte liquide Eigenmittel nach Abzug gebundener Mittel (lt. Anlage 9.4, Zeile 19) Mindestliquidität Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 110 In obenstehender Grafik wird gezeigt, dass die ordentliche Rücklage nicht zwingend aus liqui- den Mitteln besteht. In einzelnen Jahren kann der Bestand der liquiden Mittel aus Vorjahren dazu führen, dass die Rücklage sogar niedriger ist als die liquiden Mittel. Dies war bis 2017 der Fall. Seit 2018 hat sich dies jedoch umgekehrt und die Rücklagen sind höher als die liqui- den Mittel. Hinzu kommt, dass in den bereinigten liquiden Mitteln (siehe 9.4) auch nicht unmit- telbar verfügbare Mittel enthalten sind. So z. B. langfristige Geldanlagen oder der Bodensee- fonds. Vergleichbar wäre die graue Spalte, welche die bereinigten liquiden Mittel um die bereits ge- bundenen Rückstellungen und zweckgebundenen Rücklagen bereinigt. Dieser Wert war je- doch 2017 sogar negativ. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Seite 86, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 0 0 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2021 mit einem Fehl- betrag in Höhe von 652.079,11 Euro ab. Die Rücklage reichte bereits 2019 nicht zum Aus- gleich aus und so musste auch dieser Fehlbetrag mit dem Basiskapital verrechnet werden (siehe 5.3.1). Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 86, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 1 0 SUMME 2.557 2.557 0 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rigen Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Aktuell bringt eine Anlage in dieser Höhe keinen Zins. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 111 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 86, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 9.174.156,30 Euro (Gesamtergebnis). Dieses ergibt sich aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 9.826.235,41 Euro (Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis) abzüglich einem Fehlbetrag in Höhe von 652.079,11 Euro aus dem Sonderergebnis. Der Überschuss des Ordentlichen Ergebnisses wurde der Rücklage aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses zugeführt und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses dem Basiskapital entnommen (siehe hierzu auch 5.3.2.1 und 5.3.2.2). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.356.741 1.348.681 -8.060 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 44.107.573 43.888.458 -219.115 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 3.663.612 5.744.922 2.081.310 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 3.106.828 3.458.046 351.218 SUMME 52.234.754 54.440.107 2.205.353 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 86, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach §§ 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis im vergangenen Berichtsjahr nicht vorkamen. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 112 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 86, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 15.328 14.149 -1.179 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit diese verwendet werden oder der Grund der Rückstellung entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Eine Übersicht aller Rückstellungen befindet sich im Rückstellungsspiegel in den Anlagen un- ter 9.4. 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden. Diese Rückstellungen umfassen das während der Freistellungsphase zu zahlende Entgelt und den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt der Arbeitsphase ratierlich gebildet wird. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 113 Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Gebildet werden die Rückstellungen ratierlich im Verhältnis Monate der Arbeitsphase für die jeweiligen Monate der Freizeitphase. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 834.971 840.849 5.879 Im Berichtsjahr wurden für fünf neue und acht bereits laufende Fälle Rückstellungen i. H. v. zusammen 371,50 Tsd. Euro gebildet. Der letzte aktuelle Fall endet im Mai 2026. Verwendet wurden 2021 insgesamt 340,15 Tsd. Euro. 25,47 Tsd. Euro wurden wieder aufgelöst, da die Rückstellungen nicht in voller Höhe benötigt wurden. 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Landkreis über. Auf Grund der Kostenbe- teiligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land. Eventu- elle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Ver- bindlichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 60 % des wertberichtigten Forderungsbestan- des zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 1.483.243 1.575.963 92.720 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Seite 86, Zeile P3300) Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rücklage (710 Tsd. Euro). Gemäß Beschluss des Kreistags vom 14. Januar 2020 werden die Nachsor- gerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 2,7 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen- Füllenwaid (Osterweiterung) wurden entsprechend der laufenden Verfüllung zusätzlich 418 Tsd. Euro aus dem laufenden Gebührenhaushalt der Rückstellung zugeführt. Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen i. H. v. 2,10 Mio. Euro (Vj. 1,64 Mio. Euro) für die Deponien. Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 114 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 24.737.290 23.537.054 -1.200.236,00 Deponie Hakspiel 527.657 473.655 -54.002,00 Deponie Dillmannshof 682.454 632.119 -50.335,00 Deponie Bermatingen 500.085 465.657 -34.428,00 Deponie Überlingen Norderweiterung 528.275 507.577 -20.698,00 Deponie Überlingen Osterweiterung 999.535 1.387.707 388.172,00 SUMME 27.975.296,00 27.003.769,00 -971.527,00 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Aufgrund der positiven Entwicklungen im Haushaltsjahr 2021 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 2.054.655 Euro (Plan: 0 Euro). Hiervon ist noch ein Restbetrag des Fehlbetrags aus 2020 in Höhe von 197.272 Euro als haushaltsrechtlicher Überschuss auszuweisen. Der ver- bleibende Betrag von 1.857.383 Euro kann der Gebührenrückstellung zugeführt werden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstellungen 0 1.857.383 + 1.857.383 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 115 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleis- tungen und anhängigen Gerichtsverfahren (siehe 5., Seite 86, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 9.450.325 7.832.200 -1.618.125 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 370.440 360.648 -9.792 SUMME 9.820.765 8.192.848 -1.627.917 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Im Jahr 2021 wurden 5,56 Mio. Euro an Rückstellungen aus alten Jahren aufgelöst, davon 2,98 Mio. Euro durch entsprechende Zahlung von Rechnungen. Gleichzeitig wurden 3,95 Mio. Euro an neuen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen ab 100 Tsd. Euro im einzeln im Rückstellungsspiegel aufgeführt (Ziffer 9.4). Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Im Jahr 2021 wurden keine neuen Rückstellungen gebildet. Für die Unterkunft in Uhldingen- Mühlhofen im Kanalweg wurden Rückstellungen aufgrund von Rückbaumaßnahmen i. H. v. 9.792,00 Euro aufgelöst. Der letzte Mietvertrag läuft planmäßig 2036 aus. Mit Ablauf des Jahres 2021 laufen von ehe- mals 57 (Gesamtrückbaukosten 2,49 Mio. Euro) noch 18 Mietverträge. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 116 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 86, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 86, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Zum 31. Dezember 2021 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Commerzbank AG vom 02.02.2004 489.537 357.554 -131.983 NRW-Bank vom 28.01.2005 1.338.029 1.026.221 -311.807 KfW-Bank vom 22.09.2003 600.000 400.000 -200.000 LB BW vom 01.07.2005 1.163.494 1.052.817 -110.677 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 1.187.500 937.500 -250.000 Sparkasse Bodensee vom 26.06.2006 1.375.000 0 -1.375.000 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 110.730 90.550 -20.180 Landeskreditbank BW vom 09./12.12.2005 349.770 286.150 -63.620 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 299.410 244.950 -54.460 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 375.720 307.400 -68.320 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 237.670 194.450 -43.220 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 1.240 1.000 -240 NRW-Bank vom 29.03.2019 5.077.659 4.291.051 -786.608 KfW-Bank vom 05.11.2019 6.141.778 4.816.415 -1.325.363 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 117 LB BW vom 30.11.2020 2.231.171 2.008.054 -223.117 LB BW vom 30.11.2020 1.249.929 1.124.936 -124.993 NRW-Bank vom 30.06.2021 0 1.125.000 1.125.000 SUMME 22.228.636 18.264.048 -3.964.588 Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro- Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Seit 2007 wird eine strenge Finanzpolitik betrieben und der Schuldenstand reduzierte sich um 40,52 Mio. Euro oder auch 68,9 %. Die 2021 genehmigte Kreditermächtigung i. H. v. 3,50 Mio. Euro musste wieder Erwarten nicht aufgenommen werden. Dennoch gilt die Aussage, dass die bevorstehenden Investitionen nicht ohne Darlehen finanziert werden können, der noch immer niedrige Zinsmarkt macht dies teil- weise sogar wirtschaftlich. Mit den Negativzinsen der Umschuldung können demnach Erträge erwirtschaftet werden. Zum 31. Dezember 2021 liegt die Verschuldung bei 18.264.048,25 Euro (pro-Kopf-Verschul- dung von 83,55 Euro). Dies entspricht einem effektiven Schuldenabbau von 3,96 Mio. Euro (- 17,8 %). Die Schuldenstandsstatistik der Landkreise für das Jahr 2021 lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts (Ende Mai 2022) noch nicht vor. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise im Jahr 2020, ohne Eigenbetriebe und Eigenge- sellschaften, im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 88,40 Euro und in Baden-Württemberg bei 114,87 Euro. Der Durchschnitt der Landkreise inkl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Regierungs- bezirk Tübingen liegt bei 116,96 Euro und in Baden-Württemberg bei 230,28 Euro. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 118 Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Schuldenstand/EW = Schuldenstand Einwohner 99,77 € 102,52 € 101,89 € 83,55 € Die Netto-Zinsbelastung, nach Abzug der Erstattung durch den Negativzins, sank somit 2021 nochmals deutlich auf 251,80 Euro (Vj. 470,97 Tsd. Euro). Der Fremdkapitalzinssatz liegt da- mit rechnerisch lediglich noch bei 1,24 % (Vj. 1,82 % und 2019 bei 3,04 %). Der Höchstbetrag der Inanspruchnahme an Kassenkrediten lag bei rd. 3,90 Mio. Euro von möglichen 18,00 Mio. Euro (Vj. 10,43 Mio. Euro). Der Kassenkredit wurde an 13 Tagen (Vj. 15) in Anspruch genommen. Es wurden 476,13 Euro (Vj. 1.549,69 Euro) bei einem Zinssatz von 0,5 % an Kassenkreditzinsen gezahlt. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 86, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Finanzierungsleasing AL 77 4.452.425 3.756.562 -695.864 Finanzierungsleasing Netzwerkkomponente (EDV) 505.563 418.895 -86.668 SUMME 4.957.988 4.175.456 -782.532 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2021 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 3.756.561,76 Euro. Die Laufzeit geht über 20 Jahre (11/2006 bis 10/2026) und wird mit 3,5712 % verzinst. Im Berichtszeitraum wurden rd. 155,13 Tsd. Euro (Vj. 180,72 Tsd. Euro) Zinsen gezahlt. Für die EDV wurde 2019 eine Netzwerkkomponente geleast, da dies das wirtschaftlichere An- gebot war. Der Bestand zum 31. Dezember 2021 betrug 418.894,64 Euro. Die Laufzeit geht über 84 Monate und wird mit 0,0 % verzinst. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 119 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr ge- zahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 6.260.785 8.908.418 2.647.634 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 8.908.418,36 Euro und liegen damit um rd. 2,65 Mio. Euro über dem Niveau der letzten Jahre und auch rd. 1,2 Mio. Euro über dem bisherigen Höchstwert von 2019. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts ist noch eine Verbindlichkeit i. H. v. 18.355,71 Euro offen (Mai 2022). 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 86, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 1.165.664 1.639.239 473.575 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 1.639.238,93 Euro und liegt damit leicht über dem Niveau aus 2018. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch Verbindlichkeiten i. H. v. 12.086,10 Euro offen (Mai 2022). 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 86, Zeile P4600) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 120 Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern. Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Sicherheitseinbehalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 1.850.079 1.977.334 127.256 davon Beistandschaften 495.711 479.079 -16.632 Diese Bilanzposition stieg im Berichtszeitraum wieder, wenn auch nur minimal, auf 1.977.334,46 Euro. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind 479.078,60 Euro an Mündelgeldern enthalten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 214.327,42 Euro offen (Stand Mai 2022). Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Gel- dern (Sicherheitseinbehalte, Pfandgelder, Weiterleitungen an die LOK nach vollständiger Zah- lung von Forderungen im Bereich Wohngeld). 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 86, Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Passive Rechnungs- abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Spenden 81.269 84.671 3.402 Vermächtnis Lork 59.308 58.808 -500 Nachlass Fricker 29.137 17.446 -11.691 Jugendstrafen 5.250 5.250 0 Zuschuss Projekte 36.673 32.276 -4.396 Zuschuss Digitalisierung Schulen 711.220 682.111 -29.109 Weitere Zuschussprogramme Schulen 61.999 3.686 -58.314 Zuschuss Bund Integrations- kurse 60.203 60.203 0 Erstattung Bund/Land Unter- haltungsaufwand 210.443 42.910 -167.533 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 121 Zuschüsse für Flüchtlinge (PG 3130) 685.686 486.245 -199.441 Zuschüsse für Verwaltung und Betrieb von Asylunter- künften (PG 3140) 426.921 302.745 -124.176 Zuschüsse Sozialamt (PG 3180) 97.602 88.751 -8.851 Sonstige 390 4.280 3.890 SUMME 2.466.099 1.869.381 -596.718 Die deutliche Reduzierung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten lag unter anderem an der Fortführung der Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbauamt, für welche 167,5 Tsd. Euro verwendet werden konnte. Mit den restlichen 42,9 Tsd. Euro wird 2022 gerechnet. Des Wei- teren wurden rund 323,6 Tsd. Euro weniger an, in die nächsten Haushaltsjahre abgrenzbaren, Zuschüssen für Flüchtlinge und die Asylunterbringung gezahlt. Da alle Mittel zweckgebunden sind, werden sie bis zur tatsächlichen Verwendung noch zur Verfügung gestellt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 122 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte THH 1, Innere Verwaltung; 6,01% THH 2, Sicherheit und Ordnung; 3,28% THH 3, Schulträgeraufgaben; 12,30% THH 4, Kulturpflege; 0,80% THH 5, Soziales; 58,20% THH 6, Bauangelegenheiten; 0,87% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; 7,37% THH 8, Straßen; 3,60% THH 9, Verkehr und ÖPNV; 0,99% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; 2,81% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; 3,75% ANTEIL AM AUFWAND THH 1, Innere Verwaltung; -8,50% THH 2, Sicherheit und Ordnung; -75,94% THH 3, Schulträgeraufgaben; - 62,47% THH 4, Kulturpflege; - 47,75% THH 5, Soziales; - 48,14% THH 6, Bauangelegenheiten; - 51,64% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; - 101,68% THH 8, Straßen; - 68,37% THH 9, Verkehr und ÖPNV; -63,03% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; -15,34% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; - 1392,31% AUFWANDSDECKUNG IN % Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 123 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teilhaus- halt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung -19.526.834 € -198,72% -89,32 € THH 2 Sicherheit und Ordnung -2.802.038 € -28,52% -12,82 € THH 3 Schulträgeraufgaben -16.386.956 € -166,77% -74,96 € THH 4 Kulturpflege -1.491.367 € -15,18% -6,82 € THH 5 Soziales -107.112.296 € -1090,06% -489,97 € THH 6 Bauangelegenheiten -1.491.803 € -15,18% -6,82 € THH 7 Energie- und Abfallwirt- schaft 438.607 € 4,46% 2,01 € THH 8 Straßen -4.036.444 € -41,08% -18,46 € THH 9 Verkehr und ÖPNV -1.302.046 € -13,25% -5,96 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -8.453.902 € -86,03% -38,67 € THH 11 Allgemeine Finanzwirt- schaft 171.991.313 € 1.750,33% 786,75 € SUMME Gesamthaushalt 9.826.235 € 100,00% 44,95 € Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 124 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 125 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 156.625,11 763.148,00 753.208,18 -9.939,82 0,00 0,00 9.939,82 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.015,28 2.100,00 6.647,70 4.547,70 0,00 0,00 -4.547,70 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 3.394,40 2.000,00 3.880,39 1.880,39 0,00 0,00 -1.880,39 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 109.482,84 96.800,00 246.217,60 149.417,60 0,00 0,00 -149.417,60 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 453.319,74 354.651,00 591.078,10 236.427,10 0,00 0,00 -236.427,10 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 39.904,14 1.500,00 3.243,81 1.743,81 0,00 0,00 -1.743,81 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 51.557,63 0,00 11.025,00 11.025,00 0,00 0,00 -11.025,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 293.467,24 150.000,00 199.680,47 49.680,47 0,00 0,00 -49.680,47 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.109.766,38 1.370.199,00 1.814981,25 444.782,25 0,00 0,00 -444.782,25 0,00 12 Personalaufwendungen -9.660.730,22 -10.128.100,00 -10.104.178,28 23.921,72 0,00 0,00 -23.921,72 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -5.430.843,54 -7.015.830,00 -5.487.513,47 1.528.316,53 0,00 0,00 -1.528.316,53 0,00 15 Abschreibungen -1.178.835,49 -985.800,00 -1.269.138,95 -283.338,95 0,00 0,00 283.338,95 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -313.103,26 -292.900,00 -295.277,70 -2.377,70 0,00 0,00 2.377,70 0,00 17 Transferaufwendungen -350.753,84 -482.500,00 -326.244,50 156.255,50 0,00 0,00 -156.255,50 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.844.332,23 -4.562.605,00 -3.859.462,12 703.142,88 0,00 0,00 -703.142,88 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -20.778.598,58 -23.467.735,00 -21.341.815,02 2.125.919,98 0,00 0,00 -2.125.919,98 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -19.668.832,20 -22.097.536,00 -19.526.833,77 2.570.702,23 0,00 0,00 -2.570.702,23 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 22.133.434,13 21.906.046,00 21.112.641,38 -793.404,62 0,00 0,00 793.404,62 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.336.510,50 -3.241.513,00 -3.145.196,90 96.316,10 0,00 0,00 -96.316,10 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 18.796.923,63 18.664.533,00 17.967.444,48 -697.088,52 0,00 0,00 697.088,52 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -871.908,57 -3.433.003,00 -1.559.389,29 1.873.613,71 0,00 0,00 -1.873.613,71 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 126 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.054.345,35 1.368.099,00 1.821.544,28 -453.445,28 0,00 0,00 -453.445,28 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -19.604.973,91 -22.481.935,00 -20.613.705,02 -1.868.229,98 0,00 0,00 -1.868.229,98 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -18.550.628,56 -21.113.836,00 -18.792.160,74 -2.321.675,26 0,00 0,00 -2.321.675,26 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 99.091,74 -99.091,74 0,00 0,00 -99.091,74 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 581.831,75 0,00 604.637,56 -604.637,56 0,00 0,00 -604.637,56 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 337,44 -337,44 0,00 0,00 -337,44 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 581.831,75 0,00 704.066,74 -704.066,74 0,00 0,00 -704.066,74 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -725.015,18 -695.900,00 -695.863,70 -36,30 0,00 -675.000,00 -675.036,30 -340.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -798.876,64 0,00 -217.849,25 217.849,25 0,00 -17.000,00 200.849,25 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -525.260,86 -236.500,00 -202.006,80 -34.493,20 0,00 -463.500,00 -497.993,20 -60.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -50.000,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.049.152,68 -932.400,00 -1.115.719,75 183.319,75 0,00 -1.155.500,00 -972.180,25 -450.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.467.320,93 -932.400,00 -411.653,01 -520.746,99 0,00 -1.155.500,00 -1.676.246,99 -450.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -20.017.949,49 -22.046.236,00 -19.203.813,75 -2.842.422,25 0,00 -1.155.500,00 -3.997.922,25 -450.000,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 127 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 128 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 4.052.527,10 4.219.300,00 3.467.070,74 -752.229,26 0,00 0,00 752.229,26 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 266.547,28 265.400,00 275.194,49 9.794,49 0,00 0,00 -9.794,49 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 4.041.859,99 3.823.700,00 4.093.392,80 269.692,80 0,00 0,00 -269.692,80 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 1.489,90 2.800,00 11.410,11 8.610,11 0,00 0,00 -8.610,11 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 236.801,09 212.300,00 883.495,85 671.195,85 0,00 0,00 -671.195,85 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 2.661,71 2.661,71 0,00 0,00 -2.661,71 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 66.033,10 36.600,00 109.096,82 72.496,82 0,00 0,00 -72.496,82 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 8.665.258,46 8.560.100,00 8.842.322,52 282.222,52 0,00 0,00 -282.222,52 0,00 12 Personalaufwendungen -6.834.528,63 -7.191.800,00 -7.324.125,85 -132.325,85 0,00 0,00 132.325,85 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -767.659,49 -1.311.886,00 -1.487.914,66 -176.028,66 0,00 0,00 176.028,66 0,00 15 Abschreibungen -921.157,87 -879.600,00 -951.603,52 -72.003,52 0,00 0,00 72.003,52 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -307.830,13 -336.500,00 -282.135,01 54.364,99 0,00 0,00 -54.364,99 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.791.931,02 -1.872.650,00 -1.598.581,16 274.068,84 0,00 0,00 -274.068,84 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -10.623.107,14 -11.592.436,00 -11.644.360,20 -51.924,20 0,00 0,00 51.924,20 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.957.848,68 -3.032.336,00 -2.802.037,68 230.298,32 0,00 0,00 -230.298,32 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.935.822,85 -3.225.463,00 -2.735.536,08 489.926,92 0,00 0,00 -489.926,92 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -2.935.822,85 -3.225.463,00 -2.735.536,08 489.926,92 0,00 0,00 -489.926,92 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -4.893.671,53 -6.257.799,00 -5.537.573,76 720.225,24 0,00 0,00 -720.225,24 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 129 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 8.610.788,56 8.294.700,00 8.114.205,08 180.494,92 0,00 0,00 180.494,92 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -10.418.964,67 -10.712.836,00 -10.617.293,76 -95.542,24 0,00 0,00 -95.542,24 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.808.176,11 -2.418.136,00 -2.503.088,68 84.952,68 0,00 0,00 84.952,68 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 427.426,82 52.100,00 64.653,17 -12.553,17 0,00 0,00 -12.553,17 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 82.645,09 0,00 35.000,00 -35.000,00 0,00 0,00 -35.000,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 510.071,91 52.100,00 99.653,17 -47.553,17 0,00 0,00 -47.553,17 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -308.234,35 -224.000,00 -353.411,86 129.411,86 0,00 0,00 129.411,86 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -416.338,48 -61.200,00 -75.143,03 13.943,03 0,00 -89.800,00 -75.856,97 -40.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -134.807,44 -13.000,00 -66.901,05 53.901,05 0,00 -53.000,00 901,05 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -34.000,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -859.380,27 -298.200,00 -495.455,94 197.255,94 0,00 -142.800,00 54.455,94 -74.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -349.308,36 -246.100,00 -395.802,77 149.702,77 0,00 -142.800,00 6.902,77 -74.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -2.157.484,47 -2.664.236,00 -2.898.891,45 234.655,45 0,00 -142.800,00 91.855,45 -74.000,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 130 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 131 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 17.704.190,00 18.355.200,00 19.413.291,86 1.058.091,86 0,00 0,00 -1.058.091,86 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.121.618,14 1.088.300,00 1.194.341,57 106.041,57 0,00 0,00 -106.041,57 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 282.884,74 323.600,00 303.823,91 -19.776,09 0,00 0,00 19.776,09 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 105.102,23 125.400,00 86.613,46 -38.786,54 0,00 0,00 38.786,54 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 5.607.058,30 7.142.200,00 5.567.059,42 -1.575.140,58 0,00 0,00 1.575.140,58 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 81.574,02 1.200,00 712.212,88 711.012,88 0,00 0,00 -711.012,88 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 24.902.427,43 27.035.900,00 27.277.343,10 241.443,10 0,00 0,00 -241.443,10 0,00 12 Personalaufwendungen -2.760.048,62 -2.977.500,00 -2.882.279,00 95.221,00 0,00 0,00 -95.221,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -11.886.197,53 -19.311.940,00 -15.406.073,49 3.905.866,51 0,00 0,00 -3.905.866,51 0,00 15 Abschreibungen -3.523.431,68 -3.383.100,00 -3.575.708,28 -192.608,28 0,00 0,00 192.608,28 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -5.836.729,93 -6.252.000,00 -7.797.077,06 -1.545.077,06 0,00 0,00 1.545.077,06 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -13.685.845,19 -12.099.600,00 -14.003.161,16 -1.903.561,16 0,00 0,00 1.903.561,16 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -37.692.252,95 -44.024.140,00 -43.664.298,99 359.841,01 0,00 0,00 -359.841,01 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -12.789.825,52 -16.988.240,00 -16.386.955,89 601.2884,11 0,00 0,00 -601.284,11 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -791.600,75 -780.119,00 -825.717,94 -45.598,94 0,00 0,00 45.598,94 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -791.600,75 -780.119,00 -825.717,94 -45.598,94 0,00 0,00 45.598,94 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -13.581.426,27 -17.768.359,00 -17.212.673,83 555.685,17 0,00 0,00 -555.685,17 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 132 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 24.077.505,60 25.946.400,00 25.784.744,64 161.655,36 0,00 0,00 161.655,36 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -31.831.362,26 -40.641.040,00 -39.168.341,50 -1.472.698,50 0,00 0,00 -1.472.698,50 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -7.753.856,66 -14.694.640,00 -13.383.596,86 -1.311.043,14 0,00 0,00 -1.311.043,14 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 813.500,46 89.300,00 583.943,16 -494.643,16 0,00 0,00 -494.643,16 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 25,00 -25,00 0,00 0,00 -25,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 813.500,46 89.300,00 583.968,16 -494.668,16 0,00 0,00 -494.668,16 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -4.290,28 -15.000,00 0,00 -15.000,00 0,00 -101.000,00 -116.000,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.880.416,88 -2.866.000,00 -3.363.525,41 497.525,41 0,00 -1.454.000,00 -956.474,59 -1.894.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -814.435,58 -2.728.900,00 -1.270.730,49 -1.458.169,51 0,00 -72.000,00 -1.530.169,51 -463.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.699.142,74 -5.609.900,00 -4.634.255,90 -975.644,10 0,00 -1.627.000,00 -2.602.644,10 -2.357.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.885.642,28 -5.520.600,00 -4.050.287,74 -1.470.312,26 0,00 -1.627.000,00 -3.097.312,26 -2.357.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -9.639.498,94 -20.215.240,00 -17.433.884,60 -2.781.355,40 0,00 -1.627.000,00 -4.408.355,40 -2.357.000,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 133 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 134 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 377.230,74 401.300,00 560.064,88 158.764,88 0,00 0,00 -158.764,88 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 34.095,97 32.900,00 45.289,97 12.389,97 0,00 0,00 -12.389,97 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 634.754,26 1.208.900,00 494.072,03 -714.827,97 0,00 0,00 714.827,97 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 62.429,64 71.070,00 43.090,22 -27.979,78 0,00 0,00 27.979,78 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 66.352,51 127.800,00 220.157,50 92.357,50 0,00 0,00 -92.357,50 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,02 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.174.863,14 1.841.970,00 1.362.674,60 -479.295,40 0,00 0,00 479.295,40 0,00 12 Personalaufwendungen -1.676.384,52 -1.793.000,00 -1.695.473,18 97.526,82 0,00 0,00 -97.526,82 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -314.138,92 -393.800,00 -356.901,06 36.898,94 0,00 0,00 -36.898,94 0,00 15 Abschreibungen -113.414,57 -113.200,00 -112.738,73 461,27 0,00 0,00 -461,27 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 -65,00 -65,00 0,00 0,00 65,00 0,00 17 Transferaufwendungen -92.843,41 -132.800,00 -139.262,04 -6.462,04 0,00 0,00 6.462,04 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -723.141,41 -1.036.140,00 -549.601,30 486.538,70 0,00 0,00 -486.538,70 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -2.919.922,83 -3.468.940,00 -2.854.041,31 614.898,69 0,00 0,00 -614.898,69 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.745.059,69 -1.626.970,00 -1.491.366,71 135.603,29 0,00 0,00 -135.603,29 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -908.905,25 -889.904,00 -852.971,08 36.932,92 0,00 0,00 -36.932,92 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -908.905,25 -889.904,00 -852.971,08 36.932,92 0,00 0,00 -36.932,92 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.653.964,94 -2.516.874,00 -2.344.337,79 172.536,21 0,00 0,00 -172.536,21 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 135 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.216.608,78 1.809.070,00 1.325.593,99 483.476,01 0,00 0,00 483.476,01 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.789.560,16 -3.355.740,00 -2.728.881,23 -626.858,77 0,00 0,00 -626.858,77 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.572.951,38 -1.546.670,00 -1.403.287,24 -143.382,76 0,00 0,00 -143.382,76 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 50.161,86 0,00 52.300,00 -52.300,00 0,00 0,00 -52.300,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 50.161,86 0,00 52.300,00 -52.300,00 0,00 0,00 -52.300,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -28.132,19 -4.200,00 -54.938,60 50.738,60 0,00 0,00 50.738,60 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -28.132,19 -4.200,00 -54.938,60 50.738,60 0,00 0,00 50.738,60 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 22.029,67 -4.200,00 -2.638,60 -1.561,40 0,00 0,00 -1.561,40 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.550.921,71 -1.550.870,00 -1.405.925,84 -144.944,16 0,00 0,00 -144.944,16 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 136 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 32 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung 3210 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 137 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.166.180,77 1.250.000,00 1.850.169,60 600.169,60 0,00 0,00 -600.169,60 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 56.123.588,69 57.863.107,00 61.583.878,97 3.720.771,97 0,00 0,00 -3.720.771,97 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 71.277,19 56.700,00 107.976,77 51.276,77 0,00 0,00 -51.276,77 0,00 4 Sonstige Transfererträge 13.116.652,44 11.804.100,00 13.137.367,86 1.333.267,86 0,00 0,00 -1.333.267,86 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 498.154,74 600.500,00 444.716,03 -155.783,97 0,00 0,00 155.783,97 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 125.571,56 87.700,00 100.517,29 12.817,29 0,00 0,00 -12.817,29 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 20.637.356,49 22.219.620,00 19.986.871,73 -2.232.748,27 0,00 0,00 2.232.748,27 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 838.860,06 5.000,00 2.230.602,51 2.225.602,51 0,00 0,00 -2.225.602,51 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 92.577.641,94 93.886.727,00 99.442.100,76 5.555.373,76 0,00 0,00 -5.555.373,76 0,00 12 Personalaufwendungen -24.467.456,09 -25.747.000,00 -26.109.557,40 -362.557,40 0,00 0,00 362.557,40 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -2.933.279,91 -4.028.474,00 -4.607.014,51 -578.540,51 0,00 0,00 578.540,51 0,00 15 Abschreibungen -1.853.230,92 -1.125.200,00 -1.597.650,97 -472.450,97 0,00 0,00 472.450,97 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -158.117.563,35 -160.201.910,00 -167.378.155,33 -7.176.245,33 0,00 0,00 7.176.245,33 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.146.493,07 -3.678.700,00 -6.862.018,27 -3.183.318,27 0,00 0,00 3.183.318,27 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -191.518.023,34 -194.781.284,00 -206.554.396,48 -11.773.112,48 0,00 0,00 11.773.112,48 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -98.940.381,40 -100.894.557,00 -107.112.295,72 -6.217.738,72 0,00 0,00 6.217.738,72 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.606.539,67 -8.155.228,00 -8.328.788,71 -173.560,71 0,00 0,00 173.560,71 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -8.606.539,67 -8.155.228,00 -8.328.788,71 -173.560,71 0,00 0,00 173.560,71 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -107.546.921,07 -109.049.785,00 -115.441.084,43 -6.391.299,43 0,00 0,00 6.391.299,43 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 138 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 92.772.839,99 93.830.027,00 96.342.328,90 -2.512.301,90 0,00 0,00 -2.512.301,90 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -189.832.598,05 -193.656.084,00 -203.417.824,87 9.761.740,87 0,00 0,00 9.761.740,87 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -97.059.758,06 -99.826.057,00 - 107.075.495,97 7.249.438,97 0,00 0,00 7.249.438,97 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.047.795,91 518.600,00 1.532.875,00 -1.014.275,00 0,00 0,00 -1.014.275,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.047.795,91 518.600,00 1.532.875,00 -1.014.275,00 0,00 0,00 -1.014.275,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 -25.000,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.517.557,22 0,00 -257.577,38 257.577,38 0,00 -274.000,00 -16.422,62 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -24.354,83 -17.000,00 -24.565,30 7.565,30 0,00 -91.600,00 -84.034,70 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -8.600,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.541.912,05 -42.000,00 -282.142,68 240.142,68 0,00 -365.600,00 -125.457,32 -8.600,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.494.116,14 476.600,00 1.250.732,32 -774.132,32 0,00 -365.600,00 -1.139.732,32 -8.600,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -98.553.874,20 -99.349.457,00 -105.824.763,65 6.475.306,65 0,00 -365.600,00 6.109.706,65 -8.600,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 139 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 140 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 1.927,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,30 100,00 0,00 -100,00 0,00 0,00 100,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.741.358,96 1.457.900,00 1.582.383,56 124.483,56 0,00 0,00 -124.483,56 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 200,00 0,00 -200,00 0,00 0,00 200,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 8.079,64 6.000,00 10.540,83 4.540,83 0,00 0,00 -4.540,83 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 47,59 0,00 47,59 47,59 0,00 0,00 -47,59 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.620,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.753.034,48 1.464.200,00 1.592.971,98 128.771,98 0,00 0,00 -128.771,98 0,00 12 Personalaufwendungen -2.438.059,37 -2.566.700,00 -2.470.282,92 96.417,08 0,00 0,00 -96.417,08 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -9.366,45 -267.800,00 -57.343,83 210.456,17 0,00 0,00 -210.456,17 0,00 15 Abschreibungen -11.651,59 -9.100,00 -9.952,16 -852,16 0,00 0,00 852,16 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -353.133,00 -346.000,00 -345.227,00 773,00 0,00 0,00 -773,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -199.772,19 -458.500,00 -201.969,56 256.530,44 0,00 0,00 -256.530,44 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.011.982,60 -3.648.100,00 -3.084.775,47 563.324,53 0,00 0,00 -563.324,53 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.258.948,12 -2.183.900,00 -1.491.803,49 692.096,51 0,00 0,00 -692.096,51 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.056.824,85 -1.036.179,00 -969.071,99 67.107,01 0,00 0,00 -67.107,01 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.056.824,85 -1.036.179,00 -969.071,99 67.107,01 0,00 0,00 -67.107,01 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.315.772,97 -3.220.079,00 -2.460.875,48 759.203,52 0,00 0,00 -759.203,52 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 141 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.683.976,35 1.464.100,00 1.626.596,93 -162.496,93 0,00 0,00 -162.496,93 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.005.720,90 -3.639.000,00 -3.076.070,73 -562.929,27 0,00 0,00 -562.929,27 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.321.744,55 -2.174.900,00 -1.449.473,80 -725.426,20 0,00 0,00 -725.426,20 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -52.000,00 -8.045,80 -43.954,20 0,00 0,00 -43.954,20 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -52.000,00 -8.045,80 -43.954,20 0,00 0,00 -43.954,20 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -52.000,00 -8.045,80 -43.954,20 0,00 0,00 -43.954,20 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.321.744,55 -2.226.900,00 -1.457.519,60 -769.380,40 0,00 0,00 -769.380,40 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 142 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 143 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 38.345,40 36.000,00 15.383,02 -20.616,98 0,00 0,00 20.616,98 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 23.329.766,53 23.812.000,00 22.017.957,56 -1.794.042,44 0,00 0,00 1.794.042,44 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 1.148.124,91 837.000,00 3.024.209,67 2.187.209,67 0,00 0,00 -2.187.209,67 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 1.520.668,07 1.350.000,00 1.508.473,53 158.473,53 0,00 0,00 -158.473,53 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 25.107,57 25.107,57 0,00 0,00 -25.107,57 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 45.042,97 0,00 6.900,14 6.900,14 0,00 0,00 -6.900,14 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 26.081.947,88 26.035.000,00 26.598.031,49 563.031,49 0,00 0,00 -563.031,49 0,00 12 Personalaufwendungen -2.674.868,55 -2.840.300,00 -2.774.790,12 65.509,88 0,00 0,00 -65.509,88 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -22.109.798,93 -21.728.600,00 -21.905.319,28 -176.719,28 0,00 0,00 176.719,28 0,00 15 Abschreibungen -578.363,67 -342.400,00 -593.704,04 -251.304,04 0,00 0,00 251.304,04 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -25.562,80 -24.000,00 -36.727,50 -12.727,50 0,00 0,00 12.727,50 0,00 17 Transferaufwendungen -100.012,59 -212.500,00 -161.352,50 51.147,50 0,00 0,00 -51.147,50 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -416.061,26 -617.000,00 -687.531,49 -70.531,49 0,00 0,00 70.531,49 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -25.904.667,80 -25.764.800,00 -26.159.424,93 -394.624,93 0,00 0,00 394.624,93 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 177.280,08 270.200,00 438.606,56 168.406,56 0,00 0,00 -168.406,56 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.118.095,58 -1.148.968,00 -1.029.740,09 119.227,91 0,00 0,00 -119.227,91 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.118.095,58 -1.148.968,00 -1.029.740,09 119.227,91 0,00 0,00 -119.227,91 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -940.815,50 -878.768,00 -591.133,53 287.634,47 0,00 0,00 -287.634,47 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 144 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 24.488.523,82 26.035.000,00 29.109.562,65 -3.074.562,65 0,00 0,00 -3.074.562,65 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -25.812.083,39 -25.422.400,00 -26.305.220,82 882.820,82 0,00 0,00 882.820,82 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.323.559,57 612.600,00 2.804.341,83 -2.191.741,83 0,00 0,00 -2.191.741,83 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -296.661,09 -2.530.000,00 -2.509.438,78 -20.561,22 0,00 -1.188.800,00 -1.209.361,22 -469.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -19.577,94 -75.000,00 -38.481,27 -36.518,73 0,00 0,00 -36.518,73 -5.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -200.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -179.750,05 179.750,05 0,00 0,00 179.750,05 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -516.239,03 -2.605.000,00 -2.727.670,10 122.670,10 0,00 -1.188.800,00 -1.066.129,90 -474.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -516.239,03 -2.605.000,00 -2.727.670,10 122.670,10 0,00 -1.188.800,00 -1.066.129,90 -474.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.839.798,60 -1.992.400,00 76.671,73 -2.069.071,73 0,00 -1.188.800,00 -3.257.871,73 -474.000,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 145 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5460 Parkierungseinrichtungen Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 146 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.061.130,00 3.081.000,00 3.093.930,00 12.930,00 0,00 0,00 -12.930,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.036.239,55 985.000,00 1.037.178,21 52.178,21 0,00 0,00 -52.178,21 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 48.241,10 47.000,00 43.056,59 -3.943,41 0,00 0,00 3.943,41 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 71.917,47 71.250,00 51.334,21 -19.915,79 0,00 0,00 19.915,79 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 3.566.615,16 2.778.000,00 4.200.665,66 1.422.665,66 0,00 0,00 -1.422.665,66 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 220.689,00 0,00 285.610,50 285.610,50 0,00 0,00 -285.610,50 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 25.298,99 0,00 14.161,43 14.161,43 0,00 0,00 -14.161,43 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 8.030.131,27 6.962.250,00 8.725.936,60 1.763.686,60 0,00 0,00 -1.763.686,60 0,00 12 Personalaufwendungen -4.793.147,01 -5.300.000,00 -5.252.696,64 47.303,36 0,00 0,00 -47.303,36 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -3.172.587,64 -4.517.540,00 -4.114.021,04 403.518,96 0,00 0,00 -403.518,96 0,00 15 Abschreibungen -2.869.261,37 -2.704.800,00 -2.948.924,92 -244.124,92 0,00 0,00 244.124,92 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -423.013,61 -612.600,00 -446.737,65 165.862,35 0,00 0,00 -165.862,35 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -11.258.009,63 -13.134.940,00 -12.762.380,25 372.559,75 0,00 0,00 -372.559,75 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -3.227.878,36 -6.172.690,00 -4.036.443,65 2.136.246,35 0,00 0,00 -2.136.246,35 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.122.857,98 -1.076.828,00 -1.113.589,82 -36.761,82 0,00 0,00 36.761,82 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.122.857,98 -1.076.828,00 -1.113.589,82 -36.761,82 0,00 0,00 36.761,82 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -4.350.736,34 -7.249.518,00 -5.150.033,47 2.099.484,53 0,00 0,00 -2.099.484,53 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 147 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 7.003.095,75 5.977.250,00 7.258.389,73 -1.281.139,73 0,00 0,00 -1.281.139,73 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -8.484.770,01 -10.430.140,00 -9.919.370,19 -510.769,81 0,00 0,00 -510.769,81 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.481.674,26 -4.452.890,00 -2.660.980,46 -1.791.909,54 0,00 0,00 -1.791.909,54 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 651.946,94 1.046.300,00 1.042.212,70 4.087,30 0,00 0,00 4.087,30 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 19.200,00 0,00 8.727,48 -8.727,48 0,00 0,00 -8.727,48 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 68.933,62 -68.933,62 0,00 0,00 -68.933,62 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 671.146,94 1.046.300,00 1.119.873,80 -73.573,80 0,00 0,00 -73.573,80 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -2.303,47 -125.000,00 -25.060,55 -99.939,45 0,00 -789.000,00 -888.939,45 -624.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.158.969,18 -7.600.000,00 -5.703.535,77 -1.896.464,23 0,00 -6.230.000,00 -8.126.464,23 -5.086.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -294.881,74 -870.000,00 -39.291,30 -830.708,70 0,00 -200.000,00 -1.030.708,70 -778.200,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -110.000,00 -50.000,00 -60.000,00 0,00 -83.000,00 -143.000,00 -24.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -6.456.154,39 -8.705.000,00 -5.817.887,62 -2.887.112,38 0,00 -7.302.000,00 -10.189.112,38 -6.512.200,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -5.785.007,45 -7.658.700,00 -4.698.013,82 -2.960.686,18 0,00 -7.302.000,00 -10.262.686,18 -6.512.200,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -7.266.681,71 -12.111.590,00 -7.358.994,28 -4.752.595,72 0,00 -7.302.000,00 -12.054.595,72 -6.512.200,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 148 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 149 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 809.387,14 285.000,00 2.215.179,45 1.930.179,45 0,00 0,00 -1.930.179,45 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 4.023,39 4.000,00 4.023,39 23,39 0,00 0,00 -23,39 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 219.668,10 0,00 369,82 369,82 0,00 0,00 -369,82 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 9.781,79 200,00 126,08 -73,92 0,00 0,00 73,92 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.042.860,42 289.200,00 2.219.698,74 1.930.498,74 0,00 0,00 -1.930.498,74 0,00 12 Personalaufwendungen -102.822,59 -143.100,00 -98.755,53 44.344,47 0,00 0,00 -44.344,47 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -500,00 -77.800,00 -603,00 77.197,00 0,00 0,00 -77.197,00 0,00 15 Abschreibungen -18.125,91 -9.700,00 -15.256,06 -5.556,06 0,00 0,00 5.556,06 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -1.991.703,18 -3.071.300,00 -1.907.660,02 1.163.639,98 0,00 0,00 -1.163.639,98 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -993.156,76 -736.400,00 -1.499.469,87 -763.069,87 0,00 0,00 763.069,87 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.106.308,44 -4.038.300,00 -3.521.744,48 516.555,52 0,00 0,00 -516.555,52 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -2.063.448,02 -3.749.100,00 -1.302.045,74 2.447.054,26 0,00 0,00 -2.447.054,26 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 4.971,13 0,00 940,16 940,16 0,00 0,00 -940,16 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -25.465,29 -22.449,00 -24.525,20 -2.076,20 0,00 0,00 2.076,20 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -20.494,16 -22.449,00 -23.585,04 -1.136,04 0,00 0,00 1.136,04 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.083.942,18 -3.771.549,00 -1.325.630,78 2.445.918,22 0,00 0,00 -2.445.918,22 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 150 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.009.944,84 285.200,00 2.244.133,62 -1.958.933,62 0,00 0,00 -1.958.933,62 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.735.876,36 -4.028.600,00 -3.629.909,16 -398.690,84 0,00 0,00 -398.690,84 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.725.931,52 -3.743.400,00 -1.385.775,54 -2.357.624,46 0,00 0,00 -2.357.624,46 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 440.172,76 0,00 1.536.347,24 -1.536.347,24 0,00 0,00 -1.536.347,24 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 440.172,76 0,00 1.536.347,24 -1.536.347,24 0,00 0,00 -1.536.347,24 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -139.794,00 -1.729.200,00 -1.826.506,68 97.306,68 0,00 -1.133.000,00 -1.035.693,32 -2.609.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 -5.000,00 -3.329.371,08 3.324.371,08 0,00 0,00 3.324.371,08 -5.000,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -139.794,00 -1.734.200,00 -5.155.877,76 3.421.677,76 0,00 -1.133.000,00 2.288.677,76 -2.614.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 300.378,76 -1.734.200,00 -3.619.530,52 1.885.330,52 0,00 -1.133.000,00 752.330,52 -2.614.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.425.552,76 -5.477.600,00 -5.005.306,06 -472.293,94 0,00 -1.133.000,00 -1.605.293,94 -2.614.000,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 151 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 152 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 456.193,32 51.500,00 427.417,43 375.917,43 0,00 0,00 -375.917,43 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.143,87 2.000,00 2.052,25 52,25 0,00 0,00 -52,25 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 187.206,43 211.500,00 226.499,16 14.999,16 0,00 0,00 -14.999,16 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 44.103,52 49.100,00 50.166,74 1.066,74 0,00 0,00 -1.066,74 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 765.949,87 699.500,00 799.661,70 100.161,70 0,00 0,00 -100.161,70 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 85.676,90 2.000,00 25.700,00 23.700,00 0,00 0,00 -23.700,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.541.273,91 1.015.600,00 1.531.497,28 515.897,28 0,00 0,00 -515.897,28 0,00 12 Personalaufwendungen -6.261.899,61 -6.412.500,00 -6.404.263,51 8.236,49 0,00 0,00 -8.236,49 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -182.899,20 -1.622.700,00 -249.919,83 1.372.780,17 0,00 0,00 -1.372.780,17 0,00 15 Abschreibungen -21.927,86 -17.500,00 -21.794,40 -4.294,40 0,00 0,00 4.294,40 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -2.197.747,99 -2.097.800,00 -2.495.190,73 -397.390,73 0,00 0,00 397.390,73 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -611.984,43 -1.088.471,00 -814.230,47 274.240,53 0,00 0,00 -274.240,53 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -9.276.459,09 -11.238.971,00 -9.985.398,94 1.253.572,06 0,00 0,00 -1.253.572,06 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -7.735.185,18 -10.223.371,00 -8.453.901,66 1.769.469,34 0,00 0,00 -1.769.469,34 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.235.782,54 -2.329.395,00 -2.088.443,73 240.951,27 0,00 0,00 -240.951,27 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -2.235.782,54 -2.329.395,00 -2.088.443,73 240.951,27 0,00 0,00 -240.951,27 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -9.970.967,72 -12.552.766,00 -10.542.345,39 2.010.420,61 0,00 0,00 -2.010.420,61 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 153 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.542.113,12 1.013.600,00 1.603.581,27 -589.981,27 0,00 0,00 -589.981,27 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -9.000.967,47 -11.221.471,00 -9.830.338,34 -1.391.132,66 0,00 0,00 -1.391.132,66 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -7.458.854,35 -10.207.871,00 -8.226.757,07 -1.981.113,93 0,00 0,00 -1.981.113,93 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 18.133,39 0,00 24.654,59 -24.654,59 0,00 0,00 -24.654,59 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 800,00 -800,00 0,00 0,00 -800,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 18.133,39 0,00 25.454,59 -25.454,59 0,00 0,00 -25.454,59 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -24.261,69 0,00 -38.473,09 38.473,09 0,00 -47.000,00 -8.526,91 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -10.000,00 -2.974,12 -7.025,88 0,00 0,00 -7.025,88 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -146,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -53.652,75 0,00 -918,44 918,44 0,00 0,00 918,44 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -78.060,44 -10.000,00 -42.365,65 32.365,65 0,00 -47.000,00 -14.634,35 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -59.927,05 -10.000,00 -16.911,06 6.911,06 0,00 -47.000,00 -40.088,94 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -7.518.781,40 -10.217.871,00 -8.243.668,13 -1.974.202,87 0,00 -47.000,00 -2.021.202,87 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 154 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 155 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 176.932.024,87 171.864.000,00 178.675.307,90 6.811.307,90 0,00 0,00 -6.811.307,90 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 1.992.163,71 6.753.500,00 6.518.334,51 -235.165,49 0,00 0,00 235.165,49 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 106.549,36 106.549,36 0,00 0,00 -106.549,36 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 178.924.188,58 178.617.500,00 185.300.191,77 6.682.691,77 0,00 0,00 -6.682.691,77 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen (Einzelwertberichtigg.) -9.114.669,81 0,00 -1.650.715,62 -1.650.715,62 0,00 0,00 1.650.715,62 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.357.773,89 -400.000,00 -253.307,14 146.692,86 0,00 0,00 -146.692,86 0,00 17 Transferaufwendungen -11.120.068,45 -11.519.000,00 -11.404.855,85 114.144,15 0,00 0,00 -114.144,15 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -21.592.512,15 -11.919.000,00 -13.308.878,61 -1.389.878,61 0,00 0,00 1.389.878,61 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 157.331.676,43 166.698.500,00 171.991.313,16 5.292.813,16 0,00 0,00 -5.292.813,16 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 157.331.676,43 166.698.500,00 171.991.313,16 5.292.813,16 0,00 0,00 -5.292.813,16 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 156 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 178.702.199,28 178.617.500,00 185.154.804,13 -6.537.304,13 0,00 0,00 -6.537.304,13 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -12.499.143,76 -11.919.000,00 -11.658.162,99 -260.837,01 0,00 0,00 -260.837,01 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 166.203.055,52 166.698.500,00 173.496.641,14 -6.798.141,14 0,00 0,00 -6.798.141,14 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 2.232.340,10 1.994.200,00 1.141.381,18 852.818,82 0,00 0,00 852.818,82 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 2.232.340,10 1.994.200,00 1.141.381,18 852.818,82 0,00 0,00 852.818,82 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -8.284.040,00 -1.765.000,00 0,00 -1.765.000,00 0,00 0,00 -1.765.000,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -8.284.040,00 -1.765.000,00 0,00 -1.765.000,00 0,00 0,00 -1.765.000,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -6.051.699,90 229.200,00 1.141.381,18 -912.181,18 0,00 0,00 -912.181,18 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 160.151.355,62 166.927.700,00 174.638.022,32 -7.710.322,32 0,00 0,00 -7.710.322,32 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 157 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs Ergebnis des Haushaltsjahres Vorgetragene Fehlbeträge des or- dentlichen Ergebnisses aus dem Rücklagen aus Überschüssen des Basiskapital Sonder- ergebnis Ordentliches Ergebnis Vorjahr Vorvor- jahr Vorvor-vor- jahr Ordentliches Ergebnis Sonder- ergebnis 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände -652.079,11 9.826.235,41 0,00 0,00 0,00 57.205.683,10 0,00 120.259.368,69 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis --- 0,00 0,00 0,00 0,00 --- --- --- 3 Zuführung eines Überschusses des ordentl. Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses * --- -9.826.235,41 --- --- --- 9.826.235,41 --- --- 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentl. Ergebnis- ses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des GemHHRechts --- 0,00 --- --- --- --- --- 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses --- 0,00 --- --- --- 0,00 --- --- 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- --- --- 7 Zuführung eines Überschusses des Sonder-ergebnisses zur Rücklage aus Überschusses des Sonderergebnisses 0,00 --- --- --- --- --- 0,00 --- 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 --- --- --- --- --- 0,00 --- 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses --- 0,00 --- --- --- --- 0,00 --- 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlich. Ergeb- nisses des HHJ sowie aus Vorjahren in das Folgejahr --- 0,00 0,00 0,00 --- --- --- --- 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vor- getragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital --- --- --- --- 0,00 --- --- 0,00 12 Verrechnung eins Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 652.079,11 --- --- --- --- --- --- -652.079,11 13 vorläufiger Endbestand --- --- --- --- --- 67.031.918,51 0,00 119.607.289,58 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 S. 3 GemHVO --- --- --- --- --- 0,00 0,00 0,00 15 Endbestände --- --- 0,00 0,00 --- 67.031.918,51 0,00 119.607.289,58 * siehe Erläuterungen 5.3.2.1 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 158 8 Anhang 8.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bi- lanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog des letzten doppischen Jahres- abschlusses im Jahr 2020 beibehalten. Änderungen erfolgten keine. 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht einbezogen. 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 159 Gemäß der Mitteilung des KVBW hat sich der Anteil des Bodenseekreises an den Rückstel- lungen wie folgt verändert: 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Im vergangenen Berichtsjahr wurden Haushaltsermächtigungen nur mit hinreichender Begrün- dung und Notwendigkeit in das Folgejahr übertragen. Die Beantragung der in das Folgejahr zu übertragenden Beträge erfolgt mit der Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung. In das Folgejahr 2022 wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i. H. v. 12.489.800,00 Euro übernommen. Die detaillierte Darstellung je Investition, kann unter 9.7 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltsermächtigungen im Ergeb- nishaushalt wurden nicht übertragen. Anhand der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Ermächtigungsüber- träge auf die jeweiligen Fachämter entfallen: Im Rahmen des vorhergehenden Jahresabschlusses 2020 wurden zum Vergleich 12.961.700,00 Euro in das Jahr 2021 übertragen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 63.225.856 65.039.169 1.813.313 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 160 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Im Haushaltsjahr 2021 wurde dem Bodenseekreis eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,50 Mio. Euro eingeräumt. Es war jedoch keine Kreditaufnahme notwendig, wodurch die Ermäch- tigung verfallen ist. Im Jahr 2021 wurde lediglich eine Umschuldung in Höhe von 1,25 Mio. Euro getätigt. 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewähr- leistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungser- mächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleich- wertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 8.8.1 Bürgschaften Im Laufe des Jahres 2020 tilgte die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) die letzten Raten der beiden Darlehen, für welche der Bodenseekreis – gemeinsam mit der Stadt Friedrichsha- fen – Bürgschaften ausgereicht hatte. Daher hat der Bodenseekreis bereits seit dem 31. De- zember 2020 keine Bürgschaften mehr auszuweisen. Eine neue Bürgschaft gegenüber er LZ Horizon GmbH & Co.KG wurde erst Jahr 2022 gewährt und ist in den nächsten Rechenschaftsbericht aufzunehmen. 8.8.2 Gewährleistungen Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistungen übernommen. 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Sofern Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltsplanung in Anspruch genommen wur- den, ist dies bei 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen erwähnt. Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 161 8.8.4 Gewährträgerschaften Begünstigter Art der Belastung DRK Rettungsdienst Bodensee- Oberschwaben gGmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 33,33 % Stadt Friedrichshafen über die Kli- nikum Friedrichshafen GmbH für die Klinik Tettnang GmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 5,10 % der Klinik Tettnang GmbH Stiftung Naturschutzzentrum Eris- kirch Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 30,00 % 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2021 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 218.609 Men- schen (30. Juni 2021), was einer Bevölke- rungsdichte von rd. 329 Einwohner/km² ent- spricht. 200.000 202.000 204.000 206.000 208.000 210.000 212.000 214.000 216.000 218.000 220.000 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. https://www.google.de/url?sa=i&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiDh5nFgLrbAhVSZ1AKHcQVDnAQjRx6BAgBEAU&url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/&psig=AOvVaw3k84Y_CthsnAowOgNIG1Nr&ust=1528201535722025 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 162 Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Weiterhin sind „ÜB“ und „TT“ zulässig. Landrat ist Lothar Wölfle (CDU). Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Landrat ist Lothar Wölfle. Er wurde am 14. Mai 2007 ge- wählt und am 24. Februar 2015 zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Erster Landesbeamter Herr Keckeisen ist seit dem 1. Juni 2019 Erster Landesbeamter des Bodenseekreises. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 26. Mai 2019 statt (erste Sitzung am 23. Juli 2019). Somit finden die Neuwahlen gemäß dem Turnus im Jahr 2024 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2021 15 Sitze CDU 14 Sitze Freie Wähler 13 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 6 Sitze SPD 3 Sitze AfD 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 163 Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Name CDU Brotzer, Dr. Achim Lamm, Edgar Ehrle, Manfred Mayer-Lay, Volker Härle, Manfred Meschenmoser, Jochen Henne, Johannes Plösser, Manuel Hornstein, Günter Riedmann, Georg Köhler, Dr. Stefan Stukle, Jürgen Krafft, Achim Ausgeschieden: Freie Wähler Aigner, Arman Meschenmoser, Jochen Amann, Frank Meßmer, Ralf Bär, Hansjörg Ortlieb, Eberhard Dreher, Robert Rößler, Wolfgang Hoehne, Dr. Dagmar Rupp, Martin Kugel, Elisabeth Scherer, Robert Mainberger, Dieter Wengert, Henrik Ausgeschieden: - Bündnis 90/ Becker, Evmarie Hecht-Fluhr, Christa Die Grünen Becker, Sabine Krimmel, Jakob Böhlen, Markus Lattner, Ralf Brauchle, Peter Lenski, Ulrike Faden, Helmut Queri, Prof. Dr. Silvia Hahn, Martin Rehm, Andrea Horras, Tim Ausgeschieden: - SPD Mattes, Dr. Boris Wagner, Britta Sauter, Ingrid Zeller, Norbert Stauber, Dieter Zeitler, Jan Ausgeschieden: - AfD Döschl. Dr. Ralf Högel, Christoph Gallandt, Detlev FDP Brugger, Gerhard Wetzel, Dr. Hans-Peter Lamparsky, Gaby Ausgeschieden: - Die Linke Fessler, Joachim Salerno, Roberto Ausgeschieden: - Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 164 Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (16 Mitglieder) Name Name Aigner, Arman Mattes, Dr. Boris Becker, Sabine Meschenmoser, Fabian Böhlen, Markus Meßmer, Ralf Gallandt, Detlev Ortlieb, Eberhard Hecht-Fluhr, Christa Riedmann, Georg Hornstein, Günter Wengert, Henrik Krafft, Achim Zeitler, Jan Lamparsky, Gaby Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Umwelt und Technik (16 Mitglieder) Name Name Amann, Frank Mayer-Lay, Volker Becker, Sabine Meschenmoser, Jochen Brugger, Gerhard Plösser, Manuel Faden, Helmut Rehm, Andrea Härle, Manfred Rupp, Martin Henne, Johannes Scherer, Robert Högel, Christoph Stauber, Dieter Lattner, Ralf Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Soziales und Gesundheit (16 Mitglieder) Name Name Brauchle, Peter Queri, Prof. Dr. Döschl, Dr. Ralf Rößler, Wolfgang Ehrle, Manfred Salerno, Roberto Hecht-Fluhr, Christa Sauter, Ingrid Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Dr. Josef Jäger, Dr. Detlev Stukle, Jürgen Kugel, Elisabeth Wetzel, Dr. Hans-Peter Meßmer, Ralf Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Nahverkehr (16 Mitglieder) Name Name Bär, Hansjörg Kugel, Elisabeth Becker, Evmarie Lamm, Edgar Dreher, Robert Lamparsky, Gaby Faden, Helmut Lattner, Ralf Gallandt, Detlev Mainberger, Dieter Henne, Johannes Riedmann, Georg Köhler, Dr. Stefan Wagner, Britta Krimmel, Jakob Zeitler, Jan Ausgeschieden: - Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 165 Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Name Battisti, Alfredo Kugel, Elisabeth Berner, Roland Kuon, Jörg Bertel, Michael Lenski, Ulrike Broszat, Karin Paulsen, Sebastian Demmer, Petra Queri, Prof. Dr. Silvia Dohrendorf, Annika Rooschüz, Steffen Ehrle, Manfred Rößler, Wolfgang Geiger-Riess, Mirijam Salerno, Roberto Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Ingrid Hoffmann, Gerhard Soth, Brigitte Högel, Christoph Stukle, Jürgen Horras, Tim Stumpf, Kathrin Jäger, Dr. Detlev Wetzel, Dr. Hans-Peter Keller, Petra Ausgeschieden: Schuler, Jürgen (bis 17.11.2021) Beratende Mitglieder Brennecke, Ralf Schilling, Simone Krämer, Konrad (ab 29.04.2021) Stürmer, Uwe Lange, Ines Völk, Günther Schäfer, Dr. Oliver (ab 29.03.2021) Ausgeschieden: Endres, Karin (bis 12.03.2021) Anzahl Sitzungen im Jahr 2021 6x Kreistag Ausschüsse 4x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AFVK)/ 1 davon NÖ 6x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 5x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 4x Jugendhilfeausschuss 2x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 166 9 Anlagen 9.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Verm.- zugänge im HHJ Verm.- abgänge im HHJ Umbuch- ungen im HHJ Zuschrei- bungen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Stand am 31.12. des HHJ 1. Immaterielle Vermögensgegen- stände 236.365,52 82.821,67 0,00 0,00 0,00 -180.352,25 138.834,94 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 207.221.475,31 17.931.402,02 -1.166.421,41 0,00 0,00 -10.172.411,00 213.836.444,92 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.889.794,90 40.848,65 -3.038,33 165,00 0,00 -1.874,92 9.925.895,30 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 88.221.084,12 1.561.256,58 0,00 22.304,07 0,00 -3.977.050,39 85.827.594,38 2.3 Infrastrukturvermögen 75.220.945,54 455.239,57 -825.952,67 9.646.611,73 0,00 -2.863.577,14 81.633.267,03 2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 7.708.376,72 129.499,09 -116.796,28 1.157.160,20 0,00 -830.380,15 8.047.859,58 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.322.834,40 54.117,50 0,00 0,00 0,00 0,00 2.376.951,90 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 6.634.185,63 334.505,38 -121.682,72 -27.008,80 0,00 -963.919,56 5.856.079,93 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 6.347.038,47 1.154.319,55 -80.830,25 614.476,47 0,00 -1.535.608,84 6.499.395,40 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 10.877.215,53 14.224.015,70 -18.121,16 -11.413.708,67 0,00 0,00 13.669.401,40 3. Finanzvermögen (ohne Forde- rungen und liquide Mittel) 47.095.566,73 3.339.384,74 -1.167.268,85 0,00 0,00 0,00 49.267.682,62 3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 0,00 -800,00 0,00 0,00 0,00 74.499,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammen- schlüssen 3.052.415,23 3.329.371,08 0,00 0,00 0,00 0,00 6.381.786,31 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 8.536.229,56 0,00 -1.163.912,39 0,00 0,00 0,00 7.372.317,17 3.5 Wertpapiere 35.431.622,69 10.013,66 -2.556,46 0,00 0,00 0,00 35.439.079,89 Insgesamt 254.556.407,56 21.353.608,43 -2.333.690,26 0,00 0,00 -10.352.763,25 263.220.562,48 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 167 9.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 12.130.267,97 567.351.177,92 568.473.837,38 0,00 0,00 11.007.608,51 2. Privatrechtliche Forderungen 4.973.262,40 56.614.706,55 56.609.489,86 0,00 0,00 4.978.479,09 Summe aller Forderungen 17.103.530,37 623.965.884,47 625.083.327,24 0,00 0,00 15.986.087,60 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 168 9.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jah- res zum 31.12. des HH-Jah- res davon Til- gungszah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. davon Til- gungszahlun- gen Zah- lungsziel über 1 bis 5 J. davon Til- gungszahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. Mehr (+) / weniger (-) im HHJahr 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. 22.228.636,11 18.264.048,25 3.085.378,91 3.110.537,82 16.032.719,38 -3.964.587,86 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. u.ä.. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 22.228.636,11 18.264.048,25 3.085.378,91 3.110.537,82 16.032.719,38 -3.964.587,86 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften 4.957.987,96 4.175.456,40 809.088,35 2.511.027,96 1.637.871,65 -782.531,56 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 27.186.624,07 22.439.504,65 3.894.467,26 5.621.565,78 17.670.591,03 -4.747.119,42 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. 22.228.636,11 18.264.048,25 3.085.378,91 3.110.537,82 16.032.719,38 -3.964.587,86 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. 4.957.987,96 4.175.456,40 809.088,35 2.511.027,96 1.637.871,65 -782.531,56 Zwischensumme 3.1 bis 3.4 27.186.624,07 22.439.504,65 3.894.467,26 5.621.565,78 17.670.591,03 -4.747.119,42 Abzgl. Schulden zw. KernHH u. Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Ge- samtschulden 27.186.624,07 22.439.504,65 3.894.467,26 5.621.565,78 17.670.591,03 -4.747.119,42 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 169 9.4 Rückstellungspiegel Art der Rückstellung Stand der Rück- stellung zum 01.01. des Haus- haltsjahres Umgliede- rung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rück- stellung zum 31.12. des Haushaltsjahres EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 9 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (§41 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) 834.971 € 0 € 371.505 € 0 € -340.152 € -25.474 € 840.849 € 3.1.1 ATZ-Rückstellungen 834.971 € 0 € 371.505 € -340.152 € -25.474 € 840.849 € 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) 1.483.243 € 0 € 92.720 € 0 € 0 € 0 € 1.575.963 € 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstel- lungen für Abfalldeponien ( § 41 Abs. 1 Nr. 3 GenHVO) 27.975.296 € 0 € 1.127.966 € 709.933 € -2.099.493 € 0 € 27.003.769 € 3.3.1 Nachsorge Weiherberg 24.737.290 € 0 € 685.137 € 618.793 € -1.885.373 € 0 € 23.537.054 € 3.3.2 Nachsorge Hakspiel 527.657 € 0 € 12.452 € 12.452 € -66.454 € 0 € 473.655 € 3.3.3 Nachsorge Dillmannshof 682.454 € 0 € 16.619 € 16.619 € -66.954 € 0 € 632.119 € 3.3.4 Nachsorge Bermatingen 500.085 € 0 € 12.242 € 12.242 € -46.670 € 0 € 465.657 € 3.3.5 Nachsorge Überlingen Nord 528.275 € 0 € 13.344 € 13.344 € -34.042 € 0 € 507.577 € 3.3.6 Nachsorge Überlingen Ost 999.535 € 0 € 388.172 € 36.483 € 0 € 0 € 1.387.707 € 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO) 0 € 0 € 1.857.383 € 0 € 0 € 0 € 1.857.383 € 3.4.1 Gebührenrückstellung Abfallgebühren 0 € 0 € 1.857.383 € 0 € 0 € 0 € 1.857.383 € 3.5 Altlastenrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 170 Art der Rückstellung Stand der Rück- stellung zum 01.01. des Haus- haltsjahres Umgliede- rung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rück- stellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften, Gewährleistungen und anhängingen Gerichtsverfahren ( § 41 Abs. 1 Nr.6 GemHVO) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.6.1 Rückstellungen für drohende Verpflich- tungen aus Bürgschaften 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.6.2 Rückstellungen für drohende Verpflich- tungen aus Gewährleistungen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.7 Sonstige Rückstellungen (§ 41 Abs. 2 Satz 1 GemHVO) 9.820.765 € 0 € 3.946.700 € 0 € -2.992.947 € -2.581.670 € 8.192.848 € 3.7.1 Rückstellungen für aussstehende Rechnungen (ab 100 T€ einzeln aufgeführt) 9.450.325 € 0 € 3.946.700 € 0 € -2.983.155 € -2.581.670 € 7.832.200 € Preisgeld Architektenwettbewerb 215.000 € 0 € 0 € -215.000 € 0 € 0 € BZM, NWT, Honorar 220.900 € 0 € 0 € -208.700 € -12.200 € 0 € BZM, NWT, Sanitär 234.000 € 0 € 0 € -234.000 € 0 € 0 € BZM, Fassade 1.600.000 € 0 € 0 € -1.362.483 € -237.517 € 0 € Spitzabrechnung Asyl 2016 1.694.000 € 0 € 0 € 0 € -242.000 € 1.452.000 € Spitzabrechnung Asyl 2017 1.700.200 € 0 € 0 € 0 € -530.000 € 1.170.200 € Spitzabrechnung Asyl 2018 2.300.000 € 0 € 0 € 0 € -1.364.000 € 936.000 € Land BW, Nettoaufw. Geduldete 2017+2018 310.775 € 0 € 0 € -310.775 € 0 € 0 € Asyl, Sozialleistungen, Verwaltungsaufg. 0 € 0 € 111.300 € 0 € 0 € 111.300 € CDS Elektrotechnik, Honorar 0 € 0 € 133.000 € 0 € 0 € 133.000 € DBT, Nachzahlung Steuer Gesellschafter 0 € 0 € 215.000 € 0 € 0 € 215.000 € LRA Ravensburg, Abrecnung ÖPNV 0 € 0 € 510.000 € 0 € 0 € 510.000 € Einrichtungsträger Weiterl. Corona-Hilfen 0 € 0 € 697.000 € 0 € 0 € 697.000 € BZM Elektroarbeiten 0 € 0 € 650.000 € 0 € 0 € 650.000 € BZM Elektroarbeiten 0 € 0 € 125.700 € 0 € 0 € 125.700 € BZM NWT 0 € 0 € 140.000 € 0 € 0 € 140.000 € Weitere Rückstellungen in Summe 1.175.450 € 0 € 1.364.700 € -652.197 € -195.953 € 1.692.000 € Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 171 Art der Rückstellung Stand der Rück- stellung zum 01.01. des Haus- haltsjahres Umgliede- rung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rück- stellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.7.1 Rückstellungen für Rückbau (ab 10 T€ einzeln aufgeführt) 370.440 € 0 € 0 € 0 € -9.792 € 0 € 360.648 € Kressbronn, Argenstraße 82 30.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 30.000 € Markdorf, Rudolf-Diesel-Straße 13A 12.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 12.000 € Friedrichshafen, Rudolf-Diesel-Straße 13 64.351 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.351 € Immenstaad, Kapellenweg 6 52.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 52.800 € Friedrichshafen, Hirschlatter Straße 2 17.280 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 17.280 € Friedrichshafen, Ziegeleistraße 3 20.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 20.400 € Friedrichshafen, Ehlerstraße 26 15.984 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 15.984 € Friedrichshafen, Benzstraße 11 23.856 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.856 € Friedrichshafen, Steibensteg 7 25.200 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.200 € Friedrichshafen, Narzissenstraße 23.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.400 € Friedrichshafen, Kirchstraße 24 25.560 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.560 € Friedrichshafen, Riedweg 16 14.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 14.400 € Weitere Rückstellungen in Summe 45.209 € 0 € 0 € 0 € -9.792 € 0 € 35.417 € Summe aller Rückstellungen 40.114.275 € 0 € 7.396.274 € 709.933 € -5.432.592 € -2.607.144 € 39.470.813 € Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 172 9.5 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten [1] Finanz- rechnung Vorjahr Finanz- rechnung Rechnungsjahr Euro Euro 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 26.927.672,92 28.483.912,98 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnis- rechnung (§ 50, § 3 Nr. 17 GemHVO) 25.457.392,03 19.472.513,85 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechnung aus Investitionstätigkeit (§ 50, § 3 Nr. 31 GemHVO) -23.286.852,71 -13.538.439,92 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (§ 50, § 3 Nr. 35 GemHVO) -151.711,00 -5.642.587,86 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksa- men Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) -462.588,26 -21.890,21 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahres- ende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 28.483.912,98 28.753.508,84 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahres- ende 10.115.818,69 10.123.275,89 7b + Investmentzertifikate, Kapital- und Geldmarktpa- piere und sonstige Wertpapiere 25.315.804,00 25.315.804,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen und Son- dervermögen 0,00 0,00 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -132.246,95 -137.493,31 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 63.783.288,72 64.055.095,42 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) -12.961.700,00 -12.489.800,00 11 + aus nicht in Anspruch genommenen Krediter- mächtigungen (auch aus Vorjahren) Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen 0,00 0,00 12 + übertragene Ermächtigungen für Inv.-Zuwendun- gen,-Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 0,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 50.821.588,72 51.565.295,42 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0,00 - Investitionsrücklage 0,00 0,00 - Rücklage Stiftung Reis -2.557,10 -2.557,10 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 15a - Lohn- und Gehaltsrückstellungen -834.970,55 -840.849,48 15b - Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.483.243,22 -1.575.963,42 15c - Nachsorgerückstellung -27.975.296,00 -27.003.769,00 15d - Gebührenüberschussrückstellung 0,00 -1.857.383,04 15e - Altlastenrückstellung 0,00 0,00 15f - Sonstige Rückstellungen -9.820.764,96 -8.192.847,96 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 10.704.756,89 12.091.925,42 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.658.802 5.983.225 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 173 9.6 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2019 2020 2021 2022 2023 2024 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro 17.335.694 8.121.549 9.826.235 0 0 0 0030 Betrag je Einwohner Euro/ EW 79,68 37,27 44,95 0,00 0,00 0,00 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -105,63 -102,41 -102,77 -100,00 -100,00 -100,00 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro 53.237.604 62.374.076 67.530.696 90.318.000 93.044.900 91.019.900 0080 Betrag je Einwohner Euro/ EW 244,69 286,25 308,91 413,15 425,62 416,36 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % -17,30 -18,47 -19,03 -24,80 -25,36 -24,80 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 35.901.907 -54.252.527 -57.704.461 63.519.000 66.314.900 66.289.900 0120 Betrag je Einwohner Euro/ EW 165,01 -248,98 -263,96 290,56 303,35 303,23 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % -11,66 16,07 16,26 -17,44 -18,07 -18,06 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro -3.594.237 -1.394.727 -652.079 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro 13.741.457 6.726.822 9.174.156 0 0 0 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 21.662.577 25.457.392 19.472.514 8.624.020 8.637.300 8.142.600 0210 Betrag je Einwohner Euro/ EW 99,57 116,83 89,07 39,45 39,51 37,25 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag 3.084.300 2.793.489 3.431.713 -4.000.000 -5.000.000 -5.300.000 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 24.400.792 28.250.881 22.904.227 4.624.020 3.637.300 2.842.600 0260 Betrag je Einwohner Euro/ EW 112,15 129,65 104,77 21,15 16,64 13,00 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 5.556.753 5.658.802 6.346.817 6.300.000 6.700.000 7.000.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 26.927.673 28.483.913 28.753.509 39.928.819 37.488.019 26.647.919 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro 170.740.787 177.467.609 186.641.765 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro 121.654.096 120.259.369 119.607.290 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 56,84 57,48 58,80 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 43,16 42,52 41,20 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 119,13 122,66 120,19 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro 28.021.173 27.186.624 22.439.505 --- --- --- 0450 Betrag je Einwohner Euro/ EW 128,79 124,77 102,65 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € 761.785 -151.711 -5.642.588 0 6.000.000 7.200.000 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 174 9.7 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 F105501901 Finanzierungsleas- ing Netzwerk-Redesign -216.381 0 -86.668 -86.668 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -216.381 0 -86.668 -86.668 0 0 0 F310501601 Tilgung Finanzier- ungsdarlehen AL 77 -725.015 -695.900 -695.864 36 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -725.015 -695.900 -695.864 36 0 0 0 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 22.198 22.500 0 -22.500 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 22.198 22.500 0 -22.500 0 0 0 F611701602 Darlehen an DBT 0 84.000 84.000 0 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 0 84.000 84.000 0 0 0 0 F611701603 Darlehen an Flu- ghafen Friedrichshafen GmbH 0 200.000 0 -200.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 0 200.000 0 -200.000 0 0 0 F611701701 Darlehen an RITZ -3.789.858 1.500.000 1.057.381 -442.619 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 2.210.142 1.500.000 1.057.381 -442.619 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -6.000.000 0 0 0 0 0 0 F611701802 Darlehen an Flu- ghafen FN 0 85.000 0 -85.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 0 85.000 0 -85.000 0 0 0 F611701803 Gesellschafterdar- lehen an Flughafen FN GmbH -2.284.040 102.700 0 -102.700 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 0 102.700 0 -102.700 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -2.284.040 0 0 0 0 0 0 F611702101 Darlehen an FFG GmbH 0 -1.765.000 0 1.765.000 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.765.000 0 1.765.000 0 0 0 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware 0 -60.000 0 60.000 0 -60.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -60.000 0 60.000 0 -60.000 0 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellenVermögensge- genständen 0 0 0 0 0 0 -50.000 I011502101 Beteiligung LZB Hori- zon GmbH 0 0 -10.326 -10.326 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 0 -10.326 -10.326 0 0 0 I011502102 Kapitaleinlage LZ Horizon GmbH & Co. KG 0 0 -3.319.045 -3.319.045 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 0 -3.319.045 -3.319.045 0 0 0 I030801601 Ankäufe Kun- stsammlung (OEW-Mittel) 0 0 -33 -33 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 175 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 28.132 0 52.300 52.300 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -28.132 0 -52.333 -52.333 0 0 0 I100302001 Lizenzen - Erweiter- ung u. Ausbau E-Akte ENAIO -28.917 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -28.917 0 0 0 0 0 0 I100302002 Beschaffung Lizenz Software "Raumreservierung" -16.142 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.142 0 0 0 0 0 0 I100302003 Umstellung Telefonie (SIP) -16.774 -28.000 0 28.000 0 -28.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.146 -28.000 0 28.000 0 -28.000 0 I100302004 Beschaffung Filmproduktion Ausbildung -11.662 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.662 0 0 0 0 0 0 I100302101 Telefonie - Erweiter- ung 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 I100302102 Enaio (E-Akte) 0 -22.000 -5.259 16.741 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -22.000 -5.259 16.741 0 0 0 I100302103 Managementsystem Governance, Risk & Compliance 0 0 -23.403 -23.403 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -23.403 -23.403 0 0 0 I100302104 Beschaffung Enaio Classify-Lizenz 0 0 -16.898 -16.898 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -16.898 -16.898 0 0 0 I100302105 Beschaffung easescreen-Lizenzen 0 0 -3.982 -3.982 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.982 -3.982 0 0 0 I100302106 Beschaffung Vi- renschutz-Lizenzen 0 0 -2.374 -2.374 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -2.374 -2.374 0 0 0 I100302107 Beschaffung Cap- ture-Lizenz (Enaio Server) 0 0 -4.129 -4.129 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.129 -4.129 0 0 0 I100501901 Elektronische Schlie- ßanlage Flächenkonzeption -169.656 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -169.656 0 0 0 0 0 0 I100901902 Beschaffung Dienstfahrzeug Asyl -4.100 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.100 0 0 0 0 0 0 I100902001 Beschaffung Fahr- zeug Forstamt -21.702 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.702 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 176 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I100902003 Beschaffung Fahr- zeug Abfallwirtschaftsamt -19.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.000 0 0 0 0 0 0 I100902004 Beschaffung Fahr- zeug Landwirtschaftsamt -30.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 0 0 0 0 0 0 I100902005 Beschaffung Fahr- zeug Bau-u.Liegenschafts. HM Asyl -18.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 0 0 0 0 0 0 I100902006 Beschaffung Router Erw. Sprachkanäle Homeoffice -2.911 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.911 0 0 0 0 0 0 I100902007 Beschaffung Vespa Elettrica -6.137 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.137 0 0 0 0 0 0 I100902101 Beschaffung Fahr- zeug Forstamt 0 -25.000 -24.034 966 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -24.034 966 0 0 0 I100902103 Verkauf Verm. aus Zentraler Fuhrparkverwaltung 0 0 36.489 36.489 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 36.489 36.489 0 0 0 I100902105 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA Asyl 0 0 -24.500 -24.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -24.500 -24.500 0 0 0 I101001601 Konzept/Umsetzung -1.029 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.029 0 0 0 0 0 0 I101001801 Automatische Schlü- sselausgabe 0 -12.500 0 12.500 0 -12.500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.500 0 12.500 0 -12.500 0 I101002002 Beschaffung Wand- kühlregal für Casino -8.832 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.832 0 0 0 0 0 0 I101002003 Beschaffung Möbel Besprechungsecke EDV -8.782 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.782 0 0 0 0 0 0 I101002004 Beschaffung Fotobox -6.220 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.220 0 0 0 0 0 0 I101002005 Beschaffung Switche -61.011 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.011 0 0 0 0 0 0 I101002006 Beschaffung Tablet 0 0 -1.400 -1.400 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.400 -1.400 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 177 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I101002101 Beschaffung Konfer- enztechnik 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 I101002102 Netzwerk WLAN Re- design 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 I101002103 Netzwerkerweiterung Geräte 0 -32.000 0 32.000 0 0 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -32.000 0 32.000 0 0 -15.000 I101002104 Beschaffung EDV- Geräte > 800 € 0 -5.000 -2.387 2.613 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -2.387 2.613 0 0 0 I101002105 Beschaff. medi- entechnische Ausstatt. Glärnischsaal 0 0 -2.932 -2.932 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.932 -2.932 0 0 0 I101002106 Beschaffung Bür- ostuhl für Dezernenten Büro 0 0 -1.776 -1.776 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.776 -1.776 0 0 0 I111001702 Einrichtung Ver- wahrstellen (Kühlzell. + Metallco.) 21.426 0 18.553 18.553 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 21.426 0 18.553 18.553 0 0 0 I111002101 Stand-Kühlschrank 0 0 -1.187 -1.187 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.187 -1.187 0 0 0 I111002102 Beschaffung mobile Kühlbox 0 0 -1.009 -1.009 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.009 -1.009 0 0 0 I120302001 Beschaffung Verwal- tungssoftware "syBOS" 0 -19.000 0 19.000 0 -14.800 -19.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -19.000 0 19.000 0 -14.800 0 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellenVermögensge- genständen 0 0 0 0 0 0 -19.000 I120302101 Software Erweiterung Lageführung Fireboard 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellenVermögensge- genständen 0 0 0 0 0 0 -5.000 I120601901 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung -288.694 0 -5.198 -5.198 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -288.694 0 -5.198 -5.198 0 0 0 I120602101 Semistationäre Mes- sanlage 0 -200.000 -152.675 47.325 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 -152.675 47.325 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 178 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I120602102 Beschaffung Equip- ment mob. Geschwindigkeitsmessung 0 0 -26.775 -26.775 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -26.775 -26.775 0 0 0 I120602103 Beschaff. Einschübe stat. Geschwindigkeitsüberw. 0 0 -130.181 -130.181 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -130.181 -130.181 0 0 0 I120901802 Beschaffung WLF (Wechselladefahrzeug) -137.212 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 61.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -198.212 0 0 0 0 0 0 I121001601 Abrollbeh. Gefahren- gut FF Friedrichshafen 23.050 23.050 23.050 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 23.050 23.050 23.050 0 0 0 0 I121001602 Abrollbeh. Gefahren- gut FF Überlingen 23.050 23.050 23.050 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 23.050 23.050 23.050 0 0 0 0 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis 275.298 0 -10.863 -10.863 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 275.298 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -10.863 -10.863 0 0 0 I121001801 Ersatzbeschaffung Atemschutzger. FN/ÜB -27.563 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.563 0 0 0 0 0 0 I121001901 Beschaffung Digitaler Alarm Umsetzer (DAU) 9.200 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 11.689 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.489 0 0 0 0 0 0 I121002001 Beschaffung Drohne 0 -14.000 -9.753 4.247 0 -14.000 -4.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.000 -9.753 4.247 0 -14.000 -4.000 I121002002 Beschaffung Sat.Te- lefon für Einsatzleitwagen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 0 I121002003 Anbindung Leitstelle an Digitalfunk -260 -21.000 0 21.000 0 -21.000 -21.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -260 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -21.000 0 21.000 0 -21.000 -21.000 I121002004 Beschaffung Rollcon- tainer Schwerl./Heben für GW-L -8.000 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -8.000 0 0 0 0 0 0 I121002005 Beschaffung Alarm- ierungssystem Verwaltungsstab -1.636 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.636 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 179 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I121002006 Beschaffung Digitaler Alarm Umsetzer (DAU) 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 11.913 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.913 0 0 0 0 0 0 I121002007 Beschaffung Digi- talfunkausstattung Stellv. Kreisb. 0 -10.000 -8.839 1.161 0 -10.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -6.853 -6.853 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -1.986 8.014 0 -10.000 0 I121002008 Beschaff. Ausstatt. z. Eindämmung Corona-Pandemie -21.151 0 90.401 90.401 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 159.456 0 90.401 90.401 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -180.607 0 0 0 0 0 0 I121002101 Ersatzbeschaffungen Pressluftatmer Atemschutzstr. 0 -20.000 -19.016 984 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -2.005 -2.005 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -17.011 2.989 0 0 0 I121002102 Ersatzbeschaffung Abrollbehälter FN/ÜB 0 -10.000 -13.135 -3.135 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -13.135 -3.135 0 0 0 I121002103 Sprechfunkausbild- ung: Digitalfunk, Geräteausstatt. 0 -10.000 -9.191 809 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -9.191 809 0 0 0 I121002104 Ersatz DAU (Digitaler Alarmumsetzer) 0 -18.000 -23.512 -5.512 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 6.000 0 -6.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -24.000 -23.512 488 0 0 0 I121002105 Ergänzung/Ausstat- tung Abrollbehälter Füh- rungsstab 0 -12.000 -6.213 5.787 0 0 -5.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -6.213 -6.213 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 0 12.000 0 0 -5.000 I122251801 Zuschuss Stadt ÜB Beschaffung RW -126.807 -66.000 -66.901 -901 0 -53.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -126.807 -66.000 -66.901 -901 0 -53.000 0 I130301801 Anbindung Kunden- steuerung weiterer Ämter 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I130302002 Beschaffung Schnittst. Communal cc zu Ser- vice BW 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 0 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellenVermögensge- genständen 0 0 0 0 0 0 -10.000 I130302003 Beschaffung Schnittstelle FSW zu ENAIO -5.831 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 180 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.831 0 0 0 0 0 0 I130302101 Beschaffung Aufrufsystem 0 0 -11.008 -11.008 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -11.008 -11.008 0 0 0 I131001901 Beschaffung 115 Zah- len Behördenrufnummer -339 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -339 0 0 0 0 0 0 I200601902 Elektrifizierung Bo- denseegürtelbahn 300.379 -2.692.200 -252.853 2.439.347 0 -963.000 -2.439.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 440.173 0 1.536.347 1.536.347 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -139.794 -2.692.200 -1.789.200 903.000 0 -963.000 -2.439.000 I200602001 Beschaffung Digi- tales Fahrgastinfor- mationssystem 0 -170.000 0 170.000 0 -170.000 -170.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -170.000 0 170.000 0 -170.000 -170.000 I200602101 Backbone Boden- seekreis 0 -200.000 -179.750 20.250 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -179.750 -179.750 0 0 0 I201001901 Beschaffung Multi- funktionstisch LGS -7.800 0 0 0 0 0 0 I201001902 Investitionskosten- zuschuss Ritz GmbH -52.077 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -52.077 0 0 0 0 0 0 I201002101 Beschaffung Model- leisenbahnanlage (LGS ÜB) 0 0 -37.307 -37.307 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -37.307 -37.307 0 0 0 I201401901 Stammkapital Zweck- verband Breitband -200.000 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -200.000 0 0 0 0 0 0 I201502101 Erhöhung Eigen- kapital Verkehrsverbund 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I211002101 Beschaffung SAPOS Empfänger 0 -27.000 -8.046 18.954 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -27.000 -8.046 18.954 0 0 0 I211002102 Beschaffung Ver- messungsdrohne 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 I221002101 Anbindung Pflan- zenschutzberatung Interflex 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutzflächen 409 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 409 0 0 0 0 0 0 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" 741 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 181 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 741 0 0 0 0 0 0 I230402001 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -7.279 -17.000 -13.819 3.182 0 -17.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 16.983 0 24.655 24.655 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -24.262 -17.000 -38.473 -21.473 0 -17.000 0 I230501801 Erhöhung Stam- mkapital ReKo GmbH -146 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -146 0 0 0 0 0 0 I230502001 Beweidung Klufterner Ried 0 -30.000 -2.974 27.026 0 -30.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.974 -2.974 0 0 0 I232252001 Anteil Investi- tionskostenzuschuss 2020 -1.576 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -1.576 0 0 0 0 0 0 I232252101 Anteil Investi- tionskostenzuschuss 2021 0 0 -918 -918 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -918 -918 0 0 0 I300301601 Software Fi- nanzwesen -9.758 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.758 0 0 0 0 0 0 I300302101 Beschaffung Be- teiligungssoftware 0 -50.000 0 50.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 0 I310302002 Beschaffung Firewall (HOGA TT) -1.418 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.418 0 0 0 0 0 0 I310302101 Beschaffung Einmal- lizenzen (KMZ) 0 0 -3.570 -3.570 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.570 -3.570 0 0 0 I310402001 Verkauf land- wirtschaftl. Teilfläche 2.331 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 2.331 0 0 0 0 0 0 I310402101 Veräußerung Freifläche (Flst. 1447 Tettnang) 0 0 3.674 3.674 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 3.337 3.337 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 0 0 337 337 0 0 0 I310501605 Alte Sporthalle Sani- erung BZM -2.066.646 351.600 1.699.273 1.347.673 0 -167.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.047.796 518.600 1.532.875 1.014.275 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.780.833 -167.000 79.196 246.196 0 -167.000 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 182 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.093 0 0 0 0 0 0 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -65.620 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -65.620 0 0 0 0 0 0 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -5.941 -17.000 0 17.000 0 -17.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.941 -17.000 0 17.000 0 -17.000 0 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -82.178 -335.000 0 335.000 0 -335.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -335.000 0 335.000 0 -335.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -82.178 0 0 0 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -282.167 -665.700 -233.071 432.629 0 -745.000 -427.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 96.430 79.300 13.738 -65.562 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -372.514 -745.000 -141.051 603.949 0 -745.000 -427.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.083 0 -105.758 -105.758 0 0 0 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -747.805 -1.696.000 -1.200.686 495.314 0 -206.000 -489.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 5.668 10.000 419.447 409.447 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -632.017 -1.706.000 -1.602.713 103.287 0 -206.000 -489.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.267 0 0 0 0 0 0 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST -2.898 -101.000 0 101.000 0 -101.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -101.000 0 101.000 0 -101.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 19 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.839 0 0 0 0 0 0 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) 150.743 -200.000 326.798 526.798 0 -200.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 150.743 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 344.320 544.320 0 -200.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -17.522 -17.522 0 0 0 I310501806 Sanierung Außenbe- leuchtung / Umr. a. LED (Hoga TT) -31.692 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -29.443 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.249 0 0 0 0 0 0 I310501809 Klimatisierung und Beleuchtung (Galerie Meersburg) -180.020 0 36.777 36.777 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 36.592 36.592 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -180.020 0 186 186 0 0 0 I310501817 Außenliegender Son- nenschutz (DHS) 0 -88.000 0 88.000 0 -88.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -88.000 0 88.000 0 -88.000 0 I310501903 Sanierung Außenan- lage (BZM) -36.050 -1.366.000 -478.123 887.877 0 0 -887.000 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 183 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 34.071 0 15.565 15.565 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -70.121 -1.366.000 -493.689 872.312 0 0 -887.000 I310501904 Moderniesierung der Außenbeleuchtung BSZ FN 93.311 0 13.218 13.218 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 243.208 0 13.218 13.218 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -144.559 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.338 0 0 0 0 0 0 I310502001 Anbringung Sonnen- schutz EST 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 0 I310502002 Grunderwerb Glärnischstraße 0 -340.000 0 340.000 0 -340.000 -340.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -340.000 0 340.000 0 -340.000 -340.000 I310502004 Kauf Salzguthalle Rickertsreute 0 0 -16.704 -16.704 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -16.704 -16.704 0 0 0 I310502103 Spielehaus (Pestaloz- zischule MD) 0 -15.000 -9.989 5.011 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -9.989 -9.989 0 0 0 I310502104 Verdunkelung Werk- statt 0 -67.000 0 67.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -67.000 0 67.000 0 0 0 I310502105 Umstrukturierung Kreismedienzentrum 0 0 -8.009 -8.009 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -4.155 -4.155 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.854 -3.854 0 0 0 I310502106 Errichtung Fahrradabstellplatz (BSZ ÜB) 0 0 -12.041 -12.041 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -12.041 -12.041 0 0 0 I310601901 Neubau Straßenmeis- terei Markdorf -184.379 -1.209.000 -5.653 1.203.348 0 -209.000 -1.186.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -209.000 0 209.000 0 -209.000 -209.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -184.379 -1.000.000 -5.653 994.348 0 0 -977.000 I310601902 Errichtung Brunnen Sportplatz BSZ FN -33.858 0 -17.153 -17.153 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -33.858 0 -17.153 -17.153 0 0 0 I310602001 Breitbandanschluss Pestalozzischule MD 0 -80.000 0 80.000 0 -80.000 -56.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -80.000 0 80.000 0 -80.000 -56.000 I310602002 Breitbandanschluss HOGA TT 0 -35.000 0 35.000 0 -35.000 -35.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -35.000 0 35.000 0 -35.000 -35.000 I310701901 Neue Asylunterkünfte 0 -107.000 0 107.000 0 -107.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -107.000 0 107.000 0 -107.000 0 I310901903 Storage-Austausch BZM Markdorf -8.997 0 7.198 7.198 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 184 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 7.198 7.198 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.997 0 0 0 0 0 0 I310901906 Austausch USV-An- lage (BSZ FN) -3.902 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.902 0 0 0 0 0 0 I310902001 Beschaffung Mittel- spannungsverteilung AL75 0 -90.000 0 90.000 0 -90.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -90.000 0 90.000 0 -90.000 0 I310902002 WLAN-Ausstattung BZM -91.164 -619.000 -437.303 181.697 0 0 -153.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 39.912 39.912 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -91.164 0 -477.215 -477.215 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -619.000 0 619.000 0 0 -153.000 I310902003 WLAN-Ausstattung HOGA TT -11.186 -95.000 -78.061 16.939 0 -16.000 -16.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -11.186 0 -78.061 -78.061 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -95.000 0 95.000 0 -16.000 -16.000 I310902004 WLAN-Ausstattung SBS -5.769 -9.700 -32.890 -23.190 0 -9.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.769 0 -32.890 -32.890 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.700 0 9.700 0 -9.000 0 I310902005 WLAN-Ausstattung BSZ ÜB -77.180 -405.000 -307.921 97.079 0 -14.000 -83.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -77.180 0 -307.921 -307.921 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -405.000 0 405.000 0 -14.000 -83.000 I310902006 WLAN-Ausstattung ESTT -10.108 -158.000 -174.394 -16.394 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.108 0 -174.394 -174.394 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -158.000 0 158.000 0 0 0 I310902007 WLAN-Ausstattung BSZ FN -95.996 -700.000 -605.581 94.419 0 -15.000 -78.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -95.996 0 -605.581 -605.581 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -700.000 0 700.000 0 -15.000 -78.000 I310902008 WLAN-Ausstattung Außenstelle JvLS -5.769 -9.700 -23.550 -13.850 0 -9.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.769 0 -23.550 -23.550 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.700 0 9.700 0 -9.000 0 I310902009 WLAN-Ausstattung PS MD -8.542 -53.000 -54.216 -1.216 0 -9.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.542 0 -54.216 -54.216 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -53.000 0 53.000 0 -9.000 0 I310902010 Austausch USV-An- lage (HOGA-TT) -3.142 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 185 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.142 0 0 0 0 0 0 I310902011 Beschaffung Einbruchmeldeanlage (GL 1-3) -1.566 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.566 0 0 0 0 0 0 I310902012 Einbruchmeldeanlage (BZM) -4.290 0 1.878 1.878 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.878 1.878 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -4.290 0 0 0 0 0 0 I310902101 Beschaffung PKW- Anhänger (BZM) 0 0 -4.894 -4.894 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.894 -4.894 0 0 0 I310902102 Beschaffung Traktor (BZM) 0 0 -28.280 -28.280 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -28.280 -28.280 0 0 0 I310902103 Beschaffung Server BZS FN 0 0 -34.734 -34.734 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -34.734 -34.734 0 0 0 I310902104 Beschaffung Storage BZS FN 0 0 -47.558 -47.558 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -47.558 -47.558 0 0 0 I310902105 Beschaffung Zwischenachsmähwerk (BZM) 0 0 -4.618 -4.618 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.618 -4.618 0 0 0 I311001817 Einrichtung Tier- körperverwahrstellen -7.029 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.029 0 0 0 0 0 0 I311001905 Einrichtung Ladesta- tionen AL75 - TG -207.995 -69.000 62.500 131.500 0 -69.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 62.500 62.500 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -207.995 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -69.000 0 69.000 0 -69.000 0 I311001906 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ FN) -5.950 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.950 0 0 0 0 0 0 I311002001 Beschaffung Hausmeistergeräte (BZM) -1.114 0 488 488 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 488 488 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.114 0 0 0 0 0 0 I311002002 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ ÜB) -4.318 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.318 0 0 0 0 0 0 I311002005 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ FN) -5.800 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 186 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.800 0 0 0 0 0 0 I311002006 Beschaffung Defibri- lator (HOGA TT) -1.390 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.390 0 0 0 0 0 0 I311002007 Innenliegender Son- nenschutz (CDS) -15.429 0 131 131 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 18.371 0 131 131 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -33.800 0 0 0 0 0 0 I311002008 Innenliegender Son- nenschutz (HES) 1.540 0 11 11 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.540 0 11 11 0 0 0 I311002009 Innenliegender Son- nenschutz (DHS) 2.131 0 15 15 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.131 0 15 15 0 0 0 I311002010 Beschaffung Sicher- heitsschrank (BZM) -1.463 0 640 640 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 640 640 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.463 0 0 0 0 0 0 I311002012 Beschaffung Kaf- feevollautomat (BSZ FN Cafete- ria) -7.054 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.081 0 0 0 0 0 0 I311002013 Beschaffung Kaf- feevollautomat (EST) -10.231 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.820 0 0 0 0 0 0 I311002014 Errichtung Fahrradabstellplatz (BSZ ÜB) -14.875 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -14.875 0 0 0 0 0 0 I311002015 Beschaffung Kochkessel (CDS) -2.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 0 0 0 0 0 0 I311002016 Beschaffung Zeiter- fassungssterminals Interflex -23.166 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -23.166 0 0 0 0 0 0 I311002017 Beschaffung Heißgetränkeautomat (BSZ FN) -5.617 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.617 0 0 0 0 0 0 I311002019 Beschaff. Ausstatt. z. Eindämmung Corona-Pandemie -1.467 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.467 0 0 0 0 0 0 I311002020 Ersatzbeschaffung Pumpe Beregnunsanlage (BSZ FN) -9.107 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.107 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 187 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I311002021 Beschaffung PoE- Switche (BZM) -14.749 0 6.035 6.035 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 6.035 6.035 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.749 0 0 0 0 0 0 I311002022 Beschaffung PoE- Switche (PS MD) -2.934 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.934 0 0 0 0 0 0 I311002024 Beschaffung Notstro- maggregat -87.467 -204.000 -215.662 -11.662 0 -204.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.467 0 -215.662 -215.662 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -204.000 0 204.000 0 -204.000 0 I311002025 Beschaffung Erste Hilfe Schrank (CVS) -3.513 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.513 0 0 0 0 0 0 I311002026 Beschaffung HP Pro- Book (BZM) -1.533 0 671 671 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 671 671 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.533 0 0 0 0 0 0 I311002027 Beschaffung Wartebänke GL 1-3 -14.676 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.676 0 0 0 0 0 0 I311002028 Beschaffung Wartebänke AL 75 -32.287 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -32.287 0 0 0 0 0 0 I311002029 Beschaffung Händet- rockner (BZM) -2.126 0 1.700 1.700 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.700 1.700 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.126 0 0 0 0 0 0 I311002034 Ersatzbeschaffung Bestellterminal Cafeteria (BZM) -2.343 0 884 884 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 884 884 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.020 0 0 0 0 0 0 I311002035 Erweiterung Vide- oüberwachungsanlage (BZM) -8.778 0 3.843 3.843 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 3.843 3.843 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.778 0 0 0 0 0 0 I311002101 Beschaffung Hausmeistergeräte (BZM) 0 -5.000 -3.310 1.690 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -3.310 1.690 0 0 0 I311002102 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ ÜB) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 188 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311002103 Beschaffung Hausmeistergeräte (GL1-3) 0 -5.000 -4.639 361 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.639 361 0 0 0 I311002104 Beschaffung Hausmeistergeräte (EST) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311002105 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ FN) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311002106 Beschaffung Sport- gerätehaus (BZM) 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 I311002107 Beschaffung Snack- /Getränkeautomaten (Cafe. BZM) 0 -15.000 -20.325 -5.325 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 -20.325 -5.325 0 0 0 I311002108 Einrichtung Ladesta- tionen GL 1-3 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I311002109 Errichtung Fahrradabstellplätze (GL 1-3) 0 -35.000 0 35.000 0 0 -35.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -35.000 0 35.000 0 0 -35.000 I311002110 Einrichtung Ladesta- tion AL 77 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311002111 Beschaffung Tisch- bohrmaschine (BZM) 0 0 -3.998 -3.998 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.998 -3.998 0 0 0 I311002113 Beschaff. Unterbo- dengestell Hochsprungmatte (BZM) 0 0 -1.270 -1.270 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.270 -1.270 0 0 0 I311002114 Beschaff. Industrie PC für Gebäudeleittechnik BZM 0 0 -7.376 -7.376 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -7.376 -7.376 0 0 0 I311002115 Beschaffung Snack- /Getränkeautomaten (BSZ ÜB) 0 0 -72.161 -72.161 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -72.161 -72.161 0 0 0 I311002116 Beschaffung elektr. Treppensteiger HM Asyl 0 0 -2.774 -2.774 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.774 -2.774 0 0 0 I311002117 Beschaffung Basket- ballanlage Sporthalle 1 (BZM) 0 0 -14.512 -14.512 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -14.512 -14.512 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 189 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I311002121 Beschaffung Tafel- wand (JZGS) 0 0 -2.381 -2.381 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.381 -2.381 0 0 0 I311002124 Beschaffung La- gerschrank (PS MD) 0 0 -16.458 -16.458 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -16.458 -16.458 0 0 0 I311002125 Beschaffung ReCup Rücknahmeautomat (BSZ ÜB) 0 0 -3.777 -3.777 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.777 -3.777 0 0 0 I311002126 Beschaffung Medi- entechnik (San. Klassenzimmer BZM) 0 0 -4.704 -4.704 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.704 -4.704 0 0 0 I319992101 Veräußerungen aus Anlagenbuchhaltung 0 0 25 25 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 25 25 0 0 0 I320502101 Kauf einer Fertiggar- age SM TT 0 0 -11.055 -11.055 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -11.055 -11.055 0 0 0 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -806.500 -2.680.000 -437.027 2.242.973 0 -2.680.000 -500.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 219.400 0 280.254 280.254 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.019.900 -2.680.000 -717.281 1.962.719 0 -2.680.000 -500.000 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf 17.805 -915.000 -522.507 392.493 0 -715.000 -365.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 104.884 200.000 0 -200.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.079 -1.015.000 -522.507 492.493 0 -615.000 -365.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg -17.242 -92.000 89.041 181.041 0 -92.000 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 44.521 44.521 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 0 0 44.521 44.521 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.163 -92.000 0 92.000 0 -92.000 0 I320601609 San. Fahrbahn Kip- penhausen-Ittendorf -263.830 -1.569.000 -823.048 745.953 0 -569.000 -500.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -263.830 -1.569.000 -823.048 745.953 0 -569.000 -500.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -43.152 0 39.238 39.238 0 0 -22.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 18.000 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -658 -658 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -61.152 0 43.670 43.670 0 0 -22.000 I320601612 K7760 Radweg 0 -14.000 44.218 58.218 0 -14.000 -32.000 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 24.222 24.222 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 190 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 0 0 24.222 24.222 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -14.000 -4.225 9.775 0 -14.000 -32.000 I320601615 K7742 Überquer- ungshilfe Schnetzenh./Un- terraderach -837 0 48.816 48.816 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 49.644 49.644 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -837 0 0 0 0 0 0 I320601616 K7749 Radweg Bait- enhausen-Schlosskirche 8.240 -98.000 2.642 100.642 0 -98.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 13.100 0 5.063 5.063 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.860 -98.000 -2.421 95.579 0 -98.000 0 I320601617 K7751 Urnau/Kreis- grenze Verbreit./Herst.Aus- weichst -18.786 -33.000 29.137 62.137 0 -33.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 29.137 29.137 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -33.000 0 33.000 0 -33.000 0 I320601702 K 7706 Neubau Rad- Gehweg Mückle und Gießenbrücke 19.589 90.000 14.012 -75.988 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 50.000 90.000 15.673 -74.327 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.411 0 -57 -57 0 0 0 I320601705 K7738 Neubau Rad- Gehweg u. Überquerungshilfe Grötz 0 -60.000 0 60.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -60.000 0 60.000 0 0 0 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Un- terrad -205.699 141.300 -1.657 -142.957 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 60.900 141.300 0 -141.300 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -1.629 -1.629 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -266.599 0 -27 -27 0 0 0 I320601710 K7785 Radfah- rerausleitung Ortsausgang Leustetten -80.960 15.000 0 -15.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 36.000 15.000 0 -15.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -116.960 0 0 0 0 0 0 I320601711 K7786 Neubau Rad- Gehweg Abigkreisel u. Burg- bergk. -20.318 -200.000 -39.877 160.123 0 0 -160.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.318 -200.000 -39.877 160.123 0 0 -160.000 I320601801 K 7742 ÜQH Un- terraderach 13.893 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 13.893 0 0 0 0 0 0 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -99.792 -1.181.000 -13.520 1.167.480 0 -81.000 -1.150.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -99.792 -1.181.000 -13.520 1.167.480 0 -81.000 -1.150.000 I320601804 K 7749 Instands. Bau- werk ü. Bermat. Bach OD Berm. -149.831 -58.000 0 58.000 0 -58.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -149.831 -58.000 0 58.000 0 -58.000 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 191 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I320601805 K 7737 Grundhafte In- stands. Stützwand bei FN-Berg -20.040 -378.000 -347.353 30.647 0 -378.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.040 -378.000 -347.353 30.647 0 -378.000 0 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau 0 -498.000 0 498.000 0 -48.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -498.000 0 498.000 0 -48.000 0 I320601807 K 7732 Anpassung a. B30neu RV-Süd 258 0 0 0 0 0 0 I320601808 K 7759 Nordum- fahrung Neufrach 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II -45.858 -1.310.000 -353.722 956.278 0 -1.210.000 -450.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 400.000 518.400 118.400 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -365.000 0 365.000 0 -365.000 -365.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.087 -1.345.000 -857.297 487.703 0 -845.000 -85.000 I320601810 K7785 San. Frick- ingen-Leustetten - neu -3.026.404 -128.000 -731.877 -603.877 0 -128.000 -496.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 4.444 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.017.052 -128.000 -681.877 -553.877 0 -128.000 -496.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -50.000 -50.000 0 0 0 I320601901 K 7750 Ausbau zwischen Roggenbeuren und Harresheim -2.234 -346.000 -27.370 318.630 0 -166.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -160.000 0 160.000 0 -80.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.234 -186.000 -27.370 158.630 0 -86.000 0 I320601902 Ausbau Geh- u.Radweg K7742 / Schn. Ra. i.Z. B31n 0 -46.000 0 46.000 0 -46.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -46.000 0 46.000 0 -46.000 0 I320601904 K7767 Ausbau zw. Hattenweiler u. Kreisgrenze Sigm. -19.000 -75.000 -4.114 70.886 0 -25.000 -70.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -20.000 0 20.000 0 -10.000 -15.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -19.000 -55.000 -4.114 50.886 0 -15.000 -55.000 I320602001 K7782 BA II - Ausbau zw. Ahausen u. Grasbeuren 0 -240.000 0 240.000 0 -240.000 -239.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -25.000 0 25.000 0 -25.000 -25.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -215.000 0 215.000 0 -215.000 -214.000 I320602002 K7722 Radweg zw. Wolfzennen u. Bürgermoos 0 -69.000 0 69.000 0 -69.000 -60.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -69.000 0 69.000 0 -69.000 -60.000 I320602003 K7771 Neubau Rad- u. Gehweg zw. Owingen u. Bamb. -7.515 -110.000 -29.576 80.424 0 -110.000 -80.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.515 -110.000 -29.576 80.424 0 -110.000 -80.000 I320602004 K7713 Un- terrussenried - Ausweichbuchten - BA I 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 192 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I320602005 K7713 Un- terrussenried - Ausweichbuchten - BA II -265 0 -97.681 -97.681 0 0 -49.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -265 0 -97.681 -97.681 0 0 -49.000 I320602006 K7790 Überquer- ungshilfe Höll in Tettnang 0 -50.000 -2.912 47.088 0 -50.000 -47.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 -2.912 47.088 0 -50.000 -47.000 I320602007 Fahrbahnsani- erungsmaßnah. nach Lei- tungsbau Dritter -14.395 -100.000 0 100.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -14.395 -100.000 0 100.000 0 0 0 I320602008 Maßnahmen un- abhängiger Grunderwerb -1.592 -25.000 1.466 26.466 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 771 0 3.780 3.780 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 0 0 192 192 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.303 -25.000 -1.997 23.003 0 0 0 I320602009 Wildschutzzaun + Umzäunung Lagerpl. SM MD an K7742 -44.234 0 -26.810 -26.810 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -44.234 0 -26.810 -26.810 0 0 0 I320602010 Radwegnetzkonzep- tion -20.855 -20.000 -13.516 6.484 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.855 -20.000 -13.516 6.484 0 0 0 I320602011 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen -7.232 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.232 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 0 I320602102 Radschnellweg zwischen RV und FN 0 -130.000 0 130.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 0 130.000 0 0 0 I320602103 K7782 Radweg Ahausen-Grasbeuren -15.910 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -15.910 0 0 0 0 0 0 I320602104 K7742 Umbau Kreuzung in KVP Riedheimer Str. 0 -75.000 -31.000 44.000 0 0 -44.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 75.000 0 -75.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -150.000 -31.000 119.000 0 0 -44.000 I320602106 K7753 Fahrbahnaus- bau Homberg Kreisgrenze 0 0 -4.072 -4.072 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -4.072 -4.072 0 0 0 I320602107 K7793 Rückhalteklä- rbecken Kressbronn Retterschen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 I320602108 K7740 Radweg / Überquerungshilfe Sonnen- bergstr. FN 0 -30.000 0 30.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -30.000 0 30.000 0 0 0 I320602109 K7780 Lichtsig- nalanlage FGÜ Eriskirch-Maria- brunn 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 193 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I320602110 Ingenierbauwerke - Nachrüstung Sicherheitsausstat. 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 0 I320602111 Restabwicklung 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 10.000 0 -10.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 I320602113 K7772 Radwegver- breiterung Goldbach/Brünnens- bach 0 -30.000 0 30.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -30.000 0 30.000 0 0 0 I320602114 K7761 San. Fahrbahn Baitenh.-Grasb. 0 0 -322.698 -322.698 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -322.698 -322.698 0 0 -50.000 I320602115 K7744 San. Fahrbahn Autenweiler-Grünwangen 0 0 -675.941 -675.941 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -675.941 -675.941 0 0 -100.000 I320602116 K7712 San. Fahrbahn Prestenberg - Kreisgrenze RV 0 0 -363.561 -363.561 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -363.561 -363.561 0 0 -50.000 I320602117 K7744 Radwe- gerhöhung Autenweiler - Grünwangen 0 0 -42.288 -42.288 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -42.288 -42.288 0 0 0 I320902101 Verkauf Fahrzeuge 0 0 5.139 5.139 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 5.139 5.139 0 0 0 I320902201 Ersatzbeschaffung Randstreifenmähgerät 0 0 30.000 30.000 0 0 -30.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 30.000 30.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 0 0 -30.000 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro -973.669 -905.000 19.308 924.308 0 -200.000 -724.200 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 131.326 115.000 114.041 -959 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 18.700 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -575.537 0 -80.563 -80.563 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -292.861 -1.020.000 -14.171 1.005.829 0 -200.000 -724.200 I321001902 Erwerb Kleingeräte < 1.000 Euro -2.021 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.021 0 0 0 0 0 0 I321002101 Erwerb Kleingeräte < 5.000 Euro 0 -50.000 -25.121 24.879 0 0 -24.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 -25.121 24.879 0 0 -24.000 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) -86.586 -83.000 -38.915 44.085 0 -63.000 -24.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -86.505 0 -2.978 -2.978 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -83.000 0 83.000 0 -63.000 -24.000 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 194 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I322252001 Kostenbeteiligung K7785 Frickingen-Leustetten, KVP 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -20.000 0 20.000 0 -20.000 0 I322252101 Kostenbeteiligung K7755 Bettenbrunn-Steinsbrunn 0 -90.000 0 90.000 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -90.000 0 90.000 0 0 0 I330302101 Akutalisierung Wiegeprogramm Wertstoffhof MD 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 I330502001 Plattformtreppe Wert- stoffhof Markdorf -4.582 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.582 0 0 0 0 0 0 I330502102 Planungskosten Wertstoffhof Markdorf 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 I330502103 Pförtnerhäuschen Entsorgungszentrum Tettnang 0 0 -3.210 -3.210 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.210 -3.210 0 0 0 I330502104 Pförtnerhäuschen Entsorgungszentrum Überlingen 0 0 -3.210 -3.210 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.210 -3.210 0 0 0 I330502105 Pförtnerhäuschen Entsorgungszentrum Weiherberg 0 0 -3.210 -3.210 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.210 -3.210 0 0 0 I330601601 EZ Weiherberg Um- bau Abfallverladeplatz 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -89.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -89.000 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung 0 0 -1.458 -1.458 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -1.458 -1.458 0 0 0 I330601608 EZ Weiherberg Ba- sisabdichtung Los IVb -153.405 -1.391.800 -1.436.646 -44.846 0 -641.800 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -153.405 -1.391.800 -1.436.646 -44.846 0 -641.800 0 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -141.263 -1.752.000 -1.074.429 677.571 0 -352.000 -200.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -137.670 -1.752.000 -1.071.335 680.665 0 -352.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.593 0 -3.093 -3.093 0 0 0 I330602001 Fortführung Wert- stoffhofnetz 0 -145.000 0 145.000 0 -95.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -145.000 0 145.000 0 -95.000 -50.000 I330602101 Errichtung Photovol- taikanlage (EZ ÜB) 0 -75.000 -25.757 49.243 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -75.000 -25.757 49.243 0 0 -5.000 I330902001 Modernisierung der Wägetechnik (EZ) -7.699 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.585 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.114 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 195 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I331002001 Beschaffung Defibril- latoren (Entsorgungszentren) -3.906 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.906 0 0 0 0 0 0 I331002002 Beschaffung Ein- bauküche (EZ Weiherberg) -5.384 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.384 0 0 0 0 0 0 I340301901 Lizenzen Bibliothek- sprogramm (BZM-Bibliothek) 3.618 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 3.618 0 0 0 0 0 0 I340302002 Beschaff. MTS Soft- ware (CNC-Programiersoft.) (CDS) -4.350 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.350 0 0 0 0 0 0 I340302101 Beschaffung CNC- Brennschneide-Software (CDS) 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 I340302102 Beschaffung Speicherprogramierbare Steuer- ung (CDS) 0 -36.000 -28.939 7.061 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -10.000 -10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -36.000 -18.939 17.061 0 0 0 I340302103 Beschaffung Soft- ware Infors Minilab (DHS) 0 -3.000 -6.458 -3.458 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 -6.458 -3.458 0 0 0 I340302104 Softwareanpassung (EST) 0 -10.000 -2.105 7.895 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -2.105 7.895 0 0 0 I340901702 Beschaffung Server (Bib BZM) 1.498 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.498 0 0 0 0 0 0 I340902002 Beschaffung Ver- suchseinheit Pumptechnik (CDS) -4.887 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.887 0 0 0 0 0 0 I340902003 Besch. Kompaktmod- ell Wärempumpen RE-Classic (CDS) -5.531 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.531 0 0 0 0 0 0 I340902004 Versuchseinheit Schutz des Trinkwassers (CDS) -5.112 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.112 0 0 0 0 0 0 I340902005 Übungs-/Ser- vicestand Gas-/Ölgebläsebrenner (CDS) -4.357 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.357 0 0 0 0 0 0 I340902006 Erweiterung So- larthermie (CDS) -6.840 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 196 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.840 0 0 0 0 0 0 I340902007 Beschaffung Klimaanlage Werkstatt (CDS) -9.563 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.563 0 0 0 0 0 0 I340902011 Beschaffung KFZ- Batterieprüfstand (CDS) -5.585 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.585 0 0 0 0 0 0 I340902013 Beschaffung Kan- tenanleimautomat (JZGS) -36.829 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -36.829 0 0 0 0 0 0 I340902014 Beschaffung Mo- torschulungsstand (Benzin) (JZGS) -22.518 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.518 0 0 0 0 0 0 I340902015 Beschaffung Drehmaschine (JZGS) -83.887 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.887 0 0 0 0 0 0 I340902016 Beschaffung Fräsmaschine (JZGS) -49.532 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -49.532 0 0 0 0 0 0 I340902017 Beschaffung Brem- senentlüftungsgerät (JZGS) -947 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -947 0 0 0 0 0 0 I340902019 Beschaffung Server (ES TT) -4.782 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.782 0 0 0 0 0 0 I340902101 Ersatzbeschaffung Server (EST) 0 -15.000 -14.875 125 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 -14.875 125 0 0 0 I340902102 Erweiterung WLAN (EST) 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 I340902103 Ersatzfahrzeug Lupo (SchulungsKFZ) (JZG) 0 -3.000 -3.500 -500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 -3.500 -500 0 0 0 I340902114 Beschaffung Drehmaschine (ES TT) 0 0 -25.145 -25.145 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -25.145 -25.145 0 0 0 I340902115 Beschaffung SchulungsKFZ (JZG) 0 0 -2.700 -2.700 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.700 -2.700 0 0 0 I340902116 Beschaffung E- SchulungsKFZ (JZG) 0 0 -14.875 -14.875 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -14.875 -14.875 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 197 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I340902117 Beschaffung Baukreissäge (CDS) 0 0 -4.034 -4.034 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.034 -4.034 0 0 0 I341001848 Hardware, techn. Ausstattung (DHS) -6.634 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.634 0 0 0 0 0 0 I341001901 Medienausstattung (HES FN) -18.423 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.423 0 0 0 0 0 0 I341001902 LED Lampenkoffer (KMZ) -1.636 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.636 0 0 0 0 0 0 I341001903 Datenprojektoren / Tafeldisplays (CVS ÜB) -1.081 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.081 0 0 0 0 0 0 I341001909 Möbelierung Kinder- bereich (Bibliothek BZM) 3.143 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 3.143 0 0 0 0 0 0 I341001926 Versuchswagen für den Neubau (CDS) -1.094 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.094 0 0 0 0 0 0 I341001928 TG Zubehör U-Wagen (CDS) -980 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -980 0 0 0 0 0 0 I341001941 Beschaffung Gartenbox (SBS) -3.736 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.736 0 0 0 0 0 0 I341001946 Technologische Erneuerung Elektronikschule TT -46.016 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -46.016 0 0 0 0 0 0 I341002002 Beschaffung Visual- ierungsmedium (JvLS) -13.065 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.065 0 0 0 0 0 0 I341002004 Beschaffung Weich- bodenmatte (BZ MD) -4.315 0 1.778 1.778 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.889 1.889 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.315 0 -112 -112 0 0 0 I341002005 Beschaffung EDV- Geräte > 800 Euro (EST TT) -40.839 0 39.199 39.199 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 39.199 39.199 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.839 0 0 0 0 0 0 I341002008 Schulungspaket Pneumatik Festo (Hardware) (CDS) -34.249 0 -5.093 -5.093 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 198 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -34.249 0 -5.093 -5.093 0 0 0 I341002010 Beschaffung Fleisch- wolf (CDS) -13.250 0 -343 -343 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.250 0 -343 -343 0 0 0 I341002015 Beschaffung Hand- kreissäge (CDS) -2.433 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.433 0 0 0 0 0 0 I341002017 Elektro Pneumatik (Hardware Automatisierung) (CDS) -21.426 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.426 0 0 0 0 0 0 I341002018 Beschaffung Logo8 (Hardware Automatisierung) (CDS) -5.575 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.575 0 0 0 0 0 0 I341002020 Beschaffung Klein- teile Schaltkreise (CDS) -7.860 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.860 0 0 0 0 0 0 I341002021 Beschaffung Schutz- maßnahmenprüfgerät (Messg.)(CDS) -3.626 0 -1.903 -1.903 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.626 0 -1.903 -1.903 0 0 0 I341002022 Beschaffung Rauchgasdiagnose-Messgerät (CDS) -1.333 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.333 0 0 0 0 0 0 I341002024 Beschaffung Schein- werferprüfgerät LED-Tech- nik(CDS) -3.599 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.599 0 0 0 0 0 0 I341002027 Beschaffung Schnitt- modell Motor (CDS) -9.768 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.768 0 0 0 0 0 0 I341002028 Beschaffung Trockenhaube (Hairmaster) (CDS) -4.053 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.053 0 0 0 0 0 0 I341002029 Beschaffung Sport- geräte (CDS) -10.267 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.267 0 0 0 0 0 0 I341002033 Beschaffung Analysewaage (JZGS) -1.556 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.556 0 0 0 0 0 0 I341002034 Beschaffung Plotter (JZGS) -2.688 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.688 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 199 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I341002035 Beschaffung Beamer (HES) 0 0 -7.026 -7.026 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -7.026 -7.026 0 0 0 I341002040 Beschaffung Eis- maschine (JZGS) -5.103 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.103 0 0 0 0 0 0 I341002041 Beschaffung PC (Schulverbund MD) -2.437 0 1.067 1.067 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.067 1.067 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.437 0 0 0 0 0 0 I341002042 Beschaffung iPad (Schulleitung JZGS) -1.347 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.347 0 0 0 0 0 0 I341002043 Sofortausstattung- sprogramm Digitalpakt 2020 -3.502 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 66.547 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.049 0 0 0 0 0 0 I341002044 Beschaffung Tablet- Koffer (BZM) -4.153 0 1.818 1.818 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.818 1.818 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.153 0 0 0 0 0 0 I341002045 Beschaffung Werk- stattwagen (CDS) -3.826 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.826 0 0 0 0 0 0 I341002046 Beschaffung Perki- nElmer Fotometer (JZGS) -3.712 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.712 0 0 0 0 0 0 I341002047 Beschaffung NC- Hochdruckspanner (JZGS) -1.612 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.612 0 0 0 0 0 0 I341002048 Beschaffung Laptop (6x) (CDS) -6.691 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.691 0 0 0 0 0 0 I341002049 Beschaffung Laptop (5x) (CDS) -5.576 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.576 0 0 0 0 0 0 I341002050 Beschaffung Film- technik (KMZ FN) -14.216 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.216 0 0 0 0 0 0 I341002051 Beschaffung Hobelbänke (CDS) -3.092 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.092 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 200 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I341002052 Beschaffung La- serprojektoren (EST) -12.992 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.992 0 0 0 0 0 0 I341002053 Beschaffung Pro- jektoren (BZM) -2.738 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.199 1.199 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.738 0 0 0 0 0 0 I341002101 Beschaffung 2x Besucherzählgeräte (Bibliothek MD) 0 -4.200 -2.606 1.594 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.200 -2.606 1.594 0 0 0 I341002102 Technologische Erneuerung (CDS) 0 -200.000 -64.543 135.457 0 0 -133.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -200.000 -64.543 135.457 0 0 -133.000 I341002103 Beschaffung Bie- geleisten Schwenkbiegemasch. (CDS) 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 I341002104 Beschaffung Här- teprüfgeräte (CDS) 0 -6.000 -5.367 633 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -5.367 633 0 0 0 I341002105 Beschaffung Ölgas Druck- und Zugmaschine (CDS) 0 -8.000 0 8.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 0 8.000 0 0 0 I341002106 Beschaffung Teilewagen für Füller (CDS) 0 -1.900 0 1.900 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.900 0 1.900 0 0 0 I341002107 Beschaffung Tisch- lerhobelbank mit Klapplade (CDS) 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 I341002108 Beschaffung El- ektromessgerät (CDS) 0 -3.000 -962 2.038 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 -962 2.038 0 0 0 I341002109 Beschaffung VDE Messgerät 0701-0702 (CDS) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I341002110 Beschaffung VDE Messgerät 0100-600 (CDS) 0 -6.000 0 6.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 0 6.000 0 0 0 I341002111 Beschaffung an- getriebenes Werkzeug (axial) (CDS) 0 -2.200 -967 1.233 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.200 -967 1.233 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 201 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I341002112 Beschaffung an- getriebenes Werkzeug (radial) (CDS) 0 -2.400 -2.576 -176 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.400 -2.576 -176 0 0 0 I341002113 Beschaffung Fischer- technik (CDS) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I341002114 Beschaffung Modell Beleuchtungsanlage (CDS) 0 -8.000 0 8.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 0 8.000 0 0 0 I341002115 Beschaffung Modell Gebäudeinstallation (CDS) 0 -15.000 -14.093 907 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 -14.093 907 0 0 0 I341002116 Beschaffung Modell Sprechanlage (CDS) 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I341002117 Beschaffung Pfleg- ebett (DHS) 0 -5.000 -4.512 488 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.512 488 0 0 0 I341002118 Beschaffung El- ektrodensatz Laborfermenter In- fors 0 -3.000 -2.357 643 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 -2.357 643 0 0 0 I341002119 Ersatzbeschaffung IT-Technik (EST) 0 -23.000 -21.980 1.020 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.000 -21.980 1.020 0 0 0 I341002120 Beschaffung digitale Präsentationstechnik (EST) 0 -37.000 -33.575 3.425 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -37.000 -33.575 3.425 0 0 0 I341002121 Beschaffung mobile Endgeräte (EST) 0 -40.000 0 40.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -40.000 0 40.000 0 0 0 I341002122 Erweiterung La- borausstattung (EST) 0 -40.000 -29.678 10.322 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -40.000 -29.678 10.322 0 0 0 I341002123 Netzwerktechnik (EST) 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 0 I341002124 Ersatzbeschaffung Beamer (HES) 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I341002125 Möbilierung Medien- und Kommunikationsraum (HES) 0 -10.000 -1.200 8.800 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I341002126 Großmonitor (JvLS) 0 -18.000 -24.310 -6.310 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 202 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 -24.310 -6.310 0 0 0 I341002127 Untertischkappsäge für Holzwerkstatt (JZG) 0 -26.000 -25.890 110 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -26.000 -25.890 110 0 0 0 I341002128 Mo- torschulungsstand Dieselmotor (JZG) 0 -23.000 0 23.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.000 0 23.000 0 0 0 I341002129 Betriebsgerät Franck- Hertz-Experiment (JZG) 0 -1.400 0 1.400 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.400 0 1.400 0 0 0 I341002130 Beschaffung Photom- eter (JZG) 0 -5.000 -3.511 1.490 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -3.511 1.490 0 0 0 I341002131 Beschaffung Umkehr- Osmoseanlage (JZG) 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 I341002134 Erneuerung Me- diensteuerung (KMZ) 0 -20.000 -24.932 -4.932 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -24.932 -4.932 0 0 0 I341002135 Beschaffung Apple MacBook Air (KMZ) 0 -1.100 0 1.100 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.100 0 1.100 0 0 0 I341002136 Sofortausstattung- sprogramm Digitalpakt 2021 0 0 -60.214 -60.214 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 7.309 7.309 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -67.523 -67.523 0 0 0 I341002137 Leihgeräte für Lehrkräfte Digitalpakt 2021 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 6.088 6.088 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -6.088 -6.088 0 0 0 I341002138 Laptop Arbeitsgeräte IT-Personal (KMZ) 0 0 -6.140 -6.140 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -6.140 -6.140 0 0 0 I341002139 Beschafffung Ben- zintrolley (CDS) 0 0 -1.642 -1.642 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.642 -1.642 0 0 0 I341002141 Beschaffung iPad (Schulleitung JZGS) 0 0 -1.309 -1.309 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.309 -1.309 0 0 0 I341002142 Beschaffung Spek- trometer (JZG) 0 0 -2.174 -2.174 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.174 -2.174 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 203 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 I341002143 Beschaffung Lagerbehälter Flüssig-Stickstoff (JZG) 0 0 -1.035 -1.035 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.035 -1.035 0 0 0 I341002144 Ersatzbeschaffung Beamer (JZGS) 0 0 -3.402 -3.402 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.402 -3.402 0 0 0 I341002145 Ersatzbeschaffung Beschallungsanlage (CVS) 0 0 -27.889 -27.889 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -27.889 -27.889 0 0 0 I341002146 Beschaffung Hochvolt-Schulungsstand (JZG) 0 0 -7.460 -7.460 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -7.460 -7.460 0 0 0 I341002147 Beschaffung iPad Transportkoffer (BZM) 0 0 -6.802 -6.802 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -6.802 -6.802 0 0 0 I341002148 Beschaffung Modul für Messzylinder (JZGS) 0 0 -1.444 -1.444 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.444 -1.444 0 0 0 I341002149 Beschaffung Ge- frierschrank (JZGS) 0 0 -1.038 -1.038 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.038 -1.038 0 0 0 I341002150 Beschaffung Laptop Ladewagen (BZM) 0 0 -2.357 -2.357 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.357 -2.357 0 0 0 I341002151 Beschaffung Dell Ladewagen (BZM) 0 0 -2.299 -2.299 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.299 -2.299 0 0 0 I341002152 Beschaffung Dell Vostro Laptops (BZM) 0 0 -55.868 -55.868 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -55.868 -55.868 0 0 0 I341002155 Digitalpakt Schulen (BZM MD Gym) 0 0 -79.950 -79.950 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -79.950 -79.950 0 0 0 I341002156 Digitalpakt Schulen (BZM MD RS) 0 0 -233.961 -233.961 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -233.961 -233.961 0 0 0 I341002157 Beschaffung Reinraumwerkbank (JZGS) 0 0 -10.704 -10.704 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -10.704 -10.704 0 0 0 I400302001 Erweiterung Fachver- fahren DiWo 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 I400302002 Beschaffung Lizen- zen Software Pflegestützpunkt -2.618 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 204 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2020 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2021 Jahres- ergebnis 2021 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2021 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2021) Übertrag. Ermächt. nach 2022 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.618 0 0 0 0 0 0 I400302003 Beschaff. Modul/Lizenz Fallmanagement BTHG -SGB IX 0 -5.000 -4.641 359 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.641 359 0 -5.000 0 I400302101 Beschaffung Soft- ware TAU-Office 0 -8.600 0 8.600 0 0 -8.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.600 0 8.600 0 0 0 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellenVermögensge- genständen 0 0 0 0 0 0 -8.600 I400302102 Beschaffung Lizenz synCase (Pflegestützpunkt) 0 0 -1.369 -1.369 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.369 -1.369 0 0 0 I410301701 Optische Archiv- ierung Jugendamt 0 -68.000 0 68.000 0 -68.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -68.000 0 68.000 0 -68.000 0 I410302001 Beschaffung Lizenz Prosoz14 -3.248 -6.400 0 6.400 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.248 -6.400 0 6.400 0 0 0 I411002001 Sanierung Küche Ju- gendamt -3.822 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.822 0 0 0 0 0 0 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) -10.324 -13.600 0 13.600 0 -13.600 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.324 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -13.600 0 13.600 0 -13.600 0 I450302101 Beschaffung Unter- kunftsverwaltungsprogramm 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 Gesamtsumme -18.797.368 -31.019.100 -13.969.808 17.049.296 0 -12.961.700 -12.489.800 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 205 9.8 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 7.158,13 7.158,13 0,00 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 206 9.9 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2021 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 300.354.798,59 308.264.235,80 1. Eigenkapital -177.467.608,89 -186.641.765,19 1.1 Immaterielle Vermögensgegen- stände 236.365,52 138.834,94 1.1 Basiskapital -120.259.368,69 -119.607.289,58 1.2 Rücklagen -57.208.240,20 -67.034.475,61 1.2 Sachvermögen 207.435.422,95 214.118.425,50 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -57.205.683,10 -67.031.918,51 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.889.794,90 9.925.895,30 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 88.221.084,12 85.827.594,38 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 1.2.3 Infrastrukturvermögen 75.220.945,54 81.633.267,03 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 7.708.376,72 8.047.859,58 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.322.834,40 2.376.951,90 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine De- ckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrückla- gen nicht möglich ist 0,00 0,00 1.2.6 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 6.634.185,63 5.856.079,93 2. Sonderposten -52.250.080,70 -54.454.256,15 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 6.347.249,10 6.499.699,06 2.1 für Investitionszuweisungen -52.234.752,73 -54.440.107,26 1.2.8 Vorräte 213.073,76 279.900,29 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 10.877.878,78 13.671.178,03 2.3 für Sonstiges -15.327,97 -14.148,89 3. Rückstellungen -30.293.509,77 -39.470.812,90 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 207 1.3 Finanzvermögen 92.683.010,08 94.007.279,06 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -834.970,55 -840.849,48 1.3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 74.499,25 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.483.243,22 -1.575.963,42 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapital- einlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 3.052.415,23 6.381.786,31 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstel- lungen für Abfalldeponien -27.975.296,00 -27.003.769,00 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 -1.857.383,04 1.3.4 Ausleihungen 8.536.229,56 7.372.317,17 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 35.431.622,69 35.439.079,89 3.6 Rückstellungen für drohende Ver- pflichtg. aus Bürgschaften und Ge- währleistung 0,00 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 12.130.267,97 11.007.608,51 3.7 Sonstige Rückstellungen -9.820.764,96 -8.192.847,96 4. Verbindlichkeiten -36.463.151,20 -34.964.496,40 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.973.262,40 4.978.479,09 4.1 Anleihen 0,00 0,00 1.3.8 Liquide Mittel 28.483.912,98 28.753.508,84 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men -22.228.636,11 -18.264.048,25 2. Abgrenzungsposten 8.406.415,58 9.136.171,95 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnah- men wirtschaftlich gleichkommen -4.957.987,96 -4.175.456,40 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungs- posten 7.723.503,13 8.294.236,26 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leis- tung -6.260.784,68 -8.908.418,36 2.2 Sonderposten für geleistete Inves- titionszuschüsse 682.912,45 841.935,69 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen -1.165.663,83 -1.639.238,93 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.850.078,62 -1.977.334,46 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzungs- posten -2.466.098,65 -1.869.380,81 Bilanzsumme 308.761.214,17 317.400.711,45 Bilanzsumme -308.761.214,17 -317.400.711,45 Rechenschaftsbericht 2021 - Landratsamt Bodenseekreis 208 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2021 Der Jahresabschluss 2021 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2021 und die Bestände zum 31. Dezember 2021 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im Oktober 2022 gez. Daniel Dillmann Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Lothar Wölfle Landrat Deckblatt_Rechenschaftsbericht_2021_Bodenseekreis RB 2021 Rechenschaftsbericht - Bodenseekreis

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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 5 2 Rechenschaftsbericht 7 2.1 Rechtsgrundlagen 7 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 7 2.3 Geschäftsverlauf 2020 7 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 9 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung 12 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 12 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand 15 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung 16 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 21 2.5.5 Soziales 23 2.5.6 Corona-Pandemie 29 3 Gesamtergebnisrechnung 32 3.1 Erträge 33 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 33 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen 33 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen 36 3.1.4 Sonstige Transfererträge 37 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte 37 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 38 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 39 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 40 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 41 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 41 3.2 Aufwendungen 43 3.2.1 Personalaufwendungen 43 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 44 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 44 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen 47 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 49 3.2.6 Transferaufwendungen 50 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 53 3.3 Ordentliches Ergebnis 56 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis 57 4 Gesamtfinanzrechnung 59 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 61 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 61 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 63 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 64 4.5 Entwicklung der Liquidität 65 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 65 4.6.1 Schulgebäude 65 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 2 4.6.2 Verwaltungsgebäude 67 4.6.3 Sonstige Liegenschaften 67 4.6.4 Straßenbauamt 68 4.6.5 Abfallwirtschaft 69 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 70 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 74 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 76 5.2 Aktiva 77 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 77 5.2.2 Sachvermögen 78 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 78 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 80 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 81 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 83 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 83 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 84 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 85 5.2.2.8 Vorräte 87 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 88 5.2.3 Finanzvermögen 89 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 89 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 89 5.2.3.3 Sondervermögen 90 5.2.3.4 Ausleihungen 91 5.2.3.5 Wertpapiere 92 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 93 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 94 5.2.3.8 Liquide Mittel 95 5.2.4 Abgrenzungsposten 95 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 95 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 96 5.3 Passiva 96 5.3.1 Basiskapital 96 5.3.2 Rücklagen 97 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 97 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 98 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 99 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 99 5.3.4 Sonderposten 99 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 99 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 100 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 100 5.3.5 Rückstellungen 100 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 101 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 101 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 102 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 102 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 103 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 103 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 103 5.3.6 Verbindlichkeiten 104 5.3.6.1 Anleihen 104 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 105 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 107 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 107 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 3 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 108 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 108 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 109 6 Teilhaushalte 111 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 113 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 117 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 120 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 123 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 126 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 129 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 132 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 135 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 138 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 141 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 144 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses 147 8 Anhang 148 8.1 Allgemeines 148 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 148 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 148 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 148 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 149 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 149 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 150 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 150 8.8.1 Bürgschaften 150 8.8.2 Gewährleistungen 150 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 150 8.8.4 Gewährträgerschaften 151 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2020 151 9 Anlagen 156 9.1 Vermögensübersicht 156 9.2 Forderungsübersicht 157 9.3 Schuldenübersicht 158 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 159 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 160 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen 161 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen 196 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 197 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 4 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2020 199 Anmerkung: Erträge und Einzahlungen sind mit positivem, Aufwendungen und Auszahlungen mit negativem Vorzeichen dargestellt. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 5 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 15. November 2021 den Jahresabschluss für das Jahr 2020 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 345.803.394 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 337.681.845 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 8.121.549 1.4 Außerordentliche Erträge 520.099 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 1.914.826 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -1.394.727 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 6.726.822 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 342.482.288 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 317.024.896 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 25.457.392 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.365.155 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 29.652.008 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -23.286.853 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 2.170.539 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6.178.657 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 6.330.368 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -151.711 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) 2.018.828 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen -462.588 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 26.927.673 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 1.556.240 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 28.483.913 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 6 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 236.366 3.2 Sachvermögen 207.435.423 3.3 Finanzvermögen 92.683.010 3.4 Abgrenzungsposten 8.406.416 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 308.761.214 3.7 Basiskapital 120.259.369 3.8 Rücklagen 57.208.240 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten 52.250.081 3.11 Rückstellungen 40.114.275 3.12 Verbindlichkeiten 36.463.151 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 2.466.099 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 308.761.214 Friedrichshafen, 15. November 2021 gez. Lothar Wölfle, Landrat Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 7 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich im Er- gebnishaushalt. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressour- cenverbrauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcen- aufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Grö- ßen wie die Abschreibungen und Rückstellungen miteinbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Auf Grundlage des § 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg hat der Kreistag am 14. Januar 2020 die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 9. März 2020 die Ge- setzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2020 bestätigt. Am 25. März 2020 wurde die Haushalts- satzung bekannt gemacht und anschließend vom 26. März bis einschließlich 3. April 2020 öffentlich ausgelegt. Zudem ist der Haushaltsplan unter www.bodenseekreis.de öffentlich je- derzeit einsehbar. 2.3 Geschäftsverlauf 2020 Das Haushaltsjahr 2020 ist in jeglicher Hinsicht ein besonderes Jahr. Ein Jahr, welches von einer Pandemie weltweiter Tragweite bestimmt werden sollte und vielem einer anderen Priori- sierung und Bedeutung beimessen lassen hat, als ursprünglich geplant und erwartet. Die Corona-Pandemie hat dabei direkt und indirekt Spuren im Kreishaushalt hinterlassen. Nicht unerheblichen, aber durchweg als positiv zu bewertetenden Einfluss haben auch die Beschlussfassungen aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung auf den Kreishaushalt genommen. Durch die Kompensation steht der Kreishaushalt besser da, als prognostiziert und erwartet. http://www.bodenseekreis.de/ Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 8 Nachfolgend aufgeführt werden die Positionen, mit dem mutmaßlich größten Einfluss auf den Kreishaushalt im vergangenen Berichtsjahr: - Zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze Die zeitlich befristete Senkung der MwSt.-Sätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % sorgten zu einer nicht unerheblichen Entlastung des Kreishaushaltes vor allem im Bereich der Aufwendungen. Die Weiterreichung der Firmen (durch Senkung der Preise für die nachgefrag- ten Produkte und Dienstleistungen um drei bzw. zwei Prozentpunkte) an den Endverbraucher trug vor allem bei größeren Baumaßnahmen aber auch im Bereich der Sach- und Dienstleis- tungen zu wesentlichen Einsparungen bei. Für die Betriebe gewerblicher Art des Bodensee- kreises resultierten hieraus neben der geringeren Umsatzsteuerabführung aber auch ein ge- ringerer Vorsteuerabzug. - Solidarpakt 2020 Der kommunale Solidarpakt 2020 versprach die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2020. Die Kompensation fließt in die Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage mit ein, da die Einnahmen der Gewerbesteuer ein Parameter zur Ermittlung der Steuerkraftsumme sind, aus welcher wiederum die Kreisumlage berechnet wird. Wenngleich für das Haushaltsjahr 2020 hieraus keine Änderungen für den Kreishaushalt resultierten, ver- spricht dieser für das Jahr 2021 einen positiven Einfluss auf die Finanzen des Kreises. - EEG-Umlage Die schrittweise Senkung der EEG-Umlage entspricht für den Bodenseekreis für das Haus- haltsjahr 2020 bei sonst unveränderten Parametern eine Entlastung in Höhe von rund 14 Tsd. Euro und im Jahr 2021 von rund 41 Tsd. Euro. - Erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) Durch die Erhöhung der Bundeserstattung der KdU (Erhöhung von 51,1 % auf 77,1 %) konnte eine erhebliche Entlastung des Kreishaushaltes verzeichnet werden. - Unterstützungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs, Digitalisierung und Klimaschutz Die Stärkung der kommunalen Zukunftsthemen durch Fördertöpfe können den Kreishaushalt entlasten. Zu prüfen gilt es jedoch inwiefern Maßnahmen umgesetzt und den Förderrichtlinien unterliegen werden. Während die im mittelbaren Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie ent- standenen Aufwendungen das ordentliche Ergebnis beeinflussten, wurden alle unmittelbar der Pandemiebekämpfung zuordenbare Kosten, wie beispielsweise die Errichtung der Fieberam- bulanzen und die Einrichtung des Corona-Testzentrums (CTZ) in Oberteuringen, sowie die Kosten für die Installationen auf dem Messegelände im Sonderergebnis abgebildet. Ebenfalls diesem Bereich zuordenbar sind die Aufwendungen und die Erträge aus dem zent- ralen An- und Verkauf von Mundschutz und Desinfektionsmittel an die systemrelevanten Infra- strukturbereiche innerhalb des Bodenseekreises. Die Steuerkraftsumme ist mit 343,27 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich gestiegen (Vj. 327,82 Mio. Euro). In der Vergangenheit folgte regelmäßig nach einigen Re- Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 9 kordanstiegen ein doch moderaterer Abfall. Dies ist bekannterweise für das Jahr 2021 einge- troffen. Bund und Land haben 2020 die Gewerbesteuerausfälle für die Städte und Gemeinden aufgefangen, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen aufrecht zu erhalten. Dadurch ergibt sich auch eine Erleichterung der Steuerkraftsumme der Landkreise für das Jahr 2022. Seit 2008 hat sich der Wert der Steuerkraftsumme bis zum Jahr 2020 um 172,27 Mio. Euro bzw. 77,2 % erhöht (2008: 193,60 Mio. Euro, 2020: 342,95 Mio. Euro). Lässt man den deutli- chen Absturz von 2010 auf 2011 außen vor (-14,77 Mio. Euro), handelt es sich jährlich um einen kontinuierlichen und sehr steilen Anstieg der Steuerkraftsumme. Der Anstieg der Kreisumlage betrug dadurch 45,61 Mio. Euro bzw. 61,3 % (2008: 60,01 Mio. Euro, 2020: 105,63 Mio. Euro). Der Kreisumlagehebesatz ist in diesem Zeitraum von 31,0 % auf 32,0 % angehoben und 2019 wieder auf 30,8 % gesenkt worden. Die Änderungen entspra- chen auch den Bemühungen, die Spitzen durch den Kreisumlagehebesatz abzufedern deut- lich. Im Gegenzug haben jedoch auch die Aufgaben seither deutlich zugenommen. Als Beispiel seien nur die Steigerungen im Sozialbereich genannt. Entwicklung der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis und des Landkreises Bodenseekreis (Planwerte) seit 2008: 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan In der Haushaltsplanphase für den Haushalt 2020 hat die Corona-Pandemie noch keine Rolle gespielt und hat demzufolge auch keine Berücksichtigung gefunden. Aus diesem Grund sind die vielen einzelnen Verschiebungen plausibel. Neben dem Umstand der Corona-Pandemie und den daraus resultieren Folgen, war mögli- cherweise auch der späte Haushaltsplanbeschluss ursächlich dafür, dass viele Projekte nicht im geplanten Umfang begonnen bzw. fortgesetzt werden konnten. In Summe verzeichnet der Kreishaushalt Verschiebungen innerhalb der einzelnen Budgetebe- nen, welche unter den jeweiligen Ergebnispositionen näher erläutert werden. 50.000.000 100.000.000 150.000.000 200.000.000 250.000.000 300.000.000 350.000.000 400.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Städte und Gemeinden Landkreis Bodenseekreis Kreisumlage Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 10 Wie nahezu alle Landkreise, verzeichnet auch der Bodenseekreis im abgelaufenen Berichts- jahr einen deutlichen Überschuss. Die Gründe sind im Wesentlichen auf die gestiegenen Er- träge im Bereich der Grunderwerbssteuer, der erhöhten KdU und Sozialerstattungen, sowie die gestiegenen Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Verstärkt wird der Effekt durch die deutlich geringeren Personalaufwendungen und der deutlich unter dem Planwert gebliebenen Sach- und Dienstleistungen, wenngleich diese in Summe im Vergleich zum Vorjahr nochmals gestiegen sind. Dass die Aufwendungen, nicht, wie ursprünglich angenommen und im Finanz- zwischenbericht noch befürchtet, angestiegen sind, ist auch auf die solide Bewirtschaftung der Budgets durch die Kreisverwaltung zurückzuführen. Das zurückliegende Haushaltsjahr kann aufgrund der Einflüsse der Corona-Pandemie nicht als gewöhnliches Haushaltsjahr gesehen und bewertet werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den im Haushaltsplan ausgewiesenen Planwerten und dem tatsächlich erzielten Ergebnis sind damit auch nur bedingt aussagefähig. Anhand der beiden nachfolgenden Grafiken wird nochmals verdeutlicht, dass ein nur schwer planbares Berichtsjahr 2020 zurückliegt und die sich annähernden Abweichungen gegenläufig sind. Vor allem die Erträge waren von Sondereffekten geprägt und weisen damit auch stärkere Abweichungen auf. Erstmals schloss ein doppisches Berichtsjahr im Bereich der Aufwendungen über dem des veranschlagten Planansatzes ab. Dargestellt werden die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Bodenseekreises seit der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht: 2,5% -0,6% 0,4% 1,5% 4,6% 270.000.000 € 280.000.000 € 290.000.000 € 300.000.000 € 310.000.000 € 320.000.000 € 330.000.000 € 340.000.000 € 350.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 Entwicklung ordentliche Erträge ordentliche Erträge PLAN ordentliche Erträge IST Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 11 Ziel muss es sein, durch ständige Weiterentwicklung die Haushaltsplanung immer weiter zu verbessern und das Ergebnis möglichst genau zu prognostizieren. Entsprechend der Haushaltsgrundsätze nach § 77 GemO BW muss die Planung so voraus- schauend sein, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Folglich sind bei einer vorsichtigen Planung, die Erträge eher an der unteren und die Aufwendungen an der oberen Grenze zu planen. Das Haushaltsjahr 2020 schließt insgesamt mit einer Verbesserung gegenüber dem Planan- satz im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 8,1 Mio. Euro (+2,5 %), sowie im Gesamter- gebnis in Höhe von 6,7 Mio. Euro (+2,0 %) ab. Prozentual betrachtet liegt die Abweichung der Aufwendungen zum Ansatz bei 2,1 %, sowie bei den Erträgen bei 4,6%. In Summe konnten im abgelaufenen Berichtsjahr rund 15,1 Mio. Euro mehr an Ordentlichen Erträgen erzielt werden, als im Haushaltsplan 2020 veranschlagt. Die größte Abweichung zwi- schen Ergebnis und Plan, innerhalb der Ordentlichen Erträge sind bei den Positionen „Zuwei- sungen und Zuwendungen, Umlagen“, den „sonstigen Transfererträgen“ und den „Kostener- stattungen und Kostenumlagen“ sowie den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ auszumachen. Während die Kostenerstattungen um rund 6,1 Mio. Euro geringer ausgefallen sind, konnten sowohl die Sonstigen Ordentlichen Erträge (+1,2 Mio. Euro) als auch die Zuweisungen und Zuwendungen (+16,6 Mio. Euro) und die Sonstigen Transfererträge (+1,8 Mio. Euro) das Be- richtsjahr über Plan abschließen. Die aktivierten Eigenleistungen wurden in der Haushaltsplanung bislang nicht berücksichtigt, weshalb das Ergebnis dieser Position um die tatsächlich gebuchten Eigenleistungen in Höhe von rund 272 Tsd. Euro verbessert wurde. Auch im Bereich der Aufwendungen kam es im zurückliegenden Haushaltsjahr zu Verschie- bungen innerhalb der Ergebnispositionen. In Summe liegen die Aufwendungen zwar über dem -0,1% -3,6% -2,7% -1,6% 2,1% 270.000.000 € 280.000.000 € 290.000.000 € 300.000.000 € 310.000.000 € 320.000.000 € 330.000.000 € 340.000.000 € 350.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 Entwicklung ordentliche Aufwendungen ordentliche Aufwedungen PLAN ordentliche Aufwendungen IST Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 12 veranschlagten Planwert, können aber durch die deutliche Steigerung der Erträge kompensiert werden. Während die ergebnisrelevanten Transfer- und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen, so- wie die Abschreibungen im Vergleich zum Planwert negativ abweichen, blieben die Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen und die Personalaufwendungen deutlich unter dem Planansatz. Die größte Abweichung gegenüber dem im Haushaltsplan veranschlagten Planwert verzeich- nen die Abschreibungen. Ursächlich hierfür sind zum einen, dass von der Planung der Ab- schreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plananlagen) oder neu zu erwer- bende Wirtschaftsgüter abgesehen wird. Zum anderen schlagen sich in dieser Position auch die zum Ende eines Haushaltsjahres zu tätigenden Wertberichtigungen nieder. Vor allem die Insolvenz in Eigenverantwortung der Flughafen Friedrichshafen GmbH trägt hier zu einer hö- heren Wertberichtung der noch ausstehenden Forderungen bei. Im nachfolgenden Rechenschaftsbericht des Bodenseekreises für das Berichtsjahr 2020 wird auf die einzelnen Positionen und deren Abweichungen gegenüber dem Planansatz näher ein- gegangen. 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. Die Ausführungen sind nicht abschließend. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Unterverteiler Zentralgebäude und Hugo-Eckener-Schule Die Elektroverteiler im Zentralgebäude mussten den neuen technischen Vorschriften und An- forderungen angepasst werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – elektrotechnische Sanierung Klassenzimmer HES Die Elektroinstallation musste den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Sekretariat und Lehrerzimmer DHS In der Droste-Hülshoff-Schule wurde das Sekretariat und das Lehrerzimmer saniert. Hierbei kam es zu einem Flächentausch, welcher u.a. zur Schaffung von zusätzlichen Verwaltungsar- beitsplätzen und zur Verbesserung des Schallschutzes führten. Für die Sanierung wurden Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 13 Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Umbau Malerwerkstatt Durch die neue Koordination der Malerausbildung am Standort Ravensburg wurden die Räume W0219-W0221 im Werkstattgebäude des Berufsschulzentrum Friedrichshafen frei. Die Technik, sowie kleinere Nebenräume wurden zurückgebaut und es entstand ein großer Multifunktionsraum mit neuer Ausstattung, welcher zukünftig durch verschiedene Klassen ge- nutzt werden kann. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und geneh- migt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Trafoanlage mit Mittelspannungsanla- gen Die bestehenden Trafoanlagen mitsamt den zugehörigen Mittelspannungsanlagen wurden nach ca. 37 Jahren Lebensdauer saniert. Hierzu zählt auch der Austausch der Verdrahtungen sowie Teile der Installationstechnik. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land bean- tragt und genehmigt. Die Maßnahme wird in 2021 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Bodenbeläge In großen Bereichen des Hauptgebäudes werden die Bodenbeläge in den Klassenzimmern und Fluren altersbedingt ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land be- antragt und genehmigt. Die Maßnahme wird in 2021 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sicherheitssystem Die bestehende Schließanlage war nicht mehr sicher. Um eine dauerhafte Gebäudesicherung zu gewährleisten wurde die bestehende Alarmanlage erweitertet und die Außentüren mit elekt- ronischen Motorschlössern ausgestattet. Ein Teil der Ausgaben wurden von der Gebäudever- sicherung getragen. Die Maßnahme wird in 2021 abgeschlossen und schlussgerechnet. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang – Sanierung Außenanlage und Parkplatz Nach einem Bruch in der Abwasserleitung musste die Abwasserkanalisation und die Grund- stücksentwässerung neu hergestellt werden. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Außen- anlagen im Jahr 2018 neu hergestellt. Hierdurch konnten weitere Parkplätze sowie eine hö- here Aufenthaltsqualität in den Außenflächen geschaffen werden. Die Schlussabrechnung wird aufgrund von Vegetationsarbeiten im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Beleuchtung Klassenzimmer CVS In den Klassenzimmern und Fluren der Constantin-Vanotti-Schule wurde die Bestandsbe- leuchtung gegen eine energiesparende LED-Beleuchtung ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 14 Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Elektrolabor JZGS In der Jörn-Zürn-Gewerbeschule wurde das Elektrotechniklabor altersbedingt saniert und auf den aktuellen sicherheitstechnischen sowie den pädagogischen Standards angepasst. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Feuerlöschleitungen und Verbrauchszähler Zur Vorbereitung der Einführung eines automatisierten Energiemanagements wurden die alten Zähler durch fernauslesefähige Messstellen ausgetauscht. Zudem wurde die Trinkwasserhy- giene durch den Rückbau der Nassfeuerlöschleitung verbessert. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Stark- und Schwachstromanlage JvLS In der Justus-von-Liebig-Schule wurden die bestehende Stark- und Schwachstromanlage sa- niert, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen der DIN/EN- und VDE-Normen entspra- chen. Um einen angemessenen Schutz der Nutzer zu gewährleisten, wurden in diesem Zuge die Fluchtwegeleuchten und die Brandmelder erneuert bzw. ergänzt. Für die Sanierung wur- den Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Trinkwasseranlage JvLS In der Justus-von-Liebig-Schule wurde die bestehende Trinkwasseranlage saniert, da sie nicht mehr den aktuellen Hygienevorschriften entsprach. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Austausch Eingangstüren Die Eingangstüren an allen Schulgebäuden und der Sporthalle entsprachen nicht mehr den brandschutzrechtlichen Vorgaben und wurden ausgetauscht. Für den Austausch wurden För- dermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Klassenzimmer und Werkräume Im achten Bauabschnitt des Projekts wurden vier Klassenzimmer auf der Ebene 1 grundlegend saniert. Die Werkräume wurden zu zwei PC-Räumen und zu drei weiteren Klassenzimmern umgebaut. Hierbei wurden die Beleuchtungsanlagen, die abgehängten Decken sowie die Wandbekleidungen erneuert, wodurch die Raumqualität, die Akustik und die Beleuchtung ver- bessert wurden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Niederspannungsverteilung Die Niederspannungsverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderun- gen angepasst werden. Dazu wurde der Bestand zurückgebaut und die neuen Verteiler auf- gebaut. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Kanal West Die Abwasserleitungen am Bildungszentrum in Markdorf sind aus dem Jahr 1970 und in einem entsprechend schlechten Zustand. Die Schlussabrechnung der Sanierungsarbeiten Kanal West erfolgte im Jahr 2020. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 15 Elektronikschule Tettnang – Sanierung Außenbeleuchtung Die Außenbeleuchtung war defekt und entsprach nicht den sicherheitstechnischen Bestim- mungen. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen energiesparende LED-Leuchten ersetzt und ergänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Bund beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Verwaltungsgebäude Glärnischstraße 1-3 und Albrechtstraße 75 – Erneuerung Aufzüge Im Rahmen einer regulären Sicherheitsüberprüfung der Aufzugsanlagen wurden erhebliche Mängel an diesen festgestellt, sodass keine uneingeschränkte Benutzung gewährleistet wer- den konnte. Daher wurden die Personenaufzüge in den Verwaltungsgebäuden in der Glär- nischstraße 1-3 und Albrechtstraße 75 durch neue, behindertengerechte Aufzugsanlagen er- setzt. Mit einer zeitgemäßen Technik können somit die Betriebskosten der Aufzüge um 10 bis 20 % gesenkt und durch den Austausch von Antriebstechnik und Steuerelektronik die Ener- giekosten deutlich reduziert werden. In diesem Zuge wurden auch die Mängel am Lastenauf- zug im Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 behoben. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Galerie Bodenseekreis Meersburg – Beleuchtung Im Zuge des Einbaus der Klimatisierung (investiv) wurde auch die unzureichende Beleuch- tungssituation verbessert. Hierzu wurden die Wandleuchten und die Stehlampen gegen ein Beleuchtungssystem mit Deckenschienen und Strahlern ausgetauscht. Die Stadt Meersburg beteiligte sich anteilig an den Kosten. Die Maßnahme begann Ende 2019 und wurde im Frühjahr 2020 abgeschlossen. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. 2.5.2 Straßenunterhaltung – Gemeinschaftsaufwand Die pauschal zugewiesenen Mittel für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen sind im Bodenseekreis insbesondere beim Baulastträger Bund weiterhin zu knapp bemessen. Beim Bund ist in 2020 ein Fehlbetrag im Gemeinschaftsaufwand von 385.000 € entstanden. Beim Land sind die Mittel gerade so ausreichend. Die zugewiesenen Mittel werden grund- sätzlich nur für den unabdingbaren Bedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ver- wendet. Eine bedarfsgerechte Finanzierung der Unterhaltung der Bundesstraßen ist nur mit einer Än- derung der Zuweisungspraxis seitens des Landes zu erzielen. Entsprechende Verhandlun- gen zwischen dem Landkreistag und dem Land Baden-Württemberg sind im Gange. Das Verkehrsministerium hat in diesem Zusammenhang eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel soll eine Mittelzuweisung sein, die sich an dem zu unterhaltenden Anlagevermögen und den er- forderlichen Aufgaben orientiert (Ergebnisorientierte Steuerung). Dies ist allerdings nur mög- lich, wenn das Land deren Gesamtbudget für die Straßenunterhaltung deutlich erhöhen würde. Dies ist bisher nicht geschehen. K 7731 Appenweiler – Kreisgrenze Ravensburg Die Kreisstraße K 7731 zwischen Appenweiler und der Kreisgrenze RV wies starke Verfor- mungen auf. Aufgrund der schmalen Fahrbahn waren die Fahrbahnränder und Bankette durch ständiges Befahren schwer in Mitleidenschaft geraten. Um die Verkehrssicherheit zukünftig sicherzustellen, war eine Instandsetzung auf einer Länge von 850 m der Fahrbahn und Ban- kette erforderlich. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 16 K 7747 Stetten – Riedetsweiler, Herstellen einer AC Duopave Asphalttragdeckschicht Die Deckschicht auf der Kreisstraße K 7747 zwischen Stetten und Riedetsweiler war aufgrund von Rissbildungen sanierungsbedürftig. Um die Straßenkonstruktion insgesamt zu erneuern hat das Straßenbauamt die Deckschicht durch eine neue Asphalttragdeckschicht (Duopave) ersetzen lassen. AC Duopave ist eine Bauweise zur einschichtigen Deckensanierung, um Ebenheit, Tragfähigkeit und Griffigkeit in einem Arbeitsgang zu verbessern. K 7777 und K 7707 Behebung von Fahrbahnschäden/Überbauen des Fahrbahnbelages im Hocheinbau Der Bodenseekreis sieht im Rahmen des Fahrbahnsanierungsprogramms regelmäßig auch die Beseitigung von Schwitzstrecken (bei Hitze austretendes Bitumen) vor. Hierbei werden bestehende Fahrbahnen im Hocheinbau überbaut. Dies führt zu einer deutlich höheren Nut- zungsdauer sowie einer höheren Tragfähigkeit der Kreisstraße. Sanierungen an Bundes- und Landesstraßen 2020 im Auftrag des Regierungspräsidiums Tü- bingen (nachrichtlich) Sanierung Fahrbahn Kreisverkehrsplätze B 30 KVP Lochbrücke B 30 KVP Seewald Flächendeckende Fahrbahnsanierung B 467 Kressbronn (KVP) – Oberdorf (K 7706) L 201 Echbeck bis Kreisgrenze Sigmaringen Abschnittsweise Sanierung L 201 OD Mimmenhausen L 201 Steigen – Heiligenberg Unterhaltungsbucht am Regenrückhaltebecken Nonnenbach auf der B 31 kurz vor der Lan- desgrenze Bayern im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen Um die Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens (RRB) Nonnenbach im Zuge der B 31 Kressbronn Richtung Lindau besser gewährleisten zu können hat das Straßenbauamt des Bodenseekreises, mit Mitteln des Bundes, an der B 31 kurz vor der Landesgrenze Bayern in Fahrtrichtung Lindau eine Unterhaltungsbucht inklusive Stützwände geplant und hergestellt. 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung Das Haushaltsjahr 2020 war abfallwirtschaftlich geprägt durch einen anhaltenden Preisverfall bei der Altpapierverwertung mit entsprechend deutlichen Mindereinnahmen sowie höheren Abfallmengen, insbesondere bei allen Abfällen aus privaten Haushalten und bei DK I -Abfällen. Aufgrund der höheren Abfallmengen konnten die Mindereinnahmen und Mehraufwendungen größtenteils aufgefangen werden. Trotzdem ergab sich ein gebührenrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von -305 Tsd. Euro der um -225 Tsd. Euro höher als geplant ausfiel. Haushaltsrechtlich ergab sich buchungstechnisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von -810 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 17 Mengenbilanz Abfallart 2019 2020 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll/sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 21.639 3.654 8.420 133 33.847 21.400 3.400 8.300 100 33.200 22.404 3.916 7.907 119 34.346 +1.004 +516 -393 +19 +1.146 Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 28.992 32.400 57.910 +25.510 Biomüll: 16.479 16.500 17.429 +929 Gartenabfälle: 17.808 15.700 17.518 +1.818 Wertstoffe: Papier Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: 17.463 10.285 5.058 3.151 1.970 759 38.686 17.800 9.500 5.000 3.020 1.850 795 37.965 17.116 10.818 5.501 2.997 1.960 692 39.084 -684 +1.318 +501 -23 +110 -103 +1.119 Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH in den Schweizer Kehrichtverbrennungsanla- gen Zürich-Josefstraße, Zürich-Hagenholz und Hinwil thermisch behandelt. Das Restmüllauf- kommen lag um 499 Tonnen über der Vorjahresmenge. Pandemiebedingt angestiegen sind das Haus- und Sperrmüllaufkommen während bei den gewerblichen Anlieferungen ein Rück- gang zu verzeichnen war. Deutliche Mehrmengen ergaben sich bei den Inertabfällen, wobei die Steigerung insbesondere auf die auf der Deponie Überlingen-Füllenwaid abgelagerten DK I – Abfälle zurückzuführen ist. Hier liegt die Anlieferungsmenge aufgrund mehrerer Großmaßnahmen mit 49.710 Tonnen erheblich über der Bedarfsprognose. Das Biomüllaufkommen ist mit 17.429 Tonnen ebenfalls pandemiebedingt gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Die Gartenabfälle liegen knapp unter der Vorjahresmenge. Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 1.119 Tonnen über dem Planwert, was insbeson- dere auf höhere Altholzmengen zurückzuführen ist. Ursache sind knappe Behandlungskapa- zitäten auf dem privaten Entsorgungsmarkt. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation war im Jahr 2020 sehr unterschiedlich: Während bei den Gebührenein- nahmen aufgrund der hohen Mengen an Inertabfällen Mehreinnahmen erzielt werden konnten, blieben die Erlöse aus dem Papierverkauf trotz einer Preiserholung zum Jahresende unter den Erwartungen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 18 Nr. Ertragsart 2019 2020 Ansatz Ergebnis Differenz 2 5 Zuweisungen und Zuwendungen Entgelte für öffentliche Leistungen o- der Einrichtungen Abfall- und Deponiegebühren Entnahme Rückstellung Gebühren Insgesamt 45.403 21.582.878 786.649 22.369.527 36.000 22.109.000 130.200 22.239.200 37.938 23.221.905 107.861 23.329.767 +1.938 +1.112.905 -22.339 +1.090.567 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungs- entgelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall/Elektronikschrott Insgesamt 1.015.647 401.342 1.416.989 1.000.000 390.000 1.390.000 722.607 382.578 1.105.184 -277.393 -7.422 -284.816 7 10 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt Sonstige ordentliche Erträge Sonstige ordentlichen Erträge Außerordentliche Erträge 438.556 74.923 513.479 21.390 1.006 1.085.000 65.000 1.150.000 0 0 1.457.005 63.175 1.520.180 45.043 19.537 +372.005 -1.825 +370.180 +45.043 +19.537 Gesamterträge 24.367.794 24.815.200 26.057.650 +1.242.450 nachrichtlich: Gesamterträge ohne Rückstellungsentnahmen 23.581.145 24.685.000 25.949.788 +1.264.788 Die Zuweisungen und Zuwendungen umfassen einen Bundeszuschuss (Personalkostener- stattung) für das Projekt „CoAct“. Bei den Abfall- und Deponiegebühren konnten aufgrund der höheren Abfallmengen deutliche Mehreinnahmen von 1.113 Tsd. Euro verbucht werden. Weiterhin schwach war hingegen der Papierpreis. Während 2017 ein Erlös von 117 Euro je Tonne erzielt werden konnte, fiel dieser im Jahr 2020 auf einen Mittelwert von 42 Euro, wodurch Weniger-Einnahmen von 277 Tsd. Euro verzeichnet werden mussten. Im Laufe des Jahres 2020 ist jedoch eine Erholung des Papierpreises eingetreten, die sich Anfang 2021 fortsetzt. Die sonstigen Wertstofferlöse waren im Rahmen des Planansatzes. Bei der Kosten- beteiligung der Systeme an den Kosten der Papiersammlung konnten hingegen Mehreinnah- men von 372 Tsd. Euro erzielt werden, wobei hier die unter den Aufwendungen aufgeführte Erstattung an die Systeme für anteilige Erlöse an der Papierverwertung in Höhe von 180 Tsd. Euro gegenzurechnen ist. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 25,95 Mio. Euro, die somit um 1,27 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz lagen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 19 Aufwendungen Einsparungen ergaben sich bei den Betreiberentgelten und Sachkosten aufgrund der vorüber- gehenden Mehrwertsteuersenkung sowie bei den Nachsorgeaufwendungen für die Deponien. Zum Teil deutliche Mehraufwendungen ergaben sich bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Nr. Aufwandsart 2019 2020 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 12 Personalaufwendungen: - 2.531.075 - 2.648.500 - 2.611.769 + 36.731 14 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Erstattg. an Systeme f. Papierverwertg. Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln u Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Entnahme aus. Nachsorgerückstlg. Zuführung zur Nachsorgerückstellung Insgesamt - 6.417.836 - 3.992.794 - 1,790,184 0 - 1.621.660 - 1.140.278 - 1.313.690 - 2.957.207 - 287.410 - 19.521.059 - 854.527 854.527 - 900.109 - 20.421.169 - 6.400.000 - 4.015.000 - 1.905.000 0 - 1.720.500 - 1.100.000 - 1.270.000 - 3.077.500 - 360.000 - 19.848.000 - 1.800.000 1.800.000 - 871.000 - 20.719.000 - 6.515.056 - 4.008.822 - 1.859.827 - 179.724 - 1.800.892 - 1.304.946 - 1.402.652 - 3.166.420 - 319.798 - 20.558.137 - 1.641.482 1.641.482 - 1.548.490 - 22.106.627 - 115.056 + 6.178 + 45.173 - 179.724 - 80.392 - 204.946 - 132.652 - 88.920 + 40.202 - 710.137 + 158.518 - 158.518 - 677.490 - 1.387.627 15 16 Abschreibungen Zinsen u.ä. Aufwendungen - 389.402 - 24.352 - 358.900 - 20.000 - 577.393 - 25.563 - 218.493 - 5.563 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zuführg. z. RST f. ausst. Rechnungen Periodenfremder Aufwand Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt - 90.000 - 45.005 - 413.258 - 548.263 0 0 - 436.000 - 436.000 90.841 - 49.650 - 451.726 - 410.534 + 90.841 - 49.650 - 15.726 + 25.466 TE 22 Aufwendungen für interne Leistungen Außerordentliche Aufwendungen - 1.056.748 0 - 1.141.400 0 - 1.094.408 - 41.525 + 46.992 - 41.525 12- TE 22 Zwischensumme - 24.971.008 - 25.323.800 - 26.867.819 - 1.544.019 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen in der Summe, ohne den Anteil der über die Rückstellung gegenfinanzierten Nachsorgeaufwendungen, um 710 Tsd. Euro über dem Planansatz. Die Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung (115 Tsd. Euro), bei der Biomüllverwertung (80 Tsd. Euro), bei der Holzverwertung (205 Tsd. Euro) sowie beim Einsammeln und Verwer- ten von Wertstoffen (133 Tsd. Euro) basieren auf den höheren Sammelmengen. Die Erstattung an die Systeme für anteilige Papiererlöse (180 Tsd. Euro) sind im Zusammenhang mit der Kostenerstattung für die Papiersammlung aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse zu sehen. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien blieben um 159 Tsd. Euro unter dem Planan- satz. Für die getätigten Nachsorgeaufwendungen erfolgt eine entsprechende Entnahme aus den Nachsorgerückstellungen. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung (1,55 Mio. Euro) be- inhaltet neben der Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 2,7 % eine anteilige Zuführung Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 20 aufgrund der aktuellen Verfüllung der Deponien. Aufgrund der hohen Verfüllmenge der Depo- nie Überlingen-Füllenwaid und einer Neuberechnung der Rückstellung ergibt sich hier ein Mehraufwand von 677 Tsd. Euro. Die Abschreibungen lagen mit 577 Tsd. Euro um 218 Tsd. Euro über dem Planansatz. Dies hängt im Wesentlichen ebenfalls mit der höheren Verfüllmenge der Deponie Überlingen-Fül- lenwaid sowie der dadurch resultierenden Laufzeitverkürzung zusammen. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen beinhalten u.a. die Auflösung einer Rückstellung für noch ausstehende Rechnungen sowie Aufwendungen, die das Vorjahr betreffen. Die Interne Leistungsverrechnung lag mit 1,09 Mio. Euro um 47 Tsd. Euro unter dem Planan- satz. Die Gesamtaufwendungen fielen somit um 1,54 Mio. Euro höher als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Fehlbetrag von -305 Tsd. Euro. Dieser kann durch eine Entnahme der noch vorhandenen Gebührenrück- stellung in Höhe von 107.861 Euro im Haushaltsjahr 2020 nur anteilig ausgeglichen werden. Der Restbetrag wird durch geplante Überschüsse in Folgejahren ausgeglichen. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 2 – 10) 24.815.200 26.057.650 +1.242.450 Abzüglich: Aufwendungen (Zwischensumme 12 – TE 22) -25.323.800 -26.867.819 -1.544.019 = haushaltsrechtliches Ergebnis -508.600 -810.169 -301.569 Das Haushaltsjahr 2020 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von -810.169 Euro (Plan: -508.600 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden, sowie der nicht durch die Ge- bührenrückstellung gedeckte Anteil des gebührenrechtlichen Fehlbetrags. Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital 132.400 122.579 -9.821 Verzinsung Nachsorgerückstellung -691.000 -735.476 -44.476 Nicht durch Rückstellung gedeckter Anteil am gebührenrechtl. Fehlbetrag 50.000 -197.272 -247.272 Insgesamt -508.600 -810.169 -301.569 Die Abweichung des Jahresergebnisses zum Planansatz ist im Wesentlichen dadurch begrün- det, dass der gebührenrechtliche Fehlbetrag nicht vollständig durch eine Entnahme aus der Gebührenrückstellung gedeckt werden konnte. Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 21 Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis -508.600 -810.169 -301.569 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrück- stellung -130.200 -107.861 +22.339 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung des Anlagekapitals -132.400 -122.579 +9.821 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung +691.000 +735.476 +44.476 Gebührenrechtliches Ergebnis = Fehlbetrag -80.200 -305.133 -224.933 Der gebührenrechtliche Fehlbetrag in Höhe von -305.133 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Gemäß der Allgemeinen Vorschrift wurden 3,1 Mio. Euro, die der Bodenseekreis vom Land nach § 15 Abs. 2 ÖPNVG erhalten hat, an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das Neukonzept des Verkehrsunternehmens Strauss im östlichen Bodenseekreis wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 umgesetzt. Prägend ist ein verlässlicher Takt und über 100.000 Nutzwagen-Mehrkilometer pro Jahr. Diese wurden jedoch coronabedingt nur teil- weise gefahren. Zwischen Friedrichshafen und Aulendorf wurde die Südbahn elektrifiziert. Diese wird mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 in Betrieb genommen. Die RegioBus Linie 500 Überlingen-Pfullendorf-Sigmaringen fährt weiterhin im Stundentakt von 5 bis 24 Uhr an allen Tagen. Unter den gleichen Voraussetzungen verkehrt seit dem 2. No- vember 2020 die RegioBus Linie 700 Konstanz-Meersburg-Markdorf-Ravensburg. Im Kreistag wurde der Grundsatzbeschluss zu den neuen RegioBus Linien Tettnang-Ravens- burg und Tettnang-Wangen getroffen. Ein kreisweites DFI-Programm (Dynamische Fahrgastinformation) wurde auf den Weg ge- bracht. Der Bodenseekreis beteiligt sich an diesem Projekt mit rund 170 Tsd. Euro. Die Ausweitung der bodo eCard auf Stufe 2 wurde mit der Einführung der bodo eCard Schule vorbereitet. Im Bodenseekreis betrifft dies rund 10.000 Schüler. Die Echt Bodensee Card (EBC) wurde weiterverbreitet. Die Karte bietet die kostenlose Nut- zung des ÖPNV im bodo-Verbundgebiet für Übernachtungsgäste der teilnehmenden Gemein- den und wird sehr gut angenommen. Es wurde für Einheimische die EBC Home auf Basis der bodo eCard konzipiert und umgesetzt. Der EBC-Bus Linie 100 wurde in den Sommerferien wieder bis nach Ludwigshafen-Bodman betrieben. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 22 Die Finanzierung des 15-Minuten-Taktes auf der Seelinie 7395 wurde auch außerhalb der Wintersaison fixiert. Die fünf neuen LINT 54-Triebwagen entlang der Bodenseegürtelbahn haben sich etabliert. Über die Verkehrsleistungen des Stadtverkehr Friedrichshafen GmbH auf den Gemarkungen Markdorf und Oberteuringen wurden neue Regelungen vereinbart. Aufgabenträger außerhalb der Gemarkung Friedrichshafen ist der Bodenseekreis. Die vom Kreistag beschlossenen Angebots- und Qualitätsverbesserungsmaßnahmen wurden teilweise umgesetzt. Coronabedingt wurden zusätzliche Schulverstärkerbusse und die Ausweitung der freigestell- ten Schülerverkehre eingeführt. Teilweise konnten mit dem Verkehrsministerium die Verstär- kerfahrten abgerechnet werden. Es erfolgt eine Antragstellung beim Verkehrsministerium für den Rettungsschirm der Verkehrs- unternehmen. In Salem wurde der Flächenverkehr mit emma eingeführt. Dort verkehrt im Stundentakt ein rein elektrisches Fahrzeug. Mit den Anbietern wurde kostenlose Hin- und Rückfahrten mit Bus und Bahn bei Veranstaltun- gen des Bodenseekreises vereinbart. Wichtige ÖPNV – Projekte im Jahr 2020 Zuschüsse für die Nachtbusse 154.215 € Zuschüsse an BOB 18.331 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 260.616 € Verteilung der §-45a-Mittel gemäß § 15 Abs. 2 ÖPNVG 3.059.000 € Schülerbeförderungsverträge 360.515 € Öffentlicher Dienstleistungsauftrag Firma Strauss 1.176.348 € Andere Öffentlicher Dienstleistungsaufträge 1.482.832 € Städteschnellbus FN-KN 15.400 € Tariferhöhung bodo 3,8%, Anpassung an Ergebnis 2019 280.707 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen (AVB) 396.500 € bodo Deckung Eigenaufwand gemäß Gesellschaftsanteil 309.700 € Verbundkooperationen 79.000 € Förderung E–Mobiliät 1.142 € RegioBus 500 und 700 808.800 € Seelinie 7395/15-Minuten-Takt 781.420 € EBC-Bus 100 144.866 € Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn 916.000 € Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 23 2.5.5 Soziales Überblick Der Teilhaushalt Soziales (5) schließt 2020 mit einem Nettoressourcenbedarf von 107,54 Mio. Euro ab und liegt damit 4,08 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Dabei sind die geplanten und tatsächlichen Aufwendungen annähernd identisch. Die tatsächlichen Erträge lagen um 5,0 Mio. Euro über den Planansatz. Dies ist hauptsächlich auf die rückwirkende Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II zurückzuführen, welche zum Planungszeitpunkt noch nicht bekannt war. Mit Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts kann der Bodenseekreis sich an den kommunalen Kennzahlen des Landkreistages Baden-Württemberg orientieren und somit eine gewisse Vergleichbarkeit herstellen. Für den sozialen Bereich sind folgende Kennzahlen von besonderer Relevanz: 1. Sozialaufwandsquote: ((Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen (PB 31) + Kinder-, Ju- gendhilfe (PB 36) + soziales Entschädigungsrecht (PB 37) + NEU Eingliederungshilfe (PB32) + Umlage an KVJS - Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG)) x 100) / Ordentliche Gesamtaufwendungen 2. Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: ((Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen (PB 31) + Kinder-, Jugendhilfe (PB 36) + soziales Entschädigungsrecht (PB 37) + NEU Eingliederungshilfe (PB32) + Umlage an KVJS - Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG) / Einwohner zum 30.06. d. lfd. J.) 3. Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage: ((Nettoressourcenbedarf Soziale Hilfen (PB 31) + Kinder-, Jugendhilfe (PB 36) + soziales Entschädigungsrecht (PB 37) + NEU Eingliederungshilfe (PB32) + Umlage an KVJS - Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG)) / Kreisumlage x 100 Teilhaushalt 5 2019-2020 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.477.991 1.235.653 1.070.000 1.166.181 96.181 -69.473 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 47.795.948 46.800.229 48.466.875 56.123.589 7.656.714 9.323.360 Aufgelöste Investitionszuwendungen 56.860 57.060 57.000 71.277 14.277 14.218 Sonstige Transfererträge 15.804.953 16.353.052 11.226.900 13.116.652 1.889.752 -3.236.400 Entgelte für öffentliche Leistungen 821.724 676.461 712.000 498.155 -213.845 -178.306 Sonstige priv.Leistungsentgelte 83.104 134.571 113.300 125.572 12.272 -9.000 Kostenerstattungen 19.482.038 18.072.652 25.925.416 20.637.356 -5.288.060 2.564.704 Zinsen und ähnliche Erträge 74 0 0 0 0 0 Sonstige ordentlichen Erträge 10.681.643 8.692.457 4.100 838.860 834.760 -7.853.597 Summe ordentliche Erträge 96.204.335 92.022.135 87.575.591 92.577.652 5.002.061 555.517 Personalaufwendungen -21.621.227 -22.358.558 -25.230.400 -24.467.456 762.944 -2.108.898 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen -3.694.484 -3.241.602 -3.997.500 -2.933.280 1.064.220 308.322 Abschreibungen -2.642.922 -2.059.613 -1.617.100 -1.853.231 -236.131 206.382 Transferaufwendungen -146.223.448 -153.594.438 -155.989.620 -158.117.563 -2.127.943 -4.523.126 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -15.078.381 -4.204.719 -3.552.031 -4.146.493 -594.462 58.226 Summe ordentliche Aufwendungen -189.260.464 -185.458.930 -190.386.651 -189.888.120 498.531 -4.429.190 Aufwendungen aus int. Leistungsbez. -7.898.839 -8.110.054 -8.818.600 -8.606.540 212.060 -496.486 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -100.954.968 -101.546.849 -111.629.660 -107.546.921 4.082.739 -6.000.072 2018 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 24 Kennzahl Soziales (nur Produktbereiche 31*, 32*, 36*, 37*) Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Nettoressourcenbedarf THH 5 93.726.071 100.952.957 101.546.849 107.546.921 Nettoressourenbedarf 31*|36*|37* 92.379.485 98.631.646 99.537.963 104.660.055 Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales ordentliche Aufwendungen 30,12% 30,59% 30,61% 30,27% Nettoressourcenbedarf je Einwohner = Nettoressourcenbedarf Soziales Einwohner (Stand 30.06.) 431,47 462,91 457,50 479,73 Anteil Nettoressourcenbedarf Soziales an der Kreisumlage = Nettoressourcenbedarf Soziales Kreisumlage 105,48% 102,61% 98,62% 98,99% Durch die Kreisumlage gedeckter Nettoressourcenbedarf Soziales = Kreisumlage Nettoressourcenbedarf THH 5 94,80% 97,46% 101,40% 101,02% Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Kreisumlage um rd. 4,79 Mio. Euro, der Nettoressourcen- bedarf der einbezogenen Produktbereiche sank hingegen um 5,12 Mio. Euro. Damit konnten zum zweiten Mal seit Umstellung auf die Doppik die Zuschüsse der Produktgruppen 31, 32, 36 und 37 aus der Kreisumlage finanziert werden. Der Nettoressourcenbedarf des gesamten Teilhaushalts 5 (107,5 Mio. Euro) liegt weiterhin über der Kreisumlage (105,7 Mio. Euro). Hier- bei handelt es sich jedoch um eine etwas einseitige Betrachtungsweise, da mit der Kreisum- lage auch sehr viele andere Aufgaben finanziert werden (Gesamtdeckungsprinzip). Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) Im Jahr 2020 schloss die Produktgruppe(PG) 31.10 mit einem Nettobedarf von 20,09 Mio. Euro ab. Mit Inkrafttreten des SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behin- derung – wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Produktbereich 31.10 her- ausgelöst und eine neue Produktgruppe 32 geschaffen. Bewilligungen nach altem Recht ver- blieben in der Produktgruppe 31.10, sodass übergangsweise die Werte auf Produktgruppen- ebene zu den Vorjahren nicht vergleichbar sind. Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Sozialaufwandsquote = Nettoressourcenbedarf Soziales /ordentl. Aufwand Gesamt 31,35% 31,83% 32,42% 30,51% Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner: 457 457 499 480 Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage = Nettoressourcenbedarf Soziales/Kreisumlage 100,25% 97,07% 101,44% 97,43% Kennzahl Soziales Bodenseekreis 2018 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 25 Die überplanmäßigen Transferaufwendungen in Höhe von 3,36 Mio. Euro sind auf die zum Planungszeitpunkt nicht abschließend geklärte „Übergangsproblematik“ der Eingliederungs- hilfe in den neuen Produktbereich 32, sowie auf deutlich höhere Aufwendungen in der Hilfe zur Pflege zurückzuführen. Zum Planungszeitpunkt war eine Beurteilung der Höhe für Transferaufwendungen der soge- nannten „Fälle nach altem Recht“ in der Eingliederungshilfe nicht abschließend möglich. Daher wurde bei der PG 31.10 hierzu kein Planansatz gebildet und der komplette Bereich der Ein- gliederungshilfe in der PG 32.10 veranschlagt. Es ergab sich im Rechnungsergebnis ein Net- toressourcenbedarf von 2,34 Mio. Euro zur Abwicklung dieser Fälle (Siehe auch Sonderaus- wertung bei PG 32.10). Der Nettoressourcenbedarf der Hilfe zur Pflege lag 2020 bei 12,06 Mio. Euro und damit 1,45 Mio. Euro über dem Planansatz. Während die ambulanten Hilfen im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen, nahmen die stationären Hilfen der Pflege um 22 Leistungsempfänger zu. Eben- falls ist eine klare Verschiebung hin zu kostenintensiveren, höheren Pflegegraden erkennbar. Dieser Trend wird sich in den folgenden Jahren fortsetzen. Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, PG 31.20) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende schließt mit einem Nettoressourcenbedarf von 3,91 Mio. Euro im Jahr 2020 ab. Produktgruppe 31.10 Soziales 2020-2019 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 16.273.991 14.701.429 12.842.500 13.982.878 1.140.378 -718.551 Sonstige Transfererträge 10.995.986 11.191.481 1.718.500 2.981.401 1.262.901 -8.210.079 Entgelte für öffentliche Leistungen 2.870 2.970 1.000 -1.000 -2.970 Kostenerstattungen 352.493 563.933 24.000 47.248 23.248 -516.685 Sonstige ordentlichen Erträge 2.400.332 190.287 32.529 32.529 -157.757 Summe ordentliche Erträge 30.025.745 26.650.099 14.586.000 17.044.057 2.458.057 -9.606.042 Personalaufwendungen -2.890.008 -3.314.132 -1.760.200 -1.772.298 -12.098 1.541.835 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen -20.775 -30.262 -19.600 -8.241 11.359 22.020 Abschreibungen -35.643 € -32.998 € -4.500 € -16.909 € -12.409 € 16.089 Transferaufwendungen -78.031.746 € -86.742.542 € -28.901.000 € -34.605.765 € -5.704.765 € 52.136.777 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -2.569.681 € -174.026 € -74.800 € -111.044 € -36.244 € 62.983 Summe ordentliche Aufwendungen -83.547.854 -90.293.960 -30.760.100 -36.514.257 -5.754.157 53.779.703 Aufwendungen aus internen Leistungsbez. -1.011.501 -1.098.015 -556.400 -626.732 -70.332 471.283 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -54.533.609 -64.741.876 -16.730.500 -20.096.932 -3.366.432 44.644.944 2018 2019 2020 Produktgruppe 31.20 SGB II 2020-2019 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.477.991 1.235.653 1.070.000 1.166.181 96.181 -69.473 Zuweisungen und Zuwendungen 30.441.647 31.111.047 33.537.400 37.110.875 3.573.475 5.999.828 Aufgelöste Investitionszuwendungen 120 120 100 67 -33 -53 Sonstige Transfererträge 3.077.105 2.762.033 2.935.000 3.026.975 91.975 264.942 Kostenerstattungen 5.673.618 5.959.417 6.084.261 6.104.213 19.952 144.795 Sonstige ordentlichen Erträge 3.011.501 889.778 449.181 449.181 -440.597 Summe ordentliche Erträge 43.681.983 41.958.049 43.626.761 47.857.492 4.230.731 5.899.443 Personalaufwendungen -6.043.086 -5.976.680 -6.189.900 -6.292.522 -102.622 -315.843 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -40.295 -80.135 -97.800 -55.266 42.534 24.869 Abschreibungen -44.287 -54.989 -1.400 -226.861 -225.461 -171.872 Transferaufwendungen -41.799.875 -40.236.738 -44.801.000 -42.622.711 2.178.289 -2.385.973 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -675.857 -1.217.136 -566.500 -672.048 -105.548 545.087 Summe ordentliche Aufwendungen -48.603.400 -47.565.678 -51.656.600 -49.869.409 1.787.191 -2.303.731 Aufw. internen Leistungsbeziehungen -1.810.385 -1.839.019 -1.996.600 -1.901.926 94.674 -62.907 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -6.731.803 -7.446.648 -10.026.439 -3.913.843 6.112.596 3.532.805 2018 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 26 Im SGB II werden die Transferaufwendungen für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Eingliede- rungsleistungen zu 100 % vom Bund erstattet. Zum Planungszeitpunkt ging der Bodenseekreis von einer Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) von 51,1 % aus und orientierte sich dabei an den veröffentlichten Durchschnittswerten. Mit Änderung des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder am 6. Oktober 2020 wurde die Bundesbeteiligung rückwirkend für das gesamte Jahr 2020 auf 77,1 % für Baden-Württem- berg erhöht. Im Laufe des Jahres 2020 nahm die Anzahl der Leistungsberechtigten nur moderat zu und stieg von 5.841 auf 5.907. Im gleichen Zeitraum stiegen jedoch die durchschnittlich anerkann- ten Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft von 517 Euro auf 551 Euro monatlich. Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl lag im Jahr 2020 bei 3,65 Mio. Euro und damit 1,34 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes. Trotz der coronabedingten Aussetzung von Rückführungen und Abschiebungen schließt der Asylbereich 2020 mit einem Ergebnis von netto 3,65 Mio. Euro ab und liegt dabei 1,34 Euro unterhalb des Planansatzes und deutlich unter Vorjahresniveau. Vor allem die überplanmä- ßige, befristete Beteiligung des Landes an den Kosten für Asylbewerberleistungsempfänger nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung in Höhe von 2,14 Mio. Euro beeinflusst dieses positive Endergebnis. Durch die im Jahresverlauf weiter sinkenden Zuteilungen von Asylbewerbern in den Boden- seekreis bei einer gleichzeitig konsequenten Zuweisung von Auszugsberechtigten in An- schlussunterbringung, konnten einerseits die Transferaufwendungen für Personen in Gemein- schaftsunterbringung auf Planungsniveau und andererseits zumindest die variablen Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften rund 0,56 Mio. Euro unterhalb des Planansatzes gehalten werden. PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 202-2019 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 234.368 19.248 20.000 2.482.213 2.462.213 2.462.965 Sonstige Transfererträge 335.249 317.622 157.500 223.185 65.685 -94.437 Entgelte für öffentl. Leistungen 363.382 297.255 300.000 178.543 -121.457 -118.711 Sonstige priv. Leistungsentgelte 80.352 80.504 65.300 63.263 -2.037 -17.241 Kostenerstattungen 9.864.170 7.225.876 8.945.107 7.311.368 -1.633.739 85.492 Sonstige ordentlichen Erträge 3.614.214 7.331.798 2.000 279.064 277.064 -7.052.734 Summe ordentliche Erträge 14.491.736 15.272.302 9.489.907 10.537.635 1.047.728 -4.734.667 Personalaufwendungen -2.890.269 -2.731.018 -2.400.800 -2.466.984 -66.184 264.034 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -2.855.180 -2.423.567 -2.547.850 -1.941.001 606.849 482.565 Abschreibungen -1.743.106 -1.467.034 -1.262.700 -994.607 268.093 472.427 Transferaufwendungen -8.875.974 -7.949.413 -5.230.500 -6.267.908 -1.037.408 1.681.505 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -10.163.844 -1.716.207 -1.797.300 -1.446.746 350.554 269.461 Summe ordentliche Aufwendungen -26.528.373 -16.287.239 -13.239.150 -13.117.246 121.904 3.169.992 Aufw. aus internen Leistungsbez. -1.131.033 -1.108.911 -1.246.200 -1.072.524 173.676 36.387 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -13.167.670 -2.123.847 -4.995.443 -3.652.135 1.343.308 -1.528.288 2018 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 27 Durch die Aussetzung von Rückführungen in das Heimatland nahm die Anzahl der geduldeten Leistungsbezieher überplanmäßig zu. Damit stiegen die Leistungsaufwendungen für Perso- nen in Anschlussunterbringung im Vergleich zum Vorjahr und auch zum Planansatz um rund 900 Tsd. Euro. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) Mit 23,91 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe 2,02 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis, blieb jedoch gut 1,54 Mio. Euro unterhalb des Haushalts- ansatzes. Im Vergleich zum Haushaltsansatz fielen die sonstigen Transfererträge um 1,24 Mio. Euro höher aus. Dies ist hauptsächlich auf überplanmäßig gestiegene Rückzahlungen im Bereich Unterhaltsvorschuss sowie auf Rückforderungen aus gewährten Leistungen zurückzuführen. Der Aufwand für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe stieg im Vergleich zum Vor- jahr um 2,32 Mio. Euro an. Seit 2020 werden Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) im Haushalt des Jugendamtes geplant und gebucht (bisher bei PG 31.40 Asyl). Die Nettoaufwendungen für die Unterbringung und Versorgung der umA können dabei zu 100 % zur Kostenerstattung beim Land angemeldet werden. Dies führt wiederum zur Erhö- hung der Erträge im Vergleich zum Vorjahr. Coronabedingt kam es zu Minderaufwendungen im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie in den ambulanten Hilfen zur Erziehung und der Leistungen im Bereich Schule. Daher wurde der geplante Ansatz im Bereich der Transferaufwendungen nicht voll ausgeschöpft. Die Planabweichung der Personalkosten ist – ebenfalls coronabedingt – auf die nicht vollum- fängliche Besetzung der genehmigten Personalstellen zurückzuführen. Dies wirkte sich gleich- ermaßen auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen aus. Im Rahmen der Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes konnten Kompensationsmittel des Bun- des für die Jahre 2019 und 2020 zum Ausgleich der Belastung in Höhe von 0,5 Mio. Euro vereinnahmt werden (Zuweisungen und Zuschüsse). Zur Planung waren Erstattungszeitpunkt und Erstattungsmodalitäten nicht bekannt. PG 36* Jugendhilfe 2020-2019 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 788.447 880.629 1.021.000 1.412.634 391.634 532.006 Aufgelöste Investitionszuwendungen 96 96 100 96 -4 0 Sonstige Transfererträge 1.231.070 1.869.294 1.466.900 2.713.784 1.246.884 844.490 Entgelte für öffentliche Leist. 225.359 231.480 230.000 236.864 6.864 5.384 Sonstige privatr. Leistungsentgelte 457 373 195 195 -178 Kostenerstattungen 2.593.754 3.351.945 4.722.150 4.131.258 -590.892 779.314 Sonstige ordentlichen Erträge 1.491.093 150.893 25.873 25.873 -125.020 Summe ordentliche Erträge 6.330.276 6.484.709 7.440.150 8.520.705 1.080.555 2.035.996 Personalaufwendungen -6.842.971 -7.501.420 -8.864.400 -8.534.352 330.048 -1.032.932 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -200.278 -201.016 -476.850 -206.798 270.052 -5.782 Abschreibungen -485.413 -167.604 -16.600 -133.710 -117.110 33.894 Transferaufwendungen -15.942.082 -17.087.027 -20.125.200 -19.412.001 713.199 -2.324.975 Sonstige ordentlichen Aufw. -1.101.574 -727.153 -554.200 -1.248.732 -694.532 -521.579 Summe ordentliche Aufwendungen -24.572.317 -25.684.219 -30.037.250 -29.535.592 501.658 -3.851.374 Aufw. interner Leistungsbeziehungen -2.582.943 -2.692.668 -2.866.800 -2.903.381 -36.581 -210.713 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -20.824.984 -21.892.178 -25.463.900 -23.918.268 1.545.632 -2.026.091 2018 2019 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 28 Im Unterhaltsvorschuss kam es trotz höherer Transferaufwendungen gleichzeitig zu einer Er- höhung der Erstattungen. Der Nettoressourcenbedarf beträgt 1,22 Mio. Euro und liegt damit leicht unter dem planmäßigen Ergebnis (-0,22 Mio. Euro). Leistungen nach dem SGB IX (PG 32.10) Mit Einführung des SGB IX wurde die Eingliederungsleistung aus dem SGB XII herausgelöst. Seit 2020 werden Leistungen in diesem Zusammenhang in der neu geschaffenen PG 32.10 verbucht. Insgesamt schließt die Produktgruppe 32.10 mit einem überplanmäßigen Ergebnis von 49,64 Mio. Euro ab. Zur besseren Vergleichbarkeit befindet sich ebenfalls eine Auswertung inklusive der Eingliederungshilfeleistungen nach altem Recht (31.10.02). Betrachtet man den Nettores- sourcenbedarf für Eingliederungshilfe Leistungen beider Bereiche in Summe ergibt sich ein überplanmäßiger Bedarf von 4,09 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bedarf um 2,6 Mio. Euro. Auswertung 1: Leistungen NEU nur SGB IX Auswertung 2: Leistungen für Menschen mit Behinderung nach altem und neuen Recht Insgesamt lagen die tatsächlichen Erstattungen 3,29 Mio. Euro hinter den Erwartungen. Bis dato kam es zu keiner Spitzabrechnung der tatsächlichen BTHG bedingten Mehraufwendun- gen. Lediglich die Mehraufwendungen für Personal und Sachmittel sind spitz abgerechnet PG 32 Leistungen nach dem SGB IX Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 946.675 912.998 -33.677 Sonstige Transfererträge 4.780.000 4.014.991 -765.009 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5.105.918 1.964.619 -3.141.299 Sonstige ordentlichen Erträge 250 250 Summe ordentliche Erträge 10.832.593 6.892.858 -3.939.735 Personalaufwendungen -2.803.600 -2.153.803 649.797 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -30.300 -10.540 19.760 Transferaufwendungen -55.176.900 -53.537.880 1.639.020 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -114.100 -210.696 -96.596 Summe ordentliche Aufwendungen -58.124.900 -55.912.920 2.211.980 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -585.600 -621.492 -35.892 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss -47.877.907 -49.641.554 -1.763.647 2020 Eingliederungsleistungen (31.10.02+32*) 2018 2019 2020 - 2019 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 177.923 1.344.990 946.675 912.998 -33.677 -431.993 Sonstige Transfererträge 8.815.039 8.967.610 4.780.000 4.638.911 -141.089 -4.328.700 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 327.106 509.931 5.105.918 1.987.834 -3.118.085 1.477.902 Sonstige ordentlichen Erträge 1.784.536 138.922 0 22.939 22.939 -115.983 Summe ordentliche Erträge 11.104.604 10.961.454 10.832.593 7.562.681 -3.269.912 -3.398.773 Personalaufwendungen -1.546.022 -1.923.088 -2.803.600 -2.267.372 536.228 -344.284 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -12.925 -14.508 -30.300 -10.540 19.760 3.967 Abschreibungen -9.016 -4.178 -2.600 -13.007 -10.407 -8.829 Transferaufwendungen -50.985.891 -57.773.540 -55.176.900 -56.335.719 -1.158.819 1.437.821 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -2.190.007 -32.615 -114.100 -231.015 -116.915 -198.400 Summe ordentliche Aufwendungen -54.743.862 -59.747.928 -58.127.500 -58.857.653 -730.153 890.276 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen-527.334 -586.009 -585.600 -685.209 -99.609 -99.200 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss -44.213.592 -49.372.483 -47.880.507 -51.980.181 -4.099.674 -2.607.698 2020 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 29 worden. Für BTHG bedingte Mehraufwendungen im Transferbereich erhielt der Bodensee- kreis einen Abschlag in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Bei der Planung des Haushaltes 2020 ging das Sozialdezernat von einer Beteiligung in Höhe von 4,27 Mio. Euro aus. 2.5.6 Corona-Pandemie Im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie waren im abgelaufenen Berichtsjahr 2020 zahlreiche Fachämter in verschiedenen Funktionen tätig. Um eine einheitliche Buchung si- cherzustellen und eine nachträgliche Auswertung der mit der Pandemie im Zusammenhang stehende Kosten zu gewährleisten, wurde systemseitig ein Projektcode eingerichtet, welcher den Buchungen als Identifikationsmerkmal mitgegeben werden konnte. Nachfolgend dargestellt werden alle Buchungen, die mit der Bewältigung der Pandemie direkt und indirekt im Zusammenhang stehen. Die aufgeführten Kosten wären in einem gewöhnli- chen Berichtsjahr nicht angefallen. Nicht erfasst und dargestellt werden die sogenannten „eh da-Kosten“ und Personalkosten. Im zurückliegenden Berichtsjahr waren insgesamt 169 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung zumindest teilweise im Corona-Dienst beschäftigt. Der Corona-Dienst um- fasste dabei folgende Bereiche: Gesundheitsamt, Kontaktpersonennachverfolgung und Hot- line, Einwohnermeldeanfrage und Qualitätssicherung, Fieberambulanz und die Corona-Test- Zentren in Oberteuringen und am Flughafen. Das eingesetzte Personal konnte während dieser Zeit überwiegend nicht der eigentlichen Tä- tigkeit nachgehen und wurde aus den verschiedensten Bereichen der Kreisverwaltung zusam- mengezogen. Unterstützt wurde das eingesetzte Personal durch extra geschaffene Stellen und Kolleginnen und Kollegen, die ihren Beschäftigungsumfang zeitlich befristet aufgestockt haben. Während die Personalaufwendungen nicht in die unten ersichtliche Darstellung miteinfließen, sind die Personalkostenerstattung für die neu geschaffenen Stellen bzw. aufgestockten Stel- lenanteile in der Auswertung enthalten. Ebenfalls nicht erfasst sind zusätzliche soziale Aufwendungen bzw. Sozialleistungen ohne Ge- genleistung. Personalkosten und die angeführten Sozialleistungen sind über die Fachverfah- ren erfasst worden und können daher technisch nicht mit dem Projektcode ausgewiesen wer- den. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 waren weder die Kosten noch die erforderlich gewordenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie absehbar. Daher sind die Aufwendungen und Auszahlungen, welche in mittelbaren und unmit- telbaren Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie stehen, nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Nähere und gegebenenfalls detailliertere Ausführungen finden sich auch in den jeweiligen Pro- duktgruppen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 30 Nr. Sachkontenbezeichnung Ergebnis in Euro ERTRÄGE 313100000 sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 780.722,16 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 683.079,63 348800000 Erstattungen von übrigen Bereichen 3.927,73 348810000 Erstattung f. Beförderung Schüler 1.271.562,30 SUMME ORDENTLICHE ERTRÄGE 2.739.291,82 AUFWENDUNGEN 421100000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 27.284,22 421184020 Unterhaltung/Wartung Heizung/Lüftung 1.491,76 421184030 Unterhaltung/Wartung Elektro 1.204,07 421208000 Aufw. für sonstiges Material für Unterhaltung 646,15 421208009 Aufw. f. sonst. Material f. Unterhaltu. (MwSt-pfl) 3.264,67 421209000 Aufw. für sonstigen Fremdunterhaltungsaufw. 13.017,75 421209009 Aufw. f. sonst. Fremdunterhaltungsaufw. (MwSt-pfl) 4.001,31 422200000 Erwerb v. GWG, sofern nicht in spez. Kto. zu verbuchen 16.421,27 422200010 Beschaffung von Ausstattungsgegenständen 3.718,82 423100000 Miete soweit nicht 4233, 4234 oder 4235 7.138,69 423100500 Mieten und Pachten bewegl. Anlagen 486,62 423100600 Mieten u. Pachten unbewegl. Anlagen 1.314,40 424500000 Aufwand für Gebäudereinigung 55.380,71 424500100 Aufwand für Hygiene-/Sanitärmittel 64.592,94 424500900 Aufwand für Nebenkosten der Reinigung 185,37 426105000 Dienst-u. Schutzkleidung, pers. Ausrüstungsgegenst. 30.133,45 426200000 Aus- und Fortbildung, Umschulung 2.609,67 426200300 Aufwendungen für Kosten der Personalentwicklung 71,40 426900410 Aufw. F. arbeitsmed.- und sicherheitstechn. Betr. 469,09 427100500 Aufw. f. d. Bekämpfung übertragbarer Krankheiten 1.870,80 427159010 Betreiberentgelte Abfallentsorgungsanlagen 800,00 427300300 Labor- und Sanitätskosten 862,00 427400000 Lehr- und Unterrichtsmittel 537,00 427500000 Lernmittel 238,65 427600000 Besondere schulische Aufwendungen 322,75 429100000 Aufwendungen für sonst. Sach- und Dienstleistungen 4.226,90 431500000 Zusch. an verb. Untern., Sondervermögen und Bet. 904.120,27 431700000 Zuschüsse an private Unternehmen 800.850,09 431800000 Zuschüsse an übrige Bereiche 250,00 433100000 Soz.Leistungen a.nat.Pers.außerhalb v.Einrichtungen 1.000,00 441100000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen 2.900,00 442100000 Aufw. für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit 1.882,50 442100200 Aufwendungen für überörtliche Ausbildung (FW) 393,80 442900000 Sonst. Aufw. f. d. Inanspr. von Rechten u.Diensten 855.212,33 442900120 Aufwendungen für Honorare 3.060,15 442900180 Aufwand für Sicherheitsdienst 193.173,43 442920000 Lizenzen 89.781,95 442920010 Wartungs- und Dienstleistungskosten für Software 57.160,17 443100000 Bürobedarf 1.670,63 443320200 Telefonkosten für Mobilfunk 1.093,34 443600000 Sachverst.-,Sachverst./Notar/Anwalt/Gericht/GV 17,43 443600300 Aufwendungen für abgehaltene Patentprüfungen 27.750,07 443700000 Öffentlichkeitsarbeit, Marketing 13.519,26 443800010 Bewirtungskosten 2.528,31 445800000 Erstattungen an übrige Bereiche 1.050,90 47* Abschreibungen 20.080,60 SUMME ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN 3.219.785,69 ORDENTLICHES ERGEBNIS -480.493,87 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 31 Nr. Sachkontenbezeichnung Ergebnis in Euro AUSSERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN 501900000 Sonstige außergewöhnliche Erträge 383.050,55 511100000 Aufw. im Zusammenh. mit Katastrophen u.ä. Ereignissen 1.093.147,68 AUSSERODENTLICHES ERGEBNIS -710.097,13 GESAMTERGEBNIS Ordentliches Ergebnis -480.493,87 Außerordentliches Ergebnis -710.097,13 GESAMTERGEBNIS 2020 -1.190.591,00 INVESTITIONEN 061001000 Zugang Fahrzeuge 20.371,09 063101000 Zugang Netzwerke (Server, Catalyst, etc.) 4.377,66 072001000 Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung 158.914,57 072401000 Zugang Informationstechnik, EDV-Ausstattung 1.321,14 Für die vom Bodenseekreis geleistete Unterstützung beim Aufbau und Betrieb der ambulanten Versorgungsstrukturen – Fieberambulanzen und Abstrichzentren – wurden Aufwendungen in Höhe von rund 300 Tsd. Euro getätigt. Eine Erstattung wurde zwar beantragt, steht allerdings weiterhin aus und spiegelt sich daher nicht im Ergebnis 2020 wieder. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 32 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.235.653,27 1.070.000,00 1.166.180,77 96.180,77 0,00 0,00 -96.180,77 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen u. aufgelöste Inv.zuwendungen u. -beiträge 233.600.445,76 243.048.175,00 259.713.169,67 16.664.994,67 16.000,00 0,00 -16.648.994,67 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw.. u. -beiträge 2.283.788,78 1.958.000,00 2.537.960,97 579.960,97 0,00 0,00 -579.960,97 0,00 4 + Sonstige Transfererträge 16.353.052,16 11.226.900,00 13.116.652,44 1.889.752,44 0,00 0,00 -1.889.752,44 0,00 5 + Öffentlich-rechtliche Entgelte 30.777.081,61 30.073.800,00 30.767.621,15 693.821,15 0,00 0,00 -693.821,15 0,00 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.147.891,69 2.027.300,00 1.668.222,07 -359.077,93 0,00 0,00 359.077,93 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 27.927.622,57 39.175.496,00 33.081.868,97 -6.093.627,03 0,00 0,00 6.093.627,03 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 356.346,98 1.906.000,00 2.032.115,44 126.115,44 0,00 0,00 -126.115,44 0,00 9 + Aktivierte Eigenleistgn. u. Bestandver- änd. 381.276,00 0,00 272.246,63 272.246,63 0,00 0,00 -272.246,63 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge 10.067.723,39 196.600,00 1.447.355,78 1.250.755,78 0,00 0,00 -1.250.755,78 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 325.130.882,21 330.682.271,00 345.803.393,89 15.121.122,89 16.000,00 0,00 -15.105.122,89 0,00 Ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen -58.956.540,98 -64.100.100,00 -61.669.945,21 2.430.154,79 0,00 0,00 -2.430.154,79 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen -41.904.121,27 -54.778.360,00 -46.807.271,61 7.971.088,39 1.045.981,39 0,00 -6.925.107,00 0,00 15 - Planmäßige Abschreibungen -10.876.072,86 -8.862.400,00 -20.204.070,74 -11.341.670,74 0,00 0,00 11.341.670,74 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.108.129,29 -1.160.800,00 -1.696.439,95 -535.639,95 0,00 0,00 535.639,95 0,00 17 - Transferaufwendungen -172.939.856,80 -177.598.520,00 -180.468.385,87 -2.869.865,87 0,00 0,00 2.869.865,87 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -22.010.467,41 -24.182.091,00 -26.835.731,17 -2.653.640,17 0,00 0,00 2.653.640,17 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) -307.795.188,61 -330.682.271,00 -337.681.844,55 -6.999.573,55 1.045.981,39 0,00 8.045.554,94 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) 17.335.693,60 0,00 8.121.549,34 8.121.549,34 1.061.981,39 0,00 -7.059.567,95 0,00 21 + Außerordentliche Erträge 19.668,36 0,00 520.098,92 520.098,92 0,00 0,00 -520.098,92 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen -3.613.905,36 0,00 -1.914.826,39 -1.914.826,39 0,00 0,00 1.914.826,39 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) -3.594.237,00 0,00 -1.394.727,47 -1.394.727,47 0,00 0,00 1.394.727,47 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) 13.741.456,60 0,00 6.726.821,87 6.726.821,87 1.061.981,39 0,00 -5.664.840,48 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 33 3.1 Erträge Die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts er- geben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert werden. Alle Erträge sind hierbei positiv und alle Aufwendungen negativ dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 32, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 1.235.653 1.070.000 1.166.181 96.181 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen (siehe 3. Seite 32, Zeile 2) Die Zuweisungen und Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 27.227.368 29.930.000 32.308.369 2.378.369 313100000 Sonstige Zuweisungen 0 0 1.216.837 1.216.837 313100100 Finanzzuweisung nach Ein- wohnerzahl 3.358.788 2.468.000 3.302.929 834.929 313100200 FAG Eingliederung 1995 und 2005 § IV FAG 10.156.386 9.680.000 9.913.602 233.602 3131003* Bußgelder 4.055.516 3.841.200 4.261.936 420.736 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 72.446 79.000 62.828 -16.172 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 35.177.343 34.678.800 37.742.514 3.063.714 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 34 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozi- allastenausgleich § 21 FAG 392.996 170.000 2.455.006 2.285.006 31490000 Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 161.609 786.675 976.999 190.324 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Kranken- kassen, übr. Bereichen 343.572 377.100 229.131 -147.969 315100000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grund- erwerbssteuer 18.106.569 19.000.000 21.677.423 2.677.423 318200100 Kreisumlage 100.935.070 105.680.000 105.726.886 46.886 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 2.522.151 2.829.200 2.793.290 -35.910 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 22.138.384 25.605.000 24.228.431 -1.376.569 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 8.952.249 7.923.200 12.816.987 4.893.787 SUMME 233.600.446 243.048.175 259.713.170 16.664.995 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Auch im Jahr 2020 konnte der Bodenseekreis von einer deutlich höheren Steuerkraftsumme profitieren. Lag der Wert für die Schlusszahlung 2019 noch bei 327,82 Mio. Euro, so lag dieser im 4. Quartal 2020 bereits bei 343,27 Mio. Euro (+15,44 Mio. Euro oder +4,71 %). Der Kreisumlagehebesatz 2020 wurde mit 30,80 % beibehalten. Die Erträge aus der Kreisum- lage stiegen um 4,79 Mio. Euro. Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Kreisumlagehebesatz 32,00 % 32,00 % 30,80 % 30,80 % Kreisumlagequote = Kreisumlage ordentliche Erträge 28,55 % 29,82 % 31,04 % 30,57 % Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 409,03 € 486,26 € 482,03 € 484,62 € Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 35 Die Kreisumlagequote zeigt den Anteil der Kreisumlage an den Gesamterträgen und damit an der Gesamtfinanzierung des Ergebnishaushalts an. Als sonstige Zuweisungen erhielt der Bodenseekreis außerplanmäßig 1,22 Mio. Euro als pau- schale Zuweisung des Landes zur Bewältigung der Corona-Pandemie und zur Aufrechterhal- tung der Kommunalverwaltungen. Die Schlüsselzuweisungen stiegen 2020 deutlich um 5,08 Mio. Euro auf 32,31 Mio. Euro (Vj. 27,23 Mio. Euro). Darin enthalten sind Nachzahlungen von 305 Tsd. Euro für die Jahre 2014 bis 2019. Die Finanzzuweisung nach Einwohnern sank trotz gestiegener Einwohnerzahl um 55,9 Tsd. Euro im Vergleich zum Plan, da die Zuweisung pro Einwohner im Vergleich zum Jahr 2019 um rd. 0,40 bzw. 0,50 Euro sank. Die Zuweisung für die Unteren Verwaltungsbehörden sank um 242,8 Tsd. Euro aufgrund einer allgemein um 28,19 Mio. Euro niedrigeren Finanzzuweisung vom Land. Die Planung der Sachkostenbeiträge wird anhand der Schülerzahlen aus 2019 hochgerech- net. Aufgrund teilweise deutlich gestiegener Sachkostenbeiträge je Schüler ist die Zuweisung in Summe von 7,95 Mio. Euro auf 8,10 Mio. Euro gestiegen (+149 Tsd. Euro). Die Zuschüsse für die Digitalisierung aus dem Jahr 2019 werden weiterhin als passive Rech- nungsabgrenzungsposten fortgeschrieben und erst mit Verwendung ertragswirksam aufge- löst. Aufgrund diverser weiterer Mittel im Jahr 2020 wurden bislang erst 39 Tsd. Euro ver- braucht und ertragswirksam aufgelöst. Der Soziallastenausgleich ist jährlich drastischen Schwankungen ausgesetzt, da er sich aus den Anteilen an den tatsächlichen Ausgaben berechnet. Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Soziallastenausgleich 3.010.208 4.033.851 161.609 976.999 Der sonst relativ konstante Status-Quo-Ausgleich stieg um 271 Tsd. Euro (Vj. 2,79 Mio. Euro). Bußgelder Die Bußgelder lagen mit 4,26 Mio. Euro über dem Planansatz (+421 Tsd. Euro) und über dem Vorjahresergebnis (+206 Tsd. Euro). 3,51 Mio. Euro fließen dabei allein aus den mobilen (19,4 %) und insbesondere den stationären Geschwindigkeitsmessungen (80,6 %). Damit lagen die Erträge der Geschwindigkeitsmessung um 1,02 Mio. Euro über den Erträgen des Vorjahres (Vj. 2,49 Mio. Euro) und damit wieder näher am Ergebnis 2018 (3,09 Mio. Euro). Weitere Bußgelder stammen aus der Unteren Verwaltungsbehörde (UVB). Grunderwerbsteuer Wie in den Jahren zuvor stieg die Grunderwerbsteuer wieder an und der Ansatz wurde deutlich übertroffen. Der Durchschnittsmonat lag bei 1,81 Mio. Euro wobei besonders der April mit 2,89 Mio. Euro deutlich herausstach. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 36 Da 2019 die Buchungssystematik angepasst und lediglich 11 Monate gebucht wurden, ist ein direkter Vergleich nicht möglich. Aber auch der Vergleich zu 2018 zeigt enorme Steigerungen, genauso, wie die Hochrechnung 2019 auf 12 Erträge (19,40 Mio. Euro – inkl. Dezember 2018). Wo die Reise bei der Grunderwerbsteuer hingeht, lässt sich nicht sagen. Die Einschätzung der Verwaltung lautet, dass irgendwann der Zenit und damit das Ende der Steigerungen oder sogar ein Absinken der Erträge erreicht sein müsste. Die Verwaltung rechnet jederzeit damit – wurde aber bislang immer wieder positiv vom Gegenteil überzeugt. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Vergleich Januar 1.449.678 1.757.584 1.757.584 Februar 1.753.307 1.297.492 1.910.314 612.822 März 1.438.918 1.343.540 1.629.770 286.230 April 957.330 1.326.399 2.885.656 1.559.257 Mai 1.201.088 1.442.075 1.400.110 -41.965 Juni 1.534.358 1.266.289 1.565.600 299.311 Juli 1.650.323 1.337.309 1.605.185 267.876 August 1.665.187 2.871.231 1.605.858 -1.265.374 September 1.516.979 1.852.677 1.685.671 -167.005 Oktober 1.554.624 1.972.570 2.133.842 161.271 November 1.628.469 1.636.462 1.987.624 351.162 Dezember 1.295.856 1.760.525 1.510.211 -250.314 SUMME 17.646.117 18.106.569 21.677.423 3.570.854 Ansatz (inkl. Nachtrag) 18.000.000 18.000.000 19.000.000 Vergleich Ansatz/Ergebnis -353.883 106.569 2.677.423 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 3) Hierunter fallen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Nähere Erläuterungen sind der Vermögens- rechnung unter 5.3.4 Sonderposten zu entnehmen. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Investitionszuwendun- gen 2.283.789 1.958.000 2.537.961 579.961 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 37 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 32, Zeile 4) Die Sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und sind unter 2.5.5 Soziales näher erläutert. Andere Sonstige Transfererträge sind zumeist Rückforderungen. Da diese unregelmäßig und damit nicht planbar sind, ergibt sich hier immer wieder eine Differenz zum Planansatz. 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte (siehe 3., Seite 32, Zeile 5) Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Abfall- wirtschaft ein. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 6.047.257 5.444.300 6.039.064 594.764 332100000..332100010 Benutzungsgebühren 502.578 528.500 322.454 -206.046 332100100-332100400 Deponie- u. Abfallgebühren 22.368.187 22.238.200 23.328.402 1.090.202 332100500-332120000 Sonstige Benutzungsge- bühren 1.650.076 1.636.800 856.887 -779.913 332200000 Elternbeiträge für die Betreuung 208.919 210.000 220.368 10.368 339100000 Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 64 16.000 445 -15.555 SUMME 30.777.082 30.073.800 30.767.621 693.821 Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von Sozialleistungen außerhalb von Einrichtun- gen 5.357.400 9.322.400 10.076.909 754.509 322* Ersatz von sozialen Leistun- gen in Einrichtungen 10.838.133 1.899.500 2.755.315 855.815 329* Andere Sonstige Trans- fererträge 157.520 5.000 284.428 279.428 SUMME 16.353.052 11.226.900 13.116.652 1.889.752 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 38 Über die Hälfte der Verwaltungsgebühren fallen im Verkehrs- und Schifffahrtsamt an (54,2 %). Mit 3,27 Mio. Euro lagen diese auf Vorjahresniveau (+23 Tsd. Euro), aber 224 Tsd. Euro über dem Ansatz. Mit 1,02 Mio. Euro steuert das Vermessungsamt (Vj. 823 Tsd. Euro) und mit 715 Tsd. Euro das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht (Vj. 893 Tsd. Euro) ebenfalls einen gro- ßen Anteil an den Verwaltungsgebühren bei. Zu den Deponie- und Abfallgebühren wurde unter 2.5.3 bereits ausführlich Stellung genom- men. Die sonstigen Benutzungsgebühren zeigen deutlich die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Aufgrund der Beschränkungen mussten im Jahr 2020 zahlreiche Kurse der Volkshochschule ausfallen. Aus diesem Grund gingen allein die Erträge aus Kursgebühren im Vergleich zum Vorjahr um ca. 741 Tsd. Euro zurück. 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite 32, Zeile 6) Zu den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadenersätze. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 271.452 250.500 247.027 -3.473 342* Erträge aus Verkauf 1.589.351 1.560.100 1.222.717 -337.383 (davon: Papierverkauf) 1.015.647 1.000.000 722.607 -277.393 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 287.089 216.700 198.477 -18.223 SUMME 2.147.892 2.027.300 1.668.222 -359.078 Der ursprünglich geplante Ansatz für die Erträge aus dem Papierverkauf wurde um ca. 277 Tsd. Euro unterschritten. Erläutert wurde dies unter 2.5.3 mit den deutlich gesunkenen Papier- preisen. Mit rund 723 Tsd. Euro fiel das Ergebnis auch im Vergleich zum Vorjahr (1,02 Mio. Euro) deutlich niedriger aus. Im Jahr 2019 konnten einmalig Erträge aus Sponsoring für den Schülerklimagipfel i. H. v. 40.825 Euro vereinnahmt werden. Dieser Ertrag ist in 2020 jedoch wieder weggefallen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 39 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 32, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Leistung. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 7.798.187 8.389.641 8.343.019 -46.622 3481* Erstattungen vom Land 12.068.724 19.478.825 14.929.377 -4.549.448 3482* Erstattungen von Ge- meinden und –verbän- den 2.574.139 5.000.730 2.496.375 -2.504.355 3483* + 3484* Erstattungen von Zweck- verbänden und sonstigen 618.529 528.900 756.748 227.848 3485* Erstattungen von Beteili- gungen, … 173.045 580.000 162.156 -417.844 3487* Erstattungen von priva- ten Unternehmen 444.122 1.095.000 1.466.363 371.363 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 660.769 352.400 758.314 405.914 34881* Erstattungen für Beförde- rung Schüler 3.590.108 3.750.000 4.169.517 419.517 SUMME 27.927.623 39.175.496 33.081.869 -6.093.627 Die Erstattungen vom Land ergeben sich u.a. aus Kostenerstattungen für: Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundsicherung, etc. 5.193.547 5.094.000 4.988.673 -105.327 Flüchtlinge 2.138.653 3.847.007 2.438.586 -1.408.421 Leistungen Jugendamt 2.207.225 3.640.500 3.262.890 -377.610 Straßen 1.437.926 1.440.000 1.430.787 -9.213 Schulen 390.120 305.100 587.243 282.143 Im Rahmen der Planung wurde von deutlich höheren Kostenerstattungen ausgegangen. Die Erläuterungen finden sich auch dazu unter 2.5.5. Die Kostenerstattungen des Landes im Bereich der Schulen sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 200 Tsd. Euro höher ausgefallen. Zu erklären ist dies v.a. mit dem Sofortausstattungs- programm für Schülerendgeräte während der Corona-Pandemie. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 40 Unter Erstattungen von Gemeinden fällt unter anderem auch die Abrechnung mit dem Bil- dungszentrum Markdorf. Für 2020 waren 2,66 Mio. Euro geplant, da es noch Klärungsbedarf mit der neuen Abrechnungsmethodik gibt, wurden 2020 lediglich die Vorauszahlungen mit 300 Tsd. Euro vereinnahmt. Das Jugendamt erhielt 724 Tsd. Euro für die Erstattung von anderen Kommunen. 219 Tsd. Euro wurden von der Stadt Friedrichshafen für die Beteiligung an den beihilferechtlichen Be- ratungskosten der Firma CMS Hasche Siegle für den Flughafen Friedrichshafen gezahlt. Die Erstattungen von privaten Unternehmen belaufen sich fast ausschließlich auf Erstattungen in der Abfallwirtschaft für Abfallberatung, Duale Systeme und PPK (Papier, Pappe, Karton). 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 32, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 3615* Zinserträge von Beteili- gungen 247.685 395.000 345.724 -49.276 3617* Zinserträge von Kreditin- stituten 14.654 9.500 37.004 27.504 365* Gewinnanteile von ver- bundenen Unternehmen 85.903 1.500.000 1.581.248 81.248 3694* Sonstige Erträge aus Fi- nanzderivaten 6.868 0 65.239 65.239 3699* Sonstige Finanzerträge 1.237 1.500 2.900 1.400 SUMME 356.347 1.906.000 2.032.115 126.115 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Eine Auflistung der Darlehen findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Höhe und der Zeitpunkt der Sondertilgungen der RITZ GmbH waren nicht planbar und sind damit Hauptgrund der Abweichungen zum Planansatz. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis nur noch vereinzelt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und prüft sichere Alternativen. Zinserträge werden jedoch derzeit nur aus langfristigen Anlageformen generiert. Erfreulicherweise konnte der Zweckverband OEW 2020 erneut eine Ausschüttung an die Landkreise leisten. Der Bodenseekreis erhielt 1,58 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 41 Für das OTC-Zinsderivat (SWAP Geschäft - Zinstauschgeschäft) erhielt der Bodenseekreis entsprechende Margen. Einmalig wurde auch ein Ausgleich von der Landesbank BW geleistet. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 9) Unter aktivierte Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstelltem Vermö- gen erbracht werden, welches aber in der Bilanz nicht ausgewiesen und nicht verkauft wird. Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermö- gensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnis- rechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2018 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistun- gen 381.276 0 272.247 272.247 Aktivierte Eigenleistungen wurden im vergangenen Berichtsjahr ausschließlich von den beiden Ämter Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt geltend gemacht. Dabei entfallen 51.558 Euro auf das Bau- und Liegenschaftsamt und 220.689 Euro auf das Straßenbauamt. In der Haushaltsplanung werden die aktivierten Eigenleistungen nicht berücksichtigt. 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 32, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszu- schläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sons- tige Erträge (u.a. periodenfremde Erträge). Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 42 Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 352* Steuererstattungen 0 0 19.435 19.435 3561* Bußgelder 196.591 195.200 206.408 11.208 357* + 358* Erträge aus Zuschrei- bung und Auflösung von Rückstellungen 554.035 1.200 242.561 241.361 359* + Rest Sonstige ordentliche Erträge 9.317.097 0 978.952 978.952 SUMME 10.067.723 196.400 1.447.356 1.250.956 Die Erstattung von Steuern beruht auf einer Rückzahlung der Körperschaftssteuer von der BOB GmbH & Co.KG. Die Auflösung der Rückstellungen wird grundsätzlich dort gebucht, wo auch der Aufwand an- gefallen ist (als Gutschrift). Sofern Mittel aus den Rückstellungen nicht (mehr) benötigt werden, werden diese hier gebucht. Die Umstellung der Rückstellung für Altersteilzeit 2019 hin zu der ratierlichen, d. h. monatsge- nauen Bildung der Rückstellung, führte zu einmaligen Erträgen aus der Rückerstattung i. H. v. 323 Tsd. Euro im Vorjahr, die jedoch in den Jahren 2020 und teilweise 2021 wieder neu gebil- det werden. Im Teilhaushalt 5 wurden 81,7 Tsd. Euro aufgelöst. Die Sonstigen ordentlichen Erträge ergeben sich u.a. aus: Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Hilfen für Flüchtlinge, Asylunterkünfte 6.254.907 0 133.485 6.254.907 Soz. Einrichtungen 813.472 0 106.996 813.472 ALG II, Eingliederung, BuT 720.125 0 393.095 720.125 Die Beurteilung, ob sonstige Erträge abgegrenzt werden müssen, entscheidet sich seit 2020 nicht mehr allein daran, für welchen Zeitraum die Erstattung gilt. Erhält der Bodenseekreis erst im laufenden Haushaltsjahr Kenntnis, ist dies im ordentlichen Haushalt zu verbuchen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 43 3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 58.956.541 64.100.100 61.669.945 -2.430.155 Die Personalkosten haben im Jahr 2020 den Haushaltsansatz um 3,8 % unterschritten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Personalkosten um 2,71 Mio. Euro bzw. 4,6 %. Die Unsicherheiten der Corona-Pandemie führten dazu, dass ab März 2020 zunächst sämtli- che laufenden Stellenbesetzungsverfahren gestoppt und – zur Kontaktvermeidung – keine neuen Verfahren mehr eingeleitet wurden. Erst ab Mitte des Jahres wurde – mit gesunkener Inzidenz und mit den Erfahrungen im Umgang mit der Pandemie – wieder vorsichtig mit Aus- schreibungen begonnen, aber auch hier zunächst vorrangig für das Kontaktpersonenmanage- ment. Dadurch blieben während des Lockdowns und den damit verbundenen Einschränkungen des Angebotes des Landkreises zahlreiche Stellen längerfristig nicht besetzt. Neu geschaffene Stellen wurden zunächst nicht angegangen. Dies führte, zusammen mit einer sehr zurückhal- tenden Besetzungsstrategie durch die pandemiebedingten Unwägbarkeiten der Haushaltssi- tuation, zu deutlich reduzierten Personalkosten. Vor dem Eindruck der Entwicklung der Personalkosten im Verlauf des Jahres 2020 wurde entsprechend bei der Anmeldung der Personalkosten für 2021 reagiert und der Ansatz ent- sprechend reduziert gemeldet. Die Personalaufwandsquote gibt an, wie hoch die Personalkosten im Verhältnis zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. Kennzahl Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Personalaufwand in Euro 58.956.541 64.100.100 61.669.945 -2.430.155 Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 19,15% 19,38% 18,26% 19,15% Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 44 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis sind diese im vergangenen Berichtsjahr nicht angefallen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 7,97 Mio. Euro deutlich unterschritten, wenn auch im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Steigerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+4,90 Mio. Euro) zur verzeichnen ist. Die Tatsache, dass hier das Ergebnis unter dem Plan- ansatz zurückbleibt, entspricht einer Einsparung von 14,6 % in diesem Aufwandsbereich. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 4211* Unterhaltung Grundst. u. baul. Anlagen 3.603.706 6.465.950 4.516.634 -1.949.316 4212* Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögen 4.792.528 9.514.900 6.534.606 -2.980.294 4221* Unterhaltung bewegli- ches Vermögen 938.964 1.321.670 908.713 -412.957 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 1.365.451 2.782.200 2.286.865 -495.735 423* Mieten und Pachten 2.789.772 3.251.740 2.522.769 -728.971 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 4.464.084 4.724.900 4.831.673 106.773 425* Fahrzeuge 757.941 1.811.300 1.565.499 -245.801 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 889.399 1.347.100 710.172 -636.928 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 19.056.913 19.338.500 20.033.939 695.439 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 45 4272* Aufwendungen EDV 1.123.090 1.457.600 1.020.452 -437.148 4274* + 4275* Lehr- und Lernmittel 876.433 955.600 825.208 -130.392 4276* Besondere schulische Aufwendungen 480.984 516.600 399.438 -117.162 4273* + 4279* Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 133.253 151.600 122.787 -28.813 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 352.843 391.400 339.643 -51.757 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 278.761 747.300 188.874 -558.426 SUMME 41.904.121 54.778.360 46.807.272 -7.971.088 Erneut zeigen sich die größten Abweichungen in der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (4,51 Mio. Euro) Insgesamt sind im abgelaufenen Berichtsjahr rd. 913 Tsd. Euro mehr aufgewendet worden als im Vorjahr. Dennoch konnte der Ansatz erneut nicht ausgeschöpft werden und blieb im Ergeb- nis rund 1,95 Mio. Euro (-30,1 %) zurück. Der weitaus größte Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und bau- lichen Anlagen entfällt auf die Schulen (3,35 Mio. Euro), gefolgt von den Gebäuden des Land- ratsamtes (370 Tsd. Euro). Weitere Aufwendungen ergeben sich hier insbesondere auch in den Bereichen Flüchtlingsunterbringung (95 Tsd. Euro), Abfallwirtschaft (315 Tsd. Euro) sowie Sporthallen (195 Tsd. Euro). Der Bereich Schulen weist mit einem rd. 944 Tsd. Euro höheren Ergebnis bei den Unterhaltungsaufwendungen den höchsten Anstieg aller Bereiche im Ver- gleich zum Vorjahr auf. An dieser Stelle soll auf die Ziffer 2.5.1 verwiesen werden, an welcher die bedeutenden Un- terhaltungsmaßnahmen zusammengestellt wurden. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (6,53 Mio. Euro) Für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (eigenes, gemietetes und ge- pachtetes Infrastrukturvermögen sowie dessen Bestandteile) wurde ca. 1,74 Mio. Euro (+36,30 %) mehr als noch im Berichtsjahr 2019 aufgewendet. Der in der Planung festgelegte Ansatz wurde allerdings um 2,98 Mio. Euro unterschritten. Insbesondere bei den sonstigen Fremdunterhaltungsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr steigende Aufwendungen zu verzeichnen gewesen (ca. +1,35 Mio. Euro). Die Mittel zur Unterhaltung des sonstigen un- beweglichen Vermögens fließen beispielweise in die Unterhaltung von Straßen und dem Stra- ßenbegleitgrün oder in die Bereitstellung des Winterdienstes durch externe Dienstleister. In dem Bereich Schulen sind im Jahr 2020 mit ca. 3,36 Mio. Euro und im Bereich Straßen mit ca. 2,13 Mio. Euro die meisten Unterhaltungsaufwendungen beim sonstigen unbeweglichen Vermögen angefallen. Der Bereich der Schulen weist – wie bei den Unterhaltungsaufwendun- Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 46 gen für Grundstücke und baulichen Anlagen – auch bei den Aufwendungen für die Unterhal- tung des sonstigen unbeweglichen Vermögens den höchsten Anstieg im Vergleich zum Jahr 2019 auf (+1,47 Mio. Euro). Auch im Bereich "Straßen" sind die Aufwendungen um knapp 600 Tsd. Euro angestiegen. Dies ist v.a. mit gestiegenen Aufwendungen für die Instandhaltung der Kreisstraßen zu erklären. An dieser Stelle erfolgt erneut der Verweis auf die Ziffer 2.5.1. und 2.5.2. Hier sind ausgewählte und bedeutende Unterhaltungsmaßnahmen beschrieben. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 1.895.551 5.584.500 3.361.393 -2.223.107 Straßen 1.530.175 2.564.800 2.129.896 -434.904 Abfallwirtschaft 619.482 521.500 467.526 53.974 Gebäudebewirt- schaftung 348.960 1.067.100 261.902 -805.198 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (4,83 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 4,83 Mio. Euro wurden ca. 368 Tsd. Euro mehr aufge- wendet als noch im Vorjahr. Der Planansatz wurde dabei um etwas mehr als 106 Tsd. Euro überschritten. In den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sind v.a. Aufwendungen für Energie, Gas, Strom, Heizöl, Abfallbeseitigung. Gebäu- dereinigung, etc. enthalten. Der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen ist im Jahr 2020 bei den Landratsamtsgebäuden (+291 Tsd. Euro) sowie bei den Schulen (+119 Tsd. Euro) zu verzeichnen. Einzig im Bereich der Asylunterkünfte haben sich die Aufwendungen um ca. 130 Tsd. Euro verringert. Alleine den Schulen und Sporthallen sind Aufwendungen i. H. v. rund 2,49 Mio. Euro zuzuordnen. Dies sind 51,5 % der Gesamtaufwendungen für die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaf- tung. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 2.355.467 2.258.300 2.492.227 233.927 Gebäudebewirt- schaftung 942.517 974.300 1.233.773 259.473 Flüchtlingsunterkünfte 668.338 962.700 537.181 -425.519 An den Verwaltungsgebäuden und kreiseigenen Schulen wurde coronabedingt der Reini- gungsumfang aufgestockt. Ferner wurde Ende 2019 eine weitere Flüchtlingsunterkunft zurück- gegeben. Näheres zu den Abweichungen ist auch dem Energiebericht 2020 zu entnehmen, der am 21. September 2021 dem Ausschuss für Umwelt und Technik öffentlich bekanntge- macht wurde. Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (20,03 Mio. Euro) Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen betrugen in 2020 ca. 20,03 Mio. Euro und haben damit ggü. dem Vorjahr um knapp 980 Tsd. Euro (+5,1 %) zugenommen. Auch der ursprünglich geplante Ansatz wurde um rund 695 Tsd. Euro überschritten. Die be- sonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen fallen zu einem überwiegenden Teil Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 47 (99,4 %) im Bereich Abfallwirtschaft an. Hierbei handelt es sich etwa um Aufwendungen für den Transport und die Verwertung im Rahmen der Entsorgung von Restmüll, Altpapier, Bau- schutt, Altmetall und E-Schrott. Aber auch die Kosten für die Sammlung der verschiedenen Abfallarten und Container fallen unter diese Aufwendungen. Alleine im Bereich Abfallwirtschaft fielen die Aufwendungen im Vergleich zum Jahr 2019 um etwas mehr als 1 Mio. Euro höher aus. Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 12,93 % 13,31 % 13,61 % 13,86 % Die Sachaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Sachaufwendungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Ver- schleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer als Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Er- gebnishaushalt übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 5.168.772 4.999.900 4.950.440 -49.460 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturver- mögen 3.260.895 2.242.700 2.957.892 715.192 4715* Abschreibungen auf Fahrzeuge 348.501 187.900 435.576 247.676 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 1.227.211 715.500 1.387.136 671.636 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 48 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen -98.465 0 9.569.963 9.569.963 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 969.158 716.400 903.063 186.663 SUMME 10.876.073 8.862.400 20.204.071 11.341.671 Abschreibungen auf das Anlagevermögen Die Abweichung von Planansatz und Ergebnis lässt sich im Wesentlichen dadurch erklären, dass von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindlichen Anlagen (sog. Plan- anlagen) oder neu zu erwerbenden Wirtschaftsgütern derzeit abgesehen wird. Der größte Teil der Abschreibungen im Anlagevermögen entfällt auf die Bereiche der Gebäude und der des Infrastrukturvermögens. Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 3,44 % 3,25 % 3,52 % 3,15 % Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch der Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und Forderungen Neben den üblichen Abschreibungen wird auch das Finanzvermögen in bestimmten Fällen abgeschrieben. Die Wertberichtigungen führen zu weiteren Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis, da sie nicht planbar sind. Kennzahl Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Erg. Vj. Niederschlagungen, Erlass 1.331.671 € 371.493 € 455.293 € 83.800 € Wertberichtigungen auf Forderungen 9.321.075 € 7.761.117 € 8.698.674 € 937.557 € Sonstige Wertberichti- gungen 758.739 € 1.090.000 € 8.177.112 € 7.087.112 € SUMME 11.411.485 € 9.222.610 € 17.331.079 € 8.108.469 € Niederschlagungen und Erlässe auf Forderungen wurden i. H. v. rd. 455 Tsd. Euro bereinigt. Die manuelle Korrektur der Forderungen (Wertberichtigung i.e.S.) wird jeweils zum 31. De- zember ermittelt. 2020 wurden nochmals 937.558 Euro mehr als 2019 als nicht werthaltig an- gesehen. Auch in anderen Fällen kann es zu Wertberichtigungen kommen. In der Vergangenheit war dies bei der Wertberichtigung auf Stammkapital oder von Depots der Fall. 2020 wurden die Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 49 Ausleihungen der Flughafen Friedrichshafen GmbH in voller Höhe wertberichtigt (8,18 Mio. Euro). Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Wertberichtigungs- quote = Wertberichtigung auf Forderungen Gesamtsumme der Forderungen 42,03 % 36,40 % 31,21 % 34 86 % Die Wertberichtigungsquote gibt den prozentualen Anteil der Wertberichtigung und Nieder- schlagungen in Bezug auf die Gesamthöhe der Forderungen (ohne Wertberichtigung) an. 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 16) Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 673.936 910.000 472.524 -437.476 Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen (ÖPP etc.) 205.357 180.800 180.717 -83 weitere Zinsen u.ä. Aufwendungen 228.810 70.000 1.043.200 973.200 SUMME 1.108.103 1.160.800 1.696.440 535.640 Neben den reinen Darlehenszinsen (473 Tsd. Euro) wurde der Zinsanteil für das Finanzie- rungsleasing der Albrechtstraße 77 (181 Tsd. Euro), sowie die Verwahrentgelte der Sparkasse (123 Tsd. Euro) und Provisionen für den Verkauf der Abfallsäcke (26 Tsd. Euro) gezahlt. Ein- malig kamen Ablösebeträge für die SWAP-Darlehen (887 Tsd. Euro) hinzu. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 50 Die Zinslastquote gibt Auskunft darüber, in welchem Maße der Haushalt durch fremdfinan- zierte Darlehen belastet wird. Eine hohe Quote wäre ein Indiz für eingeschränkte Finanzie- rungsspielräume. Empfohlen wird eine Zinslastquote von maximal 1,00 %. 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 32, Zeile 17) Nach § 61 Nr. 40 GemHVO sind Transferaufwendungen Aufwendungen ohne unmittelbar zu- sammenhängender Gegenleistung des Landkreises. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind die sozialen Leistungen wie z. B. die Jugendhilfe oder die Leistungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (ztn, Regionalverband), sind hier darüber hinaus die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 48.479 47.500 7.500 -40.000 4315* Zuschüsse an ver- bundene Unterneh- men und Beteiligun- gen (inkl. Zweckver- bände) 1.820.762 2.057.000 2.920.698 863.698 4317* Zuschüsse an pri- vate Unternehmen 5.375.548 6.838.000 6.356.007 -481.993 4318* Zuschüsse an üb- rige Bereiche 4.100.188 4.291.470 4.416.571 125.101 4331* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen außerhalb von Einrichtungen 74.191.502 127.280.250 128.568.325 1.288.075 4332* Soziale Leistungen an natürliche Perso- nen in Einrichtungen 76.462.537 25.617.900 26.148.760 530.860 Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,48 % 0,32 % 0,22 % 0,14 % Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 51 4371* FAG-Umlage 960.197 9.970.000 9.975.864 5.864 4372* KVJS-Umlage 963.068 1.100.000 1.144.205 44.205 43* Rest weitere Transferauf- wendungen 9.017.577 396.400 930.457 534.057 SUMME 172.939.857 177.598.520 180.468.386 2.869.866 Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) (2,92 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,10 Mio. Euro (+60,4 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 864 Tsd. Euro (+42,0 %) überschritten. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Zuschüsse WFB 442.637 532.000 531.165 -835 Zuschüsse RITZ 230.000 250.000 249.000 -1.000 Zuschüsse BOB 26.169 40.300 27.018 -13.282 Zuschüsse DBT 472.948 480.000 507.797 27.797 Zuschüsse IBT 180.711 195.000 194.108 -892 Zuschüsse Boden- seefestival 10.800 10.800 10.800 0 Zuschüsse Energie- agentur BS GbR 44.000 33.000 33.000 0 Zuschüsse KPN (AöR) 12.500 12.500 12.500 0 Zuschüsse ZV BB 40.440 100.000 86.960 -13.040 Zuschüsse ztn 217.279 260.000 218.609 -41.391 Zuschüsse Stiftung NAZ 64.200 66.000 64.424 -1.576 Zuschüsse Stiftung KOB 79.078 77.400 81.197 3.797 Zuschuss FFG GmbH 0 0 904.120 904.120 Musste im Vorjahr die DBT die höheren Gesellschafterzuschüsse für RITZ ausgleichen, wurde 2020 der Ansatz der DBT um 28 Tsd. Euro überschritten. All dies fällt jedoch nicht so sehr ins Gewicht, wie die im Oktober 2020 durch den Kreistag beschlossene Unterstützung der FFG in Form eines Corona-Schaden-Zuschusses i. H. v. 904 Tsd. Euro. Zuschüsse an private Unternehmen (6,36 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 980 Tsd. Euro (+18,2 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 482 Tsd. Euro (-7,0 %) unterschritten. Die Aufwendungen betreffen vollständig den ÖPNV. Es handelt sich dabei um Zuschüsse für den Ausgleich des Öffentlichen Personennahverkehrs (§ 45a Mittel, rd. 3,06 Mio. Euro), Schü- lerverkehr und die Nachtbusse. Näheres ist unter 2.5.4 ÖPNV erläutert. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 52 Transferleistungen als soz. Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen (128,57 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 54,38 Mio. Euro (+73,3 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde ebenfalls um 1,29 Mio. Euro (+1,0 %) überschritten. An dieser Stelle gab es eine Verschiebung von Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen an außerhalb von Einrichtungen. Der Vergleich zum Vorjahr kann daher nicht einzeln, sondern nur zusammen betrachtet werden. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 40.236.738 44.801.000 42.622.711 -2.178.289 Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 21.722.279 14.455.500 19.822.985 5.367.485 Hilfen für junge Men- schen/Familien 4.037.112 4.593.900 3.870.280 -723.620 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3.586.823 3.521.200 4.414.846 893.646 Unterhaltsvorschuss- leistungen 2.921.278 3.100.000 3.286.360 186.360 Förderung von Kin- dern in Tageseinr. 813.169 960.000 575.294 -384.706 Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (26,15 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 50,31 Mio. Euro (-65,8 %) weniger ausgegeben als im Vorjahr. Der An- satz wurde um 531 Tsd. Euro (+2,1 %) überschritten. An dieser Stelle gab es eine Verschiebung von Transferleistungen innerhalb von Einrichtungen an außerhalb von Einrichtungen. Der Vergleich zum Vorjahr kann daher nicht einzeln, sondern nur zusammen betrachtet werden. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Grundversorgung und Hilfen (SGB XII) 64.713.891 14.443.100 14.781.930 338.830 Hilfen für junge Men- schen/Familien 6.222.101 6.582.500 6.827.296 244.796 Soziale Einrichtungen 2.645.115 0 0 0 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 1.717.128 1.709.300 1.532.707 -176.593 Leistungen nach dem BVersG 558.926 553.000 647.443 94.443 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 53 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 25, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungsauf- wendungen 405.490 416.250 395.124 -21.126 442* Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten u. Diensten Dritter 12.207.806 14.620.430 12.889.248 -1.731.182 443* Geschäftsaufwend. 3.534.075 4.066.301 3.106.819 -959.482 444* Steuern, Versicherun- gen, Schadensfälle, Sonderabgaben 638.329 694.610 656.236 -38.374 445* Erstattungen von Auf- wand Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 3.823.009 4.378.200 5.791.001 1.412.801 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.463.450 3.000 2.127.153 2.124.153 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -61.692 3.300 1.870.149 1.866.849 SUMME 22.010.467 24.182.091 26.835.731 2.653.640 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (12,89 Mio. Euro) Die Gesamtaufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter betru- gen im Jahr 2020 rund 12,89 Mio. Euro. Dies sind ca. 681 Tsd. Euro mehr als noch 2019. Der Planansatz wurde hingegen mit Minderaufwendungen von rund 1,73 Mio. Euro deutlich unter- schritten. Der mit Abstand größte Anteil der Mittel für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter entfällt auf die Erstattungen der Schülerbeförderungskosten an Schüler und Verkehrs- unternehmen (7,65 Mio. Euro). Verglichen mit dem Jahr 2019 ergaben sich hier mit ca. 266 Tsd. Euro auch die höchsten Mehraufwendungen. Auch im Bereich der zentralen Dienste sind mit insgesamt rund 1,32 Mio. Euro Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter angefallen (+228 Tsd. Euro ggü. Vorjahr). Dabei handelt es sich insbesondere um Aufwendungen für Sicherheitsdienstleistungen (122 Tsd. Euro), Lizenzgebühren (487 Tsd. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 54 Euro) sowie für Wartungs- und Dienstleistungen für Software (280 Tsd. Euro). Aufwendungen im Umfang von ca. 1,20 Mio. Euro wurden im Jahr 2020 darüber hinaus auch für Soziale Hilfen und Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe getätigt. Hierunter fallen hauptsächlich Kosten für die Betreuung von Flüchtlingen, Kosten im Zusammenhang mit Sprachkursen sowie Kos- ten für verschiedene Projekte. Die Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit Asylunter- künften entstanden sind (Sicherheitsdienste, Wartungen), betrugen ca. 137 Tsd. Euro und gin- gen damit ggü. 2019 um 66,8 % zurück. Die größten Abweichungen bzw. Einsparungen bei den Aufwendungen sowohl ggü. dem Vorjahresergebnis (-438 Tsd. Euro) als auch ggü. dem Planansatz (-457 Tsd. Euro) haben sich bei der Volkshochschule mit Aufwendungen von ins- gesamt knapp 392 Tsd. Euro ergeben. Bei der Volkshochschule setzen sich diese Aufwen- dungen überwiegend aus den Honorar- und Reisekosten für Dozenten zusammen. Da infolge der Corona-Pandemie zahlreiche Kurse nicht stattfinden konnten, haben sich wiederum auch diese Kosten verringert was sich letztlich in den beschriebenen Abweichungen niedergeschla- gen hat. Geschäftsaufwendungen (3,11 Mio. Euro) Insgesamt betrugen die Geschäftsaufwendungen im vergangenen Jahr 3,11 Mio. Euro, was einem Rückgang um ca. 430 Tsd. Euro im Vergleich zu 2019 entspricht. Der Planansatz wurde ebenfalls deutlich unterschritten (-959 Tsd. Euro). In den Geschäftsaufwendungen enthalten sind z. B. Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefonie, Reisen, Bewirtungen, Bekanntma- chungen, Organisationsuntersuchungen, Sachverständige oder für die Öffentlichkeitsarbeit. Mit rund 1,44 Mio. Euro entfiel der größte Anteil der Geschäftsaufwendungen erneut auf den Bereich Zentrale Dienste und damit auf die Querschnittsämter. Mit diesem Ergebnis wurde der Ansatz um knapp 300 Tsd. Euro unterschritten, wobei sich die Aufwendungen auch gegenüber dem Vorjahr um 10,20 % verringerten (-163 Tsd. Euro). Innerhalb der Zentralen Dienste ent- stehen die Aufwendungen in erster Linie bei der Poststelle (597 Tsd. Euro) sowie bei der Rei- sekostenabrechnung (266 Tsd. Euro). Damit haben sich die Reiskosten – insbesondere in Folge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Beschränkungen – gegenüber dem Vorjahr verringert (Vj. 417 Tsd. Euro). Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (5,79 Mio. Euro) Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit um 485 Tsd. Euro auf nun 4,31 Mio. Euro angestiegen. Die Erstattungen beinhalten zu einem großen Teil Leistungen im Bereich Schulen (1,12 Mio. Euro), welche im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 531 Tsd. Euro angestiegen sind. Hierun- ter fallen bspw. die Kosten für Schwimmunterricht einschließlich der Beförderung der Schüler, Erstattungen an die kreisangehörigen Gemeinden als Schulträger oder Erstattungen an bodo zur Deckung des Eigenaufwandes. Im Bereich Brandschutz gingen weitere Erstattungen im Jahr 2020 an das DRK für den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr im Bodenseekreis (752 Tsd. Euro). Die weiteren Erstattungen sind den Bereichen Soziale Hilfen (816 Tsd. Euro), Hilfen für junge Menschen/Familien (457 Tsd. Euro), Unterhaltsvorschussleistungen (785 Tsd. Euro), ÖPNV (547 Tsd. Euro) sowie Tourismus (63 Tsd. Euro) zuzuordnen. Sonstige ordentliche Aufwendungen (2,13 Mio. Euro) Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind um rund 2,13 Mio. Euro höher ausgefallen als ursprünglich geplant. Unter diesen Aufwendungen finden sich Abgrenzungen gegenüber dem Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 55 Vorjahr, welche sich über alle Bereiche verteilen. Dadurch werden die tatsächlichen Aufwen- dungen auf den einzelnen Sachkonten reduziert, was zu gewissen Verzerrungen führt. Denn auf den einzelnen Sachkonten sind so nur die Aufwendungen des laufenden Haushaltsjahres verbucht, während unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen die Aufwendungen ent- halten sind, welche eigentlich noch dem Vorjahr zuzurechnen sind. Die mit Abstand größten Abgrenzungen können im Bereich der Schulen mit rund 1,36 Mio. Euro verzeichnet werden. Aber auch im Sozialbereich belaufen sich die Abgrenzungen auf ca. 236 Tsd. Euro. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (1,87 Mio. Euro) Die weiteren sonstigen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betrugen im Jahr 2020 rd. 1,87 Mio. Euro. Diese beinhalten insbesondere Aufwendungen für die Bildung von Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen (Schuldrückstellungen), die sich auf alle Bereiche beziehen. Diese werden zum Zweck einer besseren Auswertung zentral auf einem Sachkonto gebucht. Im Jahr der Rechnungsstellung werden sie schließlich wieder ausge- bucht. Werden die gebildeten Rückstellungen nicht vollständig benötigt, weil die Rückstellung zu hoch geplant wurde, so führt dies zu einem Ertrag. War die Rückstellung hingegen zu nied- rig angesetzt, so bedeutet dies bei Rechnungsstellung einen zusätzlichen Aufwand, welcher auf dem jeweiligen Sachaufwandskonto anfällt. Alle sonstigen Aufwendungen, welche abge- sehen von den ausstehenden Rechnungen für die Bildung von Rückstellungen anfallen, wer- den nicht mehr wie bis einschließlich dem Jahr 2018 zentral, sondern auf den einzelnen Sach- aufwandskonten gebucht. Hierdurch haben sich die Aufwendungen an dieser Stelle ab dem Jahr 2019 im Vergleich zu den vorherigen Jahren deutlich reduziert und sind seitdem in den einzelnen Sachaufwandskonten enthalten. Insgesamt wurden im Jahr 2020 deutlich mehr Rückstellungen neu gebildet als zugleich aufgelöst wurden, so dass sich auf dem Auf- wandskonto insgesamt ein positiver Betrag von rund 1,87 Mio. Euro ergibt. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 56 3.3 Ordentliches Ergebnis (siehe 3., Seite 32, Zeilen 20) Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Erträge 325.130.859 330.682.271 345.803.394 15.121.123 Aufwendungen 307.795.162 330.682.271 337.681.845 6.999.574 ordentliches Ergebnis 17.335.697 0 8.121.549 8.121.549 Ein positives ordentliches Ergebnis entspricht einer intergenerativen Haushaltspolitik. Für In- vestitionen steht jedoch nicht der Überschuss in Gänze zur Verfügung, sondern lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4.1). Die Abweichung be- rechnet sich aus den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z. B. Abschreibungen) und Erträgen (Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen). Sind diese Mittel für die Investi- onen nicht ausreichend, müssen in der logischen Konsequenz Überschüsse erwirtschaftet werden. Es muss daher Ziel sein jährlich mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis vorzulegen. Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Ergebnis/Einwohner = ordentl. Ergebnis Einwohner 43,36 € 68,59 € 79,68 € 37,23 € Die Kennzahl Ordentliches Ergebnis je Einwohner gibt an, wie hoch der der Jahresüberschuss des Ordentlichen Ergebnisses auf jeden Einwohner im Bodenseekreis entfällt. 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 270.000.000 280.000.000 290.000.000 300.000.000 310.000.000 320.000.000 330.000.000 340.000.000 350.000.000 2017 2018 2019 2020 Erträge Aufwendungen Ergebnis Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 57 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis (siehe 3., Seite 32, Zeilen 21-23) Bezeichnung Ergebnis 2019 Ansatz 2020 Ergebnis 2020 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 501200000 + 5011* Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. 100 0 79.180 79.180 501900000 Sonstige außergewöhnli- che Erträge 28.761 0 412.055 412.055 5019010000 periodenfremder Ertrag 867 0 -4.630 -4.630 503000000 außerordentliche Auflö- sung von Sonderposten 0 0 4.351 4.351 531* Erträge für Veräußerun- gen v. Anlagevermögen -9.859 0 29.143 29.143 Zwischensumme Außer- ordentliche Erträge 19.668 0 520.099 520.099 Außerordentliche Aufwendungen 511100000 Aufwendungen im Zu- sammenhang mit Kata- strophen und ähnlichen Ereignissen. 0 0 -1.093.156 -1.093.156 511300000 Geleisteter Schadenser- satz u. ä. -2.409 0 0 0 5119* Sonstige außergewöhnli- che Aufwendungen -1.622.074 0 -488.962 -488.962 513* außerplanmäßige Ab- schreibungen -1.704.359 0 -332.708 -332.708 532* Aufwendungen für die Veräußerungen von An- lagevermögen -285.064 0 0 0 Zw.summe Außerordent- liche Aufwendungen -3.613.905 0 -1.914.826 -1.914.826 SONDERERGEBNIS -3.594.237 0 -1.394.727 -1.394.727 Unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind alle Buchungsvorgänge zu verste- hen, die nicht regulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorherseh- baren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodenseekrei- ses. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 58 Neben Ersätzen für Schäden, können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräu- ßerungen sein. D. h. Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert. Darüber hinaus wären Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu buchen. Außerordentliche Erträge Neben Schadensersätzen, können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräu- ßerungen sein. D. h. Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert. Darüber hinaus sind Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu buchen. Die größten Schadensersatzleistungen erhielt der Bodenseekreis für die Schadensfälle des Verlustes eines Generalschlüssels (33 Tsd. Euro), für den Schaden am Schiebetor des Ent- sorgungszentrums Weiherberg (17 Tsd. Euro) und für den Schaden an der Fassade der Sport- halle BZM (9 Tsd. Euro). Unter anderem wurden im Rahmen der zentralen Beschaffung sechs Beatmungsgeräte und 50 Perfusoren an das Klinikum Friedrichshafen veräußert und von diesem erstattet. Außerordentliche Aufwendungen Sämtliche Aufwendungen, welche in 2020 im Zusammenhang mit dem Corona Testzentrum an der Messe in Friedrichshafen angefallen sind, galten als außerordentlich. Hierzu zählen bspw. verschiedenste Beschaffungskosten wie z. B. für Schutzkleidung, Mietkosten oder Kos- ten für die Entschädigung der ehrenamtlichen Helfer. Dem gegenüber stehen klassische außerordentlichen Aufwendungen für Schadensfälle (Fuhr- park 6 Tsd. Euro, Schulen 10 Tsd. Euro, Asyl 29 Tsd. Euro, Sporthalle BZM 34 Tsd. Euro, Entsorgungszentrum Weiherberg Torschaden 19 Tsd. Euro, Straßen 7 Tsd. Euro). Ebenfalls ist hier die Ausbuchung von Forderungen enthalten (348 Tsd. Euro). Im Berichtsjahr fielen die außerplanmäßigen Abschreibungen deutlich niedriger aus als im Jahr zuvor. Dies lag an höheren Abschreibungen von Asylunterkünften im Jahr 2019. Zum Jahresabschluss 2020 wurde erstmals seit der Eröffnungsbilanz eine Inventur durchgeführt, was zu entsprechenden Korrekturen geführt hat (313 Tsd. Euro). Die Abstimmung der Anlagen im Bau führte zu Korrekturen von 20 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 59 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.066.889,36 1.070.000,00 1.166.180,77 -96.180,77 0,00 0,00 -96.180,77 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 236.052.502,81 243.048.175,00 259.973.379,50 -16.925.204,50 16.000,00 0,00 -16.909.204,50 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 15.540.051,82 11.226.900,00 12.029.136,75 -802.236,75 0,00 0,00 -802.236,75 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 29.665.997,10 30.073.800,00 30.370.706,27 -296.906,27 0,00 0,00 -296.906,27 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.374.446,57 2.027.300,00 1.662.505,34 364.794,66 0,00 0,00 364.794,66 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 29.527.104,74 39.175.496,00 32.866.987,32 6.308.508,68 0,00 0,00 6.308.508,68 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 360.600,59 1.906.000,00 1.813.635,03 92.364,97 0,00 0,00 92.364,97 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 1.061.578,60 195.400,00 2.599.757,46 -2.404.357,46 0,00 0,00 -2.404.357,46 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 315.649.171,59 328.723.071,00 342.482.288,44 -13.759.217,44 16.000,00 0,00 -13.743.217,44 0,00 10 Personalauszahlungen -54.944.467,65 -64.100.100,00 -61.534.136,12 -2.565.963,88 0,00 0,00 -2.565.963,88 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -41.791.029,08 -54.778.360,00 -49.155.707,61 -5.622.652,39 1.045.981,39 0,00 -4.576.671,00 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.098.771,89 -1.160.800,00 -1.733.909,91 573.109,91 0,00 0,00 573.109,91 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) -174.050.086,83 -177.598.520,00 -180.263.605,88 2.665.085,88 0,00 0,00 2.665.085,88 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung -22.100.167,91 -24.182.091,00 -24.337.536,89 155.445,89 0,00 0,00 155.445,89 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) -293.984.523,36 -321.819.871,00 -317.024.896,41 -4.794.974,59 1.045.981,39 0,00 -3.748.993,20 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 21.664.648,23 6.903.200,00 25.457.392,03 -18.554.192,03 1.061.981,39 0,00 -17.492.210,64 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.992.818,45 1.350.000,00 3.449.138,14 -2.099.138,14 0,00 324.000,00 -1.775.138,14 0,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 611.945,02 0,00 683.676,84 -683.676,84 0,00 0,00 -683.676,84 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 6.651.141,83 2.820.600,00 2.232.340,10 588.259,90 0,00 0,00 588.259,90 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 307.838,64 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 10.563.743,94 4.170.600,00 6.365.155,08 -2.194.555,08 0,00 324.000,00 -1.870.555,08 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 60 Nr. Bezeichnung - EUR Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den -839.122,07 -1.819.300,00 -755.870,62 -1.063.429,38 -41.891,03 -1.187.000,00 -2.292.320,41 -1.612.000,00 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -15.167.252,23 -9.055.000,00 -12.100.509,36 3.045.509,36 -132.215,54 -11.271.750,00 -8.358.456,18 -10.296.800,00 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -1.908.323,61 -2.407.986,00 -2.122.981,62 -285.004,38 -887.874,82 -1.383.400,00 -2.556.279,20 -916.900,00 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -7.284.432,00 -8.284.100,00 -14.484.186,00 6.200.086,00 0,00 -200.000,00 6.000.086,00 0,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -185.998,74 -184.500,00 -188.460,19 3.960,19 0,00 -230.000,00 -226.039,81 -136.000,00 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) -25.385.128,65 -21.750.886,00 -29.652.007,79 7.901.121,79 -1.061.981,39 -14.272.150,00 -7.433.009,60 -12.961.700,00 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) -14.821.384,71 -17.580.286,00 -23.286.852,71 5.706.566,71 -1.061.981,39 -13.948.150,00 -9.303.564,68 -12.961.700,00 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) 6.843.263,52 -10.677.086,00 2.170.539,32 -12.847.625,32 0,00 -13.948.150,00 -26.795.775,32 -12.961.700,00 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 9.948.936,48 2.700.000,00 6.178.656,96 -3.478.656,96 0,00 0,00 -3.478.656,96 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen -9.187.151,38 -3.483.298,00 -6.330.367,96 2.847.069,96 0,00 0,00 2.847.069,96 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) 761.785,10 -783.298,00 -151.711,00 -631.587,00 0,00 0,00 -631.587,00 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) 7.605.048,62 -11.460.384,00 2.018.828,32 -13.479.212,32 0,00 -13.948.150,00 -27.427.362,32 -12.961.700,00 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 88.775.881,09 --- 88.968.824,34 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen - 103.640.576,82 --- -89.431.412,60 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -14.864.695,73 --- -462.588,26 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 34.189.391,33 --- 26.927.672,92 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) -7.259.647,11 --- 1.556.240,06 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 26.929.744,22 --- 28.483.912,98 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 61 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 59, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 25.457.392,03 Euro (Plan: 6.903.200 Euro). Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten ebenfalls ohne Finanzrechnung im Hintergrund. Darüber hinaus werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderun- gen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus lau- fender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. Unter Cash-Flow versteht man den Nettozufluss der liquiden Mittel innerhalb des Rechnungs- jahres. Innerhalb der kommunalen Doppik entspricht das dem Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung (Zeile 17, Saldo Nummer 9 und 16). Der Cash-Flow gibt Auskunft über die Zahlungskraft. Je höher der Cash-Flow ist, desto besser ist die finanzielle Gesundheit der Kommune. 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 60, Zeile 31) Einzahlungen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für die Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden in Höhe von 1,35 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind mit 3,45 Mio. Euro rund 2,10 Mio. Euro über Plan. Die Zuschüsse lassen sich dabei wie folgt aufteilen: rd. 1,23 Mio. Euro kamen aus Landesmitteln, knapp 1,74 Mio. Euro von Gemeinden u. Gemeindeverbände, sowie rund 156 Tsd. Euro aus Bundesmitteln und 321 Tsd. Euro aus übrigen Bereichen. Dabei sind ca. 652 Tsd. Euro für den Bau von Straßen bestimmt. Weiter lassen sich rund 1,81 Mio. Euro für Baumaßnahmen an den Schulen zuordnen. Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Cash-Flow 16.092.940 32.654.505 21.662.577 25.457.392 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 62 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) Im abgelaufenen Berichtsjahr 2020 erhielt der Bodenseekreis Einzahlungen aus der Veräuße- rung von Sachvermögen in Höhe von knapp 684 Tsd. Euro. Darunter enthalten war auch die dritte Stundungsrate der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf des Schlosses Rauenstein an die Stadt Überlingen in Höhe von 580 Tsd. Euro. Weitere Einzahlungen erhielt der Kreis u.a. auf- grund der Veräußerung der für die Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsorglich erworbenen Beatmungsgeräte, welche an das Klinikum abgegeben werden konnten. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Im Jahr 2020 wurden 2,23 Mio. Euro an Ausleihungen von den Beteiligungsgesellschaften des Bodenseekreises getilgt. Hier flossen insbesondere die Sondertilgungen der RITZ GmbH ein. Auszahlungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörige Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Der Grunderwerb erfolgt überwiegend für den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushalts- jahr 2019 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden rund 756 Tsd. Euro aufgewendet. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2020 rund 12,10 Mio. Euro ausgege- ben. Die größten Bereiche lassen sich dabei wie folgt aufteilen: Straßenbauamt 5,97 Mio. Euro davon für den Bau der Kreisstraße 7725 Südumfahrung Kehlen 1,02 Mio. Euro davon für die Ortsumfahrung Markdorf 0,09 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7785 Frickingen-Leust. 3,02 Mio. Euro Bau- und Liegenschaftsamt 5,20 Mio. Euro davon für Kernsanierung Sporthalle BZM 2,78 Mio. Euro davon für Flächenkonzeption in den Verwaltungsgebäuden 0,39 Mio. Euro Rechts- und Ordnungsamt 0,30 Mio. Euro davon für die Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0,29 Mio. Euro Abfallwirtschaftsamt 0,30 Mio. Euro davon für Wertstoffhof Ailingen 0,14 Mio. Euro davon für das Entsorgungszentrum Weiherberg 0,16 Mio. Euro Hauptamt 0,17 Mio. Euro davon für neue Schließanlage in den Verwaltungsgebäuden 0,17 Mio. Euro Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 0,14 Mio. Euro davon für Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn 0,14 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2020 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen rund 2,12 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV- Ausstattung, Lizenzen bzw. Software, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 63 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Im Jahr 2020 wurde eine Geldanlage über 6,00 Mio. Euro getätigt. An die RITZ GmbH wurden Darlehen i. H. v. 6,00 Mio. Euro und an die FFG GmbH i. H. v. 2,28 Mio. Euro ausgezahlt. Eine genaue Darstellung der gewährten Darlehen und deren Entwicklung findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Weiterhin wurde das Stammkapital für den Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZV BB) im Jahr 2020 über 200 Tsd. Euro getätigt, da der Zweckverband 2019 noch kein Konto hatte auf welches man hätte überweisen können. Die Erhöhung der Kapitalrücklage von ReKo belastete den Bodenseekreis 2020 mit 146 Euro. Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Näher Informationen hierzu finden sich auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt ledig- lich, dass die hier ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres redu- ziert dargestellt wird. In Summe wurden 188.460 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis auf- gewendet. Davon 52 Tsd. Euro für eine Korrektur der RITZ GmbH, sowie 135 Tsd. Euro für Geräte- bzw. Feuerwehrfahrzeuge in Überlingen und Salem. 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 60, Zeilen 33-35) Im Vorjahr erfolge das erste Mal seit vielen Jahren eine Nettoneuverschuldung von 761.785,10 Euro. 2020 wurde hingegen erneut mehr getilgt als neue Schulden aufgenommen (-151.711 Euro). 2020 wurden zwei Umschuldungen mit einer Gesamtsumme i. H. v. 3,54 Mio. Euro getätigt. Nach der Umschuldung liegt der Zinssatz der beiden Darlehen bei 0,00 %. Die Neuaufnahme bestand aus dem Restbetrag des KfW-Darlehens zur energetischen Sanie- rung des Bildungszentrum Markdorf von 2,64 Mio. Euro aus 2019. In Summe wurden 2,79 Mio. Euro getilgt. Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Nettoinvestitionsrate = Zahlungsmittelüber- schuss aus lfd. Verwal- tungstätigkeit ./. Tilgung für Kredite 13.562.102 30.137.031 18.924.362 22.663.903 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 64 Die Nettoinvestitionsrate gibt an, welche Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hier um den um die Kredittilgungen reduzierten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit. Positive Beträge stehen für Investitionen zur Verfügung. Die Deckungsquote aus der Nettoinvestitionsrate gibt an, zu welchem Anteil die Nettoinvesti- tionsrate für Investitionen (Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit abzgl. Fi- nanzvermögen) herangezogen wurde. Eine Quote über 100 % bedeutet, dass die Nettoinves- titionsrate nicht ausgereicht hat, die tatsächlich geleisteten Investitionen – trotz Eingang von möglichen Zuschüssen – zu finanzieren. Langfristig muss der Wert unter 100 % liegen, da andernfalls von der Substanz gelebt wird und sich die liquiden Mittel deutlich reduzieren. Die Fremdfinanzierungsquote gibt an, mit welchem Anteil Investitionen über Kredite fremdfi- nanziert wurden. Mittelfristig sollte dieser Wert nicht über 30 % liegen. 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszah- lungen (siehe 4., Seite 60, Zeilen 37-39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Bei- spiel durchlaufende Gelder. Durchlaufende Gelder sind Gelder die weitergeleitet werden müssen (z. B. die Weiterleitung der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes) oder erst später ausgezahlt werden und deren Ver- wendung keine primäre Aufgabe des Landkreises ist (z. B. bestimmte Projekte, wie die Ab- wicklung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. Deckungsquote Nettoin- vestitionsrate = Nettoinvest.rate Finanz.mittelüber- schuss aus Invest.tätig- keit (Zeile 31 ./. 27 + 21) 79,71% 46,49% 111,96% 48,69% Fremdfinanzierungs- quote = Kreditaufnahme Ausz. aus Investitions- tätigkeit (Zeile 30 ./. 27) 0,00% 0,00% 21,74% 17,42% Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 65 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 60, Zeilen 40-42) In den letzten Jahren war die ausreichende Liquidität durchgängig gegeben. Typische Festgeldanlagen sind weiterhin unattraktiv. 2020 wurde eine weitere Geldanlage bei Deka Investments über 5,0 Mio. Euro getätigt. Der Bodenseekreis achtet auf sichere Anlageformen, so dass auch hier bei dieser Anlage der Ein- lagebetrag gesichert ist. Die Anlagen, die zumindest etwas Rendite versprechen sind über eine entsprechend lange Laufzeit gebunden. Hierdurch wird die Sicherstellung der Liquidität für große Investitionspro- gramm nicht zwingend erleichtert und es besteht das Risiko, einzelne Anlagen früher auflösen zu müssen. Näheres findet sich auch unter 5.2.3.5 Wertpapiere. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 28,48 Mio. Euro. Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2016 268.361.494,69 RE 2017 286.474.331,77 RE 2018 293.984.523,36 Durchschnitt 282.940.116,61 davon 2 % 5.658.802,33 Von den rd. 28,48 Mio. Euro sind rd. 12,96 Mio. Euro als Ermächtigungen für 2021 bereits geblockt. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, verschlechtert sich die finanzielle Lage ggf. wieder sehr schnell. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 4.6.1 Schulgebäude Elektronikschule Tettnang - Umbau Hauptgebäude/Auflösung Außenstellen (I310501610) Die in der Außenstelle ausgelagerten Schulteile wurden gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 9. Oktober 2013 in die Elektronikschule zurückgeführt. Hierzu wurden im Jahr 2014 die bestehenden naturwissenschaftlichen Räume umgebaut, zwei neue IT-Bereiche eingerichtet Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 66 sowie Lehrer- und Schülerbereiche erweitert. Die Maßnahmen wurden im Jahr 2014 durchge- führt und Mitte 2015 abgeschlossen. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden auch Auflagen der im Jahr 2011 durchgeführten Brandverhütungsschau umgesetzt. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Sommer 2015 ein Förderprogramm für die Einrichtung von „Lernfabriken 4.0“ an beruflichen Schulen im Land ausgelobt, für das sich die Elektronikschule beworben hatte. Damit die „Lernfabrik 4.0“ eingerichtet werden konnte, wurde der Umbau von bestehenden Schulräumen im Erdgeschoss notwendig. In diesem Zuge wur- den ebenfalls die Klassenzimmer im Obergeschoss des Altbaus überplant und Fördergelder beim Land für den 6. Bauabschnitt beantragt. Gemäß dem Beschluss des AUT vom 28. Okto- ber 2015 wurden die Sanierungsarbeiten im Januar 2016 begonnen und zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 der Schule zur Verfügung gestellt. Die „Lernfabrik 4.0“ konnte in den sanierten Räumen ihren Betrieb aufnehmen. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Sporthalle I (I310501605) Die Schulsporthalle I wurde über 46 Jahre durch Schul- und Vereinssport genutzt. Entspre- chend dem Alter und dem Nutzungsgrad der Halle besteht dringender Sanierungs- und Erneu- erungsbedarf. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Haushaltsjahr 2016 wurde bereits mit der Grundlagenermittlung und den Vorplanungen für die Sanierung der Sporthalle I begonnen, auf deren Basis Fördermittel beantragt und bewilligt worden sind. Zusätzlich be- teiligt sich die Stadt Markdorf mit 22 % auch am Zuschussbedarf der Sporthalle, wie auch an allen Maßnahmen am BZM. Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 11. Oktober 2017 und der Vergabeentscheidung des Kreistages vom 6. November 2018 wurden die Sanierungsarbeiten in 2019/2020 durch- geführt. Neben der umfassenden technischen und energetischen Sanierung kann die Halle nun als Versammlungsstätte für Sportveranstaltungen für bis zu 800 Personen genutzt wer- den. Die Sanierungsarbeiten werden im Jahr 2021 schlussgerechnet. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbe- reichs mit Cafeteria/Aula und Außenanlagen (I310501701, I310501702, I310501802, I310501903) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet worden sind. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamt- konzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/Cafeteria erarbeitet, in dem umfangreiche Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen sind. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlossen, das einen Um- und Anbau der Räume sowie der Neugestaltung der Außenanlagen im Zeitraum von 2019 bis 2022 vorsieht. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Außenbeleuchtung (I310501904 + Er- gebnishaushalt) Die Außenbeleuchtung inklusive der Erdverkabelung war defekt und entsprach nicht den si- cherheitstechnischen Bestimmungen. In diesem Zuge wurden die Leuchten gegen LED- Leuchten ersetzt und ergänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 67 Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang – Sanierung Außenbeleuch- tung (I310501806) Im Zuge der Sanierung der Außenanlage und des Parkplatzes wurde die Außenbeleuchtung durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt bzw. erweitert. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2021 erfolgen. 4.6.2 Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude – Flächenkonzeption (I310501607, I310501608, I310501609) Um die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung in den Verwaltungsgebäuden weiterhin zu gewährleis- ten und die vorhandenen Flächen besser auszunutzen, wurde eine Flächenkonzeption durch- geführt. Hierdurch konnten auf den vorhandenen Flächen weitere Arbeitsplätze geschaffen und Betriebsabläufe optimiert werden. Die oft auf über mehrere Verwaltungsgebäude verteil- ten Ämter und deren Mitarbeitende konnten wieder zusammengeführt werden. Die Umsetzung erfolgte in den Jahren 2017-2020. Die Maßnahme wurde im Jahr 2020 schlussgerechnet. Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 – Einrichtung Infrastruktur für E-Mobilität (I311001905) Im Zuge der Umstellung der Dienstfahrzeuge auf E-Mobilität wurden in der Tiefgarage der Albrechtstraße 75 insgesamt 25 Elektro-Ladestationen errichtet. Hierbei musste die Leistung der Mittelspannungsanlage angepasst werden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahre 2021 erfolgen. Verwaltungsgebäude Glärnischstraße 1-3 – Errichtung externes Notstromaggregat (I311002024) Nach Prüfung der Notstromversorgung mit der Bestandsinfrastruktur konnte eine uneinge- schränkte Verfügbarkeit durch elektrische Energie nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund dessen wurde ein neues leistungsfähigeres Notstromaggregat im Außenbereich errichtet, wel- ches in Zukunft bei Stromausfall die Handlungsfähigkeit des Landratsamtes als Natur- und Katastrophenschutzbehörde sichert. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2021. 4.6.3 Sonstige Liegenschaften Errichtung Wildverwahrstellen (I311001817) Im Bodenseekreis wurden zwei neue Wildverwahrstellen errichtet, die als Aufbewahrungsort von Tierkadaver für z. B. Jäger dienen. Diese bestehen aus einer offenen Stahlbetonfertigga- rage mit entsprechender Einrichtung wie Kühlzelle, Ausgussbecken, Schlauchanschluss, Spinde, Tonnen usw. Der Vorplatz ist umzäunt und befestigt, mit Hebezeug ausgestattet und anfahrbar mit PKW/LKW. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2020. Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß dem Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlatter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage sind im April 2015 erfolgt, Restarbeiten wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Nach Abschluss der Bau- Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 68 maßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Meckenbeuren übergeben worden. Die Lauf- zeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit einer Verlängerung von 15 Jahren. Aufgrund von Gewährleistungsmängeln wurde ein Einbehalt vorgenommen, wodurch die Maßnahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. Vom Gericht wurde ein Beweissicherungsverfahren angeordnet, ein Gutachten ist in Arbeit. 4.6.4 Straßenbauamt K 7725 neu Südumfahrung Kehlen (I320601601) Das Straßenbauamt hat mit dem Bau der K 7725 Südumfahrung Kehlen im April 2015 begon- nen und konnte am 17. Oktober 2019 feierlich dem Verkehr übergeben werden. In den Jahren 2019 bis 2021 werden Pflanzarbeiten und die Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Beglei- tend zur Maßnahme erfolgt ein Flurbereinigungsverfahren, welches durch das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt begleitet wird. In diesem Zusammenhang wurden ergänzend klei- nere Maßnahmen im Wege- und Gewässernetz umgesetzt. K 7782 San. Fahrbahn Kippenhausen-Ittendorf (I320601609) Die Kreisstraße der K 7782 wurde im Jahr 2020 in einem ersten Bauabschnitt zwischen Hund- weiler und Reute saniert. Die asphaltierten aber brüchigen Seitenbereiche der Straße gefräst und entsorgt. Die Kernfahrbahn in einer Breite von ca. 3,00 m bleibt erhalten. Diese Seiten- ränder wurden durch einen Vollausbau wiederhergestellt. Auf die verbleibende Kernfahrbahn und die neu hergestellten Fahrbahnränder wurden ca. 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht aufgebracht. Für die Jahre 2021 und 2022 sind die weiteren Bauabschnitte vorgesehen. K 7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstraße/Unterraderach (Stadt FN) (I320601707) Die Verkehrssituation am Ortsausgang in Unterraderach in Richtung Berg erforderte den Bau einer Überquerungshilfe in der Berger Straße/K 7739, um den Radfahrern und Fußgängern eine sichere Überquerungsmöglichkeit bieten zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Frequentierung dieser Straße und der erhöhten Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs gerade am Ortseingang/-ausgang, wurde an dieser Stelle eine Mittelinsel errichtet. Die Überquerungshilfe ist u.a. Bestanteil der OD-Maßnahmen aus dem Ergebnis der Verkehrs- mediation Kluftern. K 7785 Radfahrerausleitung Ortsausgang Leustetten (I320601710) Im Radverkehrskonzept 2016 des Bodenseekreises ist eine Radfahrerausleitung mit Überque- rungshilfe am westlichen Ortseingang von Leustetten als Radverkehrsmaßnahme enthalten. Die Überquerungshilfe soll u. a. den Schulweg nach Frickingen sicherer gestalten. Die Maßnahme wurde zusammen mit dem Ausbau der K 7785 (I320601810) durchgeführt. K 7749 Instandsetzung Bauwerke über dem Bermatinger Bach OD Bermatingen (I320601804) Die beiden Durchlässe stammen aus dem Jahr 1969 und waren nach nunmehr rund 50 Jahren sanierungsbedürftig. Insbesondere der längere der beiden Durchlässe mit einer Gesamtlänge von rund 280 m wies Betonschäden, Unterspülungen, schadhafte Abdichtungen sowie korro- dierte und freiliegende Bewehrung auf. Die Instandsetzungsarbeiten wurden im Jahr 2019 be- gonnen und in 2020 abgeschlossen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 69 Die beiden Durchlässe verlaufen auf einer Länge von insgesamt 350 m unter der Fahrbahn der K 7749 innerhalb der Ortsdurchfahrt. Die Erneuerungsmaßnahme umfassten Arbeiten an den Überbauten, den Unterbauten, an den Stützwänden und jeweils am Ein- und Auslaufbau- werk der beiden Durchlässe. K 7785 Sanierung Frickingen-Leustetten – neu (I320601810) Die K 7785 war zwischen Frickingen und Leustetten laut Straßenzustandserfassung in einem mangelhaften Zustand (Note 4-5). Der bestehende Fahrbahnbelag wies praktisch durchgängig größere Unebenheiten und starke Rissbildungen auf. Die Fahrbahnränder waren ausgefahren und teilweise ausgebrochen. Geologische Untersuchungen bescheinigen die mangelnde Standsicherheit der Böschungen. Die bestehende Fahrbahnbreite betrug ca. 4,50 bis 5,50 m. Der Landkreis Bodenseekreis/Straßenbauamt hat die K 7785 in den Jahren 2020/2021 auf einer Länge von ca. 1,4 km umfangreich auf 6,50 m Fahrbahnbreite ausgebaut. Für den Aus- bau der Straße auf die neue Breite wurde eine Stützwand aus Stahlbeton gebaut. K 7716 Neubau Radweg Tannau – Untereisenbach (I3222251802) Die Verkehrsfreigabe für den Rad- und Gehweg ist am 25.06. Juni 2020 erfolgt. Die Maß- nahme wurde von der Stadt Tettnang in Abstimmung mit dem Bodenseekreis realisiert. Gemäß den Radwegerichtlinien hat sich der Bodenseekreis in Höhe von 50 % an den Kosten beteiligt. Die Abwicklung des Grunderwerbs ist noch in Bearbeitung. 4.6.5 Abfallwirtschaft Entsorgungszentrum Weiherberg, Basisabdichtung Los IVb (I330601608) Nachdem Ende 2019 die Genehmigung für die Erweiterung der Deponie Weiherberg um Los IVb einging, erfolgte nach öffentlicher Ausschreibung im Herbst 2020 die Vergabe der Bauleistungen, mit denen Ende 2020 begonnen wurde. Die Inbetriebnahme des neuen Ver- füllabschnitts ist für Ende 2021 vorgesehen. In 2020 fielen Baukosten in Höhe von insgesamt 173.145 Euro an. Davon sind 153.405 Euro im abgelaufenen Berichtsjahr abgeflossen. Der Differenzbetrag wurde im Jahr 2021 ausbezahlt. Wertstoffhof Ailingen (I330601701) Im Frühjahr 2020 konnte mit den Erschließungsarbeiten begonnen werden, der eigentliche Baubeginn war im August 2020. Die Inbetriebnahme ist für den Herbst 2021 vorgesehen. In 2020 fielen Baukosten in Höhe von insgesamt 153.697 Euro an. Davon sind 141.263 Euro im abgelaufenen Berichtsjahr abgeflossen. Der Differenzbetrag wurde im Jahr 2021 ausbezahlt. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 70 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I101001803 Optimierung Be- sprechungsräume (Cubes) -204.052 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -158.359 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -45.694 0 0 0 0 0 0 I120601901 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung -418.828 -296.000 -288.694 7.307 -16.000 -280.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -375.606 -296.000 -288.694 7.307 -16.000 -280.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -43.222 0 0 0 0 0 0 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis -33.913 0 275.298 275.298 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 275.298 275.298 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -33.913 0 0 0 0 0 0 I200601902 Elektrifizierung Bo- denseegürtelbahn 123.750 -663.000 300.379 963.379 0 -363.000 -963.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 453.750 0 440.173 440.173 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -330.000 -663.000 -139.794 523.206 0 -363.000 -963.000 I310501605 Alte Sporthalle Sani- erung BZM -4.488.343 -1.904.000 -2.066.646 -162.646 0 -104.000 -167.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 286.494 800.000 1.047.796 247.796 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.428.443 -2.704.000 -2.780.833 -76.833 0 -104.000 -167.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.093 -4.093 0 0 0 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -264.104 0 -65.620 -65.620 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -264.104 0 -65.620 -65.620 0 0 0 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -224.025 -104.000 -5.941 98.059 0 -104.000 -17.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -104.000 0 104.000 0 -104.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -224.025 0 -5.941 -5.941 0 0 -17.000 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -52.223 -427.000 -82.178 344.822 0 -427.000 -335.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -427.000 0 427.000 0 -427.000 -335.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -52.223 0 -82.178 -82.178 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 284.942 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 278.082 0 0 0 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 6.859 0 0 0 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -438.318 -1.064.000 -282.167 781.833 0 -1.174.000 -745.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 110.000 96.430 -13.570 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -438.318 -1.174.000 -372.514 801.486 0 -1.174.000 -745.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -6.083 -6.083 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 71 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) 13.431 -844.000 -747.805 96.195 0 -689.000 -206.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 26.509 45.000 5.668 -39.332 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.994 -889.000 -632.017 256.983 0 -689.000 -206.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -7.267 -7.267 0 0 0 I310501904 Moderniesierung der Außenbeleuchtung BSZ FN -429.149 0 93.311 93.311 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 243.208 243.208 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -429.149 0 -144.559 -144.559 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -5.338 -5.338 0 0 0 I310502002 Grunderwerb Glärnischstraße 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 I310601901 Neubau Straßenmeis- terei Markdorf -370 -399.000 -184.379 214.621 0 -149.000 -209.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -399.000 0 399.000 0 -149.000 -209.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -370 0 -184.379 -184.379 0 0 0 I311001905 Einrichtung Ladesta- tionen AL75 - TG 0 -280.000 -207.995 72.005 0 -20.000 -69.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -207.995 -207.995 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -280.000 0 280.000 0 -20.000 -69.000 I311002024 Beschaffung Notstro- maggregat 0 -310.000 -87.467 222.533 -310.000 0 -204.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -87.467 -87.467 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -310.000 0 310.000 -310.000 0 -204.000 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -3.515.629 -3.500.000 -806.500 2.693.500 0 -3.300.000 -2.680.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.100.000 0 219.400 219.400 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.565.150 -3.500.000 -1.019.900 2.480.100 0 -3.300.000 -2.680.000 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf -1.700 -698.000 17.805 715.805 0 -498.000 -715.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 100.000 104.884 4.884 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.700 -698.000 -87.079 610.921 0 -398.000 -615.000 I320601609 San. Fahrbahn Kip- penhausen-Ittendorf 0 -850.000 -263.830 586.170 0 0 -569.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -850.000 -263.830 586.170 0 0 -569.000 I320601619 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen -616.841 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.106 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -618.947 0 0 0 0 0 0 I320601702 K 7706 Neubau Rad- Gehweg Mückle und Gießenbrücke -320.708 18.000 19.589 1.589 -32.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 72 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 419.800 160.000 50.000 -110.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -110.000 0 110.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -729.355 -32.000 -30.411 1.589 -32.000 0 0 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Un- terrad 0 -150.000 -205.699 -55.699 0 -150.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 180.000 60.900 -119.100 0 180.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -325.000 -266.599 58.401 0 -325.000 0 I320601804 K 7749 Instands. Bau- werk ü. Bermat. Bach OD Berm. -795.929 -214.000 -149.831 64.169 0 -214.000 -58.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -795.929 -214.000 -149.831 64.169 0 -214.000 -58.000 I320601805 K 7737 Grundhafte In- stands. Stützwand bei FN-Berg 0 -400.000 -20.040 379.960 0 0 -378.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -400.000 -20.040 379.960 0 0 -378.000 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II -27.166 -1.263.000 -45.858 1.217.142 0 -658.000 -1.210.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -365.000 0 365.000 0 -150.000 -365.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -27.166 -898.000 -20.087 877.913 0 -508.000 -845.000 I320601810 K7785 San. Frick- ingen-Leustetten - neu -159.476 -3.155.400 -3.026.404 128.996 -830.400 -1.340.000 -128.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 4.444 4.444 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -159.476 -3.155.400 -3.017.052 138.348 -830.400 -1.340.000 -128.000 I320602001 K7782 BA II - Ausbau zw. Ahausen u. Grasbeuren 0 -250.000 0 250.000 0 0 -240.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -25.000 0 25.000 0 0 -25.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -225.000 0 225.000 0 0 -215.000 I320602011 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen 0 -300.000 -7.232 292.768 800.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -300.000 -7.232 292.768 800.000 0 0 I321001901 Erwerb Fahrzeuge/ Geräte > 1.000 Euro -201.205 -1.038.000 -973.669 64.331 -90.000 -238.000 -200.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 108.541 110.000 131.326 21.326 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 18.700 18.700 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.112 0 -575.537 -575.537 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -285.642 -1.148.000 -292.861 855.139 -90.000 -238.000 -200.000 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) -343.377 -150.000 -86.586 63.414 0 0 -63.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -305.100 0 -86.505 -86.505 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -150.000 0 150.000 0 0 -63.000 I330601601 EZ Weiherberg Um- bau Abfallverladeplatz 0 -259.500 0 259.500 5.500 -265.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -100.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -59.500 0 59.500 5.500 -65.000 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 73 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I330601608 EZ Weiherberg Ba- sisabdichtung Los IVb -42.271 -815.000 -153.405 661.595 12.000 -827.000 -641.800 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -42.271 -815.000 -153.405 661.595 12.000 -827.000 -641.800 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -1.316 -506.000 -141.263 364.737 0 -506.000 -352.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.316 -506.000 -137.670 368.330 0 -506.000 -352.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.593 -3.593 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 74 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 292.559.681,12 300.354.798,59 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 363.632,34 236.365,52 A1200 1.2 Sachvermögen 203.831.419,65 207.435.422,95 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 9.844.006,40 9.889.794,90 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 83.025.413,04 88.221.084,12 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 76.261.061,14 75.220.945,54 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 8.768.450,01 7.708.376,72 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.282.715,46 2.322.834,40 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 5.721.509,61 6.634.185,63 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.769.350,99 6.347.249,10 A1280 1.2.8 Vorräte 228.376,57 213.073,76 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 10.930.536,43 10.877.878,78 A1300 1.3 Finanzvermögen 88.364.629,13 92.683.010,08 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 75.299,25 75.299,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 3.052.269,23 3.052.269,23 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 10.960.163,16 8.536.229,56 A1350 1.3.5 Wertpapiere 29.421.619,03 35.431.622,69 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 15.427.458,92 12.130.267,97 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 2.500.146,62 4.973.262,40 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 26.927.672,92 28.483.912,98 A2000 2. Abgrenzungsposten 7.803.572,49 8.406.415,58 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 7.199.546,71 7.723.503,13 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 604.025,78 682.912,45 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 300.363.253,61 308.761.214,17 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 75 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -170.740.787,02 -177.467.608,89 P1100 1.1 Basiskapital -121.654.096,16 -120.259.368,69 P1200 1.2 Rücklagen -49.086.690,86 -57.208.240,20 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses -49.084.133,76 -57.205.683,10 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -51.601.650,31 -52.250.080,70 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -51.585.143,27 -52.234.752,73 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges -16.507,04 -15.327,97 P3000 3. Rückstellungen -37.855.402,23 -40.114.274,73 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -707.411,33 -834.970,55 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -792.741,70 -1.483.243,22 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien -28.068.288,00 -27.975.296,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -107.861,27 0,00 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -8.179.099,93 -9.820.764,96 P4000 4. Verbindlichkeiten -37.994.292,47 -38.929.249,85 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -22.306.234,33 -22.228.636,11 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen -5.714.939,01 -4.957.987,96 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -7.688.190,67 -6.260.784,68 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -493.279,10 -1.165.663,83 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.791.649,36 -1.850.078,62 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -2.171.121,58 -2.466.098,65 P6000 Bilanzsumme -300.363.253,61 -308.761.214,17 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 76 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der festgesetzten Wert- grenze für die Befreiung der Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröff- nungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2016 bis 2019 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2019 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2018 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, insofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Die vom Bodenseekreis gewählte Wertgrenze wurde aufgrund der vorliegenden Betriebe gewerblicher Art, für die das Einkommenssteuer- gesetz maßgebend ist, festgelegt. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO sollen die Bewertungs- methoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beibehalten werden, während die Ansatz- methoden des vorherigen Jahresabschlusses beizubehalten sind. Abweichungen von den hier genannten Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit sind gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Gesetzesänderung im Ein- kommensteuerrecht ist als begründeter Ausnahmefall angesehen. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im Nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 77 Vorräte als Erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z. B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53. Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragene Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 75, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbstständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z. B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 800 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 78 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 355.975 227.017 -128.957 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 3.392 9.348 5.957 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 4.266 0 -4.266 SUMME 363.632 236.366 -127.267 Die negative Abweichung/Veränderung in der Bilanzposition 0025* begründet sich durch den Werteverzehr, welcher in Form der Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände dar- gestellt wird, und in Summe im Jahr 2020 höher als der Wertezugang war. Zugänge stellen beispielsweise Lizenzen für enaio, synCase und das Modul-RWF dar. Weiter subsumiert sich hierunter die Softwareerweiterung von Prosoz um das Modul Fallmanagement EGH, sowie das Software-Upgrade MTS-CNC System von 8.0 auf 9.0. In Summe wurden im Jahr 2020 ein Zugang in Höhe von rund 81 Tsd. Euro gebucht. Dem gegenüber stehen rund 210 Tsd. Euro Abschreibung. Der Bilanzposition 00800* ist im vergangenen Berichtsjahr ein Werbespot der Auszubildenden zugegangen, welcher einen Wert von rund 11 Tsd. Euro darstellt. Die Differenz zwischen die- sem Zugang und des Werteverzehrs, dargestellt durch die Abschreibungen, in Höhe von rund 5 Tsd. Euro spiegeln die Veränderung der Bilanzsumme zum 31. Dezember. Auf dem Bilanzkonto 00900* werden alle Anzahlungen für den Erwerb immaterieller Vermö- gensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. In Summe lag der Bestand zum 1. Januar hier bei rund 4 Tsd. Euro. Es handelte sich dabei um eine neue Telefonanlage am Entsorgungszentrum Weiherberg. Aufgrund technischer Umsetzungsschwierigkeiten konnte diese nicht im geplanten Rahmen umgesetzt werden und wurde daher außerplanmäßig abgeschrieben. 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbau- ten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturver- mögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen so- wie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 75, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen, sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbe- Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 79 bauten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbe- bautes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodensee- kreis nicht vor. Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Hierzu zählen die Kaufpreise, sowie die Nebenkosten wie Notargebüh- ren, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 16.625 16.625 0 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.921 478.921 0 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753 996.753 0 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.243.928 1.243.657 -271 019100000 Naturschutzgrundstücke 6.993.733 7.017.481 23.748 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 41.442 63.753 22.311 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.324 28.324 0 019300000 Bauland 44.280 44.280 0 SUMME 9.844.006 9.889.795 45.789 In Summe steigt die Bilanzsumme der oben im einzelnen aufgeführten Bilanzpositionen um rund 45 Tsd. Euro. Verantwortlich dafür sind die Veränderungen im Bereich der Naturschutz- grundstücke, sowie deren Aufbauten. Der Verkauf einer Teilfläche eines Grundstücks (Flst.-Nr. 2266/4, Langnau) führt zu einer ne- gativen Bilanzveränderung der Bilanzposition 0190*. Der Verkaufspreis in Höhe von 271 Euro begründet die Veränderung. Die Bilanzveränderung der Bilanzposition 0191* ergibt sich aus dem Grunderwerb (Zugang) eines Grundstücks (Flst.-Nr. 2405, Oberteuringen) und dem Verkauf eines Teilgrundstücks (Flst.-Nr. 199/2, Friedrichshafen). Die Differenz zwischen dem Kaufpreis in Höhe von rund 24 Tsd. Euro und dem Verkaufspreis von rund 500 Euro ergeben die positive Bilanzverände- rung von 23,5 Tsd. Euro. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Aufbauten (in die- sem Fall die Errichtung von Biotopen auf dem Flst.-Nr. 661 in Salem-Mimmenhausen, dem Flst.-Nr. 463/1 in Uhldingen-Mühlhofen sowie dem Flst.-Nr. 231+232 in Riedheim) über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Veränderung in Höhe von 22 Tsd. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 80 Euro im Bereich der Aufbauten auf Naturschutzgrundstücke begründen sich durch die Aktivie- rung der Biotope in Höhe von rund 24 Tsd. Euro abzüglich des Werteverzehrs, welcher durch eine Abschreibungssumme von ca. 2 Tsd. Euro dargestellt wird. 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 75, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude, inklusive deren Aufbauten und Aufwuchs befinden. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund- und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Sozial- und Wohnbauten, sowie Schulen und Verwal- tungsgebäude. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt generell in Rücksprache mit dem jeweils verant- wortlichen Fachamt und in Anlehnung an die allgemeine AfA-Tabelle Baden-Württemberg, un- ter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungs- dauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 158.333 0 -158.333 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 0 0 0 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 7.601 7.601 0 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.327 12.831.327 0 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 55.657.066 60.096.283 4.439.217 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.449.543 1.449.543 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 81 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 12.921.544 13.836.331 914.787 SUMME 83.025.413 88.221.084 5.195.671 Unter dieser Bilanzposition ist der Wert der Zugänge höher als der Werteverzehr, dargestellt durch die AfA. Daraus ergibt sich die positive Veränderung. Das Bilanzkonto 0211* weist eine negative Veränderung von rund 158 Tsd. Euro auf. Grund dafür ist die Korrektur eines in der Anlagenbuchhaltung fälschlicherweise nicht als veräußert dargestelltes Grundstück. In der Bilanzposition 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen ist eine positive Bilanzveränderung von rund 4,4 Mio. Euro festzustellen. Zugänge stellen bei- spielsweise die Alarmanlage im Bildungszentrum Markdorf, die Sanierung der Kreissporthalle Markdorf sowie der Fahrradabstellplatz am Berufsschulzentrum Überlingen dar. In Summe konnte ein Zugang von rund 7,7 Mio. Euro gebucht werden. Dem gegenüber stehen Abschrei- bungen in Höhe von ca. 3,3 Mio. Euro. Analog verhält es sich bei der Bilanzposition 0292*. Auch hier übersteigen die Zugänge in Höhe von knapp 1,6 Mio. Euro die Summe der Abschreibungen in Höhe von rund 720 Tsd. Euro, weshalb auch hier eine positive Veränderung bescheinigt wird. Die Zugänge stellten die Errichtung von zwei Wildverwahrstellen sowie die Flächenkonzeption dar. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 75.106 75.995 889 031100000 Grund und Boden Straßen 12.005.898 12.024.446 18.548 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326 463.326 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 82 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 19.622.547 19.750.128 127.581 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 3.973.138 3.563.638 -409.500 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 37.184 19.413 -17.770 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 38.818.124 37.720.165 -1.097.958 035200000 Hochwertiges Zubehör 1.143.556 1.470.003 326.446 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 122.182 133.830 11.648 SUMME 76.261.061 75.220.946 -1.040.116 Der Kauf eines Teilgrundstücks mit einem Wert von 889 Euro ist ursächlich für die Verände- rungen des Bilanzkontenbereichs 0310*. Die Bilanzveränderung im Bereich 0311* begründet sich durch zwei weitere Grundstückskäufe in Höhe von insgesamt rund 18,7 Tsd. Euro sowie dem Verkauf eines Teilgrundstücks mit einem Wert von ca. 165 Euro. Im vergangenen Berichtsjahr konnten unter der Bilanzposition 032* Zugänge in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten verzeichnet werden. Diese sind der Brücke und dem Regenklärbecken, welche im Rahmen der neuen Südumfahrung Kehlen 2019 aktiviert wurden, sowie der Radwegbrücke an der Kreisstraße 7765 zuzuschreiben. In Summe tragen sie abzüglich des Werteverzehrs durch die AfA zu der positiven Veränderung in Höhe von rund 127 Tsd. Euro bei. Da keine Zugänge erfolgt sind, ist die Veränderung des Bilanzkontos 03431* lediglich durch den Werteverzehr dargestellt negativ. Die negative Veränderung der Bilanzposition 03432* erklärt sich aufgrund des gebuchten Wer- teverzehrs durch die Abschreibung sowie einer außerplanmäßigen Abschreibung. Die plan- mäßige Abschreibung beträgt rund 3 Tsd. Euro. Aufgrund eines Totalschadens an einem Schiebetor beläuft sich die außerplanmäßige Abschreibung auf knapp 17 Tsd. Euro. Der Wer- teverzehr in Höhe von insgesamt rund 20 Tsd. Euro übersteigt die Summe der Zugänge um rund 17,7 Tsd. Euro. Zugänge stellen in dieser Bilanzposition die Modernisierung der Wäge- technik der Fahrzeugwaagen am Entsorgungszentrum Überlingen und Weiherberg dar. Die Bilanzposition 035* weist eine negative Veränderung auf. In Summe wurde ein Zugang in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Aktivierung/Bilanzie- rung einer Überquerungshilfe auf der Kreisstraße 7739 von rund 900 Tsd. Euro verzeichnet. Demgegenüber steht ein Werteverzehr von rund 2 Mio. Euro, welcher die Bilanzveränderung von knapp -1 Mio. Euro begründet. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 83 Der Zugang von drei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen, sowie weiterer Bestandteile für die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Errichtung einer Ladestation für Elekt- rofahrzeuge spiegeln im Wesentlichen die Veränderung der Bilanzposition 0352* wider. In Summe ergibt sich hier ein Wertezuwachs von rund 530 Tsd. Euro abzüglich der gebuchten AfA in Höhe von rund 208 Tsd. Euro die positive Bilanzveränderung. Die positive Veränderung der Bilanzposition 039* erklärt sich aufgrund der gebuchten Zugänge zweier digitaler Alarmumsetzer im Wert von rund 23 Tsd. Euro, welche den Werteverzehr um rund 11 Tsd. Euro übersteigen. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 75, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen überwiegend im Bereich der Asylunterbringung vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung Liegenschaften ange- mietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend renoviert. Dies macht eine Aktivierung der Bauten erforderlich. Die Nutzungsdauer richtet sich in diesen Fällen in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 8.768.450 7.708.377 -1.060.073 Die Veränderung in dieser Bilanzposition begründet sich überwiegend durch den Werteverzehr in Höhe von rund 1 Mio. Euro. Demgegenüber stehen Zugänge in Höhe von lediglich 3 Tsd. Euro, welche durch die Modernisierung der Wägetechnik der Fahrzeugwaagen an dem Ent- sorgungszentren Überlingen und Weiherberg widergespiegelt werden. 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 75, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.282.715 2.322.834 40.119 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 84 Aufgrund dessen, dass Kunstgegenstände keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, be- gründen sich Veränderungen unter dieser Bilanzposition durch den Zu- oder Abgang oder ei- ner dauerhaften Wertminderung aufgrund Beschädigung oder ähnlichem. Im Haushaltsjahr 2020 konnten 15 neue Kunstgegenstände (14 Bilder und eine Statue) bilan- ziert werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände um rund 40 Tsd. Euro gestie- gen ist. 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 75, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bewegliche Vermögensgegenstände werden entspre- chend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungsta- belle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abge- schrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 800 Euro investiv zu buchen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 3.810.706 4.486.397 675.691 062000000 Maschinen 918.812 1.012.464 93.652 063000000 Technische Anlagen 197.745 376.978 179.233 063100000 Netzwerke 794.247 758.347 -35.900 064000000 Geräte 0 0 0 SUMME 5.721.510 6.634.186 912.676 Im vergangenen Haushaltsjahr 2020 ist der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ um rund 912 Tsd. Euro gestiegen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 85 Die positive Veränderung begründet sich vor allem mit dem Wertezuwachs im Bereich der Fahrzeuge (Bilanzkonto 0610*). Hier wurden Zugänge in einem Wert von rund 1,3 Mio. Euro verzeichnet. Vermindert um die Abschreibungen (Werteverzehr) beträgt der Saldo einen Wer- tezuwachs von rund 675 Tsd. Euro. Ebenfalls eine positive Veränderung verzeichnet die Bilanzposition Maschinen (062*). Bei- spielhaft aufgeführt seien hier der Zugang von Bohrmaschinen, einer Bandschleifmaschine oder ein Industrieroboter für die Elektronikschule, welche mit einer Summe von rund 214 Tsd. Euro den Werteverzehr in Höhe von knapp 121 Tsd. Euro übersteigen und somit eine positive Bilanzveränderung ausweist. Auch die Bilanzposition Technische Anlagen (063*) weist eine positive Bilanzveränderung auf. Grund dafür sind beispielsweise die Zugänge einer Einbruchmeldeanlage und einer Video- überwachungsanlage sowie der Einbau einer Klimatisierung in der Galerie in Meersburg. In Summe übersteigen die Zugänge mit einem Wert von rund 214 Tsd. Euro den Werteverzehr von rund 35 Tsd. Euro um die ausgewiesenen 179 Tsd. Euro. Trotz zahlreicher Zugänge, wie beispielsweise Server und Switche, weist das Bilanzkonto 0631* eine negative Veränderung in Höhe von rund 35 Tsd. Euro aus. Ursächlich hierfür ist der Werteverzehr in Höhe von knapp 188 Tsd. Euro, welcher den Wert der Zugänge in Höhe von rund 152 Tsd. Euro übersteigt. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 75, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand- geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen unter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 864.896 966.707 101.810 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 793.083 1.056.659 263.576 072100000 - 072130000 Mobiliar 999.021 948.747 -50.275 072200000 + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 34.275 38.468 4.193 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 2.692.794 2.123.171 -569.624 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 86 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte 644.401 604.207 -40.194 0726* Unterrichtsmaterial 740.879 609.291 -131.588 SUMME 6.769.351 6.347.249 -422.102 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen um rund 420 Tsd. Euro gesunken. Dies bedeutet, dass die Abschreibungen den Wert der Zugänge an beweglichem Vermögen im vergangenen Berichtsjahr überstiegen hat. Der größte Wertezuwachs hat der Bilanzkontenbereich 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung erfahren. Die elektronische Schließanlage, Intensivbeatmungsge- räte, Funkwarnsysteme und ein Erste Hilfe Schrank sind beispielhaft für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs Betriebs- und Geschäftsausstattung verantwortlich. In Summe be- trug der Wertezugang rund 479 Tsd. Euro. Abzüglich der Abschreibung in Höhe von rund 136 Tsd. Euro und einigen Abgängen im Wert von knapp 79 Tsd. Euro weist die Bilanzposition somit einen Wert von rund 263 Tsd. Euro zum Bilanzstichtag aus. Auch die Betriebsvorrichtungen haben einen Zuwachs von knapp 100 Tsd. Euro zu verzeich- nen. Verantwortlich für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs 0710* sind vor allem nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten für die neue Außenbeleuchtung am Be- rufsschulzentrum in Friedrichshafen, sowie an der HOGA und der Elektronikschule in Tett- nang. Dem Wertezugang von insgesamt rund 193 Tsd. Euro stehen Abschreibungen in Höhe von rund 91 Tsd. Euro gegenüber. Ebenfalls wertsteigernd ist der Bilanzkontenbereich Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 072200000 + 0723*. Hier sind diverse Sportgeräte und -matten mit einem Wert von rund 10 Tsd. Euro zugegangen. Demgegenüber steht ein Werteverzehr von insgesamt rund 6 Tsd. Euro. Die Bilanzkonten 07210* bis 07213* (Mobiliar), 0724* (Informationstechnik, EDV-Ausstattung), 0725* (Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte) und 0726* (Unterrichtsmaterial) weisen eine negative Veränderung im Berichtsjahr aus. Hier waren die Zugänge in Summe wertmäßig kleiner als die Abschreibungssumme. Dennoch können alle Bilanzkontenbereiche auch zahl- reiche Zugänge aufweisen. So seien für den Bilanzkontenbereich Mobiliar beispielhaft der Zugang von einer Einbauküche sowie einer Küchenzeile, mehreren Wartebänken und Laptop bzw. Notebook-Wagen genannt. Der Wertezuwachs beziffert sich insgesamt summarisch auf rund 73. Tsd. Euro, während der Werteverzehr und der Abgang einiger Möbelstücke knapp 123 Tsd. Euro betragen. Im Bereich Informationstechnik ist der sehr hohe Werteverzehr, welcher durch die Abschrei- bungen dargestellt wird ursächlich für die negative Veränderung in Höhe von rund 746 Tsd. Euro. Aufgrund der Inventur kam es zu einigen Abgängen im Wert von insgesamt rund 9 Tsd. Euro. Zugegangen sind unter dieser Bilanzposition überwiegend Laptops für die kreiseigenen Schulen sowie sonstige Informationstechnik und EDV-Ausstattung von rund 185 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 87 Dem Bilanzkontenbereich 0725* zugehörend wurden bspw. ein Schlegelmäher, eine Eisma- schine aber auch ein Hochdruckreiniger, ein Schweißgerät und mehrere Gefrierschränke ge- kauft. In Summe betrug der Wertezugang mit rund 79 Tsd. Euro, knapp 40 Tsd. Euro weniger als der Werteverzehr durch die Abschreibung. Auch im Bereich Unterrichtsmaterial 0726* können einige Zugänge wie beispielweise ein Mo- torschulungsstand, ein Schnittmodell Benzinmotor, ein Kompaktmodell Lüftung/Klimatisierung sowie ein Kompaktmodell Wärmepumpe genannt werden. In Summe beträgt der Wertezu- wachs rund 145 Tsd. Euro, welchem ein Werteverzehr von rund 277 Tsd. Euro gegenüber- steht. 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 75, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräten versteht man Rohstoffe (z. B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z. B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode (first in – first out). Die zuerst angeschafften Vorräte werden somit auch als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2020 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 228.377 213.074 -15.303 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. Im Bodenseekreis wurden als Vorratsvermögen folgende Vermögensgegenstände aufgenom- men: Festsalz Heizöl Sole Flüssiggas und Pellets Aufgrund der negativen Veränderung lässt sich ein wertmäßiger Rückgang des Vorratsvermö- gens rückschließen. Zum einen lässt sich das aus dem mengenmäßigen Rückgang und zum anderen aus den teils niedrigeren Einkaufspreisen erklären. Die größte wertmäßige negative Veränderung war beim Vorratsvermögen des Heizöls zu erkennen. Ebenfalls rückgängig wa- ren die Werte des Flüssiggases und das der Pellets. Der Wert des Festsalzes hat sich im Vergleich des Vorjahres dagegen erhöht. Ebenso das der Sole. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 88 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 75, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Des Weiteren wird seit Mitte des Jahres 2020 das Skontoverre- chungskonto 093* mit bedient. Dies hängt mit der Einführung des elektronischen Rechnungs- workflows zusammen. Das Skontoverrechnungskonto wird automatisch mit bedient, wenn Rechnungen, welche Skonto ausweisen über den Rechnungsworkflow bearbeitet werden. Die Veränderung mit rund 650 Euro ist gering, da der Rechnungsworkflow erst Mitte des Jahres eingeführt wurde und noch nicht alle Ämter mit diesem arbeiten. Die sonstigen Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegenschaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 091* und 096* unterliegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition kei- ner Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 091000000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 398.409 472.919 74.510 093000000 Skontoverrechnungskonto 0 663 663 096000000 geleistete Anzahlungen auf Anlagen in Bau 10.532.128 10.404.297 -127.831 SUMME 10.930.536 10.877.879 -52.658 Alle unter den Bilanzkontenbereichen 091* und 096* getätigten Buchungen werden zunächst als Anlagen im Bau deklariert, gesammelt und spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses auf deren Betriebsfertigkeit (Inbetriebnahme) hin abgefragt. Mit Inbetriebnahme erfolgt auch die Zuordnung zur konkreten Bilanzposition und der Vermögensgegenstand unterliegt der Ab- schreibung. Die negative Veränderung lässt sich somit durch Umbuchung und Aktivierung be- gründen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 89 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70,00 %) 0 0 0 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (76,49 %) 75.299 75.299 0 SUMME 75.299 75.299 0 Aufgrund der hohen Verluste der DBT, die nicht kurzfristig wieder refinanziert werden können, wurde 2017 eine dauerhafte Wertminderung gebucht. Das eingezahlte Stammkapital beläuft sich auf 70.000 Euro. 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d. h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Dies hat zur Folge, dass die im Anlagevermögen gebuchten Beträge nicht mit denen aus dem Beteiligungsbericht übereinstimmen (Bsp. FFG, RITZ oder IBT). Eine Erläuterung erfolgt im jeweiligen Jahr der Abweichung. Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00 %) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00 %) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH (25,00 %) 10.700 10.700 0 Bodensee Festival GmbH (7,89 %) 15.600 15.600 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 90 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28 %) 4.610 4.610 0 FFG Flughafen Friedrichshafen GmbH (39,38 %) 1.250.091 1.250.091 0 GpZ FN Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH (10,00 %) 5.000 5.000 0 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (10,00 %) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76 %) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87 %) 39.398 39.398 0 Klinik Tettnang GmbH (5,10 %) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50 %) 53.361 53.507 146 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00 %) 13.383 13.383 0 Zweckverband Breitband Bodensee 200.000 200.000 0 Zweckverband 4IT 146.708 146.708 0 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband ztn 0 0 0 SUMME Beteiligungen 3.052.269 3.052.415 146 Für die FFG GmbH erfolgte 2020 keine Wertminderung. Das im Februar 2021 begonnene Insolvenzverfahren ermöglicht gerade eine bilanzielle Sanierung, so dass der Restwert noch bestehen bleibt. Bei der Gesellschaft ReKo GmbH gab es durch die Aufnahme sehr vieler weiterer Gesellschaf- ter eine Änderung und Verschiebung des Stammkapitals und der Kapitalrücklagen. Die not- wendigen Zahlungen erfolgten über drei Jahre (2018-2020). Die Restrate erfolge 2020. 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z. B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d. h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 91 erfolgt aus diesem Grund nicht. Die Mittel sind als Sparbuch angelegt. Jedoch wurde letztmals 2016 ein Zins erwirtschaftet, dieser wurde der Rücklage zugeführt. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100 %) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100 %) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 1.200.000 1.200.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 GpZ Überlingen, Gesellschafterdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH, Gesellschafterdarlehen Erbpacht 1.507.840 1.485.641 -22.198 FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen 1.078.300 0 -1.078.300 RITZ GmbH, Gesellschafterdarlehen Neubau 1.317.523 5.107.381 3.789.858 FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen Restrukturierung 4.482.429 0 -4.482.429 FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen Risk-Share 630.865 0 -630.865 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 92 Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.992 30.992 0 Zwischensumme vergebene Darlehen 10.957.948 8.534.015 -2.423.934 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160 160 0 Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG 155 155 0 Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800 1.800 0 VMH Vermarktungsgemein- schaft Holz eG 100 100 0 Zwischensumme Genossenschaften 2.215 2.215 0 SUMME Ausleihungen 10.960.163 8.536.230 -2.423.934 Für das Darlehen an die RITZ GmbH wurden die letzten über 6,00 Mio. Euro ausgezahlt. Es gingen weitere Sondertilgungen in Höhe der erhaltenen Zuschüsse i. H. v. 2,21 Mio. Euro ein. Die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) stellte im Februar 2021 einen Insolvenzantrag. Da aufgrunddessen mit der Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen nicht mehr gerechnet werden, hat sich die Kämmerei entschieden die Ausleihungen in voller Höhe wertzuberichti- gen. In Summe sind dies 8.475.633,50 Euro (Tilgung 298.521,20 Euro und Restwert 8.177.112,30 Euro), da zu Beginn des Jahres 2020 noch die Auszahlung der letzten Rate des Gesellschaf- terdarlehens zur Restrukturierung über 2,284 Mio. Euro erfolgte. 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 75, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 93 Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Sparkassenbriefe (5) 5.000.000 5.000.000 0 Bausparer (5) 10.002.636 10.012.639 10.003 Festzinsanleihe 0 6.000.000 6.000.000 Sparbuch (Lork) 100.622 100.623 1 Sparbuch (Reis) 2.556 2.556 0 SUMME Wertpapiere 29.421.619 35.431.623 6.010.004 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus Rücklagemitteln der Abfall- wirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Der Stand zum 31. Dezember 2020 betrug 16.013.434,54 Euro (Vj. 15.944.015,00 Euro). Das entspricht einem Gewinn von 69.419,54 Euro (0,44 %, Vj. 343.015,46 Euro, 2,15 %). Als weitere Geldanlage wurde eine Festzinsanleihe über 6,0 Mio. Euro angelegt. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.623,13 Euro (+1,01 Euro). Die Mittel der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis sind ebenfalls auf einem Sparbuch angelegt, allerdings erfolgt keine Verzinsung. 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1360) Inzwischen ist eine Aufteilung in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen nicht mehr zwingend erforderlich, weshalb sich im einzelnen Verschiebun- gen ergeben können. Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2020 lag der Forderungsbestand bei rund 5,79 Mio. Euro. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Trans- ferleistungen 15.427.459 12.130.268 -3.297.191 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 94 Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2020 lag der Forderungsbestand bei rund 6,34 Mio. Euro. 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 75, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 2.500.147 4.973.262 2.473.116 Zum 31. Dezember 2020 lag der Forderungsbestand bei rund 4,97 Mio. Euro. Mit diesem Wert hat sich der Forderungsbestand zum Vorjahr verdoppelt und liegt nun etwas über dem Wert aus 2017. Besonders zu erwähnen sind die nicht gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen der FFG i. H. v. 520 Tsd. Euro. Weiterhin wurden viele Abrechnungen, wie z. B. in der Abfallwirt- schaft, aber auch Projektkosten, erst im Folgejahr gezahlt. Letztmalig ist auch die Rate für den Kaufpreis vom Schloss Rauenstein mit 580 Tsd. Euro enthalten. Zusammenfassung Forderungen Insgesamt wurden 2020 rd. 418,2 Tsd. Euro niedergeschlagen und 15 Tsd. Euro erlassen. In der Bilanz stehen stehen Forderungen von insgesamt 17,10 Mio. Euro (Vj. 17,93 Mio. Euro). Die pauschalierte Einzelwertberichtigung betrug 8,58 Mio. Euro (Vj. 7,76 Mio. Euro). Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko wurde erst- mals bei allen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung i. H. v. 2,0 % bzw. 123,6 Tsd. Euro vorgenommen. Die Wertberichtigung verteilt sich wie folgt auf die Fachämter: Kämmerei 7% Abfallwirtschaftsamt 7% Sozialamt 20% Jugendamt 30% Jobcenter 28% AMI 2% Rechts- und Ordnungsamt 2% Sonstige 4% Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 95 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 75, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 26.927.673 28.483.913 1.556.240 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2020 lag der Bestand bei 132.246,95 Euro (Vj. 118.207,60 Euro). Die Mittel sind beim Bodenseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutzzentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis betragen 2.557,10 Euro. Weiterhin sind 495.711,04 Euro (Vj. 355.168,79 Euro) an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 75, Zeile A2100) Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Auf- wand zuzurechnen sind. Mit der aktiven Rechnungsabgrenzung wird der Periodengerechtig- keit Rechnung getragen Diese Bilanzposition setzte sich zum 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bezüge Beamten 718.576,74 713.125,99 -5.450,75 SGB II (Jobcenter) 2.068.098,06 2.387.653,65 319.555,59 SGB XII (Sozialamt) 3.086.529,17 3.381.449,01 294.919,84 SGB XII (AMI) 251.354,80 0,00 -251.354,80 Unterhaltsvorschuss 228.705,00 263.637,00 34.932,00 Wirtschaftliche Jugendhilfe 196.502,41 176.165,91 -20.336,50 Kindertagesbetreuung (KTB) 132.161,67 120.076,27 -12.085,40 Sonstige (Einzelbelege neu) 517.618,86 681.395,30 163.776,44 SUMME 7.199.546,71 7.723.503,13 523.956,42 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 96 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Seite 75, Zeile A2100) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2020 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 604.026 682.912 78.887 Im vergangenen Berichtsjahr wurden insgesamt 6 Zuschüsse in Summe von 136.383,62 Euro gewährt, welche sich im Einzelnen wie folgt aufteilen. Der größte Zuschuss wurde mit 126.807,44 Euro an die Stadt Überlingen für die Beschaffung eines Rüstwagens gewährt. Des Weiteren wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 8 Tsd. Euro an die Gemeinde Salem für die Beschaffung eines Rollcontainers „Schwerlast/Heben“ für Gerätewagen Logistik Rüst gewährt. Rund 1.500 Euro erhielt das Naturschutzzentrum Eris- kirch. Vermindert werden die Zuschüsse durch die Abschreibungssumme. 5.3 Passiva 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 76, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 121.654.096 120.259.369 -1.394.727 Die Reduzierung ergab sich durch die Entnahme der Sonderrücklage i. H. v. 1.394.727,47 €. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 97 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu bilden (§ 23 GemHVO). Darüber hinaus können zweckgebundene Rücklagen für rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen, sowie für un- bedeutendes Treuhandvermögen im Sinne von § 97 Absatz 2 GemO gebildet werden. Rück- lagen sind im neuen kommunalen Haushaltsrecht Teil des Eigenkapitals der Bilanz. Rücklagen lassen sich somit in folgende Arten untergliedern: - Ergebnisrücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - Zweckgebundene Rücklagen Rücklagen aus Gebührenüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind als Rückstel- lungen auszuweisen. 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 76, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 49.084.134 57.205.683 8.121.549 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2020 mit einem Überschuss von 8.121.549,34 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt und erhöht diese auf 57,21 Mio. Euro. In den vergangenen vier Jahren seit der Umstellung auf die Doppik wurden damit 57,21 Mio. Euro an Rücklagen gebildet. Dies klingt sehr hoch und es handelt sich hierbei um eine halb- wegs solide Absicherung für schlechte Zeiten. Im Vergleich betrachtet, relativiert sich diese Reserve jedoch deutlich. So haben andere, auch kleinere Kreise, deutlich höhere Rücklagen. Deutlich wichtiger ist jedoch, dass die Rücklage nicht dem Stand der liquiden Mittel entspricht. 2020 wurden 25,46 Mio. Euro aus dem Ergebnishaushalt heraus erwirtschaftet, davon wurden 23,29 Mio. Euro für Investitionen verwendet. Die Nettoneuverschuldung führt zu einer weiteren Reduzierung von 151,7 Tsd. Euro. Das führt zu einer Liquidität der Zuführung zur Rücklage von 1,56 Mio. Euro (anstatt 8,12 Mio. Euro bzw. 6,73 Mio. Euro im Gesamtergebnis). Entsprechend der Anlage 9.4 zur Entwicklung der Liquidität wurden rd. 12,91 Mio. Euro an Haushaltsermächtigungen und weitere 40,12 Mo. Euro an Rückstellungen bereinigt, sodass sich die bereinigten liquiden Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel auf 10,70 Mio. Euro belaufen. Nicht berücksichtigt ist in dieser Übersicht, dass einige Rückstellungen sehr lange Bindungen haben (Nachsorgerückstellung) und auf der anderen Seite noch Verbindlichkeiten i. H. v. 9,27 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 98 Mio. Euro bestehen, sowie die anteilig zeitnah anfallenden Verbindlichkeiten aus Kreditauf- nahmen und kreditähnlichen Rechtsgeschäften. In obenstehender Grafik wird dargestellt, dass die ordentliche Rücklage nicht zwingend aus liquiden Mitteln besteht. In einzelnen Jahren kann der Bestand der liquiden Mittel aus Vorjah- ren dazu führen, dass die Rücklage sogar niedriger ist als die liquiden Mittel. Seit 2019 hat sich dies jedoch umgekehrt und die Rücklagen sind höher als die liquiden Mittel. Hinzu kommt, dass in den bereinigten liquiden Mitteln (siehe 9.4) auch nicht unmittelbar verfügbare Mittel enthalten sind. So z. B. langfristige Geldanlagen oder der Bodenseefonds. Vergleichbar wäre die graue Spalte, welche die bereinigten liquiden Mittel um die bereits ge- bundenen Rückstellungen und zweckgebundenen Rücklagen bereinigt. Dieser Wert war je- doch 2017 sogar negativ. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Seite 76, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 0 0 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2020 mit einem Fehl- betrag in Höhe von 1.394.727,47 Euro ab. Die Rücklage reichte bereits 2019 nicht zum Aus- gleich aus und so musste auch dieser Fehlbetrag mit dem Basiskapital verrechnet werden (siehe 5.3.1). Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 16.927.438 31.748.440 49.084.134 57.205.683 25.099.321 40.508.032 42.282.934 50.821.589 -11.536.653 1.311.257 4.424.975 10.704.757 5.492.112 5.508.622 5.556.753 5.658.802 -20.000.000 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 01.01.2020 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 99 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 76, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 1 0 SUMME 2.557 2.557 0 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rigen Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Aktuell bringt eine Anlage in dieser Höhe keinen Zins. 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 76, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 6.726,821,87 Euro (Gesamtergebnis). Dieses ergibt sich aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.121.549,34Euro (Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis) abzüglich einem Fehlbetrag in Höhe von 1.394.727,47 Euro aus dem Sonderergebnis. Der Überschuss des Ordentlichen Ergebnisses wurde der Rücklage aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses zugeführt und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses dem Basiskapital entnommen (siehe hierzu auch 5.3.2.1 und 5.3.2.2). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.331.047 1.356.741 25.694 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 100 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 44.966.722 44.107.573 -859.149 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 1.987.736 3.663.612 1.675.876 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 3.299.639 3.106.828 -192.811 SUMME 51.585.143 52.234.753 649.609 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 76, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach §§ 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis im vergangenen Berichtsjahr nicht vorkamen. 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 76, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 16.507 15.328 -1.179 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit diese verwendet werden oder der Grund der Rückstellung entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 101 Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden. Diese Rückstellungen umfassen das während der Freistellungsphase zu zahlende Entgelt und den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt der Arbeitsphase ratierlich gebildet wird. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Gebildet werden die Rückstellungen ratierlich im Verhältnis Monate der Arbeitsphase für die jeweiligen Monate der Freizeitphase. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 707.411 834.971 127.560 Im Berichtsjahr wurden für drei neue und zehn bereits laufende Fälle Rückstellungen i. H. v. zusammen 404,9 Tsd. Euro gebildet. Der letzte aktuelle Fall endet im März 2025. Verwendet wurden 2020 insgesamt 274,6 Tsd. Euro. 2,8 Tsd. Euro wurden wieder aufgelöst, da die Rück- stellungen nicht in voller Höhe benötigt wurden. 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Landkreis über. Auf Grund der Kostenbe- teiligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land. Eventu- elle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Ver- bindlichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 60 % des wertberichtigten Forderungsbestan- des zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 792.742 1.483.243 690.502 Im Jahr 2020 wurde erstmals eine Auswertung über die Veränderung der alten Forderungen und damit der tatsächlichen Werthaltigkeit vorgenommen. Dies zeigte, dass die bislang an- genommene Wertberichtigung und folglich auch die Rückstellung deutlich zu niedrig ange- setzt waren. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 102 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Seite 76, Zeile P3300) Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rücklage (736 Tsd. Euro). Gemäß Beschluss des Kreistags vom 14. Januar 2020 werden die Nachsor- gerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 2,7 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen- Füllenwaid (Osterweiterung) wurden entsprechend der laufenden Verfüllung zusätzlich 813 Tsd. Euro aus dem laufenden Gebührenhaushalt der Rückstellung zugeführt. Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen (1,64 Mio. Euro) für die Deponien. Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 25.445.690 24.737.290 -708.400 Deponie Hakspiel 573.173 527.657 -45.516 Deponie Dillmannshof 724.912 682.454 -42.458 Deponie Bermatingen 536.154 500.085 -36.069 Deponie Überlingen Norderweiterung 549.319 528.275 -21.044 Deponie Überlingen Osterweiterung 239.040 999.535 760.495 SUMME 28.068.288 27.975.296 -92.992 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Aufgrund der in Summe insgesamt negativen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2020 ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von -305.133 Euro (Plan: -80.200 Euro). Hierzu wurde der noch vor- handene Restbetrag aus der Gebührenüberschussrückstellung in Höhe von 107.861 Euro komplett entnommen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 103 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstellungen 107.861 0 -107.861 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewähr- leistungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. Die Darlehen der Flughafen Friedrichshafen GmbH, welche durch eine Bürgschaft abgesichert waren, wurden im Laufe des Jahres 2020 getilgt und weisen einen Restbuchwert von 0,00 Euro aus. Andernfalls wäre für diesen Fall eine Rückstellung zu bilden gewesen. 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 7.808.659,97 9.450.325,00 1.641.665,03 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 370.439,96 370.439,96 0,00 SUMME 8.179.099,93 9.820.764,96 1.641.665,03 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 104 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Im Jahr 2020 wurden 1,63 Mio. Euro an Rückstellungen aus alten Jahren aufgelöst, davon 1,40 Mio. Euro durch entsprechende Zahlung von Rechnungen. Gleichzeitig wurden 3,27 Mio. Euro an neuen Rückstellungen gebildet. Größere Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: Bezeichnung Stand 01.01. Auflösung 2020 Bildung 2020 Stand 31.12. Bildungszentrum Mark- dorf 0 2.114.250 0 2.114.250 Weitere Gebäude Schulen 66.300 150.450 38.800 177.950 Preisgeld Architekten- wettbewerb 0 215.000 0 215.000 Sozialamt verschiede- nes 83.500 198.000 83.500 198.000 Spitzabrechnung Asyl 6.316.200 0 311.225 6.004.975 Jobcenter Rückzahlung abgerechneter Verwal- tungskosten 364.000 0 364.000 0 SUMME 6.830.000 2.677.700 797.525 8.710.175 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Im Jahr 2020 ergaben sich keine Veränderungen bei den Rückstellungen für Rückbauver- pflichtungen. So wurden weder neue Rückstellungen gebildet, noch Rückstellungen verwen- det oder aufgelöst, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Der letzte Mietvertrag läuft planmäßig 2036 aus. Mit Ablauf des Jahres 2020 laufen von ehe- mals 57 (Gesamtrückbaukosten 2,49 Mio. Euro) noch 19 Mietverträge. 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 76, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 105 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 76, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Zum 31. Dezember 2020 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung LB BW vom 30.12.2003 182.613 0 -182.613 Commerzbank AG vom 02.02.2004 615.632 489.537 -126.095 NRW-Bank vom 28.01.2005 1.564.490 1.338.029 -226.461 KfW-Bank vom 22.09.2003 800.000 600.000 -200.000 LB BW vom 01.07.2005 1.270.242 1.163.494 -106.748 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 1.437.500 1.187.500 -250.000 Sparkasse Bodensee vom 26.06.2006 1.625.000 1.375.000 -250.000 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 130.910 110.730 -20.180 Landeskreditbank BW vom 09./12.12.2005 413.390 349.770 -63.620 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 353.870 299.410 -54.460 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 444.040 375.720 -68.320 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 280.890 237.670 -43.220 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 1.480 1.240 -240 Sparkasse Bodensee vom 04.01.2010 2.472.379 0 -2.472.379 Sparkasse Bodensee vom 28.02.2012 1.351.731 0 -1.351.731 NRW-Bank vom 29.03.2019 5.862.069 5.077.659 -784.409 KfW-Bank vom 05.11.2019 3.500.000 6.141.778 2.641.778 LB BW vom 30.11.2020 0 2.231.171 2.231.171 LB BW vom 30.11.2020 0 1.249.929 1.249.929 SUMME 22.306.234 22.228.636 -77.598 Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro- Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Seit 2007 wird eine strenge Finanzpolitik betrieben und der Schuldenstand reduzierte sich um 37,50 Mio. Euro oder auch 63,8 %. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 106 Seit 2019 wurde nun zum zweiten Mal in Folge ein Darlehen aufgenommen. Es wird weiterhin darauf geachtet, dass die Neuverschuldung dennoch unter der Tilgung liegt. Die bevorstehen- den Investitionen werden jedoch nicht ohne Darlehen finanziert werden können, der noch im- mer niedrige Zinsmarkt macht dies teilweise sogar wirtschaftlich. Das 2019 aufgenommene Darlehen sowie die beiden Umschuldungen haben einen Zinssatz von 0,00 % bzw. 0,01 %. Die Zinsleistungen sinken daher überproportional. Zum 31. Dezember 2020 liegt die Verschuldung bei 22.228.636,11 Euro (pro-Kopf-Verschul- dung von 101,89 Euro). Dies entspricht einem effektiven Schuldenabbau von 77,6 Tsd. Euro (-4,6 %). Die Netto-Zinsbelastung, nach Abzug der Erstattung durch den SWAP, sank somit 2020 auf 470.974 Euro (Vj. 673,9 Tsd. Euro). Der Fremdkapitalzinssatz liegt damit rechnerisch lediglich noch bei 1,82 % (Vj. 3,04 %). Die Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise im Jahr 2020, ohne Eigenbetriebe und Eigenge- sellschaften, im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 88,40 Euro (2018: 94,62 Euro) und in Baden-Württemberg bei 114,87 Euro (2018: 135,22 Euro). Der Durchschnitt der Landkreise inkl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Regierungs- bezirk Tübingen liegt bei 116,96 Euro (2018: 157,28 Euro) und in Baden-Württemberg bei 230,28 Euro (2018: 242,56 Euro). Kennzahl Ergebnis 2017 Ergebnis 2018 Ergebnis 2019 Ergebnis 2020 Schuldenstand/EW = Schuldenstand Einwohner 113,05 € 99,77 € 102,52 € 101,89 € Der Höchstbetrag der Inanspruchnahme an Kassenkrediten lag bei rd. 10,43 Mio. Euro von möglichen 18,00 Mio. Euro. Der Kassenkredit wurde 15 Tagen (Vj. 1) in Anspruch genommen. 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 R E 1 9 8 0 R E 1 9 8 2 R E 1 9 8 4 R E 1 9 8 6 R E 1 9 8 8 R E 1 9 9 0 R E 1 9 9 2 R E 1 9 9 4 R E 1 9 9 6 R E 1 9 9 8 R E 2 0 0 0 R E 2 0 0 2 R E 2 0 0 4 R E 2 0 0 6 R E 2 0 0 8 R E 2 0 1 0 R E 2 0 1 2 R E 2 0 1 4 R E 2 0 1 6 R E 2 0 1 8 R E 2 0 2 0 Mio. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 107 Es wurden 1.549,69 Euro bei einem Zinssatz im Februar und April von 0,4 % an Kassenkre- ditzinsen gezahlt. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 76, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Finanzierungsleasing AL 77 5.122.708,65 4.452.425,46 -670.283,19 Finanzierungsleasing Netzwerkkomponente (EDV) 592.230,36 505.562,50 -86.667,86 SUMME 5.714.939,01 4.957.987,96 -756.951,05 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2020 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 4.452.425,46 Euro. Die Laufzeit geht über 20 Jahre (11/2006 bis 10/2026) und wird mit 3,5712 % verzinst. Im Berichtszeitraum wurden rd. 180,7 Tsd. Euro (Vj. 205,4 Tsd. Euro) Zin- sen gezahlt. Für die EDV wurde 2019 eine Netzwerkkomponente geleast, da dies das wirtschaftlichere An- gebot war. Der Bestand zum 31. Dezember 2020 betrug 505.562,50 Euro. Die Laufzeit geht über 84 Monate und wird mit 0,0 % verzinst. 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr gezahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 7.688.191 6.260.785 -1.427.406 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 108 Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 6.260.784,68 Euro und liegen damit um rd. 1,43 Mio. Euro unter dem Niveau der letzten Jahre. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts ist noch eine Verbindlichkeit i. H. v. 4.422,61 Euro offen (Mai 2021). 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 76, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 493.279 1.165.664 672.385 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 1.165.664,83 Euro und liegt damit wieder auf dem Niveau aus 2018. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch Verbindlichkeiten i. H. v. 19.443,79 Euro offen (Mai 2021). 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 76, Zeile P4600) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern. Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Sicherheitseinbehalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 1.791.649 1.850.079 58.430 davon Beistandschaften 355.169 495.711 140.542 Diese Bilanzposition stieg im Berichtszeitraum wieder leicht auf 1.850.078,62 Euro. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind 495.711,04 Euro an Mündelgeldern enthalten. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 109 Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 164.624,94 Euro offen (Stand Mai 2021). Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Gel- dern (Sicherheitseinbehalte, Pfandgelder, Weiterleitungen an die LOK nach vollständiger Zah- lung von Forderungen im Bereich Wohngeld). 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 76, Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Passive Rechnungs- abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Spenden 97.195 81.269 -15.926 Vermächtnis Lork 60.208 59.308 -900 Nachlass Fricker 29.137 29.137 0 Zuschuss Projekte 53.382 41.922 -11.460 Zuschuss Digitalisierung Schulen 750.418 711.220 -39.199 Zuschuss Sofortprogramm Schulen 0 61.999 61.999 Zuschuss Bund Integrations- kurse 0 60.203 60.203 Erstattung Bund/Land Unter- haltungsaufwand 0 210.443 210.443 Zuschüsse für Flüchtlinge (PG 3130) 672.556 685.686 13.130 Zuschüsse für Verwaltung und Betrieb von Asylunter- künften (PG 3140) 418.746 426.921 8.175 Zuschüsse Sozialamt (PG 3180) 84.290 97.602 13.312 Sonstige 5.190 390 -4.800 SUMME 2.171.122 2.466.099 294.977 Grundsätzlich liegen die passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf Vorjahresniveau. Zu- sätzlich zu den Zuschüssen des Landes zur Digitalisierung, welche 2019 mit dem FAG aus- gezahlt wurden, jedoch erst anteilig verwendet werden konnten, kamen die Zuschüsse des Landes zum Sofortprogramm Schulen. Auch die VHS erhielt für Integrationskurse Zuschüsse, die erst zu 32 % verwendet werden konnten. Das Straßenbauamt musste 2020 noch Mittel Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 110 abrufen, konnte einzelne Maßnahmen jedoch nicht mehr in 2020 beginnen, nicht abschließen oder auch endabrechnen. Da alle Mittel zweckgebunden sind, werden sie bis zur tatsächlichen Verwendung noch zur Verfügung gestellt. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 111 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte THH 1, Innere Verwaltung; 6,15% THH 2, Sicherheit und Ordnung; 3,15% THH 3, Schulträgeraufgaben; 11,16% THH 4, Kulturpflege; 0,86% THH 5, Soziales; 56,72% THH 6, Bauangelegenheiten; 0,89% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; 7,67% THH 8, Straßen; 3,33% THH 9, Verkehr und ÖPNV; 0,92% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; 2,75% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; 6,39% ANTEIL AM AUFWAND THH 1, Innere Verwaltung; -5,34% THH 2, Sicherheit und Ordnung; -81,57% THH 3, Schulträgeraufgaben; - 66,07% THH 4, Kulturpflege; - 40,24% THH 5, Soziales; - 48,34% THH 6, Bauangelegenheiten; - 58,20% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; - 100,68% THH 8, Straßen; - 71,33% THH 9, Verkehr und ÖPNV; -33,57% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; -16,61% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; - 828,64% AUFWANDSDECKUNG IN % Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 112 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teilhaus- halt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung -19.668.832 € -242,18% -90,16 € THH 2 Sicherheit und Ordnung -1.957.849 € -24,11% -8,97 € THH 3 Schulträgeraufgaben -12.789.826 € -157,48% -58,62 € THH 4 Kulturpflege -1.745.060 € -21,49% -8,00 € THH 5 Soziales -98.940.381 € -1218,25% -453,51 € THH 6 Bauangelegenheiten -1.258.948 € -15,50% -5,77 € THH 7 Energie- und Abfallwirt- schaft 177.280 € 2,18% 0,81 € THH 8 Straßen -3.227.878 € -39,74% -14,80 € THH 9 Verkehr und ÖPNV -2.063.448 € -25,41% -9,46 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -7.735.185 € -95,24% -35,46 € THH 11 Allgemeine Finanzwirt- schaft 157.331.676 € 1937,21% 721,16 € SUMME Gesamthaushalt 8.121.549 € 100,00% 37,23 € Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 113 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 114 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 188.982,72 156.500,00 156.625,11 125,11 0,00 0,00 -125,11 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.015,29 2.100,00 2.015,28 -84,72 0,00 0,00 84,72 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 2.702,65 9.000,00 3.394,40 -5.605,60 0,00 0,00 5.605,60 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 117.120,32 118.000,00 109.482,84 -8.517,16 0,00 0,00 8.517,16 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 348.259,18 362.200,00 453.319,74 91.119,74 0,00 0,00 -91.119,74 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 15.891,07 2.500,00 39.904,14 37.404,14 0,00 0,00 -37.404,14 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 124.047,00 0,00 51.557,63 51.557,63 0,00 0,00 -51.557,63 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 351.541,36 152.500,00 293.467,24 140.967,24 0,00 0,00 -140.967,24 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.150.559,59 802.800,00 1.109.766,38 306.966,38 0,00 0,00 -306.966,38 0,00 12 Personalaufwendungen -9.175.181,02 -9.824.300,00 -9.660.730,22 163.569,78 0,00 0,00 -163.569,78 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -5.647.408,61 -7.907.500,00 -5.430.843,54 2.476.656,46 436.710,47 0,00 -2.039.945,99 0,00 15 Abschreibungen -1.092.346,57 -859.900,00 -1.178.835,49 -318.935,49 0,00 0,00 318.935,49 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -409.841,89 -230.800,00 -313.103,26 -82.303,26 0,00 0,00 82.303,26 0,00 17 Transferaufwendungen -392.401,41 -438.500,00 -350.753,84 87.746,16 0,00 0,00 -87.746,16 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.213.139,44 -3.673.010,00 -3.844.332,23 -171.322,23 0,00 0,00 171.322,23 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -19.930.318,94 -22.934.010,00 -20.778.598,58 2.155.411,42 436.710,47 0,00 -1.718.700,95 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -18.779.759,35 -22.131.210,00 -19.668.832,20 2.462.377,80 436.710,47 0,00 -2.025.667,33 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 21.681.406,64 23.330.800,00 22.133.434,13 -1.197.365,87 0,00 0,00 1.197.365,87 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.224.219,34 -3.403.600,00 -3.336.510,50 67.089,50 0,00 0,00 -67.089,50 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 18.457.187,30 19.927.200,00 18.796.923,63 -1.130.276,37 0,00 0,00 1.130.276,37 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -322.572,05 -2.204.010,00 -871.908,57 1.332.101,43 436.710,47 0,00 -895.390,96 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 115 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 951.832,87 800.700,00 1.054.345,35 -253.645,35 0,00 0,00 -253.645,35 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -18.211.927,13 -22.074.110,00 -19.604.973,91 -2.469.136,09 436.710,47 00,0 -2.032.425,62 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -17.260.094,26 -21.273.410,00 -18.550.628,56 -2.722.781,44 436.710,47 0,00 -2.286.070,97 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 865.971,41 0,00 581.831,75 -581.831,75 0,00 0,00 -581.831,75 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 6.859,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 872.830,66 0,00 581.831,75 -581.831,75 0,00 0,00 -581.831,75 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -749.269,77 -1.010.300,00 -725.015,18 -285.284,82 0,00 -599.000,00 -884.284,82 -675.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -625.076,35 0,00 -798.876,64 798.876,64 -73.587,54 0,00 725.289,10 -17.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -385.711,03 -558.300,00 -525.260,86 -33.039,14 -369.622,93 -473.500,00 -876.162,07 -463.500,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.760.057,15 -1.568.600,00 -2.049.152,68 480.552,68 -443.210,47 -1.072.500,00 -1.035.157,79 -1.155.500,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -887.226,49 -1.568.600,00 -1.467.320,93 -101.279,07 -443.210,47 -1.072.500,00 -1.616.989,54 -1.155.500,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -18.147.320,75 -22.842.010,00 -20.017.949,49 -2.824.060,51 -6.500,00 -1.072.500,00 -3.903.060,51 -1.155.500,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 117 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 118 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.856.254,25 3.693.800,00 4.052.527,10 358.727,10 16.000,00 0,00 -342.727,10 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 212.279,97 14.700,00 266.547,28 251.847,28 0,00 0,00 -251.847,28 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 4.032.791,33 3.773.700,00 4.041.859,99 268.159,99 0,00 0,00 -268.159,99 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 18.581,80 6.800,00 1.489,90 -5.310,10 0,00 0,00 5.310,10 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 233.087,07 138.800,00 236.801,09 98.001,09 0,00 0,00 -98.001,09 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 85.861,54 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 126.783,30 36.600,00 66.033,10 29.433,10 0,00 0,00 -29.433,10 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 8.565.639,26 7.664.400,00 8.665.258,46 1.000.858,46 16.000,00 0,00 -984.858,46 0,00 12 Personalaufwendungen -6.712.618,22 -7.290.000,00 -6.834.528,63 455.471,37 0,00 0,00 -455.471,37 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -748.059,07 -1.211.800,00 -767.659,49 444.140,51 0,00 0,00 -444.140,51 0,00 15 Abschreibungen -704.552,75 -291.100,00 -921.157,87 -630.057,87 0,00 0,00 630.057,87 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -291.979,77 -315.100,00 -307.830,13 7.269,87 0,00 0,00 -7.269,87 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.418.817,69 -1.682.350,00 -1.791.931,02 -109.581,02 0,00 0,00 109.581,02 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -9.876.027,50 -10.790.350,00 -10.623.107,14 167.242,86 0,00 0,00 -167.242,86 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.310.388,24 -3.125.950,00 -1.957.848,68 1.168.101,32 16.000,00 0,00 -1.152.101,32 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.193.531,18 -3.466.200,00 -2.935.822,85 530.377,15 0,00 0,00 -530.377,15 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -3.193.531,18 -3.466.200,00 -2.935.822,85 530.377,15 0,00 0,00 -530.377,15 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -4.503.919,42 -6.592.150,00 -4.893.671,53 1.698.478,47 16.000,00 0,00 -1.682.478,47 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 119 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 8.299.941,56 7.649.700,00 8.610.788,56 -961.088,56 16.000,00 0,00 -945.088,56 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -8.130.264,71 -10.499.250,00 -10.418.964,67 -80.285,33 0,00 0,00 -80.285,33 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 169.676,85 -2.849.550,00 -1.808.176,11 -1.041.373,89 16.000,00 0,00 -1.025.373,89 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 46.100,00 0,00 427.426,82 -427.426,82 0,00 59.000,00 -368.426,82 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 11.603,00 0,00 82.645,09 -82.645,09 0,00 0,00 -82.645,09 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 57.703,00 0,00 510.071,91 -510.071,91 0,00 59.000,00 -451.071,91 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -487.310,36 0,00 -308.234,35 308.234,35 -16.000,00 -302.000,00 -9.765,65 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -121.614,43 -136.300,00 -416.338,48 280.038,48 0,00 -356.550,00 -76.511,52 -89.800,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -185.998,74 -14.500,00 -134.807,44 120.307,44 0,00 -180.000,00 -59.692,56 -53.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -794.923,53 -150.800,00 -859.380,27 708.580,27 -16.000,00 -838.550,00 -145.969,73 -142.800,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -737.220,53 -150.800,00 -349.308,36 198.508,36 -16.000,00 -779.550,00 -597.041,64 -142.800,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -567.543,68 -3.000.350,00 -2.157.484,47 -842.865,53 0,00 -779.550,00 -1.622.415,53 -142.800,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 120 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 121 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 16.589.324,48 17.210.300,00 17.704.190,00 493.890,00 0,00 0,00 -493.890,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.026.470,42 1.018.100,00 1.121.618,14 103.518,14 0,00 0,00 -103.518,14 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 289.612,07 323.600,00 282.884,74 -40.715,26 0,00 0,00 40.715,26 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 172.836,79 147.400,00 105.102,23 -42.297,77 0,00 0,00 42.297,77 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 4.772.232,59 7.186.200,00 5.607.058,30 -1.579.141,70 0,00 0,00 1.579.141,70 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 346.988,22 1.200,00 81.574,02 80.374,02 0,00 0,00 -80.374,02 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 23.197.464,57 25.886.800,00 24.902.427,43 -984.372,57 0,00 0,00 984.372,57 0,00 12 Personalaufwendungen -2.750.916,35 -3.032.600,00 -2.760.048,62 272.551,38 0,00 0,00 -272.551,38 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -8.742.102,99 -15.809.020,00 -11.886.197,53 3.922.822,47 534.454,18 0,00 -3.388.368,29 0,00 15 Abschreibungen -3.483.074,70 -3.264.600,00 -3.523.431,68 -258.831,68 0,00 0,00 258.831,68 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -5.364.308,14 -5.182.100,00 -5.836.729,93 -654.629,93 0,00 0,00 654.629,93 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -9.774.059,21 -10.975.300,00 -13.685.845,19 -2.710.545,19 0,00 0,00 2.710.545,19 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -30.114.461,39 -38.263.620,00 -37.692.252,95 571.367,05 534.454,18 0,00 -36.912,87 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -6.916.996,82 -12.376.820,00 -12.789.825,52 -413.005,52 534.454,18 0,00 947.459,70 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -773.652,12 -795.000,00 -791.600,75 3.399,25 0,00 0,00 -3.399,25 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -773.652,12 -795.000,00 -791.600,75 3.399,25 0,00 0,00 -3.399,25 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 7.690.648,94 13.171.820,00 13.581.426,27 409.606,27 -534.454,18 0,00 -944.060,45 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 122 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 24.658.994,24 24.867.500,00 24.077.505,60 789.994,40 0,00 0,00 789.994,40 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -27.023.641,11 -34.999.020,00 -31.831.362,26 -3.167.657,74 534.454,18 0,00 -2.633.203,56 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -2.364.646,87 -10.131.520,00 -7.753.856,66 -2.377.663,34 534.454,18 0,00 -1.843.209,16 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 215.585,46 155.000,00 813.500,46 -658.500,46 0,00 0,00 -658.500,46 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 215.585,46 155.000,00 813.500,46 -658.500,46 0,00 0,00 -658.500,46 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -62.009,22 -4.000,00 -4.290,28 290,28 -37.309,03 -104.000,00 -141.018,75 -101.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.444.931,50 -465.000,00 -1.880.416,88 1.415.416,88 0 -1.954.750,00 -539.333,12 -1.454.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -915.933,48 -775.586,00 -814.435,58 38.849,58 -497.145,15 -105.650,00 -563.945,57 -72.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.422.874,20 -1.244.586,00 -2.699.142,74 1.454.556,74 -534.454,18 -2.164.400,00 -1.244.297,44 -1.627.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.207.288,74 -1.089.586,00 -1.885.642,28 796.056,28 -534.454,18 -2.164.400,00 -1.902.797,90 -1.627.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -4.571.935,61 -11.221.106,00 -9.639.498,94 -1.581.607,06 0,00 -2.164.400,00 -3.746.007,06 -1.627.000,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 123 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 124 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 391.565,30 407.300,00 377.230,74 -30.069,26 0,00 0,00 30.069,26 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 32.516,28 32.600,00 34.095,97 1.495,97 0,00 0,00 -1.495,97 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.451.752,57 1.444.800,00 634.754,26 -810.045,74 0,00 0,00 810.045,74 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 107.230,29 88.300,00 62.429,64 -25.870,36 0,00 0,00 25.870,36 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 222.612,71 236.280,00 66.352,51 -169.927,49 0,00 0,00 169.927,49 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 57.384,77 0,00 0,02 0,02 0,00 0,00 -0,02 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 2.263.061,92 2.209.280,00 1.174.863,14 -1.034.416,86 0,00 0,00 1.034.416,86 0,00 12 Personalaufwendungen -1.596.245,74 -1.645.500,00 -1.676.384,52 -30.884,52 0,00 0,00 30.884,52 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -346.425,55 -538.000,00 -314.138,92 223.861,08 0,00 0,00 -223.861,08 0,00 15 Abschreibungen -111.229,30 -113.100,00 -113.414,57 -314,57 0,00 0,00 314,57 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -27,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -105.712,93 -128.800,00 -92.843,41 35.956,59 0,00 0,00 -35.956,59 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.115.402,18 -1.186.100,00 -723.141,41 462.958,59 0,00 0,00 -462.958,59 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.275.043,20 -3.611.500,00 -2.919.922,83 691.577,17 0,00 0,00 -691.577,17 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.011.981,28 -1.402.220,00 -1.745.059,69 -342.839,69 0,00 0,00 342.839,69 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -881.093,85 -953.900,00 -908.905,25 44.994,75 0,00 0,00 -44.994,75 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -881.093,85 -953.900,00 -908.905,25 44.994,75 0,00 0,00 -44.994,75 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -1.893.075,13 -2.356.120,00 -2.653.964,94 -297.844,94 0,00 0,00 297.844,94 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 125 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 2.263.749,16 2.176.680,00 1.216.608,78 960.071,22 0,00 0,00 960.071,22 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.146.605,69 -3.498.400,00 -2.789.560,16 -708.839,84 0,00 0,00 -708.839,84 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -882.856,53 -1.321.720,00 -1.572.951,38 251.231,38 0,00 0,00 251.231,38 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 51.747,28 0,00 50.161,86 -50.161,86 0,00 0,00 -50.161,86 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 51.747,28 0,00 50.161,86 -50.161,86 0,00 0,00 -50.161,86 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -85.091,01 -7.400,00 -28.132,19 20.732,19 0,00 0,00 20.732,19 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -85.091,01 -7.400,00 -28.132,19 20.732,19 0,00 0,00 20.732,19 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -33.343,73 -7.400,00 22.029,67 -29.429,67 0,00 0,00 -29.429,67 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -916.200,26 -1.329.120,00 -1.550.921,71 221.801,71 0,00 0,00 221.801,71 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 126 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 32 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung 3210 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 127 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.235.653,27 1.070.000,00 1.166.180,77 96.180,77 0,00 0,00 -96.180,77 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 46.800.228,84 48.466.875,00 56.123.588,69 7.656.713,69 0,00 0,00 -7.656.713,69 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 57.059,60 57.000,00 71.277,19 14.277,19 0,00 0,00 -14.277,19 0,00 4 Sonstige Transfererträge 16.353.052,16 11.226.900,00 13.116.652,44 1.889.752,44 0,00 0,00 -1.889.752,44 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 676.460,77 712.000,00 498.154,74 -213.845,26 0,00 0,00 213.845,26 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 134.571,37 113.300,00 125.571,56 12.271,56 0,00 0,00 -12.271,56 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 18.072.652,35 25.925.416,00 20.637.356,49 -5.288.059,51 0,00 0,00 5.288.059,51 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 8.692.456,86 4.100,00 838.860,06 834.760,06 0,00 0,00 -834.760,06 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 92.022.135,22 87.575.591,00 92.577.641,94 5.002.050,94 0,00 0,00 -5.002.050,94 0,00 12 Personalaufwendungen -22.358.557,78 -25.230.400,00 -24.467.456,09 762.943,91 0,00 0,00 -762.943,91 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -3.241.602,29 -3.997.500,00 -2.933.279,91 1.064.220,09 42.016,74 0,00 -1.022.203,35 0,00 15 Abschreibungen -2.059.613,32 -1.617.100,00 -1.853.230,92 -236.130,92 0,00 0,00 236.130,92 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -153.594.437,85 -155.989.620,00 -158.117.563,35 -2.127.943,35 0,00 0,00 2.127.943,35 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.204.719,06 -3.552.031,00 -4.146.493,07 -594.462,07 0,00 0,00 594.462,07 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -185.458.930,30 -190.386.651,00 -191.518.023,34 -1.131.372,34 42.016,74 0,00 1.173.389,08 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -93.436.795,08 -102.811.060,00 -98.940.381,40 3.870.678,60 42.016,74 0,00 -3.828.661,86 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.110.053,97 -8.818.600,00 -8.606.539,67 212.060,33 0,00 0,00 -212.060,33 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -8.110.053,97 -8.818.600,00 -8.606.539,67 212.060,33 0,00 0,00 -212.060,33 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -101.546.849,05 -111.629.660,00 -107.546.921,07 4.082.738,93 42.016,74 0,00 -4.040.722,19 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 128 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 84.632.041,81 87.518.591,00 92.772.839,99 -5.254.248,99 0,00 0,00 -5.254.248,99 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -184.424.305,34 -188.769.551,00 -189.832.598,05 1.063.047,05 42.016,74 0,00 1.105.063,79 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -99.792.263,53 -101.250.960,00 -97.059.758,06 -4.191.201,94 42.016,74 0 -4.149.185,20 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 286.493,73 800.000,00 1.047.795,91 -247.795,91 0,00 0,00 -247.795,91 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. -272.629,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 300.979,39 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 314.843,73 800.000,00 1.047.795,91 -247.795,91 0 0 -247.795,91 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.621.573,04 -2.600.000,00 -2.517.557,22 -82.442,78 -28.810,00 -229.000,00 -340.252,78 -274.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -43.387,82 -20.400,00 -24.354,83 3.954,83 -9.106,74 -93.000,00 -98.151,91 -91.600,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -4.664.960,86 -2.620.400,00 -2.541.912,05 -78.487,95 -37.916,74 -322.000,00 -438.404,69 -365.600,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.350.117,13 -1.820.400,00 -1.494.116,14 -326.283,86 -37.916,74 -322.000,00 -686.200,60 -365.600,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -104.142.380,66 -103.071.360,00 -98.553.874,20 -4.517.485,80 4.100,00 -322.000,00 -4.835.385,80 -365.600,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 129 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 130 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.728,20 2.200,00 1.927,30 -272,70 0,00 0,00 272,70 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 53,63 100,00 0,30 -99,70 0,00 0,00 99,70 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.721.653,56 1.347.600,00 1.741.358,96 393.758,96 0,00 0,00 -393.758,96 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 200,00 0,00 -200,00 0,00 0,00 200,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 24.530,19 6.000,00 8.079,64 2.079,64 0,00 0,00 -2.079,64 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 41,39 0,00 47,59 47,59 0,00 0,00 -47,59 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 4.000,00 0,00 1.620,69 1.620,69 0,00 0,00 -1.620,69 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.754.006,97 1.356.100,00 1.753.034,48 396.934,48 0,00 0,00 -396.934,48 0,00 12 Personalaufwendungen -2.443.333,40 -2.472.800,00 -2.438.059,37 34.740,63 0,00 0,00 -34.740,63 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -22.396,33 -126.700,00 -9.366,45 117.333,55 0,00 0,00 -117.333,55 0,00 15 Abschreibungen -18.291,57 -10.600,00 -11.651,59 -1.051,59 0,00 0,00 1.051,59 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -337.632,00 -354.000,00 -353.133,00 867,00 0,00 0,00 -867,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -162.248,55 -283.800,00 -199.772,19 84.027,81 0,00 0,00 -84.027,81 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -2.983.901,85 -3.247.900,00 -3.011.982,60 235.917,40 0,00 0,00 -235.917,40 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.229.894,88 -1.891.800,00 -1.258.948,12 632.851,88 0,00 0,00 -632.851,88 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.025.920,96 -1.128.200,00 -1.056.824,85 71.375,15 0,00 0,00 -71.375,15 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.025.920,96 -1.128.200,00 -1.056.824,85 71.375,15 0,00 0,00 -71.375,15 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.255.815,84 -3.020.000,00 -2.315.772,97 704.227,03 0,00 0,00 -704.227,03 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 131 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.708.187,30 1.356.000,00 1.683.976,35 -327.976,35 0,00 0,00 -327.976,35 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.771.691,27 -3.237.300,00 -3.005.720,90 -231.579,10 0,00 0,00 -231.579,10 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.063.503,97 -1.881.300,00 -1.321.744,55 -559.555,45 0,00 0,00 -559.555,45 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -2.880,00 -10.000,00 0,00 -10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.880,00 -10.000,00 0,00 -10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.880,00 -10.000,00 0,00 -10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.066.383,97 -1.891.300,00 -1.321.744,55 -569.555,45 0,00 0,00 -569.555,45 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 132 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 133 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 45.960,66 36.000,00 38.345,40 2.345,40 0,00 0,00 -2.345,40 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 22.369.527,47 22.239.200,00 23.329.766,53 1.090.566,53 0,00 0,00 - 1.090.566,53 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 1.459.374,94 1.432.000,00 1.148.124,91 -283.875,09 0,00 0,00 283.875,09 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 513.478,91 1.150.000,00 1.520.668,07 370.668,07 0,00 0,00 -370.668,07 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 196.176,58 0,00 45.042,97 45.042,97 0,00 0,00 -45.042,97 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 24.584.518,56 24.857.200,00 26.081.947,88 1.224.747,88 0,00 0,00 - 1.224.747,88 0,00 12 Personalaufwendungen -2.607.794,15 -2.742.700,00 -2.674.868,55 67.831,45 0,00 0,00 -67.831,45 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -20.428.252,98 -20.729.800,00 -22.109.798,93 -1.379.998,93 0,00 0,00 1.379.998,93 0,00 15 Abschreibungen -390.372,75 -359.900,00 -578.363,67 -218.463,67 0,00 0,00 218.463,67 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -24.352,30 -20.000,00 -25.562,80 -5.562,80 0,00 0,00 5.562,80 0,00 17 Transferaufwendungen -142.095,86 -112.500,00 -100.012,59 12.487,41 0,00 0,00 -12.487,41 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -575.582,97 -438.400,00 -416.061,26 22.338,74 0,00 0,00 -22.338,74 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -24.168.451,01 -24.403.300,00 -25.904.667,80 -1.501.367,80 0,00 0,00 1.501.367,80 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 416.067,55 453.900,00 177.280,08 -276.619,92 0,00 0,00 276.619,92 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.082.920,10 -1.171.700,00 -1.118.095,58 53.604,42 0,00 0,00 -53.604,42 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.082.920,10 -1.171.700,00 -1.118.095,58 53.604,42 0,00 0,00 -53.604,42 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -666.852,55 -717.800,00 -940.815,50 -223.015,50 0,00 0,00 223.015,50 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 134 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 23.406.667,85 24.857.200,00 24.488.523,82 368.676,18 0,00 0,00 368.676,18 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -23.179.639,31 -24.043.400,00 -25.812.083,39 1.768.683,39 0,00 0,00 1.768.683,39 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 227.028,54 813.800,00 -1.323.559,57 2.137.359,57 0,00 0,00 2.137.359,57 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 -4.582,00 0,00 -4.582,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -60.810,12 -100.000,00 -296.661,09 196.661,09 16.582,00 -1.533.000,00 -1.319.756,91 -1.188.800,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -21.326,36 0,00 -19.577,94 19.577,94 -12.000,00 -65.000,00 -57.422,06 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 -200.000,00 200.000,00 0,00 -200.000,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -82.136,48 -100.000,00 -516.239,03 416.239,03 0,00 -1.798.000,00 -1.381.760,97 -1.798.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -82.136,48 -100.000,00 -516.239,03 416.239,03 0,00 -1.798.000,00 -1.381.760,97 -1.798.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 144.892,06 713.800,00 -1.839.798,60 2.553.598,60 0,00 -1.798.000,00 755.598,60 -1.798.000,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 135 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5460 Parkierungseinrichtungen 5490 Gemeinschaftsaufwand Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 136 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.076.440,00 3.081.000,00 3.061.130,00 -19.870,00 0,00 0,00 19.870,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 947.401,46 828.600,00 1.036.239,55 207.639,55 0,00 0,00 -207.639,55 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 47.785,37 35.000,00 48.241,10 13.241,10 0,00 0,00 -13.241,10 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 58.429,43 70.000,00 71.917,47 1.917,47 0,00 0,00 -1.917,47 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 2.826.425,06 3.277.000,00 3.566.615,16 289.615,16 0,00 0,00 -289.615,16 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 257.229,00 0,00 220.689,00 220.689,00 0,00 0,00 -220.689,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 238.483,56 0,00 25.298,99 25.298,99 0,00 0,00 -25.298,99 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 7.452.193,88 7.291.600,00 8.030.131,27 738.531,27 0,00 0,00 -738.531,27 0,00 12 Personalaufwendungen -4.482.882,46 -5.370.100,00 -4.793.147,01 576.952,99 0,00 0,00 -576.952,99 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -2.525.519,98 -3.786.740,00 -3.172.587,64 614.152,36 30.800,00 0,00 -583.352,36 0,00 15 Abschreibungen -3.360.526,70 -2.316.900,00 -2.869.261,37 -552.361,37 0,00 0,00 552.361,37 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -368.145,38 -454.950,00 -423.013,61 31.936,39 0,00 0,00 -31.936,39 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -10.737.074,52 -11.928.690,00 -11.258.009,63 670.680,37 30.800,00 0,00 -639.880,37 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -3.284.880,64 -4.637.090,00 -3.227.878,36 1.409.211,64 30.800,00 0,00 -1.378.411,64 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.066.166,94 -1.124.100,00 -1.122.857,98 1.242,02 0,00 0,00 -1.242,02 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.066.166,94 -1.124.100,00 -1.122.857,98 1.242,02 0,00 0,00 -1.242,02 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -4.351.047,58 -5.761.190,00 -4.350.736,34 1.410.453,66 30.800,00 0,00 -1.379.653,66 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 137 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 6.134.233,58 6.463.000,00 7.003.095,75 -540.095,75 0,00 0,00 -540.095,75 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -7.433.819,97 -9.611.790,00 -8.484.770,01 -1.127.019,99 30.800,00 0,00 -1.096.219,99 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.299.586,39 -3.148.790,00 -1.481.674,26 -1.667.115,74 30.800,00 0,00 -1.636.315,74 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.903.537,79 370.000,00 651.946,94 -281.946,94 0,00 265.000,00 -16.946,94 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 7.000,00 0,00 19.200,00 -19.200,00 0,00 0,00 -19.200,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.910.537,79 370.000,00 671.146,94 -301.146,94 0,00 265.000,00 -36.146,94 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -1.497,19 -725.000,00 -2.303,47 -722.696,53 0,00 -484.000,00 -1.206.696,53 -789.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.597.051,06 -5.420.000,00 -6.158.969,18 738.969,18 -30.400,00 -6.890.000,00 -6.181.430,82 -6.230.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -299.721,31 -900.000,00 -294.881,74 -605.118,26 0,00 -280.000,00 -885.118,26 -200.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -170.000,00 0,00 -170.000,00 0,00 -50.000,00 -220.000,00 -83.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -7.898.269,56 -7.215.000,00 -6.456.154,39 -758.845,61 -30.400,00 -7.704.000,00 -8.493.245,61 -7.302.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -5.987.731,77 -6.845.000,00 -5.785.007,45 -1.059.992,55 -30.400,00 -7.439.000,00 -8.529.392,55 -7.302.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -7.287.318,16 -9.993.790,00 -7.266.681,71 -2.727.108,29 400,00 -7.439.000,00 -10.165.708,29 -7.302.000,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 138 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 139 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 283.589,00 285.000,00 809.387,14 524.387,14 0,00 0,00 -524.387,14 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 4.023,39 4.000,00 4.023,39 23,39 0,00 0,00 -23,39 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 225.000,00 219.668,10 -5.331,90 0,00 0,00 5.331,90 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 200,00 9.781,79 9.581,79 0,00 0,00 -9.581,79 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 287.612,39 514.200,00 1.042.860,42 528.660,42 0,00 0,00 -528.660,42 0,00 12 Personalaufwendungen -86.879,15 -82.000,00 -102.822,59 -20.822,59 0,00 0,00 20.822,59 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -560,00 -77.800,00 -500,00 77.300,00 0,00 0,00 -77.300,00 0,00 15 Abschreibungen -1.199.792,73 -18.000,00 -18.125,91 -125,91 0,00 0,00 125,91 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -389.005,99 -2.069.300,00 -1.991.703,18 77.596,82 0,00 0,00 -77.596,82 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -634.474,65 -820.500,00 -993.156,76 -172.656,76 0,00 0,00 172.656,76 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -2.310.712,52 -3.067.600,00 -3.106.308,44 -38.708,44 0,00 0,00 38.708,44 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -2.023.100,13 -2.553.400,00 -2.063.448,02 489.951,98 0,00 0,00 -489.951,98 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 4.705,60 0,00 4.971,13 4.971,13 0,00 0,00 -4.971,13 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -22.225,90 -22.000,00 -25.465,29 -3.465,29 0,00 0,00 3.465,29 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -17.520,30 -22.000,00 -20.494,16 1.505,84 0,00 0,00 -1.505,84 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.040.620,43 -2.575.400,00 -2.083.942,18 491.457,82 0,00 0,00 -491.457,82 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 140 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 283.589,00 510.200,00 1.009.944,84 -499.744,84 0,00 0,00 -499.744,84 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -1.057.290,06 -3.049.600,00 -2.735.876,36 -313.723,64 0,00 0,00 -313.723,64 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -773.701,06 -2.539.400,00 -1.725.931,52 -813.468,48 0,00 0,00 -813.468,48 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 453.750,00 0,00 440.172,76 -440.172,76 0,00 0,00 -440.172,76 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 453.750,00 0,00 440.172,76 -440.172,76 0,00 0,00 -440.172,76 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -330.000,00 -470.000,00 -139.794,00 -330.206,00 0,00 -363.000,00 -693.206,00 -1.133.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -330.000,00 -470.000,00 -139.794,00 -330.206,00 0,00 -363.000,00 -693.206,00 -1.133.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 123.750,00 -470.000,00 300.378,76 -770.378,76 0,00 -363.000,00 -1.133.378,76 -1.133.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -649.951,06 -3.009.400,00 -1.425.552,76 -1.583.847,24 0,00 -363.000,00 -1.946.847,24 -1.133.000,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 141 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 142 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 58.040,40 122.000,00 456.193,32 334.193,32 0,00 0,00 -334.193,32 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.968,74 800,00 2.143,87 1.343,87 0,00 0,00 -1.343,87 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 184.795,82 188.900,00 187.206,43 -1.693,57 0,00 0,00 1.693,57 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 79.746,75 51.300,00 44.103,52 -7.196,48 0,00 0,00 7.196,48 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 914.344,51 668.600,00 765.949,87 97.349,87 0,00 0,00 -97.349,87 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 53.908,74 2.000,00 85.676,90 83.676,90 0,00 0,00 -83.676,90 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.292.804,96 1.033.600,00 1.541.273,91 507.673,91 0,00 0,00 -507.673,91 0,00 12 Personalaufwendungen -6.742.132,71 -6.409.700,00 -6.261.899,61 147.800,39 0,00 0,00 -147.800,39 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -201.793,47 -593.500,00 -182.899,20 410.600,80 2.000,00 0,00 -408.600,80 0,00 15 Abschreibungen -16.230,65 -11.200,00 -21.927,86 -10.727,86 0,00 0,00 10.727,86 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -1.757.238,25 -1.938.600,00 -2.197.747,99 -259.147,99 0,00 0,00 259.147,99 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -536.058,10 -1.115.650,00 -611.984,43 503.665,57 0,00 0,00 -503.665,57 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -9.253.453,18 -10.068.650,00 -9.276.459,09 792.190,91 2.000,00 0,00 -790.190,91 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -7.960.648,22 -9.035.050,00 -7.735.185,18 1.299.864,82 2.000,00 0,00 -1.297.864,82 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.306.327,88 -2.447.500,00 -2.235.782,54 211.717,46 0,00 0,00 -211.717,46 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -2.306.327,88 -2.447.500,00 -2.235.782,54 211.717,46 0,00 0,00 -211.717,46 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -10.266.976,10 -11.482.550,00 -9.970.967,72 1.511.582,28 2.000,00 0,00 -1.509.582,28 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 143 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.247.206,71 1.032.800,00 1.542.113,12 -509.313,12 0,00 0,00 -509.313,12 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -8.245.346,04 -10.057.450,00 -9.000.967,47 -1.056.482,53 2.000,00 0,00 -1.054.482,53 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -6.998.139,33 -9.024.650,00 -7.458.854,35 -1.565.795,65 2.000,00 0,00 -1.563.795,65 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 35.604,19 25.000,00 18.133,39 6.866,61 0,00 0,00 6.866,61 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 35.604,19 25.000,00 18.133,39 6.866,61 0,00 0,00 6.866,61 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -26.345,89 -80.000,00 -24.261,69 -55.738,31 0,00 0,00 -55.738,31 -47.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -499,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -32.658,17 0,00 0,00 0,00 0,00 -9.700,00 -9.700,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -392,00 0,00 -146,00 146,00 0,00 0,00 146,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -53.652,75 53.652,75 0,00 0,00 53.652,75 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -59.895,86 -80.000,00 -78.060,44 -1.939,56 0,00 -9.700,00 -11.639,56 -47.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -24.291,67 -55.000,00 -59.927,05 4.927,05 0,00 -9.700,00 -4.772,95 -47.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -7.022.431,00 -9.079.650,00 -7.518.781,40 -1.560.868,60 2.000,00 -9.700,00 -1.568.568,60 -47.000,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 144 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 145 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 162.306.331,91 169.587.200,00 176.932.024,87 7.344.824,87 0,00 0,00 -7.344.824,87 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 254.552,98 1.903.500,00 1.992.163,71 88.663,71 0,00 0,00 -88.663,71 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 162.560.884,89 171.490.700,00 178.924.188,58 7.433.488,58 0,00 0,00 -7.433.488,58 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen (Einzelwertberichtigg.) 1.559.958,18 0,00 -9.114.669,81 -9.114.669,81 0,00 0,00 9.114.669,81 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -673.907,60 -910.000,00 -1.357.773,89 -447.773,89 0,00 0,00 447.773,89 0,00 17 Transferaufwendungen -10.565.044,60 -11.070.000,00 -11.120.068,45 -50.068,45 0,00 0,00 50.068,45 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -7.820,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -9.686.814,20 -11.980.000,00 -21.592.512,15 -9.612.512,15 0,00 0,00 9.612.512,15 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 152.874.070,69 159.510.700,00 157.331.676,43 -2.179.023,57 0,00 0,00 2.179.023,57 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 152.874.070,69 159.510.700,00 157.331.676,43 -2.179.023,57 0,00 0,00 2.179.023,57 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 146 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 163.854.814,01 171.490.700,00 178.702.199,28 -7.211.499,28 0,00 0,00 -7.211.499,28 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -11.365.301,71 -11.980.000,00 -12.499.143,76 519.143,76 0,00 0,00 519.143,76 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 152.489.512,30 159.510.700,00 166.203.055,52 -6.692.355,52 0,00 0,00 -6.692.355,52 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 650.738,07 2.820.600,00 2.232.340,10 588.259,90 0,00 0,00 588.259,90 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 650.738,07 2.820.600,00 2.232.340,10 588.259,90 0,00 0,00 588.259,90 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -2.284.040,00 -8.284.100,00 -8.284.040,00 -60,00 0,00 0,00 -60,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.284.040,00 -8.284.100,00 -8.284.040,00 -60,00 0,00 0,00 -60,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.633.301,93 -5.463.500,00 -6.051.699,90 588.199,90 0,00 0,00 588.199,90 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 150.856.210,37 154.047.200,00 160.151.355,62 -6.104.155,62 0,00 0,00 -6.104.155,62 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 147 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs Ergebnis des Haushaltsjahres Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Basiskapital Sonder- ergebnis HHJ Ordentliches Ergebnis Vorjahr Vorvorjahr Vorvorvor- jahr 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände 0,00 49.084.133,76 31.748.440,16 16.927.437,97 7.643.487,49 121.654.096,16 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis --- 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 3 Zuführung eines Überschusses des ordentl. Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses * --- 8.121.549,34 17.335.693,60 14.821.002,19 9.283.950,48 --- 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentl. Ergebnis- ses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des GemHHRechts --- 0,00 --- --- --- 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses --- 0,00 --- --- --- --- 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschusses des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlich. Ergeb- nisses des HHJ sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vor- getragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 12 Verrechnung eins Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital -1.394.727,47 0,00 --- --- --- 0,00 13 vorläufiger Endbestand 0,00 57.205.683,10 --- --- --- 121.654.096,16 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 S. 3 GemHVO 0,00 0,00 --- --- --- -1.394.727,47 15 Endbestände 0,00 57.205.683,10 49.084.133,76 31.748.440,16 16.927.437,97 120.259.368,69 * siehe Erläuterungen 5.3.2.1 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 148 8 Anhang 8.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bi- lanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog des letzten doppischen Jahres- abschlusses im Jahr 2019 beibehalten. Änderungen erfolgten keine. 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht einbezogen. 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind im Rahmen der Eröffnungsbilanz durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 149 Gemäß der Mitteilung des KVBW sich der Anteil des Bodenseekreises an den Rückstellungen wie folgt verändert: 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Im vergangenen Berichtsjahr wurden Haushaltsermächtigungen nur mit hinreichender Begrün- dung und Notwendigkeit in das Folgejahr übertragen. Die Beantragung der in das Folgejahr zu übertragenden Beträge erfolgt mit der Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung. In das Folgejahr 2021 wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i. H. v. 12.961.700,00 Euro übernommen. Die detaillierte Darstellung je Investition, kann unter 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltsermächtigungen im Ergeb- nishaushalt wurden nicht übertragen. Anhand der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Ermächtigungsüber- träge auf die jeweiligen Fachämter entfallen: Im Vorhergehenden Jahresergebnis 2019 wurden zum Vergleich 13.948.150,00 Euro in das Jahr 2019 übertragen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 60.336.010 63.225.856 2.889.846 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 150 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Im Haushaltsjahr 2020 wurde dem Bodenseekreis eine Kreditermächtigung in Höhe von 2,7 Mio. Euro eingeräumt. Die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- nahmen wurde i. H. v. 2.641.778,00 Euro in Anspruch genommen. 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewähr- leistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungser- mächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleich- wertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 8.8.1 Bürgschaften Art der Belastung/ Begünstigter Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Flughafen Friedrichshafen GmbH: SüdwestLB Stuttgart (jetzt LBBW) vom 30.05.1995 26.820,66 0,00 -26.820,66 Flughafen Friedrichshafen GmbH: Landesbank Baden-Württemberg vom 18.12.2000 44.290,65 0,00 -44.290,65 SUMME Bürgschaften 71.111,31 0,00 -71.111,31 8.8.2 Gewährleistungen Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistungen übernommen. 8.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Sofern Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltsplanung in Anspruch genommen wur- den, ist dies bei 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen erwähnt. Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 151 8.8.4 Gewährträgerschaften Begünstigter Art der Belastung DRK Rettungsdienst Bodensee- Oberschwaben gGmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 33,33 % Stadt Friedrichshafen über die Kli- nikum Friedrichshafen GmbH für die Klinik Tettnang GmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 5,10 % der Klinik Tettnang GmbH Stiftung Naturschutzzentrum Eris- kirch Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 30,00 % 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2020 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 218.164 Men- schen (30. Juni 2020), was einer Bevölke- rungsdichte von rd. 328 Einwohner/km² ent- spricht. 200.000 202.000 204.000 206.000 208.000 210.000 212.000 214.000 216.000 218.000 220.000 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. https://www.google.de/url?sa=i&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiDh5nFgLrbAhVSZ1AKHcQVDnAQjRx6BAgBEAU&url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/&psig=AOvVaw3k84Y_CthsnAowOgNIG1Nr&ust=1528201535722025 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 152 Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Landrat ist Lothar Wölfle (CDU). Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Landrat ist Lothar Wölfle. Er wurde am 14. Mai 2007 ge- wählt und am 24. Februar 2015 zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Erster Landesbeamter Herr Keckeisen ist seit dem 1. Juni 2019 Erster Landesbeamte des Bodenseekreises. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 26. Mai 2019 statt (erste Sitzung am 23. Juli 2019). Somit finden die Neuwahlen gemäß dem Turnus im Jahr 2024 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 153 Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2020 15 Sitze CDU 14 Sitze Freie Wähler 13 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 6 Sitze SPD 3 Sitze AfD 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Name CDU Brotzer, Dr. Achim Lamm, Edgar Ehrle, Manfred Mayer-Lay, Volker Härle, Manfred Meschenmoser, Jochen Henne, Johannes Plösser, Manuel Hornstein, Günter Riedmann, Georg Köhler, Dr. Stefan Stukle, Jürgen Krafft, Achim Ausgeschieden: † Dr. Josef Sauter (bis 18.4.2020) Freie Wähler Aigner, Arman Meschenmoser, Jochen Amann, Frank Meßmer, Ralf Bär, Hansjörg Ortlieb, Eberhard Dreher, Robert Rößler, Wolfgang Hoehne, Dr. Dagmar Rupp, Martin Kugel, Elisabeth Scherer, Robert Mainberger, Dieter Wengert, Henrik Ausgeschieden: - Bündnis 90/ Becker, Evmarie Hecht-Fluhr, Christa Die Grünen Becker, Sabine Krimmel, Jakob Böhlen, Markus Lattner, Ralf Brauchle, Peter Lenski, Ulrike Faden, Helmut Queri, Prof. Dr. Silvia Hahn, Martin Rehm, Andrea Horras, Tim Ausgeschieden: - SPD Mattes, Dr. Boris Wagner, Britta Sauter, Ingrid Zeller, Norbert Stauber, Dieter Zeitler, Jan Ausgeschieden: - AfD Döschl. Dr. Ralf Högel, Christoph Gallandt, Detlev FDP Brugger, Gerhard Wetzel, Dr. Hans-Peter Lamparsky, Gaby Ausgeschieden: - Die Linke Fessler, Joachim Salerno, Roberto Ausgeschieden: - Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 154 Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (16 Mitglieder) Name Name Aigner, Arman Mattes, Dr. Boris Becker, Sabine Meschenmoser, Fabian Böhlen, Markus Meßmer, Ralf Gallandt, Detlev Ortlieb, Eberhard Hecht-Fluhr, Christa Riedmann, Georg Hornstein, Günter Wengert, Henrik Krafft, Achim Zeitler, Jan Lamparsky, Gaby Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Umwelt und Technik (16 Mitglieder) Name Name Amann, Frank Mayer-Lay, Volker Becker, Sabine Meschenmoser, Jochen Brugger, Gerhard Plösser, Manuel Faden, Helmut Rehm, Andrea Härle, Manfred Rupp, Martin Henne, Johannes Scherer, Robert Högel, Christoph Stauber, Dieter Lattner, Ralf Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Soziales und Gesundheit (16 Mitglieder) Name Name Brauchle, Peter Queri, Prof. Dr. Döschl, Dr. Ralf Rößler, Wolfgang Ehrle, Manfred Salerno, Roberto Hecht-Fluhr, Christa Sauter, Ingrid Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Dr. Josef Jäger, Dr. Detlev Stukle, Jürgen Kugel, Elisabeth Wetzel, Dr. Hans-Peter Meßmer, Ralf Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Nahverkehr (16 Mitglieder) Name Name Bär, Hansjörg Kugel, Elisabeth Becker, Evmarie Lamm, Edgar Dreher, Robert Lamparsky, Gaby Faden, Helmut Lattner, Ralf Gallandt, Detlev Mainberger, Dieter Henne, Johannes Riedmann, Georg Köhler, Dr. Stefan Wagner, Britta Krimmel, Jakob Zeitler, Jan Ausgeschieden: - Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 155 Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Name Battisti, Alfredo Kugel, Elisabeth Berner, Roland Kuon, Jörg Bertel, Michael Lenski, Ulrike Broszat, Karin Paulsen, Sebastian Demmer, Petra Queri, Prof. Dr. Silvia Dohrendorf, Annika Rooschüz, Steffen Ehrle, Manfred Rößler, Wolfgang Geiger-Riess, Mirijam Salerno, Roberto Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Ingrid Hoffmann, Gerhard Schuler, Jürgen Högel, Christoph Soth, Brigitte Horras, Tim Stukle, Jürgen Jäger, Dr. Detlev Stumpf, Kathrin Keller, Petra Wetzel, Dr. Hans-Peter Ausgeschieden: - Beratende Mitglieder Brennecke, Ralf Härle, Peter Schilling, Simone Völk, Günther Kiß, Dr. Bernhard N.N. (Schulamt) Kieber, Alexander N.N. (Arbeitsagentur) Ausgeschieden: - Anzahl Sitzungen im Jahr 2020 6x Kreistag Ausschüsse 4x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AFVK)/ 1 davon NÖ 6x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 5x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 4x Jugendhilfeausschuss 2x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 156 9 Anlagen 9.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Verm.- zugänge im HHJ Verm.- abgänge im HHJ Umbuch- ungen im HHJ Zuschrei- bungen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Stand am 31.12. des HHJ 1. Immaterielle Vermögensgegen- stände 363.632,34 92.850,35 -354.307,22 0,00 0,00 134.190,05 236.365,52 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 203.602.832,45 14.390.712,14 -1.083.764,93 0,00 0,00 -9.683.195,90 207.226.583,76 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.844.006,40 24.261,69 -784,32 24.186,04 0,00 -1.874,91 9.889.794,90 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 83.025.413,04 716.725,99 -158.332,83 8.524.727,24 0,00 -3.887.449,32 88.221.084,12 2.3 Infrastrukturvermögen 76.261.061,14 234.585,30 -26.942,87 1.700.373,25 0,00 -2.948.131,28 75.220.945,54 2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 8.768.450,01 2.917,40 0,00 0,00 0,00 -1.062.990,69 7.708.376,72 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.282.715,46 28.132,19 -3.340,00 15.326,75 0,00 0,00 2.322.834,40 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 5.721.509,61 968.993,97 -362.875,55 918.531,74 0,00 -611.974,14 6.634.185,63 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 6.769.350,99 950.068,34 -416.955,96 215.561,29 0,00 -1.170.775,56 6.347.249,10 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 10.930.536,43 11.465.027,26 -114.533,40 -11.398.706,31 0,00 0,00 10.882.323,98 3. Finanzvermögen (ohne Forde- rungen und liquide Mittel) 43.509.350,67 14.294.189,66 -2.530.861,30 0,00 0,00 -8.177.112,30 47.095.566,73 3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.299,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammen- schlüssen 3.052.269,23 146,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.052.415,23 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 10.960.163,16 8.284.040,00 -2.530.861,30 0,00 0,00 -8.177.112,30 8.536.229,56 3.5 Wertpapiere 29.421.619,03 6.010.003,66 0,00 0,00 0,00 0,00 35.431.622,69 Insgesamt 247.475.815,46 28.777.752,15 -3.968.933,45 0,00 0,00 -17.726.118,15 254.558.726,64 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 157 9.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 15.427.458,92 528.121.419,15 531.418.610,10 0,00 0,00 12.130.267,97 2. Privatrechtliche Forderungen 2.500.146,62 48.840.208,64 46.367.092,86 0,00 0,00 4.973.262,40 Summe aller Forderungen 17.927.605,54 576.961.627,79 577.785.702,96 0,00 0,00 17.103.530,37 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 158 9.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jahres zum 31.12. des HH-Jahres davon Til- gungszah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. davon Til- gungszahlun- gen Zah- lungsziel über 1 bis 5 J. davon Til- gungszahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. Mehr (+) / weniger (-) im HHJahr 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. 22.306.234,33 22.228.636,11 2.518.619,00 7.315.310,00 12.394.707,11 -77.598,22 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. u.ä.. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 22.306.234,33 22.228.636,11 2.518.619,00 7.315.310,00 12.394.707,11 -77.598,22 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften 5.714.939,01 4.957.987,96 782.531,59 2.511.027,96 1.664.428,41 -756.951,05 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 28.021.173,34 27.186.624,07 3.301.150,59 9.826.337,96 14.059.135,52 -834.549,27 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. 22.306.234,33 22.228.636,11 2.518.619,00 7.315.310,00 12.394.707,11 -77.598,22 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. 5.714.939,01 4.957.987,96 782.531,59 2.511.027,96 1.664.428,41 -756.951,05 Zwischensumme 3.1 bis 3.4 28.021.173,34 27.186.624,07 3.301.150,59 9.826.337,96 14.059.135,52 -834.549,27 Abzgl. Schulden zw. KernHH u. Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Ge- samtschulden 28.021.173,34 27.186.624,07 3.301.150,59 9.826.337,96 14.059.135,52 -834.549,27 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 159 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten [1] Finanz- rechnung Vorjahr Finanz- rechnung Rechnungsjahr Euro Euro 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 34.189.391,33 26.927.672,92 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnis- rechnung (§ 50, § 3 Nr. 17 GemHVO) 21.662.576,93 25.457.392,03 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechnung aus Investitionstätigkeit (§ 50, § 3 Nr. 31 GemHVO) -14.821.384,71 -23.286.852,71 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (§ 50, § 3 Nr. 35 GemHVO) 761.785,10 -151.711,00 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksa- men Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) -14.864.695,73 -462.588,26 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahres- ende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 26.927.672,92 28.483.912,98 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahres- ende 10.105.815,03 10.115.818,69 7b + Investmentzertifikate, Kapital- und Geldmarktpa- piere und sonstige Wertpapiere 19.315.804,00 25.315.804,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen und Son- dervermögen 0,00 0,00 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -118.207,60 -132.246,95 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 56.231.084,35 63.783.288,72 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) -14.272.150,00 -12.961.700,00 11 + aus nicht in Anspruch genommenen Krediter- mächtigungen (auch aus Vorjahren) Investitionen und Investitionsförder-maßnahmen 0,00 0,00 12 + übertragene Ermächtigungen für Inv.-Zuwendun- gen,-Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.-Tätigkeit aus Vorvorjahren (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 324.000,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 42.282.934,35 50.821.588,72 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden - Investitionsrücklage 0,00 0,00 - Rücklage Stiftung Reis -2.557,10 -2.557,10 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 15a - Lohn- und Gehaltsrückstellungen -707.411,33 -834.970,55 15b - Unterhaltsvorschussrückstellungen -792.741,70 -1.483.243,22 15c - Nachsorgerückstellung -28.068.288,00 -27.975.296,00 15d - Gebührenüberschussrückstellung -107.861,27 0,00 15e - Altlastenrückstellung 0,00 0,00 15f - Sonstige Rückstellungen -8.179.099,93 -9.820.764,96 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 4.424.975,02 10.704.756,89 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.556.753 5.658.802 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 160 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2018 2019 2020 2021 2022 2023 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro 14.794.202 17.423.948 8.121.549 13.034.912 13.996.827 13.996.827 0030 Betrag je Einwohner Euro/ EW 68,59 80,08 37,23 60,88 65,37 65,37 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -104,81 -105,66 -102,41 -103,92 -104,20 -104,20 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro 53.305.780 53.237.604 62.374.076 52.874.200 52.874.200 52.874.200 0080 Betrag je Einwohner Euro/ EW 247,15 244,69 285,90 246,95 246,95 246,95 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % -17,33 -17,28 -18,47 -15,89 -15,86 -15,86 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 38.511.578 35.901.907 -54.252.527 39.839.288 38.877.373 38.877.373 0120 Betrag je Einwohner Euro/ EW 178,56 165,01 -248,68 186,07 181,58 181,58 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % -12,52 -11,65 16,07 -11,97 -11,66 -11,66 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro -1.081.617 -3.594.237 -1.394.727 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro 13.712.585 13.829.711 6.726.822 13.034.912 13.996.827 13.996.827 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 32.639.916 21.662.577 25.457.392 19.938.112 20.900.027 20.900.027 0210 Betrag je Einwohner Euro/ EW 151,34 99,57 116,69 93,12 97,62 97,62 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag 2.517.475 3.084.300 2.793.489 3.359.987 3.391.002 3.391.002 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 35.157.391 24.400.792 28.250.881 23.298.099 24.291.029 24.291.029 0260 Betrag je Einwohner Euro/ EW 163,01 112,15 129,49 108,82 113,45 113,45 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 5.508.622 5.556.753 5.658.802 6.300.000 6.500.000 6.500.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 34.292.569 26.927.673 28.483.913 6.468.820 6.737.245 6.737.245 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro 156.999.330 170.740.787 177.467.609 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro 123.879.178 121.654.096 120.259.369 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 53,47 56,84 57,48 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 46,53 43,16 42,52 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 123,83 119,13 124,39 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro -27.285.867 28.021.173 27.186.624 --- --- --- 0450 Betrag je Einwohner Euro/ EW -126,51 128,79 124,62 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € -2.517.475 761.785 -77.598 0 3.930.000 1.500.000 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 161 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 F105501901 Finanzierungsleas- ing Netzwerk-Redesign 0 -122.100 -216.381 -94.281 0 -122.100 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -122.100 -216.381 -94.281 0 -122.100 0 F310501601 Tilgung Finanzier- ungsdarlehen AL 77 -590.911 -670.300 -725.015 -54.715 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -590.911 -670.300 -725.015 -54.715 0 0 0 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 21.870 22.100 22.198 98 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 21.870 22.100 22.198 98 0 0 0 F611701603 Darlehen an Flu- ghafen Friedrichshafen GmbH 130.000 200.000 0 -200.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 130.000 200.000 0 -200.000 0 0 0 F611701701 Darlehen an RITZ 432.477 -3.500.000 -3.789.858 -289.858 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 432.477 2.500.000 2.210.142 -289.858 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -6.000.000 -6.000.000 0 0 0 0 F611701802 Darlehen an Flu- ghafen FN 15.000 30.000 0 -30.000 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 15.000 30.000 0 -30.000 0 0 0 F611701803 Gesellschafterdar- lehen an Flughafen FN GmbH -2.232.649 -2.215.600 -2.284.040 -68.440 0 0 0 210 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Finanzvermögen 51.391 68.500 0 -68.500 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -2.284.040 -2.284.100 -2.284.040 60 0 0 0 F615401601 Tilgung Kredite (fes- ter Zins) (passive Darlehen) 4.055.872 -3.483.298 3.672.399 7.155.697 0 0 0 F615401602 Tilgung Kredite (var. Zins - SWAP) (passive Darl.) -6.794.087 0 -3.824.110 -3.824.110 0 0 0 F615401901 Kreditaufnahme 2019 3.500.000 0 0 0 0 0 0 F615402001 Kreditaufnahme 2020 0 2.700.000 0 -2.700.000 0 0 0 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware 0 -124.000 0 124.000 0 -124.000 -60.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -124.000 0 124.000 0 -124.000 -60.000 I030801601 Ankäufe Kun- stsammlung (OEW-Mittel) 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 50.550 0 28.132 28.132 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.550 0 -28.132 -28.132 0 0 0 I031001901 Beschaffung Ein- bauregal Galerie Meersburg -1.125 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.125 0 0 0 0 0 0 I100301601 Personalsoftware Ma- gellan-Personalmanagemen- tsoftw. -31.416 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 162 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.416 0 0 0 0 0 0 I100301602 Software Telefonie -3.570 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.570 0 0 0 0 0 0 I100301604 DMS-Fortschreibung (Optimal System) -17.362 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.362 0 0 0 0 0 0 I100301607 Verbesserung Vi- renschutz -30.898 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.898 0 0 0 0 0 0 I100301614 Hard- und Software für Interflex -56.644 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -56.644 0 0 0 0 0 0 I100301801 Virtuelle Poststelle -16.660 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.660 0 0 0 0 0 0 I100301901 Kommsoft Web Nut- zerlizenzen -4.165 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.165 0 0 0 0 0 0 I100302001 Lizenzen - Erweiter- ung u. Ausbau E-Akte ENAIO 0 -33.000 -28.917 4.083 9.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -33.000 -28.917 4.083 9.000 0 0 I100302002 Beschaffung Lizenz Software "Raumreservierung" 0 -17.000 -16.142 858 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -17.000 -16.142 858 0 0 0 I100302003 Umstellung Telefonie (SIP) 0 -34.300 -16.774 17.526 0 0 -28.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -34.300 -6.146 28.154 0 0 -28.000 I100302004 Beschaffung Filmproduktion Ausbildung 0 -11.662 -11.662 0 -11.662 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.662 -11.662 0 -11.662 0 0 I100501901 Elektronische Schlie- ßanlage Flächenkonzeption -23.182 -86.900 -169.656 -82.756 -15.800 -71.100 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -23.182 -15.800 -169.656 -153.856 -15.800 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -71.100 0 71.100 0 -71.100 0 I100901901 Beschaffung Dienstfahrzeug AMI -10.206 0 0 0 15.800 -15.800 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 12.784 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.990 0 0 0 15.800 -15.800 0 I100901902 Beschaffung Dienstfahrzeug Asyl -2.777 -4.100 -4.100 0 -4.100 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 15.223 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -4.100 -4.100 0 -4.100 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 163 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I100902001 Beschaffung Fahr- zeug Forstamt 0 -22.000 -21.702 298 -2.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -22.000 -21.702 298 -2.000 0 0 I100902002 Beschaffung Fahr- zeug AMI (Hausmeister) 0 -23.863 0 23.863 6.137 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.863 0 23.863 6.137 0 0 I100902003 Beschaffung Fahr- zeug Abfallwirtschaftsamt 0 -20.000 -19.000 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -19.000 1.000 0 0 0 I100902004 Beschaffung Fahr- zeug Landwirtschaftsamt 0 -25.000 -30.000 -5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -30.000 -5.000 0 0 0 I100902005 Beschaffung Fahr- zeug Bau-u.Liegenschafts. HM Asyl 0 0 -18.000 -18.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -18.000 -18.000 0 0 0 I100902006 Beschaffung Router Erw. Sprachkanäle Homeoffice 0 -2.911 -2.911 0 -2.911 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.911 -2.911 0 -2.911 0 0 I100902007 Beschaffung Vespa Elettrica 0 -6.137 -6.137 0 -6.137 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.137 -6.137 0 -6.137 0 0 I101001601 Konzept/Umsetzung 0 -3.500 -1.029 2.471 0 -3.500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.500 -1.029 2.471 0 -3.500 0 I101001602 Multimedia Bildschirme -4.317 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.317 0 0 0 0 0 0 I101001603 Multimedia Besprech- nungsräume -53.034 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -53.034 0 0 0 0 0 0 I101001801 Automatische Schlü- sselausgabe 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -12.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 -12.500 I101001803 Optimierung Be- sprechungsräume (Cubes) -204.052 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -158.359 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -45.694 0 0 0 0 0 0 I101001902 Beschaffung IP-Box Sicherheitskonzept -1.083 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.083 0 0 0 0 0 0 I101002001 Beschaffung EDV- Geräte > 800 Euro 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 164 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I101002002 Beschaffung Wand- kühlregal für Casino 0 -10.000 -8.832 1.168 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -8.832 1.168 0 0 0 I101002003 Beschaffung Möbel Besprechungsecke EDV 0 -9.000 -8.782 218 -9.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 -8.782 218 -9.000 0 0 I101002004 Beschaffung Fotobox 0 -6.220 -6.220 0 -6.220 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.220 -6.220 0 -6.220 0 0 I101002005 Beschaffung Switche 0 0 -61.011 -61.011 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -61.011 -61.011 0 0 0 I110301801 Schnittstelle DMS von BALVI 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 -30.000 0 I111001702 Einrichtung Ver- wahrstellen (Kühlzell. + Metallco.) 0 0 21.426 21.426 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 21.426 21.426 0 0 0 I120302001 Beschaffung Verwal- tungssoftware "syBOS" 0 -14.800 0 14.800 0 0 -14.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.800 0 14.800 0 0 -14.800 I120601803 Austauschgeräte mo- bile Geschwindigkeitsüberwa- chung -3.475 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.475 0 0 0 0 0 0 I120601901 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung -418.828 -296.000 -288.694 7.307 -16.000 -280.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -375.606 -296.000 -288.694 7.307 -16.000 -280.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -43.222 0 0 0 0 0 0 I120901802 Beschaffung WLF (Wechselladefahrzeug) 0 -171.000 -137.212 33.788 0 -171.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 59.000 61.000 2.000 0 59.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -230.000 -198.212 31.788 0 -230.000 0 I121001601 Abrollbeh. Gefahren- gut FF Friedrichshafen 23.050 0 23.050 23.050 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 23.050 0 23.050 23.050 0 0 0 I121001602 Abrollbeh. Gefahren- gut FF Überlingen 22.054 0 23.050 23.050 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 23.050 0 23.050 23.050 0 0 0 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis -33.913 0 275.298 275.298 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 275.298 275.298 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -33.913 0 0 0 0 0 0 I121001605 Software Führungs- u. Verwaltungsstab -6.497 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 165 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.497 0 0 0 0 0 0 I121001801 Ersatzbeschaffung Atemschutzger. FN/ÜB -48.476 -29.200 -27.563 1.637 -9.200 -20.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -48.476 -29.200 -27.563 1.637 -9.200 -20.000 0 I121001803 Beschaffung 3 Satel- litentelefone (Kat.schutz) -5.833 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.833 0 0 0 0 0 0 I121001805 Beschaffung Akku- Ladeschrank u. Flügeltü- renschrank -2.067 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.067 0 0 0 0 0 0 I121001901 Beschaffung Digitaler Alarm Umsetzer (DAU) -9.200 9.200 9.200 0 9.200 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 11.689 11.689 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.200 9.200 -2.489 -11.689 9.200 0 0 I121002001 Beschaffung Drohne 0 -18.000 0 18.000 0 0 -14.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 0 18.000 0 0 -14.000 I121002002 Beschaffung Sat.Te- lefon für Einsatzleitwagen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I121002003 Anbindung Leitstelle an Digitalfunk 0 -21.300 -260 21.040 3.700 0 -21.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -260 -260 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -21.300 0 21.300 3.700 0 -21.000 I121002004 Beschaffung Rollcon- tainer Schwerl./Heben für GW-L 0 -9.000 -8.000 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.000 0 9.000 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -8.000 -8.000 0 0 0 I121002005 Beschaffung Alarm- ierungssystem Verwaltungsstab 0 -2.600 -1.636 964 2.400 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.600 -1.636 964 2.400 0 0 I121002006 Beschaffung Digitaler Alarm Umsetzer (DAU) 0 -27.000 0 27.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 11.913 11.913 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -11.913 -11.913 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -27.000 0 27.000 0 0 0 I121002007 Beschaffung Digi- talfunkausstattung Stellv. Kreisb. 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I121002008 Beschaff. Ausstatt. z. Eindämmung Corona-Pandemie 0 0 -21.151 -21.151 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 159.456 159.456 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 166 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -180.607 -180.607 0 0 0 I121002103 Sprechfunkausbild- ung: Digitalfunk, Geräteausstatt. 0 -6.100 0 6.100 -6.100 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.100 0 6.100 -6.100 0 0 I122251701 Zuschuss an Ge- meinde Salem GW L Rüst -167.554 -14.500 0 14.500 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -167.554 -14.500 0 14.500 0 0 0 I122251801 Zuschuss Stadt ÜB Beschaffung RW 0 -180.000 -126.807 53.193 0 -180.000 -53.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -180.000 -126.807 53.193 0 -180.000 -53.000 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblösung) 0 -66.550 0 66.550 0 -66.550 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -66.550 0 66.550 0 -66.550 0 I130301801 Anbindung Kunden- steuerung weiterer Ämter 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 -10.000 -10.000 I130302001 Beschaffung Aufrufsystem Bürgerservice 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 I130302002 Beschaffung Schnittst. Communal cc zu Ser- vice BW 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 I130302003 Beschaffung Schnittstelle FSW zu ENAIO 0 -5.000 -5.831 -831 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -5.831 -831 0 0 0 I130901701 W-LAN Außenstellen KFZ-Zulassung TT -18.445 0 0 0 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen -18.445 0 0 0 0 0 0 I131001702 Optimierung Bürger- service -1.036 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.036 0 0 0 0 0 0 I131001901 Beschaffung 115 Zah- len Behördenrufnummer -8.122 0 -339 -339 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.122 0 -339 -339 0 0 0 I131001902 Ersatzbeschaffung Registrierkasse Zulassung ÜB -1.248 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.248 0 0 0 0 0 0 I200601902 Elektrifizierung Bo- denseegürtelbahn 123.750 -663.000 300.379 963.379 0 -363.000 -963.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 453.750 0 440.173 440.173 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -330.000 -663.000 -139.794 523.206 0 -363.000 -963.000 I200602001 Beschaffung Digi- tales Fahrgastinfor- mationssystem 0 -170.000 0 170.000 0 0 -170.000 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 167 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -170.000 0 170.000 0 0 -170.000 I201001901 Beschaffung Multi- funktionstisch LGS -29.252 -9.700 -7.800 1.900 0 -9.700 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.700 0 9.700 0 -9.700 0 I201001902 Investitionskosten- zuschuss Ritz GmbH 0 0 -52.077 -52.077 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -52.077 -52.077 0 0 0 I201401901 Stammkapital Zweck- verband Breitband 0 -200.000 -200.000 0 0 -200.000 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -200.000 -200.000 0 0 -200.000 0 I210301601 Software GIS weitere Module und Einrichtungen -3.427 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.880 0 0 0 0 0 0 I210302001 Beschaffung Lizenz IP Plan (Administrator) ArcMap 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 0 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutzflächen 18.229 0 409 409 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 18.729 0 409 409 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -500 0 0 0 0 0 0 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -9.470 0 741 741 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 16.875 0 741 741 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -26.346 0 0 0 0 0 0 I230402001 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" 0 -25.000 -7.279 17.721 0 0 -17.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 25.000 16.983 -8.017 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 -24.262 25.738 0 0 -17.000 I230501801 Erhöhung Stam- mkapital ReKo GmbH -292 0 -146 -146 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -292 0 -146 -146 0 0 0 I230502001 Beweidung Klufterner Ried 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp -16.698 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.698 0 0 0 0 0 0 I231001801 Beschaffung Akustischer Kalibrator -2.460 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.460 0 0 0 0 0 0 I232252001 Anteil Investi- tionskostenzuschuss 2020 0 0 -1.576 -1.576 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 -1.576 -1.576 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 168 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I250901901 Beschaffung Dienstfahrzeug -13.500 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.500 0 0 0 0 0 0 I300301601 Software Fi- nanzwesen -63.622 -50.000 -9.758 40.242 0 -50.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -63.622 -50.000 -9.758 40.242 0 -50.000 0 I310301601 Software CAFM 0 -17.000 0 17.000 0 -17.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -17.000 0 17.000 0 -17.000 0 I310302001 Beschaffung Ein- wählgerät Amokanlage (BSZ FN) 0 -3.170 0 3.170 -3.170 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.170 0 3.170 -3.170 0 0 I310302002 Beschaffung Firewall (HOGA TT) 0 -1.418 -1.418 0 -1.418 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.418 -1.418 0 -1.418 0 0 I310402001 Verkauf land- wirtschaftl. Teilfläche 0 0 2.331 2.331 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 2.331 2.331 0 0 0 I310501605 Alte Sporthalle Sani- erung BZM -4.488.343 -1.904.000 -2.066.646 -162.646 0 -104.000 -167.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 286.494 800.000 1.047.796 247.796 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.428.443 -2.704.000 -2.780.833 -76.833 0 -104.000 -167.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.093 -4.093 0 0 0 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -264.104 0 -65.620 -65.620 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -264.104 0 -65.620 -65.620 0 0 0 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -224.025 -104.000 -5.941 98.059 0 -104.000 -17.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -104.000 0 104.000 0 -104.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -224.025 0 -5.941 -5.941 0 0 -17.000 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -52.223 -427.000 -82.178 344.822 0 -427.000 -335.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -427.000 0 427.000 0 -427.000 -335.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -52.223 0 -82.178 -82.178 0 0 0 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST -62.745 0 190.300 190.300 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 190.300 190.300 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -14.319 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -48.426 0 0 0 0 0 0 I310501613 Verkauf Wohnheime Tettnang 284.942 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 278.082 0 0 0 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 6.859 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 169 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -438.318 -1.064.000 -282.167 781.833 0 -1.174.000 -745.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 110.000 96.430 -13.570 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -438.318 -1.174.000 -372.514 801.486 0 -1.174.000 -745.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -6.083 -6.083 0 0 0 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) 13.431 -844.000 -747.805 96.195 0 -689.000 -206.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 26.509 45.000 5.668 -39.332 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -10.994 -889.000 -632.017 256.983 0 -689.000 -206.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -7.267 -7.267 0 0 0 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST 0 -104.000 -2.898 101.103 0 -104.000 -101.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -104.000 0 104.000 0 -104.000 -101.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 19 19 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.839 -2.839 0 0 0 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) -336.266 -50.000 150.743 200.743 0 0 -200.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 8.054 0 150.743 150.743 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -344.320 -50.000 0 50.000 0 0 -200.000 I310501806 Sanierung Außenbe- leuchtung/Umr. a. LED (Hoga TT) -1.450 -31.692 -31.692 0 -31.692 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -31.692 0 31.692 -31.692 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.450 0 -29.443 -29.443 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.249 -2.249 0 0 0 I310501809 Klimatisierung und Beleuchtung (Galerie Meersburg) -8.984 -125.788 -180.020 -54.233 -57.788 -68.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -68.000 0 68.000 0 -68.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.984 -57.788 -180.020 -122.233 -57.788 0 0 I310501814 Einrichtung EDV- Räume (BZM) 2.525 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.525 0 0 0 0 0 0 I310501817 Außenliegender Son- nenschutz (DHS) -15.211 -88.000 0 88.000 0 -88.000 -88.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -15.211 -88.000 0 88.000 0 -88.000 -88.000 I310501818 Außenanlage HOGA TT -69.904 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -47.690 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.213 0 0 0 0 0 0 I310501903 Sanierung Außenan- lage (BZM) -77.824 0 -36.050 -36.050 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 34.071 34.071 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -77.824 0 -70.121 -70.121 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 170 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I310501904 Moderniesierung der Außenbeleuchtung BSZ FN -429.149 0 93.311 93.311 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 243.208 243.208 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -429.149 0 -144.559 -144.559 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -5.338 -5.338 0 0 0 I310501905 Sanierung E-Labor (JZGS) -13.476 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.476 0 0 0 0 0 0 I310502001 Anbringung Sonnen- schutz EST 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 I310502002 Grunderwerb Glärnischstraße 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 I310601901 Neubau Straßenmeis- terei Markdorf -370 -399.000 -184.379 214.621 0 -149.000 -209.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -399.000 0 399.000 0 -149.000 -209.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -370 0 -184.379 -184.379 0 0 0 I310601902 Errichtung Brunnen Sportplatz BSZ FN -9.437 -28.810 -33.858 -5.048 -28.810 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.437 -28.810 -33.858 -5.048 -28.810 0 0 I310602001 Breitbandanschluss Pestalozzischule MD 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 I310602002 Breitbandanschluss HOGA TT 0 -35.000 0 35.000 0 0 -35.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -35.000 0 35.000 0 0 -35.000 I310701601 Neue Asylunterkünfte 145.636 0 0 0 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 28.350 0 0 0 0 0 0 220 Einzahlg. für sonstige Inves- titionstätigkeiten 300.979 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -183.693 0 0 0 0 0 0 I310701901 Neue Asylunterkünfte 0 -125.000 0 125.000 0 -125.000 -107.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -125.000 0 125.000 0 -125.000 -107.000 I310901901 Server-Austausch BZM Markdorf -9.977 0 4.368 4.368 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 4.368 4.368 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.977 0 0 0 0 0 0 I310901902 Server-Austausch Markdorf Bibliothek -9.977 0 7.982 7.982 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 7.982 7.982 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.977 0 0 0 0 0 0 I310901903 Storage-Austausch BZM Markdorf 0 0 -8.997 -8.997 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -8.997 -8.997 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 171 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I310901904 Beschaffung Einbruch- und Überfallmelde- anlage EDV -6.400 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 0 0 0 0 0 0 I310901905 Austausch Einbruch- meldeanlage (Galerie Meersburg) -10.876 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.876 0 0 0 0 0 0 I310901906 Austausch USV-An- lage (BSZ FN) 0 -3.902 -3.902 0 -3.902 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.902 -3.902 0 -3.902 0 0 I310902001 Beschaffung Mittel- spannungsverteilung AL75 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 I310902002 WLAN-Ausstattung BZM 0 -56.000 -91.164 -35.164 -56.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -91.164 -91.164 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -56.000 0 56.000 -56.000 0 0 I310902003 WLAN-Ausstattung HOGA TT 0 -27.300 -11.186 16.114 -27.300 0 -16.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -11.186 -11.186 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -27.300 0 27.300 -27.300 0 -16.000 I310902004 WLAN-Ausstattung SBS 0 -15.300 -5.769 9.531 -15.300 0 -9.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -5.769 -5.769 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.300 0 15.300 -15.300 0 -9.000 I310902005 WLAN-Ausstattung BSZ ÜB 0 -92.000 -77.180 14.820 -92.000 0 -14.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -77.180 -77.180 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -92.000 0 92.000 -92.000 0 -14.000 I310902006 WLAN-Ausstattung ESTT 0 -10.108 -10.108 0 -10.108 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -10.108 -10.108 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.108 0 10.108 -10.108 0 0 I310902007 WLAN-Ausstattung BSZ FN 0 -111.000 -95.996 15.004 -111.000 0 -15.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -95.996 -95.996 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -111.000 0 111.000 -111.000 0 -15.000 I310902008 WLAN-Ausstattung Außenstelle JvLS 0 -15.500 -5.769 9.731 -15.500 0 -9.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -5.769 -5.769 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.500 0 15.500 -15.500 0 -9.000 I310902009 WLAN-Ausstattung PS MD 0 -18.000 -8.542 9.458 -18.000 0 -9.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -8.542 -8.542 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 0 18.000 -18.000 0 -9.000 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 172 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I310902010 Austausch USV-An- lage (HOGA-TT) 0 -3.142 -3.142 0 -3.142 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.142 -3.142 0 -3.142 0 0 I310902011 Beschaffung Einbruchmeldeanlage (GL 1-3) 0 -1.566 -1.566 0 -1.566 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.566 -1.566 0 -1.566 0 0 I310902012 Einbruchmeldeanlage (BZM) 0 -4.378 -4.290 88 -4.378 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -4.290 -4.290 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.378 0 4.378 -4.378 0 0 I311001602 Beschaffung einzel- ner Geräte - BZM Cafeteria 525 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 525 0 0 0 0 0 0 I311001604 Beschaffung EDV- Geräte Schulzentrum MD 178 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 178 0 0 0 0 0 0 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM 850 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 850 0 0 0 0 0 0 I311001617 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM 1.221 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.221 0 0 0 0 0 0 I311001701 Beschaffung Defib- rilatoren (BZM) 2.355 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.355 0 0 0 0 0 0 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BZM) 2.115 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.115 0 0 0 0 0 0 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) -1.012 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.012 0 0 0 0 0 0 I311001704 Umbau Malerwerk- statt BSZ FN 0 -64.000 0 64.000 0 -64.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -64.000 0 64.000 0 -64.000 0 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) -13.536 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.536 0 0 0 0 0 0 I311001713 Beschaffung Bestellterminal Cafeteria - BZM 376 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 376 0 0 0 0 0 0 I311001715 Beschaffung Pinnwände - BZM 248 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 248 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 173 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I311001721 Beschaffung Switch (Netzwerktechnik) (BZM) 1.361 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.361 0 0 0 0 0 0 I311001801 Beschaffung Beamer+Leinwand (BZM -3.575 0 1.565 1.565 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.565 1.565 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.575 0 0 0 0 0 0 I311001804 Beschaffung Tresor (BZM Gymnasium) 615 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 615 0 0 0 0 0 0 I311001808 Beschaffung Kom- bidämpfer (Cafeteria BZM) 2.065 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.065 0 0 0 0 0 0 I311001813 Beschaffung Switche (BZM) 6.524 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 6.524 0 0 0 0 0 0 I311001817 Einrichtung Tier- körperverwahrstellen -66.195 -22.000 -7.029 14.971 0 -22.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -66.195 -22.000 -7.029 14.971 0 -22.000 0 I311001820 Metallschränke/ Sicherheitsschränke für Materiall -11.600 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.600 0 0 0 0 0 0 I311001822 Beschaffung Möbel (BZM Bibliothek) -1.777 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.421 1.421 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.777 0 0 0 0 0 0 I311001823 Beschaffung Rück- gabeautomat (Cafeteria BSZ FN) -3.707 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.707 0 0 0 0 0 0 I311001824 Beschaffung Kühlzelle (DHS) -12.838 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.838 0 0 0 0 0 0 I311001901 Beschaffung Dachscanner -1.307 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.307 0 0 0 0 0 0 I311001905 Einrichtung Ladesta- tionen AL75 - TG 0 -280.000 -207.995 72.005 0 -20.000 -69.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -207.995 -207.995 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -280.000 0 280.000 0 -20.000 -69.000 I311001906 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ FN) 0 -950 -5.950 -5.000 -950 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -950 -5.950 -5.000 -950 0 0 I311001907 Beschaffung Zweisitzer (BLA) -7.391 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 174 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.391 0 0 0 0 0 0 I311001908 Beschaffung Geräte Spielplatz -27.943 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -27.943 0 0 0 0 0 0 I311001909 Beschaffung Con- tainer GL 1-3 -1.785 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.785 0 0 0 0 0 0 I311001910 Beschaffung Fristen- briefkästen Verwaltungsgebäude -20.656 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.656 0 0 0 0 0 0 I311001911 Beschaffung Tisch- bohrmaschine (JZGS) -2.650 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.650 0 0 0 0 0 0 I311001912 Beschaffung Rollre- gal (JZGS) -8.266 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.266 0 0 0 0 0 0 I311001913 Beschaffung Kabel- und Leitungsfinder (BZM) -1.085 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 475 475 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.085 0 0 0 0 0 0 I311001914 Beschaffung Snackautomat (EST) -6.082 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.082 0 0 0 0 0 0 I311001915 Beschaffung 115 Zah- len Behördenrufnummer-Funda- ment -6.866 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.866 0 0 0 0 0 0 I311001916 Beschaffung Info- monitor (DHS) -3.814 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.814 0 0 0 0 0 0 I311001917 Möblierung Schullei- terbüro (JVLS) -3.708 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.708 0 0 0 0 0 0 I311001919 Beschaffung Tresor (JVLS) -1.667 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.667 0 0 0 0 0 0 I311001920 Beschaffung Ges- chirrspülautomat (DHS) -1.139 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.139 0 0 0 0 0 0 I311001921 Beschaffung Tauch- motorpumpe (BSZ ÜB) -3.791 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.791 0 0 0 0 0 0 I311001922 Beschaffung fahrbares Gerüst (BZM) -935 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 175 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 409 409 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -935 0 0 0 0 0 0 I311001923 Beschaffung PC Sys- teme +Software Hausmeister (BZM) -3.061 0 1.340 1.340 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.340 1.340 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.061 0 0 0 0 0 0 I311002001 Beschaffung Hausmeistergeräte (BZM) 0 -5.000 -1.114 3.886 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -1.114 3.886 0 0 0 I311002002 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ ÜB) 0 -5.000 -4.318 682 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.318 682 0 0 0 I311002003 Beschaffung Hausmeistergeräte (GL 1-3) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311002004 Beschaffung Hausmeistergeräte (EST) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I311002005 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ FN) 0 -5.000 -5.800 -800 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -5.800 -800 0 0 0 I311002006 Beschaffung Defibri- lator (HOGA TT) 0 0 -1.390 -1.390 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.390 -1.390 0 0 0 I311002007 Innenliegender Son- nenschutz (CDS) -12.599 0 -15.429 -15.429 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 18.371 18.371 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.599 0 -33.800 -33.800 0 0 0 I311002008 Innenliegender Son- nenschutz (HES) -3.098 0 1.540 1.540 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.540 1.540 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.098 0 0 0 0 0 0 I311002009 Innenliegender Son- nenschutz (DHS) -4.362 0 2.131 2.131 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.131 2.131 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.362 0 0 0 0 0 0 I311002010 Beschaffung Sicher- heitsschrank (BZM) 0 -1.493 -1.463 30 -1.493 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.493 -1.463 30 -1.493 0 0 I311002011 Beschaffung Defibril- lator (HOGA TT) 0 -1.390 0 1.390 -1.390 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 176 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.390 0 1.390 -1.390 0 0 I311002012 Beschaffung Kaf- feevollautomat (BSZ FN Cafete- ria) 0 -7.384 -7.054 330 -7.384 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.384 -6.081 1.303 -7.384 0 0 I311002013 Beschaffung Kaf- feevollautomat (EST) 0 -10.496 -10.231 265 -10.496 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.496 -8.820 1.676 -10.496 0 0 I311002014 Errichtung Fahrradabstellplatz (BSZ ÜB) 0 -14.875 -14.875 0 -14.875 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -14.875 -14.875 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.875 0 14.875 -14.875 0 0 I311002015 Beschaffung Kochkessel (CDS) 0 -2.000 -2.000 0 -2.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 -2.000 0 -2.000 0 0 I311002016 Beschaffung Zeiter- fassungssterminals Interflex 0 -23.166 -23.166 0 -23.166 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.166 -23.166 0 -23.166 0 0 I311002017 Beschaffung Heißgetränkeautomat (BSZ FN) 0 -5.617 -5.617 0 -5.617 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -5.617 0 5.617 -5.617 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -5.617 -5.617 0 0 0 I311002018 Erneuerung Gebäudeleittechnik (BZM) 0 -7.663 0 7.663 -7.663 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.663 0 7.663 -7.663 0 0 I311002019 Beschaff. Ausstatt. z. Eindämmung Corona-Pandemie 0 0 -1.467 -1.467 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.467 -1.467 0 0 0 I311002020 Ersatzbeschaffung Pumpe Beregnunsanlage (BSZ FN) 0 -9.107 -9.107 0 -9.107 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.107 -9.107 0 -9.107 0 0 I311002021 Beschaffung PoE- Switche (BZM) 0 -14.749 -14.749 0 -14.749 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.749 -14.749 0 -14.749 0 0 I311002022 Beschaffung PoE- Switche (PS MD) 0 -2.935 -2.934 1 -2.935 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.935 -2.934 1 -2.935 0 0 I311002023 Beschaffung Akku- Unkrautbürste (BSZ FN) 0 -2.170 0 2.170 -2.170 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.170 0 2.170 -2.170 0 0 I311002024 Beschaffung Notstro- maggregat 0 -310.000 -87.467 222.533 -310.000 0 -204.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -87.467 -87.467 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 177 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -310.000 0 310.000 -310.000 0 -204.000 I311002025 Beschaffung Erste Hilfe Schrank (CVS) 0 -3.513 -3.513 0 -3.513 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.513 -3.513 0 -3.513 0 0 I311002026 Beschaffung HP Pro- Book (BZM) 0 -1.217 -1.533 -316 -1.217 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.217 -1.533 -316 -1.217 0 0 I311002027 Beschaffung Wartebänke GL 1-3 0 -14.676 -14.676 0 -14.676 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.676 -14.676 0 -14.676 0 0 I311002028 Beschaffung Wartebänke AL 75 0 -32.287 -32.287 0 -32.287 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -32.287 -32.287 0 -32.287 0 0 I311002029 Beschaffung Händet- rockner (BZM) 0 -2.126 -2.126 0 -2.126 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.126 -2.126 0 -2.126 0 0 I311002030 Beschaffung PC Hausmeister (BSZ ÜB) 0 -3.276 0 3.276 -3.276 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.276 0 3.276 -3.276 0 0 I311002031 Beschaffung PC Hausmeister (HOGA TT) 0 -1.092 0 1.092 -1.092 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.092 0 1.092 -1.092 0 0 I311002032 Beschaffung PC Hausmeister (BSZ FN) 0 -3.276 0 3.276 -3.276 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.276 0 3.276 -3.276 0 0 I311002033 Videoüberwachungs- system (PS MD) 0 -6.530 0 6.530 -6.530 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.530 0 6.530 -6.530 0 0 I311002034 Ersatzbeschaffung Bestellterminal Cafeteria (BZM) 0 -2.344 -2.343 1 -2.344 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.344 -2.020 324 -2.344 0 0 I311002035 Erweiterung Vide- oüberwachungsanlage (BZM) 0 0 -8.778 -8.778 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -8.778 -8.778 0 0 0 I311501901 Anteile Holz eG -100 0 0 0 0 0 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -100 0 0 0 0 0 0 I320301603 Entwässerungslei- tungskataster B-L-K Straßen -11.196 -30.000 0 30.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.196 -30.000 0 30.000 0 0 0 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -3.515.629 -3.500.000 -806.500 2.693.500 0 -3.300.000 -2.680.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.100.000 0 219.400 219.400 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.565.150 -3.500.000 -1.019.900 2.480.100 0 -3.300.000 -2.680.000 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 178 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf -1.700 -698.000 17.805 715.805 0 -498.000 -715.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 100.000 104.884 4.884 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 0 100.000 0 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.700 -698.000 -87.079 610.921 0 -398.000 -615.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg -19.987 -114.000 -17.242 96.758 0 -114.000 -92.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 30.000 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -50.000 -114.000 -2.163 111.837 0 -114.000 -92.000 I320601609 San. Fahrbahn Kip- penhausen-Ittendorf 0 -850.000 -263.830 586.170 0 0 -569.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -850.000 -263.830 586.170 0 0 -569.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -12.802 -50.000 -43.152 6.848 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 72.000 0 18.000 18.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -84.802 -25.000 -61.152 -36.152 0 0 0 I320601612 K7760 Radweg -30.460 -82.000 0 82.000 0 -82.000 -14.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -30.460 -82.000 0 82.000 0 -82.000 -14.000 I320601615 K7742 Überquer- ungshilfe Schnetzenh./Un- terraderach -3.139 -40.000 -837 39.163 0 -20.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -15.000 0 15.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.872 -25.000 -837 24.163 0 -20.000 0 I320601616 K7749 Radweg Bait- enhausen-Schlosskirche 86.599 -104.000 8.240 112.240 0 -104.000 -98.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 94.500 0 13.100 13.100 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -58 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.843 -104.000 -4.860 99.140 0 -104.000 -98.000 I320601617 K7751 Urnau/Kreis- grenze Verbreit./Herst.Aus- weichst 0 -53.000 -18.786 34.214 0 -53.000 -33.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -53.000 0 53.000 0 -53.000 -33.000 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn./Kompensa- tionsmaßn. -1.439 0 0 0 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.439 0 0 0 0 0 0 I320601619 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen -616.841 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.106 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -618.947 0 0 0 0 0 0 I320601702 K 7706 Neubau Rad- Gehweg Mückle und Gießenbrücke -320.708 18.000 19.589 1.589 -32.000 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 419.800 160.000 50.000 -110.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 179 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -110.000 0 110.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -729.355 -32.000 -30.411 1.589 -32.000 0 0 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Bergerstr./Un- terrad 0 -150.000 -205.699 -55.699 0 -150.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 180.000 60.900 -119.100 0 180.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -5.000 0 5.000 0 -5.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -325.000 -266.599 58.401 0 -325.000 0 I320601709 K7772 Überquer- ungshilfe Goldbach 0 -40.000 0 40.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -40.000 0 40.000 0 0 0 I320601710 K7785 Radfah- rerausleitung Ortsausgang Leustetten 0 -45.000 -80.960 -35.960 0 -45.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 85.000 36.000 -49.000 0 85.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -130.000 -116.960 13.040 0 -130.000 0 I320601711 K7786 Neubau Rad- Gehweg Abigkreisel u. Burg- bergk. -13.599 -168.000 -20.318 147.682 0 -168.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.599 -168.000 -20.318 147.682 0 -168.000 0 I320601801 K 7742 ÜQH Un- terraderach -26.081 -54.000 13.893 67.893 0 -54.000 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 50.500 0 13.893 13.893 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -76.581 -54.000 0 54.000 0 -54.000 0 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -29.152 -200.000 -99.792 100.208 0 0 -81.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -29.152 -200.000 -99.792 100.208 0 0 -81.000 I320601804 K 7749 Instands. Bau- werk ü. Bermat. Bach OD Berm. -795.929 -214.000 -149.831 64.169 0 -214.000 -58.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -795.929 -214.000 -149.831 64.169 0 -214.000 -58.000 I320601805 K 7737 Grundhafte In- stands. Stützwand bei FN-Berg 0 -400.000 -20.040 379.960 0 0 -378.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -400.000 -20.040 379.960 0 0 -378.000 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau 0 -50.000 0 50.000 0 0 -48.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -48.000 I320601807 K 7732 Anpassung a. B30neu RV-Süd -9.099 -25.000 258 25.258 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -8.634 -25.000 0 25.000 0 0 0 I320601808 K 7759 Nordum- fahrung Neufrach 0 -50.000 0 50.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 0 0 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II -27.166 -1.263.000 -45.858 1.217.142 0 -658.000 -1.210.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -365.000 0 365.000 0 -150.000 -365.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -27.166 -898.000 -20.087 877.913 0 -508.000 -845.000 I320601810 K7785 San. Frick- ingen-Leustetten - neu -159.476 -3.155.400 -3.026.404 128.996 -830.400 -1.340.000 -128.000 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 180 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 4.444 4.444 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -159.476 -3.155.400 -3.017.052 138.348 -830.400 -1.340.000 -128.000 I320601901 K 7750 Ausbau zwischen Roggenbeuren und Harresheim -15.677 -184.000 -2.234 181.766 0 -114.000 -166.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 -80.000 -80.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -15.677 -104.000 -2.234 101.766 0 -34.000 -86.000 I320601902 Ausbau Geh-u. Radweg K7742/Schn. Ra. i.Z. B31n -3.866 -46.000 0 46.000 0 -46.000 -46.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.866 -46.000 0 46.000 0 -46.000 -46.000 I320601903 K7740 Straßenent- wässerung Erweiter. Sonnen- bergstr. -40.260 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -40.260 0 0 0 0 0 0 I320601904 K7767 Ausbau zw. Hattenweiler u. Kreisgrenze Sigm. -17.000 -50.000 -19.000 31.000 0 0 -25.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -17.000 -40.000 -19.000 21.000 0 0 -15.000 I320602001 K7782 BA II - Ausbau zw. Ahausen u. Grasbeuren 0 -250.000 0 250.000 0 0 -240.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -25.000 0 25.000 0 0 -25.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -225.000 0 225.000 0 0 -215.000 I320602002 K7722 Radweg zw. Wolfzennen u. Bürgermoos 0 -70.000 0 70.000 0 0 -69.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -70.000 0 70.000 0 0 -69.000 I320602003 K7771 Neubau Rad- u. Gehweg zw. Owingen u. Bamb. 0 -120.000 -7.515 112.485 0 0 -110.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -120.000 -7.515 112.485 0 0 -110.000 I320602005 K7713 Un- terrussenried - Ausweichbuchten - BA II 0 0 -265 -265 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -265 -265 0 0 0 I320602006 K7790 Überquer- ungshilfe Höll in Tettnang 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 I320602007 Fahrbahnsani- erungsmaßnah. nach Lei- tungsbau Dritter 0 -68.000 -14.395 53.605 32.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -68.000 -14.395 53.605 32.000 0 0 I320602008 Maßnahmen un- abhängiger Grunderwerb 0 -25.000 -1.592 23.408 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 771 771 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -25.000 -2.303 22.697 0 0 0 I320602009 Wildschutzzaun + Umzäunung Lagerpl. SM MD an K7742 0 -35.000 -44.234 -9.234 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -35.000 -44.234 -9.234 0 0 0 I320602010 Radwegnetzkonzep- tion 0 -140.000 -20.855 119.145 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 181 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -140.000 -20.855 119.145 0 0 0 I320602011 Sanierungsmaßnah- men an Kreisstraßen 0 -300.000 -7.232 292.768 800.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -300.000 -7.232 292.768 800.000 0 0 I320602103 K7782 Radweg Ahausen-Grasbeuren 0 0 -15.910 -15.910 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -15.910 -15.910 0 0 0 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro -201.205 -1.038.000 -973.669 64.331 -90.000 -238.000 -200.000 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 108.541 110.000 131.326 21.326 0 0 0 200 Einzahlg. aus der Veräußer- ung von Sachvermögen 0 0 18.700 18.700 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.112 0 -575.537 -575.537 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -285.642 -1.148.000 -292.861 855.139 -90.000 -238.000 -200.000 I321001902 Erwerb Kleingeräte < 1.000 Euro -2.883 -2.000 -2.021 -21 90.000 -42.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.883 -2.000 -2.021 -21 90.000 -42.000 0 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg-Be- tenbrunn 26.091 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 26.091 0 0 0 0 0 0 I322251801 L 205 Kostenbeteiligung (Ast K 7759) 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -50.000 0 50.000 0 -50.000 0 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) -343.377 -150.000 -86.586 63.414 0 0 -63.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -305.100 0 -86.505 -86.505 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -150.000 0 150.000 0 0 -63.000 I322252001 Kostenbeteiligung K7785 Frickingen-Leustetten, KVP 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 I330502001 Plattformtreppe Wert- stoffhof Markdorf 0 -4.582 -4.582 0 -4.582 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -4.582 0 4.582 -4.582 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -4.582 -4.582 0 0 0 I330601601 EZ Weiherberg Um- bau Abfallverladeplatz 0 -259.500 0 259.500 5.500 -265.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -200.000 0 200.000 0 -200.000 -100.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -59.500 0 59.500 5.500 -65.000 0 I330601608 EZ Weiherberg Ba- sisabdichtung Los IVb -42.271 -815.000 -153.405 661.595 12.000 -827.000 -641.800 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -42.271 -815.000 -153.405 661.595 12.000 -827.000 -641.800 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -1.316 -506.000 -141.263 364.737 0 -506.000 -352.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.316 -506.000 -137.670 368.330 0 -506.000 -352.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.593 -3.593 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 182 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I330601903 Übergangsstandort Wertstoffhof Markdorf -17.223 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -17.223 0 0 0 0 0 0 I330602001 Fortführung Wert- stoffhofnetz 0 -95.418 0 95.418 4.582 0 -95.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -95.418 0 95.418 4.582 0 -95.000 I330902001 Modernisierung der Wägetechnik (EZ) 0 -8.000 -7.699 301 -8.000 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -5.585 -5.585 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 -2.114 5.886 -8.000 0 0 I331001901 Telefonanlage EZ Weiherberg -4.266 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.266 0 0 0 0 0 0 I331001902 Beschaffung PC (CAD-Programm) -6.862 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.862 0 0 0 0 0 0 I331001903 Ersatzbeschaffung Fernanzeige Fahrzeugwaage EZ ÜB -3.524 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.524 0 0 0 0 0 0 I331001904 Beschaffung Überwa- chungssystem EZ Tettnang- Sputenw -6.674 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.674 0 0 0 0 0 0 I331002001 Beschaffung Defibril- latoren (Entsorgungszentren) 0 -4.000 -3.906 94 -4.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.000 -3.906 94 -4.000 0 0 I331002002 Beschaffung Ein- bauküche (EZ Weiherberg) 0 -5.500 -5.384 116 -5.500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.500 -5.384 116 -5.500 0 0 I340301701 Beschaffung Biblio- theksprogramm (Bib BZM) 952 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 952 0 0 0 0 0 0 I340301901 Lizenzen Bibliothek- sprogramm (BZM-Bibliothek) -4.522 0 3.618 3.618 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 3.618 3.618 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.522 0 0 0 0 0 0 I340301903 Lizenz DSBmobile (JZGS) -1.169 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.169 0 0 0 0 0 0 I340302001 Beschaff. Solid CAM iMachining (CAD-Softw.) (CDS) 0 -1.200 0 1.200 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.200 0 1.200 0 0 0 I340302002 Beschaff. MTS Soft- ware (CNC-Programiersoft.) (CDS) 0 -2.500 -4.350 -1.850 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 183 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 -4.350 -1.850 0 0 0 I340302003 Beschaffung Soft- ware Multisim (CDS) 0 -6.500 0 6.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.500 0 6.500 0 0 0 I340302004 Beschaffung KNX (Lehr-u.Lernsoftware) (CDS) 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 0 I340302005 Beschaffung Lizenz "schwarzes Brett" (JZGS) 0 -1.170 0 1.170 -1.170 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.170 0 1.170 -1.170 0 0 I340302006 Softwareupdate Linux Server (Bibl. BZM) 0 -1.800 0 1.800 -1.800 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.800 0 1.800 -1.800 0 0 I340502001 Beschaffung Gerätehaus (Pestalozzischule Markdorf) 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -4.000 0 4.000 0 0 0 I340901702 Beschaffung Server (Bib BZM) -1.873 0 1.498 1.498 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 1.498 1.498 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.873 0 0 0 0 0 0 I340901704 Beschaffung CNC- Fräsmaschine (BZM) 1.356 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.356 0 0 0 0 0 0 I340901806 Schulbus (SBS) -25.858 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.858 0 0 0 0 0 0 I340901901 Schulungsfahrzeug (JZGS) -5.974 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.974 0 0 0 0 0 0 I340901902 Zweisäulen- Hebebühne (JZGS) -4.451 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.451 0 0 0 0 0 0 I340901903 Einsäulen- Hebebühne (JZGS) -5.236 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.236 0 0 0 0 0 0 I340901904 Tischbohrmaschine (JZGS) -1.827 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.827 0 0 0 0 0 0 I340901905 Langloch- bohrmaschine (JZGS) -7.234 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.234 0 0 0 0 0 0 I340901911 Versuchseinheit Pumpentechnik - Ersatz (CDS) -5.760 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 184 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.760 0 0 0 0 0 0 I340901912 Kompaktmodell Wärempumpen RE-Classic (CDS) -5.415 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.415 0 0 0 0 0 0 I340901913 Versuchseinheit Schutz des Trinkwassers (CDS) -5.098 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.098 0 0 0 0 0 0 I340901914 Übungs-/Ser- vicestand Gas-/Ölgebläsebrenner (CDS) -4.736 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.736 0 0 0 0 0 0 I340901915 Erweiterung So- lartherme (CDS) -8.666 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.666 0 0 0 0 0 0 I340901916 Motorprüfstand (CDS) -17.455 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.455 0 0 0 0 0 0 I340901919 Achsmesstand W0213 (CDS) -5.131 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.131 0 0 0 0 0 0 I340901921 Leypoldpaket (CDS) -2.239 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.239 0 0 0 0 0 0 I340901922 Beschaffung drei Drehmaschinen (JZGS) -125.696 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -125.696 0 0 0 0 0 0 I340902001 Beschaffung Biege- maschine (CDS) 0 -2.400 0 2.400 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.400 0 2.400 0 0 0 I340902002 Beschaffung Ver- suchseinheit Pumptechnik (CDS) 0 -5.000 -4.887 113 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.887 113 0 0 0 I340902003 Besch. Kompaktmod- ell Wärempumpen RE-Classic (CDS) 0 -5.550 -5.531 19 -750 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.550 -5.531 19 -750 0 0 I340902004 Versuchseinheit Schutz des Trinkwassers (CDS) 0 -5.120 -5.112 8 -620 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.120 -5.112 8 -620 0 0 I340902005 Übungs-/Ser- vicestand Gas-/Ölgebläsebrenner (CDS) 0 -4.400 -4.357 43 -400 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.400 -4.357 43 -400 0 0 I340902006 Erweiterung So- larthermie (CDS) 0 -9.250 -6.840 2.410 750 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 185 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.250 -6.840 2.410 750 0 0 I340902007 Beschaffung Klimaanlage Werkstatt (CDS) 0 -9.600 -9.563 37 -1.600 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -9.600 -9.563 37 -1.600 0 0 I340902008 Beschaffung Vaku- umfüller (CDS) 0 -22.380 0 22.380 2.620 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -22.380 0 22.380 2.620 0 0 I340902009 Beschaffung Injek- tionspumpe (CDS) 0 -99 0 99 2.900 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -99 0 99 2.900 0 0 I340902010 Beschaffung Unter- flur-Zugsäge (CDS) 0 -3.050 0 3.050 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.050 0 3.050 0 0 0 I340902011 Beschaffung KFZ- Batterieprüfstand (CDS) 0 -6.000 -5.585 415 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -5.585 415 0 0 0 I340902012 Beschaffung Abgasuntersuchungsstation (CDS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I340902013 Beschaffung Kan- tenanleimautomat (JZGS) 0 -37.800 -36.829 971 -3.800 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -37.800 -36.829 971 -3.800 0 0 I340902014 Beschaffung Mo- torschulungsstand (Benzin) (JZGS) 0 -23.101 -22.518 583 -1.101 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.101 -22.518 583 -1.101 0 0 I340902015 Beschaffung Drehmaschine (JZGS) 0 -86.098 -83.887 2.211 1.902 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -86.098 -83.887 2.211 1.902 0 0 I340902016 Beschaffung Fräsmaschine (JZGS) 0 -50.899 -49.532 1.367 1.101 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.899 -49.532 1.367 1.101 0 0 I340902017 Beschaffung Brem- senentlüftungsgerät (JZGS) 0 -1.000 -947 53 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 -947 53 0 0 0 I340902018 Beschaffung Bren- nofen (CVS) 0 -6.000 0 6.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 0 6.000 0 0 0 I340902019 Beschaffung Server (ES TT) 0 -5.000 -4.782 218 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -4.782 218 0 0 0 I340902020 Beschaffung Server ASV-BW (Pestalozzischule Markd) 0 -3.000 0 3.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 186 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 0 3.000 0 0 0 I341001601 EDV-Ausstattung (WRS BZM) 4.946 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 4.946 0 0 0 0 0 0 I341001602 EDV-Ausstattung (RS BZM) 2.779 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.779 0 0 0 0 0 0 I341001603 EDV-Ausstattung (Gym BZM) 3.761 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 3.761 0 0 0 0 0 0 I341001610 EDV-Ausstattung (CVS) -1.434 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.434 0 0 0 0 0 0 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) 5.761 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 130.000 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -24.761 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -99.478 0 0 0 0 0 0 I341001654 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM - Schulamt 829 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 829 0 0 0 0 0 0 I341001660 Beschaffung bewegl. Vermögen Gymnasium BZM 1.749 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.749 0 0 0 0 0 0 I341001661 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) 146 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 146 0 0 0 0 0 0 I341001662 Beschaffung bewegl. Vermögen (WRS BZM) 1.010 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.010 0 0 0 0 0 0 I341001663 Beschaffung bewegl. Vermögen (RS BZM) 1.812 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.812 0 0 0 0 0 0 I341001666 Beschaffung Leucht- körper Gymnasium (BZM) 790 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 790 0 0 0 0 0 0 I341001712 Technologische Erneuerung (CDS) -26.582 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.380 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.202 0 0 0 0 0 0 I341001721 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) 2.360 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 2.360 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 187 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) 1.504 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.504 0 0 0 0 0 0 I341001723 Umsetzung des Me- dienentwicklungsplanes (Gym BZM) 1.800 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 1.800 0 0 0 0 0 0 I341001728 Beschaffung Weich- bodenmatte (BZM) 395 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 395 0 0 0 0 0 0 I341001730 Beschaffung Digital Piano (BZM) 495 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 495 0 0 0 0 0 0 I341001733 Beschaffung Moni- tore (Bibliothek Markdorf) 245 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 245 0 0 0 0 0 0 I341001745 Beschaffung Bilder- rahmen (BZM) 840 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 840 0 0 0 0 0 0 I341001805 Trainingspaket Geräteprüfung (CDS) -1.497 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.497 0 0 0 0 0 0 I341001816 Holdomat Hugendo- bler Ktm (CDS) -2.724 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.724 0 0 0 0 0 0 I341001817 Logo Steuerung 24 V (CDS) -9.591 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.591 0 0 0 0 0 0 I341001818 LCD-Monitor Sam- sung SyncMaster (CDS) -5.979 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.979 0 0 0 0 0 0 I341001827 Ersatz Projektoren (Beamer) (CVS) -4.482 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.482 0 0 0 0 0 0 I341001828 Ersatzbeschaffung el- ektr./inform. Investg. (ES TT) -27.778 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.778 0 0 0 0 0 0 I341001848 Hardware, techn. Ausstattung (DHS) -8.542 -6.650 -6.634 16 0 -6.650 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.542 -6.650 -6.634 16 0 -6.650 0 I341001853 Beschaffung Kreissäge (BZM WRS) 3.494 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 3.494 0 0 0 0 0 0 I341001857 Beschaffung Note- book (JVLS) -2.269 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 188 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.269 0 0 0 0 0 0 I341001859 Beschaffung Sprungkasten (JVLS) -916 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -916 0 0 0 0 0 0 I341001860 Beschaffung Ac- tivPanel (JVLS) -8.811 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.811 0 0 0 0 0 0 I341001901 Medienausstattung (HES FN) -3.295 -16.700 -18.423 -1.723 0 -16.700 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.295 -16.700 -18.423 -1.723 0 -16.700 0 I341001902 LED Lampenkoffer (KMZ) 0 -1.500 -1.636 -136 0 -1.500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 -1.636 -136 0 -1.500 0 I341001903 Datenprojektoren / Tafeldisplays (CVS ÜB) -15.876 -1.100 -1.081 19 0 -1.100 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.876 -1.100 -1.081 19 0 -1.100 0 I341001906 Spülmaschine (JVLS) -980 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -980 0 0 0 0 0 0 I341001907 Backöfen/Induktion- sherde (JVLS) -4.160 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.160 0 0 0 0 0 0 I341001908 Activ-Panel (JVLS) -9.000 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 0 0 0 0 0 0 I341001909 Möbelierung Kinder- bereich (Bibliothek BZM) -3.928 0 3.143 3.143 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 3.143 3.143 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.928 0 0 0 0 0 0 I341001910 Scheinwerferein- stellgerät (JZGS) -3.239 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.239 0 0 0 0 0 0 I341001911 Absaugmobil (JZGS) -1.946 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.946 0 0 0 0 0 0 I341001912 Reinraumwerkbank (JZGS) -8.378 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.378 0 0 0 0 0 0 I341001914 ELISA-Reader Zubehör DNA-Bestimmung (JZGS) -3.023 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.023 0 0 0 0 0 0 I341001915 Photometer (JZGS) -4.284 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.284 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 189 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I341001916 Laboreismaschine (JZGS) -4.954 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.954 0 0 0 0 0 0 I341001917 PC-Ersatzbeschaf- fung (ES TT) -3.239 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.239 0 0 0 0 0 0 I341001918 Ersatzbeschaffung Notebooks (ES TT) -8.802 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.802 0 0 0 0 0 0 I341001922 Sicherheitsschrank explosionssicher (CDS) -5.588 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.588 0 0 0 0 0 0 I341001923 Füller (CDS) -24.740 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.740 0 0 0 0 0 0 I341001926 Versuchswagen für den Neubau (CDS) -6.905 -1.100 -1.094 6 0 -1.100 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.905 -1.100 -1.094 6 0 -1.100 0 I341001927 Ersatzbeschaffung Schütze/Taster (CDS) -2.384 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.384 0 0 0 0 0 0 I341001928 TG Zubehör U-Wagen (CDS) -7.744 -1.000 -980 20 0 -1.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.744 -1.000 -980 20 0 -1.000 0 I341001929 Motoren für den prak- tischen Versucht (CDS) -998 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -998 0 0 0 0 0 0 I341001933 Technologische Erneuerung (ES TT) -226.784 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -70.984 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -155.801 0 0 0 0 0 0 I341001934 Beschaffung Ges- chirrspülmaschine (SBS) -1.345 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.345 0 0 0 0 0 0 I341001935 Beschaffung DNA- Analysegerät (JZGS) -7.497 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.497 0 0 0 0 0 0 I341001936 Beschaffung Note- book (JZGS) -1.139 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.139 0 0 0 0 0 0 I341001937 Beschaffung Rei- nigungsgerät (JVLS) -4.429 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.429 0 0 0 0 0 0 I341001938 Beschaffung Hochspannungsnetzgerät (JZGS) -1.099 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 190 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.099 0 0 0 0 0 0 I341001939 Beschaffung Note- book (JKS) -1.361 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.361 0 0 0 0 0 0 I341001940 Beschaffung Bio- reaktor -16.499 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.499 0 0 0 0 0 0 I341001941 Beschaffung Gartenbox (SBS) -1.600 -3.750 -3.736 14 0 -3.750 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.600 -3.750 -3.736 14 0 -3.750 0 I341001942 Beschaffung Soft- ware IQ Test (SBS) -1.652 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.652 0 0 0 0 0 0 I341001943 Beschaffung Lade-u. Management Koffer iPad (BZM) -1.602 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 701 701 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.602 0 0 0 0 0 0 I341001944 Beschaffung Schüt- telwasserbad (JZGS) -2.586 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.586 0 0 0 0 0 0 I341001946 Technologische Erneuerung Elektronikschule TT 0 -13.600 -46.016 -32.416 0 -13.600 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -13.600 -46.016 -32.416 0 -13.600 0 I341002001 Beschaffung Labor- zubehör (DHS) 0 -2.244 0 2.244 2.756 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.244 0 2.244 2.756 0 0 I341002002 Beschaffung Visual- ierungsmedium (JvLS) 0 -10.000 -13.065 -3.065 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -13.065 -3.065 0 0 0 I341002003 Beschaffung EKG- Gerät (JvLS) 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 0 I341002004 Beschaffung Weich- bodenmatte (BZ MD) 0 -4.500 -4.315 185 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.500 -4.315 185 0 0 0 I341002005 Beschaffung EDV- Geräte > 800 Euro (EST TT) 0 -23.000 -40.839 -17.839 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.000 -40.839 -17.839 0 0 0 I341002006 Beschaffung Note- book (EST TT) 0 0 0 0 12.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 12.000 0 0 I341002007 Sicherheitsschrank explosionssicher (CDS) 0 -3.000 0 3.000 6.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 191 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 0 3.000 6.000 0 0 I341002008 Schulungspaket Pneumatik Festo (Hardware) (CDS) 0 -198.400 -34.249 164.151 1.600 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -198.400 -34.249 164.151 1.600 0 0 I341002009 Beschaffung Skim- mer Oberflächenabsauger (CDS) 0 -1.600 0 1.600 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.600 0 1.600 0 0 0 I341002010 Beschaffung Fleisch- wolf (CDS) 0 -20.000 -13.250 6.750 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -13.250 6.750 0 0 0 I341002011 Beschaffung Aufschnittmaschine (CDS) 0 -5.500 0 5.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.500 0 5.500 0 0 0 I341002012 Beschaffung Eis- maschine (CDS) 0 -2.795 0 2.795 2.705 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.795 0 2.795 2.705 0 0 I341002013 Beschaffung Nadel- pistole (CDS) 0 -99 0 99 1.400 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -99 0 99 1.400 0 0 I341002014 Beschaffung Nass-u. Trockensauger (CDS) 0 -1.240 0 1.240 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.240 0 1.240 0 0 0 I341002015 Beschaffung Hand- kreissäge (CDS) 0 -3.849 -2.433 1.416 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.849 -2.433 1.416 0 0 0 I341002016 Beschaffung Plat- tensägesystem (CDS) 0 -2.349 0 2.349 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.349 0 2.349 0 0 0 I341002017 Elektro Pneumatik (Hardware Automatisierung) (CDS) 0 -21.500 -21.426 74 -500 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -21.500 -21.426 74 -500 0 0 I341002018 Beschaffung Logo8 (Hardware Automatisierung) (CDS) 0 -4.800 -5.575 -775 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.800 -5.575 -775 0 0 0 I341002019 Beschaffung Ver- suchswagen (CDS) 0 0 0 0 8.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 8.000 0 0 I341002020 Beschaffung Klein- teile Schaltkreise (CDS) 0 -8.000 -7.860 140 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 -7.860 140 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 192 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I341002021 Beschaffung Schutz- maßnahmenprüfgerät (Messg.)(CDS) 0 -6.000 -3.626 2.374 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -3.626 2.374 0 0 0 I341002022 Beschaffung Rauchgasdiagnose-Messgerät (CDS) 0 -2.500 -1.333 1.167 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 -1.333 1.167 0 0 0 I341002023 RDKS-Diagnose- u.Anlerntool (Fehlercodeleser) (CDS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I341002024 Beschaffung Schein- werferprüfgerät LED-Tech- nik(CDS) 0 -4.100 -3.599 501 -1.600 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.100 -3.599 501 -1.600 0 0 I341002025 Beschaffung Schein- werferprüfgerät (CDS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 0 I341002026 Beschaffung Funk- tionsmotor m. Fehlerbox (CDS) 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 0 25.000 0 0 0 I341002027 Beschaffung Schnitt- modell Motor (CDS) 0 -10.000 -9.768 232 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -9.768 232 0 0 0 I341002028 Beschaffung Trockenhaube (Hairmaster) (CDS) 0 -4.800 -4.053 747 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.800 -4.053 747 0 0 0 I341002029 Beschaffung Sport- geräte (CDS) 0 -10.268 -10.267 1 -8.268 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.268 -10.267 1 -8.268 0 0 I341002030 Beschaffung Nieder- spannungsnetzgerät (JZGS) 0 0 0 0 3.300 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 3.300 0 0 I341002031 Beschaffung Fahr- zeug-System-Analyse-Wagen (JZGS) 0 -6.200 0 6.200 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.200 0 6.200 0 0 0 I341002032 Beschaffung Schüt- telwasserbad (JZGS) 0 0 0 0 2.300 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 2.300 0 0 I341002033 Beschaffung Analysewaage (JZGS) 0 -2.700 -1.556 1.144 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.700 -1.556 1.144 0 0 0 I341002034 Beschaffung Plotter (JZGS) 0 -2.700 -2.688 12 1.300 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 193 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.700 -2.688 12 1.300 0 0 I341002035 Beschaffung Beamer (HES) 0 -26.000 0 26.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -26.000 0 26.000 0 0 0 I341002036 Beschaffung LED- Lichtkoffer (KMZ) 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 I341002037 Beschaffung Note- book Windows Convertible (KMZ) 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 0 I341002038 Beschaffung Besucherzählgeräte (KMZ MD) 0 -2.400 0 2.400 1.800 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.400 0 2.400 1.800 0 0 I341002039 Beschaffung Rechner (KMZ MD) 0 -3.200 0 3.200 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.200 0 3.200 0 0 0 I341002040 Beschaffung Eis- maschine (JZGS) 0 -5.002 -5.103 -101 -5.002 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.002 -5.103 -101 -5.002 0 0 I341002041 Beschaffung PC (Schulverbund MD) 0 -2.041 -2.437 -396 -2.041 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.041 -2.437 -396 -2.041 0 0 I341002042 Beschaffung iPad (Schulleitung JZGS) 0 -1.350 -1.347 3 -1.350 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.350 -1.347 3 -1.350 0 0 I341002043 Sofortausstattung- sprogramm Digitalpakt 2020 0 0 -3.502 -3.502 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 66.547 66.547 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -70.049 -70.049 0 0 0 I341002044 Beschaffung Tablet- Koffer (BZM) 0 -4.153 -4.153 0 -4.153 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.153 -4.153 0 -4.153 0 0 I341002045 Beschaffung Werk- stattwagen (CDS) 0 -2.205 -3.826 -1.621 -2.205 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.205 -3.826 -1.621 -2.205 0 0 I341002046 Beschaffung Perki- nElmer Fotometer (JZGS) 0 -3.712 -3.712 0 -3.712 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.712 -3.712 0 -3.712 0 0 I341002047 Beschaffung NC- Hochdruckspanner (JZGS) 0 -1.615 -1.612 3 -1.615 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.615 -1.612 3 -1.615 0 0 I341002048 Beschaffung Laptop (6x) (CDS) 0 -8.000 -6.691 1.309 -8.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 194 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.000 -6.691 1.309 -8.000 0 0 I341002049 Beschaffung Laptop (5x) (CDS) 0 -6.000 -5.576 424 -6.000 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -5.576 424 -6.000 0 0 I341002050 Beschaffung Film- technik (KMZ FN) 0 0 -14.216 -14.216 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -14.216 -14.216 0 0 0 I341002051 Beschaffung Hobelbänke (CDS) 0 -4.300 -3.092 1.208 -4.300 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.300 -3.092 1.208 -4.300 0 0 I341002052 Beschaffung La- serprojektoren (EST) 0 -12.995 -12.992 3 -12.995 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.995 -12.992 3 -12.995 0 0 I341002053 Beschaffung Pro- jektoren (BZM) 0 -2.738 -2.738 0 -2.738 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.738 -2.738 0 -2.738 0 0 I400301601 Software Buttler -1.773 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.773 0 0 0 0 0 0 I400301603 Software Modul Fall- management -4.605 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.605 0 0 0 0 0 0 I400301901 Beschaffung Leis- tungsbaum EGH -5.831 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.831 0 0 0 0 0 0 I400301902 Beschaffung Lizen- zen OPEN PROSOZ -3.070 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.070 0 0 0 0 0 0 I400301903 Beschaffung Lö- schmodul Tau-Office -2.083 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.083 0 0 0 0 0 0 I400302001 Erweiterung Fachver- fahren DiWo 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I400302002 Beschaffung Lizen- zen Software Pflegestützpunkt 0 -4.000 -2.618 1.382 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.000 -2.618 1.382 0 0 0 I400302003 Beschaff. Modul/Lizenz Fallmanagement BTHG -SGB IX 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 I401001901 Beschaffung Konfer- enztisch Besprechungsraum G119 -953 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -953 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 195 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2019 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2020 Jahres- ergebnis 2020 Vergl. Ergebnis- Fortg.An- satz 2020 ÜPL/APL Übertrag. Ermächt. Vorjahr (nach 2020) Übertrag. Ermächt. nach 2021 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -5.783 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.783 0 0 0 0 0 0 I410301701 Optische Archiv- ierung Jugendamt -13.685 -69.000 0 69.000 0 -69.000 -68.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.685 -69.000 0 69.000 0 -69.000 -68.000 I410302001 Beschaffung Lizenz Prosoz14 0 -2.578 -3.248 -670 3.822 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.578 -3.248 -670 3.822 0 0 I411002001 Sanierung Küche Ju- gendamt 0 -3.822 -3.822 0 -3.822 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.822 -3.822 0 -3.822 0 0 I421001902 Beschaffung Messgerät Wasserproben -1.848 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.848 0 0 0 0 0 0 I421001903 Audiometer (Hört- estgerät Einschulungsunter- suchung) -1.971 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.971 0 0 0 0 0 0 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -1.785 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.785 0 0 0 0 0 0 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) 0 -24.000 -10.324 13.676 0 -24.000 -13.600 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -10.324 -10.324 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -24.000 0 24.000 0 -24.000 -13.600 I451001802 Beschaffung Wertschutztresor -4.034 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.034 0 0 0 0 0 0 Gesamtsumme -15.828.403 -33.373.715 -18.743.522 14.630.193 -1.061.981 -13.948.150 -12.961.700 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 196 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 7.158,13 7.158,13 0,00 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 197 9.8 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2020 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 292.559.681,12 300.354.798,59 1. Eigenkapital -170.740.787,02 -177.467.608,89 1.1 Immaterielle Vermögensgegen- stände 363.632,34 236.365,52 1.1 Basiskapital -121.654.096,16 -120.259.368,69 1.2 Rücklagen -49.086.690,86 -57.208.240,20 1.2 Sachvermögen 203.831.419,65 207.435.422,95 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -49.084.133,76 -57.205.683,10 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.844.006,40 9.889.794,90 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 83.025.413,04 88.221.084,12 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 1.2.3 Infrastrukturvermögen 76.261.061,14 75.220.945,54 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 8.768.450,01 7.708.376,72 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.282.715,46 2.322.834,40 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine De- ckung im Jahresabschluss durch Ent- nahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 3.414,70 0,00 1.2.6 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 5.721.509,61 6.634.185,63 2. Sonderposten -51.601.650,31 -52.250.080,70 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 6.769.350,99 6.347.249,10 2.1 für Investitionszuweisungen -49.845.695,73 -52.234.752,73 1.2.8 Vorräte 228.376,57 213.073,76 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 10.930.536,43 10.877.878,78 2.3 für Sonstiges -1.755.954,58 -15.327,97 3. Rückstellungen -37.855.402,23 -30.293.509,77 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 198 1.3 Finanzvermögen 88.364.629,13 92.683.010,08 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -707.411,33 -834.970,55 1.3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 75.299,25 75.299,25 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -792.741,70 -1.483.243,22 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapital- einlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 3.052.269,23 3.052.415,23 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stel- lungen für Abfalldeponien -28.068.288,00 -27.975.296,00 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -107.861,27 0,00 1.3.4 Ausleihungen 10.960.163,16 8.536.229,56 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 29.421.619,03 35.431.622,69 3.6 Rückstellungen für drohende Ver- pflichtg. aus Bürgschaften und Gewähr- leistung 0,00 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transferleis- tungen 15.427.458,92 12.130.267,97 3.7 Sonstige Rückstellungen -8.179.099,93 -9.820.764,96 4. Verbindlichkeiten -37.994.292,47 -36.463.151,20 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 2.500.146,62 4.973.262,40 4.1 Anleihen 0,00 0,00 1.3.8 Liquide Mittel 26.927.672,92 28.483.912,98 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men -22.306.234,33 -22.228.636,11 2. Abgrenzungsposten 7.803.572,49 8.406.415,58 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnah- men wirtschaftlich gleichkommen -5.714.939,01 -4.957.987,96 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungs- posten 7.199.546,71 7.723.503,13 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leis- tung -7.688.190,67 -6.260.784,68 2.2 Sonderposten für geleistete Inves- titionszuschüsse 604.025,78 682.912,45 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen -493.279,10 -1.165.663,83 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.791.649,36 -1.850.078,62 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzungs- posten -2.171.121,58 -2.466.098,65 Bilanzsumme 300.363.253,61 308.761.214,17 Bilanzsumme -300.363.253,61 -308.761.214,17 Rechenschaftsbericht 2020 Landratsamt Bodenseekreis 199 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2020 Der Jahresabschluss 2020 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2020 und die Bestände zum 31. Dezember 2020 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im November 2021 gez. Daniel Dillmann Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Lothar Wölfle Landrat RB 2020 Deckblatt RB 2020 Rechenschaftsbericht - Jahresrechnung - BSK

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    18. BETEILIGUNGSBERICHT W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g 2017Soziales Ku l tur BODENSEE FE ST IVA L E n e rg ie En ts o rg u n g V e rk e h r O E W BOB BODO ABK Flughafen Baugenossenschaf ten Zweckverband Impressum Herausgegeben vom Finanzdezernat des Bodenseekreises Fachliche Verantwortung: Uwe Hermanns, Finanzdezernent Dominik Männle, Amtsleiter Kämmerei Bearbeitung: Stephanie Schwarzkopf, stv. Amtsleiterin Kämmerei Doreen Münzner, Kämmerei Beteiligungsverwaltung Inhaltliche Verantwortung: Die in den einzelnen Berichten aufgeführten Unternehmen selbst (mit Ausnahme der Darstellung der Finanzbeziehungen zum Bodenseekreis) Bezugsadresse: Landratsamt Bodenseekreis Kämmerei Glärnischstraße 1 - 3 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-5519 Friedrichshafen, im November 2018 Vorwort 1 Vorwort Der Bodenseekreis nimmt für die Bürgerinnen und Bürger eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben wahr. In den letzten Jahren hat die Aufgabenerfüllung durch externe Gesellschaften in unter- schiedlichen Organisationsformen zugenommen. Aus dieser Aufgaben- und damit auch Finanzverantwortung des Landkreises folgt grundsätz- lich eine Steuerungs- und Überwachungspflicht bei den Beteiligungsgesellschaften. Der Be- teiligungsbericht dient dabei als Kommunikationsweg in die Öffentlichkeit. Die Beteiligungsberichte des Bodenseekreises wurden in den vergangenen 17 Jahren stetig weiterentwickelt. Der nun vorliegende 18. Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2017 (bzw. 2016/2017) wurde von der Kreiskämmerei des Landratsamtes Bodenseekreis erstellt. Der Beteiligungsbericht wird weiterhin öffentlich bekannt gegeben, ausgelegt und im Internet abrufbar sein (www.bodenseekreis.de). Im Beteiligungsbericht sind sämtliche unmittelbare und mittelbare Beteiligungen des Land- kreises zusammengefasst. Zum einen gibt die Kreiskämmerei mit ihm einen umfassenden Überblick über das Engagement in den unterschiedlichen Aufgabenbereichen außerhalb des Kernhaushaltes. Zum anderen soll der Beteiligungsbericht dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben in Gesellschaften des Privatrechts für den Kreistag und die Bürger transparent bleibt. Im Beteiligungsbericht ist für die einzelnen Unternehmen folgender Inhalt dargestellt: Gegenstand des Unternehmens Anteil des Bodenseekreises am Unternehmen - die Beteiligungsverhältnisse - Besetzung der Organe Wesentliche Finanzbeziehungen mit dem Bodenseekreis Grundzüge des Geschäftsverlaufs und Lage des Unternehmens Risikobericht Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Kennzahlen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie Leistungskennzah- len Weitere öffentliche Beteiligungen werden zusammengefasst dargestellt. In den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen wird der Bodenseekreis durch den Landrat oder einen von ihm bevollmächtigten Bediensteten der Kreisverwaltung vertreten. Die Einbindung des Kreistages erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Landkreis- ordnung, der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der Hauptsatzung des Landkreises im Aufsichtsrat oder in anderen entsprechenden Überwachungsorganen. Darüber hinaus wird der Landkreis in Aufsichtsräten und Beiräten vertreten. Ich danke den Mandatsträgern in den Aufsichtsräten und Gremien für ihren engagierten Ein- satz und ihre Unterstützung. Ebenso danke ich den Vorsitzenden und Geschäftsführungen der Beteiligungen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes, die zur Erstellung dieses Berichtes beigetragen haben. Friedrichshafen, im November 2018 gez. Lothar Wölfle Landrat Vorwort 2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen ............... .................................................................... 5 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung............................................................................................... 5 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises............................................. 5 3. Beteiligung in der Doppik ............................................................................................................... 6 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen .................................................... 6 5. Industrielle Digitalisierung .............................................................................................................. 6 6. Bekanntmachung............................................................................................................................ 6 II. Vorbemerkungen ................................ ............................................................................................... 7 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis ..................................................................................... 7 2. Erläuterungen zum Bericht ............................................................................................................. 7 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen .................................................................................. 8 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit .................................................................................................... 8 III. Überblick .................................... ..................................................................................................... 11 1. Übersicht über alle Beteiligungen................................................................................................. 11 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) .......................................................................... 14 3. Übersicht Finanzbeziehungen ...................................................................................................... 15 IV. privatrechtliche Beteiligungen ................ ..................................................................................... 19 ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK)........ 19 Bodensee-Festival GmbH ................................................................................................................ 29 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) ............................................................... 39 Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH ....................................................................... 49 Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH (bodo) ............................................ 55 Deutsche Bodensee Tourismus GmbH ............................................................................................ 67 Energieagentur Bodenseekreis GbR................................................................................................ 77 Energieagentur Ravensburg gGmbH .......................................................................................... 79 Flughafen Friedrichshafen GmbH .................................................................................................... 83 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH.................................................................... 95 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH .......................................................... 99 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH ................................................................ 107 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH ............................................................... 115 Internationale Bodensee Tourismus GmbH ................................................................................... 123 Klinik Tettnang GmbH .................................................................................................................... 133 Gesundheitsakademie Tettnang GmbH .................................................................................... 143 Klinikdienste KTT GmbH ........................................................................................................... 145 Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH............................................................... 147 Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ GmbH) ........................ 151 Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH ............................................... 159 Inhaltsverzeichnis 4 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH .................................................................................. 169 Frieks Friedrichshafener Software- und Kommunikationszentrum GmbH ................................ 181 V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen ............ ................................................................................ 185 Komm.Pakt.Net .............................................................................................................................. 185 Zweckverband KIRU Reutlingen-Ulm ............................................................................................. 187 Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) ................................................... 189 Zweckverband PROTEC Orsingen ................................................................................................ 193 VI. Stiftungen .................................... ................................................................................................. 197 Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises ............................................................................ 197 Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ (KOB) ............................................................. 199 Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ ......................................................................................... 201 Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ .......................................................................... 205 VII. Sonstige Mitgliedschaften .................... ..................................................................................... 207 1. Baugenossenschaften ................................................................................................................ 207 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden ........................................................................................ 208 VIII. Anhang ...................................... .................................................................................................. 211 1. Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................. 211 2. Erläuterungen der Rechtsformen ............................................................................................... 213 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ............................................................ 215 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe ........................................................................... 217 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen ................................................................................. 219 Beteiligungsbericht 2017 5 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung Die Betätigung von Kommunen in privatrechtlichen Rechtsformen erfolgt in Form von soge- nannten Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften. Sich an einem wirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen, beinhaltet somit zunächst den Er- werb von Mitgliedschaftsrechten durch den Kauf von Aktien oder Geschäfts- oder Genossen- schaftsanteilen (sogenannte echte Beteiligung). Als Eigengesellschaft wird eine privatrechtliche Gesellschaft bezeichnet, die vollständig einer Gemeinde, einer Stadt oder einem Landkreis gehört. Hat die Kommune lediglich einen Anteil an einer Gesellschaft, spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft. Möglich sind auch mit- telbare Beteiligungen. Mittelbar ist eine Beteiligung dann, wenn nicht der Bodenseekreis selbst, sondern ein Unternehmen, an dem der Bodenseekreis als Gesellschafter beteiligt ist, Gesellschafter dieses Unternehmens ist. Eine Definition für den Begriff „Beteiligungen“ findet sich in § 271 des HGB. Danach sind Be- teiligungen „Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbe- trieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insge- samt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.“ Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt handelsrechtlich nicht als Be- teiligung. Für den Beteiligungsbericht des Bodenseekreises wird der Beteiligungsbegriff in konsequen- ter Fortführung der vergangenen Berichte bewusst weit gefasst. Dies geschieht mit dem Ziel, durch die Beteiligungsberichte mehr Transparenz für die politisch verantwortlich Handelnden zu schaffen und ihn als Hilfsmittel für die künftigen Diskussionen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Naturgemäß stellen sich die Unternehmen und Einrichtungen als sehr unterschiedlich im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Bodenseekreis, die politische Verantwortung und die Möglichkeiten der Einflussnahme dar. Anliegen dieses Beteiligungsberichtes ist es daher, die Grundlagen des Beteiligungswesens sowie die unter den Aspekten der Haftungsverantwortung, der Bedeutung der Aufgabenerfül- lung und der Vermögenssituation der bedeutsamsten Unternehmen des Bodenseekreises in übersichtlicher Form darzustellen. 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises Mit dem Gesetz zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 14. Juli 1999 (GABL. 292) hat der Landtag der wachsenden Bedeutung der Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts Rechnung getragen. Zitat aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf: Das Gesetz will “... einen Beitrag zum Aufbau eines Steuerungssystems leisten, das es der Gemeinde ermöglicht, alle Bereiche der Kommunalverwaltung in vergleichbarer Weise der kommunalpolitischen Verantwortung des Gemeinderats und des Bürgermeisters zu unter- stellen. Wesentliche Grundentscheidungen müssen von den demokratisch legitimierten Ver- tretungsorganen getroffen und verantwortet werden. Dagegen besteht kommunalrechtlich keine Notwendigkeit, in operative Geschäfte einzuwirken.“ Beteiligungsbericht 2017 6 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen Kommunale Unternehmen erfahren nach § 102 GemO ihre Rechtfertigung durch die Erfül- lung eines öffentlichen Zwecks. Im Lichte des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ist es deshalb unab- dingbar, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern auch die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privat- rechtsform als Teil der Verwaltung entsprechend ihren Vorstellungen von der Erfüllung des öffentlichen Zwecks letztverantwortlich steuern und kontrollieren. Auszüge aus den wichtigsten Gesetzen können dem Anhang entnommen werden. 3. Beteiligung in der Doppik Mit der Umstellung auf die Doppik zum 1. Januar 2016 kommt den Beteiligungen größere Bedeutung zu. Es ist zu prüfen, ob bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022 nach § 95a GemO ein Gesamtabschluss zu erstellen ist. Aktuell sind die Beteiligungen bereits ein Teil des Finanzvermögens. Die dort enthaltenen Summen ergeben sich aus dem Anschaffungs- und Herstellungskosten und lassen sich da- her nicht mit dem Anteil des Bodenseekreises am Stammkapital vergleichen. 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen Die Beteiligungen des Bodenseekreises dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bo- denseekreis. Dies sind zusammengefasst Folgende: • Entsorgung und Abfallwirtschaft (auch Tierkörperbeseitigung) • Förderung von Kunst und Kultur • Förderung von Verkehr (ÖPNV, SPNV, Flugverkehr) • Energieberatung • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (Gemeindepsychiatrische Zen- tren, Krankenhaus) • Förderung der Wirtschaft (Messewesen, Existenzgründung, Beratung, Standort- marketing, Breitbandausbau) und Tourismus • Schutz der Natur (Deckung des Kompensationsbedarfs, Regionalplanung, um- weltverträglicher Obstanbau, Naturschutzzentrum Eriskirch • Förderung von Erziehung und Bildung • Unterstützung von günstigem Wohnraum 5. Industrielle Digitalisierung Bei immer mehr Beteiligungen fällt auf, dass sich die Digitalisierung inzwischen auch im Be- reich der Daseinsvorsorge (Bereiche Wirtschaft und Verkehr) deutlich bemerkbar macht. Dies wurde in den Abschlüssen 2016 erstmals besonders deutlich und zeigt, dass hier auf die Neuerungen und den wirtschaftlichen Strukturwandel reagiert und eingegangen werden muss. Grundtenor war in den Gesellschaften, dass dies eine herausfordernde Aufgabe für die nächsten Jahre darstellt. 6. Bekanntmachung Der Beteiligungsbericht wird im Kreistag beraten, öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Beteiligungsbericht 2017 7 II. Vorbemerkungen II. Vorbemerkungen 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis Das Beteiligungsmanagement ist dezentral organisiert. Dies hat den Vorteil, dass Fachwis- sen aus den einzelnen Ämtern direkt bei der Arbeit mit den Beteiligungen verfügbar ist. Zent- rale Aufgaben werden in der Kämmerei vom Beteiligungsmanagement wahrgenommen. Das Beteiligungsmanagement der Kämmerei besteht aus zwei Mitarbeitenden (ca. 0,6 Stel- len). Die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sind neben dem Beteiligungsbericht auch in der vollständigen Aktenführung bzw. Hilfestellung bei Grundsatzfragen (Gründung, Änderung Gesellschaftsverträge, Finanzierung, Betrauungsakte) und bei Bedarf Unterstützung bei der Auswertung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen sowie bei weiteren Fragen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung. Darüber hinaus ist es die Aufgabe eines Beteiligungsmanagements die Gesellschaften in ih- rer Gesamtheit zu betrachten und Berichte zu analysieren und auszuwerten. Der Bodenseekreis verzichtet bislang auf einen eigenen Corporate Governance Codex, ver- weist aber auf den Corporate Governance Codex des Landes Baden-Württemberg. 2. Erläuterungen zum Bericht Nach § 105 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 der Landkreisordnung hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Unternehmen des privaten Rechts, an denen er un- mittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Ist der Landkreis unmittelbar mit weniger als 25 % an einer Gesellschaft beteiligt, reduziert sich gemäß § 105 Abs. 2, letzter Satz, der Gemeindeordnung der Inhalt des Berichts auf die wesentlichen Aussagen des Unternehmens. Ausnahme ist die Energieagentur Ravensburg, da die Energieagentur Bodenseekreis keinen eigenen Abschluss erstellt. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus erfolgt weiterhin eine kurze Darstellung von Zweckverbänden und eigenen Stiftungen. Verkürzt werden außerdem einige Informationen zu den Baugenossenschaften sowie Pflichtmitgliedschaften in Verbänden dargestellt. Die Mitgliedschaften an Vereinen sind weiterhin nicht enthalten. Das Berichtsjahr ist grundsätzlich das Geschäftsjahr 2017 vom 1. Januar 2017 bis 31. De- zember 2017. Abweichend hiervon gilt der Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017 für die: ⇒ Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG ⇒ Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH Die Zwischenergebnisse und Kennzahlen können zum Teil von denen der Gesellschaften abweichen. Die Definition und Berechnung der Kennzahlen ist dem Anhang zu entnehmen. Eine direkte Abstimmung mit den dargestellten Analysen ist daher nicht immer möglich. Die Kernaussagen sind jedoch vergleichbar. Aufgrund der gerundeten Darstellung in T€ können Zwischen- oder Endsummen Differenzen aufweisen. Die Summenwerte sind in diesem Fall korrekt. Beteiligungsbericht 2017 8 II. Vorbemerkungen 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen Folgende Änderungen haben sich seit dem Berichtsjahr 2016 ergeben: Unmittelbare Beteiligungen ⇒ Änderung der Anteile an der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) durch den Ankauf der Anteile der Kommunen im Bodenseekreis. Der Anteil des Bodensee- kreises ist von 9,27 % auf 76,99 % gestiegen. Der Bodenseekreis wurde damit von ei- ner Minderheiten- zu einer Mehrheitsgesellschaft. ⇒ Änderung der Anteile an der Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (bodo) durch den Beitritt mehrerer neuer Gesellschafter aus dem Landkreis Lindau. Der Anteil des Bodenseekreises hat sich trotz der zusätzlichen Stammeinlage von 2.700 € von 25,00 % auf 21,34 % reduziert. Mittelbare Beteiligungen ⇒ Personalservice KTT GmbH: Verkauf zum 31. Dezember 2016, daher in dem Bericht nicht mehr enthalten ⇒ Frieks GmbH: Löschung im Handelsregister erfolgte am 14. Dezember 2017 nach mehr- jähriger Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen wurde an die Gesellschafter ausge- kehrt. Sonstiges ⇒ Eventuell größere Abweichungen in der GuV zwischen den Jahren 2015 und 2016 kön- nen aus dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRuG) herrühren, das ab dem Jahr 2016 anzuwenden ist. Damit kam es z.B. zu einer anderen Zuordnung der Erträge zu den Umsatzerlösen. 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit Die Übersicht der Leistungsfähigkeit soll aufzeigen, wie sich die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entwickeln. Da der Bodenseekreis zum 1. Ja- nuar 2016 die Doppik eingeführt hat und zwischenzeitlich eine vollständige Anlagenbuchhal- tung zugrunde liegt, kann der Vermögensstand mit den Beteiligungen verglichen werden. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Beteiligungsberichtes der Jahresabschluss 2017 noch nicht vollständig vorlag, sind die Angaben des Bodenseekreises für 2017 vorläufig. Die Werte wer- den angepasst, sobald diese verbindlich vorliegen. In der Übersicht zur Leistungsfähigkeit sind unmittelbare Beteiligungen ab 25 % dargestellt. Folgende Gesellschaften wurden in die Berechnung einbezogen: • Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH • Deutsche Bodensee Tourismus GmbH • Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz • Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH • Flughafen Friedrichshafen GmbH • Internationale Bodensee Tourismus GmbH Nicht enthalten ist • Energieagentur Bodenseekreis GbR (Ergebnisse liegen nur der Energieagentur Ravensburg gGmbH vor) Nicht mehr enthalten seit 2017 ist • BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH, da der Anteil 2017 auf unter 25 % gesunken ist (nur bis 2016) Beteiligungsbericht 2017 9 II. Vorbemerkungen Anlagevermögen Das Anlagevermögen der Beteiligungen setzt sich zusammen aus den immateriellen vermö- gensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen. Die kommunale Zuordnung stimmt damit nicht überein, weshalb nur einzelne Bereiche des Finanzvermögens zugeord- net werden konnten (Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen und Sonder- vermögen). Dafür wurden die Vorräte aus dem Sachvermögen herausgerechnet. 2013 2014 2015 2016 2017 Bodenseekreis 0 € 0 € 184.204.592 € 198.802.903 € 201.855.136 € Beteiligungen 35.993.549 € 34.865.410 € 33.789.428 € 32.435.334 € 30.772.903 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Verschuldung) 2013 2014 2015 2016 2017 Bodenseekreis 36.255.666 € 31.537.514 € 29.115.794 € 26.639.779 € 24.204.906 € Beteiligungen 19.523.672 € 17.301.612 € 17.009.489 € 15.053.054 € 13.959.056 € 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 2013 2014 2015 2016 2017 Anlagevermögen bis Beteiligungen, keine Ausleihungen u.ä. Bodenseekreis (2017 vorläufig) 1.1.-1.3.2 Beteiligungen 0 € 10.000.000 € 20.000.000 € 30.000.000 € 40.000.000 € 2013 2014 2015 2016 2017 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bodenseekreis Beteiligungen Beteiligungsbericht 2017 10 II. Vorbemerkungen Entwicklung des Personalaufwands Der Abschluss 2017 des Bodenseekreises ist noch nicht abgeschlossen, die Werte 2017 sind daher vorläufig. 2013* 2014* 2015* 2016 2017 Personalauf- wand BSK in € 43.014.068 45.250.677 47.612.408 50.858.004 53.439.940 Ausgaben VwH/ ErgHH BSK in € 256.988.918 265.885.040 279.254.615 295.473.347 296.772.287 Prozentualer Anteil BSK 16,74 % 17,02 % 17,05 % 17,21 % 18,01 % Personalauf- wand Beteili- gungen in € 7.074.870 7.460.504 6.850.166 6.772.422 6.380.703 Aufwand GuV Beteiligungen in € 25.741.269 26.036.133 26.030.869 26.363.336 27.005.788 Prozentualer Anteil Beteili- gungen 27,48 % 28,65 % 26,32 % 25,69 % 23,63 % * Die Jahre 2013 bis 2015 wurden beim Bodenseekreis noch kameral gebucht. Es wurde da- her von den Ausgaben des Vermögenshaushaltes ausgegangen. Doppisch wurde die Summe der ordentlichen Aufwendungen verglichen. 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 300.000.000 € 350.000.000 € 2013 2014 2015 2016 2017 Entwicklung des Personalaufwandes Personalaufwand Bodenseekreis Ausgaben VwH/ ordentl. Aufwendungen ErgHH Bodenseekreis Personalaufwand Beteiligungen Aufwand GuV Beteiligungen Beteiligungsbericht 2017 11 III. Überblick III. Überblick 1. Übersicht über alle Beteiligungen Beteiligungsbericht 2017 12 III. Überblick Anteile der Stammeinlagen an Gesellschaften FFG GmbH; 4.923.649 € BOB GmbH & Co. KG; 255.680 € Internationale Bodensee-Messe FN GmbH; 150.000 € WFB GmbH; 73.950 € DBT GmbH; 70.000 € IBT GmbH; 39.397 € Bodensee Festival GmbH; 15.600 € Klinik Tettnang GmbH; 15.300 € ABK GmbH; 13.000 € RITZ GmbH; 12.500 € Bodo GmbH; 10.700 € BOB Verwaltungs GmbH; 6.000 € GpZ FN GmbH; 5.000 € Energieagentur BSK GbR; 4.610 € ReKo GmbH; 4.167 € GpZ ÜB GmbH; 2.500 € Beteiligungsbericht 2017 13 III. Überblick Beteiligungsbericht 2017 14 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) Unternehmen Stamm- kapital Anteil des Bodensee- kreises Eigen- kapital- quote Fremdkapi- talquote Personalauf- wandsquote Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 96.050 € 73.950 € 76,99 % 21,32 % 78,68 % 60,29 % Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 100.000 € 70.000 € 70,00 % 0,00 % 100,00 % 36,27 % RITZ Regionales Innovati- ons-und Technologietrans- fer Zentrum GmbH 26.000 € 13.000 € 50,00 % 4,94 % 95,06 % 2,41 % Abfallwirtschaftsgesell- schaft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH 25.000 € 12.500 € 50,00 % 15,85 % 84,15 % 15,15 % Flughafen Friedrichshafen GmbH 12.504.414 € 4.923.649 € 39,38 % 24,30 % 75,70 % 44,70 % Internationale Bodensee Tourismus GmbH 120.000 € 42.305 € 35,25 % 74,53 % 25,47 % 39,61 % Unternehmen Eigenkapi- talrenta- bilität Kostende- ckung Zinslast- quote Effektivver- schuldung Jahres- ergebnis Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 0,00 % 14,80 % 0,00 % 74,32 % 0,00 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 0,00 % 18,79 % -2,49 % 13,79 % -517.837,15 € RITZ Regionales Innovati- ons-und Technologietrans- fer Zentrum GmbH -5,62 % 100,05 % 0,00 % 94,00 % -2.675,56 € Abfallwirtschaftsgesell- schaft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH 2,66 % 0,00 % 0,00 % 47,68 % 700,62 € Flughafen Friedrichshafen GmbH -21,95 % 89,76 % -43,16 % 1532,84 % -1.715.310,22 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH 5,22 % 52,66 % 0,13 % 12,66 % 11.259,00 € Beteiligungsbericht 2017 15 3. Übersicht Finanzbeziehungen Unternehmen Verwendungszweck Ausgaben Einnahmen unmittelbare Beteiligungen Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz GmbH Erstattung Restabfallbehandlung 5.983.277 € Erstattung Personaleinsatz 27.802 € Bodensee Festival GmbH Gesellschafterzuschuss, (Erstat- tung Veranstaltung) 10.800 € BOB GmbH & Co. KG Zuschuss Umwelt-Abo, Erstattung Schülermonatskarten 124.311 € Erstattung Gebühren, Rechnungen BODO Verkehrsverbundgesell- schaft mbH Eigenaufwand, Ausgleich verbund- bedingter Belastungen, diverse Projekte, Sonstiges 1.394.205 € Rückführung verbundbedingte Mehrerlöse 336.418 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstat- tung Projekte 408.168 € Gesellschafterdarlehen (Auszah- lung und Zins) 900.000 € 12.726 € Energieagentur Bodenseekreis GbR Gesellschafterzuschuss 33.000 € Energieagentur Ravensburg gGmbH Erstattung Beratungsleistungen 5.564 € Flughafen Friedrichshafen GmbH Erstattung Rechnung Erstattung Gebühren, Spenden 1.232 € Gesellschafterdarlehen (Auszah- lung, Zins und Tilgung) 77.166 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH Erstattung Tagesstätten für psy- chisch Kranke und Menschen mit Behinderung 1.633.267 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 15.622 € 17.905 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 13.750 € Sonstige Transaktionen: Zuschuss durch Zinsfreiheit 2.000 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Erstattung Tagesstätten für psy- chisch Kranke und Menschen mit Behinderung 906.293 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 13.702 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 625 € Sonstige Transaktionen: Zuschuss durch Zinsfreiheit 1.375 € Beteiligungsbericht 2017 16 Internationale Bodensee-Messe GmbH Keine 0 € 0 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstat- tung Projekte 193.456 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 790 € Klinik Tettnang GmbH Erstattung Rechnungen, Neben- kosten Wohnheime, etc. 119.524 € Erstattung Personaleinsatz, Miete, Gebühren 144.775 € Erstattung Erbpacht, Erbbauzins 362.576 € Gesellschafterdarlehen (Zins und Tilgung) 44.816 € Rate Verkauf Grundstück 284.942 € Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gesellschafterzuschuss 130.000 € Zins- und Tilgung Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Erwerb an Ökopunkten 270.320 € Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstat- tung Projekte 445.835 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 1.184 € Nebenkosten im Rahmen des An- teilskaufs 1.829 € Komm.Pakt.Net Zuschuss Jahresbeitrag 12.500 € Erstattungen Gebühren, Rechnun- gen 33.848 € Zweckverband KIRU Erstattung Leistungsentgelte 355.192 € Erstattung Fahrtkosten, Sitzungs- geld, Auslagen 639 € Zweckverband OEW Förderung Kulturprojekte und Kunstankäufe 23.020 € Erstattung Fahrtkosten 4.265 € Zweckverband Protec Verbandsumlage 267.670 € Beteiligungsbericht 2017 17 Stiftungen Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Zuschuss 75.769 € Erstattung Personal, Miete, Rech- nungen, etc. 74.985 € Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Zuschuss Betriebskosten, Erstat- tung Rechnungen, Gebühren 68.637 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 302 € Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG Dividende für Vorjahr 5 € Kreisbaugenossenschaft Boden- seekreis eG Dividende für Vorjahr 36 € Baugenossenschaft Überlingen eG Dividende für Vorjahr 6 € Regionalverband Bodensee- Oberschwaben Verbandsumlage 87.061 € Erstattung Fahrtkosten 41 € Kommunalverband für Jugend und Soziales Umlage, Teilnehmergebühren, So- zial- und Jugendhilfe 1.007.523 € Erstattungen, Zuschüsse 585.978 € Kommunaler Versorgungsverband BW Verbandsumlage 2.803.537 € Erstattung Fahrtkosten 4.208 € Bei den Finanzbeziehungen handelt es sich um Zahlungen zwischen dem Bodenseekreis und der Gesellschaft, die im Haushaltsjahr des Bodenseekreises geflossen sind bzw. ver- rechnet wurden. Aufgrund unterschiedlicher Abgrenzung der Haushaltsjahre können diese Werte um einzelne Zahlungen bei der Gesellschaft abweichen. Beteiligungsbericht 2017 18 Beteiligungsbericht 2017 19 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) IV. privatrechtliche Beteiligungen ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bo denseekreis und Konstanz mbH (ABK) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH Kontakt: Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204 - 5492 Fax: 07541/204 - 7492 E-Mail: abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de Gründungsdatum: 19. Februar 1997 Eintragung Handelsregister: 20. Juni 1997 Gesellschaftsvertrag: 19. Februar 1997, zuletzt geändert am 7. November 2000 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Abfallwirtschaftsamt, Herr Reuther 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung und Behandlung von Abfällen einschließ- lich der hierfür erforderlichen Transportleistungen. Das Unternehmen trägt dazu bei, dass im Gebiet seiner Gesellschafter eine nachhaltige und kostengünstige Erfüllung der übertrage- nen Aufgaben gewährleistet ist. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der ABK GmbH von 26.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 13.000,00 € 50,00 % Landkreis Konstanz 13.000,00 € 50,00 % 26.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Berthold Restle Verwaltungsdezernent i.R. (bis 31.12.2017) Uwe Hermanns Finanzdezernent Bodenseekreis Gesellschafterversammlung Frank Hämmerle Landrat Landkreis Konstanz (Vorsitzender bis 31.05.2017) Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis (Vorsitzender ab 01.06.2017) Beteiligungsbericht 2017 20 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Aufsichtsrat: Vorsitzender Frank Hämmerle Landrat Landkreis Konstanz (bis 31.05.2017) Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis (seit 01.06.2017) St. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis Mitglieder Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreisrat Bodenseekreis) Ralf Baumert Bürgermeister Rielasingen-Worblingen (Kreisrat Landkreis Konstanz) Birgit Brachat-Winder Bankkauffrau (Kreisrätin Landkreis Konstanz) Dr. Georg Geiger Geschäftsführer i.R. (Kreisrat Landkreis Konstanz) Matthias Heidenreich Rektor i.R. (Kreisrat Bodenseekreis) Dieter Hornung Bürgermeister a.D. Friedrichshafen (Kreisrat Bodenseekreis) Michael Jeckel Gastwirt (Kreisrat Bodenseekreis) Manfred Jüppner Bürgermeister Mühlingen (Kreisrat Landkreis Konstanz) Helmut Kennerknecht Bürgermeister a.D. Allensbach (Kreisrat Landkreis Konstanz) Artur Ostermaier Bürgermeister a.D. Steisslingen (Kreisrat LK Konstanz) Martin Rupp Bürgermeister Bermatingen (Kreisrat Bodenseekreis) Dr. Wolfgang Sigg Rechtsanwalt (Kreisrat Bodenseekreis) 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 44.300 € 44.400 € 44.000 € 45.000 € 44.000 € 5. Öffentlicher Zweck Der Bodenseekreis hat als zuständige Körperschaft im Sinne von § 17 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (KrwG) unter anderem die in sei- nem Gebiet anfallenden Restabfälle zu entsorgen. Hierfür arbeitet er mit dem Landkreis Kon- stanz zusammen. Beide Landkreise haben diese Aufgabe auf die ABK GmbH übertragen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die ABK: ⇒ 5.983.277 € für die Restabfallbehandlung Zahlungen von der ABK an den Bodenseekreis: ⇒ 24.638 € für vom Landkreis geleisteten Personaleinsatz ⇒ 2.972 € Gebührenerstattung Notifizierung KVA Thurgau (Exportgenehmigung) ⇒ 192 € Leben am See, Band 34 Beteiligungsbericht 2017 21 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für die ABK übernommen. Die ABK legt jedoch alle anfallenden Kosten um und stellt diese den beiden Gesellschaftern in Rechnung. Dies sichert den Fortbestand der Gesellschaft und entspricht jedoch einer 100 %igen Risikoabwälzung auf die Gesellschafter Bodenseekreis und Landkreis Konstanz. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2,7 T€ (Vj. 2,5 T€). Dieser ist durch die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG bedingt. Danach sind nicht alle getätigten Aus- zahlungen bei der Gewinnermittlung voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es wurden insgesamt 66.877 t Restabfälle von den Landkreisen Bodenseekreis und Kon- stanz übernommen und der thermischen Behandlung zugeführt. Die Abfälle aus dem Landkreis Konstanz (34.081 t) wurden bei der KVA Thurgau in Weinfel- den entsorgt. Hiervon wurden 28.673 t mit der Bahn und 5.408 t per LKW transportiert. Die Müllmenge aus dem Bodenseekreis (32.796 t) wurde über die TPLUS GmbH entsorgt. Hiervon wurden 25.833 t in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich-Josefstraße behandelt. Im Rahmen des Ausfallverbundes wurden 1.606 t in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich- Hagenholz und 5.013 t in der Kehrichtverbrennungsanlage Hinwil behandelt. Seit September 2017 wird aus dem Bodenseekreis eine LKW-Fuhre pro Woche der KVA Thurgau zugeführt, im Zeitraum September bis Dezember 2017 insgesamt 343 t. Der Transport zu diesen Anla- gen erfolgt ausschließlich per LKW. Transportkosten Die Kosten für die Straßentransporte nach Zürich bzw. Hinwil lagen im Rahmen der Planan- sätze. Aufgrund hoher Füllgewichte der Bahncontainer sowie wegen der günstigeren Diesel- preise fielen die Bahntransportkosten günstiger als geplant aus (-2,38 €/t). Im Durchschnitt belaufen sich die gesamten Transportkosten auf 27,46 €/t (2016: 28,74 €/t) und liegen damit um 1,35 €/t unter dem kalkulierten Wert. Behandlungskosten Aufgrund einer geringeren Preissteigerung fielen die Behandlungskosten der TPLUS GmbH insgesamt etwas günstiger als geplant aus (-1,52 €/ t). Auch die Behandlungskosten der KVA Thurgau waren günstiger als geplant (-2,72 €/t). Zum einen lag auch hier die Preissteigerung unter dem Planansatz, zum anderen hat sich der Wechselkurs zum Schweizer Franken seit Juli 2017 verbessert, so dass der Wechselkurszu- schlag, auf das Gesamtjahr bezogen, um 1,72 €/t unter dem Planansatz lag. Die Summe aus Behandlungs- und Transportkosten belief sich insgesamt auf 150,15 €/t (Vj. 151,69 €/t). Der an die Landkreise weiter berechnete Mischpreis beträgt 152,10 €/t und liegt um 3,69 €/t unter dem kalkulierten Wert. Gegenüber dem Vorjahr (153,59 €/t) ergab sich eine Reduzierung um 1,49 €/t. Beteiligungsbericht 2017 22 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Finanzlage Die Eigenkapitalausstattung beläuft sich nach der Bilanzsumme auf 5,2 %. Die Kosten wer- den auf die Landkreise umgelegt. Die Finanzierung erfolgt über regelmäßige unterjährige Ab- schläge seitens der Gesellschafter. 11. Prognose Die Abfallmengen sind in beiden Landkreisen bislang stabil. Die bei den Behandlungsanla- gen für das Jahr 2018 angemeldeten Mengenbandbreiten (58.500 t bis 69.500 t) können ein- gehalten werden. Auch für 2019 wird mit gleichbleibenden Mengen gerechnet. Die Behandlung der Restabfälle in den Jahren 2018 und 2019 ist weiterhin bei folgenden An- lagen geplant: - TPLUS GmbH: KHKW Zürich-Josefstraße (Zürich-Hagenholz und Hinwil i.R. des Aus- fallverbundes) - KVA Thurgau: KVA Weinfelden Für die Jahre 2018 und 2019 wird mit einem gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 gleichblei- benden Jahresergebnis gerechnet. 12. Risikobericht Durch die abgeschlossenen Behandlungsverträge mit der TPLUS GmbH und der KVA Thur- gau ist die Entsorgungssicherheit für die Landkreise grundsätzlich gewährleistet. Abweichun- gen von den angemeldeten Mengenfenstern bei den Behandlungsanlagen sind nach derzei- tigem Stand nicht zu befürchten, können andererseits aber aufgrund der Abhängigkeit von gewerblichen Anlieferungen auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Probleme können sich jedoch bei einem kurzfristig auftretenden Ausfall der Behandlungs- oder Transportmöglichkeiten ergeben, da die Landkreise Bodenseekreis und Konstanz über keine geeigneten Zwischenlagermöglichkeiten verfügen. Der mit der TPLUS GmbH bis Ende 2020 abgeschlossene Ergänzungsvertrag zur Behand- lung der Abfälle in der Schweiz sieht günstigere Behandlungskosten für die in der Schweiz behandelten Abfälle vor. Die hierzu erforderliche Ausnahmegenehmigung des Umweltminis- teriums ist derzeit allerdings bis Ende 2018 befristet. Transportmehrkosten können sich ergeben, falls LKW-Transporte zum RMHKW Stuttgart- Münster in Zukunft nicht mehr wie bisher durch die Innenstadt von Stuttgart erfolgen können. Durch die im Rahmen des Ergänzungsvertrages mit der TPLUS GmbH vereinbarte Behand- lung der Abfälle in der Schweiz wird dieses Risiko derzeit deutlich minimiert. Mittel- bis langfristig können sich Mehrkosten durch notwendige Nachrüstungen der Behand- lungsanlagen, aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen oder Anordnungen der Genehmi- gungsbehörden ergeben. Weitere finanzielle Risiken liegen, neben den allgemeinen Preis- steigerungen, bei sich ändernden Heizwerten oder Schlackeanteilen. Ein weiteres Risiko liegt in der Entwicklung des Wechselkurses zum Schweizer Franken, durch den Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung bei der KVA Thurgau entstehen kön- nen. Da diese jedoch, wie alle anderen Kosten der ABK gemäß Gesellschaftsvertrag auf die Landkreise umgelegt werden, liegen hier keine finanziellen Risiken für die Gesellschaft im eigentlichen Sinn vor. Die Risiken werden vielmehr von den Landkreisen getragen. Die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ba- den-Württemberg zum Export der Abfälle zur KVA Thurgau steht unter einem Widerrufsvor- behalt. Auch dies stellt ein Risiko für die ABK GmbH dar. Das Ministerium hat im Jahr 2014 Beteiligungsbericht 2017 23 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) landesweit die bestehenden Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf mögliche Überkapa- zitäten in Baden-Württemberg überprüft. Gegenüber der ABK GmbH hat das Ministerium je- doch schriftlich erklärt, dass es innerhalb der Laufzeit des Vertrags mit der KVA Thurgau (bis 31. Dezember 2025) von dem Widerrufsvorbehalt nicht Gebrauch machen wird. Auch in der schlanken Personalstruktur der ABK sind z.B. bei kurzfristigem Ausfall und damit verbundenem Know-How-Verlust Risiken vorhanden. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags schreibt die gesetzlich nicht vorgeschriebene Prüfung nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und der Aufstellung eines Lageberichts (nach § 289 HGB) vor. Zudem ist bei der Prüfung § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse führte zu keinen Beanstandungen. Dem Jahresabschluss, dem Lagebericht der Geschäftsführung, sowie dem Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde vom Aufsichtsrat am 24. April 2018 zugestimmt und an die Ge- sellschafterversammlung ein entsprechender Bericht mit Beschlussempfehlung abgegeben. Der Jahresfehlbetrag von -2.675,56 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017, der Entlas- tung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie zur Bestellung des neuen Wirt- schaftsprüfers findet voraussichtlich fand mittels Umlaufbeschluss vom 10. September 2018 statt. 2013 2014 2015 2016 2017 Wirtschafts- prüfer RSW Treu- hand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH Kosten Ab- schluss- prüfung 2.300 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € 2.000 € Beteiligungsbericht 2017 24 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Finanzlage Eigenkapitalquote 6,51 % 6,05 % 5,60 % 4,94 % 5,12 % Fremdkapitalquote 93,49 % 93,95 % 94,40 % 95,06 % 94,88 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -4,81 % -3,71 % -6,27 % -5,02 % -5,62 % Gesamtkapitalrentabilität -0,31 % -0,22 % -0,35 % -0,32 % -0,29 % Kostendeckung 97,60 % 97,17 % 99,98 % 100,05 % 100,05 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 92,94 % 92,93 % 94,03 % 94,29 % 94,00 % Kurzfristige Liquidität 0,32 0,51 0,34 0,37 % 0,52 % Personalkennzahlen durchschnittl. Anzahl Mitar- beiter (ohne GF, Aushilfe) 3 3 3 3 3 Personalaufwandsquote 2,54 % 2,64 % 2,60 % 2,41 % 2,64 % -2.797 -2.079 -3.307 -2.525 -2.676 -3.500 -3.000 -2.500 -2.000 -1.500 -1.000 -500 0 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in € Beteiligungsbericht 2017 25 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Leistungskennzahlen Entsorgter Abfall insgesamt in to. 63.837 62.817 63.645 65.682 66.877 Entsorgter Abfall in kg / Einwohner im ABK-Gebiet 133,20 129,39 129,23 133,37 134,47 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 623,1 480,1 643,2 660,0 474,7 II. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 270,5 447,2 299,6 358,2 453,8 893,7 927,3 942,8 1.018,2 928,4 Bilanzsumme 893,7 927,3 942,8 1.018,2 928,4 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 26,0 26,0 26,0 26,0 26,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 35,0 32,2 30,1 26,8 24,3 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2,8 -2,1 -3,3 -2,5 -2,7 58,2 56,1 52,8 50,3 47,6 B. Rückstellungen 5,0 9,5 3,5 7,9 8,1 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 782,8 815,6 831,5 891,9 822,4 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 25,7 45,8 27,6 27,9 30,3 III. Sonstige Verbindlichkeiten 22,1 0,4 27,4 40,3 20,0 830,5 861,7 886,6 960,1 872,7 Bilanzsumme 893,7 927,3 942,8 1.018,2 928,4 Beteiligungsbericht 2017 26 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 16. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 9.596,7 9.017,9 9.587,4 10.088,1 10.172,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 240,1 267,2 6,9 0,0 0,3 3. Gesamtleistung 9.836,7 9.285,2 9.594,3 10.088,1 10.172,4 4. Materialaufwand 9.721,4 9.085,6 9.470,9 9.963,4 10.041,6 5. Personalaufwand 22,7 24,5 24,5 24,5 24,5 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 88,8 170,8 94,0 95,0 100,8 8. Gesamtaufwand 9.833,0 9.280,9 9.589,5 10.082,9 10.166,9 9. Betriebsergebnis 3,8 4,2 4,8 5,2 5,4 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,4 1,1 0,1 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 1,4 1,1 0,1 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 5,2 5,3 5,0 5,2 5,4 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 8,0 7,5 8,3 7,7 8,1 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -2,8 -2,1 -3,3 -2,5 -2,7 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 27 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 28 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Beteiligungsbericht 2017 29 IV. Bodenseefestival GmbH Bodensee-Festival GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Festival GmbH Kontakt: Olgastraße 21, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 203-3300 Fax: 07541 203-3310 E-Mail: info@bodenseefestival.de Homepage: www.bodenseefestival.de Gründungsdatum: 22. Januar 1993 Eintragung Handelsregister: 10. November 1993, zuletzt geändert am 26. März 2010 Gesellschaftsvertrag: 22. Januar 1993, zuletzt geändert am 21. Dezember 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Kulturamt, Herr Dr. Feucht 2. Gegenstand des Unternehmens Ziel der Gesellschaft ist die grenzüberschreitende Förderung von Kunst und Kultur der Bo- denseeregion. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Bodenseefestival GmbH von 197.600 € sind folgende Gesellschafter zum 31. Dezember 2017 beteiligt: Stammkapital Anteil Bodenseefestival GmbH (eigene Anteile) 88.400 44,74 % Stadt Friedrichshafen 52.000 26,32 % Landkreis Bodenseekreis 15.600 7,89 % Stadt Konstanz 13.000 6,58 % Stadt Ravensburg 7.800 3,95 % Stadt Tettnang 5.200 2,63 % Stadt Weingarten 5.200 2,63 % Landkreis Ravensburg 2.600 1,32 % Stadt Überlingen 2.600 1,32 % Stadt Lindau 2.600 1,32 % Gemeinde Meersburg 2.600 1,32 % 197.600 100,00 % Zum 31. Dezember 2015 sind bereits die Gemeinden Kressbronn und Langenargen ausge- schieden. Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 haben die Stadt Pfullendorf und der Landkreis Sigmarin- gen ihre Geschäftsanteile im Nennwert von jeweils 2.600 € unentgeltlich an die BSF GmbH verkauft und abgetreten. Sie sind daher in obiger Tabelle nicht mehr als Gesellschafter ent- halten. Beteiligungsbericht 2017 30 IV. Bodenseefestival GmbH 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: Winfried Neumann Dipl.-Verwaltungswissenschaftler Katharina Ess Master of Arts (seit 01.01.2017) 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge der Geschäftsführung 24.000 € 42.007 € 43.684 € 25.200 € 50.240 € Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Köster Bürgermeister Friedrichshafen (bis 06.07.2017) Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Bodenseekreis (seit 06.07.2017) stv. Vorsitzender Bruno Walter Bürgermeister Tettnang Aufsichtsrat: Vorsitzender Andreas Köster Bürgermeister Friedrichshafen stv. Vorsitzender Dr. Andreas Osner Bürgermeister Konstanz Mitglieder Sabine Becker Oberbürgermeisterin Überlingen (Kreisrätin Bodenseekreis, bis 01.02.2017) Jan Zeitler Oberbürgermeisterin Überlingen (seit 02.02.2017) Simon Blümcke Bürgermeister Ravensburg Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kulturamt Bodenseekreis Norbert Fröhlich Gemeinderat Friedrichshafen Jürg Hochuli Hochuli Konzert AG, Gais (AR), CH Dr. Dagmar Hoehne Gemeinderätin Friedrichshafen Jutta Krug Regierungsdirektorin Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Jörg Maria Ortwein Voralberger Landeskonservatorium GmbH Tim Stephan Ministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg (bis 01.04.2017) Astrid Schäffner Ministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg (seit 02.04.2017 bis 12.12.2017) Christoph Heinkele Ministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg (seit 13.12.2017) 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Öffentlicher Zweck Die Bodensee-Festival GmbH veranstaltet seit ihrer Gründung das Internationale Bodensee- festival, das in der Regel vier bis fünf Wochen dauert und regelmäßig am Pfingstmontag en- det. Es wendet sich hauptsächlich an die Bevölkerung und die Gäste in der Bodenseeregion. Die Besucherzahlen schwanken entsprechend den Angeboten zwischen 19.000 und 22.000. Beteiligungsbericht 2017 31 IV. Bodenseefestival GmbH 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die Bodenseefestival GmbH: ⇒ 10.800 € Zuschuss Verwaltungs- und Werbekosten 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für die Bodenseefestival GmbH übernommen. Nachschusspflicht: Nach § 15 des Gesellschaftsvertrags können die Gesellschafter über die Nennbeträge der Geschäftsanteile hinaus die Einzahlung von Nachschüssen zur Abdeckung von Verlusten beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen. 9. Betrauung Der Betrauungsakt wurde am 11. Oktober 2017 im Kreistag beschlossen und gilt vom 1. Ja- nuar 2017 bis 31. Dezember 2026. 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Bodenseefestival 2017 „Variations on America“ Unter dem Motto „Variations on America" fand das 29. Internationale Bodenseefestival vom 6. Mai bis zum 5. Juni 2017 statt und zeigte verschiedene Perspektiven auf das Land der un- begrenzten Möglichkeiten. Mit 80 Veranstaltungen an 19 verschiedenen Orten präsentierte das Festival ein hochrangiges und breitgefächertes Programm. Insgesamt konnten 22.400 Besucher verzeichnet werden, was einen Besucherzuwachs zum Vorjahr bedeutet (Vj. 19.100 Besucher) und einer Auslastung von 76 % entspricht. Artist in Residence des 29. Bodenseefestivals war der Ausnahmeorganist Cameron Carpen- ter. Er präsentierte seine International Touring Organ beim Eröffnungskonzert mit dem Or- chestre National de Lyon im Graf-Zeppelin-Haus in Friedrichshafen. Bei sechs fast durch- wegs ausverkauften Konzerten in Friedrichshafen, Weingarten, Vaduz, Ravensburg und Konstanz zeigte er seine schier grenzenlosen technischen Fertigkeiten und den vielseitigen Einsatz des speziell für ihn konstruierten Instruments, der International Touring Organ. Bei einem Workshop mit 800 Kindern und Jugendlichen in Weingarten vermittelte er seine Musik einem jungen Publikum. Die US-amerikanische Saxophonistin, Sängerin und Komponistin Grace Kelly zeigte als Young Artist in Residence bei Konzerten in verschiedenen Formationen ihre musikalische Vielseitigkeit. Sowohl mit ihrer eigenen Band auf Schloss Achberg, als auch mit der Big Band New JazzPort Orchestra in Friedrichshafen, der Kammerphilharmonie Bodensee-Ober- schwaben in Tettnang und der Südwestdeutschen Philharmonie in Konstanz bestach die 25- jährige Künstlerin mit der Klangwelt ihrer Saxophone und ihrer brillanten Stimme. Im Kon- zerthaus in Ravensburg kam es zur musikalischen Begegnung des Orgel-Virtuosen Came- ron Carpenter und der Jazz-Musikerin Grace Kelly - ein geglücktes Experiment, das es in dieser Form nur beim Bodenseefestival zu erleben gab. Beteiligungsbericht 2017 32 IV. Bodenseefestival GmbH Mit dem Jazzsänger Gregory Porter, den dreimaligen Grammy-Gewinnern Snarky Puppy und der Compagnie Paul Taylor's American Modern Dance waren weltbekannte amerikani- sche Künstler am Bodensee zu Gast. Die New Yorker Ballettkompanie wurde von der Süd- westdeutschen Philharmonie Konstanz live begleitet. Bei der „Langen Nacht der amerikanischen Literatur" gaben Molly Antopol, Adam Johnson und Tuvia Tenenbom einen ausgewählten Einblick in die Gegenwartsliteratur der USA. Der amerikakritische Autor Tuvia Tenenbom war auch am 7. Mai bei „Literatur in der Villa Linden- hof" in Lindau zu sehen. Auch in der Schweiz fanden wieder Veranstaltungen des Festivals statt, wobei die Konzerte des Signum Quartetts in der Klosterkirche Münsterlingen einen Schwerpunkt bildeten. Aber auch in St. Gallen, Kreuzlingen, Rorschacherberg und Arbon fanden Konzerte im Rahmen des Bodenseefestivals statt. In Österreich war das Festival wieder durch das Vorarlberger Landeskonservatorium vertre- ten, das sich mit einem Chor-Orchesterkonzert sowie einem Symposium zur Kulturge- schichte der USA und dem Bodenseeraum am Festival beteiligte. Für die jüngeren Festivalbesucher gab es zehn Kinderveranstaltungen aus den Bereichen Musik, Theater und Literatur, wie das Theaterstück „Huck Finn" in Friedrichshafen, das mo- derierte Kinderkonzert „Ein großes Orchester erzählt... " mit Grace Kelly in Tettnang sowie den Workshop „Wir entdecken die Orgel" mit Cameron Carpenter in Weingarten. In Salem fand auch dieses Jahr wieder das Abschlusskonzert am Pfingstmontag statt. Die preisgekrönte SWR Big Band begeisterte gemeinsam mit Sängerin Fola Dada beim Picknick- konzert im Schlosspark auf Schloss Salem. Entwicklung der Gesellschaft Zum 1. Januar 2017 wurde Frau Katharina Ess zur neuen Geschäftsführerin neben Herrn Neumann bestellt. Im Sommer fand daraufhin ein Strategieworkshop unter der Leitung des Moderators Wolfgang Martin im Vineum in Meersburg statt, an dem die Mitglieder der Pro- grammkommission teilnahmen. Daraus entwickelte die Geschäftsführung einen Vorschlag für eine strategische Ausrichtung des Festivals ab dem Jahr 2020. Der Vorschlag wurde von den Mitveranstaltern positiv aufgenommen und wird ab 2020 kontinuierlich zur Umsetzung gebracht. Eine wesentliche Änderung im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist die Be- schäftigung mit Themen, die die Region auszeichnen, wie beispielsweise Grenzen oder Glaube und Wissen. Des Weiteren sollen erarbeitete Kriterien für die Auswahl der Veranstal- tungen herangezogen werden. Die Marketingmaßnahmen des Festivals werden weiterentwi- ckelt, so ging im Dezember 2017 die Website des Bodenseefestivals in neuem Design on- line. Vermehrt werden mit dem Programm und den Marketingmaßnahmen des Bodenseefestivals junge Menschen angesprochen. Das Titelmotiv für das Jahr 2018 wurde in einem Wettbe- werb an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Ravensburg entwickelt, wobei zahl- reiche junge Menschen sich intensiv mit dem Bodenseefestival auseinandersetzten. Eine Ko- operation mit der Zeppelin Universität in Friedrichshafen kommt im Jahr 2018 zur Umsetzung. Durch die Auswahl von Künstlern, die klassische Musik mit zeitgemäßen Musik- formen kombinieren (Gabriel Prokofiev im Jahr 201 8, Francesco Tristano im Jahr 2019) wird ein Angebot gemacht, das sich explizit an ein junges Publikum wendet. Im Jahr 2017 wurden Gespräche mit der Landeshauptstadt Bregenz geführt, um einen Ge- sellschafter in Vorarlberg zu gewinnen. Der Vertrag wurde im Dezember 2017 unterschrie- ben, womit Bregenz ab 1. Februar 2018 über einen Anteil an der Bodenseefestival GmbH verfügt und sich bereits im Festival 2018 aktiv mit Veranstaltungen beteiligt. Die Geschäfts- führung steht in Gesprächen mit weiteren Städten in Vorarlberg, um das Bodenseefestival Beteiligungsbericht 2017 33 IV. Bodenseefestival GmbH noch stärker auf der österreichischen Seeseite zu verankern. Zudem wurden Gespräche mit dem Kulturamt des Landes Vorarlberg geführt, das ein mögliches Engagement für das Festi- val 2019 in Aussicht gestellt hat. Die positive Entwicklung, die im Jahr 2017 in Österreich an- gestoßen wurde, soll im darauffolgenden Jahr in der Schweiz weitergeführt werden. Für eine verstärkte Zusammenarbeit mit seeumspannenden Initiativen wie der IBK (Internati- onale Bodensee Konferenz) wurden erste Gespräche geführt. Wirtschaftliche Situation Die wirtschaftliche Lage der Bodenseefestival GmbH kann als gesund bezeichnet werden. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 weist einen Bilanzgewinn von 15.581,16 € (Vj. -2.081,56 €) aus. Die Umsatzerlöse (Kartenverkäufe, Kostenerstattungen, Mitschnitthonorare und Werbeein- nahmen) beliefen sich 2017 auf rund 133.400 € (Vj. 122.000 €). Die für das Internationale Bodenseefestival gewährten Zuschüsse und sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich 2017 auf rund 413.000 € (Vj. 432.000 €). Der Bilanzgewinn resultiert aus hohen Einnahmen aufgrund sehr erfolgreicher Veranstaltungen, die Künstlerhonorare fielen im Vergleich zu den veranschlagten Kosten niedriger aus. Die Programmausgaben (Teil des Materialaufwands) betrugen im Berichtsjahr rd. 283.200 € (Vj. 344.000 €), für Werbung wurden rund 115.000 € (Vj. 123.000 €) ausgegeben. Der Perso- nalaufwand für die zwei Geschäftsführer in Teilzeit, eine Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle, Praktikanten und verschiedene Aushilfen, belief sich in 2017 einschließlich der sozialen Ab- gaben auf rd. 75.500 € (Vj. rd. 57.200 €). Dieser Unterschied ist damit zu begründen, dass im Jahr 2016 die zweite Geschäftsführerstelle für drei Monate unbesetzt war und ab dem 1. Januar 2017 Frau Ess mit einem Umfang von 70 % beschäftigt wurde. Die Personalkosten der Bodenseefestival GmbH sind deutlich unter den Ausgaben vergleichbarer Festivalorgani- sationen. 11. Prognose Im Jahr 2018 widmet sich das Bodenseefestival dem Gastland Russland. Zwischen 5. und 27. Mai präsentiert das Festival 60 Veranstaltungen mit russischen Künstlern sowie russi- sche Musik, Theater und Literatur. Zwei Artists in Residence prägen das Programm: Der ge- feierte Gewinner des Tschaikowsky-Wettbewerbs 2015, der 29-jährige Pianist Dmitry Mas- leev, ist bei neun Konzerten rund um den See zu erleben. Zudem erobert Komponist, Kurator und DJ Gabriel Prokofiev, Enkel des russischen Komponisten Sergej Prokofjew, neue Orte für klassische und zeitgenössische Musik. Das Bodenseefestival präsentiert mit seinen „Non- classical Club Nights" neue Veranstaltungsformate in Spielstätten, die auch für ein jüngeres Publikum attraktiv sind. Im Jahr 2019 werden die Benelux-Staaten im Mittelpunkt des 31. Bodenseefestivals stehen. 12. Risikobericht Risiken bestehen für die Gesellschaft darin, dass Zuschusszahlungen zukünftig einge- schränkt werden könnten. Die Gesellschaft ist auf Zuschusszahlungen der Gesellschafter und des Landes Baden-Württemberg angewiesen. Die eigenen Einnahmen decken die Kos- ten der Gesellschaft nicht. Beteiligungsbericht 2017 34 IV. Bodenseefestival GmbH 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden vom HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH nach Prüfungsstandard IDW PS 450 geprüft und erhielt einen uneingeschränkten Betätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung gem. § 53 HGrG. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. § 17 Abs. 1 des Gesellschaftervertrags schreibt die Prüfung für große Ka- pitalgesellschaften sowie die Erstellung des Lageberichts vor. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde vom Aufsichtsrat am 2. Mai 2018 zustim- mend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 5. Juli 2018 wurde der Jahresabschluss 2017 fest- gestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Ent- lastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 17.662,72 € mit dem Bi- lanzverlust aus 2016 zu verrechnen. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 15.581,16 € wird auf neuen Rechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde der Wirtschaftsprüfer HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Wirtschafts- prüfer Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.350 € 3.300 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -3.860 -3.702 28.170 -14.277 17.663 -20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 35 IV. Bodenseefestival GmbH 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 4,17 % 4,61 % 3,26 % 2,33 % 1,54 % Finanzlage Eigenkapitalquote 94,79 % 87,72 % 94,43 % 90,20 % 87,75 % Fremdkapitalquote 5,21 % 12,28 % 5,57 % 9,80 % 12,25 % Anlagendeckung I 2.272,56 % 1.903,28 % 2.898,46 % 3.863,94 % 5.692,59 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -2,07 % -2,03 % 13,37 % -7,46 % 8,45 % Gesamtkapitalrentabilität -1,96 % -1,78 % 12,62 % -6,73 % 7,42 % Kostendeckung 31,86 % 29,83 % 19,88 % 21,45 % 25,24 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 1,83 % 9,46 % 2,64 % 6,86 % 6,12 % Kurzfristige Liquidität (Liquidität 1. Grades) 4.330,06 % 830,63 % 3.448,80 % 1.374,91 % 1.560,85 % Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 1 1 1 1 1 Personalaufwandsquote 5,74 % 5,73 % 12,37 % 10,34 % 13,82 % Leistungskennzahlen Veranstaltungen 85 80 85 85 80 Veranstaltungsorte 31 31 27 27 19 Besucher 19.544 22.353 20.773 18.747 22.487 Auslastung 79,0 % 76,0 % 76,0 % 80,0 % 76,0 % Beteiligungsbericht 2017 36 IV. Bodenseefestival GmbH 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensge- genstände 8,2 8,5 6,6 4,7 3,7 II. Sachanlagen 0,0 1,1 0,7 0,3 0,0 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 8,2 9,6 7,3 5,0 3,7 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 8,8 9,4 7,7 6,1 4,8 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 30,0 32,9 11,2 5,4 5,6 III. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 148,6 154,9 192,9 190,1 222,8 187,4 197,2 211,7 201,6 233,2 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,9 1,3 4,2 5,6 1,2 Bilanzsumme 196,5 208,1 223,2 212,1 238,1 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital 3 I. Kapitaleinlagen ./. Nennbetrag eig. Anteile 197,6 -78,0 197,6 -78,0 197,6 -78,0 197,6 -83,2 197,6 -88,4 119,6 119,6 119,6 114,4 109,2 II. Rücklagen 79,0 79,0 79,0 79,0 84,2 III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust -12,3 -16,0 12,2 -2,1 15,6 186,3 182,6 210,8 191,3 208,9 B. Rückstellungen 6,8 6,9 6,8 7,0 9,7 D. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 1,6 4,1 2,8 7,8 13,1 II. Verbindl. ggü. Gesellschaf- tern 0,0 0,0 1,5 0,0 0,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 1,9 14,6 1,3 6,1 1,2 3,4 18,7 5,6 13,8 14,3 B. Rückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 5,2 Bilanzsumme 196,5 208,1 223,2 212,1 238,1 Beteiligungsbericht 2017 37 IV. Bodenseefestival GmbH 16. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 289,8 302,5 106,6 121,8 133,4 2. Sonstige betriebliche Erträge 615,8 708,0 457,8 431,8 412,7 3. Gesamtleistung 905,6 1.010,5 564,5 553,7 546,1 4. Materialaufwand 811,9 907,7 423,9 466,5 398,2 5. Personalaufwand 52,0 57,9 69,8 57,2 75,5 6. Abschreibungen 2,7 2,2 2,3 2,3 1,3 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 43,2 46,5 40,3 41,9 53,5 8. Gesamtauf wand 909,8 1.014,3 536,4 567,9 528,4 9. Betriebsergebnis -4,2 -3,8 28,1 -14,3 17,7 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzer gebnis 0,3 0,1 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit -3,9 -3,7 28,2 -14,3 17,7 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -3,9 -3,7 28,2 -14,3 17,7 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital 2013 2014 2015 2016 2017 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Beteiligungsbericht 2017 38 IV. Bodenseefestival GmbH 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 39 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Kontakt: Kornblumenstraße 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 30. September 2001 (Rechtsvorgänger BOB GmbH) Eintragung Handelsregister: 4. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 5. Februar 2002, Fassung vom 23. September 2004 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Oktober – 30. September Rechtsform: Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr, insbesondere Schienenpersonennahverkehr. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am eingetragenen Haftkapital der Gesellschaft von 1.278.400 € sind folgende Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 351.560 € 27,50 % Stadt Ravensburg 319.600 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 255.680 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 223.720 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 127.840 € 10,00 % 1.278.400 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird von der BOB Verwaltungs-GmbH, Friedrichshafen wahrgenom- men. Die Gesellschaft wird durch Herrn Dipl.-Ing. Norbert Schültke vertreten. Der Geschäfts- führer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Mitglieder Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Harald Sievers Landrat Landkreis Ravensburg Beteiligungsbericht 2017 40 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Alexander-Florian Bürkle TWF Dr. Andreas Thiel-Böhm TWS Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren 5. Öffentlicher Zweck Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (Rechtsvorgängerin: Bodensee-Ober- schwaben-Bahn GmbH) betreibt seit 1993 Schienenpersonennahverkehr zwischen Friedrichs- hafen Stadt und Ravensburg. Ab 1997 hat sie ihr Bedienungsgebiet im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen Hafen erweitert und sich damit als fester Bestandteil des öf- fentlichen Personennahverkehrs in der Region Bodensee-Oberschwaben etabliert. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbundgesellschaft mbH, Ravensburg (1.600 €, Anteil: 3,19 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an BOB: ⇒ 32.605 € Zuschuss Umwelt-Abo ⇒ 91.706 € Erstattung Schülermonatskarten Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden Gewinnanteile den Darlehenskonten der Kommanditisten gutgeschrieben, falls nicht die Gesellschafterversammlung vor oder bei Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, Teile des Gewinns den Rücklagenkonten zu- zuschreiben. 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für BOB übernommen. § 12 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag: Gesellschafter sind zum Verlustausgleich entsprechend dem Verhältnis ihrer Anteile verpflichtet. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2016 (bis 6. März 2026) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2016/2017 Das Geschäftsjahr 2016/2017 verlief für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn erneut erfolg- reich. Eine besondere Erschwernis stellten jedoch mehrere Streckensperrungen im Frühjahr dar, die auf Weichenbauarbeiten in Friedrichshafen zurückgingen. Mit der Durchführung des Schie- nenersatzverkehrs wurde die DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) beauftragt. Gemäß Vertrag zahlt das Land bei Schienenersatzverkehr nur einen Bruchteil der Abgeltung für den planmäßigen Schienenverkehr. Der BOB sind daher für den Schienenersatzverkehr operative Verluste erwachsen. Auch in der Fahrgastnachfrage haben die Betriebserschwernisse Spuren hinterlassen: Erst- mals seit Jahren ist bei der durchschnittlichen Nachfrage an Werktagen ein leichter Rückgang auf weiterhin hohem Niveau zu verzeichnen. Im Durchschnitt sind werktäglich 5.140 Fahrgäste mit der BOB unterwegs (Vj. 5.193). Beteiligungsbericht 2017 41 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Betriebswirtschaftlich betrachtet übersteigt das Ergebnis des Geschäftsjahres die Erwartungen deutlich. Der Planansatz wurde um ca. 145 T€ übertroffen. Die Erlöse bleiben gegenüber der Planung leicht zurück. Dafür bleibt auch der Aufwand für Infrastrukturnutzung aufgrund der Streckensperren und für Material- und Leistungseinkauf unter dem geplanten Budget. Auch die Abschreibungen liegen etwa 50 T€ unter Planansatz, da es erneut zu Verzögerungen bei der Projektumsetzung insbesondere des „bodo e-Ticket“ gekommen ist. Die für die Betriebsdurchführung erforderlichen Dienstleistungen werden weiterhin von den be- treffenden Vertragspartnern erbracht. Die BOB-KG wurde im Mai 2016 vom Eisenbahnbun- desamt (EBA) auditiert. Entsprechend dem Sicherheits-Managementsystem (SMS) wurden die beiden Partner RAB und Hohenzollerische Landesbahn AG (HzL) auditiert. Die Gesellschaft hat ihr Fahrplanangebot im Fahrplanjahr 2016/2017 unverändert beibehalten. Das Fahrleistungsvolumen betrug im Geschäftsjahr rund 526.000 km (Vorjahr 523.000 km). Die Gesellschaft konnte trotz einiger Störungen an der Infrastruktur (Steuerung der Bahnüber- gangssicherung, Weichenstörungen, etc.) ihr hohes Pünktlichkeitsniveau mit 96,4 % halten. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beläuft sich im Geschäftsjahr 2016/2017 auf 561 T€ (Vj. 768 T€). Die Umsatzerlöse sanken um 196 T€. Die Vermögens- und Finanz- lage war im Geschäftsjahr 2016/2017 weiterhin konstant. Es standen jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, was schon durch den Bestand an Bankguthaben zum 30. Sep- tember 2017 in Höhe von rd. 1.170 T€ wie auch der Ausleihung von 4.800 T€ bei den Forde- rungen gegenüber Gesellschaftern dokumentiert wird. 11. Prognose Nicht nur durch die Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg den Verkehr in den kom- menden Jahren unter Status-quo-Bedingungen bis zur Elektrifizierung der Südbahn fortzufüh- ren, besteht nun für die Gesellschaft eine mehrjährige Planungssicherheit. Dies auch deshalb, weil die Zuschussgeberverträge mit den Gebietskörperschaften des nördlichen mittleren Schussentales bzw. der Stadt Friedrichshafen ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt verlängert werden. Durch die Betrauung der Gesellschaft mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist eine rechtlich einwandfreie Grundlage geschaffen worden, damit die Zuschüsse der Kommunen fließen können. Nachdem der Wagenpark technisch auf den aktuellsten Stand gebracht wurde, ist die Gesellschaft auch hier bestens aufgestellt. Unter diesen Rahmenbedingungen wird im Geschäftsjahr 2017/2018 erneut mit einem Gewinn in einer Größenordnung von knapp 550 T€ gerechnet; auch in den Folgejahren werden vorerst positive Unternehmensergebnisse erwartet. Das Geschäftsjahr 2019/2020 schließt voraus- sichtlich ausgeglichen ab, bevor in den Folgejahren wieder negative Ergebnisse erwartet wer- den. Die prognostizierten Jahresfehlbeträge von ca. 728 T€ bzw. 420 T€ sind dabei auf Schie- nenersatzverkehr aufgrund der Elektrifizierungsarbeiten und die ab 2019 fälligen Hauptuntersuchungen an den Triebwagen zurückzuführen. Nachdem absehbar ist, dass die Elektrifizierung der Südbahn Ulm – Lindau, auf der auch BOB verkehrt, mit großer Wahrscheinlichkeit bis 2021 fertiggestellt sein wird, stellt sich die Frage, wie die BOB auch künftig noch Verkehrsangebote produzieren kann. Der Beirat hat die Ge- schäftsführung deshalb beauftragt, Szenarien für einen Fortbestand der BOB zu entwickeln. Klar ist schon jetzt, dass mit dem bisherigen Fuhrpark (9 vorhandene Dieseltriebwagen) künf- tig kein Betrieb auf der dann elektrifizierten Südbahn mehr möglich sein wird. Es wird in die- sem Zusammenhang geprüft, inwieweit das bewährte Modell der Managementgesellschaft, die für den operativen Betrieb auf unabhängige externe Dienstleister zurückgreift, weiterhin aufrechterhalten werden kann. Beteiligungsbericht 2017 42 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 12. Risikobericht Die Gesellschaft unterliegt Chancen und Risiken, mit denen jedes unternehmerische Handeln verbunden ist. Zur Beherrschung und Kontrolle der Risiken hat die TWF im Rahmen ihrer Auf- gabenstellung als kaufmännische und verkehrswirtschaftliche Betriebsführerin der BOB KG ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Es finden halbjährlich Risikoinventuren statt. Ge- mäß dem letzten Risikobericht mit Stand August 2017 besteht bei der Gesellschaft kein A-Ri- siko. Hinsichtlich der Erlöse ist das Risiko durch die Zusage des Landes, den Verkehr bis zur Auf- nahme des elektrischen Betriebs auf der Südbahn unverändert zu bestellen, minimiert. Ein geringes Risiko besteht in massiven Fahrgastverlusten und damit einhergehend sinkenden Verbunderlösen aufgrund von langanhaltenden Schienenersatzverkehren in den nächsten Jahren. Die Schienenersatzverkehre werden aufgrund von Streckensperrungen im Zuge von Baumaßnahmen (Elektrifizierung) nötig. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 30. September 2017 wurden von der Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft der Rödl & Partner GmbH aus Nürnberg geprüft und erhielten ei- nen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist grundsätzlich eine kleine Gesellschaft i.S.d. § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresab- schluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prü- fen zu lassen. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Ab- schlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG und nach dem Prüfungsstandard IDW PS 450. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2016/2017 wurde vom Beirat der BOB Verwaltungs- GmbH am 21. Februar 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterver- sammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 21. Februar 2018 wurde der Jahresabschluss 2016/2017 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 427.176,69 € der Rücklage zuzu- führen. 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Abschluss- prüfer Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Kosten Ab- schluss- prüfung 5.000 € 5.000 € 5.000 € 4.000 € 4.000 € Beteiligungsbericht 2017 43 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 57.953 -288.689 46.751 651.032 427.177 -400.000 -200.000 0 200.000 400.000 600.000 800.000 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 44 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 70,05 % 70,72 % 67,75 % 58,65 % 78,15 % Finanzlage Eigenkapitalquote 48,89 % 51,73 % 54,83 % 57,84 % 57,26 % Fremdkapitalquote 51,11 % 48,27 % 45,17 % 42,16 % 42,74 % Anlagendeckung I 69,79 % 73,14 % 80,93 % 98,63 % 73,27 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 0,90 % -4,68 % 0,75 % 9,47 % 5,85 % Gesamtkapitalrentabilität 1,29 % -1,33 % 1,50 % 6,46 % 4,21 % Kostendeckung 98,94 % 90,72 % 100,73 % 109,52 % 108,64 % Zinslastquote 193,56 % -45,07 % 263,27 % 17,83 % 25,53 % Liquidität Effektivverschuldung 139,60 % 149,18 % 128,78 % 87,79 % 165,66 % Kurzfristige Liquidität 1,06 1,18 1,62 0,26 0,46 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Personalaufwandsquote 0,25 % 0,24 % 0,23 % 0,24 % 0,20 % Leistungskennzahlen Pünktlichkeitsquote 97,30 % 96,80 % 95,90 % 96,80 % 96,40 % Fahrgäste/Werktag 5.037 5.113 5.142 5.193 5.140 Fahrleistungsvolumen in km 520.000 532.000 528.000 523.000 526.000 Beteiligungsbericht 2017 45 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 16. Bilanz Aktiva 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17* T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensge- genstände 59,8 39,3 24,1 14,1 11,4 II. Sachanlagen 9.199,3 8.400,3 7.660,9 6.951,5 6.449,3 III. Finanzanlagen 1,6 1,6 1,6 1,6 3.501,6 9.260,7 8.441,2 7.686,6 6.967,2 9.962,3 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 630,5 561,0 446,9 4.379,6 1.601,5 II. Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpa- piere 3.320,5 2.925,4 3.204,7 521,1 1.170,3 3.951,0 3.486,4 3.651,5 4.900,7 2.771,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,6 8,7 8,0 12,3 14,2 Bilanzsumme 13.220,3 11.936,3 11.346,2 11.880,3 12.748,3 Passiva 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 1.278,4 1.278,4 1.278,4 1.278,4 1.278,4 II. Rücklagen 5.126,4 5.184,4 4.895,7 4.942,4 5.593,5 III. Jahresüberschuss/-fehlbe- trag 58,0 -288,7 46,8 651,0 427,2 6.462,8 6.174,1 6.220,8 6.871,9 7.299,1 B. Sonderposten für Investitions- zuschüsse 5,4 0,0 0,0 0,0 0,0 C. Rückstellungen 1.229,3 554,0 415,8 698,9 851,9 D. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 3.324,8 3.149,6 2.974,4 2.799,2 2.624,0 II. Verb. aus Lief. u. Leistung 1.494.2 1.556,6 1.201,0 926,2 1.041,8 III. Verb. ggü. Gesellschaftern 89,3 85,3 335,5 343,7 339,0 IV. Verb. ggü. Gesellschaftern 317,4 327,6 111,8 95,3 93,1 V. Sonstige Verbindlichkeiten 290,0 81,9 79,7 137,9 493,8 5.515,6 5.201,1 4.702,4 4.302,3 4.591,7 E. Rechnungsabgrenzungspos- ten 7,2 7,2 7,2 7,2 5,6 Bilanzsumme 13.220,3 11.936,3 11.346,2 11.880,3 12.748,3 *Die Darstellung wurde an den geänderten Ausweis nach BilRUG angepasst Beteiligungsbericht 2017 46 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 7.628,0 7.970,3 8.114,6 8.291,3 8.232,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 319,0 718,9 190,8 196,6 37,4 3. Gesamtleistung 7.947,0 8.689,2 8.305,4 8.487,9 8.270,0 4. Materialaufwand 6.159,0 7.229,4 6.582,8 6.093,5 6.180,4 5. Personalaufwand 18,8 19,2 19,0 19,7 16,1 6. Abschreibungen 718,8 882,5 754,6 723,6 713,7 7. Sonstige betriebl. Aufwendungen 812,9 654,2 699,4 733,5 667,3 8. Gesamtaufwand 7.709,5 8.785,3 8.055,8 7.570,2 7.577,5 9. Betriebsergebnis 237,5 -96,1 249,5 917,7 692,5 10. Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 5,0 5,1 1,7 0,3 18,9 10a Aufwendungen für Verlustausgleich 23,9 27,1 32,5 34,4 40,9 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 112,2 130,1 123,1 116,1 109,0 12. Finanzergebnis -131,1 -152,1 -153,9 -150,2 -131,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 106,4 -248,2 95,6 767,5 561,5 14. Außerordentl. Erträge/ Aufwendun- gen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Er- trag 48,0 21,4 28,0 95,0 115,4 16. Sonstige Steuern 0,4 19,1 20,9 21,5 18,8 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 58,0 -288,7 46,8 651,6 427,2 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Beteiligungsbericht 2017 47 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000 8.000.000 9.000.000 10.000.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Beteiligungsbericht 2017 48 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Beteiligungsbericht 2017 49 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH Kontakt: Kornblumenstr. 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 12. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 7. Januar 2002 Gesellschaftsvertrag: 23. September 2004 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Oktober - 30. September Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesell- schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Ge- sellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital des Unternehmens von 30.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 8.250,00 € 27,50 % Stadt Ravensburg 7.500,00 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 6.000,00 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 5.250,00 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 3.000,00 € 10,00 % 30.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Norbert Schültke Diplom-Ingenieur Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Beteiligungsbericht 2017 50 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Mitglieder Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Harald Sievers Landrat Landkreis Ravensburg Alexander-Florian Bürkle TWF Dr. Andreas Thiel-Böhm TWS Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren Beirat: Vorsitzender Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg stv. Vorsitzender Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Friedrichshafen Vertreter Bodenseekreis Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Irmtraud Schuster Dezernentin Bodenseekreis 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Gesamtbezüge des Beirats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht in der Beteiligung als persönlich haftende und ge- schäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. Weitere Beteiligungen können erworben und verwaltet werden. Eine eigene unternehmeri- sche Geschäftstätigkeit entfaltet die Gesellschaft bislang nicht. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Die Gesellschaft ist an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG als Vollhafterin (Komplementärin) beteiligt. Sie hat in dieser Eigenschaft keine Einlage erbracht und hält kei- nen Kapitalanteil. 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2017 51 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Da Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesell- schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Ge- sellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG ist, fallen in der Ge- sellschaft nur wenige Geschäftsvorfälle an. Es gibt gegenwärtig keine Überlegungen, wonach die Gesellschaft eine eigene operative Geschäftstätigkeit entwickeln wird. Die GmbH hat keinen Kapitalanteil an der KG übernommen. Der Komplementärin werden sämtliche Auslagen erstattet, die ihr bei der Geschäftsführung und Vertretung der KG entstehen. Dar- über hinaus erhält sie eine Vorabvergütung (Haftungsentschädigung) in Höhe von 6 % des eingezahlten Stammkapitals nach dem Stand zu Beginn des Geschäftsjahres. 11. Prognose Für die Zukunft wird eine weitgehende Deckung des Eigenaufwandes durch die Vorabvergü- tung (Haftungsentschädigung) erwartet. 12. Risikobericht Für die anstehenden Geschäftsjahre sind Risiken aus der Übernahme der persönlichen Haf- tung bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG derzeit nicht zu erwarten. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 30. September 2017 wurden von der Kanzlei Rödl & Partner GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und somit nicht ge- mäß § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung aller Grundsätze, die für die Pflichtprüfung gelten. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 des Ge- sellschaftsvertrages gemäß § 53 HGrG erweitert Auf der Gesellschafterversammlung am 21. Februar 2018 wurde der Jahresabschluss 2016/2017 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlas- tung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 453,68 € auf die neue Jah- resrechnung vorzutragen. 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Abschluss- prüfer Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Rödl & Part- ner GmbH, Nürnberg Kosten Abschluss- prüfung 1.000 € 1.000 € 1.000 € 1.300 € 1.300 € Beteiligungsbericht 2017 52 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 15. Kennzahlen Kennzahlen 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Finanzkennzahlen Finanzlage Eigenkapitalquote 92,24 % 93,94 % 94,13 % 92,85 % 94,52 % Fremdkapitalquote 7,76 % 6,06 % 5,87 % 7,15 % 5,48 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 1,93 % 0,20 % -0,33 % -1,95 % 1,63 % Gesamtkapitalrentabilität 1,78 % 0,18 % -0,31 % -1,81 % 1,54 % Kostendeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 2,81 % 1,03 % 0,81 % 0,70 % 0,38 % Kurzfristige Liquidität 12,86 15,28 15,78 12,95 16,91 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 0 0 0 0 0 Personalaufwandsquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 540 55 -91 -534 454 -600 -400 -200 0 200 400 600 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 53 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 16. Bilanz Aktiva 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufverm ögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 0,0 2,1 2,1 2,1 2,1 II. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 30,2 27,6 27,4 27,3 27,3 30,2 29,7 29,6 29,4 29,4 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 30,3 29,8 29,6 29,5 29,4 Passiva 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 II. Rücklagen -2,6 -2,1 -2,0 -2,1 -2,6 III. Jahresüberschuss/-fehlbe- trag 0,5 0,1 -0,1 -0,5 0,5 27,9 28,0 27,9 27,4 27,8 B. Rückstellunge n 1,5 1,5 1,5 1,9 1,5 C. Verbindlichkeiten 0,8 0,3 0,2 0,2 0,1 Bilanzsumme 30,3 29,8 29,6 29,5 29,4 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Beteiligungsbericht 2017 54 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 2,2 1,8 1,8 2,1 2,5 3. Gesamtleistung 2,2 1,8 1,8 2,1 2,5 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,7 1,8 1,9 2,6 2,0 8. Gesamtaufwand 1,7 1,8 1,9 2,6 2,0 9. Betriebsergebnis 0,5 0,0 -0,1 -0,5 0,4 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 0,5 0,1 -0,1 -0,5 0,4 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 0,5 0,1 -0,1 -0,5 0,4 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur sonstige Erlöse sonstige Erträge sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 Beteiligungsbericht 2017 55 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft m bH (bodo) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH Kontakt: Bahnhofplatz 5, 88214 Ravensburg Tel.: 0751 / 3614141 Fax: 0751 / 3614151 E-Mail: info@bodo.de Homepage: www.bodo.de Gründungsdatum: 24. Februar 2003 Eintragung Handelsregister: 11. September 2003 Gesellschaftsvertrag: 24. Februar 2003, zuletzt geändert am 7. Dezember 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Einführung eines Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV einschließlich SPNV (Schienen-Personen-Nahverkehr) in diesen Landkreisen. Die Gesell- schaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorge- schriebenen Nahverkehrspläne Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet einschließlich der Anschlüsse an den SPNV Festlegung und Fortschreibung des Verbundtarifes und der Beförderungsbedingun- gen Rahmenplanung des Liniennetzes Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten Abschluss eines Einnahmezuscheidungsvertrags und eines Einnahmeaufteilungsver- trages, Durchführung der Einahmezuscheidung und der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unter- nehmensgegenstand unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann zur Erfül- lung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und ver- gleichbaren Einrichtungen schließen. Beteiligungsbericht 2017 56 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesellschaft von 32.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 10.700 € 21,34 % Landkreis Ravensburg 10.700 € 21,34 % DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) 12.700 € 25,32 % Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben (RBO) 3.150 € 6,28 % Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 1.600 € 3,19 % Stadtverkehr Friedrichhafen GmbH 1.850 € 3,69 % Stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH 3.400 € 6,78 % Landkreis Lindau 3.600 € 7,18 % RBA Regionalbus Augsburg GmbH 1.250 € 2,49 % Stadtverkehr Lindau GmbH 1.050 € 2,09 % Eigene Anteile 150 € 0,30 % 50.150 € 100,00 % Das Stammkapital wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. Juli 2017 und Beschluss vom 7. Dezember 2017 von 32.000 € auf 50.150 € erhöht. Neu in die Gesell- schaft sind der Landkreis Lindau, die RBA Regionalbus Augsburg GmbH und die Stadtver- kehr Lindau GmbH eingetreten. Von den bisherigen Gesellschaftern haben bis auf die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG und die Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben GmbH nicht an der Übernahme der neuen Stammeinlagen teilgenommen. Der Geschäftsanteil der RBO wird in zwei Geschäftsanteile mit einem Nennwert von 3.150 € und von 150 € geteilt. Der Ge- schäftsanteil mit einem Nennwert von 150 € wurde von der Gesellschaft entgeltlich eingezo- gen. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Löffler Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzender Harald Sievers Landrat Ravensburg Aufsichtsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzender Harald Sievers Landrat Ravensburg Mitglieder Edgar Lamm Bürgermeister Uhldingen-Mühlhofen Roland Karl Weiß Kreisrat Bodenseekreis Karl-Josef Aicher Kreisrat Bodenseekreis Bernhard Schultes Kreisrat Landkreis Ravensburg Bruno Sing Kreisrat Landkreis Ravensburg Dieter Krattenmacher Bürgermeister Kißlegg Norbert Schültke Geschäftsführer Andreas Pfingst Geschäftsführer Beteiligungsbericht 2017 57 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Dieter Unseld Leiter Geschäftsfeld Bus Silvio Matt Niederlassungsleiter Bernd Grabherr Unternehmer Philipp Reinhalter Geschäftsführer (seit 26.09.2017) Dr. Andreas Thiel-Böhm Geschäftsführer Christian Nicke Prokurist (seit 26.09.2017) Markus Möller Beamter (bis 14.02.2017) Peter Dittus Referent (seit 15.02.2017) Elmar Stegmann Landrat Landkreis Lindau (seit 26.09.2017) Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister Lindau (seit 26.09.2017) Dr. Josef Zeiselmair Geschäftsführer Thomas Gläßer Geschäftsführer (seit 20.09.2017) 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 1.740 € 1.680 € 1.800 € 1.440 € 1.920 € 5. Öffentlicher Zweck Durch die Einführung des Tarif- und Verkehrsverbundes bodo wird der Bevölkerung der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg die Inanspruchnahme des ÖPNV-Angebotes un- ter einheitlichen Tarifbedingungen ermöglicht. Bodo trägt somit zu einer Steigerung der At- traktivität des ÖPNV in seiner Gesamtheit bei und bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV in den beiden Landkreisen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an bodo im Kalenderjahr 2017: ⇒ 277.800 € für Eigenaufwand ⇒ 746.916 € für Ausgleich verbundbedingter Belastungen ⇒ 3.154 € für Emobil/“emma“ (davon Erstattung Bundesfördermittel 70,19 %) ⇒ 1.325 € für Umsetzung Nahverkehrsplan, Barrierefreiheit ⇒ 60.690 € für Integration bodo in EBC-App, Zertifizierung EBC ⇒ 1.620 € für Bürgerbus Kressbronn ⇒ 2.700 € für Erhöhung Stammkapital ⇒ 300.000 € für Elektronisches Fahrgeldmanagement und Gästekarte Zahlungen von bodo an den Bodenseekreis im Kalenderjahr 2016: ⇒ 336.418 € Abführung nach 45a 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2017 58 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die Fahrpreise des Verbundtarifs wurden zum 1. Januar 2017 um durchschnittlich 0,8 % er- höht und tarifliche Neuerungen eingeführt: Im Rahmen der Tarifkooperation Oberschwaben wurde Bad Schussenried (Landkreis Biberach) in den Verbundtarif einbezogen. Die Echt-Bo- densee-Card (EBC) mit kostenloser Nutzung des ÖPNV wurde eingeführt. Auf den inner- städtischen Regionalbus-Linienabschnitten in Bad Waldsee, Immenstaad, Leutkirch und Wangen wurde die parallele Gültigkeit des Verbundtarifs aufgehoben. Die bisherige kontakt- behaftete bodo-Card wurde offiziell aus dem Tarifangebot herausgenommen und erhält für 2017 eine Auslaufregelung. Mit Wirkung ab 30. April wurde die kostenfreie Fahrradmitnahme auf allen Schienenstrecken eingeführt. Die ergänzenden Tarifbestimmungen für die neue eCard einschließlich der neuen Geschäfts- bedingungen traten am 12. Oktober mit Einführung der eCard in Kraft. Fahrgast- und Einnahmeentwicklung Nachdem 2016 ein Plus von 5,8 % bei den Fahrgästen erzielt wurde, gingen die Fahrgast- zahlen 2017 um 0,4 % zurück. Die Schülerzahlen sanken dabei deutlich um 656.000 (- 3,3 %), wohingegen die sonstigen Fahrgastzahlen stiegen. Die Einnahmen konnten trotz des Rückgangs der Fahrgäste um 420.000 € bzw. 1,2 % ge- steigert werden. Verbundübergreifende Zusammenarbeit Im Zuge der Tarifkooperation Oberschwaben der Verbünde bodo, naldo und DING wurde zum 1. Januar des Berichtsjahres der Bereich Bad Schussenried im südlichen Landkreis Bi- berach in den bodo-Verbund einbezogen. Das Projekt Verbunderweiterung Landkreis Lindau trat 2017 in die entscheidende Umset- zungsphase. Die verbundvertraglichen Regelungen wurden erarbeitet, die eTicketing-Ver- triebsinfrastruktur wurde in Bayern genehmigt. Verbunderweiterung Das Projekt Verbunderweiterung Landkreis Lindau wurde im Berichtsjahr weiter vorangetrie- ben. Das Tarifmodell wurde verfeinert und die damit verbundenen Erlösauswirkungen in ei- ner ergänzenden Studie bewertet. Eine wichtige kreispolitische Entscheidung konnte der Landkreis Lindau zum Ende des Berichtsjahres in Form einer Zustimmung des Wirtschafts- und Regionalentwicklungsausschusses erwirken. Für die Erweiterung des bodo-Tarifs nach Memmingen lag zum Ende des Berichtsjahres der Endbericht des beratenden Unternehmens Münchner Verkehrsverbund (MVV) vor. Für die Erweiterung des bodo-Tarifs nach Bad Schussenried wurden im Berichtsjahr die er- forderlichen Vorbereitungen getroffen und umgesetzt. Das Projekt Verbunderweiterung Memmingen konnten noch nicht umgesetzt werden. Dies wird 2019 angestrebt. Fahrplandatenmanagement Für das nächstfolgende Fahrplanjahr (2018) wurden im Berichtsjahr das Schienenfahrplan- heft in einer Auflage von 20.000 (Vj. 15.000) Stück und Omnibus-Minifahrpläne in einer Ge- samtauflage von 593.000 Stück (Vj. 429.000) produziert. Der deutliche Anstieg resultiert zum einen aus einem unterjährigen Fahrplanwechsel auf einigen Regionalbuslinien, zum anderen aus der Integration von 22 Schienenstrecken und Omnibuslinien des Landkreises Lindau im Zuge der Verbunderweiterung. Flexible Bedienformen „emma“ Im April 2017 wurde der seit Herbst 2015 existierende Bürgerbus Kressbronn von Linien- auf Anrufbetrieb umgestellt und in die Buchungs- und Dispositionssoftware „Ansat“ eingebunden. Die Inanspruchnahme der im Jahr 2014 gestarteten „emma“-Verkehre (= Elektromobilität mit Anschluss) in den Gemeinden Eriskirch, Deggenhausertal und Meckenbeuren verlief mit Beteiligungsbericht 2017 59 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 6.011 Fahrgästen (Vj. 5.813) weiterhin positiv). Einschließlich dem Bürgerbus Kressbronn wurden 6.525 Fahrgäste befördert. Die im Vorjahr eingeführte Software „Ansat“ wurde weiter optimiert. Projekt Echt-Bodensee-Card Die Einführung der EBC erfolgte planmäßig zum 1. Januar 2017. Die teilnehmenden Ge- meinden waren Bodman-Ludwigshafen, Eriskirch, Langenargen und Sipplingen, deren Über- nachtungsgäste von der EBC profitieren. Eine begleitende Marktforschung, deren Ergebnis im September vorlag, zeigte einen hohen Bekanntheits- und Nutzungsgrad. Als zusätzliche Maßnahme wurde im Berichtsjahr in Zusammenarbeit mit der DB Zugbus RAB GmbH eine neue Omnibuslinie „EchtBodenseeBus“ im Stundentakt zwischen Langenargen und Bodman eingeführt, die während der Sommerferien die SeeLinie entlastet und sowohl EBC-Inhabern wie auch zahlenden Fahrgästen umsteigefreie und komfortabel Verbindungen zu den Attrak- tivitäten entlang des Nordufers ermöglichte. Mit über 700 Fahrgästen an Spitzentagen er- zielte diese Linie einen beachtlichen Anfangserfolg. Das erste Jahr der EBC wurde überlagert von der negativen Berichterstattung. Erschwerend kam hinzu, dass der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) der Klage einer Gastgeberin stattgab, indem er die Finanzierung des 25 %-igen DBT-Anteils am 1,- € EBC-Umlagebetrag via Kurtaxe für unzulässig erklärte und darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken er- hob. Den ÖPNV-Teil des Solidarbeitrags beanstandete der VGH hingegen nicht. Die mit die- sem Urteil entstandenen Unsicherheiten haben weitere Gewinnung von Gemeinden zum Er- liegen gebracht. Im Herbst des Berichtsjahres wurde auf Arbeitsebene ein niedrigschwel- ligeres Angebotskonzept erarbeitet, das 2018 statt einer Chipkarte einen Papierfahrschein vorsieht. Projekt elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) Das ganze Berichtsjahr stand im Zeichen der Umsetzung des EFM-Projekts. Bei den Ver- kehrsunternehmen nahmen Aufbau, Inbetriebnahme und Einbau der neuen Fahrscheindru- cker viel Zeit in Anspruch. Die eTicket-Ausrüstung umfasste 60 Bahnhofsstandorte (Stelen) und 550 Omnibusse (Fahrscheindrucker und Ein-/Ausstiegsterminals). Der Start fand zwei Wochen später als geplant am 2. Januar 2018 statt. Das zentrale Kundenverwaltungsprogramm TicketOffice wurde installiert und in die IT-Infra- struktur sowie in das interoperable eTicket-Netzwerk Deutschland (ION-Netzwerk) eingebun- den. Bis Ende des Berichtsjahres hatten bereits 3.500 Kunden eine eCard beim Verbund be- stellt. Der Testbetrieb („friendly-user test“) begann am 23. Oktober mit 40 ausgewählten Personen. Im Zeitraum Herbst 2016 bis Dezember 2017 erfolgte eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfD) in Stuttgart. Im Som- mer wurde ein umfängliches Datenschutz- und Datensicherheitskonzept vorgelegt. Am 20. Dezember 2017 kam die Bestätigung, dass es keine grundsätzlichen Einwände bei der Durchführung des EFM-Projekts gibt. Diese Tatsache wurde im Datenschutz-Tätigkeitsbe- richt 2016/2017 des LfD (Landesdrucksache Nr. 16/3920) positiv gewürdigt. Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb Das ganze Berichtsjahr hindurch erfolgte eine intensive Marketing- und Öffentlichkeitsarbeit. Mit differenzierten Marketingaktivitäten wurden Neuerungen wie ein unterjähriger Fahrplan- wechsel, die Rücknahme der alten bodo-Card, die Einführung der eCard und die Verbunder- weiterung Lindau offensiv kommuniziert. Im Oktober wurden das neue Portal „bodo-e- card.de“ und im Dezember das neue Serviceportal freigeschaltet. Bei den Zugriffen auf www.bodo.de gab es im Berichtsjahr mit 542.000 Zugriffen (Vj. 337.000) eine positive Trendwende gegenüber dem signifikanten Rückgang im Vorjahr. Die Fahrplan App verlor mit insgesamt 18,0 Mio. (Vj. 19,5 Mio.) gerechneten Fahrten etwas an Nachfrage, der Anteil der mobilen Endgeräte liegt bei 89 % (Vj. 91 %). Die mobile Website Beteiligungsbericht 2017 60 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) des Verkehrsverbundes www.m.bodo.de erreichte im Berichtsjahr 270.000 (Vj. 285.000) Zu- griffe. Im Berichtsjahr fand zum ersten Mal ein gemeinsamer Aktionstag der Verbünde bodo, DING und naldo statt, an dem zwischen Bodensee, Donau und Alb mehrere Sonderzüge und ein Sondertarif geboten wurden. Veranstaltungsschwerpunkt war Münsingen im Biosphärenpark Schwäbische Alb mit Besucheraktivitäten und einer Podiumsdiskussion im Beisein von Ver- kehrsminister Winfried Hermann. Die Mobilitätszentralen in Aulendorf, Friedrichshafen, Isny, Kißlegg, Ravensburg und Wein- garten hatten 2017 deutlich mehr Anfragen, weil der Informationsbedarf durch die Neuerun- gen spürbar höher war als in den vergangenen Jahren. Bei den Mobilitätszentren in Fried- richshafen und Ravensburg bestand die Möglichkeit, die alten bodo-Cards zurückzugeben. Dieser Service wurde von knapp 7.000 Kunden genutzt. Verkehrsplanung und Betrieb In der Verkehrsplanung wurden die bestehenden emma-Projekte (Deggenhausertal, Eris- kirch, Meckenbeuren) betreut und neue Projekte (Bürgerbusse) in den Gemeinden Aulen- dorf, Bodnegg und Kressbronn beraten. Am Jahresanfang verstärkten sich auf der Bodenseegürtelbahn die bereits im Herbst des Vorjahres aufgetretenen Qualitätsprobleme. Besonders in den Hauptverkehrszeiten tragen massive Zugverspätungen, -ausfälle und –schwächungen auf. Die Geschäftsführung richtete im Februar eine Protestnote an das Ministerium für Verkehr BW und an die Nahverkehrsge- sellschaft BW (NVBW) mit einer ausführlichen Dokumentation der Kundenbeschwerden. In den Folgemonaten mit touristisch bedingtem höherem Fahrgast- und Fahrradaufkommen (kostenlose Fahrradmitnahme ab 30. April) eskalierten die Probleme, so dass der Landkreis Bodenseekreis und der Verbund beim Verkehrsministerium stark intervenierten und konkrete Vorschläge zur Verbesserung unterbreiteten. Im Dezember 2017 fand ein erstes Gespräch im Verkehrsministerium statt, das Ende Januar 2018 seine Fortführung fand und in dem das Land ein Gesamtkonzept mit weitreichenden Verbesserungen auf der Bodenseegürtelbahn vorstelle. Aus Sicht des Landkreises und des Verbundes haben die gemeinsamen Bemühun- gen zum Erfolg geführt. 11. Prognose Im Gelegenheitsverkehr und Berufsverkehr legte der Verbund deutlich an Fährgästen zu. Zu- sammen mit dem demografisch bedingtem Rückgang im Schülerverkehr reichte es aber ge- rade noch dazu, die Fahrgastzahl annähernd beizubehalten. Die Einnahmeentwicklung zeigte sich 2017 angesichts stagnierender Fahrgastzahlen und einer niedrigen Tarifanpas- sung wenig dynamisch. Mit der Modernisierung der Vertriebstechnik, der Vergrößerung des Tarifgebiets und der Ein- führung einer touristischen Gästekarte hat der Verkehrsverbund 2017 einen großen Schritt gemacht in Richtung digitaler und intelligenter Mobilität. Der eingeschlagene Weg soll weiter konsequent begangen werden, um die ÖPNV-Nachfrage zu sichern und wenn möglich zu steigern. Der ÖPN kann mit einem Mix aus gutem Bedienungsangebot, attraktiven Fahr- scheinangeboten, zeitnahen Informationen und verlässlicher Qualität einen nachhaltigen Bei- trag für die Mobilitätsversorgung der Region leisten. Die teilweise Überlastung der Verkehrs- infrastruktur, daraus resultierende Umweltbelastungen und der gesellschaftliche und technologische Wandel bilden die Rahmenbedingungen, die es bei der Fortentwicklung des ÖPNV zu berücksichtigen gilt. Beteiligungsbericht 2017 61 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 12. Risikobericht Eine Risikomanagement-Dokumentation im eigentlichen Sinne liegt bei bodo nicht vor. Der Verkehrsverbund setzt jedoch zur Risikofrüherkennung die Planungsrechnung und die Plan- Ist-Kontrolle ein, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von Eversheim Stuible Treuberater GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Betätigungs-ver- merk. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB und unterliegt daher nicht der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags, wonach der Jahresabschluss nach den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften sowie ein Lagebericht aufzustellen und zu prüfen sind. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Ab- schlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde vom Aufsichtsrat am 23. April 2018 zu- stimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfas- sung empfohlen. In der Gesellschafterversammlung am 23. April 2018 wurde der Jahresabschluss 2016 fest- gestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 41.155,57 € mit der vorhandenen Gewinn- rücklagen auszugleichen-. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der Wirtschaftsprüfer Eversheim Stuible bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Kosten Abschluss- prüfer 4.800 € 6.770 € 5.300 € 7.300 € 7.780 € Beteiligungsbericht 2017 62 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 7,70 % 4,91 % 3,67 % 2,93 % 3,44 % Finanzlage Eigenkapitalquote 8,90 % 10,39 % 7,76 % 11,25 % 8,20 % Fremdkapitalquote 91,10 % 89,61 % 92,24 % 88,75 % 91,80 % Anlagendeckung I 115,53 % 211,53 % 211,32 % 384,18 % 238,12 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -98,04 % 44,91 % 8,80 % 28,12 % -20,08 % Gesamtkapitalrentabilität -8,72 % 4,69 % 0,68 % 3,16 % -1,64 % Kostendeckung 0,30 % 0,05 % 0,18 % 9,47 % 3,81 % Zinslastquote 0,00 % 0,56 % 0,04 % 0,00 % -0,17 % Liquidität Effektivverschuldung 94,23 % 90,78 % 92,55 % 88,90 % 91,15 % Kurzfristige Liquidität 0,83 0,90 1,00 1,09 0,90 -80.773 67.172 14.432 64.165 -41.156 -100.000 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 63 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 5 5 5 7 7 Personalaufwandsquote 40,84 % 34,28 % 35,22 % 44,05 % 42,65 % Leistungskennzahlen Fahrgäste 33.997.000 33.282.000 33.137.000 35.004.000 33.418.000 Zugriffe www.bodo.de 554.000 566.000 574.000 337.000 542.000 Abrufe Fahrdaten in App - - 15.700.000 19.500.000 18.000.000 eCard - - - - 3.500 Handytickets - 3.900 13.400 19.000 29.300 Newsletter-Abos 800 900 979 990 1.300 Landesweite (telefonische) Fahrplanauskunft 1.285 1.357 1.684 1.263 2.026 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 25,2 28,0 29,2 15,8 30,7 II. Sachanlagen 46,1 42,6 48,4 43,6 55,4 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 71,3 70,7 77,6 59,4 86,1 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 10,9 15,0 11,0 8,2 4,1 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 174,2 231,6 133,7 46,7 432,9 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 669,6 1.121,8 1.891,8 1.913,6 1.972,6 854,6 1.368,4 2.036,5 1.968,5 2.409,6 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,09 0,6 0,3 0,4 5,8 Bilanzsumme 926,0 1.439,7 2.114,3 2.028,3 2.501,5 Beteiligungsbericht 2017 64 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 32,0 32,0 32,0 32,0 50,0 II. Gewinnrücklage 131,2 50,4 117,6 132,0 196,2 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -80,8 67,1 14,4 64,2 -41,2 82,4 149,6 164,0 228,2 205,0 B. Rückstellungen 38,3 48,0 65,7 50,3 100,1 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung und Leis- tung 173,2 249,2 115,1 80,9 213,2 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 41,5 37,1 0,0 0,2 6,7 III. Sonstige Verbindlichkeiten 590,7 955,9 1.769,6 1.668,8 1.976,5 805,3 1.242,2 1.884,6 1.749,9 2.196,4 Bilanzsumme 926,0 1.439,7 2.114,3 2.028,3 2.501,5 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 65 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 3,6 0,6 2,6 120,3 62,8 2. Sonstige betriebliche Erträge 1.117,4 1.425,7 1.423,8 1.214,4 1.542,9 3. Gesamtleistung 1.121,0 1.426,3 1.426,4 1.334,7 1.605,7 4. Materialaufwand 282,6 401,0 438,3 264,9 369,7 5. Personalaufwand 457,9 488,9 502,4 587,9 684,8 6. Abschreibungen 22,0 31,5 31,2 30,9 26,1 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 439,3 437,1 439,7 386,5 566,1 8. Gesamtaufwand 1.201,8 1.358,5 1.411,7 1.270,2 1.646.7 9. Betriebsergebnis -80,7 67,8 14,7 64,5 -41,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,5 0,0 0,003 0,002 0,2 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,4 0,006 0,0 0,1 12. Finanzergebnis 0,5 0,3 0,002 0,002 0,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit -80,3 67,4 14,7 64,5 -40,8 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,5 0,3 0,3 0,3 0,3 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -80,8 67,1 14,4 64,2 -41,2 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 66 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Beteiligungsbericht 2017 67 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Karlstraße 13, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541 378340 Fax 07541 3783418 E-Mail: info@echt-bodensee.de Homepage: www.echt-bodensee.de Gründungsdatum: 7. März 2013 Eintragung Handelsregister: 14. Mai 2013, zuletzt geändert am 21. Januar 2016 Gesellschaftsvertrag: 7. März 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Philipp 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deut- schen Bodenseeraumes nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zu- sammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unter- nehmen gleicher Art werben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg bzw. der Landkreisordnung von Bayern. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der DBT GmbH von 100.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 70.000 € 70,00 % Landkreis Lindau 21.000 € 21,00 % Landkreis Sigmaringen 5.000 € 5,00 % Stadt Stockach / Gemeinde Bodman-Ludwigshafen 4.000 € 4,00 % Gesamt 100.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Enrico Heß Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Elmar Stegmann Landrat Landkreis Lindau (alternierender Wechsel der Landräte im Jahresrhythmus) Beteiligungsbericht 2017 68 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Zusätzlich gibt es einen Fachbeirat, der jedoch kein Organ ist und eine beratende Funktion hat. Die Leitung des Fachbeirats obliegt dem Geschäftsführer Herrn Heß. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung BW bzw. der Landkreisordnung von Bayern. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deut- schen Bodenseeraums nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zusam- menhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die DBT: ⇒ 407.635 € Gesellschafterzuschuss ⇒ 533 € Kostenbeteiligung Zahlung von der DBT an den Bodenseekreis: ⇒ 12.726 € Zinsen für Darlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 1.200.000 € Gesellschafterdarlehen vom 21.12.2016 Tilgungsfreiheit endet mit Auszahlung der letzten Darlehensrate, spätestens zum 31.12.2021 Laufzeit 01.01.2017-31.12.2032 Zins 2,0 % Auszahlung am 01.01.2017 300.000 € (Umschuldung) 02.01.2017 150.000 € 31.03.2017 150.000 € 03.07.2017 100.000 € 14.12.2017 500.000 € 1.200.000 € 8. Bestellte Sicherheiten Qualifizierter Rangrücktritt mit Besserungsschein im Rahmen des Gesellschafterdarlehens Nachschusspflicht Laut Gesellschaftsvertrag sind keine Nachschüsse zu erbringen. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2016 (bis 31. Dezember 2025) Beteiligungsbericht 2017 69 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die kontinuierlich gepflegte Homepage „www.echt-bodensee.de" erfuhr auch 2017 einige in- haltliche Änderungen und Anpassungen, bevor dann 2018 ein kompletter Relaunch geplant ist. Im Bereich Social Media wurde konsequent mit Aktion und Interaktion gearbeitet, so dass die Fanbase, trotz veränderter Algorithmen bei Facebook auf über 20.000 User ausgebaut und gehalten werden konnte. Im Jahr 2017 nahm die DBT an den beiden großen Messen CMT und ITB teil und führte eine Roadshow durch große Städte wichtiger deutscher Quellmärkte durch. Seit einigen Jahren bestehen die erfolgreichen Apfelwochen, die von verschiedenen Part- nern mit vielfältigen Programmpunkten im Herbst eines jeden Jahres durchgeführt werden. Die DBT hat die Koordination der Apfelwochen übernommen. Gespräche zum Ausbau des Projektes in ein Ganzjahresangebot wurden und werden auch künftig mit der Projektgruppe und weiteren relevanten Akteuren geführt. Die DBT hat ihre Pressearbeit 2017 weiter verstärkt und entwickelt eigenständig Presseinfor- mationen, die ebenso eigenständig verteilt werden. In Kooperation mit der TMBW wurden Pressereisen im Gebiet geplant und durchgeführt. Die Einführung einer regionalen Gästekarte stellt für die Gesellschafter der DBT eine der wichtigsten touristischen Innovationen dar. Diese Gästekarte ermöglicht es den Übernach- tungsgästen, in der Region kostenlos mit Bus und Bahn zu fahren und weitere Vorteile in An- spruch zu nehmen. Die Einführung erfolgte nach einer Pilotphase wie geplant am 1. April 2017. Allerdings starte- ten weniger Gemeinden mit der EBC, als dies noch 2016 geplant war, da die Skepsis in Folge der Ablehnung des Modells durch einige Gastgeber spürbar wurde. Auch 2017 wurden Informationsveranstaltungen für Vermieter und Gemeinderäte in der Region durchgeführt, die Printmedien qualitativ weiterentwickelt und die EBC in die Onlinekommunikation aufge- nommen. Die geplanten Meetings des EBC Lenkungs- und Arbeitskreises wurden ebenso durchgeführt wie die regelmäßigen Klausurtagungen mit den Projektpartnern zur planmäßigen Umsetzung des Projektes. In Kooperation mit sonnenklar.TV hat die DBT ein eigenes Sendeformat entwickelt, in des- sen Rahmen auch Buchungen für die Region generiert werden. Die Personalkosten betrugen rund 332 T€ (Vj. 285 T€). Für das Projekt „ECHT BODENSEE CARD" sind Systemeinführungskosten von rund 364 T€ (Vj. 0 €) und außerplanmäßige Ab- schreibungen in Höhe von rund 178 T€ (Vj. 0 €) angefallen. Die sonstigen betrieblichen Auf- wendungen beliefen sich auf rund 484 T€ (Vj. 525 T€). Im Wirtschaftsjahr 2017 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 517 .837, 15 € (Vj. - 59.200,41 €) erzielt. 11. Prognose Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 sah sich die DBT mit der Insolvenz des EBC Dienst- leisters GEIOS AG konfrontiert. In diesem Zusammenhang und da die mit der digitalen Gäs- tekarte verbundene Technik derzeit auf eine zu geringe Akzeptanz bei Gastgebern führte, hat die Gesellschafterversammlung die Umstellung der EBC von einem zentralen System und Chipkarte auf ein dezentrales System direkt über die gemeindlichen Meldescheindienst- leister und der niederschwelligen Papierlösung beschlossen. Beteiligungsbericht 2017 70 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Für 2018 wird sich die DBT insbesondere auf die weitere konsequente, wenn auch technisch modifizierte, Einführung der EBC konzentrieren, da dieses Projekt nahezu alle Themen der DBT und der touristischen Arbeit beeinflusst und einen Großteil der Ressourcen bindet. 12. Risikobericht Die Geschäftstätigkeit und Aufgabenstellung der Gesellschaft bedingen, dass die Gesell- schafter Zuschüsse bereitstellen, um die bei der Gesellschaft anfallenden Kosten zu decken. Die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft werden hierfür auch 2018 nicht ausreichen. Besondere Risiken sieht die Geschäftsführung für 2018 nicht. Allerdings ist der weitere Pro- jektverlauf der ECHT BODENSEE CARD, insbesondere die Frage, welche Gemeinden den Einstieg für 2019 beschließen werden, bedeutungsvoll für die wirtschaftliche Entwicklung der DBT. Für das Jahr 2018 erwartet die DBT ein Unternehmensergebnis in Höhe von -353.000 €, was im Kern in den via Darlehen finanzierten anfallenden EBC Projektlosten begründet liegt, de- nen deutlich geringere Einnahmen als noch 2015/2016 zu erwarten waren, gegenüberste- hen. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 9. Mai 2018 einen uneinge- schränkten Betätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB und unterliegt daher nicht der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags, wonach der Jah- resabschluss nach den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften sowie ein Lagebericht aufzustellen und zu prüfen sind. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung gem. § 53 HGrG. Auf der Gesellschafterversammlung am 5. Juni 2018 wurde der Jahresabschluss 2017 fest- gestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Bilanz- verlust in Höhe von 477.348,85 € wird auf die neue Jahresrechnung vorgetragen. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der Wirtschaftsprüfer HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH, FN HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH, FN HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH, FN HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH, FN HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH, FN Kosten Abschluss- prüfung 3.500 € 3.500 € 4.300 € 4.000 € 4.000 € Beteiligungsbericht 2017 71 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 23.349 -18.921 -59.200 -517.837 -600.000 -500.000 -400.000 -300.000 -200.000 -100.000 0 100.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in € Beteiligungsbericht 2017 72 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 14,32 % 27,80 % 23,05 % 9,82 % 3,12 % Finanzlage Eigenkapitalquote 68,54 % 57,69 % 81,33 % 16,16 % 0,00 % Fremdkapitalquote 31,46 % 42,31 % 18,67 % 83,84 % 100,00 % Anlagendeckung I 478,49 % 207,54 % 352,86 % 164,52 % 0,00 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 18,93 % -18,12 % 47,70 % -42,14 % 0,00 % Gesamtkapitalrentabilität 12,97 % -10,45 % 38,87 % -6,55 % -37,27 % Kostendeckung 5,30 % 25,43 % 23,21 % 15,21 % 18,79 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,18 % -3,86 % -2,46 % Liquidität Effektivverschuldung 25,06 % 54,48 % 16,43 % 75,17 % 139,79 % Kurzfristige Liquidität 2,37 1,22 3,18 1,24 0,63 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 2 3 4 5 6 Personalaufwandsquote 43,72 % 28,98 % 29,06 % 36,55 % 36,27 % Beteiligungsbericht 2017 73 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 0,0 28,6 21,0 9,0 0,0 II. Sachanlagen 25,8 21,7 35,6 76,4 42,2 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25,8 50,3 56,6 85,4 42,2 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,1 4,1 4,1 28,8 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 29,9 15,3 15,1 21,7 37,9 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 105,9 86,7 129,7 636,4 849,9 135,8 102,1 148,8 662,2 916,7 C. Rechnungsabgrenzungsposten 18,3 28,6 40,1 121,6 19,0 D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 0,0 377,3 Bilanzsumme 180,0 181,0 245,5 869,2 1.355,3 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,0 23,3 4,4 99,7 40,5 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 23,3 -18,9 95,3 -59,2 -517,8 IV. nicht durch EK gedeckter Fehlbetr. 0,0 0,0 0,0 0,0 -477,3 123,3 104,4 199,7 140,5 0,0 B. Rückstellungen 10,6 15,3 16,3 15,9 68,4 C. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung und Leistung 29,2 50,4 21,2 37,4 37,0 II. Sonstige Verbindlichkeiten 4,8 5,1 3,3 460,4 1.244,4 34,0 55,6 24,4 497,8 1.281,4 D. Rechnungsabgrenzungsposten 12,0 5,6 5,1 215,0 5,5 Bilanzsumme 180,0 181,0 245,5 869,2 1.355,3 Beteiligungsbericht 2017 74 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 11,9 169,9 122,1 127,4 266,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 236,5 479,1 499,1 653,3 647,7 3. Gesamtleistung 248,5 649,0 621,2 780,7 914,4 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 363,5 5. Personalaufwand 108,6 188,0 180,5 285,4 331,6 6. Abschreibungen 2,4 6,7 18,3 27,1 239,6 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 114,2 473,5 327,3 524,8 484,2 8. Gesamtaufwand 225,2 668,3 526,1 837,3 1.418,9 9. Betriebsergebnis 23,2 -19,2 95,3 -56,5 -504,5 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,1 0,3 0,3 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,2 2,3 12,7 12. Finanzergebnis 0,1 0,3 0,2 -2,3 -12,7 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 23,3 -18,9 95,3 -58,8 -517,3 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,1 0,4 0,4 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 23,3 -18,9 95,3 -59,2 -517,8 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 75 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 76 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Beteiligungsbericht 2017 77 IV. Energieagentur Bodenseekreis GbR Energieagentur Bodenseekreis GbR 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Bodenseekreis GbR Kontakt: Niederlassung der Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel.: 0751/ 289 951-0 Fax: 0751/ 289 951-99 E-mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 13. Juni 2007 GbR- Vertrag: 13. Juni 2007 Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Beteiligung an der Energieagentur Ravens- burg gGmbH mit dem Ziel, dass diese eine Energieagentur im Bodenseekreis als Niederlas- sung gründet. Außenstellen im Bodenseekreis sollen möglich sein. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital der Energieagentur Bodenseekreis GbR von 10.180 € sind folgende Ge- sellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 4.610 € 45,28 % Stadtwerke am See GmbH & Co. KG 1.960 € 19,25 % EnBW Regional AG 1.470 € 14,44 % Thüga Energienetze GmbH, München 980 € 9,63 % Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG 980 € 9,63 % Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis 150 € 1,48 % NABU Bezirksverband Donau-Bodensee e.V. 30 € 0,29 % 10.180 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Niederlassungsleitung Christina Günther 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürgerinnen und Bürger laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotenziale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kos- tenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Service- leistungen. Beteiligungsbericht 2017 78 IV. Energieagentur Bodenseekreis GbR 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Energieagentur Ravensburg gGmbH (Einlage: 10.180 €, Anteil: 16,00 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die Energieagentur Bodenseekreis GbR: ⇒ 33.000 € Zuschuss/Kostenbeitrag 8. Bestellte Sicherheiten Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Haftung nicht, wie bei einer GmbH, auf das Stammkapital begrenzt, sondern auch darüber hinaus offen. Das ist der Grund, weshalb sich Kommunen nicht an GbRs beteiligen sollen. Da die GbR jedoch nach außen nicht auftritt, sondern lediglich an der Energieagentur Ravensburg gGmbH beteiligt ist, deren Haftung be- grenzt ist, ist das Haftungsrisiko vergleichbar. 9. Betrauung Die Betrauung erfolgte an die Energieagentur Ravensburg gGmbH, da die GbR nicht nach außen auftritt, sondern sich lediglich an der Energieagentur Ravensburg gGmbH beteiligt. 10. Finanz- und Ertragslage 2013 2014 2015 2016 2017 Gesellschafterbei- träge 94.000 € 94.000 € 94.000 € Umsatzerlöse 56.897 € 75.543 € 181.199 € Bestandsverände- rung - 2.874 € 74.814 € 19.394 € Gesamtleistung 148.023 € 244.356 € 294.593 € Fremdleistung 10.842 € 38.544 € 41.780 € Rohertrag 137.181 € 205.812 € 252.813 € Sonstige betriebliche Erlöse 0 € 0 € 0 € Betrieblicher Roher- trag 137.181 € 205.812 € 252.813 € Da die Energieagentur Bodenseekreis GbR keinen Jahresabschluss aufstellt, wird an dieser Stelle auf den Abschluss der Energieagentur Ravensburg gGmbH verwiesen. Beteiligungsbericht 2017 79 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Mittelbare Gesellschaft Energieagentur Ravensburg gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Ravensburg gemeinnützige GmbH Kontakt: Zeppelinstr. 16, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 76470- 70 Fax: 0751 / 764707-9 E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 21. Oktober 1999 Eintragung Handelsregister: 25. April 2000 Gesellschaftsvertrag: 21. Oktober 1999, zuletzt geändert am 20. Mai 2011 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung u. Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Beratungen und Erbringung von Serviceleistungen zur Erreichung folgender Ziele: ⇒ Ein Optimum an Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Bauen und Sanierung zu erreichen und somit den Umweltschutz zu fördern; ein ein- heitliches, professionelles Niveau der Beratung (auch vor Ort in den Gemeinden) zu gewährleisten; Erstellung von Wärmepässen im Rahmen computergestützter Beratun- gen. ⇒ Koordination und Erschließung vorhandener kommunaler und staatlicher Bestrebun- gen/Initiativen bezüglich rationeller Energieverwendung und Energieberatung. ⇒ Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Fachleute und Bürger sowie Initiierung von Schulprojekten; Durchführung von Volksbildung. ⇒ Darstellung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Beratung beschränkt sich auf allgemeine Auskünfte und ist unabhängig. Zur Erreichung der Ziele wird die Gesellschaft mit den Städten und Gemeinden, den Wirt- schaftsunternehmen, insbesondere den Handwerksbetrieben, den Architekturbüros, dem So- larenergie-Förderverein, der Forstwirtschaft, der IHK, den Wohnungsbauunternehmen, der Verbraucher-Zentrale und ihren Gesellschaftern zusammenarbeiten, ebenso mit lokalen Ar- beitskreisen (u.a. Agenda 21) und weiteren engagierten Organisationen. Des Weiteren wird sie mit der Gesellschaft zur Kulturlandschaftsentwicklung Pro Regio Oberschwaben GmbH, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe, zu- sammenarbeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschafts- zweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an ihnen be- teiligen und Zweigniederlassungen errichten. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeord- nung Baden-Württemberg. Beteiligungsbericht 2017 80 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 63.630 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Energieagentur Bodenseekreis GbR 10.180 € 16,00 % Landkreis Ravensburg 9.200 € 14,46 % Energieagentur Biberach GbR 9.200 € 14,46 % Energieagentur Sigmaringen GbR 6.950 € 10,92 % Stadt Ravensburg (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600 € 7,23 % Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG 4.600 € 7,23 % Stadt Weingarten (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600 € 7,23 % Kreishandwerkerschaft Ravensburg 4.600 € 7,23 % EnBW Regional AG 4.600 € 7,23 % Thüga Energienetze GmbH, München 4.600 € 7,23 % BUND für Umwelt und Naturschutz Landesverband B-W 500 € 0,79 % 63.630 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Walter Göppel Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Harald Sievers Beirat: Vorsitzender Michael Bucher 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürger und Bürgerinnen laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotentiale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kosten- lose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Serviceleis- tungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an die Energieagentur Ravensburg: ⇒ 5.564 € Erstattung für Beratungsleistungen 8. Bestellte Sicherheiten Keine Beteiligungsbericht 2017 81 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH 9. Betrauung Betrauungsakt vom 1. Januar 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die Aufgabenschwerpunkte lagen 2017 bei ⇒ flächendeckende, messbare ökologische und ökonomische Energieberatungen (per- sönliche und telefonische Beratungsgespräche) ⇒ kommunale Energieberatung/European Energy Award (eea) in 55 Städten und Ge- meinden: 13 Zertifizierungen von Kommunen Auszeichnung der Landkreise Bodenseekreis und Biberach mit Gold ⇒ Bildung (Seminare und Fortbildungen, 160 Schulprojekte, …) ca. 160 Schulprojekte ⇒ Öffentlichkeitsarbeit (Energieforen, Ausstellungen u.a. auf diversen Messen, regelmä- ßige Presseveröffentlichungen, …) ⇒ Energieberatung für Gewerbe (Fördermittelberatung, Schulungen und Seminare, …) 11. Prognose Die Beratungsanfragen von Investoren, Kommunen, Gewerbe und Fachleuten werden sich im Jahr 2018 in gleicher Höhe abzeichnen bzw. verstärken. Die zunehmenden Beratungsnachfragen und die neuen Projektentwicklungen sowie die Um- setzung von Projekten und Aktivitäten führen bei der gegebenen Personalsituation bedingt auch durch die Einarbeitung der fünf neuen Mitarbeiter/innen möglicherweise zu Engpässen. Die Finanzierung der Gesellschaft ist trotz der in den vergangenen Jahren gestiegenen Per- sonal- und Betriebskosten und bei gleichbleibenden Gesellschafterzuschüssen, sowie rück- läufigen Sponsoringbeträgen in Folge von zahlreichen auf mehrere Jahre vorliegenden Neu- projekte gesichert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass aus heutiger Sicht die Perspektiven der Gesell- schaft positiv gesehen werden, sofern die Gesellschafter die vereinbarten Beiträge leisten. 12. Risikobericht Der wesentliche Teil der Finanzierung der Gesellschaft basiert auf den genannten Einnah- men, den Gesellschafterzuschüssen und Erträgen aus Projekten, die vertraglich teilweise bis auf vier Jahre gesichert sind. Die Aufgabenerfüllung ist weiterhin von den Finanzierungsmöglichkeiten bestimmt, da be- reits die Fixkosten nicht mehr in vollem Umfang aus den jährlichen Gesellschafterbeiträgen und Förderbeiträgen der Kreditinstitute bestritten werden können. Bei unveränderter Finanz- ausstattung seitens der Gesellschafter muss weiterhin die Beratungskapazität verstärkt auf die entgeltlichen Dienstleistungen in allen vier Landkreisen gerichtet werden. Im Rahmen der Personalbeschaffung zeigen sich aufgrund des Fachkräftemangels vermehrt Probleme, qualifizierte Fachkräfte anzuwerben und langfristig zuhalten. Ein weiteres Problem ergibt sich insofern, dass für die Ausführung einiger Dienstleistungen eine bis zu fünfjährige Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Beteiligungsbericht 2017 82 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Das Risiko einer Ausgaben-Einnahmen-Unterdeckung wird allerdings durch die Kapitalrück- lagen reduziert. Mögliche Rückforderungen aus öffentlich geförderten Projekten werden als gering eingestuft. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 6. Juli 2018 wird der Jahresüberschuss auf die neue Rechnung vorgetragen. 12. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Entwicklung Gewinnrück- lage 60.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 Entwicklung Gewinnvortrag 389.519 € 87.803 € 125.998 € 137.113,26 € 144.800,86 Leistungskennzahlen Ausstellungstage 38 42 41 43 42 Energieberatungsgesprä- che (rd.) 2.500 2.300 2.200 2.200 2.200 telefonische Anfragen (rd.) 20.000 20.500 20.000 19.000 19.000 Foren und Veranstaltungen 134 135 137 139 140 138.332 38.203 11.115 7.688 5.967 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 83 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Flughafen Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Friedrichshafen GmbH Kontakt: Am Flugplatz 64, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 284-0 Fax: 07541 / 284-119 E-Mail: info@bodensee-airport.eu Homepage: www.bodensee-airport.eu Gründungsdatum: 6. Juni 1928 Eintragung Handelsregister: 14. September 1928 Gesellschaftsvertrag: 6. Juni 1928, zuletzt geändert am 24. Juli 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Kruschwitz 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und ande- rer Luftverkehrseinrichtungen am Standort Friedrichhafen. Die Gesellschaft ist berechtigt Tochterunternehmen zu gründen sowie sich an anderen Unter- nehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesem zu übernehmen und diese Unter- nehmen unter ihrer Leitung zusammenzufassen. Sie ist ferner berechtigt, alle mit dem Ge- schäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte besorgen zu lassen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der FFG von 12.504.414 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 4.923.649 € 39,38 % Landkreis Bodenseekreis 4.923.649 € 39,38 % Land Baden-Württemberg 717.399 € 5,74 % Technische Werke Friedrichshafen GmbH 514.132 € 4,11 % ZF Friedrichshafen AG 540.421 € 4,32 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 443.124 € 3,54 % Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 198.118 € 1,58 % DADC Luft- und Raumfahrt Beteiligungs GmbH 121.961 € 0,98 % Motoren- und Turbinen-Union Friedrichshafen GmbH 121.961 € 0,98 % 12.504.414 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2017 84 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Claus-Dieter Wehr Gesellschafterversammlung Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Aufsichtsrat: Vorsitzender Dr. Konstantin Sauer Mitglied des Vorstandes ZF Friedrichshafen AG stv. Vorsitzender Joachim Kruschwitz Erster Landesbeamter Bodenseekreis Mitglieder Prof. Dr. Peter Jany Hauptgeschäftsführer IHK Bodensee-Oberschwaben Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen Prof. Georg Fundel Geschäftsführer Flughafen Stuttgart GmbH Thomas Brandt Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Alexander Bürkle Geschäftsführer Stadtwerk am See GmbH & Co. KG Petra Rossbrey Geschäftsführerin GCS Gesellschaft für Cleaning Service mbH & Co. Airport Frankfurt/Main 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 42.000 € 42.000 € 31.000 € 29.000 € 30.000 € 5. Öffentlicher Zweck Durch die Anlage und den Betrieb eines öffentlichen Flughafens erfüllt die Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag bei der verkehrstechnischen Anbindung der Vier-Länder-Region Deutsch- land, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Der Flughafen ermöglicht aufgrund der fehlenden Autobahnen oder vergleichbarer Schnellstraßen, sowie dem Mangel an vergleichbaren Hochge- schwindigkeitszügen die Verbindung zu innerdeutschen Standorten für die Unternehmen der Region und macht das Flugzeug zu einem unverzichtbaren Verkehrsmittel. Die Gesellschaft ist somit ein wichtiger Pulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Flughafen Personal- und Servicegesellschaft mbH, Friedrichshafen (Einlage: 18.800 €, Anteil: 75,2 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen von der FFG an den Bodenseekreis: ⇒ 27.166 € Zinsen Darlehen ⇒ 50.000 € Tilgung Darlehen ⇒ 1.082 € Erstattung Gebühren ⇒ 150 € Spende „Leben am See“ Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 1.378.300 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2016 Laufzeit: bis 31.12.2024 Zins: 2,0 % p.a. Restschuld zum 31.12.2017: 1.308.300 € Beteiligungsbericht 2017 85 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Vom Bodenseekreis gewährte Kapitaleinlage: ⇒ 85.000,00 € Kapitaleinlage Umwandlung im Jahr 2015 gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis gewährte der Flughafen Friedrichshafen GmbH Ausfallbürgschaften zusam- men mit der Stadt Friedrichshafen (je 50 %). Der Stand der Darlehen zum 31. Dezember 2017 betrug 444.655 € (Vj. 591.616 €). Die Bürg- schaften betragen entsprechend 222.328 € (Vj. 295.808 €). Nachschusspflicht § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bescheinigt keine Nachschusspflicht. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Der weltweite Flugverkehr ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen. Die Nachfrage wuchs um 7,6 %. Die europäischen Airlines konnten insgesamt ein Wachstum von 8,2 % ver- zeichnen. Im Jahr 2017 konnten die Passagierzahlen an den deutschen Verkehrsflughäfen wei- ter gesteigert werden. Insgesamt wurden 235 Mio. Passagiere befördert, was einem Wachstum von rund 5,2 % entspricht. Dies obwohl die Branche im letzten Quartal unter der Insolvenz der Air Berlin zu leiden hatte. Trotz guter Entwicklungen in den wichtigen Segmenten der Linienverkehre und Touristikver- kehre musste am Bodensee-Airport Friedrichshafen im Jahr 2017 nochmals ein leichter Rück- gang um -1,3 % auf 517.209 Passagiere verkraftet werden. Allerdings gab es ab Juli 2017 wie- der eine Zunahme der Passagierzahlen gegenüber den Vorjahresmonaten. Per Saldo fehlten für eine bessere Entwicklung die innerdeutschen Verkehre sowie die touristischen Verbindun- gen in die Türkei. Außerdem musste auf der Strecke nach Palma de Mallorca der Ausstieg der Air Berlin verkraftet werden, der nur teilweise durch Eurowings ersetzt werden konnte. Positiv entwickelte sich die Verbindung der Lufthansa in das Drehkreuz nach Frankfurt, die 2017 vier Mal täglich angeboten und vom Markt sehr gut angenommen wurde. Die Low Cost Airline Wizz Air erweiterte im März und Mai 2017 das Angebot um zwei weitere Strecken. Nachdem im November 2016 mit der People's Viennaline die Strecke nach Köln wieder aktiviert werden konnte, entschied sich die Fluggesellschaft überraschend, die Verbindung Mitte April sehr kurzfristig wieder einzustellen. Trotz intensiver Verhandlungen mit verschiedenen Flugge- sellschaften über das gesamte Jahr, konnten die Strecken nach Berlin, Düsseldorf und Ham- burg noch nicht wieder in das Streckennetz des Flughafens aufgenommen werden. Das touristische Geschäft am Bodensee-Airport hat sich 2017 ähnlich entwickelt, wie im Vor- jahr. Bei den Charterflügen in die Türkei besteht nach wie vor ein sehr reduziertes Angebot, welches aber besser angenommen wurde als im Vorjahr. Die Nachfrage verschob sich weiter in Richtung der spanischen Feriendestinationen. Air Berlin stellte im Rahmen ihres Konsolidie- rungsprogramms die bisher viermal wöchentlich angebotenen Flüge nach Palma de Mallorca ein. Teile des Volumens wurden durch höhere Auslastungen bei Germania und die Eurowings Beteiligungsbericht 2017 86 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) aufgefangen, die die Strecke nach Palma de Mallorca neu in ihr Programm mit zwei Wochenflü- gen aufnahm. Zu höheren Passagierzahlen führte auch der frühere Saisonstart auf einigen Des- tinationen und das erweiterte Winterangebot nach Ägypten bei Germania. Das Winterprogramm der Skicharterverkehre aus Großbritannien wurde auch in den Wintern 2016/2017 und 2017/2018 fortgeführt. Anfang 2017 wurden die Verkehre, die sich weiterhin auf den Londoner Raum konzentrieren, durch British Airways, easyJet und Monarch durchgeführt. Im Oktober 2017 stellte die Fluggesellschaft Monarch aufgrund von Insolvenz den Flugbetrieb ein. Das Wintergeschäft mit der Strecke nach Friedrichshafen konnte mit Norwegian gehalten werden, die nun neu London Gatwick mit Friedrichshafen verbindet und den Bodensee-Airport erstmals anfliegt. Weitere Steigerungen gegenüber Vorjahr ergaben sich in der Allgemeinen Luftfahrt. Mit dazu beigetragen hat die gute Entwicklung bei den Zeppelinflügen, die auch aufgrund der guten Wet- terbedingungen eine Rekordanzahl an Passagieren befördern konnten. Die wesentlichen Faktoren für die Passagierentwicklung des Bodensee-Airports gegenüber dem Vorjahr 2016 sind: ⇒ die Insolvenz der VLM Airlines, die im Jahr 2016 bis Juni noch drei innerdeutsche Stre- cken bediente ⇒ die Aufgabe der innerdeutschen Strecke nach Köln durch die People's Viennaline im April ⇒ der Marktausstieg der Air Berlin auf der Strecke nach Palma de Mallorca sowie der Aus- stieg der SunExpress aus der Strecke nach Antalya ⇒ die Reduktion der Turkish Airlines Flüge nach Istanbul auf vier Wochenfrequenzen ⇒ die Steigerung der Lufthansa Verbindungen nach Frankfurt auf vier tägliche Flüge ⇒ eine bessere Auslastung der Germania und der Einstieg der Eurowings auf die Strecke nach Palma de Mallorca Anspruchsvoll für die weiteren Entwicklungen bleibt das Wettbewerbsumfeld für den Flughafen, welches vor allem durch die größeren Flughäfen Zürich, Stuttgart und München sowie den Flug- hafen in Memmingen geprägt ist. Vorteilhaft bei den großen Flughäfen ist das breitere Angebot an Fluggesellschaften und Strecken, welches zu niedrigeren Ticketpreisen führt. Das wach- sende Angebot im Bereich der Low Cost Verkehre in Memmingen erschwert eine entspre- chende Entwicklung am Bodensee- Airport. Die Stationierung eines Flugzeuges der Ryanair wird zu einem weiteren Streckenausbau führen, da das Flugzeug vom Standort aus eingesetzt werden muss. Der Flughafen wird in den kommenden Jahren aufgrund einer starken Förderung durch die bayerische Landespolitik ausgebaut und entwickelt. Die Verbindungen in die Drehkreuze und insbesondere die Aktivierung der innerdeutschen Stre- cken sind für die starke Wirtschaft der Region essentiell. In die Akquisitionsaktivitäten um Flug- gesellschaften für die innerdeutschen Strecken sind große Unternehmen der Region unmittel- bar mit eingebunden. Dieses Angebot für den Standort wieder aufzubauen ist die wesentliche strategische Aufgabe für den Bodensee-Airport. Im Gegensatz zu Friedrichshafen ist den beiden anderen Regionalflughäfen in der weiteren Umgebung im Jahr 2017 eine markante Passagiersteigerung gelungen. Der Flughafen Karls- ruhe/Baden-Baden wuchs um 12,3 %, der Flughafen in Memmingen um 18,4 %. An beiden Standorten sind die Hauptfaktoren die sich expansiv entwickelnden Low Cost Verkehre, wobei die wirtschaftliche Entwicklung hinter dieser markanten Steigerung vermutlich zurückbleiben wird. Beteiligungsbericht 2017 87 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 11. Prognose Für das Jahr 2018 erwartet der Flughafenverband ADV eine Passagiersteigerung an den deut- schen Verkehrsflughäfen von 4,2 %. Die Lücken im Angebot aufgrund der Insolvenz der Air Berlin werden durch Lufthansa, easyJet und weitere Anbieter nach und nach gefüllt werden. Für die europäischen Verkehre erwartet der Verband ein Wachstum von 5,5 %, für den innerdeut- schen Verkehr eine Konsolidierung auf dem bestehenden Niveau. Es wird davon ausgegangen, dass das Wachstum sich aus einer höheren Auslastung der Flugzeuge ergibt, sodass sich die Anzahl der Flugbewegungen unterproportional entwickeln wird. Diese im Vergleich zum Vorjahr optimistischere Entwicklung kann auf die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Deutschland zurückgeführt werden. Der Luftverkehr reagiert allerdings schnell und sensibel auf politische Unwägbarkeiten und regionale Krisen, die somit die Entwick- lungen stark beeinflussen können. Das Jahr 2018 wird stark durch die Neustruktur im deutschen und europäischen Luftverkehr be- stimmt werden. Mit dem Wegfall der Air Berlin wird sich das Angebot im deutschen Markt neu ordnen. Der Wettbewerb unter den Low Cost Carriern wird zunehmen und auch stark durch die großen Luftfahrtkonzerne, die in diesen Markt drängen, angetrieben. Davon werden zunächst die größeren Flughäfen profitieren. Für die Regionalflughäfen bleibt das Umfeld weiterhin sehr anspruchsvoll. Hauptaufgabe wird es sein, bestehende Angebote zu sichern und dafür zu sor- gen, dass neben den großen Märkten das Nischenpotential bei den relevanten Fluggesellschaf- ten wahrgenommen und entsprechend genutzt wird. Am Bodensee-Airport Friedrichshafen wird die Lufthansa die vom Markt gut angenommenen vier täglichen Verbindungen auch in 2018 weiterführen. Von diesem Bedienungsbild dürfte auch dann auszugehen sein, wenn die innerdeutschen Strecken wieder angeboten werden. Bei Turkish Airlines wird es zunächst bei einer saisonalen Bedienung des Flughafens Fried- richshafen mit vier wöchentlichen Flügen bleiben. Aufgrund der guten Auslastung im vergange- nen Jahr ist es möglich, dass in der Hauptnachfragezeit ein größeres Flugzeug zum Einsatz kommt und somit die angebotene Kapazität erweitert wird. Ab Juni 2018 fliegt Sun-Air nach Düsseldorf. Damit konnte eine erste innerdeutsche Strecke umgesetzt werden. Weitere sind in der Planung. Aufgrund deutlich gestiegener Abfertigungskosten in Belgrad hat sich Wizz Air leider entschie- den, die Strecke nach Belgrad ab Mitte Januar nicht mehr zu bedienen. Der Fokus wird nun da- rauf liegen, die ebenfalls neue Strecke nach Tuzla zu stabilisieren und auf ein ähnlich erfolgrei- ches Niveau wie die Verbindung nach Skopje zu bringen. Als stabiler Partner im Touristikgeschäft zeichnet sich die Germania aus. Neu in das Angebot aufgenommen wird Faro, während Hurghada nun auch im Sommer angeflogen wird. Wieder aufgenommen wird auch die Verbindung nach Kayseri, die bereits früher bedient wurde. Neben der Hauptaufgabe, im Linienverkehr auch die beiden anderen innerdeutschen Strecken nach Berlin und Hamburg wieder zu aktivieren, müssen auch die anderen Verkehrssegmente am Bodensee-Airport strukturiert weiterentwickelt werden. Hierzu zählt auch der Low Cost Be- reich, der im Luftverkehr die stärksten Wachstumsraten generiert. Große Herausforderungen sind dabei der Wettbewerb mit dem Flughafen Memmingen, der Er- halt einer möglichst nachhaltigen Einnahmenstruktur und eine bestandsverträgliche Entwick- lung, die bestehende Verbindungen ergänzt und nicht gefährdet. Beteiligungsbericht 2017 88 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Der Aufsichtsrat hat im Dezember den Wirtschaftsplan 2018 genehmigt. Die Gesellschaft rech- net im laufenden Jahr mit 573.588 Passagieren und einem Jahresfehlbetrag von 2.746 T€. Be- standteil dieser Planung ist eine finanzielle Restrukturierung des Unternehmens, die den Zeit- raum bis 2021 umfasst und von den Gesellschaftern beschlossen wurde. Nach aktueller Prognose können die geplanten Passagierzahlen leider erneut nicht erreicht werden (- 6,9 %), wohingegen der Jahresfehlbetrag bis zu 27,5 % niedriger auszufallen kann (Stand 08/2018). 12. Risikobericht Anspruchsvoll bleibt der Umgang mit Einflüssen auf den Luftverkehr aus politischen und wirt- schaftlichen Entwicklungen, die nicht beeinflusst werden können. Für einen möglichst struktu- rierten Umgang mit den Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, wird ein Risikomana- gementsystem genutzt, in welchem quartalsweise die bestehenden und neuen Risiken analysiert und bewertet werden. Das Risikomanagementsystem wurde 2017 überarbeitet und neu strukturiert, sodass auch erstmals mit dem Bericht des 3. Quartals Anpassungen im Be- richtswesen an den Aufsichtsrat und die Gesellschafter erfolgten. Im Jahr 2017 wurden vier Ri- sikoberichte erstellt und Aufsichtsrat sowie Gesellschafter jeweils über die Quartalsberichte in- formiert. Die Risiken wurden im Rahmen der Überarbeitung in eine Risikomatrix eingeordnet. Dadurch haben sich auch Veränderungen bei den bestandsgefährdenden (früher existenzbedrohenden) Risiken ergeben. Dem bisherigen Risiko im Rahmen der Finanzierung/Liquidität konnte durch ein enges Liquiditätsmonitoring und die frühzeitige Einleitung von Maßnahmen zur finanziellen Restrukturierung des Unternehmens begegnet werden. Das Risiko wurde auf die Stufe „wesent- lich" herabgesetzt. Entgegen den Erwartungen wurde im gesamten Jahr 2017 die Kontokorrentlinie nicht in An- spruch genommen. Dies ist einerseits einem konsequenten Kosten- und restriktiven Investiti- onsmanagement geschuldet und andererseits einer permanenten Nachverfolgung der Zah- lungseingänge. Für die Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft wurde im zweiten Halbjahr mit den Gesellschaftern eine finanzielle Restrukturierung festgelegt, die der Gesell- schaft eine Teilentschuldung ermöglicht und damit eine nachhaltig solidere wirtschaftliche Basis schafft. Für eine stabilere und nachhaltigere Positionierung des Flughafens müssen die innerdeutschen Verkehre aktiviert und die bestehenden Marktsegmente in der Touristik und im Low Cost Be- reich auf eine breitere Basis gestellt werden. Von Relevanz ist eine möglichst routenverträgliche Entwicklung neuer Strecken, da Konkurrenzsituationen in der Vergangenheit keine Nachhaltig- keit im begrenzten Marktumfeld brachten. Das Marktumfeld bleibt für einen Regionalflughafen mindestens so anspruchsvoll wie in den vergangenen Jahren. Da sich Low Cost Gesellschaften zunehmend auch auf den Märkten der mittleren und größeren Flughäfen bewegen und dort Business Verkehre abschöpfen, wird es für kleinere Flughäfen zunehmend schwieriger, diese Angebote auf die vorhandene Nischennach- frage zu lenken. Für den Bodensee-Airport wird die sukzessive Entwicklung des Low Cost Segmentes eine Her- ausforderung bleiben. Das am stärksten wachsende Segment im europäischen Luftverkehr kann nicht unberücksichtigt bleiben. Herausfordernd ist einerseits, dass eine Entwicklung beste- hende Segmente nicht gefährden sollte und andererseits die Konkurrenzsituation mit den umlie- genden Flughäfen eine Akquisition erschwert. Beteiligungsbericht 2017 89 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Auch im Geschäftsreisesegment und in der Touristik ist das Umfeld zu beachten. Der Flughafen Zürich hat mit seinem umfangreichen Angebot, der niedrigen Mehrwertsteuer und der fehlenden Luftverkehrsteuer Vorteile vor allem im Ostschweizer Markt. Das nördliche Einzugsgebiet des Flughafens Friedrichshafen wird dagegen vom Angebot der größeren Flughäfen in Stuttgart und München beeinflusst. Der Flughafen Altenrhein konzentriert sich im Geschäftsreisesegment auf die Verbindung nach Wien. Allerdings ist auch die Entwicklung des touristischen Angebotes zu beobachten, da die- ses das für den Bodensee-Airport interessante Einzugsgebiet der Ostschweiz anzieht. Ende 2017 erhielt der Bodensee-Airport das europäische EASA-Zertifikat. Damit verbunden war eine umfassende Prozess- und Infrastrukturdokumentation um nachzuweisen, dass die vorge- gebenen EASA-Richtlinien durch den Flughafen eingehalten werden. Bei der Infrastruktur wur- den teilweise Abweichungen identifiziert und dokumentiert, die in den nächsten Jahren wo not- wendig und wirtschaftlich sinnvoll behoben werden müssen. Die damit verbundenen Maßnahmen sind in die Investitionsplanung eingeflossen. Weitere Investitionen umfassen die kontinuierliche Modernisierung von flugbetriebstechnischen Anlagen, um eine hohe Anlagenver- fügbarkeit sicherzustellen. Aktuell bleibt weiterhin der mittelfristige Ersatz des Towers. Die DFS Aviation Services befasst sich intensiv mit den technischen Anforderungen an das zukunftsträchtige Konzept eines Re- mote Towers, welches auch am Flughafen Friedrichshafen in die Überlegungen einbezogen wird. Neben den technischen und operativen Fragestellungen an dieses neue Konzept muss im weiteren Projektverlauf der Finanzierung eine große Beachtung geschenkt werden. Mit Gesell- schafterbeschluss vom Dezember 2013 hat die Gesellschafterversammlung der Aufnahme von Gesellschafterdarlehen unter anderem für die Investition Tower zugestimmt. Der bestehende Tower ist weiterhin funktionstüchtig und auf dem Stand der Technik. Allerdings sind Erneuerun- gen, Systemwartungen und die Ablösung von Systemen nur mit erheblichem Aufwand zu reali- sieren. Der Flughafen wurde 2017 erneut nach EMAS zertifiziert und hat damit nachgewiesen, dass er hohe Umweltauflagen einhält und ständige Verbesserungen umsetzt. Zu nennen ist hier z.B. die neue LED-Vorfeldbeleuchtung, die zu einer Senkung des Energieverbrauches beiträgt. Wichtig ist und bleibt ein transparenter Umgang mit der unmittelbaren Nachbarschaft des Flughafens. Die monatlichen Fluglärmberichte mit den Daten der Fluglärmmessanlage werden auf der Homepage publiziert, wie auch die jährlichen Berechnungen der Lärmwerte während der sechs verkehrsreichsten Monate an den zehn festgelegten Immissionsorten. Mit den Gesellschafterbeschlüssen im 4. Quartal 2017, die weiteren Darlehensgewährungen durch die Gesellschafter zur finanziellen Restrukturierung vorsehen, ist die Finanzierung für die kommenden Jahre sichergestellt. Alle Voraussetzungen für eine Auszahlung der Darlehen sind zwischenzeitlich erfüllt. Dies entbindet den Flughafen allerdings nicht, weiterhin sehr sorgsam mit den verfügbaren Mitteln zu haushalten und für die nötigen Verkehre zu sorgen. Risiken der Branche muss der Flughafen selber abfedern können. Derivate Finanzinstrumente Als derivative Finanzinstrumente werden Zinsswaps zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Die Kontrakte werden über Banken abgewickelt, die über gute Bonität verfügen. Der Einsatz von Finanzderivaten erfolgt bei der Gesellschaft zur Steuerung von Risiken aus Zinsschwankungen und dient grundsätzlich Sicherungszwecken. Reine Handelspositionen, mit dem Ziel der Ertragsoptimierung, werden nicht eingegangen. Beteiligungsbericht 2017 90 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 13. Jahresabschluss Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 3. April 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde vom Aufsichtsrat am 19. April 2018 zustim- mend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung emp- fohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 22. Mai 2018 wurde der Jahresabschluss 2017 festge- stellt und gebilligt. Der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat wurde für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 1.715.310,22 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde die HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer KPMG AG Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft KPMG AG Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft KPMG AG Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH Kosten Ab- schluss-prü- fung 22.000 € 21.000 € 26.000 €* 26.000 € 27.000 € * Weitere Kosten des Abschlussprüfers 2015: ⇒ Steuerberatungsleistungen 5 T€ ⇒ Sonstige Leistungen 185 T€ (PIT, Kapitaländerungen, Insolvenz InterSky, u.a.) 14. Entwicklung Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.198.729 -480.185 -1.592.710 -1.550.626 -1.715.310 -2.000.000 -1.800.000 -1.600.000 -1.400.000 -1.200.000 -1.000.000 -800.000 -600.000 -400.000 -200.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 91 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 91,55 % 95,17 % 96,80 % 92,77 % 94,99 % Finanzlage Eigenkapitalquote 15,95 % 15,82 % 31,93 % 27,45 % 24,30 % Fremdkapitalquote 84,05 % 84,18 % 68,07 % 72,55 % 75,70 % Anlagendeckung I 17,72 % 16,62 % 32,98 % 29,59 % 25,58 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -19,19 % -8,33 % -14,37 % -16,27 % -21,95 % Gesamtkapitalrentabilität -0,24 % 1,13 % -2,22 % -2,25 % -3,03 % Kostendeckung 78,70 % 81,95 % 79,34 % 92,63 % 89,76 % Zinslastquote -92,02 % -185,64 % -51,66 % -49,58 % -43,16 % Liquidität Effektivverschuldung 1.008,29 % 1.823,04 % 2.408,78 % 994,26 % 1.532,84 % Kurzfristige Liquidität 0,21 0,07 0,07 0,41 0,17 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 143 156 111 93 94 Personalaufwandsquote 51,46 % 51,71 % 47,12 % 42,52 % 44,70 % Leistungskennzahlen Start- u. Landebewegun- gen 39.076 41.767 42.371 33.852 34.507 Fluggäste 536.030 596.146 559.985 523.888 517.209 Beteiligungsbericht 2017 92 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 101,4 195,0 203,4 145,6 107,3 II. Sachanlagen 35.733,9 34.466,3 33.376,4 32.047,0 30.432,1 III. Finanzanlagen 18,8 18,8 18,8 18,8 18,8 35.854,0 34.680,0 33.598,7 32.211,4 30.558,2 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 115,5 97,0 152,7 134,9 97,1 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 1.530,1 978,6 740,0 679,0 705,6 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.520,6 552,0 47,6 1.593,1 697,3 3.166,2 1.627,5 940,3 2.407,0 1.500,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten 144,4 131,6 172,0 104,6 110,5 Bilanzsumme 39.164,6 36.439,1 34.710,9 34.723,0 32.168,7 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 21.272,0 21.272,0 12.504,4 12.504,4 12.504,4 II. Kapitalrücklage 277,6 277,6 170,0 170,0 170,0 III. Gewinnrücklage 245,6 245,6 0,0 0,0 0,0 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -14.351,1 -15.549,8 0,0 -1.592,7 -3.143,3 V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.198,7 -480,2 1.592,7 -1.550,6 -1.715,3 6.245,4 5.765,2 11.081,7 9.531,1 7.815,8 B. Rückstellungen 834,0 859,2 850,0 1.109,5 1.275,4 C. Verbindlichkeiten I. Einlagen stiller Gesellschafter 5.000,0 5.000,0 5.000,0 5.000,0 5.000,0 II. Verb. ggü. Kreditinstituten 19.523,7 17.301,6 17.009,5 15.053,1 13.959,1 III. Verb. aus Lieferung u. Leistung 618,8 327,8 400,9 246,0 437,4 IV. Verb. ggü. verb. Unternehmen ,5 0,8 3,2 0,0 0,0 V. Verb. ggü. Gesellschaftern 6.584,3 6.934,8 58,6 3.445,4 3.448,8 VI. Sonstige Verbindlichkeiten 197,6 105,5 177,5 187,3 147,1 31.924,8 29.670,5 22.649,7 23.931,9 22.992,3 D. Rechnungsabgrenzungsposten 160,4 144,2 129,6 150,6 85,1 Bilanzsumme 39.164,6 36.439,1 34.710,9 34.723,0 32.168,7 Beteiligungsbericht 2017 93 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 10.678,4 11.161,4 10.970,2 11.647,7 11.335,8 1.a Aktivierte Eigenleistungen 2,7 0,0 12,4 0,00 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 2.853,5 2.932,6 2.128,8 210,0 384,2 3. Gesamtleistung 13.534,6 14.094,1 13.111,4 11.857,7 11.720,0 4. Materialaufwand 2.964,3 2.846,4 2.924,2 2.763,5 3.136,3 5. Personalaufwand 5.494,9 5.771,1 5.168,7 4.952,9 5.067,5 6. Abschreibungen 2.399,1 2.313,0 2.320,0 2.261,7 2.324,9 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.710,9 2.688,6 3.414,8 2.596,7 2.100,7 8. Gesamtaufwand 13.569,2 13.619,1 13.827,7 12.574,8 12.629,5 9. Betriebsergebnis -34,6 475,0 -716,3 -717,1 -909,5 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5,3 2,1 11,8 0,7 0,0 10.a Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,0 180,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.103,1 891,4 822,8 768,8 740,3 12. Finanzergebnis -1.097,8 -889,3 -811,0 -769,5 -740,3 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit -1.132,4 -414,4 -1.527,3 -1.485,2 -1.649,8 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 66,3 65,8 65,4 65,4 65,5 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -1.198,7 -480,2 -1.592,7 -1.550,6 -1.715,3 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Unterschied aus d. Vermögensrg. Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 94 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 95 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Mittelbare Gesellschaft Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Kontakt: Flughafen 29, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541/284-210 Fax: 07541/284-209 E-Mail: fps@bodensee-airport.eu Gründungsdatum: 16. Januar 2007 Eintragung Handelsregister: 23. Mai 2007 Gesellschaftsvertrag: 16. Januar 2007 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamte Herr Kruschwitz 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die im Zusam- menhang mit dem Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrsein- richtungen stehen. Hierzu zählen insbesondere Loading, Winterdienst, Quality-Management, Reinigungsarbeiten, Grünflächenpflege sowie Warenlogistik. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH von 25.000 € sind fol- gende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Flughafen Friedrichshafen GmbH 18.800 € 75,20 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 6.200 € 24,80 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ute Mayer (bis 23.08.2017) Andreas Jacobs (ab 24.08.2017) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Claus-Dieter Wehr stv. Vorsitzender Ulrich Geiger Organträger: Flughafen Friedrichshafen GmbH Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. Beteiligungsbericht 2017 96 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) 5. Öffentlicher Zweck Die Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG). Es liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) bietet Dienstleistungen am Stand- ort Friedrichshafen an. Hierzu zählen insbesondere Loading, Winterdienst, Quality-Manage- ment, Reinigungsarbeiten, Grünflächenpflege sowie Warenlogistik. Die FPS ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH. Aufgrund der Tatsa- che, dass die FPS Auftragnehmerin der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) ist, besteht eine gewisse Abhängigkeit. Das Umfeld des Flughafens ist auch 2017 vom scharfen Wettbe- werb der Flughäfen gekennzeichnet gewesen. Somit spürt die FPS den enormen Druck der Luftfahrtbranche. Im Berichtsjahr hat die Flughafen Friedrichshafen GmbH die geplante Passagierzahl um rund 16,8 % unterschritten und ein Passagiervolumen von 517.209 Passagieren erreicht. Das ange- botene Spektrum an Serviceleistungen wurde unverändert von der Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie ansässigen Firmen in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2017 konnte ein Umsatz in Höhe von 870 T€ erzielt werden, welcher um 3 T€ unter dem Vorjahr liegt. Der Umsatz liegt über den Erwartungen, welche laut Wirtschaftsplan 784 T€ betrugen. Die Gesellschaft ist im Wesentlichen vom Umfeld und der Erholung im Flugverkehr abhängig. Mit neuen Airlines und einer konsequenten Positionierung als Vier-Länder-Flughafen hat der Flughafen Friedrichshafen die Grundlage für eine positive Entwicklung gelegt. Sollte sich die positive Entwicklung nicht bewahrheiten, so hat dies unmittelbar Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft. Der Flughafen Friedrichshafen sieht es als sein oberstes Ziel, die Stabilisierung der Verkehrsvo- lumina und die Ausweitung in allen Kundensegmenten sowie die Vergrößerung der Destinati- onsvielfalt zu erreichen. Beteiligungsbericht 2017 97 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Die Weiterentwicklung des Flughafens Friedrichshafen bietet der Flughafen Personal und Ser- vice GmbH die Möglichkeit dem Flughafen Friedrichshafen auch weitere kostengünstige Leis- tungen anzubieten. Für 2018 wird mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 1 T€ geplant. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14. März 2018 wird der Jahresfehlbetrag von 16.846,74 € einstimmig auf neue Rechnung vorgetragen. 3.596 3.816 18.797 -12.093 -16.847-20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 98 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Beteiligungsbericht 2017 99 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGm bH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gemeinnützige GmbH Kontakt: Paulinenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 4094-211 Fax: 07541 / 4094-251 E-Mail: u.ott@GpZ-fn.de Internet: www.GpZ-fn.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 8. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001, zuletzt geändert am 10. August 2006 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der GPZ Friedrichshafen gGmbH ist die Beteiligung an der psychiatrischen Ver- sorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke Menschen sowie einer Tagesstätte und Zuverdienstarbeitsplätzen in Friedrichshafen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte täti- gen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtun- gen. 3. Beteiligungsverhältnisse: Am Stammkapital des GPZ Friedrichshafen gGmbH sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Bruderhaus Diakonie 15.000 € 30,00 % Pauline 13 e.V. 15.000 € 30,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 10.000 € 20,00 % Landkreis Bodenseekreis 5.000 € 10,00 % Stadt Friedrichshafen 5.000 € 10,00 % 50.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2017 100 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ulrich Ott (seit Gründung) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Lingk kaufmännischer Vorstand der BruderhausDiakonie Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschafter bekräftigen mit dem Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen Ihre Bereitschaft, eine gemeinsame Hilfeplanung im Bodenseekreis zu betreiben. Hierzu wurde im Jahr 2004 in verbindlicher Form die Trägergemeinschaft „Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) Bodenseekreis“ gegründet. Die GPZ Friedrichshafen gGmbH beteiligt sich hierzu schwerpunktmäßig mit der Träger- schaft und dem Betrieb einer anerkannten Werkstatt sowie einer Tagesstätte und Zuverdien- starbeitsplätzen. Im Rahmen eines Leistungsverbundes sollen psychisch kranke und behin- derte Menschen Angebote im Bereich der beruflichen, medizinischen und sozialen Rehabilitation unter einem gemeinsamen Dach im Gemeindepsychiatrischen Zentrum in Friedrichshafen finden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwe- cke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer- den. Es darf keine natürliche oder juristische Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt wer- den. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften für eine große Handelsgesellschaft geprüft unter der Beachtung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine Die Gesellschaft ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, im Werkstättenverbund Bo- densee Oberschwaben sowie im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Bodenseekreis und im Netzwerk Bildung und Arbeit. 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die GpZ Friedrichshafen: ⇒ 1.517.886 € Eingliederungshilfe SGB XII (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Zuverdienst, Tagesstätten) ⇒ 114.017 € Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter, BISS-Projekt) ⇒ 1.364 € Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer ⇒ 15.622 € Erstattung von Rechnungen (Kuvertieren Gebührenbescheide, Tagungen, etc.) Beteiligungsbericht 2017 101 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Zahlung von der GpZ Friedrichshafen an den Bodenseekreis: ⇒ 8.903 € Erstattung von Gebühren (Deponiegebühren, Gebäudeaufnahme) ⇒ 9.002 € Erstattung gewährter Hilfen ⇒ 13.750 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Indirekter Zuschuss durch Zinsfreiheit: ⇒ 2.000 € erlassene Zinsen für Zwischenfinanzierungsdarlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 50.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, ⇒ Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 ⇒ Zins bis 31. Dezember 2017 bei 2,5 %, ab 1. Januar 2018 bei 1,0 % ⇒ 80.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2002, ⇒ Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027, zins- und tilgungsfrei ⇒ Zinsfrei bis 31. Dezember 2017, ab 1. Januar 2018 bei 1,3 % ⇒ 500.000 € Gesellschafterdarlehen für den Neubau 2014/2014, Tilgungsfreiheit bis zum 31. Dezember 2017, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins bis 31. Dezember 2017 bei 2,5 %, ab 1. Januar 2018 bei 1,0 % 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die GpZ Friedrichshafen GmbH konnte seine Angebote und Bereiche im Jahr 2017 stabili- sieren und zum Teil noch etwas erweitern. Insgesamt sind jedoch die Grenzen des Wachstums in den Bereichen Beschäftigung, Tages- struktur, Maßnahmen sowie Vermietung erreicht. In der ambulanten Tagesstruktur kann die GpZ Friedrichshafen GmbH mit der neuen Vergütungsvereinbarung noch einem Personen- kreis ambulante Tagesstruktur anbieten, der in diesem Bereich Hilfebedarf hat. Insgesamt kamen täglich ca. 250 Personen ins GpZ um einer Beschäftigung nachzugehen bzw. die Leistungsangebote des Hauses anzunehmen. Der Gesamtumsatz der GpZ Friedrichshafen GmbH hat gegenüber 2016 um 5,5 % zugenom- men und beläuft sich im Jahr 2017 auf 3.281 T€ (Vj. 3.109 T€). Die größte Position bei den Umsatzerlösen bilden die Einnahmen durch Werkstattsätze mit insgesamt 1.671 T€. An zwei- ter Stelle kommen die Erlöse aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich mit 908 T€ (Vj. 879 T€). Diese Einnahmen setzen zusammen aus den Bereichen Gastro & Tagung, Hand- werksdienste, Papierwelt und aus der industriellen Fertigung, welche mit 612 T € (Vj. 612) den größten Posten darstellt. In den Bereichen Gastro & Tagung sowie in der Papierwelt ist noch mit Steigerungsmöglich- keiten zu rechnen. Dies könnte die GpZ Friedrichshafen GmbH durch mehr Werbung und er- weiterte Öffnungszeiten ermöglichen, jedoch soll eine Überforderung der Klienten ausge- schlossen werden. Beteiligungsbericht 2017 102 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Im Bereich der Industrie sind die Einnahmen nach aktueller Auftragsstruktur kaum noch stei- gerbar. Mehreinnahmen wären nur möglich, wenn die Schwerpunkte bei den industriellen Auftragsgebern gesetzt werden würden. Überlegungen dazu gibt es dahingehend, dass die geleistete Arbeit der Klienten im Auftrag mit einem durchschnittlichen Mindeststundensatz berechnet wird. Im Zuge der Tarifverhandlungen im Tarifbereich TVöD Sozial- und Erziehungsdienst stiegen die Personalkosten erheblich. Außerdem waren aufgrund der gestiegenen Betreuungszahlen drei Neueinstellungen erforderlich. Somit entfallen bei insgesamt gestiegenen Kosten die Erhöhungen größtenteils auf die Zu- nahme der Personalkosten 2.198 T € (1.939 T€) sowie auf die Grundstücksaufwendungen 223 T€ (Vj. 116 T€). Der Abschluss 2017 weist einen Jahresüberschuss von 64 T€ (Vj. 327 T€) aus. Die GpZ Friedrichshafen GmbH ist mit dem Ergebnis im Jahr 2017 zufrieden, auch wenn das Ergebnis im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen sind. Dadurch konnten aber auf der Kostenseite sehr wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Personalplanung sowie der Ausführung von schon länger geplanten Instandhaltungen realisiert werden. 11. Prognose In seinen insgesamt 14 Betriebsjahren hat sich die GpZ Friedrichshafen GmbH sowohl fach- lich aber auch wirtschaftlich sehr gut entwickelt. Mit dem Neubau wurden die Weichen für die Weiterentwicklung zu einem inklusiven und mo- dernen Sozialunternehmen mitten in der Stadt gestellt. Das Jahr 2017 hat gezeigt, dass die Neustrukturierung gelungen ist und einen erfolgreichen Betrieb gewährleistet. Neben allen therapeutischen Angeboten möchte die GpZ Friedrichshafen GmbH auch Treff- punkte und Sozialräume schaffen, in denen sich behinderte und nicht behinderte Menschen zu kulturellen und unterhaltenden Angeboten treffen können. Das Haus hat sich, wie beab- sichtigt, als ambulanter Anbieter von personenzentrierten psychiatrischen Hilfen auch zu ei- nem kulturellen Begegnungszentrum im Zentrum der Stadt entwickelt. 12. Risikobericht Es finden turnusmäßig Konferenzen und Austausch innerhalb des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) statt. Geplante Veränderungen durch den Gesetzgeber oder die Kosten- träger werden hier frühzeitig besprochen und können in die strategische Planung einfließen. Das Forderungsmanagement wird konsequent betrieben. Alle Forderungen werden laufend überwacht und bei Überfälligkeit wird entsprechend reagiert. Bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden geprüft und er- hielten zum 26. Juni 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung um- fasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prü- fung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Beteiligungsbericht 2017 103 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde von der Gesellschafterversammlung am 13. Juli 2018 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 63.640,49 € mit 53.563,49 € in zweckgebundene Rücklagen und mit 92.031,51 € in andere Gewinnrücklage einzustellen. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MTG Treuhand GmbH bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer MTG Treu- hand GmbH, Ravensburg MTG Treu- hand GmbH, Ravensburg MTG Treu- hand GmbH, Ravensburg MTG Treu- hand GmbH, Ravensburg MTG Treu- hand GmbH, Ravensburg Kosten Ab- schluss- prüfung 8.500 € 8.500 € 8.500 € 8.500 € 8.500 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 116.718 34.396 223.329 326.971 63.640 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 104 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 90,36 % 94,96 % 93,26 % 93,55 % 93,28 % Finanzlage Eigenkapitalquote 51,40 % 33,34 % 28,25 % 31,31 % 32,34 % Fremdkapitalquote 32,92 % 38,33 % 42,35 % 40,19 % 37,75 % Anlagendeckung I 56,89 % 35,11 % 30,29 % 33,48 % 34,67 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 3,33 % 0,97 % 5,94 % 8,00 % 1,53 % Gesamtkapitalrentabilität 2,23 % 0,69 % 2,37 % 3,19 % 1,16 % Kostendeckung 99,96 % 96,40 % 101,94 % 105,70 % 96,98 % Zinslastquote 30,01 % 111,46 % 41,23 % 27,45 % 134,25 % Liquidität % Effektivverschuldung 341,46 % 753,30 % 624,85 % 607,56 % 559,41 % Kurzfristige Liquidität 0,35 0,17 0,43 0,44 0,88 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 31 31 25 34 35 Personalaufwandsquote 71,27 % 77,28 % 68,20 % 62,00 % 67,36 % Beteiligungsbericht 2017 105 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 2,4 0,9 2,3 1,6 16,0 II. Sachanlagen 6.153,0 10.071,6 12.407,8 12.205,3 11.953,5 III. Finanzanlagen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 6.155,4 10.072,5 12.410,2 12.207,0 11.969,5 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 5,6 5,2 6,5 4,7 5,1 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 236,9 300,5 477,2 526,7 336,8 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 411,2 229,2 413,1 310,9 518,9 656,7 534,9 896,8 842,3 860,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,2 0,2 0,2 0,0 1,8 Bilanzsumme 6.812,4 10.607,6 13.307,2 13.049,2 12.832,2 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 II. Gewinnrücklage 3.451,7 3.486,1 3.709,4 4.036,4 4.100,0 3.501,7 3.536,1 3.759,4 4.086,4 4.150,0 B. Sonderposten für Invest - zuschüsse zum AV 1.001,4 2.935,2 3.817,2 3.633,3 3.748,8 C. Rückstellungen 66,7 70,3 95,0 85,5 88,9 C. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 468,0 1.137,9 2.546,5 2.371,4 2.196,3 II. Verb. aus Lieferung u. Leis- tung 569,8 751,2 443,0 223,1 161,7 III. Verb. ggü. Gesellschaftern 584,5 1.564,2 2.089,6 2.042,0 2.032,6 IV Sonstige Verbindlichkeiten 620,1 576,1 524,5 481,1 425,0 2.242,3 4.029,4 5.603,7 5.117,6 4.815,6 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,3 36,7 31,9 126,5 28,9 Bilanzsumme 6.812,4 10.607,6 13.307,2 13.049,2 12.832,2 Beteiligungsbericht 2017 106 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 2.126,7 2.241,7 2.610,4 3.109,3 3.281,0 1a Erträge aus d. Auflösung von SoPo 97,2 96,2 162,4 183,9 184,5 2. Sonstige betriebliche Erträge 54,3 62,8 104,6 58,7 66,4 3. Gesamtleistung 2.278,2 2.400,6 2.877,4 3.351,9 3.531,9 4. Materialaufwand 90,1 88,6 103,8 210,3 242,8 5. Personalaufwand 1,515,8 1.732,3 1.780,4 1.951,7 2.210,2 6. Abschreibungen 171,8 138,0 286,1 378,3 382,7 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 350,0 366,6 390,5 401,2 547,2 8. Gesamtaufwand 2.127,7 2.325,5 2.560,7 2.941,5 3.383,0 9. Betriebsergebnis 150,6 75,2 316,7 410,3 148,9 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,8 1,1 0,4 7,4 1,2 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 35,0 38,3 92,1 89,8 85,4 12. Finanzergebnis -30,2 -37,2 -91,7 -82,4 -84,3 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 120,3 38,0 225,0 327,9 64,6 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 3,6 3,6 1,7 1,0 1,0, 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 116,7 34,4 223,3 327,0 63,6 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo für Inv.zuschüsse zum AV Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 107 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Kontakt: Obere Bahnhofstr. 18, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 30118-0 Fax: 07551 / 30118-80 E-Mail: email@g-p-z.de Homepage: www.g-p-z.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 5. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001, zuletzt geändert am 27. Juli 2006 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Frau Haidlauf 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bo- denseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke und seelisch be- hinderte Menschen sowie einer Tagesstätte und Zuverdienstarbeitsplätzen in Überlingen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte täti- gen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital des GPZ Überlingen gGmbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Vianney Gesellschaft e.V. 12.500 € 50,00 % Sprungbrett - Werkstätten gGmbH 2.500 € 10,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 2.500 € 10,00 % Pauline 13 e.V. 2.500 € 10,00 % Landkreis Bodenseekreis 2.500 € 10,00 % Stadt Überlingen 2.500 € 10,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer Ingo Kanngießer (seit Gründung) Beteiligungsbericht 2017 108 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Gesellschafterversammlung Vorsitzender Herr Besserer Vianney Gesellschaft Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwe- cke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der GmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtun- gen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine Die GpZ Überlingen gGmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Gemeindepsy- chiatrischen Verbund Bodenseekreis und im Netzwerk Arbeit und Bildung. 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an das GpZ Überlingen: ⇒ 820.143 € Eingliederungshilfe SGB XII (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Zuverdienst, Tagesstätten) ⇒ 86.150 € Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) Zahlung von der GPZ Überlingen an den Bodenseekreis: ⇒ 170 € Erstattung Gebühren (Deponiegebühren) ⇒ 13.532 € Erstattung gewährter Hilfen ⇒ 625 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Indirekter Zuschuss durch Zinsfreiheit: ⇒ 1.375 € nicht gezahlte Zinsen für Zwischenfinanzierungsdarlehen (bei einem angenommenen gleichen Zinssatz von 2,5 %) Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 25.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins bis 31. Dezember 2017 bei 2,5 %, ab 1. Januar 2018 bei 1,5 % ⇒ 55.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2002 Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027, zins- und tilgungsfrei Zinsfrei bis 31. Dezember 2017, ab 1. Januar 2018 bei 1,5 % 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2018 (bis 31. Dezember 2028) Beteiligungsbericht 2017 109 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Insgesamt hat die finanzielle Entwicklung der GpZ Überlingen gGmbH im Berichtsjahr 2017 eine erfreuliche Kehrtwende gemacht. Insbesondere die verbesserte Belegung im Berufsbil- dungsbereich und die erhebliche Kostenreduzierung haben sich schneller ergebnisrelevant ausgewirkt als prognostiziert. Auch in diesem Berichtsjahr hat sich noch viel um die konkrete Schließung eines Geschäftsfeldes gedreht, allerdings mit deutlich aufgehellter Gesamtstim- mung. Zudem fand im November 2017 die erneute Trägerzertifizierung nach § 2 der Rechtsverord- nung zum SGB III (AZAV) und Begutachtung eines Qualitätsmanagementsystems nach § 2 Abs. 4 AZAV statt. Das GpZ Überlingen hat den (Re-)Zertifizierungsprozess positiv abge- schlossen und hat die Trägerzulassung bis zum 19. November 2022 erhalten. Die Erlöse im Berufsbildungsbereich sind im Vorjahresvergleich um ca. 69 T€ gestiegen und knüpfen damit wieder an die Ergebnisse der Vorjahre an. Die Gesamterlöse „Soziale Dienst- leistungen“ sind um rd. 58 T€ gestiegen. Dabei ist es bemerkenswert, dass erstmals die Er- löse im Arbeitsbereich um rd. 11 T€ gesunken sind. Die Produktions- und Dienstleistungserlöse sind, wie bereits im Vorjahresbericht prognosti- ziert, ebenfalls um rd. 45 T€ gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf die Geschäftsfeldschlie- ßung zum 31. März 2017 zurückzuführen. Dennoch entwickelt sich die Erlössituation in den einzelnen Geschäftsfeldern sehr unterschiedlich. Im Geschäftsfeld Industrie (Metall & Mon- tage) sinkt der Erlös entsprechend den Rahmenbedingungen erwartungsgemäß um rd. 19 T€. Alle weiteren Geschäftsfelder Handel, Druckstudio, Küche und Wäscherei verzeich- nen stagnierende Erlöse. Insgesamt haben sich im Bereich der Produktion und Dienstleis- tung die Umsätze und Aktivitäten entsprechend der Erwartung entwickelt. 11. Prognose Die GpZ Überlingen gGmbH arbeitet auf einem Qualitäts- und Kostenniveau, das im Moment noch leistbar ist. Die bestehenden Spielräume werden, soweit sichtbar, immer enger bzw. schmaler. Mit den vorgenommenen Korrekturmaßnahmen konnte zunächst eine erkennbare wirtschaftliche Entlastung auf Kosten der Versorgungsqualität erreicht werden. Die grund- sätzliche Aufgabenstellung hat sich allerdings nicht geändert und fordert weiterhin Aufmerk- samkeit und organisatorische Reaktionsgeschwindigkeit. In den Folgejahren, zumindest bis zur Einführung des nächsten BTHG-Schritts zum 1. Januar 2020, werden daher nur sehr be- grenzt innovative und investive Aktivitäten sinnvoll sein. Die Fertigungs- und Dienstleistungserlöse werden auch in den nächsten beiden Jahren stag- nieren. Insgesamt rechnet das GpZ Überlingen im Jahr 2018 mit einer weiteren geringfügi- gen Ergebnisverbesserung bei stagnierenden Gesamterlösen. 12. Risikobericht Um im Bereich der Eingliederungshilfe und Rehabilitation, frühzeitig geplante Änderungen durch den Gesetzgeber bzw. die Leistungsträger in die strategische Planung mit einfließen lassen zu können, finden turnusgemäße Konferenzen und Netzwerktreffen auf unterschiedli- chen Ebenen statt. Über die Mitwirkung in Verbänden auf Bundes-, Landes- und Kreisebene und deren Informationen ist ein frühzeitiges Agieren möglich. Das Forderungsmanagement wird konsequent betrieben. Der größte Anteil der Gesamtleis- tung sind Vergütungen durch Soziale Dienstleistungen (~ 67,1 %) und Produktionserlöse (~ 31,4 %) wird mit Groß- und Dauerkunden erbracht und zeitnah bezahlt. Lediglich ein sehr kleiner Anteil der Produktionserlöse, insbesondere im Bereich Geschirrmobil und des Online- Beteiligungsbericht 2017 110 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Shops erfordert weitergehende Schritte im Forderungsmanagement. Alle Forderungen wer- den laufend überwacht und bei Überfälligkeit reagiert. Die insgesamt stagnierende Belegung und die einschränkende Bewilligung bzw. Zuweisung von immer stärker leistungseingeschränkten Personen erfordert auch zukünftig größere Auf- merksamkeit. Alle Geschäftsfelder bzw. Zweckbetriebe arbeiten an diesem Thema und ver- suchen diese Entwicklung mit in die Organisation einzubeziehen. Bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der MTG Treu- hand GmbH geprüft und erhielten zum 14. Juni 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschluss- prüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde von der Gesellschafterversammlung am 17. Juli 2018 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresgewinn von 102.731,51 € auf die neue Rechnung vorzutra- gen (92.031,51 € zweckgewundene Rücklagen, 10.700,00 € andere Gewinnrücklagen). Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der Wirtschaftsprüfer MTG Treuhand GmbH bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer MTG Treu- hand GmbH, Wirtschafts- prüfungsge- sellschaft MTG Treu- hand GmbH, Wirtschafts- prüfungsge- sellschaft MTG Treu- hand GmbH, Wirtschafts- prüfungsge- sellschaft MTG Treu- hand GmbH, Wirtschafts- prüfungsge- sellschaft MTG Treu- hand GmbH, Wirtschafts- prüfungsge- sellschaft Kosten Ab- schluss- prüfung 8.566 € 8.566 € 8.566 € 8.566 € 10.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 85.625 68.100 39.377 -160.234 102.732 -200.000 -150.000 -100.000 -50.000 0 50.000 100.000 150.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 111 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 72,72 % 73,66 % 75,62 % 77,58 % 76,59 % Finanzlage Eigenkapitalquote 47,66 % 51,84 % 54,66 % 52,35 % 59,02 % Fremdkapitalquote 32,09 % 28,83 % 26,52 % 27,83 % 25,13 % Anlagendeckung I 65,54 % 70,37 % 72,28 % 67,48 % 77,06 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 6,38 % 4,83 % 2,71 % -12,42 % 7,37 % Gesamtkapitalrentabilität 3,83 % 3,07 % 1,84 % -6,14 % 4,70 % Kostendeckung 102,76 % 100,42 % 99,08 % 90,32 % 101,19 % Zinslastquote 25,94 % 22,62 % 23,89 % -5,52 % 8,04 % Liquidität Effektivverschuldung 117,02 % 109,14 % 108,80 % 115,62 % 107,61 % Kurzfristige Liquidität 0,91 0,78 0,78 0,65 0,66 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 25 27 29 30 28 Personalaufwandsquote 147,56 % 167,07 % 201,77 % 257,47 % 227,42 % Leistungskennzahlen Beschäftigte Personen zum 31.12. 99 113 96 104 106 Teilnehmermonate 1.194 1.272 1.288 1.230 1.260 Durchschnittstundenlohn 2,44 € 2,50 € 2,49 € 2,53 € 2,71 € Löhne im Arbeitsbereich 244,06 € 240,39 € 243,71 € 249,63 € 254,30 € Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten 62,40 % 64,00 % 65,7 % 67,1 % 64,1 % Beteiligungsbericht 2017 112 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 4,2 1,9 1,4 2,7 1,4 II. Sachanlagen 2.045,0 2.003,4 2.005,6 1.909,4 1.806,4 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2.049,2 2.005,3 2.007,0 1.912,1 1.807,8 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 31,4 25,8 31,5 27,4 34,3 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 115,9 150,7 115,9 136,1 134,3 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 620,3 540,2 498,1 385,3 381,2 767,5 716,7 645,5 548,8 549,9 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,2 0,3 1,4 3,9 2,7 Bilanzsumme 2.817,9 2.722,3 2.653,9 2.464,9 2.360,4 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 II. Gewinnrücklage 1.318,1 1.386,2 1.425,6 1.265,4 1.368,1 1. Zweckgebundene Rücklage 1.165,3 1.224,3 1.259,8 1.099,5 1.191,6 2. Andere Gewinnrücklage 152,9 162,0 165,9 165,9 176,6 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.343,1 1.411,3 1.450,6 1.290,4 1.393,1 B. Sonderposten für Investitions - Zuschüsse zum AV 494,6 446,9 399,2 351,5 303,8 C. Rückstellungen 76,0 79,4 79,4 100,2 70,2 D. Verb indlichkeiten I. Verbindl. ggü. Kreditinstituten 217,9 87,8 63,2 38,1 12,6 II. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 26,7 62,7 30,0 16,3 20,4 III. Sonstige Verbindlichkeiten 685,3 631,6 609,1 580,1 558,7 898,2 782,2 702,3 634,5 591,7 E. Rechnungsabgrenzungsposten 6,0 2,6 1,6 51,5 1,5 Bilanzsumme 2.817,9 2.722,3 2.653,9 2.464,9 2.360,4 Beteiligungsbericht 2017 113 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 1.901,4 1.933,0 2.013,6 1.949,9 1.966,3 2. Sonstige betriebliche Erträge 55,5 76,1 68,6 58,8 88,9 3. Gesamtleistung 1.956,9 2.009,1 2.082,3 2.008,7 2.055,2 4. Materialaufwand 156,9 172,4 162,8 201,1 192,6 5. Personalaufwand 1.132,6 1.197,3 1.302,4 1.413,0 1.250,5 6. Abschreibungen 169,9 157,9 134,3 140,1 126,6 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 391,0 397,2 432,7 404,5 373,5 8. Gesamtaufwand 1.850,3 1.924,8 2.032,3 2.158,7 1.943,2 9. Bet riebsergebnis 106,6 84,2 50,1 -150,1 112,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,5 0,5 0,1 0,0 0,1 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 22,2 15,4 9,4 8,8 8,3 12. Finanzergebnis -19,7 -14,9 -9,3 -8,8 -8,2 13. Ergebnis der gewö hnlichen Ge- schäftstätigkeit 86,9 69,4 40,6 -159,0 103,8 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 1,3 1,3 1,3 1,3 1,1 23. Jahresüberschuss/ Fehlbetrag ( -) 85,6 68,1 39,4 -160,2 102,7 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo für Inv.zuschüsse zum AV Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 114 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 115 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Firma des Unternehmens: Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH Kontakt: Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 708-0 Fax: 07541 / 708-110 E-Mail: info@messe-fn.de Homepage: www.messe-friedrichshafen.de Gründungsdatum: 10. Juni 1992 Eintragung Handelsregister: 28. Dezember 1992, zuletzt geändert am 3. April 2014 Gesellschaftsvertrag: 24. Juni 2004, zuletzt geändert am 3. Dezember 2009 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen für Messezwecke und die Verwaltung dieses Grundbesitzes, insbesondere die Vermietung an die Messe Friedrichsha- fen GmbH zur Durchführung von Messen und Veranstaltungen. Die Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft haben sich auf das kommunalrechtlich Zu- lässige zu beschränken. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital i.H.v. 3.150.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 2.940.000 € 93,34 % Landkreis Bodenseekreis 150.000 € 4,76 % Industrie und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 30.000 € 0,95 % Handwerkskammer Ulm 30.000 € 0,95 % 3.150.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Klaus Wellmann Stefan Mittag Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Beteiligungsbericht 2017 116 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Ein Aufsichtsorgan ist nicht eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Das Messewesen wird in Deutschland traditionell als eine öffentliche Aufgabe angesehen, der sich hauptsächlich Länder und Gemeinden annehmen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 1991/1992 veranstaltete die Internationale Messe Fried- richshafen GmbH (IBO GmbH) Messen und Ausstellungen hauptsächlich in eigener Regie. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. August 1992 wurde von der bis dahin einheitlichen Ge- sellschaft das operative Messegeschäft abgespalten und auf die neue Messe Friedrichsha- fen GmbH (MESSE) übertragen. Im Rahmen dieser Betriebsaufspaltung fungiert die INTER- NATIONALE ab dem Geschäftsjahr 1992/1993 als Besitzgesellschaft. Der Bau des neuen Messegeländes nahe dem Flughafen wurde im Geschäftsjahr 2001/2002 fertiggestellt. Die „Neue Messe“ wurde am 26. Juli 2002 eröffnet. Inzwischen gibt es ver- schiedene Erweiterungshallen (2002/2003 Halle A6, 2003/2004 Halle B4, 2009 Hallen A7 und B5). 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine (2017) Vom Bodenseekreis gewährte Kapitaleinlage: ⇒ 850.000 € Kapitaleinlage 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2017 wie in den Vorjahren mit der Verwaltung und Vermietung ihres Grundbesitzes und der Messeimmobilien beschäftigt. Die Mieterin, die Messe Friedrichshafen GmbH, hatte im Berichtszeitraum ein dem Veranstaltungsturnus ent- sprechend gutes Messejahr. Die Messe Friedrichshafen hat im Geschäftsjahr 2017 eine Gesamtmiete inkl. Übernahme der Grundsteuer von 9.268 T€ (Vj. 9.018 T€) geleistet (davon 8.865 T€ Miete sowie 403 T€ Übernahme Grundsteuer). Diese Mietzahlung lag leicht über den Erwartungen, so dass ein gegenüber der ursprünglichen Prognose etwas verbessertes Ergebnis erreicht wurde. Durch die hohen Mietzahlungen konnten alle Finanzierungs- und sonstigen Aufwendungen sowie annähernd sämtliche Abschreibungen gedeckt werden. Für das Geschäftsjahr 2017 wird entsprechend erwartungsgemäß ein geringes negatives Jahresergebnis von -290 T€ (Vj. -762 T€) ausgewiesen. Die gewöhnlichen laufenden Instandhaltungs- und Wartungsaufgaben wurden gemäß Miet- vertrag von der Messe Friedrichshafen GmbH durchgeführt und bewegten sich im Wesentli- chen im budgetierten Rahmen. Mitte vergangenen Jahres wurde die umfangreiche Investi- tion zur Optimierung der Kälteanlage durch den Mieter Messe Friedrichshafen GmbH Beteiligungsbericht 2017 117 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) abgeschlossen. Eine Zwischenfinanzierung durch die Internationale Bodensee-Messe Fried- richshafen GmbH wurde in diesem Zusammenhang nicht nötig. Des Weiteren erfolgte zu Be- ginn des Jahres 2017 der Ankauf zweier Grundstücke in direkter Nachbarschaft der Messe. 11. Prognose Für die bestehenden Darlehen der Sparkasse Bodensee wurden in 2016 bereits günstige Zinsvereinbarungen und zusätzliche Sondertilgungsmöglichkeiten für die Zeit nach Ablauf der aktuellen Zinsbindung im Jahr 2019 vereinbart. Die erfolgten Optimierungsmaßnahmen führen zu einer deutlichen nachhaltigen Reduzierung der Zinsbelastung. Für das kommende Geschäftsjahr 2018 wird trotz eines guten Veranstaltungsportfolios auf- grund einer Vielzahl herausfordernder Marktentwicklungen in verschiedenen Branchen mit einem vertretbaren Jahresfehlbetrag gerechnet. Da eine Fortführung dieser Entwicklung zu erwarten ist, muss in den Folgejahren weiterhin von geringeren Mietsonderzahlungen durch die Messe Friedrichshafen GmbH ausgegangen werden. Diese werden voraussichtlich trotz der wirksamen Reduzierung der Zinsbelastung zu Verlustausweisen führen, die je nach Ver- anstaltungsportfolio auch deutlicher sein können. 12. Risikobericht Der Mietvertrag mit der Messe Friedrichshafen GmbH berücksichtigt die Aufrechterhaltung der Liquidität der Internationalen Bodensee-Messe Friedrichshafen wie auch die wirtschaftli- chen Möglichkeiten der Messe Friedrichshafen GmbH. Die Mietzahlung konnte die laufenden Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen nicht vollständig decken. Solange die Zahlung der vertraglich vereinbarten Grundmiete durch die Messe Friedrichsha- fen GmbH gewährleistet werden kann und keine neuen Großinvestitionen finanziert werden müssen, können voraussichtlich mittelfristig weitere Mittelzuführungen des Hauptgesellschaf- ters vermieden werden. Begründet liegt dies in der vorhandenen Liquiditätsausstattung der Gesellschaft und der erfolgten Darlehensoptimierung zur nachhaltigen Reduzierung der Zins- belastung. Sicherungsgeschäfte Zur Zinssicherung langfristiger Darlehen werden, grundsätzlich nach Abstimmung mit der Stadt- und Stiftungspflege des Hauptgesellschafters Stadt Friedrichshafen, vereinzelt Swap- geschäfte abgeschlossen. Aufgrund des geringen Umfangs solcher Transaktionen liegen keine speziellen Risikomanagementregelungen vor. Spekulative derivate Finanzinstrumente werden nicht genutzt und sind nach einem Gesell- schafterbeschluss untersagt. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von Ernst & Young GmbH geprüft und erhielten am 16. März 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschluss- prüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde in der Gesellschafterversammlung am 21. Juni 2018 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 289.702,33 € auf die neue Jahres- rechnung vorzutragen. Beteiligungsbericht 2017 118 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer Ernst & Y- oung GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Y- oung GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Y- oung GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Y- oung GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Y- oung GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Kosten Ab- schluss- prüfung 10.500 € 10.800 € 10.800 € 10.800 € 10.800 € 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -2.380.695 591.828 410.489 -762.394 -289.702 -3.000.000 -2.500.000 -2.000.000 -1.500.000 -1.000.000 -500.000 0 500.000 1.000.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 119 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 14. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 92,25 % 87,77 % 85,85 % 89,99 % 87,85 % Finanzlage Eigenkapitalquote 37,12 % 38,15 % 40,49 % 44,91 % 46,90 % Fremdkapitalquote 62,88 % 61,85 % 59,51 % 55,09 % 53,10 % Anlagendeckung I 40,24 % 43,47 % 47,17 % 49,90 % 53,39 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -6,32 % 1,55 % 1,06 % -2,01 % -0,77 % Gesamtkapitalrentabilität 0,63 % 3,35 % 3,05 % 1,81 % 2,11 % Kostendeckung 109,28 % 150,76 % 143,58 % 125,18 % 128,58 % Zinslastquote -126,90 % 466,74 % 609,23 % -300,43 % -685,00 % Liquidität Effektivverschuldung 1.279,79 % 647,04 % 515,37 % 758,33 % 559,09 % Kurzfristige Liquidität 1,72 2,30 1,82 1,23 1,71 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1 1 1 1 1 Personalaufwandsquote 2,05 % 1,57 % 1,71 % 2,03 % 2,01 % Leistungskennzahlen Mieterträge 7.968 10.854 10.482 9.144 9.395 derivate Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken (Nominalvolumen) 2.416 1.827 1.421 1.015 609 Beteiligungsbericht 2017 120 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 15. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenst. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Sachanlagen 93.570,2 87.978,4 81.954,4 75.930,4 70.432,6 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 93.570,2 87.978,4 81.954,4 75,930,4 70.432,6 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Forderungen u. sonstige Ver- mögensgegenstände 84,5 0,2 0,2 0,0 953,2 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.886,3 9.556,8 10.990,2 6.121,1 6.649,8 4.970,8 9.557,0 10.990,4 6.121,1 7.603,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.889,6 2.702,4 2.515,1 2.327,9 2.140,6 Bilanzsumme 101.430,6 100.237,8 95.460,0 84.379,4 80.176,1 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 3.150,0 3.150,0 3.150,0 3.150,0 3.150,0 II. Rücklage 69.543,2 69.543,2 69.543,2 69.543,2 69.543,2 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -32.659,8 -35.040,5 -34.448,7 -34.038,2 -34.800,6 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.380,7 591,8 410,5 -762,4 -289,7 37.652,7 38.244,5 38.655,0 37.892,6 37.602,9 B. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen u.ä. 114,2 107,2 102,6 10,0 9,8 II. Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 III. Sonstige Rückstellungen 47,9 48,2 61,0 58,4 55,9 162,1 155,4 163,5 68,4 65,7 C. Verbindlichkeiten I. VB ggü. Kreditinstituten 46.734,7 45.141,1 43.497,2 41.800,9 40.049,9 II. VB aus Lieferung u. Leistung 1,5 6,9 15,7 0,0 1,4 III. VB ggü. verb. Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. VB ggü. Gesellschaftern 7.141,0 7.141,0 4.348,9 1.925,0 442,9 V. Sonstige VB 9.738,6 9.548,8 8.779,6 2.692,5 2.013,3 63.615,8 61.837,8 56.641,4 46.418,4 42.507,5 D. Rechnungsab grenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 101.430,6 100.237,8 95.460,0 84.379,4 80.176,1 Beteiligungsbericht 2017 121 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 16. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 7.968,0 10.854,2 10.481,8 9.144,3 9.395,2 2. Sonstige betriebliche Erträge 357,7 101,6 132,4 91,5 8,7 3. Gesamtleistung 8.325,7 10.955,8 10.614,2 9.235,8 9.403,9 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 170,5 171,5 181,8 187,3 188,8 6. Abschreibungen 5.939,8 5.946,7 6.024,0 6.024,0 6.024,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.181,4 1.081,3 1.094,2 1.093,7 1.093,9 8. Gesamtaufwand 7.291,6 7.199,5 7.300,1 7.305,0 7.306,7 9. Betriebsergebnis 1.034,1 3.756,3 3.314,1 1.930,9 2.097,2 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9,3 0,8 0,2 0,2 0,5 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.021,1 2.762,3 2.500,8 2.290,5 1.984,5 12. Finanzergebnis -3.011,8 -2.761,5 -2.500,7 -2.290,3 -1.984,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit -1.977,7 994,8 813,5 -359,4 113,3 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 403,0 403,0 403,0 403,0 403,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -2.380,7 591,8 410,5 -762,4 -289,7 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 120.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital 2013 2014 2015 2016 2017 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2017 122 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand 2013 2014 2015 2016 2017 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2017 123 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Internationale Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Firma des Unternehmens: Internationale Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Hafenstraße 6, 78462 Konstanz Tel.: 07531 / 9094-90 Fax: 07531 / 9094-94 E-Mail: info@bodensee.de Homepage: www.bodensee.eu Gründungsdatum: 1. Januar 1998 Eintragung Handelsregister: 17. Februar 1998 Gesellschaftsvertrag: 6. Dezember 20017, zuletzt geändert am 27. Juni 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Philipp 2. Gegenstand des Unternehmens Alle Arten von Tätigkeiten, die direkt oder indirekt geeignet sind, den Tourismus im internati- onalen Bodenseegebiet zu fördern. Das Wirken der IBT ist hierbei gebietskörperschaften- und länderübergreifend auf die Bodenseeregion insgesamt ausgelegt. In Ausübung dieser Zwecksetzung ist die IBT u.a. Betreiberin der Websites www.bodensee.eu. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital i.H.v. 120.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 42.305 35,25 % Landkreis Konstanz 29.598 24,67 % Vorarlberg Tourismus GmbH 11.833 9,86 % Oberschwaben Tourismus GmbH 9.884 8,24 % Landkreis Lindau 7.935 6,61 % Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee e.V. 4.942 4,12 % Thurgau Tourismus 5.151 4,29 % St. Gallen Bodensee Tourismus 4.733 3,94 % Lichtenstein Marketing 1.949 1,62 % Schaffhausen Tourismus 1.670 1,39 % Gesamt 120.000 100,00 % Im Juni 2017 wurden die Änderungen der Geschäftsanteile durch den Ankauf von Anteilen des VTWB e.V. der Gesellschafter Landkreis Bodenseekreis und Landkreis Konstanz notari- ell beurkundet. Die Landkreise haben je 2.471 Anteile zu einem symbolischen Wert von je 1 € erworben. Beteiligungsbericht 2017 124 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Ammann Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis 1. stv. Vorsitzender Frank Bumann Direktor, St. Gallen (bis 06/2017) 2. stv. Vorsitzender Andrea Kinz Vorarlberg Aufsichtsrat: Vorsitzender Achim Krafft Bürgermeister Langenargen (Kreistag Bodenseekreis, seit 01.01.2017) Stv. Vorsitzender Mag. Christian Schützinger Geschäftsführer Markus Isenrich Präsident (seit 01.01.2017) Mitglieder Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreistag Bodenseekreis) Prof. Dr. Anja Brittner-Widmann Studiengangsleiterin Werner Fritschi stv. Geschäftsführer Christine Funk Wirtschaftsbeauftragte (seit 01.01.2017) Nina Hanstein Geschäftsführerin (seit 01.01.2017) Norbert Henneberger Geschäftsführer Dr. Roland Scherer Direktor 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 1.050 € 5. Öffentlicher Zweck Mit der Unterstützung des Tourismus in der Bodenseeregion übernimmt die Gesellschaft Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an die IBT: ⇒ 180.711 € Gesellschafterzuschuss ⇒ 11.900 € Erstattung Projekt „Internationale Marktbearbeitung“ ⇒ 845 € Erstattung „Erlebnisplaner“ Zahlungen IBT an Bodenseekreis: ⇒ 790 € Erstattung Gebühren 8. Bestellte Sicherheiten Keine Beteiligungsbericht 2017 125 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2017 (bis 31. Dezember 2026) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Als touristische Dachorganisation der Vierländerregion Bodensee fördert und organisiert die IBT das Image und die Vermarktung der internationalen Tourismusregion Bodensee. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Destinationen, Orten und den touris- tischen Unternehmen der Vierländerregion Bodensee. Gemäß bestehendem Gesellschafts- auftrag hat die IBT GmbH im Jahr 2017 ihre Tätigkeit zur Förderung des Tourismus in der internationalen Bodenseeregion in sehr erfolgreicher Weise ausgeführt. Die in der „Positionierung der Tourismusregion Internationaler Bodensee zur Optimierung des Destinationsmanagements“ gemeinsam definierte Tourismusstrategie ist auch im Jahr 2017 kontinuierlich weiterentwickelt worden. So sind die Erschließung neuer internationaler Märkte und der Imagewandel zu einer ganzjährigen Destination in der Kommunikation und auch mit operativen Maßnahmen und Veranstaltungen spürbar vorangekommen. Darüber hinaus konnte im Laufe des Jahres im engen Austausch mit allen Beteiligten das Aufgabenportfolio der Gesellschaft weiter fokussiert und konkretisiert werden. Die erarbeiteten Grundlagen Corporate Wording Bodensee in den Sprachen Englisch, Fran- zösisch, Italienisch, Niederländisch und Deutsch dienten als Basis für Presseaussendungen und –texte, die auch in die marktspezifischen Internetseiten unter bodensee.eu eingeflossen sind. Mit den Sprachversionen der Internetseite ist zunehmend internationales Publikum für den Bodensee erreicht worden. Der für den Veranstaltermarkt entwickelte Sales Guide Bo- densee wurde für 2018/2019 neu erstellt. Die Kommunikation und Verteilung ist gestartet und unterstützt die Arbeit mit Reiseveranstaltern insbesondere in den internationalen Märk- ten. Unteranderem stieß man in Italien und England durch den Aufbau von Medienkontakt und diversen Studien- und Pressereisen auf riesen Erfolg. Der im Rahmen eines ganzheitlichen Kommunikationskonzepts realisierte Internetauftritt konnte im Jahr 2017 weiterentwickelt werden. So wurde die Social Wall #Bodensee4u auf In- stagram und die Website Bodensee.eu, durch einen Reiseblog unter dem Namen „Bodensee Reisegeschichten“ erweitert. Durch zweifachen Personalwechsel sind die Aktivitäten für eine Modifizierung der Sommer- karten der BEK im Jahr 2017 unwesentlich vorangekommen. Die Nachfrage nach den Pro- dukten blieb leicht unter Vorjahresniveau stabil. Rund sechzig touristische Unternehmen ha- ben sich erneut für eine Teilnahme an der BEK Winter 2017/2018 vertraglich gebunden, hierunter die Winterschifffahrten Katamaran Konstanz-Friedrichshafen und Fähre Friedrichs- hafen-Romanshorn. Die Bodenseegärten e.V. als Markenleitprodukt sind mit einer Kommunikationsvereinbarung sowie durch die Tätigkeit des Geschäftsführers der IBT GmbH im Vorstand des Vereins, wei- terhin eng mit der IBT GmbH und der Vierländerregion Bodensee verzahnt. Als Projekt- partner der Bodensee Weinregion ist die IBT GmbH aktiv in das Markenleitprodukt eingebun- den. In 2017 erfolgreich gestartet ist die Ausbildung zum Weinkulturführer mit insgesamt zwanzig Teilnehmenden aus der Vierländerregion Bodensee. Beteiligungsbericht 2017 126 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Ertragslage In das Jahr 2017 ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 84.459,60 € zu übertragen und der Jah- resüberschuss für das Jahr 2017 beträgt 11.259,00 €. Dieser Überschuss besteht im We- sentlichen aus Projektmargen und Kursgewinnen. Es besteht keine Überschuldungsgefahr. 11. Prognose Mit der verabschiedeten Fokussierung des Aufgabenportfolios wird der Systemwechsel durch die IBT GmbH fortgeführt. Mit der Aufgabe Produkt- und Erlebnisentwicklung füllt die IBT GmbH eine Lücke in der Vierländerregion Bodensee. Neue inspirative Möglichkeiten die Region zu bereisen sollen einerseits Veranstaltern angeboten werden andererseits direkt in die Kommunikation insbesondere auf eigenen digitalen Kanälen einfließen. Im Zeichen des demographischen Wandels ist vor allem in den bisherigen Stammmärkten langfristig mit einem Rückgang der potenziellen Kunden in den relevanten Zielgruppen zu rechnen. Hierauf muss die Tourismusregion Bodensee mit der Schaffung entsprechender neuer Angebote und der Erschließung neuer Märkte reagieren. Die IBT GmbH finanziert ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Tourismusförderung durch Zu- schüsse der öffentlichen Verwaltung. Entsprechende Betrauungsakte der Gesellschafter lie- gen vor. Für das Jahr 2018 sind erneut Zuschüsse von 512.000 € beschlossen. Verbunden mit bestehenden Projektaufträgen ist eine positive Fortführungsprognose für 2018 gegeben. 12. Risikobericht Die Ausführung von Projekten ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität der IBT GmbH. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Marketingprojekte oder strategische und Mage fördernde Projekte sind. Vielmehr müssen die Projekte von einer starken Partnerschaft getragen und insbesondere solide finanziert sein, um bedeutsam und wahrnehmbar werden zu können. Darüber hinaus ist auch eine stabile und qualifizierte Anzahl an Personal bei der IBT GmbH als Grundausstattung notwendig. Im Hinblick auf Planungssicherheit und vor allem bei der Bereitstellung von kompetenten Personalressourcen bedeuten kurze Projektlaufzeiten auf Jahresbasis jedoch weiterhin eine zusätzliche Herausforderung für die IBT GmbH. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der ETL AG Wirtschaftsprüfgesellschaft geprüft und erhielten am 4. April 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführen- den Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde vom Aufsichtsrat am 17. Mai 2018 zustim- mend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 26. Juni 2018 wurde der Jahresabschluss 2017 fest- gestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Ent- lastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 11.259,00 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde die ETL AG Wirtschaftsprüfgesellschaft, Herrn Wirt- schaftsprüfer Alfred Lein; Stuttgart, bestellt. Beteiligungsbericht 2017 127 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer Walter Pilz, Konstanz ETL AG, Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft Stuttgart ETL AG, Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft Stuttgart ETL AG, Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft Stuttgart ETL AG, Wirtschafts- prüfungs-ge- sellschaft Stuttgart Kosten Abschluss- prüfung 4.400 € 4.400 € 4.400 € 4.400 € 4.800 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 38.415 27.401 6.797 12.283 11.259 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 128 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 9,03 % 4,61 % 3,40 % 7,31 % 9,24 % Finanzlage Eigenkapitalquote 67,07 % 57,70 % 63,49 % 68,34 % 74,53 % Fremdkapitalquote 32,93 % 42,30 % 36,51 % 31,66 % 25,47 % Anlagendeckung I 743,01 % 1.252,31 % 1.866,88 % 934,33 % 806,52 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 24,32 % 14,78 % 3,54 % 6,01 % 5,22 % Gesamtkapitalrentabilität 16,31 % 8,55 % 2,25 % 4,11 % 3,89 % Kostendeckung 45,11 % 71,09 % 62,32 % 55,10 % 52,66 % Zinslastquote 0,00 % 0,22 % 0,00 % 0,00 % 0,13 % Liquidität Effektivverschuldung 10,67 % 35,31 % 26,41 % 21,36 % 12,66 % Kurzfristige Liquidität 5,79 1,00 3,32 4,13 4,13 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 10,5 13 12 8,3 8,3 Personalaufwandsquote 41,44 % 33,26 % 37,57 % 38,39 % 39,61 % Beteiligungsbericht 2017 129 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 16. Bilanz Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0 120,0 120,0 120,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -0,4 38,0 65,4 72,2 84,5 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 38,4 27,4 6,8 12,3 11,3 158,0 185,4 192,2 204,5 215,7 B. Rückstellungen 27,1 27,9 28,1 37,4 41,6 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 12,7 21,4 18,3 14,7 16,9 II. Anzahlungen auf Bestellungen 0,0 73,2 44,1 7,3 0,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 9,3 11,6 9,3 35,3 15,2 21,9 106,1 71,7 57,3 32,1 D. Rechnungsabgrenzungsposten 28,6 1,9 10,7 0,0 0,0 Bilanzsumme 235,5 321,3 302,7 299,2 289,4 Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagever mögen I. Immat. Vermögensgegenstände 1,9 3,7 2,8 2,8 2,8 II. Sachanlagen 19,4 10,6 7,0 18,6 23,4 III. Finanzanlagen 0,0 0,5 0,5 0,5 0,5 21,3 14,8 10,3 21,9 26,7 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 36,4 11,1 7,0 1,3 8,4 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 42,3 183,4 26,7 30,1 23,5 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 126,8 106,0 237,9 236,9 221,9 205,5 300,5 271,6 236,9 253,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,8 6,0 20,8 9,0 8,9 Bilanzsumme 235,5 321,3 302,7 299,2 289,4 Beteiligungsbericht 2017 130 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 563,3 1.105,0 796,9 637,3 577,7 2. Sonstige betriebliche Erträge 722,2 475,9 488,1 531,5 530,7 3. Gesamtleistung 1.285,5 1.580,9 1.285,0 1.168,8 1.108,4 4. Materialaufwand 540,2 866,5 637,6 554,4 499,2 5. Personalaufwand 532,7 525,8 482,8 454,5 439,0 6. Abschreibungen 16,4 9,0 11,1 8,1 9,3 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 159,4 153,2 147,1 139,7 149,6 8. Gesamt aufwand 1.248,6 1.554,4 1.278,7 1.156,6 1.097,1 9. Betriebsergebnis 36,9 26,4 6,3 12,2 11,3 10. Erträge aus Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 10a. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2,2 1,2 0,7 0,2 0,2 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,1 0,0 0,0 0,01 12. Finanzergebnis 2,2 1,2 0,7 0,2 0,2 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 39,1 27,6 7,0 12,5 11,5 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag -0,1 -0,3 -0,2 -0,1 -0,0 16. Sonstige Steuern 0,7 0,5 0,4 0,2 0,3 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 38,4 27,4 6,8 12,3 11,3 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 131 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Abgleich 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 132 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Beteiligungsbericht 2017 133 IV. Klinik Tettnang GmbH Klinik Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinik Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531-0 Fax: 07542 / 531-178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 14. Januar 2004 Eintragung Handelsregister: 10. Januar 2008, zuletzt geändert am 16. März 2015 Gesellschaftsvertrag: 14. Januar 2014, zuletzt geändert am 20. Februar 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Krankenhauses Tettnang, eines Akutkran- kenhauses der Grund- und Regelversorgung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 300.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinikum Friedrichshafen GmbH 284.700 € 94,90 % Landkreis Bodenseekreis 15.300 € 5,10 % 300.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Johannes Weindel Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Johannes Weindel Geschäftsführer Klinik Tettnang GmbH stv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat des Bodenseekreises Beteiligungsbericht 2017 134 IV. Klinik Tettnang GmbH 5. Öffentlicher Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Gesundheitswesens. Konkret bedeutet dies den Betrieb des Krankenhauses Tettnang als Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversor- gung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften sowie Einrichtungen des Sozial- und Ge- sundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Ge- sellschaft öffentliche Aufgaben. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH (Einlage: 25.000 €, Anteil: 100 %) ⇒ Klinikdienste KKT GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) ⇒ Gesundheitsakademie Tettnang GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) Mit dem Abtretungsvertrag vom 2. Dezember 2016 wurde die Personalservice KTT GmbH an die 14 Nothelfer GmbH übertragen. 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die Klinik Tettnang: ⇒ 1.538 € Erstattung Verbrauchsmaterialien Wohnheime ⇒ 5.262 € Erstattung Müllentsorgung ⇒ 10.060 € Erstattung Pflege Außenanlagen ⇒ 2.889 € Erstattung Reparaturen Wohnheime ⇒ 104.687 € Erstattung Nebenkosten Wohnheime ⇒ 4.088 € Erstattung Sonstiges Zahlung von der Klinik Tettnang an den Bodenseekreis: ⇒ 103.416 € Erstattung Personalkosten ⇒ 38.642 € Miete ⇒ 2.717 € Erstattung Gebühren ⇒ 23.587 € Darlehenszins ⇒ 21.229 € Tilgung Darlehen ⇒ 7.944 € Erbbauzins (gestundete Erbpacht) ⇒ 354.632 € Rate Erbpacht ⇒ 284.942 € Rate Verkauf Grundstücke Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: ⇒ 1.551.257€ Restwert Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2005 Laufzeit: bis 31.12.2067 Zins: 1,5 % p.a. Der mit der Klinik Tettnang am 1. Juli 2005 geschlossene Darlehensvertrag beinhaltet einen Großteil des im Erbbaurechtsvertrag wertmäßig überlassenen Grundstücks. Wie in der Kreis- tagssitzung am 15. November 2016 beschlossen, werden die Konditionen in 2017 ange- passt. 8. Bestellte Sicherheiten Die Stadt Friedrichshafen hat eine Gewährträgerschaft für die Klinik Tettnang GmbH gegen- über der Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg übernommen. Der Bodenseekreis übernimmt den eigenen Anteil von 5,1 % im Innen- verhältnis gegenüber der Stadt Friedrichshafen. Beteiligungsbericht 2017 135 IV. Klinik Tettnang GmbH Zur Absicherung des Kreditbetrages wurde von der Klinik Tettnang eine Grundschuld zu Las- ten des Erbbaurechts bestellt. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2018 (bis 31. Dezember 2027) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2017 (geplant war ein Ergebnis von minus 344T€ ohne Trägerzuschuss, minus 42 T€ inkl. Trägerzuschuss) sind folgende wesentliche Sachverhalte festzuhalten: Die im Jahr 2017 erzielten Erlöse im stationären Bereich inkl. der sonstigen betrieblichen Er- träge betrugen 31.339 T €. Darin enthalten sind Zuschüsse des Trägers in Höhe von 302 T€, die nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt waren. Damit liegen die Erlöse (ohne Zuschüsse) um 14 T€ niedriger als geplant. Die Personalkosten in 2017 liegen um rund 238 T€ über dem Planansatz und um rund 679 T€ über dem Aufwand in 2016. Dies erklärt sich im Wesentlichen durch eine Vertragsumstel- lung der Kooperationsverträge mit Honorarärzten und der damit verbundenen Anstellung. Die nach dem Trägerwechsel geplanten Personaleinsparungen im Zusammenhang mit Effi- zienzsteigerungen vor allem im tertiären Personalbereich sowie Dienstleistungen des Klini- kums Friedrichshafen für die Klinik Tettnang konnten sukzessive umgesetzt werden. Hinzu kommt, dass einige Stellen mangels geeigneter Bewerber nicht oder nicht zeitnah besetzt werden konnten. Dies führt zusehends im Ärzte- sowie im Pflegebereich zu Engpässen. Die Fluktuationsrate der Gesellschaft ist gering und ist angesichts der Notwendigkeit, qualifi- ziertes Personal in der Gesellschaft zu halten, positiv zu beurteilen. Die Fluktuationsrate be- trägt 3,24 % und liegt damit niedriger als im Vorjahr (Vj. 4,37 %). Im Bereich der Sachkosten liegt der Medizinische Bedarf, der auch die Kosten der Kooperati- ons- und Fremdärzte miteinschließt, 32 T€ unter dem Planansatz. Die Instandhaltungsauf- wendungen liegen mit 41 T€ unter dem geplanten Wert, insbesondere musste für die Flach- dachsanierung weniger als geplant aufgewendet werden. Die Fallzahlentwicklung lag im Jahr 2017 mit 8.317 (inkl. Überleger) Patienten mit +0,9 % über dem Vorjahr (Vj. 8.394), jedoch unter dem Planansatz von 8.486 Fällen. Der CMI lag mit 0,898 (inkl. Überlieger) etwas über dem Vorjahreswert (Vj. 0,893), die Planung lag bei 0,898. Die durchschnittliche Verweildauer lag im Geschäftsjahr bei 5,14 Tagen und bewegte sich damit um 1,53 % unter dem Vorjahresniveau. Der Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von -56 T€ erhöhte sich um 723 T€ reduziert werden und beträgt somit für das Jahr 2017 -779 T€. Darin enthalten ist jedoch ein Zuschuss des Trägers in Höhe von 302 T€ (Vj. 1.127 T€). Geplant war ein Defizit von -42 T€ (nach Trägerzuschuss). Im Jahresfehlbetrag sind auch Abschreibungen für eigenfinanzierte Anla- gegüter von 673 T€ enthalten. Elementarer Bestandteil für die Höhe der stationären Erlöse ist die Budgetverhandlung mit den Kostenträgern/Krankenkassen. In Absprache mit den Kostenträgern fand die Entgeltver- handlung erst im Juli 2017 statt. Insgesamt erhöhte sich das Gesamtbudget des Jahres 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 um 1.115 T€, von 24.627 T€ auf 25.742 T€. Beteiligungsbericht 2017 136 IV. Klinik Tettnang GmbH Der Gesamtpersonalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 679 T€ von 18.481 T€ auf 19.160 T€. Der Personalbestand reduzierte sich um 9,9 Vollkräfte gegenüber dem Wirtschaftsplan 2017 (geplant waren 250,8 VK) auf 240,96 Vollkräfte zum 31. Dezem- ber 2017. Die Erhöhung der Personalkosten trotz rückläufiger Vollkräfteanzahl erklärt sich durch die Umstellung der Kooperationsverträge der Honorarärzte mit Anstellung. Gleichlau- tend wirkten sich die unterjährigen Tarifsteigerungen des TVöD (ab 1. Februar 2017 plus 2,35 %) sowie beim TV-Ärzte (ab 1. September 2017 plus 2,0 %) aus. Im Geschäftsjahr 2017 betrug die Investitionstätigkeit des Krankenhauses in Grundstück, Gebäude, immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 4.878 T€ (Vj. 906 T€). Davon wurden 2.400 T€ in den Kauf des Grundstücks vom Landkreis Bodensee- kreis investiert, diese erfolgte mittels Umwandlung des bestehenden Erbbaupachtvertrages und unter Fortführung der bestehenden Darlehen. In den Umbau und Erweiterung des OP- Bereiches wurden 2.153 T€ sowie 225 T€ in die Einrichtung und Ausstattung des Hauses. Die Finanzierung erfolgte über die Aufnahme eines Darlehens, der Verwendung von Einzel- und Pauschalfördermittel sowie Trägerzuschüsse. Die Gesellschaft hat vom Träger Klinikum Friedrichshafen GmbH ein Kontokorrentdarlehen in Höhe von 3.357 T€ erhalten. Gleichzeitig wurden Darlehen von Kreditinstituten in Höhe von 240 T€ getilgt. Ein weiteres Darlehen über 1.800 T€ wurde für den Umbau und die Sa- nierung des OP-Bereiches aufgenommen. Der Finanzmittelbestand der Klinik Tettnang GmbH beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 3.756 T€. Generell ist durch den „Cash-Pool“ im Verbund des Medizin Campus Bodensee die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt. Die Liquidität der Gesellschaft hat aufgrund des negativen Jahresergebnisses eine negative Entwicklung genommen. 11. Prognose Verbunden mit der geplanten Steigerung des Erlösbudgets ist die für das Jahr 2018 geplante leichte Steigerung der Patientenzahlen und des Casemix. So wurden auf der Basis des me- dizinischen Konzeptes im Medizin Campus Bodensee weitere Leistungssteigerungen im Wirtschaftsplan, im Vergleich zum Jahr 2017, von rd. 3-6 % geplant. Für das Geschäftsjahr 2018 plant die Klinik Tettnang GmbH gemäß dem aktualisierten Wirt- schaftsplan 2018 ein vorläufiges Ergebnis in der Bandbreite zwischen einem leicht positiven und einem negativen Ergebnis von bis zu -0,9 Mio. € (inkl. Eines Zuschusses von 0,4 Mio. €). Durch das laufende Leistung-, Kosten- und Erlöscontrolling erfolgt ein ständiges Monitoring der relevanten Parameter (z. B. Fallzahlen, Casemix, Sachkosten, Vollkräfte) mit dem Ziel der Realisierung des geplanten und vorgegebenen Jahresergebnisses. 12. Risikobericht In 2016 erfolgte die hausweite Einführung eines medizinischen Risikomanagementsystems (CIRS), wodurch frühzeitig Schwachpunkte erkannt werden können. Risiken liegen aktuell in der Sicherung der Liquidität, wobei dies durch den „Cash-Pool“ si- chergestellt ist. Beteiligungsbericht 2017 137 IV. Klinik Tettnang GmbH Von Bedeutung ist ein bestehender Instandhaltungs- und Investitionsstau. Vor dem Hinter- grund der dualen Finanzierung und der Tatsache, dass das Land Baden-Württemberg zu- nehmend die Fördermittel für Krankenhäuser kürzt, zeichnet sich keine Entspannung der Lage ab. Insofern besteht bezüglich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein mittleres Risiko. Auch die Risiken durch die Gewinnung und Haltung von Personal sowie die Entwicklung der Personalkosten können erheblich sein. Die Geschäftsführung sieht keine bestandsgefährdenden Risiken. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden vom Pricewater- houseCoopers (pwc) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG geprüft und erhielten einen unein- geschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde von der Gesellschafterversammlung am 28. Juni 2018 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 778.970,23 € als Verlustvortrag auf das Folgejahr zu übertragen. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer RSW Treu- hand GmbH Schirmer Treuhand GmbH pwc pwc pwc Kosten Abschluss- prüfung 22.000 € 17.000 € 29.000 € 31.000 € 31.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss -1.085.889 -1.782.069 -1.002.434 -56.254 -778.970 -2.000.000 -1.800.000 -1.600.000 -1.400.000 -1.200.000 -1.000.000 -800.000 -600.000 -400.000 -200.000 0 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in € Beteiligungsbericht 2017 138 IV. Klinik Tettnang GmbH 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 62,90 % 60,14 % 54,55 % 46,46 % 54,23 % Finanzlage Eigenkapitalquote 25,29 % 19,90 % 16,05 % 13,91 % 10,97 % Fremdkapitalquote 49,02 % 54,87 % 59,64 % 64,20 % 67,38 % Anlagendeckung I 40,20 % 33,09 % 29,42 % 29,94 % 20,24 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -14,41 % -30,96 % -21,09 % -1,20 % -19,88 % Gesamtkapitalrentabilität -1,63 % -5,03 % -2,52 % 0,79 % -1,40 % Kostendeckung 90,81 % 75,78 % 75,75 % 79,92 % 79,73 % Zinslastquote -55,21 % -18,41 % -25,66 % -576,34 % -35,63 % Liquidität Effektivverschuldung 227,08 % 228,26 % 197,05 % 158,71 % 179,42 % Kurzfristige Liquidität 0,31 0,35 0,82 0,13 0,59 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 458 455 431 438 410 Personalaufwandsquote 66,68 % 72,41 % 69,24 % 58,50 % 61,14 % Leistungskennzahlen Planbetten 140 140 140 140 140 Belegung in % 89,3 85,9 81,82 80,71 78,45 stationäre Patienten 7.344 7.342 7.751 7.920 8.317 Belegungstage 45.654 43.972 41.810 41.358 42.749 Verweildauer 6,22 5,99 5,46 5,22 5,14 Beteiligungsbericht 2017 139 IV. Klinik Tettnang GmbH 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 130,1 165,8 102,3 52,4 33,5 II. Sachanlagen 18.545,1 17.151,6 15.975,9 15.585,8 19.277,1 III. Finanzanlagen 75,5 75,5 75,5 50,5 50,5 18.750,7 17.392,8 16.153,8 19.261,1 19.361,1 B. Ausgleichsposten für Eigenmittel- förderung 2.886,3 2.916,1 2.916,1 2.916,1 2.916,1 C. Umlaufvermögen I. Vorräte 802,9 781,8 686,0 710,7 867,8 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 5.225,9 5.635,7 6.253,4 12.053,0 8.784,1 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 406,3 534,5 2.023,4 894,2 3.755,5 6.435,2 6.952,1 8.962,8 13.657,9 13.407,4 D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.737,0 1.659,0 1.581,0 1.503,2 17,2 Bilanzsumme 29.809,2 28.920,0 29.613,7 33.765,8 35.701,8 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 300,0 300,0 300,0 300,0 300,0 II. Kapitalrücklage 14.106,9 14.106,9 14.106,9 14.106,9 14.106,9 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -5.783,5 -6.869,4 -8.651,5 -9.653,9 -9.710,2 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.085,9 -1.782,1 -1.002,4 -56,3 -779,0 7.537,5 5.755,4 4.753,0 4.696,7 3.917,7 B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung 6.407,8 5.841,0 5.426,9 5.422,7 5.432,5 D. Rückstellungen 1.247,4 1.454,6 1.772,5 1.969,8 2.296,4 E. Verbindlichkeiten I. Verbindl. ggü. Kreditinstituten 3.540,0 3.372,0 3.060,0 2.820,0 4.380,0 II. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 703,4 934,5 1.381,9 867,4 960,9 III. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 9.742,1 10.959,1 12.137,6 12.108,0 13.127,0 IV. Verbindlichkeiten nach dem Kran- kenhausfinanzierungsgesetz 130,9 136,6 284,7 4.762,4 4.608,6 V. Verbindl. ggü. verbund. UN 0,0 0,0 0,0 97,5 7,6 VI. Verb. aus sonst. Zuw. zur Finanz. des Anlagevermögens 0,0 0,0 0,0 0,0 150,4 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 496,7 466,9 797,2 1.021,3 820,7 14.613,2 15.869,0 17.661,3 21.676,6 24.055,2 F. Ausgleichspost. aus Darlehensförd. 3,4 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 29.809,2 28.920,0 29.613,7 33.765,8 35.701,8 Beteiligungsbericht 2017 140 IV. Klinik Tettnang GmbH 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Rückstellungen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo zur Finanzierung vom AV Rückstellungen Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 141 IV. Klinik Tettnang GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechn ung 2013 2014 2015* 2016* 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 27.537,2 23.730,8 24.168,2 25.445,4 25.844,2 2. Erlöse aus Wahlleistungen 0,0 330,1 330,2 502,0 478,0 3. Erlöse aus ambul. Leistg. des KKH 0,0 1.606,4 1.571,3 1.222,0 978,1 4. Nutzungsentgelte Ärzte 0,0 1.301,7 632,1 748,7 865,9 4a. Erlöse des Krankenhauses nach § 277 HGB* 2.114,7 2.103,2 5. Erhöhung/Minderung Bestand an un- fertigen Leistungen 55,1 -37,5 175,1 24,6 7,4 6. Zuweisung/ Zuschüsse öffentl. Hand 0,0 0,0 10,2 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Erträge 1.174,6 1.563,3 2.072,4* 1.535,6 1.076,6 8. Gesamtleistung 28.766,9 28.494,7 28.959,5 31.593,1 31.338,6 9. Materialaufwand 4.831,7 6.017,6 6.103,7* 7.214,5 7.214,2 10. Personalaufwand 19.180,8 20.632,1 20.051,7 18.481,2 19.160,3 11. Abschreibg. auf vom KHG geförd. AV 0,0 48,9 66,8* 48,4 53,7 12. Abschreibung sonstiges AV 1.863,8 1.622,5 1.412,6 1.346,2 1.205,2 13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.448,3 2.993,4 4.270,7* 4.746,8 4.780,0 14. Gesamtaufwand 30.324,6 31.314,5 31.905,5 31.837,0 32.413,5 15. Betriebsergebnis -1.557,7 -2.819,8 -2.946,0 -244,0 -1.074,9 16. Erträge aus Zuwendungen für Inv. 416,8 416,5 423,1 4.961,4 584,6 17. Erträge aus Einstellg. von Ausgleichs- posten für Eigenmittel 59,5 29,8 0,0 0,0 0,0 18. Erträge aus Auflösung von SoPo/ VB 971,8 885,3 536,1 510,2 533,6 19. Erträge aus Auflösung von Ausgleichs- posten für Darlehensförd. 6,8 0,0 0,0 0,0 0,0 21. Aufwendg./ Erträge aus Verlustübern. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22. Aufwendg. aus Zuführg. zu SoPo/VB 357,3 315,1 356,3 4.961,4 546,5 23. Aufwendg. Für die nach KHG geförd. Nutzung von AV 59,6 0,0 0 25. Zwischenergebnis -519,5 -1.803,3 -2.343,0 266,2 -503,0 20. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 50,0 35,8 11,7 5,2 11,0 24. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 599,5 328,0 257,2 324,2 277,5 25. Finanzergebnis -549,5 -292,2 -245,5 -319,0 -266,6 26. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit -1.069,0 -2.095,5 -2.588,5 -52,8 -769,6 27. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen -7,6 372,9 1.589,0* 0,0 0,0 28. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 56,5 3,0 3,5 9,4 29. Sonstige Steuern 9,3 3,0 0,0 0,0 0,0 30. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) -1.085,9 -1.782,1 -1.002,4 -56,3 -779,0 *Die Unterschiede in den GuVs von 2015 auf 2016 lassen sich auf die Anwendung des BilRUG zu- rückführen Beteiligungsbericht 2017 142 IV. Klinik Tettnang GmbH 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 143 IV. Klinik Tettnang - Gesundheitsakademie Tettnang GmbH Mittelbare Gesellschaft Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gesundheitsakademie Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 11. Mai 2006 Eintragung Handelsregister: 29. Juni 2006 Gesellschaftsvertrag: 10. Mai 2006 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gesundheitsakademie an der Klinik Tettnang GmbH als Einrichtung zur Informationsvermittlung, Weiterbildung, Gesundheits- schulung und Behandlung. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesundheitsakademie Tettnang GmbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH 25.000 € 100,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Johannes Weindel Gesellschafterversammlung 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine Beteiligungsbericht 2017 144 IV. Klinik Tettnang - Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Da die Geschäftsführung keinen Lagebericht aufgestellt hat, können die Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Geschäftsführung, wie sie ansonsten im La- gebericht zum Ausdruck käme, nicht nach § 321 Abs.1 S. 2 HGB Stellung nehmen. Bei der Prüfung wurden seitens der Wirtschaftsprüfer auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG beachtet. Die Beantwortung des Fragekatalogs erfolgte zuläs- sigerweise in zusammengefasster Form im Einzelabschluss des Mutterunternehmens der Klinik Friedrichshafen GmbH. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2018 wird der Jahresfehlbetrag von 4.554,27 € mit dem Gewinnvortrag von 6.352,28 € zu verrechnet. 774 2.473 6.771 -563 -4.554 -6.000 -4.000 -2.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 145 IV. Klinik Tettnang - Klinikdienste KKT GmbH Mittelbare Gesellschaft Klinikdienste KTT GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinikdienste KKT GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 29. November 2005 Eintragung Handelsregister: 21. Februar 2006 Gesellschaftsvertrag: 29. November 2005, zuletzt geändert 20. Februar 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen, ins- besondere von Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten, Hol- und Bringdiensten, Krankenhausgebäudemanagement und -logistik, Betrieb von Küchen, Cafeterien, Kiosken und Bettenzentrale sowie die Übernahme von Pflegehilfs-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und technischen Diensten einschließlich des Managements von nichtmedizinischem Personal. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Waldburg-Zeil Klinikdienste GmbH von 25.000 € sind folgende Gesell- schafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH 12.750 € 51,00 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 12.250 € 49,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Johannes Weindel 5. Öffentlicher Zweck s. unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine Beteiligungsbericht 2017 146 IV. Klinik Tettnang - Klinikdienste KKT GmbH 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Da die Geschäftsführung keinen Lagebericht aufgestellt hat, können die Abschlussprüfer zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die Geschäftsführung, wie sie ansonsten im La- gebericht zum Ausdruck käme, nicht nach § 321 Abs.1 S. 2 HGB Stellung nehmen. Bei der Prüfung wurden seitens der Wirtschaftsprüfer auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr.1 und 2 HGrG beachtet. Die Beantwortung des Fragekatalogs erfolgte zuläs- sigerweise in zusammengefasster Form im Einzelabschluss des Mutterunternehmens der Klinik Friedrichshafen GmbH. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2018 wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.798,00 € mit dem Gewinnvortrag von 38.461,44 € verrechnet. -5.689 14.326 16.473 16.621 -8.798 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 147 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Mittelbare Gesellschaft Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 8806 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 6. Dezember 2007 Eintragung Handelsregister: 28. Januar 2008 Gesellschaftsvertrag: 7. Dezember 2007, zuletzt geändert 10. Dezember 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentli- chen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines fachübergreifenden medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztli- chen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zudem die hiernach zulässige Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungser- bringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht-ärztli- chen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € und ist voll einbezahlt. Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der Klinik Tettnang GmbH gehalten. Beteiligungsbericht 2017 148 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jochen Wolf Prokurist: Susanne Winkler Gesellschafterversammlung Vorsitz Johannes Weindel Geschäftsführer Klinik Tettnang GmbH Organträger: Klinik Tettnang GmbH 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Im Geschäftsjahr wurden im ambulanten Bereich insgesamt 26.769 (Vj. 26.284) Patienten behandelt. Der Leistungsanstieg ist im Wesentlichen auf die Orthopädie zurückzuführen. Die Umsatzerlöse lagen mit 2.258 T€ über dem Planansatz von 2.130 T€. Die Personalkosten als größter Kostenblock lagen bei 1.672 T€ (Plan 1.717 T€). Aufgrund von geringeren Personalkosten und geringeren Abschreibungen konnte ein positives Ergeb- nis erwirtschaftet werden. Beteiligungsbericht 2017 149 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. Juni 2017 wird der Jahresüber- schuss in Höhe von 56.950,60 € mit dem Gewinnvortrag von 43.259,11 € auf neue Rech- nung vorgetragen. 320.919 27.813 0 38.476 56.951 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 150 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Beteiligungsbericht 2017 151 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Regionales Innovations- und Technologietransfer Zen trum GmbH (RITZ GmbH) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: RITZ Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Kontakt: c/o Stadt Friedrichshafen Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 203-4021 Fax: 07541 / 203-84021 E-Mail: t.wedi@friedrichshafen.de Gründungsdatum: 21. Januar 2016 Eintragung Handelsregister: 1. April 2016 Gesellschaftsvertrag: 21. Januar 2016, zuletzt geändert am 25. August 2016 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens ⇒ Förderung der Wirtschaftlichkeit und des Wachstums von Unternehmen aus technolo- gieorientierten Branchen, u.a. auch von Existenzgründern und jungen Unternehmen sowie klein- und mittelständische Unternehmen ⇒ Der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von Wissenschafts-, Innovations-, StartUp- und Technologietransferzentren im Bodenseekreis, dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und Betrieb eines Innovations- und Technologiezentrums in Friedrichshafen ⇒ Förderung branchenübergreifender Kooperationen, ziviler Forschungs- und Verbund- projekte sowie Netzwerkbildung, insbesondere zur Stärkung und Steigerung der Inno- vationskraft von klein- und mittelständischen Unternehmen der Vierländerregion Bo- densee ⇒ Das Marketing des Unternehmens. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft sonstige Dienstleistungen, die mit den oben aufge- führten Unternehmensgegenständen in Beziehung stehen und/oder aus den damit verbunde- nen Tätigkeiten abzuleiten sind. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 12.500 € 50,00 % Stadt Friedrichshafen 12.500 € 50,00 % 25.000 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Tobias Wedi Beteiligungsbericht 2017 152 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellv. Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Stadt Friedrichshafen Aufsichtsrat Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellv. Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Stadt Friedrichshafen (bis 30.11.2017) Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (seit 01.12.2017) Mitglieder Christa Hecht-Fluhr Kreistag Bodenseekreis Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreistag Bodenseekreis) Dieter-Alfons Hornung Erster Bürgermeister a.D. (Kreistag Bodenseekreis) Markus Spieth Bürgermeister a.D. (Kreistag Bodenseekreis) Norbert Zeller Landtagsabgeordneter a.D. (Kreistag Bodenseekreis) Hans-Jürgen Bauer Pfarrer ev. Landeskirche (Gemeinderat Friedrichshafen) Dr. Dagmar Hoehne Kinder- und Jugendpsychologin (Gemeinderat Friedrichs- Hafen, auch Kreistag Bodenseekreis) Wolfgang Jägle Rentner (Gemeinderat Friedrichshafen) Eva- Marie König Krankenschwester (Gemeinderat Friedrichshafen) Dr. Wolfgang Sigg Rechtsanwalt (Gemeinderat Friedrichshafen) 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 12.900 € 41.000 € 5. Öffentlicher Zweck Zweck der Gesellschaft ist es, durch Schaffung und Verbesserung der Standortbedingun- gen der Wirtschaft, das wirtschaftliche und soziale Wohl der Einwohner im Bodensee- kreis zu sichern oder zu steigern. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an RITZ: ⇒ 130.000 € Gesellschafterzuschuss (inkl. Nachzahlung für 2016) 8. Bestellte Sicherheiten Eine Nachschusspflicht ist nach § 4 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossen. Patronatserklärung zwischen der Stadt Friedrichshafen und dem Landkreis Bodenseekreis zur Sicherstellung der hälftigen, nicht durch Fördermittel gedeckten, Restfinanzierung zwi- schen den Gesellschaftern. Beteiligungsbericht 2017 153 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 9. Betrauung Betrauung vom 28. April 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Der Geschäftsverlauf in 2017 war geprägt von erforderlichen Aufwendungen für den Betrieb der GmbH. Das originäre Geschäft des Unternehmens, der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von Wissenschafts-, Innovations-, Start-Up- und Technologietransferzentren im Bo- denseekreis, konnte nach Erteilung des Förderbescheids im September 2017 durch die Aus- lobung eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs aufgenommen werden. Für die Vorberei- tung und Begleitung des Verhandlungsverfahrens wurden Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, in Anspruch genommen. Im Dezember 2017 wurden alle teilnehmenden Bieter nach Eignungsprüfung zur Abgabe eines ersten indikati- ven Angebots aufgefordert. 11. Prognose Es ist geplant das Verhandlungsverfahren mit den Bietern bis Herbst 2018 abzuschließen. Die Planung des obsiegenden Bieters ist sodann mit der L-Bank, der Staatsbank für Baden- Württemberg, abzustimmen. Danach kann die Beauftragung vorgenommen werden. Im Anschluss an die Zuschlagserteilung kann mit der Genehmigungsplanung und anschlie- ßend mit dem Bau begonnen werden. Eine Fertigstellung des Gebäudes in 2020 ist realis- tisch. Die wirtschaftliche Lage der GmbH wird sich bis zur Fertigstellung des Technologietransfer- zentrums nicht ändern, da vorab keine Umsatzerlöse generiert werden können. Baukosten werden anteilig über Fördermittel und Darlehen zu finanzieren sein. Ergänzend erfolgt der Ausgleich der laufenden Kosten der GmbH durch Freiwilligkeitsleistun- gen der beiden Gesellschafter. 12. Risikobericht Mit Erhalt des Förderbescheids im September 2017 liegt die für die Umsetzung des Baupro- jekts im Fallenbrunnen in Friedrichshafen benötigte Sicherheit vor. Die finanziellen Beiträge von der EU und vom Land Baden-Württemberg betragen bis zu insgesamt 7 Mio. €. Gemäß aktuellem Generalablaufplan ist davon auszugehen, dass der Bau im 2. Halbjahr 2020 fertiggesellt wird. Eine Einmietung des Leuchtturmprojektes „Bodenseelnnovativ" (För- derung bis Ende 2020) wird weiterhin angestrebt. Letztere ist nicht zuletzt auch im eigenen Interesse gefordert, ihren Unternehmensweck, Innovationsberatung und Technologietransfer für kleine und mittlere Unternehmen, auch über den Förderhorizont hinaus wirtschaftlich er- füllen zu können. Finanzielle Risiken für die RITZ Regionales Innovations- und Technologie- transfer Zentrum GmbH bestehen weiterhin durch einen ggf. möglichen Leerstand, welcher unter anderem auch aus der beschriebenen veränderten Marktsituation resultieren kann. Ferner kann der bisher unterstellte 100 %-ige Vorsteuerabzug wahrscheinlich nur zu ca. 50 % getätigt werden, da nicht alle potentiellen Mieter steuerbare Umsätze generieren (Ab- hängigkeit von Vorsteuerabzugsberechtigungen der Mieter). Hierdurch·verteuert sich einer- seits das Investitionsvolumen insgesamt und andererseits der nicht durch Fördermittel ge- deckte Eigenanteil für die Gesellschafter Stadt Friedrichshafen und den Landkreis Bodenseekreis. Beteiligungsbericht 2017 154 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Das konjunktur- und arbeitsmarktabhängige Gründungsgeschehen stellt ein branchentypi- sches Risiko dar, welchem durch die. Verbindung unterschiedlicher innnovationsorientierter Einrichtungen im RITZ auf regionaler Ebene versucht wird entgegen zu wirken. Personalrisiken sind insofern gegeben, als dass weiterhin keine Stellvertreterregelung für die Geschäftsführung geregelt ist. Die GmbH hat außerdem aktuell noch keine Beschäftigten. Weitere Risiken sind ferner: ⇒ Förderrichtlinien begrenzen Mietverträge auf 5 Jahre, Verlängerungsoption nur in be- gründeten Ausnahmefällen ⇒ 15-jährige Zweckbindung begrenzt Mieterauswahl ⇒ Förderfähigkeit von einzelnen Flächen, wird erst nach Antragsbeurteilung durch För- derstelle geklärt Durch den Rückgang der Gründungstätigkeit und der großen Konkurrenz anderer Grün- dungszentren besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko des Leerstands. Unter ande- rem wird in direkter Nachbarschaft zeitgleich von der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWG) ein Quartier für Wohnen und Arbeit gebaut. Das Vorhaben richtet sich zwar primär an Großindustrie und es wird im Gegensatz zu RITZ kein Werken, keine Produktion und kein Angebot an Maschinen geben. Dennoch gibt es keine konkrete Abgrenzung der Zielgruppen. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 29. März 2018 einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht sowie der uneingeschränkte Bestätigungs- vermerk wurden vom Aufsichtsrat am 28. Mai 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschafterversammlung zur Beschluss- fassung empfohlen. Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2017 im September im Umlaufver- fahren am 25. September 2018 festgestellt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgt in der Novembersitzung des Kreistags. Der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat soll dann für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden. Der Jahresüberschuss von 700,62 € soll auf die neue Jahresrechnung vorgetragen werden. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde der Wirtschaftsprüfer HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH bestellt (Beschluss Aufsichtsrat am 18. Mai 2017). Am 28. Mai 2018 wurde die Ab- schlussprüfung erneut an die HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH vergeben. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 1.166 € 1.150 € Beteiligungsbericht 2017 155 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 EB* 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität - - 0,00 % 0,00 % 62,69 % Finanzlage Eigenkapitalquote - - 100,00 % 29,89 % 15,85 % Fremdkapitalquote - - 0,00 % 70,11 % 84,15 % Anlagendeckung I - - - - 25,29 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität - - 0,00 % 2,48 % 2,66 % Gesamtkapitalrentabilität - - 0,00 % 0,74 % 0,42 % Kostendeckung - - - 0,00 % 0,00 % Zinslastquote - - - 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung - - - 13,68 % 47,68 % Kurzfristige Liquidität - - - 1,96 1,97 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) - - - 0 0 Personalaufwandsquote - - - 0,00 % 15,15 % 0 637 701 -1.000 -500 0 500 1.000 Eröffnungsbilanz 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in € Beteiligungsbericht 2017 156 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 EB* 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 II. Sachanlagen 0,0 0,0 104,2 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 - - 0,0 0,0 104,2 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 0,0 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 0,0 59,6 3,6 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 25,0 21,8 54,1 - - 25,0 81,5 57,7 C. Rechnungsabgrenzungsposte n - - - 4,3 4,3 Bilanzsumme - - 25,0 85,8 166,1 Passiva 2013 2014 EB* 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0 25,0 II. Kapitalrücklage 0,0 0,0 0,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,0 0,0 0,6 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,0 0,6 0,7 - - 25,0 25,6 26,3 B. Rückst ellungen I. Steuerrückstellungen 0,0 2,8 5,5 II. Sonstige Rückstellungen 0,0 46,2 2,6 - - 0,0 49,0 8,1 C. Verbindlichkeiten I. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 11,2 27,5 - - 0,0 11,2 27,5 Bilanzsumme - - 25,0 85,8 166,1 *Eröffnungsbilanz Beteiligungsbericht 2017 157 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 EB* 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 65,8 96,8 3. Gesamtleistung - - - 65,8 96,8 4. Materialaufwand 0,0 10,0 5. Personalaufwand 0,0 14,7 6. Aufwendungen für bezogene Leistg. 43,5 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18,9 63,2 8. Gesamtaufwand - - - 62,6 87,9 9. Betriebsergebnis - - - 3,4 9,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 12. Finanzer gebnis - - - 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit - - - 3,4 9,0 27. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 28. Steuern vom Einkommen und Ertrag 2,8 0,0 29. Sonstige Steuern 0,0 8,3 30. Jahres überschuss/Fehlbetrag ( -) - - - 0,6 0,7 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Eröffnungsbilanz 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 158 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Eröffnungsbilanz 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 159 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH Kontakt: Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Tel.: 0751/363 54-0 Fax: 0751/363 54-54 E-Mail: info@rvbo.de Homepage: www.rvbo.de Gründungsdatum: 9. April 2014 Eintragung Handelsregister: 16. Mai 2014 Gesellschaftsvertrag: 9. April 2014 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Umweltschutzamt, Herr Pflug 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und zur Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch ⇒ den Aufbau eines Flächen-, Maßnahmen- und Ökopunktepools, einschließlich dem Er- werb von Grundstücken, ⇒ die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflä- chen, ⇒ die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar o- der mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zuläs- sigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedie- nen. Beteiligungsbericht 2017 160 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 25.251 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 250 € 0,99 % Gemeinde Baienfurt 540 € 2,14 % Gemeinde Baindt 371 € 1,47 % Gemeinde Berg 312 € 1,24 % Gemeinde Eriskirch 343 € 1,36 % Stadt Friedrichshafen 4.333 € 17,16 % Gemeinde Immenstaad 467 € 1,85 % Gemeinde Kressbronn 628 € 2,49 % Gemeinde Langenargen 580 € 2,30 % Stadt Markdorf 970 € 3,84 % Gemeinde Meckenbeuren 998 € 3,95 % Gemeinde Oberteuringen 337 € 1,33 % Stadt Ravensburg 3.682 € 14,58 % Stadt Tettnang 1.382 € 5,47 % Stadt Weingarten 1.724 € 6,83 % Landkreis Bodenseekreis 4.167 € 16,50 % Landkreis Ravensburg 4.167 € 16,50 % 25.251 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Wilfried Franke Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung ist unentgeltlich tätig, die erhaltene Aufwandsentschädigung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft unter dem Personalaufwand genannt. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Karl-Heinz Beck Bürgermeister Oberteuringen Mitglieder Vertreter der einzelnen Gesellschafter 5. Öffentlicher Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Deckung des Kompensationsbedarfs für die Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem Gebiet der beteiligten Städte, Gemeinden und Landkreise durch Aufbau eines regionalen Kompensationspools. Die Gesellschaft wurde zur Deckung des Kompensationsbedarfs der beteiligten Kommunen und Landkreise und zur Entwicklung na- turschutzfachlich sinnvoller Maßnahmen, welche die Natur und die Landschaft in der Region fördern und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichern gegründet. Vorrangiges Ziel ist dabei die Beschaffung von Ökopunkten (ÖP) gemäß dem gemeldeten Bedarf der Gesellschafter. Die Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo GmbH) über- nimmt eine koordinierende Funktion für Kommunen, Planer und Landnutzer und ist damit die Beteiligungsbericht 2017 161 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) zentrale Anlaufstelle für Kommunen und andere Eingriffsverursacher bei Bedarf an Kompen- sationsflächen und Ökopunkten. Sie übernimmt zusätzlich die Kommunikation mit Landkreisen, Landschaftspflege-, Natur- schutz- und Landwirtschaftsverbänden. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an ReKo: ⇒ 270.320 € Erwerb von Ökopunkten 8. Bestellte Sicherheiten Keine Eine Nachschusspflicht, ein Verlustausgleich oder Ähnliches ist im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Das Geschäftsjahr 2017 verlief weiterhin für die ReKo GmbH positiv. Käufer der Ökopunkte sind hauptsächlich die Kommunen, die an der ReKo GmbH beteiligt sind. Es wurden jedoch auch Ökopunkte an Gemeinden verkauft, die noch nicht im Zusammenschluss der ReKo GmbH als Gesellschafter eingetragen sind. Aufgrund der Umsatzerzielung wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Jahresüberschuss erzielt, der sich über Vorjahresniveau bewegt. Die Betriebskosten konnten mit dem vorhandenen Ergebnis gedeckt werden. Alle Kosten werden aus Eigenmitteln finanziert. Die Bilanzstruktur der ReKo GmbH darf als solide bezeichnet werden. Es wurden keine In- vestitionen in die Geschäftsausstattung getätigt. Die Einlagen der Gesellschafter werden als liquide Mittel bereitgestellt. Aufgrund der Weiterführung der Geschäftstätigkeit haben die Bankbestände zugenommen. 11. Prognose Eine wichtige Neuerung für den Handel mit Ökopunkten stellt die räumliche Flexibilisierung dar, wonach Eingriffe auch im nächstgelegenen benachbarten Naturraum dritter Ordnung kompensiert werden können. Auch die Dokumentation von durchgeführten Kompensations- maßnahmen, z.B. im bauleitplanerischen Bereich, wird durch das neue Naturschutzgesetz gefördert. Auch dadurch wird der Bedarf an Ökopunkten kontinuierlich ansteigen. Die ReKo GmbH ist auch in 2017 die einzige GmbH in Baden-Württemberg, die Ökopunkte gebündelt erwirbt und weiterverkauft. Am 31. Dezember 2017 bestand die Gesellschaft aus 17 Gesellschaftern. Eine Erweiterung ist in Vorbereitung. Beteiligungsbericht 2017 162 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Für das Jahr 2018 und folgende ist geplant im steigenden Umfang für die am der ReKo GmbH beteiligten Kommunen ÖP zu kaufen und an diese weiter zu verkaufen. Dabei ist vor- gesehen, die Gesellschaft um 39 Mitglieder zu erweitern. Das Angebot an ÖP steigt kontinu- ierlich, da immer mehr Landwirte und Grundbesitzer in der Flächenaufwertung einen ökono- misch lukrativen Ansatz sehen. Dadurch ist das Preisniveau gegenüber dem ersten Geschäftsjahr 2014 zwischenzeitlich tendenziell gefallen. Der Umsatz und das Ergebnis 2018 werden leicht über Vorjahresniveau liegen. 12. Risikobericht Die Realisierung der im Businessplan vorgesehenen Umsatz- und Aufwandszahlen für 2018 hängt im Wesentlichen vom ÖP-Bedarf der Kommunen und den erzielbaren Preisen ab. Für 2018 erwarten die Gesellschafter einen Ökopunktebedarf in Höhe von 5 Millionen. Die Preise von Ökopunkten sind frei verhandelbar (Angebot und Nachfrage), da es noch keinen Marktpreis für Ökopunkte gibt. Dies ist sowohl mit Chancen als auch mit Risiken für die Ge- sellschaft verbunden. Neben Ökopunkteabnehmern aus Kommunen und Landkreisen, bestehen noch weitere Inte- ressenten auf Seiten der Infrastrukturanbieter. Risiken könnten in der Pflege der Ausgleichsflächen entstehen. Fachfirmen müssen zukünf- tig die nötigen Pflegemaßnahmen erbringen und diese auch dauerhaft leisten. Mögliche Risiken könnten Verzögerungen bei Genehmigungen von Maßnahmen durch die Naturschutzbehörden sein. Aufgrund der guten Kapitalausstattung ist die Gesellschaft jedoch in der Lage auch negative Entwicklungen abzufedern. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forde- rungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH geprüft und erhielten am 6. Juni 2018 einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapital- gesellschaft und grundsätzlich nicht prüfungspflichtig. Bei der Prüfung handelt es sich dem- entsprechend um eine freiwillige Abschlussprüfung, die nach Art und Umfang einer Pflicht- prüfung nach § 317 HGB entspricht. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 317 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Ge- schäftsführung gem. § 53 HGrG. Der IDW Standard IDW PS 450 wurden beachtet. Auf der Gesellschafterversammlung am 2. Juli 2018 wurde der Jahresabschluss 2017 fest- gestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 100.547,18 € auf die neue Jahresrechnung vorzu- tragen. Für das Geschäftsjahr 2018 wird der Wirtschaftsprüfer in der Gesellschafterversammlung er- neut bestellt. Beteiligungsbericht 2017 163 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer - RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbH RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbH RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG Kosten Ab- schluss- prüfung - 11.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € Dem Kommunal- und Prüfungsamt des Bodenseekreises steht nach § 15 Abs. 10 Gesell- schaftsvertrag das Prüfungsrecht nach § 54 HGrG und § 114 Abs. 1 GemO zu. 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 -37.832 80.720 82.128 100.548 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in € Beteiligungsbericht 2017 164 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität - 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Finanzlage Eigenkapitalquote - 85,32 % 36,54 % 57,21 % 24,75 % Fremdkapitalquote - 14,68 % 63,46 % 42,79 % 75,25 % Anlagendeckung I Kein Anlagevermögen vorhanden Ertragslage Eigenkapitalrentabilität - -23,29 % 33,20 % 25,25 % 23,61 % Gesamtkapitalrentabilität - -19,87 % 12,13 % 14,44 % 5,84 % Kostendeckung - 0,00 % 108,74 % 114,47 % 104,91 % Zinslastquote - 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung - 8,95 % 59,02 % 32,68 % 72,46 % Kurzfristige Liquidität - 11,02 0,68 2,15 0,70 Personalkennzahlen Durchschnittl. Anzahl Mitar- beiter (ohne GF, Aushilfen) - - 0 0 0 Personalaufwandsquote - - 0,00 % 0,19 % 0,16 % Leistungskennzahlen Ökopunkte Anzahl - - - - 997.783 Ökopunkte in € - - 73.090 142.282 740.014 Ökopunkte Umsatzerlöse - - 1.256.400 897.630 3.004.769 Ökopunkte Wareneinkauf - - 1.199.078 818.838 3.406.232 Beteiligungsbericht 2017 165 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 16. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 73,1 142,3 740,0 II. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 0,0 2,5 324,1 25,6 111,4 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,0 186,7 266,9 399,3 867,9 0,0 189,2 664,1 567,2 1.719,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 1,1 1,4 1,4 1,1 Bilanzsumme 0,0 190,4 665,5 568,6 1.720,4 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 0,0 25,3 25,3 25,3 25,3 II. Kapitalrücklage 0,0 175,0 175,0 175,0 175,0 III. Gewinnrücklage 0,0 0,0 -37,8 42,9 125,0 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,0 -37,8 80,7 82,1 100,5 0,0 162,4 243,1 325,3 425,8 B. Rückstellungen 0,0 11,0 30,4 57,9 48,9 C. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung u. Leistung 0,0 0,0 390,2 179,8 1.248,7 II. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 16,9 1,7 5,5 0,0 0,0 16,9 391,9 185,4 1.245,7 Bilanzsumme 0,0 190,4 665,5 568,6 1.720,4 Beteiligungsbericht 2017 166 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 1.256,4 897,6 3.004,8 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0 3. Gesamtleistung 0,0 0,0 1.256,5 897,6 3.004,8 4. Materialaufwand 0,0 0,0 1.126,0 749,6 2.808,5 5. Personalaufwand 0,0 1,8 2,4 3,8 4,8 6. Abschreibungen 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,0 34,3 27,0 30,7 50,8 8. Gesamtaufwand 0,0 36,3 1.155,4 784,1 2.864,1 9. Betriebsergebnis 0,0 -36,3 101,0 113,5 140,7 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,1 0,1 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 0,0 -36,1 101,1 113,5 140,7 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 1,7 20,4 31,4 40,1 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 0,0 -37,8 80,7 82,1 100,5 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 167 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 168 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Beteiligungsbericht 2017 169 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Anschrift (Geschäftsstelle Fried- richshafen) Leutholdstraße 30 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 385 88-0 Fax: 07541 / 385 88-33 E-Mail: info@wf-bodenseekreis.de Homepage: www.wf-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 2. August 2006 Eintragung Handelsregister: 8. Dezember 2006 Gesellschaftsvertrag: 2. August 2006, in der Fassung vom 26. Juli 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirt- schaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen im Bodenseekreis. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 96.050 € sind zum 31. Dezember 2016 folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 73.950,00 € 76,99 % Gemeinde Herdwangen-Schönach 900,00 € 0,94 % ZF Friedrichshafen AG 5.850,00 € 6,09 % ZEPPELIN GmbH 5.850,00 € 6,09 % DADC GmbH 4.400,00 € 4,58 % MTU Friedrichshafen GmbH 1.450,00 € 1,51 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 1.450,00 € 1,51 % Messe Friedrichshafen GmbH 750,00 € 0,78 % MWS Friedrichshafen GmbH 725,00 € 0,75 % RAFI Eltec GmbH Überlingen 725,00 € 0,75 % 96.050,00 € 100,00 % Der Gesellschafter Landkreis Bodenseekreis bot den kommunalen Gesellschaftern des Land- kreises Bodenseekreis die Übernahme ihrer Gesellschafteranteile zum Nennwert mit Wirkung zum 1. Januar 2017 an. Dieses Angebot wurde von allen kommunalen Gesellschaftern des Landkreises Bodenseekreis angenommen. Im Januar 2017 erfolgte die Beurkundung der notari- ellen Kaufverträge. Beteiligungsbericht 2017 170 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Benedikt Otte Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzende Sabine Becker Oberbürgermeisterin Überlingen (bis 01.02.2017) Thomas Wenzel Director External Coomunication ZF Friedrichshafen AG (seit 07.07.2017) Aufsichtsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis stv. Vorsitzende(r) Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Friedrichshafen Sabine Becker Oberbürgermeisterin a.D. Überlingen (bis 01.02.2017) Mitglieder Karl-Josef Aicher (Kreistag Bodenseekreis, seit 28.11.2017) Hansjörg Bär (Kreistag Bodenseekreis, seit 28.11.2017) Ralf Bäuerle Vorstandsvorsitzender Sparkasse Salem-Heiligenberg (seit 01.01.2017) Jürgen Beisswenger Bürgermeister Immenstaad (Kreistag Bodenseekreis, 01.01.2017 bis 17.03.2017) Martin Brütsch Bürgermeister a.D. Meersburg (01.01.2017 bis 17.03.2017) Gabriele Freund Geschäftsführerin Luftschiffbau Zeppelin GmbH (bis 31.12.2017) Ralph Gerster Bürgermeister Herdwangen-Schönach (seit 28.11.2017, stimmrechtsloses Gastrecht) Michael Grossmann Geschäftsführer Grossmann KG Manfred Härle Bürgermeister Salem (Kreistag Bodenseekreis, bis 17.03.2017) Martin Hahn MdL (Kreistag Bodenseekreis, seit 28.11.2017) Achim Krafft Bürgermeister Langenargen (01.01.2017 bis 17.03.2017) Edgar Lamm Bürgermeister Uhldingen-Mühlhofen (Kreistag Bodensee- kreis, seit 28.11.2017) Fabian Menschmoser Bürgermeister Deggenhausertal (01.01.2017 bis 17.03.2017) Stefan Mittag Leiter Finanzen u. Admin. Messe Friedrichshafen GmbH Georg Riedmann Bürgermeister Markdorf (Kreistag Bodenseekreis, seit 28.11.2017) Ingrid Sauter (Kreistag Bodenseekreis, seit 28.11.2017) Andreas Schmid Bürgermeister Meckenbeuren (Kreistag Bodenseekreis, 01.01.2017 bis 17.03.2017 und seit 28.11.2017) Andreas Tyrra Vorstand Volksbank Überlingen eG (seit 01.01.2017) Henrik Wengert Bürgermeister Owingen (Kreistag Bodenseekreis, seit 28.11.2017) Jan Zeitler Oberbürgermeister Überlingen (02.02.2017 bis 17.03.2017) 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Beteiligungsbericht 2017 171 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 5. Öffentlicher Zweck Gemäß Gesellschaftsvertrag wird mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH das Ziel verfolgt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Strukturen im Bodenseekreis so zu ge- stalten und zu verändern, dass Arbeitsplätze für die Bevölkerung gesichert und neue geschaf- fen werden können. Dazu verfolgt die Gesellschaft die oben aufgeführten Zielsetzungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der durchgeführten Projekte und Dienstleistungen liegen dabei auf den Bereichen: ⇒ Existenzgründer und Jungunternehmerinformation: Unterstützung und Betreuung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in Berei- chen der Unternehmensgründung, Betriebserweiterung, -verlagerung und -umstellung sowie im Umgang mit Behörden und Ämtern ⇒ Unternehmensservice/Bestandspflege: Maßnahmen, die auf einzelne Betriebe (Beratung, Informationsbeschaffung und -weiter- gabe) wie auch auf die Gesamtheit der Unternehmen (Veranstaltungen, Publikationen, Veröffentlichungen) ausgerichtet sind ⇒ Kommunal- und Kreisbetreuung: Information und Unterstützung der Kommunen sowie des Landkreises und deren/dessen Gremien bei der Gestaltung der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen (u. a. Wirt- schaft- und Gewerbeflächenentwicklung, Infrastrukturaufbau) ⇒ Karriereservice/Fachkräfteakquisition: Betrieb einer Stellenbörse im Internet sowie die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen potentielle Arbeitskräfte Unternehmen und vakante Stellen bzw. Ausbildungs- plätze kennen lernen können. ⇒ Regionales und überregionales Standortmarketing : Durchführung von Maßnahmen, die das Profil und die Attraktivität des Bodenseekreises außerhalb seiner Grenzen bekannt machen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine Die WFB GmbH war an der frieks Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH, Friedrichshafen, beteiligt. Die frieks GmbH hat ihren operativen Geschäftsbetrieb bereits 2014 eingestellt und wurde Ende 2017 im Handelsregister gelöscht. Weitere Beteiligungen be- stehen nicht. 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an die WFB: ⇒ 445.584 € Gesellschafterzuschuss ⇒ 251 € Erstattung Projekte „Wissen was geht“, „Business Night“ Zahlung vom Bodenseekreis im Rahmen des Anteilskaufs: ⇒ 1.829 € Erstattung an die WFB für Nebenkosten Anteilskauf ⇒ 65.050 € Anteilsankauf an Kommunen des Bodenseekreises Zahlungen von der WFB an den Bodenseekreis: ⇒ 1.184 € Erstattung Rechnung (VHS) 8. Bestellte Sicherheiten Keine Beteiligungsbericht 2017 172 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2015 (bis 31. Dezember 2024) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die für das Jahr 2017 gesteckten Ziele konnten erreicht werden. Die von der WFB GmbH durchgeführten Projekte verliefen erfolgreich und bestätigen den durch den Gesellschaftsver- trag vorgegebenen Weg der kreisweiten Wirtschaftsförderung. Fast 600 Teilnehmer besuchten im Jahr 2017 die 14 Eigenveranstaltungen der WFB, wie z.B. die 'Business Night Bodensee', das 'Business Breakfast Bodensee', das Veranstaltungsformat 'Business Impuls Bodensee' mit drei Veranstaltungen sowie acht teilweise branchenübergrei- fende Veranstaltungen des Clusters 'BodenseeAIRea'. Bei der Schüleraktion 'wissen was geht!' wurden annähernd 700 Anmeldungen gezählt. 46 Unternehmen und Institutionen konnten dafür gewonnen werden, sich den Schülern zu präsentierten und so auf sich und ihre Ausbildungsan- gebote aufmerksam zu machen. Abgerundet wurde das Angebot der WFB durch die Mitwirkung und Unterstützung von 10 Kooperationsveranstaltungen, z. B. beim 2. 'Handwerkerforum Bo- denseekreis', an den Veranstaltungen des 'Netzwerk Bodensee', am 2. 'Energiewirtschaftsfo- rum' sowie am 'Technologieforum Bodenseelnnovativ'. Ziel der zahlreichen Messeauftritte der WFB war es, Standortmarketing für den Bodenseekreis zu betreiben. Es ist unabdingbar, im Wettbewerb der Standorte Präsenz auf wichtigen Messen zu zeigen, um den Bekanntheitsgrad des Bodenseekreises und der Vierländerregion zu stei- gern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden zehn Messen besucht, darunter fünf Hochschul- messen im Inland. Außerdem wurde für Unternehmen des Bodenseekreises ein Gemein- schaftsstand auf der Messe AERO in Friedrichshafen organisiert. Dabei präsentierte die WFB den Bodenseekreis als bedeutenden Teil der Vierländerregion Bodensee u. a. auf der Landes- konferenz der Wirtschaftsjunioren und auf dem Mittelstandstag Bodensee. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Informationsbereitstellung für Jungun- ternehmer- und Existenzgründer, der Fördermittelinformation, der informellen Beratung über mögliche Kooperationen, der Unternehmensnachfolgeinformation, der Ansiedlungsinformation sowie der Bestandspflege rund 150 Informationsgespräche und Unternehmensbesuche durch die WFB durchgeführt. Acht Clusterveranstaltungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die WFB organisiert und durchgeführt. Zum sechsten Mal wurde die internationale Fachkonferenz 'Bodensee Aeros- pace Meeting' durchgeführt, welche diesmal federführend vom österreichischen Luftfahrtcluster AAI Group organisiert wurde. Die WFB beteiligte sich an allen drei Phasen des Wettbewerbs zur zukunftsfähigen Regional- entwicklung 'RegioWIN' als Leadpartner und erarbeitete im Rahmen eines umfassenden Beteili- gungsprozesses das Regionale Entwicklungskonzept „Visionen leben und realisieren ... in Inno- vation, Qualität und Nachhaltigkeit". In den langwierigen Prozess brachte sich die WFB intensiv ein. Im Mai 2016 erhielt das Leuchtturmprojekt 'Bodenseelnnovativ' den Förderbescheid über 1,9 Mio. €. Der Förderbescheid für das Leuchtturmprojekt 'Regionales Innovations- und Techno- logietransferzentrum' in Höhe von max. 7 Mio. € wurde im November 2017 im Rahmen einer Feierstunde durch Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut überreicht. Um insbesondere die Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Bewältigung des digitalen Wandels zu unterstützen, beteiligt sich die WFB seit 2017 an dem Projekt 'Boden- see Mittelstand 4.0'. Die durch die WFB erbrachten Leistungen (z. B. Informationsbereitstellung und -vermittlung, Veranstaltungen) erfolgen in der Regel kostenlos. Beteiligungsbericht 2017 173 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Die WFB weist einen Jahresüberschuss von 0,00 € aus. Nach Neutralisierung von nicht ver- brauchten Zuschüssen der Vorjahre in Höhe von rd. 34,6 T€ wird ein ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen. 11. Prognose Die industrielle Digitalisierung führt zu radikalen Umwälzungen von Geschäftsmodellen und Pro- zessketten, die gerade klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) vor sehr große Heraus- forderungen stellen und vielfach schon heute massive Wirkung zeigen. KMU haben aufgrund ihrer begrenzten Ressourcen und hohen Spezialisierung kaum die Möglichkeit, diesen Wandel vollumfassend zu erfassen und aufzunehmen. Die WFB beteiligt sich an dem durch das europä- ische Förderprogramm lnterreg V geförderten Projekt 'Bodensee Mittelstand 4.0'. Dabei sollen die unterschiedlichen Leistungsportfolios der involvierten Projektpartner um den Bodensee ge- bündelt werden und in innovativer Weise maßgeschneiderte, überregionale Angebote für die Unternehmen entwickelt werden, um sie bei der Bewältigung des digitalen Wandels zu unter- stützen. Es wird bei einer 4-jährigen Projektlaufzeit mit Kosten von insgesamt ca. 300 T€ ge- rechnet. Davon fließen bei einer Förderquote von 60 % rd. 180 T€ an die WFB zurück. Die not- wendige Vorfinanzierung von Kosten kann die Gesellschaft tragen. Für einen Rechtsstreit, bei dem es um Fragen des Datenschutzes geht, hat die WFB vorsorglich eine Prozesskostenrückstellung in Höhe von 5 T€ gebildet. Obwohl der Streitwert des Verfah- rens sehr niedrig ist, kann das Urteil erhebliche Folgen für die Aufgaben der WFB haben. In Verbindung mit der ab Mai 2018 verbindlich anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) erarbeitet die WFB deshalb mit professioneller, externer Unterstützung ein Kon- zept, um das Geschäftsmodell der Wirtschaftsförderung unter Berücksichtigung der neuen da- tenschutzrechtlichen Anforderungen aufrechterhalten zu können. In den Jahren bis 2020 rechnet die WFB bei moderat steigenden Kosten mit Jahresfehlbeträgen vor Ergebnisausgleich in Höhe von insgesamt ca. 492 T€, wodurch sich die Liquiditätsreserven voraussichtlich um 468 T€ ermäßigen werden. Die Gesellschaft ist bestrebt, weitere Drittmittel zu akquirieren. Außerdem wird die Kostenseite ständig nach Einsparpotenzial untersucht. Die WFB GmbH erwartet keine unmittelbar negativen Auswirkungen auf die Lage der Gesell- schaft. 12. Risikobericht Die Geschäftsführung ist immer bestrebt, die sich verändernden, aber stets von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse geprägten Tätigkeiten der WFB sowie die Beziehungen zu den Ge- sellschaftern so zu gestalten, dass sich keine Konfliktsituationen zu geltenden Gesetzeslagen, insbesondere dem europäischen Beihilferecht, ergeben können. Das Risiko wird aktuell als e- her gering eingestuft. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2017 wurden von der HSA Fried- richshafener Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten zum 4. Mai 2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017 wurde vom Aufsichtsrat am 9. Juli 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen. Beteiligungsbericht 2017 174 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) In der Gesellschafterversammlung am 9. Juli 2018 wurde der Jahresabschluss 2017 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Bilanzgewinn aus dem Jahr 2017 von 28.560,15 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Das Jahresergebnis betrug 0,00 €. Für das Geschäftsjahr 2017 wurde der Wirtschaftsprüfer HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH als Jahresabschlussprüfer bestellt. 2013 2014 2015 2016 2017 Abschluss- prüfer Gerold Keller Owingen Gerold Keller Owingen HSA Friedrichsha- fener Treu- hand GmbH HSA Friedrichsha- fener Treu- hand GmbH HSA Friedrichsha- fener Treu- hand GmbH Kosten Ab- schluss- prüfer 6.000 € 6.000 € 6.200 € 5.500 € 5.500 € 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 -1 1 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 175 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 14. Kennzahlen Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 5,71 % 9,79 % 8,02 % 9,45 % 7,33 % Finanzlage Eigenkapitalquote 32,44 % 24,25 % 21,25 % 20,29 % 21,32 % Fremdkapitalquote 67,56 % 75,75 % 78,75 % 79,71 % 78,68 % Anlagendeckung I 568,53 % 247,63 % 264,92 % 214,81 % 290,92 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkapitalrentabilität 0,00 % 0,19 % 0,10 % 0,08 % 0,03 % Kostendeckung 21,22 % 22,08 % 15,92 % 24,64 % 14,80 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 57,36 % 71,30 % 75,03 % 77,86 % 85,41 % Kurzfristige Liquidität 1,66 1,38 1,31 1,28 1,03 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 7 7 7 8 8 Personalaufwandsquote 53,18 % 50,63 % 60,75 % 53,91 % 60,29 % Beteiligungsbericht 2017 176 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Leistungskennzahlen Existenz und Jungunternehmerberatung Individualberatungen 49 113 36 40 47 Veranstaltungen 10 10 10 10 10 Kooperationsberatungen Kompetenzzentrum Existenzgründung 108 105 89 127 102 Mittelstandsberatung Unternehmensberatungen 94 55 118 123 130 Veranstaltungen 28 26 26 23 23 Projekte 2 2 2 2 2 Kommunalberatung Unterstützung bei der Ver- marktung von Gewerbeflä- chen 182 202 202 193 141 Multimediaprojekte Homepage/Karriereportal im Internet (Immoportal) 6 6 7 8 8 Standort- und Regionalmarketing Messeteilnahmen 13 12 14 12 11 Sonstige Marketingaktivitä- ten 14 27 19 21 24 Projekte 13 14 12 17 10 Sonderprojekte Projekte 8 6 6 7 9 Beteiligungsbericht 2017 177 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 15. Bilanz Aktiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 2,3 2,5 11,9 35,3 29,6 II. Sachanlagen 39,8 39,8 27,1 14,7 12,5 III. Finanzanlagen 8,0 8,0 8,0 8,0 0,8 21,9 50,3 47,0 58,0 42,8 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermö- gensgegenstände 16,6 5,9 7,7 3,9 12,2 II. Wertpapiere 0,0 0,0 50,0 50,0 50,0 III. Kassenstand 334,5 454,3 475,0 493,6 463,6 351,1 460,2 532,7 547,5 525,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 11,1 3,3 6,8 8,7 15,8 Bilanzsumme 384,1 513,8 586,5 614,2 584,4 Passiva 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 96,1 96,1 96,1 96,1 96,1 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 28,6 28,6 28,6 28,6 28,6 124,6 124,6 124,6 124,6 124,6 B. Rückstellungen 57,2 60,2 60,8 59,7 67,8 C. Verbi ndlichkeiten I. Verb. aus Lieferung u. Leistung 12,0 18,9 6,7 5,0 5,6 II. Verb. ggü. Gesellschaftern 171,9 297,3 383,4 410,9 376,3 III. Sonstige Verbindlichkeiten 17,4 12,0 9,5 10,4 8,9 201,4 328,2 399,7 426,3 390,8 D. Rechnung sabgrenzungsposten 0,1 0,8 1,4 3,5 1,2 Bilanzsumme 384,1 513,8 586,5 614,2 584,4 Beteiligungsbericht 2017 178 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 16. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn - und Verlustrechnung 2013 2014 2015 2016 2017 T€ T€ T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 183,6 201,7 128,7 213,6 123,7 2. Sonstige betriebliche Erträge 677,9 711,4 679,7 653,0 711,2 3. Gesamtleistung 861,5 913,0 808,4 866,6 834,9 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 458,1 462,2 491,1 467,2 503,3 6. Abschreibungen 7,2 12,9 16,3 20,4 26,4 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 399,9 438,2 300,9 379,5 305,8 8. Gesamtaufwand 865,2 913,4 808,4 867,2 835,5 9. Betriebsergebnis -3,7 -0,4 0,1 -0,5 -0,6 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 4,0 1,6 0,8 1,4 1,2 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 1,0 0,6 0,5 0,2 12. Finanzergebnis 4,0 0,7 0,2 0,9 1,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Ge- schäftstätigkeit 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag ( -) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Vermögen Kapital Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 179 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen 2013 2014 2015 2016 2017 Beteiligungsbericht 2017 180 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Beteiligungsbericht 2017 181 IV. WFB – frieks Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH (frieks) Mittelbare Gesellschaft Frieks Friedrichshafener Software- und Kommunikatio nszentrum GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH (Frieks) i.L. Kontakt: c/o WFB GmbH, Leutholdstr. 30, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 38588-30 Fax: 07541 / 38588-33 E-Mail: info@Frieks.de Homepage: www.frieks.de Gründungsdatum: 30. September 1999 Eintragung Handelsregister: 22. Mai 2000, zuletzt geändert am 4.Januar 2016 Löschung Handelsregister: 14. Dezember 2017 Gesellschaftsvertrag: 18. März 2005 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Januar – 14. Dezember 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Betrieb eines Technologiezentrums, insbesondere für Existenzgründer und junge Unternehmen aus der Region Friedrichshafen. Dazu gehören: ⇒ die Anmietung der für den Betrieb des Technologiezentrums vorgesehenen und notwendi- gen Immobilie ⇒ der Abschluss entsprechender Mietverträge mit potentiellen Untermietern ⇒ die Koordination der für die Zielerreichung geplanten und durchzuführenden Maßnahmen ⇒ das Marketing des Technologiezentrums ⇒ die Verwaltung des Technologiezentrums ⇒ Existenzgründungsberatung 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Frieks GmbH von 25.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 12.750 € 51,00 % Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bodenseekreis GmbH 7.250 € 29,00 % IHK Bodensee-Oberschwaben 5.000 € 20,00 % 25.000 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2017 182 IV. WFB – frieks Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH (frieks) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Benedikt Otte (ab 01.01.2016 als Liquidator) Michael Mahl (ab 01.01.2016 als Liquidator) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Zweck der Gesellschaft ist: ⇒ die Förderung der Wirtschaftlichkeit und des Wachstums von Unternehmen aus technolo- gieorientierten Branchen, insbesondere die der Informations- und Kommunikations-bran- che, vor allem von Existenzgründern und jungen Unternehmen ⇒ die Förderung der Kooperation der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche der Region Friedrichshafen, die Stabilisierung der bestehenden Betriebe, vor allem hin- sichtlich der spezifischen Probleme von Existenzgründern ⇒ eine enge Verknüpfung dieser Branche mit anderen Unternehmen der Region Friedrichs- hafen 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Aufgrund europarechtlicher Vorgaben (sog. Monti-Paket) wurde die Frieks GmbH im Geschäfts- jahr 2010 im Rahmen eines Betrauungsaktes durch den Mehrheitsgesellschafter mit der Wahr- nehmung der ihr nach dem Gesellschaftsvertrag übertragenen Aufgaben als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut. Dieser Betrauungsakt wurde Ende des Jahres 2013 den neuen europarechtlichen Vorgaben (Sog. Almunia-Paket) angepasst. 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die Frieks GmbH weist im Liquidationsgeschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen die Auflö- sung von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zur Verlustdeckung. Eine operative Ge- schäftstätigkeit wurde nicht ausgeübt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Kontoführungsgebühren, Veröffentlichungsgebühren, Notariats- und Registerkosten sowie Per- sonalkosten der WFB für die Abwicklung der Liquidation. Beteiligungsbericht 2017 183 IV. WFB – frieks Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH (frieks) Der mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter leistete im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr keinen monetären Zuschuss. Die Mittelauskehrung ist gemäß Schreiben des BMF vom 4. Januar 1996 (BStBl. I Seite 54) nur erlaubt, sofern die Gesellschafter beschließen, die Mittel ausschließlich für Zwecke der Wirt- schaftsförderung zu verwenden. Verstöße gegen die Vermögensbindung führen zur rückwirken- den Aufhebung der Steuerbefreiung gemäß § 175 Abs. 2 der Abgabenordnung. Das Finanzamt Friedrichshafen hat die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Da- mit war die letzte Voraussetzung für die Beendigung der Liquidation erfüllt. Die Löschung der Firma im Handelsregister erfolgte am 14. Dezember 2017. Die Liquidation ist beendet. Das Gesellschaftsvermögen wurde an die Gesellschafter ausgekehrt. Die Stadt Friedrichshafen erhielt am 29. Dezember 2017 eine Banküberweisung von 35.907,42 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Gesellschafteranteil in Höhe von 12.750,00 € und aus den überzahlten Zu- schüssen der Vorjahre in Höhe von 23.157,42 €. Die Gesellschafter WFB GmbH und IHK Bo- densee-Oberschwaben erhielten das von Ihnen eingezahlte Stammkapital zurück. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 0 0 0 0 0 -1 1 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 184 IV. WFB – frieks Friedrichshafener Kommunikations- und Softwarezentrum GmbH (frieks) Beteiligungsbericht 2017 185 V. Komm.Pakt.Net V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen Komm.Pakt.Net 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Kontakt: Neue Straße 30, 89073 Ulm Tel.: 0731/ 270 526 Fax: 0731/ 270 526 E-Mail: info@kommpaktnet.de Homepage: www.kommpaktnet.de Gründungsdatum: 4. November 2015, Veröffentlichung mit konstituierender Wirkung am 1. Juli 2016 Eintragung Handelsregister: 31. August 2016 Verbandssatzung vom: 16. Juni 2016, zuletzt geändert am 20. April 2018 Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Deppe 2. Gegenstand des Unternehmens Die Aufgaben der Anstalt sind nach § 2 der Anstaltssatzung: ⇒ Versorgung der Bevölkerung im Aufgabengebiet der Beteiligten mit Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes ⇒ Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und beste- henden Breitbandinfrastruktur einschließlich der Mittelverwaltung des jeweils Beteiligten zur Umsetzung dieser Aufgabe 3. Beteiligungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2017 sind am Stammkapital von 695.043,80 € sind 8 Landkreise, 205 Städte und Gemeinden sowie ein Verwaltungsverband beteiligt. An der Anstalt können sich Kommunen des Einzugsgebiets beteiligen. Der Bodenseekreis trägt Anteile von 20.939 € und 3,01 %. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer/ Vorstand Jens Schilling Verwaltungsrat Vorsitzender Heiner Scheffold Landrat Alb-Donau-Kreis Stv. Vorsitzender Klaus Pavel Landrat Ost-Alb-Kreis Beirat Vertreter Bodenseekreis Irmtraud Schuster Dezernentin Bodenseekreis Beteiligungsbericht 2017 186 V. Komm.Pakt.Net 5. Öffentlicher Zweck Breitbandversorgung 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an Komm.Pakt.Net: ⇒ 12.500 € Jahresbeitrag ⇒ 33.848. € Erstattung sonstige Leistungen 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Aufgrund fehlender privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer ist eine flächendeckende und leis- tungsfähige Verbreitung digitaler Infrastruktur vor allem im strukturschwachen ländlichen Raum nicht überall gesichert. Komm.Pakt.Net ist ein interkommunaler Verbund, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Bevölkerung im Aufgabengebiet der beteiligten Gemeinden und Landkreise mit der Breitband- technologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes zu ver- sorgen sowie die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichten- den und bestehenden Breitbandinfrastruktur zu bewerkstelligen. Komm.Pakt.Net unterstützt Kommunen aus strukturschwachen ländlichen Räumen dabei, die kommunale/regionale Breit- bandversorgung eigeninitiativ anzugehen bzw. zu verbessern. Aus Projektabrechnungen wurden im Jahr 2017 254 T€ an Umsatzerlösen vereinnahmt. Des Weiteren wurden an sonstigen Erträgen 725 T€ für Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse 42 T€ und übrigen Erträgen 3 T€ vereinnahmt. Die Komm.Pakt.Net hat in 2017 einen Jahresüberschuss in Höhe von 276 T€ erzielt. Da sich die Gesellschaft im Aufbau befindet, steht den Beiträgen noch keine analoge Verwaltungsinfrastruktur gegenüber. Beteiligungsbericht 2017 187 V. Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) Zweckverband KIRU Reutlingen-Ulm 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm Kontakt: Schule-Delitzsch-Weg 28, 89079 Ulm Tel.: 0731 / 9455-0 Fax: 0731 / 9455-47190 E-Mail: info@rz-kiru.de Homepage: www.rz-kiru.de Gründungsdatum: 1. Januar 2002 Verbandssatzung: Zuständiges Fachamt: Hauptamt, Herr Döhler, Herr Kruschwitz 2. Gegenstand des Unternehmens Der Verband erledigt folgende ihm von seinen Mitgliedern übertragenen Aufgaben der Infor- mationsverarbeitung im hoheitlichen Bereich: ⇒ Betrieb von Zentren für Dienstleistungen der Informationsverarbeitung und der damit zu- sammenhängenden Leistungen, ⇒ Einrichtung, Wartung und Pflege von Anlagen und Programmen der Informationsverar- beitung, ⇒ Betrieb von Rechnern, Beratung über Angelegenheiten der Informationsverarbeitung, ⇒ Schulung des Personals von Verbandsmitgliedern. Er kann eigene Aufgaben einem anderen Zweckverband für Kommunale Datenverarbeitung zur Erledigung auch für seine Mitglieder übertragen. Er kann Aufgaben, die er für seine Mit- glieder erledigt, oder ähnliche Aufgaben auch für sonstige Rechtsträger ausführen und die Erledigung von Aufgaben an sonstige Rechtsträger überlassen. KIRU kann auch Aufgaben durch Dritte erledigen lassen. Der Verband erstrebt keinen Gewinn. 3. Beteiligungsverhältnisse Mit dem Zusammenschluss des Zweckverbands Regionales Rechenzentrum Alb-Schwarz- wald in Reutlingen (RRAS) mit dem Zweckverband Interkommunale Datenverarbeitung in Ulm (IKD) zum Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) wer- den ab dem Jahr 2002 keine Vermögensanteile der einzelnen Mitglieder mehr ausgewiesen. Der rechnerische Anteil des Bodenseekreises betrug bei der Gründung des Zweckverbandes 2,0575 % und repräsentierte eine Einlage in das Gesamtvermögen von 146.708,14 €. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Manfred Allgaier Als weitere Organe sind der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung eingerichtet. Beteiligungsbericht 2017 188 V. Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) 5. Öffentlicher Zweck Die Rechenzentrumsgruppe KIRU erbringt im Auftrag ihrer Verbandsmitglieder und Kunden umfangreiche DV-Aufgaben - von der Bereitstellung der DV-technischen Produktion mit zent- ralem Hard- und Softwarebetrieb über die Übermittlung und Betreuung der Vorortkomponen- ten bis hin zu Auslieferungen der Ausdrucke. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Interkommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm GmbH Reutlingen (Einlage: 1 Mio. €, Anteil: 100 %) ⇒ Datenzentrale Baden-Württemberg Stuttgart (Einlage: 383.468 €, Anteil: 25 %) ⇒ DZ Datenzentrale Entwicklungs- und Vertriebs GmbH Stuttgart (Einlage: 63.911 €, Anteil: 13,89 %) ⇒ Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken Zweckverband (KIVBF) (Einlage: 10.000 €, stimmrechtslos) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an KIRU: ⇒ 355.192 € Erstattung Leistungsentgelte Zahlungen vom KIRU an den Bodenseekreis: ⇒ 639 € Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Für 2017 entstand ein Jahresüberschuss in Höhe von 130.411,59 €, der satzungsgemäß der Ausgleichsrückstellung zugeführt wurde. Somit ergibt sich ein ausgeglichenes Bilanzergebnis. Die Vermögensrechnung 2017 weist eine Überdeckung von 3.572.534,36 € aus. Saldiert mit dem Stand aus den Vorjahren von 1.350.328,29 € resultiert eine Überdeckung von 4.922.862,65 €. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Das Jahresergebnis beträgt 130.411,59 €. Es erfolgt die Einstellung in die Ausgleichsrück- stellung in voller Höhe. Der Jahresabschluss wurde in der Verbandsversammlung am 7. Mai 2018 beschlossen wer- den. Beteiligungsbericht 2017 189 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Kontakt: Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 85–92 40 Fax: 0751 / 85-92 06 E-Mail: info@oew-energie.de Homepage: www.oew-energie.de Gründung: 20. Dezember 1909 Verbandssatzung vom: 21. Juni 1987, zuletzt geändert am 27. Januar 2012 Zuständiges Fachamt: Referentin Landrat, Frau Larisch 2. Aufgaben Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten und zu erhalten, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabnehmer wahrzunehmen. Der Verband kann nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes einen Teil der Vermögenserträge zur Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet verwenden (§ 3 Verbandssatzung). 3. Stammkapital Die Mitgliedslandkreise haben kein Kapital in den Zweckverband eingebracht, so dass auch kein Stammkapital auszuweisen ist. Das Verbandsvermögen verteilt sich auf folgende Landkreise: Anteil Alb-Donau-Kreis 20,989 % Landkreis Biberach 11,126 % Landkreis Bodenseekreis 15,812 % Landkreis Freudenstadt 5,007 % Landkreis Ravensburg 21,821 % Landkreis Reutlingen 3,825 % Landkreis Rottweil 6,479 % Landkreis Sigmaringen 6,229 % Zollernalbkreis 8,712 % 100,00 % 4. Organe des Zweckverbandes Geschäftsführung: Barbara Endriss Beteiligungsbericht 2017 190 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Verbandsversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellvertreter Stefanie Bürkle Landrätin Landkreis Sigmaringen Dr. Wolf-Rüdiger Michel Landrat Landkreis Rottweil Mitglieder Die gesetzlichen Vertreter (Landräte) der beteiligten Landkreise und weitere von den Kreista- gen gewählte, beschließende und beratende Vertreter der Landkreise. Verwaltungsrat: Von der Verbandsversammlung gewählte Vertreter der Landkreise, derzeit die jeweiligen Landräte. 5. Öffentlicher Zweck Der Zweckverband hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten, die Be- lange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabnehmer wahrzunehmen. Außerdem nutzt er Vermögenserträge zur Förderung der Kultur. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht Der Zweckverband OEW ist alleiniger Gesellschafter der OEW Energie-Beteiligungs-GmbH. Über die OEW Energie-Beteiligungs- GmbH ist der Zweckverband OEW ⇒ mit einem Anteil von 46,75 % an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ⇒ mit einem Anteil von 25,1 % an der Netcom BW GmbH und ⇒ mit einem Anteil von 21,0 % an der Erdgas Südwest GmbH, ⇒ mit einem Anteil von 20,0 % an der Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, ⇒ mit einem Anteil von 20,0 % an der Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbG, ⇒ mit einem Anteil von 16,66 % an der EnBW Onshore Portfolio GmbH ⇒ mit einem Anteil von 4,21 % an der Verbundnetz Gas AG beteiligt. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom ZV OEW an den Bodenseekreis: ⇒ 5.285 € Fahrtkostenerstattung ⇒ 20.500 € Zuschüsse Kunstankäufe Bodenseekreis ⇒ 1.500 € Zuschüsse Katalog, Tag des offenen Denkmals 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2017 191 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Der Zweckverband übt keine operative Geschäftstätigkeit aus. Die Vermögenserträge wer- den unter anderem zur Förderung der Kultur und für die Ausschüttung an die Mitgliedsland- kreise verwendet. Für die Kunstsammlung wurden Kunstwerke im Wert von 160.395,82 € verausgabt, wobei 1.345,82 € auf Nebenkosten wie die Abgabe zur Künstlersozialkasse, neue Rahmungen und Gutachten entfielen. Die Kunstsammlung ist zum 31. Dezember 2017 mit einem Wert von 27,3 Mio. € (Vj. 27,2 Mio. €) bilanziert. Insgesamt hat der ZV OEW 14 Gesellschafterdarlehen an die Energie-Beteiligungs GmbH ausgegeben. Die Darlehen sind tilgungsfrei. Dies soll bis auf weiteres so gelten. Die Forde- rungen gegenüber der OEW Energie-Beteiligungs GmbH in Höhe von 863.577.746,73 € ha- ben sich deswegen nicht verändert. Der Zweckverband finanziert sich im Wesentlichen über die Zinszahlungen und die Aus- schüttungen der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Damit werden die Kulturförderung und die Dividendenausschüttung an die Landkreise bezahlt. Seit dem Haushaltsjahr 2012 gab es von der OEW Energie-Beteiligungs GmbH keine Ausschüttung mehr an den Zweckverband. An die Landkreise gab es 2017 keine Ausschüttung. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 4. Juni 2018 wird der Jahresüberschuss in Höhe von 6.756.772,45 € in die Gewinnrücklage überführt. 19.497 19.497 6.827 6.898 6.757 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in T€ Beteiligungsbericht 2017 192 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Beteiligungsbericht 2017 193 V. Zweckverband Protec Orsingen Zweckverband PROTEC Orsingen 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband PROTEC Orsingen Kontakt: Nenzinger Str. 34 78359 Orsingen-Nenzingen Tel.: 07774 / 9339-0 Fax: 07774 / 9339-33 E-Mail: harald.nops@lrakn.de Homepage: www.protec-orsingen.de Verbandssatzung vom: 21. Juni 1978, zuletzt geändert am 20. November 2001 2. Gegenstand des Unternehmens Aufgabe des Zweckverbandes war in den Vorjahren der Betrieb der Protec Orsingen (Tier- körperbeseitigung) und der hierfür erforderlichen Sammelstellen. Die Tätigkeit erstreckte sich auf den von der zuständigen Behörde bestimmten Einzugsbereich. Diese Aufgabe wurde am 1. Januar 2014 von ZTN- Süd BW übernommen. Aktuell betreibt der Zweckverband nur noch ein Nahwärmenetzwerk in Orsingen. Das Nahwärmenetz zum 1. Juli 2018 verkauft. Der Zweckverband Protec soll zum 31. Dezember 2018 aufgelöst werden. 3. Beteiligungsverhältnisse Von der Festsetzung eines Stammkapitals wurde in der Verbandsversammlung abgesehen. Dem Zweckverband gehören die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Konstanz, Rottweil, Sigmaringen, Tuttlingen, Waldshut, Lörrach, Bodenseekreis, Orten- aukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis und der Stadtkreis Freiburg im Breisgau an. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Harald Nops Landkreis Konstanz Verbandsversammlung: Vorsitzender: Frank Hämmerle Landrat Konstanz stv. Vorsitzender: Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis 5. Öffentlicher Zweck Der öffentliche Zweck war die Beseitigung und/oder Verwertung von Tierkörpern nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz bis nach Abschluss des Entseuchungsvorgangs. Wahrgenommen werden Beseitigung und Verwertung seit dem 1. Januar 2014 durch den Zweckverband ZTN-Süd BW bei dem der ZV Protec Mitglied ist. Beteiligungsbericht 2017 194 V. Zweckverband Protec Orsingen 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältni s besteht ⇒ Zweckverband ZTN Süd BW 7. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an Protec: ⇒ 267.670 € Verbandsumlage (Gesamtaufkommen: 3,0 Mio. €) 8. Bestellte Sicherheiten Nach § 10 der Verbandssatzung haben die Verbandsmitglieder Umlagen zu leisten, wenn die Einnahmen des Verbandes die Ausgaben nicht decken. Damit ist sichergestellt, dass der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ durch die Mitglieder (Landkreise) ausgegli- chen werden kann. Eine Bestandsgefährdung des Verbandes ist deshalb trotz des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ nicht gegeben. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Der Zweckverband hat in 2017 eine Verbandsumlage von 3.000 T€ von seinen Mitgliedern erhalten und 2.268 T€ als Verbandsumlage an den ZV TBA Warthausen bezahlt. Dieser Be- trag ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von 20 T€ ausgewiesen. Die Erhöhung der Drohverlustrückstellung um 100 T€ ist als außerordentlicher Aufwand aus- gewiesen Trotz eines negativen Ergebnisses aus der laufenden Nahwärmeversorgung und aus der Er- höhung der Drohverlustrückstellung konnte wegen des positiven Saldos der Verbandsum- lage ein positives Jahresergebnis von 250 T€ erzielt werden. Das tatsächliche Ergebnis nach Jahresabschluss weist einen Gewinn von 249.762,31 € aus. Durch die Verrechnung des Gewinns mit dem bestehenden Verlustvortrag reduziert sich die- ser auf – 911.688,58 €. Zusammen mit der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 1.217.481,18 € ergibt sich zum 31. Dezem- ber 2017 ein Eigenkapital von 305.792,60 €. Beteiligungsbericht 2017 195 V. Zweckverband Protec Orsingen 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. November 2018 wird der Jahresüber- schuss auf die neue Rechnung vorgetragen. -1.512.319 -1.954.525 -1.202.295 404.403 249.762 -2.500.000 -2.000.000 -1.500.000 -1.000.000 -500.000 0 500.000 1.000.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 196 V. Zweckverband Protec Orsingen Beteiligungsbericht 2017 197 VI. Kunst- und Kulturstiftung VI. Stiftungen Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises Kontakt: c/o Kulturamt Landratsamt, Schloss Salem, 88682 Salem Tel.: 07553/91675-11 Fax: 07553/91675-20 E-Mail: feucht@kultur-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 24. Januar 2001 Stiftungssatzung: 20. Dezember 2000 Zuständiges Fachamt: Kulturamt, Herr Dr. Feucht 2. Gegenstand der Stiftung Die Stiftung des bürgerlichen Rechts strebt die nachhaltige Förderung der Kunst, Kultur und Geschichte an, das reichhaltige kulturelle Erbe der Region zu erhalten und zu mehren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3. Stifter/Stiftungsgeber Die Mittel der OEW-Sonderausschüttung von 766.937,82 € (1,5 Mio. DM) wurden als Stif- tungsvermögen eingebracht. Als Stiftungsgeber gilt der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Bodenseekreis Vorstand Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stiftungsrat: Der Stiftungsrat besteht aus bestellten Mitgliedern und weiteren Sachverständigen. Zuletzt wurden die Mitglieder im Kreistag am 29. Juli 2014 gewählt. 5. Stiftungszweck Die Stiftung dient der Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte des Bodenseekreises und der Bodenseeregion und nimmt hierfür insbesondere folgende Aufgaben wahr: ⇒ die Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte ⇒ der Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern mit Bezug auf den Raum ⇒ die Förderung von Ausstellungen und Veröffentlichungen zu Kunst, Kultur und Ge- schichte ⇒ Organisation und Betrieb von Ausstellungen und Veranstaltungen nichtgewerblicher Art über Kunst, Kultur und Geschichte ⇒ Vergabe eines Preises für herausragende kulturelle Leistungen oder zur Förderung von wissenschaftlichen Forschungen Beteiligungsbericht 2017 198 VI. Kunst- und Kulturstiftung 6. Finanzbeziehungen keine 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Der Stand des Fonds lag zum 31. Dezember 2017 bei 831.332,71 €. Damit ist der Wert seit 2005 inkl. Entnahme und Steuern um 281.093,47 € (Vj. 241.546,42 €) gestiegen, das ent- spricht einer jährlichen Steigerung von 2,87 % (Vj. 2,86 %). Im Jahr 2017 wurden keine Zuschüsse ausgezahlt, da die Anträge erst 2018 eingingen. Es wurden entsprechend Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen gebucht. 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 26. März 2018 wurde der Jahresfehlbetrag von 9.122,57 € auf die Folgerechnung vorgetragen. Der Fehlbetrag ergibt sich aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten für die noch keine Mittel aus dem Fonds entnommen wurden. Dieser Ertrag gleicht die Konten aus und führt in Folge- jahren zu entsprechenden Überschüssen. -929,96 -64,37 752,55 -5.697,78 -9.122,57 -10.000 -8.000 -6.000 -4.000 -2.000 0 2.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 199 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ (KOB) 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Kontakt: Schuhmacherhof 6, 88213 Ravensburg, Bavendorf Tel.: 0751/7903-0 Fax: 0751/790-33 22 E-Mail: poststelle@kob-bavendorf.de Homepage: www.kob-bavendorf.de Gründungsdatum: 15. September 2000 Stiftungssatzung: zuletzt geändert am 15. August 2012 Zuständiges Fachamt: Landwirtschaftsamt, Herr Dr. Gabele 2. Gegenstand der Stiftung Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Forschung in folgenden Arbeitsbereichen: ⇒ Nacherntephysiologie ⇒ Kulturführung Kern- und Steinobst ⇒ Sortenprüfung inkl. Sortenerhaltungszentrale BW ⇒ Ökologischer Obstbau ⇒ Betriebswirtschaft und Markt ⇒ Übergebietliche Pflanzenschutzberatung und Versuchswesen im Obstbau ⇒ Streuobst- und Landschaftspflege 3. Stiftungsmitglieder ⇒ Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg ⇒ Universität Hohenheim ⇒ Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Konstanz ⇒ Württembergische Obst-und Gemüse-Genossenschaft (WOG) ⇒ Marktgemeinschaft Bodenseeobst (MABO) ⇒ Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) und ⇒ Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. ⇒ Ökobo GmbH ⇒ Obstgroßmarkt Oberkirch 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Dr. Manfred Büchele Vorstand: Vorsitzender Joachim Hauck MDG Beirat: gegründet Beteiligungsbericht 2017 200 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee 5. Stiftungszweck Die Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ dient der Förderung des umweltver- träglichen Obstanbaus und des Streuobstbestandes in der Bodenseeregion und damit auch dem Erhalt der dort gewachsenen Kulturlandschaft. Das Kompetenzzentrum übernimmt da- bei Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Praxis. Hierzu zählt einerseits die an den Standort gebundene grundlagenorientierte Forschung. Andererseits soll durch an- wendungsorientierte Forschung, Untersuchungen und Beratung, aber auch durch grenzüber- schreitende Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Obstbauregionen die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die obstbauliche Praxis gefördert werden. 6. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die KOB: ⇒ 75.769 € Zuschuss ⇒ 26.136 € Erstattung Personalkosten ⇒ 16.800 € Erstattung Miete ⇒ 15.000 € Erstattung Projektteilnahme Interreg Kirschessigfliege (Monitoring) ⇒ 13.500 € Erstattung Sächliche Verwaltungskosten ⇒ 3.000 € Erstattung Sachmittel ⇒ 549 € Erstattung Schulobstprogramm 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Im laufenden Jahr machte das KOB einen Umsatz von 4.122.094,87 € (Vj. 3.805.117 €) und erwirtschaftete einen Überschuss von 48.516,32 € (Vj. 111.024 €). 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 28. Juni 2018 wird der Jahresüberschuss auf die neue Rechnung vorgetragen. 147.296 127.171 176.245 111.024 48.516 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 140.000 160.000 180.000 200.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 201 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Kontakt: Bahnhofstraße 24, 88097 Eriskirch Tel.: 07541/81-888 E-Mail: info@naz-eriskirch.de Homepage: www.naz-eriskirch.de Gründungsdatum: 1. April 1992 Stiftungssatzung: 1. April 1992 Zuständiges Fachamt: Umweltschutzamt, Herr Rösler 2. Gegenstand der Stiftung Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege so- wie der Betrieb eines Naturschutzzentrums. 3. Stifter/Stiftungsgeber Gründer der Stiftung sind der Landkreis Bodenseekreis, das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Eriskirch. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Gerhard Kersting Stiftungsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Ein Kuratorium ist eingerichtet. 5. Stiftungszweck Die Stiftung "Naturschutzzentrum Eriskirch" dient der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: ⇒ Betreiben eines Naturschutzzentrums in Eriskirch als Schwerpunkt der Naturschutzbil- dungsarbeit ⇒ Betreuung und Organisation der Pflege des Naturschutzgebietes "Eriskircher Ried" so- wie des nördlichen Bodenseeufers in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden ⇒ Präsentation von Ausstellungen mit natur- und landeskundlichem Bezug ⇒ Organisation von Informationsveranstaltungen zu Aufgaben des Natur- und Land- schaftsschutzes ⇒ Durchführung von Maßnahmen der Besucherlenkung, insbesondere in Naturschutzge- bieten ⇒ Erarbeitung von Informationsmaterial über Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie über den Schutz des nördlichen Bodenseeufers ⇒ Organisation von Fachtagungen und Seminaren ⇒ Auswertung von Forschungsergebnissen über Natur und Landschaft am Bodensee ⇒ Unterstützung der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Naturschutzwarte Beteiligungsbericht 2017 202 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch ⇒ praktische Unterstützung der Naturschutzarbeit im Bodenseekreis. Mit Zustimmung der Naturschutzbehörde kann die Stiftung Pflege und Betreuung sonstiger Schutzgebiete im Bodenseekreis übernehmen. 6. Finanzbeziehungen Zahlung vom Bodenseekreis an das NAZ Eriskirch ⇒ 57.652 € Betriebskostenzuschuss ⇒ 10.985 € Zuschuss Beobachtungsplattform Zahlung vom NAZ Eriskirch an den Bodenseekreis: ⇒ 302 € Abfallgebühren 7. Bestellte Sicherheiten Im Stiftungsgeschäft von 1. April 1992 ist festgehalten, dass die zum Betrieb notwendigen Mittel vom Land Baden-Württemberg zu 70 % und vom Bodenseekreis zu 30 % gestellt wer- den. Die Gemeinde Eriskirch stellt das Gebäude kosten- und abgabefrei zur Verfügung. 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 11.484 Personen besuchten 2017 die Ausstellung des Naturschutzzentrums Eriskirch, das sind 24 % mehr als im Vorjahr. 2.986 Personen nahmen an 145 Veranstaltungen teil, auch hier ist eine Steigerung zu verzeichnen (Vj. 2.613). Ergänzend zur Dauerausstellung konnten vier Wechselausstellungen präsentiert werden: ⇒ „Das Reh – Durch Anpassung zum Erfolg“ Eine Ausstellung der Naturmuseen Olten und Thurgau ⇒ „Eriskircher Ried - Neue Impressionen aus einem Naturschutzgebiet“ Wechselausstellung mit Fotos von Gerhard Kersting ⇒ „Vom Treibholz ...... zur Skulptur"“ petergebhard - bodenseeskulpturen Auf Initiative des Naturschutzzentrums konnte als Ersatz für die baufällige Holzplattform eine neue Stahlplattform am bisherigen Standort „Altes Strandbad" im Eriskircher Ried gebaut und im April 2017 ihrer Bestimmung übergeben werden. Sie wurde am 1. Juni im Rahmen einer kleinen Feier vor Ort durch Herrn Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, offiziell eröffnet. Beteiligungsbericht 2017 203 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss In der Sitzung des Stiftungsrates vom 9. April 2018 wurde der Jahresabschluss beschlossen und der Fehlbetrag auf die neue Rechnung vorgetragen. Bis einschließlich 2015 enthielt der Jahresüberschuss in jedem Jahr die vorherigen Über- schüsse, was zukünftig eher dem Stand der Rücklage entsprechen würde. Ab 2016 werden lediglich die tatsächlichen Ergebnisse (Überschuss oder Fehlbetrag) ausgewiesen und der Rücklage zugeführt bzw. entnommen. Aus diesem Grund erscheinen die Überschüsse ab 2016 niedriger. 24.247 39.783 35.242 4.735 11.832 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 204 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Beteiligungsbericht 2017 205 VI. Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Kontakt: c/o Sozialdezernat Landratsamt Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204-5713 Fax: 07541/204-7713 E-Mail: christine.bouguerra@bodenseekreis.de Homepage: www.bodenseekreis.de Gründungsdatum: 26. August 2009 Stiftungssatzung: 29. Juli 2009 Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Sozialdezernat, Frau Schlachter 2. Gegenstand der Stiftung Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch: ⇒ Die Unterstützung und Begleitung von Netzwerken relevanter Akteure im Bereich Bil- dung, Ausbildung und Arbeitsmarkt ⇒ Die Förderung von Bildungseinrichtungen bzw. Projekten zur Begleitung des Über- gangs Schule – Beruf, zur vertieften Berufsorientierung oder zur Förderung von chan- cenbenachteiligten Jugendlichen 3. Stifter/Stiftungsgeber Stiftungsgeber ist der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführer: Ignaz Wetzel Sozialdezernent Bodenseekreis Vorstand: Vorstandsvorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorstandsvorsitzender Dr. Berthold Broll Stiftungsrat: Vorsitzender vakant Beteiligungsbericht 2017 206 VI. Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis 5. Stiftungszweck Satzungsmäßiger Stiftungszweck ist die Förderung von Erziehung und Bildung. 6. Finanzbeziehungen Keine 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2017 Die Stiftung hat sich im Berichtsjahr 2016 intensiv mit einer inhaltlichen Neuausrichtung auf- grund des Geschäftsführerwechsels sowie mit der Förderung von Projekten befasst. Im Jahr 2017 konnten aufgrund von Personalwechsel bislang die neuen Weichen für die in- haltliche Arbeit noch nicht gestellt werden. Es sind 2017 daher weder Einnahmen noch Aus- gaben angefallen. Im Jahr 2018 werden Mitglieder des Vorstandes und des Stiftungsrates neu zu besetzen sein und die inhaltliche Neuausrichtung im Fokus stehen. 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 2.737 20.423 7.539 -30.774 0 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 2013 2014 2015 2016 2017 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag Beteiligungsbericht 2017 207 VII. Sonstige Mitgliedschaften VII. Sonstige Mitgliedschaften 1. Baugenossenschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz - beziehungen 2017 Baugenossen- schaft Familien- heim Bodensee eG (gegründet am 1. März 1950) Mitglieder: 2.471 Anteilen: 1.318.720 € Bodenseekreis: Mitglied seit 8. Dezem- ber 1956 Geschäftsanteile: 1 Wert 160,00 € Eigene Beteiligungen * Wohnbau Bodensee GbR (Anteil 50 %) * BHS Städtebau Boden- see/Hegau GmbH (An- teil 17 %). Die Genossenschaft kann Im- mobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, er- werben, veräußern, bewirt- schaften, betreuen, verwalten und vermitteln; hierzu zählen insbesondere alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobi- lien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbe- reich. * Dividende 2017: 5,39 € (4,0 %) Kreisbaugenossen- schaft Bodensee- kreis eG (gegründet am 8. Juli 1949) Mitglieder: 1.573 Anteilen: 9.574 Bodenseekreis: Mitglied seit 20. Januar 1950 Geschäftsanteile: 9 Wert 1.800,00 € Eigene Beteiligungen keine Nach § 2 der Satzung ist vor- rangiger Zweck der Genossen- schaft, eine gute, sichere und sozial verantwortbare Woh- nungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bau- ten in allen Rechts- und Nut- zungsformen errichten, erwer- ben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Woh- nungs- und Immobilienwirt- schaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufga- ben übernehmen. * Dividende 2017: 36,00 € (2,0 %) Baugenossen- schaft Überlingen eG (gegründet am 20. Mai 1949) Mitglieder: 1.229 Anteilen: 31.848 Bodenseekreis: Mitglied seit 19. März 1957 Geschäftsanteile: 1 Wert 155,00 € Eigene Beteiligungen Überlinger Wohnbau GmbH (Anteil 100 %) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Wohnversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Mietwohnungen. Sie kann Eigentumswohnungen und Eigenheime verwalten. * Dividende 2017: 6,20 € (4,0 %) Beteiligungsbericht 2017 208 VII. Sonstige Mitgliedschaften 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2017 Regionalverband Bodensee-Ober- schwaben (gegründet am 1. Ja- nuar 1973) Mitglieder: Landkreise Bodenseekreis, Ravens- burg und Sigmaringen Anteile: - Grundlage: § 31 Abs. 1 Nr. 10 Landesplanungs- gesetz Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 1973 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen * Regionaler Kompensa- tionspool Bodensee- Oberschwaben GmbH (Anteil: 1,00 %) * Träger der Regionalpla- nung für das Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmarin- gen Aufgaben nach den gesetz- lichen Vorgaben des Lan- des Baden-Württemberg: * Aufstellung und Fort- schreibung des Regional- plans * Mitwirkung bei der Auf- stellung und Fortschrei- bung des Landesentwick- lungsplanes * Mitwirkung an Raumord- nungsverfahren * Aufstellung und Fort- schreibung des Land- schaftsrahmenplans * Beratung der Träger der Bauleitplanung * Durchführung von Stand- ortsuchverfahren für grö- ßere Infrastrukturvorhaben * Erarbeitung eines Rauminformationssystems Bodensee-Oberschwaben * Initiierung oder Mitarbeit in grenzüberschreitenden Projekten * Initiierung und Mitarbeit in Initiativen zur Förderung der Entwicklung der Region * Erarbeitung oder Mitarbeit an Studien zu spezifischen Sachthemen * Kooperation mit anderen Behörden und Dienststellen Zahlung vom Boden- seekreis an den Regi- onalverband: * Verbandsumlage 2017: 87.061,00 € Zahlung vom Regio- nalverband an den Bodenseekreis: * Fahrtkosten Landrat: 41,30 € Beteiligungsbericht 2017 209 VII. Sonstige Mitgliedschaften Kommunalverband für Jugend und So- ziales Baden-Würt- temberg (gegründet am 1. Januar 2005) Mitglieder: 44 Anteile: - Grundlage: § 2 des Ge- setzes über den Kom- munalverband für Ju- gend und Soziales Baden-Württemberg (JSVG) Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 2005 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen * KVJS-Tagungszentrum Gültstein GmbH (Anteil: 100,00 %) Aufgaben nach § 3 JSVG u.a. Gesetzen u. Rechts- verordnungen: Überörtlicher Träger * der Sozialhilfe * der öffentlichen Jugend- hilfe (Landesjugendamt) * der Kriegsopferfürsorge Träger * des Integrationsamtes nach dem SGB IX * eines Medizinisch-Päda- gogischen Dienstes * von Fortbildungsstatten Beratung u. Unterstützung * der örtlichen Träger beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen nach SGB VIII, SGB XI und SGB XII * der örtlichen Träger bei der Planung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Planung der Hilfen nach SGB XII * der örtlichen Träger im Rahmen von § 97 Abs. 5 SGB XII (Weiterentwicklung von Leistungen der Sozial- hilfe und Projekte) * zentrale Adoptionsvermitt- lungsstelle * überörtliche Betreuungs- behörde (§ 2 AGBtG) * Landesverteilungsstelle Baden-Württemberg für un- begleitet ausländische Kin- der und Jugendliche (§ 42b (3) S.3 SGB VIII) * Abwicklung des Landes- wohlfahrtsverbands Würt- temberg-Hohenzollern * Ausgleichsverfahren Al- tenpflegeausbildung * Durchführung von Lande- sprogrammen zur Förde- rung kommunaler Aufga- ben Zahlung vom Boden- seekreis an den KVJS: * Verbandsumlage: 995.973 € * Fortbildungen Sozi- alhilfe u.a.: 11.550 € Zahlung vom KVJS an den Bodensee- kreis: * Kostenerstattung Sozialhilfe (SGB XII): 298.673 € * Landesprogramm Stärke: 62.121 € * Förderung Jugend- sozialarbeit: 56.015 € * Mitteilzuweisung Frühe Hilfe: 156.554 € * weitere Zahlungen 12.615 € Beteiligungsbericht 2017 210 VII. Sonstige Mitgliedschaften Kommunaler Versorgungsver- band Baden-Würt- temberg (KVBW) (gegründet am 1. Ja- nuar 2005) Mitglieder: rd. 4.600 Anteile: - Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 2005 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen Keine Dem KVBW ist die Zu- satzversorgungskasse (ZVK) als rechtlich un- selbstständige Einrich- tung angeschlossen. * die Gewährung von Ver- sorgungsbezügen nach be- amtenrechtlichen Vorschrif- ten an seine Angehörigen * Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen an die Versorgungsempfänger * Durchführung der Nach- versicherung für ausschei- dende Angehörige, Beamte auf Widerruf oder im Vorbe- reitungsdienst und ver- gleichbare dienstordnungs- mäßige Angestellte. * Erstattung von Besoldung und Entgelt bei längerer Ar- beitsunfähigkeit * Gewährung der Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen * oberste Verwaltungsbe- hörde zuständig für Ge- währleistungsentscheidun- gen zur Versicherungs- freiheit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Bu- ches Sozialgesetzbuch (SGB VI) Zahlung vom Boden- seekreis an den KVBW: * Versorgungsumlage: 2.803.537 € Zahlung vom Boden- seekreis an die ZVK: * Beihilfeumlage: 1.067.119 € Zahlung vom KVBW an den Bodensee- kreis: * Erstattung: 4.208 € Zahlung von der ZVK an den Bodensee- kreis: * Erstattung: 14.680 € Beteiligungsbericht 2017 211 VIII. Anhang VIII. Anhang 1. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz a.D. außer Dienst AG Aktiengesellschaft ALG II Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfe- bedürftige nach dem SGB II) AWB AWB GmbH Abfallwirtschaft Bodensee BEK Bodensee-Erlebniskarte betr. betreffend, betreffs BGB Bürgerliches Gesetzbuch BOB Bodensee-Oberschwaben-Bahn Bodo Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund bzw. beziehungsweise ca. circa CM Case-Mix d.h. das heißt DING Donau-Iller-Nahverkehrsverbund EBIT Earnings before interests and taxes (Gewinn vor Zins und Steuern) EBITDA Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation (Ge- winn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) EK Eigenkapital EnBW Energie Baden-Württemberg AG Fa. Firma ff. fortfolgende FFG Flughafen Friedrichshafen FN Friedrichshafen GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GKZ Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GemO Gemeindeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GnR Genossenschaftsregister GpZ/GPZ Gemeindepsychiatrisches Zentrum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch HR Handelsregister HzL Hohenzollerische Landesbahn AG IHK Industrie- und Handelskammer i.H.v. in Höhe von i.L. in Liquidation Ing. Ingenieur inkl. inklusive insg. insgesamt KG Kommanditgesellschaft KHEntgG Krankenhausentgeltgesetz KHG Krankenhausgesetz km Kilometer KOB Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee KStG Körperschaftssteuergesetz KVA Verband Kehrichtverbrennung Thurgau, Weinfelden, Schweiz Beteiligungsbericht 2017 212 VIII. Anhang LKrO Landkreisordnung Mio. Million MVZ Medizinisches Versorgungszentrum MZV Müllabfuhr-Zweckverband m2 Quadratmeter NAZ Naturschutzzentrum Nr. Nummer o.g. oben genannte OB Oberbürgermeister OEW Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ÖP Ökopunkte ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr p.a. per anno RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH RBO Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben rd. rund RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe SMS Sicherheits-Management-System sog. sogenannte SoPo Sonderposten SPNV Schienenpersonennahverkehr Stv. Stellvertreter/Stellvertretender s.u. siehe unten T€ Tausend Euro to. Tonne TWF Technische Werke Friedrichshafen GmbH u. und u.a. und andere vgl. vergleiche VIE Vienna International Airport Vj. Vorjahr VK Vollzeitkräfte VTWB e.V. Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee WFB Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH WfbM Werkstatt für Menschen mit Behinderung WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Württ. Württembergischen z.B. zum Beispiel ZF Zahnradfabrik Friedrichshafen ZfP Zentrum für Psychiatrie z.T. zum Teil ZV Zweckverband Beteiligungsbericht 2017 213 VIII. Anhang 2. Erläuterungen der Rechtsformen Regiebetrieb Der Regiebetrieb besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist organisatorisch, rechtlich, personell und haushaltsrechtlich in die Verwaltung der Kommune eingegliedert. Er entsteht durch Beschlussfassung des Kreistages. Der Regiebetrieb hat keine eigenen Organe. Zweckverband Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersön- lichkeit. Gegenstand eines Zweckverbandes können sowohl wirtschaftliche als auch nicht- wirtschaftliche Unternehmen sein. Grundlage der Wirtschaftsführung kann sowohl das Gemeindewirtschaftsrecht als auch das Eigenbetriebsrecht mit der Möglichkeit des kaufmännischen Rechnungswesens sein. Die Zulässigkeit der Gründung eines Zweckverbandes richtet sich nach § 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKZ). Organe sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Anstalt des öffentlichen Rechts Im Dezember 2015 wurde mit den §§ 102a ff GemO auch für Kommunen in Baden-Württem- berg die Möglichkeit geschaffen, eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Kommunalanstalten sind rechtlich selbstständig. Die Zulässigkeit richtet sich ebenfalls nach § 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKZ). Organe sind der Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt und der Verwaltungsrat als Kontrollorgan. Privatrechtliche Organisationsformen Die privatrechtlich organisierten Gesellschaften werden in Personengesellschaften und Kapi- talgesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften gehören die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kom- manditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die stille Gesell- schaft. Für sie alle gemeinsam gilt, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sondern durch die Gesellschafter selbst repräsentiert werden. Dies führt dazu, dass die Ge- sellschafter für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaften persönlich mit dem Privat- vermögen unbeschränkt haften. Da der Bodenseekreis nach § 103 Abs. 1 Nr. 4 GemO nur in solchen Organisationsformen tätig werden oder sich an ihnen beteiligen darf, bei denen die Haftung begrenzt ist, kommen die Formen der Personengesellschaften für die kommunale Betätigung nicht in Betracht. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit be- schränkter Haftung (GmbH) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei letzte- rer handelt es sich um eine Kombination aus der Kommanditgesellschaft und der Aktienge- sellschaft, bei der das Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt ist. Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine juristische Person, deren Anteile von einem oder mehreren Gesellschaf- tern über die Stammkapitaleinlagen gehalten wird. Die Gesellschaft haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das GmbHG kennt folgende Gesellschaftsorgane: • Geschäftsführung • Gesellschafterversammlung • Aufsichtsrat (fakultativ, soweit nicht nach Mitbestimmungs- oder Betriebsverfassungs- gesetz obligatorisch) Beteiligungsbericht 2017 214 VIII. Anhang Stiftung Stiftungen sind rechtsfähige Organisationen zur Verwaltung eines von einem oder mehreren Stiftern eingebrachten Vermögenswertes. Die aus dem Vermögen gewonnenen Erträge müssen dabei nach den in der Stiftungsverfassung festgelegten Grundsätzen zweckbe- stimmt verwendet werden. Das Stiftungsvermögen bleibt in der Regel ungeschmälert erhal- ten. Die Stiftungssatzung muss Regelungen über den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermö- gen und die Bildung des Vorstandes der Stiftung enthalten. Weitere Regelungen, beispiels- weise über die Einrichtung eines Überwachungsorgans (z. B. Aufsichtsrat, Kuratorium, Bei- rat), sind zulässig. Genossenschaften Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, die den Erwerb oder die Wirt- schaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördert. Ihre Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Haftung kann im Rahmen des Vertrages bzw. Genossenschaftsstatutes begrenzt wer- den. Eingetragener Verein Vereine sind auf Mitgliedschaftsbasis beruhende freiwillige Zusammenschlüsse von mindes- tens sieben Personen. Der Verein ist körperschaftsrechtlich strukturiert, damit ist der Be- stand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig. Die Rechtsfähigkeit des Vereines wird durch Eintragung in das Vereinsregister erreicht. Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Beteiligungsbericht 2017 215 VIII. Anhang 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennz ahlen Kennzahlen zur Vermögenslage Anlagenintensität Anlagevermögen x 100 Gesamtvermögen (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermö- gen. Eine hohe Anlagenintensität ist ein Indiz für einen kosten- intensiven (Fixkosten) Betrieb des Unternehmens. Kennzahlen zur Finanzlage Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Eine hohe Eigenkapitalquote gilt als Indikator für die Bonität eines Unternehmens. Fremdkapitalquote Fremdkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital. Anlagendeckung I Eigenkapital x 100 Anlagevermögen Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen. Die Anlagendeckung dient der Beurteilung der langfristigen Liquidi- tät (langfristig gebundene Vermögenswerte sollen durch lang- fristiges Kapital finanziert werden). Kennzahlen zu Ertrag und Rentabilität Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss x 100 Eigenkapital Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Eigenkapital. Eigenkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das einge- setzte Eigenkapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Gesamtkapi- tal. Gesamtkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte (Gesamt-)Kapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Beteiligungsbericht 2017 216 VIII. Anhang Kostendeckung Umsatzerlöse x 100 Gesamtaufwand Erläuterung: Prozentualer Anteil der Umsatzerlöse am Gesamtaufwand. Der Kostendeckungsgrad gibt an, in welchem Maße ein Unterneh- men seine Aufwendungen am Markt über Umsatzerlöse decken kann. Zinslastquote Zinsaufwand x 100 Jahresergebnis Erläuterung: Prozentualer Anteil der Zinsaufwendungen zum Jahresergeb- nis. Kennzahlen zur Liquidität Effektivverschuldung Verbindlichkeiten kurzfristiges Umlaufvermögen Erläuterung: Die Effektivverschuldung weist die um die liquiden bzw. schnell liquidierbaren Mittel bereinigten Verbindlichkeiten des Unter- nehmens aus. Es wird damit dargestellt, dass Fremdkapital auch liquide Mittel bzw. geldnahe Vermögensgegenstände ge- genüberstehen. Kurzfristige Liquidität flüssige Mittel (Bankbestand, Schecks) x 100 (Liquidität 1. Grades) Kurzfristige Verbindlichkeiten (unter 1 Jahr, Steuer- und sons- tige Rückstellungen) Erläuterung: Bei der kurzfristigen Liquidität werden die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt. Damit soll die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bewertet wer- den. Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden Erläuterung: Es handelt sich dabei um die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Ge- schäftsführer und Aushilfen) und nicht um die Anzahl der Stel- len. Personalaufwandsquote Personalaufwand x 100 Umsatz Erläuterung: Prozentualer Anteil der Personalaufwendungen am Umsatz. Die Personalaufwandsquote lässt sich gut mit anderen Unter- nehmen vergleichen und lässt weiterhin Rückschlüsse auf das Lohnniveau sowie die Fixkostenbelastung und somit die finanzi- elle Flexibilität des Unternehmens zu. Die Personalaufwands- quote ist ein Maßstab für die Produktivität und Effizienz in ei- nem Unternehmen. Beteiligungsbericht 2017 217 VIII. Anhang 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe Abschreibungen Der Betrag, der durch die Nutzung des Anlagevermögens eingetretenen Wertminderung an den einzelnen Vermögensgegenständen erfassen soll und somit in der Gewinn- und Verlust- rechnung als Aufwand angesetzt wird. Die Ermittlung des jährlichen Abschreibungsbetrages erfolgt steuerlich entweder über die li- neare oder die degressive Methode, je nachdem, ob ein Wirtschaftsgut über den Nutzungs- zeitraum eher einen gleichmäßigen Wertverzehr aufweist (lineare Abschreibung: fester Ab- schreibungsbetrag über den festgelegten Nutzungszeitraum) oder aber zu Beginn des Nut- zungszeitraumes einen überproportionalen Wertverzehr aufweist (degressive Abschreibung: der Abschreibungsbetrag wird durch über den Nutzungszeitraum festgelegte Prozentsätze auf den jeweiligen Restbuchwert ermittelt) Anlagevermögen Umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft und längerfristig dem Geschäftsbetrieb zu dienen, z.B. Immobilien, technische Anlagen und Maschinen, Kon- zessionen, Beteiligungen Bilanz Die Bilanz stellt die Vermögensgegenstände (Aktiva) den Eigen- und Fremdkapitalpositionen gegenüber (Passiva). Die Aktiva (linke Seite der Bilanz) werden nach Fristigkeit der Vermögensbindung sortiert. Die Vermögensgegenstände die dauerhaft dem Unternehmen dienen, werden als Anlagever- mögen (s.o.) bezeichnet, Vermögensgegenstände, wie z.B. Vorräte, Forderungen, und Geld- bestände, die häufig umgeschlagen werden sind dem Umlaufvermögen zugerechnet. Die Kapitalpositionen (rechte Seite der Bilanz) geben Aufschluss darüber, wie die Vermö- gensgegenstände finanziert sind. Die Werte, die die Eigentümer in das Unternehmen einge- bracht und belassen haben, werden als Eigenkapital bezeichnet. Zum Fremdkapital gehören die ungewissen Schulden, die unter der Position Rückstellungen bilanziert werden, und die feststehenden Verbindlichkeiten, die ebenfalls nach Fristigkeit geordnet sind. Im Gegensatz zur GuV ist die Bilanz eine Stichtagsbetrachtung, da sie die Vermögensge- genbestände zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) ist die Gegenüberstellung sämtlicher Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Sie ist zwingend vorgeschrieben für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Laut Gesetz ist die GuV ein notwendiger Bestandteil des Jahresabschlusses, weil sie Auskunft über Herkunft und Zusammensetzung des Ge- schäftserfolgs eines Unternehmens gibt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Ver- bindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs.1 HGB). Das gezeichnete Kapital gehört zum Eigenkapital eines Unternehmens. Rechnungsabgrenzung Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zah- lung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss (z.B. im Voraus bezahlte Miete). Beteiligungsbericht 2017 218 VIII. Anhang Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeord- net werden muss. Rücklagen Rücklagen entstehen in erster Linie durch die Zurückbehaltung von Gewinnen (Gewinnrück- lage) und durch die Einlage zusätzlichen Eigenkapitals (Kapitalrücklage). Sie gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens. Ihr Zweck ist es, die Selbstfinanzierungsmittel des Be- triebs, also die Finanzierung aus Gewinnen zu erhöhen. Rücklagen können für zusätzliche Investitionen im Unternehmen verwendet werden. Im Gegensatz zu Rückstellungen sind Rücklagen nicht zweckgebunden. Rückstellungen Rückstellungen werden in der Periode passiviert, in der die Schuld wirtschaftlich entstanden ist. Rückstellungen werden für bereits entstandene Risiken gebildet, deren Eintreten mit ho- her Wahrscheinlichkeit in einer zukünftigen Periode erwartet werden. Sie gehören wie Ver- bindlichkeiten zum Fremdkapital. Höhe oder Geltendmachung durch den Gläubiger (Zeit- punkt des Eintritts) stehen jedoch nicht fest. Für die meisten Rückstellungen gilt wie für alle Verbindlichkeiten eine Passivierungspflicht. Für manche besteht hingegen nur ein Passivierungsrecht. Dieser Spielraum macht Rückstel- lungen zu einem wichtigen Instrument der Bilanzpolitik. Beteiligungsbericht 2017 219 VIII. Anhang 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen Auszug aus dem Aktiengesetz (AktG) (beck-online, Stand 28.02.2018) § 110 Abs. 3 AktG Einberufung des Aufsichtsrats (3) Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. In nichtbörsennotierten Ge- sellschaften kann der Aufsichtsrat beschließen, dass eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. § 124 Abs. 3 AktG Bekanntmachung von Ergänzungsverl angen; Vorschläge zur Beschlussfas- sung (3) Zu jedem Gegenstand der Tagesordnung, über den die Hauptversammlung beschließen soll, ha- ben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Auf- sichtsrat, in der Bekanntmachung Vorschläge zur Beschlußfassung zu machen. Bei Gesellschaften, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs, die CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Kreditwesengesetzes genannten Institute, oder die Versicherungsunternehmen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Richtlinie 91/674/EWG sind, ist der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Hauptversammlung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 6 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes an Wahlvorschläge gebunden ist, oder wenn der Gegenstand der Beschlußfassung auf Verlangen einer Minderheit auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. Der Vor- schlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Prüfern hat deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort anzugeben. Hat der Aufsichtsrat auch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu be- stehen, so bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitglie- dern nur der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre; § 8 des Montan-Mitbe- stimmungsgesetzes bleibt unberührt. Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) (beck-online, Stand 28.02.2018) § 285 Nr. 9 HGB Sonstige Pflichtangaben 9. für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnli- chen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe 1. die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligun- gen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsentschädigungen, Versi- cherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jah- resabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzuge- ben; spätere Wertveränderungen, die auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen. Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind zusätzlich unter Na- mensnennung die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängi- gen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, ge- sondert anzugeben. Dies gilt auch für: aa) Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall einer vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind; bb) Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner Tä- tigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert, sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahrs hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag; cc) während des Geschäftsjahrs vereinbarte Änderungen dieser Zusagen; dd) Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Ge- schäftsjahrs beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäfts- jahrs gewährt worden sind. Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätig- keit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind, sind ebenfalls Beteiligungsbericht 2017 220 VIII. Anhang anzugeben. Enthält der Jahresabschluss weitergehende Angaben zu bestimmten Bezügen, sind auch diese zusätzlich einzeln anzugeben; 2. die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen ver- wandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten Organe und ihrer Hinterbliebenen. Buch- stabe a Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Ferner ist der Betrag der für diese Personen- gruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen und der Betrag der für diese Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben; 3. die gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedin- gungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten oder erlassenen Beträge so- wie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse; § 286 Abs. 4 HGB Unterlassung von Angaben (4) Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen un- terbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. § 385 HGB Offenlegung (1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesell- schaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen: 1. den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsver- merk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie 2. den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklä- rung. Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht. (1a) Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 of- fenzulegen. Auszug aus dem Gesetz über die Grundsätze des Haush altsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) (beck-online, Stand 28.02.2018) § 53 HGrG Rechte gegenüber privatrechtlichen Untern ehmen (1) Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechts- form des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens der vierte Teil der Anteile und steht ihr zusam- men mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so kann sie verlangen, daß das Unternehmen 1. im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen läßt; 2. die Abschlußprüfer beauftragt, in ihrem Bericht auch darzustellen a) die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, b) verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, c) die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbe- trages; 3. ihr den Prüfungsbericht der Abschlußprüfer und, wenn das Unternehmen einen Konzernab- schluß aufzustellen hat, auch den Prüfungsbericht der Konzernabschlußprüfer unverzüglich nach Eingang übersendet. (2) Für die Anwendung des Absatzes 1 rechnen als Anteile der Gebietskörperschaft auch Anteile, die einem Sondervermögen der Gebietskörperschaft gehören. Als Anteile der Gebietskörperschaft gelten ferner Anteile, die Unternehmen gehören, bei denen die Rechte aus Absatz 1 der Gebietskörperschaft zustehen. Beteiligungsbericht 2017 221 VIII. Anhang Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württember g (GemO) (beck-online, Stand 28.02.2018) § 102 GemO Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehme n (1) Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, über- nehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfä- higkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und 3. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Über ein Tätigwerden der Gemeinde nach Absatz 1 Nr. 3 entscheidet der Gemeinderat nach Anhö- rung der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel. (3) Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. (4) Wirtschaftliche Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 sind nicht 1. Unternehmen, zu deren Betrieb die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, 2. Einrichtungen des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens, der Kunstpflege, der kör- perlichen Ertüchtigung, der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie öffentliche Einrichtungen ähnlicher Art und 3. Hilfsbetriebe, die ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen. Auch diese Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. (5) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht betreiben, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Für das öffentliche Sparkassenwesen verbleibt es bei den besonderen Vorschriften. (6) Bei Unternehmen, für die kein Wettbewerb gleichartiger Privatunternehmen besteht, dürfen der An- schluss und die Belieferung nicht davon abhängig gemacht werden, dass auch andere Leistungen o- der Lieferungen abgenommen werden. (7) Die Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets ist zulässig, wenn bei wirtschaftlicher Betätigung die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und die berechtigten Interessen der betroffenen Ge- meinden gewahrt sind. Bei der Versorgung mit Strom und Gas gelten nur die Interessen als berech- tigt, die nach den maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. § 102 a GemO Selbstständige Kommunalanstalt (1) Die Gemeinde kann durch Satzung (Anstaltssatzung) eine selbstständige Kommunalanstalt in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts errichten oder bestehende Eigenbe- triebe durch Ausgliederung und Kapitalgesellschaften durch Formwechsel im Wege der Gesamt- rechtsnachfolge in selbstständige Kommunalanstalten umwandeln. Sofern mit der selbstständigen Kommunalanstalt eine wirtschaftliche Betätigung verbunden ist, ist dies nur unter Beachtung der Vor- gaben des § 102 zulässig. Die selbstständige Kommunalanstalt kann sich nach Maßgabe der An- staltssatzung und in entsprechender Anwendung der für die Gemeinde geltenden Vorschriften an an- deren Unternehmen beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck dient. (2) Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt einzelne oder alle mit einem bestimm- ten Zweck zusammenhängenden Aufgaben ganz oder teilweise übertragen. Sie kann nach Maßgabe des § 11 durch gesonderte Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten der selbst- ständigen Kommunalanstalt festlegen. (3) Die Gemeinde regelt die Rechtsverhältnisse der selbstständigen Kommunalanstalt durch die An- staltssatzung. Diese muss Bestimmungen über den Namen, den Sitz und die Aufgaben der selbst- ständigen Kommunalanstalt, die Zahl der Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats, die Höhe des Stammkapitals und die Abwicklung im Falle der Auflösung der selbstständigen Kommunalanstalt enthalten. (4) Die Anstaltssatzung, Änderungen der Aufgaben der selbstständigen Kommunalanstalt und die Auf- lösung der selbstständigen Kommunalanstalt bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- hörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Errichtung der selbstständigen Kommunalanstalt zulässig ist und die Anstaltssatzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Genehmigung der An- staltssatzung ist mit der Anstaltssatzung von der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. Die selbst- ständige Kommunalanstalt entsteht am Tag nach der Bekanntmachung, wenn nicht in der Anstaltssat- zung ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. § 4 Absatz 4 findet Anwendung. Beteiligungsbericht 2017 222 VIII. Anhang (5) Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt in der Anstaltssatzung auch das Recht einräumen, an ihrer Stelle Satzungen zu erlassen. § 4 Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. Die öf- fentlichen Bekanntmachungen der selbstständigen Kommunalanstalten erfolgen in der für die öffentli- che Bekanntmachung der Gemeinde vorgeschriebenen Form. Die Gemeinde kann der selbstständi- gen Kommunalanstalt zur Finanzierung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben durch die Anstaltssatzung das Recht übertragen, Gebühren, Beiträge, Kostenersätze und sonstige Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. (6) Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der selbstständigen Kommunalanstalt gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sinngemäß, sofern nicht die Vorschriften des Handelsge- setzbuchs bereits unmittelbar oder weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetz- liche Vorschriften entgegenstehen. In sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vor- schriften ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung sind an die Gemeinde zu übersenden. § 77 Absätze 1 und 2, §§ 78, 87, 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Ab- satz 3 gelten entsprechend. Mit dem Antrag auf Genehmigung des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen gemäß § 87 Absatz 2 sind der Rechtsaufsichtsbehörde der Wirtschaftsplan, der Fi- nanzplan und der letzte Jahresabschluss vorzulegen. (7) Die selbstständige Kommunalanstalt besitzt das Recht, Beamte zu haben. Hauptamtliche Beamte dürfen nur ernannt werden, wenn dies in der Anstaltssatzung vorgesehen ist. Unberührt bleibt die Möglichkeit, Beamte der Gemeinde an die selbstständige Kommunalanstalt abzuordnen. (8) Die Gemeinde unterstützt die selbstständige Kommunalanstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie ist verpflichtet, die selbstständige Kommunalanstalt mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten und für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. Beihil- ferechtliche Regelungen sind dabei zu beachten. Eine Haftung der Gemeinde für Verbindlichkeiten der selbstständigen Kommunalanstalt Dritten gegenüber besteht nicht. § 103 GemO Wirtschaftliche Unternehmen in privater Rechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, über- nehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. das Unternehmen seine Aufwendungen nachhaltig zu mindestens 25 vom Hundert mit Umsatz- erlösen zu decken vermag, 2. im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens erfüllt wird, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem ent- sprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens erhält, 4. die Haftung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, 5. bei einer Beteiligung mit Anteilen in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichne- ten Umfang im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass a) in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirt- schaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Fi- nanzplanung zu Grunde gelegt wird, b) der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften geprüft werden, sofern nicht die Vor- schriften des Handelsgesetzbuchs bereits unmittelbar gelten oder weitergehende gesetzli- che Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, c) der Gemeinde der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung des Unternehmens, der Jahres- abschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers übersandt werden, soweit dies nicht bereits gesetzlich vorgesehen ist, d) für die Prüfung der Betätigung der Gemeinde bei dem Unternehmen dem Rechnungsprü- fungsamt und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungsbehörde die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt sind, e) das Recht zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Unterneh- mens nach Maßgabe des § 114 Abs. 1 eingeräumt ist, f) der Gemeinde die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 95a) erforderlichen Un- terlagen und Auskünfte zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Die obere Rechtsaufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen von dem Mindestgrad der Aufwandsde- ckung nach Satz 1 Nr. 1 und dem Prüfungserfordernis nach Satz 1 Nr. 5 Buchst. b, wenn andere ge- Beteiligungsbericht 2017 223 VIII. Anhang eignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind, Ausnahmen zulassen. Für kleine Kapitalgesellschaf- ten nach § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs kann sie auch Ausnahmen für die Erfordernisse der Rechnungsle- gung nach Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b zulassen. (2) Die Gemeinde darf unbeschadet des Absatzes 1 ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktien- gesellschaft nur errichten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens nicht ebenso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (3) Die Gemeinde hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem sie mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, so zu steuern und zu überwachen, dass der öffentliche Zweck nach- haltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird; bei einer geringeren Beteiligung hat die Gemeinde darauf hinzuwirken. Zuschüsse der Gemeinde zum Ausgleich von Verlusten sind so gering wie möglich zu halten. § 103 a GemO Unternehmen in der Rechtsform einer Ge sellschaft mit beschränkter Haftung Die Gemeinde darf unbeschadet des § 103 Abs. 1 ein Unternehmen in der Rechtsform einer Gesell- schaft mit beschränkter Haftung nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran be- teiligen, wenn im Gesellschaftsvertrag sichergestellt ist, dass die Gesellschafterversammlung auch beschließt über 1. den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes, 2. die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensge- genstands, 3. die Errichtung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, sofern dies im Verhältnis zum Geschäftsumfang der Gesellschaft wesentlich ist, 4. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. § 104 GemO Vertretung der Gemeinde in Unternehmen i n Privatrechtsform (1) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entspre- chenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist; er kann einen Gemeindebediensteten mit seiner Vertretung beauftragen. Die Gemeinde kann weitere Vertreter entsenden und deren Entsendung zurücknehmen; ist mehr als ein weiterer Ver- treter zu entsenden und kommt eine Einigung über deren Entsendung nicht zu Stande, finden die Vor- schriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung. Die Gemeinde kann ihren Vertretern Weisungen erteilen. (2) Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt, mehr als ein Mitglied des Aufsichtsrats oder eines ent- sprechenden Organs eines Unternehmens zu entsenden, finden die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung, soweit eine Einigung über die Entsendung nicht zu Stande kommt. (3) Die von der Gemeinde entsandten oder auf ihren Vorschlag gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines entsprechenden Überwachungsorgans eines Unternehmens haben bei ihrer Tätigkeit auch die besonderen Interessen der Gemeinde zu berücksichtigen. (4) Werden Vertreter der Gemeinde aus ihrer Tätigkeit in einem Organ eines Unternehmens haftbar gemacht, hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass sie ihn vorsätzlich o- der grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadenersatzpflichtig, wenn ihre Vertreter nach Weisung gehandelt haben. § 105 GemO Prüfung, Offenlegung und Beteiligungsber icht (1) Ist die Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang beteiligt, hat sie 1. die Rechte nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes auszuüben, 2. dafür zu sorgen, dass a) der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jah- resfehlbetrags ortsüblich bekannt gegeben werden, b) gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt werden und in der Bekanntgabe auf die Auslegung hingewie- sen wird. (2) Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit Beteiligungsbericht 2017 224 VIII. Anhang mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. In dem Beteiligungsbericht sind für jedes Unternehmen mindestens darzustellen: 1. der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, 2. der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens, 3. für das jeweilige letzte Geschäftsjahr die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres die durchschnittliche Zahl der beschäf- tigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen, die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe des Unterneh- mens für jede Personengruppe; § 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs gilt entsprechend. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 vom Hundert beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. (3) Die Erstellung des Beteiligungsberichts ist ortsüblich bekannt zu geben; Absatz 1 Nr. 2 Buchst. b gilt entsprechend. (4) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Gemeinde ihr den Beteiligungsbericht und den Prüfungsbericht mitteilt. § 105 a GemO Mittelbare Beteiligungen an Unternehme n in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens, an dem sie mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, an einem anderen Unternehmen nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 102 Abs. 1 Nr. 1 und 3 vorliegen, 2. bei einer Beteiligung des Unternehmens von mehr als 50 vom Hundert an dem anderen Un- ternehmen a) die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen, b) die Voraussetzungen des § 103a vorliegen, sofern das Unternehmen, an dem die Ge- meinde unmittelbar beteiligt ist, und das andere Unternehmen Gesellschaften mit be- schränkter Haftung sind, c) die Voraussetzung des § 103 Abs. 2 vorliegt, sofern das andere Unternehmen eine Ak- tiengesellschaft ist. Beteiligungen sind auch mittelbare Beteiligungen. Anteile mehrerer Gemeinden sind zusammenzu- rechnen. (2) § 103 Abs. 3 und, soweit der Gemeinde für das andere Unternehmen Entsendungsrechte einge- räumt sind, § 104 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. (3) Andere Bestimmungen zur mittelbaren Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts bleiben unberührt. § 108 Vorlagepflicht Beschlüsse der Gemeinde über Maßnahmen und Rechtsgeschäfte nach § 103 Abs. 1 und 2, §§ 103a, 105a Abs. 1, §§ 106, 106a und 107 sind der Rechtsaufsichtsbehörde unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen. Auszug aus der Landkreisordnung (beck-online, Stand 28.02.2018) § 48 LKrO Anzuwendende Vorschriften Auf die Wirtschaftsführung des Landkreises finden die für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte gel- tenden Vorschriften über die Gemeindewirtschaft entsprechende Anwendung, soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen ist.

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    21. BETEILIGUNGSBERICHT W i r t s c h a f t s f ö r d e r u n g 2020Soziales Ku l tur Innovation Bre itb an d G es u n d h ei t En ts o rg u n g V e rk e h r O E W BOB BODO ABK GmbH Zweckverband Stiftung Flughafen AöR Impressum Herausgegeben vom Finanzdezernat des Bodenseekreises Fachliche Verantwortung: Uwe Hermanns, Finanzdezernent Daniel Dillmann, Amtsleiter Kämmerei Bearbeitung: Stephanie Schwarzkopf, stv. Amtsleiterin Kämmerei Doreen Münzner, Kämmerei Beteiligungsverwaltung Birgit Gässler, Kämmerei Inhaltliche Verantwortung: Die in den einzelnen Berichten aufgeführten Unternehmen selbst (mit Ausnahme der Darstellung der Finanzbeziehungen zum Bodenseekreis) Bezugsadresse: Landratsamt Bodenseekreis Kämmerei Glärnischstraße 1 - 3 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-5519 Friedrichshafen, im Oktober 2021 Vorwort 1 Vorwort zum Beteiligungsbericht 2020 Der Bodenseekreis nimmt für mehr als 218.000 Menschen am nördlichen Bodenseeufer eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben wahr. In vielen Fällen arbeiten wir dabei mit anderen Landkreisen, mit Städten und Gemeinden innerhalb und außerhalb des Landkreises zusammen. Diese Zusammenarbeit findet in Form von öffentlich-rechtlichen oder privat- rechtlichen Zusammenschlüssen oder Gesellschaften statt. In den letzten Jahren hat die Aufgabenerfüllung durch externe Gesellschaften zugenommen. Hierüber informiert dieser Beteiligungsbericht. Der Bericht dient einerseits als Kommunikationsweg in die Öffentlichkeit. Gleichzeitig informiert er politische Entscheidungsträger darüber, wie der Landkreis seine Finanz- verantwortung in den Beteiligungsgesellschaften wahrnimmt und damit auch seiner Steuerungs- und Überwachungspflicht nachkommt. Dazu wird der Beteiligungsbericht öffentlich bekannt gegeben, ausgelegt und im Internet abrufbar sein (www.bodenseekreis.de/ politik&verwaltung/kreisfinanzen/beteiligungen). Die Beteiligungsberichte des Bodenseekreises wurden in den vergangenen 20 Jahren stetig weiterentwickelt. Der nun vorliegende 21. Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2020 (bzw. 2019/2020) wurde von der Kreiskämmerei des Landratsamtes Bodenseekreis erstellt. Im Beteiligungsbericht sind sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen des Landkreises zusammengefasst. Für die einzelnen Unternehmen ist folgender Inhalt dargestellt: Gegenstand des Unternehmens Anteil des Bodenseekreises am Unternehmen - die Beteiligungsverhältnisse - Besetzung der Organe Wesentliche Finanzbeziehungen mit dem Bodenseekreis Grundzüge des Geschäftsverlaufs und Lage des Unternehmens Risikobericht Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Kennzahlen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie Leistungskennzahlen Weitere öffentliche Beteiligungen werden zusammengefasst dargestellt. In den Gesellschafterversammlungen der Unternehmen wird der Bodenseekreis durch den Landrat oder einen von ihm bevollmächtigten Bediensteten der Kreisverwaltung vertreten. Die Einbindung des Kreistages erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen der Landkreis- ordnung, der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und der Hauptsatzung des Landkreises im Aufsichtsrat oder in anderen entsprechenden Überwachungsorganen. Ich danke den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in den Aufsichtsräten und Gremien für ihren engagierten Einsatz und ihre Unterstützung. Ebenso danke ich den Vorsitzenden und Geschäftsführungen der Beteiligungen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes, die zur Erstellung dieses Berichtes beigetragen haben. Und nicht zuletzt danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Beteiligungsverwaltung in der Kämmerei des Bodenseekreises. Friedrichshafen, im Oktober 2021 Lothar Wölfle Landrat Vorwort 2 Inhaltsverzeichnis 3 Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen ..................................................................... 5 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung ................................................................................ 5 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises .............................. 5 3. Beteiligung in der Doppik ................................................................................................. 6 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen ...................................... 6 5. Digitalisierung 4.0 ............................................................................................................ 6 6. Fachkräftemangel ............................................................................................................ 7 7. Corona-Pandemie ............................................................................................................ 7 8. Bekanntmachung ............................................................................................................. 7 II. Vorbemerkungen ................................................................................................................ 9 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis ...................................................................... 9 2. Erläuterungen zum Bericht .............................................................................................. 9 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen ................................................................. 10 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit .................................................................................... 10 III. Überblick .......................................................................................................................... 13 1. Übersicht über alle Beteiligungen .................................................................................. 13 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) ........................................................... 17 3. Übersicht Finanzbeziehungen ....................................................................................... 18 IV. privatrechtliche Beteiligungen ...................................................................................... 21 ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) ................................................................................................................................. 21 Bodensee-Festival GmbH .................................................................................................. 31 Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) ................................................. 41 Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH ........................................................ 53 Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) .............................................. 59 Deutsche Bodensee Tourismus GmbH ............................................................................. 71 Energieagentur Bodenseekreis GbR ................................................................................. 79 Energieagentur Ravensburg gGmbH ............................................................................ 81 Flughafen Friedrichshafen GmbH ...................................................................................... 87 Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH .................................................... 101 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH .......................................... 105 Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH ................................................. 115 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH ................................................. 125 Internationale Bodensee Tourismus GmbH ..................................................................... 135 Klinik Tettnang GmbH ...................................................................................................... 145 Inhaltsverzeichnis 4 Gesundheitsakademie Tettnang GmbH ...................................................................... 161 Klinikdienste KTT GmbH ............................................................................................. 163 Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH ................................................. 165 Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ GmbH) .......... 169 Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH ................................. 179 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH ................................................................... 189 V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen ............................................................................. 201 Komm.Pakt.Net (Anstalt des öffentlichen Rechts) ........................................................... 201 Zweckverband 4IT ........................................................................................................... 205 Zweckverband Breitband Bodenseekreis ........................................................................ 209 Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) ..................................... 213 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg ............................... 217 VI. Stiftungen ...................................................................................................................... 221 Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises .............................................................. 221 Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ .......................................................... 223 Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ .......................................................................... 227 Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ ............................................................ 231 VII. Sonstige Mitgliedschaften .......................................................................................... 233 1. Genossenschaften ....................................................................................................... 233 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden ......................................................................... 235 VIII. Anhang ......................................................................................................................... 239 1. Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ 239 2. Erläuterungen der Rechtsformen ................................................................................. 241 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen .............................................. 243 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe ............................................................ 245 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen .................................................................. 247 Beteiligungsbericht 2020 5 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen 1. Begriffsbestimmung der Beteiligung Die Betätigung von Kommunen in privatrechtlichen Rechtsformen erfolgt in Form von sogenannten Eigengesellschaften und Beteiligungsgesellschaften. Sich an einem wirtschaftlichen Unternehmen zu beteiligen, beinhaltet somit zunächst den Erwerb von Mitgliedschaftsrechten durch den Kauf von Aktien oder Geschäfts- oder Genossenschaftsanteilen (sogenannte echte Beteiligung). Als Eigengesellschaft wird eine privatrechtliche Gesellschaft bezeichnet, die vollständig einer Gemeinde, einer Stadt oder einem Landkreis gehört. Hat die Kommune lediglich einen Anteil an einer Gesellschaft, spricht man von einer Beteiligungsgesellschaft. Möglich sind auch mittelbare Beteiligungen. Mittelbar ist eine Beteiligung dann, wenn nicht der Bodenseekreis selbst, sondern ein Unternehmen, an dem der Bodenseekreis als Gesellschafter beteiligt ist, Gesellschafter dieses Unternehmens ist. Eine Definition für den Begriff „Beteiligungen“ findet sich in § 271 des HGB. Danach sind Beteiligungen „Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Als Beteiligung gelten im Zweifel Anteile an einer Kapitalgesellschaft, deren Nennbeträge insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieser Gesellschaft überschreiten.“ Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt handelsrechtlich nicht als Beteiligung. Für den Beteiligungsbericht des Bodenseekreises wird der Beteiligungsbegriff in konsequenter Fortführung der vergangenen Berichte bewusst weit gefasst. Dies geschieht mit dem Ziel, durch die Beteiligungsberichte mehr Transparenz für die politisch verantwortlich Handelnden zu schaffen und ihn als Hilfsmittel für die künftigen Diskussionen und Entscheidungen zur Verfügung zu stellen. Naturgemäß stellen sich die Unternehmen und Einrichtungen als sehr unterschiedlich im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Bodenseekreis, die politische Verantwortung und die Möglichkeiten der Einflussnahme dar. Anliegen dieses Beteiligungsberichtes ist es daher, die Grundlagen des Beteiligungswesens sowie die unter den Aspekten der Haftungsverantwortung, der Bedeutung der Aufgabenerfüllung und der Vermögenssituation der bedeutsamsten Unternehmen des Bodenseekreises in übersichtlicher Form darzustellen. 2. Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung des Landkreises Mit dem Gesetz zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften und anderer Gesetze vom 14. Juli 1999 (GABL. 292) hat der Landtag der wachsenden Bedeutung der Beteiligung an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts Rechnung getragen. Zitat aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf: Das Gesetz will „…einen Beitrag zum Aufbau eines Steuerungssystems leisten, das es der Gemeinde ermöglicht, alle Bereiche der Kommunalverwaltung in vergleichbarer Weise der kommunalpolitischen Verantwortung des Gemeinderats und des Bürgermeisters zu unterstellen. Wesentliche Grundentscheidungen müssen von den demokratisch legitimierten Beteiligungsbericht 2020 6 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen Vertretungsorganen getroffen und verantwortet werden. Dagegen besteht kommunalrechtlich keine Notwendigkeit, in operative Geschäfte einzuwirken.“ Kommunale Unternehmen erfahren nach § 102 GemO ihre Rechtfertigung durch die Erfüllung eines öffentlichen Zwecks. Im Lichte des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG ist es deshalb unabdingbar, dass die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern auch die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform als Teil der Verwaltung entsprechend ihren Vorstellungen von der Erfüllung des öffentlichen Zwecks letztverantwortlich steuern und kontrollieren. Auszüge aus den wichtigsten Gesetzen können dem Anhang entnommen werden. 3. Beteiligung in der Doppik Mit der Umstellung auf die Doppik zum 1. Januar 2016 kommt den Beteiligungen größere Bedeutung zu. Für Baden-Württemberg war vorgesehen, dass ab dem Jahresabschluss 2022 unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesamtabschluss aufgestellt werden muss. Die Frist für die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses wurde auf das Jahr 2025 verschoben. Aktuell sind die Beteiligungen bereits ein Teil des Finanzvermögens. Die dort enthaltenen Summen ergeben sich aus dem Anschaffungs- und Herstellungskosten und lassen sich daher nicht mit dem Anteil des Bodenseekreises am Stammkapital vergleichen. 4. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Unternehmen Die Beteiligungen des Bodenseekreises dienen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bodenseekreis. Dies sind zusammengefasst Folgende: Entsorgung und Abfallwirtschaft (auch Tierkörperbeseitigung) Förderung von Kunst und Kultur Förderung von Verkehr (ÖPNV, SPNV, Flugverkehr) Energieberatung Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (Gemeindepsychiatrische Zentren, Krankenhaus) Förderung der Wirtschaft (Messewesen, Existenzgründung, Beratung, Standortmarketing, Breitbandausbau) und Tourismus Schutz der Natur (Deckung des Kompensationsbedarfs, Regionalplanung, umweltverträglicher Obstanbau, Naturschutzzentrum Eriskirch) Förderung von Erziehung und Bildung Unterstützung von günstigem Wohnraum 5. Digitalisierung 4.0 Bei immer mehr Beteiligungen fällt auf, dass sich die Digitalisierung inzwischen auch im Bereich der Daseinsvorsorge (Bereiche Wirtschaft und Verkehr) deutlich bemerkbar macht. Dies wurde in den Abschlüssen 2016 erstmals besonders deutlich und zeigt, dass hier auf die Neuerungen und den wirtschaftlichen Strukturwandel reagiert und eingegangen werden muss. Grundtenor ist in den Gesellschaften, dass dies eine herausfordernde Aufgabe für die nächsten Jahre darstellt. Im Jahr 2020 wurde Deutschland (und die Welt) von der Corona-Pandemie überrollt. So sehr diese Pandemie unser aller Leben (beruflich wie privat) verändert hat, muss doch die Beteiligungsbericht 2020 7 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen Pandemie als Katalysator und Chance gesehen werden, um im Bereich Digitalisierung Deutschland nach vorn zu bringen. Infolge des ersten Lockdowns wurde deutlich, wie stark die Rückstände im Einzelnen waren bzw. wie gut einzelne Unternehmen auf der anderen Seite aufgestellt sind. Diese Analysen gilt es zu nutzen und entsprechend umzusetzen. 6. Fachkräftemangel War in den 90er Jahren die Arbeitslosigkeit ein großes Thema, ist inzwischen der Fachkräftemangel eine der größten Herausforderungen für viele Firmen in der Region. Von Fachkräftemangel spricht man dann, wenn es den Unternehmen nicht möglich ist, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden oder auch zu halten. Dies kann unter anderem auch dazu führen, dass Wirtschaftszweige nicht so stark wachsen können, wie es aufgrund der Lage mit ausreichend qualifiziertem Personal möglich wäre. In anderen Bereichen kann dies dazu führen, dass die Daseinsvorsorge nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Während dies bei Pflegeberufen und medizinischem Fachpersonal bereits ins Bewusstsein gerückt ist, sind jedoch auch u. a. die Bereiche des Nahverkehrs, des Tourismus und der Wirtschaftsförderung betroffen. 7. Corona-Pandemie Ende 2019 tauchte ein neuartiges Virus auf, das ab 2020 die gesamte Welt in Atem halten würde. Das Sars-CoV-2 Virus wurde im März 2020 auch in Deutschland diagnostiziert. Seitdem breitete es sich in Deutschland wellenartig aus und sorgte im Frühjahr 2020 und im Spätherbst 2020 dafür, dass das komplette soziale und wirtschaftliche Leben heruntergefahren wurde. Auch wenn durch die inzwischen verfügbaren Impfstoffe allmählich wieder Normalität einkehrt, so sind die Folgen dieser Pandemie noch nicht vollumfänglich überschaubar. Durch verschiedene, unterstützende Maßnahmen des Staates, wie z. B. die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht oder auch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gehen Fachleute davon aus, dass die Auswirkungen der Pandemie sich erst im Jahr 2022 aufzeigen werden. 8. Bekanntmachung Der Beteiligungsbericht wird im Kreistag beraten, auf der Internetseite des Bodenseekreises öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt. Beteiligungsbericht 2020 8 I. Grundlagen kommunaler Beteiligungen Beteiligungsbericht 2020 9 II. Vorbemerkungen II. Vorbemerkungen 1. Beteiligungsverwaltung im Bodenseekreis Das Beteiligungsmanagement ist dezentral organisiert. Dies hat den Vorteil, dass Fachwissen aus den einzelnen Ämtern direkt bei der Arbeit mit den Beteiligungen verfügbar ist. Zentrale Aufgaben werden in der Kämmerei vom Beteiligungsmanagement wahrgenommen. Das Beteiligungsmanagement der Kämmerei besteht aus zwei Mitarbeiterinnen (ca. 0,6 Stellen). Eine weitere Stelle zur Zuarbeit (0,5 Stellen) wurde genehmigt, konnte jedoch noch nicht besetzt werden. Die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung sind neben dem Beteiligungsbericht auch in der vollständigen Aktenführung bzw. Hilfestellung bei Grundsatzfragen (Gründung, Änderung Gesellschaftsverträge, Finanzierung, Betrauungsakte) und Unterstützung bei der Auswertung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen sowie bei weiteren Fragen im Rahmen der Sitzungsvorbereitung. Darüber hinaus ist es die Aufgabe eines Beteiligungsmanagements die Gesellschaften in ihrer Gesamtheit zu betrachten und Berichte zu analysieren und auszuwerten. Der Bodenseekreis verzichtet bislang auf einen eigenen Public Corporate Governance Codex (PCGK), verweist aber auf den Public Corporate Governance Codex des Landes Baden-Württemberg. 2. Erläuterungen zum Bericht Nach § 105 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 48 der Landkreisordnung hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Unternehmen des privaten Rechts, an denen er unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Ist der Landkreis unmittelbar mit weniger als 25 % an einer Gesellschaft beteiligt, reduziert sich gemäß § 105 Abs. 2, letzter Satz, der Gemeindeordnung der Inhalt des Berichts auf die wesentlichen Aussagen des Unternehmens. Ausnahme ist die Energieagentur Ravensburg, da die Energieagentur Bodenseekreis keinen eigenen Abschluss erstellt. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus erfolgt weiterhin eine kurze Darstellung von Zweckverbänden und eigenen Stiftungen. Verkürzt werden außerdem einige Informationen zu den Baugenossenschaften sowie Pflichtmitgliedschaften in Verbänden dargestellt. Die Mitgliedschaften an Vereinen sind weiterhin nicht enthalten. Das Berichtsjahr ist grundsätzlich das Geschäftsjahr 2020 vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020. Abweichend hiervon gilt der Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 für die: Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs-GmbH Abweichend hiervon gilt der Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 für die: Vermarktungsgemeinschaft Holz eG (VMH) Beteiligungsbericht 2020 10 II. Vorbemerkungen Die Zwischenergebnisse und Kennzahlen können zum Teil von denen der Gesellschaften abweichen. Die Definition und Berechnung der Kennzahlen ist dem Anhang zu entnehmen. Eine direkte Abstimmung mit den dargestellten Analysen ist daher nicht immer möglich. Die Kernaussagen sind jedoch vergleichbar. Aufgrund der gerundeten Darstellung in Tsd. € können Zwischen- oder Endsummen Differenzen aufweisen. Die Summenwerte sind in diesem Fall korrekt. 3. Veränderungen innerhalb der Beteiligungen Folgende Änderungen haben sich seit dem Berichtsjahr 2019 ergeben: Unmittelbare Beteiligungen FFG GmbH – Infolge eines neuen Grundstücksgutachtens musste die FFG GmbH am 3. Februar 2021 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) beantragen. Die Auswirkungen sind bereits beim Jahresabschluss 2020 ersichtlich, da die handelsrechtliche Bewertung zum Wegfall der Fortführungsannahme (Going Concern) führt. Die Bilanzierung erfolgt daher für diesen Jahresabschluss gemäß den Regelungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: „Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“. Mittelbare Beteiligungen Gesundheitsakademie Tettnang GmbH – Mit Beschluss vom 12. Dezember 2019 wurde in der Gesellschafterversammlung der Liquidation zugestimmt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Sonstiges 4IT – Der Jahresabschluss 2020 wird im Dezember 2021 festgestellt, so dass zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch keine Unterlagen vorlagen. 4. Übersicht zur Leistungsfähigkeit Die Übersicht der Leistungsfähigkeit soll aufzeigen, wie sich die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entwickeln. Da der Bodenseekreis zum 1. Januar 2016 die Doppik eingeführt hat und zwischenzeitlich eine vollständige Anlagen- buchhaltung zugrunde liegt, kann der Vermögensstand mit den Beteiligungen verglichen werden. In der Übersicht zur Leistungsfähigkeit sind unmittelbare Beteiligungen ab 25 % dargestellt. Folgende Gesellschaften wurden in die Berechnung einbezogen: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH Flughafen Friedrichshafen GmbH Internationale Bodensee Tourismus GmbH Nicht enthalten ist Energieagentur Bodenseekreis GbR (Ergebnisse liegen nur der Energieagentur Ravensburg gGmbH vor) Beteiligungsbericht 2020 11 II. Vorbemerkungen Anlagevermögen Das Anlagevermögen der Beteiligungen setzt sich zusammen aus den immateriellen Vermögensgegenständen, den Sachanlagen und den Finanzanlagen. Die kommunale Zuordnung stimmt damit nicht überein, weshalb nur einzelne Bereiche des Finanzvermögens zugeordnet werden konnten (Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen und Sondervermögen). Dafür wurden die Vorräte aus dem Sachvermögen herausgerechnet. 2016 2017 2018 2019 2020 Bodenseekreis 198.802.903 € 201.855.136 € 203.704.538 € 207.322.620 € 210.799.503 € Beteiligungen 32.435.334 € 30.772.903 € 30.639.480 € 31.913.418 € 37.414.393 € Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Verschuldung) 2016 2017 2018 2019 2020 Bodenseekreis 26.639.779 € 24.204.906 € 21.517.515 € 22.306.234 € 22.228.636 € Beteiligungen 15.053.054 € 13.959.056 € 11.845.777 € 8.191.272 € 8.155.611 € 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 Anlagevermögen Bodenseekreis 1.1.‐1.3.2 Beteiligungen (I.+II.+ III. ‐ nur Anteile an Unternehmen, ohne Ausleihungen) 0 € 10.000.000 € 20.000.000 € 30.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bodenseekreis Beteiligungen Beteiligungsbericht 2020 12 II. Vorbemerkungen Entwicklung des Personalaufwands 2016 2017 2018 2019 2020 Personalaufwand Bodenseekreis 50.858.004 € 53.439.940 € 56.473.530 € 58.956.541 € 61.669.945 € Personalaufwand Beteiligungen 6.772.422 € 6.380.703 € 5.799.483 € 5.200.839 € 4.324.992 € Ausgaben VwH/ ordentl. Aufwen- dungen ErgHH Bodenseekreis 295.473.347 € 296.772.287 € 307.593.562 € 307.795.189 € 337.681.845 € Aufwand GuV Beteiligungen 26.429.528 € 27.071.983 € 27.329.001 € 29.165.626 € 32.473.539 € Prozentualer Anteil BSK 17,21 % 18,01 % 18,36 % 19,15 % 18,26 % Prozentualer Anteil Betei- ligungen 25,62 % 23,57 % 21,22 % 17,83 % 13,32 % 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 300.000.000 € 350.000.000 € 400.000.000 € 2016 2017 2018 2019 2020 Entwicklung des Personalaufwandes Personalaufwand Bodenseekreis Personalaufwand Beteiligungen ordentl. Aufwendungen ErgHH Bodenseekreis Aufwand GuV Beteiligungen Beteiligungsbericht 2020 13 III. Überblick III. Überblick 1. Übersicht über alle Beteiligungen Beteiligungsbericht 2020 14 III. Überblick Anteile der Stammeinlagen an Gesellschaften FFG GmbH; 4.923.649 € BOB GmbH & Co. KG; 255.680 € Internationale Bodensee‐Messe FN GmbH; 150.000 € WFB GmbH; 73.470 € DBT GmbH; 70.000 € IBT GmbH; 42.305 € Bodensee Festival GmbH; 15.600 € Klinik Tettnang GmbH; 15.300 € ABK GmbH; 13.000 € RITZ GmbH; 12.500 € Bodo GmbH; 10.700 € BOB Verwaltungs GmbH; 6.000 € GpZ FN GmbH; 5.000 € Energieagentur BSK GbR; 4.610 € ReKo GmbH; 4.167 € GpZ ÜB GmbH; 2.500 € Beteiligungsbericht 2020 15 III. Überblick Beteiligungsbericht 2020 16 III. Überblick Beteiligungsbericht 2019 17 2. ausgewählte Kennzahlen (ab 25 % Beteiligung) Unternehmen Stamm- kapital Anteil des Bodensee- kreises Eigen- kapital- quote Fremd- kapitalquote Personal- aufwands- quote Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 95.325 € 73.470 € 77,07 % 36,44 % 63,56 % 60,02 % Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 100.000 € 70.000 € 70,00 % 0,00 % 100,00 % 30,35 % RITZ Regionales Innovations-und Technologietransfer Zentrum GmbH 25.000 € 12.500 € 50,00 % 0,17 % 99,83 % 16,41 % Abfallwirtschaftsgesellscha ft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH 26.000 € 13.000 € 50,00 % 3,39 % 96,61 % 0,29 % Flughafen Friedrichshafen GmbH 12.504.414 € 4.923.649 € 39,38 % 0,00 % 100 % 63,07 % Internationale Bodensee Tourismus GmbH 120.000 € 42.305 € 35,25 % 24,15 % 75,85 % 23,91 % Unternehmen Eigen- kapital- rentabilität Kosten- deckung Zinslast- quote Effektivver- schuldung Jahres- ergebnis Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 58,18 % 10,17 % 0,00 % 51,09 % 72.503,54 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 0,00 % 42,78 % -47,49 % 107,73 % -50.539,12 € RITZ Regionales Innovations-und Technologietransfer Zentrum GmbH 2,47 % 0,00 % 20.029,96 % 382,91 % 702,30 € Abfallwirtschaftsgesellscha ft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH -6,46 % 100,04 % 0,00 % 95,81 % -2.563,47€ Flughafen Friedrichshafen GmbH - % 23,59 % -7,68 % 678,87 % -10.223.205,23 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH 10,94 % 70,37 % 0,00 % 36,64 % 19.530,09 € Beteiligungsbericht 2019 18 3. Übersicht Finanzbeziehungen Unternehmen Verwendungszweck Ausgaben Einnahmen unmittelbare Beteiligungen Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz GmbH Erstattung Restabfallbehandlung 6.515.056 € Erstattung Personaleinsatz 32.842 € Sonstiges 2.360 € Bodensee Festival GmbH Gesellschafterzuschuss, (Erstattung Veranstaltung) 10.800 € BOB GmbH & Co. KG Zuschuss Umwelt-Abo, Erstattung Schülermonatskarten 115.725 € Erstattung Gebühren, Rechnungen 177 € BODO Verkehrsverbund Gesellschaft mbH Eigenaufwand, Ausgleich verbundbedingter Belastungen, diverse Projekte, Sonstiges 735.932 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstattung Projekte, Sonstiges 508.034 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 24.000 € Erstattung Gebühren 141 € Energieagentur Bodenseekreis GbR Gesellschafterzuschuss 33.000 € Energieagentur Ravensburg gGmbH Erstattung Projekte 4.305 € Flughafen Friedrichshafen GmbH Erstattung Rechnungen, Gebühren 381.000 € 112 € Gesellschafterdarlehen (Auszahlung, Zins und Tilgung) 2.284.040 € Beihilferechtliche Zahlungen (Zuschüsse, Darlehen) 904.120 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH Erstattung Tagesstätten für psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung 1.866.844 € 618 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 13.145 € 3.404 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 6.540 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Erstattung Tagesstätten für psychisch Kranke und Menschen mit Behinderung 1.020.553 € 2.581 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 969 € Gesellschafterdarlehen (Zins) 1.200 € Beteiligungsbericht 2019 19 Internationale Bodensee-Messe GmbH Erstattung Rechnungen, Gebühren Internationale Bodensee Tourismus GmbH Gesellschafterzuschuss, Erstattung Projekte 194.108 € Erstattung Projekte 17.945 € Klinik Tettnang GmbH Erstattung Rechnungen 86 € Erstattung Personalkosten 96.226 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 10.344 € Gesellschafterdarlehen (Zins und Tilgung) 44.816 € Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gesellschafterzuschuss 249.000 € Erstattung Personalkosten 17.517 € Gesellschafterdarlehen (Auszahlung, Zins- und Tilgung) 6.000.000 € 2.280.182 € Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Kapitalrücklage 146 € Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Gesellschafterzuschuss 531.165 € Erstattung Projekte 232 € 87 € öffentlich-rechtliche Beteiligungen Komm.Pakt.Net Zuschuss Jahresbeitrag 12.500 € Erstattung Rechnungen, Gebühren Zweckverband 4IT – Zahlen 2019 Erstattung Leistungsentgelte 4.428 € Erstattung Fahrtkosten, Sitzungsgeld, Auslagen 456 € Zweckverband Breitband Bodenseekreis Erstattung Personalkosten 7.886 € Verbandsumlage 81.589 € Zweckverband OEW Förderung Kulturprojekte und Kunstankäufe 32.332 € Erstattung Fahrtkosten 1.409 € Verbandsumlage 1.581.200 € Beteiligungsbericht 2019 20 Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden- Württemberg (ztn) Verbandsumlage 218.609 € Erstattung Rechnungen 1.966 € Stiftungen Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Zuschuss 81.197 € Erstattung Personal, Miete, Verwaltungskosten 65.363 € Erstattung Rechnungen (Schulobst) 177 € Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Zuschuss Betriebskosten 66.000 € Erstattung Personalkosten 3.047 € Erstattung Rechnungen, Gebühren 289 € Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG Dividende für Vorjahr 5,39 € Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG Dividende für Vorjahr 36 € Baugenossenschaft Überlingen eG Dividende für Vorjahr 6,20 € Vermarktungsgemeinschaft Holz Allgäu-Bodensee-Oberschwaben eG Erstattung 620 € 11.482 € Regionalverband Bodensee- Oberschwaben Verbandsumlage 353.133 € Sonstiges Erstattung Fahrtkosten 0 € Kommunalverband für Jugend und Soziales Verbandsumlage 1.144.205 € Umlage, Teilnehmergebühren, Sozial- und Jugendhilfe 7.641 € Erstattungen, Zuschüsse 195.584 € Kommunaler Versorgungsverband BW Verbandsumlage 3.794.149 € € ZVK 527.736 € 5.649 € Bei den Finanzbeziehungen handelt es sich um Aufwendungen und Erträge und investive Auszahlungen und Einzahlungen (inkl. Gesellschafterdarlehen) zwischen dem Bodensee- kreis und der Gesellschaft, die im Haushaltsjahr des Bodenseekreises geflossen sind bzw. verrechnet wurden. Aufgrund unterschiedlicher Abgrenzung der Haushaltsjahre können diese Werte um einzelne Rechnungen bei der Gesellschaft abweichen. Beteiligungsbericht 2020 21 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) IV. privatrechtliche Beteiligungen ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: ABK-Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH Kontakt: Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204 - 5492 Fax: 07541/204 - 7492 E-Mail: abfallwirtschaftsamt@bodenseekreis.de Gründungsdatum: 19. Februar 1997 Eintragung Handelsregister: 20. Juni 1997 Gesellschaftsvertrag: 19. Februar 1997, zuletzt geändert am 7. November 2000 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Abfallwirtschaftsamt, Herr Reuther 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung und Behandlung von Abfällen einschließlich der hierfür erforderlichen Transportleistungen. Das Unternehmen trägt dazu bei, dass im Gebiet seiner Gesellschafter eine nachhaltige und kostengünstige Erfüllung der übertragenen Aufgaben gewährleistet ist. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der ABK GmbH von 26.000 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 13.000,00 € 50,00 % Landkreis Konstanz 13.000,00 € 50,00 % 26.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Boris Neugebauer Dezernent für öffentliche Ordnung und Klimaschutz, Landkreis Konstanz Uwe Hermanns Finanzdezernent Landkreis Bodenseekreis Gesellschafterversammlung Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis Zeno Danner Landrat Landkreis Konstanz Beteiligungsbericht 2020 22 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Aufsichtsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Landkreis Bodenseekreis St. Vorsitzender Zeno Danner Landrat Landkreis Konstanz Mitglieder Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreisrat Bodenseekreis) Ralf Baumert Bürgermeister Rielasingen-Worblingen (Kreisrat Landkreis Konstanz) Birgit Brachat-Winder Bankkauffrau (Kreisrätin Landkreis Konstanz) Helmut Faden Schulleiter i.R. (Kreisrat Bodenseekreis) Dr. Georg Geiger Geschäftsführer i.R. (Kreisrat Landkreis Konstanz) Manfred Härle Bürgermeister Salem (Kreisrat Bodenseekreis) Manfred Jüppner Bürgermeister Mühlingen (Kreisrat Landkreis Konstanz) Peter Kessler Bürgermeister i.R. (Kreisrat Landkreis Konstanz) Georg Riedmann Bürgermeister Markdorf (Kreisrat Bodenseekreis) Martin Rupp Bürgermeister Bermatingen (Kreisrat Bodenseekreis) Andreas Schmid Bürgermeister Öhningen (Kreisrat Konstanz) Britta Wagner Versicherungsfachwirtin (Kreisrätin Bodenseekreis) 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 45.000 € 44.400 € 44.400 € 45.000 € 44.800 € 5. Öffentlicher Zweck Der Bodenseekreis hat als zuständige Körperschaft im Sinne von § 17 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (KrwG) unter anderem die in seinem Gebiet anfallenden Restabfälle zu entsorgen. Hierfür arbeitet er mit dem Landkreis Konstanz zusammen. Beide Landkreise haben diese Aufgabe auf die ABK GmbH übertragen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an die ABK GmbH: 6.515.056 € für die Restabfallbehandlung Zahlungen der ABK GmbH an den Bodenseekreis: 32.842 € für vom Landkreis geleisteten Personaleinsatz 2.360 € Gebührenerstattung Notifizierung KVA Thurgau (Exportgenehmigung) 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für die ABK übernommen. Die ABK legt jedoch alle anfallenden Kosten um und stellt diese den beiden Gesellschaftern in Rechnung. Dies sichert den Fortbestand der Gesellschaft und entspricht jedoch einer 100 %igen Risikoabwälzung auf die Gesellschafter Bodenseekreis und Landkreis Konstanz. Beteiligungsbericht 2020 23 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Das Jahr 2020 war von weiterhin knappen Kapazitäten bei den Müllverbrennungsanlagen geprägt, was allgemein zu anhaltend hohen Behandlungspreisen führte. Aufgrund langfristig abgeschlossener Behandlungsverträge hatten diese Rahmenbedingungen jedoch keinen Einfluss auf die geschäftliche Entwicklung. Preissteigerungen, die sich durch die allgemeine Kostenentwicklung im Bereich Personal- und Transportkosten ergaben, haben ebenfalls keinen direkten Einfluss auf das Ergebnis, da alle Kosten auf Selbstkostenbasis an die Landkreise weitergegeben werden. Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 2,6 Tsd. € (Vj. 2,6 Tsd. €). Dieser ist durch die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG bedingt. Danach sind nicht alle getätigten Auszahlungen bei der Gewinnermittlung voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Es wurden insgesamt 71.300 t (Vj. 69.576 t) Restabfälle von den Landkreisen Bodenseekreis und Konstanz übernommen und der thermischen Behandlung zugeführt. Die Mengensteigerung von 1.724 t ist auf Mehrmengen beider Landkreise zurückzuführen. Die Abfälle aus dem Landkreis Konstanz (36.954 t) wurden fast ausschließlich bei der KVA Thurgau in Weinfelden entsorgt. Hiervon wurden 30.348 t mit der Bahn und 6.102 t per LKW transportiert. Eine Teilmenge von 504 t wurde in der KVA Zürich-Josefstraße behandelt. Die Müllmenge aus dem Bodenseekreis (34.347 t) wurde größtenteils über die TPLUS GmbH entsorgt. Hiervon wurden 28.071 t in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich- Josefstraße behandelt. Im Rahmen des Ausfallverbundes wurden 896 t in der Kehrichtverbrennungsanlage Zürich-Hagenholz und 3.972 t in der Kehrichtverbrennungsanlage Hinwil behandelt. Eine Teilmenge von 1.408 t wurde der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Thurgau zugeführt. Der Transport zu diesen Anlagen erfolgt ausschließlich per LKW. Transportkosten Sowohl die Straßen- als auch die Bahntransportkosten blieben jeweils leicht unter den Planansätzen. Bei den Bahntransportkosten wirkten sich hohe Füllgewichte der Container positiv aus. Insgesamt belaufen sich die Transportkosten auf durchschnittlich 29,83 €/t (Vj. 30,05 €/t, Plan 2020: 30,49 €/t). Behandlungskosten Für die in der Schweiz behandelten Abfälle gewährte die TPLUS den vereinbarten Abschlag von 19,52 €/t sowie eine Transportkostenerstattung von 4,50 €/t. Die Preissteigerung fiel bei TPLUS etwas höher als geplant aus (+4,18 €/t, +2,7 %). Bei den Behandlungskosten der KVA Thurgau blieb die Preissteigerung (+0,86 €/t/ +0,7 %) unter dem Planansatz. Die durchschnittlichen Behandlungskosten beliefen sich auf 129,41 €/ t (Vj. 126,69 €/t, Plan 2020: 128,87 €/t). Jahresergebnis Die Summe der Behandlungs- und Transportkosten belief sich insgesamt auf 159,25 €/t. Der an die Landkreise weiter berechnete Mischpreis beträgt 161,51 €/t und liegt somit um Beteiligungsbericht 2020 24 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 0,31 €/t leicht unter dem kalkulierten Wert. Gegenüber dem Vorjahr (159,34 €/t) ergibt sich eine Steigerung um 2,17 €/t bzw. 1,4 %. 11. Prognose Die Abfallmengen sind in beiden Landkreisen bislang stabil. Die bei den Behandlungs- anlagen für das Jahr 2021 angemeldeten Mengenbandbreiten (62.000 t bis 73.000 t) können eingehalten werden. Auch für 2022 wird mit gleichbleibenden Mengen gerechnet. Die Behandlung der Restabfälle im Jahr 2021 ist weiterhin bei folgenden Anlagen geplant: - TPLUS GmbH I: bis 31. März 2021: - KHKW Zürich-Josefstraße (Zürich-Hagenholz und Hinwil i.R. des Ausfallverbundes) ab 1. April 2021: - KVA Thurgau, Weinfelden (2.000 t) - KVA Bazenheid (4.000 t) - RMHKW Stuttgart-Münster (Restmenge) - KVA Thurgau: KVA Weinfelden Im Jahr 2022 kann über die T-PLUS GmbH eine größere, mit Rabatt versehene Menge in die Schweiz abgesteuert werden, so dass hier wieder eine leichte Kostenreduzierung erfolgen wird. Für die Jahre 2021 und 2022 wird mit einem gegenüber dem Geschäftsjahr 2020 gleichbleibenden Jahresergebnis gerechnet. 12. Risikobericht Durch die abgeschlossenen Behandlungsverträge mit der TPLUS GmbH und der KVA Thurgau ist die Entsorgungssicherheit für die Landkreise grundsätzlich gewährleistet. Abweichungen von den angemeldeten Mengenfenstern bei den Behandlungsanlagen sind nach derzeitigem Stand nicht zu befürchten, können andererseits aber aufgrund der Abhängigkeit von gewerblichen Anlieferungen auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Probleme können sich jedoch bei einem kurzfristig auftretenden Ausfall der Behandlungs- oder Transportmöglichkeiten ergeben, da die Landkreise Bodenseekreis und Konstanz über keine geeigneten Zwischenlagermöglichkeiten verfügen. Transportmehrkosten können sich ergeben, falls LKW-Transporte zum RMHKW Stuttgart- Münster erforderlich werden und nicht mehr durch die Innenstadt von Stuttgart erfolgen können. Durch die im Rahmen des Ergänzungsvertrages mit der TPLUS GmbH vereinbarte Behandlung der Abfälle in der Schweiz wird dieses Risiko derzeit deutlich minimiert. Darüber hinaus müssen die Transporteure ab 2021 gemäß Vertrag grundsätzlich Euro VI- Fahrzeuge einsetzen. Mittel- bis langfristig können sich Mehrkosten durch notwendige Nachrüstungen der Behandlungsanlagen, aufgrund neuer gesetzlicher Anforderungen oder Anordnungen der Genehmigungsbehörden ergeben. Weitere finanzielle Risiken liegen, neben den allgemeinen Preissteigerungen, bei sich ändernden Heizwerten oder Schlackeanteilen. Ab 2021 entstehen Mehrkosten, da der Ergänzungsvertrag mit der TPLUS GmbH über die Behandlung der Restabfälle in Zürich endet und der hierfür eingeräumte Rabatt ab diesem Zeitpunkt entfällt. Durch den Abschluss eines weiteren Ergänzungsvertrags konnte jedoch die weitere rabattierte Entsorgung von Teilmengen in der Schweiz vereinbart werden, wodurch sich die Mehrkosten wiederum begrenzen lassen. Beteiligungsbericht 2020 25 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Ein weiteres Risiko liegt in der Entwicklung des Wechselkurses zum Schweizer Franken, durch den Mehrkosten bei der Restabfallbehandlung bei der KVA Thurgau entstehen können. Da diese jedoch, wie alle anderen Kosten der ABK gemäß Gesellschaftsvertrag auf die Landkreise umgelegt werden, liegen hier keine finanziellen Risiken für die Gesellschaft im eigentlichen Sinn vor. Die Risiken werden vielmehr von den Landkreisen getragen. Die Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Export der Abfälle zur KVA Thurgau steht unter einem Widerrufs- vorbehalt. Auch dies stellt ein Risiko für die ABK GmbH dar. Das Ministerium hat im Jahr 2014 landesweit die bestehenden Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf mögliche Überkapazitäten in Baden-Württemberg überprüft. Gegenüber der ABK GmbH hat das Ministerium jedoch schriftlich erklärt, dass es innerhalb der Laufzeit des Vertrags mit der KVA Thurgau (bis 31. Dezember 2025) von dem Widerrufsvorbehalt nicht Gebrauch machen wird. Auch in der schlanken Personalstruktur der ABK sind z. B. bei kurzfristigem Ausfall und damit verbundenem Know-How-Verlust Risiken vorhanden. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der MTG Treuhand GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags schreibt die gesetzlich nicht vorgeschriebene Prüfung nach den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB und der Aufstellung eines Lageberichts (nach § 289 HGB) vor. Zudem ist bei der Prüfung § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse führte zu keinen Beanstandungen. Dem Jahresabschluss, dem Lagebericht der Geschäftsführung, sowie dem Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde vom Aufsichtsrat am 22. Juni 2021 zugestimmt und an die Gesellschafterversammlung ein entsprechender Bericht mit Beschlussempfehlung abgegeben. Der Jahresfehlbetrag von -2.563,47 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020, der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie zur Bestellung des neuen Wirtschaftsprüfers fand per Umlaufbeschluss am 13./21. Juli 2021 statt. 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschafts- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH MTG Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 2.000 € 2.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € Beteiligungsbericht 2020 26 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -2.525 -2.676 -2.768 -2.574 -2.563 -3.000 -2.750 -2.500 -2.250 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 27 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Finanzlage Eigenkapitalquote 4,94 % 5,12 % 4,66 % 3,51 % 3,39 % Fremdkapitalquote 95,06 % 94,88 % 95,34 % 96,49 % 96,61 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -5,02 % -5,62 % -6,18 % -6,09 % -6,46 % Gesamtkapitalrentabilität -0,32 % -0,29 % -0,29 % -0,21 % -0,22 % Kostendeckung 100,05 % 100,05 % 100,05 % 100,04 % 100,04 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 94,29 % 94,00 % 94,73 % 95,80 % 95,81 % Kurzfristige Liquidität 0,37 % 0,52 % 0,40 % 0,23 % 0,24 % Personalkennzahlen durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 3 3 3 3 4 Personalaufwandsquote 0,26 % 0,24 % 0,20 % 0,20 % 0,29 % Leistungskennzahlen Entsorgter Abfall insgesamt in to. 65.682 66.877 67.399 69.576 71.300 Entsorgter Abfall in kg / Einwohner im ABK-Gebiet 132,85 134,26 134,75 138,12 141,25 Beteiligungsbericht 2020 28 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 660,0 474,7 594,7 937,6 901,9 II. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 358,2 453,8 364,4 264,3 270,0 1.018,2 928,4 959,1 1.201,9 1.171,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten I. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 2,9 0,0 0,0 Bilanzsumme 1.018,2 928,4 962,0 1.201,9 1.171,8 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 26,0 26,0 26,0 26,0 26,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 26,8 24,3 21,6 18,8 16,3 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2,5 -2,7 -2,8 -2,6 -2,6 50,3 47,6 44,8 42,2 39,7 B. Rückstellungen 3,5 7,9 8,7 8,2 9,4 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 891,9 822,4 836,3 1.034,1 1.052,4 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 27,9 30,3 36,0 48,0 42,5 III. Sonstige Verbindlichkeiten 40,3 20,0 36,2 69,3 27,8 960,1 872,7 908,5 1.151,5 1.122,7 Bilanzsumme 1.018,2 928,4 962,0 1.201,9 1.171,8 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2020 29 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 10.088,1 10.172,0 10.328,3 11.086,2 11.515,5 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,0 0,3 0,4 0,2 0,1 3. Gesamtleistung 10.088,1 10.172,4 10.328,7 11.086,4 11.515.,6 4. Materialaufwand 9.963,4 10.041,6 10.185,1 10.905,1 11.354.5 5. Personalaufwand 24,5 24,5 20,6 22,4 33,1 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 95,0 100,8 117,7 153,8 122,7 8. Gesamtaufwand 10.082,9 10.166,9 10.323,4 11.081,3 11.510,4 9. Betriebsergebnis 5,2 5,4 5,3 5,1 5,2 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5,2 5,4 5,3 5,1 5,2 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 7,7 8,1 8,0 7,7 7,8 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -2,5 -2,7 -2,8 -2,6 -2,6 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 30 IV. Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH (ABK) Beteiligungsbericht 2020 31 IV. Bodenseefestival GmbH Bodensee-Festival GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: BODENSEEFESTIVAL GmbH Kontakt: Karlstraße 17, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 97078-20 E-Mail: info@bodenseefestival.de Homepage: www.bodenseefestival.de Gründungsdatum: 22. Januar 1993 Eintragung Handelsregister: 10. November 1993, zuletzt geändert am 25. Mai 2020 Gesellschaftsvertrag: 22. Januar 1993, zuletzt geändert am 12. Dezember 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Kulturamt, Herr Dr. Feucht 2. Gegenstand des Unternehmens Ziel der Gesellschaft ist die grenzüberschreitende Förderung von Kunst und Kultur der Bodenseeregion. Das bezeichnete Ziel soll insbesondere durch Planung, Unterstützung und Ausrichtung solcher kulturellen Veranstaltungen aus dem gesamten Spektrum der Musik, des Theaters, des Tanzes und der Literatur erreicht werden, welche die vielfältigen Traditionen dieses europäischen Kulturraumes lebendig erhalten, erweitern und durch neue Akzente anreichern. Bei den vorgenannten Veranstaltungen und insbesondere beim Bodenseefestival soll durch Gastspiele, Kulturbegegnungen und sonstige Angebote der Gedanke der grenzüberschreitenden Partnerschaft in der Bodenseeregion und in Europa zum Ausdruck gebracht werden. Beteiligungsbericht 2020 32 IV. Bodenseefestival GmbH 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Bodenseefestival GmbH von 197.600,00 € sind folgende Gesellschafter zum 31. Dezember 2020 beteiligt: Stammkapital Anteil BODENSEEFESTIVAL GmbH (eigene Anteile) 72.800,00 € 36,84 % Stadt Friedrichshafen 52.000,00 € 26,32 % Landkreis Bodenseekreis 15.600,00 € 7,89 % Stadt Konstanz 13.000,00 € 6,58 % Stadt Ravensburg 7.800,00 € 3,95 % Stadt Tettnang 5.200,00 € 2,63 % Stadt Weingarten 5.200,00 € 2,63 % Landkreis Ravensburg 2.600,00 € 1,32 % Stadt Überlingen 2.600,00 € 1,32 % Stadt Lindau 2.600,00 € 1,32 % Stadt Meersburg 2.600,00 € 1,32 % Landeshauptstadt Bregenz 2.600,00 € 1,32 % Stadt Radolfzell 2.600,00 € 1,32 % Stadt Dornbirn 5.200,00 € 2,63 % Stiftung für Konzerte i.d. Klosterkirche Münsterlingen 2.600,00 € 1,32 % Gemeinde Allensbach 2.600,00 € 1,32 % 197.600,00 € 100,00 % 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: Katharina Galehr Master of Arts Alexandra Gruber MAS Kulturmanagement/Dipl. Gesangspädagogin 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge der Geschäftsführung 25.200 € 50.240 € 66.434 € 63.969 € k.A.* *Die Angabe der Bezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Stv. Vorsitzender Bruno Walter Bürgermeister Stadt Tettnang Aufsichtsrat: Vorsitzender Andreas Köster Bürgermeister Friedrichshafen Stv. Vorsitzender Dr. Andreas Osner Bürgermeister Konstanz Mitglieder Jan Zeitler Oberbürgermeister Überlingen Simon Blümcke Bürgermeister Ravensburg Norbert Fröhlich Gemeinderat Friedrichshafen Beteiligungsbericht 2020 33 IV. Bodenseefestival GmbH Jürg Hochuli Hochuli Konzert AG, Gais (AR), CH Jutta Krug Regierungsdirektorin Ministerium für Finanzen BW Regine Ankermann Gemeinderätin Stadt Friedrichshafen Jörg Maria Ortwein Voralberger Landeskonservatorium GmbH Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Bodenseekreis Christina Micko Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Öffentlicher Zweck Die BODENSEEFESTIVAL GmbH veranstaltet seit ihrer Gründung das grenzüber- schreitende Bodenseefestival, das in der Regel drei bis vier Wochen dauert und regelmäßig am Pfingstmontag endet. Es wendet sich hauptsächlich an die Bevölkerung und die Gäste in der Bodenseeregion. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an die Bodenseefestival GmbH: 10.800 € Zuschuss Verwaltungs- und Werbekosten 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für die Bodenseefestival GmbH übernommen. Nachschusspflicht: Nach § 15 des Gesellschaftsvertrags können die Gesellschafter über die Nennbeträge der Geschäftsanteile hinaus die Einzahlung von Nachschüssen zur Abdeckung von Verlusten beschließen. Der Beschluss bedarf der Zustimmung von 75 % der abgegebenen Stimmen. 9. Betrauung Der Betrauungsakt wurde am 11. Oktober 2017 im Kreistag beschlossen und gilt vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2026. 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 In seinem 32. Jahr widmete sich das Bodenseefestival dem für die Bodenseeregion bedeutenden Thema „Über Grenzen“. Das Bodenseefestival lud Künstlerinnen und Künstler ein, sich konkret oder assoziativ mit den verschiedenen Arten und Formen von Grenzen auseinanderzusetzen. Vom 2. Mai bis zum 1. Juni 2020 waren rund 80 Veranstaltungen an 26 Orten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein geplant. Das vollständig geplante Festival 2020 musste schließlich aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig komplett abgesagt werden. Einige Veranstaltungen konnten auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres 2020 verschoben werden. „Über Grenzen“ wird im Jahr 2023 erneut als Festivalthema aufgegriffen. Beteiligungsbericht 2020 34 IV. Bodenseefestival GmbH Zum 1. Januar 2020 kamen durch entsprechende Anteilskäufe vier weitere Gesellschafter zur Bodenseefestival GmbH hinzu: die Städte Dornbirn und Radolfzell, die Gemeinde Allensbach sowie die Stiftung für Konzerte in der Klosterkirche Münsterlingen. Die Geschäftsführung steht in Gesprächen mit weiteren potenziellen Gesellschaftern. Die wirtschaftliche Lage der Bodenseefestival GmbH ist trotz der Corona-Pandemie stabil. Die Umsatzerlöse beliefen sich 2020 auf rund 3,8 Tsd. € (Vj. rd. 99,0 Tsd. €). Die erhebliche Diskrepanz zum Vorjahr ergab sich dabei durch die coronabedingte Festivalabsage. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist einen Bilanzgewinn von rd. 22,0 Tsd. € bei einem Jahresüberschuss 2020 von rd. 5,0 Tsd. € aus. Die Absage des Festivals 2020 und der einzelnen Veranstaltungen hat zu deutlichen Einbußen bei den Einnahmen geführt. Gleichzeitig wurde die BSF GmbH aufgrund der behördlichen Weisungen, die Veranstaltungen zu untersagen, als Vertragspartner von Zahlungspflichten entbunden. Die Fixkosten, wie Personalkosten oder bereits entstandenen Werbungskosten, konnten gedeckt werden, das institutionelle Förderungen trotz der Absage von Veranstaltungen in ausreichender Höhe ausbezahlt wurden. 11. Prognose Vom 1. Mai bis zum 24. Mai 2021 widmet sich das 33. Bodenseefestival dem Thema „glauben und wissen“. Der Glaube und das Wissen von Klerikern und Gelehrten spannt ein kulturelles Netz quer durch die Jahrhunderte und durch den gesamten Bodenseeraum. Eine Kooperation für das Festival 2021 besteht mit dem Interreg-Projekt „Kirchen, Klöster, Weltkultur! in der internationalen Bodenseeregion“. Veranstaltungen sind unter anderem in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Karthause Ittingen und auf der Insel Reichenau geplant. Derzeit steht die Durchführbarkeit des 33. Bodenseefestivals aufgrund der weiter vorherrschenden Corona-Pandemie unter Vorbehalt. Sollte das Festival abgesagt werden, besteht die Chance einige Veranstaltungen im Form und Art so zu verändern, dass sie unter Corona-Bedingungen dennoch stattfinden können; beispielhaft seien hier digitale Formate wie das Streaming genannt. Eventuell können auch die Ausgaben reduziert werden, dies wird davon abhängen, mit wie viel zeitlichem Vorlauf die Absage erfolgt und die BSF GmbH als Vertragspartner von Zahlungsverpflichtungen entbunden wird. Der Fortbestand der Gesellschaft ist mithin nur gesichert, wenn die Gesellschaft auch in Zukunft ausreichend finanzielle Unterstützung durch die Gesellschafter und das Land Baden-Württemberg (in der Form von Zuschüssen) erhält. Eine Chance stellt der Beitritt von vier neuen Gesellschaftern zur BSF GmbH im Jahr 2020 dar. Diese positive Dynamik kann dazu genutzt werden, weitere langfristige Partner in der Bodenseeregion zu gewinnen. 12. Risikobericht Vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht für die Bodenseefestival GmbH das Risiko, dass Teile des Bodenseefestivals 2021 abgesagt werden müssen. Im schlimmsten Fall kann das Bodenseefestival 2021 überhaupt nicht stattfinden. Die Absage von Veranstaltungen wird zu Einbußen bei den Einnahmen führen. Finanzielle Risiken bestehen für die Gesellschaft darin, dass Zuschusszahlungen zukünftig eingeschränkt werden könnten. Die Gesellschaft ist auf Zuschusszahlungen der Gesellschafter und des Landes Baden-Württemberg angewiesen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der seit einem Jahr andauernden Corona-Pandemie. Die eigenen Einnahmen decken die Kosten der Gesellschaft nicht. Beteiligungsbericht 2020 35 IV. Bodenseefestival GmbH 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden vom HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH nach Prüfungsstandard IDW PS 450 geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Betätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB. § 17 Abs. 1 des Gesellschaftervertrags schreibt die Prüfung für große Kapitalgesellschaften sowie die Erstellung des Lageberichts vor. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde vom Aufsichtsrat am 19. Mai 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 7. Juli 2021, bzw. im schriftlichen Umlaufverfahren vom 20. Juli 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 5.048,82 € dem Bilanzgewinn aus 2020 in Höhe von 17.018,46 € zuzurechnen. Der Bilanzgewinn in Höhe von 22.067,28 € wird auf neuen Rechnung vorgetragen. 2016 2017 2018 2019 2020 Wirtschafts- prüfer HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH HSA Friedrichsha fener Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 3.350 € 3.300 € 3.300 € 3.300 € 3.500 € Beteiligungsbericht 2020 36 IV. Bodenseefestival GmbH 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -14.277 17.663 546 891 5.049 -20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 37 IV. Bodenseefestival GmbH 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 2,33 % 1,54 % 1,97 % 1,21 % 1,14 % Investitionsdeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Finanzlage Eigenkapitalquote 90,20 % 87,75 % 86,71 % 87,40 % 78,99 % Fremdkapitalquote 9,80 % 12,25 % 13,29 % 12,60 % 21,01 % Anlagendeckung I 3.863,94 % 5.692,59 % 4.403,47 % 7.203,92 % 6.899,59 % Ertrag und Rentabilität Eigenkapitalrentabilität -7,46 % 8,45 % 0,26 % 0,42 % 2,19 % Gesamtkapitalrentabilität -6,73 % 7,42 % 0,22 % 0,37 % 1,73 % Kostendeckung 21,45 % 25,24 % 18,82 % 17,45 % 1,35 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Cash Flow -11.846,31 21.682,72 8.805,83 4.750,09 33.993,26 Effektivverschuldung 6,86 % 6,12 % 5,52 % 7,04 % 7,53 % kurzfristige Liquidität 1.374,91 % 1.560,85 % 1.712,36 % 1.334,43 % 1254,82 % Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 1,00 1,00 4,00 3,00 2,00 Personalaufwandsquote 10,34 % 13,82 % 19,13 % 16,34 % 39,75 % Leistungskennzahlen Veranstaltungen 85 80 60 70 0* Veranstaltungsorte 27 19 21 25 0* Besucher 18.747 22.4870 17.605 19.264 0* Auslastung 80,00 % 76,00 % 79,00 % 74,00 % 0,00 %* *Die Zahlen stehen für den Festivalzeitraum, in dem aufgrund der Komplettabsage keine Veranstaltungen stattfanden. Nicht berücksichtigt sind später im Jahr nachgeholte Veranstaltungen. Beteiligungsbericht 2020 38 IV. Bodenseefestival GmbH 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,7 3,7 2,7 1,7 0,7 II. Sachanlagen 0,3 0,0 2,1 1,3 2,7 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5,0 3,7 4,8 3,0 3,4 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 6,1 4,8 6,3 10,0 0,9 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 5,4 5,6 6,3 4,5 14,8 III. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 190,1 222,8 218,8 224,9 271,6 201,6 233,2 231,4 239,4 287,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 5,6 1,2 8,4 1,3 1,8 Bilanzsumme 212,1 238,1 244,6 243,7 292,5 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen ./. Nennbetrag eig. Anteile 197,6 -83,2 197,6 -88,4 197,6 -85,8 197,6 -85,8 197,6 -72,8 114,4 109,2 111,8 111,8 124,8 II. Rücklagen 79,0 84,2 84,2 84,2 84,2 III. Bilanzgewinn/Bilanzverlust -2,1 15,6 16,1 17,0 22,1 191,3 208,9 212,1 213,0 231,0 B. Rückstellungen 7,0 9,7 11,9 13,9 34,3 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 7,8 13,1 5,1 9,7 19,3 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 0,0 0,0 6,3 0,4 0,0 III. Sonstige Verbindlichkeiten 6,1 1,2 1,4 6,8 2,4 13,8 14,3 12,8 16,9 21,6 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 212,1 238,1 244,6 243,7 292,5 Beteiligungsbericht 2020 39 IV. Bodenseefestival GmbH 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 40 IV. Bodenseefestival GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 121,8 133,4 91,3 99,0 3,8 2. Sonstige betriebliche Erträge 431,8 412,7 394,2 469,5 284,7 3. Gesamtleistung 553,7 546,1 485,5 568,5 288,5 4. Materialaufwand 466,5 398,2 335,5 425,3 117,6 5. Personalaufwand 57,2 75,5 92,9 92,9 114,7 6. Abschreibungen 2,3 1,3 6,1 1,9 6,5 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 41,9 53,5 50,5 47,5 44,7 8. Gesamtaufwand 567,9 528,4 485,0 567,6 283,5 9. Betriebsergebnis -14,3 17,7 0,5 0,9 5,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -14,3 17,7 0,5 0,9 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -14,3 17,7 0,5 0,9 5,0 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 41 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG Kontakt: Kornblumenstraße 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 30. September 2001 (Rechtsvorgänger BOB GmbH) Eintragung Handelsregister: 4. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 5. Februar 2002, Fassung vom 23. September 2004 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Oktober – 30. September Rechtsform: Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr, insbesondere Schienenpersonennahverkehr. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am eingetragenen Haftkapital der Gesellschaft von 1.278.400,00 € sind folgende Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 351.560,00 € 27,50 % Stadt Ravensburg 319.600,00 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 255.680,00 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 223.720,00 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 127.840,00 € 10,00 % 1.278.400,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Die Geschäftsführung wird von der BOB Verwaltungs-GmbH, Friedrichshafen wahrgenommen. Die Gesellschaft wird durch Herrn Dipl.-Ing. Norbert Schültke vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Beteiligungsbericht 2020 42 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Mitglieder Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Harald Sievers Landrat Landkreis Ravensburg Alexander-Florian Bürkle TWF Dr. Andreas Thiel-Böhm TWS Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren 5. Öffentlicher Zweck Die Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (Rechtsvorgängerin: Bodensee- Oberschwaben-Bahn GmbH) betreibt seit 1993 Schienenpersonennahverkehr zwischen Friedrichshafen Stadt und Ravensburg. Ab 1997 hat sie ihr Bedienungsgebiet im Norden bis Aulendorf und im Süden bis Friedrichshafen Hafen erweitert und sich damit als fester Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Bodensee-Oberschwaben etabliert. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH, Ravensburg (1.600 €, Anteil: 3,19 %) Baden-Württemberg-Tarif GmbH (1.418 €, Anteil: 5,66 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an BOB GmbH & Co.KG: 26.866 € Zuschuss Umwelt-Abo 88.859 € Erstattung Schülermonatskarten Zahlungen der BOB GmbH & Co. KG an den Bodenseekreis: . 177 € Gebühren Gemäß § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden Gewinnanteile den Darlehenskonten der Kommanditisten gutgeschrieben, falls nicht die Gesellschafterversammlung vor oder bei Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, Teile des Gewinns den Rücklagenkonten zuzuschreiben. 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistung für BOB übernommen. § 12 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag: Gesellschafter sind zum Verlustausgleich entsprechend dem Verhältnis ihrer Anteile verpflichtet. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2016 (bis 6. März 2026) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2019/2020 Das Geschäftsjahr 2019/2020 ist für die Bodensee-Oberschwaben-Bahn insgesamt als außergewöhnlich einzuordnen. Die wirtschaftliche Entwicklung zeigte sich ab Beginn der Pandemie-bedingten Einschränkungen anhaltend ungünstig. Die Auswirkungen sind bis zum Ende des Geschäftsjahres stark zu spüren. Der für das Geschäftsjahr 2019/2020 prognostizierte Jahresfehlbetrag von 513 Tsd. € wurde um 112 Tsd. € übertroffen, so dass Beteiligungsbericht 2020 43 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) sich der erwartete Verlust im Geschäftsjahr 2019/2020 auf insgesamt 625 Tsd. € beläuft. Der Kostendeckungsgrad beträgt 92,0 %. Im Dezember 2018 ging der komplett neue landesweite bw-Tarif an den Start. Die BOB ist Mit- Gesellschafterin und war in den Gremien zur Vorbereitung beteiligt und verkauft diesen auch über die stationären Automaten Im Geschäftsjahr wurde die Vorbereitung zum Verkauf von Zeitkarten aufgenommen, was das Tarifsortiment ab Dezember 2020 um die für Stammkunden wichtigen Zeitkarten abrundet. Betriebsführung und Technik Die Betriebsführung kann im Gesamtjahr insgesamt als zufriedenstellend eingestuft werden. Der milde Winter hat keine außergewöhnlichen Störungen verursacht. Vereinzelt kam es jedoch noch immer zu Zugausfällen aufgrund von Personalmangel bei der RAB. Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr sind die Ausfälle jedoch zurückgegangen. Eine weitere Einschränkung in der Betriebsführung haben die baubedingten Streckensperrungen verursacht, für die ein umfangreicher Schienenersatzverkehr eingesetzt werden musste. Die Fahrzeugflotte der BOB, neun Regio-Shuttle Typ RS1, erreicht hohe Laufleistungen in etwas fortgeschrittenem Alter: die ersten Fahrzeuge VT 63-66 sind mittlerweile 20 Jahre alt. Dies macht sich durch eine allmählich steigende Zahl von Störungen und Reparaturbedarf bemerkbar. Vereinzelt standen, trotz großer Anstrengungen der Werkstätte in Friedrichshafen, wegen gehäuft auftretender Defekte nicht genügend Triebwagen zur Verfügung, um in der Morgenspitze alle Züge in Doppeltraktion fahren zu können. Um dennoch alle Fahrgäste ans Ziel bringen zu können, musste in solchen Fällen ein zusätzlicher Bus zwischen Kehlen und Friedrichshafen geordert werden, um die Nachfrage bedienen zu können. Als weitere Erschwernis erweisen sich weiterhin die drastisch verkürzte Prüfintervalle für Ultraschallprüfungen der Radsatzwellen. Bisher war bei Prüfintervallen von 500.000 km ein sicherer Betrieb gewährleistet. Obwohl bislang selbst bundesweit keinerlei Schäden detektiert wurden, wurde das Prüfintervall auf bis zu 15.000 km herabgesetzt, so dass faktisch bei jeder Fristuntersuchung die Prüfung zusätzlich und kostenintensiv vorzunehmen ist. Das 2016 implementierte Sicherheits-Management-System (SMS) sollte im April 2020 routinemäßig vom EBA auditiert werden. Pandemie-bedingt wurde das Audit aber auf einen schriftlichen Fragenkatalog umgestellt, der fristgerecht beantwortet wurde. Die BOB hat im Zuge der SMS beide Partner RAB und SWEG auditiert und geprüft, ob die vereinbarten Anforderungen umgesetzt worden sind. Probleme im Betriebsablauf waren auch wegen des geringeren Betriebsumfangs während des Lock-Downs im Frühjahr weniger als in anderen Jahren zu beobachten. Die Pünktlichkeit konnte weiter gesteigert werden und liegt mit 98,6 % über dem Zielwert des Landes von 96,0 %. Die Elektrifizierung der Südbahn Ulm-Lindau, auf der auch die BOB verkehrt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit bis Ende 2021 fertiggestellt sein. Über die Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg, über die konkreten Vorgaben für den künftigen Schienenverkehr auf der Südbahn, wird der nächste Lagebericht Auskunft geben. Es standen jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Verfügung, was schon durch den Bestand an Bankguthaben zum 30. September 2020 in Höhe von rd. 1,724 Mio. € wie auch der Ausleihung von 5,60 Mio. € bei den Forderungen gegenüber Gesellschaftern dokumentiert wird. Unter voller Einrechnung des Jahresfehlbetrages 2019/2020, der mit den Rücklagen verrechnet werden soll, errechnet sich eine Eigenkapitalquote von 58,36 %. Beteiligungsbericht 2020 44 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 11. Prognose Durch die Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg, den Verkehr in den kommenden Jahren unter Status-quo-Bedingungen bis zur Elektrifizierung der Südbahn fortzuführen und weil die Zuschussgeberverträge mit den Gebietskörperschaften des nördlichen mittleren Schussentales bzw. der Stadt Friedrichshafen verlängert werden konnten, besteht für die Gesellschaft vorerst Planungssicherheit. Nachdem der Wagenpark durch permanente und intensive Instandhaltungsmaßnahmen technisch auf hohem Niveau gehalten wird, ist die Gesellschaft auch hier bestens aufgestellt. Dennoch rechnet die Gesellschaft auch nach dem Geschäftsjahr 2019/2020 mit negativen Betriebsergebnissen, da mehrere Effekte das Ergebnis belasten. Aufgrund der Corona- Pandemie wird die Entwicklung der Fahrgelderlöse und Fahrgeld-Ersätze konservativ geschätzt; die Branche geht davon aus, dass das Niveau der Fahrgastzahlen in 2021 noch etwa 20-25 % unter dem des Jahres 2019 bleibt und es mindestens zwei weitere Jahre dauern wird, um das gewohnte Niveau wieder zu erreichen. Im Gegenzug steigt der Betriebsaufwand aufgrund des Schienenersatzverkehrs, der seit Frühjahr 2019 während der Strecken- sperrungen organisiert werden muss und auch in weiteren Zeitabschnitten im Jahr 2021 wirken wird. Allerdings ist es der BOB hier in Verhandlungen mit dem Land gelungen, eine weitgehende Kostendeckung zu erzielen. Aufgrund der planmäßigen sowie notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen erhöht sich auch der Aufwand für die technische Betriebsführung. Bei den bisher eingesetzten Triebwagen sind nun die umfangreichen Hauptuntersuchungen fällig, so dass die Kosten für Fahrzeug- Instandhaltung auf hohem Niveau verharren. Für das kommende Geschäftsjahr ergibt sich somit ein Verlust in der Größenordnung von voraussichtlich etwa 615 Tsd. €. Im Zeitraum der Mittelfristplanung sind sowohl die Folgen der Elektrifizierung der Südbahn Ulm-Lindau abgebildet als auch die Hauptuntersuchungen der Triebwagen. Auch bei der Instandhaltung ist aufgrund des steigenden Reparaturbedarfs des mittlerweile bis zu 20 Jahre alten Fuhrparks mit einer Erhöhung des Budgets zu planen. Da sich in den Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg inzwischen abzeichnet, dass BOB ab 2022 auf elektrischen Betrieb umstellen kann, sind für die damit zusammenhängenden, organisatorischen Vorarbeiten ebenfalls Mittel eingestellt. Eine Unsicherheit in der Planung stellt die Entwicklung der Kraftstoffpreise dar. Im Plan sind für das kommende Geschäftsjahr eine Steigerung auf 1,5 % und in den Folgejahren eine weitere moderate, aber stetige Steigerung von 2,0 % hinterlegt. Eine höhere Kostensteigerung würde sich direkt und negativ auf das Ergebnis auswirken – sofern dann weiter mit Dieseltriebfahrzeugen gefahren werden sollte. 12. Risikobericht Die Gesellschaft unterliegt Chancen und Risiken, mit denen jedes unternehmerische Handeln verbunden ist. Zur Beherrschung und Kontrolle der Risiken hat die SWSee GmbH & Co. KG im Auftrag der TWF (im Rahmen ihrer Aufgabenstellung als kaufmännische und verkehrswirtschaftliche Betriebsführerin der BOB KG) ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Es finden halbjährlich Risikoinventuren statt. Nach dem letzten Risikobericht aus dem Juli 2020 besteht bei der Gesellschaft kein A-Risiko. Hinsichtlich der Erlöse ist vor allem für das Kalenderjahr 2021 bei anhaltender Corona- Pandemie ein Risiko zu benennen. Für das Kalenderjahr 2020 werden die Einnahmeverluste aller Voraussicht nach weitgehend durch den Rettungsschirm aufgefangen. Derzeit ist Beteiligungsbericht 2020 45 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) allerdings bis ins Frühjahr 2021 hinein mit weiteren Beschränkungen aus den Corona- Verordnungen zu rechnen, die auch das Mobilitätsverhalten negativ beeinflussen. Ob es dann auch im kommenden Jahr 2021 einen Rettungsschirm geben wird, ist derzeit noch nicht sicher. Erwerb, Aufarbeitung, Inbetriebnahme und laufende Instandhaltung von gebrauchten Elektrotriebwagen für den Einsatz der BOB in den nächsten Jahren gehen voraussichtlich ebenfalls mit Kostensteigerungen einher. Die Gesellschaft verhandelt mit dem Land – mit dem Ziel, das Bestellerentgelt an diese veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Eine vertragliche Regelung konnte noch nicht vereinbart werden. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 30. September 2020 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist grundsätzlich eine kleine Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und prüfen zu lassen. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG und nach dem Prüfungsstandard IDW PS 450 n. F. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019/2020 wurde vom Beirat der BOB Verwaltungs GmbH am 22. Februar 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Auf der Gesellschafterversammlung am 22. Februar 2021 wurde der Jahresabschluss 2019/2020 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 624.801,59 € mit den Rücklagen zu verrechnen. 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Abschluss- prüfer Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Baker Tilly GmbH & Co.KG Baker Tilly GmbH & Co.KG Kosten Abschluss- prüfung 4.000 € 4.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Beteiligungsbericht 2020 46 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 651.032 427.177 458.721 479.740 -624.802 -800.000 -600.000 -400.000 -200.000 0 200.000 400.000 600.000 800.000 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Beteiligungsbericht 2020 47 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/20 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 58,65 % 78,15 % 73,90 % 71,17 % 54,19 % Finanzlage Eigenkapitalquote 57,84 % 57,26 % 60,49 % 60,49 % 58,36 % Fremdkapitalquote 42,16 % 42,74 % 39,51 % 39,51 % 41,64 % Anlagendeckung I 98,63 % 73,27 % 81,86 % 81,86 % 107,70 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 9,47 % 5,85 % 5,91 % 5,82 % -8,94 % Gesamtkapitalrentabilität 6,46 % 4,21 % 4,37 % 4,27 % -4,54 % Kostendeckung 109,52 % 108,64 % 108,69 % 109,20 % 87,15 % Zinslastquote 17,83 % 25,53 % 22,28 % 19,83 % -12,93 % Liquidität Effektivverschuldung 87,79 % 165,66 % 127,29 % 117,30 % 79,38 % Kurzfristige Liquidität 0,26 0,46 0,74 0,68 0,61 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 Personalaufwandsquote 0,24 % 0,20 % 0,22 % 0,22 % 0,26 % Leistungskennzahlen Pünktlichkeitsquote 96,80 % 96,40 % 96,19 % 96,19 % 98,60 % Fahrgäste/Werktag 5.193 5.189 4.883 4.883 4.805 Fahrleistungsvolumen in km 523.000 526.000 529.595* 533.000* 442.000 *Ohne SEV Beteiligungsbericht 2020 48 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 16. Bilanz Aktiva 2015/16 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14,1 11,4 72,0 10,4 60,7 II. Sachanlagen 6.951,5 6.449,3 5.901,8 5.271,3 4.704,7 III. Finanzanlagen 1,6 3.501,6 3.503,0 4.303,0 2.303,0 6.967,2 9.962,3 9.476,8 9.584,7 7.068,4 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 4.379,6 1.601,5 1.873,9 2.213,7 4.237,6 II. Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 521,1 1.170,3 1.460,1 1.654,3 1.724,4 4.900,7 2.771,8 3.334,0 3.868,0 5.962,0 C. Rechnungsabgrenzungsposten 12,3 14,2 13,5 14,2 14,3 Bilanzsumme 11.880,3 12.748,3 12.824,3 13.466,9 13.044,7 Passiva 2015/16 2016/17* 2017/18 2018/19 2019/20 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 1.278,4 1.278,4 1.278,4 1.278,4 1.278,4 II. Rücklagen 4.942,4 5.593,5 6.020,7 6.479,4 5.709,5 III. Jahresüberschuss/- fehlbetrag 651,0 427,2 458,7 479,7 624,8 6.871,9 7.299,1 7.757,8 8.237,5 7.612,7 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 C. Rückstellungen 698,9 851,9 812,1 682,8 691,2 D. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 2.799,2 2.624,0 2.448,8 2.273,6 2.098,4 II. Verb. aus Lief. u. Leistung 926,2 1.041,8 923,6 1.197,6 930,0 III. Verb. ggü. Beteiligungen 95,3 93,1 0,0 479,4 64,1 IV. Verb. ggü. Gesellschaftern 343,7 339,0 358,5 377,1 381,0 V. Sonstige Verbindlichkeiten 137,9 493,8 512,9 209,4 1.259,3 4.302,3 4.591,7 4.243,8 4.537,1 4.732,8 E. Rechnungsabgrenzungsposte n 7,2 5,6 10,7 9,5 7,9 Bilanzsumme 11.880,3 12.748,3 12.824,3 13.466,9 13.044,7 *Die Darstellung wurde an den geänderten Ausweis nach BilRUG angepasst Beteiligungsbericht 2020 49 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 Vermögen 2015/2016 Kapital 2015/2016 Vermögen 2016/2017 Kapital 2016/2017 Vermögen 2017/2018 Kapital 2017/2018 Vermögen 2018/2019 Kapital 2018/2019 Vermögen 2019/2020 Kapital 2019/2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 50 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 8.291,3 8.232,6 8.670,5 8.805,5 7.431,2 2. Sonstige betriebliche Erträge 196,6 37,4 29,7 41,5 631,2 3. Gesamtleistung 8.487,9 8.270,0 8.700,2 8.847,0 8.062,4 4. Materialaufwand 6.093,5 6.180,4 6.602,5 6.672,1 7.133,3 5. Personalaufwand 19,7 16,1 19,3 19,2 19,3 6. Abschreibungen 723,6 713,7 677,8 583,2 595,2 7. Sonstige betriebl. Aufwendungen 733,5 667,3 677,9 789,2 779,3 8. Gesamtaufwand 7.570,2 7.577,5 7.977,5 8.063,8 8.527,1 9. Betriebsergebnis 917,7 692,5 722,7 783,2 -464,7 10. Sonstige Zinsen und ähnl. Erträge 0,3 18,9 24,5 27,1 19,2 10a Aufwendungen für Verlustausgleich 34,4 40,9 42,4 84,4 98,3 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 116,1 109,0 102,2 95,1 88,0 12. Finanzergebnis -150,2 -131,0 -120,1 -152,4 -167,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 767,5 561,5 602,6 630,8 -631,8 14. Außerordentl. Erträge/ Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 95,0 115,4 125,1 130,4 -28,0 16. Sonstige Steuern 21,5 18,8 18,8 20,7 21,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 651,6 427,2 458,7 479,7 -624,8 Beteiligungsbericht 2020 51 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 7.000.000 8.000.000 9.000.000 10.000.000 Ertrag 2015/2016 Aufwand 2015/2016 Ertrag 2016/2017 Aufwand 2016/2017 Ertrag 2017/2018 Aufwand 2017/2018 Ertrag 2018/2019 Aufwand 2018/2019 Ertrag 2019/2020 Aufwand 2019/2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 52 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) Beteiligungsbericht 2020 53 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben-Bahn VerwaltungsGmbH Kontakt: Kornblumenstr. 7/1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 505-0 Fax: 07541 / 505-221 E-Mail: info@bob-fn.de Homepage: www.bob-fn.de Gründungsdatum: 12. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 7. Januar 2002 Gesellschaftsvertrag: 23. September 2004 Abweichendes Wirtschaftsjahr: 1. Oktober - 30. September Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personen- gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital des Unternehmens von 30.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Technische Werke Friedrichshafen GmbH 8.250,00 € 27,50 % Stadt Ravensburg 7.500,00 € 25,00 % Landkreis Bodenseekreis 6.000,00 € 20,00 % Landkreis Ravensburg 5.250,00 € 17,50 % Gemeinde Meckenbeuren 3.000,00 € 10,00 % 30.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Norbert Schültke Diplom-Ingenieur Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. Beteiligungsbericht 2020 54 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Mitglieder Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Dr. Andreas Honikel-Günther Erster Landesbeamter Landkreis Ravensburg Alexander-Florian Bürkle TWF Dr. Andreas Thiel-Böhm TWS Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren Beirat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorsitzender Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister Ravensburg Vertreter Bodenseekreis Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Irmtraud Schuster Dezernentin Bodenseekreis 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Gesamtbezüge des Beirats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Tätigkeit der Gesellschaft besteht in der Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG. Weitere Beteiligungen können erworben und verwaltet werden. Eine eigene unternehmerische Geschäftstätigkeit entfaltet die Gesellschaft bislang nicht. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Gesellschaft ist an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG als Vollhafterin (Komplementärin) beteiligt. Sie hat in dieser Eigenschaft keine Einlage erbracht und hält keinen Kapitalanteil. 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine Beteiligungsbericht 2020 55 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2019/2020 Da Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personengesell- schaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG ist, fallen in der Gesellschaft nur wenige Geschäftsvorfälle an. Es gibt gegenwärtig keine Überlegungen, wonach die Gesellschaft eine eigene operative Geschäftstätigkeit entwickeln wird. Die GmbH hat keinen Kapitalanteil an der KG übernommen. Aufwendungen, die der Komplementärin durch die Geschäftsführung und Vertretung der KG entstehen werden derzeit wegen Geringfügigkeit nicht weiter berechnet. Die GmbH erhält eine Vorabvergütung (Haftungs- entschädigung) in Höhe von 6 % des eingezahlten Stammkapitals nach dem Stand zu Beginn des Geschäftsjahres. 11. Prognose Für die anstehenden Geschäftsjahre sind Risiken aus der Übernahme der persönlichen Haftung bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG derzeit nicht zu erwarten. Für die Zukunft wird eine Deckung des Eigenaufwandes durch die Vorabvergütung (Haftungsentschädigung) erwartet. 12. Risikobericht Für die anstehenden Geschäftsjahre sind Risiken aus der Übernahme der persönlichen Haftung bei der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG derzeit nicht zu erwarten. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 30. September 2020 wurden von der Kanzlei Baker Tilly GmbH & Co. KG geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk. Die Gesellschaft ist gemäß § 267a Abs. 1 HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft und somit gemäß § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages unter Berücksichtigung aller Grundsätze, die für die Pflichtprüfung gelten. Der Prüfungsauftrag wurde auf der Grundlage von § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages gemäß § 53 HGrG erweitert. Auf der Gesellschafterversammlung am 22. Februar 2021 wurde der Jahresabschluss 2019/2020 gebilligt und festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019/2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 978,80 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Abschluss- prüfer Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Rödl & Partner GmbH, Nürnberg Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Baker Tilly GmbH & Co. KG, Düsseldorf Kosten Abschluss- prüfung 1.300 € 1.300 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € Beteiligungsbericht 2020 56 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 15. Kennzahlen Kennzahlen 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Finanzkennzahlen Finanzlage Eigenkapitalquote 92,85 % 94,52 % 92,24 % 87,56 % 94,13 % Fremdkapitalquote 7,15 % 5,48 % 7,76 % 12,44 % 5,87 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -1,95 % 1,63 % -2,45 % -1,90 % -3,81 % Gesamtkapitalrentabilität -1,81 % 1,54 % -2,26 % -1,66 % -3,59 % Kostendeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 0,70 % 0,38 % 1,14 % 6,04 % 0,00 % Kurzfristige Liquidität 12,95 16,91 11,94 7,46 15,54 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 0 0 0 0 0 Personalaufwandsquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % -534 454 -666 -505 -979 -1.200 -1.000 -800 -600 -400 -200 0 200 400 600 2015/2016 2016/2017 2017/2018 2018/2019 2019/2020 Beteiligungsbericht 2020 57 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 16. Bilanz Aktiva 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 2,1 2,1 2,1 2,1 2,4 II. Kassenstand, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere 27,3 27,3 27,3 28,3 24,9 29,4 29,4 29,4 30,4 27,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 29,5 29,4 29,4 30,4 27,3 Passiva 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Kapitaleinlagen 30,0 30,0 30,0 30,0 30,0 II. Rücklagen -2,1 -2,6 -2,2 -2,9 -3,4 III. Jahresüberschuss/- fehlbetrag -0,5 0,5 -0,7 -0,5 -0,9 27,4 27,8 27,1 26,6 25,7 B. Rückstellungen 1,9 1,5 2,0 2,0 1,6 C. Verbindlichkeiten 0,2 0,1 0,3 1,8 0,0 Bilanzsumme 29,5 29,4 29,4 30,4 27,3 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 Vermögen 2015/2016 Kapital 2015/2016 Vermögen 2016/2017 Kapital 2016/2017 Vermögen 2017/2018 Kapital 2017/2018 Vermögen 2018/2019 Kapital 2018/2019 Vermögen 2019/2020 Kapital 2019/2020 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2020 58 IV. Bodensee-Oberschwaben-Bahn Verwaltungs GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 2,1 2,5 1,8 1,8 1,8 3. Gesamtleistung 2,1 2,5 1,8 1,8 1,8 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2,6 2,0 2,5 2,3 2,8 8. Gesamtaufwand 2,6 2,0 2,5 2,3 2,8 9. Betriebsergebnis -0,5 0,4 -0,7 -0,5 -1,0 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -0,5 0,4 -0,7 -0,5 -1,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -0,5 0,4 -0,6 -0,5 -1,0 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Ertrag 2015/2016 Aufwand 2015/2016 Ertrag 2016/2017 Aufwand 2016/2017 Ertrag 2017/2018 Aufwand 2017/2018 Ertrag 2018/2019 Aufwand 2018/2019 Ertrag 2019/2020 Aufwand 2019/2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur sonstige Erlöse sonstige Erträge sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 59 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH Kontakt: Bahnhofplatz 5, 88214 Ravensburg Tel.: 0751 / 3614141 Fax: 0751 / 3614151 E-Mail: info@bodo.de Homepage: www.bodo.de Gründungsdatum: 24. Februar 2003 Eintragung Handelsregister: 11. September 2003 Gesellschaftsvertrag: 24. Februar 2003, zuletzt geändert am 7. Dezember 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Mayer 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung und Fortentwicklung des Tarif- und Verkehrsverbundes im Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg und die Verbesserung des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) ein schließlich SPNV (Schienen-Personen-Nahverkehr) in diesen Landkreisen. Die Gesellschaft nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Unterstützung der Landkreise bei der Änderung und Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Nahverkehrspläne Koordination der Busverkehre im Verbundgebiet einschließlich der Anschlüsse an den SPNV Festlegung und Fortschreibung des Verbundtarifes und der Beförderungsbedingungen Rahmenplanung des Liniennetzes Entwicklung und Fortschreibung von Fahrplankonzepten Abschluss eines Einnahmezuscheidungsvertrags und eines Einnahme- aufteilungsvertrages, Durchführung der Einnahmezuscheidung und der Einnahmeaufteilung sowie Abwicklung der Verbundfinanzierung Abschluss von Zusammenarbeitsverträgen mit den Verkehrsunternehmen Erstellung von Verkehrsanalysen und Entwicklung von Verkehrsplanung, Konzeption von Betriebstechnologien und Technik, umweltfreundliche Gestaltung Fahrgastinformation, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit für den Verbundverkehr Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Unternehmensgegenstand unmittelbar und mittelbar gefördert werden kann. Sie kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Interessengemeinschaften beitreten und Kooperationsabkommen mit Verkehrsunternehmen, Verbundgesellschaften, Verkehrs- und Tarifgemeinschaften und vergleichbaren Einrichtungen schließen. Beteiligungsbericht 2020 60 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesellschaft von 50.150,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 10.700,00 € 21,34 % Landkreis Ravensburg 10.700,00 € 21,34 % DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) 12.700,00 € 25,32 % Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben (RBO) 3.150,00 € 6,28 % Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 1.600,00 € 3,19 % Stadtverkehr Friedrichhafen GmbH 1.850,00 € 3,69 % Stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH 3.400,00 € 6,78 % Landkreis Lindau 3.600,00 € 7,18 % RBA Regionalbus Augsburg GmbH 1.250,00 € 2,49 % Stadtverkehr Lindau GmbH 1.050,00 € 2,09 % Eigene Anteile 150,00 € 0,30 % 50.150,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Löffler Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Elmar Stegmann Landrat Lindau (Bodensee) Stv. Vorsitzender Harald Sievers Landrat Landkreis Ravensburg Aufsichtsrat: Vorsitzender Elmar Stegmann Landrat Lindau (Bodensee) Stv. Vorsitzender Harald Sievers Landkreis Ravensburg Mitglieder Elmar Stegmann Landrat Lindau (Bodensee) Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Harald Sievers Landrat Ravensburg Edgar Lamm Bürgermeister Uhldingen-Mühlhofen a.D. (Kreisrat Bodenseekreis) Elisabeth Kugel Bürgermeisterin Meckenbeuren (Kreisrätin Bodenseekreis) Martin Hahn Kreisrat Bodenseekreis Bernhard Schultes Geschäftsführer ZV BB, Kreisrat Ravensburg Bruno Sing Kreisrat Ravensburg Dieter Krattenmacher Bürgermeister Kißlegg Nobert Schültke Geschäftsführer BOB GmbH & Co. KG Andreas Pfingst Geschäftsführer Dieter Unseld Geschäftsführer Silvio Matt Niederlassungsleiter Bernd Grabherr Geschäftsführer Philipp Reinhalter Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm Geschäftsführer Beteiligungsbericht 2020 61 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Christian Nicke Prokurist BOB GmbH & Co. KG Peter Dittus Referent (nur beratende Stimme) Dr. Gerhard Ecker Oberbürgermeister (bis 17.05.2020) Dr. Claudia Alfons Oberbürgermeisterin (ab 18.05.2020) Dr. Josef Zeiselmair Geschäftsführer Hannes Rösch Geschäftsführer 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 1.440 € 1.920 € 2.040 € 2.280 € 0 € 5. Öffentlicher Zweck Durch die Einführung des Tarif- und Verkehrsverbundes bodo wird der Bevölkerung der Landkreise Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg die Inanspruchnahme des ÖPNV- Angebotes unter einheitlichen Tarifbedingungen ermöglicht. Bodo trägt somit zu einer Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in seiner Gesamtheit bei und bildet eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stärkung des ÖPNV in den Landkreisen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die bodo GmbH: 396.452 € für Ausgleich verbundbedingter Belastungen 309.658 € für Eigenaufwand 4.998 € für Projekt Modellbahnanlage Landesgartenschau 24.824 € für Zuschuss CiCo-App 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Verbundübergreifende Zusammenarbeit Im Projekt Verbunderweiterung Memmingen erfolgten Abstimmungsgespräche mit der Stadt Memmingen, dem Landkreis Ravensburg und den Städten und Gemeinden Kißlegg, Leutkirch und Aichstetten. Die Geschäftsführung informierte im Arbeitskreis Allgäubahn des Landkreises Ravensburg im Herbst alle Beteiligten über den Projektstand. In Sachen tariflicher Kooperation mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg (Teilprojekt 4) wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Der Schienenpersonennahverkehr auf der Strecke Lindau Insel – Lindau Reutin konnte in den Verbund integriert und die Gültigkeit von Verbundfahrscheinen beider Verbünde im Bereich des Stadtverkehrs Lindau geregelt werden. Beteiligungsbericht 2020 62 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Die Stufe 2 des bwtarif betreffenden Zeitkarten Erwachsene, startete landesweit zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 und wurde auch im bodo wirksam. Im bodo profitieren vor allem Pendler in den frequenzstarken Verbindungen zum Nachbarverbund DING (Südbahn) und VHB (Landkreis Konstanz) von den vom Land gesenkten Fahrpreisen. Fahrplandatenmanagement Für das Fahrplanjahr 2021, dessen Vorbereitungen im Berichtsjahr zu treffen waren, wurde die Herausgabe von Omnibus-Minifahrplänen eingestellt. In Zukunft sollen Schwerpunkte auf den Ausbau digitaler Services und den Aufbau eines Kommunalen ÖPNV-Marketings gelegt werden. Das Ziel einer vollständigen Integration aller Omnibuslinien, auch im bayerischen Verbundgebiet, konnte im Berichtsjahr noch nicht erreicht werden und wird intensiv im Folgejahr weiterverfolgt. Die elektronischen Fahrplanauskünfte für das Verbundgebiet sanken als Folge geringerer ÖPNV-Nachfrage von 21,5 Mio. Anfragen im Vorjahr auf 15 Mio. im Berichtsjahr. Flexible Bedienformen „emma“ / Bürgerbusse Im Berichtsjahr sind emma- bzw. Bürgerbusverkehre in den Gemeinden Aulendorf, Deggenhausertal, Heiligenberg, Kressbronn, Meckenbeuren, Markdorf, Ostrach-Hoßkirch- Königseggwald, Owingen und Überlingen installiert. Mitte August wurde ein emma- Flächenverkehr in der Gemeinde Salem eingeführt, der mit einem Sondertarif nutzbar ist. Echt-Bodensee-Card Zur Saison 2020 trat die Gemeinde Hagnau als zehnter Partner dem EBC-Angebot bei. Ab Pfingsten setzte ein Ansturm auf nationale touristische Destinationen ein. Dies führte besonders auf der Regionalbus – Linie 7395 Seelinie zu Kapazitätsengpässen. Auf Initiative des bodo wurde mit der DBT zusammen das Angebot „EBC home“ in kürzester Zeit konzipiert und umgesetzt. Für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger wurde im Zeittraum 30. Juli bis 30. Oktober einen Zugang zum touristischen Leistungsprogramm geschaffen. In den Folgejahren soll das Angebot weiter ausgebaut und beworben werden. Projekt elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) Die im Vorjahr begonnenen Arbeiten an der Stufe 2 des E-Ticketing-Projekt wurden im Berichtsjahr massiv vorangetrieben, in deren Zuge Schülermonatskarten auf Chipkaten ausgegeben werden sollten. In Zusammenarbeit mit den Schülermonatskarten ausgebenden Verkehrsunternehmen DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) und Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RBO) wurden die Anforderungen an Ausgabe-, Sperr- und Kontrollprozesse erarbeitet. Die Tests an den Pilotschulen in Bodnegg und Isny konnten erfolgreich ab Frühjahr stattfinden. Zum Ende des Berichtsjahres war abzusehen, dass die verbundweite Umstellung auf Chipkarten im ersten Quartal des Folgejahres erfolgen wird. Mit knapp 16.000 (Vj. 13.000) aktiven Kunden im E-Ticketing konnte der Kundenstamm weiter ausgebaut werden. Die Anzahl der im bodo-Tarif abgerechneten Fahrten ging pandemiebedingt auf 307.000 Fahrten (Vj. 406.000 Fahrten) zurück. Die Ausrüstung der Omnibusse der Regionalbus Augsburg GmbH und der Regionalbus Isny GmbH, war Anfang März abgeschlossen worden. Vergaberechtliche Gründe verhinderten im Berichtsjahr die Nachrüstung der Omnibusse des Stadtverkehrs Lindau mit E-Ticketing Komponenten. Mitte Juni schloss sich die Katamaran-Reederei und somit erstmals eine Schiffslinie dem E- Ticketing-System des bodo an. Damit wurde eine durchgehende Ticketlösung nach Beteiligungsbericht 2020 63 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Konstanz geschaffen. Zusammen mit den bereits in das E-Ticketing einbezogenen Städteschnellbussen entstand eine seeübergreifende und innovative Ticketing-Lösung. Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Vertrieb und digitale Medien Pandemiebedingt lag der Schwerpunkt der Marketingtätigkeiten im Berichtsjahr auf der Versorgung der Informations-Kanäle mit den Informationen zum ÖPNV in der Pandemie auf der Herstellung der notwendigen Produkte wie Plakate und Aufkleber. Unter dem Motto „Corona im bodo“ wurde ein Kriseninformationsdienst eingerichtet, der in enger Abstimmung mit dem Krisenstab und mit hoher Geschwindigkeit die notwendigen Meldungen ausgab. Der Betriebsstart der Räuber- und Moorbahn musste von Ostern auf Mitte Juni verschoben werden und die Nachfrage zeigte sich den Sommer über verhalten. Im Herbst verursachte eine Langsamfahrstelle auf der Moorbahn die Halbierung des Zugangebots. Mit insgesamt 5.300 Fahrgästen war das Freizeitzugangebot negativ betroffen. Die digitalen Vertriebswege zeigten sich von Beginn der Pandemie an als wertvoll, weil sich als Ergänzung zum E-Ticketing-System eine bargeldlose und vertragsungebundene Möglichkeit zum Erwerb von Einzelfahrscheinen und Tageskarten boten. Über die DB lösten Kunden im Berichtsjahr 102.000 (Vj. 89.000) Verbundfahrscheine. Über das Handyticket Deutschland wurden 32.000 (Vj. 35.000) Fahrscheine abgesetzt. Die HandyTicket-Angebote wurden durch die Rahmenbedingungen der Kontaktvermeidung der Pandemie besser denn je angenommen. Verkehrsplanung, Verkehrsangebot und Betrieb Im Schienenpersonennahverkehr zeigte sich im Berichtsjahr eine deutlich gestiegene Stabilität und Pünktlichkeit. Auf der Bodenseegürtelbahn machte sich das generell höhere Platzangebot und der höhere Fahrkomfort positiv bemerkbar. Die mehrmonatigen Sperrphasen auf der Südbahn im Zuge der Elektrifizierungsarbeiten und der damit verbundene Schienenersatzverkehr gaben keinen Anlass zur Beanstandung. Infolge des stark ansteigenden Binnentourismus nach dem ersten Lockdown verzeichneten die Orte am Nordufer des Bodensees eine starke touristische Nachfrage. Um ein pandemiegerechtes Beförderungsangebot mit entsprechenden Kapazitäten zu schaffen, entschlossen sich der Bodenseekreis und die DB ZugBus RAB GmbH als Betreiberin, auf des SeeLinie 7395 am Ende Juli einen 15-Minuten-Takt einzuführen. Diese Maßnahme hat massiv zur Kapazitäts- und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beigetragen, vor allem in Verbindung mit der Echt-Bodensee-Card. Der für Anfang April geplante Start der RegioBus-Linie 700 musste wegen des ersten Lockdowns auf Anfang November verschoben werden. 11. Prognose Die Corona-Pandemie wird die Verbundentwicklung auf Jahre hinaus negativ prägen. Daher müssen vielfältige Anstrengungen zum Substanzerhalt des ÖPNV unternommen werden. Durch Homeoffice, Kurzarbeit und Lockdowns hat sich zudem das Mobilitätsverhalten verändert mit der Folge einer Stärkung des motorisierten Individualverkehrs und des Fahrradverkehrs. Die Verkehrs- und Klimawende als gesellschaftliche und globale Menschheitsaufgabe sollte aber wieder auf die politische Agenda genommen werden, wenn die vereinbarten Klimaziele erreicht werden sollen. Darüber hinaus wird der Ausbau des ÖPNV nach er Pandemie auch wichtig sein, um bestehende Kunden zurückzugewinnen und neue Kunden von der Attraktivität des ÖPNV zu überzeugen. Was die Verbundgeschäftsstelle betrifft, werden die Ressourcen auf nicht absehbare Zeit durch den hohen administrativen Aufwand im Corona-Krisenmanagement gebunden werden. Beteiligungsbericht 2020 64 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Mit diesen Zusatzbelastungen gut aus der Krise herauszukommen, wird die Herausforderung der Zukunft sein. 12. Risikobericht Eine Risikomanagement-Dokumentation im eigentlichen Sinne liegt bei bodo nicht vor. Der Verkehrsverbund setzt jedoch zur Risikofrüherkennung die Planungsrechnung und die Plan- Ist-Kontrolle ein, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Das Berichtsjahr war das herausforderndste Geschäftsjahr seit Bestehen des Verbundes. Der pandemiebedingte Nachfrageeinbruch im ÖPNV ist ohne Vergleich und hatte zur Folge, dass das bisherige Einnahmeniveau nicht mehr am Markt erzielt werden konnte. Staatliche Zuwendungen in Form von Rettungsschirmen mussten die ausfallenden Einnahmen ersetzten. Damit und durch das beherzte und kooperative Krisenmanagement unter allen Verbundpartnern ist es gelungen, den ÖPNV im Verkehrsverbund zu stabilisieren und das Verkehrsangebot zu erhalten, auch vor dem Hintergrund der Systemrelevanz. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von PricewaterhouseCoopers GmbH geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Betätigungs- vermerk. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB und unterliegt daher nicht der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 20 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags, wonach der Jahresabschluss nach den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften sowie ein Lagebericht aufzustellen und zu prüfen sind. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde vom Aufsichtsrat mit Protokoll des schriftlichen Beschlussverfahrens vom 24. April 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Mit Protokoll des schriftlichen Beschlussverfahrens vom 24. April 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 132.688,12 € in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Eversheim Stuible GmbH Pricewaterhouse Coopers GmbH Kosten Abschluss- prüfer 7.300 € 7.780 € 10.676 € 11.277 € 5.844 € Beteiligungsbericht 2020 65 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 64.165 -41.156 74.176 206.193 132.688 -100.000 -50.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 66 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 2,93 % 3,44 % 5,14 % 7,08 % 6,94 % Finanzlage Eigenkapitalquote 11,25 % 8,20 % 11,97 % 19,58 % 20,17 % Fremdkapitalquote 88,75 % 91,80 % 88,03 % 80,42 % 79,83 % Anlagendeckung I 384,18 % 238,12 % 233,04 % 276,6 % 290,55 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 28,12 % -20,08 % 26,57 % 42,48 % 21,47 % Gesamtkapitalrentabilität 3,16 % -1,64 % 3,19 % 8,33 % 4,35 % Kostendeckung 9,47 % 3,81 % 1,53 % 3,22 % 2,38 % Zinslastquote 0,00 % -0,17 % 0,33 % 0,16 % 0,41 % Liquidität Effektivverschuldung 88,90 % 91,15 % 88,73 % 83,91 % 83,10 % Kurzfristige Liquidität 1,09 0,90 1,0 1,1 1,1 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 7 7 9 10 10 Personalaufwandsquote 44,05 % 42,65 % 42,03 % 39,80 % 41,53 % Leistungskennzahlen Fahrgäste 35.004.000 33.418.000 38.184.000 39.106.000 31.148.000 eCard - 3.500 10.127 13.000 16.000 eCard Fahrten (ab 2018) - - 287.000 414.000 307.000 Handy- und Online-Tickets 19.000 29.300 38.700 124.000 134.000 Beteiligungsbericht 2020 67 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 15,8 30,7 70,6 135,3 180,0 II. Sachanlagen 43,6 55,4 49,2 40,2 32,7 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 59,4 86,1 119,8 175,5 212,7 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 8,2 4,1 2,3 2,1 3,5 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 46,7 432,9 240,5 182,4 239,3 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.913,6 1.972,6 1.964,5 2.112,6 2.599,1 1.968,5 2.409,6 2.207,3 2.297,0 2.841,9 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,4 5,8 5,5 5,8 10,0 Bilanzsumme 2.028,3 2.501,5 2.332,6 2.478,3 3.064,6 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 32,0 50,0 50,0 50,0 50,0 II. Gewinnrücklage 132,0 196,2 154,8 229,2 435,4 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 64,2 -41,2 74,2 206,2 132,7 228,2 205,0 279,2 485,4 618,1 B. Rückstellungen 50,3 100,1 94,9 65,4 85,1 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung und Leistung 80,9 213,2 127,6 175,9 154,2 II. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 0,2 6,7 0,0 20,5 15,1 III. Sonstige Verbindlichkeiten 1.668,8 1.976,5 1.830,8 1.731,2 2.192,2 1.749,9 2.196,4 1.958,4 1.927,5 2.361,5 Bilanzsumme 2.028,3 2.501,5 2.332,6 2.478,3 3.064,6 Beteiligungsbericht 2020 68 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2020 69 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 120,3 62,8 25,8 51,5 39,4 2. Sonstige betriebliche Erträge 1.214,4 1.542,9 1.738,9 1.757,2 1.750,3 3. Gesamtleistung 1.334,7 1.605,7 1.764,7 1.808,7 1.789,7 4. Materialaufwand 264,9 369,7 381,9 344,3 313,9 5. Personalaufwand 587,9 684,8 741,6 719,8 743,2 6. Abschreibungen 30,9 26,1 30,9 39,8 51,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 386,5 566,1 535,8 498,2 548,3 8. Gesamtaufwand 1.270,2 1.646,7 1.690,2 1.602,1 1.656,4 9. Betriebsergebnis 64,5 -41,0 74,5 206,6 133,3 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,002 0,2 0,1 0,1 0,1 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,1 0,3 0,3 0,5 12. Finanzergebnis 0,002 0,1 -0,2 -0,2 -0,4 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 64,5 -40,8 74,4 206,4 132,9 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,3 0,3 0,2 0,3 0,2 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 64,2 -41,2 74,2 206,2 132,7 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2020 70 IV. Bodensee-Oberschwaben-Verkehrsverbund GmbH (Bodo) Beteiligungsbericht 2020 71 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Deutsche Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Karlstraße 13, 88045 Friedrichshafen Tel. 07541 378340 Fax 07541 3783418 E-Mail: info@echt-bodensee.de Homepage: www.echt-bodensee.de Gründungsdatum: 7. März 2013 Eintragung Handelsregister: 14. Mai 2013, zuletzt geändert am 28. März 2019 Gesellschaftsvertrag: 7. März 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Philipp 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Vermarktung und Förderung des deutschen Bodenseeraumes nach innen und außen im Bereich Tourismus und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Darüber hinaus darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art werben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der DBT GmbH von 100.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 70.000,00 € 70,00 % Landkreis Lindau 21.000,00 € 21,00 % Landkreis Sigmaringen 5.000,00 € 5,00 % Stadt Stockach / Gemeinde Bodman-Ludwigshafen 4.000,00 € 4,00 % Gesamt 100.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ute Dagmar Stegmann Diplom Betriebswirtin Gesellschafterversammlung: Vorsitzende Stephanie Bürkle Landrätin Landkreis Sigmaringen (alternierender Wechsel der Landräte im Jahresrhythmus) Zusätzlich gibt es einen Fachbeirat, der jedoch kein Organ ist und eine beratende Funktion hat. Die Leitung des Fachbeirats obliegt der Geschäftsführung. Beteiligungsbericht 2020 72 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung BW bzw. der Landkreisordnung von Bayern. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die DBT GmbH: 507.797 € Gesellschafterzuschuss 237 € Sonstiges Zahlungen der DBT GmbH an den Bodenseekreis: 24.000 € Zinsen für Darlehen 141 € Gebühren Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 1.200.000 € Gesellschafterdarlehen vom 21.12.2016 Laufzeit 01.01.2017-31.12.2032 Zins 2,0 % Tilgungsfreiheit bis 31.12.2021 8. Bestellte Sicherheiten Qualifizierter Rangrücktritt mit Besserungsschein im Rahmen des Gesellschafterdarlehens Nachschusspflicht Laut Gesellschaftsvertrag sind keine Nachschüsse zu erbringen. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Gutscheinaktion & Aktion #wirhaltenzusammen Das Jahr 2020 startete mit der Corona-Pandemie in ein herausforderndes Jahr für die Tourismusbranche. Kurzfristig wurde durch die DBT eine Gutscheinaktion in Leben gerufen, um die regionalen Tourismusanbieter zu unterstützen. Darüber hinaus wurde die Kampagne des Landes Baden-Württemberg #wirhaltenzusammen, unterstützt. Social Media / Homepage / Selfie Points Ein Schwerpunkt der Projektarbeit lag in 2020 auf dem Aufbau der landesweiten Toubiz- Datenbank. Diese dient dabei zukünftig auch als Datengrundlage für die neue Website der DBT. Der Website-Relaunch war ein weiteres großes Projekt im Jahr 2020. Der Livegang ist in einem ersten Schritt im April 2021 geplant. Die Selfie-Points wurden im Frühjahr in allen Gemeinden angebracht. Teilweise wurden dazu Bodenplatten verlegt oder alternativ wurden Markierungen aufgesprüht. Die Selfie-Points zahlen auf die Social-Media Kanäle der DBT ein. Beteiligungsbericht 2020 73 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Bilddatenbank pixxio Die einheitliche Bilddatenbank pixxio ist weiterhin eine große Arbeitserleichterung für die DBT und die teilnehmenden Orte. Eine Teilnahme ist auch für neue Partner weiterhin möglich. Neue Printprodukte Die Image-Broschüre „ECHT BODENSEE Magazin" erschien zur CMT 2020 in ihrer zweiten Auflage. Die Schwerpunktthemen „Kultur, Wassererlebnis, Wandern und Radfahren - werden im neuen Magazin wieder durchgängig in Form von Erlebnisberichten präsentiert. Auch alle Orte des DBT-Gebietes werden mit den wichtigsten Infos vorgestellt Der Reiseführer zur ECHT BODENSEE CARD wurde in 2020 in einer Auflage von 120.000 Exemplaren gedruckt und erschien erstmals in englischer Sprache. Auflage und Umfang des Reiseführers haben in 2020 aufgrund der größeren Anzahl an EBC-Gemeinde und teilnehmenden Freizeitpartner erneut zugenommen. Messe-Planung Die DBT veranstaltete in 2020 die CMT in Stuttgart als wichtigste Verbrauchermesse für die Bodenseeregion wieder als Hauptorganisator. Die ITB in Berlin, die größte Fachbesuchermesse, wurde in 2020 coronabedingt abgesagt. Leider war ein großer Teil der Kosten bereits entstanden und wurde der DBT durch die TMBW in Rechnung gestellt. Apfel- und Frühlingswochen Wie bereits in den vergangenen Jahren, hat die DBT die Koordination der Frühlings- und Apfelwochen übernommen. Beide Projekte dienen der Saisonausweitung. Die Pressearbeit wurde ebenfalls von der DBT koordiniert. Beide Projekte werden durch Beiträge der teilnehmenden Gemeinden finanziert. Die Veranstaltungen mussten aber dann coronabedingt abgesagt werden. Pressearbeit, Kommunikation und Innenmarketing Pressereisen fanden in 2020 nur sehr eingeschränkt statt. Umgesetzt werden konnte eine Crossmediale Kampagne für Radreisen am Bodensee für den Österreichischen Markt. Die Kommunikation zu den Partnern nahm während des ganzen Jahres eine große Rolle in, da coronabedingt immer wieder schnell aktuelle Informationen der Landesregierung über die DBT an die Orte weitergegeben werden mussten. Die DBT war hierbei wichtiger Ansprechpartner für die Mitgliedsgemeinden. Der ECHT BODENSEETAG fand im Herbst 2020 digital statt. 11. Prognose Aufgrund des Gesellschafterbeschlusses aus dem November 2020 kann das Unternehmen fest mit einem Zuschuss der Gesellschafter für 2021 in Höhe von 740.000 € rechnen. Dazu kommen Einnahmen aus Drittmitteln, die abhängig von den umgesetzten Projekten zusammen mit den Partnern sind, sowie Landesfördermittel. Gemeinsam mit dem Landkreis Konstanz wurde ein Marketingplan eingereicht, so dass für 2021 die Mittel wieder als Pauschalförderung wie angestrebt fließen werden. Die Einnahmen durch den Anteil am Solidarbeitrag wurden Ende 2020 für das Jahr 2021 auf 600.000 € geschätzt. Voraussetzung für das Erreichen des geschätzten Betrages ist ein baldiges Ende des pandemiebedingten Reiseverbotes. Sollten die Reisebeschränkungen über Mitte April hinaus Bestand haben, ist mit deutlich geringeren Einnahmen aus dem Solidarbeitrag für die DBT zu rechnen. Alle Tourismusmessen für das Jahr 2021 wurden abgesagt. Beteiligungsbericht 2020 74 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 12. Risikobericht Die Geschäftstätigkeit und Aufgabenstellung der Gesellschaft bedingen, dass Zuschüsse der Gesellschafter bereitgestellt werden müssen, um die bei der Gesellschaft anfallenden Kosten zu decken. Die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft werden hierfür auch 2021 nicht ausreichend sein. Als besonderes Risiko sieht die Geschäftsführung weiterhin die aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise. Noch ist nicht abzusehen, bis wann ein uneingeschränktes Reisen wieder möglich sein wird. Voraussichtlich werden die Übernachtungszahlen im DBT-Gebiet wieder geringer ausfallen, als unter Normalbedingungen. Ob die im Erfolgsplan 2021 vorhergesehenen Einnahmen aus dem Solidarbeitrag von 600.000 € erreicht werden können, hängt unter anderem davon ab, ob das aktuell gültige Reiseverbot bis Mitte April aufgehoben werden wird und wie sich die Infektionszahlen über das Jahr hinweg und vor allem in den Herbstmonaten entwickeln werden. Nach vorsichtigen Schätzungen geht die DBT GmbH aktuell von ca. 100.000 € weniger Einnahmen durch den Solidarbeitrag, als geplant aus. Positiv entwickeln sich die Teilnahmen unserer Mitgliedsgemeinden an der EBC. Für das Jahr 2021 gibt es mit der Gemeinde Kressbronn bereits die weitere verbindliche Zusage einer übernachtungsstarken Gemeinde und weitere Gespräche mit interessierten Gemeinden für das Jahr 2022 laufen. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der ETL AG Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 1. April 2021 einen uneingeschränkten Betätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne von § 267a Abs. 1 HGB und unterliegt daher nicht der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Die Prüfungspflicht ergibt sich aber aus § 12 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags, wonach der Jahresabschluss nach den Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften sowie ein Lagebericht aufzustellen und zu prüfen sind. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Die DBT GmbH weist zum 31. Dezember 2020 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 194.076,82 € aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nicht vor, da das Gesellschafterdarlehen des Landkreises Bodenseekreis mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen ist. Auf der Gesellschafterversammlung am 17. Mai 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von- 50.539,12 € ab. Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von 294.076,82 € wird auf die neue Jahresrechnung vorgetragen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH, FN HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH, FN HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH, FN ETL AG, Friedrichs- hafen ETL AG, Friedrichs- hafen Kosten Abschluss- prüfung 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.500 € 4.500 € Beteiligungsbericht 2020 75 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 9,82 % 3,12 % 12,02 % 11,51 % 9,30 % Finanzlage Eigenkapitalquote 16,16 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Fremdkapitalquote 83,84 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % 100,00 % Anlagendeckung I 164,52 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -42,14 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Gesamtkapitalrentabilität -6,55 % -37,27 % 7,23 % 11,05 % -1,48 % Kostendeckung 15,21 % 18,79 % 35,94 % 47,66 % 42,78 % Zinslastquote -3,86 % -2,46 % 25,45 % 17,20 % -47,49 % Liquidität Effektivverschuldung 75,17 % 139,79 % 140,36 % 124,10 % 107,73 % Kurzfristige Liquidität 1,24 0,63 0,53 0,58 0,69 -59.200 -517.837 94.309 139.502 -50.539 -600.000 -500.000 -400.000 -300.000 -200.000 -100.000 0 100.000 200.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 76 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 5 6 6 7 7 Personalaufwandsquote 36,55 % 36,27 % 30,08 % 28,80 % 30,35 % 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 9,0 0,0 1,4 0,9 41,7 II. Sachanlagen 76,4 42,2 195,3 169,4 125,3 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 85,4 42,2 196,7 170,3 167,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 4,1 28,8 79,6 73,2 80,6 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 21,7 37,9 184,7 216,7 250,7 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 636,4 849,9 856,8 851,2 1.082,6 662,2 916,7 1.121,1 1.141,1 1.413,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 121,6 19,0 35,9 25,1 22,0 D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,0 377,3 283,0 143,5 194,1 Bilanzsumme 869,2 1.355,3 1.636,7 1.480,1 1.796,9 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 99,7 40,5 -477,3 -383,0 -243,5 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -59,2 -517,8 94,3 139,5 -50,5 IV. nicht durch EK gedeckter Fehlbetr. 0,0 377,3 283,0 143,5 194,1 140,5 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Rückstellungen 15,9 68,4 43,1 54,0 268,3 C. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung und Leistung 37,4 37,0 215,0 16,4 57,1 II. Sonstige Verbindlichkeiten 460,4 1.244,4 1.358,5 1.399,7 1.465,9 497,8 1.281,4 1.573,5 1.416,1 1.523,0 D. Rechnungsabgrenzungsposten 215,0 5,5 20,1 10,0 5,6 Bilanzsumme 869,2 1.355,3 1.636,7 1.480,1 1.796,9 Beteiligungsbericht 2020 77 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 78 IV. Deutsche Bodensee-Tourismus GmbH (DBT) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 127,4 266,6 414,4 521,3 533,9 2. Sonstige betriebliche Erträge 653,3 647,7 858,1 736,5 910,3 3. Gesamtleistung 780,7 914,4 1.272,5 1.257,7 1.444,2 4. Materialaufwand 0,0 363,5 179,5 31,4 55,9 5. Personalaufwand 285,4 331,6 382,8 362,2 438,4 6. Abschreibungen 27,1 239,6 17,7 58,0 61,4 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 524,8 484,2 573,7 642,2 692,4 8. Gesamtaufwand 837,3 1.418,9 1.153,7 1.093,7 1.248,1 9. Betriebsergebnis -56,5 -504,5 118,8 164,0 196,1 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2,3 12,7 24,0 24,0 24,0 12. Finanzergebnis -2,3 -12,7 -24,0 -24,0 -24,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -58,8 -517,3 94,8 140,0 172,1 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,1 0,0 222,2 16. Sonstige Steuern 0,1 0,4 0,4 0,5 0,5 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -59,2 -517,8 94,4 139,5 -50,5 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Beteiligungsbericht 2020 79 IV. Energieagentur Bodenseekreis GbR Energieagentur Bodenseekreis GbR 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Bodenseekreis GbR Kontakt: Niederlassung der Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel.: 0751/ 289 951-0 Fax: 0751/ 289 951-99 E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 13. Juni 2007 GbR- Vertrag: 13. Juni 2007 Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Der Zweck der Gesellschaft ist ausschließlich die Beteiligung an der Energieagentur Ravensburg gGmbH mit dem Ziel, dass diese eine Energieagentur im Bodenseekreis als Niederlassung gründet. Außenstellen im Bodenseekreis sollen möglich sein. 3. Beteiligungsverhältnisse, Stammkapital Am Stammkapital der Energieagentur Bodenseekreis GbR von 10.180,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 4.610,00 € 45,28 % Stadtwerk am See GmbH & Co. KG 1.960,00 € 19,25 % EnBW Regional AG 1.470,00 € 14,44 % Thüga Energienetze GmbH, München 980,00 € 9,63 % Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG 980,00 € 9,63 % Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis 150,00 € 1,48 % NABU Bezirksverband Donau-Bodensee e.V. 30,00 € 0,29 % 10.180,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Niederlassungsleitung Walter Göppel (kommissarisch) 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürgerinnen und Bürger laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotenziale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kostenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Serviceleistungen. Beteiligungsbericht 2020 80 IV. Energieagentur Bodenseekreis GbR 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Energieagentur Ravensburg gGmbH (Einlage: 10.180 €, Anteil: 16,00 %) 7. Finanzbeziehungen keine 8. Bestellte Sicherheiten Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist die Haftung nicht, wie bei einer GmbH, auf das Stammkapital begrenzt, sondern auch darüber hinaus offen. Das ist der Grund, weshalb sich Kommunen nicht an GbRs beteiligen sollen. Da die GbR jedoch nach außen nicht auftritt, sondern lediglich an der Energieagentur Ravensburg gGmbH beteiligt ist, deren Haftung begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko vergleichbar. 9. Betrauung Die Betrauung erfolgte an die Energieagentur Ravensburg gGmbH, da die GbR nicht nach außen auftritt, sondern sich lediglich an der Energieagentur Ravensburg gGmbH beteiligt. 10. Finanz- und Ertragslage 2016 2017 2018 2019 2020 Gesellschafterbeiträge 94.000 € 94.000 € 94.000 € 94.000 € 94.000 € Umsatzerlöse 75.543 € 181.199 € 196.737 € 50.251 € 279.794 € Bestandsveränderung 74.814 € 19.394 € - 98.440 € 60.052 € 3.840 € Gesamtleistung 244.356 € 294.593 € 192.297 € 204.304 € 377.634 € Fremdleistung 38.544 € 41.780 € 27.060 € 74.833 € 102.436 € Rohertrag 205.812 € 252.813 € 165.237 € 129.470 € 275.198 € Sonstige betriebliche Erlöse 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Betrieblicher Rohertrag 205.812 € 252.813 € 165.237 € 129.470 € 275.198 € Da die Energieagentur Bodenseekreis GbR keinen Jahresabschluss aufstellt, wird an dieser Stelle auf den Abschluss der Energieagentur Ravensburg gGmbH verwiesen. Beteiligungsbericht 2020 81 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Mittelbare Gesellschaft Energieagentur Ravensburg gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Energieagentur Ravensburg gemeinnützige GmbH Kontakt: Zeppelinstr. 16, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 76470- 70 Fax: 0751 / 764707-9 E-Mail: info@energieagentur-ravensburg.de Homepage: www.energieagentur-ravensburg.de Gründungsdatum: 21. Oktober 1999 Eintragung Handelsregister: 25. April 2000 Gesellschaftsvertrag: 21. Oktober 1999, zuletzt geändert am 20. Mai 2011 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung u. Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Beratungen und Erbringung von Serviceleistungen zur Erreichung folgender Ziele: Ein Optimum an Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien im Bereich Bauen und Sanierung zu erreichen und somit den Umweltschutz zu fördern; ein einheitliches, professionelles Niveau der Beratung (auch vor Ort in den Gemeinden) zu gewährleisten; Erstellung von Wärmepässen im Rahmen computergestützter Beratungen. Koordination und Erschließung vorhandener kommunaler und staatlicher Bestrebungen/Initiativen bezüglich rationeller Energieverwendung und Energieberatung. Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Fachleute und Bürger sowie Initiierung von Schulprojekten; Durchführung von Volksbildung. Darstellung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Die Beratung beschränkt sich auf allgemeine Auskünfte und ist unabhängig. Zur Erreichung der Ziele wird die Gesellschaft mit den Städten und Gemeinden, den Wirtschaftsunternehmen, insbesondere den Handwerksbetrieben, den Architekturbüros, dem Solarenergie-Förderverein, der Forstwirtschaft, der IHK, den Wohnungsbauunternehmen, der Verbraucher-Zentrale und ihren Gesellschaftern zusammenarbeiten, ebenso mit lokalen Arbeitskreisen (u. a. Agenda 21) und weiteren engagierten Organisationen. Des Weiteren wird sie mit der Gesellschaft zur Kulturlandschaftsentwicklung Pro Regio Oberschwaben GmbH, insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe, zusammenarbeiten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschafts- zweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Beteiligungsbericht 2020 82 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Das Unternehmen verfolgt ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeinde- ordnung Baden-Württemberg. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 63.630,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Energieagentur Bodenseekreis GbR 10.180,00 € 16,00 % Landkreis Ravensburg 9.200,00 € 14,46 % Energieagentur Biberach GbR 9.200,00 € 14,46 % Energieagentur Sigmaringen GbR 6.950,00 € 10,92 % Stadt Ravensburg (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600,00 € 7,23 % Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG 4.600,00 € 7,23 % Stadt Weingarten (Eigenbetrieb Stadtwerke) 4.600,00 € 7,23 % Kreishandwerkerschaft Ravensburg 4.600,00 € 7,23 % EnBW Regional AG 4.600,00 € 7,23 % Thüga Energienetze GmbH, München 4.600,00 € 7,23 % BUND für Umwelt und Naturschutz Landesverband B-W 500,00 € 0,79 % 63.630,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Walter Göppel Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Michael Bucher Beirat: Vorsitzender Michael Bucher 5. Öffentlicher Zweck Die Energieagentur informiert Bürger und Bürgerinnen laufend über Entwicklungen neuer Technologien im Sektor erneuerbare Energien. Um interessierten Bürgern, Kommunen und Gewerbebetrieben Energiesparpotentiale aufzuzeigen, bietet die Energieagentur eine kostenlose, unabhängige und handwerksübergreifende Energieberatung anhand verschiedener Energieanalysen. Förder- und Zuschussprogramme sind wichtiger Bestandteil der Serviceleistungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die Energieagentur Ravensburg gGmbH: 33.000 € Zuschuss/Kostenbeitrag Energieagentur Bodenseekreis GbR 4.305 € Beratungsleistungen EEA Beteiligungsbericht 2020 83 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauungsakt vom 1. Januar 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Insgesamt liegt die Gesamtleistung bei 1,28 Mio. € und damit ähnlich wie im Vorjahr. Die Fremdleistungen sind deutlich gesunken, was überwiegend auf der Fertigstellung einiger Quartierskonzepte und der reduzierten Dienstleistungen (coronabedingt) im Bereich Schulprojekte und Bildung zurückzuführen ist. Die Aufgabenschwerpunkte lagen 2019 bei flächendeckende, messbare ökologische und ökonomische Energieberatungen (persönliche und telefonische Beratungsgespräche): Durch die Quartierskonzepte wurden die Energieberatungen deutlich ausgebaut. Weiter gab es bei den Energieberatungen in den Außenstellen Verschiebungen auch zu den von der Verbraucherzentrale (VZ) geförderten Energie-Impulsberatungen vor Ort. Somit konnte zielorientiert auf die örtlichen Gegebenheiten und Benutzerstrukturen eingegangen werden. Die stationären Beratungen sind im Vergleich zu 2019 von rd. 650 auf rd. 1.100, also um 70 % gestiegen. Die Vor-Ort-Beratungen haben trotz der Einschränkungen durch Corona im Vorjahresvergleich nochmals um 12 % auf 412 zugelegt. kommunale Energieberatung/European Energy Award (eea) Beratung von 54 Städten und Gemeinden, sowie die Landkreise 7 Zertifizierungen von Kommunen (Vj. 9) keine Goldauszeichnung in 2020 (Vj. 0) Bildung (Seminare und Fortbildungen, eingeschränkt auch Schulprojekte, …) Öffentlichkeitsarbeit (Energieforen, Ausstellungen u. a. auf Messen, regelmäßige Presseveröffentlichungen, …) Energieberatung für Gewerbe (Fördermittelberatung, Seminare, Energiewirtschaftsforum in Tettnang, …) 11. Prognose Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten wird die beratende Begleitung der Landkreise und Kommunen beim European Energy Award, der kommunalen Wärmeplanung, beim Erstellen und der Fortschreibung der Landkreis-Infrastrukturmasterpläne sowie bei den von der KfW- geförderten „Energetischen Stadtsanierungen“ und die daraus folgende Umsetzung von Maßnahmen sein. Laut Wirtschaftsplan ist vorgesehen, das Jahr 2021 mit einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 6 Tsd. € abzuschließen. Coronabedingt ist mit weiterhin reduzierten Umsätzen in Teilbereichen wie Veranstaltungen, Messen und Schulprojekten zu rechnen. Trotzdem wird weiterhin mit einem leicht positiven Jahresergebnis gerechnet, da auf der Ausgabenseite durch frühzeitige Gegenmaßnahmen, wie z. B. Anpassungen bei der Vergabe von Fremd- leistungen, gegengesteuert werden kann. In der Bevölkerung, im Gewerbe und in der Politik ist weiter ein Trend zu Klimaschutzthemen zu erkennen. Beteiligungsbericht 2020 84 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Weiter werden sich der beginnende sowie erkennbare Klimawandel in neuen Förder- programmen und politischen Klimaschutzzielen sowie Gesetzen niederschlagen. Beispiel- gebend ist das Klimaschutzgesetz des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, welches größere Kommunen zum Erstellen von Wärmeplänen verpflichtet. Ein weiterer Förderschwerpunkt ist die Förderung von innovativen Technologien, die Erstellung von klimaneutralen und nachhaltigen Gebäuden sowie die energetische Altbausanierung, die u. a. zur politisch vorgegebenen Klimaneutralität bis 2045 führen soll. 12. Risikobericht Der wesentliche Teil der Finanzierung der Gesellschaft basiert auf den genannten Einnahmen, den Gesellschafterzuschüssen und Erträge aus Projekten, die vertraglich teilweise bis auf vier Jahre gesichert sind. Die langfristige Finanzierung der Fremdleistungen und Personalkosten sowie der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von rund 1,23 Mio. € ist nur durch Einnahmen für Leistungen, wie z. B. im Rahmen des eea-Prozesses, Quartierskonzepten usw. und nicht mehr ausschließlich durch Zuschüsse und Mittel von Gesellschafterseite möglich. Dies bedeutet für die Gesellschaft auch weiterhin, dass die Aufgabenerfüllung von den Finanzierungsmöglichkeiten bestimmt wird, da bereits die Fixkosten nicht mehr in vollem Umfang aus den jährlichen Gesellschafterbeiträgen und Förderbeiträgen der Kreditinstitute bestritten werden können. Bei unveränderter Finanzausstattung seitens der Gesellschafter muss die Beratungskapazität weiterhin verstärkt auf die entgeltlichen Dienstleistungen in allen vier Landkreisen gerichtet werden. Im Rahmen der Personalbeschaffung zeigen sich aufgrund des Fachkräftemangels vermehrt Probleme, qualifizierte Fachkräfte anzuwerben und langfristig zu halten. Ein weiteres Problem ergibt sich insofern, als für die Ausführung einiger Dienstleistungen eine bis zu fünfjährige Berufserfahrung vorausgesetzt wird. Durch die personelle Unterbesetzung lassen sich oft öffentlich geförderte Projekte nur begrenzt abarbeiten. Die zugesagten Gelder können teilweise nicht in voller Höhe abgerufen werden. Das Risiko einer Ausgaben-Einnahmen-Unterdeckung wird allerdings durch die Kapital- rücklagen reduziert. Mögliche Rückforderungen aus öffentlich geförderten Projekten werden als gering eingestuft. Die Corona-Pandemie wird sich auch im Jahr 2021 nur in geringem Umfang auf die Geschäftstätigkeit auswirken. So können bspw. Schulprojekte nur in eingeschränktem Umfang durchgeführt werden. Allerdings können diese Risiken - wie bereits im Jahr 2020 - durch Gegenmaßnahmen und eine Verschiebung der Projekt-Schwerpunkte eingegrenzt werden. Beteiligungsbericht 2020 85 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH 13. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2021 wird der Jahresüber- schuss von 10.774,05 € auf die neue Rechnung vorgetragen. Zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 162.776,66 € ergibt sich ein neuer Gewinnvortrag von 173.550,71 €. 12. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Entwicklung Gewinnrücklage 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € 500.000 € Entwicklung Gewinnvortrag 137.113 € 144.801 € 150.768 € 158.506 € 162.777 € Leistungskennzahlen Ausstellungstage 43 42 43 42 15 Energieberatungsgespr äche (rd.) 2.200 2.200 2.200 2.200 2.800 telefonische Anfragen (rd.) 19.000 19.000 19.000 19.000 19.000 Foren und Veranstaltungen 139 140 120 126 38 7.688 5.967 7.738 4.271 10.774 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 86 IV. EnAg Bodenseekreis - Energieagentur Ravensburg gGmbH Beteiligungsbericht 2020 87 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Flughafen Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Friedrichshafen GmbH Kontakt: Am Flugplatz 64, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 284-0 Fax: 07541 / 284-119 E-Mail: info@bodensee-airport.eu Homepage: www.bodensee-airport.eu Gründungsdatum: 6. Juni 1928 Eintragung Handelsregister: 14. September 1928 Gesellschaftsvertrag: 6. Juni 1928, zuletzt geändert am 24. Juli 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen am Standort Friedrichhafen. Die Gesellschaft ist berechtigt Tochterunternehmen zu gründen, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesem zu übernehmen und diese Unternehmen unter ihrer Leitung zusammenzufassen. Sie ist ferner berechtigt, alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen oder durch Dritte besorgen zu lassen. Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der FFG von 12.504.414,00 € sind folgende Gesellschafter zum 31. Dezember 2020 beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 4.923.649,00 € 39,38 % Landkreis Bodenseekreis 4.923.649,00 € 39,38 % Land Baden-Württemberg 717.399,00 € 5,74 % Technische Werke Friedrichshafen GmbH 514.132,00 € 4,11 % ZF Friedrichshafen AG 540.421,00 € 4,32 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 443.124,00 € 3,54 % Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben* 198.118,00 € 1,58 % DADC Luft- und Raumfahrt Beteiligungs GmbH 121.961,00 € 0,98 % Motoren- und Turbinen-Union Friedrichshafen GmbH 121.961,00 € 0,98 % 12.504.414,00 € 100,00 % Bei der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben ist eine Übertragung ihrer Anteile auf den neu gegründeten Förderverein Flughafen Friedrichshafen e.V. beabsichtigt. Beteiligungsbericht 2020 88 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Claus-Dieter Wehr Alexander Reus (Anfang 2021) Gesellschafterversammlung Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Aufsichtsrat: Vorsitzender Dr. Konstantin Sauer Mitglied des Vorstandes ZF Friedrichshafen AG Stv. Vorsitzender Christoph Keckeisen Erster Landesbeamter Bodenseekreis Mitglieder Angelika Zimmermann Geschäftsführerin ZIM Flugsitz GmbH (ab 09.04.2019) Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen Dr. Arina Freitag Geschäftsführerin Flughafen Stuttgart GmbH Jörg Bischof Geschäftsführer Zeppelin Wohlfahrt Alexander Bürkle Geschäftsführer Stadtwerk am See GmbH & Co. KG Petra Rossbrey Geschäftsführerin GCS Gesellschaft für Cleaning Service mbH & Co. Airport Frankfurt/Main KG 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 29.000 € 30.000 € 29.000 € 30.000 € 27.000 € 5. Öffentlicher Zweck Durch die Anlage und den Betrieb eines öffentlichen Flughafens erfüllt die Gesellschaft einen wesentlichen Beitrag bei der verkehrstechnischen Anbindung der Vier-Länder-Region Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein. Der Flughafen ermöglicht aufgrund der fehlenden Autobahnen oder vergleichbarer Schnellstraßen, sowie dem Mangel an vergleich- baren Hochgeschwindigkeitszügen die Verbindung zu innerdeutschen Standorten für die Unternehmen der Region und macht das Flugzeug zu einem unverzichtbaren Verkehrsmittel. Die Gesellschaft ist somit ein wichtiger Pulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Flughafen Personal- und Servicegesellschaft mbH, Friedrichshafen (Einlage: 18.800 €, Anteil: 75,2 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die FFG GmbH: 2.284.040 € Gesellschafterdarlehen finanzielle Restrukturierung, 3. Tranche 904.120 € Corona-Schadensausgleich, Zuschuss 381.000 € Kostenbeteiligung CMS Rechtsberatung Notifizierung Zahlungen der FFG GmbH an den Bodenseekreis: 112 € Erstattung Gebühren 0 € Zinsen aus gewährten Gesellschafterdarlehen* 0 € Tilgung für gewährte Gesellschafterdarlehen* Beteiligungsbericht 2020 89 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) *detaillierte Gliederung s. u. Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen**: 1.378.300 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2016 Laufzeit: bis 31.12.2024 Zins: 2,0 % p. a. Restschuld zum 31.12.2020: 1.078.300 € Zinsen 2020: 0,00 € Tilgung 2020: 0,00 € 655.865 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2018 (Risk Share*) Laufzeit: bis 31.12.2024 Zins: 3,0 % p. a. Restschuld zum 31.12.2020: 630.865 € Zinsen 2020: 0,00 € Tilgung 2020: 0,00 € 6.852.120 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2018 Auszahlung 2020 (3. von 3 Raten): 2.284.040 € Laufzeit: 01.05.2018 - 31.12.2027 Zins: 3,0 % Restschuld zum 31.12.2020: 6.697.947 € Zinsen 2020: 0,00 € Tilgung 2020: 0,00 € ** Durch Beteiligung an der FFG mit 39,38 % gelten die Darlehensrückzahlungsansprüche des Bodenseekreises kraft Gesetzes als nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Gemäß § 225 Abs. 1 InsO gelten Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger, wenn im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist, als erlassen. Vom Bodenseekreis gewährte Kapitaleinlage**: 85.000 € Kapitaleinlage Umwandlung im Jahr 2015 gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 8. Bestellte Sicherheiten Der Bodenseekreis gewährte der Flughafen Friedrichshafen GmbH Ausfallbürgschaften zusammen mit der Stadt Friedrichshafen (je 50 %). Der Stand der Darlehen zum 31. Dezember 2020 betrug 0,00 € (Vj. 142.222,62 €). Die Bürgschaften betragen entsprechend 0,00 € (Vj. 71.111,31 €). Nachschusspflicht § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages bescheinigt keine Nachschusspflicht. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Der Flughafen startete mit Zuversicht in das Jahr 2020, waren doch vor allem im touristischen Bereich neue Strecken und damit eine weitere Erholung von der Germania Insolvenz geplant und von den Fluggesellschaften angekündigt. Die Skiverkehre entwickelten sich zunächst zufriedenstellend und mit Norwegian und Jet2.com konnten zwei neue Airlines am Flughafen begrüßt werden. Wermutstropfen in den Aussichten waren im Januar die Diskussionen mit Beteiligungsbericht 2020 90 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) SUN-AIR zur Entwicklung der Strecke nach Hamburg, die letztlich zur Einstellung führten, sowie die unsicheren Aussichten vor allem bei Turkish Airlines aufgrund des fortbestehenden Groundings der Boeing B-737 Max. Bereits im Februar ergaben sich im Flugplan erste Anzeichen der Covid-19-Pandemie aufgrund von Ausdünnungen von Frequenzen, primär wegen der Streichungen von asiatischen Langstreckenverbindungen in Frankfurt, die einen Einfluss auf die Zubringerflüge hatten. Mit dem Lockdown Mitte März und einer weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung kam der Flugverkehr in ganz Europa nahezu vollständig zum Erliegen. Im Jahr 2020 gingen bei den Flughäfen die Passagierzahlen weltweit um -64,6 % zurück. Europa übertraf diese Entwicklung noch mit -70,4 %. In Deutschland gingen die Passagier- zahlen im Jahr 2020 sogar um -75 % zurück. Der Rückgang erfolgte über alle Verkehrs- segmente. Bei den innerdeutschen Verbindungen lag der Rückgang bei -75 %, bei den inner- europäischen Flügen bei -74 % und interkontinental bei -77 %. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Airport Council International (ACI), Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)) Der Bodensee-Airport litt ebenso stark unter den Auswirkungen der Pandemie. Die Verkehre sanken 2020 auf insgesamt 119.040 Passagiere, das entspricht einem Rückgang von rund - 76 % gegenüber 2019. Die Luftfrachtverkehre waren demgegenüber deutlich weniger stark betroffen. Weltweit wurde um 12 % weniger Fracht befördert als im Jahr 2019, in Deutschland ging die Frachtmenge nur um 4 % zurück (Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)). Dies unterstreicht die Bedeutung des Luftverkehrs zur Aufrechterhaltung von Lieferketten. Teilweise hing die rasche Versorgung von Ländern mit medizinischen Gütern, z. B. Schutzmasken und - anzügen oder Beatmungsgeräten, von der Luftfracht ab. Etliche Fluggesellschaften nutzten Passagierflugzeuge für den Transport entsprechender Güter (z. B. Condor). Relevant für den Frachtverkehr waren auch die nahezu komplett fehlenden Möglichkeiten zur Beiladung von Fracht in den normalerweise stattfindenden Passagierflügen. Am Flughafen Friedrichshafen fanden bis Anfang Juni nur noch vereinzelte medizinische Flüge und einzelne Frachtflüge statt. In dieser Zeit wurde mit allen Fluggesellschaftern und Reisever- anstaltern der Kontakt gehalten, um für die Wiederaufnahme der Flüge gerüstet zu sein. Seitens der Fluggesellschaften wurden die meisten Flüge auch in den Buchungssystemen gehalten und mit rund einem Monat Vorlauf dann gestrichen. Um die Kosten zu minimieren und dennoch den Flughafen betriebsbereit zu halten, wurde bei der Genehmigungsbehörde die Befreiung von der Betriebspflicht beantragt. Flüge wurden mit Voranmeldung (PPR-Reglung, Prior Permission Required) angenommen und dafür entsprechend der Flugbetrieb, d. h. Flugsicherung, Feuerwehrbereitschaft und Abfertigung aktiviert. Die Befreiung wurde mehrfach verlängert und das gesamte Jahr der Flugbetrieb mit derartigen Voranmeldungen organisiert. Für die Region war so jederzeit sichergestellt, dass medizinische Flüge und Fracht- sowie Versorgungsflüge im Rahmen der Corona-Krise durchgeführt werden konnten. Durch diese Maßnahme konnte das Personal auf ein Minimum zurückgefahren werden. Im Rahmen dieses Konzeptes wurde für das gesamte Personal Kurzarbeit angemeldet, wodurch Personalkosten gespart werden konnten und die Liquidität geschont wurde. Aufgrund des flexiblen Betriebskonzeptes des Flughafens während der Pandemie konnten Flüge der Allgemeinen Luftfahrt und der Zeppeline nahezu uneingeschränkt durchgeführt werden, sobald dies nach Lockerung der Auflagen wieder möglich war. Der Rückgang der Allgemeinen Luftfahrt und der Zeppeline war im Gesamtjahr deutlich weniger gravierend als im Bereich der Linien- und Charterverkehre. Beteiligungsbericht 2020 91 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Mit den ersten Lockerungen Anfang Juni wurden sukzessive einzelne Strecken wieder aufgenommen. Als erstes wurde am 5. Juni von Wizz Air die Verbindung nach Tuzla wieder begonnen. Angekündigt wurden Skopje und als neue Verbindung Belgrad, das aufgrund der schwierigen Pandemielage allerdings nie ins Streckennetz aufgenommen wurde. Lufthansa nahm die Strecke nach Frankfurt Anfang Juli mit einem täglichen Flug wieder auf. Aufgrund der niedrigen Buchungslage wurden die Flüge wieder aus dem Programm genommen. Ein weiterer Neustart erfolgte im September. Die Flüge mussten aber nach einigen Wochen aus demselben Grund wieder ausgesetzt werden. Mitte Oktober zeichneten sich wieder steigende Pandemie Fallzahlen ab und sukzessive wurden erneut Flüge aus den Programmen genommen. Schlussendlich verblieb nur die Strecke nach Skopje mit Wizz Air, die im gesamten Winter durchgängig mindestens einmal die Woche bedient wurde. Trotz der Krise wurden einige Infrastrukturprojekte weiter vorangetrieben. So wurde im Jahr 2020 die gesamte Befeuerung der Start-/Landebahn und der Rollwege aufgrund eines Korrosionsschadens ausgetauscht. Hierbei handelte es sich um einen Versicherungsfall, der sich 2018 aus der fehlerhaften Lieferung des Flächenenteisungsmittels ergeben hatte. Außerdem wurde die erste Phase der Verlegung der Rollhalte sowie der Installation von sogenannten Runway Guard Lights umgesetzt, beides Anforderungen der EASA. Der Abschluss dieser Maßnahmen ist für 2021 geplant. Vorbereitet wurden außerdem die Projekte „Flächenegalisierung“, ebenfalls eine Auflage der EASA, sowie „Ringleitung“, die ebenfalls 2021 in die Umsetzung gehen sollen. Wegen der Pandemie wurden im Jahr 2020 keine EASA-Audits der Genehmigungsbehörde vorgenommen. Aufgrund der finanziellen Situation ließ der Flughafen im Sommer 2020 von Roland Berger eine strategische Überprüfung vornehmen und den Finanzbedarf für die kommenden Jahre ermitteln. Die Ergebnisse wurden im Herbst den Gremien der öffentlichen Gesellschafter vorgestellt und für die weitere Finanzierung erste Beschlüsse herbeigeführt. Aus beihilfe- rechtlichen Gründen muss der Flughafen einen finanziellen Eigenbeitrag erbringen und wird daher für diese Finanzierung um Veräußerungen von Grundstücken nicht herumkommen. Eine grobe Bewertung der für eine Veräußerung in Frage kommenden Grundstücke wurde durch Roland Berger vorgenommen. Um diese Bewertung zu verifizieren und der Sparkasse Bodensee nachzuweisen, dass die verbleibenden Grundstücke genügend werthaltig zur Absicherung der bestehenden Darlehen sind, wurde ein Grundstücksgutachten in Auftrag gegeben. Bereits ab Sommer 2020 wurde der Flughafen insolvenzrechtlich begleitet, da unklar war, ob die Corona-bedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Ende 2020 weiter verlängert oder auslaufen würde. Vorsorglich wurde im Herbst ein Sanierungsberater beigezogen, um für den Fall einer Insolvenzantragspflicht vorbereitet zu sein. Nach Fertigstellung des Grundstücksgutachtens Anfang Februar 2021 musste festgestellt werden, dass der Flughafen rechnerisch überschuldet ist und das Aktivvermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Da die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur noch für Unternehmen, die Anspruch auf Auszahlung von November und Dezember-Hilfen haben, galt, und der Flughafen diese nicht in Anspruch nehmen konnte, musste der Flughafen am 3. Februar 2021 ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) anmelden. Beteiligungsbericht 2020 92 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 11. Prognose Am 3. Februar 2021 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigen- verwaltung mit Anordnung des Schutzschirmverfahrens aufgrund rechnerischer Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht Ravensburg gestellt, der vom Gericht am 4. Februar 2021 genehmigt wurde. Die bis Ende 2020 geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lief für den Flughafen Friedrichshafen aus, da er keinen Zugang zu finanziellen Überbrückungshilfen hatte, die eine weitere Aussetzung ermöglicht hätten. Außerdem verschlechterte sich pandemiebedingt die Liquiditätslage bei noch offener Finanzierung durch die Gesellschafter. Die Geschäftsleitung behält beim Schutzschirmverfahren die volle Geschäftsführungs- und Verfügungsbefugnis, gleichzeitig wird der Geschäftsführung ein vom Gericht bestellter Sachwalter zur Seite gestellt, der die Interessen der Gläubiger vertritt. Ziel des Verfahrens ist die Fortführung des Unternehmens. Hierfür muss der auszuarbeitende Insolvenzplan von der Gläubigerversammlung angenommen werden. Dieser soll zusammen mit dem Umstrukturierungsplan, der beihilfenrechtlich erforderlich ist, zum Erhalt der Gesellschaft und zur nachhaltigen Sanierung des Flughafens führen. Die Zukunft der Flughafen Friedrichshafen GmbH hängt zunächst davon ab, dass die im Februar 2021 eingetretene und zum 1. Juni 2021 eröffnete Insolvenz in Eigenverwaltung mittels des vorgesehenen Insolvenzplans und des Umstrukturierungsplans überwunden werden kann. Im Falle der Annahme des Insolvenzplans und der Genehmigung des Umstrukturierungsplans durch die EU-Kommission wäre die Fortführung der Flughafen Friedrichshafen GmbH wieder sichergestellt. Die Bilanzierung könnte dann wieder zu Going Concern-Werten erfolgen. Der Insolvenzplan wurde in der Gläubigerversammlung am 28. Juli 2021 einstimmig angenommen. Die Zukunft der gesamten Luftfahrt ist völlig davon abhängig, wie der weitere Verlauf der Infektionsraten, die Entwicklung von Virusmutationen und die Verfügbarkeit von Impfstoffen sowie die erfolgreiche Umsetzung von Impfkampagnen in den einzelnen Ländern ist. In der Branche wird sich in der nahen Zukunft noch abzeichnen, welche Fluggesellschaften genügend Kapitalkraft hatten oder finanzielle Hilfen der Länder in Anspruch nehmen konnten und welche Gesellschaften in Folge der Krise aus dem Markt ausscheiden müssen. Bereits heute zeichnet sich aber auch ab, dass die Marktveränderungen durchaus zu neuen Markteinsteigern führen können. Flugzeuge und Fachpersonal sind im Markt nach der Krise günstig zu erhalten bzw. verfügbar. Aufgrund der massiven Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Pandemie werden von den Luftverkehrsverbänden Prognosen mit verschiedenen Erholungsszenarien publiziert. Die IATA erwartet in einem mittleren Basisszenario, dass sich die Verkehre in 2021 auf ein Niveau von 51 % des Jahres 2019 einstellen. Sollten Reiserestriktionen längere Zeit Bestand haben, könnte auch nur ein Niveau von 38 % des Jahres 2019 erreicht werden (Quelle: International Air Transport Association (IATA)). Die Herausforderungen bei den Flughäfen sind nahezu unabhängig von deren Größe. Alle Flughäfen sind seit Anfang März 2020 mit erheblichen Verkehrsrückgängen bis zur nahezu kompletten Einstellung des Flugbetriebes konfrontiert. Geringe Verkehre haben nur noch die Flughäfen, die Frachtflüge im Portfolio haben. Kleinere Regionalflughäfen sind aufgrund der Kapitalausstattung in der jetzigen Situation häufig deutlich gefährdeter als größere Flughäfen und in hohem Maße auf finanzielle Stützungsmaßnahmen angewiesen. Wesentlichen Einfluss auf die weitere Finanzierung des Flughafens hat die mögliche Entlastung der Regionalflughäfen von den Flugsicherungskosten. Dadurch würde die bislang existierende Benachteiligung von Regionalflughäfen, die für die Kosten ihrer Flugsicherung selbst aufkommen müssen, beseitigt werden. Die parlamentarische Zustimmung des Bundestages für die notwendige Änderung des Luftverkehrsgesetzes ist am 20. Mai 2021 erfolgt, mit der Beteiligungsbericht 2020 93 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Gesetzesverkündung ist im Juli zu rechnen. Das geänderte Gesetz soll zum 1. September 2021 in Kraft treten. Die weitere Finanzierung des Flughafens wird (teilweise) über die Gesellschafter erfolgen müssen. Die Grundvoraussetzungen dafür wurden im Herbst 2020 geschaffen. Der Flughafen erhielt über die öffentlichen Gesellschafter den Ausgleich der im Lock-Down angefallenen wirtschaftlichen Schäden. Darüber hinaus wurden Beschlüsse für eine vorübergehende Umstrukturierungshilfe gefasst, die über Darlehen zur Auszahlung kommen soll. Die dafür notwendigen Darlehensverträge wurden Ende 2020 unterzeichnet. Die Gelder sollen, abhängig von der Entwicklung der Liquidität, im Laufe des Jahres 2021 und teilweise in 2022 zur Auszahlung kommen. Damit ist der Fortbestand mindestens bis Ende 2021 gesichert. Die mittelfristige Finanzierung, die primär durch den Investitionsbedarf getrieben ist, muss in einem Umstrukturierungsplan dargestellt werden, der nach derzeitigem Kenntnisstand der EU- Kommission vorgelegt und durch diese genehmigt werden muss. Im Rahmen dieses Umstrukturierungsplanes muss der Flughafen einen Eigenbeitrag leisten, der in etwa gleich hoch ausfallen muss, wie die Höhe der Beiträge der öffentlichen Gesellschafter. Um diesen Eigenbeitrag zu leisten, ist seitens des Flughafens geplant, sämtliche Grundstücke zu veräußern und zurück zu mieten. Der Flughafen verliert auch in der Krise die wichtigen Umweltthemen nicht aus den Augen. Der Flughafen wurde auch 2020 erneut EMAS zertifiziert. Der Austausch der gesamten Unterflur- befeuerung auf LED wird zu wesentlichen Energieeinsparungen führen. Auch beim Ersatz des Fuhrparks wird wo möglich auf ökologische Antriebe geachtet. Neben den elektrisch angetriebenen Gepäckschleppern wurde für den Sicherheitsbereich ein Elektrofahrzeug beschafft. 12. Risikobericht Mit dem Eintritt der materiellen Insolvenz im Februar und der Eröffnung des Insolvenz- verfahrens in Eigenverwaltung zum 1. Juni 2021 haben sich bestandsgefährdende Risiken realisiert. Es ist vorgesehen, die Insolvenz mittels eines Insolvenzplans und eines von der EU- Kommission zu genehmigenden Umstrukturierungsplans zu überwinden. Beide Pläne und Verfahren werden von der Geschäftsleitung mit Nachdruck betrieben und die Geschäftsleitung ist zuversichtlich, die Insolvenz bis zum Jahresende überwinden zu können. Für die Gläubiger ist damit zu rechnen, dass ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzplans nur quotal befriedigt werden. Für den Fall, der Umstrukturierungsplan nicht genehmigt werden sollte, käme es zu einer Abwicklung der Gesellschaft. Dies würde voraussichtlich einen Zeitraum von mehreren Jahren umfassen. Derivate Finanzinstrumente Die von der Flughafen Friedrichshafen GmbH eingesetzten Zinssatz-Swaps wurden im Wertaufhellungszeitraum infolge der Insolvenzanmeldung durch die Bank gekündigt und es wurden Entschädigungsforderungen gegenüber der Flughafen Friedrichshafen GmbH erhoben. Diese wurden vollumfänglich in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 als Rückstellung berücksichtigt. Abgesehen von den Zinssatz-Swaps setzt die Flughafen Friedrichshafen GmbH keine weiteren derivativen Finanzinstrumente ein. 13. Jahresabschluss Am 3. Februar 2021 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigen- verwaltung mit Anordnung des Schutzschirmverfahrens aufgrund rechnerischer Überschuldung beim zuständigen Amtsgericht Ravensburg gestellt, der vom Gericht am 4. Februar 2021 genehmigt wurde. Beteiligungsbericht 2020 94 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Für den vorliegenden Jahresabschluss 2020 führt dies in der handelsrechtlichen Bewertung zum Wegfall der Fortführungsannahme (Going Concern). Die Bilanzierung erfolgt daher für diesen Jahresabschluss gemäß den Regelungen in der IDW Stellungnahme zur Rechnungs- legung: „Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handels- rechtlichen Jahresabschluss.“ Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und erhielten am 14. Juli 2021 – unter o. g. Prämissen - einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde vom Aufsichtsrat am 23. Juli 2021 zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Insolvenzverfahrens hat der Aufsichtsrat derzeit nicht die Kompetenz, über den Jahresabschluss zu beschließen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss- prüfung 26.000 € 27.000 € 30.000 € 30.000 € 50.000 € 14. Entwicklung Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in €* -1.550.626 -1.715.310 -1.917.784 -2.767.903 -10.223.205 -12.000.000 -10.000.000 -8.000.000 -6.000.000 -4.000.000 -2.000.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 95 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 15. Kennzahlen* Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020* Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 92,77 % 94,99 % 87,03 % 87,34 % 65,91 % Finanzlage Eigenkapitalquote 27,45 % 24,30 % 17,31 % 9,52 % 0,00 % Fremdkapitalquote 72,55 % 75,70 % 82,69 % 90,48 % 100,00 % Anlagendeckung I 29,59 % 25,58 % 19,89 % 10,90 % 0,00 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -16,27 % -21,95 % -32,52 % -88,43 % - % Gesamtkapitalrentabilität -2,25 % -3,03 % -3,31 % -6,10 % -26,78 % Kostendeckung 92,63 % 89,76 % 87,93 % 79,53 % 23,59 % Zinslastquote -49,58 % -43,16 % -41,27 % -27,55 % -7,68 % Liquidität Effektivverschuldung 994,26 % 1.532,84 % 615,50 % 684,34 % 678,87 % Kurzfristige Liquidität 0,41 0,17 0,29 0,20 0,22 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 93 94 90 87 95** Personalaufwandsquote 42,52 % 44,70 % 38,97 % 40,13 % 63,07 % Leistungskennzahlen Start- u. Landebewegungen 33.852 34.507 35.050 32.461 18.814 Fluggäste 523.888 517.209 540.782 489.921 119.040 *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichts- punkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. **Gegen Ende des Jahres wurden 10 Mitarbeiter von der FPS für den Winterdienst übernommen. Beteiligungsbericht 2020 96 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020* Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 145,6 107,3 63,3 49,5 0,0 II. Sachanlagen 32.047,0 30.432,1 29.572,3 28.644,9 23.208,2 III. Finanzanlagen 18,8 18,8 18,8 18,8 18,8 32.211,4 30.558,2 29.654,4 28.713,2 23.227,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 134,9 97,1 121,1 136,5 29,5 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 679,0 705,6 1.344,9 1.029,8 530,9 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.593,1 697,3 2.883,6 2.947,7 4.330,7 2.407,0 1.500,0 4.349,5 4.114,1 4.891,1 C. Rechnungsabgrenzungsposten 104,6 110,5 70,8 47,3 31,8 E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 0,0 7.093,1 Bilanzsumme 34.723,0 32.168,7 34.074,7 32.874,6 35.243,1 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020* Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 12.504,4 12.504,4 12.504,4 12.504,4 12.504,4 II. Kapitalrücklage 170,0 170,0 170,0 170,0 170,0 III. Gewinnrücklage 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -1.592,7 -3.143,3 -4.858,6 -6.776,4 -9.544,3 V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.550,6 -1.715,3 -1.917,8 -2.767,9 -10.223,2 VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 0,0 7.093,1 9.531,1 7.815,8 5.898,0 3.130,1 0,0 B. Rückstellungen 1.109,5 1.275,4 1.283,6 1.469,8 1.950,0 C. Verbindlichkeiten I. Einlagen stiller Gesellschafter 5.000,0 5.000,0 5.000,0 5.000,0 5.000,0 II. Verb. ggü. Kreditinstituten 15.053,1 13.959,1 11.845,8 8.191,3 8.155,6 III. Verb. aus Lieferung u. Leistung 246,0 437,4 617,6 420,5 250,2 IV. Verb. ggü. verb. Unternehmen 0,0 0,0 9,2 4,7 0,0 V. Verb. ggü. Gesellschaftern 3.445,4 3.448,8 9.140,7 14.409,9 19.685,6 VI. Sonstige Verbindlichkeiten 187,3 147,1 158,4 127,9 113,0 23.931,9 22.992,3 26.771,6 28.154,3 33.204,5 D. Rechnungsabgrenzungsposten 150,6 85,1 121,5 120,3 88,6 Bilanzsumme 34.723,0 32.168,7 34.074,7 32.874,6 35.243,1 Beteiligungsbericht 2020 97 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichts- punkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020* Kapital 2020* Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Unterschied aus d. Vermögensrg. Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 98 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020* Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 11.647,7 11.335,8 11.204,5 9.511,1 4.424,5 1.a Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 210,0 384,2 477,7 593,2 4.957,7 3. Gesamtleistung 11.857,7 11.720,0 11.682,2 10.104,3 9.382,2 4. Materialaufwand 2.763,5 3.136,3 3.668,5 4.057,2 3.397,9 5. Personalaufwand 4.952,9 5.067,5 4.366,8 3.817,2 2.790,7 6. Abschreibungen 2.261,7 2.324,9 2.362,6 2.057,6 2.018,4 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.596,7 2.100,7 2.345,2 2.026,7 10.549,4 8. Gesamtaufwand 12.574,8 12.629,5 12.743,1 11.958,7 18.756,3 9. Betriebsergebnis -717,1 -909,5 -1.060,9 -1.854,3 -9.374,1 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,7 0,0 0,0 0,0 0,0 10.a Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,0 180,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 768,8 740,3 791,4 762,5 784,7 12. Finanzergebnis -769,5 -740,3 -791,4 -762,5 -784,7 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.485,2 -1.649,8 -1.852,3 -2.616,9 -10.158,8 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 65,4 65,5 65,4 151,0 64,4 17. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -1.550,6 -1.715,3 -1.917,8 -2.767,9 -10.223,2 *Der Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden mit den Anträgen auf Eigenverwaltung zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren impliziert eine Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt daher unter Veräußerungsgesichtspunkten (Liquidationswerte). Für das Jahr 2020 sind die durch die Bilanzierung zu Liquidationswerten geprägten Kennzahlen nicht mit den Vorjahren vergleichbar. 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 99 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 18. Überleitung EBITDA Das bereinigte EBITDA (Earnings before interest, tax, depreciation and amortisation) gibt den operativen Erfolg eines Unternehmens vor Abzug von planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen, vor Berücksichtigung von Zinsaufwendungen und vor Abzug von Ertrags- steuern an. Ferner sind die Posten des perioden- und betriebsfremden Ergebnisses unter das EBITDA umgegliedert (bereinigtes EBITDA). Die FFG GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2020 ein bereinigtes und testiertes EBITDA von -3,012 Mio. €. Das bereinigte EBITDA hat sich um 2,936 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Die bereinigte EBITDA-Marge (in % der Betriebsleistung) reduzierte sich entsprechend von -0,8 % auf -66,5 %. Das bereinigte EBIT (Earnings before interest and tax) gibt den operativen Erfolg eines Unternehmens vor Abzug von Zinsaufwendungen und vor Abzug von Ertragsteuern an. Ferner sind die Posten des perioden- und betriebsfremden Ergebnisses unter das EBIT umgegliedert (bereinigtes EBIT). Das bereinigte EBIT der FFG GmbH hat sich von rd. -2,134 Mio. € im Vorjahr auf rd. -5,031 Mio. € im Berichtsjahr verschlechtert. Die bereinigte EBIT-Marge (in % der Betriebsleistung) beträgt -111,1 % gegenüber -22,3 % im Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag der FFG GmbH im Geschäftsjahr 2020 beträgt rd. -10,223 Mio. € (Vj. rd. - 2,768 Mio. €). Der um Effekte aus der Bewertung zu Liquidationswerten und Sondereffekte bereinigte und testierte Jahresfehlbetrag beträgt -5,815 Mio. € (Vj. -2,768 Mio. €). Beteiligungsbericht 2020 100 IV. Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) Beteiligungsbericht 2020 101 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Mittelbare Gesellschaft Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH Kontakt: Flughafen 29, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541/284-210 Fax: 07541/284-209 E-Mail: fps@bodensee-airport.eu Gründungsdatum: 16. Januar 2007 Eintragung Handelsregister: 23. Mai 2007 Gesellschaftsvertrag: 16. Januar 2007 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 1, Erster Landesbeamter Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines regionalen Verkehrsflughafens und anderer Luftverkehrseinrichtungen stehen. Hierzu zählen insbesondere Loading, Winterdienst, Reinigungsarbeiten, Grünflächenpflege sowie Warenlogistik. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Flughafen Friedrichshafen GmbH 18.800,00 € 75,20 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 6.200,00 € 24,80 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Susanne Schaugg Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Claus-Dieter Wehr Stv. Vorsitzender Felix Holzwarth Organträger: Flughafen Friedrichshafen GmbH Beteiligungsbericht 2020 102 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG). Es liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Die Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) bietet Dienstleistungen am Standort Friedrichshafen an. Hierzu zählen insbesondere Loading, Winterdienst, Quality- Management, Reinigungsarbeiten, Grünflächenpflege sowie Warenlogistik. Dieser operative Geschäftsbetrieb wurde zum 31. Dezember 2020 vorläufig eingestellt, in dem das Vermögen an die Flughafen Friedrichshafen GmbH veräußert und die Mitarbeiter der Bereiche Winterdienst/ Grünflächenmanagement und Loading per Betriebsübergang auf die Flughafen Friedrichshafen GmbH übergegangen sind. Die FPS ist eine Organgesellschaft der Flughafen Friedrichshafen GmbH. Aufgrund der Tatsache, dass die FPS Auftragnehmerin der Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) ist, besteht eine gewisse Abhängigkeit. Das Umfeld des Flughafens ist auch 2020 vom scharfen Wettbewerb der Flughäfen gekennzeichnet gewesen. Zudem kam es 2020 durch die COVID-19 Pandemie und den daraus erlassenen Einschränkungen der Regierung zu großen wirtschaft- lichen Einschnitten. Somit spürt die FPS noch deutlicher wie in den Vorjahren den enormen Druck der Luftfahrtbranche. Zudem konnte nach dem Wegfall eines erheblichen Umsatzanteiles im Bereich Logistik durch die Insolvenz der Germania 2019 keine Kompensation stattfinden. Im Berichtsjahr hat die Flughafen Friedrichshafen GmbH die geplante Passagierzahl aufgrund der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen Schließung des Flughafens um rund 75,7 % unterschritten und ein Passagiervolumen von 119.040 Passagieren erreicht. Das angebotene Spektrum an Serviceleistungen wurde in den Anfangsmonaten 2020 unverändert von der Flughafen Friedrichshafen GmbH sowie ansässigen Firmen in Anspruch genommen. Ab März kam es bedingt durch die COVID-19 Pandemie zu einem starken Einbruch und teilweise nahezu vollständigem Erliegen des Flugverkehrs, so dass auch die von der FPS angebotenen Leistungen nicht angefordert wurden und die Mitarbeiter nahezu in 100 % Kurzarbeit waren. Beteiligungsbericht 2020 103 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Neben der Möglichkeit einer effizienteren Dienstplanung im Bereich Flugzeugbrandbekämpfung und der Nutzung von Synergieeffekten im Rahmen des gesamten Personaleinsatzes, Prozessoptimierung und Schnittstellenreduktion zwischen der FPS und der Flughafen Friedrichshafen GmbH, führten die andauernden Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie zu dem Entschluss, die operative Geschäftstätigkeit vorläufig einzustellen und die noch bzw. künftig erforderlichen Leistungen durch die Flughafen Friedrichshafen GmbH selbst zu erbringen. Im Geschäftsjahr 2020 konnte folglich nur ein Umsatz in Höhe von 340 Tsd. € erzielt werden. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. März 2021 wird der Jahresüberschuss von 1.724,97 € einstimmig auf neue Rechnung vorgetragen. -12.093 -16.847 -4.533 -19.676 1.725 -25.000 -20.000 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 104 IV. FFG - Flughafen Personal und Service Gesellschaft mbH (FPS) Beteiligungsbericht 2020 105 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gemeinnützige GmbH Kontakt: Paulinenstr. 12, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 4094-130 Fax: 07541 / 4094-5130 E-Mail: u.ott@gpZ-fn.de Internet: www.gpZ-fn.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 8. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001, zuletzt geändert am 10. August 2006 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Frau Haidlauf 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der GPZ Friedrichshafen gGmbH ist die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke Menschen sowie einer Tagesstätte und Zuverdienstarbeitsplätzen in Friedrichshafen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmens- zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtungen. 3. Beteiligungsverhältnisse: Am Stammkapital in Höhe von 50.000,00 € des GPZ Friedrichshafen gGmbH sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Bruderhaus Diakonie 15.000,00 € 30,00 % Pauline 13 e.V. 15.000,00 € 30,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 10.000,00 € 20,00 % Landkreis Bodenseekreis 5.000,00 € 10,00 % Stadt Friedrichshafen 5.000,00 € 10,00 % 50.000,00 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2020 106 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ulrich Ott (seit Gründung) Gesellschafterversammlung: Vorsitzende Frau Daniela Bochtler Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschafter bekräftigen mit dem Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen Ihre Bereitschaft, eine gemeinsame Hilfeplanung im Bodenseekreis zu betreiben. Hierzu wurde im Jahr 2004 in verbindlicher Form die Trägergemeinschaft „Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) Bodenseekreis“ gegründet. Die GPZ Friedrichshafen gGmbH beteiligt sich hierzu schwerpunktmäßig mit der Träger- schaft und dem Betrieb einer anerkannten Werkstatt sowie einer Tagesstätte und Zuver- dienstarbeitsplätzen. Im Rahmen eines Leistungsverbundes sollen psychisch kranke und behinderte Menschen Angebote im Bereich der beruflichen, medizinischen und sozialen Rehabilitation unter einem gemeinsamen Dach im Gemeindepsychiatrischen Zentrum in Friedrichshafen finden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften für eine große Handelsgesellschaft geprüft unter der Beachtung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Die Gesellschaft ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Bodenseekreis und im Netzwerk Bildung und Arbeit. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die GpZ Friedrichshafen gGmbH: 1.748.120 € Eingliederungshilfe SGB XII (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Zuverdienst, Tagesstätte, ambulante Tagesstruktur) 400.234 € Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter, BISS und OHA-Projekt) 13.145 € Erstattung von Rechnungen (Kuvertieren Gebührenbescheide, Tagungen, Miete Konferenzraum, etc.) Zahlung der GpZ Friedrichshafen gGmbH an den Bodenseekreis: 3.404 € Abfall- und Deponiegebühren 618 € Erstattung gewährter Hilfen 6.540 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Beteiligungsbericht 2020 107 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 50.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins ab 2018 bei 1,0 % 80.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027, zins- und tilgungsfrei Zins ab 2018 bei 1,3 % 500.000 € Gesellschafterdarlehen für den Neubau 2014/2014, Tilgungsfreiheit bis zum 31. Dezember 2017, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins ab 2018 bei 1,0 % 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Die Gesamtauslastung der GPZ gGmbH im Jahr 2020 war abgesehen von den Corona- Schließzeiten sowie der reduzierten Belegung wegen Infektionsschutzmaßnahmen gut. Die Belegungen in der Werkstatt, in der Tagesstruktur sowie in den Maßnahmen waren höher als im Wirtschaftsplan erwartet. Bei den Einnahmen durch Produktion und Dienstleistungen kam es durch die Schließzeiten zu erheblichen Mindereinnahmen. Der Gesamtumsatz der GPZ Friedrichshafen GmbH hat gegenüber 2019 um 3,7 % abgenommen und beläuft sich im Jahr 2020 auf 3,22 Mio. € (Vj. 3,61 Mio. €). Die größte Position bei den Umsatzerlösen bilden die Einnahmen durch Werkstattsätze mit insgesamt 1,84 Mio. €. An zweiter Stelle kommen die Erlöse aus dem Produktions- und Dienstleistungs- bereich mit 658 Tsd. € (Vj. 903 Tsd. €). Hier kam es wegen der coronabedingten Schließung der WfbM, zu erheblichen Einnahmeeinbußen Insgesamt hatte das GPZ am Jahresende 2020 im Produktions- und Dienstleistungsbereich, indem 90 Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten, Mindereinnahmen im Vergleich zu 2019 in Höhe von 255 Tsd. €. Die Bereiche Tagesstruktur und Maßnahmen erzielten Einnahmen in Höhe von 540 Tsd. € (Vj. 523 Tsd. €) und lagen damit über dem Ergebnis von 2019. Bei den Maßnahmen konnte erfreulicherweise die in eigener Verantwortung neu zertifizierte Maßnahme „BISS“ eine überdurchschnittliche Belegung erreichen. Auch der Einstieg in die ambulante Tagesstruktur in Kooperation mit dem ZfP und der BruderhausDiakonie bestätigte sich als ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Erweiterung des GPZ in Richtung tagesstrukturierender Angebote. Der Vermietungsbereich des GPZ erzielte im Jahr 2020 Einnahmen i. H. von insgesamt 298 Tsd. € (Vj. 303 Tsd. €). Bis auf die Auflösung des Mietvertrages eines kleinen Büros aufgrund von Eigenbedarf waren die Einnahmen ähnlich wie im Vorjahr. Alle vermietbaren Flächen waren vergeben. Beteiligungsbericht 2020 108 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Die Personalaufwendungen beliefen sich auf 2,64 Mio. € dies entspricht einer Steigerung von 2,1 %. Das Betriebsergebnis des Geschäftsjahres 2020 beläuft sich auf 91 Tsd. € (Vj. 198 Tsd. €). 11. Prognose Für das Jahr 2021 erwartet das GPZ einen entspannteren und wirtschaftlich besseren Verlauf als im Jahr 2020. Das gilt auch für die weitere Einschätzung der Corona Pandemie. Anfang Juni 2021 wurden fast alle hauptamtlichen Mitarbeiter und ein Großteil der Klienten im GPZ zum zweiten Mal geimpft. Die Belegung der WfbM ist steigend. Um längere Wartelisten durch Corona-Maßnahmen und das beschränkte Raumangebot zu vermeiden, hat das GPZ das Nachbargebäude Paulinenstraße 8 (ehemals „El Bocado“) gemeinsam mit der Pauline 13 angemietet und renoviert. Mittlerweile hat das GPZ den Eingangsbereich des Berufsbildungsbereiches sowie weitere Nutzungen ins Nachbargebäude ausgelagert. Somit wurde das Haupthaus räumlich entlastet und kann weitere Aufnahmen tätigen. Hinsichtlich der Anfragen nach freien Plätzen sowohl im Arbeitsbereich, im Berufsbildungs- bereich und bei den Maßnahmen geht das GPZ von einer guten Belegung im Jahr 2021 aus. Was die Auftragslage in der Werkstatt betrifft, ist auch hier das GPZ gut ins neue Jahr gestartet. Dies gilt insbesondere für die Auftraggeber aus der Industrie. Hier erwartet das GPZ für 2021 eine stabile Auftragslage. Der Bereich Gastro & Tagung wird auch im Jahr 2021 maximal für sechs Monate eine volle Auslastung erreichen, wahrscheinlich können das Café, der Speisesaal sowie die Tagungsräume erst ab Juli wieder für die Öffentlichkeit zugänglichgemacht werden. Hier erwartet man kein besseres Ergebnis als im Vorjahr. Zusammengefasst erwartet das GPZ im Jahr 2021 insgesamt einen guten Jahresverlauf. 12. Risikobericht Das GPZ-Friedrichshafen hat es in dem wohl schwierigsten Jahr seines Bestehens trotz der Corona-Pandemie geschafft, neben dem Aufbau eines gut funktionierenden Infektions- schutzsystems auch das Geschäftsjahr mit einem positiven Betriebsergebnis abzuschließen. Beides zeigt, dass zum einen im GPZ ein guter Zusammenhalt und ein hoher Identitäts- gedanke bei allen Beteiligten vorhanden ist. Das Angebot der beiden Maßnahmen „OHA“ und „BISS“, der Aufbau der tages- strukturierenden Maßnahmen sowie der ständige Ausbau von neuen Kooperationen haben sich als richtige Entscheidungen erwiesen. Während die WfbM in der Pandemie durch den deutlichen Rückgang der Produktionseinnahmen aufgrund ihrer Finanzstruktur große Probleme bekommen hat, konnten die neuen Bereiche ihre Kapazitäten sogar noch steigern. Mit der neuen Tagesstättenfinanzierung, die die beiden GPZs in Friedrichshafen und Überlingen Angang 2021 mit dem Landkreis außerhalb des BTHGs abschließen konnte, ist ein weiterer wichtiger Versorgungsbaustein im Gesamtkonzept der GPZs gesichert. Die Risiken ergeben sich für die Gesellschaft bei der tatsächlichen, vertraglichen Umsetzung des BTHG. Da das GPZ trotz aller Vielfalt dennoch eine kleine Einrichtung ist, kommt es darauf an, wie die aktuellen Bereiche am Ende in neue Leistungen umgesetzt und finanziert werden. Die Werkstätten bergen in ihrer momentanen Finanzierungsstruktur immer große Risiken, da sie stark von Einnahmen aus der Produktion und Dienstleistung abhängig sind. Der Trend, dass den Werkstätten zunehmend leistungsschwächere Klienten zugewiesen werden, erhöht diese Risiken noch. Insgesamt sieht das GPZ aber mehr Chancen als Risiken für sich, sich bei dem Wechsel vom Fürsorgesystem zu einem modernen Teilhabrecht weiterzuentwickeln. Beteiligungsbericht 2020 109 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden geprüft und erhielten zum 30. Juni 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde von der Gesellschafterversammlung am 22. Juli 2021 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 37.709,84 € mit Entnahmen aus der Gewinnrücklage von 89.404,29 € insgesamt mit 127.114,13 € in die andere Gewinnrücklage einzustellen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg CURACON GmbH, Stuttgart CURACON GmbH, Stuttgart Kosten Abschluss- prüfung 8.500 € 8.500 € 8.500 € 6.000 € 6.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 326.971 63.640 242.206 128.857 37.710 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 110 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 93,55 % 93,28 % 92,63 % 92,06 % 91,40 % Finanzlage Eigenkapitalquote 31,31 % 32,34 % 34,84 % 36,78 % 37,79 % Fremdkapitalquote 40,19 % 37,75 % 36,13 % 35,10 % 35,00 % Anlagendeckung I 33,48 % 34,67 % 37,61 % 39,95 % 41,34 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 8,00 % 1,53 % 5,51 % 2,85 % 0,83 % Gesamtkapitalrentabilität 3,19 % 1,16 % 2,51 % 1,61 % 0,74 % Kostendeckung 105,70 % 96,98 % 102,76 % 98,55 % 93,96 % Zinslastquote 27,45 % 134,25 % 30,40 % 53,66 % 138,16 % Liquidität Effektivverschuldung 607,56 % 559,41 % 488,20 % 439,92 % 405,01 % Kurzfristige Liquidität 0,44 0,88 1,26 1,52 1,41 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 34 35 36 37 44 Personalaufwandsquote 58,23 % 62,58 % 62,38 % 66,67 % 70,60 % Beteiligungsbericht 2020 111 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 1,6 16,0 13,3 8,5 5,4 II. Sachanlagen 12.205,3 11.953,5 11.665,5 11.308,9 11.021,6 III. Finanzanlagen 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 12.207,0 11.969,5 11.678,8 11.317,5 11.027,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 4,7 5,1 6,2 7,6 4,4 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 526,7 336,8 329,3 346,2 332,7 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 310,9 518,9 591,8 620,5 699,6 842,3 860,8 927,4 974,3 1.036,7 C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 1,8 1,5 1,2 1,3 Bilanzsumme 13.049,2 12.832,2 12.607,6 12.293,0 12.065,0 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 50,0 50,0 50,0 50,0 50,0 II. Gewinnrücklage 4.036,4 4.100,0 4.342,2 4.471,1 4.508,8 4.086,4 4.150,0 4.392,2 4.521,1 4.558,8 B. Sonderposten für Invest- zuschüsse zum AV 3.633,3 3.748,8 3.557,5 3.366,1 3.174,7 C. Rückstellungen 85,5 88,9 102,4 91,5 108,1 C. Verbindlichkeiten I. Verb. ggü. Kreditinstituten 2.371,4 2.196,3 2.021,2 1.846,1 1.671,0 II. Verb. aus Lieferung u. Leistung 223,1 161,7 103,2 72,6 89,8 III. Verb. ggü. Gesellschaftern 2.042,0 2.032,6 2.037,3 2.031,5 2.030,0 IV Sonstige Verbindlichkeiten 481,1 425,0 365,6 336,1 407,9 5.117,6 4.815,6 4.527,4 4.286,3 4.198,7 D. Rechnungsabgrenzungsposten 126,5 28,9 28,2 27,9 24,7 Bilanzsumme 13.049,2 12.832,2 12.607,6 12.292,9 12.065,0 Beteiligungsbericht 2020 112 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo für Inv.zuschüsse zum AV Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 113 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 3.109,3 3.281,0 3.497,5 3.618,3 3.421,7 1a Erträge aus d. Auflösung von SoPo 183,9 184,5 191,4 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 58,7 66,4 32,1 252,9 312,5 3. Gesamtleistung 3.351,9 3.531,9 3.721,0 3.871,1 3.734,2 4. Materialaufwand 210,3 242,8 247,6 262,4 177,5 5. Personalaufwand 1.951,7 2.210,2 2.321,2 2.580,8 2.636,3 6. Abschreibungen 378,3 382,7 395,3 394,5 377,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 401,2 547,2 439,4 433,7 450,8 8. Gesamtaufwand 2.941,5 3.383,0 3.403,5 3.671,5 3.641,5 9. Betriebsergebnis 410,3 148,9 317,5 199,7 92,7 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7,4 1,2 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 89,8 85,4 73,6 69,1 52,1 12. Finanzergebnis -82,4 -84,3 -73,6 -69,1 -52,1 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 327,9 64,6 243,9 130,5 40,6 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 1,2 16. Sonstige Steuern 1,0 1,0, 1,6 1,6 1,6 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 327,0 63,6 242,2 128,9 37,7 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 4.000.000 4.500.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse Auflösung von SoPo sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 114 IV. GpZ Friedrichshafen gGmbH (GpZ FN) Beteiligungsbericht 2020 115 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH Kontakt: Obere Bahnhofstr. 18, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 30118-0 Fax: 07551 / 30118-80 E-Mail: email@g-p-z.de Homepage: www.g-p-z.de Gründungsdatum: 13. Dezember 2001 Eintragung Handelsregister: 5. März 2002 Gesellschaftsvertrag: 13. Dezember 2001, zuletzt geändert am 27. Juli 2006 Rechtsform: gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Frau Haidlauf 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an der psychiatrischen Versorgung im Bodenseekreis. Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch die Übernahme von Trägerschaft und Betrieb einer anerkannten Werkstatt für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen sowie einer Tagesstätte und mit Zuverdienstarbeitsplätzen in Überlingen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital des GPZ Überlingen gGmbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Vianney Gesellschaft e.V. 12.500,00 € 50,00 % Sprungbrett - Werkstätten gGmbH 2.500,00 € 10,00 % Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie 2.500,00 € 10,00 % Pauline 13 e.V. 2.500,00 € 10,00 % Landkreis Bodenseekreis 2.500,00 € 10,00 % Stadt Überlingen 2.500,00 € 10,00 % 25.000,00 € 100,00 % Beteiligungsbericht 2020 116 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung Ingo Kanngießer (seit Gründung) Prokura Petra Schumacher Gesellschafterversammlung Vorsitzender Herr Besserer Vianney Gesellschaft Es ist kein Aufsichtsorgan eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der gGmbH ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Dieser Unternehmens- zweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben psychiatrischer Dienste und Einrichtungen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Die GpZ Überlingen gGmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband BW, in der BAG:WfbM sowie der LAG:WfbM (BW), im Netzwerk Arbeit und Bildung, im Dachverband Gemeindepsychiatrie und dem Landesverband Gemeindepsychatrie BW und im Gemeindepsychiatrischen Verbund Bodenseekreis. 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die GpZ Überlingen gGmbH: 863.700 € Eingliederungshilfe SGB XII (Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Zuverdienst, Tagesstätten) 156.853 € Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) Zahlung der GPZ Überlingen gGmbH an den Bodenseekreis: 969 € Erstattung Gebühren (Deponiegebühren) 2.581 € Erstattung gewährter Hilfen 1.200 € Zinsen für Gesellschafterdarlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 25.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2002, Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027 Zins ab 2018 bei 1,5 % 55.000 € Zwischenfinanzierungsdarlehen aus dem Jahr 2002 Verlängerung bis zum 31. Dezember 2027, tilgungsfrei Zins ab 2018 bei 1,5 % Beteiligungsbericht 2020 117 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2018 (bis 31. Dezember 2028) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Wie zu erwarten war, wurde die wirtschaftliche Entwicklung im Geschäftsjahr, durch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung stark beeinflusst. Das bereits prognostizierte schwächere Jahresergebnis 2020 konnte noch auf ordentlichem Niveau realisiert werden. Die WfbM der GpZ Überlingen gGmbH wurde aufgrund der Verordnung des Sozial- ministeriums vom 18. März 2020 zur Eindämmung der Infektionen mit Sars-CoV-2 bis 19. April 2020 geschlossen. Insbesondere die Weiterfinanzierung der Vergütungssätze durch die Leistungsträger, hat dazu beigetragen, dass die GpZ Überlingen gGmbH bisher glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Das dritte Überprüfungsaudit nach § 2 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) und Begutachtung eines Qualitätsmanagementsystems nach § 2 Abs. 4 AZAV fand im Dezember 2020 statt. Die GpZ Überlingen gGmbH hat dieses Überprüfungsaudit positiv abgeschlossen und damit die Trägerzulassung bis zum 19. November 2022 bestätigt. Die Gesamterlöse „Soziale Dienstleistungen“ sind im Vorjahresvergleich um ca. 31 Tsd. € gesunken. Dabei sind die Erlöse im Arbeitsbereich um ca. 17 Tsd. € gestiegen; die SGB II- Regiekosten um ca. 21 Tsd. € gesunken. Im Berufsbildungsbereich sind die Erlöse leicht um ca. 2 Tsd. € gesunken. Die Produktions- und Dienstleistungserlöse sind um ca. 132 Tsd. € gesunken. Die Umsatzerlöse betragen insgesamt 2,1 Mio. € und sind um 7,5 % niedriger als im Vorjahr. Der Jahresüberschuss mit 130 Tsd. € wird in voller Höhe in zweckgebundene und freie Rücklagen eingestellt. Die Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse beträgt 77,2 %. 11. Prognose Die GpZ Überlingen gGmbH hat als regionaler „Pflichtversorger“ der Sozialpsychiatrie/ Behindertenhilfe eine besondere Bedeutung für die psychosoziale Versorgung im westlichen Bodenseekreis. Die anstehenden Änderungen der gesetzlichen Grundlagen unserer Arbeit sind in deren Wirkungsbreite und -tiefe inzwischen deutlich besser einschätzbar. Die Änderungen sind tiefgreifend, die sich daraus ergebenden Chancen haben Potential zur Stabilisierung der Leistungserbringung durch das GpZ Überlingen. Die langjährige und partnerschaftliche Zusammenarbeit der GPZ Überlingen gGmbH und den Leistungsträgern wird für die anstehenden Änderungen weiterhin eine gute konstruktive Grundlage sein. Die Finanzierung der Tagesstätte wird im Zuge der BTHG-Umorganisierung mit einem aktuellen Versorgungsvertrag besser und stabiler sein. Insgesamt wird im nächsten Jahr wieder mit steigenden Erlösen kalkuliert. Bezüglich dem Erwerb eines Grundstückes und dessen Bebauung sind noch keine weiter- gehenden Entscheidungen gefällt worden. 12. Risikobericht Die insgesamt stagnierende Belegung, in diesem Geschäftsjahr mit einer deutlich fallenden Tendenz bei den Therapeutischen Beschäftigungen und die Bewilligung bzw. Zuweisung von Beteiligungsbericht 2020 118 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) immer stärker leistungseingeschränkten Personen erfordert auch weiterhin größere Aufmerksamkeit. Alle Geschäftsfelder bzw. Zweckbetriebe arbeiten weiterhin an diesem Thema und versuchen diese Entwicklung mit in die Planungen einzubeziehen. In wie weit sich die (Welt) Wirtschaft aufgrund der tief eingreifenden politischen Maßnahmen verändern wird und ob dies dann für die GpZ Überlingen gGmbH mehr Chancen oder Risiken bringt ist momentan nicht abschätzbar. Die staatlichen Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie haben definitiv das Potential, die Gesellschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu bringen. Auf der anderen Seite ist jedoch die Bereitschaft des Staats, die wirtschaftlichen Folgen zu dämpfen, sehr groß. Bestandsgefährdende Risiken liegen nach Einschätzung des Geschäftsführers nicht vor, sofern sich die Gesellschaft erfolgreich durch die Pandemie steuert. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der MTG Treuhand GmbH geprüft und erhielten zum 15. Juni 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde von der Gesellschafterversammlung am 22. Juli 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 129.827,59 € mit 116.630,09 € in zweckgebundene Rücklagen und mit 13.200,00 € in die andere Gewinnrücklage einzustellen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg MTG Treuhand GmbH, Ravensburg Kosten Abschluss- prüfung 8.566 € 10.000 € 10.500 € 10.500 € 10.000 € Beteiligungsbericht 2020 119 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -160.234 102.732 202.319 209.761 129.828 -200.000 -150.000 -100.000 -50.000 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 120 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 77,58 % 76,59 % 69,23 % 69,36 % 67,81 % Finanzlage Eigenkapitalquote 52,35 % 59,02 % 63,65 % 67,60 % 71,23 % Fremdkapitalquote 27,83 % 25,13 % 22,87 % 21,32 % 19,90 % Anlagendeckung I 67,48 % 77,06 % 91,94 % 97,47 % 105,05 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -12,42 % 7,37 % 12,68 % 11,62 % 6,71 % Gesamtkapitalrentabilität -6,14 % 4,70 % 8,35 % 8,10 % 5,02 % Kostendeckung 90,32 % 101,19 % 106,85 % 106,05 % 102,06 % Zinslastquote -5,52 % 8,04 % 3,39 % 3,16 % 4,98 % Liquidität Effektivverschuldung 115,62 % 107,61 % 74,41 % 69,45 % 61,82 % Kurzfristige Liquidität 0,65 0,66 0,94 1,06 1,22 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 30 29 30 31 31 Personalaufwandsquote 70,35 % 60,85 % 58,59 % 59,07 % 65,70 % Leistungskennzahlen Beschäftigte Personen zum 31.12. 104 98 106 107 101 Teilnehmermonate 1.230 1.260 1.217 1.301 1.259 Durchschnittstundenlohn 2,53 € 2,71 € 2,68 € 2,74 € 3,04 € Löhne im Arbeitsbereich 249,63 € 254,30 € 247,95 € 264,76 € 287,76 € Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten 67,1 % 64,1 % 64,5 % 64,80 % 69,70 % Beteiligungsbericht 2020 121 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 2,7 1,4 0,4 11,6 10,3 II. Sachanlagen 1.909,4 1.806,4 1.734,8 1.840,4 1.831,8 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.912,1 1.807,8 1.735,3 1.852,1 1.842,1 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 27,4 34,3 33,9 20,4 26,8 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 136,1 134,3 198,0 196,8 184,8 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 385,3 381,2 535,5 597,2 658,1 548,8 549,9 767,5 814,4 869,7 C. Rechnungsabgrenzungsposten 3,9 2,7 3,9 3,8 4,6 Bilanzsumme 2.464,9 2.360,4 2.506,7 2.670,3 2.716,4 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 II. Gewinnrücklage 1.265,4 1.368,1 1.570,4 1.780,2 1.910,0 1. Zweckgebundene Rücklage 1.099,5 1.191,6 1.372,0 1.560,4 1.677,1 2. Andere Gewinnrücklage 165,9 176,6 198,4 219,8 233,0 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 1.290,4 1.393,1 1.595,4 1.805,2 1.935,0 B. Sonderposten für Investitions- Zuschüsse zum AV 351,5 303,8 256,1 208,5 160,8 C. Rückstellungen 100,2 70,2 81,9 87,4 80,2 D. Verbindlichkeiten I. Verbindl. ggü. Kreditinstituten 38,1 12,6 0,0 0,0 0,0 II. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 16,3 20,4 36,1 51,4 57,2 III. Sonstige Verbindlichkeiten 580,1 558,7 535,0 514,2 480,4 634,5 591,7 571,1 565,6 537,6 E. Rechnungsabgrenzungsposten 51,5 1,5 2,2 3,6 2,8 Bilanzsumme 2.464,9 2.360,4 2.506,7 2.670,3 2.716,4 Beteiligungsbericht 2020 122 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo für Inv.zuschüsse zum AV Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 123 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 1.949,9 1.966,3 2.130,3 2.308,3 2.135,8 2. Sonstige betriebliche Erträge 58,8 88,9 73,7 86,4 94,8 3. Gesamtleistung 2.008,7 2.055,2 2.203,9 2.394,7 2.230,6 4. Materialaufwand 201,1 192,6 243,9 254,3 136,0 5. Personalaufwand 1.413,0 1.250,5 1.291,4 1.414,6 1.465,5 6. Abschreibungen 140,1 126,6 108,8 131,1 146,5 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 404,5 373,5 349,5 376,5 344,8 8. Gesamtaufwand 2.158,7 1.943,2 1.993,6 2.176,6 2.092,7 9. Betriebsergebnis -150,1 112,0 210,3 218,1 137,9 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,1 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 8,8 8,3 6,9 6,6 6,5 12. Finanzergebnis -8,8 -8,2 -6,9 -6,6 -6,5 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -159,0 103,8 203,4 211,5 131,4 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 1,3 1,1 1,1 1,8 1,6 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -160,2 102,7 202,3 209,8 129,8 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 124 IV. Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (GpZ ÜB) Beteiligungsbericht 2020 125 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH 1. Allgemeine Angaben Firma des Unternehmens: Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH Kontakt: Neue Messe 1, 88046 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 708-0 Fax: 07541 / 708-110 E-Mail: info@messe-fn.de Homepage: www.messe-friedrichshafen.de Gründungsdatum: 10. Juni 1992 Eintragung Handelsregister: 28. Dezember 1992, zuletzt geändert am 11. Januar 2021 Gesellschaftsvertrag: 24. Juni 2004, zuletzt geändert am 3. Dezember 2020 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Erstellung von Gebäuden und sonstigen Einrichtungen für Messezwecke und die Verwaltung dieses Grundbesitzes, insbesondere die Vermietung an die Messe Friedrichshafen GmbH zur Durchführung von Messen und Veranstaltungen. Die Maßnahmen und Geschäfte der Gesellschaft haben sich auf das kommunalrechtlich Zulässige zu beschränken. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital i. H. v. 3.150.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Stadt Friedrichshafen 2.940.000,00 € 93,34 % Landkreis Bodenseekreis 150.000,00 € 4,76 % Industrie und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben 30.000,00 € 0,95 % Handwerkskammer Ulm 30.000,00 € 0,95 % 3.150.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Klaus Wellmann Stefan Mittag Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Vertreter aller Gesellschafter Beteiligungsbericht 2020 126 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Ein Aufsichtsorgan ist nicht eingerichtet. 5. Öffentlicher Zweck Das Messewesen wird in Deutschland traditionell als eine öffentliche Aufgabe angesehen, der sich hauptsächlich Länder und Gemeinden annehmen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 1991/1992 veranstaltete die Internationale Messe Friedrichshafen GmbH (IBO GmbH) Messen und Ausstellungen hauptsächlich in eigener Regie. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. August 1992 wurde von der bis dahin einheitlichen Gesellschaft das operative Messegeschäft abgespalten und auf die neue Messe Friedrichshafen GmbH (MESSE) übertragen. Im Rahmen dieser Betriebsaufspaltung fungiert die INTERNATIONALE ab dem Geschäftsjahr 1992/1993 als Besitzgesellschaft. Der Bau des neuen Messegeländes nahe dem Flughafen wurde im Geschäftsjahr 2001/2002 fertiggestellt. Die „Neue Messe“ wurde am 26. Juli 2002 eröffnet. Inzwischen gibt es verschiedene Erweiterungshallen (2002/2003 Halle A6, 2003/2004 Halle B4, 2009 Hallen A7 und B5). 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Finanzbeziehungen Zahlung der Internationale Bodensee-Messe GmbH an den Bodenseekreis: 1.812 € Erstattung Gebühren Vom Bodenseekreis gewährte Kapitaleinlage: 150.000 € Kapitaleinlage 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2020 wie in den Vorjahren mit der Verwaltung und Vermietung ihres Grundbesitzes und der Messeimmobilien beschäftigt. Die Mieterin, die Messe Friedrichshafen GmbH, hatte im Berichtszeitraum, verursacht durch die Corona- Pandemie und die verbundenen massiven Restriktionen in der Messebrache, mit deutlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH war entsprechend im Geschäftsjahr 2020 nicht in der Lage, eine Mietzahlung an die Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH zu leisten. Durch die fehlende Mietzahlung, deren geplante Höhe 4,19 Mio. € betragen hatte, konnten die Finanzierungs- und sonstigen Aufwendungen und Abschreibungen nicht gedeckt werden. Für das Geschäftsjahr 2020 wird entsprechend ein negatives Jahresergebnis von - 7,92 Mio. € ausgewiesen, 4,29 Mio. € geringer als geplant. Beteiligungsbericht 2020 127 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Der Cash-Flow konnte durch Tilgungsaussetzungen, Darlehensneuaufnahme und Stundungen der Stadt Friedrichshafen dennoch neutral gestaltet werden, so dass die Guthaben bei Kreditinstituten zum Jahresende im Verlaufe des Jahres um 28 Tsd. € auf 320 Tsd. € minimal erhöht wurden. Die Bilanzsumme reduzierte sich um 4,3 Mio. € auf 62,1 Mio. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 37,6 % (Vj. 44,1 %). Insgesamt war der Geschäftsverlauf 2020, geprägt durch die unerwarteten pandemiebedingten Mietausfälle, nicht zufriedenstellend. Während die Vermögenslage noch stabil ist, wird die Finanz- und Ertragslage insgesamt als sehr angespannt eingeschätzt. Die gewöhnlichen laufenden Instandhaltungs- und Wartungsaufgaben wurden gemäß Mietvertrag von der Messe Friedrichshafen GmbH durchgeführt. Aufgrund der angespannten Finanzsituation wurden die Arbeiten reduziert auf die vorrangig notwendigen Bereiche und bewegten sich damit deutlich unter dem budgetierten Niveau. Auf bestehende Darlehen wurden im Verlaufe des Jahres 2020 keine Tilgungen geleistet. Eine entsprechende Tilgungsaussetzung wurde zu Beginn der Corona-Krise mit der Sparkasse Bodensee als Darlehensgeber vereinbart. Zwischenzeitlich umfasst die vereinbarte Tilgungsaussetzung ebenfalls das Jahr 2021. Zur Entlastung der Liquidität wurde bei der Volksbank Friedrichshafen-Tettnang ein weiteres Darlehen in Höhe von 1 Mio. € aufgenommen, dessen Besicherung durch das im Vorjahr erworbene Grundstück erfolgte und das in den kommenden Jahren tilgungsfrei bleibt. 11. Prognose Auch im Jahr 2021 wird eine Mietzahlung durch die MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH voraussichtlich nicht möglich sein. Bei Normalisierung der Situation in den Folgejahren muss ebenfalls zunächst von geringeren Mieten durch die Mieterin ausgegangen werden. Entsprechend ist zu erwarten, dass ab Frühjahr 2022 weitere liquiditätsstützende und mittel- bis langfristig weitere eigenkapitalstützende Maßnahmen durch die Gesellschafter notwendig werden. Der im Zusammenhang mit der Zuführung zur individuellen Kapitalrücklage ebenfalls beschlossene Betrauungsakt, der bereits weitere Unterstützungsleistungen bei dringendem Bedarf ermöglicht und in Aussicht stellt, ist als deutliches Signal zu werten, dass in dieser Hinsicht mit einer weiterhin positiven finanziellen Begleitung durch den Hauptgesellschafter Stadt Friedrichshafen gerechnet werden kann. Vor dem Hintergrund des kommunizierten Rückhalts durch den Hauptgesellschafter Stadt Friedrichshafen kann die Geschäftsführung trotz weiterhin bestehender Risiken hinsichtlich der wirtschaftlichen und Liquiditäts-Entwicklung zuversichtlich davon ausgehen, dass der Bestand der Gesellschaft nicht gefährdet ist. 12. Risikobericht Wie bereits bei Erstellung des Lageberichts 2019 abzusehen, bewirkte die fehlende Mietzahlung der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH einen deutlichen handelsrechtlichen Verlust. Die in den vergangenen Jahren hohen übervertraglich vereinbarten Mietzahlungen der MESSE FRIEDRICHSHAFEN GmbH versetzten die Internationale Bodensee-Messe GmbH in den Vorjahren in die Lage, die Entschuldung stark voranzutreiben und die Zinslast für die Folgejahre signifikant zu senken. Beteiligungsbericht 2020 128 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) Mit Wirkung ab 2019 wurde der Mietvertrag dahingehend modifiziert, dass die Höhe der Mietzahlung erfolgsabhängig berechnet wird. Dadurch findet die veränderte Ertragslage der Mieterin Berücksichtigung, die eine Festmietzahlung in bis dahin vertraglich vereinbarter Höhe nicht mehr regelmäßig gewährleisten kann. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde anfangs aufgrund des turnusgemäß stärkeren Veranstaltungsjahrs mit einer signifikanten Mietzahlung gerechnet. Durch den Wegfall der Outdoor wurde dennoch ein deutlicher Jahresfehlbetrag prognostiziert. Die Ausbreitung des Corona-Virus führte jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits zu einer Absage oder Verschiebung einer Vielzahl wichtiger Veranstaltungen. Dies hatte und hat weiterhin massive Auswirkungen auf die Ertragslage der Mieterin und in der Folge auf die Mietzahlung, die in diesem wirtschaftlichen Umfeld nicht geleistet werden kann. Im Jahr 2020 wirkte sich dies unmittelbar negativ auf das Ergebnis und die Liquidität aus. Die drohenden Liquiditätsengpässe konnten durch die Darlehensneuaufnahme, die Tilgungs- aussetzung sowie einige Stundungen zunächst vermieden werden. Um die Liquidität auch im laufenden Jahr zu gewährleisten und die wirtschaftliche Bedeutung der Messe für die Region zu erhalten, beschloss der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen im November 2020 darüber hinaus, die Internationale Bodensee-Messe GmbH mit einer Zuführung zur individuellen Kapitalrücklage in Höhe von 2 Mio. € zu stützen. Der dementsprechende Zahlungseingang erfolgte im Februar 2021. Die Ausgestaltung erfolgte unter Beachtung des EU-Beihilferechts. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von Ernst & Young GmbH geprüft und erhielten am 16. April 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde in der Gesellschafterversammlung am 1. Juli 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag von 7.920.068,19 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Dies ergibt zusammen mit dem Bilanzverlust aus Vorjahren in Höhe von 43.404.223,52 € einen neuen Bilanzverlust in Höhe von 51.324.291,71 €. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Ernst & Young GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Kosten Abschluss- prüfung 10.800 € 10.800 € 11.000 € 11.500 € 10.000 € Beteiligungsbericht 2020 129 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -762.394 -289.702 -2.419.783 -5.894.141 -7.920.068 -9.000.000 -8.000.000 -7.000.000 -6.000.000 -5.000.000 -4.000.000 -3.000.000 -2.000.000 -1.000.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 130 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 89,99 % 87,85 % 87,01 % 96,09 % 93,10 % Finanzlage Eigenkapitalquote 44,91 % 46,90 % 47,23 % 44,12 % 37,64 % Fremdkapitalquote 55,09 % 53,10 % 52,77 % 55,88 % 62,36 % Anlagendeckung I 49,90 % 53,39 % 54,28 % 45,91 % 40,43 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -2,01 % -0,77 % -6,88 % -20,12 % -33,89 % Gesamtkapitalrentabilität 1,81 % 2,11 % -0,83 % -7,63 % -11,71 % Kostendeckung 125,18 % 128,58 % 96,93 % 36,79 % 4,65 % Zinslastquote -300,43 % -685,00 % -74,32 % -14,03 % -8,16 % Liquidität Effektivverschuldung 758,33 % 559,09 % 508,01 % 4.468,22 % 1428,42 % Kurzfristige Liquidität 1,23 1,71 1,78 0,11 0,12 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 1 1 1 1 1 Personalaufwandsquote 2,03 % 2,01 % 2,60 % 6,95 % 36,50 % Leistungskennzahlen Mieterträge in Tsd. € 9.144 9.395 7.009 2.196 0 derivate Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken (Nominalvolumen in Tsd. €) 1.015 609 203 0 0 Beteiligungsbericht 2020 131 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenst. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Sachanlagen 75.930,4 70.432,6 64.815,6 63.795,4 57.801,3 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 75,930,4 70.432,6 64.815,6 63.795,4 57.801,3 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 0,0 953,2 2.975,6 537,0 2.387,9 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 6.121,1 6.649,8 4.750,8 292,3 320,3 6.121,1 7.603,0 7.726,4 829,3 2.708,1 C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.327,9 2.140,6 1.953,4 1.766,1 1.578,8 Bilanzsumme 84.379,4 80.176,1 74.495,4 66.390,8 62.088,3 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 3.150,0 3.150,0 3.150,0 3.150,0 3.150,0 II. Rücklage 69.543,2 69.543,2 69.543,2 69.543,2 71.543,2 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -34.038,2 -34.800,6 -35.090,3 -37.510,1 -43.404,2 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -762,4 -289,7 -2.419,8 -5.894,1 -7.920,1 37.892,6 37.602,9 35.183,1 29.289,0 23.368,9 B. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen u.ä. 10,0 9,8 9,5 9,2 9,0 II. Steuerrückstellungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 III. Sonstige Rückstellungen 58,4 55,9 51,6 35,2 27,0 68,4 65,7 61,1 44,4 36,0 C. Verbindlichkeiten I. VB ggü. Kreditinstituten 41.800,9 40.049,9 38.400,8 36.719,3 37.719,3 II. VB aus Lieferung u. Leistung 0,0 1,4 0,0 53,0 135,4 III. VB ggü. verb. Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 IV. VB ggü. Gesellschaftern 1.925,0 442,9 0,0 164,9 825,0 V. Sonstige VB 2.692,5 2.013,3 850,4 120,1 3,7 46.418,4 42.507,5 39.251,2 37.057,3 38.683,4 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 84.379,4 80.176,1 74.495,4 66.390,8 62.088,3 Beteiligungsbericht 2020 132 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 90.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Beteiligungsbericht 2020 133 IV. Internationale Bodensee-Messe GmbH (IBO) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 9.144,3 9.395,2 7.088,8 2.724,5 348,6 2. Sonstige betriebliche Erträge 91,5 8,7 6,9 18,8 84,8 3. Gesamtleistung 9.235,8 9.403,9 7.095,8 2.743,3 433,4 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 187,3 188,8 184,7 190,7 158,2 6. Abschreibungen 6.024,0 6.024,0 6.024,0 6.133,7 5.997,8 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.093,7 1.093,9 1.105,0 1.081,6 1.341,7 8. Gesamtaufwand 7.305,0 7.306,7 7.313,7 7.406,0 7.497,7 9. Betriebsergebnis 1.930,9 2.097,2 -217,9 -4.662,6 -7.064,3 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,2 0,5 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.290,5 1.984,5 1.798,3 827,0 646,6 12. Finanzergebnis -2.290,3 -1.984,0 -1.798,3 -827,0 -646,6 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -359,4 113,3 -2.016,2 -5.489,7 -7.711,0 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 403,0 403,0 403,5 404,4 209,1 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -762,4 -289,7 -2.419,8 -5.894,1 -7.920,1 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 134 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Beteiligungsbericht 2020 135 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Internationale Bodensee Tourismus GmbH 1. Allgemeine Angaben Firma des Unternehmens: Internationale Bodensee Tourismus GmbH Kontakt: Hafenstraße 6, 78462 Konstanz Tel.: 07531 / 9094-30 Fax: 07531 / 9094-94 E-Mail: office@bodensee.de Homepage: www.bodensee.eu Gründungsdatum: 1. Januar 1998 Eintragung Handelsregister: 17. Februar 1998 Gesellschaftsvertrag: 6. Dezember 2017, zuletzt geändert am 27. Juni 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Philipp 2. Gegenstand des Unternehmens Alle Arten von Tätigkeiten, die direkt oder indirekt geeignet sind, den Tourismus im inter- nationalen Bodenseegebiet zu fördern. Das Wirken der IBT ist hierbei Gebietskörper- schaften- und länderübergreifend auf die Bodenseeregion insgesamt ausgelegt. In Ausübung dieser Zwecksetzung ist die IBT u. a. Betreiberin der Websites www.bodensee.eu. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital i. H. v. 120.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 42.305,00 € 35,25 % Landkreis Konstanz 29.598,00 € 24,67 % Vorarlberg Tourismus GmbH 11.833,00 € 9,86 % Oberschwaben Tourismus GmbH 9.884,00 € 8,24 % Landkreis Lindau 7.935,00 € 6,61 % Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee e.V. 4.942,00 € 4,12 % Thurgau Tourismus 5.151,00 € 4,29 % St. Gallen Bodensee Tourismus 4.733,00 € 3,94 % Lichtenstein Marketing 1.949,00 € 1,62 % Schaffhausen Tourismus 1.670,00 € 1,39 % Gesamt 120.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jürgen Ammann Beteiligungsbericht 2020 136 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis 1. Stv. Vorsitzender Thomas Kirchhofer Direktor, St. Gallen-Bodensee Tourismus 2. Stv. Vorsitzender Dr. Marcello Scarnato Liechtenstein Marketing Aufsichtsrat: Vorsitzender Achim Krafft Bürgermeister Langenargen (Kreistag Bodenseekreis) Stv. Vorsitzender Mag. Christian Schützinger Geschäftsführer Markus Isenrich Präsident Mitglieder Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreistag Bodenseekreis) Prof. Dr. Anja Brittner-Widmann Studiengangsleiterin Werner Fritschi Stv. Geschäftsführer Christine Funk (bis Juni 2020) Wirtschaftsbeauftragte Anja Kahle (seit Juli 2020) Justizarin Nina Hanstein Geschäftsführerin Eric Thiel Geschäftsführer Dr. Roland Scherer Direktor 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 1.050 € 900 € 900 € 750 € 5. Öffentlicher Zweck Mit der Unterstützung des Tourismus in der Bodenseeregion übernimmt die Gesellschaft Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen vom Bodenseekreis an die IBT: 194.108 € Gesellschafterzuschuss 17.945 € Erstattung Projekt 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2017 (bis 31. Dezember 2026) Beteiligungsbericht 2020 137 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Als touristische Dachorganisation der Vierländerregion Bodensee fördert und organisiert die IBT das Image und die Vermarktung der internationalen Tourismusregion Bodensee. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Destinationen, Orten und den touristischen Unternehmen der Vierländerregion Bodensee. Gemäß bestehendem Gesellschaftsauftrag hat die IBT GmbH im Jahr 2020, ein Jahr geprägt durch die Coronapandemie, ihre Tätigkeit zur Förderung der Zusammenarbeit und Stärkung des Tourismus in der internationalen Bodenseeregion in sehr erfolgreicher Weise ausgeführt. Gestartet mit einer sehr gut besuchten Medienkonferenz in Stuttgart und mitten in den abschließenden Vorbereitungen zum Re-Start der Bodensee Card PLUS (BCP) kam das Tourismusjahr 2020 ab März zum Erliegen. Anstehende Veranstaltungen wurden allesamt abgesagt und das Tourismusgeschäft erstarrte. Die bereits im DenkraumBodensee in 2019 erarbeiteten Positionen und Handlungsfelder für den Tourismus der Zukunft, haben sich mit der Pandemie schneller und deutlicher eingestellt als zuvor erwartet. Die Arbeit in Netzwerken, als ein Handlungsfeld aus dem Positionspapier, stand im gesamten Tourismusjahr 2020 im Vordergrund. Durch die ständig neuen Situationen bestand beispielsweise bei den Leistungspartnern der Bodensee Card (BCP) oder auch für Aktionen und Maßnahmen im Projekt internationale Marktbearbeitung steter und erhöhter Bedarf an Absprachen und Informationen. Diese fanden größtenteils digital statt. Um den touristischen Re-Start zu unterstützen und die Saison zu verlängern, wurde eine Kampagne für Einheimische unter den Hashtags #UrlaubZuhause #FerienZuhause zur Belebung der Herbstzeit und Winterzeit entwickelt. Parallel dazu startete ein Online Magazin mit Insider-Tipps von Einheimischen für Einheimische. Mit zehn lesenswerten Geschichten und jeweils Ideen und Vorschlägen zu Ausflügen in der gesamten Bodensee Region, entstand Inspiration für mehrere Tage „Aufenthalt als Gast Zuhause“. Das entstandene Format des Magazins sowie die Geschichten bestehen weiterhin und werden mit einer neuerlichen Kampagne im Herbst 2021 weitergeführt. Die erstmals bis zum Jahresende gültige Bodensee Card PLUS (BCP) konnte aufgrund der Schließungen erst verspätet von den Kunden genutzt werden. Der Verkauf startete verhalten, jedoch konnten insgesamt in 2020 über 15.000 Karten abgesetzt werden. Zur weiteren Entwicklung der Karte ist die fortschreitende Digitalisierung und damit verbunden auch die Neuerung des eingesetzten Systems zwingend anzugehen. Für die weitere Internationalisierung der Gästestruktur sind auch im Jahr 2020 verschiedene Maßnahmen im Bereich Business to Business (B2B) durchgeführt worden. So hat die IBT GmbH die Recherche und den Kontaktaufbau zu Reiseveranstaltern über den Besuch von digitalen Incoming Workshops sowie Teilnahmen an Fachforen weitergeführt. Die European Tourism Association (ETOA) bot neben den touristischen Dachorganisationen der Länder und auch privaten Anbietern neue, digitalisierte Formate für diese Treffen an. So konnte die IBT GmbH beispielsweise beim Virtual Germany Travel Mart (GTM); beim Global European Marketplace (GEM), einem nationalen B2B Workshop mit Bayern Tourismus sowie weiteren Veranstaltungen u. a. dem ETOA Recovery ´21 mit mehr als 130 Reiseveranstaltern aus über 25 Ländern deren Programmentwicklung für die nächsten zwei bis vier Jahre mit unterstützen. Das hierbei eingesetzte Kommunikationsmittel Sales Guide Bodensee kam ebenso in digitaler Form zum Einsatz. Ergänzend dazu und speziell für die deutsch- sprachigen Gruppenreiseveranstalter, begannen in 2020 noch die Vorarbeiten zum digitalen Bodensee-Gruppenplaner, der im Frühjahr 2021 online gegangen ist. Die Marktbearbeitung in Italien konnte, wenn auch eingeschränkt, in 2020 fortgesetzt worden. Sowohl Medien als auch Busgruppenveranstalter sind weiterhin durch die IBT GmbH mit Themen und Informationen versorgt worden. Daraus haben sich viele gute Beteiligungsbericht 2020 138 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Veröffentlichungen ergeben, wodurch die Vierländerregion Bodensee als Reiseziel auf diese Weise präsent gehalten wurde. Die Idee der Bodensee Medientage der IBT GmbH, als Alternative zu den Medienkon- ferenzen der abgesagten Messen CMT in Stuttgart und ITB in Berlin, fand bei den für Kommunikation Verantwortlichen in den Destinationen großen Anklang. Daher konnte das Kooperationsangebot zum Jahresende 2020 erstellt und kommuniziert werden. Die Bodensee Medientage, eine Pressereise an zwei Tagen mit einer digitalen Pressekonferenz vorab, konnte so im März 2021 mit sechs bzw. neun Partnern aus der Region und vierzig bzw. einhundert Journalisten und Gästen erfolgreich durchgeführt werden. Eine Herausforderung stellte zum Jahresende die ausgesprochene Kündigung der Geschäftsbeteiligung durch die Oberschwaben Tourismus GmbH (OTG) dar. Da kein verbleibender Gesellschafter die Anteile übernehmen wollte, wurde der Erwerb der Anteile durch die IBT GmbH in der Gesellschafterversammlung beschlossen. Allgemein ist die wirtschaftliche Situation der IBT GmbH als beherrscht, aber angespannt zu bezeichnen. Viele der im Geschäftsjahr 2020 geplanten Maßnahmen und Themen wurden kurzfristig aufgrund der Pandemie neu geplant und verschoben. Mit dem zielgerichteten Einsatz der eingeschränkten Ressourcen verbunden mit einer starken Fokussierung auf die Aufgaben der IBT GmbH, sind die möglichen Maßnahmen und Themen aber erfolgreich realisiert worden. Für eine Intensivierung der Aufgaben und Themen sind allerdings zusätzliche Kooperationen und Mittel unabdingbar, insbesondere vor dem Hintergrund der fehlenden Basisfinanzierung durch die Veränderungen im Verbund der Gesellschafter. 11. Prognose Die durch die Coronapandemie hervorgerufene aktuelle Situation verdeutlicht die Anfälligkeit für globale Dominoeffekte durch internationale Verflechtung, auch für die Vierländerregion Bodensee. Das nahezu unbegrenzte Wachstum der vergangenen Jahre im Tourismus hat auch in der Region einen Dämpfer erhalten. Die gemeinsame Tourismusstrategie des qualitativen Wachstums einhergehend mit einer Ausweitung der Saison durch Gewinnung neuer, internationaler Märkte, bleibt generell maßgebend für die Tätigkeit der IBT GmbH. Ein stärkeres Vernetzen und Miteinander, auch getragen durch mehr Wertschätzung und Verständnis füreinander, ermöglicht es der touristischen Gemeinschaft, die Vierländerregion Bodensee für die Zeit nach Corona als wettbewerbsfähigen Gesamtraum aufzustellen. Die Fortführung der internationalen Marktbearbeitung, für und mit den Projektpartnern, stellt eine solide Ausgangslage für 2021 dar. Ab Mitte Juli kann die Märkte Evaluation mit der neuen Mitarbeiterin für das Projekt Internationalisierung begonnen werden. Vorbereitet und neu aufgelegt für die Jahre 2022 und 2023 wird der Sales Guide Bodensee. Das aufgelegte Imagemedium Travel Guide ermöglicht es auch als digitale Ausgabe die Reiselust für die Vierländerregion Bodensee zu fördern. Die sieben Partner in der Projektgemeinschaft unterstützen die Internationalisierung im Jahr 2021 mit rund 85.000 €, was für dieses Jahr als angemessen zu bezeichnen ist. Angestrebt sind für die künftige Marktbearbeitung bis zu 100.000 € je Markt, um mit Medien und Veranstaltern intensiver arbeiten zu können. Die Weiterentwicklung der Bodensee Card PLUS bleibt auch in 2021 nicht stehen. So verbindet das Kaufprodukt ab Januar 2021 ganzjährig die Vierländerregion Bodensee miteinander. Mit sieben neuen Partnern werden zusätzliche 16 Aktivitäten mit angeboten. Ein besonderes Highlight ist die Sonderkarte zur Gartenschau in Lindau, die für 10,00 € Zuzahlung diese Attraktion in Lindau einschließt. Die aktuellen Umstände verzögern die Nachfrage, jedoch rechnet die IBT zum Sommer hin wieder mit stark steigenden Käufen Beteiligungsbericht 2020 139 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) einhergehend mit einer sich lockernden Reisefreiheit und mit einem gewissen Nachholbedarf an Freizeitaktivität. Die, Anfang des Jahres 2021 lancierte Ausschreibung, um die BCP technisch weiterzu- entwickeln, wird zum Mai hin erneut vorgenommen. Die Karte soll dadurch digitaler und mobiler werden. Ebenso wird damit die Grundlage für eine enge (systemische) Zusammen- arbeit mit regionalen Gästekarten sowie mit den öffentlichen (Nah)Verkehren geschaffen. Durch die Neuauflage verschiebt sich der Termin der Inbetriebnahme auf Ende 2022. Die schnell fortschreitende Digitalisierung auch im Tourismus fordert alle am Tourismus beteiligten Partner mehr denn je. Digitale Veranstaltungen, wie die Bodensee Medientage oder Plattformen wie das Tourenportal und künftig auch die BCP, sind die richtigen Schritte. Aber veränderte Bedürfnisse in Zeiten von Klimaveränderungen und im Nachgang der Coronapandemie sind hiermit noch nicht gemeistert. Diese Herausforderungen machen weder an Destinations- noch an Ländergrenzen Halt. Hieraus entstehen umgekehrt auch enorme Chancen für die Gemeinschaft der Vierländerregion Bodensee, Strukturen neu zu denken, verschiedenste Ideen und Ansätze offen zu diskutieren und zu bewerten, verfügbare Ressourcen und vorhandenes Wissen zusammenzubringen und dadurch die Entwicklungen aktiv zu gestalten. Die IBT GmbH finanziert ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Tourismusförderung durch Zuschüsse der öffentlichen Verwaltung und unterliegt dadurch grundsätzlich dem EU- Beihilferecht. Die Erstellung eines Betrauungsaktes durch die betroffenen Gesellschafter ist umgesetzt worden. Für das Jahr 2021 sind wie erläutert Zuschüsse in Höhe von 505.000 € beschlossen. Verbunden mit bestehenden Projektaufträgen ist eine positive Fortführungs- prognose in das Jahr 2021 zu stellen. 12. Risikobericht Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 sieht ein ausgeglichenes Ergebnis vor. Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes wurde unterstellt, dass mit der Bodensee Card PLUS in 2021 wiederum Erträge in ähnlichem Umfang wie im Jahr 2020 erwirtschaftet werden. Dies setzt voraus, dass die coronabedingten Reiseeinschränkungen ab ca. Mai 2021 zurück- genommen werden. Werden die aktuellen Reisebeschränkungen erst ab ca. Mitte Juli 2021 aufgehoben, ist damit zu rechnen, dass die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Bodensee Card PLUS um ca. 300.000 € unter den Vorjahreserlösen liegen werden. Unter Berücksichti- gung des mit einem Umsatzrückgang verbundenen geringeren Wareneinsatzes würde sich das Ergebnis der IBT GmbH in diesem Szenario um ca. 90.000 € verschlechtern. Würden die Reisebeschränkungen erst im Herbst 2021 aufgehoben, wäre nicht mehr mit signifikanten Erlösen aus der Bodensee Card PLUS zu rechnen und es würde bei der IBT GmbH ein Verlust aus bereits erbrachten Vorleistungen von ca. 170.000 € drohen. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der Schmid & Tritschler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten am 29. April 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde vom Aufsichtsrat am 20. Mai 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung zur Beschluss- fassung empfohlen. Beteiligungsbericht 2020 140 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Auf der Gesellschafterversammlung am 18. Juni 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 19.530,09 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer ETL AG, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Stuttgart ETL AG, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Stuttgart ETL AG, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Stuttgart Schmid & Tritschler GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Schmid & Tritschler GmbH, Wirtschafts- prüfungs- gesellschaft Kosten Abschluss- prüfung 4.400 € 4.800 € 4.800 € 6.700 € 14.000 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 12.283 11.259 -23.650 -33.035 19.530 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 141 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 7,31 % 9,24 % 12,60 % 5,01 % 1,86 % Finanzlage Eigenkapitalquote 68,34 % 74,53 % 66,65 % 38,18 % 24,15 % Fremdkapitalquote 31,66 % 25,47 % 33,35 % 61,82 % 75,85 % Anlagendeckung I 934,33 % 806,52 % 529,07 % 761,95 % 1300,63 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 6,01 % 5,22 % -12,31 % -20,77 % 10,94 % Gesamtkapitalrentabilität 4,11 % 3,89 % -8,21 % -6,87 % 2,64 % Kostendeckung 55,10 % 52,66 % 48,06 % 81,21 % 70,37 % Zinslastquote 0,00 % 0,13 % 0,00 % -13,32 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 21,36 % 12,66 % 24,56 % 38,45 % 36,64 % Kurzfristige Liquidität 4,13 4,13 3,20 2,16 2,48 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 8,3 8,3 10,5 10,5 11,0 Personalaufwandsquote 38,39 % 39,61 % 47,12 % 18,08 % 23,91 % Beteiligungsbericht 2020 142 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 16. Bilanz Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 120,0 120,0 120,0 120,0 120,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 72,2 84,5 95,7 72,1 39,0 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 12,3 11,3 -23,7 -33,0 19,5 204,5 215,7 192,1 159,0 178,5 B. Rückstellungen 37,4 41,6 37,6 110,1 298,7 C. Verbindlichkeiten I. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 14,7 16,9 45,2 80,0 33,2 II. Anzahlungen auf Bestellungen 7,3 0,0 0,0 13,5 86,5 III. Sonstige Verbindlichkeiten 35,3 15,2 13,4 54,0 140,6 57,3 32,1 58,5 147,4 260,3 D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,0 0,0 0,0 0,0 2,0 Bilanzsumme 299,2 289,4 288,2 416,6 739,5 Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 2,8 2,8 5,5 1,7 0,8 II. Sachanlagen 18,6 23,4 30,4 18,6 12,4 III. Finanzanlagen 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 21,9 26,7 36,3 20,9 13,7 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1,3 8,4 34,5 8,6 32,4 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 30,1 23,5 16,8 56,2 32,2 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 236,9 221,9 187,0 318,6 645,7 236,9 253,8 238,2 383,5 710,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 9,0 8,9 13,7 12,2 15,5 Bilanzsumme 299,2 289,4 288,2 416,6 739,5 Beteiligungsbericht 2020 143 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 637,3 577,7 514,8 2.153,9 1.359,5 2. Sonstige betriebliche Erträge 531,5 530,7 532,5 530,6 592,3 3. Gesamtleistung 1.168,8 1.108,4 1.047,3 2.684,5 1.951,8 4. Materialaufwand 554,4 499,2 396,8 1.844,6 1.209,5 5. Personalaufwand 454,5 439,0 493,5 485,5 466,7 6. Abschreibungen 8,1 9,3 10,1 17,6 9,2 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 139,7 149,6 170,6 304,6 246,5 8. Gesamtaufwand 1.156,6 1.097,1 1.071,0 2.652,4 1.931,9 9. Betriebsergebnis 12,2 11,3 -23,7 32,1 19,9 10. Erträge aus Beteiligungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,00 10a. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,2 0,2 0,3 0,01 0,01 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,01 0,0 4,4 0,0 12. Finanzergebnis 0,2 0,2 0,3 -4,4 0,01 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12,5 11,5 -23,5 27,8 19,9 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag -0,1 -0,0 0,1 -0,01 0,0 16. Sonstige Steuern 0,2 0,3 0,2 60,8 0,4 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 12,3 11,3 -23,7 -33,0 19,5 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 144 IV. Internationale Bodensee Tourismus GmbH (IBT) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 145 IV. Klinik Tettnang GmbH Klinik Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinik Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531-0 Fax: 07542 / 531-178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 14. Januar 2004 Eintragung Handelsregister: 10. Januar 2008, zuletzt geändert am 16. März 2015 Gesellschaftsvertrag: 14. Januar 2014, zuletzt geändert am 20. Februar 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: ja Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Krankenhauses Tettnang, eines Akutkrankenhauses der Grund- und Regelversorgung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 300.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinikum Friedrichshafen GmbH 284.700,00 € 94,90 % Landkreis Bodenseekreis 15.300,00 € 5,10 % 300.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Margita Geiger Prokurist: Jochen Wolf (01.01.2020 – 31.07.2020) Susan Würzner (ab 28.04.2020) Beteiligungsbericht 2020 146 IV. Klinik Tettnang GmbH Gesellschafterversammlung: Vorsitzende Margita Geiger Geschäftsführerin Klinik Tettnang GmbH Stv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat des Bodenseekreises 5. Öffentlicher Zweck Der öffentliche Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- wesens, des Wohlfahrtswesens sowie der Berufsbildung. Dies wird insbesondere verwirklicht durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Bodenseekreises mit ambulanten, vor-, nach- und vollstationären Krankenhausleistungen mit einem leistungs- fähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus sowie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesem Krankenhaus behandelten Patienten. Die Förderung des Wohlfahrtswesens verwirklicht die Gesellschaft insbesondere durch den Aufbau vernetzter Strukturen für ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote und durch die Beteiligung an solchen. Die Förderung der Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medizinischen Berufe und der Pflegeberufe. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH (Einlage: 25.000 €, Anteil: 100 %) Klinikdienste KKT GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) Gesundheitsakademie Tettnang GmbH (Einlage: 12.750 €, Anteil: 51 %) 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die Klinik Tettnang GmbH: 86 € Erstattung medizinische Kosten Zahlung der Klinik Tettnang GmbH an den Bodenseekreis: 96.226 € Erstattung Personalkosten 8.087 € Erstattung Müllgebühren (Deponie) 2.257 € Erstattung Verwaltungsgebühren 22.618 € Darlehenszins 22.198 € Tilgung Darlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 1.572.485 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2005 Laufzeit: bis 31.12.2067 Zins: 1,5 % p. a. Annuität: 44.816 € Restkapital: 1.485.641 € Der mit der Klinik Tettnang am 1. Juli 2005 geschlossene Darlehensvertrag beinhaltet einen Großteil des im Erbbaurechtsvertrag wertmäßig überlassenen Grundstücks. Wie in der Kreistagssitzung am 15. November 2016 beschlossen, wurden die Konditionen in 2017 angepasst. Beteiligungsbericht 2020 147 IV. Klinik Tettnang GmbH 8. Bestellte Sicherheiten Die Stadt Friedrichshafen hat eine Gewährträgerschaft für die Klinik Tettnang GmbH gegenüber der Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg übernommen. Der Bodenseekreis übernimmt den eigenen Anteil von 5,1 % im Innenverhältnis gegenüber der Stadt Friedrichshafen. Zur Absicherung des Kreditbetrages wurde von der Klinik Tettnang GmbH für den Bodenseekreis eine Grundschuld bestellt. 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2018 (bis 31. Dezember 2027) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Das Jahr 2020 war für das Gesundheitssystem und besonders die Krankenhäuser das wohl herausforderndste und existenzbedrohendste seit der Einführung der DRGs (Diagnosis Related Groups) im Jahr 2005. Durch zusätzliche und neue Herausforderungen geht die Schere zwischen den Erlösen der Kliniken und deren steigenden Kosten aufgrund von kontinuierlich höheren Material- und Personalkosten bei gleichzeitig gedeckelten Entlohnungen für diese Leistungen weiter auf. Dies bedingt Maßnahmen und Konzepte auf der Leistungsseite, die diese Kosten- steigerungen durch erhöhtes Wachstum kompensieren können. In der Folge nimmt der Wettbewerb im Krankenhausbereich zu. Zudem wird die Arbeit aller Beteiligten im Gesundheitswesen durch die stetigen Veränderungen an den gesetzlichen Rahmenbedingungen stark beeinflusst. Speziell in den Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sowie niedergelassenen Ärzten, aber neu auch gegenüber den Behörden, erfolgen regelmäßig gesetzliche Neuordnungen und daraus resultierend modifizierte Verträge, Vereinbarungen und Anforderungen. Durch Gesetzesänderungen in den vergangenen Jahren, insbesondere 2018, wurde ein Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierungssystematik eingeleitet. Die Grundidee des Pflegepersonal- Stärkungsgesetzes war, um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, dass künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert würde. Die Berechnungen für dieses Pflegebudget sind jedoch in praxi komplex und Ursache weiterhin schwelender Konflikte zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Dies zeigt sich u. a. darin, dass noch im März 2021 außerhalb der Universitätskliniken kein Kranken- haus bekannt war, das die Budgetverhandlungen für 2020 abgeschlossen hatte. Der Fachkräftemangel ist längst Realität in deutschen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen. Es fehlen zunehmend Ärzte, Pflegepersonal und andere qualifizierte Gesund- heitsberufe. Diese Situation wird sich erst dann grundlegend bessern, wenn sich auch die beruflichen Rahmenbedingungen ändern. Vor allem der demografische und der epidemio- logische Wandel sind Auslöser der zunehmenden Probleme in allen Einrichtungen der Versorgung. Lebenserwartung, Durchschnittsalter und der Anteil älterer, oft multimorbider Menschen an der Gesamtbevölkerung steigen. Die Gesundheitsberufe selbst sind vom demografischen Wandel betroffen. Zugleich haben sich Lebens- und Berufsrollenkonzepte Beteiligungsbericht 2020 148 IV. Klinik Tettnang GmbH der Berufsangehörigen sowie Ansprüche an die Arbeitsbedingungen verändert und müssen angepasst werden. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) wurde am 23. Oktober 2020 verabschiedet und reformiert als Artikelgesetz das Krankenhausfinanzierungsgesetz, die Krankenhaus- strukturfonds-Verordnung, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, das Elfte Buch Sozial- gesetzbuch, das Krankenhausentgeltgesetz, die Bundespflegesatzverordnung, das Familienpflegezeitgesetz, das Pflegezeitgesetz und das Bundeskindergeldgesetz. Es wurden elf „Fördertatbestände“ geschaffen, weitestgehend aus dem Digitalbereich, die bei entsprechend erfolgreicher Beantragung zu 70 % aus Bundesmitteln gefördert werden, zu 30 % aus Landesmitteln. Die Ausführungsverordnungen wurden zum Dezember 2020 veröffentlicht. Neu ist, dass hier bereits begonnene Projekte nachträglich zur Förderung angemeldet werden können. Die Folgen des Gesetzes werden jedoch frühestens in 2021 wirksam werden. Zusätzlich zu diesen Gesetzen, die den normalen Geschäftsbetrieb der deutschen Krankenhäuser beeinflussen, gab es im Rahmen der Coronapandemie zahlreiche, sehr kurzfristig beschlossene Bundesgesetze und Verordnungen, die den Geschäftsverlauf aller Krankenhäuser in Deutschland beeinflusst haben: Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 25. März 2020 und nachfolgenden Änderungen, Landesverordnungen, Änderungen Infektionsschutzgesetz wurden mit relativ geringem bürokratischem Aufwand die Eckpunkte zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser während der Pandemiephase festgelegt: - Gewährung einer „Freihaltepauschale“ in Höhe von 560 €/Belegungstag auf der Basis der Belegung von 2019 (angepasst zum 1. Juli 2020 mit einer differenzierten Pauschale; für die Gesellschaft blieb die Pauschale bei 560 €/Tag) - Investitionsstützung i. S. einer „Intensivplatzpauschale“ mit Förderung jeder zusätzlich geschaffenen Beatmungsmöglichkeit in Höhe von 50.000 € - „Hygienepauschale“ zur Finanzierung der zusätzlich erforderlichen Schutzmaßnahmen und persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) mit 50€/stationärem Fall (zum 1. Juli erhöht auf 100 €/Fall) - Der vorläufige Pflegeentgeltwert, der durch die Ausgliederung der Pflegekosten aus der DRG-Systematik und Schaffung des Pflegebudgets erforderlich wurde und als Abschlag bis zum Abschluss der individuellen Budgetverhandlungen gelten soll, wurde von 146,55 € auf 185 € erhöht (1. April 2020). Eine ggf. erforderliche Rückzahlung wurde für das Jahr 2020 ausgeschlossen. - Die Zahlungsziele der Krankenkassen wurden von 30 Tage nach Rechnungsstellung auf fünf Tage verkürzt - Die im Rahmen des MDK-Reformgesetzes vorgesehene maximal zulässige Prüfquote wurde für 2020 von 12,5 % auf 5,0 % gesenkt sowie die vorgesehenen Strafzahlungen bei berechtigter Rechnungskürzung für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt - Für 2020 wurde der Fixkostendegressionsabschlag ausgesetzt - Im September wurde vom Bund eine „Pflegeprämie“ für belastete Krankenhäuser ausgelobt. Das Land Baden-Württemberg hat in individuellen ergänzenden Verordnungen zusätzliche Unterstützungsleistungen für die Bereitstellung von Beatmungskapazitäten und pandemie- bedingte Mehraufwendungen im Sachkostenbereich hinterlegt. Gegenläufig wurden durch die fortlaufend fortgeschriebenen und veränderten Corona-Verordnungen auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene wie z. B. das Elektiv-Programm-Verbot vom März 2020 und Beteiligungsbericht 2020 149 IV. Klinik Tettnang GmbH wiederum Einschränkungen ab November 2020 und Betretungsverbote die unter- nehmerische Handlungsfreiheit von Krankenhäusern erheblich eingeschränkt. Der Geschäftsbetrieb insbesondere kommunaler Krankenhäuser wurde im letzten Quartal außerdem maßgeblich beeinflusst durch den Tarifabschluss im Geltungsbereich des TvÖD am 25. Oktober 2020. Außerdem war und ist auch trotz sehr weitreichender Hygiene- maßnahmen eine Zurückhaltung bei Patienten in Bezug auf elektive Operationen zu erkennen. Durch pandemiebedingte Erfordernisse („exklusive“ Coronastationen; keine Dreibett-Belegung wegen Abstandsregeln etc.) konnten auch nicht alle vorhandenen strukturellen Kapazitäten ausgeschöpft werden. Die Klinik Tettnang GmbH betrieb im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Klinikum der Grund- und Regelversorgung mit insgesamt 140 Planbetten in sechs Hauptabteilungen. Außerhalb der Pandemie kommt durch die zunehmende Konkurrenz, auch durch ambulante Behandlungsalternativen, und die Wettbewerbssituation im stationären Bereich der Aufrecht- erhaltung und dem Ausbau von Patientenströmen eine besondere Bedeutung zu. Die Klinik Tettnang GmbH geht deswegen weiterhin und intensiviert den Weg, intersektoral und regional strategische Partnerschaften einzugehen. Darüber hinaus haut die Gesellschaft bereits vor einigen Jahren ein Medizinisches Versorgungszentrum mit mehreren Fach- richtungen in Betrieb genommen und Facharztpraxen im Gebäude mit enger Verzahnung zu den Hauptabteilungen etabliert, um die Zuweisungen aus dem ambulanten Bereich im Kernversorgungsgebiet weiterhin sicherzustellen. Außerdem wurde frühzeitig durch infrastrukturelle Bindung von Versorgungspartnern in den Fachbereichen, die die Gesell- schaft nicht selbst anbietet, ein umfassendes Versorgungskonzept als strategischer Vorteil erkannt und umgesetzt. Obwohl Synergieeffekte und das medizinische Konzept in den letzten Jahren bereits umgesetzt wurden, ist die Verbundstruktur der Krankenhäuser weiter zu stärken und zu optimieren. Im medizinischen Bereich wirkt sich der Zusammenschluss besonders zwischen Tettnang und Friedrichshafen positiv aus. So sind enge personelle Kooperationen der Fachab- teilungen und der Aufbau spezialisierter Fachabteilungen bereits umgesetzt und werden zukünftig noch weiter intensiviert. Die Integration weiterer externer Partner im Geschäftsjahr (bedingt durch die vorzeitige Beendigung der akutstationären Geschäftstätigkeit am Krankenhaus 14 Nothelfer in Weingarten) führte bereits zu einer deutlich verbesserten Auslastung von OP und Betten. Damit wird den Patienten im Verbund ein spezialisiertes und qualitativ hochwertiges Behandlungsspektrum angeboten. Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2020 wurde mit einem Jahresüberschuss von 2,26 Mio. € ein deutlich besseres Ergebnis erzielt, als geplant (geplant war ein Ergebnis von -1,04 Mio. € vor Betriebskostenzuschüssen und Verlustausgleichen). Im Geschäftsjahr 2020 erhöhten sich die Erlöse einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge um 10,6 Mio. € von 35,1 Mio. € auf 45,7 Mio. €. Im Jahr 2020 lag die Anzahl der Vollkräfte bei 251,50 VK (Vorjahr 235,13 VK, Planung rd. 256,96 VK). Die Personalkosten des Jahres 2020 liegen mit 22,5 Mio. € (Vj. 19,4 Mio. €) um rund 0,9 Mio. € über dem Planansatz von 21,6 Mio. €. Ursachen für die Überschreitung der geplanten Personalkosten sind im Wesentlichen in den gestiegenen Personalrückstellungen (Resturlaub/Altersteilzeit) sowie in den Aufwendungen für das vom Krankenhaus 14 Nothelfer übergegangene Personal zu sehen. Beteiligungsbericht 2020 150 IV. Klinik Tettnang GmbH Die um die kurzfristig Beschäftigten korrigierte Fluktuationsrate der Gesellschaft ist gering und ist angesichts der Notwendigkeit, qualifiziertes Personal in der Gesellschaft zu halten, positiv zu beurteilen. Die Fluktuationsrate beträgt 15,52 % und liegt damit höher als im Vorjahr (13,76 %). Angestrebt wurde in der Planung 2020 eine Fluktuationsrate in Höhe des Vorjahres. Dieser Planwert wurde nicht erreicht bzw. überschritten. Der Materialaufwand liegt um rund 1,9 Mio. € deutlich über dem Materialaufwand des Vorjahres. Die Erhöhung bei den Roh, Hilfs- und Betriebsstoffen innerhalb des Material- aufwandes beträgt gegenüber dem Vorjahr rund 1,3 Mio. €. Dies resultiert zum einen aus den Corona-bedingten Mehraufwendungen bei ärztlichem und pflegerischem Verbrauchs- material (+0,3 Mio. €) und beim Laborbedarf (+0,1 Mio. €). Weiterhin ist aufgrund der Leistungssteigerungen vor allem im chirurgischen Bereich eine deutliche Zunahme beim OP- Bedarf (+0,3 Mio. € zum Vorjahr) sowie bei den Implantaten (+0,6 Mio. €) zu verzeichnen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um rd. 3,4 Mio. € auf insgesamt 9,0 Mio. € angestiegen. Der Mehraufwand (Differenz zum Vorjahr) resultiert insbesondere aus erhöhten Aufwendungen für konzernweite zentrale Dienstleistungen und Personalgestellungen durch die Klinikum Friedrichshafen GmbH (+1,8 Mio. €), erhöhten Abschlagszahlungen an den Ausbildungsfonds (+0,9 Mio. €), der Wertberichtigung offener Forderungen aus Personal- gestellung und Dienstleistung an die Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH (+0,2 Mio. €) und Abschreibungen und Wertberichtigungen stationärer Forderungen (+0,2 Mio. €). Weitere Positionen, die zum Anstieg beigetragen haben, sind: Instandhaltung (+0,1 Mio. €), Beratungskosten (+0,1 Mio. €), Mieten und Pachten (+0,1 Mio. €). Die Fallzahlentwicklung lag im Jahr 2020 mit 8.862 (inkl. Überlieger) Patienten über dem Vorjahr (8.414, Wirtschaftsplan 8.793). Der Casemix-Index lag mit 0,786 (inkl. Überlieger) etwas unter dem Vorjahreswert (0,898), die Planung lag bei 0,739. Die Fallzahl und der Casemix liegen trotz Corona-Pandemie auch über dem Planwert. Ursächlich hierfür ist die MCB-interne Verlagerung wesentlicher Leistungsbereiche vom Krankenhaus 14 Nothelfer in die Klinik Tettnang. Das Jahresergebnis für das Jahr 2020 beträgt rund +2,3 Mio. € und ist damit besser als das im Wirtschaftsplan angesetzte Ergebnis von -1,04 Mio. €. Allerdings ist das Jahresergebnis 2020 beeinflusst durch die Gewährung von Zuschüssen des Krankenhausträgers zu Betriebsausgaben in Höhe von rund 0,7 Mio. € und Zuschüssen des Krankenhausträgers zur Übernahme von Verlusten aus dem Vorjahr in Höhe von rund 0,9 Mio. € (beide enthalten in den sonstigen betrieblichen Erträgen). Diese Zuschüsse waren im geplanten Jahresergebnis nicht angesetzt. Bereinigt um die oben beschriebenen Zuschüsse ergibt sich ein Jahres- ergebnis von +0,69 Mio. €. Der Planansatz von -1,04 Mio. € wurde somit um 1,73 Mio. € übertroffen. Das deutlich verbesserte Jahresergebnis resultiert aus der Leistungssteigerung zum einen durch die Re-Etablierung der Endoprothetik in der Hauptabteilung für Unfallchirurgie, Orthopädie und Endoprothetik sowie die Einbindung der operativen externen Partner aus dem Krankenhaus 14 Nothelfer Weingarten (namentlich Sportklinik, Praxis Frei & Kraemer). Außerdem wurde insbesondere der Bereich Geburtshilfe im Vergleich zu den Vorjahren verstärkt frequentiert. Negativ auf das Jahresergebnis wirkte sich die Coronapandemie mit einem elektiven Eingriffsverbot für die Zeit vom 16. März - 8. Mai 2020 aus, sowie weitere Eingriffe in die unternehmerische Freiheit z. B. durch Hygienevorgaben: Tettnang wurde innerhalb des Verbundes zum „coronafreien Haus“ erklärt und mit viel Aufwand entsprechend infektio- logisch gesichert. Dazu kamen Auflagen der externen Behörden - so konnte aufgrund der Abstandsregelungen eine Drei-Bett-Belegung der dafür eigentlich vorgesehenen Zimmer nicht durchgeführt werden, was zu einer Verminderung der belegbaren Betten um 20 führte. Beteiligungsbericht 2020 151 IV. Klinik Tettnang GmbH Leider war die Klinik Tettnang im Dezember trotz aller Präventivmaßnahmen von einem massiven Corona-Ausbruch unter Mitarbeitern und Patienten betroffen. Dies führte zu einer Schließung des gesamten stationären und ambulanten Geschäftsbetriebs vom 10. bis 23. Dezember 2020. Die Rückgänge konnten danach nicht mehr aufgeholt werden. Im Geschäftsjahr 2020 betrug die Investitionstätigkeit des Krankenhauses in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 2,74 Mio. € (Vj. 6,49 Mio. €). Darin sind Anlagen im Bau in Höhe von 2,41 Mio. € enthalten. Die Finanzierung erfolgte über Darlehen, Einzel- und Pauschalfördermittel sowie Trägerzuschüsse. Das Anlagevermögen beläuft sich im Geschäftsjahr auf 29,94 Mio. €. Das Anlagevermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 1,33 Mio. €. Diese Steigerung resultiert aus den Investitionen in das laufende OP- Erweiterungsprojekt, das noch nicht abgeschlossen und deshalb als Anlage im Bau ausgewiesen ist. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, Sonderposten und mittel- bzw. langfristige Darlehen bzw. Verbindlichkeiten aus Fördermitteln des Krankenhausträgers und Verbindlichkeiten aus Einzelfördermitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz gedeckt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt auf 1,281 Mio. € gesunken. Die Gesellschaft hat vom Träger Klinikum Friedrichshafen GmbH ein Kontokorrentdarlehen mit einem Kreditrahmen in Höhe von 5,0 Mio. € erhalten. Dieses wurde im Geschäftsjahr 2020 in Gänze zurückgeführt (Tilgung in Höhe von 2,56 Mio. €). Der Finanzmittelbestand der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 2,96 Mio. € (Vj. 2,39 Mio. €). Generell war im Geschäftsjahr durch den „Cash-Pool“ im Verbund des Medizin Campus Bodensee die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt. Die von der Gesellschafterin Klinikum Friedrichshafen GmbH eingeräumte Kontokorrentkreditlinie in Höhe von 5,0 Mio. € war per 31. Dezember 2020 nicht in Anspruch genommen. Das Jahr 2020 war auch für die Klinik Tettnang geprägt von den Auswirkungen der Corona- pandemie – sowohl direkt als auch durch die gesellschaftlichen und gesundheitspolitischen Folgen. Für die Klinik Tettnang GmbH waren zusätzlich für den Geschäftsverlauf maßgeblich die Versetzung in Betriebsbereitschaft des Krankenhaus 14 Nothelfer zum 31. März 2020, die letztendlich, nach sorgfältiger Prüfung des Status quo und der tatsächlichen Vermögens- situation, in die Anmeldung der Planinsolvenz zum 28. Juli 2020 führte. Diese beiden unabhängigen, aber doch miteinander verbundenen Ereignisse prägten die strategischen und operativen Anstrengungen des Jahres auf allen Ebenen. Durch konsequente Umsetzung der noch vor der Coronakrise definierten, im Wirtschaftsplan 2020 niedergelegten kurz- fristigen Ziele zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit konnte dennoch ein deutlicher Abbau der buchhalterischen Verbindlichkeiten sowie auch die Liquidität positiv beeinflusst werden. 11. Prognose Grundlage für den Wirtschaftsplan war die erforderliche Konsolidierung der Krankenhäuser im Verbund bei Sicherstellung der medizinisch hochwertigen Versorgung. Der Wirtschafts- plan wurde im Sommer 2020 unter der Maxime erstellt, dass im Jahr 2021 die Coronalage für Krankenhäuser keine medizinische und wirtschaftliche Relevanz mehr haben würde. Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2021 sind noch nicht terminiert, da am 10. und 11. März 2021 zunächst die Verhandlungen für das Jahr 2020 begonnen wurden. Die Entgeltverhandlungen für das Jahr 2020, die für Ende Oktober 2020 avisiert waren, wurden von Kassenseite aufgrund der sich damals abzeichnenden zweiten Welle und der weiterhin bestehenden Unsicherheiten bezüglich des Pflegebudgets auf März 2021 verlegt. Auch zu diesem Zeitpunkt konnte aufgrund zahlreicher offener Fragen von Kassenseite aus Beteiligungsbericht 2020 152 IV. Klinik Tettnang GmbH keine Vereinbarung für das Vorjahr geschlossen werden, man vertagte sich auf unbestimmte Zeit. Bis dahin erbringt die Gesellschaft sozusagen unter Vorbehalt Leistungen und mit provisorischen, nicht endverhandelten Preisen (z. B. NUB, ZE, Pflegepauschale). Dies bedeutet erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die tatsächliche Erlössituation. Konsequent muss auch im Jahr 2021 auf eine möglichst kostengünstige Leistungserbringung auch in Bezug auf Sachkosten geachtet werden. Basierend auf der Leistungsentwicklung der ersten Monate des Jahres 2021 ist es schwer zu sagen, ob die geplanten Leistungssteigerungen aufgrund der Corona-Pandemie eingehalten werden können. Ein Casemix-Rückgang von rund 32 % in den ersten drei Monaten 2021 ist im Vergleich zur Planung 2021 zu verzeichnen. Dieser ist der Corona-Krise geschuldet, da elektive Eingriffe wie bereits im Jahr 2020 abgesagt werden mussten. Ein „Wieder Hochfahren“ der elektiven Eingriffe hat erst ab Mitte Februar 2021 stattgefunden. Die Ergebnisprognose zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts berücksichtigt die voraussichtlichen Auswirkungen der Corona-Krise und der Veränderungen im Zusammen- hang mit dem Krankenhaus 14 Nothelfer, Weingarten, und sieht derzeit für das Geschäfts- jahr 2021 ein Ergebnis vor bzw. ohne Betriebskostenzuschüssen in Höhe von -0,6 Mio. € vor. Für das Jahr 2020 war ein umfassendes „361“-Risikoaudit vorgesehen, das jedoch aufgrund der Coronapandemie auf das Jahr 2021 verschoben werden musste. In den nächsten Jahren werden die großen finanziellen Anstrengungen, die von der Politik gemacht wurden, um der Krise auf allen Ebenen zu begegnen, sowie die Erkenntnisse die aus der Coronakrise gewonnen wurden (z. B. Belegungszahlen in der Krise, ambulantes Potential), sich sicherlich in den gesundheitspolitischen Überlegungen bemerkbar machen. Auch die körperliche und mentale Erschöpfung und die trotz aller Maßnahmen hohe Frustration bei den medizinischen Fachkräften mit Wechselwillen wird, zusammen mit gesetzlich oder durch Tarifverträge bedingten Personaluntergrenzen, die wirtschaftliche Situation in allen Krankenhäusern und damit auch an der Klinik Tettnang verschärfen und es zunehmend schwieriger machen, nachhaltig positive Ergebnisse zu erwirtschaften. Es wird deutlich, dass die Anstrengungen der wirtschaftlichen Konsolidierung und die medizin- und strukturstrategische Neuausrichtung konsequent weiter zu verfolgen sind. Das Klinikum braucht einen nachhaltigen Überschuss, um die Anforderungen im Instand- haltungsbereich, die Investitionen und den medizinischen Fortschritt langfristig finanzieren zu können. 12. Risikobericht In 2016 erfolgte die hausweite Einführung eines medizinischen Risikomanagementsystems (CIRS), wodurch frühzeitig Schwachpunkte erkannt werden können. Ein weiteres Risiko besteht generell in der Sicherung der Liquidität. Der im Jahr 2020 begonnene Prozess der nachhaltigen Optimierung der Kodierung, der Abrechnungsprozesse und des Mahnwesens muss fortgesetzt werden – auch und gerade im Hinblick auf die anstehende Rückführung des Zahlungsziels der Kassen auf 30 Tage sowie der Steigerung der MD-Quote, um offene Forderungen und (noch) nicht abgerechnete Leistungen zu minimieren. Trotz der positiven Entwicklung der Liquidität im Jahr 2020 kommt der Sicherung der Liquidität weiterhin eine besondere Bedeutung zu, da ein hohes Risiko der Liquiditäts- verschlechterung besteht. Der Wirtschaftsplan 2021 und die Mittelfristplanung weisen auch unter der Annahme, dass die Coronasituation keinen wesentlichen Einfluss mehr haben würde, nur geringe Jahresüberschüsse aus. Es besteht ein hohes Risiko der Liquiditäts- verschlechterung. Derzeit ist die Liquidität im MCB über das Cash-Pooling mit der Stadt Friedrichshafen sichergestellt. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Klinikum Friedrichshafen GmbH und der Stadt Friedrichshafen beträgt die Kreditlinie derzeit Beteiligungsbericht 2020 153 IV. Klinik Tettnang GmbH 9 Mio. €. Zum 1. Juli 2021 erfolgt eine Anschlussfinanzierung bzw. Vertragsänderung zum Cashpool der Klinikum Friedrichshafen GmbH mit der Stadt Friedrichshafen. Die Kreditlinie in Höhe von 9 Mio. € gilt dann ab 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2024. Weiterhin wurde seitens der Zeppelin-Stiftung ein liquiditätsbezogenes Patronat gewährt, mit welchem der voraussichtliche liquiditätsbezogene Finanzmittelbedarf bis zum 31. Dezember 2021 abgedeckt ist. Von Bedeutung ist ebenfalls ein bestehender Instandhaltungs- und Investitionsstau, der mit dem Risiko unzureichender infrastruktureller Ausstattung und damit grundsätzlich auch mit Risiken bei der Patientenbehandlung als auch bei der Innovationskraft der Gesellschaft einhergehen. Vor dem Hintergrund der dualen Finanzierung und der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel von Seiten des Landes Baden-Württemberg nicht ausreichen, zeichnet sich keine Entspannung der Lage ab. Da nachhaltige Überschüsse bzw. positive Ergebnisse zunehmend schwieriger zu erwirtschaften sind, ist die Gesellschaft zur Finanzierung von Investitionen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen auf Zuschüsse durch den Träger angewiesen. In Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Mittel besteht ein mittleres bis hohes Risiko der Unterfinanzierung. Der Tarifabschluss vom Oktober 2020 für den Geltungsbereich des TvÖD bedeutet für den MCB zunächst deutliche Personalmehrkosten. Durch die Laufzeit von 28 Monaten jedoch ist hier nun eine wenigstens mittelfristige Personalkostenplanung für Mitarbeiter im Tarif möglich. Durch die individuelle Entwicklung je Entgeltgruppe und Stufe im TvÖD ist eine langfristig wirkende Erhöhung der Personalkosten zu erwarten. Durch die etwas höhere Steigerung des Landesbasisfallwertes für 2020 wurde die Unterfinanzierung der Personal- kostensteigerungen zwar nicht eliminiert, aber zumindest abgemildert. Leider setzte sich diese Steigerung für 2021 nicht fort, so dass der bereits sehr konservativ berechnete LBFW für den Wirtschaftsplan 2021 noch unterschritten wurde. Dies wird in den Erlösprognosen bereits berücksichtigt, wirkt sich aber auf die Liquidität nachteilig aus. Auch laufen weiterhin erhebliche Anstrengungen und Aufklärungskampagnen auf Verbands- ebene (Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft) mit dem Ziel, die deutlich ungünstigere Personalkostensituation in Baden-Württemberg im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern an die Politik zu adressieren, um so eine Berücksichtigung im Landesbasisfallwert zu realisieren. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) und das damit verbundene Pflegebudget ließen Hoffnungen zu, dass hierdurch eine gewisse finanzielle Entlastung erfolgen könnte. Die harte Wirklichkeit ist jedoch, dass durch diesen Paradigmenwechsel der Leistungs- vergütung zahlreiche Fragen zur adäquaten Berechnung weiterhin ungeklärt sind und die Gesellschaft bis heute kein Ergebnis bei den Budgetverhandlungen vorweisen kann – wie jedes andere Krankenhaus Deutschlands außerhalb der Universitätskliniken. Das Risiko der Unterfinanzierung bewertet die Klinik Tettnang GmbH als hohes Risiko. Dem Risiko des Fachkräftemangels, das in der derzeitigen Situation im Gesundheitswesen auch noch in den nächsten Jahren vorherrschen wird, begegnet die Gesellschaft zum einen durch die Erhöhung der Attraktivität des Arbeitsplatzes im Gesamtverbund des Medizin Campus Bodensee (z. B. durch familienfreundliche Arbeitszeitmodelle), durch den flexiblen Einsatz des Personals an den verschiedenen Standorten sowie durch Personalakquise auf dem ausländischen Arbeitsmarkt. In den nächsten Jahren ist mit dem weiteren organisa- torischen Zusammenwachsen der Krankenhäuser zu einem Verbund mit einer Verbesserung zu rechnen, dies allerdings abhängig von der weiteren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Eine weitere Verschärfung der Situation ist nicht auszuschließen und bedeutet ein hohes Risiko für die Gesellschaft. Beteiligungsbericht 2020 154 IV. Klinik Tettnang GmbH Die weltweite Ausbreitung des SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) stellte auch die Klinik Tettnang GmbH im Jahr 2020 vor erhebliche Herausforderungen, und die Krise dauert an. Größtes Risiko stellt hierbei eine Infizierung von Mitarbeitern und/oder Patienten dar. Diesem Risiko begegnete der Medizin Campus Bodensee durch die Gründung eines Krisenstabes bereits im Februar 2020, der insbesondere bestehende Pandemiepläne aktualisiert und angepasst hat sowie zunächst diverse Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung in Gang gesetzt hat, z. B. Zutritts- und Arbeitsbeschränkungen, erhöhte Hygienemaßnahmen, umfangreiche Informationen und Veranstaltungsabsagen. Weiterhin bestehen Pläne bei Auftreten einer Infektion, insbesondere im Hinblick auf notwendige Quarantäne. Ein weiteres bestehendes Risiko war und ist die ausreichende Beschaffung von benötigten Hygieneartikeln, Medikamenten und Schutzbekleidung. Aus diesem Grund hat die Klinik Tettnang GmbH bereits in den Anfängen der sich abzeichnenden Corona- Pandemie weitere Bestellungen ausgelöst. Zudem befindet sich die Klinik Tettnang GmbH im stetigen Austausch mit anderen Unternehmen und zuständigen Behörden zur Sicherung von weiteren Bedarfen. Die vorgenannten Risiken realisierten sich daher insbesondere wie folgt: Der infektionsbedingte Ausfall von Mitarbeitern sowie eine imagebedingt oder wegen Freihaltemaßnahmen schlechtere Belegung führten zu geringeren Umsatzerlösen. Erhöhter Bedarf sowie eine Verteuerung der Hygieneartikel und Schutzbekleidung führten zu einem steigenden Materialaufwand. Dieses Risiko, das trotz umfassender Impfkampagnen auch innerhalb der Belegschaft weiterhin angesichts des Umgreifens von Mutanten fortbesteht, für die nachfolgenden Monate und Jahre zu eliminieren ist eine der vordringlichsten und auch kostenintensivsten Aufgaben des Risikomanagements. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzu- führenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde von der Gesellschafterversammlung am 13. Januar 2021 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 2.257.111,14 € mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 9.670.818 € zu verrechnen und den verbleibenden Bilanzverlust von nunmehr 7.413.706,86 € auf neue Rechnung vorzutragen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer pwc pwc KPMG KPMG KPMG Kosten Abschluss- prüfung 31.000 € 31.000 € Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB Angabe des Gesamthonorars unterbleibt unter Hinweis auf § 285 Nr.17 2.Halbsatz HGB Beteiligungsbericht 2020 155 IV. Klinik Tettnang GmbH 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -56.254 -778.970 893.848 -75.544 2.257.111 -1.000.000 -500.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 156 IV. Klinik Tettnang GmbH 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 46,46 % 54,23 % 61,46 % 66,92 % 72,44 % Finanzlage Eigenkapitalquote 13,91 % 10,97 % 12,56 % 11,08 % 16,92 % Fremdkapitalquote 64,20 % 67,38 % 64,58 % 66,07 % 61,29 % Anlagendeckung I 29,94 % 20,24 % 20,44 % 16,55 % 23,36 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität -1,20 % -19,88 % 18,58 % -1,60 % 32,28 % Gesamtkapitalrentabilität 0,79 % -1,40 % 3,01 % 0,25 % 5,87 % Kostendeckung 79,92 % 79,73 % 79,20 % 77,88 % 84,41 % Zinslastquote -576,34 % -35,63 % 29,01 % -240,20 % 7,46 % Liquidität Effektivverschuldung 158,71 % 179,42 % 210,14 % 253,86 % 299,28 % Kurzfristige Liquidität 0,13 0,59 0,47 0,21 0,24 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 438 410 381 387 421 Personalaufwandsquote 58,50 % 61,14 % 54,59 % 55,35 % 49,11 % Leistungskennzahlen Planbetten 140 140 140 140 140 stationäre Patienten 7.920 8.317 8.149 8.414 8.862 Verweildauer 5,22 5,14 5,03 4,98 4,75 Beteiligungsbericht 2020 157 IV. Klinik Tettnang GmbH 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 52,4 33,5 157,1 180,6 163,2 II. Sachanlagen 15.585,8 19.277,1 23.331,6 28.380,9 29725,2 III. Finanzanlagen 50,5 50,5 50,5 50,5 50,5 19.261,1 19.361,1 23.539,2 28.612,0 29.938,9 B. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung 2.916,1 2.916,1 2.916,1 2.916,1 2.916,1 C. Umlaufvermögen I. Vorräte 710,7 867,8 790,7 890,3 617,2 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 12.053,0 8.784,1 7.701,4 7.845,1 4911,7 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 894,2 3.755,5 3.279,1 2.392,8 2.934,5 13.657,9 13.407,4 11.771,2 11.128,2 8.463,4 D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.503,2 17,2 75,6 101,2 10,1 Bilanzsumme 33.765,8 35.701,8 38.302,0 42.757,5 41.328,5 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 300,0 300,0 300,0 300,0 300,0 II. Kapitalrücklage 14.106,9 14.106,9 14.106,9 14.106,9 14.106,9 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag -9.653,9 -9.710,2 -10.489,1 -9.595,3 -9.670,8 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -56,3 -779,0 893,8 -75,5 2.257,1 4.696,7 4.696,7 3.917,7 4.736,0 6.993,2 B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung 5.422,7 5.432,5 5.899,2 6.706,7 6.144,5 D. Rückstellungen 1.969,8 2.296,4 2.855,5 3.064,7 2.861,3 E. Verbindlichkeiten I. Verbindl. ggü. Kreditinstituten 2.820,0 4.380,0 4.395,3 4.033,0 3.670,2 II. Verbindl. aus Lieferung u. Leistung 867,4 960,9 1.672,6 1.438,7 1.280,9 III. Verbindl. ggü. Gesellschaftern 12.108,0 13.127,0 12.138,9 6.856,5 2.930,4 IV. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz 4.762,4 4.608,6 4.601,4 4.590,3 5.732,8 V. Verbindl. ggü. verbund. UN 97,5 7,6 7,6 115,8 145,0 VI. Verb. aus sonst. Zuw. zur Finanz. des Anlagevermögens 0,0 150,4 1.230,0 5.802,6 6.191,4 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 1.021,3 820,7 686,2 5.413,0 5.374,1 21.676,6 24.055,2 24.735,6 28.250,0 25.329,5 F. Ausgleichspost. aus Darlehensförd. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bilanzsumme 33.765,8 35.701,8 38.302,0 42.757,5 41.328,5 Beteiligungsbericht 2020 158 IV. Klinik Tettnang GmbH 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital SoPo zur Finanzierung vom AV Rückstellungen Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Beteiligungsbericht 2020 159 IV. Klinik Tettnang GmbH 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 25.445,4 25.844,2 27.179,4 27.973,4 37.300,4 2. Erlöse aus Wahlleistungen 502,0 478,0 486,7 1.368,4 1.188,6 3. Erlöse aus ambul. Leistg. des KKH 1.222,0 978,1 1.002,8 1.006,3 1.316,0 4. Nutzungsentgelte Ärzte 748,7 865,9 1.345,1 349,2 299,2 4a. Erlöse des Krankenhauses nach § 277 HGB* 2.114,7 2.103,2 2.376,0 2.488,7 2.941,5 5. Erhöhung/Minderung Bestand an unfertigen Leistungen 24,6 -7,4 -77,0 99,7 -34,0 6. Zuweisung/ Zuschüsse öffentl. Hand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Erträge 1.535,6 1.076,6 2.514,3 1.791,0 2.742,8 8. Gesamtleistung 31.593,1 31.338,6 34.827,3 35.130,7 45.754,4 9. Materialaufwand 7.214,5 7.214,2 7.881,3 9.315,8 11.211,6 10. Personalaufwand 18.481,2 19.160,3 19.010,9 19.445,2 22.469,4 11. Abschreibg. auf vom KHG geförd. AV 48,4 53,7 50,4 47,4 54,3 12. Abschreibung sonstiges AV 1.346,2 1.205,2 1.182,2 1.420,2 1.411,4 13. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.746,8 4.780,0 6.192,3 5.691,1 9.045,3 14. Gesamtaufwand 31.837,0 32.413,5 34.317,2 35.130,7 45.754,4 15. Betriebsergebnis -244,0 -1.074,9 510,2 -789,1 1.562,4 16. Erträge aus Zuwendungen für Inv. 4.961,4 584,6 2.245,3 6.218,8 1.077,3 17. Erträge aus Einstellg. von Ausgleichsposten für Eigenmittel 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 18. Erträge aus Auflösung von SoPo/ VB 510,2 533,6 605,7 875,8 890,1 19. Erträge aus Auflösung von Ausgleichsposten für Darlehensförd. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21. Aufwendg./ Erträge aus Verlustübern. 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 22. Aufwendg. aus Zuführg. zu SoPo/VB 546,5 546,5 2.211,0 6.188,0 1.077,3 23. Aufwendg. Für die nach KHG geförd. Nutzung von AV 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 25. Zwischenergebnis 266,2 -503,0 1.150,2 117,4 2.452,5 20. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5,2 11,0 13,8 14,7 7,8 24. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 324,2 277,5 259,3 181,5 168,4 25. Finanzergebnis -319,0 -266,6 -245,4 -166,8 -160,5 26. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -52,8 -769,6 904,7 -49,3 2.292,0 27. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 28. Steuern vom Einkommen und Ertrag 3,5 9,4 10,0 15,5 30,4 29. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,9 10,7 4,5 30. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -56,3 -779,0 893,8 -75,5 2.257,1 Beteiligungsbericht 2020 160 IV. Klinik Tettnang GmbH 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 161 IV. Klinik Tettnang - Gesundheitsakademie Tettnang GmbH Mittelbare Gesellschaft Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Gesundheitsakademie Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 11. Mai 2006 Eintragung Handelsregister: 29. Juni 2006 Gesellschaftsvertrag: 10. Mai 2006 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Gesundheitsakademie an der Klinik Tettnang GmbH als Einrichtung zur Informationsvermittlung, Weiterbildung, Gesundheitsschulung und Behandlung. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Gesundheitsakademie Tettnang GmbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH Herr Dr. Pfeifer Herr Dr. Kost Herr Sohler 12.750,00 € 5.500,00 € 5.500,00 € 1.250,00 € 51,00 % 22,00 % 22,00 % 5,00 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Margita Ingrid Beate Geiger Gesellschafterversammlung 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Beteiligungsbericht 2020 162 IV. Klinik Tettnang - Gesundheitsakademie Tettnang GmbH 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Am 22. Oktober 2019 hat der Aufsichtsrat der Klinikum Friedrichshafen GmbH der Geschäftsführung Weisung erteilt, unter der Voraussetzung der Zustimmung der Gesell- schafter in der Gesellschafterversammlung der Klinik Tettnang GmbH die Liquidation der Gesundheitsakademie Tettnang GmbH zu beschließen und zu vollziehen. Die Gesell- schafterversammlung der Klinik Tettnang GmbH hat am 12. Dezember 2019 der Liquidation der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2020 zugestimmt und die Geschäftsführung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten. Mit Auszug aus dem Handelsregister HRB 632241 ist die Gesellschaft aufgelöst. Beteiligungsbericht 2020 163 IV. Klinik Tettnang - Klinikdienste KKT GmbH Mittelbare Gesellschaft Klinikdienste KTT GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Klinikdienste KKT GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 29. November 2005 Eintragung Handelsregister: 21. Februar 2006 Gesellschaftsvertrag: 29. November 2005, zuletzt geändert 20. Februar 2015 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere von Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten, Hol- und Bringdiensten, Krankenhausgebäudemanagement und -logistik, Betrieb von Küchen, Cafeterien, Kiosken und Bettenzentrale sowie die Übernahme von Pflegehilfs-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und technischen Diensten einschließlich des Managements von nichtmedizinischem Personal. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital der Klinikdienste KTT GmbH von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Klinik Tettnang GmbH 12.750,00 € 51,00 % KDS Klinikdienste Service- und Beteiligungs GmbH 12.250,00 € 49,00 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Margita Ingrid Beate Geiger 5. Öffentlicher Zweck s. unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine Beteiligungsbericht 2020 164 IV. Klinik Tettnang - Klinikdienste KKT GmbH 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Die COVID-19-Pandemie hat sich im vergangenen Jahr mit Ausnahme des Betriebs der Cafeteria nur untergeordnet auf die Gesellschaft ausgewirkt. In den Bereichen Hygiene-, Reinigungs- und Sterilisationsdiensten und Speisenversorgung für die Klinik Tettnang ist die Gesellschaft in systemrelevanten Diensten tätig. Diese Dienstleistungen müssen unabhängig von der Entwicklung der COVID-19-Pandemie erbracht werden, so dass damit gerechnet wird, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch im Jahr 2021 kein unmittelbares wirtschaftliches Risiko für die Gesellschaft darstellen. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. Juli 2021 wird der Jahresüberschuss in Höhe von 3.514,35 € mit dem Gewinnvortrag von 84.176,98 € auf neue Rechnung vorgetragen. 16.621 -8.798 34.411 20.103 3.514 -20.000 -10.000 0 10.000 20.000 30.000 40.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 165 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Mittelbare Gesellschaft Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Tettnang GmbH Kontakt: Emil-Münch-Str. 16, 8806 Tettnang Tel.: 07542 / 531 - 0 Fax: 07542 / 531 - 178 E-Mail: info@klinik-tettnang.de Homepage: www.klinik-tettnang.de Gründungsdatum: 6. Dezember 2007 Eintragung Handelsregister: 28. Januar 2008 Gesellschaftsvertrag: 7. Dezember 2007, zuletzt geändert 10. Dezember 2013 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Dezernat 3, Finanzdezernent Herr Hermanns 2. Gegenstand des Unternehmens Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines fachübergreifenden medizinischen Versorgungszentrums im Sinne von § 95 SGB V als Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne von § 66 AO. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Zudem die hiernach zulässige Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht-ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebotes der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die ihrem Gegenstand unmittelbar dienen. Sie kann sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen an weiteren, ihrem Zweck dienenden Gesellschaften und Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen oder mit diesen kooperieren. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 € und ist voll einbezahlt. Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der Klinik Tettnang GmbH gehalten. Beteiligungsbericht 2020 166 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Jochen Wolf (bis 28.05.2020) Jürgen Sachsenmaier (ab 29.05.2020) Gesellschafterversammlung: Organträger: Klinik Tettnang GmbH 5. Öffentlicher Zweck siehe unter Punkt 2. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Keine 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Im Geschäftsjahr wurden im ambulanten Bereich insgesamt 28.746 (Vj. 29.943) Patienten behandelt. Die Leistungsentwicklung liegt unter Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse einschließlich der sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 2.22 Mio. € unter dem Planansatz von 2020 (2,28 Mio. € ohne geplanten Trägerzuschuss). Die Personalkosten als größter Kostenblock lagen bei 1,79 Mio. € (Plan 2020: 1,8 Mio. €). Das Ergebnis ohne Trägerzuschuss mit - 75.000 € hat sich gegenüber dem Plan (- 93.000 €) leicht verbessert, gegenüber dem Vorjahr (+ 11.000 €) jedoch verschlechtert. Mit Trägerzuschuss ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 Tsd. €. Vor dem Hintergrund des Coronabedingten Rückgangs der Patientenzahlen, des dadurch bedingten vermehrten Organisations- und Hygieneaufwands ist das Geschäftsjahr zufriedenstellend verlaufen. Beteiligungsbericht 2020 167 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. Mai 2021 wird der Gewinnvortrag von 161.764,00 € auf neue Rechnung vorgetragen. 38.476 56.951 50.474 11.080 0 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 168 IV. Klinik Tettnang - Medizinisches Versorgungszentrum Tettnang GmbH Beteiligungsbericht 2020 169 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ GmbH) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: RITZ Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Kontakt: Fallenbrunnen 14, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 8310289 E-Mail: marian.duram@ritz-innovationszentrum.com Gründungsdatum: 21. Januar 2016 Eintragung Handelsregister: 1. April 2016 Gesellschaftsvertrag: 21. Januar 2016, zuletzt geändert am 25. August 2016 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalrechtlichen Aufgabenstellung: die Förderung der Wirtschaftlichkeit und des Wachstums von Unternehmen aus technologieorientierten Branchen mit dem Schwerpunkt Digitalisierung und Mobilität der Zukunft, u. a. auch von Existenzgründern und jungen Unternehmen sowie klein- und mittelständischen Unternehmen. Ausbau des High-Tech Standorts Bodenseekreis; dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Bau und Betrieb eines Innovations- und Technologietransferzentrums in Friedrichshafen. Die Förderung branchenübergreifender Kooperationen, ziviler Forschungs- und Verbundprojekte sowie Netzwerkbildung, insbesondere zur Stärkung und Steigerung der Innovationskraft von klein- und mittelständischen Unternehmen in der Vierländerregion Bodensee. Das Marketing des Unternehmens. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft sonstige Dienstleistungen, die mit den oben ausgeführten Unternehmensgegenständen in Beziehung stehen und/ oder aus den damit verbundenen Tätigkeiten abzuleiten sind. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 25.000,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 12.500,00 € 50,00 % Stadt Friedrichshafen 12.500,00 € 50,00 % 25.000,00 € 100,00 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Marian Duram Beteiligungsbericht 2020 170 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Andreas Brand Oberbürgermeister Stadt Friedrichshafen Stellv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Aufsichtsrat Vorsitzender Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Stadt Friedrichshafen Stellv. Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Mitglieder Christa Hecht-Fluhr Kreistag Bodenseekreis Frank Amann Bürgermeister Heiligenberg (Kreistag Bodenseekreis) Dieter-Alfons Hornung Erster Bürgermeister a.D. (Kreistag Bodenseekreis) Markus Spieth Bürgermeister a.D. Eriskirch (Kreistag Bodenseekreis) Norbert Zeller Landtagsabgeordneter a.D. (Kreistag Bodenseekreis) Wolfgang Jägle Rentner (Gemeinderat Friedrichshafen) Felix Bohnacker Anwendungsberater/-entwickler (Gemeinderat Friedrichshafen) Jürgen Holeksa Unternehmensberater (Gemeinderat Friedrichshafen) Thomas Pohl Bestatter (Gemeinderat Friedrichshafen) Werner Nuber Leiter der Jugendhilfe Arkade e.V. (Gemeinderat Friedrichshafen) 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 12.900 € 41.000 € 39.000 € 40.100 € 40.000 € 5. Öffentlicher Zweck Das Regionale Innovations- und Technologietransfer-Zentrum (RITZ) verfolgt das Ziel den Standort Bodenseekreis als High-Tech-Standort weiter auszubauen. Das RITZ soll Raum bieten für innovationsorientierte Einrichtungen. Es ist geplant, dass unabhängig von der Unternehmensgröße Vertreter der Wissenschaft, von Start-Ups, des Mittelstands oder von Großkonzernen in Laboren, Werkstätten, einer Lernfabrik und in flexiblen offenen Büroflächen unter einem Dach zusammenarbeiten. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen von der RITZ GmbH an den Bodenseekreis: 2.210.142 € Tilgung Gesellschafterdarlehen 70.040 € Zinszahlungen Gesellschafterdarlehen 19 € Gebühren 17.517 € Personal- und Sachkosten Beteiligungsbericht 2020 171 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Zahlungen vom Bodenseekreis an die RITZ GmbH: 249.000 € Gesellschafterzuschuss 6.000.000 € Gesellschafterdarlehen Vom Bodenseekreis gewährte Darlehen: 7.750.000 € Gesellschafterdarlehen aus dem Jahr 2018 Auszahlung 2020: 6.000.000 € Laufzeit: 15.01.2018 - 31.12.2055 Zins: 2,05 % p. a. Restschuld zum 31.12.2020: 5.107.381,14 € Tilgung ab 31.12.2022, bis dahin Sondertilgungen aus Rückflüssen der Zuschüsse 8. Bestellte Sicherheiten Eine Nachschusspflicht ist nach § 4 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrags ausgeschlossen. Patronatserklärung zwischen der Stadt Friedrichshafen und dem Landkreis Bodenseekreis zur Sicherstellung der hälftigen, nicht durch Fördermittel gedeckten Restfinanzierung zwischen den Gesellschaftern. 9. Betrauung Betrauung vom 28. April 2016 (bis 31. Dezember 2025) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Im Jahr 2020 standen für die Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (im Folgenden RITZ GmbH genannt) die weitere planerische Umsetzung sowie das Vorantreiben der Bauaktivitäten zur Sicherstellung der fristgerechten Realisierung des Vorhabens im Fokus. Der Bau des RITZ wurde unter Einhaltung des Zeitplans Anfang Dezember 2020 fertiggestellt und die baurechtliche Abnahme erteilt. Zudem lag das Augenmerk auf der Vorbereitung des operativen Geschäftsbetriebes des RITZ ab dem 1. Januar 2021. Erfreulicherweise hatte die Pandemie über das gesamte Jahr betrachtet keine negativen Auswirkungen auf den Baufortschritt des RITZ. Im 1. Quartal 2020 konnten die Rohbau- arbeiten des RITZ Gebäudes planungsgemäß abgeschlossen werden. Zudem wurde ein ganzheitliches Sicherheitskonzept im Innen- und Außenbereich des RITZ entwickelt. Weitere Kernthemen waren die medientechnische Ausstattung im RITZ sowie die Planungen diverser Innenmöbel. Im 2. Quartal wurde das Gebäude durch die Montage der Verglasung und Holzwände geschlossen und die Montagearbeiten der Haustechnik haben begonnen. Ein ganzheitliches Möblierungskonzept für die Inneneinrichtung wurde erarbeitet. Im 3. und 4. Quartal starteten die Innenausbau- und Außenanlagenarbeiten sowie die Technik- installationen. Es wurden Dachbegrünungsarbeiten durchgeführt und die Photovoltaikanlage installiert. Darüber hinaus fanden verschiedene Aktivitäten zur Vorbereitung der Gebäude Funktionalität (u. a. Strom, Wasser, Internet) ab dem operativen Start 2021 statt. Im Jahr 2020 fanden eine Vielzahl an Gesprächen mit unterschiedlichen Akteuren (Startups, regionale Netzwerke, KMU, Großunternehmen und Einrichtungen) der Bodenseeregion und darüber hinaus, statt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft erschwerten die Mieterakquise Tätigkeiten im Jahr 2020 jedoch erheblich und es war nicht möglich diverse Veranstaltungen zur Information über das RITZ durchzuführen. Beteiligungsbericht 2020 172 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Die Mietvertragsgespräche mit den beiden Ankermietern IWT Wirtschaft und Technik GmbH und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) konnten erfolgreich abge- schlossen werden. Beide Institutionen sind zum 1.Januar 2021 als Mieter in das RITZ eingezogen. Ein wichtiger Meilenstein für den Auf- und Ausbau der Marketingaktivitäten bzw. der Sicht- barkeit des RITZ erfolgte im März, als das Go-Live der RITZ Internetpräsenz (www.ritz- innovationszentrum.com) vollzogen wurde. Zudem wurde die Homepage über das Jahr hinweg kontinuierlich weiterentwickelt und über Social Media Beiträge die Bekanntheit des RITZ weiter gesteigert. Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Geschäftsbetrieb wurden durch den Aufsichts- rat zwei Stellen freigegeben, die im Jahr 2021 besetzt werden sollen. Die Finanzierung aller Kosten, die direkt dem Bau zuzuordnen sind, erfolgt mittels Finanz- mitteln aus den Gesellschafterdarlehen und Fördermittel. Das Bauvorhaben befindet sich zum 31.12.2020 vollumfänglich im geplanten Kostenrahmen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 sind Fördermittel bei der L-Bank von rund 5.285.000 € abgerufen worden. Dieser Betrag wurde zum Zweck von Sondertilgungszahlungen für bereits abgerufene Darlehens- beträge aus den Gesellschafterdarlehen verwendet. In den Monaten August und September 2020 fand eine Prüfung der RITZ GmbH durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (EU-Finanzkontrollen) statt. Bei der Prüfung ging es um die Fragestellung, ob die Fördergelder der EU gemäß den Verordnungen und Vorschriften der EU sowie der landesrechtlichen Vorschriften verwendet worden sind. Die Prüfung wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen. Die RITZ GmbH befindet sich im Jahr 2020 weiterhin in der Aufbauphase. Der Gesellschafts- vertrag (§ 5) garantiert durch Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter die Liquidität der Gesellschaft. In Summe ergaben sich im Geschäftsjahr 2020 sonstige betriebliche Erträge aus Freiwilligkeitsleistungen der Gesellschafter in Höhe von 500.000 €. Die Zahlungen wurden von den Gesellschaftern je zur Hälfte getätigt. Hinzu kommt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (erhaltene Fördermittel, die erstmals nach Fertigstellung des bezuschussten Vermögengegenstandes im Dezember 2020 erfolgte. Nach Verbuchung aller Aufwendungen und Erträge ergibt sich ein Jahresergebnis in Höhe von rund 702 €. Der Bilanzgewinn beträgt unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr 3.444 €. 11. Prognose Die zentrale Aufgabe in den ersten Monaten des Jahres 2021 ist es im Gebäudekontext die Einstellungen der technischen Anlagen im Hinblick auf ökologische und ökonomische Messgrößen zu optimieren. Außerdem wird das Gebäude mit einem WLAN-Netz ausge- leuchtet. Diese u. a. hierbei entstehenden direkt dem Bau zuzuordnen Kosten werden mit Mitteln aus den Gesellschafterdarlehen finanziert werden. Im Jahr 2021 werden die restlichen Fördermittel der EU und das Landes Baden-Württem- berg bis zum Betrag von 7 Mio. € von der L-Bank abgerufen. Auch diese Mittel sollen unmittelbar der Darlehensrückzahlung als Sondertilgung zufließen. Wie auch in den vergangenen Jahren werden auch in 2021 Freiwilligkeitsleistungen für die operative Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch die Stadt Friedrichshafen und den Landkreis Bodenseekreis getätigt. Entsprechende Zusagen sind gemacht (noch unter Beteiligungsbericht 2020 173 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) Gremienvorbehalt). Es wird mit Nachdruck daran gearbeitet durch eine entsprechende Mieterstruktur den Anteil der Vorsteuerabzugsfähigkeit zu erhöhen. Zur weiteren Steigerung des Vermietungsgrades im RITZ werden Gespräche mit Interessenten weiter fortgeführt und neue Kontakte sollen aufgebaut werden. Zudem wird weiter an einem Konzept und einem Aufbau eines Makerspace im RITZ gearbeitet. Hierfür bedarf es aller Voraussicht nach Unternehmenskooperationen. Ebenso gilt es ein eigenes Veranstaltungskonzept im Zuge des Vernetzungsgedankens zu konzipieren und im Verlauf des Jahres 2021, sofern der Pandemieverlauf dies ermöglicht, zu erproben. Die offenen Personalstellen sollen möglichst zeitnah im Jahr 2021 besetzt werden, um die Geschäftsentwicklung weiter positiv voranzutreiben. 12. Risikobericht Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage der Unter- nehmen, eine Angebotssteigerung an verfügbaren Büroflächen sowie der Faktor „Homeoffice“, welcher im Zuge der Pandemie immer präsenter wurde und ggf. zu einem gewissen Anteil bleiben wird, stellen im Zuge der Flächenvermietung Herausforderungen in den kommenden Jahren für das RITZ dar. Zugleich bildet die Situation von sich ändernden Arbeitsstrukturen auch eine Chance für das RITZ. So bietet das RITZ sowohl räumlich, durch verschiedenste und flexible Büroflächen- konstellation, als auch durch individuelle Mietdauern, interessante Möglichkeiten für Unternehmen. In den Gesprächen mit den Ankermietern der IWT Wirtschaft und Technik GmbH und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg wurde der mögliche Bedarf an weiteren Flächen im RITZ geäußert. Hier gibt es zum Betrachtungszeitpunkt noch keine finalen Aussagen, da Zusagen von Fördergeldgebern noch offen sind, so dass diese Bereiche im RITZ zunächst erst reserviert wurden. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH geprüft und die RITZ GmbH erhielt am 18. Mai 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht sowie der uneingeschränkte Bestätigungs- vermerk wurden per Umlaufverfahren im Juni 2021 vom Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen und die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschafter- versammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2020 im Juli 2021 im Umlauf- verfahren festgestellt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgte am 7. Juli 2021. Der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat wurden für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss von 702,30 € wurde auf die neue Jahresrechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 3.444,47 €. Beteiligungsbericht 2020 174 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 2016 Gründung 2017 2018 2019 2020 Abschluss -prüfer HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH HSA Friedrichs- hafener Treuhand GmbH Kosten Abschluss -prüfung 1.166 € 1.150 € 2.250 € 3.500 € 3.500 € 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 637 701 780 624 702 500 600 700 800 900 1.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 175 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 0,00 % 62,69 % 19,12 % 68,03 % 82,17 % Finanzlage Eigenkapitalquote 29,89 % 15,85 % 0,72 % 0,63 % 0,17 % Fremdkapitalquote 70,11 % 84,15 % 99,28 % 99,37 % 99,83 % Anlagendeckung I - 25,29 % 3,75 % 0,93 % 0,20 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 2,48 % 2,66 % 2,88 % 2,25 % 2,47 % Gesamtkapitalrentabilität 0,74 % 0,42 % 0,80 % 1,52 % 0,83 % Kostendeckung 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 3.779,87 % 10.558,76 % 20029,96 % Liquidität Effektivverschuldung 13,68 % 47,68 % 119,20 % 201,65 % 382,91 % Kurzfristige Liquidität 1,96 1,97 0,83 0,45 0,25 Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfe) 0 0 0 0 0 Personalaufwandsquote 0,00 % 15,15 % 13,74 % 8,90 % 16,41 % Beteiligungsbericht 2020 176 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 0,0 0,0 0,0 0,0 141,5 II. Sachanlagen 0,0 104,2 722,8 2.977,1 13.860,0 III. Finanzanlagen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 104,2 722,8 2.977,1 14.001,5 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 59,6 3,6 18,9 132,2 96,9 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 21,8 54,1 3.039,5 1.266,8 2.937,4 81,5 57,7 3.058,4 1.399,0 3.034,3 C. Rechnungsabgrenzungsposten 4,3 4,3 0,0 0,1 3,6 Bilanzsumme 85,8 166,1 3.781,2 4.376,2 17.039,4 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,0 25,0 25,0 25,0 25,0 II. Kapitalrücklage 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,0 0,6 1,3 2,1 2,7 III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,6 0,7 0,8 0,6 0,7 25,6 26,3 27,1 27,7 28,4 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,1 0,1 0,1 1.521,1 5.375,9 C. Rückstellungen I. Steuerrückstellungen 2,8 5,5 0,0 0,1 0,1 II. Sonstige Rückstellungen 46,2 2,6 4,3 6,0 6,5 49,0 8,1 4,3 6,1 6,6 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 0,0 0,0 139,7 163,9 1.401,5 II. Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern 0,0 0,0 3.506,0 2.637,0 10.214,8 III. Sonstige Verbindlichkeiten 11,2 27,5 0,0 20,3 2,5 11,2 27,5 3.645,7 2.821,2 11.618,8 Bilanzsumme 85,8 166,1 3.781,2 4.376,2 17.039,5 Beteiligungsbericht 2020 177 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten für Investitionszuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Eröffnungsbilanz Beteiligungsbericht 2020 178 IV. Regionales Innovations- und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge 65,8 96,8 207,4 464,1 513,7 3. Gesamtleistung 65,8 96,8 207,4 464,1 513,7 4. Materialaufwand 43,5 10,0 9,8 17,4 17,5 5. Personalaufwand 0,0 14,7 28,5 41,3 84,3 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,9 74,9 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 18,9 63,2 130,9 329,6 187,2 8. Gesamtaufwand 62,6 87,9 169,2 389,2 363,9 9. Betriebsergebnis 3,4 9,0 38,2 74,9 149,7 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 29,5 65,9 140,7 12. Finanzergebnis 0,0 0,0 29,5 65,9 140,7 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3,4 9,0 8,7 9,0 9,1 27. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 28. Steuern vom Einkommen und Ertrag 2,8 8,3 7,9 8,1 8,1 29. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 30. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 0,6 0,7 0,8 0,6 0,7 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Eröffnungsbilanz Beteiligungsbericht 2020 179 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH Kontakt: Hirschgraben 2 88214 Ravensburg Tel.: 0751/363 54-0 Fax: 0751/363 54-54 E-Mail: info@rvbo.de Homepage: www.rvbo.de Gründungsdatum: 9. April 2014 Eintragung Handelsregister: 20. August 2018 / 9. Dezember 2019 Gesellschaftsvertrag: 9. April 2014, zuletzt geändert am 09.05.2018 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Umweltschutzamt, Herr Pflug 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau eines regionalen Kompensationspools, die Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen der Regelungen zur Vermeidung und zur Kompensation von Eingriffen in die Natur und Landschaft. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch den Aufbau eines Flächen-, Maßnahme- und Ökopunktepools, einschließlich dem Erwerb von Grundstücken, die Sicherung von Ökopunkten, Kompensationsmaßnahmen und Kompensationsflächen, die Planung, Durchführung und Förderung von Maßnahmen zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft durch den Abschluss entsprechender vertraglicher Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und die sich im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge halten. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Unternehmensgegenstandes im Rahmen der kommunalrechtlich zulässigen Daseinsvorsorge Unternehmen gründen, erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten sowie sich sonstiger Dritter bedienen. Beteiligungsbericht 2020 180 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 3. Beteiligungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2020 sind am Stammkapital von 39.850,00 € 3 Landkreise, 52 Städte und Gemeinden sowie ein Verwaltungsverband beteiligt. Am Stammkapital von 39.850,00 € sind folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil 13 Städte 21.811,00 € 54,733 % 39 Gemeinden 14.111,00 € 35,410 % Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 250,00 € 0,627 % Landkreis Bodenseekreis 1.226,00 € 3,077 % Landkreis Ravensburg 1.226,00 € 3,077 % Landkreis Sigmaringen 1.226,00 € 3,077 % 39.850,00 € 100,000 % 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Wilfried Franke Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung ist unentgeltlich tätig, die erhaltene Aufwandsentschädigung ist in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft unter dem Personalaufwand genannt. Aufsichtsrat: Vorsitzender Dieter Stauber Bürgermeister Stadt Friedrichshafen Stv. Vorsitzender Thomas Kellenberger Bürgermeister Gemeinde Aitrach Mitglieder Hans-Jörg Henle Oberbürgermeister Stadt Leutkirch Thomas Manz Beamter der Stadt Bad Waldsee Georg Riedmann Bürgermeister Stadt Markdorf Günter A. Binder Bürgermeister Gemeinde Baienfurt Irmtraud Schuster Dezernentin für Umwelt und Technik, Bodenseekreis Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Herr Binder Bürgermeister Baienfurt Mitglieder Vertreter der einzelnen Gesellschafter 5. Öffentlicher Zweck Zweck der Gesellschaft ist die Deckung des Kompensationsbedarfs für die Eingriffe in Natur und Landschaft auf dem Gebiet der beteiligten Städte, Gemeinden und Landkreise durch Aufbau eines regionalen Kompensationspools. Die Gesellschaft wurde zur Deckung des Kompensationsbedarfs der beteiligten Kommunen und Landkreise und zur Entwicklung naturschutzfachlich sinnvoller Maßnahmen, welche die Natur und die Landschaft in der Region fördern und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sichern gegründet. Beteiligungsbericht 2020 181 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Vorrangiges Ziel ist dabei die Beschaffung von Ökopunkten (ÖP) gemäß dem gemeldeten Bedarf der Gesellschafter. Die Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo GmbH) übernimmt eine koordinierende Funktion für Kommunen, Planer und Landnutzer und ist damit die zentrale Anlaufstelle für Kommunen und andere Eingriffsverursacher bei Bedarf an Kompensationsflächen und Ökopunkten. Sie übernimmt zusätzlich die Kommunikation mit Landkreisen, Landschaftspflege-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die ReKo GmbH: 146 € Einzahlung in Kapitalrücklage 8. Bestellte Sicherheiten Keine Eine Nachschusspflicht, ein Verlustausgleich oder Ähnliches ist im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Das Geschäftsjahr 2020 verlief weiterhin für die ReKo GmbH positiv. Allerdings hat sich die Nachfrage nach Ökopunkten durch die Gesellschafter abgeschwächt, da die Gemeinden Wohnbauflächen vermehrt auf Basis von § 13b BauGB, d. h. ohne Ausgleichserfordernis entwickeln. Käufer der Ökoprodukte sind hauptsächlich die Kommunen, die an der ReKo GmbH beteiligt sind. Es wurden jedoch in der Vergangenheit auch Ökopunkte an Gemeinden verkauft, die noch nicht im Zusammenschluss der ReKo GmbH als Gesellschafter einge- tragen waren. Die ReKo GmbH ist auch in 2020 die einzige GmbH in Baden-Württemberg, die Ökopunkte gebündelt erwirbt und weiterverkauft. Im Rheinland gibt es die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft 11. Prognose Das Angebot an ÖP steigt kontinuierlich, da immer mehr Landwirte und Grundbesitzer in der Flächenaufwertung einen ökonomisch lukrativen Ansatz sehen. Dadurch ist das Preisniveau gegenüber dem ersten Geschäftsjahr 2014 zwischenzeitlich deutlich gefallen. Aufgrund der Wirtschaftskrise durch das Coronavirus werden im Geschäftsjahr 2021 die Umsatzerlöse voraussichtlich geringfügig unter denen des Vorjahres liegen. Es ist zu erwarten, dass hier- durch auch das Ergebnis rückläufig sein wird. Ab 2022 ist wieder mit Umsatzzuwächsen zu rechnen, da dann verzögerte Investitionen wieder nachgeholt werden. Beteiligungsbericht 2020 182 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 12. Risikobericht Die Realisierung der im Businessplan vorgesehenen Umsatz- und Aufwandszahlen für 2020 hängt im Wesentlichen vom ÖP-Bedarf der Kommunen und den erzielbaren Preisen ab. Für 2021 erwarten die Gesellschafter einen Ökopunktebedarf in Höhe von 1,8 Millionen. Die Preise von Ökopunkten sind derzeit frei verhandelbar (Angebot und Nachfrage), da es keinen Marktpreis für Ökopunkte gibt. Da das Angebot an Ökopunkten deutlich gestiegen ist, sind die Preise entsprechend rückläufig. Neben Ökopunkteabnehmern aus Kommunen und Landkreisen, bestehen noch weitere Interessenten auf Seiten der Infrastrukturanbieter. Risiken könnten in der Pflege der Ausgleichsflächen entstehen. Landwirte und Fachfirmen müssen zukünftig die nötigen Pflegemaßnahmen erbringen und diese auch dauerhaft leisten. Ebenso könnten Verzögerungen bei Genehmigungen von Maßnahmen durch die Natur- schutzbehörden sein. Aufgrund der guten Kapitalausstattung ist die Gesellschaft jedoch in der Lage auch negative Entwicklungen abzufedern. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der RWT Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH geprüft und erhielten am 4. Juni 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und grundsätzlich nicht prüfungspflichtig. Bei der Prüfung handelt es sich dementsprechend um eine freiwillige Abschlussprüfung, die nach Art und Umfang einer Pflichtprüfung nach § 317 HGB entspricht. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 317 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der IDW Standard IDW PS 720 wurden beachtet. Auf der Gesellschafterversammlung am 24. Juni 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss von 124.010,24 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbH RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG RWT Reutlinger Wirtschafts- treuhand GmbHG Kosten Abschluss- prüfung 10.000 € 10.000 € 10.000 € 12.000 € 12.000 € Beteiligungsbericht 2020 183 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 82.128 100.548 101.249 171.644 124.010 50.000 70.000 90.000 110.000 130.000 150.000 170.000 190.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 184 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Finanzlage Eigenkapitalquote 57,21 % 24,75 % 92,45 % 71,64 % 93,17 % Fremdkapitalquote 42,79 % 75,25 % 7,55 % 28,36 % 6,83 % Anlagendeckung I Kein Anlagevermögen vorhanden Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 25,25 % 23,61 % 4,05 % 4,05 % 3,21 % Gesamtkapitalrentabilität 14,44 % 5,84 % 3,74 % 2,90 % 2,99 % Kostendeckung 114,47 % 104,91 % 110,34 % 110,34 % 107,94 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 32,68 % 72,46 % 6,48 % 5,02 % 5,69 % Kurzfristige Liquidität 2,15 0,70 5,81 5,81 10,91 Personalkennzahlen Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter (ohne GF, Aushilfen) 0 0 0 0 0 Personalaufwandsquote 0,19 % 0,16 % 0,32 % 0,32 % 0,20 % Leistungskennzahlen Ökopunkte Anzahl - 997.783 1.969.108 3.048.815 2.030.659 Ökopunkte in € 142.282 740.014 1.494.768 2.280.833 1.509.133 Ökopunkte Umsatzerlöse 897.630 3.004.769 1.501.054 1.599.936 2.422.318 Ökopunkte Wareneinkauf 818.838 3.406.232 2.060.903 2.110.193 1.428.760 Beteiligungsbericht 2020 185 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd.€ A. Anlagevermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 142,3 740,0 1.494,8 2.280,8 1.509,1 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 25,6 111,4 192,4 1.499,0 59,1 III. Wertpapiere, Kassenstand und Guthaben bei Kreditinstituten 399,3 867,9 1.018,0 1.105,5 2.574,5 567,2 1.719,3 2.705,2 4.885,3 4.142,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 1,4 1,1 1,1 1,1 1,1 Bilanzsumme 568,6 1.720,4 2.706,3 4.886,4 4.143,9 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 25,3 25,3 45,7 39,9 39,9 II. Kapitalrücklage 175,0 175,0 2.129,3 2.920,0 3.198,7 III. Gewinnrücklage 42,9 125,0 225,6 326,8 498,5 IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 82,1 100,5 101,2 171,6 124,0 325,3 425,8 2.501,8 3.458,3 3.861,0 B. Rückstellungen 57,9 48,9 29,1 47,1 47,0 C. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung u. Leistung 179,8 1.248,7 175,3 1.304,9 207,3 II. Sonstige Verbindlichkeiten 5,5 0,0 0,0 76,1 28,6 185,4 1.248,7 175,3 1.380,9 235,9 Bilanzsumme 568,6 1.720,4 2.706,3 4.886,4 4.143,9 Beteiligungsbericht 2020 186 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 897,6 3.004,8 1.501,1 1.599,9 2.422,3 2. Sonstige betriebliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3. Gesamtleistung 897,6 3.004,8 1.501,1 1599,9 2.422,3 4. Materialaufwand 749,6 2.808,5 1.306,1 1.324,1 2.200,5 5. Personalaufwand 3,8 4,8 4,8 4,8 4,8 6. Abschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 30,7 50,8 49,4 30,9 38,9 8. Gesamtaufwand 784,1 2.864,1 1.360,3 1.359,8 2.244,1 9. Betriebsergebnis 113,5 140,7 140,8 240,2 178,2 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2. Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 113,5 140,7 140,8 240,2 179,6 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 31,4 40,1 39,4 68,5 55,6 16. Sonstige Steuern 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 82,1 100,5 101,4 171,6 124,0 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 187 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.500.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Abgleich Beteiligungsbericht 2020 188 IV. Regionaler Kompensationspool Bodensee-Oberschwaben GmbH (ReKo) Beteiligungsbericht 2020 189 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH Anschrift: Leutholdstraße 30 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 385 88-0 Fax: 07541 / 385 88-33 E-Mail: info@wf-bodenseekreis.de Homepage: www.wf-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 2. August 2006 Eintragung Handelsregister: 8. Dezember 2006 Gesellschaftsvertrag: 2. August 2006, in der Fassung vom 26. Juli 2017 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gemeinnützigkeit: nein Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Frau Homburger 2. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie die Förderung der Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen im Bodenseekreis. 3. Beteiligungsverhältnisse Am Stammkapital von 96.050,00 € sind zum 31. Dezember 2020 folgende Gesellschafter beteiligt: Stammkapital Anteil Landkreis Bodenseekreis 73.470,00 € 77,07 % Gemeinde Herdwangen-Schönach 900,00 € 0,94 % ZF Friedrichshafen AG 5.850,00 € 6,14 % ZEPPELIN GmbH 5.850,00 € 6,14 % Airbus Defence and Space GmbH 4.400,00 € 4,62 % MTU Friedrichshafen GmbH 1.450,00 € 1,52 % Luftschiffbau Zeppelin GmbH 1.450,00 € 1,52 % Messe Friedrichshafen GmbH 750,00 € 0,79 % RAFI Eltec GmbH Überlingen 725,00 € 0,76 % Kreishandwerkerschaft Bodenseekreis 480,00 € 0,50 % 95.325,00 € 100,00 % Wirtschaftsförderung Bodenseekreis* 725,00 € 0,75 % *In 2020 erwarb die WFB GmbH von der MWS Friedrichshafen GmbH (i. L.) einen eigenen Geschäftsanteil im Nennwert von 725 €. Der Nennwert des eigenen Anteils kürzt das Stammkapital der WFB GmbH. Dieser Anteil wurde im Jahr 2021 an die IHSE GmbH veräußert. Beteiligungsbericht 2020 190 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Benedikt Otte Gesellschafterversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorsitzender Thomas Wenzel Leiter Gobal Corporate Communications (bis 31.12.2020) Aufsichtsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stv. Vorsitzender Dr. Stefan Köhler Erster Bürgermeister Friedrichshafen Mitglieder Hansjörg Bär Bäckermeister (Kreistag Bodenseekreis) Jörg Bischof Geschäftsführer Luftschiffbau Zeppelin GmbH Markus Böhlen Lehrer (Kreistag Bodenseekreis) Gerhard Brugger Selbst. Kfz-Meister (Kreistag Bodenseekreis) Ralph Gerster Bürgermeister Herdwangen-Schönach (stimmrechtsloses Gastrecht) Michael Grossmann Geschäftsführer Grossmann KG Edgar Lamm Bürgermeister a.D. Uhldingen-Mühlhofen (Kreistag Bodenseekreis) Volker Mayer-Lay Rechtsanwalt & Wirtschaftsmediator (Kreistag Bodenseekreis) Jochen Meschenmoser Ausbilder für Elektronikberufe (Kreistag Bodenseekreis) Stefan Mittag Prokurist Messe Friedrichshafen GmbH Andrea Rehm Freie Architektin (Kreistag Bodenseekreis) Harald Riehle Vorstandsmitglied Volksbank Friedrichshafen-Tettnang Klaus-Dieter Schmidberger stv. Vorstandsmitglied Sparkasse Bodensee Dieter Stauber Bürgermeister Stadt Friedrichshafen (Kreistag Bodenseekreis) 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 5. Öffentlicher Zweck Gemäß Gesellschaftsvertrag wird mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH das Ziel verfolgt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Strukturen im Bodenseekreis so zu gestalten und zu verändern, dass Arbeitsplätze für die Bevölkerung gesichert und neue geschaffen werden können. Dazu verfolgt die Gesellschaft die oben aufgeführten Ziel- setzungen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der durchgeführten Projekte und Dienstleistungen liegen dabei u. a. auf den Bereichen: Existenzgründer und Jungunternehmerinformation: Unterstützung und Betreuung von Existenzgründern und jungen Unternehmen in Bereichen der Unternehmensgründung, Betriebserweiterung, -verlagerung und - umstellung sowie im Umgang mit Behörden und Ämtern Beteiligungsbericht 2020 191 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Unternehmensservice/Bestandspflege: Maßnahmen, die auf einzelne Betriebe (Beratung, Informationsbeschaffung und - weitergabe) wie auch auf die Gesamtheit der Unternehmen (Veranstaltungen, Publikationen, Veröffentlichungen) ausgerichtet sind Kommunal- und Kreisbetreuung: Information und Unterstützung der Kommunen sowie des Landkreises und deren/dessen Gremien bei der Gestaltung der wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen (u. a. Wirtschaft- und Gewerbeflächenentwicklung, Infrastrukturaufbau) Karriereservice/Fachkräfteakquisition: Betrieb einer Stellenbörse im Internet sowie die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen potentielle Arbeitskräfte Unternehmen und vakante Stellen bzw. Ausbildungs- plätze kennen lernen können. Regionales und überregionales Standortmarketing: Durchführung von Maßnahmen, die das Profil und die Attraktivität des Bodenseekreises außerhalb seiner Grenzen bekannt machen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die WFB GmbH: 531.165 € Gesellschafterzuschuss 232 € Erstattung Projekte „Wissen was geht“ Zahlungen der WFB GmbH an den Bodenseekreis: 87 € Erstattung Gebühren 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Betrauung vom 1. Januar 2015 (bis 31. Dezember 2024) 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Wie in nahezu allen Lebens- und Geschäftsbereichen wurde auch das Geschäftsjahr 2020 der WFB GmbH durch die Covid-19-Pandemie bestimmt und massiv beeinflusst. Trotz vieler Beeinträchtigungen und einer Reihe von abgesagten, ursprünglich geplanten Präsenzveran staltungen, hat die WFB in verschiedenster Weise auf die Situation reagiert. Informations- gespräche und Veranstaltungen wurden, wenn möglich, in digitaler Form durchgeführt. Darüber hinaus wurde kurzfristig ein umfassendes Informationsangebot für Unternehmen mit einer stets aktualisierten Übersicht zu wirtschaftlichen Hilfsprogrammen bereitgestellt. Im Jahr 2020 stand die WFB als Ansprechpartner für Corona-Hilfen in 55 Gesprächen rund 30 vorwiegend Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern zur Verfügung. Die Anfragenden wurden dabei individuell betreut. Neben der Vorstellung und Erläuterung der staatlichen Hilfsprogramme wurde auch beim Ausfüllen von Anträgen, soweit gesetzlich zulässig, unterstützend mitgewirkt sowie Maßnahmen zur Umsetzung staatlicher Hygienevorgaben besprochen. Darüber hinaus betreibt die WFB eine laufend aktualisierte Sonderseite auf dem eigenen Internetauftritt, welche den Unternehmen eine schnelle Übersicht bezüglich der Beteiligungsbericht 2020 192 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Wirtschaftshilfen und weiterer Maßnahmen liefert. Hier konnten zeitweise erheblich höhere Nutzerzugriffe als üblich registriert werden. Trotz der Corona-Pandemie konnte die WFB auch im Jahr 2020 einige Eigenveranstaltungen durchführen. Insgesamt besuchten mehr als 330 Teilnehmer die 12 Eigenveranstaltungen der WFB. 10 dieser Veranstaltungen wurden dabei in einem digitalen Rahmen durchgeführt. Während klassische, fest etablierte Netzwerkveranstaltungen wie z. B. das i.d.R. zweimal im Jahr stattfindende „Business Breakfast Bodensee“ nicht adäquat in digitaler Form umgesetzt werden konnte, wurde der Fokus auf Hilfen für Unternehmen in der aktuellen Lage gelegt. Im Rahmen der Reihe „Business Impuls Bodensee“ wurden sechs digitale Veranstaltungen organisiert, welche sich mit den Themen „Wege aus der Krise“ und „Am Markt bestehen durch wirksame Verkaufskommunikation“ befassten. In der Reihe „Forum Fit für die Selbstständigkeit“, welche sich speziell an angehende Existenzgründerinnen und -gründer richtet, wurden drei Veranstaltungen, davon zwei in digitaler Form, durchgeführt. Ein ebenfalls reduziertes Veranstaltungsangebot erfolgte beim Cluster „BodenseeAIRea“. Trotzdem konnten drei Veranstaltungen, davon noch eine vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie als Präsenz- veranstaltung, erfolgreich umgesetzt werden. „Bei der Schüleraktion „wissen was geht!“, welche traditionell in den Sommerferien stattfindet, wurde es den Unternehmen überlassen, ob diese eine digitale Vorstellung bevorzugen oder weiterhin einen Besuch vor Ort der Schülerinnen und Schüler unter Hygieneauflagen ermöglichen. Insgesamt wurden 734 Anmeldungen angenommen und 39 Unternehmen sowie Institutionen konnten dafür gewonnen werden, sich den Schülern zu präsentieren und so auf sich und ihre Ausbildungsangebote aufmerksam zu machen. Abgerundet wurde das Angebot der WFB durch die Mitwirkung und Unterstützung von drei Kooperationsveranstaltungen: dem Energiewirtschaftsforum (Hauptveranstalter Landkreis Bodenseekreis), dem Außenwirtschafts-Talk in Kooperation mit bw-i sowie eine Veranstaltung im Rahmen des Förderprojektes „BodenseeMittelstand 4.0“. Es ist weiterhin unabdingbar, im Wettbewerb der Standorte Präsenz auf wichtigen Messen zu zeigen, um den Bekanntheitsgrad des Bodenseekreises und der Vierländerregion zu steigern. Auch wenn dies im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund der Corona-Pandemie kaum möglich war, konnte die WFB den Wirtschaftsstandort Bodenseekreis auf vier Messen, darunter drei Messen zur Fachkräftegewinnung (eine virtuell), vertreten. Die WFB präsentierte den Bodenseekreis auch auf dem 14. Unternehmertag des „Netzwerk Bodensee“ als bedeutenden Teil der Vierländerregion Bodensee. Ziel der Präsentation auf den Bonding-Hochschulmessen ist es, Fachkräfte für die Region zu gewinnen. Die Messen für das Cluster „BodenseeAirea“ sind hingegen alle der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen und wurden auch nicht digital durchgeführt, weshalb auch die i.d.R. organisierten Gemeinschaftsstände für interessierte Unternehmen des Bodenseekreises auf der AERO in Friedrichshafen sowie der ILA in Berlin entfielen. Trotzdem zeugen rund 250 Messekontakte von einem regen Interesse an den Leistungen der WFB und am Wirtschafts- und Karrierestandort Bodenseekreis. Ziel der zahlreichen Messeauftritte der WFB ist es, nachhaltiges Standortmarketing für den Bodenseekreis zu betreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Rahmen der Informationsbereitstellung für Jungunternehmerinnen und –unternehmer sowie Existenzgründende der Fördermittel- information, der Information über mögliche Kooperationen, der Unternehmensnachfolge- information, der Ansiedlungsinformation sowie der Bestandspflege rund 170 Informations- gespräche und Unternehmensbesuche durch die WFB durchgeführt. Drei Vortragsveran- staltungen mit rund 150 Teilnehmern wurden explizit für Existenzgründer und junge Unternehmen organisiert und durchgeführt. Das Leistungsspektrum der WFB wird abgerundet durch die Organisation, Durchführung und Unterstützung von regional übergreifenden Projekten und Arbeitsgruppen, z. B. den Beratungs- Beteiligungsbericht 2020 193 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) tagen der „Kontaktstelle Frau und Beruf“ und den Orientierungsgesprächen speziell für Kultur- und Kreativschaffende sowie der Fachkräfteallianz Bodensee-Oberschwaben. Die Finanzierung des von 15 Partnern rund um den See getragenen Projekts „Vierländerregion Bodensee“ war bis Ende des Jahres 2018 durch die Genehmigung des gemeinsamen Antrags auf Förderung des Projekts aus dem Förderprogramm Interreg V der Europäischen Union gesichert. Die Projektpartner arbeiteten im Geschäftsjahr vornehmlich an einer konzeptionellen Neuausrichtung, um das Projekt nach Auslaufen der Förderperiode nachhaltig fortzuführen. Bislang konnten sich die beteiligten Projektpartner allerdings nicht auf eine gemeinsame Neuausrichtung einigen. Die WFB engagiert sich weiterhin dafür, das erfolgreiche Projekt, in welchem über 300 Lizenzen vergeben wurden, fortzuführen. Der von der WFB gemanagte Luftfahrtcluster „BodenseeAIRea“ wird seit Auslaufen des Förderprogrammes teilweise durch ein mit den Mitgliedsunternehmen entwickeltes Finanzierungskonzept getragen. Des Weiteren bezuschusst die WFB aus Eigenmitteln das Luftfahrtcluster. Dieses dient der Vernetzung der für die Luft- und Raumfahrt tätigen Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie dem Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis. Zudem ermöglicht es Erkenntnisgewinne über Branchen und Technologieentwicklungen, Förderungen von Innovationen zum Ausbau und zur Sicherung der Beschäftigung sowie die gemeinsame Darstellung und Identifikation als Luft- und Raumfahrtregion. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde die bis dahin zeitweise unbesetzte Stelle ab März durch einen neuen Clustermanager besetzt. Durch die aufkommende Covid-19-Pandemie wurde die Einarbeitung und Weiterentwicklung des Clusters erheblich behindert. Unternehmensbesuche, um sich als neuen Clustermanager vorzustellen oder Veranstaltungen konnten nicht im gewohnten Maße erfolgen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden drei Clusterveranstaltungen durch die WFB organisiert und durchgeführt. Die neunte Auflage der internationale Fachkonferenz „Bodensee Aerospace Meeting“ sowie die Messen ILA in Berlin und AERO in Friedrichshafen wurde hingegen auf das Jahr 2021 verschoben. Weiterhin wird den Mitgliedsunternehmen eine Präsenz auf der projekteigenen Homepage zur Verfügung gestellt. Das Cluster zählt ab Beginn des Jahres 2021 31 Mitglieder und Partner, davon zwei Hochschulen, eine Universität, ein Fraunhofer Institut sowie die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben. Die WFB beteiligt sich seit 2017 an dem Digitalisierungs-Projekt „BodenseeMittelstand 4.0“. Dieses Projekt wird von 8 Partnern rund um den See getragen und wurde bis 2020 aus dem Förderprogramm Interreg V der Europäischen Union gefördert. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer in Zusammenarbeit mit der Zeppelin Universität durchgeführten Unternehmensbefragung kann die WFB ein maßgeschneidertes Angebot für die KMU entwickeln. Dabei soll der Fokus auf Informationsbereitstellung, Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen und der Akquise von Fachkräften liegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr organisierte die WFB zusammen mit mehreren Partnern eine Online-Netzwerkveranstaltung mit fast 100 Teilnehmern. Neben den Keynote-Vorträgen wurde den Teilnehmern anhand einer Reihe von best-practice-Beispielen kleiner- und mittelständischer Unternehmen aus der Region aufgezeigt, wie sie die Digitalisierung als Chance begreifen können und wie sie den digitalen Wandel bewältigen können. Insgesamt konnten aufgrund der Covid-19-Pandemie, die für das Jahr 2020 gesteckten Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden. Allerdings hat die WFB auf die veränderten Bedingungen reagiert und den Unternehmen in geeigneter Form helfend zur Seite gestanden. Alle durchgeführten Projekte verliefen erfolgreich und bestätigen den durch den Gesellschafts- vertrag vorgegebenen Weg der kreisweiten Wirtschaftsförderung. Beteiligungsbericht 2020 194 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 11. Prognose Ein Gesellschafteranteil in Höhe von rd. 0,75 % des Stammkapitals befindet sich, nach Übertragung der Anteile der MWS Friedrichshafen GmbH i. L., bei der WFB. Inzwischen ist es der Geschäftsführung gelungen, ein anderes Unternehmen als neuen Gesellschafter für diesen Gesellschafteranteil zu gewinnen. Die Übertragung der Gesellschafteranteile soll – vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung – noch im ersten Halbjahr 2021 erfolgen. Des Weiteren wird – vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung – ein weiterer Anteil in Höhe von 0,83 % des Stammkapitals vom Gesellschafter Landkreis Bodenseekreis an einen weiteren neuen Gesellschafter veräußert. Über alle Branchen hinweg ist auch weiterhin ein struktureller Fachkräftebedarf festzustellen. Darüber hinaus wird im Bodenseekreis das Wachstum insbesondere von KMU durch einen Mangel an zur Verfügung stehender Gewerbeflächen erschwert. Betrachtet man diese Entwicklungen und Situationen gesamthaft, wird regionale Wirtschaftsförderung deshalb auch weiterhin ein wichtiges Betätigungsfeld der Kommunen sein (müssen), insbesondere mit Blick auf den strukturellen Fachkräftemangel, den Wettbewerb der Standorte untereinander und die Sensibilisierung der Unternehmen für Zukunftsthemen. In den Jahren 2021 bis 2023 erwartet die Geschäftsleitung aufgrund aktuellem Kenntnisstand Jahresfehlbeträge vor Ergebnisausgleich in Höhe von insgesamt ca. 38 Tsd. €, wodurch sich die Liquiditätsreserven voraussichtlich um 20 Tsd. € verringern werden. Die Gesellschaft ist bestrebt, weitere Drittmittel zu akquirieren. Außerdem wird die Kostenseite ständig nach Einsparpotenzial untersucht. Aufgrund der vorhandenen Liquidität sind die Jahresfehlbeträge problemlos finanzierbar. 12. Risikobericht Wie bereits das vergangene Jahr wird auch das Jahr 2021 vornehmlich durch die Covid-19- Pandemie geprägt sein. Zwar wurde inzwischen innerhalb der Bevölkerung weltweit mit der Verabreichung von Impfstoffen verschiedenster Hersteller begonnen, aber trotzdem bleibt die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft mit starken Unsicherheiten behaftet. Der IWF schätzt, unter der Annahme einer weltweit erfolgreichen Impfstrategie, dass die globale Wirtschafts- leistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 5,5 % zunehmen wird – nach einem Einbruch von geschätzten 3,5 % im Jahr 2020 (Stand: Januar 2021). Für die Eurozone wird ein Wachstum von 4,2 % prognostiziert, während für Deutschland ein Anstieg um 3,5 % vorhergesagt wird. Eine ähnliche Prognose für Deutschland liefert das Institut der deutschen Wirtschaft mit einem Anstieg von 4 %. Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für den Bodenseekreis sind in unterschiedlichem Ausmaß nahezu in allen Wirtschaftsbereichen zu spüren. Besonders betroffen ist aufgrund touristischen Reisebeschränkungen, dem Rückgang der Geschäftsreisestätigkeit sowie der Schließung von Restaurants weiterhin vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch das Messewesen oder der Einzelhandel. Die zahlreichen staatlichen Hilfsprogramme zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbstständigen sorgen gegenwärtig für eine starke Abmilderung der Auswirkungen. Allerdings ist noch nicht absehbar, inwieweit sich die Covid-19-Pandemie mittel- bis langfristig auf die Auftrags- entwicklung und somit die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten in der Region auswirkt. Mit dem Auslaufen staatlicher Hilfsprogramme und diverser Insolvenzschutzmechanismen wird sich wahrscheinlich erst das ganze Ausmaß der Krise zeigen – vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben, wenn das wirtschaftliche Vorkrisenniveau nicht zügig wieder erreicht werden kann. Insgesamt ist aber derzeit davon auszugehen, dass sich mit dem Abflachen der Corona- Pandemie die Wirtschaft relativ zügig erholen und auch der Konsum in den aktuell stark betroffenen Branchen wieder deutlich ansteigen wird – eine Entwicklung, die zumindest die Beteiligungsbericht 2020 195 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) historische Betrachtung vorausgegangener Epidemien und Pandemien vermuten lässt, aber auch das Beispiel China zeigt. Dort ist die Pandemie bereits deutlich besser unter Kontrolle und bietet der deutschen Wirtschaft bereits seit Mitte 2020 wieder gute Exportmöglichkeiten. Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung in Baden-Württemberg werden traditionell der Automobilbau, der Maschinenbau und die unternehmensnahen Dienstleistungen sein. Der Bereich der Luft- und Raumfahrt wird sich voraussichtlich langsamer entwickeln und sein neues Normalniveau erst noch finden müssen. Für die WFB besteht infolge des Coronavirus weiterhin das Risiko, dass sich die finanzielle Situation einzelner Gesellschafter verändern kann. Wobei hier durch die Tatsache, dass mit dem Landkreis Bodenseekreis ein kommunaler Gesellschafter als Hauptgesellschafter auftritt und durch den Gesellschaftervertrag gültige Vereinbarungen bzgl. der Beitragszahlungen bestehen, das Risiko eines erheblichen und unerwarteten Zahlungsausfalls als eher gering einzuschätzen ist. Größere Auswirkungen inhaltlicher Art ergeben sich für die WFB weiterhin im Bereich Messeauftritte und Ausrichtung von Veranstaltungen. Die monetären Auswirkungen sind aktuell weiterhin als gering einzuschätzen. Die Planungen für 2021 beinhalteten bereits den Fortgang der Covid-19-Pandemie. 13. Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31. Dezember 2020 wurden von der HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und erhielten am 17. Mai 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die Prüfung umfasste neben der gem. §§ 316 ff. HGB durchzuführenden Abschlussprüfung auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gem. § 53 HGrG. Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2020 wurde vom Aufsichtsrat am 14. Juni 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss und den Lagebericht festzustellen. In der Gesellschafterversammlung am 14. Juni 2021 wurde der Jahresabschluss 2020 festgestellt und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. Es wurde beschlossen, den Bilanzgewinn aus dem Jahr 2020 von 118.091,17 € auf die neue Jahresrechnung vorzutragen. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde der Wirtschaftsprüfer HSA Friedrichshafener Treuhand GmbH als Jahresabschlussprüfer bestellt. 2016 2017 2018 2019 2020 Abschluss- prüfer HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH HSA Friedrichshaf ener Treuhand GmbH Kosten Abschluss -prüfer 5.500 € 5.500 € 5.500 € 5.500 € 5.700 € Beteiligungsbericht 2020 196 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 14. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in €* *In den Jahren 2016 bis 2018 sind die Jahresfehlbeträge/ Jahresüberschüsse vor Abschluss der GuV mit der Position „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ in der Bilanz „verrechnet“ worden, so dass die Grafik für diese Jahre nicht mit dem Jahresfehlbetrag/ Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung übereinstimmt. 15. Kennzahlen Kennzahlen 2016 2017 2018 2019 2020 Finanzkennzahlen Vermögenslage Anlagenintensität 9,45 % 7,33 % 6,11 % 3,28 % 0,87 % Finanzlage Eigenkapitalquote 20,29 % 21,32 % 25,33 % 28,11 % 36,44 % Fremdkapitalquote 79,71 % 78,68 % 74,67 % 71,89 % 63,56 % Anlagendeckung I 214,81 % 290,92 % 414,40 % 856,39 % 4.170,73 % Ertragslage Eigenkapitalrentabilität 0,00 % 0,00 % 0,00 % 13,66 % 51,45 % Gesamtkapitalrentabilität 0,08 % 0,03 % 0,04 % 3,40 % 12,38 % Kostendeckung 24,64 % 14,80 % 17,11 % 25,54 % 10,17 % Zinslastquote 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Liquidität Effektivverschuldung 77,86 % 85,41 % 62,93 % 59,50 % 51,09 % Kurzfristige Liquidität 1,28 1,03 1,51 1,66 1,91 27.495 -34.591 -107.739 17.027 72.504 -110.000 -90.000 -70.000 -50.000 -30.000 -10.000 10.000 30.000 50.000 70.000 90.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 197 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, ohne GF 6,5 6,7 6,5 5,8 6,75 Personalaufwandsquote 53,91 % 60,29 % 53,93 % 51,28 % 60,02 % Leistungskennzahlen Existenzgründungs- und Jungunternehmerinformation Individualbetreuung 40 47 50 35 29 Veranstaltungen 10 10 10 12 16 Kooperationsberatungen Kompetenzzentrum Existenzgründung 127 102 95 94 88 Mittelstandsbetreuung Unternehmensbetreuung 123 130 116 89 164 Veranstaltungen 23 23 27 14 12 Projekte 2 2 2 2 2 Kommunalservice Unterstützung bei der Vermarktung von Gewerbeflächen 193 141 132 122 87 Standort- und Regionalmarketing Messeteilnahmen 12 11 10 8 4 Sonstige Marketingaktivitäten 21 24 32 28 26 Projekte 17 10 13 13 15 Sonderprojekte Projekte 7 9 9 9 10 Beteiligungsbericht 2020 198 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 16. Bilanz Aktiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Anlagevermögen I. Immat. Vermögensgegenstände 35,3 29,6 20,3 5,5 0,0 II. Sachanlagen 14,7 12,5 9,0 10,2 5,1 III. Finanzanlagen 8,0 0,8 0,8 0,8 0,0 58,0 42,8 30,1 16,5 5,1 B. Umlaufvermögen I. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 0,0 0,0 0,0 0,0 5,0 II. Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 3,9 12,2 21,5 4,8 7,5 III. Wertpapiere 50,0 50,0 50,0 50,0 0,0 IV . Kassenstand 493,6 463,6 384,1 425,3 561,3 547,5 525,8 455,5 480,1 573,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 8,7 15,8 6,4 7,2 6,8 Bilanzsumme 614,2 584,4 491,9 503,8 585,7 Passiva 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 96,1 96,1 96,1 96,1 96,0 ./. Nennbetrag eigene Anteile 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,7 II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 28,6 28,6 28,6 45,6 118,1 124,6 124,6 124,6 141,6 213,4 B. Sonderposten mit Rücklagenanteil 0,0 0,0 0,8 0,3 0,0 C. Rückstellungen 59,7 67,8 76,8 76,3 77,8 D. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Lieferung u. Leistung 5,0 5,6 7,8 9,1 13,4 II. Verb. ggü. Gesellschaftern 410,9 376,3 268,6 276,6 279,7 III. Sonstige Verbindlichkeiten 10,4 8,9 10,3 0,0 0,0 426,3 390,8 286,7 285,7 293,1 E. Rechnungsabgrenzungsposten 3,5 1,2 3,1 0 1,3 Bilanzsumme 614,2 584,4 491,9 503,8 585,7 Beteiligungsbericht 2020 199 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 17. Gewinn- und Verlustrechnung Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € 1. Umsatzerlöse 213,6 123,7 161,0 231,0 79,4 2. Sonstige betriebliche Erträge 653,0 711,2 779,4 690,0 773,3 3. Gesamtleistung 866,6 834,9 940,4 921,0 852,7 4. Materialaufwand 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 5. Personalaufwand 467,2 503,3 507,2 472,3 511,8 6. Abschreibungen 20,4 26,4 20,8 18,6 20,1 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 379,5 305,8 413,0 413,9 249,2 8. Gesamtaufwand 867,2 835,5 941,0 904,7 781,1 9. Betriebsergebnis -0,5 -0,6 -0,6 16,3 71,6 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1,4 1,2 1,2 1,2 1,2 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,5 0,2 0,2 0,1 0,1 12. Finanzergebnis 0,9 1,0 1,0 1,0 1,0 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,3 0,3 0,4 17,3 72,6 14. Außerordentl. Erträge/Aufwendungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 16. Sonstige Steuern 0,3 0,3 0,4 0,3 0,1 23. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 0,0 0,0 0,0 17,0 72,5 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 Vermögen 2016 Kapital 2016 Vermögen 2017 Kapital 2017 Vermögen 2018 Kapital 2018 Vermögen 2019 Kapital 2019 Vermögen 2020 Kapital 2020 Bilanzstruktur Anlagevermögen Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Umlaufvermögen aktive RAP Eigenkapital Sonderposten mit Rücklagenanteil Empfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten passive RAP Beteiligungsbericht 2020 200 IV. Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 Ertrag 2016 Aufwand 2016 Ertrag 2017 Aufwand 2017 Ertrag 2018 Aufwand 2018 Ertrag 2019 Aufwand 2019 Ertrag 2020 Aufwand 2020 Ertrags- und Aufwandsstruktur Umsatzerlöse sonstige Erlöse sonstige Erträge Personalaufwand Abschreibungen sonstiger betrieblicher Aufwand sonstige Aufwendungen Beteiligungsbericht 2020 201 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) V. Öffentlich-rechtliche Beteiligungen Komm.Pakt.Net (Anstalt des öffentlichen Rechts) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts Kontakt: Neue Straße 40, 89073 Ulm Tel.: 0731/ 270 526 Fax: 0731/ 270 526 E-Mail: info@kommpaktnet.de Homepage: www.kommpaktnet.de Gründungsdatum: 4. November 2015, Veröffentlichung mit konstituierender Wirkung am 1. Juli 2016 Eintragung Handelsregister: 31. August 2016 Verbandssatzung vom: 16. Juni 2016, zuletzt geändert am 20. April 2018 Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung und Baurecht, Herr Lamanna 2. Gegenstand des Unternehmens Die Aufgaben der Anstalt sind nach § 2 der Anstaltssatzung: Versorgung der Bevölkerung im Aufgabengebiet der Beteiligten mit Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur einschließlich der Mittelverwaltung des jeweils Beteiligten zur Umsetzung dieser Aufgabe 3. Beteiligungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2020 sind am Stammkapital von 716.261,80 € insgesamt 8 Landkreise, 208 Städte und Gemeinden beteiligt. An der Anstalt können sich Kommunen des Einzugs- gebiets beteiligen. Der Bodenseekreis trägt Anteile von 20.939 € und 2,92 %. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung/ Vorstand Jens Schilling Vorsitzender Wolfgang Rölle Verwaltungsrat Vorsitzender Heiner Scheffold Landrat Alb-Donau-Kreis Stv. Vorsitzender Klaus Pavel Landrat Ost-Alb-Kreis Beirat Vertreter Bodenseekreis Irmtraud Schuster Dezernentin Bodenseekreis Beteiligungsbericht 2020 202 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) 5. Öffentlicher Zweck Aufgrund fehlender privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer ist eine flächendeckende und leistungsfähige Verbreitung digitaler Infrastruktur vor allem im strukturschwachen ländlichen Raum nicht überall gesichert. Komm.Pakt.Net unterstützt Kommunen aus strukturschwachen ländlichen Räumen dabei, die kommunale / regionale Breitbandversorgung eigeninitiativ anzugehen bzw. zu verbessern. Innovative Lösungsansätze sollen gezielt unterstützt werden, um die Planung, Finanzierung und Umsetzung des Ausbaus und der Nutzung in den unterversorgten Regionen zu sichern. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die AöR Komm.Pakt.Net: 12.500 € Jahresbeitrag 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Aufgrund fehlender privatwirtschaftlicher Marktteilnehmer ist eine flächendeckende und leistungsfähige Verbreitung digitaler Infrastruktur vor allem im strukturschwachen ländlichen Raum nicht überall gesichert. Komm.Pakt.Net ist ein interkommunaler Verbund, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Bevölkerung im Aufgabengebiet der beteiligten Gemeinden und Landkreise mit der Breitband- technologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes zu versorgen sowie die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur zu bewerkstelligen. Komm.Pakt.Net unterstützt Kommunen aus strukturschwachen ländlichen Räumen dabei, die kommunale/ regionale Breitbandversorgung eigeninitiativ anzugehen bzw. zu verbessern. Im Jahr 2020 wurden aus Projektabrechnungen und Materiallieferungen 582 Tsd. € an Umsatzerlösen vereinnahmt und 1,5 Mio. € an Pachteinnahmen. Des Weiteren wurden an sonstigen Erträgen 846 Tsd. € für Beiträge der Beteiligten vereinnahmt. Komm.Pakt.Net konnte in 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 48 Tsd. € erzielen. Die Vermögenslage von Komm.Pakt.Net ist von den Gegebenheiten als Verwaltungs- und Koordinationseinheit geprägt. Das Anlagevermögen beläuft sich auf rd. 86 Tsd. €. Das Umlaufvermögen beträgt 3,27 Mio. €, hiervon entfallen auf die liquiden Mittel 969 Mio. €. Das Eigenkapital beträgt nach Einzahlung der Gesellschafteranteile gemäß Satzung 1,65 Mio. € daraus errechnet sich eine Eigenkapitalquote von nahezu 50 %. Beteiligungsbericht 2020 203 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € 404.455 275.583 62.427 37.830 48.195 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 450.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 204 V. Komm.Pakt.Net - Kommunaler Pakt zum Netzausbau, Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KPN) Beteiligungsbericht 2020 205 V. Zweckverband 4IT Zweckverband 4IT 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband 4IT Kontakt: Pfannkuchstr. 4, 76185 Karlsruhe Tel.: 07121/ 956 - 0 Homepage: www.komm.one (seit 2020) Gründungsdatum: 1. Juli 2018 Beitritt Bodenseekreis: 1. Juli 21018 Verbandssatzung: 16. Mai 2018, letzte Änderung zum 26. Juni 2020 Zuständiges Fachamt: Hauptamt, Herr Döhler, ELB Herr Keckeisen 2. Gegenstand des Unternehmens Der Verband ist einer der Träger der Komm.ONE, Anstalt öffentlichen Rechts, mit dem Sitz in Stuttgart (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung [ADV-Zusammenarbeitsgesetz]) (im Folgenden: Komm.ONE). Er hat die Trägerschaft in der Komm.ONE unter Berücksichtigung der Interessen seiner Mitglieder auszuüben, insbesondere die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, über grundlegende Angelegenheiten der Komm.ONE zu beschließen, deren Ausführung und Aufgabenerfüllung zu überwachen, die Verwendung des in die Komm.ONE als Stammkapital eingebrachten Vermögens zu kontrollieren und die Vertreter des Verbands in den Verwaltungsrat der Komm.ONE zu bestellen. (Stand Satzung 26. Juni 2020) 3. Beteiligungsverhältnisse Die Zweckverbände KIRU, KDRS und KIVBF haben sich zu dem Zweckverband 4IT zusammengeschlossen, welcher die Trägerschaft von Komm.ONE (bis Mitte 2020 ITEOS*) für die Kommunen ausübt. Die Beteiligung an der AöR Komm.ONE beträgt 88 %. Die anderen 12 % werden vom Land BW ausgeübt. Der virtuelle Anteil des Bodenseekreises am ZV 4IT beträgt 207.470 € (0,31 %) * ITEOS unterlag in einem Markenrechtsstreit der Firma ITENOS. Die Verwendung der Firma ITEOS ist daher untersagt. Zum 1. Juli 2020 trägt die Gesellschaft den Namen „Komm.ONE“. Die Änderung erfolgt daher im Beteiligungsbericht 2020. 4. Organe des Unternehmens Verbandsversammlung: Vorsitzender Dr. Ulrich Fiedler Oberbürgermeister Metzingen Stellvertreter Stefan Dallinger Landrat Rhein-Neckar-Kreis Dr. Fabian Mayer Bürgermeister Stadt Stuttgart Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe Verwaltungsrat Verbandsvorsitzenden und 41 entsandte Vertreter der Mitglieder Beteiligungsbericht 2020 206 V. Zweckverband 4IT Mitgliederbeiräte Für jedes relevante Mitgliedersegment wird ein Mitgliederbeirat gegründet: * Kommunen bis 7.500 Einwohner * Kommunen 7.501-20.000 Einwohner * Große Kreisstädte * Stadtkreise * Landkreise Vertreter Bodenseekreis: ELB Christoph Keckeisen 5. Öffentlicher Zweck Der Zweckverband 4IT hat die Trägerschaft an der Komm.ONE AöR im Interesse seiner Mitglieder auszuüben, insbesondere die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen, über die grundlegenden Angelegenheiten der Komm.ONE AöR zu beschließen, deren Ausführung und Aufgabenstellung zu überwachen, die Verwendung des Vermögens zu kontrollieren und die Vertreter des Zweckverbandes 4IT in den Verwaltungsrat der Komm.ONE AöR zu bestellen. Die bisher den Mitgliedern durch die Zweckverbände zur Verfügung gestellten Lösungen werden nun durch die Komm.ONE bereitgestellt. Diese Lösungen unterstützten die Mitglieder bei der Erledigung ihrer vielfältigen kommunalen Aufgaben. Dazu betreibt die Komm.ONE-Gruppe Leistungszentren und erbringt dort Dienstleistungen der automatisierten Datenverarbeitung in den Geschäftsfeldern Einrichtung, Wartung und Pflege von Anlagen und Programmen, den Betrieb von Rechnern sowie die organisatorische Beratung in datenverarbeitungstechnischen Bereichen und Schulungen. Daneben sind die Firmen der Komm.ONE-Gruppe in der Softwareentwicklung und -beratung für Unternehmen der öffentlichen Verwaltung tätig. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht KOMM.ONE AöR (Einlage: 8.800.000 €*, Anteil: 88 %) DIKO GMbH (Einlage: 1.000.000 €, Anteil 100 %) Endica GmbH (Einlage: 430.000 €, Anteil 86 %) DZ EVG GmbH (Einlage: 460.163 €, Anteil 100 %) 7. Finanzbeziehungen 2019 Zahlungen des Bodenseekreises an den ZV 4IT: 4.428 € Fallentgelte Zahlungen des ZV 4IT an den Bodenseekreis: 456 € Erstattung Fahrtkosten u.ä. 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2019 Die Komm.ONE-Gruppe befindet sich seit ihrer Gründung am 1. Juli 2018 in einem noch anhaltenden Transformationsprozess. Die neue Aufbauorganisation wird 2020 abgeschlossen werden. Die Ablaufstrukturen werden 2020/2021 vollends eingerichtet und sukzessive weiter verbessert. Dieser Transformationsprozess wird auch mit den gesellschaftlichen Beteiligungsbericht 2020 207 V. Zweckverband 4IT Anforderungen an die Digitalisierung verbunden. Die Komm.ONE bedient im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags die Mitglieder des Zweckverbandes 4IT (Baden-Württemberg, sogenannter Heimatmarkt), die civillent GmbH gewerblichen Kunden in Baden-Württemberg sowie kommunale und gewerbliche Kunden außerhalb Baden-Württembergs. Die Unternehmensgruppe beschafft, entwickelt und betreibt Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land. Der Betrieb umfasst die Beschaffung, die Einrichtung, die Wartung und die Pflege von Anlagen und Programmen sowie von Rechnern und Rechnersystemen. Die einzelnen Unternehmen konnten 2019 auf einen guten Geschäftsverlauf zurückschauen. Unter den Entwicklungen der Online-Verwaltung wird die IT-informationstechnische Gesamt- umsetzung der OZG-Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie der Erwartungshaltungen der Bürger und Unternehmen an die digitale, smarte Kommune verstanden. Dabei betrachtet die Unternehmensgruppe nicht nur die technische Umsetzung mittels durch das Programm Online-Verwaltung, sondern auch die organisatorischen, prozessualen und strategischen Aspekte im Zuge der Reifegradentwicklung hin zur „Kommune 4.0". Um dieses Zielbild zu erreichen, arbeitet die Unternehmensgruppe eng mit dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium (IM) und den kommunalen Landesverbänden (Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag), zusammen und unterstützt bei der Entwicklung der Online-Prozesse im Kontext der OZG-Umsetzung. Die Bereitstellung und Nutzung der Online-Prozesse erfolgt dann auf der Plattform des Landes service-bw. Um die Ende-zu-Ende-Verarbeitung bis ins Fachverfahren zu realisieren, hat die Komm.ONE eine „Middleware" entwickelt, die das Bindeglied zwischen „Formularen" und Fachverfahren/Registern bildet. Diese Elemente werden den Kommunen vom Land BW (IM) beigestellt und sind für die nächsten zwei Jahre über die E-Government-Vereinbarung (eGoV) finanziert. 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 2019 in € Der Jahresabschluss des ZV 4IT wird erst im Dezember 2021 in die Verbandsversammlung eingebracht. Die Daten hieraus können erst danach zur Verfügung gestellt werden. 0,00 0,00 0,00 119.195,68 ‐611.880,54 -700.000 -600.000 -500.000 -400.000 -300.000 -200.000 -100.000 0 100.000 200.000 2015 2016 2017 2018 2019 Beteiligungsbericht 2020 208 V. Zweckverband 4IT Beteiligungsbericht 2020 209 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) Zweckverband Breitband Bodenseekreis 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Breitband Bodenseekreis Kontakt: Hermann-Metzger-Str. 5, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 / 39 86 950 E-Mail: info@zvbb.de Homepage: www.zvbb.de Gründungsdatum: 31. August 2019 Beitritt Bodenseekreis: 31. August 2019 Verbandssatzung: 31. August 2019 Zuständiges Fachamt: Amt für Kreisentwicklung, Herr Lamanna 2. Gegenstand des Unternehmens Dem Zweckverband wurden folgende Aufgaben der Verbandsmitglieder zur Erfüllung übertragen: Bau (passiver) Telekommunikationsinfrastrukturen bestehend aus Backbone-Trassen nebst innerörtlichen Netzen auf Gemarkung der Verbandsmitgliedsstädte und Gemeinden einschließlich dazugehöriger Anlagen und Hausanschlüsse, Übernahme und Erbringung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Bau der Telekommunikationsinfrastrukturen erforderlichen Leistungen, Ordnungsgemäße Instandhaltung, Wartung und Unterhaltung der errichteten Telekommunikationsinfrastrukturen 3. Beteiligungsverhältnisse Das Stammkapital i. H. v. 200.000,00 € wurde zu 100 % vom Bodenseekreis eingezahlt. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Bernhard Schultes (seit 1.07.2020) Interimsweise Achim Krafft Bürgermeister Langenargen (bis 30.06.2020) Verbandsversammlung: Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der 10 Verbandsgemeinden sowie dem Landkreis Bodenseekreis: Vorsitzender: Achim Krafft Bürgermeister Langenargen (bis 31.12.2020) Stv. Vorsitzender: Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis 5. Öffentlicher Zweck Die Versorgung von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Bürgern sowie öffentlicher Einrichtungen und sonstiger Unternehmen mit leistungs-, bedarfsgerechten und zukunfts- fähigen Breitbanddiensten ist ein entscheidender Standortfaktor. Die Verbands-mitglieder des Zweckverbandes haben sich deshalb zusammengeschlossen, um dadurch den Beteiligungsbericht 2020 210 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) gemeinsamen Bau einer zusammenhängenden Telekommunikationsinfrastruktur im Bodenseekreis die Verbesserung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet zu unterstützen. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht keine OEW Breitband GmbH ab 2021 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an den ZVBB: 81.589 € Verbandsumlage Zahlungen des ZVBB an den Bodenseekreis: 7.886 € Erstattung Personalkosten 8. Bestellte Sicherheiten Bis 2020 wurden nicht durch selbst generierte Erträge entstehende Aufwendungen, zu 20 % pauschal von den Mitgliedern gezahlt. Die restlichen 80 % werden projektbezogen abgerechnet. Für investive Maßnahmen ist mit jedem Mitglied die Finanzierung zu regeln. Auf diesem Weg sind alle Kosten zu decken und es kann zu keinen Verlusten kommen. Ab 2021 wird das Vorgehen umgestellt. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Im ersten Halbjahr stand die Suche und Gewinnung einer Geschäftsführung mit mehreren Vorstellungsgesprächen im Mittelpunkt der Beratungen. In der Sitzung vom 19. Mai 2021 wurde Herr Bernhard Schultes als Geschäftsführer auserkoren. Er trat zum 1. Juli 2020 die Stelle an. In der Sitzung der Verbandsversammlung des ZVBB vom 19. November 2020 in Neukirch konnte Herr Schultes von der Schaffung organisatorischer Strukturen, der Ausstattung der Büroräume, der Gewinnung von ersten Mitarbeitenden sowie von der Aufnahme des operativen Geschäfts berichten. Um den Ausbau der sog. weißen Flecken in allen Verbandsgemeinden zügig voranzu- bringen, wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und zwei Ingenieurbüros mit der Überarbeitung der FTTB Planungen beauftragt. Die Planungsleistungen werden im Wirtschaftsjahr 2021 abgeschlossen, die Finanzierung erfolgt zu 100 % über Bundes- zuschüsse (max. 500.000 €). Beteiligungsbericht 2020 211 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Das Jahresergebnis beträgt 5,886,31 €. Es erfolgt die Einstellung in die Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern in voller Höhe, die sich damit auf 53.595,42 € erhöht. In der GuV steht daher ein Jahresergebnis von 0,00 €. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 wurde in der Verbandsversammlung am 6. Mai 2021 beschlossen. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 30.08.2019 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 212 V. Zweckverband Breitband Bodenseekreis (ZVBB) Beteiligungsbericht 2020 213 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (ZV OEW) 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Kontakt: Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg Tel.: 0751 / 85–92 40 Fax: 0751 / 85-92 06 E-Mail: info@oew-energie.de Homepage: www.oew-energie.de Gründung: 20. Dezember 1909 Verbandssatzung vom: 21. Juni 1987, zuletzt geändert am 27. November 2020 Zuständiges Fachamt: Referentin Landrat, Frau Larisch 2. Aufgaben Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat die Aufgabe, das Vermögen des Verbandes zu verwalten und zu erhalten, die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und zu fördern und die Interessen der Energieabnehmer wahrzunehmen. Darüber hinaus engagiert er sich im Bereich der kommunalen Infrastruktur. Der Verband kann nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes einen Teil der Vermögenserträge zur Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet verwenden (§ 3 Verbandssatzung). 3. Stammkapital Die Mitgliedslandkreise haben kein Kapital in den Zweckverband eingebracht, so dass auch kein Stammkapital auszuweisen ist. Das Verbandsvermögen verteilt sich auf folgende Landkreise: Anteil Alb-Donau-Kreis 20,989 % Landkreis Biberach 11,126 % Landkreis Bodenseekreis 15,812 % Landkreis Freudenstadt 5,007 % Landkreis Ravensburg 21,821 % Landkreis Reutlingen 3,825 % Landkreis Rottweil 6,479 % Landkreis Sigmaringen 6,229 % Zollernalbkreis 8,712 % 100,000 % 4. Organe des Zweckverbandes Geschäftsführung: Barbara Endriss Beteiligungsbericht 2020 214 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) Verbandsversammlung: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Mitglieder Die gesetzlichen Vertreter (Landräte) der beteiligten Landkreise und weitere von den Kreistagen gewählte, beschließende und beratende Vertreter der Landkreise. Sabine Becker Kreisrat Bodenseekreis Dr. Hans-Peter Wetzel Kreisrat Bodenseekreis Verwaltungsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stellvertreter 1. Dr. Wolf-Rüdiger Michel Landrat Landkreis Rottweil 2. Stefanie Bürkle Landrätin Landkreis Sigmaringen 5. Öffentlicher Zweck Die Versorgung mit Energie ist eines der Grundbedürfnisse der Menschen, und diese gilt es nach wie vor zu gewährleisten. Aus dieser Abhängigkeit heraus sehen sich die OEW- Landkreise in der Pflicht, sich nach wie vor in der Energieversorgung zu engagieren. Sie sind letztendlich Garant dafür, dass die Kommunen auch in einem liberalisierten Strommarkt nach wie vor Einfluss auf die Energieversorgung in Baden-Württemberg haben. Sie vertreten die kommunalen Interessen in den Aufsichtsgremien der EnBW und ihrer Töchter, und sie sorgen dafür, dass die kommunalen Interessen in Entscheidungen des Konzerns mit einfließen 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Der Zweckverband OEW ist alleiniger Gesellschafter der OEW Energie-Beteiligungs-GmbH. Über die OEW Energie-Beteiligungs- GmbH ist der Zweckverband OEW mit einem Anteil von 46,745 % an der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, mit einem Anteil von 25,1 % an der Netcom BW GmbH, mit einem Anteil von 24,95 % an der EnBW Windpark Buchholz III GmbH, mit einem Anteil von 21,0 % an der Erdgas Südwest GmbH, mit einem Anteil von 20,0 % an der Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, mit einem Anteil von 20,0 % an der Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbG, mit einem Anteil von 16,66 % an der EnBW Onshore Portfolio GmbH und mit einem Anteil von 4,21 % an der Verbundnetz Gas AG beteiligt. OEW Breitband GmbH ab 2021 7. Finanzbeziehungen Zahlungen des ZV OEW an den Bodenseekreis: 1.581.200 € Verbandsumlage 1.409 € Fahrtkostenerstattung 32.332 € OEW-Förderung Beteiligungsbericht 2020 215 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) 8. Bestellte Sicherheiten Keine 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Der Zweckverband übt keine operative Geschäftstätigkeit aus. Die Vermögenserträge werden unter anderem zur Förderung der Kultur und für die Ausschüttung an die Mitgliedslandkreise verwendet. Der Zweckverband finanziert sich im Wesentlichen über die Zinszahlungen und die Aus- schüttungen der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Damit werden u. a. die Kulturförderung und die Dividendenausschüttung an die Landkreise bezahlt. Die Vermögens- und Ertrags- lage des Zweckverbandes OEW steht im engen Zusammenhang mit der Ertragslage der OEW Energie-Beteiligungs GmbH und damit auch mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der Dividendenpolitik der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Einen gewissen Einfluss haben auch die Ausschüttungen der weiteren Beteiligungsunternehmen. Auch im Haushaltsjahr 2020 gab es keine Ausschüttung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH an den Zweckverband. Im Jahr 2021 ist dies erstmals wieder vorgesehen. Im Jahr 2020 erfolgte erstmals wieder eine Ausschüttung des Zweckverbandes an die Landkreise i. H. v. 10,0 Mio. €. Die Bilanzposition für die Sachanlagen hat sich zum 31. Dezember 2020 um 325.240,44 € auf 28,0 Mio. € erhöht. (Vj. 27,7 Mio. €). Für den Erwerb von Kunstwerken wurden 332.807,32 € verausgabt. Das Sachanlagevermögen wird um die Abschreibung in Höhe von 7.566,88 € verringert. Der Bestand an Kunstwerken hat sich in Summe um 325.240,44 € erhöht. Insgesamt hat der ZV OEW 14 Gesellschafterdarlehen gewährt. Die Darlehen 1 – 12 und 14 sind tilgungsfrei. Die Tilgung des Annuitäten-Darlehens Nr. 13 wurde ab 2015 ausgesetzt. In 2020 wurde erstmals wieder ein Betrag in Höhe von 6.698.185,92 € getilgt. Die Forderungen gegenüber der OEW Energie-Beteiligungs GmbH sind um diesen Betrag auf 856.879.560,81 € zurückgegangen. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW hat beschlossen, den Ausbau von Glasfaserinfrastruktur im Verbandsgebiet voran zu bringen. Um dieses Vorhaben umzusetzen, wird die OEW Energie-Beteiligungs GmbH mit weiteren kommunalen Verbünden aus dem Verbandsgebiet die OEW Breitband GmbH gründen. In der zweiten Jahreshälfte 2021 soll diese an den Start gehen. Ziel ist im Wesentlichen der geförderte Ausbau der sogenannten „grauen Flecken“. Beteiligungsbericht 2020 216 V. Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in Tsd. € Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 15. Juni 2021 werden zum 1. Oktober 2021 an die Mitgliedslandkreise 40,0 Mio. € ausgeschüttet. Die Ausschüttung wird in Höhe von 7.864.072,23 € aus dem Jahresergebnis 2020 und der Restbetrag aus den Gewinnrücklagen finanziert. 6.898 6.757 6.670 6.076 7.864 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 217 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben Name des Unternehmens: Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg Kontakt: Pflughölzle 1 88447 Warthausen Tel.: 07356 / 9371-0 Fax: 07356 / 9371-46 E-Mail: peter.hertenberger@ztn-sued.de Homepage: www.ztn-sued.de Gründung: 1. Januar 2014 (vorher ZV TBA Warthausen) Beitritt Bodenseekreis: 1. Januar 2019 Verbandssatzung vom: 18. März 1987, zuletzt geändert am 23. November 2018 Zuständiges Fachamt: Veterinäramt, Dr. Herrmann 2. Gegenstand des Unternehmens Der Zweckverband erfüllt in seinem Verbandsgebiet gemäß § 2 der Verbandssatzung unter Beachtung der Gesichtspunkte des Umweltschutzes die Aufgaben der beseitigungs- pflichtigen Körperschaften i.S.v. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Neben- produkte-Beseitigungsgesetzes vom 14. Dezember 2004 (GBL.2004, S.914). Im Rahmen der Verarbeitung von Tierkörpern und Schlachtabfällen stellt der ZTN Tiermehl für die thermische Verwertung und Düngung so wie Tierfett als Vorprodukt zu Herstellung von Biodiesel her. 3. Beteiligungsverhältnisse Von der Festsetzung eines Stammkapitals wird abgesehen. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Karl-Heinz Maucher Volllzeit abgestellt vom Landratsamt Biberach Verbandsversammlung: Vorsitzender: Dr. Heiko Schmid Landrat Landkreis Biberach Stv. Vorsitzender: Martin Bendel 1. Bürgermeister Stadt Ulm 5. Öffentlicher Zweck Der öffentliche Zweck ist die Beseitigung und/oder Verwertung von Tierkörpern nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz bis nach Abschluss des Entseuchungsvorgangs. 6. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Keine Beteiligungsbericht 2020 218 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) 7. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an den ZV ztn Süd: 218.609 € Verbandsumlage 1.966 € Erstattung für die Abholung und Entsorgung von Tierkörpern 8. Bestellte Sicherheiten Nach § 9 der Verbandssatzung haben die Verbandsmitglieder Umlagen zu leisten, wenn die Einnahmen des Verbandes die Ausgaben nicht decken. Damit ist sichergestellt, dass der „Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ durch die Mitglieder (Landkreise) ausge- glichen werden kann. Eine Bestandsgefährdung des Verbandes ist deshalb trotz des „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages“ nicht gegeben. 9. Betrauung Keine 10. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Die Finanzlage kann als stabil bezeichnet werden. Die Zahlungsbereitschaft war im Berichtsjahr jederzeit gewährleistet. Dieser Zahlungsmittelzufluss finanziert die notwendigen Investitionen und den Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die im Strategiepapier zum Wirtschaftsplan 2020 festgesetzten umfangreiche Ziele konnten zum Großteil erfüllt werden. Die Fusion mit Orsingen hat zu einer wesentlichen Vergrößerung des Verbandsgebietes geführt. Das Einzugsgebiet des Zweckverbandes deckt gegenwärtig ca. 60 % der Fläche von Baden-Württemberg ab. Der ZV ist mit seinem modernen und leistungsfähigen Verarbeitungsbetrieb und Fuhrpark gut aufgestellt. Dies ist im Lichte möglicher Veränderungen am Markt und für die Zusammen- arbeit mit anderen Verbänden wichtig. Um den Betrieb auf einem technisch hohen Stand zu halten, ist eine stetige und nachhaltige Zukunftsplanung erforderlich. Fortwährende Prozessoptimierungen, Controlling und nachhaltige technische Versuche wie mit dem vorhandenen Material die besten Produkte gewonnen werden, sollen weitere Erkenntnisse bezüglich der künftigen Strategie bringen. Die Gespräche mit vorhandenen Kunden und potentiellen Lieferanten von Rohware sind stets tagesaktuell. Weitere strate- gische Kooperationen müssen erkundet und ausgelotet werden. Die Chancen- und Risikobetrachtung ist sehr umfassend, wodurch der Zweckverband einen guten Überblick und zeitnah bei Veränderungen reagieren kann. Beteiligungsbericht 2020 219 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) 11. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Der Beschluss der Verbandsversammlung über den Jahresabschluss 2020 wird turnusmäßig erst im November 2021 stattfinden. -1.000.000 -500.000 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 220 V. Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg (ztn Süd) Beteiligungsbericht 2020 221 VI. Kunst- und Kulturstiftung VI. Stiftungen Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kunst- und Kulturstiftung des Bodenseekreises Kontakt: c/o Kulturamt Landratsamt, Schloss Salem, 88682 Salem Tel.: 07553/91675-11 Fax: 07553/91675-20 E-Mail: feucht@kultur-bodenseekreis.de Gründungsdatum: 24. Januar 2001 Stiftungssatzung: 20. Dezember 2000 Zuständiges Fachamt: Kulturamt, Herr Dr. Feucht 2. Gegenstand der Stiftung Die Stiftung des bürgerlichen Rechts strebt die nachhaltige Förderung der Kunst, Kultur und Geschichte an, das reichhaltige kulturelle Erbe der Region zu erhalten und zu mehren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 3. Stifter/Stiftungsgeber Die Mittel der OEW-Sonderausschüttung von 766.937,82 € (1,5 Mio. DM) wurden als Stiftungsvermögen eingebracht. Als Stiftungsgeber gilt der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Dr. Stefan Feucht Amtsleiter Kreiskulturamt Bodenseekreis Vorstand Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Stiftungsrat: Der Stiftungsrat besteht aus bestellten Mitgliedern und weiteren Sachverständigen. Zuletzt wurden die Mitglieder im Kreistag am 23. Juli 2019 gewählt. 5. Stiftungszweck Die Stiftung dient der Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte des Bodenseekreises und der Bodenseeregion und nimmt hierfür insbesondere folgende Aufgaben wahr: die Förderung von Kunst, Kultur und Geschichte der Erwerb von Kunstwerken und Kulturgütern mit Bezug auf den Raum die Förderung von Ausstellungen und Veröffentlichungen zu Kunst, Kultur und Geschichte Organisation und Betrieb von Ausstellungen und Veranstaltungen nichtgewerblicher Art über Kunst, Kultur und Geschichte Vergabe eines Preises für herausragende kulturelle Leistungen oder zur Förderung von wissenschaftlichen Forschungen Beteiligungsbericht 2020 222 VI. Kunst- und Kulturstiftung 6. Finanzbeziehungen Es besteht keine direkte Finanzbeziehung zwischen dem Bodenseekreis und der Kunst- und Kulturstiftung. Jedoch wird die die Geschäftsleitung vom Amtsleiter des Kreiskulturamtes übernommen und die Buchhaltung von der Kämmerei. Eine Erstattung wird dafür nicht gezahlt. Seit 2003 übernimmt der Bodenseekreis die Kosten für den Kulturpreis i. H. v. 5.000 €, der jährlich verliehen wird. 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Der Stand des Fonds lag zum 31. Dezember 2020 bei 815.407 €. Damit ist der Wert seit 2005 inkl. Entnahme und Steuern um 267.079 € (Vj. 257.228 €) gestiegen, das entspricht einer jährlichen Steigerung von 6,32 % (Vj. 5,17 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Wert in Summe um 8.851,09 € gestiegen, wobei 2020 keine Entnahme erfolgte. Im Jahr 2020 wurden keine der beschlossenen Zuschüsse ausgezahlt, da coronabedingt keine Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Die Mittel für die Zuschüsse wurden in Form von Rückstellungen übertragen, um die Projekte zumindest in 2021 noch fördern zu können. 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 25. Mai 2021 wurde der Jahresfehlbetrag von 8.413,68 € im Umlaufverfahren beschlossen. -5.698 -9.123 3.209 16.088 -8.414 -15.000 -10.000 -5.000 0 5.000 10.000 15.000 20.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 223 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Kontakt: Schuhmacherhof 6, 88213 Ravensburg, Bavendorf Tel.: 0751/7903-0 Fax: 0751/790-33 22 E-Mail: poststelle@kob-bavendorf.de Homepage: www.kob-bavendorf.de Gründungsdatum: 15. September 2000 Stiftungssatzung: zuletzt geändert am 15. August 2012, neue Änderung zum 16. Juli 2020 Zuständiges Fachamt: Landwirtschaftsamt, Herr Dr. Gabele 2. Gegenstand der Stiftung Der Schwerpunkt der gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts ist die Forschung in folgenden Arbeitsbereichen: Ertragsphysiologie Anbaufragen Anbautechnik/-systeme, Pflege Pflanzenschutzfragen Pflanzengesundheit und Pflanzenschutz Nacherntephysiologie und Lagerung Kulturführung Kern- und Steinobst Sortenprüfung im Kern- und Steinobst inkl. Sortenerhaltungszentrale BW Ökonomik der Produktionstechnik Qualitätsmanagement Ökologischer Obstbau Betriebs- und Arbeitswirtschaft Streuobst- und Landschaftspflege Biodiversität im Obstbau 3. Stiftungsmitglieder Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg Universität Hohenheim Landkreise Ravensburg, Bodenseekreis und Konstanz Württembergische Obst-und Gemüse-Genossenschaft (WOG) Marktgemeinschaft Bodenseeobst (MABO) Landesverband Erwerbsobstbau (LVEO) und Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. Ökobo GmbH Obstgroßmarkt Mittelbaden 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Dr. Manfred Büchele Beteiligungsbericht 2020 224 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Vorstand: Vorsitzender Dr. Konrad Rühl MDG Ein Beirat ist eingerichtet. 5. Stiftungszweck Die Stiftung „Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee“ dient der Förderung des umwelt- verträglichen Obstanbaus und des Streuobstbestandes in der Bodenseeregion und damit auch dem Erhalt der dort gewachsenen Kulturlandschaft. Das Kompetenzzentrum übernimmt dabei Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Wissenschaft und Praxis. Hierzu zählt einerseits die an den Standort gebundene grundlagenorientierte Forschung. Andererseits soll durch anwendungsorientierte Forschung, Untersuchungen und Beratung, aber auch durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Einrichtungen anderer Obstbauregionen die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die obstbauliche Praxis gefördert werden. 6. Finanzbeziehungen Zahlungen des Bodenseekreises an die Stiftung KOB: 81.197 € Stiftungsbeitrag Bodenseekreis (dynamisiert) 32.063 € Erstattung Personalkosten 16.800 € Erstattung Miete 13.500 € Erstattung Sächliche Verwaltungskosten 3.000 € Erstattung Sachmittel 177 € Erstattung Schulobstprogramm 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Beratungsveranstaltungen in Präsenz sowie anderweitige Veranstaltungen wie Seminare und Feldtage konnten in 2020 nicht angeboten werden. Die Beratung über die digitalen Medien und Fax konnten durchgehalten werden. Die wissenschaftliche Arbeit in Kooperation mit der Universität Hohenheim ist trotz Corona weiterhin intensiv. In 2020 wurden eine Reihe von Projekten erfolgreich abgeschlossen (Marssonina, Apfelwickler, Alternative Unkrautbekämpfung, Corona Pro, Nacherntephysiologie). Nach erfolgreicher Projekteinwerbung wurden neue Projekte begonnen Verlängerung BÖLN Kupferreduktion bis 2022 BÖLN: Verlängerung Apfelwickler - Arbeitsbereich Ökolog. Obstbau 4D Insektenmonitoring (PHLIP) – Arbeitsbereich Pflanzenschutz BLE: Apfel4.NULL - Arbeitsbereich Ertragsphysiologie EIP Multifaktorielles Prognoseprogramm optimale Lagerdauer (Nacherntephysiologie) Interreg: Wassermanagement Arbeitsbereich Ertragsphysiologie Interreg: Schädigende Wanzen im Obstbau - Arbeitsbereich Pflanzenschutz Beteiligungsbericht 2020 225 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € Mit Beschluss des Stiftungsrates vom 22. Juli 2021 wird der Jahresfehlbetrag mit den Gewinnvorträgen verrechnet. Der Gewinnvortrag sinkt inkl. des aktuellen Ergebnisses damit auf 970.019,48 €. 111.024 48.516 29.066 2.977 -61.507 -80.000 -60.000 -40.000 -20.000 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 226 VI. Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Beteiligungsbericht 2020 227 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Stiftung „Naturschutzzentrum Eriskirch“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Kontakt: Bahnhofstraße 24, 88097 Eriskirch Tel.: 07541/81-888 E-Mail: info@naz-eriskirch.de Homepage: www.naz-eriskirch.de Gründungsdatum: 1. April 1992 Stiftungssatzung: 1. April 1992, aktuelle Fassung vom 7. April 2021 Zuständiges Fachamt: Umweltschutzamt, Herr Pflug 2. Gegenstand der Stiftung Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Betrieb eines Naturschutzzentrums. 3. Stifter/Stiftungsgeber Gründer der Stiftung sind der Landkreis Bodenseekreis, das Land Baden-Württemberg und die Gemeinde Eriskirch. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Gerhard Kersting Stiftungsrat: Vorsitzender Lothar Wölfle Landrat Bodenseekreis Ein Kuratorium ist eingerichtet. 5. Stiftungszweck Die Stiftung "Naturschutzzentrum Eriskirch" dient der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Betreiben eines Naturschutzzentrums in Eriskirch als Schwerpunkt der Naturschutzbildungsarbeit Betreuung und Organisation der Pflege des Naturschutzgebietes "Eriskircher Ried" sowie des nördlichen Bodenseeufers in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verbänden Präsentation von Ausstellungen mit natur- und landeskundlichem Bezug Organisation von Informationsveranstaltungen zu Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes Durchführung von Maßnahmen der Besucherlenkung, insbesondere in Naturschutzgebieten Erarbeitung von Informationsmaterial über Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie über den Schutz des nördlichen Bodenseeufers Organisation von Fachtagungen und Seminaren Auswertung von Forschungsergebnissen über Natur und Landschaft am Bodensee Beteiligungsbericht 2020 228 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Unterstützung der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Naturschutzwarte praktische Unterstützung der Naturschutzarbeit im Bodenseekreis. Mit Zustimmung der Naturschutzbehörde kann die Stiftung Pflege und Betreuung sonstiger Schutzgebiete im Bodenseekreis übernehmen. 6. Finanzbeziehungen Zahlung des Bodenseekreises an die Stiftung NAZ Eriskirch: 66.000 € Betriebskostenzuschuss Zahlung der Stiftung NAZ Eriskirch an den Bodenseekreis: 289 € Abfallgebühren … 3.047 € Erstattung Personalaufwand 7. Bestellte Sicherheiten Im Stiftungsgeschäft von 1. April 1992 ist festgehalten, dass die zum Betrieb notwendigen Mittel vom Land Baden-Württemberg zu 70 % und vom Bodenseekreis zu 30 % gestellt werden. Die Gemeinde Eriskirch stellt das Gebäude kosten- und abgabefrei zur Verfügung. 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 In den Lockdown-Zeiten konnten verschiedene Projekte realisiert werden, etwa ein Ausstellungsführer in Englisch, ein Video über den Laubfrosch und neue Außentafeln im Gelände. Im Jahr 2020 gab es dennoch verschiedene Wechselausstellungen: 10. November 2019 – 2. Februar 2020: „Eriskircher Ried – Herbst- und Winterimpressionen aus einem Naturschutzgebiet“. Eine Ausstellung des NAZ Eriskirch mit Fotos von Gerhard Kersting 7. Februar – 15. März, 16. Mai – 12. Juli 2020: „Migranten – Objekte und Skulpturen aus Flusssteinen“ von Dr. Dietmar Hawran (Ravensburg-Weingartener Kunstverein) 18. Juli – 15. November 2020: „Wilde Alb – Naturschätze zwischen Felsen, Höhlen und Wasserfällen“. Fotoausstellung der Gesellschaft für Naturfotografie e.V. (GdT) Für das Folgejahr sind bereits folgende Wechselausstellungen in Planung: Ab Wiedereröffnung: „Alpenflora – Überlebenskünstler in rauer Bergwelt“. Gedächtnisausstellung Wilhelm Christian Dietrich (1926 – 2014) Juli – November 2021: „…und wenn der Wolf kommt? Alte Mythen und neue Erfahrungen“. Eine Ausstellung des WaldHaus Freiburg Es konnten im Berichtsjahr nur 56 Veranstaltungen mit 854 Teilnehmern durchgeführt werden. Die Gründe liegen auf der Hand: 5 Monate durften keine Veranstaltungen angeboten werden, in der restlichen Zeit war die Teilnehmerzahl der Veranstaltungen stark beschränkt. Besonders fiel ins Gewicht, dass ab Mitte März keine Schulklassen kommen durften. Es konnten verschiedene Sanierungsprojekte durchgeführt werden, so eine Teilrenovierung der Gästetoiletten, Malerarbeiten im Treppenhaus, Neuanschaffung einer elektrischen Verdunkelungsanlage für den Seminarraum als Ersatz für die defekte alte. Beteiligungsbericht 2020 229 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € In der Sitzung des Stiftungsrates vom 7. April 2021 wurde der Jahresabschluss mit dem Jahresüberschuss von 12.139,89 € beschlossen. Die Gewinnrücklage (Rücklage ordentliches Ergebnis) erhöht sich damit auf 58.297,03 €. Der Kassenbestand, welcher vom Bodenseekreis verwaltet wird, erhöhte sich auf 132.247 € (Vj. 118.208 €). 4.735 11.832 12.636 16.955 12.140 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 230 VI. Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Beteiligungsbericht 2020 231 VI. Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Stiftung „Perspektive Jugend im Bodenseekreis“ 1. Allgemeine Angaben Name der Stiftung: Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis Kontakt: c/o Sozialdezernat Landratsamt Albrechtstraße 77, 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541/204-5740 Fax: 07541/204-7740 E-Mail: madeleine.matheis@bodenseekreis.de Homepage: www.bodenseekreis.de Gründungsdatum: 26. August 2009 Stiftungssatzung: 29. Juli 2009 Zuständiges Fachamt: Dezernat 4, Sozialdezernat, Frau Matheis 2. Gegenstand der Stiftung Der Stiftungszweck soll verwirklicht werden durch: Die Unterstützung und Begleitung von Netzwerken relevanter Akteure im Bereich Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt Die Förderung von Bildungseinrichtungen bzw. Projekten zur Begleitung des Übergangs Schule – Beruf, zur vertieften Berufsorientierung oder zur Förderung von chancenbenachteiligten Jugendlichen 3. Stifter/Stiftungsgeber Stiftungsgeber ist der Bodenseekreis. 4. Organe des Unternehmens Geschäftsführung: Ignaz Wetzel Sozialdezernent Bodenseekreis Vorstand: Vorstandsvorsitzender Ulrich Müllerschön Amtsleitung Sozialamt Bodenseekreis Stv. Vorstandsvorsitzender Diana Lauretta Stiftungsrat: Ignaz Wetzel Natascha Fuchs Simone Schilling Dr. Bernhard Kiss (muss noch neu besetzt werden) Beteiligungsbericht 2020 232 VI. Stiftung Perspektive Jugend im Bodenseekreis 5. Stiftungszweck Satzungsmäßiger Stiftungszweck ist die Förderung von Erziehung und Bildung. 6. Finanzbeziehungen Keine 7. Bestellte Sicherheiten Keine 8. Rückblick auf das Geschäftsjahr 2020 Im Jahr 2020 konnten aufgrund von Stiftungsratsmitgliederwechsel bislang die neuen Weichen für die inhaltliche Arbeit noch nicht gestellt werden. Im Jahr 2021 werden die inhaltliche Neuausrichtung im Fokus stehen. Zustiftungen wurden im Berichtszeitraum nicht eingenommen. Eine inhaltliche Neuausrichtung hat bisher noch nicht stattgefunden. Es gab jedoch Gespräche darüber, die Stiftungsform umzustellen. Dies ist jedoch frühestens zum 1. Juli 2023 möglich, mit der Änderung des Stiftungsrechts. 9. Entwicklung Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss in € -30.774 0 0 0 0 -40.000 -30.000 -20.000 -10.000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Beteiligungsbericht 2020 233 VII. Sonstige Mitgliedschaften VII. Sonstige Mitgliedschaften 1. Genossenschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2020 Baugenossen- schaft Familien- heim Bodensee eG (gegründet am 1. März 1950) Mitglieder: 2.215 Anteilen: 1.303.360 € Bodenseekreis: Mitglied seit 8. Dezember 1956 Geschäftsanteile: 1 Wert 160,00 € Eigene Beteiligungen * Wohnbau Bodensee GbR (Anteil 50 %) * BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH (Anteil 17 %). Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, veräußern, bewirtschaften, betreuen, verwalten und vermitteln; hierzu zählen insbesondere alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und alle damit verbundenen Aufgaben im Dienstleistungsbereich. * Dividende 2019: 5,39 € (4,0 %) Kreisbau- genossenschaft Bodenseekreis eG (gegründet am 8. Juli 1949) Mitglieder: 1.594 Anteilen: 10.826 Bodenseekreis: Mitglied seit 20. Januar 1950 Geschäftsanteile: 9 Wert 1.800,00 € Eigene Beteiligungen keine Nach § 2 der Satzung ist vorrangiger Zweck der Genossenschaft, eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungs- versorgung der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, betreuen, bewirtschaften, vermitteln und veräußern. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. * Dividende 2019: 36,00 € (2,0 %) Baugenossen- schaft Überlingen eG (gegründet am 20. Mai 1949) Mitglieder: 1.212 Anteilen: 30.472 Bodenseekreis: Mitglied seit 19. März 1957 Geschäftsanteile: 1 Wert 155,00 € Eigene Beteiligungen Überlinger Wohnbau GmbH (Anteil 100 %) Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Wohnversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Mietwohnungen. Sie kann Eigentumswohnungen und Eigenheime verwalten. * Dividende 2019: 6,20 € (4,0 %) Beteiligungsbericht 2020 234 VII. Sonstige Mitgliedschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2020 Vermarkungs- gemeinschaft Holz Allgäu-Bodensee- Oberschwaben eG (gegründet am 25.07.2019) Mitglieder: 15 Anteilen: 15 Bodenseekreis: Mitglied seit 25.07.2019 Geschäftsanteile: 1 Wert: 100 € Eigene Beteiligungen keine Zweck der VMH eG ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand der VMH eG ist der Handel mit Holz und anderen forst- und holzwirtschaftlichen Produkten sowie die fachliche Information der Mitglieder zum Holzmarkt. Zahlung von VMH an den Bodenseekreis: * Holzverkauf 11.482 € Zahlung des Bodenseekreises an VMH: * Gebühren 620 € Beteiligungsbericht 2020 235 VII. Sonstige Mitgliedschaften 2. Pflichtmitgliedschaften an Verbänden Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2020 Regionalverband Bodensee- Oberschwaben (gegründet am 1. Januar 1973) Mitglieder: Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen Anteile: - Grundlage: § 31 Abs. 1 Nr. 10 Landesplanungsgesetz Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 1973 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen * Regionaler Kompensationspool Bodensee- Oberschwaben GmbH (Anteil: 1,00 %) * Träger der Regionalplanung für das Gebiet der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg: * Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans * Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes * Mitwirkung an Raumordnungsverfahren * Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans * Beratung der Träger der Bauleitplanung * Durchführung von Standortsuchverfahren für größere Infrastrukturvorhaben * Erarbeitung eines Rauminformationssystems Bodensee-Oberschwaben * Initiierung oder Mitarbeit in grenzüberschreitenden Projekten * Initiierung und Mitarbeit in Initiativen zur Förderung der Entwicklung der Region * Erarbeitung oder Mitarbeit an Studien zu spezifischen Sachthemen * Kooperation mit anderen Behörden und Dienststellen Zahlung vom Bodenseekreis an den Regional- verband: * Verbands- umlage 2020: 353.133 € Zahlung vom Regionalverband an den Bodensee- kreis: * Fahrtkosten Landrat: 0 € Beteiligungsbericht 2020 236 VII. Sonstige Mitgliedschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2020 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden- Württemberg (gegründet am 1. Januar 2005) Mitglieder: 44 Anteile: - Grundlage: § 2 des Gesetzes über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (JSVG) Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 2005 Geschäftsanteile: - Wert: - Eigene Beteiligungen * KVJS-Tagungszentrum Gültstein GmbH (Anteil: 100,00 %) *Habila GmbH (Anteil: 100,00 %) ZEMO gGmbH (Anteil: 100,00 %) Aufgaben nach § 3 JSVG u. a. Gesetzen u. Rechtsverordnungen: Überörtlicher Träger * der Sozialhilfe * der öffentlichen Jugendhilfe (Landesjugendamt) * der Kriegsopferfürsorge Träger * des Integrationsamtes nach dem SGB IX * eines Medizinisch- Pädagogischen Dienstes * von Fortbildungsstatten Beratung u. Unterstützung * der örtlichen Träger beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen nach SGB VIII, SGB XI und SGB XII * der örtlichen Träger bei der Planung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Planung der Hilfen nach SGB XII * der örtlichen Träger im Rahmen von § 97 Abs. 5 SGB XII (Weiterentwicklung von Leistungen der Sozialhilfe und Projekte) * zentrale Adoptions- vermittlungsstelle * überörtliche Betreuungs- behörde (§ 2 AGBtG) * Landesverteilungsstelle Baden-Württemberg für unbegleitet ausländische Kinder und Jugendliche (§ 42b (3) S.3 SGB VIII) * Abwicklung des Landes- wohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern * Ausgleichsverfahren Altenpflegeausbildung * Durchführung von Landesprogrammen zur Förderung kommunaler Aufgaben Zahlung vom Bodenseekreis an den KVJS: * Verbandsumlage: 1.144.205 € * Fortbildungen Sozialhilfe u. a.: 7.641 € Zahlung vom KVJS an den Bodenseekreis: * Kostenerstattung Sozialhilfe (SGB XII): 50.277 € * Landesprogramm Stärke: 49.886 € * Förderung Jugendsozial- arbeit: 45.925 € * Mitteilzuweisung Frühe Hilfe: 77.536 € * weitere Zahlungen 17.846 € Beteiligungsbericht 2020 237 VII. Sonstige Mitgliedschaften Unternehmen Beteiligungs- verhältnisse Gegenstand des Unternehmens Finanz- beziehungen 2020 Kommunaler Versorgungsverba nd Baden- Württemberg (KVBW) (gegründet am 1. Januar 2005) Mitglieder: rd. 4.600 Anteile: - Bodenseekreis: Mitglied seit 1. Januar 2005 Geschäftsanteile: keine Wert: keine Eigene Beteiligungen Keine Dem KVBW ist die Zusatzversorgungs- kasse (ZVK) als rechtlich unselbstständige Einrichtung angeschlossen. * die Gewährung von Versorgungsbezügen nach beamtenrechtlichen Vorschriften an seine Angehörigen * Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen an die Versorgungsempfänger * Durchführung der Nachversicherung für ausscheidende Angehörige, Beamte auf Widerruf oder im Vorbereitungsdienst und vergleichbare dienstordnungsmäßige Angestellte. * Erstattung von Besoldung und Entgelt bei längerer Arbeitsunfähigkeit * Gewährung der Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen * oberste Verwaltungsbehörde zuständig für Gewährleistungsentscheidunge n zur Versicherungs-freiheit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) Zahlung vom Bodenseekreis an den KVBW: * Versorgungs- umlage: 3.794.149 € Zahlung vom Bodenseekreis an die ZVK: * Beihilfeumlage: 527.736 € Zahlung von der ZVK an den Bodenseekreis: * Erstattung: 5.649 € Beteiligungsbericht 2020 238 VII. Sonstige Mitgliedschaften Beteiligungsbericht 2020 239 VIII. Anhang VIII. Anhang 1. Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz a. D. außer Dienst AG Aktiengesellschaft ALG II Arbeitslosengeld II (Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II) ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodenseekreis und Konstanz mbH BEK Bodensee-Erlebniskarte betr. betreffend, betreffs BilRuG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch BOB Bodensee-Oberschwaben-Bahn Bodo Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH bzw. beziehungsweise ca. circa CM Case-Mix DFS Deutsche Flugsicherung GmbH d. h. das heißt DING Donau-Iller-Nahverkehrsverbund DRG Diagnosis Related Groups (pauschaliertes Abrechnungssystem) EB Eröffnungsbilanz EBA Eisenbahn Bundesamt EBC Echt Bodensee Card (DBT) EBIT Earnings before interests and taxes (Gewinn vor Zins und Steuern) EBITDA Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) EK Eigenkapital EnBW Energie Baden-Württemberg AG Fa. Firma ff. fortfolgende FFG Flughafen Friedrichshafen FN Friedrichshafen GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GKZ Gesetz über kommunale Zusammenarbeit GemO Gemeindeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GnR Genossenschaftsregister GpZ/GPZ Gemeindepsychiatrisches Zentrum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch HR Handelsregister HzL Hohenzollerische Landesbahn AG IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IHK Industrie- und Handelskammer i. H. v. in Höhe von i. L. in Liquidation Ing. Ingenieur inkl. inklusive Beteiligungsbericht 2020 240 VIII. Anhang insg. insgesamt KG Kommanditgesellschaft KHEntgG Krankenhausentgeltgesetz KHG Krankenhausgesetz km Kilometer KOB Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee KStG Körperschaftssteuergesetz KVA Verband Kehrichtverbrennung Thurgau, Weinfelden, Schweiz LKrO Landkreisordnung Mio. Million MVZ Medizinisches Versorgungszentrum MZV Müllabfuhr-Zweckverband m2 Quadratmeter NAZ Naturschutzzentrum n. F. neue Fassung Nr. Nummer o. g. oben genannte OB Oberbürgermeister OEW Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ÖP Ökopunkte ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr p. a. per anno PS Prüfungsstandards des IDW RAB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH RBO Regionalverkehr Bodensee-Oberschwaben rd. rund RHB Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe SEV Schienenersatzverkehr SMS Sicherheits-Management-System sog. sogenannte SoPo Sonderposten SPNV Schienenpersonennahverkehr Stv. Stellvertreter/Stellvertretender s. u. siehe unten Tsd. € Tausend Euro to. Tonne TWF Technische Werke Friedrichshafen GmbH u. und u. a. und andere vgl. vergleiche VIE Vienna International Airport Vj. Vorjahr VK Vollzeitkräfte VMH Vermarktungsgemeinschaft Holz VTWB e.V. Verband der Tourismuswirtschaft Bodensee WFB Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH WfbM Werkstatt für Menschen mit Behinderung WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Württ. Württembergischen z. B. zum Beispiel ZF Zahnradfabrik Friedrichshafen ZfP Zentrum für Psychiatrie z. T. zum Teil ZV Zweckverband Beteiligungsbericht 2020 241 VIII. Anhang 2. Erläuterungen der Rechtsformen Regiebetrieb Der Regiebetrieb besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist organisatorisch, rechtlich, personell und haushaltsrechtlich in die Verwaltung der Kommune eingegliedert. Er entsteht durch Beschlussfassung des Kreistages. Der Regiebetrieb hat keine eigenen Organe. Zweckverband Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersön- lichkeit. Gegenstand eines Zweckverbandes können sowohl wirtschaftliche als auch nicht- wirtschaftliche Unternehmen sein. Grundlage der Wirtschaftsführung kann sowohl das Gemeindewirtschaftsrecht als auch das Eigenbetriebsrecht mit der Möglichkeit des kaufmännischen Rechnungswesens sein. Die Zulässigkeit der Gründung eines Zweckverbandes richtet sich nach § 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKZ). Organe sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Anstalt des öffentlichen Rechts Im Dezember 2015 wurde mit den §§ 102a ff GemO auch für Kommunen in Baden- Württemberg die Möglichkeit geschaffen, eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts zu gründen. Kommunalanstalten sind rechtlich selbstständig. Die Zulässigkeit richtet sich ebenfalls nach § 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKZ). Organe sind der Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt und der Verwaltungsrat als Kontrollorgan. Privatrechtliche Organisationsformen Die privatrechtlich organisierten Gesellschaften werden in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden. Zu den Personengesellschaften gehören die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sowie die stille Gesellschaft. Für sie alle gemeinsam gilt, dass sie keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, sondern durch die Gesellschafter selbst repräsentiert werden. Dies führt dazu, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaften persönlich mit dem Privatvermögen unbeschränkt haften. Da der Bodenseekreis nach § 103 Abs. 1 Nr. 4 GemO nur in solchen Organisationsformen tätig werden oder sich an ihnen beteiligen darf, bei denen die Haftung begrenzt ist, kommen die Formen der Personengesellschaften für die kommunale Betätigung nicht in Betracht. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei letzterer handelt es sich um eine Kombination aus der Kommanditgesellschaft und der Aktiengesellschaft, bei der das Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt ist. Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine juristische Person, deren Anteile von einem oder mehreren Gesell- schaftern über die Stammkapitaleinlagen gehalten wird. Die Gesellschaft haftet grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Das GmbHG kennt folgende Gesellschaftsorgane: Geschäftsführung Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat (fakultativ, soweit nicht nach Mitbestimmungs- oder Betriebsverfassungsgesetz obligatorisch) Beteiligungsbericht 2020 242 VIII. Anhang Stiftung Stiftungen sind rechtsfähige Organisationen zur Verwaltung eines von einem oder mehreren Stiftern eingebrachten Vermögenswertes. Die aus dem Vermögen gewonnenen Erträge müssen dabei nach den in der Stiftungsverfassung festgelegten Grundsätzen zweck- bestimmt verwendet werden. Das Stiftungsvermögen bleibt in der Regel ungeschmälert erhalten. Die Stiftungssatzung muss Regelungen über den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen und die Bildung des Vorstandes der Stiftung enthalten. Weitere Regelungen, beispielsweise über die Einrichtung eines Überwachungsorgans (z. B. Aufsichtsrat, Kuratorium, Beirat), sind zulässig. Genossenschaften Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine Gesellschaft, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördert. Ihre Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Die Haftung kann im Rahmen des Vertrages bzw. Genossenschaftsstatutes begrenzt werden. Eingetragener Verein Vereine sind auf Mitgliedschaftsbasis beruhende freiwillige Zusammenschlüsse von mindestens sieben Personen. Der Verein ist körperschaftsrechtlich strukturiert, damit ist der Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig. Die Rechtsfähigkeit des Vereines wird durch Eintragung in das Vereinsregister erreicht. Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Beteiligungsbericht 2020 243 VIII. Anhang 3. Erläuterungen der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Kennzahlen zur Vermögenslage Anlagenintensität Anlagevermögen x 100 Gesamtvermögen (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen. Eine hohe Anlagenintensität ist ein Indiz für einen kostenintensiven (Fixkosten) Betrieb des Unternehmens. Kennzahlen zur Finanzlage Eigenkapitalquote Eigenkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Eine hohe Eigenkapitalquote gilt als Indikator für die Bonität eines Unternehmens. Fremdkapitalquote Fremdkapital x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital. Anlagendeckung I Eigenkapital x 100 Anlagevermögen Erläuterung: Prozentualer Anteil des Eigenkapitals am Anlagevermögen. Die Anlagendeckung dient der Beurteilung der langfristigen Liquidität (langfristig gebundene Vermögenswerte sollen durch langfristiges Kapital finanziert werden). Kennzahlen zu Ertrag und Rentabilität Eigenkapitalrentabilität Jahresüberschuss x 100 Eigenkapital Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Eigenkapital. Eigenkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte Eigenkapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) x 100 Gesamtkapital (=Bilanzsumme) Erläuterung: Prozentualer Anteil des Jahresüberschusses am Gesamtkapital. Gesamtkapitalrentabilität gibt an, in welcher Höhe sich das eingesetzte (Gesamt-)Kapital im Geschäftsjahr verzinst hat. Beteiligungsbericht 2020 244 VIII. Anhang Kostendeckung Umsatzerlöse x 100 Gesamtaufwand Erläuterung: Prozentualer Anteil der Umsatzerlöse am Gesamtaufwand. Der Kostendeckungsgrad gibt an, in welchem Maße ein Unternehmen seine Aufwendungen am Markt über Umsatzerlöse decken kann. Zinslastquote Zinsaufwand x 100 Jahresergebnis Erläuterung: Prozentualer Anteil der Zinsaufwendungen zum Jahresergebnis. Kennzahlen zur Liquidität Effektivverschuldung Verbindlichkeiten kurzfristiges Umlaufvermögen Erläuterung: Die Effektivverschuldung weist die um die liquiden bzw. schnell liquidierbaren Mittel bereinigten Verbindlichkeiten des Unternehmens aus. Es wird damit dargestellt, dass Fremd- kapital auch liquide Mittel bzw. geldnahe Vermögensgegen- stände gegenüberstehen. Kurzfristige Liquidität flüssige Mittel (Bankbestand, Schecks) x 100 (Liquidität 1. Grades) Kurzfristige Verbindlichkeiten (unter 1 Jahr, Steuer- und sonstige Rückstellungen) Erläuterung: Bei der kurzfristigen Liquidität werden die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Verbindlichkeiten ins Verhältnis gesetzt. Damit soll die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens bewertet werden. Personalkennzahlen Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeitenden Erläuterung: Es handelt sich dabei um die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung und Aushilfen) und nicht um die Anzahl der Stellen. Personalaufwandsquote Personalaufwand x 100 Umsatz Erläuterung: Prozentualer Anteil der Personalaufwendungen am Umsatz. Die Personalaufwandsquote lässt sich gut mit anderen Unternehmen vergleichen und lässt weiterhin Rückschlüsse auf das Lohnniveau sowie die Fixkostenbelastung und somit die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu. Die Personalauf- wandsquote ist ein Maßstab für die Produktivität und Effizienz in einem Unternehmen. Beteiligungsbericht 2020 245 VIII. Anhang 4. Erläuterungen weiterer wichtiger Fachbegriffe Abschreibungen Der Betrag, der durch die Nutzung des Anlagevermögens eingetretenen Wertminderung an den einzelnen Vermögensgegenständen erfassen soll und somit in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand angesetzt wird. Die Ermittlung des jährlichen Abschreibungsbetrages erfolgt steuerlich entweder über die lineare oder die degressive Methode, je nachdem, ob ein Wirtschaftsgut über den Nutzungs- zeitraum eher einen gleichmäßigen Wertverzehr aufweist (lineare Abschreibung: fester Abschreibungsbetrag über den festgelegten Nutzungszeitraum) oder aber zu Beginn des Nutzungszeitraumes einen überproportionalen Wertverzehr aufweist (degressive Abschreibung: der Abschreibungsbetrag wird durch über den Nutzungszeitraum festgelegte Prozentsätze auf den jeweiligen Restbuchwert ermittelt) Anlagevermögen Umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft und längerfristig dem Geschäftsbetrieb zu dienen, z. B. Immobilien, technische Anlagen und Maschinen, Konzessionen, Beteiligungen Bilanz Die Bilanz stellt die Vermögensgegenstände (Aktiva) den Eigen- und Fremdkapitalpositionen gegenüber (Passiva). Die Aktiva (linke Seite der Bilanz) werden nach Fristigkeit der Vermögensbindung sortiert. Die Vermögensgegenstände die dauerhaft dem Unternehmen dienen, werden als Anlage- vermögen (s.o.) bezeichnet, Vermögensgegenstände, wie z. B. Vorräte, Forderungen, und Geldbestände, die häufig umgeschlagen werden sind dem Umlaufvermögen zugerechnet. Die Kapitalpositionen (rechte Seite der Bilanz) geben Aufschluss darüber, wie die Vermögensgegenstände finanziert sind. Die Werte, die die Eigentümer in das Unternehmen eingebracht und belassen haben, werden als Eigenkapital bezeichnet. Zum Fremdkapital gehören die ungewissen Schulden, die unter der Position Rückstellungen bilanziert werden, und die feststehenden Verbindlichkeiten, die ebenfalls nach Fristigkeit geordnet sind. Im Gegensatz zur GuV ist die Bilanz eine Stichtagsbetrachtung, da sie die Vermögens- gegenbestände zu einem bestimmten Zeitpunkt darstellt. Casemix (Index) Die Kennzahlen Casemix bzw. Casemixindex als Indikatoren der Fallschwere sind im DRG- System maßgeblich für die Höhe der Erlöse aus der stationären Patientenversorgung abhängig. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) ist die Gegenüberstellung sämtlicher Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres. Sie ist zwingend vorgeschrieben für Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften. Laut Gesetz ist die GuV ein notwendiger Bestandteil des Jahresabschlusses, weil sie Auskunft über Herkunft und Zusammensetzung des Geschäftserfolgs eines Unternehmens gibt. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt ist (§ 272 Abs.1 HGB). Das gezeichnete Kapital gehört zum Eigenkapital eines Unternehmens. Beteiligungsbericht 2020 246 VIII. Anhang Rechnungsabgrenzung Durch die Rechnungsabgrenzung auf der Aktivseite und auf der Passivseite der Bilanz wird die periodengerechte Erfolgsermittlung sichergestellt. Das bedeutet, dass Aufwendungen und Erträge der Periode zugeordnet werden, in der sie verursacht wurden. Unter die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten fallen solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr geleistet wurde, der Aufwand aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss (z. B. im Voraus bezahlte Miete). Umgekehrt fallen unter die Passiven Rechnungsabgrenzungsposten solche Vorgänge, bei denen die Zahlung im alten Jahr eingegangen ist, der Ertrag aber dem neuen Jahr zugeordnet werden muss. Rücklagen Rücklagen entstehen in erster Linie durch die Zurückbehaltung von Gewinnen (Gewinn- rücklage) und durch die Einlage zusätzlichen Eigenkapitals (Kapitalrücklage). Sie gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens. Ihr Zweck ist es, die Selbstfinanzierungsmittel des Betriebs, also die Finanzierung aus Gewinnen zu erhöhen. Rücklagen können für zusätzliche Investitionen im Unternehmen verwendet werden. Im Gegensatz zu Rückstellungen sind Rücklagen nicht zweckgebunden. Rückstellungen Rückstellungen werden in der Periode passiviert, in der die Schuld wirtschaftlich entstanden ist. Rückstellungen werden für bereits entstandene Risiken gebildet, deren Eintreten mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer zukünftigen Periode erwartet werden. Sie gehören wie Verbindlichkeiten zum Fremdkapital. Höhe oder Geltendmachung durch den Gläubiger (Zeitpunkt des Eintritts) stehen jedoch nicht fest. Für die meisten Rückstellungen gilt wie für alle Verbindlichkeiten eine Passivierungspflicht. Für manche besteht hingegen nur ein Passivierungsrecht. Dieser Spielraum macht Rück- stellungen zu einem wichtigen Instrument der Bilanzpolitik. Beteiligungsbericht 2020 247 VIII. Anhang 5. Auszug aus den gesetzlichen Grundlagen Auszug aus dem Aktiengesetz (AktG) (beck-online, Stand 11. Februar 2021) § 110 Abs. 3 AktG Einberufung des Aufsichtsrats (3) Der Aufsichtsrat muss zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr abhalten. In nichtbörsennotierten Gesellschaften kann der Aufsichtsrat beschließen, dass eine Sitzung im Kalenderhalbjahr abzuhalten ist. § 124 Abs. 3 AktG Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung (gültig seit 1. Januar 2020) (3) 1Zu jedem Gegenstand der Tagesordnung, über den die Hauptversammlung beschließen soll, haben der Vorstand und der Aufsichtsrat, zur Beschlussfassung nach § 120A Absatz 1 Satz 1 und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Prüfern nur der Aufsichtsrat, in der Bekanntmachung Vorschläge zur Beschlußfassung zu machen. 2Bei Gesellschaften, die kapitalmarktorientiert im Sinne § 264d des Handelsgesetzbuchs, die CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes, mit Ausnahme der in § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Kreditwesengesetzes genannten Institute, oder die Versicherungsunternehmen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 der Richtlinie 91/674/EWG sind, ist der Vorschlag des Aufsichtsrats zur Wahl des Abschlussprüfers auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses zu stützen. 3Satz 1 findet keine Anwendung, wenn die Hauptversammlung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 6 des Montan-Mitbestimmungs- gesetzes an Wahlvorschläge gebunden ist, oder wenn der Gegenstand der Beschlußfassung auf Verlangen einer Minderheit auf die Tagesordnung gesetzt worden ist. 4Der Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Prüfern hat deren Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort anzugeben. 5Hat der Aufsichtsrat auch aus Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zu bestehen, so bedürfen Beschlüsse des Aufsichtsrats über Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nur der Mehrheit der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre; § 8 des Montan-Mitbestimmungsgesetzes bleibt unberührt. Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) (beck-online, Stand 11. Februar 2021) § 285 Nr. 9 HGB Sonstige Pflichtangaben (gültig seit 1. Januar 2020) 9.für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe a) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, Gewinn- beteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, Aufwandsent- schädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen. Bei einer börsennotierten Aktien- gesellschaft sind zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Vorstands- mitglieds, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, gesondert anzugeben. Dies gilt auch für: aa) Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall einer vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind; bb) Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert, sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahrs hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag; cc) während des Geschäftsjahrs vereinbarte Änderungen dieser Zusagen; dd) Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahrs beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahrs gewährt worden sind. Beteiligungsbericht 2020 248 VIII. Anhang Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Geschäftsjahr gewährt worden sind, sind ebenfalls anzugeben. Enthält der Jahresabschluss weitergehende Angaben zu bestimmten Bezügen, sind auch diese zusätzlich einzeln anzugeben; b) die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten Organe und ihrer Hinterbliebenen. Buchstabe a Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. Ferner ist der Betrag der für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen und der Betrag der für diese Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben; c) die gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten oder erlassenen Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen § 286 Abs. 4 HGB Unterlassung von Angaben (gültig seit 1. Januar 2020) (4) Bei Gesellschaften, die keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind, können die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der dort bezeichneten Personen unterbleiben, wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen. § 325 HGB Offenlegung (gültig seit 19. August 2020) (1) 1Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften haben für die Gesellschaft folgende Unterlagen in deutscher Sprache offenzulegen: 1. den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss, den Lagebericht, die Erklärungen nach Satz 3 und § 289 Absatz 1 Satz 5 und den Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über dessen Versagung sowie 2.den Bericht des Aufsichtsrats und die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung. 2Die Unterlagen sind elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers in einer Form einzureichen, die ihre Bekanntmachung ermöglicht. (1a) 1Die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahrs einzureichen, auf das sie sich beziehen. 2Liegen die Unterlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb der Frist vor, sind sie unverzüglich nach ihrem Vorliegen nach Absatz 1 offenzulegen. Auszug aus dem Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) (beck-online, Stand 11. Februar 2021) § 53 HGrG Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen (1) Gehört einer Gebietskörperschaft die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder gehört ihr mindestens der vierte Teil der Anteile und steht ihr zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile zu, so kann sie verlangen, daß das Unternehmen 1. im Rahmen der Abschlußprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung prüfen läßt; 2. die Abschlußprüfer beauftragt, in ihrem Bericht auch darzustellen a) die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft, b) verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, c) die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages; 3. ihr den Prüfungsbericht der Abschlußprüfer und, wenn das Unternehmen einen Konzernabschluß aufzustellen hat, auch den Prüfungsbericht der Konzernabschlußprüfer unverzüglich nach Eingang übersendet. (2) Für die Anwendung des Absatzes 1 rechnen als Anteile der Gebietskörperschaft auch Anteile, die einem Sondervermögen der Gebietskörperschaft gehören. Als Anteile der Gebietskörperschaft gelten Beteiligungsbericht 2020 249 VIII. Anhang ferner Anteile, die Unternehmen gehören, bei denen die Rechte aus Absatz 1 der Gebietskörperschaft zustehen. Auszug aus der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) (beck-online, Stand 11. Februar 2021) § 102 GemO Zulässigkeit wirtschaftlicher Unternehmen (1) Die Gemeinde darf ungeachtet der Rechtsform wirtschaftliche Unternehmen nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt, 2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und 3. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (2) Über ein Tätigwerden der Gemeinde nach Absatz 1 Nr. 3 entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel. (3) Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen. (4) Wirtschaftliche Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 sind nicht 1. Unternehmen, zu deren Betrieb die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist, 2. Einrichtungen des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens, der Kunstpflege, der körperlichen Ertüchtigung, der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege sowie öffentliche Einrichtungen ähnlicher Art und 3. Hilfsbetriebe, die ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen. Auch diese Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen. (5) Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht betreiben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für das öffentliche Sparkassenwesen verbleibt es bei den besonderen Vorschriften. (6) Bei Unternehmen, für die kein Wettbewerb gleichartiger Privatunternehmen besteht, dürfen der Anschluss und die Belieferung nicht davon abhängig gemacht werden, dass auch andere Leistungen oder Lieferungen abgenommen werden. (7) Die Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets ist zulässig, wenn bei wirtschaftlicher Betätigung die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen und die berechtigten Interessen der betroffenen Gemeinden gewahrt sind. Bei der Versorgung mit Strom und Gas gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen. § 102 a GemO Selbstständige Kommunalanstalt (gültig seit 12. Dezember 2020) 1) 1Die Gemeinde kann durch Satzung (Anstaltssatzung) eine selbstständige Kommunalanstalt in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts errichten oder bestehende Eigen- betriebe sowie unselbstständige Organisationseinheiten der Gemeinde, die nach§ 1 des Eigenbetriebsgesetzes als Eigenbetriebe geführt werden können, durch Ausgliederung und Kapitalgesellschaften durch Formwechsel im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in selbstständige Kommunalanstalten umwandeln. 2Sofern mit der selbstständigen Kommunalanstalt eine wirtschaftliche Betätigung verbunden ist, ist dies nur unter Beachtung der Vorgaben des § 102 zulässig. 3Die selbstständige Kommunalanstalt kann sich nach Maßgabe der Anstaltssatzung und in entsprechender Anwendung der für die Gemeinde geltenden Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Anstaltszweck dient. (2) 1Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängenden Aufgaben ganz oder teilweise übertragen. 2Sie kann nach Maßgabe des § 11 durch gesonderte Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang zugunsten der selbstständigen Kommunalanstalt festlegen. (3) 1Die Gemeinde regelt die Rechtsverhältnisse der selbstständigen Kommunalanstalt durch die Anstaltssatzung. 2Diese muss Bestimmungen über den Namen, den Sitz und die Aufgaben der selbstständigen Kommunalanstalt, die Zahl der Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrats, die Höhe des Stammkapitals und die Abwicklung im Falle der Auflösung der selbstständigen Kommunal- anstalt enthalten. (4) 1Die Anstaltssatzung, Änderungen der Aufgaben der selbstständigen Kommunalanstalt und die Auflösung der selbstständigen Kommunalanstalt bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsichts- behörde. 2Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Errichtung der selbstständigen Beteiligungsbericht 2020 250 VIII. Anhang Kommunalanstalt zulässig ist und die Anstaltssatzung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 3Die Genehmigung der Anstaltssatzung ist mit der Anstaltssatzung von der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen. 4Die selbstständige Kommunalanstalt entsteht am Tag nach der Bekanntmachung, wenn nicht in der Anstaltssatzung ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist. 5§ 4 Absatz 4 findet Anwendung. (5) 1Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt in der Anstaltssatzung auch das Recht einräumen, an ihrer Stelle Satzungen zu erlassen. 2§ 4 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 gelten entsprechend. 3Die öffentlichen Bekanntmachungen der selbstständigen Kommunalanstalten erfolgen in der für die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde vorgeschriebenen Form. 4Die Gemeinde kann der selbstständigen Kommunalanstalt zur Finanzierung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben durch die Anstaltssatzung das Recht übertragen, Gebühren, Beiträge, Kostenersätze und sonstige Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken. (6) 1Für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der selbstständigen Kommunalanstalt gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs sinngemäß, sofern nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bereits unmittelbar oder weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 2In sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. 3Der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung sind an die Gemeinde zu übersenden. 4§ 77 Absatz 1 und § 77 Absatz 2, § 78, § 87, § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und § 103 Absatz 3 gelten entsprechend. 5Mit dem Antrag auf Genehmigung des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen gemäß § 87 Absatz 2 sind der Rechtsaufsichtsbehörde der Wirtschaftsplan, der Finanzplan und der letzte Jahresabschluss vorzulegen. (7) 1Die selbstständige Kommunalanstalt besitzt das Recht, Beamte zu haben. 2Hauptamtliche Beamte dürfen nur ernannt werden, wenn dies in der Anstaltssatzung vorgesehen ist. 3Unberührt bleibt die Möglichkeit, Beamte der Gemeinde an die selbstständige Kommunalanstalt abzuordnen. (8) 1Die Gemeinde unterstützt die selbstständige Kommunalanstalt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. 2Sie ist verpflichtet, die selbstständige Kommunalanstalt mit den zur Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten und für die Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten. 3Beihilferechtliche Regelungen sind dabei zu beachten. 4Eine Haftung der Gemeinde für Verbind- lichkeiten der selbstständigen Kommunalanstalt Dritten gegenüber besteht nicht. § 102c GemO Umwandlung (1) Ein Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, an dem ausschließlich die Gemeinde beteiligt ist, kann durch Formwechsel in eine selbständige Kommunalanstalt umgewandelt werden. Die Umwandlung ist nur zulässig, wenn keine Sonderrechte im Sinne des § 23 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) und keine Rechte Dritter an den Anteilen der Gemeinde bestehen. (2) Der Formwechsel setzt den Erlass der Anstaltssatzung durch die Gemeinde und einen sich darauf beziehenden Umwandlungsbeschluss der formwechselnden Gesellschaft voraus. Die §§ 193 bis 195, 197 bis 200 Absatz 1 und § 201 UmwG sind entsprechend anzuwenden. Die Anmeldung zum Handelsregister entsprechend § 198 UmwG erfolgt durch das vertretungsberechtigte Organ der Kapitalgesellschaft. Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine selbständige Kommunalanstalt wird mit der Eintragung oder, wenn sie nicht eingetragen wird, mit der Eintragung der Umwandlung in das Handelsregister wirksam; § 202 Absätze 1 und 3 UmwG sind entsprechend anzuwenden. (3) Ist bei der Kapitalgesellschaft ein Betriebsrat eingerichtet, bleibt dieser nach dem Wirksamwerden der Umwandlung als Personalrat der selbständigen Kommunalanstalt bis zur Neuwahl des Personal- rats, längstens bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten der Umwandlung, bestehen. Er nimmt die dem Personalrat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) zustehenden Befugnisse und Pflichten wahr. Die in der Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Umwandlung bestehenden Betriebs- vereinbarungen gelten in der selbständigen Kommunalanstalt für längstens bis zu dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt als Dienstvereinbarungen fort, soweit § 85 LPVG nicht entgegensteht und sie nicht durch andere Regelungen ersetzt werden. § 102d GemO Sonstige Vorschriften für selbständige Kommunalanstalten (1) Der Jahresabschluss und der Lagebericht der selbständigen Kommunalanstalt werden in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die obere Rechtsaufsichtsbehörde kann für kleine selbständige Kommunalanstalten, die kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs oder Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267 a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs entsprechen, Ausnahmen für die Erfordernisse der Rechnungslegung zulassen. Beteiligungsbericht 2020 251 VIII. Anhang (2) Bei Gemeinden mit einem obligatorischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 109 Absatz 1 hat dieses den Jahresabschluss der selbständigen Kommunalanstalt zu prüfen. Die örtliche Prüfung erfolgt in entsprechender Anwendung der § 111 Absatz 1 und § 112 Absatz 1; Der Verwaltungsrat tritt an die Stelle des Gemeinderats. Das Rechnungsprüfungsamt hat das Recht, sich zur Klärung von Fragen, die bei der Prüfung auftreten, unmittelbar zu unterrichten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und Schriften der selbständigen Kommunalanstalt einzusehen. Weitergehende gesetzliche Vorschriften für die Prüfung des Jahresabschlusses bleiben unberührt. (3) Die überörtliche Prüfung der selbständigen Kommunalanstalt erfolgt in entsprechender Anwendung des § 114 durch die nach § 113 für die Gemeinde zuständige Prüfungsbehörde. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (4) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht sind an die Gemeinde zu übersenden. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses und den Beteiligungsbericht gilt § 105 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 entsprechend. (5) Die §§ 118 bis 129 sind entsprechend anwendbar. Rechtsaufsichtsbehörde ist die für die Gemeinde zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. (6) Die Gemeinde kann die selbständige Kommunalanstalt auflösen. Das Vermögen einer aufgelösten selbständigen Kommunalanstalt geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gemeinde über. Für die Beamten und Versorgungsempfänger der selbständigen Kommunalanstalt gelten die §§ 26 bis 30 des Landesbeamtengesetzes. § 103 GemO Wirtschaftliche Unternehmen in privater Rechtsform (1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn 1. das Unternehmen seine Aufwendungen nachhaltig zu mindestens 25 vom Hundert mit Umsatzerlösen zu decken vermag, 2. im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass der öffentliche Zweck des Unternehmens erfüllt wird, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan des Unternehmens erhält, 4. die Haftung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt wird, 5. bei einer Beteiligung mit Anteilen in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung sichergestellt ist, dass i. in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufgestellt und der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt wird, ii. der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften geprüft werden, sofern nicht die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs bereits unmittelbar gelten oder weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, iii. der Gemeinde der Wirtschaftsplan und die Finanzplanung des Unternehmens, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers übersandt werden, soweit dies nicht bereits gesetzlich vorgesehen ist, iv. für die Prüfung der Betätigung der Gemeinde bei dem Unternehmen dem Rechnungsprüfungsamt und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungsbehörde die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt sind, v. das Recht zur überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Unternehmens nach Maßgabe des § 114 Abs. 1 eingeräumt ist, vi. der Gemeinde die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 95a) erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt eingereicht werden. Die obere Rechtsaufsichtsbehörde kann in besonderen Fällen von dem Mindestgrad der Aufwandsdeckung nach Satz 1 Nr. 1 und dem Prüfungserfordernis nach Satz 1 Nr. 5 Buchst. b, wenn andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind, Ausnahmen zulassen. Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs kann sie auch Ausnahmen für die Erfordernisse der Rechnungslegung nach Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b zulassen. Beteiligungsbericht 2020 252 VIII. Anhang (2) Die Gemeinde darf unbeschadet des Absatzes 1 ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nur errichten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens nicht ebenso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt wird oder erfüllt werden kann. (3) Die Gemeinde hat ein Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem sie mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, so zu steuern und zu überwachen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird; bei einer geringeren Beteiligung hat die Gemeinde darauf hinzuwirken. Zuschüsse der Gemeinde zum Ausgleich von Verlusten sind so gering wie möglich zu halten. § 103 a GemO Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die Gemeinde darf unbeschadet des § 103 Abs. 1 ein Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur errichten, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn im Gesellschaftsvertrag sichergestellt ist, dass die Gesellschafterversammlung auch beschließt über 1. den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 des Aktiengesetzes, 2. die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensgegenstands, 3. die Errichtung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, sofern dies im Verhältnis zum Geschäftsumfang der Gesellschaft wesentlich ist, 4. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses. § 104 GemO Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in Privatrechtsform (1) Der Bürgermeister vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem entsprechenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist; er kann einen Gemeindebediensteten mit seiner Vertretung beauftragen. Die Gemeinde kann weitere Vertreter entsenden und deren Entsendung zurücknehmen; ist mehr als ein weiterer Vertreter zu entsenden und kommt eine Einigung über deren Entsendung nicht zu Stande, finden die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung. Die Gemeinde kann ihren Vertretern Weisungen erteilen. (2) Ist der Gemeinde das Recht eingeräumt, mehr als ein Mitglied des Aufsichtsrats oder eines entsprechenden Organs eines Unternehmens zu entsenden, finden die Vorschriften über die Wahl der Mitglieder beschließender Ausschüsse des Gemeinderats Anwendung, soweit eine Einigung über die Entsendung nicht zu Stande kommt. (3) Die von der Gemeinde entsandten oder auf ihren Vorschlag gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines entsprechenden Überwachungsorgans eines Unternehmens haben bei ihrer Tätigkeit auch die besonderen Interessen der Gemeinde zu berücksichtigen. (4) Werden Vertreter der Gemeinde aus ihrer Tätigkeit in einem Organ eines Unternehmens haftbar gemacht, hat ihnen die Gemeinde den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemeinde schadenersatzpflichtig, wenn ihre Vertreter nach Weisung gehandelt haben. § 105 GemO Prüfung, Offenlegung und Beteiligungsbericht (1) Ist die Gemeinde an einem Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts in dem in § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang beteiligt, hat sie 1. die Rechte nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes auszuüben, 2. dafür zu sorgen, dass a) der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zusammen mit dessen Ergebnis, das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrags ortsüblich bekannt gegeben werden, b) gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich ausgelegt werden und in der Bekanntgabe auf die Auslegung hingewiesen wird. (2) Die Gemeinde hat zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. In dem Beteiligungsbericht sind für jedes Unternehmen mindestens darzustellen: 1. der Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, Beteiligungsbericht 2020 253 VIII. Anhang 2. der Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens, 3. für das jeweilige letzte Geschäftsjahr die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Lage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und im Vergleich mit den Werten des vorangegangenen Geschäftsjahres die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen, die wichtigsten Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe des Unternehmens für jede Personengruppe; § 286 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs gilt entsprechend. Ist die Gemeinde unmittelbar mit weniger als 25 vom Hundert beteiligt, kann sich die Darstellung auf den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse und den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens beschränken. (3) Die Erstellung des Beteiligungsberichts ist ortsüblich bekannt zu geben; Absatz 1 Nr. 2 Buchst. b gilt entsprechend. (4) Die Rechtsaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Gemeinde ihr den Beteiligungsbericht und den Prüfungsbericht mitteilt. § 105 a GemO Mittelbare Beteiligungen an Unternehmen in Privatrechtsform (1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unternehmens, an dem sie mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, an einem anderen Unternehmen nur zustimmen, wenn 1. die Voraussetzungen des § 102 Abs. 1 Nr. 1 und 3 vorliegen, 2. bei einer Beteiligung des Unternehmens von mehr als 50 vom Hundert an dem anderen Unternehmen a) die Voraussetzungen des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 vorliegen, b) die Voraussetzungen des § 103a vorliegen, sofern das Unternehmen, an dem die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, und das andere Unternehmen Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind, c) die Voraussetzung des § 103 Abs. 2 vorliegt, sofern das andere Unternehmen eine Aktiengesellschaft ist. Beteiligungen sind auch mittelbare Beteiligungen. Anteile mehrerer Gemeinden sind zusammenzurechnen. (2) § 103 Abs. 3 und, soweit der Gemeinde für das andere Unternehmen Entsendungsrechte eingeräumt sind, § 104 Abs. 2 bis 4 gelten entsprechend. (3) Andere Bestimmungen zur mittelbaren Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts bleiben unberührt. § 108 Vorlagepflicht Beschlüsse der Gemeinde über Maßnahmen und Rechtsgeschäfte nach § 103 Abs. 1 und 2, §§ 103a, 105a Abs. 1, §§ 106, 106a und 107 sind der Rechtsaufsichtsbehörde unter Nachweis der gesetzlichen Voraussetzungen vorzulegen. Auszug aus der Landkreisordnung (beck-online, Stand 23. Januar 2021) § 48 LKrO Anzuwendende Vorschriften Auf die Wirtschaftsführung des Landkreises finden die für die Stadtkreise und Großen Kreisstädte geltenden Vorschriften über die Gemeindewirtschaft entsprechende Anwendung, soweit nachstehend keine andere Regelung getroffen ist. 016B0D16.pdf Deckblatt Rückseite.pdf BB 2020 ohne Deckblatt 4.pdf

    Verlinkt bei:
    • Beteiligungen des Kreises
  • br_energie-klimaschutz-konzept_bsk_2012-2050.pdf

    Energieagentur Ravensburg gGmbH Niederlassung Bodenseekreis Walter Göppel (Geschäftsführer) Frank Jehle (Niederlassungsleiter Bodenseekreis) Sarah Berdias (Klimaschutzkonzepte) Landratsamt Bodenseekreis Dezernat für Umwelt und Technik April 2015 Energie- und Klimaschutzkonzept für den Bodenseekreis Datengrundlage: 2012 Ausgelegt bis: 2050 Impressum Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis I Impressum Bearbeitung und Herausgeber: Energieagentur Ravensburg gGmbH - Niederlassung Bodenseekreis Niederlassungsleiter: Frank Jehle Lindauer Straße 11 88046 Friedrichshafen Tel: 07541 / 28 99 51-0 Fax: 07541 / 28 99 51-99 E-Mail: info@energieagentur-bodenseekreis.de Internet: www.energieagentur-ravensburg.de Verfasser: Walter Göppel (Geschäftsführer) Frank Jehle (Niederlassungsleiter Bodenseekreis) Sarah Berdias (Klimaschutzkonzepte) Auftraggeber: Landratsamt Bodenseekreis Dezernat für Umwelt und Technik Albrechtstr. 77 88045 Friedrichshafen Tel. 07541 / 204 0 Fax 07541 / 204 5699 E-Mail: info@bodenseekreis.de Internet: www.bodenseekreis.de Datengenauigkeit: Bei der Berechnung der Ergebnisse wurde mit der höchst möglichen und sinnvollen Genau- igkeit gerechnet. Durch Rundungen und unterschiedliche Datenquellen können die Ergeb- nisse jedoch kleine Abweichungen enthalten. Quellen: Die Quellen wurden durchnummeriert und befinden sich im Text in einer Klammer, z. B. (3). Die Details der Quellen befinden sich am Ende des Energie- und Klimaschutzkonzeptes. Haftungsausschluss: Die in dem hier vorliegenden Klimaschutzkonzept bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es kann jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Datum: April 2015 mailto:info@energieagentur-bodenseekreis.de http://www.energieagentur-ravensburg.de/ mailto:info@bodenseekreis.de http://www.bodenseekreis.de/ Inhaltsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis II Inhaltsverzeichnis Impressum ............................................................................................................................ I Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................... II Grußwort des Landrats ....................................................................................................... V 1. Einleitung in das Konzept durch den Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg/Bodenseekreis ........................................................................................ 1 2. Einführende Informationen .......................................................................................... 4 2.1 Vorstellung des Bodenseekreises .......................................................................... 4 2.2 Internationale und nationale Klimaschutzziele ....................................................... 7 2.3 Nationale Verordnungen und Gesetze ................................................................. 10 2.4 Landesgesetz: EWärmeG Baden-Württemberg ................................................... 13 2.5 Treibhausgas-Emissionen ................................................................................... 14 2.6 Der Begriff Energie- und Klimaschutzkonzept ...................................................... 15 2.7 Aufbau des Energie- und Klimaschutzkonzeptes ................................................. 16 3. Qualitative Ist-Analyse ............................................................................................... 17 3.1 Aktivitätsprofil ...................................................................................................... 17 3.1.1 Gründung der Energieagentur Bodenseekreis ....................................... 17 3.1.2 Der bisherige European Energy Award (eea)-Prozess ........................... 17 3.1.3 Ergebnisse des eea-Prozesses ............................................................. 18 3.1.4 Kreisweite Ziele ..................................................................................... 20 3.1.5 Leitbild des Bodenseekreises ................................................................ 21 3.1.6 EEA-Prozess in den einzelnen Städten bzw. Gemeinden des Bodenseekreises ................................................................................... 23 3.1.7 „emma – e-mobil mit anschluss“ ............................................................ 24 3.1.8 Arbeitskreis „Wirtschaft“ ......................................................................... 25 3.1.9 Bürgerbeteiligung auf der Oberschwabenschau ..................................... 26 3.1.10 Online-Bürgerbeteiligung ....................................................................... 29 3.1.11 Aktivitäten zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel im Bodenseeraum (2012 – März 2015) ....................................................... 30 3.2 Akteursanalyse .................................................................................................... 31 3.3 Struktur im Bodenseekreis ................................................................................... 34 3.3.1 Demografische Entwicklung ................................................................... 34 3.3.2 Sozialstruktur ......................................................................................... 37 3.3.3 Siedlungsstruktur ................................................................................... 40 3.3.4 Verkehrsstruktur .................................................................................... 41 Inhaltsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis III 3.3.5 Struktur der Ver- und Entsorgung .......................................................... 47 3.3.6 Flächenangaben .................................................................................... 49 4. Quantitative Ist-Analyse ............................................................................................. 56 4.1 Begriffserklärung der Energiebilanz ..................................................................... 56 4.2 Energie-Bilanz ..................................................................................................... 58 4.2.1 Endenergieverbrauch ............................................................................. 58 4.2.2 Spezifischer Stromverbrauch der Kommunen ........................................ 61 4.2.3 Spezifischer Erdgasverbrauch der Kommunen ...................................... 62 4.2.4 Stromerzeugung .................................................................................... 63 4.2.5 Stromerzeugung der landkreiseigen Anlagen ........................................ 64 4.2.6 Wärmebereitstellung .............................................................................. 65 4.2.7 Wärmebereitstellung der landkreiseigenen Anlagen .............................. 66 4.3 Begriffserklärung der CO2-Bilanz ......................................................................... 67 4.4 CO2-Bilanz ........................................................................................................... 68 4.4.1 Verlauf der quellenbezogenen CO2-Bilanz ............................................. 68 4.4.2 Verlauf der verursacherbezogenen CO2-Bilanz ...................................... 69 4.4.3 Verursacherbezogene CO2-Bilanz in Baden Württemberg in 2010 ........ 70 4.4.4 Detaillierte verursacherbezogene CO2-Bilanz in 2012 ............................ 71 5. Potenzialanalyse ........................................................................................................ 73 5.1 Begriffserklärung zur Potenzialanalyse ................................................................ 73 5.2 Technische Potenziale durch Energieeinsparung und Effizienzsteigerung .......... 75 5.2.1 Stromeinsparung ................................................................................... 75 5.2.2 Wärmeeinsparung ................................................................................. 77 5.2.2.1 Energetische Gebäudesanierung ........................................... 78 5.2.2.2 Austausch der Feuerungsanlagen ......................................... 79 5.2.3 Kraftstoffeinsparung ............................................................................... 80 5.2.4 Zusammenfassung der prognostizierten Einsparungen ......................... 81 5.3 Technische Potenziale durch Nutzung der erneuerbaren Energien ..................... 82 5.3.1 Windenergie .......................................................................................... 82 5.3.2 Wasserkraft ........................................................................................... 83 5.3.3 Photovoltaik ........................................................................................... 84 5.3.4 Solarthermie .......................................................................................... 85 5.3.5 Umweltwärme (Wärme aus Erde, Luft und Wasser)............................... 86 5.3.6 Biomasse ............................................................................................... 88 5.3.7 Biogas.................................................................................................... 92 5.4 Technische Potenziale durch primärenergieschonende Energieumwandlung...... 93 Inhaltsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis IV 5.4.1 Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas-Betrieb ............................................ 93 5.4.2 Nutzbare Abwärme und Nahwärmeversorgung ...................................... 94 5.5 Weitere Potenziale außerhalb der Endenergieerzeugung .................................... 98 5.6 Zusammenfassung der technischen Potenziale und Treibhausgas- Einsparpotenziale ...............................................................................................100 6. Klimaschutz-Szenario ...............................................................................................102 7. Maßnahmenkatalog ...................................................................................................104 8. Controlling-Konzept ..................................................................................................105 9. Konzept der Öffentlichkeitsarbeit ............................................................................107 9.1 Öffentlichkeitsarbeit für die Themen Umwelt, Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.....................................................................................................107 9.2 Strategische Planung .........................................................................................108 9.3 Umsetzung der Strategie ....................................................................................109 9.4 Kommunikationsinstrumente zur Erreichung der Zielgruppen .............................111 10. Fazit ............................................................................................................................114 Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................117 Literaturverzeichnis .........................................................................................................120 Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................124 Tabellenverzeichnis .........................................................................................................128 Anhang ..............................................................................................................................129 1. Anhang: Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP) ....................................... 129 2. Anhang: Emissionsfaktoren ................................................................................ 130 3. Anhang: Bilanzierungstool für die Energie- und CO2-Bilanz: BICO2 BW ............ 131 4. Anhang: Auswertung der Online-Bürgerumfrage ................................................ 133 Grußwort des Landrats Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis V Grußwort des Landrats Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren, viel Arbeit steckt in dem Energie- und Klimaschutzkonzept für den Bodenseekreis, das Sie gerade in den Händen halten. Vor allem aber enthält es ganz praktische Ideen und Vor- schläge, wie der Bodenseekreis seinen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leis- ten kann. Der Begriff Klimaschutz ist in den Medien weit verbreitet, allein bei der Google-Suche nach diesem Wort sind knapp fünf Millionen Treffer gelistet. Klar ist auch, dass etwas passieren muss, um den bereits in Gang gesetzten Klimawandel auf ein halbwegs erträgliches Maß zu begrenzen. Die weltweit immer weiter steigende Nachfrage nach Energie, die gleichzeitig immer knapperen Reserven von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas sowie der bundes- deutsche Ausstieg aus der Atomenergie machen die Energiewende und den Umstieg auf erneuerbare Energien zur einzig sinnvollen Alternative, aber auch zu einer Herausforderung. Baden-Württemberg ist mit voller Kraft auf dem Weg zur Energiewende und auch zahlreiche Städte, Gemeinden und Landkreise engagieren sich bereits im Bereich des Klimaschutzes. Besonders vorbildlich handeln dabei jedoch diejenigen Kommunen, die einen systemati- schen Ansatz wählen, um über eine gut fundierte Entscheidungsgrundlage für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen zu verfügen. Schon vor einigen Jahren hat sich der Bodenseekreis deshalb dazu entschlossen, am „Eu- ropean Energy Award“ teilzunehmen. Im Rahmen dieses Prozesses wird Bewusstsein ge- schaffen für die Themen Energie und Klimaschutz, es werden Ideen und Vorschläge entwi- ckelt und anschließend die Tat umgesetzt. Ein Bestandteil des Prozesses war und ist die Erarbeitung und Umsetzung eines umfassenden Energie- und Klimaschutzkonzeptes und dieses Werk liegt nun vor Ihnen. Auf dieser Grundlage können wir mithelfen, die Zukunft des Bodenseekreises so zu gestalten, dass auch die künftigen Generationen unsere einzigartige Natur- und Kulturlandschaft genießen können. Fest steht jedoch auch, dass die Landkreisverwaltung dieses Ziel nicht alleine erreichen kann. Klimaschutz geht jeden etwas an, ob zu Hause, in der Firma oder im Management. Jeder kann mitmachen und seinen Beitrag zum Klimaschutz mit vielen kleinen Maßnahmen in der Familie oder mit Energiesparprojekten im Betrieb leisten. Grußwort des Landrats Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis VI Allen, die an der Erstellung dieses Konzepts beteiligt waren, danke ich herzlich. Dazu gehö- ren das Team der Energieagenturen in Ravensburg und im Bodenseekreis, Vertreter der Wirtschaft, der Kreistag und die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung sowie die Bürger, die bereit waren, sich an unserer Online-Umfrage zu beteiligen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung ist getan. „Ausruhen“ auf diesem Konzept können wir uns jedoch nicht, denn nun liegt es an uns allen, gemeinsam die geplanten Maßnahmen in die Tat umzusetzen. Dabei vertraue ich auch weiterhin auf Ihr Engagement und Ihre Un- terstützung und freue mich, dass wir mit der Energieagentur einen starken und kompetenten Partner an unserer Seite haben, der uns auf diesem Weg unterstützen und begleiten wird. Friedrichshafen, im April 2015 Lothar Wölfle Landrat des Bodenseekreises Einleitung Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 1 1. Einleitung in das Konzept durch den Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg/Bodenseekreis Der Klimawandel ist ein globales Problem, der Klimaschutz eine große Herausforderung für Kommunen. Der Bodenseekreis hat es sich daher mit dem European Energy Award (eea) zum Ziel gesetzt, die aktuellen Klimaschutzziele des Bundes und des Landes nach Möglich- keit zu übertreffen. So hat der Landkreis mit seinem vom Kreistag beschlossenen Leitbild bis zum Jahr 2020 die Energiewende, welche im Verantwortungsbereich des Landkreises liegt, beschlossen. Bis zum Jahr 2020 soll die kreisweite regenerative Stromabdeckung bei mindestens 35 % sowie die erneuerbare Wärmeabdeckung bei mehr als 20 % liegen und die CO2-Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 40 % reduziert werden. Das Klimaschutzkonzept zeigt, dass der Bodenseekreis auf dem richtigen Weg ist, den kreisweiten Strombedarf bis zum Jahr 2050 durch erneuerbare Energien zu ungefähr 50 % abzudecken. Voraussetzung dafür ist neben dem kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien der sparsame und effiziente Umgang mit Energie sowie die Schaffung von politi- schen Rahmenbedingungen für die Sicherung der Grundlast und Netzstabilität in der Strom- versorgung. Für den Bodenseekreis bietet der Umstieg auf erneuerbare Energien erhebliche Vorteile. Er macht die Region unabhängiger von Energieimporten, entspannt durch Mehreinnahmen die kommunalen Haushalte und sichert bzw. schafft neue Arbeitsplätze. Dementsprechend trägt die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeinsparung der kreisweiten Wertschöp- fung bei. Die Basis für den kreisweiten Umbau der Energieversorgung hat der Landkreis bereits schon 1999 mit der Gründung der unabhängigen Energieagentur Ravensburg und 2007 mit der Erweiterung durch die Niederlassung Bodenseekreis, dem Beitritt zum eea sowie durch zahl- reiche Aktionen und Projekte der am Klimaschutz beteiligten Städte und Gemeinden ge- schaffen. Dass der Klimaschutz und die Energiewende im Bodenseekreis eine bedeutende Rolle spie- len, zeigen die derzeit sechs Kommunen, die am eea teilnehmen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung energieeffizienter Maßnahmen funk- tionieren allerdings nicht ohne das ständige Engagement auf kommunaler und regionaler Einleitung Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 2 Ebene. Daher ist es zwingend notwendig, die Klimaschutzaktivitäten zu festigen, auszubau- en und zu institutionalisieren. Das Klimaschutzkonzept für den Bodenseekreis liefert die Ent- scheidungsgrundlagen, um gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, der regionalen Wirtschaft und den Bürgern die kreisweit vorhandenen Potenziale besser zu nutzen und auszubauen. Das Energie- und Klimaschutzkonzept untergliedert sich in die folgenden Kapitel: In Kapitel 2 wird in die Thematik eingeführt. Wichtig für die kommunale Klimaschutzpolitik sind die internationalen und nationalen Klimaschutzziele, welche veranschaulicht werden. Zudem werden die nationalen Verordnungen und Gesetze wie die EnEV, das EEG und das EEWärmeG sowie das landesweite EWärmeG Baden-Württemberg skizziert. Da diese Kli- maschutzziele, Verordnungen und Gesetze die Treibhausgas-Emissionen als Parameter verwenden, werden diese Emissionen kurz erläutert. Am Ende des einführenden Kapitels wird der Begriff sowie der Aufbau des Energie- und Klimaschutzkonzept beschrieben. Kapitel 3 veranschaulicht die qualitative Ist-Analyse für den Bodenseekreis. Diese skizziert zu Beginn das Aktivitätsprofil des Landkreises, in welchem die bisherigen Aktivitäten bezüg- lich der Themen Energie und Klimaschutz aufgeführt sind. Anschließend werden die wich- tigsten Akteure dieser Bereiche zusammengefasst. Weiterhin werden für die Struktur im Landkreis die demografische Entwicklung, die Sozialstruktur, die Siedlungsstruktur, die Ver- kehrsstruktur, die Struktur der Ver- und Entsorgung sowie die Flächenangaben zusammen- gefasst. Nach der qualitativen Ist-Analyse folgt im Kapitel 4 die quantitative Ist-Analyse für den Land- kreis. Für diese wird eine ausführliche Energie- und CO2-Bilanz für das Basisjahr 2012 vor- gestellt. In dieser werden die Endenergieverbräuche wie Strom und Wärme grob analysiert und zudem berechnet, wie viel CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträ- ger entstanden sind. Aufbauend auf der Ist-Analyse erfolgt in Kapitel 5 die Potenzialanalyse. In diesem Kapitel werden die technischen Potenziale des Landkreises analysiert, um die jährlichen CO2- Emissionen zu reduzieren. Dafür betrachten wir die technischen Potenziale durch Energie- einsparung und Effizienzsteigerung, durch Nutzung der erneuerbaren Energien sowie durch primärenergieschonende Energieumwandlung. Zudem wird für diese Potenziale berechnet, wie viel Treibhausgas-Emissionen eingespart werden können (die sogenannten Treibhaus- gas-Einsparpotenziale). Einleitung Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 3 Mithilfe dieser Potenziale wird in Kapitel 6 ein Klimaschutz-Szenario vorgestellt. Dieses Sze- nario veranschaulicht die Entwicklung der Erzeugung und des Verbrauchs von Strom und Wärme bis 2050. Um die beschriebenen Potenziale umsetzen zu können, wird in Kapitel 7 ein Maßnahmenka- talog vorgestellt. Dieser Maßnahmenkatalog teilt sich in die folgenden sechs Handlungsfel- der auf: (1) Entwicklungsplanung und Raumordnung, (2) Kommunale Gebäude und Anlagen, (3) Versorgung und Entsorgung, (4) Mobilität, (5) Interne Organisation sowie (6) Kommunika- tion und Kooperation. In Kapitel 8 wird in einem Controlling-Konzept festgelegt, wie und wann die Umsetzung und Wirkung der beschriebenen Maßnahmen überprüft werden soll. Darauf folgt in Kapitel 9 ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit. In diesem Konzept wird darauf eingegangen, wie die Öffentlichkeitsarbeit für die Themen Umwelt, Energie, Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit umgesetzt werden kann. Zudem werden die strategische Planung und die Umsetzung dieser Strategie präsentiert sowie die unterschiedlichen Kommunikationsin- strumente zur Erreichung der Zielgruppen veranschaulicht. Abschließend erfolgt in Kapitel 10 ein Fazit für das gesamte Energie- und Klimaschutzkon- zept: die Ergebnisse des Konzeptes werden hier knapp zusammengefasst und die Erkennt- nisse aus diesen Ergebnissen beschrieben. Mein Dank gilt allen, die an der Entwicklung des vorliegenden Energie- und Klimaschutzkon- zeptes in Interviews, in Workshops, durch die Teilnahme an der Online-Bürgerumfrage oder durch die Initiierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen mitgewirkt haben. Walter Göppel Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg/Bodenseekreis Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 4 2. Einführende Informationen 2.1 Vorstellung des Bodenseekreises Das Kreisgebiet des Bodenseekreises erstreckt sich über eine Fläche von 665 km2, auf der 205.843 Einwohner (Stand: 2012) in 23 Städten und Gemeinden leben. (1) Darunter sind zwei Große Kreisstädte (Friedrichshafen und Überlingen). Fried- richshafen ist die größte Stadt und gleichzeitig Sitz der Land- kreisverwaltung. (2) Abbildung 1: Wappen (2) Der Landkreis liegt im Süden Deutschlands und im Südosten Baden-Württembergs. Abbildung 2: Lage des Bodenseekreises in Deutschland (links) und in Baden-Württemberg (rechts) (3) Der Bodenseekreis bildet zusammen mit den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen die Region Bodensee-Oberschwaben im Regierungsbezirk Tübingen. Wie in Abbildung 3 zu sehen sind die Nachbarkreise des Bodenseekreises die Landkreise Konstanz, Sigmaringen, Ravensburg und Lindau (Bayern). Im Süden bildet der Bodensee die natürliche Grenze zu Österreich (Vorarlberg) und zur Schweiz (Kantone St. Gallen und http://de.wikipedia.org/wiki/Leutkirch_im_Allg%C3%A4u Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 5 Thurgau). Verwaltet wird der Landkreis vom Landratsamt Bodenseekreis mit Sitz in Fried- richshafen. Abbildung 3: Landkreiskarte mit eingezeichneten Gemeindegrenzen (3) Der Landkreis ist sowohl industriell (im Bereich Friedrichshafen) als auch touristisch sowie landwirtschaftlich geprägt. Durch seine Lage am Nordufer des Bodensees ist er auch mit besonderen internationalen Aufgaben z. B. in den Bereichen Gewässer, ÖPNV- Verbindungen oder Tourismusfragen betraut. Wichtigste landwirtschaftliche Nutzflächen sind Obst, Hopfen, Getreide und Weinbau. Die bedeutendsten Industriezweige sind Automobil- und Maschinenbau, Raumfahrt- und Wehr-Technik, Metallverarbeitung und Elektrotechnik. Dabei umfasst das Wirtschaftsgefüge sowohl traditionelle Handwerks- und Familienbetriebe als auch auf Zukunftstechnologien spezialisierte Unternehmen, die weltweit tätig sind. Den 96.660 bestehenden Haushalten (Stand: 2006) (1) stehen insgesamt ca. 75.000 Ar- beitsplätze zur Verfügung. 56.000 Einpendler und 54.000 Auspendler (Stand: 2011) führen Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 6 zu einem hohen täglichen Verkehrsaufkommen, welches aufgrund fehlenden Ortsumfahrun- gen ein großes Problem darstellt. Mit einer Arbeitslosenquote von weniger als 3 % besteht nahezu Vollbeschäftigung. 33 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 1.200 ha (1,8 % von der Gesamtflä- che des Bodenseekreises), 27 Landschaftsschutzgebiete mit ca. 9.100 ha (13,7 %), 45 Was- serschutzgebiete mit ca. 8.600 ha (12,9 %) sowie weitere Naturdenkmale und Biotope führen zu einer reichhaltigen Flora und Fauna, welche auch touristisch von Bedeutung ist. (Stand: 2012) (1) Internationale Wanderwege, das angrenzende Hochrheingebiet sowie das nahe Allgäu bedingen einen kulturell, sozial und landschaftlich sehr vielfältigen Lebensraum. Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 7 2.2 Internationale und nationale Klimaschutzziele Weltweite Klimaschutzziele: 1992: Erdgipfel in Rio de Jainero (4) Ergebnis war die Agenda 21, die ein globales Aktionsprogramm für das 21. Jahrhun- dert mit Handlungsempfehlungen darstellt Einführung der Klimarahmenkonvention (KRK), die Ziele zur Reduzierung des THG- Effektes festlegt und 1994 in Kraft trat 1995: Erste UN-Klimakonferenz (COP-Conference of the Parties-1) in Berlin Überprüfung, ob die KRK für einen effektiven Klimaschutz ausreicht 1997: Dritte UN-Klimakonferenz (COP-3) in Kyoto (5) Verabschiedung des Kyoto-Protokolls Verpflichtung aller Industriestaaten die THG um min. 5 % unter das Niveau von 1990 im Zeitraum von 2008 bis 2012 (erste Verpflichtungsperiode) zu reduzieren 2012: 18. UN-Klimakonferenz (COP 18) in Doha Beschluss der Verlängerung des Kyoto-Protokolls von 2013 bis 2020 (zweite Ver- pflichtungsperiode) Umstritten, da die teilnehmenden Staaten für weniger als 15 % der globalen Emissio- nen verantwortlich sind Europäische Klimaschutzziele: 2011: Energiefahrplan 2050 (6) Wurde von der europäischen Kommission vorgestellt Der Fahrplan soll das von den EU-Staats- und Regierungschefs verkündete Klima- schutzziel erfüllen Ziel: Verringerung der THG der EU gegenüber 1990 um min. 85 – 90 % Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 8 2013: Grünbuch „Ein Rahmen für die Energie- und Klimapolitik bis 2030“ Im Mittelpunkt des Politikrahmens steht das „20-20-20-Ziel“: Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um 20 % Reduzierung des prognostizierten Energieverbrauchs um 20 % Anteil der EE am Gesamtenergieverbrauch von 20 % Bundesweite Klimaschutzziele: 2007: Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm 2010: Energiekonzept 2050 Folgende Ziele: Objekt Beschreibung Zeitraum: Bis 2020 Bis 2050 THG Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um min. … 40 % 80 – 95 % Energie Anteil der EE am Brutto-Endenergieverbrauch … 18 % 60 % Strom Anteil der EE am Brutto-Stromverbrauch von … 35 % 80 % Energie Verringerung des Primärenergieverbrauchs gegenüber 2008 um … 20 % 50 % Strom Verringerung des Stromverbrauchs gegenüber 2008 um … 10 % 25 % Verkehr Verringerung des Endenergieverbrauchs im Verkehrsbereich gegenüber 2005 um … 10 % 40 % Gebäude Erhöhung der jährlichen Sanierungsrate für Gebäude auf … 2 % Tabelle 1: Bundesweite, deutsche Klimaschutzziele festgesetzt im Energiekonzept 2050 (7 S. 4f) 2011: Beschluss des vollständigen Atomausstiegs bis 2022 (8) 2013: Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD (9 S. 50) Titel Deutschlands Zukunft gestalten An der Energiewende wird festgehalten Ziel die deutschen THG-Emissionen um 40 % gegenüber 1990 bis 2020 zu reduzie- ren Ziel den Anteil der erneuerbaren Energien soll im Jahr 2025 40 bis 45 und im Jahr 2050 55 bis 60 Prozent betragen Klimaschutzziele in Baden-Württemberg: 2011: Klimaschutzkonzept 2020plus Baden-Württemberg (10) Vorgestellt durch die Landesregierung Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 9 Ziel: Verringerung der landesweiten THG-Emissionen gegenüber 1990 um min. 30 % bis 2020 und 80 % bis 2050 2013: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (11) das am 31. Juli 2013 in Kraft trat vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet Ziel: Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um 25 % bis 2020 und 90 % bis 2050 2013: Kampagne zur Energiewende mit dem Titel 50 – 80 – 90 bis 2050 (12) 50 % geringerer Energieverbrauch 80 % der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen 90 % Verringerung der THG-Emissionen bezogen auf 1990 bis 2050 2013: Entwurf des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden Württemberg Wurde am 15. Juli 2014 beschlossen Folgende Ziele: Objekt Beschreibung Zeitraum: Bis 2020 Bis 2050 THG Verringerung der THG-Emissionen gegenüber 1990 um … 25 % 90 % Energie Verringerung des Endenergieverbrauchs gegenüber 2010 um … 16 % 49 % Strom Verringerung des Stromverbrauchs (Endenergieverbrauch) gegenüber 2010 um … 6 % 14 % Strom Anteil der EE an dem Brutto-Stromverbrauch von … 36 % 89 % Strom Anteil der EE an der Brutto-Stromerzeugung von … 38 % (12 % PV, 10 % Wind, 8 % Biomasse, 8 % Wasser) 86 % (25 % PV) Wärme Verringerung des Brennstoffeinsatzes zur Wärmebereitstellung (ohne Stromeinsatz für Wärmezwecke) gegenüber 2010 um … 22 % 66 % Wärme Verringerung des Endenergieverbrauchs zur Wärmebereitstellung gegen- über 2010 um … 22 % 64 % Wärme Anteil der EE an der Wärmebereitstellung von … 21 % 88 % Verkehr Verringerung der CO2-Emission des Verkehrs gegenüber 1990 um … 20 - 25 % 70 % Tabelle 2: Landesweite Klimaschutzziele festgesetzt im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden Württemberg in 2013 (13) Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 10 2.3 Nationale Verordnungen und Gesetze Für die Energieversorgung spielen bundesweit das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und das Stromsteuergesetz (StromStG) eine Rolle. EnWG: Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht Die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze dient den Zielen der Sicher- stellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elekt- rizität und Gas und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zu- verlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen Zweck dieses Gesetzes ist ferner die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung EnergieStG: Regelt die Besteuerung von Energieerzeugnissen mittels einer Energiesteuer Energieerzeugnisse sind laut diesem Gesetz größtenteils Brennstoffe, die als Kraft- oder Heizstoff verwendet werden Die Steuer wird in Abhängigkeit einer Mengenangabe erhoben und ist nicht an den Preis der jeweiligen Ware gekoppelt StromStG: Regelt die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischer Energie durch eine Stromsteuer Fällt an, wenn elektrische Energie von einem Letztverbraucher aus dem Versorgungs- netz entnommen wird Neben diesen Gesetzen sind zentrale Komponenten im Klimaschutzpaket der Bundesregie- rung die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). EnEV: Wurde aus der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung gebildet Gehört zu den zwingend einzuhaltenden Bauvorschriften und ist dem Baurecht zugeord- net Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 11 Ist eine Grundlage für viele Berechnungen und Baumaßnahmen (unter anderem ist sie auch Berechnungsgrundlage für den Energiebedarfsausweis) Schreibt bautechnische und primärenergetische Standards bei Neubau, Erweiterung und Sanierung fest Gilt für Wohngebäude wie für Nichtwohngebäude Energieausweis: Zur Unterstützung beim Kauf oder Vermieten von Gebäuden/Wohnungen wurde zudem die Einführung des so genannten Energieausweises (auch: Energiepass) festgelegt Dieses Dokument bewertet ein Gebäude unter energetischen Gesichtspunkten und er- möglicht potenziellen Käufern oder Mietern, einen Überblick über die Energieeffizienz ei- nes Gebäudes zu gewinnen EEG: Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung Umsetzung: Zahlreiche Förderungen der erneuerbaren Energiequellen Letzte Novellierung: 1. August 2014 Differenzierte Ausbaukorridore: Für die verschiedenen Arten erneuerbarer Energien wur- den jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich festgelegt. Werden mehr Anlagen errichtet, dann sinken die Vergütungen entsprechend stärker („atmender Deckel“) Solarenergie: 2.500 MW (brutto) Windenergie Onshore: 2.500 MW (netto) Windenergie Offshore: 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 Biomasse: rund 100 MW (brutto) (stark begrenzt, wegen der hohen Kosten) Geothermie: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung Wasserkraft: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung Sonnensteuer für Photovoltaik: Der selbst produzierte und selbst verwendete Eigenstrom wird mit einer Abgabe belastet (ausgenommen sind kleine Solaranlagen bis 10 kW) Ausgleichsregelung in der Industrie: Ausnahmeregelungen für energieintensive Indust- rien wurden reformiert. Schwellenwert für die EEG-Umlage-Befreiung ist für 68 Kern- branchen auf 15 Prozent gestiegen. Nächste Novellierung 2016 Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 12 Abbildung 4: EEG-Vergütungsstruktur für Neuanlagen im Jahr 2015 (14) EEWärmeG: Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältesektor Letzte Novellierung: 1. August 2014 Verpflichtet, für neu zu errichtende Gebäude einen bestimmten Mindestanteil des gesam- ten Wärme- und/oder Kältebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken Solarthermie: mindestens 15 % Geothermie und Umweltwärme: mindestens 50 % feste oder flüssige Biomasse: mindestens 50 % gasförmige Biomasse: mindestens 30 % Oder Ersatzmaßnahmen (anstatt Abdeckung aus erneuerbaren Energiequellen): mindestens 50 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs aus Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) Bedarf durch konventionell erzeugte Fernwärme oder Fernkälte abdecken verbesserte Energieeinsparung beim Gebäude Begleitend zum Gesetz fördert die Bundesregierung aus dem so genannten Marktan- reizprogramm (MAP) Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 13 2.4 Landesgesetz: EWärmeG Baden-Württemberg Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg Vom 20. November 2007 Novelliertes Gesetz gilt ab dem 01.07.2015 Abbildung 5: Übersicht des EWärmeG Baden-Württemberg Profil der Novellierung: Redaktionelle Anpassungen und Vereinfachungen im Vollzug Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbarer Energie von 10 % auf 15 % Angleichung an das EEWärmeG des Bundes Technologieoffenheit, Verzicht auf die Solarthermie als Ankertechnologie Mehr Erfüllungsoptionen und Möglichkeit zur Mischung der Optionen Einbeziehung und Unterscheidung von Wohngebäude und Nichtwohngebäuden Einschränkung der Erfüllungsoption „Bioöl“ – Anrechnung mit max. 10 %, bei Nichtwohn- gebäuden nur für Heizanlagen mit einer thermischen Leistung bis zu 50 kW Einschränkung der Erfüllungsoption „Biogas“ – Anrechnung mit max. 10 %, Beschrän- kung auf Heizanlagen mit einer thermischen Leistung bis zu 50 kW Erstellung eines Sanierungsfahrplans als weitere Erfüllungsoption Pflicht zur Nutzung von 10% erneuerbaren Energien, wenn der Heizkessel erneuert wird Solarkollektor 0,04 m² je m² Wohnfläche Wärmepumpe zur Deckung des Gesamtbedarfs JAZ mind. 3,5 Holzkessel (Pellets oder Scheitholz) Einzelraum- feuerungen, wenn best. Standards eingehalten werden. Holzofen nur, wenn ¼ der Wohnfläche überwiegend beheizt oder mit Wassertasche 10% Biogas oder Bioöl Ersatzweise Erfüllung: dämmen! oder KWK mit 70% Wirkungsgrad oder Anschluss an Wärmenetz oder Dach mit PV belegt Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 14 2.5 Treibhausgas-Emissionen THG ist ein Gas das zum Treibhauseffekt beiträgt, also Einfluss auf den Wärmehaushalt der Erde hat. (15) Die für den Klimaschutz relevanten Treibhausgase werden im Kyoto-Protokoll festgehalten: Kohlendioxid, Methan, Distickstoffmonoxid, auch Lachgas genannt, und die drei F-Gase (teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, vollhalogenierte Fluorkohlenwasser- stoffe und Schwefelhexafluorid). Seit 2013 wird noch ein weiteres THG im Kyoto-Protokoll betrachtet und von den Mitgliedstaaten in die Klimabilanz einbezogen – das Stickstofftrifluo- rid. (16) Um diese THG vergleichen und um die Klimaschutzziele mit Zahlen belegen zu können, wird den THG ein sogenanntes Treibhausgaspotenzial (engl. Global Warming Potential (GWP)) zugeschrieben. Dieses Treibhausgaspotenzial entspricht der Treibhauswirksamkeit eines Gases bezogen auf diejenige von Kohlendioxid. Dafür wird definiert, dass das GWP von Kohlendioxid 1 ist. Da Lachgas 310-mal klimaschädlicher ist als Kohlendioxid, hat Lachgas ein GWP von 310. (17) Demnach ist 1 t Lachgas äquivalent (engl.: equivalent, kurz: e) zu 310 t Kohlendioxid, wodurch sich die Einheit des GWP tCO2e ergibt. Die Werte für das GWP werden ständig überarbeitet. Zum einen wurden sie von der UNFCC im Jahr 1995 (18) festgelegt und zum anderen in dem aktuellsten 5th Assemssment Peport des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) von 2013 (19 S. 139ff). In Tabelle 3 werden die GWP beider Quellen aufgezeigt, jeweils bezogen auf einen Zeithorizont von 100 Jahren. THG Summen- formel GWP [tCO2e] nach UNFCCC, 1995 GWP [tCO2e] nach IPCC 5th Assessment Report, 2013 Kohlendioxid CO2 1 1 Methan CH4 21 28 Distickstoffmonoxid („Lachgas“) N2O 310 265 Teilhalogenierte Fluorkohlen- wasserstoff (H-FKW) (engl. hydrofluorocarbon (HFC)) z. B.: HFC-23 HFC-32 CHF3 CH2F2 11.700 650 12.400 677 Vollhalogenierter Fluorkohlen- wasserstoffe (P-FKW) (engl. perfluorocarbon (PFC)) z. B.: PFC-14 PFC-116 CF4 C2F6 6.500 9.200 6.630 11.100 Schwefelhexafluorid SF6 23.900 23.500 Stickstofftrifluorid NF3 war noch nicht bekannt 16.100 Tabelle 3: Übersicht der relevanten direkten THG und deren Treibhausgaspotenzial (18; 19 S. 139ff) Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 15 2.6 Der Begriff Energie- und Klimaschutzkonzept Reine Klimaschutzkonzepte dienen als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungs- hilfe für zukünftige Klimaschutzanregungen und eventuelle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. (20 S. 3) Dabei stützen sie sich ebenso auf internationale wie auch auf kommunale Klimaschutzziele. Diese Klimaschutzziele werden grundsätzlich in Form von Re- duktionszielen der THG-Emissionen ausgedrückt. Reine Energiekonzepte dienen als Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für die zu- künftige Energieversorgung. Dabei werden die Ziele des sogenannten energiepolitischen Dreiecks verfolgt: Versorgungssicherheit, umweltschonende Energieversorgung und Wirt- schaftlichkeit. Das Ziel einer umweltschonenden Energieversorgung ergibt die Schnittstelle zu den Klimaschutzzielen. Neu zum energiepolitischen Dreieck kommt das Ziel der sozialen Akzeptanz. Die soziale Akzeptanz der Energieversorgung hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Abbildung 6: Bedeutung des Begriffes Energie- und Klimaschutzkonzept (21) Klimaschutzziel: - Treibhausgas- bzw. CO2-Einsparungen energiepolitische Ziele: - Versorgungssicherheit - Umweltschonende Energieversorgung - Wirtschaftlichkeit - Soziale Akzeptanz Einführende Informationen Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 16 2.7 Aufbau des Energie- und Klimaschutzkonzeptes In der qualitativen Ist-Analyse werden ein Aktivitätsprofil, eine Akteursanalyse und die Struk- tur des Landkreises vorgestellt (Kapitel 3). Nach der qualitativen Ist-Analyse folgt eine quan- titative Ist-Analyse, die aus einer ausführlichen Energie- und CO2-Bilanz besteht. In dieser werden die Endenergieverbräuche wie Strom und Wärme analysiert und zudem berechnet, wie viel CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstanden sind (Ka- pitel 4). Darauf aufbauend werden Potenziale analysiert um die jährlichen CO2-Emissionen reduzieren zu können (Kapitel 5). Anhand dieser Potenziale wird ein Klimaschutz-Szenario zur möglichen Entwicklung der Energiebereitstellung in den nächsten Jahren erstellt (Kapitel 6). Um die Potenziale erreichen zu können folgt ein ausführlicher Maßnahmenkatalog (Kapi- tel 7). Im Anschluss daran wird durch ein Controlling-Konzept festgelegt wie und wann die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen überprüft wird (Kapitel 8). Zum Abschluss wird in ein Konzept der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt (Kapitel 9). Abbildung 7: Strukturierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes (21) Kapitel 3 • Qualitative Ist-Analyse Kapitel 4 • Quantitative Ist-Analyse Kapitel 5 • Potenzialanalyse Kapitel 6 • Klimaschutz-Szenario Kapitel 7 • Maßnahmenkatalog Kapitel 8 • Controlling-Konzept Kapitel 9 • Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 17 3. Qualitative Ist-Analyse 3.1 Aktivitätsprofil 3.1.1 Gründung der Energieagentur Bodenseekreis 1999 wurde die Energieagentur Ravensburg gGmbH gegründet und im Jahr 2007 um die Niederlassung Energieagentur Bodenseekreis erweitert. Als neutrale Beratungseinrichtung des Landkreises fördert die Energieagentur durch ihre Dienstleistung den effizienten Einsatz von Energie und Ressourcen. Das Angebot umfasst eine vollständige Beratung rund um die Bereiche Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Strom- und Wasserverbrauch sowie Fahrzeugnutzung. Die kostenlose Beratung richtet sich an Hausbesitzer, Mieter und Vermieter, Gewerbe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) so- wie Kommunen und Kirchen. Der Bodenseekreis ist Hauptgesellschafter der Energieagentur Bodenseekreis. Er profitiert von gemeinsam beantragten Fördervorhaben und unterstützt die Agentur durch Dienstleis- tungsaufträge und Zuschüsse. 3.1.2 Der bisherige European Energy Award (eea)-Prozess 2008 wurde deutschlandweit durch die Bundesgeschäftsstelle European Energy Award in Berlin der eea für Landkreise eingeführt. Im Sommer 2011 beschloss der Bodenseekreis die Teilnahme am eea-Prozess. In diesem Prozess wurde bzw. wird analysiert, wo der Landkreis in den für den Klimaschutz bedeutendsten Handlungsfeldern (HF) seine Stärken und Schwä- chen hat, um somit eine zukünftige, zielorientierte Maßnahmenplanung aufstellen zu können. Dafür werden im eea-Prozess die folgenden sechs Handlungsfelder bearbeitet: HF 1: Entwicklungsplanung, Raumordnung HF 2: Kommunale Gebäude, Anlagen HF 3: Versorgung, Entsorgung HF 4: Mobilität HF 5: Interne Organisation HF 6: Kommunikation, Kooperation Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 18 Eine chronologische Übersicht über die bisherigen Ereignisse im eea-Prozess bietet folgen- de Auflistung: Sommer 2011 Politischer Beschluss zur Teilnahme am eea im Kreistag 10.11.2011 Kick-off / Vorstellung/Einweisung des Energieteams in die eea-Instrumente, dann HF 1 bis 3 13.12.2011 Zweite Sitzung mit HF 4 + 5 14.12.2011 OEW-eea Sitzung 24.01.2012 Sitzung mit HF 6 und Nacharbeit HF-1-5 22.02.2012 Erarbeitung Vorschlag 1. Energiepolitisches Arbeitspro- gramm (EPAP) 14.02.2012 – 22.02.2012 Sitzungen im Team, bzw. beim Teamleiter zur Umsetzung von Maßnahmen , Umsetzung von Schulungen etc. 15.05.2012 – 17.05.2012 Sitzungen im Team, bzw. beim Teamleiter zur Umsetzung von Maßnahmen , Umsetzung von Schulungen etc. 04.06.2013 – 05.06.2013 Kreistagssitzung Beschluss für EPAP-Erstellung & Verab- schiedung Leitbild 02.07.2013 AUT Sitzung Vorberatung für EPAP-Erstellung & Verab- schiedung Leitbild und Schaffung Stelle Klimaschutzmana- ger 16.07.2013 Kreistagssitzung Beschluss für EPAP-Erstellung & Verab- schiedung Leitbild und Schaffung Stelle Klimaschutzmana- ger 23.09.2013 Teamsitzung zum Energiekonzept 17.10.2013 Sitzung zur Fertigstellung, im Folgenden etliche Gespräche 06.12.2013 Externes Zertifizierungsaudit Drei Jahre nach dem externen Zertifizierungsaudit ist im Jahr 2017 das 1. externe Re- Zertifizierungsaudit geplant. 3.1.3 Ergebnisse des eea-Prozesses Im eea-Prozess werden die einzelnen Handlungsfelder mit Punkten bewertet. Maximal kön- nen in allen Handlungsfeldern zusammen 360 Punkte erreicht werden. Da die Landkreise nicht alle Punkte erreichen können, da z. B. bestimmte (Aufgaben-)Bereiche dem Landkreis nicht zugeordnet sind, wird für jeden speziellen Fall die möglich erreichbare Punktzahl herun- tergerechnet. Die Anzahl der möglichen Punkte ist von der maximalen Punktzahl (360 Punk- te) für den Bodenseekreis um 23 Punkte reduziert worden. Dadurch ergeben sich insgesamt 337 mögliche Punkte. Um am eea teilnehmen zu können müssen von diesen möglichen Punkten mindestens 50 % (im Bodenseekreis demnach 169 Punkte) erreicht werden. In 2013 hat der Bodenseekreis bei der externen Zertifizierung 71 % (Silber-Status) der möglichen Punkte erreicht. In der kommenden Re-Zertifizierung werden über 75 % (Gold- Status) angestrebt. Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 19 Stärken und Schwächen der verschiedenen Bereiche zeigen die folgenden Abbildungen: Abbildung 8: Bewertungsspinne der sechs Handlungsfelder nach der externen eea-Zertifizierung in 2013 Abbildung 9: Aktuelle und geplante Prozentpunkte der möglich erreichbaren Punkte im Bodenseekreis für alle sechs Handlungsfelder während der externen eea-Zertifizierung in 2013 Deutlich werden an dieser Darstellung bereits die Stärken in den Bereichen „Entwicklungs- planung/Raumordnung“, “Versorgung/Entsorgung“, „Mobilität“ und „Interne Organisation“. Diese Handlungsfelder liegen bereits heute schon teilweise über den für den Award in „Gold“ geforderten 75 %. Die größten Potenziale liegen im Bereich „Kommunale Gebäude/Anlagen“ und „Kommunikation/Kooperation“. Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 20 3.1.4 Kreisweite Ziele Folgende kreisweite Ziele wurden für die Abfallwirtschaft, die Energieeffizienz, die Mobilität und den Klimaschutz festgelegt: Hackschnitzel-/BHKW-/Gas-Nahwärmenetz für Berufsschulzentrum und Anlieger Frühe Einführung Biomüll und Grüngutabfälle (1993) Nachhaltige Landwirtschaft, Unterstützung des Nachbar-Landkreises unter Betreuung von ca. 1.000 ha Nachhaltige Forstwirtschaft Eigenes Gebäudemanagement Unterstützung beim Aufbau der ersten Bioenergiedörfer in der Region (Lippertsreute) Versorgung des Landratsamtes mit einer BHKW-Lösung auf Basis erneuerbarer Ener- giequellen in Contracting starker Ausbau des ÖPNV unter Einbindung von Schiffs- und Flugverkehr Gründung der Energieagentur Bodenseekreis (Hauptgesellschafter) Flächendeckende unabhängige Energieberatung mit neun Beratungsaußenstellen in den Städten und Gemeinden Laufende Energie- und Klimatage sowie Energieforen über die eigene Energieagentur E-Mobilitätskonzept unter Einbindung von ÖPNV und Car-Sharing Verbesserung der Fahrradkultur und der Radverkehrsinfrastruktur sowie Erhöhung der Radverkehrsanteils Ein flächendeckendes, verkehrsträgerüberschreitendes Mobilitätskonzept Unterstützung der Landwirtschaft bei der Anpassung an den Klimawandel im Bodensee- raum Diese Ziele wurden bereits begonnen und zum Teil umgesetzt. Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 21 3.1.5 Leitbild des Bodenseekreises Im Juli 2013 hat der Kreistag das Leitbild des Bodenseekreises zum wirtschaftlichen Ener- gieeinsatz, zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zum Schutz des Klimas verab- schiedet. Der Bodenseekreis zeichnet sich durch ganz unterschiedliche Facetten aus: international wettbewerbsfähige Klein-, Mittel- und Großunternehmen, die selbst im euro- paweiten Vergleich hoch innovativ sind und damit attraktive Arbeitsplätze schaffen; eine durch die Landwirtschaft (v. a. Obst-, Hopfen- und Weinanbau) und den Bodensee geprägte Kultur- und Naturlandschaft, die Urlauber von fern und nah lockt; ein breit gefächertes städtisches und dörfliches Leben und im Zentrum dieser Facetten: eine anhaltend wachsende Bevölkerungszahl. Um diese Stärken zu wahren, muss auch in Zukunft ausreichend Energie zur Verfügung ste- hen, ohne dass deren Erzeugung das Klima und die Umwelt nachhaltig schädigt. Der Bodenseekreis will daher mit seinem Landratsamt bei dem effizientem Energieeinsatz, der Förderung regenerativer Energien, der öffentlichen Nahverkehrsplanung und -förderung der Nutzung neuer Transportmittel, E-Bikes und E-Kfz eine öffentliche Vorbildfunktion übernehmen und somit helfen, die nachhaltige Entwicklung des Landkreises und seiner Umwelt sicherzustellen. Daher nimmt er im Rahmen des eea an einer periodischen Bewertung seines Energiemanagements teil. Er hat aktuell sein Handeln im Verkehrs-, Energie- und Umweltbereich strukturiert und wird auch in Zukunft nach Ver- besserungsmöglichkeiten suchen. Maßnahmen werden in ihren Auswirkungen beurteilt, die Rangfolge des Umsetzungszeitraums wird festgelegt und im Rahmen des Energiepolitischen Arbeitsprogramms vom Kreistag beschlossen. Die Ziele: Die Landkreisverwaltung setzt sich, um eine klimaverträgliche Energieversorgung sicherzu- stellen, für ihren Handlungs- und Verantwortungsbereich folgende Ziele: bis zum Jahr 2020 Anteil regenerativer Stromerzeugung: > 35% Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 22 Anteil regenerativer Wärmeerzeugung: > 20% Reduzierung der CO2-Emissionen: > 40% (Bezugsjahr 1990) bis zum Jahre 2050 Reduzierung des Energieverbrauchs: > 50% (Bezugsjahr 2008) Erhöhung der regenerativen Stromerzeugung: > 80% Reduzierung der CO2-Emissionen: > 80% bis 95% (Bezugsjahr 1990) In Unternehmen, in denen der Landkreis Gesellschafter ist (z. B. Internationale Bodensee Tourismus GmbH, Deutsche Bodensee Tourismus GmbH, Wirtschaftsförderung Bodensee- kreis GmbH, Flughafen Friedrichshafen GmbH), wird er sich aktiv für die Übernahme der genannten Ziele einsetzen. Der Landkreis will Vorbild für Industrie, Gewerbe, Kommunen und Bürger sein, diese Ziele zu übernehmen, und sie bei der Umsetzung durch Beratung und Einzelprojekte unterstützen. Energie- und Klimaschutzkonzept: Das Energie- und Klimaschutzkonzept des Landkreises beinhaltet folgende Eckpunkte: a) Analyse von vorhandenen sinnvollen Potenzialen bei der Energieeinsparung und bei der regenerativen und effizienteren Energieerzeugung, z.B. Nutzung industrieller Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Photovoltaik oder Geothermie; b) Weitere Verbesserung des ÖPNV-Angebots, u. a. auch in Kooperation mit den Nachbar- kreisen; c) Unterstützung des Aufbaus einer leistungsfähigen Infrastruktur für Elektromobilität (E-Kfz, E-Bikes, Pedelecs); d) Beratung und Unterstützung von Kommunen, Schulen, Wirtschaft und Bürgern bei der Energieeinsparung, -nutzung und -erzeugung, Förderung von vorbildlichen Projekten (Best-Practice); e) Förderung eines umweltverträglichen Tourismus; f) Energieeffizienzsteigerung bei den landkreiseigenen Liegenschaften, sowie eine mindes- tens 30%ige Unterschreitung der gesetzlichen Anforderungen bei Neubauten des Bo- denseekreises; g) Laufende Optimierung des eigenen Fuhrparks, Maßnahmen zur Reduzierung von Dienst- reisen (z.B. durch vermehrte Telefon- und Videokonferenzen sowie Home-Office); h) Regelmäßige Mitarbeiter- und Hausmeisterschulungen zur effizienten Energienutzung; Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 23 i) Die Ziele der Energieeinsparung und CO2-Reduzierung sowie des Energie- und Klima- schutzkonzepts werden im Rahmen des eea alle drei Jahre kontrolliert und ggf. ange- passt. 3.1.6 EEA-Prozess in den einzelnen Städten bzw. Gemeinden des Bodensee- kreises Nicht nur der Bodenseekreis nimmt am eea-Prozess teil, sondern auch einige Städte und Gemeinden des Landkreises. Folgend Kommune ist gold-zertifiziert: Stadt Friedrichshafen Folgende Kommunen sind zertifiziert: Oberteuringen Meckenbeuren Tettnang Folgende Kommunen sind beteiligt: Frickingen Langenargen Sechs von insgesamt 23 Kommunen nehmen bereits am eea-Prozess teil (26 %). Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 24 3.1.7 „emma – e-mobil mit anschluss“ In Friedrichshafen und dem gesamten Bodenseekreis entsteht mit dem Verkehrsprojekt em- ma ein in Deutschland bisher einzigartiges Konzept der dreifach vernetzten Mobilität (www.emma-elektromobil.de). Das Projekt emma – e-mobil mit anschluss wird im Rahmen der Modellregionen Elektromobilität mit insgesamt 3,6 Mio. € durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Die Modellregionen Elektromobilität werden von der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) koor- diniert. (22) Abbildung 10: Logo des Projektes emma (22) Ein Ziel ist es, die Verkehrsverhältnisse in der Bodenseeregion helfen zu verbessern. Dadurch profitieren nicht nur die Bürger, sondern auch die an das System angeschlossenen Gemeinden. Kerngedanke ist dabei die dreifache Vernetzung von Elektroautos: ▪ in das öffentliche Verkehrssystem, ▪ in das Energienetz und ▪ untereinander mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Abbildung 11: Dreifache Vernetzung im Projekt emma (22) Auf Strecken, wo sonst kein oder nur selten ÖPNV-Angebote existieren, werden Elektroau- tos bedarfsgerecht eingesetzt. In Eriskirch und Deggenhausertal feierte emma im September http://www.emma-elektromobil.de/ Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 25 2014 seine Premiere im Linienverkehr. In Meckenbeuren wird dies im Rahmen des Projekts BürgerMobil umgesetzt. Darüber hinaus können Elektrofahrzeuge im Carsharing-System genutzt werden. Durch die Verknüpfung mit dem Energienetz werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die e-Mobile jederzeit ausschließlich mit regenerativ erzeugtem Strom aufgeladen werden. Die im Landkreis flächendeckend geschaffene Ladesäulen-Infrastruktur steht auch privaten E-Car-Besitzern zur Verfügung. Zudem wurde ein komfortabler Routenplaner entwickelt, der über die Seite http://demo.hafas.de/emma zu erreichen ist und öffentliche Verkehrsmittel mit dem privaten Transport verknüpft. Der Austragungsort des Projekts macht es unter anderem so einzigartig: mit Friedrichshafen und dem umgebenden Bodenseekreis handelt es sich um einen Verkehrsraum, der sowohl verdichtete als auch ländlich strukturierte Räume umfasst und dennoch klar nach außen ab- gegrenzt werden kann. Zudem lassen sich hier unterschiedliche Zielgruppen – Wohnbevöl- kerung, Pendler, Messebesucher und Touristen – gleichermaßen erreichen. Wie die Nutzer auf diese neuen Mobilitätsmöglichkeiten reagieren und ob sie angenommen werden, wird im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung untersucht. (22) 3.1.8 Arbeitskreis „Wirtschaft“ Während der Konzepterstellung fand im September 2014 der Arbeitskreis „Wirtschaft“ statt Mit einem umfassenden Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern im Landkreis ansässiger Unternehmen. Von allen Beteiligten wurde die Lage des eigenen Unternehmens bezüglich des Klimaschut- zes beschrieben. Dabei wurde aufgezeigt welche Maßnahmen bisher umgesetzt wurden, um ressourcenschonender und CO2-ärmer zu handeln. Zum anderen wurde dargelegt, welche Hemmnisse dazu geführt haben, dass manche Maßnahmen nicht in Richtung Klimaschutz durchgeführt werden konnten. Außerdem wurde diskutiert welche Potenziale für eine Emis- sionsreduktion im Sektor Gewerbe/Industrie liegen. Als Fortführung des Arbeitskreises ist die Bildung eines Energieeffizienz- bzw. Unterneh- mensnetzwerkes geplant, um Wissens- und Erfahrungstransfer zu organisieren. http://demo.hafas.de/emma Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 26 3.1.9 Bürgerbeteiligung auf der Oberschwabenschau Im Rahmen der Oberschwabenschau in Ravensburg im Oktober 2014 startete die Energie- agentur Ravensburg gGmbH in Zusammenarbeit mit den Landkreisen Ravensburg, Biber- ach, Bodenseekreis und Sigmaringen erstmals eine großangelegte Bürgerbeteiligungs- Aktion. Abbildung 12: Die Bürgerbeteiligung auf der Oberschwabenschau Dabei durften und sollten sich so viele Bürger wie möglich beteiligen und ihre Ideen zu den folgenden Bereichen mit einbringen: Thema 1: Mein energetisches Zuhause - wohnen, heizen und sinnvoll Strom nutzen. Thema 2: Unterwegs in meiner Region – so soll die nachhaltige und zukünftige Mobilität gestaltet sein. Thema 3: Unsere zukünftige Kulturlandschaft – so soll meine Umwelt aussehen, in der ich lebe. Thema 4: Weitere Ideen Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 27 Somit konnten Kinder, Jugendliche, Familien, Eltern, Großeltern – einfach alle Bürgerinnen und Bürger – aktiv an IHRER Klimaschutz- und Energiewende-Zunft mitwirken. Insgesamt haben rund 440 Personen an der Bürgerbeteiligung teilgenommen. Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über das Alter der Teilnehmer und beschreibt wie viele The- mengebiete von den Teilnehmern beantwortet wurden: Abbildung 13: Altersgruppen und Anzahl der beantworteten Themengebiete der Bürgerbeteiligung 12 8 26 16 8 101 20 37 10 17 14 6 16 7 9 18 11 25 11 3 0 20 40 60 80 100 120 140 160 T e il n e h m e r Vier Themen beantwortet Drei Themen beantwortet Zwei Themen beantowtet Ein Thema beantwortet Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 28 Folgende Abbildung zeigt die unterschiedlichen Ideen, welche zu den vier Themengebiete genannt wurden: Abbildung 14: Übersicht über die Ideen der Bürgerbeteiligung 40 63 5 15 12 5 15 7 14 26 100 34 11 42 2 13 10 43 6 6 15 5 14 15 48 1 0 20 40 60 80 100 120 Ideen für das Thema 1: Erneuerbare Energien insgesamt (inklusive Holz) Solarenergie (Photovoltaik; Solarthermie) Wasserkraft Eigenstrom Ökostrom Nah-/Fernwärme und Biogas Stand-by abschalten Effizienzgeräte kaufen auf LED umstellen Dämmung verbessern Ideen für das Thema 2: Elektromobilität Radwege ausbauen und auf Fahrrad umsteigen Mitfahrzentrale und Fahrgemeinschaften ÖPNV optimieren Barrierefreiheit mehr Kreisverkehre Ideen für das Thema 3: Atomausstieg Windenergie Ökologische Landwirtschaft Bauland optimieren weniger Maisanbau kein Fracking Ideen für das Thema 4: Streuobstwiesen fördern nachhaltige, regionale Produkte Grünflächen in der Stadt Bildung Anzahl der Personen mit dieser Idee Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 29 3.1.10 Online-Bürgerbeteiligung Im Rahmen der Erarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzepts wurde neben der Bür- gerbeteiligung auf der Oberschwabenschau zudem eine Online-Bürgerumfrage für den Bo- denseekreis durchgeführt. Diese fand auf der Bürgerplattform www.sags-doch.de statt. Eine Teilnahme an der Umfrage war vom 01. Dezember 2014 bis zum 09. Januar 2015 möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes nahmen insgesamt 187 Bürgerinnen und Bürger an der Umfra- ge teil. In der Online-Umfrage konnten die Teilnehmer persönliche Daten erfassen sowie ihre Einschätzung und Meinung zu folgenden Bereichen ausdrücken: 1. Mein energetisches Zuhause – wohnen, heizen und sinnvoll Strom nutzen 1.1. Anzahl der Personen im Haushalt 1.2. Jährlicher Stromverbrauch 1.3. Grünen Strom 1.4. Energieeffiziente Geräte 1.5. Beleuchtung im Haushalt 1.6. Energieträger zum Heizen 1.7. Energiesparen 1.8. Interesse an mehr Informationen 1.9. Erneuerbaren Technologien 1.10. Art des Wohnens 1.11. Baujahr des Wohngebäudes 1.12. Letzte Sanierung des Wohngebäudes 1.13. Interesse an mehr Informationen 1.14. Zisterne 1.15. Kompost 2. Unterwegs in meiner Region – so soll die nachhaltige und zukünftige Mobilität gestaltet sein 2.1. Anzahl der Autos 2.2. Anzahl der Personen pro Auto 2.3. Fahrgemeinschaften 2.4. Interesse an Fahrgemeinschaften 2.5. Elektroauto/Elektrofahrrad 2.6. Ausbau E-Lade-Stationen 2.7. ÖPNV 2.8. Ausbau ÖPNV http://www.sags-doch.de/ Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 30 2.9. Fahrrad 2.10. Ausbau Fahrradwege Im Anhang 4 können die Ergebnisse der Online-Bürgerumfrage eingesehen werden. 3.1.11 Aktivitäten zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel im Bodenseeraum (2012 – März 2015) Die „Werkbank“ der Landwirtschaft ist die freie Natur. Die Landwirtschaft ist somit unmittelbar betroffen von den Auswirkungen des Klimawandels und benötigt Anpassungsstrategien da- ran. Andererseits gilt die Landwirtschaft auch als Mitverursacher des Klimawandels. Im Rahmen des Projektes „Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel“ der Arbeits- gruppe Landwirtschaft/Umwelt der Internationalen Bodenseekonferenz IBK wirkt das Land- ratsamt Bodenseekreis-Landwirtschaftsamt seit dem Jahr 2011 maßgeblich mit an der Erar- beitung von Klimaanpassungsstrategien für die Landwirtschaft im gesamten Bodenseeraum. Als Meilensteine dieser Aktivitäten sind besonders zu nennen: 1. Das internationale Symposium „Anpassung der Landwirtschaft an den del: Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten im Bodenseeraum“ für Landwirte, Beratungskräfte und Experten am 13.11.2013 in Lindau. 2. Internationale Expertenbefragung über Anpassungsstrategien der Landwirtschaft an den Klimawandel und Verifizierung der Ergebnisse in ausgewählten Praxisbetrieben. 3. Die Untersuchung von landwirtschaftlichen Betrieben mit für den Bodenseeraum typi- schen Betriebsausrichtungen, insbesondere Milchviehhaltung, Grünlandbewirtschaftung, Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Bioenergieerzeugung im Hinblick auf ihre gesamtbe- triebliche Energie- und CO2-Bilanz und den Verbesserungspotentialen im Hinblick auf diese Bilanzen durch Veränderungen in der Bewirtschaftung oder durch Ressourcen spa- rende Investitionen. Im Bodenseekreis, wo der Kernobstanbau vorherrscht, wurden am Beispiel des Tafelobstbetriebes Markus Knoblauch in Friedrichshafen-Reinach die Ener- gieeinsparung und die Emissionsminderung klimarelevanter Gasen durch Anpassungs- maßnahmen konkret kalkuliert und durch eine Betriebsbesichtigung den Landwirten und Beratern vorgestellt. Darüber hinaus wurden Anpassungsstrategien an Klimawandelfol- gen, wie Hagelstürme und Klimawandel begünstigte Schädlinge, wie die Kirschessigflie- ge, aufgezeigt. Nähere Informationen finden sich im Internet unter: http://www.bodenseekonferenz.org/41045/Anpassung-der-Landwirtschaft-an-den- Klimawandel/landw_index.aspx http://www.bodenseekonferenz.org/41045/Anpassung-der-Landwirtschaft-an-den-Klimawandel/landw_index.aspx http://www.bodenseekonferenz.org/41045/Anpassung-der-Landwirtschaft-an-den-Klimawandel/landw_index.aspx Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 31 3.2 Akteursanalyse Nach dem Aktivitätsprofil werden in diesem Kapitel die wichtigsten Akteure des Bodensee- kreises vorgestellt. Die Akteursanalyse teilt sich dabei in die folgenden fünf Sektoren auf: Abbildung 15: Unterteilung der Sektoren im Bodenseekreis (21) Die Sektoren 1 bis 4 stellen die Verbraucher dar und der Sektor 5 den Energieversorger. Diese Sektoren werden weiterhin in diesem Energie- und Klimaschutzkonzept analysiert. Für den Landkreis sind folgende Akteure für den Klimaschutz von Bedeutung: Landrat: Wölfle, Lothar Energierelevantes politisches Gremium: Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) Kreistag Sektor 5: Energieversorger Sektor 1: Private Haushalte Sektor 2: Wirtschaft Sektor 3: Kommunale Liegenschaften Sektor 4: Verkehr Gewerbe und Sonstiges Verarbeitendes Gewerbe Industrie Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 32 Energie- und Wasserversorgung: Elektrizitätsversorgung: EnBW, Stadtwerk am See¸ Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG Wärmeversorgung: EnBW, Stadtwerk am See Gasversorgung: EnBW, SWS, RWB, Thüga Wasserversorgung: Verschiedene (Klein-)Stadtwerke, kommunale Eigenbetriebe Abfallentsorger: Kreisabfallwirtschaft Dienstleister nach Ausschreibungen: T-Plus GmbH, Ettlingen Amtzeller Werk für Biogas GmbH Hans Schmid Entsorgung , Rattenweiler Abwasserversorgung: Einzelne Städte und Gemeinden Tabelle 4: Energie- und Wasserversorgung (2) Energierelevante Verwaltungsabteilungen: Amt Bereich Name, Vorname Dezernat für Umwelt und Technik 6 Fachämter Schültke, Norbert Dezernat für Finanzen und Beteiligungen 5 Fachämter Hermanns, Uwe Abfallwirtschaftsamt Abfallentsorgung Stoeßel, Stefan Bau- und Liegenschaftsamt Gebäudemanagement Betting, Harald Forstamt Biomassebereitstellung - Holz Dr. Strütt, Michael Hauptamt Fuhrpark, Beschaffung Sauter, Peter Marx, Bernd Kaczmarek, Roland Landwirtschaftsamt Landwirtschaft Dr. Gabele, Her- mann Amt für Kreisentwicklung und Baurecht ÖPNV, Baurecht Schedler, Matthias Mayer, Rupert Albert, Roland Presse und Internet (Stabsstelle) Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerkontakt Schwarz, Robert Straßenbauamt (Planung), Betrieb und Unterhal- tung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Gähr, Tobias Umweltschutzamt Natur-, Arbeits- und Immissionsschutz Neisecke, Peter Amt für Wasser- und Bodenschutz Wasser- und Bodenschutz Ruff, Klaus Tabelle 5: Energierelevante Verwaltungsabteilungen (2) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 33 Energieteam für den eea-Prozess: Position Amt Name, Vorname Teamleiter Dezernat für Umwelt und Technik Schültke, Nobert Koordination Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Wiggenhauser, Sabine Teammitglieder Abfallwirtschaftsamt Stoeßel, Stefan Bau- und Liegenschaftsamt Betting, Harald Dezernat für Finanzen und Beteiligungen Hermanns, Uwe Forstamt Dr. Strütt, Michael Hauptamt Sauter, Peter Hauptamt Kaczmarek, Roland Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Schedler, Matthias Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Mayer, Rupert Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Albert, Roland Presse und Internet (Stabsstelle) Schwarz, Robert Straßenbauamt Gähr, Tobias Straßenbauamt Hermle, Gerhard Umweltschutzamt Neisecke, Peter eea-Berater: Energieagentur Bodenseekreis Jehle, Frank Tabelle 6: Energieteam für den eea-Prozess (2) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 34 3.3 Struktur im Bodenseekreis Nach der Akteursanalyse wird in diesem Kapitel die Struktur des Landkreises vorgestellt. Dafür wird unter anderem die Struktur- und Regionaldatenbank des Statistischen Landesam- tes in Baden-Württemberg (StaLa) zugrunde gelegt. (1) 3.3.1 Demografische Entwicklung Folgende Abbildung zeigt die Bevölkerungsentwicklung von 1970 bis 2012. Ab 2012 bis 2030 liegen die Zahlen einer Bevölkerungsvorausrechnung zugrunde: Abbildung 16: Bevölkerungsentwicklung von 1970 bis 2012 und Bevölkerungsvorausrechnung von 2012 bis 2030 (1) Die Vorausrechnung beruht auf der zugrunde liegenden Ausgangsbevölkerung des Basis- Zensus am 09.05.2011. Der Umbruch im Jahr 2012 ist auf die Änderung der statistischen Berechnung zurückzuführen. In der Abbildung ist ein leichter Rückgang der Bevölkerungszahl ab 2015 zu erkennen. Um die Entwicklung besser verstehen zu können, wird in Abbildung 17 die Bevölkerungsvoraus- rechnung in fünf Altersklassen unterteilt aufgezeigt: 150.000 160.000 170.000 180.000 190.000 200.000 210.000 220.000 B e v ö lk e ru n g [ E in w o h n e ra n za h l] Jahr Landkreis Bodenseekreis Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 35 Abbildung 17: Bevölkerungsvorausrechnung im Bodenseekreis von 2012 bis 2030 (1) Die Altersgruppe 40 – 60 nimmt mit 15 % am deutlichsten ab. Auch die Altersgruppe unter 20 nimmt ebenso mit 6 % ab. Im Gegensatz dazu nimmt die Altersgruppe 85 und mehr mit 76 % am deutlichsten zu, gefolgt von der Altersgruppe 60 – 85 mit einem Anstieg von 22 %. Daraus kann geschlossen werden, dass in den nächsten Jahren die Anzahl der älteren Ein- wohner deutlich zunimmt und die Anzahl jüngerer Menschen abnimmt. Diese Erkenntnisse müssen bei der zukünftigen Städte- und Gemeindeentwicklung sowie bei der Verkehrspla- nung berücksichtigt werden. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 B e v ö lk e ru n g [ E in w o h n e rz a h l] Jahr unter 20 20 - 40 40 - 60 60 - 85 85 und mehr Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 36 Um die Einwohneranzahl aller Kommunen des Landkreises vergleichen zu können, werden diese übersichtlich in folgender Abbildung gegenübergestellt: Abbildung 18: Einwohnerzahlen der Kommunen des Landkreises in 2012 im Vergleich (1) 3.834 1.557 4.083 4.627 2.914 57.333 1.389 2.925 6.298 8.284 7.692 13.013 13.096 5.376 2.631 4.452 4.218 11.035 2.083 1.015 18.216 21.886 7.886 Bermatingen Daisendorf Deggenhausertal Eriskirch Frickingen Friedrichshafen Hagnau am Bodensee Heiligenberg Immenstaad am Bodensee Kressbronn am Bodensee Langenargen Markdorf Meckenbeuren Meersburg Neukirch Oberteuringen Owingen Salem Sipplingen Stetten Tettnang Überlingen Uhldingen-Mühlhofen Einwohner [Anzahl] Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 37 3.3.2 Sozialstruktur Die insgesamt 205.843 Einwohner (Stand: 2012) im Bodenseekreis teilen sich auf in 80.778 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Arbeitsort, 78.219 Beschäftigte am Wohnort und 3.069 Arbeitslose. (1) Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden sowohl am Arbeitsort als auch am Wohnort nachgewiesen. Der Arbeitsort ist die Gemeinde, in der der Betrieb liegt. Für die ört- liche Abgrenzung betrieblicher Einheiten gilt der Gemeindebereich. Die Zuordnung zum Wohnort richtet sich nach den – dem Arbeitgeber gegenüber – angegebenen melderechtli- chen Verhältnissen (Haupt- oder Nebenwohnsitz). (1) Abbildung 19: Sozialstruktur im Bodenseekreis in 2012 (1) Wenn die Berufseinpendler von den Berufsauspendlern über die Gemeindegrenzen abgezo- gen werden, kann das Pendlersaldo berechnet werden. Für den Bodenseekreis ergibt sich ein Pendlersaldo von +2.559 (Stand: 2012). Das positive Pendlersaldo zeigt ein Überangebot an Arbeitsplätzen im Bodenseekreis. 2 0 5 .8 4 3 8 0 .7 7 8 7 8 .2 1 9 3 .0 6 9 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 Landkreis Bodenseekreis P e rs o n e n Bevölkerung insgesamt Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Arbeitsort Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Wohnort Arbeitslose insgesamt Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 38 Durch das Verhältnis von Ein- zu Auspendlern der einzelnen Kommunen des Landkreises können die lokalen Arbeitsplätze dargestellt werden. Umso höher das Verhältnis, desto mehr lokale Arbeitsplätze kann die Kommune bieten. Abbildung 20: Verhältnis der Ein- zu Auspendler aller Kommunen des Landkreises in 2011 (1) Deutlich zu erkennen ist, dass in Friedrichshafen, Immenstaad am Bodensee, Überlingen und Tettnang viele lokale Arbeitsplätze vorhanden sind. In den restlichen Kommunen sind mehr Aus- als Einpendler vorhanden (Verhältnis unter 100 %). 44% 12% 38% 30% 86% 229% 78% 53% 219% 80% 44% 96% 77% 79% 40% 31% 42% 47% 32% 22% 110% 192% 28% 0% 50% 100% 150% 200% 250% Bermatingen Daisendorf Deggenhausertal Eriskirch Frickingen Friedrichshafen, Stadt Hagnau am Bodensee Heiligenberg Immenstaad am Bodensee Kressbronn am Bodensee Langenargen Markdorf, Stadt Meckenbeuren Meersburg, Stadt Neukirch Oberteuringen Owingen Salem Sipplingen Stetten Tettnang, Stadt Überlingen, Stadt Uhldingen-Mühlhofen Verhältnis Ein- zu Auspendler Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 39 Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigen am Arbeitsort des Landkreises teilen sich auf die folgenden Wirtschaftszweige (A – U) auf: Abbildung 21: Aufteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (A – U) in 2012 (1) Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (A) 1% Produzierendes Gewerbe (B-F) 47% Dienstleistungs- bereiche (G-U) 52% Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 40 3.3.3 Siedlungsstruktur In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten Kennzahlen der Siedlungsstruktur des Landkreises zusammengefasst: Jahr Wert Einheit Privathaushalte 2006 96.660 Haushalte Durchschnittliche Haushaltsgrößen 2006 2,2 Personen je Haushalt Durchschnittliche Haushaltsgrößen im Land 2006 2,2 Personen je Haushalt Wohngebäude insgesamt 2012 45.374 Wohngebäude mit 1 Wohnung 2012 26.682 Wohngebäude mit 2 Wohnungen 2012 9.245 Wohngebäude mit 3 und mehr Wohnungen 2012 9.408 Wohngebäude stellen insgesamt … Wohnungen zur Verfügung 2012 51.550 Wohnungen Wohngebäude insgesamt 2011 45.373 Wohngebäude Wohnungen insgesamt 2012 102.431 Wohnungen davon 1-Raum-Wohnungen 2012 2.948 Wohnungen davon 2-Raum-Wohnungen 2012 10.031 Wohnungen davon 3-Raum-Wohnungen 2012 20.378 Wohnungen davon 4-Raum-Wohnungen 2012 25.394 Wohnungen davon 5-Raum-Wohnungen 2012 18.385 Wohnungen davon 6 und mehr-Raum-Wohnungen 2012 25.295 Wohnungen Räume insgesamt 2012 456.174 Räume Belegungsdichte 2012 2 EW/Wohnung Tabelle 7: Privathaushalte, Wohngebäude, Wohnungen, Räume und Belegungsdichte im Bodenseekreis (1) Die durchschnittliche Haushaltsgröße mit 2,2 Personen je Haushalt liegt genau im Landes- schnitt. Zudem gibt es im Landkreis mit 59 % am häufigsten Wohngebäude mit nur einer Wohnung. Der zukünftige Wohnungsbaubedarf setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem Wohnungsneubedarf und dem Wohnungsersatzbedarf. Aus der Veränderung der Haushalts- zahlen resultiert der Wohnungsneubedarf. Wachsende Haushaltszahlen begründen für die Zukunft einen neuen Bedarf an Wohnraum, sinkende Haushaltszahlen einen Bedarfsrück- gang. Wohnungsersatzbedarf entsteht dagegen durch aus dem Bestand wegfallenden Wohnraum (Abgang durch Abriss, Umnutzung oder Zusammenlegung von Wohnraum). Der Wohnungsersatzbedarf wird in Zukunft weiter steigen und der Wohnungsneubedarf einen eher rückläufigen Trend aufzeigen. Insgesamt werden innerhalb der Zeitspanne von 2009 bis 2030 im Landkreis ein Wohnungsneubedarf von mindestens 3.600 und ein Wohnungser- satzbedarf von 5.300 vorausgesagt. Das macht einen künftigen Bedarf von fast 10 % des Wohnungsbestandes in 2008 aus. (1) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 41 3.3.4 Verkehrsstruktur Der Bodenseekreis liegt auf den Achsen Allgäu-Hochrhein-Region sowie der Achse Ulm- Biberach-Ravensburg-Friedrichshafen-Konstanz. Das Kreisgebiet wird von keiner Bundesautobahn berührt. Daher wird es nur durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen mit einer Gesamtstreckenlänge von über 645 km erschlossen. Davon sind ca. 127 km Bundes- und 518 km Landes- und Kreisstraßen. Der Bodensee als südliche landschaftliche Grenze bedingt für Einwohner, Pendler und Touristen lange Fahrzei- ten entlang des Sees, da eine durchgehende Verlegung des Uferverkehrs ins Hinterland bis- her nicht möglich war. Entsprechend den Erreichbarkeitsindikatoren des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird ein Autobahnschluss im Bodenseekreis von einem PKW in einer durchschnittlichen Dauer von 24 min erreicht. Der Landesdurchschnitt liegt im Vergleich bei 19 min. (23) Das Gebiet des Bodenseekreises ist durch im Wesentlichen zwei bzw. drei überwiegend im Personenverkehr aktive Eisenbahnstrecken erschlossen. Dabei wird die Bodenseegürtel- bahn in die bahnbetrieblich zu unterscheidenden Teilstrecken Radolfzell-Friedrichshafen und Friedrichshafen-Lindau unterschieden. Die Strecke von Ulm nach Friedrichshafen ist eine nicht elektrifizierte Hauptbahn in Baden-Württemberg. Es wurden viele politische und plane- rische Anstrengungen unternommen, um eine Elektrifizierung herbeizuführen. Hierbei spie- len (indirekt) auch Schweizer Belange eine Rolle. Besonders wichtig ist der Eisenbahnknoten Friedrichshafen, an dem sich alle im Personenverkehr aktiven Bahnlinien treffen. Von hier aus gibt es unter anderem auch schnelle und alle zwei Stunden umsteigefreie Verbindungen in die Landeshauptstadt Stuttgart. Der ICE-Haltbahnhof Ulm liegt an der elektrifizierten Ei- senbahnhauptstrecke Ulm-Stuttgart-Frankfurt ca. 110 km entfernt. Die nächstgelegenen Verkehrsflughäfen sind der Flughafen Friedrichshafen und der ca. 90 km entfernte Flughafen Memmingen. Die nächsten Großflughäfen in der näheren Umgebung sind in Stuttgart, München und Zürich. Der Bodenseekreis wirkt im Bereich Straßenverkehr planerisch und politisch seit Jahrzehn- ten auf eine durchgehende Bodenseetangente hin. Am 29. Juli 2014 wurden Bundesgelder aus Berlin für den Ausbau einer 7,2 km langen Umgehungsstraße genehmigt. Durch die neue B 31 wird bald das westliche Friedrichshafen umfahren. Dies führt zu einer Entlastung des Verkehrs in der Stadt. Am 24. November wurde der Baubeginn mit dem offiziellen Spa- tenstich gefeiert und im Jahr 2020 soll die Umgehungsstraße voraussichtlich eröffnet wer- Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 42 den. Insgesamt liegen die Baukosten für den Umbau bei 110 Mio. Euro. (24) In den Zeiträu- men mit hohem Tourismusaufkommen tritt enormer Verkehr auf. ÖPNV: Im Schiffsverkehr wird durch die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) eine Millionen Euro in neue umweltfreundliche und energieeffiziente Schiffsmotoren investiert. Diese Motoren wer- den deutlich weniger Kraftstoff verbrauchen und somit können die anfallenden THG- Emissionen deutlich verringert werden. (25) Der Landkreis ist Gesellschafter des Verkehrsverbunds „bodo“ mit einem Anteil von 25 %. Im ÖPNV verfolgt der Landkreis den Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsun- ternehmen. Das Engagement des Landkreises erfolgt im Sinne der Subsidiarität und Umset- zung von Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den Kommunen. Die Weiterentwicklung des gesamten Nahverkehrsangebotes erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis Ravensburg und an der Bodensee-Gürtelbahn mit dem Landkreis Lindau (Bayern). Die Anbindung an den Landkreis Konstanz in Radolfzell findet sowohl im Schienenverkehr als auch beim Schiffs- verkehr statt. Diese erfolgt auch mit der Schweiz und Österreich, was besonders für den Fährverkehr von Bedeutung ist. Der ÖPNV wird vom Landkreis auf der Basis des Nahverkehrsplans ausgebaut und geför- dert. Im Bereich des Verkehrsverbunds bodo werden mit Stand Juni 2010 insgesamt 428 Busse im Linienverkehr eingesetzt. Der Anteil der Standardlinienbusse mit einer Länge von fünf bis 15 m liegt bei 65 % (276 Fahrzeuge). Der in dieser Summe enthaltene Anteil der Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 12 m ist relativ gering. Bei der RAB sind beispiels- weise neun so genannte "15-m-Busse" im Einsatz, die sich allerdings im praktischen Einsatz nicht bewährt haben und durch Gelenkbusse ersetzt werden. Da einige private Busunternehmen auch Gelegenheits- und Mietwagenverkehr durchführen, beträgt der Anteil der sogenannten „Kombi-Busse“ 19 % (83 Fahrzeuge). Dies sind Busse, die grundsätzlich für den Reiseverkehr geeignet sind, aber bestimmte Voraussetzungen für den Linienbetrieb (Kinderwagenabstellplatz, ausreichende Einstiegsbreite, keine Zu- bzw. Ausstiegsbehinderung, Haltewunschtasten) erfüllen. Nachfragestarke Relationen (z. B. See-Linie 7395 Friedrichshafen - Überlingen) werden teil- weise auch mit Gelenkomnibussen befahren. Deren Anteil im bodo liegt bei 8 % (34 Fahr- zeuge). Für nachfrageschwache Verbindungen werden Klein- oder Minibusse vorgehalten. Der Anteil an der Gesamtflotte im bodo beträgt ebenfalls 8 % (35 Fahrzeuge). Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 43 Im Stadtverkehr Friedrichshafen sind 21 moderne Niederflurbusse mit Klimaanlage im Ein- satz. 14 Busse davon wurden erst in den Jahren 2009 und 2010 beschafft. Die weitere Mo- dernisierung des Fuhrparks ist geplant. Der Anteil der Busse mit Niederflurtechnik an der Gesamtflotte beträgt 41 % (174 Fahrzeuge). Insgesamt sind 68 % aller Busse mit einer Klimaanlage ausgestattet (290 Fahrzeuge). Das Alter der im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge aller Verkehrsunternehmen liegt im Durchschnitt bei 6,54 Jahren. (26) Folgende Tabelle zeigt die Einnahmeentwicklung des Verkehrsbundes bodo: Einnahmeentwicklung [€ einschl. ges. Mehrwertsteuer) 2011 2012 Veränderung absolut Veränderung prozentual Gelegenheitsverkehr 9.102.000 9.640.000 + 538.000 + 5,9 Berufsverkehr 6.598.000 7.168.000 + 570.000 +8,6 Ausbildungsverkehr 13.382.000 13.773.000 + 391.000 + 2,9 Studierende 423.000 488.000 + 65.000 + 15,4 Gesamtergebnis 29.505.000 31.069.000 + 1.564.400 + 5,3 Tabelle 8: Einnahmeentwicklung des bodo in 2011 und 2012 Folgende Abbildung zeigt die Fahrgastentwicklung von 2003 bis 2012. Abbildung 22: Fahrgastentwicklung des bodo Der Berufsverkehr mit + 8,6 % und der Gelegenheitsverkehr mit + 5,9 % bilden die Säulen der Einnahmeentwicklung des Jahres 2012. Im Berufsverkehr ist der gemessen an der Fahr- 28,2 29,6 30,8 31,7 32,2 33 33 34,1 34,1 34,5 34,8 0 5 10 15 20 25 30 35 40 F a h rg ä st e [ M io . b e fö rd e rt e ] Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 44 gastentwicklung (+ 4,8 %) überproportionale Einnahmenzuwachs auf die ansteigenden Rei- seweiten zurückzuführen. Im Schülerverkehr wird eine Einnahmesteigerung um 2,9 % ver- zeichnet. Dieses Ergebnis wurde zwar durch den Rückgang der Beförderungsleistung ge- dämpft, liegt aber noch über dem des Vorjahres. Nach einer Stagnationsphase in den Jahren 2009 und 2010 stieg die Fahrgastzahl 2012, wie auch schon 2011, wieder an. Die Bodensee-Oberschwaben Bahn GmbH & Co. KG (BOB) ist ein nicht-bundeseigenes Eisenbahnverkehrsunternehmen. Sie betreibt (gemeinsam mit der DB Regio) Schienenper- sonennahverkehr auf dem südlichen Abschnitt der Württembergischen Südbahn. Die BOB bietet Verkehrsleistungen auf der Strecke von Aulendorf nach Friedrichshafen an. Die BOB hat kein eigenes Personal, sondern der Betrieb wird von Mitarbeitern der DB Zug- Bus Regionalverkehr Alb-Bodensee durchgeführt. Für die Verwaltung ist das Stadtwerk am See zuständig. Eigentümer sind: 27,5 % Stadt Friedrichshafen 25 % Stadt Ravensburg 20 % Bodenseekreis 17,5 % Landkreis Ravensburg 10 % Gemeinde Meckenbeuren Radverkehr: Eine große Rolle spielt im Bodenseekreis der Fahrradtourismus. Fernrad- und Radwander- wege, aber vor allem die vielen Radwege entlang des Bodensees erleben eine steigende Nachfrage mit deutlichem Schwerpunkt beim Fahrrad in jeder Ausprägung. Der Fahrrad- Rundweg um den Bodensee gilt als internationales Ausflugs- und Urlaubsziel. Neben dem Fahrradtourismus spielt der Alltagsradverkehr eine bedeutende Rolle. Vor die- sem Hintergrund läuft derzeit die dritte Fortschreibung des Radverkehrsgesamtkonzepts für den Bodenseekreis. Insbesondere für den Alltagsradverkehr sind definierte Routen mit di- rekt, sicher und komfortabel befahrbaren Radverkehrsverbindungen von grundlegender Be- deutung. Oberflächenbeschaffenheit, Topographie, ganzjährige Befahrbarkeit oder Umwe- gigkeit spielen hierbei eine weitaus wichtigere Rolle als bei den touristischen Routen. Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 45 E-Mobilität: Der Bodenseekreis ist in mehreren E-Mobilitätskonzepten Partner. Der Bodenseekreis ist auch Startregion des T-City Projektes „effizienter ÖPNV mit Elektro- mobilität“ unter Einbindung des ÖPNV, Car-Sharing und App-orientierter Online-Buchung. (mehr dazu im Kapitel 3.1.7) Bestand an Kraftfahrzeugen: In diesem traditionell starken Handlungsbereich liegen die Potenziale des Landkreises (11%) vor allem im eigenen Fuhrpark. Im Landkreis gibt es insgesamt 151.553 Kraftfahrzeuge. Diese können nach der Kraftfahr- zeugsart in KRD, PKW, Omnibusse, LKW, ZM und übrige Kraftfahrzeuge eingeteilt werden: Abbildung 23: Aufteilung der Kraftfahrzeugarten im Bodenseekreis in 2012 (1) Es ist deutlich zu erkennen, dass die PKW mit 79 % den größten Teil des Kraftfahrzeugbe- standes ausmachen. Krafträder (KRD) 10,89% Personen- kraftwagen (PKW) 79,08% Omnibusse 0,11% Lastkraftwagen (LKW) 3,71% Zugmaschinen (ZM) 5,79% Übrige Kraftfahrzeuge 0,42% Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 46 Jahresfahrleistungen: Um die Jahresfahrleistung im Landkreis zu beurteilen, wird jeweils die Jahresfahrleistung von KRD, PKW, LNF und SNF inklusive Bussen innerorts und außerorts dargestellt: Abbildung 24: Jahresfahrleistung im Straßenverkehr nach Fahrzeugart im Bodenseekreis in 2012 (1) 0,0 32,0 16,7 0,0 1.069,9 531,7 0,0 30,5 13,4 0,0 69,1 18,3 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 Autobahnen übrige Außerortsstraßen Innerortsstraßen Ja h re sf a h rl e is tu n g [ M io . k m ] Krafträder (KRD) Personenkraftwagen (PKW) Leichte Nutzfahrzeuge (LNF; < 3,5 t) Schwere Nutzfahrzeuge (SNF; > 3,5 t), Busse Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 47 3.3.5 Struktur der Ver- und Entsorgung Energieversorgung: Der Bodenseekreis gehört unter anderem zum Versorgungsbereich der EnBW AG (Energie Baden Württemberg) und des Stadtwerks am See. Die EnBW ist der überregionale Netzbe- treiber. Verschiedene Städte und Gemeinden haben jedoch ihre Gas-und Stromnetze zu- rückgekauft. Dieser Verbund von sieben Städten und Gemeinden im östlichen Bodensee- kreis nennt sich Regionalwerk Bodensee (RWB). Der Landkreis besitzt keine eigenen Energieversorgungs- und Verteilungsanlagen, ist aber am Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) und damit mittelbar an der EnBW beteiligt. Wasserversorgung: Die Wasserversorgung der Region erfolgt vor allem durch die Städte und Gemeinden sowie deren Werke im Bodenseekreis. Auch hier hat der Landkreis keine Beteiligungen. Die Bodensee-Wasserversorgung in Sipplingen versorgt die Landeshauptstadt Stuttgart (mit knapp 4 Mio. Menschen) und weitere Regionen Baden-Württembergs mit Trinkwasser. Durch die dafür notwendige Pumpleistung entsteht ein sehr hoher Stromverbrauch, welcher die Energiebilanz des Landkreises maßgeblich beeinflusst. (siehe Erläuterung auf Seite 58) Abfallentsorgung: Die Abfallwirtschaft wird seit 1993 im Bodenseekreis als Regiebetrieb geführt. Der Regiebe- trieb nimmt die gesetzlichen Aufgaben des Landkreises als öffentlich-rechtlicher Entsor- gungsträger wahr und bietet seinen Bürgern ein umfassendes Angebot einer geordneten Erfassung und umweltgerechten Abfallbeseitigung, sowie einer flächendeckenden Erfassung und Verwertung von wiederverwertbaren Altstoffen. Seit 1994 wird den 205.843 Einwohnern (Stand: 2012) eine Biotonne zur Weiterverwertung biologischer Abfallstoffe zur Verfügung gestellt. Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 48 Der Landkreis hat durch das in 2012 fortgeschriebene Abfallwirtschaftskonzept und seinen langjährigen Erfahrungen beim Biomüll/Grünabfall folgende Entwicklung durchlaufen: Thermische Abfallverwertung im Bodenseekreis: Der Bodenseekreis mit seinen 23 Städten und Gemeinden sind per Gesetz verpflichtet, die Abfälle der Bürger und der Gewerbetreibenden zu entsorgen. Seit 2005 wird eine thermische Entsorgung des Restmülls durchgeführt. Dieser wird in der nahen Schweiz, im Heizkraftwerk der Stadt Zürich zur Gewinnung von Strom und Nahwärme verwertet. Biogas-Verwertung der Bioabfälle: Die Abfallmengen im Bereich Biotonne von ungefähr 17.000 bis 18.000 t/a werden in der von der Firma AWB (Amtzeller Werk für Biogas GmbH) betriebenen Biogasanlage mit Kraft- Wärme-Kopplung in Amtzell (Landkreis Ravensburg) verwertet. Eine noch bessere Ausnut- zung des im Bioabfall vorhandenen Energiepotenzials wird angestrebt. Entwicklung im Bodenseekreis 1972 Das erste bundeseinheitliche Abfallgesetz (AbfG) wurde erlassen 1982 Inbetriebnahme Zentraldeponie Weilherberg 1983 Errichtung Umladestation Tettnang Sputenwinkel (1980) und Überlingen Füllenwaid (1983) 1984 Mobile Problemstoffsammlung 1987 1987 – 1989 Errichtung Grüngutkompostierungsanlagen auf den drei Entsorgungszentren 1989 Erstes Abfallwirtschaftskonzept des Bodenseekreises 1993 Rückübertragung der Abfallentsorgung der Gemeinden auf den Landkreis Einführung des Gelben Sacks Kreiseigene Wertstoffhöfe 1994 Neues kreiseinheitliches Abfallgebührensystem Einführung der Biotonne Getrennte Straßensammlung nach Holz, Sperrmüll und Altmetall 2000 Sickerwasserreinigung auf dem Entsorgungszentrum Friedrichshafen-Weiherberg 2005 Thermische Entsorgung des Restmülls Sammlung von Elektro- und Elektronikschrott 2006 Kreisweite Einführung des Sperrmülls auf Abruf 2014 Kreisweite Einführung der Altpapiertonne Abbildung 25: Chronologische Entwicklung der Abfallentsorgung im Bodenseekreis Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 49 3.3.6 Flächenangaben Die Bodenfläche des Landkreises kann in Siedlungs- und Verkehrsfläche, Landwirtschafts- fläche, Waldfläche, Wasserfläche und in übrige Nutzungsarten unterteilt werden. Nutzungsart Fläche [ha] LK BSK [%] Land BW [%] Bodenfläche insgesamt: 66.480 100,0% 100,0% Siedlungs- und Verkehrsfläche 9.758 14,7% 14,3% Gebäude- und Freifläche 5.794 8,7% 7,7% Wohnen 2.950 4,4% 4,1% Gewerbe und Industrie 753 1,1% 1,3% Betriebsfläche ohne Abbauland 59 0,1% 0,1% Verkehrsfläche 3.226 4,9% 5,5% Straße, Weg, Platz 2.901 4,4% 5,1% Erholungsfläche 626 0,9% 0,9% Sportfläche 275 0,4% 0,4% Grünanlage 294 0,4% 0,4% Campingplatz 57 0,1% 0,0% Friedhof 53 0,1% 0,1% Landwirtschaftsfläche (LF) 36.992 55,6% 45,6% Waldfläche 18.643 28,0% 38,3% Wasserfläche 710 1,1% 1,1% Übrige Nutzungsarten 376 0,6% 0,7% Tabelle 9: Flächennutzung nach Nutzungsart im Bodenseekreis in 2012 (1) Folgende Abbildung führt die Anteile dieser Flächen an der Gesamtbodenfläche auf: Abbildung 26: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in 2012 (1) Siedlungs- und Verkehrsfläche 14,7% Landwirtschafts- fläche 55,6% Waldfläche 28,0% Wasserfläche 1,1% Übrige Nutzungsarten 0,6% Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 50 Landwirtschaftsfläche: Die Landwirtschaftsfläche von insgesamt 36.992 ha (Stand: 2012) hat mit 56 % den größten Anteil der Gesamtbodenfläche des Landkreises. (1) Diese Fläche kann nach der Hauptnut- zungsart folgendermaßen aufgeteilt werden: absolute Fläche in 1999 [ha] absolute Fläche in 2010 [ha] relative Fläche in 1999 [%] relative Fläche in 2010 [%] Gesamtfläche nach LF 34.690 33.380 100,0 % 100,0 % Ackerland 14.338 13.924 41,3 % 41,7 % Dauergrünland 13.281 11.723 38,3 % 35,1 % Obstanlagen 6.449 7.179 18,6 % 21,5 % Rebland 512 492 1,5 % 1,5 % Tabelle 10: Landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Hauptnutzungsarten in 1999 und 2010 (1) Die Fläche des Ackerlandes kann zudem nach dem Anbau unterteilt werden: absolute Fläche in 1999 [ha] absolute Fläche in 2010 [ha] Anteil der Fläche in 2010 [%] Veränderung von 2010/1999 Ackerland insgesamt 14.338 13.924 100 % −2,9 % Getreide 7.548 7.382 53 % −2,2 % Weizen insgesamt 2.910 2.968 21 % 2 % dar. Winterweizen (einschl. Dinkel) 2.498 2.882 21 % 15 % Roggen 60 58 0 % −3,7 % Triticale 121 138 1 % 14 % Wintergerste 1.347 1.221 9 % −9,3 % Sommergerste 787 364 3 % −53,8 % Hafer 489 321 2 % −34,3 % Körnermais/CCM 1.735 2.278 16 % 31 % Hülsenfrüchte 128 79 1 % −38,3 % Hackfrüchte 190 132 1 % −30,6 % dar. Kartoffeln 120 129 1 % 8 % Zuckerrüben 54 0 0 % −100,0 % Gartenbauerzeugnisse 548 780 6 % 42 % Handelsgewächse 2.176 1.750 13 % −19,6 % dar. Ölfrüchte 840 701 5 % −16,5 % Winterraps 763 695 5 % −8,9 % Pflanzen zur Grünernte 2.894 3.402 24 % 18 % dar. Silomais 1.974 2.192 16 % 11 % Brache 854 389 3 % −54,5 % Tabelle 11: Anbau auf dem Ackerland im Bodenseekreis in 1999 und 2010 (1) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 51 Wie in Tabelle 11 ersichtlich ist, hat die gesamte Ackerlandfläche von 1999 bis 2010 um 2,9 % abgenommen. Mit dem Anteil der Silomais-Fläche zur gesamten Ackerlandfläche in 2010 mit 16 % ist der Erfahrungswert der nachhaltigen Fruchtfolgebegrenzung bei 30 - 35 % noch nicht erreicht. Abbildung 27: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in 2010 (1) Getreide 53% Hülsenfrüchte 0% Hackfrüchte 1% Gartenbau- erzeugnisse 6% Handelsgewächse 13% Pflanzen zur Grünernte 24% Brache 3% Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 52 Schutzgebiete: Neben der Flächennutzung sind für die Themen Energie und Klimaschutz die Schutzflächen von Bedeutung. Diese werden aufgeteilt in Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiete in der folgenden Tabelle und in den Karten beschrieben: Jahr Naturschutz- gebiete [Anzahl] Naturschutz- gebiete [ha] Landschafts- schutzgebiete [Anzahl] Landschafts- schutzgebiete [ha] Wasserschutz- gebiete [Anzahl] Wasserschutz- gebiete [ha] 1998 30 1.474 25 9.327 27 3.216 2002 30 1.474 26 9.431 33 7.730 2006 31 1.485 27 9.528 42 8.379 2010 33 1.217 27 9.115 44 8.478 2012 33 1.217 27 9.115 45 8.569 Anteil an der Gemarkungsfläche [%] 1998 k. A. 2,2 % k. A. 14,0 % k. A. 4,8 % 2002 k. A. 2,2 % k. A. 14,2 % k. A. 11,6 % 2006 k. A. 2,2 % k. A. 14,3 % k. A. 12,6 % 2010 k. A. 1,8 % k. A. 13,7 % k. A. 12,8 % 2012 k. A. 1,8 % k. A. 13,7 % k. A. 12,9 % Tabelle 12: Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiete im Bodenseekreis (1) Abbildung 28: Naturschutzgebiete im Bodenseekreis in 2014 (27) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 53 Abbildung 29: Landschaftsschutzgebiete im Bodenseekreis in 2014 (27) Abbildung 30: Wasserschutzgebiete im Bodenseekreis in 2014 (27) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 54 Hochwasserrisikomanagement: Für die Anpassung an den Klimawandel ist zudem das Hochwasserrisikomanagement rele- vant. Folgende Karte zeigt die Hochwassergefahrenkarte im Bodenseekreis: Abbildung 31: Hochwassergefahrenkarte im Bodenseekreis in 2014 (27) Qualitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 55 Fläche der einzelnen Kommunen: Um die Flächen der einzelnen Kommunen zu vergleichen werden diese in folgender Abbil- dung gegenübergestellt: Abbildung 32: Fläche der Kommunen des Landkreises im Vergleich (1) 1.545 244 6.218 1.458 2.646 6.993 294 4.077 926 2.043 1.527 4.091 3.189 1.208 2.658 2.007 3.673 6.270 428 430 7.122 5.867 1.566 Bermatingen Daisendorf Deggenhausertal Eriskirch Frickingen Friedrichshafen Hagnau am Bodensee Heiligenberg Immenstaad am Bodensee Kressbronn am Bodensee Langenargen Markdorf Meckenbeuren Meersburg Neukirch Oberteuringen Owingen Salem Sipplingen Stetten Tettnang Überlingen Uhldingen-Mühlhofen Fläche [ha] Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 56 4. Quantitative Ist-Analyse 4.1 Begriffserklärung der Energiebilanz In der Energiebilanz ist es wichtig zwischen den verschiedenen Energieträgern zu unter- scheiden. Energieträger sind Stoffe oder physikalische Erscheinungsformen der Energie, aus denen direkt oder nach deren Umwandlung nutzbare Energie gewonnen werden kann. (28 S. 92) Es wird dabei zwischen erneuerbaren und fossilen Energieträgern sowie Kernenergieträ- gern unterschieden. Erneuerbare Energieträger sind natürliche Energievorkommen, die ent- weder permanent vorhanden sind oder sich innerhalb weniger Generationen regenerieren. (28 S. 92) Fossile Energieträger sind im Vergleich dazu in der erdgeschichtlichen Vergan- genheit vor allem aus abgestorbenen Pflanzen entstanden. (28 S. 92) Zudem kann zwischen leitungsgebundenen und nicht leitungsgebundenen Energieträgern differenziert werden. Lei- tungsgebundene Energieträger wie Erdgas, Strom, Fern- und Nahwärme sind Energieträger, die über Leitungsnetze die Kunden erreichen. Nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle, Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen hingegen gelangen entweder auf direktem Wege zum Endverbraucher (z. B. Solarthermie) oder werden mit verschiedenen Transportmitteln zum Kunden gebracht (z. B. Holz). Werden diese Energieträger umgewandelt, um für den Menschen nutzbare Energie bereitzu- stellen, treten bei der Energieumwandlung Verluste auf. Die verschiedenen Energiegehalte während der Energieumwandlung werden Primär-, Sekundär-, End- und Nutzenergie ge- nannt: Abbildung 33: Energieumwandlung von Primärenergie zu Nutzenergie (29 S. 41ff; 28) Primärenergie beschreibt den Energiegehalt von Energieträgern, die in der Natur vorkom- men und noch keiner Umwandlung unterworfen wurden. (29 S. 43) Dazu gehören die zuvor beschriebenen regenerativen und fossilen Energieträger sowie die Kernenergieträger. Diese Energieträger werden in einem oder mehreren Schritten und unter Energieverlust zur ener- getischen Nutzung umgeformt. Der Energiegehalt der umgewandelten Energieträger, wie z. Nutzenergie: Vom Verbraucher genutzte Energie: Nutzelektrizität (z. B. Föhn) Wärme bzw. Kälte Arbeit Licht Endenergie: Vom Verbraucher eingesetzte Energie: Strom Fernwärme Fossile Brennstoffe Sekundär- energie: Vom Anbieter bereitgestellte Energie Strom Benzin Heizöl Erdgas Kohlebriketts Koks Primärenergie: Erneuerbare Energieträger: Geothermie Solarstrahlung/- wärme Holz Wasserkraft Windkraft Biochemische Energie Fossile Energieträger: Erd-/Rohöl Erdgas Kohle Kernenergieträger: Uran Verluste Verluste Verluste Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 57 B. Strom, ist die Sekundärenergie. Diese Sekundärenergie wird vom Energielieferanten von der Stelle der Energieumwandlung (z. B. Kraftwerke) bis hin zum Energieverbraucher (z. B. private Haushalte) transportiert. Der Energiegehalt, der nach dem Transportprozess beim Verbraucher ankommt und diesem zur Verfügung steht, wird als Endenergie bezeichnet. Diese Endenergie wird z. B. an Strommesszählern abgelesen. Die energietechnisch letzte Stufe der Energieverwendung ist die Nutzenergie. (29 S. 43f) Die Nutzenergie ist der Ener- giegehalt, der dem Verbraucher für die Erfüllung einer Energiedienstleitung (z. B. Beleuch- tung) zur Verfügung steht. (28 S. 94) Bei der Energieumwandlung von Primärenergieträgern in Sekundärenergieträger wird die Änderung der chemischen und/oder physikalischen Struktur der Energieträger verstanden. (28 S. 96) Dabei wird die Energieart des Primärenergieträgers in Wärme (thermische Ener- gie), Strom (elektrische Energie), Arbeit (mechanische Energie) oder energetisch nutzbare Stoffe (chemische Energie), wie z. B. Benzin, umgewandelt. Für die Primärenergiegewinnung in der Energiebilanz wird berechnet wie viel Primärenergie- träger über einen bestimmten Zeitraum im Inland gewonnen werden konnten, wie z. B. Koh- le. Wird die Primärenergiegewinnung mit den Bezügen und Lieferungen über die Landes- grenzen sowie den Bestandsveränderungen verrechnet, kann der Primärenergieverbrauch bilanziert werden. (28 S. 94) Für die Bilanzierung der Endenergieerzeugung werden alle Erzeugungen von Endenergie- trägern über einen bestimmten Zeitraum im Inland addiert. Neben der Endenergieerzeugung wird der Endenergieverbrauch bilanziert, welcher den Verbrauch von Endenergieträgern durch den Endverbraucher bzw. den Absatz von Endenergieträgern an den Endverbraucher darstellt. Für den Endenergieträger Strom gibt es weitere relevante Begriffe. Dazu gehört der Strom- mix, der die Zusammensetzung der zur Stromerzeugung eingesetzten Primärenergieträger beschreibt. Zudem wird bei der Stromerzeugung und dem Stromverbrauch zwischen Brutto und Netto unterschieden. Die Bruttostromerzeugung ergibt sich aus der Nettostromerzeu- gung und dem Kraftwerkseigenverbrauch. Der Bruttostromverbrauch ist der Betrag aus dem deutschen Nettostromverbrauch inklusive den Importen und abzüglich den Exporten. Die Energiebilanz stellt diese Gewinnung, diese Erzeugung und diesen Verbrauch der Pri- mär- und Endenergieträgern innerhalb der Kommune für einen bestimmten Zeitraum mög- lichst lückenlos und detailliert dar. Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 58 4.2 Energie-Bilanz 4.2.1 Endenergieverbrauch In 2012 betrug der gesamte Endenergieverbrauch ca. 4,9 Mio. MWh/a im Bodenseekreis. Das entspricht etwa 24 MWh/a pro Einwohner. Um diesen Endenergieverbrauch genauer darzustellen, wird der Verbrauch nach den Sektoren Private Haushalte, Gewerbe und Sonstiges (Wirtschaft I), Verarbeitendes Gewerbe (Wirtschaft II)/Industrie, Kommunale Liegenschaften und Verkehr sowie nach den Energieträgern Strom Wärme Kraftstoffe aufgeteilt. In den Ergebnissen wird immer der nicht witterungsbereinigte Wärmeverbrauch dargestellt. Der witterungsbereinigte Verbrauch wird erst bei dem Vergleich durch die Fort- führung der Bilanz benötigt. Die Besonderheit im Bodenseekreis ist der hohe Strombedarf der Bodensee- Wasserversorgung in Sipplingen. Durch diese Wasserversorgung werden große Teile Baden-Württembergs (u. a. die Landeshauptstadt Stuttgart) mit Trinkwasser versorgt. Um das Trinkwasser zu den Verbrauchern zu transportieren, wird eine große Pumpleistung benötigt. Dieser hohe Stromverbrauch macht ungefähr 10 % des gesam- ten Stromverbrauchs aus und beeinflusst dadurch die Energiebilanz des Landkreises stark. Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 59 Abbildung 34: Die Energieträger des Endenergieverbrauchs aufgeteilt auf die verbrauchenden Sektoren (30) Anteile der Energieträger am Endenergieverbrauch: Im Landkreis nimmt der Wärmeverbrauch mit 46 % (ca. 2,3 Mio. MWh/a) des gesamten End- energieverbrauchs den größten Anteil ein. Neben dem Wärmeverbrauch haben die Verbräu- che von Kraftstoffen und Strom mit jeweils 27 % (ca. 1,3 MWh/a) einen deutlich geringeren Anteil. Eine genauere Beschreibung der Stromerzeugung und der Wärmebereitstellung er- folgt im Anschluss. Für den Kraftstoffverbrauch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass mindes- tens fünf Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen müssen. Folgende Abbildung zeigt die Anteile der Energieträger am Endenergieverbrauch: 389.455 359.872 528.405 32.913 5.865 1.446.096 445.237 324.027 80.258 - 1.331.121 - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000 Private Haushalte Gewerbe und Sonstiges Verarbeitendes Gewerbe Kommunale Liegenschaften Verkehr E n d e n e rg ie v e rb ra u ch [ M W h /a ] Strom Wärme & weitere Kraftstoffe Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 60 Abbildung 35: Anteile der Energieträger am Endenergieverbrauch (30) Anteile der verbrauchenden Sektoren am Endenergieverbrauch: Der größte Endenergieverbraucher ist der Sektor Private Haushalte mit 37 % (ca. 1.836.000 MWh/a). Darauf folgt der Sektor Verkehr mit 27 % (ca. 1.340.000 MWh/a). Die Sektoren Verarbeitendes Gewerbe und Gewerbe und Sonstiges verbrauchen einen Anteil von 17 % und 16 % (ca. 800.000 – 850.000 MWh/a). Die Verbräuche der kreisweiten und kommunalen Liegenschaften machen mit 3 % (ca. 113.000 MWh/a) den geringsten Anteil aus. Die Anteile werden in folgender Abbildung dargestellt: Abbildung 36: Anteile der verbrauchenden Sektoren am Endenergieverbrauch (30) Strom 27% Wärme & weitere 46% Kraftstoffe 27% Private Haushalte 37% Gewerbe und Sonstiges 16% Verarbeitendes Gewerbe 17% Kommunale Liegenschaften 3% Verkehr 27% Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 61 4.2.2 Spezifischer Stromverbrauch der Kommunen Abbildung 37: Spezifischer Stromverbrauch der Kommunen des Landkreises in 2012 (31) 4.700 2.648 3.370 4.115 2.564 7.471 5.273 2.947 6.521 4.713 4.991 6.853 3.606 4.585 4.579 3.203 2.809 4.061 72.458 2.784 5.023 4.842 4.228 Bermatingen Daisendorf Deggenhausertal Eriskirch Frickingen Friedrichshafen Hagnau am Bodensee Heiligenberg Immenstaad am Bodensee Kressbronn am Bodensee Langenargen Markdorf Meckenbeuren Meersburg Neukirch Oberteuringen Owingen Salem Sipplingen Stetten Tettnang Überlingen Uhldingen-Mühlhofen spezifischer Stromverbrauch [kWh/Einwohner] Der hohe Stromverbrauch ist duch die zuvor beschriebene Wasserversorgung begründet. Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 62 4.2.3 Spezifischer Erdgasverbrauch der Kommunen Abbildung 38: Spezifischer Erdgasverbrauch der Kommunen des Landkreises in 2012 (31) 3.000 3.837 1.056 3.379 0 6.324 2.936 0 5.125 4.452 7.194 4.178 3.978 4.804 377 1.912 2.581 3.520 5.232 3.361 4.935 8.316 189 Bermatingen Daisendorf Deggenhausertal Eriskirch Frickingen Friedrichshafen Hagnau am Bodensee Heiligenberg Immenstaad am Bodensee Kressbronn am Bodensee Langenargen Markdorf Meckenbeuren Meersburg Neukirch Oberteuringen Owingen Salem Sipplingen Stetten Tettnang Überlingen Uhldingen-Mühlhofen spezifischer Erdgasverbrauch [kWh/Einwohner] Ungefähr 1.000 kWh/Einwohner fielen durch die Industrie an und wurden durch die Konzessionsabgabe nicht erfasst. Aufbau der Gasversorgung ist ab 2015 geplant. Aufbau der Gasversorgung wurde im Jahr 2014 begonnen. Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 63 4.2.4 Stromerzeugung Der zuvor genannte Stromverbrauch von ca. 1,3 Mio. MWh/a (Summe über alle verbrau- chenden Sektoren) wird in folgender Abbildung in die zur Stromerzeugung verwendeten Energieträger aufgeteilt. Die konventionellen Energieträger bilden dabei nach wie vor mit 88,2 % (ca. 1.160.000 MWh/a) die wichtigste Säule. Die Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit Erdgas-Betrieb spielt mit nur 3 % (ca. 39.000 MWh/a) dahingegen noch eine untergeord- nete Rolle. Durch erneuerbare Energieträger konnten 8,8 % (ca. 116.000 MWh/a) des Stromverbrauchs abgedeckt werden. Dieser Anteil wird zudem in die unterschiedlichen EE-Technologien zur Stromerzeugung aufgeteilt. Dabei fallen 6,3 % (ca. 83.000 MWh/a) auf Photovoltaik, 2,4 % (ca. 31.000 MWh/a) auf Biogas sowie unter 1 % (ca. 2.000 MWh/a) auf Wasserkraft. Windenergie zur Stromerzeugung kam im Bodenseekreis bis zum Bezugsjahr 2012 bisher noch nicht zum Einsatz. Folgende Abbildung verdeutlicht diese Anteile: Abbildung 39: Anteile der Stromerzeugung im Landkreis bezogen auf den Stromverbrauch (30) konventionelle Stromerzeugung 88,2% primärenergie- schonende Stromerzeugung (KWK mit Erdgas) 3,0% Windenergie 0,0% Wasserkraft 0,1% PV-Anlagen 6,3% Biogas 2,4% erneuerbare Stromerzeugung 8,8% Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 64 4.2.5 Stromerzeugung der landkreiseigen Anlagen Die zuvor vorgestellte erneuerbare und primärenergieschonende Stromerzeugung wird auch von den landkreiseigenen Anlagen unterstützt. Zu der erneuerbaren Stromerzeugung gehö- ren die PV-Anlagen und zu der primärenergieschonenden Stromerzeugung gehören die BHKWs mit Erdgas. Folgende Abbildung veranschaulicht die Anteile und gibt die Stromerzeugung [MWh/a] in 2012 an: Abbildung 40: Stromerzeugung der landkreiseigenen Anlagen (32) Durch diese Stromerzeugung können 18,9 % des Stromverbrauchs der landkreiseigenen Gebäude abgedeckt werden. PV-Anlage Tannenhagschule Fischbach; 41,69 MWh/a PV-Anlage Pestalozzischule Markdorf; 25,68 MWh/a PV-Anlage HOGA Tettnang; 4,02 MWh/a PV-Anlage Elektronikschule Tettnang; 5,12 MWh/a PV-Anlage Berufsschulzentrum Friedrichshafen; 420,00 MWh/a BHKW Landratsamt (Glärnischstr. 1-3) BHKW Berufschulzenturm Friedrichhafen; 152,68 MWh/a BHKW Elektronikschule Tettnang; 21,89 MWh/a Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 65 4.2.6 Wärmebereitstellung Der zuvor genannte Wärmeverbrauch von ca. 2,3 Mio. MWh/a (Summe über alle verbrau- chenden Sektoren) wird in die zur Wärmbereitstellung verwendeten Energieträger aufgeteilt. Wie auch bei der Stromerzeugung tragen die konventionellen Energieträger mit 83,9 % (ca. 1,9 Mio. MWh/a) des Wärmeverbrauchs den größten Anteil. Die primärenergieschonende Wärmebereitstellung deckt dahingegen nur 3,4 % (ca. 79.000 MWh/a) des Verbrauchs ab. Die erneuerbaren Energieträger erreichten in 2012 insgesamt 12,6 % (ca. 290.000 MWh/a) des Wärmeverbrauchs. Der Anteil der erneuerbaren Energieträger wird zudem in die EE-Technologien unterteilt. Dabei fallen 9,5 % (ca. 217.000 MWh/a) auf Biomasse, 1,4 % (ca. 31.000 MWh/a) auf Biogas (mit KWK), 1,1 % (ca. 25.000 MWh/a) auf Umweltwärme und 0,7 % (ca. 15.000 MWh/a) auf Solarthermie. Folgende Abbildung veranschaulicht diese An- teile: Abbildung 41: Anteile der Wärmebereitstellung im Landkreis bezogen auf den Wärmeverbrauch (30) Umweltwärme enthält die Wärme aus dem Untergrund (Geothermie), dem Wasser und der Luft. konventionelle Wärme- bereitstellung 83,9% primärenergie- schonende Wärme- bereitstellung (KWK mit Erdgas) 3,4% Biogas (mit KWK) 1,4% Biomasse 9,5% Solarthermie 0,7% Umweltwärme 1,1% erneuerbare Wärme- beeitstellung 12,6% Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 66 4.2.7 Wärmebereitstellung der landkreiseigenen Anlagen Die zuvor vorgestellte erneuerbare und primärenergieschonende Wärmebereitstellung wird auch von den landkreiseigenen Anlagen unterstützt. Zu der erneuerbaren Wärmebereitstel- lung gehören die die Geothermie-Anlage und die Holzhackschnitzel-Anlage und zu der primärenergieschonenden Stromerzeugung gehören die BHKWs mit Erdgas. Folgende Abbildung veranschaulicht die Anteile und gibt die Wärmebereitstellung [MWh/a] in 2012 an: Abbildung 42: Wärmebereitstellung der landkreiseigenen Anlagen (32) Durch diese Wärmebereitstellung können 34,6 % des Wärmeverbrauchs der landkreiseige- nen Gebäude abgedeckt werden. Geothermie Berufschulzentrum Friedrichshafen; 41,53 MWh/a Holzhackschnitzel Berufsschule Friedrichshafen; 3.144,94 MWh/a BHKW Berufschulzenturm Friedrichhafen BHKW Landratsamt (Glärnischstr. 1-3); 305,35 MWh/a BHKW Elektronikschule Tettnang; 43,78 MWh/a Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 67 4.3 Begriffserklärung der CO2-Bilanz Bei der CO2-Bilanz in kommunalen Klimaschutzkonzepten handelt es sich um die Bilanzie- rung der Emissionen, die aus der Verbrennung fossiler Energieträger entstehen und zur energetischen Nutzung dienen. Die energetische Emissionsquelle kann in einen stationären und einen nicht stationären Energieverbrauch aufgeteilt werden. Die Emissionen aus dem stationären Energieverbrauch beziehen sich auf den Strom- und Wärmeverbrauch. Der nicht stationäre Energieverbrauch bezieht sich hingegen auf den Verkehr. Da die Emissionen in Deutschland hauptsächlich aus energetischen Quellen entstehen (ca. 83 %), werden nur diese in den CO2-Bilanzen für kommunale Klimaschutzkonzepte abgebildet. Die THG- Emissionen aus der Landwirtschaft sind bundesweit bei ca. 8 %, die der Industrie (Produkti- on) bei ca. 7 %. (Siehe auch Seite 98) Zudem wird die CO2-Bilanz in eine Quellen- und Verursacherbilanz unterteilt. Bei der Quel- lenbilanz werden die Emissionen am Ort der Entstehung nachgewiesen, das heißt am Standort der Emissionsquelle (z. B. die Emissionen eines Kraftwerks). (33) Dadurch beruht die quellenbasierte CO2-Bilanz auf dem Primärenergieverbrauch. In dieser Bilanz werden Emissionen durch Importströme in das Territorium unberücksichtigt gelassen, wohingegen die Exportströme in vollem Umfang einbezogen werden. (1) Der Vorteil der Quellenbilanz ist, dass die Emissionen aufgezeigt werden, die vor Ort beeinflusst werden können. Bei der Ver- ursacherbilanz werden die Emissionen, die aus der Strom- und Fernwärmeerzeugung ent- standen sind, den verbrauchenden Sektoren zugeteilt und anschließend aufsummiert. Dadurch beruht die Verursacherbilanz auf dem Endenergieverbrauch. (1) Vorteil der Verur- sacherbilanz ist, dass Kraftwerke, die größere Gebiete mit Energie versorgen, die Pro-Kopf- Emissionen in den Standortgemeinden nicht verzerren. (34 S. 36) Folgende Abbildung ver- anschaulicht die quellen- und verursacherbezogene CO2-Bilanz: Abbildung 43: Quellen- und verursacherbezogene CO2-Bilanz der Emissionen (21) gesamte Strom Quelle Verbraucher anteilige CO2-Emission Strom Quelle Verbraucher quellenbezogene CO 2 -Emissionen beruht auf Primärenergieverbrauch verursacherbezogene CO 2 -Emissionen beruht auf Endenergieverbrauch Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 68 4.4 CO2-Bilanz 4.4.1 Verlauf der quellenbezogenen CO2-Bilanz Die gesamten quellenbezogenen CO2-Emissionen im Bodenseekreis lagen in 2010 bei 840.480 tCO2e/a. Das entspricht in 2010 einem spezifischen CO2-Ausstoß von 4,03 tCO2e pro Einwohner. Dieser Ausstoß bezieht sich auf folgende quellenbezogene Sektoren: Abbildung 44: Anteile der Sektoren an den gesamten quellenbezogenen CO2-Emissionen in 2010 (1) Zudem wird in folgender Abbildung der Verlauf der letzten Jahre dargestellt: Abbildung 45: Anteile der Sektoren am quellenbezogenen CO2-Ausstoß in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2009 und 2010 (1) 10% 49% 41% Kraftwerke und Industrie/ Feuerungen Private Haushalte, GHD und übrige Verbraucher Verkehr 373.128 371.810 352.328 334.855 345.180 476.243 472.396 497.810 403.513 411.193 97.392 65.665 95.148 72.098 84.108 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 1995 2000 2005 2009 2010 C O 2 -E m is si o n e n [ t C O 2 e ] Kraftwerke und Industrie/Feuerung Private Haushalte, GHD und übrige Verbraucher Verkehr Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 69 4.4.2 Verlauf der verursacherbezogenen CO2-Bilanz Die gesamten verursacherbezogenen CO2-Emissionen im Bodenseekreis lagen in 2011 bei 1.519.852 tCO2e/a. Das entspricht in 2011 einem spezifischen CO2-Ausstoß von 7,43 tCO2e pro Einwohner. Dieser Ausstoß bezieht sich auf folgende verursacherbezogenen Sektoren: Abbildung 46: Anteile der Sektoren an den gesamten verursacherbezogenen CO2-Emissionen in 2011 (1) Zudem wird in folgender Abbildung der Verlauf der letzten Jahre dargestellt: Abbildung 47: Anteile der Sektoren am verursacherbezogenen CO2-Ausstoß in den Jahren 2005, 2009, 2010 und 2011 (1) 24% 51% 25% Verarbeitendes Gewerbe Haushalte und Kleinverbraucher Verkehr 372.183 354.566 363.151 374.006 957.444 847.594 847.136 782.738 352.944 292.174 327.408 363.107 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2005 2009 2010 2011 C O 2 -E m is si o n e n [ t C O 2 e ] Verkehr Haushalte und Kleinverbraucher Verarbeitendes Gewerbe Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 70 4.4.3 Verursacherbezogene CO2-Bilanz in Baden Württemberg in 2010 Abbildung 48 Energiebedingte, verursacherbezogene CO2-Emissionen je Einwohner in den Gemeinden Baden- Württembergs in 2010 (34 S. 34) Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 71 4.4.4 Detaillierte verursacherbezogene CO2-Bilanz in 2012 In 2012 betrug der gesamte CO2e-Ausstoß 1,8 Mio. tCO2e/a. Das entspricht 8,7 tCO2e/a pro Einwohner. Um diesen CO2-Ausstoß genauer darzustellen, wird der Verbrauch nach den Sektoren Private Haushalte, Gewerbe und Sonstiges (Wirtschaft I), Verarbeitendes Gewerbe (Wirtschaft II)/Industrie, Kommunale Liegenschaften und Verkehr sowie nach den Energieträgern Strom Wärme Kraftstoffe aufgeteilt. Abbildung 49: Die Energieträger des Endenergieverbrauchs aufgeteilt auf die verbrauchenden Sektoren (30) Anmerkung: Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildet in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (CO2-Zertifikate). Die CO2-Zertifikate, die von Betrieben im Bodenseekreis erworben wurden um die eigenen Emissionen auszugleichen, wurden nicht betrachtet. 239.125 220.962 324.441 20.208 3.814 364.858 111.394 86.183 16.528 - 400.337 - 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 Private Haushalte Gewerbe und Sonstiges Verarbeitendes Gewerbe Kommunale Liegenschaften Verkehr T H G -E m is si o n e n [ t C O 2 e /a ] Strom Wärme & weitere Kraftstoffe Quantitative Ist-Analyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 72 Anteile der Energieträger am CO2e-Ausstoß: Im Landkreis nimmt der Stromverbrauch mit 45 % (ca. 809.000. tCO2e/a) der gesamten CO2e- Emissionen den größten Anteil ein. Nach dem Stromverbrauch folgt der Wärmeverbrauch mit 32 % (ca. 579.000 tCO2e/a) und der Kraftstoffverbrauch mit 23 % (ca. 400.000 tCO2e/a). Fol- gende Abbildung zeigt die Anteile der Energieträger am CO2e-Ausstoß: Abbildung 50: Anteile der Energieträger am Endenergieverbrauch (30) Anteile der verbrauchenden Sektoren am CO2e-Ausstoß: Der größte CO2e-Emittent ist der Sektor Private Haushalte mit 34 % (ca. 604.000 tCO2e/a). Darauf folgen die Sektoren Verkehr und Verarbeitendes Gewerbe mit jeweils 23 % (ca. 404.000 – 411.000 tCO2e/a). Der Sektor Gewerbe und Sonstiges hat mit 18 % (ca. 333.000 tCO2e/a) einen geringeren Anteil. Die Emissionen der kreisweiten und kommunalen Liegen- schaften machen mit 2 % (ca. 37.000 tCO2e/a) den geringsten Anteil aus. Die Anteile werden in folgender Abbildung dargestellt: Abbildung 51: Anteile der verbrauchenden Sektoren am Endenergieverbrauch (30) Strom 45% Wärme & weitere 32% Kraftstoffe 23% Private Haushalte 34% Gewerbe und Sonstiges 18% Verarbeitendes Gewerbe 23% Kommunale Liegenschaften 2% Verkehr 23% Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 73 5. Potenzialanalyse 5.1 Begriffserklärung zur Potenzialanalyse Abbildung 52: Zusammenhänge der verschiedenen Potenzialbegriffe (35; 36 S. 274f) Das theoretische Potenzial beschreibt das innerhalb einer gegebenen Region zu einem be- stimmten Zeitpunkt beziehungsweise innerhalb eines bestimmten Zeitraumes theoretisch physikalisch nutzbare Energieangebot eines Energieträgers oder einer Energietechnik. (35 S. 274; 36) Beispiel: Die gesamte im Wind enthaltene Energie. Das technische Potenzial ist der Anteil des theoretischen Potenzials, der unter Berücksichti- gung der gegebenen technischen Restriktionen nutzbar ist. (35 S. 60) Beispiel: Die von der Windenergieanlage aufnehmbare Energie. Innerhalb des technischen Potenzials befindet sich das wirtschaftliche, das rechtlich umsetzbare, das ökologische und das sozial akzeptier- te Potenzial. Überschneiden sich alle Aspekte, dann sind alle Rahmenbedingungen für eine Theoretisches Potenzial Technisches Potenzial Wirtschaftliches Potenzial Rechtlich umsetzbares Potenzial Ökologisches Potenzial Sozial akzeptiertes Potenzial Erschließbares Potenzial Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 74 erfolgreiche Realisierung des Potenzials gegeben. Dieses Potenzial wird als das tatsächlich erschließbare Potenzial bezeichnet. Das wirtschaftliche Potenzial ist der Anteil des technischen Potenzials, wenn die Gesamtkos- ten für die Energieumwandlung einer erneuerbaren Energiequelle berechnet wurden und in der gleichen Bandbreite liegen wie die Gesamtkosten konkurrierender Systeme. (35 S. 60) Beispiel: Stromgewinnung aus Windenergie eines bestimmten Windenergieparks kann zu gleichen Kosten ermöglicht werden wie Stromgewinnung aus Kohlekraftwerken. Das rechtlich umsetzbare Potenzial ist der übrigbleibende Anteil des technischen Potenzials, wenn alle aus rechtlichen Gründen nicht realisierbaren Potenziale wegfallen. Beispiel: Es bestehen Anforderungen für den Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und be- wohnten Bereichen. Aus diesem Grund können die Potenziale in dieser Zone nicht genutzt werden. Das ökologische Potenzial ist der Anteil des technischen Potenzials, der zu keiner zusätzli- chen permanenten Beeinträchtigung des Lebensraumes in Bezug auf Diversität und Wech- selwirkungen, sowohl zwischen den Lebenswesen als auch zwischen Lebenswesen und ihrer Umwelt, führt. (35 S. 60) Beispiel: Wegen des Schutzes des roten Milans (Greifvogelart aus der Familie der Habichtartigen) können Windenergieanlagen in dem Lebensraum dieses Vogels nicht errichtet werden. Dadurch entfällt das Potenzial innerhalb dieser Gebiete. Das sozial akzeptierte Potenzial ist der Anteil des technischen Potenzials, der von der be- troffenen Bevölkerung akzeptiert wird. Die Einwirkung dieser Komponente wird oftmals un- terschätzt. Beispiel: Gegen Windenergie gibt es landesweit einige Bürgerinitiativen. Finden diese Initiativen genügend Anhänger, werden Potenziale nicht realisiert. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die betroffenen Beteiligten so früh wie möglich einzubinden um das sozial akzeptierte Potenzial zu vergrößern. Im Folgenden werden die technischen Potenziale für den Bodenseekreis beschrieben. Die wirtschaftlichen, rechtlichen, ökologischen und sozialen Aspekte, durch welche das er- schließbare Potenzial berechnet werden kann, werden dabei nicht berücksichtigt. Eine weite- re Analyse der technischen Potenziale bis zur tatsächlichen Umsetzung findet sich im Maß- nahmenkatalog wieder. Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 75 5.2 Technische Potenziale durch Energieeinsparung und Effizienzstei- gerung In diesem Kapitel werden die technischen Potenziale durch effektive Einsparmaßnahmen im Strom-, Wärme und Kraftstoffverbrauch vorgestellt. 5.2.1 Stromeinsparung Ein reduzierter Stromverbrauch kann durch unterschiedliche Maßnahmen, die sich meistens schnell amortisieren, erreicht werden. Im Bereich der privaten Haushalte können folgende Maßnahmen zur Stromeinsparung umgesetzt werden: Vermeidung von Standby-Modus und Abschalten der elektrische Haushaltsgeräte bei Nichtbenutzung Beleuchtung energieeffizienter gestalten, indem Glühlampen und Halogenbeleuchtung gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht werden. (LED-Lampen verbrauchen ungefähr nur 1/6 des Stroms im Vergleich zu den herkömmlichen Glühlampen. (37)) Einbau von Präsenzmeldern in Fluren und Treppenhäusern um Beleuchtung in nicht ge- nutzten Bereichen zu vermeiden Austausch ineffizienter Haushaltsgeräte Austausch von ineffizienten Heizkreispumpen In den privaten Haushalten wird in der Gesamtbetrachtung oft die erreichte Stromeinsparung durch immer mehr "Single- Haushalte" wieder aufgezehrt. In den Kommunen und in der Wirtschaft können z. B. folgende Maßnahmen zur Stromein- sparung umgesetzt werden: Einrichtung eines Energie- und Stoffstrommanagements mit laufendem Controlling Einsetzen von Energiebeauftragten und Durchführung von Mitarbeiterschulungen Vermeidung von Standby-Modus und Abschalten der elektrischen Geräte bei Nichtbenut- zung Beleuchtung energieeffizienter gestalten, indem die ineffizienten Innenraum- und Außen- Beleuchtung sowie die Straßenbeleuchtung gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht wird Einbau von Präsenzmeldern unter anderem in Fluren, Treppenhäusern, Lagerräumen, Parkhäusern und Tiefgaragen um Beleuchtung in nicht genutzten Bereichen zu vermei- den Austausch von ineffizienten Heizkreispumpen Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 76 Austausch von ineffizienten Lüftungsmotoren und deren Anpassung Austausch von ineffizienten Produktionsmaschinen Optimierung von Druckluftanlagen Durch diese effektiven Stromeinsparmaßnahmen wird in den kommenden Jahren weniger Strom nachgefragt werden. Dadurch können die Klimaschutzziele zur Stromeinsparung der Bundesregierung unter Umständen erreicht werden. Die Bundesziele (Energiekonzept 2050) schreiben eine Stromreduktion von 2008 bis 2020 von 10 % und von 2008 bis 2050 von 20 % vor. Wird dieser Rückgang auf das Bilanzjahr von 2012 bezogen, dann ergibt sich eine Stromeinsparung von 2012 bis 2020 von 6,7 % und von 2021 bis 2050 von 15,6 %. Diese Reduktion kann in die jährliche prozentuale Einsparung, die jährliche absolute Einsparung und die daraus resultierende THG-Einsparpotenziale umgerechnet werden: Abbildung 53: Stromeinsparung (21) Jährliche prozentuale Stromeinsparung 2012 - 2020: 0,86 % 2021 - 2050: 0,45 % Jährliche absolute Stromeinsparung 2012 - 2020: 10.960 MWh/a 2021 - 2050: 5.122 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial durch Stromeinsparung 2012 - 2020: 6.729 tCO2e/a 2021 - 2050: 3.145 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 77 5.2.2 Wärmeeinsparung Neben der Stromeinsparung stecken große Potenziale in der Wärmeeinsparung. Diese Re- duktionen können zum einen durch einen bewussteren Umgang mit Warmwasser und Heiz- wärme und zum anderen durch Sanierungen erreicht werden. Im Hinblick auf geplante Sa- nierungen sind Erneuerungen in den Heizungsanlagen und im Kühlsystem sowie eine Däm- mung der äußeren Gebäudehülle sinnvoll. Folgende Abbildung zeigt die Wärmeeinsparpo- tenziale eines typischen unsanierten Einfamilienhauses: Abbildung 54: Potenziale der Wärmeeinsparung durch Sanierung eines typischen unsanierten Einfamilienhau- ses (37) Durch effektive Wärmeeinsparmaßnahmen wird in den kommenden Jahren weniger Wärme nachgefragt. Die Landesziele (IEKK Baden-Württemberg) schreiben eine Wärmereduktion von 2010 bis 2020 von 22 % und von 2010 bis 2050 von 64 % vor. Wird dieser Rückgang auf das Bilanzjahr von 2012 bezogen, dann ergibt es eine Wärmeeinsparung von 2012 bis 2020 von 17,6 % und von 2021 bis 2050 von 50,6 %. Diese Reduktion kann in die jährliche pro- zentuale Einsparung, die jährliche absolute Einsparung und die daraus resultierende THG- Einsparpotenziale umgerechnet werden: Abbildung 55: Wärmeeinsparung (21) Jährliche prozentuale Wärmeeinsparung 2012 - 2020: 2,39 % 2021 - 2050: 1,84 % Jährliche absolute Wärmeeinsparung 2012 - 2020: 50.375 MWh/a 2021 - 2050: 26.597 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial durch Wärmeeinsparung 2012 - 2020: 13.601 tCO2e/a 2021 - 2050: 7.181 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 78 5.2.2.1 Energetische Gebäudesanierung Die Einsparmaßnahmen im Wärmesektor können unter anderem durch die energetische Gebäudesanierung erfolgen. Folgende Tabelle zeigt die Verteilung des Alters der Wohngebäude im Bodenseekreis nach Baualtersklasse und Gebäudekategorie: Wohngebäude- Typ bis 1918 1919- 1948 1949- 1957 1958- 1968 1969- 1978 1979- 1983 1984- 1994 1995- 2001 2002- 2008 ab 2009 Ins- gesamt Ein- oder Zwei familienhaus 2.709 2.709 2.762 4.419 3.866 1.970 3.058 2.044 1.612 541 25.690 Reihen- oder Doppelhaus 1.104 1.104 1.126 1.801 1.576 803 1.247 833 657 220 10.471 Mehrfamilienhaus 940 940 958 1.533 1.341 684 1.061 709 559 188 8.913 Tabelle 13: Wohngebäude nach Baualtersklasse und Gebäudekategorie (38) Folgende Tabelle zeigt den statistischen Anteil der nachträglich auf den Stand der ENEV 2009 gedämmten Gebäudeteile im Gebäudebestand: Gebäudebestand nachträglich gedämmte Gebäudeteile Außenwand Dach/OGD Fußboden/Kellerdecke Altbau mit Baujahr bis 1978 36% 68% 23% Baujahr 1979-2004 53% 92% 62% Neubau ab 2005 66% 98% 87% Tabelle 14: Nachträglich gedämmte Gebäudeteile im Gebäudebestand (38) Daraus geht hervor, dass der Sanierungsstand von Altbauten bis zum Baujahr 1978 für Au- ßenwände ungefähr 1/3 und für Fußboden und Kellerdecke ungefähr 1/5 beträgt. Somit be- steht das größte Potenzial für energetische Sanierung bei Gebäuden mit Baujahr vor 1978. Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 79 5.2.2.2 Austausch der Feuerungsanlagen Neben der energetischen Gebäudesanierung können Einsparmaßnahmen im Wärmesektor durch den Austausch der bestehenden Feuerungsanlagen erfolgen. Folgende Tabelle zeigt die Altersstruktur der Feuerungsanlagen (nur fossile Energieträger) im Bodenseekreis: Feuerungsanlagen bis 1982 Feuerungsanlagen von 1983 bis 1997 Feuerungsanlagen von 1998 bis 2012 Zusammengefasst 5.288 35.408 20.834 älter als … Jahre 32 17 2 Tabelle 15: Altersstruktur der Feuerungsanlagen (nur fossile Energieträger) im Bodenseekreis (39) Abbildung 56: Kuchendiagramm der zusammengefassten Altersgruppen der Feuerungsanlagen (nur fossile Energieträger) im Bodenseekreis (39) Feuerungsanlagen bis 1982 9% Feuerungsanlagen von 1983 bis 1997 57% Feuerungsanlagen von 1998 bis 2012 34% Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 80 5.2.3 Kraftstoffeinsparung Eine Kraftstoffreduktion kann unter anderem durch Veränderung der Verkehrsmittelwahl zu- gunsten des sogenannten Umweltverbundes (z. B. den Ausbau des ÖPNV) erreicht werden. Umso mehr Personen sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen, desto weniger Emissionen werden pro Person erzeugt. Dies gilt auch für die Organisation von Fahrgemein- schaften und Carsharing. Zudem ist eine Kraftstoffeinsparung möglich, wenn bei einem Au- toneukauf auf umwelttechnische Faktoren geachtet wird. Eine vollständige Kraftstoffvermei- dung kann durch die Substitution der PWKs durch Fahrräder oder Elektromobilität realisiert werden. Bei der Elektromobilität ist jedoch zu beachten, dass die Fahrzeuge mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben werden. Andernfalls bedeutet die Benutzung von Elektromobilität lediglich eine Verschiebung der THG-Emissionen vom Kraftstoffverbrauch auf den Stromver- brauch. Eine unterstützende Wirkung zur Kraftstoffeinsparung wäre zudem eine Parkraum- bewirtschaftung in Verbindung mit einem Kombiticket. Des Weiteren würde eine Verbesse- rung der Fahrradnutzung und der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Erhöhung des Radver- kehrsanteils indirekt zu einer Kraftstoffeinsparung führen. Das Ziel sollte ein flächendecken- des, verkehrsträgerüberschreitendes Mobilitätsmanagement im Bodenseekreis sein. Unter der Annahme, dass neue Maßnahmen Wirkung zeigen, wird in den kommenden Jah- ren weniger Kraftstoff verbraucht. Die Bundesziele (Energiekonzept 2050) schreiben eine Kraftstoffeinsparung von 2005 bis 2020 von 10 % und von 2005 bis 2050 von 40 % vor. Wird dieser Rückgang auf das Bilanzjahr von 2012 bezogen, dann ergibt sich eine Kraftstoffein- sparung von 2012 bis 2020 von 5,33 % und von 2021 bis 2050 von 32 %. Diese Reduktion kann in die jährliche prozentuale Einsparung, die jährliche absolute Einsparung und die dar- aus resultierenden THG-Einsparpotenziale umgerechnet werden: Abbildung 57: Kraftstoffeinsparung (21) Jährliche prozentuale Kraftstoffeinsparung 2012 - 2020: 0,68 % 2021 - 2050: 1,01 % Jährliche absolute Kraftstoffeinsparung 2012 - 2020: 8.874 MWh/a 2021 - 2050: 8.370 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial durch Kraftstoffeinsparung 2012 - 2020: 2.711 tCO2e/a 2021 - 2050: 2.557 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 81 5.2.4 Zusammenfassung der prognostizierten Einsparungen Die Zeitreihen der Strom-, Wärme- und Kraftstoffeinsparungen werden in folgender Graphik zusammengefasst: Abbildung 58: Übersicht der Einsparungen des Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauchs bis 2050 (21) 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 V e rb ra u ch [ M W h /a ] Stromverbrauch Wärmeverbrauch Kraftstoffverbrauch Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 82 5.3 Technische Potenziale durch Nutzung der erneuerbaren Energien In diesem Kapitel werden die Potenziale für die Reduktion der konventionellen Stromerzeu- gung oder Wärmebereitstellung durch Einsatz von erneuerbaren Energiequellen vorgestellt. 5.3.1 Windenergie Laut den Klimaschutzzielen sollten 10 % des Stromverbrauchs aus Windkraft generiert wer- den. Dies entspricht für den Bodenseekreis einer Stromerzeugung aus Windenergie von 131.651 MWh/a. Unter den Annahmen von Volllaststunden mit 1.300 h/a und einer Leistung pro Anlage von 2.000 kW, würde der Bodenseekreis theoretisch 51 Windenergieanlagen benötigen um dieses Ziel zu erreichen. In der Region Bodensee-Oberschwaben gibt es zudem einen Entwurf für einen Teilregional- plan (noch nicht verabschiedet und genehmigt) des Regionalverbandes Bodensee- Oberschwaben, in welchem Vorranggebiete ausgewiesen wurden. (40) In den ersten Über- legungen (zum rein technischen Potenzial) konnten jedoch nur potenzielle 34 Anlagen her- auskristallisiert werden. Diese Anlagen werden mit den vorherigen Annahmen für Vollast- stunden und Leistung pro Anlage als technisches Potenzial angesetzt. Daraus entsteht ein technisches Potenzial von 88.400 MWh/a. Bezogen auf das Basisjahr 2012 wird angenommen, dass bis 2020 7 % (2 – 3 Anlagen) die- ses technischen Potenzials und weitere 20 % (6 – 7 Anlagen) bis 2050 realisiert werden kann. Aus dieser Annahme können folgende Werte ermittelt werden: Abbildung 59: Aktuelle Stromerzeugung aus Windenergieanlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultie- rende THG-Einsparpotenziale (21) Aktuelle Windkraft- Erzeugung 2012: 0 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 6.188 MWh/a 2021 - 2050: 17.680 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 3.744 tCO2e/a 2021 - 2050: 10.696 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 83 5.3.2 Wasserkraft Zurzeit (Stand: Dezember 2014) wird eine Wasserkraft-Potenzialstudie für ganz Baden- Württemberg erstellt. In dieser Studie werden zwei Szenarien berechnet: Szenario 1 beschreibt die technischen Potenziale, wenn ein pauschaler Ansatz zur Min- destwasserführung eingehalten wird. In Szenario 2 werden in den Berechnungen hingegen die örtlichen Verhältnisse gewäs- serspezifisch (Mindestwasserführung, Ausleitungslänge, etc.) berücksichtigt. Beide Szenarien sind mit Unsicherheiten behaftet und stellen deshalb lediglich Richtwerte dar. Für beide Szenarien werden die folgenden Potenziale berechnet: Ausbau oder höhere Auslastung der bestehenden Wasserkraftanlagen Neubau von Wasserkraftanlagen an bestehenden Sohlenbauwerken Neubau von Wasserkraftwerken an bestehenden Regelungsbauwerken Die Ergebnisse aus Szenario 2 sind wahrscheinlicher und werden deshalb für die Potenzial- analyse verwendet. Im Bodenseekreis wird das Einzugsgebiet des Alpenrheins in der Studie analysiert. In Szenario 2 konnten für dieses Einzugsgebiet insgesamt 103 kW ermittelt wer- den. Mit Volllaststunden von 4.000 h/a ist eine zusätzliche potenzielle Stromerzeugung von 412.000 MWh/a möglich. Darüber hinaus kann angenommen werden, dass bis 2020 20 % und bis 2050 die restlichen 80 % dieses Potenzials realisiert werden. Daraus ergeben sich folgende technischen Potenziale und THG-Einsparpotenziale: Abbildung 60: Aktuelle Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultieren- de THG-Einsparpotenziale (21) Hinweis: Die aktuelle Wasserkrafterzeugung zeigt nur auf, was über EEG abgerechnet wird, der Direktverbrauch wird hier nicht aufgezeigt. Aktuelle Wasserkraft- Erzeugung 2012: 1.859 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 82 MWh/a 2021 - 2050: 330 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 50 tCO2e/a 2021 - 2050: 201 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 84 5.3.3 Photovoltaik Zur Bestimmung des Potenzials durch Photovoltaik-Anlagen wurde der Potenzialatlas der LUBW und des UM herangezogen. (41) In diesem wird landesweit zum einen das Photovol- taik-Potenzial auf Freiflächen und zum anderen auf Dachflächen berechnet. Freiflächen entlang von Autobahnstrecken oder auf Abfalldeponien sind im Bodenseekreis nicht möglich. Für die angegebenen Potenziale auf Freiflächen auf Altlasten wurden 100 % des vom Potenzialatlas ermittelten Potenzials übertragen. Die Flächen entlang von Schie- nenstrecken wurden um 20 % reduziert, da dieses Potenzial von der Elektrifizierung der Südbahn abhängt. Grundsätzlich hängen alle Freiflächen von den möglichen Einspeisepunk- ten sowie den naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ab. Dadurch ergibt sich ein technisches Potenzial auf allen möglichen Freiflächen von 15.221 MWh/a. Für die ausgeschriebenen Potenziale auf den Dachflächen wurden nur 50 % aufgenommen. Das Potenzial verringert sich durch die Konkurrenz zur Solarthermie. Darüber hinaus hängt die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von dem Sanierungszyklus des Da- ches ab. Wenn eine Sanierung des Daches in naher Zukunft geplant ist, dann ist die Monta- ge der Photovoltaik-Anlagen erst im Zuge der Sanierung sinnvoll. Insgesamt ergibt sich ein technisches Potenzial auf Dachflächen von 68.502 MWh/a. Dieser potenzielle Ertrag aus Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen und Dachflächen kann die konventionelle Stromerzeugung teilweise ersetzen und dadurch zur THG-Reduktion bei- tragen. Dafür wird angenommen, dass das technische Potenzial zu 20 % bis 2020 umgesetzt wird und die restlichen 80 % bis 2050 realisiert werden. Daraus ergeben sich folgende Er- gebnisse: Abbildung 61: Aktuelle Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultie- rende THG-Einsparpotenziale (21) Aktuelle Photovoltaik- Erzeugung 2012: 82.665 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 71.546 MWh/a 2021 - 2050: 286.185 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 39.565 tCO2e/a 2021 - 2050: 158.260 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 85 5.3.4 Solarthermie Neben dem Photovoltaik-Potenzial besteht noch das Solarthermie-Potenzial auf Dachflä- chen. Dafür kann angenommen werden, dass sich die aktuelle installierte Leistung aus der Energiebilanz bis 2020 um 30 % erhöht und bis 2050 verdoppelt. Der Zuwachs der Solar- thermie-Anlagen wird nicht noch stärker ansteigen, da die Solarthermie wahrscheinlich lang- sam von Photovoltaik mit Heizstab abgelöst wird. Zur Kontrolle wurde die dafür benötigte Dachfläche berechnet und mit der noch nicht durch das Photovoltaik-Potenzial ausgeschriebenen Fläche verglichen. Für das Solarthermie- Potenzial wird nicht mehr Fläche benötigt als nach dem Photovoltaik-Potenzial noch frei wä- re, somit bleibt das Potenzial realistisch. Durch diese potenziellen Solarthermie-Anlagen kann die konventionelle Wärmebereitstellung reduziert werden und THG-Emissionen eingespart werden: Abbildung 62: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Solarthermie-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resul- tierende THG-Einsparpotenziale (21) Aktuelle Solarthermie- Erzeugung 2012: 15.428 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 4.629 MWh/a 2021 - 2050: 15.428 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 1.139 tCO2e/a 2021 - 2050: 3.795 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 86 5.3.5 Umweltwärme (Wärme aus Erde, Luft und Wasser) Zu dem Potenzial der Umweltwärme gehört die Wärme in der Erde (auch Geothermie ge- nannt), in der Luft und im Wasser. Diese Wärme wird meistens mithilfe von Wärmepumpen zur Warmwasseraufbereitung oder zum Heizen genutzt. Erd-Wärmepumpen (bzw. Sole-Wasser-Wärmepumpen): Für die Erd-Wärmepumpen kann angenommen werden, dass sich die aktuelle Leistung von 23.578 MWh/a bis 2020 um 25 % und bis 2050 um zusätzliche 30 % erhöhen. Der verhält- nismäßig geringere Anstieg von 2020 bis 2050 ist durch die Verschärfung der EnEV bis 2020 zu begründen, durch welche die spezifischen Kosten von Systemen mit Bohrungen sehr teu- er werden. Statt den Erd-Wärmepumpen werden demnach wahrscheinlich andere Systeme, wie z. B. Luft-Wasser-Wärmepumpen, zum Einsatz kommen. Grundwasser-Wärmepumpen: Für die Grundwasser-Wärmepumpen kann angenommen werden, dass sich die aktuelle An- lagenanzahl von 53 Anlagen (2012) mit ungefähr 1.700 MWh/a bis 2020 um 25 % und bis 2050 um weitere 30 % ansteigt. Dafür wird zudem ein durchschnittlicher Volumenstrom von 8.000 m3/a und eine spezifische Wärmebereitstellung von 4 kWhth/m 3 angenommen. Luft-Wasser-Wärmepumpen: Aus der Struktur- und Regionaldatenbank des StaLa (1) ist der Wohnungsneubedarf bis 2030 ablesbar. Anhand dieses Wertes kann die zukünftige Wohnfläche der Neubauten unter der Annahme, dass die aktuelle Wohnfläche pro Wohnung in etwa konstant bleibt, kalkuliert werden. Diese zukünftige Wohnfläche kann mit dem spezifischen Wärmeverbrauch (35 kWhth/m 2) multipliziert werden um den zukünftigen Wärmebedarf zu ermitteln. Da die Luft- Wasser-Wärmepumpen im Neubau sinnvoll sind und stark im Trend liegen, kann angenom- men werden, dass 50 % der Neubauten diese Technologie einbauen werden. Wärme aus dem Bodensee: Im Rahmen der Interreg-IV-Projektes KlimBo (Klimawandel am Bodensee) wurden seit 2011 die Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf den Bodensee untersucht. Zu diesem Thema führte das EAWAG Forschungszentrum für Limnologie eine Studie über die Auswirkung durch eine potenzielle Wärmenutzung auf die Temperatur und Tiefenmi- schung von großen Seen wie dem Bodensee durch. (42) Durch die Studie wurde herausge- Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 87 funden, dass sich die Oberflächentemperatur bei einer intensiven aber realistischen Nutzung von 1 GW nie mehr als 0,2 °C abkühlen würde. Dies ist im Vergleich zur prognostizierten Erhöhung der Oberflächentemperatur von 2,6 °C durch die Klimawandel relativ wenig. Auch auf die Tiefenmischung hätte die energetische Nutzung keinen großen Einfluss. Dadurch konnte der Schluss gezogen werden, dass bei großen Seen wie dem Bodensee einer maß- vollen Wärmenutzung nichts im Wege steht. (42) Die Potenziale durch eine Wärmenutzung des Bodensees konnten im Rahmen dieses Ener- gie- und Klimaschutzkonzeptes nicht weiter analysiert werden, da keine Grundlagen vorhan- den sind. Sie können in Zukunft aber eine wichtige Rolle spielen. Gesamtbetrachtung der Umweltwärme: Durch eine Erhöhung der Anlagenanzahl von Erd-Wärmepumpen (bzw. Sole-Wasser- Wärmepumpen), Grundwasser-Wärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen kann die konventionelle Wärmebereitstellung reduziert werden. Unter den beschriebenen Annahmen sind folgende Potenziale zu erwarten: Abbildung 63: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Umweltwärme-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) Bei der Berechnung des Umweltwärme-Potenzials ist zu beachten, dass durch den Betrieb der Wärmepumpen ein zusätzlicher Stromverbrauch entsteht. Dieser Stromverbrauch sollte z. B. mit Photovoltaik-Strom abgedeckt werden. Der zusätzliche Strombedarf des Umwelt- wärme-Potenzials kann durch das berechnete Photovoltaik-Potenzial abgedeckt werden und ist somit realistisch. Aktuelle Umweltwärme- Erzeugung 2012: 25.278 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 6.555MWh/a 2021 - 2050: 7.819 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 387 tCO2e/a 2021 - 2050: 461 tCO2e/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 88 5.3.6 Biomasse Biomasse ist der biologisch abbaubare Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen. Diese können aus der Landwirtschaft mit biologischem Ursprung (einschließlich tierischer und pflanzlicher Stoffe), aus der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige, aus der Fischerei sowie aus der Aquakultur stammen. Auch der biologisch abbaubare Teil von Abfällen aus Industrie und Haushalten zählt zur Biomasse. (43) Abbildung 64 veran- schaulicht den großen Bereich der Biomasse: Holz Hackschnitzel Kurzumtriebsplantagen (KUP) Stroh Gräser Grüngut Landschaftspflegegut Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung Getreidepflanzen Zucker-/ölhaltige Pflanzen Weitere Pflanzen und Pflanzenbestandteile Gülle/Stallmist Bioabfälle Klärschlamm Deponiegas Weitere Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft Biomasse Strom Wärme Pellets Kraftstoff Abbildung 64: Beschreibung des Begriffs Biomasse (21) Das im Bodenseekreis verfügbare Biomasseaufkommen und speziell der Verbleib ist nur schwer einschätzbar. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Biomasseauf- kommen im Kreis auch vollständig im Kreis verbleibt, sondern zum Teil auch in die Region abfließt. Ferner erfolgt auch Biomasseimport aus den Nachbarkreisen. Der tatsächliche Sal- do ist deshalb kaum abschätzbar. (44) Holz: Holzaufkommen und Holzeinschlag: Für den Bodenseekreis (plus 1.000 ha Eigentum der Stadt Überlingen in den Nachbarkrei- sen) kann mittelfristig bis 2020 im Anhalt an die Ergebnisse der Bundeswaldinventuren von 2002 und 2012 mit einem Holzaufkommen von ungefähr 220.000 m3/a gerechnet werden. Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 89 Langfristig ist bis 2050 aufgrund der Baumartenwicklung in Verbindung mit dem Klimawandel sogar mit einem deutlich rückläufigen Aufkommenstrend (Vorrats- und Zuwachsrückgang) zu rechnen. Die Holzeinschlagserfassung des Forstamtes erfasst schätzungsweise ca. 75 % der Wald- fläche und ca. 65 % des tatsächlich getätigten Einschlages. Zum Großprivatwald mit einer Waldfläche von rund 4.900 ha liegen es keinerlei Angaben vor. Vom Holzaufkommen im Bodenseekreis dürften nur ca. 20 – 30 % (entspricht 40.000 – 60.000 m3/a) verbleiben. Dazu zählen - die Holzmengen für die wenigen kleinen Sägewerke mit einer Einschnittskapazität von maximal 40.000 m3/a und - die Eigenverwertung von Energieholzsortimenten im Privatwald sowie des Energie- holzhandelns. Die Sägewerke im Bodenseekreis beziehen allerdings auch Holz unbekannter Größenord- nung aus den Nachbarkreisen. Der Großteil (ca. 50 %) des Holzeinschlages (Nadelholz) geht in die Kreise Ravensburg und Biberach. (44) Energieholzaufkommen: Bezüglich des Energieholzaufkommens sind folgende Sorten, welche gegenseitig aus- tauschbar sind, aus der Einschlagsstatistik von Bedeutung: - Hackrohholz - Hackschnitzel in Eigenproduktion der Forstbetriebe - Brennschichtholz - Brennholz lang Sie umfassen für 2013/2014 einen konstanten Anteil von ca. 20 % des Einschlages. Auf der Basis von 220.000 m3 wären dies rund 44.000 m3/a für den Gesamtwald im Boden- seekreis. Wieviel davon im Bodenseekreis verbleibt ist unklar. Das Forstamt schätzt den Anteil mit ca. 90 % also rund 40.000 m3/a als einigermaßen ver- lässliches Energieholzaufkommen (Basispotenzial) bis 2020. (44) Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 90 Holz als Handelsware: Holz ist eine Handelsware und unterliegt Marktbedingungen. Die Handelsströme werden durch Angebot und Nachfrage, den Preis und Höhe der Wertschöpfung bestimmt. Derzeit herrscht allgemein Knappheit bezüglich der Holzversorgung am Markt, wodurch eine gewis- se Konkurrenzsituation besteht. (44) Stoffliche versus thermische Verwertung von Holz: Bislang galt: Stoffliche Verwertung von Holz geht vor thermischer Verwertung. Dies basiert auf zwei Gründen: 1. Stoffliche Verwertung erbringt in der Regel eine höhere Wertschöpfung für den Wald- besitzer. 2. Je länger Holz in stofflicher Form im Kreislauf gehalten wird, desto höher ist die CO2- Bindung = klimaschonender Effekt. Eine thermische Verwertung von Holz ist letztlich immer möglich. Eine Kaskadennutzung von Holz ist also einer direkt thermischen Verwertung immer vorzuziehen. (44) Prognose: Nach einer aktuellen Studie werden derzeit mehr als 50 % des Gesamtholzaufkommens in Deutschland mit weiter ansteigenden Trend einer thermischen Verwertung zugeführt. Der Waldholzanteil liegt dabei bei ca. 60 – 70 %. Pellets zählen dabei nicht zum Waldholz- aufkommen, sondern entstammen hauptsächlich aus der Sägeindustrie als Restholzauf- kommen (Sekundärer Kreislauf). Von der Wertschöpfung her gesehen stehen die Sortimente Industrieholz lang und Industrie- schichtholz (Papier-, Zellstoff-, Spanplattenindustrie) in direkter Konkurrenz zum Energie- holz. Diese Industrien leiden stark bezüglich der gesicherten Holzversorgung und ist in Mit- teleuropa eher als auslaufend zu betrachten. Das Aufkommenspotenzial liegt bei ca. 10 % des Holzeinschlages. Für die energetische Nutzung stünde damit ein technisches Potenzial von zusätzlich ca. 20.000 – 25.000 m3 an Energieholz im Bodenseekreis über einen Zeithori- zont von fünf bis 10 Jahren zusätzlich zur Verfügung. Wie viel davon Im Bodenseekreis ver- bleiben wird, ist nicht abschätzbar. Es wird jedoch mit 70 – 90 % gerechnet, also 15.000 bis 20.000 m3/a. (44) Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 91 Prognose bis 2020: Energieholzvorkommen mit Verbleib im Bodenseekreis: - Holzaufkommen gesamt (BWI 2002): 220.000 m3/a 100% - aktuelle energetische Nutzung: 40.000 m3/a 18% - zusätzlich Potenzial bis 2020 bis 15.000 m3/a 7% (Dies ist jedoch nicht steuerbar, sondern unterliegt einer marktbedingten Entwicklung!) Prognose bis 2050: Für Prognosen bis 2050 zum Holzaufkommen müssen die Trends in der Baumarten-, Zu- wachs- und Vorratsentwicklung (Klimawandel) sowie möglichen weiteren Einschränkung der Holznutzung aufgrund von Anforderungen des Naturschutzes bedacht werden und sind mit sehr großer Unsicherheit behaftet. Das Gesamtaufkommen von Rohholz dürfte dabei nicht weiter erhöhen, sondern eher sogar abnehmen. Das Potential für Energieholz wird deshalb künftig mehr von der Marktentwicklung, der Wert- schöpfung (Höhe des Preises) in Konkurrenz zu anderen Holzsortimenten bestimmt werden. Dies ist jedoch ein langfristiger nicht abschätzbarer Prozess. (44) Rolle des Forstamtes: Das Forstamt ist als Dienstleister bezüglich der Holzverwertung/-vermarktung zur einer Wertschöpfungsoptimierung für den Waldeigentümer verpflichtet und ist kein Prozesstreiber für die Steigerung des Aufkommens an Energieholz im Bodenseekreis. Dies obliegt allein der Entscheidung der Waldeigentümer wie z.B. der Stadt Überlingen bezüglich des Betriebs ei- ner Hackschnitzelheizanlage und Versorgung mit Rohholz aus dem eigenem Stadt- und Spi- talwald. (44) Biogas: Grundsätzlich ist Biogas ein Teil der Biomasse. Da Biogas bereits in der Ist-Analyse separat von dem Biomasse-Anteil dargestellt wurde, wird das Biogas-Potenzial in der Potenzialana- lyse ebenso getrennt betrachtet. Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 92 5.3.7 Biogas Silomais zu Biogas: Bei den Pflanzen zur Grünernte ist vor allem die Anbaufläche des Silomaises, welcher in Biogasanlagen verwendet werden kann, zu untersuchen. Der Erfahrungswert der nachhalti- gen Fruchtfolgebegrenzung von Silomais liegt bei 30 – 35 % der Ackerfläche. Dieser Wert ergibt sich aus ackerbaulichen Gründen wie Humusbilanz, Schädlingsmanagement sowie Bodenschutz. Kurzfristig kann diese Grenze überschritten werden. Der Anteil des Silomaises an der Ackerfläche im Bodenseekreis betrug in 2010 16 %. Bis zu der Fruchtfolgebegren- zung können demnach noch 24.029.200 m3 aus Silomais erzeugt werden. Dies ergibt umge- rechnet eine potenzielle Stromerzeugung von 51.336 MWh und eine potenzielle Wärmeer- zeugung von 103.326 MWh. Zusätzlich wird angenommen, dass dieses Potenzial bis 2020 zu 5 % und bis 2050 um weitere 40 % umgesetzt wird. Abwärmenutzung der bestehenden Biogasanlagen: Neben dem Potenzial aus Silomais besteht die Möglichkeit der Abwärmenutzung von beste- henden Biogasanlagen. Aktuell sind 3 MWel im Bodenseekreis installiert, die derzeit haupt- sächlich zur Stromerzeugung dienen. Insgesamt wären 374.933 MWhth/a für die Wärmebe- reitstellung potenziell möglich. Für dieses Potenzial kann angenommen werden, dass 7 % bis 2020 und 20 % bis 2050 realisiert werden. Gesamtbetrachtung des Biogases: Für das Biogas-Potenzial durch Silomais und zusätzlicher Abwärmenutzung ergeben sich folgende Potenziale für die Strom- und Wärmebereitstellung: Abbildung 65: Aktuelle Stromerzeugung aus Biogas-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) Abbildung 66: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Biogas-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultieren- de THG-Einsparpotenziale (21) Anmerkung: Neben der biologischen Vergasung gibt es auch eine thermochemische Verga- sung. Diese würde das Potenzial deutlich vergrößern. Aktuelle Erzeugung aus Biogas 2012: 31.073 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 2.583 MWh/a 2021 - 2050: 20.665 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 1.028 tCO2e/a 2021 - 2050: 8.225 tCO2e/a Aktuelle Erzeugung aus Biogas 2012: 31.073 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 7.953 MWh/a 2021 - 2050: 49.293 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial 2012 - 2020: 2.084 MWh/a 2021 - 2050: 12.915 MWh/a Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 93 5.4 Technische Potenziale durch primärenergieschonende Energieum- wandlung Von der Energieumwandlung mit erneuerbaren Energiequellen ist die primärenergiescho- nende Energieumwandlung zu unterscheiden. Bei einer solchen Energieumwandlung müs- sen die Primärenergieträger nicht zwingend erneuerbar sein. Diese Umwandlung wird ange- strebt, da sie einen höheren Ertrag an Endenergie als die üblichen Energieumwandlungen ermöglicht. Zu einer solchen primärenergieschonenden Energieumwandlung gehören zum einen die Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlagen und zum anderen die Nutzung von Ab- wärme. 5.4.1 Kraft-Wärme-Kopplung mit Erdgas-Betrieb Für die Potenzialbetrachtung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen werden ausschließlich die Anlagen mit Erdgas-Betrieb betrachtet. Die Anlagen mit erneuerbaren Energiequellen wurden bereits im vorherigen Kapitel 5.3 analysiert. Für eine erhöhte Stromerzeugung in KWK-Analgen wird angenommen, dass sich die aktuelle Erzeugung aus Erdgas-KWK-Anlagen bis 2020 um 2 % und bis 2050 um weitere 10 % an- steigt. Daraus ergeben sich folgende Potenziale: Abbildung 67: Aktuelle Stromerzeugung aus Erdgas-KWK-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultie- rende THG-Einsparpotenziale (21) Für eine erhöhte Wärmebereitstellung in KWK-Anlagen wird angenommen, dass die aktuelle Bereitstellung aus Erdgas-KWK-Anlagen bis 2020 um 5 % und bis 2050 um weitere 20 % ansteigt. Daraus ergeben sich folgende Potenziale: Abbildung 68: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Erdgas-KWK-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resul- tierende THG-Einsparpotenziale (21) Aktuelle Erdgas-KWK- Erzeugung 2012: 39.335 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 787 MWh/a 2021 - 2050: 3.933 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial (Emissionsfaktor nicht vorhanden) Aktuelle Erdgas-KWK- Erzeugung 2012: 78.669 MWh/a Zusätzliches Potenzial 2012 - 2020: 3.933 MWh/a 2021 - 2050: 15.734 MWh/a CO2e-Einsparpotenzial (Emissionsfaktor nicht vorhanden) Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 94 5.4.2 Nutzbare Abwärme und Nahwärmeversorgung Neben dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen besteht die Möglichkeit Abwärme zu nutzen oder Nahwärmeversorgungsnetze zu errichten. In diesem Bereich besteht noch ein großes Potenzial im Bodenseekreis. Im Jahr 2012 wurde eine Nahwärmepotenzialstudie durch die Stadt Friedrichshafen, die Technischen Werke Friedrichshafen (jetzt: Stadtwerk am See) und der Energieagentur Ravensburg/Bodenseekreis erstellt. Diese Studie zeigt nutzbare Abwärmepotenziale und Möglichkeiten von Nahwärmeversorgungen im gesamten Stadtgebiet auf. (45) Nahwärmenetze: Um die Standorte vergleichen zu können, wurden für eine Bewertungsmatrix folgende Be- wertungskriterien festgelegt: Technische Priorität: 1 = Neubebauung/Sanierung, kurzfristig, mit Anschluss Altbebauung / Alte Heizung, vom Kaminkehrer bereits abgesprochen 2 = Alte Heizung, Abgaswerte im Grenzbereich 3 = Anstehende Baumaßnahmen bei Neubau oder energetischer Sanierung, langfristig Kosten - Nutzen - Effizienz aus Sicht des Anschlussnehmers (Stadt oder Privat, ab Hausanschluss): 1 = geringe Investitionskosten - hohe Energieeinsparung (Amortisation < 10 Jahre) 2 = mittlere Investitionskosten - mittlere Energieeinsparung (Amortisation > 10 - 20 Jahre) 3 = hohe Investitionskosten - hohe Energieeinsparung (Amortisation > 20 -30 Jahre) 4 = hohe Investitionskosten - mittlere Energieeinsparung (Amortisation > 30 - 40 Jahre) Ökologische-Werte, CO2 Minderung: 1 = Nahwärme durch Abwärme Industrie 2 = Nahwärme durch Biomasseheizung 3 = Nahwärme durch Gas-BHKW + Öl- oder Gasspitzenlastkessel 4 = Einzelheizung Biomasse / Einzelheizung Gas-BHKW Förderung heimische Wirtschaft: 1 = Abwärmenutzung Industrie 2 = Biomasse 3 = BHKW 4 = Biogas Kritische Faktoren: 1 = keine 2 = Leistungsverlegung Riedlepark 3 = Leitungsverlegung Altlasten Kampfmittel oder Sondermüll 4 = Leitungsverlegung neue Straßenbeläge - 10-Jahressperre Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 95 Handlungsempfehlung: 1 = dringend (1 - < 2,1 Punkte) 2 = hohe Priorität (2,1 - < 2,3 Punkte) 3 = mittlere Priorität (2,3 - < 2,7 Punkte) 4 = niedrige Priorität (> 2,7 Punkte) Die Bewertungsmatrix lieferte folgendes Ergebnis: Abbildung 69: Bewertungsmatrix der Nahwärmepotenzialstudie von Friedrichshafen (45) 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4,5 Nahwärmenetz Margaretenstraße Nahwärmenetz Sportpark Nahwärmenetz Ehlersstr. - Löwentalstr. Nahwärmenetz Fallenbrunnen Nahwärmenetz Rheinstraße Nahwärmenetz Heinrich-Heine-Straße Nahwärmenetz Olgastraße Nahwärmenetz Friedrichstraße Nahwärmenetz Werastraße Nahwärmenetz Stadtzentrum Fischbach Löwental Schnetzenhausen Kluftern Ailingen Ailingen Teilgemeinde Berg Handlungsempfehlung Gesamtbewertung kritische Faktoren Förderung heimische Wirtschaft Ökologische-Werte, CO2-Minderung Kosten-Nutzen-Effizienz Technische Priorität Nahwärmenetz Schulquartier Innenstadt Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 96 Aus der Bewertungsmatrix und der Handlungsempfehlung resultierten die Vorranggebiete für die Nahwärmenetze. Die folgenden Nahwärmenetze wurden in der Bewertungsmatrix mit der Handlungsempfehlung 1 (dringend) bewertet: – Nahwärmenetz Margaretenstraße – Nahwärmenetz Sportpark – Nahwärmenetz Ehlersstraße-Löwentalstraße – Nahwärmenetz Fallenbrunnen – Nahwärmenetz Rheinstraße – Nahwärmenetz Fischbach-Tannenhagschule – Nahwärmenetz Löwental – Nahwärmenetz Ailingen Folgende Nahwärmenetze wurden in der Bewertungsmatrix mit der Handlungsempfehlung 2 (hohe Priorität) bewertet: – Nahwärmenetz Schulquartier Innenstadt, Variante 1 und 2 – Nahwärmenetz Heinrich-Heine-Straße – Nahwärmenetz Schnetzenhausen – Nahwärmenetz Ailingen, Teilgemeinde Berg Folgend Nahwärmenetze wurden in der Bewertungsmatrix mit der Handlungsempfehlung 3 (mittlere Priorität) bewertet: – Nahwärmenetz Schulquartier Innenstadt, Variante 3 – Nahwärmenetz Friedrichstraße – Nahwärmenetz Werastraße – Nahwärmenetz Stadtzentrum Folgende Nahwärmenetze wurden in der Bewertungsmatrix mit der Handlungsempfehlung 4 (niedrige Priorität) bewertet: – Nahwärmenetz Olgastraße – Nahwärmenetz Kluftern Folgende Nahwärmenetze wurden in der Bewertungsmatrix mit der Handlungsempfehlung nicht sinnvoll bewertet: – Nahwärmenetz Eckenerstraße – Nahwärmenetz Raderach Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 97 – Nahwärmenetz Charlottenhof Industrie: Die großen Industriebetriebe im Gebiet Colsman-, Maybach-, Hoch- und Waggershauser Straße stehen dem Gedanken, Abwärme zu nutzen, sehr positiv gegenüber. Dadurch könnte Energie eingespart und der CO2-Ausstoß reduziert werden. Die Unternehmen legen heutzu- tage in ihrer Firmenphilosophie großen Wert auf Nachhaltigkeit und CO2-Einsparung und eine nachhaltige Produktionsweise wird vorgegeben. Zum Teil nutzen die Betriebe die Ab- wärme schon selbst. Trotzdem können manche Betrieben Abwärme noch zusätzlich abge- ben. Insgesamt wurde in der Nahwärmepotentialstudie ermittelt, dass durch die Industriebe- triebe der Stadt Friedrichshafen ein Abwärmepotenzial von 60.000 – 80.000 MWh/a besteht. (45) Neben Friedrichshafen gibt es weitere Potenziale z. B. in der Gemeinde Uhldingen- Mühlhofen. Die Firma HTU Härtetechnik Uhldingen-Mühlhofen GmbH hat ein technisches Abwärmepotenzial von 20.000 MWh/a. Die Abwärme des Industrieunternehmens soll an na- he gelegene kommunale Liegenschaften abgegeben werden. (46) Insgesamt steht in den Kommunen Friedrichshafen und Uhldingen-Mühlhofen ein Abwärme- potenzial von knapp 10.000 MWh/a zur Verfügung. Um das Potenzial weiter zu analysieren, sollen alle möglichen Potenziale im gesamten Bodenseekreis untersucht und in einer kreis- weiten Abwärmekarte mit der jeweiligen Wärmemenge, Temperatur und jährlichen Verfüg- barkeit aufgenommen werden. Weitere Potenziale: Mögliche Wärme- und Kälte-Potenziale aus dem Bodensee zur Heizung und Klimatisierung wurden in der Nahwärmepotenzialstudie nicht betrachtet. Neben den Potenzialen durch Nahwärmenetze, durch industrielle Abwärme und durch den Bodensee, bestehen große Wärme- und Kältepotenziale innerhalb Hotels. Dieses Potenzial sollte zusammen mit den Betreibern näher betrachtet werden. Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 98 5.5 Weitere Potenziale außerhalb der Endenergieerzeugung Im Jahr 2011 sind in Deutschland insgesamt 917 Mio. tCO2e emittiert worden, 83 % davon stammen aus energetischen Emissionsquellen. (47) In folgender Abbildung 70 werden die Anteile der Emissionsquellen in Deutschland im Jahre 2011 abgebildet: Abbildung 70: Anteile der Emissionsquellen an den Gesamtemissionen in Deutschland in 2011 (47) Wie bereits in Kapitel 4.3 beschrieben, handelt es sich bei der CO2-Bilanz in kommunalen Klimaschutzkonzepten um die Bilanzierung der Emissionen, die aus der Verbrennung fossi- ler Energieträger entstehen und der energetischen Nutzung dienen. Da die Emissionen in Deutschland hauptsächlich aus energetischen Quellen entstehen, wurden nur diese in den zuvor beschriebenen CO2-Bilanzen abgebildet und die CO2e-Einsparpotenziale analysiert. Sollen neben den energetisch bedingten CO2-Emissionen auch die nicht energetisch beding- ten Emissionen betrachtet werden, dann müssen die Bereiche Industrie, Landwirtschaft und Abfall inklusive Abwasser analysiert werden. Energie 82,96% Industrieprozesse 7,57% Lösemittel u.a. Produkt- verwendung 0,20% Landwirtschaft 7,67% Landnutzung, Landnutzungs- änderung und Forstwirtschaft 0,03% Abfall und Abwasser 1,57% Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 99 Im Bereich Industrie entstanden in 2011 deutschlandweit durch Produktions- und Umwand- lungsprozesse insgesamt 69 Mio. tCO2e. Durch den Bereich Landwirtschaft entstanden 2011 deutschlandweit 70 Mio. tCO2e. Die Emis- sionen in diesem Bereich entstehen zum einen durch die Nutztierhaltung, welche durch die Fermentation bei der Verdauung und bei der Lagerung von Wirtschaftsdünger verursacht werden. Zudem entstehen die Emissionen im Bereich Landwirtschaft durch ausgebrachte Klärschlämme, auf dem Feld verbleibende Ernterückstände und Mineral- sowie Wirtschafts- dünger. Zuletzt entstehen Emissionen durch die Nutzung landwirtschaftlicher Böden. (36 S. 268ff) Durch den Bereich Abfall und Abwasser entstanden 2011 deutschlandweit 14 Mio. tCO2e. Zu den Emissionen in diesem Bereich zählen die Emissionen durch die Abfallentsorgung, die Deponierung und die Kompostierung. Die Emissionen durch das stoffliche Recycling und die energetische Nutzung des Abfalls zählen hingegen zu den Emissionen im Bereich Energie. (36 S. 265) Ein weiterer Bereich liegt in der Renaturierung (= Wiedervernässung) von Mooren. Die meis- ten Moore in Deutschland wurden für die landwirtschaftliche Nutzung entwässert. Nach der Entwässerung werden in den Mooren gespeicherte THG an die Umwelt abgegeben. Dadurch werden die Moore zu einer THG-Quelle. Die Wiedervernässung der Moore dient zur Vermei- dung der THG-Emissionen. Im Bodenseekreis gibt es im östlichen Teil (z. B. in Tettnang und Neukirch) Moorflächen. Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 100 5.6 Zusammenfassung der technischen Potenziale und Treibhausgas- Einsparpotenziale Einsparung/Potenzial Aktuelle Erzeu- gung in 2012 [MWh/a] Zusätzli- ches Poten- zial in 2020 [MWh/a] Zusätzli- ches Poten- zial in 2050 [MWh/a] THG- Einsparpotenzi- al in 2020 [tCO2e/a] THG- Einsparpotenzi- al in 2050 [tCO2e/a] Betreffender Energieträ- ger Stromeinsparung x -10.960 -5.122 6.729 3.145 Strom Wärmeeinsparung x -50.375 -26.597 13.601 7.181 Wärme Kraftstoffeinsparung x -8.874 -8.370 2.711 2.557 Kraftstoff Summe (jährlich) -70.209 -40.088 23.042 12.883 alle Strombereitstellung: Windkraft-Potenzial 0 6.188 17.680 3.744 10.696 Strom Wasserkraft-Potenzial 1.859 82 330 50 201 Strom Photovoltaik-Potenzial 82.665 71.546 286.185 39.565 158.260 Strom Biogas 31.073 2.583 20.665 1.028 8.225 Strom Biomasse 0 0 0 KWK-Potenzial (Erd- gas) 39.335 787 3.933 Emissionsfaktor nicht vorhanden Wärmebereitstellung: Biogas 31.073 7.953 49.293 2.084 12.915 Wärme Biomasse 217.403 0 0 Solarthermie-Potenzial 15.428 4.629 15.428 1.139 3.795 Wärme Umweltwärme-Potenzial 25.278 6.555 7.819 387 461 Wärme KWK-Potenzial (Erd- gas) 78.669 3.933 15.734 Emissionsfaktor nicht vorhanden Summe (jährlich) 522.782 104.257 417.067 47.996 194.554 alle Tabelle 16: Übersicht der aktuellen Erzeugung, der technischen Potenziale und der Treibhausgas- Einsparpotenziale Abbildung 71. Potenziale durch Endenergieeinsparungen -10.960 -50.375 -8.874 -5.122 -26.597 -8.370 Stromeinsparung Wärmeeinsparung Kraftstoffeinsparung Zusätzliches Potenzial in 2020 [MWh/a] Zusätzliches Potenzial in 2050 [MWh/a] Potenzialanalyse Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 101 Stromerzeugung: Wärmebereitstellung: Abbildung 72: Technische Potenziale durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen und primärenergieschonender Technologien 6.188 82 71.546 2.583 0 787 17.680 330 286.185 20.665 3.933 Windkraft-Potenzial Wasserkraft-Potenzial Photovoltaik-Potenzial Biogas Biomasse KWK-Potenzial (Erdgas) 0 4.629 6.555 3.933 15.428 7.819 15.734 Biomasse Solarthermie-Potenzial Umweltwärme-Potenzial KWK-Potenzial (Erdgas) Zusätzliches Potenzial in 2020 [MWh/a] Zusätzliches Potenzial in 2050 [MWh/a] Klimaschutz-Szenario Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 102 6. Klimaschutz-Szenario In dem Klimaschutz-Szenario wird angenommen, dass alle zuvor beschriebenen Potenziale bis 2020 und bis 2050 umgesetzt werden. Diese Potenziale wurden zuvor im grünen der drei Pfeile am Ende jedes Abschnittes (5.2 - 5.4) zusammengefasst, z. B. für die Wasserkraft auf Seite 83. Der zusätzlich entstehende Strombedarf durch die Wärmepumpen wird von der zusätzlichen Photovoltaik-Stromerzeugung abgezogen. In folgender Abbildung werden die Ergebnisse des Klimaschutz-Szenarios für den Stromver- brauch und dessen Erzeugung dargestellt. Zusätzlich sind die prozentualen Anteile der er- neuerbaren Energiequellen plus KWK-Anlagen für 2012, 2020, 2022 und 2050 eingezeich- net: Abbildung 73: Zeitreihe des Klimaschutz-Szenarios für den Stromverbrauch und dessen Erzeugung 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 S tr o m v e rb ra u ch [ M W h /a ] Anteil Biomasse [MWh/a] Anteil Biogas [MWh/a] Anteil PV (Abgabe an Wärmepumen abgezogen) [MWh/a] Anteil Wasser [MWh/a] Anteil Wind [MWh/a] Anteil KWK [MWh/a] Anteil Konventionelle [MWh/a] 2020: 17 % 2022: 19 % 2050: 49 % 2012: 12 % Klimaschutz-Szenario Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 103 In folgender Abbildung werden die Ergebnisse des Klimaschutz-Szenarios für den Wärme- verbrauch und dessen Bereitstellung dargestellt. Zusätzlich sind die prozentualen Anteile der erneuerbaren Energiequellen plus KWK- Anlagen für 2012, 2020, 2022 und 2050 einge- zeichnet: Abbildung 74: Zeitreihe des Klimaschutz-Szenarios für den Wärmeverbrauch und dessen Erzeugung 0 250.000 500.000 750.000 1.000.000 1.250.000 1.500.000 1.750.000 2.000.000 2.250.000 2.500.000 W ä rm e v e rb ra u ch [ M W h /a ] Anteil Konventionelle [MWh/a] Anteil KWK [MWh/] Anteil Sonstige EE [MWh/a] Biogas [MWh/a] Biomasse [MWh/a] Anteil Solarthermie [MWh/a] Anteil Umweltwärme [MWh/a] 2020: 19 % 2022: 20 % 2050: 37 % 2012: 15 % Maßnahmenkatalog Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 104 7. Maßnahmenkatalog Der Maßnahmenkatalog baut auf das vorhandene Energiepolitische Arbeitsprogramm (E- PAP) aus dem eea-Prozess auf. Dieser wurde für das Klimaschutzkonzept um weitere Maß- nahmen und zusätzlichen Informationen ergänzt. Das EPAP ist im Anhang 1 als tabellarische Übersicht zu finden. Darin werden die folgenden Punkte zusammengestellt: - Maßnahmennummer - Maßnahmentitel - Beschreibung der geplanten Maßnahme - Priorität - Beginn der Aktivität - Fertigstellung der Aktivität - Nächste Kontrolle - Verantwortung im Energieteam - Verantwortung für die Umsetzung - Summe der Kosten - CO2-Einsparpotenzial - Beschluss erforderlich - Aktueller Umsetzungsstand Die Nummerierung der Maßnahmen entspricht dem Aufbau eines EPAPs: 1. Entwicklungsplanung und Raumordnung 2. Kommunale Gebäude, Anlagen 3. Versorgung, Entsorgung 4. Mobilität 5. Interne Organisation 6. Kommunikation, Kooperation Controlling-Konzept Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 105 8. Controlling-Konzept Das Controlling-Konzept für dieses Energie- und Klimaschutzkonzept baut auf den beste- henden Strukturen auf. Dazu gehören der zuvor beschriebene eea-Prozess und die Energie- berichte des Landkreises. Verbindung mit dem eea-Prozess: Mehrmals jährlich finden Energieteam-Sitzungen statt, die vom eea-Berater begleitet werden und in welchen die weiteren Maßnahmen besprochen werden. In diesen Sitzungen werden sowohl die Anliegen des eea-Prozesses wie auch die durch das Energie- und Klimaschutz- konzept entstandenen Maßnahmen eruiert und diskutiert. Neben den Energieteam-Sitzungen gibt es im eea-Prozess jährlich stattfindende interne Au- dits. Für dieses interne Audit werden die Erfolgsindikatoren der geplanten Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes überprüft und die Maßnahmen bzw. die Ziele gegebe- nenfalls angepasst. Abbildung 75: Kreislauf eines Controlling-Managements (36 S. 311) Zudem werden als Vorbereitung für das interne Audit fortlaufend Daten erhoben um die Ent- wicklung im Landkreis beurteilen zu können: Installierte Leistung und Einspeisung der erneuerbare Energiequellen zur Strombereit- stellung über TransNet Fläche der Solarthermie-Anlagen über Solaratlas Zielentwicklung, Anpassung Konzeption, Planung Entscheidung Umsetzung Analyse, Kontrolle, Feedback Energie- und Klimaschutz- konzept Controlling-Konzept Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 106 Installierte Leistung fester Biomasse über Biomasseatlas Anzahl, installierte Leistung und Strom- bzw. Wärmeinspeisung der Biogas-Anlagen über Landratsamt Bodenseekreis Anzahl der Geothermie-Anlagen über Landratsamt Bodenseekreis ÖPNV-Fahrgastzahlen über lokalen Verkehrsverbund Gefahrene Jahreskilometer und angemeldete Fahrzeuge über das Statistisches Landes- amt Baden-Württemberg Zusätzlich werden die Veränderungen in den einzelnen Handlungsfeldern im Landkreis über die eea-Spinne aufgezeigt. Unabhängig vom internen Audit findet alle drei Jahre ein externes Audit im eea-Prozess statt. Als Vorbereitung für dieses externe Audit wird eine detaillierte Energie- und CO2-Bilanz (Startbilanz 2012 im Energie- und Klimaschutzkonzept) bezogen auf den gesamten Land- kreis erstellt. Diese Bilanz wird wie bereits die Startbilanz mit dem landeseinheitlichen Be- rechnungstool BICO2BW erstellt. Sobald (voraussichtlich 2016) das landeseinheitliche Be- rechnungstool Klimaschutz-Planer verfügbar ist, wird dieses Bilanzierungstool verwendet. Verbindung mit dem Energiebericht: Zusätzlich zu den Vorbereitungen auf das jährliche interne eea-Audit wird eine Energie- und CO2-Bilanz der landkreiseigenen Liegenschaften im Rahmen des jährlichen Energieberichts erstellt. Übersicht: Energie- & Klimaschutzkonzept eea-Prozess Energiebericht Mehrmals jährlich Energieteam-Sitzungen Jährlich Kontrolle der Erfolgsindikatoren der Maßnahmen; Erfassung weiterer Daten Internes Audit Energie- und CO2-Bilanz der land- kreiseigenen Liegenschaften Alle drei Jahre Fortführung der Energie- und CO2- Bilanz des gesamten Landkreises Externes Audit Tabelle 17: Tabellarische Übersicht über das Controlling-Konzept Die Ergebnisse des internen und externen eea-Audits, der Energie- und CO2-Bilanzen und des Energieberichts werden dem Kreistag vorgelegt. Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 107 9. Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Für die Entwicklung eines nachhaltigen Energie- und Klimasystems sowie zur Umsetzung von Kreiskonzepten ist es wichtig, ein breites Spektrum von Akteuren einzubinden und mög- lichst viele Menschen zu informieren bzw. zu mobilisieren. Zu den Akteuren zählen insbesondere Vertreter aus Städten, Gemeinden, Wirtschaft, Hand- werk, Energieversorger, IHK, Wirtschaftsförderer, dem Regionalverband, dem Forst, der Landwirtschaft, den Kreisschulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, den Natur- und Umweltverbänden sowie Vertreter aus dem Wohnungsbau und natürlich die unabhängige Energieagentur. Mit strategischen PR-Maßnahmen sind gute Voraussetzungen geschaffen, um das Thema Energie und Klimaschutz positiv in der Außenwirkung darzustellen. Ziel ist es, Sympathie und Vertrauen für die Themen Energie- und Klimaschutz aufzubauen, um eine möglichst große Akteursbeteiligung zu erreichen. Eine Kommunikationsstrategie regelt dabei die Grundsätze, das Verfahren und die Zustän- digkeiten zur Information und dient als Leitfaden für die Öffentlichkeitsarbeit. Durch positive Öffentlichkeitsarbeit kann zudem das Image des Landkreises verbessert und gestärkt werden. 9.1 Öffentlichkeitsarbeit für die Themen Umwelt, Energie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit Aus dem Leitbild des Landkreises, dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) sowie dem Klimaschutzkonzept leitet sich der Auftrag ab, mit allen Energieträgern schonend und nachhaltig umzugehen. Außerdem strebt der Landkreis das Label „European Energy Award Gold“ an. Im Bodenseekreis leben 205.843 Bürger (Stand: 2012). Um viele Bürger und Mitarbeiter im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit zu motivieren, ist eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit das wichtigste Werkzeug hierfür. Für die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises im Umwelt- und Energiebereich sind die Pres- sestelle des Landrats sowie die Energieagentur zuständig. Alle Aktivitäten in diesem Bereich sollten deshalb laufend abgestimmt werden. Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 108 Die Öffentlichkeit soll regelmäßig über alle Aktivitäten im Energie- und Umweltbereich sowie der Nachhaltigkeit durch Presseberichte sowie Informationen auf der Homepage des Land- kreises informiert werden. Ziel ist es, alle Bürger und Akteure für diese Themen zu sensibili- sieren und damit für ein umweltbewusstes und nachhaltiges Handeln zu motivieren. Ein weiteres wichtiges Ziel ist dabei, die Art und Weise sowie die Inhalte der Kommunikation so gut wie möglich den jeweiligen Zielgruppen anzupassen, um optimale Wirkungen zu er- zielen. Durch vielfältige öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wird der hohe Stellenwert beim Klima- und Umweltschutz sowie der Nachhaltigkeit hervorgehoben. Entscheidend ist, dass der Landkreis durch die Kommunikation von eigenen, erfolgreichen und ökonomisch sinnvollen Projekten vorlebt, wie wichtig und sinnvoll Klimaschutz ist, so dass andere Akteure in ihren jeweiligen Bereichen ebenfalls aus sich heraus motiviert wer- den aktiv Klimaschutz zu betreiben und nachhaltig zu handeln. Dazu gehören Aktionen und Veranstaltungen rund um Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Mobilität sowie die Förderung von erneuerbaren Energien. Hierzu zählen das Projekt Elekt- romobilität emma, Energietage, die erfolgreiche Heizungspumpen-Austauschaktion im Raum Allgäu/Bodensee/Oberschwaben oder Thermografie-Aktionen. Bei Energietagen sollen zu- dem nach und nach Kinder und Jugendliche miteingebunden werden. 9.2 Strategische Planung Damit die Entwicklung einer entsprechenden Strategie erfolgreich ist, sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Erst die Umsetzung einer langfristig angelegten Kommunikati- onsplanung, welche die im Landkreis herrschende Situation beachtet, bereits existierende Kommunikationsstrukturen (z. B. Amts- und Gemeindeblätter sowie Homepage) berücksich- tigt und auch Netzwerke und Multiplikatoren integriert, führt zu einer breitenwirksamen und kostenoptimierten Aktivierung. Darüber hinaus strebt der Landkreis die Integration der einzelnen Gemeinden in die Konzep- tion und Umsetzung der kommunikativen Strategie an, um eine ganzheitliche Vorgehenswei- se gewährleisten zu können. Wenn die Gemeinden für eine Zusammenarbeit gewonnen werden können, gilt es, strategische Partnerschaften mit Schlüsselakteuren in der Region zu initiieren. Diese sollten unter dem Aspekt der Synergiebildung betrachtet werden. So haben beispielweise die Energieagenturen bereits kommunikative Strukturen (Beratungsangebote sowie Presse- und Informationsmaterial für alle Zielgruppen) aufgebaut, welche für die Um- Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 109 setzung von Kampagnen zu verwenden sind. Mit diesen Akteuren kann die Kommunikations- und Vermarktungsstrategie „Regionale Wertschöpfung“ geplant werden. Die Ziele der Strategie sind: Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit / Kommunikation Verbesserung der internen Organisation der Öffentlichkeitsarbeit Erhöhung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit Erhöhung der Motivation und Identifikation der Mitarbeiter Verbesserung der Zielgruppenansprache Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der Leistung kommunikativer Maßnahmen Realisierung von Kostensenkungspotenzialen (Anzeigenkosten) Bildung von Vertrauen in der Öffentlichkeit Die Zielgruppen sind vielfältig: die Bevölkerung des Landkreises Kommunen Bildungseinrichtungen kleine, mittlere und große Unternehmen des Bodenseekreises Vereine politische und wirtschaftliche Entscheidungsträger Mitarbeiter des Landratsamts Einpendler Freizeitgäste (Tagestouristen, Kurgäste und Feriengäste) Medienschaffende Wirtschaft Forschung 9.3 Umsetzung der Strategie Weiter sind bei der Umsetzung einer Kommunikationsstrategie folgende Meilensteine zu be- rücksichtigen: Entwicklung und Implementierung einer Corporate Identity (Dachmarke) für Landkreis und evtl. für die angehörigen Kommunen Erstellung von Zielgruppenprofilen Netzwerkbildung/Erschließung von strategischen Partnerschaften Erweiterung der kommunikativen Strukturen Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 110 Entwicklung von zielgruppen- und themenspezifischen Kampagnen Erstellung von Budget- und Medienplänen für die Kampagnen-Umsetzung Verankerung des Klimaschutzes im politisch-administrativen System (politisches Tages- geschäft) Zusammenarbeit mit benachbarten Landkreisen (Synergieeffekte) Entwicklung von Instrumenten zur Akzeptanzsteigerung „pro erneuerbare Energien“ Serviceangebote für Kommunen (wie z. B. Fördermittelberatung) Kommunikation und Akteurs-Management stellen wichtige Maßnahmen im Zuge einer Kli- mastrategie dar. Einerseits, weil die größten Handlungspotenziale nicht durch die öffentliche Verwaltung erschlossen werden können, sondern hierzu Dritte zu aktivieren sind. Anderseits, weil die Umsetzung technischer Maßnahmen (hierbei vor allem der Ausbau erneuerbarer Energien) von der Akzeptanz und Unterstützung der Bevölkerung vor Ort abhängig ist. Die positiven Effekte infolge des bereits erfolgreich umgesetzten Einsatzes von Kommunika- tion und Netzwerkbildung soll hier verdeutlicht werden, wie z. B.: Die Online-Plattform www.sags-doch.de ein Bürger-Hinweis-Service für Friedrichshafen und den Bodenseekreis Klare Zuordnung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit als Stabstelle des Landrats kreisweite Energieagentur Bodenseekreis (EA) als Koordinator/Moderator zur Umset- zung der Energiewende und als unabhängige Serviceeinrichtung für Bürger, Kommunen, Wirtschaft, Schulen und Vereine. Mit der Gründung der Energieagentur, in welcher der Landkreis größter Gesellschafter ist, wurden die beratenden Energie- und Klimaschutz- themen bei der Energieagentur konzentriert. 6 eea-Kommunen Laufende Aktionen wie z.B. Gebäudethermografie-Aktionen und Heizungspumpenaus- tauschaktionen in den Kommunen Feste Arbeitsgruppen, wie z. B. ämterübergreifende Energieteams des Landkreises und von den kreisangehörigen eea-Städten und Gemeinden, Arbeitskreis „Wirtschaft“ Energietipps werden regelmäßig über die EA an die Amts- bzw. Mitteilungsblätter der Gemeinden verteilt Kreisüberschreitendes Sanierungs-Netzwerk „Qualitätsnetz Bau“ mit knapp 300 Fach- handwerksbetrieben und Planungsbüros Kreisweites Energieberatungsangebot in neun Energieberatungsaußenstellen in den ört- lichen Städten und Gemeinden sowie Energieberatung von Hauseigentümern und Mie- tern vor Ort durch die EA (Kooperation EA und Verbraucherzentrale) http://www.sags-doch.de/ Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 111 Energieberatungsangebot für einkommensschwache Haushalte (Kooperation EA und Caritas) Jährliche Sonderschau „Energiewende“ mit Einbindung der Auszubildenden des Land- kreises auf der überregionalen Oberschwabenschau, in 2014 mit Bürgerbeteiligung zur Umsetzung der Energiewende und Erstellung des Klimaschutzkonzepts Jährlich dreitägiges Sanierungsforum auf der HAUS|BAU|ENERGIE-Messe und der IBO Jährliche Energie- bzw. Mobilitätstage des Verkehrsverbundes „bodo“ und der eea- Städte und Gemeinden Jährliche kreisweite Schulangebote, wie z. B. Standby-Projekte in Schulen, Fortbildung zum Junior-Klimaschutzmanager/innen (EA) Mehrjährige Kampagne „Energieeffizienz in Sportvereinen“ mit Energiechecks und Fort- bildung zum Energiemanager in Sportvereinen sowie Ausbildung der Sportjugend zum Junior-Klimaschutzmanager für Sportvereine (EA) 9.4 Kommunikationsinstrumente zur Erreichung der Zielgruppen Durch diese laufenden Aktivitäten und Aktionen werden etliche Zielgruppen im Bodensee- kreis angesprochen. Dafür werden die folgenden Kommunikationsinstrumente verwendet: Bürger/innen: Internetaufritt mit Informationen zu den Themen Energie und Klimaschutz Flächendeckende Energieberatungsaußenstellen Amts- und Mitteilungsblätter mit mindestens zwei monatlichen Berichten/Informationen und einheitlichem Corporate Identity Jährliche überregionale feste Energiemessen und lokale Energietage Aktionen für Bürger, wie z. B. Gebäude-Thermografie-Aktionen und Heizungspumpen- austauschaktionen Vor-Ort-Beratungen durch die EA in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Vor-Ort-Beratung für einkommensschwache Haushalte (Stromsparhelfer) Ganzjährige TV-Energieeffizienzkampagne über Regionalsender Wirtschaft: Energie-Impuls-Vor-Ortberatung und beratende Begleitung beim Aufbau eines betriebli- chen Energiemanagement Beratende Begleitung bei Förderantragsstellungen Infos über Amts- und Mitteilungsblätter, IHK- und Handwerkskammerzeitungen Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 112 Betriebsbesuche durch die Wirtschaftsförderer Gründung eines Energieeffizienznetzwerkes Veröffentlichung der Ergebnisse des IBK-Projekts „Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel“ im Internet für die Zielgruppen Landwirte und Berater Beratung landwirtschaftlicher Betriebe im Hinblick auf Energie- und Ressourceneffizienz sowie Anpassung an den Klimawandel Informationsveranstaltungen über Notwendigkeit und Einsatz von Notstromaggregaten in landwirtschaftlichen Betrieben mit Angebot des kostengünstigen Gemeinschaftsbezugs über Maschinenringe Bildungseinrichtungen: Standby-Projekte und Schülerausbildung zum Klimaschutzmanager/in Einrichtung von Fifty-Fifty-Projekten (Energieeinspar-Beteiligungsprojekt, in welchem sich Schule und Schulträger die finanziellen Einsparungen durch Energieeinsparmaßnahmen teilen) Projekt „Lernort Bauernhof“ vermittelt in Partnerschaft mit Schulen Schulklassen auf 17 ausgewählten Bauernhöfen im Bodenseekreis einen Einblick in die Lebensmittelerzeu- gung, Wertschätzung für Lebensmittel und Einsicht in die Vorzüge des regionalen Le- bensmitteleinkaufs Vereine: Energieeffizienz in Sportvereinen mit Energiechecks und Fortbildung zum Energiemana- ger sowie Junior-Klimaschutzmanager/innen für Sportvereine Kirchen: Kooperation bei energetischen Baumaßnahmen (z. B. Kindergärten) Nachhaltigkeitstage der ev. Landeskirche zum Thema EMAS und eea über die Energie- agentur Ravensburg/Bodenseekreis Konzept der Öffentlichkeitsarbeit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 113 Folgende Abbildung stellt die möglichen kommunikativen Instrumente zusammen: Abbildung 76: Unterschiedliche kommunikative Instrumente für das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit (36 S. 152) Kommunikations- instrumente Informations- materialien und Informationsmedien Gedruckte Informationen wie Flyer, Infoheft oder Broschüren Medien wie Serien mit Printmedien, regionale TV- und Rundfunksender Aktionen wie Kampagnen, Infostände, Ausstellungen, Mitmach-Aktionen Bildungs- und Diskussions- veranstaltungen wie Kongresse, Workshops, Seminare und Vorträge Beratungsangebote wie Energieberatung, Mobilitätsberatung, Abfallberatung, Gesundheits- und Ernährungsberatung Fazit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 114 10. Fazit Das vorliegende Energie- und Klimaschutzkonzept schafft neben dem eea-Prozess eine gute Grundlage für weitere Maßnahmen in diesem Themenfeld. In der qualitativen Ist-Analyse (Kapitel 3) wurden die bisherigen Aktivitäten, die Akteure sowie die Struktur des Landkreises herausgearbeitet. Durch die quantitative Ist-Analyse (Kapitel 4) wurde eine ausführliche Energie- und CO2- Bilanz für das Basisjahr 2012 erstellt. Diese Bilanz hat ergeben, dass in 2012 der gesamte Endenergieverbrauch 4,9 Mio. MWh/a betrug. Dieser Verbrauch wurde zum einen nach den verbrauchenden Sektoren Private Haushalte (37 %), Gewerbe und Sonstiges (16 %), Verarbeitendes Gewerbe (17 %), Kommunale Liegenschaften (3 %) sowie Verkehr (27 %) geordnet. Zum anderen wurde der Anteil des Verbrauchs durch die Energieträger Strom (27 %), Wärme (46 %) und Kraftstoffe (27 %) festgestellt. Bei einer genaueren Betrachtung der Stromerzeugung konnte herauskristallisiert werden, dass der Bodenseekreis im Jahr 2012 8,8 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien abgedeckt hat. Bei der Wärme- bereitstellung konnten 12,6 % des Wärmeverbrauchs durch erneuerbare Energien bereit- gestellt werden. Neben der Energiebilanz hat die CO2-Bilanz ergeben, dass im Jahr 2012 insgesamt 1,8 Mio. tCO2/a emittiert wurden. Diese Emissionen sind den emittierenden Sekto- ren Private Haushalte (34 %), Gewerbe und Sonstiges (18 %), Verarbeitendes Gewerbe (23 %), Kommunale Liegenschaften (2 %) sowie Verkehr (23 %) zugeordnet. Zudem wurden die Emissionen auf die Energieträger Strom (45 %), Wärme (32 %) und Kraftstoffe (23 %) ver- teilt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse dieser Energie- und CO2-Bilanz nicht mit anderen Bilanzen aus z. B. anderen Landkreisen verglichen werden können. Um eine Bilanz vergleichen zu können, muss dieselbe Methodik vor den Ergebnissen stehen. Dieser hier vorgestellten Bilanz liegt eine auf den Bodenseekreis zugeschnittene Methodik zu Grunde. Die präsentierten Ergebnisse für das Bilanzjahr 2012 dienen vor allem für den Vergleich mit zukünftigen Bilanzen des Bodenseekreises. In der Potenzialanalyse (Kapitel 5) konnten aufbauend auf die quantitative Ist-Analyse tech- nische Potenziale durch Energieeinsparung und Effizienzsteigerung, durch Nutzung der er- neuerbaren Energien sowie durch primärenergieschonende Energieumwandlung herausge- arbeitet werden. Insgesamt können durch diese Potenziale im Jahr 2020 70 GWh/a End- energieverbrauch eingespart werden und zusätzlich zur aktuellen Ist-Situation in 2012 104 GWh/a Endenergie durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Im Jahr 2050 können Fazit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 115 durch die Potenziale weitere 40 GWh/a Endenergieverbrauch eingespart und zusätzliche 417 GWh/a Endenergie durch erneuerbare Energien bereitgestellt werden. Das Klimaschutz-Szenario (Kapitel 6) veranschaulicht die Entwicklung dieser Potenziale in einer Zeitreihe von 2012 (Bilanzjahr) bis 2050. Dadurch wird dargestellt, dass auf Basis der Annahmen dieses Szenarios bis 2020 17 %, bis 2022 19 % und bis 2050 49 % des Strom- verbrauchs durch erneuerbare Energiequellen und primärenergieschonende Stromer- zeugung abgedeckt werden kann. Bezüglich der Wärmebereitstellung werden in diesem Szenario bis 2020 19 %, bis 2022 20 % und bis 2050 37 % durch erneuerbare Energie- quellen und primärenergieschonende Wärmebereitstellung abgedeckt. Die Anteile an der Strom- und Wärmebereitstellung der Jahre 2020, 2022 und 2050 wurden besonders her- vorgehoben, da die Klimaschutzziele (siehe 2.2) meistens für diese Jahre festgelegt wurden. Besonders wichtig bei der Interpretation der Ergebnisse der Potenzialanalyse und des Kli- maschutz-Szenarios ist, dass diese Ergebnisse zunächst nur theoretisch sind und sich durch unterschiedlichste Einwirkungen verändern können. Unter anderem können die folgenden Faktoren die Resultate maßgeblich beeinflussen: - Veränderungen in der technologischen Entwicklung - Einfluss durch Naturschutzbelange - Einfluss und Veränderungen durch Genehmigungsverfahren - Zinsentwicklungen - Politische Rahmenbedingungen (darunter zählen Veränderungen der Subventionen und Förderprogrammen) - Zuwachs der E-Mobilität (welche einen starken Zuwachs des Stromverbrauchs zur Folge hätte) - Akzeptanz in der Bevölkerung - Weitere Auswirkungen des Klimawandels, welche die Einstellungen der Einwohner und der Politik ändern - Es könnte sein, dass sich in den nächsten Jahren die EEG-Zuschläge für Biomasse und Photovoltaik ändern Technologien rentieren sich möglicherweise nicht mehr und der Anteil fällt weg - Die Ziele der Bundes- und Landesregierung zu den Strom-, Wärme- und Kraftstoffeinspa- rungen können nicht erreicht werden - Die Industriebetriebe im Bodenseekreis verändern sich (strategisch) Aus diesem Grund müssen die Ergebnisse als Richtwerte und keinesfalls als exakte Prognose eingestuft werden. Fazit Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 116 Nach der Potenzialanalyse und des Klimaschutz-Szenarios wurden in einem Maßnahmenka- talog (Kapitel 7) die nächsten Schritte des Landkreises beschrieben. Der Maßnahmenkatalog entspricht dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm (EPAP) des aktuellen eea-Prozesses. Auch das Controlling-Konzept (Kapitel 8) wurde deshalb in den eea-Prozess eingegliedert. Dadurch ergänzen sich beide Energie und Klimaschutz relevanten Aktivitäten. Abschließend wurde in dem Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit (Kapitel 9) beschrieben, wie diese für die Themen Umwelt, Energie, Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit umgesetzt werden kann. Zuletzt wurden die unterschiedlichen Kommunikationsinstrumente zur Erreichung der Zielgruppen veranschaulicht. Insgesamt liefert das Energie- und Klimaschutzkonzept für den Bodenseekreis die Entschei- dungsgrundlagen, um gemeinsam mit den Städten und Gemeinden, der regionalen Wirt- schaft und den Bürgern die kreisweiten vorhandenen Potenziale besser zu nutzen und aus- zubauen. Abkürzungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 117 Abkürzungsverzeichnis AUT Ausschuss für Umwelt und Technik B.&S.U. Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt mbH BHKW Blockheizkraftwerk BICO2 BW Energie- und CO2-Bilanzierungstool Baden-Württemberg BImSchV Bundes-Immissions-Schutz-Verordnungen BMU Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (ehemals; jetzt BMUB) BMUB Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BOB Bodensee-Oberschwaben-Bahn bodo Bodensee-Oberschaben Verkehrsverbundgesellschaft mbH BUND Bund für Umwelt Naturschutz Deutschland e. V. COP Conference of the Parties Difu Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH EA RV Energieagentur Ravensburg gGmbH EE Erneuerbare Energien eea European Energy Award EEG Erneuerbare-Energie-Gesetz EEWärmeG Erneuerbare Energien Wärmegesetz emma Elektromobilität mit Anschluss EnergieStG Energiesteuergesetz Abkürzungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 118 EnEV Energieeinsparverordnung EnBW EnBW Energie Baden-Württemberg AG EnWG Energiewirtschaftsgesetz EU Europäische Union EPAP Energiepolitisches Arbeitsprogramm EVU Energieversorgungsunternehmen EW Einwohner GHD Gewerbe, Handel und Dienstleistungen GuF Gebäude- und Freifläche GWP Global Warming Potential HF Handlungsfelder IFEU Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH IdE Institut dezentraler Energietechnologien IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH KRD Krafträder KRK Klimarahmenkonvention KUP Kurzumtriebsplantagen KWK Kraft-Wärme-Kopplung LF Landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. Landwirtschaftsfläche LKW Lastkraftwagen LNF leichte Nutzfahrzeuge Abkürzungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 119 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg OEW Oberschwäbische Elektrizitätswerke ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr PKW Personenkraftwagen PtJ Projektträger Jülich PV Photovoltaik REAG Ravensburger Entsorgungsanlagen GmbH RaWEG Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mbH RVBO Regionalverband Bodensee-Oberschwaben SHK Sanitär-Heizung-Klima SK:KK Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz SNF Schwere Nutzfahrzeuge StaLa Statistisches Landesamt StromStG Stromsteuergesetz SuV Siedlungs- und Verkehrsfläche THG Treibhausgase UM Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg UN United Nations (=Vereinigte Nationen (VN)) UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change VDI Verein Deutscher Ingenieure ZM Zugmaschinen ZAK Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten Literaturverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 120 Literaturverzeichnis 1. 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Abbildungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 124 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Wappen (2) ..................................................................................................... 4 Abbildung 2: Lage des Bodenseekreises in Deutschland (links) und in Baden- Württemberg (rechts) (3)................................................................................. 4 Abbildung 3: Landkreiskarte mit eingezeichneten Gemeindegrenzen (3) ............................ 5 Abbildung 4: EEG-Vergütungsstruktur für Neuanlagen im Jahr 2015 (14) ......................... 12 Abbildung 5: Übersicht des EWärmeG Baden-Württemberg ............................................. 13 Abbildung 6: Bedeutung des Begriffes Energie- und Klimaschutzkonzept (21) .................. 15 Abbildung 7: Strukturierung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes (21) ........................ 16 Abbildung 8: Bewertungsspinne der sechs Handlungsfelder nach der externen eea- Zertifizierung in 2013 .................................................................................... 19 Abbildung 9: Aktuelle und geplante Prozentpunkte der möglich erreichbaren Punkte im Bodenseekreis für alle sechs Handlungsfelder während der externen eea- Zertifizierung in 2013 .................................................................................... 19 Abbildung 10: Logo des Projektes emma (22) ..................................................................... 24 Abbildung 11: Dreifache Vernetzung im Projekt emma (22) ................................................ 24 Abbildung 12: Die Bürgerbeteiligung auf der Oberschwabenschau ..................................... 26 Abbildung 13: Altersgruppen und Anzahl der beantworteten Themengebiete der Bürgerbeteiligung ......................................................................................... 27 Abbildung 14: Übersicht über die Ideen der Bürgerbeteiligung ............................................ 28 Abbildung 15: Unterteilung der Sektoren im Bodenseekreis (21) ......................................... 31 Abbildung 16: Bevölkerungsentwicklung von 1970 bis 2012 und Bevölkerungsvorausrechnung von 2012 bis 2030 (1) ................................... 34 Abbildung 17: Bevölkerungsvorausrechnung im Bodenseekreis von 2012 bis 2030 (1) ...... 35 Abbildung 18: Einwohnerzahlen der Kommunen des Landkreises in 2012 im Vergleich (1) 36 Abbildung 19: Sozialstruktur im Bodenseekreis in 2012 (1) ................................................. 37 Abbildung 20: Verhältnis der Ein- zu Auspendler aller Kommunen des Landkreises in 2011 (1) ........................................................................................................ 38 Abbildungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 125 Abbildung 21: Aufteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen (A – U) in 2012 (1) ................................................ 39 Abbildung 22: Fahrgastentwicklung des bodo ..................................................................... 43 Abbildung 23: Aufteilung der Kraftfahrzeugarten im Bodenseekreis in 2012 (1) .................. 45 Abbildung 24: Jahresfahrleistung im Straßenverkehr nach Fahrzeugart im Bodenseekreis in 2012 (1) .................................................................................................... 46 Abbildung 25: Chronologische Entwicklung der Abfallentsorgung im Bodenseekreis .......... 48 Abbildung 26: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in 2012 (1) ........................ 49 Abbildung 27: Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung in 2010 (1) ........................ 51 Abbildung 28: Naturschutzgebiete im Bodenseekreis in 2014 (27) ...................................... 52 Abbildung 29: Landschaftsschutzgebiete im Bodenseekreis in 2014 (27) ............................ 53 Abbildung 30: Wasserschutzgebiete im Bodenseekreis in 2014 (27) ................................... 53 Abbildung 31: Hochwassergefahrenkarte im Bodenseekreis in 2014 (27) ........................... 54 Abbildung 32: Fläche der Kommunen des Landkreises im Vergleich (1) ............................. 55 Abbildung 33: Energieumwandlung von Primärenergie zu Nutzenergie (29 S. 41ff; 28) ...... 56 Abbildung 34: Die Energieträger des Endenergieverbrauchs aufgeteilt auf die verbrauchenden Sektoren (30) ..................................................................... 59 Abbildung 35: Anteile der Energieträger am Endenergieverbrauch (30) .............................. 60 Abbildung 36: Anteile der verbrauchenden Sektoren am Endenergieverbrauch (30) .......... 60 Abbildung 37: Spezifischer Stromverbrauch der Kommunen des Landkreises in 2012 (31) 61 Abbildung 38: Spezifischer Erdgasverbrauch der Kommunen des Landkreises in 2012 (31) ............................................................................................................... 62 Abbildung 39: Anteile der Stromerzeugung im Landkreis bezogen auf den Stromverbrauch (30) ..................................................................................... 63 Abbildung 40: Stromerzeugung der landkreiseigenen Anlagen (32) .................................... 64 Abbildung 41: Anteile der Wärmebereitstellung im Landkreis bezogen auf den Wärmeverbrauch (30) ................................................................................... 65 Abbildung 42: Wärmebereitstellung der landkreiseigenen Anlagen (32) .............................. 66 Abbildung 43: Quellen- und verursacherbezogene CO2-Bilanz der Emissionen (21) ........... 67 Abbildungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 126 Abbildung 44: Anteile der Sektoren an den gesamten quellenbezogenen CO2-Emissionen in 2010 (1) .................................................................................................... 68 Abbildung 45: Anteile der Sektoren am quellenbezogenen CO2-Ausstoß in den Jahren 1995, 2000, 2005, 2009 und 2010 (1) ........................................................... 68 Abbildung 46: Anteile der Sektoren an den gesamten verursacherbezogenen CO2- Emissionen in 2011 (1) ................................................................................. 69 Abbildung 47: Anteile der Sektoren am verursacherbezogenen CO2-Ausstoß in den Jahren 2005, 2009, 2010 und 2011 (1) ......................................................... 69 Abbildung 48 Energiebedingte, verursacherbezogene CO2-Emissionen je Einwohner in den Gemeinden Baden-Württembergs in 2010 (34 S. 34)............................. 70 Abbildung 49: Die Energieträger des Endenergieverbrauchs aufgeteilt auf die verbrauchenden Sektoren (30) ..................................................................... 71 Abbildung 50: Anteile der Energieträger am Endenergieverbrauch (30) .............................. 72 Abbildung 51: Anteile der verbrauchenden Sektoren am Endenergieverbrauch (30) .......... 72 Abbildung 52: Zusammenhänge der verschiedenen Potenzialbegriffe (35; 36 S. 274f) ....... 73 Abbildung 53: Stromeinsparung (21) ................................................................................... 76 Abbildung 54: Potenziale der Wärmeeinsparung durch Sanierung eines typischen unsanierten Einfamilienhauses (37) .............................................................. 77 Abbildung 55: Wärmeeinsparung (21) ................................................................................. 77 Abbildung 56: Kuchendiagramm der zusammengefassten Altersgruppen der Feuerungsanlagen (nur fossile Energieträger) im Bodenseekreis (39) .......... 79 Abbildung 57: Kraftstoffeinsparung (21) .............................................................................. 80 Abbildung 58: Übersicht der Einsparungen des Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauchs bis 2050 (21)................................................................................................. 81 Abbildung 59: Aktuelle Stromerzeugung aus Windenergieanlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) ................................. 82 Abbildung 60: Aktuelle Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) ................................. 83 Abbildung 61: Aktuelle Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) ................................. 84 Abbildungsverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 127 Abbildung 62: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Solarthermie-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) .................. 85 Abbildung 63: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Umweltwärme-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) .................. 87 Abbildung 64: Beschreibung des Begriffs Biomasse (21) .................................................... 88 Abbildung 65: Aktuelle Stromerzeugung aus Biogas-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) ........................................ 92 Abbildung 66: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Biogas-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) ................................. 92 Abbildung 67: Aktuelle Stromerzeugung aus Erdgas-KWK-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) .................. 93 Abbildung 68: Aktuelle Wärmebereitstellung aus Erdgas-KWK-Anlagen, zusätzliches Potenzial und daraus resultierende THG-Einsparpotenziale (21) .................. 93 Abbildung 69: Bewertungsmatrix der Nahwärmepotenzialstudie von Friedrichshafen (45) .. 95 Abbildung 70: Anteile der Emissionsquellen an den Gesamtemissionen in Deutschland in 2011 (47) ...................................................................................................... 98 Abbildung 71. Potenziale durch Endenergieeinsparungen .................................................100 Abbildung 72: Technische Potenziale durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen und primärenergieschonender Technologien ......................................................101 Abbildung 73: Zeitreihe des Klimaschutz-Szenarios für den Stromverbrauch und dessen Erzeugung ...................................................................................................102 Abbildung 74: Zeitreihe des Klimaschutz-Szenarios für den Wärmeverbrauch und dessen Erzeugung ...................................................................................................103 Abbildung 75: Kreislauf eines Controlling-Managements (36 S. 311) .................................105 Abbildung 76: Unterschiedliche kommunikative Instrumente für das Konzept der Öffentlichkeitsarbeit (36 S. 152) ...................................................................113 Abbildung 77: Methodik des Bilanzierungstools BICO2 BW (21) .......................................132 Tabellenverzeichnis Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 128 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bundesweite, deutsche Klimaschutzziele festgesetzt im Energiekonzept 2050 (7 S. 4f) .................................................................................................. 8 Tabelle 2: Landesweite Klimaschutzziele festgesetzt im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Baden Württemberg in 2013 (13) ................................ 9 Tabelle 3: Übersicht der relevanten direkten THG und deren Treibhausgaspotenzial (18; 19 S. 139ff) ............................................................................................ 14 Tabelle 4: Energie- und Wasserversorgung (2) ............................................................. 32 Tabelle 5: Energierelevante Verwaltungsabteilungen (2)............................................... 32 Tabelle 6: Energieteam für den eea-Prozess (2) ........................................................... 33 Tabelle 7: Privathaushalte, Wohngebäude, Wohnungen, Räume und Belegungsdichte im Bodenseekreis (1) .................................................................................... 40 Tabelle 8: Einnahmeentwicklung des bodo in 2011 und 2012 ....................................... 43 Tabelle 9: Flächennutzung nach Nutzungsart im Bodenseekreis in 2012 (1) ................. 49 Tabelle 10: Landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Hauptnutzungsarten in 1999 und 2010 (1) ........................................................................................................ 50 Tabelle 11: Anbau auf dem Ackerland im Bodenseekreis in 1999 und 2010 (1) .............. 50 Tabelle 12: Natur-, Landschafts- und Wasserschutzgebiete im Bodenseekreis (1) ......... 52 Tabelle 13: Wohngebäude nach Baualtersklasse und Gebäudekategorie (38) ................ 78 Tabelle 14: Nachträglich gedämmte Gebäudeteile im Gebäudebestand (38) .................. 78 Tabelle 15: Altersstruktur der Feuerungsanlagen (nur fossile Energieträger) im Bodenseekreis (39)....................................................................................... 79 Tabelle 16: Übersicht der aktuellen Erzeugung, der technischen Potenziale und der Treibhausgas-Einsparpotenziale..................................................................100 Tabelle 17: Tabellarische Übersicht über das Controlling-Konzept .................................106 Tabelle 18: Verwendete Emissionsfaktoren ...................................................................130 Anhang Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 129 Anhang 1. Anhang: Energiepolitisches Arbeitsprogramm (EPAP) Energiepolitisches Arbeitsprogramm Stadt/ Gemeinde/ Landkreis: Bodenseekreis Stand: April 2015 Zeitraum: 2011 / 2015-2020 Prioritäten: 1 - hohe Priorität, 2 - mittlere, Priorität, 3 - niedrige Priorität Beginn Fertigstellung im ET für Umsetzung* 1.1.1 Klimastrategie auf Kommunenebene, Energieperspektiven Dem KT wird ein aus dem EKSK energie- und klimapolitisches erweitertes Leitbild zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, bei dem neben Qualitätszielen auch weitere quantifizierte Zielvorgaben Bestandteile sein werden. Kreistagsbeschluss für Klimaschutz in der Ausschreibung; Information und "Werbung" in Bürgermeister-Kreisversammlung für entspr. Ausschreibungsverfahren; Ausarbeitung eines Empfehlungskatalogs für koordinierte Stellungnahme zu Planungen; Verstetigung des Flächensparziels "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" in Beratungs- und Genehmigungsverfahren kommunaler Planungen; Fachvortrag KEM-Passivhausvorteile aus Frankfurt, Matthias Linder, im AUT in 5/2015 1 Juli 2013 5/2015 Beschluss Kreistag 5/2015 jährlich Wiggenhauser / Schültke / Energieteam / EA gesamtes Landratsamt / Hermanns / Schültke mittel ja EKSK in Fertigstellung Antrag , anschliessend: Antrag zur Förderung eines KlimaSchutzManagers in Vorbereitung 1.1.2 Klimaschutz- und Energiekonzept Umsetzung und Veröffentlichung des kreisweiten Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2050 und Fortschreibung im Rahmen des eea 1 7/2014 5/2015 KT jährlich Energieteam / EA Ausarbeitung und Ergänzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes durch EA mittel ja Fertigstellung 5/2015 Ausbau eea oder Klimaschutzkonzepte bzw. Energieaktionspläne in möglichst allen Kreis-Gemeinden 2 2015 Dezember 17 I/2016 EA EA mittel nein 1.1.3 Bilanz, Indikatorensysteme Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz jährlich bzw. im Rahmen der externen eea-Audits 1 laufend 2017 I/2016 Betting gesamtes Landratsamt niedrig nein 1.1.4 Evaluation von Klimawandeleffekten Datenerhebung zur Berücksichtigung von Klimawandeleffekten Fertigstellung aller HWGefahrenkarten und Umsetzung d. Hochwasserrisikomanagementplanungen i.d. Gde. (Beratung) 2 2015 IV/2017 Schedler / EA Schedler / Fachämter (Dr. Gabele, Ruff) niedrig - 1.1.5 Abfallkonzept Ausbau des landkreisweiten Netzes an Wertstoff-Höfen, insb. Friedrichshafen 2 bereits begonnen evtl. 2017 Stoeßel Stoeßel niedrig Stetten fast fertig 1.2.1 Kommunale Energieplanung Erstellung einer Energiekarte (Darstellung der Standorte von Wasserkraft-, Biogas- /masse- Anlagen, industrielle Abwärmepotenziale, usw). Initiieren von Infrastrukturplänen auf GIS- Basis für Städte und Gemeinden zur Entwicklung von Quartierskonzepten, Breitbandausbau, usw.; Untersuchung von Potentialen (insb. Neubauquartiere) von "energieautarken" Quartieren (z.B. Salem) Potenzialuntersuchung (Wärme, Kühlung, Speicherung) des Bodenseewassers 2 II/2015 Breitband 2017 I/2016 EA EA und E-Team niedrig ja 1.2.2 Mobilitäts- und Verkehrsplanung Kostenbeteiligung bei der Planung zur Elektrifizierung der Südbahn Ulm-FN-LI (läuft); Vorlage einer Studie zur Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn (FN-Radolfzell) mit dem Ziel eines 30-Minuten-Takts, ggf. auch unter Dieselbetrieb landkreisweites Modellprojekt E-Mobilität als integraler Bestandteil des ÖPNV ("Vernetzte Mobilität"); Ausbau des ÖPNV-Angebots durch Umsetzung des Nahverkehrsplans, z. B. flexible Bedienungsformen im ländlichen Raum (Bsp.: Bürgerbus Meckenbeuren emma, , Eriskirch und D-Tal); Internat. Ansatz mit IBK, Initiierung von Bodensee umspannenden E- Ladeinfrastruktur mit Ziel der Barrierefreiheit. 1 2012 fortlaufend Schedler Schedler / Mayer / Neisecke mittel teilweise in wesentlichen Teilen bereits laufend; Ausbau der E- Mobilität zusammen mit bodo in den Landkreis Ravensburg Ausbau des Verkehrsverbundes "Bodo" nach Lindau; Vernetzung von Stromerzeugung und Speicherung (Fahrzeugbatterien, Lastabwürfen, Bodenseewasserversorgung, usw.) zur Netzstabilisierung in der Verteilerebene (evtl. OEW- Projekt); LRA und die Städte die Baurechtszuständigkeit haben, werden Mitglied beim Qualitätsnetz Bau "Bodensee- Oberschwaben"; 1 2015 fortlaufend 2017 Schültke/ Schedler EA / BODO hoch Maßnahmen- nummer Maßnahmentitel nächste Kontrolle* Beschreibung der geplanten Maßnahmen Aktivität Beschluß erforderlich Umsetzungsstand 2015 1. Entwicklungsplanung, Raumordnung Priorität verantwortlich Summe der Kosten CO2-Einspar- potenzial Katalog ab 2012 Version 2 Alle Rechte vorbehalten: © Bundesgeschäftsstelle European Energy Award 1/5 Stadt/ Gemeinde/ Landkreis: Bodenseekreis Stand: April 2015 Zeitraum: 2011 / 2015-2020 Prioritäten: 1 - hohe Priorität, 2 - mittlere, Priorität, 3 - niedrige Priorität Beginn Fertigstellung im ET für Umsetzung* Maßnahmen- nummer Maßnahmentitel nächste Kontrolle* Beschreibung der geplanten Maßnahmen Aktivität Beschluß erforderlich Umsetzungsstand 2015Priorität verantwortlich Summe der Kosten CO2-Einspar- potenzial 1.3.1 Grundstückseigentümer- verbindliche Instrumente Ausarbeitung eines Empfehlungskatalogs für koordinierte Stellungnahme zu (kommunalen) Bauleitplänen fachliche Betreuung von Maßnahmen zum ökologischen Ausbau der kleinen Wasserkraftnutzung; Mitarbeit bei der Machbarkeitsstudie zu einem regionalen Wasserkraft- Pumpspeicherwerk; Unterstützung und Begleitung von Geothermieprojekten; fachliche Beratung und Begleitung von großflächigen Fotovoltaikanlagen; Beratung und Genehmigung großer Windkraftanlagen; fachliche Begleitung bei der energetischen Optimierung von (kommunalen) Kläranlagen; Beratung und Betreuung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung landwirtschaftlicher Betriebe; Beratung und Begleitung von Maßnahmen zur Nutzung industrieller Abwärme; Begleitung von Untersuchungen zur wärmeenergetischen Nutzung des Bodensees; 2 seit 2015 fortlaufend jährlich Schedler / EA-BSK Schedler / Dr. Gabele / Neisecke / Ruff / Dr. Strütt mittel teilweise bereits begonnen (z.B. kleine Wasserkraft, kommunale Kläranlagen, landwirtschaftliche Betriebe) 1.4.1 Prüfung Baugenehmigung und Bauausführung Stichprobenkontrolle durch EA-BSK in Abstimmung mit Abtl. Baurecht; Netzwerk B-W (Planer, Handwerker, Hersteller, etc.) ausbauen Einstellung eines weiteren Baukontrolleurs um u.a. die Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz/EWärmeG zu überprüfen. 1 ab sofort laufend Schedler / EA Fr. Treiber / EA niedrig ja Stellenausschreibung eines Baukontrolleurs erfolgte bereits; 1.4.2 Beratung zu Energie und Klimaschutz im Bauverfahren direkte Vernetzung der informellen Bauberatung im Vorfeld von Bauanträgen mit der Energieberatung (EA BSK), z. B. mittels Broschüren + Hinweisblättern + Link auf homepage; Interne Schulung EnEV (E)EWärmeG im Haus LRA (gepl. Juni 2015) 1 ab sofort laufend EA / Schedler / Schwarz Schedler / Schwarz / EA niedrig nein bereits angelaufen; 2.1.1 Standards für Bau und Bewirtschaftung öffentlicher Gebäude Grundsatzbeschluss EnEV bei Neubauten um -30% bis 2018 zu unterschreiten, danach Anpassung gem. EnEV, Beschluss Erneuerbare Energieträger zu prüfen, Erarbeitung und Reduzierung der Inhalte in der Leitlinie zu Beschaffungen, Baumaterialwahl, Recycling-Kriterien, Bauökologie (Gefahrenstoffe), Grundsatzbeschluß mit Zielwerten für Sanierungen (Hocheffizienz) hinsichtl. Wärme, Strom, Wasser etc. erarbeiten Wärmeversorgung durch 100 % regenerative Energien bzw. KWK bei Heizungssanierungen Infoveranstaltung zu KEM d. Stadt Frankfurt 1 ab sofort laufend 2017 Energieteam / EA Energieteam / EA / Hermanns / Betting / Sauter / Schedler hoch (intern LRA) im gegebenen Fall ja Veranstaltung mit best practice für AUT anberaumt 2.1.2 Bestandsaufnahme, Analyse Erstellung Liste mit Analyse-Ergebnissen für Sanierungs- und Instandhaltungsfahrplan (10-Jahres-Plan) für alle kreiseigenen Gebäude 1 ab sofort Jul 05 I/2016 Betting Betting / KSM (Begl.) niedrig nein Liste existiert bereitsin Teilen 2.1.3 Controlling, Betriebsoptimierung HM-Kompetenz definieren Controlling durch Energieberichte jährliche Fortsetzung Dienstanweisung Energie (HM) einführen 1 ab sofort KSM 2016 jährlich Betting Betting / KSM (Begl.) niedrig 2.1.4 Sanierungsplanung / -konzept Sanierungsplanung zusammenführen und in Matrix zur Grundlage eines Investitionsplans machen Gebäude Glärnischstraße: 2 Varianten (Minimum Einhaltung der EnEV2012, Zielvariante KfW 70 Standard); erfolgte Sanierungsmassnahmen dokumentieren -> Konzeptentwicklung Alternative prüfen: Neubau mit Passivhausstandard Hausmeisterschulungen durchführen 1 2016 laufend 2016 Betting Betting / Hermanns / KSM (Begl.) mittel niedrig ja Untersuchungsauftrag teilweise schon erteilt; 2.1.5 Beispielhafter Neubau / beispielhafte Sanierung Neubau: Effizienzhaus-Bauweise anstreben Altbau :Sanierungsniveau EnEV- XX% oder Faktor 10 anstreben (z.B. Albrechtstraße 75). Passivhausstandard bzw. LowTech bei normalbeheizten kommunalen Neubauten in Ausschreibungsverfahren implementieren Leitfaden "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" für Landkreis und Kommunen am Besip. KEM Frankfurt initiieren 2 laufend 2017 ff. bald möglichst Betting E-Team / Bettting hoch (50 Jahre Relevanz) im gegebenen Fall ja 2.2.1 Erneuerbare Energie Wärme Prüfung generell, Gebäude Glärnischstraße, Prüfung, ob im Rahmen der Sanierung Geothermienutzung sinnvoll ist, in polit. Entscheidung stehend 2 laufend Ende 2020 2016 Betting Betting hoch (intern LRA) im gegebenen Fall ja 2.2.2 Erneuerbare Energie Elektrizität Ökostrom (gelabelt) beziehen (AVA läuft), Zielgröße = mind. 30%, Stromversorgungsvertrag bis 2016 2 2015 Januar 2016 2016 Betting Betting hoch ja "gelabelter" Ökostrom kann erst nach Abschluss des laufenden Versorgungsvertrages ab 2016 bezogen werden. 2.2.3 Energieeffizienz Wärme ständig Potentiale ermitteln, bewerten und Maßnahmenkatalog erstellen 1 laufend Zertifizierung jährlich Betting Betting/ gesamtes Landratsamt bzw. Nutzer mittel - 2.2.4 Energieeffizienz Elektrizität Sofortmassnahmen zum Stromverbrauch einleiten, Eigengeräte zuerst buy smart über Eigenbudget Schule initiieren s.o. 2 laufend Ende 2016 jährlich Betting Betting/Sauter hoch (bes. Schulen und altes LRA) - 2. Kommunale Gebäude, Anlagen Katalog ab 2012 Version 2 Alle Rechte vorbehalten: © Bundesgeschäftsstelle European Energy Award 2/5 Stadt/ Gemeinde/ Landkreis: Bodenseekreis Stand: April 2015 Zeitraum: 2011 / 2015-2020 Prioritäten: 1 - hohe Priorität, 2 - mittlere, Priorität, 3 - niedrige Priorität Beginn Fertigstellung im ET für Umsetzung* Maßnahmen- nummer Maßnahmentitel nächste Kontrolle* Beschreibung der geplanten Maßnahmen Aktivität Beschluß erforderlich Umsetzungsstand 2015Priorität verantwortlich Summe der Kosten CO2-Einspar- potenzial 2.2.5 CO2- und Treibhausgasemissionen weitere Berechnung des CO2-Absenkpfades i. R. des Energie- und Klimaschutzkonzepts (überschlägig) 2 Herbst 2013 laufend jährlich EA (Energieagentur) Berdias/Jehle - CO2-tool für benchmark vorh. 2.3.1 Öffentliche Beleuchtung Verbesserungsmöglichkeiten überprüfen / umsetzen 3 laufend laufend jährlich niedrig - 2.3.2 Wassereffizienz HM-Schulung weiter durchführen / verbessern 3 laufend Betting Betting 3.6.1 Energetische Nutzung von Abfällen beständige Verbesserung d. Reststoffmanagements verbesserte Wertstofferfassung (z.B. Hartkunststoffe) Abfallerlebnispfad für Bürger (HF 6 ?) 2 laufend laufend 2016 Stoeßel Hr. Stößel /Hermanns niedrig - 3.6.2 Energetische Nutzung von Bioabfällen Energetische Nutzung von landwirtschaftlichen Abfallprodukten (Gehölzschnitt, Maische, nicht verwertbares Obst, etc.) besser in Gesamtsystem integrieren. 3 ab 2013 laufend 2016 Stoeßel Amt 33 und Amt 22 niedrig - 3.6.3 Energetische Nutzung von Deponiegas neuer Vertrag wurde abgeschlossen um rückläufige Mengen von Deponiegas weiter energetisch verwerten zu können. (Aggregat wurde erneuert) 3 laufend laufend Zertifizierung Stoeßel Stoeßel niedrig - (fast) abgeschlossen 4.1.1 Unterstützung bewusster Mobilität in der Verwaltung Mitarbeiterbefragung durchführen (1998 letztesmal) evtl. 2015 Intra-Mitfahrbörse einführen (evtl. SAP-Software orientiert) Jobticket wieder einführen (Ziel für alle Beschäftigten, Minimalmaßnahme nur für Auszubildende) (ab 2.Hj./2015) Fahrgemeinschaften fördern, z.B. duch reservierte Parkplätze, Mitfahrbörse im Intrannet des LRA installieren Infoveranstaltungen mit BODO und Carsharing (Schnuppertickets etc.) Wettbewerb Fahrrad-km (AOK Aktion mit dem Rad zur Arbeit) Verlängerung und Erweiterung für E-Mobilitäts-Projekt mit E-Cars und E-Bikes und Pedelecs, emma (Mitte 2016) Einführung elektr. Gästekarte für Übernachtungsgäste (Ende 2016) 2 bald möglichst laufend I/2016 Sauter / Neisecke für E-mobiltät Sauter / Neisecke / Schedler / Fr. Hommel / Mayer / bodo / DBT mittel - niedrig in einzelnen Punkten ja teilweise bereits laufend: Infoveranstaltung mit Bodo, Mitgliedschaft Carsharing, Projekt Gästekarte; 4.1.2 Kommunale Fahrzeuge Auswertung der Verbräuche (läuft seit 2013) Reduktion der Verbräuche (läuft seit 2013) ECO Drive Kurse fortsetzen Einführung von Beschaffungskriterien (max. 110g) für Kfz mit Einbindung der Energieagentur bei Beschaffungen Bewertungsmatrix der Straßenbetriebs- und Unterhaltungsfahrzeuge berücksichtigt Energieeffizienz und Langlebigkeit, Regelmäßige Prüfung, ob Leichtlauföle im Winter zur Verbrauchsreduzierung geeignet sind, Erweiterung der vorhandenen Videokonferenzmöglichkeiten (z.B. VGH) (Verkehrsvermeidung) Dienstanweisung Mobilität anpassen Beschaffung CO2-Sparer-KFZ für LR und Dezernenten 2 seit 2013 laufend jährlich / 2016 Sauter/Gähr/ Neisecke Sauter/Gähr/ Neisecke niedrig (Signalwirkung) - teilweise bereits laufend: Verbrauchsauswertung, Ecodrive Kurse, Carsharingtest, E-Mobiltät- Projekt 4.2.2 Hauptachsen / Kreisstraßen Gesamtkonzept aus Kreisstraßenausbauprogramm ableiten, Umsetzungsplan ausarbeiten (qualifiziert); Beratung bei der Erstellung der kommunalen Lärmaktionspläne (Lärmminderung) (laufend) Umfahrungen Kehlen (Baubeginn 2015), Markdorf und Kluftern zur Verkehrsverflüssigung und Emissionsminderung Signalanlagen an Kreisstraßen zu 100% mit LED-Leuchtkörpern ausstatten 2 sofort 2017 ff. nach Bedarf Gähr Gähr / Schedler / Dr. Bussek niedrig ja 4.3.2 Radwegenetz, Beschilderung Kooperationen mit Vereinen, Verbänden (läuft) Radwegnetzkonzeption 2008 (beinhaltet Beschilderung) nächste systematische Fortschreibung bis 2017 3 seit 2013 laufend /2017 jährlich Gähr Gähr / Fr. Philipp niedrig - 4.3.3 Abstellanlagen Beratung für Zuschüsse für Abstellanlagen an betroffene (Klein-) Gemeinden (Landesförderprogramm) 3 2013 2015 / laufend I/2016 Schedler Gemeinden - - 4.4.1 Qualität des ÖPNV-Angebots Gästekarte mit kostenfreier ÖPNV-Nutzung (Ende 2016); Verbesserung des ÖV-Knotens Stadtbahnhof FN in jeglicher Hinsicht /Verkehrsabläufe, Fahrgastinformation, -komfort, Sicherheit, Barrierefreiheit, etc.) Kenndaten regelmäßig ermitteln; Bedienungs- und Qualitätsvorgaben aus NVP umsetzen; Weiterentwicklung Tarifsystem; geplante Verbundausweitung nach Lindau / Vorarlberg und Kooperation mit VHB / BSB KN (einschl. Wasserwege); Ausbau des Angebots auf der Bodenseegürtelbahn; Einführung/ Ausbau E-Ticketing (mit Gästekarte); flexible Bedienformen im ÖV-System ausweiten; 1 seit 2013 laufend I/2016 Schedler Schedler / Mayer / Albert / Stadt FN niedrig teilweise ja Projekte sind bereits alle begonnen 3. Ver- und Entsorgung 4. Mobilität Katalog ab 2012 Version 2 Alle Rechte vorbehalten: © Bundesgeschäftsstelle European Energy Award 3/5 Stadt/ Gemeinde/ Landkreis: Bodenseekreis Stand: April 2015 Zeitraum: 2011 / 2015-2020 Prioritäten: 1 - hohe Priorität, 2 - mittlere, Priorität, 3 - niedrige Priorität Beginn Fertigstellung im ET für Umsetzung* Maßnahmen- nummer Maßnahmentitel nächste Kontrolle* Beschreibung der geplanten Maßnahmen Aktivität Beschluß erforderlich Umsetzungsstand 2015Priorität verantwortlich Summe der Kosten CO2-Einspar- potenzial 4.4.2 Kombinierte Mobilität Ausweitung der Kooperation BODO mit Carsharing (BODO-Nutzer erhalten günstigere Konditionen bei BodenseeMobil);Ausweitung landkreisweites E- Mobilitäts-Projekt gezielt als Ergänzung des ÖPNV organisiert; Überdachung von Abstellanlagen auf kreiseigenen Liegenschaften mit PV; Organisation von Barriere freiem Zugang zur "Einheitlichen E-Ladeinfrastruktur" für Kommunen 2 seit 2012 laufend jährlich Schedler Schedler / bodo / Mayer / Neisecke mittel ? Projekt läuft, Kooperation BODO ist realisiert 4.5.1 Mobilitätsmarketing Kostenvergleichsrechner auf LRA-homepage mittels Link einrichten; Erhebung der bisherigen Aktionen / Marketings Planung der kommenden Aktivitäten, Ziel: Mitarbeiteraktionstag "Lass dein Auto stehen" gekoppelt mit kostenlosem Bodoticket jeweils am 22.9 (autofreie Aktionstag in EU) oder darauf folgendem Werktag; Mobilitätszentrale Überlingen errichten 3 seit 2013 laufend jährlich Sauter / Schedler Sauter/Schedler/Mayer niedrig - Mobilitätszentrale vor kurzem eröffnet 4.5.2 Beispielhafte Mobilitätsstandards Erhebung der öffentl. Ausgaben ÖPNV 2 seit 2013 II/2017 2017 Schedler Schedler 5.1.1 Personalressourcen, Organisation buy smart in alle Bereiche einführen (HF 4 läuft), mit Beschaffungsrichtlinie Energiemanagment definieren, Stellenbeschreibung schaffen Darstellung nach außen schaffen Einstellung Klimaschutzmanager 2 2014 laufend 2017 Sauter/ Betting Sauter/Betting niedrig ja 5.1.2 Gremium Schulgremium einführen, Bedarf vorhanden Protokolle zusammenführen Einbindung Schuldirektionen 2 2014 in 2015 2015 Energieteam Hilbert mittel - 5.2.1 Einbezug des Personals (der Verwaltungsmitarbeiter) Zuständigkeiten über Stellenbeschreibung und Organisationsplan definieren Betriebsanweisung /Dienstanweisung Energie - Verbräuche einführen. Berücksichtigung des Themas Energieeinsparung im allgemeinen Vorschlagswesen; Leistungsvereinbarung bezügl. Energie schaffen (Schulen teilw. am Beginn) 2 2014 laufend 2017 Sauter Sauter, Personalrat niedrig / mittel - 5.2.2 Erfolgskontrolle und jährliche Planung Jährliche Durchführung Internes Audit mit EPAP-Novellierung 1 seit 2011 laufend Zertifizierung Wiggenhauser EA, Wiggenhauser ohne - Erstellung des Klimaschutz- berichts durch EA 5.2.3 Weiterbildung MA-Schulung en i.R. Personalversammlung fortsetzen HM-Schulungen Energie fortsetzen Angebote der Verbraucherzentrale für LRA-Mitarbeiter initiieren und unterstützen (anteilig) Nutzersensibilisierung, z.B. Am Aktionstag "Lass dein Auto stehen" Beratungsangebot für energetische Sanierung von Wohnungen Software Schulungen (Modul Gebäude- und Energiemanagement der Finanzsoftware > 80h Schulung) ständiges Angebot an Schulleitungen mit Auswertungsberichten Infomaterial auslegen 2 seit November 2013 jährlich jährlich Betting Sauter/ Betting/ EA/ Hilbert mittel (Liegenschaftsbe zug) - 5.2.4 Beschaffungswesen Richtlinie überarbeiten und Aufteilung in Bereiche Zukünftige Beschaffungen mit buysmart versehen Beschaffungsrichtlinie erneuern Biozertifizierte und regionale Produkte bei Verwaltung, Tagungen, Schulmensa, usw. erweitern 2 seit November 2013 2015 ff. I/2016 Sauter / Betting / Gähr Sauter / Kaczmarek / Hilbert / Betting / Gähr niedrig - 5.3.1 Budget für energiepolitische Arbeit Eigenes Budget formulieren / Zusammenführen Kämmerei erstellt Zusammenfasung der energiepolitischen Ausgaben 3 2014 laufend 2017 Hermanns Hermanns 6.1.1 Konzept für Kommunikation und Kooperation Internetbereich auf website BSK im Thema eea ausbauen dabei Bündelung aller Energiethemen im Intranet und Internet Energieprojekte breiter dokumentiern und veröffentlichen Energie-Wirtschafts-Foren regelmäßig durchführen Erstellung einer kreisweiten Kommunikationsstrategie/ Öffentlichkeitsarbeit für Landkreis Darstellung von Best- Practice- Beispielen aus Kommunen, Private und Wirtschaft (Energieplusregion als Internettplattform) Informationsangebot/Broschüren zu Energie im LRA auslegen 2 seit Dez. 2013 2016 I/2016 Schwarz / Schedler / EA Schwarz / Schedler / EA niedrig - Projekt Energieeffiezienz in Vereinen bereits abgeschlossen 6.1.2 Vorbildwirkung, Corporate Identity CI auf website und Aktionen verbreiten (z.B. emma bis Mitte 2016) Projekt E-Mobility mit Infrastruktur/ und Aktivitäten für Öffentlichkeit transparenter und offensiver gestalten: weitere Verbreitung und Weiterentwicklung mit Veröffentlichung von "App`s" mit Zielgruppen Bewohner, Pendler, Gäste; Erfahrungsaustausch mit "Landrad"und "Vlotte" Einbindung auf Homepage QNB-NetzwerkBau -Teilnahme klimafreundliche Verwaltung mit E-Mobilität, E-Bikes, Car-sharing etc. deutlicher kommunzieren 2 seit 2013 laufend I/2016 E-Team Schwarz / Schedler Schwarz / Schedler / Neisecke / EA niedrig - mittel - 6.2.1 Institutionen im Wohnungsbau Veranstaltung mit EA durchführen 2015 jährlich 2016 EA Wiggenhauser /EA niedrig - 6. Kommunikation, Kooperation 5. Interne Organisation Katalog ab 2012 Version 2 Alle Rechte vorbehalten: © Bundesgeschäftsstelle European Energy Award 4/5 Stadt/ Gemeinde/ Landkreis: Bodenseekreis Stand: April 2015 Zeitraum: 2011 / 2015-2020 Prioritäten: 1 - hohe Priorität, 2 - mittlere, Priorität, 3 - niedrige Priorität Beginn Fertigstellung im ET für Umsetzung* Maßnahmen- nummer Maßnahmentitel nächste Kontrolle* Beschreibung der geplanten Maßnahmen Aktivität Beschluß erforderlich Umsetzungsstand 2015Priorität verantwortlich Summe der Kosten CO2-Einspar- potenzial 6.2.2 Andere Kommunen und Regionen Betriebsanweisung des Lkr den Kommunen zur Verfügung stellen; Informationsveranstaltung mit allen BM im Landkreis, um EEA-Teilnahme möglichst flächendeckend anzustreben; Jährliche Energieteam-Exkursion bzw. Austausch mit anderen Klimaschutzlandkreisen (ab 2015 läuft) Entwicklung neuer Projekte bzw. Austausch für Kommunen und Wirtschaft im Rahmen von Interreg- Förderprogrammen sowie der OEW- Kooperation (Schwerpunkte: eea, E- Mobilität, Energieeffizienz in Unternehmen/ industrielle Abwärmenutzung, Bildung, Stadtentwicklung, Low Tech bei kommunalen und gewerblichen Neubauten, Versorgungssicherheit, usw.) Partnerlandkreise Leipzig, Tschenstochau (PL) zu Energiethemn, best practice und eea heranführen 2 seit Okt. 2013 2015 Ende 2016 laufend IV/2016 Schültke / EA Schültke / EA / Schedler mittel 6.2.4 Universitäten und Forschungseinrichtungen ZU und DHBW motivieren, CO2-Fingerabdruck für Studierende zu erfassen Initiieren von E-Car-Flotte als Mobilitätsangebot für Studierende an ZU und DHBW (Standorte Seemoos und Fallenbrunnen) 2 2015 laufend IV/2015 EA / Betting / (BSK-Schulen) EA / Betting / Schültke niedrig - 6.3.1 Energieeffizienzprogramme in und mit Wirtschaft, Gewerbe, Industrie, Dienstleistung E-Effizienztisch mit der Wirtschaft (auch KMU) intiieren Dialogplattform einrichten OEW-Partnerschaften aufzeigen (EA) Gästekarten mit Lkr. KN, LI, BODO einführen; Anlaufstelle für Wirtschaft/Aufbau einer Kompetenzstelle für Unternehmen Aufbau von Energieeffizienz-Unternehmensnetzwerken Energieeffizienzberatung für Handel und Diestleistungsunternehmen("eea") Einführung eines regelmäßigen Energiewirtschaftsforums; Kampagne "Energieeffizienz in Hotels" mit DEHOGA; Heizkesselaktionen mit Handwerk 2 seit 2014 laufend I /2016 Schedler / EA / Wiggenhauser Schedler / EA / Wiggenhauser niedrig - mittel - 6.3.2 Professionelle Investoren und Hausbesitzer Veranstaltung für/mit Investoren organisieren und durchführen 3 2015 2017 IV/2017 EA EA niedrig - 6.3.3 Lokale, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung Energie-Wirtschafts-Foren initiieren; Einführung Energieeffizienz in Vereinen Teilnahme an Energie+ Region. 3 in 2015 jährlich Ende 2015 Schedler/ EA / Wiggenhauser Schedler / EA / Wiggenhauser niedrig - 6.4.1 Arbeitsgruppen, Partizipation Einrichtung von Arbeitskreisen: - "Forst und Umwelt" - "Mobilität" - "Wirtschaft" - "Wohnungsbau" Einrichtung von Arbeitskreisen zur Umsetzung der Energiewende, wie z.B. Wirtschaft, mehrgeschossiger Wohnungsbau, Hochschulen, Kommunen, usw. am Beispiel anderer Landkreise 3 2015 bald möglichst I/2016 E-Team Wiggenhauser / EA / Schwarz niedrig - mittel - 6.4.2 Konsumenten, Mieter Energie- und Mobilitäts-Beratungsangebote über jährliche kreisweite Abfallkalender Klimaschutzkampagnen mit Medien und Akteuren sowie in Bussen und Bahnenc Nutzersensibilisierung in Kreiseinrichtungen (auch Flüchtlingsunterkünfte) Ausbildung von Stromsparhelfern für einkommensschwache Haushalte 2 2016 2015 laufend laufend jährlich Mayer / EA Mayer / Stoeßel / bodo / EA niedrig - 6.4.3 Schulen (Kindergärten) Rektorenkonferenz (Juni) mit Ergebnissen der Energiebegehungen CO2 Bilanzierung für Schüler "CO2 Fingerabdruck" Umweltpreis in der Schule einführen Schulprojekt stand-by ausweiten (EA); Ausbildung der Azubis zu Junior-Klimaschutzmanager/innen Jährlicher Jugendenergietag mit Einbindung von Hochschulen und Wirtschaft Lehrerausbildung andenken und in Schulleitertermin einbringen 3 bald möglichst laufend Betting / EA / Hilbert Betting / EA / Hilbert niedrig - mittel - 6.4.4 Multiplikatoren (Politische Parteien, NROS; Religionsgemeinschaften, Vereine) Kooperation der EA mit dem Verbund Kom.Pakt.net "Breitband" (Infrastruturplan) 1 sofort nach Laufzeit I/2016 Wiggenhauser / Schültke / Schedler Wiggenhauser indirekt - 6.5.1 Beratungsstelle Energie, Mobilität, Ökologie Energieagentur mit Außenstellen-Tätigkeiten soll ausgeweitet werden v.O. Beratung 2 2014 laufend EA EA niedrig - 6.5.3 Finanzielle Förderung Neu errichtete Kurzzeitparkplätzen für Besucher werden mit der Infrastruktur für die Ausrüstung mit Aufladeanschlüsse für Emobile gebaut. Errichtung der Aufladeanschlüsse gemeinsam mit öffentlicher Elektrotankstelle Landkreis Förderprogramm zum Ausbau der flexiblen Angeotsformen im ÖPNV mit Integration der E- Mobilität aufnehmen Unterstützung der Vor-Ort-Beratungen mit 50% des Eigenanteils von 10-20€ 2 2014 laufend Neisecke / Hermanns / EA Neisecke / Betting / Mayer / bodo Budget ? niedrig - Katalog ab 2012 Version 2 Alle Rechte vorbehalten: © Bundesgeschäftsstelle European Energy Award 5/5 Anhang Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 130 2. Anhang: Emissionsfaktoren Energieträger Emissionsfaktor Einheit Quelle Heizöl 0,319 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 W ärm e Erdgas 0,246 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Fernwärme 0,270 tCO2e/MWhEndenergie IFEU 2012 Braunkohle 0,431 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Steinkohle 0,432 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Holz 0,026 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Biogas 0,008 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Solarwärme 0,024 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Umweltwärme 0,211 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Emissionsfaktor Mix Erzeugung 0,270 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: IFEU Emissionsfaktor Sonstige Energieträger 0,27 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: IFEU Strom 0,614 tCO2e/MWhEndenergie IFEU 2012 S trom Windkraft 0,009 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Fotovoltaik 0,061 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Geothermie 0,218 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Festbrennstoffe 0,025 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Flüssige Biomasse 0,316 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Biogas 0,216 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Klärgas/Deponiegas 0,026 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: UBA 2009 Abfall 0,109 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: IFEU 2011 Diesel/Benzin 0,306 tCO2e/MWhEndenergie Quelle: Umweltbundesamt Kraft- stoff Tabelle 18: Verwendete Emissionsfaktoren Anhang Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 131 3. Anhang: Bilanzierungstool für die Energie- und CO2-Bilanz: BICO2 BW Die Energiebilanz in Kapitel 4.2 und die CO2-Bilanz in Kapitel 4.4 für das Basisjahr 2012 wurden mit dem Energie- und CO2-Bilanzierungstool Baden-Württemberg (BICO2 BW) be- rechnet. Dieses Instrument wurde im Auftrag des UM vom IFEU erstellt. Die Methodik des BICO2 BW orientiert sich an der festgelegten Methodik für das geplante Projekt Klimaschutz-Planer. Das hat zum Vorteil, dass bei der Einführung des neuen Instru- ments Klimaschutz-Planer keine großen Anpassungsvorgänge unternommen werden müs- sen um die Bilanzen vergleichen zu können. Folgende wesentliche Punkte sind in der Methodik des BICO2 BW enthalten: (48 S. 5) Verursacherbilanz (bzw. Endenergiebasierte Territorialbilanz) tCO2e als Leitindikator Vorketten werden berücksichtigt Stromemissionen mit Bundesmix (Basis-Bilanz); für Vergleiche wird der Territorialmix für Strom ermittelt Keine Witterungskorrektur (in der Basis-Bilanz) Exergiemethode bei der Allokation in KWK-Prozessen Aufteilung nach Endenergieverbrauchern und Endenergieträgern Alle Arten von Daten, mit welchen das Instrument die Ergebnisse berechnet, sind in der Ab- bildung 77 aufgelistet. Dabei gibt es fixe und variable Daten. Die fixen Daten sind vom In- strument vorgegeben und können vom Benutzer nicht verändert werden. Die variablen Daten wurden vom Benutzer eruiert und eingetragen. (48 S. 10ff) Die Verursacherbilanz der StaLa wird für eine Abschätzung der nicht-leitungsgebundenen Energieträger im verarbeitenden Gewerbe benutzt. (48 S. 10f) Darüber hinaus werden auch die LUBW-Daten und die Schornsteinfegerstatistik für eine Abschätzung der nicht- leitungsgebundenen Energieträger sowie deren Aufteilung auf die einzelnen Sektoren benö- tigt. (48 S. 11) Die Einteilung in die Endenergieverbraucher teilt sich in fünf Sektoren auf. GHD und Indust- rie werden in dem Sektor Gewerbe und Sonstiges zusammengefasst, aus welchem der Sek- tor Verarbeitendes Gewerbe (Industrie) ausgegliedert wird. Folgende Abbildung 77 zeigt eine Übersicht über die Methodik des BICO2 BW: Anhang Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 132 Abbildung 77: Methodik des Bilanzierungstools BICO2 BW (21) BICO2 BW Kontrolle/ Modifikation Ergebnis Aufteilung nach Thema Endenergieverbrauch nicht witterungsbereinigt witterungsbereinigt THG-Emissionen nicht witterungsbereinigt witterungsbereinigt Anteil lokale regenerative Stromerzeugung am gesamten Stromverbrauch Anteil lokale primärenergieschonende Wärmebereitstellung am gesamten Wärmeverbrauch Aufteilung nach Endenergieverbraucher Private Haushalte Gewerbe und Sonstige Verarbeitendes Gewerbe Kommunale Liegenschaften Verkehr Aufteilung nach Energieträger Strom Heizöl Erdgas Fernwärme Kohle Wärme aus EEQ Sonstige Kraftstoff Variable Daten Grunddaten Verursacherbilanz der StaLa Verbrauchsdaten der LUBW Daten von Fahr- und Verkehrsleistung Verbrauchsdaten verschiedener Energieträger Schornsteinfegerstatistik, Solarthermie; Wärmepumpen Heiz(kraft)werke mit und ohne KWK Daten kommunaler Gebäude und Straßenbeleuchtung Daten Emissionshandelsbetriebe Manuelle Dateneingabe Fixe Daten Emissionsfaktoren Fernwärmefaktoren Endenergiebilanz Baden-Württemberg Umrechnungsfaktoren Anhang Energieagentur Ravensburg gGmbH – Niederlassung Bodenseekreis 133 4. Anhang: Auswertung der Online-Bürgerumfrage wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 1 / 19 Online-Umfrage im Rahmen der Erarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzepts des Landkreises Bodenseekreis Statistische Auswertung der Ergebnisse www.sags-doch.de/page/online-buergerumfrage Stand: 02.04.2015 Wer denkt was GmbH Robert-Bosch-Straße 7 64293 Darmstadt http://www.da-bei.darmstadt.de/ wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 2 / 19 Einleitung Im Rahmen der Erarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzepts für den Landkreis Bodenseekreis wurde eine Online-Bürgerumfrage durchgeführt. Diese fand auf der Bürgerplattform www.sags-doch.de statt. Eine Teilnahme an der Umfrage war vom 01. Dezember 2014 bis zum 09. Januar 2015 möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes nahmen insgesamt 187 Bürgerinnen und Bürger an der Umfrage teil. Im Folgenden ist die statistische Auswertung der Ergebnisse - gegliedert nach den gestellten Fragen - abgebildet. wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 3 / 19 Statistische Auswertung 0. Einführung 0.1 Bitte wählen Sie Ihre Gemeinde aus: Abbildung 1: Wohnorte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Angaben in Prozent 4% 1% 2% 3% 2% 1% 4% 2% 1% 3% 3% 1% 1% 6% 1% 3% 42% 15% 2% 2% 3% Gemeinde Bermatingen Gemeinde Daisendorf Gemeinde Deggenhausertal Gemeinde Eriskirch Gemeinde Frickingen Gemeinde Hagnau am Bodensee Gemeinde Immenstaad am Bodensee Gemeinde Kressbronn am Bodensee Gemeinde Langenargen Gemeinde Meckenbeuren Gemeinde Neukirch Gemeinde Oberteuringen Gemeinde Owingen Gemeinde Salem Gemeinde Stetten Gemeinde Uhldingen-Muehlhofen Stadt Friedrichshafen Stadt Markdorf Stadt Meersburg Stadt Tettnang Stadt Ueberlingen wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 4 / 19 0.2 Bitte wählen Sie Ihr Alter aus: Abbildung 2: Altersstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Angaben in Prozent 0.3 Bitte wählen Sie Ihr Geschlecht aus: Abbildung 3: Geschlecht der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Angaben in Prozent 6% 7% 10% 18% 24% 23% 12% bis 20 Jahre 21-30 Jahre 31-40 Jahre 41-50 Jahre 51-60 Jahre 61-70 Jahre 70+ Jahre 66% 34% männlich weiblich wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 5 / 19 1. Mein energetisches Zuhause - wohnen, heizen und sinnvoll Strom nutzen 1.1 Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt? Abbildung 4: Haushaltsgröße der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Angaben in Prozent 1.2 Wie hoch ist Ihr jährlicher Stromverbrauch? Abbildung 5: Jährlicher Stromverbrauch, Gesamtauswertung, Angaben in Prozent 13% 51% 17% 12% 3% 4% 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen mehr als 5 Personen 5% 20% 28% 20% 7% 4% 6% 10% Gesamt unter 1000 kWh 1000-2000 kWh 2000-3000 kWh 3000-4000 kWh 4000-5000 kWh 5000-6000 kWh 6000+ kWh weiß ich nicht wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 6 / 19 Abbildung 6: Jährlicher Stromverbrauch in Abhängigkeit der Haushaltsgröße, Angaben in Prozent 1.3 Beziehen Sie grünen Strom? Abbildung 7: Bezug grünen Stroms, Angaben in Prozent 13 6 0 0 0 0 54 21 6 9 0 0 17 30 34 27 0 25 4 19 34 18 40 25 0 6 6 18 0 0 0 5 3 9 0 0 0 6 3 0 40 38 13 6 13 18 20 13 0 20 40 60 80 100 1-Personenhaushalte 2-Personenhaushalte 3-Personenhaushalte 4-Personenhaushalte 5-Personenhaushalte Haushalte mit mehr als 5 Personen unter 1000 kWh 1000-2000 kWh 2000-3000 kWh 3000-4000 kWh 4000-5000 kWh 5000-6000 kWh 6000+ kWh weiß ich nicht 59% 29% 12% ja nein weiss ich nicht wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 7 / 19 1.4 Haben Sie energieeffiziente Geräte in Ihrem Haushalt? Abbildung 8: Besitz energieeffizienter Geräte, Angaben in Prozent Abbildung 9: Energieeffiziente Geräte, Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent 93% 3% 4% ja nein weiß ich nicht 50 34 55 37 54 69 32 24 68 25 0 10 20 30 40 50 60 70 80 wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 8 / 19 1.5 Wie ist Ihre Beleuchtung im Haushalt? (Mehrfachnennungen möglich) Abbildung 10: Art der Beleuchtung, Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent 1.6 Wie heizen Sie? (Mehrfachnennungen möglich) Abbildung 11: Heizquellen, Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent 77 58 50 65 44 1 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 50 1 1 27 36 1 14 5 5 2 0 10 20 30 40 50 60 wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 9 / 19 1.7 Wie sparen Sie Strom und Wärme? (Mehrfachnennungen möglich) Abbildung 12: Maßnahmen zur Einsparung von Strom und Wärme, Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent 1.8 Würden Sie sich mehr Informationen bzw. Beratung zum Thema Energiesparen wünschen? Abbildung 13: Wunsch nach mehr Informationen bzw. Beratung zum Thema Energiesparen, Angaben in Prozent 89 88 72 81 78 59 60 39 2 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 51% 49% ja nein wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 10 / 19 1.9 Welche erneuerbaren Technologien sollen im Landkreis ausgebaut werden? (Mehrfachnennungen möglich) Abbildung 14: Ausbau erneuerbarer Technologien, Angaben in Prozent 1.10 Wie wohnen Sie? Abbildung 15: Wohnformen, Angaben in Prozent 4 26 26 4 27 66 69 41 46 18 4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 62% 12% 17% 3% 6% Eigenheim Eigentumswohnung Mietwohnung Wohngemeinschaft Wohnhaus zur Miete wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 11 / 19 1.11 Wann wurde Ihr Haus/Ihre Wohnung erbaut? Abbildung 16: Gebäudealter, Angaben in Prozent 1.12 Wann wurde Ihr Haus/Ihre Wohnung zuletzt saniert? Abbildung 17: Zeitpunkt der letzten Sanierung, Angaben in Prozent 6% 12% 30% 33% 18% 1% vor 1900 1900-1950 1951-1978 1979-2000 2001-2014 weiß ich nicht 2% 14% 40% 34% 10% 1951-1978 1979-2000 2001-2014 noch gar nicht weiß ich nicht wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 12 / 19 1.13 Sind Sie an Informationen für eine Sanierung interessiert? Abbildung 18: Interesse an Informationen für eine Sanierung, Angaben in Prozent 1.14 Benutzen Sie eine Zisterne? (Mehrfachnennungen möglich) Abbildung 19: Zisternennutzung, Angaben in Prozent 22% 78% ja nein 37% 3% 60% ja nein Was ist das? wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 13 / 19 Abbildung 20: Art der Zisternennutzung, Angaben in Prozent 1.15 Haben Sie einen Kompost Abbildung 21: Nutzung eines Komposts, Angaben in Prozent 16% 80% 4% für das Haus und den Garten nur für den Garten nur für das Haus 60% 40% ja nein wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 14 / 19 2. Unterwegs in meiner Region - so soll die nachhaltige und zukünftige Mobilität gestaltet sein 2.1 Wie viele Autos gibt es in Ihrem Haushalt? Abbildung 22: Anzahl der Autos in Haushalten, Angaben in Prozent 2.2 Wie viele Personen benutzen diese(s) Auto(s)? Abbildung 23: Anzahl der Autonutzer, Gesamtauswertung, Angaben in Prozent 5% 57% 30% 5% 2% 1% gar keins 1 2 3 4 5 oder mehr 15% 59% 14% 10% 1% 1% 1 2 3 4 5 6 oder mehr wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 15 / 19 Abbildung 24: Anzahl der Autonutzer in Abhängigkeit der Autoanzahl im Haushalt, Angaben in Prozent 23 2 0 100 63 64 20 10 13 70 100 4 16 10 2 4 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Haushalte mit einem Auto Haushalte mit zwei Autos Haushalte mit drei Autos Haushalte mit vier Autos Haushalte mit fünf Autos 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 oder mehr wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 16 / 19 2.3 Bilden Sie Fahrgemeinschaften? (Mehrfachnennungen möglich) Abbildung 25: Fahrgemeinschaften, Mehrfachnennungen möglich, Angaben in Prozent 2.4 Würden Sie gerne Fahrgemeinschaften bilden bzw. öfter nutzen? Abbildung 26: Wunsch nach Fahrgemeinschaften, Angaben in Prozent 12 15 55 33 28 0 10 20 30 40 50 60 ja, zur Arbeit ja, zum Einkauf ja, zur Freizeitaktivität ja, auf langen Strecken nie 46% 54% ja nein wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 17 / 19 2.5 Haben Sie ein Elektroauto oder ein Elektrofahrrad? Abbildung 27: Besitz von Elektroauto oder Elektrofahrrad, Angaben in Prozent 2.6 Sind Sie an einem Ausbau der E-Lade-Stationen (sowohl für Fahrräder, als auch für Autos) interessiert? Abbildung 28: Interesse am Ausbau von E-Ladestationen, Angaben in Prozent 16% 84% ja nein 63% 37% ja nein wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 18 / 19 2.7 Nutzen Sie den öffentlichen Personennahverkehr (Bus und Bahn)? Abbildung 29: Nutzung des Personennahverkehrs, Angaben in Prozent 2.8 Sind Sie an einem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus und Bahn) interessiert? Abbildung 30: Interesse am Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, Angaben in Prozent 31% 60% 9% oft selten nie 93% 7% ja nein wer|denkt|was 02/04/2015, Seite 19 / 19 2.9 Wie oft fahren Sie mit dem Fahrrad? Abbildung 31: Nutzung des Fahrrades, Angaben in Prozent 2.10 Sind Sie an einem Ausbau der Fahrradwege interessiert? Abbildung 32: Interesse am Ausbau der Fahrradwege, Angaben in Prozent 69% 25% 6% oft selten nie 84% 16% ja nein

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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 5 2 Rechenschaftsbericht 8 2.1 Rechtsgrundlagen 8 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 8 2.3 Geschäftsverlauf 2022 8 2.3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 8 2.3.2 Haushaltsverlauf im Bodenseekreis 10 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 12 2.5 Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung 20 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 20 2.5.1.1 Schulgebäude 20 2.5.1.2 Verwaltungsgebäude 24 2.5.2 Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber 25 2.5.3 Notunterkünfte 26 2.5.4 Straßenunterhaltung 26 2.5.5 Abfallwirtschaft 27 2.5.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 32 2.5.7 Soziales 35 2.5.7.1 Überblick 35 2.5.7.2 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) 37 2.5.7.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (PG 31.20) 38 2.5.7.4 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) 39 2.5.7.5 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) 40 2.5.7.6 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (PG 32.10) 41 2.5.7.7 Gesundheit (PG 41.40) 42 2.5.8 Finanzkennzahlen 43 3 Gesamtergebnisrechnung 45 3.1 Erträge 46 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 46 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 46 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 50 3.1.4 Sonstige Transfererträge 50 3.1.5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 51 3.1.6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 52 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 53 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 55 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 56 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 57 3.2 Aufwendungen 58 3.2.1 Personalaufwendungen 58 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 59 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 59 3.2.4 Abschreibungen 63 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 65 3.2.6 Transferaufwendungen 66 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 69 3.3 Ordentliches Ergebnis 72 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 2 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis 73 4 Gesamtfinanzrechnung 75 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 77 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 78 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 81 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 82 4.5 Entwicklung der Liquidität 82 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 83 4.6.1 Schulgebäude 83 4.6.2 Sonstige Liegenschaften 84 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte 85 4.6.4 Straßenbauamt 85 4.6.5 Abfallwirtschaft 87 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 88 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 100 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 102 5.2 Aktiva 103 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 103 5.2.2 Sachvermögen 104 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 104 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 105 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 107 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 108 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 109 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 109 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 111 5.2.2.8 Vorräte 112 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 113 5.2.3 Finanzvermögen 114 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 114 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 115 5.2.3.3 Sondervermögen 116 5.2.3.4 Ausleihungen 116 5.2.3.5 Wertpapiere 118 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 118 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 119 5.2.3.8 Liquide Mittel 121 5.2.4 Abgrenzungsposten 121 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 121 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 122 5.3 Passiva 123 5.3.1 Basiskapital 123 5.3.2 Rücklagen 123 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 124 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 125 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 126 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 126 5.3.4 Sonderposten 127 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 127 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 127 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 127 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 3 5.3.5 Rückstellungen 128 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 128 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 129 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 129 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 130 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 130 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 130 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 131 5.3.6 Verbindlichkeiten 132 5.3.6.1 Anleihen 132 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 132 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 134 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 135 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 135 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 136 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 136 6 Teilhaushalte 138 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 140 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 143 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 146 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 149 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 152 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 155 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 158 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 161 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 164 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 167 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 170 7 Anhang 173 7.1 Allgemeines 173 7.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 173 7.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 173 7.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 173 7.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 174 7.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 174 7.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 175 7.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 175 7.8.1 Bürgschaften 175 7.8.2 Gewährleistungen 175 7.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 175 7.8.4 Gewährträgerschaften 176 7.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2022 176 8 Anlagen 181 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 4 8.1 Vermögensübersicht 181 8.2 Forderungsübersicht 182 8.3 Schuldenübersicht 183 8.4 Rückstellungsspiegel 184 8.5 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 187 8.6 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 188 8.7 Gesamtübersicht der Investitionen 189 8.8 Übersicht über das Mündelvermögen 208 8.9 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 209 9 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022 211 Anmerkung: Erträge und Einzahlungen sind mit positivem, Aufwendungen und Auszahlungen mit negati- vem Vorzeichen dargestellt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 5 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 15. November 2023 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 386.506.826 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -379.790.714 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 6.716.112 1.4 Außerordentliche Erträge 150.750 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -340.603 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -189.853 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 6.526.259 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 377.870.360 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -369.771.785 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 8.098.575 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 11.692.164 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -19.310.848 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -7.618.684 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 479.891 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.376.000 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -4.153.807 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -1.777.807 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) -1.297.916 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen 198.834 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 28.753.509 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -1.099.082 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 27.654.427 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 6 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 86.948 3.2 Sachvermögen 219.191.498 3.3 Finanzvermögen 91.425.224 3.4 Abgrenzungsposten 11.070.084 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 321.773.753 3.7 Basiskapital -119.417.437 3.8 Rücklagen -73.750.588 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten -53.028.728 3.11 Rückstellungen -40.687.382 3.12 Verbindlichkeiten -28.241.910 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -6.647.709 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) -321.773.753 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 7 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen 2021 2022 EUR EUR 1 2 4.1 beim ordentlichen Ergebnis 4.1.1 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 4.1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses 9.826.235,41 6.716.112,27 4.1.3 Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushalts- rechts 0,00 0,00 4.1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 4.1.5 Verwendung des Überschusses des Sonderergeb- nisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 4.1.6 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 4.1.7 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis fol- gender Haushaltsjahre 0,00 0,00 4.1.8 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentliche Er- gebnis mit dem Basiskapital 0,00 0,00 4.2 beim Sonderergebnis 4.2.1 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 4.2.2 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergeb- nis mit der Rücklage aus Überschüssen des Son- derergebnisses 0,00 0,00 4.2.3 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergeb- nis mit dem Basiskapital 652.079,11 189.852,83 Friedrichshafen, 15. November 2023 gez. Luca-Wilhelm Prayon, Landrat Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 8 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich im Er- gebnishaushalt. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressour- cenverbrauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcen- aufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Grö- ßen wie die Abschreibungen und Rückstellungen mit einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Auf Grundlage des § 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg hat der Kreistag am 14. Dezember 2021 die Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2022 beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 8. März 2022 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde in der Zeit vom 17. März 2022 bis einschließlich 25. März 2022 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und ist auf der Homepage des Landkreises unter www.boden- seekreis.de einsehbar. In dessen Folge konnte der Haushalt ab dem 26. März 2022 voll be- wirtschaftet werden. 2.3 Geschäftsverlauf 2022 2.3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland Quelle: Jahresgutachten 2022/2023 des Sachverständigenrats, Kernbotschaften, veröffentlicht am 9. November 2022 KONJUNKTURELLER AUSBLICK DURCH ENERGIEKRISE MASSIV BELASTET Hohe Energiepreise reduzieren die Kaufkraft und belasten den Konsum der privaten Haushalte. Ein stabiler Arbeitsmarkt und nachlassende Lieferengpässe stützen die Konjunktur. Der Sachverständigenrat erwartet, dass das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in diesem Jahr um 1,7 % steigt und im Jahr 2023 um 0,2 % zurückgeht. Für die Ver- braucherpreisinflation prognostiziert er Raten von 8,0 % beziehungsweise 7,4 %. http://www.bodenseekreis.de/ http://www.bodenseekreis.de/ Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 9 Die Prognose ist mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Sollte es in Deutschland zu einer Gasmangellage kommen, ist mit einer tiefen Rezession und noch höherer Infla- tion zu rechnen. INFLATION UND GELDPOLITIK Die Inflation im Euro-Raum hat den höchsten Stand seit Gründung der Währungsunion erreicht und dürfte länger erhöht bleiben. Im Jahr 2021 war sie vornehmlich durch Lie- ferengpässe und Energiepreise getrieben, mittlerweile steigen die Preise in der Breite. Hohe Inflation führt zu Wohlfahrtsverlusten und hat erhebliche Verteilungseffekte. Haushalte mit niedrigem Einkommen sind aufgrund hoher Konsumquoten am stärksten belastet. Trotz der Herausforderungen durch die Angebotsschocks ist eine Fortsetzung der ent- schlossenen Reaktion der Europäischen Zentralbank (EZB) auf die hohe Inflation vor- erst notwendig. DEUTSCHE FINANZPOLITIK VOR SCHWIERIGEN HERAUSFORDERUNGEN Die Finanzpolitik steht nach der Pandemie wegen Ukrainekrieg und Energiekrise vor einer weiteren großen Herausforderung. Die mittelfristige Schuldentragfähigkeit wird durch die erforderliche zusätzliche Kreditaufnahme bisher jedoch nicht gefährdet. Alle Entlastungsmaßnahmen sind möglichst zielgenau auszugestalten. Sie sollten Energiesparanreize erhalten sowie auf untere und mittlere Einkommen fokussiert sein. Eine befristete finanzielle Beteiligung derjenigen, die die hohen Preise schultern kön- nen, könnte die fiskalische Belastung reduzieren und die Inflationswirkung begrenzen. REFORMPERSPEKTIVE FÜR DIE EUROPÄISCHE FISKALPOLITIK Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg belasten die Staatshaushalte und verschärfen die Spannung zwischen Schuldentragfähigkeit und öffentlicher Aufga- benerfüllung. Eine verbindliche Ausgabenregel könnte die EU-Fiskalregeln überprüfbarer machen, Tragfähigkeitsrisiken begrenzen, konjunkturstabilisierend wirken sowie investive Spiel- räume erweitern. Reformen sollten über die Ausgestaltung der Fiskalregeln hinaus auch auf die mögliche Finanzierung gemeinsamer europäischer Projekte sowie auf einen stabilen Finanz- markt abzielen. ENERGIEKRISE UND STRUKTURWANDEL: PERSPEKTIVEN FÜR DIE DEUTSCHE IN- DUSTRIE Die Energiepreise dürften in Europa mittelfristig wieder sinken, aber nicht zum Vorkri- senniveau zurückkehren. Energieintensive Wirtschaftszweige, die stark im Wettbewerb mit nicht-europäischen Wettbewerbern stehen, sind davon besonders betroffen. Dies wird den durch die Dekarbonisierung ohnehin anstehenden Strukturwandel in der Industrie beschleunigen, dürfte aber nicht zu einer breiten Deindustrialisierung führen. Staatliche Unterstützung sollte auf Unternehmen mit zukunftsfähigem Ge- schäftsmodell abzielen, nicht den Status quo erhalten. Der Ausbau erneuerbarer Energien sollte forciert werden. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 10 FACHKRÄFTESICHERUNG: HANDLUNGSOPTIONEN BEI WEITERBILDUNG UND ER- WERBSMIGRATION Das Erwerbspersonenpotenzial wird in den kommenden Jahren wegen der demogra- fischen Alterung stark sinken. Zusammen mit dem Strukturwandel verschärft dies Fachkräfteengpässe. Zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung sind gezielte und aufsuchende Beratung, Standards, modularisierte Angebote und eine Verständigung über Zukunftskompeten- zen nötig. Für die erforderliche Erwerbsmigration wären ein transparenteres Zuwanderungsrecht, eine Lockerung des Gleichwertigkeitsprinzips für die Anerkennung beruflicher Qualifi- kationen sowie eine Ausweitung der Westbalkanregelung auf ausgewählte Drittstaaten zielführend. WETTBEWERBSFÄHIGKEIT IN ZEITEN GEOPOLITISCHER VERÄNDERUNGEN Die Wettbewerbsfähigkeit und damit auch der Erfolg der deutschen Wirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten beruhten maßgeblich auf der zunehmenden Integration in die Weltwirtschaft. Wirtschaftliche Abhängigkeiten sowie zunehmende geopolitische Spannungen stellen Deutschland und Europa vor neue Herausforderungen. Eine stärkere Diversifizierung von Lieferketten, der Ausbau europäischer Produktions- kapazitäten und Infrastrukturen sowie die Stärkung strategischer Autonomie sind des- halb dringend erforderlich. 2.3.2 Haushaltsverlauf im Bodenseekreis Für die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Bodenseekreises bilden Haushaltssatzung und Haushaltsplan die Grundlage. Wieder einmal ist das zurückliegende Haushaltsjahr ein Jahr, welches maßgeblich von Krisen geprägt sein sollte. Während man in der Haushaltsplanung noch von der Ukraine-Krise gesprochen und diese „lediglich“ als Unwägbarkeit benannt und im Zahlenwerk nur bedingt berücksichtigte, wurden mit dem russischen Überfall auf die Ukraine auf einen Schlag die Prioritäten über viele Tätig- keitsfelder der Kreisverwaltung verschoben. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine erhöhte die Unsicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung beträchtlich, dämpfte das Wachstum und trug zum drastischen Anstieg der Energie-, Rohstoff- und Verbraucherpreise, sowie stark steigender Aufwendungen im Sozialhaushalt und Aufgaben für die gesamte Kreisverwaltung bei, welche sich nicht zuletzt auch in steigenden Personalaufwendungen niederschlugen. Auch wenn der Corona-Pandemie im vergangenen Berichtsjahr eine eher untergeordnete Be- deutung beigemessen wurde, war sie nach wie vor allgegenwärtig und hatte vielfach und dabei ganz unterschiedliche Auswirkung auf unser tägliches Umfeld und den Kreishaushalt. Wenn- gleich die ökonomischen Folgen der Omikron-Welle indes geringer ausgefallen sind als die der vorangegangenen Pandemiewellen. Echtzeitindikatoren über die Entwicklung des Brutto- inlandprodukts deuten darauf hin, dass der Zusammenhang zwischen der Zahl der Neuinfek- tionen und der Wirtschaftsleistung seit der ersten Welle stark abgenommen haben. Zeitweise, und das vor allem über die zweite Jahreshälfte hinweg, arbeitete die Kreisverwal- tung im zurückliegenden Berichtsjahr in Stabsarbeit. Während sich der Verwaltungsstab der Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 11 Energiekrise widmete, tagte im wöchentlichen Rhythmus ein Arbeitsstab zur Bewältigung der Flüchtlingsbewegung. Vor allem die stetig steigende Zuweisungszahl von Asylbewerbern, Folgeantragstellern, Kontigentflüchtlingen und die in Folge des russischen Angriffskriegs ge- flohenen Ukrainer, stellten die Kreisverwaltung dabei vor besondere Herausforderungen. In Summe überstiegen die Zuweisungszahlen indes die aus der Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Abbildung 1 Entnommen aus dem Lagebericht Stand 09.01.2023 Die für die Kreisumlage maßgebende Steuerkraftsumme ist nach dem Einbruch in 2021 wieder gestiegen und liegt mit 346,33 Mio. Euro um rd. 3,38 Mio. Euro über dem bisherigen Höchst- wert aus 2020 (Vj. 330,60 Mio. Euro). Unterjährig sank die Steuerkraftsumme minimal um 2,5 Tsd. Euro (Vj. -2,35 Mio. Euro). Durch die Erhöhung konnte der Bodenseekreis den Kreisumlagehebesatz auf nun 29,0 % senken. Die letzte Senkung wurde 2019 von 32,0 % auf 30,8 % beschlossen. Für das Jahr 2023 ist erneut mit einer deutlichen Steigerung von 28,26 Mio. Euro und einer Steuerkraftsumme von 374,60 Mio. Euro rechnen (+8,16 %). Abbildung 2 Entwicklung der Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis und des Landkrei- ses Bodenseekreis (Planwerte) seit 2008 50.000.000 100.000.000 150.000.000 200.000.000 250.000.000 300.000.000 350.000.000 400.000.000 450.000.000 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Städte und Gemeinden Landkreis Bodenseekreis Kreisumlage Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 12 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan Mit dem Berichtsjahr 2022 liegt abermals ein nur schwer planbares Haushaltsjahr zurück. Dies wird auch anhand der beiden nachfolgenden Grafiken nochmals verdeutlicht. Die sich bis zum Jahr 2019 annähernden Abweichungen von Plan- und Ergebniswerten sind nun bereits im dritten Jahr nacheinander gegenläufig. Diese Entwicklung ist aufgrund der äußerlichen Ein- flüsse auf den Kreishaushalt in den vergangenen Jahren jedoch plausibel und nachvollziehbar. Mit dem Finanzzwischenbericht, welcher im Juli des Berichtsjahres 2022 dem Kreistag vorge- stellt wurde, hat die Verwaltung bereits unterjährig über die Entwicklung des Kreishaushaltes berichtet. Bereits zu diesem Zeitpunkt war eine positivere, als im Haushaltsplan angenom- mene Entwicklung abzuleiten. ERTRÄGE Im zurückliegenden Berichtsjahr waren vor allem die Erträge von positiven Sondereffekten geprägt und weisen damit größere Abweichungen gegenüber den Planwerten auf. In nahezu allen Ergebnispositionen konnten die Planwerte überschritten und damit ein posit i- ver Budgeterreichungsgrad erzielt werden. Einzig die Ergebnispositionen Steuern und ähnli- che Abgaben, sowie die öffentlich-rechtlichen Entgelte blieben leicht unter den Ansatzwerten zurück. Abbildung 3 Entwicklung der ordentlichen Erträge €280.000.000,00 €300.000.000,00 €320.000.000,00 €340.000.000,00 €360.000.000,00 €380.000.000,00 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Entwicklung der ordentlichen Erträge ordentliche Erträge PLAN ordentliche Erträge IST Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 13 Abbildung 4 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis der Erträge In Summe konnten im abgelaufenen Berichtsjahr rund 23,43 Mio. Euro mehr an Ordentlichen Erträgen erzielt werden, als im Haushaltsplan veranschlagt. Die größten summarischen Ab- weichungen zwischen Ergebnis und Plan sind dabei bei den Positionen „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ sowie den „Kostenerstattungen u. Kostenumlagen“ auszumachen. Bis auf die Ergebnispositionen „Steuer u. ähnliche Abgaben“ und den „Öffentlich-rechtliche Entgelte“, konnten alle Ertragspositionen einen positiven Budgeterreichungsgrad erzielen. Mit rund 77 % aller Erträge bildet die Ergebnisposition „Zuweisungen u. Zuwendungen, Umla- gen“ den größten Anteil aller Erträge des Landkreises. Gefolgt wird die Ergebnisposition von den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ mit etwas mehr als 12 %. Die Kreisumlage- quote (Kreisumlage/ordentliche Erträge) liegt mit 26 % um rund 1,9 % unter der des vorange- gangenen Haushaltsjahres. Gegenüber dem Planwerk sank sie um 1,7 %. Die Schlüsselzuweisungen stiegen im Vergleich zum Planansatz um rund 4,24 Mio. Euro an. Diese Steigerung resultiert vor allem aus der unterjährigen Erhöhung des Kopfbetrages auf 815 Euro je Einwohner. Im Haushaltsplan wurden 793 Euro je Einwohner veranschlagt. Auf- grund der Erhöhung des Bußgeldkatalogs konnte der Landkreis höhere Bußgelderträge in Höhe von rund 1,58 Mio. Euro verzeichnen. Im Sozialbereich begründen sich die Mehrerträge hauptsächlich durch die höhere Leistungsbeteiligung des Bundes im Bereich des SGB II. Auch die erhöhte Bundeserstattung im Bereich der KdU wirkt sich positiv auf die Ertragslage aus. Dem gegenüber stehen rückläufige Zuwendungen aus dem Aufkommen der Grunderwerbs- steuer. Diese blieben mit einer negativen Abweichung in Höhe von 2,57 Mio. Euro deutlich unter dem Planansatz zurück. Die deutliche Verbesserung der Kostenerstattungen und Kostenumlagen ist vor allem auf Er- stattungen des Landes infolge der Flüchtlingsbewegung und dem damit verbundenen Aufbau von Unterkünften und Hilfen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurückzu- führen. Höhere Transfererträge korrespondieren mit höheren Transferaufwendungen, wenngleich diese die deutlich höheren Aufwendungen nur in Teilen kompensieren. Weitergehende Aus- führungen hierzu sind ab Abschnitt 2.5.7 im vorliegenden Rechenschaftsbericht zu finden. Die positiven Veränderungen der privatrechtlichen Leistungsentgelte sind auf den Verkauf von Wertstoffen (Papier, Altmetall, Altholz und Elektronikschrott) im Bereich der Abfallwirtschaft zurückzuführen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 14 Die aktivierten Eigenleistungen wurden in der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2022 erstmals berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Position konnte den Planwert nahezu vervierfa- chen. Verglichen mit dem Jahresergebnis 2021 wurde dieses nahezu verdoppelt. Aktivierte Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr 2022 ausschließlich von den beiden Ämtern Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt erbracht. Auch die Ergebnisposition der sonstigen ordentlichen Erträge verzeichnete gegenüber dem Planwert einen deutlichen Zuwachs. Dieser begründet sich vor allem durch die Auflösung von Rückstellungen. Im Wesentlichen sind hierfür die Auflösungen im Bereich der UVG und die der Spitzabrechnung Asyl für die Mehrerträge verantwortlich. Die Ertragsstruktur im Haushaltsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar: Abbildung 5 Ertragsstruktur des Bodenseekreises im Jahr 2022 Steuern u. ähnl. Abgaben; 1.613.519; 0% Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen ; 178.846.599; 46% Kreisumlage; 100.433.411; 26% Aufgelöste Investitionszuw. u. beiträge; 2.848.843; 1% Sonstige Transfererträge; 14.127.235; 4% Öffentl.-rechtl. Entgelte; 28.698.214; 7% Privatrechtl. Leistungsentgelte; 3.775.237; 1% Kostenerstattungen u. Kostenumlagen; 45.551.760; 12% Zinsen u. ähnl. Erträge; 6.513.200; 2% Aktivierte Eigenleistung. u. Bestandsveränd.; 407.610; 0% Sonstige ordentl. Erträge; 3.691.199; 1% Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 15 AUFWENDUNGEN Bereits zum dritten Mal in Folge schließt ein doppisches Berichtsjahr des Bodenseekreises im Bereich der Aufwendungen über dem des veranschlagten Planansatzes ab. Die negative Plan- abweichung im Berichtsjahr 2022 liegt bei rund 16,7 Mio. Euro. Der Ergebniswert schließt da- mit rund 4,6 % über Planwert ab. Abbildung 6 Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen Abbildung 7 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis der Aufwendungen Mit einem Anteil von rund 59 % an den Gesamtaufwendungen stellen die Transferaufwendun- gen den größten Anteil der Aufwendungen dar. Darauf folgen mit rund 19 % die Personalauf- wendungen und mit etwas mehr als 15 % die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die größte summarische Abweichung gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Plan- werten verzeichnen die Transferaufwendungen. Gründe für die Abweichung und weiterge- hende Erläuterungen sind unter den Punkten 2.5.7 ff und 3.2.6 aufgeführt. Auch die Abschreibungen weichen mit knapp 2,39 Mio. Euro vom veranschlagten Planwert ab. Ursächlich hierfür sind zum einen, dass von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plananlagen) oder neu zu erwerbenden Wirtschaftsgüter abgesehen €280.000.000,00 €300.000.000,00 €320.000.000,00 €340.000.000,00 €360.000.000,00 €380.000.000,00 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen ordentliche Aufwedungen PLAN ordentliche Aufwendungen IST Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 16 wurde. Vor allem schlagen sich zum anderen in dieser Position jedoch auch die zum Ende eines Haushaltsjahres zu tätigenden Wertberichtigungen nieder. Die Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind zum Groß- teil auf die Bewältigung der Flüchtlingskrise zurückzuführen. Für das Catering in den Notun- terkünften, sowie für Sicherheitsdienstleistungen sind in Summe rund 4,18 Mio. Euro an Mehr- aufwand entstanden. Weitergehende Erläuterungen hierzu sind unter dem Punkt 3.2.7 aufge- führt. Betrachtet man die zurückliegenden Jahre, sind vor allem die Aufwendungen in den Bereichen der Transfer- und Personalaufwendungen deutlich gestiegen. Abbildung 8 Entwicklung der Transferaufwendungen Abbildung 9 Entwicklung der Personalkosten Die Gründe hierfür sind vielfältig. Aufgrund der stetig zunehmenden Aufgaben der Landkreis- verwaltungen und der gesamtwirtschaftlichen Lage, ist diese Entwicklung aber nachvollzieh- bar. Diese beiden Ergebnispositionen werden sich auch zukünftig, zumindest mittelfristig, nicht 20.000.000 25.000.000 30.000.000 35.000.000 40.000.000 45.000.000 50.000.000 55.000.000 60.000.000 65.000.000 70.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Entwicklung der Personalkosten Personal-aufwendungen Linear (Personal-aufwendungen) 100.000.000 110.000.000 120.000.000 130.000.000 140.000.000 150.000.000 160.000.000 170.000.000 180.000.000 190.000.000 200.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Entwicklung der Transferaufwendungen Transfer-aufwendungen Linear (Transfer-aufwendungen) Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 17 rückläufig entwickeln. Aus Sicht der Verwaltung muss eine vernünftige Aufgabenkritik erfolgen. Neue Aufgaben können nur mit entsprechender finanzieller Unterstützung oder dem Wegfall anderer Aufgaben übernommen und damit kompensiert werden. Die Aufwandsstruktur im Haushaltsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar: Abbildung 10 Aufwandsstruktur des Bodenseekreises im Haushaltsjahr 2022 ORDENTLICHES ERGEBNIS Alleine die auf Sondereffekten basierende positive Steigerung der Ertragslage (+6,5 %) ist ursächlich dafür, dass trotz deutlich gestiegenen Aufwendungen (+4,6 %) ein positives Jah- resergebnis erzielt und ein möglicherweise damit verpflichtender Nachtragshaushalt erübrigt werden konnte. Das zurückliegende Haushaltsjahr schließt insgesamt mit einem positiven ordentlichen Jah- resergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 6,7 Mio. Euro (Planansatz 0 Euro, Ergebnis +1,8 %). Ein positives ordentliches Ergebnis entspricht einer intergenerativen Haushaltspolitik. Der über den Ressourcenverbrauch hinaus erwirtschaftete Überschuss wurde in der Bilanz den Rück- lagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Personalaufwendungen; 68.034.611; 18% Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen; 54.945.848; 14% Abschreibungen; 13.518.649; 4% Zinsen u. ähnl. Aufwendungen; 426.372; 0% Transferaufwendunge n; 208.874.174; 55% Sonstige ordentl. Aufwendungen; 33.991.060; 9% Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 18 Abbildung 11 Ordentliches Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsvolumen Abbildung 12 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis der Jahresergebnisse Wie nahezu alle Landkreise, verzeichnet auch der Bodenseekreis damit im abgelaufenen Be- richtsjahr wiederholt einen Überschuss im ordentlichen Ergebnis. SONDERERGEBNIS Das Sonderergebnis (Saldo aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen) be- trägt -189.852,83 Euro (Planansatz: 0 Euro). Außerordentliche Erträge und Aufwendungen fal- len außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit an. Dieser Fehlbetrag in Höhe von 189.852,83 Euro – resultierend aus dem negativen Sonderergebnis – wurde durch Entnahme aus dem Basiskapital ausgeglichen. Im Sonderergebnis dargestellt werden im abgelaufenen Berichtsjahr auf der Ertragsseite vor allem die Erstattungen der Kassenärztlichen Vereinigung für den Betrieb des Corona-Test- zentrums, sowie Schadensersatzleistungen von Versicherungen und Gewinne aus den Ver- käufen von Fahrzeugen des Straßenbauamtes. Dem gegenüber stehen auf der außerordentli- chen Aufwandsseite Abschreibungen aufgrund von Schadensereignissen und Abgängen im Zuge der Rückmeldungen aus der Inventur, sowie die Unterstützung der Hilfslieferungen an die Ukraine über unseren polnischen Partnerlandkreis. €14.794.202,00 €17.335.697,00 €8.121.549,00 €9.826.236,00 €6.716.112,00 0 € 50.000.000 € 100.000.000 € 150.000.000 € 200.000.000 € 250.000.000 € 300.000.000 € 350.000.000 € 2018 2019 2020 2021 2022 Ordentliches Ergebnis im Vergleich Erträge Aufwend. Ordentl. Ergb. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 19 GESAMTERGEBNIS Der Kreishaushalt schließt somit mit einem Gesamtergebnis in Höhe von 6.526.259,44 Euro ab. Das Gesamtergebnis bildet sich aus dem positiven ordentlichen und dem negativen Son- derergebnis. FINANZLAGE Der Finanzierungsmittelbestand des Landkreises nimmt zum 31. Dezember 2022 um 1.297.916,12 Euro (Planansatz: -11.499.980 Euro) ab. Der Endbestand der Zahlungsmittel beträgt zum Jahresende 27.654.426,59 Euro. In der Finanzrechnung wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen von insgesamt netto rund 8,92 Mio. Euro gebildet, die in den Folge- jahren zu zahlungswirksamen Auszahlungen führen werden. Abbildung 13 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis des Finanzhaushalts Der Budgeterreichungsgrad der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im vergangenen Be- richtsjahr lag insgesamt bei 79 %. Äußerst positiv entwickelten sich dabei rückblickend die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Mit einem Erreichungsgrad von 265 % liegen diese deutlich über dem Planansatz. Dies ist vor allem auf den Abruf bzw. der Bewilligung von För- derungen im Baubereich zurückzuführen und ist im Wesentlichen auch dafür verantwortlich, dass der in der Haushaltssatzung veranschlagte Kreditrahmen nicht in Anspruch genommen werden musste und dadurch weiter Schulden abgebaut werden konnten. Der Schuldenstand des Bodenseekreises aus Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beläuft sich zum 31. De- zember 2022 auf 14.808.241,53 Euro. FAZIT Das zurückliegende Haushaltsjahr kann aufgrund der Einflüsse der Corona-Pandemie, aber vor allem auch aufgrund der vielfältigen Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht als gewöhn- liches Haushaltsjahr gesehen und bewertet werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den im Haushaltsplan ausgewiesenen Planwerten und dem tatsächlich erzielten Ergebnis, sowie de- ren Vergleichbarkeit zu den Vorjahren ist damit auch nur bedingt aussagefähig. Im vorliegenden Rechenschaftsbericht des Bodenseekreises für das Berichtsjahr 2022 werden alle relevanten Positionen und deren Abweichungen gegenüber dem im Haushaltsplan veran- schlagten Planansatz erläutert und auf die Gründe für die Planabweichung eingegangen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 20 2.5 Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung Der Rechenschaftsbericht soll gem. §54 Abs. 2 GemHVO auch Angaben über den Stand der kommunalen Aufgaben darstellen. Im Haushaltsjahr 2022 war die kommunale Aufgabenerfüllung in allen Bereichen grundsätzlich gewährleistet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Bodenseekreis unter Beach- tung der Ziele seine Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen konnte und dabei das Gesamt- budget eingehalten wurde. Für Maßnahmen, welche 2022 nicht vollständig umgesetzt werden konnten, wurden Haushaltsermächtigungen (ausschließlich für Investitionen) gebildet und in das Folgejahr übertragen. Teilweise erfolgte auch eine Neuveranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023. Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. Die Ausführungen sind nicht abschließend und werden ggf. bei den relevanten Ergebnis-, Finanz- oder Bilanzpo- sitionen konkretisiert dargestellt. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Bei den Ausführungen zur Gebäudeunterhaltung wird zwischen Schul- und Verwaltungsge- bäuden unterschieden. 2.5.1.1 Schulgebäude Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2022. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Zentralgebäude + HES Die Elektroverteiler im Zentralgebäude mussten den neuen technischen Vorschriften und An- forderungen angepasst werden. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2022. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Sekretariat und Lehrerzimmer DHS In der Droste-Hülshoff-Schule wurde das Sekretariat und das Lehrerzimmer saniert. Durch einen Flächentausch konnten zusätzliche Verwaltungsarbeitsplätze geschaffen und der Schallschutz verbessert werden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2022. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Umbau Malerwerkstatt Durch die Zusammenführung der Malerausbildung am Standort Ravensburg wurden die Räume W0219-W0221 im Werkstattgebäude des Berufsschulzentrum Friedrichshafen frei. Die Technik, sowie kleinere Nebenräume wurden zurückgebaut und es entstand ein großer Multifunktionsraum mit neuer Ausstattung, welcher zukünftig durch verschiedene Klassen ge- nutzt werden kann. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und geneh- migt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2022. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 21 Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Trafoanlage mit Mittelspannungsanla- gen Die bestehenden Trafoanlagen mitsamt den zugehörigen Mittelspannungsanlagen wurden nach ca. 37 Jahren Lebensdauer saniert. Hierzu zählt auch der Austausch der Verdrahtungen sowie Teile der Installationstechnik. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land bean- tragt und genehmigt. Die Maßnahme wurde in 2022 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen/Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenbe- rufe Tettnang – Trockenbau Akustikelemente Aufgrund von schallreflektierenden Oberflächen in den Klassenzimmern des Beruflichen Schulzentrum in Friedrichshafen sowie in der Landesberufsschule für Hotel- und Gaststätten- berufe in Tettnang wurden schallverbessernde Akustikelemente verbaut. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Maßnahme wurde in 2021 ab- geschlossen und im Jahre 2022 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Bodenbeläge In großen Bereichen des Hauptgebäudes wurden die Bodenbeläge in den Klassenzimmern und Fluren altersbedingt ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land be- antragt und genehmigt. Die Maßnahme wurde in 2022 abgeschlossen und wird im Jahr 2023 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Duschen und WCs Werkstatt Die Duschen und WCs in der Werkstatt wurden in den Sommerferien 2021 und 2022 saniert. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Maßnahme wurde in 2022 abgeschlossen und wird im Jahr 2023 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sicherheitssystem Die bestehende Schließanlage war aufgrund von diversen Schlüsselverlusten nicht mehr si- cher. Um eine dauerhafte Gebäudesicherung zu gewährleisten wurde die bestehende Alarm- anlage erweitertet und die Außentüren mit elektronischen Motorschlössern ausgestattet. Ein Teil der Ausgaben wurden von der Gebäudeversicherung getragen. Die Maßnahme wurde in 2022 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – elektrotechnische Sanierung Klassenzimmer CDS und DHS Die Elektroinstallationen in der Claude-Dornier-Schule wurden den neuen technischen Vor- schriften und Anforderungen angepasst. Um den Stromverbrauch zu senken wurden zudem die bestehenden Leuchtstoffröhren gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2024. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Fernwärmenetz Das bestehende Fernwärmenetz am Berufsschulzentrum Friedrichshafen war nach langjähri- ger Nutzung in weiten Teilen überaltert und entsprach nicht mehr den aktuellen Forderungen und Normen. Um Wärmeenergie einzusparen, war es notwendig, dass die einzelnen Gebäu- deteile von der Fernwärmeleitung getrennt werden können. Hierzu wurden bei den Unterstati- onen der einzelnen Gebäudeteile Plattenwärmetauscher eingebaut. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 22 Aufgrund der Energiekrise kam es zu Lieferschwierigkeiten, sodass eine Fertigstellung der Maßnahme erst in 2023 möglich ist. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land bean- tragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2024. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – brandschutztechnische Sanierung Hauptgebäude Im Zuge der Sanierung der Elektroinstallationen im Hauptgebäude wurden zudem die Schalt- schränke brandschutzrechtlich verkleidet. Die Verteilernischen erhielten Deckenschotts zur Einführung der Elektrokabel sowie zwei Revisionstüren in F30-Qualität. Für die Sanierung wur- den Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2023. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Aufschaltung Amokanlage Um den Anforderungen einer Aufschaltung der Amokanlage des Beruflichen Schulzentrums in Friedrichshafen bei der Polizei zu erfüllen, wurde die bereits bestehende Sprech- und Ge- gensprechanlage technisch verbessert und erweitert. Die Maßnahme wird im Jahr 2023 abge- schlossen und schlussgerechnet. Kreismedienzentrum - Umstrukturierung Im Zuge des Digitalpaktes mussten räumliche Veränderungen im Kreismedienzentrum in Friedrichshafen vorgenommen werden, um weitere Arbeitsplätze zur Betreuung der EDV-Aus- stattung der Schulen zu ermöglichen. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2022. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang – Sanierung Heizungsan- lage Um die Wärmeversorgung an der Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tett- nang zu gewährleisten wurde die Heizungsanlage erneuert. Die Wärmeerzeugung erfolgt nun über eine Pelletanlage als Hauptenergieträger, die durch eine Solarkollektoranlage unterstützt wird. Ein Gasbrennwertkessel wurde zur Spitzenlastabdeckung eingebaut. Vervollständigt wird das Energiekonzept durch die Rückgewinnung der Wärme aus den Kühlaggregaten der bestehenden Kühlzellen. Diese Sanierungsmaßnahmen sind Bestandteil des Sanierungsfahr- plans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreis beschlossenen Klima- und energetischen Leitbil- des. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Erneuerung Werkstatttüren zu brandschutzrechtlich notwendige T30-Türen Die Türen zu dem Werkstattgebäude der Jörg-Zürn-Gewerbeschule (Marie-Curie-Schule) wa- ren als Auflage der Brandverhütungsschau in brandschutzrechtliche T30-Türen auszutau- schen. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Stark- und Schwachstromanlage JZGS Im Altbau der Jörg-Zürn-Gewerbeschule (Marie-Curie-Schule) wurde die bestehende Stark- und Schwachstromanlage saniert, da sie nicht mehr den aktuellen Anforderungen der DIN/EN- und VDE-Normen entsprachen. Um einen angemessenen Schutz der Nutzer zu gewährleis- ten, wurden in diesem Zuge die Fluchtwegeleuchten und die Brandmelder erneuert bzw. er- gänzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 23 Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Trinkwasseranlage JZGS Im Altbau der Jörg-Zürn-Gewerbeschule (Marie-Curie-Schule) entsprach die bestehende Trinkwasseranlage nicht mehr den aktuellen Hygienevorschriften und musste daher komplett saniert werden. Wegen des Gesamtumfanges wurde die Sanierungsmaßnahme in zwei Bau- abschnitte aufgeteilt. Im Sommer 2021 wurde bereits der Verteiler sowie die Leitungen im Un- tergeschoss erneuert. Die restlichen Leitungen im Gebäude wurden im Sommer 2022 ersetzt. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussab- rechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Erneuerung Beleuchtung JZGS Werkstatt Um den Stromverbrauch in der Werkstatt der Jörg-Zürn-Gewerbeschule (Marie-Curie-Schule) zu senken wurde die vorhandene Beleuchtungsanlage in LED-Beleuchtung ausgetauscht. Die Steuerung erfolgt nun über Präsenzmelder. Ergänzend wurde die Sicherheitsbeleuchtung in den Fluchtwegen und den neuen Fluchttreppenhäusern erweitert. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Zusammenführung JZGS und JvLS Im Rahmen der Regionalen Schulentwicklung wurde die Zusammenführung der Jörg-Zürn- Gewerbeschule und der Justus-von-Liebig-Schule zur Marie-Curie-Schule durch den Kreistag beschlossen. Aufgrund dessen waren unter anderem räumliche Veränderungen im Lehrerzim- mer und im Sekretariat in den Gebäuden notwendig. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Klassenzimmer Durch die Umstellung auf den Schulverbund wurden mehr Klassenzimmer für den Kunstun- terricht benötigt. Hierzu wurden die Kunsträume im Rahmen des Ganztagskonzeptes in die Ebene 2 verlagert. Die Flächen der ehemaligen Kunsträume wurden zu Klassenzimmern um- gewandelt. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf - Sicherheitstechnische und energiesparende Sanierung von Außentüren und Windfängen Die Außentüren und Windfänge im Bildungszentrum in Markdorf entsprechen nicht mehr den sicherheitstechnischen Standard und werden daher in zwei Bauabschnitten saniert. Im Som- mer 2021 wurden die östlichen liegenden Windfänge mit den Außentüren auf der Ebene 1 und 2 erneuert. Die restlichen Windfänge werden in den Sommerferien 2023 saniert. Die Maß- nahme ist Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung des Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2024 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Flursanierung Die zahlreichen Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren im Bildungszentrum in Markdorf sowie die altersbedingte Abnutzung der Bodenbeläge und Handläufe der Treppen erfordern eine Sanierung der Flure in der Ebene 1, 2 und 3. In den Sommerferien 2021 und 2022 wurden bereits die Bodenbeläge und Treppenhandläufe im westlichen Teil des Bildungszentrums aus- getauscht. In 2023 ist es vorgesehen, die Bodenbeläge und Treppenhandläufe im östlichen Teil des Bildungszentrums zu sanieren. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2024 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 24 Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Musikraum, Hausmeisterbereich und WCs Im Zuge der Sanierungen im Bildungszentrum Markdorf wurde in den Sommerferien 2022 da- mit begonnen die Hausmeister- und Musikräume in der Ebene 1, die Schülertoiletten auf den Ebenen 1 und 3 sowie die Lehrertoiletten auf der Ebene 2 zu sanieren. Hierbei wurde zudem eine neue Lüftungsanlage eingebaut, mit der zukünftig die Qualität der Lüftung verbessert und Energie eingespart werden kann. Für das Vorhaben wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Maßnahme zieht sich unter anderem aufgrund von Lieferverzögerungen bis ins Frühjahr 2023. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2024 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Parkettbelag in der Bibliothek In der Bibliothek musste der Parkettbelag komplett erneuert werden. Für die Maßnahme wur- den Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2023 erfolgen. Pestalozzischule Markdorf – Breitbandanschluss Um den zukünftigen digitalen Anforderungen gerecht zu werden, wurde die Pestalozzischule Markdorf an das Breitbandnetz angeschlossen. Die Maßnahme wurde im Jahr 2021 ausge- führt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2022. 2.5.1.2 Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude Glärnischstraße 1-3 – Sanierung Parkdeck Seit über 45 Jahren wird das zweistöckige Parkdeck in der Glärnischstraße genutzt. Durch den jahrelangen Tausalzwassereintrag wiesen die Betonoberflächen starke Beschädigungen auf, welche eine Sanierung erforderlich machten. Bei den Sanierungsarbeiten wurden 1.800 m² Chlorid kontaminierte Stahlbetondecken und Unterzüge sowie 1.400 m² Stützen und Wände mit einem Hochdruckwasserstrahlverfahren gereinigt und lose Teile abgetragen. An- schließend erfolgte die statische Ertüchtigung, indem korrodierte Bewehrungen ausgetauscht wurden. Im Nachgang erfolgte eine Reprofilierung der Stahlbetonoberflächen mit einer erhöh- ten Betonüberdeckung zum Schutz der Stahlbewehrung. Witterungsbedingt kam es zu einer Verschiebung der Ausführung der Arbeiten. Für den Schutz der Oberflächen wurden im Jahr 2022 die Betonbauteile mit einer Beschichtung versehen, um einer erneuten Beschädigung durch Chlorid Eintrag vorzubeugen. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2023. Verwaltungsgebäude – Bauliche Umsetzung Energieeffizienz-Contracting Die Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 und 77 (AL) wurden zentral von der Heizzentrale im Verwaltungsgebäude Glärnischstraße mit Wärme für Heizung und Trinkwassererwärmung versorgt. Als Energieträger dienten in erster Linie Erdgas und Palmöl, die in zwei Gaskesseln und einem Blockheizkraftwerk (BHKW) in Wärme gewandelt wurden. Da Ende 2021 die bestehenden Wärme- bzw. Kältelieferungsverträge endeten, wurden die Leistungen in Form eines Energieeffizienz-Contracting neu ausgeschrieben und vergeben. Die Planungen zur Neukonzeption der Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen sind Bestandteil des Sanierungsfahrplans, auf dessen Basis Maßnahmen festgelegt wurden, mit denen große Ein- sparpotentiale bei der Wärme-Kälteerzeugung und beim Strom erlangt werden konnten. Die Konzeption beinhaltet eine eigenständige Wärme- und Kälteerzeugung für die Gebäude AL 75 und 77 mit regenerativen Energieträgern. Hierzu wurde der ehemalige Heizraum in der AL 75 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 25 hergerichtet, damit die Installation eines BHKW mit bis zu 100 kW sowie eine Gasspitzenkes- selanlage mit 400 kW eingebaut werden konnte. Die Peripherie wird ausgelegt für 800 kW für eine nachträgliche Montage eines Gaskessels nach Trennung der Fernwärme. Dies ermög- licht, dass die Wärmeerzeugungsanlagen, die in der Vergangenheit ganzjährig in Betrieb wa- ren, um die Wärmeversorgung der Gebäude AL 75 und 77 zu gewährleisten, außerhalb der Heizperiode abgestellt werden. Hierdurch können auch die Verluste aus der Fernwärmeleitung eingespart werden. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2023. 2.5.2 Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber Durch Beschluss des Kreistages vom 23. März 2022 wurde die Verwaltung beauftragt unter Berücksichtigung der sich dynamisch verändernden Lage von ukrainischen Flüchtlingen sowie der erhöhten Zuweisungen von Asylbewerbern die Aufnahmekapazität aufzustocken. Nach erfolgter Auswahl und Besichtigung von geeigneten Objekten sowie der Genehmigung durch das Regierungspräsidium wurden mehrere Mietverträge abgeschlossen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. Sipplingen, Laupenweg 8 „Altenheim Silberdistel“ In Sipplingen wurde das Altenheim Silberdistel für die Unterbringung von ukrainischen Perso- nen angemietet und umgebaut, so dass ca. 135 Personen Platz finden. Immenstaad, Schulstraße 11 „Alte Grundschule“ In Immenstaad wurde das Gebäude der ehemaligen Grundschule von der Gemeinde Immen- staad für die Unterbringung von ukrainischen Personen angemietet und umgebaut. In dem Gebäude können ca. 80 Personen untergebracht werden. Zur vollumfänglichen Nutzung der Räume wurden Sanitärcontainer mit Duschen angemietet. Bermatingen, Buchbergstraße 13 In Bermatingen wurde ein ehemaliges Hotelgebäude für die Unterbringung von ukrainischen Personen angemietet und umgebaut. Die Unterkunft kann mit ca. 60 Personen belegt werden. Friedrichshafen, Am Flughafen 76 In Friedrichshafen am Flughafen wurden zwei Stockwerke in dem Bürogebäude für die Unter- bringung von ukrainischen Personen angemietet und für die Unterbringung von ca. 60 Perso- nen umgebaut. Ein weiteres Stockwerk wird in 2023 angemietet und umgebaut, wodurch zu- sätzliche Plätze geschaffen werden können. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 26 2.5.3 Notunterkünfte Im Bodenseekreis waren 2022 drei Notunterkünfte in Mehrzweckhallen in Betrieb. Zum einen die Seldnerhalle in Tettnang-Kau mit bis zu 86 Plätzen, zum anderen die Festhalle Langenar- gen mit bis zu 76 Plätzen sowie die Parksporthalle in Kressbronn mit bis zu 72 Plätzen. Zudem wurde die Sporthalle am Beruflichen Schulzentrum in Friedrichshafen für die Unterbringung von bis zu 288 Personen umgebaut. Um die Essensversorgung der Flüchtlinge an diesem Standort zu gewährleisten wurden Küchencontainer angebaut. Die Kosten für die Anmietung und Umbauten gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. 2.5.4 Straßenunterhaltung Gemeinschaftsaufwand Die Straßenunterhaltung im Produkt 5450 wird vom Straßenbetriebsdienst in den drei Stra- ßenmeistereien geleistet. Die Straßenunterhaltungskosten sind in Direktaufwand (DA) und Gemeinschaftsaufwand (GA) unterteilt. Die Aufteilung der Tätigkeiten in diese beiden Auf- wandsarten hat das Land einheitlich geregelt. Der Direktaufwand kann dem betreffenden Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis) zugeord- net werden. Für Landesstraßen wird der Direktaufwand im Produkt 5430 und für Kreisstraßen im Produkt 5420 abgebildet. Für Bundesstraßen wird der Direktaufwand außerhalb des Kreishaushaltes im Bundeshaus- halt bewirtschaftet, da das Straßenbauamt als Untere Straßenbaubehörde eine Bewirtschaf- tungsbefugnis im Finanzprogramm des Bundes für diese Zwecke erhalten hat. Von der Mittelzuweisung für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen wird zuerst der Direktaufwand im Bundeshaushalt und im Kreishaushalt Produkt Land 5430 beglichen. Der Gemeinschaftsaufwand Produkt 5450 ist dagegen nur sehr schwer oder überhaupt nicht dem einzelnen Straßenbaulastträger zuzuordnen. Diese Aufwendungen werden auf den Sach- konten 40 bis 44 des Kreishaushaltes bestritten. In 2022 hat das Land verpflichtend eine 24-Stunden Ganzjahresrufbereitschaft im Fall von Verkehrsstörungen eingeführt. Hierzu hat der Kreistag am 17. Mai 2022 pro Straßenmeisterei eine Stelle genehmigt. Die genehmigten Stellen konnten allerdings in 2022 mangels geeigne- ten Bewerbungen nicht besetzt werden. Die Baulastträger Bund und Land beteiligen sich an diesen Personal- und Sachkosten voraussichtlich jährlich mit bis zu 300.000 Euro, die in den anteiligen Mittelzuweisungen in den Produktgruppen 5430 und 5440 enthalten sind. Die Bundes- und Landesmittel für Unterhaltungs- und Instandsetzung (UI) an Bundesstraßen werden im Kreishaushalt Produktgruppe 5440 und Landesstraßen in Produktgruppe 5430 ein- genommen. Nach Abzug der direkten Aufwendungen wurde über die interne Leistungsver- rechnung als Ertrag der restliche Anteil der Produktgruppe 5450 zugeführt. Erstmals wird der Kreisanteil an den Aufwendungen der Produktgruppe 5450 im Kreishaushalt als interne Leistungsverrechnung dargestellt: Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 27 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. KoTr 5420* Anteil Kreisstraßen 0 0 2.364.044 2.364.044 KoTr 5430* Anteil Landesstraßen 0 0 1.381.507 1.381.507 KoTr 5440* Anteil Bundesstraßen 0 0 2.209.220 2.209.220 Nettoressourcenbedarf (KoTr 5450*) 0 0 5.954.771 5.954.771 Im Rahmen des Verkehrslastenausgleichs (Finanzausgleiches) erhielt der Bodenseekreis 3,04 Mio. Euro. Fahrbahndeckenerneuerungen 2022 (Ergebnishaushalt 421220010) K7777 Schwitzstrecke Berg-Nitzenweiler Im Jahr 2022 wurde zwischen Berg und Nitzenweiler die Fahrbahn saniert. Die Deckschicht wurde in einer Dicke von 3-5 cm vollflächig abgefräst. Entwässerungsschächte wurden angepasst und zum Teil umgebaut. Abschnittsweise wurden Randsteine zur Wasserführung gesetzt. Anschließend wurde eine 8 cm starke 0/16 Tragdeck- schicht eingebaut. Da die Gradiente der Fahrbahn erhöht wurde, erfolgte auf ganzer Länge eine Angleichung des Banketts. Sanierungen an Bundes- und Landesstraßen 2022 durch das Straßenbauamt Bodenseekreis im Auftrag des Regierungspräsidium Tübingen (nachrichtlich) Bundesstraßen Fahrbahnsanierungen • B33 Behebung von Fahrbahnschäden bei Neuhausen Bundesstraßen Radwege • B30 Fahrbahnschäden am Seewaldkreisel • B30 Radwegmarkierungen Landesstraßen Sanierungen • L201 Steigen - Heiligenberg Hangsicherung • L329 Fahrbahnschäden zwischen Blankenried und Oberteuringen • L201 Fahrbahnschäden OD Mimmenhausen 2.5.5 Abfallwirtschaft Das Haushaltsjahr 2022 war abfallwirtschaftlich geprägt durch rückläufige Abfallmengen, einer weiterhin sehr guten Marktsituation bei den Wertstoffen und einer hohen Einsparung bei der Restabfallbehandlung, bedingt durch eine rückwirkende Preisreduzierung. Insbesondere bei der Altpapierverwertung aber auch für Altmetall, Elektrogeräte und Altholz konnten hohe Mehr- einnahmen erreicht werden. Aufgrund dieser Entwicklungen konnte ein gebührenrechtlicher Überschuss in Höhe von 3,70 Mio. Euro (Plan: 0,24 Mio. Euro) erzielt werden. Haushaltsrecht- lich ergab sich buchungstechnisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von – 575 Tsd. Euro (sh. hierzu auch Ausführungen ab Seite 31 unten). Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 28 Mengenbilanz Abfallart 2021 2022 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 22.456 3.647 7.775 123 34.001 22.600 4.000 8.050 150 34.800 21.728 3.286 7.498 140 32.652 - 872 - 714 - 552 - 10 - 2.148 Biomüll: 17.623 18.000 16.284 - 1.716 Gartenabfälle: 19.013 17.700 16.262 - 1.438 Wertstoffe: Papier/Kartonagen Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 16.592 10.306 5.730 3.000 1.920 648 38.196 31.512 16.500 11.000 5.500 3.110 2.000 690 38.800 31.900 15.394 8.544 5.760 2.437 1.722 552 34.409 37.927 - 1.106 - 2.456 + 260 - 673 - 278 - 138 - 4.391 + 6.027 Im vergangenen Jahr war bei allen wesentlichen Abfallfraktionen im Bereich der Siedlungsab- fälle ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Insbesondere bei den verschiedenen im Hol- system erfassten Abfallmengen wie Restmüll, Biomüll sowie Papier und Kartonagen lagen die Mengen trotz des Bevölkerungszuwachses von 1,6 % niedriger als in den Vorjahren. Als Ur- sache dürfte neben einer Bereinigung der pandemiebedingten Mengensteigerungen von 2020 und 2021 auch eine den aktuellen Krisen geschuldete Konsumzurückhaltung zu vermuten sein. Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH entsorgt und im Restmüllheizkraftwerk Stutt- gart-Münster bzw. den Schweizer Anlagen KVA Weinfelden und KVA Bazenheid thermisch behandelt. Das Restmüllaufkommen lag um 2.148 Tonnen deutlich unter der Vorjahresmenge. Auch das Biomüllaufkommen lag mit 16.284 Tonnen um 1.716 Tonnen unter der Vorjahres- menge ebenso wie das Aufkommen an Gartenabfällen aufgrund des relativ trockenen Som- mers. Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 4.391 Tonnen unter dem Planwert, was zum einen auf geringere Mengen an Papier und Kartonagen (-1.106 Tonnen) und zum anderen auch auf geringere Mengen an Altholz (-2.456 Tonnen) zurückzuführen ist. Eine Mengensteigerung war hingegen bei den Inertabfällen zu verzeichnen. Dies betrifft so- wohl die Anlieferung von DK I – Abfällen auf der Deponie Überlingen-Füllenwaid als auch von DK II – Abfällen, die auf der Deponie Weiherberg abgelagert werden. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 29 Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation war im Jahr 2022 sehr erfreulich. Die Gebühreneinnahmen lagen um 349 Tsd. Euro über dem Plan. Außerdem konnten erneut sehr hohe Erlöse für die Vermark- tung von Wertstoffen erzielt werden, die in der Summe um 1,34 Mio. Euro über dem Planwert lagen. Nr. Ertragsart 2021 2022 Ansatz Ergebnis Differenz 2 3 5 Zuweisungen und Zuwendungen Aufg. Investitionszuwend. u. -beiträge Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen Abfall- und Deponiegebühren Zuführung zur Rückstellung Gebühren Insgesamt 15.383 23.875.341 - 1.857.383 22.017.958 70.000 24.170.000 - 244.411 23.925.589 103 24.519.081 - 3.704.446 20.814.635 - 70.000 + 103 + 349.081 - 3.460.035 - 3.110.954 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsent- gelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall / Elektroschrott / Sonst. Erlöse Altholz Insgesamt 2.444.054 539.155 0 2.983.209 1.400.000 390.000 0 1.790.000 2.242.926 666.724 225.212 3.134.862 + 842.926 + 276.024 + 225.912 + 1.344.862 7 10 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt Sonstige ordentliche Erträge Außerordentliche Erträge 1.425.397 62.042 1.487.439 6.900 386 1.410.000 30.000 1.440.000 0 1.340.578 36.265 1.376.843 9.981 2.035 - 69.422 + 6.265 - 63.157 + 9.981 + 2.035 Gesamterträge 26.511.275 27.225.589 25.338.458 - 1.887.131 nachrichtlich: Gesamterträge ohne Rückstellungzuführung 28.368.658 27.470.000 29.042.904 + 1.572.904 Die Zuweisungen und Zuwendungen umfassen einen Bundeszuschuss für das Projekt „CoAct“, das zur Herstellung und Verwendung von Aktivkohle forscht. Da hier im vergangenen Jahr keine Kosten anfielen, erfolgte auch keine Bezuschussung. Die Abfall- und Deponiegebühren liegen um 349 Tsd. Euro über dem Planansatz, was im We- sentlichen auf die höheren Mengen an Inertabfällen zurückzuführen ist. Sehr stark gestiegen sind die Wertstofferlöse für Papier, Altmetall, Elektroschrott und Altholz. Der im Jahr 2020 eintretende Anstieg der Papierpreise hat sich im ersten Halbjahr 2022 fort- gesetzt und im Juli 2022 einen Höchststand von über 200 Euro erreicht, wobei jedoch in der Folge ein starker Absturz des Marktpreises erfolgte. Insgesamt konnte in 2022 noch ein sehr guter Durchschnittserlös von 145,70 Euro je Tonne bzw. Gesamterlöse von 2,24 Mio. Euro erzielt werden, was Mehreinnahmen von 843 Tsd. Euro bedeutet. Auch bei den Erlösen für die Verwertung von Altmetall und Elektroaltgeräten konnten Mehreinnahmen von 276 Tsd. Euro verzeichnet werden. Außerdem konnten, bedingt durch die Energiekrise auch für Altholz Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 30 erstmals Erlöse (226 Tsd. Euro) erzielt werden, während hier bis 2021 regelmäßig Zuzahlun- gen zu leisten waren. Die Kostenbeteiligung der Dualen Systeme an den Kosten der Papiersammlung lag, bedingt durch die geringere Papiermenge um 69 Tsd. Euro unter dem Planansatz. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 29,04 Mio. Euro, die somit um 1,57 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz lagen. Aufwendungen Bei den Aufwendungen ergaben sich, vor allem aufgrund der geringeren Abfallmengen Weni- ger-Ausgaben bei nahezu allen wesentlichen Kostenpositionen. Nr. Aufwandsart 2021 2022 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 12 Personalaufwendungen: - 2.684.116 - 2.850.000 - 2.794.467 + 55.533 14 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Erstattg. an Systeme f. Papierverwertg. Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln u Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Entnahme aus Nachsorgerückstellung Zuführung zur Nachsorgerückstellung Insgesamt - 6.843.598 - 4.039.696 - 1.943.152 - 180.420 - 1.823.201 - 970.456 - 1.388.348 - 3.315.912 - 268.625 - 20.773.408 - 2.099.492 2.099.492 - 1.127.966 - 21.901.374 - 7.100.000 - 4.405.500 - 1.440.000 - 175.000 - 1.955.000 - 1.145.000 - 1.470.000 - 3.404.000 - 273.500 - 21.368.000 - 1.807.000 1.807.000 - 1.152.000 - 22.520.000 - 6.357.816 - 4.362.589 - 1.509.896 - 140.551 - 1.811.906 - 489.597 - 1.290.058 - 3.238.602 - 285.404 - 19.486.420 - 1.747.620 1.747.620 - 1.201.503 - 20.687.923 + 742.184 + 42.911 - 69.896 + 34.449 + 143.094 + 655.403 + 179.942 + 165.398 - 11.904 +1.881.580 + 59.380 - 59.380 - 49.503 + 1.832.077 15 Abschreibungen - 593.698 - 756.600 - 618.290 + 138.310 16 Zinsen u. ä. Aufwendungen - 36.728 - 36.000 - 31.008 + 4.992 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen - 687.428 - 616.000 - 576.416 + 39.584 TE 22 Aufwendungen für interne Leistungen - 1.002.003 - 1.024.179 0 - 1.173.577 - 149.398 Außerordentliche Aufwendungen - 1.552 0 - 31.043 - 31.043 12- TE 22 Zwischensumme - 26.906.897 - 27.802.779 - 25.912.723 + 1.890.056 Aufgrund der vorübergehenden Nichtbesetzung von Stellen liegen die Personalkosten um 56 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen in der Summe, ohne den Anteil der über die Rückstellung gegenfinanzierten Nachsorgeaufwendungen, um 1,88 Mio. Euro über dem Planansatz. Die Einsparung bei der Restabfallbehandlung (-742 Tsd. Euro) ist auf die geringere Restmüllmenge sowie auf eine nachträgliche Kostenreduzierung im Zusammen- hang mit der Verlängerung des Vertrags mit der TPLUS GmbH zurückzuführen. Bei der öffent- lichen Abfallabfuhr wirkten sich die geringeren Sammelmengen bei der Sperrmüllabfuhr aus (- 43 Tsd. Euro). Mehrkosten bei der Papiersammlung (70 Tsd. Euro) sind neben gestiegenen Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 31 Behälterzahlen auf steuerliche Gründe zurückzuführen, da der bisher getätigte anteilige Vor- steuerabzug von der Finanzverwaltung nicht mehr vollständig anerkannt wurde. Einsparungen bei der Biomüllverwertung (-143 Tsd. Euro), beim Einsammeln und Verwerten von Wertstoffen (-180 Tsd. Euro) sowie bei den sonstigen Betreiberentgelten (-165 Tsd. Euro) sind ebenfalls auf die geringeren Abfallmengen zurückzuführen. Bei den Kosten der Holzverwertung wirken sich neben der geringeren Menge vor allem die weggefallenen Zuzahlungen bei den Heizkraft- werken deutlich kostensparend aus (-655 Tsd. Euro). Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien liegen geringfügig um 59 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Hierfür erfolgt eine entsprechende Entnahme aus den Nachsorgerückstellungen. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung (1,2 Mio. Euro) beinhaltet neben der Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 2,7 % eine anteilige Zuführung aufgrund der aktuellen Verfüllung der Deponien. Die Abschreibungen liegen um 138 Tsd. Euro unter dem Planansatz, was mit der späteren Inbetriebnahme des Verfüllabschnitts Los IV b auf der Deponie Weiherberg zusammenhängt. Im Wesentlichen durch die Einstellung des pandemiebedingten Sicherheitsdienstes auf den Entsorgungszentren bleiben auch die sonstigen ordentlichen Aufwendungen um 40 Tsd. Euro. unter dem Planansatz. Die Interne Leistungsverrechnung lag hingegen mit 1,17 Mio. Euro um 149 Tsd. Euro über dem Planansatz. Die Gesamtaufwendungen fielen somit in der Summe um 1,89 Mio. Euro geringer als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt, bedingt durch die dargestellten Mehreinnahmen und Weniger-Ausgaben einen Überschuss von 3,7 Mio. Euro, welcher der Gebührenrückstellung zugeführt werden kann. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 2 – 10) 27.225.589 25.338.458 - 1.887.131 Abzüglich: Aufwendungen (Zwischensumme 12 – TE 22) - 27.802.779 - 25.912.723 + 1.890.056 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 577.190 - 574.265 + 2.925 Das Haushaltsjahr 2022 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von -574.265 Euro (Plan: -577.190 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden, sowie eine in 2023 nachzuho- lende Korrekturbuchung bezüglich der Rückstellungszuführung. Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital 144.000 129.583 - 14.417 Verzinsung Nachsorgerückstellung -721.190 - 695.575 + 25.615 In 2023 nachzuholende Korrektur der Zuführung zur Rückstellung Gebühren 0 - 8.273 - 8.273 Insgesamt - 577.190 - 574.265 + 2.925 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 32 Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis - 577.190 - 574.265 + 2.925 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrück- stellung + 244.411 + 3.704.446 + 3.460.035 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung des Anlagekapitals - 144.000 - 126.702 + 17.298 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung + 721.190 + 695.575 - 25.614 Gebührenrechtliches Ergebnis = Überschuss 244.411 3.699.054 + 3.454.643 Der gebührenrechtliche Überschuss in Höhe von 3.699.054 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Gemäß der Allgemeinen Vorschrift „Satzung über die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbil- dungsverkehr“ wurden die 3,06 Mio. Euro, die der Bodenseekreis vom Land nach § 15 Abs. 2 ÖPNVG erhalten hat, an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Das Neukonzept des Verkehrsunternehmens Strauss im östlichen Bodenseekreis hat sich etabliert. Die vollständige Umsetzung ist abgeschlossen. Das verbesserte Angebot auf der Südbahn (KBS 751) aufgrund der Elektrifizierung wird von den Fahrgästen sehr gut angenommen. Die 50 % höheren Fahrgastkapazitäten und wesent- lich geräumigeren Mehrzweckbereiche durch die elektrischen Triebwagen ET 426 bei der Bo- densee-Oberschwaben-Bahn gegenüber den bisherigen dieselangetriebenen RS 1 machen unsere regionale Bahn noch attraktiver für die Bevölkerung. Die RegioBus Linie 500 Überlingen-Pfullendorf-Sigmaringen fährt weiterhin im Stundentakt von 5 bis 24 Uhr an allen Tagen. Unter den gleichen Voraussetzungen verkehrt seit Ende 2020 die RegioBus Linie 700 Konstanz-Meersburg-Markdorf-Ravensburg. Eine Fahrwegsänderung der Linie 700 in Oberteuringen seit April 2022 verlängerte die Strecke um 0,535 km und ver- besserte die Pünktlichkeit des RegioBusses. Die Linie 700 konnte gegenüber dem Vorjahr eine durchschnittliche Fahrgaststeigerung von 31 % verzeichnen. Dies entspricht 866 Fahr- gästen pro Tag. Die neue RegioBus Linie R 45 Tettnang-Ravensburg startete unter der Federführung des Landkreises Ravensburg zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2022. Zum selben Termin nahm die RegioBus Linie 7547 Tettnang-Neukirch-Wangen den Verkehr auf. Diese Linie steht in der Verantwortung des Bodenseekreises. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 33 Ein kreisweites DFI-Programm (Dynamische Fahrgastinformation) steht zur Umsetzung bereit. Der Bodenseekreis beteiligt sich an diesem Projekt komplementär mit 170 Tsd. Euro. Die Re- alisierung konnte zunächst coronabedingt nicht erfolgen und scheiterte an fehlenden Funda- mentbauten der jeweiligen Gemeinden. Die Inbetriebnahme ist 2023 geplant. Die bodo eCard Schule (Umstellung von Papierfahrausweisen auf eine digitale Fahrtberechti- gung) wird von rund 12.000 Schülern und Schülerinnen im Bodenseekreis und den Schulträ- gern im bodo-Gebiet begrüßt und auch sehr gut akzeptiert. Die Echt Bodensee Card (EBC) hat auch in 2022 weitere Teilnehmergemeinden gewonnen. Die Karte bietet die kostenlose Nutzung des ÖPNV im bodo-Verbundgebiet sowie Vorteile bei touristischen Leistungsträgern für Übernachtungsgäste der teilnehmenden Gemeinden und wird sehr gut angenommen. Als neue Gemeinden konnten Kressbronn und Uhldingen-Mühl- hofen hinzugewonnen werden. Die EBC Home für Einheimische auf Basis der bodo eCard wird weiterhin angeboten. Weiterhin konnte die EBC-Bus Linie 200 von Friedrichshafen nach Lindau während den Som- merferien mit Erfolg betrieben werden. Die EBC-Bus Linie 100 wurde in den Sommerferien wieder bis nach Ludwigshafen-Bodman verlängert. Eine Anbindung des Campingplatzes Gohren an den Busregionalverkehr und die Schiene während der Sommersaison wurde mit der neuen Linie 220 „Ortsbus Kressbronn“ gewährleis- tet. Die landschaftlich attraktive Linienführung über den Bahnhof erschließt die kleineren Um- landgemeinden im Stundentakt. Der Kreistagsbeschluss hinsichtlich eines ganzjährigen 15-Minuten-Taktes auf der Seelinie 7395 hat sich positiv auf das stetige Fahrplanangebot und Nutzungsverhalten der Fahrgäste ausgewirkt. Die vom Kreistag beschlossenen Angebots- und Qualitätsverbesserungsmaßnahmen waren zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 vollständig umgesetzt (außer Stadtverkehr Fried- richshafen). Die coronabedingten zusätzlichen Schulverstärkerbusse und die Ausweitung der freigestellten Schülerverkehre wurden bis Mitte 2022 beibehalten. Die Verstärkerfahrten wurden zum Teil vom Verkehrsministerium auf Antragstellung erstattet. Die zweiwöchigen verbundweiten Videokonferenzen des Krisenstabs wurden beibehalten. Zu- dem wurde wegen der hohen Energiepreise auf Beschluss des Kreistags den eigenwirtschaft- lichen und freigestellten Schülerverkehren eine Dieselhilfe gewährt. Die öffentlichen Dienst- leistungsaufträge wurden alle an den Baden-Württemberg-Index Straße und den neuen Man- teltarifvertrag des Omnibusgewerbes angepasst. Damit werden die immensen Preissteigerun- gen automatisch fortgeschrieben. Auch im Berichtsjahr konnten die Verkehrsunternehmen über einen Rettungsschirm zunächst bis zu 90 % ihrer coronabedingten Mindererlöse sowie der Einnahmenausfälle durch das 9 Euro-Ticket des Bundes (Bewilligungssumme des Verkehrsministeriums) erhalten. Die An- träge dazu konnten nur von den Aufgabenträgern gestellt werden. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 34 Der emma-Flächenverkehr in Salem wird weiterhin sehr gut angenommen. Dort verkehrt im Stundentakt ein rein elektrisches Fahrzeug. Mittlerweile sind aufgrund der hohen Fahrleistun- gen zwei Fahrzeuge im Einsatz. Eine Verlängerung des Projekts wurde bereits in Aussicht gestellt. Beim Verkehrsverbund bodo wurde das komplizierte Verfahren einer neuen, nachfrageorien- tierten Einnahmenaufteilung unter Einbeziehung eines externen Gutachterbüros weiter voran- getrieben. Die Verbundgesellschafter konnten sich auf das Ertragskraftverfahren als weiterzu- verfolgendes Basismodell einigen. Eine Beispielmodellrechnung (sogenanntes Mikromodell) zeigt erste Auswirkungen auf die künftige Einnahmenaufteilung an. Wichtige ÖPNV – Projekte im Jahr 2022 Verteilung der §-45a-Mittel gemäß § 15 Abs. 2 ÖPNVG 3.059.000 € Schülerbeförderungsverträge (pauschaliert) 360.515 € Öffentliche Dienstleistungsaufträge Firma Strauss 1.952.694 € Andere Öffentlicher Dienstleistungsaufträge und emma 4.290.223 € Städteschnellbus FN-KN 15.400 € Tariferhöhung bodo 2,8 %, Anpassung an Ergebnis 2021 218.865 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen (AVB) pauschaliert 396.452 € bodo Deckung Eigenaufwand gemäß Gesellschaftsanteil 351.109 € RegioBus 500 und 700 979.690 € Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn 1.842.000 € Anwaltskosten 9.074 € Zuschüsse für die Nachtbusse 338.435 € Zuschüsse an BOB 16.878 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 153.252 € Dieselhilfe 660.301 € Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 35 2.5.7 Soziales 2.5.7.1 Überblick Der Teilhaushalt 5 Soziales und Gesundheit schließt 2022 mit einem Nettoressourcenbedarf von 119,35 Mio. Euro ab und liegt mit 2,31 Mio. Euro (2 Prozent) leicht über dem Planansatz. Trotz der überplanmäßigen Erträge von +17,12 Mio. Euro konnten die im Vergleich zum Vor- jahr um 15 Prozent gestiegenen Aufwendungen nicht kompensiert werden. Abbildung 14 Überblick über den Teilhaushalt 5 Soziales 2022 stiegen sowohl der Nettoressourcenbedarf des Teilhaushalt 5 wie auch die Netto-Auf- wendungen im Sozialwesen deutlich an. Bei gleichzeitig sinkender Kreisumlage übersteigen die Aufwendungen für den sozialen Bereich im engeren Sinne diese entsprechend um 14,6 % bzw. um fast 15 Mio. Euro. Dagegen hat sich der Nettoressourcenbedarf pro Einwohner kaum verändert. Kennzahlen Soziales (Teilhaushalt 5) Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Sozialaufwandsquote = Aufwand Soziales ordentl. Aufwand Gesamt 30,5 % 30,6 % 31,9 % 32,4 % Nettoressourcenbedarf (NRB) Soziales 107.546.921 € 115.441.084 € 117.037.255 € 119.349.748 € Nettoressourcenbedarf = NRB Soziales Einwohner: 472 € 496 € 506 € 518 € Anteil Nettoressourcenbedarf Soziales an der Kreisumlage = NRB Soziales Kreisumlage 97,4 % 106,4 % 110,1 % 114,6 % Durch die Kreisumlage gedeck- ter NRB Soziales = Kreisumlage NRB Soziales" 98,3 % 88,3 % 85,8 % 84,2 % Abbildung 15 Kennzahlen Soziales Teilhaushalt 5 2022-2021 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.166.181 1.850.170 1.850.000 1.613.519 -236.481 447.339 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 56.123.589 61.583.879 60.801.500 67.353.531 6.552.031 11.229.943 Aufgelöste Investitionszuwendungen 71.277 107.976 92.800 145.048 52.248 73.771 Sonstige Transfererträge 13.116.652 13.137.368 11.312.900 14.127.235 2.814.335 1.010.582 Entgelte für öffentliche Leistungen 498.155 444.716 484.300 713.507 229.207 215.353 Sonstige priv.Leistungsentgelte 125.572 100.517 85.900 109.007 23.107 -16.564 Kostenerstattungen 20.637.356 19.986.872 22.748.824 28.632.017 5.883.193 7.994.661 Sonstige ordentlichen Erträge 838.860 2.230.603 5.300 1.797.583 1.792.283 958.723 Summe ordentliche Erträge 92.577.652 99.442.101 97.381.524 114.496.822 17.115.298 21.919.170 Personalaufwendungen -24.467.456 -26.109.557 -27.586.700 -27.108.375 478.325 -2.640.919 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen -2.933.280 -4.607.015 -3.487.321 -7.082.383 -3.595.062 -4.149.103 Abschreibungen -1.853.231 -1.597.651 -1.275.600 -1.545.228 -269.628 308.003 Transferaufwendungen -158.117.563 -167.378.155 -172.589.440 -179.288.670 -6.699.230 -21.171.107 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -4.146.493 -6.862.018 -3.928.420 -8.936.248 -5.007.828 -4.789.755 Summe ordentliche Aufwendungen -189.888.120 -206.554.396 -208.867.481 -223.960.905 -15.093.424 -34.072.785 Aufwendungen aus int. Leistungsbez. -8.606.540 -8.328.789 -5.551.298 -9.885.640 -4.334.342 -1.279.100 Summe Nettoressourcenbedarf/ überschuss -107.546.921 -115.441.084 -117.037.255 -119.349.748 -2.312.493 -11.802.827 2020 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 36 1. Sozialaufwandsquote: Entsprechend der Berechnung handelt es sich hier um die Quote des Zuschussbedarfs Sozialwesen. Die Begrifflichkeit „Sozialaufwandsquote“ ist eher umgangssprachlich geprägt. 2. Nettoressourcenbedarf Sozialwesen je Einwohner 3. Anteil Sozialwesen an der Kreisumlage: Ermittlung, wie hoch der Nettoressourcenbe- darf in Bezug auf die Kreisumlage ist. Ist der Wert über 100 % heißt das, dass der Zuschussbedarf nicht durch die Kreisumlage gedeckt ist. Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts kann der Bodenseekreis sich an den kommunalen Kennzahlen des Landkreistages Baden-Württemberg orientieren und somit eine gewisse Vergleichbarkeit herstellen. Nachfolgend werden die Kennzahlen des Bodenseekrei- ses dargestellt, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts dem Bodenseekreis nicht alle vergleichbaren Kennzahlen vorlagen. Für den sozialen Bereich werden dabei folgende Produktbereiche zusammengezählt: Soziale Hilfen (PB 31), Kinder-, Jugendhilfe (PB 36), soziales Entschädigungsrecht (PB 37), Einglie- derungshilfe (PB 32), die Umlage an KVJS (aus PB 61) sowie den Status-Quo-Ausgleich nach § 22 FAG (aus PB 61). Folgende Kennzahlen sind im Sozialhaushalt von besonderer Relevanz, da diese speziell die einzelnen Produktbereiche ansprechen: erweiterte Kennzahlen Sozialwesen (nur Produktbereiche 31*, 32*, 36*, 37*, KVJS, §22 FAG) Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Nettoressourcenbedarf Sozialwesen 103.010.970 € 108.431.244 € 110.606.216 € 115.113.240 € Quote Zuschussbedarf Sozialwesen = NRB Sozialwesen ordentliche Aufwendungen 30,5 % 30,6 % 30,5 % 30,3 % NRB je Einwohner = NRB Sozialwesen Einwohner (30.06.) 472 € 496 € 506 € 518 € Anteil NRB Sozialwesen an der Kreisumlage = NRB Sozialwesen Kreisumlage 97,4 % 106,4 % 110,1 % 114,6 % Abbildung 16 erweiterte Kennzahlen Sozialwesen Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 37 2.5.7.2 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) 2022 schloss die Produktgruppe (PG) 31.10 mit einem Nettobedarf von 14,49 Mio. Euro ab und lag damit mit 4,6 Million Euro deutlich unter dem Haushaltsansatz. Dies liegt hauptsächlich an zwei Punkten: Umstellung der Erstattung in der Grundsicherung mit einem einmaligen Effekt von +1,58 Mio. Euro Gesetzesänderung im Bereich der Hilfe zur Pflege mit um -4,69 Mio. deutlich hinter den Erwartungen gebliebenen Transferaufwendungen. Abbildung 17 Überblick über den Produktbereich 31.10 Soziale Hilfen Grundsätzlich erstattet der Bund die Netto-Transferaufwendungen für die Grundsicherung zu 100 Prozent. Ab dem Jahreswechsel 2021/2022 erfolgt die Umstellung der Abrechnung der sogenannten „Dezemberzahlungen für Januar“, welche erst mit erstem Quartal des Folgejah- res abgerechnet werden können. Dies hatte zur Folge, dass 2022 einmalig 13 Monatszahlun- gen mit dem Bund abgerechnet werden mussten. Der Nettoressourcenbedarf der Hilfe zur Pflege lag 2022 jeweils mit über 4 Mio. Euro deutlich unter dem Vorjahresergebnis und dem Haushaltsansatz. Zum Zeitpunkt der Planung konnte der deutliche Effekt der Pflegereform zum 1. Januar 2022 nicht abgeschätzt werden. Der ent- lastende Anstieg der Pflegeleistungen nach dem SGB XI (verweildauerabhängiger Leistungs- zuschlag) führte zur Reduzierung oder sogar zum Wegfall des Anspruches auf Leistungen nach dem SGB XII. Durch den Kriegsausbruch in der Ukraine und dem in diesem Zusammenhang beschlossenen schnelleren Übergang Geflüchteter in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuches, kam es ab Mitte 2022 zu einem Anstieg der Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zum Lebens- unterhalt und der Gesundheit von insgesamt rund 225.000 Euro. Diese Mehrkosten wurden vollständig vom Land erstattet, so dass es nicht zu einer kommunalen Mehrbelastung kam. Produktgruppe 31.10 Soziales 2022-2021 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 13.982.878 14.238.503 15.477.600 17.054.000 1.576.400 2.815.497 Sonstige Transfererträge 2.981.401 2.610.413 2.353.700 2.816.161 462.461 205.749 Entgelte für öffentliche Leistungen 1.000 -1.000 0 Kostenerstattungen 47.248 83.603 25.000 12.736 -12.264 -70.867 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 Sonstige ordentlichen Erträge 32.529 41.846 1.000 59.664 58.664 17.818 Summe ordentliche Erträge 17.044.057 16.974.365 17.858.300 19.942.562 2.084.262 2.968.197 Personalaufwendungen -1.772.298 -1.837.017 -1.975.500 -1.958.062 17.438 -121.045 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen -8.241 -7.738 -22.900 -11.938 10.962 -4.200 Abschreibungen -16.909 € -26.659 € -3.800 € -23.041 € -19.241 € 3.619 € Transferaufwendungen -34.605.765 € -33.998.804 € -34.170.900 € -31.719.658 € 2.451.242 € 2.279.147 € Sonstige ordentlichen Aufwendungen -111.044 € -75.611 € -115.600 € -78.545 € 37.055 € -2.934 € Summe ordentliche Aufwendungen -36.514.257 -35.945.830 -36.288.700 -33.791.244 2.497.456 2.154.586 Aufwendungen aus internen Leistungsbez. -626.732 -542.893 -664.769 -641.125 23.645 -98.231 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -20.096.932 -19.514.359 -19.095.169 -14.489.807 4.605.362 5.024.552 2020 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 38 2.5.7.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (PG 31.20) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende schließt mit einem Nettoressourcenbedarf von 5,33 Mio. Euro ab und übersteigt damit das Ergebnis 2021 um 0,8 Mio. Euro. Geprägt war das Jahr 2022 durch den Ausbruch des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Fluchtbewegung. Der Beschluss der Regierung zum schnellen Übergang der Kriegsgeflüchteten in das Regelsystem der sozialen Sicherung stellte die Verwaltung vor eine enorme organisatorische Herausforderung. Von Dezember 2021 auf Dezember 2022 stieg die Anzahl an Bedarfsgemeinschaften um knapp 800 und die Zahl der erwerbsfähigen Leistungs- bezieher sogar um über 1.150 an. Finanziell bedeute dies einen Anstieg der Transferaufwen- dungen von über 6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Abbildung 18 Überblick über den Produktbereich 31.20. Grundsicherung für Arbeitssuchende Im SGB II werden die Netto-Transferaufwendungen für Arbeitslosengeld II (ALG II) und Ein- gliederungsleistungen zu 100 % vom Bund erstattet. Zum Planungszeitpunkt ging der Boden- seekreis von einer Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) von 71,5 % aus. Mit Änderung des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder wurde die Bundesbeteiligung rückwirkend für das Jahr 2022 auf 73,6 % für Baden-Württem- berg geändert. Dennoch ergab sich eine Mehrbelastung im Transferhaushalt SGB II durch den Zustrom aus der Ukraine von rund 1,2 Mio. Euro netto. Nach Verhandlungen mit dem Land zur Erstattung der kommunalen Mehrbelastung auf Grund der verkürzten Bezugsdauer von Asylbewerberleistungen und den damit einhergehenden schnelleren Sozialleistungsbezug, kam es erfreulicher Weise zu einer vollständigen Erstattung der nachweislich darauf zurück- zuführenden Transfermehrbelastungen. Produktgruppe 31.20 SGB II 2022-2021 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.166.181 1.850.170 1.850.000 1.613.519 -236.481 -236.650 Zuweisungen und Zuwendungen 37.110.875 38.685.081 36.691.300 44.277.596 7.586.296 5.592.514 Aufgelöste Investitionszuwendungen 67 67 100 67 -33 0 Sonstige Transfererträge 3.026.975 2.468.657 3.020.200 3.102.136 81.936 633.478 Kostenerstattungen 6.104.213 6.378.881 6.216.000 6.132.756 -83.244 -246.125 Sonstige ordentlichen Erträge 449.181 5.692 500 22.386 21.886 16.693 Summe ordentliche Erträge 47.857.492 49.388.548 47.778.100 55.148.458 7.370.358 5.759.911 Personalaufwendungen -6.292.522 -6.285.486 -6.695.000 -6.263.836 431.164 21.650 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -55.266 -58.144 -147.200 -30.760 116.440 27.384 Abschreibungen -226.861 -127.309 -1.100 -62.468 -61.368 64.841 Transferaufwendungen -42.622.711 -45.191.686 -45.102.200 -51.212.209 -6.110.009 -6.020.524 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -672.048 -494.642 -717.300 -857.041 -139.741 -362.399 Summe ordentliche Aufwendungen -49.869.409 -52.157.267 -52.662.800 -58.426.314 -5.763.514 -6.269.048 Aufw. internen Leistungsbeziehungen -1.901.926 -1.733.150 -946.499 -2.049.021 -1.102.522 -315.872 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -3.913.843 -4.501.869 -5.831.199 -5.326.878 504.321 -825.009 2020 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 39 2.5.7.4 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl lag im Jahr 2022 bei 12,11 Mio. Euro. Den ordentli- chen Aufwendungen von 25,66 Mio. Euro standen Erstattungen von 14,69 Mio. Euro gegen- über. Das Haushaltsjahr 2022 war von folgenden Ereignissen und Entwicklungen geprägt: Ab Ende 2021: signifikanter Anstieg der Zuweisungszahlen in den Bodenseekreis 24.02.2022: Russischer Überfall auf die Ukraine 30.06.2022: 2.300 ukrainisch stämmige Leistungsbezieher nach Asylbewerberleistungsgesetz 31.12.2022: 3.110 Einwohner im Bodenseekreis mit ukrainischer Staatsbürgerschaft Allein die Fakten lassen erahnen, welche extremen Umstände die Arbeit im Amt für Migration und Integration sowie im Bau- und Liegenschaftsamt seit 2022 prägen. Abbildung 19 Überblick über den Produktbereich 31.30..31.80.10 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl Grundsätzlich erhält der Landkreis für jede in den Landkreis zugewiesene Person eine pau- schalierte Erstattung pro Asylbewerber, welche vor allem im Liegenschaftsbereich nicht aus- kömmlich ist. Mit Zeitverzug von ca. zwei Jahren, können die grundsätzlich erstattungsfähigen Kosten beim Land zur Spitzabrechnung angemeldet werden. Dem Landkreis verbleibt vorläu- fig die Kostendifferenz zwischen Pauschale und abrechenbaren Kosten. Aufgrund der für ge- flüchtete Personen aus der Ukraine gesondert geltenden Zuzugsbestimmungen, kamen im Jahr 2022 faktisch deutlich mehr Geflüchtete in den Bodenseekreis, als formell von Seiten des Landes zugewiesen wurden. Bis dato ist die Rekonstruktion und verwaltungstechnische Klä- rung des Zustromes von Flüchtlingen aus der Ukraine nicht abgeschlossen. Vor allem der zum Jahresende 2022 zunehmende Anteil nicht mehr vorläufig unterzubringender Personen, bei gleichzeitig nicht möglichen Umzug in eine Anschlussunterbringung, führt zu Klärungsbedarf mit dem Land. Die bis zum Rechenschaftsbericht vorliegenden Kenntnisse wurden buchhalte- risch entsprechend umgesetzt, wodurch trotz Anstieg der Kosten um über 10 Millionen Euro eine partielle Kompensation durch gestiegene Erträge stattfand. Die im Verhältnis exorbitante Zunahme an zu versorgenden Geflüchteten musste im Jahr 2022 mit nahezu gleichbleibenden Personalbestand bewältigt werden. PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 2022-2021 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ansatz Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 2.482.213 2.605.007 3.645.000 721.584 -2.923.416 -1.888.240 Sonstige Transfererträge 223.185 200.100 214.100 341.686 127.586 26.057 Entgelte für öffentl. Leistungen 178.543 230.000 82.200 286.835 204.635 189.253 Sonstige priv. Leistungsentgelte 63.263 57.500 39.700 62.407 22.707 21.415 Kostenerstattungen 7.311.368 7.591.920 7.620.100 12.581.873 4.961.773 9.024.751 Sonstige ordentlichen Erträge 279.064 2.500 1.500 691.914 690.414 -1.450.550 Summe ordentliche Erträge 10.537.635 10.687.027 11.602.600 14.686.301 3.083.701 5.922.686 Personalaufwendungen -2.466.984 -2.677.700 -2.685.300 -2.632.405 52.895 -133.166 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -1.941.001 -2.637.750 -2.183.650 -5.818.072 -3.634.422 -3.303.626 Abschreibungen -994.607 -770.900 -743.000 -765.375 -22.375 39.134 Transferaufwendungen -6.267.908 -6.271.900 -7.797.700 -10.250.529 -2.452.829 -3.322.764 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -1.446.746 -1.750.100 -1.726.170 -6.191.205 -4.465.035 -4.795.754 Summe ordentliche Aufwendungen -13.117.246 -14.108.350 -15.135.820 -25.657.585 -10.521.765 -11.516.177 Aufw. aus internen Leistungsbez. -1.072.524 -1.120.000 -1.183.232 -1.129.248 53.984 -157.218 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -3.652.135 -4.541.323 -4.716.452 -12.106.817 -7.390.365 -5.756.992 2020 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 40 2.5.7.5 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) Mit 23,90 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe 1,40 Mio. Euro unterhalb des Haushaltsansatzes und knapp über 400 Tsd. Euro unterhalb des Vorjah- resergebnisses. Abbildung 20 Überblick über den Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Im Vergleich zum Haushaltsansatz fielen die Zuweisungen rund 0,4 Mio. Euro höher aus. Dies lag sowohl an höheren FAG Erstattungen des Landes im Bereich Kindertagespflege, sowie an Erstattungen nach dem Gute-Kita-Gesetz. Ebenfalls konnten rund 2,67 Mio. Euro sonstige Transfererträge und damit über rund 0,3 Mio. Euro mehr als geplant eingenommen werden. Dies ist hauptsächlich auf überplanmäßig ge- stiegene Erstattungen im Bereich Unterhaltsvorschuss zurückzuführen. Der Aufwand für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe verringert sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,37 Mio. Euro. Trotz leichtem Anstieg der Vollzeitpflegefälle konnten kosten- intensive, stationäre Heimerziehungshilfen durch gezielte Hilfeplanung und Prävention erneut verringert werden. Die Steigerung der sonstigen, ordentlichen Aufwendungen ist vor allem auf die gestiegenen Kostenerstattungsfälle bei anderen Jugendämtern im Bereich der Hilfen zur Erziehung zurück- zuführen. PG 36* Jugendhilfe 2022-2021 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 1.412.634 1.688.071 1.213.000 1.587.378 374.378 -100.693 Aufgelöste Investitionszuwendungen 96 96 100 96 -4 0 Sonstige Transfererträge 2.713.784 2.630.683 2.348.400 2.666.827 318.427 36.145 Entgelte für öffentliche Leist. 236.864 270.359 252.100 350.076 97.976 79.717 Sonstige privatr. Leistungsentgelte 195 130 200 48 -152 -82 Kostenerstattungen 4.131.258 4.001.010 4.212.424 3.863.686 -348.738 -137.324 Sonstige ordentlichen Erträge 25.873 2.739 200 1.023.421 1.023.221 1.020.682 Summe ordentliche Erträge 8.520.705 8.593.088 8.026.424 9.491.533 1.465.109 898.444 Personalaufwendungen -8.534.352 -8.811.957 -9.156.200 -9.092.862 63.338 -280.905 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -206.798 -182.401 -272.321 -187.975 84.346 -5.574 Abschreibungen -133.710 -119.234 -13.200 -167.726 -154.526 -48.492 Transferaufwendungen -19.412.001 -20.184.667 -21.843.840 -19.813.914 2.029.926 370.753 Sonstige ordentlichen Aufw. -1.248.732 -910.436 -632.250 -798.196 -165.946 112.240 Summe ordentliche Aufwendungen -29.535.592 -30.208.694 -31.917.811 -30.060.673 1.857.138 148.021 Aufw. interner Leistungsbeziehungen -2.903.381 -2.707.355 -1.417.370 -3.334.560 -1.917.190 -627.204 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -23.918.268 -24.322.962 -25.308.757 -23.903.700 1.405.057 419.262 2020 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 41 2.5.7.6 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (PG 32.10) Mit Einführung des SGB IX wurden die Eingliederungshilfeleistungen aus dem SGB XII her- ausgelöst. Seit 2020 wurden Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in die neu geschaffenen PG 32.10 überführt. Insgesamt schließt die Produktgruppe 32.10 mit einem um 3,31 Mio. Euro über Plan liegenden Ergebnis von 57,89 Mio. Euro ab. Auch im Vergleich zum Vorjahr stiegen vor allem die Trans- feraufwendungen deutlich an. Abbildung 21 Überblick über den Produktbereich 32.10 Leistungen für Menschen mit Behinderung nach altem und neuen Recht Bis dato kam es zu keiner Spitzabrechnung der tatsächlichen BTHG bedingten Mehraufwen- dungen. Lediglich die Mehraufwendungen für Personal und Sachmittel wurden spitz abgerech- net. Für BTHG bedingte Mehraufwendungen im Transferbereich erhielt der Bodenseekreis 2022 einen Abschlag in Höhe von 0,75 Mio. Euro. Die nachlaufenden Erstattungsparameter sind weiterhin Teil der Verhandlungen mit dem Land. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag stieg die Anzahl der Leistungsempfänger moderat um 44 an. Das Jahr 2022 war geprägt durch die Umsetzung des Landesrahmenvertrages. Dennoch konnten weiterhin nicht alle Leistungen, auf Grund mangelnder Vorgaben des Landes und immensen Verhandlungs- und Verwaltungsaufwand, umgestellt werden. Der Anstieg im Transferleistungsbereich um 5,51 Mio. Euro ist unter anderem durch diese beginnende Um- setzung zu begründen. PG 32 Leistungen nach dem SGB IX 2022-2021 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis AbweichungVergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 912.998 3.406.563 3.220.000 3.076.340 -143.660 -330.222 Sonstige Transfererträge 4.014.991 4.968.478 3.220.000 5.044.565 1.824.565 76.087 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.964.619 1.778.325 3.400.000 2.452.975 -947.025 674.650 Sonstige ordentlichen Erträge 250 29.354 -29.354 Summe ordentliche Erträge 6.892.858 10.182.719 9.840.000 10.573.881 733.881 391.162 Personalaufwendungen -2.153.803 -2.665.277 -2.633.400 -2.929.600 -296.200 -264.323 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -10.540 -18.218 -34.000 -18.950 15.050 -731 Abschreibungen -1 -1.547 -1.500 -1.937 -437 -390 Transferaufwendungen -53.537.880 -59.447.517 -61.654.500 -64.597.659 -2.943.159 -5.150.141 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -210.696 -72.675 -88.600 -70.117 18.483 2.558 Summe ordentliche Aufwendungen -55.912.920 -62.205.234 -64.412.000 -67.618.262 -3.206.262 -5.413.028 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -621.492 -679.302 -846.878 -846.878 -167.577 Summe Nettoressourcenbedarf/-überschuss -49.641.554 -52.701.817 -54.572.000 -57.891.260 -3.319.260 -5.189.443 2020 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 42 2.5.7.7 Gesundheit (PG 41.40) Seit Beginn der Corona Pandemie Anfang 2020 nahm der Bereich Gesundheit – insbesondere der Infektionsschutz – eine übergeordnete Rolle ein. Seit Anfang 2022 konnten die Maßnah- men im Zusammenhang mit Corona wieder in das reguläre Gesundheitssystem zurückgeführt werden. Der über die Wintermonate 2021/2022 betriebene Impfstützpunkt wurde Ende März 2022 endgültig geschlossen. Abbildung 22 Überblick über den Produktbereich 41.40 Gesundheit Der Haushaltsansatz in diesem Bereich wurde auf Grund des enormen Zeitverzuges der Lan- deserstattungen deutlich unterschritten- die Erträge lagen 2,23 Mio. Euro über dem Planan- satz. Inzwischen wurden alle angemeldeten Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Impfstützpunktes vom Land erstattet. Produkt 41.40 Gesundheit 2020 Aufwand und Ertrag Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen 202.292 902.240 547.000 623.827 76.827 Aufg. Investitionen 1.196 897 1.705 1.705 Entgelte für öff. Leistungen 57.942 53.296 113.000 45.584 -67.416 Kostenerstattungen 22.050 3.184.562 28.000 2.243.436 2.215.436 son.ordentlichen Erträge 7.474 Summe ordentliche Erträge 283.480 4.148.469 688.000 2.914.552 2.226.552 Personalaufwendungen -1.235.770 -2.116.835 -2.310.100 -2.147.528 162.572 Aufw. für Sach- und DL -151.108 -1.242.400 -41.400 -298.002 -256.602 Abschreibungen -6.257 -4.932 -1.800 -4.041 -2.241 son. Ord. Aufwendungen -89.957 -3.428.716 -133.100 -467.420 -334.320 Summe ordentliche Aufwendungen -1.483.092 -6.792.882 -2.486.400 -2.916.990 -430.590 Aufw. internen Leistungsbez. -725.602 -1.013.773 -683.035 -1.043.619 -360.584 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -1.925.214 -3.658.186 -2.481.435 -1.046.058 1.435.377 20222021 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 43 2.5.8 Finanzkennzahlen Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Kennzahlen des Bodenseekreises aufgeführt, wel- che im weiteren Rechenschaftsbericht unter den jeweiligen Ausführungen nochmals aufge- nommen und näher beschrieben werden: ERGEBNISRECHNUNG Kennzahl Erläuterung der Kennzahl 2020 2021 2022 2022 2023 Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Plan Ordentli- ches Ergebnis je Einwohner Bei einem ausgeglichenen bzw. positi- ven ordentlichen Ergebnis kann von einer generationengerechten Haus- haltspolitik gesprochen werden. Für In- vestitionen steht der Saldo der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen) und Erträge (Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen) zur Verfügung. Sollen darüber hinaus Investitionen mit Ei- genmitteln finanziert werden, muss ein entsprechender Überschuss erwirt- schaftet werden. 37,23 € 44,95 € 0,00 € 29,39 € -16,93 € Zinslast- quote Die Kennzahl zeigt die anteilsmäßige Belastung des Landkreises mit Zins- aufwendungen und sonstigen Finanz- aufwendungen an. Damit gibt sie Hin- weise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung durch in der Haushalts- bzw. Rechnungsperiode oder in Vor- jahren aufgenommene Kassenkredite und Kredite. Eine hohe Quote ist ein Indiz für eingeschränkte Handlungs- möglichkeiten. 0,14 % 0,07 % 0,05 % 0,05 % 0,09 % Kreisumla- gequote Diese Kennzahl gibt an, zu welchem Anteil sich der Landkreis aus der Kreisumlage finanziert. 30,57 % 27,94 % 27,66 % 25,98 % 26,48 % Sozialauf- wands- quote Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der gesamten ordentlichen Aufwen- dungen im Sozialhaushalt verausgabt wird. 56,72 % 58,20 % 57,53 % 58,97 % 59,52 % Personal- aufwands- quote Diese Kennzahl zeigt auf, wie hoch der Anteil der Brutto-Personalaufwen- dungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. 18,26 % 18,35 % 18,62 % 17,91 % 17,52 % Sachauf- wands- quote Diese Kennzahl gibt an, wie hoch der Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der sonst. ordentl. Aufwendungen an den gesam- ten ordentlichen Aufwendungen ist. 13,86 % 15,12 % 15,84 % 14,47 % 14,32 % Abschrei- bungs- quote Die Kennzahl verdeutlicht, welchen Teil die bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an den ge- samten ordentlichen Aufwendungen ausmachen. 3,15 % 3,02 % 3,07 % 2,90 % 2,84 % Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 44 FINANZRECHNUNG Kennzahl Erläuterung der Kennzahl 2020 2021 2022 2022 2023 Ergebnis Ergebnis Plan Ergeb- nis Plan Cash Flow Der Cash-Flow ist der aus der lau- fenden Tätigkeit innerhalb eines Jah- res erzielte Nettozufluss an liquiden Mitteln. Er gibt Aufschluss über die Zahlungskraft und die finanzielle Ge- sundheit einer Kommune. Je höher der Cash-Flow ist, umso besser. 25.459.338 € 19.472.514 € 8.624.020 € 8.098.575 € 5.287.326 € Fremdfi- nanzie- rungs- quote Die Kennzahl zeigt auf, mit welchem Anteil die Investitionen über Kredite fremdfinanziert wurden. 17,4 % 0,0 % 16,8 % 0,0 % 21,8 % Netto- investi- tionsrate Unter der Nettoinvestitionsrate ist der Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung (Zeile 17 FinR) abzgl. der ordentlichen Kre- dittilgung und Kreditbeschaffungs- kosten zu verstehen. 21.844.861 € 15.507.926 € 4.624.020 € 4.642.768 € 1.473.326 € VERMÖGENSRECHNUNG (BILANZ) Kennzahl Erläuterung der Kennzahl 2020 2021 2022 2022 2023 Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Plan Anlagen- deckungs- grad Die Kennzahl gibt an, mit welchem Anteil das Sachvermögen durch Ei- genkapital gedeckt ist. 116,9 % 114,7 % nicht geplant 113,5 % nicht geplant Eigenkapi- talquote Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. 57,5 % 58,8 % nicht geplant 60,0 % nicht geplant Darlehens- quote Die Darlehensquote zeigt an, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. 7,2 % 5,8 % nicht geplant 4,6 % nicht geplant Verschul- dung absolut Zeigt den absoluten Wert der Ver- schuldung über den Zeitraum dar. 22.228.636 18.264.048 22.200.000 14.808.242 20.500.000 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 45 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.850.169,60 1.850.000,00 1.613.519,31 -236.480,69 0,00 0,00 236.480,69 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen 270.204.732,43 270.534.188,00 279.280.009,94 8.745.821,94 0,00 0,00 - 8.745.821,94 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.672.704,35 2.423.600,00 2.848.843,20 425.243,20 0,00 0,00 -425.243,20 0,00 4 + Sonstige Transfererträge 13.137.367,86 11.312.900,00 14.127.234,67 2.814.334,67 0,00 0,00 - 2.814.334,67 0,00 5 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 29.209.782,03 31.141.289,00 28.698.213,66 - 2.443.075,34 0,00 0,00 2.443.075,34 0,00 6 + Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte 3.613.559,30 2.339.190,00 3.775.236,89 1.436.046,89 0,00 0,00 - 1.436.046,89 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 33.768.374,14 36.673.864,00 45.551.759,94 8.877.895,94 0,00 0,00 - 8.877.895,94 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 6.549.395,19 6.498.000,00 6.513.200,13 15.200,13 0,00 0,00 -15.200,13 0,00 9 + Aktivierte Eigenleist. u. Bestandveränd. 296.635,50 101.280,00 407.610,00 306.330,00 0,00 0,00 -306.330,00 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge 3.405.029,69 200.100,00 3.691.198,73 3.491.098,73 0,00 0,00 - 3.491.098,73 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 364.707.750,09 363.074.411,00 386.506.826,47 23.432.415,47 0,00 0,00 - 23.432.415,47 0,00 Ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen - 65.116.402,43 - 67.600.000,00 - 68.034.610,81 -434.610,81 0,00 0,00 434.610,81 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen - 53.672.624,17 - 57.506.492,00 - 54.945.848,47 2.560.643,53 0,00 0,00 - 2.560.643,53 0,00 15 - Abschreibungen - 12.747.187,65 - 11.150.100,00 - 13.518.649,38 - 2.368.549,38 0,00 0,00 2.368.549,38 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -585.377,34 -479.700,00 -426.371,81 53.328,19 0,00 0,00 -53.328,19 0,00 17 - Transferaufwendungen - 192.237.160,04 - 198.933.740,00 - 208.874.173,80 - 9.940.433,80 0,00 0,00 9.940.433,80 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 30.522.763,05 - 27.404.379,00 - 33.991.059,93 - 6.586.680,93 0,00 0,00 6.586.680,93 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) - 354.881.514,68 - 363.074.411,00 - 379.790.714,20 - 16.716.303,20 0,00 0,00 16.716.303,20 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) 9.826.235,41 0,00 6.716.112,27 6.716.112,27 0,00 0,00 - 6.716.112,27 0,00 21 + Außerordentliche Erträge 220.317,53 0,00 150.750,45 150.750,45 0,00 0,00 -150.750,45 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen -872.396,64 0,00 -340.603,28 -340.603,28 0,00 0,00 340.603,28 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) -652.079,11 0,00 -189.852,83 -189.852,83 0,00 0,00 189.852,83 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) 9.174.156,30 0,00 6.526.259,44 6.526.259,44 0,00 0,00 - 6.526.259,44 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 46 3.1 Erträge Die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts er- geben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert werden. Alle Erträge sind hierbei positiv und alle Aufwendungen negativ dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 45, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 1.850.170 1.850.000 1.613.519 -236.481 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen (siehe 3. Seite 45, Zeile 2) Die Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 36.003.894 36.281.000 40.521.895 4.240.895 313100000 Sonstige Zuweisungen 411.086 0 0 0 313100100 Finanzzuweisung nach Ein- wohnerzahl 3.313.019 3.309.000 3.320.795 11.795 313100200 FAG Eingliederung 1995 und 2005 § IV FAG 10.247.025 10.500.000 10.866.872 366.872 3131003* - 313100400 Bußgelder 4.162.525 4.456.500 5.713.671 1.257.171 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 14.039 70.000 685 -69.315 314100* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 42.415.666 45.186.888 45.700.330 513.442 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 47 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozi- allastenausgleich § 21 FAG 3.300.250 3.682.000 2.280.551 -1.401.449 314190000 Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 2.928.458 3.579.000 3.510.893 -68.107 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Kranken- kassen, übr. Bereichen 322.816 89.500 277.789 188.289 315100000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grund- erwerbssteuer 23.293.061 23.000.000 20.430.131 -2.569.869 318200100 Kreisumlage 101.886.992 100.436.000 100.433.411 -2.589 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 3.542.919 3.599.000 3.495.790 -103.210 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 25.233.607 24.834.500 29.219.054 4.384.554 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 13.129.376 11.510.800 13.508.143 1.997.343 SUMME 270.204.732 270.534.188 279.280.010 8.745.822 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Nachdem die Steuerkraftsumme 2021 um 2,11 Mio. Euro gesunken war, stieg diese 2022 im Bodenseekreis deutlich um 13,39 Mio. Euro auf 346,33 Mio. Euro (+4,02 %) an. Der Kreisumlagehebesatz 2022 wurde mit der Haushaltssatzung auf 29,0 %-Punkte festge- setzt. Damit reduzierte sich der Hebesatz verglichen zum Vorjahr um 1,8 %-Punkte. Die Er- träge aus der Kreisumlage beliefen sich damit auf insgesamt rund 100,43 Mio. Euro. Vergli- chen mit dem Planansatz kam es dabei zu keiner nennenswerten Abweichung. Verglichen mit dem Vorjahreswert reduziert sich der Ertrag aus der Kreisumlage um rund 1,45 Mio. Euro. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Kreisumlagehebesatz 30,80 % 30,80 % 29,00 % 29,00 % Kreisumlagequote = Kreisumlage ordentliche Erträge 30,57 % 27,94 % 27,66 % 25,98 % Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 48 Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 484,62 € 466,07 € 459,43 € 452,27 € Die Kreisumlagequote zeigt den Anteil der Kreisumlage an den Gesamterträgen und damit an der Gesamtfinanzierung des Ergebnishaushalts an. Verglichen zu den Vorjahreswerten ist die Kreisumlagequote seit dem Jahr 2019 kontinuierlich gesunken. Als sonstige Zuweisungen erhielt der Bodenseekreis außerplanmäßig 5,54 Mio. Euro als pau- schale Zuweisung des Landes für die Erstattung der durch den Rechtskreiswechsel bedingten Mehrkosten der Ukraine-Flüchtlinge. Ein Teilbetrag in Höhe von 2,13 Mio. Euro wurde, ent- sprechend des entstandenen Aufwands auf die jeweiligen Kostenträger der Fachämter verteilt. Der Restbetrag in Höhe von 3,40 Mio. Euro wurde als passive Rechnungsabgrenzung auf das Jahr 2023 übertragen. Die Schlüsselzuweisungen erhöhte sich durch eine unterjährige Erhöhung des Kopfbetrages auf 815 Euro (Plan: 793 Euro) je Einwohner mit der letzten Teilzahlung um rd. 3,95 Mio. Euro im Vergleich zum Planansatz. Aufgrund der Nachzahlungen für Vorjahre erhöhte sich der Mehrertrag auf insgesamt 4,24 Mio. Euro. Die Finanzzuweisung nach Einwohnern erhöht sich um 7,8 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr und 11,8 Tsd. Euro im Vergleich zur Haushaltsplanung. Die Zuweisung für die Unteren Verwaltungsbehörden stieg um 619,9 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr und lag weitere 366,9 Tsd. Euro höher als der des Planansatzes. Die Planung der Sachkostenbeiträge wurde anhand der Schülerzahlen und mit gleichbleiben- den Sachkostenbeiträgen aus 2021 hochgerechnet, da die aktuellen Zahlen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht vorliegen. In Summe lag das Ergebnis bei den Sachkostenbeiträgen bei rund 8,90 Mio. Euro und damit 270,0 Tsd. Euro über dem Planansatz und immerhin noch rd. 248,6 Tsd. Euro über dem Ergebnis des Vorjahres. Der Soziallastenausgleich ist jährlich straken Schwankungen ausgesetzt, da er sich aus den Anteilen an den tatsächlichen Ausgaben berechnet. Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Soziallastenausgleich 976.999 2.928.458 3.579.000 3.510.893 Der gewöhnlich relativ konstante Status-Quo-Ausgleich verringerte sich gegenüber dem Vor- jahr leicht um 103,2 Tsd. Euro auf 3,50 Mio. Euro im Jahr 2022. Bußgelder Die Erträge aus Bußgeldern sind im Haushaltsjahr 2022 mit einem Ergebnis von 5,71 Mio. Euro um rund 1,26 Mio. Euro höher ausgefallen als ursprünglich geplant. Im Ver- gleich zum Rechnungsergebnis 2021 beträgt die Steigerung damit sogar 1,55 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 49 Mit einem Betrag i. H. v. insgesamt rund 5,03 Mio. Euro bilden die Erträge aus den Geschwin- digkeitsmessungen (Überwachung des fließenden Verkehrs) den mit Abstand größten Anteil an den Bußgelderträgen. Bei genauerer Betrachtung dieses Bereichs kann festgestellt wer- den, dass mit einem Ergebnis von 4,59 Mio. Euro der überwiegende Anteil (91,2 %) auf den Bereich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung entfällt, während lediglich rund 444,9 Tsd. Euro an Erträgen durch mobile Geschwindigkeitsmessungen realisiert werden konnten. Insgesamt sind die Erträge aus Geschwindigkeitsmessungen im direkten Vergleich zum Ergebnis des Haushaltsjahres 2021 (3,46 Mio. Euro) und auch zum Jahr 2020 (3,51 Mio. Euro) deutlich angestiegen (+45,2 %). Der deutliche Anstieg der Ertragslage ist da- bei vor allem auf die Bußgeldnovelle und die damit zusammenhängende Verschärfung des Bußgeldkataloges zurückzuführen. Im Jahr 2022 wurden im Vergleich zu den Vorjahren weni- ger Verkehrsverstöße verzeichnet (2021: rund 160 Tsd. Fälle, 2022: 136 Tsd. Fälle). Die weiteren Erträge aus Bußgelder resultieren aus der Tätigkeit des Landratsamtes als Un- tere Verwaltungsbehörde (UVB). Grunderwerbsteuer Nachdem die Erträge aus der Grunderwerbsteuer Jahr um Jahr gestiegen sind, brach im Be- richtsjahr 2022 die Kontinuität ab. Im Haushaltsjahr 2022 lag die Grunderwerbsteuer 2,86 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert und 1,25 Mio. Euro unter dem Wert von 2020. Der Ansatz wurde dabei um 2,57 Mio. Euro unterschritten. Der Durchschnittsmonat lag bei 1,70 Mio. Euro (Vj. 1,94 Mio. Euro) wobei erneut der April mit 2,37 Mio. Euro deutlich herausstach. Eine Prognose lässt sich kaum wagen, allerdings sehen die ersten Monate 2023 nochmals deutlich schlechter aus, so dass der bisherige Durchschnitt nach fünf Monaten bei lediglich 1,43 Mio. Euro liegt und der höchste Monat der Februar nur knapp über dem Vorjahresdurch- schnitt von 1,78 Mio. Euro. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ergebnis 2022 Vergleich Lfd. J. ./. Vj. Januar 1.757.584 1.403.131 1.741.131 338.000 Februar 1.910.314 2.079.502 2.022.017 -57.485 März 1.629.770 2.000.944 1.714.739 -286.205 April 2.885.656 2.794.387 2.372.580 -421.807 Mai 1.400.110 1.911.125 1.576.065 -335.060 Juni 1.565.600 1.854.681 1.547.771 -306.910 Juli 1.605.185 2.231.549 1.986.888 -244.661 August 1.605.858 2.011.094 1.880.018 -131.076 September 1.685.671 1.971.320 1.567.805 -403.515 Oktober 2.133.842 1.779.565 1.253.092 -526.473 November 1.987.624 1.301.695 1.615.952 314.258 Dezember 1.510.211 1.954.069 1.152.074 -801.995 SUMME 21.677.423 23.293.061 20.430.131 -2.862.930 Ansatz (inkl. Nachtrag) 19.000.000 22.000.000 23.000.000 Vergleich Ansatz/Ergebnis 2.677.423 1.293.061 -2.569.869 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 50 Mit der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung über das bereinigte Grunderwerbsteuerauf- kommen dargestellt: Abbildung 23 Entwicklung des Grunderwerbsteueraufkommens 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge (siehe 3., Seite 45, Zeile 3) Unter aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträgen versteht man die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Damit reduzieren sie die jährliche Belastung in der Ergebnisrechnung, da die in- vestiv zu behandelnden Zuschüsse – analog zu den Abschreibungen aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten – über die Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstan- des ertragswirksam aufgelöst werden. Nähere Erläuterungen sind der Vermögensrechnung unter 5.3.4 Sonderposten zu entnehmen. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuwendungen 2.672.704 2.423.600 2.848.843 425.243 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 45, Zeile 4) Die Sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von sozialen Leistungen (Kostenbei- träge, Aufwendungsersätze, Ersatzleistungen) innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und sind unter 2.5.7 Soziales näher erläutert. 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 22.000.000 24.000.000 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Grunderwerbsteueraufkommen (bereinigt) Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 51 Andere Sonstige Transfererträge sind zumeist Rückforderungen. Da diese unregelmäßig und damit nicht planbar sind, ergibt sich hier immer wieder eine Differenz zum Planansatz. 3.1.5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 5) Die Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen beinhalten die Erträge aus Verwal- tungs- und Benutzungsgebühren. Für den mit Abstand größten Anteil an Erträgen sind in die- ser Rubrik regelmäßig die Benutzungsgebühren aus dem Bereich der Abfallwirtschaft verant- wortlich. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 5.970.052 5.678.800 6.082.508 403.708 332100000..332100010 Benutzungsgebühren 220.161 246.400 439.993 193.593 332100100-332100400 Deponie- u. Abfallgebühren 22.016.936 23.924.589 20.812.250 -3.112.339 332100500..332120000 Sonstige Benutzungsge- bühren 743.484 1.059.400 1.033.360 -26.040 332200000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren 255.266 232.000 329.822 97.822 339100000 Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 3.884 100 281 181 SUMME 29.209.782 31.141.289 28.698.214 -2.443.075 Bei den Verwaltungsgebühren ist im Vergleich zum Haushaltsjahr 2021 eine Erhöhung von 112,5 Tsd. Euro zu verzeichnen. Wie bereits in den Vorjahren fielen auch im Haushaltsjahr 2022 wieder über die Hälfte der gesamten Verwaltungsgebühren im Verkehrs- und Schiff- fahrtsamt (51,7 %) an. Mit einem Ergebnis in Höhe von 3,14 Mio. Euro lagen diese leicht unter Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von sozialen Leistun- gen außerhalb von Einrich- tungen 10.698.967 8.745.700 11.557.244 2.811.544 322* Ersatz von sozialen Leistun- gen in Einrichtungen 2.300.807 2.447.200 2.414.090 -33.110 329* Andere Sonstige Trans- fererträge 137.593 120.000 155.901 35.901 SUMME 13.137.368 11.312.900 14.127.235 2.814.335 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 52 dem Vorjahresniveau (Vj. 3,27 Mio. Euro). Der Planansatz wurde um 38,5 Tsd. Euro nicht erreicht (-4,1 %). Mit 1,01 Mio. Euro steuert das Vermessungsamt (Vj. 0,93 Mio. Euro) und mit knapp 788,4 Tsd. Euro das Amt für Kreisentwicklung und Baurecht (Vj. 649,0 Tsd. Euro) eben- falls einen großen Anteil an den Verwaltungsgebühren bei. In beiden Bereichen steigen die Erträge aus Verwaltungsgebühren damit deutlich (+14,0 %). Zu den Deponie- und Abfallgebühren wurde unter 2.5.3 bereits ausführlich Stellung genom- men. Bei den sonstigen Benutzungsgebühren ergibt sich der größte Beitrag zum Ergebnis auch in 2022 aus den Kursgebühren der Volkshochschule (720,5 Tsd. Euro). Nach deutlichen Rück- gängen in den Jahren 2020 und 2021 konnten die VHS-Gebühren um 293,8 Tsd. Euro gestei- gert werden. Mit einem nur geringen Anteil von 1,5 % lagen die Gebühren der Schulen relativ stabil bei 309,4 Tsd. Euro (Vj. 314,1 Tsd. Euro). Die Erträge aus den Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in der Kindertagespflege fielen in 2022 um knapp 97,8 Tsd. Euro höher aus als im Vorjahr (+29,2 %). 3.1.6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite 45, Zeile 6) Zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im wesentlichen Erträge aus Mieten und Pachten, aus Verkauf sowie aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (z. B. Erträge aus Stromentgelten oder Ersatzleistungen für Schadensfälle des ordentlichen Bereichs). Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 206.103 187.850 231.490 43.640 342* Erträge aus Verkauf 3.129.980 1.953.500 3.354.456 1.400.956 (davon: Papierverkauf) 2.444.054 1.400.000 2.242.926 842.926 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 277.477 197.840 189.292 -8.548 SUMME 3.613.559 2.339.190 3.775.237 1.436.047 Wie bereits unter 2.5.5 näher erläutert konnten im Bereich der Abfallwirtschaft im Jahr 2022 Mehrerträge aufgrund von stark gestiegenen Wertstofferlösen für Papier, Altmetall, Elektro- schrott und Altholz erzielt werden. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 53 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 45, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für Aufwendungen aus Leistungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die der Landkreis für eine andere Stelle erbracht hat. Hierzu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich So- ziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Be- reich Soziales und für die Straßenmeistereien regelmäßig den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 8.573.726 8.066.675 9.455.855 1.389.180 3481* Erstattungen vom Land 14.046.708 17.590.575 21.108.275 3.517.700 3482* Erstattungen von Gemein- den u. –verbänden 3.257.156 4.802.264 8.254.697 3.452.433 3483* + 3484* Erstattungen von Zweckver- bänden und von der gesetz- lichen Sozialversicherung 805.581 777.550 1.055.541 277.991 3485* Erstattungen von verbunde- nen Unternehmen, sonsti- gen Beteiligungen und Son- dervermögen 80.427 59.600 269.265 209.665 3486* Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrech- nungen 13.772 0 30.175 30.175 3487* Erstattungen von privaten Unternehmen 2.307.562 1.417.500 1.450.095 32.595 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 1.207.760 359.700 847.953 488.253 34881* Erstattungen für Beförde- rung Schüler 3.475.682 3.600.000 3.079.906 -520.094 SUMME 33.768.374 36.673.864 45.551.760 8.877.896 Die im Rahmen der Haushaltsplanung erwarteten Erträge aus Kostenerstattungen (Ansatz: 36,67 Mio. Euro) konnten im Haushaltsjahr 2022 mit einem erzielten Ergebnis in Höhe von 45,55 Mio. Euro um 34,9 % bzw. 8,88 Mio. Euro überschritten werden. Die tatsächlich reali- sierten Erträge stiegen damit um rund 11,78 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 54 Die Erstattungen vom Land ergeben sich u. a. aus Kostenerstattungen für: Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Leistungen Jugendamt 2.728.154 3.062.885 2.314.135 -748.750 Hilfe für Flüchtlinge 1.843.518 1.711.400 3.793.312 2.081.912 Bereitstellung und Be- trieb von sozialen Ein- richtungen für Flücht- linge (Liegenschafts- ausgaben, Verwaltung) 1.123.961 4.694.700 7.446.718 2.752.018 Kriegsopferfürsorge; sonstige soziale Hilfen (z. B. Betreuung und Förderung der Integra- tion von Flüchtlingen, Sprachkurse,…) 812.060 1.467.900 1.529.131 61.231 Eingliederungshilfe (Ausgleich BTHG-be- dingter Mehraufwen- dungen) 1.536.700 3.400.000 2.435.416 -964.584 Schulen 646.950 1.242.300 401.581 -840.719 Straßen 1.472.063 1.440.000 403.153 -1.036.847 Infektionsschutz (Kreisimpfzentrum) 3.176.576 0 2.173.466 2.173.466 Die Kostenerstattungen des Landes im Bereich der Schulen sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 245,4 Tsd. Euro niedriger ausgefallen. Der Planansatz wurde sogar um 840,7 Tsd. Euro unterschritten. Die Erstattung vom Land für die Flüchtlinge werden unter 2.5.7.4 erläutert. Für den Betrieb des kommunalen Kreisimpfzentrums erhielt der Bodenseekreis im Jahr 2022 insgesamt 2,17 Mio. Euro an Erstattungen vonseiten des Landes Baden-Württemberg. Diese Erträge wurden einmalig vereinnahmt, weshalb ein Planansatz hierfür nicht gebildet werden konnte. Unter die Erstattungen von Gemeinden fällt unter anderem die Abrechnung des Bildungszent- rum Markdorf. Für den Betrieb (Amt für Schule und Bildung) sowie die Gebäude (Bau- und Liegenschaftsamt) wurden für das Jahr 2022 als Vorauszahlung 800,0 Tsd. Euro an den Land- kreis erstattet. Für die Abrechnung und Korrekturen der Jahre 2018 bis 2021 konnten weitere Erträge in Höhe von rund 5,24 Mio. Euro verzeichnet werden. Das Jugendamt erhielt 895,2 Tsd. Euro an Kostenerstattungen von anderen Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sind vor allem Erstattungen in den Bereichen Hilfe zu Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahmen sowie in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 55 Unter den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen werden die Erstattun- gen von Dienstbezügen vonseiten des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württem- berg (KVBW) in Krankheitsfällen ausgewiesen. Diese Erstattungen wurden bis zum Jahr 2020 dem Bereich „Erstattungen von der gesetzlichen Sozialversicherung“ (3484*) zugeordnet. Nach einer Umstellung der Buchungssystematik im Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Abbildung nun korrekt bei den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen. Die Erstat- tungen sind in den einzelnen Ämtern sehr unregelmäßig und daher nicht planbar. Die Erstattungen von privaten Unternehmen wurden im Jahr 2022 mit einem Anteil von 92,45 % überwiegend durch die Erstattungen in der Abfallwirtschaft für Abfallberatung, Duale Systeme und PPK-Mitbenutzung (Papier, Pappe, Karton) beeinflusst. Ursprünglich wurde hier mit Erträgen im Umfang von 1,42 Mio. Euro gerechnet. Dieser Ansatz wurde letztlich aber um 32,6 Tsd. Euro überschritten. Die Erstattungen von übrigen Bereichen betreffen zum Großteil Erstattungen der Schülerbe- förderung, die sich aus verschiedenen Forderungsarten zusammensetzen (Privatpersonen, private Unternehmen, Gemeinden, etc.). 2022 war ein Rückgang zu 2021 von 395,8 Tsd. Euro und zu 2020 von 1,09 Mio. Euro zu verzeichnen. Der Rückgang steht im Zusammenhang mit Sonderzahlungen des Landes im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie (2020: 1,73 Mio. Euro und 2021: 544,5 Tsd. Euro). Ohne diese Sonderzahlungen des Landes wäre eine stetige Steigerung der Erstattungen erkennbar. 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 45, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 3615* Zinserträge von Beteili- gungen 149.607 132.000 129.236 2.764 3617* Zinserträge von Kreditin- stituten 43.014 43.000 43.024 24 365* Gewinnanteile von ver- bundenen Unternehmen 6.352.617 6.320.000 6.324.848 4.848 3691* Sonstige Erträge aus Negativzinsen 914 0 1.547 1.547 3699* Sonstige Finanzerträge 3.244 3.000 14.546 11.546 SUMME 6.549.395 6.498.000 6.513.200 15.200 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 56 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Eine Auflistung der Darlehen findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Klei- nere Abweichungen ergeben sich bei den Zinsen für das RITZ-Darlehen aufgrund der Sonder- tilgungen. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis nur noch vereinzelt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und prüft sichere Alternativen. Zinserträge werden jedoch derzeit nur aus langfristigen Anlageformen generiert, wie bspw. Bausparverträgen und Festzinsanleihen. Der Zweckverband OEW konnte 2022 eine Ausschüttung an die Landkreise leisten. Der Bo- denseekreis erhielt wie bereits im Jahr 2021 6,32 Mio. Euro. Der Bodenseekreis erhält für ein 2021 aufgenommenes Darlehen Negativzinsen. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 9) Unter aktivierten Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstellten Gütern des Sachvermögens erbracht werden und die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Ver- mögensgegenstände in der Bilanz erhöhen. Aktivierte Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, welche zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Als Ertragsbu- chung wird durch die aktivierten Eigenleistungen am Jahresende ein Ausgleich der in einem Jahr angefallenen Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Gebäude, Anlagen u. a. durchgeführt. Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Dies führt im Er- gebnis dazu, dass sich die entsprechenden Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrech- nung ausgleichen und gleichzeitig das Sachvermögen in der Bilanz um den Betrag der akti- vierten Eigenleistungen erhöht wird. Grundsätzlich wird dieses Vorgehen angewendet, da es bei der Darstellung des Vermögens keinen Unterschied geben darf, ob Vermögen von Dritten erworben oder selbst erschaffen wurde. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2018 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistun- gen 296.636 101.280 407.610 306.330 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 57 Aktivierte Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr 2022 ausschließlich von den beiden Ämtern Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt erbracht. Dabei entfallen 55.062 Euro auf das Bau- und Liegenschaftsamt sowie 352.548 Euro auf das Straßenbauamt. In der Haushaltsplanung wurden die aktivierten Eigenleistungen erstmals für das Jahr 2022 berücksichtigt. 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 45, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Zwangsgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rück- stellungen und von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie andere sonstige ordentliche Erträge (u. a. periodenfremde Erträge). Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 352* Steuererstattungen 21.424 0 14.210 14.210 356* Bußgelder, Zwangsgel- der, Säumniszuschläge und Erträge aus Inan- spruchnahme von Bürgschaften 641.090 198.900 345.804 146.904 357* + 358* Erträge aus Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Rück- stellungen, Erlösberich- tigungen (z. B. ge- währte Skonti, Boni) 2.742.134 1.200 3.249.333 3.248.133 359* Andere sonstige or- dentliche Erträge 381 0 81.852 81.852 SUMME 3.405.030 200.100 3.691.199 3.491.099 Die Erträge unter der Sachkontogruppe 352* Erstattung von Steuern beruhen auf der Abrech- nung der Körperschaftssteuer für die Beteiligung an der Personengesellschaft BOB GmbH & Co. KG für das Jahr 2020. Erträge aus Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen beinhal- ten die Rückbuchung von Niederschlagungen. Die Erträge hieraus belaufen sich für das Haus- haltsjahr 2022 auf knapp über 870 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 58 Die Auflösung der Rückstellungen wird grundsätzlich dort gebucht, wo auch der Aufwand an- gefallen ist (als Gutschrift). Sofern Mittel aus den Rückstellungen nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe benötigt werden, werden diese auf dem Konto 3582* gebucht. Hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsrückstellungen wurden knapp 15 Tsd. Euro aufgelöst. Bei den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen wurden 1,31 Mio. Euro aufgelöst. Davon ergaben sich alleine 676,2 Tsd. Euro aus der Anpassung der Rückstellungen für die Spitzab- rechnung Asyl aus den Jahren 2016 bis 2018. Die Steigerung bei den anderen sonstigen ordentlichen Erträgen im Jahr 2022 ist maßgeblich auf eine Zuschreibung i. H. v. 70 Tsd. Euro zurückzuführen. Diese musste erfolgen, da die Gründe für eine im Jahr 2017 erfolgte Wertberichtigung auf die Stammkapitaleinlage der Deut- schen Bodensee Tourismus GmbH (DBT) zwischenzeitlich nicht mehr bestehen. Sind die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, so besteht nach § 46 Abs. 3 Satz 2 GemHVO grundsätzlich eine Pflicht zur Wertaufholung. 3.2 Aufwendungen Die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts er- geben sich aus der vorgelagerten Übersicht auf der Seite 45, welche im Folgenden erläutert werden. Alle Erträge sind hierbei positiv und alle Aufwendungen negativ dargestellt. 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 65.116.402 67.600.000 68.034.611 434.611 Die Personalkosten haben im Jahr 2022 den Haushaltsansatz um 0,6 % überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Personalkosten um 2,92 Mio. Euro bzw. um 4,5 %. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 18,26 % 18,35 % 18,62 % 17,91 % Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 59 Die Personalaufwandsquote gibt an, wie hoch die Personalkosten im Verhältnis zu den ge- samten ordentlichen Aufwendungen ist. 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis sind diese im vergangenen Berichtsjahr erneut nicht angefallen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 2,56 Mio. Euro unterschritten (-4,5 %), wenn auch im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Steigerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+1,27 Mio. Euro) zu verzeichnen ist. Bedingt durch die Tatsache, dass das tatsächliche Er- gebnis unter dem Planansatz zurückbleibt, resultiert hieraus eine Einsparung um 2,4 % aus diesem Aufwandsbereich. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 421* Unterhaltung Grund- stücke, baulichen An- lagen und des unbe- weglichen Vermögens 13.706.766 15.632.450 15.322.635 -309.815 4221* Unterhaltung bewegli- ches Vermögen 399.915 594.900 760.727 165.827 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 2.225.359 3.602.410 2.633.527 -968.883 423* Mieten und Pachten, Leasing 4.251.377 3.147.300 4.268.116 1.120.816 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 5.327.554 5.625.050 6.017.041 391.991 425* Fahrzeuge 2.024.310 1.703.635 1.825.062 121.427 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 60 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 728.159 1.417.791 961.021 -456.770 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 21.062.018 20.984.400 18.953.395 -2.031.005 4272* Aufwendungen EDV 1.083.043 1.496.490 1.106.863 -389.627 4274* Lehr- und Unterrichts- mittel 137.097 199.356 197.521 -1.835 4275* Lernmittel 694.636 798.500 643.843 -154.657 4276* Besondere schulische Aufwendungen 482.009 527.400 568.199 40.799 4273* + 4279* Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 88.691 68.480 43.744 -24.736 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 325.408 358.230 430.079 71.849 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 1.136.282 1.350.100 1.214.078 -136.022 SUMME 53.672.624 57.506.492 54.945.848 -2.560.644 Die größten Abweichungen zeigen sich bei den Besonderen Verwaltungs- und Betriebsauf- wendungen (-2,03 Mio. Euro). Auch beim Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern wur- den 968,9 Tsd. Euro nicht verwendet und gelten damit als eingespart. Hingegen wurden die Mieten und Pachten um 1,12 Mio. Euro überschritten. Dieser Umstand ist vor allem auf die Anmietung weiterer Unterkünfte zur Bewältigung der Fluchtbewegung zurückzuführen. Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und unbewegliches Vermögen (15,32 Mio. Euro) Insgesamt sind im abgelaufenen Berichtsjahr rd. 1,62 Mio. Euro mehr aufgewendet worden als im Vorjahr. Dennoch konnte der Ansatz erneut um 309,8 Tsd. Euro nicht ausgeschöpft werden und blieb im Ergebnis um 1,98 % zurück. Die Ergebnisse der Unterhaltung haben sich 2022 deutlich in Richtung Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen verschoben (+6,85 Mio. Euro im Vergleich zum Ansatz), wohingegen der Unterhalt für sonstiges unbewegliches Vermögen 7,16 Mio. Euro unter dem Ansatz blieb. An dieser Stelle erfolgt erneut der Verweis auf die Ziffer 2.5.1. und 2.5.2. Hier sind ausgewählte und bedeutende Unterhaltungsmaßnahmen beschrieben. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 61 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (13,14 Mio. Euro) Der weitaus größte Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und bau- lichen Anlagen entfällt mit 10,14 Mio. Euro auf die Schulen und Sporthallen, wobei das Ergeb- nis 4,47 Mio. Euro über dem von 2021 und 5,45 Mio. Euro über dem Ansatz lag. Dies gleicht sich jedoch mit der Einsparung bei den weiteren Unterhaltsleistungen aus. Deutliche Steigerungen sowohl zum Ansatz (+1,27 Mio. Euro) als auch zum Vorjahresergebnis (+1,22 Mio. Euro) bildet der Bereich der Sozialen Hilfen mit den Asylunterkünften. Die höheren Aufwendungen bei der Gebäudebewirtschaftung sind u. a. in der Sanierung des Parkdecks in der Glärnischstraße 1-3 sowie in der baulichen Umsetzung des Energieliefer- contracting begründet. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (2,18 Mio. Euro) Unter der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens verbirgt sich fast ausschließ- lich das Straßenbauamt. Die Mittel zur Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens fließen beispielweise in die Unterhaltung von Straßen und Straßenbegleitgrün oder in die Be- reitstellung des Winterdienstes durch externe Dienstleister. Im Bereich Straßenunterhaltung und Betrieb sind die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,37 Mio. Euro (-29,1 %) gesunken. Dies ist hauptsächlich auf den milden Winter 2021/2022 zurückzuführen. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (2,63 Mio. Euro) Im Jahr 2022 wurden um 408,2 Tsd. Euro mehr geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft als im Jahr 2021. Der Ansatz wurde dabei um 968,9 Tsd. Euro unterschritten. Die Gründe hierfür liegen unter anderem an der Entscheidung für ein verstärktes Leasing, sowie der Tat- sache, dass sich im Zuge der Anschaffung die Wirtschaftsgüter als investiv zu behandeln her- ausgestellt haben. Diese fließen dann erst zu einem späteren Zeitpunkt über die Abschreibun- gen dem Ergebnishaushalt zu. Den größten Anteil an den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit rd. 69,8 % nehmen die Schu- len inkl. Sporthallen ein. Insbesondere durch die Digitalisierung und den Digitalpakt wurden in den vergangenen beiden Jahren viele Geräte angeschaftt, wenngleich im Jahr 2021 sehr viel mehr Geräte angeschafft wurden. 2022 sanken die Anschaffungen um 547,9 Tsd. Euro deut- lich. Das Jahresergebnis blieb um 1,75 Mio. Euro hinter dem Ansatz zurück. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 5.669.876 4.693.400 10.143.759 5.450.359 Soziale Hilfen 169.934 112.650 1.386.257 1.273.607 Gebäudebewirtschaf- tung 247.463 813.700 714.872 -98.828 Abfallwirtschaft 220.246 237.000 306.839 69.839 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Straßen 2.813.877 3.365.300 1.996.394 -1.368.906 Schulen 3.916.190 5.022.272 63.245 -4.959.027 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 62 Mieten und Pachten für unbewegliches und bewegliches Vermögen (4,27 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 4,27 Mio. Euro wurden ca. 1,12 Mio. Euro mehr aufge- wendet als im Ansatz vorgesehen. Allerdings lag der Wert mit einer Erhöhung von 16,7 Tsd. Euro fast auf dem Vorjahresniveau. 2,47 Mio. Euro wurden für Mieten und Pachten im klassischen Sinne, d. h. für unbewegliches Vermögen verwendet: Davon entfallen 1,90 Mio. Euro für Asylunterkünfte und Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige, 111,0 Tsd. Euro für die Straßenmeistereien Markdorf und Tettnang, 205,3 Tsd. Euro für Mieten der Schulstandorte und weitere 88,0 Tsd. Euro fielen für die Inansprichnahme einer Interimsküche im Bildungs- zentrum Markdorf an. Die Miete für bewegliches Vermögen betrug 189,1 Tsd. Euro. Für Serveranlagen flossen 208,2 Tsd. Euro. Die Leasingaufwendungen über 985,2 Tsd. Euro setzen sich zumeist zusammen aus Aufwendungen für Software (774,9 Tsd. Euro), für Fahr- zeuge (106,7 Tsd. Euro) und Möbel (96,3 Tsd. Euro). Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (6,02 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 6,02 Mio. Euro wurden ca. 689,5 Tsd. Euro mehr für die Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen aufgewendet als dies noch im Vorjahr der Fall war. Der Planansatz wurde dabei um 392,0 Tsd. Euro überschritten. In den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sind v. a. Aufwendungen für Energie, Gas, Strom, Heizöl, Abfallbeseitigung, Gebäudereinigung, etc. enthalten. Der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen ist im Jahr 2022 mit 591,3 Tsd. Euro (+98,6 %) bei den Asylunterkünften zu verzeichnen. 20,6 % der Bewirtschaftungskosten bzw. 1,19 Mio. Euro wurden hier verursacht. Deutlich höher sind die Bewirtschaftungskosten der Schulen, welche 52,9 % oder eben 3,05 Mio. Euro ausmachen. Auch hier stieg das Ergebnis um 189,5 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Erfreulich ist der Produktbereich der Gebäudebe- wirtschaftung, in dem zumeist die Landratsamtsgebäude enthalten sind. 20,9 % der Aufwen- dungen für Bewirtschaftungskosten fallen hier an. Allerdings blieb das Ergebnis von 1,21 Mio. Euro um 42,2 Tsd. Euro unter dem Vorjahresergebnis und 171,7 Tsd. Euro unter dem Ansatz zurück. Die Aufteilung der größten Bewirtschaftungsarten zeigt sich wie folgt: Näheres zu den Abweichungen ist auch dem Energiebericht 2022 zu entnehmen, der dem Ausschuss für Umwelt und Technik im Herbst 2023 öffentlich bekanntgemacht werden wird. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Reinigung 2.033.766 1.943.750 2.719.129 775.379 Heizung 1.132.983 1.283.400 1.085.096 -198.304 Strom 975.140 1.058.500 785.459 -273.041 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 63 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (18,95 Mio. Euro) Diese Aufwendungen haben damit gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,11 Mio. Euro (-10,0 %) abgenommen. Auch der ursprünglich geplante Ansatz wurde um rund 2,03 Mio. Euro unter- schritten. Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen fallen zu einem überwiegenden Teil (99,1 %) im Bereich Abfallwirtschaft an. Hierbei handelt es sich etwa um Aufwendungen für den Transport und die Entsorgung von Restmüll, Biomüll, Gartenabfälle, den verschiedenen Wertstoffen und Bauschutt. Auch die Kosten für die Entsorgung der verschiedenen Abfallarten und der Betrieb der Entsorgungszentren, Deponien und Wertstoffhöfe fallen unter diese Auf- wendungen. Im Bereich Abfallwirtschaft fielen diese Aufwendungen im Vergleich zum Jahr 2021 um 1,39 Mio. Euro niedriger aus. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 13,86 % 15,12 % 15,84 % 14,47 % Die Sachaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Sachaufwendungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. 3.2.4 Abschreibungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht sowohl durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder aber auch aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auf- lagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer in Form von Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt übertragen. Da die ordentlichen Aufwen- dungen aus dem Ergebnishaushalt durch ordentliche Erträge zu decken sind wird gewährleis- tet, dass folgende Generationen nicht durch heute getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 4.854.399 4.856.000 4.987.871 131.871 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturver- mögen 3.022.019 3.148.200 2.994.114 -154.086 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 64 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 4715* Abschreibungen auf Maschinen und tech- nische Anlagen 472.536 912.900 594.267 -318.633 4716* Abschreibungen auf Fahrzeuge 694.956 717.700 676.484 -41.216 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Ge- schäftsausstattung 1.430.048 1.233.800 1.603.207 369.407 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen 2.036.976 0 2.492.117 2.492.117 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 236.254 281.500 170.590 -110.910 SUMME 12.747.188 11.150.100 13.518.649 2.368.549 Abschreibungen auf das Anlagevermögen Die Abweichung von Planansatz und Ergebnis lässt sich im Wesentlichen dadurch erklären, dass von der Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plan- anlagen) oder neu zu erwerbende Wirtschaftsgüter derzeit abgesehen wird. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt im Anlagevermögen wie auch bereits in den Vor- jahren auf die Bereiche der Gebäude (4,98 Mio. Euro) und des Infrastrukturvermögens (2,99 Mio. Euro). Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 3,15 % 3,02 % 3,07 % 2,90 % Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch der Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den ordentli- chen Aufwendungen ist. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und Forderungen Neben den üblichen Abschreibungen wird auch das Finanzvermögen in bestimmten Fällen abgeschrieben. Die Wertberichtigungen führen zu weiteren Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis, da sie nicht planbar sind. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 65 Kennzahlen Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Niederschlagungen, Erlass 455.293 386.846 0 302.855 Wertberichtigungen auf Forderungen 8.698.674 9.411.832 0 11.081.246 Sonstige Wertberichti- gungen 8.177.112 0 0 519.848 SUMME 17.331.080 9.798.678 0 11.903.949 Niederschlagungen und Erlässe auf Forderungen wurden i. H. v. rd. 296,1 Tsd. Euro (Vj. 386,9 Tsd. Euro) bereinigt. Die manuelle Korrektur der Forderungen (Wertberichtigung i. e. S.) wird jeweils zum 31. De- zember ermittelt. 2022 erhöhten sich die Wertberichtigungen um rd. 1,67 Mio. Euro. Der Wert der Forderungen zzgl. der Wertberichtigungen liegt zum 31. Dezember 2022 bei 25,90 Mio. Euro (Vj. 26,72 Mio. Euro). Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2021 Wertberichtigungs- quote = Wertberichtigung auf Forderungen Gesamtsumme der Forderungen 38,52 % 40,18 % 0,00 % 45,96 % Die Wertberichtigungsquote gibt den prozentualen Anteil der Wertberichtigung und Nieder- schlagungen in Bezug auf die Gesamthöhe der Forderungen (ohne Wertberichtigung) an. 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 16) Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 253.307 180.000 179.048 -952 Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen (ÖPP etc.) 155.136 128.600 128.580 -20 Sonstige Finanzauf- wendungen 135.888 100.000 83.927 -16.073 weitere Zinsen u. ä. Aufwendungen 41.046 71.100 34.817 -36.283 SUMME 585.377 479.700 426.372 -53.328 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 66 Neben den reinen Darlehenszinsen (179,1 Tsd. Euro), wurde der Zinsanteil für das Finanzie- rungsleasing der Albrechtstraße 77 (128,6 Tsd. Euro) sowie Provisionen für den Verkauf der Abfallsäcke (31,0 Tsd. Euro) gezahlt. Bis einschließlich Juli 2022 fielen noch Verwahrentgelte der Sparkasse (81,9 Tsd. Euro) an. Die Zinslastquote gibt Auskunft darüber, in welchem Maße der Haushalt durch fremdfinan- zierte Darlehen belastet wird. Eine hohe Quote wäre ein Indiz für eingeschränkte Finanzie- rungsspielräume. Empfohlen wird eine Zinslastquote von maximal 1,00 %. 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 17) Nach § 61 Nr. 40 GemHVO sind Transferaufwendungen Aufwendungen ohne unmittelbar zu- sammenhängender Gegenleistung des Landkreises. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind die sozialen Leistungen wie z. B. die Jugendhilfe oder die Leistungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (ztn, Regionalverband), sind hier darüber hinaus die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 70.768 52.500 7.500 -45.000 4315* Zuschüsse an verbun- dene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) 2.282.065 2.313.100 4.655.911 2.342.811 4317* Zuschüsse an private Unternehmen 9.146.101 8.909.000 10.175.624 1.266.624 4318* Zuschüsse an übrige Bereiche 4.852.269 5.319.740 4.698.525 -621.215 433* Soziale Leistungen 164.092.133 168.865.900 175.707.591 6.841.691 437* Allgemeine Umlagen 11.750.083 13.441.500 13.506.193 64.693 Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,14 % 0,07 % 0,05 % 0,05 % Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 67 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 43* Rest weitere Transferauf- wendungen 43.741 32.000 122.831 90.831 SUMME 192.237.160 198.933.740 208.874.174 9.940.434 Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) (4,66 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 2,37 Mio. Euro mehr aufgewendet als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 101,3 % überschritten. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Zuschüsse WFB 528.273 526.000 525.380 -620 Zuschüsse RITZ 450.000 475.000 499.500 24.500 Zuschüsse BOB 28.755 40.000 16.878 -23.122 Zuschüsse bodo 0 0 2.611 2.611 Zuschüsse DBT 526.288 520.000 516.224 -3.776 Zuschüsse IBT 194.108 195.000 194.108 -892 Zuschüsse Bodenseefestival 10.800 10.800 10.800 0 Zuschüsse Energieagentur BS GbR 33.000 33.000 33.000 0 Zuschüsse KPN (AöR) 25.000 12.500 0 -12.500 Zuschüsse ZV BB 136.353 150.000 190.385 40.385 Zuschüsse ztn 202.220 200.000 141.096 -58.904 Zuschüsse Stiftung NAZ 63.782 66.000 64.856 -1.144 Zuschüsse Stiftung KOB 83.487 84.800 85.073 273 Zuschuss FFG GmbH 0 0 2.376.000 2.376.000 SUMME 2.282.065 2.313.100 4.655.911 2.342.811 Die sonstigen Zuschüsse haben sich um 33,2 Tsd. Euro reduziert und sind vereinzelt deutli- chen Schwankungen unterlegen. Die meisten Gesellschafterzuschüsse sind jedoch relativ konstant. In Summe machen die Gesellschafterzuschüsse an Beteiligungsunternehmen 1,2 % der Gesamtaufwendungen 2022 aus. Die größte absolute Abweichung sowohl zwischen dem Planansatz und dem Ergebnis als auch gegenüber dem Vorjahresergebnis ergibt sich in der Umwandlung des Liquiditätsdarle- hens des Flughafens in einen Zuschuss. Die Umwandlung war zur Haushaltsplanung nicht absehbar. Der Mitgliedsbeitrag für Komm.Pakt.Net wird vereinzelt bereits im Dezember des Vorjahres gezahlt, weshalb es 2021 doppelt gezahlt wurde. Die Auszahlung für 2023 wurde korrekt nach 2023 abgegrenzt, weshalb 2022 kein Aufwand in der Buchhaltung steht. Zuschüsse an private Unternehmen (10,18 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 1,03 Mio. Euro (+11,3 %) mehr ausgegeben als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 1,27 Mio. Euro (+14,2 %) überschritten. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 68 Die Erhöhungen resultieren ausschließlich aus dem ÖPNV. Hierbei handelt es sich um zusätz- liche öffentliche Dienstleistungsaufträge, die RegioBusse und die Nachtbusse. Zudem kom- men noch vereinzelt coronabedingte Schulverstärkerfahrten. Näheres ist unter 2.5.6 ÖPNV erläutert. Zuschüsse übrigen Bereiche (4,70 Mio. Euro) An dieser Stelle finden sich Zuschüsse für die Kindertagesbetreuung, Psychosoziale Betreu- ung, Erziehungsberatung und weitere ähnliche Förderungen. Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen (175,71 Mio. Euro) 2022 wurden im Teilhaushalt 5 rund 177,59 Mio. Euro an sozialen Transferaufwendungen an natürliche Personen bewilligt. Dies sind 7,02 Mio. Euro mehr als noch im Vorjahr. Allein der Aufwand für Transferleistungen umfasst mehr als die Hälfte des Gesamtaufwandes des Bo- denseekreises. Seit Einführung des SGB IX zum 1. Januar 2020 werden Leistungen für Men- schen mit Behinderung bei PG 32.10 verbucht. Eine Differenzierung zwischen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erfolgt seither nicht mehr. Im SGB II und SGB XII erfolgt eine 100-prozentige Erstattung der Netto-Transferausgaben für die Grundsicherung sowie eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (siehe 2.5.7.2 und 2.5.7.3). Für die Hilfen für Flüchtlinge sind spezielle Erstattungsmodalitäten vorgesehen, wel- che allerdings nicht kostendeckend sind (siehe 2.5.7.4). Der Anstieg der Ausgaben im SGB II und Asyl sind weitestgehend auf die Zahlung von Trans- ferleistungen an ukrainisch stämmige Flüchtlinge zurückzuführen. Die nicht vom existierenden Erstattungssystem abgedeckten Netto-Mehrkosten wurden durch zusätzliche Hilfen des Bun- des und Landes gegenfinanziert. Den Kreishaushalt am stärksten belasten die Leistungen nach SGB IX. Auch wenn die Erstat- tung von BTHG bedingten Mehrkosten in Aussicht gestellt ist, verbleiben die Auswirkungen durch Tariferhöhungen und steigende Sachkosten originär dem Kreis. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 3110 Grundversorgung, Hilfen (SGB XII) 33.997.928 34.168.900 31.718.755 -2.450.145 davon Hilfe zur Pflege 13.571.184 14.189.000 9.530.364 -4.658.636 3120 Grundsicherung für Arbeitssu- chende (SGB II) 45.191.686 45.102.200 51.212.209 6.110.009 3130 Hilfen für Flücht- linge und Aussied- ler 6.927.315 7.797.700 10.245.677 2.447.977 32 Eingliederungshilfe (SGB IX) 58.993.410 61.144.500 64.107.055 2.962.555 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 69 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 36 Hilfen für junge Menschen/ Familien 17.922.977 19.360.300 17.373.913 -1.986.387 davon Hilfen für junge Menschen/ Familien 13.387.698 14.644.500 12.579.797 -2.064.703 davon Unterhalts- vorschussleist. 3.588.611 3.400.000 3.588.611 188.611 Teilsumme 163.033.316 167.573.600 174.657.609 7.084.009 Allgemeine Umlagen (13,51 Mio. Euro) In den allgemeinen Umlagen ist sowohl die FAG Umlage enthalten, welche im Vergleich zum Vorjahr um 1,77 Mio. Euro auf 12,03 Mio. Euro gestiegen ist (+17,2 %), als auch die KVJS- Umlage, welche erstmals leicht um 74,1 Tsd. Euro auf 1,07 Mio. Euro gesunken ist. Die Umlage an den Regionalverband lag 2022 mit 364,8 Tsd. Euro um 19,6 Tsd. Euro über dem Ergebnis von 2021. 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 45, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen sowie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungsauf- wendungen 390.759 459.000 467.657 8.657 442* Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten u. Diensten Dritter 18.435.623 16.492.498 19.400.676 2.908.178 443* Geschäftsaufwend. 3.807.299 4.069.921 4.011.356 -58.565 444* Steuern, Versicherun- gen, Schadensfälle, Sonderabgaben 664.425 717.260 699.295 -17.965 445* Erstattungen von Auf- wendungen Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 7.490.848 5.656.700 9.292.023 3.635.323 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 70 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 448* Besondere Aufwend. 6.806 0 8.840 8.840 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen -276.650 5.600 7.650 2.050 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.653 3.400 103.563 100.163 SUMME 30.522.763 27.404.379 33.991.060 6.586.681 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (19,4 Tsd. Euro) Die Gesamtaufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter betru- gen im Jahr 2022 rund 19,40 Mio. Euro. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung um 0,97 Mio. Euro (+5,2 %) gegenüber 2021. Seit 2020 hat sich der Ansatz um 6,51 Mio. Euro und damit fast die Hälfte erhöht. Der Planansatz wurde mit einem Betrag in Höhe von rund 2,91 Mio. Euro überschritten. Der mit Abstand größte Anteil der Mittel für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter entfällt auf die Erstattungen der Schülerbeförderungskosten an Schüler und Verkehrs- unternehmen (7,30 Mio. Euro). Im direkten Vergleich mit dem Jahr 2021 ergaben sich hier Einsparungen von 588,5 Tsd. Euro. Von besonderer Bedeutung in Bezug auf die deutlich gestiegenen Aufwendungen für Rechte und Dienste im Jahr 2022 ist der Bereich des personenbezogenen Infektionsschutzes. Mit 338,3 Tsd. Euro hat sich das Ergebnis deutlich vom Vorjahr reduziert (Vj. 2,73 Mio. Euro), liegt jedoch immer noch fast vier Mal höher als der Wert 2020. Grund für den hohen Aufwand in 2021 lag im Betrieb des Kreisimpfzentrums (KIZ). Auch im Bereich der zentralen Dienste sind insgesamt 1,70 Mio. Euro Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter angefallen (-59,2 Tsd. Euro ggü. Vorjahr). Aufwendungen im Umfang von ca. 1,43 Mio. Euro wurden im Jahr 2022 zudem auch für sons- tige soziale Hilfen sowie 4,46 Mio. Euro für Leistungen im Bereich der Flüchtlingshilfe getätigt. Hierunter fallen hauptsächlich Kosten für die Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Kos- ten im Zusammenhang mit Sprachkursen sowie Kosten für verschiedene Projekte. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Aufwendungen für Schulen um 939,1 Tsd. Euro redu- ziert. Auch im Bereich Wirtschaft und Tourismus fiel das Ergebnis rd. 223,9 Tsd. Euro niedriger aus als noch im Vorjahr. Geschäftsaufwendungen (4,01 Mio. Euro) Insgesamt betrugen die Geschäftsaufwendungen 4,01 Mio. Euro, was einer Erhöhung um ca. 204,1 Tsd. Euro im Vergleich zu 2021 entspricht. Der Planansatz wurde allerdings leicht un- terschritten (-58,6 Tsd. Euro, -1,4 %). In den Geschäftsaufwendungen enthalten sind z. B. Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefonie, Reisen, Bewirtungen, Bekanntmachungen, Organisationsuntersuchungen, Sachverständige oder für die Öffentlichkeitsarbeit. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 71 Mit rund 1,66 Mio. Euro entfiel in 2022 der größte Anteil der Geschäftsaufwendungen erneut auf den Bereich der Zentralen Dienste und damit auf die Querschnittsämter. Mit diesem Er- gebnis wurde der Ansatz um 184,2 Tsd. Euro überschritten, wobei sich die Aufwendungen im Vorjahresvergleich ebenfalls um 16,5 % erhöhten (+260,6 Tsd. Euro). Innerhalb der Zentralen Dienste entstehen die Aufwendungen in erster Linie bei der Poststelle (683,8 Tsd. Euro) sowie bei der Reisekostenabrechnung (299,9 Tsd. Euro). Damit haben sich die Reiskosten erstmals seit 2020 wieder erhöht, liegen jedoch noch immer rd. 117 Tsd. Euro unter dem Ergebnis von 2019. Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (9,29 Mio. Euro) Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit um 1,80 Mio. Euro auf nun 9,29 Mio. Euro angestiegen. Der Planansatz wurde dabei sogar um 3,64 Mio. Euro (64,3 %) überschritten. Die Erstattungen beinhalten zu einem großen Teil Leistungen im Bereich Schulen (4,89 Mio. Euro), welche im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 1,93 Mio. Euro angestiegen sind. Hier- unter fallen bspw. Verrechnungen zur Abrechnung mit der Stadt Markdorf (1,23 Mio. Euro vom Betrieb der Schulen an die Schulgebäude) und der Schullastenausgleich (916,4 Tsd. Euro). Durch die hohen Sanierungsaufwendungen sind diese Aufwendungen in der logischen Kon- sequenz ebenfalls höher. Neben kleineren Kostenblöcken für den Schwimmunterricht einschließlich der Beförderung der Schüler, Erstattungen an die kreisangehörigen Gemeinden als Schulträger fallen auch Auf- wendungen für die Schülerbeförderung an (2,53 Mio. Euro), davon auch Erstattungen an „bodo“ zur Deckung des Eigenaufwandes (1,01 Mio. Euro). Im Bereich Brandschutz gingen weitere Erstattungen im Jahr 2022 an das DRK für den Betrieb einer gemeinsamen Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr im Bodenseekreis (1,08 Mio. Euro). Die weiteren Erstattungen sind den Bereichen Soziale Hilfen (743,6 Tsd. Euro), Hilfen für junge Menschen und Familien (620,5 Tsd. Euro) sowie dem ÖPNV ohne Schülerbeförderung (1,35 Mio. Euro) zuzuordnen. Sonstige ordentliche Aufwendungen (7,7 Tsd. Euro) Unter den Sachkonten 4491* „sonstige ordentliche Aufwendungen“ wurden im vergangenen Berichtsjahr insgesamt 7,7 Tsd. Euro aufgewendet. Diese begründen sich allesamt durch Pfandrückerstattungen für zurückgegebene Schließfächer in den Schulen bzw. Pfanderstat- tungen im Bereich der Bibliothek und dreier Handsender des Bau- und Liegenschaftsamtes für unsere Liegenschaften. Das negative Ergebnis in diesem Bereich im Jahr 2021 resultiert aus der Korrektur von Rech- nungen die im Vorjahr erfolgten. Siehe hierzu auch den Rechenschaftsbericht zum Jahr 2021. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (103,6 Tsd. Euro) Die weiteren sonstigen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betrugen im Jahr 2022 rund 103,6 Tsd. Euro. Mit 96,0 Tsd. Euro schlagen neue Rückstellungen für Rückbau von Asylunterkünften hier zu Buche (siehe auch Ziffer 8.4 Rückstellungsspiegel). Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 72 3.3 Ordentliches Ergebnis (siehe 3., Seite 45, Zeile 20) Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Erträge 364.707.750 363.074.411 386.506.826 23.432.415 Aufwendungen 354.881.515 363.074.411 379.790.714 16.716.303 ordentliches Ergebnis 9.826.235 0 6.716.112 6.716.112 Abbildung 24 Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses Ein positives ordentliches Ergebnis entspricht einer intergenerativen Haushaltspolitik. Für In- vestitionen steht jedoch nicht der Überschuss in Gänze zur Verfügung, sondern lediglich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4.1). Die Abweichung be- rechnet sich aus den nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z. B. Abschreibungen) und Erträgen (Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen). Sind diese Mittel für die Investi- tionen nicht ausreichend, müssen in der logischen Konsequenz Überschüsse erwirtschaftet werden. Es muss daher Ziel sein, jährlich mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis vorzule- gen. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Ergebnis/Einwohner = ordentl. Ergebnis Einwohner 37,23 € 44,95 € 0,00 € 30,24 € Die Kennzahl Ordentliches Ergebnis je Einwohner gibt an, welcher Betrag des Jahresüber- schusses des Ordentlichen Ergebnisses auf jeden Einwohner im Bodenseekreis entfällt. 14.794.202 17.335.697 8.121.549 9.826.235 6.716.112 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 0 50.000.000 100.000.000 150.000.000 200.000.000 250.000.000 300.000.000 350.000.000 400.000.000 450.000.000 2018 2019 2020 2021 2022 Erträge Aufwendungen Ergebnis Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 73 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis (siehe 3., Seite 45, Zeilen 21-23) Unter den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind alle Buchungsvorgänge zu verstehen, die nicht regulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorher- sehbaren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodensee- kreises. Neben Ersätzen für Schäden (geleisteter Schadensersatz sowie empfangene Schadenser- satzleistungen), können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräußerungen sein, welche durch Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert entstehen. Darüber hin- aus wären Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu verbuchen. Das Sonderergebnis beinhaltet die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen des Boden- seekreises. Hierzu zählt die Abwicklung von Schadensfällen wie z. B. Wasser- und Brand- schäden an den kreiseigenen Schulen. Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 5012* Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. 99.115 0 19.659 19.659 501900000 Sonstige außergewöhnli- che Erträge 13.555 119.498 119.498 119.498 5019010000 periodenfremder Ertrag 11.107 -10.487 -10.487 -10.487 503000000 außerordentliche Auflö- sung von Sonderposten 78.795 350 350 350 531* Erträge für Veräußerun- gen v. Anlagevermögen 17.746 21.730 21.730 21.730 Zwischensumme Außer- ordentliche Erträge 220.318 0 150.750 150.750 Außerordentliche Aufwendungen 511200000 Spenden 0 0 80.000 80.000 511300000 Geleisteter Schadenser- satz u. ä. 465 0 0 0 5119* Sonstige außergewöhnli- che Aufwendungen 45.623 0 31.215 31.215 513* außerplanmäßige Ab- schreibungen 805.762 0 225.989 225.898 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 74 Bezeichnung Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Abweich. Erg. ./. Ans. 532* Aufwendungen für die Veräußerungen von An- lagevermögen 20.547 0 3.490 3.490 Zw.summe Außerordent- liche Aufwendungen 872.397 0 340.603 340.603 SONDERERGEBNIS -652.079 0 -189.853 -189.853 Außerordentliche Erträge Der Betrag der empfangenen Schadensersatzleistungen verringerte sich im Vergleich zum Jahr 2021 auf 19,7 Tsd. Euro. Schadensersatzleistungen erhielt der Bodenseekreis haupt- sächlich von Versicherungen, aber auch von Schadensverursachern. Eine zeitnahe und um- fassende Schadensabwicklung zwischen dem jeweiligen Fachamt, der Kämmerei und der Ver- sicherung ist dabei unerlässlich. Sonstige außergewöhnliche Erträge ergaben sich aus einer Erstattung der Kassenärztlichen Vereinigung für den Bevölkerungsschutz (117,0 Tsd. Euro). Der negative Betrag bei den periodenfremden Erträgen ergibt sich aus Ausbuchungen älterer Forderungen, die nicht als Aufwand geschlüsselt sind. Außerordentliche Erträge für die Veräußerung von Anlagevermögen sind u. a. der Verkauf von drei Fahrzeugen (21,7 Tsd. Euro). Außerordentliche Aufwendungen Im Jahr 2022 wurden auf Grund der Beschlusslage des Kreistags 80.000 Euro an den Part- nerlandkreis Tschenstochau zur Hilfe der Ukraine gespendet. Im Hinblick auf die klassischen außerordentlichen Aufwendungen für Schadensfälle kann ein Rückgang auf 31,2 Tsd. Euro festgestellt werden. Diese Schadensfälle sind insbesondere den Bereichen Fuhrpark (5,2 Tsd. Euro), Straßen (5,1 Tsd. Euro) sowie den Schulgebäuden (7,7 Tsd. Euro) zuzuordnen. Im Berichtsjahr fielen die außerplanmäßigen Abschreibungen deutlich niedriger als im Vorjahr aus (-579,9 Tsd. Euro). Der größte Anteil der außerplanmäßigen Abschreibungen 2021 entfällt auf den Bereich Straßen (706,6 Tsd. Euro). Alleine aufgrund der Abstufung der Kreisstraße K 7737 wurde ein Betrag von 386,8 Tsd. Euro außerordentlich abgeschrieben. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 75 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.850.169,60 1.850.000,00 1.613.519,31 -236.480,69 0,00 0,00 236.480,69 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 269.646.423,74 270.534.188,00 283.226.570,83 12.692.382,83 0,00 0,00 - 12.692.382,83 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 12.166.077,34 11.312.900,00 12.698.461,81 1.385.561,81 0,00 0,00 -1.385.561,81 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 30.889.535,83 31.141.289,00 31.968.562,06 827.273,06 0,00 0,00 -827.273,06 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 3.425.240,54 2.339.190,00 3.678.248,95 1.339.058,95 0,00 0,00 -1.339.058,95 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 35.248.517,90 36.673.864,00 45.772.400,79 9.098.536,79 0,00 0,00 -9.098.536,79 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 6.515.341,49 6.498.000,00 6.709.008,96 211.008,96 0,00 0,00 -211.008,96 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 744.293,45 198.900,00 -7.796.413,12 -7.995.313,12 0,00 0,00 7.995.313,12 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 360.485.599,89 360.548.331,00 377.870.359,59 17.322.028,59 0,00 0,00 - 17.322.028,59 0,00 10 Personalauszahlungen - 65.092.300,03 - 67.600.000,00 - 68.131.911,81 -531.911,81 0,00 0,00 531.911,81 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen - 54.644.752,18 - 57.506.492,00 - 55.135.676,57 2.370.815,43 0,00 0,00 -2.370.815,43 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -585.298,10 -479.700,00 -426.203,85 53.496,15 0,00 0,00 -53.496,15 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) - 191.402.285,20 - 198.933.740,00 - 213.138.003,95 - 14.204.263,95 0,00 0,00 14.204.263,95 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung - 29.288.450,53 - 27.404.379,00 - 32.939.988,38 -5.535.609,38 0,00 0,00 5.535.609,38 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) - 341.013.086,04 - 351.924.311,00 - 369.771.784,56 - 17.847.473,56 0,00 0,00 17.847.473,56 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergeb- nisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 19.472.513,85 8.624.020,00 8.098.575,03 -525.444,97 0,00 0,00 525.444,97 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 4.936.077,60 4.173.400,00 1.498.617,55 -2.674.782,45 0,00 0,00 2.674.782,45 1.851.700,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 648.390,04 30.000,00 608.359,24 578.359,24 0,00 0,00 -578.359,24 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 1.142.181,18 201.200,00 9.585.186,98 9.383.986,98 0,00 0,00 -9.383.986,98 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 69.271,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstä- tigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 6.795.919,88 4.404.600,00 11.692.163,77 7.287.563,77 0,00 0,00 -7.287.563,77 1.851.700,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 76 Nr. Bezeichnung - EUR Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den -759.397,34 -6.415.500,00 -2.459.010,72 3.956.489,28 0,00 -964.000,00 -4.920.489,28 -3.344.200,00 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen - 14.231.845,13 - 13.675.000,00 - 12.481.563,76 1.193.436,24 0,00 - 10.058.000,00 - 11.251.436,24 -6.184.300,00 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -1.716.176,71 -3.408.100,00 -3.008.090,14 400.009,86 0,00 -1.346.200,00 -1.746.209,86 -1.245.100,00 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -3.329.371,08 -735.000,00 -1.013.828,16 -278.828,16 0,00 -5.000,00 273.828,16 0,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -297.569,54 -295.000,00 -297.875,00 -2.875,00 0,00 -24.000,00 -21.125,00 0,00 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 -50.480,42 -50.480,42 0,00 -92.600,00 -42.119,58 0,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) - 20.334.359,80 - 24.528.600,00 - 19.310.848,20 5.217.751,80 0,00 - 12.489.800,00 - 17.707.551,80 - 10.773.600,00 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) - 13.538.439,92 - 20.124.000,00 -7.618.684,43 12.505.315,57 0,00 - 12.489.800,00 - 24.995.115,57 -8.921.900,00 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) 5.934.073,93 - 11.499.980,00 479.890,60 11.979.870,60 0,00 - 12.489.800,00 - 24.469.670,60 -8.921.900,00 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 1.250.000,00 4.000.000,00 2.376.000,00 -1.624.000,00 0,00 0,00 1.624.000,00 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen -6.892.587,86 -4.000.000,00 -4.153.806,72 -153.806,72 0,00 0,00 153.806,72 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -5.642.587,86 0,00 -1.777.806,72 -1.777.806,72 0,00 0,00 1.777.806,72 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) 291.486,07 - 11.499.980,00 -1.297.916,12 10.202.063,88 0,00 - 12.489.800,00 - 22.691.863,88 -8.921.900,00 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 115.183.741,97 --- 127.015.278,00 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen - 115.205.632,18 --- - 126.816.444,13 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -21.890,21 --- 198.833,87 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 28.483.912,98 --- 28.753.508,84 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) 269.595,86 --- -1.099.082,25 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 28.753.508,84 --- 27.654.426,59 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 77 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 75, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 8.098.575 Euro (Plan: 8.624.020 Euro). Im Vorjahr waren dies noch 19.472.514 Euro. Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten in der Regel ebenfalls ohne Finanzrechnung (Geldfluss) im Hintergrund. Darüber hinaus werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderun- gen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus lau- fender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. Unter Cash-Flow versteht man den Nettozufluss der liquiden Mittel innerhalb des Rechnungs- jahres. Innerhalb der kommunalen Doppik entspricht das dem Zahlungsmittelüberschuss/-be- darf der Ergebnisrechnung (Finanzrechnung, Zeile 17 = Saldo Nummer 9 und 16). Der Cash- Flow gibt Auskunft über die Zahlungskraft. Je höher der Cash-Flow ist, desto besser ist die finanzielle Gesundheit der Kommune bzw. desto höher ist der Spielraum für Investitionen. Durch die Gegenüberstellung der geldwerten Zu- und Abflüsse lässt sich daher erkennen, ob im zurückliegenden Berichtszeitraum Geld für Investitionen erwirtschaftet wurde. Es ist jedoch auffällig, dass trotz eines deutlich höheren Jahresüberschusses als in der Haus- haltsplanung vorgesehen (6,72 Mio. Euro anstatt 0 Euro im Plan), der Zahlungsmittelüber- schuss um 525,4 Tsd. Euro niedriger ausfällt, als geplant. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Nicht alle Erträge und Aufwendungen stellen gleichzeitig auch zahlungswirksame Ein- und Auszahlungen dar. Aus diesem Grund bedeutet ein höheres ordentliches Ergebnis nicht immer zwangsläufig auch gleichbedeutend einen höheren Cash-Flow. Im zurückliegenden Kalenderjahr ist jedoch die Besonderheit der Insolvenz des Flughafens ursächlich dafür, dass sich der Cash-Flow des Bodenseekreises, entgegen des positiveren ordentlichen Ergebnisses nicht ebenso positiv entwickelt. Während sich die Insolvenz in der Gesamtfinanzrechnung neutral darstellt, fließen in die Cash-Flow-Berechnung lediglich die Wertberichtigung aus den sonstigen haushaltswirksamen Einzahlungen mit ein. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Cash-Flow 25.459.338 € 19.472.514 € 8.624.020 € 8.098.575 € Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 78 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 76, Zeile 31) Einzahlungen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden in Höhe von 4,17 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind mit 1,49 Mio. Euro rund 2,67 Mio. Euro weniger als geplant. Die Zuschüsse lassen sich dabei wie folgt aufteilen: ca. 576,7 Tsd. Euro kamen aus Landesmitteln, rd. 558,9 Tsd. Euro von Gemeinden u. Gemeindeverbände, sowie rund 294,5 Tsd. Euro aus Bundesmitteln und 68,5 Tsd. Euro aus übrigen Bereichen. Dabei sind ca. 898,9 Tsd. Euro für den Bau von Straßen bestimmt. Weiter lassen sich rund 524,5 Tsd. Euro für Baumaßnahmen an den Schulen zuordnen. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) Im abgelaufenen Berichtsjahr 2022 erhielt der Bodenseekreis Einzahlungen aus der Veräuße- rung von Sachvermögen in Höhe von knapp 608 Tsd. Euro. Darin enthalten war eine Stun- dungsrate der Kaufpreiszahlung aus dem Verkauf des Schlosses Rauenstein an die Stadt Überlingen in Höhe von 580 Tsd. Euro. Weitere Einzahlungen erhielt der Kreis u. a. aufgrund der Veräußerung eines Teilflurstücks der Gemarkung Ahausen sowie der Veräußerung von drei Fahrzeugen. Darunter ein Mannschaftstransportwagen, welcher an den Partnerlandkreis nach Polen verkauft wurde. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Im Jahr 2022 wurden 1,11 Mio. Euro an Ausleihungen von den Beteiligungsgesellschaften des Bodenseekreises getilgt. Hier flossen insbesondere die Sondertilgungen der RITZ GmbH, aber auch die Tilgungsrate sowie eine Sondertilgung der DBT GmbH. Die jährliche Tilgung 2021 der Klinik Tettnang GmbH wurde erst 2022 gezahlt und die Tilgung aus 2022 erneut verspätet in 2023. Der weit höhere Anteil von 8,48 Mio. Euro entspricht einer reinen Verrechnung der FFG-Aus- leihungen. Mit Abschluss des Insolvenzverfahrens wurden die Darlehen nun vollständig aus- gebucht. Der Ausgleich erfolgt mit Zeile 8, welche dadurch einen negativen Wert ausweist. Dies liegt jedoch daran, dass es debitorische Forderungen waren, die auf dieses Finanzkonto geschlüsselt sind. Eine genaue Darstellung der gewährten Darlehen und deren Entwicklung findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 79 Auszahlungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörige Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Aufgrund der Aktivierung der Sanierungsmaßnahme am Bildungszentrum Markdorf und der Kaufpreiszahlung für die Straßenmeisterei Tettnang erfolgt der größte Anteil der Auszahlun- gen für Gebäude im Bereich des Bau- und Liegenschaftsamts. Der Grunderwerb erfolgt über- wiegend für den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden rund 1,8 Mio. Euro aufgewendet. Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2022 rund 12,48 Mio. Euro ausgege- ben. Die größten Bereiche lassen sich dabei wie folgt aufteilen: Straßenbauamt 6,24 Mio. Euro davon für den Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen K7725 1,38 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7782 Kippenh.-Ittendorf 1,17 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7788 Taisersdorf 0,70 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7758 Weildorf-Beuren 0,58 Mio. Euro davon für die Ortsumfahrung Markdorf 0,56 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7785 Frickingen-Leust. 0,47 Mio. Euro davon für die Sanierung der Kreisstraße 7725 Reute-Pfingstweid 0,35 Mio. Euro Bau- und Liegenschaftsamt 3,28 Mio. Euro davon für die Sanierung Bildungszentrum Markdorf 2,23 Mio. Euro davon für die Errichtung und Sanierung von Asylunterkünften 0,53 Mio. Euro davon für die Erweiterung der WLAN-Netzwerke der Schulen 0,28 Mio. Euro davon für die Errichtung einer PV-Anlage (BSZ ÜB) 0,15 Mio. Euro Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 1,84 Mio. Euro davon für die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn 1,84 Mio. Euro Abfallwirtschaftsamt 1,05 Mio. Euro davon für das Entsorgungszentrum Weiherberg 0,96 Mio. Euro davon für Wertstoffhof Ailingen 0,08 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2022 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen rund 3,00 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV- Ausstattung, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Für die neu gegründete LZ Horizon GmbH & Co.KG bzw. die LZB Horizon GmbH wurden noch Beratungskosten i. H. v. 12,9 Tsd. Euro gezahlt. Die Rate der Anteile der VMH eG (Vermarktung Holz) über 900 Euro wurden ebenfalls 2022 gezahlt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 80 Zum Schluss wurde eine weitere Festzinsanleihe über 1,00 Mio. Euro abgeschlossen. Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Nähere Informationen hierzu finden sich auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt ledig- lich, dass die dort ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres redu- ziert dargestellt wird. In Summe wurden 297.875 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis auf- gewendet. Davon rund 132,5 Tsd. Euro für den Zweckverband Bereitband Bodenseekreis, ca. 164,25 Tsd. Euro für digitale Fahrgastinformationen für die DB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH sowie knapp 1.000 Euro für das Naturschutzzentrum Eriskirch. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen (Zeile 29) Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen wie Lizenzen bzw. Software wur- den rund 50 Tsd. Euro ausgezahlt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 81 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 76, Zeilen 33-35) 2022 wurde die geplante Kreditermächtigung nicht in Anspruch genommen. In Summe konnte hingegen 3,46 Mio. Euro getilgt werden. Die Nettoinvestitionsrate gibt an, welche Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hier um den um die Kredittilgungen reduzierten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit. Positive Beträge stehen für Investitionen zur Verfügung. Die Deckungsquote aus der Nettoinvestitionsrate gibt an, zu welchem Anteil die Nettoinvesti- tionsrate für Investitionen (Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit abzgl. Fi- nanzvermögen) herangezogen wurde. Eine Quote über 100 % bedeutet, dass die Nettoinves- titionsrate nicht ausgereicht hat, die tatsächlich geleisteten Investitionen – trotz Eingang von möglichen Zuschüssen – zu finanzieren. Langfristig muss der Wert unter 100 % liegen, da andernfalls von der Substanz gelebt wird und sich die liquiden Mittel deutlich reduzieren. Die Fremdfinanzierungsquote gibt an, mit welchem Anteil Investitionen über Kredite fremdfi- nanziert wurden. Mittelfristig sollte dieser Wert nicht über 30 % liegen. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Nettoinvestitionsrate = Zahlungsmittelüber- schuss aus lfd. Verwal- tungstätigkeit ./. Tilgung für Kredite 22.357.427 15.382.965 4.624.020 4.642.768 Deckungsquote Nettoin- vestitionsrate = Nettoinvest.rate Finanz.mittelüber- schuss aus Invest.tätig- keit (Zeile 31 ./. 27 + 21) 202,6 % 135,5 % 23,6 % 28,7 % Fremdfinanzierungs- quote = Kreditaufnahme Ausz. aus Investitions- tätigkeit (Zeile 30 ./. 27) 17,4 % 0,0 % 16,8 % 0,0 % Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 82 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen (siehe 4., Seite 76, Zeilen 37-39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Bei- spiel durchlaufende Gelder. Durchlaufende Gelder sind Gelder die weitergeleitet werden müssen (z. B. die Weiterleitung der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes) oder erst später ausgezahlt werden und deren Ver- wendung keine primäre Aufgabe des Landkreises ist (z. B. bestimmte Projekte, wie die Ab- wicklung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 76, Zeilen 40-42) Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Kassenbestand kaum geändert. Unterjährig ist die Li- quidität jedoch deutlichen Schwankungen unterlegen, die immer mit der Zahlung der FAG- Zuweisungen und der Kreisumlage aufgestockt werden. Abbildung 25 Entwicklung der Liquidität Lediglich an am 8. Dezember 2022 wurden Kassenkredite in Anspruch genommen. Die bestehenden Geldanlagen wurden 2022 fortgeschrieben. Es wurde eine weitere Festzins- anleihe über 1,0 Mio. Euro bis 2025 angelegt. -5.000.000 5.000.000 15.000.000 25.000.000 35.000.000 45.000.000 55.000.000 65.000.000 75.000.000 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 83 Die Anlagen, die zumindest etwas Rendite versprechen, sind über eine entsprechend lange Laufzeit gebunden. Hierdurch wird die Sicherstellung der Liquidität für große Investitionspro- gramm nicht zwingend erleichtert und es besteht das Risiko, einzelne Anlagen früher auflösen zu müssen. Näheres Ausführungen sind auch unter 5.2.3.5 Wertpapiere zu finden. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf 27,65 Mio. Euro (Vj. 28,75 Mio. Euro). Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2019 293.984.523,36 RE 2020 317.024.896,41 RE 2021 341.013.086,04 Durchschnitt 317.340.835,27 davon 2 % 6.346.816,71 Von den rd. 27,65 Mio. Euro sind rd. 8,92 Mio. Euro netto als Ermächtigungen für 2023 bereits geblockt. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, verschlechtert sich die finanzielle Lage ggf. wieder sehr schnell. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen Im nachfolgenden Abschnitt werden ausgewählte Investitionen beschrieben. Die Investitionen sind dabei gegliedert nach den Ämtern, Bau- und Liegenschaften, Straßenbauamt und Abfall- wirtschaftsamt untergliedert. Im Bereich des Bau- und Liegenschaftsamtes wird differenziert zwischen Schulgebäude, sonstige Liegenschaften und Asylbewerberunterkünfte. 4.6.1 Schulgebäude Bildungszentrum Markdorf - Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbe- reichs mit Cafeteria/Aula und Außenanlagen (I310501701, I310501702, I310501802, I310501903) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet worden sind. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamt- konzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/Cafeteria erarbeitet, in dem umfangreiche Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen sind. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlossen, das einen Um- und Anbau der Räume sowie der Neugestaltung der Außenanlagen im Zeitraum von 2019 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 84 bis 2022 vorsieht. Für die schulischen Maßnahmen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2024. WLAN-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen (I310902002-I310902009) Um mit der zunehmenden Digitalisierung der Bildungslandschaft im internationalen Vergleich Schritt halten zu können, wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakt Schule beschlossen. Auf Grundlage dessen erstellte das Kultusministerium eine Verwaltungsvorschrift, welche am 7. September 2019 in Kraft getreten ist und die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Di- gitalPakt Schule für Investitionen regelt. Die Maßnahmen werden mit ca. 80 % gefördert. Grundlage hierfür sind Medienentwicklungspläne, die von den Schulen erarbeitet werden. Eine hieraus resultierende Investition ist die Ertüchtigung des Netzwerkes sowie die Erweite- rung des Wireless Lan (WLAN) an den Schulen, mit welcher 2021 begonnen wurde und 2023 fertigstellt wird. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Errichtung Photovoltaikanlage Zur Eigenstromnutzung wurde auf den Dächern des Neubaus der Marie-Curie-Schule und der Constantin-Vanotti-Schule eine Photovoltaikanlage errichtet. Aufgrund von Lieferschwierigkei- ten der Wechselrichter wird die Anlage in 2023 in Betrieb genommen sowie schlussgerechnet. Diese Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreis beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Errichtung Fluchttreppen Die Fluchtwege am Werkstattgebäude der Marie-Curie-Schule (ehemals Jörg-Zürn-Gewerbe- schule) sind als Auflage der Brandverhütungsschau mit zwei Fluchttreppen zu ergänzen. Für die Maßnahme wurde Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Errichtung wird in 2023 fertigstellt und schlussgerechnet. 4.6.2 Sonstige Liegenschaften Neubau Straßenmeisterei Markdorf (I310601901) Anlässlich der Organisationsuntersuchung des Straßenbetriebsdienstes im Bodenseekreis im Mai 2012 wurde festgestellt, dass der Standort Markdorf für den Straßenbetriebsdienst im Bo- denseekreis nicht zuletzt wegen der erforderlichen Mindestzugriffszeiten unerlässlich ist. Die Stadt Markdorf hat dem Bodenseekreis ein Gelände südlich des Kreisverkehrsplatzes beim Baumarkt Schneider zum Kauf angeboten, da der bisherige Standort der Straßenmeisterei an eine private Firma veräußert wurde. Zudem ist die vorhandene Fläche für die zukünftigen An- forderungen nicht ausreichend. Die derzeitigen Liegenschaften sind befristet bis Ende 2026 angemietet. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die ersten beiden Planungsphasen durch- geführt, die zur Entwicklung des Bebauungsplans beigetragen haben, der voraussichtlich Ende 2023 rechtskräftig wird. Der Kauf des Grundstückes wird 2023 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 85 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß dem Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlatter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage ist im April 2015 erfolgt. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Me- ckenbeuren übergeben worden. Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit einer Verlängerung von 15 Jahren. Aufgrund von Gewährleistungsmängeln wurde ein Einbehalt vor- genommen, wodurch die Maßnahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. Vom Ge- richt wurde ein Beweissicherungsverfahren angeordnet, weitere Gutachten sind in Arbeit. Bermatingen, Weitwiesen 2 (I310502207) Gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 23.03.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bauantrag zur Errichtung eines weiteren Unterkunftsgebäudes auf dem Grundstück der be- stehenden Unterkunft in Bermatingen Weitweisen zu stellen. Das zweite Gebäude und die Verlängerung des Nebengebäudes sollen wie bereits in 2016 geplant in der Modulbauweise hergestellt werden und Platz für 48 Bewohner bieten. Auf dem Dach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage mit 25 kWp zur Abdeckung des Eigenstrombedarfs eingebaut. Die Fertig- stellung der Gemeinschaftsunterkunft ist im Herbst 2023 geplant. Die Kosten für die Errichtung gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. Überlingen, Städtische Sporthalle (I310702201) Zur Schaffung weiterer Notunterkünfte wurde 2022 die alte Sporthalle des Gymnasiums von der Stadt Überlingen angemietet und umgebaut. Die Kosten für die Umbaumaßnahme gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. Salem-Neufrach, Altes Rathaus (310702201) Zur Schaffung weiterer Unterkünfte wurde in Salem Neufrach das ehemalige Rathaus von der Gemeinde Salem als Gemeinschaftsunterkunft angemietet. Die Fertigstellung wird Anfang 2023 erfolgen. Die Unterkunft bietet Platz für ca. 80 Personen. Die Kosten für die Umbaumaß- nahme gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. 4.6.4 Straßenbauamt K 7782 Sanierung Fahrbahn Kippenhausen - Ittendorf (I320601609) Im Zeitraum November 2021 bis April 2022 wurde der 3. Bauabschnitt zwischen Kippenhausen und Reute saniert. Die asphaltierten aber brüchigen Seitenbereiche der Straße wurden ge- fräst, ausgekoffert und entsorgt. Die Kernfahrbahn, in einer Breite von ca. 3,00 m, bleibt erhal- ten. In den Seitenbereichen wurde der Unterbau verbessert und mit Asphalt überbaut. Auf die verbleibende Kernfahrbahn und die neu hergestellten Fahrbahnränder wurden ca. 10 cm As- phalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht aufgebracht. Die Bankette wurden mittels Ban- kettbeton neu hergestellt. Zusätzlich erfolgte eine Erneuerung der Straßenentwässerung auf gesamter Länge. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 86 Ab November 2023 ist als letzter Bauabschnitt die Sanierung in der Ortslage Reute vorgese- hen. K7725 Ersatzneubau Schussenbrücke OD Kehlen (I320601803) Nach dem Neubau der Südumfahrung Kehlen und der offiziellen Verkehrsfreigabe am 17. Ok- tober 2019 war gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg die bisherige Ortsdurchfahrt im Zuge der K 7725 zur Gemeindestraße abzustufen. Parallel zum formalen Akt der Abstufung zur Gemeindestraße haben sich die Gemeinde Me- ckenbeuren und die Verwaltung des Bodenseekreises über die grundsätzlichen Folgen der Abstufung verständigt. Hierbei wurde insbesondere vereinbart und vom Kreistag beschlossen, dass der Gemeinde die Kosten für den notwendigen Ersatzneubau der Schussenbrücke vom Landkreis als bishe- riger Straßenbaulastträger erstattet werden (100 % der nicht durch den Zuschuss nach dem LGVFG gedeckten Kosten). Die alte Brücke über die Schussen stammte aus dem Jahr 1952 und war bis dato die älteste Brücke in der Baulast des Bodenseekreises. Das Bauwerk war gleichzeitig gemäß der Zustandsnote aus der Bauwerksprüfung auch die schlechteste Brücke im Landkreis. Der Ersatzneubau war unter wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten angezeigt. K7725 Fahrbahnsanierung Reute Pfingstweid (I320602209) Die Kreisstraße 7725 zwischen Pfingstweid und Reute weist in ihrem Verlauf eine vergleichs- weise schmale Fahrbahnbreite auf (i. d. R. zwischen 3,80 m und 4,20 m). Insbesondere im Begegnungsverkehr ist ein Befahren des Banketts unumgänglich. Die daraus resultierenden Schäden im bisher unbefestigten Bankettbereich führten zu einem erheblichen und überdurch- schnittlichen Unterhaltungsaufwand für die Straßenmeisterei Tettnang. Eine Fahrbahnverbreiterung war aufgrund der teilweisen Dammlage der Straße und der Ei- gentumsverhältnisse der angrenzenden Flurstücke nicht möglich. Das Konzept, im Rahmen des jährlichen Fahrbahnsanierungsprogramms, sah daher eine Erneuerung der beschädigten Asphaltdeckschicht sowie die Neuherstellung der Bankette mittels Bankettbeton als Ortbeton vor. Die Sanierung wurde Ende Juli 2022 abgeschlossen. K7758 Fahrbahnsanierung OD Weildorf-Beuren (I320602210) Im Auftrag des Bodenseekreises (Straßenbauamt) und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Salem erfolgte auf einer Länge von 2,20 km die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Weildorf in- klusive der freien Strecke nach Weildorf (im Rahmen des jährlichen Sanierungsprogramms). Die Gemeinde war hierbei für die Erneuerung der Bordsteine und Gehwege zuständig und verlegte Breitbandkabel. Im Auftrag des Bodenseekreises wurde der Asphaltaufbau der Straße erneuert. Weiterhin war Netze BW mit der Verlegung von Stromleitungen, Leerrohren und Hausanschlüssen beteiligt. Die Ortsdurchfahrt Weildorf war in einem sehr schlechten Zustand. Sie wies zahlreiche Risse, Spurrinnen und Flickstellen sowie Querungen von Leitungsgräben auf. Im Zuge der Sanie- rungsarbeiten zeigte sich, dass der Unterbau noch schlechter ist als die vorausgegangenen Baugrunduntersuchungen gezeigt hatten. Dies führte zu zusätzlichen Aufwendungen in der Kiestragschicht. Am Ortsausgang Weildorf wurden zudem zwei barrierefreie Bushaltestellen angelegt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 87 K7788 Fahrbahnsanierung Taisersdorf-Kreisgrenze Sigmaringen (I320602211) Zwischen Taisersdorf und der Kreisgrenze Sigmaringen wies die Fahrbahn der K 7788 zahl- reiche Risse, Randabbrüche und sonstige Schäden auf. In der Vergangenheit wurden stellen- weise Ausbesserungen an der Fahrbahn vorgenommen. Die Ergebnisse der Zustandserfas- sung und –bewertung der Kreisstraßen zeigten einen mangelhaften, inhomogenen Fahrbahn- zustand in diesem Streckenabschnitt auf. Im Zuge der vorbereiteten Untersuchungen hat sich gezeigt, dass die vorhandene Tragschicht eine unzureichende Tragfähigkeit aufweist. Daher hat das Straßenbauamt im Rahmen des jährlichen Sanierungsprogramms den gesamten bituminösen Fahrbahnaufbau auf einem Ab- schnitt von 1,25 km Länge erneuert. Der Abschnitt begann in Taisersdorf und endete an der Grenze zum Landkreis Sigmaringen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Herbst 2022. 4.6.5 Abfallwirtschaft Entsorgungszentrum Weiherberg, Basisabdichtung Los IVb (I330601608) Die Baumaßnahme konnte Ende 2022 fertiggestellt und nach abfallrechtlicher Abnahme durch das Regierungspräsidium Tübingen im Frühjahr 2023 in Betrieb genommen werden. Mit die- sem neuen Verfüllabschnitt kann die Entsorgungssicherheit für die Ablagerung von DK II-Ab- fällen für die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte gewährleistet werden. In 2022 fielen Baukosten in Höhe von insgesamt 848.538 Euro an. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 88 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 F310501601 Tilgung Finanzierungsdarlehen AL 77 -695.864 -722.500 -722.420 80 0 0 -80 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -695.864 -722.500 -722.420 80 0 0 -80 0 F611701602 Darlehen an DBT 84.000 85.600 585.680 500.080 0 0 -500.080 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 84.000 85.600 585.680 500.080 0 0 -500.080 0 F611701603 Darlehen an Flughafen Frie- drichshafen GmbH 0 0 1.078.300 1.078.300 0 0 -1.078.300 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0 0 1.078.300 1.078.300 0 0 -1.078.300 0 F611701701 Darlehen an RITZ 1.057.381 92.800 501.342 408.542 0 0 -408.542 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 1.057.381 92.800 501.342 408.542 0 0 -408.542 0 F611701802 Darlehen an Flughafen FN 0 0 630.865 630.865 0 0 -630.865 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0 0 630.865 630.865 0 0 -630.865 0 F611701803 Gesellschafterdarlehen an Flughafen FN GmbH 0 0 6.766.469 6.766.469 0 0 -6.766.469 0 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0 0 6.766.469 6.766.469 0 0 -6.766.469 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 89 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 F611702101 Darlehen an FFG GmbH -1.678.000 -735.000 1.678.000 2.413.000 0 0 -2.413.000 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Fi- nanzvermögen 0 -735.000 0 735.000 0 0 -735.000 0 F615401601 Tilgung Kredite (fester Zins) (passive Darlehen) -3.964.588 -3.450.000 -3.455.807 -5.807 0 0 5.807 0 F615402101 Kreditaufnahme 2021 0 -350.000 0 350.000 0 0 -350.000 0 F615402201 Kreditaufnahme 2022 0 3.800.000 0 -3.800.000 0 0 3.800.000 0 I011502102 Kapitaleinlage LZ Horizon GmbH & Co. KG -3.319.045 0 -12.928 -12.928 0 0 12.928 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Fi- nanzvermögen -3.319.045 0 -12.928 -12.928 0 0 12.928 0 I200601902 Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn -252.853 -4.041.000 -1.842.000 2.199.000 0 -2.439.000 -2.199.000 -2.199.000 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 1.536.347 0 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.789.200 -4.041.000 -1.842.000 2.199.000 0 -2.439.000 -2.199.000 -2.199.000 I200602101 Backbone Bodenseekreis -179.750 -500.000 -132.481 367.519 0 0 -367.519 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 0 280 Auszahlg. f. Investitionsförder- ungsm aßnahmen -179.750 0 -132.481 -132.481 0 0 132.481 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 90 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM 1.699.273 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 1.532.875 0 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 79.196 0 0 0 0 0 0 0 I310501701 NWT Räume, Planung und Sani- erung (BZM) -233.071 273.800 -273.666 -547.466 0 -427.000 547.466 415.800 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 13.738 700.800 0 -700.800 0 0 700.800 415.800 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -141.051 -427.000 -240.034 186.966 0 -427.000 -186.966 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -105.758 0 -33.632 -33.632 0 0 33.632 0 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -1.200.686 -625.000 -702.715 -77.715 0 -489.000 77.715 73.800 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 419.447 1.364.000 328.007 -1.035.993 0 0 1.035.993 855.900 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.602.713 -1.989.000 -924.916 1.064.084 0 -489.000 -1.064.084 -782.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -107.865 -107.865 0 0 107.865 0 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztags- bereich (BZM MD) 326.798 0 -274.291 -274.291 0 0 274.291 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0 0 -186.027 -186.027 0 0 186.027 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 344.320 0 -1.015 -1.015 0 0 1.015 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.522 0 -87.249 -87.249 0 0 87.249 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 91 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I310501903 Sanierung Außenanlage (BZM) -478.123 -607.000 -1.108.048 -501.048 0 -887.000 501.048 501.100 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 15.565 580.000 0 -580.000 0 0 580.000 580.000 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0 0 -14.572 -14.572 0 0 14.572 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -493.689 -1.187.000 -1.064.863 122.137 0 -887.000 -122.137 -78.900 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -28.613 -28.613 0 0 28.613 0 I310502002 Grunderwerb Glärnischstraße 0 -340.000 0 340.000 0 -340.000 -340.000 -340.000 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0 -340.000 0 340.000 0 -340.000 -340.000 -340.000 I310502003 Kauf Straßenmeistereien TT 0 -1.200.000 -1.106.846 93.154 0 0 -93.154 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0 -1.200.000 -1.106.846 93.154 0 0 -93.154 0 I310502004 Kauf Salzguthalle Rickertsreute -16.704 -400.000 -307.320 92.680 0 0 -92.680 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -16.704 -400.000 -307.320 92.680 0 0 -92.680 0 I310502201 Sanierung Fassade mit Lüftung- stechnik (CVS) 0 -300.000 0 300.000 0 0 -300.000 -132.600 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0 -300.000 0 300.000 0 0 -300.000 -132.600 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 92 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I310502202 Fahrradabstellanlagen (BSZ FN) 0 -350.000 -58.418 291.582 0 0 -291.582 -233.300 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0 -350.000 -58.418 291.582 0 0 -291.582 -233.300 I310702201 Neue Asylunterkünfte 0 0 -439.438 -439.438 0 0 439.438 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -439.438 -439.438 0 0 439.438 0 I310902002 WLAN- Ausstattung BZM -437.303 -153.000 -64.868 88.132 0 -153.000 -88.132 -88.100 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 39.912 0 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -477.215 0 -64.868 -64.868 0 0 64.868 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -153.000 0 153.000 0 -153.000 -153.000 -88.100 I310902005 WLAN- Ausstattung BSZ ÜB -307.921 -83.000 -60.579 22.421 0 -83.000 -22.421 -22.400 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -307.921 0 -60.579 -60.579 0 0 60.579 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -83.000 0 83.000 0 -83.000 -83.000 -22.400 I310902007 WLAN- Ausstattung BSZ FN -605.581 -78.000 -107.767 -29.767 0 -78.000 29.767 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -605.581 0 -107.767 -107.767 0 0 107.767 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -78.000 0 78.000 0 -78.000 -78.000 0 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -437.027 -500.000 -88.142 411.858 0 -500.000 -411.858 0 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 280.254 -717.281 0 -500.000 5.777 -86.975 5.777 413.025 0 0 0 -500.000 5.777 -413.025 0 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 93 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf -522.507 -1.365.000 -266.705 1.098.295 0 -365.000 -1.098.295 0 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -522.507 500.000 -500.000 -1.365.000 289.425 0 -556.131 -210.575 500.000 808.869 0 0 0 0 0 -365.000 210.575 -500.000 -808.869 0 0 0 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen- Itten- dorf -823.048 -1.500.000 -1.178.716 321.284 0 -500.000 -321.284 -300.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -823.048 -1.500.000 -1.178.716 321.284 0 -500.000 -321.284 -300.000 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abi- gkreisel u. Burgbergk. -39.877 -460.000 -38.889 421.111 0 -160.000 -421.111 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -39.877 -460.000 -38.889 421.111 0 -160.000 -421.111 0 I320601801 K 7742 ÜQH Unterraderach 0 0 -500 -500 0 0 500 00 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -500 -500 0 0 500 0 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -13.520 -1.665.000 -1.381.849 283.151 0 -1.150.000 -283.151 -283.100 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.520 -1.665.000 -1.381.849 283.151 0 -1.150.000 -283.151 -283.100 I320601805 K 7737 Grundhafte Instands. Stützwand bei FN-Berg -347.353 0 -5.811 -5.811 0 0 5.811 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -347.353 0 -5.811 -5.811 0 0 5.811 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 94 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau 0 0 -8.503 -8.503 0 0 8.503 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -8.503 -8.503 8.503 I320601808 K 7759 Nordumfahrung Neufrach 0 -100.000 -11.735 88.265 0 0 0 0 -88.265 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -100.000 -11.735 88.265 0 0 -88.265 0 I320601809 K7760 Radweg Ahausen- Buggen- segel BA II -353.722 -100.000 62.045 162.045 0 -450.000 -162.045 -90.000 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 518.400 0 -857.297 550.000 -365.000 -285.000 99.400 0 -6.539 -450.600 365.000 278.461 0 0 0 0 -365.000 -85.000 450.600 -365.000 -278.461 0 0 -90.000 I320601810 K7785 San. Frickingen- Leustetten - neu -731.877 -496.000 -500.034 -4.034 0 -496.000 4.034 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 280 Auszahlg. f. Investitions-förder- ungsm aßnahmen -681.877 -50.000 -496.000 0 -470.546 0 25.454 0 0 0 -496.000 0 -25.454 0 0 0 I320601901 K 7750 Ausbau zwischen Roggenbeuren und Harresheim -27.370 -200.000 -20.457 179.543 0 0 -179.543 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -27.370 -100.000 -100.000 0 -20.457 100.000 79.543 0 0 0 0 -100.000 -79.543 0 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 95 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I320601904 K7767 Ausbau zw. Hattenweiler u. Kreisgrenze Sigm. -4.114 -245.000 0 245.000 0 -70.000 -245.000 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -4.114 -45.000 -200.000 0 0 45.000 200.000 0 0 -15.000 -55.000 -45.000 -200.000 0 0 I320602001 K7782 BA II - Ausbau zw. Ahausen u. Grasbeuren 0 -259.000 0 259.000 0 -239.000 -259.000 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -25.000 -234.000 0 0 25.000 234.000 0 0 -25.000 -214.000 -25.000 -234.000 0 0 I320602003 K7771 Neubau Rad- u. Gehweg zw. Owingen u. Bamb. -29.576 -255.000 -17.440 237.560 0 -80.000 -237.560 -175.000 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -29.576 -75.000 -180.000 0 -17.440 75.000 162.560 0 0 0 -80.000 -75.000 -162.560 -75.000 -100.000 I320602004 K7713 Unterrussenried - Aus- weichbuchten - BA I 0 -575.000 0 575.000 0 -10.000 -575.000 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -75.000 -500.000 0 0 75.000 500.000 0 0 -10.000 0 -75.000 -500.000 0 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 96 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I320602106 K7753 Fahrbahnausbau Homberg Kreisgrenze -4.072 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 0 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -4.072 0 0 0 0 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 0 I320602115 K7744 San. Fahrbahn Autenweiler- Grünwangen -675.941 -100.000 -87.236 12.764 0 -100.000 -12.764 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -675.941 -100.000 -87.236 12.764 0 -100.000 -12.764 0 I320602202 Sanierungsmaßnahmen an Kreis- straßen 0 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 -2.000.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 -2.000.000 0 I320602207 K7759 Neubau RW + ÜQH Neufrach-Buggensegel 0 -530.000 0 530.000 0 0 -530.000 0 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 240 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 0 275.000 -25.000 -780.000 0 0 0 -275.000 25.000 780.000 0 0 0 0 0 0 275.000 -25.000 -780.000 0 0 0 I320602209 K7725 Fahrbahnsanierung Reute - Pfingsweid 0 0 -351.437 -351.437 0 0 351.437 -150.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -351.437 -351.437 0 0 351.437 -150.000 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 97 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I320602210 K7758 Fahrbahnsanierung OD Weildorf - Beuren 0 0 -585.591 -585.591 0 0 585.591 -200.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -585.591 -585.591 0 0 585.591 -200.000 I320602211 K7788 Fahrbahnsan. Taisersdorf - Krgr. Sigmaringen 0 0 -705.914 -705.914 0 0 705.914 -97.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 -705.914 -705.914 0 0 705.914 -97.000 I320602215 K7782 Überquerungshilfe Ahausen - Ittendorf 0 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0 0 0 0 148.258 -148.258 148.258 -148.258 0 0 0 0 -148.258 148.258 0 0 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro 19.308 -724.200 -573.772 150.428 0 -724.200 -150.428 -150.400 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 114.041 -80.563 -14.171 0 0 -724.200 0 -196.350 -377.422 0 -196.350 346.778 0 0 0 0 0 -724.200 0 196.350 -346.778 0 0 -150.400 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 98 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I321002201 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro 0 -676.000 -346.837 329.163 0 0 -329.163 -273.100 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 114.000 30.000 0 -820.000 174.937 20.730 -243.914 -298.590 60.937 -9.270 -243.914 521.410 0 0 0 0 0 0 0 0 -60.937 9.270 243.914 -521.410 0 0 0 -273.100 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -1.436.646 -1.750.000 -997.300 752.700 0 0 -752.700 -550.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.436.646 0 -1.750.000 0 -964.087 -33.214 785.913 -33.214 0 0 0 0 -785.913 33.214 -550.000 0 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -1.074.429 -200.000 -77.445 122.555 0 -200.000 -122.555 -90.500 180 Einzahlg. aus Investitionszuwen- dungen 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.071.335 -3.093 0 -200.000 0 5.355 -82.800 0 5.355 117.200 0 0 0 0 0 -200.000 0 -5.355 -117.200 0 0 -90.500 0 I341002156 Digitalpakt Schulen (BZM MD RS) -233.961 0 0 0 0 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -233.961 0 0 0 0 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 99 Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen Landratsamt Bodenseekreis Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. An- satz-Ergebnis 2022 Übertragene Er- mächt. 2023 I341002245 Digitalpakt Schulen (Präsenta- tionstechnik) 0 -500.000 -340.602 159.398 0 0 -159.398 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -500.000 -340.602 159.398 0 0 -159.398 0 Gesamtsumme -13.538.440 -20.124.000 -7.618.684 12.505.316 0 -12.489.800 -24.995.116 -8.921.900 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 100 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 308.264.539,50 310.703.669,80 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 138.834,94 86.948,34 A1200 1.2 Sachvermögen 214.118.425,50 219.191.497,69 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 9.925.895,30 9.927.524,94 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 85.827.594,38 86.481.618,70 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 81.633.267,03 79.953.670,11 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 8.047.859,58 7.336.456,62 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.376.951,90 2.427.954,92 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 5.856.079,93 6.044.720,74 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.499.699,06 8.371.089,03 A1280 1.2.8 Vorräte 279.900,29 495.723,86 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 13.671.178,03 18.152.738,77 A1300 1.3 Finanzvermögen 94.007.279,06 91.425.223,77 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 74.499,25 144.499,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 6.381.786,31 6.394.714,47 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 7.372.317,17 6.263.325,72 A1350 1.3.5 Wertpapiere 35.439.079,89 36.449.103,55 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 11.007.608,51 10.785.016,77 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.978.479,09 3.734.137,42 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 28.753.508,84 27.654.426,59 A2000 2. Abgrenzungsposten 9.136.171,95 11.070.083,69 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 8.294.236,26 9.998.809,12 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 841.935,69 1.071.274,57 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 317.400.711,45 321.773.753,49 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 101 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital - 186.641.765,19 - 193.168.024,63 P1100 1.1 Basiskapital - 119.607.289,58 - 119.417.436,75 P1200 1.2 Rücklagen - 67.034.475,61 - 73.750.587,88 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses - 67.031.918,51 - 73.748.030,78 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten - 54.454.256,15 - 53.028.728,28 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen - 53.032.492,82 - 50.967.763,99 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges - 1.421.763,33 - 2.060.964,29 P3000 3. Rückstellungen - 39.470.812,90 - 40.687.382,02 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen - 840.849,48 - 904.832,41 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen - 1.575.963,42 - 552.820,54 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - 27.003.769,00 - 26.457.652,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen - 1.857.383,04 - 5.561.829,29 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen - 8.192.847,96 - 7.210.247,78 P4000 4. Verbindlichkeiten - 34.964.496,40 - 28.241.909,65 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen - 18.264.048,25 - 14.808.241,53 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen - 4.175.456,40 - 3.366.368,10 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung - 8.908.418,36 - 7.385.549,24 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen - 1.639.238,93 - 440.417,76 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten - 1.977.334,46 - 2.241.333,02 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten - 1.869.380,81 - 6.647.708,91 P6000 Bilanzsumme - 317.400.711,45 - 321.773.753,49 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 102 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der festgesetzten Wert- grenze für die Befreiung der Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröff- nungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2016 bis 2021 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2022 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2018 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, sofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Die vom Bodenseekreis gewählte Wertgrenze wurde aufgrund der vorliegenden Betriebe gewerblicher Art, für die das Einkommenssteuer- gesetz maßgebend ist, festgelegt. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO sollen die Bewertungs- methoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beibehalten werden, während die Ansatz- methoden des vorherigen Jahresabschlusses beizubehalten sind. Abweichungen von den hier genannten Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit sind gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Gesetzesänderung im Einkom- mensteuerrecht ist ein begründeter Ausnahmefall. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im Nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 103 Vorräte als Erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z. B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 100, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z. B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 800 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 104 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 134.623,66 81.039,33 -53.584,33 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 4.211,28 5.909,01 1.697,73 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 0 0 0 SUMME 138.835 86.948 -51.887 Die negative Abweichung/Veränderung in der Bilanzposition 0025* begründet sich durch den Werteverzehr, welcher in Form der Abschreibung der einzelnen Vermögensgegenstände dar- gestellt wird, und in Summe im Jahr 2022 höher als der Wertezugang war. Zugänge stellen beispielsweise Lizenzen für enaio, Kristall oder McAfee dar. Weiter subsumiert sich hierunter die Anschaffung der enaio-Schnittstelle zu Condition. In Summe wurde im Jahr 2022 ein Zu- gang in Höhe von rund 48 Tsd. Euro gebucht. Dem gegenüber stehen rund 95 Tsd. Euro Ab- schreibung. In der Bilanzposition 00800* ist im vergangenen Berichtsjahr ein Wertezuwachs aufgrund der Erstellung eines Aufklärfilms („Kein Alkohol in der Schwangerschaft & Stillzeit“) zu verzeich- nen. Dem gegenüber steht ein Werteverzehr, dargestellt durch die Abschreibungen i. H. v. rund 4,5 Tsd. Euro. Auf dem Bilanzkonto 00900* werden alle Anzahlungen für den Erwerb immaterieller Vermö- gensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. In Summe war der Be- stand zum 31. Dezember hier bei 0 Euro. 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbau- ten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturver- mögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen so- wie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 100, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen, sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbe- bauten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbe- bautes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodensee- kreis nicht vor. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 105 Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Hierzu zählen die Kaufpreise, sowie die Nebenkosten wie Notargebüh- ren, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 16.625 16.625 0 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.921 478.921 0 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753 996.753 0 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.243.160 1.243.160 0 019100000 Naturschutzgrundstücke 7.055.954 7.059.459 3.505 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 61.878 60.003 -1.875 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.324 28.324 0 019300000 Bauland 44.280 44.280 0 SUMME 9.925.895 9.927.525 1.630 In Summe steigt die Bilanzsumme der oben im einzelnen aufgeführten Bilanzpositionen um ca. 1.600 Euro. Verantwortlich dafür sind insbesondere die Veränderungen im Bereich der Naturschutzgrundstücke. Der Kauf eines Naturschutzgrundstücks (Flst.-Nr. 555, Ried) im Jahr 2021 führte im Berichts- jahr 2022 zu nachträglichen AHK, wodurch eine positive Bilanzveränderung der Bilanzposition 0190* entsteht. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Aufbauten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Veränderung im Bereich der Auf- bauten auf Naturschutzgrundstücke resultiert rein aus den Abschreibungssummen der beste- henden Aufbauten. 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 100, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude, inklusive deren Aufbauten und Aufwuchs befinden. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 106 Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Schulen und Verwaltungsgebäude, sowie Sozial - und Wohnbauten. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt generell in Rücksprache mit dem jeweils verant- wortlichen Fachamt unter Anwendung der allgemeinen AfA-Tabelle Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nut- zungsdauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 0 0 0 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 0 0 0 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 7.601 7.601 0 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.327 12.831.327 0 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 57.094.911 58.481.485 1.386.574 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.793.886 1.850.732 56.846 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 14.099.870 13.310.475 -789.396 SUMME 85.827.594 86.481.619 654.024 Unter dieser Bilanzposition ist der Wert der Zugänge höher als der Werteverzehr, dargestellt durch die AfA. Daraus ergibt sich die positive Veränderung. In der Bilanzposition 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen ist eine positive Bilanzveränderung von ca. 1,3 Mio. Euro festzustellen. Zugänge stellen einige neue Fahrradständer sowie die Neugestaltung der Außenanlage am Bildungszentrum Mark- dorf dar. In Summe konnte ein Zugang von rund 4,7 Mio. Euro gebucht werden. Dem gegen- über stehen Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 107 Analog verhält es sich bei der Bilanzposition 0291*. Grund für die positive Veränderung i. H. v. rund 56 Tsd. Euro sind nachträgliche Anschaffungskosten für den Kauf des Grundstücks der Straßenmeisterei in Tettnang. Das Bilanzkonto 0292* weist eine negative Veränderung von rund 789 Tsd. Euro auf. Die Zu- gänge stellten auch hier Fahrradständer dar. Die Summe der Abschreibungen in Höhe von ca. 807 Tsd. Euro übersteigt den Wert die Zugänge, weshalb auch hier eine negative Veränderung bescheinigt wird. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 75.658 75.658 0 031100000 Grund und Boden Straßen 12.192.405 12.236.844 44.478 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326 463.326 0 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 20.918.781 20.604.817 -313.964 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 3.155.372 2.745.648 -409.724 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 15.812 16.975 1.163 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 43.096.778 42.346.835 -749.943 035200000 Hochwertiges Zubehör 1.538.123 1.281.900 -256.223 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 177.012 181.627 4.615 SUMME 81.633.267 79.953.670 -1.679.597 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 108 Die Bilanzveränderung im Bereich 0311* begründet sich zum einen durch die Aktivierung des Grunderwerbs für den Radwegbau entlang der K7706, welche bis dato als Anlage im Bau geführt war. Zum anderen durch nachträgliche Anschaffungskosten abgeschlossener Maß- nahmen und Maßnahmen unabhängiger Grunderwerb in Höhe von insgesamt rund 46,7 Tsd. Euro. Aufgrund der Wertkorrektur des Flurstücks 2885/2 (Gemarkung Langnau) sowie der un- entgeltliche Abgang zweier Teilflurstücke an die Gemeinde Langenargen wird ein Werteverlust von ca. 2.200 Euro verzeichnet. Im vergangenen Berichtsjahr konnten unter der Bilanzposition 032* Zugänge in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten verzeichnet werden. Diese sind der Brücke und dem Regenklärbecken, welche im Rahmen der neuen Südumfahrung Kehlen 2019 aktiviert wurden, sowie der Radwegbrücke an der Kreisstraße 7765 zuzuschreiben. In Summe sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten geringer als der Werteverzehr durch die AfA, was zu der negativen Veränderung in Höhe von ca. 313,9 Tsd. Euro führt. Weder Zu- noch Abgänge sind beim Bilanzkonto 03431* erfolgt. Die Veränderung ist lediglich durch den Werteverzehr negativ dargestellt. Die positive Veränderung der Bilanzposition 03432* erklärt sich durch die Modernisierung der Wägetechnik am Entsorgungszentrum Tettnang, welcher Abschreibungen i. H. v. ca. 3,3 Tsd. Euro gegenüberstehen. Die Bilanzposition 0350* weist eine negative Veränderung auf. In Summe wurden Zugänge in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Sanierung der K7725 (Reute-Pfingstweid) verzeichnet. Dem Wertezuwachs von insgesamt rund 1,2 Mio. Euro steht ein Werteverzehr von rund 1,9 Mio. Euro gegenüber. Im Bereich der Bilanzposition 0352* liegt eine negative Veränderung vor. Dem Zugang von Verkehrszählgeräten, sowie weiterer Bestandteilen für die Überwachung des fließenden Ver- kehrs und Geschwindigkeitsanzeigen stehen Abschreibungen i. H. v. rund 247 Tsd. Euro ge- genüber. Des Weiteren ist hier der Abgang einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage aufgrund eines Verkehrsunfalls zu verzeichnen. Die positive Veränderung der Bilanzposition 039* erklärt sich aufgrund der gebuchten Zugänge zweier digitaler Alarmumsetzer, welche den Werteverzehr um rund 4 Tsd. Euro übersteigen. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 100, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen hauptsächlich im Bereich der Asylunterbringung und der Wertstoffhöfe vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend re- Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 109 noviert. Dies machte Aktivierungen der Bauten erforderlich, aus welchen künftig Abschreibun- gen resultieren. Die Nutzungsdauer richtet sich in diesen Fällen in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 8.047.860 7.336.457 -711.403 Die Veränderung in dieser Bilanzposition begründet sich überwiegend durch die Aktivierung der Asylunterkunft in Überlingen in Höhe von ca. 195 Tsd. Euro sowie nachträglicher AHK des Wertstoffhofs in Ailingen. Des Weiteren wurden zwei Fahrrad-Reparaturstationen auf Grund- stücken von Kreisgemeinden errichtet. Demgegenüber steht ein Werteverzehr in Höhe von rund 907 Tsd. Euro. 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 100, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.376.952 2.427.955 51.003 Da Kunstgegenstände keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, begründen sich Verän- derungen unter dieser Bilanzposition durch den Zu- oder Abgang oder einer dauerhaften Wert- minderung aufgrund Beschädigung oder ähnlichem. Im Haushaltsjahr 2022 konnten 16 neue Kunstgegenstände bilanziert werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände um rund 51 Tsd. Euro gestiegen ist. 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 100, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bewegliche Vermögensgegenstände werden entspre- chend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungsta- belle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 110 Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abge- schrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommens- steuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 800 Euro investiv zu buchen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 3.978.588 4.038.018 59.430 062000000 Maschinen 1.018.169 1.107.500 89.331 063000000 Technische Anlagen 154.059 342.443 188.384 063100000 Netzwerke 705.263 556.760 -148.504 064000000 Geräte 0 0 0 SUMME 5.856.080 6.044.721 188.641 Im vergangenen Haushaltsjahr 2022 ist der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ um rund 188 Tsd. Euro gestiegen. Im Bereich des Bilanzkontos 061* ist eine positive Veränderung festzustellen. In Summe wur- den Fahrzeuge im Wert von ca. 736 Tsd. Euro beschafft. Vermindert um die Abschreibungen in Höhe von ca. 597 Tsd. Euro und die drei verkauften Fahrzeuge beträgt der Saldo einen Wertezuwachs von rund 59 Tsd. Euro. Ebenfalls eine positive Veränderung verzeichnet die Bilanzposition Maschinen (062*). Bei- spielhaft aufgeführt seien hier der Zugang eines ferngesteuerten Mähgeräts für die Straßen- meisterei, sowie mehrere Maschinen für die Schulen wie eine Formatkreissäge, eine Dicken- hobelmaschine, eine Fräsmaschine und eine Breitbandschleifmaschine. In Summe belaufen sich die Zugänge auf rund 242 Tsd. Euro, welche den Werteverzehr in Höhe von rund 147 Tsd. Euro übersteigen und somit eine positive Bilanzveränderung ausgewiesen wird. Die Bilanzposition Technische Anlagen (063*) weist eine positive Bilanzveränderung auf. Ur- sächlich dafür ist bspw. der Zugang von Luftreinigungsgeräten in den Schulen sowie die Er- weiterung der Überwachungsanlagen am BZ Markdorf. Der Werteverzehr beläuft sich auf rund 42 Tsd. Euro. In Summe ergibt sich daraus eine Veränderung in Höhe von rund 188 Tsd. Euro. Trotz zahlreicher Zugänge, wie beispielsweise Server und Switche, weist das Bilanzkonto 0631* eine negative Veränderung in Höhe von 148 Tsd. Euro aus. Ursächlich hierfür ist der Werteverzehr in Höhe von über 206 Tsd. Euro, welcher den Wert der Zugänge deutlich über- steigt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 111 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 100, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand- geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen unter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 1.390.240 3.333.667 1.943.428 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.065.543 1.057.131 -8.412 072100000 - 072130000 Mobiliar 902.582 969.427 66.845 072200000 + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 64.523 63.984 -539 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 2.093.079 2.056.211 -36.869 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte 562.697 569.353 6.656 0726* Unterrichtsmaterial 421.035 321.316 -99.719 SUMME 6.499.699 8.371.089 1.871.390 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen um rund 1,8 Mio. Euro gestiegen. Dies bedeutet, dass die Zugänge den Wert der Abschreibungen und der Abgänge an beweglichem Vermögen im vergangenen Berichtsjahr deutlich überstiegen haben. Der größte Wertezuwachs hat der Bilanzkontenbereich 071000000 Betriebsvorrichtungen er- fahren. Ursächlich für den Wertezuwachs dieses Bilanzkontenbereichs ist vor allem die Akti- vierung der Mensakücheneinrichtung in BZ Markdorf sowie die Aktivierung der Laborausstat- tung ebenfalls am BZ Markdorf. Außerdem wurden im Straßenbauamt Container beschafft, welche als Büros oder Umkleideräume genutzt werden. In Summe betrug der Wertezugang über 2,1 Mio. Euro. Abzüglich der Abschreibung in Höhe von rund 198 Tsd. Euro weist die Bilanzposition somit einen Wertezuwachs von rund 1,9 Mio. Euro zum Bilanzstichtag aus. Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung hat eine negative Veränderung i. H. v. ca. 8,4 Tsd. Euro zu verzeichnen. Verantwortlich für den Werteverzehr des Bilanzkontenbe- reichs 0720* sind die Abschreibungen i. H. v. rund 171 Tsd. Euro sowie einige kleinere Ab- gänge i. H. v. insgesamt ca. 1.400 Euro. Demgegenüber stehen Zugänge wie bspw. Förder- bänder, die Bühne im BZ Markdorf sowie Funkgeräte etc. mit einem Wert von insgesamt rund 164 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 112 Die Bilanzkonten 07210* bis 07213* (Mobiliar), 0724* (Informationstechnik, EDV-Ausstattung), 0725* (Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte) und 0726* (Unterrichtsmaterial) weisen eine positive Veränderung im Berichtsjahr aus. Hier waren die Zugänge in Summe wertmäßig größer als die Abschreibungssumme. So seien für den Bilanzkontenbereich Mobiliar beispielhaft der Zugang einer Schrankwand im BSZ Friedrichshafen sowie mehre Bank-Tisch-Kombinationen am BZ Markdorf genannt. Der Wertezuwachs beziffert sich insgesamt auf rund 186 Tsd. Euro, während der Werteverzehr ca. 115 Tsd. Euro beträgt. Eine minimale negative Veränderung weist der Bilanzkontenbereich Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 072200000 + 0723* aus. Hier sind diverse Sport- und Spielgeräte mit einem Wert von rund 7,8 Tsd. Euro zugegangen. Demgegenüber steht ein Werteverzehr von insge- samt rund 8,4 Tsd. Euro. Im Bereich Informationstechnik ist der sehr hohe Werteverzehr, welcher durch die Abschrei- bungen dargestellt wird ursächlich für die negative Veränderung in Höhe von rund 36 Tsd. Euro. Zugegangen sind unter dieser Bilanzposition überwiegend Laptops für die kreiseigenen Schulen sowie sonstige Informationstechnik und EDV-Ausstattung im Wert von rund 907 Tsd. Euro. Demgegenüber stehen Abschreibungen im Wert von über 939 Tsd. Euro. Dem Bilanzkontenbereich 0725* zugehörend wurden bspw. Diagnosegeräte und Messsys- teme für die beruflichen Schulen beschafft sowie eine Reinigungsmaschine und Waschma- schinen für Asylunterkünfte. Außerdem wurden Freischneider und ein Hochdruckreiniger für das Straßenbauamt gekauft. In Summe betrug der Wertezugang mit fast 125 Tsd. Euro, ca. 6 Tsd. Euro mehr als der Werteverzehr durch die Abschreibung. Im Bereich Unterrichtsmaterial 0726* können einige Zugänge wie beispielweise eine Simula- tionspuppe für die Ausbildung von Pflegeberufen sowie Experimentierboards für die Elektro- nikschule oder ein Schulungsmodul für Elektromaschinen genannt werden. In Summe beträgt der Wertezuwachs rund 154 Tsd. Euro. Demgegenüber steht jedoch ein Werteverzehr von über 253 Tsd. Euro, was zu der negativen Veränderung in dieser Bilanzposition führt. 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 100, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräten versteht man Rohstoffe (z. B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z. B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode (first in – first out). Die zuerst angeschafften Vorräte werden somit auch als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2022 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 113 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 279.900 495.724 215.824 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. Im Bodenseekreis wurden als Vorratsvermögen folgende Vermögensgegenstände aufgenom- men: Festsalz Heizöl Sole Flüssiggas und Pellets Aufgrund der positiven Veränderung lässt sich ein wertmäßiger Zuwachs des Vorratsvermö- gens rückschließen. Zum einen lässt sich das aus dem mengenmäßigen Zuwachs und zum anderen aus den teils deutlich höheren Einkaufspreisen erklären. Die größte wertmäßige po- sitive Veränderung war beim Vorratsvermögen des Heizöls zu erkennen. Hier hat sich das Vorratsvermögen sowohl mengenmäßig als auch wertmäßig erhöht. Ebenfalls erhöht haben sich die Werte des Vorratsvermögens im Bereich Festsalz, Flüssiggas sowie Pellets. Der Wert der Sole hat sich im Vergleich des Vorjahres dagegen verringert. 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 100, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Außerdem werden unter der Bilanzposition 093* (Skontoverrech- nungskonto) alle Skontoerträge ausgewiesen, welche aus investiven Buchungen resultieren. Die Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegen- schaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 091* und 096* unterliegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition keiner Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 091000000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 344.550 389.665 45.115 093000000 Skontoverrechnungskonto 1.777 0 -1.777 096000000 geleistete Anzahlungen auf Anlagen in Bau 13.324.851 17.763.073 4.438.222 SUMME 13.671.178 18.152.739 4.481.561 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 114 Alle unter den Bilanzkontenbereichen 091* und 096* getätigten Buchungen werden zunächst als Anlagen im Bau deklariert, gesammelt und spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses auf deren Betriebsfertigkeit (Inbetriebnahme) hin abgefragt. Mit Inbetriebnahme erfolgt auch die Zuordnung zur konkreten Bilanzposition und der Vermögensgegenstand unterliegt der Ab- schreibung. Die positive Veränderung lässt sich damit begründen, dass mehr Anzahlungen für Vermögen getätigt wurden als im Rahmen des Jahresabschlusses durch Umbuchung und Ak- tivierung konkreten Bilanzpositionen zugeordnet werden konnten. Mit der Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows wurden erstmalig Skontobuchun- gen separat ausgewiesen. Die Veränderung im Bereich 093* resultiert aus der Umbuchung der Skontobeträge. In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 konnten durch investive Buchun- gen insgesamt 1.776,63 Euro durch Wahrung der Skontofristen eingespart werden. Im Be- richtsjahr 2022 konnten weitere 1.859,71 Euro eingespart werden. Der Gesamtbetrag i. H. v. 3.636,34 Euro wurde im Zuge der Jahresabschlussarbeiten 2022 auf das entsprechende Er- tragskonto umgebucht. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70,00 %) 0 70.000 70.000 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (75,66 %) 74.499 74.499 0 SUMME 74.499 144.499 70.000 Aufgrund der hohen Verluste der DBT, die nicht kurzfristig refinanziert werden können, wurde 2017 eine dauerhafte Wertminderung gebucht. Das eingezahlte Stammkapital beläuft sich auf 70.000 Euro. Im Jahresabschluss 2021 schloss die DBT außerordentlich gut ab, so dass ne- ben dem Verlustausgleich und der Zuführung zur Rücklage ein weiterer Teil der Gesellschaf- terzuschuss zurückgefordert werden konnten. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 115 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d. h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Dies hat zur Folge, dass die im Anlagevermögen gebuchten Beträge nicht mit denen aus dem Beteiligungsbericht übereinstimmen (Bsp. FFG, RITZ, IBT oder LZH). Eine Erläuterung erfolgt im jeweiligen Jahr der Abweichung. Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00 %) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00 %) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH (25,00 %) 10.700 10.700 0 Bodensee Festival GmbH (7,89 %) 15.600 15.600 0 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28 %) 4.610 4.610 0 FFG Flughafen Friedrichshafen GmbH (39,38 %) 1.250.091 1.250.091 0 GpZ FN Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH (10,00 %) 5.000 5.000 0 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (10,00 %) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76 %) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87 %) 39.398 39.398 0 Klinik Tettnang GmbH (5,10 %) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 LZB Horizon GmbH 10.326 10.326 0 LZ Horizon GmbH & Co. KG 3.319.045 3.331.974 12.928 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50 %) 53.507 53.507 0 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00 %) 13.383 13.383 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 116 Zweckverband Breitband Bodensee 200.000 200.000 0 Zweckverband 4IT 146.708 146.708 0 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband ztn 0 0 0 SUMME Beteiligungen 6.381.786 6.394.714 12.928 Für die FFG GmbH erfolgte seit 2020 keine Wertminderung, da im Februar 2021 ein Insol- venzverfahren in Eigenregie eingeleitet wurde, die eine bilanzielle Sanierung ermöglicht. Eine Bereinigung konnte bislang nicht erfolgen, da die durch den Wirtschaftsprüfer festgestellten Jahresabschluss erst nach Buchungsschluss vorlagen. Für die 2021 gegründete LZ Horizon GmbH & Co. KG (LZH) fielen noch Beratungskosten für die Fusionskontrolle an. 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z. B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d. h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. Die Mittel sind als Sparbuch angelegt. Jedoch wurde letztmals 2016 ein Zins erwirtschaftet. Dieser wurde der Rücklage zugeführt. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100 %) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100 %) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 117 Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 1.116.000 530.320 -585.680 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 GpZ Überlingen, Gesellschafterdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH, Gesellschafterdarlehen Erbpacht 1.463.110 1.440.241 -22.869 RITZ GmbH, Gesellschafterdarlehen Neubau 4.050.000 3.548.658 -501.342 Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.992 30.992 0 Zwischensumme vergebene Darlehen 7.370.102 6.260.211 -1.109.891 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160 160 0 Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG 155 155 0 Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800 1.800 0 VMH Vermarktungsgemein- schaft Holz eG 100 1.000 900 Zwischensumme Genossenschaften 2.215 3.115 900 SUMME Ausleihungen 7.372.317 6.263.326 -1.108.991 Die DBT GmbH hat neben der regulären Tilgung i. H. v. 85,7 Tsd. Euro (Vj. 84,0 Tsd. Euro) auch eine Sondertilgung über 500,0 Tsd. Euro geleistet. Die jährliche Annuität der DBT liegt bei 108,0 Tsd. Euro, wodurch sich die Tilgung jedes Jahr um die reduzierten Zinsen erhöht. Die RITZ GmbH zahlte 2022 weitere Sondertilgungen aus freien Mitteln und freier Liquidität i. H. v. 0,50 Mio. Euro ein. Die Ausleihungen an die Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) wurden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens vollständig ausgebucht. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 118 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 100, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Sparkassenbriefe (5) 5.000.000 5.000.000 0 Bausparer (5) 10.022.652 10.032.674 10.023 Festzinsanleihe 6.000.000 7.000.000 1.000.000 Sparbuch (Lork) 100.624 100.625 1 SUMME Wertpapiere 35.439.080 36.449.104 1.010.024 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus ursprünglichen Rücklagemitteln der Abfallwirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Nach einer Prüfung durch die GPA, wurde auf Anraten dieser, der Bodenseefonds in das Landkreisvermögen übernommen. Der Stand zum 31. Dezember 2022 betrug 15.399.363,79 Euro (Vj. 16.281022,87 Euro). Das entspricht einem deutlichen Verlust von 881.659,08 Euro (-5,24 Vj. +267.588 Euro, 1,67 %). Als weitere Geldanlage wurde eine neue Festzinsanleihe über 1,0 Mio. Euro angelegt. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.625,15 Euro (+1,01 Euro). 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1360) Inzwischen ist eine Aufteilung in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen nicht mehr zwingend erforderlich, weshalb sich im einzelnen Verschiebun- gen ergeben können. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Trans- ferleistungen 11.007.609 10.785.017 -222.592 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 119 Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2022 lag der Forderungsbestand bei rund 6,30 Mio. Euro und damit rd. 434,1 Tsd. Euro über dem Stand von 2021. Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2022 lag der Forderungsbestand bei rund 4,48 Mio. Euro und damit rd. 656,7 Tsd. Euro unter dem Stand von 2021. 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 100, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 4.978.479 3.734.137,42 -1.244.342 Zum 31. Dezember 2022 lag der Forderungsbestand bei rund 3,73 Mio. Euro. Mit diesem Wert lag der Forderungsbestand lediglich ein Viertel unter dem Wert des Vorjahres. Zwischenzeitlich wurden die nicht gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen der FFG i. H. v. 520 Tsd. Euro aus dem Jahr 2020 vollständig ausgebucht. Weiterhin wurden viele Abrechnungen, wie z. B. in der Abfallwirtschaft erst im Folgejahr ge- zahlt. Zusammenfassung Forderungen Die Summe der Forderungen ergibt sich aus den Forderungen, deren Fälligkeit über den 31. Dezember 2022 hinausgehen, aber auch Forderungen, die bis zu fünf Jahre und auch älter sind. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 120 Abbildung 26 Darstellung der Anzahl der Forderungen nach Alter In der Bilanz stehen noch Forderungen von insgesamt 14,52 Mio. Euro (Vj. 15,99 Mio. Euro). Insgesamt wurden 2022 rd. 296,1 Tsd. Euro niedergeschlagen und 6,7 Tsd. Euro erlassen. Die pauschalierte Einzelwertberichtigung betrug 10,90 Mio. Euro (Vj. 10,09 Mio. Euro). Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko wurde bei allen Forderungen eine nachträgliche Pauschalwertberichtigung i. H. v. 2,0 % bzw. 110,5 Tsd. Euro (Vj. 157,8 Tsd. Euro) vorgenommen. Abbildung 27 Darstellung der Wertberichtigung nach Ämtern Fälligkeit Folgejahr 1% 1-30 Tage 2% 30-60 Tage 3% 61-90 Tage 2% 91 Tage - 1 Jahr 25% 1-2 Jahre 18% 2-5 Jahre 34% > 5 Jahre 15% Kämmerei 1% Abfallwirtschaftsamt 5% Sozialamt 6% Jugendamt 38% Jobcenter 17% AMI 17% Rechts- und Ordnungsamt 1% BSV 1% Sonstige -16% Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 121 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 100, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 28.753.509 27.654.427 -1.099.082 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2022 lag der Bestand bei 127.203,70 Euro (Vj. 137.993,31 Euro). Die Mittel sind beim Bodenseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutzzentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis betragen weiterhin 2.557,10 Euro. Weiterhin sind 511.296,27 Euro (Vj. 479.078,60 Euro) an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 100, Zeile A2100) Unter Rechnungsabgrenzung versteht man allgemein die korrekte periodische Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum entsprechenden Haushaltsjahr. Die Rechnungsabgren- zungsposten dieser Bilanzposition dienen der zeitraumrichtigen Abgrenzung von Aufwendun- gen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Aufwand zuzurechnen sind. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bezüge Beamten 720.691 896.983 176.291 SGB II (Jobcenter) 2.284.233 3.445.632 1.161.399 SGB XII (Sozialamt) 3.215.595 3.455.441 239.846 SGB XII (AMI) 362.803 435.485 72.681 Unterhaltsvorschuss 281.743 295.069 13.326 Wirtschaftliche Jugendhilfe 180.372 181.541 1.169 Kindertagesbetreuung (KTB) 0 125.173 125.173 Sonstige (Einzelbelege neu) 1.106.873 667.387 -439.486 Sonstige (Einzelbelege aus Vorjahren) 141.926 496.099 354.174 SUMME 8.294.236 9.998.809 1.704.573 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 122 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Seite 100, Zeile A2200) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend den Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2022 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 841.936 1.071.275 229.339 Im vergangenen Berichtsjahr wurden Zuschüsse in Summe von 297.975,00 Euro gewährt, welche sich wie folgt aufteilen. Der größte Zuschuss wurde mit ca. 164 Tsd. Euro an die DB Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH für digitale Fahrgastinformationen gewährt. Des Weiteren wurde mit ca. 132 Tsd. Euro der Zweckverband Breitband Bodenseekreis für den Ausbau einer flächendeckenden Glasfa- serinfrastruktur im Bodenseekreis bezuschusst. Knapp 1.000 Euro erhielt das Naturschutz- zentrum Eriskirch. Vermindert werden die Zuschüsse durch die Abschreibungssumme in Höhe von 68.536,12 Euro. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 123 5.3 Passiva Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Eigenkapitalquote = Eigenkapital Bilanzsumme 57,5 % 58,8 % Nicht geplant 60,0 % Das Eigenkapital besteht aus dem Basiskapital und den erwirtschafteten Rücklagen. Man er- kennt deutlich die leichte, aber stetige Steigerung. Grund hierfür ist neben dem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis auch die gesunkenen Verbindlichkeiten. 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 101, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 119.607.290 119.417.437 -189.853 Die Reduzierung ergab sich durch die Verrechnung des Fehlbetrages beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital nach § 25 Abs. 4 S. 2 GemHVO i. H. v. 189.852.83 Euro. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu bilden (§ 23 GemHVO). Darüber hinaus können zweckgebundene Rücklagen für rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen, sowie für un- bedeutendes Treuhandvermögen im Sinne von § 97 Absatz 2 GemO gebildet werden. Rück- lagen sind im neuen kommunalen Haushaltsrecht Teil des Eigenkapitals der Bilanz. Rücklagen lassen sich somit in folgende Arten untergliedern: - Ergebnisrücklagen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - Zweckgebundene Rücklagen Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 124 Rücklagen aus Gebührenüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind als Rückstel- lungen auszuweisen. 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 101, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 67.031.919 73.748.031 6.716.112 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2022 mit einem Überschuss von 6.712.020,39 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt und erhöht diese auf 73,75 Mio. Euro. In den vergangenen sieben Jahren seit der Umstellung auf die Doppik wurden damit 73,75 Mio. Euro an Rücklagen gebildet. Dies erscheint zunächst sehr hoch und erweckt den Eindruck einer soliden Absicherung für möglicherweise schlechtere Haushaltsjahre mit der Ausgleichsmöglichkeit negativer Jahresabschlüsse. Im Vergleich betrachtet, relativiert sich diese Reserve jedoch. So haben andere, auch kleinere Kreise, deutlich höhere Rücklagen. Deutlich wichtiger ist jedoch, dass die Rücklage nicht dem Stand der liquiden Mittel entspricht. 2022 wurden 6,72 Mio. Euro aus dem Ergebnishaushalt heraus erwirtschaftet. Im Vorjahr wa- ren das noch 19,47 Mio. Euro. Aus diesen Geldern wurden 16,19 Mio. Euro für Investitionen verwendet. Die Nettoneuverschuldung führt zu einer weiteren Reduzierung von 3,46 Mio. Euro. In Summe verschlechtert sich jedoch die Liquidität um 1,10 Mio. Euro auf 27,65 Mio. Euro. Damit zeigt sich deutlich, dass mit der Rücklage nicht auch automatisch li- quide Mittel und Geldanlagen gegenüberstehen. Aus diesem Grund erwägt die Landkreisverwaltung, mit dem Jahresabschluss 2023 einen Teil- betrag der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umzubuchen, sodass deren Bestand in etwa die Höhe der Liquidität ausweist. Die Umbuchung ist nach § 23 GemHVO zulässig. Entsprechend der Anlage 8.5 zur Entwicklung der Liquidität wurden rd. 10,77 Mio. Euro an Haushaltsermächtigungen und weitere 40,69 Mio. Euro an Rückstellungen bereinigt, sodass sich die bereinigten liquiden Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel auf 14,36 Mio. Euro belaufen. Nicht berücksichtigt ist in dieser gesetzlichen Vorlage, dass einige Rückstellungen sehr lange Bindungen haben (Nachsorgerückstellung). Ebensowenig wie die offenen Verbindlichkeiten, welche sich jahresübergreifend ergeben haben – sowie die zwi- schenzeitlich gezahlten Forderungen. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 125 Abbildung 28 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage In obenstehender Grafik wird gezeigt, dass die ordentliche Rücklage nicht zwingend aus liqui- den Mitteln besteht. In einzelnen Jahren kann der Bestand der liquiden Mittel aus Vorjahren dazu führen, dass die Rücklage sogar niedriger ist als die liquiden Mittel. Dies war bis 2017 der Fall. Seit 2018 hat sich dies jedoch umgekehrt und die Rücklagen sind höher als die liqui- den Mittel. Hinzu kommt, dass in den bereinigten liquiden Mitteln (siehe 9.5) auch nicht unmit- telbar verfügbare Mittel enthalten sind. So z. B. langfristige Geldanlagen oder der Bodensee- fonds. Vergleichbar wäre die graue Säule, welche die bereinigten liquiden Mittel um die bereits ge- bundenen Rückstellungen und zweckgebundenen Rücklagen bereinigt. Dieser Wert lag 2019 jedoch sogar unter der Mindestliquidität. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Seite 101, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 0 0 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2022 erneut mit einem Fehlbetrag in Höhe von 189.852,83 Euro ab. Die Rücklage reichte bereits 2019 nicht zum Ausgleich aus und so musste auch dieser Fehlbetrag mit dem Basiskapital verrechnet werden (siehe 5.3.1). 49.084.134 57.205.683 67.031.919 73.748.031 56.231.084 63.783.289 64.055.095 63.976.326 4.424.975 10.704.757 12.091.925 14.364.487 5.556.753 5.658.802 5.983.225 6.346.817 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000 70.000.000 80.000.000 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses liquide Eigenmittel zum 31.12. bereinigte liquide Eigenmittel zum 31.12. ohne gebundene Mittel Mindestliquidität Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 126 Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 101, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 1 0 SUMME 2.557 2.557 0 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rigen Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Aktuell bringt eine Anlage in dieser Höhe keinen Zins. Mit der Änderung des Stiftungsrechts sollte überlegt werden, die Stiftung in eine Verbrauchs- stiftung umzuwandeln um somit zumindest einmalig eine sinnvolle Verwendung der Gelder zu ermöglichen. 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 101, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 6.526.259,44 Euro (Gesamtergebnis). Dieses ergibt sich aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.716.112,27 Euro (Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis) abzüglich einem Fehlbetrag in Höhe von 189.852,83 Euro aus dem Sonderergebnis. Der Überschuss des Ordentlichen Ergebnisses wurde der Rücklage aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses zugeführt und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses dem Basiskapital entnommen (siehe hierzu auch 5.3.2.1 und 5.3.2.2). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 127 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.348.681 1.452.143 103.462 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 43.888.458 42.333.770 -1.554.688 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 5.744.922 5.955.191 210.269 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 3.458.046 3.274.654 -183.392 SUMME 54.440.107 53.015.758 -1.424.349 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 101, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach §§ 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis im vergangenen Berichtsjahr nicht vorkamen. 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 101, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 14.149 12.970 -1.179 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 128 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit diese verwendet werden oder der Grund der Rückstellung entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Eine Übersicht aller Rückstellungen befindet sich im Rückstellungsspiegel in den Anlagen un- ter 8.4. 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden. Diese Rückstellungen umfassen das während der Freistellungsphase zu zahlende Entgelt und den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt der Arbeitsphase ratierlich gebildet wird. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Gebildet werden die Rückstellungen ratierlich im Verhältnis Monate der Arbeitsphase für die jeweiligen Monate der Freizeitphase. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 840.849 904.832 63.983 Im Berichtsjahr wurden für acht neue und sieben bereits laufende Fälle Rückstellungen i. H. v. zusammen 486,3 Tsd. Euro gebildet. Der letzte aktuelle Fall endet im Mai 2026. Verwendet wurden 2022 insgesamt 407,5 Tsd. Euro. 14,8 Tsd. Euro wurden wieder aufgelöst, da die Rückstellungen nicht in voller Höhe benötigt wurden. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 129 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Landkreis über. Auf Grund der Kostenbe- teiligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land. Eventu- elle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Ver- bindlichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 60 % des wertberichtigten Forderungsbestan- des zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 1.575.963 552.821 -1.023.143 Die Entwicklung der Forderungen aus dem Unterhaltsvorschuss zeigt, dass sich Forderun- gen jährlich erhöhen und damit weniger zurückgezahlt wird. Daraus lässt sich eine geringe Werthaltigkeit ableiten, wodurch sich die Summe der werthaltigen Forderungen reduziert und damit entsprechend auch die dafür zu bildenden Rückstellungen. 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Seite 101, Zeile P3300) Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rücklage (696 Tsd. Euro). Gemäß Beschluss des Kreistags vom 14. Januar 2020 werden die Nachsor- gerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 2,7 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen- Füllenwaid (Osterweiterung) wurden entsprechend der laufenden Verfüllung zusätzlich 506 Tsd. Euro aus dem laufenden Gebührenhaushalt der Rückstellung zugeführt. Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen i. H. v. 1,75 Mio. Euro (Vj. 2,10 Mio. Euro) für die Deponien. Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 23.537.054 22.730.868 - 806.186 Deponie Hakspiel 473.655 419.276 - 54.379 Deponie Dillmannshof 632.119 576.011 - 56.108 Deponie Bermatingen 465.657 425.215 - 40.442 Deponie Überlingen Norderweiterung 507.577 488.144 - 19.433 Deponie Überlingen Osterweiterung 1.387.707 1.818.138 + 430.431 SUMME 27.003.769 26.457.652 - 546.117 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 130 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Aufgrund der sehr positiven Entwicklungen im Haushaltsjahr 2022 ergibt sich eine Zuführung zur Rückstellung in Höhe von 3.704.446 Euro (Plan: 244.411 Euro). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstellungen 1.857.383 5.561.829 3.704.446 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleis- tungen und anhängigen Gerichtsverfahren (siehe 5., Seite 101, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 131 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 7.832.200 6.753.600 -1.078.600 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 360.648 456.648 96.000 SUMME 8.192.848 7.210.248 -982.600 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Im Jahr 2022 wurden 4,96 Mio. Euro an Rückstellungen aus alten Jahren aufgelöst, davon 3,64 Mio. Euro durch entsprechende Zahlung von Rechnungen. Gleichzeitig wurden 3,88 Mio. Euro an neuen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen ab 100 Tsd. Euro sind einzeln im Rückstellungsspiegel aufgeführt (Ziffer 8.4). Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Im Jahr 2022 wurden neue Rückstellungen i. H. v. 96,0 Tsd. Euro gebildet. Eine Auflösung erfolgt nicht. Der letzte Mietvertrag läuft planmäßig 2036 aus. Mit Ablauf des Jahres 2021 laufen von ehe- mals 57 noch 24 Mietverträge. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 132 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 101, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 101, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Zum 31. Dezember 2022 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Commerzbank AG vom 02.02.2004 357.554 219.408 -138.146 NRW-Bank vom 28.01.2005 1.026.221 702.761 -323.460 KfW-Bank vom 22.09.2003 400.000 200.000 -200.000 Landesbank BW vom 01.07.2005 1.052.817 938.067 -114.750 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 937.500 687.500 -250.000 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 90.550 70.370 -20.180 Landeskreditbank BW vom 09./12.12.2005 286.150 222.530 -63.620 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 244.950 190.490 -54.460 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 307.400 239.080 -68.320 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 194.450 151.230 -43.220 Landeskreditbank BW vom 09.12.2005 1.000 760 -240 NRW-Bank vom 29.03.2019 4.291.051 3.502.238 -788.813 KfW-Bank vom 05.11.2019 4.816.415 4.023.927 -792.488 LB BW vom 30.11.2020 2.008.054 1.784.937 -223.117 LB BW vom 30.11.2020 1.124.936 999.943 -124.993 NRW-Bank vom 30.06.2021 1.125.000 875.000 -250.000 SUMME 18.264.048 14.808.242 -3.455.807 Die 2022 genehmigte Kreditermächtigung i. H. v. 4,00 Mio. Euro musste wider Erwarten nicht aufgenommen werden. Dennoch gilt die Aussage, dass die bevorstehenden Investitionen nicht Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 133 ohne Darlehen finanziert werden können. Seit Beginn des Jahres 2022 sind die Zinsen rasant angestiegen, so dass zukünftig Darlehen wieder deutlich teurer eingekauft werden müssen. Abbildung 29 Entwicklung der Verschuldung im Bodenseekreis Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro- Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Seit 2007 wird eine strenge Finanzpolitik betrieben und der Schuldenstand reduzierte sich um 43,97 Mio. Euro oder auch 74,8 %. Zum 31. Dezember 2022 liegt die Verschuldung bei 18.264.048,25 Euro (pro-Kopf-Verschul- dung von 83,55 Euro). Dies entspricht einem effektiven Schuldenabbau von 3,96 Mio. Euro (-17,8 %). Abbildung 30 Übersicht der Darlehen mit Zinssätzen In der obigen Darstellung erkennt man sehr gut, dass sich die Restbuchwerte der alten Darle- hen mit den höheren Zinsen deutlich abbauen und die in den letzten Jahren aufgenommenen Darlehen mit deutlich niedrigeren Zinsen bis hin zu einem negativen Zins den Haushalt deut- 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 R E 1 98 0 R E 1 98 2 R E 1 98 4 R E 1 98 6 R E 1 98 8 R E 1 99 0 R E 1 99 2 R E 1 99 4 R E 1 99 6 R E 1 99 8 R E 2 00 0 R E 2 00 2 R E 2 00 4 R E 2 00 6 R E 2 00 8 R E 2 01 0 R E 2 01 2 R E 2 01 4 R E 2 01 6 R E 2 01 8 R E 2 02 0 R E 2 02 2 Mio. -1,00% 0,00% 1,00% 2,00% 3,00% 4,00% 5,00% 0 € 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 4.000.000 € 4.500.000 € Zinssätze der Darlehen zum 31.12.2022 RBW… Zinssatz Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 134 lich entlasten. Der höchste Zinssatz liegt bei 4,59 %, der niedrigste bei – 0,15 %. Der durch- schnittliche Zinssatz aus den gezahlten Zinsen und den gemittelten Schuldenständen liegt nur noch bei 1,07 %. Die Schuldenstandsstatistik der Landkreise für das Jahr 2022 lag zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts (Juni 2023) noch nicht vor. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise im Jahr 2022, ohne Eigenbetriebe und Eigenge- sellschaften, im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 76,15 Euro und in Baden-Württemberg bei 121,11 Euro. Der Durchschnitt der Landkreise inkl. Eigenbetriebe und Eigengesellschaften im Regierungs- bezirk Tübingen liegt bei 125,20 Euro und in Baden-Württemberg bei 260,62 Euro. Kennzahl Ergebnis 2020 Ergebnis 2021 Ansatz 2022 Ergebnis 2022 Schuldenstand/EW = Schuldenstand Einwohner 101,89 € 83,55 € 102,04 € 66,68 € Darlehensquote = Schulden Bilanzsumme 7,2 % 5,8 % Nicht geplant 4,6 % Die Netto-Zinsbelastung, nach Abzug der Erstattung durch den Negativzins, sank somit 2022 nochmals deutlich auf 177,50 Euro (Vj. 251,8 Tsd. Euro). Der Fremdkapitalzinssatz liegt damit rechnerisch lediglich noch bei 1,07 % (Vj. 1,24 % und 2019 bei 3,04 %). Der Höchstbetrag der Inanspruchnahme an Kassenkrediten lag bei rd. 1,26 Mio. Euro von möglichen 18,00 Mio. Euro (Vj. 3,90 Mio. Euro). Der Kassenkredit wurde an einem Tag (Vj. 13) in Anspruch genommen. Es wurden 56,46 Euro (Vj. 476,13 Euro) bei einem Zinssatz von 1,43 % an Kassenkreditzinsen gezahlt. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 101, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Finanzierungsleasing AL 77 3.756.562 3.034.141 -722.420 Finanzierungsleasing Netzwerkkomponente (EDV) 418.895 332.227 -86.668 SUMME 4.175.456 3.366.368 -809.088 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 135 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2022 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 3.034.141,27 Euro. Die Laufzeit geht über 20 Jahre (11/2006 bis 10/2026) und wird mit 3,5712 % verzinst. Im Berichtszeitraum wurden rd. 128,6 Tsd. Euro (Vj. 155,1 Tsd. Euro) Zin- sen gezahlt. Für die EDV wurde 2019 eine Netzwerkkomponente geleast, da dies das wirtschaftlichere An- gebot war. Der Bestand zum 31. Dezember 2022 betrug 332.226,78 Euro. Die Laufzeit geht über 84 Monate (2026) und wird mit 0,0 % verzinst. 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr ge- zahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 8.908.418 7.385.549 -1.522.869 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 7.385.549,24 Euro und liegen damit um rd. 1,52 Mio. Euro unter dem Niveau der letzten Jahre und auch rd. 1,2 Mio. Euro und damit ziemlich genau auf dem Durchschnitt der letzten Jahre (rd. 7,52 Mio. Euro). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts ist noch eine Verbindlichkeit i. H. v. 23.178,24 Euro offen (Mai 2023). 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 101, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 1.639.239 440.418 -1.198.821 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 136 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 440.417,76 Euro und liegt damit nochmals leicht unter dem bisher niedrigsten Stand von 2019. Grund für den sehr hohen Stand 2021 waren die noch offenen Rechnungen des ÖPNV von allein 857,7 Tsd. Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch Verbindlichkeiten i. H. v. 6.179,65 Euro offen (Mai 2023). 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 101, Zeile P4600) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern. Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Sicherheitseinbehalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 1.977.334 2.241.333 263.999 davon Beistandschaften 479.079 511.296 32.218 Diese Bilanzposition stieg im Berichtszeitraum wieder, wenn auch nur minimal, auf 2.241.333,02 Euro. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind 511.296,27 Euro an Mündelgeldern enthalten (+32.217,67 Euro). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 189.058,11 Euro offen (Stand Mai 2023). Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Gel- dern (Sicherheitseinbehalte, Pfandgelder, Weiterleitungen an die LOK nach vollständiger Zah- lung von Forderungen im Bereich Wohngeld). 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 101, Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 137 Passive Rechnungs- abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Spenden 84.671 66.243 -18.428 Vermächtnis Lork 58.808 56.597 -2.211 Nachlass Fricker 17.446 0 -17.466 Nachlass Aich 0 180.000 180.000 Nachlass Leins 0 38.900 38.900 Jugendstrafen 5.250 5.250 0 Zuschuss Projekte 32.276 122.664 90.388 Zuschussprogramme Schulen 685.796 672.115 -13.369 Erstattung Bund/Land Unter- haltungsaufwand Straßen 42.910 42.910 0 Zuschuss Bund Integrations- kurse 60.203 60.203 0 Zuschuss Land Mehrkosten Ukraine 0 3.402.303 3.402.303 Flüchtlinge (PG 3130) 486.245 1.133.360 647.114 Verwaltung und Betrieb von Asylunterkünften (PG 3140) 302.745 705.650 402.905 Sozialamt (PG 3180) 88.751 142.042 53.291 Sonstige 4.280 19.474 15.194 SUMME 1.869.381 6.647.709 4.805.691 Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sehr stark an. Ein Hauptgrund ist die Zuweisung des Landes für die Mehrkosten der Ukraine 2022 und 2023. Nach Überprüfung mussten und konnten 3,40 Mio. Euro nach 2023 übertragen werden. Für Zuweisungen für Flüchtlinge und die Verwaltung und den Betrieb von Asylunterkünften wurden weitere 1,05 Mio. Euro abgegrenzt. Erfreulich sind 2 neue Nachlässe mit zusammen 218,9 Tsd. Euro. Da alle Mittel zweckgebunden sind, werden sie bis zur tatsächlichen Verwendung noch zur Verfügung gestellt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 138 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Abbildung 31 Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte Abbildung 32 Aufwandsdeckung der Teilhaushalte THH 1, Innere Verwaltung; 5,92% THH 2, Sicherheit und Ordnung; 3,15% THH 3, Schulträgeraufgaben; 11,90% THH 4, Kulturpflege; 0,91% THH 5, Soziales; 58,97% THH 6, Bauangelegenheiten; 0,92% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; 6,59% THH 8, Straßen; 3,31% THH 9, Verkehr und ÖPNV; 1,72% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; 2,54% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; 4,07% ANTEIL AM AUFWAND THH 1, Innere Verwaltung; -7,88% THH 2, Sicherheit und Ordnung; -86,29% THH 3, Schulträgeraufgaben; - 71,07% THH 4, Kulturpflege; - 62,56% THH 5, Soziales; - 51,12% THH 6, Bauangelegenheiten; - 51,67% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; - 101,40% THH 8, Straßen; - 63,82% THH 9, Verkehr und ÖPNV; -35,34% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; -17,34% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; - 1205,63% AUFWANDSDECKUNG IN % Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 139 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teilhaus- halt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung -20.714.885,23 € -308,44 % -93,28 € THH 2 Sicherheit und Ordnung -1.639.752,76 € -24,42 % -7,38 € THH 3 Schulträgeraufgaben -13.081.184,83 € -194,77 % -58,91 € THH 4 Kulturpflege -1.288.392,50 € -19,18 % -5,80 € THH 5 Soziales -109.464.108,30 € -1.629,87 % -492,93 € THH 6 Bauangelegenheiten -1.693.693,19 € -25,22 % -7,63 € THH 7 Energie- und Abfallwirt- schaft 350.966,32 € 5,23 % 1,58 € THH 8 Straßen -4.544.895,13 € -67,67 % -20,47 € THH 9 Verkehr und ÖPNV -4.229.173,02 € -62,97 % -19,04 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirt- schaftsförderung -7.961.585,98 € -118,54 % -35,85 € THH 11 Allgemeine Finanzwirt- schaft 170.982.816,89 € 2.545,86 % 769,96 € SUMME Gesamthaushalt 6.716.112,27 € 100,00 % 30,24 € Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 140 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 141 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 753.208,18 931.000,00 803.941,19 -127.058,81 0,00 0,00 127.058,81 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 6.647,70 5.500,00 12.657,29 7.157,29 0,00 0,00 -7.157,29 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 3.880,39 2.100,00 4.406,23 2.306,23 0,00 0,00 -2.306,23 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 246.217,60 105.700,00 102.118,33 -3.581,67 0,00 0,00 3.581,67 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 591.078,10 387.990,00 599.818,93 211.828,93 0,00 0,00 -211.828,93 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 3.243,81 3.000,00 2.326,12 -673,88 0,00 0,00 673,88 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 11.025,00 45.000,00 54.904,50 9.904,50 0,00 0,00 -9.904,50 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 199.680,47 150.000,00 191.391,19 41.391,19 0,00 0,00 -41.391,19 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.814.981,25 1.630.290,00 1.771.563,78 141.273,78 0,00 0,00 -141.273,78 0,00 12 Personalaufwendungen -10.104.178,28 -10.532.400,00 -10.686.958,13 -154.558,13 0,00 0,00 154.558,13 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -5.487.513,47 -7.344.475,00 -5.980.805,04 1.363.669,96 0,00 0,00 -1.363.669,96 0,00 15 Abschreibungen -1.269.138,95 -1.160.200,00 -1.180.344,93 -20.144,93 0,00 0,00 20.144,93 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -295.277,70 -263.700,00 -216.240,96 47.459,04 0,00 0,00 -47.459,04 0,00 17 Transferaufwendungen -326.244,50 -368.500,00 -274.139,27 94.360,73 0,00 0,00 -94.360,73 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -3.859.462,12 -4.987.711,00 -4.147.960,68 839.750,32 0,00 0,00 -839.750,32 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -21.341.815,02 -24.656.986,00 -22.486.449,01 2.170.536,99 0,00 0,00 -2.170.536,99 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -19.526.833,77 -23.026.696,00 -20.714.885,23 2.311.810,77 0,00 0,00 -2.311.810,77 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 21.112.641,38 17.307.101,00 24.973.223,27 7.666.122,27 0,00 0,00 -7.666.122,27 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.145.196,90 -2.884.922,00 -3.689.945,60 -805.023,60 0,00 0,00 805.023,60 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 17.967.444,48 14.422.179,00 21.283.277,67 6.861.098,67 0,00 0,00 -6.861.098,67 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -1.559.389,29 -8.604.517,00 568.392,44 9.172.909,44 0,00 0,00 -9.172.909,44 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 142 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.821.544,28 1.579.790,00 1.935.314,36 -355.524,36 0,00 0,00 -355.524,36 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. - 20.613.705,02 - 23.496.786,00 - 21.454.445,88 -2.042.340,12 0,00 0,00 -2.042.340,12 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) - 18.792.160,74 - 21.916.996,00 - 19.519.131,52 -2.397.864,48 0,00 0,00 -2.397.864,48 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 99.091,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 604.637,56 0,00 580.000,00 -580.000,00 0,00 0,00 -580.000,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 337,44 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 704.066,74 0,00 580.000,00 -580.000,00 0,00 0,00 -580.000,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -695.863,70 -722.500,00 -740.452,55 17.952,55 0,00 -340.000,00 -322.047,45 -340.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -217.849,25 0,00 359,80 -359,80 0,00 0,00 -359,80 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -202.006,80 -363.000,00 -205.631,61 -157.368,39 0,00 -60.000,00 -217.368,39 -86.900,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -33.626,52 33.626,52 0,00 -50.000,00 -16.373,48 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.115.719,75 -1.085.500,00 -979.350,88 -106.149,12 0,00 -450.000,00 -556.149,12 -426.900,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -411.653,01 -1.085.500,00 -399.350,88 -686.149,12 0,00 -450.000,00 -1.136.149,12 -426.900,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) - 19.203.813,75 - 23.002.496,00 - 19.918.482,40 -3.084.013,60 0,00 -450.000,00 -3.534.013,60 -426.900,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 143 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 144 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.467.070,74 3.704.000,00 5.612.562,22 1.908.562,22 0,00 0,00 -1.908.562,22 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 275.194,49 275.300,00 275.416,05 116,05 0,00 0,00 -116,05 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 4.093.392,80 3.941.300,00 4.002.946,19 61.646,19 0,00 0,00 -61.646,19 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 11.410,11 1.200,00 33.284,00 32.084,00 0,00 0,00 -32.084,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 883.495,85 203.350,00 336.780,07 133.430,07 0,00 0,00 -133.430,07 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 2.661,71 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 109.096,82 43.600,00 60.946,26 17.346,26 0,00 0,00 -17.346,26 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 8.842.322,52 8.168.750,00 10.321.934,79 2.153.184,79 0,00 0,00 -2.153.184,79 0,00 12 Personalaufwendungen -7.324.125,85 -7.561.300,00 -7.688.154,81 -126.854,81 0,00 0,00 126.854,81 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -1.487.914,66 -1.254.290,00 -1.128.929,62 125.360,38 0,00 0,00 -125.360,38 0,00 15 Abschreibungen -951.603,52 -859.400,00 -937.445,49 -78.045,49 0,00 0,00 78.045,49 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -282.135,01 -279.500,00 -223.538,82 55.961,18 0,00 0,00 -55.961,18 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.598.581,16 -1.960.150,00 -1.983.618,81 -23.468,81 0,00 0,00 23.468,81 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -11.644.360,20 -11.914.640,00 -11.961.687,55 -47.047,55 0,00 0,00 47.047,55 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -2.802.037,68 -3.745.890,00 -1.639.752,76 2.106.137,24 0,00 0,00 -2.106.137,24 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.735.536,08 -1.856.971,00 -3.276.361,12 -1.419.390,12 0,00 0,00 1.419.390,12 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -2.735.536,08 -1.856.971,00 -3.276.361,12 -1.419.390,12 0,00 0,00 1.419.390,12 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -5.537.573,76 -5.602.861,00 -4.916.113,88 686.747,12 0,00 0,00 -686.747,12 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 145 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 8.114.205,08 7.893.450,00 10.059.435,65 -2.165.985,65 0,00 0,00 -2.165.985,65 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. - 10.617.293,76 - 11.055.240,00 - 10.985.909,00 -69.331,00 0,00 0,00 -69.331,00 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -2.503.088,68 -3.161.790,00 -926.473,35 -2.235.316,65 0,00 0,00 -2.235.316,65 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 64.653,17 6.000,00 6.600,00 -600,00 0,00 0,00 -600,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 35.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 99.653,17 6.000,00 6.600,00 -600,00 0,00 0,00 -600,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -353.411,86 -40.000,00 -53.884,89 13.884,89 0,00 0,00 13.884,89 -9.100,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -75.143,03 -114.500,00 -60.824,22 -53.675,78 0,00 -40.000,00 -93.675,78 -72.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -66.901,05 -200.000,00 0,00 -200.000,00 0,00 0,00 -200.000,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -5.810,70 5.810,70 0,00 -34.000,00 -28.189,30 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -495.455,94 -354.500,00 -120.519,81 -233.980,19 0,00 -74.000,00 -307.980,19 -81.100,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -395.802,77 -348.500,00 -113.919,81 -234.580,19 0,00 -74.000,00 -308.580,19 -81.100,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -2.898.891,45 -3.510.290,00 -1.040.393,16 -2.469.896,84 0,00 -74.000,00 -2.543.896,84 -81.100,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 146 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 147 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 19.413.291,86 22.821.628,00 20.806.700,68 -2.014.927,32 0,00 0,00 2.014.927,32 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.194.341,57 1.105.400,00 1.401.734,29 296.334,29 0,00 0,00 -296.334,29 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 303.823,91 282.000,00 290.608,52 8.608,52 0,00 0,00 -8.608,52 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 86.613,46 74.900,00 123.401,19 48.501,19 0,00 0,00 -48.501,19 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 5.567.059,42 8.045.800,00 8.842.277,40 796.477,40 0,00 0,00 -796.477,40 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 157,50 157,50 0,00 0,00 -157,50 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 712.212,88 1.200,00 665.414,04 664.214,04 0,00 0,00 -664.214,04 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 27.277.343,10 32.330.928,00 32.130.293,62 -200.634,38 0,00 0,00 200.634,38 0,00 12 Personalaufwendungen -2.882.279,00 -3.070.900,00 -2.997.308,00 73.592,00 0,00 0,00 -73.592,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -15.406.073,49 -16.846.500,00 -15.687.169,82 1.159.330,18 0,00 0,00 -1.159.330,18 0,00 15 Abschreibungen -3.575.708,28 -3.959.700,00 -3.940.094,72 19.605,28 0,00 0,00 -19.605,28 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -7.797.077,06 -6.271.000,00 -7.872.087,80 -1.601.087,80 0,00 0,00 1.601.087,80 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -14.003.161,16 -12.197.500,00 -14.714.818,11 -2.517.318,11 0,00 0,00 2.517.318,11 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -43.664.298,99 -42.345.600,00 -45.211.478,45 -2.865.878,45 0,00 0,00 2.865.878,45 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -16.386.955,89 -10.014.672,00 -13.081.184,83 -3.066.512,83 0,00 0,00 3.066.512,83 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -825.717,94 -1.547.917,00 -916.652,22 631.264,78 0,00 0,00 -631.264,78 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -825.717,94 -1.547.917,00 -916.652,22 631.264,78 0,00 0,00 -631.264,78 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -17.212.673,83 -11.562.589,00 -13.997.837,05 -2.435.248,05 0,00 0,00 2.435.248,05 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 148 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 25.784.744,64 31.224.328,00 29.700.252,61 1.524.075,39 0,00 0,00 1.524.075,39 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. - 39.168.341,50 - 38.385.900,00 - 40.416.748,32 2.030.848,32 0,00 0,00 2.030.848,32 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) - 13.383.596,86 -7.161.572,00 - 10.716.495,71 3.554.923,71 0,00 0,00 3.554.923,71 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 583.943,16 2.706.400,00 524.489,34 2.181.910,66 0,00 0,00 2.181.910,66 1.851.700,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 25,00 0,00 3.861,24 -3.861,24 0,00 0,00 -3.861,24 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 583.968,16 2.706.400,00 528.350,58 2.178.049,42 0,00 0,00 2.178.049,42 1.851.700,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -1.030.000,00 -208.953,80 -821.046,20 0,00 0,00 -821.046,20 -710.200,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.363.525,41 -1.808.000,00 -2.722.634,56 914.634,56 0,00 -1.894.000,00 -979.365,44 -861.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -1.270.730,49 -1.920.300,00 -1.794.848,98 -125.451,02 0,00 -463.000,00 -588.451,02 -662.700,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -4.634.255,90 -4.758.300,00 -4.726.437,34 -31.862,66 0,00 -2.357.000,00 -2.388.862,66 -2.233.900,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.050.287,74 -2.051.900,00 -4.198.086,76 2.146.186,76 0,00 -2.357.000,00 -210.813,24 -382.200,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) - 17.433.884,60 -9.213.472,00 - 14.914.582,47 5.701.110,47 0,00 -2.357.000,00 3.344.110,47 -382.200,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 149 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 150 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 560.064,88 228.560,00 353.666,03 125.106,03 0,00 0,00 -125.106,03 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 45.289,97 38.100,00 38.184,56 84,56 0,00 0,00 -84,56 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 494.072,03 846.000,00 803.398,64 -42.601,36 0,00 0,00 42.601,36 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 43.090,22 79.840,00 88.665,80 8.825,80 0,00 0,00 -8.825,80 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 220.157,50 343.000,00 866.756,00 523.756,00 0,00 0,00 -523.756,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 2.318,03 2.318,03 0,00 0,00 -2.318,03 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.362.674,60 1.535.500,00 2.152.989,06 617.489,06 0,00 0,00 -617.489,06 0,00 12 Personalaufwendungen -1.695.473,18 -1.681.100,00 -1.687.183,84 -6.083,84 0,00 0,00 6.083,84 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -356.901,06 -570.066,00 -525.508,29 44.557,71 0,00 0,00 -44.557,71 0,00 15 Abschreibungen -112.738,73 -108.100,00 -110.115,78 -2.015,78 0,00 0,00 2.015,78 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -65,00 0,00 -74,78 -74,78 0,00 0,00 74,78 0,00 17 Transferaufwendungen -139.262,04 -130.800,00 -145.400,17 -14.600,17 0,00 0,00 14.600,17 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -549.601,30 -762.891,00 -973.098,70 -210.207,70 0,00 0,00 210.207,70 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -2.854.041,31 -3.252.957,00 -3.441.381,56 -188.424,56 0,00 0,00 188.424,56 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.491.366,71 -1.717.457,00 -1.288.392,50 429.064,50 0,00 0,00 -429.064,50 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -852.971,08 -993.537,00 -993.573,52 -36,52 0,00 0,00 36,52 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -852.971,08 -993.537,00 -993.573,52 -36,52 0,00 0,00 36,52 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.344.337,79 -2.710.994,00 -2.281.966,02 429.027,98 0,00 0,00 -429.027,98 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 151 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.325.593,99 1.497.400,00 2.034.978,75 -537.578,75 0,00 0,00 -537.578,75 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -2.728.881,23 -3.144.857,00 -3.354.481,90 209.624,90 0,00 0,00 209.624,90 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.403.287,24 -1.647.457,00 -1.319.503,15 -327.953,85 0,00 0,00 -327.953,85 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 52.300,00 12.000,00 40.210,00 -28.210,00 0,00 0,00 -28.210,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 52.300,00 12.000,00 40.210,00 -28.210,00 0,00 0,00 -28.210,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 -12.816,01 12.816,01 0,00 0,00 12.816,01 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -54.938,60 -15.000,00 -58.527,34 43.527,34 0,00 0,00 43.527,34 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -54.938,60 -15.000,00 -71.343,35 56.343,35 0,00 0,00 56.343,35 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.638,60 -3.000,00 -31.133,35 28.133,35 0,00 0,00 28.133,35 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.405.925,84 -1.650.457,00 -1.350.636,50 -299.820,50 0,00 0,00 -299.820,50 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 152 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 32 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung 3210 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 153 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 1.850.169,60 1.850.000,00 1.613.519,31 -236.480,69 0,00 0,00 236.480,69 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 61.583.878,97 60.801.500,00 67.353.531,34 6.552.031,34 0,00 0,00 -6.552.031,34 0,00 4 Sonstige Transfererträge 107.976,77 92.800,00 145.047,75 52.247,75 0,00 0,00 -52.247,75 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 13.137.367,86 11.312.900,00 14.127.234,67 2.814.334,67 0,00 0,00 -2.814.334,67 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 444.716,03 484.300,00 713.507,34 229.207,34 0,00 0,00 -229.207,34 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 100.517,29 85.900,00 109.007,34 23.107,34 0,00 0,00 -23.107,34 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 19.986.871,73 22.748.824,00 28.632.017,42 5.883.193,42 0,00 0,00 -5.883.193,42 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 99.442.100,76 97.381.524,00 114.496.822,06 17.115.298,06 0,00 0,00 -17.115.298,06 0,00 12 Personalaufwendungen -26.109.557,40 -27.586.700,00 -27.108.375,26 478.324,74 0,00 0,00 -478.324,74 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -4.607.014,51 -3.487.321,00 -7.082.383,08 -3.595.062,08 0,00 0,00 3.595.062,08 0,00 15 Abschreibungen -1.597.650,97 -1.275.600,00 -1.545.253,67 -269.653,67 0,00 0,00 269.653,67 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -167.378.155,33 -172.589.440,00 -179.288.670,35 -6.699.230,35 0,00 0,00 6.699.230,35 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -6.862.018,27 -3.928.420,00 -8.936.248,00 -5.007.828,00 0,00 0,00 5.007.828,00 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -206.554.396,48 -208.867.481,00 -223.960.930,36 -15.093.449,36 0,00 0,00 15.093.449,36 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -107.112.295,72 -111.485.957,00 -109.464.108,30 2.021.848,70 0,00 0,00 -2.021.848,70 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -8.328.788,71 -5.551.298,00 -9.885.639,71 -4.334.341,71 0,00 0,00 4.334.341,71 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -8.328.788,71 -5.551.298,00 -9.885.639,71 -4.334.341,71 0,00 0,00 4.334.341,71 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -115.441.084,43 -117.037.255,00 -119.349.748,01 -2.312.493,01 0,00 0,00 2.312.493,01 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 154 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 96.342.328,90 97.288.724,00 112.283.997,14 - 14.995.273,14 0,00 0,00 - 14.995.273,1 4 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. - 203.417.824,87 - 207.591.881,00 - 225.535.184,53 17.943.303,53 0,00 0,00 17.943.303,5 3 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) - 107.075.495,97 - 110.303.157,00 - 113.251.187,39 2.948.030,39 0,00 0,00 2.948.030,39 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.532.875,00 0,00 19.885,62 -19.885,62 0,00 0,00 -19.885,62 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.532.875,00 0,00 19.885,62 -19.885,62 0,00 0,00 -19.885,62 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -13.000,00 -59.788,90 46.788,90 0,00 0,00 46.788,90 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -257.577,38 0,00 -557.408,24 557.408,24 0,00 0,00 557.408,24 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -24.565,30 -82.300,00 -37.242,84 -45.057,16 0,00 0,00 -45.057,16 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -6.283,20 6.283,20 0,00 -8.600,00 -2.316,80 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -282.142,68 -95.300,00 -660.723,18 565.423,18 0,00 -8.600,00 556.823,18 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 1.250.732,32 -95.300,00 -640.837,56 545.537,56 0,00 -8.600,00 536.937,56 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) - 105.824.763,65 - 110.398.457,00 - 113.892.024,95 3.493.567,95 0,00 -8.600,00 3.484.967,95 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 155 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 156 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.582.383,56 1.395.500,00 1.804.082,82 408.582,82 0,00 0,00 -408.582,82 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 10.540,83 6.000,00 6.514,23 514,23 0,00 0,00 -514,23 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 47,59 0,00 47,59 47,59 0,00 0,00 -47,59 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 310,09 310,09 0,00 0,00 -310,09 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.592.971,98 1.401.500,00 1.810.954,73 409.454,73 0,00 0,00 -409.454,73 0,00 12 Personalaufwendungen -2.470.282,92 -2.435.400,00 -2.699.608,32 -264.208,32 0,00 0,00 264.208,32 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -57.343,83 -328.500,00 -219.785,78 108.714,22 0,00 0,00 -108.714,22 0,00 15 Abschreibungen -9.952,16 -5.400,00 -5.845,10 -445,10 0,00 0,00 445,10 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -345.227,00 -365.000,00 -364.844,00 156,00 0,00 0,00 -156,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -201.969,56 -365.600,00 -214.564,72 151.035,28 0,00 0,00 -151.035,28 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.084.775,47 -3.499.900,00 -3.504.647,92 -4.747,92 0,00 0,00 4.747,92 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.491.803,49 -2.098.400,00 -1.693.693,19 404.706,81 0,00 0,00 -404.706,81 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -969.071,99 -823.335,00 -1.174.072,47 -350.737,47 0,00 0,00 350.737,47 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -969.071,99 -823.335,00 -1.174.072,47 -350.737,47 0,00 0,00 350.737,47 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.460.875,48 -2.921.735,00 -2.867.765,66 53.969,34 0,00 0,00 -53.969,34 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 157 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Voll- zug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.626.596,93 1.401.500,00 1.824.046,17 -422.546,17 0,00 0,00 -422.546,17 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.076.070,73 -3.494.500,00 -3.522.836,83 28.336,83 0,00 0,00 28.336,83 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.449.473,80 -2.093.000,00 -1.698.790,66 -394.209,34 0,00 0,00 -394.209,34 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -3.115,42 3.115,42 0,00 0,00 3.115,42 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -8.045,80 -43.000,00 -6.497,97 -36.502,03 0,00 0,00 -36.502,03 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -8.045,80 -43.000,00 -9.613,39 -33.386,61 0,00 0,00 -33.386,61 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -8.045,80 -43.000,00 -9.613,39 -33.386,61 0,00 0,00 -33.386,61 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.457.519,60 -2.136.000,00 -1.708.404,05 -427.595,95 0,00 0,00 -427.595,95 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 158 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 159 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 15.383,02 70.000,00 0,00 -70.000,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 102,98 102,98 0,00 0,00 -102,98 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 22.017.957,56 23.925.589,00 20.814.634,71 -3.110.954,29 0,00 0,00 3.110.954,29 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 3.024.209,67 1.832.000,00 3.175.608,57 1.343.608,57 0,00 0,00 -1.343.608,57 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 1.508.473,53 1.440.500,00 1.377.286,13 -63.213,87 0,00 0,00 63.213,87 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 25.107,57 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.900,14 0,00 9.981,47 9.981,47 0,00 0,00 -9.981,47 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 26.598.031,49 27.268.089,00 25.377.613,86 -1.890.475,14 0,00 0,00 1.890.475,14 0,00 12 Personalaufwendungen -2.774.790,12 -2.942.200,00 -2.907.789,84 34.410,16 0,00 0,00 -34.410,16 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -21.905.319,28 -22.531.000,00 -20.691.835,49 1.839.164,51 0,00 0,00 -1.839.164,51 0,00 15 Abschreibungen -593.704,04 -765.800,00 -628.705,36 137.094,64 0,00 0,00 -137.094,64 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -36.727,50 -36.000,00 -31.007,70 4.992,30 0,00 0,00 -4.992,30 0,00 17 Transferaufwendungen -161.352,50 -162.500,00 -190.424,99 -27.924,99 0,00 0,00 27.924,99 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -687.531,49 -617.500,00 -576.884,16 40.615,84 0,00 0,00 -40.615,84 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -26.159.424,93 -27.055.000,00 -25.026.647,54 2.028.352,46 0,00 0,00 -2.028.352,46 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 438.606,56 213.089,00 350.966,32 137.877,32 0,00 0,00 -137.877,32 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.029.740,09 -1.044.943,00 -1.208.984,76 -164.041,76 0,00 0,00 164.041,76 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.029.740,09 -1.044.943,00 -1.208.984,76 -164.041,76 0,00 0,00 164.041,76 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -591.133,53 -831.854,00 -858.018,44 -26.164,44 0,00 0,00 26.164,44 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 160 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 29.109.562,65 27.268.089,00 28.663.680,66 -1.395.591,66 0,00 0,00 -1.395.591,66 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. - 26.305.220,82 - 26.289.200,00 - 25.006.302,02 -1.282.897,98 0,00 0,00 -1.282.897,98 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 2.804.341,83 978.889,00 3.657.378,64 -2.678.489,64 0,00 0,00 -2.678.489,64 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 5.355,00 -5.355,00 0,00 0,00 -5.355,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 5.355,00 -5.355,00 0,00 0,00 -5.355,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.509.438,78 -2.250.000,00 -1.056.182,89 -1.193.817,11 0,00 -469.000,00 -1.662.817,11 -738.600,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -38.481,27 0,00 -33.213,63 33.213,63 0,00 -5.000,00 28.213,63 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -179.750,05 0,00 -132.481,10 132.481,10 0,00 0,00 132.481,10 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -4.760,00 4.760,00 0,00 0,00 4.760,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -2.727.670,10 -2.250.000,00 -1.226.637,62 -1.023.362,38 0,00 -474.000,00 -1.497.362,38 -738.600,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -2.727.670,10 -2.250.000,00 -1.221.282,62 -1.028.717,38 0,00 -474.000,00 -1.502.717,38 -738.600,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 76.671,73 -1.271.111,00 2.436.096,02 -3.707.207,02 0,00 -474.000,00 -4.181.207,02 -738.600,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 161 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5460 Parkierungseinrichtungen Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 162 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.093.930,00 3.081.000,00 3.037.570,00 -43.430,00 0,00 0,00 43.430,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.037.178,21 900.300,00 969.466,11 69.166,11 0,00 0,00 -69.166,11 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 43.056,59 47.000,00 54.699,85 7.699,85 0,00 0,00 -7.699,85 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 51.334,21 73.050,00 71.335,52 -1.714,48 0,00 0,00 1.714,48 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 4.200.665,66 2.778.000,00 3.525.971,53 747.971,53 0,00 0,00 -747.971,53 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 285.610,50 56.280,00 352.548,00 296.268,00 0,00 0,00 -296.268,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 14.161,43 0,00 4.041,82 4.041,82 0,00 0,00 -4.041,82 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 8.725.936,60 6.935.630,00 8.015.632,83 1.080.002,83 0,00 0,00 -1.080.002,83 0,00 12 Personalaufwendungen -5.252.696,64 -5.300.000,00 -5.474.304,65 -174.304,65 0,00 0,00 174.304,65 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -4.114.021,04 -4.622.340,00 -3.447.020,96 1.175.319,04 0,00 0,00 -1.175.319,04 0,00 15 Abschreibungen -2.948.924,92 -2.919.100,00 -2.942.354,79 -23.254,79 0,00 0,00 23.254,79 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -446.737,65 -735.707,00 -696.847,56 38.859,44 0,00 0,00 -38.859,44 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -12.762.380,25 -13.577.147,00 -12.560.527,96 1.016.619,04 0,00 0,00 -1.016.619,04 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -4.036.443,65 -6.641.517,00 -4.544.895,13 2.096.621,87 0,00 0,00 -2.096.621,87 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 5.954.770,92 5.954.770,92 0,00 0,00 -5.954.770,92 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.113.589,82 -965.722,00 -7.285.048,76 -6.319.326,76 0,00 0,00 6.319.326,76 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.113.589,82 -965.722,00 -1.330.277,84 -364.555,84 0,00 0,00 364.555,84 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -5.150.033,47 -7.607.239,00 -5.875.172,97 1.732.066,03 0,00 0,00 -1.732.066,03 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 163 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 7.258.389,73 5.979.050,00 6.683.679,02 -704.629,02 0,00 0,00 -704.629,02 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -9.919.370,19 - 10.658.047,00 -9.742.376,68 -915.670,32 0,00 0,00 -915.670,32 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -2.660.980,46 -4.678.997,00 -3.058.697,66 -1.620.299,34 0,00 0,00 -1.620.299,34 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.042.212,70 1.449.000,00 898.906,20 550.093,80 0,00 0,00 550.093,80 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 8.727,48 30.000,00 24.498,00 5.502,00 0,00 0,00 5.502,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 68.933,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.119.873,80 1.479.000,00 923.404,20 555.595,80 0,00 0,00 555.595,80 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -25.060,55 -4.550.000,00 -1.433.494,91 -3.116.505,09 0,00 -624.000,00 -3.740.505,09 -2.294.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.703.535,77 -7.975.000,00 -6.246.697,56 -1.728.302,44 0,00 -5.086.000,00 -6.814.302,44 -2.376.600,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -39.291,30 -870.000,00 -811.303,55 -58.696,45 0,00 -778.200,00 -836.896,45 -423.500,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -50.000,00 -95.000,00 0,00 -95.000,00 0,00 -24.000,00 -119.000,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -5.817.887,62 - 13.490.000,00 -8.491.496,02 -4.998.503,98 0,00 -6.512.200,00 - 11.510.703,98 -5.094.100,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.698.013,82 - 12.011.000,00 -7.568.091,82 -4.442.908,18 0,00 -6.512.200,00 - 10.955.108,18 -5.094.100,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -7.358.994,28 - 16.689.997,00 - 10.626.789,48 -6.063.207,52 0,00 -6.512.200,00 - 12.575.407,52 -5.094.100,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 164 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 165 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 2.215.179,45 1.500.000,00 1.995.626,26 495.626,26 0,00 0,00 -495.626,26 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 4.023,39 4.000,00 4.023,39 23,39 0,00 0,00 -23,39 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 369,82 200,00 304.286,83 304.086,83 0,00 0,00 -304.086,83 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 126,08 0,00 7.106,87 7.106,87 0,00 0,00 -7.106,87 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 2.219.698,74 1.504.200,00 2.311.043,35 806.843,35 0,00 0,00 -806.843,35 0,00 12 Personalaufwendungen -98.755,53 -99.600,00 -110.259,76 -10.659,76 0,00 0,00 10.659,76 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -603,00 -76.400,00 -3.473,51 72.926,49 0,00 0,00 -72.926,49 0,00 15 Abschreibungen -15.256,06 -76.200,00 -16.591,48 59.608,52 0,00 0,00 -59.608,52 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -1.907.660,02 -3.190.000,00 -5.043.968,48 -1.853.968,48 0,00 0,00 1.853.968,48 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.499.469,87 -1.044.900,00 -1.365.923,14 -321.023,14 0,00 0,00 321.023,14 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.521.744,48 -4.487.100,00 -6.540.216,37 -2.053.116,37 0,00 0,00 2.053.116,37 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.302.045,74 -2.982.900,00 -4.229.173,02 -1.246.273,02 0,00 0,00 1.246.273,02 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 940,16 0,00 2.452,36 2.452,36 0,00 0,00 -2.452,36 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -24.525,20 -23.311,00 -31.848,85 -8.537,85 0,00 0,00 8.537,85 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -23.585,04 -23.311,00 -29.396,49 -6.085,49 0,00 0,00 6.085,49 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -1.325.630,78 -3.006.211,00 -4.258.569,51 -1.252.358,51 0,00 0,00 1.252.358,51 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 166 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 2.244.133,62 1.500.200,00 2.307.347,81 -807.147,81 0,00 0,00 -807.147,81 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.629.909,16 -4.410.900,00 -6.799.734,81 2.388.834,81 0,00 0,00 2.388.834,81 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.385.775,54 -2.910.700,00 -4.492.387,00 1.581.687,00 0,00 0,00 1.581.687,00 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.536.347,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.536.347,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.826.506,68 -1.602.000,00 -1.842.000,00 240.000,00 0,00 -2.609.000,00 -2.369.000,00 -2.199.000,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -3.329.371,08 0,00 -12.928,16 12.928,16 0,00 -5.000,00 7.928,16 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -164.250,00 164.250,00 0,00 0,00 164.250,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -5.155.877,76 -1.602.000,00 -2.019.178,16 417.178,16 0,00 -2.614.000,00 -2.196.821,84 -2.199.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -3.619.530,52 -1.602.000,00 -2.019.178,16 417.178,16 0,00 -2.614.000,00 -2.196.821,84 -2.199.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -5.005.306,06 -4.512.700,00 -6.511.565,16 1.998.865,16 0,00 -2.614.000,00 -615.134,84 -2.199.000,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 167 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 168 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 427.417,43 271.500,00 247.518,16 -23.981,84 0,00 0,00 23.981,84 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.052,25 2.200,00 2.210,78 10,78 0,00 0,00 -10,78 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 226.499,16 217.500,00 209.929,36 -7.570,64 0,00 0,00 7.570,64 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 50.166,74 86.600,00 71.816,14 -14.783,86 0,00 0,00 14.783,86 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 799.661,70 720.200,00 1.060.051,40 339.851,40 0,00 0,00 -339.851,40 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 25.700,00 0,00 78.843,86 78.843,86 0,00 0,00 -78.843,86 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.531.497,28 1.298.000,00 1.670.369,70 372.369,70 0,00 0,00 -372.369,70 0,00 12 Personalaufwendungen -6.404.263,51 -6.390.400,00 -6.674.668,20 -284.268,20 0,00 0,00 284.268,20 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -249.919,83 -445.600,00 -178.936,88 266.663,12 0,00 0,00 -266.663,12 0,00 15 Abschreibungen -21.794,40 -20.600,00 -22.635,69 -2.035,69 0,00 0,00 2.035,69 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -2.495.190,73 -2.542.500,00 -2.374.618,86 167.881,14 0,00 0,00 -167.881,14 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -814.230,47 -804.000,00 -381.096,05 422.903,95 0,00 0,00 -422.903,95 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -9.985.398,94 -10.203.100,00 -9.631.955,68 571.144,32 0,00 0,00 -571.144,32 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -8.453.901,66 -8.905.100,00 -7.961.585,98 943.514,02 0,00 0,00 -943.514,02 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.088.443,73 -1.615.145,00 -2.468.319,54 -853.174,54 0,00 0,00 853.174,54 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -2.088.443,73 -1.615.145,00 -2.468.319,54 -853.174,54 0,00 0,00 853.174,54 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -10.542.345,39 -10.520.245,00 -10.429.905,52 90.339,48 0,00 0,00 -90.339,48 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 169 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 1.603.581,27 1.295.800,00 1.474.411,97 -178.611,97 0,00 0,00 -178.611,97 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -9.830.338,34 - 10.182.500,00 -9.725.548,73 -456.951,27 0,00 0,00 -456.951,27 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -8.226.757,07 -8.886.700,00 -8.251.136,76 -635.563,24 0,00 0,00 -635.563,24 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 24.654,59 0,00 3.171,39 -3.171,39 0,00 0,00 -3.171,39 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 25.454,59 0,00 3.171,39 -3.171,39 0,00 0,00 -3.171,39 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden -38.473,09 -100.000,00 -3.504,55 -96.495,45 0,00 0,00 -96.495,45 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -2.974,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 -900,00 900,00 0,00 0,00 900,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -918,44 0,00 -1.143,90 1.143,90 0,00 0,00 1.143,90 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -42.365,65 -100.000,00 -5.548,45 -94.451,55 0,00 0,00 -94.451,55 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) -16.911,06 -100.000,00 -2.377,06 -97.622,94 0,00 0,00 -97.622,94 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -8.243.668,13 -8.986.700,00 -8.253.513,82 -733.186,18 0,00 0,00 -733.186,18 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 170 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 171 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 178.675.307,90 177.125.000,00 179.068.894,06 1.943.894,06 0,00 0,00 -1.943.894,06 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 6.518.334,51 6.495.000,00 6.510.826,42 15.826,42 0,00 0,00 -15.826,42 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 106.549,36 0,00 867.888,21 867.888,21 0,00 0,00 -867.888,21 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 185.300.191,77 183.620.000,00 186.447.608,69 2.827.608,69 0,00 0,00 -2.827.608,69 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen -1.650.715,62 0,00 -2.189.262,37 -2.189.262,37 0,00 0,00 2.189.262,37 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -253.307,14 -180.000,00 -179.048,37 951,63 0,00 0,00 -951,63 0,00 17 Transferaufwendungen -11.404.855,85 -13.034.500,00 -13.096.481,06 -61.981,06 0,00 0,00 61.981,06 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -13.308.878,61 -13.214.500,00 -15.464.791,80 -2.250.291,80 0,00 0,00 2.250.291,80 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 171.991.313,16 170.405.500,00 170.982.816,89 577.316,89 0,00 0,00 -577.316,89 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 171.991.313,16 170.405.500,00 170.982.816,89 577.316,89 0,00 0,00 -577.316,89 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 172 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsüber- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 185.154.804,13 183.620.000,00 180.491.023,98 3.128.976,02 0,00 0,00 3.128.976,02 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. - 11.658.162,99 - 13.214.500,00 - 13.275.529,43 61.029,43 0,00 0,00 61.029,43 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 173.496.641,14 170.405.500,00 167.215.494,55 3.190.005,45 0,00 0,00 3.190.005,45 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 1.141.381,18 201.200,00 9.585.186,98 -9.383.986,98 0,00 0,00 -9.383.986,98 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.141.381,18 201.200,00 9.585.186,98 -9.383.986,98 0,00 0,00 -9.383.986,98 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 -735.000,00 0,00 -735.000,00 0,00 0,00 -735.000,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -735.000,00 0,00 -735.000,00 0,00 0,00 -735.000,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 1.141.381,18 -533.800,00 9.585.186,98 - 10.118.986,98 0,00 0,00 - 10.118.986,98 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 174.638.022,32 169.871.700,00 176.800.681,53 -6.928.981,53 0,00 0,00 -6.928.981,53 0,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 173 7 Anhang 7.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bi- lanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 7.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog des letzten doppischen Jahres- abschlusses im Jahr 2021 beibehalten. Änderungen erfolgten keine. 7.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht einbezogen. 7.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 174 Gemäß der Mitteilung des KVBW hat sich der Anteil des Bodenseekreises an den Rückstel- lungen wie folgt verändert: 7.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 7.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Im vergangenen Berichtsjahr wurden Haushaltsermächtigungen nur mit hinreichender Begrün- dung und Notwendigkeit in das Folgejahr übertragen. Die Beantragung der in das Folgejahr zu übertragenden Beträge erfolgt mit der Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung. In das Folgejahr 2023 wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i. H. v. 10.773.600,00 Euro (Auszahlungen) sowie 1.851.700 Euro für Einzahlungen übernommen. Netto ergeben sich damit Überträge i. H. v. 8.921.900 Euro. Die detaillierte Darstellung je In- vestition, kann unter 8.7 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltser- mächtigungen im Ergebnishaushalt wurden nicht übertragen. Anhand der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Ermächtigungsüber- träge auf die jeweiligen Fachämter entfallen: Dezernat 1 141.100,00 € 10 - Hauptamt 60.000,00 € 12 - Rechts- und Ordnungsamt 81.100,00 € Dezernat 2 2.199.000,00 € 20 - Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 2.199.000,00 € Dezernat 3 6.581.800,00 € 31 - Bau- und Liegenschaftsamt 3.794.200,00 € 32 - Straßenbauamt 1.913.600,00 € 33 - Abfallwirtschaftsamt 738.600,00 € 34 - Amt für Schule und Bildung 135.400,00 € Dezernat 4 0,00 € 8.921.900,00 € Im Rahmen des vorhergehenden Jahresabschlusses 2021 wurden zum Vergleich - 12.489.800,00 Euro in das Jahr 2022 übertragen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 65.039.169 67.514.238 2.475.069 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 175 7.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Im Haushaltsjahr 2022 wurde dem Bodenseekreis eine Kreditermächtigung in Höhe von 4,0 Mio. Euro eingeräumt. Im Jahr 2022 wurde keine Kreditaufnahme getätigt. Die Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2022 gilt nach § 87 Abs. 3 GemO weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist. Somit kann auch 2023 noch auf die Kreditermächtigung aus 2022 zugegriffen werden. 7.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewähr- leistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungser- mächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleich- wertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 7.8.1 Bürgschaften Im zurückliegenden Berichtsjahr wurde eine neue Bürgschaft gegenüber der LZ Horizon GmbH & Co.KG gewährt. 7.8.2 Gewährleistungen Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistungen übernommen. 7.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Sofern Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltsplanung in Anspruch genommen wur- den, ist dies bei 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen erwähnt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung LZ Horizon GmbH & Co. KG vom 17.03.2022 0 4.816.279 4.816.279 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 176 7.8.4 Gewährträgerschaften Begünstigter Art der Belastung DRK Rettungsdienst Bodensee- Oberschwaben gGmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 33,33 % Stadt Friedrichshafen über die Kli- nikum Friedrichshafen GmbH für die Klinik Tettnang GmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 5,10 % der Klinik Tettnang GmbH Stiftung Naturschutzzentrum Eris- kirch Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzver- sorgungskasse des Kommunalen Versorgungsver- bandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 30,00 % 7.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2022 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 222.067 Men- schen (30. Juni 2022), was einer Bevölke- rungsdichte von rd. 334 Einwohner/km² ent- spricht. Abbildung 33 Bodenseekreis Abbildung 34 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. 200.000 205.000 210.000 215.000 220.000 225.000 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. https://www.google.de/url?sa=i&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiDh5nFgLrbAhVSZ1AKHcQVDnAQjRx6BAgBEAU&url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/&psig=AOvVaw3k84Y_CthsnAowOgNIG1Nr&ust=1528201535722025 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 177 Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Weiterhin sind „ÜB“ und „TT“ zulässig. Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Lothar Wölfle wurde am 14. Mai 2007 zum Landrat gewählt. Am 24. Februar 2015 wurde er durch den Kreistag zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Zum 15. Mai 2023 ist Herr Wölfle mit Ablauf seiner zweiten Amtszeit aus dem Amt ausgeschieden. Als Nachfolger wurde am 14. Februar 2023 Herr Luca Wilhelm Prayon gewählt, welcher das Amt am 15. Juni 2023 antrat. In der Interimszeit wurde die Vertretung vom Ersten Landesbe- amten Herrn Christoph Keckeisen wahrgenommen. Erster Landesbeamter Herr Christoph Keckeisen ist seit dem 1. Juni 2019 Erster Landesbeamter des Bodenseekrei- ses. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 26. Mai 2019 statt (erste Sitzung am 23. Juli 2019). Somit finden die Neuwahlen gemäß dem Turnus im Jahr 2024 statt. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 178 Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2022 15 Sitze CDU 14 Sitze Freie Wähler 13 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 6 Sitze SPD 3 Sitze AfD 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Name CDU Brotzer, Dr. Achim Lamm, Edgar Ehrle, Manfred Mayer-Lay, Volker Enzensperger, Daniel (ab 26.07.2022) Meschenmoser, Jochen Härle, Manfred Plösser, Manuel Henne, Johannes Riedmann, Georg Hornstein, Günter Stukle, Jürgen Köhler, Dr. Stefan Ausgeschieden: Krafft, Achim (bis 31.05.2022) Freie Wähler Aigner, Arman Meschenmoser, Jochen Amann, Frank Meßmer, Ralf Bär, Hansjörg Ortlieb, Eberhard Dreher, Robert Rößler, Wolfgang Hoehne, Dr. Dagmar Rupp, Martin Kugel, Elisabeth Scherer, Robert Mainberger, Dieter Wengert, Henrik Bündnis 90/ Becker, Evmarie Krimmel, Jakob Die Grünen Becker, Sabine Lattner, Ralf Böhlen, Markus Lenski, Ulrike Brauchle, Peter Queri, Prof. Dr. Silvia Hahn, Martin Scholz, Franziska (ab 17.05.2022) Kessler, Sarah (ab 5.10.2022) Übelhör, Johannes (ab 17.05.2022) Hecht-Fluhr, Christa Ausgeschieden: Faden, Helmut (bis 23.02.2022) Rehm, Andrea (bis 17.05.2022) Horras, Tim (bis 5.10.2022) SPD Mattes, Dr. Boris Wagner, Britta Sauter, Ingrid Zeller, Norbert Stauber, Dieter Zeitler, Jan AfD Döschl. Dr. Ralf Högel, Christoph Gallandt, Detlev FDP Brugger, Gerhard Wetzel, Dr. Hans- Peter Steffen-Stiehl, Christian (ab 23.03.2022) Ausgeschieden: Lamparsky, Gaby (bis 23.03.2022) Die Linke Fessler, Joachim Salerno, Roberto Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 179 Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (16 Mitglieder) Name Name Aigner, Arman Mattes, Dr. Boris Becker, Sabine Meschenmoser, Fabian Böhlen, Markus Meßmer, Ralf Enzensperger, Daniel (ab 26.07.2022) Ortlieb, Eberhard Gallandt, Detlev Riedmann, Georg Hecht-Fluhr, Christa Wengert, Henrik Hornstein, Günter Zeitler, Jan Steffen-Stiehl, Christian (ab 23.03.2022) Zeller, Norbert Ausgeschieden: Krafft, Achim (bis 26.07.2022) Lamparsky, Gaby (bis 23.03.2022) Ausschuss für Umwelt und Technik (16 Mitglieder) Name Name Amann, Frank Köhler, Dr. Stefan (ab 17.05.2022) Becker, Evmarie (ab 17.05.2022) Meschenmoser, Jochen Becker, Sabine Plösser, Manuel Brugger, Gerhard Übelhör, Johannes (ab 17.05.2022) Härle, Manfred Rupp, Martin Henne, Johannes Scherer, Robert Högel, Christoph Stauber, Dieter Lattner, Ralf Zeller, Norbert Ausgeschieden: Faden, Helmut (bis 23.02.2022) Mayer-Lay, Volker (bis 17.05.2022) Rehm, Andrea (bis 17.05.2022) Ausschuss für Soziales und Gesundheit (16 Mitglieder) Name Name Brauchle, Peter Queri, Prof. Dr. Döschl, Dr. Ralf Rößler, Wolfgang Ehrle, Manfred Salerno, Roberto Hecht-Fluhr, Christa Sauter, Ingrid Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Dr. Josef Jäger, Dr. Detlev Stukle, Jürgen Kugel, Elisabeth Wetzel, Dr. Hans-Peter Meßmer, Ralf Zeller, Norbert Ausgeschieden: - Ausschuss für Nahverkehr (16 Mitglieder) Name Name Bär, Hansjörg Kugel, Elisabeth Becker, Evmarie Lamm, Edgar Dreher, Robert Steffen-Stiehl, Christian (ab 23.03.2022) Lenski, Ulrike (ab 17.05.2022) Lattner, Ralf Gallandt, Detlev Mainberger, Dieter Henne, Johannes Riedmann, Georg Köhler, Dr. Stefan Wagner, Britta Krimmel, Jakob Zeitler, Jan Ausgeschieden: Faden, Helmut (bis 23.02.2022) Lamparsky, Gaby (bis 23.03.2022) Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 180 Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Name Battisti, Alfredo Kessler, Sarah (ab 05.10.2022) Berner, Roland Krafft, Achim (ab 26.07.22) Bertel, Michael Kugel, Elisabeth Brauchle, Peter (ab 17.05.22) Kuon, Jörg Broszat, Karin Paulsen, Sebastian Demmer, Petra Queri, Prof. Dr. Silvia Dohrendorf, Annika Rooschüz, Steffen Ehrle, Manfred Rößler, Wolfgang Geiger-Riess, Mirijam Salerno, Roberto Hoehne, Dr. Dagmar Sauter, Ingrid Hoffmann, Gerhard Soth, Brigitte Högel, Christoph Stukle, Jürgen Jäger, Dr. Detlev Stumpf, Kathrin Keller, Petra Wetzel, Dr. Hans-Peter Ausgeschieden: Horras, Tim (bis 05.10.2022) Lenski, Ulrike (bis 17.05.2022) Beratende Mitglieder Brennecke, Ralf Schilling, Simone Krämer, Konrad Sparwald, Markku (ab 23.03.2022) Lange, Ines Stürmer, Uwe Schäfer, Dr. Oliver Völk, Günther Ausgeschieden: - Anzahl Sitzungen im Jahr 2022 6x Kreistag Ausschüsse 4x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AFVK)/ 1 davon NÖ 6x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 5x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 4x Jugendhilfeausschuss 2x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 181 8 Anlagen 8.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge Umbuchungen Zuschrei- bungen Ab- schreibungen Stand am 31.12. des HHJ (Summe Sp. 2 – 7) 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Immaterielle Vermögensgegen- stände 138.834,94 50.831,54 -133.822,82 3.801,50 0,00 27.303,18 86.948,34 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 213.836.444,92 15.934.504,91 -1.204.409,97 -6.302,33 0,00 -9-864.463,70 218.695.773,83 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.925.895,30 3.504,55 0,00 0,00 0,00 -1.874,91 9.927.524,94 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 85.827.594,38 173.433,21 -82.366,73 4.601.641,13 0,00 -4.038.683,29 86.481.618,70 2.3 Infrastrukturvermögen 81.633.267,03 834.680,17 -43.144,76 507.235,48 0,00 -2.978.367,81 79.953.670,11 2.4 Bauten auf fremden Grundstück. 8.047.859,58 85.915,15 -2.580,80 109.898,97 0,00 -904.636,28 7.336.456,62 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.376.951,90 51.003,02 0,00 0,00 0,00 0,00 2.427.954,92 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 5.856.079,93 1.268.386,43 -640.645,58 0,00 0,00 -439.100,04 6.044.720,74 2.7 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 6.499.395,40 1.614.382,41 -309.212,68 2.068.325,27 0,00 -1.501.801,37 8.371.089,03 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 13.669.401,40 11.903.199,97 -126.459,42 -7.293.403,18 0,00 0,00 18.152.738,77 3. Finanzvermögen (ohne Forde- rungen und liquide Mittel) 49.267.682,62 1.023.851,82 -1.109.891,45 0,00 70.000,00 0,00 49.251.642,99 3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 74.499,25 0,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 144.499,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammen- schlüssen 6.381.786,31 12.928,16 0,00 0,00 0,00 0,00 6.394.714,47 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 7.372.317,17 900,00 -1.109.891,45 0,00 0,00 0,00 6.263.325,72 3.5 Wertpapiere 35.439.079,89 1.010.023,66 0,00 0,00 0,00 0,00 36.449.103,55 Insgesamt 263.242.962,48 17.009.188,27 -2.448.124,24 -2.500,83 70.000 -9.837.160,52 268.034.365,16 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 182 8.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 11.007.608,51 591.978.804,92 592.201.396,66 0,00 0,00 10.785.016,77 2. Privatrechtliche Forderungen 4.978.479,09 70.570.663,18 71.815.004,85 0,00 0,00 3.734.137,42 Summe aller Forderungen 15.986.087,60 662.549.468,10 664.016.401,51 0,00 0,00 14.519.154,19 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 183 8.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jah- res 1) zum 31.12. des HH-Jah- res davon Til- gungszah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. 2) davon Til- gungszahlun- gen Zah- lungsziel über 1 - 5 J. davon Til- gungszahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. 4) Mehr (+) / weniger (-) im HHJahr 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. 18.264.048,25 14.808.241,53 3.480.779,94 9.923.863,16 1.403.598,43 -3.455.806,72 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 18.264.048,25 14.808.241,53 3.480.779,94 9.923.863,16 1.403.598,43 -3.455.806,72 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften 4.175.456,40 3.366.368,05 836.658,59 2.529.709,46 0,00 -809.088,35 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 22.439.504,65 18.174.609,58 4.317.438,53 12.453.572,62 1.403.598,43 -4.264.895,07 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermöge 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. 18.264.048,25 14.808.241,53 3.480.779,94 9.923.863,16 1.403.598,43 -3.455.806,72 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. 4.175.456,40 3.366.368,05 836.658,59 2.529.709,46 0,00 -809.088,35 Zwischensumme 3.1 bis 3.4 22.439.504,65 18.174.609,58 4.317.438,53 12.453.572,62 1.403.598,43 -4.264.895,07 Abzüglich Schulden zwischen Kernhaus- halt und Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Ge- samtschulden 22.439.504,65 18.174.609,58 4.317.438,53 12.453.572,62 1.403.598,43 -4.264.895,07 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 184 8.4 Rückstellungsspiegel Art der Rückstellung Stand der Rück- stellung zum 01.01. des Haus- haltsjahres Umgliede- rung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rück- stellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 6 7 8 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (§41 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) 840.849 € 0 € 486.261 € 0 € -407.486 € -14.792 € 904.832 € 3.1.1 ATZ-Rückstellungen 840.849 € 0 € 486.261 € 0 € -407.486 € -14.792 € 904.832 € 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) 1.575.963 € 0 € 0 € 0 € 0 € -1.023.143 € 552.821 € 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstel- lungen für Abfalldeponien ( § 41 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO) 27.003.769 € 0 € 1.201.503 € 695.575 € -1.747.620 € 0 € 26.457.652 € 3.3.1 Nachsorge Weiherberg 23.537.054 € 0 € 720.894 € 597.598 € -1.527.080 € 0 € 22.730.868 € 3.3.2 Nachsorge Hakspiel 473.655 € 0 € 11.023 € 11.023 € -65.402 € 0 € 419.276 € 3.3.3 Nachsorge Dillmannshof 632.119 € 0 € 15.143 € 15.143 € -71.251 € 0 € 576.011 € 3.3.4 Nachsorge Bermatingen 465.657 € 0 € 11.179 € 11.179 € -51.621 € 0 € 425.215 € 3.3.5 Nachsorge Überlingen Nord 507.577 € 0 € 12.833 € 12.833 € -32.266 € 0 € 488.144 € 3.3.6 Nachsorge Überlingen Ost 1.387.707 € 0 € 430.431 € 47.799 € 0 € 0 € 1.818.138 € 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO) 1.857.383 € 0 € 3.704.446 € 0 € 0 € 0 € 5.561.829 € 3.4.1 Gebührenrückstellung Abfallgebühren 1.857.383 € 0 € 3.704.446 € 0 € 0 € 0 € 5.561.829 € 3.5 Altlastenrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren (§ 41 Abs. 1 Nr.6 GemHVO) 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 185 Art der Rückstellung Stand der Rück- stellung zum 01.01. des Haus- haltsjahres Umgliede- rung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rück- stellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.7 Sonstige Rückstellungen (§ 41 Abs. 2 Satz 1 GemHVO) 8.192.848 € 0 € 3.976.400 € 0 € -3.644.763 € -1.314.237 € 7.210.248 € 3.7.1 Rückstellungen für ausstehende Rech- nungen (ab 100 T€ einzeln aufgeführt) 7.832.200 € 0 € 3.880.400 € 0 € -3.644.763 € -1.314.237 € 6.753.600 € LRA Ravensburg, Abrechnung ÖPNV 510.000 € 0 € 800.000 € -510.000 € 0 € 800.000 € DBT, Nachzahlung KapESt 215.000 € 0 € 0 € -214.400 € -600 € 0 € CDS Elektrotechnik, Honorar 133.000 € 0 € 0 € -40.371 € -92.629 € 0 € BZM Elektroarbeiten 650.000 € 0 € 0 € -29.795 € -133.655 € 486.550 € BZM Elektroarbeiten 125.700 € 0 € 0 € 0 € -125.700 € 0 € BZM NWT 140.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 140.000 € Einrichtungsträger Weiterleit. Corona-Hilfen 697.000 € 0 € 0 € -697.000 € 0 € 0 € Spitzabrechnung Asyl 2016 1.452.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 1.452.000 € Spitzabrechnung Asyl 2017 1.170.200 € 0 € 0 € -870.000 € -300.200 € 0 € Spitzabrechnung Asyl 2018 936.000 € 0 € 0 € 0 € -376.000 € 560.000 € Asyl, Sozialleistungen und Verw.aufgaben 111.300 € 0 € 0 € -111.300 € 0 € 0 € RITZ, Nachzahlung KapESt 0 € 0 € 100.000 € 0 € 0 € 100.000 € BZM Lüftung 0 € 0 € 153.000 € 0 € 0 € 153.000 € BZM Heizung und Sanitär 0 € 0 € 131.000 € 0 € 0 € 131.000 € MCS Trinkwassersanierung 0 € 0 € 150.000 € 0 € 0 € 150.000 € BZM Cafeteria Lüftung 0 € 0 € 133.500 € 0 € 0 € 133.500 € BZM Gebäudeautomation NWT 0 € 0 € 130.000 € 0 € 0 € 130.000 € BM Arbeit und Soziales, Verwaltungskosten 0 € 0 € 240.000 € 0 € 0 € 240.000 € Kommode, Abrechnung 0 € 0 € 100.000 € 0 € 0 € 100.000 € Weitere Rückstellungen aus 2018 101.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € 101.500 € Weitere Rückstellungen aus 2019 24.000 € 0 € 0 € -12.000 € -12.000 € 0 € Weitere Rückstellungen aus 2020 201.800 € 0 € 0 € -78.771 € -3.779 € 119.250 € Weitere Rückstellungen aus 2021 1.364.700 € 0 € 0 € -1.081.126 € -269.674 € 13.900 € Weitere Rückstellungen aus 2022 0 € 0 € 1.942.900 € 0 € 0 € 1.942.900 € Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 186 Art der Rückstellung Stand der Rück- stellung zum 01.01. des Haus- haltsjahres Umgliede- rung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rück- stellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.7.1 Rückstellungen für Rückbau (ab 10 T€ einzeln aufgeführt) 360.648 € 0 € 96.000 € 0 € 0 € 0 € 456.648 € Kressbronn, Argenstraße 82 30.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 30.000 € Markdorf, Rudolf-Diesel-Straße 13A 12.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 12.000 € Friedrichshafen, Rudolf-Diesel-Straße 13 64.351 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.351 € Immenstaad, Kapellenweg 6 52.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 52.800 € Friedrichshafen, Hirschlatter Straße 2 17.280 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 17.280 € Friedrichshafen, Ziegeleistraße 3 20.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 20.400 € Friedrichshafen, Ehlerstraße 26 15.984 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 15.984 € Friedrichshafen, Benzstraße 11 23.856 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.856 € Friedrichshafen, Steibensteg 7 25.200 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.200 € Friedrichshafen, Narzissenstraße 23.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.400 € Friedrichshafen, Kirchstraße 24 25.560 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.560 € Friedrichshafen, Riedweg 16 14.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 14.400 € Sipplingen, Laupenweg 8 0 € 0 € 50.000 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € Friedrichshafen, Flughafen 76/3 0 € 0 € 30.000 € 0 € 0 € 0 € 30.000 € Weitere Rückstellungen in Summe 35.417 € 0 € 16.000 € 0 € 0 € 0 € 51.417 € Summe aller Rückstellungen 39.470.813 € 0 € 9.368.610 € 695.575 € -5.799.869 € -2.352.173 € 40.687.382 € Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 187 8.5 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Rechnungsjahr 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 28.483.912,98 28.753.508,84 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnis- rechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 19.472.513,85 8.098.575,03 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inves- titionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) -13.538.439,92 -7.618.684,43 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finan- zierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) -5.642.587,86 -1.777.806,72 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksa- men Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) -21.890,21 198.833,87 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahres- ende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 28.753.508,84 27.654.426,59 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahres- ende 10.123.275,89 10.133.299,55 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geld- marktpapiere und sonstige Wertpapiere 25.315.804,00 26.315.804,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen und Son- dervermögen 0,00 0,00 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -137.493,31 -127.203,70 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 64.055.095,42 63.976.326,44 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) -12.489.800,00 -10.773.600,00 11 + nicht in Anspruch genommenen Kreditermächti- gungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) 0,00 0,00 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszu- wendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 0,00 1.851.700,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 51.565.295,42 55.054.426,44 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0,00 0,00 - Rücklage Stiftung Reis -2.557,10 -2.557,10 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 15a - Lohn- und Gehaltsrückstellungen -840.849,48 -904.832,41 15b - Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.575.963,42 -552.820,54 15c - Nachsorgerückstellung -27.003.769,00 -26.457.652,00 15d - Gebührenüberschussrückstellung -1.857.383,04 -5.561.829,29 15e - Altlastenrückstellung 0,00 0,00 15f - Sonstige Rückstellungen -8.192.847,96 -7.210.247,78 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 12.091.925,42 14.364.487,32 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.983.225 6.346.817 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 188 8.6 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Kennzahl 1) Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2020 2021 2022 2023 2024 2025 1 2 3 4 5 6 7 8 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro 8.121.549 9.826.235 6.716.112 -3.760.200 0 0 0030 Betrag je Einwohner €/EW 37,27 44,95 30,72 -17,20 0,00 0,00 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -102,41 -102,77 -101,77 -99,09 -100,00 -100,00 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro 62.374.076 67.530.696 69.005.559 65.819.000 69.121.000 67.501.000 0080 Betrag je Einwohner €/EW 286,25 308,91 315,66 301,08 316,19 308,78 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % -18,47 -19,03 -18,17 -15,90 -17,27 -16,85 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro -54.252.527 57.704.461 62.289.446 69.579.200 69.121.000 67.501.000 0120 Betrag je Einwohner €/EW -248,98 263,96 284,94 318,28 316,19 308,78 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % 16,07 -16,26 -16,40 -16,81 -17,27 -16,85 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro -1.394.727 -652.079 -189.853 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro 6.726.822 9.174.156 6.526.259 -3.760.200 0 0 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 25.457.392 19.472.514 8.098.575 5.287.326 8.900.490 8.624.590 0210 Betrag je Einwohner €/EW 116,83 89,07 37,05 24,19 40,71 39,45 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag 2.793.489 3.431.713 3.455.807 -3.814.000 -3.930.000 -4.071.000 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 28.250.881 22.904.227 11.554.382 1.473.326 4.970.490 4.553.590 0260 Betrag je Einwohner €/EW 129,65 104,77 52,85 6,74 22,74 20,83 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 5.658.802 5.983.225 6.346.817 6.740.000 6.970.000 7.290.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 28.483.913 28.753.509 28.753.509 38.745.853 20.780.175 13.409.197 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro 177.467.609 186.641.765 193.168.025 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro 120.259.369 119.607.290 119.417.437 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 57,48 58,80 60,03 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 42,52 41,20 39,97 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 122,66 120,19 120,04 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro 27.186.624 22.439.505 18.174.610 --- --- --- 0450 Betrag je Einwohner €/EW 124,77 102,65 83,14 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag Euro -151.711 -5.642.588 -4.264.895 2.186.000 4.570.000 13.929.000 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 189 8.7 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 F105501901 Finanzierungsle asing Netzwerk- Redesign -86.667,86 -86.667,86 -86.667,86 86.667,86 F310501601 Tilgung Finanzierungsdar- lehen AL 77 -695.863,70 -722.500,00 -722.420,44 79,56 -79,56 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 22.800,00 22.531,21 -268,79 268,79 F611701602 Darlehen an DBT 84.000,00 85.600,00 585.680,00 500.080,00 -500.080,00 F611701603 Darlehen an Flughafen Frie- drichshafen GmbH 1.078.300,00 1.078.300,00 -1.078.300,00 F611701701 Darlehen an RITZ 1.057.381,18 92.800,00 501.342,27 408.542,27 -408.542,27 F611701802 Darlehen an Flughafen FN 630.865,00 630.865,00 -630.865,00 F611701803 Gesellschafterd arlehen an Flughafen FN GmbH 6.766.468,50 6.766.468,50 -6.766.468,50 F611702101 Darlehen an FFG GmbH -1.678.000,00 -735.000,00 1.678.000,00 2.413.000,00 -2.413.000,00 F615401601 Tilgung Kredite (fester Zins) (passive Darlehen) -3.964.587,86 -3.450.000,00 -3.455.806,72 -5.806,72 5.806,72 F615402101 Kreditaufnahme 2021 -350.000,00 350.000,00 -350.000,00 F615402201 Kreditaufnahme 2022 3.800.000,00 -3.800.000,00 3.800.000,00 I000301701 Auswertungs- und Steuer- ungssoft ware -50.000,00 -12.313,62 37.686,38 -50.000,00 -37.686,38 I000302201 Filmproduktion Präven- tionsfilm "Hart am Limit" -6.283,20 -6.283,20 6.283,20 I001002201 Mikrofonanlage Säntissaal -90.000,00 90.000,00 -90.000,00 I011502101 Beteiligung LZB Horizon GmbH -10.325,70 I011502102 Kapitaleinlage LZ Horizon GmbH & Co. KG -3.319.045,38 -12.928,16 -12.928,16 12.928,16 I030801601 Ankäufe Kunstsammlung (OEW-Mittel) -32,50 -7.700,00 -7.700,00 7.700,00 I030802201 Beschaffung Gesamtaus- gabe Martin Walser -1.280,00 -1.280,00 1.280,00 I030802202 Ankauf Kunstwerke Bren- ner I100302102 Enaio (E-Akte) -5.258,61 I100302103 Managementsy stem Govern- ance, Risk & Compliance -23.403,00 I100302104 Beschaffung Enaio Classify- Lizenz -16.898,00 I100302105 Beschaffung easescreen- Lizenzen -3.981,98 I100302106 Beschaffung Virenschutz- Lizenzen -2.373,50 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 190 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I100302107 Beschaffung Capture-Lizenz (Enaio Server) -4.129,30 I100302201 Einführung softwaregebun denes Flottenmanagement -12.500,00 -6.152,30 6.347,70 -6.347,70 I100302202 Beschaffung Capture- Lizenzen -13.000,00 13.000,00 -13.000,00 I100302203 Beschaffung Kofax Lizenzen -3.500,00 3.500,00 -3.500,00 I100302204 Beschaffung Enaio Lizenz -9.000,00 -21.312,90 -12.312,90 12.312,90 I100902101 Beschaffung Fahrzeug Forstamt -24.033,87 I100902103 Verkauf Verm. aus Zentraler Fuhrparkverwaltung 36.488,80 I100902105 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA Asyl -24.500,00 I100902201 Beschaffung VW-Bus (Fuhrpark) -50.000,00 -50.183,13 -183,13 183,13 I100902202 Beschaffung VW-Bus (Blitzerbus) -90.000,00 90.000,00 -90.000,00 I100902203 Umrüstung VW-Trans- porter (Messsystem) -20.000,00 20.000,00 -20.000,00 I100902204 Beschaffung Dienstfahrzeug Kreisbrandmeis ter -60.000,00 60.000,00 -60.000,00 -60.000,00 I100902205 Ausbau Dienstfahrzeug Kreisbrandmeis ter -2.445,45 -2.445,45 2.445,45 I100902206 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA HM Asyl -34.150,85 -34.150,85 34.150,85 I101002006 Beschaffung Tablet -1.399,63 I101002102 Netzwerk WLAN Redesign -13.106,66 -13.106,66 13.106,66 I101002103 Netzwerkerweiterung Geräte -15.000,00 15.000,00 -15.000,00 -15.000,00 I101002104 Beschaffung EDV-Geräte > 800 € -2.386,74 I101002105 Beschaff. medientechnische Ausstatt. Glärnischsaal -2.932,16 I101002106 Beschaffung Bürostuhl für Dezernenten Büro -1.776,38 I101002201 Beschaffung mobile Endgeräte (Apple) -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 I101002202 Beschaffung EDV-Geräte > 800 € -5.000,00 -1.538,86 3.461,14 -3.461,14 I101002203 Beschaffung Brieföffner (Poststelle) -1.692,18 -1.692,18 1.692,18 I101002204 Beschaffung Schwerlaststuhl Entsorgungszentrum ÜB -1.165,08 -1.165,08 1.165,08 I110902201 Beschaffung Kühlaggregat (Verwahrstelle TT) -2.239,32 -2.239,32 2.239,32 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 191 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I111001702 Einrichtung Verwahrstellen (Kühlzell. + Metallco.) 18.553,17 I111002101 Stand-Kühlschrank -1.187,00 I111002102 Beschaffung mobile Kühlbox -1.008,88 I120302001 Beschaffung Verwaltungssof tware "syBOS" -19.000,00 -1.848,00 17.152,00 -19.000,00 -17.152,00 I120302101 Software Erweiterung Lageführung Fireboard -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 I120302102 Beschaffung Schnittstelle Enaio zu WorkOffice XP -3.962,70 -3.962,70 3.962,70 I120601901 Stationäre Geschwindig- keitsüberwachung -5.198,25 I120602101 Semistationäre Messanlage -152.674,62 -1.664,57 -1.664,57 1.664,57 I120602102 Beschaffung Equipment mob. Geschwindigkeits- messung -26.775,00 I120602103 Beschaff. Einschübe stat. Geschwindigkeitsüberw. -130.181,24 I120702201 Modernisierung Atemschutz- übungsanlagen -15.000,00 -4.063,04 10.936,96 -10.936,96 -9.100,00 I120902201 Beschaffung von Schmutzwasserpumpen -90.000,00 -37.454,56 52.545,44 -52.545,44 -52.500,00 I121001601 Abrollbeh. Gefahrengut FF Friedrichshafen 23.050,00 I121001602 Abrollbeh. Gefahrengut FF Überlingen 23.050,00 I121001603 Technikerneuer ung Integr. Leitstelle Bodenseekreis -10.863,07 I121002001 Beschaffung Drohne -9.752,62 -4.000,00 -4.705,19 -705,19 -4.000,00 705,19 I121002003 Anbindung Leitstelle an Digitalfunk -21.000,00 21.000,00 -21.000,00 -21.000,00 -19.500,00 I121002007 Beschaffung Digitalfunkausst attung Stellv. Kreisb. -8.838,98 I121002008 Beschaff. Ausstatt. z. Eindämmung Corona- Pandemie 90.401,30 I121002101 Ersatzbeschaffungen Press- luftatmer Atemschutzstr. -19.016,20 I121002102 Ersatzbeschaff ung Abroll- behälter FN/ÜB -13.135,22 I121002103 Sprechfunkaus bildung: Digi- talfunk, Geräteausstatt. -9.190,68 I121002104 Ersatz DAU (Digitaler Alarmumsetzer) -23.512,02 600,00 600,00 -600,00 I121002105 Ergänzung/Ausstattung Abrollbehälter Führungsstab -6.212,71 -5.000,00 -3.634,92 1.365,08 -5.000,00 -1.365,08 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 192 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I121002201 Beschaffung Digitalfunk- Koffer f. Ausbildung -5.000,00 -1.159,06 3.840,94 -3.840,94 I121002202 Beschaffung Digitale Alarmumsetzer (DAU) -19.000,00 -18.903,13 96,87 -96,87 I121002203 Beschaffung Drohne (Kreisbrandmeister) -18.000,00 -29.699,30 -11.699,30 11.699,30 I122251801 Zuschuss Stadt ÜB Beschaffung RW -66.901,05 I122252201 Zuschuss Stadt FN - Beschaffung Rüstwagen -200.000,00 200.000,00 -200.000,00 I130301801 Anbindung Kundensteuerung weiterer Ämter -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 -10.000,00 I130302002 Beschaffung Schnittst. Communal cc zu Service BW -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 -10.000,00 I130302101 Beschaffung Aufrufsystem -11.008,40 I141002201 Beschaffung Laptop Transportkoffer (VHS) -4.481,54 -4.481,54 4.481,54 I200601902 Elektrifizierung Bodensee- gürtelbahn -252.852,76 -4.041.000,00 -1.842.000,00 2.199.000,00 -2.439.000,00 -2.199.000,00 -2.199.000,00 I200602001 Beschaffung Digitales Fahr- gastinformationssystem -170.000,00 -164.250,00 5.750,00 -170.000,00 -5.750,00 I200602101 Backbone Bodenseekreis -179.750,05 -500.000,00 -132.481,10 367.518,90 -367.518,90 I201002101 Beschaffung Modelleisenbah nanlage (LGS ÜB) -37.306,68 I201502101 Erhöhung Eigenkapital Verkehrsverbund -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 I211002101 Beschaffung SAPOS Empfänger -8.045,80 I211002201 Beschaffung Controller SAPOS-Empfänger -8.000,00 -6.497,97 1.502,03 -1.502,03 I211002202 Beschaffung Automatische Robotic Totalstation -35.000,00 35.000,00 -35.000,00 I230402001 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -13.818,50 I230402201 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -100.000,00 -333,16 99.666,84 -99.666,84 I230502001 Beweidung Klufterner Ried -2.974,12 I232252101 Anteil Investitionskosten- zuschuss 2021 -918,44 I232252201 Anteil Investitionskosten- zuschuss 2022 -1.143,90 -1.143,90 1.143,90 I310302101 Beschaffung Einmallizenzen (KMZ) -3.570,00 I310402101 Veräußerung Freifläche (Flst. 1447 Tettnang) 3.674,28 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 193 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM 1.699.273,29 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -233.070,62 273.800,00 -273.665,81 -547.465,81 -427.000,00 547.465,81 415.800,00 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -1.200.685,91 -625.000,00 -702.714,70 -77.714,70 -489.000,00 77.714,70 73.800,00 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) 326.797,54 -274.291,42 -274.291,42 274.291,42 I310501809 Klimatisierung und Beleuch- tung (Galerie Meersburg) 36.777,49 I310501903 Sanierung Außenanlage (BZM) -478.123,31 -607.000,00 -1.108.047,56 -501.047,56 -887.000,00 501.047,56 501.100,00 I310501904 Moderniesierung der Außenbeleucht ung BSZ FN 13.217,84 605,73 605,73 -605,73 I310502002 Grunderwerb Glärnischstraße -340.000,00 340.000,00 -340.000,00 -340.000,00 -340.000,00 I310502003 Kauf Straßenmeister eien TT -1.200.000,00 -1.106.845,64 93.154,36 -93.154,36 I310502004 Kauf Salzguthalle Rick- ertsreute -16.704,16 -400.000,00 -307.320,00 92.680,00 -92.680,00 I310502101 Fluchttreppen außen (Brandschutz) (JZGS) -200.000,00 -862,05 199.137,95 -199.137,95 -199.100,00 I310502102 Neubau Gasflaschenlager JZGS -100.000,00 100.000,00 -100.000,00 -100.000,00 I310502103 Spielehaus (Pestalozzischule MD) -9.989,24 I310502105 Umstrukturierung Kreismedienzentrum -8.008,65 -8.810,20 -8.810,20 8.810,20 I310502106 Errichtung Fahrradab- stellplatz (BSZ ÜB) -12.041,00 -408,53 -408,53 408,53 I310502201 Sanierung Fassade mit Lüf- tungstechnik (CVS) -300.000,00 300.000,00 -300.000,00 -132.600,00 I310502202 Fahrradabstellanlagen (BSZ FN) -350.000,00 -58.417,52 291.582,48 -291.582,48 -233.300,00 I310502203 Sanierung Sporthalle (BSZ FN) -13.000,00 13.000,00 -13.000,00 I310502205 Laboreinrichtung (EST) -80.000,00 80.000,00 -80.000,00 -45.200,00 I310502206 Errichtung Zaunanlage Sporthallen (BZM) -11.272,26 -11.272,26 11.272,26 I310502207 Errichtung Asylunterkunft Bermatingen Weitwiesen 3 -95.990,10 -95.990,10 95.990,10 I310502208 Sanierung Lehrküchen (HOGA TT) -36.450,95 -36.450,95 36.450,95 I310502209 Errichtung Fahrradab- stellplätze (AL 77) -1.928,16 -1.928,16 1.928,16 I310502210 Errichtung Fahrradab- stellplätze (EST) -8.967,90 -8.967,90 8.967,90 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 194 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I310502211 Errichtung Fahrradab- stellplätze (HOGA TT) -2.301,94 -2.301,94 2.301,94 I310601901 Neubau Straßenmeisterei Markdorf -5.652,50 -3.186.000,00 -5.466,56 3.180.533,44 -1.186.000,00 -3.180.533,44 -3.180.500,00 I310601902 Errichtung Brunnen Sportplatz BSZ FN -17.153,29 I310602001 Breitbandanschluss Pestaloz- zischule MD -56.000,00 56.000,00 -56.000,00 -56.000,00 I310602002 Breitbandanschluss HOGA TT -35.000,00 35.000,00 -35.000,00 -35.000,00 I310702201 Neue Asylunterkünfte -439.437,60 -439.437,60 439.437,60 I310901903 Storage-Austausch BZM 7.197,63 I310902002 WLAN-Ausstattung BZM -437.303,23 -153.000,00 -64.867,94 88.132,06 -153.000,00 -88.132,06 -88.100,00 I310902003 WLAN-Ausstattung HOGA TT -78.060,57 -16.000,00 -9.825,10 6.174,90 -16.000,00 -6.174,90 -6.100,00 I310902004 WLAN-Ausstattung SBS -32.890,26 -7.643,75 -7.643,75 7.643,75 I310902005 WLAN-Ausstattung BSZ ÜB -307.921,12 -83.000,00 -60.579,27 22.420,73 -83.000,00 -22.420,73 -22.400,00 I310902006 WLAN-Ausstattung ESTT -174.393,84 -23.878,64 -23.878,64 23.878,64 I310902007 WLAN-Ausstattung BSZ FN -605.580,92 -78.000,00 -107.766,86 -29.766,86 -78.000,00 29.766,86 I310902008 WLAN-Ausstattung Außenstelle JvLS -23.550,35 -3.989,27 -3.989,27 3.989,27 I310902009 WLAN-Ausstattung PS MD -54.215,98 -7.746,86 -7.746,86 7.746,86 I310902012 Einbruchmeldeanlage (BZM) 1.878,28 I310902101 Beschaffung PKW-Anhänger (BZM) -4.894,47 I310902102 Beschaffung Traktor (BZM) -28.280,35 I310902103 Beschaffung Server BZS FN -34.734,36 I310902104 Beschaffung Storage BZS FN -47.558,34 I310902105 Beschaffung Zwischenachs- mähwerk (BZM) -4.618,15 I310902201 Errichtung PV- Anlage (EST) -45.000,00 45.000,00 -45.000,00 I310902202 Errichtung BHKW (EST) -240.000,00 240.000,00 -240.000,00 -240.000,00 I310902203 Errichtung PV-Anlage (BSZ ÜB) -200.000,00 -155.646,99 44.353,01 -44.353,01 -104.300,00 I310902204 Beschaffung Server (HOGA TT) -8.206,79 -8.206,79 8.206,79 I310902205 Beschaffung Server (JvLS NG Rauenstein) -11.804,78 -11.804,78 11.804,78 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 195 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I310902206 Beschaffung Elektro- Hoch- hubwagen (Asyl) -10.400,60 -10.400,60 10.400,60 I310902207 Errichtung PV-Anlage (HOGA TT) -3.381,13 -3.381,13 3.381,13 I310902208 Beschaffung Kühlaggregat (BZM BiB Server) -4.855,80 -4.855,80 4.855,80 I310902209 Veräußerung Entstauberan- lage (Werkstatt BSZ FN) 9.212,63 9.212,63 -9.212,63 I310902210 Beschaffung Kompressor (EST) -2.974,46 -2.974,46 2.974,46 I311001905 Einrichtung Ladestationen AL75 - TG 62.500,00 I311002001 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (BZM) 487,53 I311002007 Innenliegender Sonnen- schutz (CDS) 130,94 I311002008 Innenliegender Sonnen- schutz (HES) 10,98 I311002009 Innenliegender Sonnen- schutz (DHS) 15,18 I311002010 Beschaffung Sicher- heitsschrank (BZM) 640,46 I311002021 Beschaffung PoE-Switche (BZM) 6.034,72 I311002024 Beschaffung Notstromaggre- gat -215.661,50 359,80 359,80 -359,80 I311002026 Beschaffung HP ProBook (BZM) 671,27 I311002029 Beschaffung Händetrockner (BZM) 1.700,43 I311002034 Ersatzbeschaff ung Bestell- terminal Cafeteria (BZM) 884,27 I311002035 Erweiterung Videoüberwach ungsanlage (BZM) 3.843,17 I311002101 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (BZM) -3.310,27 I311002103 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (GL1-3) -4.639,27 I311002106 Beschaffung Sport- gerätehaus (BZM) -21.929,49 -21.929,49 21.929,49 I311002107 Beschaffung Snack-/Ge- tränkeautomaten (Cafe. BZM) -20.325,20 I311002108 Einrichtung Ladestationen GL 1-3 -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 -10.000,00 -10.000,00 I311002109 Errichtung Fahrradabstellp lätze (GL 1-3) -35.000,00 -16.103,95 18.896,05 -35.000,00 -18.896,05 -16.900,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 196 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I311002111 Beschaffung Tisch- bohrmaschine (BZM) -3.998,40 I311002113 Beschaff. Unterbodengestell Hochsprungmatte (BZM) -1.270,20 I311002114 Beschaff. Industrie PC für Gebäudeleittechnik BZM -7.375,64 I311002115 Beschaffung Snack-/Ge- tränkeautomaten (BSZ ÜB) -72.160,98 I311002116 Beschaffung elektr. Treppensteiger HM Asyl -2.774,46 I311002117 Beschaffung Basketballan- lage Sporthalle 1 (BZM) -14.511,56 I311002118 Beschaffung Luftrei- nigungsgeräte (BZM) -74.900,00 -31.783,40 43.116,60 -43.116,60 I311002119 Beschaffung Luftreinigungsg eräte (PS MD) -36.900,00 -8.201,08 28.698,92 -28.698,92 I311002120 Beschaffung Luftreinigungsg eräte (Sonnenb.schule) -33.200,00 -8.790,65 24.409,35 -24.409,35 I311002121 Beschaffung Tafelwand (JZGS) -2.380,76 I311002122 Beschaffung Schuh- und Stiefeltrockner (AL 77) -2.475,49 -2.475,49 2.475,49 I311002123 Beschaffung Fleischwolf (CDS) -42.537,74 -42.537,74 42.537,74 I311002124 Beschaffung Lagerschrank (PS MD) -16.458,02 I311002125 Beschaffung ReCup Rücknahmeautomat (BSZ ÜB) -3.777,02 I311002126 Beschaffung Medientechnik (San. Klassenzimmer BZM) -4.704,34 I311002127 Beschaffung Schulungstech nik für PC- Raum (BSZ FN) -3.272,50 -3.272,50 3.272,50 I311002128 Beschaffung Kältetrockner (CDS) -3.669,25 -3.669,25 3.669,25 I311002201 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (GL 1-3) -5.000,00 -3.061,63 1.938,37 -1.938,37 I311002202 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (BSZ FN) -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 I311002203 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (EST) -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 I311002204 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (BZM) -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 I311002205 Medienausstattung (KMZ) -40.000,00 40.000,00 -40.000,00 -40.000,00 I311002206 Beschaffung Automaten (HoGa TT) -20.000,00 -11.241,93 8.758,07 -8.758,07 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 197 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I311002207 Beschaffung Automaten (BZM) -40.000,00 -21.819,05 18.180,95 -18.180,95 -18.000,00 I311002208 Beschaffung Hausmeis- tergeräte (BSZ ÜB) -5.000,00 -3.292,81 1.707,19 -1.707,19 -8.400,00 I311002209 Beschaffung Eckbänke KFZ- Zulassung TT -5.186,02 -5.186,02 5.186,02 I311002210 Beschaffung Power-Press Antriebsmaschine (Asyl) -1.032,09 -1.032,09 1.032,09 I311002211 Beschaffung Membrantrock- ner (BSZ FN) -8.927,58 -8.927,58 8.927,58 I311002212 Ausstattung Unterkünfte f. Ukraine Vertriebene -1.357,31 -1.357,31 1.357,31 I311002213 Beschaffung Möbel Sekretariat (MCS) -2.507,57 -2.507,57 2.507,57 I311002214 Beschaffung Möbel Kun- straum (CDS) -15.462,03 -15.462,03 15.462,03 I311002215 Ausstattung Küche Leitstelle -2.992,12 -2.992,12 2.992,12 I311002216 Beschaffung Entstaubung- sanlage (BSZ FN) -45.487,94 -45.487,94 45.487,94 I311702201 Erhöhung Anteile VMH Holz eG -900,00 -900,00 900,00 I319992101 Veräußerungen aus Anla- genbuchhaltung 25,00 I320502101 Kauf einer Fertiggarage SM TT -11.054,83 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -437.026,91 -500.000,00 -88.141,56 411.858,44 -500.000,00 -411.858,44 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Mark- dorf -522.506,85 -1.365.000,00 -266.705,31 1.098.294,69 -365.000,00 -1.098.294,69 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg 89.041,20 93.768,65 93.768,65 -93.768,65 I320601609 San. Fahrbahn Kippen- hausen- Ittendorf -823.047,50 -1.500.000,00 -1.178.715,54 321.284,46 -500.000,00 -321.284,46 -300.000,00 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn 39.237,67 -22.000,00 5.597,00 27.597,00 -22.000,00 -27.597,00 I320601612 K7760 Radweg 44.218,41 -32.000,00 32.000,00 -32.000,00 -32.000,00 I320601615 K7742 Überquerungshilfe Schnetzenh./Unterraderach 48.815,54 I320601616 K7749 Radweg Baiten- hausen- Schlosskirche 2.641,69 -316,94 -316,94 316,94 I320601617 K7751 Urnau/Kreisgrenze Ver- breit./Herst. Ausweichst 29.136,85 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrücke 14.011,64 34.729,99 34.729,99 -34.729,99 I320601704 K7735 Neubau Rad-Geh- weg Teuringer Str. (Stadt FN) -40.000,00 40.000,00 -40.000,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 198 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I320601705 K7738 Neubau Rad- Gehweg u. Überquer- ungshilfe Grötz -70.000,00 70.000,00 -70.000,00 I320601707 K7739 Neubau Überquer- ungsh ilfe Bergerstr./Unte rrad -1.656,59 -519,68 -519,68 519,68 I320601710 K7785 Radfahrerauslei tung Ortsausgang Leustet- ten 9.593,89 9.593,89 -9.593,89 I320601711 K7786 Neubau Rad- Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -39.877,30 -460.000,00 -38.889,21 421.110,79 -160.000,00 -421.110,79 I320601801 K 7742 ÜQH Unterrader- ach -500,25 -500,25 500,25 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -13.519,63 -1.665.000,00 -1.381.849,37 283.150,63 -1.150.000,00 -283.150,63 -283.100,00 I320601805 K 7737 Grundhafte In- stands. Stützwand bei FN- Berg -347.353,16 -5.811,14 -5.811,14 5.811,14 I320601806 K7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau -8.502,55 -8.502,55 8.502,55 I320601808 K 7759 Nordumfahrung Neufrach -100.000,00 -11.735,30 88.264,70 -88.264,70 I320601809 K7760 Radweg Ahausen- Buggensegel BA II -353.721,63 -100.000,00 62.044,52 162.044,52 -450.000,00 -162.044,52 -90.000,00 I320601810 K7785 San. Frickingen- Leustetten - neu -731.876,58 -496.000,00 -500.034,31 -4.034,31 -496.000,00 4.034,31 I320601901 K7750 Ausbau zwischen Roggenbeuren und Harresheim -27.370,00 -200.000,00 -20.457,18 179.542,82 -179.542,82 I320601904 K7767 Ausbau zw. Hatten- weiler u. Kreisgrenze Sigm. -4.114,40 -245.000,00 245.000,00 -70.000,00 -245.000,00 I320602001 K7782 BA II - Ausbau zw. Ahausen u. Grasbeuren -259.000,00 259.000,00 -239.000,00 -259.000,00 I320602002 K7722 Radweg zw. Wolfzen- nen u. Bürgermoos -80.000,00 -6.065,57 73.934,43 -60.000,00 -73.934,43 -20.000,00 I320602003 K7771 Neubau Rad- u. Gehweg zw. Owingen u. Bamb. -29.575,97 -255.000,00 -17.439,63 237.560,37 -80.000,00 -237.560,37 -175.000,00 I320602004 K7713 Unterrussenrie d - Ausweichbuchten - BA I -575.000,00 575.000,00 -10.000,00 -575.000,00 I320602005 K7713 Unterrussenried - Ausweichbuchten - BA II -97.681,47 -49.000,00 -2.880,09 46.119,91 -49.000,00 -46.119,91 I320602006 K7790 Überquerungshilfe Höll in Tettnang -2.911,94 -72.000,00 -1.176,79 70.823,21 -47.000,00 -70.823,21 I320602008 Maßnahmen unabhängiger Grunderwerb 1.465,83 I320602009 Wildschutzzaun + Umzäunung Lagerpl. SM MD an K7742 -26.809,77 I320602010 Radwegnetzkonzeption -13.516,15 -20.000,00 20.000,00 -20.000,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 199 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I320602102 Radschnellweg zwischen RV und FN -130.000,00 130.000,00 -130.000,00 I320602103 K7782 Radweg Ahausen- Grasbeuren -100.000,00 100.000,00 -100.000,00 I320602104 K7742 Umbau Kreuzung in KVP Riedheimer Str. -31.000,00 -134.000,00 -2.885,62 131.114,38 -44.000,00 -131.114,38 -130.000,00 I320602105 K7742 Markdorf Riedheim Kostenbetei. Neubau Radweg -20.000,00 20.000,00 -20.000,00 I320602106 K7753 Fahrbahnausba u Homberg Kreisgrenze -4.071,60 -500.000,00 500.000,00 -500.000,00 I320602107 K7793 Rückhalteklär- becken Kressbronn Retter- schen -100.000,00 100.000,00 -50.000,00 -100.000,00 I320602109 K7780 Lichtsignalanlage FGÜ Eriskirch- Mariabrunn -20.000,00 20.000,00 -20.000,00 -15.000,00 I320602110 Ingenierbauwerke - Na- chrüstung Sicherheitsauss tat. -100.000,00 100.000,00 -100.000,00 I320602112 K7783 Gebhardsweiler - Neubau bar.fr. Bushaltest. -50.000,00 50.000,00 -50.000,00 I320602113 K7772 Radwegverbreiter- ung Goldbach/Brünnens- bach -30.000,00 30.000,00 -30.000,00 -30.000,00 I320602114 K7761 San. Fahrbahn Baitenh.-Grasb. -322.698,20 -50.000,00 50.000,00 -50.000,00 -50.000,00 I320602115 K7744 San. Fahrbahn Aut- enweiler- Grünwangen -675.941,45 -100.000,00 -87.235,51 12.764,49 -100.000,00 -12.764,49 I320602116 K7712 San. Fahrbahn Prestenberg-Kreisgrenze RV -363.560,71 -50.000,00 -12.419,21 37.580,79 - 50.000,00 -37.580,79 I320602117 K7744 Radwegerhöhung Autenweiler - Grünwangen -42.288,36 I320602201 Maßnahmen unabhängiger Grunderwerb -25.000,00 -19.329,27 5.670,73 -5.670,73 I320602202 Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen -2.000.000,00 2.000.000,00 -2.000.000,00 I320602204 Restabwicklung Aus- gleichsmaßnahmen -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 I320602205 K7771 barrierefreier Umb. Bushaltestelle Bambergen -30.000,00 30.000,00 -30.000,00 I320602206 K7761 Neubau Radweg Grasbeuren- Buggensegel -75.000,00 75.000,00 -75.000,00 I320602207 K7759 Neubau RW + ÜQH Neufrach- Buggensegel -530.000,00 530.000,00 -530.000,00 I320602208 Fahrbahnsanierungsmaßnah. nach Leitungsbau Dritter -50.000,00 50.000,00 -50.000,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 200 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I320602209 K7725 Fahrbahnsanierung Reute – Pfingsweid -351.436,64 -351.436,64 351.436,64 -150.000,00 I320602210 K7758 Fahrbahnsanierung OD Weildorf – Beuren -585.590,80 -585.590,80 585.590,80 -200.000,00 I320602211 K7788 Fahrbahnsan. Taisersdorf - Krgr. Sigma- ringen -705.913,54 -705.913,54 705.913,54 -97.000,00 I320602212 K7772 Fahrbahnsanier ung OD Hödingen -2.573,97 -2.573,97 2.573,97 I320602213 K7781 Fahrbahnausba u Azenweiler- Wahlweiler -55.604,42 -55.604,42 55.604,42 I320602214 K7765 Neubau Rad- Gehweg Prälatenweg bis L200a -23.149,02 -23.149,02 23.149,02 I320602215 K7782 Überquerungshilfe Ahausen – Ittendorf I320902101 Verkauf Fahrzeuge 5.139,00 I320902201 Ersatzbeschaffung Rand- streifenmähgerät 30.000,00 -30.000,00 -31.630,00 -1.630,00 -30.000,00 1.630,00 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro 19.307,71 -724.200,00 -573.772,18 150.427,82 -724.200,00 -150.427,82 -150.400,00 I321002101 Erwerb Kleingeräte < 5.000 Euro -25.120,68 -24.000,00 24.000,00 -24.000,00 -24.000,00 I321002201 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro -676.000,00 -346.837,38 329.162,62 -329.162,62 -273.100,00 I321002202 Erwerb Kleingeräte < 5.000 Euro -50.000,00 -39.554,18 10.445,82 -10.445,82 I321002203 Beschaffung Bürocontainer -39.210,50 -39.210,50 39.210,50 I321002204 Beschaffung Umkleidecontainer -8.478,58 -8.478,58 8.478,58 I321002205 Beschaffung Kragarmregale (SM Überlingen) -4.251,97 -4.251,97 4.251,97 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) -38.915,15 -24.000,00 883,62 24.883,62 -24.000,00 -24.883,62 I330302101 Akutalisierung Wiegepro- gram m Wertstoffhof MD -30.000,00 30.000,00 -30.000,00 -30.000,00 I330302201 Beschaffung Lizenz Auto- CAD -4.760,00 -4.760,00 4.760,00 I330502102 Planungskosten Wert- stoffhof Markdorf -100.000,00 100.000,00 -100.000,00 -100.000,00 I330502103 Pförtnerhäuschen Entsor- gungszentrum Tettnang -3.210,29 I330502104 Pförtnerhäuschen Entsor- gungszentrum Überlingen -3.210,29 I330502105 Pförtnerhäuschen Entsor- gungszentrum Weiherberg -3.210,29 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 201 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz -89.000,00 89.000,00 -89.000,00 -89.000,00 I330601605 Deponie Überlingen Füllen- waid, Osterweiterung -1.457,73 I330601608 EZ Weiherberg Basisab- dichtun g Los IVb -1.436.645,86 -1.750.000,00 -997.300,25 752.699,75 -752.699,75 -550.000,00 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -1.074.428,60 -200.000,00 -77.444,73 122.555,27 -200.000,00 -122.555,27 -90.500,00 I330602001 Fortführung Wertstoffhofnetz -50.000,00 50.000,00 -50.000,00 -50.000,00 I330602101 Errichtung Photovoltaikanlage (EZ ÜB) -25.756,99 -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 -5.000,00 I330602201 Modernisierung Wägetechnik (EZ TT) -4.462,50 -4.462,50 4.462,50 I330602303 Errichtung Wertstoffhof Markdorf -1.800,39 -1.800,39 1.800,39 -98.100,00 I330602304 Wertstoffhof Neukirch -2.918,15 -2.918,15 2.918,15 I340302102 Beschaffung Speicherprogra mierbare Steuerung (CDS) -28.938,85 I340302103 Beschaffung Software Infors Minilab (DHS) -6.458,13 I340302104 Softwareanpassung (EST) -2.105,17 I340302201 Beschaffung Bibliothekspro- gramm (BZM) -3.000,00 3.000,00 -3.000,00 I340602201 Beschaffung Ladesäule und Messgerät (CDS) -8.000,00 8.000,00 -8.000,00 I340902101 Ersatzbeschaffung Server (EST) -14.875,00 I340902103 Ersatzfahrzeug Lupo (SchulungsKFZ) (JZG) -3.500,00 I340902114 Beschaffung Drehmaschine (ES TT) -25.145,47 I340902115 Beschaffung SchulungsKFZ (JZG) -2.700,00 I340902116 Beschaffung E-Schulung- sKFZ (JZG) -14.875,00 I340902117 Beschaffung Baukreissäge (CDS) -4.034,10 I340902201 Erweiterung Serverbereich (EST) -10.000,00 -2.677,50 7.322,50 -7.322,50 I340902202 Beschaffung Schleifband (CDS) -2.500,00 2.500,00 -2.500,00 I340902203 Beschaffung Drechselbank (CDS) -2.500,00 2.500,00 -2.500,00 I340902204 Beschaffung Isolationsfräse (CDS) -3.500,00 -6.428,68 -2.928,68 2.928,68 I340902205 Beschaffung Klimagerät (CDS) -7.300,00 -6.433,74 866,26 -866,26 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 202 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I340902206 Beschaffung Lehrfahrzeuge (CDS) -20.000,00 20.000,00 -20.000,00 I340902207 Beschaffung Audi E-Tron (CDS) -9.000,00 9.000,00 -9.000,00 I340902208 Beschaffung Prüfstand (CDS) -7.800,00 -8.347,85 -547,85 547,85 I340902209 Ersatzfahrzeug (Schulung- sKFZ) (JZG) -3.000,00 3.000,00 -3.000,00 I340902217 Beschaffung Server (SBS) -900,00 900,00 -900,00 I340902218 Beschaffung Kosy A4-Fräse (BZM) -2.900,00 -5.083,09 -2.183,09 2.183,09 I340902219 Beschaffung CNC Plasmaschneidanlage (CDS) -17.109,28 -17.109,28 17.109,28 I341002004 Beschaffung Weichboden- matte (BZ MD) 1.777,59 I341002005 Beschaffung EDV-Geräte > 800 Euro (EST TT) 39.198,60 I341002008 Schulungspaket Pneumatik Festo (Hardware) (CDS) -5.093,27 I341002010 Beschaffung Fleischwolf (CDS) -342,68 I341002021 Beschaffung Schutzmaßnah- menprüfgerät (Messg.)(CDS) -1.902,78 I341002035 Beschaffung Beamer (HES) -7.026,12 I341002041 Beschaffung PC (Schulver- bund MD) 1.066,91 I341002044 Beschaffung Tablet-Koffer (BZM) 1.818,10 I341002101 Beschaffung 2x Besucher- zählg eräte (Bibliothek MD) -2.606,10 I341002102 Technologische Erneuerung (CDS) -64.543,34 -133.000,00 -131.595,52 1.404,48 -133.000,00 -1.404,48 I341002104 Beschaffung Härteprüfgeräte (CDS) -5.367,38 I341002108 Beschaffung Elektromessger ät (CDS) -962,02 I341002111 Beschaffung angetriebenes Werkzeug (axial) (CDS) -967,47 I341002112 Beschaffung angetriebenes Werkzeug (radial) (CDS) -2.576,35 I341002115 Beschaffung Modell Gebäudeinstall ation (CDS) -14.092,94 I341002117 Beschaffung Pflegebett (DHS) -4.512,48 I341002118 Beschaffung Elektrodensatz Laborfermenter Infors -2.357,15 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 203 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I341002119 Ersatzbeschaffung IT-Tech- nik (EST) -21.980,16 I341002120 Beschaffung digitale Präsen- tationstechnik (EST) -33.574,66 I341002122 Erweiterung Laborausstattu ng (EST) -29.677,57 I341002124 Ersatzbeschaffung Beamer (HES) -9.996,00 -9.996,00 9.996,00 I341002125 Möbilierung Medien- und Kommunikationsraum (HES) -1.200,00 I341002126 Großmonitor (JvLS) -24.310,38 I341002127 Untertischkapp säge für Holzwerkstatt (JZG) -25.890,00 I341002130 Beschaffung Photometer (JZG) -3.510,50 I341002134 Erneuerung Mediensteuerung (KMZ) -24.932,17 I341002136 Sofortausstattungspro- gramm Digitalpakt 2021 -60.214,40 57.192,82 57.192,82 -57.192,82 I341002137 Leihgeräte für Lehrkräfte Digitalpakt 2021 I341002138 Laptop Arbeitsgeräte IT- Personal (KMZ) -6.140,48 I341002139 Beschafffung Benzintrolley (CDS) -1.642,20 I341002141 Beschaffung iPad (Schulleitung JZGS) -1.309,00 I341002142 Beschaffung Spektrometer (JZG) -2.174,13 I341002143 Beschaffung Lagerbehälter Flüssig- Stickstoff (JZG) -1.034,94 I341002144 Ersatzbeschaffung Beamer (JZGS) -3.402,21 I341002145 Ersatzbeschaffung Beschal- lungsanlage (CVS) -27.889,20 I341002146 Beschaffung Hochvolt- Schulungsstand (JZG) -7.460,14 I341002147 Beschaffung iPad Transportkoffer (BZM) -6.802,34 I341002148 Beschaffung Modul für Messzylinder (JZGS) -1.444,18 I341002149 Beschaffung Gefrierschrank (JZGS) -1.038,00 I341002150 Beschaffung Laptop Ladewagen (BZM) -2.357,38 I341002151 Beschaffung Dell Ladew- agen (BZM) -2.299,07 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 204 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I341002152 Beschaffung Dell Vostro Laptops (BZM) -55.867,64 I341002154 Beschaffung Alterssimulation sanzug (JvLS) -2.058,70 -2.058,70 2.058,70 I341002155 Digitalpakt Schulen (BZM MD Gym) -79.950,15 I341002156 Digitalpakt Schulen (BZM MD RS) -233.961,14 I341002157 Beschaffung Reinraumwerk- bank (JZGS) -10.704,05 I341002158 Beschaffung Smart Board (HES) -4.998,00 -4.998,00 4.998,00 I341002201 Beschaffung PCR-Gerät (DHS) -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 I341002202 Beschaffung Labor-Pho- tometer (DHS) -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 I341002203 Beschaffung Sitzmöbel (JVLS) -3.000,00 3.000,00 -3.000,00 I341002204 Beschaffung digit. Pfleges- imulationsmodell (JVLS) -65.000,00 -53.475,08 11.524,92 -11.524,92 I341002205 Beschaffung elektrotechnisc he Geräte Labor (EST) -26.400,00 -35.247,21 -8.847,21 8.847,21 I341002206 Ersatzbeschaff ung IT-Tech- nik (EST) -24.000,00 -4.806,41 19.193,59 -19.193,59 I341002207 Beschaffung Digitale mobile Endgeräte (EST) -11.000,00 11.000,00 -11.000,00 I341002208 Beschaffung KUKa Ro- botersystem (EST) -38.000,00 38.000,00 -38.000,00 -27.800,00 I341002209 Beschaffung Hobelbänke (CDS) -97.500,00 97.500,00 -97.500,00 -107.600,00 I341002210 Beschaffung Nivelliergerät (CDS) -2.600,00 2.600,00 -2.600,00 I341002211 Beschaffung Nassputzgerät (CDS) -5.000,00 -4.877,81 122,19 -122,19 I341002212 Beschaffung Beleuchtunganl age (CDS) -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 I341002213 Gerätesatz Elektropneumat ik (Hardware) (CDS) -24.300,00 -29.957,92 -5.657,92 5.657,92 I341002214 Beschaffung Peripherie ET200SP (Hardware) (CDS) -7.700,00 -7.456,30 243,70 -243,70 I341002215 Beschaffung Steuerungstech- nik Logo (CDS) -6.000,00 6.000,00 -6.000,00 I341002216 Beschaffung Thermomix (CDS) -1.100,00 1.100,00 -1.100,00 I341002217 Beschaffung Kitchen Aid (CDS) -2.000,00 2.000,00 -2.000,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 205 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I341002218 Beschaffung Eiswürfelmasch ine (CDS) -1.600,00 1.600,00 -1.600,00 I341002219 Beschaffung Leybold Elektro- maschin en (CDS) -9.200,00 -11.037,34 -1.837,34 1.837,34 I341002220 Beschaffung Universalfeders panner (CDS) -2.500,00 -2.320,50 179,50 -179,50 I341002221 Beschaffung Drehmomentsc hlüssel (CDS) -2.700,00 -3.260,60 -560,60 560,60 I341002222 Aufbau Leybold Drehstrom- moto ren (CDS) -4.100,00 -4.569,24 -469,24 469,24 I341002223 Beschaffung Videoskop (CDS) -1.800,00 -1.785,00 15,00 -15,00 I341002224 Beschaffung Audi E-Tron Schulungsmoto r (CDS) -6.000,00 6.000,00 -6.000,00 I341002225 Beschaffung Barbierstühle (CDS) -12.000,00 -6.040,33 5.959,67 -5.959,67 I341002226 Beschaffung WIG- Schweißgerät (CDS) -10.500,00 10.500,00 -10.500,00 I341002227 Beschaffung Aufschnitt- maschine Bizerba (CDS) -4.500,00 -6.495,62 -1.995,62 1.995,62 I341002228 Beschaffung Thermen für Heizungslabor (CDS) -12.000,00 12.000,00 -12.000,00 I341002229 Beschaffung Akku-Tool-Kits (CDS) -3.700,00 3.700,00 -3.700,00 I341002230 Beschaffung Sauger (JZG) -5.300,00 -5.312,74 -12,74 12,74 I341002231 Beschaffung Motorschulungs stand (JZG) -23.000,00 23.000,00 -23.000,00 I341002232 Beschaffung Photometer (JZG) -3.500,00 -2.618,00 882,00 -882,00 I341002233 Beschaffung Reinraumbank (JZG) -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 I341002234 Beschaffung Photometer (JZG) -2.400,00 2.400,00 -2.400,00 I341002235 Beschaffung Hochvoltschulungsstand (JZG) -16.000,00 16.000,00 -16.000,00 I341002237 Beschaffung SMART Boards (HES) -30.000,00 -29.988,00 12,00 -12,00 I341002238 Beschaffung mobile Lautsprecher (CVS) -9.500,00 -9.389,22 110,78 -110,78 I341002239 Non verbaler IQ-Test Einzel- fallunters uchung (PS) -1.300,00 -1.307,17 -7,17 7,17 I341002240 Beschaffung Sprungkästen (SBS) -2.500,00 -2.169,13 330,87 -330,87 I341002241 Beschaffung Hochsprung- matte (BZM) -1.500,00 1.500,00 -1.500,00 I341002242 Beschaffung Verleih - Lap- tops (KMZ) -15.000,00 -17.967,11 -2.967,11 2.967,11 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 206 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 I341002243 Beschaffung Arbeitsplatz - Laptops (KMZ) -8.400,00 -5.173,84 3.226,16 -3.226,16 I341002244 Beschaffung MacBook (KMZ) -1.700,00 -1.343,51 356,49 -356,49 I341002245 Digitalpakt Schulen (Präsen- tationstechnik) -500.000,00 -340.601,80 159.398,20 -159.398,20 I341002246 Digitalpakt Schulen (BZM Gym) -179.755,45 -179.755,45 179.755,45 I341002247 Digitalpakt Schulen (BZM RS) -32.088,35 -32.088,35 32.088,35 I341002248 Beschaffung Planschränke (CDS) -5.159,84 -5.159,84 5.159,84 I341002249 Beschaffung SMART Boards und Cynap- Systeme (PS MD) -49.980,00 -49.980,00 49.980,00 I341002250 Beschaffung digitale Infor- mationstaf eln (DHS) -4.164,41 -4.164,41 4.164,41 I341002251 Ersatzbeschaff ung Beamer (JZG) -2.480,96 -2.480,96 2.480,96 I341002252 Beschaffung Smart Board (DHS) -4.837,75 -4.837,75 4.837,75 I341002253 Beschaffung Lade-u. Transportkoffer f. iPads (KMZ) -41.877,60 -41.877,60 41.877,60 I341002255 Beschaffung Rechner (CAD Programm) (EST) -38.645,25 -38.645,25 38.645,25 I341002256 Beschaffung Maschinenschr aubstöcke (JZG) -3.879,84 -3.879,84 3.879,84 I341002257 Beschaffung Apple MacBook (EST) -2.208,90 -2.208,90 2.208,90 I341002258 Beschaffung Kaffeevollauto mat (JZG) -1.199,00 -1.199,00 1.199,00 I341002259 Beschaffung Achsmessgerät (CDS) -16.541,00 -16.541,00 16.541,00 I341002260 Ersatzbeschaff ung Beamer (CVS) -1.178,78 -1.178,78 1.178,78 I341002261 Beschaffung Hochvolt- Messadapter (CDS) -2.901,22 -2.901,22 2.901,22 I400302003 Beschaff. Modul/Lizenz Fall- management BTHG -SGB IX -4.640,58 I400302101 Beschaffung Software TAU- Office -8.600,00 8.600,00 -8.600,00 -8.600,00 I400302102 Beschaffung Lizenz synCase (Pflegestützpunkt) -1.368,50 I400302201 Lizenz neuer MA- Heimaufsicht -1.500,00 1.500,00 -1.500,00 I400302202 Einführung digitale Akte (Wohngeld) -20.000,00 20.000,00 -20.000,00 I400302203 -5.000,00 5.000,00 -5.000,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 207 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2021 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2022 Jahres- ergebnis 2022 Vergl. Ergebnis- Fortg. An- satz 2022 ÜPL/APL Übertragene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2022 Übertragene Ermächt. 2023 Beschaffung Leistungsbaum OPEN - EGH I400302204 Digitalisierung Leistungsabrec hnung EGH -10.000,00 10.000,00 -10.000,00 I410302201 Beschaffung Lizenzen Open Prosoz -6.400,00 6.400,00 -6.400,00 I410302202 Unterhaltsvorsc husskasse Online-Anträge -5.900,00 5.900,00 -5.900,00 I421002201 Beschaffung Notebooks (Digi- talisierung GSA) I450302101 Beschaffung Unterkunftsver waltungsprogra mm -35.000,00 35.000,00 -35.000,00 I451002201 Beschaffung Reinigungsmas chine GU -4.567,22 -4.567,22 4.567,22 Gesamtsumme -19.612.399,06 -32.613.800,00 -9.030.385,05 23.583.414,95 -12.489.800,00 -23.583.414,95 -8.921.900,00 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 208 8.8 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 0,00 0,00 0,00 Die Auslieferung des letzten Sparbuchs über Mündelvermögen erfolgte am 9. Dezember 2021. Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 209 8.9 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2022 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 308.264.235,80 310.703.699,80 1. Eigenkapital -186.641.765,19 -193.168.024,63 1.1 Immaterielle Vermögensgegen- stände 138.834,94 86.948,34 1.1 Basiskapital -119.607.289,58 -119.417.436,75 1.2 Rücklagen -67.034.475,61 -73.750.587,88 1.2 Sachvermögen 214.118.425,50 219.191.497,69 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -67.031.918,51 -73.748.030,78 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.925.895,30 9.927.524,94 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 85.827.594,38 86.481.618,70 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,10 -2.557,10 1.2.3 Infrastrukturvermögen 81.633.267,03 79.953.670,11 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Er- gebnisses 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstü- cken 8.047.859,58 7.336.456,62 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenk- mäler 2.376.951,90 2.427.954,92 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine De- ckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrückla- gen nicht möglich ist 0,00 0,00 1.2.6 Maschinen und technische Anla- gen, Fahrzeuge 5.856.079,93 6.044.720,74 2. Sonderposten -54.454.256,15 -53.028.728,28 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstat- tung 6.499.699,06 8.371.089,03 2.1 für Investitionszuweisungen -54.440.107,26 -53.015.758,46 1.2.8 Vorräte 279.900,29 495.723,86 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 13.671.178,03 18.152.738,77 2.3 für Sonstiges -14.148,89 -12.969,82 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 210 Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO 1.3 Finanzvermögen 94.007.279,06 91.425.223,77 3. Rückstellungen -39.470.812,90 -40.687.382,02 1.3.1 Anteile an verbundenen Unter- nehmen 74.499,25 144.499,25 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -840.849,48 -904.832,41 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapital- einlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 6.381.786,31 6.394.714,47 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.575.963,42 -552.820,54 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstel- lungen für Abfalldeponien -27.003.769,00 -27.610.252,00 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -1.857.383,04 -5.561.829,29 1.3.4 Ausleihungen 7.372.317,17 6.263.325,72 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 35.439.079,89 36.449.103,55 3.6 Rückstellungen für drohende Ver- pflichtg. aus Bürgschaften und Ge- währleistung 0,00 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 11.007.608,51 10.785.016,77 3.7 Sonstige Rückstellungen -8.192.847,96 -7.210.247,78 4. Verbindlichkeiten -34.964.496,40 -28.241.909,65 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.978.479,09 3.734.137,42 4.1 Anleihen 0,00 0,00 1.3.8 Liquide Mittel 28.753.508,84 27.654.426,59 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men -18.264.048,25 -14.808.241,53 2. Abgrenzungsposten 9.136.171,95 11.070.083,69 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnah- men wirtschaftlich gleichkommen -4.175.456,40 -3.366.368,10 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungs- posten 8.294.236,26 9.998.809,12 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leis- tung -8.908.418,36 -7.385.549,24 2.2 Sonderposten für geleistete Inves- titionszuschüsse 841.935,69 1.071.274,54 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistun- gen -1.639.238,93 -440.417,76 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -1.977.334,46 -6.647.708,91 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzungs- posten -1.869.380,81 -6.647.708,91 Bilanzsumme 317.400.711,45 321.773.753,49 Bilanzsumme -317.400.711,45 -321.773.753,49 Rechenschaftsbericht 2022 - Landratsamt Bodenseekreis 211 9 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2022 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2022 und die Bestände zum 31. De- zember 2022 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im August 2023 gez. Daniel Dillmann Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Luca Wilhelm Prayon Landrat Deckblatt-Rechenschaftsbericht_BSK Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht 2022 Bodenseekreis

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    Landratsamt Bodenseekreis Evaluation des Streuobstförder- programmes im Bodenseekreis Evaluationsbericht 17.09.2019 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 2 Landratsamt Bodenseekreis Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Auftraggeber: Landratsamt Bodenseekreis Untere Naturschutzbehörde Glärnischstr. 1-3 88045 Friedrichshafen Projektkoordination: Landschaftserhaltungsverband Bodenseekreis e.V. M.Sc. Jasmin Seif Tel.: 07541 204-5071 Jasmin.seif@bodenseekreis.de Dipl. Landschaftsökologe Daniel Doer Tel.: 07541 204-5787 daniel.doer@bodenseekreis.de Werkvertragsnehmer: 365° freiraum + umwelt Klosterstraße 1, 88662 Überlingen Tel.: 07551 / 949 558-0 info@365grad.com Bearbeitung: Dipl.-Biologe Jochen Kübler Tel.: 07551 / 949 558-3 j.kuebler@365grad.com Dipl.-Ing. (FH) Claudia Huesmann Landschaftsarchitektin BDLA Tel.: 07551 / 949 558-2 c.huesmann@365grad.com Dipl. Geoökologin Sarah Köhl Tel.: 07551 / 949 558-6 s.koehl@365grad.com Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 3 M.Sc. Martina Schwenkel Tel.: 07551 / 949558-8 m.schwenkel@365grad.com Dipl. Biogeograph Manuel Fiebrich Tel.: 07551 / 949558-6 m.fiebrich@365grad.com in Zusammenarbeit mit: Datenauswertung (Leistungspaket I) Detailkartierung Fledermäuse (Auswertung, Bewertung und Diskussion der Ergebnisse) (Leistungspaket IV) Ingenieurbüro Homburger GbR Lupfenstr. 8 78234 Engen Tel.: 07733 / 982588 Info@forstlabor.de Dr. Wolfang Fiedler Schloßallee 2 78315 Radolfzell Tel.: 0171 4514131 fiedler@orn.mpg.de Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 4 Inhaltsverzeichnis 0. ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................................................... 13 1. ANLASS ......................................................................................................................................................... 25 2. LEISTUNGSUMFANG .................................................................................................................................. 25 3. WERTIGKEIT UND BEDEUTUNG VON STREUOBSTWIESEN ............................................................... 26 4. LEISTUNGSPAKET I: DATENANALYSE .................................................................................................... 29 4.1 Historische Entwicklung aller Streuobstbestände im Bodenseekreis 1965 - 2009 ............................. 29 4.1.1 Datengrundlage ................................................................................................................................................... 29 4.1.2 Methodenkritik..................................................................................................................................................... 29 4.1.3 Auswertung - Vergleich der 1965er mit 2009er Daten .............................................................................. 30 4.1.4 Trends und Entwicklungen im Streuobst - Vergleich weiterer Daten ...................................................... 33 4.1.5 Ursachen für den Rückgang von Streuobstbäumen / -wiesen .................................................................. 34 4.2 Geförderte Bestände im Bodenseekreis 1996-2015 ..................................................................................... 34 4.2.1 Datengrundlage ................................................................................................................................................... 34 4.2.2 Aufbereitung der Daten ..................................................................................................................................... 35 4.2.3 Methodenkritik..................................................................................................................................................... 35 4.2.4 Kartographie ......................................................................................................................................................... 36 4.2.5 Auswertung der Daten (Tabellen, kartografische Darstellung).................................................................. 36 4.2.6 Anpassung der Flächen....................................................................................................................................... 38 5. PAKET II : BEFRAGUNGEN DER BEWIRTSCHAFTER UND EINBEZIEHUNG DER LANDWIRT- SCHAFT (2017) ............................................................................................................................................ 40 5.1 Methode ..................................................................................................................................................................... 40 5.2 Ergebnisse der Umfrage (Auswertung der Fragebögen) .............................................................................. 40 5.2.1 Statistische Daten ................................................................................................................................................ 40 5.2.2 Pflege der Obstbäume ........................................................................................................................................ 43 5.2.3 Nutzung und Pflege des Unterwuchses .......................................................................................................... 45 5.2.4 Weidetiere ............................................................................................................................................................. 46 5.2.5 Verwertung des Obstertrages ............................................................................................................................ 47 5.2.6 Fragen zum Beitrag des Kreisförderprogrammes ......................................................................................... 49 5.2.7 Zufriedenheit mit dem Kreisförderprogramm ............................................................................................... 51 5.2.8 Schnittvergabe ..................................................................................................................................................... 53 5.2.9 Teilnahme an qualifiziertem Schnittkurs ....................................................................................................... 54 5.2.10 Fragen zur Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung ........................................................ 55 5.2.11 Änderungen am Förderprogramm .............................................................................................................. 55 5.2.12 Anregungen und Naturbeobachtungen zum Thema Streuobst ........................................................... 57 5.2.13 Bekanntmachung ........................................................................................................................................... 57 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 5 5.3 Fazit Befragung ........................................................................................................................................................ 58 6. PAKET III : STRUKTURANALYSE / QUALITÄT DER STREUOBSTBESTÄNDE IM BODENSEEKREIS (2017) ........................................................................................................................... 59 6.1 Methode ..................................................................................................................................................................... 59 6.1.1 Erhebungsbogen .................................................................................................................................................. 59 6.1.2 Auswahl der Flächen ........................................................................................................................................... 59 6.1.3 Geländearbeit ....................................................................................................................................................... 60 6.1.4 Methodenkritik..................................................................................................................................................... 60 6.2 Ergebnisse der Strukturkartierung ..................................................................................................................... 61 6.2.1 Zustand geförderter Bestände .......................................................................................................................... 61 6.2.2 Charakterisierung des Bestandes ..................................................................................................................... 62 6.2.3 Überblick über die Obstsorten .......................................................................................................................... 64 6.2.4 Verteilung des Alters der Bäume ...................................................................................................................... 69 6.2.5 Anteil an Totholz, Naturhöhlen und Spechthöhlen in den Beständen .................................................... 76 6.2.6 Charakterisierung des Bestandsaufbaues ....................................................................................................... 79 6.2.7 Angaben zum Unterwuchs ................................................................................................................................ 82 6.2.8 Strukturvielfalt ..................................................................................................................................................... 84 6.2.9 Charakterisierung der Altbäume ...................................................................................................................... 85 6.2.10 Angaben zu Altbäumen................................................................................................................................. 86 6.2.11 Charakterisierung von Jungbäumen .......................................................................................................... 93 6.2.12 Angaben zu Jungbäumen ............................................................................................................................. 94 6.3 Fazit Strukturkartierung...................................................................................................................................... 100 7. PAKET IV : DETAILUNTERSUCHUNGEN AUF STICHPROBENFLÄCHEN (2018) .......................... 101 7.1 Methode ................................................................................................................................................................... 101 7.1.1 Auswahl der Flächen ......................................................................................................................................... 101 7.1.2 Information der Flächeneigentümer ............................................................................................................. 102 7.1.3 Geländearbeit Vögel .......................................................................................................................................... 102 7.1.4 Geländearbeit Fledermäuse ............................................................................................................................. 102 7.1.5 Geländearbeit Vegetation ................................................................................................................................ 103 7.1.6 Telefoninterviews ............................................................................................................................................... 104 7.1.7 Methodenkritik................................................................................................................................................... 104 7.2 Ergebnisse der Detailuntersuchungen ............................................................................................................ 105 7.2.1 Artengruppe Vögel ............................................................................................................................................ 105 7.2.2 Fledermäuse ........................................................................................................................................................ 117 7.2.3 Vegetation ........................................................................................................................................................... 130 7.3 Ergebnisse der Telefoninterviews ..................................................................................................................... 134 7.3.1 Obstbaumschnitt ............................................................................................................................................... 134 7.3.2 Nutzung/Verwertung des Unterwuchses ...................................................................................................... 135 7.3.3 Obstverwertung ................................................................................................................................................. 136 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 6 8. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ...................................................................................................................... 137 8.1 Landschaftspflegetag Baden-Württemberg 2017 ....................................................................................... 137 8.2 Experten-Workshop 2018 .................................................................................................................................. 137 9. PAKET V : ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE DER EVALUATION UND VORSCHLÄGE ZUR FORTSCHREIBUNG DER FÖRDERRICHTLINIEN.................................................................................. 139 9.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation ...................................................................................... 139 9.1.1 Wirkung des bisherigen Förderprogramms für den Erhalt von Streuobstwiesen ................................ 139 9.1.2 Einflussfaktoren auf die naturschutzfachliche Wertigkeit und daraus resultierende Anforderungen an eine zukünftige Streuobst-Förderung ........................................................................ 141 9.2 Fortschreibung der Förderrichtlinie ................................................................................................................. 145 9.2.1 Die Förderrichtlinie Streuobst BSK 1990-heute ......................................................................................... 146 9.2.2 Das Streuobstförderprogramm des Landes Baden-Württemberg ........................................................... 147 9.2.3 Das Streuobstförderprogramm im Landkreis Ravensburg ........................................................................ 147 9.2.4 Das Förderprogramm Obstwiesen der Stadt Friedrichshafen .................................................................. 148 9.2.5 Varianten einer Weiterentwicklung der Förderrichtlinie im Bodenseekreis ......................................... 149 9.2.6 Empfehlung zur Fortschreibung des Streuobstförderprogramms des Bodenseekreises und zu weiteren Fördermöglichkeiten ....................................................................................................................... 167 10. QUELLENVERZEICHNIS ........................................................................................................................... 169 10.1 Literatur ................................................................................................................................................................... 169 10.2 Internet .................................................................................................................................................................... 171 10.3 Mündliche Mitteilungen ..................................................................................................................................... 171 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Übersichtskarte zur Entwicklung der Streuobstbestände (%) von 1965 bis 2009 in den Gemeinden des Bodenseekreises..................................................................................................................................... 30 Abbildung 2: Darstellung der Anzahl der Obstbäume 1965 und 2009 in den Gemeinden des Bodenseekreises.. ................................................................................................................................................................... 32 Abbildung 3: Vergleich der Streuobsterfassung in 2009 und den tatsächlich vor Ort vorgefundenen Streuobstbeständen in 2017 (ungeförderte Flächen)............................................................................................. 32 Abbildung 4: Vergleich der Streuobsterfassung in 2009 und den tatsächlich vor Ort vorgefundenen Streuobstbeständen in 2017 (geförderte Flächen) .................................................................................................. 33 Abbildung 5: Anzahl der geförderten Flurstücke je Förderart ............................................................................ 37 Abbildung 6: Fläche der geförderten Bestände in ha............................................................................................. 37 Abbildung 7: Flächenanteil der geförderten Streuobstwiesenflächen je Gemeinde und im Landkreis Bodenseekreis ......................................................................................................................................................................... 38 Abbildung 8: Angabe der Differenz in Prozent zwischen vorzugeschnittenen Flächen und fertig zugeschnittenen Flächen ................................................................................................................................................... 39 Abbildung 9: Verteilung der Anzahl gestellter Anträge je Antragsteller ........................................................ 39 Abbildung 10: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Sind Sie Eigentümer der Förderfläche?“ .... 40 Abbildung 11: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Haben Sie die geförderte Fläche gepachtet?“ ............................................................................................................................................................................. 41 Abbildung 12: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Ist der Erhalt des Bestandes auch in Zukunft gesichert?“ ............................................................................................................................................................. 42 Abbildung 13: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Welche Qualifikation in Bezug auf Obstbaumschnitt haben Sie?“ .......................................................................................................................................... 43 Abbildung 14: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wen haben Sie mit dem Obstbaumschnitt beauftragt?“ ............................................................................................................................................................................ 43 Abbildung 15: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Mit welchem Ziel bewirtschaften Sie die Flächen“ .................................................................................................................................................................................... 44 Abbildung 16: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie nutzen und verwerten Sie den Unterwuchs der Flächen?“ ................................................................................................................................................ 45 Abbildung 17: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Beweiden Sie ihre Streuobstwiesenflächen und wenn ja mit welcher/n Tierart/en?“ ...................................................................................................................... 46 Abbildung 18: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie oft mähen / mulchen Sie den Unterwuchs Ihrer Streuobstwiesen im Jahr?“ ........................................................................................................... 46 Abbildung 19: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Nutzen Sie die Erträge und wenn ja wie?“47 Abbildung 20: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie wird ihr Obst verwertet?“ ....................... 48 Abbildung 21: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Über wen vermarkten Sie ihren Obstertrag?“ ............................................................................................................................................................................ 48 Abbildung 22: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Hätten Sie auch ohne das Kreisförderprogramm den Streuobstbestand erhalten?“ ...................................................................................... 49 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 8 Abbildung 23: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Aus welchen Gründen nehmen Sie am Kreisförderprogramm teil?“ .............................................................................................................................................. 50 Abbildung 24: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Welche Förderung wurde in Anspruch genommen?“ ........................................................................................................................................................................... 50 Abbildung 25: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie zufrieden sind Sie mit den Kreisförderprogramm insgesamt?“ ................................................................................................................................ 51 Abbildung 26: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Finden Sie die Antragstellung einfach zu handhaben?“ ........................................................................................................................................................................... 52 Abbildung 27: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wären Sie mit einer Antragstellung über das Internet einverstanden?“ ........................................................................................................................................... 52 Abbildung 28: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wären Sie bereit, bei höheren Fördersätzen den Schnitt extern zu vergeben?“ .................................................................................................................................. 53 Abbildung 29: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Kennen Sie bekannte qualifizierte Baumpfleger?“ ....................................................................................................................................................................... 54 Abbildung 30: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Nehmen Sie bereits eine Förderung in Anspruch?“ .............................................................................................................................................................................. 55 Abbildung 31: Auswahl und räumliche Lage der Flächen für die Strukturkartierung, Quelle: Geobasisdaten Luftbilder © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, unmaßstäblich. ........................................................................................................ 60 Abbildung 32: Zustand der geförderten Bestände .................................................................................................. 61 Abbildung 33: Verteilung der Bestandsgröße der Streuobstbestände geförderter Flächen ................... 62 Abbildung 34: Verteilung der Bestandsgröße der Streuobstbestände nicht geförderter Bestände ..... 62 Abbildung 35: Verteilung der Bestandsdichte der Streuobstbestände geförderter Flächen .................. 63 Abbildung 36: Verteilung der Bestandsdichte der Streuobstbestände nicht geförderter Bestände .... 63 Abbildung 37: Verteilung des Apfelbaumanteils auf geförderten Streuobstbeständen........................... 64 Abbildung 38: Verteilung des Apfelbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstbeständen ............... 64 Abbildung 39: Verteilung des Birnbaumanteils auf geförderten Streuobstflächen ................................... 65 Abbildung 40: Verteilung des Birnbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstflächen ....................... 65 Abbildung 41: Verteilung des Kirschbaumanteils auf geförderten Streuobstbeständen ......................... 66 Abbildung 42: Verteilung des Kirschbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstbeständen ............. 66 Abbildung 43: Verteilung des Walnussbaumanteils auf geförderten Streuobstflächen .......................... 67 Abbildung 44: Verteilung des Walnussbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstflächen ............... 67 Abbildung 45: Verteilung des Zwetschgenbaumanteils in geförderten Streuobstbeständen ................ 68 Abbildung 46: Verteilung des Zwetschgenbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstbeständen . 68 Abbildung 47: Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) auf geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 69 Abbildung 48: Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) auf Streuobstflächen auf denen nur die Baumpflege gefördert wurde. ............................................................................................................ 69 Abbildung 49: Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) auf nicht geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 70 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 9 Abbildung 50: Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) in geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 70 Abbildung 51: Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) in Streuobstbeständen auf denen nur der Baumschnitt gefördert wurde. ......................................................................................................... 71 Abbildung 52: Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) in nicht geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 71 Abbildung 53: Verteilung des Anteils mittelalter Bäume (15-50 Jahre) auf geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 72 Abbildung 54: Verteilung des Anteils mittelalter Bäume (15-50 Jahre) auf nicht geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 72 Abbildung 55: Verteilung des Anteils von Altbäumen (> 50 Jahre) in geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 73 Abbildung 56: Verteilung des Anteils von Altbäumen (> 50 Jahre) in nicht geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 73 Abbildung 57: Verteilung des Anteils abgängiger Bäume auf geförderten Streuobstflächen............... 74 Abbildung 58: Verteilung des Anteils abgängiger Bäume auf nicht geförderten Streuobstflächen ... 74 Abbildung 59: Verteilung der Altersdurchmischung auf geförderten Streuobstflächen ......................... 75 Abbildung 60: Verteilung der Altersdurchmischung auf ungeförderten Streuobstflächen.................... 75 Abbildung 61: Anteil von Totholz auf geförderten Streuobstbeständen ....................................................... 76 Abbildung 62: Anteil von Totholz auf nicht geförderten Streuobstbeständen ........................................... 76 Abbildung 63: Anteil von Naturhöhlen auf geförderten Streuobstflächen .................................................. 77 Abbildung 64: Anteil von Naturhöhlen auf nicht geförderten Streuobstflächen ...................................... 77 Abbildung 65: Anteil von Spechthöhlen in geförderten Streuobstbeständen ............................................. 78 Abbildung 66: Anteil von Spechthöhlen in nicht geförderten Streuobstbeständen ................................. 78 Abbildung 67: Bestandsdichten geförderter Streuobstbestände ....................................................................... 79 Abbildung 68: Bestandsdichten nicht geförderter Streuobstbestände ........................................................... 79 Abbildung 69: Pflanzabstand der Bäume in der Reihe auf geförderten Streuobstflächen ..................... 80 Abbildung 70: Pflanzabstand der Bäume in der Reihe auf nicht geförderten Streuobstflächen ......... 80 Abbildung 71: Pflanzabstand der Bäume zwischen den Reihen in geförderten Streuobstbeständen 81 Abbildung 72: Pflanzabstand der Bäume zwischen den Reihen in nicht geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 81 Abbildung 73: Nutzung des Unterwuchses geförderter Streuobstbestandsflächen .................................. 82 Abbildung 74: Nutzung des Unterwuchses nicht geförderter Streuobstbestandsflächen ...................... 82 Abbildung 75: Biotoptyp des Unterwuchses geförderter Streuobstbestandsflächen ................................ 83 Abbildung 76: Biotoptyp des Unterwuchses nicht geförderter Streuobstbestandsflächen .................... 83 Abbildung 77: Strukturvielfalt innerhalb und um geförderte Streuobstbestandsflächen ...................... 84 Abbildung 78: Strukturvielfalt innerhalb und um nicht geförderte Streuobstbestandsflächen ........... 84 Abbildung 79: Zustand von Altbäumen auf geförderten Streuobstflächen ................................................. 85 Abbildung 80: Zustand von Altbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen ...................................... 86 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 10 Abbildung 81: Beeinträchtigung geförderter Altbäume durch Mistelbefall ................................................. 86 Abbildung 82: Beeinträchtigung nicht geförderter Altbäume durch Mistelbefall ..................................... 87 Abbildung 83: Beeinträchtigung geförderter Altbäume durch Efeu ............................................................... 87 Abbildung 84: Beeinträchtigung nicht geförderter Altbäume durch Efeu.................................................... 88 Abbildung 85: Beeinträchtigung geförderter Altbäume durch Astabbrüche ............................................... 88 Abbildung 86: Beeinträchtigung nicht geförderter Altbäume durch Astabbrüche ................................... 89 Abbildung 87: Bewertung der Beeinträchtigung der Vitalität geförderter Altbäume .............................. 89 Abbildung 88: Bewertung der Beeinträchtigung der Vitalität nicht geförderter Altbäume .................. 90 Abbildung 89: Durchführung des Baumschnittes geförderter Altbäume ...................................................... 90 Abbildung 90: Durchführung des Baumschnittes nicht geförderter Altbäume........................................... 91 Abbildung 91: Bewertung der Schnittqualität alter, geförderter Bäume (> 50 Jahre)............................. 91 Abbildung 92: Bewertung der Schnittqualität alter, nicht geförderter Bäume (> 50 Jahre) ................. 92 Abbildung 93: Bewertung der Schnittqualität mittelalter, geförderter Bäume (15-50 Jahre).............. 92 Abbildung 94: Bewertung der Schnittqualität mittelalter, nicht geförderter Bäume (15-50 Jahre) .. 93 Abbildung 95: Zustand von Jungbäumen auf geförderten Streuobstflächen .............................................. 93 Abbildung 96: Zustand von Jungbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen .................................. 94 Abbildung 97: Qualität des Jungbaumschnittes auf geförderten Streuobstbeständen ........................... 94 Abbildung 98: Qualität des Jungbaumschnittes auf nicht geförderten Streuobstbeständen ................ 95 Abbildung 99: Vorhandensein einer Baumscheibe für Jungbäume auf geförderten Flächen ................ 95 Abbildung 100: Vorhandensein einer Baumscheibe für Jungbäume auf nicht geförderten Flächen . 96 Abbildung 101: Zustand der Anbindung / des Baumpfahles für Jungbäume auf geförderten Flächen ............................................................................................................................................................ 96 Abbildung 102: Zustand der Anbindung / des Baumpfahles für Jungbäume auf nicht geförderten Flächen ............................................................................................................................................................ 97 Abbildung 103: Zustand des Vieh- /Verbissschutzes um Jungbäume auf geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 97 Abbildung 104: Zustand des Vieh- /Verbissschutzes um Jungbäume auf nicht geförderten Streuobstbeständen ............................................................................................................................................................. 98 Abbildung 105: Vorkommen von Wühlmausschäden an Jungbäumen auf geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 98 Abbildung 106: Vorkommen von Wühlmausschäden an Jungbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 99 Abbildung 107: Vorkommen von Stammschäden an Jungbäumen auf geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................... 99 Abbildung 108: Vorkommen von Stammschäden an Jungbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen ................................................................................................................................................................ 100 Abbildung 109: Lage der Bestände für die Detailkartierung (60 Bestände). .............................................. 101 Abbildung 110: Die Arten-Areal-Kurve zeigt die Bedeutung größerer Streuobstwiesen im Vergleich zu kleineren Beständen. ………………………………………………………………………………………………..…………...112 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 11 Abbildung 111: Revier-Areal-Kurve zeigt ein ähnliches Bild wie die Arten-Areal-Kurve. ................... 110 Abbildung 112: Baumhöhlen sind vor allem für Höhlenbrüter von Bedeutung ...................................... 111 Abbildung 113: Bedeutung der Probeflächen (geförderte Bestände) als Lebensraum für Vögel mit Angabe der Anzahl der Flächen. Vergl. hierzu auch Kapitel 7.3.2. ................................................................. 115 Abbildung 114: Bewertung der Probeflächen (nicht geförderte Bestände) hinsichtlich einer geringen, mittleren oder hohen Bedeutung. Vergl. hierzu auch Kapitel 7.3.2. ......................................... 115 Abbildung 115: Anzahl der Probeflächen (geförderte Bestände), in denen die einzelnen Fledermausarten nachgewiesen wurden. ................................................................................................................. 118 Abbildung 1: Anzahl nachgewiesener Arten/Artgruppen Fledermäuse in Bezug auf die Anzahl der Probeflächen (geförderte Bestände)…………………………………………………………………………………………...121 Abbildung 116: Anzahl der Probeflächen (ungeförderte Bestände), in denen die einzelnen Fledermausarten nachgewiesen wurden. ................................................................................................................. 119 Abbildung 118: Anzahl nachgewiesener Arten/Artgruppen Fledermäuse in Bezug auf die Anzahl der Probeflächen (Ungeförderte Bestände) ................................................................................................................... 122 Abbildung 119: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet mit sehr niedriger Aktivität) ......................................................................................................................... 124 Abbildung 120: Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt den Zusammenhang von Temperatur und Fledermausaktivität (Gebiet mit sehr niedriger Aktivität) ................................................................................ 124 Abbildung 121: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet mit sehr hoher Aktivität) ................................................................................................................................ 125 Abbildung 122: Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt (Gebiet mit sehr hoher Aktivität) ................ 125 Abbildung 123: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet Nr. 1 mit mittelstarker Aktivität) ................................................................................................................. 126 Abbildung 124:Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt (Gebiet Nr. 1 mit mittelstarker Aktivität) . 126 Abbildung 125: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet Nr. 2 mit mittelstarker Aktivität) ................................................................................................................. 127 Abbildung 126: Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt (Gebiet Nr. 2 mit mittelstarker Aktivität) 127 Abbildung 127: Artenvielfalt in den geförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. ........... 131 Abbildung 128: Artenvielfalt in den ungeförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. ...... 131 Abbildung 129: Beweidungsart in den Streuobstbeständen (geförderte und ungeförderte zusamen) der Detailkartierung. ........................................................................................................................................................ 132 Abbildung 130: Nutzungsart in den geförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. ............ 132 Abbildung 131: Nutzungsart in den ungeförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. ...... 133 Abbildung 132: Ergebnisse der Befragung (Telefoninterviews) zum Baumschnitt .................................. 135 Abbildung 133: Ergebnis der Befragung (Telefoninterviews) zur Bewirtschaftungsform .................... 135 Abbildung 134: Art der Verwendung des Streuobsts (Telefoninterviews)................................................... 136 Abbildung 135: Fördersätze für Erst- und Folgepflege Förderprogramm Obstwiesen Friedrichshafen (aus: Förderrichtlinien zum Häfler Obstwiesenprogramm Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft im Stadtgebiet FN ................................................................................................. 148 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 12 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Anzahl der Obstbäume und Entwicklung der Obstbestände (%) in den jeweiligen Gemeinden des Bodenseekreises; Vergleich 1965 und 2009 ............................................................................... 31 Tabelle 2: Entwicklung der Streuobstbestände 1965 - 2005 im Vergleich Baden-Württemberg – Obstlandschaft Bodensee-Hochrhein ........................................................................................................................... 33 Tabelle 3: Parameter der Bestände für die Detailkartierung ............................................................................ 102 Tabelle 4: Erfasste Vogelarten....................................................................................................................................... 106 Tabelle 5: Unterteilung der Vogelarten in Dominant (> 5 %), Subdominant (2-5 %), Influent (1-2 %), Rezent ( 80 %), dunkelorange = Rückgang hoch (60-80%), orange = Rückgang mittel (30-60 %). Quelle Daten 1965: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 1967. Quelle Daten 2009: Universität Hohenheim, Inst. f. Landschafts- und Pflanzenökologie; Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen. Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 31 Die Gemeinden Heiligenberg und Deggenhausertal verzeichnen den geringsten Rückgang. Für 2009 liegen Daten zu Streuobstbäumen je ha Landwirtschaftsfläche vor. Der Durchschnittswert liegt hier im Bodenseekreis bei 6,08 %. Sipplingen sticht mit 31,8 % hervor, bei allen anderen Ge- meinden liegen die Werte zwischen 3 % und 6,8 %. Die Gemeinde Heiligenberg weist mit 1,9 % den niedrigsten Wert auf. Tabelle 1: Anzahl der Obstbäume und Entwicklung der Obstbestände (%) in den jeweiligen Gemeinden des Bodenseekrei- ses; Vergleich 1965 und 2009 Gemeinde Anzahl Entwicklung % 1965 2009 Bermatingen 27.070 3.516 -87,01 Daisendorf 3.148 566 -82,02 Deggenhausertal 39.893 18.264 -54,22 Eriskirch 16.109 2.853 -82,29 Friedrichshafen 185.620 15.970 -91,40 Frickingen 41.173 5.738 -86,06 Hagnau 12.745 1.212 -90,49 Heiligenberg 9.882 4.381 -55,67 Immenstaad 36.358 3.286 -90,96 Kressborn 55.026 8.417 -84,70 Langenargen 24.589 2.513 -89,78 Markdorf 68.556 15.362 -77,59 Meckenbeuren 83.011 11.142 -86,58 Meersburg 16.697 2.735 -83,62 Neukirch 26.303 7.597 -71,12 Oberteuringen 47.800 7.896 -83,48 Owingen 16.584 5.819 -64,91 Salem 66.460 14.758 -77,79 Sipplingen 14.353 4.782 -66,68 Stetten 15.970 1.710 -89,29 Tettnang 117.796 23.428 -80,11 Überlingen 76.787 15.464 -79,86 Uhldingen- Mühlhofen 17.994 3.503 -80,53 Gesamt BSK 1.019.924 180.912 -82,26 Baden-Württ. 18 9,3 -48,3 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 32 Beim Vergleich der Anzahl der Obstbäume (Flächen Strukturkartierung; n=571) von der Luftbild- auswertung (2009) mit der Strukturkartierung (2017, Kapitel 0.), so zeigen sich bei den ungeförder- ten und geförderten Flächen unterschiedliche Entwicklungen: Bei den ungeförderten Flächen (n= 111) ist ein leichter Rückgang zu erkennen. Wurden in 2009 auf den Flächen noch 2.352 Obstbäu- me gezählt, sind es in 2017 2.136, was einem Rückgang von 9 % entspricht (vergl. Abbildung 4). Die geförderten Flächen (n= 460 abzüglich der in 2009 nicht erfassten Flächen) hingegen haben einen Anstieg von 42 %, von 11.132 auf 14.599 Obstbäume, zu verzeichnen (vergl. Abbildung 5). Dieser Anstieg liegt vermutlich daran, dass in 2009 junge Bäume nicht miterfasst wurden. Abbildung 4: Vergleich der Streuobsterfassung in 2009 und den tatsächlich vor Ort vorgefundenen Streuobstbeständen in 2017 (ungeförderte Flächen) 0 500 1000 1500 2000 2500 2009 2017 A n za h l O bs tb äu m e Jahr Abbildung 3: Darstellung der Anzahl der Obstbäume 1965 und 2009 in den Gemeinden des Bodenseekreises. Quelle Daten 1965: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 1967. Quelle Daten 2009: Universität Hohenheim, Inst. f. Landschafts- und Pflanzenökologie; Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen-Geislingen. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 33 Abbildung 5: Vergleich der Streuobsterfassung in 2009 und den tatsächlich vor Ort vorgefundenen Streuobstbeständen in 2017 (geförderte Flächen) 4.1.4 Trends und Entwicklungen im Streuobst - Vergleich weiterer Daten In der Streuobsterhebung 2005 wurden über Laserscanbefliegung 9,3 Mio Streuobstbäume in Ba- den-Württemberg gezählt (KÜPFER & BALKO 2010). Im Land sind somit bis zum Jahr 2005 gegenüber 1965 48,3 % der Streuobstbäume und gegenüber 1990 18,4 % verloren gegangen. Zwischen 1965 und 1990 sind landesweit 36,7 % verloren gegangen. Tabelle 2: Entwicklung der Streuobstbestände 1965 - 2005 im Vergleich Baden-Württemberg – Obstlandschaft Bodensee- Hochrhein 1965 - 1990 1990 - 2005 Baden-Württemberg gesamt 36,7 % 18,4 % Obstlandschaft Bodensee-Hochrhein (Konstanz, Waldshut, Bodenseekreis und Ravensburg) 54 % 61,4 % Der regionale Streuobstverlust von 1965 bis 1990 betrug in der Obstlandschaft Bodensee-Hoch- rhein (Konstanz, Waldshut, Bodenseekreis und Ravensburg) 54 %. Folglich waren 1990 nur noch 46 % der Streuobstbestände aus dem Jahr 1965 vorhanden. Das entspricht ca. 469.165 Bäumen im Bodenseekreis (Quelle: MAAG 1992/Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Statistisches Monatsheft 9/1992). Somit waren die Verlustraten im Bodenseekreis im Vergleich zum Land sowohl im Zeitraum 1965 zu 1990 (regionaler Verlust 54 % vs. 36,7% landesweiter Verlust) als auch im Zeitraum 1990 zu 2005 (regionaler Verlust 61,4 % vs. 18,4 % landesweiter Verlust) höher bzw. erheblich höher. Es zeigt sich somit, dass das Kreisförderprogramm den Streuobstverlust in der Region nicht stoppen oder signifikant bremsen konnte. Dennoch ist anzunehmen, dass die Verlust- raten ohne Förderprogramm noch stärker ausgefallen wären. RÖSLER (2007) listet in seiner Publikation weitere Bestandsentwicklungen auf. So wurde die Anzahl der Obstbäume im Bodenseekreis auf 250.000-300.000 (1998) geschätzt, wovon sich gut 2/3 in einem schlechten Pflegezustand befinden. „In den Altkreisen Überlingen und Tettnang ist der Streu- obstbestand zwischen 1960 und 1990 um fast zwei Drittel zurückgegangen.“ Weitere Erhebungen und Studien unterstreichen den Rückgang, der sich im Bodenseekreis seit 1965 vollzieht. So wurde im Rahmen einer Bachelorarbeit (BILDSTEIN, R. 2010) im Jahr 2010 und einer Er- 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 14000 16000 2009 2017 A n za h l O bs tb äu m e Jahr Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 34 fassung 2013 (365° FREIRAUM + UMWELT 2013) für Friedrichshafen eine Abnahme der Hochstamm- wiesen um 25- 28 % in 12 Jahren (von 1998 bis 2010) festgestellt. 1998 wurden 193 ha Obstwiesen kartiert, in 2013 schrumpfte der Bestand auf 145 ha. Aufbauend auf dem Förderprogramm "Streu- obst" konnte im Bodenseekreis zwischenzeitlich ca. 40.000 Bäume neugepflanzt werden (Quelle: Südkurier, 22.04.2017 „Bestand an Streuobstwiesen geht weiter zurück“). Das MLR bestätigt in einer Publikation von 2015 (MLR 2015) den zuvor dargestellten negativen Ent- wicklungstrend für ganz Baden-Württemberg. Es wird angegeben, dass seit den 1960er Jahren fast die Hälfte der Streuobstbäume in Baden-Württemberg verschwunden ist. 4.1.5 Ursachen für den Rückgang von Streuobstbäumen / -wiesen Der deutliche und stetig anhaltende Rückgang hat im Wesentlichen folgende Ursachen (MRL 2015): • Seitens der Verbraucher wird Wert gelegt auf makelloses Obst und billige Lebensmittel. Diese Qualitätsanforderungen werden auch vom Handel gefordert („normiertes Obst“), • Wandel im Agrarsektor durch stetige Intensivierung, • Flächendruck im Bausektor führt zu Rodungen von Streuobstwiesen; diese sind traditionell arrondiert an Siedlungen angelegt, • Schlechte Wirtschaftlichkeit: es werden geringe Preise gezahlt, • Krankheiten wie Birnengitterrost, Birnenverfall, Feuerbrand aber auch Mistelbefall und Tro- ckenheit gefährden viele Streuobstbäume, • Zahlreiche Bestände werden zunehmend vernachlässigt, da viele Besitzer keine Landwirt- schaft mehr betreiben. Durch die mangelnde Pflege wird der Zustand zunehmend schlechter (aus: HARTMANN et al. 2018). 4.2 Geförderte Bestände im Bodenseekreis 1996-2015 4.2.1 Datengrundlage Grundlage für die Auswertungen, die im Rahmen der Datenanalyse durchgeführt wurden, war der Datenbestand von 1996 bis 2015 (= 19 Jahre). Die Daten liegen als Excel-Tabellen vor. Für jedes Jahr wurden vier Tabellenblätter angelegt: Zwei Tabellen für die beantragte Förderung (je ein Blatt für Pflanzung und eines für Baumpflege) und ebenso zwei Tabellen über die tatsächliche Förderung (in den früheren Jahren waren die Tabellen noch aufgrund der zwei bestehenden Landkreise in zwei Teile geteilt). In den Tabellenblättern waren unter anderem folgende Informationen enthalten: • Name und Vorname des Antragstellers, • Adresse des Antragstellers, • Geschlecht, • Antragseingang, • Summe der beantragten Bäume, • Flurstücksnummer, • Gemeinde, • Gemarkung, • Gewann. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 35 4.2.2 Aufbereitung der Daten In einem ersten Schritt wurden die Tabellen zu einer Gesamttabelle zusammengefasst und für jede Zeile ein Schlüssel (Gemarkungsnummer-Flurstücksnummer) erzeugt. Diese wurden anschließend mit den ALK-Daten (Flurstücksnummer, -lage und –abgrenzung) verbunden, sodass die Flächen im GIS angezeigt werden konnten. Der Flurstücksbezug ist in den meisten Fällen nicht identisch mit der Abgrenzung des Bestands, da die Obstwiese häufig nur auf einem Teil des Flurstücks einnimmt. Deshalb wurden auf Grundlage der Luftbilder die Polygone an den Baumbestand angepasst. Teilweise sind auch Flurstücke bzw. Bestände herausgefallen, da auf den Flächen keine Bäume mehr vorhanden sind. In einigen Fällen führten Zahlendreher in den Flurstücksnummern zu fehlerhaften Angaben. Zahlreiche Flurstücke für die ein Antrag gestellt wurde, weisen heute keine Obstwiesen mehr auf. Einige davon werden ackerbaulich oder als (baumfreies) Grünland bewirtschaftet, teil- weise sind die angegebenen Flurstücke aber auch z.B. Verkehrsflächen oder mittlerweile bebaute Flächen. Dies betrifft 399 Flächen (828 Anträge) für die Pflege von Bäumen (= 6,16 % der Anträge) und 210 Flächen (276 Anträge) für die Pflanzung (= 5,93 % der Anträge). Da pro Flurstück über die Jahre verteilt häufig mehrere Anträge gestellt wurden, entspricht die Anzahl der nicht zuorden- baren Anträge nicht der Anzahl der herausgefallenen Bestände bzw. Flurstücke. Insgesamt sind 511 Flurstücke im Zuge der Datenbereinigung herausgefallen. Nach den zusammengeführten Rohdatentabellen „Pflege und Pflanzung“ wurden von 1996 bis 2015 insgesamt 18.099 Anträge gestellt. Zu einzelnen dieser Datensätze konnte aufgrund von Fehlern in den Ursprungstabellen (=Rohdatentabellen) kein eindeutiger Flächenbezug hergestellt werden. Bei den Pflegetabellen konnten 5,60 % (entspricht 753 Datensätzen) der Anträge keine Fläche zugeord- net werden, bei den Pflanztabellen war die Herstellung des Flächenbezugs bei 9,23 % (430 Daten- sätze) der Anträge nicht möglich. Insgesamt konnten zu 12,64 % der Anträge (2.287) aus den Rohtabellen kein Flächenbezug her- gestellt werden. 15.812 Anträge konnten 3.438 Flurstücken zugeordnet werden. Für die Flächen der Strukturkartierung erfolgte teilweise eine nochmalige Korrektur der Abgrenzung im Gelände (siehe dazu Kapitel 4.2.6). Die korrigierten Bestände werden in zwei verschiedenen shapes geführt. Für die Korrekturen im Rahmen der Strukturkartierung wurde ein separates shape angelegt. Aufgrund der oben geschilderten vorhandenen gewissen Unschärfen in den Rohtabellen, sollten die genannten Zahlen nicht als absolut sondern vielmehr als hinreichend genaue Annäherungswerte betrachtet werden. 4.2.3 Methodenkritik Die Einträge in den über einem Zeitraum von 20 Jahren geführten Tabellen waren leider häufig un- einheitlich und fehlerhaft. Es kam u.a. zu folgenden Problemen: • In das Feld „Gemarkung“ wurde öfter die Gemeinde oder eine Ortsteil eingetragen, was zu einem falschen Schlüssel geführt hat. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 36 • Namen der Antragsteller wurden verschieden geschrieben. Einerseits wurden Nachnamen anstelle mit „ß“ mit „ss“ geschrieben. Andererseits wurde die Förderung in einigen Fällen von den verschiedenen Ehepartnern beantragt oder diese in verschiedener Reihenfolge geschrie- ben. Ebenso wurden Institutionen verschieden geschrieben. • Häufig wurden gesammelt mehrere Grundstücke beantragt. Dadurch war nicht mehr nach- vollziehbar, welcher Anteil der gesamten Förderung auf das einzelne Grundstück entfiel. • Bei der Beantragung der Förderung für mehrere Flurstücke war die Bezeichnung der bean- tragten Flurstücke nicht immer eindeutig, was ebenfalls zu Fehlern im GIS-Shape geführt hat. • Anstelle der Flurstücksnummer wurden teilweise Adressen angegeben, wenn es sich zum Bei- spiel um Flächen in direkter Hofnähe handelte. • Förderflächen die im Bereich von Flurneuordnungen liegen, konnten nicht mehr zugeordnet werden. In größerem Umfang war dies auf Nesselwanger Gemarkung der Fall. • Die Stadtteile von Friedrichshafen werden nicht als Gemarkungen geführt. Verschiedene Stadtteile werden nicht durch Gemarkungsnummern sondern Flurnummern unterschieden. Weil die Angabe der Flurnummern in den Tabellen nicht vorhanden war, führte die Zuord- nung der Förderflächen über die Kombination aus Germarkungs- und Flurstücksnummer zur Ausgabe mehrerer Grundstücke mit gleicher Flurstücksnummer. Nicht immer konnte eine eindeutige Zuordnung der Förderflächen im Rahmen der am Luftbild vorgenommenen Be- standesabgrenzung erfolgen. Die Fehler wurden soweit als möglich korrigiert, was einen erheblichen Zeitaufwand bedeutete. Eine Korrektur aller fehlerhaften Einträge war aber nicht möglich, da nicht alle Fehler (wie z.B. Zahlen- dreher in Flurstücksnummern) erkennbar sind. Von einer gewissen Fehlerhaftigkeit in den Daten ist deshalb auszugehen. Die Abgrenzung der Bestände am Luftbild wurde soweit als möglich hin- reichend genau vorgenommen. Es war aber nicht in allen Fällen anhand des Luftbildes erkennbar, ob es sich bei den Bäumen um Laubbäume oder Obstbäume handelt. Dies war z.B. bei einzelnen Baumreihen oder Einzelbäumen der Fall, die verstreut auf einem Flurstück stocken. Eine gewisse Un- schärfe bei der Abgrenzung der Bestände und der Flächengröße ist zu daher zu berücksichtigen. 4.2.4 Kartographie Übersichtslagepläne mit Lage der geförderten Baumschnitte (Plan 1831/1) und mit Lage der geförderten Neupflanzungen (Plan 1831/2) sind als Anlage I und Anlage II dem Evaluationsbericht beigefügt. Sie enthalten aus Datenschutzgründen nur die Kreis- und die Gemarkungsgrenze und keine Geobasisdaten der Topografischen Karte. 4.2.5 Auswertung der Daten (Tabellen, kartografische Darstellung) 4.2.5.1 Anzahl von geförderten Bäumen Von der Saison 1990/ 91 bis 2014/ 15 wurden 111.095 Obstbaumschnitte (nicht Bäume) und von 1989 bis 2014 insgesamt 44.421 Neupflanzungen gefördert. Durchgängig geführte Excel-Tabellen stehen mit Daten ab 1996 zur Verfügung. Danach wurden seit 1996 mehr als 24.830 Baumpflanzungen gefördert und mehr als 86.920 Baumschnitte finanziell unterstützt. Bei der Anzahl der Baumschnitte handelt es sich nicht um die Anzahl einzelner Bäume, deren Pflege gefördert wurde, sondern um die Gesamtzahl der geförderten Baumschnitte. Es können also über die Jahre auch einzelne Bäume mehrfach geschnitten worden sein. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 37 4.2.5.2 Anzahl von Flurstücken mit Förderung Abbildung 6: Anzahl der geförderten Flurstücke je Förderart Auf ca. zwei Fünftel der Flurstücke wurden nur Förderungen für den Baumschnitt beantragt. So- wohl Baumschnitt als auch Baumpflanzungen wurden auf ca. einem Drittel der Flurstücke ge- fördert. Die kleinste Gruppe (ca. 16 %) bilden Flurstücke auf denen nur die Baumpflanzung ge- fördert wurde. 4.2.5.3 Fläche der geförderten Bestände in ha Abbildung 7: Fläche der geförderten Bestände in ha 16,43% 40,85% 34,70% 614 1527 1297 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% 35,00% 40,00% 45,00% 50,00% 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 Flurstücke mit Förderung der Baumpflanzung Flurstücke mit Förderung des Baumschnittes Flurstücke mit Förderung der Baumpflanzung und -pflege A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 38 Bei der Angabe in ha handelt es sich um die Flächengröße (Bestandsgröße) der auf Grundlage des Luftbildes angepassten Bestände (flurstücksbezogen). Dabei wurden auf allen 3066 geförderten Flurstücken die Streuobstbestände im GIS abdigitalisiert. Mehrere Teilflächen auf einem Flurstück wurden als ein Bestand gewertet. Die Flächen der Strukturkartierung wurden im Gelände nochmals angepasst. Diese Korrekturen sowie die Zusammenfassung von Flurstücken zu einem Bestand sind in den obigen Angaben nicht enthalten. Insgesamt wurden 2018,04 ha Streuobstflächen gefördert. Davon liegen die meisten in der Gemeinde Deggenhausertal und Tettnang (mehr als 300 ha), Neukirch, Owingen, Salem und Über- lingen haben ca. 150-250 ha geförderte Streuobstwiesen auf ihren Gemeindeflächen. Die Gemeinden Daisendorf, Hagnau, Immenstaad, Langenargen und Stetten weisen am wenigsten geförderte Streuobstflächen auf. Hier liegt die Fläche jeweils unter 10 ha. 4.2.5.4 Räumliche Verteilung im Landkreis Abbildung 8: Flächenanteil der geförderten Streuobstwiesenflächen je Gemeinde und im Landkreis Bodenseekreis Bei Betrachtung der Flächenanteile der geförderten Streuobstwiesen an der Gemeindefläche, zeigt sich, dass die Gemeinden Deggenhausertal, Neukirch, Owingen, Sipplingen und Tettnang weit über dem Durchschnitt des Anteils von ca. 3 % am gesamten Bodenseekreis liegen. Die Gemeinden Immenstaad am Bodensee, Langenargen und Eriskirch weisen nur einen sehr geringen Anteil an geförderten Streuobstflächen im Verhältnis zur Gemarkungsfläche auf (ca. 1 %). 4.2.6 Anpassung der Flächen Nach Durchführung der Strukturkartierung wurden die betroffenen, bereits nach Luftbild vorzuge- schnittenen Streuobstflächen erneut an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. In der folgenden Abbildung 8 wurden die Differenzen für die bearbeiteten Flurstücke pro Gemeinde und an- schließend für alle insgesamt kartierten Flächen angegeben. Der errechnete Flächenverlust liegt dabei zwischen 10 % und 64 %. Insgesamt nahmen die Flächen um ca. 33 % ab. 0,00% 1,00% 2,00% 3,00% 4,00% 5,00% 6,00% 7,00% 8,00% 9,00% 10,00% Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 39 Abbildung 9: Angabe der Differenz in Prozent zwischen vorzugeschnittenen Flächen und fertig zugeschnittenen Flächen 4.2.6.1 Konstanz der Antragsteller Abbildung 10: Verteilung der Anzahl gestellter Anträge je Antragsteller In den 19 Jahren von 1996 bis 2015 wurden Anträge zur Förderung von Baumschnitt und Baum- pflanzungen für viele verschieden Flurstücke gestellt. Ungefähr zwei Drittel der Antragsteller stellten maximal fünf Anträge, um finanzielle Unterstützung durch das Kreisförderprogramm in Anspruch zu nehmen. Das verbleibende Drittel der Antragsteller stellte schon mindestens in sechs verschiedenen Jahren einen Förderantrag. Knapp ein Sechstel beantragte die Förderung öfter als sechsmal, maximal jedoch zehnmal. Zwischen 11 und 15 Anträge stellten nur ca. 8,5 % der gesamten Antragsteller. Wenig mehr als 6 % stellten zwischen 16 und 20 Anträge. Nur knapp 40 Antragsteller sind seit Anfang des Projektes dabei und stellen fast jährlich einen Antrag. 27% 35% 19% 12% 38% 13% 39% 43% 18% 64% 17% 18% 33% 23% 10% 33% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 47,2% 21,0% 14,5% 8,5% 6,3% 2,5% 718 319 221 129 96 38 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1-2 gestellte Anträge 3-5 gestellte Anträge Zwischen 6 und 10 gestellte Anträge Zwischen 11 und 15 gestellte Anträge Zwischen 16 und 20 gestellte Anträge Zwischen 21 und 24 gestellte Anträge A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 40 5. Paket II: Befragungen der Bewirtschafter und Einbeziehung der Land- wirtschaft (2017) 5.1 Methode Die Eigentümer der Streuobstwiesen bzw. die Antragsteller sollen in die Evaluierung einbezogen werden, um eine möglichst hohe Akzeptanz für eine mögliche Abänderung des Streuobstförder- programms erzielen zu können. Die Antragsteller wurden im Frühjahr 2017 von der Unteren Naturschutzbehörde per Brief über die laufende Evaluierung informiert. Es wurde auf die Strukturkartierung hingewiesen, die im Herbst 2017 erfolgte (Leistungspaket III) und es wurde darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter vom beauf- tragten Planungsbüro im Rahmen der Kartierung die Obstwiesen mit geförderten Bäumen begehen und eine Bestandsaufnahme durchführen werden. Dem Schreiben beigefügt war ein Fragebogen mit frankiertem Rückumschlag. Der Fragebogen wurde vom Büro 365° freiraum + umwelt im Rahmen des Projektes gemeinsam mit dem Land- schaftserhaltungsverband (LEV) Bodenseekreis und der Naturschutz-/Landwirtschaftsbehörde aus- gearbeitet. Er ist im Anhang I angefügt. Die Ergebnisse der Umfrage werden im Folgenden darge- stellt und erläutert. 5.2 Ergebnisse der Umfrage (Auswertung der Fragebögen) Es wurden insgesamt 1.635 Fragebögen verschickt, von denen 547 (entspricht ca. 33%) ausgefüllt an den Landschaftserhaltungsverband zurückgesandt wurden. 5.2.1 Statistische Daten Die Antworten zu den einzelnen Fragen wurden in eine EXCEL-Tabelle übertragen und ausgewertet. 5.2.1.1 Eigentumsverhältnisse Abbildung 11: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Sind Sie Eigentümer der Förderfläche?“ Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 41 Mehr als 80 % der Anträge wurden für Flächen gestellt, die im Besitz des Antragstellers sind. Nur ca. 7 % der geförderten Flächen liegen nicht im Besitz des Antragstellers (z. B. Pachtflächen, u. a.). In 8 % der Fälle sind die Antragsteller Miteigentümer der Fläche. Ca. 3 % der Befragten machte keine Angabe. 5.2.1.2 Pachtverträge Abbildung 12: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Haben Sie die geförderte Fläche gepachtet?“ Etwa10 % der Befragten gaben an die geförderten Flächen gepachtet zu haben. Ca. 80 % machten keine Angabe oder beantworteten die Frage mit ‚Nein‘. Dies entspricht den 80 % der Flächen, die im Eigenbesitz sind. Ca. 6 % der Flächen sind teilweise gepachtet. 5.2.1.3 Alter des Bewirtschafters Die Frage nach dem Alter wurde teilweise auf den Bestand bezogen und teilweise auf den Bewirt- schafter. Die Antworten auf die Frage sind daher nicht eindeutig zuordenbar. Auf eine Auswertung der Frage wurde verzichtet. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 42 5.2.1.4 Sicherung des Streuobstbestandes Abbildung 13: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Ist der Erhalt des Bestandes auch in Zukunft gesichert?“ Rund ¾ der Befragten gab an, dass der Erhalt des Bestandes auch in Zukunft gesichert sei. In ca. 20 % der Fälle ist der Erhalt des Bestandes ungewiss. Dies ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass die Hofnachfolge nicht gesichert ist oder fraglich, ob die zukünftigen Erben die Wiese erhalten. Als zweiter Grund wurde der geringe Ertrag und der gleichzeitig hohe Pflegeaufwand genannt. Ca. 7 % machten keine Angabe. 5.2.1.5 Beruf des Antragstellers Die Umfrage hinsichtlich des Berufes ergab ein breitgefächertes Berufsbild. 387 Befragte gaben ih- ren Beruf an. Rund 21 % der Antragsteller sind Landwirte, ca. 5 % Forstwirte. Weitere 5 % üben ei- nen anderen „grünen“ Beruf aus, 11 % sind bereits aus dem Arbeitsleben ausgetreten und befinden sich in Rente. Eine genaue Auflistung der Antworten findet sich im Anhang (Ib). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 43 5.2.2 Pflege der Obstbäume 5.2.2.1 Erlangen der Obstbaumschnittkenntnisse bei Selbstschnitt Abbildung 14: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Welche Qualifikation in Bezug auf Obstbaumschnitt haben Sie?“ Insgesamt 85 % der beantragten Flächen werden von den Bewirtschaftern selbst geschnitten (keine Darstellung in Abbildung). Von Interesse war daher, wie die Kenntnisse zum Obstbaumschnitt er- langt wurden. Fast 43% der Befragten nahmen an einem Schnittkurs teil. Etwa 40 % haben das Wissen von ihren Eltern beigebracht bekommen. Ein unwesentlich geringerer Teil eignete sich das Wissen autodidaktisch an, ca. 12 % der Nutzer sind Baumpfleger oder Fachwart für Obstbau. Ebenso viele haben auf anderem Weg (z. B. Bücher, Verwandtschaft) ihre Kenntnisse erworben. Eine Mehr- fachantwort auf die Frage war möglich. 5.2.2.2 Beauftragung des Obstbaumschnittes Abbildung 15: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wen haben Sie mit dem Obstbaumschnitt beauftragt?“ 26% 59% 21% 25 58 21 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 Fachwart Baumpfleger Sonstige A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 44 Etwa 18 % der Befragten gaben an, den Obstbaumschnitt in Auftrag zu geben (keine Darstellung in Abbildung). Der Großteil der Aufträge (ca. 60 %) gehen dabei an Baumpfleger, ca. ein Viertel beauftragen Fach- warte, um sie bei der Pflege der Obstbäume zu unterstützen. Ca. 20 % der Schnitte werden von „Sonstigen“ durchgeführt (eine Mehrfachangabe war möglich). 5.2.2.3 Eigene Zielsetzung der Streuobstwiesenbewirtschaftung Abbildung 16: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Mit welchem Ziel bewirtschaften Sie die Flächen“ Drei Viertel der Befragten gaben an, dass das vorrangige Ziel der Streuobstwiesenbewirtschaftung für sie der Erhalt von Bäumen sei und der Aufwand möglichst gering gehalten werden sollte. Knapp mehr als die Hälfte gab als Ziel die Sicherung der Erträge an. Mehrfachangaben waren möglich. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 45 5.2.3 Nutzung und Pflege des Unterwuchses 5.2.3.1 Nutzung / Verwertung des Unterwuchses Abbildung 17: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie nutzen und verwerten Sie den Unterwuchs der Flächen?“ Da die Befragten zum Teil mehrere Streuobstwiesen bewirtschaften und die Flächen über das Jahr über verschieden bewirtschaften, waren als Antwort auf die Frage Mehrfachangaben möglich. Ca. die Hälfte der Flächen wird gemäht/gemulcht ohne das Mähgut anschließend abzuräumen. Ein Vier- tel bis ein Drittel der Bestände wird beweidet (Beweidung oder Mahd mit Nachbeweidung), nur ein Viertel wird gemäht (Mähen, Kompostieren oder Wiese (nur Mahd). Je ca. 5 % machten gaben als Nutzung „keine Nutzung“ an oder machten keine Angabe. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 46 5.2.4 Weidetiere Abbildung 18: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Beweiden Sie ihre Streuobstwiesenflächen und wenn ja mit wel- cher/n Tierart/en?“ Von den knapp 550 Flächen werden ca. zwei Drittel (66 %, 359 Bestände) nicht beweidet. Von den verbleibenden Flächen wird ca. die Hälfte mit Rindern beweidet. Je ein Viertel der beweideten Flächen wird von Schafen oder Pferden beweidet. Einige Flächen werden auch von mehreren Tier- arten beweidet. Nur wenige Flächen (19 Stk.) werden mit anderen Tierarten beweidet. Dazu ge- hören: viele Ziegen, aber auch Damhirsche, Esel und Alpaka, Hasen und Hühner. 5.2.4.1 Häufigkeit der Mahd / Mulchmahd im Jahr Abbildung 19: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie oft mähen / mulchen Sie den Unterwuchs Ihrer Streuobstwie- sen im Jahr?“ 92 55 50 19 359 0 50 100 150 200 250 300 350 400 ja nein A n za h l nein Sonstige Schafe Pferde Rinder, Kühe Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 47 Nur wenige Bewirtschafter (ca. 20 %) bewirtschaften die unter den Obstwiesen liegenden Flächen extensiv mit einer Schnitthäufigkeit von weniger als 3 mal jährlich. Ca. ein Drittel der Bestände werden 2-3 mal geschnitten oder intensiv bewirtschaftet mit einem Schnitthäufigkeit von viermal im Jahr. Ca. 15 % gaben auf die Frage keine Antwort. Mehrfachangaben waren möglich. 5.2.5 Verwertung des Obstertrages 5.2.5.1 Nutzung des Obstertrages Der jährliche Obstertrag wird von fast allen Bewirtschaftern genutzt (96 %). Der Großteil (316) wird verkauft oder vermarktet, nur ein Drittel wird für den Eigenbedarf genutzt. Nur in seltenen Fällen wird das Obst einzelner Bäume oder der ganzen Fläche gar nicht genutzt. Abbildung 20: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Nutzen Sie die Erträge und wenn ja wie?“ Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 48 5.2.5.2 Art der Obstverwertung Abbildung 21: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie wird ihr Obst verwertet?“ Die Obsterträge der geförderten Wiesen werden verschieden verwertet. Viele Bewirtschafter nutzen die Ernte für verschiedene Zwecke, je nach Bedarf und Obstsorte, sodass Mehrfachangaben möglich waren. Ca. drei Viertel der bewirtschafteten Flächen weisen Mostobst auf, nur ca. 10 % der Be- stände weisen auch Tafelobst auf. Aus ca. 35 % des Ertrages der geförderten Flächen wird Apfelsaft hergestellt, ebensoviel wie Obstbrand. Nur 20 % lassen ihren gepressten Saft zu Most vergären. 5.2.5.3 Art der Obstverwertung Abbildung 22: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Über wen vermarkten Sie ihren Obstertrag?“ Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 49 Ungefähr die Hälfte (52 %) der befragten Personen machte keine Angabe zur Vermarktung, da ihre Ernte in den meisten Fällen (42 %) nicht vermarktet wird. Ungefähr zwei Drittel der vermarkteten Äpfel wurden an Händler abgegeben, nur sehr wenige über Hofläden oder Marktstände verkauft. 5.2.6 Fragen zum Beitrag des Kreisförderprogrammes 5.2.6.1 Einfluss des Förderprogramms auf den Erhalt des Bestands Abbildung 23: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Hätten Sie auch ohne das Kreisförderprogramm den Streuobstbe- stand erhalten?“ Knapp drei Viertel der ausgewerteten Fragebögen bestätigten, dass die bewirtschaftenden Personen die Streuobstbestände auch erhalten würden, wenn das Förderprogramm nicht existieren würde. Nur ein Fünftel der bezuschussten Flächen wurde erhalten, weil es das Förderprogramm gibt. Sehr wenig (ca. 2 %) konnten diese Frage nicht eindeutig beantworten, 4 % machten keine Angabe. Mehrfachantworten waren möglich. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 50 5.2.6.2 Gründe für die Teilnahme Abbildung 24: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Aus welchen Gründen nehmen Sie am Kreisförderprogramm teil?“ Weit mehr als die Hälfte der Befragten gab an, aufgrund des finanziellen Beitrags am Kreisförder- programm teilzunehmen. Knapp die Hälfte der Befragten sehen das Förderprogramm als Mittel zur Anerkennung ihrer Arbeit. Einige machten keine Angaben (15 %). Mehr als 15 % gaben sonstige Gründe an. Einige nannten als Grund den Erhalt der Baumlandschaft oder wertvoller ökologischer Lebensräume (z. B. Wildbienen, Schatten für Tiere). Einigen war das Landschaftsbild wichtig oder taten dies zum Erhalt von Obstbaumhochstämmen oder alten Sorten. Mehrfachangaben waren möglich. 5.2.6.3 Art der Förderung Abbildung 25: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Welche Förderung wurde in Anspruch genommen?“ Vergleicht man für welche Tätigkeit die Förderung in Anspruch genommen wurde, ist ersichtlich, dass nur wenig Antragstellern mehr der Baumschnitt im Gegensatz zu Baumpflanzungen gefördert wurde. Einige Personen haben angekreuzt, dass sie beide Förderungen in Anspruch genommen haben. Ca. 10 % der Befragten beantworteten die Frage nicht. Dieses Verhältnis lässt sich über die Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 51 Auswertung der tatsächlichen Fördertabellen (siehe Kap. 4.2.5.2) nicht bestätigen. Mehr als doppelt so viele Flurstücke (1.527) haben nur eine Förderung für den Baumschnitt erfahren als Baumpflan- zung (614). Die Anzahl der Flurtücke mit beiden Förderungen (1.297) ist nur etwas geringer als die Anzahl der Flurstücke reiner Schnittförderungen. 5.2.7 Zufriedenheit mit dem Kreisförderprogramm 5.2.7.1 Zufriedenheit mit dem Kreisförderprogramm insgesamt Abbildung 26: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wie zufrieden sind Sie mit den Kreisförderprogramm insgesamt?“ Die Auswertung ergab, dass gute 60 % der teilnehmenden Antragsteller mit dem Kreisförderpro- gramm zufrieden sind, 13 % sogar sehr zufrieden. Damit befürworten ca. drei Viertel das Programm, während 12 % weniger zufrieden sind und 4 % sogar unzufrieden. 10 % der befragten Teilnehmer machten keine Angabe. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 52 5.2.7.2 Verständlichkeit der Antragstellung Abbildung 27: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Finden Sie die Antragstellung einfach zu handhaben?“ Ungefähr drei Viertel der befragten Beteiligten gaben an, dass die Antragstellung einfach hand- zuhaben ist. Ca. 6 % fanden die Antragstellung zu zeitaufwändig oder bürokratisch. Bemängelt wurde, dass die Anträge sehr früh zu stellen seien, wenn man selbst noch nicht genau wisse welchen Baum man schneiden möchte. Wenige finden die Beantragung undurchsichtig. Es wurde angeregt die Beantragung auch telefonisch durchführen zu können. Knappe 15 % gaben Gründe für ihre Angaben an. Ca. 16 % enthielten sich. Mehrfachangaben waren möglich. 5.2.7.3 Umstellung des Antrages von Papierform auf Internetformular Abbildung 28: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wären Sie mit einer Antragstellung über das Internet einverstan- den?“ Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 53 Die Antragstellung verläuft bis jetzt in der Papierform. Einer Umstellung auf eine digitale Antrag- stellung stimmen mehr als die Hälfte der teilnehmenden Befragten zu. Ein gutes Viertel sprach sich gegen die Antragstellung über das Internet aus. 16 % machten keine Angabe zu ihrer Präferenz. 5.2.8 Schnittvergabe 5.2.8.1 Schnittvergabe bei höheren Fördersätzen Abbildung 29: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Wären Sie bereit, bei höheren Fördersätzen den Schnitt extern zu vergeben?“ Mehr als 50 % der teilnehmenden Befragten könnte sich vorstellen den Schnitt extern zu vergeben, wenn die Fördersätze angehoben werden würden. Nur knapp 40 % würde auch in Zukunft die Bäume selber schneiden wollen ungeachtet der höheren Unterstützung. Die verbleibenden Befrag- ten enthielten sich oder waren sich unsicher. Mehrfachangaben waren möglich. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 54 5.2.8.2 Baumpfleger Abbildung 30: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Kennen Sie bekannte qualifizierte Baumpfleger?“ Qualifizierte Baumpfleger sind knapp 45 % der Befragten bekannt. Weniger als 40 % gaben an, keine Baumpfleger zu kennen. Der Rest enthielt sich. 5.2.9 Teilnahme an qualifiziertem Schnittkurs 5.2.9.1 Interesse an qualifiziertem Schnittkurs Auf die Frage, ob man gerne an einem qualifizierten Schnittkurs teilnehmen möchte, haben ca. 95 % der Befragten geantwortet. Weniger als die Hälfte begründete die Aussage. Ungefähr die Hälfte (259 Befragte) hätte Interesse an einem qualifizierten Schnittkurs. Nur wenige begründeten dies damit, dass sie zu wenig Ahnung vom Obstbaumschnitt hätten. Viele sprachen sich positiv aus, da sie sich den Schnittkurs zur Weiterbildung oder Auffrischung ihrer Kenntnisse wünschen. Die andere Hälfte der Befragten (257) sprach sich gegen einen Schnittkurs aus. Grund dafür ist in vielen Fällen Zeitmangel. Einige der Befragten haben auch schon mehrere Schnittkurse besucht oder sind selbst Baumwart, sodass sie eine ausreichende Qualifikation vorweisen können. Nur wenige sprachen sich aufgrund ihres hohen Alters gegen einen Schnittkurs aus. 5.2.9.2 Interesse an qualifiziertem Schnittkurs nur bei Förderung Ein gutes Viertel der Befragten (153 Rückmeldungen) möchten nur an einem Schnittkurs teil- nehmen, wenn dieser auch gefördert wird (darunter sogar sehr wenige, die angegeben hatten sonst kein Interesse am Schnittkurs zu haben). Ca. 100 würden den Schnittkurs nicht wahrnehmen ob- wohl er gefördert würde, weitere 100 würden am Schnittkurs teilnehmen ungeachtet dessen, dass er nicht gefördert würde. Ein Drittel der Befragten ließen die Antwort offen. 44% 37% 0% 20% 238 200 1 109 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 100 200 300 400 500 ja nein weiß nicht keine Angabe A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 55 5.2.10 Fragen zur Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung 5.2.10.1 Inanspruchnahme der Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung Das meiste unter dem Bestand befindliche Grünland wird intensiv bewirtschaftet (teils als Zierrasen, vorwiegend als Fettwiese). 227 der Befragten würden eine Förderung zur extensiven Grünland- bewirtschaftung annehmen und das Grünland auch extensiv pflegen. Ein gutes Viertel würde das Grünland auch im Falle einer Förderung vorzugsweise intensiv bewirtschaften. Ein knappes Drittel enthielt sich. 5.2.10.2 Bestehende Förderung Abbildung 31: Verteilung der Antworten auf die Frage: „Nehmen Sie bereits eine Förderung in Anspruch?“ Nur ein knappes Viertel (126) der Befragten nimmt bereits eine Förderung zur extensiven Grünland- pflege in Anspruch. Die meisten erhalten diese über das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klima- schutz und Tierwohl (FAKT). Sowohl durch LPR-Verträge (Verträge nach Landschaftspflege-Richt- linie) als auch durch die Programme des Bodenseekreises wird die extensive Gründlandbewirtschaf- tung finanziell unterstützt. Einige Betriebe nehmen mehrere Förderungen in Anspruch. Der Großteil der Befragten, mehr als drei Viertel, nimmt keine Förderung in Anspruch. 5.2.11 Änderungen am Förderprogramm Ungefähr die Hälfte der befragten Personen gab keine Änderungswünsche oder –vorschläge für das Förderprogramm an. Ungefähr ein gutes Viertel äußerte verschiedene Anregungen. Darunter waren folgende Vorschläge zu den unten angegebenen Themenbereichen: Umfang der Förderung • Pflege sowohl alter als auch junger Bäume und Bäume mit einem geringeren Durchmesser als 5 m sollten gefördert werden. • Keine Limitation der Anzahl der geförderten Bäume • Antrag auch bei kleineren Flächen als 1 ha 92 22 12 427 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 ja nein A n za h l nein Kreis LPR FAKT Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 56 • Höhere Fördersätze (auch um den Schnitt extern vergeben zu können) • Größere Auswahl an förderfähigen Sorten (auch ältere, neuere und resistente Obstsorten) • Anbieten von biozertifiziertem Pflanzgut • Zuschuss für Einzäunung der Bäume • Förderung der Mistelbekämpfung • Förderung für Nistkästen und Bienenstöcke • Förderung der Grünlandnutzung (z. B. Heunutzung, Beweidung, energetische Nutzung) • Bereitstellung von artenreichem Saatgut für das Grünland • Schnitthäufigkeit und Förderung dem Landesprogramm angleichen, aber ohne die Bedin- gung zur ökologischen Unterwuchspflege (Förderung muss konventionelle Mineraldüngung zulassen) Organisation / Vermittlung • Vermittlung von Hubkörben o.ä. um auch die oberen Äste zu erreichen • Vermittlung von qualifizierten Baumpflegern • Vermittlung von ökologischem Pflanzgut • Vermittlung von kostengünstigen Geräten zur Grünlandbewirtschaftung • Vermittlung von Betrieben, die Pflegemaßnahmen durchführen • Vermittlung von Gemeinschaften (z. B. für Spritzen) • Vermittlung von Pflanzenschutzmittel auch für Privatpersonen und kleine Mengen Antragstellung • Antragstellung per Fax / Telefon wünschenswert • Automatische Zusendung der Antragsunterlagen • Nur einmaliges Einreichen eines Lageplans (nicht jährlich) • Kurzfristigere Beantragung • Beantragung des Schnittes nach Durchführung, damit man sich nicht zu früh festlegen muss • Schnellere Auszahlung der Förderung Information • Jährliche Veranstaltung zu Fragen rund um Streuobst (Förderung, Schnitt, Vermarktung, etc.) • Rechtzeitige Bekanntmachung von Veranstaltungen (z. B. im Amtsblatt und im Internet (z. B. über einen Newsletter) • Höhere Erreichbarkeit bei Rückfragen (Nachmittags sollten mehr Termine angeboten wer- den) • Einrichtung eines Internetforums • Information zum Obstbaumschnitt • Information zum Umgang mit Pilzen oder anderem Befall Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 57 • Informationen zu Flechten • Information zum Umgang mit Misteln • Informationen zu Baumarten abhängig von Standortbedingungen, Klima und Nutzung der Ernte. • Mehr Werbung für Streuobstwiesen um über ihren Wert für die Tierwelt zu informieren. • Kostenlose Entsorgung von Schnittgut auf der Grüngutdeponie • Information wann die geschnittenen Bäume überprüft werden 5.2.12 Anregungen und Naturbeobachtungen zum Thema Streuobst • Förderung von Imkerei auf den Flächen. • Information zum Zusammenhang zwischen Artenvielfalt und Mähhäufigkeit /-zeitpunkt. Wenn das Gras nicht genutzt wird, muss auch nicht so oft gemäht werden. • Die Vogelvielfalt ist in extensiv genutzten Beständen deutlich höher als bei intensiv genutz- tem Streuobst. • Misteln nehmen Überhand und sollten daher entfernt werden. • Es sollte ein Förderprogramm für alte, ungepflegte Bäume geben. • Entwicklung eines Konzeptes zur Nutzung der Streuobstwiesen für pädagogische Zwecke (Schulen und Kindergärten). • Zulassung von biologischen Spritzmitteln. • Lockerung des Rodungsverbotes. Viele pflanzen keine neuen Bäume, da sie befürchten sie nie wieder roden zu dürfen. 5.2.13 Bekanntmachung Viele am Streuobstförderprogramm teilnehmende Betriebe und Familien sind durch Mundpropa- ganda, Hörensagen, Nachbar, Freunde und Kollegen auf das Programm aufmerksam geworden. Einige haben über das Programm in der Zeitung oder Zeitschriften gelesen. Das Landwirtschaftsamt (z. B. über den gemeinsamen Antrag), das Landratsamt (z. B. Naturschutzbeauftragte) oder das Um- weltamt Friedrichshafen (Prospekte) dienten ebenfalls als Informationsquelle. Als weiteres wurde die „AG Bäuerliche Landwirtschaft“ angegeben. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 58 5.3 Fazit Befragung Der Rücklauf der Fragebögen ist mit 33 % der insgesamt 1.635 verschickten Fragebögen im Ver- gleich zu anderen Umfragen sehr hoch. Die zurückgesandten Fragebögen waren alle vollständig und sorgfältig ausgefüllt. Einzig die Frage nach dem Alter sorgte für Verwirrungen. Dort wurde zum Teil (gemäß dem Ziel der Frage) das Alter des Antragsstellers angegeben, zum Teil aber auch fälsch- licherweise das Alter der Streuobstbestands. Alle anderen Fragen wurden klar verständlich beant- wortet. Auf 80 % der zurückgesandten Fragebögen wurde angegeben, dass sie Eigentümer der Obstwiese seien. 70 % der Bestände seien gesichert. Auf immerhin 1/5 (20 %) der zurückgesandten Fragebögen wurde angegeben, dass der Obstbaum- schnitt beauftragt wurde; davon sogar zu 60% an Baumpfleger. 10 % gaben an, selbst eine Fach- wartequalifikation zu besitzen, rd. 40 % haben die Schnittfertigkeit von den Eltern erlernt. 50 % des Grünlands wird gemäht (ohne Abräumen) oder gemulcht, ¼ gaben Beweidung zumeist mit Rindern oder Kühen an, ¼ der Fläche wird als Wiese genutzt. 1/3 (34 %) dieser Wiesen wird 4mal oder häufiger/ Jahr gemäht, 30 % der Flächen insgesamt 2-3mal / Jahr. 96 % der Befragten (zurückgesendeter Fragebogen) gaben an, das Obst zu verwerten (76 % als Mostobst, 35 % Verarbeitung zu Apfelsaft, 37 % Obstbrand). Zum Beitrag des Kreisförderprogramms zum Erhalt der Streuobstwiesen gaben 74 % an, dass die bewirtschaftenden Personen die Streuobstbestände auch erhalten würden, wenn das Förderpro- gramm nicht existieren würde. Nur ein Fünftel der bezuschussten Flächen wurde erhalten, weil es das Förderprogramm gibt. 60 % sind zufrieden mit dem Programm. Die Frage der Vergabe des Schnitts bei höheren Fördersätzen bejaten 52 % der Befragten an. Ein Interesse an Schnittkursen wurde auf 50 % der Fragebögen angegeben, davon gab ¼ an einen Kurs nur bei Förderung dessen besuchen zu wollen. 227 der Befragten würden eine Förderung zur extensiven Grünlandbewirtschaftung annehmen und das Grünland auch extensiv pflegen. Ein gutes Viertel würde das Grünland auch im Falle einer Förderung vorzugsweise intensiv bewirtschaften. ¾ nutzen aktuell keine Grünlandförderung. Ungefähr die Hälfte der befragten Personen gab keine Änderungswünsche oder –vorschläge für das Förderprogramm an. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 59 6. Paket III: Strukturanalyse / Qualität der Streuobstbestände im Bodenseekreis (2017) 6.1 Methode 6.1.1 Erhebungsbogen Für die Erarbeitung des Erhebungsbogens wurden Gelände-Kartierbögen aus vergangenen bearbei- teten Projekten zu Streuobstkartierungen des Büros 365° zu Grunde gelegt. Die Erhebungsbögen wurden auf die Zielsetzung der Strukturkartierung für die Evaluierung angepasst. Ein Erhebungs- bogen ist im Anhang II beigefügt. 6.1.2 Auswahl der Flächen Die Methode für die Auswahl der Flächen für die Strukturkartierung wurde zwischen Unterer Naturschutzbehörde, LEV und 365° freiraum + umwelt ausführlich diskutiert. Über das Gebiet des Bodenseekreises wurde ein Raster in der Abmessung 2 x 2 km gelegt. Nach dem Zufallsprinzip wur- den so viele Raster ausgewählt, dass die Gesamtsumme ausgewählter geförderter Flächen etwas mehr als 500 betrug. Es wurden Flächen von in Summe über 500 ausgewählt um sicherzugehen, dass im Falle des Zusammenlegens von Flurstücken zu einem Bestand die Anzahl von 500 Flächen erreicht wird. Letzteres war der Fall, wenn eine geschlossene Streuobstwiese z.B. auf zwei neben- einanderliegenden Flurstücken stockt. Die beiden Flurstücke wurden dann zu einem Bestand zu- sammengefasst. Von den über 500 Flächen wurde bei rd. 60 Flächen während der Kartierung im Gelände festgestellt, dass diese entweder nicht begehbar waren, mit Niederstämmen bestockt oder keine Bäume mehr vorhanden sind. Es wurden insgesamt über 500 Flächen vor Ort aufgesucht, von denen aus den vorgenannten Gründen aber nur 460 kartiert wurden. Nach den zufällig ausgewählten Rastern wurden diese noch so umverteilt, dass Flächen in streu- obstreichen und welche in streuobstarmen Gebieten des Landkreises liegen. Innerhalb der ausgewählten Raster wurden insgesamt 100 Streuobstwiesen ausgewählt, die nicht gefördert wurden. Die Auswahl erfolgte am PC auf Grundlage der vorliegenden Luftbilder. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 60 Abbildung 32: Auswahl und räumliche Lage der Flächen für die Strukturkartierung, Quelle: Geobasisdaten Luftbilder © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, unmaßstäblich. 6.1.3 Geländearbeit Für die Arbeit im Gelände wurden der Erhebungsbogen und der Ausdruck der Flurkarte mit hinter- legtem Luftbild in DIN A4 verwendet. Die Historie der Förderung der Fläche (Anzahl der Förderan- träge, Jahr des Antrags, Anzahl der beantragten Bäume (Pflegeschnitt und Baumpflanzungen) waren als Ausdruck im Gelände vorhanden. 6.1.4 Methodenkritik Qualität der Daten in den Tabellen Siehe dazu Kapitel 4.2.3 Probleme bei den Aufnahmen im Gelände: Die zu erhebenden Daten waren in der Regel gut in dem Erhebungsbogen einzutragen. Nicht immer optimal war die Zugänglichkeit der Flächen. Viele Flächen werden beweidet. Wenn Tiere auf den Flächen weideten, konnten die Flächen nicht begangen werden. Die Beurteilung erfolgte von außen, was aber hinreichend genau möglich war. Vereinzelt wurden für Obstbäume in den Hausgärten Fördermittel bewilligt. Die Zuordnung der Bäume war teilweise schwierig, wenn die Besitzer der Flächen nicht angetroffen wurden. Häufig nicht eindeutig angesprochen werden konnte die Art der Grünlandbewirtschaftung. Es ist im Gelände anhand der Vegetationsstruktur häufig nicht erkennbar, ob eine Fläche nur gemäht oder auch zwischendurch gemulcht wird. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 61 6.2 Ergebnisse der Strukturkartierung 6.2.1 Zustand geförderter Bestände Abbildung 33: Zustand der geförderten Bestände Knapp 90 % der mindestens einmalig geförderten Flächen waren noch als Streuobstbestand vor- handen. Davon waren knapp 5 % aufgrund von Beweidung oder weil es sich um einen hausnahen, eingezäunten Garten handelte, nicht begehbar. Ungefähr 10 % der Flächen waren nicht mehr als Streuobstwiese anzusprechen. Diese waren entweder nicht begehbar, weil sie z. B. beweidet oder als Garten genutzt wurden (1 %). Teilweise handelte es sich um Mittel- und Niederstammanlagen (2 %) oder Flurstücke, die als Intensivobstplantage, Grünland oder Acker genutzt wurden, sodass man an- nehmen musste, dass der Bestand gerodet worden ist (4 %) oder es handelte ich aufgrund der in Kapitel 4.2.3 und 6.1.4 aufgezeigten Probleme wahrscheinlich um ein Flurstück, das nie vorher gefördert worden ist (2 %). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 62 6.2.2 Charakterisierung des Bestandes 6.2.2.1 Bestandsflächen Abbildung 34: Verteilung der Bestandsgröße der Streuobstbestände geförderter Flächen Abbildung 35: Verteilung der Bestandsgröße der Streuobstbestände nicht geförderter Bestände Vergleicht man die Bestandsgrößen der untersuchten Bestände ist auffallend, dass knapp zwei Drittel der geförderten Bestände kleiner als 0,5 ha sind. Die Begründung hierfür liegt aber nicht an kleinen Teilbeständen auf einem Flurstück, da diese als ein Bestand gewertet wurden (bspw. Teil- flächen 1.000 QM und 2.000 QM auf Flurstück, Gesamtbestand 3.000 QM). Knapp ein Viertel der Bestände liegen unter einem Hektar und nur ein gutes Viertel liegen darüber. Die nicht geförderten Flächen sind ähnlich verteilt. Knapp drei Viertel aller Bestände sind kleiner als 0,5 ha, ca. 20 % liegen zwischen 0,5 und einem Hektar und nur knapp 10 % sind größer als ein Hektar. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 63 6.2.2.2 Bestandsdichten Die Bestandsdichte gibt die Anzahl der Bäume umgerechnet auf die Bestandsgröße in ha an. Abbildung 36: Verteilung der Bestandsdichte der Streuobstbestände geförderter Flächen Abbildung 37: Verteilung der Bestandsdichte der Streuobstbestände nicht geförderter Bestände Die optimale Dichte zur Bewirtschaftung und Entwicklung von Streuobstwiesen liegt zwischen 50 und 70 Bäumen / ha. Bei mehr als 70 Bäumen / ha ist der Bestand zu dicht. Ungefähr die Hälfte der nicht geförderten Bestände liegen unter den 50 Bäumen / ha und sind zu weitläufig gepflanzt. Ca. 20 % liegen im Optimalbereich, ungefähr ein Viertel ist zu dicht gepflanzt. Auf geförderten Be- ständen sind ca. ein Viertel aller Bestände - und somit weniger - in einem guten Bereich (50-75 Bäume / ha). Die verbliebenen sind eher zu dicht (ca. 45 %) als zu weitläufig (ca. 30 %) gepflanzt. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 64 6.2.3 Überblick über die Obstsorten 6.2.3.1 Verteilung des Apfelbaumanteils Abbildung 38: Verteilung des Apfelbaumanteils auf geförderten Streuobstbeständen Abbildung 39: Verteilung des Apfelbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstbeständen In Bezug auf Apfelbäume zeigt sich kaum ein Unterschied zwischen geförderten und nicht ge- förderten Streuobstflächen. In beiden Fällen nehmen in fast 70 % der Fälle Apfelbäume den über- wiegenden Anteil im Bestand ein. Einige dieser Bestände sind vollkommen aus Apfelbäumen auf- gebaut. 6% 4% 9% 13% 68% 7 4 10 14 76 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 65 6.2.3.2 Verteilung des Birnbaumanteils Abbildung 40: Verteilung des Birnbaumanteils auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 41: Verteilung des Birnbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstflächen Birnbäume kommen sowohl auf geförderten, als auch auf ungeförderten Flächen in gleichem Anteil vor. Nur wenige Flächen (unter 5 %) sind ausschließlich aus Birnen oder mit einem überwiegenden Anteil von Birnen aufgebaut. In ca. 10 % der Fälle bilden Birnen 25-50 % des Bestandes, in ca. 50 % der Fälle machen Birnen bis zu einem Viertel des Bestandes aus. 35% 50% 12% 1% 3% 39 55 13 1 3 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 66 6.2.3.3 Verteilung des Kirschbaumanteils Abbildung 42: Verteilung des Kirschbaumanteils auf geförderten Streuobstbeständen Abbildung 43: Verteilung des Kirschbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstbeständen Der Anteil an Kirschbäumen ist auf geförderten Flächen höher als auf nicht geförderten Beständen. In mehr als 80 % der Fällen kommen keine Kirschen auf nicht geförderten Flurstücken vor, während in geförderten Beständen nur mehr als 60 % der Flächen keine Kirschen aufweisen. Auf beiden Flächenkategorien sind reine Kirschbestände in sehr geringem Umfang erhalten. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 67 6.2.3.4 Verteilung des Walnussbaumanteils Abbildung 44: Verteilung des Walnussbaumanteils auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 45: Verteilung des Walnussbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstflächen Im Vergleich zu Birne und Apfel gehören Kirsche und Walnuss zu den Arten, die vorwiegend selten und nur in wenigen Beständen überhaupt vertreten sind. Während auf geförderten Streuobst- beständen Walnüsse in ca. 30 % der Flächen vorkommen, sind es auf nicht geförderten Flächen nur knapp 15 %. 87% 11% 1% 0% 1% 97 12 1 0 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 68 6.2.3.5 Verteilung des Zwetschgenbaumanteils Abbildung 46: Verteilung des Zwetschgenbaumanteils in geförderten Streuobstbeständen Abbildung 47: Verteilung des Zwetschgenbaumanteils auf nicht geförderten Streuobstbeständen Zwetschgenbäume kommen ebenso wie Walnuss und Kirsche nur als zusätzliche Baumart vor und bilden meist maximal 15 % des Bestandes. Einen signifikanten Unterschied zwischen geförderten und ungeförderten Obstbäumen gibt es nicht. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 69 6.2.4 Verteilung des Alters der Bäume 6.2.4.1 Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) Abbildung 48: Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 49: Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) auf Streuobstflächen auf denen nur die Baumpflege gefördert wurde. Auf den Flurstücken, auf denen nur der Baumschnitt gefördert wurde, sind Neupflanzungen vorwiegend selten. Auf 80 % der Flächen werden keine Bäume nachgepflanzt. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 70 Abbildung 50: Verteilung des Anteils von Neupflanzungen (0-5 Jahre) auf nicht geförderten Streuobstflächen Es werden auf mehr geförderten Flächen Neupflanzungen gesetzt, als auf nicht geförderten Flächen. In den meisten Fällen handelt es sich wohl um Nachpflanzungen, weil der Anteil an Neu- pflanzungen am Bestand meist zwischen 1-25 % (Selten) liegt. Während nur 20 % der nicht geför- derten Flächen Nachpflanzungen aufweisen, sind es auf geförderten Flächen mehr als 35 %. Bei den Flächen, auf denen nur der Baumschnitt gefördert wurde, ist der Anteil an Nachpflanzungen vergleichbar gering zu ungeförderten Flächen. 6.2.4.2 Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) Abbildung 51: Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) in geförderten Streuobstbeständen 80% 17% 1% 1% 1% 89 19 1 1 1 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 71 Abbildung 52: Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) in Streuobstbeständen auf denen nur der Baumschnitt gefördert wurde. Abbildung 53: Verteilung des Anteils von Jungbäumen (5-15 Jahre) in nicht geförderten Streuobstbeständen Die Anzahl nicht geförderter Flächen, die Jungbäume aufweisen ist deutlich geringer als die Anzahl geförderter Bestände. Auf mehr als 80 % der nicht geförderten Flächen kommen keine Jungbäume vor, auf Flächen, die am Förderprogramm teilnehmen sind es nur knapp 50 %. Auch in geförderten Flächen, auf denen nur der Baumschnitt und nicht die Pflanzung finanziell unterstützt wurde, ist der Anteil an Jungbäumen höher als auf nicht geförderten Flächen. Bei den Jungbäumen handelt es sich vorwiegend um Ergänzungen des bestehenden Bestandes. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 72 6.2.4.3 Verteilung des Anteils mittelalter Bäume (15-50 Jahre) Abbildung 54: Verteilung des Anteils mittelalter Bäume (15-50 Jahre) auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 55: Verteilung des Anteils mittelalter Bäume (15-50 Jahre) auf nicht geförderten Streuobstflächen Mittelalte Bäume kommen auf mehr geförderten Flächen, als auf nicht geförderten Flächen vor. Während in nur knapp mehr als 50 % der nicht geförderten Flächen mittelalte Bäume vorkommen, sind diese auf fast 80 % der geförderten Flächen vertreten. Mittelalte Bäume kommen ca. auf der Hälfte der geförderten Flächen entweder selten (1-25 %) oder häufig (25-50 %) vor. In weiteren 25 % der Bestände machen mittelalte Bäume mehr als die Hälfte oder fast den gesamten Bestand aus. Dies ist auf nur insgesamt 10 % der nicht geförderten Flächen der Fall. 21% 28% 27% 14% 10% 96 131 125 63 45 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l 48% 25% 18% 4% 5% 53 28 20 4 6 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 73 6.2.4.4 Verteilung des Anteils von Altbäumen (> 50 Jahre) Abbildung 56: Verteilung des Anteils von Altbäumen (> 50 Jahre) in geförderten Streuobstbeständen Abbildung 57: Verteilung des Anteils von Altbäumen (> 50 Jahre) in nicht geförderten Streuobstbeständen Altbäume kommen auf fast allen Flächen, ob gefördert oder nicht gefördert vor. Auf nicht ge- förderten Beständen machen sie allerdings in mehr als 50 % der Fällen fast den gesamten Bestand aus, während dies auf geförderten Flächen nur auf knapp 20 % der Streuobstwiesen der Fall ist. 7% 8% 16% 16% 52% 8 9 18 18 58 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 74 6.2.4.5 Verteilung des Anteils abgängiger Bäume Abbildung 58: Verteilung des Anteils abgängiger Bäume auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 59: Verteilung des Anteils abgängiger Bäume auf nicht geförderten Streuobstflächen Abgängige Bäume kommen ungefähr auf der Hälfte aller Streuobstflächen vor, ungeachtet der Tatsache, ob diese finanziell durch das Förderprogramm unterstützt wurden oder nicht. Auf geför- derten Beständen sind diese meist nur selten (1-25 %) vorhanden. Der Anteil an nicht geförderten Flächen mit einer häufigen, sehr häufigen oder überwiegenden Zahl an abgängigen Bäumen ist jeweils höher als in geförderten Beständen, wenn auch nur gering. Insgesamt wird deutich, dass auf geförderten Beständen mehr Nachpflanzungen stattfinden und die Bestände insgesamt alters- durchmischter sind. 55% 38% 5% 1% 1% 255 173 23 5 4 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l 51% 28% 11% 3% 7% 57 31 12 3 8 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 75 6.2.4.6 Verteilung der Altersdurchmischung Abbildung 60: Verteilung der Altersdurchmischung auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 61: Verteilung der Altersdurchmischung auf ungeförderten Streuobstflächen 30 % der geförderten Flächen weisen einen altersdurchmischten Bestand auf, 70 % hingegen nicht (vergl. Abbildung 60). Auf den ungeförderten Flächen zeichnet sich ein ähnlichen Bild ab, obwohl hier nur 14 Flächen (13 %) altersdurchmischt sind. 97 Flächen (87%) weisen keinen altersdurch- mischten Bestand auf (vergl. Abbildung 61). Insgesamt wird deutlich, dass der Großteil an geför- derten als auch ungeförderten Streuobstflächen keine altersdurchmischten Bestände besitzen. Es sind überwigend Bestände mittleren Alters und von Altbäumen, Jungbäume und Neupflanzungen sind untergeordnet beigemischt. Für einen langfristigen Erhalt der Obstwiesen ist es wichtig, das eine Verjüngng der Bestände, sprich eine stärkere Nachpflanzung erfolgt. 30% 70% 137 322 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 ja nein Altersdurchmischter Bestand A nz ah l 13% 87% 14 97 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 ja nein Altersdurchmischter Bestand A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 76 6.2.5 Anteil an Totholz, Naturhöhlen und Spechthöhlen in den Beständen 6.2.5.1 Anteil an Totholz in den Beständen Abbildung 62: Anteil von Totholz auf geförderten Streuobstbeständen Abbildung 63: Anteil von Totholz auf nicht geförderten Streuobstbeständen Vergleicht man das Vorkommen von starkem Totholz auf Streuobstbeständen, die Teil des Förder- programmes sind und welchen, die nicht Teil dessen sind, so fällt auf, dass auf mehr als 20 % der geförderten Flächen kein starkes Totholz vorkommt, im Gegensatz zu knapp 10 % auf nicht ge- förderten Flächen. Insgesamt ist der Anteil an Totholz innerhalb eines nicht geföderterten Be- standes höher als in geförderten (vergleiche Kategorien „häufig“, „sehr häufig“, „überwiegend“). 22% 53% 16% 6% 3% 100 245 72 28 15 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l 8% 40% 23% 8% 20% 9 44 26 9 22 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 77 6.2.5.2 Anteil an Naturhöhlen in den Beständen Abbildung 64: Anteil von Naturhöhlen auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 65: Anteil von Naturhöhlen auf nicht geförderten Streuobstflächen Beim Vergleich des Anteils von Naturhöhlen auf nicht geförderten und geförderten Flächen zeigt sich ein ähnliches Bild wie beim Vergleich der Flächen in Bezug auf Totholz. Es kommen insgesamt mehr geförderte Flächen (mehr als 15 %) ohne Naturhöhlen vor im Gegensatz zu nicht geförderten Flächen (knapp 15 %). Insgesamt ist der Anteil an Naturhöhlen innerhalb eines nicht geföderterten Bestandes höher, als in einem geförderten (vergleiche Kategorien „häufig“, „sehr häufig“, „über- wiegend“). Flächen, die aufgrund von z. B. Beweidung nicht begehbar waren wurden soweit keine Höhlen zu sehen waren zur Kategorie „Kein (0%)“ gezählt. 18% 60% 18% 3% 1% 83 275 84 12 6 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 A n za h l 12% 48% 20% 14% 5% 13 53 22 16 6 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 78 6.2.5.3 Anteil an Spechthöhlen in den Beständen Abbildung 66: Anteil von Spechthöhlen in geförderten Streuobstbeständen Abbildung 67: Anteil von Spechthöhlen in nicht geförderten Streuobstbeständen Vergleicht man den Anteil an geförderten und nicht geförderten Beständen im Bezug auf Specht- höhlen, so ist auffallend, dass auf geförderten Beständen nur in knapp 65 % der Fälle keine Specht- höhlen vorhanden sind, während dies auf nicht geförderten Flächen nur knapp 55 % sind. 57% 31% 8% 4% 0% 63 34 9 4 0 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Kein (0%) Selten (1-25%) Häufig (26-50%) Sehr häufig (51-75%) Überwiegend (76-100%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 79 6.2.6 Charakterisierung des Bestandsaufbaues 6.2.6.1 Charakterisierung der Bestandsdichte Abbildung 68: Bestandsdichten geförderter Streuobstbestände Abbildung 69: Bestandsdichten nicht geförderter Streuobstbestände Beim Vergleich der Bestandsdichten wurden die Streuobstflächen in drei Kategorien unterteilt. Innerhalb geschlossener Bestände dürfen Lücken maximal 25 % des Bestandes einnehmen. In lückigen Beständen dürfen bis zu 25 % Bäume im Bestand stehen. Stehen nur noch vereinzelte Bäume auf der Fläche, so wurde dieser zur Kategorie verstreuter Bestand gezählt. Auf geförderten Streuobstflächen sind mehr als 50 % der Flächen geschlossen von Bäumen bestanden, während auf nicht geförderten Flächen weniger als 45 % geschlossen sind. Insgesamt kommen auf geföderten Flächen weniger Lücken oder verstreute Bestandsdichten vor, wie auf nicht geförderten Beständen. 54% 33% 14% 247 150 63 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Geschlossener Bestand (Lücken < 25%) Lückiger Bestand (Lücken 25-75 %) Verstreuter Bestand (Lücken > 75%) A n za h l 44% 39% 17% 49 43 19 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Geschlossener Bestand (Lücken < 25%) Lückiger Bestand (Lücken 25-75 %) Verstreuter Bestand (Lücken > 75%) A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 80 6.2.6.2 Abstand der Bäume in der Reihe Abbildung 70: Pflanzabstand der Bäume in der Reihe auf geförderten Streuobstflächen Abbildung 71: Pflanzabstand der Bäume in der Reihe auf nicht geförderten Streuobstflächen Der Abstand von Bäumen in der Reihe sollte um eine gute Entwicklung zuzulassen und den Unter- grund gut pflegen zu können mindestens 10 m betragen. Auf geförderten Streuobstflächen ist dieser Abstand öfter unterschritten als auf nicht geförderten Flächen. 12% 72% 7% 9% 13 80 8 10 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 < 10 m 10 - 15 m > 15 m Keine Angabe, da verstreuter Bestand A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 81 6.2.6.3 Abstand der Bäume zwischen den Reihen Abbildung 72: Pflanzabstand der Bäume zwischen den Reihen in geförderten Streuobstbeständen Abbildung 73: Pflanzabstand der Bäume zwischen den Reihen in nicht geförderten Streuobstbeständen Auch bei der Betrachtung des Abstandes zwischen den Reihen kann man die gleiche Tendenz sehen. Auch hier ist der Abstand auf geförderten Flächen häufiger unter 10 m im Vergleich zu geförderten Flächen. 9% 5% 46% 14% 26% 10 6 51 15 29 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 keiner, Bestand ist Baumreihe < 10 m 10 - 15 m > 15 m Keine Angabe, da verstreuter Bestand A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 82 6.2.7 Angaben zum Unterwuchs 6.2.7.1 Nutzung des Unterwuchses Abbildung 74: Nutzung des Unterwuchses geförderter Streuobstbestandsflächen Abbildung 75: Nutzung des Unterwuchses nicht geförderter Streuobstbestandsflächen Im Vergleich der Nutzung des Unterwuchses fällt auf, dass auf nicht geförderten Flächen mehr Wiesen gemäht werden (gutachterlicher Eindruck) und das Mähgut abgefahren (ca. 60 %) im Ver- gleich zu geförderten Flächen (mehr als 50 %). Von den geförderten Flächen werden ein ca. doppelt so hoher Anteil (10 % im Vergleich zu ca. 5 %) gemulcht. Mehrfachangaben waren möglich. 61% 32% 4% 4% 68 36 4 4 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 Mähwiese Weide / Mähweide Mulchmahd Grünland- brache A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 83 6.2.7.2 Biotoptyp des Unterwuchses Abbildung 76: Biotoptyp des Unterwuchses geförderter Streuobstbestandsflächen Abbildung 77: Biotoptyp des Unterwuchses nicht geförderter Streuobstbestandsflächen Die Biotoptypen unter den Streuobstbeständen sind unter geförderten und nicht geförderten Be- ständen ähnlich verteilt. Ca. drei Viertel machen eine Fettwiese aus, die nur in geringen Fällen als artenreich (und mit wenigen Magerkeitszeigern) zu bewerten ist. Ein knappes Viertel wird als Fett- weide genutzt. Nur sehr wenige Bestände werden als Intensivgrünland unter den Bäumen genutzt oder so wenig, dass sich eine grasreiche, ausdauernde Ruderalvegetation gebildet hat. Die geför- derten Bestände sind vor allem auf hofnahen Flächen teilweise als Zierrasen gepflegt. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 84 Die artenarmen Vegetationsverhältnisse passen gut überein mit den Ergebnissen der Fragebögen (s. 5.2.3.1 und 5.2.4.1). 60 % gaben hierbei an, dass das Grünland nicht gepflegt wird oder das Mäh- /Mulchmaterial liegen gelassen wird. 34 % der Wiesen werden 4 Mal und öfter genutzt, 19 % nur 1-2 Mal. Bei diesen Bedingungen ist keine Entwicklung artenreicher Vegetationsbestände zu erwarten. 6.2.8 Strukturvielfalt Abbildung 78: Strukturvielfalt innerhalb und um geförderte Streuobstbestandsflächen Abbildung 79: Strukturvielfalt innerhalb und um nicht geförderte Streuobstbestandsflächen 4% 31% 52% 13% 18 144 238 60 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 sehr hoch hoch mittel gering A n za h l 0% 26% 62% 12%0 29 69 13 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 sehr hoch hoch mittel gering A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 85 Die Strukturvielfalt1 ist eine Kombination der Bewertung der Struktur innerhalb und außerhalb des Bestandes. Im Vergleich der beiden Flächen miteinader ist sichtbar, dass die Strukturvielfalt der geförderten Flächen insgesamt nur wenig höher als auf nicht geförderten Flächen ist. 6.2.9 Charakterisierung der Altbäume 6.2.9.1 Zustand2 von Altbäumen Abbildung 80: Zustand von Altbäumen auf geförderten Streuobstflächen 1 Sehr hoch = vertikale Raumstrukturen (untersch. Baumgrößen), zusätzliche Kleinstrukturen wie Raine, Böschungen, He- cken etc. Hoch = wie sehr hoch, jedoch einer der wertbestimmenden Faktoren nicht zutreffend. Mittel = einheitlicher Be- stand ohne herausragende vertikale Raumstrukturen, keine zusätzlichen Elemente vorhanden. Gering = einheitlich aufge- bauter junger Bestand, keine zusätzlichen Elemente vorhanden, keine Kleinstrukturen vorhanden. 2 Der Zustand setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen: Qualität der Pflege, Vitalität des Bestandes, Beein- trächtigungen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 86 Abbildung 81: Zustand von Altbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen Der Zustand der Altbäume auf geförderten Flächen ist insgesamt besser zu bewerten, als auf nicht geförderten Flächen. Der Anteil der Flächen in den Kategorien sehr gut, gut und mäßig liegt auf geförderten Flächen höher als auf nicht geförderten. Außerdem ist der Anteil von Beständen mit Altbäumen in schlechtem Zustand auf nicht unterstützten Flächen höher (knapp 40 % im Vergleich zu knapp 20 %). 6.2.10 Angaben zu Altbäumen Für die weiteren Diagramme wurden nur Datensätze genutzt, auf denen auch Altbäume vorkommen. 6.2.10.1 Beeinträchtigungen durch Mistelbefall Abbildung 82: Beeinträchtigung geförderter Altbäume durch Mistelbefall 60% 22% 11% 6% 274 99 52 28 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 keine gering mittel stark bis sehr stark A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 87 Abbildung 83: Beeinträchtigung nicht geförderter Altbäume durch Mistelbefall Misteln kommen auf mehr als 50 % der nicht geförderten Bestände vor. Dies steht im Gegensatz zu geförderten Flächen, von denen nur auf 40 % der Flächen Misteln vorkommen. Außerdem kommen auf nur guten 5 % der geförderten Flächen Misteln in starkem bis sehr starkem Umfang vor, während auf nicht geförderten Flächen der Anteil bei 15 % liegt. 6.2.10.2 Beeinträchtigungen durch Efeu Abbildung 84: Beeinträchtigung geförderter Altbäume durch Efeu 81% 14% 4% 1% 367 65 18 3 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 keine gering mittel stark bis sehr stark A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 88 Abbildung 85: Beeinträchtigung nicht geförderter Altbäume durch Efeu Das gleiche Bild für die Misteln zeigt sich auf für das Vorkommen von Efeu. Der Anteil geförderter Flächen ohne Efeu ist höher (ca. 80 %) als auf nicht geförderten Flächen (ca. 70 %). Außerdem ist die Häufigkeit mit der Efeu auf den Flächen vorkommt auf geförderten Flächen geringer (vergleiche Kategorien „gering“, „mittel“ und „stark bis sehr stark“). 6.2.10.3 Beeinträchtigungen durch Astabbrüche Abbildung 86: Beeinträchtigung geförderter Altbäume durch Astabbrüche Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 89 Abbildung 87: Beeinträchtigung nicht geförderter Altbäume durch Astabbrüche Die Anzahl der Astabbrüche auf geförderten Flächen ist geringer als auf nicht geförderten Flächen. Insgesamt ergibt sich das gleiche Bild wie in den vorherigen Diagrammen: Das Vorkommen von Ast- abbrüchen auf unterstützten Flächen ist nicht nur geringer, sondern betrifft wenn es vorkommt auch weniger Bäume im Bestand. 6.2.10.4 Beeinträchtigungen der Vitalität3 Abbildung 88: Bewertung der Beeinträchtigung der Vitalität geförderter Altbäume 3 Die Vitalität wird auf Basis mehrere Faktoren bewertet: Erkennbarer Zuwachs, deutliche Jahrestriebe, Pilzbefall, Vergrei- sungserscheinungen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 90 Abbildung 89: Bewertung der Beeinträchtigung der Vitalität nicht geförderter Altbäume Die Beeinträchtigung der Vitalität von Altbäumen ist auf nicht geförderten Flächen im Gegensatz zu geförderten Flächen in Richtung „mittel“ und „stark bis sehr stark“ verschoben. Die Beeinträch- tigung der Vitalität auf unterstützten Flächen ist dagegen vorwiegend „gering“. Zusätzlich konnte noch das Kriterium überwiegend abgängig, überaltert für die Flächen gewählt werden. Dies wurde öfter für nicht geförderten Flächen angegeben (knapp 15 % zu knapp 5 %). 6.2.10.5 Durchführung des Baumschnittes bei Altbäumen Abbildung 90: Durchführung des Baumschnittes geförderter Altbäume Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 91 Abbildung 91: Durchführung des Baumschnittes nicht geförderter Altbäume Beim Vergleich der Durchführung des Baumschnittes zeigt sich der größte Unterschied zwischen geförderten und nicht geförderten Flächen in den Kategorien „Bestand gepflegt“ und „Bestand nicht gepflegt“. Während fast ein doppelt so großer Anteil an geförderten Flächen gepflegt ist, ist ein weniger als doppelt so großer Anteil an nicht geförderten Flächen ungepflegt. 6.2.10.6 Qualität des Baumschnittes4 von alten Bäumen (> 50 Jahre) Abbildung 92: Bewertung der Schnittqualität alter, geförderter Bäume (> 50 Jahre) 4 Beurteilungsgrundlage: Förderung Baumschnitt-Streuobst – Fachliche Hinweise zum Schnitt von Streuobstbäumen (er- arbeitet von Kreisfachberatern für Obst- und Gartenbau), veröffentlicht unter http://www.streuobst-bw.info/pb/site/pbs- bw-new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Streuobst/Hinweise%20zum%20fachgerechten%20Baumschnitt.pdf 22% 54% 22% 3% 24 59 24 3 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 in den letzten Jahren erkennbar erfolgt (Bestand gepflegt) in den letzten Jahren nicht erfolgt (Bestand nicht gepflegt) vor mehreren Jahren gepflegt, Schnitt wieder erforderlich Äste wurden aufgrund von Bewirtschaftung entfernt A nz ah l 11% 48% 6% 24% 11% 51 222 28 109 50 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 fachgerecht geschnitten bedingt fachgerecht geschnitten nicht fachgerecht geschnitten keine Angabe/ nicht geschnitten keine Altbäume vorhanden A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 92 Abbildung 93: Bewertung der Schnittqualität alter, nicht geförderter Bäume (> 50 Jahre) Im Vergleich der Schnittqualität alter Bäume ist auffallend, dass der Anteil an Beständen mit nicht geschnittenen Altbäumen auf nicht geförderten Flächen fast doppelt so hoch ist (fast 60 %) wie auf geförderten Flächen. Ebenfalls auffallend ist, dass viele Bestände nur bedingt fachgerecht ge- schnitten wurden (unabhängig von der Förderung). 6.2.10.7 Qualität des Baumschnittes von mittelalten Bäumen (15-50 Jahre) Abbildung 94: Bewertung der Schnittqualität mittelalter, geförderter Bäume (15-50 Jahre) 5% 29% 0% 59% 7% 6 32 0 65 8 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 fachgerecht geschnitten bedingt fachgerecht geschnitten nicht fachgerecht geschnitten keine Angabe/ nicht geschnitten keine Altbäume vorhanden A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 93 Abbildung 95: Bewertung der Schnittqualität mittelalter, nicht geförderter Bäume (15-50 Jahre) Auf fast der Hälfte der nicht geförderten Flächen kommen keine mittelalten Bäume vor. Auf ge- förderten Flächen sind dies nur ca. 20 %. Von den verbleibenden 50 % sind mehr als die Hälfte nicht geschnitten. Auffallend ist auch hier, dass die meisten geschnittenen Bäume nur bedingt fachgerecht geschnitten wurden. 6.2.11 Charakterisierung von Jungbäumen 6.2.11.1 Zustand von Jungbäumen Abbildung 96: Zustand von Jungbäumen auf geförderten Streuobstflächen 1% 23% 0% 28% 48%1 26 0 31 53 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 20 40 60 80 100 fachgerecht geschnitten bedingt fachgerecht geschnitten nicht fachgerecht geschnitten keine Angabe/ nicht geschnitten keine mittelalten Bäume vorhanden A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 94 Abbildung 97: Zustand von Jungbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen Beim Vergleich des Zustands von Jungbäumen fällt auf, dass auf weniger nicht geförderten Flächen Jungbäume vorkommen (60 % zu knapp 30 %). Auf beiden Flächentypen sind die meisten Jung- bäume in gutem bis mäßigem Zustand. 6.2.12 Angaben zu Jungbäumen Für die weiteren Diagramme wurden nur die Datensätze verwendet, in denen Jungbäume vorkommen. 6.2.12.1 Qualität des Baumschnittes von Jungbäumen Abbildung 98: Qualität des Jungbaumschnittes auf geförderten Streuobstbeständen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 95 Abbildung 99: Qualität des Jungbaumschnittes auf nicht geförderten Streuobstbeständen Vergleicht man den Schnitt der Jungbäume ist als erstes auffallend, dass prozentual auf nicht ge- förderten Flächen der Schnitt ca. doppelt so häufig wie auf geförderten Flächen nicht durchgeführt wurde. Außerdem wurden die Jungbäume auf finanziell unterstützter Flächen öfter fachgerecht geschnitten (ein Viertel im Vergleich zu knapp 10 %). 6.2.12.2 Zustand der Baumscheibe Abbildung 100: Vorhandensein einer Baumscheibe für Jungbäume auf geförderten Flächen 3% 93% 2% 7 254 6 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 50 100 150 200 250 vorhanden fehlt nicht fachgerecht A n za h l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 96 Abbildung 101: Vorhandensein einer Baumscheibe für Jungbäume auf nicht geförderten Flächen Die Diagramme zeigen, dass sowohl auf geförderten Flächen, als auch in nicht geförderten Beständen Baumscheiben fehlend sind. 6.2.12.3 Zustand der Anbindung / des Baumpfahles Abbildung 102: Zustand der Anbindung / des Baumpfahles für Jungbäume auf geförderten Flächen 0% 100% 0%0 28 0 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 5 10 15 20 25 vorhanden fehlt nicht fachgerecht A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 97 Abbildung 103: Zustand der Anbindung / des Baumpfahles für Jungbäume auf nicht geförderten Flächen Auf vielen Beständen sind die Anbindungen für Jungbäume nicht fachgerecht oder fehlend. Im Vergleich sind auf geförderten Beständen ca. 10 % mehr intakte und ca. 10 % weniger nicht fachgerechte Anbindungen als auf nicht geförderten Flächen zu finden. 6.2.12.4 Zustand des Vieh- /Verbissschutzes Abbildung 104: Zustand des Vieh- /Verbissschutzes um Jungbäume auf geförderten Streuobstbeständen 21% 36% 43% 6 10 12 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 5 10 15 20 25 intakt fehlt nicht fachgerecht A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 98 Abbildung 105: Zustand des Vieh- /Verbissschutzes um Jungbäume auf nicht geförderten Streuobstbeständen Auf nicht geförderten Flächen wird weniger Vieh-/Verbissschutz um die Jungbäume angebracht (knapp 40 %) als auf finanziell unterstützten Flächen (ungefähr 60 %). 6.2.12.5 Vorkommen von Wühlmausschäden Abbildung 106: Vorkommen von Wühlmausschäden an Jungbäumen auf geförderten Streuobstflächen 25% 61% 14% 7 17 4 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 5 10 15 20 25 vorhanden fehlt nicht fachgerecht A nz ah l Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 99 Abbildung 107: Vorkommen von Wühlmausschäden an Jungbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen Wühlmausschäden kommen in beiden Bestandstypen nur wenig vor. Auf nicht geförderten Flächen kommen in einem Drittel Wühlmausschäden vor, die vorwiegend von geringem Ausmaß sind. Auf finanziell unterstützten Flächen kommen nur auf einem Viertel Schäden vor, die ebenfalls vorwiegend von geringer Intensität sind. 6.2.12.6 Vorkommen von Stammschäden Abbildung 108: Vorkommen von Stammschäden an Jungbäumen auf geförderten Streuobstflächen Die Auswertung der Stammschäden an Jungbäumen ist ähnlich wie die des Wühlmausdruckes. Auf nicht geförderten Flächen sind nur knapp zwei Drittel aller Bestände ohne Stammschäden. Im Gegensatz dazu sind ungefähr drei Viertel der finanziell unterstützten Bestände frei von Stamm- schäden. Die meisten Stammschäden sind in beiden Fällen von geringem Umfang. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 100 Abbildung 109: Vorkommen von Stammschäden an Jungbäumen auf nicht geförderten Streuobstflächen 6.3 Fazit Strukturkartierung Insgesamt ist ersichtlich, dass die Bestände, die Teil des Kreisförderprogrammes sind wenig vielf- ältiger an Obstsorten sind als nicht geförderte Bestände. Gleichzeitig sind diese Bestände auch altersdurchmischter. Es erfolgen mehr Nachpflanzungen auf geförderten Flächen. Der Zustand von Altbäumen (> 15 Jahre) ist besser und die Beeinträchtigungen, wie Misteln, Efeu und Astabbrüche, die einen Bestand schwächen sind weniger häufig und weniger stark ausgeprägt. Der Zustand der Altbäume in den geförderten Beständen ist überwiegend mäßig, die Bestände sind insgesamt überwiegend geschlossen. Allerdings ist der Anteil an Totholz, Naturhöhlen und Specht- höhlen in den geförderten Beständen geringer, sprich die ökologische Wertigkeit der nicht geför- derten Bestände ist diesbezüglich höher. Der Zustand von Jungbäumen ( 0,75 ha, • Alter der Bestände: alte Bestände (> 50%) und Höhlen- / Totholzangebot häufig /sehr häufig / überwiegend (> 50%) und mittelalte Bestände (> 50%) und Höhlen- / Totholzangebot sel- ten / kein ( < 50%), • Flächen mit artenreichem Grünland und artenarmen Grünland (Beurteilung nach Ergebnis- sen der Strukturkartierung). Gewählt wurden 60 Bestände (=10 % der strukturkartierten Bestände von Arbeitspaket III). Abbildung 110: Lage der Bestände für die Detailkartierung (60 Bestände), (Quelle: Geobasisdaten TK 25 © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de), unmaßstäblich. Die ausgewählten 60 Bestände sind durch in Tabelle 2 zusammengefasste folgende Parameter bestimmt. Die Auswahl erfolgte per GIS auf Grundlage der erfassten Daten in der Strukturkartierung (Arbeitspaket III). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 102 Tabelle 3: Parameter der Bestände für die Detailkartierung Bestände mit vorwiegend Altbäumen/hoher Anteil an Totholz/Höhlen Bestände mit vorw. mittelalten Bäumen/wenig Totholz/Höhlen Bestandsgröße < 0,75 ha Bestandsgröße > 0,75 ha geförderte Bestände 48 24 12 12 24 12 12 ungeförderte Bestände 12 6 3 3 6 1 5 7.1.2 Information der Flächeneigentümer Alle Flächeneigentümer wurden vor Beginn der Kartierungen postalisch über die geplanten Be- standserfassungen und –methoden informiert. Sie wurden gebeten sich zeitnah bei dem Land- schaftserhaltungsverband Bodenseekreis (LEV) zu melden, wenn einer Begehung der Flächen und Bestandserfassung von Grünland, Fledermäusen und Vögeln nicht zugestimmt wird. Für eine Fläche konnte kein Ersatz gefunden werden, so dass insgesamt 59 Flächen detailkartiert wurden" (siehe auch Anmerkung in Kap 7.1.7.1). 7.1.3 Geländearbeit Vögel Die Brutvogelerfassungen (Revierkartierung) fanden im Zeitraum von Mitte März bis Anfang Juni 2018 (jeweils 1-2 Stunden ab Sonnenaufgang) bei günstiger Witterung statt. Der Abstand zwischen den Begehungen lag bei mindestens 10 Tagen. Dabei wurden 59 Streuobstwiesen flächig und voll- ständig erfasst. Für eine Fläche verweigerte der Eigentümer die Begehung und Bestandsaufnahme in dem Streuobstbestand (2 Teilflächen) (siehe Kapitel 7.1.7.1). Die Kartierungen umfassten dabei alle Brutvogelarten und erfolgte quantitativ als Revierkartierung nach den allgemeinen Richtlinien für Brutvogelkartierungen (SUDBECK et al. 2005). Im Gelände wurden alle optischen und akustischen Beobachtungen, insbesondere sogenannte revieranzeigende Verhaltensweisen unter Verwendung vorgegebener Symbole punktgenau auf einer Karte festgehalten. Als „Brutverdacht“ wurden dabei folgende Beobachtungen eingestuft: Revieranzeigende Männchen, die bei mindestens zwei Be- gehungen an etwa der gleichen Stelle beobachtet wurden sowie Nester, fütternde, futtertragende oder sich brutverdächtig verhaltende Altvögel und Nestlinge. Dabei wurden die Streuobstwiesen als auch das direkt angrenzende Gebiet in einem Radius von ca. 200 m untersucht. Aus den Feldkarten wurden anschließend die Reviere abgegrenzt. 7.1.4 Geländearbeit Fledermäuse Zur Erfassung der Fledermausfauna wurden 52 Flächen zwischen Mai und Oktober 2018 untersucht. Für acht Flächen untersagten die Eigentümer das Aufhängen von Batloggern (siehe Kapitel 7.1.7.2). Dabei kamen insgesamt zwei „Batlogger“ der Firma elekon AG (Modell: BATLOGGER A+) zum Ein- satz, die sowohl nach dem Prinzip der Zeitdehnung als auch nach dem Prinzip der Frequenz- mischung arbeiten. Auf jeder Untersuchungsfläche wurde ein Batlogger für 4-5 Tage aufgehangen, in einzelnen Fällen auch nur 2 Tage bzw. bis zu 11 Tagen. Die Logger wurden randlich der Streu- obstwiesen aufgehangen. Die aufgezeichneten Fledermausrufe wurden mittels der Software Bat- explorer 2.0.5.0 (Elekon, Luzern) analysiert. Abgesehen vom Einsatz zuvor selbst definierter Filter Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 103 erfolgte die Auswertung manuell. In einem ersten Arbeitsschritt wurden qualitativ unzulängliche Lautaufnahmen und Aufnahmen mit weniger als vier identifizierten Einzelrufen gelöscht. Weiterhin wurde ein Filter zum Erkennen der teils sehr zahlreichen Aufnahmen von Laubheuschrecken an- gewendet, der im Wesentlichen auf die Erkennung der Heuschreckenrufe aufgrund von Ruf- frequenz, Ruflänge und Rufabstand basiert. Dieser Filter ist sehr konservativ, um die irrtümliche Eliminierung tief rufender Fledermausarten zu vermeiden. Daher verblieb ein Teil der Heuschrecken- rufe (bis zu 30%, was teilweise über 500 Einzelsequenzen entsprach) im Datensatz und wurde später nach visueller Kontrolle des Sonogramms manuell entfernt. Die Fledermausrufe wurden Arten oder Artengruppen zugeordnet unter Verwendung der Haupt- frequenz, der Rufabstände und -länge, der Form der Sonogramme, teilweise des Höreindrucks und des Artvorschlages des Auswertungsprogrammes. Sofern das Programm Arten vorschlug, die im Bodenseeraum nicht nachgewiesen sind, wurden sie entweder auf eine ebenfalls plausible, hei- mische Art gesetzt (N. lasiopterus auf N. noctula) oder sie wurden auf die Gattung gesetzt (Myotis capaccini auf Myotis spec.). 7.1.5 Geländearbeit Vegetation Die Bestandsaufnahme und –bewertung ist für jede Fläche in einem Erfassungsbogen dokumentiert (siehe Anhang III). Das Grünland wurde nach der Methode der FFH-Mähwiesenkartierung des Landes Baden-Württem- berg erfasst (Schnellaufnahme), siehe LUBW 2014. Bei der sogenannten „Schnellaufnahme“ werden auf einer repräsentativen Fläche in der Größe 5 x 5 m in 10 Minuten alle Pflanzenarten notiert, die innerhalb der 25 m² großen Fläche vorkommen. Anschließend werden weitere auf der gesamten Fläche aber außerhalb der Fläche für die Schnellaufnahme vorkommende Pflanzenarten notiert. Die Häufigkeit wird für alle Pflanzenarten in der Fläche nach folgender Skala eingeschätzt: Häufigkei- ten (100m²): w: wenige, vereinzelt (1-2); m: etliche, mehrere (3-10); z: zahlreich, viele (> 10, > 2%); s: sehr viele (15-25%); d: dominant (> 25%). Der Erfassungsbogen des Landes wurde an den Bestand der Wiesen im Bodenseekreis angepasst, da der Zustand der Wiesen (Artenzusammensetzung) zumeist nicht den Bewertungskriterien von FFH- Mähwiesen entspricht. Es waren folglich Kriterien und Parameter zu ergänzen und ebenso welche zu streichen. Ergänzt wurde z.B. unter Artenvielfalt die Bewertung „artenarm“. Der Bewertung des Erhaltungszustands bezieht sich auf FFH-Lebensraumtypen. Diese sind in dem Handbuch für die Er- stellung von Managementplänen (LUBW 2014) definiert. Für Fettwiesen und Intensivgrünland ist kein Erhaltungszustand nach FFH-RL zu bewerten, da diese Grünlandtypen nicht als Lebensraumtyp nach FFH-Richtlinie geschützt sind. Die Qualität des Grünlands wird anhand der Artenzusammen- setzung bewertet. Diese wird neben dem Standort vor allem durch die Bewirtschaftung (Häufigkeit der Mahd, Schnittzeitpunkt, Düngung, Übersaat) beeinflusst. Die Artenvielfalt wird wie folgt eingestuft: artenarm ( < 20 / 32/ 44 Arten). Die Zahlen beziffern die Summe der Arten in der Schnellaufnahme auf für die Gesamtfläche repräsentativen 25 m²/ Ge- samtartenzahl auf der Fläche). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 104 7.1.6 Telefoninterviews Die Eigentümer oder Bewirtschafter der im Detail kartierten Streuobstbestände wurden telefonisch zu den Flächen, der Bewirtschaftung, der Nutzung des Obstes und Baumschnitt befragt. Der Interviewfragebogen ist in Anhang IV angefügt. Die Interviews wurden im Zeitraum November 2018 – Februar 2019 zu unterschiedlichen Tageszeiten mit den Grundstückseigentümern/ Flächenbewirtschaftern der Flurstücke durchgeführt. Die Telefonnummern der Befragten wurden über das Telefonbuch im Internet recherchiert. In einigen Fällen konnten hierüber allerdings keine Nummern gefunden werden. Die Planung sah 50 Telefoninterviews vor, wovon 38 (30 Personen von geförderten Flächen, 8 Personen von ungeförderten Flächen) durchgeführt wurden. 9 Gesprächspartner konnten telefonisch nicht erreicht werden, die Kontaktdaten von 3 Bewirtschaftern konnten nicht ermittelt werden. Die Antworten zu den einzelnen Fragen wurden in eine EXCEL-Tabelle übertragen und ausgewertet (siehe Kapitel 7.3). 7.1.7 Methodenkritik 7.1.7.1 Methodenkritik Vögel Probleme bei den Aufnahmen im Gelände: Nicht immer optimal war die Zugänglichkeit der Flächen. Einige Flächen werden beweidet und dicht eingezäunt. Wenn Tiere auf den Flächen weideten, konnten die Flächen nicht begangen werden um die Tiere nicht zu beunruhigen. Die Beurteilung erfolgte von außen, was aber hinreichend genau möglich war. Drei Flächeneigentümer untersagten eine Begehung ihrer Flächen. Hier wurde, in Absprache mit dem Landschaftserhaltungsverband Bodenseekreis, Ersatzflächen ausgewählt. Ein Eigentümer unter- sagte die Begehung erst spät, so dass für eine Fläche keinen Ersatz mehr gefunden werden konnte. Somit wurden 59 von 60 Flächen kartiert. Für eine vollständige Erfassung des Artenbestandes sollten Probeflächen mindestens 40-80 ha groß sein (VOWINKEl 2017). Die im Rahmen dieser Studie untersuchten Flächen weisen alle eine deutlich kleinere Flächengröße auf, was sich auf die Ergebnisse auswirken kann. 7.1.7.2 Methodenkritik Fledermäuse Probleme bei den Aufnahmen im Gelände: Die Erhebung mittels Bat-Logger verlief in den meisten Fällen problemlos. Dennoch kam es in wenigen Fällen zu Fehlaufnahmen, so dass die Fehler in der Bat-Logger-Software behoben werden mussten, was den Zeitplan beeinflusste. So konnten zum Schluss nicht alle geplanten Flächen beprobt werden. Zusätzlich war bei sechs Flächeneigentümern ein Aufhängen der Bat-Logger nicht erwünscht. Somit wurden 52 von 60 Flächen erfasst. Auswertung der Aufnahmen: Da bei der Artbestimmung rein nach Lautaufnahmen der Doppleref- fekt, die Lage vor Ort (Nähe von Strukturen usw.) und der Flugkontext oft sehr untypische Fleder- mausrufe bewirken können, ist es keinesfalls möglich, die automatisch ermittelten Artvorschläge unkritisch zu übernehmen. Daher wurden für diese Auswertung die Arten zum Teil in Gruppen zu- sammengefasst. Sofern sehr konsistent bei vielen Aufnahmen eine bestimmte Art innerhalb der Ar- tengruppe vertreten zu sein scheint, wurde dies in einer Zusatzspalte der Ergebnistabelle (siehe Ta- belle 8) erwähnt. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 105 7.1.7.3 Methodenkritik Vegetation Methodische Probleme bei den Vegetationsaufnahme im Gelände gab es keine. Einzig ungünstig war der häufige Schnitt einiger Bestände, weshalb einzelne Flächen mehrfach aufgesucht werden mussten. Eine Fläche wird dauerhaft mit Pferden beweidet und ist dadurch stets kurzrasig. Eine qualitative Vegetationsaufnahme dieser Fläche war deshalb nicht sinnvoll. Zudem wäre durch eine Begehung auf dieser Weide die Pferde scheu gemacht worden. 7.2 Ergebnisse der Detailuntersuchungen Die Ergebnisse der kartierten Artengruppen Vögel und Fledermäuse sowie der Vegetationsaufnah- men im Grünland werden in den folgenden Unterkapiteln dargestellt und bewertet. Die kartierten Arten werden benannt und die Vorkommen werden nach ihrer Wertigkeit beurteilt. Im Fazit zu jeder Artengruppe werden die Ergebnisse in Relation zu allgemeinen Angaben aus der Fachliteratur gebracht. Es wird zusammenfassend und unter Verweis auf entsprechende Kapitel in diesem Eva- luationsbericht ein Zusammenhang der Ergebnisse der Vogel- und Fledermauserfassungen mit Be- standsgrößen der kartierten Obstwiesen, geförderten und nicht geförderten Beständen, den Ergeb- nissen der Vegetationskartierung des Unterwuchses sowie Konkretisierungen aus den Telefoninter- views zur Nutzung des Unterwuchses eingegangen. Dazu sei angemerkt, dass aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl der erfassten Streuobstbestände keine statistische Auswertung bzw. wissenschaftlich belastbare Aussage hinsichtlich Zusammenhängen zwischen Artenausstattung – Unterwuchs – Größe – Ausprägung der Umgebung möglich ist. Hinzu kommt, dass die untersuchten Bestände von unterschiedlicher Ausprägung sind, d.h., dass nur sehr wenige Flächen ähnlich ausgebildet sind. Bei der Flächenauswahl war explizit diese Diversität in der Flächenausbildung gewünscht (siehe Kapitel 7.1.1, Tabelle 3). Dies gilt insbesondere auch für den Vergleich der Ergebnisse aus 48 geförderten und 12 nicht geförderten Beständen. Aus den Ergebnissen lassen sich aus den oben genannten Gründen lediglich Tendenzen abbilden. Bewertungskarten sind als Anlage III diesem Bericht angefügt (3 Kartenblätter). 7.2.1 Artengruppe Vögel 7.2.1.1 Bestand Artengruppe Vögel Streuobstwiesen bieten etlichen Vogelarten einen Lebensraum. Besonders hochstämmige Obstbäu- me sind für Höhlenbrüter von besonderer Bedeutung. Dies gilt vor allem für die Spechtarten Grün-, Grau-, Kleinspecht und Wendehals sowie für den Steinkauz und die Singvogelarten Gartenrot- schwanz und Halsbandschnäpper. In Baden-Württemberg ist mit ca. 15-40 Arten, je nach Größe der Streuobstfläche, zu rechnen (STRAUB et al. 2011). RÖSLER (2007) fand in seinen Untersuchungen 10- 17 Vogelarten in 15-40 Brutpaaren auf Streuobstwiesen (je Kontrollfläche. Flächengröße ø 1,2 (ha)), Seitz (1989) fand bei Brutvogelkartierungen 9 bis 18 Arten. Wichtige Gründe für die vergleichsweise hohe Artenzahl bei Streuobstwiesen sind der halboffene Charakter mit Übergängen von Wald und Grünland und ein Nutzungsmosaik des Unterwuchses sowie ein ausreichendes Vorkommen von Höhlen (ULLRICH 1987). 2018 konnten in den 59 Streuobstwiesen (Gesamt ca. 50 ha) 19 Arten in 317 Revierpaaren nachge- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 106 wiesen werden. Außerhalb dieser Untersuchungsflächen wurden in einem Radius von 200 Meter 33 Arten (Brutvögel) nachgewiesen, die die angrenzenden Streuobstwiesen als (un-)regelmäßige Nah- rungsgäste aufsuchten. Zusätzlich wurden weitere Einzelbeobachtungen (z.B. Wendehals, Garten- rotschwanz) festgestellt, die zwar nicht als Brutrevier bestätigt werden konnten, durchaus aber als kurzfristiger Nahrungsgast / Durchzügler von Bedeutung sind. Von den beobachteten Vogelarten brüteten sehr wahrscheinlich 19 Arten innerhalb der Probeflä- chen, 34 Arten traten als Nahrungsgäste bzw. als Durchzügler in Erscheinung. Insgesamt wurden 36 Vogelarten als Brutvögel innerhalb der Obstwiesen und in den angrenzenden Flächen nachgewiesen. Unter den Brutvögeln (Brutnachweis oder Brutverdacht) waren mit den als schonungsbedürftig ein- gestuften Arten Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Hohltaube und Kleiber Arten der Roten Liste Baden-Württembergs (alle Vorwarnliste; 6. Fassung Stand 31.12.2013; BAUER et al. 2016) im Untersuchungsgebiet vertreten. Es wurden keine Brutvogelarten der Kategorie „ge- fährdet“ oder „stark gefährdet“ nachgewiesen. Als Nahrungsgäste oder Durchzügler wurden außer- dem die schonungsbedürftigen Arten Mauersegler (Vorwarnliste), Fitis, Pirol und Rauchschwalbe (gefährdet, RL 3 BW), Feldschwirl, Grauspecht, Kuckuck und Wendehals (stark gefährdet, RL 2 BW) beobachtet. Unter den streng geschützten Arten nach der Bundesartenschutzverordnung sind der Grünspecht und der Weißstorch im Untersuchungsgebiet präsent. Tabelle 4 gibt eine Übersicht über die erfassten Vogelarten, unterteilt in Brutreviere (innerhalb und außerhalb) und Nahrungsgäste. Zudem wird in geförderte und nicht geförderte Bestände unter- schieden. Tabelle 4: Erfasste Vogelarten (Brutrevier innerhalb = x und außerhalb = (x), Nahrungsgast in den Probleflächen. GF = Ge- förderte Probeflächen. UF = Ungeförderte Probeflächen. Üf = überfliegend. Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Brutrevier Nahrungsgast Rote Liste BW (2013) GF UF GF UF Amsel Turdus merula x x Bachstelze Motacilla alba x x Blaumeise Parus caeruleus x x Buchfink Fringilla coelebs x x Buntspecht Dendrocopos major (x) (x) Dohle Corvus monedula x x Eichelhäher Garrulus glandarius x x Elster Pica pica x x Feldschwirl Locustella naevia x 2 Feldsperling Passer montanus x x V Fitis Phylloscopus trochilus x 3 Gänsesäger Mergus merganser Üf. Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla (x) Gartengrasmücke Sylvia borin x x Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus x V Girlitz Serinus serinus x x Goldammer Emberiza citrinella x x V Grünfink Chloris chloris x x Grauschnäpper Muscicapa striata x V Grauspecht Picus canus x x 2 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 107 Deutscher Artname Wissenschaftlicher Artname Brutrevier Nahrungsgast Rote Liste BW (2013) GF UF GF UF Grünspecht Picus viridis x (x) Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros x (x) Haussperling Passer domesticus x x V Heckenbraunelle Prunella modularis x x Hohltaube Columba oenas x V Klappergrasmücke Sylvia curruca x x V Kleiber Sitta europaea x (x) V Kleinspecht Dryobates minor x V Kohlmeise Parus major x x Kolkrabe Corvus corax x Kuckuck Cuculus canorus x x 2 Mauersegler Apus apus x V Mäusebussard Buteo buteo (x) x Mehlschwalbe Delichon urbicum (x) V Misteldrossel Turdus viscivorus x Mittelspecht Leiopicus medius x Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla x x Neuntöter Lanius collurio x (x) Pirol Oriolus oriolus x 3 Rabenkrähe Corvus corone (x) Rauchschwalbe Hirundo rustica (x) 3 Ringeltaube Columba palumbus (x) (x) x Rostgans Tadorna ferruginea x Rotmilan Milvus milvus x x Rotkehlchen Erithacus rubecula x (x) Schwarzmilan Milvus migrans x x Singdrossel Turdus philomelos (x) (x) Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla (x) Sperber Accipiter nisus x x Star Sturnus vulgaris x x Stieglitz Carduelis carduelis x x Sumpfmeise Poecile palustris (x) Tannenmeise Parus ater x x Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus (x) Turmfalke Falco tinnunculus (x) V Weißstorch Ciconia ciconia (x) V Wendehals Jynx torquilla x 2 Wintergoldhähnchen Regulus regulus (x) Zaunkönig Troglodytes troglodytes (x) (x) Zilpzalp Phylloscopus collybita (x) (x) Die häufigsten Vogelarten innerhalb der Untersuchungsflächen/ Streuobstwiesen waren Kohlmeise, Star, Feldsperling, Buchfink und Blaumeise. Hervorzuheben sind die hohen Dichten von Star und Feldsperling. Durchaus seltener waren die wertgebenden Vogelarten Wendehals, Pirol und Klein- specht, die lediglich als Nahrungsgäste in Erscheinung traten. Häufigste Vogelarten außerhalb der Untersuchungsflächen/ Streuobstwiesen waren Amseln, Buchfink, Kohlmeise und Feldsperling. Re- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 108 zedent ( 5 %), Subdominant (2-5 %), Influent (1-2 %), Rezent ( 5 %) Dominant (> 5 %) Amsel 22,7 Kohlmeise 27,4 Buchfink 20,5 Star 18,3 Kohlmeise 19,6 Feldsperling 13,9 Feldsperling 12,3 Buchfink 13,2 Mönchsgrasmücke 9,5 Blaumeise 8,5 Haussperling 7,6 Subdominant (2-5 %) Hausrotschwanz 6,9 Amsel 4,1 Star 6,6 Hausrotschwanz 3,2 Blaumeise 5,0 Girlitz 2,8 Zilpzalp 5,0 Influent (1-2 %) Subdominant (2-5 %) Grünfink 1,6 Girlitz 4,1 Haussperling 1,6 Grünspecht 3,8 Goldammer 1,3 Rotkehlchen 3,2 Mönchsgrasmücke 1,3 Singdrossel 2,8 Rezedent ( < 1 %) Ringeltaube 2,2 Stieglitz 0,9 Influent (1-2 %) Grünspecht 0,3 Goldammer 1,9 Hohltaube 0,3 Rabenkrähe 1,9 Kleiber 0,3 Buntspecht 1,6 Rotkehlchen 0,3 Grünfink 1,6 Elster 0,3 Sommergoldhähnchen 1,6 Bachstelze 0,3 Wacholderdrossel 1,6 Kleiber 1,3 Rezedent ( < 1 %) Mäusebussard 0,9 Mehlschwalben 0,6 Rauchschwalbe 0,6 Weißstorch 0,6 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 110 sind die Vogelbestände. Das Gleiche trifft auch für die Revieranzahl (Revier-Areal-Kurve) zu (vergl. Abbildung 112, in Bezug auf die 2018 im Rahmen der Evaluation erfassten Daten). Abbildung 111: Die Arten-Areal-Kurve zeigt die Bedeutung größerer Streuobstwiesen im Vergleich zu kleineren Beständen. Daten: Detailkartierung 2018. Quelle: 365 ° freiraum + umwelt Abbildung 112: Revier-Areal-Kurve zeigt ein ähnliches Bild wie die Arten-Areal-Kurve. Daten: Detailkartierung 2018. Quelle: 365 ° freiraum + umwelt 0 2 4 6 8 10 12 0 0,5 1 1,5 2 2,5 A n za h l V o g el ar te n Flächengröße (ha) -5 0 5 10 15 20 25 30 0 0,5 1 1,5 2 2,5 A n za h l d e r V o g e lr e v ie re Flächengröße (ha) Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 111 Beschreibung ausgewählter und für Streuobstwiesen charakteristische Brutvogelarten Im Folgenden werden ausgewählte und für Streuobstwiesen charakteristische Brutvogelarten hin- sichtlich ihrer Lebensraumansprüche und Vorkommen in und um die Untersuchungsflächen be- schrieben: Star: In Baden-Württemberg brüten verteilt noch etwa 320.000 Brutpaare (Quelle: NABU https://baden-wuerttemberg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/vogel-des-jahres/23256.html). Im Bodenseeraum sind kontinuierliche, hoch signifikante Bestandsabnahmen zwischen 1990 und 2000/02 zu verzeichnen. Bei einer Kartierung wurden in 2000/02 insgesamt 18.078 Brutpaare er- mittelt (BAUER & HEINE 2005). Er gehört somit zu den häufigen Vogelarten im Land. Wichtig für den Erhalt der Art sind Wiesen und Weiden, in denen der Star vorzugsweise nach der Mahd auf dem Bo- den Nahrung sucht. Der Star nistet in Streuobst- wiesen überwiegend in bereits vorhandenen Höh- len. In den Untersuchungsflächen konnte diese Art in mehr als der Hälfte der Probeflächen (29 von 59) als Brutvogel nachgewiesen werden. Der Star nutzt vor allem die durch Astabbrüche ent- standenen Baumhöhlen (siehe Abbildung 113). Es ist davon auszugehen, dass das Höhlenangebot der Obstwiesen in Verbindung mit dem (auch in der Umgebung vorhandenen Grünland) aus- schlaggebend für die steten Vorkommen des Höh- lenbrüters Star sind. In jungen bis mittelalten, häufig auch in älteren Altersklassenwäldern sind natürliche nutzbare Bruthöhlen meist selten. Abbildung 113: Baumhöhlen sind vor allem für Höhlenbrüter von Bedeutung Feldsperling: Feldsperlinge besiedeln vorwiegend gehölzreiche Landschaften mit Hecken oder Ge- büschen, Waldränder oder Streuobstwiesen. Sie nutzten in den Probeflächen Nistkästen als auch Höhlen in Streuobstbäumen. Die Art ist weitgehend über ganz Baden-Württemberg verbreitet und gilt für Streuobstbestände im Bodenseekreis als Leitart (RÖSLER 2007). 2000/02 konnten 8.308 Brut- paare nachgewiesen werden. Der Bestand zwischen 1980 und 2000/02 wurde als stabil eingestuft (BAUER & HEINE 2005). Der Feldsperling wurde im Untersuchungsjahr 2018 auf 25 von 59 Probeflä- chen nachgewiesen. Sowohl der Star als auch der Feldsperling sind sehr konkurrenzstarke Höhlenbewohner. Die domi- nanten Brutrevierdichten beider Arten könnten mit dafür verantwortlich sein, dass andere Arten (Gartenrotschwanz, Wendehals) nur selten oder gar nicht festgestellt werden konnten (vergl. Ergeb- nisse von Gatter 2018). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 112 Wendehals: Der Wendehals ist in Baden-Württemberg stark gefährdet und gilt im Bodenseekreis als sehr seltene Vogelart (HEINE et. al 1999, RÖSLER 2007) und kommt an wenigen Stellen vor (z.B. Mark- dorf, Spetzgarter Tobel bei Hödingen, Sipplingen). Des Weiteren liegen aktuelle Beobachtungen aus dem Raum Meersburg/Immenstadt vor, wo 10 Nachweise des Wendehalses erbracht wurden (KRAMER 2019). 2000/02 wurden im Bodenseeraum 132 Brutreviere nachgewiesen (BAUER & HEINE 2005). Er ist auf bereits vorhandenen Höhlen angewiesen, da er im Gegensatz zu seinen Spechtverwandten keine selber bauen kann. Er brütet meist in lichten trockenen Wäldern mit einer lückigen Strauch- schicht, angrenzend an Obstwiesen, aber auch in Gärten. Voraussetzung hierfür ist ein ausreichen- des Angebot an Wiesenameisen, die er vor allem in einer lückigen und kurzrasigen Vegetationsdecke findet. Vom Wendehals existiert lediglich eine einzelne Beobachtung eines rufenden Tieres am 19.04.2018 angrenzend an einer Probefläche (Markdorf). Weitere Beobachtungen an den Untersu- chungsflächen blieben aus. Der Grund für die fehlende Präsenz in den untersuchten Obstwiesen dürfte neben dem allgemeinen starken Rückgang der Art vor allem in der Wüchsigkeit des Unter- wuchses zu suchen sein. Wiesenameisen kommen nur in magerem, lückigen Grünland häufig vor, derartige Vegetationsbestände wurden aber in den untersuchten Beständen kaum vorgefunden. Neuntöter: Der Neuntöter kommt in Baden-Württemberg mit einem Bestand von 10.000-12.000 Brutpaaren vor (Quelle: https://www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/Dokumente/ The- men/Streuobst/streuobst_endfassung_brosch_lifevogelschutz.pdf). Im Bodenseeraum wurden im Jahr 2000/02 448 Brutreviere festgestellt (Bauer & Heine 2005). Der Neuntöter ist ein Hecken -/ Gebüschbrüter und benötigt artenreiches mageres Grünland mit einem reichen Insektenangebot. In Streuobstwiesen findet man Neuntöter dort, wo eine Beweidung stattfindet und der Neuntöter sei- ne Beute in dem kurzrasigen Grünland leicht erbeuten kann und wenn sich in unmittelbarer Nähe zur Streuobstfläche Hecken/Gebüsche als Neststandorte befinden. Im Projektgebiet wurden mehrere Paare angrenzend an Streuobstwiesen festgestellt. Er bevorzugt Bereiche, wo Hecken und Gehölze in die Landschaft eingegliedert sind. Er nutzte mehrfach Äste von Streuobstbäumen als Sitzwarte. Gartenrotschwanz: Der Gartenrotschwanz ist neben dem Wendehals eine der typischen Vogelarten in Obstwiesen und kommt vor allem in großflächigen Streuobstgebieten vor. In Baden-Württem- berg sind dies vor allem die Landesteile Albvorland, Stromberg, mittlerer Neckar, Schönbuchrand, Ortenau und Markgräflerland. Am Bodensee sind aktuell Vorkommen in der Hegau-Region (Inter- reg-IV-Projekt Nr. 1135) und im Raum Meersburg/Immenstaadt (KRAMER 2019) bekannt. Der Bestand des Gartenrotschwanzes hat in weiten Teilen des Bodenseegebietes stark abgenommen. 2000/02 be- trug dieser noch 358 Brutpaare, 1990 waren es noch 358 Revierpaare (BAUER & HEINE 2005). Als Höhlenbrüter ist er auf alte, höhlenreiche Baumbestände angewiesen. Künstliche Nisthilfen werden regelmäßig angenommen. Der Gartenrotschwanz wurde während den Erfassungen an zwei Probe- flächen gehört. Aufgrund der einmaligen Beobachtung auf einer dieser Probefläche ist nicht von einem Revier, sondern von einem Nahrungsgast oder Durchzügler auszugehen. Auf der anderen 5 https://www.radolfzell.de/bausteine.net/f/10898/ENDVERSION_Schlussbericht_pdf_Version_Web.pdf?fd=2 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 113 Probefläche konnte hingegen die Art an zwei Begehungen erfasst werden. Wie beim Wendehals könnte auch beim Gartenrotschwanz die intensive Unternutzung der Obstwiesen ein Grund für des- sen geringe Präsenz sein. Außerdem kann sich auch das fehlende Höhlenangebot (für die spät zu- rückkehrende Zugvogelart sind häufig die vorhandene Höhlen durch Meisen, Feldsperlinge und Sta- re bereits besetzt) negativ auswirken. Um die negativen Auswirkungen der Besetzung von Nistkäs- ten durch konkurrenzstarke Arten zu vermeiden, kann man die Kästen auch später aufhängen bzw. bis zur Ankunft von Gartenrotschwanz und Wendehals aus dem Winterquartier die Einflugöffnung verschließen. Mit entsprechenden Maßnahmen wurden in Baden-Württemberg bereits gute Erfah- rungen für den Schutz des Halsbandschnäppers gemacht (GATTER 2007). Grauspecht: Der Grauspecht brütet vor allem in alt- und totholzreichen Laub- oder Mischwäldern in Auwäldern und in großen Parks. Im Bodenseeraum wurden 2000/02 316 Brutpaare nachgewiesen (BAUER & HEINE 2005). Wie der Wendehals ernährt er sich vor allem von Ameisen. Über die Bedeu- tung von Streuobstwiesen für diese Art ist wenig bekannt (RP Stuttgart 2010). Die Universität Hohenheim untersuchte die Struktur und Biodiversität von Streuobstwiesen, mit be- sonderem Augenmerk auf Wiesenameisen als Nahrungsgrundlage für Wendehala sund Grauspecht. „Für die Nahrungsverfügbarkeit spielen […] vor allem Grenzlinien, Saum- und Kleinstrukturen sowie jüngere Brachen oder kurzrasige Bestände eine bedeutende Rolle, da diese durch ihre meist lückige Vegetation hohe Ameisenbestände und Nestdichten aufweisen, die darüber hinaus vergleichbar leicht erreichbar sind. Daneben scheint auch ein strukturreiches Mosaik aus verschiedenen Grün- landbeständen, altholzreichen Wäldern (insb. Grauspecht) und alten, höhenreichen Obstbaumbe- ständen für das Auftreten beider Arten ausschlaggebend zu sein (Quelle: https://www.uni- hohenheim.de/organisation/projekt/struktur-und-biodiversitaet-von-streuobstobstwiesen- 8211wiesenameisen-als-nahrungsgrundlage-fuer-wendehals-jynx-torquilla-und-grauspecht-picus- canus). Der Grauspecht wurde an mehreren Stellen in der Nähe der Untersuchungsflächen rufend erfasst. Hier handelte es sich aber in allen Fällen um Nahrungsgäste, die wahrscheinlich in den angrenzen- den Waldgebieten brüten. Wie für den Grünspecht ist die Waldanbindung förderlich für diese Art. Grünspecht: Der Grünspecht wurde auf einer Untersuchungsfläche als Revier festgestellt. Auf 12 weiteren Flächen wurde er als Nahrungsgast (Revier) kartiert. Die Art hat wie der Grauspecht einen großen Raumanspruch und ähnelt diesem auch hinsichtlich seiner Lebensraumansprüche. Der Grün- specht bevorzugt lediglich offenes Land und ist daher häufiger in Streuobstbeständen zu finden. Fehlende Arten (Halsbandschnäpper, Steinkauz, Wiedehopf): Zu den fehlenden typischen Vogel- arten der Streuobstwiesen gehören der Halsbandschnäpper und der Steinkauz. Mehr als die Hälfte der bundesweit geschätzten Halsbandschnäpper-Paare brüten in Baden-Württemberg (MLR 2014). Er besiedelt vor allem Streuobstwiesen sowie lichte Laub- und Mischwälder, vereinzelt auch Parks, Friedhöfe und Gärten. Die Verbreitungsschwerpunkte liegen im Bereich des Vorlandes der mittleren schwäbischen Alb, dem Stromberg sowie Remstal und Wieslauftal. Im Bodenseeraum wurde er bis- her als unregelmäßiger Durchzügler nachgewiesen. Der Halsbandschnäpper hat im Bodenseeraum eine natürliche Verbreitungslücke und ist daher nicht als Zielart geeignet. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 114 Derzeit brüten ca. 400 Steinkauz-Paare in Baden-Württemberg (Quelle: Leitbildbroschüre "Was brauchen Halsbandschnäpper, Wendehals, Steinkauz und Co.?", S. 24). Er kommt fast ausschließlich in Streuobstwiesen vor. Vor allem ein ausreichendes Höhlenangebot ist ein wichtiger Habitatfaktor, da er nicht nur eine Höhle zum Brüten benötigt. Er meidet, aufgrund der interspezifischen Konkur- renz mit dem Waldkauz und der Gefährdung durch die Prädatoren Waldkauz, Habicht und Sperber, die Nähe zum Wald. Vorkommen aus dem Bodenseekreis sind aus dem Raum nördlich Friedrichsha- fens bekannt (HEINE et al. 1999). Dieser lag im Jahr 1998 bei nur noch 4 Revieren. Mittlerweile ist der Steinkauzbestand am Bodensee erloschen. Der Zusammenbruch der Steinkauzpopulation wird auf „Intensivbewirtschaftung und Pestizideinsatz sowie Zersiedelung zusammenhängender Lebens- räume und ihre Zerschneidung durch Straßen“ zurückgeführt (HÖLZINGER zit. in HEUSCHEN & KNÖTZSCH 1999). Vermutlich war die Population in Friedrichshafen auch zu klein und zu isoliert. Möglicher- weise spielten auch Prädation durch Marder, Habicht und Sperber eine Rolle. Wiedehopf: Der Wiedehopf wurde 2016 in einer Obstwiese bei Möggingen als Brutvogel nachge- wiesen. Auch bei Hödingen wurden mehrfach (2016, 2017) rufende Wiedehopfe verhört. Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge des Klimawandels diese wärmeliebende Art den Bodenseekreis als Bruthabitat erobert. Mit künstlichen Nisthilfen kann die Art gefördert werden. 7.2.1.2 Bewertung der Untersuchungsflächen als Lebensraum für Vögel Alle untersuchten Probeflächen wurden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Vogelwelt bewertet. Um die Flächen zu vergleichen, wurden die Revierzahlen durch die Flächengröße geteilt, somit wer- den Brutreviere/ha miteinander verglichen. Zusätzlich wurden weitere Informationen (Anzahl Nah- rungsgäste, Anzahl Reviere, Anzahl Leitarten/Reviere) berücksichtigt. Weitere Faktoren (z.B. Wald- anbindung, Leitarten Nahrungsgast, Störung und Flächengröße) sind für eine eventuelle Ab- (-) bzw. Aufwertung (+) hinzugezogen. Tabelle 7: Bewertungsmatrix Vögel (Gutachterliche Einschätzung) geringe Bedeutung mittlere Bedeutung hohe Bedeutung Anzahl Reviere/ha 0-2 3-10 > 11 Anzahl Arten/ha 0-2 3-10 > 11 Anzahl Nahrungsgäste 0-10 11-20 > 20 Anzahl Leitarten6/ha 0 1-2 > 3 Anzahl Leitarten Reviere/ha 0-1 2-4 > 5 Demnach wurde keine Fläche mit einer hohen Bedeutung eingestuft. 42 Flächen haben eine mitt- lere Bedeutung, 17 eine geringe. Wird die Auf- und Abwertung hinzugenommen, werden 11 Flächen mit einer geringen Bedeutung eingestuft. Fünf weitere Flächen haben aufgrund verschie- dener Faktoren (z.B. Waldanbindung, Größe) eine Aufwertung erhalten. 26 Untersuchungsflächen 6 Leitarten: Wendehals, Neuntöter, Steinkauz, Gartenrotschwanz, Grauspecht, Grünspecht, Halsbandschnäpper, Mit- telspecht, Star, Feldsperling (RÖSLER 2007). Arten die ursprünglich für Streuobstbestände typisch waren, die jedoch heute am Bodensee als erloschen gelten werden nicht berücksichtig. Hierzu gehören die Arten Steinkauz, Wiedehopf und Rot- kopfwürger. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 115 wurden einer mittleren Bedeutung zugeordnet. Drei Flächen haben aufgrund einer geringen Größe eine Abwertung bekommen. 14 Flächen wurden aufgewertet und zeigen Anzeichen einer hohen Be- wertung. In Abbildung 109 und 110 werden die Ergebnisse der Bewertung differenziert in nicht ge- förderte und geförderte Probeflächen dargestellt. Aufgrund der geringen Anzahl der Probeflächen nicht geförderter Bestände können keine vergleichenden generellen Aussagen dazu getroffen werden. Abbildung 114: Bedeutung der Probeflächen (geförderte Bestände) als Lebensraum für Vögel mit Angabe der Anzahl der Flächen. Vergl. hierzu auch Kapitel 7.3.2. Abbildung 115: Bewertung der Probeflächen (nicht geförderte Bestände) hinsichtlich einer geringen, mittleren oder ho- hen Bedeutung. Vergl. hierzu auch Kapitel 7.3.2. 7 4 2 22 12 0 5 10 15 20 25 geringe Bedeutung geringe Bedeutung + mittlere Bedeutung - mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung + A nz ah l d er P ro be fl äc he n n = 4 7 4 1 1 4 2 0 1 2 3 4 5 geringe Bedeutung geringe Bedeutung + mittlere Bedeutung - mittlere Bedeutung mittlere Bedeutung + A nz ah l d er P ro be fl äc he n n = 1 2 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 116 7.2.1.3 Fazit Ergebnisse Artengruppe Vögel Die Ergebnisse der Brutvogelerfassungen zeigen, dass die im Bodenseekreis vorkommenden Streu- obstwiesen für einige Vogelarten bedeutsame Brut- und Nahrungshabitate darstellen. Star und Feldsperling haben ihren Verbreitungsschwerpunkt im Bodenseeraum in den Obstwiesen und gro- ßen Gärten. Für diese beiden Arten stellen Streuobstwiesen sehr bedeutsame Habitate dar. Der Ver- gleich zu früheren Erfassungen in Streuobstwiesen im Bodenseekreis machen allerdings deutlich, dass die Bestände vieler Arten rückläufig sind. Der Steinkauz ist im Bodenseeraum ausgestorben, Wendehals und Gartenrotschwanz sind nur noch in wenigen Gebieten präsent. Auch Star und Feld- sperling wurden in früheren Untersuchungen in größerer Abundanz festgestellt. WERNER et al. (2015) fanden heraus, dass gerade die ubiquitären Arten im Bestand am Bodensee abnehmen. Ins- gesamt resultiert am Bodensee ein deutlicher Individuenschwund pro Flächeneinheit. Die Bestände aller genannten Arten sind auch landesweit rückläufig. Gründe für den großflächigen Individuen- schwund am Bodensee sind u.a. „in der anhaltenden Intensivierung der Landwirtschaft (einschließ- lich der Änderungen in Zeitpunkt und Zielarten des Anbaus), in der zunehmenden Eutrophierung, im Flächenschwund durch Bebauungen, in der extrem hohen Bevölkerungsdichte (> 500 Einwohner pro km2, zuzüglich > 15 Mio. Touristen pro Jahr) mit entsprechend großem Erholungsdruck auf die Landschaft, in den Änderungen der Waldnutzung, im massiven Verlust an Insekten, in der Absen- kung des Grundwassers sowie in den Veränderungen der Klimabedingungen“ zu suchen (WERNER et al. 2015). Gründe für den Rückgang in den Obstwiesen des Bodenseekreises könnten in der Wüch- sigkeit und in der Artenarmut des Unterwuchses (vgl. Ergebnisse der Vegetationskartierungen in Kapitel 7.2.3 und Auskunft zur Grünlandnutzung in den Telefoninterviews in Kapitel 7.3.2) und des mangelnden Höhlenangebotes zu suchen sein. Möglicherweise spielt auch der Einsatz von Pestizi- den in angrenzenden Obstanlagen eine Rolle. Das Ergebnis der Detailkartierung entspricht im Wesentlichen den Erwartungen und den allgemei- nen Trends, die in zitierter Literatur (in den Unterkapiteln zu 7.2.1) publiziert sind. So zeigt die Ar- ten-Areal-Kurve aus den im Rahmen der Evaluierung untersuchten Beständen in Abbildung 111: Die Arten-Areal-Kurve zeigt die Bedeutung größerer Streuobstwiesen im Vergleich zu kleineren Beständen. Daten: Detailkartierung 2018. Quelle: 365 ° freiraum + umwelt eine höhere Artenausstattung mit zunehmender Größe der Streuobstbestände. Unter Einbeziehung der Umge- bung wurde bei Flächen im Osten des Landkreises festgestellt, dass isoliert liegende und von Inten- sivobstanlagen oder Hopfengärten umgebende Streuobstbestände eine geringe Arten- und Indivi- duenzahl aufweisen, trotz Flächengröße. Der Unterwuchs dieser Flächen ist zudem artenarm und wüchsig. Es ist davon auszugehen, dass den Tieren in diesen Flächen und deren Umgebung zu wenig Nahrung zur Verfügung steht. Ein Zusammenhang zwischen der Ausprägung des Grünlands (Artenreichtum) und der Bedeutung für Vögel konnte nicht festgestellt werden. So ist das Grünland fast ausnahmslos von artenarmer Ausprägung (siehe Kapitel 7.2.3) aber der Bestand an Vögeln ist von mittlerer bis geringer Bedeu- tung. Eine Korrelation der Altersstruktur, Größe der Bestände oder Baumdichte mit der Bedeutung als Le- bensraum für Vögel konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. So sind z.B. die Flächen bei Hefig- kofen alle drei von unterschiedlicher Ausprägung, aber dennoch gleich bedeutsam als Lebensraum für Vögel. Die kartierten Flächen dort haben einen dichten Baumbestand, variieren aber in Alters- durchmischung, Strukturvielfalt bezüglich Höhlen und Totholz und in der Größe. Eine Fläche bei Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 117 Langnau und eine bei Mühlhofen hingegen weisen einen nur sehr lückigen Baumbestand auf und sind von gleicher Bedeutung für Vögel wie die geschlossenen Bestände bei Hefigkofen. Kleine kar- tierte Bestände ( < 0,5 ha) sind teilweise von gleicher Wertigkeit wie große Bestände von 1 und mehr ha. Der Bestand an Vögeln ist, vergleichbar mit der Artengruppe der Fledermäuse, neben der Struktur in der Streuobstwiese stark durch die Umgebung geprägt. Deutliche Unterschiede in der Bedeutung der Streuobstwiesen als Lebensraum für Vögel zwischen geförderten und nicht geförderten Beständen sind nicht erkennbar, aber auch aus der zu Anfang von Kapitel 7.2 genannten Gründen nicht sinnvoll herzuleiten. Maßnahmen zur Förderung der wertgebenden Vogelarten der Streuobstwiesen sind u.a. • die Ausmagerung des Unterwuchses damit die Tiere am Boden nach Nahrung suchen kön- nen, • Beibehaltung der Bewirtschaftung ((Mulch)Mahd 2-3schürig oder Beweidung, erste Mahd im Mai)7, • eine möglichst kleinparzellierte Nutzung, • der Erhalt von Höhlenbäumen, • ggf. das Anbringen künstlicher Nistkästen, • der Erhalt oder die Förderung zusammenhängender großer Streuobstbestände, • die Förderung von artenreichen blütenbunten Wiesen, um das Nahrungsangebot für Vögel zu erhöhen. Eine ausführliche Beschreibung von Maßnahmen findet sich in Kapitel 9.1.2.2. 7.2.2 Fledermäuse 7.2.2.1 Bestand Artengruppe Fledermäuse Streuobstwiesen sind für Fledermäuse ein hochdiverser Lebensraum. Von besonderer Bedeutung sind Baumhöhlen und – spalten in alten Obstbäumen (Quartierraum). Auch als Nahrungsquelle (Nahrungsraum) vor allem im Spätsommer (August, September), während sich z.B. in Waldhabitate die Insektendichte zu dieser Zeit verringert, sind Streuobstwiesen von essentieller Bedeutung. Auf 52 Untersuchungsflächen konnten insgesamt 7 Fledermausarten/Artgruppen nachgewiesen werden. Hierzu zählen die Arten Zwergfledermaus und Mückenfledermaus sowie die Artgruppen Weißrandfledermaus/Rauhautfledermaus, Langohrfledermäuse, Abendsegler und Breitflügelfleder- mäuse/Zweifarbfledermäuse (vergl. Tabelle 8). 7 Die meisten Probeflächen, die eine hohe Anzahl an Revieren/ha und Arten/ha aufweisen werden gemulcht, zum Teil beweidet und gemäht. Zeitpunkt Mahd/Mulchen: Ende April bis Mitte Juni. 1-2 Mahd, zwei Flächen 4 mal und mehr (Ergebnis der Grünlandkartierung und den Konkretisierungen aus den Telefoninterviews). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 118 Tabelle 8: Nachgewiesene Arten/Artgruppen Fledermäuse auf 52 Untersuchungsflächen Art/Gattung Wissenschaftlicher Name Art/Gattung Deutscher Name Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Pipistrellus kuhli / nathusii Weißrandfledermaus/Rauhautfledermaus Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus Plecotus spec. Langohrfledermäuse spec. Nyctalus spec. Abendsegler spec. Nyctalus leisleri (Verdacht) Kleiner Abendsegler Eptesicus / Vespertilio Breitflügelfledermäuse/Zweifarbfledermäuse Vespertilio murinus (Verdacht) Zweifarbfledermaus Eptesicus nilssonii (Verdacht) Nordfledermaus Eptesicus serotinus (Verdacht) Breitflügelfledermaus Myotis spec. Mausohren Myotis daubentoni (Verdacht) Myotis nattereri (Verdacht) Myotis brandti (Verdacht) Myotis mystacinus (Verdacht) Wasserfledermaus Fransenfledermaus Große Bartfledermaus Kleine Bartfledermaus Die am häufigsten nachgewiesenen Arten waren Zwergfledermaus und die Artgruppe der Mausoh- ren. Sie wurden auf jeder Untersuchungsfläche nachgewiesen. Die Artgruppe der Weißrandfleder- maus/Rauhautfledermaus kam auf 51 von 52 Flächen vor. Deutlich seltener, aber auf mehr als der Hälfte der Flächen war die Mückenfledermaus vertreten. Sie wurde auf 27 Flächen erfasst. Die Mü- ckenfledermaus ist in Seenähe sehr häufig, im Hinterland deutlich schwächer vertreten. Abbildung 116: Anzahl der Probeflächen (geförderte Bestände), in denen die einzelnen Fledermausarten nachgewiesen wurden. 41 40 20 33 39 25 41 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus kuhli / nathusii Pipistrellus pygmaeus Plecotus spec. Nyctalus spec. Eptesicus / Vespertilio Myotis spec. A nz ah l P ro be fl äc he n (n = 41 ) Nachgewiesene Arten/Artgruppen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 119 Abbildung 117: Anzahl der Probeflächen (ungeförderte Bestände), in denen die einzelnen Fledermausarten nachgewiesen wurden. Im Folgenden werden die Arten/Artgruppen und ihr Vorkommen auf den Untersuchungsflächen beschrieben: Rauhautfledermaus (P. nathusii) und Weißrandfledermaus (P. kuhli): Die Rufe dieser beiden Arten können so weit überlappen, dass eine sichere Bestimmung nur nach Lautaufnahmen nicht möglich ist. Beide Arten kommen im Bodenseegebiet vor und sind teilweise häufig. Typisch für die Weiß- randfledermaus ist Siedlungsnähe, typisch für die Rauhautfledermaus ist ein zahlenmäßig starkes Auftreten im Herbst und Frühjahr, während es im Sommer deutlich weniger Nachweise gibt. Die Artgruppe konnte auf fast allen Flächen nachgewiesen werden. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) und Kleiner Abendsegler (N. leisleri): Diese beiden Arten rufen zwar auf verschiedenen Hauptfrequenzen, jedoch ist die Überlappung der Ruf-Charakteristika und damit die Gefahr einer Fehlbestimmung hoch. Der Große Abendsegler ist vor allem im Spät- sommer, Herbst und Frühjahr im Bodenseeraum häufig anzutreffen, während vom Kleinen Abend- segler nur wenige Nachweise vorliegen. Die Art scheint aber ganzjährig anwesend zu sein. Auf acht Untersuchungsflächen gab es Verdachtsfälle vom Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri). Die Art ist eine FFH Anhang IV Art und eine typische Waldfledermaus, welche überwiegend alte Laubwald- und Laubmischwaldbestände bevorzugt. Graues Langohr (Plecotus austriacus) und Braunes Langohr (P. auritus) lassen sich anhand der Rufe nicht unterscheiden und kommen beide im Bodenseeraum vor. Das häufigere Braune Langohr ist auch die Art, die stärker in Streuobstwiesen oder Wäldern zu erwarten ist, während das Graue Lang- ohr eine deutlichere Bindung an Siedlungen zeigt. Die Artgruppe der Langohrfledermäuse wurde auf 42 von 52 Flächen nachgewiesen. Die Arten Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) und Nordfledermaus (Eptesicus serotinus) sind, vermutlich der Häufigkeit nach absteigend in der 11 11 7 9 7 3 11 0 2 4 6 8 10 12 Pipistrellus pipistrellus Pipistrellus kuhli / nathusii Pipistrellus pygmaeus Plecotus spec. Nyctalus spec. Eptesicus / Vespertilio Myotis spec. A nz ah l P ro be fl äc he n (n = 11 ) Nachgewiesene Arten/Artgruppen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 120 genannten Reihenfolge, am Bodenseeraum vorkommend. Ihre Rufcharakteristika können ebenfalls weit überlappen und eine Artbestimmung erscheint ohne zugehörige Sichtbeobachtung hier nicht ausreichend seriös. Daher werden die Vertreter ebenfalls im Ergebnis zusammengefasst. Auf sieben Untersuchungsflächen konnten Aufnahmen (Verdachtsfälle) von der Zweifarbfledermaus (Verspertilio murinus) gemacht werden. Die Art bezieht Spaltenquartiere hauptsächlich an und in Häusern. Es gab einen Verdachtsfall von der Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) auf einer Fläche in Tüfingen. Diese Art bevorzugt offene sowie durch Gehölzbestände gegliederte, halboffene Land- schaften als Jagdgebiete. Sie gehört zu den Gebäudefledermäusen. Auch für Nordfledermaus (Eptesicus nilssoni) liegt ein Verdacht vor. Dieser stammt von einer Un- tersuchungsfläche südlich Neukirch. Die Aufnahmen stammen von Ende September. In Deutschland zählt die Art zu den seltenen Fledermausarten. Die bevorzugten Lebensräume der Nordfledermaus sind waldreiche, mit verschiedenen Freiflächen wie Lichtungen, Forstschneisen oder Gewässern durchsetzte Gebiete. Innerhalb der Artengruppe der Mausohren (Myotis) konnten vier unterschiedliche Arten festgestellt werden. Es handelt sich allerdings um Verdachtsfälle, da in der Regel nur nach Lautaufnahmen eine Bestimmung auf Artniveau nicht sichergestellt ist. Folgende Mausohr-Arten konnten bestimmt wer- den: Wasserfledermaus (M. daubentoni), Große Bartfledermaus (M. brandti), Kleine Bartfledermaus (M. mystacinus) und Fransenfledermaus (M. nattereri). Alle diese Arten kommen im Bodenseeraum vor und nutzen (unter anderem) bekanntermaßen auch Streuobstgebiete. Die Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) wurde auf 5 Untersuchungsflächen festgestellt. Die Art ist an Stillgewässern oder langsam fließenden Flüssen und Bächen gebunden und wurde dementsprechend in der Nähe von solchen Strukturen gefunden. Sie konnte auf den Flächen in Laufenen, Tüfingen, Untersiggin- gen und in Unterlottenweiler erfasst werden. Interessant ist der Nachweis auf der Untersuchungs- fläche in Westen, da keine Gewässer in unmittelbarer Nähe vorzufinden sind. Auf 5 Untersuchungs- flächen konnte die Fransenfledermaus (M. nattereri) erfasst werden. Die Verdachtsfälle berufen sich auf 426 Rufsequenzen, wobei eine Fläche in Laufenen mit 271 Verdachtsfällen die höchsten Werte aufwies. Die Große Bartfledermaus (M. brandti) wurde auf zwei Streuobstwiesen in Hefigkofen fest- gestellt. Die Verdachtsfälle berufen sich auf 624 Rufsequenzen und 144 Rufsequenzen. Die Art be- vorzugt gewässerreiche Mischwälder als Lebensraum. Ein Verdachtsfall von der Kleinen Bartfleder- maus (M. mystacinus) konnte auf einer Untersuchungsfläche in Oberlottenweiler bei Oberailingen aufgenommen werden. Dabei wurden 193 Rufsequenzen dieser Art (Verdacht) festgestellt. Die Art ist sehr anpassungsfähig und besiedelt vor allem kleinräumig gegliederte Kulturlandschaften, Wäl- der und Siedlungsbereiche. Weitere Vorkommen sind aus dem Raum Immenstadt/Meersburg (z.B. Stehlinsweiher und Ittendorf) bekannt (KRAMER 2019). Die Art scheint am Bodensee aufgrund dem Verlust geeigneter Quartiere und naturnahen Jagdlebensräumen im Bestand rückläufig zu sein (KRAMER 2019). Die Ergebnisse der Fledermausaktivitäten sind in Anhang VI tabellarisch zusammengefasst. Die Spalten „Auswertbare Anzahl Sequenzen“ und „Auswertbare Anzahl Rufe“ geben dabei ein direktes Maß der Fledermausaktivität im Umfeld des Fledermausdetektors. Da allerdings nicht zwischen Indi- viduen unterschieden werden kann, sagt dieses Maß nichts darüber aus, ob wenige Fledermäuse sehr intensiv oder viele Fledermäuse jeweils kürzere Zeit anwesend waren. Unter Bezugnahme auf die Expositionszeit des Detektors ergeben diese beiden Werte ein Maß für die generelle Nutzungsin- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 121 tensität durch Fledermäuse. Die Rufanzahl ist allerdings nicht nur von der Länge der einzelnen Se- quenzen (also der Zeitspanne, in der sich die Fledermaus im Aufnahmeradius befand), sondern auch von der Fledermausart bzw. deren Ruflautstärke und Ruftempo abhängig. Daher wurde hier nur die Anzahl an Sequenzen pro Expositionszeit berechnet (Spalte „Bewertung nach Fledermausaktivität pro Tag“). Die Datenauswertung ergab unterschiedlich starke Fledermausaktivitäten (vergl. Anhang VI). Der Durchschnitt der Fledermausaktivität/Tag liegt bei 66,26. 18 Untersuchungsflächen weisen dabei ei- nen höheren Wert als den Mittelwert auf, 34 Flächen weisen einen niedrigeren Wert auf. Die Menge der Aufzeichnungen dürfte erheblich davon abhängen, ob eine Leitstruktur existiert. Besonders hohe Fledermausaktivitäten weisen drei Flächen auf. Diese Flächen besitzen eine arten- arme Vegetation, haben hinsichtlich der Artengruppe der Vögel eine mittlere Bedeutung und variie- ren hinsichtlich der Größe stark. Somit lässt sich kein Bezug zu anderen aufgenommenen Parameter erkennen. Auch hinsichtlich der Artenvielfalt lässt sich kein genaues Muster erkennen. So wurden auf artenarmen Grünland in Streuobstwiesen sowohl viele (6-7) als auch eine geringe Zahl (3 Fledermausarten) gefunden. Vielmehr spielen hier weitere Faktoren (Leitstrukturen, Nutzung näheres Umfeld, Waldanbindung, Witterung) eine Rolle. Abbildung 118: Anzahl nachgewiesener Arten/Artgruppen Fledermäuse in Bezug auf die Anzahl der Probeflächen (geförderte Bestände) 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 0 1 2 3 4 5 6 7 A nz ah l P ro be fl äc he n Anzahl nachgewiesener Arten/Artgruppen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 122 Abbildung 119: Anzahl nachgewiesener Arten/Artgruppen Fledermäuse in Bezug auf die Anzahl der Probeflächen (Un- geförderte Bestände) Es gab keine Untersuchungsfläche auf denen keine, oder nur eine oder zwei Arten nachgewiesen wurden (vergl. Abbildung 117). Auf wenigen Flächen (2) wurden nur 3 unterschiedliche Ar- ten/Artgruppen ermittelt. Auf einem Großteil der Probeflächen wurden 5-7 Arten nachgewiesen, wobei auf mehr als 60% der Flächen 6-7 Arten/Artgruppen festgestellt wurden. Ähnlich hohe Artenzahlen wurden im Rahmen einer faunistischen Erfassung zum geplanten Neubau der B31 zwischen Meersburg/West und Immenstaad gefunden. So konnten in durch ähnliche Erfassungsmethodiken 8 Arten bzw. Artgruppen festgestellt werden, allerdings handelt es sich hier um einen anderen Lebensraum (Gewässer). Die häufigsten Arten der Gattungen Pipistrellus und Myotis, jeweils dominiert von der Zwergfledermaus und der Wasserfledermaus (KRAMER 2019). Insgesamt wurden mittels weiteren Erfassungen (Transektbegehungen, Netzfänge und Quartiersuche) 17 Arten gefunden. Verteilung der Fledermausaktivitäten während der Nacht: Für vier ausgewählte Registrierphasen in vier verschiedenen Gebieten wurden Zeit-Frequenz- und Temperatur-Aktivitäts-Grafiken erstellt, um die zeitliche Verteilung der Fledermausanwesenheiten im Laufe der Nacht genauer darzustellen. Die Temperatur-Aktivitäts-Diagramme zeigen über die Registrierungszeit (x-Achse) hinweg in orange auf der linken y-Achse die Temperatur und auf der rechten Y-Achse die über 15 Minuten aufsummierte Anzahl der registrierten Aufnahmeereignisse. Hierbei werden die Ergebnisse der ein- zelnen Arten gemeinsam betrachtet. Die vier Zeit-Frequenz-Grafiken sind wie folgt zu lesen: Jeder Punkt steht für ein Aufnahmeereig- nis („Durchflug“). Die roten Farbtöne stehen dabei für die Arten der Gattung Pipistrellus („Zwergfle- dermäuse“), helles Rosa bei Frequenzen unter 40 kHz für die Gattung Plecotus („Langohren“), die grünen Farbtöne für Arten der Gattung Myotis („Mausohren“) und die blauen Farbtöne für die Ar- 0 1 1 2 2 3 3 4 4 5 0 1 2 3 4 5 6 7 A nz ah l P ro be fl äc he n Anzahl nachgewiesener Arten/Artgruppen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 123 ten der Gattung Nyctalus („Abendsegler“). Die verschiedenen Arten verteilen sich aufgrund ihrer verschiedenen Ortungslaute entlang der y-Achse, auf der die Bestfrequenz (die am stärksten vertre- tene Frequenz im jeweiligen Aufnahmeereignis) dargestellt ist. Auf der x-Achse ist die Zeit abgetra- gen. Zur leichteren Lesbarkeit wurde jeweils um Mitternacht ein senkrechter Strich eingetragen. Auf der y-Achse ist die Bestfrequenz (am stärksten vertretene Frequenz). Eine hohe Punktedichte weist auf viele Flugaktivitäten ähnlicher Arten hin, niedrige Punktedichten weisen auf insgesamt geringe Fledermausaktivität hin. Es wurden ein schwach frequentiertes, zwei mittelmäßig frequentierte und ein stark frequentiertes Gebiet ausgesucht. Durchflüge sollten gehäuft in der Zeit kurz nach dem abendlichen Ausflug oder kurz vor dem mor- gendlichen Einflug stattfinden. Dann kann es auf den Wegen zwischen Quartieren und Jagdgebie- ten zu sogenannten Flugstraßen kommen, auf denen zwar zahlreiche Durchflüge registriert würden, die aber kein Hinweis auf eine besondere Bedeutung als Jagdgebiet wären. Besonders zu Beginn der nächtlichen Flugphase (vor Mitternacht) sollte es dann zu zeitlich eng begrenzter, höherer Aktivität kommen. Umgekehrt sind Punkte, die sich in hoher Dichte über weite Teile der Nacht erstrecken, gute Indikatoren für andauernde Jagdaktivitäten. Gebiet mit sehr niedriger Aktivität: Hier gab es im Aufzeichnungszeitraum insgesamt eine sehr niedrige Fledermausaktivität. Die Temperaturen bewegten sich um die 13-17°C, allerdings fielen sie in der dritten Nacht auf nur 9°C ab. Die Witterung war zwar ungünstig, aber nicht so schlecht, dass gar keine Fledermäuse mehr geflogen wären. Die Aufnahmeereignisse verteilen sich über die ganze Nacht mit einem Übergewicht in den zwei Stunden nach Mitternacht. Es sind keine Häufungen am Begin oder am Ende der nächtlichen Aktivitätsphase zu erkennen, daher ist nicht von einer Nutzung speziell als Durchflugsgebiet zwischen Quartier und Jagdgebiet auszugehen. Andererseits kommt es aber auch zu keinen Verdichtungen der Punkte, so dass auch keine intensive Jagdaktivität vorliegen kann. Dies spricht dafür, dass dieses Gebiet in der Tat nur als Durchflugsgebiet (nicht aber als ei- gentliche Flugstraße) und evtl. als Jagdgebiet sehr weiträumig jagender Arten dient. Zusammenfassung: Durchflugsgebiet, evtl. Jagdgebiet sehr weiträumig jagender Arten. Bezug zur Detailkartierungen Vögel und Vegetation: das Grünland ist von artenarmer Ausprägung und wird hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Vogelwelt als gering eingestuft. Bezug zur Strukturkartierung: die Untersuchungsfläche besitzt eine Größe von 1,26 ha, die Baum- dichte liegt bei 15,7 Stk/ha. Es handelt sich um einen alten Baumbestand mit geringem Höhlenan- gebot, aber hohem Totholzbestand. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 124 Abbildung 120: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet mit sehr nied- riger Aktivität) Abbildung 121: Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt den Zusammenhang von Temperatur und Fledermausaktivität (Ge- biet mit sehr niedriger Aktivität) Gebiet mit sehr hoher Aktivität: Es fällt eine insgesamt starke Frequentierung auf, wobei hier vor allem die Myotis-Arten dominieren. Die Nachttemperaturen sanken nie unter 20°C, die Witterungs- bedingungen waren damit optimal. Aufnahmeereignisse finden vor allem in den Stunden ab Mitter- nacht statt und das Aktivitätsdiagramm zeigt, dass sie im Laufe der zweiten Nachthälfte sogar noch zunehmen. Es sind keine Verdichtungen kurz nach der abendlichen Ausflugszeit oder kurz vor der morgendlichen Einflugszeit erkennbar, was bedeutet, dass zumindest zum Untersuchungszeitpunkt keine Flugstraße existierte. Vielmehr liegen die Punkte zur Hauptjagdzeit der Myotis-Arten und sind zu zahlreich, um nur gelegentliche Durchflüge darzustellen, was daher auf eine Nutzung als Jagd- gebiet schließen lässt. Auch die Langohren, die im unteren Frequenzbereich zu sehen sind, nutzen das Gebiet um Mitternacht herum. Die geringe Dichte der Punkte kann hier auch an den ziemlich leisen Ortungsrufen und damit einer geringeren Detektionswahrscheinlichkeit dieser Gattung lie- gen. Zusammenfassung: Nutzung als Jagdgebiet durch Myotis-Arten und Langohr-Arten. Bezug zur Detailkartierungen Vögel und Vegetation: das Grünland ist von artenarmer Ausprägung und wird hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Vogelwelt als gering eingestuft. Bezug zur Struktur- kartierung: die Untersuchungsfläche besitzt eine Größe von 1,1 ha, die Baumdichte liegt bei 36,9 Stk/ha. Es handelt sich um einen mittelaltrigen Baumbestand mit geringem Höhlenangebot und ge- ringem Totholzbestand. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 125 Abbildung 122: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet mit sehr hoher Aktivität) Abbildung 123: Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt (Gebiet mit sehr hoher Aktivität) Gebiet Nr. 1 mit mittelstarker Aktivität: Mittelstarke, über die ganze Nacht verteilte Aufnahmeer- eignisse. Die Nachttemperaturen liegen zwischen 16 und 19°C, die Witterungsbedingungen waren daher gut. Auffällig sind zunächst die Abendsegler-Registrierungen (die blauen Punkte im unteren Frequenzbereich), die in allen vier Nächten in den frühen Morgenstunden kurz vor Ende der Nacht- aktivitätsphase registriert wurden, jedoch nicht am Abend kurz nach Ausflug. Diese Registrierungen sind daher nicht als Indikator für ein nahes Quartier zu interpretieren, sondern eher für einen oder wenige Abendsegler, die auf eine gewohnheitsmäßige Flugroute gegen morgen beim Heimflug zum Quartier über das Untersuchungsgebiet kamen. Verdichtungen der Aufnahmeereignisse lassen sich allerdings unmittelbar vor dem nächtlichen Aktivitätsende auch bei den Myotis- und den Pipistrel- lus-Arten erkennen, das Aktivitätsdiagramm zeigt dies besonders deutlich in den ersten drei Näch- ten. Auch bei diesen Arten kommt es morgens also wohl zu Durchflügen durch das Gebiet, wobei auch hier kurze, letzte Jagdphasen nicht ausgeschlossen werden können. Bei den Pipistrellus-Arten ist mindestens in den ersten drei Nächten eine klare Übergewichtung der Durchflüge vor Mitter- nacht zu erkennen. Dennoch sind diese Punkte zeitlich zu gleichmäßig verteilt, um einfache Durch- flüge vom Quartier zu einem Jagdgebiet zu sein und zugleich auch dicht genug, um auf Anwesen- heit zur Jagd schließen zu dürfen. Die Meidung in der zweiten (2-3°kühleren) Nachthälfte kann in einer Verlagerung der nächtlichen Jagdschwerpunkte nach außerhalb liegen. Zusammenfassung: Durchflugsgebiet von Abendsegler-, Myotis- und Pipistrellus-Arten, evt. Nut- zung als Jagdgebiet durch Pipistrellus-Arten. Bezug zur Detailkartierungen Vögel und Vegetation: das Grünland ist von artenarmer Ausprägung Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 126 und wird hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Vogelwelt als mittel eingestuft. Bezug zur Strukturkartierung: die Untersuchungsfläche besitzt eine Größe von 0,5 ha, die Baum- dichte liegt bei 118,99 Stk/ha. Es handelt sich um einen mittelaltrigen Baumbestand mit geringem Höhlenangebot und geringem Totholzbestand. Abbildung 124: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet Nr. 1 mit mit- telstarker Aktivität) Abbildung 125:Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt (Gebiet Nr. 1 mit mittelstarker Aktivität) Gebiet Nr. 2 mit mittelstarker Aktivität: Mittelstarke, über die ganze Nacht verteilte Aufnahmeer- eignisse mit besonders auffällig starkem Auftreten von Vertretern der Gattung Myotis. Nachttem- peraturen zwischen 16 und 19°C weisen auf überwiegend günstige Witterungsbedingungen hin. Auch wenn im Frequenz-Zeit-Diagramm zumindest in den ersten beiden Nächten eine stärkere Ge- wichtung der Nutzung vor Mitternacht vermeintlich erkennbar ist, bestätigt das Aktivitätsdiagramm diese Vermutung nicht. Ebenso kommt es zu keinen gesteigerten Aktivitäten während der zeitlichen Randlagen. Zwar weisen einzelne Nächte einmal ganz am Anfang oder ganz am Ende der Aktivitäts- phase erhöhte Aktivitätswerte auf, jedoch nicht konsistent und nie an beiden Enden der Aktivitäts- phase. Im Gegensatz zum vorigen Gebiet treten die Abendsegler hier weiter über die Nacht verteilt auf und dürften daher über dem Gebiet auch jagen. Zusammenfassung: Nutzung als Jagdgebiet durch Abendsegler-Arten. Bezug zur Detailkartierungen Vögel und Vegetation: das Grünland ist von artenarmer Ausprägung und wird hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Vogelwelt als hoch eingestuft. Bezug zur Strukturkartierung: die Untersuchungsfläche besitzt eine Größe von 0,5 ha, die Baum- dichte liegt bei 77,18 Stk/ha. Es handelt sich um einen alten Baumbestand mit hohem Höhlenange- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 127 bot und hohem Totholzbestand. Abbildung 126: Zeit-Frequenz-Grafik zur zeitlichen Verteilung der Fledermausaktivität in der Nacht (Gebiet Nr. 2 mit mit- telstarker Aktivität) Abbildung 127: Temperatur-Aktivitäts-Diagramm zeigt (Gebiet Nr. 2 mit mittelstarker Aktivität) Insgesamt kann aus drei von vier Aufzeichnungsphasen geschlossen werden, dass die Nutzungsmuster der Erfassungsgebiete auf eine ausgeprägte Nutzung als Jagdgebiet hinweisen und nicht nur durchfliegende Fledermäuse, die lediglich auf dem Weg in andere Gebiete waren, festgestellt wurden. 7.2.2.2 Bewertung der Untersuchungsflächen als Lebensraum für Fledermäuse Die Untersuchungsflächen wurden hinsichtlich ihrer Aktivitätsmenge (oberes / mittleres / unteres Drittel der gefunden Anzahlen von Rufsequenzen) und der Artenzahl (oberes / mittleres / unteres Drittel der gefundenen Artenzahlen) zueinander bewertet. Auf 63 % der Flächen wurden 6 oder 7 Arten/Artgruppen nachgewiesen, auf 17 % der Flächen 4-5. Nur auf einem geringen Anteil der Untersuchungsflächen (n=2) wurde nur 3 Arten erfasst. Ein Großteil der Flächen hat für Fledermäuse also eine hohe Bedeutung. Die Bewertung der Flächen hinsichtlich der Fledermausaktivität/Tag (unteres, mittleres und oberes Drittel der gefunden Anzahlen von Rufsequenzen) ergibt folgendes Bild: Die meisten Unter- suchungsflächen (87%) wiesen eine geringe Aktivität (unteres Drittel der gefunden Anzahlen von Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 128 Rufsequenzen) auf, 11% eine mittlere und 2 % eine hohe Aktivität. Die Menge der Aufzeichnungen (=Aktivität) dürfte allerdings erheblich davon abhängen, ob eine in der Umgebung eine Leitstruktur existiert. Zudem wurde die Fledermausaktivität nach Arten gewichtet (vergl. Tabelle 98), d.h. der Wert nutzt eine sehr simple Gewichtung der einzelnen Artengruppen, um wenigstens grob zu unterscheiden, ob die Aktivität vor allem durch kommune Arten oder auch durch weniger weit verbreitete und seltene Arten verursacht wird. Die Gewichtung erfolgte in dieser Weise: • Die Anzahl der Rufsequenzen der Zwergledermaus und derjenigen des Artenpaares Rauhaut- / Weißrandfledermaus ging einfach mit ein • Die Anzahl der Rufsequenzen der auf Landesebene selteneren Mückenfledermaus wurde mit 10 multipliziert • Die Anzahl der Balzruf-Sequenzen der Gattung Pipistrellus wurde mit 20 multipliziert, da solche Rufe, wenn sie in Rufreihen erfolgen, in der Regel auf die Nähe eines Balzquartiers (also eines Fledermausquartiers) hinweisen. • Die Anzahl der Rufsequenzen von Langohren wurde mit 10 multipliziert. Auch das häufigere Braune Langohr ist deutlich seltener als Zwerg-, Rauhaut- oder Weißrandfledermaus. • Die Anzahl der Rufsequenzen von Vertretern der Gattungen Vespertilio und Eptesicus wurde mit 30 multipliziert, da alle drei Arten als selten bis sehr selten im Bodenseeraum angesehen werden können. • Die Anzahl der Rufsequenzen von Vertretern der Gattung Myotis wurde mit 10 multipliziert, da hier weniger seltene und sehr seltene Arten in unbekanntem Mischungsverhältnis enthal- ten kann. Auf diese Weise soll eine wenigstens grobe Klassifizierung der Qualität der einzelnen Gebiete als Fledermaus-Lebensraum erreicht werden. Tabelle 9: Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag gewichtet nach Arten unterteilt in unteres, mittleres und oberes Drit- tel der gefundenen Anzahlen von Rufsequenzen) Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag gewichtet nach Arten (Geförderte Flächen) Unteres Drittel (15-923 Rufsequenzen) Mitteleres Drittel (924-1831 Rufse- quenzen) Oberes Drittel (1831-2741 Rufsequen- zen) 37 Probeflächen 3 Probeflächen 1 Probefläche Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag gewichtet nach Arten (Ungeförderte Flächen) Unteres Drittel Mittleres Drittel Oberes Drittel 11 Probeflächen 0 Probeflächen 0 Probeflächen Tabelle 9 zeigt, dass die meisten Flächen, sowohl die geförderten als auch ungeförderten Flächen, im untersten Drittel liegen. Bei den geförderten Flächen weisen drei Flächen eine mittlere Aktivität auf, eine Fläche liegt im oberen Drittel. Alle ungeförderten Flächen liegen hinsichtlich der Aktivität im untersten Drittel. Das heißt, dass die Aktivität durch kommune Arten verursacht wurde und we- niger von durch weniger weit verbreitete und seltene Arten. Abschließend wurden die Bewertungsskriterien Anzahl Arten/Artgruppen, Feldermausaktivität/Tag allgemein und Feldermausaktivität/Tag gewichtet nach Arten zueinander bewertet. Hierzu wurden 8 Einschätzung nach Expertenmeinung Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 129 die Kriterien in drei Gruppen (Unteres, Mittleres und Oberes Drittel) unterteilt. Sieben Untersu- chungsflächen weisen demnach eine hohe Bedeutung für Fledermäuse auf. 34 Flächen wurde eine mittlere Bedeutung zugesprochen, die restlichen 11 Flächen besitzen aufgrund einer geringen Akti- vität und einer niedrigen Artenanzahl eine geringe Bedeutung. Ganz allgemein bestätigen die Ergebnisse der akustischen Untersuchungen die hohe Bedeutung von Streuobstwiesen als Nahrungshabitat/ggf. Leitstruktur für Fledermäuse. Für eine detaillier- tere Bewertung der einzelnen Flächen wären allerdings weitere Informationen notwendig (z.B. Anzahl Individuen, Nutzung als Quartierraum). 7.2.2.3 Fazit Ergebnisse Artengruppe Fledermäuse Abschließend lassen sich die Befunde der Fledermauskartierungen durchaus positiv bewerten. Vor allem sind die flächendeckenden Nachweise der Arten aus der Mausohr-Gruppe (Gattung Myotis) und der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) als auch und die einzelnen Nachweise der Art- gruppe Eptesicus/Verspertilio eindrucksvoll und belegen die Bedeutung der Streuobstbäume für diese Artgruppen als Nahrungshabitat. Häufig kommt den Obstwiesen / Obstbaumreihen auch die Funktion einer Leitstruktur zu. Aus den Ergebnissen der Untersuchungen lassen sich Empfehlun- gen für Maßnahmen zum Erhalt und der Neuschaffung von Streuobstwiesen unter Berücksichti- gung der Habitatansprüche von Fledermäusen ableiten (vergl. Kapitel 9.1.2.2). Ein Zusammenhang zwischen der Ausprägung des Grünlands (Artenreichtum) und der Bedeutung der Streuobstwiesen als Lebensraum für Fledermäuse konnte nicht festgestellt werden. So ist das Grünland fast ausnahmslos von artenarmer Ausprägung (siehe Kapitel 7.2.3) aber die Streuobstwie- sen sind für Fledermäuse von überwiegend mittlerer bis auf wenigen Flächen von geringer Bedeu- tung. Eine Korrelation der Altersstruktur, Größe der Bestände oder Baumdichte mit der Bedeutung als Le- bensraum für Fledermäuse konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. So sind z.B. die detailkartier- ten Streuobstwiesen mit hoher Bedeutung für Fledermäuse unterschiedlich ausgeprägt. Die beiden bedeutsamen Flächen bei Neukirch und bei Tannau sind von geringer Baumdichte (sehr lückiger Be- stand), die bedeutsame Fläche bei Ailingen aber als dichte Streuobstwiese ausgebildet. Alle drei Flä- chen sind nicht altersdurchmischt. Die Fläche bei Ailingen weist z.B. mehr Höhlen und Totholz auf, sie ist aber auch als geschlossener Baumbestand mit mehr Baumindividuen ausgebildet. Eine Fläche bei Heiligenberg ist sogar nur unter 0,5 ha groß und lückig, aber dennoch von sehr hoher Bedeu- tung für Fledermäuse. Die Flächen südlich von Neukirch beispielsweise sind einmal von geringer Bedeutung und zweimal von mittlerer Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse. Alle drei Flächen weisen die gleiche Al- tersstruktur auf (nicht altersdurchmischt), Anteil an Totholz und Höhlen sowie ähnliche Flächengrö- ßen auf. Alle drei Flächen grenzen an Wald an. Aus der Struktur der Wiesen (Daten der Strukturkar- tierung) lässt sich nicht erklären, warum die Nutzung durch Fledermäuse verschieden ist. Streuobst- wiesen, die angrenzend oder in der Nähe von Argen und Schussen liegen, werden ebenfalls unter- schiedlicher durch Fledermäuse genutzt. Beim Vergleich weiterer untersuchten Streuobstbestände verhält es sich ähnlich differenziert. Deutliche Unterschiede in der Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse zwischen geförderten und nicht geförderten Beständen sind nicht erkennbar. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 130 Ebenso wie bei den Vögeln sind die Umgebung, Waldanbindung und das Vorhandensein von Leit- strukturen von hoher Bedeutung für die Funktion einer Streuobstwiese als Lebensraum für Fleder- mäuse. 7.2.3 Vegetation 7.2.3.1 Bestand Vegetation Insgesamt wurden 66 Schnellaufnahmen und damit 66 Bestandsaufnamen in den 60 Beständen gemacht. Bei großen und inhomogen ausgebildeten Flächen oder in Beständen, die aus verschie- denen unterschiedlich ausgebildeten Teilflächen bestehen, wurden zwei Aufnahmen / Bestand ge- macht. Ein Bestand der Detailkartierung besteht aus drei Einzelflächen. Wie Abbildung 128 und Abbildung 129 zeigen, ist der überwiegende Teil der Grünlandflächen (88 %) artenarm (= < 20 Arten in der Schnellaufnahme) ausgeprägt. Die Bestände sind entweder von Obergräsern dominiert oder bei häufigem Schnitt von Untergräsern, Kräuter sind unterreprä- sentiert. Ein farbgebender Blühaspekt resultiert meist nur aus dem häufig in hohen Deckungsgraden vorkommenden Gemeinen Löwenzahn (Taraxacum sect. ruderalia). Die vorkommenden Arten sind stickstoffliebend. Magerkeitszeiger konnten nur in sechs mäßig artenreichen und einer artenreichen Fläche nachgewiesen werden. In beweideten Flächen sind die Obstbaumstämme häufig mit Brenn- nesseln umgeben. Weideflächen weisen vereinzelt stete Vorkommen von Großem Ampfer (Rumex obtusifolius) auf, vor allem in Lagerbereichen (Arten der Lägerfluren). Die häufigsten Arten im Grünland sind Knäulgras (Dactylis glomerata), Rohrschwingel (Festuca arundinacea), Wiesen- Rispengras (Poa pratensis), Gemeiner Löwenzahn (Taraxcum sectio ruderalia), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesenklee (Trifolium pratense) und Weißklee (Trifolium repens), Weidelgras (Lolium perenne) und teils Italienische Raygras (Lolium multiflorum), vereinzelt Wiesenkerbel (Anthriscus sylvestris). In Weideflächen waren auf offenen Bodenstellen teils Störzeiger wie Weißes Berufkraut (Erigeron annuus) oder Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans) vorkommend. Als weiterer Beweidungszeiger war die Kleine Braunelle (Prunella vulgaris) stetig vorhanden. Die Ergebnisse sind kartografisch auf den in Anlage III beigefügten auf Plänen 1831/3-1831/5 dar- gestellt. Dort werden 59 bewertete Bestände gezeigt. Die unten stehenden Diagramme (Abbildun- gen 127 und 128) zeigen 66 Flächen. Die Differenz zu den 59 in den Plänen gezeigten Beständen resultiert daraus, dass wie in Kapitel 7.1.5 und im ersten Absatz dieses Kapitels dargestellt, pro Be- stand in sechs Fällen zwei oder drei Vegetationsaufnahmen vorgenommen wurden. Diese Teilflächen waren aber in der Bewertung der Artenvielfalt identisch, so dass eine Gesamtbewertung für den Bestand die Situation in den einzelnen Teilflächen korrekt wiedergibt. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 131 Abbildung 128: Artenvielfalt9 in den geförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. Abbildung 129: Artenvielfalt in den ungeförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. Von den 66 untersuchten Flächen werden 15 Flächen derzeit beweidet. Bis auf eine Fläche, die mit Pferden als Standweide bewirtschaftet wird, werden die restlichen 14 Flächen als Umtriebsweide genutzt. Nur eine Fläche wird mit Schafen beweidet. Von den ungeförderten Flächen wird nur eine beweidet (mit Pferden). 9 Definition Artenvielfalt: artenarm ( < 20 / 32/ 44 Arten). Die Zahlen beziffern die Summe der Arten in der Schnellaufnahme auf für die Ge- samtfläche repräsentativen 25 m²/ Gesamtartenzahl auf der Fläche). 0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 artenarm mäßig artenreich artenreich A nz ah l d er F lä ch en Artenvielfalt 46 13 1 1 0 2 4 6 8 10 12 14 artenarm mäßig artenreich artenreich A nz ah l d er F lä ch en Artenvielfalt 5 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 132 Abbildung 130: Beweidungsart in den Streuobstbeständen (geförderte und ungeförderte zusamen) der Detailkartierung (insgesamt 15 Flächen). Davon wird ein ungeförderter Bestand mit Pferden beweidet. Bei der Detailkartierung wurde die Nutzungsweise abgeschätzt. 77 % (51 Flächen) der im Detail kartierten Streuobstbestände werden als Mähwiese genutzt. Die Mahd erfolgt zu einem kleinen Anteil 2-3 schürig, in der Regel aber mehrschürig. Eine Fläche wird regelmäßig mit dem Rasen- mäher gemäht, drei Flächen werden dem Bestand nach zu urteilen unregelmäßig gemäht. Insgesamt wird das Grünland eher drei- bis mehrschürig genutzt. Es zeigt sich, dass die ungeför- derten Flächen weniger häufig geschnitten werden. Drei Flächen zeigten nur eine sehr unregelmäßige Nutzung des Unterwuchses. Abbildung 131: Nutzungsart in den geförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. 0 1 2 3 4 5 6 Kühe Rinder Pferd Schafe A n za h l Fl äc h en Beweidungsart 0 4 17 16 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 unregelmäßig 1-2 schürig 2-3 schürig mehrschürig A nz ah l F lä ch en Nutzung Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 133 Abbildung 132: Nutzungsart in den ungeförderten Streuobstbeständen der Detailkartierung. 7.2.3.2 Bewertung der Untersuchungsflächen hinsichtlich Vegetation Das Grünland in den Streuobstwiesen ist überwiegend artenarm ausgebildet. Wiesenblumen der Magerweisen wie Margerite, Wiesen-Flockenblume, Knautie und Wiesensalbei fehlen nahezu voll- ständig. Die vorkommenden Arten sind überwiegend stickstoffliebend. Magerkeitszeiger konnten nur in sechs mäßig artenreichen und einer artenreichen Flächen nachgewiesen werden. 77 % der Flächen werden als Mähwiese und i.d.R. mehrschürig bewirtschaftet. Diese Ergebnisse konnten durch die Telefoninterviews im Wesentlichen bestätigt werden. Dort gaben allerdings 19 Personen an, dass sie die Fläche mulchen, sprich das Mähgut nicht abgeräumt wird. Mulchen wurde als Nutzungsform bei der Detailkartierung nicht erfasst. Da auch nur 48 Personen telefonisch befragt wurden, sind die Ergebnisse aus Telefoninterview und Vegetationsaufnahme im Gelände nicht vollständig deckungsgleich (vgl. Kapitel 7.3.2). Diese artenarme Ausprägung des Grünlands wurde auch bei einer Kartierung in Filderstadt (Hart- mann et al. 2018) festgestellt. Hartmann et al. vermuten, dass sich der Abbau der Rindviehbestände negativ auf die Pflege des Unterwuchses auswirkt. Viele Betriebe würden heute oft Pferde halten, die altes Heu benötigen. In der Folge werden Streuobstwiesen oft nur noch einmal gemäht. Eine häufige Beweidung von Streuobstwiesen mit Pferden konnte im Bodenseekreis nicht beobachtet werden. In den Wiesen im Bodenseekreis wird entweder eine zu häufige Mahd oder Mulchen der Flächen als Ursache für den schlechten Zustands des Grünlands gesehen. 34 % gaben im Frage- bogen an, den Unterwuchs in den Streuobstwiesen 4 x oder häufiger zu schneiden (vgl. Kapitel 5.2.4.1). 50 % gaben an, die Streuobstwiesen zu mähen/mulchen, aber das Mähgut nicht abzu- räumen (vgl. Kapitel 5.2.3.1). Zudem weisen die Flächen eine gute Nährstoffversorgung auf. Dies resultiert zum Einen aus den natürlichen, anstehenden Bodenverhältnissen und zum Anderen aus Düngung. 3 1 7 3 0 1 2 3 4 5 6 7 8 unregelmäßig 1-2 schürig 2-3 schürig mehrschürig A nz ah l F lä ch en Nutzung Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 134 7.2.3.3 Fazit Ergebnisse Vegetationskartierung Das Grünland in den Streuobstwiesen ist überwiegend artenarm ausgebildet. Zudem handelt es sich zumeist um von Gräsern dominierte Bestände. Die Bedeutung des Grünlands als Lebensraum für Be- stäuber (Insekten) und für die Biologische Vielfalt ist in den erfassten Beständen überwiegend gering. Die Wiesen werden zu häufig gemäht oder gemulcht (ohne Abräumen). Die Nährstoffver- sorung ist sehr hoch. Eine Aufwertung der Grünlandflächen hinsichtlich des Artenreichtums und der Etablierung von wertgebenden Arten erscheint möglich, wenn die Flächen ausgemagert und 2- 3schürig genutzt werden. Der Unterwuchs vereinzelter Bestände ist eventuell durch dichten Obst- baumbestand etwas stark verschattet, in den meisten Flächen ist aber eine ausreichende Besonnung gegeben, so dass sich zumindest zwischen den Reihen außerhalb der Baumkronen artenreichere Flächen entwickeln können. 7.3 Ergebnisse der Telefoninterviews 7.3.1 Obstbaumschnitt Die Obstbäume werden i.d.R. von den Bewirtschaftern selbst geschnitten (74% der Bestände). Das deckt sich mit den Ergebnissen der Umfrage der Fragebögen (Kapitel 5.2.2). 61 % der Befragten ha- ben sich die Kenntnisse zum Obstbaumschnitt selber beigebracht oder von den Eltern erlernt (vergl. Abbildung 133). Ein Großteil der Befragten (46%) haben angegeben einen Schnittkurs belegt zu ha- ben. Nur ein geringer Anteil der Personen lässt den Obstbaumschnitt durch externe Arbeitskräfte durchführen. Im Durchschnitt wird derselbe Altbaum ca. alle 2,5 Jahre geschnitten. Ein Befragter gab an, dass er die Altbäume alle 15 Jahre schneide, die Jungbäume alle 5-6 Jahre. Beim Schnitt wird zwischen Jung- und Altbäumen in den allermeisten Fällen nicht anders verfah- ren, d.h. die Alt- als auch Jungbäume werden selber geschnitten oder beauftragt. In 7 Fällen werden Altbäume gar nicht mehr geschnitten. Vor allem bei Altbäumen, die ein gewisse Höhe und Brüchigkeit erlangt haben werden aus Sicherheitsgründen nicht mehr gepflegt. Ein Pfle- geschnitt durch einen Fachwart oder Baumpfleger ist aus finanzieller Sicht oft nicht leistbar, so die Gründe der Befragten. Die meisten Obstbäume werden demnach geschnitten, was den Ergebnissen der Strukturkartierung ähnelt (48% der Bestände). In den meisten Fällen wird das anfallende Schnittholz von der Fläche entfernt und als Brennholz für den eigenen Ofen genutzt. Wenige Befragte gaben an, dass sie das Holz direkt vor Ort auf der Flä- che verbrennen oder häckseln und als Dünger verwerten. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 135 Abbildung 133: Ergebnisse der Befragung (Telefoninterviews) zum Baumschnitt 7.3.2 Nutzung/Verwertung des Unterwuchses Die meisten Flächen (19 Stück) werden regelmäßig gemulcht (vergl. Abbildung 134). Die durch- schnittliche Anzahl liegt bei ca. 3 Schnitten. In den meisten Fällen gibt es keine Nutzungsverwer- tung des Schnittguts, was oftmals an der Kleinflächigkeit der Obstwiesen liegt. Abbildung 134: Ergebnis der Befragung (Telefoninterviews) zur Bewirtschaftungsform 42% der Flächen werden als Wiese bewirtschaftet. Hier wird das Schnittgut vor allem als Heu für Pferde und Kühe genutzt, in Biogasanlagen verwertet oder verkauft. Der früheste Mahdzeitpunkt lag in 2018 Anfang Mai. Eine Fläche wurde in dem Jahr gar nicht gemäht. Die Bewirtschafter, die vertraglich an einem späten Mahdzeitpunkt gebunden sind, mähen die Wiese ab dem 15. Juni das erste Mal. Einige, die nicht vertraglich gebunden sind, jedoch schon Ende April/Anfang Mai. 70 % der Befragten mähen ihre Flächen im Durchschnitt 2-3-mal. Wenige nutzen ihre Obstwiesen deut- lich intensiver (bis zu 6-schüriger Mahd). In den meisten Fällen wir die Wiese nicht zusätzlich ge- düngt. Bei Bedarf wird in 2 Fällen Festmist ausgebracht, in 3 Fällen werden die Flächen mit Gülle und Kunstdünger gedüngt. Alle Flächen die mehr als 3-mal im Jahr geschnitten werden und alle Flächen die gedüngt (Gülle, 28 5 7 0 5 10 15 20 25 30 Bäume werden selbst geschnitten Baumschnitt wird beauftragt Kein Pflegeschnitt 19 16 10 2 1 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 Mähen/ Mulchen ohne Abräumen Wiese (nur Mahd) Weide Mähen, Kompostieren Mahd mit Nachbeweidung Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 136 Festmist, Mineraldünger) werden, sind in den Detailkartierung (Vegetation) als artenarm klassifiziert. Eine Fläche, die nur alle 3-4 Jahre mit Festmist gedüngt wird, besitzt dagegen eine mäßig artenrei- che Vegetation. Doch gibt es auch zahlreiche artenarme Grünlandbestände in Obstwiesen, die zwei- mal im Jahr gemäht und nicht gedüngt werden. Die meisten Flächen werden allerdings gemulcht oder das Mähgut bleibt liegen. Durch den fehlenden Nährstoffentzug wird die Entwicklung einer artenreichen Wiese ebenfalls verhindert. Dies gilt auch für Wiesen die nur einmal im Jahr gemäht werden. Dieses Ergebnis deckt sich mit denen Ergebnissen der Fragebögen (Kapitel 4.2). Auch dort wurden die meisten Flächen gemulcht. Ähnlich sieht es bei der Düngung der Bäume aus. So wird ein Großteil der Bäume gar nicht mehr gedüngt. In wenigen Fällen wird Pferdemist, Kompost oder Festmist ausgebracht. Eine dritte Bewirtschaftungsform stellt die Beweidung dar. Insgesamt werden 27% der Flächen be- weidet. 6 Flächen werden mit Rindern oder Kühen beweidet und 3 Flächen mit Pferden. Jeweils eine Fläche wird mit Schafen, eine mit Zwergziegen und eine mit Ponys beweidet. Auf einer Fläche fin- det eine Mahd (Mulchen) mit Nachbeweidung statt. 7.3.3 Obstverwertung Bis auf einen Befragten haben alle bestätigt, dass sie das anfallende Obst verwerten. Das deckt sich mit den Ergebnissen der Fragebögen (Kapitel 5.2.2.). In einem Fall konnte krankheitsbedingt das Obst in 2018 nicht aufgelesen werden. In den meisten Fällen (55%, vergl. Abbildung 135) wird das Obst als Mostobst an nahliegenden Mostereien verkauft. Für den Eigenbedarf wird ein bestimmter Anteil verwertet. Wenige Befragte gaben an, dass sie ein Teil des Obsts als Brand veredeln und vor Ort im eigenen Hofladen oder an Händler verkaufen. Abbildung 135: Art der Verwendung des Streuobsts (Telefoninterviews) 0 5 10 15 20 25 Mostobst Tafelobst Apfelsaft Most Brand Sonstiges Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 137 8. Öffentlichkeitsarbeit 8.1 Landschaftspflegetag Baden-Württemberg 2017 Auf dem Landschaftspflegetag des Landes Baden-Württemberg am 21.09.2017 in Markdorf ist die Evaluation des Streuobstförderprogramms im Bodenseekreis vorgestellt werden. Im Rahmen der Exkursion am Nachmittag wurde eine Streuobstwiese in Markdorf besucht, auf der vor Ort ist das Projekt durch 365° freiraum + umwelt anschaulich erläutert wurde. 8.2 Experten-Workshop 2018 Am 08. November 2018 luden die Untere Naturschutzbehörde gemeinsam mit dem LEV zu einem Experten-Workshop ins Landratsamt Bodenseekreis nach Friedrichshafen ein. Ziel des Workshops war es, Ideen, Impulse und Anregungen für die Fortschreibung der Förderricht- linie von Fachleuten aus der Praxis zu erhalten und so den Personenkreis und deren Fachexpertisen in das Projekt einzubeziehen. Folgende Fachleute nahmen teil: • Geschäftsführer der BUND- Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben und Leiter des Ap- felsaftprojektes Bodensee-Oberschwaben, • Landwirte und Streuobstbesitzer, • Baumpfleger, • Vertreter von landwirtschaftlichen Verbänden • Vertreter von Naturschutzvereinen, • Landwirt mit Mosterei, • Kommunaler Vertreter • Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums Obstbau KOB • Mitarbeiter des LEV Bodenseekreis, • Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde Bodenseekreis, • Mitarbeiter der Unteren Landwirtschaftsbehörde Bodenseekreis, • Projektbearbeiter/in 365° freiraum + umwelt. Zunächst wurden mit drei Impulsreferaten zum Thema Streuobst informiert: • Streuobsterhalt durch Nutzung, Beispiele aus der Region Bodensee-Oberschwaben (Ulfried Miller, BUND Regionalverband Bodensee-Oberschwaben), • Ergebnisse der Evaluationsprozesses, Stand November 2018 (365° freiraum + umwelt), • Naturschutzfachliche Aufwertung von Streuobstwiesen (Untere Naturschutzbehörde). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 138 Anschließend wurden in drei Arbeitsgruppen jeweils folgende Themen diskutiert: • Förderung von Grünland, • Zukunftsfähigkeit Streuobstbau, Möglichkeiten der Vermarktung und deren Förderung, • Umgang mit Neupflanzungen in der Förderung, • Antragstellung – Umstellung auf online-Antrag. Ergebnisse Experten-Workshop Alle oben genannten Themen wurden kontrovers und ergebnisoffen diskutiert. Aus dem Workshop heraus wurden keine klaren Empfehlungen für eine Fortschreibung der Förderrichtlinien gegeben. Vielmehr tritt die Diversität der Situation und Ansprüche der beteiligten Personen deutlich zu Tage. Eindeutig wurde aber von allen Beteiligten die Bedeutung des Streuobstförderprogramms des Bodenseekreises für den Erhalt von hochstämmigen Streuobstbäumen bewertet. Die Mehrheit der Workshop-Teilnehmer waren sich einig, dass das Kreis-Förderprogramm ein gutes Instrument für den Erhalt der Streuobstwiesen ist, man hier aber noch an bestimmten Stellschrauben nachjustieren muss. Eine zentrale Schlüsselstelle ist die zu gering angesetzte Fördersumme. Insgesamt wurde von vielen Seiten die Meinung geäußert, dass man die Förderrichtlinien nicht zu stark verändern sollte, um die Wertschätzung gegenüber den bisherigen Antragstellern auch in Zukunft zu verdeutlichen. Das Protokoll zum Workshop findet sich im Anhang V. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 139 9. Paket V: Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation und Vor- schläge zur Fortschreibung der Förderrichtlinien 9.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation 9.1.1 Wirkung des bisherigen Förderprogramms für den Erhalt von Streuobstwiesen 9.1.1.1 Beitrag des Förderprogramm bisher zum Erhalt von Streuobstbeständen Von der Saison 1990/ 91 bis 2014/ 15 wurden 111.095 Obstbaumschnitte (nicht Bäume) und von 1989 bis 2014 insgesamt 44.421 Neupflanzungen gefördert. Durchgängig geführte Excel-Tabellen stehen mit Daten ab 1996 zur Verfügung. Danach wurden seit 1996 mehr als 24.830 Baumpflanz- ungen gefördert und mehr als 86.920 Baumschnitte finanziell unterstützt. Die Anzahl der Pflege- schnitte ist aber nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der geschnittenen Bäume, denn pro Baum kann jährlich ein Pflegeschnitt beantragt werden. Tabelle 10: Anzahl der beantragten Flurstücke Anzahl beantragter Flurstücke Obstbaumpflanzung: 614 Anzahl beantragter Flurstücke Baumschnitt: 1.527 Anzahl beantragter Flurstücke Baumschnitt oder -pflanzung: 1.297 Die Flächen für beantragte Pflegeschnitte und Neupflanzungen liegen verteilt im gesamten Boden- seekreis. Knapp 90 % der mindestens einmalig geförderten Flächen sind noch als Streuobstbestand vorhanden (Stand Herbst 2017) (vgl. Kapitel 6.2.1). Allerdings ist die Qualität des Obstbaumschnitts insgesamt nicht zufriedenstellend. Gemäß den Er- gebnissen der Strukturkartierung sind nur 10% der Obstbäume fachgerecht geschnitten und ca. die Hälfte des Baumschnitts ist nur bedingt fachgerecht ausgeführt (vgl. Kapitel 6.2.10.6, 6.2.10.7). Der Zustand der Jungbäume (Neupflanzungen) ist zumeist schlecht bis mäßig. Bemängelt werden ein fehlender Erziehungsschnitt, keine Baumscheibe, fehlende oder nicht fachgerechte Bindung und fehlender oder nicht fachgerechter Verbissschutz (vgl. Kapitel 6.2.12.2, 6.2.12.3, 6.2.12.4). Durch die Förderung von Neupflanzungen trägt das Streuobstförderprogramm zu Verjüngung der Bestände und somit zur Altersdurchmischung bei (vgl. Kapitel 6.2.4). So sind in ungeförderten Beständen nur auf 20 % der Flächen Neupflanzungen vorhanden im Gegensatz zu 35 % in geförderten Beständen. 20 % der ungeförderten Bestände weisen Jungbäume (5-15 Jahre) auf, dagegen kommen in 50 % der geförderten Flächen Jungbäume vor. Im Ergebnis der Strukturkartierung wurde festgestellt, dass der Anteil an Bäumen „mittleren Alters“ (15-50 Jahre) und „hohen Alters“ (> 50 Jahre) zwar überwiegt, aber dass auch Jungbäume (5-15 Jahre) und Neupflanzungen ( < 5 Jahre) in den Wiesen vorhanden sind. In den nicht geförderten Be- ständen allerdings fehlen diese, was die Wirkung der Förderung von Neupflanzungen positiv bestä- tigt (vgl. Kapitel 6.2.4). Als Ergebnis der Strukturkartierung wurde festgestellt, dass der Anteil an Totholz oder weiteren Strukturelementen in den geförderten Flächen gering und im Vergleich dazu in den nichtgeförder- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 140 ten Flächen höher ist. Vergleichbar verhält es sich mit den Naturhöhlen (vgl. Kapitel 6.2.5.1, 6.2.5.2, 6.2.5.3). Für den Moment ist die naturschutzfachliche Wertigkeit in den nicht geförderten Bestän- den höher, allerdings wird dort durch den hohen Anteil an Misteln deren Ausbreitung gefördert. Allerdings ist hier aufgrund von mangelnden Jungbäumen und erwarteter Vergreisung kein lang- fristiger Erhalt der Streuobstbestände in Sicht. Viele Bestände sind aus heutiger Sicht zu dicht gepflanzt (optimale Dichte zur Bewirtschaftung und Entwicklung von Streuobstwiesen liegt zwischen 50 und 70 Bäumen / ha) (vgl. Kapitel 6.2.6). Bei der Strukturkartierung wurde festgestellt, dass 70% des Unterwuchses als artenarme Grünland- bestände ausgebildet sind (vgl. Kapitel 6.2.7.2). Dieses Ergebnis wurde bei Detailkartierung bestätigt (vgl. Kapitel 7.2.3). 9.1.1.2 Finanzielle Mittel und Fördersätze In der Umfrage gaben 47 % eine Anerkennung ihrer Arbeit und 59 % den finanziellen Beitrag als Grund für die Teilnahme am Förderprogramm an. 13% waren mit dem Förderprogramm sehr zu- frieden, 62 % waren zufrieden. 52 % gaben an, den Schnitt bei höheren Fördersätzen zu vergeben. 9.1.1.3 Wichtige Faktoren für den Erhalt von Streuobstbeständen Für einen langfristigen Erhalt von Streuobstbäumen ist ein regelmäßiger und vor allem fachgerech- ter Pflegeschnitt notwendig, um eine langfristig stabile Krone aufzubauen und zu erhalten. Ohne den Obstbaumschnitt vergreisen die Kronen der Bäume nach und nach und werden instabil. Ein Fruchtansatz wird zunehmend nur noch in den äußeren Bereichen der Äste und Kronen entwickelt, da der innere Teil zu dicht belaubt und beschattet ist. Bei fehlendem Schnitt wird die Krone zudem zu dicht. Bei Kronenschnitt ist es von hoher Bedeutung, Misteln vollumfänglich zu entfernen. Im Ergebnis der Strukturkartierung wurde ein Mistelbefall von ca. 40 % der Bäume festgestellt, 60 % der Bäume wiesen keine Misteln auf (vgl. Kapitel 6.2.10.1). Allgemein ist eine Zunahme und Aus- breitung der Mistel zu beobachten. Dies stellten auch Hartmann et al. (2018) bei einer Kartierung von Streuobstbeständen in Filderstadt fest. Dort verdreifachte sich die Infizierung von Bäumen mit Misteln in vier Jahren. Es sind überwiegend alte Bäume über 50 Jahre befallen. Hartmann stellte fest, dass sich der Befall nicht nur auf bereits infizierten Bäumen verstärkte, sondern dass auch neu, bisher mistelfreie Bäume befallen wurden. Neu befallen waren vor allem Randbäume und solche in der Nähe von schon mit Misteln besetzten Bäumen. Diese Entwicklung zeigt das Erfordernis einer regelmäßigen und konsequenten Entfernung von Misteln in Streuobsbäumen. Für die Entwicklung eines stabilen Altbaumes ist die fachgerechte Erziehung und Schnitt eines Jungbaumes ab Pflanzung unerlässlich. Werden grundlegende Fehler im Kronenaufbau eines neu gepflanzten Obstbaumes gemacht, ist eine Korrektur häufig später nicht mehr oder nur noch schwer möglich. Für ein gutes Anwuchsergebnis eines jungen Obstbaumes ist eine fachgerechte Pflege unerlässlich. Hierzu zählen eine fachgerechte Erziehung mit einer Stammverlängerung und drei bis vier Leitästen, eine fachgerechte Pflanzung mit Pfahl und Anbindung sowie eine Düngung und Wühlmausschutz. In den ersten 5-(10) Jahren werden eine Baumscheibe und die regelmäßige Düngung mit Festmist oder Kompost empfohlen. Für den langfristigen Erhalt von Streuobstbeständen ist eine stetige Verjüngung durch Neupflan- zung von Obsthochstämmen unerlässlich. Dadurch wird auch eine Altersdurchmischung erreicht. Abgängige und abgestorbene Bäume sollten so lange als möglich im Bestand belassen werden, da Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 141 sie eine wichtige Habitatfunktion für diverse Tierarten erfüllen. Neben den abgängigen Bäumen sollten frühzeitig junge Bäume neu gepflanzt werden. Bei der Nachpflanzung ist es für von Be- deutung, dass die Bestände nicht zu stark verdichtet werden, kein Kronenschluss. Die Kronen brauchen für eine stabile Entwicklung ausreichend Platz. Vor allem aber ist es wichtig, dass das Grünland nicht zu stark beschattet wird, damit sich idealerweise blütenbunte Wiesen entwickeln können. 9.1.2 Einflussfaktoren auf die naturschutzfachliche Wertigkeit und daraus resultierende An- forderungen an eine zukünftige Streuobst-Förderung Die Bedeutung und Wertigkeit von Streuobstwiesen ist in Kapitel 3 dargestellt. Um Wiederholungen zu vermeiden, werden im Folgenden nur die aus den Ergebnissen der Strukturkartierung und Detail- kartierung resultierenden Anforderungen an eine zukünftige Streuobst-Förderung wiedergegeben die als sinnvoll und notwendig erachtet werden, um eine höhere naturschutzfachliche Wertigkeit in den Streuobstwiesen zu fördern. Kleinstrukturen Von naturschutzfachlicher Bedeutung tragen neben den Bäumen an sich Kleinstrukturen in den Wiesen und Bäumen, wie z.B. Totholz in der Krone und Reisighaufen zu einer höheren naturschutz- fachlichen Wertigkeit in der Fläche bei. Der Anteil an Totholz ist innerhalb eines nicht geförderten Bestandes höher als in geförderten (vgl. Kapitel 6.2.5.1), ähnlich verhält es sich mit Naturhöhlen (vgl. Kapitel 6.2.5.2). Dies kommt insbesondere daher, dass die nicht geförderten Bestände i.d.R. überaltert sind. Daraus lässt sich ableiten, dass die ökologische Wertigkeit der nicht geförderten Bestände zumindest kurzfristig höher ist. Allerdings wirkt sich die mangelnde Pflege negativ auf die Vitalität und damit die Langlebigkeit der Streuobstbestände aus. Diesbezüglich konnte in der Struk- turkartierung festgestellt werden, dass der Bewuchs mit Efeu und Misteln auf den geförderten Flächen gering ist. Durch Informationsbroschüren könnte auf die Wertigkeit von Totholz hinge- wiesen werden Grünland Der Zustand des Grünlands und die Artenvielfalt im Grünland sind ein weiteres Kriterium für die Wertigkeit von Streuobstwiesen. Zu ca. 70% ist der Unterwuchs als artenarme Mähwiese ( < 20 Arten) ausgebildet. Zudem handelt es sich zumeist um von Gräsern dominierte Bestände. Die Be- deutung des Grünlands als Lebensraum für Bestäuber (Insekten) und für die Biologische Vielfalt ist in den erfassten Beständen aktuell überwiegend gering. Arten- und strukturreiche Wiesen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, da sie Lebensraum für zahlreiche Insekten und andere Wirbellose bieten, die wiederum Nahrung für Vögel und Fledermäuse sind. Bei den Detailkartierungen wurde festgestellt, dass die meisten Streu- obstbestände aus vogelkundlicher Sicht wenig interessant waren (artenarm, wertgebende Arten nur in wenigen Flächen präsent). Jedoch war in den Obstwiesen eine rege Jagdtätigkeit der Fledermäuse festzustellen. Es konnte aber im Rahmen der Detalkartierung keine Korrelation zwischen der Aus- bildung des Grünlands und der Nutzung der Streuobstwiesen als Lebensraum für Fledermäuse her- gestellt werden, denn neben der Ausbildung der Fläche an sich sind z.B. die Umgebung und das Vor- handensein von Leitstrukturen wichtige Parameter. Eine Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Fledermäuse in den Streuobstwiesen kann u.a. auch durch eine Artenanreicherung im Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 142 Grünland erzielt werden. Das durch höheren Artenreichtum zu erwartende höhere Vorkommen von Insekten kommt nicht nur den Artengruppen der Vögel und Fledermäuse zu Gute. Streuobstbäume bieten weiteren Arten Lebensraum, wie z.B. diversen Arten an Baumspinnen (Kiechle 2017, mündl. Mitteilung). Auch diese Gruppe und viele andere profitieren von arten- und blütenbunten Wiesen. Verjüngung von Beständen Eine gute Altersdurchmischung ist für einen langfristigen Erhalt der Wiesen wichtig. Wie unter Kapitel 9.1.1.1 dargestellt, sind in den geförderten Flächen Neupflanzungen und Jungbäume vor- handen, aber der überwiegende Anteil der Bäume ist 15 bis > 50 Jahre alt. Es wird daher empfohlen, die Neupflanzung von Obstbäumen auch weiterhin zu fördern, um eine Verjüngung der Bestände zu unterstützen. Sonstiges Einen Einfluss auf die naturschutzfachliche Wertigkeit auf eine Streuobstwiese hat zudem die Nut- zung im Umfeld (vgl. z.B. Kapitel 7.2.2.2). Das Umfeld wurde im Rahmen der Kartierungen nicht mit erfasst, ausgenommen bei der Detailkartierung der Vögel. Positiv auf die naturschutzfachliche Wer- tigkeit der Streuobstwiesen wirkt sich ein strukturreiches Umfeld aus. Positiv auf die Artenvielfalt kann sich auswirken, wenn im Umfeld Feldhecken und Feldgehölze, Wälder und gehölzgesäumte Fließgewässer oder strukturreiche Siedlungsränder zu finden sind. Für die Förderung des Umfeldes wird keine Möglichkeit durch das Streuobstförderprogramm des Bodenseekreises gesehen. Es gibt jedoch weitere bestehende Förderprogramme des Landkreises zur Förderung der naturschutzfach- lichen Wertigkeit von Streuobstwiesen, die fortgeführt werden sollten: • Förderung von Nistkästen, Fledermauskästen, Nisthilfen für Wildbienen aus Fördertöpfen bei der Unteren Naturschutzbehörde BSK, • Förderung von Blühstreifen aus Fördertöpfen bei der Unteren Naturschutzbehörde BSK, • Förderung von Maschinen (Obstauflesemaschinen, Balkenmäher) aus Fördertöpfen bei der Unteren Naturschutzbehörde BSK. 9.1.2.1 Hat sich das bisherige Förderprogramm auch ohne diese explizite Zielsetzung positiv auf die naturschutzfachliche Wertigkeit der Streuobstbestände ausgewirkt? Das bisherige Förderprogramm hat zum Erhalt der Streuobstbestände und der daraus resultierenden naturschutzfachlichen Wertigkeit als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie zu einer Verjüngung beigetragen, aber nicht explizit zu einer höheren naturschutzfachlichen Wertigkeit. Als Ergebnis der Detailkartierung wurde festgestellt, dass die Streuobstwiesen überwiegend von ubi- quitären Vogelarten genutzt werden. Als häufigste wertgebende Art wurde der Star nach-gewiesen. Typische wertgebende Vogelarten der Obstwiesen wie Gartenrotschwanz, Wendehals und Steinkauz sind im Bodenseekreis ausgestorben (Steinkauz) oder nur noch mit wenigen Brutpaaren präsent. Es wurde allerdings in einigen Fällen eine rege Nutzungsintensität von Fledermäusen festgestellt und damit die Bedeutung der Streuobstwiesen als Nahrungshabitat für diese Artengruppe dokumentiert. Das Grünland ist zumeist artenarm ausgeprägt. Die biologische Vielfalt in den Streuobstbestände ist aktuell mäßig ausgeprägt. Eine Erhöhung des Anteils an Kleinstrukturen in den Obstwiesen sowie eine Entwicklung von artenreichen Wiesen wird empfohlen. Zielführend wäre auch eine Strukturan- reicherung in der Umgebung der Streuobstbestände. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 143 9.1.2.2 Wie kann eine bessere ökologische Wirkung auf den Lebensraum Streuobstwiese er- reicht werden? Verbesserung der Habitatbedingungen für Vögel und Fledermäuse Förderung und Erhalt von großflächigen Streuobstbeständen. Viele typische Vogelarten der Streuobstwiesen haben einen großen Flächenbedarf. Je größer die Obstwiesenkomplexe und je höher deren Strukturvielfalt, desto höher ist die Chance, dass sich die anspruchsvollen Arten etablieren können. • Erhalt durch Pflegemaßnahmen: Fachgerechter, regelmäßiger Schnitt. Durch den fachgerech- ten Schnitt wird sichergestellt, dass sich eine stabile Krone ausbildet und damit die Bäume möglichst ein hohes Alter erreichen. Denn alte Obstbäume sind besonders wertvoll für die Tierwelt (Angebot an Totholz, Höhlen, ua.) • Förderung durch Neupflanzung: Pflanzung neuer Obstbäume in den Lücken der vorhandenen Obstwiesen, die nach Abgang einzelner Bäume entstanden sind, oder zur Vergrößerung von Beständen. Sollte eine Obstwiese komplett neu angelegt werden, sollte wegen der notwendi- gen Pflege der Unternutzung auf ausreichend große Pflanzabstände geachtet werden. Der Reihenabstand sollte 15 m betragen, in der Reihe sollten die Bäume auch 10 m auseinander stehen. Zusätzlich sind Maßnahmen (Baumscheibe mit Festmistdüngung, Baumpfahl zur An- bindung, Greifvogelsitzstangen, Viehverbissschutz, fachgerechter Erziehungsschnitt) notwen- dig. als Zielgröße für eine artenreiche Vogelwelt wird ein Baumbestand von 50–70 Bäumen pro ha vorgeschlagen (REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART 2013). Für Fledermäuse werden 40 Obstbäume pro Hektar als günstig angesehen (DIETZ et al. 2012). Förderung des Strukturreichtums durch: • Förderung von Habitatbäumen: Ein Streuobstbestand sollte zu ca. 5 bis 10 % aus Habitat- bäumen bestehen (Regierungspräsidium Stuttgart 2013). • Höhlenangebot: ausreichend Höhlenangebote für Höhlenbrüter (Minimum: 2 Höhlen / ha), besonders diejenigen Vogelarten, die ihre Höhlen selbst bauen. Hier wird empfohlen 10 ge- eignete Höhlen pro Hektar (Regierungspräsidium Stuttgart 2013) anzustreben. • Ausstattung mit ökologisch wertvollen Kleinstrukturen, besonders niedriges Gebüsch, Feldhe- cken und -gehölze. • Abgestorbene Äste im Kronendach sollten belassen werden, da sie als Sing –und Sitzwarten fungieren und für totholzbewohnende Insekten Lebensraum darstellen. • Zusätzlich ist das Anlegen von Blühstreifen für das Nahrungsangebot für Insekten wie Wild- bienen und Schmetterlingen förderlich. Grünlandumbruchsverbot ist hierbei zu beachten. Verbesserung der Artenvielfalt im Grünland/ extensive Grünlandnutzung (siehe unten). Anbringen von Nisthilfen (z.B. Wiedehopf, Gartenrotschwanz, Wendehals). Für den Steinkauz können mehrere Nisthilfen am Rand seines ehemaligen Bestandes in möglichst hohen Abstand zu Waldflächen räumlich kombiniert werden. Allerdings ist erst bei Verfügbarkeit ausreichend großer, insektenreicher Nahrungsflächen im Streuobst der gezielte Einsatz künstlicher Nisthilfen für Wendehals und Wiedehopf (artenreiches mageres Grünland im Umfeld vorhanden) eine Er- folg versprechende Option. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 144 Wo ein Mangel an natürlichen Baumhöhlen herrscht, ist das Anbringen von Fledermauskästen sinnvoll. Dadurch werden zusätzliche Quartiere für Paarung, Aufzucht der Jungtiere, Tages- und Winterschlaf geschaffen. Die Anbringung der Kästen muss in mindestens drei Metern Höhe er- folgen. Anbindung der Streuobstwiesen über Baumreihen, Alleen oder Hecken an Siedlungsraum und Wald (besonders für Fledermäuse als Leitstrukturen wichtig). Verbesserung der Artenvielfalt im Grünland; Verbesserung der Habitatbedingungen für Insekten Verzicht auf Düngung außerhalb der Baumkronen oder gelegentliche organische Düngung mit Festmist möglich. Die Obstbäume selbst sollten jedoch gedüngt werden. 2-3schürige Mahd mit Abfuhr des Mähguts (1. Schnitt Ende Mai bis Mitte Juni, 2. Schnitt frü- hestens 8 Wochen später, ggf. 3. Schnitt im Oktober (bei wüchsigen Wiesen; ggf. Mulchmahd) ODER Beweidung: Umtriebsweide mit 2-3 (4) Beweidungsgängen pro Jahr mit geringer Besatzstärke von maximal 1,4 GV/ha. Daran anschließend ist eine Regenerationsphase von sechs bis acht Wo- chen sinnvoll. Die Tiere schaffen unterschiedlich intensiv genutzte Bereiche und damit wertvolle Kleinstruktu- ren. Damit unerwünschte Pflanzen („Störzeiger“ / „Weideunkräuter“) allerdings nicht überhand nehmen, sollte eine Nachmahd (als Mulchmahd im Oktober) durchgeführt werden. Bei Beweidung: An die Tierart angepasster Baumschutz notwendig, z.B. mit Schwartenbrettern mit mindestens einem Meter Abstand zum Stamm. Schwartenbretter zusätzlich mit Stacheldraht umwickeln. Einzäunung der Wiese erforderlich. Starkes stehendes Totholz und Mulmhöhlen in den Obstbäumen bietet einer Vielzahl an Insekten einen wichtigen Lebensraum. Neben totholzbewohnenden Käfern und Wespen profitieren auch viele Wildbienen von starkem stehendem Totholz. 9.1.2.3 Einbeziehung der Wünsche und Anregungen aus der Landwirtschaft In der Befragung der bisherigen Antragsteller (vgl. Kapitel 5) wurde auch nach Anregungen und Wünschen für das Förderprogramm gefragt. Es werden folgende häufige und für die Fortschreibung der Förderrichtlinie relevante Punkte genannt: Obstbaumschnitt: In der Umfrage gaben 52 % der Befragten an, dass sie bei höheren Fördersät- zen den Schnitt evtl. extern vergeben würden (vgl. Kapitel 5.2.8.1) und wünschen sich höhere Fördersätze. Neupflanzungen: es wurde eine größere Auswahl an förderfähigen Sorten (auch ältere, neuere und resistente Obstsorten) gewünscht sowie biozertifiziertes Pflanzgut. Baumschutz: es wurde ein Zuschuss für Einzäunung der Bäume gewünscht (bei Beweidung) Grünland: die Bereitstellung von artenreichem Saatgut wurde von einigen Befragten angeregt. Zudem wird angeregt, die Schnitthäufigkeit und Förderung dem Landesprogramm anzugleichen, aber ohne die Bedingung zur ökologischen Unterwuchspflege (Förderung muss konventionelle Mineraldüngung zulassen). Organisation / Vermittlung: Vermittlung von qualifizierten Baumpflegern und / oder von Be- trieben, die Pflegemaßnahmen durchführen, Vermittlung von kostengünstigen Geräten zur Grünlandbewirtschaftung Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 145 Antragstellung: Automatische Zusendung der Antragsunterlagen, Beantragung des Schnittes nach Durchführung, damit man sich nicht zu früh festlegen muss, kurzfristigere Beantragung und schnellere Auszahlung der Förderung. Information: • Jährliche Veranstaltung zu Fragen rund um Streuobst (Förderung, Schnitt, Vermarktung, etc.), • Rechtzeitige Bekanntmachung von Veranstaltungen (z. B. im Amtsblatt und im Internet (z. B. über einen Newsletter), • Einrichtung eines Internetforums, • Information zum Obstbaumschnitt, • Information zum Umgang mit Pilzen oder anderem Befall, • Informationen zu Flechten, • Information zum Umgang mit Misteln, • Informationen zu Baumarten abhängig von Standortbedingungen, Klima und Nutzung der Ernte, • Kostenlose Entsorgung von Schnittgut auf der Grüngutdeponie, • Information wann die geschnittenen Bäume überprüft werden. Die Anregungen aus dem Experten-Workshop am 08.11.2018 (vgl. Kapitel 8.2) wurden hierbei eingearbeitet. 9.2 Fortschreibung der Förderrichtlinie Resultierend aus den Ergebnissen der Umfrage (siehe Kapitel 5.2), der Strukturkartierung (siehe Kapitel 6), der Detailkartierung (siehe Kapitel 7) und unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Experten-Workshop am 08.11.2018 (vgl. Kapitel 8.2) werden Vorschläge zur Fortschreibung der Förderrichtlinie zum Erhalt von Streuobstwiesen im Bodenseekreis ausgearbeitet, um die begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel gezielt einzusetzen und um einen ökologischen Mehrwert für die Streuobstwiesen zu erzielen. Für die Fortschreibung wurden auch das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg (siehe Kapitel 0), des Landkreises Ravensburg (siehe Kapitel 9.2.3) und das Förderprogramm der Stadt Friedrichshafen (siehe Kapitel 9.2.4) ausgewertet. Ziel der Anpassung der Förderrichtlinie für die Förderung von Streuobst bzw. dem Erhalt der Streuobstwiesen im Bodenseekreis sollte sein: Erhalt der Streuobstbestände im Bodenseekreis, gezielterer Einsatz der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel, Beitrag zu mehr Artenvielfalt auf den Streuobstwiesen, Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 146 9.2.1 Die Förderrichtlinie Streuobst BSK 1990-heute Die Inhalte, Voraussetzungen und Antragstellung der Förderrichtlinie des Streuobstförderprogramms Bodenseekreis sind folgende: Jährlich sind 80.000 € Finanzmittel einschließlich der Fördermittel des Landes als Förderzuschuss im Haushalt des Landkreises eingestellt, davon stehen 20.000 € für Neupflanzungen (Bestellung Obsthochstämme) und 60.000 € als Zuschuss zur Baumpflege zur Verfügung. Pro Antragsteller und Jahr wird je nach Nachfrage der Schnitt von 15 bis 20 (25) Bäume bezuschusst. Die Antragstellung erfolgt jährlich. Das Antragsformular wird jährlich von der Unteren Natur- schutzbehörde (UNB) an alle Antragsteller des vorangegangenen Jahres automatisch bzw. auf Anfrage verschickt. Das Antragsformular ist auch im Internet verfügbar. Er ist vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben an die UNB zurückzusenden. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und häufiger „Nacharbeit“ wird der Bewilligungsbescheid ausgestellt und den Zuschussnehmern postalisch zugestellt. Das Prozedere der Antragstellung ist sehr aufwändig und bindet deshalb viel Arbeitskapazität der Sachbearbeiter/in in der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und Unte- ren Landwirtschaftsbehörde (ULB). Die Höhe des Zuschusses beträgt 15 € / Baum. Gefördert wird der Schnitt ab einem Kronen- durchmesser von 5 m. Die jungen Obsthochstämme zur Nachpflanzung werden für 10 € / Baum Eigenanteil für den Antragsteller zur Verfügung gestellt. Der Finanzzuschuss durch den Landkreis beträgt 7 € / Baum. Der kostengünstige Bezug der Obstbäume zum Preis von 17 €/ Baum ist aufgrund der Sammelbestellung durch den Kreis und die große Abnahmemenge (2018 wurden 3.000 Bäume bestellt und ausgegeben) möglich. Beim Einzelerwerb in einer Baumschule beträgt der Preis ca. 25 €/ Baum. Als Nebenbestimmung ist eine fünfjährige Bindung an den Baum, für den der Pflegeschnitt be- zuschusst wurde, gegeben. Junge Obsthochstämme werden einmal jährlich im Oktober ausgegeben. Es ist eine Auswahl von im Antrag vorgegebenen Obstsorten möglich. Eine Kontrolle ob und wo der Baum gepflanzt wurde erfolgt nicht. Der Schnitt wird im Frühjahr nach Ende der Schnittperiode von den Obstbauberatern der Unte- ren Landwirtschaftsbehörde kontrolliert. Das Reisig ist vom Antragsteller zu beseitigen. Vorgaben oder Verpflichtungen zum Entfernen von Misteln oder Efeubewuchs sind seit 2016/ 2017 (Bescheide vom 21.10.2016) in den Nebenbestimmungen zum Förderbescheid enthalten. Ebenfalls gibt es Vorgaben zum Belassen von Totholz in den Bäumen. Diese Empfehlung ist so- wohl in den Nebenbestimmungen zum Förderbescheid als auch in der Förderrichtlinie (in der ge- änderten Fassung vom 01.04.1997) enthalten. Bislang erfolgt die Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“, d.h., dass keine Vorgaben an die förderfähigen Streuobstbestände, hinsichtlich Lage, Größe, Qualität gegeben sind. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 147 9.2.2 Das Streuobstförderprogramm des Landes Baden-Württemberg Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von großkronigen Kern- und Steinobstbäumen (außer Brennkirschen) ab dem 3. Standjahr auf Streuobstwiesenflächen im Außenbereich. Gemeinden, Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten bis zum 15. Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien einreichen. Mit den Sammelanträgen war ein fünfjähriges Schnitt- konzept vorzulegen, das eine Mindestbaumzahl von 100 Bäumen umfasst. Pro Baum werden zwei Schnitte in fünf Jahren mit je 15 Euro gefördert. Die Auszahlung der Förderung wird jährlich für die durchgeführten Schnittmaßnahmen mit einem Auszahlungsantrag bei den zuständigen Regierungs- präsidien beantragt und beruht auf dem eingereichten Schnittkonzept. Damit ist höchstens die im Konzept angegebene Anzahl an Schnittmaßnahmen für das jeweilige Jahr auszahlbar. Im fünfjährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens zweimal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch nur zweimal im Förderzeit- raum gefördert. Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantrag- ten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls müssen sie Hochstammobstbäume nachpflan- zen. Damit Nachpflanzungen und Jungbäume erfolgreich wachsen, soll man eine Baumscheibe offen halten: Ein Quadratmeter Fläche um den Jungbaum muss freigehackt sein (Quelle: http://www.streuobst-bw.info/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt, abgerufen am 14.02.2019). Das Landes-Förderprogramm wurde zunächst für eine Laufzeit von 5 Jahren aufgestellt. Es gibt Überlegungen seitens des MRL, das Landes-Förderprogramm fortzuführen. In 2018 wurde das Landesförderprogramm ebenfalls evaluiert. Wenn eine Fortführung des Landesförderprogramms stattfindet, dann auf Basis dieser Ergebnisse bzw. an die Ergebnisse angepasst 9.2.3 Das Streuobstförderprogramm im Landkreis Ravensburg Das Streuobstförderprogramm im Landkreis Ravensburg besteht seit 2018. Die Streuobstförderung im Landkreis Ravensburg ist an das Zielartenkonzept des Landkreises10 (ZAK LK RV) gebunden, welches 2007 vom Kreistag beschlossen wurde. Das Zielartenkonzept des Landkreises orientierte sich an dem Zielartenkonzept des Landes Baden-Württemberg. In dem ZAK LK RV wurden 13 Lebensräume beschlossen, für welche geeignete Indikatorarten = Zielarten definiert wurden. Die Zielarten sollten den Lebensraum mit dessen Strukturen besonders gut repräsentieren, selten sein und doch gleichzeitig gut kartierbar. Bei Streuobst ist der Lebensraum „Mageres Grünland“ mit folgenden Zielarten relevant: Feldgrille, Hauhechel-Bläuling, Schachbrettfalter, Silberdistel und Margerite. Im ZAK LK RV sind prioritäre Lebensräume und Flächen ausgewählt, denen 3 Wertstufen zugeordnet sind: Wertstufe I = höchste Bedeutung, Wertstufe II = derzeit mittlere Bedeutung, Wertstufe III = derzeit geringere Bedeutung. Die Streuobstförderung wird für Bestände der Wertstufen I und II gewährt. Bestände der Wertstufe III werden nur gefördert, wenn andere wichtige Gründe dafür sprechen, bspw. besonders land- schaftsprägende Bäume. Ziel ist der Schnitt von ca. 1.000 Bäumen pro Jahr. 10 Landratsamt Ravensburg (Hrsg.) (2007): Naturschutz im Landkreis Ravensburg, Band 5: Zielartenerfassung. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 148 Folgende Grundvoraussetzungen für die Förderung sind definiert: Förderfähig sind Streuobstwiesen mit mindestens 30 Bäumen im Bestand. Das Pflanzraster be- trägt mind. 11 x 11 Meter. Der Pflegeschnitt erfolgt durch Fachwarte. Zuschuss für die Pflegeschnitte: 55-60 €/Baum. 1/3 zahlt der Kreis, 1/3 die Gemeinde, 1/3 der Baumbesitzer. Alternativ zur Anteilsfinanzierung kann der Baumbesitzer auch Eigenleistung er- bringen, bspw. Abtransport des Reisigs. Neupflanzungen werden nicht gefördert. In den Wintermonaten 2018/ 2019 werden in sieben Kommunen Eigentümer von Streuobstbestän- den bei der Pflege von insgesamt 1000 Obstbäumen unterstützt. Die zu pflegenden Bestände wurden im Herbst 2018 von den Kommunen ausgewählt. Im Winter wurde dann mit den Schnitt- arbeiten begonnen. Geplant ist, dass die Streuobstförderung nach der Pilotphase 2018/ 2019 flächendeckend im Landkreis etabliert wird. 9.2.4 Das Förderprogramm Obstwiesen der Stadt Friedrichshafen Seit 2011 gewährt die Stadt Friedrichshafen Zuschüsse für den Erhalt von Streuobstwiesen durch ein stadteigenes Förderprogramm Obstwiesen. Es erfolgt eine intensive Betreuung der Antragsteller durch städtische Mitarbeiter. Die Obstwiesen werden zur Antragstellung und zur Kontrolle nach er- folgtem Schnitt gemeinsam von städtischem Mitarbeiter und Antragsteller aufgesucht. Folgendes wird gefördert: Fördergruppe A: Erst- und Folgepflege sowie Neupflanzung von hochstämmigen Obstwiesen (nur auf Gemarkung Friedrichshafen) Abbildung 136: Fördersätze für Erst- und Folgepflege Förderprogramm Obstwiesen Friedrichshafen (aus: Förderrichtlinien zum Häfler Obstwiesenprogramm Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft im Stadtgebiet FN Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 149 Fördergruppe B: Neupflanzung von bis zu 15 Bäumen pro Jahr Fördergruppe C: Extensive Grünlandnutzung. Die Höchstförderung liegt bei 1.800 EUR pro Antragsteller und Jahr. Fördergruppe D: Maßnahmen zur biologischen Vielfalt Die Förderhöchstsumme pro Jahr beträgt 2.000 EUR. Fördergruppe E: Lokale Vermarkung, Ehrenamtliche Projekte. Die Förderhöchstsumme beträgt 1.000 EUR/Jahr. Landwirte, ehrenamtliche Umweltinitiativen und Privatpersonen können einen Förderantrag stellen. Die Antragstellung erfolgt jährlich. 9.2.5 Varianten einer Weiterentwicklung der Förderrichtlinie im Bodenseekreis Die bisherige Intention des Förderprogramms war der Erhalt der Streuobstwiesen bzw. der hoch- stämmigen Obstbäume. Ein ökologischer Mehrwert der Obstwiesen durch das Förderprogramm ist bisher nicht berücksichtigt. Bisher werden, obwohl das Förderprogramm nicht daran ausgerichtet war, auch Schnittmaßnahmen und Neupflanzungen auch außerhalb von Streuobstwiesen gefördert, beispielsweise in Hausgärten, Obstanlagen und Freizeitgrundstücken. Aufgrund des massiven Rückgangs der Biodiversität und der hohen Bedeutung der Streuobstwiesen für die Artenvielfalt sollten der ökologische Mehrwert und eine Bewirtschaftung der Streuobst- wiesen nach naturschutzfachlichen Kriterien in der Fortschreibung der Förderrichtlinie berücksich- tigt werden. Die Förderung muss sich auf Streuobstwiesen (siehe Kapitel 9.2.5.1) beschränken. Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Auf Grundlage der Ergebnisse aus Umfrage, Strukturkartierung, Detailkartierung und dem Work- shop im November 2018 wurden vier verschiedene Varianten für eine Fortschreibung der Förder- richtlinien des Streuobstförderprogramms formuliert und diskutiert: 1. Variante „Modifizierte Gießkanne“, 2. Variante „Förderung ausgewählter Flächen“, 3. Variante „Grundlage Betriebskonzept“, 4. Variante „Streuobstkulisse.“ Grundsätzliche Anforderungen an die Fortschreibung der Förderrichtlinie sind in den folgenden Kapitel 9.2.5.1 bis 9.2.5.4 dargestellt. In den Kapiteln 9.2.5.5 ff werden die vier Varianten be- schrieben. 9.2.5.1 Klarstellung Definition „Streuobst“ Generell wird dringend empfohlen, in der Förderrichtlinie zu definieren, was unter „Streuobst“ zu verstehen ist. Der Bestand besteht größtenteils (> 75% der Bäume) aus hochstämmigen Obstbäumen, Astansatz > 1,60m Anmerkung: Vereinzelt stehen Halbstämme in den Obstwiesen. Wenn deren Anteil kleiner als 25% beträgt wird dies für vertretbar gehalten Der Baumabstand beträgt überwiegend (> 75% der Bäume) > 9m Anmerkung: Größere Baumabstände v. a. zw. den Reihen wären wünschenswert, es gibt jedoch sehr erhaltenswerte Bestände mit dem früher üblichen Raster von ca. 10x10m Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 150 Die Unternutzung erfolgt vorzugsweise als Mähwiese (auch Mulchmahd) oder Weide. Anmerkung: Ideal wäre eine abschnittsweise/ alternierende 2-3 schürige Mahd mit Abräumen oder eine Weidenutzung als Umtriebsweide. Häufig haben die Bewirtschafter jedoch keine Ver- wendung für den Aufwuchs / der Aufwand für die Gewinnung ist zu hoch. Daher sollte auch to- leriert werden, wenn der Unterwuchs 4-5 mal jährlich gemulcht wird. Die Art der Beweidung sollten ebenfalls nicht reglementiert werden, da dies schwierig zu kontrollieren wäre. Bei geeig- neter Bewirtschaftung des Unterwuchses kann artenreiches Grünland entstehen. Artenreiches Grünland könnte zusätzlich gefördert werden (siehe Kap. 9.2.5.2) Verzicht auf Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Verzicht auf Einsatz von chemisch-synthetischen Düngemitteln / Kunstdüngern außerhalb des Kronenbereichs. 9.2.5.2 Förderung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung In der Umfrage wurde angegeben, dass der überwiegende Teil des Grünlands im Bestand intensiv bewirtschaftet wird, teils als Rasen, vorwiegend als Wirtschaftswiese. 40% der Befragten würden eine Förderung zur extensiven Grünlandbewirtschaftung annehmen und das Grünland auch exten- siv pflegen. Gut 25% würden das Grünland auch im Falle einer Förderung vorzugsweise intensiv bewirtschaften wollen. Bei der Strukturkartierung wurde festgestellt, dass 70% des Unterwuchses als artenarme Grünland- bestände ausgebildet sind (vgl. Kapitel 6.2.7). Dies wurde bei Detailkartierung bestätigt (vgl. Kapitel 7.2.3). Die Artenvielfalt im Grünland ist ein weiteres Kriterium für die naturschutzfachliche Wertigkeit von Streuobstwiesen. Artenreiche Wiesen leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arten- vielfalt, da sie Lebensraum für zahlreiche Insekten und andere Wirbellose bieten, die wiederum Nahrung für Vögel und Fledermäuse sind. Bei den Detailkartierungen wurde festgestellt, dass die meisten Streuobstbestände aus vogelkundlicher Sicht wenig interessant waren (artenarm, wert- gebende Arten nur in wenigen Flächen präsent). Jedoch war in den Obstwiesen in einigen Fällen eine rege Nutzungsaktivität der Fledermäuse festzustellen. Es konnte aber im Rahmen der Detail- kartierung keine Korrelation zwischen der Ausbildung des Grünlands und der Nutzung der Streu- obstwiesen als Lebensraum für Fledermäuse hergestellt werden, denn neben der Ausbildung der Fläche an sich sind z.B. die Umgebung und das Vorhandensein von Leitstrukturen wichtige Para- meter. Eine Verbesserung des Nahrungsangebots für Vögel und Fledermäuse in den Streuobst- wiesen kann u.a. auch durch eine Artenanreicherung im Grünland erzielt werden. Das durch höheren Artenreichtum zu erwartende höhere Vorkommen von Insekten kommt nicht nur den Artengruppen der Vögel und Fledermäuse zu Gute. Streuobstbäume bieten weiteren Arten Lebens- raum, wie z.B. diversen Arten an Baumspinnen (Kiechle 2017, mündl. Mitteilung). Auch diese Gruppe und viele andere profitieren von arten- und blütenbunten Wiesen. Eine Verbesserung des Nahrungsangebots für diverse Artengruppen in den Streuobstwiesen kann durch eine Artenan- reicherung im Grünland erzielt werden. 9.2.5.3 Bessere ökologische Ausrichtung des Förderprogramms, fachgerechtere Pflege und vitalere Jungbäume Ein fachgerechter Baumschnitt gewährleistet stabile und vitale Obstbäume. Aufgrund des festge- stellten nicht optimalen Obstbaumschnitts in der Mehrzahl der kartierten Obstwiesen wäre es zur Erreichung einer besseren Schnittqualität und damit zur Entwicklung stabiler und langlebiger Obst- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 151 bäume wünschenswert, wenn der Schnitt von Obstfachwarten durchgeführt würde. In der Umfrage wurde diesbezüglich von 50 % der Teilnehmer angegeben, dass sie bei höheren Fördersätzen den Schnitt an einen Obstfachwart vergeben würden. Ziel sollte es im Rahmen der weiteren Förderung auch sein, den Zustand der Jungbäume zu ver- bessern. Diese weisen leider oft Defizite im Erziehungsschnitt und der Vitalität auf. Durch die För- derung von Neupflanzungen trägt das Streuobstförderprogramm zu Verjüngung der Bestände und somit zur Altersdurchmischung bei. Im Ergebnis der Strukturkartierung wurde festgestellt, dass der Anteil an Bäumen „mittleren Alters“ (15-50 Jahre) und „hohen Alters“ (> 50 Jahre) zwar überwiegt, aber dass auch Jungbäume (5-15 Jahre) und Neupflanzungen ( < 5 Jahre) in den Wiesen vorhanden ist. In den nicht geförderten Beständen allerdings fehlen diese, was für die Förderung von Neu- pflanzungen spricht (vgl. Kapitel 6.2.4). Als Ergebnis der Strukturkartierung wurde festgestellt, dass der Anteil an Totholz, Reisighaufen oder weiteren Strukturelementen in den geförderten Flächen eher gering und im Vergleich dazu in den nichtgeförderten Flächen höher ist. Vergleichbar verhält es sich mit den Naturhöhlen. Es wird an- geregt, das Belassen der Strukturelemente in den Streuobstwiesen über einen finanziellen Zuschuss im Rahmen des Programms zu fördern. Des Weiteren trägt eine höhere Artenvielfalt im Grünland zu einer höheren ökologischen Wertigkeit bei (siehe voriges Kapitel 9.2.5.2). 9.2.5.4 Prinzip „Modifizierte Gießkanne“ Vom Grundsatz her wird das Förderprogram bei dieser Variante wie bisher und in Kapitel 0 be- schrieben fortgeführt. Um die definierten Ziele für die Fortschreibung wie unter 9.2 benannt zu erreichen, werden verschiedene Änderungen vorgeschlagen, die im Folgenden dargestellt sind. Förderung des Baumschnitts: Die Förderung soll nur noch auf landwirtschaftlichen Grünlandflächen in der freien Land- schaft erfolgen, dadurch kann vermieden werden, dass eine Förderung außerhalb von Streu- obstwiesen (Hausgärten, Obstbäumen in Hobby-/ Gartengrundstücken und Einzelbäumen in In- tensivobstkulturen) erfolgt. in Anlehnung an die Ergebnisse der Strukturkartierung betrifft dies ca. 3% der bislang geförderten Bestände (vgl. Kapitel 6.2.7.2); diese würden zukünftig aus der Förderung herausfallen. Baumreihen entlang von Straßen und Wegen sind ebenfalls för- derfähig. Eine Flächenbegrenzung hinsichtlich der Flächengröße eines geförderten Bestands sollte nur er- folgen, wenn die Fördermittel nicht ausreichen, sprich wenn mehr Flächen beantragt werden als bezuschusst werden können. Die Ergebnisse der Vogelerfassung belegen, dass je großflächiger ein Streuobstbestand ist, desto höher ist die Artenvielfalt. Dem Bewilligungsbescheid sollte eine Anleitung „Was ist fachgerechter Schnitt“ beigefügt wer- den. Der fachgerechte Schnitt ist Bestandteil der Nebenbestimmungen zum Bewilligungsbe- scheid. Dazu gehören auch das Belassen von Totholz, Entfernen von Misteln und Efeu. Der Schnitt / Baum sollte künftig nur alle 3 - 5 Jahre gefördert werden. Förderung von Neupflanzungen: Vorgaben zu Pflanzabständen: Die Pflanzabstände müssen bei Neupflanzungen mindestens 10 x 15 m betragen, bei Nachpflanzungen soll im bestehenden Pflanzraster nachgepflanzt werden (keine „Nachverdichtung“). Die Anzahl der Obstbäume darf 70 Bäume pro Hektar nicht über- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 152 schreiten. Die Lage der geplanten Neupflanzungen sind in einem Plan (Luftbild) darzustellen und dem Antrag beizufügen. Die aktuelle Sortenliste für Neupflanzungen enthält 30 verschiedene Sorten. Darunter sind auch regionaltypische alte Obstsorten. Die Sortenliste sollte neu aufbereitet werden, damit sie deutli- cher lesbar ist. Die Obstsorten müssen aber gut erhältlich sein. Die jährliche Lieferung der Obst- hochstämme muss aus logistischen und aus Kostengründen von einer Baumschule erfolgen. Tabelle 11: Varianten zur Bezuschussung von Neupflanzungen beim Förderprinzip „Modifizierte Gießkanne“ Variante Vorteil Nachteil Förderung wie bisher: es wird ein Zuschuss zum Obsthochstamm gewährt bzw. die Bäume werden für 10 € / Baum ausgegeben. Keine weitere Kontrolle des Zu- stands der Bäume nach Pflan- zung. Geringer Verwaltungsaufwand Der Zustand der neugepflanzten Obsthochstämme wird sich wahr- scheinlich nicht verbessern. Es gibt keinen Anreiz für den Flä- cheneigentümer, sich um eine gu- te Pflege und damit eine gute Vi- talität des Baumes zu bemühen Hinweis: Bei der Strukturkartie- rung wurden starke Defizite beim Zustand der neu gepflanzten Obsthochstämme festgestellt (fehlende Baumscheibe, schlechte Baumbindung, fehlender oder nicht fachgerechter Erziehungs- schnitt, unzureichender Schutz vor Weidetieren vgl. Kapitel 9.1). Förderung wie bisher (siehe oben) + Durchführung des ersten Er- ziehungsschnitts bzw. Pflanz- schnitts bei Baumausgabe durch den Obstfachwart der Unteren Landwirtschaftsbehörde. Erster Erziehungsschnitt ist ge- währleistet, bedeutet keinen nen- nenswerten Mehraufwand für die Verwaltung. Der längerfristige gute Zustand und die längerfristige Vitalität des jungen Baumes werden sich da- durch nicht verbessern. Baumausgabe wie bisher + Durchführung des ersten Er- ziehungsschnitts bei Baumaus- gabe + Kontrolle nach 5 (und 10) Jahren; und Zahlung eines „Bo- nus“ betrages 40 (100)11 € nach 5 (10) Jahren, wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle eine gute Vitalität des gepflanzten Baumes gege- ben ist. Wie die gute Vitalität des Bau- mes erreicht wird liegt im Er- messen Eigentümers. Es gibt einen Anreiz für den Flä- cheneigentümer, sich um eine gu- te Pflege und damit eine gute Vi- talität des Baumes zu bemühen. Dabei kann der Eigentümer selber entscheiden wie er dieses Ziel er- reicht. Dies hätte positive Auswir- kungen auf den Baumbestand und die langfristige Verjüngung von Streuobstbeständen im Bodensee- kreis. Höherer Kontrollaufwand für die Obstbaumkontrolleure durch zu- sätzliche Kontrolle nach 5 (und10) Jahren. Höhere Kosten im Fördertopf. Höherer Verwaltungsaufwand. Förderung des Baumes wie bis- her + Durchführung des ersten Er- ziehungsschnitts bei Baumaus- gabe Die „Startvoraussetzungen“ für einen vitalen jungen Obstbaum werden dadurch verbessert. Höhere Kosten für Material es können bei gleichbleibenden ver- fügbaren Finanzmitteln weniger Bäume ausgegeben und „in die Fläche gebracht“ werden. Zudem 11 8 Euro pro Baum und Jahr. Bei Maschinenringsatz von 28 Euro/Std., ca. 20 min pro Baum für Schneiden + Reisig aufle- sen + entsorgen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 153 Variante Vorteil Nachteil + zusätzlich Ausgabe von zwei Pfählen/Baum, Bindung und Wühlmauskorb ist der Wühlmauskorb umstritten. Die Vitalität eines Baumes ist nicht nur vom Material abhängig sondern maßgeblich auch von der Pflege, wie z.B. die Anlage einer Baumscheibe möglichst mit Mist- oder Kompostpackung, freihalten der Baumscheibe von Bewuchs und Wässern. Eventuell ist auch eine Wühlmausbekämpfung not- wendig. Ein Anreiz für eine gute Pflege wird dadurch auch nicht gewährleistet. Förderung des Baumes wie bis- her + Durchführung des ersten Er- ziehungsschnitts bei Baumaus- gabe + zusätzlich Ausgabe von zwei Pfählen/Baum, Bindung und Wühlmauskorb + Kontrolle nach 5 und 10 Jah- ren; und Zahlung eines „Bonus“- betrages 40 (100) € nach 5 (10)Jahren, wenn eine gute Vita- lität des gepflanzten Baumes ge- geben ist. Die „Startvoraussetzungen“ für einen vitalen jungen Obstbaum werden dadurch verbessert. + Es gibt einen Anreiz für den Flä- cheneigentümer, sich um eine gu- te Pflege und damit eine gute Vi- talität des Baumes zu bemühen. Positive Auswirkung auf den Baumbestand und die langfristige Verjüngung von Streuobstbestän- den im Bodenseekreis. Höhere Kosten für Material + Höherer Kontrollaufwand + Verwaltungsaufwand (siehe oben) Förderung von artenreichem, blütenbunten Grünland: Eine Etablierung von arten- und kräuterreichen, blütenbunten Wiesen oder Weiden zur Erhö- hung des Lebensraumes für Insekten und damit des Nahrungsangebotes für Vögel und Fleder- mäuse wird die Förderung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung empfohlen. Extensive Grünlandbewirtschaftung in den Obstwiesen bedeutet: Verzicht auf Düngung außer- halb der Baumkronen oder gelegentliche organische Düngung mit Festmist möglich. • 2-3schürige Mahd mit Abfuhr des Mähguts oder • Beweidung: Umtriebsweide mit 2-3 (4) Beweidungsgängen pro Jahr mit geringer Besatzstär- ke von maximal 1,4 GV/ha. Daran anschließend ist eine Regenerationsphase von sechs bis acht Wochen sinnvoll. Die Tiere schaffen unterschiedlich intensiv genutzte Bereiche und damit wertvolle Kleinstrukturen. Damit unerwünschte Pflanzen („Störzeiger“ / „Weide- unkräuter“) allerdings nicht überhand nehmen, sollte eine Nachmahd (als Mulchmahd im Oktober) durchgeführt werden. • bei Beweidung: an die Tierart angepasster Baumschutz notwendig, z.B. mit Schwartenbret- tern mit mindestens einem Meter Abstand zum Stamm. Einzäunung der Wiese erforderlich. Indikator für die Gewährung eines Zuschusses ist das Vorkommen von Kennarten in den Wiesen. Ein Kennartenkatalog ist dem Förderantrag anzufügen. Der Kennartenkatalog beinhaltet die Namen der Pflanzen, Foto und kurze Beschreibung. Die Grünlandbewirtschaftung in Obstwie- sen12 sowie die extensive Grünlandbewirtschaftung13 im Allgemeinen wird über das Förderpro- 12 Stand März 2019: C1: Gefördert wird die aufwändige Grünlandpflege unter und zwischen den Bäumen einer Streuobst- wiese mit 2,50 Euro je Baum und Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren. Voraussetzung für eine Förderung: Obstbäu- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 154 gramm des Landes Baden-Württemberg „FAKT“ gefördert. Um Doppelförderung zu vermeiden wird empfohlen, die Artenvielfalt im Grünland im Rahmen des Streuobstförderprogramms nur für Antragsteller, die keinen Gemeinsamen Antrag GA stellen, zu bezuschussen. Die Fördersätze und –voraussetzungen sollten analog FAKT festgelegt werden. Diese sollten bei Fortschreibung oder Änderung der Förderrichtlinie FAKT angepasst werden. Ziel: es soll ein Anreiz für den Bewirtschafter geschaffen werden, artenreiche und blütenbunte Wiesen zu entwickeln. Empfohlen wird auch die Förderung von regionalem zertifizierten Wildpflanzensaatgut aus dem Produktionsraum 8, Ursprungsgebiet 17 für eine Übersaat oder Streifenansaat. Das Saatgut kön- nen die Antragsteller eigenständig bestellen. Der Nachweis über das Saatgut und die Eignung sowie dessen Herkunft (Regionalität) erfolgt über Vorlage der Rechnung. Es wird empfohlen, bei einem zertifizierten Saatgutproduzenten aus Baden-Württemberg (Rieger Hofmann: www.rieger-hofmann.de; Syringa: www.syringa-pflanzen.de; Saaten Zeller: www.saate-zeller.de; BSV Saaten: www.bsv-saaten.de) die Zusammenstellung einer zweckge- bundenen Saatgutmischung anzufragen. In der Förderrichtlinie sollte die zwingende Verwen- dung von regionalem zertifizierten Wildpflanzensaatgut unter Benennung des Produktionsrau- mes 8 und des Ursprungsgebietes 17 hingewiesen werden. Ggf. muss ein Antrag zur Grünland- Erneuerung gestellt werden. Das Vorkommen der Kennarten ist bei der Antragstellung über Fotos zu dokumentieren. Da ein alleiniger Nachweis über die Fotos als nicht ausreichend betrachtet wird, ist eine Kontrolle des Vorkommens von Kennarten durch das Landratsamt erforderlich. Diese muss im Mai vor der ers- ten Mahd erfolgen und somit zu einem späteren Zeitpunkt als die Kontrolle des Baumschnitts. erhöhter Kontrollaufwand im Vergleich zum Status quo. Die zusätzliche Förderkomponente „Grünland“ bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsauf- wand. Förderung von Reisighaufen in den Wiesen: Aufschichten eines Teils des Reisigs aus dem Kronenschnitt zu einem Haufen in der Obstwiese. Größe: 2 x 2 x 2 m bis 5 x 2 x 2 m, nur ein Reisighaufen / 0,5 ha. Vorteil: Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für Säugetiere wie Igel und Hermelin und Repti- lien und von Bruthabitaten und Ansitzwarten für Heckenbrüter. Nachteil: möglicherwiese Ausbreitung von Brombeergestrüpp und könnte bei einer landwirt- schaftlichen Vor-Ort-Kontrolle zu Abzugsfläche werden (Verlust der Zahlungsansprüche). Sollte als Empfehlung in den Nebenbestimmungen aufgenommen werden. me besitzen einen deutlich ausgeprägten Stamm von mehr als 1,40 Meter Höhe und eine deutlich ausgeprägte Krone. Der Gesamtbestand an Bäumen beträgt maximal 100 Bäume je Hektar. Die Förderung wird unabhängig von einer Extensivie- rung gezahlt. 13 Stand März 2019: B 1.1 Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF, 150 €/ha GL, B 1.2 Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrieben ab 0,3 RGV/ha DGL, 150 €/ha GL, B 3.1 Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (mit 4 Kennarten), 230 €/ha GL, B 3.2 Be- wirtschaftung von artenreichem Grünland (mit 6 Kennarten), 260 €/ha GL Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 155 Vorschlag für höhere Fördersätze: Baumschnitt Variante 1: Grundförderung: 10 € / Baum, Mindestalter des Baumes 11 Jahre Zuzüglich: pro mittelkronigem Baum (5-8 m Kronendurchmesser, > 8 m Höhe): + 10 €. pro großkronigem Baum (> 8 m Kronendurchmesser, > 10 m Höhe): + 20 €. Bei Bestand 1 - 2 ha + 2,50 € / Baum; Bestand > 2 ha: + 5,00 € / Baum. Pro Habitatbaum14 + 2,00 €. Schnitt / Baum wird nur alle 3 - 5 Jahre gefördert. Variante 2: pro mittelkronigem Baum (5-8 m Kronendurchmesser, > 8 m Höhe): 28 €. pro großkronigem Baum (> 8 m Kronendurchmesser, > 10 m Höhe): 42 €. Anlehnung an den Maschinenringsatz Baden-Württemberg, Nr. 800 Arbeitskraft Land- schaftspflege bei der Annahme, dass jeweils 1 bzw. 1,5 Std. pro Baum benötigt werden. Anpassung der Fördersätze an die Entwicklung der Maschinenringsätze. Schnitt / Baum wird nur alle 3 - 5 Jahre gefördert. Neupflanzung Variante 1: Pflanzung: 7 € / Baum (Sammelbestellung über Amt für Landwirtschaft, Zuzahlung 10 € / Baum und Antragsteller. nach 5 Jahren (wenn fachgerechter Erziehungsschnitt, Baumscheibe und Pfahl vorhanden): + 40,00 € / Baum. nach 10 Jahren (wenn fachgerechter Erziehungsschnitt, Baumscheibe und Pfahl vorhanden): + 50,00 € / Baum. maximal 107,00 € / Baum. Alternativ Kontrolle nur nach 5 oder 10 Jahren. Förderung der Neupflanzung von bis zu 15 Bäumen pro Jahr und Antragsteller. Variante 2: Förderung des Baumes wie bisher + Durchführung des ersten Erziehungs-schnitts bei Baumausgabe + ggf. zusätzlich Ausgabe von zwei Pfählen/Baum, Bindung und Wühlmauskorb 14 Wäre zu definieren(z.B. Spechthöhle, trockene Baumhöhle, starkes Totholz (> 10 cm)), stehendes Totholz Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 156 Variante 3: Sammelbestellung beibehalten; Kreisförderung streichen oder reduzieren bei der Ausgabe der Bäu- me. Nachgelagerte Förderung nach 5 oder 10 Jahren. Grünland Nur für Antragsteller, die keinen Gemeinsamen Antrag (GA) stellen Fördersätze analog FAKT (Anpassung bei Fortschreibung/ Änderung FAKT) : Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit Viehbesatz bis 1,4 RGV/ha HFF, 150 €/ha GL, Extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen ohne Stickstoffdüngung in Betrie- ben ab 0,3 RGV/ha DGL, 150 €/ha GL, Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (mit 4 Kennarten), 230 €/ha GL, Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (mit 6 Kennarten), 260 €/ha GL. Anforderungen und Fördervoraussetzungen gemäß FAKT (Anpassung bei Fortschreibung/ Ände- rung FAKT) Saatgut: der Antragsteller kauft das Saatgut. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Rechnung zum Auszahlungsantrag. Maximal 500 € / ha (entspricht ca. 5 kg Saatgut/Jahr und Antragsteller (reiner Blumensamen, Ansaatstärke bis 2g /m2 Streifensaat)15. Antragstellung: Die Antragstellung sollte online erfolgen, um für die Antragstellung bislang einzubringende ho- hen Personalkapazitäten zu reduzieren. Ziel sollte es sein, die Antragstellung mittelfristig kom- plett online abzuwickeln. In der Übergangsphase (rd. 5 Jahre) besteht das Angebot der UNB, dass die Antragsteller, die Hilfe beim online-Antragsverfahren benötigen, in das Landratsamt kom- men können. Dort erhalten Sie Hilfestellung vom Sekretariat. Zukünftig sollte das Antragsformu- lar nur noch online zur Verfügung gestellt werden. Auf einen Versand der unausgefüllten For- mulare per Post sollte zukünftig verzichtet werden. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, ausgedruckte Papierformulare im Landratsamt abzuholen. Bei der Umfrage gaben 56% der Be- fragten an, dass sie mit einer Antragstellung online einverstanden wären. Die Antragstellung sollte unter Vorlage eines Pflanz- und Pflegeplans für (3)-5 Jahre erfolgen. Die Kontrollen finden nach wie vor jährlich statt, ebenso die Auszahlung des Zuschusses. Aber der Verwaltungsaufwand für die Antragstellung wird dadurch reduziert. Ein Luftbild muss dem Antrag beigefügt werden, auf dem die für die Förderung des Pflege- schnitts beantragten Bäume und der geplante Standort für die Neupflanzungen eingetragen werden. Auf dem Luftbild sind diese für den Zeitraum von 5 Jahren zu kennzeichnen. Begründung: Es ist ausreichend, einen über 10 Jahre alten Obsthochstamm alle 5 Jahre zu schneiden. Misteln hingegen fruchten nach ca. 4 Jahren bereits, sodass ein 5-jähriger Turnus zur Mistelbekämpfung unter Umständen zu lang sein kann. Durch die Kennzeichnung im Luftbild auf 5 Jahre ausgelegt wird vermieden, dass ein Obsthochstamm häufiger als fünfjährlich ge- schnitten wird. Nach den aktuell gültigen Förderrichtlinien ist ein häufigerer Schnitt möglich und wird auch praktiziert. Aktuell ist im Förderantrag nur das Flurstück anzugeben und für wel- che Bäume für das Förderjahr ein Schnitt beantragt wird ist nicht klar und nicht nachvollzieh- 15 Hinweis: reine Blumensamen kosten rd. 180 €/kg, bei Ansaat von 2 g/m² werden pro Hektar Vollansaat 20 kg benötigt. Zur Artanreicherung wird eine Streifenansaat empfohlen, dafür sind ca. 5 kg Saatgut erforderlich. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 157 bar. Ggf. sollte eine beispielshafte Karte als Vorlage im Streuobst-Internetportal eingestellt wer- den. Vorteil: Der Eintrag auf einem Luftbild erhöht die Qualität der Kontrolle (Nachvollziehbarkeit der geschnittenen Bäume) und erleichtert deutlich den Kontrollaufwand. Die Anlage eines Luftbildes bietet eine bessere Qualitätssicherung. Nachteil: geringe Flexibilität des Antragstellers hinsichtlich der zu schneidenden Bäume. Das online-Formular sollte übersichtlich, unkompliziert und benutzerfreundlich aufgebaut sein. Für die Installation werden einmalig hohe Kosten entstehen. Demgegenüber steht langfristig ei- ne Reduzierung des Verwaltungsaufwands, einfacherer und effektivere Kontrollmöglichkeiten sowie die Möglichkeit für schnelle statistische Auswertungen. Zu klären: Art der Antragstellung online Es sollte möglichst schnell eine Datenbank mit Eingabemaske für das Antragsformular erstellt werden, welches erst verschickt werden kann, wenn es vollständig ausgefüllt ist. Das Formular sollte mit einem webGis-Server mit hinterlegten Luftbildern verbunden sein, in dem die für den Schnitt beantragten Bäume eingetragen werden. Auch die Standorte für die Neupflanzungen sind dort einzutragen. Dieses Vorgehen sollte als mittelfristiges Ziel favorisiert werden, da es den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert. In der Übergangsphase bis zum Vorliegen einer funktionierenden Datenbank mit Eingabemaske kann ein ausgefülltes pdf-Dokument mit Luftbild und Baumeintrag per Email an die Untere Na- turschutzbehörde geschickt werden. Umfassende Information der Antragsteller: Broschüre/ Infoblatt erstellen: Wie pflanze und pflege ich einen Obstbaum? Broschüre/ Infoblatt erstellen: Fachgerechter Obstbaumschnitt Verwendung der Handlungs- anleitung des Landes Baden-Württemberg (http://www.streuobst-bw.info/pb/site/pbs-bw- new/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/Streuobst/Hinweise%20zum% 20fachgerechten%20Baumschnitt.pdf). Broschüre / Infoblatt erstellen: Extensive Grünlandbewirtschaftung / Entwicklung von artenrei- chem Grünland / Etablierung von Kräutern im Grünland. In dem Blatt wird auch auf Fördermög- lichkeiten wie FAKT verwiesen. Es werden Angaben zum Bezug von geeignetem Saatgut gegeben sowie Anwendungshinweise für die Übersaat, Streifenansaat, Bezugsquellen für Saatgut etc.. Angebot des jährlichen Schnittkurses durch den Obstbauberater der Unteren Landwirtschaftsbe- hörde in Zusammenarbeit mit einem Obstfachwart wie bisher fortführen. Bei hoher Nachfrage ( < 20 Personen) mehrere Kurse anbieten oder entsprechend Fachleute für den Kurs bereithalten Förderung von Einzelbäumen / Baumreihen: Förderung landschaftsprägender Einzelbäume und Baumreihen (im Wesentlichen großkronige Birnbäume) wie bislang über LPR ( BSK ist Förderkulisse Streuobst des Landes). Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 158 9.2.5.5 Prinzip „Förderung ausgewählter Streuobstbestände“ Bei dieser Fördervariante werden nur aus „naturschutzfachlicher Sicht hochwertige ausgeprägte Flächen“ gefördert. Die zu fördernden Bestände zeichnen sich aus durch: Das Vorhandensein von vitalen Obsthochstämme mit großen landschaftsprägenden Bäumen. Die Obstbäume weisen einen fachgerechten Kronenaufbau auf oder dieser kann durch fachge- rechten Schnitt durch einen Fachwart entwickelt werden. Die Bestände sind altersdurchmischt oder es sind Bereiche für eine Nachpflanzung zur Verjün- gung des Bestands vorhanden. Die Mindestgröße der zu fördernden Bestände beträgt 1,0 ha. Es können auch mehrere kleinere Teilflächen gefördert werden, die in räumlichem Verbund zueinander stehen (Abstand < 200m, wenn sie in der Summe mindestens 1 ha groß sind. Im Umfeld des Bestandes sind weitere Streuobstbestände oder naturschutzfachlich hochwertige Biotopstrukturen (Feldgehölze, und –hecken, alte Waldbestände, bachbegleitende Gehölzstreifen u.a.) vorhanden Ziel ist neben des langfristigen Erhalts des Streuobstbestands die Schaffung von Lebensraum für Pflanzen (Grünland) und Tiere sowie die Förderung der Artenvielfalt. Dies ist umso höher und erfolgsversprechender entwickelbar, je größer der Bestand an sich und je struk- turreicher das Umfeld ausgebildet ist. Negative Randeinflüsse sind dann geringer. Bevorzugt sollten Bestände gefördert werden, die artenreiches Grünland aufweisen. Ist kein ar- tenreiches Grünland im Bestand vorhanden, so sollten die Voraussetzungen hinsichtlich Boden- fruchtbarkeit und Baumabstand (=besonnte Grünlandfläche) für die Entwicklung einer kräuter- reichen und blütenbunten Grünlandvegetation gegeben sein. Dabei spielt auch die Exposition und möglicherweise vorhandene Beschattung durch angrenzende Waldbestände eine Rolle (be- sonders geeignet sind süd(west)exponierte Hänge. Vorhandensein von Baum- und Spechthöhlen wäre optimal, aber diese müssen nicht bereits bei Auswahl der Flächen vorhanden sein. Gleiches gilt für das Vorhandensein von Totholz in den Bäumen. Beides kann im Laufe der Zeit entstehen. Nisthilfen können die Funktion von Baum- höhlen für höhlenbrütende Vogelarten und Fledermäuse zumindest eingeschränkt übernehmen. Folgende Voraussetzungen sind für dieses Förderprinzip zu schaffen: Ein eindeutiger, einfach verständlicher und leicht nachvollziehbarer Kriterienkatalog sollte aus- gearbeitet werden. Dieser ist die Grundlage und Begründung für die Auswahl der Flächen. Vor Beginn der Förderung ist die Feststellung des Ist-Zustands durch einen Fachgutachter not- wendig. Bestandsaufnahme des Förderbestands und des Umfeldes („Umfeld“ muss noch näher definiert werden“). Bestandsaufnahme der Obstbäume hinsichtlich Altersstruktur und Vitalität. Bestandsaufnahme des Grünlands nach der Methode der FFH-Mähwiesen-kartierung in Baden- Württemberg. Biotoptypenkartierung des Umfelds. Faunistische Bestandskartierungen der Ar- tengruppe Vögel und Fledermäuse. Auf Grundlage der Feststellung des Ist-Zustands von Streuobstbestand und Umfeld wird ein ein- facher und leicht umsetzbarer Pflege- und Entwicklungsplan ausgearbeitet. Dieser wird mit dem Flächenbewirtschafter und der Unterer Naturschutzbehörde abgestimmt. Zwischen dem Flächenbewirtschafter und der Unteren Naturschutzbehörde wird ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die Bestandssicherung und die vorgesehenen Maßnahmen mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren geschlossen, um die Nachhaltigkeit der Pflege sicher zu stellen. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 159 Auswahl der Flächen: Erste Hinweise für die Auswahl der Flächen könnten die Ergebnisse der Strukturkartierung und der Detailkartierung des Evaluationsprozesses liefern. Schutzgebietskulissen im Bodenseekreis sollten mit herangezogen werden, ebenso die Landes-Biotopverbundplanung (hier insbesondere Biotop- verbund mittlerer Standorte) und Landschaftspläne der Kommunen. Fördersätze: Pauschal wird eine Förderung von 1.100 €/ha/Jahr zzgl. 150 pro Baum für Nachpflanzungen16 in Ansatz gebracht. In dem Betrag sind der fachgerechte Pflegeschnitt der Bäume, Neupflanzungen und deren fachgerechte Pflege und die extensive Grünlandbewirtschaftung enthalten. Bei einer Bestandsdichte von 70 Bäumen / ha, die je Baum alle 5 Jahre geschnitten werden entfallen pro Jahr 14 zu schneidende Bäume. Für den Schnitt/ hochstämmigem Obstbaum wird 50 €/ Baum angesetzt. Pro Jahr/ha: 700 € für Baumschnitt (14 Bäume x 50 €) und Abfuhr des Reisigs 400 € für extensive Grünlandbewirtschaftung 150 €/Baum/Jahr17 für gelegentliche Neupflanzungen mit fachgerechter Pflege (Baumscheibe, Kompost) etc.., Bei 80.000€ verfügbaren Fördermitteln können 64 ha Streuobstwiesen gefördert werden. Zu klären: Es sind Vorarbeiten notwendig, die ggf. aus Kapazitätsgründen nicht vollumfänglich von Mit- arbeitern der Unteren Naturschutzbehörde oder des Landschaftserhaltungsverbands (LEV) geleistet werden können. Die Flächenauswahl, Bestandskartierungen und die Ausarbeitung des Pflege- und Entwicklungskonzeptes müssten deshalb ggf. an externe Fachgutachter vergeben werden. Kontaktaufnahme mit den Flächeneigentümern und –bewirtschaftern, Aufstellung des öffentlich- rechtlichen Vertrags und Abstimmung der Vertragsinhalte könnten von der Unteren Naturschutz- behörde und dem Landschaftserhaltungsverband geleistet werden. Klärung der Finanzmittel für die Vorarbeiten wie Flächenauswahl, Bestandskartierungen und Pflege- und Entwicklungskonzept. Werden diese auch aus dem Streuobstförderprogramm finan- ziert? Wenn nein, stehen Mittel dafür zur Verfügung. Vorteil: Geringer Verwaltungsaufwand, Kontrollen durch die Untere Naturschutzbehörde oder den LEV erforderlich: jährliche Kontrolle des Baumschnitts, Monitoring des Grünlands alle 5 Jahre. Erhalt und Förderung von Flächen mit hoher ökologischer Wertigkeit. Durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags ist die langfristige Sicherung und optimale Pflege und Entwicklung sicher gestellt. 16 max. 20 Bäume pro Förderperiode 17 Angenommen wird, dass pro Obstwiese 5 Bäume durchschnittlich gepflanzt werden Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 160 Eine höhere ökologische Wertigkeit wird gefördert. Die Fördermittel werden gezielt und nach- haltig eingesetzt. Nachteil: Viele möglicherweise durchaus hochwertige und förderwürdige Streuobstbestände fallen aus der Förderung heraus. Dadurch könnte es zukünftig zu höheren Verlusten an Streuobstbeständen kommen, da die Bindung an die Fläche fehlt und der Eindruck der geringeren Wertschätzung bei den bisherigen Antragstellern ausgelöst werden könnte. 9.2.5.6 Prinzip „Bindung an ein Betriebskonzept“ Für die Diskussion dieser möglichen Fördervariante, welche auf Basis der Ergebnisse des Workshops entwickelt wurde, wurde als nächster Schritt eine Expertenrunde einberufen. Ziel des Gesprächs war es, Erfahrungen, Vorschläge und Empfehlungen von Experten aus der Praxis zu erhalten und auszu- loten, ob die Variante „Bindung an ein Betriebskonzept“ eine geeignete und umsetzbare Variante sein kann. Bei dieser Fördervariante werden nur Betriebe gefördert, die ein Betriebskonzept vorle- gen, sprich die Streuobstanbau wirtschaftlich betreiben. Es können entweder einzelne Betriebe oder ein Zusammenschluss von mehreren kleinen Streuobstbesitzern gefördert werden. Folgende Voraussetzungen sind für dieses Förderprinzip festzulegen: Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung / Deckungsbeitragsberechnung muss vorgelegt werden. Dieses ist nach Aussage von Betriebsleitern und Fachleuten schwierig, weil es verschiedene Pa- rameter gibt, die je nach Art der Berechnung unterschiedlich gewichtet werden. Es sollten 1.000 €/ ha erwirtschaftet werden, um Streuobstbau wirtschaftlich zu betreiben. Derzeit können für die Vermarktung von zertifiziertem „Bio-Obst“ 25-30 € / dZ erzielt werden. Eine realistische Prü- fung auf Plausibilität eines vorgelegten Betriebskonzeptes durch die Untere Naturschutzbehörde wird als schwierig angesehen. Empfohlen wird die Bio-Zertifizierung, um höhere Preise zu erzielen: Entweder der Betrieb zerti- fiziert sich selbst oder dieser ist an eine Mosterei gebunden, die zertifiziert ist. Die Bewirtschaftung der Streuobstwiesen muss an Auflagen gebunden sein, die einen ökologi- schen Mehrwert für die Streuobstwiesen bewirken, wie z.B. Vorgaben zum Belassen von Totholz in den Bäumen, höhere Artenvielfalt im Grünland. Fördersätze: Fördersätze wurden nicht diskutiert, da sich während der Gespräche, Diskussionen und Überlegun- gen auf Anwendbarkeit dieses Förderprinzips herausgestellt hat, dass das Prinzip „Bindung an ein Betriebskonzept“ keine geeignete Variante für die Fortschreibung des Förderprogramms ist. Aus der Expertenrunde wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Fördervariante nicht weiterzuverfolgen. Vorteil: Der Fortbestand der Streuobstwiesen sprich die Nachhaltigkeit wäre stärker gegeben als bei dem Prinzip „Modifizierte Gießkanne“, weil die Wirtschaftlichkeit und Betriebe daran gebunden sind. Nachteil: Bei Verzicht von einem „Plus“ für Ökologie besteht die Gefahr, dass die Artenvielfalt der Obst- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 161 wiesen noch stärker abnimmt, da die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Eine große Anzahl an Antragstellern, die ggf. auch über viele Jahre Anträge gestellt und sich um ihre Streuobstbäume gekümmert haben, erhalten bei der Variante keine Zuschüsse mehr. Mög- licherwiese nimmt der Pflegezustand in diesen Räumen außerhalb der Förderkulisse ab. Gegebe- nenfalls führt diese Variante zu einer Reduktion der Flächen in den ohnehin bereits mit Streu- obstwiesen in geringerer Dichte ausgestatteten Räumen. Bei Zusammenschluss von mehreren kleineren Betrieben: ein Großteil des Obstes wird selbst ver- marktet. Es ist also fraglich, ob der Zusammenschluss von Betrieben zur Vermarktung tatsächlich praktiziert wird. 9.2.5.7 Prinzip „Streuobstkulisse“ Bei dieser Fördervariante war die Überlegung, eine Streuobstkulisse innerhalb des Bodenseekreises abzugrenzen. Eine Streuobstkulisse würde Bereiche / Räume des Bodenseekreises umfassen, in de- nen gemessen an dem BSK eine noch hohe Bestandsdichte an Streuobstbäumen vorhanden ist. Eine Förderung des Pflegeschnitts und von Neupflanzungen wäre dann nur in den definierten Räumen möglich. Folgende Voraussetzungen sind für dieses Förderprinzip festzulegen: Ausarbeitung eines Kriterienkataloges für die Abgrenzung einer Streuobstkulisse. Abgrenzung der Kulisse mit Begründung zur Auswahl. Dieses Szenario wurde angedacht für den Fall, dass wenn mehr Finanzmittel/ Bestand eingesetzt werden (aufgrund höherer Fördersätze für den Baumschnitt und der Förderung z.B. von Struktur- reichtum in den Streuobstwiesen), die Anzahl der geförderten Streuobstbestände reduziert werden würde. Fördersätze: Die Fördersätze würden denen des Prinzips „Modifizierte Gießkanne“ entsprechen (siehe Kapitel 9.2.5.4). Vorteile: Die Förderung von isoliert oder weit voneinander entfernt liegenden Streuobstwiesen, die zwar als kulturhistorisches Landschaftselement von Bedeutung sind, aber im Vergleich zu großen Streuobst- beständen und einer Umgebung geringerer Störeinflüsse von geringerer naturschutzfachlicher Wer- tigkeit sind, entfällt. Die Fördermittel werden gezielter in den Schwerpunkten des Streuobstbaus eingesetzt. Nachteil: Eine große Anzahl an Antragstellern, die ggf. auch über viele Jahre Anträge gestellt und sich um ih- re Streuobstbäume gekümmert haben, erhalten bei der Variante keine Zuschüsse mehr. Möglicher- wiese nimmt der Pflegezustand in diesen Räumen außerhalb der Streuobstkulisse ab. Gegebenen- falls führt diese Variante zu einer Reduktion der Obstwiesen in den ohnehin bereits mit Streuobst- wiesen in geringerer Dichte ausgestatteten Räumen. Der großräumige Biotopverbund würde weiter geschwächt. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 162 9.2.5.8 Weitere Fördermodule und Fördermöglichkeit für Streuobst/ Flankierende Maßnahmen • Bio-Zertifizierung von Betrieben. • Bezuschussung zu investiven Maßnahmen zur Vermarktung. De-minimis Regelungen be- achten. • Nistkästen, Fledermauskästen, Nisthilfen für Wildbienen: Es gibt bereits Fördermöglich- keiten für Nisthilfen aus Finanzmitteln aus Fördertöpfen bei der Unteren Naturschutzbehör- de des BSK. Ziel: Förderung der Biologischen Vielfalt. • Blühstreifen: zukünftig gefördert aus Finanzmitteln aus Fördertöpfen bei der Unteren Na- turschutzbehörde BSK. Ziel: Förderung der Biologischen Vielfalt. • Maschinen / Technik wie z.B. Obstauflesemaschinen, Balkenmäher: wird bereits heute ge- fördert aus Finanzmitteln aus Fördertöpfen bei der Unteren Naturschutzbehörde BSK s. De- Minimis-Regelung beachten. • Kreistagsbeschluss zur Verwendung von Apfelsaft aus Streuobstwiesen innerhalb der Ver- waltung und auf verwaltungsinternen Veranstaltungen, Sitzungen etc.. • Stärkere Bewerbung von Streuobstprodukten um eine stärkere Inwertsetzung in der Ge- sellschaft zu befördern. • Streuobstinitiativen durch NABU / BUND installieren und fördern. Die Verbände könnten sich dadurch ein neues Profil geben. Empfohlen wird die Organisation und Betreuung z.B. von Baumpatenschaften. • Engagement der Kommunen an der Streuobstförderung oder andere Initiativen von Ge- meinden oder Firmen und Schulen. • Ökokonto(maßnahme) keine Förderrichtlinie: - Erstpflege von vergreisten und lange Zeit ungenutzten Streuobstwiesen, - Neuanlage von Streuobstwiesen mit artenreichem Grünland. Außerhalb des Förderprogramms wird empfohlen, ein „Streuobstportal Bodenseekreis“ auf der Homepage des Bodenseekreises einzurichten, um den Wünschen nach Vermittlung und Informationen (vgl. Kapitel 9.1.2.3) nachzukommen. Dort sollten unter anderem folgende Informationen bereitgestellt werden: • Kontaktadressen zu Obstfachwarten und qualifizierten Baumpflegern, die Obstbaumschnitt durchführen, • Kontaktadressen von Baumschulen, die alte und regionale Obstsorten anbieten, • Kontaktadressen von Baumschulen, die biozertifizierte Pflanzware anbieten, • Kontaktadressen zu Mostereien, • Informationen zu Obstsorten (Standortbedingungen, Klima und Nutzung der Ernte), • Informationen zu Schnittkursen und Informationsveranstaltungen, • Informationen zum fachgerechten Obstbaumschnitt und zum Umgang mit Misteln, • Information zum Umgang mit Pilzen oder anderem Befall sowie mit Flechten, • Information zur Bio-Zertifizierung: Verweis auf die Homepage des Landesverband Er- werbsobstbau Baden-Württemberg): www.lveo.de/lveo/gebiete/oekofoerderung/index.php • Informationen über die Probleme beim Bestellen/Pflanzen von Nicht-Bio-Pflanzware als Bio- Landwirt, Verweis auf die Homepage von „OrganicXseeds-Deutschland“: www.organicxseeds.de. Dort ist die Bestellung von Bio-Pflanzware möglich. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 163 Weitere Wege, um Informationen über naturschutzgerechte Streuobstwiesenpflege zu streuen: • Einrichten eines Streuobst-Newsletter 2-mal jährlich: welche Arbeiten stehen jetzt an. Infos über Schnitt und Ökologisierungs-Maßnahmen • Im Förderbescheid für den Pflegeschnitt könnte jährlich auf Hinweise in kurzer prägnanter Form an prominenter Stelle gegeben werden, z.B. „Totholzanteil belassen“, „Misteln entfer- nen“, „Artenreiches Grünland verbessert den Lebensraum für Insekten und Wildtiere in Ihrer Streuobstwiese“ oder ähnliches Verweis auf • das neu einzurichtende Streuobstportal des Kreises, • Streuobstportal Baden-Württemberg: http://streuobst-bw.info/pb/,Lde/Startseite, • Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee: http://www.kob-bavendorf.de/. 9.2.5.9 Gegenüberstellung der geprüften Förderprinzipien und Empfehlung zum weiteren Vorgehen Die in den Kapitel 9.2.5.4 bis 9.2.5.7 beschriebenen Möglichkeiten der Fortschreibung des Streu- obstförderprogramms sind in nachfolgender Tabelle kurz mit Vor- und Nachteilen und der Empfeh- lung zum weiteren Vorgehen zusammengestellt. Tabelle 12: Gegenüberstellung der geprüften Fördervarianten und Empfehlung zum weiteren Vorgehen Variante Vorteile Nachteile Empfehlung Modifizierte „Gießkanne“ Förderung vieler Streuobst- bestände sichert die emoti- onale Verbundenheit an die Fläche und vermittelt eine hohe Wertschätzung der Antragsteller für den Erhalt der Obstbäume/ Obstwiesen. Es werden weiterhin auch naturschutzfachlich ver- gleichsweise geringwertige Bestände gefördert. Die Nachhaltigkeit der För- derung ist nur einge- schränkt gegeben. Vergleichsweise hoher Ver- waltungsaufwand aufgrund großer Zahl an Antragstel- lern (kann durch online- Anträge reduziert werden) und Kontrollen. Die Förderrichtlinien des Streuobstförderprogramms BSK sollten mit Modifikati- onen fortgeschrieben wer- den. Es werden höhere An- forderungen an die förder- fähigen Bäume (z.B. zukünf- tig keine Förderung von Freizeitgrundstücke, Haus- gärten mehr), höhere För- dersätze / Baumschnitt, För- derung von artenreichem Grünland und eine höhere Förderung zur Verbesserung der Vitalität von Neupflan- zungen empfohlen. Die Förderung eines Baum- schnitts / Baum soll nur noch alle 3 - 5 Jahre erfol- gen. In Vorschlag 1 für die Pflege wird zudem die Bindung von Fördersätzen an Be- standsgrößen empfohlen sowie die Bezuschussung von Totholzstrukturen im Bestand. Vorschlag 2 bemisst die För- derhöhe der Pflegeschnitte allein an dem Kronen- durchmesser der Bäume. Höhe der Fördersätze in An- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 164 Variante Vorteile Nachteile Empfehlung lehnung an die Maschinen- ringsätze, entsprechende Anpassung bei Erhöhung der Fördersätze. Förderung ausgewählter Bestände Geringer Verwaltungsauf- wand, Kontrollen erforder- lich durch das Amt für Landwirtschaft Kronen- schnitt (jährlich) Arten- reichtum Grünland durch UNB/LEV (alle 5 Jahre). Erhalt und Förderung von Flächen mit hoher ökologi- scher Wertigkeit. Durch Abschluss eines öf- fentlich-rechtlichen Ver- trags ist die langfristige Si- cherung und optimale Pfle- ge und Entwicklung sicher gestellt. Eine höhere ökologische Wertigkeit wird gefördert. Die Fördermittel werden ge- zielt und nachhaltig einge- setzt. Viele Flächen bzw. Streu- obstbestände fallen aus der Förderung heraus. Dadurch entstehen ggf. zukünftig höhere Verluste an Streu- obstbeständen, da die Bin- dung an die Fläche fehlt und der Eindruck der gerin- geren Wertschätzung bei den bisherigen Antragstel- lern ausgelöst werden könn- te. Möglicherwiese nimmt der Pflegezustand der Bäu- me außerhalb der geförder- ten Bestände ab. Förderung über Land- schaftspflegerichtlinie (LPR) In diesem Fall sind die Fi- nanzierung und der Förder- satz mit dem Regierungs- präsidium Tübingen abzu- stimmen. Bindung an ein Betriebs- konzept Der langfristige Fortbestand der Streuobstwiesen, sprich die Nachhaltigkeit, ist stär- ker gegeben als bei dem Prinzip „Modifizierte Gieß- kanne“, weil die Betriebe daran gebunden sind und die Wirtschaftlichkeit nach- gewiesen haben. Eine große Anzahl an An- tragstellern, die ggf. auch über viele Jahre Anträge eingereicht und sich um ih- re Streuobstbäume geküm- mert haben, erhalten bei der Variante keine Zuschüs- se mehr. Möglicherwiese nimmt der Pflegezustand in den Beständen außerhalb der Förderkulisse ab. Gege- benenfalls führt diese Vari- ante zu einem weiteren Flä- chenverlust von Obstwiesen in ohnehin bereits mit Obst- wiesen in geringerer Dichte ausgestatteten Räumen. Bei Verzicht auf die Forderung von Maßnahmen zur ökolo- gischen Aufwertung der Streuobstbestände besteht die Gefahr, dass die Arten- vielfalt der Obstwiesen noch stärker abnimmt, da die Wirtschaftlichkeit im Vor- dergrund steht. Diese Variante wird für die Fortschreibung der Förder- richtlinie nicht weiteremp- fohlen, da wenige Betriebe gefördert werden. Zudem wird es von Betriebsleitern als schwierig dargestellt, ein schlüssiges und belastbares Betriebskonzept, das ja Grundlage für eine Gewäh- rung einer Förderung wäre, zu erstellen. Streuobst- kulisse Die Förderung von isoliert oder weit voneinander ent- fernt liegenden Streuobst- wiesen, die zwar als kultur- historisches Landschafts- element von Bedeutung sind, aber im Vergleich zu Eine große Anzahl an An- tragstellern, die ggf. auch über viele Jahre Anträge ge- stellt und sich um ihre Streuobstbäume gekümmert haben, erhalten bei der Va- riante keine Zuschüsse Diese Variante wird nicht empfohlen, da der gesamte Bodenseekreis als Streu- obstkulisse anerkannt ist. Es besteht die Gefahr, dass die Variante zu einer Reduktion der Obstwiesen in den oh- Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 165 Variante Vorteile Nachteile Empfehlung großen Streuobstbeständen und einer Umgebung gerin- gerer Störeinflüsse von ge- ringerer naturschutzfachli- cher Wertigkeit sind, ent- fällt. Die Fördermittel wer- den gezielter eingesetzt. mehr. Möglicherwiese nimmt der Pflegezustand in diesen Räumen außerhalb der Streuobstkulisse ab. Ge- gebenenfalls führt diese Va- riante zu einem weiteren Flächenverlust von Obstwie- sen in ohnehin bereits mit Obstwiesen in geringerer Dichte ausgestatteten Räu- men. nehin bereits mit Streu- obstwiesen in geringer Dichte ausgestattet Räumen und damit zu einer Schwä- chung des großräumigen Biotopverbunds führt. Tabelle 13: Darstellung von flankierenden Maßnahmen und Empfehlung zum weiteren Vorgehen Variante Vorteile Nachteile Empfehlung Bio- Zertifizierung von Betrieben Betriebe können höhere monetäre Erträge für das Obst erzielen. Sehr teuer bindet ent- sprechende Ressourcen aus dem Fördertopf des Streu- obstprogramms. Kosten in Abhängigkeit von Betriebs- größe und Dauer der Vor- Ort-Inspektion bei landwirt- schaftlichen Unternehmen i.d.R. 250,- bis 700,- €. Jähr- liche Kontrollen und Zertifi- zierung erforderlich. Es stehen weniger Mittel für die Pflege und Neupflan- zung aus dem Fördertopf zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über den Landesverband Erwerbs- obstbau Baden-Württem- berg (www.lveo.de). Auf dem geplanten Streuobst- portal BSK (siehe unten nachfolgende Teilüber- schrift) soll darauf verwie- sen werden. Außerdem kön- nen Streuobstbesitzer sich vertraglich an eine Mosterei binden, welche dann die Zertifizierung übernimmt. Förderung der Vermarktung von Streu- obstproduk- ten Anreiz für den Erhalt und die Pflege von Streuobst- wiesen, wenn Geldeinnah- men generiert werden kön- nen. keine Förderung über Land- schaftspflegerichtlinie (LPR), De-minimis Regelungen be- achten. Förderung landschafts- prägender Einzelbäume Erhalt der wichtigen Kultur- landschaftselemente. keine Förderung über Land- schaftspflegerichtlinie (LPR). Nistkästen, Fledermaus- kästen, Nist- hilfen für Wildbienen Förderung der Biologischen Vielfalt durch Schaffung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Vögel, Fle- dermäuse und Bienen. keine Weiterhin Förderung aus Fi- nanzmitteln aus Fördertöp- fen bei der Unteren Natur- schutzbehörde BSK. Bessere Bekanntmachung der För- dermöglichkeit, um die Nachfrage zu erhöhen. Blühstreifen Förderung der Biologischen Vielfalt durch Schaffung von Lebensraum für Insek- ten und Nahrung für Vögel und Fledermäuse, Aufwer- tung des Landschaftsbildes durch blütenbunte Rand- streifen. keine Weiterhin Förderung aus Fi- nanzmitteln aus Fördertöp- fen bei der Unteren Natur- schutzbehörde BSK. Be- kanntmachung der Förder- möglichkeit, um die Nach- frage zu erhöhen. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 166 Variante Vorteile Nachteile Empfehlung Saatgut zur Förderung von artenreichem Grünland Förderung der Biologischen Vielfalt durch Schaffung von Lebensraum für Insek- ten und Nahrung für Vögel und Fledermäuse, Aufwer- tung des Landschaftsbildes durch blütenbunte Wiesen. keine Weiterhin Förderung aus Fi- nanzmitteln aus dem „För- dertopf Biodiversität“ bei der Unteren Naturschutzbe- hörde BSK. Bekanntma- chung der Fördermöglich- keit, um die Nachfrage zu erhöhen. Maschinen (Obstauflese- maschinen, Balkenmäher) Erhöhung der Effizienz von Grünland-Pflege und Obst- Ernte. Arbeitserleichterung und Zeitersparnis für Streu- obstbesitzer. keine Weiterhin Förderung aus Fi- nanzmitteln aus Fördertöp- fen bei der Unteren Natur- schutzbehörde BSK. Be- kanntmachung der Förder- möglichkeit, um die Nach- frage zu erhöhen. Engagement der Gemeinde Die Kommunen können durch eigene Streuobstpro- jekte der öffentlichen Ver- antwortung Rechnung tra- gen. Dadurch können Sie Vorbild- und Multiplikator- funktion ausüben. keine Betreuung und fachgerech- te (und damit vorbildliche) Pflege der eigenen Streu- obstbestände. Kooperation mit Verbänden (NABU, BUND), Durchfüh- rung gemeinsamer Streu- obstprojekte (Pflanzung, Pflege, Obsternte), Einrich- tung von Obstbaumpaten- schaften. Neuanlage von Streuobst- wiesen unter Ausbildung von artenreichem Grünland, Blühstreifen, Aufstellen von Insektenhotels etc.) Produktion von Apfelsaft aus eigenen kommunalen Beständen. Ergänzung des Kreispro- gramms durch ein eigenes kommunales Förderpro- gramm (Beispiel Stadt Fried- richshafen) Streuobstpro- dukte in der öffentlichen Verwaltung Beitrag der öffentlichen Verwaltung zu erhöhtem Absatz von Produkten aus Streuobst (Vorbild- und Multiplikatorfunktion), hö- here Nachfrage trägt zur Stabilisierung der Verkaufs- preise bei, Beitrag zu besse- rem Marketing insgesamt, Umweltbildungsaspekt. keine Verwendung von Streuobst- saft bei Sitzungen Verkauf in der Verwaltung (Getränkeautomat, Kantine) Gründung oder Unterstüt- zung von Aufpreisinitiativen Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 167 9.2.5.10 Finanzielle Ausstattung des Fördertopfes Bislang wurden für das Kreis-Streuobstförderprogramm jährlich 80.000 € Haushaltsmittel bereit- gestellt. Es wird vorgeschlagen, die Finanzmittel auf mindestens 200.000 € jährlich aufzustocken. Der höhere Mittelbedarf wird wie folgt begründet: Bei der Strukturkartierung (vgl. Kapitel 6.2.1, 9.1.1) wurde festgestellt, dass der Pflegeschnitt häufig nicht fachgerecht durchgeführt wird. In der Umfrage (vgl. Kapitel 5.2.8) gaben 52 % der Befragten an, den Schnitt bei höheren Fördersätzen extern, sprich an einen Obstfachwart zu ver- geben. Dadurch könnte eine höhere Qualität des Kronenschnitts und eine langfristige Vitalität der Obstwiesen erreicht werden. Auch für Streuobstwiesenbesitzer, die ihr Wiesen fachgerecht selber schneiden, sind höhere Fördersätze, die dem realen Arbeitsaufwand entsprechen und aus- kömmlich sind, ein Anreiz die Bäume auch weiterhin zu schneiden oder eben den Schnitt extern zu vergeben. 59 % der Befragten gaben zudem den finanziellen Beitrag als Grund für die Teilnahme am Kreis- Streuobstförderprogramm an (vgl. Kapitel 5.2.6.2). Bei der Strukturkartierung wurde zudem festgestellt, dass die Neupflanzungen häufig in schlechtem Zustand, sprich nicht sehr vital oder gar abgängig/ abgestorben sind (vgl. Kapitel 6.2.11, 9.1.1.1, 9.1.1.3). Eine „zukunftsorientiertere“ Förderung von Neupflanzungen wird deshalb empfohlen. Ergänzend zu der Teilfinanzierung der Pflanzware wird die Zahlung eines Finanzbei- trages nach 5 und 10 Jahren bei guter Vitalität der Jungbäume vorgeschlagen. Dies bindet zu- sätzliche Finanzmittel. Zur Erhöhung der Artenvielfalt im Grünland und damit des Nahrungsangebots für verschiedene Artengruppen der Streuobstwiesen wird die Förderung von artenreichem, blütenbunten Grün- land empfohlen. Für die Finanzierung oder Bezuschussung von geeignetem, qualitativ hochwer- tigem Saatgut sind ebenfalls Finanzmittel erforderlich. Anhand der gestellten Förderanträge 2018/2019 wurde der Finanzbedarf bei den neuen vorge- schlagenen Fördersätzen hochgerechnet. Demnach sind mind. 200.00 € erforderlich um den Um- fang der geförderten Baumschnitte und Jungbäume beibehalten zu können. Es wird vorgeschlagen, die Fördersätze an den jeweils aktuellen Maschinenringsätzen abzuleiten. Bei Erhöhung der Maschinenringsätze sollten die Fördersätze entsprechend angepasst werden. 9.2.6 Empfehlung zur Fortschreibung des Streuobstförderprogramms des Bodenseekreises und zu weiteren Fördermöglichkeiten Die Streuobstbestände im Bodenseekreis sind seit 1965 in den meisten Kommunen um da. 60 – 80% zurückgegangen (siehe Kapitel 4.1). Neben der Bedeutung als charakteristisches Element in der Kulturlandschaft am Bodensee tragen Streuobstwiesen zur Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Das Streuobstförderprogramm des Bodenseekreises hat in der bisherigen Laufzeit von 25 Jahren zum Er- halt der Streuobstwiesen im Bodenseekreis beigetragen (siehe Kapitel 4.2 und 9.1). Es wird deshalb empfohlen, das Förderprogramm Streuobst im Bodenseekreis beizubehalten und mit Modifizie- rungen fortzuführen. Ziel der Anpassung der Förderrichtlinie für die Förderung von Streuobst bzw. dem Erhalt der Streuobstwiesen im Bodenseekreis sollte sein: gezielterer Einsatz der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel, Beitrag zu mehr Artenvielfalt auf den Streuobstwiesen, effizientere Antragstellung zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 168 Empfehlungen zur Fortschreibung des Streuobstförderprogramms Bodenseekreis: A. Fortschreibung des Streuobstförderprogramms Bodenseekreis wie folgt: 1. Fortführung des „Gießkannenprinzips“, aber in modifizierter Form (siehe Kapitel 9.2.5.4, Tabelle 12) 2. Ergänzende Förderung ausgewählter Bestände (überwiegend aus Mitteln der Landschafts- pflegerichtlinie (LPR) (siehe 9.2.5.8, Tabelle 13), 3. Einrichtung eines „Streuobstportal Bodenseekreis“ auf der Homepage des Bodenseekreises (oder eigene Webseite z.B. www. streuobstportal-bodenseekreis.de), um den von den An- tragstellern vorgebrachten Wünschen nach Vermittlung und Informationen nachzu- kommen. Ergänzend dazu Einrichtung eines Newsletters „Streuobst“, der zweimal / Jahr von der UNB an alle bisherigen Antragsteller versandt wird (siehe Kapitel 9.2.5.8). 4. Aufstockung der Finanzmittel (siehe Kapitel 9.2.5.10) Kalkulationen auf Basis der Empfehlungen der Verwaltung für die neu aufgesetzte Förderrichtlinie würden zukünftig ein Fördertopfvolumen in Höhe von rund 200.000 € vorsehen. B. Flankierende Maßnahmen (siehe 9.2.5.8, Tabelle 13): 1. Förderung von Nistkästen, Fledermauskästen, Nisthilfen für Wildbienen weiterhin aus Fördertöpfen der Unteren Naturschutzbehörde BSK, 2. Förderung von Blühstreifen weiterhin aus Fördertöpfen der Unteren Naturschutzbehörde BSK, 3. Förderung landschaftsprägender Einzelbäume (weiterhin aus Mitteln der Landschafts- pflegerichtlinie (LPR)), 4. Förderung von Maschinen (Obstauflesemaschinen, Balkenmäher) weiterhin aus Förder- töpfen der Unteren Naturschutzbehörde BSK, 5. Förderung der Vermarktung von Streuobstprodukten (aus Mitteln der Landschaftspflege- richtlinie (LPR)), 6. Verwendung von Apfelsaft aus Streuobstwiesen innerhalb der Verwaltung und auf ver- waltungsinternen Veranstaltungen, Sitzungen etc.. 7. Stärkere Bewerbung von Streuobstprodukten um eine stärkere Inwertsetzung in der Gesellschaft zu befördern. 8. Streuobstinitiativen durch NABU / BUND installieren und fördern. Die Verbände könnten sich dadurch ein neues Profil geben. Empfohlen wird die Organisation und Betreuung z.B. von Baumpatenschaften. 9. Engagement der Gemeinden in Sachen Streuobst-Erhalt (z.B. Patenschaften, bessere Pflege von Ausgleichsflächen, Verwendung Streuobst-Apfelsaft bei Gremiensitzungen, Koopera- tion mit den Verbänden). Hinweis: Die Erstpflege von vergreisten und lange ungenutzten Streuobstwiesen und die Neuanlage von Streuobstwiesen mit artenreichem Grünland können als Ökokontomaßnahme durch Kommunen oder von Privaten umgesetzt werden. Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 169 10. Quellenverzeichnis 10.1 Literatur BANSE, G. & E. BEZZEL (1984): Artenzahl und Flächengröße am Beispiel der Brutvögel Mitteleuropas. – Journal für Ornithologie 3/1984: 191-305 BAUER, H.-G, G. HEINE (2005): Bodensee – Brutvogelatlas 2000 BAUER, H.-G., M. BOSCHERT, M. I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (2016): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11. BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR LANDWIRTSCHAFT (LFL) (HRSG.) (2018): Streuobst. erhalten-pflegen- nutzen. Freising-Weihenstephan. BILDSTEIN, R. 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Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 171 10.2 Internet www.streuobst-bw.info, abgerufen Januar 2019 https://baden-wuerttemberg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/vogel-des-jahres/23256.html, ab- gerufen Oktober 2018 https://www.stadtlandfluss.org/fileadmin/user_upload/content_images/Landesweite_Erhebung_Sch mieder_Kuepfer.pdf, abgerufen November 2018 https://www.lel-web.de/app/ds/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/76294/index.html abgeru- fen Dezember 2018 https://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis/bodenseekreis/Bestand-an-Streuobstwiesen-geht- weiter-zurueck;art410936,9223703, abgerufen Dezember 2018 https://www.radolfzell.de/bausteine.net/f/10898/ENDVERSION_Schlussbericht_pdf_Version_Web.pdf ?fd=2, abgerufen Dezember 2018 www.lveo.de, abgerufen März 2019 https://www.landwirtschaft- bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lfr/Startseite/Foerderwegweiser/B_Kulturlandschaft, abgerufen März 2019 10.3 Mündliche Mitteilungen Kiechle, Josef, Dipl. Biologe, 2017 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite 172 Anhang I. Fragebogen Umfrage 2017 II. Geländebogen Strukturkartierung 2017 III. Geländebogen Detailkartierung Grünland 2018 IV. Fragebogen Telefoninterviews 2018 V. Protokoll vom Workshop (08.11.2018) VI. Fledermausaktivitäten - Anzahl der Sequenzen und Rufe Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang I – Fragebogen 365° freiraum + umwelt==========================Fassung vom 17.09.2019= = =======================Seite A1 Anhang I: Fragebogen Umfrage 2017 (ausgefüllte Bögen als pdf-Datei auf beiliegender CD-Rom) Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang I – Fragebogen 365° freiraum + umwelt==========================Fassung vom 17.09.2019= = =======================Seite A2 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang I – Fragebogen, Ib Auflistung der Berufe 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A3 Anhang Ib Auflistung der Berufe (Ergebnisse der Fragebögen der Umfrage 2017): • Agraringenieur/-techniker • Agrarwissenschaftler • Angestellte/r • Architekt • Automechaniker • Bahnhofsmitarbeiter • Bankkaufmann • Bauer / Bäuerin • Bauhofleiter • Bauingenieur • Bauzeichnerin • Beamter / Beamtin • Berufskraftfahrer • Biologe • BUND Gruppe Meersburg • Bürgermeister • Elektro-Ingenieur • Elektronikerin • Elektrotechniker • Entwicklungsingenieur • Ergotherapeutin • Erzieher • Fabrikarbeiter • Fachwart • Fahrlehrer • Fernmeldemonteur • Fernmeldetechniker • Finanzkaufmann • Fleischfachverkäuferin • Fleischkontrolleurin • Fliesenleger/-Meister • Förster • Forstwirt • Fotograf • Gala-Bau-Meister • Gartenbauer • Gärtner/-in • Gärtner-Meister • Gemeindemitarbeiter • Gerätewart • Geschäftsführer • Getriebemonteur • Hausfrau • Hausmeister • Heilerziehungspfleger • Heilpädagoge/-in • Heilpraktikerin • Heizung / Sanitärbetrieb • Hobbylandwirt • Industriemechaniker • Industrie-Meister • Informatiker • Informationselektroniker • Ingenieur • Kaufmann • Kaufmännische/r Angestellte/r • Kfz-Mechaniker/-Meister • Koch • Konditor • Konstrukteur • Kontrolleur • Krankenschwester • Labortechniker • Lagerist • Land- und Forstwirt • Landmaschinenmechaniker • Landwirt/-in • Landwirtschafts-Meister Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang I – Fragebogen, Ib Auflistung der Berufe 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A4 • Lehrer • Logist • Maler / und Lackierer • Maschinenbau-Ingenieur /-Meister /- Techniker • Maschinenschlosser • Mauerer-Meister • Mechaniker/-Meister • Metaller • Metzger-Meister • Motorenschlosser • Müller • Musiklehrer • Nebenerwerbs-Landwirt/in • Obstbauberater • Obstbau-Meister • Öffentlicher Dienst • Orgelbauer • Pädagoge / Pädagogin • Pensionär • Postbeamter • Projekttechniker • Rechtsanwalt/-anwältin • Rentner/-in • Rohrleitungsbauer • Rohrnetz-Meister • Schäfer • Schleifer • Schlosser • Schreiner/-Meister • Schulsekretärin • Schweißer • Service-Mechaniker • Sicherheitsingenieur • Softwareentwickler • Sozialhelfer • Sozialökonom • Sozialpädagoge • Städt. Verwaltung • Technischer Angestellter • Technischer Betriebswirt • Techniker • Techniker-Maschinenbau • Technischer Zeichner • Tiermedizinerin • Transportunternehmer • Unternehmer • Vermessungstechniker • Vorarbeiter • Volkswirt • Werk-Meister • Werksleiter • Werkzeugmacher / -mechaniker • Wirtschaftsinformatiker • Zimmerer / Zimmermeister • Zimmermann / und Straßenwärter Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang II– Geländebogen Strukturkartierung 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A5 Anhang II: Geländebogen Strukturkartierung 2017 (Ergebnisse sind in EXCEL-Tabelle zusammengefasst, siehe beiliegende CD-Rom) Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang II– Geländebogen Strukturkartierung 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A6 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang III– Geländebogen Detailkartierung Grünland 2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A7 Anhang III: Geländebogen Detailkartierung Grünland 2018 (ausgefüllte Bögen als pdf-Datei auf beiliegender CD-Rom), Ergebnisse sind in EXCEL-Tabelle zusammengefasst, siehe beilie- gende CD-Rom) Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang III– Geländebogen Detailkartierung Grünland 2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A8 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang VI– Fragebogen Telefoninterviews 2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A9 Anhang IV: Fragebogen Telefoninterviews 2018 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang VI– Fragebogen Telefoninterviews 2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A10 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang VI– Fragebogen Telefoninterviews 2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A11 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang V – Protokoll Workshop 08.11.2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A12 Anhang V: Protokoll Workshop 08.11.2018 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang V – Protokoll Workshop 08.11.2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A13 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang V – Protokoll Workshop 08.11.2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A14 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang V – Protokoll Workshop 08.11.2018 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A15 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang VI – Auswertungsdiagramme Fledermausaktivitäten 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A16 VI Fledermausaktivitäten - Anzahl der Sequenzen und Rufe Tabelle: Anzahl der Sequenzen und Rufe und Bewertung nach Fledermausaktivität Nummer der Untersuchungs- flächen auswertbare Anzahl Sequenzen auswertbare Anzahl Rufe Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag allgemein Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag gewichtet nach Arten A us D atenschutzgründen w erden diese N um m ern nicht abgedruckt 449 6.053 112,25 489,75 659 12.251 82,38 238,38 410 4.729 37,27 65,36 76 986 12,67 58,67 306 3.442 76,50 628,75 148 2151 37,00 60,00 97 1413 24,25 30,25 336 4.443 84,00 459,75 663 8.936 110,50 338,17 1.246 11.018 311,50 555,00 39 416 9,75 31,75 231 4.409 38,50 98,50 241 4.084 40,17 132,17 213 2.320 35,50 102,33 20 283 10,00 55,00 168 1.795 28,00 86,50 496 8.423 82,67 640,50 197 3.764 49,25 251,75 1.795 31.888 299,17 2741,00 830 11.811 207,50 1.668,50 198 2.491 66,00 121,67 126 2.370 25,20 59,40 179 3.561 89,50 236,00 110 1.336 18,33 98,50 191 1.783 47,75 88,25 311 4.305 77,75 200,25 161 1.966 32,20 128,60 728 8.423 182,00 1.190,00 186 2.568 46,50 185,00 244 3.746 61,00 243,75 276 3.064 69,00 333,25 141 1.375 35,25 102,75 1.081 11.665 154,43 1.055,29 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anhang VI – Auswertungsdiagramme Fledermausaktivitäten 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A17 Nummer der Untersuchungs- flächen auswertbare Anzahl Sequenzen auswertbare Anzahl Rufe Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag allgemein Bewertung nach Fledermausaktivität / Tag gewichtet nach Arten 192 2.193 48,00 194,00 405 5.075 101,25 244,50 103 1.253 25,75 104,75 225 2.871 56,25 174,75 203 3.129 33,83 105,83 98 1.639 24,50 354,00 118 2.354 59,00 85,50 50 652 8,33 23,00 393 5.526 78,60 243,00 24 218 6,00 15,00 151 2.194 50,33 112,67 146 2.068 36,50 61,25 439 7.753 87,80 270,40 51 792 25,50 106,50 226 2.673 56,50 370,50 72 1.196 18,00 130,75 41 532 20,50 71,00 484 7.320 96,80 223,20 92 794 18,40 48,20 Evaluation des Streuobstförderprogrammes im Bodenseekreis Anlagen 365° freiraum + umwelt Fassung 17.09.2019 Seite A18 Anlagen I. 1831/1 Übersichtsplan mit Lage aller geförderten Bestände 1996-2014 – Pflanzung, Maßstab 1:50.000 II. 1831/2 Übersichtsplan mit Lage aller geförderten Bestände 1996-2014 – Pflege, Maßstab 1:50.000 III. 1831/3-1831/5 Bewertung Detailkartierung, Maßstab 1:15.000 IV. Fotodokumentation (auf beiliegender Daten-CD) V. Ergebnistabellen und shape-Dateien aus den Leistungspaketen I bis IV, ausgefüllte Umfra- gebögen Leistungspaket I, Evaluationsbericht mit Anlagen I-III (auf beiliegender Daten-CD)

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    Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite Inhaltsverzeichnis 1 Verzeichnis der Bewirtschaftungsstellen 2 Haushaltssatzung 3 - 4 „Auf einen Blick" - die wichtigsten Daten des Haushaltsplans 2015 5 - 8 Haushaltsübersicht grafisch nach Fachbereichen 9 - 12 Vorbericht 13 - 26 Gesamtplan 27 - 46 Haushaltsquerschnitt 47 - 54 Gruppierungsübersicht 55 - 57 Finanzierungsübersicht 58 Fachbereichsbudgets mit Ämterübersichten (VwH) 59 Budgetstruktur 60 - 61 Budgetierungsregeln 62 - 64 Verwaltungshaushalt nach Fachbereichsbudgets 65 Dezernat Landrat 66 - 73 Dezernat 1 (Allgemeine Verwaltung) 74 - 79 Dezernat 2 (Umwelt & Technik) 80 - 88 Dezernat 3 (Finanzen & Beteiligungen) 89 - 98 Dezernat 4 (Jugend, Soziales & Gesundheit) 99 - 107 Finanzbudget 108 Verwaltungshaushalt nach Unterabschnitten 109 - 352 Fachbereichsbudgets mit Dezernats-/Ämterübersichten (VmH) 353 - 356 Vermögenshaushalt nach Unterabschnitten 357 - 496 Anlagen 1 Stellenplan 497 - 528 2 Sammelnachweis Personalausgaben 529 - 530 3 Sammelnachweis sächliche Ausgaben, Unterhaltung und Bewirtschaftung 531 - 537 4 Regelungen zur Schulbudgetierung 538 - 542 5 Finanzplan 2014 - 2018nach Gruppierungen und Aufgabenbereichen 543 - 546 6 Investitionsprogramm 2014 - 2018 547 - 564 7 Übersicht über Verpflichtungsermächtigungen 565 - 566 8 Einzelnachweis der Anschaffung von beweglichen Vermögensgegenständen 567 - 570 9 Verzeichnis der Freiwilligkeitsleistungen 571 - 576 10 Übersicht über die Schulden 577 - 582 11 Übersicht über die Rücklagen 583 - 586 12 Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft 587 - 595 13 Anlagennachweis für Investitionen der Abfallwirtschaft 596 595 14 F inanzausgleich 2014/2015(inkl. Kreisumlage) 597 - 606 15 Interne Leistungsverrechnung 607 - 613 V e r z e i c h n i s d e r B e w i r t s c h a f t u n g s s t e l l e n 0100 Stabstellen 0200 Kommunalamt 0210 Prüfungsamt 0300 Kreiskulturamt 1000 Hauptamt 1200 Rechts- und Ordnungsamt 1300 Verkehrs -und Schiff fahrtsamt 1400 Kreisvolkshochschule 2000 Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 2100 Vermessungsamt 2200 Landwirtschaftsamt 2300 Umweltschutzamt 2400 Amt für Wasser- und Bodenschutz 2500 Forstamt 3000 Kämmerei 3100 Bau- und Liegenschaftsamt 3200 Straßenbauamt 3300 Abfal lwirtschaftsamt 3400 Amt für Schule und Bildung 4000 Sozialamt 4100 Jugendamt 4200 Gesundheitsamt 4300 Jobcenter 4400 Veter inäramt Anmerkung: Die e inzelnen Bewirtschaftungsstel len s ind verantwortl ich für die Einhaltung der a u s g e w i e s e n e n Haushaltsansätze. Haushal tssatzung des Bodenseekre ises für d a s Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), geändert durch Gesetze vom 19. Dezember 2000 (GBl. Seite 745), vom 28. Mai 2003 (GBl. Seite 271), vom 1. Juli 2004 (GBl. Seite 469), vom 14. Dezember 2004 (GBl. Seite 882, Seite 884 und Seite 895), vom 28. Juli 2005 (GBl. Seite 578), vom 1. Dezember 2005 (GBl. Seite 705), vom 14. Februar 2006 (GBl. Seite 20), vom 14. Oktober 2008 (GBl. Seite 343, 354), vom 4. Mai 2009 (GBl. Seite 185), vom 29. Juli 2010 (GBl. Seite 555, 558), vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 962), vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 68) und vom 16. April 2013 (GBl. Seite 55) hat der Kreistag am 16. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 299.699.700 EUR davon im Verwaltungshaushalt 276.161.500 EUR im Vermögenshaushalt 23.538.200 EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 0 EUR 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 12.700.000 EUR § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt für die Kreiskasse auf 18.000.000 EUR § 3 Der Hebesatz wird festgesetzt für die Kreisumlage auf 30,50 v. H. der Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden. Friedrichshafen, 16. Dezember 2014 gez. Lothar Wölfle Landrat 5 „ Auf einen Blick" die wichtigsten Daten des Haushaltsplans 2015 12 i í 1 Q I o B. V O R B E R I C H T I. Zum Haushaltsentwurf 2015 II. Einführung Neues Rechnungswesen III. Rückblick auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014 IV. Verwaltungshaushalt 2015 V. Vermögenshaushalt 2015 VI. Ausblick VII. Schlussbemerkung 14 Zum Haushal tsentwurf 2015 Kreisumlage Die für das Jahr 2015 maßgebliche Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden ist von 231 Mio. Euro auf 259 Mio. Euro (+ 12,5 %) gestiegen. Damit übertrifft sie den Höchststand aus dem Jahr 2010 (250 Mio. Euro). Dem Entwurf für 2015 liegt ein gleichbleibender Hebesatz in Höhe von 30,5 % zugrunde. Damit beträgt die Kreisumlage 79,3 Mio. Euro und liegt in der Summe um etwa 8,8 Mio. Euro höher als im Jahr 2014 und 4 Mio. Euro höher als im Jahr 2013. Der Kreisumlagehebesatz 2014 beträgt Im Landesdurchschnitt 32,49 %, womit der Hebesatz des Bodenseekreises deutlich unter dem Durchschnitt einzuordnen war. Grunderwerbsteuer Auch der im Haushalt 2014 gegenüber dem Jahr 2013 um eine Mio. höher veranschlagte Betrag von 12 Mio. Euro wird sicher übertroffen. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5,0 % zum Ende des Jahres 2011 hat auch im Jahr 2014 nicht zu einer Abschwächung des Marktes geführt. Vielmehr ist zu be­ obachten, dass aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtlage weiterhin verstärkt In Immobilien investiert wird und die Nachfrage an Immobilien im Bodenseekrels ungebrochen ist. In 2015 sind deshalb nunmehr 14 Mio. Euro an Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer veran­ schlagt. OEW-Ausschüttung Nach den hohen Ausschüttungen in den Jahren 2010 und 2011 in Höhe von 60 Mio. Euro wurde die Ausschüttung schon in den Jahren 2012 und 2013 auf 40 Mio. Euro und im Jahr 2014 auf 25 Mio. Euro gesenkt. Für das aktuelle Haushaltsplanjahr wird die Ausschüttung der OEW an ihre Verbandsmitglieder nun aufgrund der Energiewende ein weiteres Mal sin­ ken. Sie wird in 2015 voraussichtlich 10 Mio. Euro betragen. Ab 2016 wird mit Nullrunden ge­ rechnet. Bei einem prozentualen Anteil des Bodenseekreises von 15,8 % am Verbandsvermögen liegt der Ausschüttungsbetrag bei 1,58 Mio. Euro. Die OEW-Ausschüttung entlastet die Kreisum­ lage damit um rund 0,6 Prozent-Punkte. Finanzausgleich mit dem Land Die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft sinken um 1,7 Mio. Euro auf 22 Mio. Euro. Grund hierfür Ist der deutliche Anstieg der Steuerkraftsumme wie oben aufge­ führt. 15 Zudem nimmt die FAG-Umlage durch die niedrigeren Schlüsselzuweisungen aus dem Jahr 2013 um 0,2 Mio, Euro auf rund 6,8 Mio. Euro ab. Personalausgaben und Stellenplan Die Personalausgaben entwickeln sich wie folgt: Rechnungsergebnis 2013 43.014.068 Euro Planansatz 2014 45.941.700 Euro Planansatz 2015 47.297.700 Euro Steigerung insgesamt von 2014 nach 2015 1.356.000 Euro + 2 , 9 5 % Erläuterung der Mehrausgaben Tariferhöhung für die Beschäftigten ab 03/2015 um 2,4 v.H. 744.600 Euro 1,62 % Besoldungserhöhung für die Beamten ab 01/2015 um 2,5 v.H. 405.000 Euro 0,88 % Effektive Steigerung durch Stufensteigerungen, Beförderungen und Strukturausgleiche 290.000 Euro 0,63 % Zusätzliche Pensionäre und Versorgungslastenteilung 260.000 Euro 0,57 % Neue Stellenanträge und Aushilfen für 2015 580.000 Euro 1,26 % Personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Kosten­ -550.000 Euro -1,20 % begrenzung (z.B. verzögerte Stellenbesetzung) Minderausgabe Gruppe 4 - Personal -373.600 Euro -0,81 % Gesamt 1.356.000 Euro +2,95 % Gegenfinanzierte Personalausgaben 15.953.180 Euro 34 % Kreisanteil Personalausgaben 31.344.520 Euro 66 % Planansatz 2015 47.297.700 Euro Die Anzahl der Stellen im Stellenplan entwickeln sich wie folgt: Stellenzahl 2014 814,26 Veränderungen 2015 wegfallende Stellen (einschließlich 2 Leerstellen) -6,60 neue Stellen +3,00 Stellenzahl 2015 810,66 Künftig wegfallende Stellen (,,kw"-Vermerke) -16,90 (einschließlich 7 Leerstellen für beurlaubte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) 16 Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der Kreisgebäude und Grundstücke Die Kosten der zur Substanzerhaltung der Gebäude erforderlichen Bauunterhaltung sowie der Aufwand für die sonstigen Grundstücke setzen sich wie folgt zusammen: Gruppierung Bezeichnung Plan 2015 Plan 2014 Differenz 50 Verwaltungs- und Schul­ gebäude, Abfallanlagen Unterhaltung Kreisstraßen 3.347.300 2.616.000 2.632.100 448.000 715.200 2.168.000 51 Anteil Kreisstraßen am Gemeinschaftsaufwand für Bundes-, Landes-, Kreis­ straßen 1.840.000 1.797.000 43.000 Sickerwasserbeseitigung der Abfallanlagen Sonstiges 690.000 35.200 690.000 31.100 0 4.100 50-51 summe 8.528.500 5.598.200 2.930.300 2015 werden aufgrund Hinweis der GPA Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Straßenbau­ amt, die bislang aufgrund der Höhe im Vermögenshaushalt geplant wurden, im Verwaltungs­ haushalt geplant. Hieraus resultiert die deutliche Steigerung bei der Gruppierung 50. Die Bewirtschaftungskosten entwickeln sich wie folgt: Gruppierung Bezeichnung Plan 2015 Plan 2014 Differenz 540 Energie und Reinigung 4.760.200 3.811.000 949.200 541 Versicherungen u. Steuern 183.400 166.300 17 100 54 Summe 4.943.600 3.977.300 966.300 Rund zwei Drittel der Mehrausgaben bei den Bewirtschaftungskosten entstehen durch neue Asylbewerberunterkünfte. Aufteilung des Gesamtzuschussbedarfs für Soziales, auf Sozialhilfe, Jobcenter und Jugendhilfe B p 7 p i r h m i n n Ansatz Ansatz RE ' A b £ , e i c h " ^ B e n e n n u n g 2 0 1 5 2014 2013 £ a n 2 ™ A - Plan 2014 Zuschussbedarf Sozialamt Zuschussbedarf Jugendamt Zuschussbedarf Jobcenter 56.045.900 51.883.400 52.053.061 4.162.500 20.463.800 20.788.500 18.545.879 -324.700 7.875.000 8.224.200 8.328.836 -349.200 Zuschussbedarf gesamt 84.384.700 80.896.100 78.927.776 3.488.600 Die Zuschussbedarfe in den Bereichen Jugendamt und Jobcenter sinken jeweils um mehr als 300 T Euro. Belm Zuschussbedarf des Sozialamtes sind Gebäudeverrechnungen für Un- 17 terkünfte für Asylbewerber enthalten. Ohne diese liegt die Steigerung des Gesamtzuschuss­ bedarfs im Bereich Soziales bei lediglich rund 1,4 Mio. Euro. Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern im Bodenseekreis Aufgrund der immer weiter steigenden Anzahl von Flüchtlingen rechnet der Bodenseekreis im Jahr 2015 mit rund 1.200 Zuweisungen. Dies entspricht nahezu einer Verdreifachung der Aufnahme im Jahr 2014 von 470 Personen. Die Pauschale zur Bestreitung der Ausgaben beliefen sich zum Zeitpunkt der Haushaltspla­ nungen für 2015 auf 14.960 Euro pro Person. Das Land hat jedoch eine Erhöhung um 1.700 Euro in Aussicht gestellt und gleichzeitig findet eine Revision der tatsächlichen Kosten statt. Ob eine weitere Erhöhung zu erwarten ist, um den nach wie vor bestehenden Abmangel zu decken, ist offen. Dennoch besteht im Haushalt 2015 eine Deckungslücke in Höhe von ca. 3,7 Mio. Euro. Durch den Anstieg der Asylbewerberzahlen steigt auch der Personalbedarf innerhalb des Sozialamtes sowie dem Bau- und Liegenschaftsamt. Es ist geplant, alle Bereiche durch be­ fristete Anstellungen moderat zu verstärken, welche sich wie folgt darstellen: © Koordination Sprachkurse und gesellschaftliche Integration • Leistungssachbearbeitung • Hauswirtschaft • Hausmeister • Heimleitung • Akquise und Verwaltung der Liegenschaften Jobcenter Der Bund hat aufgrund der immer weiter steigenden Kosten im Bereich der Eingliederungs­ hilfe für Behinderte eine Entlastung in Höhe von 1 Mrd. Euro zugesagt. Dieser Betrag soll zum einen im Rahmen einer erhöhten Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II, sowie einer Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils erfolgen. Die in Aussicht stehenden Mehreinnahmen bei der Bundesbeteiligung an den Kosten für Un­ terkunft und Heizung sind beim Jobcenter unter der HH-St. 1.4820.191000 mit 407.000 Euro eingeplant. Die Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils von rund 1,1 Mio. Euro fließt den Städten und Gemeinden des Landkreises zu. Die Ausgaben in diesem Bereich trägt ausschließlich der Landkreis. Ab dem Jahr 2018 soll eine weitere Entlastung von insgesamt 5 Mrd. Euro folgen. Zuführung zum Vermögenshaushalt Wie schon in den letzten Jahren kann eine Zuführung ausgewiesen werden, die über die Mindestzuführung zur Deckung der ordentlichen Tilgung hinausgeht. 18 Die Zuführung beläuft sich auf insgesamt 8.883.100 Euro und wird wie folgt verwendet: Für die ordentliche Tilgung 2.421.700 Euro Freie Spitze zur Finanzierung von Investitionen 6.461.400 Euro Investitionen Folgende Investitionsausgaben ab 200.000 Euro sind im Haushalt 2015 vorgesehen: Verwaltungsgebäude AL 75 - Sanierung Brandschutzklappen / Kosten Brandschutz 250 T Euro - Sanierung Tiefgarage 700 T Euro Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Geschwindigkeitsüberwachung 345 T Euro - Umsetzung Feuerwehrbedarfsplan 400 T Euro - Leitstelle 1.050 T Euro Kreisentwicklung - e-Gästekarte 500 T Euro - Kostenbeteiligung Tarifverbund bodo 300 T Euro Schulen - Beschaffung bewegliches Vermögen 550 T Euro - technologische Erneuerung 200 T Euro - Berufsschulzentrum Friedrichshafen 1.020 T Euro - Berufsschulzentrum Überlingen 800 T Euro - Pestalozzischule Markdorf 485 T Euro - Bildungszentrum Markdorf 530 T Euro Gemeindepsvchiatrisches Zentrum Friedrichshafen - Darlehen 500 T Euro Soziale Sicherung - Neue Asylbewerberunterkünfte 2.200 T Euro Kreisstraßen - Baumaßnahmen 5.445 T Euro Abfallwirtschaft - Baumaßnahmen 980 T Euro Summe 16.255 T Euro Straßenbau - Ortsumfahrung Kehlen Die Maßnahme (Bau-Grunderwerbskosten) wird nach dem Entflechtungsgesetz mit ca. 50 % gefördert. Mit dem Bewilligungsbescheid wird Ende 2014/Anfang 2015 gerechnet. Der Bau­ beginn kann frühestens ab Frühjahr 2015 erfolgen. Begonnen wird mit einer Pilotschüttung zwischen der B30 und der Schüssen. Der Kreistag hat für die Gesamtmaßnahme Baukosten in Höhe von 20,7 Mio. Euro genehmigt. Im Jahr 2015 werden hiervon - abhängig vom Zeit­ punkt des Förderbewilligungsbescheldes - bis zu 2 Mio. Euro benötigt. 19 Verschuldung Der Schuldenstand per 31. Dezember 2014 beträgt nach Abzug der ordentlichen Tilgung und einer Sondertilgung voraussichtlich 31.537.513 Euro. Im Jahr 2015 werden 2.421.719 Euro ordentlich getilgt, so dass zum 31. Dezember 2015 der Schuldenstand voraussichtlich 29.115.794 Euro betragen wird. Damit wird die Verschuldung von einem Höchststand im Jahr 2006 mit 58,8 Mio. Euro zum Ende des Jahres 2015 halbiert sein. Das Ziel des Schuldenabbaus wird darüber hinaus konsequent weiter verfolgt. II. Einführung Neues R e c h n u n g s w e s e n Am 22. April 2009 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden die rechtlichen Grundlagen für das Neue Kommunale Haushalts­ und Rechnungswesen (NKHR) gelegt. Derzeit Ist eine Übergangsfrist von elf Jahren vorge­ sehen, so dass die Kommunen ihr Haushalts- und Rechnungswesen spätestens ab dem Jahr 2020 nach dem neuen Haushaltsrecht führen müssen. Der Kreistag des Bodenseekrei­ ses hat in seiner Sitzung im Februar 2012 die Umstellung auf die Doppik zum 1. Januar 2016 beschlossen. Bereits am 5. Oktober 2011 erfolgte der Kreistagbeschluss zum Einsatz der Finanzwesen- Software Infoma in der Hosting-Variante durch das Rechenzentrum. Das System Ist seit dem 1. Januar 2013 im Echtbetrieb. Die Umstellungsarbeiten auf die kommunale Doppik laufen auf Hochtouren. III. Rückblick auf die Haushal ts jahre 2013 und 2014 1. Haushaltsjahr 2013 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 wurde vom Kreistag am 22. Juli 2014 festgestellt. Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt betrug 16,9 Mio. Euro. Im Vermögenshaushalt des Jahres 2013 musste der allgemeinen Rücklage 4.218.916 Euro entnommen werden. Die Mindestrücklage von 4.871.333 Euro wurde eingehalten. Am 31 . Dezember 2013 hatte die allgemeine Rücklage einen Stand von 25.112.358 Euro. Der tatsächliche Schuldenstand zum 31. Dezember 2013 beträgt 36.225.666 Euro, das ent­ spricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 176 Euro bei einer Einwohnerzahl von 205.843 (30. Juni 2012). Zum 31 . Dezember 2013 betrug der durchschnittliche Schuldenstand der Land­ kreise in Baden-Württemberg ca. 199 Euro pro Einwohner. Der Schuldenstand der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen beträgt ca. 170 Euro. Damit liegt der Bodenseekreis Im Vergleich der Landkreise im Reglerungsbezirk Tübingen weiterhin über dem Durchschnitt und im Vergleich zu den Landkreisen Baden-Württembergs unter dem Durchschnitt. 2. Haushaltsjahr 2014 Die Haushaltssatzung des Jahres 2014 wurde vom Kreistag am 17. Dezember 2013 be­ schlossen und vom Regierungspräsidium Tübingen mit Erlass vom 7. Februar 2014 geneh­ migt. Bei einem Volumen des Verwaltungshaushaltes von 260,7 Mio. Euro und des Vermö­ genshaushaltes von 29,7 Mio. Euro beträgt der Hebesatz der Kreisumlage 30,50 v.H. der Steuerkraftsumme aller kreisangehörigen Gemeinden. Der Ausgleich war ohne Darlehens­ aufnahme möglich. Zum Haushaltsausgleich ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rück­ lage in Höhe von 5,8 Mio. Euro geplant. IV. Verwa l tunqshausha l t 2015 1. Gesamtbetrachtung 1.1 Entwicklung des Haushaltsvolumens Der Verwaltungshaushalt steigt um 15,5 Mio. Euro oder 5,9 % auf 276,2 Mio. Euro. Ein Anteil hieran trägt die Kreisumlage und die Tatsache, dass im Zusammenhang mit der Umstellung auf die kommunale Doppik erstmals Unterhaltungsmaßnahmen gerade aus den Berelchen des Straßenbauamtes und des Bau- und Liegenschaftsamtes, die bislang aufgrund der Höhe im Vermögenshaushalt geplant wurden - In der Doppik dort aber nicht mehr hingehören - im Verwaltungshaushalt geplant sind. Dies entspricht einer Summe von ca. 2 Mio. Euro. Die Schlüsselzuweisungen des Landes sinken um 1,7 Mio. Euro. Zudem sinkt die Ausschüt­ tung der OEW im Haushaltsjahr 2015 um rund 2,4 Mio. Euro auf 1,58 Mio. Euro. 1.2 Entwicklung und Finanzierung des Zuschussbedarfs der Einzelpläne 0 - 8 Der Zuschussbedarf der Einzelpläne 0 - 8 liegt bei rund 112 Mio. Euro und steigt gegenüber 2014 um 7,7 %. Im Einzelplan 9 ergeben sich Mehreinnahmen von 7,5 Mio. Euro und Wenigerausgaben von 0,5 Mio. Euro, was zu einer Verbesserung von rund 8 Mio. Euro führt. T Euro Kreisumlage 30,5 % (+/- 0 %) + 8.780 Schlüssel- und Finanzzuweisungen - 1.690 Land für VRG + 165 Ausschüttung OEW - 2.373 Grunderwerbsteuer + 2.000 Zuführung / Entnahme Sonderrücklagen - 244 Afa / Zins - 15 Habenzinsen + 880 Summe Einnahmen 7.503 Ausciaben KVJS / FAG-Umlage 44 Zuführung an VMH + 244 Zuführung / Entnahme Sonderrücklagen 244 Sollzinsen 438 Summe Ausgaben 482 Verbesserung gegenüber Vorjahr + 7.985 2. Abfallwirtschaft 2.1. Mengenentwicklung Es wird von überwiegend gleichbleibenden Abfallmengen ausgegangen. Die angesetzte Restmüllmenge beläuft sich auf 32.200 Tonnen (2013: 32.442 Tonnen). 2.2. Systemänderungen Nachdem zum 1. Januar 2014 die Blaue Tonne zur Papiererfassung kreisweit eingeführt wurde, sind für das kommende Jahr keine weiteren Änderungen am Abfallwirtschaftskonzept des Bodenseekreises vorgesehen. 2.3. Gebühren- und Kostenentwicklung Im Bereich der Gebühren für die Selbstanlieferung auf den Entsorgungszentren wird mit gleichbleibenden Einnahmen gerechnet. Mehreinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. Euro werden aus der Gebührenveranlagung erwartet. Diese sind auf den Einwohnerzuwachs und die Tendenz zu kleineren Haushalten zurückzuführen. Gleichbleibende Erlöse werden auch aus der Papierverwertung sowie bei den sonstigen Verkaufserlösen von Wertstoffen erwartet. Höhere Erstattungen von Unternehmen in Höhe von 0,1 Mio. Euro ergeben sich durch die Beteiligung der Dualen Systeme am Papiererfassungssystem des Bodenseekreises. Die laufenden Kosten der Altdeponien Bermatingen, Dillmannshof und Hakspiel können durch eine entsprechende Entnahme aus der Sonderrücklage Nachsorge in Höhe von 0,12 Mio. Euro gegenfinanziell werden. Höhere Ausgaben entstehen insbesondere bei der Abfuhr von Haus-, Sperr- und Biomüll, und bei der thermischen Restabfallbehandlung aufgrund von Preis- und Mengensteigerun­ gen. Im Ergebnis entsteht wie im Vorjahr ein Fehlbetrag von rd. 1,2 Mio. Euro, der aus der Sonderrücklage „Gebühren" entnommen wird. Am 18. November 2014 wird der Kreistag über die neue Gebührenkalkulation 2015/2016 be­ schließen. Diese sieht weiterhin gleichbleibende Gebührensätze vor, so dass die Gebühren im Jahr 2015 bereits im 22. Jahr stabil sind. 3. Innere Verrechnungen Die Inneren Verrechnungen sind in Anlage 15 ausgewiesen. Sie betragen 26,94 Mio. Euro und werden der eingeführten Kostenrechnung entnommen. 4. Vergleich der Haushaltsjahre 2014/2015 4.1 Entwicklung der Haushaltsvolumina Haushalt 2015 Haushalt 2014 Stelgerung / Minderung Euro Euro Euro % Verwaltungshaushalt 276.161.500 260.690.700 15.470.800 5,9% Vermögenshaushalt 23.538.200 29.702.400 -6.164.200 -20,8% Gesamthaushalt 299.699.700 290.393.100 9.306.600 3,2% 4.2 Entwicklung des Finanzausgleichs und der Zuführung an den Vermögenshaushalt Haushalt Haushalt Steigerung/ 2015 2014 Minderung Euro Euro Euro % a) Steuerkraftsumme Gem. 259.907.800 231.130.686 28.777.114 12,5% b) Steuerkraftsumme Kreis 290.597.019 262.635.728 27.961.291 10,6% c) Kreisumlage 79.270.000 70.490.000 8.780.000 12,5% d) Finanzzuweisung Kreisstraßen (VwH) 3.100.000 3.100.000 0 0,0% Zuweisungen für UV / Sonderbehörden 10.570.000 10.300.000 270.000 2,6% mangelnde Steuerkraft 22.000.000 23.690.000 -1.690.000 - 7 , 1 % e) Grunderwerbsteuer 14.000.000 12.000.000 2.000.000 16,7% h) Zwischensumme c - e Einnahmen 128.940.000 119.580.000 9.360.000 7,8% 12 ̂3 i) FAG-Umlage k) Umlage KVJS I) Zuführung an VMH (ohne Sonderrücklage Abfallbeseitigung) 6.800.000 945.000 7.000.000 789.400 -200.000 -2,9% 155.600 19,7% 8.883.100 8.639.000 244.100 2,8% m) Zwischensumme i -1 Ausgaben o) Summe h ./. m 16.628.100 16.428.400 199.700 1,2% 112.311.900 103.151.600 9.160.300 8,9% V. Vermögenshaushal t 2015 Das Volumen des Vermögenshaushalts sinkt gegenüber 2014 (29,7 Mio. Euro) um rund 6,2 Mio. Euro auf 23,5 Mio. Euro (-20,8%). Ausgaben nach Hauptgruppen 2015 2014 Differenz T Euro T Euro T Euro Entnahme/Zuführung Sonderrücklagen 2.230 2.355 - -125 Gewährung von Darlehen 500 0 + 500 Erwerb von Beteiligungen 0 3.460 - -3.460 Erwerb von Grundstücken 95 606 - -512 Erwerb von beweglichen Sachen 4.542 2.929 + 1.613 Baumaßnahmen 13.255 14.365 - -1.110 Schuldentilgung (ohne Umschuldung) 2.422 5.135 - -2.713 Investitionszuschüsse an Land/Bund 70 554 - -484 Investitionszuschüsse an Gemeinden 0 0 0 Kreiszuschuss an private Unternehmen 425 300 + 125 Tilgung für Umschuldung 0 0 0 Gesamtausgabevolumen 23.538 29.702 - -6.164 Einnahmen nach Hauptgruppen 2015 2014 Differenz T Euro T Euro +/- T Euro Zuführung vom Verwaltungshaushalt 8.883 8.639 + 245 Entnahme allg. Rücklage 3.100 5.800 - -2.700 Entnahme/Zuführung Sonderrücklagen 2.460 2.665 - -205 Darlehenstilgungen 106 106 0 Erlöse aus der Veräußerung von Sa­ 3.500 6.954 - -3.454 chen des Anlagevermögens Zuweisungen vom Land/Bund 3.053 4.132 - -1.079 Zuweisungen von Gemeinden 2.358. 1.212 + 1.146 Sonstige Zuweisungen 79 195 -116 Äußere Kredite 0 0 0 Innere Darlehen aus Sonderrücklage 0 0 0 Kredite für Umschuldung 0 0 0 Gesamteinnahmevolumen 23.538 29.702 -6.164 Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.100.000 Euro erfolgt zum Aus­ gleich des Haushalts. 2A VI. A u s b l i c k 1. Investitionsprogramm 2014 bis 2018 Für die Jahre 2014 bis 2018 sind insgesamt Investitionen In Höhe von rund 82,2 Mio. Euro vorgesehen (Vorjahr 118,1 Mio. Euro). Nachstehend ist die Zuordnung zu den einzelnen Jahren dargestellt: Jahre 2014 2015 2016 2017 2018 Summe Investitionen (in T Euro) 22.213 18.887 16.866 11.501 12.716 82.183 Finanzplanung 2015 bis 2018 Die mittelfristige Finanzplanung bis 2018 ist detailliert in den Anlagen 5 und 6 dargestellt. Die wesentlichen Faktoren der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes im Finanzplanungs­ zeitraum bilden die Entwicklungen der Steuerkraft der Städte und Gemeinden, der Zuwei­ sungen des Bundes und des Landes und der Grunderwerbsteuer. Aufgrund des Haushaltserlasses 2015 des Innenministeriums Baden-Württemberg wird da­ von ausgegangen, dass sich die Steuerkraftsumme bis 2018 wie folgt entwickeln wird: 2015 2016 2017 2018 259.907.800 Euro 267.705.034 Euro 278.101.346 Euro 288.497.658 Euro = 100,00 % = 103,00% = 107,00% = 111,00% Die Finanzplanung geht angesichts des von 2015 bis 2018 zu bewältigenden Investitions­ programms von insgesamt 59,97 Mio. Euro ab 2015 von folgenden Kreisumlagehebesätzen aus: Plan 2014 Plan 2015 2014 2015 2016 2017 30,50 % 35,57 % 37 ,15% 38,59 % 2015 2016 2017 2018 30,50 % 35 ,19% 33,81 % 34,57 % Der Hebesatz der Kreisumlage bleibt für 2015 unverändert bei 30,5 %. Die außerordentlich guten Jahresabschlüsse 2011/2012, der positive Jahresabschluss 2013 und die deutlich ge­ stiegene Steuerkraftsumme sowie die Aufteilung der Finanzierungserfordernisse auf den In­ vestitionszeitraum sind die wesentlichen Faktoren für den Haushaltsausgleich 2015. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2018 berücksichtigt die prognostizierte Steigerung der Steuerkraftsummen und den künftigen Finanzierungsbedarf für Investitionen. Danach ist bei einer Anhebung der Kreisumlage in den Folgejahren zum Haushaltsausgleich keine Darlehensaufnahme erforderlich. In den Jahren 2016 bis 2018 werden vertragsgemäß 7,6 Mio. Euro Schulden getilgt. Damit liegt der voraussichtliche Schuldenstand zum 31 . Dezember 2018 bei rund 21,5 Mio. Euro, bzw. pro Einwohner bei 103 Euro. Lt. Statistischem Landesamt liegt die durchschnittliche Verschuldung der Landkreise Baden- Württembergs zum 31 . Dezember 2013 bei ca. 199 Euro, die der Landkreise des Regierungsbe­ zirks Tübingen bei ca. 170 Euro. Das Ziel, Im Bodenseekreis die Durchschnittsverschuldung der Landkreise zü erreichen, wird somit im Planzeitraum erfüllt werden. Der Bodenseekreis liegt dann sogar klar unter dem Durch­ schnitt. VII. S c h l u s s b e m e r k u n g Die sich weiterhin erholende Wirtschaft und die positiven Signale der Mai-Steuerschätzung 2014 ließen auf eine ähnlich entspannte Situation wie Im Vorjahr schließen. Die Schlüssel­ zuweisungen sinken um rund 1,7 Mio. Euro. Trotz des gleichbleibenden Hebesatzes von 30,5 % steigt die Kreisumlage um rund 8,8 Mio. Euro. Damit stehen an Finanzierungsmitteln aus diesen Positionen rund 7,1 Mio. Euro mehr zur Verfügung als in 2014. Wie auch in 2014 steigen die Transferleistungen im Sozialamt. In 2015 beträgt die Steige­ rung rund 6,0 % oder 4,3 Mio. Euro. Das Jugendamt hat dagegen einen Rückgang von rund 2,2 % oder 350 T € zu verzeichnen. Ebenso das Jobcenter mit rund 1,4 % oder 380 T € . Ins­ gesamt steigen die Transferleistungen um rund 3,0 % oder 3,5 Mio. Euro auf 119,5 Mio. Euro gegenüber dem Planansatz 2014 mit 115,9 Mio. Euro. Die Transferleistungen Im Sozialbereich werden teilweise durch Zuweisungen gegenfinan­ ziert, sodass der Zuschussbedarf nur rund 1,4 Mio. Euro höher liegt als 2014 (ohne Gebäu­ deverrechnungen für Asylbewerberunterkünfte). Die Personalausgaben entwickeln sich gegenüber 2014 um 1,4 Mio. Euro bzw. 2,95 % auf 47,3 Mio. Euro. Der Löwenanteil mit rund 1,1 Mio. Euro entfällt auf Tarif- und Besoldungs­ stelgerungen. Rund 0,6 Mio. Euro resultieren aus bereits beschlossenen Personalentschei­ dungen aufgrund Organisationsuntersuchungen, gesetzlichen Erfordernissen sowie Aushil­ fen. Die Verwaltung hat demgegenüber erneut kostenbegrenzende Maßnahmen von 550 T Euro vorgesehen (z.B. Wiederbesetzungssperren). Zudem wurde eine Minderausgabe in der Gruppe 4 - Personalausgaben in Höhe von 374 T Euro mit aufgenommen. Von den Perso­ nalkosten werden dabei rund 16 Mio. Euro Co-finanziert, so dass der Landkreis aus eigenen Mitteln ca. 31,3 Mio. Euro aufzuwenden hat. Der Finanzierungsbedarf in der mittelfristigen Finanzplanung sinkt für die Jahre 2015 - 2018 gegenüber 2014 - 2017 von 101,7 Mio. Euro um 41,7 Mio. Euro auf einen Investitionsbedarf von rund 60 Mio. Euro (reiner Investitionsbedarf ohne Zuschüsse). Zur Finanzierung dieser Investitionssumme ist eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes erforderlich, der im Jahr 2016 rechnerisch bei 35,19 %, In 2017 bei 33,81 % liegen und In 2018 34,57 % betragen sollte. O Das Volumen des Vermögenshaushalts 2015 mit 23,5 Mio. Euro sinkt um rund 6,2 Mio. Euro gegenüber dem Jahr 2014. Die Steuerkraftsumme der Gemeinden nimmt gegenüber 2014 um 28,8 Mio. Euro auf 259,9 Mio. Euro zu und liegt damit sogar etwa 9 Mio. Euro über dem Rekordjahr 2010. Bis 2018 wird mit einer Steuerkraftsumme von rund 288 Mio. Euro gerechnet. Für das Planjahr 2015 wird ein ausgeglichener Haushaltsplan vorgelegt. Hierin sind drei wichtige Kernaussagen enthalten: 1. Der Kreisumlagehebesatz beträgt unverändert 30,5 %. 2. Die Verschuldung wird welter gesenkt - Halbierung des Schuldenstandes seit 2006 von 58,8 Mio. Euro auf 29,1 Mio. Euro. 3. Erforderliche Investitionen können getätigt werden (Investitionsvolumen 23,5 Mio. Eu­ ro.) 7 1. G E S A M T P L A N für das Haushaltsjahr 201S 1. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen a) Einzelpläne 0 - 9 b) Fachbereiche nach Dezernatsbudgets etc. 2. Zusammenstellung Unterabschnitte WVH nach Einzeiplänen 3. Zusammenstellung Unterabschnitte VMH nach Einzeiplänen Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1. A Gesamtplan - Ansätze je Einzelplan in EUR Verwaltungshaushalt Einzelp lan Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 Ergebn is Jah res rechn . 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n Ve rp f l . E rm . E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 Allgemeine Verwaltung 16.082.200 16.917.500 - 14.490.300 15.043.400 13.238.831,74 13.436.408,55 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 6.517.900 12.204.300 - 6.344.800 ' 11.713.200 6,706.520,01 10.726.735,64 2 Schulen 14.081.700 17.679.300 - 13.251.300 16.026.300 13.028.268,65 14.887.123,80 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 1.816.400 3.534.800 - 1.775.200 3.450.000 1.733.235,71 3.206.769,41 4 Soziale Sicherung 63.385.400 147.760.600 - 58.861.600 139.727.700 56.773.105,50 135.706.638,81 5 Gesundheit, Sport, Erholung 682.000 3.632.900 - 688.400 3.416.600 685.138,79 2.993.379,94 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 9.693,100 16.370.400 - 9.517.100 13.713.200 9.368.977,35 13.249.479. 7 Öffentliche Einrichtungen 30.651.100 35.232.600 30.097.300 34.567.900 28.576.125,48 31.511.002,84 Wirtschaftsförderung 8 Wirtsch. Untern., Allg. Grund- und 1.197.700 2.768.300 - 1.337.800 2.734.600 1.363.993,89 2.565.103,55 Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 132.054.000' 20.060.800 124.326.900 20.297.800 125.514.720,43 28.706.275,27 Summe 276.161.500 276.161.500 _ 260.690.700 260.690.700 256.988.917,55 256.988.917,55 Ausgaben 276.161.500 260.690.700 256.988.917,55 Überschuss/Zuschuss 0 - 0 0,00 Vermögenshaushalt Einzelp lan Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 E rgebn is Jah res rechn . 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n Ve rp f l . E r m . E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 9 0 Allgemeine Verwaltung 0 1.525.600 0 0 982.500 5.990,10 3.355.340.0 7 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1.270.000 2.012.000 0 0 507.500 -56.000,00 , 975.602,2H 2 Schulen 655.100 4.181.700 0 2.484.600 7.076.500 3.110:818,39 4.846.245,69 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 79.000 106.000 0 194.800 481.800 81.880,73 378.367,55 4 Soziale Sicherung 12.800 2.937.000 0 120.000 1.618.500 0,00 939.447,75 5 Gesundheit, Sport, Erholung 85.500 21.000 0 85.500 14.000 82.419,47 31.166,12 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 3.437.000 6.097.500 12.000.000 2.632.000 5.647.000 1.339.818,83 3.436.897,50 7 Öffentliche Einrichtungen 56.000 1.961.500 700.000 3.454.600 5.707.600 192.292,65 3.374.081,01 Wirtschaftsförderung 8 Wirtsch. Untern., Allg. Grund- und 3.500.000 44.500 0 3.627.000 177.600 106.025,54 165.226,02 Sondervermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft 14.442.800 4.651.400 0 17.103.900 7.489.400 22.962.062,16 10.322.933,92 Summe 23.538.200 23.538.200 12.700.000 29.702.400 29.702.400 27.825.307,87 27.825.307,87 Ausgaben 23.538.200 29.702.400 27.825.307,87 Überschuss/Zuschuss 0 0 0,00 Gesamthaushal t 299.699.700 299.699.700 12.700.000 290.393.100 290.393.100 284.814.225,42 284.814.225,42 29 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l tsansa tz 2014 Ergebn is Jah res rechnung 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 .6 7 8 0010 Kreistag und Ausschüsse 811300 811.300 341.200 341.200 275.356,88 275.356,88 0030 Landrat 487.500 487.500 459.700 459.700 427.894,50 427.894,50 0031 Erster Landesbeamter und 91.600 91.600 87.300 87.300 81.965,07 81.965,07 Dezernent 1 0050 Krelspartnerschaften 125.000 125.000 121.900 121.900 87.019,36 87.019,36 "180 Neues Finanzwesen / Doppik 407.300 407.300 380.500 380.500 242.941,44 242.941,44 ' Gemeindeorgane 1.922.700 1.922.700 1.390.600 1.390.600 1.115.177,25 1.115.177,25 0100 Rechnungsprüfungsamt 530.600 530.600 529.300 529.300 458.369,49 458.369,49 0110 Kommunalamt 88.900 397.300 88.900 369.700 89.493,80 358,650,01 01 Rechnungsprüfung ' 619.500 927.900 618.200 899.000 547.863,29 817.019,50 0200 Hauptamt mit Sekretariat für 1.747.500 1.747.500 1.587.800 1.587.800 1.418.157,13 1.418.157,13 die Kreisorgane 0240 Presse- und Öffentlichkeits­ 109.800 109.800 122.700 122.700 130.557,04 130.557,04 arbeit 02 Hauptverwaltung 1.857.300 1.857.300 1.710.500 1.710.500 11548.714,17 1.548.714,17 0300 Finanzdezernent und 235.400 235.400 219.300 219.300 • 205.879,82 205.879,82 Kreiskämmerer 0310 Kämmerei mit Kreiskasse und 1.483.300 1.483.300 1.613.100 1.613.100 1.454.011,25 1.454.011,25 Vollstreckung 0350 Bau- und Liegenschaftsamt 1.160.100 1.160.100 933.800 933.800 778.745,83 778.745,83 03 Finanzverwaltung 2.878.800 2.878.800 2.766.200 2.766.200 2.438.636,90 2.438.636,90 ,10 Erhebungsstellen Zensus 2011 0 0 0 0 49.809,40 -152.000,00 0520 Wahlen Bund, Land, Europa 0 1.000 13.000 5.000 12.080,81 15.699,42 0522 Kreistagswahl 0 0 0 , 100.000 0,00 0,00 0550 Beauftragte für Frauen- und 63.500 63.500 64.400 64,400 51.113,96 51.113,96 Familienfragen 05 Besondere Dienststellen der 63.500 64.500 77.400 169,400 113.004,17 -85.186,62 allgemeinen Verwaltung 0600 Verwaltungsgebäude Landratsarnt 1.485.700 1.485.700 1.216.200 1.216.200 1.017.715,36 1.017.715,36 0601 Servicebüro für Text und 329.500 329.500 303.200 303.200 275.683,91 275.683,91 Gestaltung, Internet 0602 Poststelle 701.000 701.000 684.100 684.100 635.349,20 635.349,20 0603 Zentrale'Koplerstelle 84.700 84.700 112,600 112.600 88.494,13 88.494,13 0604 Telefonanlage 154.800 154.800 491.100 491.100 416.428,48 416.428,48 0605 Kosten der Dienstwagen 84.200 84.200 85.300 85.300 85.581,15 85.581,15 0606 Erweiterter Bürgerservice 97.300 472.000 0 0 0,00 1.275,76 0609 Versicherungen, Beiträge für 242.600 242.600 250.000 250.000 231.012,96 231.012,96 alle Bereiche 0622 Erweiterungsbau LRA im Zuge 1.411.000 1.411.000 1.324.500 1.324.500 1.385.399,02 1,385.399,02 der Verwaltungsreform Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. A b s c h n i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2014 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 0625 EDV und Organisation 2.019.400 2.019.400 1.883.500 1.883.500 1.786.426,22 1.786.426,22 06 Einrichtungen für die gesamte 6.610.200 6.984.900 6.350.500 6.350.500 5.922.090,43 5.923.366,19 Verwaltung 0800 Sonstige Leistungen für 1.834.700 1.834.700 1.293.500 1.293.500 1.247.931,72 1.247.931,72 Personal, Azubis 0801 Personalrat und JAV 230.700 230.700 246.100 246.100 243.875,77 243.875,, 0810 Cafeteria mit zentralem 64.800 216.000 37.300 217.600 61.538,04 186.873,67 Getränkeservice 08 Einrichtungen für 2.130.200 2.281.400 1.576.900 1.757.200 1553.345,53 1.678.681,16 Verwaltungsangehörige 1100 Rechtsreferat 22.600 22.600 20.000 20.000 27.017,15 27.017,15 1110 Rechts- und Ordnungsamt 85.000 715.800 143.500 690.700 112.706,14 600.484,85 1111 Kreispolizeibehörde im Rechts­ 2.265.900 1.317.600 2.124.600 1.298.700 837.503,38 1.070.860,06 und Ordnungsamt 1112 Ausländerwesen im Rechts- und 138.000 930.000 119.700 924.500 162.164,68 823.900,21 Ordnungsamt 1120 Verkehrsamt 2.290.500 2.968.100 2.275.500 2.827.000 3.850.715,93 2.638.696,02 1121 Schifffahrtsamt 730.000 637.100 700.000 611.200 760.035,17 637.240,36 1122 Verkehrsamt - 0 0 0 0 0,00 78.892,11 Fahrpersonalrecht 1123 Gebäude Zulassungsstelle 16.900 16.900 15.000 15.000 10.122,93 10.122,93 Tettnang 1124 Gebäude Zulassungsstelle 6.100 6.100 4.900 4.900 1.714,19 1.714,1' Überlingen 11 Öffentliche Ordnung 5.555.000 6.614.200 5.403.200 6.392.000 5.761.979,57 5.888.927,88 1200 Umweltschutzamt 160.000 1.429.800 147.000 1.260.100 221.876,37 1.179.629,04 1201 Dezernent 2 212.300 212.300 202.000 202.000 194.212,34 194.212,34 1202 Umweltamt - Gewerbeaufsicht 316.200 719.300 316.200 742.900 316.297,34 661.465,74 1203 European Energy Award 16.700 8.000 18.700 6.200 16.667,00 4.447,26 1210 Amt für Wasser- und 195.800 1.951.500 195.800 1.836.800 125.753,19 1.679.503,84 Bodenschutz 1212 Oberflächengewässer 0 165.700 0 160.400 0,00 152.520,47 1213 Gewässerschutz 0 3.100 0 3.100 0,00 2.139,33 12 Umweltamt 901.000 4.489.700 879.700 4.211.500 874.806,24 3.873.918,02 1310 Feuerlöschwesen und 43.400 379.700 43.400 359.300 44.506,70 348,336,99' Kreisbrandmeister 1340 Leitstelle Bodensee 18.000 530.100 18.000 524.600 24.200,00 447.091,12 13 Feuerschutz 61.400 909.800 61.400 883.900 68.706,70 795.428,11 1400 Katastrophenschutz 500 190.600 500 225.800 1.027,50 168.461,63 14 Katastrophenschutz 500 190.600 500 225.800 1.027,50 168.461,63 ' 31 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 2000 Amt für Schule und Bildung 230.300 403.500 230.300 358.600 239.069,22 307.122,75 2010 Schulamt - Schulaufsicht ab 49,000 84.000 48.000 84.800 59.784,64 81.274,80 2009 wieder beim Land 20 Schulverwaltung 279.300 487.500 278.300 443.400 298.853,86 388.397,55 "'120 Droste-Huelshoff-Schule 714.500 791.100 715.700 720.300 718.576,26 672.822,31 jO Justus-von-Liebig-Schule 486.300 498.300 457.100 424.800 474.449,54 381.439,27 2450 Fachschule für Landwirtschaft 0 0 0 8.400 "0,00 12.106,14 Markdorf 2451 Gebäude Kompetenzzentrum 14.400 14.400 18.500 18.500 46.716,22 46.716,22 Markdorf 2460 Elektronikschule Tettnang 666.900 864.000 653.100 870.500 677.724,06 854.819,15 2461 Gebäude Elektronikschule 516.900 516.900 548.900 548.900 511.843,77 511.843,77 Tettnang 2465 Cafeteria Elektronikschule 58.300 .58.300 46.100 46.100 44.926,77 44.926,77 Tettnang 2470 Claude-Dornier-Schule - 1.265.900 1.960.500 1.268.500 1.838.300 1.306.617,31 1.782.097,66 Gewerbliche Schulen FN 2471 Gebäude Berufsschulzentrum 2.246.200 2.249.000 2.131.100 2.131.100 1.900.171,00 1.900.171,00 Friedrichshafen 2472 Gebäude BSZ FN - Außenstelle 258.000 258.000 199.700 199.700 199.742,15 199.742,15 Tettnang (Hoga) 2475 Cafeteria im Berufsschul­ 79.300 79.300 68.100 68.100 46.075,35 46.075,35 zentrum Friedrichshafen "ISO Jörg-Zürn-Gewerbeschule 619.900 1.021.300 592.000 869.700 618.628,08 789.720,08 Überlingen 2481 Gebäude Berufsschulzentrum 1.251.000 1.251.000 982.200 982.200 ' 899.478,32 899.478,32 Überlingen 2485 Cafeteria Im Berufsschul­ 69.800 69.800 58.400 58.400 47.230,55 47.230,55 zentrum Überlingen 2490 Hugo-Eckener-Schule - 948.500 899.600 968.700 858.700 1.007.116,54 780.152,71 Kaufmännische Schulen FN 2493 Constantin-Vanotti-Schule - 732.200 648.700 751.400 592.700 780.472,06 538.719,77 Kaufmännische Schulen ÜB 24 Berufliche Schulen 9.928.100 11.180.200 9.459.500 10.236.400 9.279.767,98 9.508.061,22 2700 Pestalozzischule Förderschule 86.600 227.600 96.500 200.200 94.781,86 183.432,89 Markdorf 2701 Gebäude Pestalozzischule 174.200 174.200 '137.000 137.000, 118.025,14 118,025,14 - Förderschule Markdorf 2710 Sonnenbergschule - 236.800 366.600 202.000 390.200 204.677,00 315.609,57 Sonderschule Buggenseggel 2711 Gebäude Sonnenbergschule - 194.500 194.500 226.600 226.600 176.834,85 176.834,85 Sonderschule Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l tsansa tz 2 0 1 4 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 2712 Gebäude Kindergarten Stefansfeld Salem 0 47.100 0 0 0,00 0,00 2720 Schulgebäude für geistig Be­ 22.000 28.300 22.000 20.700 69.226,05 12.741,73 hinderte FN - Tannenhag 27 Sonderschulen 714.100 1.038.300 684.100 974.700 663.544,90 806.644,18 2810 Bildungszentrum Markdorf - 1.180.300 2.186.100 1.196.100 1.945.500 1.218.904,04 1.880.846,7^ Schulbetrieb 2811 Gebäude Bildungszentrum 1.693.200 1.695.300 1.398.300 1.398.300 1.337.271,63 1.337.271,63 Markdorf mit Sporthallen 2812 Bibliothek im Bildungszentrum 176.000 339.100 131.500 296.300 137.622,01 300.882,13 Markdorf 2814 Schulsozialarbeit im 60,000 138.700 60.000 134.500 59.472,04 107.177,90 Bildungszentrum Markdorf 2815 Cafeteria im Bildungszentrum 47.700 47.700 41.500 41.500 26,867,61 26.867,61 Markdorf 28 Gesamtschulen 3.157.200 4.406.900 2.827.400 3.816.100 2.780.137,33 3.653.046,01 2950. Kreismedienzentrum Friedrichs­ 3.000 231.400 2.000 224.700 5.964,58 205.879,00 hafen 2952 Nicht aufteilbarer 0 335.000 0 331.000 0,00 325.095,84 Schulaufwand 29 Übrige schulische Aufgaben 3.000 566.400 2.000 555.700 5.964,58 530.974,84 3100 Kreiskulturamt 2.000 412.900 2.000 468.800 2.265,70 408.998,28 3120 Sonstige Wissenschaft und 0 1.000 0 1.000 0,00 610,00 Forschung 31 Wissenschaft und Forschung 2.000 413.900 2.000 469.800 2.265,70 409.608,28 3200 Kreisarchiv 68.500 255.500 54.500 249.100 61.025,43 207.883,32 3210 Kunstgalerie Meersburg 120.000 412.400 120.000 394.300 115.490,66 350.048,58 3211 Gebäude Kunstgalerie Meersburg 39.500 39.500 35.500 35.500 33.428,39 33.428,39 3212 Gebäude Kreiskulturamt Salem 87.900 87.900 80.900 80.900 89.595,77 89.595,77 3214 Jugendkunstschule 117.000 257.800 121.200 255.800 129.884,96 240.834,31 3215 Gebäude Jugendkunstschule In 42.300 42.300 36.600 36.600 35.325,89 35.325,89 Meers bürg 32 Museen, Sammlungen, 475.200 1.095.400 448.700 1.052.200 464.751,10 957.116,26 Ausstellungen 3320 Musik, Konzerte, Gesang 0 6.500 0 6.500 0,00 6.450,00 33 Theater und Musikpflege 0 6.500 0 6.500 0,00 6.450,00 3460 Heimatpflege 0 25.100 0 25,100 102,40 37.956,03 34 Heimat- und sonstige 0 25.100 0 25.100 102,40 37.956,03 Kulturpflege Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 I B Gesamtplan - Ansätze j e Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l tsansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 Ergebnis J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 3500 Kreisvolkshochschule 1.226.000 1.622.000 1.201.800 1.574.200 1.165.991,66 1.507.602,55 35 Volksbildung 1.226.000 1.622.000 1.201.800 1.574.200 1.165.991,66 1.507.602,55 3600 Landschaftspflegetrupp 56.500 109.100 66.000 105.800 41.321,81 85.820,32 3601 Naturschutzbeauftragte 0 15.800 0 16.400 0,00 11.042,00 *W2 Patenschaft Naturschutzgebiet 14.700 21.000 14.700 21.000 8.651,37 17.322,13 Eriskircher Ried 3603 Förderprogramm 0 30.000 0 30.000 '0,00 23.413,66 Landschaftspfiege 3604 Förderprogramm Streuobst 32.000 88.000 32.000 88.000 31.990,00 89.175,53 3605 Stiftung "Naturschutzzentrum 0 57.000 0 56.000 0,00 53.700,00 Eriskirch" 3606 Projekt NSG Knellesberger Moos 10.000 10.000 10.000 5.000 18.161,67 7.562,65 3607 Landschaftserhaltungsverband (LEV) 0 41.000 0 0 0,00 0,00 36 Naturschutz, Denkmalschutz 113.200 371.900 122.700 322.200 100.124,85 288.036,29 und -pflege \ 4000 Sozialdezernent und 621.900 621.900 480.600 480.600 465.978,98 465.978,98 Dezernent 4 4001 Sozialamt 108.600 2.694.900 114.800 2.663.300 113.784,72 2.186.481,35 4004 Untere Aufnahmebehörde mit 8.800 894.200 100 586.400 496.114,39 409,897,44 Asylunterkünften 4005 Wohngeld 0 248.300 7.000 244.500 10.310,38 220.865,19 4006 BAföG/Unterhaltssicherungs- 1.000 192.700 1.000 195.100 1.739,11 148.487,22 gesetz (USG) 07 Untere Eingliederungsbehörde 5.000 335.800 5.000 360.000 3.360,00 324.898,92 mit Übergangswohnhelmen 4008 Eingliederungshilfe für 30.000 1.282.500 30.000 1.221.800 26.906,66 1.087.911,50 Menschen mit Behinderung 4009 Bildungsregion 80.300 71.000 0 0 68.212,78 99.055,21 4020 Versorgungsverwaltung 100 938.200 100 846.600 3.562,12 776.871,71 4040 Verw. Grundsicherung für 4.568.300 6.712.500 4.677.000 6.521.700 , 4.651.124,84 6.281.136,74 Arbeitssuchende (SGB II) 4041 Beschäftigungsinitiative Pakt 978.100 904.900 986.800 876.500 703.734,00 626.830,45 50+ 4045 Kommunale Aufgaben 89.800 329.000 89.800 377.100 20.267,42 377.324,35 4070 Jugendamt 80.600 7.283.500 43.100 6.866.400 22.493,58 6.454.129,25 4071 Suchtprophylaxe 17.900 121.000 24.900 115.700 18.981,03 74.136,45 40 Verwaltung der sozialen 6.590.400 22.630.400 6.460.200 21.355.700 6.606.570,01 19.534.004,76 Angelegenhelten 4100 und BuT • 2.176.700 1.775.000 1.570.100 1.750.000 1.957.676,05 1.228.200,09 4104 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin 9.952.000 9.952.000 9.700.000 9.700.000 7.121.858,08 9.701.552,58 4105 Aufwendungen mit Erstattungs­ 9.000 9.000 5.000 5.000 8.232,00 8.232,00 anspruch nach § 106 SGB XII Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1. B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2015 Hausha l tsansa tz 2 0 1 4 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 4108 GSIG m. Erst.Anspr. 4.000 4.000 3.000 3.000 4.119,45 4.119,45 n.§108 SGBXII-KVJS- 4110 Hilfe zur Pflege 1.261.000 9.680.000 1.210.000 9.090.000 1.127.450,34 7.610.573,08 (§§ 61 - 66 SGB XII) 4112 HZP-Aufw. m. Erst. Anspr. 6.000 6.000 6.000 6.000 13.491,40 13.491,40 n. § 1 0 6 S G B X I I - K V J S - 4113 Hil fezur Pflege (§108 SGB) 11.000 11.000 11.000 11.000 0,00 0,0 4120 Eingliederungshilfe für Men­ 9.039.600 46.935.200 9.980.000 44.191.700 0,00 469.116,38 schen mit Behinderung (Kreis) 4122 EGH-Aufw.m.Erst.Anspr 35.000 35.000 35.000 35.000 63.106,18 63.106,18 n. § 1 0 6 S G B X I I - K V J S - 4123 EGH-Aufw.m. Erst.Anspr 100.000 100.000 100.000 100.000 98.936,77 100.317,51 n. §106 S G B X I I - K V J S - 4130 Krankenhllfe allgemein 7.000 900.000 8.000 900.000 -167,35 857.595,66 (§§ 47 - 52 SGB XII) 4132 Krankenhilfe-Erstattung nach 500 500 500 500 0,00 0,00 § 106 SGB XII 4140 Sonstige Hilfen In besonderen 0 185.000 35.000 195.000 0,00 167.699,93 Lebenslagen allgemein 4150 Hilfe zum Lebensunterhalt 0 0 0 0 1.656,00 406.885,02 (früher LWV) 4161 Hilfe zur Pflege unter 0 0 0 0 232.861,16 1.330.816,08 65 Jahre (früher LWV) 4170 Eingliederungshilfe für Men­ 0 0 0 0 9.374.223,82 41.808.874,99 schen mit Behinderung (früher LWV) 4190 Hilfe bei besonderen sozialen 35.000 500.000 1.000 385.000 54.051,40 374.319,93 Schwierigkeiten (früher LWV) 41 Soziaihilfe nach dem Zwölften 22.636.800 70.092.700 22.664.600 66.372,200 20.057.495,30 64.144.900,28 Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) 4202 Asylbewerber mit Duldung 17.000 120.000 7.000 95.000 4.113,04 67.348,10 In Gemeinden (§ 2) 4212 Asylbewerber mit Duldung in 60.000 1.150.000 20.000 950.000 32.786,51 869.992,82 Gemeinden (§§ 1, 3-7) 4213 Asylbewerber In Gemeinschafts­ 5.310.000 4.521.200 3.050.000 2.414.600 2.702.380,89 3.493.724,48 unterkünften 4222 Illegal eingereiste Personen 3.000 60.000 3.000 60.000 552,95 44.036,47 " 4262 Abgelehnte Asylbewerber in 7.000 220.000 1.000 220.000 8.625,27 181.966,02 Gemeinschaftsunterkünften 42 ' Durchführung des Asylbewerber­ 5.397.000 6.071.200 3.081.000 3.739.600 2.748.458,66 4.657.067,89 leistungsgesetzes Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR V e r w a l t u n g s h a u s h a l t Unterabschni t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l tsansa tz 2014 Ergebn is Jah res rechnung 2013 Nr. Beze ichnung E i n n a h m e n A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 4330 Beschäftigungszentrum für 1.800 0 1.800 0 1.875,00 0,00 psychisch Kranke im Kreisgeb. 4361 Unterkünfte für Asylbewerber 45.400 45.400 43.300 43.300 27.757,34 27.757,34 In ÜB-Goldbach71a 4363 Unterkünfte für Asylbewerber 50.200 50.200 47.800 47.800 33.063,54 33.063,54 In ÜB-Goldbach71b 4366 Unterkünfte für Asylbewerber 128.400 128.400 113.800 113.800 111.869,65 111.869,65 In Kressbronn 4367 Unterkünfte Spätaussiedler 117.400 117.400 84.100 84.100 66.137,51 66.137,51 und Asylbewerber MD R.-W.-Str. 4368 Unterkunft für Asylbewerber MD 35.400 35.400 30.800 30.800 23.787,96 23.787,96 Ravensburger Str. 4369 Unterkunft für Asylbewerber 41.100 41,100 36.100 36.100 28.680,02 28.680,02 und Spätaussledler in ÜB Ottom 4370 Paulinenstr. 35 FN Asyl neu 96.500 96.500 90.700 90.700 55.560,13 55.560,13 4371 Ailinger Straße 10 Friedrichs­ 99.800 99.800 109.200 109.200 120.008,42 120.008,42 hafen Asyl 4372 " Containeranlage Überlingen 43.100 43.100 43.800 43.800 5,811,64 5.811,64 Asyl 4373 Containeranlage Markdorf Asyl 41.000 41.000 42.900 42.900 0,00 5.757,49 4374 Neue Asylbewerberunterkünfte 1.124.900 1.124.900 0 0 0,00 0,00 4375 in Langenargen, Untere Seestr. 16.400 16.400 0 0 0,00 0,00 4376 Asylunterkunft Immenstaad 121.600 121.600 0 0 0,00 0,00 4377 Bodenseestr. 135 108.600 108.600 0 0 0,00 0,00 )78 Asylunterkunft Langenargen 132.900 132.900 0 0 0,00 0,00 4379 Hirschlatterstr. 2 112.300 112.300 0 0 0,00 0,00 43 Soziale Einrichtungen (ohne 2.316.800 2.315.000 644.300 642.500 474.551,21 478.433,70 Einrichtungen der Jugenhllfe) 4400 Kriegsopferfürsorge 789.000 950.000 845.000 1.050.000 216.812,64 266.767,50 4405 Kriegsopferfürsorge 0 0 0 0 556.137,70 667.739,02 (bisher LWV) 44 Kriegsopferfürsorge und 789.000 950.000 845.000 1.050.000 772.950,34 934.506,52 ähnliche Maßnahmen 4510 Kinder- und Jugendhilfe ' 200 62.500 200 46.000 1.451,16 42.747,39 Jugendarbeit (§ 11 KJHG) 4512 Sprach- und Lernhilfe für 1.000 3.700 1.000 3.700 560,00 3.032,27 Ausländer (bisher 4565) 4520 Jugendsozialarbeit, Erziehung, 2.000 125.000 0 260.000 0,00 49.455,35 Jugendschutz (§§ 13 + 14 KJHG) 4530 Förderung der Erziehung in der 55.000 685.400 30.000 575.600 69.753,74 564.224,05 Familie (§§ 16, 19-20 KJHG) 4540 Förderung von Kindern in 0 0 572.000 1.385.000 860.370,45 1.257.616,95 . Tageseinrichtungen und Tagespflege (§ 22-25) 3 f% o Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1. B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l tsansa tz 2015 Hausha l t sansa t z 2014 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 4550 Hilfe zur Erziehung 1.280.000 8.158.300. 1.010.000 8.409.200 1.400.295,39 7.985.229,44 4560 Hilfe für junge Volljährige, 750.000 4.049.000 380.000 3.739.000 767.197,49 • 4.064.432,98 Eingliederungshilfe, Inobhut­ nahmen 4570 Adoptlonsvermittiung 2.400 0 2.400 0 0,00 0,00 4580 Übrige Hilfen nach KJHG 78.100 83.000 39.000 43.900 71.821,04 38.181,: (bisher 4540) 4581 Vermächtnis Lork für 3.000 3.000 7.000 7.000 2.541,80 2.541,80 Waisenkinder 4591 Förderung und Vermittlung von 604.800 650.000 0 • 0 0,00 0,00 Kindern von 0-6 Jahren 4592 Förderung und Vermittlung 104.700 60.000 0 0 0,00 0,00 von Kindern von 7-14 Jahren 45 Kinder- und Jugendhilfe nach 2.881.200 13.879.900 2.041.600 14.469.400 3.173.991,07 14.007.461,53 dem SGB VIII -V 4640 Förderung von Kindern in 8.800 620.000 0 0 0,00 0,00 Gruppen für 0-6 Jährige 4650 Erzlehungsberatungssteilen 0 770.000 0 657.000 0,00 633.854,44 4690 Förderung von Kindern in 8.700 30.000 0 0 0,00 0,00 Gruppen für 7-14 Jährige 46 Einrichtungen der Jugendhilfe 17.500 1.420.000 0 657.000 0,00 633.854,44 4700 Förderung der Wohlfahrtspflege 200 299.200 200 253.100 0,00 226.054,40 4780 Sonstige Förderung der 0 559.600 0 552.600 0,00 464.585,; Jugendhilfe 47 Förderung von anderen Trägern 200 858.800 200 805.700 0,00 690.639,78 der Wohlfahrtspflege 4810 Unterhaltsvorschussleistungen 804.000 1.001.000 864.000 1.101.000 834.362,03 961.539,50 4820 Grundsicherung für Arbeits­ 21.951.000 27.575.000 22.259.200 28.590.000 22.103.470,81 28.705.291,29 suchende SGB II 4840 Landesblindenhilfe 500 780.000 500 780.000 0,00 779.412,34 4860 Sonstige soziale Einrichtungen 0 1.000 0 1.000 180,47 1.646,85 48 Weitere soziale Bereiche 22.755.500 29.357.000 23.123.700 30.472.000 22.938.013,31 30.447.889,98 4900 Krankenversorgung (§ 276 LAG) 0 2.000 0 1.000 0,00 297,28 4980 Härtefonds für Bedürftige 0 2.600 0 2.600 0,00 2.600,00 4985 Leistungen für Bildung und 1.000 181.000 1.000 160.000 1.075,60 174.982,65 Teilhabe (§ 6 BKGG) 49 Sonstige soziale 1.000 185.600 1.000 163,600 1.075,60 177.879,93 Angelegenheiten 5000 Gesundheitsamt 235.500 1.521.100 252.100 1.451.400 248.456,62 1.249.756,15 \3 7" Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l tsansa tz 2015 Hausha l t sansa tz 2014 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 5002 Gesundheitsamt - 4.200 87.300 4.200 82.200 4.228,62 78.026,16 Versorgungsangelegenheiten 50 Gesundheitsverwaltung, 239.700 1.608.400 256.300 1.533.600 252.685,24 1.327.782,31 Gesundheitsämter 00 Waldburg-Zeil Klinik Tettnang 171.600 185.400 164.400 163.200 161.254,91 175.621,50 GmbH 5110 Regiebetrieb Immobilien 71.100 0 71.100 0 74.256,51 0,00 Krankenhaus Tettnang 51 Krankenhäuser 242.700 185.400 235.500 163.200 235.511,42 175.621,50 5420 Förderung ambulanter Hilfen 0 9.500 0 30.000 0,00 24.260,00 5460 Veterinäramt 74.600 364.200 71.600 298.900 76.695,82 288.310,52 5461 Fleischhygiene 125.000 138.900 125.000 126.300 120.246,31 95.134,53 5462 Lebensmittelkontrolle 0 683.000 0 641.100 0,00 580.292,09 5470 Tierkörperbeseitigung 0 600.000 0 580.000 0,00 463.672,00 54 Sonstige Einrichtungen und 199.600 1.795.600 196.600 1.676.300 196.942,13 1.451.669,14 Maßnahmen der Gesundheits­ pflege 5500 Förderung des Sports 0 43.500 0 43.500 0,00 38.306,99 55 Förderung des Sports 0 43.500 0 43.500 0,00 38.306,99 6000 Baurecht 412.900 1.080.600 404.200 978.000 656.900,55 930.742,76 Bauverwaltung 412.900 1.080.600 404.200 978.000 656.900,55 930.742,76 6100 Kreisentwicklung 223.500. 888.800 223.000 836.200 224.511,10 792.581,83 6120 Vermessungsamt - Verwaltung 541.300 2.482.100 507.800 2.517.100 880.469,04 2.416.673,84 61 Städteplanung, Vermessung, 764.800 3.370.900 730.800 3.353.300 1.104.980,14 3.209.255,67 Bauordnung 6200 Wohnungsbauförderung und 100 0 100 0 47,59 0,00 Wohnungsfürsorge 62 Wohnungsbauförderung und 100 0 100 0 47,59 0,00 Wohnungsfürsorge 6500 Kreisstraßen und Brücken 3.127.000 4.555.600 3.117.000 2.344.600 3.117.520,27 1.991.795,92 6505 Straßenbauamt - Verwaltung 107.100 1,701.000 101.100 1.664.800 124.952,97 1.481.171,93 65 Kreisstraßen 3.234,100 6.256.600 3.218.100 4.009.400 3.242.473,24 3.472.967,85 6650 Landesstraßen Direktaufwand 271.000 271.000 270.000 270.000 274.259,22 274.259,04 66 Bundes- und Landesstraßen 271.000 271.000 270.000 270.000 274.259,22 274.259,04 6700 Gemeinschaftsaufwand Bundes-, 4.718.100 5.099.200 4.617.000 4.825.600 3.856.159,70 5.128.097,51 Landes- und Kreisstraßen Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l tsansa tz 2014 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 6710 Gebäude Straßenmeisterei 141.700 141.700 135.500 135.500 99.139,69 99.139,69 Tettnang 6711 Straßenmeisterei Markdorf 103.500 103.500 97.500 97.500 88.542,06 88.542,06 6712 Gebäude Straßenmeisterei 38.000 38.000 35.000 35.000 46.475,16 46.475,16 Überlingen 6713 Gebäude Stützpunkt Rlckertsr. 8.900 8.900 8.900 8.900 0,00 o,r 67 Straßenbeleuchtung und 5.010.200 5.391.300 4.893.900 5.102.500 4.090.316,61 5.362.254,42 -reinigung 7200 Entsorgungszentrum Weiherberg 886.100 886.100 1.113.400 1.113.400 1023.677,00 1.023.677,00 7295 Abfallwirtschaft-Gebühren- 20.281.600 20.281.600 19.885.500 19.885.500 18.394.153,82 18.394.153,82 haushalt 72 Abfallwirtschaft 21.167.700 21.167.700 20.998.900 20.998.900 19.417.830,82 ' 19.417.830,82 7800 Förderung der Landwirtschaft 0 91.300 ' 0 91.300 0,00 73.219,85 7801 Obst- und Gartenbau 43.600 321.100 43.600 339.200 44.410,45 319.480,01 7804 Stiftung Kompetenzzentrum 0 92.100 0 88.600 0,00 88.550,45 Obstbau-Bodensee, Bavendorf 7820 Landwirtschaftsamt 53.500 1.996.900 16.000 1.886.800 18.897,47 1.648.403,05 7822 Gebäude Kompetenzzentrum 19.900 19.900 19.200 19.200 21.199,74 21.199,74 Obstbau Bodensee, Bavendorf 78 Förderung der Land- und 117.000 2.521.300 78.800 2.425.100 84.507,66 .2.150.853,10 Forstwirtschaft 7900 Fremdenverkehrsförderung 1.500 735.800 16.700 795.900 16.653,00 428.326,9 7910 Wirtschafsförderung und 114.500 408.000 12.500 208.000 2.487,89 121.270,00 Regionalplanung 7920 Förderung des Öffentlichen 9.250.400 10.399.800 8.990.400 10.140.000 9.054.646,11 9.392.721,97 Personennahverkehrs 79 Fremdenverkehr, sonstige För­ 9.366.400 11.543.600 9.019.600 11.143.900 9.073.787,00 9.942.318,92 derung von Wirtschaft und Verkehr 8550 Forstamt - Verwaltung 205.700 1.399.600 211300 1.374.400 236.907,59 1.260.580,08 8552 Jagd- und Fischereiamt 60.100 99.900 55.100 94.900 58.249,60 93.711,45 8553 Waldarbeiter 415.000 483.000 415.000 487.400 445.971,99 458.830,79 85 Land- und forstwirtschaftliche 680.800 1.982.500 681.400 1.956.700 741.129,18 1.813.122,32 Unternehmen 8800 Sonstiges Grundvermögen 68.000 135.600 69.500 123.700 71.572,38 100.751,66 8801 Schloss Rauenstein Überlingen 22.000 107.100 25.000 122.100 21199,23 114.543,14 8802 Nebengebäude Rauenstein 101.900 101.900 116.400 116.400 93.222,94 93.222,94 Überlingen 8803 Wohngebäude Kehlen, 4.000 12.200 4.000 5.700 3.989,06 10.868,62 Hirschlatterstr. 2 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Verwaltungshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 ' 7 8 8805 Wohngebäude Kehlen, 7.000 13.400 14.500 8.300 14.688,00 12.333,73 Cunzostr. 30 8806 Wohnhäuser Krankenhaus 314.000 415.600 427.000 401.700 418.193,10 420,261,14 Tettnang 88 Allgemeines Grundvermögen 516.900 785.800 656.400 777.900 622.864,71 751.981,23 .00 Steuern, allgemeine Zuwei­ 125.840.000 7.745.000 116.480.000 7.789.400 116.102.548,32 8.195.612,57 sungen und allgemeine Umlagen • 90 Steuern, allgemeine Zuwei­ 125.840.000 7.745.000 116.480.000 7.789.400 116.102.548,32 8.195.612,57 sungen und allgemeine Umlagen 9100 Sonstige allgemeine 6.214.000 12.315.800 7.846.900 12.508.400 9.412.172,11 20.510.662,70 Finanzwirtschaft 91 Sonstige allgemeine 6.214.000 12.315.800 7.846.900 12.508.400 9.412.172,11 20.510.662,70 Finanzwirtschaft Summe Verwaltungshaushalt 276.161.500 276.161.500 260.690.700 260.690.700 256.988.917,55 256.988.917,55 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Vermögenshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2015 Hausha l tsansa tz 2 0 1 4 E rgebn is Jah res rechnung 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n V E E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 . 5 6 . • 7 8 9 0010 Kreistag und Ausschüsse 0 15.000 0 0 40.000 0,00 2.234,39 0080 Neues Finanzwesen / Doppik 0 127.600 0 0 210.000 0,00 294.999,53 00 Gemeindeorgane 0 142.600 0 0 250.000 0,00 297.233,92 0100 Rechnungsprüfungsamt 0 3.000 0 0 0 0,00 0,00 01 Rechnungsprüfung 0 3.000 0 0 0 0,00 0,00 0200 Hauptamt mit Sekretariat für 0 0 0 0 50.000 0,00 22.999,97 die Kreisorgane 0240 Presse- und Öffentlichkeits­ 0 0 0 0 0 0,00 77.712,07 arbeit 02 Hauptverwaltung 0 0 0 0 50.000 0,00 100.712,04 0300 Finanzdezernent und 0 0 0 0 0 0,00 73,47 Kreiskämmerer 0350 Bau- und Liegenschaftsamt 0 50.000 0 0 0 0,00 80.288,65 03 Finanzverwaltung 0 50.000 0 0 0 0,00 80.362,12 0600 ' Verwaltungsgebäude Landratsarnt 0 1.050.000 0 0 109.500 0,00 2.584.101,12 0604 Telefonanlage 0 50.000 0 0 300.000 0,00 105.000,36 0606 Erweiterter Bürgerservice 0 25.000 0 0 0 0,00 0,00 0622 Erweiterungsbau LRA im Zuge 0 0 0 0 8.000 0,00 14.428,58 der Verwaltungsreform 0623 Erweiterungsbau Landratsarnt 0 0 0 0 0 0,00 0,50 0625 EDV und Organisation 0 155.000 0 0 230.000 0,00 160.001,2t 06 Einrichtungen für die gesamte 0 1.280.000 0 0 647.500 0,00 2.863.531,7. Verwaltung 0800 Sonstige Leistungen für 0 50.000 0 0 35.000 5.990,10 11.719,32 Personal, Azubis 0810 Cafeteria mit zentralem 0 0 0 0 0 0,00 1,780,90 Getränkeservice 08 Einrichtungen für 0 50.000 0 0 35.000 5.990,10 13.500,22 Verwaltungsangehörige 1110 Rechts- und Ordnungsamt 0 27.500 0 0 0 0,00 5.000,00 1111 Kreispolizeibehörde Im Rechts­ 0 370.500 0 0 123.500 0,00 0,00 und Ordnungsamt 1112 Ausländerwesen im Rechts- und 0 0 0 0 0 0,00 563,90 Ordnungsamt 1120 Verkehrsamt 0 100.000 0 0 67.000 0,00 105.000,31 1121 Schifffahrtsamt 0 50.000 0 0 0 0,00 0,00 11 Öffentliche Ordnung 0 548.000 0 0 190.500 0,00 110.564,21 41 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 I B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt In EUR Vermögenshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2015 Hausha l tsansa tz 2 0 1 4 E rgebn is Jah res rechnung 2013 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n V E E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1200 Umweltschutzamt 0 0 0 0 0 0,00 20.037,71 1202 Umweltamt - Gewerbeaufsicht 0 3.000 0 0 0 0,00 0,00 12 Umweltamt 0 3.000 0 0 0 0,00 20.037,71 1310 Feuerlöschwesen und 0 411.000 0 0 297.000 0,00 860.000,00 Kreisbrandmeister -40 Leitstelle Bodensee 1.270.000 1.050.000 0 0 0 0,00 0,00 13 Feuerschutz 1.270.000 1.461.000 0 0 297.000 0,00 860.000,00 1400 Katastrophenschutz 0 0 0 0 20.000 -56.000,00 -14.999,68 14 Katastrophenschutz • 0 0 0 0 20.000 -56.000,00 -14.999,68 2420 Droste-Huelshoff-Schule 0 56.400 0 0 43.200 0,00 40.438,54 2430 Justus-von-Lieblg-Schule 0 20.500 0 0 22.000 0,00 58.086,50 2460 Elektronikschule Tettnang 0 121.000 0 0 128.000 0,00 . 133.618,44 2461 Gebäude Elektronikschule 0 190.000 0 900.000 1.622.300 0,00 269.699,66 Tettnang 2465 Cafeteria Elektronlkschule 0 45.000 0 200.000 . 400.000 0,00 0,00 Tettnang .2470 Claude-Dornier-Schule - 0 165.000 0 0 167.800 100.000,00 339.688,50 Gewerbliche Schulen FN 2471 Gebäude Berufsschulzentrum 500.000 1.045.000 0 1.213.000 2.629.500 2.246.300,00 1.910.908,06 Friedrichshafen 2472 Gebäude BSZ FN - Außenstelle 0 0 0 0 0 0,00 167.163,57 Tettnang (Hoga) _ ,75 Cafeteria im Berufsschul­ 0 0 0 0 0 0,00 649.981,78 zentrum Friedrichshafen 2480 Jörg-Zürn-Gewerbeschule 0 58.400 0 0 46.800 0,00 59.049,97 Überlingen 2481 Gebäude Berufsschulzentrum 0 960.000 0 0 132.800 220.366,80 117.910,37 Überlingen 2490 Hugo-Eckener-Schule - 0 29.000 0 0 45.800 0,00 34.398,31 Kaufmännische Schulen FN 2493 Constantin-Vanotti-Schule - 0 20.000 0 0 24.400 0,00 17.297,49 Kaufmännische Schulen ÜB 24 Berufliche Schulen 500.000 2.710.300 0 2.313.000 5.262.600 2.566.666,80 3.798.241,19 2700 Pestalozzischule Förderschule 0 4.000 0 0 4.000 0,00 3.501,30 Markdorf 2701 Gebäude Pestalozzischule 0 485.000 0 0 245.000 0,00 280.845,82 Förderschule Markdorf 2710 Sonnenbergschule - 0 20.000 0 0 17.500 0,00 3.388,53 Sonderschule Buggenseggel 2711 Gebäude Sonnenbergschule - 0 0 0 0 451.000 0,00 62.400,13 Sonderschule 42 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Vermögenshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze i chnung E innahmen A u s g a b e n V E E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2720 Schulgebäude für geistig Be- . 0 0 0 0 0 0,00 4.813,61 hinderte FN - Tannenhag 27 Sonderschulen 0 509.000 0 0 717.500 0,00 354.949,39 2810 Bildungszentrum Markdorf - 0 24.800 0 0 24.800 0,00 55.648,59 Schulbetrieb 2811 Gebäude Bildungszentrum 155.100 707.600 0 171.600 808.100 544.151,59 373.242,Ow Markdorf mit Sporthallen 2812 Bibliothek im Bildungszentrum 0 20.000 0 0 3.500 0,00 4,890,90 Markdorf 2815 Cafeteria im Bildungszentrum 0 0 0 0 0 0,00 1.033,99 Markdorf 28 Gesamtschulen 155.100 752.400 0 171.600 836.400 544.151,59 434.816,34 2950 Kreismedienzentrum Friedrichs­ 0 10.000 0 0 10.000 0,00 8.138,99 hafen 2952 Nicht auftellbarer 0 200.000 0 0 250.000 0,00 250.099,78 Schulaufwand 29 . Übrige schulische Aufgaben 0 210.000 0 0 260.000 0,00 258.238,77 3100 Kreiskulturamt 0 12.000 0 5.000 40.000 5.000,00 16.172,33 3110 Zeppelin University 0 0 0 0 250.000 0,00 250.000,00 31 Wissenschaft und Forschung 0 12.000 0 5.000 290.000 5.000,00 266.172,33 3214 Jugendkunstschule 0 2.000 0 0 2.000 0,00 1.220 32 Museen, Sammlungen, 0 2.000 0 0 2.000 0,00 1.220,94 Ausstellungen 3405 Kunst und Kultur 79.000 79.000 0 189.800 189.800 74.880,73 73.714,38 34 Heimat- und sonstige 79.000 79.000 0 189.800 189.800 74.880,73 73.714,38 Kulturpflege 3500 Kreisvolkshochschule 0 10.000 0 0 0 0,00 17.259,90 35 Volksbildung 0 10.000 0 0 0 0,00 17.259,90 3600 Landschaftspflegetrupp 0 3.000 0 0 0 2.000,00 20.000,00 36 Naturschutz, Denkmalschutz 0 3.000 0 0 0 2.000,00 20.000,00 und -pflege 4000 Sozialdezernent und 0 0 0 0 0 0,00 1.802,76 Dezernent 4 4001 Sozialamt 0 25.000 0 0 . 39.000 0,00 13.808,00 4020 Versorgungsverwaltung 0 0 0 0 0 0,00 20.000,00 4040 Verw. Grundsicherung für 12.800 25.000 0 120.000 0 0,00 154.649,98 Arbeitssuchende (SGB II) Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Vermögenshaushalt Unterabschni t t bzw, Abschn i t t Hausha l tsansa tz 2015 Hausha l t sansa tz 2 0 1 4 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n V E E innahmen A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 1 2 3 . 4 5 6 7 8 9 4070 Jugendamt 0 25.000 0 0 50.300 0,00 140.424,36 40 Verwaltung der sozialen 12.800 75.000 0 120.000 89.300 0,00 330.685,10 Angelegenheiten 4190 Hilfe bei besonderen sozialen 0 125.000 0 0 0 0,00 0,00 Schwierigkeiten (früher LWV) 11 Sozialhilfe nach dem Zwölften 0 125.000 0 0 0 . 0,00 0,00 Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) 4213 Asylbewerber in Gemeinschafts­ 0 0 0 0 0 0,00 548.700,44 unterkünften 42 Durchführung des Asylbewerber­ 0 0 0 0 0 0,00 548,700,44 leistungsgesetzes 4330 Beschäftigungszentrum für 0 500.000 0 0 0 0,00 0,00 psychisch Kranke im Kreisgeb. 4361 Unterkünfte für Asylbewerber 0 0 0 0 56.700 0,00 0,00 in ÜB-Goldbach 71a 4363 Unterkünfte für Asylbewerber 0 0 0 0 56.700 0,00 0,00 In ÜB-Goldbach 71b 4366 Unterkünfte für Asylbewerber 0 0 0 0 56.700 0,00 0,00 in Kressbronn 4367 Unterkünfte Spätaussiedler 0 12.000 0 0 56.700 0,00 0,00 und Asylbewerber MD R.-W.-Str. 4369 Unterkunft für Asylbewerber 0 0 0 0 56.700 0,00 0,00 und Spätaussledler in ÜB Ottom 4370 Paullnenstr. 35 FN Asyl neu 0 0 0 0 0 0,00 20.903,31 4371 Allinger Straße 10 Friedrichs­ 0 0 0 0 0 0,00 -5.201,76 hafen Asyl 4372 Containeranlage Überlingen 0 0 0 0 23.000 0,00 44.360,66 Asyl 4374 Neue Asylbewerberunterkünfte 0 1.575.000 0 0 1.222.700 0,00 0,00 4379 Hirschiatterstr. 2 0 650.000 0 0 0 0,00 0,00 43 Soziale Einrichtungen (ohne 0 2.737.000 0 0 1.529.200 0,00 60.062,21 Einrichtungen der Jugenhilfe) 5000 Gesundheitsamt 0 21.000 0 0 10.000 0,00 30.000,27 50 Gesundheits Verwaltung, 0 21.000 0 0 10.000 0,00 30.000,27 Gesundheitsämter 5110 Regiebetrieb Immobilien 85.500 0 0 85.500 0 82.419,47 0,00 Krankenhaus Tettnang 51 Krankenhäuser 85.500 0 0 85.500 0 82.419,47 0,00 Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1. B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Vermögenshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l tsansa tz 2014 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E i n n a h m e n A u s g a b e n V E E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 7 8 9 5460 Veterinäramt 0 0 0 0 2.000 0,00 0,00 5461 Fleischhygiene 0 0 0 0 2.000 0,00 1.748,08 5462 Lebensmittelkontrolle 0 0 0 0 0 0,00 -582,23 54 Sonstige Einrichtungen und 0 0 0 0 4.000 0,00 1.165,85 Malinahmen der Gesundheits­ pflege 6000 Baurecht 0 12.000 0 0 5.000 0,00 167,69 60 Bauverwaltung 0 12.000 0 0 5.000 0,00 167,69 6100 Kreisentwicklung : o 0 0 0 9.500 0,00 2.960,61 6120 Vermessungsamt - Verwaltung 0 35.000 0 0 89.000 3.200,00 113.867,69 61 Städteplanung, Vermessung, 0 35.000 0 0 98.500 3.200,00 116.828,30 Bauordnung 6505 Straßenbauamt - Verwaltung 0 50.500 \ 0 0 15.000 0,00 18.000,10 6510 Allgemein 64.000 0 0 64.000 0 64.163,75 0,00 6520 Restabwicklung Grunderwerb 0 70.000 0 0 ' 70.000 2.835,00 52.083,40 frühere Maßnahmen 6530 Vollausbau (GVFG-Maßnahmen) 800.000 2.100.000 12.000.000 575.000 650.000 792.448,65 434.705,14 6540 Vollausbau in Ortsdurchfahrten 0 0 0 0 0 0,00 80.000,00 6550 Verkehrstechnische Anlage 0 0 0 0 0 0,00 50.000,16 an Kreisstraßen 6560 Erneuerung von Fahrbahnbelägen 1.800.000 1.935.000 0 1.240.000 3.225.000 2.072,18 1.209.341,42 6570 Beseitigung von Gefahren­ 506.000 625.000 0 486.000 600.000 142.000,00 455.711.9 7 stellen und Radwegebau 6580 Neubau und Sanierung von 0 0 0 0 448.000 0,00 447.992,31 Brücken 6590 Kostenbeteiligung des 0 • 0 0 0 6.500 0,00 3.529,79 Landkreises 65 Kreisstraßen 3.170.000 4.780.500 12,000.000 2.365.000 5.014.500 1.003.519,58 2.751.364,29 6700 Gemeinschaftsaufwand Bundes-, 267.000 600.000 0 267.000 529.000 333.099,25 568.537,22 Landes- und Kreisstraßen 6710 Gebäude Straßenmeisterei 0 670.000 0 0 0 0,00 0,00 Tettnang 67 Straßenbeleuchtung und 267.000 1.270.000 0 267.000 529.000 333.099,25 568.537,22 -relnigung 7200 Entsorgungszentrum Weiherberg 0 230.000 0 0 320.000 0,00 230,000,43 7210 Entsorgungszentrum Überlingen-Füllenwa 0 80,000 0 0 0 0,00 0,00 7230 Wertstoffhöfe in den Gemeinden ' 0 250.000 0 0 35.000 0,00 229,731,46 7240 Deponie Überlingen Füllenwaid 0 500.000 700.000 0 1.400.000 0,00 499.999,61 7260 Deponie Bermatingen 0 0 . 0 0 60.000 0,00 100.000,38 4C O Gesamtpläne Haushaltsjahr 2015 1.B Gesamtplan - Ansätze je Unterabschnitt in EUR Vermögenshaushalt Unterabschn i t t bzw. Abschn i t t Hausha l t sansa tz 2 0 1 5 Hausha l tsansa tz 2014 Ergebn is J a h r e s r e c h n u n g 2 0 1 3 Nr. Beze ichnung E innahmen A u s g a b e n V E E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 3 4 5 6 . ' 7 8 9 7270 Deponie Dillmannshof 0 Ó 0 0 0 0,00 -81.262,89 7290 Abfallwirtschaftsamt 0 14.000 0 0 53.000 0,00 94.942,25 72 Abfallwirtschaft 0 1.074.000 700.000 0 1.868.000 0,00 1.073.411,24 7820 Landwirtschaftsamt 0 7.500 0 0 0 180.000,00 66.000,00 Förderung der Land- und 0 7.500 0 0 0 180.000,00 66.000,00 Forstwirtschaft 7900 Fremdenverkehrsförderung 0 0 0 0 0 0,00 70.000,00 7910 Wirtschafsförderung und 0 0 0 0 5.000 0,00 0,00 Regionalplanung 7911 Förderung des Luftverkehrs 0 0 0 3.454.600 3.454.600 0,00 2.390.000,00 7920 Förderung des Öffentlichen 56.000 880.000 0 0 380.000 12.292,65 -225.330,23 Personennahverkehrs 79 Fremdenverkehr, sonstige För­ 56.000 880.000 0 3.454.600 3.839.600 12.292,65 2.234.669,77 derung von Wirtschaft und Verkehr 8550 Forstamt - Verwaltung 0 34.500 0 0 5.000 0,00 14.852,79 85 Land- und forstwirtschaftliche 0 34.500 0 0 5.000 0,00 . 14.852,79 Unternehmen 8800 Sonstiges Grundvermögen 3.500.000 0 0 3.575.000 172.600 106.025,54 150.372,71 8801 Schloss Rauenstein Überlingen 0 10.000 0 52.000 0 0,00 0,41 Wohnhäuser Krankenhaus 0 0 0 0 0 0,00 0,11 Tettnang 88 Allgemeines Grundvermögen 3.500.000 10.000 0 3.627.000 172.600 106.025,54 150.373,23 9100 Sonstige allgemeine 14.442.800 4.651.400 0 17.103.900 7.489.400 22.962.062,16 10.322.933,92 Finanzwirtschaft 91 Sonstige allgemeine 14.442.800 4.651.400 0 17.103.900 7.489.400 22.962.062,16 10.322.933,92 Finanzwirtschaft Summe Vermögenshaushalt 23.538.200 23.538.200 12.700.000 29.702.400 29.702.400 27.825.307,87 27.825.307,87 46 47 2. H A U S H A L T S Q U E R S C H N I T T für das Haushaltsjahr 2015 48 Haushaltsquerschnitt Haushaltsjahr 2015 A. Einzelpläne 0-8 EPL E innahmen Sonst ige Personal ­ Sächl icher Z u ­ Zuschuss ­ Objektbez. Baumaß­ Sonst ige V E A B aus Ver­ Finanz­ ausgaben Verw. - und weisungen bedarf E innahmen nahmen Invest­ U A B wal tung und e innahmen Betr iebsauf­ und E innahmen- des it ions- Betrieb au fwand Zuschüsse Ausgaben V e r m . H H . ausgaben G R P . 10-17 061,20-27 40-46 50-68,84 70-79 32-36 94-96 92,93,98,991 NR. 1/2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beträge in EUR und EUR/Einwohner bei 208649 Einwohnern (2015) 0 Al lgemeine Verwaltung 00 Gemeindeorgane 00 1.922.700 0 596.500 1.296.200 30.000 0 0 0 142.600 0 9,21 E 0,00 E 2,86 E 6,21 E 0,14 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,68 E 0,00 E 01 Rechnungsprüfung 01 619.400 100 644.100 283.800 0 -308.400 0 0 3.000 2,97 E 0,00 E 3,09 E 1,36 E 0,00 E -1,48 E 0,00 E 0,00 E 0,01 E 0,00 E 02 Hauptverwal tung 02 1.857.300 0 1.297.300 560.000 0 0 0 0 0 0 8,90 E 0,00 E 6,22 E 2,68 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 03 Finanzverwaltung 03 2,693.800 185.000 2.156.800 680.000 42.000 0 0 0 50.000 0 12,91 E 0,89 E 10,34 E 3,26 E 0,20 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,24 E 0,00 E 05 Besondere Dienststellen der al lgemeinen Verwal tung 05 63.500 0 36.800 27.700 0 -1.000 0 0 0 0 0,30 E 0,00 E 0,18 E 0,13 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwal tung 06 6.610.200 0 1.727.400 5.162.500 95.000 -374.700 0 700.000 580.000 0 31,68 E 0,00 E 8,28 E 24,74 E 0,46 E -1,80 E 0,00 E 3,35 E 2,78 E 0,00 E 08 Einr ichtungen für Verwaltungsangehörige 08 2.130.100 . 100 1.019,100 1.262.300 0 -151.200 0 0 50.000 0 10,21 E 0,00 E 4,88 E 6,05 E 0,00 E -0,72 E 0,00 E 0,00 E 0,24 E 0,00 E 0 15.897.000 185.200 7.478.000 9.272.500 167.000 -835.300 0 700.000 825.600 0 76,19 E 0,89 E 35,84 E 44,44 E 0,80 E -4,00 E 0,00 E 3,35 E 3,96 E 0,00 E 1 Öffentl iche Sicherheit und Ordnung 11 Öffentl iche Ordnung 11 72.500 5.482.500 3.986.200 2.628.000 0 -1.059.200 0 0 548.000 0 0,35 E 26,28 E 19,10 E 12,60 E 0,00 E -5,08 E 0,00 E 0,00 E 2,63 E 0,00 E 12 Umweltamt 12 676.000 225.000 2.941.900 1.547.800 0 -3.588.700 0 0 3.000 0 3,24 E 1,08 E 14,10 E 7,42 E 0,00 E -17,20 E 0,00 E 0,00 E 0,01 E 0,00 E 13 Feuerschutz 13 52.400 9.000 206.300 698.500 5.000 -848.400 1.270.000 0 1.461.000 0 0,25 E 0,04 E 0,99 E 3,35 E 0,02 E -4,07 E 6,09 E 0,00 E 7,00 E 0,00 E 14 Katastrophenschutz 49 Haushaltsquerschnitt Haushaltsjahr 2015 A, Einzelpläne 0-8 EPL Einnahmen Sonst ige Personal­ Sächl icher Z u ­ Zuschuss ­ Objektbez. Baumaß­ Sonst ige V E A B aus Ver­ Finanz­ ausgaben Verw. - und weisungen bedarf E innahmen nahmen Invest­ U A B waltung und einnahmen Betr iebsauf­ und E innahmen- des i t ions- Betrieb au fwand Zuschüsse Ausgaben Ve rm.HH. ausgaben G R P . 10-17 061,20-27 40-46 50-68,84 70-79 32-36 94-96 92,93,98,991 NR. 1/2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beträge in EUR und EUR/Einwohner bei 208649 Einwohnern (2015) 14 500 0 110.100 79.900 600 -190.100 0 0 0 0 0,00 E 0,00 E 0,53 E 0,38 E 0,00 E -0,91 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 1 801.400 5.716.500 7.244.500 4.954.200 5.600 -5.686.400 1.270.000 0 2.012.000 0 3,84 E 27,40 E 34,72 E 23,74 E 0,03 E -27,25 E 6,09 E 0,00 E 9,64 E 0,00 E 2 Schulen Schulverwal tung 20 279.300 0 325.700 151.800 10.000 -208.200 0 0 0 0 1,34 E 0,00 E 1,56 E 0,73 E 0,05 E -1,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 24 Berufl iche Schulen 24 9.928.100 0 1.114.400 10.065.800 0 -1.252.100 500.000 2.195.000 515.300 0 47,58 E 0,00 E 5,34 E 48,24 E 0,00 E -6,00 E 2,40 E 10,52 E 2,47 E 0,00 E 27 Sonderschulen 27 714.100 0 185.000 853.300 0 -324.200 0 485.000 24.000 0 3,42 E 0,00 E 0,89 E 4,09 E 0,00 E -1,55 E 0,00 E 2,32 E 0,12 E 0,00 E 28 Gesamtschulen 28 3.157.200 0 712.100 3.694.800 0 -1.249.700 155.100 707.600 44.800 0 15,13 E 0,00 E 3,41 E 17,71 E 0,00 E -5,99 E 0,74 E 3,39 E 0,21 E 0,00 E 29 Übrige schul ische Aufgaben 29 3.000 0 113.900 452.500 0 -563.400 0 0 210.000 0 0,01 E 0,00 E 0,55 E 2,17 E 0,00 E -2,70 E 0,00 E 0,00 E 1,01 E 0,00 E - 14.081.700 0 2.451.100 15.218.200 10.000 -3.597.600 655.100 3.387.600 794.100 0 67,49 E 0,00 E 11,75 E 72,94 E 0,05 E -17,24 E 3,14 E 16,24 E 3,81 E 0,00 E 3 31 31 32 32 33 33 34 34 Wissenschaft , Forschung, Kulturpf lege Wissenschaft und Forschung 2.000 0,01 E 0 0,00 E 163.100 0,78 E Museen, Sammlungen, Ausstel lungen 475.200 2,28 E 0 0,00 E Theater und Musikpflege 0 0 0,00 E 0,00 E Heimat- und sonst ige Kulturpflege 0 0 0,00 E 0,00 E 453.300 2,17 E 0 0,00 E 0 0,00 E 231.800 1,11 E 550.100 2,64 E 100 0,00 E 6.200 0,03 E 19.000 0,09 E 92.000 0,44 E 6.400 0,03 E 18.900 0,09 E -411.900 -1,97 E -620.200 -2,97 E -6.500 -0,03 E -25.100 -0,12 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 79.000 0,38 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 12.000 0,06 E 2.000 0,01 E 0 0,00 E 79.000 0,38 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E hl î Haushaltsquerschnitl Haushaltsjahr 2015 A. Einzelpläne 0-8 EPL E innahmen Sonst ige Personal­ Sächl icher Z u ­ Z u s c h u s s ­ Objektbez. Baumaß­ Sons t ige V E A B aus Ver­ Finanz­ ausgaben Verw. - und weisungen bedarf E innahmen nahmen Invest­ UAB wal tung und e innahmen Betriebsauf­ und E innahmen- des i t ions- Betr ieb aufwand Zuschüsse Ausgaben V e r m . H H . ausgaben G R P . 10-17, 061,20-27 40-46 50-68,84 70-79 32-36 94-96 92,93,98,991 NR. 1/2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beträge in EUR und EUR/Einwohner bei 208649 Einwohnern (2015) 35 Volksb i ldung 35 1.226.000 0 543.300 1.078.700 0 -396.000 0 0 10.000 0 5,88 E 0,00 E 2,60 E 5,17 E 0,00 E -1,90 E 0,00 E 0,00 E 0,05 E 0,00 E 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege 36 113.200 0 49.100 106.800 216.000 -258.700 0 0 3.000 0 0,54 E 0,00 E 0,24 E 0,51 E 1,04 E -1,24 E 0,00 E 0,00 E 0,01 E 0,00 3 1.816.400 0 1.208.800 1.973.700 352.300 -1.718.400 79.000 0 106.000 0 8,71 E 0,00 E 5,79 E 9,46 E 1,69 E -8,24 E 0,38 E 0,00 E 0,51 E 0,00 E 4 40 40 41 41 42 42 43 43 44 44 45 45 46 46 47 47 Soziale Sicherung Verwal tung der sozialen Angelegenheiten 5.784.500 27,72 E 1.500 0,01 E 15.386.300 73,74 E 6.857.200 32,86 E 386.900 1,85 E Sozialhi l fe nach dem Zwölf ten Buch Sozialhl l fegesetzbuch (SGB XII) 14.406.600 69,05 E 8.230.200 39,45 E 0 0,00 E 91.700 0,44 E Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes 5.200.000 24,92 E 197.000 0,94 E 0 0,00 E 2.071.200 9,93 E 70.001.000 335,50 E 4.000.000 19,17 E -16.844.400 -80,73 E -47.455.900 -227,44 E -674.200 -3,23 E Soziale Einr ichtungen (ohne Einr ichtungen der Jugendhi l fe) 2.315.000 11,10 E 1.800 0,01 E 0 0,00 E Kr iegsopfer fürsorge und ähnliche Maßnahmen 645.000 3,09 E 144.000 0,69 E 0 0,00 E Kinder- und Jugendhi l fe nach dem SGB VIII 2.043.600 9,79 E 837.600 4,01 E Einr ichtungen der Jugendhi l fe 17.500 0,08 E 0 0,00 E 305.200 1,46 E 0 0,00 E 2.315.000 11,10 E 0 0,00 E 824.500 3,95 E 0 0,00 E Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspf lege 200 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 950.000 4,55 E 12.750.200 61,11 E 1.420.000 6,81 E 858.800 4.12 E 1.800 0,01 E -161.000 -0,77 E -10.998.700 -52,71 E -1.402.500 -6,72 E -858.600 -4,12 E 12.800 0,06 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 2.212.000 10,60 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 75.000 0,36 E 125.000 0,60 E 0 0,00 E 525.000 2,52 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0,00 b 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 0 0,00 E 48 Weitere soziale Bereiche Haushaltsquerschnitt Haushaltsjahr 2015 A. Einzelpläne 0-8 EPL E innahmen Sonstige Personal ­ Sächl icher Zu ­ Z u s c h u s s ­ Objektbez. Baumaß­ Sonst ige V E AB aus Ver­ Finanz­ ausgaben Verw. - und weisungen bedarf E innahmen nahmen Invest­ UAB waltung und einnahmen Betr iebsauf­ und E innahmen- des it ions- Betrieb au fwand Zuschüsse Ausgaben Ve rm.HH. ausgaben GRP. 10-17 061,20-27 40-46 50-68,84 70-79 32-36 94-96 92,93,98,991 NR. 1/2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beträge ir EUR und EUR/E inwohner bei 208649 Einwohnern (2015) 48 494.000 2.655.500 0 141.000 29.216.000 -26.207.500 0 0 0 0 2,37 E 12,73 E 0,00 E 0,68 E 140,02 E -125,61 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 49 Sonstige soziale Angelegenheiten 49 0 1.000 0 0 185.600 -184.600 0 0 0 0 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,89 E -0,88 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 30.906,400 12.068.600 15.691.500 12.300.600 119.768.500 -104.785.600 12.800 2.212.000 725.000 0 148,13 E 57,84 E 75,21 E 58,95 E 574,02 E -502,21 E 0,06 E 10,60 E 3,47 E 0,00 E 5 Gesundheit , Sport, Erholung 50 Gesundhei tsverwal tung, Gesundheitsämter 50 89.700 150.000 948.600 659.800 0 -1.368.700 0 0 21.000 0 0,43 E 0,72 E 4,55 E 3,16 E 0,00 E -6,56 E 0,00 E 0,00 E 0,10 E 0,00 E 51 Krankenhäuser 51 174.600 68.100 170.400 15.000 0 57.300 85.500 0 0 0 0,84 E 0,33 E 0,82 E 0,07 E 0,00 E 0,27 E 0,41 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 54 Sonstige Einr ichtungen und IVlaßnahmen der Gesundheitspf lege 54 36.600 163.000 782.400 403.700 609.500 -1.596.000 0 0 0 0 0,18 E 0,78 E 3,75 E 1,93 E 2,92 E -7,65 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 55 Förderung des Sports 55 0 0 0 0 43.500 -43.500 0 0 0 0 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,21 E -0,21 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E j 300.900 381.100 1.901.400 1.078.500 653.000 -2.950.900 85.500 0 21.000 0 1,44 E 1,83 E 9,11 E 5,17 E 3,13 E -14,14 E 0,41 E 0,00 E .0,10 E 0,00 E 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 60 Bauverwal tung 60 12.900 400.000 661.500 419.100 0 -667.700 0 0 12.000 0 0,06 E 1,92 E 3,17 E 2,01 E 0,00 E -3,20 E 0,00 E 0,00 E 0,06 E 0,00 E 61 Städteplanung, Vermessung, Bauordnung 61 264.800 500,000 2.018.900 1.060.000 292.000 -2.606.100 0 0 35.000 0 1,27 E 2,40 E 9,68 E 5,08 E 1,40 E -12,49 E 0,00 E 0,00 E 0,17 E 0,00 E 62 Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge 62 0 100 0 0 0 100 0 0 0 0 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 65 Kreisstraßen 65 3.231.100 3.000 1.100.500 5.156.100 0 -3.022.500 3.170.000 4.635.000 145.500 12.000.000 15,49 E 0,01 E 5,27 E 24,71 E 0,00 E -14,49 E 15,19 E 22,21 E 0,70 E 57,51 E Haushaltsquerschnitt Haushaltsjahr 2015 A. Einzelpläne 0-8 EPL Einnahmen Sonst ige Personal­ Sächl icher Z u ­ Zuschuss ­ Objektbez. Baumaß­ Sonst ige V E AB aus Ver­ Finanz­ ausgaben Verw. - und we isungen bedarf E innahmen nahmen Invest­ U A B wal tung und einnahmen Betr iebsauf­ und E innahmen- des i t ions- Betrieb aufwand Z u s c h ü s s e Ausgaben V e r m . H H . ausgaben G R P . 10-17 061,20-27 40-46 50-68,84 70-79 32-36 94-96 92,93,98,991 NR. 1/2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Beträge In EUR und EUR/Einwohner bei 208649 Einwohnern (2015) 66 Bundes- und Landesstraßen 66 271.000 0 0 271.000 0 0 0 0 0 0 1,30 E 0,00 E 0,00 E 1,30 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 67 Straßenbeleuchtung und -relnigung 67 5.010.200 0 2.964.500 2.426.800 0 -381.100 267.000 670.000 600.000 0 24,01 E 0,00 E 14,21 E 11,63 E 0,00 E -1,83 E 1,28 E 3,21 E 2,88 E 0,00 6 8.790.000 903.100 6.745.400 9.333.000 292.000 -6.677.300 3.437.000 5.305.000 792.500 12.000.000 42,13 E 4,33 E 32,33 E 44,73 E 1,40 E -32,00 E 16,47 E 25,43 E 3,80 E 57,51 E 7 Öffentl iche Einr ichtungen Wir tschaftsförderung 72 Abfal lwir tschaft 72 18.940.200 2.227.500 2.092.200 19.075.500 0 0 0 1.060.000 14.000 700.000 90,78 E 10,68 E 10,03 E 91,42 E 0,00 E 0,00 E 0,00 E 5,08 E 0,07 E 3,35 E 78 Förderung der Land- und Forstwir tschaft 78 77.000 40.000 1.485.100 851.600 184.600 -2.404.300 0 0 7.500 0 0,37 E 0,19 E 7,12 E 4,08 E 0,88 E -11,52 E 0,00 E 0,00 E 0,04 E 0,00 E 79 Fremdenverkehr, sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr 79 9.366.400 0 0 10.192.600 1.351.000 -2.177.200 56.000 580.000 300.000 0 44,89 E 0,00 E 0,00 E 48,85 E 6,47 E -10,43 E 0,27 E 2,78 E 1,44 E 0,00 E 7 28.383.600 2.267.500 3.577.300 30.119.700 1,535.600 -4.581.500 56.000 1.640.000 321.500 700.000 136,04 E 10,87 E 17,15 E 144,36 E 7,36 E -21,96 E 0,27 E 7,86 E 1,54 E 3,35 E 8 Wir tsch. Untern., Allg. Grund- und Sondervermögen 85 Land- und forstwir tschaft l iche Unternehmen 85 616.200 64.600 1.373.300 609.200 0 -1.301.700 0 0 34.500 0 2,95 E 0,31 E 6,58 E 2,92 E 0,00 E -6,24 E 0,00 E 0,00 E 0,17 E 0,00 E 88 Allgemeines Grundvermögen 88 516.900 0 0 785.800 0 -268.900 3.500.000 10.000 0 0 2,48 E 0,00 E 0,00 E 3,77 E 0,00 E -1,29 E 16,77 E 0,05 E 0,00 E 0,00 E 8 1.133.100 64.600 1.373.300 1.395.000 0 -1.570.600 3.500.000 10.000 34.500 0 5,43 E 0,31 E 6,58 E 6,69 E 0,00 E -7,53 E 16,77 E 0,05 E 0,17 E 0,00 E 0-8 102.110.500 21.586.600 47.671.300 85.645.400 122.784.000 -132.403.600 9.095.400 13.254.600 5.632.200 12.700.000 489,39 E 103,46 E 228,48 E 410,48 E 588,47 E -634,58 E 43,59 E 63,53 E 26,99 E 60,87 E Haushaltsquerschnitt Haushaltsjahr 2015 B. Einzelplan 9 Gl lederungs-Nr. Steuern und Sonst ige Sonst ige Überschuss Sonst ige Sonst ige Text Einzelplan und Abschn i t t al lg. Z u ­ Finanz­ Finanz­ (E innahmen/ E innahmen A u s g a b e n weisungen e innahmen ausgaben Ausgaben) Ve rm. HH. V e r m . H H . 00-09 20-28 47,679,680-6 30,31,36,37 90 ,91 ,933 ,97 , Grupp ierungs-Nr . 80-86 1 2 3 4 5 6 7 8 Beträge in EUR und EUR/Einwohner bei 208649 Einwohnern (2015) 9 Allgemeine Finanzwir tschaft 90 Steuern, al lgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen 90 125.840.000 0 7.745.000 118.095.000 0 0 603,12 E 0,00 E 37,12 E 566,00 E 0,00 E 0,00 E 91 Sonstige al lgemeine Finanzwirtschaft 0 6.214.000 12.315.800 -6.101.800 14.442.800 4.651.400 0,00 E 29,78 E 59,03 E -29,24 E 69,22 E 22,29 E 9 Summe Einzelplan 9 125.840.000 6.214.000 20.060.800 111.993.200 14.442.800 4.651.400 603,12 E 29,78 E 96,15 E 536,75 E 69,22 E 22,29 E 54 55 3. G R U P P I E R U N G S Ü B E R S I C H T für das Haushaltsjahr 2016 Gruppierungsübersicht Haushaltsjahr 2015 GruDPie - H a u s h a l t s a n s a t z 2015 H a u s h a l t s a n s a t z 2014 R e c h n u n g s e r g . 2013 r u n g s - B e z e i c h n u n g der Hauptgruppen, E inwohner : 208649 Einwohner: 208502 Einwohner: 211070 M.,̂ „̂k G r u p p e n und Untergruppen Nummer Beträge in EUR Bet rag Be t r . /EW Betrag Bet r . /EW Bet rag B e t r . / E W Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00-02 Steuern zusammen 041 Schlüsselzuweisungen 05, 06 Sonstige allgemeine Zuweisungen 07 Kreisumlage 09 Leistungen des Landes 0 Summe 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 10,11,12 Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 13,14,15 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten, sonstige 16 Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattungen 160-163 vom Bund, Land, von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden und dergleichen 164-168 von übrigen Bereichen 169 Innere Verrechnungen 17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 171 vom Land 170, 172-178 von übrigen Bereichen 191, 193 Bund für Kosten der Unterkunft 1 Summe 2 Sonstige Finanzeinnahmen 20-26 Sonstige Finanzeinnahmen (ohne 27, 28) inkl. ShV 27 Kalkulatorische Einnahmen 28 Zuführung vom Vermögenshaushalt 281 Entnahme aus Sonderrücklagen 2 Summe 0-2 Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 22.000.000 105,44 23.690.000 113,62 18.203.177,70 86,24 29.470,200 141,24 27.078.200 129,87 28.186.042,71 133,54 79.270.000 379,92 70.490.000 338,08 75.278.614,00 356,65 750.000 3,59 750.000 3,60 0,00 0,00 131.490.200 630,20 122.008.200 585,17 121.667.834,41 576,43 18.664.800 89,46 18.425.600 88,37 18.429.851,32 87,32 3.291.300 15,77 3.438.400 16,49 2.402.039,86 11,38 18.478.300 88,56 25.457.900 122,10 15.310.927,74 72,54 4.757.200 22,80 4.258.800 20,43 4.615.159,37 21 , 26.941.900 129,13 22.707.400 108,91 20.778,152,18 98,44 29.486.800 141,32 20.026.500 96,05 27.576.024,13 130,65 490.200 2,35 290.000 1,39 374.506,84 1,77 19.660.400 94,23 20.078.600 96,30 19.525.892,68 92,51 121.770.900 583,62 114.683.200 550,03 109.012.554,12 516,48 17.853.800 85,57 18.931.600 90,80 21.942.867,14 103,96 3.027.800 14,51 3.167.700 15,19 2.717.226,44 12,87 0 0,00 0 0,00 145.003,00 0,69 2.018.800 9,68 1.900.000 9,11 1.503.432,44 7,12 22.900.400 109,76 23.999.300 115,10 26.308.529,02 124,64 276.161.500 1.323,57 260.690.700 1.250,30 256.988.917,55 1.217,55 Einnahmen des Vermögenshaushaltes 30 Zuführung vom Verwaltungshaushalt 9.094.000 43,59 9.093.900 43,62 16.947.792,56 80,29 31 Entnahme aus Rücklagen, Ertrag Spezialfonds 5.348.800 25,64 8.010.000 38,42 6.014.269,60 28,49 32 ,33 ,34 Rückflüsse von Darlehen und von Kapitaleinlagen, 3.605.500 17,28 7.060.100 33,86 362.697,12 1," Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und von Sachen des Anlagevermögens 35 Beiträge und ähnliche Entgelte 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 36 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 360,361 vom Bund, Land 3.052.800 14,63 4.131.500 19,82 4.237.844,48 20,08 362,363 von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverb, und dgl. 2.358.100 11,30 1.212.100 5,81 17.000,00 0,08 364-367 von anderen Berelchen 79,000 0,38 194.800 0,93 245.704,11 1,16 368 Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweis, und Zuschüssen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen 370 vom Bund 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 371 vom Kreditmarkt 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 372,373 von Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverb, und dgl. 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 374,377 vom sonstigen öffentlichen Bereich und Kreditmarkt 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 (ohne Umschuldungen) 378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 379 Innere Darlehen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 3 Summe Einnahmen Vermögenshaushalt 23.538.200 112,81 29.702.400 142,46 27.825.307,87 131,83 0 - 3 Summe der Einnahmen insgesamt 299.699.700 1.436,38 290.393.100 1.392,76 284.814.225,42 1.349,38 G r u p p i e ­ r u n g s - Nummer B e z e i c h n u n g der Hauptgruppen, G r u p p e n und Untergruppen Gruppierungsübersicht Haushaltsjahr 2015 Beträge in EUR H a u s h a l t s a n s a t z 2015 Einwohner: 208649 Betrag Be t r . /EW H a u s h a l t s a n s a t z 2014 Einwohner: 208502 Betrag Be t r . /EW R e c h n u n g s e r g . 2013 Einwohner: 211070 Betrag B e t r . / E W Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 40-47 Personalausgaben 47.297.700 226,69 45.941.700 220,34 43.014.068,02 203,79 5 / 6 Sächlicher Verwaltungs- und Betr iebsaufwand 500-678 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne 679 und 68) 57.694.400 276,51 50.437.200 241,90 46.314.746,92 219,43 679 Innere Verrechnungen 26.941.900 129,13 22.707.400 108,91 20.778.152,18 98,44 68 Kalkulatorische Kosten 3.027.800 14,51 3.167.700 15,19 2.717.226,44 12,87 5 / 6 Summe 87.664.100 420,15 76.312.300 366,00 69.810.125,54 330,74 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investi t ionen) 70 Zuschüsse für laufende Zwecke an gemeinnützige, mildtätige, 2.177.900 10,44 1.952.800 9,37 1.802.753,97 8,54 kirchliche oder ähnliche Einrichtungen 71 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 710, 711 an Bund und Land 10.000 0,05 10.000 0,05 2.894,84 0,01 712, 713 an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverb, und dgl. 987.000 4,73 932.000 4,47 805.860,50 3,82 715 an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 /14, 716-719 an übrige Bereiche 1.474.000 7,06 1.217.000 5,84 1.187.460,93 5,63 72 Schuldendiensthilfen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 73-79 Soziale Leistungen (ab 2055 inkl. LWV-Umlage) 118.135.100 566,19 115.427.000 553,60 113.162.765,29 536,14 7 Summe 122.784.000 588,47 119.538.800 573,32 116.961.735,53 554,14 8 Sonstige Finanzausgaben 80 Zinsausgaben 1.576.600 7,56 2.014.500 9,66 2.061.256,47 9,77 81 Gewerbesteuerumlage 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 82, 83 Allgemeine Zuweisungen und Umlagen (ab 2005 ohne LWV) 7.745.000 37,12 7.789.400 37,36 8.195.426,57 38,83 84 Sonstige Finanzausgaben (ohne 85, 86) 100 0,00 100 0,00 331,63 0,00 85, 88 Deckungsreserve, globale Minderausgabe 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 9.094.000 43,59 9.093.900 43,62 16.945.973,79 80,29 8 Summe 18.415.700 88,26 18.897.900 90,64 27.202.988,46 128,88 4 - 8 Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt 276.161.500 1.323,57 260.690.700 1.250,30 256.988.917,55 1.217,55 Ausgaben des Vermögenshaushaltes 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0 0,00 0 0,00 145.003,00 0,69 90 Zuführung zum Verwaltungshaushalt (Abfall) 2.018.800 9,68 1.900.000 9,11 1.503.432,44 7,12 91 Zuführung an Rücklagen 210.900 1,01 454.900 2,18 600.940,00 2,85 92 Gewährung von Darlehen 500.000 2,40 0 0,00 0,00 0,00 93 Vermögenserwerb 930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 0 0,00 3.459.600 16,59 2.460.000,00 11,65 932, 933 Erwerb und Leasing von Grundstücken 95.000 0,46 605.600 2,90 550.725,01 2,61 935, 936 Erwerb und Leasing von bewegl. Sachen des Anlagevermögens 4.542.200 21,77 2.928.900 14,05 4.245.798,79 20,12 94, 95, 96 Baumaßnahmen 13.254.600 63,53 14.365.400 68,90 10.157.650,36 48,12 97 Tilgung von Krediten, Rückzahlungen von inneren Darlehen 970 an Bund 0 0,00 200.000 0,96 200.000,00 0,95 971 an Land 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 972, 973 an Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und dgl. 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 974, 977 an sonst. Bereich und Kreditmarkt für ord. Tilg. (o. Umschuldg.) 2.421.700 11,61 2.694.500 12,92 2.633.558,48 12,48 9772 an Kreditmarkt für außerordentl. Tilgungen, Umschuldungen 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 979 Innere Darlehen 0 0,00 2.240.000 10,74 5.240.000,00 24,83 98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 980-984 an Bund, Land, Gemeiden, Gemeindeverbände, Zweckverbände 70.000 0,34 553.500 2,65 198.529,79 0,94 und dgl. und an den sonstigen öffentlichen Bereich 985-988 an übrige Bereiche 425.000 2,04 300.000 1,44 -110.330,00 -0,52 99 Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushaltes 0 0,00 0 0,00 0,00 0,00 9 Summe Ausgaben Vermögenshaushalt 23.538.200 112,81 29.702.400 142,46 27.825.307,87 131,83 4 - 9 Summe der Ausgaben insgesamt 299.699.700 1.436,38 290.393.100 1.392,76 284.814.225,42 1.349,38 58 4. Finanzierungsübersicht - in 1.000 Euro - A. Finanzierungssaldo 1. 2. Gesamteinnahmen Einnahmen aus besonderen Finanzierungsvorgängen (Nrn. 9 .1 , 10.1, 11.1) 5.349 299.814 3. Differenz 294.465 4. 5. Gesamtausgaben Ausgaben aus besonderen Finanzierungsvorgängen (Nrn. 8, 9.2, 10.2, 11.2) 2.855 299.814 6. Differenz 296.960 7. Saldo (Nrn. 3./6.) -2.494 Besondere Finanzierungsvorgänge 8. Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen 0 9. Rücklage 9.1 Entnahmen aus Rücklagen 9.2 Zuführungen zu Rücklagen 5.349 211 9.3 Differenz 5.138 10. Kredite (ohne Umschuldung) 10.1 Einnahmen aus Krediten 10.2 Ti lgung von Krediten 0 2.644 10.3 Differenz -2.644 11 . Innere Darlehen 11.1 Einnahmen aus inneren Darlehen 11 2 Rückzahlung von inneren Darlehen 0 0 11.3 Differenz 0 12. Saldo besondere Finanzierungsvorgänge (Nrn. 8, 9.3, 10.2, 11.3) 7.782 C. Nachrichtlich: Kredite vom Kreditmarkt 13.1 Einnahmen 13.2 Ti lgung 13.2 Saldo 0 2.644 -2.644 XÀ V E R W A L T U N G S H A U S H A L T 2 0 1 5 Dezernats- und Fachbereichsbudgets Der Verwaltungshaushalt ist nach den Fachbereich-Budgets - Dezernat Landrat und Dezernate 1 - 4 - gegliedert. Das Finanzbudget ist Dezernat 3 enthalten. Dementsprechend erfolgt hier die Zuordnung der Unterabschnitte zu den Fachämtern und deren Zuordnung zu den Dezernaten. Ebenfalls sind hier die Budgetierungsregeln enthalten. 60 Darstellung der Budgetstruktur 2015 Dozornat Dezernat 1 Dezernat 2 Landrat ; A l lgemeine Verwal tung Umwelt und T e c h n i k Landrat Erster Landesbeamter und Dezernent 1 Dezernent 2 0030 Landrat 0031 Erster Landesbeamte und Dezernent 1 1201 Dezernent 2 Kreistag 10 Hauptamt 20 Amt für Kreisentwicklung u. Baurecht 0010 Kreistag 0200 Hauptamt mit Sekretariat für die 0050 Kreispartnerschaften Kreisorgane 6000 Baurechtsamt Personalrat 0522 Kreistagswahl 6100 Amt für Kreisentwicklung 0801 Personalrat 0260 Bürgeramt - ab 2014 - 7900 Fremdenverkehrsförderung 0602 Poststelle 7910 Wirtschaftsförderung und Regional­ 01 Stabstelle Medien- und Pressearbelt 0603 Zentrale Kopierstelle planung (VwH) 0240 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0604 Telefonanlage 7920 Förderung des öffentlichen 0601 Servicebüro für Text und 0605 Kosten der Dienstwagen Personennahverkehrs Gestaltung, Internet 0607 Zentralregistratur 0625 EDV und Organisation 21 Vermessungsamt 01 Beauftragte für Frauen und 0800 Sonstige Leistungen für Personal, 6120 Vermessungsamt - Verwaltung Familienfragen Azubis 0550 Beauftragte für Frauen und 3460 Heimatpflege 22 Landwirtschaftsamt Familienfragen 7801 Amt für Obst- und Gartenbau 12 Rechts -und Ordnungsamt 7804 Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau- 02 Kommunal-und Prüfungsamt 1100 Rechtsreferat Bodensee Bavendorf 0100 Rechnungsprüfungsamt 1110 Rechts- und Ordnungsamt 7820 Landwirtschaftsamt - Verwaltung 0110 Kommunalamt 1111 Kreispollzeibehörde 0520 Wahlen Bund, Land, Europa 1112 Auslanderwesen 23 Umweltschutzamt 1310 Feuerlöschwesen und Kreisbrand­ 1200 Umweltschutzamt 03 Kreiskulturamt meister 1202 Gewerbeaufsicht 3100 Kreiskulturamt 1311 Öl- und Gewässerschadenabwehr 1203 European Energy Award 3200 Kreisarchiv 1340 Leitstelle Bodensee 1207 Kontaktstelle Agenda 21 3210 Kunstgalerie Meersburg 1400 Katastrophenschutz 3600 Landschaftspflegetrupp 3405 Kunst und Kultur 3601 Naturschutzbeauftragte 13 Amt für Bürgerservice, Schi f f fahr t u. Verkehr 3602 Patenschaft Naturschutzgebiet 0606 D115 Bürgerservicecenter Eriskirch Ried 1120 Verkehrsamt 3603 Förderprogramm Landschaftspflege 1121 Schifffahrtsamt 3604 Förderprogramm Streuobst 1122 Verkehrsamt - Fahrpersonalrecht 3605 Stiftung Naturschutzzentrum Erlskirch 3606 Knellenberger Moos 14 Krelsvolkshochschule 3607 Landschaftserhaltungsverband (LEV) 3500 Krelsvolkshochschule 7800 Förderung der Landwirtschaft 24 Amt für Wasser- und Bodenschutz 1210 Amt für Wasser- und Bodenschutz 1212 Oberflächengewässer 1213 Gewässerschutz 25 Forstamt 8550 Forstamt - Verwaltung 8552 Jagd- und Fischereiamt 8553 Waldarbeiter 61 Darstellung der Budgetstruktur 2015 ; i ßC'j -. Dezernat 3 F inanz- und Bete l l igungsvorwal tung Dezernat 4 J u g e n d , S o z i a l e s und G e s u n d h e i t Finanzdezernat und Kreiskämmerer Sozialdezernat und Dezernent 4 0300 Finanzdezernat und Kreiskämmerer 4000 Sozialdezernat und Dezernent 4 30 Kämmerei 40 Sozialamt 0080 Neues Finanzwesen / Doppik 4001 Sozialamt 0310 Kämmerei 4004 Untere Aufnahmebehörde mit Asylunterkünften 0609 Versicherungen, Beiträge für alle Bereiche 4005 Wohngeld 0810 Cafeteria mit zentralem Getränkeservice 4006 BaFöG / Unterhaltssioherungsgesetz 31 Zeppelin University, Sonstige Wissenschaft und Forschung 4007 Untere Eingliederungsbehehörde mit Übergangswohn-heimen 3320 Musik, Konzerte, Gesang 4008 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung 3650 Denkmalschutz und -Pflege 4009 Bildungsregion 51 Waldburg-Zeil-Klinik Tettnang GmbH, Regiebetrieb Kr-haus TT 4020 Versorgungsverwaltung 5470 Tierkörperbeseitigung 4045 Kommunale Aufgaben 5500 Förderung des Sports 41/49 Soziale Leistungen 6200 Wohnbauförderung und Wohnungsfürsorge 42/43 Asylbewerber und Spätaussiedler 7911 Förderung des Luftverkehrs 44 Kriegsopferfürsorge 4700 Förderung der Wohlfahrtspflege 31 Bau-und Liegenschaftsamt 4840 Landesbllndenhilfe 0350 Bau- und Liegenschaftsamt 4860 Sonstige Soziale Leistungen 0600 Verwaltungsgebäude Landratsarnt 4900 Krankenversorgung 0622 Erw.bau im Zuge LRA im Zuge der Verwaltungsreform 4980 Härtefonds für Bedürftige 0623 Erweiterungsbau Landratsarnt 5420 Förderung Ambulanter Hilfen 112 Gebäude Zulassungsstelle Tettnang und Überlingen 24/27 Gebäude Berufs- und Sonderschulen 41 Jugendamt 28 Gebäude Bildungszentrum Markdorf 4070 Jugendamt 2953 Raumkosten Kreismedienzentrum Überlingen 4071 Suchtprophylaxe 32 Gebäude Kunstgalerie, Jugendk.schule Meersburg, Kreiskulturamt 4072 Unterhaltsvorschuss 43 Gebäude Spätaussiedler und Asylbewerber 45 Jugendhilfeleistungen 7822 Gebäude Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee Bavendorf 46 Erziehungsberatungsstellen, Tageseinrichtungen für Kinder 8800 Sonstiges Grundvermögen 4780 Sonstige Förderung der Jugendhilfe 8801 Schloss Rauenstein Überlingen 4810 Unterhaltsvorschussleistungen 8802 Nebengebäude Rauenstein Überlingen 4990 Mündelbuchhaltung 8803-5 Wohngebäude Kehlen, HirschlatterstraUe 2 + 4, Cunuostr. 30 8806 Wohnhäuser Krankenhaus Tettnang 42 Gesundheitsamt 5000 Gesundheitsamt 32 Straßenbauamt 5002 Versorgungsangelegenhelten 6500 Kreisstraßen und Brücken 6505 Strafienbauamt - Verwaltung 43 Jobcenter 6510 Kreisstraßen allgemein 4040 Verwaltung Grundsicherung für Arbeitssuchende 6520 Restabwicklung Grunderwerb frühere Maßnahmen 4041 Beschäftigungsinitiative Pakt 50+ 6530 Vollausbau (GVFG-Maßnahmen) 4820 Grundsicherung für Arbeitssuchende 6540 Vollausbau In Ortsdurchfahrten 4985 Leistungen zur Bildung und Teilhabe 6550 Verkehrstechnische Anlagen an Kreisstraßen 6560 Erneuerungen von Fahrbahnbelägen 44 Veterinäramt 6570 Beseitigung von Gefahrenstellen und Radwegebau 5460 Veterinäramt 6575 Kreisverkehrsplätze an Kreisstraßen 5461 Fleischhygiene 6580 Neubau und Sanierung von Brücken 5462 Lebensmittelkontrolle 6590 Kostenbeteiligung des Landkreises 6650 Landesstraßen Direktaufwand 6700 Gemeinschaftsaufwand Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 671 Gebäude Straßenmeisterei TT, MD, ÜB, Rickertsreute 33 Abfallwirtschaftsamt 72 Entsorgungszentr. Weiherberg, ÜB, TT, Wertstoffhöfe der Gemelnd., Grünkomostierungsanlagen, Deponien 7295 Abfallwirtschaft - Gebührenhaushalt 34 Schulamt 20 Schulamt - Schulverwaltung 24/27 Berufs- und Sonderschulen - 28 Bildungszentrum Markdorf 295 Kreismedienzentrum FN und ÜB, nicht aufteilbarer Schulaufwand 3214 Jugendkunstschule Finanzbudget 9 Einzelplan 9 2 Allgemeine Budgetierungsregeln zum Haushaltsplan 2015 I. Grundsätze Mit den Budgetierungsregeln soll die Eigenverantwortung und die Kompetenz der Fachbereiche gestärkt und die Budgetverantwortlichen zu einem effektiven und wirtschaftlichen Handeln motiviert werden. Das Landratsarnt Bodenseekreis führt den Rechnungsstil der Kameralistik. Es finden daher die Vorschriften zum kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsrecht, ergänzend um die in diesen Budgetierungsregeln genannten Vorgaben, Anwendung. II. Budgetbegriff, Budgetstruktur/-ebenen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden entsprechend den Organisationseinheiten (Dezernat bzw. Amt) zu Budgets verbunden. Innerhalb des Vermögenshaushalts bildet die Maßnahme innerhalb eines Unterabschnitts die oberste Budgetebene. Im Verwaltungshaushalt bestehen die folgenden Budgetebenen: Unterkonten innerhalb einer Haushaltsstelle Haushaltsstellen innerhalb eines Unterabschnitts Unterabschnitte innerhalb des Amtsbudgets Amtsbudgets innerhalb des Dezernatsbudgets Im Rahmen der Deckungsfähigkeit sind die jeweils geltenden Budgetebenen nacheinander abzuprüfen. Die Budgetverantwortung liegt bei den Fachämter-Budgets beim Amtsleiter, bei den Dezernats-Budgets beim zuständigen Dezernenten. Das Finanzbudget liegt ausschließlich in der Verantwortung des Leiters der Kämmerei, das Gesamt-Personalbudget beim Leiter des Hauptamtes (siehe Regelung Personalausgaben Anlage 2c zum Haushaltsplan). III. Planung Die Festlegung der Plan-Budgetsumme erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanaufstellung. Ihre Höhe kann im Rahmen der ein-/gegenseitigen Deckungsfähigkeit, durch Genehmigung von über- /außerplanmäßigen Ausgaben oder sonstigen haushaltswirtschaftlichen Sperren verändert werden. IV. Bewirtschaftung Die Bewirtschaftungshoheit der in einem Budget zugeordneten Einnahmen und Ausgaben, richtet sich nach der Bewirtschaftungsstelle, welche einer jeden Haushaltsstelle zugewiesen ist. V. Deckungsfähigkeit Die Einnahmen und Ausgaben in den Budgetebenen im Verwaltungshaushalt sind gegenseitig deckungsfähig. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Gruppierungen 169* ILV Einnahmen, 27* Kalkulatorische Einnahmen, 679* ILV Ausgaben und 68* Kalkulatorische Kosten. Personalausgaben sind mit anderen Sachausgaben innerhalb desselben Budgets einseitig deckungsfähig, wonach ersparte Personalausgaben für zusätzliche Sachausgaben verwendet werden können, sofern keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen entgegenstehen. Sachausgaben, die nicht der eigenen Bewirtschaftung unterliegen, können - sofern der ordentliche Bewirtschafter zustimmt - ebenso zur Deckung herangezogen werden. Im umgekehrten Fall ist dies ebenso zulässig (bsp, Mehrausgaben bei IUK-Direktkosten und Minderausgaben bei Geschäftsausgaben innerhalb desselben Unterabschnitts). 6 o A Ausgaben einer Budgetebene im Verwaltungshaushalt werden zugunsten von Ausgaben des Budgets im Vermögenshaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt, sofern die gesetzlich erforderliche Zuführung zum Vermögenshaushalt gewährleistet ist. Die Deckungsfähigkeit ist auf die Gruppierung 935 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens" beschränkt. Ausgaben im Vermögenshaushalt, die zu einer Maßnahme gehören, sind gegenseitig deckungsfähig. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit von unterschiedlichen Maßnahmen im Vermögenshaushalt ist unzulässig. Mehreinnahmen richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften. Dasselbe gilt für über- /außerplanmäßigen Ausgaben von Maßnahmen'im Vermögenshaushalt, die nicht der gegenseitigen Deckungsfähigkeit unterliegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Deckungsfähigkeit nach kommunalem Haushaltsrecht. Alle Einnahmen und Ausgaben, welche im Rahmen der o.g. Deckungsfähigkeit zur Deckung anderer Einnahmen und Ausgaben herangezogen werden, müssen im Rahmen des Management-Informations- System (MIS) dokumentiert und erläutert werden. VI. Über-/Außerplanmäßige Ausgaben Die Feststellung und Beantragung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben ist rechtzeitig und im Vorfeld in Abstimmung mit der Kämmerei vorzunehmen. Die haushaltrechtlichen Bestimmungen für über- /außerplanmäßlgen Ausgaben gelten entsprechend. Ebenso gilt die Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung in der jeweils geltenden Fassung. VII. Übertragbarkeit Die Übertragbarkeit von Einnahme- oder Ausgabeansätzen richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften. VIII. Controlling, Berichtswesen und Kostenrechnung Die Fachbereiche sind zur Mitkontierung in die Kostenrechnung verpflichtet und haben die sachliche und rechnerische Richtigkeit der kontierten Daten sicherzustellen. Im Rahmen des Management-Informations-Systems (MIS) haben die Fachbereiche Ihre Budgets mindestens einmal monatlich (zum Monatsende) zu überprüfen und auf die Einhaltung der Einnahme- und Ausgabeansätze zu achten. Erkennbare oder drohende Abweichungen sind im MIS zusammen mit dem Zentralen Controlling zu erörtern und mit entsprechenden Deckungsvorschlägen zu dokumentieren. 64 i 6 JMHI L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS Veswaltungshaushalt 2015 nach Fachbere ichsbudgets Fachbereiche ! Ansatz 2014 j RE 2013 I Einnahmen! Ausgaben! Einnahmen j Ausgaben Einnahmen Ausgaben Dezernat Landrat 2.842.300 4.042.000 2.345.000. 3.553.500 2.143.208 3.204.131 Dezernat 1 13.635.100 16.528.600 12.872.200 15.406.300 12.746.304 14.148.148 Dezernat 2 12.461.200 25.465.600 12.019.900 24.493.400 12.751.865 22.122.067 Dezernat 3 53.659.200 61.814.900 50.454.700 55.224.600 47.082.764 51.264.312 Dezernat 4 61.509.700 148.249.600 58.672.000 141.715.100 56.750.057 137.543.985 Finanzbudget 132.054.000 20.060.800 124.326.900 20.297.800 125.514.720 28.706.275 Summe VwH 276.161.500 276.161.500 260.690.700 260.690.700 256.988.918 256.988.918 n L A N D RATSAMT BODENSEEKREIS F a c h b e r e i c h s - B u d g e t 2 0 1 5 Dezernat Landrat Verwaltungshaushalt (Ämter -Budge t A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 | R E 2013 i. - E innahmen \ A u s g a b e n E i n n a h m e n j A u s g a b e n I E i nnahmen j A u s g a b e n 0 0 1 0 Kre is tag 811 .300 811 .300 341 .200 341 .200 2 7 5 . 3 5 7 2 7 5 . 3 5 7 0 0 3 0 Landra t 487 .500 487 .500 4 5 9 . 7 0 0 459 .700 4 2 7 . 8 9 5 4 2 7 . 8 9 5 0801 Persona l ra t 230 .700 230 .700 246 .100 246 .100 243 .876 2 4 3 . 8 7 6 0 2 4 0 Stabste l le Med ien - und Pressearbe i t 4 3 9 . 3 0 0 439 .300 4 2 5 . 9 0 0 425 .900 406 .241 406 .241 0550 Beauf t rag te für F rauen- und Fami l ien f ragen 63 .500 63 .500 64 .400 64 .400 51 .114 51 .114 0 1 0 0 K o m m u n a l - und P rü fungsamt 619 .500 928 .900 631 .200 904 .000 559 .944 8 3 2 . 7 1 9 3 1 0 0 Kre isku l tu ramt 190.500 1.080.800 176 .500 1.112.200 178 .782 9 6 6 . 9 3 0 2 .842 .300 4 .042 .000 2 .345 .000 3 .553.500 2 .143 .208 3 .204 .131 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -1.199.700 -1.208.500 -1.060.923 7 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS Amts-Budget 2 0 1 5 Kreistag Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 A n s a t z 2 0 1 4 ( U n t e r a b s c h n i t t e R E 2 0 1 3 I _ I E i n n a h m e r . A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 0 0 1 0 K re i s tag u n d s e i n e A u s s c h ü s s e 8 1 1 . 3 0 0 8 1 1 . 3 0 0 3 4 1 . 2 0 0 3 4 1 . 2 0 0 2 7 5 . 3 5 7 2 7 5 . 3 5 7 8 1 1 . 3 0 0 8 1 1 . 3 0 0 3 4 1 . 2 0 0 3 4 1 . 2 0 0 2 7 5 . 3 5 7 2 7 5 . 3 5 7 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS Amts-Budget 2 0 1 5 Land rat Verwaltungshaushalt ( U n t e r a b s c h n i t t e 0 0 3 0 L a n d r a t I A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2013 I I E i n n a h m e n ! A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n | A u s g a b e n | 4 8 7 . 5 0 0 4 8 7 . 5 0 0 4 5 9 . 7 0 0 4 5 9 . 7 0 0 4 2 7 . 8 9 5 4 2 7 . 8 9 5 4 8 7 . 5 0 0 4 8 7 . 5 0 0 4 5 9 . 7 0 0 4 5 9 . 7 0 0 4 2 7 . 8 9 5 4 2 7 . 8 9 5 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2 0 1 3 A n z a h l d e r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 3 (0) 3 (0) 3 (0) A n z a h l d e r M i ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 3 ( 0 ) 3 ( 0 ) 3 ( 0 ) 6 o O L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Personalrat Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2 0 1 4 R E 2 0 1 3 E i n n a h m e n I A u s g a b e n E i n n a h m e n ( A u s g a b e n | E i n n a h m e n ! A u s g a b e n 0 8 0 1 P e r s o n a l r a t u n d J u g e n d a u s b i l d u n g s v e r t r e t u n g 2 3 0 . 7 0 0 2 3 0 . 7 0 0 2 4 6 . 1 0 0 2 4 6 . 1 0 0 2 4 3 . 8 7 6 ' 2 4 3 . 8 7 6 2 3 0 . 7 0 0 2 3 0 . 7 0 0 2 4 6 . 1 0 0 2 4 6 . 1 0 0 2 4 3 . 8 7 6 2 4 3 . 8 7 6 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l d e r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 1,5 (0) 1,5 (0) 1,5 (0) A n z a h l d e r M i t a rbe i t e r ( L a n d e s b e a m t e ) 2 (0) 2 (0) 2 (0) M L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 P r e s s e - und Öffentlichkeitsarbeit Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e [ A n s a t z 2 0 1 5 P A n s a t z 2014 j R E 2 0 1 3 I _ I E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 0 2 4 0 P r e s s e - u n d Ö f f e n t l i c h k e i t s - 109 .800 1 0 9 . 8 0 0 1 2 2 . 7 0 0 1 2 2 . 7 0 0 1 3 0 . 5 5 7 1 3 0 . 5 5 7 a rbe i t 0 6 0 1 S e r v i c e b ü r o fü r T e x t u n d 3 2 9 . 5 0 0 3 2 9 . 5 0 0 3 0 3 . 2 0 0 3 0 3 . 2 0 0 2 7 5 . 6 8 4 2 7 5 . 6 8 4 G e s t a l t u n g , I n te rne t 4 3 9 . 3 0 0 4 3 9 . 3 0 0 4 2 5 . 9 0 0 4 2 5 . 9 0 0 4 0 6 . 2 4 1 4 0 6 . 2 4 1 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h i e n 2 0 1 5 2014 2 0 1 3 A n z a h l de r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) A n z a h l d e r M i t a rbe i t e r ( L a n d e s b e a m t e ) 1 (0) 5 ( 0 ) 1 (0) 1 (0) 1 (0) 1 (0) 70 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Beauftragte für Frauen- und Familienfragen Verwaltungshaushalt ( U n t e r a b s c h n i t t e j A n s a t z 2 0 1 5 j A n s a t z 2014 | R E 20 Í 3 j I j E i n n a h m e n j A u s g a b e n l E i n n a h m e n | A u s g a b e n i E i n n a h m e n | A u s g a b e n | 0 5 5 0 B e a u f t r a g t e für F r a u e n - u n d 6 3 . 5 0 0 6 3 . 5 0 0 6 4 . 4 0 0 6 4 . 4 0 0 5 1 . 1 1 4 5 1 . 1 1 4 F a m i l i e n f r a g e n 6 3 . 5 0 0 6 3 . 5 0 0 6 4 . 4 0 0 6 4 . 4 0 0 5 1 . 1 1 4 5 1 . 1 1 4 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l d e r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 0,5 (0) 0,5 (0) 0,5 (0) A n z a h l d e r M i ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 1 (0) 1 (0) 1 (0) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2015 2 0 1 4 2 0 1 3 V e r a n s t a l t u n g e n u n d Pro jek te ( O r g a n i s a t i o n - z .T. in K o o p e r a t i o n - M o d e r a t i o n u n d Re fe ren ten tä t i gke i t ) 20 17 17 A r b e i t s k r e i s e i nne rha lb d e s L a n d r a t s a m t e s 4 3 4 A r b e i t s k r e i s e a u ß e r h a l b d e s L a n d r a t s a m t e s 6 7 7 Ö f f e n t l i c h k e i t s a r b e i t / E r s t e l l u n g v o n I n f o m a t e r i a l / A n l ä s s e 30 30 30 B e r a t u n g e n ( P e r s o n e n z a h l ) 50 5 0 50 71 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Kommunal - und Prüfungsamt Unterabschni t te Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 | A n s a t z 2014 R E 2013 0100 Rechnungsprü fungsamt 0110 Kommuna lamt 0520 Wah len Bund, Land und Europa E innahmen j A u s g a b e n ) E i n n a h m e n j A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 530 .600 530 .600 529 .300 529 .300 4 5 8 . 3 6 9 458 .369 88 .900 397 .300 88 .900 369 .700 8 9 . 4 9 4 358.650 0 1.000 13.000 5.000 12 .081 15.699 619 .500 928 .900 631 .200 904.000 5 5 9 . 9 4 4 832.719 Zuschuss( - ) /Überschuss -309.400 -272.800 -272.775 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l der Stel len It. Ste l lenplan (Landesbeamte ) A n z a h l der Mitarbei ter (Landesbeamte) 9,25 (0) 10 (0) 9,25 (0) 1 0 ( 0 ) 10 (0) St ruk tu rkennzah len 2015 2014 2013 Rechtsaufs ich t über: Städte und Geme inden 21 21 21 Geme indeverwa l tungsve rbände 4 4 4 St i f tungen 7 7 7 Zweckve rbände 10 10 10 Überör t l iche Prüfung Geme inden 8 8 8 Datenschutz fä l le 20 35 26 Organ isa t ion Europa- und Bundes tagswah len 0 1 1 Wah lp rü fung der Geme inde- und Or tscha f tswah len 0 30 0 Bürgerme is te rwah lp rü fung 2 2 3 Prü fung der Jahresrechnung 1 1 1 Kassenprü fung 13 24 13 Bes tä t lgungs- / Bete i l igungsprüfung 3ws 1 1 1 Bauprü fung Vergabeprü fung 12 10 9 Ve rgabe-Nachprü fungen als Rechtsaufs ich t 15 10 12 Bera tungen 30 25 Soz ia lh i l fe Fa l lprü fungen 120 120 95 N iedersch lagungen 20 35 8 Bera tungen 10 10 6 z L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Kommunal - und Prüfungsamt Verwaltungshaushalt Jugendh i l fe Fa l lprü fungen N iedersch lagungen Bera tungen 35 25 1 35 5 1 65 6 1 Abfa l lw i r tschaf t Schwerpunk tp rü fung Persona lp rü fung Ver fügungen und B e s c h l ü s s e Schwerpunk tp rü fung Bera tungen 100 3 20 300 2 20 408 2 18 73 L A N D RATSAMT BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Kreiskulturamt Unterabschn i t te 3 1 0 0 Kre isku l turamt 3 2 0 0 Kre isarch iv 3 2 1 0 Kunstga ler ie Meersburg Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2013 E i n n a h m e n | A u s g a b e n j E innahmen j A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 2.000 412 .900 2 :000 468 .800 2 .266 408 .998 68 .500 255 .500 54 .500 249 .100 61 .025 207 .883 120.000 412 .400 120.000 394 .300 115.491 350 .049 190.500 1.080.800 176.500 1.112.200 178 .782 966 .930 Zuschuss( - ) /Überschuss -890.300 -935.700 -788.148 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2Q14 2013 A n z a h l der Stel len It. Ste l lenplan (Landesbeamte ) 7,6 (0) 7,6 (0) A n z a h l der Mitarbei ter (Landesbeamte ) 9 ( 0 ) 8 ( 0 ) 8 ( 0 ) St ruk tu rkennzah len 2015 2014 2013 Kul tur a l lgemein Verans ta l tungen 12 12 12 Verö f fen t l i chungen 5 5 6 Kre isarch iv Ak tenbes tand insgesamt lau fende Meter 1.400 1.180 1.370 Übe rnahmen laufende Meter 50 . 50 19 Er fasste Verze ichn ise inhe i ten 1.500 1.000 2 .094 Verans ta l tungen 15 5 9 Tex te und Veröf fent l i chungen 5 10 3 Arch ivnu tzer (betreute Einzel fäl le) 150 170 2 0 0 Kre isb ib l io thek Bes tand Bände 40 .513 40 .348 40 .048 Z u g ä n g e Datensätze 300 453 30 Galer ie Bes tand Kunstwerke 2 .046 1.857 2.011 Z u g ä n g e 15 20 22 Auss te l l ungen 3 • 4 2 Verans ta l tungen 10 12 15 Tex te und Publ ikat ionen 10 10 10 74 LAND R A T S A M T BODENSEEKREIS F a c h b e r e i c h s - B u d g e t 2015 Dezernat 1 Verwaltungshaushalt A m t e r - B u d g e t A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2 0 1 3 E innahmen j A u s g a b e n ) E innahmen ! A u s g a b e n E innahmen j A u s g a b e n 0031 Erster L a n d e s b e a m t e und Dezernen t 1 91 .600 91 .600 87 .300 87 .300 81 .965 81 .965 0 2 0 0 Haupt - und Persona lamt 6 .626 .300 6 .651.400 6 .137.900 6 .263.000 5 .678.470 5 .716 .324 1110 Rech ts - und O r d n u n g s a m t 2 .573 .400 4 .086 .400 2 .469 .700 4 .043 .600 1.209.126 3 .486 .152 1120 A m t für Bürgerserv ice , Schi f f fahr t und Verkehr 3 .117.800 4 .077 .200 2 .975 .500 3 .438.200 4 .610 .751 3 .356 .104 3 5 0 0 Kre i svo lkshochschu le 1.226.000 1.622.000 1.201.800 1.574.200 1.165.992 1.507.603 13 .635.100 16.528.600 12 .872 .200 15 .406.300 12 ,746.304 14 .148 .148 Zuschuss ( - ) /Überschuss -2.893.500 -2.534.100 -1.401.844 75 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS Amts-Budget 2 0 1 5 Erster Landesbeamte und Dezernent 1 U n t e r a b s c h n i t t e 0 0 3 1 Ers te r L a n d e s b e a m t e u n d D e z e r n e n t 1 Verwaltungshaushalt A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2 0 1 4 I R E " ' 2 Ö 1 3 " E i n n a h m e n Ausgabe; - ; E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 9 1 . 6 0 0 9 1 . 6 0 0 8 7 . 3 0 0 8 7 . 3 0 0 8 1 . 9 6 5 8 1 . 9 6 5 9 1 . 6 0 0 9 1 . 6 0 0 8 7 . 3 0 0 8 7 . 3 0 0 8 1 . 9 6 5 8 1 . 9 6 5 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 ¡ P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l d e r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 1 (1) 1 (1) 1 (1) A n z a h l de r M i ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 1 ( 1 ) 1 ( 1 ) 1 ( 1 ) o L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Haupt- und Personalamt I U n t e r a b s c h n i t t e 0200 H a u p t a m t mit Sekre ta r ia t für d ie K re i so rgane 0 5 2 2 K re i s t agswah l 0602 Pos ts te l le 0603 Z e n t r a l e Kop iers te l le 0 6 0 4 T e l e f o n a n l a g e Landra tsarn t mit In fozent ra le 0605 K o s t e n de r D i e n s t w a g e n 0 6 0 7 Zen t ra l reg is t ra tu r 0625 E D V u n d Organ isa t ion 0 8 0 0 S o n s t i g e Le i s tungen für P e r s o n a l , Azub i s Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 j A n s a t z 2014 ~ T R E 2013 E i n n a h m e n A u s g a b e n j E i n n a h m e n [ A u s g a b e n J E i n n a h m e n j A u s g a b e n j 1.747,500 1 .747.500 1.587.800 1.587.800 1 .418 .157 1 .418.157 0 7 0 1 . 0 0 0 84 .700 154 .800 84 .200 0 0 7 0 1 . 0 0 0 84 .700 154 .800 84 .200 0 0 6 8 4 . 1 0 0 112 .600 4 9 1 . 1 0 0 85 .300 0 100 .000 6 8 4 . 1 0 0 112 .600 4 9 1 . 1 0 0 85 .300 0 2 .019 .400 2 .019 .400 1.883.500 1.883,500 0 6 3 5 . 3 4 9 8 8 . 4 9 4 4 1 6 . 4 2 8 8 5 . 5 8 1 0 1 .786.426 1.834.700 1 .834.700 1.293.500 1.293.500 1 .247 .932 0 6 3 5 . 3 4 9 88 .494 4 1 6 . 4 2 8 85 .581 0 1 .786.426 1 .247.932 3 4 6 0 He ima tp f l ege 2 5 . 1 0 0 25 .100 102 37 .956 6 .626 .300 6 .651 .400 6 .137 .900 6 .263 .000 5 . 6 7 8 . 4 7 0 5 .716 .324 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -25.100 -125.100 -37.854 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l de r Ste l len It. S te l l enp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 4 6 , 6 7 (0) 4 8 , 2 5 (0) 4 4 , 2 (0) A n z a h l de r Mi ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 4 6 (0) 58 (0) 54 (0) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 Mi ta rbe i te r /Te i l ze i tbeschä f t ig te de r 1 . 1 0 0 / 4 3 0 1 . 0 6 0 / 4 2 0 1 . 0 8 2 / 4 1 2 G e r ä t e e n t w i c k l u n g (Ha rdwa re ) 3 .200 3.100 3 .000 Po r t okos ten 4 6 5 . 0 0 0 4 5 0 . 0 0 0 4 1 2 . 4 3 1 D i e n s t w a g e n K i l ome te r l e i s tungen - g e s a m t - 180 .000 180 .000 180 .751 A n z a h l der A u s z b i l d e n d e n 51 48 41 77 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Rechts- und Ordnungsamt Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e I A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2013 l E i n n a h m e n ¡ A u s g a b e n : E i n n a h m e n | A u s g a b e n E i n n a h m e n l A u s g a b e n 1100 Rech ts re fe ra t 22 .600 2 2 . 6 0 0 20 .000 20 .000 2 7 . 0 1 7 2 7 . 0 1 7 1110 Rech t s - u n d O r d n u n g s a m t 85 .000 7 1 5 . 8 0 0 143.500 690 .700 1 1 2 . 7 0 6 6 0 0 . 4 8 5 1111 K re i spo l i ze ibehö rde 2 .265 .900 1 .317.600 2 .124 .600 1.298.700 8 3 7 . 5 0 3 1 .070.860 1112 A u s l ä n d e r w e s e n 138 .000 9 3 0 . 0 0 0 119.700 924 .500 1 6 2 . 1 6 5 8 2 3 . 9 0 0 1310 F e u e r l ö s c h w e s e n und K re i sb randme is te r 4 3 . 4 0 0 3 7 9 . 7 0 0 43 .400 359 .300 4 4 . 5 0 7 3 4 8 . 3 3 7 1340 Lei ts te l le B o d e n s e e 18 .000 5 3 0 . 1 0 0 18.000 524 .600 2 4 . 2 0 0 4 4 7 . 0 9 1 1400 Ka tas t r ophenschu t z 500 190 .600 500 2 2 5 . 8 0 0 1.028 168 .462 2 .573 .400 4 . 0 8 6 . 4 0 0 2 .469 .700 4 .043 .600 1 .209.126 3 .486 .152 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -1.513.000 -1.573.900 -2 .277.026 I P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l der S te l len It. S te l lenp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 3 9 , 8 7 (1) 39 ,87 (1) 28 ,5 (1) A n z a h l der Mi ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 52 (0) 3 3 ( 1 ) 3 3 ( 1 ) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A u s l ä n d e r w e s e n 4 .500 4 .000 4 .100 G e w e r b e r e c h t 900 1.000 1.382 W a f f e n w e s e n 1.000 1.000 990 S t a a t s a n g e h ö r i g k e i t s w e s e n 3 5 0 300 346 K re i spo l i ze i behö rde 8 3 . 0 0 0 12 .000 11 .360 78 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2 0 1 4 R E 2 0 1 3 1 1 2 0 V e r k e h r s a m t 1121 Sch i f f f ah r t samt 1 1 2 2 V e r k e h r s a m t - Fah rpe rsona l r ech t 0 6 0 6 Erwe i te r te r Bü rge rse rv i ce E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n j A u s g a b e n 2 .290 .500 2 .968 .100 2 .275 .500 2 .827 .000 3 .850 .716 2 .638 .696 7 3 0 . 0 0 0 6 3 7 . 1 0 0 7 0 0 . 0 0 0 6 1 1 . 2 0 0 7 6 0 . 0 3 5 6 3 7 . 2 4 0 0 0 0 0 0 78 .892 97 .300 4 7 2 . 0 0 0 0 0 0 1.276 3 .117 .800 4 .077 .200 2 .975 .500 3 .438 .200 4 .610 .751 3 .356 .104 Z u s c h u s s ( - ) / U b e r s c h u s s - 959 .400 -462 .700 1 .254.647 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l de r Ste l len It. S te l lenp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 35 ,44 (0) 36 ,44 (0) 47 ,8 (0) A n z a h l d e r Mi tarbe i ter ( L a n d e s b e a m t e ) 56 (0 ) ' 50 (0) 50 (0) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 Z u l a s s u n g pro M i ta rbe i t e rs tunde 3,00 3 ,00 2 ,76 E r f o l gsquo te A u s s e r b e t r i e b s e t z u n g e n K r a f t f a h r z e u g e 8 2 , 0 0 % 8 2 , 0 0 % 7 6 , 6 4 % K f z - Z u l a s s u n g e n 88 .000 87 .000 88 .176 V o l l s t r e c k u n g e n (Auße rbe t r i ebse t zungen ) 8 5 0 830 8 6 7 Pa ten te 4 .400 4 .400 4 .454 Boo te 3 .500 3 .500 3.753 79 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Kre isvo lkshochschule Unterabschn i t te 3500 Kre isvo lkshochschu le V e r w a l t u n g s h a u s h a l t A n s a t z 2015 ! A n s a t z 2014 R E 2013 I E i n n a h m e n j A u s g a b e n j E innahmen j A u s g a b e n [ E i n n a h m e n A u s g a b e n j 1.226.000 1.622.000 ' 1.201.800 1.574.200 1.165.992 1.507.603 1.226.000 1.622.000 1.201.800 1.574.200 1.165.992 1.507.603 Zuschuss ( - ) /Überschuss -396.000 -372.400 -341.611 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l der Ste l len It. Ste l lenplan (Landesbeamte ) Anzah l der Mitarbei ter (Landesbeamte ) 7,8 (1) 31 (1) 7 , 8 ( 1 ) 31 (0) 7,8 (1) 31 (1) St ruk tu rkennzah len 2015 2014 2013 Zah l der angebo tenen Verans ta l tungen 2.750 2.700 2 .765 Zah l der durchge führ ten Verans ta l tungen 1.970 1.950 1.958 Durch füh rungsquo te 71 7 2 % 7 0 % A n z a h l der Unterr ichtse inhei ten In Kursen inges. 29 .000 29 .520 28 .572 davon : Kurse Polit ik - Gese l lschaf t 500 450 4 9 3 K u r s e . K u l t u r - G e s t a l t e n 5.000 5.050 4 .887 Kurse Gesundhe i t 13.500 13.700 13.477 Kurse Sprachschu le 8.000 8.450 7.922 Kurse Arbe i t - Beruf 1.700 1,750 1.583 Kurse Grundb i ldung 300 120 2 1 0 Be legungszah l 20 .350 20 .500 20 .220 80 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS F a c h b e r e i c h s - B u d g e t 2015 Dezernat 2 Amter -Budget 1201 Dezernent 2 6100 A m t für Kreisentwick lung und Baurecht 6120 Vermessuhgsamt 7820 Landwir tschaf tsamt 1200 Umwel tschutzamt 1210 A m t für W a s s e r - u n d Bodenschutz 8550 Forstamt Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 Einnahmen j Ausgaben . E h r a n m e n 212.300 212.300 202.000 10.127.800 13.638.000 9.768.700 541.300 2.482.100 507.800 97.100 2.410.100 59.600 606.100 2.620.300 604.600 195.800 2.120.300 195.800 680.800 1.982.500 681.400 A n s a t z 2014 R E 2013 Ausgaben | E innahmen j A u s g a b e n 202.000 194.212 194.212 13.080.000 10.042.218 11.752.663 2.517.100 2.314.600 2.422.700 2.000.300 930.278 63.308 654.966 125.753' 1.956.700 741.129 2 .264.674 2 .056.434 2 .206.798 1.834.164 1.813.122 12,461.200 25.465.600 12.019.900 24.493.400 12.751.865 22 .122.067 Zuschuss( - ) /Überschuss -13.004.400 -12.473.500 -9.370.202 81 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Dezernent 2 Verwaltungshaushalt ( U n t e r a b s c h n i t t e [ A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2014 j R E 2 0 1 3 | _ _ _ _ _ E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1 2 0 1 D e z e r n e n t 2 2 1 2 . 3 0 0 2 1 2 . 3 0 0 2 0 2 . 0 0 0 2 0 2 . 0 0 0 1 9 4 . 2 1 2 1 9 4 . 2 1 2 2 1 2 . 3 0 0 2 1 2 . 3 0 0 2 0 2 . 0 0 0 2 0 2 . 0 0 0 1 9 4 . 2 1 2 1 9 4 . 2 1 2 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l d e r S te l l en It. S te l l enp lan ( L a n d e s b e a m t e ) A n z a h l d e r M i ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 2 ( 0 ) 2 ( 0 ) 2 ( 0 ) 2 ( 0 ) 2 ( 0 ) 2 ( 0 ) 82 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Amt für Kre isentwick lung und Baurecht Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e [ A n s a t z 2015 j A n s a t z 2014 [ R E 2 0 1 3 ~ " , _ _ , . „ , E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 0 0 5 0 K re i spa r tne rscha f ten 125 .000 125 .000 121 .900 121 .900 8 7 . 0 1 9 87 .019 6 0 0 0 Bau rech t 4 1 2 . 9 0 0 1 .080.600 4 0 4 . 2 0 0 9 7 8 . 0 0 0 6 5 6 . 9 0 1 930 .743 6 1 0 0 K re i sen tw ick lung 2 2 3 . 5 0 0 8 8 8 . 8 0 0 223 .000 8 3 6 . 2 0 0 2 2 4 . 5 1 1 792 .582 7 9 0 0 F r e m d e n v e r k e h r s f ö r d e r u n g 1.500 7 3 5 . 8 0 0 16 .700 7 9 5 . 9 0 0 16 .653 4 2 8 . 3 2 7 7 9 1 0 W i r t scha f t s f ö rde rung u n d 114 .500 4 0 8 . 0 0 0 12.500 2 0 8 . 0 0 0 2 .488 121 .270 R e g i o n a l p l a n u n g 7 9 2 0 F ö r d e r u n g des ö f fen t l i chen 9 .250 .400 10 .399 .800 8 .990 .400 10 .140 .000 9 .054 .646 9 .392 .722 P e r s o n e n n a h v e r k e h r s 10 .127 .800 13 .638 .000 9 .768 .700 13 .080 .000 10 .042 .218 11 .752 .663 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -3 .510.200 -3.311.300 - 1 . 7 1 0 . 4 4 5 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l der Ste l len It. S te l lenp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 1 7 , 1 5 ( 1 ) 17,15 (1) 17 ,15 (1) A n z a h l de r Mi ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 22 (1) 1 7 ( 1 ) 21 (1) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 G e n e h m i g u n g u n d A n z e i g e n v o n Bau le i tp läne und s täd tebau l i chen S a t z u n g e n 4 0 4 0 30 Koord in ie r te S t e l l u n g n a h m e n 100 100 107 V e r k a u f t e S c h ü l e r m o n a t s k a r t e n 132 .000 132 .850 131 .900 F a h r g ä s t e B O B / Tag 5 .200 5.150 5 .150 A n z a h l de r z u s t ä n d i g e n G e m e i n d e n 10 10 10 A n z a h l G e n e h m i g u n g s v e r f a h r e n 520 5 4 0 531 o o L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Vermessungsamt Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e j A n s a t z 2015 I A n s a t z 2014 R E 2 0 1 3 E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n ¡ E i n n a h m e n \ A u s g a b e n 0 5 1 0 E rhebungss te l l en 0 0 0 0 4 9 . 8 0 9 - 1 5 2 . 0 0 0 Z e n s u s 2 0 1 0 6 1 2 0 V e r m e s s u n g s a m t 541 .300 2 .482 .100 507 .800 2 .517 .100 8 8 0 . 4 6 9 2 . 4 1 6 . 6 7 4 541 .300 2 .482 .100 507 .800 2 .517 .100 9 3 0 . 2 7 8 2 . 2 6 4 . 6 7 4 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -1.940.800 -2.009.300 -1 .334 .395 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l de r Ste l len It. S te l l enp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 38 (2) 42 ,25 (2) 4 2 , 2 5 (2) A n z a h l der Mi ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 40 (2) 4 5 ( 3 ) 4 2 (2) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 F ü h r u n g L iegenscha f t ska tas te r G e m a r k u n g e n F lu r s tücke 66 121 .000 66 120 .900 66 1 2 0 . 5 7 0 84 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Landwirtschaftsamt Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2014 | R Í 2 0 1 3 j E i n n a h m e n ! A u s g a b e n E i n n a h m e n | A u s g a b e n | Eir i n a h m e n j A u s g a b e n J 7 8 0 1 A m t fü r O b s t - u n d G a r t e n b a u ' 4 3 . 6 0 0 3 2 1 . 1 0 0 4 3 . 6 0 0 3 3 9 . 2 0 0 4 4 . 4 1 0 3 1 9 . 4 8 0 7 8 0 4 S t i f t u n g K o m p e t e n z z e n t r u m . 0 9 2 . 1 0 0 0 8 8 . 6 0 0 0 8 8 . 5 5 0 O b s t b a u - B o d e n s e e B a v e n d o r f 7 8 2 0 L a n d w i r t s c h a f t s a m t - 5 3 . 5 0 0 1 .996 .900 1 6 . 0 0 0 1 .886 .800 1 8 . 8 9 7 1 .648 .403 V e r w a l t u n g 9 7 . 1 0 0 2 . 4 1 0 . 1 0 0 5 9 . 6 0 0 2 . 3 1 4 . 6 0 0 6 3 . 3 0 8 2 . 0 5 6 . 4 3 4 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -2 .313.000 -2 .255 .000 -1 .993 .126 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l d e r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 2 7 , 8 5 (6,5) 2 5 , 8 5 (7) 2 5 , 3 5 (7) A n z a h l d e r M i ta rbe i t e r ( L a n d e s b e a m t e ) 32 (6) 29 (6) 31 (6 ) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 L a n d w i r t s c h a f t l i c h e Be t r i ebe (ab 2 ha) 1.677 1.763 1.763 A n z a h l d e r A n t r a g s t e l l e r G e m e i n s a m e r A n t r a g ( E U - F ö r d e r v e r f a h r e n ) 1.470 1.498 1.498 A n z a h l d e r M i l c h q u o t e n ü b e r t r a g u n g e n / M i l c h b ö r s e n a n t r ä g e 0 110 92 A n z a h l d e r I N V E K O S - K o n t r o l l e n ' 150 1 6 0 150 A n z a h l d e r F a c h r e c h t s k o n t r o l l e n n a c h D ü n g e V O / P f l a n z e n s c h u t z g e s e t z 150 115 158 S a a t g u t v e r k e h r s k o n t r o l l e n 15 15 15 A n z a h l S t e l l u n g n a h m e n a ls T r ä g e r ö f f e n t l i c h e r B e l a n g e ( B a u l e i t p l a n u n g ) 2 5 0 2 5 0 2 8 0 A n z a h l d e r A n t r ä g e zu r I n v e s t i t i o n s f ö r d e r u n g , B e t r i e b s h e l f e r e i n s ä t z e 40 50 22 S a a t e n a n e r k e n n u n g in ha (se i t 2 0 0 4 t e i l w e i s e p r i va t i s ie r t ) 30 30 A n z a h l V e r s u c h s g l i e d e r H o p f e n v e r s u c h s f e l d S t r a ß 150 150 - 152 A n z a h l V e r s u c h s g l i e d e r O b s t b a u 135 110 132 U n t e r r i c h t s e i n h e i t e n a n d e n F S L R a v e n s b u r g 180 1 8 0 187 8 *-\ L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Landwirtschaftsamt U n t e r r i c h t s e i n h e i t e n an de r F S L M a r k d o r f in Te i l ze i t ( H a u s w i r t s c h a f t ) U n t e r r i c h t s e i n h e i t e n S a c h k u n d e l e h r g a n g P f l a n z e n s c h u t z G r u n d s t ü c k s v e r k e h r / P a c h t a n t r ä g e S a c h g e b i e t Obs t - u n d G a r t e n b a u : P f l e g e H o c h s t ä m m e (Anzah l B ä u m e ) N a c h p f l a n z u n g H o c h s t ä m m e ( A n z a h l B ä u m e ) O b s t f l ä c h e Hek ta r Verwaltungshaushalt 100 30 50 8 0 0 5 .000 1.000 7 .615 140 30 7 5 0 5 .000 1.000 7 .615 7 0 2 3 0 9 2 7 5 .406 1.224 7 . 5 4 7 o L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Umweltschutzamt Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2 0 1 4 R E 2 0 1 3 E i n n a h m e n A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n ; E i n n a h m e n A u s g a b e n 1200 U m w e l t s c h u t z a m t 160 .000 1.429.800 147 .000 1.260.100 2 2 1 . 8 7 6 1.179.629 1202 U m w e l t a m t - G e w e r b e ­ au fs ich t 316 .200 7 1 9 . 3 0 0 316 .200 7 4 2 . 9 0 0 3 1 6 . 2 9 7 6 6 1 . 4 6 6 1203 E u r o p e a n Energy A w a r d 16.700 8 .000 18 .700 6 .200 16 .667 4 .447 3 6 0 0 Landscha f t sp f l ege t rupp 56 .500 109 .100 6 6 . 0 0 0 105 .800 4 1 . 3 2 2 85 .820 3601 Na tu rschu tzbeau f t r ag te 0 15 .800 0 16 .400 0 11 .042 3 6 0 2 Pa tenscha f t N a t u r s c h u t z ­ geb ie t Er isk i rcher R ied 14.700 2 1 . 0 0 0 14 .700 2 1 . 0 0 0 8.651 17.322 3 6 0 3 F ö r d e r p r o g r a m m Landscha f t sp f l ege 0 30 .000 0 30 .000 0 23 .414 3 6 0 4 F ö r d e r p r o g r a m m S t reuobs t 32 .000 88 .000 3 2 . 0 0 0 88 .000 31 .990 89 .176 3 6 0 5 St i f tung N a t u r s c h u t z z e n t r u m Er isk i rch 0 57 .000 0 56 .000 0 53 .700 3 6 0 6 Pro jek t Kne l l esbe rge r M o o s 10 .000 10 .000 10 .000 5 .000 18 .162 7.563 3 6 0 7 L a n d s c h a f t s e r h a l t u n g s - v e r b a n d 0 4 1 . 0 0 0 0 0 0 0 7 8 0 0 F ö r d e r u n g der Landw i r t s cha f t 0 91 .300 0 91 .300 0 73 .220 6 0 6 . 1 0 0 2 .620 .300 6 0 4 . 6 0 0 2 .422 .700 6 5 4 . 9 6 6 2 .206 .798 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -2.014.200 -1.818.100 -1 .551 .833 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l d e r Ste l len It. S te l l enp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 18 ,86 (3) 18 ,86 (3) 17,86 (3) A n z a h l de r Mi tarbe i ter ( L a n d e s b e a m t e ) 22 (2) 2 2 (2) 22 (2) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 z u s t ä n d i g e G e m e i n d e n 23 2 3 23 S t e l l u n g n a h m e n und Z u l a s s u n g e n z u m U m w e l t s c h u t z 2 .400 2 .200 2 .240 ge fö rde r te A n t r ä g e (ohne S t reuobs t ) 4 5 0 4 5 0 3 6 5 ge fö rde r te S t r e u o b s t b ä u m e 6 .000 7 .300 5 .990 E insä tze des L a n d s c h a f t s p f l e g e t r u p p s 80 80 85 Ü b e r w a c h u n g e n z u m Arbe i t s - u n d Unfa l l schu tz 2 .700 2 .700 2 .580 87 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Amt für Wasser- und Bodenschutz Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2 0 1 4 ¡ R E 2 0 1 3 j E i n n a h m e n ( A u s g a b e n E i n n a h m e n j A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 1210 A m t für W a s s e r - u n d Bodenschu t z 195 .800 1 .951.500 195.800 1 .836.800 125 .753 1 .679.504 1212 O b e r f l ä c h e n g e w ä s s e r 0 165 .700 0 160 .400 0 152 .520 1213 G e w ä s s e r s c h u t z 0 3 .100 0 3 .100 0 2 .139 195 .800 2 .120 .300 195.800 2 .000 .300 125 .753 1 .834.164 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -1 .924.500 -1.804.500 -1.708.410 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l der Ste l len It. S te l lenp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 22 ,5 (2) 22 ,5 (2) 22 ,5 (2) A n z a h l der Mi tarbe i ter ( L a n d e s b e a m t e ) 25 (2) 25 (2) 25 (2) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 F l u ß - k m G e w ä s s e r 1 . O r d n u n g 132 132 132 F l u ß - k m G e w ä s s e r 2 . O r d n u n g 1.080 1.080 1.080 Fes tgese tz te W a s s e r s c h u t z g e b i e t e 39 40 4 0 A n z a h l a l t l as tenverdäch t ige r F lächen 1.468 1.473 1.473 K o m m u n a l e K lä ran lagen 14 15 15 Industr ie l le A b w a s s e r b e h a n d l u n g s a n l a g e n 20 20 2 0 88 L A N D R A T S A M T , BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Forstamt Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e j A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2 0 1 4 R E 2 0 1 3 j E i n n a h m e n < A u s g a b e n E i n n a h m e n j A u s g a b e n ; E i n n a h m e n A u s g a b e n 8 5 5 0 Fo rs tamt - V e r w a l t u n g 2 0 5 . 7 0 0 1.399.600 2 1 1 . 3 0 0 1.374.400 2 3 6 . 9 0 8 1 .260.580 8 5 5 2 J a g d - u n d F i sche re iamt 60 .100 99 .900 55 .100 94 .900 5 8 . 2 5 0 93 .711 8 5 5 3 W a l d a r b e i t e r 4 1 5 . 0 0 0 4 8 3 . 0 0 0 4 1 5 . 0 0 0 4 8 7 . 4 0 0 4 4 5 . 9 7 2 458 .831 6 8 0 . 8 0 0 1 .982.500 6 8 1 . 4 0 0 1.956.700 7 4 1 . 1 2 9 1 .813.122 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -1.301.700 -1.275.300 -1 .071.993 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2013 A n z a h l d e r Ste l len It. S te l l enp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 32 (2) 32 (2) 32 (2) A n z a h l d e r Mi ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 28 (2) 28 (2) 28 (2) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2 0 1 4 2 0 1 3 Ers te l l te R e c h n u n g e n (Ho lzve rkau f , R ü c k e r s ä t z e , G e b ü h r e n ) 5 .500 5.500 2 .800 F ö r d e r a n t r ä g e 60 60 63 Ho l z l ose 5 .000 5.000 3.920 bea rbe i t e te K u b i k m e t e r Holz (Fes tme te r ) 95 .000 95 .000 95 .945 8Q L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS F a c h b e r e i c h s - B u d g e t 2015 Dezernat 3 Verwaltungshaushalt Amter -Budget A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2 0 1 3 Einnahmen Ausgaben E innahmen | Ausgaben E innahmen Ausgaben 0300 F inanzdezernent und Kre iskämmerer 235.400 235.400 219.300 219.300 205.880 205 .880 0310 Kämmere i mit Kreiskasse und Vol ls t reckung 2.440.800 3.185.600 2.516.500 3.255.400 2.225.063 2.799.500 0350 Bau- und L iegenschaf tsamt 13.726.800 14.054.000 10.843.900 10.964.100 9.893.197 9.971.587 6500 St raßenbauamt 8.515.300 11.918.900 8.382.000 9.381.900 7.607.049 9.109.481 7295 Abfal lwir tschaf tsamt 21.167.700 21.167.700 20.998.900 20.998.900 19.417.831 19.417.831 2000 A m t für Schule und Bi ldung 7.573.200 11.253.300 7.494.100 10.405.000 7.733.744 9.760.033 53.659.200 61.814.900 50.454.700 55.224.600 47 .082.764 51.264.312 Zuschuss( - ) /Überschuss -8.155.700 -4.769.900 -4 .181.548 on %J xJ L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Finanzdezernent und Kreiskämmerer Verwaltungsha ushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 Í 5 ¡ A n s a t z 2 0 1 4 R E 2013" 0 3 0 0 F i n a n z d e z e r n e n t u n d K r e i s k ä m m e r e r E i n n a h m e n j A u s g a b e n [ E i n n a h m e n ( A u s g a b e n 2 3 5 . 4 0 0 2 3 5 . 4 0 0 2 1 9 . 3 0 0 2 1 9 . 3 0 0 E i n n a h m e n j A u s g a b e n 2 0 5 . 8 8 0 2 0 5 . 8 8 0 2 3 5 . 4 0 0 2 3 5 . 4 0 0 2 1 9 . 3 0 0 2 1 9 . 3 0 0 2 0 5 . 8 8 0 2 0 5 . 8 8 0 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2014 2 0 1 3 A n z a h l d e r S te l l en It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 2 (0) A n z a h l d e r M i ta rbe i t e r ( L a n d e s b e a m t e ) 2 (0) 2 ( 0 ) 2 ( 0 ) 1 , 5 ( 2 ) 2 ( 0 ) 91 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Kämmere i Verwaltungsha ushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2 0 1 5 A n s a t z 2014 j R E 2 0 1 3 E i n n a h m e n | A u s g a b e n E i n n a h m e n | A u s g a b e n I E i n n a h m e n A u s g a b e n 0080 N e u e s F i n a n z w e s e n / D o p p i k 4 0 7 . 3 0 0 4 0 7 . 3 0 0 3 8 0 . 5 0 0 3 8 0 . 5 0 0 2 4 2 . 9 4 1 2 4 2 . 9 4 1 0310 K ä m m e r e i mi t K r e i s k a s s e u n d V o l l s t r e c k u n g 1 .483 .300 1 .483 .300 1 .613.100 1 .613.100 1 .454 .011 1 .454.011 0 6 0 9 V e r s i c h e r u n g e n , B e i t r ä g e fü r a l le B e r e i c h e 2 4 2 . 6 0 0 2 4 2 . 6 0 0 2 5 0 . 0 0 0 2 5 0 . 0 0 0 2 3 1 . 0 1 3 2 3 1 . 0 1 3 0 8 1 0 Ca fe te r i a mi t z e n t r a l e m G e t r ä n k e s e r v i c e 6 4 . 8 0 0 2 1 6 . 0 0 0 3 7 . 3 0 0 2 1 7 . 6 0 0 6 1 . 5 3 8 1 8 6 . 8 7 4 3 1 2 0 S o n s t i g e W i s s e n s c h a f t u n d F o r s c h u n g 0 1.000 0 1.000 0 6 1 0 3 3 2 0 Mus i k , K o n z e r t e , G e s a n g 0 6 .500 0 6 .500 0 6 . 4 5 0 5 1 0 0 W a l d b u r g - Z e i l K l in ik T e t t n a n g G m b H 1 7 1 . 6 0 0 1 8 5 . 4 0 0 1 6 4 . 4 0 0 163 .200 1 6 1 . 2 5 5 1 7 5 . 6 2 2 5 1 1 0 R e g i e b e t r i e b I m m o b i l i e n K r a n k e n h a u s T e t t n a n g 7 1 . 1 0 0 0 7 1 . 1 0 0 0 7 4 . 2 5 7 0 5 4 7 0 T i e r k ö r p e r b e s e i t i g u n g 0 6 0 0 . 0 0 0 0 5 8 0 . 0 0 0 0 4 6 3 . 6 7 2 5500 F ö r d e r u n g d e s S p o r t s 0 4 3 . 5 0 0 0 4 3 . 5 0 0 0 3 8 . 3 0 7 6 2 0 0 W o h n b a u f ö r d e r u n g u n d W o h n u n g s f ü r s o r g e 100 0 100 0 4 8 0 2 . 4 4 0 . 8 0 0 3 . 1 8 5 . 6 0 0 2 . 5 1 6 . 5 0 0 3 . 2 5 5 . 4 0 0 2 . 2 2 5 . 0 6 3 2 . 7 9 9 . 5 0 0 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -744 .800 -738.900 -574 .437 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l de r S te l len It. S t e l l e n p l a n ( L a n d e s b e a m t e ) 2 5 , 1 5 (0) 2 3 (0) 2 0 (0) A n z a h l de r M i ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 2 3 (0) 22 (0) 2 2 (0) S t m k t u r k e n n z a h l e n 2 0 1 5 2014 2013 A n z a h l de r A b b u c h u n g e n 7 0 . 0 0 0 9 0 . 0 0 0 7 6 . 3 1 0 A n z a h l de r S o l l - B u c h u n g e n ( A u s g a b e , V e r r e c h n u n g ) 2 9 0 . 0 0 0 3 2 0 . 0 0 0 3 0 9 . 2 8 5 A n z a h l de r I s t - B u c h u n g e n ( E i n n a h m e b u c h u n g e n ) 1 1 9 . 0 0 0 1 8 0 . 0 0 0 1 8 4 . 6 3 9 A n z a h l de r 1 . M a h n u n g 1 1 . 5 0 0 13 .500 1 0 . 5 0 0 A n z a h l de r 2 . M a h n u n g 7 . 200 9 .200 6 . 0 0 0 A n z a h l de r e r l ed ig ten V o l l s t r e c k u n g s a u f t r ä g e 8 . 5 0 0 8 .000 7 .500 Q 9 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Bau- und Liegenschaftsamt Verwaltungsh aushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2015 A n s a t z 2 0 1 4 [ R E 2013 E innahmen ] A u s g a b e n E innahmen j A u s g a b e n I E innahmen A u s g a b e n 0 3 5 0 B a u - und L iegenschaf tsamt 1.160.100 1.160.100 933 .800 933 ,800 778 .746 778 .746 0 6 0 0 V e r w a l t u n g s g e b ä u d e Landratsarnt 1.485.700 1.485.700 1.216.200 1.216.200 1.017.715 1.017.715 0 6 2 2 Erwe i te rungsbau Landra ts ­ arnt im Z u g e der V e r w a l ­ t ungs re fo rm 1.411.000 1.411.000 1.324.500 1.324.500 1.385.399 1.385.399 1123 G e b ä u d e Zu lassungss te l le Te t t nang 16.900 16.900 15.000 15.000 10 .123 10.123 1124 G e b ä u d e Zu lassungss te l le Über l i ngen '6.100 6 .100 4 .900 4 .900 1.714 1.714 2 4 5 1 G e b ä u d e Kompe tenzzen t rum Markdo r f 14.400 14 .400 18.500 18.500 4 6 . 7 1 6 46 .716 2 4 6 1 G e b ä u d e Elekt ron ikschule 516 .900 516 .900 548 .900 548 .900 511 .844 511 .844 Te t t nang 2 4 6 5 Cafe ter ia E lekt ron ikschule Te t t nang 2 4 7 1 G e b ä u d e Beru fsschu lzen- t rüm Fr iedr ichshafen 2 4 7 2 G e b ä u d e Beru fsschu lzen­ t rum Fr iedr ichshafen - A u ß e n ­ ste l le Te t tnang (HOGA) 2 4 7 5 Cafe te r ia Beru fsschu lzen- t rum Fr iedr ichshafen 2 4 8 1 G e b ä u d e Beru fsschu lzen- t rum Über l ingen 2 4 8 5 Cafe te r ia Beru fsschu lzen- t rum Über l ingen 2 7 0 1 G e b ä u d e Pesta lozz ischu le Förderschu le Markdor f 2711 G e b ä u d e Sonnenbergschu le Sonde rschu le Buggensege l 2 7 1 2 G e b ä u d e Kindergar ten S te fans fe ld Sa lem 2 7 2 0 S c h u l g e b ä u d e für geist ig Beh inder te in Fr iedr ichshafen T a n n e n h a g 2 8 1 1 G e b ä u d e B i ldungszen t rum Markdo r f mit Spor tha l len 2 8 1 5 Cafe te r ia B i ldungszent rum Markdo r f 2 9 5 3 R a u m k o s t e n Kre ismed ien ­ z e n t r u m Über l ingen 58 .300 58 .300 46 .100 46 .100 4 4 . 9 2 7 44 .927 2 .246.200 2 .249 .000 2 .131 .100 2 .131 .100 1.900.171 1.900.171 258 .000 2 5 8 . 0 0 0 199.700 199.700 79.300 79 .300 68 .100 68 .100 1.251.000 1.251.000 982 .200 982 .200 69 .800 69 .800 58 .400 58 .400 174.200 174.200 137.000 137.000 194.500 194.500 226 .600 226 .600 0 47 .100 0 0 22 .000 28 .300 22 .000 20 .700 199 .742 199.742 4 6 . 0 7 5 46 .075 899 .478 899 .478 47 .231 47 .231 118 .025 118.025 176 .835 176.835 0 0 69 .226 12.742 1.693.200 1.695.300 1.398.300 1.398.300 1.337.272 1.337.272 47 .700 47 .700 41 .500 41 .500 0 0 0 0 26 .868 26 .868 0 0 en L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Bau- und Liegenschaftsamt Unterabschni t te 3211 G e b ä u d e Kunstga ler ie Meersbu rg 3 2 1 2 G e b ä u d e Kre isku l turamt Sa lem 3 2 1 5 G e b ä u d e Jugendkuns tschu le 4 3 6 1 Unterkünf te für Asy lbewerbe r in Über l ingen - Go ldbach 71a 4 3 6 3 Unterkünf te für Asy lbewerbe r in Über l ingen - Go ldbach 71b 4 3 6 5 Unterkünf te Spätauss ied le r und Asy lbewerbe r in Er iskirch 4 3 6 6 Unterkünf te für Asy lbewerbe r • in K ressbronn 4 3 6 7 Unterkünf te für Spätauss ied le r und Asy lbewerbe r in Markdor f 4 3 6 8 Unterkunf t für Asy lbewerbe r in Markdor f - Ravensbu rge r S t raße 4 3 6 9 Unterkünf te Spätauss ied le r und • Asy lbewerber in Über l ingen - O t tomüh le 4 3 7 0 Unterkunf t für Asy lbewerbe r - Pau l inenst raße 35 4 3 7 1 Unterkunf t für Asy lbewerbe r - Ai l inger St raße 10 4 3 7 2 Unterkunf t für Asy lbewerbe r Über l ingen - Conta ineran lage 4 3 7 3 Unterkunf t für Asy lbewerbe r Markdor f - Con ta ineran lage 4 3 7 4 Neue Asy lbewerbe run te rkün f te 4 3 7 5 Unterkünf te für Asy lbewerbe r in Langenargen , Untere Seestr . 98 4 3 7 6 Asy lun terkunf t Immens taad 4 3 7 7 Asy lun te rkun f t S a l e m , Bodensees t r . 135 4 3 7 8 Asy lun terkunf t Langena rgen 4 3 7 9 Asy lun terkunf t M e c k e n b e u r e n , Hirschlat ter Str. 2 Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 f A n s a t z 2 0 1 4 i R E 20*13 E innahmen i A u s g a b e n j E innahmen | A u s g a b e n j E innahmen A u s g a b e n 39 .500 39 .500 35 .500 35 .500 87 .900 87 .900 42 .300 42 .300 45 .400 45 .400 50 .200 • 50 .200 80 .900 117.400 117.400 35 .400 35 .400 41 .100 41 .100 96 .500 96 .500 99 .800 99 .800 1.124.900 1.124.900 16 .400 16.400 121.600 108.600 132.900 112.300 121.600 108.600 132.900 112.300 .900 36 .600 36 .600 43 .300 43 .300 47 .800 47 .800 0 0 0 0 128 .400 128.400 113.800 113.800 84 .100 84 .100 30 .800 30 .800 36 .100 36 .100 90 .700 90 .700 109.200 109.200 43 .100 43 .100 43 .800 43 .800 41 .000 41 .000 42 .900 42 .900 33 .428 33 .428 89 .596 89 .596 35 .326 35 .326 27 .757 27 .757 33 .064 33 .064 0 0 111 .870 111 .870 66 .138 66 .138 23 .788 23 .788 28 .680 28 .680 55 .560 55 .560 120.008 120.008 5 .812 5.812 0 5.757 94 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Bau- und Liegenschaftsamt Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 j R E 2013 E innahmen A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n I E innahmen A u s g a b e n 7822 G e b ä u d e Kompe tenz ­ z e n t r u m O b s t b a u - B o d e n s e e B a v e n d o r f 19.900 19.900 19,200 19.200 21 .200 21 .200 8 8 0 0 Sons t iges G r u n d v e r m ö g e n 68 .000 135.600 69 .500 123.700 71 .572 100 .752 8801 Sch loß Rauens te in Über l i ngen 22 .000 107.100 25 .000 122.100 21 .199 114 .543 8 8 0 2 N e b e n g e b ä u d e Sch loß Rauens te in Über l ingen 101.900 101.900 116.400 116.400 93 .223 93 .223 8 8 0 3 W o h n g e b ä u d e Keh len , H i rsch la t ters t raße 2 4 .000 12.200 4 .000 5.700 3 .989 10 .869 8 8 0 4 W o h n g e b ä u d e Keh len , H i rsch la t te rs t raße 4 0 0 0 0 0 0 8 8 0 5 W o h n g e b ä u d e Keh len , Cunzos t raße 30 7.000 13.400 14.500 8.300 14.688 12 .334 8 8 0 6 W o h n h ä u s e r K rankenhaus Te t t nang 314 .000 415 .600 427 .000 401 .700 4 1 8 . 1 9 3 4 2 0 . 2 6 1 13 .726.800 14.054.000 10 .843 .900 10.964.100 9 .893 .197 9 .971 .587 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -327.200 -120.200 -78 .390 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2 0 1 4 2 0 1 3 A n z a h l der Ste l len It. S te l lenp lan (Landesbeamte ) 34,15 (0) 35,25 (0) 3 5 , 6 5 (0) A n z a h l de r Mi tarbei ter ( Landesbeamte ) 37 (0) 34 (0) 3 7 (0) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2015 2014 2 0 1 3 V e r w a l t u n g s g e b ä u d e e igene angemie te t 3 4 3 4 3 4 Kre isschu len e igene angemie te t 7 2 7 3 7 3 Kre iga ler ie (angemiete t ) 1 1 1 Na tu rschu tzg runds tücke A n z a h l F läche in ha 369 267 369 285 3 6 6 2 5 7 Asy lun te rkün f te e igene angemie te t 3 9 2 8 2 8 Ü b e r g a n g s w o h n h e i m e (angemie te t ) 0 0 0 W o h n h e i m e Te t tnang (e igene) 5 5 5 W o h n h ä u s e r (e igene) 0 2 2 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2015 Straßenbauamt (Unterabschnitte Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 j A n s a t z 2014 6500 Kreisstraßen und Brücken 6505 St raßenbauamt - Verwal tung 6650 Landesstraßen Direktaufwand 6700 Gemeinschaf tsaufwand Bundes-, Landes- und Kreisstraßen 6710 Gebäude Straßenmeisterei Tet tnang 6711 Gebäude Straßenmeisterei Markdorf 6712 Gebäude Straßenmeisterei Über l ingen 6713 Gebäude Stützpunkt Rickertstr. E innahmen) Ausgaben [ E i n n a h m e n ! Ausgaben 3.127.000 4.555.600 3.117.000 107.100 1.701.000 101.100 271.000 271.000 270.000 4.718.100 5.099.200 4 .617.000 R E 2013 E innahmen j Ausgaben ¡ 1.991.796 1.481.172 2.344.600 3.117.520 1.664.800 124.953 270.000 274.259 4.825.600 3.856.160 141.700 141.700 135.500 103.500 103.500 97.500 38.000 38.000 35.000 8.900 8.900 8.900 135.500 99.140 97.500 88.542 35.000 46 .475 8.900 274.259 5.128.098 99.140 88.542 46.475 0 8.515.300 11.918.900 8.382.000 9.381.900 7.607.049 9.109.481 Zuschuss( - ) /Überschuss -3.403.600 -999.900 -1.502.432 Persona lkennzah len 2015 2014 2013 Anzah l der Stellen It. Stel lenplan (Landesbeamte) 83,5 (3) Anzah l der Mitarbeiter (Landesbeamte) 70 (2) 84,47 (2) 70 (2) 85,47 (1,78) 70 (2) Strukturkennzahlen 2015 2014 2013 Bauhöfe Salz lagerhal len Stützpunkte Kreisstraßen (Bauwerke) Bundesst raßen (Bauwerke) Landesst raßen (Bauwerke) 3 0 1 325 km (110) 134 km (144) 192 km (130) 3 0 1 325 km (110) 134 km (144) 192 km (130) 3 0 1 325 km (110) 134 km (144) 192 km (130) o L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Abfa l lw i r tschaf tsamt Verwaltungshaushalt Unterabschn i t te A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2 0 1 3 E innahmen A u s g a b e n 886 .100 E innahmen A u s g a b e n 1.113.400 E i n n a h m e n j A u s g a b e n 1.023.677 7200 Zen t ra ldepon ie We ihe rbe rg Fo lgekos ten 886 .100 A u s g a b e n 886 .100 1.113.400 A u s g a b e n 1.113.400 1 .023.677 A u s g a b e n 1.023.677 7 2 9 5 Abfa l lw i r tschaf tsamt - Gebührenhausha l t 20 .281 .600 20 .281 .600 19.885.500 19.885.500 18 .394 .154 18 .394.154 21 .167 .700 21 .167 .700 20 .998 .900 20 .998 .900 19 .417 .831 19.417.831 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l der Ste l len It. S te i lenp lan (Landesbeamte ) 41 (0) 40 (0) 37 (0) A n z a h l der Mitarbei ter ( Landesbeamte ) 61 (0) 58 (0) 61 (0) S t r u k t u r k e n n z a h l e n • 2015 2 0 1 4 2013 Sch lüsse l zah len : Durchschn i t t l i ches M ü l l g e b ü h r e n a u f k o m m e n in Euro / E inwohner / Jahr 81 80 80 D u r c h s c h n . gebührenre levan te G e s a m t k o s t e n in E u r / E w / J a h r 86 85 84 Durchschn i t t l i che Ab fa l lmenge in kg / Ew / Jahr 491 4 8 9 436 S t ruk tu rzah len : Anzah l Depon ie K lasse I (Bauschu t tdepon ie ) 0 0 0 A n z a h l Depon ie K lasse II 1 1 1 (ehema l ige Hausmül ldepon ie ) Anzah l En tsorgungszen t ren (Umlades ta t ion , 3 3 3 Wer ts to f fdepo t , Grünkompos t ie rungsan lage) A n z a h l Wer ts to f fhö fe 23 23 22 Zah l der veran lag ten Hausha l te 97 .300 95 .900 95 .600 E igene St ruk turdaten: Zah l der S a c h g e b i e t e / Diensts te l len 4 / 4 4 / 4 4 / 4 Öf fnungsze i ten W o c h e n s t u n d e n En tso rgungszen t rum W e i h e r b e r g Apr . - Okt . 48 48 48 En tso rgungszen t rum We ihe rbe rg Nov. - März 45 45 45 En tso rgungszen t ren Te t tnang und Über l ingen 45 4 5 45 Wer ts to f fhö fe 5-12 5-12 5-12 97 L A N D RATS A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 A m t für Schule und Bi ldung Verwaltungshaushalt U n t e r a b s c h n i t t e A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2 0 1 3 E i n n a h m e n j A u s g a b e n E i n n a h m e n t A u s g a b e n E i n n a h m e n A u s g a b e n 2 0 0 0 S c h u l a m t - Schu l ve rwa l t ung 2 0 1 0 S c h u l a m t - Schu lau fs ich t ab 2 0 0 9 w i e d e r be im Land 2 4 2 0 Dros te -Hü lsho f f -Schu le 2 4 3 0 Jus tus - von -L i eb i g -Schu le 2 4 5 0 F a c h s c h u l e für Landwi r t scha f t M a r k d o r f 2 4 6 0 E lek t ron ikschu le Te t tnang 2 4 7 0 C l a u d e - D o r n i e r - S c h u l e 2 4 8 0 J ö r g - Z ü r n - G e w e r b e s c h u l e 2 4 9 0 H u g o - E c k e n e r - S c h u l e 2 4 9 3 Cons tan t i n -Vano t t i -Schu le 2 7 0 0 Pes ta lozz i schu le Fö rde rschu le M a r k d o r f 2 7 1 0 S o n n e n b e r g s c h u l e - S o n d e r s c h u l e - B u g g e n s e g e l 2 8 1 0 B i l d u n g s z e n t r u m Markdo r f 2 8 1 2 B ib l io thek im B i l dungszen t rum M a r k d o r f 2 8 1 4 Schu lsoz ia la rbe i t im B i l dungszen t rum Markdo r f 2 9 5 0 K r e i s m e d i e n z e n t r u m Fr ied r i chsha fen 2 9 5 1 K r e i s m e d i e n z e n t r u m Übe r l i ngen 2 9 5 2 Nicht auf te i lbarer S c h u l a u f w a n d 3 2 1 4 J u g e n d k u n s t s c h u l e 2 3 0 . 3 0 0 4 9 . 0 0 0 7 1 4 . 5 0 0 4 8 6 . 3 0 0 0 4 0 3 . 5 0 0 8 4 . 0 0 0 7 8 7 . 8 0 0 4 9 8 . 3 0 0 3 .300 230 .300 48 .000 715 .700 457 .100 0 358 .600 84 .800 720 .300 4 2 4 . 8 0 0 8 .400 2 3 9 . 0 6 9 5 9 . 7 8 5 7 1 8 . 5 7 6 4 7 4 . 4 5 0 0 3 0 7 . 1 2 3 81 .275 6 7 2 . 8 2 2 3 8 1 . 4 3 9 12 .106 6 6 6 . 9 0 0 8 6 4 . 0 0 0 653 .100 870 .500 6 7 7 . 7 2 4 8 5 4 . 8 1 9 1.265.900 1 .960.500 1.268.500 1.838.300 1 .306.617 1 .782.098 6 1 9 . 9 0 0 1 .021.300 592 .000 869 .700 6 1 8 . 6 2 8 7 8 9 . 7 2 0 9 4 8 . 5 0 0 8 9 9 . 6 0 0 968 .700 858 .700 1 .007.117 7 8 0 . 1 5 3 7 3 2 . 2 0 0 6 4 8 . 7 0 0 751 .400 592 .700 7 8 0 . 4 7 2 5 3 8 . 7 2 0 86 .600 2 2 7 . 6 0 0 96 .500 200 .200 9 4 . 7 8 2 1 8 3 . 4 3 3 2 3 6 . 8 0 0 3 6 6 . 6 0 0 2 0 2 . 0 0 0 390 .200 2 0 4 . 6 7 7 3 1 5 . 6 1 0 1.180.300 2 .186 .100 1.196.100 1.945.500 1 .218.904 1 .880.847 176 .000 3 3 9 . 1 0 0 131 .500 296 .300 1 3 7 . 6 2 2 3 0 0 . 8 8 2 60 .000 138 .700 60 .000 134.500 5 9 . 4 7 2 107 .178 3 .000 2 3 1 . 4 0 0 2 .000 224 .700 5 .965 2 0 5 . 8 7 9 0 0 0 0 0 0 , 0 3 3 5 . 0 0 0 0 331 .000 0 3 2 5 . 0 9 6 117 .000 2 5 7 . 8 0 0 121 .200 255 .800 1 2 9 . 8 8 5 2 4 0 . 8 3 4 7 .573 .200 11 .253 .300 7 .494 .100 10 .405 .000 7 . 7 3 3 . 7 4 4 9 .760 .033 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s -3 .680.100 -2.910.900 -2 .026.289 98 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Amt für Schule und Bi ldung Verwaltungshaushalt P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 A n z a h l de r Ste l len It. S te l l enp lan ( L a n d e s b e a m t e ) 32 ,46 (0) 32 ,46 (0) 33 ,46 (0) A n z a h l de r Mi ta rbe i te r ( L a n d e s b e a m t e ) 49 (0) 49 (0) 49 (0) S t r u k t u r k e n n z a h l e n 2014 /2015 2013 /2014 2012 /2013 S c h ü l e r in F r ied r i chsha fen 3 .764 3 .600 3.760 S c h ü l e r in M a r k d o r f 1.862 1.749 2 .007 S c h ü l e r in S a l e m - B u g g e n s e g e l 38 4 2 37 S c h ü l e r in T e t t n a n g 1.550 1.640 1.585 S c h ü l e r in Übe r l i ngen 1.977 2 .000 1.934 i n s g e s a m t 9 .191 9.031 9.323 S c h ü l e r de r J u g e n d k u n s t s c h u l e M e e r s b u r g 380 3 8 0 4 0 0 Fachbere i chs -Budge t 2015 Dezernat 4 Verwaltungshaushalt lÄmter-Budget Ansatz 2015 Ansatz 2014 ! RE2013 [ I Einnahmen | Ausgaben Einnahmen i Ausgaben I Einnahmen | Ausgaben 4000 Sozialdezernent und Dezernent 4 621.900 621.900 480.600 480.600 465.979 465.979 4001 Sozialamt 29.148.900 85.194.800 26.840.900 78.724.300 24.325.217 76.402.538 4070 Jugendamt 3.801.200 24.265.000 2.973.600 23.762.100 4.049.828 22.595.707 5000 Gesundheitsamt 239.700 1.608.400 256.300 1.533.600 252.685 1.327.782 4040 Jobcenter 27.498.400 35.373.400 27.924.000 36.148,200 27.459.405 35.788.241 5460 Veterinäramt 199.600 1.186.100 196.600 1.066.300 196.942 963.737 61.509.700 148.249.600 58.672.000 141.715.100 56.750.057 137.543.985 Zuschuss(-)/Überschuss -86.739.900 -83.043.100 -80.793.928 INachrichtlich: Sozialer Bereich 4001 Sozialamt 29.148.900 85.194.800 26.840.900 78.724.300 24.325.217 76.402.538 4040 Jobcenter 27.498.400 35.373.400 27.924.000 36.148.200 27.459.405 35.788.241 4070 Jugendamt 3.801.200 24.265.000 2.973.600 23.762.100 4.049.828 22.595.707 Zwischensumme 60.448.500 144.833.200 57.738.500 138.634.600 55.834.450 134.786.486 4000 Sozialdezernent und Dezernent 4 621.900 621.900 480.600 480.600 465.979 465.979 Summe 61.070.400 145.455.100 58.219.100 139.115.200 56.300.429 135.252.465 Zuschuss(-)/Überschuss -84.384.700 -80.896.100 -78.952.038 Zuschussbedarf ie Kreiseinwohner Einwohner 30.06. Vorjahr 208.649 208.502 209.907 Zuschussbedarf/ Kreiseinwohner 404 € 388 € 376 € Deckung des Zuschussbedarfs durch die Kreisumlage Zuschussbedarf gesamt 84.384.700 € 80.896.100 € 78.952.038 € Kreisumlageaufkommen 79.270.000 € 70.490.000 € 75.278.614 € Deckung Krelsumlage 93,94% 87,14% 95,35% LANDRATSAMT BODENSEEKREIS 100 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Sozialdezernent und Dezernent 4 Verwaltungshaushalt Unterabschn i t te A n s a t z 2015 | A n s a t z 2014 R E 2 0 1 3 E innahmen I A u s g a b e n I E i n n a h m e n | A u s g a b e n E i n n a h m e n I A u s g a b e n 4 0 0 0 Soz ia ldezernen t und Deze rnen t 4 621 .900 621 .900 4 8 0 . 6 0 0 480 .600 4 6 5 . 9 7 9 465 .979 621 .900 621 .900 4 8 0 . 6 0 0 480 .600 4 6 5 . 9 7 9 465 .979 Z u s c h u s s ( - ) / Ü b e r s c h u s s 0 0 0 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2 0 1 4 2 0 1 3 Anzah l der Ste l len It. S te l lenp lan (Landesbeamte ) 5,95 (0) 3,95 (0) 3,75 (0) Anzah l der Mi tarbei ter ( Landesbeamte ) 5 (0) 5 (0) 5 (0) 101 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS Amts -Budge t 2015 Kreissozialamt Unterabschnitte Verwaltungshaushalt Ansatz 2015 ! Ansatz 2014 R E 2013 4001 Sozialamt 4004 Untere Aufnahmebehörde Asyl 4005 Wohngeld 4006 BaFöG, Unterhalts­ sicherungsgesetz 4007 Untere Eingliederungsbehörde mit Übergangswohnheimen 4008 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung allgemein (früher LWV) 4009 Bildungsregion 4020 Versorgungsverwaltung 4045 Kommunale Aufgaben 4100 HLU - Leistungen für Bildung u. Teilhabe nach § 34 SGB XII 4102 HLU - Aufwand mit Erstattungs­ anspruch nach § 106 SGB XII 4103 SH N. D. SGB XII - HLU -Au fw . M. Erst. A .N .§108GB 4104 Grunsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit 4105 Grusi mit Erstattungsanspruch nach §106 SGB XII 4108 GSIG m. Erst. Anspr. n. §106 S G B X I I - K V J S - 4110 Hilfe zur Pflege allgemein 4112 HZP-Aufw. m. Erst. Anspr. n. §106 S G B X I I - K V J S - 4113 Hilfe zur Pflege (§ 108 SGB) 4120 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung allgemein (Kreis) 4122 EGH - Aufw. m. Erst. Anspr. n. §106 S G B X I I - K V J S - 4123 EGH - Aufw. m. Erst. Anspr. n. §106 S G B X I I - K V J S - 4130 Krankenhilfe allgemein (§§ 47 - 52 SGB XII) 4132 Krankenhilfe - Erstattung nach § 106 SGB XII 4140 Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen allgemein 4150 Hilfe zum Lebensunterhalt (früher LWV) E i n n a h m en | Ausgaben [ E i n n a h me n i 108.600 2.694.900 114,800 8.800 894.200 100 0 248.300 7.000 1.000 192.700 1.000 5.000 335.800 5.000 30.000 1.282.500 30.000 80.300 100 89.800 2.176.700 0 71.000 938.200 329.000 1.775.000 0 9.000 4.000 9.000 4.000 0 100 89.800 1.570.100 0 9.952.000 9.952.000 9.700.000 5.000 3.000 1.261.000 9.680.000 1.210.000 6.000 6.000 6.000 11.000 11.000 11.000 9.039.600 46.935.200 9.980.000 35.000 35.000 35.000 100.000 100.000 100.000 7.000 900.000 8.000 500 500 500 0 185.000 35.000 Ausgaben | Einnahmen j Ausgaben 2.663.300 113.785 2.186.481 496.114 10.310 1.739 586.400 244.500 195.100 360.000 0 846.600 377.100 1.750.000 0 5.000 3.000 11.000 44.191.700 100.000 900.000 500 195.000 0 3.360 1.221.800 26.907 68.213 3.562 20.267 1.957.676 0 9.700.000 7.121.858 8.232 4.119 9.090.000 1.127.450 6.000 13.491 35.000 63.106 38.937 -167 0 0 1.656 409.897 220.865 148.487 324.899 1.087.912 99.055 776.872 377.324 1.228.200 0 0 9.701.553 8.232 4.119 7.610.573 13.491 0 469.116 63.106, 100.318 857.596 0 167.700 406.885 102 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2015 Kreissozialamt Verwaltungshaushalt Unterabschnitte Ansatz 2015 Ansatz 2014 R E 2 0 1 3 ™ " Einnahmen Ausgaben Einnahmen I Ausgaben Emnahmenj Ausgaben 4161 Hilfe zur Pflege unter 65 Jahre (früher LWV) 0 0 0 0 232.861 1.330.816 4170 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (früher LWV) 0 0 0 0 9.374.224 41.808.875 4172 Eingliederungshilfe stationäres Wohnen § 106 SGB XII 0 0 0 0 0 0 4173 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung mit Erstattungsanspruch (früher LWV) 0 0 0 0 0 0 4180 S H - S G B X I I H i .Z . Gesundhei t - Aufw. ohne Erstattungsanspr. 0 0 0 0 0 0 4190 Hilfe bei besonderen sozialen Schwierigkeiten (früher LWV) 35.000 500.000 1,000 385.000 54.051 374.320 4202 Asylbewerber mit Duldung in Gemeinden § 2 Asy lbLG 17.000 120.000 7.000 95.000 4.113 67.348 4212 Asylbewerber mit Duldung in Gemeinden § 1 , 3 - 6 AsylbLG 60.000 1.150.000 20.000 950.000 32.787 869.993 4213 Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften 5.310.000 4.521.200 3.050.000 2.414.600 2.702.381 3.493.724 4222 Illegal eingereiste Personen 3.000 60.000 3.000 60.000 553 44.036 4262 Abgelehnte Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften 7.000 220.000 1.000 220.000 8.625 181.966 4330 Beschäft igungszentrum für psychisch Kranke im Kreisgebiet 1.800 0 1.800 0 1.875 0 4400 Kriegsopferfürsorge 789.000 950.000 845.000 1.050.000 216.813 266.768 4405 Kriegsopferfürsorge (früher LWV) 0 0 0 0 556.138 667.739 4700 Förderung der Wohlfahrts-pflege 200 299.200 200 253.100 0 226.054 4840 Landesblindenhilfe 500 780.000 500 780.000 0 779.412 4860 Sonstige Soziale Leistungen 0 1.000 0 1.000 180 1.647 4900 Krankenversorgung § 276 LAG 0 2.000 0 1.000 0 297 4980 Härtefonds für Bedürftige 0 2.600 0 2.600 0 2.600 5420 Förderung ambulanter Hilfen 0 9.500 0 30.000 0 24.260 29.148.900 85.194.800 26.840.900 78.724.300 24.325.217 76.402.538 Zuschuss(-)/Überschuss -56.045.900 -51.883.400 -52.077.321 103 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS Amts -Budge t 2015 Kreissozialamt Verwaltungshaushalt Personalkennzahlen 2015 2014 2013 Anzahl der Stellen It. Stellenplan (Landesbeamte) 79,55 (0) 80,4 (0) 4,75 (0) Anzahl der Mitarbeiter (Landesbeamte) 96 (0) 80 (0) 84 (0) Strukturkennzahlen 2015 2014 2013 Fälle laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 250 250 243 Fälle AFBG/Bafög/USG 970 965 914 Fälle Eingliederungshilfe für Behinderte 1.863 1.850 1.809 Fälle Grundsicherungsgesetz 1.900 1.890 1.668 104 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2015 Jugendamt Verwaltungshaushalt Unterabschni t te A n s a t z 2015 Í A n s a t z 2014 R E 2013 Einnahmen A u s g a b e n j Einnahmen j Ausgaben E innahmen ] Ausgaben 4070 Jugendamt 80 .600 7.283.500 43.100 6.866.400 22.494 6.454.129 4071 Suchtprophy laxe 17.900 121.000 24.900 115.700 18.981 74.136 4072 Unterhal tsvorschuss 0 0 0 0 . 0 0 4 5 1 0 Kinder- und Jugendhi l fe 200 62.500 200 46.000 1.451 42.747 Jugendarbe i t ( § 1 1 KJHG) 4512 Sprach - und Lernhilfe für 1.000 3.700 1.000 3.700 560 3.032 Aus länder (bisher 4565) 4520 Jugendsozia larbei t , Erz iehung, 2 .000 125.000 0 260.000 0 49.455 Jugendschutz 4 5 3 0 Förderung der Erziehung in der 55 .000 685.400 30.000 575.600 69 .754 564.224 Famil ie 4540 Förderung von Kinder in 0 0 572.000 1.385.000 860.370 1.257.617 Tagese inr ich tungen und Tagespf lege 4 5 5 0 Hilfe zur Erziehung 1.280.000 8.158.300 1.010.000 8.409.200 1.400.295 7.985.229 4560 Hilfe für junge Vol l jährige, 750 .000 4 .049.000 380.000 3.739.000 767.197 4 .064.433 Eingl iederungshi l fe Inobhutnahmen 4 5 7 0 Adopt ionsvermi t t lung 2 .400 0 2.400 0 0 0 4580 Übrige Hilfen nach KJHG 78.100 83.000 39.000 43.900 71.821 38.181 (bisher 4540) 4581 Vermächtn is Lork für 3.000 3.000 7.000 7.000 2.542 2.542 Waisenk inder 4591 Kinder tagespf lege (nach §23 604 .800 650.000 0 0 0 0 SBB VIII) - Förd. u. Ve rm. v. Kindern v. 0-6 Jahren 4592 Kindertagespf lege (nach §23 104.700 60.000 0 0 0 0 SGB V I I I ) - F ö r d . u. Verm. v. Kindern v. 7-14 Jahren 4640 Tageseinr ich tungen für Kinder 8.800 620.000 0 0 0 0 (§22a S G B VIII) - Förd. v. Kindern I. Gr. f. 0-6 Jähr ige 4650 Erz iehungsberatungsste l len 0 770.000 0 657.000 0 633 .854 4690 Tagese inr ich tungen für Kinder 8.700 30.000 0 0 0 0 (§ 22a S G B V I I I ) - F ö r d . v. Kindern i. Gr. f. 7-14 Jähr ige 4780 Sonst ige Förderung der 0 559.600 0 552.600 0 464 .585 Jugendhi l fe 4810 Unterhal tsvorschuss­ 804 .000 1.001.000 864.000 1.101.000 834.362 961 .540 le is tungen 3.801.200 24.265.000 2.973.600 23.762.100 4 .049.828 22.595.707 Zuschuss( - ) /Überschuss -20.463.800 -20.788.500 -18.545.879 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS BD \J %J A m t s - B u d g e t Jugendamt Verwaltungshaushalt 2015 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 Anzah l der Stel len It. Stel lenplan (Landesbeamte) 91,4 (0) 90,5 (0) 89,33 (0) Anzah l der Mitarbeiter (Landesbeamte) 125 (0) 126 (0) 123 (0) Strukturkennzahlen 2015 2014 2013 Anzah l ambulanter Hilfen, inkl. E-Schule 420 415 523 Anzah l tei lstat ionärer Hilfen 70 72 73 Anzah l stat ionärer Hilfen 110 115 131 Vol lzei tpf lege 100 100 91 Angebo te in den Famil ientreffs, inkl. S T Ä R K E 110 110 107 Angebo te Sozia le Train ingskurse, S G A 15 17 22 Jugendhi l fe-Belastungen je Einwohner netto 62 ,20 € 6 5 , 7 5 € 6 3 , 1 5 € LANDRATSAMT BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2015 Gesundheitsamt Verwaltungshaushalt Unterabschni t te A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 R E 2013 Einnahmen A u s g a b e n E innahmen Ausgaben E h r a h r r e n : Ausgaben j 5000 Gesundhe i tsamt 235.500 1.521.100 252.100 1.451.400 248.457 1.249.756 5002 Versorgungsange legenhe i ten 4.200 87.300 4.200 82.200 4.229 78.026 239.700 1.608.400 256.300 1.533.600 252.685 1.327.782 Zuschuss( - ) /Überschuss -1.368.700 -1.277.300 -1.075.097 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 Anzah l der Stel len It. Stel lenplan (Landesbeamte) 16,4 (1) Anzah l der Mitarbeiter (Landesbeamte) 2 2 ( 1 1 ) 16,4 (8,5) 19 (10) 15,3 (8,5) 20 (10) 106 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS A m t s - B u d g e t 2015 Jobcenter Verwaltungshaushalt Unterabschni t te [ A n s a t z 2015 A n s a t z 2014 I R E 2013 j Einnahmen Ausgaben j E innahmen j A u s g a b e n j E innahmen A u s g a b e n 4 0 4 0 Verwal tung Grunds icherung für Arbe i tssuchende (SGB II) 4 .568.300 6.712.500 4.677.000 6.521.700 4.651.125 6.281.137 4041 Beschäft igungsini t iat ive Pakt 50+ 978.100 904.900 986.800 876.500 703.734 626.830 4 8 2 0 Grunds icherung für Arbe i tssuchende SGB II 21.951.000 27.575.000 22.259.200 28.590.000 22.103.471 28.705.291 4 9 8 5 Leistungen für Bi ldung und Tei lhabe § 6 B K G G 1.000 181.000 1.000 160.000 1.076 174.983 27.498.400 35.373.400 27.924.000 36.148.200 27.459.405 35.788.241 Zuschuss( - ) /Überschuss -7.875.000 -8.224.200 -8.328.836 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2014 2013 Anzah l der Stel len It. Stel lenplan (Landesbeamte) 71,55 (0) 73,95 (0) 75,05 (0) Anzah l der Mitarbeiter (Landesbeamte) 92 (0) 96 (0) 98 (0) Strukturkennzahlen 2015 2014 2013 Fälle Arbei ts losengeld II 2.650 2.650 2.632 107 L A N D R A T S A M T BODENSEEKREIS Unterabschn i t te 5 4 6 0 Veter inäramt 5461 F le ischhyg iene 5462 Lebensmi t te lkont ro l le A m t s - B u d g e t 2 0 1 5 Veterinäramt Verwaltungshaushalt A n s a t z 2015 j A n s a t z 2014 R E 2013 E i n n a h m e n A u s g a b e n E innahmen j A u s g a b e n E innahmen A u s g a b e n 74 .600 364 .200 71 .600 298 .900 76 .696 288.311 125.000 138.900 125.000 126.300 120.246 95 .135 0 683 .000 0 641 .100 0 580 .292 199.600 1.186.100 196.600 1.066.300 196 .942 963 .737 Zuschuss ( - ) /Überschuss -986.500 -869.700 -766.795 P e r s o n a l k e n n z a h l e n 2015 2 0 1 4 2013 A n z a h l der Stel len It. Ste l lenplan (Landesbeamte ) 15 ,05 (4 ,5 ) 15,05 (3) 15,05 (3) A n z a h l der Mitarbei ter (Landesbeamte ) 28 (5) 28 (5) 28 (5) St ruk tu rkennzah l en 2015 2014 2013 Ve te r i nä rwesen (Stunden) 6.100 6 .100 6 .100 F le ischhyg iene (Stunden) 600 600 600 Sch lach tungen 10.000 10.000 10.567 108 LANDRATSAMT BODENSEEKREIS D e z e r n a t s - B u d g e t 2015 Finanzbudget Verwaltungshaushalt Einzelplan ) Ansatz 2015 j Ansatz 2014 I R E 2013 I Einnahmen Ausgaben I Einnahmen | Ausgaben S Einnahmen \ Ausgaben 9000 Steuern, Al lgemeine Zuwei­ sungen und allgemeine Umlagen 125.840.000 7.745.000 116.480.000 7.789.400 116.102.548 8.195.613 9100 Sonst ige al lgemeine Finanzwirtschaft 6.214.000 12.315.800 7.846.900 12.508.400 9.412.172 20.510.663 132.054.000 20.060.800 124.326.900 20.297.800 125.514.720 28.706.275 Zuschuss(-) /Überschuss 111.993.200 104.029.100 96.808.445 109 V E R W A L T U N G S H A U S H A L T 20 15 Sortierung nach Einzeiplänen und Unterabschnitten i 110 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 00 G e m e i n d e o r g a n e U n t e r a b s c h n i t t 0010 K r e i s t a g u n d A u s s c h ü s s e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1500 00 Ersätze für Informationsfahrt 1000 1.600 1.600 480,00 Kreistag 1693 00 ILV Steuerung 3000 809.700 339.600 274.876,88 *" * S U M M E E I N N A H M E N * * " 811.300 341.200 275.356,88 * * * * A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgaben 150.000 135.000 132.195,25 SN01 6400 00 Unfallversicherung Kreisräte 3000 200 200 184,69 6500 00 Geschäftskosten für Bewirtung 1000 10.000 10.000 10.123,28 etc. 6520 00 Kabelanschluss Sitzungssaal 3100 100 100 0,00 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 1000 10.000 10.000 9.841,65 6540 00 Informationsfahrt Kreistag 1000 10.000 10.000 0,00 6565 00 Leasing, Hard- und Software, 1000 5.900 3.100 2.861,95 Leitungskosten 6620 00 Geschäftsausgaben der 1000 509.400 9.400 8.800,00 Fraktionen 6621 00 Aufwandserstattung WLAN 1000 0 50.000 0,00 6791 00 ILV Service 3000 21.600 26.100 21.484,06 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 94.100 87.300 89.866,00 "*« S U M M E A U S G A B E N * * " 811.300 341.200 275.356,88 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0010 **** 811.300 341.200 275.356,88 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0010 *"* 811.300 341.200 275.356,88 * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0010 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0010 zu 40000 Pauschalvergütung für papierlose Nutzung des Ratsinformationssystems per WLAN zu 662000 500 T € für Projekt Demographie 111 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 00 G e m e i n d e o r g a n e U n t e r a b s c h n i t t 0 0 3 0 L a n d r a t ' Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Ablieferung Nebentätigkeiten 1000 4.000 4.000 4.214,00 1510 00 Fahrtkosten- und sonstige 1000 8.000 8.000 5.578,68 Ersätze 1693 00 ILV Steuerung 3000 475.500 447.700 418.101,82 * * " S U M M E E I N N A H M E N " * * 487.500 459.700 427.894,50 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 358.500 334.700 320.267,18 SN01 5200 00 Geräte, Kopierer, Reparaturen 1000 1.000 1.000 867,01 5500 00 Kosten des Dienstwagens 1000 13.000 13.500 11.018,31 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1000 5.500 5.500 100,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 1000 4.000 4.000 2.098,00 6510 00 Bücher und Zeltschriften 1000 1.500 1.500 294,09 6521 00 Mobilfunkkosten 1000 2.200 2.200 1.501,65 6540 00 Dienstreisen 1000 3.000 1.500 1.714,58 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 2.000 3.000 1.110,70 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 0 200 0,00 6580 00 Tagungen, Empfänge, 1000 27.500 27.500 27.466,24 Repräsentation 6581 00 Ausstellungen Foyer 1000 1.500 1.500 90,44 6600 00 Verfügungsmittel 1000 8.000 8.000 7.870,52 6791 00 ILV Service 3000 39.100 36.300 33,196,61 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 19.600 18.200 18.756,70 6820 00 Abschreibungen Mobiliar 3000 1.000 1.000 1.000,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 *" * S U M M E A U S G A B E N * * " 487.500 459.700 427.452,03 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0030 **** 487.500 459.700 427.452,03 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0030 **** 487.500 459.700 427.894,50 " * * Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 0030 0 0 442,47 112 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 00 G e m e i n d e o r g a n e U n t e r a b s c h n i t t 0031 E r s t e r L a n d e s b e a m t e r u n d D e z e r n e n t 1 Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1501 00 Ersatz Privatgespräche 1000 0 0 3,04 Mobiltelefon 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 48.300 48.300 48.317,72 1693 00 ILV Steuerung 3000 43.300 39.000 33.644,31 S U M M E E I N N A H M E N " * * 91.600 87.300 81.965,07 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 51.500 48.700 46.873,12 SN01 5200 00 Geräte, 1000 100 100 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1000 900 900 245,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 1000 500 500 257,90 6510 00 Bücher und Zeltschriften 1000 200 200 279,50 6520 00 Mobilfunkkosten 1000 400 400 402,38 6540 00 Dienstreisen 1000 900 800 224,10 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 1.400 2.400 1.421,63 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.000 1.000 967,25 6791 00 ILV Service 3000 22.100 20.600 19.232,03 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 12.400 11.500 11.862,16 6820 00 Abschreibungen Mobiliar 3000 200 200 200,00 "** S U M M E A U S G A B E N * * " 91.600 87.300 81.965,07 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0031 **** 91.600 87.300 81.965,07 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0031 **** 91.600 87.300 81.965,07 * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0031 0 0 0,00 ( 1 1 ^ 1 1 %J Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 00 G e m e i n d e o r g a n e U n t e r a b s c h n i t t 0050 K r e i s p a r t n e r s c h a f t e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W ST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1100 00 Einnahmen Bürgerreise Polen 2000 16.000 16.000 12.990,00 1101 00 Ersätze f. Informationsfahrt 2000 1.800 1.800 0,00 Kreistag I. d. Partnerlandkr. 1693 00 ILV Steuerung 3000 106.200 99.100 74.029,36 1770 00 Zuschüsse Deutsch-Polnisches 2000 1.000 5.000 0,00 Jugendwerk etc. " * * S U M M E E I N N A H M E N * * " 125.000 121.900 87.019,36 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 36.500 35.700 35.675,62 SN01 6500 00 Geschäftsausgaben, BUrobedarf 2000 . 1.000 1.000 616,83 6540 00 Dienstreisen 2000 10.000 10.000 9.660,57 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 2000 900 900 346,25 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 2000 15.000 15.000 6.419,44 6581 00 Informationsfahrt Kreistag 2000 15.000 15.000 0,00 in die Partnerlandkreise 6610 00 Mitgliedsbeiträge 3000 300 300 300,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 900 900 815,12 6791 00 ILV Service 3000 9.900 9.000 8.155,46 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 5.400 5.000 5.162,07 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 100 100 100,00 Sachen 7001 00 Jugendaustausch Tschenstochau 2000 10.000 9.000 5.756,50 7180 00 Bürgerreise Polen 2000 20.000 20.000 14.009,50 *"* S U M M E A U S G A B E N **** 125.000 121.900 87.019,36 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0050 **** 125.000 121.900 87.019,36 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0050 **** 125.000 121.900 87.019,36 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0050 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0050 ZU 177000 Zuschüsse werden auf Antrag für bestimmte Veranstaltungen gewährt, zu 654000 Sämtliche Reisekosten in die Partnerkreise, zu 658000 Überwiegend einmalige Veranstaltungen, die sich zum Teil kurzfristig ergeben. Veranstaltungen im Bodenseekreis im Zusammenhang mit den Partnerschaften (Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Partner, Bezuschuss- ung von Benefizkonzerten, Sportveranstaltungen etc.). Stand auf der Internationalen Bodensee Messe (IBO). zu 658100 Die Fahrt soll nun regelmäßig alle zwei Jahre stattfinden, wobei die Einnahmen (Unkostenbeteiligung) unter 1.0050.110100 verbucht werden, zu 661000 114 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 00 G e m e i n d e o r g a n e U n t e r a • s c h n i t t 0050 K r e i s p a r t n e r s c h a f t e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 Mitgliedsbeitrag für die Europa-Union Deutschland Kreisverband Bodenseekreis e.V. zu 700100 Jährlich stattfindende Schüleraustausche sowie Aufenthalte von Waisenkindern im Bodenseekreis, Sommerlager, Schul­ projekte und die Bezuschussung von Schullandheimaufenthalten, zu 718000 Jährlich in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule organisierte Bürgerreise. In der Regel kostendeckende Kalkulation, wobei die Einnahmen unter 1.0050.110000 verbucht werden. Zuschussbedarf besteht nur in Bezug auf Währungskurs­ schwankungen. 115 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 00 G e m e i n d e o r g a n e U n t e r a b s c h n i t t 0080 N e u e s F i n a n z w e s e n / D o p p i k Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1693 00 **** E I N N A H M E N **** ILV Steuerung 3000 * *" S U M M E E I N N A H M E N 407.300 380.500 242.941,44 1693 00 **** E I N N A H M E N **** ILV Steuerung 3000 * *" S U M M E E I N N A H M E N 407.300 380.500 242.941,44 6500 00 6565 00 3581 00 6720 00 6790 00 **** A U S G A B E N **** Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3000 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 Einführung neue 3000 Finanzwesensoftware KGSt für Vergleichsringe 3000 ILV Personal- und Sachkosten 3000 "** S U M M E A U S G A B E N * *" 2.000 24.800 228.800 5.500 146.200 0 0 228.800 5.500 146.200 26,00 45.824,14 50.000,00 892,50 146.198,80 6500 00 6565 00 3581 00 6720 00 6790 00 **** A U S G A B E N **** Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3000 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 Einführung neue 3000 Finanzwesensoftware KGSt für Vergleichsringe 3000 ILV Personal- und Sachkosten 3000 "** S U M M E A U S G A B E N * *" 407.300 380.500 242.941,44 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0080 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0080 "* * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0080 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0080 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0080 "* * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0080 407.300 407.300 380.500 380.500 242.941,44 242.941,44 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0080 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0080 "* * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0080 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0080 zu 656500 Zentral gebuchte Wartungskosten für Kostenrechnung, Anlagenbuchhaltung (bisher beim UA 0310) und Berichtswesen, zu 658100 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2011 den Umstieg auf das Finanzwesen Infoma in der Hosting-Variante beim Rechenzentrum Reutlingen-Ulm beschlossen. Diese neue Software wurde zum Januar 2013 eingeführt. In einem weiteren Schritt wird der Buchungsstil im Landratsarnt Bodenseekrels auf die kommunale Doppik umgestellt. 116 Verwaltungshaushall Haushallsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 01 R e c h n u n g s p r ü f u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 1 0 0 R e c h n u n g s p r ü f u n g s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1630 00 Erstattungen Zweckverband 0200 0 0 18.368,00 Protec 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 15.600 15.600 15.563,35 1693 00 ILV Steuerung 3000 507.300 503.400 415.003,88 1740 00 Erstattung Arbeltsamt 1000 7.700 10.300 9.434,26 **** S U M M E E I N N A H M E N *"* 530.600 529.300 458.369,49 * * * * A U S G A B E N * * * * ( 4000 Personalausgaben 346.900 349,700 293.863,90 SN01 5200 00 Geräte, 0210 200 200 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 0210 3.000 3.000 2.567,97 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 0210 400 • 400 232,08 6510 00 Bücher und Zeltschriften 0210 6.200 6.200 6.604,26 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 0210 800 0 0,00 Personal 6540 00 Dienstreisen 0210 800 800 733,37 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 4.600 11.100 4.192,72 6567 00 Drucker- und Kopierkosten 1000 300 300 247,61 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 88.800 88.800 88.833,80 6791 00 ILV Service 3000 52.800 48.500 44.356,34 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 25.800 20.300 16.737,44 *" * S U M M E A U S G A B E N * *" 530.600 529.300 458,369,49 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0100 **** 530.600 529.300 458.369,49 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0100 **** 530.600 529.300 458.369,49 *.** überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0100 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0100 zu 174000 Alterstellzelt Verwaltungsriaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 01 R e c h n u n g s p r ü f u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 1 1 0 K o m m u n a l a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 0610 00 Gebühren 0200 100 100 660,00 1690 00 ILV Personal- und Saohkosten 3000 88.800 88.800 88.833,80 **** S U M M E E I N N A H M E N *" * 88,900 88.900 89.493,80 * * * * A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgaben 297.200 281.100 275.068,20 SN01 5200 00 Geräte, 0200 200 200 96,22 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 0200 800 800 420,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 0200 200 200 84,08 6510 00 Bücher und Zeitschriften 0200 4.500 4.500 4.683,64 6540 00 Dienstreisen 0200 700 700 437,80 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 6.300 3.800 6.251,63 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 300 300 269,01 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 15.600 15.600 15.563,35 6791 00 ILV Service 3000 35.500 32.500 29.744,53 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 18.200 14.300 11.790,73 6793 00 ILV Steuerung 3000 17.800 15.700 14.240,82 **** S U M M E A U S G A B E N " * * 397.300 369.700 358.650,01 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0110 **** 397.300 369.700 358.650,01 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0110 **** 88.900 88.900 89.493,80 * *" Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0110 -308.400 -280.800 -269.156,21 Erläuterungen Unterabschnitt 0110 zu 061000 Widerspruchsgebühren aus Widerspruchsverfahren gegen Kommunalabgabenbescheide der kreisangehörigen Kommunen. 118 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 ' A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 0 2 H a u p t v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 2 0 0 H a u p t a m t mi t S e k r e t a r i a t f ü r d i e K r e i s o r g a n e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 1000 200 200 10,00 Betriebseinnahmen 1690 00 ILV Personal- und Saohkosten 3000 125.400 125.400 125.447,88 1691 00 ILV Service 3000 1.493.400 1.333.700 1.164.218,04 1693 00 ILV Steuerung 3000 128.500 128.500 128.481,21 "** S U M M E E I N N A H M E N **** 1.747.500 1.587.800 1.418.157,13 **** A U S G A B E N **** ( 4000 Personalausgaben 1.224.400 1.137.000 1.006.972,09 SN01 5200 00 Geräte, 1000 500 500 1.333,96 Ausstattungsgegenstände 5201 00 Zentrale Schlüssel- und 1000 2.500 2.000 1.277,08 Türschllderverwaltung 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1000 15.000 15.000 14.999,55 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 1000 2.000 2.000 2.460,33 6510 00 Bücher und Zeltschriften 1000 2.500 2.500 2.592,60 6520 00 Mobilfunkkosten 1000 800 800 552,44 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 1000 2.000 2.000 3.878,56 Personal 6540 00 Dienstreisen 1000 1.000 1.000 1.397,17 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts­ 1000 2.000 2.000 0,00 und ähnliche Kosten 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 146.300 101.400 65.881,48 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 15.000 12.000 19.123,31 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 18.000 18.000 18.029,00 6791 00 ILV Service 3000 181.400 167.100 151.575,15 ( 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 132.900 123.300 126.884,41 6620 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.100 1.100 1.100,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 **** S U M M E A U S G A B E N '*** 1.747,500 1.587.800 1.418.157,13 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0200 **** 1.747.500 1.587.800 1.418.157,13 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0200 * » " 1.747.500 1.587.800 1.418.157,13 "** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0200 0 0 0,00 119 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A b s c h n i t t 0 2 U n t e r a b s c h n i t t 0 2 4 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g H a u p t v e r w a l t u n g P r e s s e - u n d Ö f f e n t l i c h k e i t s a r b e i t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Jahresrechnung 2015 2014 2013 1 2 3 4 5 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 0100 2.000 2.000 3.898,73 und Betriebseinnahmen 1502 00 Einnahmen Kreisfamilien­ 0100 0 15.000 0,00 fest 1693 00 ILV Steuerung 3000 107.800 105.700 126.658,31 "* * S U M M E E I N N A H M E N 109.800 122.700 130.557,04 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 72.900 71.300 68.472,80 5200 00 Geräte, Reparaturen 0100 100 100 0,00 5620 00 Aus- und Fortbildung, 0100 900 900 751,05 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 0100 1.000 1.000 1.022,24 6510 00 Bücher und Zeitschriften 0100 1.000 1.000 997,20 6521 00 Mobilfunkkosten 0100 300 300 421,50 6522 00 GEZ-Gebühren 0100 0 100 215,76 6530 00 Öffentlichkeitsarbeit 0100 8.000 8.000 9.885,36 6540 00 Dienstreisen 0100 1.000 1.000 435,20 6565 00 Direktkosten EDV-Austattung 1000 1.000 1.700 954,47 6580 00 Repräsentationen 0100 10.000 10.000 • 9.584,70 6581 00 Jubiläum 40 Jahre Bodensee­ 1000 0 0 26.033,19 kreis 6582 00 Kreisfamilienfest 0100 0 15.000 0,00 6610 00 Mitgliedsbeiträge Presseclubs 0100 200 100 40,00 Friedrichshafen / Oberschwaben 6791 00 ILV Service 3000 8.600 7.800 7.185,10 792 00 ILV Gebäudekosten 3000 4.700 4.300 4.458,47 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 100 100 100,00 Sachen **** S U M M E A U S G A B E N * " * 109.800 122.700 130.557,04 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0240 **** 109.800 122.700 130.557,04 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0240 **** 109.800 122.700 130.557,04 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0240 0 0 0,00 Erläuterungen Beträge in EUR SN01 20 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 03 F i n a n z v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0300 F i n a n z d e z e r n e n t u n d K r e i s k ä m m e r e r Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BW ST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1501 00 Ersatz Privatgespräche 3000 0 0 20,97 Mobiltelefon 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 15.000 15.000 15.000,00 1691 00 ILV Service 3000 0 0 4.722,99 1693 00 ILV Steuerung 3000 220.400 204.300 186.135,86 S U M M E E I N N A H M E N * *" 235.400 219.300 205.879,82 * * * * A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgaben 170.000 155.500 151.624,81 SN01 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3000 2.500 2.500 250,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 3000 2.000 2.000 971,65 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3000 2.000 2.000 1.830,82 6520 00 Mobilfunkkosten 3000 600 600 408,16 6540 00 Dienstreisen 3000 1.200 1.200 681,17 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 2.200 4.600 2.216,27 6791 00 ILV Service 3000 42.200 40.700 39.321,27 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 11.800 9.300 7.675,67 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 700 700 700,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 200 200 200,00 **** S U M M E A U S G A B E N * *" 235.400 219.300 205.879,82 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0300 **** 235.400 219.300 205.879,82 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0300 **** 235.400 219.300 205.879,82 * * " Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0300 0 0 0,00 ( Z I Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A b s c h n i t t 03 U n t e r a b s c h n i t t 0310 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g F i n a n z v e r w a l t u n g K ä m m e r e i m i t K r e i s k a s s e u n d V o l l s t r e c k u n g Nr. 1500 00 1640 00 1690 00 1691 00 1693 00 SIOOO ..611 00 4000 5200 00 5202 00 5620 00 6500 00 6510 00 6520 00 6521 00 6530 00 6531 00 o540 00 6550 00 6551 00 6565 00 6567 00 6580 00 6610 00 6791 00 6792 00 6820 00 Bezeichnung der Haushaltsstelle BW ST **** E I N N A H M E N ** Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattung Sozialversicherungsträger ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Steuerung Säumniszuschläge Ersatz von Vollstreckungskosten allgemein 3000 1000 3000 3000 3000 3000 3000 * * " S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Ausstattungsgegenstände Wartungsgebühren Tresorraum Aus- und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben Bücher und Zeitschriften Telefonkosten, Telecast! etc. Mobilfunkkosten Vollstreckung Öffentliche Bekanntmachungen Personal Sonstige öffentliche Bekanntmachungen Dienstreisen Sachverständigenkosten, GPA-Prüfung Erstattung Vollstreckungs­ kosten Überlingen für Amts­ hilfe Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten Kontoführungsgebühr Incl. Elektronikcash Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine ILV Service ILV Gebäudekosten Abschreibungen für bewegliche Sachen 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 1000 1000 3000 3000 3000 3000 3000 Haushaltsansätze 2015 177.500 863.800 257.000 120.000 65.000 1.483.300 1.086.400 500 1.700 20.000 6.000 3.000 500 400 7.000 3.000 7.000 0 1.000 18.300 6.400 40.000 100 183.000 55.500 1.200 2014 177.500 998.600 257.000 120.000 60.000 1.613.100 1.141.900 500 1.700 20.000 5.000 1.000 500 400 7.000 3.000 7.000 0 1.000 124.200 6.400 35.000 100 171.200 43.700 1.200 Ergebnis Jahresrechnung 2013 134,19 1.438,24 177.497,78 849.306,84 256.928,35 89.485,05 79.220,80 1.454.011,25 977.867,49 161,07 1.674,48 9.429,88 5.801,43 1.365,69 413,47 401,22 11.134,36 1.811,77 6.491,68 66,50 0,00 161.400,52 7.092,24 39.118,75 80,00 154.206,04 35.956,43 1.200,00 Erläuterungen Beträge In EUR SN01 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 03 F i n a n z v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 3 1 0 K ä m m e r e i mit K r e i s k a s s e u n d V o l l s t r e c k u n g Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 6850 00 7180 00 8420 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 Umlage GPA 3000 Abdeckung Kassenfehlbeträge 3000 * * " S U M M E A U S G A B E N **** 200 42.000 100 200 42.000 100 200,00 37.992,60 145,63 6850 00 7180 00 8420 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 Umlage GPA 3000 Abdeckung Kassenfehlbeträge 3000 * * " S U M M E A U S G A B E N **** 1.483.300 1.613.100 1.454.011,25 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0310 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0310 **** * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0310 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0310 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0310 **** * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0310 1.483.300 1.483.300 1.613.100 1.613.100 1.454.011,25 1.454.011,25 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0310 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0310 **** * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0310 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0310 zu 562000 Erhöhter Schulungsaufwand durch die Umstellung auf Doppik. zu 655000 Die letzte Allgemeine Finanzprüfung durch die GPA (2005 - 2010) erfolgte 2011. zu 656500 Kostenreduzierung durch Wechsel von FIWES auf INFOMA. 123 g pbgfflĵ ̂ ^^^ Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 03 F i n a n z v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0350 B a u - u n d L i e g e n s c h a f t s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BW ST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 3100 i;ooo 100 360,00 Betriebseinnahmen 1501 00 Ersatz Privatgespräche 3100 200 100 28,18 Mobiltelefon 1580 00 Verrechnungseinnahmen vom 3000 171.000 171.000 206.963,00 Vermögenshaushalt - vorläufig 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 980.800 762.600 571.394,65 1691 00 IIv Service 3000 7.100 0 0,00 *"* S U M M E E I N N A H M E N **»* 1.160.100 933.800 778.745,83 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 900.400 750.900 646.218,65 SN01 5200 00 Geräte, 3100 500 1.000 303,13 Ausstattungsgegenstände 5201 00 Wartung aller technischen 3100 45.000 0 0,00 Einrichtungen 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3100 10.000 10.000 3.427,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3100 9.000 5.000 2.812,83 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3100 3.500 1.500 1.139,45 6520 00 Mobllfunkkosten 3100 3.500 1.800 2.123,86 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3100 8.000 3.000 0,00 Personal 6540 00 Dienstreisen 3100 7.000 3.000 4.455,90 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 31.500 30.900 10.231,49 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.200 1.200 1.096,69 6582 00 Organisationsuntersuchung 3100 0 0 -5.549,71 6791 00 ILV Service 3000 109.100 100.700 91.962,58 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 30.800 24.200 19.923,96 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 500 500 500,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 "** S U M M E A U S G A B E N 1.160.100 933.800 778.745,83 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0350 **** 1.160.100 933.800 778.745,83 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0350 * " * 1.160.100 933.800 778.745,83 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0350 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0350 zu 656500 Wartungskosten Gebäudemanagementsystem INFOMA, weiterer PC Arbeitsplatz für Energiemanager. 124 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 0 5 B e s o n d e r e D i e n s t s t e l l e n d e r a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g U n i e r a • s c h n i t t 0 5 1 0 E r h e h u n g s s t e l l e n Z e n s u s 2 0 1 1 Nr. Beze ichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1700 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * Bund fü r Zensus 2011 1000 S U M M E E I N N A H M E N 0 0 49.809,40 SN01 ( 1700 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * Bund fü r Zensus 2011 1000 S U M M E E I N N A H M E N 0 0 49.809,40 SN01 ( 4000 6584 00 * * * * A U S G A B E N * * * * •Personalausgaben Interviewer und Sachkosten 1000 Zensus 2011 *"*. S U M M E A U S G A B E N " * * 0 0 0 0 0,00 -152.000,00 SN01 ( 4000 6584 00 * * * * A U S G A B E N * * * * •Personalausgaben Interviewer und Sachkosten 1000 Zensus 2011 *"*. S U M M E A U S G A B E N " * * 0 0 -152.000,00 SN01 ( **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0510 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 0510 " * * **** Überschuss /Zuschuss Unterabschni t t0510 SN01 ( **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0510 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 0510 " * * **** Überschuss /Zuschuss Unterabschni t t0510 0 0 0 0 -152.000,00 49.809,40 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0510 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 0510 " * * **** Überschuss /Zuschuss Unterabschni t t0510 0 0 201.809,40 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 0 5 B e s o n d e r e D i e n s t s t e l l e n d e r a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 5 2 0 W a h l e n B u n d , L a n d , E u r o p a Beze ichnung der Haushal tsstel le * * * * E I N N A H M E N * * * * Erstat tung Bundestagswahl Erstat tung Europawahl •«•* S U M M E E I N N A H M E N * * * * A U S G A B E N * * * * Direktkosten EDV-Ausstattung Kosten Europawahl Kosten Bundestagswahl * " * S U M M E A U S G A B E N **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0520 * * " * * " Summe Einnahmen Unterabschnit t 0520 * " * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnit t 0520 BWST 0200 0200 1000 0200 0200 Haushal tsansätze 2015 1.000 0 0 1.000 1.000 0 -1.000 2014 2.000 11.000 13.000 3.000 2.000 0 5.000 5.000 13.000 8.000 Ergebnis Jahresrechnung 2013 12.080,81 0,00 12.080,81 963,00 0,00 14.736,42 15.699,42 15.699,42 12.080,81 -3.618,61 Er läuterungen Beträge in EUR Erläuterungen Unterabschnit t 0520 1 O Q fi g&ffiBWfl ^^^^ Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 03 F i n a n z v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0350 B a u - u n d L i e g e n s c h a f t s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 3100 1.000 100 360,00 Betriebseinnahmen 1501 00 Ersatz Privatgespräche 3100 200 100 28,18 Mobiltelefon 1580 00 Verrechnungseinnahmen vom 3000 171.000 171.000 206.963,00 Vermögenshaushalt - vorläufig 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 980.800 762.600 571.394,65 1691 OO liv Service 3000 7.100 0 0,00 *"* S U M M E E I N N A H M E N * * " 1.160.100 933.800 778.745,83 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 900.400 750.900 646.218,65 SN01 5200 00 Geräte, 3100 500 1.000 303,13 Ausstattungsgegenstände 5201 00 Wartung aller technischen 3100 45.000 0 0,00 Einrichtungen 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3100 10.000 10.000 3.427,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3100 9.000 5.000 2.812,83 6510 00 Bücher und Zeltschriften 3100 3.500 1.500 1.139,45 6520 00 Mobilfunkkosten 3100 3.500 1.800 2.123,86 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3100 8.000 3.000 0,00 Personal 6540 00 Dienstreisen 3100 7.000 3.000 4.455,90 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 31.500 30.900 10.231,49 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.200 1.200 1.096,69 6582 00 Organisationsuntersuchung 3100 0 0 -5.549,71 6791 00 ILV Service 3000 109.100 100.700 91.962,58 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 30.800 24.200 19.923,96 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 500 500 500,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 * " * S U M M E A U S G A B E N 1.160.100 933.800 778.745,83 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0350 **** 1.160.100 933.800 778.745,83 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0350 1.160.100 933.800 778.745,83 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0350 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0350 zu 656500 Wartungskosten Gebäudemanagementsystem INFOMA, weiterer PC Arbeltsplatz für Energiemanager. 124 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 05 B e s o n d e r e D iens ts te l l en d e r a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0510 E r h e b u n g s s t e l l e n Z e n s u s 2011 Nr. Beze ichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1700 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * B u n d f ü r Z e n s u s 2011 1000 * " * S U M M E E I N N A H M E N * * " 0 0 49.809,40 SN01 1700 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * B u n d f ü r Z e n s u s 2011 1000 * " * S U M M E E I N N A H M E N * * " 0 0 49.809,40 SN01 4000 6584 00 * * * * A U S G A B E N * * * * •Personalausgaben Interviewer und Sachkosten 1000 Zensus 2011 *««' S U M M E A U S G A B E N * " * 0 0 0 0 0,00 -152.000,00 SN01 4000 6584 00 * * * * A U S G A B E N * * * * •Personalausgaben Interviewer und Sachkosten 1000 Zensus 2011 *««' S U M M E A U S G A B E N * " * 0 0 -152.000,00 SN01 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0510 **** * " * Summe Einnahmen Unterabschnit t 0510 **** **** Überschuss /Zuschuss Unterabschni t t0510 0 0 0 0 -152.000,00 49.809,40 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0510 **** * " * Summe Einnahmen Unterabschnit t 0510 **** **** Überschuss /Zuschuss Unterabschni t t0510 0 0 201.809,40 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g . A b s c h n i t t 0 5 B e s o n d e r e D i e n s t s t e l l e n d e r a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 5 2 0 W a h l e n B u n d , L a n d , E u r o p a Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T * * * * E I N N A H M E N * * * * Erstat tung Bundestagswahl Erstat tung Europawahl S U M M E E I N N A H M E N * * " A U S G A B E N * * * * Direktkosten EDV-Ausstattung Kosten Europawahl Kosten Bundestagswahl **** S U M M E A U S G A B E N * " * Summe Ausgaben Unterabschnit t 0520 * '** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 0520 * * " * " * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnit t 0520 0200 0200 1000 0200 0200 2015 Haushal tsansätze 2014 1.000 0 0 1.000 1.000 0 -1.000 2.000 11.000 13.000 3.000 2.000 0 5.000 5.000 13.000 8.000 Ergebnis Jahresrechnung 2013 12.080,81 0,00 12.080,81 963,00 0,00 14.736,42 15.699,42 15.699,42 12.080,81 -3.618,61 Er läuterungen Beträge In EUR Erläuterungen Unterabschnit t 0520 4 OC Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 05 B e s o n d e r e D i e n s t s t e l l e n d e r a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 5 2 2 K r e i s t a g s w a h l Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 6580 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Kosten Kreistagswahl 1000 * *" S U M M E A U S G A B E N * * " 0 100.000 0,00 6580 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Kosten Kreistagswahl 1000 * *" S U M M E A U S G A B E N * * " 0 100.000 0,00 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0522 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0522 " * * " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0522 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0522 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0522 " * * " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0522 0 0 100.000 0 0,00 0,00 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0522 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0522 " * * " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0522 0 -100.000 0,00 126 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 05 B e s o n d e r e D i e n s t s t e l l e n d e r a l l g e m e i n e n V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 5 5 0 B e a u f t r a g t e f ü r F r a u e n - u n d F a m i l i e n f r a g e n Nr. Beze ichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 0100 100 100 0,00 Betriebseinnahmen 1623 00 Sonstige Erstattungen 0100 0 0 798,40 1693 00 ILV Steuerung 3000 63.400 64.300 50.315,56 **** S U M M E E I N N A H M E N " * * 63.500 64.400 51.113,96 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 36.800 36.100 34.733,61 SN01 5200 00 Geräte, 0100 200 200 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 0100 1.000 1.000 304,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 0100 3.300 3.300 764,07 6510 00 Bücher und Zeitschriften 0100 300 300 142,22 6521 00 Mobilfunkkosten 0100 600 600 592,83 6540 00 Dienstreisen 0100 800 800 541,30 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 500 800 452,63 6630 00 Kurse, Seminare 0100 3.000 3.000 1.307,07 6781 00 Aktionsbündnis Familie 0100 2.000 5.000 500,00 Bodenseekreis 6791 00 ILV Service 3000 11.100 10.200 9.242,51 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 3.900 3.100 2.533,72 **** S U M M E A U S G A B E N **** 63.500 64.400 51.113,96 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0550 **** 63.500 64.400 51.113,96 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0550 * * " 63.500 64.400 51.113,96 " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0550 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0550 12 Verwaltungshaushalt Haushallsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0600 V e r w a l t u n g s g e b ä u d e L a n d r a t s a r n t Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushal tsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1400 00 1401 00 1402 00 '403 00 1501 00 1691 00 1692 00 4000 5000 00 5001 00 5201 00 5300 00 5302 00 5303 00 5304 00 5400 00 5401 00 5402 00 5410 00 5411 00 5501 00 **** E I N N A H M E N *** Miet- und Nebenkosten Gebäude Glärnischstraße 1 - 3 Miet- und Nebenkosten Gebäude Albrechtstrasse 75 DRK für Stromkosten Leltstelle - Verrechnung mit 1340 DRK für Betriebskosten Leitstelle - Verrechnung mit 1340 Vermischte Einnahmen Albrechtstraße 75 ILV Service ILV Gebäudekosten 3100 3100 3100 3000 3100 3000 3000 6.700 7.500 15.500 6.500 S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Unterhaltung Gebäude Glärnischstraße 1 - 3 Unterhaltung Gebäude Albrechtstraße 75 Geräte etc. für Hausmeister Mieten Gebäude Glärnischstraße (Parkplätze) Miete und Nebenkosten Albrechtstraße 67 Miete Energlelieferer Glärnischstraße Miete Energielieferer Albrechtstr. 75 Bewirtschaftung Gebäude Glärnischstraße Bewirtschaftung Gebäude Albrechtstrasse 75 Bewirtschaftung Gebäude Albrechtstrasse 67 Versicherungen etc, Gebäude Glärnischstraße Versicherungen etc. Gebäude Albrechtstrasse 75 Fahrzeughaltung Rasenmäher etc. 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 3100 5.400 1.444.100 1.485.700 132.800 204.000 189.800 3.000 1.600 60.200 30.000 70.000 284.500 307.400 19.500 7.200 6.100 3.500 6.500 7.000 15.500 6.500 43.300 1.137.400 1.216.200 106.000 168.500 122.000 500 1.500 59.000 30.000 70.000 233.600 251.500 18.400 7.100 6.100 500 6.520,69 7.236,72 18.015,57 6.349,25 26,85 43.269,60 936.296,68 1.017.715,36 83.312,45 111.339,54 134.607,54 1.197,77 1.533,88 60.189,87 27.105,36 65.444,88 206.473,19 215.493,20 15.245,70 6.945,90 6.056,07 922,75 SN01 128 8 mmmâ \m&' Verwaltungshaushall Haushaltsjahr 2015 E i n z e i p i a n 0 A b s c h n i t t 06 U n t e r a b s c h n i t t 0600 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g V e r w a l t u n g s g e b ä u d e L a n d r a t s a r n t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 5620 00 Aus- und Fortbildung, Umschulung 3100 1.000 0 361,12 6520 00 Kabelanschluss 3100 400 400 376,99 6521 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 500 500 558,50 6522 00 Telefonkosten Brandmeldeanlage 3100 600 600 480,76 6523 00 GEZ-Gebühren 3100 0 400 0,00 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 18.600 6.600 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 93.200 90.600 44.340,23 6791 00 ILV Service 3000 8.000 8.100 7.231,36 6793 00 ILV Steuerung 3000 42.700 33.200 27.398,30 i 6820 00 Abschreibungen Mobiliar Sitzungssäle 3000 1.100 1.100 1.100,00 *" * S U M M E A U S G A B E N *"* 1.485.700 1.216.200 1.017.715,36 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0600 **** 1.485.700 1.216.200 1.017.715,36 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0600 * * " 1.485.700 1.216.200 1.017.715,36 * " * Uberschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 0600 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0600 zu 500000 Oberprüfung der Elektrogeräte 30.000 Euro zu 656500 Laufende Kosten Leasing der Beamer für Säntissaal, Konferenzsaal 705 und Atrium. 19Q Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i é g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n l t t 0601 S e r v i c e b ü r o f ü r T e x t u n d G e s t a l t u n g , In te rne t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Vermischte Einnahmen 1000 200 200 586,50 1691 00 ILV Service 3000 230.600 204.300 176.429,61 1693 00 ILV Steuerung 3000 98.700 98.700 98.667,80 * * " S U M M E E I N N A H M E N * *" 329.500 303.200 275.683,91 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 197.300 175.400 174.877,96 SN01 J200 00 Geräte, 1000 500 500 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus-und Fortbildung, 1000 2.000 1.500 1.000,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, BUrobedarf 1000 9.000 9.000 4.467,44 6510 00 Bücher und Zeltschriften 1000 100 100 35,00 6540 00 Dienstreisen 1000 500 500 0,00 6560 00 Internet-Präsentation und 1000 40.000 40.000 24.999,79 BUrgerdienst 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 14.300 15.300 11.347,39 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 400 400 378,93 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 3.100 3.100 3.135,00 6791 00 ILV Service 3000 34.400 31.400 28.749,25 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 26.600 24.700 25.393,15 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.200 1.200 1.200,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 *" * S U M M E A U S G A B E N * " * 329.500 303.200 275,683,91 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0601 **** 329.500 303.200 275.683,91 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0601 **** 329.500 303.200 275.683,91 **** Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 0601 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0601 zu 656000 Relaunch Internet und Internetauftritt sowie Anbindung zu Wissensmanagement 1 I %J %J Verwalturtgshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 2 P o s t s t e l l e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushältsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1500 00 Portoersätze 1000 65.000 50.000 62.916,65 1691 00 ILV Service 3000 636.000 634.100 572.432,55 "* * S U M M E E I N N A H M E N *»** 701.000 684.100 635.349,20 * * * * A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgaben 152.100 157.700 153.196,62 SN01 5200 00 Geräte, Frankiermaschine, 1000 7.000 6.000 5.656,11 Reparaturen 6500 00 Geschäftsausgaben 1000 21.000 21.000 16.633,17 6520 00 Mobilfunkkosten 1000 200 0 208,38 6521 00 Porto- und Frachtkosten 1000 465.000 450.000 412.431,26 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 800 700 779,92 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 100 100 59,37 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 3.100 3.100 3.135,00 6791 00 ILV Service 3000 27.500 25.100 22.866,22 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 18.000 14.200 14.183,15 6800 00 Abschreibungen 3000 4.200 4.200 4.200,00 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.000 1.000 1.000,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 1.000 1.000 1.000,00 *" * S U M M E A U S G A B E N **** 701.000 684.100 635.349,20 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0602 * " * 701.000 684.100 635.349,20 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0602 **** 701.000 684.100 635.349,20 I * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0602 0 0 0,00 131 Verwaltungshaushall Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 3 Z e n t r a l e K o p i e r s t e l l e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1500 00 Ersätze für Privatkopien 1000 300 300 85,60 1691 00 ILV Service 3000 84.400 112,300 88,408,53 * " * S U M M E E I N N A H M E N **** 84.700 112.600 88.494,13 * * * * A U S G A B E N * * * * 5200 00 Kosten Kopiergeräte 1000 25.000 15.000 6.371,81 S500 00 Kopierpapier für alle Bereiche 1000 35.000 35.000 34.905,33 .567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 16.000 16.000 669,39 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 8.700 8.700 8.686,70 6791 00 ILV Service 3000 0 37.900 37.860,90 S U M M E A U S G A B E N 84.700 112.600 88.494,13 Summe Ausgaben Unterabschnitt 0603 **** 84.700 112.600 88.494,13 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0603 **** 84.700 112.600 88.494,13 *" * Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 0603 0 0 0,00 132 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A b s c h n i t t 0 6 U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 4 Nr. A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g T e l e f o n a n l a g e Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST 1500 00 1503 00 1620 00 1621 00 1691 00 4000 5200 00 5202 00 5620 00 6500 00 6520 00 6521 00 6523 00 6530 00 6540 00 6565 00 6567 00 6568 00 6760 00 6790 00 6791 00 6792 00 6820 00 6850 00 **** E I N N A H M E N Einnahmen Projekt Staatsanzeiger Leuchttürme Ersätze Münztelefon Glärnischstraße Erstat tungen Integrationsamt Kostenerstat tung Städte und Gemeinden ILV Service 1000 1000 1000 1000 3000 S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N *** Personalausgaben Geräte, Ausstat tungsgegenstände Wartungskosten Telefonanlage Aus- und For tb i ldung, Umschu lung Geschäf tskosten, Bürobedarf Telefonkosten Verwal tungsgebäude Fr iedr ichshafen Mobi l funkkosten Münztelefon Glärnischstraße Inserate Telefonbücher Dienstreisen Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten Ersatzbeschaffung von Software unter-410 Euro Erstat tung Personalbereitstel lung ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten Abschre ibungen für bewegliche Sachen Verzinsung des Anlagekapitals 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 1000 3000 3000 3000 3000 3000 S U M M E A U S G A B E N **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 0604 * * " **'* Summe Einnahmen Unterabschnit t 0604 * " * " * * Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 0604 Haushaltsansätze 2015 154.800 154.800 0 5.000 35.000 3.000 500 28.000 2,800 0 0 0 0 0 50.000 29.200 0 0 1.000 300 154.800 154.800 154.800 2014 200 0 90.000 400.900 Ergebnis Jahres rechnung 2013 491.100 291.700 1.500 34.000 8.000 8.500 28.000 2.500 200 12.500 4.000 30.900 300 0 29.200 31.400 7.100 1.000 300 491.100 491.100 491.100 Erläuterungen Unterabschnit t 0604 Die In 2015 nicht beplanten Haushaltsstellen sind In den Unterabschnitt 0606 "Erweiterter Bürgerservice" gewandert. 2.000,00 264,65 1.086,00 51.773,64 361.304,19 Erläuterungen Beträge in EUR 416.428,48 176.031,35 7.986,63 37.275,17 4.264,04 4.068,76 25.257,02 2.887,88 169,34 11.307,48 1.781,57 10.314,39 231,39 0,00 70.967,04 29.195,10 28.748,87 5.842,45 100,00 SN01 0,00 416.428,48 416.428,48 416.428,48 0,00 4 O O Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 5 K o s t e n d e r D i e n s t w a g e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushai 2015 s an s ätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1 5 0 0 0 0 1691 0 0 **** E I N N A H M E N **** Fahrtkostenersätze 1000 ILV Service 3000 * " * S U M M E E I N N A H M E N **** 500 83.700 500 84.800 992,00 84.589,15 1 5 0 0 0 0 1691 0 0 **** E I N N A H M E N **** Fahrtkostenersätze 1000 ILV Service 3000 * " * S U M M E E I N N A H M E N **** 8 4 . 2 0 0 8 5 . 3 0 0 8 5 . 5 8 1 , 1 5 5 5 0 0 0 0 6 7 9 0 0 0 J 8 2 0 0 0 6 8 5 0 0 0 **** A U S G A B E N **** Fahrzeughaltung 1000 ILV Personal- und Sachkosten 3000 Abschreibungen für bewegliche 3000 Sachen Verzinsung des Anlagekapitals 3000 * " * S U M M E A U S G A B E N **** 63.900 15.600 4.400 300 65.000 15.600 4.400 300 65.245,09 15.636,06 4.400,00 300,00 5 5 0 0 0 0 6 7 9 0 0 0 J 8 2 0 0 0 6 8 5 0 0 0 **** A U S G A B E N **** Fahrzeughaltung 1000 ILV Personal- und Sachkosten 3000 Abschreibungen für bewegliche 3000 Sachen Verzinsung des Anlagekapitals 3000 * " * S U M M E A U S G A B E N **** 8 4 . 2 0 0 8 5 . 3 0 0 8 5 . 5 8 1 , 1 5 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0 6 0 5 " * * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0 6 0 5 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0 6 0 5 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0 6 0 5 " * * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0 6 0 5 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0 6 0 5 8 4 . 2 0 0 8 4 . 2 0 0 8 5 . 3 0 0 8 5 . 3 0 0 8 5 . 5 8 1 , 1 5 8 5 . 5 8 1 , 1 5 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0 6 0 5 " * * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0 6 0 5 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0 6 0 5 0 0 0 ,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0 6 0 5 ZU 550000 Wechsel des Leasinggebers 134 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 0 6 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 6 E r w e i t e r t e r B ü r g e r s e r v i c e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahres rechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1503 00 Ersätze Münztelefon 1000 200 0 0,00 1621 00 Kostenerstattung Städte und 1000 90.000 0 0,00 Gemeinden 1691 00 llv Service 1300 7.100 0 0,00 * * " S U M M E E I N N A H M E N *" * 97.300 0 0,00 * * * * A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgaben 294.400 0 0,00 SN01 5600 00 Dienst- und Schutzkleidung 1000 1.000 0 0,00 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1300 30.000 0 0,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 1300 16.000 0 0,00 6521 00 Mobilfunkkosten 1000 500 0 0,00 6522 00 Münztelefon GL 1-3 1000 200 0 0,00 6530 00 Öffentlichkeitsarbeit 1300 12.500 0 0,00 6540 00 Dienstreisen 1300 4.000 0 75,76 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 34.700 0 0,00 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 600 0 0,00 6791 00 ILV Service 3000 40.000 0 0,00 6792 00 IIV Gebäudekosten 3000 9.000 0 0,00 6793 00 llv Steuerung 3000 29.100 0 0,00 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 0 0 900,00 Sachen 900,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 0 0 300,00 *" * S U M M E A U S G A B E N * " * 472.000 0 1.275,76 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0606 **** 472.000 0 1.275,76 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0606 * " * 97.300 0 0,00 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0606 -374.700 0 -1.275,76 Erläuterungen Unterabschnitt 0606 Umsetzung Erweiterter Bürgerservice zur Vorbereitung auf die Einführung eines Bürgeramtes; Servicecenter Bodenseekrels mltD115 bisher bei UA 0604. zu 560000 Beschaffung einheitlicher Dienstkleidung für die InfoPlus. zu 5620 Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Entwicklung von Service-Standards. 135 Verwaltungshaushalt Haushallsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 7 Z e n t r a l r e g i s t r a t u r Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * * * " S U M M E E I N N A H M E N " * * SN01 * * * * E I N N A H M E N * * * * * * " S U M M E E I N N A H M E N " * * 0 0 0,00 SN01 4000 * * * * A U S G A B E N * * * * Personalausgaben "** S U M M E A U S G A B E N * " * 0 0 0,00 SN01 4000 * * * * A U S G A B E N * * * * Personalausgaben "** S U M M E A U S G A B E N * " * 0 0 0,00 SN01 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0607 *"* * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0607 "* * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0607 SN01 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0607 *"* * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0607 "* * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0607 0 0 0 0 0,00 0,00 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0607 *"* * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0607 "* * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0607 0 0 0,00 136 Verwallungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p f a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 0 6 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 0 9 V e r s i c h e r u n g e n , B e i t r ä g e f ü r a l l e B e r e i c h e Nr. Bezeichnung der Haushaltssteile B W S 7 Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1691 00 ILV Service 3000 242.600 250.000 231.012,96 * " * S U M M E E I N N A H M E N *** 242.600 250.000 231.012,96 **** A U S G A B E N **** 6400 00 Allgemeine Haftpfl ichtver­ 3000 13.000 13.000 11.457,66 s icherung (ohne Abfallwirt­ schaf tsamt) 6401 00 Eigenschadenversicherung 3000 51.000 59.500 50.752,60 6402 00 Beitrag Deutscher 3000 900 900 812,00 Versicherungsverband 6403 00 Dienstreisefahrzeugversiche­ 3000 13.000 13.000 11.900,91 rung 6404 00 Umweltschadensversicherung 3000 4.100 4.500 4.086,93 6405 00 Schlüsselver lustversicherung 3000 1.400 1.400 1.178,54 640510 Elektronikversicherung 3000 14.000 14.000 13.361,58 (EDV etc.) 6406 00 Vermögensschäden-Haftpf l icht­ 3000 6.000 6.000 5.537,49 vers icherung Fremde 6407 00 Inhal tsversicherung (s.u.) 3000 37.800 37.800 33.208,95 640710 Vertrauensschadenversicherung 3000 4.000 4.000 3.493,36 6610 00 Mitgl iedsbeiträge 3000 72.000 70.500 69.852,94 Landkreistag und KGSt 69.852,94 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 25.400 25.400 25.370,00 **** S U M M E A U S G A B E N M M 242.600 250.000 231.012,96 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0609 * " * 242.600 250.000 231.012,96 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0609 **** 242.600 250.000 231.012,96 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnit t 0609 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschni t t 0609 In diesem Unterabschnitt werden zentral Versicherungen (ausgenommen Gebäude-, Kfz-, Bauleistungs-, Ausstelluns- und Unfallversicherung usw.) des Landratsamtes gebucht, die nicht direkt zugeordnet werden können. Die Zuordnung auf die jeweiligen Ämter und Bereiche erfolgt über die Interne Leistungsverrechnung. Durch Nachverhandlungen mit dem Verslcherungs geber konnten jährlich Einsparungen von ca. 56.800 € auf eine Laufzelt von 8 Jahren (Laufzeit 2011 - 2019) erzielt werden. Die Gesamteinsparung Uber diese Laufzeit beträgt 454.400 €. (Haushaltsstrukturkommission - Beschluss vom 17.11.2010, Kreistag - Beschluss vom 01.03.2011) zu 640600 Abdeckung des Regressrisikos bei schadenverursachenden Amtsträgern, zu 640700 Versicherung der beweglichen Betriebs- und Geschäftsausstattung. - Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung - Leitungswasserversicherung - Sturm- und Hagelversicherung - Versicherung weiterer Elementarschädsn zu 640710 Versicherungsschutz für vorsätzlich verursachte Schäden der Mitarbeiter. 1 \3 "7 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 2 2 E r w e i t e r u n g s b a u L R A i m Z u g e d e r V e r w a l t u n g s r e f o r m Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 140000 Mieten und Pachten 3100 6.800 0 0,00 1680 00 Heiz- und Wartungskostener­ 3100 25.000 25.000 31.546,90 stattung vom Investor 1692 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 1.379.200 1.299.500 1.353.852,12 * * " S U M M E E I N N A H M E N " * * 1.411.000 1.324.500 1.385.399,02 **** A U S G A B E N **** .000 00 Wartung Energielieferung 3100 0 0 566,44 5001 00 Bauliche Unterhaltung 3100 30.000 7.000 19.681,39 5300 00 Miete an Investor für Gebäude 3100 851.000 851.000 851.000,04 5301 00 Miete an Investor für 3100 26.000 26.000 26.012,40 Energiellefercontingent 5305 00 Miete Parkplätze TG AL 77 3100 5.400 0 0,00 5400 00 Bewirtschaftungskosten 3100 421.000 374.000 415.731,76 6520 00 GEZ-Gebühren 3100 0 400 0,00 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 8.000 0 7.937,71 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 29.200 30.000 28.626,87 6793 00 ILV Steuerung 3000 38.300 34.000 33.742,41 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.500 1.500 1.500,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 600 600 600,00 "* * S U M M E A U S G A B E N " * * 1.411.000 1.324.500 1.385.399,02 "* * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0622 **** 1.411.000 1.324.500 1.385.399,02 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0622 " * * 1.411.000 1.324.500 1.385.399,02 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0622 0 0 0,00 138 Verwaltungshaushall Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 06 E i n r i c h t u n g e n f ü r d i e g e s a m t e V e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 0 6 2 5 E D V u n d O r g a n i s a t i o n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S " Haushal tsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1300 00 Einnahmen aus Verkauf 1000 500 0 100,00 1500 00 Sonstige Einnahmen 1000 0 1.500 338,50 1620 00 Erstattung KVJS 1000 4.600 2.200 1.086,00 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 26.100 26.100 26.060,10 1691 00 ILV Service 3000 1.988.200 1.853.700 1.758.841,62 * ' " S U M M E E I N N A H M E N " * * 2.019.400 1.883.500 1.786.426,22 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 950.800 1.007.800 873.789,67 SN01 5200 00 Geräte, Reparaturen 1000 1.500 1.500 660,12 5620 00 A u s - u n d For tb i ldung, 1000 15.000 12,000 19.608,07 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 1000 2.000 3.500 1.353,87 6510 00 Bücher und Zeitschri f ten 1000 1.500 1.500 1.309,57 6520 00 Mobi l funkkosten 1000 2.000 2.000 1.062,70 6530 00 Öffentl iche Bekanntmachungen 1000 1.500 1.500 4.389,57 6540 00 Dienstreisen 1000 '3.OOÓ 2.500 4.580,54 6561 00 Serverkosten 1000 330.000 320.000 350.367,60 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 0 600 913,69 6570 00 Netzwerk Betrieb und 1000 ' 70.000 60.000 61.443,95 Unterhaltung 61.443,95 6580 00 Zentrale Software 1000 70.000 75.000 53.761,16 6581 00 Hardware Wartungsverträge und 1000 35.000 28.000 53.799,97 Pflege 53.799,97 6502 00 IT-Sicherheit 1000 30.000 15.000 37.645,63 6583 00 Kosten Microsoft-Lizenzen 1000 90.000 0 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 12.500 12.500 12.540,00 ( 6791 00 ILV Service 3000 140.600 128.800 118.130,16 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 92.700 75.000 64.566,45 6820 00 Abschre ibungen Software 3000 72.000 72.000 72.000,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 4.300 4.300 4.300,00 7130 00 Entgelte an KIRU/Zentrale 1000 95.000 60.000 50.203,50 Datenleistungskosten **** S U M M E A U S G A B E N 2.019.400 1.883.500 1.786.426,22 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0625 **** 2.019.400 1.883.500 1,786.426,22 " * * Summe Einnahmen Unterabschnit t 0625 **** 2.019.400 1.883.500 1.786.426,22 * " * Uberschuss /Zuschuss Unterabschnit t 0625 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnit t 0625 zu 657000 Wegen steigender Transferraten 50 Mbit Leistungsnetz erforderlich, zu 658200 Erstellung Notfallkonzept, Slcherheilsaudlt. zu 713000 Erhöhung der Datenleitungsgeschwindigkeil zum Rechenzentrum / KVN / LVN von 4 Mbit auf 20 Mbit. 139 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 08 E i n r i c h t u n g e n f ü r V e r w a l t u n g s a n g e h ö r i g e Un te re i b s c h n i t t 0800 S o n s t i g e L e i s t u n g e n f ü r P e r s o n a l , A z u b i s Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWS! Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1 5 0 0 0 0 Ersätze Zeiterfassungskarten, 1000 1.000 1.000 3.601,05 Einführungslehrg., Ausbildung 1691 0 0 ILV Service 3000 1.833.600 1.282.000 1.224.158,67 1 7 1 0 0 0 Erstattung Land für 1000 0 9.500 20.172,00 Verwaltungspraktikanten 2 6 0 0 0 0 Bußgelder Disziplinarverfahren 1000 100 1.000 0,00 * * " S U M M E E I N N A H M E N * * " 1 .834 .700 1 .293 .500 1 . 2 4 7 . 9 3 1 , 7 2 **** A U S G A B E N **** 4 0 0 0 Personalausgaben 858.200 851.500 820.127,81 SN01 5 2 0 0 0 0 Reparaturen, Zeiterfassung 1000 15.000 1.500 3.362,11 etc. 5 6 2 0 0 0 Zentrale Fortbildung 1000 200.000 40.000 34.999,73 5621 0 0 Kosten der Ausbildung 1000 60.000 35.000 53.718,14 5 6 2 2 0 0 Kosten Personalentwicklung 1000 80.000 80.000 55.000,23 6 4 0 0 0 0 Leistungen in Schadensfällen 1000 2.000 2.000 1.493,44 6 5 0 0 0 0 Geschäftsausgaben incl. 1000 20.000 7.000 6.144,62 Zeiterfassung, Infoblatt etc. 6 5 1 0 0 0 Umläufe,Zeltungen, 1000 12.000 12.000 12.793,36 Gesetzesblätter etc. 6 5 2 0 0 0 ARD und ZDF Rundfunkbeitrag 1000 15.000 0 0,00 des Bodenseekreises 6 5 3 0 0 0 Öffentliche Bekanntmachungen 1000 1.000 1.000 -35,27 Personal etc. 6 5 4 0 0 0 Dienstreisen 1000 500 500 515,60 " 5 5 0 0 0 GPA für Stellenbewertung 1000 10.000 10.000 10.000,20 J 5 6 5 0 0 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 19.300 10.900 19.314,33 6 5 8 0 0 0 Repräsentationskosten Personal 1000 5.000 5.000 4.065,58 6581 0 0 Permanente 1000 20.000 20.000 19.516,65 Organisationsuntersuchungen 6 5 8 2 0 0 Betreuung für Mitarbeiter­ 1000 5.000 5.000 2.461,88 kinder 2.461,88 6 5 8 3 0 0 Kosten Flächenkonzeption 1000 300.000 0 0,00 6 5 8 4 0 0 Umzugs- und Speditionskosten 1000 50.000 0 0,00 6 6 1 0 0 0 Mitgliedsbeitrag KAV 1000 4.000 4.000 4.092,60 6 7 2 0 0 0 Betriebsarzt und Arbelts­ 1000 14.000 70.000 69.999,87 sicherheit 6 7 9 0 0 0 ILV Personal- und Sachkosten 3000 72.900 72.900 72.947,82 6791 0 0 ILV Service 3000 70.400 64.800 57.013,02 6 8 2 0 0 0 Abschreibungen für Bewegliche 3000 300 300 300,00 Sachen 300,00 6 8 5 0 0 0 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 * " * S U M M E A U S G A B E N **** 1 .834 .700 1 .293 .500 1 . 2 4 7 . 9 3 1 , 7 2 140 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 08 E i n r i c h t u n g e n f ü r V e r w a l t u n g s a n g e h ö r i g e U n t e r a b s c h n i t t 0 8 0 0 S o n s t i g e L e i s t u n g e n f ü r P e r s o n a l , A z u b i s Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Betrâgè in EUR 1 2 3 4 5 6 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0800 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0800 **** " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0800 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0800 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0800 **** " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0800 1.834.700 1.834.700 1.293.500 1.293.500 1.247.931,72 1,247.931,72 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0800 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0800 **** " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0800 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 0800 ZU 562000 Kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter für alle UA zentral veranschlagt und als Deckung vorgemerkt, zu 562100 Es werden mehr Auszubildende als in den Vorjahren angenommen. Des Weiteren besteht nun eine tarifliche Verpflichtung Miet- und Reisekosten der Auszubildenden (z.B. Abschlusslehrgang in Karlsruhe) zu bezahlen. Die Präsenz als Arbeltgeber Im Landkreis wird intensiviert (z.B. bei Messen) und es soll in Zusammenarbeit mit der Pressestelle ein Imagefilm erstellt werden, zu 650000 Durch den Wegfall der Lagermöglichkeiten im Fallenbrunnen (Abriss) war es erforderlich Räume bei der Stadt Friedrichshafen anzumieten. Ebenfalls müssen Kosten für Einrichtungs- und Umzugsplanungen veranschlagt werden, zu 652000 Seit 2014 werden Rundfunkbeiträge sämtlicher Fachbereiche zentral durch das Hauptamt abgerechnet, zu 672000 Erweiterung der Dienstleistung des BAD (zusätzl. Betriebliches Elngllederungsmanagement - BEM). Ebenfalls müssen die Leistungen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit extern vergeben werden. 141 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 08 E i n r i c h t u n g e n f ü r V e r w a l t u n g s a n g e h ö r i g e U n t e r a b s c h n i t t 0801 P e r s o n a l r a t u n d J A V Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1693 00 ILV Steuerung 3000 230.700 246.100 243.875,77 " * * S U M M E E I N N A H M E N * *" 230.700 246.100 243.875,77 * * * * A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgaben 82.800 89.700 93.171,28 SN01 5200 00 Geräte, 3000 100 100 0,00 Ausstattungsgegenstände ,620 00 Aus- und Fortbildung, 1000 8.000 8.000 5.707,98 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3000 1.000 1.000 854,89 6510 00 Bücher und Zeltschriften 3000 1.000 1.000 351,90 6521 00 Mobilfunkkosten 1000 0 0 474,11 6540 00 Dienstreisen 1000 1.500 1.500 2.539,73 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 1.000 2.700 945,79 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 200 200 148,29 6791 00 ILV Service 3000 129.700 137.600 136.161,42 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 5.400 4.300 3.520,38 * *" S U M M E A U S G A B E N * *" 230.700 246.100 243.875,77 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0801 **** 230,700 246.100 243.875,77 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0801 **** 230.700 246.100 243.875,77 ***» Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 0801 0 0 • 0,00 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 0 A l l g e m e i n e V e r w a l t u n g A b s c h n i t t 08 E i n r i c h t u n g e n f ü r V e r w a l t u n g s a n g e h ö r i g e U n t e r a b s c h n i t t 0810 C a f e t e r i a mit z e n t r a l e m G e t r ä n k e s e r v i c e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S 1 Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1300 00 Essensgelder 3000 40.000 35.000 36;855,98 Verwaltungsangehörige 1331 00 Erlöse aus Eisverkauf 3000 300 300 431,01 1332 00 Erlöse aus Süßwarenverkauf 3000 0 0 61,85 1500 00 Ersätze Getränkeservice Ämter 1000 24.500 2.000 24.189,20 "* * S U M M E E I N N A H M E N **** 64.800 37.300 61.538,04 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 78.100 83.900 60.961,98 SN01 5000 00 Bauliche Unterhaltung anteilig 3100 7.000 7.000 8.766,11 5200 00 Wartungskosten Küche 3000 500 500 214,07 5201 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 600 600 3,99 5303 00 Miete Energielieferung 3100 2.200 2.200 1.198,80 5400 00 Bewirtschaftungskosten Betrieb 3000 2.000 700 2.943,33 5401 00 Bewirtschaftung Gebäude 3100 29.500 29.500 21.811,49 5410 00 Versicherungen etc. 3100 100 100 16,67 5700 00 Kosten der Essenlieferung 3000 30.000 30.000 30.235,85 5701 00 Kosten Eisverkauf 3000 200 200 203,31 5702 00 Kosten Salate 3000 12.000 10.000 10.535,25 5703 00 Kosten Süßwaren 3000 0 0 81,12 5710 00 Kosten Trinkwasseranlage 1000 7.000 7.000 6.113,18 5712 00 Kosten für Getränke 1000 8.000 7.000 7.869,11 Eigenverbrauch 6411 00 Nachzahlung Umsatzsteuer 3000 0 0 523,46 6522 00 Telefonkosten Brandmeldeanlage 3100 100 100 72,69 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 500 900 496,42 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 200 100 44,49 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 5.900 5.900 5.928,98 6791 00 ILV Service 3000 18.800 19.600 18.251,23 6793 00 ILV Steuerung 3000 11.800 10.800 9.102,14 6800 00 Abschreibungen 3000 700 700 700,00 6820 00 Abschreibungen bewegliche 3000 800 800 800,00 Sachen * * " S U M M E A U S G A B E N " * * 216.000 217.600 186.873,67 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 0810 * * " 216.000 217.600 186.873,67 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0810 * * " 64.800 37.300 61.538,04 " * * Übersohuss / Zuschuss Unterabschnitt 0810 -151.200 -180.300 -125.335,63 " 1 4 3 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n l t t 1100 R e c h t s r e f e r a t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1693 00 ILV Steuerung 3000 22.600 20.000 27.017,15 * * " S U M M E E I N N A H M E N *" * 22.600 20.000 27.017,15 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 0 0 0,00 SN01 5200 00 Geräte, 1200 500 500 0,00 Ausstattungsgegenstände J20 00 Aus- und Fortbildung, 1200 1.300 1.300 177,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 1200 200 200 82,67 6510 00 Bücher und Zeltschriften 1200 500 500 228,50 6520 00 Mobilfunkkosten 1200 600 600 430,47 6540 00 Dienstrelsen 1200 500 500 267,53 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 0 100 11.521,04 6791 00 ILV Service 3000 9.200 8,600 7.956,27 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 9.800 7.700 6.353,67 *" * S U M M E A U S G A B E N 22.600 20.000 27.017,15 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1100 **** 22.600 20.000 27.017,15 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1100 ***' 22.600 20.000 27.017,15 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1100 0 0 0,00 144 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 ö f f e n t l i c h e O r d n u n g Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWS! Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 0610 00 Gebühren und Auslagen 1200 85.000 143.500 112.706,14 **** S U M M E E I N N A H M E N *** 85.000 143.500 112.706,14 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 491.800 468.900 438.530,78 SN01 5200 00 Geräte, 1200 700 500 483,14 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1200 12.000 12.000 2.666,92 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 1200 4.000 4.000 2.531,08 6510 00 Bücher und Zeitschriften 1200 3.200 3.200 3.679,73 6520 00 Ersatzvornahme Schornstein­ 1200 5.000 13.500 2.154,94 feger 6530 00 . Öffentliche Bekanntmachungen 1200 500 500 0,00 Personal 6531 00 Sonstige öffentliche 1200 500 500 0,00 Bekanntmachungen 6540 00 Dienstreisen 1200 8.000 8.000 6.679,21 6550 00 Sachverständigen-, 1200 3.000 2.000 492,84 Gerichts- und ähnliche Kosten 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 16.200 22.000 3.362,78 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 3.900 3.900 4.715,16 6610 00 Mitgliedsbeitrag Fachverband 1200 200 200 145,00 Standesbeamte 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 10.800 10.800 10.817,40 6791 00 ILV Service 3000 91.300 85.300 77.485,89 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 27.400 '21.600 17.776,27 ( 6793 00 ILV Steuerung 3000 35.800 32.300 27.463,71 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.200 1.200 1.200,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 300 300 300,00 * * " S U M M E A U S G A B E N **** 715.800 690.700 600.484,85 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1110 **** 715.800 690.700 600,484,85 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 1110 **** 85.000 143.500 112.706,14 **** Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1110 -630.800 -547.200 -487.778,71 Erläuterungen Unterabschnitt 1110 zu 654000 Die Erhöhung der Ausgaben ist auf die verstärkten Kontrollen Im Waffenbereich zurückzuführen, zu 656500 Erweiterung Software Nationales Waffenregister. Laufend höhere Wartungskosten (Daueraufgabe). i AR Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 A b s c h n i t t 11 U n t e r a b s c h n i t t 1111 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g K r e i s p o l i z e i b e h ö r d e im R e c h t s - u n d O r d n u n g s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 0610 00 0613 00 1500 00 1640 00 1740 00 ¿600 00 2601 00 2603 00 2605 00 2607 00 2608 00 2612 00 2613 00 '000 J200 00 5410 00 5500 00 5501 00 5502 00 5503 00 5620 00 6500 00 6501 00 6510 00 6520 00 6530 00 **** E I N N A H M E N ** Gebühren Akteneinsicht Gebühren Verkehrsmaßnahmen Straßenverkehrsbehörde Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattung Sozialversicherungsträger Erstattung Arbeitsamt Bußgelder wie vor VRG Bußgelder Fahrpersonalrecht (Unterabschnitt 1122) Bußgelder Gewerbeaufsicht (Unterabschnitt 1202) Bußgelder Landwirtschaftsamt (Unterabschnitt 7820) Bußgelder Versorgungsamt (Unterabschnitt 4020) Bußgelder Forstamt (Unterabschnitt 8550) Bußgelder Geschwindigkeits­ messungen mobil Bußgelder Geschwindigkeits­ messungen stationär 1200 1200 1200 1000 1000 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 S U M M E E I N N A H M E N **** ** A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Reparaturen Elektronikversicherung Messgeräte Kosten mobile Jugendverkehrs­ schule Kosten Geschwlndlgkeitsmess- geräte Fahrzeughaltung VW-Passat/Bus Fahrzeughaltung Blitzbus Aus- und Fortbildung, . Umschulung Geschäftsausgaben Kosten Verkehrssicherheitsrat Bücher und Zeltschriften Mobiltelefon Öffentliche Bekanntmachungen Personal 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1200 500 110.000 8.000 10.400 650.000 45.000 5.000 1.000 35.000 1.000 500.000 900.000 2.265,900 990.000 500 9.000 6,000 40.000 5.000 5.000 4.000 10.000 2.500 1.500 2.500 1.000 1.000 80.000 8.000 12.600 640.000 25.000 5.000 1.000 50.000 2.000 400.000 900.000 2.124.600 961.700 800 6.000 6.000 50.000 5.000 5.000 6.000 20.000 2.500 2.100 2.500 1.100 47,00 0,00 7.570,04 1.564,20 14.654,08 694.795,41 35.850,15 5.253,50 123,50 76.759,70 885,80 0,00 0,00 837.503,38 ¡88.461,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.799,00 4.623,63 0,00 1.269,16 0,00 0,00 SN01 146 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1111 K r e i s p o l i z e i b e h ö r d e im R e c h t s - u n d O r d n u n g s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 6540 00 Dienstrelsen 1200 2.000 2.500 263,45 6550 00 Sachverständigen, Gerichts­ und ähnliche Kosten 1200 7.000 9.000 986,85 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 16.200 15.800 15.028,18 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.100 1.100 1.207,83 6610 00 Mitgliedsbeitrag Verkehrswacht 1200 100 100 0,00 6791 00 ILV Service 3000 124.800 120.700 106.018,26 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 21.300 16.700 13.767,03 6793 00 ILV Steuerung 3000 49.800 45.800 37.135,57 6810 00 Abschreibungen Messgeräte 3000 12.300 12.300 0,00 6820 00 Abschreibungen für bewegliche Sachen 3000 2.400 2.400 0,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 3.600 3.600 300,00 *" * S U M M E A U S G A B E N **** 1.317.600 1.298.700 1.070.860,06 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 1111 **** 1.317.600 1.298.700 1.070.860,06 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1111 **** 2.265.900 2.124.600 837.503,38 * * " Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1111 948.300 825.900 -233.356,68 Erläuterungen Unterabschnitt 1111 zu 174000 Alterstellzelt zu 260000 Bußgelder, die bereits vor der Verwaltungsreform beim Landkreis angefallen sind, z. B. aus dem Strafienverkehrsrecht, Baurecht,... Straßenverkehrsbehörde/Verkehrszug wechselt haushaltsrechtlich per 01.01.2014 von UA 1120 nach UA 1111. I M — a Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1 1 1 2 A u s l ä n d e r w e s e n im R e c h t s - u n d O r d n u n g s a m t Nr. 0610 00 0611 00 1500 00 1640 00 1691 00 Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze 2015 4000 5200 00 5620 00 6500 00 6510 00 6540 00 6550 00 6565 00 6567 00 6791 00 6792 00 6793 00 6820 00 **** E I N N A H M E N Gebühren Ausländeramt Gebühren Einbürgerung Sonstige Verwaltungs? und Betriebseinnahmen Erstattung Sozialvers.belträge V.Sonst.Öff.Bereich ILV Service 1200 1200 1200 1000 3000 S U M M E E I N N A H M E N **** **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Kopierer, Ausstattungsgegenstände Aus- und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben, Bürobedarf Bücher und Zeitschriften Dienstrelsen Sachverständigen-, Gerichts­ und ähnliche Kosten Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung Abschreibungen für bewegliche Sachen 1200 1200 1200 1200 1200 1200 1000 1000 3000 3000 3000 3000 S U M M E A U S G A B E N **** **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1112 * " * * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 1112 * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1112 80.000 50.000 1.000 7.000 138.000 599.300 1.500 14.000 50.000 1 4.000 2.000 5.000 65.300 2.000 104.100 35.800 45.800 1.200 930.000 930.000 138.000 -792.000 2014 70.000 40.000 1.000 8.700 119.700 606.700 1.500 14.000 50.000 3.000 2.000 5.000 72.600 2.000 96.200 28.200 42.100 1.200 Ergebnis Jahresrechnung 2013 924.500 924.500 119.700 -804.800 Erläuterungen Unterabschnitt 1112 zu 061000 Mehreinnahmen durch den elektronischen Aufenthaltstitel, zu 520000 Neue Geräte zur Abwicklung des Elektronischen Aufenthaltstitel. Verfahren wurden von der Bundesdruckerei kostenlos zur Verfügung gestellt. Wartung und Ersatz ist zukünftig zu begleichen, zu 650000 ' . Die Kosten der elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei beträgt pro Stück 38,80 €. Es werden mit ca. 1.000 Ausstellungen gerechnet. * zu 661000 90.063,79 61.847,50 1,50 1.565,19 • 8.686,70 Erläuterungen Beträge in EUR 162.164,68 567.378,82 | SN01 418,58' 3.934,05 46.172,64 1.738,01 497,83 3.186,11 50.343,84 1.770,71 87.773,34 23.217,80 36.268,48 1.200,00 823.900,21 823.900,21 162,164,68 -661,735,53 Arbeit Im Vergleichsring "Ausländerwesen" 148 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1120 V e r k e h r s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 0610 00 Gebühren für Akteneinsicht 1300 0 0 1.052,98 0611 00 Gebühren Zulassungsstelle 1300 1.735.000 1.720.000 1.783.905,21 0612 00 Gebühren Führerscheinstelle 1300 380.000 380.000 364.351,07 0613 00 Gebühren Straßenverkehrs­ 1300 175.000 175.000 282.284,57 behörde 1500 00 Sonstige Einnahmen 1300 500 500 1.192,20 1640 00 Erstattung 1000 0 0 4.056,03 Sozialversicherungsträger 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 0 0 165.211,20 2600 00 Bußgelder Geschwindigkeits­ 1300 0 0 413.085,70 messungen mobil 2601 00 Bußgelder Geschwindigkeits­ 1300 0 0 835.576,97 messungen stationär *"* S U M M E E I N N A H M E N "** 2.290.500 2.275.500 3.850.715,93 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 1.580.300 1.510.000 1.400.126,06 SN01 5200 00 Geräte, 1300 700 700 1.399,21 Ausstattungsgegenstände 5400 00 Bewirtschaftungskosten 1300 2.000 2.000 26,36 Zulassung Friedrichshafen 5410 00 Elektronikversicherung 1300 0 0 4.703,68 Messgeräte 5500 00 Kosten mobile 1300 0 0 7.256,63 Jugendverkehrsschule 5501 00 Kosten 1300 0 0 31.955,65 Geschwindigkeitsmessgeräte I 5502 00 Fahrzeughaltung VW^Passat 1300 0 0 3.987,58 5503 00 Fahrzeughaltung Blitzbus 1300 0 0 4.936,08 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1300 3.500 3.500 3.366,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 1300 50.000 35.000 48.387,34 6502 00 Fahrerlaubnisbehörde 1300 30.000 30.000 36.649,60 (Formulare) 6503 00 Kfz-Zulassungsbehörde 1300 75.000 75.000 54.039,44 (Formulare) 6510 00 Bücher und Zeitschriften 1300 1.400 1.400 2.816,47 6520 00 Telefon- und Mobiltelefone, 1300 500 500 3.637,74 Leitungskosten Überlingen und Tettnang 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 1300 1.400 1.400 1.735,90 Personal 6540 00 Dienstreisen 1300 16.000 16.000 21.166,17 149 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr'2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1120 V e r k e h r s a m t Bezeichnung der Haushaltsstel le Fahrsohulüberprüfung Sachverständigenkosten etc. Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten Mitgliedsbeitrag Verkehrswacht Erstattung Personalberelt­ stellung ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung Abschreibungen G-Messgeräte stationär Abschreibungen G-Messgeräte beweglich Verzinsung G-Messgeräte BWST 1300 1000 1000 1300 1000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 "* * S U M M E A U S G A B E N **** * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 1120 * * " **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1120 ***' **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1120 Haushal tsansätze 2015 6.000 190.000 5.300 0 36.000 7.900 646.100 134.300 181.700 0 2.968.100 2.968.100 2.290.500 -677.600 2014 6.000 222.500 5.300 0 36.000 7.900 617.500 107.500 148.800 0 2.827.000 2.827.000 2.275.500 -551.500 Ergebnis Jahresrechnung 2013 8.067,32 173.886,39 10.246,47 25,56 35.996,04 7.932,76 545.405,12 83.961,63 128.984,82 12.300,00 2.400,00 3.300,00 2.638.696,02 2.638.696,02 3.850,715,93 1.212.019,91 Erläuterungen Beträge In EUR 4 C A Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1121 S c h i f f f a h r t s a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 0611 00 Gebühren Bootszulassungen 1300 420.000 400.000 11.118,20 0612 00 Gebühren Schifferprüfungen 1300 310.000 300.000 748.916,97 * " * S U M M E E I N N A H M E N **** 730.000 700.000 760.035,17 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 324.800 325.000 290.495,50 SN01 5200 00 Geräte, 1300 1.000 1.000 209,29 Ausstattungsgegenstände 5500 00 Fahrzeughaltung MB-Vlto 1300 3.500 3.500 2.307,47 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1300 3.000 3.000 0,00 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben und 1300 15.000 15.000 19.755,24 Interboot-Stand 6510 00 Bücher und Zeltschriften 1300 200 200 90,55 6520 00 Leitung Reutlingen 1300 500 500 219,29 Programmpflege 6521 00 Mobilfunkkosten 1300 1.000 1.000 1.040,00 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 1300 500 500 0,00 Personal 6531 00 Sonstige öffentlichen 1300 0 0 1.422,72 Bekanntmachungen 6540 00 Dienstreisen 1300 500 500 1.661,54 6550 00 Kosten der Bootsüberprüfungen 1300 75.000 50.000 63.138,49 6551 00 Kosten der Schlfferprüfungen 1300 30.000 30.000 20.424,83 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 35.000 51.900 35.081,64 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.200 1.200 1.070,75 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 3.600 3.600 90.145,00 ¡ 6791 00 ILV Service 3000 86.900 82.500 74.613,91 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 19.000 15.000 12.322,81 6793 00 ILV Steuerung 3000 36.400 26.800 23.241,33 "* * S U M M E A U S G A B E N **** 637.100 611.200 637.240,36 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 1121 " * * 637.100 611.200 637.240,36 "* * Summe Einnahmen Unterabschnitt 1121 * " * 730.000 700.000 760.035,17 * " * Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1121 92.900 88.800 122.794,81 151 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1 1 2 2 V e r k e h r s a m t - F a h r p e r s o n a l r e c h t Nr. 5200 00 6790 00 6793 00 Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST * * * * A U S G A B E N **** Geräte, Ausstattungsgegenstände ILV Personal- und Sachkosten ILV Steuerung • * " S U M M E A U S G A B E N 1300 3000 3000 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 1122 * " * **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 1122 **** **** Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 1122 Haushaltsansätze 2015 -Erläuterungen Unterabschnit t 1122 In Folge der Umorganisation zum 01.01.2013 der Bußgeldstelle / Fahrpersonalrecht zur Kreispolizeibehörde (UA 1111), wird der komplette Unterabschnitt aufgelöst und In den UA 1111 Kreispollzeibehörde integriert. 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 209,29 78.677,48 5,34 78.892,11 78.892,11 0,00 -78.892,11 Erläuterungen Beträge In EUR E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n i e r a » s c h n i t t 1 1 2 3 G e b ä u d e Z u l a s s u n g s s t e l l e T e t t n a n g Nr. Beze ichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebn is Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR . . 1 2 3 4 5 6 1692 00 *"** E I N N A H M E N ** * * ILV Gebäudekosten 3000 ' * " * S U M M E E I N N A H M E N " * * * * 16.900 15.0.00' 10.122,93 1692 00 *"** E I N N A H M E N ** * * ILV Gebäudekosten 3000 ' * " * S U M M E E I N N A H M E N " * * * * 16.900 15.000 10.122,93 5400 00 6790 00 6793 00 * * * * A U S G A B E N **** Bewir tschaftungskosten 3100 ILV Personal- und Sachkosten 3000 ILV Steuerung 3000 **** S U M M E A U S G A B E N **** • ' 9.600 7.0Ö0 Soo ,9.300 5.400 300 7.196,69 2.742,70 183,54 5400 00 6790 00 6793 00 * * * * A U S G A B E N **** Bewir tschaftungskosten 3100 ILV Personal- und Sachkosten 3000 ILV Steuerung 3000 **** S U M M E A U S G A B E N **** 16.900 15.000 10.122,93 " * * Summe Ausgaben Unterabschnit t 1123 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 1123 **** **** Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 1123 " * * Summe Ausgaben Unterabschnit t 1123 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 1123 **** **** Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 1123 16.900 16,900 15.000 15.000 10.122,93 10.122,93 " * * Summe Ausgaben Unterabschnit t 1123 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 1123 **** **** Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 1123 0 0 0,00 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 11 Ö f f e n t l i c h e O r d n u n g U n t e r a b s c h n i t t 1124 G e b ä u d e Z u l a s s u n g s s t e l l e Ü b e r l i n g e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1692 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * ILV Gebäudekosten 3000 "** S U M M E E I N N A H M E N * * " 6.100 4.900 1.714,19 1692 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * ILV Gebäudekosten 3000 "** S U M M E E I N N A H M E N * * " 6.100 4.900 1.714,19 5400 00 6790 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Bewirtschaftungskosten 3100 ILV Personalkosten 3000 "* * S U M M E A U S G A B E N * * " 600 5.500 600 4.300 0,00 1.714,19 5400 00 6790 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Bewirtschaftungskosten 3100 ILV Personalkosten 3000 "* * S U M M E A U S G A B E N * * " 6.100 4.900 1.714,19 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1124 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1124 **** * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1124 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1124 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1124 **** * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1124 6.100 6.100 4.900 4.900 1.714,19 1.714,19 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1124 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1124 **** * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1124 0 0 0,00 1 C O Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 12 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1200 U m w e l t s c h u t z a m t Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le BWST Haushal tsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge in EUR 6 **** E I N N A H M E N Gebühren Umweltschutzamt Vermischte Einnahmen ILV Personal- und Sachkosten ILV Service 2300 2300 3000 3000 50.000 1.500 74.100 34.400 S U M M E E I N N A H M E N 160.000 **** A U S G A B E N *** Personalausgaben Geräte, Ausstattungsgegenstände Aus- und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben Bücher und Zeitschriften Öffentlichkeitsarbelt Mobllfunkkosten Öffentliche Bekanntmachungen Personal Sonstige öffentliche Bekanntmachungen Dienstreisen Sachverständigen-, Gerichts­ und ähnliche Kosten Ersatzvornahmen bis 10.000 Euro Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten Organisationsuntersuchung Externe Honorare für Umweltplanung Honorar für Naturdenkmaluntersuchung Honorar für Naturschutzprojekte ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung Abschreibungen für bewegliche Sachen Verzinsung des Anlagekapitals 2300 2300 2300 2300 2300 2300 2300 2300 2300 2300 2300 1000 1000 2300 2300 2300 2300 3000 3000 3000 3000 3000 3000 "** S U M M E A U S G A B E N 841.200 500 4.500 3.300 1.800 500 200 500 1.600 8.000 4.000 2.000 16.700 600 40.000 3.500 1.800 207.000 149.200 87.000 55.500 300 100 1.429.800 50.000 1.500 61.100 34.400 147.000 723.200 500 2.000 3.300 1.800 800 200 500 8.000 7.500 4.000 2.000 24.000 600 0 6.000 1.800 8.000 206.300 137.600 76.600 45.000 300 100 1.260.100 117.344,59 9.024,30 61.081,43 34.426,05 221.876,37 692.742,91 144,99 1.382,96 3.232,41 1.890,81 0,00 208,33 1.601,62 1.629,35 8.491,60 1.480,07 0,00 12.669,33 1.531,09 0,00 3.500,00 0;00 4.062,66 205.805,79 125.234,05 74.021,91 39.599,16 300,00 100,00 1.179.629,04 SN01 1 RA Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 12 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1200 U m w e l t s c h u t z a m t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 1200 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1200 **** *"* Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1200 1.429.800 160.000 1.260.100 147.000 1.179.629,04 221.876,37 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 1200 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1200 **** *"* Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1200 -1.269.800 -1.113.100 -957.752,67 Erläuterungen Unterabschnitt 1200 zu 061100 Die Gebühreneinnahmen erwachsen aus der Tätigkeit als Untere Verwaltungsbehörde. Sie betreffen die Sachgebiete des Amtes (Abfallrecht, Arbeits-Zlmmissionsschutzrecht und Naturschutz) und werden im wesentlichen für die Erteilung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Ausnahmen, aber auch für Anordnungen und Verfügungen erhoben, zu 655100 Durch die Änderung von § 52 der Landkreisordnung wird seit dem 1. Januar 2009 nur noch dann Kostenersatz vom Land gewährt, wenn die Kosten im jeweiligen Erstattungsfall 10.000 € übersteigen. Die Abwicklung der Fälle unter 10.000 € Ist damit im Verwaltungshaushalt zu tätigen, da hierzu die Ersätze im Rahmen der Zuweisungen über das FAG erfolgen. Dies gilt nicht, wenn der Kostenersatz von Dritten (Verursacher) zu erlangen ist. zu 658200 "Organisationsuntersuchung": Beim Umweltschutzamt wird 2015 erstmals eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Hierfür wurden die Uni Konstanz und die Uni Bochum als Projektpartner ausgewählt. Die Modalitäten der Untersuchung werden bis Ende des Jahres 2014 besprochen und ein entsprechender Werkvertrag abgeschlossen, zu 678000 Die Tätigkeit als Untere Naturschutzbehörde, wie auch In der Eigenschaft als Eigentümer von Naturschutzflächen erfordert Immer wieder die Erstellung von Fachgutachten Im Bereich der Eingriffsregelung und/oder Planungen für die Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen. Maßnahmen im Bereich von Schutzgebieten etc. zu 678100 Die Baum-Naturdenkmale müssen jährlich auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden. Die Überwachung wird per Werkvertrag in Auftrag gegeben. Der Bodenseekreis trägt 30 % der Kosten, das Land trägt den Rest, zu 678200 "Honorar für Naturschutzprojekte": Naturschutzprojekte können auch vom Land als "Direktmaßnahmen" finanziert werden. Für 2015 sind keine weiteren Eigenbeteiligungen des Kreises hierfür, wie auch für Projektträgerschaften benachbarter Kreise geplant. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 1 2 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1 2 0 1 D e z e r n e n t 2 Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 161.600 151.300 143.460,34 1691 00 ILV Service 3000 15.000 15.000 15.000,00 1693 00 ILV Steuerung 3000 35.700 35.700 . 35.752,00 * * " S U M M E E I N N A H M E N * * " 212.300 202.000 194.212,34 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 170.300 162.200 157.507,52 SN01 5620 00 Aus- und Fortbildung 2000 800 800 296,00 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 2000 800 800 1,224,37 6510 00 Bücher und Zeitschriften 2000 500 500 166,00 6520 00 Mobilfunkkosten 2000 500 500 443,76 6540 00 Dienstreisen 2000 2.000 2.000 975,30 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 800 1.500 769,38 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 300 300 268,88 6791 00 ILV Service 3000 17.200 15.700 14.405,49 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 19.000 17.600 18.155,64 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 100 100 0,00 Sachen * *" S U M M E A U S G A B E N **** 212.300 202.000 194.212,34 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 1201 •*** 212.300 202.000 194.212,34 *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 1201 * " * 212.300 202.000 194.212,34 " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1201 0 0 0,00 I f™ f \ Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 1 2 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1 2 0 2 U m w e l t a m t - G e w e r b e a u f s i c h t Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 0610 00 Gebühren und Auslagen 2300 35.000 35.000 35.315,70 1500 00 Vermischte Einnahmen 2300 200 200 0,00 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 196.000 196.000 196.024,40 1691 00 ILV Service 3000 85.000 85.000 84.957,24 * *" S U M M E E I N N A H M E N *" * 316.200 316.200 316.297,34 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 449.900 494.700 429.171,73 SN01 • 5200 00 Geräte, 2300 500 700 18,73 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 2300 5.000 2.000 2.795,58 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 2300 1.700 1.600 1.898,16 6510 00 Bücher und Zeitschriften 2300 2.900 3.300 2.743,04 6520 00 Mobilfunkkosten 2300 300 200 278,14 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 2300 500 500 1.378,58 Personal 6540 00 Dienstreisen 2300 15.000 15.000 13.090,06 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts­ 2300 2.000 2.000 0,00 und ähnliche Kosten 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 1.500 5.300 1.472,89 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 200 200 169,08 6790 00 ILV Personal 3000 70.100 56.700 56.363,21 6791 00 ILV Service 3000 104.900 99.700 94.463,76 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 34.300 31.800 32.740,26 6793 00 ILV Steuerung 3000 29.300 28.000 23.682,52 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.200 1.200 1.200,00 Sachen *"* S U M M E A U S G A B E N * " * 719.300 742.900 661.465,74 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1202 **** 719.300 742.900 661.465,74 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 1202 **** 316.200 316.200 316.297,34 * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1202 -403.100 -426.700 -345.168,40 Erläuterungen Unterabschnitt 1202 zu 061000 U.A. Gebühren für die Bewilligung nach dem Arbeitszeitgesetz und die Erlaubnis überwachungsbedürftiger Anlagen. 157 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 12 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1203 E u r o p e a n E n e r g y A w a r d Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelie BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1610 00 1730 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * Landeszuschuss (30%) 2300 Zuschüsse von Zweckverbänden 2300 " " S U M M E E I N N A H M E N * *" 0 16.700 2.000 16.700 0,00 16.667,00 1610 00 1730 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * Landeszuschuss (30%) 2300 Zuschüsse von Zweckverbänden 2300 " " S U M M E E I N N A H M E N * *" 16.700 18.700 16.667,00 6500 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Externe Begleitung 2300 " " S U M M E A U S G A B E N " " 8.000 6.200 4.447,26 6500 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Externe Begleitung 2300 " " S U M M E A U S G A B E N " " 8.000 6.200 4.447,26 " " Summe Ausgaben Unterabschnitt 1203 * " * * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1203 **** *" * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1203 " " Summe Ausgaben Unterabschnitt 1203 * " * * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1203 **** *" * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1203 8.000 16.700 6.200 18.700 4.447,26 16.667,00 " " Summe Ausgaben Unterabschnitt 1203 * " * * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1203 **** *" * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1203 8.700 12.500 12.219,74 Erläuterungen Unterabschnitt 1203 zu 161000 Die letzte Rate des Landeszuschusses wurde am 23.11.2010 bewilligt, zu 173000 Sponsoring der OEW zur Förderung des European Energy Award (EEA) im Rahmen der allgemeinen Energiepolitik an die Energieagentur. zu 650000 "Externe Begleitung": Programmbeitrag 2015 zum EEA plus Beratervertrag vom 04.02.2014 mit der Energieagentur Ravensburg für Zertifizierung. 158 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 12 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1210 A m t f ü r W a s s e r - u n d B o d e n s c h u t z Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelie B W S ! Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 0610 00 Gebühren und Auslagen 2400 140.000 140.000 73.884,22 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 2400 0 0 26,92 Betriebseinnahmen 1691 00 ILV Service 3000 30.800 30.800 30.846,00 1710 00 Land für 2400 25.000 25.000 20.996,05 Gefahrverdachtserkundungen **" S U M M E E I N N A H M E N * * " 195.800 195.800 125.753,19 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 1.365.300 1.295.600 1.223.071,01 SN01 5200 00 Geräte, 2400 400 400 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 2400 7.500 7.500 6.008,65 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 2400 4.000 4.000 2.965,80 6510 00 Bücher und Zeitschriften 2400 3.400 3.400 2.642,40 6521 00 Mobllfunkkosten 2400 600 600 620,79 6522 00 Aktualisierung HISTE- 2400 15.000 0 0,00 Adresspools 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 2400 0 0 5.118,74 Personal 6531 00 Sonstige öffentliche 2400 2.500 2.500 0,00 Bekanntmachungen 6540 00 Dienstreisen 2400 7.500 7.500 6.267,20 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts­ 2400 60.000 60.000 12.219,40 und ähnliche Kosten 6551 00 Ersatzvornahmen bis 10.000 2400 1.000 1.000 476,30 i Euro 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 18.600 29.400 18.560,91 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 2.500 2.500 2.420,28 6610 00 Mitgliedsbeiträge an Verbände 2400 500 500 523,00 und Vereine 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 20.200 18.900 17.932,54 6791 00 ILV Service 3000 215.500 199.200 183.156,35 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 130.800 121.400 124.865,54 6793 00 ILV Steuerung 3000 95.200 81.400 71.554,93 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 800 800 . 900,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 200 200 200,00 *" * S U M M E A U S G A B E N * * " 1.951.500 1.836.800 1.679.503,84 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 1210 * " * 1.951.500 1.836.800 1.679.503,84 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 1210 **** 195.800 195.800 125.753,19 * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1210 -1.755.700 -1.641.000 -1.553.750,65 I C Q i \ j %j Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einze lp lan- 1 Ö f fen t l i che S i che rhe i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 1 2 Umwe l t am t U n t e r a b s c h n i t t 1 2 1 0 ' A m t f ü r W a s s e r - u n d B o d e n s c h u t z Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 Erläuterungen Unterabschnitt 1210 zu 061000 Einnahmen sind von den tatsächlich gestellten Anträgen abhängig. zu 652200 . . • Die Fortschreibung der historischen Erhebung von Grundstücken mit Altlasten wurde bisher zu 100 % vom Land gefördert. Diese Förderung ist weggefallen, zu 655000 "osten für Gutachten von Gefahrenverdachtsmomenten nach § 9 a Bundesbodenschutzgesetz sowie im Rahmen der ewässerüberwachung und Gerichtskosten, zu 655100 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen), die nicht geltend gemacht werden können and nach § 52 Landkreisordnung vom Krels.übernommen werden müssen, zu 661000 Siehe Anlage 9 "Freiwilligkeitsleistungen" E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 1 2 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1 2 1 2 O b e r f l ä c h e n g e w ä s s e r , - Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 , 4 . 5 6 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 115.200 112 .100 ' 108.053,66 SN01 5620 00 Aus- und Fortbildung, 2400 300 300 430,50 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 2400 200 200 47,47 6510 00 Bücher und Zeitschriften 2400 • 200 200 47,95 6521 00 Mobilfunkkosten 2400 600 600 618,25 6540 00 Dienstreisen 2400 5.000 5.000 4.476,78 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 700 1.600 665,18 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 1.800 1.700 1.630,24 6791 00 ILV Service 3000 23.900 22.300 20.744,54 6792 00 ILV Gebäudekosten •3000 9.900 9.200 9.433,15 6793 00 ILV Steuerung 3000 7.900 7.200 6.372,75 * * " S U M M E A U S G A B E N " * * 165.700 ' 160.400 152.520,47 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 1212 165.700 • • 160.400 152.520,47 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1212 **** 0 0 0,00 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1212 -165.700 -160.400 -152.520,47 160 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 12 U m w e l t a m t U n t e r a b s c h n i t t 1 2 1 3 G e w ä s s e r s c h u t z Nr. Beze ichnung der Haushal tsste l le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * A U S G A B E N * * * * 6510 00 Bücher und Zeitschriften 2400 100 100 0,00 6540 00 Dienstreisen 2400 1.000 1.000 318,87 6791 00 ILV Service 3000 1.900 1.900 1.709,78 6793 00 ILV Steuerung 3000 0 0 10,68 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 100 100 100,00 Sachen * " * S U M M E A U S G A B E N * * " 3.100 3.100 2.139,33 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1213 **** 3.100 3.100 2.139,33 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 1213 * * " 0 0 0,00 * " * Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 1213 -3.100 -3.100 -2.139,33 161 Verwaltungshaushall Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 13 F e u e r s c h u t z U n t e r a b s c h n i t t 1310 F e u e r l ö s c h w e s e n u n d K r e i s b r a n d m e i s t e r Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le BWST Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 0610 00 Einnahmen aus Brandverhütungs­ 1200 9.000 9.000 8.004,00 schau 1500 00 Fahrtkostenersatz 1000 600 600 588,96 etc. Kreisbrandmeister 1501 00 Vermischte Einnahmen 1200 0 0 780,00 1620 00 Erstattung von Gemeinden 1200 27.500 27.500 31.633,74 für Maschinistenausblldung (100%) 1660 00 Bearbeitungsgebühren 1200 2.800 2.800 0,00 digitale Alarmierung 1710 00 Land, Pauschalzuweisung 1200 3.500 3.500 3.500,00 "* * S U M M E E I N N A H M E N 43.400 43.400 44.506,70 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 206.300 201.200 196.447,14 SN01 5200 00 Geräte, 1200 6.000 4.000 2.438,38 Ausstattungsgegenstände 5201 00 Wartung Atemschutz Kreis 1200 15.000 10.000 20.795,73 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 1200 8.000 8.000 6.668,63 5502 00 Unterhaltung digitale 1200 15.000 15.000 12.961,46 Alarmierung 5600 00 Dienst- und Schutzkieldung 1200 5.000 2.500 3.191,54 5620 00 Überörtliche Kreisausbildung 1200 27.500 27.500 30.600,82 5621 00 Aus- und Fortbildung 1200 3.000 3.000 1.912,29 Kreisbrandmeister 5622 00 Repräsentation Feuerwehr 1200 5.000 5.000 0,00 5623 00 Ausbildung 1200 3.000 3.000 947,14 Feuerwehrkommandant/ Kreisausbilder 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 1200 2.000 2.000 2.200,11 6510 00 Bücher und Zeitschriften 1200 2.000 2.000 1.416,27 6520 00 Telefonpauschalen 1200 300 300 300,00 6521 00 Mobilfunkkosten 1200 2.200 2.200 1.512,90 6540 00 Dienstreisen 1200 1.500 1.500 1.736,16 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 3.200 3.700 3.149,69 6720 00 Stadt Friedrichshafen, Anteil 1200 5.200 5.200 4.483,23 Feuerlöschboot 6791 00 ILV Service 3000 31.500 29.200 26.455,47 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 11.200 8.800 7.238,98 6793 00 ILV Steuerung 3000 15.800 14.200 12.881,05 6820 00 Abschreibung Einsatzlöschwagen 3000 5.400 5.400 5.400,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 600 600 600,00 7000 00 Zuschuss an 3000 5.000 5.000 5.000,00 Kreisfeuerwehrverband Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 13 F e u e r s c h u t z U n t e r a b s c h n i t t 1310 F e u e r l ö s c h w e s e n u n d K r e i s b r a n d m e i s t e r Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** S U M M E A U S G A B E N * *" **** S U M M E A U S G A B E N * *" 379.700 359.300 348.336,99 *"* Summe Ausgaben Unterabschnitt 1310 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1310 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1310 *"* Summe Ausgaben Unterabschnitt 1310 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1310 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1310 379.700 43.400 359.300 43.400 348.336,99 44.506,70 *"* Summe Ausgaben Unterabschnitt 1310 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 1310 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1310 -336.300 -315.900 -303.830,29 Erläuterungen Unterabschnitt 1310 zu 166000 Für die Mitnutzung der digitalen Alarmierung beteiligt sich der Rettungsdienst an den laufenden Unterhaltungskosten, zu 520000 Wartungsaufwand für Geräte auf kreiseigenen Sonderfahrzeugen (GW-Strahlenschutz) zu 562100 Feuerwehrtechnische Laufbahnausbildung u.a. an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal In den Jahren 2014 und 2015. 163 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h U n t e r a l i t t 13 F e u e r s c h u t z b s c h n i t t 1340 L e i t s t e l l e B o d e n s e e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1660 00 **** E I N N A H M E N **** Bearbeitungsgebühren 1200 Brandmeldeanlage *"* S U M M E E I N N A H M E N "** 18.000 18.000 24.200,00 1660 00 **** E I N N A H M E N **** Bearbeitungsgebühren 1200 Brandmeldeanlage *"* S U M M E E I N N A H M E N "** 18.000 18.000 24.200,00 5200 00 J400 00 5401 00 6500 00 6510 00 6520 00 6780 00 **** A U S G A B E N **** Geräte, Reparaturen 1200 Feuerwehrteil Stromkosten anteilig 3100 Verrechnung mit 0600 Sonstige Gebäudekosten 3100 anteilig Verrechnung mit 0600 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 1200 Vorschriftensammlung 1200 Telefon-, Telefax- und 1200 Notrufgebühren DRK Friedrichshafen für 3000 Personal- und Sachkosten 45 % **** S U M M E A U S G A B E N * *" 2.000 20.000 7.000 600 500 25.000 475.000 2.000 15.500 6.000 600 500 25.000 475.000 1.695,81 18.015,57 6.349,25 452,46 274,17 20.303,86 400.000,00 5200 00 J400 00 5401 00 6500 00 6510 00 6520 00 6780 00 **** A U S G A B E N **** Geräte, Reparaturen 1200 Feuerwehrteil Stromkosten anteilig 3100 Verrechnung mit 0600 Sonstige Gebäudekosten 3100 anteilig Verrechnung mit 0600 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 1200 Vorschriftensammlung 1200 Telefon-, Telefax- und 1200 Notrufgebühren DRK Friedrichshafen für 3000 Personal- und Sachkosten 45 % **** S U M M E A U S G A B E N * *" 530.100 524.600 447.091,12 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1340 "** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1340 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1340 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1340 "** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1340 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1340 530.100 18.000 524.600 18.000 447.091,12 24.200,00 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 1340 "** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1340 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1340 -512.100 -506.600 -422,891,12 Erläuterungen Unterabschnitt 1340 zu 166000 Jei der Neuvergabe der Konzessionen für die Aufschaltung der Brandmeldeanlagen wurde mit dem Konzessionär eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro aufgeschalteter Anlage festgelegt. Die Einnahmen werden mit den laufenden Be­ triebskosten des DRK verrechnet, zu 678000 Verrechnung der Kosten für den Betrieb der Integrierten Leitstelle. Grundlage ist der Vertrag zum gemeinsamen Betrieb der integrierten Leitstelle vom 3. August 2001. Die Personalkosten machen ca. 75 % der gesamten Kosten aus. 164 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 1 Ö f f e n t l i c h e S i c h e r h e i t u n d O r d n u n g A b s c h n i t t 14 K a t a s t r o p h e n s c h u t z U n t e r a b s c h n i t t 1400 K a t a s t r o p h e n s c h u t z Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1710 00 Zuweisung Land für Vollübung .1200 500 500 1.027,50 *" * S U M M E E I N N A H M E N * * " 500 500 1.027,50 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 110.100 120.100 104.870,84 SN01 5200 00 Geräte, 1200 3.000 2.500 721,06 Ausstattungsgegenstände 5202 00 Wartungsgebühren Tresorraum 1200 4.700 4.700 4.670,65 5500 00 Haltung Anhänger 1200 1.500 500 321,79 5600 00 Dienst- und Schutzkleidung 1200 2.500 0 0,00 5620 00 Aus- und Fortbildung, Übungen 1200 14.000 13.700 13.528,08 6500 00 Geschäftsausgaben 1200 1.000 1.000 443,59 6510 00 Bücher und Zeitschriften 1200 500 500 274,17 6520 00 Kabelanschluss 1200 100 100 0,00 6521 00 Mobilfunkkosten 1200 600 600 593,69 6540 00 Dienstreisen 1200 200 200 57,30 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts- 1200 0 36.000 0,00 u.ä.Kosten 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 7.600 4.900 7.555,74 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 400 400 588,70 6720 00 Landkreis Ravensburg 1200 600 600 511,30 Beteiligung Veterinärzug 6791 00 ILV Service 3000 27.700 25.000 22.397,75 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 6.800 5.400 4.434,01 6793 00 ILV Steuerung 3000 8.700 9.000 6.892,96 7000 00 Zuschüsse für laufende Zwecke 1200 600 600 600,00 " * * S U M M E A U S G A B E N **** 190.600 225.800 168.461,63 I * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 1400 " * * 190.600 225.800 168.461,63 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 1400 **** 500 500 1.027,50 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 1400 -190.100 -225.300 -167.434,13 Erläuterungen Unterabschnitt 1400 zu 562000 Aufgrund der Nacharbeitung der Vollübung 2011 Ist beim Führungsstab mit einem höheren Aus- und Fortbildungsaufwand zu rechnen, zu 656500 Notfallmanagementprogramm FLIWAS (Flut-Informations- und Warnsystem) vom Land (50% bei UA 1210) 1 r \ r - DO Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 0 S c h u l v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 2 0 0 0 A m t f ü r S c h u l e u n d B i l d u n g Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 192.400 192.400 192.376,70 1691 00 ILV Service 3000 37.900 37.900 46.692,52 *"* S U M M E E I N N A H M E N "** 230.300 230.300 239.069,22 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 241.700 235.900 225.628,59 SN01 5200 00 Geräte, 3400 500 500 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3400 3.000 3.000 575,00 Umschulung 5701 00 Gastschulbeiträge 3400 3.000 0 0,00 6110 00 Schülerakademie 3400 20.000 0 0,00 6500 00 Geschäftsausgaben 3400 700 700 1.257,23 6503 00 Schulentwicklungsplan/ 3400 30.000 30.000 3.470,54 Bildungsbericht 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 200 200 112,00 6522 00 Mobilfunkkosten 3400 500 500 398,40 6540 00 Dienstreisen 3400 1.000 1.000 414,05 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 2.200 3.100 2.177,59 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 200 200 134,08 6610 00 Mitgliedsbeitrag 3400 300 300 102,26 Jugendherbergswerk 6791 00 ILV Service 3000 58.600 57.100 51.064,43 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 13.600 10.700 8.797,96 6793 00 ILV Steuerung 3000 17.900 15.300 12.890,62 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 100 100 100,00 Sachen 7180 00 Zuschuss Obst an Schulen 3400 10.000 0 0,00 ***» S U M M E A U S G A B E N **** 403.500 358.600 307.122,75 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2000 **** 403.500 358.600 307.122,75 *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 2000 "** 230.300 230.300 239.069,22 * *" Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2000 -173.200 -128.300 -68.053,53 Erläuterungen Unterabschnitt 2000 zu 656500 Einführung elektronische Archivierung 166 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 20 S c h u l v e r w a l t u n g U n t e r a b s c h n i t t 2010 S c h u l a m t - S c h u l a u f s i c h t a b 2 0 0 9 w i e d e r b e i m L a n d Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1610 00 1640 00 **** E I N N A H M E N **** Land für Personal-und 1000 Sachkosten Erstattung Personalkosten 1000 Regierungspräsidium Tübingen * * " S U M M E E I N N A H M E N **** 0 49.000 0 48.000 50.000,00 9.784,64 SN01 1610 00 1640 00 **** E I N N A H M E N **** Land für Personal-und 1000 Sachkosten Erstattung Personalkosten 1000 Regierungspräsidium Tübingen * * " S U M M E E I N N A H M E N **** 49.000 48.000 59.784,64 SN01 4000 **** A U S G A B E N **** Personalausgaben "* * S U M M E A U S G A B E N **** 84.000 84.800 81.274,80 SN01 4000 **** A U S G A B E N **** Personalausgaben "* * S U M M E A U S G A B E N **** 84.000 84.800 81.274,80 SN01 • * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2010 *"* *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2010 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2010 SN01 • * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2010 *"* *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2010 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2010 84.000 49.000 84.800 48.000 81.274,80 59.784,64 • * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2010 *"* *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2010 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2010 -35.000 -36.800 -21.490,16 Erläuterungen Unterabschnitt 2010 Die Schulaufsicht ist seit 2009 wieder dem Land zugeordnet. Die Ausgaben für Beschäftigte werden zu 100 % erstattet. Für die Ausgaben der Beamten gibt es eine pauschale Förderung, die über das FAG (1.9000.041000) verrechnet werden. 167 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2420 D r o s t e - H u e l s h o f f - S c h u l e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstei le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1000 00 Verwaltungsgebühren 3400 500 1.000 544,00 1100 00 Semestergebühren FS 3400 3.100 3.200 3.003,00 Organisation 1310 00 Essensbeitrag 3400 5.000 5.000 5.972,48 hauswirtschaftlicher Unterricht 1320 00 Lernmittel Schüleranteile 3400 20.000 25.000 16.841,30 1330 00 Sonstige Verkaufserlöse 3400 0 0 671,00 1510 00 Pfand Schliessfachschlüssel 3400 2.500 2.500 3.435,00 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 683.400 679.000 688.109,48 Land **** S U M M E E I N N A H M E N * *" 714.500 715.700 718.576,26 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 108.300 68.600 91.776,73 SN01 5200 00 Geräte, 3400 25.000 30.000 23.097,53 Ausstattungsgegenstände 5700 00 Lehrer- und Schülerbücherei, 3400 3.000 3.000 3.192,96 Landkarten 5710 00 Pfanderstattung Schliessfächer 3400 2.500 2.500 2.520,00 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 6.000 12.000 6.380,63 (Lehrer) 5920 00 Lern- und Arbeltsmaterial 3400 90.000 90.000 85.205,72 (Schüler) 6100 00 Schulveranstaltungen, 3400 6.000 5.000 5.919,45 Schüler- und Lehreraus­ zahlungen 6500 00 Geschäftsausgaben 3400 8.000 10.000 7.302,39 6501 00 Kosten zentrale Kopierstelle 3400 5.000 5.100 4.953,06 Berufsschulzentrum Friedrichshafen 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 6.000 6.000 5.796,90 6520 00 Telefonkosten 3400 2.000 2.000 1.286,08 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 1.000 400 1.005,82 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 3.000 3.60O 1.970,47 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 11.600 12.000 2.543,20 6580 00 Sonstige allgemeine 3400 2.000 5.000 1.109,47 Schulkosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 17.100 17.100 17.091,00 6791 00 ILV Service 3000 5.900 4.900 4.203,65 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 484.200 439.200 404.010,61 6793 00 ILV Steuerung 3000 4.500~ 3.900 3.456,64 *" * S U M M E A U S G A B E N *"* 791.100 720.300 672.822,31 168 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 4 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 2 0 D r o s t e - H u e l s h o f f - S c h u l e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2420 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2420 " * * " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2420 791.100 714.500 720.300 715.700 672.822,31 718.576,26 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2420 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2420 " * * " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2420 -76.600 -4.600 45.753,95 Erläuterungen Unterabschnitt 2420 Droste-Huelshoff-Schule - Land- und Hauswirtschaftsschulen Friedrichshafen und Tettnang zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. 169 Verwallungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 A b s c h n i t t 24 U n t e r a b s c h n i t t 2 4 3 0 S c h u l e n B e r u f l i c h e S c h u l e n J u s t u s - v o n - L i e b i g - S c h u l e Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 • Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1000 00 Verwaltungsgebühren 3400 1.000 1.000 662,00 1100 00 Semestergebühren 3400 900 0 360,00 Hauswirtschaftsmeister 1310 00 Essensbeitrag 3400 2.500 2.500 2.144,50 hauswlrtschaftllcher Unterricht 1320 00 Lernmittel Schüleranteile 3400 4.000 5.000 8.012,90 1330 00 Sonstige Verkaufserlöse 3400 1.000 1.000 2.214,10 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3400 1.000 600 1.682,80 und Betriebseinnahmen 171Ó00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 475.900 447.000 459.373,24 Land * *" S U M M E E I N N A H M E N *"* 486.300 457.100 474.449,54 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 47.300 46.100 46.178,00 SN01 5200 00 Geräte, Ausstattung für 3400 35.000 35.000 26.956,64 Schulbetrieb 5201 00 Sportgeräte für Sporthalle 3400 3.000 5,000 0,00 5300 00 Kostenmiete Kreisschüler 3000 9.000 9.000 6.905,76 5700 00 Lehrer- und Schülerbücherei, 3400 6.000 6.000 3.108,12 Landkarten 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 5.000 3.000 5.164,15 (Lehrer) 5920 00 Lern- und Arbeltsmaterial 3400 50.000 40.000 41.552,16 (Schüler) 6100 00 Schulveranstaltungen 3400 5.000 4.300 4.654,99 Schüler- und Lehrerauszahlungen 6500 00 Geschäftsausgaben 3400 5.000 10.000 3.765,25 6501 00 Kosten zentrale Kopierstelle 3400 2.000 2.000 592,44 Berufsschulzentrum Überlingen 6510 00 Bücher und Zeltschriften 3400 3.000 3.000 2.398,53 6520 00 Telefonkosten 3400 4.000 4.000 3.163,58 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 1.500 2.000 1.194,66 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 7.000 5.000 3.804,15 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 12.000 6.000 11.191,44 6580 00 Sonstige allgemeine 3400 0 0 301,49 Schulkosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 9.200 9.200 9.185,00 6791 00 ILV Service 3000 2.600 2.500 2.190,04 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 283.900 225.900 203.300,17 6793 00 ILV Steuerung 3000 7.800 6.800 5.832,70 * *" S U M M E A U S G A B E N *"« 498.300 424.800 381.439,27 1! 70 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einae lp lan 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 Beru f l i che S c h u l e n Un te rabschn i t t 2430 J u s t u s - v o n - L i e b i g - S c h u l e Nr. Beze ichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal t 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 2430 **** . Summe Einnahmen Unterabschnit t 2430 **** * " * Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 2430 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 2430 **** . Summe Einnahmen Unterabschnit t 2430 **** * " * Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 2430 498.300 486:300 424.800 457.100 381.439,27 474.449,54 **** Summe Ausgaben Unterabschnit t 2430 **** . Summe Einnahmen Unterabschnit t 2430 **** * " * Überschuss /Zuschuss Unterabschnit t 2430 -12.000 32.300 93.010,27 Erläuterungen Unterabschni t t 2430 Justus-von-Liebig-Schule - Land- und Hauswirtschaftsschuien Überlingen und Markdorf zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt, zu 530000 Die Berechnung der Kostenmiete für das' Finanzamt entspricht dem Anteil der schulischen Nutzung der Sporthalle. Angerechnet werden die Abschreibungen sowie die Nettokosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Über die Gruppierung 530000 wird ab 2013 lediglich noch der Steueranteil gebucht. Die Nettoausgaben werden nicht mehr direkt sondern lediglich über die ILV-Gebäudekosten verbucht. Dadurch entfällt die Einnahme bei 1.2481.140200. Einze lp lan 2 Schu len A b s c h n i t t 24 Beru f l i che S c h u l e n Untera b s c h n i t t 24S0 F a c h s c h u l e f ü r L a n d \ Wir tschaf t M a r k d o r f Nr. Beze ichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** A U S G A B E N **** 5200 00 Geräte, 3400 0 • 500 ' 63,90 Ausstat tungsgegenstände 5700 00 Weitere Verwal tungs- und 3400 0 100 24,95 Betr iebsausgaben 5701 00 Gastschulbeiträge 3400 0 3.000 0,00 5920 00 Lernmittel '3400 0 100 0,00 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3400 0 100 0,00 6510 00 Bücher und Zeltschri f ten 3400 0 500 310,80 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 0 200 408,20 6580 00 Sonst ige Geschäftsausgaben 3400 0 100 0,00 6792 00 ILV Gebäudekosten an 3000 0 3.700 11.277,68 Unterabschnit t 2451 6793 00 ILV Steuerung 3000 0 100 20,61 " * * S U M M E A U S G A B E N **** 0 8.400 12.106,14 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 2450 * * M 0 8.400 ' 12.106,14 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2450 **** 0 0 0,00 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2450 0 -8.400 -12.106,14 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2451 G e b ä u d e K o m p e t e n z z e n t r u m M a r k d o r f Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1400 00 1692 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * Miet und Nebenkosten 3100 ILV Gebäudekosten von 3000 Unterabschnitt 2420,2430,2450 **** S U M M E E I N N A H M E N * *" 0 14.400 0 18.500 8.588,80 38.127,42 1400 00 1692 00 * * * * E I N N A H M E N * * * * Miet und Nebenkosten 3100 ILV Gebäudekosten von 3000 Unterabschnitt 2420,2430,2450 **** S U M M E E I N N A H M E N * *" 14.400 18.500 46.716,22 5300 00 5400 00 6790 00 6793 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Mieten und Pachten 3100 Bewirtschaftung 3100 ILV Personal- und Sachkosten 3000 ILV Steuerung 3000 S U M M E A U S G A B E N 11.000 3.000 0 400 13.500 5.000 0 0 31.701,72 10.621,02 3.314,09 1.079,39 5300 00 5400 00 6790 00 6793 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Mieten und Pachten 3100 Bewirtschaftung 3100 ILV Personal- und Sachkosten 3000 ILV Steuerung 3000 S U M M E A U S G A B E N 14.400 18.500 46.716,22 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2451 "* * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2451 **** * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2451 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2451 "* * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2451 **** * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2451 14.400 14.400 18.500 18.500 46.716,22 . 46.716,22 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2451 "* * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2451 **** * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2451 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 2451 zu 530000 Es wurde ein neuer Mietvertrag für das Landratsarnt geschlossen, welcher einen Flächentausch beinhaltet. Beginn 01.01.2013, Laufzelt 5 Jahre. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 A b s c h n i t t 24 U n t e r a b s c h n i t t 2460 S c h u l e n B e r u f l i c h e S c h u l e n E l e k t r o n i k s c h u l e T e t t n a n g Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 6 1000 00 1100 00 1101 00 1102 00 1320 00 1710 00 4000 5200 00 5620 00 5700 00 5910 00 5920 00 6100 00 6500 00 6510 00 6520 00 6521 00 6522 00 6530 00 6540 00 6567 00 6580 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 **** E I N N A H M E N **** Verwaltungsgebühren 3400 Semestergebühren 3400 Elektrotechnik Semestergebühren 3400 Informationstechnik Semestergebühren 3400 Automatisierungstechnik Lernmittel Schüleranteile 3400 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 Land **" S U M M E E I N N A H M E N **** 100 107.000 66.000 107.000 5.000 381.800 666.900 **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Ausstattungsgegenstände Aus- und Fortbildung, Umschulung Lehrer- und Schülerbücherei, Landkarten Lehr- und Unterrichtsmittel (Lehrer) Lern- und Arbeitsmaterial (Schüler) Schulveranstaltungen Schüler- und Lehrerauszahlungen Geschäftsausgaben Bücher und Zeitschriften Telefonkosten Porto- und Frachtkosten Mobilfunkkosten Schulleiter Öffentliche Bekanntmachungen Dienstrelsen Drucker- und Kopiererkosten Sonstige allgemeine Schulkosten ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten/Cafeterias ILV Steuerung 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3000 3000 3000 3000 S U M M E A U S G A B E N 93.900 65.000 100 2.000 12.000 50.000 1.000 12.000 7.000 12.000 2.000 600 6.000 400 12.000 2.000 12.300 8.400 550.700 14.600 100 109.000 44.000 107.000 5.000 388.000 653.100 91.700 60.000 100 2.000 10.000 45.000 1.000 9.000 7.000 15.000 2.000 600 8.000 500 7.300 2.000 12.300 7.300 576.800 12.900 0,00 112.438,06 51.167,00 103.353,06 11.854,01 398.911,93 677.724,06 88.088,65 72.611,01 270,00 1.248,70 13.215,13. 52.753,58 2.536,44 11.913,80 6.028,89 13.351,96 1.518,33 500,44 3.988,92 180,00 11.730,72 912,93 12.282,00 6.305,48 543.034,46 12.347,71 864.000 870.500 854.819,15 SN01 — I o Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a • s c h n i t t 2 4 6 0 E i e k t r o n i k s c h u l e T e t t n a n g Nr, Bezeichnung der Haushaltsstelie BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2460 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2460 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2460 864.000 666.900 870.500 653.100 854.819,15 677.724,06 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2460 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2460 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2460 -197.100 -217.400 -177.095,09 Erläuterungen Unterabschnit t 2460 zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. 1 "J ùf Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 4 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2461 G e b ä u d e E l e k t r o n i k s c h u l e T e t t n a n g Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1400 00 Miet- und Nebenkosten 3100 16.000 13.000 12.211,66 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3100 100 100 0,00 und Betriebseinnahmen 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 497.800 535.800 499.632,11 1700 00 Zuschuss Beleuchtung vom BMU 3100 3.000 0 0,00 "* * S U M M E E I N N A H M E N * * " 516.900 548.900 511.843,77 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 100.800 102.400 96.767,16 SN01 5000 00 Unterhaltung Schulgebäude 3100 112.000 105.000 98.212,68 5001 00 Unterhaltung 3100 51.500 20.000 22.852,74 Außenanlagen/Parkplätze 5002 00 Unterhaltung Mietgebäude 3100 20.000 5.000 2.511,77 5200 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 1.000 1.000 110,65 5201 00 Wartung und Unterhaltung 3100 0 100 0,00 Telefon 5202 00 Wartung/Betreuung Datennetz 3100 12.000 12.000 13.020,80 5300 00 Mietausgaben 3100 0 85.000 83.139,96 5400 00 Bewirtschaftung Schulgebäude 3100 124.300 114.100 105.803,61 5402 00 Bewirtschaftung Mietgebäude 3100 6.700 29.100 25.765,81 5410 00 Versicherungen, Steuern 3100 5.100 5.100 5.040,36 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 3100 100 100 45,10 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 300 300 239,67 6412 00 Körperschaftssteuer PV-Anlage 3000 0 0 29,01 6413 00 Gewerbesteuer PV-Anlage 3000 0 0 16,87 6520 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 200 200 188,37 6540 00 Dienstreisen 3100 500 500 295,05 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts- 3100 0 0 2.502,40 u.ä.Kosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 60.700 47.200 35.997,87 6791 00 ILV Service 3000 4.900 4.900 4.203,65 6793 00 ILV Steuerung 3000 16.800 16.900 15.100,24 * " * S U M M E A U S G A B E N **** 516.900 548.900 511.843,77 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2461 **** 516.900 548.900 511.843,77 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2461 **** 516.900 548.900 511.843,77 " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2461 0 0 0,00 I I \J Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e i p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 6 5 C a f e t e r i a E l e k t r o n i k s c h u l e T e t t n a n g Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 . Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1400 00 Pacht vom Unternehmer 3100 5.500 5.000 4.762,67 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 52.800 41.100 40.164,10 S U M M E E I N N A H M E N * *" 58.300 46.100 44.926,77 **** A U S G A B E N **** S000 00 Unterhaltung der Grundstücke 3100 21.000 13.000 15.714,11 und baulichen Anlagen 5200 00 Geräte, 3100 5.000 5.000 4.341,71 Ausstattungsgegenstände 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 19.800 18.000 15.744,10 Grundststücke und baulichen Anlagen 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 9.600 7.500 6.628,18 6791 00 ILV Service 3000 1.600 1.600 1.585,63 6793 00 ILV Steuerung 3000 1.300 1.000 913,04 "** S U M M E A U S G A B E N *«" 58.300 46.100 44.926,77 Summe Ausgaben Unterabschnitt 2465 **** 58.300 46.100 44.926,77 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2465 **** 58.300 46.100 44.926,77 .*** uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2465 0 0 0,00 176 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 7 0 C l a u d e - D o r n i e r - S c h u l e - G e w e r b l i c h e S c h u l e n FN Nr. Bezeichnung der Haushaltssteile BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1000 00 Verwaltungsgebühren 3400 1.400 1.500 1.129,00 1110 00 Semestergebühren 3400 85.000 85.000 80.645,06 1310 00 Essensbeiträge Kochunterricht 3400 4.500 4.500 5.430,89 1330 00 Sonstige Verkaufserlöse 3400 49.000 50.000 49.252,72 1331 00 Verkaufserlöse Projekte 3400 500 500 368,00 Hotel- und Gaststättengewerbe 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3400 18.000 18.000 21.334,12 und Betriebseinnahmen 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 1.107.500. 1.109.000 1.148,457,52 Land S U M M E E I N N A H M E N *" * 1.265.900 1.268,500 1.306.617,31 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 150,400 146.800 144.850,38 SN01 5200 00 Geräte, 3400 65.000 65.000 125.565,98 Ausstattungsgegenstände 5700 00 Lehrer- und Schülerbücherei, 3400 6.000 6.000 4.092,54 Landkarten 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 18.000 18.000 • 10.624,77 (Lehrer) 5920 00 Lern- und Arbeltsmaterial 3400 200.000 195.000 204.544,36 (Schüler) 6100 00 Schulveranstaltungen 3400 2.600 2.300 2.334,49 Schüler- und Lehrerauszahlungen 6500 00 Geschäftsausgaben 3400 27.000 27.000 22.258,66 6501 00 Kosten zentrale Kopierstelle 3400 6.000 4.800 5.785,53 Berufsschulzentrum Friedrichshafen 6510 00 Bücher und Zeltschriften 3400 4.000 4.000 2.753,55 6520 00 Telefonkosten 3400 5.000 5.000 4.075,54 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 800 800 1.707,24 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 3.500 3.500 2.241,77 6540 00 Dienstreisen 3400 100 100 26,00 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 17.400 19.000 33.000,71 6580 00 Sonstige allgemeine 3400 800 800 1.721,91 Schulkosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 46.400 46.400 46.402,00 6791 00 ILV Service 3000 14.400 12.200 10.509,14 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 1.367.500 1.258.300 1.136.536,91 6793 00 ILV Steuerung 3000 25.600 23.300 23.066,18 * * " S U M M E A U S G A B E N *"* 1.960.500 1,838.300 1.782.097,66 177 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 4 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 7 0 C l a u d e - D o r n i e r - S c h u l e - G e w e r b l i c h e S c h u l e n F N Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2470 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2470 * * " * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2470 1.960.500 1,265.900 1,838.300 1.268.500 1.782.097,66 1.306.617,31 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2470 **** **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2470 * * " * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2470 -694.600 -569.800 -475.480,35 Erläuterungen Unterabschnitt 2470 zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. 178 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 A b s c h n i t t 24 U n t e r a b s c h n i t t 2471 S c h u l e n B e r u f l i c h e S c h u l e n G e b ä u d e B e r u f s s c h u l z e n t r u m F r i e d r i c h s h a f e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 140000 Miet- und Nebenkosten .3100 23.000 24.000 22.314,37 1401 00 Miete Fotovoltaikaniage 3100 10.000 10.000 10.848,00 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3100 500 500 258,53 und Betriebseinnahmen 1620 00 Erstattung Stadt 3100 52.000 60.000 39.000,00 Friedrichshafen für Sporthalle 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 2.145.700 2.036.600 1.827.750,10 1700 00 Förderung der Beleuchtung 3100 15.000 0 0,00 durch BMU " " . S U M M E E I N N A H M E N *" * 2.246.200 2.131.100 1.900.171,00 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 228.100 221.000 211.732,19 SN01 5000 00 Unterhaltung Hauptgebäude 3100 666.700 587.200 541.457,06 5002 00 Unterhaltung Sporthalle 3100 108.800 113.700 53.252,00 5003 00 Unterhaltung Erweiterungsbau 3100 37.100 68.700 27.691,54 5201 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 5.000 5.000 1.537,08 5202 00 Wartungsgebühren Telefon 3100 0 5.000 0,00 5203 00 Wartung/Betreuung Datennetz 3100 20.000 20.000 25.650,57 5400 00 Bewirtschaftung Hauptgebäude 3100 666.500 639.500 686.049,15 5401 00 Bewirtschaftung Gebäude 3100 0 0 836,14 Paulinenstraile 5402 00 Bewirtschaftung Sporthalle 3100 100.700 95.200 84.088,88 5403 00 Bewirtschaftung 3100 123.300 132.700 73.239,58 Erweiterungsbau 5404 00 Bewirtschaftung Werkstätten 3100 21.000 18.000 11.224,72 5410 00 Versicherungen, Steuern 3100 56.000 55.900 52.947,15 5500 OO Haltung von Fahrzeugen 3100 8.000 3.000 2.104,63 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3100 1.500 1.500 678,96 Umschulung 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 700 700 • 689,61 6520 00 Telefonkosten 3100 14.000 5.700 5.628,10 Berufsschulen und Kreismedienzentrum 6521 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 3.000 2.000 1.904,79 6540 00 Dienstrelsen 3100 500 500 386,40 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 101.500 78.900 52.911,14 6791 00 ILV Service 3000 13.900 13.800 12.094,77 6793 00 ILV Steuerung 3000 72.700 63.100 54.066,54 " " S U M M E A U S G A B E N * * " 2.249.000 2.131.100 1.900.171,00 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 2471 * " * 2.249.000 2.131.100 1.900.171,00 " " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2471 *"* 2.246.200 2.131.100 1.900.171,00 " " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2471 -2.800 0 0,00 — - 1 7 9 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 A b s c h n i t t 24 U n t e r a b s c h n i t t 2 4 7 2 S c h u l e n B e r u f l i c h e S c h u l e n G e b ä u d e B S Z F N - A u ß e n s t e l l e T e t t n a n g ( H o g a ) Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Jahres rechnung 2015 2014 2013 1 2 3 4 5 * " * E I N N A H M E N **** 1400 00 Miet- und Nebenkosten 3100 11.000 20.000 18.825,01 1401 00 Miete Photovoltaikanlage 3100 800 800 0,00 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3100 0 0 37,50 und Betriebseinnahmen 1501 00 Stromentgelt Fotovoltalkanlage 3100 4.400 2.500 1.739,03 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 241.800 176.400 179.140,61 *"* S U M M E E I N N A H M E N * * " 258.000 199.700 199.742,15 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 17.100 17.100 15.983,74 5000 00 Unterhaltung der 3100 95.500 55.000 67.497,33 Grunstücke und baulichen Anlagen 5001 00 Wartung Fotovoltaikanlage 3100 3.000 500 50,00 5002 00 Technische Instandhaltung 3100 0 3.000 0,00 Photovoltaikanlagen 5200 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 500 500 413,21 5201 00 Wartung und Unterhaltung 3100 2.800 2.800 2.077,42 Telefon 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 93.200 82.700 75.540,27 Grundstücke und baulichen Anlagen 5401 00 Reinigung Fotovoltaikanlage 3100 500 500 0,00 5410 00 Versicherungen, Steuern, 3100 3.200 3.200 3.040,57 Gebühren, Beiträge 5411 00 Versicherung Fotovoltaikanlage 3100 100 100 0,00 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 3100 500 500 0,00 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 200 200 185,40 6412 00 Körperschaftssteuer PV-Anlage 3000 0 0 111,18 6413 00 Gewerbesteuer PV-Anlage 3000 0 0 85,29 6520 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 300 300 203,96 6540 00 Dienstreisen 3100 200 200 168,35 6550 00 Sachverständigen und 3100 0 0 2.502,40 ähnliche Kosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 25.400 19.800 19.941,68 6791 00 ILV Service 3000 4.900 4.900 4.203,65 6793 00 ILV Steuerung 3000 10.600 8.400 7.737,70 " * * S U M M E A U S G A B E N "* * 258.000 199.700 199.742,15 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 2472 **** 258.000 199.700 199.742,15 "* * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2472 **** 258.000 199.700 199.742,15 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2472 0 0 0,00 Erläuterungen Beträge in EUR SN01 180 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 7 5 C a f e t e r i a im B e r u f s s c h u l z e n t r u m F r i e d r i c h s h a f e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N ** * * 1400 00 Pacht vom Unternehmer 3100 19.000 19.000 5.187,62 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 60.300 49.100 40.887,73 S U M M E E I N N A H M E N 79.300 68.100 46.075,35 * * * * A U S G A B E N ** * * 5000 00 Unterhaltung der 3100 15.200 8.200 9.587,31 Grundstücke und baulichen Anlagen 5200 00 Geräte, 3100 2.000 2.000 0,00 Ausstattungsgegenstände 5202 00 Wartung Telefon 3100 600 0 268,52 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 45.100 44.700 28.791,38 Grundstücke und baulichen Anlagen 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 13.000 10.100 4.856,85 6791 00 ILV Service 3000 1.600 1.600 1.585,63 6793 00 ILV Steuerung 3000 1.800 1.500 985,66 **** S U M M E A U S G A B E N **** 79.300 68.100 46.075,35 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2475 **** 79.300 68.100 46,075,35 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2475 * * " 79.300 68.100 46.075,35 * " * Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 2475 0 0 0,00 181 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e i p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Jahresrechnung 2015 2014 2013 1 2 3 4 5 **** E I N N A H M E N **** 1000 00 Verwaltungsgebühren 3400 100 100 460,00 1330 00 Sonstige Verkaufserlöse 3400 21.500 21.500 28.075,01 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3400 400 400 6.280,42 und Betriebseinnahmen 1610 00 Erstattung vom Land für 3400 12.000 11.000 12.492,00. Wohnheim 1670 00 Erstattung von Wohnheimkosten 3400 21.000 20.000 22.379,03 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 564.900 539.000 548.941,62 Land * *" S U M M E E I N N A H M E N 619.900 592.000 618.628,08 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 52.800 51.200 49.495,23 5200 00 Geräte, Ausstattung für 3400 53.500 55.500 39.687,18 Schulbetrieb 5201 00 Sportgeräte für Sporthalle 3400 1.000 1.000 0,00 5300 00 Kostenmiete Kreisschüler 3000 5.000 5.000 7.268,12 5700 00 Lehrer- und Schülerbücherei, 3400 1.000 1.000 219,09 Landkarten 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 10.000 8.000 9.758,66 (Lehrer) 5920 00 Lern- und Arbeltsmaterial 3400 101.400 101.300 98.919,53 (Schüler) 6100 00 Schulveranstaltungen 3400 4.100 4.100 3.713,21 Schüler- und Lehrerauszahlungen 6500 00 Geschäftsausgaben 3400 6.800 6.800 6.649,12 6501 00 Kosten zentrale Kopierstelle 3400 0 0 592,44 Berufsschulzentrum Überlingen 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 3.800 3.800 4.047,85 6520 00 Telefonkosten 3400 4.000 4.200 3.793,19 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 1.800 1.600 1.848,26 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 2.500 2.500 2.246,18 6551 00 Wohnheimkosten 3400 37.800 35.800 36.016,85 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 8.600 8.100 9.410,89 6580 00 Sonstige allgemeine 3400 3.000 3.500 2.889,51 Schulkosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 15.100 15.100 15.089,00 6791 00 ILV Service 3000 5.900 4.900 4.203,65 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 690.300 544.500 483.362,24 6793 00 ILV Steuerung 3000 12.900 11.800 10.509,88 **** S U M M E A U S G A B E N 1.021.300 869.700 789.720,08 Erläuterungen Beträge in EUR SN01 182 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 4 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 8 0 J ö r g - Z ü r n - G e w e r b e s c h u l e Ü b e r l i n g e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 Summe Ausgaben Unterabschnitt 2480 *"* *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2480 " * * * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2480 1.021.300 619.900 869.700 592.000 789.720,08 618.628,08 Summe Ausgaben Unterabschnitt 2480 *"* *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2480 " * * * * " Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2480 -401.400 -277.700 -171.092,00 Erläuterungen Unterabschnitt 2480 zu 161000 Landeszusohuss für die Unterbringung von Schülern im Wohnheim während des Blockunterrichts von pauschal 6 € pro Tag. zu 167000 Kostenersatz von Schülern oder Betrieben für die Unterbringung im Wohnhelm während des Blockunterrichts, zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt, zu 530000 Die Berechnung der Kostenmiete für das Finanzamt entspricht dem Anteil der schulischen Nutzung der Sporthalle. Angerechnet werden die Abschreibungen sowie die Nettokosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Über die Gruppierung 530000 wird ab 2013 lediglich noch der Steuerantell gebucht. Die Nettoausgaben werden nicht mehr direkt sondern lediglich über die ILV-Gebäudekosten verbucht. Dadurch entfällt die Einnahme be] 1.2481.140200. zu 655100 Unterbringungskosten für die Schüler während des Blockunterrichts. Teilweise Erstattung der Kosten bei 161000 und 167000. 183 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 A b s c h n i t t 2 4 U n t e r a b s c h n i t t 2481 S c h u l e n B e r u f l i c h e S c h u l e n G e b ä u d e B e r u f s s c h u l z e n t r u m Ü b e r l i n g e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1400 00 Mieten und Pachten Hausmeister 3100 15.000 15.000 14.327,76 1401 00 Fremdmieten Sporthalle 3100 18,000 18.000 30.116,22 Parkplätze und Tiefgarage 1401 50 Sporthallenbenutzung Vereine 3100 12.000 12.000 18.669,10 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3100 500 500 280,35 und Betriebseinnahmen 1501 00 Pfand Handsender TG 3100 0 0 3.560,00 591 00 Rückerstattung Umsatzsteuer 3000 0 0 537,88 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 1.190,500 936.700 831.987,01 1700 00 Förderung Beleuchtung durch 3100 15.000 0 0,00 BMU S U M M E E I N N A H M E N * " * 1.251,000 982.200 899.478,32 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 172.800 161.600 129.333,12 SN01 5000 00 Unterhaltung Schulgebäude 3100 356,000 216.000 248.751,98 5005 00 Unterhaltung Sporthalle und 3100 ' 20.000 19.000 21.657,30 Tiefgarage 5006 00 Unterhaltung Aussenanlagen/ 3100 105.500 46.000 19.626,48 Parkplätze 5007 00 Unterhaltung 3100 10.500 10.000 -3.137,60 Hausmeistergebäude 5008 00 Unterhaltung Tiefgarage 3100 5.000 5.000 10.148,52 5201 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 5.000 5.000 5.117,48 5202 00 Wartung und Unterhaltung 3100 7.000 5.000 6.157,12 Telefon 5203 00 Wartung/Betreuung Datennetz 3100 30.000 20.000 16.618,31 5400 00 Bewirtschaftung Schulgebäude 3100 300.200 297.900 288.370,24 5405 00 Bewirtschaftung Sporthalle / 3100 51.600 46.300 40.632,20 Tiefgarage 5410 00 Versicherungen, Steuern 3100 14.200 14.200 12.800,97 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 3100 1.000 1.000 823,78 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3100 1.000 0 361,12 Umschulung 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 600 600 581,08 6520 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 600 600 672,98 6540 00 Dienstreisen 3100 500 500 251,35 6550 00 Sachverständigen und 3100 0 0 2.502,40 ähnliche Kosten 6780 00 Pfanderstattung Handsender TG 3100 100. 0 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 119.700 93.000 62.453,43 6791 00 ILV Service 3000 9.900 9.800 8.407,31 6793 00 ILV Steuerung 3000 39.800 30.700 27.348,75 S U M M E A U S G A B E N 1.251.000 982.200 899.478,32 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2481 * * " 1.251.000 982.200 899.478,32 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2481 **** 1.251.000 982.200 899.478,32 * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2481 0 0 0,00 184 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 8 5 C a f e t e r i a im B e r u f s s c h u l z e n t r u m Ü b e r l i n g e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1400 00 Pacht vom Unternehmer 3100 5.000 5.000 4.344,73 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 64.800 53.400 42.885,82 " * * S U M M E E I N N A H M E N * * " 69.800 58.400 47.230,55 * * * * A U S G A B E N *** * 5000 00 Unterhaltung der 3100 8.000 8.000 6.391,23 Grundstücke und baulichen Anlagen 5200 00 Geräte, 3100 4.000 4.000 157,90 Ausstattungsgegenstände 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 17.700 15.900 12.203,55 Grundstücke und baulichen Anlagen 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 7.700 6.000 6.456,76 6791 00 ILV Service 3000 1.600 1.600 1.585,63 6793 00 ILV Steuerung 3000 30.800 22.900 20.435,48 S U M M E A U S G A B E N * * " 69,800 58.400 47.230,55 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2485 *«** 69.800 58.400 47.230,55 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2485 * " * 69.800 58.400 47.230,55 * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2485 0 0 0,00 4 O C Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 9 0 H u g o - E c k e n e r - S c h u l e - K a u f m ä n n i s c h e S c h u l e n F N Nr. 1000 00 1100 00 1320 00 1330 00 1710 00 4000 5200 00 5700 00 5910 00 5920 00 6100 00 6500 00 6501 00 6510 00 j520 00 6521 00 6530 00 6567 00 6580 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze 2015 **** E I N N A H M E N **** Verwaltungsgebühren Semestergebühren Lernmittel Schüleranteile Sonstige Verkaufserlöse Zuweisungen und Zuschüsse vom Land 3400 3400 3400 3400 3400 600 59.000 6.000 100 882.800 2014 S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N *** Personalausgaben Geräte, Ausstattungsgegenstände Lehrer- und Schülerbücherei, Landkarten Lehr- und Unterrichtsmittel (Lehrer) Lern- und Arbeitsmaterial (Schüler) Schulveranstaltungen Schüler- und Lehrerauszahlungen Geschäftsausgaben Kosten zentrale Koplerstelle Berufsschulzentrum Friedrichshafen Bücher und Zeitschriften Telefonkosten Porto- und Frachtkosten Öffentliche Bekanntmachungen Drucker- und Kopiererkosten Sonstige allgemeine Schulkosten ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten/Cafeterias ILV Steuerung 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3400 3000 3000 3000 3000 948.500 S U M M E A U S G A B E N * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 2490 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2490 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2490 82.500 12.000 6.000 25.300 î : 75.000 10.000 14.000 9.000 9.000 2.000 3.000 9.000 23.700 700 27.700 5.900 572.300 12.500 899.600 899.600 948.500 48.900 600 62.000 8.000 100 898.000 968.700 83.300 11.500 6.000 22.300 75.000 12.000 14.000 5.500 9.000 , 2.000 3.000 8.000 21.500 700 27.700 4.900 541.000 11.300 858.700 858.700 968.700 110.000 Ergebnis Jahresrechnung 2013 878,00 74.798,00 15.090,80 622,64 915.727,10 Erläuterungen Beträge in EUR 1.007.116,54 80.194,55 10.541,15 2.787,30 25.512,76 62.418,08 8.814,13 12.055,01 7.002,47 7.579,73 1.923,77 2.374,63 8.121,46 26.155,96 692,64 27.659,00 4.203,65 482.126,36 9.990,06 780.152,71 780.152,71 1.007.116,54 226.963,83 SN01 Erläuterungen Unterabschnit t 2490 zu 171000 " . .. . . , v Der Landkreis als Schulträger erhält nach'§ 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. 186 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 24 B e r u f l i c h e S c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 4 9 3 C o n s t a n t i n - V a n o t t i - S c h u l e - K a u f m ä n n i s c h e S c h u l e n Ü B Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1000 00 Verwaltungsgebühren 3400 400 400 396,40 1320 00 Lernmittel Schüleranteile 3400 9.000 9.000 15.174,55 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 722.800 742.000 764.901,11 Land S U M M E E I N N A H M E N *"* 732.200 751.400 780.472,06 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 60.400 ' 61.000 57.696,30 SN01 5200 00 Geräte, Ausstattung für 3400 28.000 25.000 29.564,84 Schulbetrieb 5201 00 Sportgeräte für Sporthalle 3400 2.900 1.000 2.915,29 5300 00 Kostenmiete Kreisschüler 3000 15.000 15.000 12.104,77 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 15.000 15.000 16.534,15 5920 00 Lernmittel 3400 67.000 65.000 64.909,33 6100 00 Schulveranstaltungen 3400 9.000 10.000 7.768,62 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3400 10.000 13.000 8.778,57 6501 00 Kosten zentrale Kopierstelle 3400 1.000 5.000 610,08 Berufsschulzentrum Überlingen 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 2.000 2.500 1.367,74 6520 00 Telefonkosten 3400 5.000 7.000 4.739,09 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 2.000 2.000 1.298,09 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 3.200 4.000 2.338,22 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 - 10.500 7.500 20.049,18 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 3400 3.000 3.000 1.566,12 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 19.100 19.100 19.052,00 6791 00 ILV Service 3000 4.900 4.900 4.203,65 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 379.600 322.400 273.844,05 l 6793 00 ILV Steuerung 3000 11.100 10.300 9.379,68 " * * S U M M E A U S G A B E N 648.700 592.700 538.719,77 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2493 **** 648.700 592.700 538.719,77 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2493 * * " 732.200 751.400 780.472,06 *"* Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2493 83.500 158.700 241.752,29 Erläuterungen Unterabschnitt 2493 zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgleichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt, zu 530000 Die Berechnung der Kostenmiete für das Finanzamt entspricht dem Anteil der schulischen Nutzung der Sporthalle. Angerechnet werden die Abschreibungen sowie die Nettokosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Über die Gruppierung 530000 wird ab 2013 lediglich noch der Steueranteil gebucht. Die Nettoausgaben werden nicht mehr direkt sondern lediglich über die ILV-Gebäudekosten verbucht. Dadurch entfällt die Einnahme bei 1.2481.140200. 187 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 27 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 7 0 0 P e s t a l o z z i s c h u l e F ö r d e r s c h u l e M a r k d o r f Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3400 500 500 482,98 und Betriebseinnahmen 1620 00 Stadt Markdorf Anteil 3400 23.000 23.000 19.548,88 Schulsozialarbeit 2/3 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 63.100 73.000 74.750,00 Land **** S U M M E E I N N A H M E N "** 86.600 96.500 94.781,86 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 63.300 61.600 60.384,32 SN01 5200 00 Geräte, 3400 3.200 2.800 6.479,52 Ausstattungsgegenstände 5700 00 Weitere Verwaltungs- und 3400 2.000 2.600 464,77 Betriebsausgaben 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 4.000 4.000 4.314,72 5920 00 Lernmittel 3400 4.000 6.500 5.445,99 6100 00 Schulveranstaltungen 3400 2.500 3.000 1.854,37 Schüler- und Lehrerauszahlungen 6380 00 Fahrten zur Schwimmhalle 3400 3.000 2.500 3.151,05 Wittenhofen 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3400 2.500 2.000 1.818,12 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 2.000 2.000 1.825,47 6520 00 Telefonkosten 3400 1.000 2.000 1.553,45 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 400 500 158,09 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 200 500 241,72 6540 00 Dienstreisen 3400 400 1.200 929,78 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 1.500 1.200 1.640,78 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 3400 500 200 463,73 6720 00 Gemeinden für Hallenbenutzung 3400 3.500 3.500 3.903,36 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 1.000 1.000 991,00 6791 00 ILV Service 3000 5.300 4.900 4.203,65 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 120.200 91.700 77.738,95 6793 00 ILV Steuerung 3000 7.100 6.500 5.870,05 " * * S U M M E A U S G A B E N * *" 227.600 200.200 183.432,89 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2700 **** 227.600 200.200 183.432,89 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2700 "* * 86.600 96.500 94.781,86 »»** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2700 -141.000 -103.700 -88.651,03 Erläuterungen Unterabschnit t 2700 zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgieichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. 188 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 7 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2701 G e b ä u d e P e s t a i o z z i s c h u l e F ö r d e r s c h u l e M a r k d o r f Nr. Beze ichnung der Haushal tsstel ie B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Stromentgelt Fotovoltaikanlage 3100 18.000 18.000 14.371,11 1591 00 Rückerstattung Umsatzsteuer 3000 0 0 2.694,62 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 156.200 119.000 100.959,41 * * " S U M M E E I N N A H M E N "** 174.200 137.000 118.025,14 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 0 0 0,00 SN01 5000 00 Unterhaltung der 3100 63.000 49.000 31.934,16 Grundstücke und baulichen Anlagen 5001 00 Wartung Fotovoltaikanlage 3100 4.000 600 366,00 5002 00 Technische Instandhaltung 3100 3.200 3.200 0,00 Photovoltaikanlagen 5200 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 500 500 0,00 5201 00 Wartung und Unterhaltung 3100 3.000 3.000 1.971,81 Telefon 5203 00 Wartung / Betreuung Datennetz 3100 3.200 3.000 3.198,72 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 51.500 41.400 45.645,89 Grundstücke und baulichen Anlagen 5401 00 Reinigung Fotovoltaikanlage 3100 1.000 1.000 0,00 5410 00 Versicherungen, Steuern 3100 2.500 2.500 2.248,06 5411 00 Versicherung Fotovoltaikanlage 3100 200 200 0,00 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 100 100 67,83 6412 00 Körperschaftssteuer PV-Anlage 3000 0 0 678,48 6413 00 Gewerbesteuer PV-Anlage 3000 0 0 506,84 6521 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 100 100 0,00 ( 6540 00 Dienstreisen 3100 100 100 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 38.000 29.500 29,198,26 6793 00 ILV Steuerung 3000 3.800 2.800 2,209,09 " * * S U M M E A U S G A B E N 174.200 137.000 118.025,14 "* * Summe Ausgaben Unterabschnitt 2701 **** 174.200 137.000 118,025,14 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2701 **** 174.200 137.000 118.025,14 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2701 0 0 0,00 189 Landratsarnt Bodenseekreis Seite 93 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 27 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2710 S o n n e n b e r g s c h u l e - S o n d e r s c h u l e B u g g e n s e g g e l Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1300 00 Verpflegungskostenersatz 3400 16.000 16.000 14.863,00 Schiller 160000 Bundesfreiwilligendienst 1000 5.000 5.000 4.000,00 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 215.800 181.000 185.814,00 Land **" S U M M E E I N N A H M E N **" 236.800 202.000 204.677,00 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 81.100 81.500 70.224,29 SN01 5200 00 Geräte, 3400 12.000 9.000 6.156,77 Ausstattungsgegenstände 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 3400 10.000 10.000 7.509,08 (Schulbus) 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3400 1.000 1.000 743,00 Umschulung 5700 00 Lehrer- und Schülerbücherei, 3400 800 500 610,18 Landkarten 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 2.000 1.700 1.916,51 (Lehrer) 5920 00 Lern- und Arbeitsmaterial 3400 19.000 16.000 16.122,42 (Schüler) 6000 00 Schülerverpflegung 3400 16.000 16.000 14.181,85 6100 00 Schulveranstaltungen 3400 3.000 2.000 924,82 Schüler- und Lehrerauszahlungen 6500 00 Geschäftsausgaben 3400 2.000 2.000 2.328,34 6510 00 Bücher und Zeltschriften 3400 1.000 1.000 435,07 6520 00 Telefonkosten 3400 1.700 1.600 1.325,80 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 400 400 260,35 652200 Mobllfunkkosten Schulleiter 3400 200 200 234,76 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 200 200 0,00 6540 00 Dienstrelsen 3400 300 300 0,00 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 500 500 729,61 6580 00 Sonstige aligemeine 3400 2.500 2.000 2.495,76 Schulkosten 6720 00 Gemeinden für Hallenbenutzung 3400 8.000 8.000 7.318,80 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 700 700 722,00 6791 00 ILV Service 3000 2.900 2.800 2.401,76 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 194.500 226.700 173.834,87 6793 00 ILV Steuerung 3000 6.800 6.100 5.133,53 *"* S U M M E A U S G A B E N *"* 366.600 390.200 315.609,57 190 Seite 94 Landratsarnt Bodenseekreis Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 27 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2710 S o n n e n b e r g s c h u l e - S o n d e r s c h u l e B u g g e n s e g g e l Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2710 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2710 * " * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2710 366.600 236.800 390.200 202.000 315.609,57 204.677,00 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2710 **** *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2710 * " * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2710 -129.800 -188.200 -110.932,57 Erläuterungen Unterabschnitt 2710 zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgieichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. 191 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 7 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2711 G e b ä u d e S o n n e n b e r g s c h u l e - S o n d e r s c h u l e Nr. Beze ichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushal tsansätze Ergebnis Er läuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1400 00 Nebenkostenpauschale (KBZO) 3100 0 0 2.000,00 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 194.500 226.600 174.834,85 * * " S U M M E E I N N A H M E N * * " 194.500 226.600 176.834,85 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 40.600 89.900 75.433,80 SN01 5000 00 Unterhaltung der Grundstücke 3100 27.600 19.000 5.062,87 Grundstücke und baulichen Anlagen 5200 00 Geräte etc. für Hausmeister 3100 500 200 91,27 5201 00 Wartung und Unterhaltung 3100 2.000 1.600 1.464,57 Telefon 5300 00 Mieten und Pachten für 3100 73.000 71.000 60.435,84 bewegliche Sachen und Grundstücke 5400 OO Bewirtschaftung der 3100 13.700 12.600 4.530,49 Grundstücke und baulichen Anlagen 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 100 100 61,05 6540 00 Dienstreisen 3100 600 0 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 17.800 13.800 14.513,42 6791 00 ILV Service 3000 7.400 7.300 6.305,48 6793 00 ILV Steuerung 3000 11.200 11.100 8.936,06 "** S U M M E A U S G A B E N * *" 194.500 226.600 176.834,85 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2711 " * * 194.500 226.600 176.834,85 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2711 **** 194.500 226.600 176.834,85 * * " Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2711 0 0 0,00 192 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 7 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 7 1 2 G e b ä u d e K i n d e r g a r t e n S t e f a n s f e l d S a l e m Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 5000 00 5300 00 5400 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Unterhaltung 3100 Miete und Mietnebenkosten 3100 Bewirtschaftung 3100 * * " S U M M E A U S G A B E N *"* 1.000 15.000 31.100 0 0 0 0,00 0,00 0,00 5000 00 5300 00 5400 00 * * * * A U S G A B E N * * * * Unterhaltung 3100 Miete und Mietnebenkosten 3100 Bewirtschaftung 3100 * * " S U M M E A U S G A B E N *"* 47.100 0 0,00 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2712 * " * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2712 **** *" * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2712 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2712 * " * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2712 **** *" * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2712 47.100 0 0 0 0,00 0,00 1 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2712 * " * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2712 **** *" * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2712 -47.100 0 0,00 1 1QQ Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a t z 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 27 S o n d e r s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2720 S c h u l q e b ä u d e f ü r g e i s t i g B e h i n d e r t e F N - T a n n e n h a g Nr. Bezeichnung der Haushaltsstel le B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1500 00 1590 00 **** E I N N A H M E N **** Stromentgelt Fotovoltaikanlage 3100 Rückerstattung Umsatzsteuer 3000 * *" S U M M E E I N N A H M E N " * * 22.000 0 22.000 0 21.797,94 47.428,11 1500 00 1590 00 **** E I N N A H M E N **** Stromentgelt Fotovoltaikanlage 3100 Rückerstattung Umsatzsteuer 3000 * *" S U M M E E I N N A H M E N " * * 22.000 22.000 69.226,05 5000 00 5002 00 5400 00 5410 00 6790 00 **** A U S G A B E N **** Wartung Fotovoltaikanlage 3100 Technische Instandhaltung 3100 Fotovoltalkanlagen Reinigung Fotovoltaikanlage 3100 Versicherung Fotovoltaikanlage 3100 ILV Personal- und Sachkosten 3000 *"» S U M M E A U S G A B E N * * " 3.500 2.300 1.000 400 21.100 600 2.300 1.000 400 16.400 369,70 0,00 0,00 201,32 12.170,71 5000 00 5002 00 5400 00 5410 00 6790 00 **** A U S G A B E N **** Wartung Fotovoltaikanlage 3100 Technische Instandhaltung 3100 Fotovoltalkanlagen Reinigung Fotovoltaikanlage 3100 Versicherung Fotovoltaikanlage 3100 ILV Personal- und Sachkosten 3000 *"» S U M M E A U S G A B E N * * " 28.300 20.700 12.741,73 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2720 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2720 " * * * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2720 28.300 22.000 20.700 22.000 12.741,73 69.226,05 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2720 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2720 " * * * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2720 -6.300 1.300 56.484,32 194 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 8 G e s a m t s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 8 1 0 B i l d u n g s z e n t r u m M a r k d o r f - S c h u l b e t r i e b Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1000 00 Verwaltungsgebühren 3400 100 100 0,00 1320 00 Lernmittel Schüleranteile 3400 16.000 16.000 19.391,16 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3400 5.000 5.000 3.471,88 und Betriebseinnahmen 1620 00 Zuweisungen Stadt 3000 340.000 340.000 340.000,00 Markdorf (22 %) 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 819.200 835.000 856.041,00 Land *"* S U M M E E I N N A H M E N *" * 1.180.300 1.196.100 1.218.904,04 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 129.800 162.300 155.511,52 SN01 5200 00 Geräte, Ausstattung für 3400 85.000 85.000 80.117,94 Schulbetrieb 5201 00 Sportgeräte für neue 3400 3.000 3.000 2.553,91 Sporthalle 5202 00 Sportgeräte für alte 3400 3.000 3.000 162,35 Sporthalle 5300 00 Kostenmiete Kreisschüler 3000 53.000 53.000 51.962,15 5301 00 Entgelt für Hauptschüler 3000 15.000 15.000 2.602,91 (1.2811.1402) 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3400 0 400 249,50 Umschulung 5700 00 Weitere Verwaltungs- und 3400 0 0 435,68 Betriebsausgaben 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 30.000 30.000 38.857,36 5920 00 Lernmittel 3400 151.100 148.600 133.473,48 610000 Schulveranstaltungen 3400 28.000 30.000 23.190,54 6380 00 Fahrten Turn- und 3400 20.000 20.000 13.771,82 Schwimmhallen 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3400 21.400 25.000 19.484,58 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 4.000 4.000 3.528,80 6520 00 Telefonkosten 3400 6.000 7.000 6.918,57 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 3.000 4.000 2.923,50 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 1.500 1.000 1.318,05 6540 00 Dienstreisen 3400 500 1.000 21,00 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 3400 21.700 18.600 31.324,96 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 3400 2.000 2.000 3.695,19 6720 00 Gemeinden für Hallenbenutzung 3400 35.000 35.000 29.933,52 6790 00 ILV Personal- und Saohkosten 3000 33.400 33.400 33.356,00 6791 00 ILV Service 3000 14.400 12.200 10.509,14 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 1.496.700 1.224.700 1.210.948,38 6793 00 ILV Steuerung 3000 28.600 27.300 23.995,89 **** S U M M E A U S G A B E N " * * 2.186.100 1.945.500 1.880.846,74 195 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 28 G e s a m t s c h u l e n U n t e r a • s c h n i t t 2810 B i l d u n g s z e n t r u m M a r k d o r f - S c h u l b e t r i e b Nr. Bezeichnung der Haushal tsstel le B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Er läuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** Summe Ausgaben Unterabschni t t 2810 *"* **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 2810 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnit t 2810 **** Summe Ausgaben Unterabschni t t 2810 *"* **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 2810 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnit t 2810 2.186.100 1.180.300 1.945.500 1.196.100 1.880.846,74 1.218.904,04 **** Summe Ausgaben Unterabschni t t 2810 *"* **** Summe Einnahmen Unterabschnit t 2810 **** **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnit t 2810 -1.005.800 -749.400 -661.942,70 Erläuterungen Unterabschnit t 2810 zu 171000 Der Landkreis als Schulträger erhält nach § 17 Finanzausgieichsgesetz für jeden Schüler einen Betrag zur Abdeckung der laufenden sachlichen Ausgaben. Die Höhe dieses Sachkostenbeitrags wird jedes Jahr durch Rechtsverordnung festgelegt. m 530000 Die Berechnung der Kostenmiete für das Finanzamt entspricht dem Anteil der schulischen Nutzung der Sporthalle. Angerechnet werden die Abschreibungen sowie die Nettokosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung. Über die Gruppierung 530000 wird ab 2013 lediglich noch der Steueranteil gebucht. Die Nettoausgaben werden nicht mehr direkt sondern lediglich über die ILV-Gebäudekosten verbucht. Dadurch entfällt die Einnahme bei 1.2811.140100. 1QR Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 8 G e s a m t s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2811 G e b ä u d e B i l d u n g s z e n t r u m M a r k d o r f mit S p o r t h a l l e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 ' 6 **** E I N N A H M E N **** 1100 00 Vereine für 3100 45.000 50.000 43.432,33 Sporthailenbenutzung 140000 Miete Antennenanlage 3100 12.000 12.000 . 22.130,84 1402 00 Entgelt Hauptschüler 3000 12.000 12.000 0,00 (1.2810.5301) 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3100 0 200 552,13 und Betriebseinnahmen 1620 01 Stadt Markdorf für dritten 3000 45.000 45.000 0,00 Hausmeister 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 1.564.200 1.279.100 1.271.156,33 1700 00 Förderung Beleuchtung d. BMU 3100 15.000 0 0,00 " * * S U M M E E I N N A H M E N " * A 1.693.200 1.398.300 1.337.271,63 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 309.100 255.600 241.548,49 SN01 5000 00 Unterhaltung Gebäude 3100 456.600 321.000 297.602,71 5001 00 Unterhaltung Sportanlagen 3100 \ 6.000 10.000 3.187,60 5002 00 Unterhaltung Sporthalle alt 3100 31.500 20.000 37.186,85 5003 00 Unterhaltung Sporthalle neu 3100 27.500 19.500 26.774,21 5004 00 Unterhaltung 3100 21.000 20.000 10.054,13 Außenanlagen/Parkplätze 5200 00 Geräte, 3100 12.000 2.000 4.752,64 Ausstattungsgegenstände 5201 00 Wartung Telefon 3100 5.000 5.000 3.722,23 5202 00 Wartung/Betreuung Datennetz 3100 15.000 15.000 11.796,76 5400 00 Bewirtschaftung Gebäude 3100 437.800 411.300 423.530,64 5402 00 Bewirtschaftung Sporthalle alt 3100 87.100 79.700 73.094,63 5403 00 Bewirtschaftung Sporthalle neu , 3100 64.100 58.100 53.907,58 5410 00 Versicherungen, Steuern 3100 24.000 23.000 21.106,64 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 3100 3.500 3.500 3.582,83 5620 00 Aus- und Fortbildung, 3100 2.500 2.500 801,60 Umschulung 6405 00 Versicherung Schlüsselverlust 3000 600 600 587,86 6520 00 Mobilfunkkosten Hausmeister 3100 700 500 651,16 6540 00 Dienstreisen 3100 1.000 1.000 207,90 6550 00 Sachverständigen und 3100 0 0 2.502,40 ähnliche Kosten 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 124.900 97.100 72.738,54 6791 00 ILV Service 3000 11.500 11.400 9.992,94 6793 00 ILV Steuerung 3000 53.900 41.500 37.941,29 * *" S U M M E A U S G A B E N * *" 1.695.300 1.398.300 1.337.271,63 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2811 **** 1.695.300 Ï.398.300 1.337.271,63 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2811 **** 1.693.200 1.398.300 1.337.271,63 **** Uberschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 2811 -2.100 0 0,00 197 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 28 G e s a m t s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 8 1 2 B i b l i o t h e k im B i l d u n g s z e n t r u m IVIarkdorf Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1100 00 Nutzungsgebühren 3400 10.000 0 0,00 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 3400 4.500 4.500 15.832,44 und Betriebseinnahmen 1511 00 Pfand Bibliothekskarten 3400 1.500 2.000 1.610,00 1620 03 Anteil Stadt Markdorf 3400 160.000 125.000 0,00 1620 04 Stadt Markdorf für Zusatzkraft 3000 0 0 120.179,57 Bibliothek *"* S U M M E E I N N A H M E N *"* 176.000 131,500 137.622,01 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 145.100 139.200 132.636,28 SN01 5200 00 Geräte, 3400 8.000 8.000 7.490,46 Ausstattungsgegenstände 5700 00 Beschaffung von Büchern, CD's, 3400 35.000 27.800 39.798,18 DVD's 5710 00 Pfanderstattung 3400 1.500 2.000 1.600,00 Bibliothekskarten 6100 00 Veranstaltungen, Lesungen 3400 200 400 0,00 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3400 6.600 6.600 9.428,26 6510 00 Zeitschriften 3400 7.100 6.900 7.404,39 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 200 200 121,40 6540 00 Dienstreisen 3400 100 100 214,30 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 3400 10.000 0 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 1.500 1.500 1.500,00 6791 00 ILV Service 3000 9.900 9.800 8.407,31 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 105.000 85.900 85.368,27 6793 00 ILV Steuerung 3000 8.900 7.900 6.913,28 * *" S U M M E A U S G A B E N *"* 339.100 296.300 300.882,13 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2812 **** 339.100 296.300 300.882,13 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2812 **** 176.000 131.500 137.622,01 " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2812 -163.100 -164.800 -163.260,12 Erläuterungen Unterabschnitt 2812 zu 162003 Der Anteil der Stadt Markdorf bemisst sich am Anteil der öffentlichen Ausleihen am Gesamtvolumen. 198 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 2 8 G e s a m t s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 8 1 4 S c h u l s o z i a l a r b e i t i m B i l d u n g s z e n t r u m IVIarkdorf Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1620 00 * * * * E I N N A H M E N *** * Stadt Markdorf für 3400 Schulsozialarbeit * * " S U M M E E I N N A H M E N 60.000 60.000 59.472,04 SN01 1620 00 * * * * E I N N A H M E N *** * Stadt Markdorf für 3400 Schulsozialarbeit * * " S U M M E E I N N A H M E N 60.000 60.000 59.472,04 SN01 4000 6500 00 6540 00 6791 00 6793 00 , '**** A U S G A B E N * * * * Personalausgaben Geschäftsausgaben 3400 Dienstreisen 3400 ILV Service 3000 ILV Steuerung 3000 * " * S U M M E A U S G A B E N 128.100 100 1.100 4.900 4.500 124.500 100 1.100 4.900 3.900 98.721,45 0,00 796,16 4.203,65 3.456,64 SN01 4000 6500 00 6540 00 6791 00 6793 00 , '**** A U S G A B E N * * * * Personalausgaben Geschäftsausgaben 3400 Dienstreisen 3400 ILV Service 3000 ILV Steuerung 3000 * " * S U M M E A U S G A B E N 138.700 134.500 107.177,90 SN01 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2814 ****. " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2814 **** " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2814 SN01 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2814 ****. " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2814 **** " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2814 138.700 60.000 134.500 60.000 107.177,90 59.472,04 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2814 ****. " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2814 **** " * * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2814 •78.700 -74.500 -47.705,86 Erläuterungen Unterabschnitt 2814 zu 162000 Geregelt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. Kostenaufteilung: 50% Stadt Markdorf für Werkrealschule; 50 % Landkreis für Gymnasium und Realschule. Abrechnung durch den Landkreis. I Q Q i %j %j Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 28 G e s a m t s c h u l e n U n t e r a b s c h n i t t 2 8 1 5 C a f e t e r i a im B i l d u n g s z e n t r u m IVIarkdorf Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N * * * * 1400 00 Mieten und Pachten 3100 10.000 10.000 8.928,47 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 37.700 31.500 17.939,14 * * " S U M M E E I N N A H M E N *"* 47.700 41.500 26.867,61 * * * * A U S G A B E N * * * * 5000 00 Unterhaltung der 3100 9.000 9.000 1.500,27 Grundstücke und baulichen Anlagen 5200 00 Geräte, 3100 5.000 5.000 0,00 Ausstattungsgegenstände 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 20.100 16.600 14.850,91 Grundstücke und baulichen Anlagen 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 11.000 8.500 8.513,78 6791 00 ILV Service 3000 1.600 1.600 1.585,63 6793 00 ILV Steuerung 3000 1.000 800 417,02 S U M M E A U S G A B E N " * * 47.700 41.500 26.867,61 Summe Ausgaben Unterabschnitt 2815 *"* 47.700 41.500 26.867,61 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 2815 * " * 47.700 41.500 26.867,61 * " * Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2815 0 0 0,00 200 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 E i n z e l p l a n 2 S c h u l e n A b s c h n i t t 29 Ü b r i g e s c h u l i s c h e A u f g a b e n U n t e r a b s c h n i t t 2 9 5 0 K r e i s m e d i e n z e n t r u m F r i e d r i c h s h a f e n Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1100 00 Benutzungsgebühren und 3400 3.000 2.000 4.645,90 ähnliche Entgelte 1640 00 Erstattung Sozialvers.-träger 1000 0 0 1.318,68 *"* S U M M E E I N N A H M E N * * " 3.000 2.000 5.964,58 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 113.900 110.700 98.872,29 SN01 5200 00 Geräte, 3400 35.100 36.300 39.207,71 Ausstattungsgegenstände 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 500 500 162,14 6500 00 Geschäftsausgaben, BUrobedarf 3400 300 300 21,98 6510 00 Bücher und Zeitschriften 3400 200 0 121,90 6520 00 Telefon/Internetkosten 3400 1.400 1.400 1.349,38 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 100 100 351,12 6522 00 Mobilfunkkosten 3400 1.000 400 739,64 6540 00 Dienstreisen 3400 1.400 1.400 644,65 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 3400 10.000 10.000 8.265,01 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 2.000 2.000 2.000,00 6791 00 ILV Service 3000 14.800 14.600 12.610,96 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 32.600 30.900 27.343,45 6793 00 ILV Steuerung 3000 18.100 16.100 14.188,77 *" * S U M M E A U S G A B E N " * * 231.400 224.700 205.879,00 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 2950 **** 231.400 224.700 205.879,00 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 2950 **** 3.000 2.000 5.964,58 **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2950 -228.400 -222.700 -199.914,42 ! Erläuterungen Unterabschnitt 2950 zu 658000 In den Geschäftsausgaben sind auch die Kosten für den Kurierdienst enthalten. 01 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 2 Schulen Abschnitt 29 Übrige schulische Aufgaben Unterabschnitt 2952 Nicht aufteilbarer Schulaufwand Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 " * * E I N N A H M E N * * " *"* S U M M E E I N N A H M E N **" " * * E I N N A H M E N * * " *"* S U M M E E I N N A H M E N **" 0 0 0,00 6400 00 6720 00 A U S G A B E N **** Gesetzliche Schüler- 1000 Unfallversicherung Schullastenausgleich Gemeinden 3000 S U M M E A U S G A B E N 245.000 90.000 241.000 90.000 235.095,84 90.000,00 6400 00 6720 00 A U S G A B E N **** Gesetzliche Schüler- 1000 Unfallversicherung Schullastenausgleich Gemeinden 3000 S U M M E A U S G A B E N 335.000 331.000 325.095,84 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2952 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2952 * * " **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2952 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2952 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2952 * * " **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2952 335.000 0 331.000 0 325.095,84 0,00 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 2952 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 2952 * * " **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 2952 -335.000 -331.000 •325.095,84 Erläuterungen Unterabschnitt 2952 zu 672000 Der Landkreis - selbst Schulträger nach § 28 Abs. 2 SchG - gewährt den Städten und Gemeinden, die selbst am Aufwand von Schulen derselben Schulart (Realschule, Gymnasium, Sonderschule) beteiligt sind einen angemessenen Ausgleich nach § 28 Abs, 2 SchG. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 31 Wissenschaft und Forschung Unterabschnitt 3100 Kreiskulturamt Nr. Bezeichnung der Haushaltssleile B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 " * * E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 0300 2.000 2.000 2.265,70 und Betriebseinnahmen " * ' S U M M E E I N N A H M E N 2.000 2.000 2.265,70 **** A U S G A B E N * * * * 4000 Personalausgabon 163.100 218.600 186.408,27 SN01 5200 00 Geräte, 0300 100 100 569,47 ! Ausstattungsgegenstände \ 5500 00 Haltung von Fahrzeugen 1000 3.500 3.500 2.443,50 5620 00 Aus- und Fortbildung, 0300 5.300 5.300 2,096,06 Umschulung 5700 00 Bibliothek 0300 10.000 10.000 7.452,71 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 0300 5.000 5.000 3.376,56 6510 00 Bücher und Zeltschriften 0300 5.000 5.000 4.541,67 6520 00 Telefonkosten Aussenstelle 0300 1.800 1.800 1.855,10 Salem 6521 00 Mobilfunkkosten 0300 300' 300 356,36 6540 00 Dienstrelsen 0300 3.500 3.500 5.616,33 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstaltung 1000 29.000 30.800 13.742,47 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 700 800 462,63 6610 00 Mitgliedsbeiträge an Verbände 0300 2.000 2.500 2.006,36 und Vereine 6630 00 Veranstaltungen Literatur etc. 0300 9.000 9.000 4.266,50 6640 00 Zuschuss Bodenseefestival 0300 8.000 8.000 10.384,61 für Veranstaltungen 6791 00 ILV Service 3000 42.600 40.300 36.649,98 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterias 3000 87.900 80.900 89.595,77 Í 6793 00 ILV Steuerung 3000 16.500 16.800 13.773,30 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 500 •500 500,00 Sachen 6650 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 7170 00 Zuschuss Bodenseefestlval 0300 11.000 11.000 10.800,00 Verwaltungskosten 717010 Zuschuss ökumenischer 0300 0 3.000 0,00 Kirchentag Überlingen 7160 00 Förderungen, Projekte, 0300 8.000 12.000 12.000,63 Publikationen S U M M E A U S G A B E N 412.900 468.800 406.998,28 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3100 *'** 412.900 468.800 406.998,28 " " Summe Einnahmen Unterabschnitt 3100 **** 2.000 2.000 "2.265,70 " * * Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 3100 -410.900 -466.800 -406.732,58 Erläuterungen Unterabschnitt 3100 03 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt . 31 Wissenschaft und Forschung Unterabschnitt 3100 Kreiskulturamt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 zii 656500 Das KreiskuUuramtwird an das EDV-Netz des Landratsamtes angegliedert, zu 663000 Es sind weitere Veranstaltungen der Reihe "Salemer Bibliotheksgespräche" geplant, zu 664000 Neben dem Schwerpunkt Salem solln auch weiterhin Konzerte im Kreis gefördert werden, Geplant ist eine Fortsetzung der Kooperation mit dem Verein Nikolaus-Kapelle Owingen, zu 717010 '•jschuss iaut Beschluss des AVK vom 26,10.2011 Einzelplan 3 • Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege' Abschnitt 31 Wissenschaft und Forschung Unterabschnitt 3120 Sonstige Wissenschaft und Forschung Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushalt 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 6610 00 **** A U S G A B E N " * * Mitgliedsbeiträge an Verbände 3000 und Vereine S U M M E A U S G A B E N * " * 1.000 1.000 610,00 6610 00 **** A U S G A B E N " * * Mitgliedsbeiträge an Verbände 3000 und Vereine S U M M E A U S G A B E N * " * . 1.000 1.000 610,00 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3120 *" * '*** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3120 * " * " * * Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 3120 1.000 0 1.000 0 610,00 0,00 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3120 *" * '*** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3120 * " * " * * Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 3120 -1.000 •1.000 -610,00 Erläuterungen Unterabschnitt 3120 zu 661000 Siehe Anlage 9 "Frerwilügkeitslelslungen" 04 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Unterabschnitt 3200 Kreisarchiv Nr.- Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1100 00 Benutzungsgebühren für externe 0300 500 500 1,666,82 Nutzer 1620 00 Erstattungen von Gemeinden 0300 15.000 1,000 15.058,61 1770 00 Zuschüsse Kurt-Hahn-Archiv 0300 53.000 53.000 44.300,00 S U M M E E I N N A H M E N 68.500 54.500 61.025,43 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 210.500 202.900 173,771,31 SN01 ( 5200 00 Geräte, 0300 1.000 1.000 0,00 Ausstattungsgegenstände 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 0300 2.000 2.000 1.914,91 6501 00 Geschäftsausgaben 0300 8.000 8.000 8.242,12 Kurt-Hahn-Archiv 6520 00 Telefon kosten 0300 700 700 0,00 6540 00 Dienstrelsen 0300 1.000 1,000 2.077,00 6565 00 Dtrektkosten IUK-Ausstattung 1000 1.700 0 1.704,08 6791 00 ILV Service 3000 11.500 10.400 " 9.380,58 6793 00 ILV Steuerung 3000 11.100 10.100 8.307,36 7180 00 Förderungen, Projekte, 0300 8.000 13,000 2.485,96 Publikationen **" S U M M E A U S G A B E N *" * 255.500 249.100 207.883,32 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3200 **** 255.500 249.100 207.883,32 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 3200 68.500 54.500 61.025,43 * *" Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3200 -187.000 -194.600 -146.857,89. f" Erläuterungen Unterabschnitt 3200 zu 162000 Da weitere Gemeinden im Kreis ihren Bedarf angemeldet haben, Ist mit einer Erhöhung der Einnahmen in derzeit noch nicht bekannter Höhe zu rechnen, zu 177000 Zuschüsse für Personal- und Sachkosten Im Jahr 2012 erhält der Bodenseekreis von der Kulturgulstlftung Baden-WOrttemberg einmalig 30.000 € für Personalausgaben zwischen'Oktober 2012 und März 2014. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Untera oschnitt 3210 Kunstqalerie Meersburg Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N * * " " 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 0300 20.000 20.000 15.490,66 und Betriebseinnahmen 1780 00 Einnahmen Kooperationsaus- 0300 100.000 100,000 100.000,00 Stellung * * " S U M M E E I N N A H M E N *"* 120.000 120.000 115.490,66 * * " A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 136.400 125.600 96.157,30 SN01 5200 00 Geräte, 0300 3.000 3.000 1.252,41 Ausstattungsgegenstände 5410 00 Haftpflichtversicherung 3000 100 100 38,67 Leihgaben Markgräflich Badische Verwaltung 5411 00 Ausstellungsversicherung 0300 2.500 2.500 251,97 5700 00 Bibllothek/Restauratlonskosten 0300 2.500 2.500 2.499,89 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 0300 3.000 3.000 1.177,24 6510 00 Bücher und Zeitschriften 0300 400 400 650,51 6520 00 Telefonkosten Datenleltung 0300 600 600 490,33 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 0300 3.500 3.500 1.770,92 6540 00 Dienstrelsen 0300 1,500 1.500 885,50 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 1.800 600 664,29 6610 00 Mitgliedsbeiträge an Verbände 0300 200 200 0,00 und Vereine 6680 00 Ausgaben Kooperationsaus 0300 90.000 120.000 120.000,45 Stellung 6791 00 ILV Service 3000 29.500 26.800 23.734,00 S792 00 ILV Gebäudekosten 3000 39.500 35.500 33.428,39 6793 00 ILV Steuerung 3000 13.900 12.500 10.771,95 7000 00 Kunstausstellungen 0300 80.000 50.000 45.283,49 7180 00 Förderungen, Projekte, 0300 4.000 6.000 10.991,27 Publikationen ' " ' S U M M E A U S G A B E N **** 412.400 394.300 350.048,58 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3210 412.400 394.300 350.048,58 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3210 120.000 120.000 115.490,66 *"* Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 3210 -292.400 -274.300 -234.557,92 Erläuterungen Unterabschnitt 3210 zu 150000 Die Einnahmen der Kreisgalerie setzen sich aus Eintrittsgeldern, Sponsorengelder sowie aus projektgebundenen Zuweisungen von Förderern (z.B. OEW) und Partnern (z.B. S S G ) zusammen. Neu hinzu kommen GebOhrenelnnahmen für Abbildungs­ vorlagen und Abdruckrechte. (Haushaltsstrukfurkommlsslon - Beschluss vom 02.11.2010) zu 178000 Verwaltungshaushalt Haushallsjahr 2015 Einzeiplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Untera sschnitt 3210 Kunstgalerie Meersburg. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 • 3 4 5 6 Im Herbst 2014 wird über die Fortführung der Kooperation S S G , Stadt Meersburg und BSK beraten, zu 680000 Abschreibungszelt für ehem. Umbau-/Ausbaumaßnahmen sind nach 10 Jahren ausgelaufen, zu 668000 Im Herbst 2014 wird Ober die Fortführung der Kooperation S S G , Stadt Meersburg und BSK beraten, zu 700000 Geplant sind folgende Ausstellungsthemen fOr 2015, in Meersburg: Internationale ISC-Ausstellung; Gruppe FotoForm; Hermann Walbel sowie in Schloss Salem: Stan Wys {Skulpturen aus Polen). Zudem sol! das Projekt satem2salem in den USA fortgeführt werden, zu 718000 Die Ausgaben werden zur Finanzierung der Ausstellung "Fotografie Oberschwaben im 20. Jahrhundert" In der Galerie Bodenseekreis und im Neuen Schloss verwendet. Einzeiplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Unterabschnitt 3211 Gebäude Kunstgalerie Meersburg ' Nr. Bezeichnung der Haushaîtssteile B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1692 00 ILV Gebäudekosten 3000 • 39,500 35.500 33.428,39 Í * " * S U M M E E I N N A H M E N *" * 39.500 35.500 33.428,39 \ **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 0 0 0,00 SN01 5000 00 Unterhaltung der Grundstücke 3100 4.100 4.000 4.835,45 und baulichen Anlagen 5300 00 Mieten und Pachten für 3100 20.000 20.000 17,178,84 bewegliche Sachen und Grundstücke 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 8.900 6.400 5.408,05 Grundstücke und baulichen Anlagen 6520 00 Internetanschluss 3100 100 0 2t5,76 6730 00 ILV Personal 3000 5.500 4.300 5.085,41 6793 00 ILV Steuerung 3000 900 800 704,88 " * * S U M M E A U S G A B E N 39.500 35.500 33.428,39 " * * Summe Ausgaben Unterabschnitt 3211 "** 39,500 35.500 33.428,39 * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3211 **** 39.500 35.500 33.428,39 * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 3211 0 0 0,00 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzeiplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Untera aschnitt 3212 Gebäude Kreiskulturamt Salem Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung . 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 16S2 00 * * " E I N N A H M E N **** ILV Gebäudekosten 3000 (Unterabschnitt 3100) S U M M E E I N N A H M E N **" 87.900 80.900 89.595,77 16S2 00 * * " E I N N A H M E N **** ILV Gebäudekosten 3000 (Unterabschnitt 3100) S U M M E E I N N A H M E N **" 87.900 80.900 89.595,77 5000 00 5300 OO 5400 00 6790 00 6793 00 **** A U S G A B E N **** Bauunterhaltung 3100 Miete 3100 Bewirtschaftung der 3100 Grundstücke und baulichen Anlagen ILV Personal 3000 ILV Steuerung , 3000 * ' " S U M M E A U S G A B E N 3.000 49.500 25.000 8.200 2,200 3.000 49.500 20.000 6.400 2.000 921,91 54,494,78 23.593,10 8.570,92 2.015,06 5000 00 5300 OO 5400 00 6790 00 6793 00 **** A U S G A B E N **** Bauunterhaltung 3100 Miete 3100 Bewirtschaftung der 3100 Grundstücke und baulichen Anlagen ILV Personal 3000 ILV Steuerung , 3000 * ' " S U M M E A U S G A B E N 87.900 80.900 89.595,77 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3212 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 3212 * * " **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3212 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3212 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 3212 * * " **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3212 87.900 87.900 80.900 80.900 89.595,77 89.595,77 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3212 **** * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 3212 * * " **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3212 0 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 3212 zu 530000 Erweiterte Raumnutzung, Kreiskulturamt und Kurt-Hahn-Archiv. 08 Verwaltungs haushält Haushallsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft,,Forschung, Kulturpflege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Unterabschnitt 3214 Jugendkunstschule Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1100 00 Benutzungsgebühren und 3400 93.000 97.000 103.586,72 ähnliche Entgelte 1140 00 Studienfahrten und Exkursionen 3400 7.200 7.200 7.852,30 1500 OO Sonstige Verwaltungs- und 3400 2.800 2.000 3.570,00 Betriebseinnahmen 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 3400 14.000 15.000 14.895,94 Land " " S U M M E E I N N A H M E N ' " * 117.000 121.200 129.884,96 ( **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 99.700 99.900 94.182,61 SN01 5200 00 Geräte, 3400 1.500 3.000 799,53 Ausstattungsgegenstände 5700 00 Weitere Verwaltungs- und 3400 100 100 0,00 Betriebsausgaben 5010 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 3400 1,000 1.300 949,22 6400 00 Steuern, 3400 100 100 58,42 Verslcherungen,Schadensfälle 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobedarf 3400 1.500 1.500 2.419,35 6510 00 Bücher und Zeltschriften 3400 500 500 426,64 6520 00 Telefonkosten 3400 1.000 1.000 1.144,54 6521 00 Porto- und Frachtkosten 3400 100 100 0,00 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 3400 100 100 0,00 6540 00 Dienstrelsen 3400 3.000 3,000 3.218,85 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 200 200 233,64 6580 00 Sonstige Geschäftsausgaben 3400 100 100 158,15 6610 00 Mitgliedsbeiträge an Verbände 3400 1.400 1.400 1,829,27 Í. und Vereine 6630 00 Kurse (Honorare) 3400 62.000 62.000 59.136,49 6630 05 Reisekosten Dozenten 3400 4.500 5.500 4.547,99 6634 00 Exkursfonen" 3400 8.800 8.800 9.261,28 6635 00 - Sonderveranstaltungen 3400 1.000 2.200 1.368,23 6637 00 Werbungskosten 3400 4.800 4.900 4.121,08 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 7.000 7.000 7,047,70 6791 00 ILV Service 3000 4.900 4.900 4.203,65 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 42.300 36.700 35.325,89 6793 00 ILV Steuerung 3000 10.000 9.300 8.201,78 6800 00 Abschreibungen Investitionen 3000 1.800 1.800 1.800,00 6620 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 400 400 400,00 Sachen * *" S U M M E A U S G A B E N *"» 257.800 255.800 240.834,31 09 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Aussteilungen Unterabschnitt 3214 Jugendkunstschule _____ Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahres rechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3214 **** 257.800 255.600 240.834,31 *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 3214 **'* 117.000 121.200 129.884,96 **** Uberschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 3214 •140,800 •134.600 •110.949,35 Erläuterungen Unterabschnitt 3214 . Ab 2012 unterliegt die Jugendkunstschule, v/ie die Schulen, der Budgetierung. Dabei sind die sächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenseitig deckungsfähig und Obertragbar, Der Zuschussbedarf wird auf max. 110,000 Euro (inkl. ILV und Personal- und Gebäudekosten) fesfgelgegt. {Haushaltsstrukturkommission - Beschluss vom 28.06,2011) 10 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 32 Museen, Sammlungen, Ausstellungen Unterabschnitt 3215 Gebäude Jugendkunstschule in Meersburg Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze . Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 * " * E I N N A H M E N **** 169200 ILV Gebäudekosten 3000 42.300 36.600 35.325,89 *" * S U M M E E I N N A H M E N 42.300 36.600 35.325,89 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 6.700 6.200 5.704,12 SN01 5000 00 Unterhaltung der Grundstücke 3100 3.000 3,000 712,58 und baulichen Anlagen 5300 00 Mieten und Pachten für 3100 1.900 1.900 1,839,60 l bewegliche Sachen und Grundstücke 5400 00 Bewirtschaftung der 3100 20.300 16.700 17.497,22 Grundstücke und baulichen Anlagen 6790 00 ILV Persona! 3000 4.800 3,700 6.085,41 6791 00 ILV Service 3000 2.500 2.400 2.101,83 6793 00 ILV Steuerung 3000 3.100 2,700 2.385,13 S U M M E A U S G A B E N 42.300 36.600 35.325,89 *" * Summe Ausgaben Unterabschnitt 3215 * * " 42.300 36.600 35.325,89 "** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3215 42.300 36.600 35.325,89 *"* Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3215 0 0 0,00 ( 11 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Ataschnitt 33 Theater und Musikpflege Untera •schnitt 3320 Musik, Konzerte, Gesang Nr. Bezeichnung der Haushallssleile B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 6610 00 7000 00 A U S G A B E N * * " Mitgliedsbeiträge an Verbände 3000 und Vereine Zuschüsse für laufende Zwecke 3000 S U M M E A U S G A B E N 100 6.400 100 6.400 50,00 6.400,00 6610 00 7000 00 A U S G A B E N * * " Mitgliedsbeiträge an Verbände 3000 und Vereine Zuschüsse für laufende Zwecke 3000 S U M M E A U S G A B E N 6.500 6.500 6.450,00 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3320 " * * * *" Summe Einnahmen Unterabschnitt 3320 * * " * " ' Überscliuss / Zuschuss Unterabschnitt 3320 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3320 " * * * *" Summe Einnahmen Unterabschnitt 3320 * * " * " ' Überscliuss / Zuschuss Unterabschnitt 3320 6.500 0 6.500 0 6.450,00 0,00 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3320 " * * * *" Summe Einnahmen Unterabschnitt 3320 * * " * " ' Überscliuss / Zuschuss Unterabschnitt 3320 •6.500 -6.500 -6.450,00 Erläuterungen Unterabschnitt 3320 zu 661000 Siehe Anlage 9 "Fretwiltlgkeitsleistungen" i Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 34 Heimat- und sonstige Kulturpflege Unterabschnitt 3460 Heimatpflege Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahres rechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 * * * * E I N N A H M E N " * * 1300 00 Verkaufserlöse Jubiläumsweg 3000 0 0 102,40 * " * S U M M E E I N N A H M E N **** 0 0 102,40 * * * * A U S G A B E N * * * * 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 6.200 6.200 6.232,30 7000 00 Zuschüsse für Jahrbuch "Leben 0300 15.000 15.000 28.186,49 am See" { 7001 00 Neuauflage 1000 3.900 3.900 3.537,24 \ Bodenseekreisführer S U M M E A U S G A B E N " " 25.100 25.100 37.956,03 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3460 **** 25.100 25.100 37.956,03 **** Summe Einnahmon Unterabschnitt 3460 **** 0 0 102,40 * * " Überscliuss / Zuschuss Unterabschnitt 3460 -25.100 -25.100 -37.853,63 Erläuterungen Unterabschnitt 3460 zu 700000 Der Zuschussbedarf für die jährliche Ausgabe "Leben am See" wird auf 20.000 Euro festgelegt. (Haushaltsstrukturkommission - Beschluss vom 17.01.2011) 13 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelpian 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 35 Volksbildung Untera bschnitt 3500 Kreisvolkshochschule Nr. Bezeichnung der Haushalfssleüe BWST Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahres rechnung 2015 2014 2013 Belräge in EUR 1 2 3 4 5 6 * * " E I N N A H M E N **** 110000 Kurse 1400 1.055.500 1.035,000 1,007.552,59 110100 Prüfungen 1400 4.000 4.000 566,50 1120 00 Einzelveranstaltungen 1400 4.500 4.500 6.388,71 1140 00 Studienfahrten und Exkursionen . 1400 1.000 2.500 1.123,50 116000 Fortbildung, 1400 1.000 1.000 705,00 gemeinsame Veranstaltungen 1500 00 Sonstige Verwaltungs­ 1400 1.000 1.000 450,00 und Betriebseinnahmen 1501 00 Einnahmen aus Werbung 1400 4.000 5.000 4,337,73 1502 00 Materialersätze 1400 3,500 4.500 2.503,80 1503 00 Mietersätze 1400 17.500 16.300 8.603,22 1710 00 Zuweisungen und Zuschüsse vom 1400 120.000 114.000 119.760,61 Land 1720 00 Zuschuss Stadt Überlingen 1400 14.000 14,000 14.000,00 S U M M E E I N N A H M E N * * " 1.226.000 1.201.800 1.165,991,66 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben ' 543.300 559.800 537.406,19 SN01 5200 00 Geräte, 1400 7.000 7.000 6.613,82 Ausstattungsgegenstände 5300 00 Mieten und Nebenkosten 1400 49.000 43.000 39.810,34 5620 00 Aus- und Fortbildung, 1400 7.400 7.400 5.997,11 Umschulung 5910 00 Lehr- und Unterrichtsmittel 1400 14.000 14.000 12.915,49 6400 00 Versicherungen, Gema-Gebühren 1400 5.500 5.500 5,305,52 6500 00 Geschäftsausgaben 1400 26.000 19.000 20.314,89 5510 00 Bücher und Zeitschriften 1400 1,000 1.000 859,66 6520 00 Telefonkosten Aussenstelle 1400 1.300 1.300 1.217,31 Überlingen und Markdorf 6521 00 Porto- und Frachtkosten 1400 100 100 0,00 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 1400 1.500 1.500 1.651,22 6540 00 Dienstrelsen 1400 3.500 2.500 2.474,00 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 22.300 17.200 18.431,64 6567 00 Druckor- und Kopierorkoston 1000 1.500 1.500 1.179,19 6610 00 Mitgliedsbeiträge an Verbände 1400 15.000 14.500 14.522,07 und Vereine 6630 00 Kurse 1400 590.000 574.700 562,956,30 6631 00 Prüfungen 1400 3.000 3.000 1.206,54 6632 00 Einzelveranstaltungen 1400 3.700 3.700 4.399,96 6633 00 Aushilfskräfte, Werkverträge 1400 10.000 8.000 6.354,59 6634 00 Studlenfahrton, Exkursionen 1400 1.500 1.500 460,00 6636 00 Fortbildung Lehrkräfte 1400 3.000 2.000 1.900,42 6637 00 Fahrtkosten Dozenten 1400 30.000 29.000 30.146,08 214 Verwaltungshaushalt Hsusha¡tsjahr2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 35 Volksbildung Unterabschnitt 3500 Krelsvolkshochschule Nr. Bezeichnung der Haushalisslelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahres rech nung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 6647 00 Werbungskosten 1400 23.000 22.000 21.015,18 6710 00 Land für Einsatz Lehrkräfte 1000 27.500 27.000 25.485,48 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 7.900 7.900 7.932,76 6791 00 ILV Service 3000 105.000 96.700 88.135,82 6792 00 ILV Gebäudekosten/Cafeterlas 3000 49,900 43.000 34.439,10 6793 00 ILV Steuerung 3000 69.100 60.400 54.471,87 "** S U M M E A U S G A B E N 1.622.000 1.574.200 1.507.602,55 **'* Summe Ausgaben Unterabschnitt 3500 *"* 1.622.000 1.574.200 1.507.602,55 Í Summe Einnahmen Unterabschnitt 3500 **** 1.226.000 1.201.800 1.165.991,66 Í Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3500 -396.000 -372.400 -341.610,89 Erläuterungen Unterabschnitt 3500 zu 171000 Erhöhung des Landeszuschusses It. Koalitionsvereinbarung Ist erfolgt, zu 530000 In der Regel finden VHS-Veranstaltungen in Schulräumen statt, die von den Gemeinden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Mieten entstehen darin, wenn Kurse tagsüber stattfinden oder wenn Fachräume genutzt v/erden, die die Gemeinde nicht anbieten kann. In Markdorf ist ein Raum für EDV-Kurse angemietet. In Langenargen gibt es ein Mielobjekt für Intensivkurse zur Kunstgeschichte. Außerdem zahlt die VHS Mieten bzw, Mietnebenkosten für Hallenbadeintrifte, Sport- hallenbenutzungen und die Nutzung von Unterrichtsräumen von Kirchen, Privatschulen und sonstigen Einrichtungen, Mielkosten werden auf die Kurse umgelegt, zu 650000 Die Erstattungen für Sachaufwand für die Außenstellenleltungen wurden angepasst, sowie neue Ausgaben für Kursleiter- Ehrungen für langjährige Mitarbeit, zu 661000 Erhöhter Landeszuschuss ergibt erhöhten Mitgliedsbeitrag vhs-Verband Baden-WQrilemberg. Verwallungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Abschnitt 36 Unterabschnitt 3600 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Landschaftspflegetrupp Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Jahresrechnung 2015 2014 2013 1 2 3 4 5 **** E I N N A H M E N " * * 1500 00 Ersätze Dritter 2300 0 0 853,90 1501 00 Ersätze für Pflege 2300 15.000 20.000 11.201,64 kreiseigener Flächen 1600 00 Bundesfreiwilligendienst 1000 10.000 10.000 8.400,00 1610 00 Ersatz Land für Landesflächen 2300 10.000 12.000 9.027,22 1620 00 Ersatz Gemeinden für 2300 1.500 4.000 489,75 Gemeindeflächen 1640 00 Eingliederungszuschuss 1000 10,000 10,000 1,500,00 Jobcenter 1710 00 Land für gepflegte 2300 10.000 10.000 9.849,30 Privatflächen S U M M E E I N N A H M E N 56.500 66.000 41.321,81 **** A U S G A B E N * " * 4000 Personalausgaben 45.200 44.000 35.132,68 4340 00 Beitrag zur Versorgungskasse 1000 2.300 0 1.782,57 für Beschäftigte 5101 00 Müllgebühren Grüngut Land 2300 100 200 0,00 und Gemeindeflächen 5102 00 Müllgebebühren Grüngut 2300 100 200 10,00 Privatsachen 5103 00 Pflege Land- und Gemeinde- 2300 2.500 3.000 1.960,93 flächen durch Maschinenring 5104 00 Pflege Privatsachen durch 2300 500 700 500,00 Maschinenring 5105 00 Externe Honorare für Pflege 2300 1,000 1.000 0,00 5200 00 Geräte, 2300 2.000 1,400 2.296,66 Ausstattungsgegenstände 5500 00 Kosten der Dienstwagen 2300 7.400 8.600 5.269,10 5501 00 Kosten Maschinenpark 2300 5.000 6.000 2.011,43 Pftegetrupp 5600'00 Dienst- und Schutzkieldung 2300 500 700 268,48 5620 00 Motorsägenlehrgang 2300 200 300 120,00 6520 00 Telefonkosten Handy 2300 200 200 123,64 6540 00 Dienstrelsen 2300 400 400 213,50 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 15.000 14.700 14.499,62 6791 00 ILV Service 3000 11.500 10.600 9.479,03 6793 00 ILV Steuerung 3000 13.100 11.700 10.052,68 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.900 1.900 1.900,00 Sachen 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 200 200 200,00 S U M M E A U S G A B E N 109.100 105.800 85.820,32 Erläuterungen Beträgein EUR SN01 16 Verwallungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Unterabschnitt 3600 Landschaftspflegetrupp Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3600 **" 109.100 105.800 85.820,32 Summe Einnahmen Unterabschnitt 3600 56.500 66.000 41.321,81 **" Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3600 -52.600 -39.600 -44.498,51 Erläuterungen Unterabschnitt 3600 Der Laridschaftspflegetnjpp gewährleistet eine naturschutzorientierte Pflege von Flächen, welche nicht vom Maschinenring oder einem Landwirt im Vertrags- oder Auftragswege durchgeführt werden kann. Eine Vergabe der Pflege solcher Problem­ oder Restflächen an ein Unternehmen wäre überdies zu teuer, da sehr viel Handarbeit und auch Fachwissen von Nöten Ist. Die Pflege der krels-/landes- und gemeindeeigenen Flächen erfolgl Im Wege von Pflegevereinbarungen; die Kosten werden von den Eigentümern der Flächen dem Kreis auf Nachwels erbrachter Pflegeleistungen auf der Basis der Vereinbarungen erstattet. Auch die Pflege von privaten Naturschutzflächen wird vom Land erstattet. In diesem UA nicht (mehr) enthalten Ist die Pflege des NSG "Knellesberger Moos"; diese wird bei UA 3606 separat abgewickelt. ( 217 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpfiege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Unterabschnitt 3601 Naturschutzbeauftragte _____ Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 " * * A U S G A B E N * " * 4000 Personalausgaben 1.600 1,500 1.166,85 SN01 5200 00 Geräte, 2300 200 200 0,00 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung 2300 300 300 0,00 6500 00 Geschäftsausgaben, 2300 1.300 1.500 1.123,63 Büromaterial 6510 00 Bücher und Zeitschriften 2300 600 500 535,00 6520 00 Telefonpauschalen 2300 300 300 204,00 6521 00 Portopauschalen 2300 100 100 73,95 6540 00 Dienstreisen" 2300 5.500 7.200 3,010,45 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 800 0 811,23 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 900 900 815,12 6791 00 ILV Service 3000 1.700 1.600 1,396,84 6793 00 ILV Steuerung 3000 2.500 2.300 1,904,93 *"* S U M M E A U S G A B E N * " ' 15.800 16.400 11.042,00 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3601 ' " * 15,800 16.400 11.042,00 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 3601 * * " 0 0 0,00 **** Überscliuss / Zuschuss Unterabschnitt 3601 -15,600 -16.400 -11.042,00 Erläuterungen Unterabschnitt 3601 zu 400000 Die Naturschutzbeauftragten des Bodenseekreises sind ehrenamtlich tätig, Sie sind gesefzlicher Bestandteil der Unteren Naturschutzbehörde und fachlich geratend tätig, 18 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Unterabschnitt 3602 Patenschaft Naturschutzgebiet Eriskircher Ried Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1710 00 " * * E I N N A H M E N **** Landeszusohuss {70 % ohne ILV) 2300 " * * S U M M E E I N N A H M E N "** 14.700 14.700 8,651,37 ( 1710 00 " * * E I N N A H M E N **** Landeszusohuss {70 % ohne ILV) 2300 " * * S U M M E E I N N A H M E N "** 14.700 14.700 8.651,37 ( 5100 00 **** A U S G A B E N **** Pll eg emailnah men durch Dritte 2300 *"* S U M M E A U S G A B E N *" * 21.000 21.000 17.322,13 ( 5100 00 **** A U S G A B E N **** Pll eg emailnah men durch Dritte 2300 *"* S U M M E A U S G A B E N *" * 21.000 21.000 17.322,13 ( * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3602 **** * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3602 * * " " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3602 ( * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3602 **** * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3602 * * " " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3602 21.000 14.700 21.000 14.700 17.322,13 8.651,37 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3602 **** * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3602 * * " " * * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3602 -6.300 -6.300 -8.670,76 Erläuterungen Unterabschnitt 3602 zu 510000 Seit 1980 ist der Bodenseekreis Pale (Or das Naturschutzgebiet Eriskircher Ried. Das Naturschutzzentrum organisiert und koordiniert die jährlichen Pflegemaßnahmen im Ried. Diese v/erden von Dritten durchgeführt (Maschinenring, Natur­ schutzbund, Landwirte etc.). Für diese Aufwendungen erhält der Bodenseekrels vom Land einen jährlichen Zuschuss In Höhe von 70 % der Kosten (171000). Rund 30 % bis 50 % der Flächen gehören dabei dem Bodenseekreis. 19 VGrwaílungshaushall Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Unterabschnitt 3603 Landschaftspflege _____ Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In E U R 1 2 3 4 5 6 7000 00 * " * A U S G A B E N **** Zuschüsse Förderprogramm Land 2300 und Kreis S U M M E A U S G A B E N 30,000 30.000 23.413,66 7000 00 * " * A U S G A B E N **** Zuschüsse Förderprogramm Land 2300 und Kreis S U M M E A U S G A B E N 30.000 30.000 23.413,66 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3603 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3603 **** **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3603 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3603 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3603 **** **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3603 30.000 0 30.000 0 23.413,66 0,00 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 3603 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 3603 **** **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3603 -30.000 -30.000 -23.413,66 Erläuterungen Unterabschnitt 3603 Das Förderprogramm Biotop- und Landschaftspflege Ist eine Freiwilligleistung. Sie kommt den Landwirten, Vereinen, Verbänden, Kommunen und Privaten für deren Aktivitäten im Umwelt- und Naturschutz bzw. der Biotop- und Land- schaflspflege zu Gute. Landwirte erhalten die Förderung neben den Umweltmafinahmen auch für wellergehende Maßnahmen. Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie des Bodenseekreises zur Förderung der Biotop- und Landschatlspflege. Vom Programm der Landschaftsptlege profitieren in erster Linie die ehrenamtlich tätigen Vereine und Verbände, wie auch Privatpersonen, welche beim Erhalt und der Verbesserung der Lebensräume einheimischer Tiere und Pflanzen mithelfen. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Erstellung des entsprechenden Förderprogramms und nach Anhörung des AUT. zu 700000 Die von der Haushaltsstrukturkommission am 06.10.2010 beschlossene 20%-ige Kürzung der Fördermittel lief in 2013 aus. Ab 2014 soll das Programm wiederum mit insgesamt 30.000 € (früher 35,000) aktiviert v/erden. 220 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Unterabschnitt 3604 Förderprogramm Streuobst Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahres rech nung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 1300 00 1710 00 **** E I N N A H M E N **** Elgenanteite Hochstammaktion 2300 Landeszuweisung für 2300 Hochstammpffege * *" S U M M E E I N N A H M E N 12.000 20.000 12.000 20.000 11.990,00 20.000,00 ( \ 1300 00 1710 00 **** E I N N A H M E N **** Elgenanteite Hochstammaktion 2300 Landeszuweisung für 2300 Hochstammpffege * *" S U M M E E I N N A H M E N 32.000 32.000 31.990,00 ( \ 7000 00 7001 00 **** A U S G A B E N **** Beschaffung der Hochstämme 2300 Zuschüsse Hochstammpflege 2300 " " S U M M E A U S G A B E N 18.000 70.000 18.000 70.000 19.222,20 69.953,33 ( \ 7000 00 7001 00 **** A U S G A B E N **** Beschaffung der Hochstämme 2300 Zuschüsse Hochstammpflege 2300 " " S U M M E A U S G A B E N 86.000 88.000 89.175,53 ( \ "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3604 * * " *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 3604 *" * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3604 ( \ "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3604 * * " *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 3604 *" * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3604 88.000 32.000 88.000 32.000 89.175,53 31.990,00 "** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3604 * * " *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 3604 *" * **** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3604 •56.000 •56.000 •57.185,53 Erläuterungen Unterabschnitt 3604 Das Förderprogramm Biotop- und Landschaftspflege Ist eine Freiwilligkeitsleistung, Sie kommt den Landwirten, Vereinen, Verbänden, Kommunen und Privaten für deren Aktivitäten im Umwelt- und Naturschutz bzw. der Biotop- und Landschafts pflege zu Gute. Landwirte erhalten die Förderung neben den UmweltmafJnahmen auch für weiter­ gehende Maßnahmen. Grundlage der Förderung bildet die Streu ob stfö rderrichilinle des Bodenseekreises aus dem Jahr 1990 (geändert 1997). Das Slreuobstprogramm wird teilweise vom Land gefördert. Ferner zahlen die Landwirte einen Eigenanteil pro Jungbaum in Höhe von 10 €. Mit diesem etablierten Programm ist es gelungen, dem Rückgang des Streuobstanbaus in gewissen Maße entgegen zu wirken und die landschattsprägenden Bäume auch als Lebens- sraum (0r viele Tierarten zu erhalten. Die Antragsteller verpflichten sich mit einer Pflegeförderung, die Bäume mindestens 5 Jahre stehen zu lassen und zu erhalten, Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Erstellung des entsprechenden Förderpro­ gramms. zu 130000 und 700000 Die von der Haushaltsstrukturkommission 2010 beschlossene 20%-lge Kürzung der Ansätze ist 2013 ausgelaufen. Auf Grund der starken Nachfragen nach Jungbäumen müssen die Ansätze entsprechend wieder angepasst v/erden. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2016 Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Untera bschnitt 3605 Stiftung "Naturschutzzentrum Eriskirch" Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 • Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträgein EUR 1 •• 2 3 4 5 6 7090 00 * " * A U S G A B E N **** 8etriebskostenzuschuss(3Q%) ; 3000 " * * S U M M E A U S G A B E N *" * 57.000 56.000 . 53,700,00 7090 00 * " * A U S G A B E N **** 8etriebskostenzuschuss(3Q%) ; 3000 " * * S U M M E A U S G A B E N *" * 57.000 56.000 53.700,00 * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 3605 **** *"* Summa Einnahmen Unterabschnitt 3605 *" * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3605 * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 3605 **** *"* Summa Einnahmen Unterabschnitt 3605 *" * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3605 57.000 0 56.000 0 53.700,00 0,00 * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 3605 **** *"* Summa Einnahmen Unterabschnitt 3605 *" * **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3605 -57.000 •56.000 •53.700,00 Erläuterungen Unterabschnitt 3605 Der Bodenseekreis ist Stiftungsmitglled der gemeinnützigen Stiftung Naturschulzzentrum Eriskircher Ried, Die forden Betrieb des Naturschutzzentrums anfallenden Kosten werden zu 70 % vom Land und zu 30 % vom Bodenseekrels ge­ tragen. Die Gemeinde Erlskirch stellt ais drittes Stiftungsmitglied die Infrastruktur zur Verfügung, Einzelplan 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege Abschnitt 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Untera bschnitt 3606 Projekt NSG Knellesberger Moos \ Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Hausha 2015 ;sansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 1500 00 1620 00 **** E I N N A H M E N **** Ersätze kreiseigene Flächen 2300 Ersätze Gemeinde Meckenbeuren 2300 S U M M E E I N N A H M E N 3.200 6.800 3.200 6.800 8.161,67 10.000,00 1500 00 1620 00 **** E I N N A H M E N **** Ersätze kreiseigene Flächen 2300 Ersätze Gemeinde Meckenbeuren 2300 S U M M E E I N N A H M E N 10.000 10.000 18.161,67 5100 00 **** A U S G A B E N **** PflegemafSnahmen durch Dritte 2300 *" * S U M M E A U S G A B E N *" * 10,000 5.000 7.562,65 5100 00 **** A U S G A B E N **** PflegemafSnahmen durch Dritte 2300 *" * S U M M E A U S G A B E N *" * 10.000 5.000 7.562,65 **** Summe Ausgaben Unterabschnitt 3606 *" * **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3606 *'** 10.000 10.000 ' 5.000 10.000 7.562,65 18.161,67 uoerscnuss / zuschuss Unterabschnitt 3606 g 5 n o _ , 10.599,02 Erläuterungen Unterabschnitt 3606 Der Bodenseekreis hat zusammen mit der Gemeinde Meckenbeuren Innerhalb des Naturschutzgebiets "Knellesberger Moos­ emen B.rnen-Sortengarten als Gen-Pool fOr seltene Birnenhochstämme eingerichtet. Die hierzu erforderlichen Flächen haben der Bodenseekreis (32 %) und die Gemeinde Meckenbeuren (68 %) erworben. In diesem Verhältnis werden auch Pfiege- und Belreuungskosten fOr den Sortengarten zwischen Kreis und Gemeinde aufgeteilt. Die Pflege erfolgt in der Trägers des Kreises (Pilegeflrupp). Mit der Gemeinde wurde am 1. März 20Í2 eine e n t s t e h ende. Pflegevereinbarung getroffen. Mit den Pflegearbelten werden auch Drille %B. Maschinenring) beauftragt. rschaft Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan Abschnitt 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 36 Naturschutz, Denkmalschutz und -pflege Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 7090 00 * " * A U S G A B E N **** Betriebskostenzuschuss (LEV) 2300 * *" S U M M E A U S G A B E N "** 41.000 0 0,00 7090 00 * " * A U S G A B E N **** Betriebskostenzuschuss (LEV) 2300 * *" S U M M E A U S G A B E N "** 41.000 0 0,00 Summe Ausgaben Unterabschnitt 3607 * * " **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3607 " * * * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3607 Summe Ausgaben Unterabschnitt 3607 * * " **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3607 " * * * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3607 41.000 0 0 0 0,00 0,00 Summe Ausgaben Unterabschnitt 3607 * * " **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 3607 " * * * " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 3607 -41.000 0 0,00 Erläuterungen Unterabschnitt 3607 Auf Wunsch der Landesregierung wurde auch Im Bodenseekreis am 23,07.2013 ein Landschaflserhaitungsverband (LEV) gegründet. Zu dessen Aufgaben gehört In erster Linie die Umsetzung der Natura 2000 - Manangementpiäne, Er ist aber auch in anderen Bereichen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbe­ behörde tätig. Nach den Zusagen des Landes werden von den 2 Personalstellen (1 Geschäftsführer und 1 Mitarbeiter) 1,5 Steifen vom Land getragen, Der Bodenseekreis trägt jährlich die Kosten für 0,5 Stellen des Geschäftsführers, wie auch die Sachkosten. Beschiuss Kreistag vom 15.05.2013 ( Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzeiplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unter; ibschnltt 4000 Sozialdezernent und Dezernent 4 Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle " B W S 1 Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 " * * E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 4000 0 0 -296,00 Betriebseinnahmen 1610 00 Land für europäischen 4000 16.000 18.000 18.000,00 Sozialfonds 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 516.400 373.100 358.774,98 1693 00 ÍLV Steuerung 3000 82.500 82.500 82,500,00 1710 00 Land für bürgerschaftliches 4000 7.000 7,000 7.000,00 Engagement S U M M E E I N N A H M E N "* * 621.900 480.600 465.978,98 **** A U S G A B E N * * " 4000 Personalausgaben 460.400 336.800 378.489,01 SN01 5200 00 Geräte, Fax, Reparaturen 4000 100 100 0,00 5620 00 A u s - u n d Fortbildung, 4000 4.000 4.000 1.479,23 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben 4000 10.000 5,000 10.913,65 6505 00 Ausgaben bürgerschaftliches 4000 13.500 7.000 3.553,58 Engagement 6510 00 Bücher und Zeitschriften 4000 1.000 1.000 405,85 6520 00 Mobilfunkkosten 4000 1.000 1,000 739,42 6540 00 Dienstreisen 4000 4.500 4.500 4.215,65 6560 00 Förderpreise und Medaillen für 4000 3,000 3.000 3.000,00 ehrenamtliches Engagement 3.000,00 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 0 3.300 0,00 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.000 1.000 696,29 6791 00 ILV Service 3000 99,400 95,000 46.879,95 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 23.900 18.800 15.506,35 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 100 100 100,00 Sachen 100,00 ' " * S U M M E A U S G A B E N 621.900 480.600 465.978,98 -_ * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 4000 " * * 621.900 480.600 465.978,98 "** Summe Einnahmen Unterabschnitt 4000 **** **** •_ 621.900 480.600 465.978,98 — — - L Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4000 0 0 0,00 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Abschnitt 40 Unterabschnitt 4001 Soziale Sicherung Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Sozialamt Nr. Bezeichnung der Haushaltssteife BWST 1000 00 1610 00 1620 00 1640 00 1690 00 1740 00 2600 00 4000 5200 00 5620 00 6500 00 6510 00 6520 00 6530 00 6531 00 6540 00 6550 00 6565 00 6567 00 6610 00 6790 00 6791 00 679200 6793 00 6820 00 685000 **** E I N N A H M E N **** Gebühren und Auslagen Erstattungen vom Land Erst , f, Ausgaben d. VwH von Gemeinden und Gemeindeverb. Erstattung Dauorflnanzierung Pflegestützpunkt ILV Personal- und Sachkosten Erstattungen Arbeitsamt Zwangsgelder, Prozesszinsen 4000 4000 1000 4000 3000 1000 4000 Haushaltsansätze 2015 S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N * * " Personalausgaben Geräte, Fax, Reparaturen Aus-und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben Bücher und Zeitschriften Mobilfunkkosten Öffentliche Bekanntmachungen Personal Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen Dienstreisen Sachverständig en kosten, Malus Eigenschaden Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung Abschreibungen für bewegliche Sachen Verzinsung des Anlagekapitals 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 1000 1000 4000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 S U M M E A U S G A B E N »**' Summe Ausgaben Unterabschnitt 4001 Summe-Einnahmen Unterabschnitt4001 " * ' Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 4001 1.000 43.300 4,000 53,300 0 6.500 500 106.600 1.902,200 1,500 24.000 12.500 5.000 1.400 5,000 500 6,000 7,000 69.200 5.500 800 53.600 341.300 118.400 139.500 1.200 300 2.694.900 2014 2.694.900 108.600 -2.586.300 500 50.000 4.000 53.300 0 6.500 500 Ergebnis Jahresrechnung 2013 114.800 1.910,100 500 24.000 10.000 5.000 1.400 5.000 500 5.500 7.000 116,000 5.500 800 37.700 316.300 93.200 123.300 1.200 300 2.663.300 2.663.300 114.800 -2.548.500 1.330,00 0,00 3.996,00 56.074,34 31.020,30 19.264,08 2.100,00 113.784,72 1.537.320,27 0,00 12.317,07 11.882,78 4.523,72 1.311,20 4.659,62 0,00 5.071,34 5.896,76 69.210,29 12.100,07 768,84 32.854,81 309.106,73 76.691,16 101.266,69 1.200,00 300,00 2.186.481,35 2.186.481,35 113.784,72 -2.072.696,63 Erläuterungen Beträge In EUR 6 SN01 Erläuterungen Unterabschnitt 4001 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Untera bschnitt 4001 Sozialamt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 zu 161000 Teilnahme am Landesprojekt "AktivIm Alter" ab 01.01.2014 mit Erstalfungsanteii der Personal- und Sachkosten, Förderung des Integrafionsbeauftragten mit Erstattung der Personal- und Sachkosten für 3 Jahre durch das Integrations­ ministerium, zu 164000 Erstattung der Kranken- und Pfiegekassen für den PflegestOtzpunkt. zu 65000 2014 ist die Aktualisierung des Altenhilfewegweisers geplant. Des Weiteren nimmt der Landkreis an zwei Landesprojekten (mit Erstattung) teil, zu 656500 Die Einführung OPEN PROSOZ ist inzwischen abgeschlossen. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Abschnitt 40 Unterabschnitt 4004 Soziale Sicherung Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Untere Aufnahmebehörde mit Asylunterkünften Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Betrage in EUR 1500 00 1510 00 1610 00 1691 00 4000 5200 00 5620 00 6500 00 6510 00 6520 00 6531 00 6540 00 6565 00 6567 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 " * * E I N N A H M E N **** Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Pfand Zimmerschlüssel Fallenbrunnen Erstattungen vom Land llv Service S U M M E E I N N A H M E N 40Ü0 4000 4000 3000 0 100 0 8,700 **** A U S G A B E N **** Personalausgabon Geräte, Fax, Reparaturen Aus- und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben, Bürobedarf Bücher und Zeltschriften Telefon- und Mobllfunkkosten Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen Dienstrelsen Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 1000 1000 3000 3000 3000 3000 8.800 100 S U M M E A U S G A B E N Summe Ausgaben Unterabschnitt 4004 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 4004 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4004 703.300 1.000 7.000 1.500 500 4.000 3.000 15.000 7.400 300 43.100 52.000 23.800 32,300 100 6 113,00 0,00 496.001,39 0,00 894.200 894.200 8.800 -885.400 464,500 1.000 5.400 1.000 500 3,000 1.500 12.000 1.300 300 5.500 48.500 18.800 23.100 496.114,39 536.400 586.400 100 300.373,88 j SN01 753,31 453,00 946,83 598,08 4,015,04 3.524,33 9.959,54 7.432,48 432,53 4.404,39 44,640,92 15.443,76 17.019,35 409.897,44 -586.300 409.897,44 496.114,39 86.216,95 Erläuterungen Unterabschnitt 4004 zu 161000 ITAUOOO^ S a C h k 0 S t e n e r S , a t l U n " n d ö S U n d e s W 6 r d e n , m « "hm«, einer Pauschale unter 1.4213.161000 verbucht. Der erhöhte Personal(kosten)bedarf ,sl erforderlich aufgrund der immer weiter steigenden Asy^ewerberzahlen. Verwaltungshaushalt Haushattsjahr2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4005 Wohngeld Nr. Bezeichnung der Haushaltssleile B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge In EUR 1 2 3 4 5 6 E I N N A H M E N * " * 1640 OD Erstattung SV-Träger 1000 0 0 3.262,68 1691 00 ILV Service 3000 0 7.000 7.047,70 * *" S U M M E E I N N A H M E N *"* 0 7.000 10.310,38 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 188.100 169.200 162.500,59 SN01 5200 00 Geräte, Fax, Reparaturen 4000 100 100 0,00 5620 00 Aus- und Fortbildung, 4000 2.400 2.400 911,20 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Bürobodarf 4000 1.500 1.500 993,41 6510 00 Bücher und Zeltschriften 4000 500 500 279,10 6540 00 Dienstreisen 4000 100 100 38,50 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 300 21.300 12.386,06 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 1.000 1.100 1,058,03 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 4.700 3.300 2.642,63 6791 00 ILV Service 3000 30.700 28.500 25.967,27 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 6.700 5.300 4.359,49 6793 00 ILV Steuerung 3000 12.200 11.200 9.728,91 " " S U M M E A U S G A B E N " , * 246.300 244.500 220,865,19 *"* Summe Ausgaben Unterabschnitt 4005 *"* 248.300 244.500 220.865,19 "*" Summe Einnahmen Unterabschnitt 4005 *" * 0 7.000 10.310,38 Uberschuss 1 Zuschuss Unterabschnitt 4005 •248.300 -237.500 -210.554,81 Verwaltungs haus halt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Abschnitt 40 Unterabschnitt 4006 Soziale Sicherung Verwaltung der sozialen Angelegenheiten BAföG/Unterhaltssicherungsgesetz (USG) Nr. Bezeichnung der Haushatisstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 6 1740 00 2600 00 4000 5200 00 562000 6500 00 6510 00 6540 00 6550 00 6565 00 6567 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 **** E I N N A H M E N **** Eingllederungszuschuss Bußgelder 1000 4000 S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Fax, Reparaturen Aus- und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben, Bürobedarf Bücher und Zettschriften Dienstreisen Sachverständigen-, Gerichts­ und ähnliche Kosten Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiorerkosten ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung 4000 4000 4000 4000 4000 4000 1000 1000 3000 3000 3000 3000 **" S U M M E A U S G A B E N " " Summe Ausgaben Unterabschnitt 4006 **** Summe Einnahmen Unterabschnitt 4006 * *" Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4006 0 1.000 1.000 118,600 100 1,000 1.500 300 100 3.000 15.400 300 4.700 31.200 5.800 10.700 192.700 192.700 1.000 -191.700 0 1.000 1.000 138.300 100 1.000 1.500 300 100 3,000 3.700 300 3.300 29.000 4.600 9.900 195.100 195.100 1.000 -194,100 2.025,31 -286,20 1.739,11 102.297,60 0,00 413,25 1,080,33 304,28 0;00 0,00 3.266,14 360,62 2.642,63 26,422,28 3.767,79 7,932,30 148.467,22 148.467,22 1.739,11 SN01 •146.748,11 Verwallungs haushalf Haushalisjahr2015 Einzelplan 4 Abschnitt 40 Unterabschnitt 4007 Soziale Sicherung Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Untere Eingliederungsbehörde mit Übergangswohnheimen Nr. 1100 oo 4000 5200 00 5620 00 6500 00 6510 00 6520 00 6521 00 6540 00 6565 00 6567 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 **** E I N N A H M E N **** Nulzungsentgelte ÜWH (bisher 4107) 4000 * " S U M M E E I N N A H M E N "** **** A U S G A B E N * * " Personalausgaben Geräte, Fax, Reparaturen Aus- und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgaben, Bürobedarf Bücher und Zeitschriften Telefonkosten Krbr. MD Mobilfunkkosten Dienstreisen Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten {bisher 4107) ILV Steuerung 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 1000 1000 3000 3000 3000 3000 S U M M E A U S G A B E N ***" Summe Ausgaben Unterabschnitt 4007 **" Summa Einnahmen Unterabschnitt 4007 *"* Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4007 2014 5.000 5.000 0 100 1.000 100 600 600 400 500 2.600 200 6.300 38.500 275.600 9.100 335.800 335.800 5.000 -330.800 5.000 5.000 79.600 100 1.000 100 600 600 400 500 200 200 4.400 35.600 226.600 10,100 Ergebnis Jahres rechnung 2013 360.000 360.000 5.000 -355.000 Erläuterungen Beträge In EUR 3.360,00 3.360,00 73.004,72 0,00 40,00 0,00 825,80 469,44 234,05 0,00 2.765,00 156,66 3.523,52 32.731,45 202.258,56 8.889,72 SN01 324.898,92 324.698,92 3.360,00 -321.538,92 30 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4008 Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWS1 Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N " * * 1610 00 Erstattungen des Landes 4000 30.000 30.000 23.749,00 1640 00 Erstattung SoziaIvers.träger 1000 0 0 3.157,66 "** S U M M E E I N N A H M E N 30.000 30.000 26.906,66 **** A U S G A B E N * " * 4000 Personalausgaben 975.600 966.000 865.159,87 SN01 5200 00 Geräte, 4000 300 300 75,80 Ausstattungsgegenstände { 5620 00 Aus- und Fortbildung, 4000 11.500 11.500 4.826,95 Umschulung 6500 00 Geschäftsausgaben, Btirobedarf 4000 7.000 7.ODO 3.143,61 6510 00 Bücher und Zeitschriften 4000 1.200 1,200 1.144,00 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 4000 5.000 5.000 4.576,71 Personal 4.576,71 6540 00 Dienstrelsen 4000 5.000 5.000 6.690,04 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts­ 4000 28.000 8.000 6.784,06 und ähnliche Kosten 6.784,06 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 8,100 8.000 8.139,29 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 2.000 2.000 1.939,70 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 23.600 16.600 13.213,17 6791 00 ILV Service 3000 128.900 117.700 109.058,18 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 17.800 14.000 11.552,26 6793 00 ILV Steuerung 3000 65.900 56.900 49,007,86 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 2.100 2.100 2.100,00 Sachen 2.100,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 500 500 500,00 * *" S U M M E A U S G A B E N *"* 1.282.500 1.221.800 1.087.911,50 t \ — — — *"* Summe Ausgaben Unterabschnitt 4006 **** 1.282.500 1.221.800 1.087.911,50 "** Summe Einnahmen Unterabschnitt 4008 *" * 30.000 30.000 26.906,66 " * Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4008 •1.252.500 -1.191.800 -1.061.004,84 • — — . . • —-—. . . . Erläuterungen Unterabschnitt 4008 zu 161000 Personal- und Sachkostenerstattung für den InWuslonsbeglelter ab 2014. zu 65000 2014 Ist die Aktualisierung des Behindertenwegweisers geplant. Des Weiteren nimmt der Landkreis an einem Landesprojekt (mit Erstattung) teil. Verwaliungshaushall Haushallsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4009 Bildungsregion Nr. Bezeichnung derHaushalfsstelie BWST 1690 00 1710 00 4000 5620 00 6500 00 6510 00 6530 00 6540 00 6580 00 6680 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 Haushaltsansätze 2015 **** E I N N A H M E N * " * ILV Personal- und Sachkosten Zuchussvom Land für Bildungsregion 3000 4000 S U M M E E I N N A H M E N **** A U S G A B E N * * " Personalausgaben Aus-und Fortbildung, Umschulung Geschäftsausgabon, Bürobedarf Bücher und Zeltschriften Öffentliche Bekanntmachungen Dienstrelsen Sonstige Geschäftsausgaben Projekte ILV Personal- und Sachkosten llv Service llv Gebäudekosten Hv Steuerung 2014 35,300 45,000 60.300 4000 . 4000 4000 4000 4000 4000 4000 3000 3000 3000 3000 " * S U M M E A U S G A B E N *" * Summe Ausgaben Unterabschnitt 4009 * * " " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 4009 * *" Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4009 45.000 500 300 200 2,000 1,000 0 8,000 1.600 5,700 2.800 3.900 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 0,00 i.212,78 68.212,78 71.000 71.000 80,300 9.300 0,00 0,00 534,87 0,00 0,00 257,98 17.329,20 0,00 50.993,76 29.939,40 0,00 0,00 6 SN01 99.055,21 99.055,21 68.212,78 -30.842,43 Erläuterungen Unterabschnitt 4009 Das Projekt Bildungsregion wurde zum 01.05.20t4 in das dauerhafte Programm Bildungsregion überführt. Dies finanziert sich jährlich aus Landesmlt.eln i. H, v. 45.000 Euro. Diese werden für die Personalkosten des Steiieninhabers sowie für laufende Angebote und Projekte verwendet. Parallel stellt der Landkreis eine Co-Flnanzierung I. H, v. ebenfalls 45.000 Euro zur Verfügung. Diese wird insbesondere in Form von weiterem Personaleinsalz von Miig.iedern des Regionalen Bildungsbüro sow,e der Regionalen Steuergruppe erbracht. Diese werden auf diesem Unterabschnitt aufgrund der Vielzahl der Involvierten Mitarbeiter jedoch nicht abgebildet. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4020 Versorgungsverwaltung Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N " * * 150000 Sonstige Verwaltungs- und 4000 100 100 49,00 Betriebseinnahmen 1640 00 Erstattung SV-Träger 1000 0 0 3.513,12 *"* S U M M E E I N N A H M E N *** 100 100 3.562,12 **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 490.800 460.000 417.718,32 SN01 4300 00 Beltr. Zur Versorgungskasse F. 1000 0 0 808,61 ( Beamte 5200 00 Geräte, 4000 100 100 677,81 Ausstattungsgegenstände 5620 00 Aus- und Fortbildung, 4000 6.000 6.000 319,20 Umschulung 6600 00 Geschäflsausgaben, Bürobedarf 4000 6.000 6.000 13.776,95 6510 00 Bücher und Zeitschriften 4000 400 400 81,40 6530 00 öffentliche Bekanntmachungen 4000 0 0 1.446,45 Personal 1.446,45 6540 00 Dienstreisen 4000 100 100 194,05 6550 00 Beweiserhebungskosten 4000 120.000 120,000 117.468,42 6565 00 Dlroktkosten EDV-Ausstattung 1000 6.600 7.500 6.574,46 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 2.600 2.700 2.496,43 6710 00 Erstattung EDV-Kosten an Land 4000 3.500 3.500 2.976,31 6720 00 Erstattung Sachko. Kof A 4000 2.600 2.600 1.272,39 LRARVflnkl.Mlete} 1.272,39 6740 00 Verw, Kostenerstattung an 4000 100 100 0,00 Krankenkassen 0,00 6760 00 Erstattung PersonaWSach- 4000 48.000 0 0,00 ( kosten RV-Koop oration 0,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 20.500 14.400 11.451,42 6791 00 ILV Service 3000 125.600 133.300 122.944,85 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 55.000 46.400 38.227,85 6793 00 ILV Steuerung 3000 48.600 42.000 36.936,79 6820 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 1.400 1,400 1.400,00 Sachen 1.400,00 6650 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 100 100 100,00 *"* S U M M E A U S G A B E N 938.200 846.600 776.871,71 Summe Ausgaben Unterabschnitt 4020 *" * 938.200 646.600 776.871,71 *** Summe Einnahmen Unterabschnitt 4020 »*" 411 ( 100 100 3.562,12 — L Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4020 -938.100 •846.500 -773.309,59 Erläuterungen Unterabschnllt 4020 zu 655000 für Begulachtung/Befundberichte bei Anträgen im Schwerbehindertenrecht. 233 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4020 Versorgungsverwaltung Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Bsiräge in EUR 1 2 3 4 5 6 Erhöhung der Antragszahlen und Einsatz externer Gutachlen führen zu höheren Ausgabi zu 671000 Pflege der Fachprogramm Servus und Deviss. zu 676000 Betreibung einer gemeinsamen Dienststelle ab 01.01.2015 mit den Landraisämtern Ravensburg und Sig, Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. ( { Verwalíungshaushall Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4040 Verw. Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge In EUR 1500 00 1600 00 1610 00 1640 00 1690 00 1691 00 1750 00 4000 5200 00 5620 00 5700 00 6000 00 6500 00 6510 00 6521 00 6530 00 6531 00 6540 00 6550 00 6585 00 6567 00 6760 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 6B20 00 6850 00 **** E I N N A H M E N **** Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Erstattungen des Bundes Verwaltungs kosten Einnahmen Landes Programm Gute und sichere Arbelt Erstattung SV-Träger ILV Personal- und Saohkosten ILV Servicekosten Einnahmen Projekt UNA S U M M E E I N N A H M E N 4300 4300 4300 1000 3000 3000 4300 * " * A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Ausstattungsgegenstände Aus- und Fortbildung, Umschulung Ausgaben Landesprogramm Gute und sichere Arbelt Ausgaben Projekt UNA Geschäftsausgaben, Bürobedarf Bücher und Zeitschriften Mobilfunkkosten Öffentliche Bekanntmachungen Personal Sonstige öffentliche Bekanntmachungen Dienstreisen Sachverständigen-, Gerichts­ und ähnliche Kosten Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten Erstattung Personalbereltstellung ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung Abschreibungen für bewegliche Sachen Verzinsung des Anlagekapitals 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 1000 1000 1000 3000 3000 3000 3000 3000 3000 0 4.400.000 57.600 0 67.300 43.400 0. 4.568.300 4.500.000 57.600 0 67.300 52,100 0 4.677.000 S U M M E A U S G A B E N ** 4.452,400 500 40.000 38.400 0 12.000 2.000 4.000 5.000 8.000 10.000 125.000 157.700 29.300 33.800 349.500 816.600 281.100 341,000 4,900 1.300 4.448.200 500 40.000 38.400 0 12.000 1.000 5.000 5.000 8.000 12,000 125.000 139,800 21.000 33.800 310.300 757.400 260.900 297.200 4.900 6.712.500 1.300 6.521.700 270,00 4.495,753,44 0,00 16.621,62 21,716,75 100.896,84 15,866,19 4.651.124,84 4.309.651,43 2.989,91 23.525,93 0,00 12,826,95 24.128,08 11.088,08 5.471,59 5.147,64 7.623,40 12,484,38 117,804,06 167,656,30 23,700,05 41.677,25 271.755,80 698.134,11 268.402,95 270.868,83 4.900,00 1.300,00 SN01 6.281.136,74 35 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 4040 **** **** Summe Einnahmon Unterabschnitt 4040 **** *"* Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4040 **" Summe Ausgaben Unterabschnitt 4040 **** **** Summe Einnahmon Unterabschnitt 4040 **** *"* Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4040 6.712.500 4.568.300 6.521.700 4.677.000 6.281.136,74 4.651.124,84 * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 4040 **** **** Summe Einnahmon Unterabschnitt 4040 **** *"* Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4040 -2.144.200 -1.844.700 -1.630.011,90 Erläuterungen Unterabschnitt 4040 zu 160000 Der Anteil des Bundes an den Gesamfverwaltungskoslen des Jobcenters (Personal- und Sachkosten) beträgt gem. § 46 Abs. 3 SGB II 84,8 %, Der kommunale Finanzierungsanteil an den Gesamtverwaltungskosten des Jobcenters beträgt somit 15,2%. Einnahmen zu den Gesamtverwaltungskosten 4.400.000 Euro hiervon Bundesanteil; 3,550.000 Euro hiervon Umschichtung aus 1.4820.787000: 850.000 Euro zu 400000 Die Personal- und Sachkosten für die Bearbeitung des Arbeitslosengeldes II werden durch den Bund in Höhe von 84,8 % erstattet. Mehrausgaben bei Personal- und Sachkoslen werden durch Entnahmen aus den Eingliederungsleistungen bei 1.4820.787000. ausgeglichen. Fäilt die Erstattung des Bundes geringer aus, erhöhl sich die Entnahme entsprechend zu 656500 80 neue Geräte (Zweiibildschlrm) im Rahmen der Einführung optische Archivierung. Verwailurigs haushält Haushaltsjahr2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4041 Beschäftigungsinitiative Pakt 50+ Nr. Bezeichnung der Haushalfssteile BWST Haushaltsansätze 2015 I 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Erläuterungen Belräge in EUR 1690 00 1691 00 1930 00 4000 5200 00 5620 00 6500 00 6510 00 6521 00 6530 00 6531 00 6532 00 6540 00 6567 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 7873 00 **** E I N N A H M E N **** ILV Personal- und Sachkosten ILV Service Erstattung des Bundes Perspektive 50+ 3000 3000 4300 173,700 0 804.400 * " S U M M E E I N N A H M E N 978.100 **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Ausstattungsgegenstände Aus- und Forbildung Geschäftsausgaben, Btirobedarf Bücher und Zeltschriften M o bl If unkkosten Öffentliche Bekanntmachungen Sonstige Öffentliche Bekanntmachungen Öffentlichkeitsarbeit Dienstrelsen Drucker- und Kopiererkosten ILV Personal ILV Service ILV Gebäudekosten ILV Steuerung Eingliederungsmaßnahmen 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 4300 1000 3000 3000 3000 3000 4300 S U M M E A U S G A B E N 376.500 0 5.000 2.000 500 300 3,000 3.000 16.000 3.000 1.100 36.600 51,500 18.400 35,100 352,900 173.700 8.700 804.400 173.734,00 0,00 530,000,00 966.800 "*** Summe Ausgaben Unterabschnllt 4041 * * " ' " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 4041 Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 4041 904.900 362,300 0 5,000 2.000 500 300 3.000 3.000 16,000 3.000 1.100 33.800 47.100 14.500 32.000 352.900 703.734,00 876.500 904.900 978.100 73.200 876.500 986.800 110,300 374.080,19 41,06 2.816,56 1.125,20 0,00 65,97 0,00 0,00 96,00 2.768,81 984,19 27.002,02 43.110,61 11.923,38 23.660,85 139.155,61 SN01 626.830,45 626.830,45 703.734,00 76.903,55 Erläuterungen Unterabschnitt 4041 Der Bodenseekreis nimmt seit dem 01.01.2010 am Bundesprojekl 'Beschäftig unginKJative Pakt HH'tell zu 193000 Die Erstattung in Höhe von 804.400 Euro setzt sich wie folgt zusammen: 540.000 Euro Erslatfung des Bundes 132.000 Euro Umschichtung aus den allgemeinen Eingliederungsleistungen (1.4820.191000) 132.400 Euro Umschichtung aus den allgemeinen Verwaltungs kosten (1,4040.160000) Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4045 Kommunale Aufgaben Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuferungen Beträge in EUR " E I N N A H M E N **** 1500 00 I Sonstige Verwaltungs-und Betriebseinnahmen 1640 00 Erstattung SV-Träger 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 1691 00 ILV Service 4000 5200 00 5620 00 6500 00 6510 00 6540 00 6565 00 656700 6790 00 6791 00 6793 00 7100 00 4000 1000 3000 3000 S U M M E E I N N A H M E N 3.000 0 43.400 43,400 ****. A U S G A B E N **** Personalausgaben Geräte, Ausstellungsgegenstände Aus-und Fortbildung, Umschulung Goschäftsausgaben Bücher und Zeitschriften Dienstreisen Direktkosten EDV-Ausstattung Drucker- und Kopiererkosten ILV Personal fLV Service ILV Steuerung BJIdungs- und Teilhabe Sachkosten 89.600 4000 4000 4000 4000 4000 1000 1000 3000 3000 3000 4000 273.300 100 1.000 500 500 1.000 2.600 1.200 8.600 17.500 12,700 10.000 3.000 0 43.400 43.400 89.800 * * " S U M M E A U S G A B E N Summe Ausgaben Unterabschnitt 4045 * * " Summe Elnnahmon Unterabschnitt 4045 Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4045 329.000 329.000 89.800 -239.200 324.200 100 1.000 500 500 1.000 1.700 1,200 7.600 16.200 13.100 10.000 16.432,00 3.835,42 0,00 0,00 20.267,42 377.100 377.100 89.800 -287.300 301.609,02 0,00 0,00 1.601,04 178,45 865,03 1.274,85 1.097,25 1.761,75 54.691,50 11.350,62 2.894,84 SN01 377.324,35 377.324,35 20.267,42 -357.056,93 Erläuterungen Unterabschnitt 4045 Buchung der Personal- und Sachkosten für die Schuldnerberatungen (Inzwischen Pfiichtaufgabe nach SGB II) und Mitarbeiter im Bereich Bildung und Teilhabe. 2011 wurden die sogenannten Leistungen zur Bildung und Teilhabe eingeführt. Hierbei handelt es sich um eine kommunale Aufgabe, so dass Personal- und Sachtesten seit dem Haushaltsjahr 2012 unter UA 4045 separat verbucht werden. Im Rahmen des Konnexilätsprinzipes erstattet der Bund die Aufwendungen zur Umsetzung der neuen Leistungen, wofür 1,2 % Bundesbeteiligung zu den Kosten der Unterkunft zur Verfügung stellt. Die hierfür zu erwartenden ErstaftungsmIttel werden unter 1.4820.191000 verbucht, 38 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Unterabschnitt 4070 Jugendamt Nr, Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S f Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N **** 1500 00 Sonstige Verwaltungs- und 4100 1,000 500 794,15 Betriebseinnahmen 1620 00 Erstattung Personalkosten 1000 3,500 13.900 0,00 1640 00 Erstattung 1000 0 0 6.347,21 Sozialversicherungsträger 1690 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 50.000 20.000 0,00 169100 ILV Service 3000 26.100 8.700 15.352,22 *"* S U M M E E I N N A H M E N *" * 80.600 43.100 22.493,58 ( **** A U S G A B E N **** 4000 Personalausgaben 5.400.100 5.197.100 5.008.037,40 SN01 5200 00 Geräte, 4100 500 500 58,55 Ausstattungsgegenstfinde 6620 00 Aus- und Fortbildung, 4100 100.000 100.000 45,796,54 Umschulung 6400 00 Steuern, Versicherungen, 3000 2.900 2.600 1,461,81 Schadensfälle 1,461,81 6500 00 Geschäftsausgaben 4100 15.000 15,000 18.068,38 6510 00 Bücher und Zeltschriften 4100 4.300 4.300 3.904,20 6520 00 Telefonkosten Kontaktzentrum 4100 300 800 532,06 Friedrichshafen 532,06 6521 00 Mobilfunkkosten 4100 5,000 6.000. 4.098,65 6530 00 Öffentliche Bekanntmachungen 4100 15,000 15.000 17.867,25 Personal 17.867,25 6540 00 Dienstrelsen 4100 55.000 55.000 54.929,03 6550 00 Sachverständigen-, Gerichts­ 4100 3.000 3.000 1,771,66 und ähnliche Kosten 1,771,66 / 6565 00 Direktkosten EDV-Ausstattung 1000 89.800 76.400 60.908,69 \ 6567 00 Drucker- und Kopiererkosten 1000 17.000 18.000 17,000,03 6610 00 Mitgliedsbeiträge an Verbände 4100 3.200 2,600 2.567,00 und Vereine 2.567,00 6790 00 ILV Personal- und Sachkosten 3000 175.000 133,400 86.002,28 6791 00 ILV Service 3000 824.300 757.800 715.094,39 6792 00 ILV Gebäudekosten 3000 194.300 152.900 125,878,09 6793 00 ILV Steuerung 3000 376.100 323.300 287,453,24 6620 00 Abschreibungen für bewegliche 3000 2.200 2.200 2.200,00 Sachen 2.200,00 6850 00 Verzinsung des Anlagekapitals 3000 500 500 500,00 "** S U M M E A U S G A B E N " * * 7.283.500 6.866.400 6.454.129,25 — _ "* Stimme Ausgaben Unterabschnitt 4070 7.283.500 6.866.400 6.454.129,25 * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 4070 **** 80.600 43.100 22.493,58 *** Überschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4070 -7.202.900 -6.823.300 •6.431.635,67 39 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 40 Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Untera bschnitt 4070 Jugendamt Nr. Bezeichnung der Haushaitssleile B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 Erläuterungen Unterabschnitt 4070 zu 162000 Personalkostenèrstatlung für Projekt Mobile von der Stadt Friedrichshafen. zu 562000 Fortbildung des Personals aufgrund von Gesetzesänderungen, sowie Supervision/Intervisionsangebote für die Mit­ arbeiter aller Sachgebiele als Forderung aus der Organisationsberatung zur Qualitätssicherung in der Aufgaben­ wahrnehmung. . zu 656500 Neue Arbeitsplätze aufgrund Organisationsuntersuchung, Warlungskosten Open W E S FM, Schnittstelle INFOMA, 29 Arbeltsplätze für Außenstellen. Bezeichnung der Haushaltsstelle Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Soziale Sicherung Verwaltung der sozialen Angelegenheiten Suchtprophylaxe 1610 00 1691 00 **** E I N N A H M E N Land für Suchlprophylaxe ILV Service 4000 5620 00 6500 00 6510 00 6540 00 6790 00 6791 00 6792 00 6793 00 7005 00 **** A U S G A B E N **** Personalausgaben Aus- und Fortbildung Geschäftsausgaben Bücher und Zeitschriften d e n st reis en ILV Personal- und Sachkosten ILV Service ILV Gebäudekoston ILV Steuerung Projektförderung Suchtprävention S U M M E A U S G A B E N Summe Ausgaben Unterabschnitt 4071 Summe Einnahmen Unterabschnitt 4071 ™ r i ^ ^ ^ s ^ Z ^ s c h u s s Unterabschnitt 4071 Erläuterungen Unterabschnitt 4071 ZU 161000 41 Verwaltungshaushalt Haushattsjahr2015 Einzélplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XH) Unterabschnitt 4100 Hilfe zum Lebensunterhalt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S 1 Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 **** E I N N A H M E N * * " 1710 00 Sozlallastenausgleich vom Land 4000 1,946.500 1.070.000 1,794.611,00 § 21 FAG 2400 00 Ersatz von sozialen Leistungen 4000 0 0 145.998,66 außerhalb von Einrichtungen 2410 00 Kostenbeiträge Aufw.Ersatz 4000 50,000 110,000 0,00 Koslenersatz a.v.E. 2430 00 Unterhalts anspr. Einnahmen 4000 70.000 135.000 0,00 zu Gunsten d. LK a.v.E. 2450 00 Leistungen v. Sozialleistungs­ 4000 50.000 90.000 0,00 trägern a.v.E. 2490 00 Tilgung von Darlehen, Rück­ 4000 50,000 150.000 0,00 zahlung a.v.E. 2491 00 Rückzahlung gewährter 4000 200 100 0,00 Leistungen Bildung und Teilhabe 2500 00 Ersatz von sozialen Leistungen 4000 0 0 17,066,39 In Einrichtungen 17,066,39 2510 00 Kostenbeträge, Aufw. Ersatz 4000 10.000 15.000 0,00 Kostenersatz i.E, 0,00 * " * S U M M E E I N N A H M E N * * " 2.176.700 1.570.100 1.957.676,05 " * * A U S G A B E N **** 7300 00 Sozialhilfe an Personen 4000 1.300.000 1.300.000 1.217.496,96 außerhalb von Einrichtungen 7400 00 Sozialhllfo an Personen in 4000 475,000 450.000 10.703,13 Einrichtungen *"* S U M M E A U S G A B E N 1.775.000 1.750.000 1.228.200,09 *"* Summe Ausgaben Unterabschnitt 4100 **** 1.775.000 1.750.000 1.228.200,09 *"* Summe Einnahmen Unterabschnitt 4100 " * * 2.176.700 1.570.100 1.957.676,05 **** Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4100 401.700 -179.900 729.475,96 Erläuterungen Unterabschnitt 4100 zu 171000 Die Berechnungsgrundlage für den Sozlallastenausgleich sind die Netto-Sozialausgaben des Jahres 2013. Der Sozlallastenausgleich hat sich wie folgt entwickelt: 2010; 112.383 € 2011:240.438€ 2012: 643.198 € 2013:1.818.000 € Leistungen zum Lebensunterhalt für Personen, die zwischen null und drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Die durchschnittlichen Fallausgaben pro Monat liegen bei 500 €. Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Abschnitt 41 Unterabschnitt 4100 Soziale Sicherung Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) Hilfe zum Lebensunterhalt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Befrage in EUR 1 Entwicklung der Fallzahlen; 31.12.2010:200 Personen 31.12.2011:222 Personen 31.12.2012: 234 Personen 31.12.2013: 243 Personen Prognose 2015: 250 Personen 2016 steigen die Regelsätze um 2,1 Prozent. AB 2014: ZUSAMMELEGUNG MfT UA 1.4150, zu 740000 Entwicklung der Fallzahien stationäre Eingüederungshilfe in KIGa und Schule 31.12.2010: 54 31.12,2011:55 31.12,2012:53 31,12.2013:61 Prognose 2014:63 ( 43 Verwalfungshaushalt Haushalisjahr2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) Unterabschnitt 4104 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S f Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahres rechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 * " * E I N N A H M E N " * * 160000 Erstattung vom Bund 4000 0 9.540.000 0,00 1710 00 Ausgleichsleistungen d. Bundes 4000 9.774.000 0 6.951.207,73 nach §46 SGB XII 2400 00 Ersatz von sozialen Leistungen 4000 0 0 51.889,56 außerhalb von Einrichtungen 2412 00 Kostenbelträge,Aufwendungs- 4000 10.000 21.000 10.466,87 ersatz GSIG Im Alter a.v.E. 2413 00 Kostenbeiträge u. Aufwendungs­ 4000 10,000 21.000 11.176,80 ersatz GSIG bei Erw.mind.a.v.E 2432 00 Oberg. Unterhaltsanspr. gg. 4000 1.000 1.000 4,531,95 Dritte GSiG Im Alter a.v.E. 2433 00 Überg. Unterhaltsanspr. gg. 4000 1,000 ' 1.000 0,00 Dritte GSIG belErw.mln. 0,00 Unterhaltsverpflichtete 2452 00 Leisungen von Sozial­ 4000 75,000 75.000 26.260,29 leistungsträgern GSIG Im Alter a.v.E. 2453 00 Leistungen v. Sozial­ 4000 30.000 15.000 14.240,62 leistungsträgern GSIG bei 14.240,62 Erw.mind. a.v.E. 2473 00 Sonstige Ersatzleistungen 4000 0 o 2491 00 Rückzahlung gew. Hilfen 4000 0 0 205,76 GSiG fOrBuT 205,76 2492 00 Rückzahlung gew. Hilfen 4000 6.000 15,000 . 16.301,56 GSiG im Alter a.v.E. . 16.301,56 2493 00 Rückzahlung gew. Hilfen 4000 35.000 1.000 16.016,53 GSIG bei Erw.mind.a.v.E. 16.016,53 2500 00 Ersatz von sozialen Leistungen 4000 0 0 15.532,26 in Einrichtungen 15.532,26 2512 00 Kostenbeiträge und Aufw. 4000 5.000 5.000 0,00 ersatz GSIG Im Alter I.E. 0,00 2552 00 Leistungen v. Sozial­ 4000 5,000 5,000 0,00 leistungsträgern GSIG Im Alter I.E. 2592 00 Rückzahlung gew. Hilfen 4000 0 0 539,06 GSiG Im Alter I.E. 539,06 S U M M E E I N N A H M E N "* * 9.952.000 9.700.000 7.121.858,08 * * " A U S G A B E N * " * 7300 00 Bozialhllfe an Personen 4000 0 0 29.469,76 iußerhalb von Einrichtungen 29.469,76 7300 53 îchulbedarf BuTGSIG 4000 1.000 1.000 0,00 t :rw.mlnd. 0,00 244 Verwaltungs haushält Haushaltsjahr2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) Unterabschnitt 4104 Grundsicherung im Alterund bei Erwerbsminderung Nr. Bezeichnung der Haushaltsslei le B W S " Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 7302 00 Leistungen an Empfänger aufierh. v. Einrichtungen GSIG im Alter 4000 0 0 3,595.062,47 7302 01 Lfd. Leistungen GSIG Im Aller a.v.E. 4000 3.900.000 3.700,000 0,00 7302 02 Erslausstattung Wohnung GSiG Im Alter a.v.E. 4000 20.000 30.000 0,00 7303 00 Leistungen an Empfänger aufierh. v. Einrichtungen GSIG bei Erw.mind. 4000 0 0 2.793,743,13 7303 01 Lfd. Leistungen GSiG bei Erw.mind. 4000 2,900.000 2.861,000 0,00 . ( 7303 02 Erstaussatattung fOrdie Wohnung GSIG b, Erw.mind. a.v.E. 4000 7.000 1.000 0,00 7303 05 HZL l. Sondorf. §36 S G B XII GSIG b. Erw.mind. a.v.E. 4000 23,000 7,000 0,00 7400 00 Sozialhilfe an Personen in 4000 0 0 86.115,11 Einrichtungen 86.115,11 7402 00 Leistungen an Empfänger 4000 1.000 0 867.927,95 GSIG fm Alter 867.927,95 740212 HZP lfd.stat. Leist. GSIG im Alter 4000 700.000 700.000 0,00 740214 HZP lfd. stat. Leist, b. stat. Elgengliedemngshilfe GSiG Im Alter I.E. 4000 300,000 300.000 0,00 7403 00 Leistungen an Empfänger Innerh.v. Einrichtungen GSIG bei Erw.mind. 4000 0 0 2,329.234,16 7403 12 HZP lfd. stat. Leist. GSIG bei Erw.mind. I.E. Erwerbsminderung 4000 200.000 200.000 0,00 ( 740314 HZP lfd. Leist, b. stat. Ein­ 4000 1,900.000 1,900.000 0,00 gliederungshilfe GSiG bei 0,00 Erw.mind. I.E. " " S U M M E A U S G A B E N " * * 9.952.000 9.700,000 9.701.552,58 • * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 4104 9.952.000 9.700.000 9.701.552,58 Summe Einnahmen Unterabschnitt 4104 " * * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt4104 9.952.000 9.700.000 7.121.858,08 Summe Einnahmen Unterabschnitt 4104 " * * * " Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt4104 0 0 -2.579.694,50 Erläuterungen Unterabschnitt 4104 zu 171000 Im Zuge des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des S G B II und SGB XII ist zwischen Bund und Ländern verabredet worden, dass der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung fm Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt. Verwailungshaushalt Haushaltsjahr2015 Einzelplan Abschnitt 41 Soziale Sicherung Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhllfegesetzbuch (SGB XII) Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushai 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahresrechn'ung 2013 . Erläuterungen Beträge in EUR 1 2 3 4 5 6 Ab dem Jahr 2014 erstattet der Bund die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Aller und hei Erwerbsminderung vollständig, zu 732 und 744 Leistungen zur Grundsicherung für Personen über 65 Jahren und an Personen unter 65 Jahren, die nicht erwerbsfähig sind, Der durchschnittliche Bedarf pro Person liegt bei rund 500 € monatlich. Entwicklung der Fallzahlen: 31.12,2010:1.440 31.12,2011; 1.476 31.12.2012; 1.637 3112.2013; 1.666 Prognose 2014; 1,600 2015 werden die Regelsälze um 2,1 Prozent sieigen. Einzeiplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) Unterabschnitt 4105 Aufwendungen mit Erstattungsanspruch nach § 106 SGB XII Nr, Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuferungen Beträge In EUR 1622 00 1623 04 •7403 00 740314 **** E I N N A H M E N **** Erstattung Lwv (37,5%) Erstattungen V. Gem.u.Gem.Verb GSiG bei Erw.mln. S U M M E E I N N A H M E N *" * 4000 4000 **** A U S G A B E N **** Anteil der Grundsicherung bei Erwerbsminderung Lfd. Leist, bei stat. Ein­ gliederungshilfe GSIG b. Erw. mind. I.E. 4000 4000 * " S U M M E A U S G A B E N Summe Ausgaben Unterabschnitt 4105 * * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 4105 ' " ' Uberschuss / Zuschuss Unterabschnitt 4105 0 9.000 9.000 6.000 3.000 9.000 9.000 9.000 0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 4.116,00 0,00 4.116,00 8.232,00 0,00 8.232,00 8.232,00 4.116,00 Verwaltungshaushall Haushallsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Ataschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) Unterabschnitt 4108 GSIG m.Erst.Anspr.N.§ 108 SGB XII-KVJS- Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 7403 00 740314 ** E I N N A H M E N **** 1622 00 Erstattungen von Kostenträgern 1623 04 Erstattung v. Gden u. GdeVerb. GS iG b. Erw.mind. 2592 00 I Rückzahlungen gewährter Hilfen 4000 4000 4000 S U M M E E I N N A H M E N " " **** A U S G A B E N **** Anteil der Grundsicherung bei Erwerbsminderung Lfd. Leist, bei stat. Eln- gliederungshllfe GSIG bei Erw. min. I.E. 4000 4000 0 2.500 1.500 4.000 0 2.000 1.000 3.000 S U M M E A U S G A B E N Summe Ausgaben Unterabschnitt 4108 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 4108 *" * ^2_Überschuss / Z u s c h u s s Unterabschnitt 4108 4.000 0 3,000 4.000 4.000 3.000 3.000 944,16 0,00 0,00 944,16 4,119,45 0,00 4.119,45 944,16 -3.175,29 47 Vorwallungshaushalt Haushallsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Abschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhllfegesetzbuch (SGB XII) Unterabschnitt 4110 Hilfe zur Pflege (§§ 61 - 66 SGB XII) Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erläuterungen Beträge in EUR 2400 00 2410 00 2450 00 2490 00 2500 00 2510 00 2530 00 2550 00 2560 00 2590 00 **** E I N N A H M E N **** Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen Kostenbeltr.u.Aufw. Ersatz a.v.E. Leistungen v. Sozialleistungs­ trägern a.v.E. Rückzahlung gew. Hilfen a.v.E. Ersatz von sozialen Leistungen In Einrichtungen Kostenbeiträge, Aufw.ersatz i.E. Unterhaltsanspr. geg. UHVerpfl I.E. Leistungen v. Sozialleistungs­ trägern I.E. Einnahmen aus Pflegevers. Rückzahlung gew. Hilfen I.E. 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 4000 7300 00 7400 00 " * S U M M E E I N N A H M E N " " **** A U S G A B E N **** Sozialhilfe an Personen außerhalb von Einrichtungen Sozialhilfe an Personen in Einrichtungen 0 10.000 10.000 1.000 0 360.000 280.000 550.000 10.000 40.000 1.261.000 4.000 2.500 3.500 0 345.000 270,000 550.000 10,000 25.000 1.210.000 4000 4000 "** S U M M E A U S G A B E N *" * * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 4110 " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 4110 "** Überschuss/Zuschuss Unterabschnitt 4110 980.000 8,700.000 9.680.000 9.680.000 1.261.000 840.000 8.250.000 9.090.000 9.090.000 1.210.000 -8.419.000 -7.880.000 Erläuterungen Unterabschnllt 4110 Ab 2014 Zusammenfassung der UA 1.4110 und 1.4161. zu 730000 Ambulante Pflege für alle hllfebedörfllgen Personen nach dem SGB XII, ambulanlen Hilfe liegt bei rund 500 € pro Monat. Entwicklung der Fallzahlen in ambulanter Pflege: 31.12.2010:118Personen 31.12.2011: 98 Personen 31.12.2012:104 Personen 31,12.2013:116 Personen Prognose 2014:130 Personen Der durchschnittliche Bedarf pro Person in der 20,929,59 0,00 0,00 0,00 1.106.520,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.127.450,34 926.845,18 6.683.727,90 7.610.573,08 7.610.573,08 1.127.450,34 -6.483.122,74 48 Verwaltungshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Abschnitt 41 Unterabschnitt 4110 Soziale Sicherung Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhllfegesetzbuch (SGB XII) Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Erläuterungen Jahresrechnung 2015 2014 2013 Beträgein EUR 1 2 3 4 5 6 Ambulante Pflegelelstungen sind kostengünstiger als stationäre Leistungen und können von den Pflegebedürfilgen häufiger in Eigenleistung und durch Unterstützung der Pflegekassen finanziert werden, Daher sind die Fälle, welche ambulante Pflege nach dem S G B XÍI In Anspruch nehmen müssen, weitaus geringer als im stationären Bereich, zu 740000 Hilfe bei stationäre Pflege nach dem SG8 XII. Der durchschnittliche Bedarf pro Person im stationären Berefch liegt bei 1.100 € pro Monat. Entwicklung der Fallzahlen In Pflegehelmen: 31.12.2010; 503 31.12,2011:551 31.12.2012: 535 31.12.2013: 512 Prognose 2014:550 Auf Grund der demographischen Entwicklung ist auch weiterhin mit einer Steigerung der Fallzahlen zu rechnen. Bei den Ausgaben In Einrichtungen ist mit durchschnittlich 3 Prozent Kosten Steigerung durch Erhöhung der Pflegesälze zu rechnen. Verwaltungshaus hall Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 4 Soziale Sicherung Ataschnitt 41 Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialhilfegesetzbuch (SGB XII) Unterabschnitt 4112 HZP-Aufw. m. Erst. Anspr. n. § 106 SGB XII - KVJS - Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Haushaitsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Erlauterungen Beträge in EUR 1620 04 2550 00 7400 00 **** E I N N A H M E N **** Erstattungen vom KVJS Leistungen v. Sozialleistungs­ trägern (Einnahmen i.Elnr.) S U M M E E I N N A H M E N "* * **** A U S G A B E N **** Hilf. z. PH.; Pflegestat. Vollstat. est.-förderung bis 2014 bereif­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 935100 E r w e r b v o n bewegl ichen S a c h e n d e s A n l a g e v e r m ö g e n s * " * A U S G A B E N **** EDV-Kosten 1000 *" * S U M M E A U S G A B E N *" * 3.000 0 0,00 001 935100 E r w e r b v o n bewegl ichen S a c h e n d e s A n l a g e v e r m ö g e n s * " * A U S G A B E N **** EDV-Kosten 1000 *" * S U M M E A U S G A B E N *" * 3.000 0 0,00 0 0 * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 * * " "*" Summe Einnahmen Maßnahme 001 *"* Überschuss / Zuschuss * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 * * " "*" Summe Einnahmen Maßnahme 001 *"* Überschuss / Zuschuss 3.000 0 0 0 0,00 0,00 0 0 0 0 * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 * * " "*" Summe Einnahmen Maßnahme 001 *"* Überschuss / Zuschuss -3.000 0 0,00 0 0 * * " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0100 *** * " * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0100 " 3.000 0 . 0 0 0,00 0,00 0 0 0 0 Überschuss 1 Zuschuss -3.000 0 0,00 0 0 384 Vermögens hausha It Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Abschnit t 02 Hauptverwaltung Untera bschnitt 0200 Hauptamt mit Sekretariat für die Kre isorqane Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Beträge in EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Investition / In Gesaml- ausgabe- bedarf vest.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 935000 935100 E r w e r b v o n b e w e g l i c h e n S a c h e n d e s A n l a g e v e r m ö g e n s **** A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens EDV-Kosten i 0 0 0 " " S U M M E A U S G A B E N " 1 * 0 0 0 50.000 3.000,00 19.999,97 ( 001 935000 935100 E r w e r b v o n b e w e g l i c h e n S a c h e n d e s A n l a g e v e r m ö g e n s **** A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens EDV-Kosten i 0 0 0 " " S U M M E A U S G A B E N " 1 * 0 50.000 22.999,97 0 0 ( * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 ' " * Summe Einnahmen Maßnahme 001 **** Überschuss / Zuschuss — — ( * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 ' " * Summe Einnahmen Maßnahme 001 **** Überschuss / Zuschuss 0 0 0 50.000 0 -50.000 22.999,97 0,00 -22.999,97 0 0 0 0 0 0 Summe Ausgaben Unterabschnitt 0200 * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0200 " Überschuss / Zuschuss 0 0 0 50.000 0 •50.000 22.999,97 0,00 -22.999,97 0 0 0 0 0 0 ( 385 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Abschni t t 02 Hauptverwaltung Unterabschnitt 0240 P r e s s e - und Öffentlichkeitsarbeit Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Beträge in EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Investition / In Gesamt­ ausgabe­ bedarf /est.-förderung ' bis 2014 bereit­ gestellt Erläut, 1 2 3 4 5 6 7 8 001 935000 E r w e r b von beweg l ichen S a c h e n d e s A n l a g e v e r m ö g e n s * " * A U S G A B E N **** Erstausstattung 1000 " * * S U M M E A U S G A B E N *" * 0 0 30.000,00 001 935000 E r w e r b von beweg l ichen S a c h e n d e s A n l a g e v e r m ö g e n s * " * A U S G A B E N **** Erstausstattung 1000 " * * S U M M E A U S G A B E N *" * 0 0 30.000,00 0 0 "** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 **** Überschuss / Zuschuss "** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 **** Überschuss / Zuschuss 0 0 0 0 30.000,00 0,00 0 0 0 0 "** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 **** Überschuss / Zuschuss 0 0 -30.000,00 0 0 003 940000 Jub i läum 40 J a h r e B o d e n s e e ­ krels *"*' A U S G A B E N " * * Landkreis Schilder 1000 S U M M E A U S G A B E N "** 0 0 47,712,07 003 940000 Jub i läum 40 J a h r e B o d e n s e e ­ krels *"*' A U S G A B E N " * * Landkreis Schilder 1000 S U M M E A U S G A B E N "** 0 0 47.712,07 0 0 —— — * * " Summe Ausgaben Maßnahme 003 * * " **** Summe Einnahmen Maßnahme 003 Überschuss / Zuschuss 0 0 0 0 47.712,07 0,00 0 0 0 0 * * " Summe Ausgaben Maßnahme 003 * * " **** Summe Einnahmen Maßnahme 003 Überschuss / Zuschuss 0 0 -47.712,07 0 0 Summe Ausgaben Unterabschnitt 0240 " * " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0240 " 0 0 0 0 77.712,07 0,00 0 0 0 0 Überschuss / Zuschuss 0 0 -77.712,07 0 0 386 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Abschnit t 03 Finanzverwaltung Unterabschnitt 0350 B a u - und L iegenschaf tsamt Nr. Bezeichnung der HaushaitssteJIe B W S T Beträge In ËUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahres rech nung 2013 Investition / In Gesamt­ ausgabe­ bedarf rest.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut, 1 2 3 4 5 6 7 8 001 935100 Einführung L u G M * * " A U S G A B E N * " * Einführung neue Liegenschafts- 1000 und Gebäudemanagamentsoftware * " * S U M M E A U S G A B E N * * " 50.000 0 80.000,01 Í 001 935100 Einführung L u G M * * " A U S G A B E N * " * Einführung neue Liegenschafts- 1000 und Gebäudemanagamentsoftware * " * S U M M E A U S G A B E N * * " 50.000 0 80.000,01 0 0 Í * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 **** Summe Einnahmen Maßnahme 001 Überschuss/Zuschuss Í * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 **** Summe Einnahmen Maßnahme 001 Überschuss/Zuschuss 50.000 0 -50.000 0 0 0 80.000,01 0,00 -80.000,01 0 0 0 0 0 0 Summe Ausgaben Unterabschnitt 0350 *** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0350 ** Überschuss / Zuschuss | 50.000 0 -50.000 0 0 0 60.000,01 0,00 -80.000,01 0 0 0 0 0 0 Erläuterungen Unterabschnitt 0350 zu 935100 Einführung Ookumentenmanagementsystem und Gebäudemanagemenl ( 387 Vermögenshaushait Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Abschni t t 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwaltung Unterabschnitt 0600 Verwaltungsgebäude Landratsarnt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Betrage in EUR Haushaltsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Investition / Invest.-förderung Erläut. Gesamt­ ausgabe­ bedarf bis 2014 bereit­ gestellt 001 935300 935400 ¡5500 935600 940200 Verwa l tungsgebäude Landratsarnt Glärn ischstraße 1-3 **** A U S G A B E N " * * Infoterminal Foyer 1000 Glärnischstraße Atrium AL77 Beamer 1000 und Technik Sanierung Brandschutiklappen 3100 Einbau Torluftschleier 3100 Notstromaggregat 3100 * * " S U M M E A U S G A B E N *" * 75.000 25.000 0 100.000 8.000 10.000 18.000 0,00 0,00 0,00 0,00 -86.700,00 -86.700,00 Summe Ausgaben Maßnahme 001 * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 Überschuss / Zuschuss 100.000 0 18.000 0 •86.700,00 0,00 -100.000 -18.000 86.700,00 002 935000 935100 935200 935300 935400 "5500 Ó600 940200 940500 960000 Verwa l tungsgebäude Landratsarnt A lbrechts t raße 75 **** A U S G A B E N **** Kosten Besucherieltsystem 1000 Erneuerung Beleuchtung 3100 Treppenhaus Möbllerung 3100 Scherenleiter 3100 Kosten Brandschutz 3100 Sanierung Brandschutzklappen 3100 Austausch Zuluftvenlilator 3100 Erneuerung EDV-Leitungen und 3100 Brandschutzmaßnahmen Zentrale Sonnenschutz- 3100 Steuerung Sanierung Tiefgarage 3100 Planungsrate * * " S U M M E A U S G A B E N 0 0 0 0 100.000 130.000 20.000 0 250.000 0 0 0 3.000 0 0 0 10.000 31.900 31.700 76.600 9.524,94 0,10 0,35 0,00 0,00 0,00 0,00 412,37 0,00 0,00 9.937,76 **** Summe Ausgaben Maßnahme 002 *" * Summe Einnahmen Maßnahme 002 * * " Überschuss / Zuschuss 250.000 0 76.600 0 9.937,76 0,00 -250.000 -76.600 •9.937,76 388 Vermögenshaushall Haushaltsjahr2015 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Ataschnitt 06 E inr ichtungen für die gesamte Verwaltung Unterabschnitt 0600 Verwal tungsgebäude .Landratsarnt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Beträge In EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Investition / In Gesamt­ ausgabe­ bedarf •est.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 030 940000 960000 Verwal tungsgebäude L R A Glär ­ nischstraße 1-3 G e n e r a l s a n . **** A U S G A B E N **** Generalsanierung Glärnlsch- 3100 strafie 1-3 Planung Generalsanierung 3100 Glärnischstraße 1-3 S U M M E A U S G A B E N 0 0 0 14.900 22.929,00 2,529.500,10 ( 030 940000 960000 Verwal tungsgebäude L R A Glär ­ nischstraße 1-3 G e n e r a l s a n . **** A U S G A B E N **** Generalsanierung Glärnlsch- 3100 strafie 1-3 Planung Generalsanierung 3100 Glärnischstraße 1-3 S U M M E A U S G A B E N 0 14.900 2.552.429,10 0 0 ( **" Summe Ausgaben Maßnahme 030 *" * *"** Summe Einnahmen Maßnahme 030 *"** Überschuss / Zuschuss ( **" Summe Ausgaben Maßnahme 030 *" * *"** Summe Einnahmen Maßnahme 030 *"** Überschuss / Zuschuss 0 0 • 14.900 0 2.552.429,10 0,00 0 0 0 0 **" Summe Ausgaben Maßnahme 030 *" * *"** Summe Einnahmen Maßnahme 030 *"** Überschuss / Zuschuss 0 -14.900 -2.552.429,10 0 0 031 940000 U m b a u m a ß n a h m e n J u g e n d a m t **** A U S G A B E N **** Umbaumaßnahmen Jugendamt 3100 S U M M E A U S G A B E N *" * 0 0 86.334,64 031 940000 U m b a u m a ß n a h m e n J u g e n d a m t **** A U S G A B E N **** Umbaumaßnahmen Jugendamt 3100 S U M M E A U S G A B E N *" * 0 0 66.334,64 0 0 **** Summe Ausgaben'Maßnahme 031 **** *'** Summe Einnahmen Maßnahme 031 Überschuss / Zuschuss **** Summe Ausgaben'Maßnahme 031 **** *'** Summe Einnahmen Maßnahme 031 Überschuss / Zuschuss 0 0 0 0 86.334,64 0,00 0 0 0 0 **** Summe Ausgaben'Maßnahme 031 **** *'** Summe Einnahmen Maßnahme 031 Überschuss / Zuschuss 0 0 -86.334,64 0 0 032 940000 Betonsanierung T ie fgarage Glärnischstraße 1-3 **** A U S G A B E N .**** Betonsanierung Tiefgarage 3100 *" * S U M M E A U S G A B E N 0 0 22.099,62 ( 032 940000 Betonsanierung T ie fgarage Glärnischstraße 1-3 **** A U S G A B E N .**** Betonsanierung Tiefgarage 3100 *" * S U M M E A U S G A B E N 0 0 22.099,62 • 0 0 ( ( Summe Ausgaben Maßnahme 032 **** *"* Summe Einnahmen Maßnahme 032 * * " 0 0 0 0 22.099,62 0,00 0 0 0 0 Überschuss /Zuschuss 0 0 -22.099,62 0 0 034 960000 Sant ierung T G A L 75 **** A U S G A B E N **** Sanierung Tiefgarage 3100 700.000 0 0,00 " " S U M M E A U S G A B E N *" * 700.000 0 0,00 0 0 *"* Summe Ausgaben Maßnahme 034 * * " **** Summe Einnahmen Maßnahme 034 *" * 700.000 0 0 0 0,00 0,00 0 0 0 0 Überschuss / Zuschuss •700.000 0 0,00 0 0 * *" Summe Ausgaben Unterabschnitt 0600 *** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0600 " 1.050.000 0 109.500 0 2.584.101,12 0,00 0 0 0 0 Überschuss / Zuschuss -1.050.000 -109.500 -2.584.101,12 0 0 Vermögenshaushall Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Abschnit t 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwaltung Unterabschnitt 0604 Telefonanlage Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Beträge In EUR Hausha 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Investition / Inv Gesamt­ ausgabe­ bedarf est.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 935000 935100 A n b l n d u n g der Außenstei len im E r w e i t e r u n g s b a u **** A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens Austausch Telefonte 1000 S U M M E A U S G A B E N *" * 0 50.000 5.000 295.000 5.000,00 100.000,36 001 935000 935100 A n b l n d u n g der Außenstei len im E r w e i t e r u n g s b a u **** A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens Austausch Telefonte 1000 S U M M E A U S G A B E N *" * 50.000 300.000 105.000,36 0 0 **** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * ""* Summe Einnahmen Maßnahme 001 *"* Uberschuss / Zuschuss **** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * ""* Summe Einnahmen Maßnahme 001 *"* Uberschuss / Zuschuss 50.000 0 300.000 0 105.000,36 0,00 0 0 0 0 **** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * ""* Summe Einnahmen Maßnahme 001 *"* Uberschuss / Zuschuss -50.000 -300.000 -105.000,36 0 0 * * " Summe Ausgaben Unterabschnllt 0604 " * " * * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0604 ** 50.000 0 300.000 0 105.000,36 0,00 0 0 . 0 0 I Uberschuss / Zuschuss -50.000 •300.000 •105,000,36 0 0 Erläuterungen Unterabschnllt 0604 zu 935100 Austausch der 10 Jahre allen Telefonserver, Telefone und Aktualisierung der Software. Zentrale Einführung Wissensmanagement und Terminverwal lungs system inci. Lizenzen und individuelle Anpassung. Vermögenshaushalt Haushallsjahr 2015 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Abschni t t 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwaltung Untera aschnitt 0606 Erweiterter Bürgerservice Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Beträge in EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Investition/ In Gesamt­ ausgabe­ bedarf /est.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 002 935000 835100 Erwei ter ter Bürgerserv ice * " * A U S G A B E N " * * Erwerb v. beweglichen Sachen 1000 d. Anlagevermögens EDV-Kosten 1000 S U M M E A U S G A B E N *"" 15.000 10.000 0 0 0,00 0,00 ( 002 935000 835100 Erwei ter ter Bürgerserv ice * " * A U S G A B E N " * * Erwerb v. beweglichen Sachen 1000 d. Anlagevermögens EDV-Kosten 1000 S U M M E A U S G A B E N *"" 25.000 0 0,00 0 0 ( * * " Summe Ausgaben Maßnahme 002 * * " * * " Summe Einnahmen Maßnahme 002 Überschuss/Zuschuss ( * * " Summe Ausgaben Maßnahme 002 * * " * * " Summe Einnahmen Maßnahme 002 Überschuss/Zuschuss 25,000 0 -25.000 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0 0 0 Summe Ausgaben Unterabschnitt 0606 * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0606 ** Überschuss / Zuschuss 25.000 0 -25.000 I 0 0 0 0,00 0,00 0,00 0 0 0 0 0 0 Erläuterungen Unterabschnitt 0606 zu 935000 Weiterentwicklung E-Goverment im Bereich "Erweiterter Bürgerservice", zu 935100 Erweiterung und Aktualisierung EDV-System. ! 391 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Abschnitt 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwaltung Untera bschnitt 0622 Erwei terungsbau L R A Im Zuge der Verwaltungsreform Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Beträge In EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Investition / In Gesamt­ ausgabe­ bedarf /est.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 940100 . 940200 940300 E r w e i t e r u n g s b a u A lbrecht - strafle 77 **** A U S G A B E N **** Glaskasten Empfang 3100 Kurzzeltparkplätze 3100 Beleuchtung Kunstwerk 3100 " " S U M M E A U S G A B E N *"* 0 0 0 3.000 0 5.000 0,00 14.428,58 0,00 001 940100 . 940200 940300 E r w e i t e r u n g s b a u A lbrecht - strafle 77 **** A U S G A B E N **** Glaskasten Empfang 3100 Kurzzeltparkplätze 3100 Beleuchtung Kunstwerk 3100 " " S U M M E A U S G A B E N *"* 0 8.000 14.428,58 0 0 Summe Ausgaben Maßnahme 001 **V * *" Summe Einnahmen Maßnahme 001 * " * Überschuss / Zuschuss Summe Ausgaben Maßnahme 001 **V * *" Summe Einnahmen Maßnahme 001 * " * Überschuss / Zuschuss 0 0 8.000 0 14.426,58 0,00 0 0 0 0 Summe Ausgaben Maßnahme 001 **V * *" Summe Einnahmen Maßnahme 001 * " * Überschuss / Zuschuss * 0 -8.000 -14.428,58 0 0 " " Summe Ausgaben Unterabschnitt 0622 *" * Summe Einnahmen Unterabschnitt 0622 " 0 0 8.000 0 14.428,58 0,00 0 0 0 0 Überschuss / Zuschuss 0 -8.000 -14.428,58 0 0 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Abschnitt 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwaltung Unterabschnitt 0623 Erwei terungsbau Landratsarnt Nr. Bezeichnung der Haushaltssteile B W S T Haushaltsansätze Ergebnis Investition / Invest.-förderung Erläut. f Beträge in EUR 2015 2014 Jahresrechnung 2013 Gesamt­ ausgabe­ bedarf bis 2014 bereit­ gestellt 1 2 3 4 5 6 7 8 004 Verwa l tungsgebäude A lbrecht ­ straße 77 - Medientechnik **** A U S G A B E N **** 935200 Infotermina! Foyer 1000 0 0 0,50 Albrechtstraße 77 und 0,50 Glärnischstraße 1 - 3 S U M M E A U S G A B E N *" * 0 0 0,50 0 0 *'** Summe Ausgaben Maßnahme 004 * " * 0 0 0,50 0 0 * " * Summe Einnahmen Maßnahme 004 **** 0 0 0,00 0 0 Uberschuss / Zuschuss 0 0 -0,50 0 0 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0623 *** Summe Einnahmen Unterabschnitt 0623 " UberSchlm« / 7 l i e r > h i i e c ? 0 0 0 0 0,50 0,00 0 0 0 0 — — - — - — - 0 0 I -0,60 0 0 1 Vermogenshaushalí Haushalfsjahr2015 Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Abschni t t 06 Einr ichtungen für die gesamte Verwaltung Unterabschnitt 0625 E D V und Organisation Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Beträge In EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Investition / Im Gesamt- ausgabe- bedarf est.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 935000 935100 940100 E D V und Organisat ion **** A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens EDV-Kosten 1000 Sicherheitstechnische 3100 Aufrüstung alle Gebäude S U M M E A U S G A B E N 0 155.000 0 0 230.000 0 0,37 160.000,37 0,47 ( 001 935000 935100 940100 E D V und Organisat ion **** A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens EDV-Kosten 1000 Sicherheitstechnische 3100 Aufrüstung alle Gebäude S U M M E A U S G A B E N 155.000 230.000 160.001,21 0 0 ( '*** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " " * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 * * " Überschuss / Zuschuss ( '*** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " " * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 * * " Überschuss / Zuschuss 155.000 0 230.000 0 160.001,21 0,00 0 0 0 0 '*** Summe Ausgaben Maßnahme 001 " " * * " Summe Einnahmen Maßnahme 001 * * " Überschuss / Zuschuss -155.000 -230.000 •160.001,21 0 0 * " * Summe Ausgaben Unterabschnitt 0625 **' ***" Summe Einnahmen Unterabschnitt 0625 ** 155.000 0 230.000 0 160.001,21 0,00 0 0 0 0 Uberschuss / Zuschuss -155.000 -230.000 -160.001,21 0 0 Erläuterungen Unterabschnitt 0625 zu 935100 Fortscbreibung Dokumenlenmanagemenl, Ausbau Verwaltungs- und Auftragsbearbeitungsprogramm, Umstellung auf Office 2010 und Exchange 2013, Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Allgemeine Verwaltung Abschnit t 08 Einr ichtungen für Verwaltungsangehörige Unterabschnitt 0800 Sonst ige Leistungen für Persona l , Azub is Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Betröge in EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahresrechnung 2013 Investition / In Gesamt­ ausgabe­ bedarf /est.-föfderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 364000 S o n s t i g e L e i s t u n g e n für Per­ s o n a l , A z u b i s **** E I N N A H M E N **** Erstattung Deutsche 1000 Rentenversicherung " " S U M M E E I N N A H M E N 0 0 5.990,10 001 364000 S o n s t i g e L e i s t u n g e n für Per­ s o n a l , A z u b i s **** E I N N A H M E N **** Erstattung Deutsche 1000 Rentenversicherung " " S U M M E E I N N A H M E N 0 0 5.990,10 0 0 935000 **** A U S G A B E N "** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens " " S U M M E A U S G A B E N *"* 50.000 35.000 11.719,32 935000 **** A U S G A B E N "** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens " " S U M M E A U S G A B E N *"* 50.000 35.000 11.719,32 0 0 * * " Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * "*" Summe Einnahmen Maßnahme 001 **** Überschuss/Zuschuss 50.000 0 -50.000 35.000 0 -35.000 11.719,32 5.990,10 •5.729,22 0 0 0 0 0 0 Summe Ausgaben Unterabschnitt 0800 *** " " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0800 " Überschuss/Zuschuss 50.000 0 -50.000 35.000 0 -35.000 11.719,32 5.990,10 -5.729,22 0 0 0 0 0 0 Erläuterungen Unterabschnitt 0800 zu 935000 Beschaffung ergonomischer Arbeltsplatzausstattung sowie FJächenoptimlerung. 394 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 0 Al lgemeine Verwaltung Abschnit t 08 Einr ichtungen für Verwaltungsangehörige Unterabschnitt 0810 Cafeteria mit zentralem Getränkeservice Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Beträge in EUR Hausha 2015 tsansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Investition / fn Gesamt­ ausgabe­ bedarf /est.-förderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 001 035000 E r w e r b v o n bewegl ichen S a c h e n d e s An lagevermögens * * " A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens S U M M E A U S G A B E N "* * 0 0 1.780,90 ( 001 035000 E r w e r b v o n bewegl ichen S a c h e n d e s An lagevermögens * * " A U S G A B E N **** Erwerb bewegliche Sachen des 1000 Anlagevermögens S U M M E A U S G A B E N "* * 0 0 1.760,90 0 0 ( " * * Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * " " Summe Einnahmen Maßnahme 001 ( " * * Summe Ausgaben Maßnahme 001 " * * " " Summe Einnahmen Maßnahme 001 0 0 0 0 1.780,90 0,00 0 0 0 0 Uberschuss / Zuschuss 0 0 •1.780,90 0 0 * " * Summe Ausgaben Unterabschnllt 0810 * " Summe Einnahmen Unterabschnitt 0810 ** Überschuss / Zuschuss 0 0 0 0 0 0 1.780,90 0,00 •1.780,90 0 0 0 0 0 0 ( 395 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherhei t und Ordnung Abschnit t 11 Öffentliche Ordnung Unterabschnitt 1110 Rech ts - und Ordnungsamt Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle B W S T Beträge In EUR Hausha 2015 sansätze 2014 Ergebnis Jahres rech nung 2013 Investition / Im Gesamt­ ausgabe­ bedarf QRfi nn 0 0 0 0 006 940000 Brandschutz **** A U S G A B E N **** Brandschutzmaßnahmen 3100 0 272.800 "¿i3dU|UU 224.209,02 0 0 ( 006 940000 **" S U M M E A U S G A B E N 0 272.800 224.209,02 0 0 ( Summe Ausgaben Maßnahme 006 **** Summe Einnahmen Maßnahme 006 **" Überschuss / Zuschuss 0 0 0 272.800 0 -272.800 224.209,02 0,00 ,0"?á 9fiQ no 0 0 0 0 010 40100 j 1 Berufsschule für Hotel- und 3aststättenberufe In Tettnang * " A U S G A B E N " * * înerglekonzept mit Planung 3100 ieizungsanlage 0 0 -2.000,00 0 0 411 Vermögenshaushalf Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 2 Schulen Abschnitt 24 Berufliche Schulen Unterabschnitt 2471 Gebäude Berufsschulzentrum Friedrichshafen Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Beträge In EUR Haushallsansätze 2015 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Investition / Invest.-förderung Erläut. Gesamt­ ausgabe­ bedarf bis 2014 bereit­ gestellt " S U M M E A U S G A B E N -2,000,00 "** Summe Ausgaben Maßnahme 010 "** "** Summe Einnahmen Maßnahme 010 *"* Überschuss / Zuschuss 015 361000 Erweiterung Schulbereich 2008- 2009 **** E I N N A H M E N * " * Zuweisungen vom Land 3100 " " S U M M E E I N N A H M E N **" -2.000,00 0,00 2.000,00 813.000 813.000 2.246,300,00 2.246.300,00 **** A U S G A B E N **** S U M M E A U S G A B E N *"* Summe Ausgaben Maßnahme 015 ""* **** Summe Einnahmen Maßnahme 015 **** Überschuss/Zuschuss 016 361000 940000 940100 940300 Sanierung Naturwissenschaften **** E I N N A H M E N **** Zuweisungen vom Land BA ill HWB 0,00 3100 "** S U M M E E I N N A H M E N *"* **** A U S G A B E N " * * Planung / Konzeption 310O Hochbau 3100 BA III Physik 3 1 0 0 S U M M E A U S G A B E N **" Summe Ausgaben Maßnahme 016 ' **" Summe Einnahmen Maßnahme 016 Überschuss/Zuschuss 500.000 500.000 0 813.000 0,00 2.246.300,00 813.000 2.246.300,00 400.000 400.000 0 500.000 500.000 0 0 909.400 909.400 909.400 400.000 -509.400 0,00 0,00 -11.508,14 1.608.904,96 5.030,00 1.602.426,82 1.602.426,82 0,00 -1.602.426,82 412 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 2 Schulen Abschnitt 24 Berufliche Schulen Unter. abschnitt 2471 Gebäude Berufsschulzentrum Friedrichshafen Nr. " Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Beträge In EUR Haushi 2015 Itsansätze 2014 Ergebnis Jahres rechnung 2013 Investition / lr Gesamt­ ausgabe­ bedarf vest.-forderung bis 2014 bereit­ gestellt Erläut. 1 2 3 4 5 6 7 8 018 950100 Konzeption und Umbau von Schulräumen **** A U S G A B E N **** Planung Fachräume 3100 S U M M E A U S G A B E N "** 0 0 11.219,97 018 950100 Konzeption und Umbau von Schulräumen **** A U S G A B E N **** Planung Fachräume 3100 S U M M E A U S G A B E N "** 0 0 11.219,97 0 0 Summe Ausgaben Maßnahme 018 "** *"* Summe Elnnahmon Maßnahme 018 Überschuss / Zuschuss Summe Ausgaben Maßnahme 018 "** *"* Summe Elnnahmon Maßnahme 018 Überschuss / Zuschuss 0 0 0 0 11.219,97 0,00 0 0 0 0 ( Summe Ausgaben Maßnahme 018 "** *"* Summe Elnnahmon Maßnahme 018 Überschuss / Zuschuss 0 0 -11.219,97 0 0 023 941000 Konjunklurpaket II - Erneuer­ ung Beleuchtungsanlage * * " A U S G A B E N **** Erneuerung Beleuchlung 3100 Flure und Zimmer "** S U M M E A U S G A B E N 0 0 6.569,00 023 941000 Konjunklurpaket II - Erneuer­ ung Beleuchtungsanlage * * " A U S G A B E N **** Erneuerung Beleuchlung 3100 Flure und Zimmer "** S U M M E A U S G A B E N 0 0 6.569,00 0 0 "** Summe Ausgaben Maßnahme 023 "** Summe Einnahmen Maßnahme 023 Überschuss / Zuschuss 0 0 0 0 0 0 6.569,00 0,00 -fi tifiQ nn 0 0 0 0 026 Energetische Sanierung Berufs­ schulzentrum Friedrichshafen " * * E I N N A H M E N " * * -V.*1U9,UU 0 0 ( 026 **" S U M M E E I N N A H M E N "** 0 0 0,00 0 0 ( 941000 * " * A U S G A B E N **** Austausch Heizungspumpen 3100 0 0 17.506,41 ( 941000 S U M M E A U S G A B E N *"* 0 0 17.506,41 0 0 ( 1 *" Summe Ausgaben Maßnahme 026 **** *" Summe Einnahmen Maßnahme 026 *"* Jberschuss/Zuschuss 0 0 0 0 0 0 17.506,41 0,00 -17.506,41 0 0 0 0 0 0 413 Vermögenshaushalt Haushaltsjahr 2015 Einzelplan 2 Schulen Abschnitt 24 Berufliche Schulen Unterabschnitt 2471 Gebäude Berufsschulzentrum Friedrichshafen Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle BWST Haushaltsansätze Ergebnis Investition / Invest.-förderung Erläut. Gesamt­ bis 2014 Jahresrechnung ausgabe- . bereit­ bedarf gestellt Beträge In EUR 2015 2014 2013 1 2 3 4 5 6 7 8 040 Technologische Erneuerung Berufsschulzentrum FN * " * A U S G A B E N " * * 935000 Klimaschrank Fleischerei 3100 0 0 -3.022,00 940000 Technologische Erneuerung 3100 0 51.600 0,42 BAU ~

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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 5 2 Rechenschaftsbericht 8 2.1 Rechtsgrundlagen 8 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 8 2.3 Geschäftsverlauf 2024 8 2.3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 8 2.3.2 Haushaltsverlauf im Bodenseekreis 10 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 10 2.5 Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung 24 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 24 2.5.1.1 Schulgebäude 24 2.5.1.2 Verwaltungsgebäude 28 2.5.1.3 Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber 29 2.5.1.4 Notunterkünfte 29 2.5.1.5 Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) 30 2.5.2 Straßenunterhaltung 30 2.5.3 Abfallwirtschaft 32 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 37 2.5.5 Soziales 39 2.5.5.1 Überblick 39 2.5.5.2 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) 41 2.5.5.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (PG 31.20) 42 2.5.5.4 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) 43 2.5.5.5 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) 45 2.5.5.6 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (PG 32.10) 45 2.5.5.7 Gesundheit (PG 41.40) 46 2.5.6 Finanzkennzahlen 47 3 Gesamtergebnisrechnung 49 3.1 Erträge 50 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 50 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 50 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 54 3.1.4 Sonstige Transfererträge 55 3.1.5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 55 3.1.6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 57 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 57 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 60 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 61 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 61 3.2 Aufwendungen 64 3.2.1 Personalaufwendungen 64 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 65 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 65 3.2.4 Abschreibungen 70 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 73 3.2.6 Transferaufwendungen 74 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 77 3.3 Ordentliches Ergebnis 80 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 2 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis 81 4 Gesamtfinanzrechnung 84 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 86 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit 87 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 89 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 90 4.5 Entwicklung der Liquidität 90 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 92 4.6.1 Schulgebäude 92 4.6.2 Asylbewerberunterkünfte 94 4.6.3 Straßenmeisterei 95 4.6.4 Straßenbauamt 95 4.6.5 Abfallwirtschaft 97 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 98 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 102 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 104 5.2 Aktiva 105 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 105 5.2.2 Sachvermögen 107 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 107 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 108 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 109 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 111 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 112 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 112 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 113 5.2.2.8 Vorräte 115 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 116 5.2.3 Finanzvermögen 117 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 117 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 117 5.2.3.3 Sondervermögen 119 5.2.3.4 Ausleihungen 119 5.2.3.5 Wertpapiere 120 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 121 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 122 5.2.3.8 Liquide Mittel 124 5.2.4 Abgrenzungsposten 124 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 124 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 125 5.3 Passiva 126 5.3.1 Basiskapital 126 5.3.2 Rücklagen 127 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 127 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 129 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 129 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 129 5.3.4 Sonderposten 130 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 130 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 130 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 130 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 3 5.3.5 Rückstellungen 131 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 131 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 132 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 132 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 133 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 133 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 134 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 134 5.3.6 Verbindlichkeiten 135 5.3.6.1 Anleihen 135 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 135 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 138 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 138 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 139 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 139 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 140 6 Teilhaushalte 142 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 144 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 147 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 150 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 153 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 156 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 159 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 162 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 165 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 168 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 171 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 174 7 Anhang 177 7.1 Allgemeines 177 7.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 177 7.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 177 7.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 177 7.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 178 7.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 178 7.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 178 7.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 179 7.8.1 Bürgschaften 179 7.8.2 Gewährleistungen 179 7.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 179 7.8.4 Gewährträgerschaften 179 7.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2024 180 8 Anlagen 186 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 4 8.1 Vermögensübersicht 186 8.2 Forderungsübersicht 187 8.3 Schuldenübersicht 188 8.4 Rückstellungsspiegel 189 8.5 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 192 8.6 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 193 8.7 Gesamtübersicht der Investitionen 194 8.8 Übersicht über das Mündelvermögen 240 8.9 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO 241 9 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2024 243 Anmerkung: Erträge und Einzahlungen sind mit positivem, Aufwendungen und Auszahlungen mit negativem Vorzeichen dargestellt. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 5 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg stellt der Kreistag am 24. März 2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 472.964.972,20 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -478.825.638,96 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -5.860.666,76 1.4 Außerordentliche Erträge 25.114,61 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -358.371,09 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -333.256,48 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -6.193.923,24 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 458.811.524,93 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -465.951.762,24 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) -7.140.237,31 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.163.435,38 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -18.205.001,77 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -11.041.566,39 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -18.181.803,70 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.000.000,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -3.562.783,51 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -1.562.783,51 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) -19.744.587,21 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen 4.736.902,52 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 19.867.286,80 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -15.007.684,69 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 4.859.602,11 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 6 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 220.309,50 3.2 Sachvermögen 227.066.301,86 3.3 Finanzvermögen 67.264.145,76 3.4 Abgrenzungsposten 15.839.812,61 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 310.390.569,73 3.7 Basiskapital - 119.170.485,96 3.8 Rücklagen - 56.306.702,39 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten - 56.330.199,11 3.11 Rückstellungen - 41.870.110,20 3.12 Verbindlichkeiten - 28.985.324,89 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -7.727.747,18 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) - 310.390.569,73 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 7 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen 2023 2024 EUR EUR 4.1 beim ordentlichen Ergebnis 4.1.1 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 4.1.2 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 4.1.3 Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushalts- rechts 0,00 0,00 4.1.4 Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 11.583.225,33 5.860.666,76 4.1.5 Verwendung des Überschusses des Sonderergeb- nisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 4.1.6 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 4.1.7 Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre 0,00 0,00 4.1.8 Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentliche Ergebnis mit dem Basiskapital 0,00 0,00 4.2 beim Sonderergebnis 4.2.1 Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 86.305,69 0,00 4.2.2 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder- ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 86.305,69 4.2.3 Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonder- ergebnis mit dem Basiskapital 0,00 246.950,79 Friedrichshafen, 8. August 2025 gez. Luca Wilhelm Prayon, Landrat Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 8 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressourcenverbrauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcenaufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibungen und Rückstellungen mit einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Auf Grundlage des § 48 der Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg hat der Kreistag am 13. Dezember 2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 4. März 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024 bestätigt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde in der Zeit vom 14. März 2024 bis einschließlich 22. März 2024 öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und ist auf der Homepage des Landkreises unter www.bodenseekreis.de einsehbar. In dessen Folge konnte der Haushalt ab dem 23. März 2024 voll bewirtschaftet werden. 2.3 Geschäftsverlauf 2024 2.3.1 Gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland Quelle: Jahresgutachten 2024/2025 des Sachverständigenrats, Kernbotschaften, veröffentlicht am 1. November 2024 AUFSCHWUNG BLEIBT TROTZ BESSERER WELTKONJUNKTUR AUS • Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich in der Stagnation. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den vergangenen fünf Jahren real insgesamt lediglich um 0,1 % gewachsen. Die deutsche Wirtschaft profitierte unter anderem weniger vom Wachstum der Weltwirtschaft als in der Vergangenheit. • Der Sachverständigenrat erwartet in diesem Jahr einen Rückgang des BIP in Deutschland um 0,1 %. Angesichts der Industrieschwäche und der http://www.bodenseekreis.de/ Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 9 Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte dürfte das deutsche BIP im Jahr 2025 nur um 0,4 % wachsen. • Die Verbraucherpreisinflation dürfte in diesem Jahr 2,2 %, im nächsten Jahr 2,1 % betragen. ZUKUNFTSORIENTIERUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZEN STÄRKEN • Zukunftsorientierte öffentliche Ausgaben werden von der Politik zu wenig priorisiert. Dies zeigt sich insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und Bildung. • Die Verbindlichkeit solcher Ausgaben sollte durch institutionelle Vorkehrungen bei Haushalts- und Finanzplanung erhöht werden, die auf den jeweiligen Bereich abgestimmt sein sollten. • Für den Verkehrsbereich wäre ein Infrastrukturfonds mit eigenen Einnahmen und ggf. mit begrenzten Kreditermächtigungen geeignet. Für die Bereiche Verteidigung und Bildung bieten sich spezifische Mindestausgabenquoten an, die sich an klar definierten Indikatoren orientieren. DIGITALE INNOVATIONEN IM FINANZSEKTOR ERMÖGLICHEN, FINANZSTABILITÄT SICHERN • Der digitale Wandel im Finanzsektor verspricht Chancen wie niedrigere Kosten für Finanzdienstleistungen durch Prozessinnovation und mehr Wettbewerb sowie neue Finanzprodukte. • Um Risiken aus den Geschäftstätigkeiten neuer Akteure angemessen zu regulieren, ohne Innovationen unnötig zu bremsen, können regulatorische Experimentierräume geschaffen und der Austausch von Finanzdaten zwischen BigTechs, FinTechs und Banken vereinfacht werden. • Der digitale Euro verspricht Verbesserungen im europäischen Zahlungsmarkt und eine Absicherung gegen geopolitische Risiken. WOHNEN IN DEUTSCHLAND: KNAPPHEITEN BEHEBEN UND ZUGANG ERLEICHTERN • Die Knappheit von Wohnraum in Ballungsräumen ist nicht nur ein soziales Problem, sondern auch ein gesamtwirtschaftliches, da sie den Zuzug von Arbeitskräften in besonders produktive Regionen hemmt. • Das Wohnraumangebot kann durch die Mobilisierung von Baulandpotenzialen, stärkere Bauanreize und eine Senkung der Baukosten mittels harmonisierter Bauvorschriften erhöht werden. Die Wohnraumnutzung könnte durch den Abbau sozialer und finanzieller Umzugshürden effizienter werden. • In der sozialen Wohnungspolitik können sich die Subjekt- und Objektförderung sinnvoll ergänzen, da die Objektförderung den Zugang benachteiligter Personengruppen zu Wohnraum verbessert. Ihre soziale Zielgenauigkeit sollte durch eine Fehlbelegungsabgabe erhöht werden. GÜTERVERKEHR ZWISCHEN INFRASTRUKTURANFORDERUNGEN UND DEKARBONISIERUNG • Der zunehmend schlechtere Zustand der Straßen- und Schieneninfrastruktur belastet die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und macht höhere Investitionen erforderlich. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 10 • Eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene ist aufgrund von Kapazitätsengpässen und großteils getrennten Märkten zwischen Straßen- und Schienengüterverkehr nur begrenzt möglich. • Für eine schnelle und effiziente Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs sollte sich die Politik zunächst auf den bedarfsgerechten Aufbau der Ladeinfrastruktur für batterieelektrische LKW fokussieren. 2.3.2 Haushaltsverlauf im Bodenseekreis Für die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Bodenseekreises bilden Haushaltssatzung und Haushaltsplan die Grundlage. Mit dem nun vorliegenden Rechenschaftsbericht wird zu den wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen gegenüber dem Planansatz näher ausgeführt. Unterjährig hat die Kreisverwaltung den Kreistag in der Sitzung am 19. November 2024 in Form eines Finanzzwischenberichts informiert. 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan Mit dem Berichtsjahr 2024 liegt für den Bodenseekreis erneut ein Haushaltsjahr zurück, welches im ordentlichen Ergebnis nicht ausgeglichen werden konnte und damit mit einem Defizit abschließt. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf rund -6,19 Mio. Euro. Die Haushaltsplanung sah ein Defizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -7,84 Mio. Euro. Die Planabweichung im ordentlichen Ergebnis beträgt damit 1,65 Mio. Euro. Damit kann mit dem Haushaltsjahr 2024 der intergenerativen Gerechtigkeit und der haushaltsrechtlichen und gesetzlichen Verpflichtung des Haushaltsausgleichs nicht Rechnung getragen werden. Bereits die Haushaltssatzung und Haushaltsplan sahen ein Defizit in Höhe von rund 7,84 Mio. Euro vor. In Summe muss damit einmal mehr konstatiert werden, dass abermals ein nur schwer planbares Haushaltsjahr zurückliegt. Mit den nachfolgenden Ausführungen wird auf die wesentlichen Planabweichungen im Bereich der Ergebnis- und Finanzrechnung eingegangen und dienen einem schnellen Überblick. Weiter- und tiefergehende Ausführungen zu den einzelnen Planabweichungen sind auf Sachkontenebene ergänzend unter 3. Gesamtergebnisrechnung und 4. Gesamtfinanz- rechnung des Rechenschaftsberichtes zu finden. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 11 ERTRÄGE Im zurückliegenden Berichtsjahr konnte im Bereich der ordentlichen Erträge im Vergleich gegenüber den im Haushaltsplan ausgewiesenen Planwerten in Summe eine Ergebnisverbesserung in Höhe von rund 11,2 Mio. Euro verzeichnet werden. Im Haushaltsplan ist man von insgesamt 461.767.642 Euro ordentlichen Erträgen ausgegangen. Mit der Jahresrechnung werden nun in Summe 472.964.972 Euro festgestellt. Damit konnten in nahezu allen Ergebnispositionen die Planwerte überschritten und in Summe ein positiver Budgeterreichungsgrad (102 %) erzielt werden. Einzig die Ergebnispositionen „Sonstige Transfererträge“ (Budgeterreichungsgrad von 96,5 %, -535 Tsd. Euro) sowie die „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ (Budgeterreichungsgrad von 99,6 %, - 252 Tsd. Euro) blieben leicht unter den im Haushaltsplan ausgewiesenen Ansatzwerten zurück. Gleichzeitig muss jedoch auch festgestellt werden, dass die zuletzt jährlich kontinuierlich deutlich über Plan abschließenden Erträge (2020: +15,1 Mio. Euro, 2021: +17,6 Mio. Euro, 2022: +23,4 Mio. Euro, 2023: +8,9 Mio. Euro), die Mehraufwendungen nicht mehr kompensieren können. Abbildung 1 Entwicklung der ordentlichen Erträge Abbildung 2 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis der Erträge 2,5% -0,6% 0,4% 1,5% 4,6% 5,1% 6,5% 2,2% 2,4% 290.000.000 340.000.000 390.000.000 440.000.000 490.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Entwicklung der ordentlichen Erträge ordentliche Erträge PLAN ordentliche Erträge IST Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 12 Prozentual betrachtet, entfallen der größte Anteil an den ordentlichen Erträgen auf den Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft (45 %). In diesem Teilhaushalt werden die allgemeinen Umlagen und Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs (u.a. die Kreisumlage, die Schlüsselzuweisungen, die FAG-Umlage) abgebildet. Die größten summarischen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Planwerten sind dabei bei den Positionen der „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ (+7,9 Mio. Euro), der „sonstigen ordentlichen Erträgen“ (+1,7 Mio. Euro) sowie den „Aufgelösten Investitionszuwendungen u. beiträge“ (+796 Tsd. Euro) auszumachen. Mit rund 72 % bildet die Ergebnisposition „Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen“ den größten Anteil aller ordentlichen Erträge des Landkreises. Unter dieser Ergebnisposition werden unter anderem die Zuweisungen des Landes, das FAG, die Zuweisungen aus dem Aufkommen der Grunderwerbssteuer, die Kreisumlage, sowie die Leistungsbeteiligungen des Bundes abgebildet. Abbildung 3 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Ertragsposition Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen mit Einzeldarstellung der Erträge aus der Kreisumlage und Angabe des Budgeterreichungsgrades Ursächlich für die positive Planabweichung dieser Ergebnisposition sind im Wesentlichen höhere Zuweisungen im Rahmen des Soziallastenausgleichs (+3,4 Mio. Euro) sowie höhere Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land (+2,1 Mio. Euro) und aus den Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grunderwerbsteuer (+1,6 Mio. Euro). Ebenso konnten unter anderem Mehrerträge im Bereich der Leistungsbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (+987 Tsd. Euro) und der Leistungsbeteiligung des Bundes für EGT (+506 Tsd. Euro) erzielt werden. Dem entgegen stehen Mindererträge aus den Schlüsselzuweisungen (-1,2 Mio. Euro) und den Bußgeldern (-553 Tsd. Euro). Die Kreisumlagequote (Kreisumlage/ordentliche Erträge) liegt mit 25,59 % auf relativ konstantem Niveau. Gegenüber dem Planwerk sank sie um 0,6 %. Einen Anteil in Höhe von 13 % aller ordentlichen Erträge entfallen auf die Kostenerstattungen und Kostenumlagen. Sie bilden damit den zweithöchsten prozentualen Anteil der ordentlichen Erträge. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 13 Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für Aufwendungen aus Leistungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die der Landkreis für eine andere Stelle erbracht hat. Hierzu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien regelmäßig den größten Anteil ein. Abbildung 4 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Ertragsposition Kostenerstattungen und Kostenumlagen und Angabe des Budgeterreichungsgrades Die Ergebnisposition „Entgelte für öffentlich Leistungen oder Einrichtungen“ erzielt im Ergebnis einen Anteil in Höhe von rund 7 % an den gesamten ordentlichen Erträgen und schließt mit Mehrerträgen in Höhe von rund 383 Tsd. Euro besser als im Planwert vorgesehen ab. Ursächlich dafür sind im wesentlichen Mehrerträge im Bereich der Verwaltungs- (+399 Tsd. Euro) und der sonstigen Benutzungsgebühren (+277 Tsd. Euro). Dem gegenüber stehen geringere Erträge im Bereich der Abfallwirtschaft (-67 Tsd. Euro) und deutlich geringere Erträge im Bereich der Benutzungsgebühren (-226 Tsd. Euro). Abbildung 5 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Ertragsposition öffentlich-rechtliche Entgelte und Angabe des Budgeterreichungsgrades Der Ergebniswert der privatrechtlichen Leistungsentgelte überschreitet den Planwert um rund 634 Tsd. Euro. Dies begründet sich durch höhere Erlöse in allen Bereichen (Mieten und Pachten: +65 Tsd. Euro; Ertäge aus Verkauf: +360 Tsd. Euro und sonstige privatrechtliche Leitungen: +209 Tsd. Euro). Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 14 Abbildung 6 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Ertragsposition privatrechtliche Leistungsentgelte und Angabe des Budgeterreichungsgrades Korrespondierten im Vorjahr höhere Transfererträge (Vj. +1,4 Mio. Euro) noch mit den höheren Transferaufwendungen (Vj. +7,0 Mio. Euro) ergab sich 2024 eine deutliche Schieflage in dem die Transfererträge sowohl zum Plan (-534,9 Tsd. Euro) als auch zum Vorjahr (-643,2 Tsd, Euro) sanken. Weitergehende Ausführungen hierzu sind ab Abschnitt 2.5.5 sowie unter 3.1.4 im vorliegenden Rechenschaftsbericht zu finden. Abbildung 7 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Ertragsposition sonstige Transfererträge und Angabe des Budgeterreichungsgrades Die Ergebnisposition der sonstigen ordentlichen Erträge verzeichnete gegenüber dem Planwert einen Zuwachs (+1,7 Mio. Euro). Dieser begründet sich vor allem durch die Auflösung von Rückstellungen sowie aus Erträgen aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen. Weitergehende Ausführungen sind unter 3.1.10 zu entnehmen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 15 Abbildung 8 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Ertragsposition Sonstige ordentl. Erträge und Angabe des Budgeterreichungsgrades Die aktivierten Eigenleistungen wurden in der Haushaltsplanung für das Kalenderjahr 2024 berücksichtigt. Das Ergebnis dieser Position schließt mit rund 73 Tsd. Euro über dem Planwert ab. Aktivierte Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr 2024 ausschließlich von den beiden Ämtern Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt erbracht. Die Ertragsstruktur der ordentlichen Erträge im Haushaltsjahr 2024 stellt sich damit wie nachfolgend ersichtlich dar: Abbildung 9 Ertragsstruktur des Bodenseekreises im Jahr 2024 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 16 AUFWENDUNGEN Wie bereits im vorangegangenen Haushaltsjahr schließt ein Berichtsjahr des Bodenseekreises im Bereich der Aufwendungen über dem des veranschlagten Planansatzes ab. Die negative Planabweichung im Berichtsjahr 2024 liegt bei rund 9,2 Mio. Euro. Der Ergebniswert schließt damit rund 2 % über dem in der Haushaltplanung angenommenen Planwert ab. Die ordentlichen Aufwendungen befinden sich auf Rekordniveau und haben seit dem Jahr 2019 steigende Tendenz. Gleiches gilt analog für die ordentlichen Erträge, wenngleich die Aufwendungen stärker zugenommen haben. Abbildung 10 Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen Abbildung 11 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis der Aufwendungen Prozentual betrachtet, entfallen die größten Anteile an den ordentlichen Aufwendungen auf den Teilhaushalt 5 – Soziales (64 %) sowie den Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben (9 %). Dies bedeutet, dass fast ¾ aller ordentlichen Aufwendungen des Kreishaushaltes und damit in Summe rund 350 Mio. Euro in diesen beiden Teilhaushalten abgebildet werden. Mit einem Anteil von rund 59 % an den gesamten ordentlichen Aufwendungen stellen die sogenannten Transferaufwendungen den größten Anteil der Aufwendungen dar. Darauf folgen mit rund 17 % die Personalaufwendungen und mit etwa 12 % die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die größte summarische Abweichung gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Planwerten verzeichnen die Transferaufwendungen (+11,2 Mio. Euro), die Abschreibungen (+3,0 Mio. Euro), sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-2,8 Mio. Euro). -0,1% -3,6% -2,7% -1,6% 2,1% 2,2% 4,6% 4,0% 2,0% 280.000.000 330.000.000 380.000.000 430.000.000 480.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Entwicklung der ordentlichen Aufwendungen ordentliche Aufwedungen PLAN ordentliche Aufwendungen IST Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 17 Die größte summarische Abweichung gegenüber den im Haushaltsplan veranschlagten Planwerten verzeichnen die Transferaufwendungen. Gründe für die Abweichung und weitergehende Erläuterungen sind unter den Punkten 2.5.5 ff und 3.2.6 aufgeführt. Auch die Abschreibungen weichen mit knapp 3,0 Mio. Euro vom veranschlagten Planwert ab. Ursächlich hierfür sind zum einen, dass die Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plananlagen) oder neu zu erwerbenden Wirtschaftsgüter nur schwer einzuschätzen ist. Vor allem schlagen sich zum anderen in dieser Position jedoch auch die zum Ende eines Haushaltsjahres zu tätigenden Wertberichtigungen nieder. Neben den Transferaufwendungen und den Abschreibungen überschreiten auch die Zinsen und ähnliche Aufwendungen (+152 Tsd. Euro) den geplanten Ansatzwert. Die Personalaufwendungen hingegen liegen im Berichtsjahr 2024 rund 393 Tsd. Euro unter dem Haushaltsansatz (Abweichung Plan/Ergebnis < 0,5 %). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Personalkosten um 6,4 Mio. Euro bzw. um 9 %. Abbildung 12 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Aufwandspositionen Transferaufwendungen und Angabe des Budgeterreichungsgrades Abbildung 13 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Aufwandsposition Abschreibung und Angabe des Budgeterreichungsgrades Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 18 Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen blieb der Ergebniswert rund 2,8 Mio. Euro unter dem Ansatzwert zurück. Im Wesentlichen ursächlich für die Minderaufwendungen sind, dass die bereitgestellten Ansätze für die Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens um 1,6 Mio. Euro, für Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen um 1,2 Mio. Euro und für geringwertige Wirtschaftsgüter um 896 Tsd. Euro unterschritten wurden. Die Abweichungen im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen auf die Bereiche ÖPNV, Innere Verwaltung und den Sozialbereich zurückzuführen, hier sind deutlich weniger Aufwendungen zu verzeichnen als im Ansatz geplant wurde. Abbildung 14 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Personalaufwendungen und Angabe des Budgeterreichungsgrades Abbildung 15 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Angabe des Budgeterreichungsgrades Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 19 Die Planabweichung im Teilhaushalt 9 (Verkehr und ÖPNV) beziffern sich auf 620 Tsd. Euro, im Teilhaushalt 1 auf 457 Tsd. Euro und im Teilhaushalt 5 auf 584 Tsd. Euro. Negative Planabwichungen weisen die Teilhaushalte 3 (Schulträgeraufgaben), 4 (Kulturpflege) und 7 (Energie- und Abfallwirtschaft) aus. Betrachtet man die Aufwandsarten in einem Mehrjahresvergleich, sind vor allem die Aufwendungen in den Bereichen der Transferaufwendungen deutlich gestiegen. Vergleicht man die Summe der Transferaufwendungen aus 2017 mit der des vergangenen Berichtsjahres 2024, so sind ist eine Steigerung um 127,8 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, jedoch vor allem auf den Sozialbereich und den ÖPNV zurückzuführen. Neben den stetig steigenden Transferaufwendungen, verzeichnen auch die Personalaufwendungen im gleichen Betrachtungszeitraum eine Steigerung um rund 26,3 Mio. Euro. Abbildung 16 Abweichung zwischen Ansatz und Ergebnis der Aufwendungen für sonstige orderliche Aufwendungen und Angabe des Budgeterreichungsgrades Abbildung 17 Entwicklung der Transferaufwendungen Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 20 Aufgrund der stetig zunehmenden Aufgaben der Landkreisverwaltungen und der zuletzt höheren Tarifabschlüsse, sowie einem zunehmenden Altersdurchschnitt ist diese Entwicklung jedoch nachvollziehbar. Die Aufwandsstruktur im Haushaltsjahr 2024 stellt sich wie folgt dar: Abbildung 18 Entwicklung der Personalaufwendungen Abbildung 19 Aufwandsstruktur des Bodenseekreises im Haushaltsjahr 2024 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 21 ORDENTLICHES ERGEBNIS Das zurückliegende Haushaltsjahr schließt insgesamt mit einem negativen ordentlichen Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 5,86 Mio. Euro (Planansatz - 7,84 Mio. Euro). Ein negatives ordentliches Ergebnis entspricht nicht einer intergenerativen Haushaltspolitik. In der Konsequenz bedeutet dies auch, dass der Ressourcenverbrauch im zurückliegenden Haushaltsjahr nicht erwirtschaftet werden konnte. Der Fehlbetrag in Höhe von 5.860.666,76 Euro wurde durch Entnahme aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen. SONDERERGEBNIS Das Sonderergebnis (Saldo aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen) beträgt - 333.256,48 Euro (Planansatz: 0 Euro). Außerordentliche Erträge und Aufwendungen fallen außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit an. Dieser Überschuss wurde den Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Im Sonderergebnis schlägt sich im abgelaufenen Berichtsjahr auf der Ertragsseite vor allem die außerordentliche Auflösung von Sonderpostens aufgrund einer Rückzahlung an das Land nieder. Darüber hinaus wurden Schadensersatzleistungen von Versicherungen sowie Gewinne aus den Verkäufen von beweglichem Vermögen und Grundstücken verzeichnet. Abbildung 20 Ordentliches Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsvolumen Abbildung 21 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis der Jahresergebnisse Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 22 Dem gegenüber stehen auf der außerordentlichen Aufwandsseite Abschreibungen aufgrund der Rückgabe einer nicht mehr genutzen Asylunterkunft, bzw. der Abstufung einer Kreisstraße und Aufwendungen für Schadensfälle sowie die außerorderntlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hochwasserlage im Mai/Juni. GESAMTERGEBNIS Der Kreishaushalt schließt somit mit einem negativen Gesamtergebnis in Höhe von 6.193.923,24 Euro ab. Das Gesamtergebnis bildet sich aus dem negativen ordentlichen und dem negativen Sonderergebnis. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 23 FINANZLAGE Der Finanzierungsmittelbestand des Landkreises nimmt zum 31. Dezember 2024 um - 19.744.587,21 Euro (Planansatz: -10.441.141,00 Euro) ab. Der Endbestand der Zahlungsmittel beträgt zum Jahresende 4.859.602,11 Euro. In der Finanzrechnung wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen von insgesamt netto rund 6,48 Mio. Euro gebildet, die in den Folgejahren zu zahlungswirksamen Auszahlungen führen werden. Der Budgeterreichungsgrad der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im vergangenen Berichtsjahr lag insgesamt bei 83 %. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit übersteigen mit einem Budgeterreichungsgrand von 171 % den Planansatz um rund 2,97 Mio. Euro. Der in der Haushaltssatzung veranschlagte Kreditrahmen in Höhe von 8,5 Mio. Euro wurde nicht nicht in Anspruch genommen, da sich die Aufnahme von Seiten der Bausparkasse über den Jahreswechsel hinaus verzögerte. Schuldenstand des Bodenseekreises aus Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 13.714.788,70 Euro. FAZIT Aufgrund der Vielzahl der Einflüsse kann das zurückliegende Kalenderjahr einmal mehr, als ein nicht gewöhnliches Haushaltsjahr gesehen und bewertet werden. Die Vergleichbarkeit zwischen den im Haushaltsplan ausgewiesenen Planwerten und dem tatsächlich erzielten Ergebnis, sowie deren Vergleichbarkeit zu den Vorjahren ist damit auch nur bedingt aussagefähig. Im vorliegenden Rechenschaftsbericht des Bodenseekreises für das Berichtsjahr 2024 werden alle relevanten Positionen und deren Abweichungen gegenüber dem im Haushaltsplan veranschlagten Planansatz erläutert und auf die Gründe für die Planabweichung eingegangen. Abbildung 22 Übersicht der Abweichungen zwischen Ansatz und Ergebnis des Finanzhaushalts Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 24 2.5 Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung Der Rechenschaftsbericht soll gem. §54 Abs. 2 GemHVO auch Angaben über den Stand der kommunalen Aufgaben darstellen. Im Haushaltsjahr 2024 war die kommunale Aufgabenerfüllung in allen Bereichen grundsätzlich gewährleistet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Bodenseekreis unter Beachtung der Ziele seine Aufgaben erfüllen konnte. Das Gesamtbudget wurde dabei jedoch in einzelnen Bereichen deutlich überschritten und weist erneut ein negatives ordentliches Ergebnis aus. Für Maßnahmen, welche 2024 nicht vollständig umgesetzt werden konnten, wurden Haushaltsermächtigungen (ausschließlich für Investitionen) gebildet und in das Folgejahr übertragen. Teilweise erfolgte auch eine Neuveranschlagung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025. Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. Die Ausführungen sind nicht abschließend und werden ggf. bei den relevanten Ergebnis-, Finanz- oder Bilanzpositionen konkretisiert dargestellt. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Bei den Ausführungen zur Gebäudeunterhaltung wird zwischen Schul- und Verwaltungsgebäuden, sowie Gemeinschafts- und Notunterkünfte unterschieden. Im nachfolgenden werden die durchgeführten Maßnahmen benannt. 2.5.1.1 Schulgebäude Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Duschen und WCs Werkstatt Die Duschen und WCs in der Werkstatt wurden in den Sommerferien 2021 und 2022 saniert. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Maßnahme wurde in 2022 abgeschlossen und wurde im Jahr 2024 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – elektrotechnische Sanierung Klassenzimmer Hauptgebäude Die Elektroinstallationen im Hauptgebäude des Beruflichen Schulzentrums in Friedrichshafen wurden den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen angepasst. Um den Stromverbrauch zu senken wurden zudem die bestehenden Leuchtstoffröhren gegen LED- Beleuchtung ausgetauscht. Diese Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil des Sanierungs- fahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreis beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Aufschaltung Amokanlage Um den Anforderungen einer Aufschaltung der Amokanlage des Beruflichen Schulzentrums in Friedrichshafen bei der Polizei zu erfüllen, wurde die bereits bestehende Sprech- und Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 25 Gegensprechanlage technisch verbessert und erweitert. Die Maßnahme wird im Jahr 2025 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Umzug Fachschule Sozialpädagogik und Umbau Lehrerzimmer DHS Gemäß dem Kreistagbeschluss vom 26. Juli 2022 wurde die Verlagerung der Ausbildung der Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen von Überlingen nach Friedrichshafen beschlossen. Dies zog auch bauliche Veränderungen wie die Umnutzung von drei Klassenzimmern im Erweiterungsbau, die Umwidmung von Klassenzimmern im Hauptgebäude sowie Sanierung und Erweiterung eines Lehrerstützpunkts im Hauptgebäude nach sich. Die Maßnahme wurde im Jahr 2023 abgeschlossen und im Jahr 2024 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Biodiversität Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landeskreises wurden umfangreiche Maßnahmen in den Außenanlagen umgesetzt. Der Maßnahmenkatalog umfasste neben der Untergrundvorbereitung das Anpflanzen von mehrjährigen Blumenzwiebeln, Stauden, Sträuchern und Gräsern auch die Revitalisierung des Retentionsbeckens (Teich), sowie eine kleinere Anzahl von Baumpflanzungen. Für die Blumenzwiebeln wurden Fördermittel bei der Stadt Friedrichshafen beantragt und genehmigt. Die Maßnahme wurde im Jahr 2024 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Sportplatz Der Sportplatz am Berufsschulzentrum in Friedrichshafen war nach nahezu 40 Jahren intensiver Nutzung sanierungsbedürftig. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang – Sanierung Lehrküchen Die bestehenden Schulküchen in der Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang sind nach über 25-jähriger Nutzung in weiten Teilen überaltert und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Unterrichtung der Fachschüler. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte in den Jahren 2023 und 2024. Für die Sanierung der Lehrküchen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung ist im Jahr 2024 erfolgt. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Erneuerung Beleuchtung JZGS Werkstatt Um den Stromverbrauch in der Werkstatt der Jörg-Zürn-Gewerbeschule (Marie-Curie- Schule) zu senken wurde die vorhandene Beleuchtungsanlage in LED-Beleuchtung ausgetauscht. Die Steuerung erfolgt nun über Präsenzmelder. Ergänzend wurde die Sicherheitsbeleuchtung in den Fluchtwegen und den neuen Fluchttreppenhäusern erweitert. Diese Sanierungsmaßnahme war Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Zusammenführung JZGS und JvLS Im Rahmen der Regionalen Schulentwicklung wurde die Zusammenführung der Jörg-Zürn- Gewerbeschule und der Justus-von-Liebig-Schule zur Marie-Curie-Schule durch den Kreistag beschlossen. Aufgrund dessen waren unter anderem räumliche Veränderungen im Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 26 Lehrerzimmer und im Sekretariat in den Gebäuden notwendig. Die Maßnahme wurde im Jahren 2022 und 2023 umgesetzt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Schließung Außentüren + Amokalarmierung per Chip Die Außentüren am Beruflichen Schulzentrum in Überlingen entsprachen nicht mehr den sicherheitstechnischen Standard und wurden daher mit Motorschlössern, einer elektronischen Schließüberwachung sowie mit einer Chip-Schließung ausgestattet. In diesem Zuge wurden die alten Schlüssel-Amok-Melder auf den Fluren gegen neue Melder mit Chip-Alarmierung ersetzt und die Amok-Meldeeinrichtungen in den Klassenräumen erweitert. Die Maßnahme wird im Jahr 2025 abgeschlossen und schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Erneuerung Beleuchtung MCS Gebäude A Für die bestehende Beleuchtungsanlage des Gebäudes A der Marie-Curie-Schule stehen keine Leuchtmittel mehr zur Verfügung. Aufgrund dessen wurde die Bestandsbeleuchtung demontiert und eine neue LED-Beleuchtungsanlage installiert. Diese Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreis beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierung Grundleitungen Auf Grund der seit 1958 bis heute gewachsenen Baustrukturen am Beruflichen Schulzentrum in Überlingen ist der Verlauf der Abwasserleitungen auf dem Grundstück nicht ausreichend dokumentiert. Aufgrund dessen wurde eine digitale Aufnahme sowie eine zeitgleiche Überprüfung des Zustands der Abwasserleitungen für die Einhaltung der Betreiberhaftung (Dichtigkeit) und für Neuplanung von Bauprojekten in 2024 durchgeführt. Die daraus resultierenden Sanierungen sollen in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Die Maßnahme wird im Jahr 2026 schlussgerechnet. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Energieeffizienz- Contracting (EEC) Das Berufsschulzentrum Überlingen umfasst vier Schulgebäude, ein Werkstattgebäude sowie eine Sporthalle und stellt mit einem Energieverbrauch von größer 1.500 MWh/Jahr aller kreiseigenen Liegenschaften den viertgrößten Verbrauch aller kreiseigenen Liegenschaften dar. Insgesamt sind derzeit vier Kessel, je zwei pro Heizzentrale, zur Wärmeversorgung der Gebäude installiert, die mit Gas und teilweise auch mit Öl betrieben werden. Die Anlagentechnik ist aufgrund des fortgeschrittenen Betriebsalters im Alterszustand > 25 – 30 Jahre überaltert und sanierungsbedürftig. Daher müssen diese ersetzt werden. Diese Maßnahmen wurden bereits in den Sanierungsfahrplänen 2.0 und 3.0 aufgeführt und dem Kreistag vorgestellt. Dies umfasst auch die Erneuerung der Wärme- verteilung als ein zentrales Element bei der zukünftigen effizienten Wärmeversorgung. Der Kreistag hat am 18. September 2023 beschlossen, dass die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlagen und der Anlagen der Wärmeverteilung zukünftig über ein Energieeffizienz-Contracting (EEC) erfolgen soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein europaweites Verhandlungsverfahren durchzuführen. Dem Kreistag wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine Vergabeempfehlung zur Beschlussfassung im Sommer 2025 unterbreitet. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Klassenzimmer Durch die Umstellung auf den Schulverbund wurden mehrere Klassenzimmer für den Kunstunterricht benötigt. Hierzu wurden die Kunsträume im Rahmen des Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 27 Ganztagskonzeptes in die Ebene 2 verlagert. Die Flächen der ehemaligen Kunsträume wurden zu Klassenzimmern umgewandelt. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Bildungszentrum Markdorf - Sicherheitstechnische und energiesparende Sanierung von Außentüren und Windfängen Die Außentüren und Windfänge im Bildungszentrum in Markdorf entsprachen nicht mehr den sicherheitstechnischen Standards und wurden daher in zwei Bauabschnitten saniert. Im Sommer 2021 wurden die östlich liegenden Windfänge mit den Außentüren auf der Ebene 1 und 2 erneuert. Die restlichen Windfänge wurden in den Sommerferien 2023 saniert. Die Maßnahme war Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung des Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Bildungszentrum Markdorf – Flursanierung Die zahlreichen Sanierungsmaßnahmen in den letzten Jahren im Bildungszentrum in Markdorf sowie die altersbedingte Abnutzung der Bodenbeläge und Handläufe der Treppen haben eine Sanierung der Flure in der Ebene 1, 2 und 3 erforderlich gemacht. In den Sommerferien 2021 und 2022 wurden bereits die Bodenbeläge und Treppenhandläufe im westlichen Teil des Bildungszentrums ausgetauscht. In 2023 wurden die Bodenbeläge und Treppenhandläufe im östlichen Teil des Bildungszentrums saniert. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Musikraum, Hausmeisterbereich und WCs Im Zuge der Sanierungen im Bildungszentrum Markdorf wurden in den Sommerferien 2022 die Hausmeister- und Musikräume in der Ebene 1, die Schülertoiletten auf den Ebenen 1 und 3 sowie die Lehrertoiletten auf der Ebene 2 saniert. Hierbei wurde zudem eine neue Lüftungsanlage eingebaut, mit der zukünftig die Qualität der Lüftung verbessert und Energie eingespart werden kann. Die Arbeiten an der Lüftungsanlage waren Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für das Vorhaben wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2025 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung undichter Oberlichter Ebene 1 Durch die Ausführung der neuen Oberlichter als Pultdach mit der Dachneigung Richtung Süden, Dreifachverglasung und einer starken Wärmedämmung konnte der Hitzeeintrag im Sommer und der Wärmeverlust im Winter deutlich verbessert werden. Durch die wetterabhängig gesteuerten Lüftungsflügel kann im Sommer eine Nachtauskühlung des Flurs erreicht werden. Diese Sanierungsmaßnahme war Bestandteil des Sanierungs- fahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2025 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Theaterstudio inkl. WCs und Lüftung Westseite Das bestehende Theaterstudio, die WCs und die Lüftung auf der Westseite waren sanierungsbedürftig. Durch den Einbau einer hocheffizienten Lüftungsanlage mit einem Wärmerückgewinnungsfaktor von 95% konnte die Luftqualität erheblich verbessert. Dies war Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 28 beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2025 erfolgen. Bildungszentrum Markdorf – Erneuerung Beleuchtung Bibliothek Um den Stromverbrauch zu senken wurden im Bibliotheksgebäude die bestehenden Leuchtstoffröhren gegen LED-Beleuchtung ausgetauscht. Diese Sanierungsmaßnahme war Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Bildungszentrum Markdorf – Sanierung Parkettbelag in den Werkräumen In den Werkräumen des Bibliotheksgebäudes wurde der Parkettbelag komplett erneuert. Für die Maßnahme wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Bildungszentrum Markdorf – Erneuerung Beleuchtung Sporthalle 2 Um den Stromverbrauch in der Sporthalle 2 zu senken wurden die bestehenden Leuchtstoffröhren gegen LED-Leuchten ausgetauscht. Diese Sanierungsmaßnahme ist Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreis beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Bund beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Elektronikschule Tettnang – Sanierung Klassenzimmer und elektrotechnische Labore In der Elektronikschule in Tettnang bestehenden Klassenzimmer im Bauteil B mit ihren elektrotechnischen Laboren waren nach über 30-jähriger Nutzung in weiten Teilen überaltert und entsprachen nicht mehr den aktuellen Normen und schulischen Anforderungen. Um die Beeinträchtigungen des Schulbetriebs durch die Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten, wurde die Maßnahme zu Beginn der Pfingstferien 2024 gestartet und mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2024/2025 abgeschlossen. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. Elektronikschule Tettnang – Sanierung Sanitärbereiche Gebäude B Die Wasser- und Abwasserleitungen sowie Oberflächen der Sanitärbereiche im 1. und 2. OG des Bauteils B der Elektronikschule in Tettnang sollen erneuert werden. Im Sanitärbereich des Erdgeschosses sollen zudem behindertengerechte Anlagen geschaffen werden. Die Maßnahme wird im Jahre 2027 fertiggestellt und im Jahre 2028 schlussgerechnet werden. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. 2.5.1.2 Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude Glärnischstraße 1-3 - Errichtung externes Notstromaggregat Nach Prüfung der Notstromversorgung mit der Bestandsinfrastruktur konnte eine uneingeschränkte Verfügbarkeit durch elektrische Energie nicht mehr gewährleistet werden. Aufgrund dessen wurde im Jahr 2021 ein neues leistungsfähigeres Notstromaggregat im Außenbereich errichtet, welches in Zukunft bei Stromausfall die Handlungsfähigkeit des Landratsamtes als Natur- und Katastrophenschutzbehörde sichert. Weitere Arbeiten in der Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 29 Peripherie des Hausanschlusses waren aufgrund der Vorgaben des Netzbetreibers notwendig. Die Schlussabrechnung erfolgte Jahr 2024. Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 – Sanierung WC-Anlagen Im Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 75 werden auf 5 Ebenen jeweils zwei WC-Anlagen in drei Bauabschnitten saniert. Mit der Maßnahme wurde im November 2024 begonnen. Mit der Fertigstellung ist Ende August 2025 zu rechnen. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. 2.5.1.3 Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber Durch Beschluss des Kreistages vom 23. März 2022 wurde die Verwaltung beauftragt unter Berücksichtigung der sich dynamisch verändernden Lage von ukrainischen Flüchtlingen sowie der erhöhten Zuweisungen von Asylbewerbern die Aufnahmekapazität aufzustocken. Nach erfolgter Auswahl und Besichtigung von geeigneten Objekten sowie der Genehmigung durch das Regierungspräsidium wurden mehrere Mietverträge abgeschlossen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. Bermatingen, Goethestraße 12 In Bermatingen wurde ein Mehrfamilienhaus als Gemeinschaftsunterkunft angemietet. Die Unterkunft kann mit ca. 17 Personen belegt werden. Friedrichshafen, Am Flughafen 76 In Friedrichshafen am Flughafen wurde ein weiteres Stockwerk angemietet und umgebaut, wodurch zusätzlich 28 Plätze geschaffen wurden. Die Begrenzung auf die Nutzung durch Geflüchtete aus der Ukraine wurde im Mai 2023 aufgehoben. Langenargen, Heckenweg 8 In Langenargen wurde von der Gemeinde ein Gebäude angemietet. Die Unterkunft kann mit ca. 23 Personen belegt werden. Die Kosten für die Umbauarbeiten sind vom Kreis zu tragen und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. 2.5.1.4 Notunterkünfte Im Bodenseekreis waren 2024 insgesamt fünf Notunterkünfte in Betrieb – drei Notunterkünfte waren dabei Mehrzweck- bzw. Sporthallen. Die Stadt- und Landkreise wurden mit dem Schreiben vom 7. Mai 2024 vom Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg dazu aufgerufen, Notunterkünfte abzubauen und stattdessen weitere Kapazitäten in regulären Unterkünften aufzubauen. Im Vergleich zu den sehr hohen Zugängen des vergangenen Jahres waren momentan moderate Zugangszahlen zu verzeichnen. Aufgrund der moderaten Zugangszahlen wurde die Nutzung der Sporthalle am Beruflichen Schulzentrum in Friedrichshafen Ende Mai 2024 eingestellt und nach den Sommerferien wieder für den Schulbetrieb freigegeben. Zudem wurde die Sporthalle des Gymnasiums in Überlingen zum 1. August 2024 in Standby gesetzt und zum 30. April 2025 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 30 gekündigt. Die Parksporthalle in Kressbronn wurde zum 31. Dezember 2024 an die Gemeinde zurückgegeben. Daneben wurde die Schlossseeallee in Salem im Februar 2025 in Standby gesetzt. Um zukünftig auf die dynamischen Zuweisungen reagieren zu können wurde eine Unterkunft in der Prinz-Eugen-Straße in Tettnang im Februar 2024 fertiggestellt und im März 2024 bezogen. Diese dient auch als Erstaufnahme und Verteilstelle für den Bodenseekreis. Die Fläche beträgt insgesamt 6.300 qm, hiervon wurden rund 4.250 qm für eine Notunterkunft mit Gemeinschaftsküchen sowie Aufenthaltsflächen für bis zu 170 Personen ausgebaut. Die verbleibende Restfläche wird als Lager (ca. 2.050 qm) für das Amt für Migration und Integration, das Bau- und Liegenschaftsamt sowie das Amt für Digitalisierung und Organisation dienen. 2.5.1.5 Unterkünfte für unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) Tettnang, Wilhelmstraße 20 In Tettnang wurde von Privat das Gebäude für die Unterbringung für umA angemietet. Die Belegung erfolgt durch die Träger nach den Vorgaben für die Unterbringung von umA. Die Kosten für bauliche Maßnahmen gingen zu Lasten des Landkreises. 2.5.2 Straßenunterhaltung Gemeinschaftsaufwand Die Straßenunterhaltung in der Produktgruppe 5450 wird vom Straßenbetriebsdienst in den drei Straßenmeistereien geleistet. Die Straßenunterhaltungskosten sind in Direktaufwand und Gemeinschaftsaufwand unterteilt. Die Aufteilung der Tätigkeiten in diese beiden Aufwandsarten hat das Land einheitlich geregelt. Der Direktaufwand kann dem betreffenden Straßenbaulastträger (Bund, Land, Kreis) zugeordnet werden. Für Landesstraßen wird der Direktaufwand in der Produktgruppe PG 5430 und für Kreisstraßen in der Produktgruppe PG 5420 abgebildet. Für Bundesstraßen wird der Direktaufwand außerhalb des Kreishaushaltes im Bundeshaushalt bewirtschaftet, da das Straßenbauamt als Untere Straßenbaubehörde eine Bewirtschaftungsbefugnis im Finanzprogramm des Bundes für diese Zwecke erhalten hat. Von der Mittelzuweisung für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen wird zuerst der Direktaufwand im Bundeshaushalt und im Kreishaushalt Produktgruppe Landesstraßen PG5430 beglichen. Die Straßenreinigung (545001), Winterdienst (545002) und Gemeinschaftsaufwand (545009) ist dagegen nur sehr schwer oder überhaupt nicht dem einzelnen Straßenbaulastträger zuzuordnen. Diese Aufwendungen werden auf den Sachkonten 40 bis 44 des Kreishaushaltes bestritten. Der Kreisanteil an den Aufwendungen des Gemeinschaftsaufwandes des Kostenträgers 545009 wird im Kreishaushalt als interne Leistungsverrechnung dargestellt und wie folgt auf die einzelnen Baulastträger aufgeteilt: Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 31 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. KoTr 5420* Anteil Kreisstraßen 1.923.897 2.528.009 2.231.553 296.456 KoTr 5430* Anteil Landesstraßen 1.352.093 1.863.782 1.517.171 346.610 KoTr 5440* Anteil Bundesstraßen 1.833.962 2.651.979 2.184.679 467.300 Nettoressourcenbedarf (KoTr 5450*) 5.109.951 7.043.770 5.933.403 1.110.366 Im Rahmen des Verkehrslastenausgleichs (Finanzausgleiches) erhielt der Bodenseekreis im Jahr 2024 rd. 3,08 Mio. Euro. Sanierungen an Bundes- und Landesstraßen 2024 durch das Straßenbauamt Bodenseekreis im Auftrag des Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen (UA- Groß-Maßnahmen), nur nachrichtlich Bundesstraßen Fahrbahn • B 31 Behebung von Fahrbahnschäden bei Stetten • B 33 Behebung von Fahrbahnschäden bei Meersburg, Markdorf und Oberteuringen • B 31 Behebung von Fahrbahnschäden bei Kressbronn Bundesstraße Tunnel • B 31 Riedleparktunnel Umrüstung Adaptionsbeleuchtung auf LED • B 31 Mauernriedtunnel Erneuerung der Verkehrssteuerung Landesstraßen Fahrbahn • L 205 Behebung von Fahrbahnschäden bei Bermatingen • L 200 Behebung von Fahrbahnschäden bei Überlingen Seit 2023 werden die UA-groß Mittelzuwendungen für Maßnahmen an Landesstraßen in den Kreishaushalt (Produkt 54300101) eingezahlt und dort direkt vom Straßenbauamt bewirtschaftet. Beim Land belaufen sich die Mittel in einer Höhe von rd. 516.000 Euro und beim Bund in einer Höhe von rd. 2.474.000 Euro. Zum Jahresabschluss wird jeweils eine exakte Aufstellung aller geleisteten Auszahlungen den Einnahmen aus der Mittelzuweisung gegenübergestellt. Nicht verwendete Mittel wurden zum Jahresende an das Regierungspräsidium Tübingen zur Abrechnung mit dem Verkehrsministerium zurückerstattet. Dadurch entstehen dem Kreis keine zusätzlichen Ausgaben, da eine Spitzabrechnung stattfindet. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 32 2.5.3 Abfallwirtschaft Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung Das Haushaltsjahr 2024 war abfallwirtschaftlich geprägt durch kräftig angestiegene Restmüllmengen. An den Wertstoffmärkten waren unterschiedliche Entwicklungen festzustellen. Dies führte zu deutlichen Mindereinnahmen in der Altholzverwertung, die jedoch durch Mehreinnahmen in der Papierverwertung ausgeglichen werden konnten. Per Saldo wurde dadurch ein gebührenrechtlicher Fehlbetrag in Höhe von - 1,05 Mio. Euro (Plan: - 1,59 Mio. Euro) erzielt. Haushaltsrechtlich ergab sich buchungstechnisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe - 507 Tsd. Euro. Mengenbilanz Abfallart 2023 2024 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 22.098 3.300 7.703 137 33.238 22.200 3.300 7.550 150 33.200 23.034 3.108 8.378 147 34.667 + 834 - 192 + 828 - 3 + 1.467 Biomüll: 16.210 16.400 16.410 + 10 Gartenabfälle: 16.458 15.600 19.415 + 3.815 Wertstoffe: Papier/Kartonagen Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 14.561 8.214 5.857 2.873 1.785 559 33.849 27.289 14.500 8.975 5.800 2.815 1.810 610 34.510 26.150 14.593 9.727 5.804 2.856 1.940 595 35.515 25.891 + 93 + 752 + 4 + 41 + 130 - 15 + 1.005 - 259 Im Jahr 2024 war ein erneuter Mengenanstieg in nahezu sämtlichen Abfallfraktionen der Siedlungsabfälle zu verzeichnen. Insbesondere beim Restmüll und der Fraktion der Wertstoffe kam es zu einer deutlichen Mengensteigerung. Der höchste Mengenzuwachs war bei den Grünabfällen festzustellen. Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH entsorgt und in den Müllheizkraftwerken Stuttgart-Münster, Göppingen und Ulm-Donautal sowie in den Schweizer Anlagen KVA Weinfelden und KVA Bazenheid thermisch behandelt. Das Restmüllaufkommen lag deutlich um 1.429 Tonnen über der Vorjahresmenge. Das Biomüllaufkommen lag mit 16.410 Tonnen 200 Tonnen über dem Vorjahreswert. Die Menge der Grünabfälle stieg deutlich um 2.919 Tonnen auf 18.967 Tonnen an. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 33 Das Wertstoffaufkommen lag insgesamt um 1.005 Tonnen über dem Planwert. Überwiegend ist dies auf deutlich gestiegene Altholzmengen zurückzuführen. Höhere Entsorgungskosten bei privaten Entsorgern hatten zu einem Mengenanstieg durch gewerbliche Anlieferungen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern geführt. Zudem ist aber auch erstmalig seit dem Jahr 2015 ein geringer Anstieg an Papier und Kartonagen (+ 32 Tonnen) festzustellen. Das Gesamtaufkommen an Inertabfällen ist im Jahr 2024 gesunken. Während es bei der Anlieferung von DK-I-Abfällen auf der Deponie Überlingen-Füllenwaid zu einem deutlichen Mengenrückgang um 2.708 Tonnen kam, stieg die Menge DK-II-Abfälle in Weiherberg hingegen um 1.215 Tonnen an. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation war im letzten Jahr erfreulich. Die Gebühreneinnahmen lagen 472 Tsd. Euro über dem Plan. Zusätzlich konnten hohe Erlöse in der Wertstoffvermarktung erzielt werden, so dass der Planwert um 399 Tsd Euro übertroffen wurde. Nr. Ertragsart 2023 2024 Ansatz Ergebnis Differenz 2 5 Zuweisungen und Zuwendungen Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen Abfall- und Deponiegebühren Entnahme/Zuführg. Rückst. Gebühren Insgesamt 75.309 23.599.035 - 55.008 23.544.026 300 23.663.000 1.590.520 25.253.520 309 24.135.012 1.052.344 25.187.356 + 9 + 472.012 - 538.176 - 66.164 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altholz Erlöse Altmetall / Elektroschrott / Sonstiges Insgesamt 846.693 610.487 470.322 1.927.502 850.000 180.000 372.000 1.402.000 1.259.997 54.808 486.599 1.801.403 + 409.997 - 125.192 + 114.599 + 399.403 7 10 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt Sonstige ordentliche Erträge Erträge aus Nachaktivierung* Sonstiges Insgesamt Außerordentliche Erträge 1.566.651 40.872 1.607.523 0 2.866 2.866 500 1.565.000 30.000 1.595.000 0 0 0 1.581.624 39.762 1.621.385 0 21.608 21.608 2.804 + 16.624 + 9.762 + 26.386 0 + 21.608 + 21.608 + 2.804 Gesamterträge 27.157.727 28.250.820 28.634.866 + 384.046 nachrichtlich: Gesamterträge ohne Rückstellungzuführung und Nach- Aktivierung von Anlagevermögen 27.212.735 26.660.300 27.582.523 + 922.223 • Erträge aus Nachaktivierung (Korrekturen von festgestellten Jahresabschlüssen) in Höhe von 255.843 Euro im Ergebnis 2023 betreffen die Umbuchung der Kosten für eine Sanierungsmaßnahme eines stillgelegten Abschnitts der Deponie Weiherberg und wurden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs mit den Nachsorgeaufwendungen für Deponien saldiert und sind somit bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Abzug gebracht. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 34 Die Abfall- und Deponiegebühren liegen 472 Tsd. Euro über dem Planansatz. Bei den Deponiegebühren führte der Mengenanstieg im Bereich der DK-II-Abfälle zu Mehreinnahmen. Im Bereich der Abfallgebührenveranlagung kam es aufgrund des Einwohnerzuwachses ebenfalls zu Mehreinnahmen. Gestiegen sind auch die Erlöse für die Vermarktung von Altpapier. Nachdem der Papierpreis nach einer Hochpreisphase in den Jahren 2021/2022 bereits Ende 2022 deutlich gesunken war, hat er sich Mitte des Jahres 2024 vorübergehend wieder etwas erholt. Dieser Papierpreisanstieg führte dazu, dass der durchschnittliche Erlös des Jahres 2023 i. H. v. 64,69 Euro/t im Jahr 2024 auf einen durchschnittlichen Erlös i. H. v. 97,78 Euro/t anstieg. Dadurch ergaben sich Mehreinnahmen i. H. v. 410 Tsd. Euro. Die Marktpreise für die Altholzverwertung entwickelten sich im Jahresverlauf stark rückläufig, wodurch im zweiten Halbjahr Zuzahlungen zu leisten waren. Dies hat zur Folge, dass man rund 125 Tsd. unterhalb des Planwertes und 556 Tsd. Euro unter dem Vorjahresergebnis liegt. Die sonstigen Erlöse, insbesondere für die Verwertung von Altmetall und Elektroaltgeräten liegen aufgrund leicht gestiegener Marktpreise und teils leicht gestiegener Mengen mit 115 Tsd. Euro über dem Planansatz. Insgesamt belaufen sich die Mehr-Einnahmen an Verkaufserlösen auf 399 Tsd. Euro zum Planwert. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungs- entnahme) in Höhe von 27,58 Mio. Euro, die somit um 0,9 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz und um 370 Tsd. Euro über dem Vorjahreswert lagen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 35 Aufwendungen Bei den Restabfallbehandlungskosten sowie der Holzverwertung kam es zu Mehr-Ausgaben, in einzelnen Wertstoffbereichen ergaben sich Einsparungen. Nr. Aufwandsart 2023 2024 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz 12 Personalaufwendungen: - 3.044.657 - 3.140.100 - 3.190.149 - 50.049 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Erstattg. an Systeme f. Papierverwertg. Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln u Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Erträge aus Nachaktivierung* Nachpassivierung* Zwischensumme Entnahme aus Nachsorgerückstellung Zuführung zur Nachsorgerückstellung Insgesamt - 6.864.111 - 4.874.077 - 1.644.809 - 56.943 - 1.926.734 - 483.103 - 1.379.969 - 3.302.996 - 356.688 - 20.889.431 - 977.461 255.843 - 47.328 - 768.946 768.946 - 1.071.631 - 21.961.063 - 7.300.000 - 4.730.000 - 1.705.000 - 85.000 - 1.820.000 - 160.000 - 1.425.000 - 4.038.600 - 511.400 - 21.775.000 - 1.295.000 0 0 - 1.295.000 1.295.000 -1.027.000 - 22.802.000 - 7.534.221 - 4.702.621 - 1.749.371 - 163.162 - 1.804.045 - 335.261 - 1.395.467 - 3.985.752 - 437.599 - 22.107.499 - 825.674 0 0 - 825.674 825.674 - 1.050.983 - 23.158.482 - 234.221 + 27.379 - 44.371 - 78.162 + 15.955 - 175.261 + 29.533 + 52.848 + 73.801 - 332.499 + 469.326 0 0 + 469.326 - 469.326 - 23.983 - 356.483 15 16 17 Abschreibungen Zinsen u.ä. Aufwendungen Transferaufwendungen - 732.748 - 30.236 - 960 - 759.400 - 36.000 0 - 775.102 - 32.517 - 720 - 15.702 + 3.483 - 720 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen - 616.779 - 587.000 - 601.399 - 14.399 TE 22 Aufwendungen für interne Leistungen Außerordentliche Aufwendungen - 1.282.424 0 - 1.417.962 0 - 1.382.479 - 1.161 + 35.483 - 1.161 12- TE 22 Zwischensumme - 27.668.865 - 28.742.462 - 29.142.009 - 399.547 • Erträge aus Nachaktivierung (255.843 Euro) sowie Aufwand für Nachpassivierung (Korrekturen von festgestellten Jahresabschlüssen) in Höhe von 47.328 Euro im Jahr 2023 betreffen die Umbuchung der Kosten für eine Sanierungsmaßnahme eines stillgelegten Abschnitts der Deponie Weiherberg und wurden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs mit den Nachsorgeaufwendungen für Deponien saldiert und sind somit in den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen enthalten. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen in der Summe, ohne den Anteil der über die Rückstellung gegenfinanzierten Nachsorgeaufwendungen, um 332 Tsd. Euro über dem Planansatz. Die Mehrausgaben bei der Restabfallbehandlung i. H. v. 234 Tsd. zum Planwert sind auf die gestiegene Restmüllmenge zurückzuführen. Der vorübergehende Papierpreisanstieg des vergangenen Jahres führte dazu, dass die Erstattung an die Systeme für anteilige Papiererlöse (163 Tsd. Euro) um 78 Tsd. Euro höher ausgefallen ist, als ursprünglich im Planwert vorgesehen. Die Kosten der Holzverwertung (335 Tsd. Euro) fielen aufgrund stark gesunkener Marktpreise für Altholz sowie notwendiger Zuzahlungen für die Altholzverwertung, die im zweiten Halbjahr zu leisten waren, deutlich höher aus. Im Vergleich zum Planwert ergeben sich Mehrausgaben von 175 Tsd. Euro. Im Bereich der Ausgaben für sonstige Sachkosten, die sich auf 438 Tsd. Euro insgesamt belaufen, blieb man um 74 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Hauptursächlich hierfür sind nicht getätigte Aufwendungen zur IT- Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 36 technischen Absicherung im Bereich der Entsorgungszentren zu nennen, die in 2024 nicht umgesetzt werden konnten. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien liegen um 469 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Da hierfür eine entsprechende Entnahme aus den Nachsorgerückstellungen in gleicher Höhe erfolgt, haben diese Positionen keinen Einfluss auf das Ergebnis des Abfallgebührenhaushaltes. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung (1,05 Mio. Euro) beinhaltet neben der Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 2,7 % eine anteilige Zuführung aufgrund der aktuellen Verfüllung der Deponien. Die Abschreibungen liegen um 16 Tsd. Euro geringfügig über dem Planansatz. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ergaben sich Mehr-Ausgaben von 15 Tsd. Euro. Die Interne Leistungsverrechnung lag hingegen mit 1,38 Mio. Euro um 35 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Die Gesamtaufwendungen fielen somit in der Summe um 400 Tsd. Euro geringer als geplant aus. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Fehlbetrag von 1,05 Mio. Euro, welcher der Gebührenrückstellung entnommen werden muss. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Abfallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 2 – 10) 28.250.820 28.634.866 + 384.046 Abzüglich: Aufwendungen (Zwischensumme 12 – TE 22) - 28.742.462 - 29.142.009 - 399.547 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 491.642 - 507.143 - 15.501 Das Haushaltsjahr 2024 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von - 507.143 Euro (Plan: - 491.642 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden. Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital 190.600 202.316 11.716 Verzinsung Nachsorgerückstellung - 682.242 - 709.457 - 27.215 Insgesamt - 491.642 - 507.143 + 15.500 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 37 Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis - 491.642 - 507.143 + 15.500 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme aus der Gebührenrückstellung - 1.590.520 - 1.052.344 + 538.176 Ergänzung um: Kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals - 190.600 - 202.316 - 11.716 Ergänzung um: Verzinsung der Nachsorgerückstellung + 682.242 + 709.457 + 27.215 Gebührenrechtliches Ergebnis = Fehlbetrag - 1.590.520 - 1.052.344 + 538.176 Der gebührenrechtliche Fehlbetrag in Höhe von 1.052.344 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Gemäß der Allgemeinen Vorschrift „Satzung über die Rabattierung von Zeitkarten im Ausbildungsverkehr“ wurden 3,06 Mio. Euro, die der Bodenseekreis vom Land nach § 15 Abs. 2 ÖPNVG erhalten hat, an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt. Der Kreistag hat seine Zustimmung gegeben, an dieser Vorgehensweise weiterhin festzuhalten, bis die Einnahmeaufteilung (EAV) final geregelt ist. Das Angebot der im Bereich des Bodenseekreises verkehrenden Regiobuslinien konnte mit vier Linien konstant aufrechterhalten werden. Alle Regiobuslinien (500, 700, 7547, R45) verkehren im Stundentakt von 5 – 24 Uhr (Mo – Fr) und samstags 6 – 24 Uhr bzw. sonntags 7 – 24 Uhr. Zum 15. Dezember 2024 wurde die Förderung der Regiobuslinie 700 (Konstanz- Ravensburg) im Rahmen des Förderbescheids des Verkehrsministeriums vom 10. Dezember 2024 weiterbewilligt, was sehr erfreulich ist. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2025 bis 2029. Die Echt Bodensee Card (EBC) hat auch in 2024 weitere Teilnehmergemeinden gewonnen, bedauerlicherweise aber auch die Stadt Meersburg als Mitglied verloren. Die Gästekarte bietet die kostenlose Nutzung des ÖPNV im bodo-Verbundgebiet, sowie Vorteile bei touristischen Leistungsträgern für Übernachtungsgäste der teilnehmenden Gemeinden und wird sehr gut angenommen. Seit dem 29. April 2024 wurden die zwei Expressbuslinien X12 (Markdorf – Friedrichshafen) und X14 (Oberteuringen – Friedrichshafen) in Betrieb genommen, nachdem der Kreistag einer zeitlich befristeten landkreisseitigen Förderung für den Zeitraum 2024 bis 2026 zugestimmt hat. Betrieben werden diese vom Stadtverkehr Friedrichshafen. Zum 9. September 2024 konnte eine weitere Maßnahme des ÖPNV- Angebotsausbaus mit der Linie 7381 erfolgreich umgesetzt werden. Durch diese Taktverdichtung wurden alle Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 38 Angebotsmaßnahmen der „Vision 2024“ realisiert, welche innerhalb des Landkreisgebietes von erheblicher Bedeutung sind und dazu beitragen sollen, gleiche ÖPNV-Bedingungen im gesamten Landkreisgebiet zu gewährleisten. Ausstehend sind aus der „Vision 2024“ noch die Maßnahmen, welche in andere Landkreise „ausbrechen“ (7377, 7389, 7379, 200 und 7394 Städteschnellbus auf Regiobusstandard) und somit auch für die benachbarten Landkreise von Bedeutung sind. Hier kann in Anbetracht der bestehenden Haushaltslage eine Weiterentwicklung bzw. der Angebotsausbau erst dann erfolgen, wenn sich die jeweiligen benachbarten Landkreise (Konstanz, Sigmaringen und Lindau) ebenfalls finanziell an den Kosten des jeweiligen Linienverkehrs im Verhältnis des Gemarkungsanteils beteiligen. Aufgrund des stark ausgebauten ÖPNV-Angebots war es an der Zeit, dass bestehende Verkehrsangebot gemeinsam mit unserem Verkehrsverbund bodo im Rahmen einer Marketingkampagne „Starke Linien“ in der Einwohnerschaft des Kreisgebietes bekannt zu machen und für die Nutzung eines attraktiven ÖPNV-Angebotes zu werben. Ein weiteres zentrales Projekt in 2024 war die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP), die mit einer Anhörungsphase bis Ende Dezember 2024 endete, sodass im ersten Quartal 2025 die Finalisierung des NVP möglich war. Die öffentlichen Dienstleistungsaufträge wurden alle an den Baden-Württemberg-Index Straße (BaWü-Index) und den Manteltarifvertrag des Omnibusgewerbes angepasst. Hieraus resultierend kam es für alle öffentlichen Dienstleistungsaufträge zu einer geringen Kostensteigerung von 2,9 %. Nach der immensen Kostensteigerung von 12,1 % im Vorjahr war dies eine positive Nachricht im Hinblick auf den Kreishaushalt. Um die Kostensteigerungen für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im Sektor ÖPNV zu bremsen, wurden die Tarife im Verkehrsverbund bodo zum 1. August 2024 durchschnittlich um 7,9 % erhöht. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden auch die Vorjahreswerte dargestellt.: Wichtige ÖPNV - Projekte 2023 2022 2024 Zuschüsse für die Nachtbusse 303.871,67 € 338.435 € 342.264,88 € Zuschüsse an BOB 18.5151,42 € 16.878 € 4.294,82 € Zuschüsse für Abokarten (Jahresabo) 120.495,22 € 153.252 € 32.513,06 € Verteilung der §-45a-Mittel gemäß § 15 Abs. 2 ÖPNVG 3.059.000 € 3.059.000 € 3.059.000 € Schülerbeförderungsverträge 345.274,93 € 360.515 € 339.980,76 € Öffentlicher Dienstleistungsaufträge Firma Strauss (Globalvertrag) 2.334.370,82 € 1.952.694 € 2.444.910,84 € Öffentlicher Dienstleistungsaufträge RAB 3.709.499,65 € 4.305.623 € 6.120.187,33 € Öffentlicher Dienstleistungsaufträge Fa. Bühler 313.094,88 € 322.174,68 € Umsetzung Nahverkehrsplan (z. B. Tool zur Erfassung der Barrierefreiheit: ca. 3.000 Haltestellen im bodo-Altgebiet FN und RV) 40.245,80 € 0 € 71.221,50 € Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 39 Förderkonzept emma /On- Demand-Verkehre 337.382,64 € 0 € 290.399,95 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen (AVB) 396.451,88 € 396.452 € 414.354,20 € Zuschuss bodo (Deckung Eigenaufwand) 373.173,20 € 351.109 € 424.490,40 € RegioBus 500 + 700 ab 2023: + 7547 + R45 1.971.453 € 979.690 € 2.352.379,59 € Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn 1.100.044 € 1.842.000 € 2.095.395,00 € Anwaltskosten 1.201,90 € 9.074 € 93.492,74 € Dieselhilfe 0 € 660.301 € 0 € 2.5.5 Soziales 2.5.5.1 Überblick Der Teilhaushalt 5 Soziales schließt 2024 mit einem Nettoressourcenbedarf von 149,23 Mio. Euro ab und liegt mit 6,19 Mio. Euro rund 4,3 % über dem Planansatz. Der Mehrbedarf im Vergleich zum Rechnungsabschluss 2023 betrug 7,60 Mio. Euro. Abbildung 23 Überblick über den Teilhaushalt 5 Soziales Die Berechnung der Kennzahlen im Sozialwesen definiert sich jeweils aus den nachfolgend aufgeführten Produktbereichen: + Soziale Hilfen (PB 31) + Bundesteilhabegesetz (PB 32) + Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (PB 36) + Schwerbehindertenrecht/ soz. Entschädigungsrecht (PB 37) + Umlage an KVJS - Status - quo - Ausgleich nach § 22 FAG - Landeserstattungen für Ukraine – Geflüchtete Teilhaushalt 5 2023 2024-2023 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.850.170 1.613.519 1.655.433 1.900.000 2.412.155 512.155 756.722 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen61.583.879 67.353.531 78.207.316 93.744.215 102.903.709 9.159.494 24.696.393 Aufgelöste Investitionszuwendungen 107.976 145.048 158.918 171.400 178.351 6.951 19.432 Sonstige Transfererträge 13.137.368 14.127.235 15.474.863 15.366.600 14.831.687 -534.913 -643.175 Entgelte für öffentliche Leistungen 444.716 713.507 1.191.814 1.383.900 1.134.356 -249.544 -57.458 Sonstige priv.Leistungsentgelte 100.517 109.007 55.958 52.700 98.715 46.015 42.757 Kostenerstattungen 19.986.872 28.632.017 37.005.614 50.461.210 46.606.755 -3.854.455 9.601.141 Sonstige ordentlichen Erträge 2.230.603 1.797.583 1.646.154 1.700 140.604 138.904 -1.505.550 Summe ordentliche Erträge 99.442.101 114.496.822 135.396.070 163.132.125 168.306.332 5.174.207 32.910.262 Personalaufwendungen -26.109.557 -27.108.375 -29.300.471 -33.128.600 -32.503.544 625.056 -3.203.073 Aufw.für Sach- und Dienstleistungen-4.607.015 -7.082.383 -7.670.929 -9.016.600 -8.728.752 287.848 -1.057.823 Abschreibungen -1.597.651 -1.545.228 -2.167.282 -2.095.400 -3.089.087 -993.687 -921.805 Transferaufwendungen -167.378.155 -179.288.670 -210.104.921 -233.850.217 -245.675.509 -11.825.292 -35.570.588 Sonstige ordentlichen Aufwendungen-6.862.018 -8.936.248 -17.465.978 -16.426.525 -15.842.589 583.936 1.623.389 Summe ordentliche Aufwendungen-206.554.396 -223.960.905 -266.709.582 -294.517.342 -305.839.560 -11.322.218 -39.129.978 Aufwendungen aus int. Leistungsbez.-8.328.789 -9.885.640 -10.316.218 -11.688.522 -11.698.831 -10.309 -1.382.614Summe Nettoressourcenbedarf/ überschuss -115.441.084 -119.349.748 -141.629.730 -143.073.739 -149.232.060 -6.158.321 -7.602.330 202420222021 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 40 Kennzahlen Sozialwesen Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Nettoressourcenbedarf (NRB) Sozialwesen 115.103.371 € 130.831.820 € 128.132.734 137.708.472 Nettoressourcenbedarf = NRB Sozialwesen Einwohner: 518 € 587 € 573 € 622 € Anteil NRB Soziales an den allgemeinen Deckunsmitteln = NRB Sozialwesen Allg. Deckungsmittel 114,6% 129,8 % 106,0 % 113,76 % Anteil Nettoressourcenbedarf Soziales an der Kreisumlage = NRB Sozialwesen Kreisumlage 87,3 % 77,0 % 94,3 % 87,9 % Sozialaufwandsquote = ord. Aufwand Sozialwesen ordentl. Aufwand Gesamt 58,1 % 58,9 % 61,5 % 61,5 % Erläuterungen Im Berichtsjahr 2024 ist ein deutlicher Anstieg, sowohl der Aufwendungen als auch des Nettoressourcenbedarfes Sozialwesen zu verzeichnen. Bei nahezu konstanter Einwohnerzahl erhöhte sich der Zuschussbedarf pro Einwohner von 2023 bis 2024 um rd. 35 Euro pro Einwohner. Abbildung 24 Vergeich des NRB Sozialwesen mit den allg. Deckungsmitteln und der Kreisumlage Als allgemeine Deckungsmittel gelten die Schlüsselzuweisung nach § 8 FAG, zzgl. der Zuweisung des Landes am Aufkommen der Grunderwerbsteuer, der Soziallastenausgleich nach § 21 FAG sowie die Summe der Kreisumlage abzüglich der FAG-Umlage. Noch im Jahr 2020 lagen die Deckungsmittel um 25,05 Mio. Euro über dem Nettoressourcenbedarf Sozialwesen. Auch wenn sich diese Differenz zum Vorjahr (768,6 Tsd. Euro) auf immerhin 10,5 Mio.Euro verbessern konnte, bleibt die Lage angespannt, da die Allgemeinen 1 6 .1 8 7 .4 7 8 2 0 .5 8 1 .5 8 1 2 5 .0 4 8 .4 2 2 1 9 .2 0 1 .3 8 2 1 3 .8 2 4 .4 3 1 7 6 8 .5 5 2 1 0 .5 3 2 .2 8 0 80.000.000 90.000.000 100.000.000 110.000.000 120.000.000 130.000.000 140.000.000 150.000.000 160.000.000 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Vergleich des NRB Sozialwesen mit den Allg. Deckungsmitteln und der Kreisumlage Allg. Deckungsmittel Kreisumlage NRB Sozialwesen Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 41 Deckungsmittel nicht nur allein zur Finanzierung des Sozialbereichs herangezogen werden können. Der Trend aus dem Jahr 2021 setzt sich dahingehend fort, dass der Nettoressourcenbedarf Sozialwesen die Summe der Erträge aus der Kreisumlage übersteigt. Das zu deckende Delta erhöht sich jedoch deutlich. In 2024 überstieg der NRB die Kreisumlage um rd. 16,65 Mio. Euro. Es handelt sich hierbei um eine rein rechnerische Größe, wenngleich diese Aussage als Kennzahl im Vergleich mit allen Landkreisen landesweit erhoben wird. Die Kreisumlage wird jedoch nicht allein für die Sozialaufwendungen genutzt, sondern ist Teil der allgemeinen Deckungsmittel. Abbildung 25 Diagramme Anteil Sozialaufwand an den Gesamtaufwendungen im Jahresvergleich Der ordentliche Aufwand Sozialwesen nimmt inzwischen einen immer höheren Anteil an den Gesamtaufwendungen ein. Während es in 2021 noch 56,3 % waren, ist der Anteil der Aufwendungen für diesen Bereich im Berichtsjahr 2024 auf bereits 63,3 % angewachsen. 2.5.5.2 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige soziale Hilfen (PG 31.10) 2024 schloss die Produktgruppe (PG) 31.10 mit einem Nettobedarf von 21,87 Mio. Euro ab und lag damit 2,72 Mio. Euro über dem Planansatz. Dies liegt hauptsächlich an zwei Punkten: • gleichbleibend hohe Kosten der Gesundheit für Flüchtlinge aus der Ukraine • anhaltende Steigerung der stationären Hilfe zur Pflege Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 42 Abbildung 26 Überblick über den Produktbereich 31.10 Soziale Hilfen Der Bund erstattet die Netto-Transferaufwendungen für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII zu 100 %. Lediglich die Verwaltungskosten hat der Kreis zu tragen. Der Nettoressourcenbedarf der Hilfe zur Pflege lag rund 2,3 Mio. Euro über dem Haushaltsansatz. Die jährlichen Steigrungen in der stationären Pflege können von den Pflegebedürftigen vermehrt nicht mehr in Eigenleistung erbracht und durch Leistungen der Pflegekassen getragen werden. Die entlastenden Effekte der Pflegereform zum 1. Januar 2022 waren im Jahr 2023 bereits nicht mehr spürbar. Durch den Kriegsausbruch in der Ukraine und den in diesem Zusammenhang beschlossenen schnelleren Übergang Geflüchteter in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuches, kam es seit Mitte 2022 zu einem Anstieg der Transferaufwendungen im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege und Hilfe zur Gesundheit. Seither konnte keine Reduzierung erreicht werden. 2.5.5.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (PG 31.20) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende schließt mit einem Nettoressourcenbedarf von 9,2 Mio. Euro ab und übersteigt damit geringfügig den Ansatz, was hauptsächlich an den hinter den Erwartungen liegenden Wohngelderstattungen zu begründet ist („Steuern und ähnliche Abgaben“). Abbildung 27 Überblick über den Produktbereich 31.20. Grundsicherung für Arbeitssuchende Produktgruppe 31.10 Soziales 2024-2023 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen, Zuwendungen 14.238.503 17.054.000 19.509.974 21.346.500 22.484.548 1.138.048 2.974.575 Sonstige Transfererträge 2.610.413 2.816.161 2.581.051 2.431.800 2.816.448 384.648 235.397 Entgelte für öffentliche Leistungen 0 0 Kostenerstattungen 83.603 12.736 22.262 9.500 143.836 134.336 121.574 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 0 Sonstige ordentlichen Erträge 41.846 59.664 36 0 -36 Summe ordentliche Erträge 16.974.365 19.942.562 22.113.322 23.788.800 -23.788.800 -22.113.322 Personalaufwendungen -1.837.017 -1.958.062 -2.004.638 -1.783.100 -2.306.538 -523.438 -301.900 Aufw.für Sach- und DL -7.738 -11.938 -9.799 -18.900 -19.473 -573 -9.674 Abschreibungen -26.659 -23.041 -12.339 -1.300 -116.134 -114.834 -103.795 Transferaufwendungen -33.998.804 -31.719.658 -38.659.081 -40.288.400 -44.042.843 -3.754.443 -5.383.762 Sonstige ord. Aufwendungen -75.611 -78.545 -75.508 -86.900 -66.876 20.024 8.632 Summe ordentliche Aufwendungen -35.945.830 -33.791.244 -40.761.364 -42.178.600 -46.551.864 -4.373.264 -5.790.500 Aufwand interner Leistungen -542.893 -641.125 -697.335 -769.218 -778.681 -9.463 -81.346 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -19.514.359 -14.489.807 -19.345.377 -19.159.018 -21.879.711 -2.720.693 -2.534.335 20242022 20232021 Produktgruppe 31.20 SGB II 2024-2023 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Steuern und ähnliche Abgaben 1.850.170 1.613.519 1.655.433 1.900.000 2.412.155 512.155 756.722 Zuweisungen und Zuwendungen 38.685.081 44.277.596 53.121.082 58.353.800 60.141.510 1.787.710 7.020.428 Investitionszuwendungen 67 67 67 100 67 -33 0 Sonstige Transfererträge 2.468.657 3.102.136 4.231.025 4.616.100 4.305.515 -310.585 74.490 Kostenerstattungen 6.378.881 6.132.756 6.565.938 904 904 -6.565.035 Sonstige ordentlichen Erträge 5.692 22.386 63.748 7.890.000 7.129.769 -760.231 7.066.021 Summe ordentliche Erträge 49.388.548 55.148.458 65.637.292 72.760.500 73.991.497 1.230.997 8.354.205 Personalaufwendungen -6.285.486 -6.263.836 -6.623.013 -7.488.300 -7.019.809 468.491 -396.797 Aufw. für Sach- und DL -58.144 -30.760 -56.440 -92.800 -48.267 44.533 8.173 Abschreibungen -127.309 -62.468 -122.384 -1.200 -153.225 -152.025 -30.841 Transferaufwendungen -45.191.686 -51.212.209 -64.686.494 -70.969.800 -72.551.930 -1.582.130 -7.865.436 Sonstige ordent. Aufwendungen -494.642 -857.041 -704.410 -719.740 -1.027.573 -307.833 -323.163 Summe ordentliche Aufwendungen -52.157.267 -58.426.314 -72.192.740 -79.271.840 -80.800.804 -1.528.964 -8.608.064 Aufw. interner Leistungen -1.733.150 -2.049.021 -2.118.249 -2.410.794 -2.387.100 23.694 -268.850 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -4.501.869 -5.326.878 -8.673.698 -8.922.134 -9.196.407 -274.273 -522.709 20242022 20232021 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 43 Im SGB II werden die Netto-Transferaufwendungen für das Bürgergeld und die Eingliederungsleistungen zu 100 % vom Bund erstattet. Mit dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder wurde die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2024 auf 71,9 % für Baden-Württemberg festgesetzt. Im Jahresverlauf 2024 stieg die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II geringfügig um 52 auf 7.939 Personen an. Gleichzeitig stiegen die durchschnittlich laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft im gleichen Zeitraum pro Person um 15 Euro auf rund 395 Euro an. 2.5.5.4 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PG 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Im Rechnungsabschluss 2024 ergab sich durch nachträgliche und unvorhergesehene Änderungen in der Abrechnung mit dem Land ein Überschuss von 2,89 Mio. Euro. Dennoch stiegen die Aufwendungen um 1,8 Mio. Euro auf 37,55 Mio. Euro an. Abbildung 28 Überblick über den Produktbereich 31.30..31.80.10 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl Nach der aktuellen Erstattungssystematik sind folgende Aufwendungen grundsätzlich erstattungsfähig: A) Für Flüchtlinge, welche laut gesetzlicher Definition vorläufig unterzubringen sind: ✓ alle notwendigen Kosten der Unterbringung ✓ inklusive auf den Bereich „Unterbringung“ entfallene Personal- und Personalnebenkosten (Verwaltungskosten) ✓ Transferleistungen ✓ Teilweise Sozialbetreuung bis zu einem Betreuungsschlüssel von 1:90 ✓ Teilweise Sprachkurskosten (pauschal) B) Für Flüchtlinge, welche laut gesetzlicher Definition NICHT mehr vorläufig unterzubringen sind: ✓ Rund 70 % -80 % der Netto-Transferleistungen – rückwirkend wurden die Jahre 2022+2023 mit 80% erstattet (nicht erstattet werden Unterbringungskosten der sogenannte „Fehlbeleger“) PG 31.40; 31.30;31.80.09;31.80.10 Asyl 2024-2023 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 2.609.824 721.584 239.382 8.704.100 14.018.161 5.314.061 13.778.779 Sonstige Transfererträge 315.629 341.686 501.175 352.200 504.202 152.002 3.027 Entgelte für öffentl. Leistungen 97.583 286.835 725.643 930.000 684.116 -245.884 -41.527 Sonstige priv. Leistungsentgelte 40.992 62.407 40.471 52.500 67.458 14.958 26.988 Kostenerstattungen 3.557.122 12.581.873 22.874.662 27.496.230 26.584.490 -911.740 3.709.828 Sonstige ordentlichen Erträge 2.142.464 695.426 1.579.776 81.585 81.585 -1.498.191 Summe ordentliche Erträge 8.763.614 14.689.813 25.961.108 37.585.430 41.940.013 4.354.583 15.978.905 Personalaufwendungen -2.499.238 -2.632.405 -3.458.570 -4.054.700 -4.215.466 -160.766 -756.896 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -2.514.445 -5.818.072 -6.687.283 -6.784.158 -6.794.480 -10.322 -107.197 Abschreibungen -804.509 -765.375 -1.395.375 -1.522.700 -2.202.205 -679.505 -806.830 Transferaufwendungen -6.927.765 -10.250.529 -8.991.968 -13.579.700 -11.831.404 1.748.296 -2.839.436 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -1.395.450 -6.191.205 -14.310.162 -13.368.585 -12.504.415 864.170 1.805.748 Summe ordentliche Aufwendungen -14.141.408 -25.657.585 -34.843.359 -39.309.843 -37.548.049 1.761.794 -2.704.690 Aufwand interner Leistungen -972.030 -1.129.248 -1.217.030 -1.365.232 -1.498.930 -133.698 -281.900 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -6.349.824 -12.097.021 -10.099.280 -3.089.645 2.893.035 5.982.680 12.992.315 20242022 20232021 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 44 Der Landkreis erhält für jeden in den Landkreis zugewiesene Asylbewerber eine pauschalierte Abschlagszahlung, welche vor allem im Liegenschaftsbereich nicht auskömmlich ist und erfahrungsgemäß lediglich rund die Hälfte der erstattungsfähigen Kosten deckt. Aus diesem Grund machen die Kreise die tatsächlich entstandenen Kosten im Rahmen einer Pauschalen Revision in unterschiedlichen Stufen geltend. Stufe 1: Pauschalierte Abschlagszahlung 6 Monate nach Zuweisung = deckt grob ca. 50 % der erstattungsfähigen Kosten. Stufe 2: Abschlagszahlung von maximal 60 % im laufenden Jahr anhand Prognosezahlen möglich. Dies muss aktiv von den Kreisen beim Land beantragt werden. Stufe 3: Nach Aufforderung des Landes müssen alle Landkreise einen umfangreichen Erhebungsbogen zur Spitzabrechnung erstellen. Danach erfolgt die grobe Prüfung des Regierungspräsidiums = 80 % Abschlag (Dauer: 3 Jahre nach Entstehungsjahr). Stufe 4: Endgültige Prüfung und Festsetzung der Kostenerstattung = Differenz der tatsächlich entstandenen und abrechenbaren Kosten zu den bisherigen Abschlägen wird erstattet (4-5 Jahre nach Entstehungsjahr). 2024 beantragte der Bodenseekreis beim Land die Abschlagszahlung in Höhe von 60 % für den Personenkreis nach A) entsprechend Stufe 2. Mit der finalen Abwicklung der voraussichtlich erstattungsfähigen Restkosten wird frühestens im Jahr 2027 gerechnet. Die zwar für das Rechnungsjahr 2023 angekündigte Erstattung des Landes der Netto- Transferaufwendungen für nicht mehr vorläufig unterzubringende Personen (Definition B) des Rechnungsjahrs 2022 in Höhe von rund 5 Mio. Euro wurde erst im Jahr 2024 erbracht. Mit dem Land ursprünglich vereinbart ist eine pauschalierte Erstattung dieser Transferaufwendungen nach Abzug eines Sockelbetrages im Folgejahr, so dass zum Planungszeitpunkt diese Erstattung im Ansatz nicht eingeplant wurden. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 45 2.5.5.5 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PG 36*) Mit 36,65 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe um rund 1,74 Mio. Euro über dem Planansatz. Abbildung 29 Überblick über den Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Im Verlauf des Jahres 2024 stieg die Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen, welche nach Jugendhilferecht unterzubringen sind, weiter bis auf 100 an. Ein Zahlungseingang der Landeserstattung für diesen Personenkreis ist frühestens 18 Monate nach Ankunft zu verzeichnen, wodurch der Landkreis erheblich in Vorleistung treten müssen. Die hieraus resultierende Differenz im Rechnungsergebnis für diesen Personenkreis kann erst im Jahr 2025 ff geltend gemacht werden. Vor allem im Bereich der ambulanten Hilfen und Integrationshilfen kam es zu einem Fallzahlenanstieg. Die Fälle im stationären Setting stiegen moderat um 4. 2.5.5.6 Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (PG 32.10) Mit Einführung des SGB IX wurden die Eingliederungshilfeleistungen aus dem SGB XII herausgelöst. Seit 2020 werden Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der neu geschaffenen PG 32.10 abgebildet. Insgesamt schließt die Produktgruppe 32.10 mit einem um 9,11 Mio. Euro über Plan liegenden Ergebnis von 76,22 Mio. Euro ab. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Transferaufwendungen deutlich um 4 % an. Gleichzeitig blieben die erwarteten Landeserstattungen um 6,66 Mio. Euro hinter den Erwartungen. PG 36* Jugendhilfe 2023 2024-2023 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 1.688.071 1.587.378 1.664.957 1.744.815 1.872.620 127.805 207.663 Investitionszuwendungen 96 96 96 100 96 -4 0 Sonstige Transfererträge 2.630.683 2.666.827 3.014.461 3.021.900 2.487.881 -534.019 -526.579 Entgelte für öffentliche Leist. 270.359 350.076 345.403 354.400 346.522 -7.878 1.120 Sonstige privatr. Leistungsentgelte 130 48 354 200 54 -146 -300 Kostenerstattungen 4.001.010 3.863.686 4.545.536 5.119.680 8.567.628 3.447.948 4.022.093 Sonstige ordentlichen Erträge 2.739 1.023.451 2.014 200 33.159 32.959 31.145 Summe ordentliche Erträge 8.593.088 9.491.562 9.572.820 10.241.295 13.307.961 3.066.666 3.735.141 Personalaufwendungen -8.811.957 -9.092.862 -9.829.140 -11.197.400 -11.031.597 165.803 -1.202.458 Aufw. für Sach- und DL -182.401 -187.975 -252.329 -868.000 -532.166 335.834 -279.837 Abschreibungen -119.234 -167.726 -179.927 -12.000 -125.769 -113.769 54.158 Transferaufwendungen -20.184.667 -19.813.914 -25.988.179 -27.918.117 -33.068.001 -5.149.884 -7.079.822 Sonstige ordentlichen Aufw. -910.436 -798.196 -1.451.430 -1.133.100 -1.302.668 -169.568 148.762 Summe ordentliche Aufwendungen -30.208.694 -30.060.673 -37.701.005 -41.128.617 -46.060.201 -4.931.584 -8.359.196 Aufw. interner Leistungsbeziehungen -2.707.355 -3.334.560 -3.476.383 -4.023.689 -3.894.233 129.456 -417.849 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -24.322.962 -23.903.670 -31.604.568 -34.911.011 -36.646.473 -1.735.462 -5.041.905 2021 2022 2024 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 46 Abbildung 30 Überblick über den Produktbereich 32.10 Leistungen für Menschen mit Behinderung nach altem und neuen Recht Auch im Jahr 2024 kam es zu keiner Spitzabrechnung der tatsächlichen BTHG bedingten Mehraufwendungen. Lediglich die Mehraufwendungen für Personal und Sachmittel wurden spitz abgerechnet. Für BTHG bedingte Mehraufwendungen im Transferbereich erhielt der Bodenseekreis 2024 einen Abschlag in Höhe von 0,91 Mio. Euro. Hierfür eingeplant waren 7,7 Mio. Euro. Die nachlaufenden Erstattungsparameter sind weiterhin Teil er Verhandlungen mit dem Land. Das Jahr 2024 war geprägt durch die anhaltende Umsetzung des Landesrahmenvertrages, welcher trotz des immensen Verhandlungs- und Verwaltungsaufwand nahezu in allen Bereichen vertraglich umgestellt werden konnte. Der Anstieg im Transferleistungsbereich um 12,62 Mio. Euro ist auf die gestiegenen Vergütungssätze der Leistungserbringer zurückzuführen und auf die Teilumstellung des Landesrahmenvertrages. Zusätzlich stiegen die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 42 auf 2.441 Leistungsberechtige zum 31. Dezember 2024 an. 2.5.5.7 Gesundheit (PG 41.40) Der Haushalt der PG 41.40 schließt mit einem Nettoressourcenbedarf von 2,49 Mio. Euro knapp eine halbe Million unter dem Ansatz ab. Leider konnten auch im Jahr 2024 nicht alle Stellen (nach)besetzt werden. Abbildung 31 Überblick über den Produktbereich 41.40 Gesundheit PG 32 SGB IX 2024-2023 Teilergebnishaushalt Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3.406.563 3.076.340 3.384.366 3.450.000 4.138.891 688.891 754.524 Sonstige Transfererträge 4.968.478 5.044.565 4.988.979 4.900.000 4.667.611 -232.389 -321.367 Kostenerstattungen und Umlagen 1.778.325 2.452.975 1.832.973 9.100.000 2.433.287 -6.666.713 600.313 Sonstige ordentlichen Erträge 29.354 1 5 0 -5 Summe ordentliche Erträge 10.182.719 10.573.881 10.206.323 17.450.000 11.239.789 -6.210.211 1.033.465 Personalaufwendungen -2.665.277 -2.929.600 -3.317.470 -3.727.900 -3.661.159 66.741 -343.688 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -18.218 -18.950 -16.403 -17.100 -9.205 7.895 7.199 Abschreibungen -1.547 -1.937 -2.623 -5.101 -5.101 -2.478 Transferaufwendungen -59.447.517 -64.597.659 -69.889.472 -79.557.400 -82.509.970 -2.952.570 -12.620.498 Sonstige ordentlichen Aufwendungen -72.675 -70.117 -78.303 -146.100 -68.704 77.396 9.599 Summe ordentliche Aufwendungen -62.205.234 -67.618.262 -73.304.271 -83.448.500 -86.254.138 -2.805.638 -12.949.867 Aufwendungen aus interner Leistung -679.302 -846.878 -1.060.364 -1.111.667 -1.207.874 -96.207 -147.510 Summe Nettoressourcenbedarf/- überschuss -52.701.817 -57.891.259 -64.158.312 -67.110.167 -76.222.223 -9.112.056 -12.063.912 20242021 2022 2023 Produkt 41.40 Gesundheit 2022 2023 2024-2023 Aufwand und Ertrag Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ansatz Ergebnis Abweichung Vergleich RE Zuweisungen und Zuwendungen 902.240 623.827 221.715 64.000 158.535 94.535 -63.180 Aufg. Investitionen 897 1.705 15.575 24.500 32.670 8.170 17.094 Entgelte für öff. Leistungen 53.296 45.584 64.286 69.000 51.056 -17.944 -13.230 Kostenerstattungen 3.184.562 2.243.436 13.551 15.000 20.064 5.064 6.513 son.ordentlichen Erträge 7.474 0 80 0 -80 Summe ordentliche Erträge 4.148.469 2.914.552 315.208 172.500 262.324 89.824 -52.884 Personalaufwendungen -2.116.835 -2.147.528 -1.648.540 -1.898.100 -1.618.281 279.819 30.259 Aufw. für Sach- und DL -1.242.400 -298.002 -50.495 -116.800 -49.697 67.103 798 Abschreibungen -4.932 -4.067 -17.614 -26.100 -34.542 -8.442 -16.928 Transferaufwand 0 -500 -25.050 -25.050 -24.550 son. Ord. Aufwendungen -3.428.716 -467.420 -91.779 -136.700 -97.661 39.039 -5.882 Summe ordentliche Aufwendungen -6.792.882 -2.917.016 -1.808.928 -2.177.700 -1.825.231 352.469 -16.303 Aufw. interner Leistungen -1.013.773 -1.043.619 -851.819 -974.929 -933.648 41.281 -81.829 Summe Nettoressourcen bedarf/- überschuss -3.658.186 -1.046.084 -2.345.539 -2.980.129 -2.496.555 483.574 -151.016 2021 2024 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 47 2.5.6 Finanzkennzahlen Im Nachfolgenden werden die wichtigsten Kennzahlen des Bodenseekreises aufgeführt, welche im weiteren Rechenschaftsbericht unter den jeweiligen Ausführungen nochmals aufgenommen und näher beschrieben werden: ERGEBNISRECHNUNG Kennzahl Erläuterung der Kennzahl 2021 2022 2023 2024 2024 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Ordentliches Ergebnis je Einwohner Bei einem ausgeglichenen bzw. positiven ordentlichen Ergebnis kann von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Für Investitionen steht der Saldo der nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (z.B. Abschreibungen) und Erträge (Auflösung von Sonderposten und Rückstellungen) zur Verfügung. Sollen darüber hinaus Investitionen mit Eigenmitteln finanziert werden, muss ein entsprechender Überschuss erwirtschaftet werden. 44,95€ 30,24€ -51,76€ -35,05€ -26,47€ Zins- lastquote Die Kennzahl zeigt die anteilsmäßige Belastung des Landkreises mit Zinsaufwendungen und sonstigen Finanzaufwendungen an. Damit gibt sie Hinweise auf das Ausmaß der anteiligen Belastung durch in der Haushalts- bzw. Rechnungsperiode oder in Vorjahren aufgenommene Kassenkredite und Kredite. Eine hohe Quote ist ein Indiz für eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten. 0,07% 0,05% 0,03% 0,06% 0,06% Kreis- umlage- quote Diese Kennzahl gibt an, zu welchem Anteil sich der Landkreis aus der Kreisumlage finanziert. 27,94% 25,98% 25,92% 26,16% 25,59% Sozial- aufwands- quote Diese Kennzahl gibt an, welcher Anteil der gesamten ordentlichen Aufwendungen im Sozialwesen verausgabt wird. 56,27% 58,13% 61,48% 62,11% 63,34% Personal- aufwands- quote Diese Kennzahl zeigt auf, wie hoch der Anteil der Brutto-Personal- aufwendungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. 18,35% 17,91% 17,02% 17,06% 16,65% Sach- aufwands- quote Diese Kennzahl gibt an, wie hoch der Anteil der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und der sonst. ordentl. Aufwendungen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. 15,12% 14,47% 12,57% 12,84% 12,00% Abschrei- bungs- quote Die Kennzahl verdeutlicht, welchen Teil die bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen an den gesamten ordentlichen Aufwendungen ausmachen. 3,02% 2,90% 2,90% 2,89% 2,90% Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 48 FINANZRECHNUNG Kennzahl Erläuterung der Kennzahl 2021 2022 2023 2024 2024 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Cash Flow Der Cash-Flow ist der aus der laufenden Tätigkeit innerhalb eines Jahres erzielte Nettozufluss an liquiden Mitteln. Er gibt Aufschluss über die Zahlungskraft und die finanzielle Gesundheit einer Kommune. Je höher der Cash-Flow ist, umso besser. 19.472.514 8.098.575 9.553.535 2.879.057 -7.140.237 Netto- investi- tionsrate Unter der Nettoinvestitionsrate ist der Zahlungsmittel-überschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Zeile 17 FinR) abzgl. der ordentlichen Kredittilgung und Kreditbeschaffungskosten zu verstehen. 15.507.926 4.642.768 6.022.866 4.327.900 -1.562.784 Zins- lastquote Die Kennzahl zeigt auf, mit welchem Anteil die Investitionen über Kredite fremdfinanziert wurden. 0,07% 0,05% 0,03% 0,06% 0,06% Fremdfinan- zierungs- quote Die Kennzahl zeigt auf, mit welchem Anteil die Investitionen über Kredite fremdfinanziert wurden. 0,00% 0,00% 19,60% 38,92% 10,99% VERMÖGENSRECHNUNG (BILANZ) Kennzahl Erläuterung der Kennzahl 2021 2022 2023 2024 2024 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Ergebnis Anlagen- deckungs- grad Die Kennzahl gibt an, mit welchem Anteil das Sachvermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. 114,7% 113,5% 123,7% nicht geplant 129,4% Eigenkapital- quote Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. 58,8% 60,0% 55,7% nicht geplant 56,5% Darlehens- quote Die Darlehensquote zeigt an, wie hoch der Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital ist. 5,8% 4,6% 4,7% nicht geplant 4,4% Verschuldung absolut Zeigt den absoluten Wert der Verschuldung über den Zeitraum dar. 18.264.048 14.808.242 15.277.572 19.605.472 13.714.789 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 49 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 1.655.432,64 1.900.000,00 2.412.154,84 512.154,84 0,00 0,00 -512.154,84 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen 301.279.979,85 333.140.198,00 341.011.211,24 7.871.013,24 60.000,00 0,00 - 7.811.013,24 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.959.092,10 2.594.500,00 3.363.739,83 769.239,83 0,00 0,00 -769.239,83 0,00 4 + Sonstige Transfererträge 15.474.862,67 15.366.600,00 14.831.687,39 -534.912,61 0,00 0,00 534.912,61 0,00 5 + Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 32.731.605,61 34.094.284,00 34.477.559,96 383.275,96 0,00 0,00 -383.275,96 0,00 6 + Sonstige privatrechtl. Leistungsentgelte 2.583.700,20 1.954.050,00 2.587.915,98 633.865,98 0,00 0,00 -633.865,98 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 50.201.466,41 62.385.610,00 62.133.185,99 -252.424,01 -10.000,00 0,00 242.424,01 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 8.091.255,41 9.646.000,00 9.650.036,57 4.036,57 0,00 0,00 -4.036,57 0,00 9 + Aktivierte Eigenleist. u. Bestandveränd. 523.323,82 388.800,00 461.604,18 72.804,18 0,00 0,00 -72.804,18 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge 3.699.613,06 297.600,00 2.035.876,22 1.738.276,22 0,00 0,00 - 1.738.276,22 0,00 11 = ordentl. Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 419.200.331,77 461.767.642,00 472.964.972,20 11.197.330,20 50.000,00 0,00 - 11.147.330,20 0,00 Ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen - 73.333.229,69 - 80.100.000,00 - 79.707.453,53 392.546,47 0,00 0,00 -392.546,47 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwend. für Sach- und Dienstleistungen - 54.151.169,67 - 60.275.940,00 - 57.464.768,55 2.811.171,45 520.704,79 0,00 - 2.290.466,66 0,00 15 - Abschreibungen - 13.719.453,36 - 13.707.400,00 - 16.788.248,97 - 3.080.848,97 0,00 0,00 3.080.848,97 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -300.672,50 -433.400,00 -585.686,95 -152.286,95 0,00 0,00 152.286,95 0,00 17 - Transferaufwendungen - 243.409.159,19 - 272.560.817,00 - 283.791.833,59 - 11.231.016,59 344.450,00 0,00 11.575.466,59 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 45.869.872,69 - 42.533.928,00 - 40.487.647,37 2.046.280,63 -27.318,80 0,00 - 2.073.599,43 0,00 19 = ordentl. Aufw. (Summe Nr. 12 bis 18) - 430.783.557,10 - 469.611.485,00 - 478.825.638,96 - 9.214.153,96 837.835,99 0,00 10.051.989,95 0,00 20 = Ordentl. Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) - 11.583.225,33 - 7.843.843,00 - 5.860.666,76 1.983.176,24 887.835,99 0,00 - 1.095.340,25 0,00 21 + Außerordentliche Erträge 268.582,98 0,00 25.114,61 25.114,61 0,00 0,00 -25.114,61 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen -182.277,29 0,00 -358.371,09 -358.371,09 0,00 0,00 358.371,09 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) 86.305,69 0,00 -333.256,48 -333.256,48 0,00 0,00 333.256,48 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) - 11.496.919,64 - 7.843.843,00 - 6.193.923,24 1.649.919,76 887.835,99 0,00 -762.083,77 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 50 3.1 Erträge Die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts ergeben sich aus der vorangestellten Übersicht unter 3. Gesamtergebnisrechnung. Alle Erträge sind hierbei positiv und alle Aufwendungen negativ dargestellt. Die ordentlichen Erträge werden in den Zeilennummern 1 bis 10 abgebildet und im nachfolgenden einzeln erläutert. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Seite 49, Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlastung). Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld 1.655.433 1.900.000 2.412.155 512.155 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen (siehe 3. Seite 49, Zeile 2) Die Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land 35.961.942 41.920.000 40.754.688 -1.165.312 313100100 Finanzzuweisung nach Einwohnerzahl 3.374.698 3.337.000 3.396.180 59.180 313100200 FAG Eingliederung 1995 und 2005 § IV FAG 11.337.073 11.596.000 11.908.518 312.518 3131003* - 313100400 Bußgelder 5.845.789 5.534.100 4.980.626 -553.474 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund 77.250 0 5.250 5.250 314100* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land 53.596.981 51.375.598 53.484.710 2.109.112 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 51 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Soziallastenausgleich § 21 FAG 6.167.819 17.304.100 19.516.096 2.211.996 314190000 Soziallastenausgleich (§ 21 FAG) 3.945.490 3.700.000 4.881.119 1.181.119 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Krankenkassen, übr. Bereichen 587.123 353.600 745.899 392.299 315100000 Zuweisungen des Landes am Aufkommen der Grunderwerbssteuer 16.389.125 16.000.000 17.556.134 1.556.134 318200100 Kreisumlage 108.644.863 120.808.000 121.053.695 245.695 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) 2.619.601 3.058.000 3.081.886 23.886 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 35.935.070 40.503.800 41.009.889 506.089 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung 16.797.156 17.650.000 18.636.520 986.520 SUMME 301.279.980 333.140.198 341.011.211 7.871.013 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Seit 2022 stieg die Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden wieder regelmäßig und auch deutlich an. Von 2023 auf 2024 lag der Anstieg erneut bei 28,10 Mio. Euro (7,5 %) auf 402,69 Mio. Euro. Der Kreisumlagehebesatz 2023 wurde mit der Haushaltssatzung auf 30,0 %-Punkte festgesetzt und damit um einen Prozentpunkt erhoben. Durch den Anstieg der Steuerkraftsumme und den notwendigen höheren Kreisumlagehebesatz stieg die Kreisumlage um 12,41 Mio. Euro auf 121,05 Mio. Euro. Das entspricht einer Erhöhung um 10,3 % und hat dennoch nicht ausgereicht die Aufwendungen zu decken. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Kreisumlagehebesatz 29,00 % 29,00 % 30,00 % 30,00 % Kreisumlagequote 25,98 % 25,92 % 26,16 % 25,59 % Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 52 Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 = Kreisumlage ordentliche Erträge Kreisumlage je Einwohner = Kreisumlage Einwohner 452,27 € 485,52 € 539,88 € 546,74 € Die Kreisumlagequote zeigt den Anteil der Kreisumlage an den Gesamterträgen und damit an der Gesamtfinanzierung des Ergebnishaushalts an. Verglichen mit den Vorjahreswerten hat die Quote rückläufige Tendenz. 2019 lag die Kreisumlagequote noch bei 31,04 %. Auch im Vergleich zu den anderen Landkreisen ist dieser Wert sehr niedrig. Jedoch wird darauf im Haushaltsplan näher eingegangen. Die Abweichung des Ergebnisses zur Planung liegt an der konstanten Kreisumlage verglichen mit gestiegen weiteren Erträgen. Die Schlüsselzuweisungen wurden mit einem Kopfbetrag von 878 Euro geplant. Tatsächlich wurde dies aber nur mit einem Kopfbetrag von 871 Euro je Einwohner abgerechnet. Damit lag das Ergebnis für 2024 um fast 1,17 Mio. Euro unter dem Plan. Auch die Nachzahlung für 2023 von 94,09 Tsd. Euro konnte den niedrigeren Kopfbertrag nur unwesentlich ausgleichen. Die Finanzzuweisung nach Einwohnern erhöhten sich im Berichtsjahr um 21,48 Tsd. Euro im Vergleich zum Ergebniswert des Vorjahres und um 59,18 Tsd. Euro im Vergleich zum Planwert in der Haushaltsplanung. Die Steigerung begründet sich in der Zunahme der Einwohnerzahl. Die Zuweisung für die Unteren Verwaltungsbehörden stieg um 571,45 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr und lag 312,52 Tsd. Euro höher als der des Planansatzes. Die Planung der Sachkostenbeiträge wurde anhand der Schülerzahlen und mit gleichbleibenden Sachkostenbeiträgen aus 2023 hochgerechnet, da die aktuellen Zahlen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht vorlagen. Abweichungen in dieser Ergebnisposition sind daher zu erwarten und sind nachvollziehbar. In Summe lag das Ergebnis bei den Sachkostenbeiträgen bei rund 10,27 Mio. Euro und damit 152,6 Tsd. Euro über dem in der Haushaltsplanung angenommenen Planansatz. Der Soziallastenausgleich ist jährlich starken Schwankungen ausgesetzt, da er sich aus den Anteilen an den tatsächlichen Ausgaben berechnet. Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Soziallastenausgleich 3.510.893 3.945.490 3.700.000 4.881.119 Der gewöhnlich relativ konstante Status-Quo-Ausgleich erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr wieder um 462,29 Tsd. Euro auf 3,08 Mio. Euro im Jahr 2024 und liegt damit aber immer noch 413,9 Tsd. Euro unter der Zuweisung aus 2022. Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Status-Quo-Ausgleich 3.495.790 2.619.601 3.058.000 3.081.886 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 53 Bußgelder Die Erträge aus Bußgeldern liegen im Haushaltsjahr 2024 mit nur 4,98 Mio. Euro deutlich unter dem Wert des Vorjahres (-865,12 Tsd. Euro) und unter dem Planansatz (-553,5 Tsd. Euro). Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2021 beträgt die Steigerung dennoch 818,1 Tsd. Euro. Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Geschwindigkeitsmessung mobil 444.847,85 438.396,98 400.000,00 483.847,85 Geschwindigkeitsmessung stationär 4.585.871,71 4.695.470,71 4.500.000,00 3.787.053,25 Mit einem Betrag i. H. v. insgesamt rund 4,27 Mio. Euro bilden die Erträge aus den Geschwindigkeitsmessungen (Überwachung des fließenden Verkehrs) den mit Abstand größten Anteil an den Bußgelderträgen (86,8 %). Dennoch lagen diese Erträge um 863,0 Tsd. Euro unter dem Ergebnis des Vorjahres und um 629,01 Tsd. Euro unter dem Planansatz. Bei genauerer Betrachtung dieses Bereichs kann festgestellt werden, dass mit einem Ergebnis von 3,79 Mio. Euro der überwiegende Anteil (88,7 %, Vj. 91,5 %) auf den Bereich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung entfällt, während lediglich rund 483,8 Tsd. Euro an Erträgen durch mobile Geschwindigkeitsmessungen realisiert werden konnten (+45,5 Tsd. Euro zum Vj.). Die Semistationären Blitzeranhänger werden bei der Verbuchung den stationären Geschwindigkeitsmessungen zugerechnet. Damit ergibt sich eine Reduzierung der stationären Geschwindigkeitsmessungen von allein 908,4 Tsd. Euro. Die weiteren Erträge aus Bußgeldern i. H. v. rd. 706,7 Tsd. Euro resultieren aus der Tätigkeit des Landratsamtes als Untere Verwaltungsbehörde (UVB). Grunderwerbsteuer Nach zwei Jahren mit deutlichen Rückgängen bei der Grunderwerbssteuer stiegen diese 2024 wieder auf das Niveai aus 2018 und lag bei 17,56 Mio. Euro. Damit konnte der Planansatz um 1,56 Mio. Euro übertroffen werden. Eine Prognose über die weitere Entwicklung lässt sich aktuell kaum wagen, allerdings sehen die ersten Monate im Jahr 2025 nochmals etwas besser als 2024 aus, so dass der bisherige Durchschnitt nach sechs Monaten bei immerhin 1,65 Mio. Euro liegt. Der schwächste Monat ist der Januar mit 1,20 Mio. Euro. Einmalig war der März bei dem 3,06 Mio. Euro eingezahlt wurden, was den Durchschnitt von 1,65 Mio. Euro natürlich überverhältnismäßig erhöht. Dennoch ist die Verwaltung optimistisch, dass der um 3,0 Mio. Euro erhöhte Planansatz 2025 von 19,0 Mio. Euro erreicht und ggf. minimal überschritten werden kann. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ergebnis 2024 Vergleich Lfd. J. ./. Vj. Januar 1.741.131 1.431.302 719.126 -712.177 Februar 2.022.017 1.776.892 1.463.331 -313.561 März 1.714.739 1.121.331 1.238.377 117.046 April 2.372.580 1.705.943 1.819.649 113.706 Mai 1.576.065 1.097.310 1.279.588 182.278 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 54 Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ergebnis 2024 Vergleich Lfd. J. ./. Vj. Juni 1.547.771 1.347.046 1.591.491 244.445 Juli 1.986.888 1.278.165 1.468.000 189.835 August 1.880.018 928.576 1.982.906 1.054.330 September 1.567.805 1.196.800 1.851.751 654.951 Oktober 1.253.092 1.286.514 1.585.913 299.399 November 1.615.952 1.270.689 1.429.258 158.568 Dezember 1.152.074 1.948.557 1.126.744 -821.813 SUMME 20.430.131 16.389.125 17.556.134 1.167.008 Ansatz (inkl. Nachtrag) 23.000.000 23.000.000 16.000.000 Vergleich Ansatz/Ergebnis -2.569.869 -6.610.875 1.556.134 Mit der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung über das bereinigte Grunderwerb- steueraufkommen dargestellt: Abbildung 32 Entwicklung des Grunderwerbsteueraufkommens 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge (siehe 3., Seite 49, Zeile 3) Unter aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträgen versteht man die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Damit reduzieren sie die jährliche Belastung in der Ergebnisrechnung, da die investiv zu behandelnden Zuschüsse – analog zu den Abschreibungen aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten – über die Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögens- gegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden. Nähere Erläuterungen sind der Vermögensrechnung unter 5.3.4 Sonderposten zu entnehmen. 10.000.000 12.000.000 14.000.000 16.000.000 18.000.000 20.000.000 22.000.000 24.000.000 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Grunderwerbsteueraufkommen (bereinigt) Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 55 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 3161* Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuwendungen 2.959.092 2.594.500 3.363.740 769.240 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Seite 49, Zeile 4) Die Sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von sozialen Leistungen (Kostenbeiträge, Aufwendungsersätze, Ersatzleistungen) innerhalb und außerhalb von Einrichtungen und sind unter 2.5.7 Soziales näher erläutert. Der Erstz von sozialen Leistungen lag im Ergebnis rund 534,9 Tsd. Euro unter dem Ansatzwert. Im Vergleich zum Vorjahresergebnis, ist der Ergebniswert ebenfalls um 643,2 Tsd. Euro gesunken. Näheres ist den Erläuterungen zum Thema Soziales unter 2.5.7.3 zu entnehmen, insbesondere, da es in mehreren Teilbereichen zu deutlichen Unterschreitungen kam. Andere Sonstige Transfererträge sind zumeist Rückforderungen. Da diese unregelmäßig und damit nicht planbar sind, ergibt sich hier zwangsläufig eine Differenz zum Planansatz. 3.1.5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 5) Die Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen beinhalten die Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Für den mit Abstand größten Anteil an Erträgen sind Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 321* Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen 12.879.973 12.753.250 11.799.688 -953.562 322* Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen 2.424.062 2.340.250 2.778.580 438.330 324* Ersatz von sozialen Leist. in besonderen Wohnformen 0 87.100 24.151 -62.949 329* Andere Sonstige Transfererträge 170.828 186.000 229.269 43.269 SUMME 15.474.863 15.366.600 14.831.687 -534.913 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 56 in dieser Rubrik regelmäßig die Benutzungsgebühren aus dem Bereich der Abfallwirtschaft verantwortlich. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 331* Verwaltungsgebühren 6.312.902 5.896.400 6.295.047 398.647 332100000..332100010 Benutzungsgebühren 933.689 1.068.000 842.222 -225.778 332100100-332100400 Deponie- u. Abfallgebühren 23.542.251 25.252.520 25.185.593 -66.927 (davon: Zuführung Rück- stellungen Abfallgebühren 55.008 1.590.520 -1.052.344 -2.642.864 332100500..332120000 Sonstige Benutzungsgebühren 1.616.992 1.546.864 1.823.503 276.639 332200000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren 325.420 330.000 330.936 936 339100000 Sonstige öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 350 500 259 -241 SUMME 32.731.606 34.094.284 34.477.560 383.276 Die Verwaltungsgebühren lagen leicht unter dem Vorjahreswert (-17,9 Tsd. Euro), fielen aber im Vergleich zur Haushaltsplanung um 398,6 Tsd. Euro über dem Planwert. Wie bereits in den Vorjahren fielen auch im Haushaltsjahr 2023 wieder über die Hälfte der gesamten Verwaltungsgebühren im Verkehrs- und Schifffahrtsamt (56,0 %) an. Mit einem Ergebnis in Höhe von 3,53 Mio. Euro lagen diese leicht über dem Vorjahresniveau (Vj. 3,31 Mio. Euro). Der Planansatz wurde um 515,7 Tsd. Euro überschritten (+6,6 %). Mit 781,3 Tsd. Euro steuert das Vermessungsamt (Vj. 1,01 Mio. Euro) deutlich weniger als die beiden Jahre zuvor bei. Mit knapp 674,3 Tsd. Euro steuerten das Amt für Bauen, Klima und Mobilität (Vj. 652,3 Tsd. Euro) ebenfalls einen großen Anteil an den Verwaltungsgebühren bei. Zu den Deponie- und Abfallgebühren wurde unter 2.5.3 bereits ausführlich Stellung genommen. Einzelheiten sind daher an dieser Stelle zu entnehmen. Bei den sonstigen Benutzungsgebühren ergibt sich der größte Beitrag zum Ergebnis auch in 2023 aus den Kursgebühren der Volkshochschule (1,44 Mio. Euro, Vj. 1,27 Mio. Euro). Nach einer überraschend hohen Steigerung in 2023 zu 2022 steigen die Verwaltugnsgebühren nochmals um weitere 173,3 Tsd. Euro (13,6 %). Die Erträge aus den Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in der Kindertagespflege lagen in 2023 mit 330,9 Tsd. Euro nur unwesentlich unter dem Ergebnis von 2023 (+5,5. Euro). Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 57 3.1.6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Seite 49, Zeile 6) Zu den privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im wesentlichen Erträge aus Mieten und Pachten, aus Verkauf sowie aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten (z. B. Erträge aus Stromentgelten oder Ersatzleistungen für Schadensfälle des ordentlichen Bereichs). Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 341* Mieten und Pachten 125.187 129.600 194.510 64.910 342* Erträge aus Verkauf 2.059.946 1.591.200 1.951.509 360.309 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen 398.567 233.250 441.898 208.648 SUMME 2.583.700 1.954.050 2.587.916 633.866 Die Erträge aus Verkauf bestehen kommen zu großen Teilen von der Abfallwirtschaft, jedoch nicht ausschließlich. In Summe setzen sich die Verkaufserträge wie folgt zusammen: Weitere Ausführungen zu dieser Ertragsposition finden sich unter 2.5.5 Abfallwirtschaft. 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Seite 49, Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für Aufwendungen aus Leistungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die der Landkreis für eine andere Stelle erbracht hat. Hierzu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien regelmäßig den größten Anteil ein. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 3480* Erstattungen vom Bund 8.389.362 9.522.480 8.785.887 -736.593 3481* Erstattungen vom Land 31.693.863 43.452.000 40.286.302 -3.165.698 3482* Erstattungen von Gemeinden u. –verbänden 3.040.518 3.180.080 6.014.553 2.834.473 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Papierverkauf 846.693 850.000 1.259.997 409.997 Elektronikschrott 167.570 140.000 174.063 34.063 Altmetallverkauf 286.165 220.000 299.071 79.071 Altholzverkauf 610.487 180.000 54.808 -125.192 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 58 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 3483* + 3484* Erstattungen von Zweck- verbänden und von der gesetzlichen Sozialversich. 812.514 540.000 794.594 254.594 3485* Erstattungen von ver- bundenen Unternehmen u. sonstigen Beteiligungen 128.662 70.400 66.229 -4.171 3486* Erstattungen von sonstigen öffentl. Sonderrechnungen 9.081 0 43.222 43.222 3487* Erstattungen von privaten Unternehmen 1.823.559 1.597.150 1.776.837 179.687 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen 732.247 893.500 857.446 -36.054 34881* Erstattungen für Beförderung Schüler 3.571.661 3.130.000 3.508.115 378.115 SUMME 50.201.466 62.385.610 62.133.186 -252.424 Die im Rahmen der Haushaltsplanung erwarteten Erträge aus Kostenerstattungen (Ansatz: 62,39 Mio. Euro) konnten im Haushaltsjahr 2024 mit einem erzielten Ergebnis in Höhe von 62,13 Mio. Euro um 0,5 % bzw. 252,4 Tsd. Euro nicht erreicht werden. Auch wenn das Ergebnis somit leicht unter dem Planansatz abschließt, konnte eine Steigerung ggü. dem Jahr 2023 um satte 11,9 Mio. Euro erzielt werden (+23,8 %). Die Erstattungen vom Land ergeben sich u. a. aus Kostenerstattungen für: Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Hilfe für Flüchtlinge 7.677.211 8.569.450 6.837.334 -1.732.116 Bereitstellung und Betrieb von sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge (Liegenschaftsausgaben, Verwaltung) 13.872.122 16.847.900 18.656.559 1.808.659 Kriegsopferfürsorge; sonstige soziale Hilfen (z. B. Betreuung/Förderung der Integration von Flüchtlingen, Sprachkurse,…) 1.479.821 2.044.200 1.827.073 -217.127 Eingliederungshilfe (Ausgleich BTHG-bedingter Mehraufwendungen) 1.788.618 9.100.000 2.418.413 -6.681.587 Leistungen Jugendamt 3.412.644 4.267.000 6.872.546 2.605.546 Straßen 2.443.578 1.750.000 2.394.035 644.035 Schulen 368.022 395.000 685.860 290.860 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 59 Die Erstattung vom Land für die Hilfe für Flüchtlinge werden unter 2.5.7.4 näher erläutert. Auf diese Ausführungen wird an dieser Stelle verwiesen. Die Kostenerstattungen des Landes im Bereich der Schulen sind im Vergleich zum Vorjahr nochmals 317,8 Tsd. Euro höher ausgefallen. Der Planansatz wurde um 290,9 Tsd. Euro überschritten. Unter die Erstattungen von Gemeinden fällt unter anderem die Abrechnung des Bildungszentrum Markdorf. Für den Betrieb (Amt für Schule und Bildung) sowie die Gebäude (Bau- und Liegenschaftsamt) wurden für das Jahr 2024 als Vorauszahlung 720 Tsd. Euro an den Landkreis erstattet. Die erst Januar 2024 gebuchten Forderungen für 2022 beliefen sich auf 2,05 Mio. Euro und die Forderungen für 2023 betrugen 379,8 Tsd. Euro. In der Abrechnung als solches werden jedoch auch Verbindlichkeiten bspw. der Kostenträger für den Betrieb gegengebucht, welche durch die zentrale Verbuchung der Sachkostenbeiträge „Überschüsse“ erwirtschaften. Das Jugendamt erhielt 1,39 Mio. Euro (Vj. 813,7 Tsd. Euro) an Kostenerstattungen von anderen Kommunen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sind vor allem Erstattungen in den Bereichen Hilfe zu Erziehung, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahmen sowie in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Von anderen Kommunen erhielt der Bodenseekreis Erstattungen für den Öffentlichen Personen Nahverkehr i. H. v. 644,8 Tsd. Euro (Vj. 497,7 Tsd. Euro). Die Erstattung von Beteilungsunternehmen beinhaltet den Personalaufwand für erbrachte Leistungen, die von den Fachämtern oder auch den Querschnittsämtern (Personalamt, Kämmerei, Kommunal- und Prüfungsamt) für einzelne Unternehmen erbracht werden. Vereinzelt fallen auch Rückforderungen zu viel gezahlter Zuschüsse im Rahmen der Überkompensationskontrolle an (Vgl. Jahresabschluss/ Rechenschaftsbericht 2023). Unter den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen werden die Erstattungen von Dienstbezügen vonseiten des Kommunalen Versorgungsverbands Baden- Württemberg (KVBW) in Krankheitsfällen ausgewiesen. Die Erstattungen sind in den einzelnen Ämtern sehr unregelmäßig und daher nicht planbar. Die Erstattungen von privaten Unternehmen wurden im Jahr 2023 mit einem Anteil von 89,0 % (Vj. 85,9 %) überwiegend durch die Erstattungen in der Abfallwirtschaft für Abfallberatung, Duale Systeme und PPK-Mitbenutzung (Papier, Pappe, Karton) beeinflusst. Die Erstattungen von übrigen Bereichen betreffen zum Großteil Erstattungen der Schülerbeförderung, die sich aus verschiedenen Forderungsarten zusammensetzen (Privatpersonen, private Unternehmen, Gemeinden, etc.). 2024 lag dieser Ertrag um 65,5 Tsd. Euro unter dem Vorjahreswert. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 60 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Seite 49, Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 3615* Zinserträge von Beteiligungen 110.027 105.000 100.025 -4.975 3617* Zinserträge von Kreditinstituten 70.494 50.000 58.890 8.890 365* Gewinnanteile von verbundenen Untern. 7.906.048 9.487.200 9.487.248 48 3691* Sonstige Erträge aus Negativzinsen 1.172 800 797 -3 3699* Sonstige Finanzerträge 3.515 3.000 3.077 77 SUMME 8.091.255 9.646.000 9.650.037 4.037 Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesellschafterdarlehen. Eine Auflistung der Darlehen findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Abweichungen ergeben sich bei den Zinsen für das RITZ-Darlehen aufgrund des nicht planbaren Zeitpunkts der Sondertilgung. Der Zweckverband OEW konnte im Berichtsjahr 2024 nochmals eine um 1,58 Mio. Euro höhere Ausschüttung an die Landkreise leisten, als dies noch im Vorjahr der Fall gewesen ist (Vj. 7,91 Mio. Euro). Der Ergebniswert passt mit dem im Haushaltsplan angenommenen Wert bis auf Rundungsunschärfen überein. Für den Kassenbestand erhält der Bodenseekreis nur dann Zinsen, wenn die Gelder zumindest mittelfristig angelegt wurden. Zwischenzeitlich gibt es bei der Hausbank immerhin auf dem Tagesgeldkonto ein wenig Verzinsung. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditätsmanagement und prüft daher sichere Anlagemöglichkeiten. In der Niedrigzinsphase waren recht langfristige Geldanlagen notwendig, um überhaupt Zinsen zu erhalten (oder keine Verwahrentgelte zu zahlen), weshalb die Zinsen der nun langsam zurückfließenden Geldanlagen noch sehr niedrig sind. Der Bodenseekreis erhält für ein 2021 aufgenommenes Darlehen Negativzinsen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 61 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 9) Unter aktivierten Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstellten Gütern des Sachvermögens erbracht werden und die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Vermögensgegenstände in der Bilanz erhöhen. Aktivierte Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, welche zur Erstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Als Ertragsbuchung wird durch die aktivierten Eigenleistungen am Jahresende ein Ausgleich der in einem Jahr angefallenen Personal- und Sachaufwendungen für selbst erstellte Gebäude, Anlagen u. a. durchgeführt. Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite gemeinsam mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht. Dies führt im Ergebnis dazu, dass sich die entsprechenden Aufwendungen und Erträge in der Ergebnisrechnung ausgleichen und gleichzeitig das Sachvermögen in der Bilanz um den Betrag der aktivierten Eigenleistungen erhöht wird. Grundsätzlich wird dieses Vorgehen angewendet, da es bei der Darstellung des Vermögens keinen Unterschied geben darf, ob Vermögen von Dritten erworben oder selbst erschaffen wurde. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2023 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahresübergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfassung der Eigenleistungen. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 3711* Aktivierte Eigenleistungen 523.324 388.800 461.604 72.804 Aktivierte Eigenleistungen wurden im Berichtsjahr 2024 ausschließlich von den beiden Ämtern Bau- und Liegenschaften und dem Straßenbauamt erbracht. Dabei entfallen ca. 150 Tsd. Euro auf das Bau- und Liegenschaftsamt sowie rund 312 Tsd. Euro auf das Straßenbauamt. 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Seite 49, Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Zwangsgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen und von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie andere sonstige ordentliche Erträge (u. a. periodenfremde Erträge). Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 62 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 352* Steuererstattungen 13.433 0 0 0 356* Bußgelder, Zwangs- gelder, Säumnis- zuschläge und Erträge aus Inanspruchnahme von Bürgschaften 350.543 296.100 321.605 25.505 3582* Erträge aus d. Auflö- sung v. Rückstellungen 2.332.282 0 1.487.633 1.487.633 3582* Erträge aus der Auflö- sung oder Herab- setzung von Wert- berichtigungen auf Forderungen 654.982 0 166.430 166.430 35* Rest Andere sonstige ordentliche Erträge 348.372 1.200 60.209 59.009 SUMME 3.699.613 297.600 2.035.876 1.738.276 Die Erträge unter der Sachkontogruppe 352* Erstattung von Steuern beruhten 2023 auf der Abrechnung der Körperschaftssteuer für die Beteiligung an der Personengesellschaft BOB GmbH & Co. KG für das Jahr 2020. Die Sachkontogruppe 356* setzt sich zusammen aus den Erträgen aus Zwangsgeldern (77,3 Tsd. Euro) und den Säumniszuschlägen bzw. Mahngebühren (244,3 Tsd. Euro). Im Bereich der durch die Vollstreckungsbehörde verantworteten Mahnungen kann eine stetige Zunahme ausgemacht werden. So hat die Anzahl der versandten Mahnungen im Jahr 2024 im Verhältnis zum Jahr 2023 insgesamt um 1.398 Mahnungen (836 erste Mahnungen, 562 letzte Mahnungen) zugenommen. Dies entspricht 5,6 %. In Summe wurden somit 26.524 Mahnungen versandt (18.951 erste Mahnungen, 7.573 letzte Mahnungen). Dass die Zahlungsmoral schlechter geworden ist bzw. dass die Anzahl der Vollstreckungen zugenommen hat, zeigt sich in der Anzahl der letzten Mahnungen, die gegenüber dem Vorjahr um 8 % zugenommen haben. Im Jahr 2021 lag die Gesamtanzahl der Mahnungen noch bei 21.634 Mahnungen. Das ist gegenüber dem Jahr 2024 eine Steigerung von 22,6 % und 4.890 Mahnungen. Insgesamt wurden im Jahr 2024 durch die Vollstreckungsbehörde 7.150 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Dies entspricht 1.100 Vollstreckungsmaßnahmen pro Vollzeitäquivalente. Mögliche Ursachen für die deutliche Verschlechterung der Zahlungsmoral sind wirtschaftliche Unsicherheiten, eine schlechtere Wirtschaftslage durch Verwerfungen in der Industrie sowie den Betrieben in der Wertschöpfungskette, die signifikant verschärfte Wettbewerbssituation, Rückzahlung von Subventionen, Liquiditätsengpässe, eine hohe Inflation, steigende Energiepreise etc. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 63 In der Vollstreckungsbehörde wird pro Jahr und Vollzeitäquivalente (VZÄ/FTE) eine Summe von 116,5 Tsd. Euro beigetrieben. Ferner wurden 92 Insolvenzverfahren bearbeitet. Abbildung 33 Entwicklung der ersten und zweiten Mahnungen seit 2022 im Vergleich Die Auflösung von Rückstellungen wird grundsätzlich dort gebucht, wo auch der Aufwand angefallen ist (als Gutschrift). Sofern Mittel aus den Rückstellungen nicht mehr oder nicht in voller Höhe benötigt wurden, werden diese auf dem Konto 3582* als Ertrag gebucht. Hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsrückstellungen wurden knapp 8,6 Tsd. Euro ertragswirksam aufgelöst und bei den Rückstellungen für Unterhaltsvorschuss 32,8 Tsd. Euro. Bei den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen wurden 1,40 Mio. Euro aufgelöst. Davon ergaben sich alleine 934,6 Tsd. Euro aus dem Bereich Schulen und 359,1 Tsd. Euro aus dem Bereich Verkehr (ÖPNV, Teilauflösung Bürgschaft LZH). Die Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen setzen sich zum Großteil aus der Korrektur der Wertberichtigung einzelner Forderungsarten i. R. d. Jahresabschlusses zusammen. Lediglich 4,5 Tsd. Euro wurden aus der Aufhebung von Niederschlagungen erzielt. Sonstige ordentliche Erträge sind die Auflösung sonstiger Sonderposten, Pfandgelder, Erträge aus Kleinbeträgsläufen, Kassenüberschüssen oder von Vertragsstrafen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 64 3.2 Aufwendungen Die ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnishaushalts ergeben sich aus der unter Punkt 3. Gesamtergebnisrechnung dargestellten Übersicht auf der Seite 49, welche im Folgenden erläutert werden. Alle Erträge sind hierbei positiv und alle Aufwendungen negativ dargestellt. 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 40* Personalaufwendungen 73.333.230 80.100.000 79.707.454 -392.546 Im Vergleich zum Vorjahr 2023 stieg der Personalkostenansatz für 2024 um 6,77 Mio Euro bzw. um 9.2 % auf 80,10 Mio Euro. Dies auch als Nachlauf zu den im Jahr 2023 beschlossenen, aber nur in geringfügigen Umfang kostenmäßig im Haushalt abgebildeten 88,34 neuen Stellen, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik geschaffen wurden. Mit einer Abweichung bzw. Unterschreitung um lediglich 0,5 % oder knapp 400 Tsd. Euro schließt das Rechnungsergebnis 2024 dennoch bei den Personalkosten mit einer Punktlandung. Letztlich ist das aber, angesichts des auch für das Jahr 2024 im Vorfeld deutlich gekürzten Personalkostenansatzes, weniger das Ergebnis einer besonders herausragenden Planung und Bewirtschaftung, sondern vielmehr das Resultat des Fachkräftemangels und zahlreicher nicht oder erst nach teils mehrfachen Ausschreibungsverfahren besetzter Stellen. Dies verbunden mit weiter hoher Fluktuation. Nachdem sich die Lage aktuell verändert darstellt, ist für das Jahr 2025 – wie bereits beim aktuellen Finanzzwischenbericht dargestellt und beim letztjährigen Rechenschaftsbericht prognostiziert - mit einer deutlicheren Überschreitung des Personalkostenansatzes zu rechnen. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Personalaufwandsquote = Personalaufwand ordentliche Aufwen- dungen 17,91 % 17,02 % 17,06 % 16,65 % Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 65 Die Personalaufwandsquote gibt an, wie hoch die Personalkosten im Verhältnis zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen ist. Auch an Hand dieser Kennzahl kann die zurückhaltende Personalpolitik festgestellt werden. Trotz erheblicher Stellenbedarfe, sinkt die Personalaufwandsquote kontinuierlich. Dies bedeutet, dass die Personalaufwendungen im Verhältnis zu den gesamten ordentlichen Aufwendungen rückläufig sind, wenngleich die absoluten Personalaufwendungen steigen. 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des ausgeschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis sind diese im vergangenen Berichtsjahr erneut nicht angefallen. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögens- gegenständen. Der Gesamtansatz dieser Ergebnisposition wird um 2,81 Mio. Euro unterschritten (-4,7 %). Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen jedoch um 3,31 Mio. Euro gestiegen. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 421* Unterhaltung Grund- stücke, baulichen Anlagen und des unbeweglichen Vermögens 11.964.420 12.626.400 11.069.582 -1.556.818 4221* Unterhaltung bewegliches Vermögen 971.113 1.225.000 1.006.630 -218.370 4222* Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter 2.174.662 2.394.950 1.498.877 -896.073 423* Mieten und Pachten, Leasing 5.404.657 6.263.200 7.680.048 1.416.848 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 66 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 424* Bewirtschaft. Grundst. u. baul. Anlagen 7.199.418 9.070.150 7.886.234 -1.183.916 425* Fahrzeuge 796.684 755.940 958.643 202.703 426* Besondere Aufw. für Beschäftigte 1.072.783 1.669.740 1.136.300 -533.440 4271* Besondere Verw.- und Betriebsaufwend. 20.353.083 21.351.100 21.619.735 268.635 4272* Aufwendungen EDV 1.083.413 1.296.200 1.199.149 -97.051 4274* Lehr- und Unterrichtsmittel 284.056 262.200 326.827 64.627 4275* Lernmittel 627.360 825.000 538.024 -286.976 4276* Besondere schulische Aufwendungen 658.255 514.000 844.475 330.475 4273* + 4279* Sonst. Aufwendungen für Sachleistungen 32.098 136.100 24.505 -111.595 428* Aufw. für Verbrauch von sonst. Vorräten 594.416 424.300 651.196 226.896 429* Aufw. für sonst. Sach- und Dienstleistungen 928.307 1.452.460 1.019.836 -432.624 SUMME 54.151.170 60.275.940 57.464.769 -2.811.171 Die größten Abweichungen vom Planansatz zeigen sich bei den Unterhaltungsaufwendungen für Grundstücke und bauliche Anlagen (-1,56 Mio. Euro), den Bewirtschaftungskosten für Grundstücke und bauliche Anlagen (-1,18 Mio. Euro) sowie beim Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter (-896 Tsd. Euro). Diese Positionen blieben deutlich unter ihren Ansätzen zurück und gelten somit als eingespart. Demgegenüber stehen deutliche Mehraufwendungen bei den Mieten, Pachten und Leasingaufwendungen, welche den Ansatz um 1,42 Mio. Euro übersteigen. Auch bei den besonderen schulischen Aufwendungen (+330 Tsd. Euro) und den besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (+268Tsd. Euro) kam es zu Planüberschreitungen. Das Gesamtergebnis in diesem Bereich zeigt, dass Einsparungen in einigen Bereichen die Mehrausgaben in anderen überkompensieren konnten. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 67 Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und unbewegliches Vermögen (11,07 Mio. Euro) Insgesamt sind im abgelaufenen Berichtsjahr rd. 895 Tsd. Euro weniger aufgewendet worden als im Vorjahr. Der Ansatz wurde um 1,56 Mio. Euro nicht ausgeschöpft und blieb im Ergebnis um 10,7 % zurück. Insbesondere die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen der Schulgebäude von 5,51 Mio. Euro wurden um 359 Tsd. Euro unterschritten. Im Vergleich zum Vorjahr liegt der Aufwand 751 Tsd. Euro niedriger. An dieser Stelle erfolgt der Verweis auf die Ausführungen unter der Ziffer 2.5 Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, bzw. auf die Ziffern 2.5.1.ff. Gebäudeunterhaltung. Hier sind ausgewählte und bedeutende Unterhaltungsmaßnahmen näher beschrieben. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (8,03 Mio. Euro) Der weitaus größte Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen entfällt mit 6,03 Mio. Euro auf die Schulen, Sporthallen und die Bibliothek, wobei das Ergebnis unter auf das Niveau aus dem Jahr 2021 zurückgegangen ist. Generell bleiben alle Ergebniswerte unter den geplanten Ansätzen. Der Vergleich zum Vorjahresergebnis zeigt inbesondere Bereich der Sozialen Hilfen mit den Asylunterkünften eine Reduzierung um 434 Tsd. Euro. Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (3,03 Mio. Euro) Im Aufwandsbereich der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens wird fast ausschließlich die Aufwendungen des Straßenbauamtes abgebildet. Die Mittel zur Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens fließen beispielweise in die Unterhaltung von Straßen und Straßenbegleitgrün oder in die Bereitstellung des Winterdienstes durch externe Dienstleister. Im Bereich Straßenunterhaltung und Betrieb sind die Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 24 Tsd. Euro (+1,1 %) gestiegen. Die hohen Ergebnisse der Abfallwirtschaft sind zum einen hauptsächlich auf die Sickerwasserbeseitigung als auch auf Zuführungen zur Nachsorgerücklage der Deponien zurückzuführen. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Schulen 6.336.816 6.471.200 6.032.670 -438.530 Soziale Hilfen 1.223.917 975.700 790.238 -185.462 Gebäudebewirtschaftung 479.865 790.500 485.180 -305.320 Abfallwirtschaft 368.100 302.000 284.050 -17.950 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Straßen 2.175.666 2.476.100 2.199.966 -276.134 Abfallwirtschaftsamt 1.063.519 837.000 833.663 -3.337 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 68 Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern (1,50 Mio. Euro) Im Jahr 2024 wurden um 676 Tsd. Euro weniger geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft als im Jahr 2023. Der Ansatz wurde dabei um 896 Tsd. Euro unterschritten. Damit liegen die Aufwendungen deutlich unter den Aufwendungen der Vorjahre. Der Planansatz lag mit rund 2,4 Mio. Euro ebenfalls leicht unter dem Vorjahreswert. Den größten Anteil an den geringwertigen Wirtschaftsgütern mit rd. 57 % nehmen die Schulen inkl. Sporthallen ein. Insbesondere durch die Digitalisierung wurden in den vergangenen Jahren viele digitale Endgeräte angeschaftt. Das Jahresergebnis blieb mit einem Jahresergebnis in Höhe von rund 854 Tsd. Euro, jedoch für diesen Bereich um 734 Tsd. Euro hinter dem Ansatz zurück. Anschaffungen über 800 Euro netto sind investiv darzustellen. Diese Position bildet daher immer nur einen Teil der Anschaffungen für IT, Hausmeistergeräte und aus vielen anderen Kategorien ab. Abbildung 34 Anteil der Schulen an der Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter Mieten und Pachten für unbewegliches und bewegliches Vermögen (7,68 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 7,68 Mio. Euro übertsteigt der Ergebniswert den Planansatz um ca. 1,42 Mio. Euro. Zudem steigt der Ergebniswert 2024 deutlich über die Vorjahreswerte (2023: 5,40 Mio. Euro; 2022: 5,04 Mio. Euro; 2021: 4,27 Mio. Euro). 4,74 Mio. Euro wurden für Mieten und Pachten im klassischen Sinne, d. h. für unbewegliches Vermögen bzw. Mieten inkl. Nebenkosten verwendet. Davon entfallen: • 2,85 Mio. Euro auf Asylunterkünfte und Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige, • 566 Tsd. Euro für Mieten der Schulstandorte in Salem-Buggensegel, Überlingen, und Markdorf sowie • 118 Tsd. Euro für die Straßenmeisterei in Markdorf. Die Mieten für bewegliches Vermögen beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt rund 406 Tsd. Euro. Die Leasingaufwendungen über 1,39 Mio. Euro setzen sich zumeist zusammen aus Aufwendungen für Software (1,04 Mio. Euro), für Fahrzeuge (136,8 Tsd. Euro) und Möbel (96,3 Tsd. Euro). 56,2% 63,2% 73,4% 41,2% 51,7% 57,0% 0 500.000 1.000.000 1.500.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Schulen und Sporthallen andere Ämter Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 69 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (7,89 Mio. Euro) Mit einem Gesamtbetrag i. H. v. rund 7,89 Mio. Euro wurden ca. 687 Tsd. Euro mehr für die Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen aufgewendet als dies noch im Vorjahr der Fall war. Das Ergebnis liegt hingegen deutlich unter dem Planansatz (-1,18 Mio. Euro). In den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen sind v. a. Aufwendungen für Energie, Gas, Strom, Heizöl, Abfallbeseitigung, Gebäudereinigung, etc. enthalten. Der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei den Aufwendungen für die Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen ist im Jahr 2024 mit 510 Tsd. Euro (+17,9 %) bei den Schulen zu verzeichnen. 42,6 % der Bewirtschaftungskosten bzw. 3,36 Mio. Euro wurden hier verursacht. Leicht gesunken sind die Bewirtschaftungskosten der Asylunterkünfte, welche 26,5 % bzw. 2,09 Mio. Euro ausmachen (-55 Tsd. Euro). Die Aufwendungen im Produktbereich der Gebäudebewirtschaftung, in dem zumeist die Landratsamtsgebäude enthalten sind, sinken im Jahr 2024 weiter auf 1,29 Mio. Euro (-2,8 %). Hier fallen 16,3 % der Aufwendungen für Bewirtschaftungskosten an. Obwohl das Ergebnis ca. 1,18 Mio. Euro unter dem Planansatz liegt, steigt das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 686,8 Tsd. Euro (+9,5 %) an. Die Aufteilung der größten Bewirtschaftungsarten zeigt sich wie folgt: Näheres zu den Abweichungen ist auch dem Energiebericht 2024 zu entnehmen, der dem Ausschuss für Umwelt und Technik im Herbst 2025 öffentlich bekanntgemacht werden wird. Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (21,62 Mio. Euro) Diese Aufwendungen haben gegenüber dem Vorjahr um rund 1,38 Mio. Euro (6,8 %) zugenommen. Der in der Haushaltsplanung veranschlagte Ansatz wurde jedoch um rund 427 Tsd. Euro unterschritten. Die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen fallen zu einem überwiegenden Teil (99,5 %) im Bereich Abfallwirtschaft an. Hierbei handelt es sich etwa um Aufwendungen für den Transport und die Entsorgung von Restmüll, Biomüll, Gartenabfälle, den verschiedenen Wertstoffen und Bauschutt. Auch die Kosten für die Entsorgung der verschiedenen Abfallarten und der Betrieb der Entsorgungszentren, Deponien und Wertstoffhöfe fallen unter diese Aufwendungen. Im Bereich Abfallwirtschaft fielen diese Aufwendungen im Vergleich zum Jahr 2023 um 1,38 Mio. Euro höher aus. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Auf- wendungen 14,47 % 12,57 % 12,84 % 12,00 % Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Reinigung 3.398.444 3.306.800 3.212.988 -93.812 Heizung 1.260.864 2.195.200 2.176.945 -18.255 Strom 738.861 2.585.500 1.540.990 -1.044.510 Wasser/Abwasser 364.812 451.900 407.415 -44.485 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 70 Die Sachaufwandsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Sachaufwendungen (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) an den ordentlichen Aufwendungen ist. Aktuell ist zeigt sich ein rückläufiger Trend, der jedoch nicht nur in niedrigeren Sachaufwendungen begründet liegt, sondern vielmehr auch in überproportional hoch gestiegenen sonstigen Aufwendungen, wie z. B. den Transferaufwendungen. 3.2.4 Abschreibungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht sowohl durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder aber auch aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer in Form von Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt übertragen. Da die ordentlichen Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch ordentliche Erträge zu decken sind wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch heute getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 4713* Abschreibungen auf Gebäude 5.915.548 6.478.200 6.737.210 259.010 4714* Abschreibungen auf das Infrastrukturvermögen 3.071.978 3.448.600 3.297.214 -151.386 4715* Abschreibungen auf Maschinen und technische Anlagen 798.295 1.476.500 1.239.704 -236.796 4716* Abschreibungen auf Fahrzeuge 731.385 725.400 736.037 10.637 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.925.422 1.424.200 1.774.169 349.969 472* Abschreibungen auf Finanzvermögen und Forderungen 1.096.710 0 2.710.364 2.710.364 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 180.115 154.500 293.552 139.052 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 71 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. SUMME 13.719.453 13.707.400 16.788.249 3.080.849 Abschreibungen auf das Anlagevermögen Die Abweichung von Planansatz und Ergebnis in dieser Ergebnisposition lässt sich im Wesentlichen dadurch erklären, dass die Planung der Abschreibungen auf noch im Bau befindliche Anlagen (sog. Plananlagen) aufgrund von geschätzen Fertigstellungsdaten und Kostenschätzungen in dessen Folge nicht exakt ermittelt werden können. Ebenso wird von der Planung der unterjährigen AfA von neu zu erwerbenden beweglichen Vermögensgegen- ständen abgesehen. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt im Anlagevermögen, wie auch bereits in den Vorjahren, auf die Bereiche der Gebäude (6,74 Mio. Euro) und des Infrastrukturvermögens (3, 30 Mio. Euro). Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Auf- wendungen 2,90 % 2,90 % 2,89 % 2,90 % Diese Kennzahl zeigt an, wie hoch der Anteil der bilanziellen Abschreibungen auf Vermögens- gegenständen und Sachanlagen an den ordentlichen Aufwendungen ist. Die Abschreibungsqoute liegt im Berichtsjahr 2023 auf konstantem Niveau und ist gleich hoch wie im Vorjahr. Abschreibungen auf das Finanzvermögen und Forderungen Neben den üblichen Abschreibungen wird auch das Finanzvermögen in bestimmten Fällen abgeschrieben. Die Wertberichtigungen führen zu weiteren Abweichungen zwischen Plan und Ergebnis, da sie nicht planbar sind. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Niederschlagungen, Erlass 302.855 € 464.958 € 0 € 338.047 € Wertberichtigungen auf Forderungen 11.081.246 € 9.392.747 € 0 € 12.876.628 € Sonstige Wertberichtigungen 519.848 € 0 € 0 € 0 € SUMME 11.903.949 € 9.857.706 € 0 € 13.214.675 € Die Niederschlagungen und Erlässe auf Forderungen belaufen sich im Berichtsjahr auf rund 338,0 Tsd. Euro (Vj. 465,0 Tsd. Euro). Die manuelle Korrektur der Forderungen (Wertberichtigung i. e. S.) wird jeweils zum 31. Dezember ermittelt. Die Summe der Wertberichtigungen erhöht sich in 2024 im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 3,48 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 72 Der Wert der Forderungen zzgl. der Wertberichtigungen liegt zum 31. Dezember 2024 bei 31 Mio. Euro (Vj. 28,94 Mio. Euro) und steigt damit erstmals über 30,0 Mio. Euro. Seit 2016 lagen die Forderungen zwischen 22,0 Mio. Euro und 29,2 Mio. Euro. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Forderungen zzgl. schematisierter Wertberichtigung 25.903.255 € 27.271.744 € ./. 31.284.240 € Wertberichtigungsquote = Wertberichtigung auf Forderungen Gesamtsumme der Forderungen 45,96 % 36,15 % ./. 42,24 % Die Wertberichtigungsquote gibt den prozentualen Anteil der Wertberichtigungen und Niederschlagungen in Bezug auf die Gesamthöhe der Forderungen (zzgl. Wertberichtigung) an. Aktuell gehen die Fachämter von einer schlechteren Zahlungsmoral aus, weshalb die Wertberichtgungsquote wieder deutlich gestiegen ist. Abbildung 35 pauschalierte Wertberichtigung macj Anteile AWA und D4 Die Grafik zeigt deutlich, dass die höchsten Wertberichtigungen im Teilhaushalt 5 anfallen, nicht zuletzt deshalb, weil dort auch die höchsten Forderungen anfallen und sich die Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtungen als teilweise sehr schwierig darstellt. 97,60% 97,86% 92,18% 86,93% 80,94% 81,72% 88,43% 93,49% 86,63% 0,02% 0,02% 3,20% 5,44% 6,91% 7,95% 6,42% 0,62% 6,89% 0 2.000.000 4.000.000 6.000.000 8.000.000 10.000.000 12.000.000 14.000.000 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 schematisierte/pauschalierte Einzelwertberichtigung Anteil D4 Anteil AWA Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 73 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 16) Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Zinsaufwendungen Darlehen 143.373 290.000 270.558 -19.442 Zinsaufwendungen Kassenkredite 20.490 30.000 206.701 176.701 Zinsaufwendungen an sonstige Unter- nehmen (ÖPP etc.) 101.009 72.400 72.387 -13 weitere Zinsen u. ä. Aufwendungen 35.800 41.000 36.041 -4.959 SUMME 300.673 433.400 585.687 152.287 Neben den reinen Darlehenszinsen sind zum Vorjahr um 127,2 Tsd. Euro gestiegen, da für das Ende November 2023 aufgenommene Darlehen nun Zinsen für das ganze Jahr zu zahlen waren und im April ein Darlehen aus der restlichen Kreditermächtigung aufgenommen wurde. Ende des Jahres war die Aufnahme erster Bauspardarlehen geplant, jedoch konnten diese von Seiten der Bank nicht rechtzeitig freigegeben werden. Hierdurch wurde auch der Planansatz um 19,4 Tsd. Euro unterschritten. Dennoch stieg bereits jetzt die Zinslast deutlich und wird auch weiter deutlich steigen. Grund sind neben häufigeren und höheren Darlehen auch die gestiegenen Darlehenszinssätze im Vergleich zu noch vor wenigen Jahren mit Zinsen um die 0,00 %. Die Zinslastquote gibt Auskunft darüber, in welchem Maße der Haushalt durch fremdfinanzierte Darlehen belastet wird. Eine hohe Quote wäre ein Indiz für eingeschränkte Finanzierungsspielräume. Empfohlen wird eine Zinslastquote von maximal 1,00 %. Neben sinkenden Zinsaufwendungen spielt jedoch auch die hohen Steigerungen der ordentlichen Aufwendungen eine große Rolle bei der aktuell sehr niedrigen Zinslastquote. Hinzu kamen deutliche Aufwendungen für Kassenkreditzinsen, die sich zu 2023 verzehnfacht haben! Damit handelt es sich – neben den steigenden Darlehenszinsen – um Positionen zur Liquiditätssicherung in einer Größenordnung, die den Haushalt belasten. Die schlechte Liquidität wird durch unzureichende Finanzierung von gesetzlichen Aufgaben verschärft. Hinzu kommen eine geringere Zahlungsmoral bzw. eine schlechtere wirtschaftliche Lage im ganzen Land und auf der anderen Seiten steigen die Aufwendungen und Auszahlungen drastisch an. Die Schere zwischen den Ein- und Auszahlungen gleitet deutlich auseinander. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Auf- wendungen 0,05 % 0,03 % 0,06 % 0,06 % Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 74 Der Zinsanteil für das Finanzierungsleasing der Albrechtstraße 77 reduziert sich weiter um jährl. rd. 28,6 Tsd. Euro auf 72,4 Tsd. Euro. Für Provisionen für den Verkauf der Abfallsäcke fielen 32,5 Tsd. Euro an. 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 17) Nach § 61 Nr. 40 GemHVO sind Transferaufwendungen Aufwendungen ohne unmittelbar zusammenhängende Gegenleistung des Landkreises. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind die sozialen Leistungen wie z. B. die Jugendhilfe oder die Leistungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (ztn, Regionalverband), sind hier darüber hinaus die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Mit in Summe rund 283,79 Mio. Euro stellen die Transferaufwendungen die mit Abstand größte Aufwandsart des Landkreises dar. Prozentual betrachtet bedeutet dies, dass 60,00 % aller ordentlichen Aufwendungen für diese Ergebnispsoition aufgewendet werden. Im letzten Jahr lag der Anteil bei „nur“ 56,5 %. Der Anteil der Transferaufwendungen wird damit zunehmend zu einer Belastugng für den Bodenseekreis. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 4315* Zuschüsse an ver- bundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) 2.531.162 2.804.300 2.908.965 104.665 4317* Zuschüsse an private Unternehmen 15.142.154 19.661.800 19.186.843 -474.957 4318* Zuschüsse an übrige Bereiche 5.182.915 5.333.117 4.969.468 -363.649 433* Soziale Leistungen 205.899.272 229.508.100 241.333.520 11.825.420 437* Allgemeine Umlagen 14.591.160 15.195.500 15.213.198 17.698 43* Rest weitere Transfer- aufwendungen 62.496 58.000 179.841 121.841 SUMME 243.409.159 272.560.817 283.791.834 11.231.017 Zuschüsse an verbundene Unternehmen und Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) (2,91 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 377,8. Euro mehr aufgewendet als im Vorjahr. Der Ansatzwert wurde um 104,7 Tsd. Euro (4,2 %) überschritten. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 75 In Summe machen die Gesellschafterzuschüsse an Beteiligungsunternehmen unverändert 0,6 % der Gesamtaufwendungen 2024 aus. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Zuschüsse WFB 525.381 526.000 525.381 -619 Zuschüsse RITZ 233.000 426.000 355.600 -70.400 Zuschüsse BOB 29.315 30.000 4.295 -25.705 Zuschüsse bodo 385.109 0 574.688 574.688 Zuschüsse DBT 516.224 560.000 558.080 -1.920 Zuschüsse IBT 194.108 215.000 213.519 -1.481 Zuschüsse Bodenseefestival 10.800 10.800 10.800 0 Zuschüsse Energie- agentur BS GbR 57.000 33.000 33.000 0 Zuschüsse VLRB Zuschüsse KPN (AöR) 0 13.200 12.500 -700 Zuschüsse ZV BB 12.500 12.500 12.500 0 Zuschüsse ztn 266.324 600.000 259.356 -340.645 Zuschüsse Stiftung NAZ 141.663 175.000 174.655 -345 Zuschüsse Stiftung KOB 69.951 104.000 80.658 -23.342 Zuschuss FFG GmbH 89.786 98.800 93.934 -4.866 SUMME 2.531.162 2.804.300 2.908.965 104.665 Die sonstigen Zuschüsse übersteigen den Planansatz in Summe um 104,7 Tsd. Euro, grund ist jedoch lediglich die an anderer Stelle geplanten Ansätze für bodo. Dies wurde zwar bereits für den Jahresabschluss 2023 umgesetzt, konnte jedoch in der Planung 2024 nicht mehr berücksichtigt werden. Die meisten Gesellschafterzuschüsse sind relativ konstant. Die größte absolute Abweichung zwischen dem Ergebniswert 2024 und dem Vorjahres- ergebnis ergibt sich neben den Zuschüssen an bodo aus den Zuschüssen an RITZ. Zuschüsse an private Unternehmen (19,19 Mio. Euro) Insgesamt wurden rd. 4,04 Mio. Euro (+39,7 %) mehr Zuschüsse an private Unternehmen geleistet, als dies noch im Vorjahr der Fall war. Der im Haushaltsplan vorgesehene Ansatzwert wurde jedoch um 475,0 Tsd. Euro (-3,2 %) unterschritten. Seit 2020 hat sich der Wert fast verdoppelt. Die Aufwendungen resultieren ausschließlich aus dem Bereich des öffentlichen Personen Nahverkehr. Hierbei handelt es sich um zusätzliche öffentliche Dienstleistungsaufträge, die RegioBusse und die Nachtbusse. Näheres ist unter 2.5.6 ÖPNV erläutert. Zuschüsse übrigen Bereiche (4,97 Mio. Euro) In dieser Ergebnisposition werden vor allem Zuschüsse des Jugendamtes (KTB u. a., 2,82 Mio. Euro), des Sozialdezernats (600,8 Tsd. Euro) und Zuschüsse des Sozialamtes (800,1 Tsd. Euro) dagestellt. Zuschüsse der Führungsspitze, des Personalamtes und des Umweltschutzamtes betragen zusammen rd. 574,0 Tsd. Euro. Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen (241,33 Mio. Euro) Im zurückliegenden Berichtsjahr 2024 stiegen die Transferaufwendungen dieser Ergebnisposition um über 35,43 Mio. Euro (+17,2 %) ggü. dem Vorjahr an. Sie werden Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 76 ausschließlich im Teilhaushalt 5 abgebildet. Die Aufwendungen für Transferleistungen umfassen 51,0 % des Gesamtaufwandes des Bodenseekreises. Im SGB II und SGB XII erfolgt eine 100-prozentige Erstattung der Netto-Transferausgaben für die Grundsicherung sowie eine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft (siehe 2.5.7.2 und 2.5.7.3). Für die Hilfen für Flüchtlinge sind spezielle Erstattungsmodalitäten vorgesehen, welche allerdings nicht kostendeckend sind (siehe 2.5.7.4). Den Kreishaushalt am stärksten belasten die Leistungen nach dem SGB IX. Auch wenn die Erstattung von BTHG bedingten Mehrkosten in Aussicht gestellt ist, verbleiben die Auswirkungen durch Tariferhöhungen und steigende Sachkosten originär dem Kreis. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 3110 Grundversorgung, Hilfen (SGB XII) 38.658.150 40.286.400 44.041.884 3.755.484 davon Hilfe zur Pflege 11.768.308 11.403.400 13.492.748 2.089.348 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 64.686.493 70.969.800 72.551.930 1.582.130 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 8.991.948 13.627.700 11.831.404 -1.796.296 3150 Hilfe zur Pflege 510.382 0 6.423 6.423 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 132.074 122.500 122.052 -448 32 Eingliederungshilfe (SGB IX) 69.368.461 79.017.000 81.972.625 2.955.625 36 Hilfen für junge Menschen/ Familien 23.090.773 25.053.400 30.203.662 5.150.262 davon Hilfen für junge Menschen/ Familien 17.854.700 19.768.400 23.909.892 4.141.492 davon Unterhaltsvorschussleist. 3.956.235 3.900.000 4.851.551 951.551 Teilsumme 205.438.282 229.076.800 240.729.980 11.653.180 Allgemeine Umlagen (15,21 Mio. Euro) In den allgemeinen Umlagen ist u. a. die FAG Umlage enthalten, welche im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 0,56 Mio. Euro auf 13,57 Mio. Euro gestiegen ist (+4,3 %). Die KVJS-Umlage stieg um 31 Tsd. Euro auf 1,15 Mio. Euro. Die Umlage an den Regionalverband lag 2024 mit 422,3 Tsd. Euro um 26,9 Tsd. Euro über dem Ergebnis von 2023. Die Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt stieg leicht auf 71,6 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 77 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Seite 49, Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen sowie Erstattungen für Aufwendungen von Dritten. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 441* Sonstige Personal- und Versorgungs- aufwendungen 777.580 859.800 821.466 -38.334 442* Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten u. Diensten Dritter 28.053.754 28.659.900 26.503.937 -2.155.963 443* Geschäftsaufwend. 3.720.224 4.249.980 3.553.641 -696.339 444* Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben 904.209 824.810 935.064 110.254 445* Erstattungen von Aufwendungen Dritter aus lfd. Verw.tätigkeit 7.739.306 7.932.038 8.664.341 732.303 448* Besondere Aufwend. 4.562.555 0 499 499 4491* Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.510 2.700 3.185 485 449* Rest Weitere sonst. Auf- wendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 108.736 4.700 5.514 814 SUMME 45.869.873 42.533.928 40.487.647 -2.046.281 Insgesamt belaufen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen im Jahr 2024 auf 40,49 Mio. Euro. Dies entspricht einer Reduzierung um rund 5,38 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Planansatz für 2024 in Höhe von 42,53 Mio. Euro wurde um rund 2,05 Mio. Euro unterschritten. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter (26,5 Mio. Euro) Die Gesamtaufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter betrugen im Berichtsjahr 2024 rund 26,50 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Reduzierung um 1,55 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 78 Mio. Euro (-5,5 %) gegenüber 2023. Der Planansatz wurde um rund 2,16 Mio. Euro unterschritten. Mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 10,21 Mio. Euro entfiel auch im Berichtsjahr 2024 der größte Anteil auf die Sozialen Einrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr (12,11 Mio. Euro) sanken die Aufwendungen hier jedoch deutlich um 1,90 Mio. Euro und waren maßgeblich für die Unterschreitung des Planansatzes in diesem Bereich verantwortlich. Abgelbildet werden hierin Kosten für Asylunterkünfte, Sicherheitsdienstleistungen, aber auch die soziale Betreuung. Allein die Kosten für den Sicherheitsdienst belaufen sich auf rund 10,14 Mio. Euro. Diese Aufwendungen zeichnen sich auch für die Planabweichung verantwortlich. Der Ansatzwert in der Haushaltsplanung sah Aufwendungen in Höhe von rund 10,4 Mio. Euro vor. Die Erstattungen der Schülerbeförderungskosten an Schüler und Verkehrsunternehmen belaufen sich auf insgesamt 7,26 Mio. Euro. Sie sanken damit um rund 427 Tsd. Euro im Vergleich zum Vorjahr und lagen leicht unter dem Planansatz. Im Bereich der Zentralen Dienste sind die Aufwendungen um rund 615 Tsd. Euro auf 2,37 Mio. Euro gestiegen. Hierunter abgebildet werden unter anderem die ehrenamtlichen Entschädigungen für Kreistagsmitglieder, Aufwendungen für Online-Auskünfte, Aufwendungen für die Aktenvernichtung, Lizenzen, Wartungs- und Dienstleistungskosten für Software, Aufwendungen für Seminare, Kurse und Veranstaltungen wie die Teamtage, usw. Aufwendungen im Umfang von ca. 2,09 Mio. Euro wurden im Jahr 2024 zudem auch für sonstige soziale Hilfen geleistet. Hierunter fallen bspw. Aufwendungen für soziale Betreuung von Flüchtlingen, Soziale Betreuung für die Anschlussunterbringung sowie Aufwendungen für Sprachkurse. Diese Aufwendungen zeichnen sich auch im Wesentlichen für die Planabweichung verantwortlich. Der Ansatzwert in der Haushaltsplanung sah Aufwendungen in Höhe von rund 2,99 Mio. Euro vor. Die Aufwendungen für berufliche Schulen erhöhten sich um 243 Tsd. Euro auf 1,13 Mio. Euro, während die Aufwendungen für allgemeinbildende Schulen um 621 Tsd. Euro auf 180 Tsd. Euro sanken. Geschäftsaufwendungen (3,55 Mio. Euro) Insgesamt betrugen die Geschäftsaufwendungen 3,55 Mio. Euro, was einer Reduzierung um ca. 167 Tsd. Euro im Vergleich zum Berichtsjahr 2023 entspricht. Der Planansatz wurde deutlich um rund 696 Tsd. Euro unterschritten (-16,4 %). In den Geschäftsaufwendungen enthalten sind z. B. Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefonie, Reisen, Bewirtungen, Bekanntmachungen, Organisationsuntersuchungen, Sachverständige oder für die Öffentlichkeitsarbeit. Mit rund 1,56 Mio. Euro entfiel erneut der größte Anteil der Geschäftsaufwendungen auf den Bereich der Zentralen Dienste und damit auf die Querschnittsämter. Das Ergebnis liegt fast exakt auf dem Niveau des Vorjahres (-47 Euro). Innerhalb der Zentralen Dienste entstehen die Aufwendungen in erster Linie bei der Poststelle (686 Tsd. Euro) sowie bei der Reisekostenabrechnung (368 Tsd. Euro). Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 79 Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit (8,66 Mio. Euro) Im Vergleich zum Vorjahr sind die Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit um 925 Tsd. Euro auf nun 8,66 Mio. Euro gestiegen. Der Planansatz wurde dabei um 732 Tsd. Euro überschritten. Die Erstattungen beinhalten zu einem großen Teil Leistungen im Bereich Schulen (3,52 Mio. Euro). Nach dem Rückgang im Vorjahr stiegen diese nun wieder deutlich um 727 Tsd. Euro an. Grund ist auch, dass die Abrechnung des Bildungszentrums in Markdorf 2022 nicht mehr in 2023 sondern erst in 2024 verbucht wurde. Für den gemeinsamen Betrieb der integrierten Leitstelle, wurden im Berichtsjahr 2024 insgesamt 1,15 Mio. Euro in Form von Abschlägen an das Deutsche Rote Kreuz erstattet. Dem gegenüber steht eine Gutschrift in Höhe von rund 153 Tsd. Euro. Die weiteren Erstattungen sind den Bereichen Soziale Hilfen (912 Tsd. Euro), Hilfen für junge Menschen und Familien (844 Tsd. Euro) sowie dem ÖPNV ohne Schülerbeförderung (1,11 Mio. Euro) zuzuordnen. Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (935 Tsd. Euro) Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle und Sonderabgaben beliefen sich im Berichtsjahr 2024 auf rund 935,1 Tsd. Euro. Dies stellt eine leichte Steigerung um rund 31 Tsd. Euro gegenüber dem Vorjahr (904,2 Tsd. Euro) dar. Innerhalb dieser Position entstehen die Aufwendungen in erster Linie durch Versicherungsbeiträge (697 Tsd. Euro) sowie bei den Aufwendungen für Schadensfälle (206 Tsd. Euro). Der Planansatz für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 824,8 Tsd. Euro wurde dabei um rund 110 Tsd. Euro überschritten. Besondere Aufwendungen (499 Euro) Nachdem im Vorjahr eine hohe Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme einer Bürgschaft zu Aufwendungen von 4,56 Mio. Euro führte, fielen in dieser Position im Berichtsjahr 2024 lediglich 499 Euro an. Der Planansatz lag bei 0 Euro. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (5,5 Tsd. Euro) Aufwendungen in dieser Position sanken von 108,7 Tsd. Euro im Vorjahr auf 5,5 Tsd. Euro. Der hohe Wert in 2023 war auf einmalige Nachpassivierungen im Rahmen der Inventur zurückzuführen, welche 2024 nicht anfielen. Der Planansatz wurde leicht um 814 Euro überschritten. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 80 3.3 Ordentliches Ergebnis (siehe 3., Seite 49, Zeile 20) Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Erträge 419.200.332 461.767.642 472.964.972 11.197.330 Aufwendungen 430.783.557 469.611.485 478.825.639 9.214.154 ordentliches Ergebnis -11.583.225 -7.843.843 -5.860.667 1.983.176 Abbildung 36 Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses Das zurückliegende Haushaltsjahr schließt insgesamt mit einem negativen ordentlichen Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 5,86 Mio. Euro (Planansatz - 7,8 Mio. Euro). Auch wenn das Ergebnis somit besser als geplant ausfiel entspricht ein negatives ordentliches Ergebnis nicht einer intergenerativen Haushaltspolitik. In der Konsequenz bedeutet dies auch, dass der Ressourcenverbrauch im zurückliegenden Haushaltsjahr nicht erwirtschaftet werden konnte. Der Fehlbetrag in Höhe von 5.860.667 Euro wurde durch Entnahme aus den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgeglichen. Um dauerhaft auch zahlungs- und genehmigungsfähig zu bleiben muss daher das Ziel sein, jährlich mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis vorzulegen. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Ergebnis/Einwohner = ordentl. Ergebnis Einwohner 30,24 € -51,76 € -35,05 € -26,47 € Die Kennzahl Ordentliches Ergebnis je Einwohner gibt an, welcher Betrag des Jahresüberschusses bzw. des Jahresfehlbetrags des Ordentlichen Ergebnisses auf jeden Einwohner im Bodenseekreis entfällt. 14.794.202 17.335.697 8.121.549 9.826.235 6.716.112 -11.583.225 -5.860.667 -15.000.000 -10.000.000 -5.000.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 0 100.000.000 200.000.000 300.000.000 400.000.000 500.000.000 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Erträge Aufwendungen Ergebnis Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 81 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen, Sonderergebnis (siehe 3., Seite 49, Zeilen 21-23) Unter den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind alle Buchungsvorgänge zu verstehen, die nicht regulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorhersehbaren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodenseekreises. Neben Ersätzen für Schäden (geleisteter Schadensersatz sowie empfangene Schadensersatzleistungen), können dies auch Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräußerungen sein, welche durch Verkäufe oder Abgänge über bzw. unter Buchwert entstehen. Darüber hinaus wären Korrekturen von Werten der Eröffnungsbilanz hier ebenfalls zu verbuchen. Das Sonderergebnis beinhaltet die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen des Bodenseekreises. Hierzu zählt die Abwicklung von Schadensfällen wie z. B. Wasser- und Brandschäden an den kreiseigenen Schulen. Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. Außerordentliche Erträge 5012* Empfangene Schadens- ersatzleistungen u. ä. 39.521 0 4.666 4.666 501900000 Sonstige außergewöhn- liche Erträge 86 0 3.722 3.722 5019010000 periodenfremder Ertrag 300 0 0 0 503000000 außerordentl. Auflösung von Sonderposten 103.791 0 69 69 531* Erträge für Veräuße- rungen v. Anlagevermög. 125.484 0 16.657 16.657 Zwischensumme Außerordentliche Erträge 268.583 0 25.114 25.114 Außerordentliche Aufwendungen 511100000 Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen u. ä. Ereignissen 780 0 182.038 182.038 511200000 Spenden 0 0 0 0 511300000 Geleisteter Schadens- ersatz u. ä. 1.249 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 82 Bezeichnung Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Abweich. Erg. ./. Ans. 5119* Sonstige außergewöhn- liche Aufwendungen 2.730 0 0 0 513* außerplanmäßige Abschreibungen 177.515 0 168.491 168.491 532* Aufwendungen für die Veräußerungen von Anlagevermögen 3 0 7.843 7.843 Zw.summe Außerordentliche Aufwendungen 182.277 0 358.372 358.372 SONDERERGEBNIS 86.306 0 -333.228 -333.228 Außerordentliche Erträge Die empfangenen Schadensersatzleistungen bestehen unter anderem aus Zahlungen der Versicherungen für verursachte Schäden. Im Jahr 2024 war dies beispielsweise die Restzahlung für eine beschädigte Geschwindigkeitsmesseinrichtung aus 2023 sowie Entschädigungsleistungen für einen Schaden am Tor des Wertstoffthof Meckenbeuren und einem Wasserschaden. Des weiteren wurde eine Unwetterzulage vom Ministerium für Verkehr für gemeldete Zusatzaufwendungen im Bereich Straßenreinigung, die im Zuge der Extremwetterlage Ende Mai und Anfang Juni 2024 entstanden sind, gewährt. Hierzu korrespondierend entstanden auch außerordentlichen Aufwendungen (s. u.). Ein Anteil des von der Stadt Markdorf gewährten Zuschusses für das Bildungszentrum Markdorf musste zurückerstattert werden. Der Ertrag aus der außerordentliche Auflösung von Sonderposten resultiert allein aus Auflösung/Rückerstattung des dazugehörigen Sonderpostens. Außerordentliche Erträge für die Veräußerung von Anlagevermögen sind der reine Gewinn aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. Im Jahr 2024 wurde bspw. ein Streuautomat des Straßenbauamts sowie unterschiedliche Teilflurstücke und Altgräte der Elektronikschule Tettnag veräußert, bei denen der Verkaufspreis über dem aktuellen Restbuchwert lag. Außerordentliche Aufwendungen Im Jahr 2024 erhöhten sich die außergewöhnlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen u. ä. Ereignissen und belaufen sich in Summe auf rund 182 Tsd. Euro. Darunter fallen insbesondere die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Hochwasser sowie der daraus resultierenden Zusatzaufwendungen im Bereich Straßenreinigung. Die außerplanmäßigen Abschreibungen reduzierten sich im Berichtsjahr im Vergleich zu den Vorjahren weiter. Der größte Anteil der außerplanmäßigen Abschreibungen entfällt auf das Bau- und Liegenschaftsamt (106 Tsd. Euro). Im Wesentlichen ist hier die buchungstechnische Abbildung einer bereits 2021 zurückgegebenen Asylunterkunft ursächlich. Weitere 51 Tsd. Euro entfallen auf den Bereich Straßen. Aufgrund der Abstufung der Kreisstraße K 7725 wurde Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 83 ein Betrag von 25 Tsd. Euro und aufgrund des Einstellens der Maßnahme „K7759 Nordumfahrung Neufrach“ weitere 26 Tsd. Euro außerordentlich abgeschrieben. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 84 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH-Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.655.432,64 1.900.000,00 2.412.154,84 512.154,84 0,00 0,00 -512.154,84 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 305.623.432,88 333.140.198,00 336.895.265,81 3.755.067,81 60.000,00 0,00 -3.695.067,81 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 13.180.110,37 15.366.600,00 13.718.568,87 -1.648.031,13 0,00 0,00 1.648.031,13 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 32.930.094,41 34.094.284,00 32.829.777,29 -1.264.506,71 0,00 0,00 1.264.506,71 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 2.977.705,72 1.954.050,00 2.313.091,47 359.041,47 0,00 0,00 -359.041,47 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 49.899.906,26 62.385.610,00 61.488.138,18 -897.471,82 -10.000,00 0,00 887.471,82 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 8.141.373,10 9.646.000,00 9.473.056,15 -172.943,85 0,00 0,00 172.943,85 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 198.184,19 296.400,00 -318.527,68 -614.927,68 0,00 0,00 614.927,68 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 414.606.239,57 458.783.142,00 458.811.524,93 28.382,93 50.000,00 0,00 21.617,07 0,00 10 Personalauszahlungen -73.181.022,30 -80.100.000,00 -80.014.334,80 85.665,20 0,00 0,00 -85.665,20 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -52.865.551,56 -60.275.940,00 -57.106.914,47 3.169.025,53 520.704,79 0,00 -2.648.320,74 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -300.088,36 -433.400,00 -585.603,78 -152.203,78 0,00 0,00 152.203,78 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) -239.858.825,46 -272.560.817,00 -286.628.454,99 -14.067.637,99 344.450,00 0,00 14.412.087,99 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung -38.966.828,46 -42.533.928,00 -41.616.454,20 917.473,80 -27.318,80 0,00 -944.792,60 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) -405.172.316,14 -455.904.085,00 -465.951.762,24 -10.047.677,24 837.835,99 0,00 10.885.513,23 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnisrechg (Saldo Nummer 9 und 16) 9.433.923,43 2.879.057,00 -7.140.237,31 -10.019.294,31 887.835,99 0,00 10.907.130,30 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.709.164,07 3.918.000,00 6.727.368,09 2.809.368,09 -175.710,83 2.794.300,00 -190.778,92 656.600,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachverm. 162.954,46 30.000,00 40.115,35 10.115,35 4.000,00 0,00 -6.115,35 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 1.582.831,76 242.800,00 395.951,94 153.151,94 0,00 0,00 -153.151,94 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 1.084,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit (Summe Nummer 18 bis 22) 4.456.034,89 4.190.800,00 7.163.435,38 2.972.635,38 -171.710,83 2.794.300,00 -350.046,21 656.600,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 85 Nr. Bezeichnung - EUR Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsübertra- gung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertra- gung ins Folgejahr 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -2.627.972,04 -5.909.500,00 -909.082,01 5.000.417,99 597.693,98 -2.601.200,00 -7.003.924,01 -2.148.900,00 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.473.915,54 -11.625.000,00 -12.671.972,08 -1.046.972,08 -800.358,79 -3.604.556,00 -3.357.942,71 -4.559.800,00 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. -3.448.613,17 -2.498.498,00 -3.218.515,94 -720.017,94 -395.691,02 -1.236.043,79 -911.716,87 -901.600,00 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -60.000,00 -132.900,00 -91.438,84 41.461,16 0,00 0,00 -41.461,16 -39.800,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -797.150,26 -1.254.000,00 -1.087.747,66 166.252,34 -13.788,00 -1.748.032,24 -1.928.072,58 -1.898.000,00 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -65.248,19 -419.000,00 -226.245,24 192.754,76 -103.981,33 -79.788,80 -376.524,89 -82.875,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) -20.472.899,20 -21.838.898,00 -18.205.001,77 3.633.896,23 -716.125,16 -9.269.620,83 -13.619.642,22 -9.630.975,00 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) -16.016.864,31 -17.648.098,00 -11.041.566,39 6.606.531,61 -887.835,99 -6.475.320,83 -13.969.688,43 -8.974.375,00 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) -6.582.940,88 -14.769.041,00 -18.181.803,70 -3.412.762,70 0,00 -6.475.320,83 -3.062.558,13 -8.974.375,00 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 4.000.000,00 8.500.000,00 2.000.000,00 -6.500.000,00 0,00 0,00 6.500.000,00 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen -5.030.669,32 -4.172.100,00 -3.562.783,51 609.316,49 0,00 0,00 -609.316,49 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Finanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -1.030.669,32 4.327.900,00 -1.562.783,51 -5.890.683,51 0,00 0,00 5.890.683,51 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) -7.613.610,20 -10.441.141,00 -19.744.587,21 -9.303.446,21 0,00 -6.475.320,83 2.828.125,38 -8.974.375,00 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 117.342.388,12 --- 131.112.960,58 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen -117.512.321,37 --- -126.376.058,06 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) -169.933,25 --- 4.736.902,52 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 27.654.426,59 --- 19.867.286,80 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) -7.783.543,45 --- -15.007.684,69 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 19.870.883,14 --- 4.859.602,11 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 86 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Seite 84, Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen der Ergebnisrechnung ergibt sich ein negativer Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.140.237 Euro (Plan: +2.879.057 Euro). Im Jahr 2021 waren dies noch 19.472.514 Euro. Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlungen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nachvollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten in der Regel ebenfalls ohne Finanzrechnung (Geldfluss) im Hintergrund. Darüber hinaus werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderungen), bzw. gehen Zahlungen aus Altforderungen der Vorjahre ein. Gleiche Verschiebungen ergeben sich bei den Verbindlichkeiten. Auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Im vorliegenden Haushaltsjahr liegt das ordentliche Ergebnis (-5.860.666,76 Euro) um 1,28 Mio. Euro unter dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (- 7.140.237,31 Euro). Im Vorjahr sind diese Werte deutlich auseinander gegangen. Unter Cash-Flow versteht man den Nettozufluss der liquiden Mittel innerhalb des Rechnungsjahres. Innerhalb der kommunalen Doppik entspricht das dem Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Finanzrechnung, Zeile 17 = Saldo Nummer 9 und 16). Der Cash-Flow gibt Auskunft über die Zahlungskraft. Je höher der Cash- Flow ist, desto besser ist die finanzielle Gesundheit der Kommune bzw. desto höher ist der Spielraum für Investitionen. Durch die Gegenüberstellung der geldwerten Zu- und Abflüsse lässt sich daher erkennen, ob im zurückliegenden Berichtszeitraum Geld für Investitionen erwirtschaftet wurde. Im Jahr 2024 war dies nicht der Fall und es wurden zudem nicht einmal die Mindestzuführungsrate (entspricht der ordentlichen Tilgung) erwirtschaftet. Im Gegenteil verlor der Bodenseekreis bereits durch die laufende Geschäftstätigkeit 6,59 Mio. Euro an liquiden Mitteln. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Cash-Flow 8.098.575 € 9.430.327 € 2.879.057 € - 7.140.237 € Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 87 4.2 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Seite 85, Zeile 31) Einzahlungen Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden in Höhe von 3,92 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind mit 6,73 Mio. Euro, rund 2,81 Mio. Euro mehr als geplant. Die Zuschüsse lassen sich dabei wie folgt aufteilen: ca. 3,78 Mio. Euro kamen aus Landesmitteln, rd. 2,74 Mio. Euro von Gemeinden u. Gemeindeverbänden, sowie ca. 160 Tsd. Euro aus Bundesmitteln und rund 47 Tsd. Euro aus übrigen Bereichen. Dabei sind über 4,68 Mio. Euro für Baumaßnahmen an den Schulen bestimmt. Weiter lassen sich rund 1,52 Mio. Euro dem Bau von Straßen zuordnen und 345 Tds. dem ÖPNV. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) Im abgelaufenen Berichtsjahr 2024 erhielt der Bodenseekreis Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von 30,7 Tsd. Euro. Weitere Einzahlungen erhielt der Kreis u. a. aufgrund der Veräußerung von Teilflurstücken im Bereich Straßenbau sowie der Veräußerung eines Anbaugerätes und zwei Fahrzeugen. Desweiteren wurden ausgesonderte Altgeräte der Elektonikschule Tettnang veräußert. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Im Jahr 2024 setzt sich dieser Betrag zu 100 % aus der Tilgung der Ausleihungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften des Bodenseekreises zusammen. Hier flossen insbesondere die Sondertilgungen der RITZ GmbH (139,6 Tsd. Euro), aber auch die Tilgungsrate sowie die Resttilgung der DBT GmbH (232,9 Tsd. Euro). Die Klinik Tettnang GmbH hat 23,6 Tsd. Euro getilgt. Eine genaue Darstellung der gewährten Darlehen und deren Entwicklung findet sich unter 5.2.3.4 Ausleihungen. Auszahlungen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörige Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Allein das Finanzierungsleasings macht rund 779 Tds. Euro aus, gefolgt vom Bau- und Liegenschaftsamt mit ca. 92 Tsd. Euro und dem Abfallwirtschaftsamt mit ca. 14 Tsd. Euro. Insgesamt wurden im Haushaltsjahr 2024 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden rund 909 Tsd. Euro aufgewendet. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 88 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnahmen wurden im Haushaltsjahr 2024 rund 12,67 Mio. Euro ausgegeben. Die größten Bereiche lassen sich dabei wie folgt aufteilen: • Bau- und Liegenschaftsamt 5,59 Mio. Euro • davon für die Errichtung und Sanierung von Asylunterkünften 2,32 Mio. Euro • davon für die Sanierung Werkstatt BSZ FN 1,34 Mio. Euro • davon für den Neubau Straßenmeisterei in Markdorf 543 Tsd. Euro • davon für die Sanierung Berufsschulzentrum Überlingen 483 Tsd. Euro • davon für die Sanierung Lehrküchen HOGA 335 Tsd. Euro • davon für die Sanierung Bildungszentrum Markdorf 253 Tsd. Euro • Straßenbauamt 4,64 Mio. Euro • davon für die Sanierung der K7782 Kippenhausen-Ittendorf 1,57 Mio. Euro • davon für den Neubau RGW K7771 Owingen-Bambergen 1,33 Mio. Euro • davon für Neubau RW + ÜQH K7759 Neufrach-Buggensegel 334 Tsd. Euro • davon für die K7743 Ortsumfahrung Markdorf 255 Tsd. Euro • Amt für Bauen, Klima und Mobilität 2,10 Mio. Euro • davon für die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn 2,10 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2024 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen rund 3,22 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV- Ausstattung, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Die Tilgung des Kredits zur Finanzierung des Backbonenetzes beim ZV Breitband Bodenseekreis ist vergleichbar eines Stammkampitalanteils darzustellen (90,0 Tsd. Euro). Weiterhin wurden 1.250 Euro als Stammkapital an die Energieagentur Oberschwaben GmbH gezahlt und erste Nebenkosten für die Beteiligung an der Vierländerregion GmbH (189 Euro). Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Nähere Informationen hierzu finden sich auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt lediglich, dass die dort ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres reduziert dargestellt wird. In Summe wurden rund 1,09 Mio. Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis aufgewendet. Davon rund 737 Tsd. Euro für die Flughafen Friedrichshafen GmbH und rd. 213 Tsd. Euro für einen Rüstwagen an die Stadt Friedrichshafen. Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen (Zeile 29) Für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen wie Lizenzen bzw. Software wurden rund 226 Tsd. Euro ausgezahlt. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 89 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Seite 85, Zeilen 33-35) Der gem. Haushaltssatzung eingeräumte Kreditrahmen, wurde im Berichtszeitraum 2024 nicht in Anspruch genommen. Es wurden 2,0 Mio. Euro als Kredit aus der Kreditermächtigung 2023 aufgenommen. Die Kreditermächtigung 2024 gilt bis ins Jahr 2025 in dem es auch vollständig in Anspruch genommen wurde. Zu den Gründen, warum die bereits Ende Oktober 2024 beantragten Bauspardarlehen erst Ende Februar 2025 aufgenommen werden konnte wurde bereits unter 3.2.5 Zinsen und 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen ausgeführt. In Summe konnte 3,56 Mio. Euro an bestehenden Krediten getilgt werden. Damit liegt die Nettoneuverschuldung für das Berichtsjahr 2024 bei -1,56 Mio. Euro. Die Nettoinvestitionsrate gibt an, welche Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hier um den um die Kredittilgungen reduzierten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit. Grundsätzlich soll dieser Wert positiv sein, damit Beträge überhaupt für Investitionen zur Verfügung stehen können. Die Deckungsquote aus der Nettoinvestitionsrate gibt an, zu welchem Anteil die Nettoinvestitionsrate für Investitionen (Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit abzgl. Finanzvermögen) herangezogen wurde. Eine Quote unter 100 % bedeutet, dass die Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2023 Ergebnis 2023 Kreditaufnahme 0 4.000.000 8.500.000 2.000.000 Ordentliche Tilgung 3.455.807 3.530.669 4.172.100 3.562.784 Nettoneuverschuldung -3.455.807 469.331 4.327.900 € - 1.562.784 € Nettoinvestitionsrate = Zahlungsmittel- überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit ./. Tilgung für Kredite 4.642.768 6.022.866 -1.293.043 -10.157.135 Deckungsquote Nettoinvestitionsrate = Nettoinvestitionsrate Finanzierungsmittel- überschuss aus Invest.tätigkeit (Zeile 31 ./. 27 + 21) 28,7 % 34,3 % -7,3 % -89,5 % Fremdfinanzierungsquote = Kreditaufnahme Ausz. aus Investitions- tätigkeit (Zeile 30 ./. 27) 0,0 % 19,6 % 38,92% 10,99% Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 90 Nettoinvestitionsrate nicht ausgereicht hat, die tatsächlich geleisteten Investitionen – trotz Eingang von möglichen Zuschüssen – zu finanzieren. Langfristig soll der Wert über 100 % liegen, da andernfalls von der Substanz gelebt wird und sich die liquiden Mittel deutlich reduzieren. Der Trend der letzten beiden Jahre geht leider in die andere Richtung und verdeutlicht auch hier, dass aktuell von der bisherigen Liquidität gelebt wird. 2024 war dieser Wert sogar mit 89,5 % negativ und damit weit von der langfristig soliden Finanzierung entfernt. Die Fremdfinanzierungsquote gibt an, mit welchem Anteil Investitionen über Kredite fremdfinanziert wurden. Mittelfristig sollte dieser Wert nicht über 30 % liegen. Aus den bereits mehrfach dargestellten Gründen ist dieser Wert noch erreicht, auch wenn dieser Wert im Folgejahr durch die nachgeholte Kreditaufnahme wohl erstmals deutlich überschritten wird. 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen (siehe 4., Seite 85, Zeilen 37-39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haushaltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Haushaltsunwirksame Zahlungen sind zum Beispiel durchlaufende Gelder. Durchlaufende Gelder sind Gelder die weitergeleitet werden müssen (z. B. die Weiterleitung der Gebühren des Kraftfahrtbundesamtes) oder erst später ausgezahlt werden und deren Verwendung keine primäre Aufgabe des Landkreises ist (z. B. bestimmte Projekte, wie die Abwicklung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Seite 85, Zeilen 40-42) Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Kassenbestand deutlich verschlechtert. Unterjährig ist die Liquidität erneut deutlichen Schwankungen unterlegen, die immer mit der Zahlung der FAG-Zuweisungen und der Kreisumlage aufgestockt werden. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 91 Abbildung 37 Entwicklung der Liquidität Im Jahresvergleich der Jahre 2023 und 2024, wird deutlich, das an deutlich mehr Tagen im Jahr die Inanspruchnahme eines Kassenkredits erforderlich wurde. War im Haushaltsjahr 2023 an lediglich 23 Tagen ein Kassenkredit notwendig, war dies 2024 bereits an 155 Tagen der Fall. Der Höchstbetrag lag bei 27,81 Mio. Euro (Vj. 13,77 Mio. Euro) und damit relativ knapp unter der im Haushalt festgelegten Kassenkreditlinie. Für das Jahr 2025 musste die Kassenkreditlinie auf 50,0 Mio. Euro erhöht werden. Der Durchschnitt der Kassenkredite, welcher an fast 43 % des Jahres benötigt wurden beträgt 10,6 Mio. Euro. Im Jahr 2024 sind die Bausparverträge fällig geworden. Drei der fünf Verträge wurden ausgezahlt und die Darlehen wurden bereits im Oktober 2024 beantragt. Die dringend benötigte Auszahlung der genehmigten Kredite über 8,50 Mio. Euro zog sich trotz intensiver Nachfragen bis Ende Februar 2025 hin! Trotz Zusicherung, dass es mit den verbleibenden beiden Darlehen schneller geht, dauerte der Abschluss der neuen Verträge ebenfalls über vier Monate. Das ist einer der Gründe, warum sich die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2024 auf lediglich 4,86 Mio. Euro (Vj. 19,87 Mio. Euro) belaufen. Damit liegt der Kassenbestand 2,58 Mio. Euro unter der Mindestliquidität (-34,7 %). Der Vergleich des Liquiditätsverlaufs 2023 mit 2024 zeigt, dass bereits ab dem Jahresbeginn der Kassenbestand 2024 unter dem Stand von 2023 lag. Auch die Spitzen durch die Kreisumlage- und FAG-Zahlungen konnten nicht mehr die Spitzen des Jahres 2023 erreichen. Hingegen wurden die Ausschläge nach unten sehr viel deutlicher. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass sich dieses Bild 2025 nochmals verschärfen wird, auch wenn mit der Anpassung der FAG-Zahlung dies zumindest über die Sommermonate etwas entspannt hat. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 92 Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2021 341.013.086,04 RE 2022 369.771.784,56 RE 2023 405.172.316,14 Durchschnitt 371.985.728,91 davon 2 % 7.439.714,58 Von den liquiden Mitteln von (4,86 Mio. Euro) sind rd. 8,97 Mio. Euro netto für Ermächtigungsübertragungen nach 2025 bereits geblockt. Hinzu kommen rd. 13,6 Mio. Euro an reinen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, für Transferleistungen und Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Verbindlichkeiten für Kreditermächtigungen und kreditähnliche Rechtsgeschäfte). Damit sind allein die kurzfristigen Verbindlichkeiten um das fast dreifache höher als die Liquidität! Die verspätete Ausreichung der Kredite für 2024 von 8,5 Mio. Euro reicht zum Ausgleich nur kurzfristig. In der Darstellung der in Anspruch genommenen Kassenkredite kann man die Ergebnisse deutlich erkennen. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen Im nachfolgenden Abschnitt werden ausgewählte Investitionen beschrieben. Die Investitionen sind dabei gegliedert nach den Ämtern, Bau- und Liegenschaften, Straßenbauamt und Abfallwirtschaftsamt. Soweit sinnvoll erfolgt eine weitere Untergliederung. 4.6.1 Schulgebäude Bildungszentrum Markdorf - Sanierung der Naturwissenschaftsräume und des Ganztagesbereichs mit Cafeteria/Aula und Außenanlagen (I310501701, I310501702, I310501802, I310501903) Die bildungspolitischen Vorgaben des Landes für allgemeinbildende Schulen wurden mit dem Schwerpunkt der Ganztagesbetreuung verändert, wodurch auch die pädagogischen Konzepte der Verbundschule und des Gymnasiums überarbeitet wurden. Aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen sowie der baulich dringend notwendigen Maßnahmen wurde ein Gesamtkonzept zur Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume und der Aula/ Cafeteria erarbeitet, in dem umfangreichen Flächen für die Ganztagesbeschulung vorgesehen waren. Im Oktober 2018 wurde das umfassende Sanierungskonzept durch den Kreistag beschlossen, das einen Um- und Anbau der Räume sowie der Neugestaltung der Außenanlagen im Zeitraum von 2019 bis 2022 umfasst. Für die schulischen Maßnahmen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 93 WLAN-Ausstattung an den kreiseigenen Schulen (I310902002-I310902009) Um mit der zunehmenden Digitalisierung der Bildungslandschaft im internationalen Vergleich Schritt halten zu können, wurde zwischen Bund und Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des DigitalPakt Schule beschlossen. Auf Grundlage dessen erstellte das Kultusministerium eine Verwaltungsvorschrift, welche am 7. September 2019 in Kraft getreten ist und die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule für Investitionen regelt. Die Maßnahmen wurden mit ca. 80 % gefördert. Grundlage hierfür sind Medienentwicklungspläne, die von den Schulen erarbeitet wurden. Eine hieraus resultierende Investition ist die Ertüchtigung des Netzwerkes sowie die Erweiterung des Wireless Lan (WLAN) an den Schulen, die 2021 begonnen wurde. Die Maßnahme wurde im Jahr 2024 fertigstellt und schlussgerechnet. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang – Sanierung Lehrküchen (I310502208) Im Zuge der Sanierung der Lehrküchen wurden neue Kücheneinrichtungen beschafft. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte in den Jahren 2023 und 2024. Für die Sanierung der Lehrküchen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2024. Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe Tettnang – Errichtung Photovoltaikanlage (I310902207) Zur Eigenstromnutzung wurde auf dem Dach des Bauteil B sowie auf dem Satteldach des Bauteils C der Landesberufsschule für Hotel- und Gaststättenberufe in Tettnang eine Photovoltaikanlage mit 47 kWp errichtet. Diese Sanierungsmaßnahme war Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. Elektronikschule Tettnang – Beschaffung Laboreinrichtung (I310502205) Im Zuge der Sanierung der elektrotechnischen Labore im Bauteil B wurde auch eine neue Laboreinrichtung im Jahr 2024 beschafft. Für die Sanierung wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. Elektronikschule Tettnang – Beschaffung Netzwerkkomponenten (I310902402) Im Zuge der Sanierung der Klassenzimmer und Labore im Bauteil B der Elektronikschule in Tettnang wurden die kompletten elektrischen Anlagen erneuert. Dies zog auch einen Ersatz der aktiven Netzwerkkomponenten nach sich. Die Schlussabrechnung erfolgte im Jahr 2024. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Sanierung Werkstatt (I310502305) Das Werkstattgebäude am Berufsschulzentrum Friedrichshafen wurde 1985 errichtet und wird brandschutzrechtlich und energetisch saniert, um langfristig den Energiebedarf zu reduzieren. Hierunter fällt der Austausch der Glas- und Metallvorhangfassade sowie der Oberlichtsheds. Außerdem wurde mit der Erweiterung der Türsteuerungsanlage im Gebäude begonnen. Die Sanierungsmaßnahmen werden im Zeitraum von 2024 bis 2026 ausgeführt. Für die zu erbringenden Maßnahmen wurden drei Förderanträge beim Land Baden- Württemberg gestellt und bewilligt. Diese Maßnahme waren Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2027 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen – Errichtung Sonnenschutz Aulen (I310502204) Im Berufsschulzentrum Friedrichshafen wurden die Oberlichtverglasungen der drei Schulaulen mit Sonnenschutzmarkisen ausgestattet, um die sommerliche Aufheizung des Hauptgebäudes sowie die Gebäudeauskühlung in der Heizperiode jeweils zu minieren. Diese Maßnahme war Bestandteil des Sanierungsfahrplans zur Erfüllung der Ziele des vom Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 94 Kreistag beschlossenen Klima- und energetischen Leitbildes. Für die Errichtung des Sonnenschutzes in den Aulen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung erfolgt im Jahr 2025. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierungsmaßnahmen MCS Gebäude D (I310502407) An der Marie-Curie-Schule - Gebäude D wird in den Jahren 2024 bis 2026 die technische Gebäudeausrüstung saniert. Die Sanierungen umfassen eine Fülle an Einzelmaßnahmen, die auch der Energieeinsparung dienen und im Sanierungsfahrplan der kreiseigenen Liegenschaften priorisiert wurden. Das geplante Sanierungskonzept sieht u. a. den Einbau von dezentralen Lüftungsanlagen, die Erneuerung des Sonnenschutzes, eine umfassende Elektrosanierung der Klassenräume sowie eine Erweiterung der Brandmeldeanlage in den Klassenzimmern vor. Für die Sanierungsmaßnahmen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2026 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Überlingen – Sanierungsmaßnahmen CVS (I310502406) An der Constantin-Vanotti-Schule (MCS-D) wird in den Jahren 2024 bis 2027 die technische Gebäudeausrüstung saniert. Die Sanierungen umfassen eine Fülle an Einzelmaßnahmen, die auch der Energieeinsparung dienen und im Sanierungsfahrplan der kreiseigenen Liegenschaften priorisiert wurden. Das geplante Sanierungskonzept sieht u. a. den Einbau von dezentrale Lüftungsanlagen, die Erneuerung des Sonnenschutzes sowie eine umfassende Elektrosanierung der Klassenräume sowie eine Erweiterung der Brandmeldeanlage in den Klassenzimmern vor. Für die Sanierungsmaßnahmen wurden Fördermittel beim Land beantragt und genehmigt. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2027 erfolgen. 4.6.2 Asylbewerberunterkünfte Meckenbeuren, Hirschlatter Straße 2 (I310701601) Gemäß dem Beschluss des AUT vom 6. Oktober 2014 wurde auf dem Grundstück Hirschlatter Straße 2 in Meckenbeuren eine Unterkunft in Modulbauweise mit einem Nebengebäude für ca. 40 Asylbewerber errichtet. Die Fertigstellung sowie der Bezug der Wohnanlage ist im April 2015 erfolgt. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist das Grundstück an die Gemeinde Meckenbeuren übergeben worden. Die Laufzeit des Pachtvertrages beträgt 20 Jahre mit einer Verlängerung von 15 Jahren. Aufgrund von Gewährleistungs- mängeln wurde ein Einbehalt vorgenommen, wodurch die Maßnahme noch nicht schlussabgerechnet werden kann. Vom Gericht wurde ein Beweissicherungsverfahren angeordnet, weitere Gutachten sind in Arbeit. Bermatingen, Weitwiesen 2 (I310502207) Gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 23. März 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bauantrag zur Errichtung eines weiteren Unterkunftsgebäudes auf dem Grundstück der bestehenden Unterkunft in Bermatingen Weitweisen zu stellen. Das zweite Gebäude und die Verlängerung des Nebengebäudes sollen wie bereits in 2016 geplant in der Modulbauweise hergestellt werden und Platz für 48 Bewohner bieten. Auf dem Dach des Gebäudes wird eine Photovoltaikanlage mit 25 kWp zur Abdeckung des Eigenstrombedarfs eingebaut. Die Gemeinschaftsunterkunft wurde im März 2024 fertiggestellt. Die Kosten für die Errichtung gingen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2025 erfolgen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 95 Friedrichshafen, Schwabstraße (I310702301) Gemäß dem Beschluss des Kreistags vom 13. Dezember 2023 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Bauantrag zur Errichtung von neuen Gemeinschaftsunterkünften in Friedrichshafen auf dem Grundstück des Landes Baden-Württemberg zu stellen. Der Baubeginn ist im vierten Quartal 2025 vorgesehen, sofern die Baugenehmigung erteilt wird. Salem, Hinter den Gärten 11 Gemäß der Eilentscheidung des Landrats vom 10. Juni 2024 wurde die Verwaltung beauftragt, das ehemalige Pflegeheim in Salem, Hinter den Gärten 11-13 zur Gemeinschaftsunterkunft umzunutzen. Mit der Maßnahme wurde im vierten Quartal 2024 begonnen. Die Fertigstellung ist im Juni 2025 vorgesehen. Die Kosten für den Umbau gehen zu Lasten des Landkreises und werden über die Spitzabrechnung beim Land geltend gemacht. 4.6.3 Straßenmeisterei Neubau Straßenmeisterei Markdorf (I310601901) Anlässlich der Organisationsuntersuchung des Straßenbetriebsdienstes im Bodenseekreis im Mai 2012 wurde festgestellt, dass der Standort Markdorf für den Straßenbetriebsdienst im Bodenseekreis nicht zuletzt wegen der erforderlichen Mindestzugriffszeiten unerlässlich ist. Die Stadt Markdorf hat dem Bodenseekreis ein Gelände südlich des Kreisverkehrsplatzes beim Baumarkt Schneider zum Kauf angeboten, da der bisherige Standort der Straßen- meisterei an eine private Firma veräußert wurde. Die vorhandene Fläche ist für die zukünftigen Anforderungen nicht ausreichend. Die derzeitigen Liegenschaften sind zudem befristet bis Ende 2027 angemietet. In den Jahren 2020 und 2021 wurden die ersten beiden Planungsphasen durchgeführt, die zur Entwicklung des Bebauungsplans beigetragen haben, der Mitte 2024 rechtskräftig wurde. Der Kauf des Grundstückes erfolgte im Jahr 2023. Zur Begleitung der weiterführenden Planungsschritte und dem Ziel weiterer Kosteneinsparungen wurde eine Arbeitsgruppe bestehend aus Mitgliedern des Kreistages und der Verwaltung gebildet. In den Sitzungen wurden mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Kosten der ursprünglichen Variante sowie eine weitere Entwurfsvariante vorgestellt. Auf der Basis der vorgestellten Planungsvariante 2b wurde am 30. April 2024 vom Kreistag der einstimmige Beschluss für den Neubau der Straßenmeisterei Markdorf gefasst. Auf Basis des Beschlusses wurden die Planungen fortgeführt und der Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat der Stadt Markdorf hat am 14. Januar 2025 der vorgelegten Planung zugestimmt, die Baugenehmigung liegt mittlerweile vor, sodass die Bauarbeiten im Juni 2025 begonnen werden können. 4.6.4 Straßenbauamt K 7782 Sanierung Fahrbahn Kippenhausen - Ittendorf (I320601609) Seit Herbst 2020 hat das Straßenbauamt die K 7782 zwischen Kippenhausen und Ittendorf in insgesamt vier Bauabschnitten saniert. Im November 2023 startete der vierte und letzte Bauabschnitt in der Ortslage Reute. Die Arbeiten erfolgten auf einer Länge von ca. 600 m und konnten Mitte 2024 abgeschlossen werden. Die Fahrbahn wurde ausgehend vom Bestand auf einer Breite zwischen 4,35 und 5,00 m vollständig erneuert inklusive Frostschutzschicht und Asphaltoberbau, die Bankette wurden mittels Bankettbeton standfest ausgeführt. Zudem ist die Straßenentwässerung auf der gesamten Länge vollständig erneuert, und um ein neu angelegtes Retentionsbecken ergänzt Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 96 worden. Im Zuge der Straßenbauarbeiten wurden von der Stadt Markdorf die Wasserleitung erneuert, sowie Kabelarbeiten der verschiedenen Versorgungsträger ausgeführt. Die Abnahme der Bauleistung erfolgte im Juli 2024, die Schlusszahlung wurde im Juli 2025 angewiesen. K7771 Neubau Rad- und Gehweg Owingen und Bambergen (I320602003) Im Juni 2024 starteten die Bauarbeiten für den neuen, ca. 2.200 m langen Radweg von Owingen nach Bambergen. Dabei wurde die bestehende Trasse des Wirtschaftsweges genutzt und zu einem 3,50 m breiten, asphaltierten Rad,- und Wirtschaftsweg ausgebaut. Beidseitig ergänzen 50 cm breite Schotterbankette die Fahrbahn. Die Frostschutz- und Schottertragschichten wurden vollständig erneuert. Zudem sorgt eine neu verlegte Sickerleitung für den kontrollierten Abfluss von Hang,- und Oberflächenwasser. Die Abnahme der Maßnahme erfolgte am 4. November 2024. K7790 ÜQH Höll Tettnang (I320602006) Im Oktober und November 2024 wurde in Tettnang Höll eine neue Überquerungshilfe für Radfahrer hergestellt. Hierfür wurde die Fahrbahn der K 7790 verbreitert, der bestehende Radweg verlegt und die Entwässerung angepasst bzw. erneuert. Durch die Verlegung des Radweges wurde zur Böschungssicherung eine Stutzwand erforderlich, welche als Schwerlastmauer mit Flußbausteinen ausgeführt wurde. Als Überquerungshilfe wurden Beton- Fertigteile auf die Fahrbahn montiert. Die Abnahme der Bauleistung erfolgte am 18. November 2024, die Schlusszahlung erfolgte im Dezember 2024. K7759 Neubau RW Neufrach Buggensegel (I320602207) Im Jahr 2024 wurde ein Radweg zwischen Neufrach und Buggensegel gebaut. Die Maßnahme begann am Ortsausgang von Neufrach an dem bereits bestehenden Rad- und Gehweg und endete am Ortseingang von Buggensegel. Der Radweg ist Teil des Radwegenetzes im Bodenseekreis, mit dem das seenahe Umland des Bodensees erschlossen wird und stellt außerdem einen wichtigen Lückenschluss dar. Der Rad- und Gehweg wurde als Zweirichtungs-Radweg auf der westlichen Seite der Kreisstraße angelegt. Die Länge der Neubaustrecke für den Rad- und Gehweg beträgt ca. 1,0 km, Der Radwegbreite beträgt 2,5 m. Der Seitentrennstreifen zur Kreisstraße beträgt 1,75 m. Der Geh- und Radweg wurde im August 2024 fertiggestellt und am 9. August 2025 offiziell für den Verkehr freigegeben. K7772 Radwegverbreiterung Goldbach-Brünnensbach (I320602113) Im Februar 2024 begann der Bau der Querungshilfe in Brünnensbach. Dazu wurde die Kreisstraße auf rund 85 m Länge um 1,40 m verbreitert, um eine geschützte Aufstellfläche für Radfahrer in der Fahrbahnmitte zu schaffen. Diese Fläche wurde mit zwei Inselköpfen abgesichert. Am Zweirichtungsradweg wurden die Bordsteine abgesenkt, um ein sicheres Auffahren zu ermöglichen. Sowohl die Kreisstraße als auch der Radweg erhielten eine neue Asphaltdecke mit entsprechender Markierung. Die Abnahme der Bauleistung erfolgte am 22. März 2024, die Schlusszahlung im Juni 2024. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 97 4.6.5 Abfallwirtschaft Wertstoffhof Neukirch (I330602304) Zur Verbesserung der beengten Situation und der Leistungsfähigkeit des Wertstoffhofes in Neukirch, war eine Erweiterung des Geländes sowie die Errichtung eines Gebäudes mit Sozialraum und Sammellager notwendig. Nach Beginn der Planungen im Jahr 2023 konnte im Herbst 2024 mit den ersten Bauarbeiten begonnen werden. Bereits Ende März 2025 konnte die Baumaßnahme abgeschlossen und der Wertstoffhof wieder in Betrieb genommen werden. In 2024 fielen hierzu Baukosten i H. v. 119.425 Euro an. Errichtung Wertstoffhof Markdorf (I330602303) Im Jahr 2024 gab es weitere Planungen für die Errichtung eines Wertstoffhofs in Markdorf und es wurden auf dem vorgesehenen Grundstück erste Baugrunduntersuchungen durchgeführt. In 2024 fielen hierzu Kosten i. H. v. 15.768 Euro an. Im Juli 2025 konnte bereits eine erforderliche Trafostation errichtet werden, nachdem zuvor die dafür notwendigen Erdarbeiten durchgeführt worden waren. Mit dem eigentlichen Bau des Wertstoffhofs soll im Jahr 2026 begonnen werden, so dass mit Abschluss der Bauarbeiten und der Inbetriebnahme in 2027 gerechnet werden kann. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 98 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahresergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahresergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I002252301 Investitionskostenzuschuss Flughafen FN GmbH -724.356,00 -2.634.600,00 -736.505,00 1.898.095,00 0,00 -1.540.600,00 -1.898.095,00 -1.898.000,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -724.356,00 -2.634.600,00 -736.505,00 1.898.095,00 0,00 -1.540.600,00 -1.898.095,00 -1.898.000,00 I120602301 Beschaffung stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen -451.795,00 -98.200,00 -82.414,00 15.786,00 0,00 -98.200,00 -15.786,00 -7.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -451.795,00 -98.200,00 -82.414,00 15.786,00 0,00 -98.200,00 -15.786,00 -7.400,00 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis 360.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 360.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I200601902 Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn -1.100.044,00 -1.998.956,00 -1.750.395,00 248.561,00 0,00 -1.098.956,00 -248.561,00 -204.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 345.000,00 345.000,00 0,00 0,00 -345.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.100.044,00 -1.998.956,00 -2.095.395,00 -96.439,00 0,00 -1.098.956,00 96.439,00 -204.700,00 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) 355.106,00 102.336,00 219.835,00 117.499,00 39.136,00 114.000,00 -117.499,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 358.800,00 114.000,00 219.835,00 105.835,00 0,00 114.000,00 -105.835,00 0,00 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -155.647,00 817.600,00 691.236,00 -126.364,00 0,00 967.600,00 126.364,00 180.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 351.000,00 997.600,00 768.887,00 -228.713,00 0,00 997.600,00 228.713,00 186.700,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -393.778,00 -30.000,00 -55.701,00 -25.701,00 0,00 -30.000,00 25.701,00 0,00 I310501903 Sanierung Außenanlage (BZM) -869.961,00 995.077,00 961.120,00 -33.957,00 -33.723,00 868.800,00 33.957,00 34.000,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 1.128.800,00 1.087.322,00 -41.478,00 0,00 868.800,00 41.478,00 41.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -782.872,00 0,00 -126.202,00 -126.202,00 0,00 0,00 126.202,00 0,00 I310502205 Laboreinrichtung (EST) -119.931,00 -1.505.605,00 -966.811,00 538.793,00 474.595,00 -595.200,00 -538.793,00 -225.500,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -1.505.605,00 0,00 1.505.605,00 474.595,00 -595.200,00 -1.505.605,00 -225.500,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 -965.594,00 -965.594,00 0,00 0,00 965.594,00 0,00 I310502207 Errichtung Asylunterkunft Bermatingen Weitwiesen 3 -1.606.056,00 -435.600,00 -428.138,00 7.462,00 180.000,00 -315.600,00 -7.462,00 -7.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.606.056,00 -435.600,00 -424.788,00 10.812,00 180.000,00 -315.600,00 -10.812,00 -7.400,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 99 I310502208 Sanierung Lehrküchen (HOGA TT) -409.976,00 113.000,00 202.657,00 89.657,00 173.000,00 -10.000,00 -89.657,00 -20.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 473.000,00 538.000,00 65.000,00 173.000,00 0,00 -65.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -360.000,00 0,00 360.000,00 0,00 -10.000,00 -360.000,00 -20.700,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -409.976,00 0,00 -335.343,00 -335.343,00 0,00 0,00 335.343,00 0,00 I310502305 Sanierung Werkstattgebäude (BSZ FN) -207.313,00 -1.840.000,00 -1.235.629,00 604.371,00 -300.000,00 0,00 -604.371,00 -536.900,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -1.940.000,00 0,00 1.940.000,00 -300.000,00 0,00 -1.940.000,00 -536.900,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -207.313,00 0,00 -1.335.729,00 -1.335.729,00 0,00 0,00 1.335.729,00 0,00 I310502407 Sanierungsmaßnahme n MCS Gebäude D 0,00 -258.000,00 -63.801,00 194.199,00 -258.000,00 0,00 -194.199,00 -194.100,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 263.000,00 263.000,00 0,00 0,00 -263.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -258.000,00 0,00 258.000,00 -258.000,00 0,00 -258.000,00 -194.100,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -326.801,00 -326.801,00 0,00 0,00 326.801,00 0,00 I310601901 Neubau Straßenmeisterei Markdorf -1.674.774,00 -1.455.700,00 -605.617,00 850.083,00 550.000,00 -1.505.700,00 -850.083,00 -850.000,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.249.268,00 -1.455.700,00 -62.194,00 1.393.506,00 550.000,00 -1.505.700,00 -1.393.506,00 -850.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -425.506,00 0,00 -543.423,00 -543.423,00 0,00 0,00 543.423,00 0,00 I310702201 Neue Asylunterkünfte -2.654.478,00 -1.754.000,00 -1.592.974,00 161.026,00 -754.000,00 0,00 -161.026,00 -137.800,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.654.478,00 -1.754.000,00 -1.592.974,00 161.026,00 -754.000,00 0,00 -161.026,00 -137.800,00 I310702301 Errichtung Asylunterkunft FN Schwabstraße -87.151,00 -300.000,00 -244.581,00 55.419,00 200.000,00 0,00 -55.419,00 -55.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.151,00 -300.000,00 -244.581,00 55.419,00 200.000,00 0,00 -55.419,00 -55.400,00 I310702401 Asylunterkunft Salem Hinter den Gärten 11- 13 0,00 -550.000,00 -53.080,00 496.920,00 -550.000,00 0,00 -496.920,00 -496.900,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -550.000,00 -53.080,00 496.920,00 -550.000,00 0,00 -496.920,00 -496.900,00 I310902002 WLAN-Ausstattung BZM 263.240,00 168.954,00 -19.486,00 -188.440,00 -58.346,00 -2.500,00 188.440,00 188.500,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 283.755,00 240.285,00 51.785,00 -188.500,00 -54.515,00 65.000,00 188.500,00 188.500,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 314.438,00 268.838,00 -45.600,00 -62,00 187.000,00 45.600,00 45.600,00 I310902007 WLAN-Ausstattung BSZ FN -52.056,00 572.928,00 518.728,00 -54.200,00 -72,00 341.000,00 54.200,00 54.200,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 572.928,00 518.728,00 -54.200,00 -72,00 341.000,00 54.200,00 54.200,00 I310902202 Errichtung BHKW (EST) 0,00 0,00 0,00 0,00 340.000,00 -340.000,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 340.000,00 -340.000,00 0,00 0,00 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf -267.586,00 -270.000,00 16.804,00 286.804,00 30.000,00 0,00 -286.804,00 -100.000,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 100 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 250.000,00 272.884,00 22.884,00 0,00 0,00 -22.884,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -267.586,00 -470.000,00 -254.920,00 215.080,00 30.000,00 0,00 -215.080,00 -100.000,00 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen- Ittendorf -352.834,00 -1.571.400,00 -1.571.315,00 85,00 -224.300,00 -247.100,00 -85,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -352.834,00 -1.571.400,00 -1.571.315,00 85,00 -224.300,00 -247.100,00 -85,00 0,00 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -58.770,00 -550.000,00 -68.641,00 481.359,00 0,00 -200.000,00 -481.359,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -58.770,00 -500.000,00 -68.641,00 431.359,00 0,00 -200.000,00 -431.359,00 0,00 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -39.774,00 -426.300,00 -15.111,00 411.189,00 217.000,00 -643.300,00 -411.189,00 -400.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -39.774,00 -426.300,00 0,00 426.300,00 217.000,00 -643.300,00 -426.300,00 -400.000,00 I320601809 K7760 Radweg Ahausen- Buggensegel BA II 407.326,00 -83.900,00 -83.872,00 28,00 -83.900,00 0,00 -28,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 497.490,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602003 K7771 Neubau Rad- u. Gehweg zw. Owingen u. Bamb. -46.682,00 -1.015.000,00 -298.595,00 716.405,00 0,00 -170.000,00 -716.405,00 -250.000,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 1.255.000,00 1.032.240,00 -222.760,00 0,00 0,00 222.760,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -46.682,00 -2.200.000,00 -1.330.835,00 869.165,00 0,00 -100.000,00 -869.165,00 -250.000,00 I320602006 K7790 Überquerungshilfe Höll in Tettnang -1.666,00 -318.300,00 -215.054,00 103.246,00 0,00 -18.300,00 -103.246,00 -103.200,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.666,00 -250.000,00 -215.054,00 34.946,00 0,00 0,00 -34.946,00 -103.200,00 I320602104 K7742 Umbau Kreuzung in KVP Riedheimer Str. -36.000,00 -740.000,00 -19.619,00 720.381,00 0,00 -150.000,00 -720.381,00 -720.300,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 300.000,00 0,00 -300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -36.000,00 -990.000,00 -19.619,00 970.381,00 0,00 -150.000,00 -970.381,00 -670.300,00 I320602207 K7759 Neubau RW + ÜQH Neufrach- Buggensegel -65.953,00 -400.000,00 -334.372,00 65.628,00 0,00 0,00 -65.628,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 275.000,00 0,00 -275.000,00 0,00 0,00 275.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -65.953,00 -650.000,00 -334.372,00 315.628,00 0,00 0,00 -315.628,00 0,00 I320602210 K7758 Fahrbahnsanierung OD Weildorf - Beuren -571.691,00 -5.800,00 -5.713,00 87,00 -5.800,00 0,00 -87,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -574.239,00 -5.800,00 -5.713,00 87,00 -5.800,00 0,00 -87,00 0,00 I320602307 K7735 Fahrbahnsan. Ittenhausen - Unterteuringen -711.279,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -711.279,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602314 K7769 Fahrbahnausbau Achtalstraße -301.015,00 -148.900,00 -56.556,00 92.344,00 0,00 -148.900,00 -92.344,00 -63.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -301.015,00 -148.900,00 -56.556,00 92.344,00 0,00 -148.900,00 -92.344,00 -63.000,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 101 I320602401 K7742 Markdorf-Riedheim Neubau RW m. Durchlassverb 0,00 -650.000,00 -2.274,00 647.726,00 0,00 0,00 -647.726,00 -647.700,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -700.000,00 -2.274,00 697.726,00 0,00 0,00 -697.726,00 -647.700,00 I320902301 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro -279.656,00 -317.500,00 -106.487,00 211.013,00 0,00 -317.500,00 -211.013,00 -211.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -298.449,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -271.053,00 -317.500,00 -106.487,00 211.013,00 0,00 -317.500,00 -211.013,00 -211.000,00 I320902401 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro 0,00 -356.000,00 -42.423,00 313.577,00 0,00 0,00 -313.577,00 -313.100,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -500.000,00 -210.583,00 289.417,00 0,00 0,00 -289.417,00 -313.100,00 I321002201 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro -272.799,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I330502101 Grunderwerb Wertstoffhof Markdorf -288.479,00 -14.347,00 -14.347,00 0,00 -14.347,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -288.479,00 -14.347,00 -14.347,00 0,00 -14.347,00 0,00 0,00 0,00 I330602301 Errichtung Photovoltaikanlage (EZ Weiherberg) 0,00 -253.857,00 -4.791,00 249.066,00 12.143,00 -216.000,00 -249.066,00 -249.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -253.857,00 -4.791,00 249.066,00 12.143,00 -216.000,00 -249.066,00 -249.000,00 I330602304 Wertstoffhof Neukirch 0,00 -285.000,00 -119.425,00 165.575,00 -55.000,00 -30.000,00 -165.575,00 -162.900,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -285.000,00 -119.425,00 165.575,00 -55.000,00 -30.000,00 -165.575,00 -162.900,00 I341002351 Digitalpakt Schulen (CDS) -395.413,00 0,00 288.852,00 288.852,00 0,00 0,00 -288.852,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 288.852,00 288.852,00 0,00 0,00 -288.852,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -395.413,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002363 Digitalpakt Schulen (MCS) -337.025,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -337.025,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 102 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 311.292.027,29 294.550.757,12 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 89.065,74 220.309,50 A1200 1.2 Sachvermögen 224.654.672,71 227.066.301,86 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.975.909,97 9.981.293,44 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 84.758.540,83 80.468.899,44 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 85.187.786,29 89.659.778,78 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 9.307.013,05 10.588.822,89 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.467.933,92 2.646.757,63 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 8.795.246,85 8.208.077,54 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.461.165,77 10.732.501,11 A1280 1.2.8 Vorräte 513.496,41 331.593,65 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 14.187.579,62 14.448.577,38 A1300 1.3 Finanzvermögen 86.548.288,84 67.264.145,76 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 144.499,25 144.499,25 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 6.454.714,47 6.546.153,31 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 5.703.363,14 5.307.411,20 A1350 1.3.5 Wertpapiere 36.964.387,21 32.336.914,90 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 12.938.373,20 13.303.472,75 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.475.664,77 4.766.092,24 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 19.867.286,80 4.859.602,11 A2000 2. Abgrenzungsposten 14.710.956,56 15.839.812,61 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.291.095,05 11.550.155,32 A2200 2.2. Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3.419.861,51 4.289.657,29 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 326.002.983,85 310.390.569,73 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 103 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -181.671.105,19 - 175.477.188,35 P1100 1.1 Basiskapital -119.417.436,75 - 119.170.485,96 P1200 1.2 Rücklagen -62.253.668,44 - 56.306.702,39 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -62.164.805,45 - 56.304.138,69 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses -86.305,69 0,00 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,30 -2.563,70 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -52.927.564,54 - 56.330.199,11 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -52.915.773,80 -56.310.852,15 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0 P2300 2.3 für Sonstiges -11.790,74 -19.346,96 P3000 3. Rückstellungen -48.057.922,96 - 41.870.110,20 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -895.037,96 -683.256,00 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.013.479,59 -980.707,67 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien -26.760.338,00 - 26.985.647,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -5.616.837,55 -4.564.493,66 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung -4.562.455,00 -4.529.844,55 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -9.209.774,86 -4.126.161,32 P4000 4. Verbindlichkeiten -30.786.473,97 - 28.985.324,89 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -15.277.572,21 - 13.714.788,70 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen -2.529.709,56 -1.664.428,58 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -9.618.421,52 -8.055.973,39 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -1.252.264,57 -2.325.621,88 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -2.108.506,11 -3.224.512,34 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -12.559.917,19 -7.727.747,18 P6000 Bilanzsumme -321.773.753,49 - 310.390.569,73 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 104 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (4. Auflage, Fassung November 2023). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden mit Ausnahme der festgesetzten Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung analog der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse 2016 bis 2023 beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2024 auch Eigenleistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis ermittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV-Kostenfestlegung 2023 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maßgeblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschreibungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisierung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, sofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzelnen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommenssteuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Die vom Bodenseekreis gewählte Wertgrenze wurde aufgrund der vorliegenden Betriebe gewerblicher Art, für die das Einkommenssteuergesetz maßgebend ist, festgelegt. Nach § 43 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO sollen die Bewertungsmethoden des vorhergehenden Jahresabschlusses beibehalten werden, während die Ansatzmethoden des vorherigen Jahresabschlusses beizubehalten sind. Abweichungen von den hier genannten Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit sind gemäß § 43 Abs. 2 GemHVO nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Gesetzesänderung im Einkommensteuerrecht ist ein begründeter Ausnahmefall. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzpositionen wird im Nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 105 Vorräte als Erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z. B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichtigen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53 Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr übertragenen Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie untergliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag). Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Passiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bilanzsumme 326.002.984 310.390.570 -15.612.414 Die Bilanzsumme ist erstmals deutlich gesunken. Grund ist vor allem der um 15,0 Mio. Euro niedrigere Bestand an Liquiden Mittel, auch die Wertpapiere gingen um 4,6 Mio. Euro zurück wurden jedoch von kleineren Erhöhungen in den anderen Bereichen teilweise wieder ausgeglichen. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Seite 102, Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkörperlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z. B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 106 Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 800 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände unterliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00200000 Lizenzen 0 74.527 74.527 00250000 DV-Software 84.486 141.783 57.297 00300000 Ähnliche Rechte 0 982 982 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 4.580 3.018 -1.562 00900000 Anzahlungen a. immat. Vermögensg. 0 0 0 SUMME 89.066 220.310 131.244 Zur besseren Differenzierung werden seit dem Berichtsjahr 2024 neu erworbene Lizenzen, die bisher unter der Position „DV-Software“ zusammengefasst wurden, auf dem separaten Konto „Lizenzen“ (002000000) ausgewiesen. Der Bestand auf dem Konto 0020* in Höhe von 74.527 Euro resultiert ausschließlich aus Neuzugängen im Berichtsjahr 2024. Die Bilanzposition 0025 DV-Software* verzeichnet trotz der geänderten Vorgehensweise bei der Buchung von Lizenzen einen deutlichen Zuwachs von 57 Tsd. Euro auf. Zugänge stellen beispielsweise Lizenzen für ein Wissensmanagement und das neue Modul „Freigabeworkflow“ innerhalb der Finanzanwendung Infoma dar. Weiter subsumiern sich hierunter die Anschaffung der Software VOIS sowie eine Software für ein Schallpegelmesser und ein Upgrade der Augias-Archiv Lizenzen. In Summe wurde im Jahr 2024 ein Zugang in Höhe von rund 127 Tsd. Euro gebucht. Dem gegenübersteht ein Wertverzehr i. H. v. ca. 70 Tsd. Euro, dargestellt durch die Abschreibungen. Unter der Bilanzposition 0030* ähnliche Rechte wurde erstmals ein Wert in Höhe von 981,75 Euro erfasst. In der Bilanzposition 00800* ist im vergangenen Berichtsjahr ein Werteverzehr zu verzeichnen. Dem Zugang eines Imagefilms der Jugendkunstschule mit einem buchhalterschen Wert von 1.000 Euro steht ein Werteverzehr i. H. v. rund 2,5 Tsd. Euro. gegenüber. Auf dem Bilanzkonto 00900* werden alle Anzahlungen für den Erwerb immaterieller Vermögensgegenstände bis zur Aktivierung (Inbetriebnahme) gesammelt. In Summe war der Bestand zum 31. Dezember, wie bereits im Vorjahr bei 0,00 Euro. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 107 5.2.2 Sachvermögen Das Sachvermögen bezeichnet die Gesamtheit der materiellen Vermögensgegenstände in der Bilanz. Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbauten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturvermögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 102, Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Waldflächen, sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbebauten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbebautes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodenseekreis nicht vor. Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Hierzu zählen die Kaufpreise, sowie die Nebenkosten wie Notargebühren, Grunderwerbssteuer und Vermessungskosten. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 16.625 16.625 0 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 479.421 479.421 0 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753 996.753 0 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.243.160 1.241.998 -1.161 019100000 Naturschutzgrundstücke 7.109.219 7.117.638 8.420 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 58.128 56.253 -1.875 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Straßengrundstücke 28.324 28.324 0 019300000 Bauland 44.280 44.280 0 SUMME 9.975.910 9.981.293 5.383 Die negative Veränderung im Bereich 019000000 (sonstige unbebaute Grundstücke) resultiert auß der Veräußerung von zwei Flurstücken (lst. 1586/6 und Flst. 1586/7) an die Stadt Friedrichshafen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 108 Eine positve Veränderung erfährt, die Bilanzposition 019100000 (Naturschutzgrundstücke). Im Haushaltjahr 2023 wurden neue Naturschutzgrundstücke erworben. Im Haushaltsjahr 2024 sind zu den Flurstücken 2455 und 4014/3 nachträgliche Anschaffungskosten durch die Zahlung der Grundererbsteuer angefallen. Des Weiteren wurden bei den Flurstücken 2454 und 2455 in Oberteuringen Kampfmitteluntersuchungen vorgenommen, welche ebenfalls zu den Nebenkosten der Grundstücksbewertung gehören. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Aufbauten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei den Aufbauten auf Naturschutzgrundstücken ist ein Werteverzehr zu verzeichnen, welcher rein aus den Abschreibungssummen der bestehenden Aufbauten resultiert. 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Seite 102, Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude, inklusive deren Aufbauten und Aufwuchs befinden. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschreibung. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Schulen und Verwaltungsgebäude, sowie Sozial- und Wohnbauten. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herangezogen (§ 46 GemHVO). Die Festsetzung der Nutzungsdauer erfolgt generell in Rücksprache mit dem jeweils verantwortlichen Fachamt unter Anwendung der allgemeinen AfA-Tabelle Baden- Württemberg und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Abweichungen der festgelegten Nutzungsdauer sind in einem Aktenvermerk zu begründen und festzuhalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 0 0 0 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebs- vorrichtungen bei Wohnbauten 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 109 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 022100000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 7.601 7.601 0 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.327 12.831.327 0 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen 56.298.716 52.743.548 -3.555.168 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäuden 3.099.999 3.162.193 62.194 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebs- vorrichtungen bei Dienstgebäuden 12.520.898 11.724.231 -796.667 SUMME 84.758.541 80.468.899 -4.289.641 Unter dieser Bilanzposition ist im Berichtsjahr der Werteverzehr, dargestellt durch die Abschreibung höher als der Wertezuwachs. Daraus ergibt sich die negative Veränderung, welche gleichbedeutend ein Wertverlust bzw. einen Vermögensverzehr darstellt. In der Bilanzposition 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Schulen ist eine deutliche negative Bilanzveränderung von über 3,5 Mio. Euro festzustellen. Der Wertverzehr ist mit rund 3,75 Mio. Euro etwas höher als in vorangegangen Berichtsjahren (2023: rund 3,69 Mio. Euro; 2022: rund 3,3 Mio. Euro). Demgegenüber stehen im Jahr 2024 nur Zugänge in Höhe von 198 Tsd. Euro. Grund dafür sind nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten zur Erneuerung der Außenanlage am Bildungszentrum Makrdorf, welche in 2022 aktiviert wurde sowie die Aktvierung von zwei Schaukeln an der Pestalozzischule. In der Bilanzposition 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrichtungen bei Dienstgebäuden ist eine deutliche negative Bilanzveränderung von rund 796 Tsd. Euro festzustellen. Der Wertverzehr ist mit rund 810 Tsd. Euro ist deutlich höher als die nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten der im Vorjahr erworbenen neuen Schiebetoranlage an der Straßenmeisterei in Tettnang in Höhe von rund 14 Tsd. Euro. Eine positve Veränderung erfährt, die Bilanzposition 0291*. Im Haushaltjahr 2023 wurde das Flurstück für die neue Straßenmeisterei in Markdorf erworben. Im Haushaltsjahr 2024 sind bei diesem Flurstück nachträgliche Anschaffungskosten durch die Zahlung der Grundererbsteuer angefallen, welche für die Veränderung i. H. v. rund 62 Tds. Euro verantwortlich ist. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 110 Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 75.658 75.658 0 031100000 Grund und Boden Straßen 12.318.219 12.394.211 75.992 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsorgung 751.773 766.120 14.347 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 20.267.513 19.949.479 -318.034 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsorgung 5.417.934 4.954.847 -463.088 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsorgung 60.416 55.756 -4.660 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 44.498.098 49.882.514 5.384.416 035200000 Hochwertiges Zubehör 1.613.422 1.421.405 -192.017 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 184.753 159.789 -24.964 SUMME 85.187.786 89.659.779 4.471.992 Die positive Bilanzveränderung im Bereich 0311* begründet sich zum einen durch die Aktivierung des Grunderwerbs für den Radwegbau entlang der K7760 und zum anderen durch nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt rund 104 Tsd. Euro. Aufgrund der Abstufung der K7725 zur Gemeindestraße, wurden die betroffenen Straßengrundstücke unentgeltlich an die Gemeinde Meckenbeuren abgegeben, was einen bilanziellen Abgang i.H.v. rund 25 Tsd. Euro verursacht. Der Verkauf von drei Teilflurstücken, stellt einen weiteren Abgang i. H. v. ca. 3 Tsd. Euro dar. Ebenso erfährt die Bilanzpostition 0312* eine positive Veränderung. Diese resultiert aus der nachträglich zu entrichtenden Grunderwerbsteuer für das Flurstücks 1752 i. H. v. rund 14 Tds. Euro für den neuen Wertstoffhof in Markdorf. Im Berichtsjahr konnten unter der Bilanzposition 032* Zugänge in Form von nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten verzeichnet werden. Diese sind der Brücke und dem Regenklärbecken, welche im Rahmen der neuen Südumfahrung Kehlen 2019 aktiviert wurden zuzuschreiben sowie der Nachrüstung von Schutzplanken an der Bücke der K7785. In Summe sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten geringer als der Werteverzehr durch die AfA, was zu der negativen Veränderung in Höhe von ca. 318 Tsd. Euro führt. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 111 Im Bereich 03431* übersteigen die planmäßigen Abschreibungen i. H. v. 543,8 Tsd. Euro die Zugänge i.H.v. rund 80 Tsd. Euro bei weitem und ergeben daher eine negative Bilanzveränderung. Die negative Veränderung der Bilanzposition 03432* erklärt sich rein durch die Abschreibungen i. H. v. ca. 4,6 Tsd. Euro. Hier wurden keine Zu- oder Abgaänge im Haushaltsjahr 2024 verzeichnet. Die Bilanzposition 0350* weist eine deutliche positive Veränderung auf. In Summe wurden Zugänge i. H. v. 7,48 Mio. Euro aufgrund Aktivierung diverser Straßensanierungsmaßnahmen und nachträglicher AHK verzeichnet. Dem Wertezuwachs steht ein Werteverzehr aus Abschreibungen von rund 2,09 Mio. Euro gegenüber. Unter der Bilanzposition 0352* konnten Zugänge i. H. v. fast 85 Tsd. Euro verzeichnet werden. Darunter fallen bspw. der Zugang von Geschwindigkeitsmessanlagen und nachträgliche Anschaffungs- und Herrstellungskosten der Fußgängerampel in Eriskirch. Dem gegenüber stehen Abschreibungen i. H. v. 276,9 Tsd. Euro. Die negative Veränderung der Bilanzposition 039* erklärt sich ebenfalls rein durch die Abschreibungen i. H. v. ca. 24,9 Tsd. Euro. 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Seite 102, Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen hauptsächlich im Bereich der Asylunterbringung und der Wertstoffhöfe vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend renoviert. Dies machte Aktivierungen der Bauten erforderlich, aus welchen künftig Abschreibungen resultieren. Die Nutzungsdauer richtet sich in diesen Fällen in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauten auf fremden Grundstücken 9.307.013 10.588.823 1.281.810 Die Veränderung in dieser Bilanzposition begründet sich überwiegend durch die Aktivierung der Asylunterkunft in Tettnang und nachträglichen AHK der Asylunterkünfte in Salem und Bermatingen sowie die Errichtung einer weiteren Fahrradreparaturstation am Bahnhof in Markdorf. Insgesamt ist hier ein Zugang in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro zu vereichnen. Demgegenüber steht ein Werteverzehr in Höhe von rund 2,17 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 112 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Seite 102, Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Vermögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.467.934 2.646.758 178.824 Da Kunstgegenstände keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, begründen sich Veränderungen unter dieser Bilanzposition durch den Zu- oder Abgang oder einer dauerhaften Wertminderung aufgrund Beschädigung oder ähnlichem. Im Haushaltsjahr 2024 wurden 10 neue Gemälde sowie die Skulptur „Landmarke“ bilanziert, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände um rund 178 Tsd. Euro gestiegen ist. 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Seite 102, Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtungen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zuordnungsvorschriften des Kontenrahmens den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend des § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Bewegliche Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungstabelle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit sowie der Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abgeschrieben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat Gebrauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 800 Euro netto festgesetzt. Die Wertgrenze wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2018 von 410 Euro auf 800 Euro angehoben und damit an die Änderung des Einkommenssteuergesetzes (§ 6 Abs. 2 EStG) angepasst. Im Landratsamt Bodenseekreis erfolgt eine permanente Bestandsaufnahme. Das heißt es, es sind alle Ämter angewiesen, Vermögensgegenstände ab einem Nettowert in Höhe von 800 Euro investiv zu buchen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 113 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 4.541.676 4.291.037 -250.639 062000000 Maschinen 1.152.480 1.107.367 -45.114 063000000 Technische Anlagen 347.155 364.908 17.753 063100000 Netzwerke 2.753.935 2.444.765 -309.170 064000000 Geräte 0 0 0 SUMME 8.795.247 8.208.078 -587.169 Der Vermögenswert der Bilanzposition „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ ist im Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 587 Tsd. Euro gesunken. Im Bereich des Bilanzkontos 061* wurden Fahrzeuge im Wert von ca. 509 Tsd. Euro beschafft. Zwei Fahrzeuge sowie ein Streuautomat wurden im Jahr 2024 veräußert und ein Rettungstransportwagen an den Landkreis Tschenstochau Polen abgegeben. Bei den Veräußerungen entstanden, ein Verlust i.H.v. rund 24 Tsd. Euro, da eines der Fahrzeuge unter dem Restbuchwert veräußert wurde. Abzüglich der planmäßigen Afa i. H. v. rund 736 Tsd. Euro, weißt diese Bilanzposition einen Werteverzehr i. H. v. ca. 250 Tsd. Euro aus. Ebenfalls eine negative Veränderung verzeichnet die Bilanzposition Maschinen (062*). Beispielhaft aufgeführt seien hier der Zugang eines Aufsitzrasenmähers für die Straßenmeisterei Markdorf und eine Schwenkfräse für die Marie-Curie-Schule. Für das Rechts- und Ordnungsamt wurden Sandsackabfüllanlagen sowie für das Bau- und Liegenschaftsamt ein Deichselgerät beschafft. In Summe belaufen sich die Zugänge auf rund 121 Tsd. Euro. Dem gegenüber steht ein Werteverzehr in Höhe von rund 166 Tsd. Euro. Beim Bilanzkonto 063* (Technische Anlagen) wurden im Jahr 2024 bspw. nachträgliche AHK für die Mediensteuerung in der Mensa des Bildungszentrums Markdorf bilanziert. Im Rechts- und Ordnungsamt wurden Stromerzeuger für die Schmutzwasserpument beschafft. In Summe liegen die Zugänge bei einem Wert von rund 67 Tds. Euro. Die Abschreibungen liegen in diesem Bereich bei ca. 49 Tds. Euro, woraus sich eine leicht positive Bilanzveränderung ergibt. Trotz zahlreicher Zugänge, wie beispielsweise Server und Switche sowie nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten das WLAN-Netzwerk am Berufsschulzentrum Überlingen weist das Bilanzkonto 0631* eine negative Veränderung in Höhe von 309 Tsd. Euro aus. In Summe liegen die Zugänge bei rund 417 Tsd. Euro, denen ein Werteverzehr in Höhe von rund 726 Tsd. Euro gegenüberstehen. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Seite 102, Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 114 Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Handgeführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nutzungsdauern erfolgten analog den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen welche unter Position 5.2.2.6. näher erläutert und ausgeführt werden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 3.575.088 5.367.426 1.792.338 072000000 + 072900000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.254.647 1.271.229 16.582 072100000 - 072130000 Mobiliar 1.148.273 1.322.012 173.739 072200000 + 0723* Musikinstrumente, Sport- u. Spielgeräte 66.833 59.636 -7.197 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 2.440.295 1.750.655 -689.641 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushaltsgeräte 591.368 661.589 70.221 0726* Unterrichtsmaterial 384.661 299.954 -84.707 SUMME 9.461.166 10.732.501 1.271.335 Im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattungen steigt die Bilanzsumme um ca. 1,27 Mio. Euro. Betrachtet man die einzelnen Bilanzkonten, weisen drei Positionen negative Veränderungen aus. Als Zugänge sind im Bilanzkontenbereich 071000000 bspw. die Aktivierung der Laboreinrichtung an der Elektronikschule Tettnang sowie die Lehrküchen und die PV-Anlage der HOGA und eine Druckluftanlage in der Werkstatt des Berufschulzentrums Überlingen zu nennen. In Summe betrug der Wertezugang rund 2 Mio. Euro. Abzüglich der Abschreibung in Höhe von rund 296 Tsd. Euro weist die Bilanzposition somit einen Wertezuwachs von rund 1,79 Mio. Euro zum Bilanzstichtag aus. Im Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung 0720* liegt die positive Bilanzveränderung bei rund 16 Tsd. Euro. Verantwortlich für den Wertezuwachs des Bilanzkontenbereichs ist z.B. die Beschaffung von Abrollcontainern für das Entsorgungszentrum Weiherberg sowie Beschaffungen für ein Förderprojekt des Landes Baden-Württemberg zur Einführung der Televisite (ortsunabhängige ärztliche Betreuung per Videoübertragung) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Außerdem im Rechts- und Ordnungsamt weitere Schmutzwasserpumpen sowie Funkgeräte für die Katastrophenabwehr beschafft. Dem Gesamtzuwachs von rund 260 Tsd. Euro, stehen Abschreibungen i. H. v. 236 Tsd. Euro gegenüber. Des Weiteren ist unter dieser Bilanzposition ein Anbgang i.H.v. rund 7 Tsd. Euro zu verzeichen. Dieser resultiert aus der Aussonderung eines technologisch überholten Kassenautomaten, welcher bisher in der Bibliothek in Markdorf verwendet wurde. Für den Bilanzkontenbereich Mobiliar sind beispielhaft der Zugang von Sitzgelegenheiten im Bildungszentrum Markdorf, sowie Einbauschränke im Theaterstudio des BZM un des KZM und Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 115 einige Sofas für Aufenthaltsräume in der Constantin-Vanotti-Schule genannt. Der Wertezuwachs beziffert sich insgesamt auf rund 329 Tsd. Euro, während der Werteverzehr ca. 155 Tsd. Euro beträgt. Im Bereich Musikinstrumente, Sport- und Spielgeräte zeigt die Bilanz eine negative Entwicklung. Anschaffungen wie Weichbodenmatten und Heberollständer für Sport- Trampoline führten zu einem Wertezuwachs von etwa 2.800 Euro. Diesem steht jedoch ein Werteverzehr von insgesamt rund 10.000 Euro gegenüber. Im Bereich Informationstechnik ist der höchste Werteverzehr zu verzeichnen. Zugegangen sind unter dieser Bilanzposition überwiegend Smartboards, Beamer und Präsentationsgeräte für die kreiseigenen Schulen sowie sonstige Informationstechnik und EDV-Ausstattung im Wert von insg. rund 396 Tsd. Euro. Demgegenüber stehen Abschreibungen im Wert von ca. 1,08 Mio. Euro. In Abgang gingen in diesem Bereich zwei 3D-Drucker, welche ausgesondert wurden sowie einige veraltete Notebooks, welche dennoch veräußert werden konnten. Dem Bilanzkontenbereich 0725* zugehörend wurden bspw. Diagnosegeräte und Messsysteme für die beruflichen Schulen erworben. Für das Vermessungsamt wurde ein Tachymeter und Satellitenempfänger beschafft. In Summe betrug der Wertezugang mit rund 214 Tsd. Euro, ca. 70 Tsd. Euro mehr als der Werteverzehr durch die Abschreibung. Im Bereich Unterrichtsmaterial 0726* wurden im Haushaltsjahr 2024 bspw. ein Trainingspaket für pneumatische Steuerungstechnik, ein Schulungsfahrzeug Volkswagen, ein Alterssimulationsanzug sowie Experimentier-Boards angeschafft. In Summe beträgt der Wertezuwachs rund 61 Tsd. Euro. Der Werteverzehr beträgt in diesem Bereich rund 146 Tsd. Euro. 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Seite 102, Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräten versteht man Rohstoffe (z. B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z. B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode (first in – first out). Die zuerst angeschafften Vorräte werden somit auch als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2024 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 513.496 331.594 -181.903 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangenen Berichtsjahr dar. Im Bodenseekreis wurden als Vorratsvermögen folgende Vermögensgegenstände aufgenommen: Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 116 • Festsalz • Heizöl • Sole • Flüssiggas und • Pellets Das Vorratsvermögen hat sich im Haushaltsjahr 2024 in allen Bereichen verringert. Dieser Rückgang ist sowohl auf eine Abnahme der bevorrateten Mengen als auch auf einen niedrigeren Wert der vorhandenen Bestände zurückzuführen. 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Seite 102, Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Herstellung befindet, erfasst. Außerdem werden unter der Bilanzposition 093* (Skontoverrechnungskonto) alle Skontoerträge ausgewiesen, welche aus investiven Buchungen resultieren. Die Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen an Liegenschaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 091* und 096* unterliegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition keiner Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 091000000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 313.919 1.773 -312.146 093000000 Skontoverrechnungskonto 0 0 0 096000000 geleistete Anzahlungen auf Anlagen in Bau 13.873.661 14.446.804 573.144 SUMME 14.187.580 14.448.577 260.998 Alle unter den Bilanzkontenbereichen 091* und 096* getätigten Buchungen werden zunächst als Anlagen im Bau deklariert, gesammelt und spätestens im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auf deren Betriebsfertigkeit (Inbetriebnahme) hin abgefragt. Mit Inbetriebnahme erfolgt auch die Zuordnung zur konkreten und damit korrekten Bilanzposition. Mit diesem Zeitpunkt unterliegt der Vermögensgegenstand i.d.R. auch der Abschreibung. Die deutliche Abnahme im Bereich 091* ist auf geänderte Zuordnungen in der Anlagenbuchhaltung im Jahr 2024 zurückzuführen. Die Änderung der Zurodnung führe aufgrund von Umbuchungen zu Verschiebungen zuwischen den Bilanzpositionen 091* und 096*. Der Rückgang bei 091* führte zu einem entsprechenden Anstieg bei 096*. Insgesamt weisen die Bilanzpositionen eine positive Veränderung auf, was bedeutet, dass mehr Anzahlungen für Vermögen getätigt wurden als durch Umbuchungen und Aktivierungen konkreten Bilanzpositionen zugeordnet werden konnten. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 117 Die Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows ermöglicht die separate Ausweisung von Skontobuchungen. Unter 093* werden die durch Skontonutzung bei Investitionen erzielten Ersparnisse dargestellt. Die entsprechenden Erträge aus dem Ergebnishaushalt finden sich unter Sachkonto 358320000 (Erlösberichtigungen). Der Saldo von 093* beträgt zum Bilanzstichtag stets 0,00 Euro, da die unterjährig gebuchten Beträge quartalsweise umgebucht werden. Im Jahr 2024 wurden durch Skontonutzung bei Investitionen 2.611,46 Euro eingespart. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschenden Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70,00 %) 70.000 70.000 0 Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (75,66 %) 74.499 74.499 0 SUMME 144.499 144.499 0 Es ergaben sich im Berichtszeitraum keine Veränderungen. 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d. h. Einzahlung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Dies hat zur Folge, dass die im Anlagevermögen gebuchten Beträge nicht mit denen aus dem Beteiligungsbericht übereinstimmen (Bsp. FFG, RITZ, IBT oder LZH). Eine Erläuterung erfolgt im jeweiligen Jahr der Abweichung. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 118 Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz (50,00 %) 13.000 13.000 0 BOB GmbH & Co. KG (20,00 %) 255.680 255.680 0 BOB VerwaltungsGmbH (20,00 %) 6.000 6.000 0 BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH (25,00 %) 10.700 10.700 0 Bodensee Festival GmbH (7,89 %) 15.600 15.600 0 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28 %) 4.610 0 -4.610 Energieagentur Oberschwaben GmbH (9,21%) 0 5.860 5.860 FFG Flughafen Friedrichshafen GmbH (39,38 %) 1.250.091 1.250.091 0 GpZ FN Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH (10 %) 5.000 5.000 0 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH (10 %) 2.500 2.500 0 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76 %) 1.000.000 1.000.000 0 IBT Internationale Bodensee Tourismus GmbH (32,87 %) 39.398 39.398 0 Klinik Tettnang GmbH (5,10 %) 15.300 15.300 0 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.939 20.939 0 LZB Horizon GmbH (40 %) 10.326 10.326 0 LZ Horizon GmbH & Co. KG (40 %) 3.331.974 3.331.974 0 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (3,08 %) 53.507 53.507 0 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00 %) 13.383 13.383 0 Vierländerregion Bodensee (33,3 %) 0 189 189 Zweckverband Breitband Bodensee 260.000 350.000 90.000 Zweckverband 4IT 146.708 146.708 0 Zweckverband OEW (15,81 %) 0 0 0 Zweckverband ztn 0 0 0 SUMME Beteiligungen 6.454.714 6.546.153 91.439 Die Energieagentur Bodenseekreis GbR wurde 2024 mit der Energieagentur Ravensburg gGmbH und den GbR’s aus Biberach und Sigmaringen in die neue Energieagentur Oberschwaben GmbH überführt. Dabei wurden die Anteile neu verteilt. Der Zweckverband Breitband Bodensee baut das Backbonenetz für den Bodenseekreis und wird über Darlehen finanziert. Die daraus resultierenden Tilgungen sind als Zuführung zum Stammkapital zu buchen. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 119 Die Beteiligung an der Vierländerregion Bodenseekreis wurde zwar 2024 vom Kreistag beschlossen und notariell umgesetzt, das Stammkapital wurde jedoch erst 2025 angefordert. Somit fielen 2024 nur anteilige Notarkosten an. 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z. B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen örtlichen Stiftungen gem. § 96 GemO. Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich unselbständige Stiftung, d. h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. Rechtlich Selbstständige Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, werden im Bodenseekreis jedoch informativ aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100 %) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100 %) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 232.926 0 -232.926 GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen 50.000 50.000 0 GpZ Friedrichshafen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 80.000 80.000 0 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 120 Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen Neubau 500.000 500.000 0 GpZ Überlingen, Gesellschafterdarlehen 25.000 25.000 0 GpZ Überlingen, Zwischenfinanzierungsdarlehen 55.000 55.000 0 Klinik Tettnang GmbH, Gesellschafterdarlehen Erbpacht 1.417.029 1.393.468 -23.560 RITZ GmbH, Gesellschafterdarlehen Neubau 3.309.301 3.169.836 -139.465 Tierschutzverein Friedrichshafen 30.992 30.992 0 SUMME 5.700.248 5.304.296 -395.952 Die DBT GmbH hat neben der regulären Tilgung die gesamte Restschuld geleistet. Die RITZ GmbH leistete 2024 eine weitere Sondertilgung aus freien Mitteln und freier Liquidität sowie die feste Tilgungsrate von in Summe 139,5 Tsd. Euro. Die Klinik Tettnang hat regulär die minimale Annuität von 44 Tsd. Euro geleistet. Die weitere Tilgung wurde vom Kreistag vorübergehend gestundet. Zu den Ausleihungen werden auch die Einlagen bei Genossenschaften gezählt. Hierzu gehören die drei Baugenossenschaften und die VMH Vermarktungsgemeinschaft Holz eG. In Summe sind dies unverändert 3,1 Tsd. Euro. 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Seite 102, Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertragbare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibungen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsächlich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bodenseefonds 14.315.804 14.315.804 0 Sparkassenbriefe (5) 5.000.000 5.000.000 0 Bausparer (5) 10.042.707 6.021.111 -4.021.596 Festzinsanleihe 7.000.000 7.000.000 0 Sparbuch 100.626 0 -100.626 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 121 Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Festgeld (Nachlass Aich) 505.250 0 -505.250 SUMME Wertpapiere 36.964.387 32.336.915 -4.627.472 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus ursprünglichen Rücklagemitteln der Abfallwirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Nach einer Prüfung durch die GPA, wurde auf Anraten dieser, der Bodenseefonds in das Landkreisvermögen übernommen. Der Stand zum 31. Dezember 2024 betrug 17.116.259,40 Euro (Vj. 16.382.531,79 Euro). Das ist der höchste Wert der letzten Jahre, liegt jedoch immer noch deutlich unter den „Rekordjahren“ bis 2015 von bis zu 18,4 Mio. Euro. Die noch 2023 vorhandenen Sparbücher und Festgeldanlagen wurden aufgelöst, ebenso die ersten Bausparverträge. Ein neuer Bausparvertrag wurde 2024 abgeschlossen. 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1360) Inzwischen ist eine Aufteilung in öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen nicht mehr zwingend erforderlich, weshalb sich im einzelnen Verschiebungen ergeben können. Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebühren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgelten. Zum 31. Dezember 2024 lag der Forderungsbestand bei rund 7,54 Mio. Euro und damit rd. 490,6 Tsd. Euro über dem Stand von 2023. Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2024 lag der Forderungsbestand bei rund 5,77 Mio. Euro und damit rd. 125,5 Tsd. Euro unter dem Stand von 2023. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 12.938.373 13.303.473 365.100 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 122 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Seite 102, Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 4.475.665 4.766.092 290.427 Zum 31. Dezember 2024 lag der privatrechtliche Forderungsbestand bei rund 4,48 Mio. Euro. Mit diesem Wert lag der Forderungsbestand 290,4 Tsd. Euro über dem Wert des Vorjahres und über dem Durchschnitt seit 2017 in Höhe von 4,24 Mio. Euro. Zusammenfassung Forderungen Die Summe der Forderungen setzt sich zusammen aus den Forderungen, die bis zu fünf Jahre und auch älter sind, aber aus aus Fälligkeiten, die noch 2024 gebucht wurden, aber deren Fälligkeit über den Jahreswechsel hinausgeht. Abbildung 38 Darstellung der Anzahl der Forderungen nach Alter Die um die Wertberichtigung bereinigten Forderungen betrugen zum 31.12.2024 rd. 30,86 Mio. Euro (Vj. 27,51 Mio. Euro) und steigen jährlich weiter. Gleiches gilt für die Summe der zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses noch offenen Forderungen, die 2024 rd. 19,07 Mio. Euro betrugen (Vj. 17,49 Mio. Euro). Im gleichen Verhältnis steigt die Anzahl der der Forderungen von 96,4 Tsd. auf 104,6 Tsd. Forderungen (Durchschnitt 182,37 Euro je Forderung). Fälligkeit Folgejahr 1% 1-30 Tage 2% 30-60 Tage 2% 61-90 Tage 4% 91 Tage - 1 Jahr 19% 1-2 Jahre 18% 2-5 Jahre 32% > 5 Jahre 22% Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 123 Abbildung 39 Entwicklung der offenen Forderungen zum Jahresabschluss Insgesamt wurden 2024 rd. 321,9 Tsd. Euro niedergeschlagen und 16,1 Tsd. Euro erlassen. Im Vorjahr betrug die pauschalierte Einzelwertberichtigung 10,86 Mio. Euro. Im Jahr 2024 verlangte der Bilanzierungsleitfaden die Anpassung hin zu einer schematisierten Einzelwertberichtigung. Die Vorgehensweise der Ermittlung erforderte beim Bodenseekreis keine Änderung. Die schematisierte Einzelwertberichtigung betrug 2024 rd. 12,88 Mio. Euro. Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko wurde bis 2023 bei allen bereinigten Forderungen eine nachträgliche Pauschalwertberichtigung i. H. v. 2,0 % vorgenommen (127,7 Tsd. Euro). Ab 2024 ist dies nicht mehr notwendig. Die Pauschalwertberichtigung wurde daher 2024 in voller Höhe aufgelöst. Abbildung 40 Darstellung der Wertberichtigung nach Ämtern Nach Abzug der Wertberichtigungen stehen damit Forderungen von 18,07 Mio. Euro (Vj. 17,41 Mio. Euro) in der Bilanz, wobei die einzelnen Forderungen durch die Wertberichtigung nicht berührt wurden. 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 120.000 0 5.000.000 10.000.000 15.000.000 20.000.000 25.000.000 2021 2022 2023 2024 Entwicklung offene Forderungen zum Jahresabschluss Betrag offene Forderungen Anzahl offene Forderungen Kämmerei 2% Abfallwirtschaftsamt 7% Sozialamt 8% Jugendamt 52% Jobcenter 24% AMI 3% Rechts- und Ordnungsamt 1% BSV 1% Sonstige 2% Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 124 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Seite 102, Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 19.867.287 4.859.602 -15.007.685 In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthalten. Zum 31. Dezember 2024 lag der Bestand bei 75.458,11 Euro (Vj. 166.445,64 Euro). Die Mittel sind beim Bodenseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutzzentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis stiegen auf 2.563,70 Euro und sind Teil der Liquiden Mittel. Weiterhin sind 533.323,40 Euro (Vj. 526.455,51 Euro) an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. Ausführlicher wurde die Entwicklung der Liquidität bereits unter 4.5 Entwicklung der Liquidität beschrieben. 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 102, Zeile A2100) Unter Rechnungsabgrenzung versteht man allgemein die korrekte periodische Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum entsprechenden Haushaltsjahr. Die Rechnungsabgrenzungsposten dieser Bilanzposition dienen der zeitraumrichtigen Abgrenzung von Aufwendungen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Aufwand zuzurechnen sind. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2024 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bezüge Beamten 784.477 888.337 103.860 SGB II (Jobcenter) 4.054.232 4.114.186 59.955 SGB XII (Sozialamt) 4.038.906 4.398.758 359.852 SGB XII (AMI) 510.183 483.269 -26.913 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 125 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Unterhaltsvorschuss 352.839 375.630 22.791 Wirtschaftliche Jugendhilfe 339.812 333.916 -5.896 Kindertagesbetreuung (KTB) 177.825 184.417 6.592 Sonstige (Einzelbelege neu) 614.590 578.643 -35.947 Sonstige (Einzelbelege aus Vorjahren) 418.232 192.999 -225.233 SUMME 11.291.095 11.550.155 259.060 Die höheren Abgrenzungen spiegeln auch den insgesamt gestiegenen Transferaufwand dieser Bereiche wider. 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Seite 102, Zeile A2200) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend den Zuwendungsverhältnissen aufgelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2024 wurden folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3.419.862 4.298.657 878.796 Im vergangenen Berichtsjahr wurden Zuschüsse mit einer Gesamtsumme von ca. 1,07 Mio. Euro gewährt. Der größte Zuschuss wurde mit ca. 737 Tsd. Euro an die den Flughafen Friedrichshafen gewährt. Des Weiteren wurde mit ca. 213 Tsd. Euro die Stadt Freidrichshafen für die Beschaffung eines Rüstwagens bezuschusst. Weitere Zuschüsse gingen an die Stadt Markdorf sowie den Jugendhilfetreff Kontra, den Zweckverband Breitband und das Naturschutzzentrum Eriskirch. Vermindert werden die Zuschüsse durch die Abschreibungssumme in Höhe von ca. 205 Tsd. Euro. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 126 5.3 Passiva Die Passivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten des Bodenseekreises. Sie untergliedert sich nach dem Basiskapital, den Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft. Der Wert aller Aktiva entspricht immer dem Wert aller Aktiva und wird als Bilanzsumme bezeichnet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Bilanzsumme 326.002.984 310.390.570 -15.612.414 Die Bilanzsumme ist erstmals deutlich gesunken. Grund ist vor allem die Entnahme aus der Rücklage und dem Basiskapital in Höhe von 6,2 Mio. Euro, dem Rückgang der Rückstellungen um 6,2 Mio. Euro sowie die der Verbindlichkeiten um 6,6 Mio. Euro. Im Gegenzug sind die Sonderposten für Investitionszuweisungen um 3,4 Mio. Euro gestiegen. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Eigenkapitalquote = Eigenkapital Bilanzsumme 60,0 % 55,7 % nicht geplant 56,5 % Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist und errechnet sich aus der Division des Eigenkapitals mit der Bilanzsumme. Das Eigenkapital besteht aus dem Basiskapital und den erwirtschafteten Rücklagen. Die Erhöhung der Eigenkapitalquote kann damit begründet werden, dass zwar die Rücklagen um 6,2 Mio. Euro gesunken jedoch die Bilanzsumme als solches erstmals ebenfalls gesunken ist und dies in mehr als doppelter Höhe im Vergleich zur Rücklagenveränderung (-15,6 Mio. Euro). 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Seite 103, Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Vermögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebundene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 119.417.437 119.170.486 -246.951 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 127 Das Basiskapital hat sich 2024 um die Höhe des Fehlbetrags aus dem Sonderergebnis reduziert, welches nicht durch die bisherigen Rücklagen verrechnet werden konnte. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind gesonderte Rücklagen (Ergebnisrücklagen) zu bilden (§ 23 GemHVO). Darüber hinaus können zweckgebundene Rücklagen für rechtlich unselbstständige örtliche Stiftungen, sowie für unbedeutendes Treuhandvermögen im Sinne von § 97 Absatz 2 GemO gebildet werden. Rücklagen sind im neuen kommunalen Haushaltsrecht Teil des Eigenkapitals der Bilanz. Rücklagen lassen sich somit in folgende Arten untergliedern: - Ergebnisrücklagen • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses • Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses - Zweckgebundene Rücklagen Rücklagen aus Gebührenüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind als Rückstellungen auszuweisen. 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 103, Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 62.164.805 56.304.139 -5.860.667 Die Ergebnisrechnung schloss im vergangenen Berichtsjahr mit Stichtag zum 31. Dezember 2024 erneut mit einem Fehlbetrag ab. Dieser Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 5.860.666,76 Euro wird mit der Rücklage verrechnet und verringert diese auf dann 56,30 Mio. Euro. In den vergangenen sieben Jahren seit der Umstellung auf die Doppik wurden damit 73,75 Mio. Euro an Rücklagen gebildet. Dies erschien zunächst hoch und erweckt den Eindruck einer soliden Absicherung für schlechtere Haushaltsjahre mit der Ausgleichsmöglichkeit negativer Jahresabschlüsse. 2024 war erneut eine solche Reduzierung um 9,43 % notwendig. An dieser Stelle wird auch nochmals darauf verwiesen, dass die Rücklage nicht dem Stand der liquiden Mittel entspricht. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 128 Abbildung 41 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage Die obenstehende Grafik zeigt auf, dass die ordentliche Rücklage nicht zwingend aus liquiden Mitteln besteht. Bis 2017 lag der Bestand der liquiden Mittel aus Vorjahren über dem Wert der Rücklagen. Seit 2018 hat sich dies jedoch umgekehrt und die Rücklagen sind höher als die liquiden Mittel. Hinzu kommt, dass in den bereinigten liquiden Mitteln (siehe 8.5) auch nicht unmittelbar verfügbare Mittel enthalten sind, so z. B. langfristige Geldanlagen oder der Bodenseefonds bzw. Rückstellungen für bestimmte Zwecke bereits herausgerechnet werden müssen. Entsprechend der Anlage 8.5 zur Entwicklung der Liquidität wurden rd. 9,70 Mio. Euro an Haushaltsermächtigungen und weitere 41,87 Mio. Euro an Rückstellungen bereinigt, sodass sich die bereinigten liquiden Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel auf -13,85 Mio. Euro (Vj. 1,01 Mio. Euro) belaufen. Nicht berücksichtigt werden in dieser gesetzlichen Vorlage, die offenen Verbindlichkeiten, welche sich jahresübergreifend ergeben haben – sowie die zwischenzeitlich gezahlten Forderungen und dass einige Rückstellungen sehr lange Bindungen haben (Nachsorgerückstellung) und somit nicht bereits kurzfristig zu begleichen sind. Allein die Nachsorgerückstellung reduziert damit die bereinigten Eigenmittel um 27,0 Mio. Euro. Dadurch – und durch andere Rückstellungen – reduzieren sich die bereinigten liquiden Eigenmittel auf eine rechnerische Größe von o. g. -13,85 Mio. Euro. Dieser Wert unterschreitete den nach § 22 Abs. 2 GemHVO anzustrebenden Wert der Mindestliquidität deutlich, muss aber vor dem Hintergrund der eben genannten Einschränkungen bewertet werden. Nichts desto trotz ist die Liquidität prekär. Weitere Ausführungen zur Liquidität sind in diesem Rechenschaftsbericht unter den Punkten 4.5 und 8.5 zu finden. -20.000.000 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 Darstellung der liquiden Mittel im Vergleich zur Rücklage Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses liquide Eigenmittel zum 31.12. bereinigte liquide Eigenmittel zum 31.12. ohne gebundene Mittel Mindestliquidität Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 129 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Seite 103, Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 86.305,69 0,00 -86.305,69 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2024 mit einem Fehlbetrag von 333.256,48 Euro ab. Davon wurden 86.305,69 Euro mit der 2023 gebildeten Rücklage verrechnet und der Restbetrag wurde mit dem Basiskapital verrechnet. Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Näheres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Seite 103, Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556 2.556 0 Ergebnisrücklage Stiftungen 1 7 6 SUMME 2.557 2.564 6 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem niedrigen Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. Im Jahr 2026 wurde Zinsen von 6,40 Euro erwirtschaftet. Eine Ausschüttung zur Verwendung lohnt sich aktuell noch nicht. Mit der Änderung des Stiftungsrechts sollte überlegt werden, die Stiftung in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln um somit zumindest einmalig eine sinnvolle Verwendung der Gelder zu ermöglichen. 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Seite 103, Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich erneut ein deutlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.193.923,24Euro (Gesamtergebnis). Dieses ergibt sich aus dem Ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.860.666,76 Euro (Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis) und dem Fehlbetrag Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 130 i. H. v. 333.256,48 Euro aus dem Sonderergebnis. Der Fehlbetrag des Ordentlichen Ergebnisses wurde mit der Rücklage aus Überschüssen des Ordentlichen Ergebnisses verrechnet und der Fehlbetrag des Sonderergebnisses wurde mit der Rücklage aus dem Sonderergebnis bzw. dem Basiskapital verrechnet (siehe hierzu auch 5.3.2.1 und 5.3.2.2). Da die Ergebnisse im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten verrechnet und umgebucht werden, stehen auf dieser Bilanzposition üblicherweise Nullwerte. 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 1.446.438,24 1.432.406,12 -14.032,12 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 42.315.364,16 43.441.828,73 1.126.464,57 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 5.968.900,26 8.300.012,75 2.331.112,49 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 3.185.071,14 3.136.604,55 -48.466,59 SUMME 52.915.773,80 56.310.852,15 3.395.078,35 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Seite 103, Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach §§ 20 ff KAG, welche im Bodenseekreis im vergangenen Berichtsjahr nicht vorkamen. 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Seite 103, Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, einschließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso gehören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Widmungen dazu. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 131 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 11.790,74 19.346,96 7.556,22 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit diese verwendet werden oder der Grund der Rückstellung entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Eine Übersicht aller Rückstellungen befindet sich im Rückstellungsspiegel in den Anlagen unter 8.4. 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden. Diese Rückstellungen umfassen das während der Freistellungsphase zu zahlende Entgelt und den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt der Arbeitsphase ratierlich gebildet wird. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Personalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathematischer Prognosen. Gebildet werden die Rückstellungen ratierlich im Verhältnis Monate der Arbeitsphase für die jeweiligen Monate der Freizeitphase. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteilzeit 895.038 683.256 -211.782 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 132 Im Berichtsjahr gab es elf Altersteilzeitfälle. Insgesamt wurden 193,5 Tsd. Euro aufgrund der noch aktiven Arbeitsphase neu zurückgestellt. Verwendet wurden 2024 insgesamt 396,7 Tsd. Euro. Weitere 8,6 Tsd. Euro wurden aufgelöst, da die Rückstellungen für beendete Fälle nicht in voller Höhe benötigt wurden. Der letzte aktuelle Fall endet im Mai 2028. 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes auf den Landkreis über. Auf Grund der Kostenbeteiligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land. Eventuelle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Verbindlichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 60 % des wertberichtigten Forderungsbestandes zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Verpflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 1.013.480 980.708 -32.772 Die Entwicklung der Forderungen aus dem Unterhaltsvorschuss zeigen, dass sich Forderungen auf einem sehr hohen Niveau einpendeln. Daraus lässt sich eine geringe Werthaltigkeit ableiten, wodurch sich die Summe der werthaltigen Forderungen reduziert und damit entsprechend auch die dafür zu bildenden Rückstellungen. 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Seite 103, Zeile P3300) Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 22.821.124 22.874.104 + 52.980 Deponie Hakspiel 367.216 309.213 - 58.003 Deponie Dillmannshof 525.845 472.036 - 53.809 Deponie Bermatingen 399.651 371.887 - 27.764 Deponie Überlingen Norderweiterung 468.511 451.924 - 16.587 Deponie Überlingen Osterweiterung 2.177.991 2.506.483 + 328.492 SUMME 26.760.338 26.985.648 + 225.309 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 133 Der Zugang zur Nachsorgerückstellung umfasst im Wesentlichen die Verzinsung der Rückstellung (709 Tsd. Euro). Gemäß Beschluss des Kreistags vom 14. Januar 2020 werden die Nachsorgerückstellungen für die Deponien mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 2,7 % verzinst. Der Zinsbetrag wird der Rückstellung zugeführt. Für die Deponien Weiherberg und Überlingen-Füllenwaid (Osterweiterung) wurden entsprechend der laufenden Verfüllung zusätzlich 342 Tsd. Euro aus dem laufenden Gebührenhaushalt der Rückstellung zugeführt. Aus der Rückstellung erfolgt eine Entnahme in Höhe der laufenden Nachsorgeaufwendungen i. H. v. 709 Tsd. Euro (Vj. 769 Tsd. Euro) für die Deponien. 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkulationswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstellungen 5.616.838 4.564.494 -1.052.344 Aufgrund der Entwicklungen im Haushaltsjahr 2024 ergibt sich eine Entnahme zur Rückstellung in Höhe von 1.052.344 Euro (Plan: 1.590.520 Euro). 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vorliegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 134 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren (siehe 5., Seite 103, Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung LZH Bürgschaft Grunderwerb Flughafen 4.562.455 4.529.845 -32.610 Das Darlehen zum Grunderwerb der Flughafenfläche der LZ Horizon GmbH & Co.KG wurde 2024 regulär getilgt. Die Bürgschaft wurde auf den aktuellen Stand des Darlehens zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses auf (31. März 2025) reduziert. 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haushaltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 8.445.127 3.480.803 -4.964.324 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 764.648 645.358 -119.290 SUMME 9.209.775 4.126.161 -5.083.614 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen Im Jahr 2024 wurden 8,07 Mio. Euro an Rückstellungen aus alten Jahren aufgelöst, davon 6,66 Mio. Euro durch entsprechende Zahlung von Rechnungen. Gleichzeitig wurden 2,99 Mio. Euro an neuen Rückstellungen gebildet. Rückstellungen ab 100 Tsd. Euro sind einzeln im Rückstellungsspiegel aufgeführt (Ziffer 8.4). Im vergangenen Berichtsjahr liegt die größte Veränderung in der Inanspruchnahme und Auflösung der Rückstellungen im Bereich des ÖPNV und insbesondere in der Abrechnunge der Öffentlichen Dienstleistungsaufträge (ÖDA) von allein 5,76 Mio. Euro. Neu gebildet wurden lediglich 1,03 Mio. Euro. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 135 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfernen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussichtlichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Gebildet werden die Rückstellungen ratierlich im Verhältnis Monate der Nutzung. Im Jahr 2024 wurden neue Rückstellungen i. H. v. 147,5 Tsd. Euro gebildet. Eine Auflösung aufgrund von Verwendung erfolgt über 265,8 Tsd. Euro für die Unterkünfte in Kressbronn und die Sporthalle in Friedrichshafen, sowie 1,0 Tsd. Euro für eine nicht mehr benötigte Rückstellung. Der letzte Mietvertrag läuft planmäßig 2043 aus. Mit Ablauf des Jahres 2024 laufen insgesamt 33 Verträge, davon ein neuer Mietvertrag in Tettnang. 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Seite 103, Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Seite 103, Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfügung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Landkreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Zum 31. Dezember 2024 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Aufnahme Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Commerzbank 02.04.2004 74.811,57 0,00 -74.811,57 NRW-Bank 28.01.2005 367.212,09 19.122,84 -348.089,25 Landesbank BW 01.07.2005 819.094,62 695.743,94 -123.350,68 L-Bank BW 09.12.2005 50.190,00 30.010,00 -20.180,00 L-Bank BW 12.12.2005 158.910,00 95.290,00 -63.620,00 L-Bank BW 09.12.2005 136.030,00 81.570,00 -54.460,00 L-Bank BW 09.12.2005 170.760,00 102.440,00 -68.320,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 136 Bezeichnung Aufnahme Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung L-Bank BW 09.12.2005 108.010,00 64.790,00 -43.220,00 L-Bank BW 09.12.2005 520,00 280,00 -240,00 WL-Bank DZ Hyp 01.12.2005 437.500,00 187.500,00 -250.000,00 NRW-Bank 29.03.2019 2.711.214,62 1.917.973,60 -793.241,02 KfW-Bank 05.11.2019 3.231.439,00 2.438.951,00 -792.488,00 Landesbank BW 30.11.2020 1.561.819,72 1.338.702,60 -223.117,12 Landesbank BW 30.11.2020 874.949,96 749.957,08 -124.992,88 NRW-Bank 30.06.2021 625.000,00 375.000,00 -250.000,00 Landesbank BW 23.11.2023 3.950.110,63 3.745.806,54 -204.304,09 NRW-Bank 12.04.2024 0,00 1.871.651,10 1.871.651,10 SUMME 15.277.572,21 13.714.788,70 -1.562.783,51 Von der für die Haushaltssatzung 2023 eingeräumten Kreditermächtigung i. H. v. 6,00 Mio. Euro wurde im November 2023 ein Teil von 4,0 Mio. Euro aufgenommen. Die restliche Kreditermächtigung über 2,0 Mio. Euro lief weiter und wurde im April 2024 in Anspruch genommen. Für das Jahr 2024 wurde eine Kreditermächtigung i. H. v. 8,50 Mio. Euro genehmigt. In voller Höhe wurden Ende Oktober 2024 Bauspardarlehen beantragt. Leider erfolgte trotz intensivem Austausch der Abschluss und die Auszahlung erst Ende Februar 2025. Die in den nächsten Jahren anstehenden Investivitionen werden zu großen Teilen auch weiterhin durch Kredite finanziert werden müssen. Während in den vergangenenen Jahren neben der Tilgung auch die hohen Investitionen aus dem Liquiditätsbestand gezahlt werden konnten, ist dies inzwischen nicht mehr möglich. Abbildung 42 Entwicklung der Verschuldung im Bodenseekreis Den höchsten Schuldenstand verzeichnete der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro-Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Seit 2007 wird eine strenge Finanzpolitik betrieben und der Schuldenstand reduzierte sich sukzessive um 43,50 Mio. Euro oder auch 74,0 %. 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 R E 1 9 8 0 R E 1 9 8 2 R E 1 9 8 4 R E 1 9 8 6 R E 1 9 8 8 R E 1 9 9 0 R E 1 9 9 2 R E 1 9 9 4 R E 1 9 9 6 R E 1 9 9 8 R E 2 0 0 0 R E 2 0 0 2 R E 2 0 0 4 R E 2 0 0 6 R E 2 0 0 8 R E 2 0 1 0 R E 2 0 1 2 R E 2 0 1 4 R E 2 0 1 6 R E 2 0 1 8 R E 2 0 2 0 R E 2 0 2 2 R E 2 0 2 4 Mio. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 137 Zum 31. Dezember 2024 liegt die Verschuldung bei 13.714.788,70 Euro (pro-Kopf- Verschuldung von 61,94 Euro, Vj. 68,27 Euro). Nicht berücksichtigt sind die Ende Oktober 2024 beantragten Bauspardarlehen, welche aber nicht rechtzeitig ausgezahlt wurden. Die Darstellung ist daher unvollständig und wurde um die vorgesehene Kreditaufnahme von 8,5 Mio. Euro ergänzt (roter Punkt). Damit liegt die Verschuldung ungefähr wieder auf dem Stand von 2020. Die Trendwende zur Neuverschuldung wurde damit deutlich eingeleitet. Abbildung 43 Übersicht der Darlehen mit Zinssätzen In der obigen Darstellung lässt sich ablesen, dass sich die Restbuchwerte der alten Darlehen mit den höheren Zinsen deutlich abbauen und die in den Jahren 2019 bis 2021 aufgenommenen Darlehen mit deutlich niedrigeren Zinsen bis hin zu einem negativen Zins den Haushalt deutlich entlasten. Mit den seit 2023 neu aufgenommenen Darlehen wird sich dieser Trend nicht mehr fortsetzen, wobei die Bauspardarlehen, die 2025 dazu kommen mit 1,95 % deutlich unter dem aktuellen Zinsniveau liegen. Der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz aus den gezahlten Zinsen und den gemittelten Schuldenständen liegt damit rechnerisch bei 1,86 % (Vj. 0,89 % und 2019 bei 3,04 %). Mit Wegfall des höchsten Zinssatzes in 2024 und den günstigeren Bauspardarlehen, wird dieser Wert zunächst relativ konstanz bleiben. Kennzahl Ergebnis 2022 Ergebnis 2023 Ansatz 2024 Ergebnis 2024 Schuldenstand/EW = Schuldenstand Einwohner 66,68 € 68,27 € 95,29 € 61,94 € Darlehensquote = Schulden Bilanzsumme 4,6 % 4,7 % Nicht geplant 4,4 % Der Schuldenstand je Einwohner sank 2024 deutlich. Der Grund lag jedoch im nicht zeitnah zur Verfügung gestellten Bauspardarlehen Ende 2024 (siehe auch 3.2.5 Zinsen). Unter -1,00% 0,00% 1,00% 2,00% 3,00% 4,00% 5,00% 0 € 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 4.000.000 € Zinssätze der Darlehen zum 31.12.2024 Stand… Zinssatz Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 138 Berücksichtigung der bereits beantragten Darlehen läge der Schuldenstand/Einwohner bei 100,33 Euro. Trotz weiterer Tilgung wird dieser Wert 2025 weiter steigen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts lagen lediglich die Bundesstatistiken vor. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Landkreise im Jahr 2024 beim öffentlichen Bereich lag für Baden-Württemberg bei 10,40 Euro Die Gesamtverschuldung lag bei 214,88 Euro. Die Werte für den Regierungsbezirk Tübingen liegen nicht vor. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Seite 103, Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen. Dies können z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge sein. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Finanzierungsleasing AL 77 2.284.151 1.505.538 -778.613 Finanzierungsleasing Netzwerkkomponente (EDV) 245.559 158.891 -86.668 SUMME 2.529.710 1.664.429 -865.281 Das neue Verwaltungsgebäude des Landratsamtes in der Albrechtstraße 77 wurde ausgehend von der Verwaltungsreform 2055 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2024 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 1.505.538 Euro. Die Laufzeit geht über 20 Jahre (11/2006 bis 10/2026) und wird mit 3,5712 % verzinst. Im Berichtszeitraum wurden rd. 72,4 Tsd. Euro (Vj. 101,0 Tsd. Euro) Zinsen gezahlt. Für die EDV wurde 2019 eine Netzwerkkomponente geleast, da dies das wirtschaftlichere Angebot war. Der Bestand zum 31. Dezember 2024 betrug 158.891 Euro. Die Laufzeit geht über 84 Monate (2026) und wird mit 0,0 % verzinst. 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr gezahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 139 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.618.422 8.055.973 -1.562.448 Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 8.055.973 Euro und liegen damit um rd. 1,56 Mio. Euro unter dem Stand von 2023 und 1,80 Mio. Euro über dem Durchschnitt der letzten Jahre (rd. 7,52 Mio. Euro). Das Jahr 2023 ergab damit den höchsten Stand 9,62 Mio. Euro. Grund für die allgemeine steigende Tendenz sind u. a. die steigenden Abrechnungen im Bereich der Abfallwirtschaft bzw. im Asylbereich, die erst im Januar eingehen und somit als Verbindlichkeit zum 31.12.2024 offen sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts ist noch eine Verbindlichkeit i. H. v. 77.102,33 Euro offen (Juni 2025). 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Seite 103, Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 1.252.265 2.325.622 1.073.357 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 2.325.622 Euro und liegt damit nochmals deutlich über dem Stand von 2023 und ebenfalls deutlich über dem bisherigen Durchschnitt von 1,1 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch Verbindlichkeiten i. H. v. 6.566,65 Euro offen (Juni 2024). 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Seite 103, Zeile P4600) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zusammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern. Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Sicherheitseinbehalten. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 140 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 2.108.506 3.224.512 1.116.006 davon Beistandschaften 526.456 533.323 6.868 Die Bilanzposition ist im Berichtszeitraum um 52,9 % auf 3.224.512 Euro gestiegen. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind 533.323 Euro an Mündelgeldern enthalten (+6.868 Euro). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 172.148,67 Euro offen (Stand Juni 2024). Hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern (Sicherheitseinbehalte, Pfandgelder, Weiterleitungen an die LOK nach vollständiger Zahlung von Forderungen im Bereich Wohngeld). 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Seite 103, Zeile P5000) Die Rechnungsabgrenzungsposten dienen der zeitraumrichtigen Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge, damit das Gesamtergebnis periodengerecht zum Jahresschluss ermittelt werden kann. Unter Rechnungsabgrenzung versteht man somit die korrekte periodische Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum entsprechenden Haushaltsjahr. Der Zeitpunkt der Ein- bzw. Auszahlung ist dabei unerheblich. Grundlegend ausschlaggebend für die periodengerechte Zuordnung ist die Leistungserbringung, sprich i. d. R. das Liefer- und Leistungsdatum. Kriterium für die Zurechnung ist somit der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verursachung und nicht die rechtliche Entstehung oder Abwicklung eines Geschäftsvorfalls. Unter passiver Rechnungsabgrenzung versteht man abzugrenzende Erträge, die nicht in das aktuelle Jahr gehören und damit in das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Nur tatsächlich verbrauchte Mittel werden im jeweiligen Jahr aufgelöst. Da alle Mittel zweckgebunden sind, werden sie bis zur tatsächlichen Verwendung noch zur Verfügung gestellt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Spenden 59.263 67.178 7.915 Vermächtnis Lork 56.397 43.171 -13.226 Nachlass Aich 522.750 530.362 7.612 Jugendstrafen 5.160 5.160 0 Zuschuss Projekte 105.440 85.061 -20.379 Zuschussprogramme Schulen 512.638 437.725 -74.913 Zuschuss Bund Integrationskurse Erstattung 60.203 0 -60.203 Bund/Land Unterhaltungsaufwand Straßen 10.191 0 -10.191 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 141 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Zuschuss Land Mehrkosten Ukraine 8.019.351 4.767.745 -3.251.606 Flüchtlinge (PG 3130) 1.822.484 1.024.587 -797.897 Verwaltung und Betrieb von Asylunterkünften (PG 3140) 1.134.712 637.931 -496.781 Sozialamt (PG 3180) 250.908 128.407 -122.501 Sonstige 421 421 0 SUMME 12.559.917 7.727.747 -4.832.170 Im Vergleich zum Vorjahr habe sich die passiven Rechnungsabgrenzungsposten deutlich verringert. Ein Hauptgrund ist die Verwendung der Zuweisung des Landes für die Mehrkosten der Ukraine von 3,25 Mio. Euro. Auch bei den abgegrenzten Einzelrechnungen wurden im Bereich der Flüchtlinge und Asylbewerberunterkünfte zusammen über 1,29 Mio. Euro verwendet. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 142 6 Teilhaushalte Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Abbildung 44 Anteil des Aufwands der Teilhaushalte am Gesamtaufwand Aufwandsdeckung der Teilhaushalte Abbildung 45 Aufwandsdeckung der Teilhaushalte THH 1, Innere Verwaltung; 5,50% THH 2, Sicherheit und Ordnung; 2,61% THH 3, Schulträgeraufgaben; 9,21% THH 4, Kulturpflege; 0,77% THH 5, Soziales; 63,87% THH 6, Bauangelegenheiten; 0,84% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; 5,87% THH 8, Straßen; 2,94% THH 9, Verkehr und ÖPNV; 2,54% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; 2,25% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; 3,59% ANTEIL AM AUFWAND THH 1, Innere Verwaltung; -6,91% THH 2, Sicherheit und Ordnung; -80,02% THH 3, Schulträgeraufgaben; - 77,27% THH 4, Kulturpflege; - 81,92% THH 5, Soziales; - 55,03% THH 6, Bauangelegenheiten; - 37,35% THH 7, Energie- und Abfallwirtschaft; - 102,32% THH 8, Straßen; - 61,57% THH 9, Verkehr und ÖPNV; -18,49% THH 10, Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung; -12,05% THH 11, Allgemeine Finanzwirtschaft; - 1239,26% AUFWANDSDECKUNG IN % Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 143 Zuschussbedarf der Teilhaushalte Teil- haushalt Bezeichnung Teilhaushalt Zuschuss- bedarf Anteil Zuschuss- bedarf am ordentlichen Ergebnis Zuschuss- bedarf je Einwohner THH 1 Innere Verwaltung -24.522.688,15 € 418,43 % -110,76 € THH 2 Sicherheit und Ordnung -2.494.010,27 € 42,56 % -11,26 € THH 3 Schulträgeraufgaben -10.027.580,30 € 171,10 % -45,29 € THH 4 Kulturpflege -665.601,41 € 11,36 % -3,01 € THH 5 Soziales -137.533.228,16 € 2346,72 % -621,17 € THH 6 Bauangelegenheiten -2.527.798,29 € 43,13 % -11,42 € THH 7 Energie- und Abfallwirtschaft 651.166,69 € -11,11 % 2,94 € THH 8 Straßen -5.418.863,89 € 92,46 % -24,47 € THH 9 Verkehr und ÖPNV -9.904.125,06 € 168,99 % -44,73 € THH 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung -9.478.314,86 € 161,73 % -42,81 € THH 11 Allgemeine Finanzwirtschaft 196.060.376,94 € -3345,36 % 885,51 € SUMME Gesamthaushalt -5.860.666,76 € 100,00 % -26,47 € Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 144 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 145 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 863.346,30 797.370,00 876.139,37 78.769,37 0,00 0,00 -78.769,37 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 12.657,26 12.700,00 12.961,82 261,82 0,00 0,00 -261,82 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 3.894,97 5.500,00 3.667,33 -1.832,67 0,00 0,00 1.832,67 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 180.608,05 137.500,00 164.917,22 27.417,22 0,00 0,00 -27.417,22 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 370.544,88 368.500,00 341.584,43 -26.915,57 0,00 0,00 26.915,57 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 8.296,11 3.000,00 10.238,81 7.238,81 0,00 0,00 -7.238,81 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 125.605,44 21.600,00 149.976,00 128.376,00 0,00 0,00 -128.376,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 312.822,67 250.000,00 260.598,18 10.598,18 0,00 0,00 -10.598,18 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.877.775,68 1.596.170,00 1.820.083,16 223.913,16 0,00 0,00 -223.913,16 0,00 12 Personalaufwendungen -11.825.529,64 -12.520.700,00 -12.613.622,84 -92.922,84 0,00 0,00 92.922,84 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -6.398.246,77 -7.589.570,00 -7.188.233,34 401.336,66 523.309,65 0,00 121.972,99 0,00 15 Abschreibungen -1.179.049,25 -1.204.000,00 -1.186.309,41 17.690,59 0,00 0,00 -17.690,59 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -106.554,11 -77.400,00 -75.832,28 1.567,72 0,00 0,00 -1.567,72 0,00 17 Transferaufwendungen -279.481,45 -292.500,00 -360.006,52 -67.506,52 0,00 0,00 67.506,52 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -4.318.789,19 -5.375.565,00 -4.918.766,92 456.798,08 50.456,20 0,00 -406.341,88 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -24.107.650,41 -27.059.735,00 -26.342.771,31 716.963,69 573.765,85 0,00 -143.197,84 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -22.229.874,73 -25.463.565,00 -24.522.688,15 940.876,85 573.765,85 0,00 -367.111,00 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 26.459.351,23 29.825.697,00 29.570.022,19 -255.674,81 0,00 0,00 255.674,81 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -4.152.617,40 -4.795.466,00 -4.685.531,80 109.934,20 0,00 0,00 -109.934,20 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 22.306.733,83 25.030.231,00 24.884.490,39 -145.740,61 0,00 0,00 145.740,61 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 76.859,10 -433.334,00 361.802,24 795.136,24 573.765,85 0,00 -221.370,39 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 146 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.912.134,07 1.561.870,00 1.477.363,47 84.506,53 0,00 0,00 84.506,53 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -22.688.244,35 -25.855.735,00 -24.595.076,32 -1.260.658,68 573.765,85 0,00 -686.892,83 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -20.776.110,28 -24.293.865,00 -23.117.712,85 -1.176.152,15 573.765,85 0,00 -602.386,30 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 12.284,34 -12.284,34 0,00 0,00 -12.284,34 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 12.284,34 -12.284,34 0,00 0,00 -12.284,34 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -749.990,68 -778.700,00 -778.613,12 -86,88 -77.500,00 0,00 -77.586,88 -75.500,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -60.026,10 0,00 -25.852,02 25.852,02 0,00 0,00 25.852,02 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -137.839,85 -380.168,00 -315.897,46 -64.270,54 -8.571,65 -31.303,79 -104.145,98 -58.400,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen -35.531,02 -56.000,00 -83.186,71 27.186,71 -73.458,20 -44.788,80 -91.060,29 -62.000,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -983.387,65 -1.214.868,00 -1.203.549,31 -11.318,69 -159.529,85 -76.092,59 -246.941,13 -195.900,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -983.387,65 -1.214.868,00 -1.191.264,97 -23.603,03 -159.529,85 -76.092,59 -259.225,47 -195.900,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -21.759.497,93 -25.508.733,00 -24.308.977,82 -1.199.755,18 414.236,00 -76.092,59 -861.611,77 -195.900,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 147 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 148 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 5.219.728,69 4.903.500,00 4.607.967,78 -295.532,22 0,00 0,00 295.532,22 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 516.043,21 211.100,00 217.039,07 5.939,07 0,00 0,00 -5.939,07 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 4.348.985,75 4.096.600,00 4.601.847,26 505.247,26 0,00 0,00 -505.247,26 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 8.607,47 7.600,00 32.498,29 24.898,29 0,00 0,00 -24.898,29 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 318.760,12 206.800,00 435.045,94 228.245,94 0,00 0,00 -228.245,94 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 101.636,44 38.600,00 93.164,88 54.564,88 0,00 0,00 -54.564,88 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 10.513.761,68 9.464.200,00 9.987.563,22 523.363,22 0,00 0,00 -523.363,22 0,00 12 Personalaufwendungen -7.924.842,93 -8.455.300,00 -8.434.962,38 20.337,62 0,00 0,00 -20.337,62 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -987.161,69 -1.390.620,00 -1.048.385,78 342.234,22 2.055,60 0,00 -340.178,62 0,00 15 Abschreibungen -946.753,89 -540.000,00 -637.207,58 -97.207,58 0,00 0,00 97.207,58 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -237.912,70 -271.000,00 -271.004,90 -4,90 0,00 0,00 4,90 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.795.079,18 -2.292.810,00 -2.090.012,85 202.797,15 10.000,00 0,00 -192.797,15 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -11.891.770,29 -12.949.730,00 -12.481.573,49 468.156,51 12.055,60 0,00 -456.100,91 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.378.008,61 -3.485.530,00 -2.494.010,27 991.519,73 12.055,60 0,00 -979.464,13 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -3.318.660,20 -3.736.704,00 -3.719.342,56 17.361,44 0,00 0,00 -17.361,44 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -3.318.660,20 -3.736.704,00 -3.719.342,56 17.361,44 0,00 0,00 -17.361,44 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -4.696.668,81 -7.222.234,00 -6.213.352,83 1.008.881,17 12.055,60 0,00 -996.825,57 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 149 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 9.893.523,82 9.253.100,00 9.600.544,14 -347.444,14 0,00 0,00 -347.444,14 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -10.885.079,14 -12.409.730,00 -11.990.156,35 -419.573,65 12.055,60 0,00 -407.518,05 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -991.555,32 -3.156.630,00 -2.389.612,21 -767.017,79 12.055,60 0,00 -754.962,19 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 367.800,00 6.000,00 -5.400,00 11.400,00 -17.179,58 0,00 -5.779,58 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 39.114,99 0,00 20.062,35 -20.062,35 0,00 0,00 -20.062,35 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 133,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 407.048,07 6.000,00 14.662,35 -8.662,35 -17.179,58 0,00 -25.841,93 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 -75.876,00 0,00 -75.876,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -535.778,85 -30.000,00 -82.413,60 52.413,60 30.000,00 -98.200,00 -15.786,40 -7.400,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -138.040,04 -150.000,00 -146.723,17 -3.276,83 -8.670,02 -74.300,00 -86.246,85 -63.700,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -72.345,46 -10.000,00 -226.241,31 216.241,31 -12.738,00 -200.000,00 3.503,31 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen -4.930,17 -90.000,00 -33.320,00 -56.680,00 8.920,00 -35.000,00 -82.760,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -751.094,52 -280.000,00 -488.698,08 208.698,08 -58.364,02 -407.500,00 -257.165,94 -71.100,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -344.046,45 -274.000,00 -474.035,73 200.035,73 -75.543,60 -407.500,00 -283.007,87 -71.100,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.335.601,77 -3.430.630,00 -2.863.647,94 -566.982,06 -63.488,00 -407.500,00 -1.037.970,06 -71.100,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 150 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 151 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- übertragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 26.817.073,62 23.078.838,00 24.000.210,49 921.372,49 0,00 0,00 -921.372,49 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 1.334.179,47 1.251.200,00 2.006.585,70 755.385,70 0,00 0,00 -755.385,70 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 266.743,50 239.700,00 251.304,86 11.604,86 0,00 0,00 -11.604,86 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 94.159,29 59.200,00 124.976,40 65.776,40 0,00 0,00 -65.776,40 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 5.465.964,05 4.927.900,00 6.757.832,08 1.829.932,08 0,00 0,00 -1.829.932,08 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 158.400,00 0,00 -158.400,00 0,00 0,00 158.400,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 640.198,71 1.200,00 939.662,37 938.462,37 0,00 0,00 -938.462,37 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 34.618.318,64 29.716.438,00 34.080.571,90 4.364.133,90 0,00 0,00 -4.364.133,90 0,00 12 Personalaufwendungen -3.480.071,97 -3.802.100,00 -3.796.911,43 5.188,57 0,00 0,00 -5.188,57 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -12.245.475,93 -13.885.150,00 -12.284.589,67 1.600.560,33 250.325,86 0,00 -1.350.234,47 0,00 15 Abschreibungen -4.851.047,02 -5.567.900,00 -5.508.664,93 59.235,07 0,00 0,00 -59.235,07 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -9.313.311,49 -9.718.000,00 -9.215.259,03 502.740,97 248.000,00 0,00 -254.740,97 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -13.382.298,44 -13.083.350,00 -13.302.727,14 -219.377,14 -65.895,00 0,00 153.482,14 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -43.272.204,85 -46.056.500,00 -44.108.152,20 1.948.347,80 432.430,86 0,00 -1.515.916,94 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -8.653.886,21 -16.340.062,00 -10.027.580,30 6.312.481,70 432.430,86 0,00 -5.880.050,84 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.174.011,37 -1.048.741,00 -1.287.238,45 -238.497,45 0,00 0,00 238.497,45 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.174.011,37 -1.048.741,00 -1.287.238,45 -238.497,45 0,00 0,00 238.497,45 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -9.827.897,58 -17.388.803,00 -11.314.818,75 6.073.984,25 432.430,86 0,00 -5.641.553,39 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 152 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 32.621.057,31 28.305.638,00 30.570.208,07 -2.264.570,07 0,00 0,00 -2.264.570,07 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -35.013.013,29 -40.488.600,00 -42.211.676,92 1.723.076,92 432.430,86 0,00 2.155.507,78 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -2.391.955,98 -12.182.962,00 -11.641.468,85 -541.493,15 432.430,86 0,00 -109.062,29 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.369.736,94 1.569.300,00 4.652.900,48 -3.083.600,48 -158.465,05 2.782.600,00 -459.465,53 656.600,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 972,00 0,00 4.000,00 -4.000,00 4.000,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 1.370.708,94 1.569.300,00 4.656.900,48 -3.087.600,48 -154.465,05 2.782.600,00 -459.465,53 656.600,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -281.128,86 -4.055.800,00 -15.854,45 -4.039.945,55 206.066,98 -1.007.200,00 -4.841.078,57 -1.100.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.482.316,93 0,00 -2.716.752,70 2.716.752,70 0,00 -30.000,00 2.686.752,70 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -2.324.085,97 -1.246.930,00 -2.066.151,62 819.221,62 -228.518,66 -771.540,00 -180.837,04 -220.900,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -70.000,00 -12.415,35 -57.584,65 0,00 0,00 -57.584,65 -70.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen -17.171,00 -10.000,00 -32.488,57 22.488,57 -22.397,13 0,00 91,44 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -5.104.702,76 -5.382.730,00 -4.843.662,69 -539.067,31 -44.848,81 -1.808.740,00 -2.392.656,12 -1.390.900,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -3.733.993,82 -3.813.430,00 -186.762,21 -3.626.667,79 -199.313,86 973.860,00 -2.852.121,65 -734.300,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -6.125.949,80 -15.996.392,00 -11.828.231,06 -4.168.160,94 233.117,00 973.860,00 -2.961.183,94 -734.300,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 153 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen - Jugendkunstschulen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 154 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- übertragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 449.829,10 320.503,00 369.808,31 49.305,31 0,00 0,00 -49.305,31 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 32.342,63 46.100,00 33.305,23 -12.794,77 0,00 0,00 12.794,77 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.374.229,62 1.283.764,00 1.535.340,42 251.576,42 0,00 0,00 -251.576,42 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 108.353,21 88.550,00 111.236,73 22.686,73 0,00 0,00 -22.686,73 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 279.435,75 403.050,00 937.671,38 534.621,38 0,00 0,00 -534.621,38 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 10.686,03 0,00 29.078,93 29.078,93 0,00 0,00 -29.078,93 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 2.254.876,34 2.141.967,00 3.016.441,00 874.474,00 0,00 0,00 -874.474,00 0,00 12 Personalaufwendungen -1.828.999,36 -1.986.900,00 -1.918.208,13 68.691,87 0,00 0,00 -68.691,87 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -467.007,90 -455.550,00 -305.186,52 150.363,48 3.938,00 0,00 -146.425,48 0,00 15 Abschreibungen -107.374,25 -107.800,00 -110.651,10 -2.851,10 0,00 0,00 2.851,10 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -21.936,84 -26.800,00 -14.960,00 11.840,00 0,00 0,00 -11.840,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -1.214.860,25 -1.254.110,00 -1.333.036,66 -78.926,66 9.000,00 0,00 87.926,66 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.640.178,60 -3.831.160,00 -3.682.042,41 149.117,59 12.938,00 0,00 -136.179,59 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.385.302,26 -1.689.193,00 -665.601,41 1.023.591,59 12.938,00 0,00 -1.010.653,59 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.006.844,49 -1.164.497,00 -1.094.489,78 70.007,22 0,00 0,00 -70.007,22 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.006.844,49 -1.164.497,00 -1.094.489,78 70.007,22 0,00 0,00 -70.007,22 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -2.392.146,75 -2.853.690,00 -1.760.091,19 1.093.598,81 12.938,00 0,00 -1.080.660,81 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 155 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- übertragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2.254.661,74 2.095.867,00 2.840.393,60 -744.526,60 0,00 0,00 -744.526,60 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.528.423,35 -3.723.360,00 -3.617.854,63 -105.505,37 12.938,00 0,00 -92.567,37 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.273.761,61 -1.627.493,00 -777.461,03 -850.031,97 12.938,00 0,00 -837.093,97 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 175.362,92 0,00 43.709,52 -43.709,52 0,00 0,00 -43.709,52 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 175.362,92 0,00 43.709,52 -43.709,52 0,00 0,00 -43.709,52 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0,00 0,00 -1.773,10 1.773,10 0,00 0,00 1.773,10 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -136.762,92 0,00 -1.649,84 1.649,84 0,00 0,00 1.649,84 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -42.789,00 -15.000,00 -61.624,34 46.624,34 -5.938,00 0,00 40.686,34 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -17.000,00 -16.878,29 -121,71 -7.000,00 0,00 -7.121,71 -1.000,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -179.551,92 -32.000,00 -81.925,57 49.925,57 -12.938,00 0,00 36.987,57 -1.000,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.189,00 -32.000,00 -38.216,05 6.216,05 -12.938,00 0,00 -6.721,95 -1.000,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.277.950,61 -1.659.493,00 -815.677,08 -843.815,92 0,00 0,00 -843.815,92 -1.000,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 156 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 32 Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung 3210 Leistungen nach Teil 2 SGB IX – Eingliederungshilferecht 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports 4241 Sportstätten Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 157 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 1.655.432,64 1.900.000,00 2.412.154,84 512.154,84 0,00 0,00 -512.154,84 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 78.207.316,31 93.744.215,00 102.903.709,07 9.159.494,07 10.000,00 0,00 -9.149.494,07 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 158.918,22 171.400,00 178.350,61 6.950,61 0,00 0,00 -6.950,61 0,00 4 Sonstige Transfererträge 15.474.862,67 15.366.600,00 14.831.687,39 -534.912,61 0,00 0,00 534.912,61 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.191.813,92 1.383.900,00 1.134.355,89 -249.544,11 0,00 0,00 249.544,11 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 55.958,15 52.700,00 98.715,06 46.015,06 0,00 0,00 -46.015,06 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 37.005.613,76 50.461.210,00 46.606.754,85 -3.854.455,15 -10.000,00 0,00 3.844.455,15 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 50.400,00 0,00 -50.400,00 0,00 0,00 50.400,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 1.646.154,01 1.700,00 140.604,17 138.904,17 0,00 0,00 -138.904,17 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 135.396.069,68 163.132.125,00 168.306.331,88 5.174.206,88 0,00 0,00 -5.174.206,88 0,00 12 Personalaufwendungen -29.300.471,11 -33.128.600,00 -32.503.543,81 625.056,19 0,00 0,00 -625.056,19 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -7.670.929,19 -9.016.600,00 -8.728.751,71 287.848,29 -279.924,32 0,00 -567.772,61 0,00 15 Abschreibungen -2.167.282,23 -2.095.400,00 -3.089.087,48 -993.687,48 0,00 0,00 993.687,48 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 -79,17 -79,17 0,00 0,00 79,17 0,00 17 Transferaufwendungen -210.104.920,88 -233.850.217,00 -245.675.509,17 -11.825.292,17 48.000,00 0,00 11.873.292,17 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -17.465.978,23 -16.426.525,00 -15.842.588,70 583.936,30 31.300,00 0,00 -552.636,30 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -266.709.581,64 -294.517.342,00 -305.839.560,04 -11.322.218,04 -200.624,32 0,00 11.121.593,72 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -131.313.511,96 -131.385.217,00 -137.533.228,16 -6.148.011,16 -200.624,32 0,00 5.947.386,84 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -10.316.217,72 -11.688.522,00 -11.698.831,45 -10.309,45 0,00 0,00 10.309,45 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -10.316.217,72 -11.688.522,00 -11.698.831,45 -10.309,45 0,00 0,00 10.309,45 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -141.629.729,68 -143.073.739,00 -149.232.059,61 -6.158.320,61 -200.624,32 0,00 5.957.696,29 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 158 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 131.151.512,29 162.910.325,00 165.497.981,46 -2.587.656,46 0,00 0,00 -2.587.656,46 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -264.601.307,53 -292.421.942,00 -302.251.615,44 9.829.673,44 -200.624,32 0,00 9.629.049,12 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -133.449.795,24 -129.511.617,00 -136.753.633,98 7.242.016,98 -200.624,32 0,00 7.041.392,66 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 27.862,96 3.700,00 148.666,50 -144.966,50 -66,20 11.700,00 -133.332,70 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 27.862,96 3.700,00 148.666,50 -144.966,50 -66,20 11.700,00 -133.332,70 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -773,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.357.172,53 -1.800.000,00 -2.328.499,89 528.499,89 -924.000,00 -315.600,00 -711.100,11 -697.500,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -51.541,27 -17.400,00 -144.982,99 127.582,99 -34.128,48 0,00 93.454,51 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -9.000,00 9.000,00 0,00 0,00 9.000,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen -7.616,00 -72.000,00 -44.690,45 -27.309,55 -10.046,00 0,00 -37.355,55 -2.975,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -4.417.103,06 -1.889.400,00 -2.527.173,33 637.773,33 -968.174,48 -315.600,00 -646.001,15 -700.475,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -4.389.240,10 -1.885.700,00 -2.378.506,83 492.806,83 -968.240,68 -303.900,00 -779.333,85 -700.475,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -137.839.035,34 -131.397.317,00 -139.132.140,81 7.734.823,81 -1.168.865,00 -303.900,00 6.262.058,81 -700.475,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 159 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 160 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 26.046,50 0,00 22.480,00 22.480,00 0,00 0,00 -22.480,00 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 28,56 0,00 915,55 915,55 0,00 0,00 -915,55 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 1.712.142,10 1.544.000,00 1.465.855,80 -78.144,20 0,00 0,00 78.144,20 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 3.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 23.317,57 6.000,00 16.003,27 10.003,27 0,00 0,00 -10.003,27 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 47,59 0,00 47,59 47,59 0,00 0,00 -47,59 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 2.617,89 0,00 2.000,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.767.200,21 1.550.000,00 1.507.302,21 -42.697,79 0,00 0,00 42.697,79 0,00 12 Personalaufwendungen -2.832.548,48 -3.216.900,00 -2.998.259,90 218.640,10 0,00 0,00 -218.640,10 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -209.249,66 -291.550,00 -315.504,27 -23.954,27 0,00 0,00 23.954,27 0,00 15 Abschreibungen -7.938,60 -7.900,00 -20.100,41 -12.200,41 0,00 0,00 12.200,41 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -394.423,00 -423.000,00 -422.547,00 453,00 0,00 0,00 -453,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -208.398,81 -381.460,00 -278.688,92 102.771,08 -50.000,00 0,00 -152.771,08 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -3.652.558,55 -4.320.810,00 -4.035.100,50 285.709,50 -50.000,00 0,00 -335.709,50 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -1.885.358,34 -2.770.810,00 -2.527.798,29 243.011,71 -50.000,00 0,00 -293.011,71 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.126.761,03 -1.346.454,00 -1.251.493,73 94.960,27 0,00 0,00 -94.960,27 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.126.761,03 -1.346.454,00 -1.251.493,73 94.960,27 0,00 0,00 -94.960,27 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -3.012.119,37 -4.117.264,00 -3.779.292,02 337.971,98 -50.000,00 0,00 -387.971,98 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 161 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.788.045,50 1.550.000,00 1.567.941,96 -17.941,96 0,00 0,00 -17.941,96 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -3.544.748,05 -4.312.910,00 -4.069.707,90 -243.202,10 -50.000,00 0,00 -293.202,10 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -1.756.702,55 -2.762.910,00 -2.501.765,94 -261.144,06 -50.000,00 0,00 -311.144,06 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 3.234,61 0,00 5.049,14 -5.049,14 0,00 0,00 -5.049,14 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 3.234,61 0,00 5.049,14 -5.049,14 0,00 0,00 -5.049,14 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -22.955,72 0,00 -1.212,61 1.212,61 0,00 0,00 1.212,61 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -8.671,41 -34.000,00 -39.695,14 5.695,14 0,00 -35.000,00 -29.304,86 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -13.000,00 0,00 -13.000,00 0,00 0,00 -13.000,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -31.627,13 -47.000,00 -40.907,75 -6.092,25 0,00 -35.000,00 -41.092,25 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -28.392,52 -47.000,00 -35.858,61 -11.141,39 0,00 -35.000,00 -46.141,39 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -1.785.095,07 -2.809.910,00 -2.537.624,55 -272.285,45 -50.000,00 -35.000,00 -357.285,45 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 162 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 163 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 75.000,00 0,00 52.742,23 52.742,23 50.000,00 0,00 -2.742,23 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 308,94 300,00 308,95 8,95 0,00 0,00 -8,95 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 23.544.026,45 25.253.520,00 25.187.356,26 -66.163,74 0,00 0,00 66.163,74 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 1.965.594,91 1.444.000,00 1.842.879,31 398.879,31 0,00 0,00 -398.879,31 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 1.608.021,70 1.595.500,00 1.621.946,29 26.446,29 0,00 0,00 -26.446,29 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 258.908,72 0,00 46.608,34 46.608,34 0,00 0,00 -46.608,34 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 27.451.860,72 28.293.320,00 28.751.841,38 458.521,38 50.000,00 0,00 -408.521,38 0,00 12 Personalaufwendungen -3.112.949,07 -3.178.300,00 -3.243.927,42 -65.627,42 0,00 0,00 65.627,42 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -22.174.314,93 -22.813.300,00 -23.163.159,25 -349.859,25 0,00 0,00 349.859,25 0,00 15 Abschreibungen -743.294,18 -769.900,00 -785.896,08 -15.996,08 0,00 0,00 15.996,08 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -30.235,50 -36.000,00 -32.516,85 3.483,15 0,00 0,00 -3.483,15 0,00 17 Transferaufwendungen -279.804,25 -612.500,00 -272.575,50 339.924,50 0,00 0,00 -339.924,50 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -664.198,86 -589.700,00 -602.599,59 -12.899,59 0,00 0,00 12.899,59 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -27.004.796,79 -27.999.700,00 -28.100.674,69 -100.974,69 0,00 0,00 100.974,69 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 447.063,93 293.620,00 651.166,69 357.546,69 50.000,00 0,00 -307.546,69 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -1.299.706,93 -1.446.954,00 -1.394.435,10 52.518,90 0,00 0,00 -52.518,90 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.299.706,93 -1.446.954,00 -1.394.435,10 52.518,90 0,00 0,00 -52.518,90 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -852.643,00 -1.153.334,00 -743.268,41 410.065,59 50.000,00 0,00 -360.065,59 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 164 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 27.614.480,00 28.293.020,00 27.381.777,77 911.242,23 50.000,00 0,00 961.242,23 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -25.487.092,34 -27.229.800,00 -27.284.805,99 55.005,99 0,00 0,00 55.005,99 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 2.127.387,66 1.063.220,00 96.971,78 966.248,22 50.000,00 0,00 1.016.248,22 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -288.478,56 0,00 -14.347,00 14.347,00 -14.347,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -330.167,42 -800.000,00 -238.664,50 -561.335,50 57.941,21 -320.000,00 -823.394,29 -734.800,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -247.514,05 -105.000,00 -75.465,14 -29.534,86 -43.594,21 -6.400,00 -79.529,07 -6.000,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. -60.000,00 -120.000,00 -90.000,00 -30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -7.432,24 7.432,24 0,00 -7.432,24 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -926.160,03 -1.025.000,00 -425.908,88 -599.091,12 0,00 -333.832,24 -932.923,36 -770.800,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -926.160,03 -1.025.000,00 -425.908,88 -599.091,12 0,00 -333.832,24 -932.923,36 -770.800,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 1.201.227,63 38.220,00 -328.937,10 367.157,10 50.000,00 -333.832,24 83.324,86 -770.800,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 165 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5460 Parkierungseinrichtungen Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 166 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 3.096.492,20 2.990.000,00 3.067.154,29 77.154,29 0,00 0,00 -77.154,29 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 898.379,67 897.500,00 910.050,43 12.550,43 0,00 0,00 -12.550,43 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 41.713,13 42.000,00 40.922,74 -1.077,26 0,00 0,00 1.077,26 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 106.965,52 56.000,00 174.777,88 118.777,88 0,00 0,00 -118.777,88 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 4.034.503,62 3.292.100,00 4.173.945,65 881.845,65 0,00 0,00 -881.845,65 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 397.718,38 158.400,00 311.628,18 153.228,18 0,00 0,00 -153.228,18 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 66.188,98 0,00 1.958,19 1.958,19 0,00 0,00 -1.958,19 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 8.641.961,50 7.436.000,00 8.680.437,36 1.244.437,36 0,00 0,00 -1.244.437,36 0,00 12 Personalaufwendungen -5.739.519,59 -6.420.500,00 -6.229.808,79 190.691,21 0,00 0,00 -190.691,21 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -3.758.066,29 -4.351.600,00 -4.167.185,06 184.414,94 16.000,00 0,00 -168.414,94 0,00 15 Abschreibungen -3.019.133,42 -3.334.200,00 -3.197.892,34 136.307,66 0,00 0,00 -136.307,66 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -516.590,06 -534.960,00 -504.415,06 30.544,94 0,00 0,00 -30.544,94 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -13.033.309,36 -14.641.260,00 -14.099.301,25 541.958,75 16.000,00 0,00 -525.958,75 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -4.391.347,86 -7.205.260,00 -5.418.863,89 1.786.396,11 16.000,00 0,00 -1.770.396,11 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 5.776.460,42 7.845.454,00 6.815.964,08 -1.029.489,92 0,00 0,00 1.029.489,92 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -7.226.324,03 -9.521.028,00 -8.387.565,23 1.133.462,77 0,00 0,00 -1.133.462,77 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -1.449.863,61 -1.675.574,00 -1.571.601,15 103.972,85 0,00 0,00 -103.972,85 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -5.841.211,47 -8.880.834,00 -6.990.465,04 1.890.368,96 16.000,00 0,00 -1.874.368,96 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 167 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 7.266.063,21 6.380.100,00 7.649.679,15 -1.269.579,15 0,00 0,00 -1.269.579,15 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -9.958.318,64 -11.307.060,00 -10.831.723,39 -475.336,61 16.000,00 0,00 -459.336,61 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -2.692.255,43 -4.926.960,00 -3.182.044,24 -1.744.915,76 16.000,00 0,00 -1.728.915,76 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 739.775,49 2.289.000,00 1.515.615,29 773.384,71 0,00 0,00 773.384,71 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 122.867,47 30.000,00 15.553,00 14.447,00 0,00 0,00 14.447,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 951,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 863.594,48 2.319.000,00 1.531.168,29 787.831,71 0,00 0,00 787.831,71 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -1.271.172,20 -975.000,00 -90.074,69 -884.925,31 558.300,00 -1.594.000,00 -1.920.625,31 -930.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.435.359,60 -8.095.000,00 -5.181.531,92 -2.913.468,08 35.700,00 -1.741.800,00 -4.619.568,08 -2.915.400,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -489.288,69 -550.000,00 -340.522,58 -209.477,42 0,00 -317.500,00 -526.977,42 -524.100,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 -15.111,22 15.111,22 0,00 0,00 15.111,22 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -10.000,00 0,00 -10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 -7.000,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -6.195.820,49 -9.630.000,00 -5.627.240,41 -4.002.759,59 594.000,00 -3.653.300,00 -7.062.059,59 -4.376.500,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -5.332.226,01 -7.311.000,00 -4.096.072,12 -3.214.927,88 594.000,00 -3.653.300,00 -6.274.227,88 -4.376.500,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -8.024.481,44 -12.237.960,00 -7.278.116,36 -4.959.843,64 610.000,00 -3.653.300,00 -8.003.143,64 -4.376.500,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 168 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 169 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 1.987.007,28 1.833.172,00 1.562.167,39 -271.004,61 0,00 0,00 271.004,61 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 4.023,39 2.000,00 2.011,69 11,69 0,00 0,00 -11,69 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 220,00 0,00 400,00 400,00 0,00 0,00 -400,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 141.659,70 429.000,00 324.820,81 -104.179,19 0,00 0,00 104.179,19 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 6.718,67 300,00 357.111,79 356.811,79 0,00 0,00 -356.811,79 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 2.139.629,04 2.264.472,00 2.246.511,68 -17.960,32 0,00 0,00 17.960,32 0,00 12 Personalaufwendungen -114.567,14 -177.300,00 -177.270,36 29,64 0,00 0,00 -29,64 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -184,00 0,00 -2.131,50 -2.131,50 0,00 0,00 2.131,50 0,00 15 Abschreibungen -45.830,65 -59.700,00 -114.570,66 -54.870,66 0,00 0,00 54.870,66 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -6.444.426,63 -10.221.800,00 -10.616.368,00 -394.568,00 0,00 0,00 394.568,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -5.874.125,38 -1.860.428,00 -1.240.296,22 620.131,78 0,00 0,00 -620.131,78 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -12.479.133,80 -12.319.228,00 -12.150.636,74 168.591,26 0,00 0,00 -168.591,26 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -10.339.504,76 -10.054.756,00 -9.904.125,06 150.630,94 0,00 0,00 -150.630,94 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 1.656,11 0,00 1.599,86 1.599,86 0,00 0,00 -1.599,86 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -31.623,46 -49.624,00 -41.113,96 8.510,04 0,00 0,00 -8.510,04 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -29.967,35 -49.624,00 -39.514,10 10.109,90 0,00 0,00 -10.109,90 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -10.369.472,11 -10.104.380,00 -9.943.639,16 160.740,84 0,00 0,00 -160.740,84 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 170 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 2.135.133,04 2.262.472,00 1.277.548,14 984.923,86 0,00 0,00 984.923,86 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -5.239.235,90 -12.259.528,00 -13.155.026,22 895.498,22 0,00 0,00 895.498,22 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -3.104.102,86 -9.997.056,00 -11.877.478,08 1.880.422,08 0,00 0,00 1.880.422,08 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 345.000,00 -345.000,00 0,00 0,00 -345.000,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 345.000,00 -345.000,00 0,00 0,00 -345.000,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.100.044,00 -900.000,00 -2.095.395,00 1.195.395,00 0,00 -1.098.956,00 96.439,00 -204.700,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -724.356,16 -1.174.000,00 -816.505,10 -357.494,90 0,00 -1.540.600,00 -1.898.094,90 -1.898.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -26.000,00 0,00 -26.000,00 0,00 0,00 -26.000,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -1.824.400,16 -2.100.000,00 -2.911.900,10 811.900,10 0,00 -2.639.556,00 -1.827.655,90 -2.102.700,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -1.824.400,16 -2.100.000,00 -2.566.900,10 466.900,10 0,00 -2.639.556,00 -2.172.655,90 -2.102.700,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -4.928.503,02 -12.097.056,00 -14.444.378,18 2.347.322,18 0,00 -2.639.556,00 -292.233,82 -2.102.700,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 171 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 172 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 153.098,58 153.600,00 80.633,30 -72.966,70 0,00 0,00 72.966,70 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 2.210,75 2.200,00 2.210,78 10,78 0,00 0,00 -10,78 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 247.836,17 245.300,00 256.509,40 11.209,40 0,00 0,00 -11.209,40 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 60.453,60 108.500,00 37.915,09 -70.584,91 0,00 0,00 70.584,91 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 953.645,26 695.550,00 917.581,29 222.031,29 0,00 0,00 -222.031,29 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 2.844,77 5.400,00 3.200,00 -2.200,00 0,00 0,00 2.200,00 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 1.420.089,13 1.210.550,00 1.298.049,86 87.499,86 0,00 0,00 -87.499,86 0,00 12 Personalaufwendungen -7.173.730,40 -7.213.400,00 -7.790.938,47 -577.538,47 0,00 0,00 577.538,47 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen -240.533,31 -482.000,00 -261.641,45 220.358,55 5.000,00 0,00 -215.358,55 0,00 15 Abschreibungen -19.998,52 -20.600,00 -124.961,64 -104.361,64 0,00 0,00 104.361,64 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen -2.202.045,45 -2.442.500,00 -2.224.307,85 218.192,15 48.450,00 0,00 -169.742,15 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -429.554,29 -735.020,00 -374.515,31 360.504,69 -12.180,00 0,00 -372.684,69 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -10.065.861,97 -10.893.520,00 -10.776.364,72 117.155,28 41.270,00 0,00 -75.885,28 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) -8.645.772,84 -9.682.970,00 -9.478.314,86 204.655,14 41.270,00 0,00 -163.385,14 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen -2.584.701,13 -2.873.161,00 -2.827.544,07 45.616,93 0,00 0,00 -45.616,93 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) -2.584.701,13 -2.873.161,00 -2.827.544,07 45.616,93 0,00 0,00 -45.616,93 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) -11.230.473,97 -12.556.131,00 -12.305.858,93 250.272,07 41.270,00 0,00 -209.002,07 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 173 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 1.397.707,05 1.208.350,00 1.356.558,56 -148.208,56 0,00 0,00 -148.208,56 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -9.919.919,55 -10.872.920,00 -10.757.342,54 -115.577,46 41.270,00 0,00 -74.307,46 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) -8.522.212,50 -9.664.570,00 -9.400.783,98 -263.786,02 41.270,00 0,00 -222.516,02 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 25.391,15 50.000,00 9.542,82 40.457,18 0,00 0,00 40.457,18 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 500,00 -500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 25.391,15 50.000,00 10.042,82 39.957,18 0,00 0,00 39.957,18 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden -36.428,48 -100.000,00 -8.419,65 -91.580,35 1.050,00 0,00 -90.530,35 -43.400,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.331,47 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. -8.842,89 0,00 -27.453,50 27.453,50 -66.270,00 0,00 -38.816,50 -28.500,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 -12.900,00 -1.438,84 -11.461,16 0,00 0,00 -11.461,16 -9.800,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. -448,64 0,00 -1.042,44 1.042,44 -1.050,00 0,00 -7,56 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -125.000,00 -15.681,22 -109.318,78 0,00 0,00 -109.318,78 -9.900,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) -59.051,48 -237.900,00 -54.035,65 -183.864,35 -66.270,00 0,00 -250.134,35 -91.600,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) -33.660,33 -187.900,00 -43.992,83 -143.907,17 -66.270,00 0,00 -210.177,17 -91.600,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) -8.555.872,83 -9.852.470,00 -9.444.776,81 -407.693,19 -25.000,00 0,00 -432.693,19 -91.600,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 174 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 175 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 184.385.041,27 205.319.000,00 203.468.199,01 -1.850.800,99 0,00 0,00 1.850.800,99 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Einrichtungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 8.082.911,71 9.643.000,00 9.639.750,17 -3.249,83 0,00 0,00 3.249,83 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 650.836,17 400,00 161.889,37 161.489,37 0,00 0,00 -161.489,37 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 193.118.789,15 214.962.400,00 213.269.838,55 -1.692.561,45 0,00 0,00 1.692.561,45 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen -631.751,35 0,00 -2.012.907,34 -2.012.907,34 0,00 0,00 2.012.907,34 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -163.862,99 -320.000,00 -477.258,65 -157.258,65 0,00 0,00 157.258,65 0,00 17 Transferaufwendungen -14.130.896,50 -14.702.500,00 -14.719.295,62 -16.795,62 0,00 0,00 16.795,62 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) -14.926.510,84 -15.022.500,00 -17.209.461,61 -2.186.961,61 0,00 0,00 2.186.961,61 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 178.192.278,31 199.939.900,00 196.060.376,94 -3.879.523,06 0,00 0,00 3.879.523,06 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 178.192.278,31 199.939.900,00 196.060.376,94 -3.879.523,06 0,00 0,00 3.879.523,06 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 176 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Festlegg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragg. aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungsübertr agg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 196.643.016,57 214.962.400,00 210.312.697,65 4.649.702,35 0,00 0,00 4.649.702,35 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. -14.294.759,49 -15.022.500,00 -15.196.554,27 174.054,27 0,00 0,00 174.054,27 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 182.348.257,08 199.939.900,00 195.116.143,38 4.823.756,62 0,00 0,00 4.823.756,62 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 582.831,76 242.800,00 395.951,94 -153.151,94 0,00 0,00 -153.151,94 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 582.831,76 242.800,00 395.951,94 -153.151,94 0,00 0,00 -153.151,94 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo Nr. 9 + 16) 582.831,76 242.800,00 395.951,94 -153.151,94 0,00 0,00 -153.151,94 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 182.931.088,84 200.182.700,00 195.512.095,32 4.670.604,68 0,00 0,00 4.670.604,68 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 177 7 Anhang 7.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 7.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (4. Auflage, Fassung November 2023). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog des letzten doppischen Jahresabschlusses im Jahr 2023 beibehalten. Es erfolgten lediglich kleinere Anpassungen der Nullstellungskonten, die jedoch keine Auswirkungen auf die Bewertung als solches hatten. 7.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht einbezogen. 7.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 178 Gemäß der Mitteilung des KVBW hat sich der Anteil des Bodenseekreises an den Rückstellungen wie folgt verändert: 7.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 7.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Im vergangenen Berichtsjahr wurden Haushaltsermächtigungen nur mit hinreichender Begründung und Notwendigkeit in das Folgejahr übertragen. Die Beantragung der in das Folgejahr zu übertragenden Beträge erfolgt mit der Mittelanmeldung im Rahmen der Haushaltsplanung. In das Folgejahr 2025 wurden für Investitionen Haushaltsermächtigungen i. H. v. 9.700.975,00 Euro (Auszahlungen) sowie 656.600,00 Euro für Einzahlungen übernommen. Netto ergeben sich damit Überträge i. H. v. 6.475.320,83 Euro. Die detaillierte Darstellung je Investition, kann unter 8.7 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt wurden nicht übertragen. Im Rahmen des vorhergehenden Jahresabschlusses 2023 wurden zum Vergleich 6.475.320,83 Euro in das Jahr 2024 übertragen. Neben einer Erhöhung der Haushaltsermächtigungen der Auszahlungen von rd. 431,4 Tsd. Euro lag die Erhöhung hauptsächlich an den niedrigeren Übertragungen für Einzahlungen von fast 2,14 Mio. Euro. 7.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Aus dem Jahr 2024 bestand noch eine Kreditermächtigung i. H. v. 2,0 Mio. Euro, welche Im April 2024 in Anspruch genommen wurde. Grundsätzlich gelten Kreditermächtigungen der nach § 87 Abs. 3 GemO weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist. Im Haushaltsjahr 2024 wurde dem Bodenseekreis eine Kreditermächtigung in Höhe von 8,5 Mio. Euro genehmigt. Es war geplant die gesamte Summe zum Ende des Jahres aufzunehmen. Die Bausparkasse konnte dies in den letzten beiden Monaten jedoch trotz intensiven Kontakts nicht umsetzen, so dass die drei Darlehen erst Ende Februar 2025 ausgezahlt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 70.844.852 74.215.246 3.370.394 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 179 7.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 7.8.1 Bürgschaften Im zurückliegenden Berichtsjahr wurden keine neuen Bürgschaften ausgereicht. Jedoch besteht die im Jahr 2022 ausgereichte Bürgschaft gegenüber der LZ Horizon GmbH & Co.KG fort. 7.8.2 Gewährleistungen Der Bodenseekreis hat keine Gewährleistungen übernommen. 7.8.3 In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen Sofern Verpflichtungsermächtigungen aus der Haushaltsplanung in Anspruch genommen wurden, ist dies bei 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen erwähnt. 7.8.4 Gewährträgerschaften Begünstigter Art der Belastung DRK Rettungsdienst Bodensee- Oberschwaben gGmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 33,33 % Stadt Friedrichshafen über die Klinikum Friedrichshafen GmbH für die Klinik Tettnang GmbH Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 5,10 % der Klinik Tettnang GmbH Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch Übernahme der Verpflichtungen ggü. der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung LZ Horizon GmbH & Co. KG vom 17.03.2022 4.690.920 4.562.455 -128.465 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 180 Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) zu einem Anteil von 30,00 % 7.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2024 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Bodensees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² beheimatet der Bodenseekreis 220.804 Menschen (31. Dezember 2024), was einer Bevölkerungsdichte von rd. 332 Einwohner/ km² entspricht. Abbildung 46 Bodenseekreis Abbildung 47 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. Der Einbruch der Einwohnerzahlen von 2023 auf 2024 ergibt sich durch die Anpassungen aus dem Zensus 2022, die seit 2024 vorliegen. Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raumfahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Bodenseekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. 210.000 212.500 215.000 217.500 220.000 222.500 225.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Entwicklung der Einwohnerzahlen zum 30.06. https://www.google.de/url?sa=i&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiDh5nFgLrbAhVSZ1AKHcQVDnAQjRx6BAgBEAU&url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/&psig=AOvVaw3k84Y_CthsnAowOgNIG1Nr&ust=1528201535722025 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 181 In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Fremdenverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kulturlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Weiterhin sind „ÜB“ und „TT“ zulässig. Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Am 14. Februar 2023 wurde Herr Luca Wilhelm Prayon zum Landrat gewählt. Er trat sein Amt am 15. Juni 2023 an. Erster Landesbeamter Herr Christoph Keckeisen ist seit dem 1. Juni 2019 Erster Landesbeamter des Bodenseekreises. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 9. Juni 2024 statt (erste Sitzung am 23. Juli 2024). Somit finden die Neuwahlen gemäß dem Turnus im Jahr 2029 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2024 18 Sitze CDU 17 Sitze Freie Wähler 9 Sitze Bündnis 90/Die Grünen 7 Sitze SPD 6 Sitze AfD 3 Sitze FDP 1 Sitz 1 Sitz Die Linke Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 182 Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Name CDU Bauer, Hannes (ab 23.07.2024) Hornstein, Günter Bernhard, Franz (ab 23.07.2024) Mayer-Lay, Volker Brotzer, Dr. Achim Meschenmoser, Fabian Ehrle, Manfred Plösser, Manuel Enzensperger, Daniel Riedmann, Georg Hein, Andreas (ab 23.07.2024) Schellinger, Georg (ab 23.07.2024) Henne, Johannes Seubert, Ralph (ab 23.07.2024) Herter, Petra (ab 23.07.2024) Stukle, Jürgen Heß, Daniel (ab 23.07.2024) Zwisler, Tobias (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Von Dewitz, Hubertus (bis 16.07.2024) Köhler, Dr. Stefan (bis 16.07.2024) Härle, Manfred (bis 16.07.2024) Lamm, Edgar (bis 16.07.2024) Freie Wähler Aigner, Arman Meschenmoser, Jochen Bentele, Peter (ab 23.07.2024) Meßmer, Ralf Dreher, Robert Ortlieb, Eberhard Frede, Volker (ab 23.07.2024) Rist, Regine (ab 23.07.2024) Hoehne, Dr. Dagmar Rößler, Wolfgang Kugel, Elisabeth Rupp, Martin Lehmann, Denis (ab 23.07.2024) Scherer, Robert Lemp, Georg (ab 23.07.2024) Wengert, Henrik Männle, Dominik (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Amann, Frank (bis 16.07.2024) Mainberger, Dieter (bis 16.07.2024) Bär, Hansjörg (bis 16.07.2024) Bündnis 90/ Beck, Silja Kessler, Sarah Die Grünen Becker, Sabine Lenski, Ulrike Böhlen, Markus Queri, Prof. Dr. Silvia Hahn, Martin Rehm, Andrea (ab 23.07.2024) Heimpel-Labitzke, Frank (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Alber, Jonas (bis 16.07.2024) Hecht-Fluhr, Christa (bis 16.07.2024) Becker, Evmaie (bis 16.07.2024) Lattner, Ralf (bis 16.07.2024) Brauchle, Peter (bis 16.07.2024) Übelhör, Johannes (bis 16.07.2024) AfD Döschl, Dr. Ralf Piekniewski, Andreas (ab 23.07.2024) Gallandt, Detlev Roth, Hans-Diether (ab 23.07.2024) Högel, Christoph Willmann, Hansjörg (ab 23.07.2024) Janzen, Justus (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: - SPD Ferraro, Domenico (ab 23.07.2024) Stauber, Dieter Nopper, Kai (ab 23.07.2024) Stüble, Kirsten (ab 23.07.2024) Plassery, Boby Johny (ab 23.07.2024) Zeitler, Jan Ausgeschieden: Mattes, Dr. Boris (bis 16.07.2024) Wagner, Britta (bis 16.07.2024) Sauter, Ingrid (bis 16.07.2024) Zeller, Norbert (bis 16.07.2024) Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 183 FDP Hoher, Klaus (ab 23.07.2024) Wörner, Ingo (ab 23.07.2024) Stojanoff, Peter (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Burgger, Gerhard (bis 16.07.2024) Wetzel, Dr. Hans-Peter (bis 16.07.2024) Steffen-Stiehl, Christian (bis 16.07.2024) Die Linke Pereira-Dias, Susana (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Fessler, Joachim (bis 16.07.2024) Netzwerk für Friedrichshafen Fuhrmann, Philipp (ab 23.07.2024) Parteilos Ausgeschieden: Salerno, Roberto (bis 16.07.2024) Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (16 Mitglieder) Name Name Aigner, Arman Meschenmoser, Fabian Becker, Sabine (ab 23.07.2024) Meßmer, Ralf Böhlen, Markus Ortlieb, Eberhard Enzensperger, Daniel Queri, Prof. Dr. Silvia Gallandt, Detlev Schellinger, Georg (ab 23.07.2024) Henne, Johannes (ab 23.07.2024) Stauber, Dieter (ab 23.07.2024) Högel, Christoph (ab 23.07.2024) Stojanoff, Peter (ab 23.07.2024) Hornstein, Günter Wengert, Henrik Männle, Dominik (ab 23.07.2024) Zeitler, Jan Ausgeschieden: Hecht-Fluhr, Christa (bis 16.07.2024) Steffen-Stiehl, Christian (bis 16.07.2024) Mattes, Dr. Boris (bis 16.07.2024) Zeller, Norbert (bis 16.07.2024) Riedmann, Georg (bis 16.07.2024) Ausschuss für Umwelt und Technik (16 Mitglieder) Name Name Beck, Silja (ab 23.07.2024) Riedmann, Georg (ab 23.07.2024) Enzensperger, Daniel (ab 23.07.2024) Rist, Regine (ab 23.07.2024) Ferraro, Domenico (ab 23.07.2024) Rößler, Wolfgang (ab 23.07.2024) Hahn, Martin (ab 23.07.2024) Roth, Hans-Diether (ab 23.07.2024) Hoher, Klaus (ab 23.07.2024) Rupp, Martin Lenski, Ulrike (ab 23.07.2024) Scherer, Robert Meschenmoser, Jochen Stukle, Jürgen (ab 23.07.2024) Plassery, Boby Johny (ab 23.07.2024) Willmann, Hans-Jörg (ab 23.07.2024) Plösser, Manuel Zwisler, Tobias (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Amann, Frank (bis 16.07.2024) Högel, Christoph (bis 16.07.2024) Becker, Evmarie (bis 16.07.2024) Lattner, Ralf (bis 16.07.2024) Becker, Sabine (bis 16.07.2024) Köhler, Dr. Stefan (bis 16.07.2024) Brugger, Gerhard (bis 16.07.2024) Übelhör, Johannes (bis 16.07.2024) Härle, Manfred (bis 16.07.2024) Stauber, Dieter (bis 16.07.2024) Henne, Johannes (bis 16.07.2024) Zeller, Norbert (bis 16.07.2024) Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 184 Ausschuss für Soziales und Gesundheit (16 Mitglieder) Name Name Bentele, Peter (ab 23.07.2024) Kessler, Sarah (ab 23.07.2024) Bernhard, Franz (ab 23.07.2024) Kugel, Elisabeth Brotzer, Dr. Achim (ab 23.07.2024) Meßmer, Ralf Ehrle, Manfred Nopper, Kai (ab 23.07.2024) Frede, Volker (ab 23.07.2024) Piekniewski, Andreas (ab 23.07.2024) Heimpel-Labitzke, Frank (ab 23.07.2024) Queri, Prof. Dr. Silvia Hein, Andreas (ab 23.07.2024) Seubert, Ralph (ab 23.07.2024) Hoehne, Dr. Dagmar Stojanoff, Peter (ab 23.07.2024) Janzen, Justus (ab 23.07.2024) Stüble, Kirsten (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Brauchle, Peter (bis 16.07.2024) Salerno, Roberto (bis 16.07.2024) von Dewitz, Hubertus (bis 16.07.2024) Sauter, Ingrid (bis 16.07.2024) Döschl, Dr. Ralf (bis 16.07.2024) Stukle, Jürgen (bis 16.07.2024) Hecht-Fluhr, Christa (bis 16.07.2024) Wetzel, Dr. Hans-Peter (bis 16.07.2024) Jäger, Dr. Detlev (bis 16.07.2024) Zeller, Norbert (bis 16.07.2024) Rößler, Wolfgang (bis 16.07.2024) Salerno, Roberto (bis 16.07.2024) Ausschuss für Nahverkehr (16 Mitglieder) Name Name Bauer, Hannes (ab 23.07.2024) Heß, Daniel (ab 23.07.2024) Beck, Silja Hornstein, Günter (ab 23.07.2024) Bentele, Peter (ab 23.07.2024) Kugel, Elisabeth Döschle, Dr. Ralf (ab 23.07.2024) Lemp, Georg (ab 23.07.2024) Dreher, Robert Ortlieb, Eberhard (ab 23.07.2024) Ferraro, Domenico (ab 23.07.2024) Rehm, Andrea (ab 23.07.2024) Gallandt, Detlev Seubert, Ralph (ab 23.07.2024) Heimpel-Labitzke, Frank (ab 23.07.2024) Stauber, Dieter (ab 23.07.2024) Herter, Petra (ab 23.07.2024) Wörner, Ingo (ab 23.07.2024) Ausgeschieden: Bär, Hansjörg (bis 16.07.2024) Steffen-Stiehl, Christian (bis 16.07.2024) Becker, Evmarie (bis 16.07.2024) Lattner, Ralf (bis 16.07.2024) Lenski, Ulrike (bis 16.07.2024) Mainberger, Dieter (bis 16.07.2024) Henne, Johannes (bis 16.07.2024) Riedmann, Georg (bis 16.07.2024) Köhler, Dr. Stefan (bis 16.07.2024) Wagner, Britta (bis 16.07.2024) Lamm, Edgar (bis 16.07.2024) Zeitler, Jan (bis 16.07.2024) Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 185 Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Name Bauer, Hannes (ab 23.07.2024) Janzen, Justus (ab 23.07.2024) Berner, Roland Kessler, Sarah Bernhard, Franz (ab 23.07.2024) Kugel, Elisabeth Bertel, Michael Kuon, Jörg Frede, Volker (ab 23.07.2024) Nägele, Florian (ab 23.07.2024) Gitschier, Josefa Nopper, Kai (ab 23.07.2024) Hein, Andreas (ab 23.07.2024) Paulsen, Sebastian Hoehne, Dr. Dagmar Queri, Prof. Dr. Silvia Hoffmann, Gerhard Scheurer, Maya (ab 23.07.2024) Honikel, Petra (ab 23.07.2024) Stark, Janine Ausgeschieden: Alber, Jonas (bis 16.07.2024) Rooschüz, Steffen (bis 16.07.2024) Battisti, Alfredo (bis 16.07.2024) Rößler, Wolfgang (bis 16.07.2024) Broszat, Karin (bis 16.07.2024) Salerno, Roberto (bis 16.07.2024) Demmer, Petra (bis 16.07.2024) Sauter, Ingrid (bis 16.07.2024) Ehrle, Manfred (bis 16.07.2024) Soth, Brigitte (bis 16.07.2024) Geiger-Riess, Mirijam (bis 16.07.2024) Stukle, Jürgen (bis 16.07.2024) Högel, Christoph (bis 16.07.2024) Stumpf, Kathrin (bis 16.07.2024) Jäger, Dr. Detlev (bis 16.07.2024) Wetzel, Dr. Hans-Peter (bis 16.07.2024) Keller, Petra (bis 16.07.2024) Beratende Mitglieder Brennecke, Ralf Schäfer, Dr. Oliver Hübner, Holger (ab 23.07.2024) Sparkwald, Markku Kemle, Sabrina (ab 23.07.2024) Stürmer, Uwe Özkan, Döndü Ausgeschieden: Krämer, Konrad (bis 16.07.2024) Völk, Günther (bis 16.07.2024) Schilling, Simone (bis 16.07.2024) Anzahl Sitzungen im Jahr 2024 7x Kreistag Ausschüsse 5x Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur (AFVK)/ 1 davon NÖ 5x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 5x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 4x Jugendhilfeausschuss (JHA) 4x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 186 8 Anlagen 8.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge Umbuchungen Zuschrei- bungen Ab- schreibungen Stand am 31.12. des HHJ (Summe Sp. 2 – 7) 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 89.065,74 221.363,62 -4.510,10 0,00 0,00 -85.609,76 220.309,50 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 224.141.176,30 16.527.057,83 -670.879,36 0,00 51.111,14 - 13.262.646,56 226.785.819,35 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.975.909,97 8.419,65 -1.161,28 0,00 0,00 -1.874,90 9.981.293,44 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 84.758.540,83 92.770,30 0,00 181.903,79 0,00 -4.564.315,48 80.468.899,44 2.3 Infrastrukturvermögen 85.187.786,29 685.668,71 -29.549,26 7.111.576,09 0,00 -3.295.703,05 89.659.778,78 2.4 Bauten auf fremden Grundstück. 9.307.013,05 34.977,42 -257.117,59 3.469.075,15 51.111,14 -2.016.236,28 10.588.822,89 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.467.933,92 42.060,79 0,00 136.762,92 0,00 0,00 2.646.757,63 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahrzeuge 8.795.246,85 788.137,82 -127.759,94 328.115,66 0,00 -1.575.662,85 8.208.077,54 2.7 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 9.461.165,77 1.096.470,01 -274.379,37 2.258.098,70 0,00 -1.808.854,00 10.732.501,11 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 49.266.964,07 2.095.466,92 -7.027.452,33 0,00 0,00 0,00 44.334.978,66 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 144.499,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 144.499,25 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammenschlüssen 6.454.714,47 91.438,84 0,00 0,00 0,00 0,00 6.546.153,31 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 5.703.363,14 0,00 -395.951,94 0,00 0,00 0,00 5.307.411,20 3.5 Wertpapiere 36.964.387,21 2.004.028,08 -6.631.500,39 0,00 0,00 0,00 32.336.914,90 Insgesamt 273.497.206,11 18.843.888,37 -7.702.841,79 0,00 51.111,14 -13.348.256,32 271.341.107,51 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 187 8.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibungen im HHJ Abschreibungen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 12.938.373,20 630.687.360,71 630.322.261,16 0,00 0,00 13.303.472,75 2. Privatrechtliche Forderungen 4.475.664,77 73.710.660,07 73.420.232,60 0,00 0,00 4.766.092,24 Summe aller Forderungen 17.414.037,97 704.398.020,78 703.742.493,76 0,00 0,00 18.069.564,99 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 188 8.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH- Jahres 1) zum 31.12. des HH- Jahres davon Tilgungszahlungen Zahlungsziel bis 1 J. 2) davon Tilgungs- zahlungen Zahlungsziel über 1 - 5 J. davon Tilgungs- zahlungen Zahlungsziel mehr als 5 J. 4) Mehr (+) / weniger (-) im HHJahr 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Krediten f. Invest. 15.277.572 13.714.789 3.158.865 6.676.400 3.879.524 -1.562.784 1.2.1 Bund 0 0 0 0 0 0 1.2.2 Land 0 0 0 0 0 0 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0 0 0 0 0 0 1.2.4 Zweckverb. und dergleichen 0 0 0 0 0 0 1.2.5 Kreditinstitute 15.277.572 13.714.789 3.158.865 6.676.400 3.879.524 -1.562.784 1.2.6 sonst. Bereiche 0 0 0 0 0 0 1.3 Kassenkredite 0 0 0 0 0 0 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften 2.529.710 2.529.710 894.996 769.345 0 0 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 17.807.282 16.244.498 4.053.860 7.445.746 3.879.524 -1.562.784 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermöge 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindl. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 0 0 0 0 0 0 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. 15.277.572 13.714.789 3.158.865 6.676.400 3.879.524 -1.562.784 3.3 Kassenkredite 0 0 0 0 0 0 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgesch.. 2.529.710 2.529.710 894.996 769.345 0 0 Zwischensumme 3.1 bis 3.4 17.807.282 16.244.498 4.053.860 7.445.746 3.879.524 -1.562.784 Abzüglich Schulden zw. Kernhaushalt und Sonderverm. mit -rechnung 0 0 0 0 0 0 3. Konsolidierte Gesamtschulden 17.807.282 16.244.498 4.053.860 7.445.746 3.879.524 -1.562.784 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 189 8.4 Rückstellungsspiegel Art der Rückstellung Stand der Rückstellung zum 01.01. des Haushaltsjahres Umgliederung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rückstellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 1 2 3 4 5 6 7 8 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (§41 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) 895.038 € 0 € 193.452 € 0 € -396.673 € -8.561 € 683.256 € 3.1.1 ATZ-Rückstellungen 895.038 € 0 € 193.452 € 0 € -396.673 € -8.561 € 683.256 € 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO) 1.013.480 € 0 € 0 € 0 € 0 € -32.772 € 980.708 € 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien ( § 41 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO) 26.760.338 € 0 € 1.050.983 € 709.457 € -825.674 € 0 € 26.985.647 € 3.3.1 Nachsorge Weiherberg 22.821.124 € 0 € 680.294 € 601.364 € -627.314 € 0 € 22.874.104 € 3.3.2 Nachsorge Hakspiel 367.216 € 0 € 8.129 € 8.129 € -66.132 € 0 € 309.213 € 3.3.3 Nachsorge Dillmannshof 525.845 € 0 € 12.410 € 12.410 € -66.219 € 0 € 472.036 € 3.3.4 Nachsorge Bermatingen 399.651 € 0 € 9.777 € 9.777 € -37.541 € 0 € 371.887 € 3.3.5 Nachsorge Überlingen Nord 468.511 € 0 € 11.881 € 11.881 € -28.468 € 0 € 451.924 € 3.3.6 Nachsorge Überlingen Ost 2.177.991 € 0 € 328.492 € 65.896 € 0 € 0 € 2.506.483 € 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen (§ 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO) 5.616.838 € 0 € 0 € 0 € -1.052.344 € 0 € 4.564.494 € 3.4.1 Gebührenrückstellung Abfallgebühren 5.616.838 € 0 € 0 € 0 € -1.052.344 € 0 € 4.564.494 € 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverf. (§ 41 Abs. 1 Nr.6 GemHVO) 4.562.455 € 0 € 0 € 0 € 0 € -32.610 € 4.529.845 € 3.6.1 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften 4.562.455 € 0 € 0 € 0 € 0 € -32.610 € 4.529.845 € LZH Bürgschaft Grunderwerb Flughafen 4.562.455 € 0 € 0 € 0 € -32.610 € 4.529.845 € Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 190 Art der Rückstellung Stand der Rückstellung zum 01.01. des Haushaltsjahres Umgliederung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rückstellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.7 Sonstige Rückstellungen (§ 41 Abs. 2 Satz 1 GemHVO) 9.209.775 € 0 € 2.988.362 € 0 € -6.658.286 € -1.413.689 € 4.126.161 € 3.7.1 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (ab 100 T€ einzeln aufgeführt) 8.445.127 € 0 € 2.840.862 € 0 € -6.392.496 € -1.412.689 € 3.480.803 € LRA Ravensburg, Abrechnung ÖPNV 900.000 € 0 € 0 € 0 € -776.287 € -123.713 € 0 € RAB, Abrechnung ÖDA + Regiobusse 2023 4.858.500 € 0 € 0 € 0 € -4.209.497 € -649.003 € 0 € BZM Elektroarbeiten 393.881 € 0 € 160.461 € 0 € -215.008 € -178.873 € 160.461 € BZM Heizung und Sanitär 50.757 € 0 € 0 € 0 € -1.609 € -49.147 € 0 € BZM Gebäudeautomation NWT 36.580 € 0 € 0 € 0 € -36.580 € 0 € 0 € BSZ FN Sanierung Sanitär 148.000 € 0 € 0 € 0 € -26.408 € 0 € 121.592 € BZM Honorar Architekt 110.000 € 0 € 0 € 0 € -79.192 € -30.808 € 0 € Schullastenausgleich 2022 145.150 € 0 € 0 € 0 € -145.150 € 0 € 0 € BM Arbeit und Soziales, Verwaltungskostenabrechnung 120.000 € 0 € 300.000 € 0 € -120.000 € 0 € 300.000 € EnBW, Energiecontracting 0 € 0 € 100.000 € 0 € 0 € 0 € 100.000 € Stadtwerk am See, Energiecontracting 0 € 0 € 100.589 € 0 € 0 € 0 € 100.589 € RAB, Projekt "Bus statt Bahn" 0 € 0 € 352.800 € 0 € 0 € 0 € 352.800 € RAB, Vision 2024 0 € 0 € 192.000 € 0 € 0 € 0 € 192.000 € RAB, Nachtbusse 0 € 0 € 130.000 € 0 € 0 € 0 € 130.000 € bodo, Deutschlandticket JugendBW 0 € 0 € 355.223 € 0 € 0 € 0 € 355.223 € Weitere Rückstellungen aus 2018 101.500 € 0 € 0 € 0 € 0 € -3.500 € 98.000 € Weitere Rückstellungen aus 2020 119.250 € 0 € 0 € 0 € 0 € -31.250 € 88.000 € Weitere Rückstellungen aus 2022 214.209 € 0 € 0 € 0 € -102.567 € -110.691 € 952 € Weitere Rückstellungen aus 2023 1.247.300 € 0 € 0 € 0 € -680.199 € -235.704 € 331.397 € Weitere Rückstellungen aus 2024 0 € 0 € 1.149.789 € 0 € 0 € 0 € 1.149.789 € Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 191 Art der Rückstellung Stand der Rückstellung zum 01.01. des Haushaltsjahres Umgliederung Zuführung davon Zinsanteil Inanspruch- nahme Auflösung Stand der Rückstellung zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.7.1 Rückstellungen für Rückbau (ab 10 T€ einzeln aufgeführt) 456.647,96 € 0 € 318.000 € 0 € -7.630 € -2.370 € 764.648 € Kressbronn, Argenstraße 82 30.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 30.000 € Markdorf, Rudolf-Diesel-Straße 13A 12.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 12.000 € Friedrichshafen, Rudolf-Diesel-Straße 13 64.351 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 64.351 € Immenstaad, Kapellenweg 6 52.800 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 52.800 € Friedrichshafen, Hirschlatter Straße 2 17.280 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 17.280 € Friedrichshafen, Ziegeleistraße 3 20.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 20.400 € Friedrichshafen, Ehlerstraße 26 15.984 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 15.984 € Friedrichshafen, Benzstraße 11 23.856 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.856 € Friedrichshafen, Steibensteg 7 25.200 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.200 € Friedrichshafen, Narzissenstraße 23.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 23.400 € Friedrichshafen, Kirchstraße 24 25.560 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 25.560 € Friedrichshafen, Riedweg 16 14.400 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 14.400 € Sipplingen, Laupenweg 8 50.000 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 50.000 € Friedrichshafen, Flughafen 76/3 30.000 € 0 € 50.000 € 0 € 0 € 0 € 80.000 € Salem, Leuchtkircher Str. 1 14.100 € 0 € 16.700 € 0 € 0 € 0 € 30.800 € Salem, Schlossseeallee 1 5.800 € 0 € 10.000 € 0 € 0 € 0 € 15.800 € Tettnang, Prinz-Eugen-Str. 59 5.800 € 0 € 10.000 € 0 € 0 € 0 € 15.800 € Kressbronn, Parkturnhalle 15.000 € 0 € 0 € 0 € -15.000 € 0 € 0 € Friedrichshafen, Kreissporthalle 250.000 € 0 € 0 € 0 € -250.000 € 0 € 0 € Langenargen, Heckenweg 8 3.000 € 0 € 7.300 € 0 € 0 € 0 € 10.300 € Sipplingen, St.-Martin-Str. 6 0 € 0 € 13.200 € 0 € 0 € 0 € 13.200 € Meckenbeuren, Im Eschle 0 € 0 € 26.900 € 0 € 0 € 0 € 26.900 € Weitere Rückstellungen in Summe 65.717 € 0 € 13.400 € 0 € -790 € -1.000 € 77.327 € Summe aller Rückstellungen 48.057.923 € 0 € 4.232.796 € 709.457 € -8.932.977 € -1.487.633 € 41.870.110 € Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 192 8.5 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Vorjahr Rechnungsjahr 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 27.654.426,59 19.867.286,80 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 9.430.327,09 -7.140.237,31 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) -16.016.864,31 -11.041.566,39 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) -1.030.669,32 -1.562.783,51 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) -169.933,25 4.736.902,52 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 19.867.286,80 4.859.602,11 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 10.648.583,21 6.021.110,90 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere 26.315.804,00 26.315.804,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 0,00 0,00 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen -165.945,64 -126.109,97 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 56.665.728,37 37.070.407,04 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) -9.269.620,83 -9.700.975,00 11 + nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 4) 0,00 0,00 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs.1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 2.794.300,00 656.600,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 50.190.407,54 28.026.032,04 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0,00 0,00 - Rücklage Stiftung Reis -2.557,30 -2.563,70 15 - davon: für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 15a - Lohn- und Gehaltsrückstellungen -895.037,96 -683.256,00 15b - Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.013.479,59 -980.707,67 15c - Nachsorgerückstellung -27.912.938,00 -26.985.647,00 15d - Gebührenüberschussrückstellung -5.616.837,55 -4.564.493,66 15e - Rückstellungen für Bürgschaften u.ä. 0,00 0,00 15f - Sonstige Rückstellungen -4.562.455,00 -4.529.844,55 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 1.014.827,28 -13.846.641,86 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 6.852.065 7.439.715 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 193 8.6 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Kennzahl 1) Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ + 2022 2023 2024 2025 2026 2027 1 2 3 4 5 6 7 8 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro 6.716.112 -11.583.225 -5.860.667 -8.518.170 0 0 0030 Betrag je Einwohner €/EW 30,72 -52,99 -26,47 -38,07 0,00 0,00 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -101,77 -97,31 -98,78 -98,25 -100,00 -100,00 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro 69.005.559 60.038.740 65.866.709 76.065.200 72.858.200 70.029.200 0080 Betrag je Einwohner €/EW 315,66 274,64 297,49 339,93 325,60 312,95 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % -18,17 -13,94 -13,76 -15,63 -14,54 -13,59 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 62.289.446 71.553.124 71.655.770 84.513.370 72.787.200 69.958.200 0120 Betrag je Einwohner €/EW 284,94 327,31 323,63 377,68 325,28 312,64 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % -16,40 -16,61 -14,96 -17,37 -14,53 -13,57 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro -189.853 86.306 -333.256 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro 6.526.259 -11.496.920 -6.193.923 0 0 0 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 8.098.575 9.430.327 -7.140.237 1.451.930 9.443.500 9.502.300 0210 Betrag je Einwohner €/EW 37,05 43,14 -32,25 6,49 42,20 42,46 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag 3.455.807 4.030.669 3.562.784 -3.856.700 -4.147.400 -4.152.600 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 4.642.768 5.399.658 -10.703.021 5.308.630 13.590.900 13.654.900 0260 Betrag je Einwohner €/EW 21,24 24,70 -48,34 23,72 60,74 61,02 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 6.346.817 6.852.065 7.439.715 8.200.000 8.900.000 9.500.000 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 63.976.326 56.665.728 37.070.407 35.929.733 29.663.309 18.772.409 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro 193.168.025 181.671.105 175.477.188 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro 119.417.437 119.417.437 119.170.486 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 60,03 55,73 56,53 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 39,97 44,27 43,47 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 120,04 118,07 109,95 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro 18.174.610 17.807.282 15.378.217 --- --- --- 0450 Betrag je Einwohner €/EW 83,14 81,46 69,46 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag Euro -4.264.895 469.331 1.562.784 6.143.300 15.852.600 5.847.400 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 194 8.7 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I000302301 Filmproduktion Imagefilm Praxisforum Schule- Beruf -1.153,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -1.153,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I000302401 Erwerb Nutzungsrechte Logo Suchthilfenetzwerk 0,00 -1.071,00 -1.071,00 0,00 -1.071,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -1.071,00 -1.071,00 0,00 -1.071,00 0,00 0,00 0,00 I001002401 Beschaffung Kaffee- Vollautomat D2 0,00 -2.500,00 -2.149,00 351,00 0,00 0,00 -351,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.500,00 -2.149,00 351,00 0,00 0,00 -351,00 0,00 I002252301 Investitionskostenzuschuss Flughafen FN GmbH -724.356,00 -2.634.600,00 -736.505,00 1.898.095,00 0,00 -1.540.600,00 -1.898.095,00 -1.898.000,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -724.356,00 -2.634.600,00 -736.505,00 1.898.095,00 0,00 -1.540.600,00 -1.898.095,00 -1.898.000,00 I010802301 Beschaffung Bilder u. Rahmung "Außerirdisch schön" 0,00 -5.404,00 -5.404,00 0,00 0,00 -5.404,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.404,00 -5.404,00 0,00 0,00 -5.404,00 0,00 0,00 I020302401 Beschaffung Schnittst. enaio IDEA+Audit Solution 0,00 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 0,00 I030302401 Beschaffung Software AUGIAS-Archiv X 0,00 -7.000,00 -6.908,00 92,00 -7.000,00 0,00 -92,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -7.000,00 -6.908,00 92,00 -7.000,00 0,00 -92,00 0,00 I030801601 Ankäufe Kunstsammlung (OEW-Mittel) 2.821,00 0,00 1.083,00 1.083,00 0,00 0,00 -1.083,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 175.363,00 0,00 37.740,00 37.740,00 0,00 0,00 -37.740,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -136.763,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.779,00 0,00 -36.657,00 -36.657,00 0,00 0,00 36.657,00 0,00 I030802301 Ankauf Sammlung Notgeld Bodenseekreis -4.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I031002401 Beschaffung Regale Galerie Meersburg 0,00 -18.921,00 -18.921,00 0,00 -3.921,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -18.921,00 -18.921,00 0,00 -3.921,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 195 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I031002402 Beschaffung Bilderwagen für Gemäldetransport 0,00 -2.000,00 -1.773,00 227,00 -2.000,00 0,00 -227,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 0,00 -1.773,00 -1.773,00 0,00 0,00 1.773,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 -2.000,00 0,00 -2.000,00 0,00 I100302301 Beschaffung Lizenzerweiterung für Magellan -25.228,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -25.228,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I100302401 Beschaffung Lizenzerweiterung Magellan Recruiting 0,00 -30.000,00 0,00 30.000,00 -30.000,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -30.000,00 0,00 30.000,00 -30.000,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 I101002301 Beschaffung mobiler Messestand 0,00 -3.070,00 -3.068,00 2,00 -3.070,00 0,00 -2,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.070,00 -3.068,00 2,00 -3.070,00 0,00 -2,00 0,00 I111001702 Einrichtung Verwahrstellen (Kühlzell. + Metallco.) 0,00 -11.180,00 -11.180,00 0,00 -11.180,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 -11.180,00 -7.200,00 3.980,00 -11.180,00 0,00 -3.980,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 -3.980,00 -3.980,00 0,00 0,00 3.980,00 0,00 I111002401 Beschaffung Kleiderspinde (SAL, TT) 0,00 -2.464,00 -2.464,00 0,00 -2.464,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.464,00 -2.464,00 0,00 -2.464,00 0,00 0,00 0,00 I120302201 Beschaffung Lizenz Asservatenverwaltung -1.955,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -1.955,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120302302 Besch. neues Fachverfahren(Gew.- /Gaststättenrecht) 0,00 -35.000,00 -33.320,00 1.680,00 0,00 -35.000,00 -1.680,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -35.000,00 -33.320,00 1.680,00 0,00 -35.000,00 -1.680,00 0,00 I120302303 Einrichtung Reservierungssystem (ILS) -2.975,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -2.975,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120302401 Beschaffung Updatemanagementsy stem Digitalfunk 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 I120302403 Beschaffung Software für Messeinschübe 0,00 -81.080,00 0,00 81.080,00 3.920,00 0,00 -81.080,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 196 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -81.080,00 0,00 81.080,00 3.920,00 0,00 -81.080,00 0,00 I120402401 Grunderwerb Luftrettungsstandort Deggenhausertal 0,00 -75.876,00 0,00 75.876,00 -75.876,00 0,00 -75.876,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -75.876,00 0,00 75.876,00 -75.876,00 0,00 -75.876,00 0,00 I120602301 Beschaffung stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen -451.795,00 -98.200,00 -82.414,00 15.786,00 0,00 -98.200,00 -15.786,00 -7.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -451.795,00 -98.200,00 -82.414,00 15.786,00 0,00 -98.200,00 -15.786,00 -7.400,00 I120602302 Beschaffung Digitale Alarmumsetzer (DAU) -20.217,00 0,00 0,00 0,00 -6.000,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 6.000,00 0,00 0,00 0,00 -6.000,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -26.217,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120602303 Ersatz stationäre Geschwindigkeitsmess anlage -5.383,00 0,00 1.862,00 1.862,00 0,00 0,00 -1.862,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 36.498,00 0,00 1.862,00 1.862,00 0,00 0,00 -1.862,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -41.881,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120602304 Veräußerung Leivtech Anlage 2.750,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 2.617,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 220 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 133,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120602401 Beschaffung Digitale Alarmumsetzer (DAU) 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 I120702201 Modernisierung Atemschutzübungsanlagen -7.292,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.292,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120902201 Beschaffung von Schmutzwasserpumpen -52.648,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.820,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -45.828,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120902301 Beschaffung Gabelstapler -9.398,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.398,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I120902401 Veräußerung Dienstfahrzeug Kreisbrandmeister 0,00 0,00 18.200,00 18.200,00 0,00 0,00 -18.200,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 18.200,00 18.200,00 0,00 0,00 -18.200,00 0,00 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis 360.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 197 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 360.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002003 Anbindung Leitstelle an Digitalfunk -18.099,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.099,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002104 Ersatz DAU (Digitaler Alarmumsetzer) 1.800,00 0,00 1.800,00 1.800,00 0,00 0,00 -1.800,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.800,00 0,00 1.800,00 1.800,00 0,00 0,00 -1.800,00 0,00 I121002105 Ergänzung/Ausstattung Abrollbehälter Führungsstab -5.351,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.351,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002203 Beschaffung Drohne (Kreisbrandmeister) 125,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 125,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002301 Beschaffung Entladebox -968,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -968,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002302 Erweiterung Digitalfunk Leitstelle -3.882,00 -4.872,00 -4.872,00 0,00 -4.872,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.882,00 -4.872,00 -4.872,00 0,00 -4.872,00 0,00 0,00 0,00 I121002303 Beschaffung von Schmutzwasserpumpen -44.135,00 -74.300,00 -73.808,00 492,00 0,00 -74.300,00 -492,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.191,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -34.945,00 -74.300,00 -73.808,00 492,00 0,00 -74.300,00 -492,00 0,00 I121002304 Modernisierung Atemschutzübungsanlagen -6.013,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.013,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002305 Ersatzbeschaffung f. Abrollbehälter Umwelt FW FN -4.275,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.275,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002306 Beschaffung Suchscheinwerfer für Drohne -1.991,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.991,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I121002401 Beschaffung Schmutzwasserpumpen auf Rollwägen 0,00 -50.000,00 -25.330,00 24.670,00 0,00 0,00 -24.670,00 -20.500,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -50.000,00 -25.330,00 24.670,00 0,00 0,00 -24.670,00 -20.500,00 I121002402 Beschaffung Zubehör für Drohneneinheit 0,00 -5.000,00 -3.248,00 1.752,00 0,00 0,00 -1.752,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 -3.248,00 1.752,00 0,00 0,00 -1.752,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 198 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I121002403 Beschaffung Masken und Lungenautomaten 0,00 -1.768,00 0,00 1.768,00 12.732,00 0,00 -1.768,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.768,00 0,00 1.768,00 12.732,00 0,00 -1.768,00 0,00 I121002404 Beschaffung Dummy-Puppe 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 I121002405 Beschaffung Schwerlastregal 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 I121002406 Beschaffung AED 0,00 -500,00 0,00 500,00 1.000,00 0,00 -500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -500,00 0,00 500,00 1.000,00 0,00 -500,00 0,00 I121002407 Beschaffung von Laptops (AB-Umwelt) 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 I121002408 Beschaffung CSA-Übungsschutzanzüge 0,00 -24.000,00 0,00 24.000,00 0,00 0,00 -24.000,00 -19.400,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -24.000,00 0,00 24.000,00 0,00 0,00 -24.000,00 -19.400,00 I121002409 Digitalfunkausstattung ILS, KBM 0,00 -15.128,00 -11.513,00 3.615,00 4.872,00 0,00 -3.615,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -15.128,00 -11.513,00 3.615,00 4.872,00 0,00 -3.615,00 0,00 I121002410 Beschaffung für Kreisausbildung 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 -25.000,00 -23.800,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 -25.000,00 -23.800,00 I121002411 Beschaffung Laptops (Führungsstab) 0,00 -3.000,00 -1.024,00 1.976,00 0,00 0,00 -1.976,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.000,00 -1.024,00 1.976,00 0,00 0,00 -1.976,00 0,00 I121002412 Beschaffung SMART Boards für Führungsstab 0,00 -19.118,00 -19.118,00 0,00 -19.118,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -19.118,00 -19.118,00 0,00 -19.118,00 0,00 0,00 0,00 I121002413 Beschaffung Lautsprecherboxen Jugendverkehrsschule 0,00 -3.920,00 -3.920,00 0,00 -3.920,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.920,00 -3.920,00 0,00 -3.920,00 0,00 0,00 0,00 I122252201 Zuschuss Stadt FN - Beschaffung Rüstwagen -72.345,00 -212.738,00 -212.738,00 0,00 -12.738,00 -200.000,00 0,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -72.345,00 -212.738,00 -212.738,00 0,00 -12.738,00 -200.000,00 0,00 0,00 I122252401 Investitionskostenzusch. Reinig.gerät Atemschutz 0,00 -10.000,00 -9.524,00 476,00 0,00 0,00 -476,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 -10.000,00 -9.524,00 476,00 0,00 0,00 -476,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 199 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I131002301 Ersatzbeschaffung Registrierkasse Zulassung TT 0,00 -1.900,00 -1.428,00 472,00 -1.900,00 0,00 -472,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.900,00 -1.428,00 472,00 -1.900,00 0,00 -472,00 0,00 I150302301 Beschaffung Capture- Lizenzen -3.606,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -3.606,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I150302302 Beschaffung Lizenzen Wissensmanagement 0,00 -34.986,00 -34.986,00 0,00 -6.997,00 -27.989,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -34.986,00 -34.986,00 0,00 -6.997,00 -27.989,00 0,00 0,00 I150302401 Beschaffung Lizenz Documentviewer 0,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00 0,00 0,00 0,00 I150302402 Beschenaio Mulitfunkt. Vorgangsverw., Bauakte 0,00 -24.900,00 0,00 24.900,00 -9.900,00 0,00 -24.900,00 -24.900,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -24.900,00 0,00 24.900,00 -9.900,00 0,00 -24.900,00 -24.900,00 I150302403 Beschaffung Formular- und Workflowdesigner 0,00 -33.161,00 -26.061,00 7.100,00 -33.161,00 0,00 -7.100,00 -7.100,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -33.161,00 -26.061,00 7.100,00 -33.161,00 0,00 -7.100,00 -7.100,00 I150302404 Beschaffung Lizenzen Online-Terminierungs- Software 0,00 -5.400,00 -5.355,00 45,00 -5.400,00 0,00 -45,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -5.400,00 -5.355,00 45,00 -5.400,00 0,00 -45,00 0,00 I150502401 Beschaffung Cubes als Beratungsräume (AL 75) 0,00 -77.500,00 0,00 77.500,00 -77.500,00 0,00 -77.500,00 -75.500,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -77.500,00 0,00 77.500,00 -77.500,00 0,00 -77.500,00 -75.500,00 I150902301 Beschaffung Dienstfahrzeug Kreisbrandmeister -40.671,00 -25.900,00 -25.852,00 48,00 0,00 -25.900,00 -48,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -40.671,00 0,00 -25.852,00 -25.852,00 0,00 0,00 25.852,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -25.900,00 0,00 25.900,00 0,00 -25.900,00 -25.900,00 0,00 I150902304 Ausbau Anhänger BLA -1.452,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.452,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I150902402 Netzwerkerweiterung Storage Switche 0,00 -196.575,00 -146.591,00 49.984,00 17.425,00 0,00 -49.984,00 -34.000,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -196.575,00 -146.591,00 49.984,00 17.425,00 0,00 -49.984,00 -34.000,00 I150902403 Beschaffung DMZ- Switche 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 200 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 I150902405 Beschaffung E-Bikes 0,00 -4.998,00 -4.998,00 0,00 -4.998,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.998,00 -4.998,00 0,00 -4.998,00 0,00 0,00 0,00 I150902406 Beschaffung Transceiver Modul für Firewallsystem 0,00 -3.000,00 -2.967,00 33,00 -3.000,00 0,00 -33,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.000,00 -2.967,00 33,00 -3.000,00 0,00 -33,00 0,00 I151002301 Beschaffung EDV- Geräte > 800 € -8.080,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.080,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I151002302 Beschaffung Bürodrehstuhl -1.030,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.030,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I151002303 Beschaffung Monitor KFZ-Zulassung ÜB -1.488,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.488,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I151002401 Beschaffung EDV- Geräte > 800 € 0,00 -20.000,00 -18.821,00 1.179,00 0,00 0,00 -1.179,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -20.000,00 -18.821,00 1.179,00 0,00 0,00 -1.179,00 0,00 I151002402 Beschaffung Evakuierungsstühle Verwaltungsgeb. 0,00 0,00 0,00 0,00 37.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 37.000,00 0,00 0,00 0,00 I151002403 Beschaffung Hardware Mikrofonanlage Säntissaal 0,00 -11.708,00 -1.708,00 10.000,00 -11.708,00 0,00 -10.000,00 -9.900,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -11.708,00 -1.708,00 10.000,00 -11.708,00 0,00 -10.000,00 -9.900,00 I151002405 Beschaffung Kuvertiermaschine 0,00 -12.900,00 0,00 12.900,00 -12.900,00 0,00 -12.900,00 -12.900,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -12.900,00 0,00 12.900,00 -12.900,00 0,00 -12.900,00 -12.900,00 I151002406 Beschaffung Lounge Aufenthaltsraum AL 77 7.Stock 0,00 -1.600,00 0,00 1.600,00 -1.600,00 0,00 -1.600,00 -1.600,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.600,00 0,00 1.600,00 -1.600,00 0,00 -1.600,00 -1.600,00 I200302401 Beschaffung Verkehrsplanersoftware 0,00 -26.000,00 0,00 26.000,00 0,00 0,00 -26.000,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -26.000,00 0,00 26.000,00 0,00 0,00 -26.000,00 0,00 I200601902 Elektrifizierung Bodenseegürtelbahn -1.100.044,00 -1.998.956,00 -1.750.395,00 248.561,00 0,00 -1.098.956,00 -248.561,00 -204.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 345.000,00 345.000,00 0,00 0,00 -345.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.100.044,00 -1.998.956,00 -2.095.395,00 -96.439,00 0,00 -1.098.956,00 96.439,00 -204.700,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 201 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I200702201 Errichtung RadService-Punkte 3.235,00 0,00 5.049,00 5.049,00 0,00 0,00 -5.049,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 3.235,00 0,00 5.049,00 5.049,00 0,00 0,00 -5.049,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -22.956,00 0,00 -1.213,00 -1.213,00 0,00 0,00 1.213,00 0,00 I201502301 ZV BB Eigenkapitalerhöhung (Tilgungsumlage) -60.000,00 -120.000,00 -90.000,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -60.000,00 -120.000,00 -90.000,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 I201502401 Erhöhung Stammkapitaleinlage Energieagentur 0,00 -2.900,00 -1.250,00 1.650,00 0,00 0,00 -1.650,00 0,00 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 -2.900,00 -1.250,00 1.650,00 0,00 0,00 -1.650,00 0,00 I201502402 Stammkapitaleinl. Vierländerregion Bodensee (VLRB) 0,00 -10.000,00 -189,00 9.811,00 0,00 0,00 -9.811,00 -9.800,00 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 -10.000,00 -189,00 9.811,00 0,00 0,00 -9.811,00 -9.800,00 I202252301 Investitionszuschuss Backbone Bodenseekreis 0,00 -7.432,00 -7.432,00 0,00 0,00 -7.432,00 0,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 -7.432,00 -7.432,00 0,00 0,00 -7.432,00 0,00 0,00 I202252401 Einrichtung automat. Fahrgastzählsystem (Zuschuss) 0,00 -80.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 -80.000,00 -80.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I210302401 Beschaffung Software für Totalstation 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 I210302402 Beschaffung Software IP System Map Solution 0,00 -11.000,00 0,00 11.000,00 0,00 0,00 -11.000,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -11.000,00 0,00 11.000,00 0,00 0,00 -11.000,00 0,00 I210902301 Beschaffung Robotic Totalstation (Tachymeter) 0,00 -41.000,00 -33.207,00 7.793,00 -6.000,00 -35.000,00 -7.793,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -41.000,00 -33.207,00 7.793,00 -6.000,00 -35.000,00 -7.793,00 0,00 I210902401 Beschaffung Ausrüstung für Totalstation 0,00 -7.000,00 0,00 7.000,00 6.000,00 0,00 -7.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.000,00 0,00 7.000,00 6.000,00 0,00 -7.000,00 0,00 I211002102 Beschaffung Vermessungsdrohne -8.671,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.671,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I211002401 Beschaffung SAPOS Empfänger 0,00 -11.000,00 -6.488,00 4.512,00 0,00 0,00 -4.512,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -11.000,00 -6.488,00 4.512,00 0,00 0,00 -4.512,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 202 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I211002402 Beschaffung Controller für Totalstation 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 I230402201 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -24.369,00 0,00 1.123,00 1.123,00 0,00 0,00 -1.123,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 25.391,00 0,00 9.543,00 9.543,00 0,00 0,00 -9.543,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -36.428,00 0,00 -8.420,00 -8.420,00 0,00 0,00 8.420,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -13.331,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I230402401 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" 0,00 -48.950,00 0,00 48.950,00 1.050,00 0,00 -48.950,00 -43.400,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -98.950,00 0,00 98.950,00 1.050,00 0,00 -98.950,00 -43.400,00 I230902301 Beschaffung KFZ- Anhänger Pflegetrupp -8.843,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.843,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I230902401 Beschaffung Motormäher mit Anbauten (Pflegetrupp) 0,00 -28.500,00 0,00 28.500,00 -28.500,00 0,00 -28.500,00 -28.500,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -28.500,00 0,00 28.500,00 -28.500,00 0,00 -28.500,00 -28.500,00 I231002401 Beschaffung Schallpegelmesser 0,00 -12.770,00 -12.763,00 7,00 -12.770,00 0,00 -7,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -12.770,00 -1.964,00 10.807,00 -12.770,00 0,00 -10.807,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -10.800,00 -10.800,00 0,00 0,00 10.800,00 0,00 I232252301 Anteil Investitionskostenzuschuss 2023 -449,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -449,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I232252401 Anteil Investitionskostenzusc huss 2024 0,00 -1.050,00 -1.042,00 8,00 -1.050,00 0,00 -8,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 -1.050,00 -1.042,00 8,00 -1.050,00 0,00 -8,00 0,00 I250902401 Ersatzbeschaffung Dienstwagen Forstamt 0,00 -25.000,00 -24.990,00 10,00 -25.000,00 0,00 -10,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 500,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -25.000,00 -25.490,00 -490,00 -25.000,00 0,00 490,00 0,00 I300302302 Weiterentwicklung Software Finanzwesen -6.697,00 -16.800,00 -16.785,00 15,00 0,00 -16.800,00 -15,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -6.697,00 -16.800,00 -16.785,00 15,00 0,00 -16.800,00 -15,00 0,00 I300302401 Weiterentw. Software Finanzw. "Interakt. HHPlan" 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 -25.000,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 203 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 -25.000,00 0,00 I310302303 Beschaffung Lizenzen Amokanlage (BSZ FN) -13.590,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -13.590,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310302401 Beschaffung Energiemanagementsoftware 0,00 -125.000,00 -4.882,00 120.118,00 0,00 0,00 -120.118,00 -9.900,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -125.000,00 -4.882,00 120.118,00 0,00 0,00 -120.118,00 -9.900,00 I310302402 Beschaffung Firewallsystem Lizenzen (BZM) 0,00 -5.597,00 -5.597,00 0,00 -5.597,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -5.597,00 -5.597,00 0,00 -5.597,00 0,00 0,00 0,00 I310302403 Beschaffung Lizenz für Netzwerkkomponenten (EST) 0,00 -18.000,00 -16.846,00 1.154,00 -18.000,00 0,00 -1.154,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -18.000,00 -16.846,00 1.154,00 -18.000,00 0,00 -1.154,00 0,00 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) 355.106,00 102.336,00 219.835,00 117.499,00 39.136,00 114.000,00 -117.499,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 358.800,00 114.000,00 219.835,00 105.835,00 0,00 114.000,00 -105.835,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -11.664,00 0,00 11.664,00 39.136,00 0,00 -11.664,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.694,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -155.647,00 817.600,00 691.236,00 -126.364,00 0,00 967.600,00 126.364,00 180.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 351.000,00 997.600,00 768.887,00 -228.713,00 0,00 997.600,00 228.713,00 186.700,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -77.327,00 -150.000,00 -1.229,00 148.771,00 0,00 0,00 -148.771,00 -6.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -393.778,00 -30.000,00 -55.701,00 -25.701,00 0,00 -30.000,00 25.701,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.542,00 0,00 -20.720,00 -20.720,00 0,00 0,00 20.720,00 0,00 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbereich (BZM MD) -96.888,00 -4.992,00 105.792,00 110.784,00 145.008,00 -150.000,00 -110.784,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 11.400,00 105.868,00 94.468,00 0,00 11.400,00 -94.468,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -72.027,00 -16.392,00 -76,00 16.316,00 145.008,00 -161.400,00 -16.316,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -5.667,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.194,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310501903 Sanierung Außenanlage (BZM) -869.961,00 995.077,00 961.120,00 -33.957,00 -33.723,00 868.800,00 33.957,00 34.000,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 1.128.800,00 1.087.322,00 -41.478,00 0,00 868.800,00 41.478,00 41.400,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -87.089,00 -133.723,00 0,00 133.723,00 -33.723,00 0,00 -133.723,00 -7.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -782.872,00 0,00 -126.202,00 -126.202,00 0,00 0,00 126.202,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 204 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I310502101 Fluchttreppen außen (Brandschutz) (JZGS) -157.901,00 0,00 110,00 110,00 0,00 0,00 -110,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 84.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -242.801,00 0,00 110,00 110,00 0,00 0,00 -110,00 0,00 I310502102 Neubau Gasflaschenlager JZGS -4.376,00 0,00 0,00 0,00 145.600,00 -145.600,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 145.600,00 -145.600,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.376,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310502201 Sanierung Fassade mit Lüftungstechnik (CVS) -7.826,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.826,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310502202 Fahrradabstellanlagen (BSZ FN) -45.459,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -45.459,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310502204 Sonnenschutz Aulen (BSZ FN) 0,00 -247.000,00 -184.824,00 62.176,00 -57.000,00 -95.000,00 -62.176,00 -46.500,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -247.000,00 0,00 247.000,00 -57.000,00 -95.000,00 -247.000,00 -46.500,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -184.824,00 -184.824,00 0,00 0,00 184.824,00 0,00 I310502205 Laboreinrichtung (EST) -119.931,00 -1.505.605,00 -966.811,00 538.793,00 474.595,00 -595.200,00 -538.793,00 -225.500,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -1.505.605,00 0,00 1.505.605,00 474.595,00 -595.200,00 -1.505.605,00 -225.500,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -119.931,00 0,00 -1.217,00 -1.217,00 0,00 0,00 1.217,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 -965.594,00 -965.594,00 0,00 0,00 965.594,00 0,00 I310502206 Errichtung Zaunanlage Sporthallen (BZM) 0,00 4.900,00 4.935,00 35,00 0,00 4.900,00 -35,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 4.900,00 4.935,00 35,00 0,00 4.900,00 -35,00 0,00 I310502207 Erricht. Asylunterkunft Bermatingen Weitwiesen 3 -1.606.056,00 -435.600,00 -428.138,00 7.462,00 180.000,00 -315.600,00 -7.462,00 -7.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.606.056,00 -435.600,00 -424.788,00 10.812,00 180.000,00 -315.600,00 -10.812,00 -7.400,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 -3.350,00 -3.350,00 0,00 0,00 3.350,00 0,00 I310502208 Sanierung Lehrküchen (HOGA TT) -409.976,00 113.000,00 202.657,00 89.657,00 173.000,00 -10.000,00 -89.657,00 -20.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 473.000,00 538.000,00 65.000,00 173.000,00 0,00 -65.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -360.000,00 0,00 360.000,00 0,00 -10.000,00 -360.000,00 -20.700,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -409.976,00 0,00 -335.343,00 -335.343,00 0,00 0,00 335.343,00 0,00 I310502301 Sanierung Fassade mit Lüftungstechnik (MCS) -4.827,00 0,00 0,00 0,00 85.000,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 85.000,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.827,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 205 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I310502304 Beschaffung Hofschiebetor (SM TT) -19.943,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -19.943,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310502305 Sanierung Werkstattgebäude (BSZ FN) -207.313,00 -1.840.000,00 -1.235.629,00 604.371,00 -300.000,00 0,00 -604.371,00 -536.900,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 100.000,00 100.100,00 100,00 0,00 0,00 -100,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -1.940.000,00 0,00 1.940.000,00 -300.000,00 0,00 -1.940.000,00 -536.900,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -207.313,00 0,00 -1.335.729,00 -1.335.729,00 0,00 0,00 1.335.729,00 0,00 I310502401 Errichtung Pelletanlage (EST) 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 0,00 I310502404 Beschaffung Spielgeräte Außenanlage (PS MD) 0,00 -14.549,00 -14.549,00 0,00 -14.549,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -14.549,00 -14.549,00 0,00 -14.549,00 0,00 0,00 0,00 I310502405 Beschaffung Sectionaltor (SM TT) 0,00 -16.000,00 -14.146,00 1.854,00 -16.000,00 0,00 -1.854,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -16.000,00 -14.146,00 1.854,00 -16.000,00 0,00 -1.854,00 0,00 I310502406 Sanierungsmaßnahmen CVS 0,00 -130.000,00 -83.960,00 46.040,00 -130.000,00 0,00 -46.040,00 -46.000,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -130.000,00 0,00 130.000,00 -130.000,00 0,00 -130.000,00 -46.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -83.960,00 -83.960,00 0,00 0,00 83.960,00 0,00 I310502407 Sanierungsmaßnahme n MCS Gebäude D 0,00 -258.000,00 -63.801,00 194.199,00 -258.000,00 0,00 -194.199,00 -194.100,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 263.000,00 263.000,00 0,00 0,00 -263.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -258.000,00 0,00 258.000,00 -258.000,00 0,00 -258.000,00 -194.100,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -326.801,00 -326.801,00 0,00 0,00 326.801,00 0,00 I310502408 Beschaffung Stromspeicher (PS MD) 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 -20.000,00 0,00 -20.000,00 -16.900,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 -20.000,00 0,00 -20.000,00 -16.900,00 I310601901 Neubau Straßenmeisterei Markdorf -1.674.774,00 -1.455.700,00 -605.617,00 850.083,00 550.000,00 -1.505.700,00 -850.083,00 -850.000,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.249.268,00 -1.455.700,00 -62.194,00 1.393.506,00 550.000,00 -1.505.700,00 -1.393.506,00 -850.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -425.506,00 0,00 -543.423,00 -543.423,00 0,00 0,00 543.423,00 0,00 I310702201 Neue Asylunterkünfte -2.654.478,00 -1.754.000,00 -1.592.974,00 161.026,00 -754.000,00 0,00 -161.026,00 -137.800,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.654.478,00 -1.754.000,00 -1.592.974,00 161.026,00 -754.000,00 0,00 -161.026,00 -137.800,00 I310702301 Errichtung Asylunterkunft FN Schwabstraße -87.151,00 -300.000,00 -244.581,00 55.419,00 200.000,00 0,00 -55.419,00 -55.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -87.151,00 -300.000,00 -244.581,00 55.419,00 200.000,00 0,00 -55.419,00 -55.400,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 206 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I310702401 Asylunterkunft Salem Hinter den Gärten 11- 13 0,00 -550.000,00 -53.080,00 496.920,00 -550.000,00 0,00 -496.920,00 -496.900,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -550.000,00 -53.080,00 496.920,00 -550.000,00 0,00 -496.920,00 -496.900,00 I310902002 WLAN-Ausstattung BZM 263.240,00 168.954,00 -19.486,00 -188.440,00 -58.346,00 -2.500,00 188.440,00 188.500,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 283.755,00 240.285,00 51.785,00 -188.500,00 -54.515,00 65.000,00 188.500,00 188.500,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.515,00 0,00 -71.331,00 -71.331,00 0,00 0,00 71.331,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -71.331,00 60,00 71.390,00 -3.831,00 -67.500,00 -71.390,00 0,00 I310902003 WLAN-Ausstattung HOGA TT -9.292,00 72.500,00 0,00 -72.500,00 0,00 43.000,00 72.500,00 72.500,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 72.500,00 0,00 -72.500,00 0,00 43.000,00 72.500,00 72.500,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -9.292,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902004 WLAN-Ausstattung SBS -4.785,00 0,00 0,00 0,00 -31.600,00 18.800,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 -31.600,00 18.800,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -4.785,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902005 WLAN-Ausstattung BSZ ÜB -16.325,00 241.833,00 196.206,00 -45.627,00 -66.667,00 181.000,00 45.627,00 45.600,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 314.438,00 268.838,00 -45.600,00 -62,00 187.000,00 45.600,00 45.600,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -16.325,00 0,00 -72.605,00 -72.605,00 0,00 0,00 72.605,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -72.605,00 -27,00 72.578,00 -66.605,00 -6.000,00 -72.578,00 0,00 I310902006 WLAN-Ausstattung ESTT 0,00 0,00 0,00 0,00 -151.000,00 90.000,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 -151.000,00 90.000,00 0,00 0,00 I310902007 WLAN-Ausstattung BSZ FN -52.056,00 572.928,00 518.728,00 -54.200,00 -72,00 341.000,00 54.200,00 54.200,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 572.928,00 518.728,00 -54.200,00 -72,00 341.000,00 54.200,00 54.200,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -52.056,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902008 WLAN-Ausstattung Außenstelle JvLS 0,00 23.900,00 0,00 -23.900,00 0,00 14.200,00 23.900,00 23.900,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 23.900,00 0,00 -23.900,00 0,00 14.200,00 23.900,00 23.900,00 I310902009 WLAN-Ausstattung PS MD 13.932,00 0,00 0,00 0,00 -29.200,00 8.400,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 21.568,00 0,00 0,00 0,00 -29.200,00 8.400,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.635,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902101 Beschaffung PKW- Anhänger (BZM) 0,00 0,00 2.143,00 2.143,00 0,00 0,00 -2.143,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 2.143,00 2.143,00 0,00 0,00 -2.143,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 207 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I310902102 Beschaffung Traktor (BZM) 0,00 0,00 12.381,00 12.381,00 0,00 0,00 -12.381,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 12.381,00 12.381,00 0,00 0,00 -12.381,00 0,00 I310902105 Beschaffung Zwischenachsmähwer k (BZM) 0,00 0,00 2.022,00 2.022,00 0,00 0,00 -2.022,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 2.022,00 2.022,00 0,00 0,00 -2.022,00 0,00 I310902202 Errichtung BHKW (EST) 0,00 0,00 0,00 0,00 340.000,00 -340.000,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 340.000,00 -340.000,00 0,00 0,00 I310902203 Errichtung PV-Anlage (BSZ ÜB) -94.228,00 0,00 545,00 545,00 0,00 0,00 -545,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -94.228,00 0,00 545,00 545,00 0,00 0,00 -545,00 0,00 I310902207 Errichtung PV-Anlage (HOGA TT) 0,00 -174.048,00 -138.423,00 35.625,00 5.952,00 -180.000,00 -35.625,00 -2.800,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -138.423,00 -138.423,00 0,00 0,00 138.423,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -174.048,00 0,00 174.048,00 5.952,00 -180.000,00 -174.048,00 -2.800,00 I310902208 Beschaffung Kühlaggregat (BZM BiB Server) 0,00 0,00 3.885,00 3.885,00 0,00 0,00 -3.885,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 3.885,00 3.885,00 0,00 0,00 -3.885,00 0,00 I310902302 Erweiterung Videoüberwachungsan lage (BZM) -8.486,00 3.634,00 3.634,00 0,00 -66,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 3.634,00 3.634,00 0,00 -66,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.486,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902303 Überwachungssystem Außenst. MCS (Pflege) -4.050,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.050,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902304 Beschaffung Switch (CVS) -2.856,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.856,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902305 Beschaffung Server f. Videoüberw.anlage (BZM) -9.352,00 4.004,00 4.004,00 0,00 -96,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 4.004,00 4.004,00 0,00 -96,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.352,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902306 Beschaffung Videoüberwachungsan lage (PS MD) -7.172,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.172,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902307 Videoüberwachungssy stem (BSZ ÜB) -7.717,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.717,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 208 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I310902308 Beschaffung Unterflur- Zugsäge (Asyl) -5.117,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.117,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I310902309 Beschaffung Anhänger (BSZ FN) 0,00 -3.800,00 -3.800,00 0,00 -3.800,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.800,00 -3.800,00 0,00 -3.800,00 0,00 0,00 0,00 I310902401 Beschaffung Firewallsystem Hardware (BZM) 0,00 -3.454,00 -3.454,00 0,00 -3.454,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.454,00 -3.454,00 0,00 -3.454,00 0,00 0,00 0,00 I310902402 Beschaffung Netzwerkkomponenten (EST) 0,00 -135.000,00 -100.574,00 34.426,00 -135.000,00 0,00 -34.426,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -135.000,00 -100.574,00 34.426,00 -135.000,00 0,00 -34.426,00 0,00 I310902403 Beschaffung Webserver (EST) 0,00 -3.175,00 -3.175,00 0,00 -3.175,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.175,00 0,00 3.175,00 -3.175,00 0,00 -3.175,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -3.175,00 -3.175,00 0,00 0,00 3.175,00 0,00 I310902404 Beschaffung Datenverteiler (SBS) 0,00 -7.000,00 -6.227,00 773,00 -7.000,00 0,00 -773,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.000,00 -6.227,00 773,00 -7.000,00 0,00 -773,00 0,00 I310902405 Beschaffung Switch Musikraum (BZM) 0,00 -2.241,00 -2.241,00 0,00 -2.241,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.241,00 -2.241,00 0,00 -2.241,00 0,00 0,00 0,00 I311002024 Beschaffung Notstromaggregat -39.123,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -39.123,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002101 Beschaffung Hausmeistergeräte (BZM) 0,00 0,00 1.449,00 1.449,00 0,00 0,00 -1.449,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 1.449,00 1.449,00 0,00 0,00 -1.449,00 0,00 I311002106 Beschaffung Sportgerätehaus (BZM) 0,00 6.800,00 10.097,00 3.297,00 0,00 6.800,00 -3.297,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 6.800,00 10.097,00 3.297,00 0,00 6.800,00 -3.297,00 0,00 I311002107 Beschaffung Snack-/Getränkeautomaten (Cafe. BZM) 0,00 0,00 8.898,00 8.898,00 0,00 0,00 -8.898,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 8.898,00 8.898,00 0,00 0,00 -8.898,00 0,00 I311002108 Einrichtung Ladestationen GL 1-3 -19.355,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -19.355,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 209 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I311002109 Errichtung Fahrradabstellplätze (GL 1-3) 0,00 0,00 12.284,00 12.284,00 0,00 0,00 -12.284,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 12.284,00 12.284,00 0,00 0,00 -12.284,00 0,00 I311002111 Beschaffung Tischbohrmaschine (BZM) 0,00 0,00 1.751,00 1.751,00 0,00 0,00 -1.751,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 1.751,00 1.751,00 0,00 0,00 -1.751,00 0,00 I311002113 Beschaff. Unterbodengestell Hochsprungmatte (BZM) 0,00 0,00 556,00 556,00 0,00 0,00 -556,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 556,00 556,00 0,00 0,00 -556,00 0,00 I311002114 Beschaff. Industrie PC für Gebäudeleittechnik BZM 0,00 0,00 3.229,00 3.229,00 0,00 0,00 -3.229,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 3.229,00 3.229,00 0,00 0,00 -3.229,00 0,00 I311002117 Beschaffung Basketballanlage Sporthalle 1 (BZM) 0,00 0,00 6.353,00 6.353,00 0,00 0,00 -6.353,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 6.353,00 6.353,00 0,00 0,00 -6.353,00 0,00 I311002118 Beschaffung Luftreinigungsgeräte (BZM) 0,00 13.900,00 13.915,00 15,00 0,00 13.900,00 -15,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 13.900,00 13.915,00 15,00 0,00 13.900,00 -15,00 0,00 I311002126 Beschaffung Medientechnik (San. Klassenzimmer BZM) 0,00 0,00 2.060,00 2.060,00 0,00 0,00 -2.060,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 2.060,00 2.060,00 0,00 0,00 -2.060,00 0,00 I311002207 Beschaffung Automaten (BZM) 0,00 9.500,00 9.552,00 52,00 0,00 9.500,00 -52,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 9.500,00 9.552,00 52,00 0,00 9.500,00 -52,00 0,00 I311002208 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ ÜB) -8.319,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.319,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002214 Beschaffung Möbel Kunstraum (CDS) -580,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -580,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002301 Beschaffung Hausmeistergeräte (BZM) -1.566,00 670,00 670,00 0,00 -230,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 670,00 670,00 0,00 -230,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.566,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002302 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ ÜB) -8.198,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.198,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 210 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I311002305 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ FN) -2.566,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.566,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002306 Beschaffung Möbel Innenhöfe (BZM) -7.406,00 3.171,00 3.171,00 0,00 -29,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 3.171,00 3.171,00 0,00 -29,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.406,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002307 Sonnensegel Innenhöfe (BZM) -1.904,00 0,00 815,00 815,00 0,00 0,00 -815,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 815,00 815,00 0,00 0,00 -815,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.904,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002308 Beschaffung Tafel Musikraum (BZM) -2.315,00 0,00 991,00 991,00 0,00 0,00 -991,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 991,00 991,00 0,00 0,00 -991,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.315,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002309 Beschaffung Küche HM (BSZ FN) -7.926,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.926,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002310 Beschaffung Werkraumschrank Musikraum (BZM) -1.298,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.298,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002311 Austausch Grafik Touchpanel EMA (BSZ FN) -5.350,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.350,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002312 Beschaffung Elektroherd (EST Cafeteria) -4.587,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.587,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002313 Beschaffung Präsentationsmodell (EST) -3.124,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.124,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002314 Beschaff. Ausstattungsgegenstä nde (EST Cafeteria) -27.987,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.987,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002315 Beschaffung Einrichtung (BSZ FN Cafeteria) -52.701,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -52.701,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002316 Beschaffung Kasse (EST Cafeteria) -2.258,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 211 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.258,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002317 Beschaffung Kasse (BSZ FN Cafeteria) -4.246,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.246,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002318 Möbilierung Medien- u. Kommunikationsraum (BSZ FN) -10.151,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.151,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002319 Beschaffung Schrankwand Musikraum (BSZ FN) -16.582,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.582,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002320 Beschaffung Möbel Lehrerzimmer (DHS) -30.632,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.632,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002321 Beschaffung Briefkasten (BSZ ÜB) -5.058,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.058,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002322 Beschaffung Evakuierungsstühle (BSZ FN) -9.725,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.725,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002323 Beschaffung Möblierung Flure (BZM) 0,00 -58.675,00 -102.475,00 -43.800,00 -149.275,00 0,00 43.800,00 43.800,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 109.525,00 65.716,00 -43.809,00 -9.675,00 0,00 43.809,00 43.800,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -168.200,00 -168.191,00 9,00 -139.600,00 0,00 -9,00 0,00 I311002324 Beschaffung Sitzbänke über Heizung (BZM) -2.626,00 2.498,00 2.498,00 0,00 -56.302,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 3.812,00 3.812,00 -1,00 -54.988,00 0,00 1,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.626,00 -1.314,00 -1.313,00 1,00 -1.314,00 0,00 -1,00 0,00 I311002325 Beschaffung Möblierung Klassenzimmer (BSZ ÜB) -6.208,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.208,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I311002401 Beschaffung Hausmeistergeräte (BZM) 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 I311002402 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ ÜB) 0,00 -5.000,00 -2.975,00 2.025,00 0,00 0,00 -2.025,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 -2.975,00 2.025,00 0,00 0,00 -2.025,00 0,00 I311002403 Beschaffung Hausmeistergeräte (GL 1-3) 0,00 -5.000,00 -4.998,00 2,00 0,00 0,00 -2,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 212 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 -4.998,00 2,00 0,00 0,00 -2,00 0,00 I311002404 Beschaffung Hausmeistergeräte (EST) 0,00 -10.952,00 0,00 10.952,00 -5.952,00 0,00 -10.952,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.952,00 0,00 10.952,00 -5.952,00 0,00 -10.952,00 0,00 I311002405 Beschaffung Hausmeistergeräte (BSZ FN) 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 I311002406 Beschaffungen Digitalpakt (SBS) 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 I311002407 Beschaffung Wasserenthärter (EST Cafeteria) 0,00 -2.426,00 -2.038,00 387,00 -2.426,00 0,00 -387,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.426,00 -2.038,00 387,00 -2.426,00 0,00 -387,00 0,00 I311002408 Beschaffung Sportgeräte (BZM) 0,00 -3.077,00 -2.866,00 212,00 -3.077,00 0,00 -212,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.077,00 -2.866,00 212,00 -3.077,00 0,00 -212,00 0,00 I311002409 Beschaffung Möbel (KMZ) 0,00 -23.338,00 -23.338,00 0,00 -23.338,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -23.338,00 -23.338,00 0,00 -23.338,00 0,00 0,00 0,00 I311002410 Beschaffung Sicherheitsschränke (BZM) 0,00 -5.441,00 -5.441,00 0,00 -5.441,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.441,00 -5.441,00 0,00 -5.441,00 0,00 0,00 0,00 I311002411 Beschaffung mobile Wärmetheke (BSZ FN Cafeteria) 0,00 -15.458,00 -12.730,00 2.728,00 -15.458,00 0,00 -2.728,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -15.458,00 -12.730,00 2.728,00 -15.458,00 0,00 -2.728,00 0,00 I311002412 Beschaffung Einbauschrank (BSZ ÜB) 0,00 -7.500,00 -7.384,00 116,00 -7.500,00 0,00 -116,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.500,00 -7.384,00 116,00 -7.500,00 0,00 -116,00 0,00 I311002413 Beschaffung Fristenbriefkasten (GL 1-3) 0,00 -16.211,00 -16.210,00 1,00 -16.211,00 0,00 -1,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -16.211,00 -16.210,00 1,00 -16.211,00 0,00 -1,00 0,00 I311002414 Beschaffung Vorhänge Theaterstudio (BZM) 0,00 -7.735,00 -7.735,00 0,00 -7.735,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.735,00 -7.735,00 0,00 -7.735,00 0,00 0,00 0,00 I311002415 Beschaffung Einbauschrank Theaterstudio (BZM) 0,00 -24.858,00 -24.858,00 0,00 -24.858,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -24.858,00 -24.858,00 0,00 -24.858,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 213 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I311002416 Ersatzbeschaffung Spülmaschine Hausm.whg. BSZ FN 0,00 -1.187,00 -1.187,00 0,00 -1.187,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.187,00 -1.187,00 0,00 -1.187,00 0,00 0,00 0,00 I311002417 Beschaffung Druckluftkompressor (BSZ ÜB Werkstatt) 0,00 -38.900,00 -38.863,00 37,00 -38.900,00 0,00 -37,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -38.900,00 -38.863,00 37,00 -38.900,00 0,00 -37,00 0,00 I311002418 Beschaffung Mähroboter (BSZ FN Sportplatz) 0,00 -23.564,00 -23.563,00 1,00 -23.564,00 0,00 -1,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -23.564,00 -23.563,00 1,00 -23.564,00 0,00 -1,00 0,00 I311002419 Beschaffung Durchschubspülmasch ine (GL 1-3) 0,00 -13.700,00 -11.507,00 2.193,00 -13.700,00 0,00 -2.193,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -13.700,00 -11.507,00 2.193,00 -13.700,00 0,00 -2.193,00 0,00 I311002420 Beschaffung Luftentfeuchter Asyl 0,00 -3.132,00 -3.132,00 0,00 -3.132,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.132,00 -3.132,00 0,00 -3.132,00 0,00 0,00 0,00 I311002421 Beschaffung Medienwagen Theaterstudio (BZM) 0,00 -10.413,00 -10.412,00 1,00 -10.413,00 0,00 -1,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.413,00 -10.412,00 1,00 -10.413,00 0,00 -1,00 0,00 I311002422 Beschaffung Spülmaschine (AL 77) 0,00 -9.623,00 -9.623,00 0,00 -9.623,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -9.623,00 -9.623,00 0,00 -9.623,00 0,00 0,00 0,00 I311002423 Beschaffung Sportgeräte (BSZ FN) 0,00 -4.055,00 0,00 4.055,00 -4.055,00 0,00 -4.055,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.055,00 0,00 4.055,00 -4.055,00 0,00 -4.055,00 0,00 I311002424 Beschaffung Medienwagen Musikraum (BZM) 0,00 -10.342,00 0,00 10.342,00 -10.342,00 0,00 -10.342,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.342,00 0,00 10.342,00 -10.342,00 0,00 -10.342,00 0,00 I320302401 Beschaffung Software ONKO3 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 -7.000,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 -7.000,00 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -30.230,00 -100.000,00 -33.018,00 66.982,00 0,00 0,00 -66.982,00 -29.800,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -31.230,00 -100.000,00 -33.018,00 66.982,00 0,00 0,00 -66.982,00 -29.800,00 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf -267.586,00 -270.000,00 16.804,00 286.804,00 30.000,00 0,00 -286.804,00 -100.000,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 250.000,00 272.884,00 22.884,00 0,00 0,00 -22.884,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 214 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -50.000,00 -1.160,00 48.840,00 0,00 0,00 -48.840,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -267.586,00 -470.000,00 -254.920,00 215.080,00 30.000,00 0,00 -215.080,00 -100.000,00 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg 8.417,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 8.417,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen- Ittendorf -352.834,00 -1.571.400,00 -1.571.315,00 85,00 -224.300,00 -247.100,00 -85,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -352.834,00 -1.571.400,00 -1.571.315,00 85,00 -224.300,00 -247.100,00 -85,00 0,00 I320601707 K7739 Neubau ÜQH Bergerstr./Unterrad 38.160,00 0,00 50.332,00 50.332,00 0,00 0,00 -50.332,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 38.160,00 0,00 50.332,00 50.332,00 0,00 0,00 -50.332,00 0,00 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -58.770,00 -550.000,00 -68.641,00 481.359,00 0,00 -200.000,00 -481.359,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -58.770,00 -500.000,00 -68.641,00 431.359,00 0,00 -200.000,00 -431.359,00 0,00 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schussenbr. OD Kehlen -39.774,00 -426.300,00 -15.111,00 411.189,00 217.000,00 -643.300,00 -411.189,00 -400.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -39.774,00 -426.300,00 0,00 426.300,00 217.000,00 -643.300,00 -426.300,00 -400.000,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 -15.111,00 -15.111,00 0,00 0,00 15.111,00 0,00 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau 0,00 -50.000,00 -3.602,00 46.398,00 0,00 0,00 -46.398,00 -46.300,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -50.000,00 -3.602,00 46.398,00 0,00 0,00 -46.398,00 -46.300,00 I320601809 K7760 Radweg Ahausen- Buggensegel BA II 407.326,00 -83.900,00 -83.872,00 28,00 -83.900,00 0,00 -28,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 497.490,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -90.014,00 -83.900,00 -83.872,00 28,00 -83.900,00 0,00 -28,00 0,00 I320601901 K 7750 Ausbau zwischen Roggenbeuren und Harresheim 0,00 -25.700,00 0,00 25.700,00 224.300,00 0,00 -25.700,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -25.700,00 0,00 25.700,00 24.300,00 0,00 -25.700,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 200.000,00 0,00 0,00 0,00 I320601904 K7767 Ausbau zw. Hattenweiler u. Kreisgrenze Sigm. 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 -70.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 -70.000,00 I320602001 K7782 BA II - Ausbau zw. Ahausen u. Grasbeuren 0,00 -140.000,00 0,00 140.000,00 0,00 0,00 -140.000,00 -100.000,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 215 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -100.000,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 -100.000,00 -100.000,00 I320602002 K7722 Radweg zw. Wolfzennen u. Bürgermoos -20.875,00 -70.000,00 -1.119,00 68.881,00 30.000,00 0,00 -68.881,00 -68.500,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -20.875,00 -70.000,00 -1.119,00 68.881,00 30.000,00 0,00 -68.881,00 -68.500,00 I320602003 K7771 Neubau Rad- u. Gehweg zw. Owingen u. Bamb. -46.682,00 -1.015.000,00 -298.595,00 716.405,00 0,00 -170.000,00 -716.405,00 -250.000,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 1.255.000,00 1.032.240,00 -222.760,00 0,00 0,00 222.760,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 -70.000,00 -70.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -46.682,00 -2.200.000,00 -1.330.835,00 869.165,00 0,00 -100.000,00 -869.165,00 -250.000,00 I320602006 K7790 Überquerungshilfe Höll in Tettnang -1.666,00 -318.300,00 -215.054,00 103.246,00 0,00 -18.300,00 -103.246,00 -103.200,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -68.300,00 0,00 68.300,00 0,00 -18.300,00 -68.300,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -1.666,00 -250.000,00 -215.054,00 34.946,00 0,00 0,00 -34.946,00 -103.200,00 I320602010 Radwegnetzkonzeption 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 I320602102 Radschnellweg zwischen RV und FN 0,00 -120.000,00 0,00 120.000,00 0,00 0,00 -120.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -120.000,00 0,00 120.000,00 0,00 0,00 -120.000,00 0,00 I320602103 K7782 Radweg Ahausen- Grasbeuren 0,00 -150.000,00 0,00 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 -100.000,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -100.000,00 0,00 100.000,00 0,00 0,00 -100.000,00 -100.000,00 I320602104 K7742 Umbau Kreuzung in KVP Riedheimer Str. -36.000,00 -740.000,00 -19.619,00 720.381,00 0,00 -150.000,00 -720.381,00 -720.300,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 300.000,00 0,00 -300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 -50.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -36.000,00 -990.000,00 -19.619,00 970.381,00 0,00 -150.000,00 -970.381,00 -670.300,00 I320602107 K7793 Rückhalteklärbecken Kressbronn Retterschen 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 I320602109 K7780 Lichtsignalanlage FGÜ Eriskirch-Mariabrunn -28.689,00 -2.500,00 -2.484,00 16,00 -2.500,00 0,00 -16,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -28.689,00 -2.500,00 -2.484,00 16,00 -2.500,00 0,00 -16,00 0,00 I320602113 K7772 Radwegverbreiterung Goldbach/Brünnensbach -179,00 -124.000,00 -123.940,00 60,00 -30.000,00 -69.000,00 -60,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 45.000,00 0,00 -45.000,00 0,00 0,00 45.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -179,00 -169.000,00 -123.940,00 45.060,00 -30.000,00 -69.000,00 -45.060,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 216 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I320602115 K7744 San. Fahrbahn Autenweiler- Grünwangen -2.573,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.573,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602205 K7771barrierefreier Umb. Bushaltestelle Bambergen 0,00 -30.000,00 -8.400,00 21.600,00 0,00 0,00 -21.600,00 -21.600,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -30.000,00 -8.400,00 21.600,00 0,00 0,00 -21.600,00 -21.600,00 I320602207 K7759 Neubau RW + ÜQH Neufrach-Buggensegel -65.953,00 -400.000,00 -334.372,00 65.628,00 0,00 0,00 -65.628,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 275.000,00 0,00 -275.000,00 0,00 0,00 275.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 -25.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -65.953,00 -650.000,00 -334.372,00 315.628,00 0,00 0,00 -315.628,00 0,00 I320602209 K7725 Fahrbahnsanierung Reute - Pfingsweid -64.389,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -64.389,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602210 K7758 Fahrbahnsanierung OD Weildorf - Beuren -571.691,00 -5.800,00 -5.713,00 87,00 -5.800,00 0,00 -87,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.549,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -574.239,00 -5.800,00 -5.713,00 87,00 -5.800,00 0,00 -87,00 0,00 I320602211 K7788 Fahrbahnsan. Taisersdorf - Krgr. Sigmaringen -17.373,00 -88.100,00 -87.905,00 195,00 -8.500,00 -79.600,00 -195,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -17.373,00 -88.100,00 -87.905,00 195,00 -8.500,00 -79.600,00 -195,00 0,00 I320602213 K7781 Fahrbahnausbau Azenweiler-Wahlweiler -146.468,00 -48.800,00 -48.746,00 54,00 -48.800,00 0,00 -54,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -146.468,00 -48.800,00 -48.746,00 54,00 -48.800,00 0,00 -54,00 0,00 I320602214 K7765 Neubau Rad-Gehweg Prälatenweg bis L200a -2.359,00 -120.000,00 0,00 120.000,00 0,00 -20.000,00 -120.000,00 -75.000,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -75.000,00 0,00 75.000,00 0,00 0,00 -75.000,00 -30.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -2.359,00 -45.000,00 0,00 45.000,00 0,00 -20.000,00 -45.000,00 -45.000,00 I320602301 Maßnahmen unabhängiger Grunderwerb 24.173,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 25.182,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 220 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 952,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.961,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602303 Restabwicklung Ausgleichsmaßnahme n -3.145,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -3.145,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602304 K7761 Neubau Radweg Grasbeuren- Buggensegel 0,00 -150.000,00 0,00 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 -150.000,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 217 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -150.000,00 0,00 150.000,00 0,00 0,00 -150.000,00 -150.000,00 I320602307 K7735 Fahrbahnsan. Ittenhausen - Unterteuringen -711.279,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -711.279,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602309 K7765 Überquerungshilfe Prälatenweg 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 I320602310 K7765 Überquerungshilfe L200a Tüfingen- Baufnang 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 I320602311 K7744 FGÜ Markdorf- Talstraße 0,00 -10.000,00 -5.433,00 4.567,00 0,00 0,00 -4.567,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -10.000,00 -5.433,00 4.567,00 0,00 0,00 -4.567,00 0,00 I320602312 K7790 Radwegsanierung TT- Höll -127.944,00 -52.400,00 -52.341,00 59,00 -14.200,00 -38.200,00 -59,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -127.944,00 -52.400,00 -52.341,00 59,00 -14.200,00 -38.200,00 -59,00 0,00 I320602313 K7736 Fahrbahnausbau Stadel-Bitzenhofen -154.231,00 -142.000,00 -141.918,00 82,00 -96.300,00 -45.700,00 -82,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -154.231,00 -142.000,00 -141.918,00 82,00 -96.300,00 -45.700,00 -82,00 0,00 I320602314 K7769 Fahrbahnausbau Achtalstraße -301.015,00 -148.900,00 -56.556,00 92.344,00 0,00 -148.900,00 -92.344,00 -63.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -301.015,00 -148.900,00 -56.556,00 92.344,00 0,00 -148.900,00 -92.344,00 -63.000,00 I320602315 K7755 Betenbrunn - Neubau bar.fr. Bushaltest. -16.847,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -16.847,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I320602316 K7776 Fahrbahnsanierung Kressbronn BG Bachtobel -76.300,00 -108.300,00 -108.236,00 64,00 -108.300,00 0,00 -64,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -76.300,00 -108.300,00 -108.236,00 64,00 -108.300,00 0,00 -64,00 0,00 I320602317 K7782 Ersatzbeschaffung Amphibienschranke -6.092,00 -15.000,00 -15.883,00 -883,00 -15.000,00 0,00 883,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.092,00 -15.000,00 -15.883,00 -883,00 -15.000,00 0,00 883,00 0,00 I320602401 K7742 Markdorf-Riedheim Neubau RW m. Durchlassverb 0,00 -650.000,00 -2.274,00 647.726,00 0,00 0,00 -647.726,00 -647.700,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -700.000,00 -2.274,00 697.726,00 0,00 0,00 -697.726,00 -647.700,00 I320602402 Maßnahmen unabhängiger Grunderwerb 0,00 -25.000,00 -5.022,00 19.978,00 0,00 0,00 -19.978,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 218 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 7.553,00 7.553,00 0,00 0,00 -7.553,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -25.000,00 -12.575,00 12.425,00 0,00 0,00 -12.425,00 0,00 I320602403 Sanierungsmaßnahme n an Kreisstraßen 0,00 -400,00 0,00 400,00 249.600,00 0,00 -400,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -400,00 0,00 400,00 249.600,00 0,00 -400,00 0,00 I320602404 Fahrbahnsanierungsm aßn. nach Leitungsbau Dritter 0,00 -50.000,00 -13.837,00 36.163,00 0,00 0,00 -36.163,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -50.000,00 -13.837,00 36.163,00 0,00 0,00 -36.163,00 0,00 I320602405 K7786 Fahrbahnausb. Abigkr.u.Burgbergkr.(Li pp.Str) 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 I320602407 K7736 Sanierung Brücke Rotach Fuchstobel 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 -50.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 -50.000,00 I320602408 K7749 Fahrbahnausbau Harresheim- Wendlingen 0,00 -50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 I320602409 Restabwicklung Ausgleichsmaßnahme n 0,00 -20.000,00 -14.973,00 5.027,00 -20.000,00 0,00 -5.027,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -20.000,00 -14.973,00 5.027,00 -20.000,00 0,00 -5.027,00 0,00 I320602410 K7785 Frickingen - Sicherheitsausstat. Brücke 0,00 -21.000,00 -20.829,00 171,00 -21.000,00 0,00 -171,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -21.000,00 -20.829,00 171,00 -21.000,00 0,00 -171,00 0,00 I320602411 K7749 Fahrbahnsanierung Meersburg 0,00 -9.200,00 -9.179,00 21,00 -9.200,00 0,00 -21,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -9.200,00 -9.179,00 21,00 -9.200,00 0,00 -21,00 0,00 I320902301 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro -279.656,00 -317.500,00 -106.487,00 211.013,00 0,00 -317.500,00 -211.013,00 -211.000,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 192.160,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 97.685,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -298.449,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -271.053,00 -317.500,00 -106.487,00 211.013,00 0,00 -317.500,00 -211.013,00 -211.000,00 I320902401 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro 0,00 -356.000,00 -42.423,00 313.577,00 0,00 0,00 -313.577,00 -313.100,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 114.000,00 160.160,00 46.160,00 0,00 0,00 -46.160,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 30.000,00 8.000,00 -22.000,00 0,00 0,00 22.000,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 219 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -500.000,00 -210.583,00 289.417,00 0,00 0,00 -289.417,00 -313.100,00 I321001901 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 1.000 Euro -153.415,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -153.415,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I321002201 Erwerb Fahrzeuge / Geräte > 5.000 Euro -272.799,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -83.967,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -188.831,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I321002301 Erwerb Kleingeräte < 5.000 Euro -36.063,00 -1.370,00 -1.365,00 5,00 -1.370,00 0,00 -5,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.658,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -29.405,00 -1.370,00 -1.365,00 5,00 -1.370,00 0,00 -5,00 0,00 I321002401 Erwerb Kleingeräte < 5.000 Euro 0,00 -48.630,00 -22.088,00 26.542,00 1.370,00 0,00 -26.542,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -48.630,00 -22.088,00 26.542,00 1.370,00 0,00 -26.542,00 0,00 I322252302 Kostenbeteiligung K7755 Betenbrunn- Steinsbrunn -188.200,00 -3.100,00 -3.097,00 3,00 -3.100,00 0,00 -3,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -188.200,00 -3.100,00 -3.097,00 3,00 -3.100,00 0,00 -3,00 0,00 I322252303 Kostenbeteiligung K7786 Radweganschluss Aufkirch -34.660,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -34.660,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I330502101 Grunderwerb Wertstoffhof Markdorf -288.479,00 -14.347,00 -14.347,00 0,00 -14.347,00 0,00 0,00 0,00 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -288.479,00 -14.347,00 -14.347,00 0,00 -14.347,00 0,00 0,00 0,00 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -219.522,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -219.522,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -57.191,00 -3.111,00 -3.051,00 60,00 -3.111,00 0,00 -60,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -57.191,00 -3.111,00 -3.051,00 60,00 -3.111,00 0,00 -60,00 0,00 I330602301 Errichtung Photovoltaikanlage (EZ Weiherberg) 0,00 -253.857,00 -4.791,00 249.066,00 12.143,00 -216.000,00 -249.066,00 -249.000,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -253.857,00 -4.791,00 249.066,00 12.143,00 -216.000,00 -249.066,00 -249.000,00 I330602303 Errichtung Wertstoffhof Markdorf -6.186,00 -182.542,00 -15.786,00 166.756,00 17.458,00 0,00 -166.756,00 -166.700,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.186,00 -182.542,00 -15.786,00 166.756,00 17.458,00 0,00 -166.756,00 -166.700,00 I330602304 Wertstoffhof Neukirch 0,00 -285.000,00 -119.425,00 165.575,00 -55.000,00 -30.000,00 -165.575,00 -162.900,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 220 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -285.000,00 -119.425,00 165.575,00 -55.000,00 -30.000,00 -165.575,00 -162.900,00 I330602305 Erneuerung Fahrzeugwaagenbrück e (EZ Weiherberg) -40.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -40.020,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I330602306 Errichtung Freiluftschaltschrank (EZ Weiherberg) -6.665,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.665,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I330602307 WLAN-Ausstattung WertstoffhofPLUS Ailingen 0,00 -10.000,00 -549,00 9.451,00 0,00 0,00 -9.451,00 -9.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -10.000,00 -549,00 9.451,00 0,00 0,00 -9.451,00 -9.400,00 I330602308 WLAN-Ausstattung Entsorgungszentrum Weiherberg 0,00 -20.000,00 -560,00 19.440,00 0,00 0,00 -19.440,00 -19.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -20.000,00 -560,00 19.440,00 0,00 0,00 -19.440,00 -19.400,00 I330602309 WLAN-Ausstattung Entsorgungszentrum Tettnang 0,00 -15.000,00 -560,00 14.440,00 0,00 0,00 -14.440,00 -14.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -15.000,00 -560,00 14.440,00 0,00 0,00 -14.440,00 -14.400,00 I330602310 WLAN-Ausstattung Entsorgungszentrum Überlingen 0,00 -15.000,00 -560,00 14.440,00 0,00 0,00 -14.440,00 -14.400,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -15.000,00 -560,00 14.440,00 0,00 0,00 -14.440,00 -14.400,00 I330602311 Errichtung Batterieeinhausungen Wertstoffhöfe 0,00 -74.000,00 -73.119,00 881,00 0,00 -74.000,00 -881,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -74.000,00 -73.119,00 881,00 0,00 -74.000,00 -881,00 0,00 I330602401 Kameraüberwachung, Beleuchtung EZ Weiherberg 0,00 -30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 I330602402 Beschaffung Notstromaggregat EZ Weiherberg 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 I330602403 Errichtung Photovoltaikanlage (EZ Tettnang) 0,00 -1.306,00 0,00 1.306,00 38.694,00 0,00 -1.306,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -1.306,00 0,00 1.306,00 38.694,00 0,00 -1.306,00 0,00 I330602404 Fortführung Wertstoffhofnetz 0,00 -40.500,00 -7.631,00 32.869,00 59.500,00 0,00 -32.869,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -40.500,00 -7.631,00 32.869,00 59.500,00 0,00 -32.869,00 0,00 I330602405 Deponie Üb. Füllenwaid, Osterweiterung BA 2+3 0,00 -100.000,00 -1.369,00 98.632,00 0,00 0,00 -98.632,00 -98.600,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -100.000,00 -1.369,00 98.632,00 0,00 0,00 -98.632,00 -98.600,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 221 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I330602406 Beschaffung Tauchpumpe (EZ Weiherberg) 0,00 -7.243,00 -7.243,00 0,00 -7.243,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -7.243,00 0,00 7.243,00 -7.243,00 0,00 -7.243,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 -7.243,00 -7.243,00 0,00 0,00 7.243,00 0,00 I330602407 Beschaffung Brandvermeidungssyst em (WSH Ailingen) 0,00 -4.500,00 -3.982,00 518,00 -4.500,00 0,00 -518,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -4.500,00 -3.982,00 518,00 -4.500,00 0,00 -518,00 0,00 I330902401 Beschaffung Fahrzeug mit Ladefläche (EZ Tettnang) 0,00 -30.260,00 -30.260,00 0,00 -30.260,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -30.260,00 -30.260,00 0,00 -30.260,00 0,00 0,00 0,00 I331002301 Abrollbehälter f. Abfalltransporte (EZ Weiherberg) -247.514,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -247.514,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I331002302 Container Elektrokleingeräte (WSH Uhld. - Mühlh.) -583,00 -7.283,00 -7.283,00 0,00 -883,00 -6.400,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -583,00 0,00 -7.283,00 -7.283,00 0,00 0,00 7.283,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.283,00 0,00 7.283,00 -883,00 -6.400,00 -7.283,00 0,00 I331002303 Beschaffung höhenverst. Schreibtisch (EZ TT) 0,00 -2.750,00 -2.750,00 0,00 -2.750,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.750,00 -2.750,00 0,00 -2.750,00 0,00 0,00 0,00 I331002304 Höhenverst. Schreibtischgestell (EZ Weiherberg) 0,00 -2.150,00 -2.150,00 0,00 -2.150,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.150,00 -2.150,00 0,00 -2.150,00 0,00 0,00 0,00 I331002401 Abrollbehälter f. Abfalltransporte (EZ Weiherberg) 0,00 -30.000,00 -25.311,00 4.689,00 0,00 0,00 -4.689,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -30.000,00 -25.311,00 4.689,00 0,00 0,00 -4.689,00 0,00 I331002402 Beschaffung Notfallpumpe EZ Weiherberg 0,00 -15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 -6.000,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 -6.000,00 I331002403 Beschaffung Container Elektrokleingeräte 0,00 -59.117,00 0,00 59.117,00 883,00 0,00 -59.117,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -59.117,00 0,00 59.117,00 883,00 0,00 -59.117,00 0,00 I331002404 Beschaffung Sicherheitstraverse (EZ Weiherberg) 0,00 -8.434,00 -7.751,00 683,00 -8.434,00 0,00 -683,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -8.434,00 -7.751,00 683,00 -8.434,00 0,00 -683,00 0,00 I340302301 Beschaffung Webserver - Bibliothekssoftware (EST) -2.428,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -2.428,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 222 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I340302401 Beschaffung Software Versuchsmanagement (DHS) 0,00 -1.100,00 0,00 1.100,00 8.900,00 0,00 -1.100,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -1.100,00 0,00 1.100,00 8.900,00 0,00 -1.100,00 0,00 I340302402 Beschaffung cloudbasiertes Bibliothekssystem (BZM) 0,00 -15.017,00 -15.017,00 0,00 -17,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -17,00 -6.046,00 -6.029,00 -17,00 0,00 6.029,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -15.000,00 -8.970,00 6.030,00 0,00 0,00 -6.030,00 0,00 I340302403 Erstellung Werbevideo (JKS) 0,00 -2.000,00 -1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 -1.000,00 -1.000,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -2.000,00 -1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 -1.000,00 -1.000,00 I340302404 Beschaffung Software "Drehen" und "Fräsen" (MCS) 0,00 -7.700,00 -6.871,00 829,00 -7.700,00 0,00 -829,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -7.700,00 -6.871,00 829,00 -7.700,00 0,00 -829,00 0,00 I340902218 Beschaffung Kosy A4- Fräse (BZM) 0,00 0,00 2.225,00 2.225,00 0,00 0,00 -2.225,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 2.225,00 2.225,00 0,00 0,00 -2.225,00 0,00 I340902301 Beschaffung angetriebenes Werkzeug (radial) (CDS) -1.385,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.385,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I340902308 Beschaffung Tischbohrmaschinen (MCS) -9.621,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.621,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I340902316 Technologische Erneuerung (EST) -68.004,00 -114.200,00 -114.157,00 43,00 0,00 -114.200,00 -43,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -68.004,00 -114.200,00 -114.157,00 43,00 0,00 -114.200,00 -43,00 0,00 I340902319 Beschaffung Lasermodul CNC Fräsmaschine (CDS) -1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I340902320 Ersatzbeschaffung Server (EST) -26.048,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -26.048,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I340902321 Beschaffung Laserschneidmaschine (KMZ) 0,00 -5.000,00 -4.991,00 9,00 0,00 -5.000,00 -9,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 -4.991,00 9,00 0,00 -5.000,00 -9,00 0,00 I340902401 Beschaffung Fräsmaschine (MCS) 0,00 -74.000,00 0,00 74.000,00 0,00 0,00 -74.000,00 -69.000,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 223 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -74.000,00 0,00 74.000,00 0,00 0,00 -74.000,00 -69.000,00 I340902402 Beschaffung Spannvorrichtung Drehmaschine (MCS) 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 I340902411 Technologische Erneuerung (MCS) 0,00 -67.000,00 -51.408,00 15.592,00 0,00 0,00 -15.592,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -67.000,00 -51.408,00 15.592,00 0,00 0,00 -15.592,00 0,00 I340902412 Beschaffung Bus (SBS) 0,00 -30.000,00 -28.790,00 1.210,00 0,00 0,00 -1.210,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -30.000,00 -28.790,00 1.210,00 0,00 0,00 -1.210,00 0,00 I340902413 Beschaffung Absaugung 3D Fräse (KMZ) 0,00 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 0,00 I340902414 Beschaffung 3D Fräsmaschine (KMZ) 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 I340902415 Beschaffung Ölgas Druck- und Zugmaschine (CDS) 0,00 -13.000,00 0,00 13.000,00 0,00 0,00 -13.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -13.000,00 0,00 13.000,00 0,00 0,00 -13.000,00 0,00 I340902416 Beschaffung Drechselbank (CDS) 0,00 -2.300,00 0,00 2.300,00 0,00 0,00 -2.300,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.300,00 0,00 2.300,00 0,00 0,00 -2.300,00 0,00 I340902417 Beschaffung Hobelmaschine (CDS) 0,00 -4.550,00 0,00 4.550,00 0,00 0,00 -4.550,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.550,00 0,00 4.550,00 0,00 0,00 -4.550,00 0,00 I340902418 Beschaffung Tellerschleifer (BZM RS) 0,00 -1.040,00 -1.035,00 5,00 -1.040,00 0,00 -5,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.040,00 -1.035,00 5,00 -1.040,00 0,00 -5,00 0,00 I341002004 Beschaffung Weichbodenmatte (BZ MD) 0,00 0,00 49,00 49,00 0,00 0,00 -49,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 49,00 49,00 0,00 0,00 -49,00 0,00 I341002101 Beschaffung 2x Besucherzählgeräte (Biblioth. MD) 0,00 0,00 2.085,00 2.085,00 0,00 0,00 -2.085,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 2.085,00 2.085,00 0,00 0,00 -2.085,00 0,00 I341002147 Beschaffung iPad Transportkoffer (BZM) 2.969,00 0,00 378,00 378,00 0,00 0,00 -378,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.969,00 0,00 2.978,00 2.978,00 0,00 0,00 -2.978,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 -2.600,00 -2.600,00 0,00 0,00 2.600,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 224 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002150 Beschaffung Laptop Ladewagen (BZM) 0,00 0,00 1.032,00 1.032,00 0,00 0,00 -1.032,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 1.032,00 1.032,00 0,00 0,00 -1.032,00 0,00 I341002151 Beschaffung Dell Ladewagen (BZM) 1.004,00 0,00 128,00 128,00 0,00 0,00 -128,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.004,00 0,00 1.007,00 1.007,00 0,00 0,00 -1.007,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 -879,00 -879,00 0,00 0,00 879,00 0,00 I341002152 Beschaffung Dell Vostro Laptops (BZM) 24.386,00 0,00 3.038,00 3.038,00 0,00 0,00 -3.038,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 24.386,00 0,00 24.459,00 24.459,00 0,00 0,00 -24.459,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 -21.422,00 -21.422,00 0,00 0,00 21.422,00 0,00 I341002155 Digitalpakt Schulen (BZM MD Gym) 38.156,00 0,00 7.000,00 7.000,00 0,00 0,00 -7.000,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 38.156,00 0,00 7.000,00 7.000,00 0,00 0,00 -7.000,00 0,00 I341002156 Digitalpakt Schulen (BZM MD RS) 102.124,00 0,00 20.485,00 20.485,00 0,00 0,00 -20.485,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 102.124,00 0,00 20.485,00 20.485,00 0,00 0,00 -20.485,00 0,00 I341002208 Beschaffung KUKa Robotersystem (EST) -27.845,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.845,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002209 Beschaffung Hobelbänke (CDS) -107.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 250 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -107.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002226 Beschaffung WIG- Schweißgerät (CDS) -10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002246 Digitalpakt Schulen (BZM Gym) 85.787,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 85.787,00 0,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 0,00 I341002247 Digitalpakt Schulen (BZM RS) 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 3.000,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 I341002249 Beschaffung SMART Boards und Cynap- Systeme (PS MD) 15.289,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 15.289,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002261 Beschaffung Hochvolt- Messadapter (CDS) -2.502,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.502,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 225 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002301 Beschaffung Sandstrahlkabine mit Absaugung (CDS) -5.950,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.950,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002302 Beschaffung 3D- Drucker (CDS) -6.077,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.077,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002304 Beschaffung Kettensäge (CDS) -7.643,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.643,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002305 Beschaffung Akku- Handkreissäge (CDS) -1.738,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.738,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002306 Beschaffung Akku- Trockenbauschrauber (CDS) -1.051,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.051,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002307 Beschaffung Akku- Trennschleifer (CDS) -2.481,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.481,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002308 Beschaffung Gerätesatz Elektropneumatik (CDS) -29.063,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -29.063,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002309 Beschaffung VDE Messgerät 0100-600 (CDS) -25.099,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.099,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002310 Beschaffung VDE Prüftafel (CDS) -4.998,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.998,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002311 Beschaff. KNX Module Trainingssystem (CDS) -2.969,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.969,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002312 Beschaff. Trainingspaket Gebäudesystemtech. (CDS) -45.289,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -45.289,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002313 Beschaffung Modul Fahrzeugsystemanalys e (CDS) -26.789,00 -3.000,00 0,00 3.000,00 -3.000,00 0,00 -3.000,00 -2.900,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -26.789,00 -3.000,00 0,00 3.000,00 -3.000,00 0,00 -3.000,00 -2.900,00 I341002315 Beschaffung Hochvolt- Batterietechnik (CDS) -14.054,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 226 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.054,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002317 Beschaffung Modell Beleuchtungsanlage (CDS) -13.055,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.055,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002318 Schulungshardware System- u. Hochvolttechnik (CDS) -5.629,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.629,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002319 Beschaffung Schubladenschränke (CDS) -4.170,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.170,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002320 Beschaffung Druckverlustprüfgerät (CDS) -3.342,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.342,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002322 Beschaffung Akku- Bohrhammer (CDS) -3.487,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.487,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002323 Beschaffung SMART Boards (CDS) -44.625,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -44.625,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002324 Beschaffung SMART Boards (HES) -34.986,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -34.986,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002325 Möbilierung Medien- und Kommunikationsraum (HES) -4.801,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.801,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002327 Beschaffung SMART Boards (DHS) -36.170,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -36.170,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002335 Beschaffung SMART Boards (EST) -90.500,00 -77.190,00 -76.819,00 371,00 -77.190,00 0,00 -371,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -90.500,00 -77.190,00 -76.819,00 371,00 -77.190,00 0,00 -371,00 0,00 I341002336 Beschaffung PCs (EST) -5.294,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.294,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002339 Beschaffung E-Piano mit Lautsprecheranlage (PS) -2.260,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.260,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 227 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002341 Beschaffung PCs (JKS) -2.810,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.810,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002342 Konferenztechnik (mittlerer Schulungsraum) (KMZ) 0,00 -23.520,00 -20.043,00 3.477,00 0,00 -23.520,00 -3.477,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -23.520,00 -20.043,00 3.477,00 0,00 -23.520,00 -3.477,00 0,00 I341002343 Konferenztechnik (kleiner Schulungsraum) (KMZ) 0,00 -15.320,00 -13.650,00 1.670,00 0,00 -15.320,00 -1.670,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -15.320,00 -13.650,00 1.670,00 0,00 -15.320,00 -1.670,00 0,00 I341002344 Beschaffung digitale Informationstafel (KMZ) 0,00 -15.000,00 -13.477,00 1.523,00 0,00 -15.000,00 -1.523,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -15.000,00 -13.477,00 1.523,00 0,00 -15.000,00 -1.523,00 0,00 I341002345 Errichtung Empfangstheke (KMZ) 0,00 -6.300,00 0,00 6.300,00 -1.300,00 -5.000,00 -6.300,00 -6.100,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -6.300,00 0,00 6.300,00 -1.300,00 -5.000,00 -6.300,00 -6.100,00 I341002346 Beschaffung 4K Beamer (KMZ) -5.116,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.116,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002347 Beschaffung VR- Kamera (KMZ) -4.713,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.713,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002348 Beschaffung Mac Studio Desktop Computer (KMZ) -5.137,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.137,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002349 Beschaffung VR-Brillen (KMZ) -4.499,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.499,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002350 Beschaffung 3D- Drucker (KMZ) -4.499,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.499,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002351 Digitalpakt Schulen (CDS) -395.413,00 0,00 288.852,00 288.852,00 0,00 0,00 -288.852,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 288.852,00 288.852,00 0,00 0,00 -288.852,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -395.413,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002352 Digitalpakt Schulen (HES) -212.915,00 0,00 151.129,00 151.129,00 0,00 0,00 -151.129,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 151.129,00 151.129,00 0,00 0,00 -151.129,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -212.915,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 228 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002353 Digitalpakt Schulen (DHS) -202.776,00 0,00 74.922,00 74.922,00 0,00 0,00 -74.922,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 74.922,00 74.922,00 0,00 0,00 -74.922,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -202.776,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I3410023540 Digitalpakt Schulen (CVS) -195.469,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -195.469,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002355 Beschaffung Lehrerpult (CVS) -1.335,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.335,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002356 Beschaffung Beamer (CVS) -3.424,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.424,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002357 Beschaffung Projektionsleinwand (CVS) -2.730,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.730,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002358 Beschaffung Hochvoltprüfgerät (MCS) -3.049,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.049,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002359 Beschaffung Tischtennisplatte (EST) -2.372,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.372,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002360 Beschaffung Laptop Schulleitung (SBS) -1.390,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.390,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002361 Beschaffung Medientechnik SolutionEDUOne (BZM Gym) -4.247,00 0,00 1.818,00 1.818,00 0,00 0,00 -1.818,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 1.818,00 1.818,00 0,00 0,00 -1.818,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.247,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002362 Ersatzbeschaffung Laptop (CDS) -1.670,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.670,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002363 Digitalpakt Schulen (MCS) -337.025,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -337.025,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002364 Beschaffung EasyStation-Lese-/Schreibeinheit (EST) -1.113,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.113,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 229 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002365 Beschaffung Schallschutz Sofas (CVS) -6.144,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.144,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002366 Beschaffung DNA - Sequenziergerät (MCS) -2.788,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.788,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002367 Beschaffung pH/Leitfähigkeits- Messgerät (MCS) -1.635,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.635,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002368 Beschaffung Tischzentrifuge (MCS) -10.490,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.490,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002369 Beschaffung Übungsmotor (MCS) -5.831,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.831,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002370 Beschaffung Analysewaage (MCS) -2.803,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.803,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002371 Beschaffung Spektralphotometer (MCS) -3.542,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.542,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002372 Beschaffung Servosysteme (EST) -14.247,00 -1.947,00 -1.947,00 0,00 -1.947,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.247,00 -1.947,00 -1.947,00 0,00 -1.947,00 0,00 0,00 0,00 I341002373 Beschaffung Tintenstrahletikettendr ucker (MCS) -1.569,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.569,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002374 Beschaffung Bass- Xylophon (DHS) -1.259,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.259,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002375 Beschaffung Waschmaschine (SBS) -1.167,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.167,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002376 Beschaffung Nassund Trockensauger (CDS) -2.904,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.904,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I341002401 Beschaffung Sofas (CVS) 0,00 -20.000,00 -19.988,00 12,00 -10.000,00 0,00 -12,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -20.000,00 -19.988,00 12,00 -10.000,00 0,00 -12,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 230 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002402 Ersatzbeschaffung Beamer (CVS) 0,00 -2.160,00 -2.138,00 22,00 -160,00 0,00 -22,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.160,00 -2.138,00 22,00 -160,00 0,00 -22,00 0,00 I341002403 Ersatzbesch. höhenverstellbare Lehrertische (CVS) 0,00 -2.800,00 -2.670,00 130,00 0,00 0,00 -130,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.800,00 -2.670,00 130,00 0,00 0,00 -130,00 0,00 I341002404 Beschaffung Kfz- Hochvolttrainer (MCS) 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 -18.600,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 -18.600,00 I341002405 Beschaffung Nass-/Trockensauger (MCS) 0,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 0,00 0,00 -2.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 0,00 0,00 -2.500,00 0,00 I341002406 Beschaffung Kfz- Lichttafeln (MCS) 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 -10.000,00 0,00 -40.000,00 -38.400,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 -10.000,00 0,00 -40.000,00 -38.400,00 I341002407 Besch.Kleinwagen gebraucht für Ausbildung (MCS) 0,00 -5.750,00 -5.500,00 250,00 -750,00 0,00 -250,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.750,00 -5.500,00 250,00 -750,00 0,00 -250,00 0,00 I341002408 Beschaffung Motoren (MCS) 0,00 -12.000,00 0,00 12.000,00 0,00 0,00 -12.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -12.000,00 0,00 12.000,00 0,00 0,00 -12.000,00 0,00 I341002409 Beschaffung Staubsauger (MCS) 0,00 -3.000,00 -1.234,00 1.766,00 0,00 0,00 -1.766,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.000,00 -1.234,00 1.766,00 0,00 0,00 -1.766,00 0,00 I341002410 Beschaffung Fotometer (MCS) 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 I341002411 Beschaffung Spektrometer (MCS) 0,00 -300,00 0,00 300,00 14.700,00 0,00 -300,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -300,00 0,00 300,00 14.700,00 0,00 -300,00 0,00 I341002412 Beschaffung Sequenziergerät Nanopore (MCS) 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 I341002413 Beschaffung Thermodrucker (MCS) 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 0,00 I341002417 Beschaffung Steuerungstechnik Lernsysteme (EST) 0,00 -33.310,00 -33.306,00 4,00 6.990,00 0,00 -4,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -33.310,00 -33.306,00 4,00 6.990,00 0,00 -4,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 231 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002418 Ersatzbeschaffung Notebooks (EST) 0,00 -38.600,00 -38.421,00 179,00 27.400,00 0,00 -179,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -38.600,00 -38.421,00 179,00 27.400,00 0,00 -179,00 0,00 I341002419 Beschaffung Laptopwagen (EST) 0,00 -3.400,00 0,00 3.400,00 -1.400,00 0,00 -3.400,00 -3.400,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.400,00 0,00 3.400,00 -1.400,00 0,00 -3.400,00 -3.400,00 I341002420 Beschaffung Grundlagenlabor Lernsysteme (EST) 0,00 -23.990,00 -13.206,00 10.784,00 -10.990,00 0,00 -10.784,00 -6.400,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -23.990,00 -13.206,00 10.784,00 -10.990,00 0,00 -10.784,00 -6.400,00 I341002421 Beschaff. Netzwerkomponenten Laborunterricht (EST) 0,00 -16.350,00 -11.329,00 5.021,00 3.650,00 0,00 -5.021,00 -4.400,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -16.350,00 -11.329,00 5.021,00 3.650,00 0,00 -5.021,00 -4.400,00 I341002422 Beschaffung Ergonomische Büroausstattung (EST) 0,00 -14.000,00 -3.482,00 10.518,00 0,00 0,00 -10.518,00 -8.100,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -14.000,00 -3.482,00 10.518,00 0,00 0,00 -10.518,00 -8.100,00 I341002423 Beschaffung Ausstattung Lehrerzimmer (EST) 0,00 -12.650,00 -12.617,00 33,00 -6.650,00 0,00 -33,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -12.650,00 -12.617,00 33,00 -6.650,00 0,00 -33,00 0,00 I341002424 Beschaffung Smart Board (DHS) 0,00 -34.800,00 -30.789,00 4.011,00 -14.800,00 0,00 -4.011,00 -4.000,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -34.800,00 -30.789,00 4.011,00 -14.800,00 0,00 -4.011,00 -4.000,00 I341002425 Beschaffung Schulmöbel (BZM) 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 I341002426 Beschaffung Klassenschränke für iPads (BZM) 0,00 -15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 -15.000,00 0,00 I341002427 Beschaffung Periodensystem (BZM) 0,00 -2.890,00 -2.885,00 5,00 -890,00 0,00 -5,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.890,00 -2.885,00 5,00 -890,00 0,00 -5,00 0,00 I341002428 Beschaffung Keyboards (BZM) 0,00 -3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 I341002429 Beschaffung Tablets oder Laptops für Lehrer (SBS) 0,00 -25.000,00 -1.983,00 23.017,00 5.000,00 0,00 -23.017,00 -17.500,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -25.000,00 -1.983,00 23.017,00 5.000,00 0,00 -23.017,00 -17.500,00 I341002430 Beschaffungen Digitalpakt (SBS) 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 -5.000,00 0,00 -25.000,00 -23.900,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -25.000,00 0,00 25.000,00 -5.000,00 0,00 -25.000,00 -23.900,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 232 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002431 Beschaffung Sinneshöhle (SBS) 0,00 -2.200,00 -1.983,00 217,00 0,00 0,00 -217,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.200,00 -1.983,00 217,00 0,00 0,00 -217,00 0,00 I341002432 Beschaffung Testkoffer (PS) 0,00 -2.025,00 -2.025,00 0,00 -325,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.025,00 -2.025,00 0,00 -325,00 0,00 0,00 0,00 I341002433 Besch. Ausstattung gem. Medienentwicklungspl an(PS) 0,00 -16.900,00 -12.733,00 4.167,00 -8.900,00 0,00 -4.167,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -16.900,00 -12.733,00 4.167,00 -8.900,00 0,00 -4.167,00 0,00 I341002434 Besch. Smart Board (KMZ) 0,00 -6.500,00 0,00 6.500,00 0,00 0,00 -6.500,00 -5.200,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -6.500,00 0,00 6.500,00 0,00 0,00 -6.500,00 -5.200,00 I341002435 Beschaffung Beamer (KMZ) 0,00 -4.140,00 -3.273,00 868,00 1.360,00 0,00 -868,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.140,00 -3.273,00 868,00 1.360,00 0,00 -868,00 0,00 I341002436 Beschaffung Werkbänke (KMZ) 0,00 -7.200,00 -7.131,00 69,00 -200,00 0,00 -69,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.200,00 -7.131,00 69,00 -200,00 0,00 -69,00 0,00 I341002437 Beschaffung Werkstattwagen (KMZ) 0,00 -2.500,00 -1.596,00 904,00 1.500,00 0,00 -904,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.500,00 -1.596,00 904,00 1.500,00 0,00 -904,00 0,00 I341002438 Beschaffung 3D- Scanner (KMZ) 0,00 -9.000,00 -2.373,00 6.627,00 0,00 0,00 -6.627,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -9.000,00 -2.373,00 6.627,00 0,00 0,00 -6.627,00 0,00 I341002439 Beschaffung Laptop für 3D-Scanner (KMZ) 0,00 -3.425,00 -2.989,00 436,00 875,00 0,00 -436,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.425,00 -2.989,00 436,00 875,00 0,00 -436,00 0,00 I341002440 Beschaffung 3D- Drucker (KMZ) 0,00 -10.000,00 -9.998,00 2,00 -4.000,00 0,00 -2,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.000,00 -9.998,00 2,00 -4.000,00 0,00 -2,00 0,00 I341002441 Beschaffung Programmierungs-Kit Klassensatz (KMZ) 0,00 -1.500,00 -968,00 532,00 0,00 0,00 -532,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.500,00 -968,00 532,00 0,00 0,00 -532,00 0,00 I341002442 Beschaffung Education Pack für Programmierung(KMZ) 0,00 -6.380,00 0,00 6.380,00 -5.180,00 0,00 -6.380,00 -5.500,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -6.380,00 0,00 6.380,00 -5.180,00 0,00 -6.380,00 -5.500,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 233 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002443 Beschaffung Leinwand (KMZ) 0,00 -2.078,00 -1.458,00 620,00 922,00 0,00 -620,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.078,00 -1.458,00 620,00 922,00 0,00 -620,00 0,00 I341002444 Beschaffung VR-Brille (KMZ) 0,00 -5.000,00 -4.917,00 83,00 0,00 0,00 -83,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 -4.917,00 83,00 0,00 0,00 -83,00 0,00 I341002445 Beschaffung Teleprompter (KMZ) 0,00 -1.500,00 -1.005,00 495,00 0,00 0,00 -495,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.500,00 -1.005,00 495,00 0,00 0,00 -495,00 0,00 I341002446 Beschaffung Bluetooth-Box (KMZ) 0,00 -3.002,00 -3.002,00 0,00 -922,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.002,00 -3.002,00 0,00 -922,00 0,00 0,00 0,00 I341002447 Beschaffung Bluetooth-Box (KMZ) 0,00 0,00 0,00 0,00 1.550,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 1.550,00 0,00 0,00 0,00 I341002448 Beschaffung Chormikrofone (KMZ) 0,00 -1.306,00 -1.306,00 0,00 -6,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.306,00 -1.306,00 0,00 -6,00 0,00 0,00 0,00 I341002449 Beschaffung AV1 Avatar (KMZ) 0,00 -3.989,00 -3.989,00 0,00 2.011,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.989,00 -3.989,00 0,00 2.011,00 0,00 0,00 0,00 I341002450 Beschaffung LED- Beleuchtung (KMZ) 0,00 -2.650,00 -2.374,00 276,00 750,00 0,00 -276,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.650,00 -2.374,00 276,00 750,00 0,00 -276,00 0,00 I341002451 Beschaffung 360 Grad- Kamera (KMZ) 0,00 -1.300,00 -953,00 347,00 0,00 0,00 -347,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.300,00 -953,00 347,00 0,00 0,00 -347,00 0,00 I341002452 Beschaffung mobile Stromversorgung (KMZ) 0,00 -3.300,00 -3.152,00 148,00 0,00 0,00 -148,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.300,00 -3.152,00 148,00 0,00 0,00 -148,00 0,00 I341002453 Beschaffung Verleih- Laptops (KMZ) 0,00 -24.000,00 -20.992,00 3.008,00 0,00 0,00 -3.008,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -24.000,00 -20.992,00 3.008,00 0,00 0,00 -3.008,00 0,00 I341002454 Beschaffung Laptopwagen (KMZ) 0,00 -5.360,00 -1.861,00 3.499,00 -1.360,00 0,00 -3.499,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.360,00 -1.861,00 3.499,00 -1.360,00 0,00 -3.499,00 0,00 I341002455 Beschaffung Laptop- Ladekoffer (KMZ) 0,00 -6.000,00 -5.916,00 84,00 0,00 0,00 -84,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -6.000,00 -5.916,00 84,00 0,00 0,00 -84,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 234 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002456 Beschaffung iPad- Koffer (KMZ) 0,00 -5.000,00 -4.996,00 4,00 0,00 0,00 -4,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -5.000,00 -4.996,00 4,00 0,00 0,00 -4,00 0,00 I341002457 Beschaffung Drohnen (KMZ) 0,00 -4.000,00 -3.556,00 444,00 0,00 0,00 -444,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.000,00 -3.556,00 444,00 0,00 0,00 -444,00 0,00 I341002458 Beschaffung Podesttreppe für Verleih (KMZ) 0,00 -2.500,00 -1.986,00 514,00 0,00 0,00 -514,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.500,00 -1.986,00 514,00 0,00 0,00 -514,00 0,00 I341002459 Beschaffung Smartboards (HES) 0,00 -23.300,00 -19.992,00 3.308,00 0,00 0,00 -3.308,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -23.300,00 -19.992,00 3.308,00 0,00 0,00 -3.308,00 0,00 I341002460 Ersatzbeschaffung Beamer (HES) 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 0,00 I341002461 Beschaffung Verstärkeranlage (HES) 0,00 -3.000,00 -2.749,00 251,00 0,00 0,00 -251,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.000,00 -2.749,00 251,00 0,00 0,00 -251,00 0,00 I341002462 Beschaffung Gerätesatz Pneumatik (CDS) 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 -40.000,00 0,00 I341002463 Beschaffung Ergänzungssatz Pneumatik (CDS) 0,00 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 -1.800,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 -1.800,00 I341002464 Beschaffung Ultraschallprüfgerät Metall (CDS) 0,00 -6.500,00 0,00 6.500,00 0,00 0,00 -6.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -6.500,00 0,00 6.500,00 0,00 0,00 -6.500,00 0,00 I341002465 Beschaffung Ventilinsel auf Plattensystem (CDS) 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 I341002466 Beschaffung 3D- Drucker (CDS) 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 I341002467 Beschaffung Smartboards (CDS) 0,00 -50.000,00 -2.025,00 47.975,00 0,00 0,00 -47.975,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -50.000,00 -2.025,00 47.975,00 0,00 0,00 -47.975,00 0,00 I341002468 Beschaffung Lautsprecheranlage (CDS) 0,00 -1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 -1.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 -1.500,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 235 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002469 Beschaffung Räuchergerät (CDS) 0,00 -1.000,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 -1.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.000,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 -1.000,00 0,00 I341002470 Beschaffung Nutfräse (CDS) 0,00 -3.600,00 -1.548,00 2.052,00 0,00 0,00 -2.052,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.600,00 -1.548,00 2.052,00 0,00 0,00 -2.052,00 0,00 I341002471 Beschaffung Platten- Sägesystem (CDS) 0,00 -3.600,00 0,00 3.600,00 0,00 0,00 -3.600,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.600,00 0,00 3.600,00 0,00 0,00 -3.600,00 0,00 I341002472 Beschaffung Diamant- Nassbohrmaschinen (CDS) 0,00 -3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.000,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 I341002473 Beschaffung Handkreissäge (CDS) 0,00 -1.450,00 0,00 1.450,00 0,00 0,00 -1.450,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.450,00 0,00 1.450,00 0,00 0,00 -1.450,00 0,00 I341002474 Beschaffung Kantenschleifmaschine (CDS) 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 I341002475 Beschaffung Messgeräte für Geräteprüfung (CDS) 0,00 -8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 -8.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 -8.000,00 0,00 I341002476 Beschaffung Großformatdrucker (CDS) 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 I341002477 Beschaffung Trainingspaket E- Mobilität (CDS) 0,00 -22.000,00 0,00 22.000,00 0,00 0,00 -22.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -22.000,00 0,00 22.000,00 0,00 0,00 -22.000,00 0,00 I341002478 Austausch KNX-Komponenten (CDS) 0,00 -12.000,00 0,00 12.000,00 0,00 0,00 -12.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -12.000,00 0,00 12.000,00 0,00 0,00 -12.000,00 0,00 I341002479 Beschaffung Sat- Anlage (CDS) 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 I341002480 Beschaffung Modell Wärmepumpe (CDS) 0,00 -4.500,00 0,00 4.500,00 25.000,00 0,00 -4.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -4.500,00 0,00 4.500,00 25.000,00 0,00 -4.500,00 0,00 I341002481 Beschaffung Kompaktmodell Wärmepumpe (CDS) 0,00 -14.500,00 0,00 14.500,00 0,00 0,00 -14.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -14.500,00 0,00 14.500,00 0,00 0,00 -14.500,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 236 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002482 Beschaffung Schulungsstand Gastechnik (CDS) 0,00 -19.500,00 0,00 19.500,00 0,00 0,00 -19.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -19.500,00 0,00 19.500,00 0,00 0,00 -19.500,00 0,00 I341002483 Beschaffung Rangierheber (CDS) 0,00 -1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 -1.500,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 -1.500,00 0,00 I341002484 Beschaffung Lernsystem T-Varia Beleuchtung (CDS) 0,00 -45.000,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 -45.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -45.000,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 -45.000,00 0,00 I341002485 Beschaffung Lernsystem T-Varia CAN-Bus (CDS) 0,00 -46.000,00 0,00 46.000,00 0,00 0,00 -46.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -46.000,00 0,00 46.000,00 0,00 0,00 -46.000,00 0,00 I341002486 Beschaffung Multimeter (CDS) 0,00 -2.800,00 -2.704,00 96,00 0,00 0,00 -96,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.800,00 -2.704,00 96,00 0,00 0,00 -96,00 0,00 I341002487 Beschaffung Hochvoltbatterietester (CDS) 0,00 -47.000,00 0,00 47.000,00 0,00 0,00 -47.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -47.000,00 0,00 47.000,00 0,00 0,00 -47.000,00 0,00 I341002488 Beschaffung Aktive Zell Balancer (CDS) 0,00 -2.900,00 0,00 2.900,00 -100,00 0,00 -2.900,00 -2.900,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.900,00 0,00 2.900,00 -100,00 0,00 -2.900,00 -2.900,00 I341002489 Besch. Lehrgang zur Technischen Mechanik (CDS) 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 I341002490 Beschaffung Laptops Schulsozialarbeiter (BZM) 0,00 -3.300,00 -3.281,00 19,00 -300,00 0,00 -19,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.300,00 -3.281,00 19,00 -300,00 0,00 -19,00 0,00 I341002491 Beschaffung Geschirrspülmaschine (SBS) 0,00 -1.060,00 -1.055,00 5,00 -1.060,00 0,00 -5,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.060,00 -1.055,00 5,00 -1.060,00 0,00 -5,00 0,00 I341002492 Beschaffung Elektromessgeräte (CDS) 0,00 -6.846,00 -6.845,00 1,00 -6.846,00 0,00 -1,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -6.846,00 -6.845,00 1,00 -6.846,00 0,00 -1,00 0,00 I341002493 Beschaffung Laser Cutter (CDS) 0,00 -3.110,00 -3.110,00 0,00 -3.110,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -3.110,00 -3.110,00 0,00 -3.110,00 0,00 0,00 0,00 I341002495 Veräußerung PCs (EST) 0,00 4.000,00 4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 4.000,00 4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 237 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 I341002496 Beschaffung Laptopwagen (HES) 0,00 -2.000,00 -1.746,00 254,00 -2.000,00 0,00 -254,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.000,00 -1.746,00 254,00 -2.000,00 0,00 -254,00 0,00 I341002497 Beschaffung Defibrillator (CDS) 0,00 -1.300,00 -1.272,00 28,00 -1.300,00 0,00 -28,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.300,00 -1.272,00 28,00 -1.300,00 0,00 -28,00 0,00 I341002498 Beschaffung Beamer (MCS) 0,00 -1.370,00 -1.366,00 4,00 -1.370,00 0,00 -4,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.370,00 -1.366,00 4,00 -1.370,00 0,00 -4,00 0,00 I341002499 Nonverbaler IQ-Test Einzelfalluntersuchung (SBS) 0,00 -1.500,00 -1.454,00 46,00 -1.500,00 0,00 -46,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -1.500,00 -1.454,00 46,00 -1.500,00 0,00 -46,00 0,00 I342252401 Zusch.Uhldingen für Übernahme Kindergarten (SBS) 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 -70.000,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 -70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 -70.000,00 -70.000,00 I349992301 Veräußerungen aus Anlagenbuchhaltung 972,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 972,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I400302401 Beschaffung Schnittstelle enaio- Butler 0,00 -8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 -8.000,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 -8.000,00 0,00 I400302402 Beschaffung Lizenz OPEN PROSOZ Formularstore 0,00 -2.975,00 0,00 2.975,00 -2.975,00 0,00 -2.975,00 -2.975,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -2.975,00 0,00 2.975,00 -2.975,00 0,00 -2.975,00 -2.975,00 I410302302 Schnittstelle enaio - OPEN webfm -4.641,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -4.641,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I410302401 Beschaffung Lizenzen OWFM 0,00 -25.000,00 -24.907,00 93,00 -6.000,00 0,00 -93,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -25.000,00 -24.907,00 93,00 -6.000,00 0,00 -93,00 0,00 I412252401 Investitionskostenzuschuss Küche KONTRA 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 9.000,00 9.000,00 0,00 0,00 -9.000,00 0,00 280 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 -9.000,00 -9.000,00 0,00 0,00 9.000,00 0,00 I420302401 Beschaffung Lizenzen (Projekt Televisite) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 18.713,00 18.713,00 0,00 0,00 -18.713,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 238 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2023 Fortg. Ansatz mit HH-Resten 2024 Jahres- ergebnis 2024 Vergl. Ergebnis- Fortg.Ansatz 2024 ÜPL/APL Übertragene Ermächtigungen Vergl. Fortg. Ansatz-Ergebnis 2024 Übertragene Ermächt. 2025 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 -18.713,00 -18.713,00 0,00 0,00 18.713,00 0,00 I421002201 Beschaffung Notebooks (Digitalisierung GSA) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 27.863,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.863,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I421002401 Beschaffung Audiometergerät 0,00 -2.202,00 -2.202,00 0,00 -2,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.202,00 -2.202,00 0,00 -2,00 0,00 0,00 0,00 I421002402 Beschaffung Audiometergerät 0,00 -2.202,00 -2.202,00 0,00 -2,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.202,00 -2.202,00 0,00 -2,00 0,00 0,00 0,00 I421002403 Beschaffung Sehtestgerät 0,00 -7.997,00 -7.140,00 857,00 3,00 0,00 -857,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -7.997,00 -7.140,00 857,00 3,00 0,00 -857,00 0,00 I421002404 Besch. techn. Ausst./Hardware (Projekt Televisite) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 180 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 95.379,00 95.379,00 0,00 0,00 -95.379,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 0,00 -95.379,00 -95.379,00 0,00 0,00 95.379,00 0,00 I450302302 Beschaffung Unterkunftsverwaltung sprogramm -2.975,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -2.975,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I450302401 Schnittstellen OPEN Prosoz zu AZR, SteuerID, DiMig 0,00 -45.000,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 -45.000,00 0,00 290 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 -45.000,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 -45.000,00 0,00 I451002301 Beschaffung Regalsystem Lagerhalle Asyl -10.075,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.075,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 I451002401 Beschaffung Industriestaubsauger 0,00 -2.000,00 -1.902,00 98,00 0,00 0,00 -98,00 0,00 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 -2.000,00 -1.902,00 98,00 0,00 0,00 -98,00 0,00 Gesamtsumme Auszahlungen -20.472.901 -31.824.645 -18.217.499 13.607.148 -716.126 -9.269.621 -13.607.148 -9.700.975 Gesamtsumme Einzahlungen 3.456.037 6.813.387 7.163.433 350.045 -171.713 2.794.300 -350.045 656.600 Berechente Gesamtsumme -17.016.864 -25.011.258 -11.054.066 13.957.193 -887.839 -6.475.321 -13.957.193 -9.044.375 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 239 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 240 8.8 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 31.12. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 0,00 0,00 0,00 Die Auslieferung des letzten Sparbuchs über Mündelvermögen erfolgte am 9. Dezember 2021. Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 241 8.9 Bilanz in Kontenform nach §52 GemHVO Bilanz des Landkreises Bodenseekreis zum Stichtag 31.12.2024 in Kontenform Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Aktivseite Passivseite 1. Vermögen 311.292.027,29 294.550.757,12 1. Eigenkapital -181.671.105,19 - 175.477.188,35 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 89.065,74 220.309,50 1.1 Basiskapital -119.417.436,75 - 119.170.485,96 1.2 Rücklagen -62.253.668,44 - 56.306.702,39 1.2 Sachvermögen 224.654.672,71 227.066.301,86 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -62.164.805,45 - 56.304.138,69 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.975.909,97 9.981.293,44 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses -86.305,69 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 84.758.540,83 80.468.899,44 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.557,30 -2.563,70 1.2.3 Infrastrukturvermögen 85.187.786,29 89.659.778,78 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 9.307.013,05 10.588.822,89 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.467.933,92 2.646.757,63 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 f1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 8.795.246,85 8.208.077,54 2. Sonderposten -52.927.564,54 - 56.330.199,11 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.461.165,77 10.732.501,11 2.1 für Investitionszuweisungen -52.915.773,80 -56.310.852,15 1.2.8 Vorräte 513.496,41 331.593,65 2.2 für Investitionsbeiträge 0 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 14.187.579,62 14.448.577,38 2.3 für Sonstiges -11.790,74 -19.346,96 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 242 Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO 1.3 Finanzvermögen 86.548.288,84 67.264.145,76 3. Rückstellungen -48.057.922,96 - 41.870.110,20 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 144.499,25 144.499,25 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -895.037,96 -683.256,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 6.454.714,47 6.546.153,31 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -1.013.479,59 -980.707,67 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien -26.760.338,00 - 26.985.647,00 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -5.616.837,55 -4.564.493,66 1.3.4 Ausleihungen 5.703.363,14 5.307.411,20 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 1.3.5 Wertpapiere 36.964.387,21 32.336.914,90 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung -4.562.455,00 -4.529.844,55 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 12.938.373,20 13.303.472,75 3.7 Sonstige Rückstellungen -9.209.774,86 -4.126.161,32 4. Verbindlichkeiten -30.786.473,97 - 28.985.324,89 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.475.664,77 4.766.092,24 4.1 Anleihen 0,00 0,00 1.3.8 Liquide Mittel 19.867.286,80 4.859.602,11 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -15.277.572,21 - 13.714.788,70 2. Abgrenzungsposten 14.710.956,56 15.839.812,61 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen -2.529.709,56 -1.664.428,58 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 11.291.095,05 11.550.155,32 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -9.618.421,52 -8.055.973,39 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 3.419.861,51 4.289.657,29 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -1.252.264,57 -2.325.621,88 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -2.108.506,11 -3.224.512,34 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -12.559.917,19 -7.727.747,18 Bilanzsumme 326.002.983,85 310.390.569,73 Bilanzsumme -326.002.983,85 - 310.390.569,73 Rechenschaftsbericht 2024 - Landratsamt Bodenseekreis 243 9 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2024 Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2024 und die Bestände zum 31. Dezember 2024 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im Oktober 2025 gez. Daniel Dillmann Kreiskämmerei gez. Michael Lissner Finanzdezernent gez. Luca Wilhelm Prayon Landrat

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    Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 1 - Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 3 Vorbericht 5 I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 6 II. Finanzwirtschaft des Bodenseekreises 13 1. Gesamtergebnishaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 13 2. Gesamtfinanzhaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 21 3. Entwicklung der Liquidität 25 4. Teilhaushalte - Schwerpunkte 26 5. Finanzplan 33 6. Rückblick 2016 und 2017 34 7. Schlussbemerkung 35 Budgetregeln 37 Gesamthaushalt Gesamtergebnishaushalt 44 Gesamtfinanzhaushalt 45 Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität 46 Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushalts 47 Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushalts 48 Teilhaushalte Teilhaushalt 1 - Innere Verwaltung 49 Teilhaushalt 2 - Sicherheit und Ordnung 89 Teilhaushalt 3 - Schulträgeraufgaben 113 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 2 - Teilhaushalt 4 - Kulturpflege 141 Teilhaushalt 5 - Soziales 161 Teilhaushalt 6 - Bauangelegenheiten 207 Teilhaushalt 7 - Energie- und Abfallwirtschaft 221 Teilhaushalt 8 - Straßen 233 Teilhaushalt 9 - Verkehr und ÖPNV 249 Teilhaushalt 10 - Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 255 Teilhaushalt 11 - Allgemeine Finanzwirtschaft 275 Gesamtübersicht der Investitionen 283 Stellenplan 313 Übersichten 331 Übersicht über die aus VE´s voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 332 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen 333 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen 334 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschl. Kassenkredite) 335 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 336 Anlagen 337 Grundlage und Berechnung des Finanzausgleichs Anlage 1 Übersicht über die Anteile der Gemeinden an der Kreisumlage Anlage 2 Kurzübersicht über die Wirtschaftslage von Mehrheitsbeteiligungen Anlage 3 ABC Neues Haushaltsrecht Anlage 4 Anmerkung: Bedingt durch die Haushaltssystematik stellen sich Ertrage im Ergebnishaushalt negativ und Aufwendungen im Ergebnishaushalt positiv dar. Umgekehrt verhält es sich im Finanzhaus- halt. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 3 - Haushaltssatzung des Bodenseekreises für das Haushaltsjahr 2018 Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg hat der Kreistag am 20. Dezember 2017 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 321.258.600 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 315.993.900 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 5.264.700 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 5.264.700 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlung aus laufender Verwaltungstätigkeit von 315.717.300 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 307.221.300 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2.) von 8.496.000 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlung aus Investitionstätigkeit von 2.024.300 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 16.820.700 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 14.796.400 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 6.300.400 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 2.600.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.600.000 2.11 Veranschlagte Änderungen des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 8.900.400 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 4 - § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflich- tungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 64.966.000 EUR § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 30.000.000 EUR § 5 Hebesatz der Kreisumlage Der Hebesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf der Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden. 32,0 v.H. Friedrichshafen, 21. Dezember 2017 gez. Lothar Wölfle Landrat Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 5 - Vorbericht I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen 1. Allgemeines 2. Aufbau des doppischen Haushaltsplans - Bestandteile und Anlagen 3. Aufstellung Teilhaushalte mit Produktgruppen 4. Haushaltsausgleich im NKHR 5. Ausblicke über die Entwicklung des NKHR im Landratsamt Bodenseekreis II. Finanzwirtschaft des Bodenseekreises 1. Gesamtergebnishaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 1.1 Erträge 1.2 Aufwendungen 2. Gesamtfinanzhaushalt (mit Erläuterungen der einzelnen Positionen) 3. Entwicklung der Liquidität 4. Teilhaushalte - Schwerpunkte 4.1 Teilhaushalt 1 - Personal 4.2 Teilhaushalt 5 - Soziales/Flüchtlinge 4.3 Teilhaushalt 7 - Abfallwirtschaft 5. Finanzplan 6. Rückblick 2016 und 2017 6.1 Haushaltsjahr 2016 6.2 Haushaltsjahr 2017 7. Schlussbemerkung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 6 - I. Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1. Allgemeines Zum 1. Januar 2016 wurde das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) im Landratsamt Bodenseekreis umgesetzt. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen hatte der Kreistag in der Sitzung vom 29. Februar 2012 beschlossen. Durch das NKHR wurde die zahlungsorientierte Kameralistik durch die ressourcenorientierte Doppik abgelöst. Betrachtet werden insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen als Aufwendungen, welche beim Haushaltsausgleich zu berücksichtigen sind. Hiermit wird die Chance geboten, den Landkreis ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten, sowie die Steuerung tiefgreifender zu gestalten. Intergenerative Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Transparenz werden in den Vordergrund gestellt. 2. Aufbau des doppischen Haushaltsplans - Bestandteile und Anlagen Der Haushaltsplan des Landratsamts Bodenseekreis ist in elf Teilhaushalte gegliedert: Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Teilhaushalt 4 Kulturpflege Teilhaushalt 5 Soziales Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Teilhaushalt 8 Straßen Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Teilhaushalte enthalten jeweils einen Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt. Hier werden auch die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen sowie die kalku- latorischen Kosten dargestellt, die im Gesamtergebnishaushalt nicht ausgewiesen werden. In den Teilhaushalten werden die sich darin befindenden Produktgruppen, ebenfalls mit einem Teilergebnishaushalt und der Investitionsplanung, dargestellt. Zudem stehen auf der Ebene Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 7 - der Produktgruppen Informationen zu den verantwortlichen Ämtern, Kurzbeschreibungen und die angesteuerten Produkte zur Verfügung. Der doppische Haushaltsplan besteht aus folgenden Bestandteilen: - Haushaltssatzung - Vorbericht - Gesamtergebnishaushalt - Gesamtfinanzhaushalt - Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität - Haushaltsquerschnitt - Teilhaushalte mit Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt auch auf Ebene der Produkt- gruppen - Stellenplan - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werden- den Auszahlungen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden - Weitere Anlagen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 8 - 3. Aufstellung Teilhaushalte mit Produktgruppen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 9 - Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Teilhaushalt 4 Kulturpflege 25 Museem, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Teilhaushalt 5 Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 10 - 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 11 - Teilhaushalt 8 Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 12 - 4. Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich. Da- bei wird das Augenmerk wieder auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haus- haltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressourcenver- brauch des ordentlichen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcenauf- kommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibungen und Rückstellungen einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcenverbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Jedoch muss gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) gewährleistet ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 5. Ausblicke über die Entwicklung des NKHR im Landratsamt Bodensee- kreis In der Dezembersitzung 2017 wird die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1. Januar 2016 dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt. In den folgenden Jahren soll das NKHR im Boden- seekreis weiter verankert werden. Dafür sollten durch den Kreistag strategische Ziele defi- niert und durch die Verwaltung zu operativ messbaren Zielen umgesetzt werden. Daraus ergeben sich weiterhin Schlüsselprodukte, Ziele und Kennzahlen. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 13 - II. Finanzwirtschaft des Bodenseekreises 1. Gesamtergebnishaushalt Die wesentlichen ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergeb- nishaushalts ergeben sich aus folgender Übersicht, welche anschließend erläutert werden. Hier werden Erträge negativ und Aufwendungen positiv dargestellt. Die Steigerung des Vo- lumens von 2017 nach 2018 um rund 12,8 Mio. Euro liegt im Wesentlichen an folgenden Faktoren: - auf der Seite der Erträge resultiert die Steigerung aus einer höheren Kreisumlage (trotz gleichbleibendem Hebesatz) und den erhöhten FAG-Zuweisungen - bei den Aufwendungen rührt die Steigerung vor allem aus dem Teilhaushalt 5 - So- ziales. Gesamtergebnishaushalt Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ordentliche Erträge 1 Steuern und ähnliche Abgaben -700.000 -800.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -204.285.000 -230.377.700 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -2.263.600 -2.025.800 4 Sonstige Transfererträge -14.323.600 -15.409.100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -24.876.700 -26.251.200 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.599.100 -2.722.200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -52.772.500 -39.871.300 8 Zinsen und ähnliche Erträge -126.400 -126.400 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderg. 10 Sonstige ordentliche Erträge -6.488.200 -3.674.900 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -308.435.100 -321.258.600 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 52.927.000 55.900.000 13 Versorgungsaufwendungen 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 50.527.300 49.195.700 15 Abschreibungen 8.703.100 8.465.600 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.081.200 1.063.000 17 Transferaufwendungen 173.253.200 177.690.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 21.943.300 23.679.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 308.435.100 315.993.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -5.264.700 21 Außerordentliche Erträge 22 Außerordentliche Aufwendungen 23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer 21 und 22) 24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus Nummer 20 und 23) -5.264.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 14 - 1.1 Erträge Zu lfd. Nr. 1 Steuern und ähnliche Abgaben Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umset- zung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohn- geldentlastung). Zu lfd. Nr. 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen Die Zuweisungen und Zuwendungen ergeben sich aus den folgenden Komponenten: 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land -25.039.000 313100100- 313100200 FAG Eingliederung 1995 § 11 I u. IV FAG und 2005 § 11 V FAG -12.108.000 3131003* Bußgelder -3.736.000 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund -151.000 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land -31.727.200 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke soweit relevant für den Sozial- lastenausgleich § 21 FAG -210.000 314190000 Zuweisungen Stadt- und Landkreis Sozialhilfe -4.400.000 314200000 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gem. u Gemeindever- bände -170.000 314400100 Zuweisungen für laufende Zwecke von Krankenkassen -26.000 314800000 Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen -150.500 315100000 Zuweisungen des Landes an dem Aufkommen an der Grund- erwerbssteuer -18.000.000 318200100 Kreisumlage -96.260.000 318290000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) -3.200.000 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT -27.200.000 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung -8.000.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 15 - Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Nachdem die Steuerkraftsumme der Gemeinden 2017 leicht gesunken ist, steigt diese im Jahr 2018 deutlich um rd. 27,2 Mio. Euro auf 300,8 Mio. Euro (Vj. 273,6 Mio. Euro). Der Kreisumlagehebesatz bleibt auf dem Vorjahreswert von 32,0. %. Damit liegt der Wert wieder auf dem Niveau von 2014 zzgl. der im Laufe des Jahres 2016 vom Kreistag be- schlossenen Maßnahmen, die aus den Mitteln der Kreisumlage finanziert werden sollen. Die Schwankung 2015 und 2016 erklärt sich durch die Rückerstattung in 2015 und der Nachzah- lung in 2016, wodurch der erste doppische Haushalt ausgeglichen werden konnte. Abbildung 1 Entwicklung der Kreisumlage und des Hebesatzes 31,0% 31,0% 35,0% 35,0% 32,0% 30,5% 27,5% 33,4% 32,0% 32,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 0 20 40 60 80 100 120 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mio. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 16 - Die Steuerkraftsumme des Kreises (= Steuerkraftsumme der Städte und Gemeinden + Schlüsselzuweisungen + Grunderwerbsteuer) ist ebenfalls um 26,9 Mio. Euro gestiegen: Abbildung 2 Entwicklung der Steuerkraftsumme des Kreises Prognosen über die künftigen Steuereinnahmen sind wenig verlässlich und haben ange- sichts der teils rasanten politischen und wirtschaftlichen Entwicklung oftmals eine geringe Aussagekraft. Insgesamt sind die Aussichten jedoch etwas positiver als es vor einem Jahr den Anschein hatte. Grunderwerbsteuer Der Anstieg der Grunderwerbsteuer durch den weiter anhaltenden Boom in der Immobilien- wirtschaft erreichte 2015 einen absoluten Rekord mit 18,8 Mio. Euro, wobei in diesem Jahr durch die Umstellung auf die Doppik 13 Monate verbucht worden sind. Im Jahr 2016 relati- viert sich dieser hohe Wert wieder und der immer noch sehr hohe Ansatz von 16,0 Mio. Euro voraussichtlich wurde mit rd. 16,5 Mio. Euro noch leicht überschritten. In 2017 werden ca. 16,6 Mio. Euro erreicht. Dies liegt ca. 1,4 Mio. Euro unter dem Planan- satz von 18,0 Mio. Euro. Im Jahr 2018 wurden erneut 18,0 Mio. Euro geplant. 252,6 275,8 201,5 229,6 268,7 262,6 289,9 318,3 315,5 342,3 0 50 100 150 200 250 300 350 400 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mio. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 17 - Abbildung 3 Grunderwerbsteuer OEW-Ausschüttung Der Haushalt 2018 wird erneut gänzlich ohne diese Mittel auskommen müssen. Die Ertragslage des Zweckverbandes OEW ist über die OEW Energiebeteiligungs GmbH von der Ausschüttungspolitik der EnBW abhängig. Seit 2002 gab es keine Ausschüttung mehr an den Zweckverband. Mittelfristig ist keine Ausschüttung absehbar. 2017 2017 2016 2015 2014 Ausschüttung OEW 0 Euro 0 Euro 0 Euro 1.580.000 Euro 3.953.000 Euro Zu lfd. Nr. 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. – beiträge Hierungter fallen die Ertäge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendung, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Zu lfd. Nr. 4 Sonstige Transfererträge Die sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. 10.861 11.496 12.707 12.694 12.471 14.326 18.862 16.535 18.000 18.000 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 in TEuro Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 18 - Zu lfd. Nr. 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Ab- fallwirtschaft ein. Zu lfd. Nr. 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte Zu den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadensersatze. Zu lfd. Nr. 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Güter und Dienstleistungen. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Ge- meinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hier- bei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und die Straßenmeistereien den größ- ten Anteil ein. Zu lfd. Nr. 8 Zinsen und ähnliche Erträge Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Zu lfd. Nr. 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen stehen Aufwendungen des Landkreises gegenüber, die zur Erstel- lung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Zu lfd. Nr. 10 Sonstige ordentliche Erträge Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszuschlä- ge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sonstige Erträge. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 19 - 1.2 Aufwendungen Zu lfd. Nr. 12 Personalaufwendungen Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Zu lfd. Nr. 13 Versorgungsaufwendungen Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des ausgeschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Zu lfd. Nr. 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfange- ne Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Die Aufwendungen hängen mit der Produkterstel- lung (Betriebszweck) wirtschaftlich zusammen. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögens- gegenständen. Das Bau- und Liegenschaftsamt plant für die Unterhaltung von Gebäuden insgesamt 8.576.500 Euro und für die Bewirtschaftung 6.030.600 Euro. Das Straßenbauamt für die Unterhaltung der Straßen 2.114.400 Euro und die Bewirtschaftung der Straßenmeis- tereien 73.000 Euro. Zudem fallen Mietaufwendungen in Höhe von 4,2 Mio. Euro und beson- dere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Entsorgungs- und Transportkosten Abfall- wirtschaftsamt) in Höhe von 20,5 Mio. Euro an. Zu lfd. Nr. 15 Abschreibungen Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Verschleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer aus dem Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt als Aufwendungen übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Im Haushaltsjahr 2018 sind Abschreibungen in Höhe von 8,5 Mio. Euro veranschlagt. Hiervon sind ca. 1,1 Mio. Euro für Unterkünfte für Asylbewerber enthalten. Dem gegenüber stehen die Auflösungen von Investitionszuschüssen in Höhe von rund 2 Mio. Euro als Erträge. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 20 - Zu lfd. Nr. 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Zu lfd. Nr. 17 Transferaufwendungen Unter Transferaufwendungen versteht man Leistungen an private Haushalte, Unternehmen oder öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden). Darunter fallen Zuweisun- gen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Sozialtransferleitungen (Sozial- und Jugendhilfe- leistungen) und allgemeine Zuweisungen und Umlagen (KVJS-Umlage i.H.v. 1,2 Mio. Euro, FAG-Umlage i.H.v. 8,9 Mio. Euro). Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen im weiteren Sin- ne (inkl. Stiftungen und Zweckverbände) belaufen sich auf rd. 1,9 Mio. Euro. Transferaufwendungen werden im Wesentlichen im Teilhaushalt 5 veranschlagt und gliedern sich in die drei großen Produktbereiche, 31: Soziale Hilfen, 36: Kinder-, Jugend und Famili- enhilfe und 37: Schwerbehinderten- und soziales Entschädigungsrecht. Die Zuordnung er- folgt auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums. Zu lfd. Nr. 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Zu lfd. Nr. 20 und 25 Gesamtergebnis Das ordentliche Ergebnis unter der laufenden Nr. 21 ist das für den Haushaltsausgleich rele- vante Ergebnis. Mit dem erwirtschafteten Überschuss i.H.v. 5,3 Mio. Euro wir im Haushalt- jahr 2018 somit der Haushaltsausgleich erreicht. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 21 - 2. Gesamtfinanzhaushalt Die wesentlichen Einzahlungen und Auszahlungen des Gesamtfinanzhaushalts ergeben sich aus folgender Übersicht, welche anschließend erläutert werden. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Gesamtfinanzhaushalt Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 1 Steuern und ähnliche Abgaben 676.600 800.000 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allgemeine Umlagen 204.285.000 230.377.700 3 Sonstige Transfereinzahlungen 14.323.600 15.409.100 4 Öffentlich-rechtliche Entgelte 24.876.700 26.251.200 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.599.100 2.722.200 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 52.772.500 39.871.300 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 126.400 126.400 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 3.891.500 159.400 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne außerordentliche zahlungswirksame Ertäge aus Vermögensveräußerungen) 303.551.400 315.717.300 10 Personalauszahlungen -52.927.000 -55.900.000 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -50.503.900 -49.195.700 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.081.200 -1.063.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitonszuschüsse) -173.253.200 -177.690.200 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -21.896.800 -23.372.400 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -299.662.100 -307.221.300 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf desErgebnishaushalts (Saldo aus Nummer 9 und 16) 3.889.300 8.496.000 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.302.600 1.902.800 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 21.200 121.500 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 2.323.800 2.024.300 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -4.417.200 -793.800 -34.665.900 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -14.942.900 -8.590.000 -18.975.100 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.791.200 -1.659.900 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -194.000 -5.402.000 -11.325.000 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -288.000 -375.000 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -24.633.300 -16.820.700 -64.966.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummer 23 und 30) -22.309.500 -14.796.400 -64.966.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -18.420.200 -6.300.400 -64.966.000 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten u. wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten u. wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -2.532.100 -2.600.000 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.532.100 -2.600.000 36 Änderung des Finanziergsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres (Summe aus Nummer 32 und 35) -20.952.300 -8.900.400 -64.966.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 22 - Zu lfd. Nr. 9 Summe Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Die Position enthält die zahlungswirksamen Erträge aus dem Ergebnishaushalt. Zu lfd. Nr. 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Die Position enthält die zahlungswirksamen Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt. Zu lfd. Nr. 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung Der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf ergibt sich aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen. Zu lfd. Nr. 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen Bei dieser Position werden alle erhaltenen Zuschüsse aus Investitionszuwendungen abge- bildet. Im Haushaltsjahr 2018 werden vor allem Zuwendungen für Straßen gewährt. Zu lfd. Nr. 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen Hier werden die Einzahlungen aus der Veräußerung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen abgebildet. Zu lfd. Nr. 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen Hierunter fällt die Tilgung gewährter Darlehen an Dritte. Aktuell fließen Tilgungsraten aus Darlehen an die Klinik Tettnang GmbH und die FFG GmbH zurück. Weitere Darlehen sind in der Anfangszeit oder endfällig. Zu lfd. Nr. 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Im Haushaltsjahr 2018 werden im Bau- und Liegenschaftsamt 663.800 Euro im Bereich der Schulen und für Flächenkonzeption verwendet. Zu lfd. Nr. 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Folgende Investitionsausgaben ab 250 T Euro sind im Haushalt 2018 vorgesehen: Liegenschaften - Flächenkonzeption Glärnischstraße 1-3 255 T Euro Kreisstraßen - K 7725 Südumfahrung Kehlen - Sanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen 6.000 800 T Euro T Euro Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 23 - - Erwerb von Fahrzeuge/Geräte > 1.000 Euro - K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrücke 500 500 T Euro T Euro Abfallwirtschaft - Entsorgungszentrum Weiherberg Basisabdichtung Los IVb 500 T Euro Summe 8.555 T Euro Zu lfd. Nr. 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen Hierunter werden Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und materiellen Anlagegü- tern ab einem Nettowert von 800 Euro abgebildet. Zu lfd. Nr. 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen Hierunter fallen u.a die vom Bodenseekreis gewährten Darlehen an Beteilungsgesellschaf- ten. Für den Neubau der RITZ GmbH wurden 2017 zunächst 100.000 Euro geplant. Die weiteren 7,75 Mio. Euro verteilen sich auf 1,65 Mio. Euro in 2018 und die weiteren Jahre bis 2020. Für die Restrukturierung der FFG GmbH wurden insgesamt zwei Darlehen eingeplant. 1,05 Mio. Euro in 2018 und in den Jahren 2018 bis 2020 je 2,4 Mio. Euro. Der DBT GmbH wird für die weitere Einführung der „Echt Bodensee Card“ 2018 insgesamt 300 T Euro zur Verfügung gestellt. Zu lfd. Nr. 28 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen Hierunter fallen Investitionszuschüsse an Dritte. 2018 sind u.a. die Kostenbeteiligung am Radweg Tannau - Untereisenbach i.H.v. 325 T Euro geplant. Zu lfd. Nr. 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenstän- den Hierunter fallen die Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenstän- den. Zu lfd. Nr. 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit Hier wird der Saldo aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Auszahlungen aus Inves- titionstätigkeit dargelegt. Der Haushalt 2018 weist einen Finanzmittelbedarf aus Investitions- tätigkeit in Höhe von 14.796.400 Euro auf. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 24 - Zu lfd. Nr. 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Es wird ein allgemeiner Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 6.300.400 Euro angesetzt. Dieser kann aus dem Bestand der vorhandenen liquiden Mittel finanziert werden. Zu lfd. Nr. 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich ver- gleichbaren Vorgängen für Investitionen Unter dieser Position wird der Zahlungseingang der inanspruchgenommenen Kredite abge- bildet. Zu lfd. Nr. 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleich- baren Vorgängen für Investitionen Unter dieser Position wird die Tilgung der in Anspruch genommenen Kredite/Darlehen abge- bildet (2,6 Mio. Euro). Zu lfd. Nr. 36 Änderungen des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des HHJ Im Haushaltsjahr 2018 werden insgesamt 8.900.400 Euro liquide Mittel benötigt. Der An- fangsbestand der liquiden Mittel zum 1. Januar 2018 i.H.v. voraussichtlich 18,4 Mio. Euro wird hierfür ausreichen. Die planmäßige Tilgung der Schulden ist im Jahr 2018 mit 2,6 Mio. Euro vorgesehen. Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar. Abbildung 4 Entwicklung des Schuldenstandes und der Pro-Kopf-Verschuldung 51,6 51,8 49,1 44,3 38,5 31,5 29,1 26,6 24,1 21,5 247,5 247,5 233,9 212,6 185,3 150,9 137,9 124,8 112,9 100,8 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 0 10 20 30 40 50 60 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mio. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 25 - 3. Entwicklung der Liquidität In den letzten Jahren war die Liquidität durchgängig gegeben. Aufgrund der sehr niedrigen Zinssätze wurde letztmals 2014 ein Festgeld abgeschlossen. Im Jahr 2016 wurden aufgrund der schlechten Zinslage und der Einführung eines Negativ- zinses überschüssige Mittel in Fonds angelegt. Zu Beginn des Jahres 2016 konnten noch Zinsen erwirtschaftet werden. Aktuell läuft noch ein weiteres Tagesgeldkonto auf dem zu- mindest noch ein minimaler Zins für eine Einlage in Höhe von maximal 5,0 Mio. Euro gezahlt wird. Die Sparkasse hat Mitte 2016 ein sog. „Verwahrentgelt“ eingeführt. Dabei handelt es sich um einen negativen Zins von derzeit 0,40 %, den der Bodenseekreis für den Girobestand über 1 Mio. Euro entrichten muss. Günstiger als das Verwahrentgelt sind z.T. Kassenkredite, wes- halb teilweise Gelder auf den Fonds belassen und Kassenkredite in Anspruch genommen wurden. Zum 1. Januar 2017 lag der Kassenbestand bei rd. 23,3 Mio. Euro. Bis zum Jahresende nimmt dieser Bestand um rd. 5 Mio. Euro ab. Darin enthalten sind jedoch auch übertragene Mittel für Investitionen, die erst im Jahr 2018 anfallen. Zum 1. Januar 2018 geht der Bodenseekreis von einem Kassenbestand von rd. 18,4 Mio. Euro aus. Die Differenz zwischen Einzahlungen und Auszahlungen liegt planmäßig bei 8,9 Mio. Euro. Somit stünde zum Jahresende noch Liquidität i.H.v. rd. 9,5 Mio. Euro zur Verfü- gung. Die Mindestliquidität von 5,9 Mio. Euro wird daher eingehalten. Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2015 279.254.614,71 hilfsweise VwH Plan 2016 295.642.183,00 Doppik Plan 2017 308.435.100,00 Doppik Durchschnitt 294.443.965,90 davon 2 % 5.888.879,32 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 26 - 4. Teilhaushalte - Schwerpunkte 4.1 Teilhaushalt 1 - Personal Mit Beschluss vom 17. November 2015 hat der Kreistag die Personalkosten auf einen Betrag von 50 Mio. Euro zuzüglich tariflicher, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Steigerungen und den Aufwendungen für Asyl gedeckelt. Erläuterung der Dynamisierung 2018 Personalaufwendungen Bereich Asyl 3.150.000 Tarifliche, besoldungs- und versorgungsrechtl. Steigerung 2017 1.150.000 Tariferhöhung für die Beschäftigten ab 01/2018 um 2,0 v.H. 690.000 Besoldungserhöhungen für die Beamten ab 07/2018 um 2,67 v.H. 290.000 Effektive Steigerung durch Stufensteigerungen und Beförderungen 250.000 Erhöhung Versorgungsumlage und Beihilfe Pensionäre 420.000 Gesamt 5.950.000 Die Anzahl der Stellen im Stellenplan entwickeln sich wie folgt: Stellenzahl 2017 924,01 Veränderungen 2018 wegfallende Stellen -2,00 neue Stellen (einschl. 1,25 weitere Leerstellen aus Leerstellenpool) +38,70 Stellenzuwachs +36,70 Stellenzahl 2018 960,71 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 27 - Künftig wegfallende Stellen („kw“-Vermerke) -22,27 (einschließlich 14,75 Leerstellen für beurlaubte Mitarbeitende) 4.2 Teilhaushalt 5 - Soziales / Flüchtlinge Der Teilhaushalt 5 umfasst im Wesentlichen den Bereich der Transferaufwendungen zur sozialen Sicherung. Die zum überwiegenden Teil gesetzlich verankerten Leistungsansprüche werden organisatorisch durch das Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter, Amt für Migration und Integration und das Gesundheitsamt im Dezernat 4 umgesetzt. Der geplante Nettoressourcenbedarf im Bereich Soziales beträgt 2018 knapp 103 Mio. Euro und liegt damit 2,4 Mio. Euro über dem Vorjahresansatz. Während der Nettoressourcenbe- darf der Hilfen nach dem SGB XII voraussichtlich sinkt, muss mit einem Anstieg im Bereich der Hilfen für Flüchtlinge inklusive deren Unterbringung gerechnet werden. Der Nettoressourcenbedarf für Sozialaufwendungen im engeren Sinne beträgt rund 101,5 Mio. Euro (103,5 Mio. Euro abzgl. der Maßnahmen der Gesundheitspflege). Dadurch ergibt sich bei einem Hebesatz von 32 Prozent ein Deckungsgrad durch die Kreisumlage i.H.v. 94,7 Prozent. Der durchschnittliche Kreisumlagehebesatz der Landkreise in Baden- Württemberg 2016 betrug 32,25 Prozentpunkte, der durchschnittliche Deckungsgrad des Nettoressourcenbedarfes für Sozialleistungen lag bei 99,2%. Bezeichnung und Produktgrupe (PG) 2017 2018 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 58.295.700 55.465.900 ‐2.829.800 ‐4,9% (PG 31.10) Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 10.377.200 11.635.500 1.258.300 12,1% (PG 31.20) Hilfen und soziale Einrichtungen für Flüchtlinge 4.131.700 6.101.850 1.970.150 47,7% (PG 31.30 und 31.40) Kinder‐, Jugend‐ und Familienhilfen 22.316.400 23.799.050 1.482.650 6,6% (PG 36*) Sonstige Hilfen und Leistungen 4.129.400 4.570.900 441.500 10,7% (PG 31.50, 31.60, 31.70, 31.80, 31.90, 37*) Maßnahmen der Gesundheitspflege 1.462.800 1.532.000 69.200 4,7% (PG 41.10, 41.40, 42.10) Teilhaushalt 5 ‐ SOZIALES GESAMT 100.713.200 103.105.200 2.392.000 2,4% *Nettoressourcenbedarf: Zuschussbedarf / Überschuss nach Einbeziehung aller Erträge und Aufwendungen Nettoressourcenbedarf Abweichung Plan 2017 ‐ 2018 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 28 - Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII Für das Jahr 2018 kann mit einer deutlichen Steigerung der ordentlichen Erträge um rund 3,8 Mio. Euro gerechnet werden. Dieser erfreuliche Mittelzufluss ist fast ausschließlich durch die zu erwartenden hohe Ausgleichsleistung nach § 21 FAG zu begründen: Der Bodensee- kreis kann 2018 mit einem Sozialhilfelastenausgleich von rund 4,4 Mio. Euro rechnen. Die zu erwartende Steigerung der Aufwendungen für Hilfen nach dem SGB XII kann somit fast aus- geglichen werden. Die Planansätze für Transferaufwendungen in den Bereichen der Hilfen zur Pflege, zur Ge- sundheit und zum Lebensunterhalt entsprechen weitestgehend dem Vorjahresansatz. Dabei wurde die aktuelle Finanzprognose 2017, sowie die konsequente Umsetzung der doppischen Buchführung, hier vor allem das Thema Rechnungsabgrenzung, berücksichtigt. Mit einem Zuschussbedarf von rund 45 Mio. Euro belastet der Bereich der Eingliederungshil- fe für behinderte Menschen den Sozialhaushalt am stärksten. Im Jahr 2018 muss mit einer weiteren Steigerung der Aufwendungen für Menschen mit Behinderung von kalkuliert wer- den. Unter anderem durch die gesetzlichen Änderungen bei der Bedarfsermittlung und Wei- terleitung von Leistungen sowie neuer Leistungstatbestände bei der beruflicher Reha ist ei- nerseits mit einer Erhöhung der Fallzahlen und andererseits mit der Erhöhung der Vergü- tungssätze bei Neuverhandlungen zu rechnen. Die Reform in der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz wird im Jahr 2018 ff die Kommunen vor weitere Herausforderung in der organisatorischen Umsetzung und Finan- zierung stellen. Die konkreten finanziellen Auswirkungen sind bisher nicht abschätzbar und daher kaum planbar. Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Der Nettoressourcenbedarf für Leistungen nach dem SGB II wird sich 2018 voraussichtlich um rund 1,2 Mio. Euro erhöhen. Das Jobcenter, welches für die Leistungen nach dem SGB II zuständig ist, rechnet mit einer weiteren Steigerung der Bedarfsgemeinschaften um rund fünf Prozent. Hierbei sind vor allem die Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung und die Wohnsitzauflage für diesen Personenkreis spürbar. Weitere Einflussfaktoren sind die Erhö- hung der Regelleistungen und Krankenversicherungsbeiträge zum 01.01.2018 um rund 2,5 Prozent, der Anstieg der einmaligen Leistungen (Kreismittel) u.a. im Bereich der Erstausstat- tung für Flüchtlinge sowie deren längere Verweildauer im Leistungsbezug. Ein Großteil der Transferleistungen nach dem SGB II wird zwar durch den Bund erstattet, jedoch verbleibt dem Kreis im Bereich der Kosten der Unterkunft ein kommunaler Anteil von 51,5 Prozent. Gerade diese Kosten der Unterkunft steigen durch die stetige Erhöhung von Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 29 - Bedarfsgemeinschaften mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Fluchtkontext seit 2015 an. Hilfen und soziale Einrichtungen für Flüchtlinge 2018 muss mit einem Anstieg des kommunalen Finanzierungsanteils um rund 2 Mio. Euro gerechnet werden. Ein Großteil der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ist im Amt für Migration und Integration gebündelt. Im Produktbereich 31.30 (Hilfen für Flüchtlinge) werden die Aufwen- dungen für Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) abgebildet. Die Produktgruppe 31.40 (soziale Einrichtungen) bildet im Wesentlichen die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) sowie die Leistungen der Jugendhilfe für diesen Personenkreis ab. Die Betreuung und Versorgung von umA´s wird durch das Jugendamt durchgeführt. Vom 03.05.2017 bis 19.05.2017 fand eine Prüfung der vorläufigen Unterbringung von Flücht- lingen im Bodenseekreis durch das staatliche Rechnungsprüfungsamt statt. Inhalt dieser Prüfung war die Kostenerstattung des Landes für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung. Basis der Prüfung bildete der Erhe- bungsbogen für die Ausgabenerstattung des Landes aus dem Jahr 2015. Die Prüfung ergab folgende Erkenntnisse, welche für die nachlaufende Spitzabrechnung der Jahre 2016 ff zu beachten sind und erstmals bei der Planung des Haushaltes 2018 Berück- sichtigung finden konnten: Für Asylbewerber, welche entsprechend § 7 in Verbindung mit 9 FlüaG in einer vorläufigen Unterbringung unterzubringen sind, werden vom Land alle Transferaufwendungen, Kosten der sozialen Betreuung und Aufwendungen für den Betrieb der vorläufigen Unterkunft erstat- tet. Zu beachten ist hierbei: ‐ Die vorläufige Unterbringung endet 24 Monaten nach Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde. Aufwendungen für Asylbewerber, die sich länger als 24 Monate (momentan zzgl. 3 Monate) in einer vorläufigen Unterbringung aufhalten, werden da- her nicht vom Land erstattet und verbleiben den Kommunen. ‐ Aufwendungen für abgelehnte Asylbewerber oder Asylbewerber mit Duldung in einer gemeinsamen Unterkunft werden ebenfalls nicht vom Land erstattet, dabei ist es un- erheblich, ob diese Personen sich weiterhin in einer vorläufigen Unterbringung auf- halten. ‐ Kosten der Haftpflichtversicherung können nicht erstattet werden. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 30 - ‐ Entgangene Mieten für kreiseigene Objekte werden nicht vom Land erstattet (hierbei handelt es sich um die ehemaligen Wohnheime am Krankenhaus in Tettnang, die im Mai 2017 an die Erwerber übergeben wurden). ‐ Die Erstattung von Personal,- und Sachkosten sind nur für unmittelbar mit der Unter- bringung befasste kommunale Arbeitnehmer und Beamte möglich. Steuerungskosten werden nicht erstattet. ‐ Teilnahmebeiträge für Kindertageseinrichtungen oder Spielgruppen sind in der Regel über das SGB VIII im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe abzuwickeln und daher nicht erstattungsfähig. ‐ Keine Erstattung von WLAN- und Telekommunikationskosten. Die Kosten für den lau- fenden Unterhalt sind wie bisher vom Amt für Migration und Integration zu tragen. ‐ Für das neue Haushaltsjahr sind keine weiteren Neubauten oder Anmietungen von Objekten geplant. Bereits im Haushaltsjahr 2017 wurden drei Notfallunterkünfte sowie vier angemietete Wohnungen an die Eigentümer zurückgegeben. Daneben wurden sieben Mietverträge mit kurzen Mietlaufzeiten beendet (z.B. Fallenbrunnen). Aktuell sind rund 300 Personen im Bodenseekreis vorläufig in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht, welche einer Gemeinde (AU) zugewiesen werden müssten. Die daraus resul- tierenden Aufwendungen werden nicht vom Land erstattet und verbleiben dem Kreis. Auf Basis der Erkenntnisse der Prüfung und den weiteren Hinweisen des Landkreistages für die Ausgabenerstattung mussten die Erträge für 2018 nach unten angepasst werden. Der kommunale Finanzierungsanteil erhöht sich. Weiter zu beachten ist, dass alle Verwaltungs- aufwendungen für die Bearbeitung der Leistungsangelegenheit nicht direkt vom Land erstat- tet werden, sondern pauschal im Rahmen des § 11 FAG ausgeglichen werden. Bei der Planung 2018 geht der Bodenseekreis von einer geringeren Zuweisungszahl aus, als für 2017 angenommen wurde. Entsprechend konnten die variablen Aufwendungen verringert werden. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen Das Jugendamt ist für die Leistungserbringung nach dem SGB VIII und damit für fast alle Bereiche der Produktgruppe „Kinder-, Jugend- und Familienhilfen“ zuständig. Der Nettores- sourcenbedarf 2018 wird voraussichtlich um rund 1,5 Mio. Euro auf 23,8 Mio. Euro steigen. Die Steigerung fast sieben Prozent ist dabei in folgende Hauptfaktoren zu unterteilen: Steigerung des Netto-Bedarfs im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen durch die Um- setzung der gesetzlichen Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes sowie Unterhaltser- höhung ab 01.01.2018 um voraussichtlich 600.000 Euro. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 31 - Erhöhung der Netto-Aufwendungen in der Kinder- und Jugendhilfe durch tariflich bedingte Steigerungen der Vergütungssätze für Einrichtungen der Jugendhilfe um rund acht Prozent. Dieser Kostenanstieg konnte teilweise durch Verschiebung der Fallzahlen vom Bereich der stationären Hilfen in den Bereich der Vollzeitpflege kompensiert werden. Starker Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege und eine damit verbundene Erhöhung des Nettoressourcenbedarfes um rund 500.000 Euro. Dabei ist ein beachtlicher Teil dieses Anstieges auf Kinder aus Flücht- lingsfamilien zurückzuführen. 4.3 Teilhaushalt 7 - Abfallwirtschaft Abfallwirtschaftskonzept / Mengenentwicklung Für das Jahr 2018 sind keine Änderungen am Abfallwirtschaftskonzept des Bodenseekreises vorgesehen. Dementsprechend wird für die Haushaltsplanung gegenüber dem Haushalts- plan 2017 von überwiegend gleichbleibenden bzw. aufgrund des Einwohnerzuwachses leicht steigenden Abfallmengen ausgegangen. Gebühren- und Kostenentwicklung Der Kreistag hat am 15. November 2016 die Gebührenkalkulation 2017/2018 beschlossen, die auch für 2018 gleichbleibende Gebührensätze vorsieht. Somit kann im kommenden Jahr eine Gebührenstabilität von 25 Jahren verzeichnet werden. Die Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung liegen mit 18,8 Mio. Euro um rund 1,1 Mio. Euro über dem Vorjahresansatz, was u.a. auf den zugrundegelegten leichten Einwoh- ner- bzw. Mengenanstieg zurückzuführen ist. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte betreffen Erträge aus dem Verkauf von Papier und sonstigen Wertstoffen (2,2 Mio. Euro). Insbesondere aufgrund des weiter gestiegenen Pa- pierpreises werden hier Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahresansatz von rund 0,3 Mio. Euro erwartet. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen mit 20,1 Mio. Euro um rund 2 Mio. Euro über dem Vorjahresansatz. Die Steigerung ist u.a. auf Mehrkosten für die Biomüll- verarbeitung aufgrund höherer gesetzlicher Anforderungen (+0,3 Mio Euro) und für die Alt- holzverwertung aufgrund der im vergangenen durchgeführten Neuausschreibung (+0,3 Mio Euro) und auf die Anbindung der Entsorgungszentren an das Glasfasernetz (+0,3 Mio Euro) zurückzuführen. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 32 - Sämtliche Aufwendungen für die Nachsorge der Deponien (1,7 Mio. Euro) werden durch entsprechende Entnahmen aus den Nachsorgerückstellungen als sonstige ordentliche Erträ- ge gegenfinanziert. Unter Einrechnung kalkulatorischer Zinsen in Höhe von 126.300 Euro, die im Ergebnishaus- halt nicht dargestellt werden, ergibt sich eine Kostenunterdeckung von 1,7 Mio. Euro (2017: 0,7 Mio. Euro), die durch eine Entnahme aus der „Gebührenrückstellung“ als sonsti- ger ordentlicher Ertrag ausgeglichen werden kann. Durch die Nicht-Darstellung der kalkula- torischen Zinsen ergibt sich im Ergebnishaushalt für den Produktbereich Abfallwirtschaft ein Überschuss in Höhe von 126.300 Euro. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 33 - 5. Finanzplan Die wesentlichen Faktoren bei der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 bilden die Entwick- lungen der Steuerkraft der Städte und Gemeinden, der Zuweisungen des Bundes und des Landes und der Grunderwerbsteuer. Die Orientierungsdaten 2018 des Innenministeriums Baden-Württemberg gehen von einer Entwicklung der Steuerkraftsumme bis 2021 wie folgt aus: 2018 : 300.827.125 Euro = 100,00 % 2019 : 312.860.210 Euro = 104,00 % 2020 : 337.889.027 Euro = 108,00 % 2021 : 375.056.820 Euro = 112,00 % Die Finanzplanung geht angesichts des von 2018 bis 2021 zu bewältigenden Investitions- programms von insgesamt 113,7 Mio. Euro ab 2016 von folgenden Kreisumlagehebesätzen aus: Plan 2017 Plan 2018 2017: 32,00 % 2018: 35,96 % 2018: 32,00 % 2019: 35,44 % 2019: 35,00 % 2020: 33,58 % 2020: 35,40 % 2021: 30,30 % Der Hebesatz der Kreisumlage bleibt auch 2018 bei 32,0% bestehen. Die mittelfristige Finanzplanung bis 2021 berücksichtigt die prognostizierte Steigerung der Steuerkraftsummen und den künftigen Finanzierungsbedarf für Investitionen. Die Anhebung der Kreisumlage in den Folgejahren reicht rechnerisch zum Haushaltsaus- gleich nicht mehr aus, weshalb eine Darlehensaufnahme in den Jahren 2019 und 2020 i.H.v. 18 Mio. Euro eingerechnet wird. In den Jahren 2019 bis 2021 werden vertragsgemäß 8,7 Mio. Euro Schulden getilgt. Damit liegt der voraussichtliche Schuldenstand ohne eine mittelfristig kalkulierte Darlehensaufnah- me zum 31. Dezember 2021 bei rund 12,8 Mio. Euro, bzw. pro Einwohner bei rund 60 Euro. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 34 - Lt. Statistischem Landesamt liegt die durchschnittliche Verschuldung der Landkreise Baden- Württembergs zum 31. Dezember 2016 bei ca. 136 Euro, die der Landkreise des Regie- rungsbezirks Tübingen bei ca. 180 Euro. Das Ziel, im Bodenseekreis die Durchschnittsverschuldung der Landkreise zu erreichen, wird somit auch im jetzigen Planzeitraum erfüllt. 6. Rückblick 2016 und 2017 6.1 Haushaltsjahr 2016 Das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 konnte vom Kreistag bislang noch nicht festgestellt werden. Grundlage für den ersten doppischen Jahresabschluss ist die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2016. Diese wird dem Kreistag zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 20. 2017 vorgelegt. Die kamerale allgemeine Rücklage gibt es in der Doppik nicht mehr. Der Bestand von ca. 30 Mio. Euro zum 31. Dezember 2015 floss in die Liquidität und wurde zur Finanzierung der Investitionen verwendet. Da die Haushaltspläne seit 2016 im Ergebnishaushalt keinen nen- nenswerten Überschuss vorsehen (2016 ausgeglichen, 2017 ausgeglichen, 2018 Über- schuss ca. 500 T Euro), bedarf es anderer Mittel, um die erforderlichen Investitionen zu fi- nanzieren. Der tatsächliche Schuldenstand zum 31. Dezember 2016 beträgt 26.639.779 Euro, das ent- spricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 126 Euro bei einer Einwohnerzahl von 212.201 (31. Dezember 2015). Wie unter Punkt 5 schon ausgeführt, betrug der durchschnittliche Schuldenstand der Landkreise in Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2016 betrug 136 Euro pro Einwohner. Der Schuldenstand der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen zum o.g. Zeitpunkt betrug 180 Euro. Damit liegt der Bodenseekreis im Vergleich der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen und im Vergleich zu den Landkreisen Baden-Württembergs unter dem Durch- schnitt. 6.2 Haushaltsjahr 2017 Die Haushaltsplanung 2017 erfolgte zum zweiten Mal doppisch. Die Haushaltssatzung des Jahres 2017 wurde vom Kreistag am 20. Dezember 2016 beschlossen und vom Regie- rungspräsidium Tübingen mit Erlass vom 10. Februar 2017 genehmigt. Bei einem Volumen des Ergebnishaushaltes von 308,4 Mio. Euro beträgt der Hebesatz der Kreisumlage 32,0 v.H. der Steuerkraftsumme aller kreisangehörigen Gemeinden. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 35 - 7. Schlussbemerkung Die weiterhin gute Wirtschaftslage ließ auf eine leicht verbesserte Situation gegenüber dem Vorjahr schließen. Durch die Steigerung der Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden steigt die Kreisumlage trotz der Beibehaltung des Hebesatzes in Höhe von 32,0 % um rund 8,7 Mio. Euro. Der Haushaltserlass geht von einer Erhöhung der Schlüsselzuweisungen um rund 0,7 Mio. Euro aus, zudem steigen die Zuweisungen nach dem Verwaltungsreformge- setz, die Erträge aus dem Soziallastenausgleich, etc. um insgesamt rd. 2,6 Mio. Euro. Die FAG-Umlage sinkt um 0,8 Mio. Euro. Damit stehen an Finanzierungsmitteln aus diesen Posi- tionen rund 12,8 Mio. Euro mehr zur Verfügung als in 2017. Der Nettoressourcenbedarf im Teihaushalt Soziales beträgt 2018 rund 103,1 Mio. Euro und liegt damit um knapp 2,4 Mio. Euro höher als im Vorjahr. Mit ca. zwei Mio. Euro trägt der Be- reich Hilfen und soziale Einrichtungen für Flüchtlinge den größten Anteil an der Steigerung. Die Personalausgaben steigen gegenüber 2017 um 2,9 Mio. Euro bzw. 5,6 % (55,9 Mio. Eu- ro). Der Finanzierungsbedarf in der mittelfristigen Finanzplanung steigt für die Jahre 2018 - 2021 gegenüber 2017 - 2020 von rund 98,6 Mio. Euro um weitere 15 Mio. Euro auf einen Investiti- onsbedarf von rund 113,7 Mio. Euro. Zur Finanzierung dieser Investitionssumme ist eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes erforderlich, der im Jahr 2019 rechnerisch bei 35,00 %, in 2020 bei 35,40 % liegen und in 2021 30,30 % betragen sollte. Zudem ist in den Jahren 2019 und 2020 rechnerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 18 Mio. Euro erforderlich. Die Steuerkraftsumme der Gemeinden steigt gegenüber 2017 um rund 27,2 Mio. Euro auf 300,8 Mio. Euro. Bis 2021 wird mit einer Steuerkraftsumme von rund 375 Mio. Euro gerech- net. Für das Haushaltsplanjahr 2018 kann ein ausgewogener Haushaltsplan vorgelegt werden. Hierin sind folgende Kernaussagen enthalten: 1. Die Verschuldung wird weiter abgebaut - Senkung des Schuldenstandes seit 2006 von 58,8 Mio. Euro auf 21,5 Mio. Euro. 2. Erforderliche Investitionen können getätigt werden (Investitionsvolumen 16,8 Mio. Euro). Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 36 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 37 - Allgemeine Budgetierungsregeln zum neuen kommunalen Haushalt ab 2018 I. Grundsätze II. Budgetbegriff, Budgetstruktur/-ebenen III. Planung IV. Bewirtschaftung V. Deckungsfähigkeit VI. Über-/Außerplanmäßige Ausgaben VII. Übertragbarkeit VIII. Controlling, Berichtswesen und Kostenrechnung IX. Ergänzende Regelungen für Personalaufwendungen X. Ergänzende Regelungen für die kreiseigenen Schulen und des Kreismedienzentrums Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 38 - Allgemeine Budgetierungsregeln zum neuen kommunalen Haushalt für 2018 I. Grundsätze Mit den Budgetierungsregeln soll die Eigenverantwortung und die Kompetenz der Fach- bereiche gestärkt und die Budgetverantwortlichen zu einem effektiven und wirtschaftli- chen Handeln motiviert werden. Das Landratsamt Bodenseekreis führt seit dem Haushaltsjahr 2016 den doppischen Rechnungsstil nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen. Es fin- den daher die entsprechenden Vorschriften, ergänzend um die in diesen Budgetierungs- regeln genannten Vorgaben, Anwendung. II. Budgetbegriff, Budgetstruktur/-ebenen Die Haushaltswirtschaft des Bodenseekreises ist produktorientiert aufgebaut, welche in insgesamt 11 Teilhaushalten zusammengefasst sind. Jede einzelne Leistung kann einer Organisationseinheit eindeutig zugeordnet werden. Mehrere Leistungen unterschiedlicher Organisationseinheiten können zusammen ein Produkt bilden. Ein Produkt kann aber in der Hauptsache nur einer Organisationseinheit zugerechnet werden. Jede Leistung wie auch jedes Produkt muss mindestens einem Verantwortlichen zuge- wiesen und auf dem Produktblatt benannt werden. Im Finanzhaushalt sind die Investitionsnummern Bestandteil eines jeweiligen Produktes. Sie können ebenso eindeutig einer Organisationseinheit zugeordnet werden. Im Ergebnis- wie im Finanzhaushalt bestehen die folgenden Budgetebenen: Der Gesamthaushalt ist nach Teilhaushalte, Produktgruppen und Produkten gegliedert. Alle Produkte, die zur selben Produktgruppe gehören sind dabei gegenseitig deckungs- fähig. Ebenso sind alle Produktgruppen, welche zum gleichen Teilhaushalt gehören, in- Teil- haushalt Produktgruppe Produkt(e) Kostenträger / Leistungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 39 - haltlich deckungsfähig. Jede Budgetebene bildet daher in sich eine eigene Budgetebe- ne. Im Rahmen der Deckungsfähigkeit sind die jeweils geltenden Budgetstrukturen/-ebenen nacheinander abzuprüfen Die Budgetverantwortung liegt je nach Budgetebene beim Produkt-/Produktgruppen-/Teilhaushaltverantwortlichen. III. Planung Die Festlegung der Plan-Budgetsumme erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushalts- planaufstellung. Ihre Höhe kann im Rahmen der ein-/gegenseitigen Deckungsfähigkeit, durch Genehmigung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben oder sonstigen haushalts- wirtschaftlichen Sperren verändert werden. IV. Bewirtschaftung Die Bewirtschaftungshoheit der in einem Budget (Leistung/Produkt/ Produktgrupe/ Teil- haushalt) zugeordneten Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen, ist auf die Budgetebene konzentriert in welcher sie sich befindet. Folgende Erträge und Aufwendungen (resp. Einzahlungen und Auszahlungen) fallen nicht in die Bewirtschaftungshoheit der betreffenden Verantwortlichen: - Bilanzkonten (Kontenklasse 0,1und 2 – ausgenommen SKGruppe 279) - Erträge und Aufwendungen aus/für Rückstellungen - Erträge und Aufwendungen aus/für Rücklagen - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten - Erträge aus aktivierten Eigenleistungen - Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - Aufwendungen der Kontengruppe 40 und 41 (Personal- und Versorgungsaufwen- dungen) - Aufwendungen der Kontengruppe 47 (Bilanzielle Abschreibungen) - Periodenfremde Erträge / Aufwendungen der Kontengruppe 3591 / 4491 Die Kontengruppe 79 wird allein der Bewirtschaftungshoheit der Kämmerei unterstellt. Ebenso die Kontenklassen 8 und 9. V. Deckungsfähigkeit Die Erträge und Aufwendungen in den Budgetebenen im Ergebnishaushalt sind gegen- seitig deckungsfähig. Ausgenommen von dieser Regelung sind die nach Ziffer IV. entzo- genen Sachkonten (Bilanzkonten, Ertrags- und Aufwandskonten, Einzahlungs- und Aus- zahlungskonten). Personalaufwendungen sind mit anderen Sachaufwendungen innerhalb derselben Budgetebene einseitig deckungsfähig, wonach ersparte Personalaufwendungen für zu- sätzliche Sachaufwendungen verwendet werden können, sofern keine personalwirt- Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 40 - schaftlichen Maßnahmen entgegenstehen. Stehen personalwirtschaftliche Maßnahmen entgegen, welche durch den Verantwortlichen des Haupt- und Personalamtes getroffen werden, dürfen die Personalaufwendungen nicht anderweitig verwendet werden. Aufwendungen einer Budgetebene im Ergebnishaushalt werden zugunsten von Auszah- lungen derselben Budgetebene im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt, so- fern der gesetzlich geforderte Ausgleich im Ergebnishaushalt nicht gefährdet ist. Die De- ckungsfähigkeit ist auf die Investition zum Erwerb von beweglichen Sachen des Anlage- vermögens beschränkt. Auszahlungen im Finanzhaushalt, die zu einer Investition gehören, sind gegenseitig de- ckungsfähig. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit von unterschiedlichen Investitionen im Finanzhaushalt ist zulässig, sofern sich diese innerhalb eines Produktes, einer Produkt- gruppe oder eines Teilhaushalts bewegt. Mehrerträge bzw. -einzahlungen richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Deckungsfähigkeit nach kommuna- lem Haushaltsrecht. Alle Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen, welche im Rahmen der o.g. Deckungsfähigkeit zur Deckung anderer Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/ Auszahlungen herangezogen werden, müssen im Rahmen des Management- Informations -System (MIS) dokumentiert und erläutert werden. VI. Über-/Außerplanmäßige Aufwendungen Die Feststellung und Beantragung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen ist recht- zeitig und im Vorfeld in Abstimmung mit der Kämmerei vorzunehmen. Die haushaltrecht- lichen Bestimmungen für über-/außerplanmäßigen Aufwendungen gelten entsprechend. Ebenso gilt die Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung in der jeweils geltenden Fas- sung. VII. Übertragbarkeit Die Übertragbarkeit von Einzahlungs- oder Auszahlungsansätzen sind auf den Finanz- haushalt beschränkt und richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften. VIII. Controlling, Berichtswesen und Kostenrechnung Die Fachbereiche kontieren die die Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt so- wie die Einzahlungen und Auszahlungen für die Investitionen im Finanzhaushalt elektro- nisch per eAnordnung vor. Sie haben die sachliche und rechnerische Richtigkeit der kon- tierten Daten sicherzustellen. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 41 - Im Rahmen des Management-Informations-Systems (MIS) haben die Fachbereiche ihre Budgets mindestens einmal monatlich (zum Monatsende) zu überprüfen und auf die Ein- haltung der Haushaltsansätze zu achten. Erkennbare oder drohende Abweichungen sind im MIS zusammen mit dem Zentralen Controlling zu erörtern und mit entsprechenden Deckungsvorschlägen zu dokumentieren. IX. Ergänzende Regelungen für Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen einschl. Plan- und Prognosewerte werden vom Hauptamt ermittelt und im Management-Informations-Systems (MIS) zur Verfügung gestellt. Grund- lage für die Ermittlung ist der Stellenplan. Die Aufstellung enthält die zum Budget gehö- renden Personen und die Personalaufwendungen (Arbeitgeberaufwand). Die Personal- Sachbearbeitung und die Bewirtschaftung der Personalaufwendungen (Kontengruppe 40 und 41) verbleiben beim Hauptamt (siehe Pkt. IV.). Sofern ausreichende Planmittel oder eine Deckungsfähigkeit von Personalaufwendungen nach Pkt. V. (Deckungsfähigkeit) vorliegt, ergeht die Zuständigkeit von - Einstellung von Aushilfen und - Besetzung freiwerdender Stellen auf das Fachamt über, in dessen organisatorischen Bereich diese Maßnahme fällt, so- fern keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen entgegenstehen. Stehen personalwirt- schaftliche Maßnahmen entgegen, welche durch den Verantwortlichen des Haupt- und Personalamtes getroffen werden, dürfen die Personalaufwendungen nicht anderweitig verwendet werden und die Einstellung und Besetzung darf nicht erfolgen. Aufwendungen der Gruppe 40 und 41 (Planung, Ausführung und Prognose) stehen in der Bewirtschaftungsbefugnis des Haupt-und Personalamtes. Das Haupt- und Personal- amt stellt zu jedem Quartalsende (1., 2. und 3.) eine Prognose/Hochrechnung zum je- weiligen Ende des Haushaltsjahres unter Berücksichtigung sämtlicher Personalverände- rungen auf. Sind bedeutende negative Abweichungen von der im Haushaltsplan festge- legten Gesamtsumme an Personalaufwendungen aufgrund der Prognose/Hochrechnung zu erkennen, ist unverzüglich Bericht an die Kämmerei / Zentrales Controlling über die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen zu erstatten. Unterjährig genehmigte Stellen, sind vom Haupt- und Personalamt in vollem Umfang zu überwachen. Sofern die nach Stellen- und im Haushaltsplan festgesetzte Anzahl der Gesamtstellen (ohne Landesbeamte) in Höhe von fünf Prozent von Hundert (5%) unterjährig durch die Neuschaffung von Stellen erreicht oder überschritten wird, ist unverzüglich eine Nach- tragssatzung zu erlassen. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 42 - X. Ergänzende Regelungen für die kreiseigenen Schulen und des Kreismedienzent- rums Grundlage der Budgetbemessung sind die im Finanzausgleichsgesetz i. V. m. der SchL- VO gezahlten Sachkostenbeiträge des Landes, multipliziert mit einer für die Schule ent- sprechenden Ausschüttungsquote zzgl. der sonstigen Einnahmen in diesem Budget/ Un- terabschnitt. Als Bezugsgröße dient der vom Land gezahlte Sachkostenbeitrag je Schüler, multipliziert mit der Anzahl der Schüler, nach dem zu dem Stichtag der Schulstatistik maßgebenden Tag des Schuljahres. Die Ausschüttungsquote wird jährlich neu festgelegt. Die sonstigen Erträge, die der Bewirtschaftung der Schule unterliegen, basieren auf jähr- lich neu festzusetzenden Planansätzen durch die Schulen. Die sonstigen Erträge stehen den Schulen in voller Höhe zur Verfügung. Mehrerträge bzw. Mindererträge bei diesen Haushaltsstellen erhöhen bzw. vermindern den Budgetrahmen im laufenden Haushalts- jahr. Soweit Erträge teilweise oder in voller Höhe als Aufwand zur Verfügung gestellt werden, ist der tatsächliche Eingang der Erträge ausschlaggebend. Die Festsetzung des Budgets erfolgt – unter Berücksichtigung der allgemeinen wirt- schaftlichen und schulischen Entwicklung – jährlich neu. Sie erfolgt unter Beteiligung der Schulleitungen, des Amtes für Schule und Bildung und des Finanzdezernats mit Kreis- kämmerei. Die Kosten der Gebäudebewirtschaftung (Strom, Gas, Wasser, Reinigung usw.) fließen nicht in das Schulbudget ein. Diese Mittel sind über das Budget des Bau- und Liegen- schaftsamtes für die Schulgebäude abgedeckt. Ebenso sind die Sachkonten von der Be- wirtschaftung der Schule entzogen, welche nach Pkt. IV. nicht in die Bewirtschaftung fal- len. Die Schulleitungen einschließlich deren Stellvertreter und Budgetverantwortliche können in eigener Zuständigkeit die Finanzmittel nach ihrem Ermessen bewirtschaften und die Mittel entsprechend einsetzen. Sie sind aber auch für die Einhaltung des Budgets ver- antwortlich. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 43 - Gesamthaushalt Gesamtergebnishaushalt Gesamtfinanzhaushalt Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Haushaltsquerschnitt des Ergebnishaushalts Haushaltsquerschnitt des Finanzhaushalts Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 44 - Gesamtergebnishaushalt Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 1 Steuern und ähnliche Abgaben -700.000 -800.000 -800.000 -800.000 -800.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -204.285.000 -230.377.700 -241.578.700 -249.278.700 -243.078.700 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -2.263.600 -2.025.800 -1.745.200 -1.693.900 -1.648.100 4 Sonstige Transfererträge -14.323.600 -15.409.100 -15.409.100 -15.409.100 -15.409.100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtun- gen -24.876.700 -26.251.200 -26.251.200 -26.251.200 -26.251.200 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -2.599.100 -2.722.200 -2.722.200 -2.722.200 -2.722.200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -52.772.500 -39.871.300 -39.871.300 -39.871.300 -39.871.300 8 Zinsen und ähnliche Erträge -126.400 -126.400 -126.400 -126.400 -126.400 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandveränderg. 10 Sonstige ordentliche Erträge -6.488.200 -3.674.900 -3.705.300 -3.735.800 -3.766.900 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -308.435.100 -321.258.600 -332.209.400 -339.888.600 -333.673.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 52.927.000 55.900.000 56.455.800 57.065.400 57.681.300 13 Versorgungsaufwendungen 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 50.527.300 49.195.700 49.195.700 49.195.700 49.195.700 15 Abschreibungen 8.703.100 8.465.600 7.836.000 7.132.600 6.566.300 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.081.200 1.063.000 1.063.000 1.063.000 1.063.000 17 Transferaufwendungen 173.253.200 177.690.200 177.920.200 177.890.200 177.890.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 21.943.300 23.679.400 23.676.700 23.674.100 23.671.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 308.435.100 315.993.900 316.147.400 316.021.000 316.067.800 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -5.264.700 -16.062.000 -23.867.600 -17.606.100 21 Außerordentliche Erträge 22 Außerordentliche Aufwendungen 23 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus Nummer 21 und 22) 24 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus Nummer 20 und 23) -5.264.700 -16.062.000 -23.867.600 -17.606.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 45 - Gesamtfinanzhaushalt Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 1 Steuern und ähnliche Abgaben 676.600 800.000 800.000 800.000 800.000 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allgemeine Umla- gen 204.285.000 230.377.700 241.578.700 249.278.700 243.078.700 3 Sonstige Transfereinzahlungen 14.323.600 15.409.100 15.409.100 15.409.100 15.409.100 4 Öffentlich-rechtliche Entgelte 24.876.700 26.251.200 26.251.200 26.251.200 26.251.200 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.599.100 2.722.200 2.722.200 2.722.200 2.722.200 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 52.772.500 39.871.300 39.871.300 39.871.300 39.871.300 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 126.400 126.400 126.400 126.400 126.400 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 3.891.500 159.400 159.400 159.400 159.400 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 303.551.400 315.717.300 326.918.300 334.618.300 328.418.300 10 Personalauszahlungen -52.927.000 -55.900.000 -56.455.800 -57.065.400 -57.681.300 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -50.503.900 -49.195.700 -49.195.700 -49.195.700 -49.195.700 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -1.081.200 -1.063.000 -1.063.000 -1.063.000 -1.063.000 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -173.253.200 -177.690.200 -177.920.200 -177.890.200 -177.890.200 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -21.896.800 -23.372.400 -23.372.400 -23.372.400 -23.372.400 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -299.662.100 -307.221.300 -308.007.100 -308.586.700 -309.202.600 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) 3.889.300 8.496.000 18.911.200 26.031.600 19.215.700 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.302.600 1.902.800 3.277.700 8.628.700 8.239.500 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 21.200 121.500 151.800 222.100 366.500 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätig- keit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 2.323.800 2.024.300 3.429.500 8.850.800 8.606.000 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -4.417.200 -793.800 -34.665.900 -8.876.500 -23.162.500 -14.060.900 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -14.942.900 -8.590.000 -18.975.100 -19.875.400 -8.331.000 -9.220.100 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.791.200 -1.659.900 -994.200 -659.500 -595.000 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -194.000 -5.402.000 -11.325.000 -7.925.000 -3.400.000 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -288.000 -375.000 -128.800 179.500 180.500 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätig- keit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -24.633.300 -16.820.700 -64.966.000 -37.799.900 -35.373.500 -23.695.500 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -22.309.500 -14.796.400 -64.966.000 -34.370.400 -26.522.700 -15.089.500 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -18.420.200 -6.300.400 -64.966.000 -15.459.200 -491.100 4.126.200 33 EZ aus d.Aufnahme von Krediten u. wirtsch.vergl. Vorgängen für Investitionen 15.000.000 3.000.000 34 AZ für d.Tilgung von Krediten u. wirtsch.vergl. Vorgängen für Investitionen -2.532.100 -2.600.000 -2.750.000 -2.900.000 -3.050.000 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Finanzt (Saldo aus Nummer 33 und 34) -2.532.100 -2.600.000 12.250.000 100.000 -3.050.000 36 Änderg. d.Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe aus Nummer 32 und 35) -20.952.300 -8.900.400 -64.966.000 -3.209.200 -391.100 1.076.200 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 46 - Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Liquidität Nr. Bezeichnung Finanzhaushalt 2017 EUR Finanzhaushalt 2018 EUR Finanzplanung 2019 EUR Finanzplanung 2020 EUR Finanzplanung 2021 EUR 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 23.300.000 2 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn 0 3 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn 0 4 = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn 23.300.000 5 - Auszahlungen aufgrund von übertragenen Ermächtigun- gen der Vorvorjahre -6.300.000 6 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionför- dermaßnahmen aus Vorvorjahr 7 + Einzahlungen aus übertrag. Ermächtigungen für Inv.- Zuwendungen, -Beiträge und ähnl. Entgelte für Ivnv.Tätigkeit aus Vorjahren (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) 8 +/- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbe- stands (§ 3 Nr. 22 GemHVO) 1.404.000 -8.900.400 -3.209.200 -391.100 1.076.200 9 = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresen- de 18.404.000 9.503.600 6.294.400 5.903.300 6.979.500 10 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 11 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 12 = voraussichtliche Liquidität zum Jahresende 18.404.000 9.503.600 6.294.400 5.903.300 6.979.500 13 Nachrichtlich: voraussichtliche Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 5.900.000 5.900.000 5.900.000 5.900.000 5.900.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 47 - HH-Querschnitt des Ergebnishaushalts Produktbereich Erträge aus Nutzungsent- gelten, Zuwen- dungen und Umlagen sowie privatrechtl. Leistungsent- gelten Sonstige Erträge Personal- aufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Transfer- aufwendungen Sonstige Auf- wendungen Erträge aus internen Leistun- gen Aufwendungen für interne Leistungen kalkulatorische Kosten Nettoressourcen- bedarfüber- schuss 11 Innere Verwaltung -1.080.400 -121.500 8.288.900 8.053.000 480.000 4.368.050 -23.422.500 3.430.600 0 -3.850 12 Sicherheit und Ordnung -6.774.600 -36.600 6.491.500 897.500 348.100 1.463.750 0 2.919.800 0 5.309.450 21 Schulträgeraufgaben -19.899.900 -1.200 2.583.100 10.852.300 1.912.200 12.738.500 0 1.195.100 0 9.380.100 25 Museen, Archiv, Zoo -58.500 0 449.700 131.400 32.000 53.600 0 344.100 0 952.300 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 0 0 0 500 10.800 3.400 0 0 0 14.700 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen -1.958.000 0 1.079.200 267.000 0 1.168.200 0 627.900 0 1.184.300 28 Sonstige Kulturpflege -34.300 0 74.200 9.900 90.000 11.200 0 24.600 0 175.600 29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 31 Soziale Hilfen -78.269.000 -15.051.800 12.702.700 5.176.600 141.226.950 5.857.100 0 4.915.800 0 76.558.350 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe -3.183.800 -1.157.900 7.310.600 248.200 16.874.650 665.200 0 3.042.100 0 23.799.050 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungs- recht 0 0 449.800 2.000 0 531.700 0 232.300 0 1.215.800 41 Gesundheitsdienste -351.000 0 1.011.300 34.300 0 50.700 0 735.700 0 1.481.000 42 Sport und Bäder 0 0 0 0 51.000 0 0 0 0 51.000 51 Räumliche Planung und Entwicklung -486.500 0 1.606.800 31.200 290.000 212.300 0 815.800 0 2.469.600 52 Bauen und Wohnen -531.600 0 708.100 10.700 0 32.800 0 292.100 0 512.100 53 Ver- und Entsorgung -22.401.000 -3.514.300 2.495.100 20.128.800 1.000.000 979.200 0 1.345.500 0 33.300 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV -10.089.600 -200 4.384.500 3.098.400 3.628.300 3.357.100 0 1.153.900 0 5.532.400 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen -948.500 -1.200 4.681.300 180.900 424.000 208.600 0 1.820.800 0 6.365.900 56 Umweltschutz -119.700 -800 1.397.100 65.100 0 98.400 0 479.800 0 1.919.900 57 Wirtschaft und Tourismus -454.800 0 186.100 7.900 1.422.200 348.200 0 46.600 0 1.556.200 61 Allgemeine Finanzwirtschaft -154.607.000 -124.900 0 0 9.900.000 1.060.000 0 0 0 -143.771.900 Summe -301.248.200 -20.010.400 55.900.000 49.195.700 177.690.200 33.208.000 -23.422.500 23.422.500 0 -5.264.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 48 - HH-Querschnitt des Finanzhaushalts Produktbereich anteiliger Zahlungs- mittelüberschuss/- bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit anteiliger veran- schlagter Finanzie- rungs- mittelüberschuss/- bedarf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit anteil. veranschl. Finanzierungs- mittelüberschuss/- bedarf Verpflichtungs- ermächtigungen 11 Innere Verwaltung -19.025.550 0 -755.000 -19.780.550 0 0 -19.780.550 -600.000 12 Sicherheit und Ordnung -2.216.250 59.000 -375.500 -2.532.750 0 0 -2.532.750 0 21 Schulträgeraufgaben -5.792.300 285.800 -540.900 -6.047.400 0 0 -6.047.400 -19.996.000 25 Museen, Archiv, Zoo -607.700 0 0 -607.700 0 0 -607.700 0 26 Theater, Konzerte, Musikschulen -14.700 0 0 -14.700 0 0 -14.700 0 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen -486.100 0 -8.300 -494.400 0 0 -494.400 0 28 Sonstige Kulturpflege -149.900 0 0 -149.900 0 0 -149.900 0 29 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 0 0 0 0 0 0 0 0 31 Soziale Hilfen -70.553.550 0 -36.000 -70.589.550 0 0 -70.589.550 0 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe -20.729.950 0 0 -20.729.950 0 0 -20.729.950 0 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungs- recht -983.500 0 -15.000 -998.500 0 0 -998.500 0 41 Gesundheitsdienste -739.900 0 0 -739.900 0 0 -739.900 0 42 Sport und Bäder -51.000 0 0 -51.000 0 0 -51.000 0 51 Räumliche Planung und Entwicklung -1.622.500 0 -1.000 -1.623.500 0 0 -1.623.500 0 52 Bauen und Wohnen -219.800 0 0 -219.800 0 0 -219.800 0 53 Ver- und Entsorgung -1.682.300 0 -535.000 -2.217.300 0 0 -2.217.300 -26.900.000 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV -2.909.600 1.493.000 -9.020.000 -10.436.600 0 0 -10.436.600 -6.145.000 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen -4.542.000 65.000 -134.000 -4.611.000 0 0 -4.611.000 0 56 Umweltschutz -1.439.800 0 0 -1.439.800 0 0 -1.439.800 0 57 Wirtschaft und Tourismus -1.509.500 0 0 -1.509.500 0 0 -1.509.500 0 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 143.771.900 121.500 -5.400.000 138.493.400 0 -2.600.000 135.893.400 -11.325.000 Summe 8.496.000 2.024.300 -16.820.700 -6.300.400 0 -2.600.000 -8.900.400 -64.966.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 49 - Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 50 - Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktinformationen Zugeordnete Produkte 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanage- ment 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 51 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -75.200 -690.000 -690.000 -690.000 -690.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -2.400 -2.400 -2.400 -2.400 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -7.000 -9.000 -9.000 -9.000 -9.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -319.500 -61.800 -61.800 -61.800 -61.800 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -299.800 -317.200 -317.200 -317.200 -317.200 8 Zinsen und ähnliche Erträge -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -735.200 -120.000 -120.000 -120.000 -120.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.438.200 -1.201.900 -1.201.900 -1.201.900 -1.201.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 8.029.700 8.288.900 8.379.300 8.470.600 8.562.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.968.600 8.053.000 8.053.000 8.053.000 8.053.000 15 Abschreibungen 639.900 964.900 776.500 708.400 693.200 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 17 Transferaufwendungen 776.000 480.000 680.000 680.000 680.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.062.300 3.400.150 3.400.150 3.400.150 3.400.150 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 19.479.500 21.189.950 21.291.950 21.315.150 21.392.250 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 18.041.300 19.988.050 20.090.050 20.113.250 20.190.350 TE21 Erträge aus internen Leistungen -21.121.600 -23.422.500 -23.517.500 -23.614.800 -23.714.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 3.662.200 3.430.600 3.444.100 3.458.800 3.472.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -17.459.400 -19.991.900 -20.073.400 -20.156.000 -20.241.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 581.900 -3.850 16.650 -42.750 -51.350 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 1.437.800 1.199.500 1.199.500 1.199.500 1.199.500 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -18.839.600 -20.225.050 -20.515.450 -20.606.750 -20.699.050 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -17.401.800 -19.025.550 -19.315.950 -19.407.250 -19.499.550 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -315.000 -535.000 -600.000 -274.000 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -736.000 -220.000 -50.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -1.051.000 -755.000 -600.000 -324.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -1.051.000 -755.000 -600.000 -324.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -18.452.800 -19.780.550 -600.000 -19.639.950 -19.407.250 -19.499.550 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 52 - Produktgruppe 1110 Steuerung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1110 Steuerung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Landrat L. Wölfle Zuständigkeiten Landrat Hauptamt Zugeordnete Produkte 111001 Steuerung Kurzbeschreibung Steuerung des Landkreises und der Landkreisverwaltung Landrat: o Leitung des Landratsamtes o Vertretung des Landkreises o Gewährträgerschaft Sparkasse Bodenseekreis, Zweckverband OEW Oberste Kreisorgane Dezernenten Kreistag / Ausschüsse o Kosten für die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse o Vertretung der Einwohner, Hauptorgan des Landkreises Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 53 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1110 Steuerung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -8.700 -8.700 -8.700 -8.700 -8.700 10 Sonstige ordentliche Erträge -4.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -12.700 -18.700 -18.700 -18.700 -18.700 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.220.200 1.305.300 1.319.600 1.333.900 1.348.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14.200 14.500 14.500 14.500 14.500 15 Abschreibungen 5.700 3.900 2.300 2.200 1.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 198.800 227.000 227.000 227.000 227.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.438.900 1.550.700 1.563.400 1.577.600 1.591.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.426.200 1.532.000 1.544.700 1.558.900 1.573.000 TE21 Erträge aus internen Leistungen -1.866.900 -1.876.900 -1.892.500 -1.908.100 -1.924.000 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 427.800 335.800 337.100 338.400 339.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -1.439.100 -1.541.100 -1.555.400 -1.569.700 -1.584.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -12.900 -9.100 -10.700 -10.800 -11.200 Investitionen Produktgruppe 1110 Steuerung Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I000301602 Weiterent- wicklung Ratsinformati- onssystem -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I000301701 Auswer- tungs- und Steuerungs- software -150.000 -150.000 -150.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -150.000 -150.000 I001001601 Beschaffung Kaffeevollautomat -1.149 -1.149 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.149 -1.149 Gesamtsumme -200.000 -151.149 -1.149 -150.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 54 - Produktgruppe 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau C. Mai Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 111101 Geschäftsstelle für den Kreistag und seine Ausschüsse Kurzbeschreibung Besetzung des Kreistages, der Ausschüsse und sonstiger kommunaler Gremien Einladung, organisatorische Betreuung, Protokollieren der Sitzungen Vorbereitung der Beratungsunterlagen Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten der Kommunalverfassung und sonstiger kommunaler Gremien Zuwendungen und Zuschüsse an Fraktionen und Gruppierungen einschließlich Bearbeitung der entsprechenden Satzungen Bekanntmachungssatzung, Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse Zusammenstellung, Pflege und Herausgabe des Kreisrechts Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 55 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 97.000 63.900 64.600 65.300 66.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 10.200 400 400 400 400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 111.500 64.300 65.000 65.700 66.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 111.500 64.300 65.000 65.700 66.400 TE21 Erträge aus internen Leistungen -135.000 -83.800 -84.600 -85.400 -86.200 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 23.500 19.500 19.600 19.700 19.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -111.500 -64.300 -65.000 -65.700 -66.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 56 - Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr D. Männle Zuständigkeiten Hauptamt Kämmerei Zugeordnete Produkte 111201 Grundsätze, Strategien, Handlungsrahmen (Standards) 111202 Ziel-, Leistungs- und Budgetvereinbarungen 111203 Vollzug des Ziel-, Leistungs- und Budgetplans (Controlling) 111204 Beteiligungsmanagement Kurzbeschreibung Erarbeitung/Weiterentwicklung von Grundsätzen, Rahmenregelungen und Standards (Handlungsrahmen) und deren Überwachung bzw. Durchsetzung für o Organisation o Personalwirtschaft o Finanzwirtschaft o Zentrale Angelegenheiten des Kassen- und Rechnungswesens Leitbild, Qualitätsmanagement, betriebliches Vorschlagswesen, Vergabe von Dienstleistungen, Aufbau- und Ablau- forganisation, Leistungsanreize, strategische Personalplanung Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung nach GemHVO, Ziel-, Leistungs- und Budgetvereinbarung Aufstellung Haushaltsplanentwurf Leistungs- und Budgetplanung im Rahmen der Zieldimensionen, Wirtschaftlichkeit, Haushaltssicherungskonzept Zentrales Berichtswesen einschl. Auswertung/Analyse und Handlungsempfehlungen für Steuerungsmaßnahmen o Verarbeitung und Auswertung von Personal- und Stellendaten o Überwachung und Steuerung des Haushaltsvollzugs o Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung o Verarbeitung und Auswertung von Leistungs- und Betriebsdaten Darlehens- und Schuldenverwaltung Beteiligungsmanagement Erläuterungen Der Bodenseekreis hat zum 1. Januar 2017 insgesamt 51 Beteiligungen im weiteren Sinne (davon 16 unmittelbare, 21 mittelbare (auch über Zweckverbände u.ä.), 1 Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts, 3 Zweckverbände, 3 Verbände, 3 Baugenossenschaften und 4 Stiftungen). Dazu kommen diverse Mitgliedschaften an Vereinen. Über die Beteiligungen wird ein jährlicher Beteiligungsbericht erstellt. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 57 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 329.700 355.400 359.200 363.000 366.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.600 33.000 33.000 33.000 33.000 15 Abschreibungen 59.200 53.900 1.600 200 200 17 Transferaufwendungen 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 256.100 292.950 292.950 292.950 292.950 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 686.600 775.250 726.750 729.150 733.050 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 686.600 775.250 726.750 729.150 733.050 TE21 Erträge aus internen Leistungen -733.300 -834.400 -838.600 -842.900 -847.200 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 82.400 98.600 99.000 99.400 99.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -650.900 -735.800 -739.600 -743.500 -747.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 35.700 39.450 -12.850 -14.350 -14.350 Investitionen Produktgruppe 1112 Steuerungsunterstützung/Controlling Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I300301601 Software Finanzwesen -536.000 -292.914 -56.914 -236.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -13.788 -13.788 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -536.000 -279.127 -43.127 -236.000 Gesamtsumme -536.000 -292.914 -56.914 -236.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 58 - Produktgruppe 1113 Rechnungsprüfung Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1113 Rechnungsprüfung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Baur Zuständigkeiten Kommunal- und Prüfungsamt Zugeordnete Produkte 111301 Rechnungsprüfung Kurzbeschreibung Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse des Landkreises Sonstige übertragene Prüfungen: o Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen o Betätigungsprüfung o Prüfung der Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch und der Kunst- und Kulturstiftung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 59 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1113 Rechnungsprüfung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 404.000 378.300 382.400 386.600 390.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.200 8.100 8.100 8.100 8.100 15 Abschreibungen 4.500 2.000 800 800 800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 8.800 9.700 9.700 9.700 9.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 421.500 398.100 401.000 405.200 409.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 421.500 398.100 401.000 405.200 409.400 TE21 Erträge aus internen Leistungen -572.300 -540.500 -545.200 -549.900 -554.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 150.600 142.200 142.700 143.400 143.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -421.700 -398.300 -402.500 -406.500 -410.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -200 -200 -1.500 -1.300 -1.400 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 60 - Produktgruppe 1114 Zentrale Funktionen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1114 Zentrale Funktionen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Sauter Zuständigkeiten Stabstelle Personalrat Schwerbehindertenvertretung Kommunal- und Prüfungsamt Hauptamt Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Dezernat 4 Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 111401 Beauftragte für Frauen und Familienfragen 111403 Personalrat 111404 Schwerbehindertenvertretung 111405 Datenschutzbeauftragte/r 111406 Repräsentation 111407 Europaangelegenheiten und Internationales 111408 Kommunale Integrationsförderung für Einwohner ausländischer Her- kunft 111410 Bürgerschaftliches Engagement 111411 Kreisbehindertenbeauftragter 111412 Demographie Kurzbeschreibung Planung, Konzeption und Entwicklung von Strategien zur Beseitigung von bestehenden Nachteilen von Frauen und Mädchen und Geschlechterungleichheit Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Personalvertretungsrecht für die Gesamtverwaltung, Personalversammlung Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenvertretungsrecht für die Gesamtverwaltung Unterstützung der Landkreisverwaltung bei der Ausführung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschrif- ten über den Datenschutz Vorbereitung und Durchführung von Empfängen und Veranstaltungen, Betreuung von Gästen Vornahme von kommunalen Ehrungen Fachübergreifende Koordination, Moderation, Information, Beratung und Prozesssteuerung in europäischen und internationalen Angelegenheiten EU-Förderprogramme mit kommunalem Bezug Organisation von Veranstaltungen mit Europabezug Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 61 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1114 Zentrale Funktionen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -8.000 -18.000 -18.000 -18.000 -18.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -17.800 -18.000 -18.000 -18.000 -18.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -114.500 -122.500 -122.500 -122.500 -122.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -140.500 -158.600 -158.600 -158.600 -158.600 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 572.100 595.300 601.600 608.000 614.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 28.800 37.400 37.400 37.400 37.400 15 Abschreibungen 400 200 200 200 200 17 Transferaufwendungen 616.000 316.000 516.000 516.000 516.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 119.500 145.100 145.100 145.100 145.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.336.800 1.094.000 1.300.300 1.306.700 1.313.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.196.300 935.400 1.141.700 1.148.100 1.154.500 TE21 Erträge aus internen Leistungen -1.288.700 -1.423.200 -1.430.800 -1.438.900 -1.446.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 203.100 298.800 300.200 301.800 303.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -1.085.600 -1.124.400 -1.130.600 -1.137.100 -1.143.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 110.700 -189.000 11.100 11.000 11.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 62 - Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Sauter Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 112001 Zentrale Organisation 112002 Kundenbetreuung/Benutzerservice 112003 Entwicklung, Pflege und Betreuung von Anwendungen 112004 Betrieb und Anwendung von TuI-Anwendungen auf zentralen Rechner- systemen 112005 Betrieb und Unterhaltung des zentralen Netzes einschl. Telekommuni- kationsanlagen (TK-Anlage) Kurzbeschreibung Durchführung von Organisationsuntersuchungen einschließlich Flächenkonzeption, Umzugsmanagement, Besucher- leitsystem, Betriebliche Veranstaltungen und Katastrophenschutz Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Mitarbeiter/innen im Landratsamt mit effizienter IT-Ausstattung sowie Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen IT-Sicherheit Erstellung, Weiterentwicklung und Betreuung von Softwareprogrammen zur Optimierung der Verwaltungsabläufe Betrieb und Unterhaltung des Kommunikationsnetzes Erläuterungen EDV/IT ist ein wichtiges Organisationsmittel in der Verwaltung. Mit Hilfe der EDV werden Verwaltungsvorgänge optimiert, Ziele umgesetzt, geplant und kontrolliert. Die Aufgaben und Anforderungen an die IT wachsen durch die fortschreitende Digitalisierung stetig. Dies ist auch in unserem Hause zu beobachten. Die vorrangige Aufgabe der hauseigenen IT ist es, den Betrieb für die Mitarbeiter zu gewährleisten und die Ressourcen so zur Verfügung zu stellen, dass diese Ihre Arbeit immer ein Stück besser bewältigen und diese die Ziele des Bodenseekreises umsetzen können. Die wesentlichen Bereiche der IT sind: Bereitstellung der Infrastruktur mit Servern, Datenban- ken, zentralen Speichersystemen, Netzwerk inkl. Datenleitungen zu den Außenstellen und Telefonie. Unterstüt- zung der Anwender durch Benutzerservice mit First- und Second-Level-Support, Anwendungsbetreuung der Fachamtssoftware. Unterstützung der Fachämter bei der Einführung neuer Verfahren. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 63 - Anzahl der Geräte Die Anzahl der Geräte ist im Vergleich zum Jahr 2011 um mehr als 42% gestiegen. Ursachen sind: a. stetig wachsende Anzahl der Mitarbeiter, besonders ab 2015 durch den Bereich Asyl. b. Gestiegene Anforderungen im Bereich mobiles Arbeiten (Smartphone, Tablet, Notebook, Headsets, usw.) c. Verbreitung der E-Akte und der damit verbundene Einsatz von Scannern und Zweit-Bildschirm-Lösungen am Arbeitsplatz. Steigerung um insgesamt 531 Geräte im Vergleich zum Vorjahr. Anzahl PC Arbeitsplätze Die Anzahl der PC Arbeitsplätze (PC und Notebooks) steigt laufend. Der derzeitige Stand liegt bei 1141 EDV Arbeitsplätzen. Im Vergleich zum Jahr 2011 ist dies eine Steigerung von 32%. Der Trend geht in Richtung flexib- ler Arbeitsplätze unter Verwendung von Notebooks. Steigerung um 61 EDV Arbeitsplätze im Vergleich zum Vorjahr. 1995 2000 2005 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Endgeräte 402 926 2196 2265 2592 2552 2660 2832 3060 3319 3844 4375 402 926 2196 2265 2592 2552 2660 2832 3060 3319 3844 4375 0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000 4500 5000 Entwicklung Endgeräte 1995-2017 1995 2000 2005 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 EDV Arbeitsplätze 201 463 732 755 770 777 802 850 858 949 1080 1141 201 463 732 755 770 777 802 850 858 949 1080 1141 0 200 400 600 800 1000 1200 Entwicklung EDV Arbeitsplätze 1995-2017 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 64 - Mobile Geräte Der Bedarf an mobilen Lösungen mit End-Geräten wie Smartphones, Tablets und Mobilfunkgeräten aller Art nimmt auch im Landratsamt Bodenseekreis zu. Im Bereich Straßenbauamt gehören mobile Lösungen mit Tab- let/Smartphone sowie der Telematiksoftware bereits zum Standard in der täglichen Arbeit. Die mobilen Geräte werden von den im Außendienst befindlichen Mitarbeitenden aller Fachbereiche gerne genutzt, um Ihre Arbeit effektiver und flexibler zu gestalten. Wichtige Hinweise: Durch ständig steigende Anforderungen, welche die Fachämter zu bewältigen haben, steigen auch parallel die Kosten der EDV. Diese Kostensteigerungen wirken sich im Detail auf folgende Bereiche aus: A. Infrastruktur Im Bereich Infrastruktur müssen die Server-, Storage-, Telefonie- und Netzwerksysteme entsprechend diesen Anforderungen wie z.B. die wachsende Zahl an Arbeitsplätzen, die Erweiterung der Datenleitungen, der steigen- de Speicherbedarf der Fachanwendungen, Datenbanken und zentralen Systemen angepasst werden. Um den neuen Anforderungen Rechnung zu tragen ist ein kontinuierlicher Ausbau der zentralen Infrastruktur notwendig. Hier entstehen in den nächsten Jahren erhebliche Kosten in Höhe von jährlich ca. 280 T€. B. Gerätebedarf Im Jahr 2016 wurden rund 130 neue Arbeitsplätze (mit PCs, Bildschirmen, Telefonen, Druckern, Scannern, Smartphones und weiterem Zubehör) ausgestattet. Im Jahr 2017 sind 61 neue Arbeitsplätze hinzugekommen. Weiterer Bedarf u.a. von 59 PCs, 76 Notebooks, 200 Zweitbildschirmen und 96 Scannern wurde angemeldet. Die Kosten steigen in dem Bereich um jährlich ca. 80 T €. C. Software Für die zentralen Softwareprodukte steigen die Wartungs- und Dienstleistungskosten. Dies sind unter anderem die Dokumentenmanagementsoftware ENAIO, die Auswertungssoftware im Sozialbereich, die Weiterentwicklung im Bereich GIS, die Verbesserungen im Virenschutz und des E-Mail-Gateways. Die Kosten steigen in diesem Bereich um jährlich ca. 40T€. D. Lizenzkosten Produkte Weitere Kostentreiber sind die Lizenzkosten. Bedingt durch die gestiegenen Anwender- und Gerätezahlen müs- sen die notwendigen Lizenzen für die Software nachbeschafft und unter Wartung genommen werden. Die jährli- chen Kosten werden um ca. 55 T€ erhöht. E. Projekte Im Hause stehen im Jahr 2018 57 neue EDV Projekte an. Im Wesentlichen handelt es sich um Anpassung und Erneuerung der Fachamtssoftware oder Projekte im Bereich Infrastruktur. Diese Projekte zu bewältigen sind für das Fachamt und die EDV eine große Herausforderung. Die Kosten für die Software der Fachämter wird in deren jeweiligen Produktbereichen geplant. 165 200 202 220 228 239 284 342 0 50 100 150 200 250 300 350 400 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Mobile Endgeräte Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 65 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -500 -500 -500 -500 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -200 -300 -300 -300 -300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -100 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 10 Sonstige ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -300 -2.300 -2.300 -2.300 -2.300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.264.100 1.398.000 1.413.200 1.428.700 1.444.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.967.400 2.158.400 2.158.400 2.158.400 2.158.400 15 Abschreibungen 160.000 155.000 92.600 34.700 22.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 592.300 646.100 646.100 646.100 646.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 3.983.800 4.357.500 4.310.300 4.267.900 4.271.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 3.983.500 4.355.200 4.308.000 4.265.600 4.269.100 TE21 Erträge aus internen Leistungen -4.400.000 -4.803.800 -4.820.600 -4.838.000 -4.855.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 407.800 437.800 439.400 441.400 443.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -3.992.200 -4.366.000 -4.381.200 -4.396.600 -4.412.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -8.700 -10.800 -73.200 -131.000 -143.200 Investitionen Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I100301602 Software Telefonie -130.000 -38.889 -8.889 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -130.000 -38.889 -8.889 -30.000 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I100301604 DMS- Fortschreibung (Optimal System) -100.000 -35.968 -35.968 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -35.968 -35.968 I100301605 Device Management-Software Upgrade (IT-Watch) -30.000 -11.379 -11.379 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -11.379 -11.379 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I100301606 Schnittstellen Doppik -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I100301607 Verbesse- rung Virenschutz -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I100301608 Zentrale Lizenzen -42.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 66 - Investitionen Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I100301609 Exchange Upgrade -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I100301610 DX-Union Update/Upgrade -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I100301611 LICHT (Valuemation) Upgrade -40.000 -12.328 -12.328 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -12.328 -12.328 I100301612 LICHT (Valuemation) Weiter- entwicklung -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I100301613 Software Wissen (USU Knowledgebase) -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I100301614 Hard- und Software für Interflex -70.000 -29.658 -29.658 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -29.658 -29.658 I100301616 Spracher- kennungssoftware -42.000 -22.334 -22.334 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 -22.334 -22.334 I100301801 Virtuelle Poststelle -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 I101001601 Kon- zept/Umsetzung -220.000 -61.755 -11.755 -50.000 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -10.924 -10.924 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -220.000 -50.831 -831 -50.000 -50.000 -50.000 I101001602 Multimedia Bildschirme -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I101001603 Multimedia Besprechnungsräume -70.000 -17.280 -17.280 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -17.280 -17.280 I101001604 Mobile Arbeitsplätze -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I101001605 Beschaffung Bürostühle -7.376 -7.376 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.376 -7.376 I101001607 Netzwerke und WLAN -120.000 -29.164 -29.164 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -29.164 -29.164 I101001608 Beschaffung Switche -150.000 -125.527 -10.527 -115.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 67 - Investitionen Produktgruppe 1120 Organisation und EDV Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -125.527 -10.527 -115.000 I101001609 Feuerfeste Serverschränke -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I101001610 SQL-Server 2015 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I101001611 Netzwerker- weiterung -20.000 -16.987 -16.987 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -16.987 -16.987 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -5.000 -6.991 -1.991 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -6.991 -1.991 -5.000 I101001802 Erweiterung Daten-Netzwerk -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I310501607 Flächenkon- zeption GL 1-3 -955.000 -95.000 -95.000 -310.000 -330.000 -330.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -955.000 -95.000 -95.000 -310.000 -330.000 -330.000 I310501608 Flächenkon- zeption AL 75 -550.000 -55.000 -55.000 -175.000 -270.000 -270.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -550.000 -55.000 -55.000 -175.000 -270.000 -270.000 I310501609 Flächenkon- zeption AL 77 -295.000 -165.000 -165.000 -50.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -295.000 -165.000 -165.000 -50.000 Gesamtsumme -3.164.000 -730.636 -215.636 -515.000 -655.000 -600.000 -650.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 68 - Produktgruppe 1121 Personalwesen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1121 Personalwesen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Sauter Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 112101 Personalbedarfsdeckung 112102 Personalbetreuung 112103 Ausbildung 112104 Fortbildung 112105 Bezügeabrechnung 112106 Freiwillige soziale Leistungen 112107 Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Kurzbeschreibung Personalgewinnung und Personaleinsatz Bearbeiten von Personalvorgängen Beratung der Fachämter und der Mitarbeiter/-innen in arbeits-, dienst- und personalvertretungsrechtlichen Fragen Personalbedarfsdeckung und Personalbetreuung der Auszubildenden (inkl. Beamtenanwärter, Referendare, Volontä- re, Praktikanten sowie berufliche Weiterbildung) Ermitteln des Fortbildungsbedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und finanzielle Abwicklung und Controlling von Fortbildungsveranstaltungen Berechnung und Anweisung der Bezüge für Arbeitnehmer und Beamte sowie Zusatzaufgaben Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachaufwands Unterstützung, Beratung und Information der Arbeitnehmer/-innen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung durch Arbeitssicherheitsfachkräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der ergonomischen Gestaltung der Ar- beitsplätze Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 69 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1121 Personalwesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -15.000 -17.500 -17.500 -17.500 -17.500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -200 -200 -200 -200 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -65.100 -42.700 -42.700 -42.700 -42.700 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -41.000 -41.000 -41.000 -41.000 -41.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -121.100 -101.400 -101.400 -101.400 -101.400 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.578.000 1.644.600 1.662.800 1.681.000 1.699.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 494.600 585.400 585.400 585.400 585.400 15 Abschreibungen 3.900 4.800 4.800 4.700 4.600 17 Transferaufwendungen 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 496.400 622.600 622.600 622.600 622.600 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 2.672.900 2.957.400 2.975.600 2.993.700 3.011.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 2.551.800 2.856.000 2.874.200 2.892.300 2.910.500 TE21 Erträge aus internen Leistungen -3.081.300 -3.248.200 -3.268.400 -3.288.500 -3.308.900 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 865.500 778.700 782.500 786.200 790.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -2.215.800 -2.469.500 -2.485.900 -2.502.300 -2.518.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 336.000 386.500 388.300 390.000 391.600 Investitionen Produktgruppe 1121 Personalwesen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I100301601 Personal- software Magellan- Personalmanagement- softw. -83.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I101001606 Erg. AP- Ausstattung -50.000 -10.373 -10.373 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.391 2.391 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -10.373 -10.373 I101001613 Beschaffung Speisewagen für Casino -1.119 -1.119 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -940 -940 I101001614 Beschaffung Tellerstapelwärmer für Casino -1.398 -1.398 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.175 -1.175 I311001618 Beschaffung Gefrierschrank - Cafete- ria LRA GL 1-3 -589 -589 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -495 -495 Gesamtsumme -148.000 -13.479 -13.479 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 70 - Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr D. Männle Zuständigkeiten Kämmerei Zugeordnete Produkte 112201 Haushalts- und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen 112202 Aufgaben der Gemeinde/Stadt/des Landkreises als Steuerschuldner/-in 112205 Zahlungsverkehr einschließlich Verwaltung der Kassenmittel und Wert- gegenstände 112206 Buchhaltung, Rechnungslegung, Haushaltsrechnung 112207 Zwangsweise Einziehung von Forderungen Kurzbeschreibung Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen Beratung der Ämter im Haushaltsvollzug Anlagenbuchhaltung, Kosten-Leistungsrechnung Aufbereitung, Prüfung, Abwicklung steuerlich relevanter Vorgänge und Erarbeitung der Steuererklärung (Umsatz-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer) Zentrale Buchhaltung Annahme/Leistung von unbaren und baren Ein-/Auszahlungen einschließlich Verrechnungen Planung und Gewährleistungen der Kassenliquidität Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung Mahnungen und Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen/Einleitung der Zwangsvollstreckung privatrechtli- cher Geldforderungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 71 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -24.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -80.200 -120.000 -120.000 -120.000 -120.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -105.700 -131.500 -131.500 -131.500 -131.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.000.000 1.039.500 1.050.800 1.062.300 1.074.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 13.600 20.200 20.200 20.200 20.200 15 Abschreibungen 7.900 3.900 3.800 3.500 3.500 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 17 Transferaufwendungen 4.000 4.000 4.000 4.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 155.200 164.300 164.300 164.300 164.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.179.700 1.234.900 1.246.100 1.257.300 1.269.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.074.000 1.103.400 1.114.600 1.125.800 1.137.500 TE21 Erträge aus internen Leistungen -1.551.700 -1.661.000 -1.673.400 -1.687.200 -1.702.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 397.200 436.900 438.600 440.400 442.100 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -1.154.500 -1.224.100 -1.234.800 -1.246.800 -1.260.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -80.500 -120.700 -120.200 -121.000 -123.000 Investitionen Produktgruppe 1122 Finanzverwaltung, Kasse Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I301001701 Beschaffung Kassenautomat AL75 -75.000 -75.000 -75.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -75.000 -75.000 Gesamtsumme -75.000 -75.000 -75.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 72 - Produktgruppe 1123 Justitiariat Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1123 Justiziariat (Rechtsreferat) Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Dr. M. Bussek Zuständigkeiten Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 112301 112302 112304 Beratung und Unterstützung von Politik und Verwaltungsspitze Allgemeine Rechtsberatung, rechtliche Gestaltung und außergerichtli- che Vertretung in Rechtssachen Entscheidungen in Rechtssachen 112305 Abschluss, Verwaltung und Abwicklung von Versicherungen Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung des Landrats, der Dezernenten/Beigeordneten, des Kreistags und seiner Gremien in wichtigen rechtlichen und rechtspolitischen Fragen Mündliche und schriftliche Rechtsberatung und Weiterführung von rechtlich schwierigen Verfahren Prozessführung Stellung von Strafanträgen, Annahme und Ausschlagung von Erbschaften sowie die Beauftragung von Anwälten Abschluss und Verwaltung von Versicherungsverträgen unter Beteiligung der Fachbereiche sowie die Geltendma- chung von Versicherungsschutz Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 73 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1123 Justitiariat Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 98.100 86.500 87.300 88.100 89.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.900 4.100 4.100 4.100 4.100 15 Abschreibungen 400 100 100 100 100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 172.300 175.000 175.000 175.000 175.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 274.700 265.700 266.500 267.300 268.200 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 274.700 265.700 266.500 267.300 268.200 TE21 Erträge aus internen Leistungen -337.200 -324.500 -325.500 -326.500 -327.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 62.500 58.900 58.900 59.100 59.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -274.700 -265.600 -266.600 -267.400 -268.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 100 -100 -100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 74 - Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanage- ment Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Betting Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 112401 Planung und bauliche Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungs- bauten, Modernisierungen und Sanierungen einschl. Bauherrenleistun- gen und Beratungsleistungen 112402 Begehung und Instandhaltung nach DIN 31051, Betrieb und Betreuung technischen Anlagen an und in Gebäuden, Energiemanagement für kommunale Liegenschaften, Gebäudereinigung, Verwaltung und Be- wirtschaftung bebauter Grundstücke (insbesondere Verwaltungs- gebäude, Wohngebäude, Gewerbegebäude) für interne Nutzer (soweit nicht in anderen Produktbereichen) Kurzbeschreibung Planung und bauliche Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Modernisierungen und Sanierungen Bau von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Bauherrenleistungen in Anlehnung an § 31 HOAI inkl. Projektleitung und -steuerung sowie Verwaltungsleistungen Instandhaltung von Gebäuden einschließlich aller mit dem Gebäude verbundener technischer Anlagen nach DIN 31051 Betrieb und Betreuung von technischen Anlagen an und in Gebäuden Energiemanagement Energiespar-Contracting Verhandlung, Prüfung und Gestaltung von Energielieferverträgen Kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten Gebäude Anzahl der zu verwaltenden Gebäude 2015 2016 2017 2018 1. Verwaltungsgebäude 1.1 eigene 3 3 3 3 1.2 angemietete 4 4 4 4 2. Kreisschulen 2.1 eigene 7 7 7 7 2.2 angemietete 3 2 2 2 3. Kreisgalerie (angemietet) 1 1 1 1 4. Kreiskulturamt (angemietet) 1 1 1 1 5. Asylunterkünfte 5.1 eigene 3 4 6 6 5.2 angemietete 9 45 42 28 6. Wohnheime Tettnang (eigene) 5 5 5 0 Gebäude insgesamt 36 72 71 53 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 75 - 315 735 0 100 200 300 400 500 600 700 800 2017 2018 Investitionen Verwaltungsgebäude in TEuro 1.065,0 1.239,0 1872,1 1187,6 0 500 1000 1500 2000 2017 2018 Unterhaltung und Bewirtschaftung Baulicher Unterhalt Verwaltungsgebäude in TEuro Bewirtschaftungskosten Verwaltungsgebäude in TEuro Naturschutzgrundstücke 2015 2016 2017 2018 Anzahl 370 370 370 370 Fläche in ha 267 267 267 267 Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung (ausgenommen Asylunterkünfte und Schulen*) 2017 2018 Baulicher Unterhalt Verwaltungsgebäude in T€ 1.065 1.872 Bewirtschaftungskosten Verwaltungsgebäude in T€ 1.239 1.188 Investitionssummen der Verwaltungsgebäude (ausgenommen Asylunterkünfte und Schulen*) Verwaltungsgebäude in T€ 315 735 * Die Investitionen sowie die Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung der Schulen und Asylunterkünfte werden am Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgeben sowie an der Produktgruppe 3140 – Soziale Einrichtungen entsprechend ausgewiesen. 35 72 71 52 0 10 20 30 40 50 60 70 80 2015 2016 2017 2018 Gebäude insgesamt Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 76 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -47.200 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -235.600 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -46.500 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -329.800 -21.500 -21.500 -21.500 -21.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 367.400 318.100 321.600 325.100 328.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.835.000 4.552.100 4.552.100 4.552.100 4.552.100 15 Abschreibungen 330.500 629.300 617.200 617.200 616.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 34.100 39.400 39.400 39.400 39.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 4.567.000 5.538.900 5.530.300 5.533.800 5.537.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 4.237.200 5.517.400 5.508.800 5.512.300 5.515.600 TE21 Erträge aus internen Leistungen -4.839.400 -6.142.000 -6.146.000 -6.150.000 -6.154.200 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 526.200 307.500 308.000 308.600 309.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -4.313.200 -5.834.500 -5.838.000 -5.841.400 -5.845.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -76.000 -317.100 -329.200 -329.100 -329.600 Investitionen Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310301601 Software CAFM -40.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -20.000 -20.000 I310501713 Umbau EG für Ami/Jobcenter AL 75- 77 -4.691 -4.691 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -4.691 -4.691 I310501809 Klimatisie- rung und Beleuchtung (Galerie Meersburg) -130.000 -130.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -130.000 -130.000 I310501810 Einrichtung Dusche/Umkleide (Gl- Str.) -114.000 -114.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -114.000 -114.000 I310501811 Beleuchtung Meersburg Galerie -30.000 -30.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -30.000 -30.000 I310901604 Beschaffung Klima-Split Anlage Serverraum -23.758 -23.758 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -23.758 -23.758 I311001601 LED- Leuchten Glärnischstr. 1- 3 -280.000 -2.442 -2.442 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -280.000 -2.442 -2.442 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 77 - Investitionen Produktgruppe 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I311001616 Beschaffung Geräte LRA GL1-3 > 1.000€ -595 -595 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -595 -595 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 Gesamtsumme -599.000 -56.486 -31.486 -25.000 -274.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 78 - Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Sauter Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 112505 Betreuung von Fahrzeugen und Geräten Kurzbeschreibung Wahrnehmung der Halterpflichten Betriebskostennachweis für Fahrzeuge anderer Organisationseinheiten Regulierung der Schadensfälle der Dienstfahrzeuge Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 79 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -500 -500 -500 -500 -500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -500 -500 -500 -500 -500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 24.900 45.100 45.600 46.100 46.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 185.300 206.700 206.700 206.700 206.700 15 Abschreibungen 3.100 54.000 44.900 36.600 34.400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.200 13.000 13.000 13.000 13.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 224.500 318.800 310.200 302.400 300.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 224.000 318.300 309.700 301.900 300.200 TE21 Erträge aus internen Leistungen -234.100 -350.100 -350.700 -351.300 -351.900 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 9.500 25.500 25.500 25.700 25.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -224.600 -324.600 -325.200 -325.600 -326.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -600 -6.300 -15.500 -23.700 -26.000 Investitionen Produktgruppe 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I100901601 Beschaffung Pedec -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I100901603 Übernahme Dienstfahrzeug FN-BK 636 (Forstamt) -16.500 -16.933 -16.933 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.500 -16.933 -16.933 I100901604 Dienstfahr- zeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 I100901605 Dienstfahr- zeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 -14.234 -14.234 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -14.234 -14.234 I100901606 Zwei Anhä- nger Sozialamt Asyl (gebraucht) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I100901608 Veräußerung Fahrzeuge 7.764 7.764 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 7.764 7.764 Gesamtsumme -80.000 -23.403 -23.403 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 80 - Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Sauter Zuständigkeiten Hauptamt Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 112601 Zentrale Beschaffung 112602 Poststelle, Boten- und Zustelldienste 112603 Zentrale Kopierstelle 112604 Zentrale Registratur 112606 Zentrale Bearbeitung von Bußgeldern 112607 Zentrale Bearbeitung von Reisekosten Kurzbeschreibung Zentrale Beschaffung von Wirtschaftsgütern für den Verwaltungsbedarf Abschluss von Rahmenverträgen Poststelle, Zentrale Kopierstelle und Registratur Zentrale Bearbeitung aller im Zuständigkeitsbereich verfolgbaren Ordnungswidrigkeiten Zentrale Bearbeitung von Reisekosten Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 81 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -636.000 -636.000 -636.000 -636.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -5.500 -7.000 -7.000 -7.000 -7.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -300 -300 -300 -300 -300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -65.000 -118.000 -118.000 -118.000 -118.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -650.100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -720.900 -761.400 -761.400 -761.400 -761.400 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 515.100 522.600 528.300 534.100 539.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 352.100 382.200 382.200 382.200 382.200 15 Abschreibungen 63.900 55.800 6.200 6.200 6.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 930.600 989.100 989.100 989.100 989.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.861.700 1.949.700 1.905.800 1.911.600 1.917.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.140.800 1.188.300 1.144.400 1.150.200 1.156.000 TE21 Erträge aus internen Leistungen -1.578.800 -1.640.500 -1.643.800 -1.647.000 -1.650.200 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 299.300 284.600 285.900 287.200 288.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -1.279.500 -1.355.900 -1.357.900 -1.359.800 -1.361.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -138.700 -167.600 -213.500 -209.600 -205.600 Investitionen Produktgruppe 1126 Zentrale Dienstleistungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I100301601 Personal- software Magellan- Personalmanagement- softw. -10.175 -10.175 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.175 -10.175 I101001605 Beschaffung Bürostühle -100.000 -50.000 -50.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 1.528 1.528 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -50.000 -50.000 I101001803 Optimierung Besprechungsräume (Cubes) -100.000 -100.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -100.000 I120301601 WinOwiG Digitalisierung -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 Gesamtsumme -215.000 -60.175 -10.175 -50.000 -100.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 82 - Produktgruppe 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr R. Schwarz Zuständigkeiten Stabsstelle Zugeordnete Produkte 113002 Internetangebot 113003 Herausgabe von Print- und Non-Print-Medien 113005 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kurzbeschreibung Inhaltliche und technische Konzeption, Umsetzung, Pflege und Weiterentwicklung des Onlineangebots Produktion von Materialien und Medien der Öffentlichkeitsarbeit Pressetexte und Zusammenstellung von Presseunterlagen Repräsentation Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 83 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -5.000 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -5.200 -2.500 -2.500 -2.500 -2.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 299.900 285.500 288.700 291.900 295.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.700 13.600 13.600 13.600 13.600 15 Abschreibungen 400 400 400 400 400 17 Transferaufwendungen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 71.300 70.000 70.000 70.000 70.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 404.300 389.500 392.700 395.900 399.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 399.100 387.000 390.200 393.400 396.600 TE21 Erträge aus internen Leistungen -482.700 -472.600 -476.300 -479.800 -483.400 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 103.500 104.700 105.100 105.500 106.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) -379.200 -367.900 -371.200 -374.300 -377.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 19.900 19.100 19.000 19.100 19.200 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 84 - Produktgruppe 1131 Kommunalaufsicht Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1131 Kommunalaufsicht Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Baur Zuständigkeiten Kommunal- und Prüfungsamt Dezernat 1 Zugeordnete Produkte 113101 Prüfung der Gesetzmäßigkeit 113104 Wahrnehmung der Aufgaben als Dienstvorgesetzter Kurzbeschreibung Aufsichtsbehördliche Mitwirkung und Entscheidung bei anzeige-, vorlage-, und genehmigungspflichtigen Satzungen, Beschlüssen, Verträgen sowie bei sonstigen Beschlüssen und Maßnahmen der Gemeinden, Verwaltungsgemein- schaften, Zweckverbänden, Wasser- und Bodenverbände sowie Stiftungen Bearbeitung von Aufsichtsbeschwerden Prüfung der Kommunal- und Bürgermeisterwahlen Strafanträge und Hausverbote zum Schutz von Mitarbeiter/innen Dienstaufsichtsbeschwerden, dienstrechtliche und disziplinarrechtliche Entscheidungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 85 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1131 Kommunalaufsicht Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -1.500 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.500 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 226.800 218.100 220.500 223.000 225.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.000 2.200 2.200 2.200 2.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.800 3.800 3.800 3.800 3.800 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 232.600 224.100 226.500 229.000 231.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 231.100 222.100 224.500 227.000 229.500 TE21 Erträge aus internen Leistungen -20.200 -21.000 -21.100 -21.300 -21.400 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 94.100 90.000 90.400 90.800 91.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 73.900 69.000 69.300 69.500 69.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 305.000 291.100 293.800 296.500 299.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 86 - Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Betting Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 113304 Verwaltung unbebauter Grundstücke Kurzbeschreibung Verwaltung und Aufhebung von Miet-/Pacht- und Gestattungsverhältnissen Kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten/ angepachteten Grundstücken Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Nutzungsvereinbarungen Kaufmännische und rechtliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten/ angepachteten Grundstücken Veranlassung von Pflegemaßnahmen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 87 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 32.400 32.700 33.100 33.500 33.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 48.900 35.100 35.100 35.100 35.100 15 Abschreibungen 1.600 1.600 1.600 1.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.700 1.700 1.700 1.700 1.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 83.000 71.100 71.500 71.900 72.300 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 83.000 69.600 70.000 70.400 70.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 9.200 11.100 11.200 11.200 11.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 9.200 11.100 11.200 11.200 11.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 92.200 80.700 81.200 81.600 82.100 Investitionen Produktgruppe 1133 Grundstücksmanagement Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310401607 Grund- stückserwerb Grünflä- che/Ried -78 -78 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -78 -78 Gesamtsumme -78 -78 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 88 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 89 - Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 90 - Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktinformationen Zugeordnete Produkte 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 91 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -4.000 -3.104.000 -3.104.000 -3.104.000 -3.104.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -3.100 -10.400 -10.400 -10.400 -10.400 4 Sonstige Transfererträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -3.443.000 -3.519.500 -3.519.500 -3.519.500 -3.519.500 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -5.600 -6.800 -6.800 -6.800 -6.800 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -127.000 -133.900 -133.900 -133.900 -133.900 10 Sonstige ordentliche Erträge -3.050.300 -36.600 -36.600 -36.600 -36.600 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -6.633.000 -6.811.200 -6.811.200 -6.811.200 -6.811.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 5.946.200 6.491.500 6.512.900 6.583.500 6.655.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 745.400 897.500 897.500 897.500 897.500 15 Abschreibungen 126.700 183.800 170.200 159.500 134.000 17 Transferaufwendungen 840.100 348.100 348.100 348.100 348.100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.195.200 1.279.950 1.279.950 1.279.950 1.279.950 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 8.853.600 9.200.850 9.208.650 9.268.550 9.314.950 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 2.220.600 2.389.650 2.397.450 2.457.350 2.503.750 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.478.300 2.919.800 2.931.300 2.943.300 2.956.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 2.478.300 2.919.800 2.931.300 2.943.300 2.956.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 4.698.900 5.309.450 5.328.750 5.400.650 5.460.150 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 6.629.800 6.800.800 6.800.800 6.800.800 6.800.800 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -8.726.900 -9.017.050 -9.038.450 -9.109.050 -9.180.950 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -2.097.100 -2.216.250 -2.237.650 -2.308.250 -2.380.150 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 773.400 59.000 96.000 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 773.400 59.000 96.000 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -150.000 -400.000 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.609.600 -375.500 -265.000 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -183.000 -160.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -2.942.600 -375.500 -825.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -2.169.200 -316.500 -729.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -4.266.300 -2.532.750 -2.966.650 -2.308.250 -2.380.150 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 92 - Produktgruppe 1210 Statistik und Wahlen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1210 Statistik und Wahlen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Baur Zuständigkeiten Hauptamt Kommunal- und Prüfungsamt Zugeordnete Produkte 121003 Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen Kurzbeschreibung Rechtliche, personelle und organisatorische Vorbereitung und Durchführung (soweit kommunale Aufgabe) aller Bun- destags-, Europaparlaments-und Landtagswahlen, der Kreistagswahlen sowie Landratswahlen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 93 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1210 Statistik und Wahlen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -13.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -13.000 -3.000 -3.000 -3.000 -3.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 5.200 14.800 14.900 15.000 15.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 14.400 300 300 300 300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 19.700 15.100 15.200 15.300 15.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 6.700 12.100 12.200 12.300 12.400 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 5.600 11.200 11.200 11.300 11.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 5.600 11.200 11.200 11.300 11.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 12.300 23.300 23.400 23.600 23.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 94 - Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau D. Daub, Herr H. Binder Zuständigkeiten Forstamt Rechts- und Ordnungsamt Sozialamt Zugeordnete Produkte 122002 Bearbeitung von Angelegenheiten der Gefahrenabwehr 122003 Bearbeitung von Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten, Jagd- und Fischereiwesen 122004 Führen/Bereitstellen des Gewerberegisters einschließlich Auskünfte 122005 Bearbeiten von Gaststättenerlaubnissen 122006 Bearbeiten von Gestattungen, Sperrzeitverkürzungen und sonstigen gaststättenrechtlichen Erlaubnissen 122007 Sonstige gewerberechtliche Erlaubnisse 122008 Überwachung von Gewerbebetrieben und Veranstaltungen Kurzbeschreibung Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung durch präventive und repressive Maßnahmen Maßnahmen zur Reduktion der potentiellen Gefahr, die durch die Existenz oder den Einsatz von Waffen und Sprengstoffen für Dritte besteht sowie Aufgaben der unteren Jagd- und Fischereibehörde Sämtliche Tätigkeiten, die mit Gaststätten oder besonderen Anlässen zusammenhängen Sämtliche Tätigkeiten, die auf die ordnungsgemäße Führung bereits betriebener anzeige- oder erlaubnispflichtiger Gewerbebetriebe hinzielen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 95 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -149.300 -145.300 -145.300 -145.300 -145.300 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -149.300 -145.300 -145.300 -145.300 -145.300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 420.100 493.300 498.500 503.700 509.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.900 16.100 16.100 16.100 16.100 15 Abschreibungen 100 2.900 2.900 1.000 400 17 Transferaufwendungen 36.000 39.000 39.000 39.000 39.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 25.600 25.900 25.900 25.900 25.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 494.700 577.200 582.400 585.700 590.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 345.400 431.900 437.100 440.400 445.100 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 183.300 180.800 181.300 181.900 182.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 183.300 180.800 181.300 181.900 182.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 528.700 612.700 618.400 622.300 628.000 Investitionen Produktgruppe 1220 Ordnungswesen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I120301602 Elektron. Empfang v. Gewerbean- zeigen - GewAnzV -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I121001804 Waffenakten- schränke -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 Gesamtsumme -20.000 -5.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 96 - Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Bertele Zuständigkeiten Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr Bau- und Liegenschaftsamt Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 122104 Überwachung des fließenden Verkehrs 122105 Zulassung/Abmeldung von Fahrzeugen ( inkl. Genehmigungen) 122106 Überwachungsmaßnahmen KFZ-Zulassung 122107 Bearbeiten von Fahrerlaubnissen 122108 Überwachung der Fahrerlaubnisinhaber 122110 Straßenverkehrswesen 122120 Patentwesen - Schifffahrt 122121 Bootszulassung Kurzbeschreibung Mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie Ausnahmegeneh- migungen Maßnahmen gegen Fahrzeughalter, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit (u.a. Versicherungs-, Steuer- und Mängelanzeigen) Zulassung von Personen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie Zulassung von Fahrschulen und -lehrern Maßnahmen, gegen Fahrerlaubnisinhaber zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit Erlaubnisse, die zur Beförderung von Personen und Gütern notwendig sind Maßnahmen zur Aufstellung oder Änderung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Erteilung von Erlaubnis- sen und Ausnahmegenehmigungen und Baustellenanordnungen Zulassung von Personen zum Bodensee-Schiffsverkehr einschl. Maßnahmen zur Überwachung der Verkehrssicher- heit Zulassung von Booten zum Bodensee-Schiffsverkehr einschl. Maßnahmen zur Überwachung der Verkehrssicherheit Genehmigungen und Maßnahmen zum Bodensee-Schiffsverkehr Entwicklung der ordentlichen Erträge Produkte Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Überwachung fließender Verkehr (122104) 1.400.000 3.050.000 3.150.000 Kfz-Zulassung (122105, 122106) 1.735.200 1.735.200 1.796.200 Fahrerlaubnisse (122107, 122108) 380.000 383.700 385.300 Straßenverkehrswesen (122110) 111.000 120.000 Schifffahrt (122120, 122121) 730.100 730.100 740.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 97 - Aktuelles 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Verstöße pro 1000 Einw. (122104) 379 374 610 Bestand Kfz 176.210 180.194 184.216 187.046 Bestand Boote 20.390 20.389 20.240 20.123 Aktuelles Im HH-Jahr 2017 sind 21 stationäre Anlagen mit 15 Einschüben installiert. Bis zum Jahresende 2017 kommt eine Semistation hinzu. Im HH-Jahr werden weitere 4 stationäre Messstellen und 6 Einschübe installiert und eingesetzt. Umsetzung der i-Kfz Stufen 2 und 3 (Online-Wiederzulassung, Online-Neuzulassung) – umfassende Ände- rung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im Jahr 2017, Realisierung im Jahr 2018. Manipulation an Dieselmotoren – Pflicht zum Ausbau von Abschalteinrichtungen, Maßnahmen gegen Fahr- zeughalter. Seitens Bund und Land geplante Einbeziehung der Zulassungsbehörden bei den Prozessen im Rahmen der angedachten Infrastrukturabgabe/Pkw-Maut (2016ff.) Befristung von Führerscheinen: Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich befristet auf 15 Jahre erteilt. Alle zuvor ausge- stellten Führerscheine müssen bis spätestens zum 19.01.2033 getauscht werden. Nach amtlichen Schätzun- gen sind das deutschlandweit ca. 45 Millionen Führerscheine. Bezieht man diese Zahl auf den Bodensee- kreis, so sind ca. 115.000 Führerscheine neu auszustellen. Mit dem (Zwangs-) Umtausch soll im Jahr 2021 begonnen werden. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 98 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -3.100.000 -3.100.000 -3.100.000 -3.100.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -2.967.000 -3.017.000 -3.017.000 -3.017.000 -3.017.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 -3.700 10 Sonstige ordentliche Erträge -3.050.300 -36.600 -36.600 -36.600 -36.600 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -6.021.000 -6.158.500 -6.158.500 -6.158.500 -6.158.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.879.000 3.201.600 3.236.800 3.272.200 3.308.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 407.300 549.800 549.800 549.800 549.800 15 Abschreibungen 79.700 131.900 119.900 116.300 93.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 354.100 363.700 363.700 363.700 363.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 3.720.100 4.247.000 4.270.200 4.302.000 4.315.200 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -2.300.900 -1.911.500 -1.888.300 -1.856.500 -1.843.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.197.900 1.316.600 1.322.400 1.328.100 1.334.100 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.197.900 1.316.600 1.322.400 1.328.100 1.334.100 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -1.103.000 -594.900 -565.900 -528.400 -509.200 Investitionen Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I120301603 Software Geschwindigkeitsüber- wachung -12.000 -24.900 -12.900 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -24.900 -12.900 -12.000 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüber- wachung -370.000 -479.096 -479.096 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -370.000 -479.096 -479.096 I120601701 Stationäre Geschwindigkeitsüber- wachung -150.000 -150.000 -150.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -150.000 -150.000 -150.000 I120601801 Stationäre Geschwindigkeitsüber- wachung (ab 2018) -400.000 -400.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -400.000 -400.000 I120901602 Mobile Geschwindigkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. -70.000 -60.844 -60.844 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -60.844 -60.844 I120901603 Beschaffung Seitenradarmesssystem -2.680 -2.680 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -2.680 -2.680 I121001607 Büroausstat- tung Geschwindigkeits- überwachung -497 -497 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -497 -497 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblö- sung) -120.000 -40.000 -40.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 99 - Investitionen Produktgruppe 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -40.000 -40.000 I130901701 W-LAN Außenstellen KFZ- Zulassung TT -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I130901702 W-LAN Außenstellen KFZ- Zulassung ÜB -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I131001604 Beschaffung Arbeitshil- fe/Tischergänzung -584 -584 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -584 -584 I131001701 Ersatz- /Neubeschaf. Entstempe- lungsautomat -4.000 -3.500 -3.500 -500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -3.500 -3.500 -500 I131001702 Optimierung Bürgerservice -12.000 -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 -12.000 Gesamtsumme -1.144.000 -780.100 -556.600 -223.500 -500 -400.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 100 - Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Y. Bayraktar Zuständigkeiten Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 122204 Bürgerservice/Leistungen für andere Behörde 122205 Einbürgerungen, Feststellung der Staatsangehörigkeit, etc. 122206 Eingliederung von Spätaussiedlern 122207 Bearbeiten von Aufenthaltsregelungen für EU-Ausländer 122208 Bearbeiten von Aufenthaltsregelungen für Nicht-EU-Ausländer 122209 Bearbeiten von Aufenthaltsregelungen für Asylbewerber 122210 Aufenthaltsbeendende Maßnahmen Kurzbeschreibung Bereitstellung von Auskunfts-, Beratungs- und weiterer Serviceleistungen als zentrale Anlaufstelle des Landratsam- tes für die Bürger, inkl. Telefonzentrale sowie der Behördennummer 115. Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft, Verfah- ren zur Feststellung, Beibehaltung und Verlust der Staatsangehörigkeit Erteilung von Freizügigkeitsbescheinigungen für EU-Staatsbürger aus den alten EU-Staaten Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Aufenthaltstitel Verwaltungsmäßige Betreuung der Asylbewerber bis zur rechtskräftigen positiven oder vollstreckbar negativen An- tragsentscheidung Durchsetzung und Überwachung der Ausreiseverpflichtung, Beantragung von Abschiebehaft und Durchführung von Abschiebungen, Überwachung der Sperrwirkungen von Ausweisung und Abschiebung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 101 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -154.200 -185.200 -185.200 -185.200 -185.200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -80.300 -80.200 -80.200 -80.200 -80.200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -234.500 -265.400 -265.400 -265.400 -265.400 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.334.300 1.379.500 1.394.600 1.409.700 1.425.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 209.600 202.700 202.700 202.700 202.700 15 Abschreibungen 7.300 6.700 6.000 5.200 5.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 131.600 164.900 164.900 164.900 164.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.682.800 1.753.800 1.768.200 1.782.500 1.797.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.448.300 1.488.400 1.502.800 1.517.100 1.532.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 573.300 694.600 697.300 700.000 702.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 573.300 694.600 697.300 700.000 702.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 2.021.600 2.183.000 2.200.100 2.217.100 2.235.400 Investitionen Produktgruppe 1222 Einwohnerwesen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I130301601 Beschaffung Bürgerterminal -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I130301602 Anbindung Ausländeramt Kunden- steuerung -10.000 -12.016 -7.016 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -12.016 -7.016 -5.000 I130301701 Controlling Datenbank für Bürger- Servicecenter -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I130301702 Sag`s doch Bürgerbeteiligung Haushalt -20.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I130301801 Anbindung Kundensteuerung weiterer Ämter -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I131001603 Front-Office- Arbeitsplätze Kunden- steuerung -2.983 -2.983 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.983 -2.983 Gesamtsumme -65.000 -45.000 -10.000 -35.000 -10.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 102 - Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr W. Stößer Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 122303 Beurkundung und Nachbekundung von erfolgten Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften; Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefäl- len 122309 Behördliche Namensänderungen Kurzbeschreibung Ausfertigen eines zusätzlichen deutschen Dokumentes über eine bereits erfolgte Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach anderem Recht Entgegennahme, Prüfung und Entscheidung von Namensänderungsanträgen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 103 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -2.000 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -2.000 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 188.800 62.700 63.300 63.900 64.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.800 13.900 13.900 13.900 13.900 15 Abschreibungen 100 100 100 100 100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 16.600 16.400 16.400 16.400 16.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 218.300 93.100 93.700 94.300 95.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 216.300 91.600 92.200 92.800 93.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 32.800 20.400 20.500 20.500 20.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 32.800 20.400 20.500 20.500 20.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 249.100 112.000 112.700 113.300 114.100 Investitionen Produktgruppe 1223 Personenstandswesen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I121001606 Beschaffung Ergonomische Büroaus- stattung -791 -791 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -791 -791 Gesamtsumme -791 -791 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 104 - Produktgruppe 1225 Sozialversicherung Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1225 Sozialversicherung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr W. Stößer Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 122502 Leistungen als Versicherungsamt Kurzbeschreibung Annahme von Nachversicherungsanträgen i. d. Rentenversicherung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 105 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1225 Sozialversicherung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 14.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 19.700 5.000 5.000 5.000 5.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 19.700 5.000 5.000 5.000 5.000 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 10.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 10.000 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 29.700 5.000 5.000 5.000 5.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 106 - Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr U. Achilles Zuständigkeiten Veterinäramt Zugeordnete Produkte 122601 Lebensmittelüberwachung 122603 Überwachung der Fleischhygiene 122609 Veterinärwesen Kurzbeschreibung Überwachung von Produkten und Betrieben im Bereich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschl. Hygieneüberwachung Tierschutz, Tiergesundheit und Tierkörperbeseitigung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 107 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -145.000 -145.000 -145.000 -145.000 -145.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -145.000 -145.100 -145.100 -145.100 -145.100 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 915.500 961.400 971.700 982.100 992.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 32.900 33.300 33.300 33.300 33.300 15 Abschreibungen 600 1.000 1.000 900 900 17 Transferaufwendungen 755.600 260.600 260.600 260.600 260.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 20.400 29.400 29.400 29.400 29.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.725.000 1.285.700 1.296.000 1.306.300 1.317.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.580.000 1.140.600 1.150.900 1.161.200 1.171.900 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 370.000 529.600 531.400 533.800 535.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 370.000 529.600 531.400 533.800 535.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.950.000 1.670.200 1.682.300 1.695.000 1.707.800 Investitionen Produktgruppe 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I110301801 Schnittstelle DMS von BALVI -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 I111001701 Mobile Kühlbox -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I111001801 Mobile Kühlbox -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I441001601 Beschaffung Mobile Kühlbox -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 I441001602 Beschaffung Stereo - Mikroscop -960 -960 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -960 -960 I441001603 Beschaffung Geschirrspülmaschine -725 -725 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -725 -725 Gesamtsumme -41.500 -6.685 -1.685 -5.000 -35.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 108 - Produktgruppe 1260 Brandschutz Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1260 Brandschutz Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Nöh, Herr P. Schörkhuber Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 126001 Alarmierung und Disposition der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (ILS) 126003 Beratungen und Brandverhütungsschauen außerhalb des Bereichs Bauordnungsrecht 126005 Dienstleistungen für Dritte Kurzbeschreibung Entgegennahme aller Notrufe und Hilfeersuchen über die einheitliche Notrufnummer 112 Disposition von Krankentransporten Alarmierung und Disposition der Feuerwehren, Rettungsdienst sowie sonstiger Einheiten der nichtpolizeilichen Ge- fahrenabwehr einschließlich Führungs- und Verwaltungsstab. Empfangs- und Alarmierungsstelle aller aufgeschalteten Brandmeldeanlagen Vermittlung kassenärztlicher Notdienst Meldekopf Öl- und Schadenswehr Bodensee Mitwirken und Beraten Dritter aus brandschutztechnischer Sicht Brandverhütungsschau Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung eines Objektes zur Feststellung und Beseitigung brandgefährlicher Zustände Brandschutztechnische Beratungen und Stellungnahmen im und außerhalb des Bauordnungsrechts Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie Ausbildung zum Brandschutzerzieher/ -aufklärer Aufgabenerfüllung nach dem Feuerwehrgesetz (Betrieb Integr. Leitstelle, überörtliche Ausbildung von Feuerwehran- gehörigen und überörtliche Einsatzmittel) Aufgabenerfüllung nach VwV Ölwehr Bewilligungsstelle für die kommunalen Zuschüsse für das Feuerwehrwesen nach VwV-Z-Feu Fachtechnische Unterstützung der kommunalen Einsatzleiter; Übernahme der Technischen Einsatzleitung nach Feuerwehrgesetz bzw. Katastrophenschutzgesetz Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 109 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1260 Brandschutz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -3.500 -3.500 -3.500 -3.500 -3.500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -2.300 -900 -900 -900 -900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -25.500 -25.500 -25.500 -25.500 -25.500 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -5.600 -5.600 -5.600 -5.600 -5.600 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -30.000 -47.000 -47.000 -47.000 -47.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -66.900 -82.500 -82.500 -82.500 -82.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 176.400 240.300 193.800 196.200 198.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 43.600 57.700 57.700 57.700 57.700 15 Abschreibungen 33.000 11.000 10.900 7.000 5.700 17 Transferaufwendungen 41.500 41.500 41.500 41.500 41.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 623.600 654.700 654.700 654.700 654.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 918.100 1.005.200 958.600 957.100 958.200 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 851.200 922.700 876.100 874.600 875.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 85.300 121.200 121.700 122.000 122.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 85.300 121.200 121.700 122.000 122.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 936.500 1.043.900 997.800 996.600 998.400 Investitionen Produktgruppe 1260 Brandschutz Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I120901601 Beschaffung KdoW Kreisbrandmeister -50.000 -50.868 -50.868 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.868 -50.868 I120901802 Beschaffung WLF (Wechselladefahr- zeug) -171.000 -171.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 59.000 59.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -230.000 -230.000 I120901803 Beschaffung LUF 60 (Löschunterstüt- zungsfahrzeug) -240.000 -240.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 96.000 96.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -240.000 -240.000 I121001601 Abrollbeh. Gefahrengut FF Fried- richshafen -350.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -10.000 -10.000 I121001602 Abrollbeh. Gefahrengut FF Überlin- gen -350.000 -350.000 -350.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -350.000 -350.000 I121001603 Techniker- neuerung Integr. Leitstel- le Bodenseekreis -1.353.200 -1.353.200 -1.353.200 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 1.546.800 773.400 773.400 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 110 - Investitionen Produktgruppe 1260 Brandschutz Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.900.000 -2.126.600 -2.126.600 I121001701 Digitalfunk- ausstattung stv. KBM BSK -9.500 -9.500 -9.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.500 -9.500 -9.500 I121001801 Ersatzbe- schaffung Atemschutz- ger. FN/ÜB -80.000 -80.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -80.000 -80.000 I121001802 Beschaffung 2 mobile Lautsprecher f. Einsatzfahrz. -25.000 -25.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Füh- rungsfahrzeug -125.000 -25.000 -25.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -125.000 -25.000 -25.000 I122251602 Zuschuss Einrichtung App Mobile Retter -30.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -30.000 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungsfahrzeug -125.000 -25.000 -25.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -125.000 -25.000 -25.000 I122251701 Zuschuss an Gemeinde Salem GW L Rüst -133.000 -133.000 -133.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -133.000 -133.000 -133.000 I122251801 Zuschuss Stadt ÜB Beschaffung RW -160.000 -160.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -160.000 -160.000 Gesamtsumme -3.201.700 -1.956.568 -50.868 -1.905.700 -251.000 -425.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 111 - Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Teilhaushalt 2 Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Nöh Zuständigkeiten Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 128001 Katastrophenabwehr 128002 Bevölkerungsschutz Kurzbeschreibung Die Katastrophenabwehr umfasst alle Maßnahmen des Einsatzes im Katastrophenfall einschließlich der Führung Katastrophenabwehr ist auch die Bekämpfung von außerordentlichen Schadensereignissen im Spannungs- und Verteidigungsfall Bevölkerungsschutz umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall und Span- nungsfall einerseits und der allgemeinen Krisen- und Notfallversorgung andererseits dienen Betrieb Führungs- und Verwaltungsstab Bodenseekreis Verwaltung der bundes- und landeseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes Einsatzplanung und -vorbereitung für Großschadenslagen und Flächenereignisse inkl. Katastropheneinsatzplan Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 112 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -500 -500 -500 -500 -500 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -800 -9.400 -9.400 -9.400 -9.400 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.300 -9.900 -9.900 -9.900 -9.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 12.200 137.900 139.300 140.700 142.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 24.100 21.900 21.900 21.900 21.900 15 Abschreibungen 5.900 30.200 29.400 29.000 28.100 17 Transferaufwendungen 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.000 21.750 21.750 21.750 21.750 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 55.200 218.750 219.350 220.350 220.850 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 53.900 208.850 209.450 210.450 210.950 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 20.100 45.400 45.500 45.700 46.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 20.100 45.400 45.500 45.700 46.000 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 74.000 254.250 254.950 256.150 256.950 Investitionen Produktgruppe 1280 Katastrophenschutz Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I121001604 Beschaff. Dienstkleid. Führungs-u. Verwaltungsstab -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I121001605 Software Führungs- u. Verwal- tungsstab -90.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -90.000 I121001803 Beschaffung 3 Satellitentelefone (Kat.schutz) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 Gesamtsumme -155.000 -15.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 113 - Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 114 - 4.859,2 5.918,5 2.587,7 2.720,1 0 2000 4000 6000 8000 2017 2018 Unterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in TEuro Bewirtschaftungskosten in TEuro Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktinformationen Zugeordnete Produkte 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Entwicklung der Schülerzahlen 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Schüler in Friedrichshafen 3.764 3.648 3.640 Schüler in Markdorf 1.862 1.794 1.774 Schüler in Salem -Buggensegel 38 40 31 Schüler in Tettnang 1.550 1.465 1.447 Schüler in Überlingen 1.977 1.980 1.967 Insgesamt 9.191 8.927 8.859 Schüler der Jugendkunstschule 380 400 480 Entwicklung der Liegenschaften 2017 2018 Anzahl der Kreisschulen eigene 7 7 angemietete 2 2 Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in TEuro 4.859,2 5.918,5 Bewirtschaftungskosten in TEuro 2.587,7 2.720,1 Investitionssummen der Schulgebäude Investitionssummen in TEuro 1.898,8 409,8 1.898,8 409,8 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 2000 2017 2018 Investitionen Schulen in TEuro Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 115 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -12.460.000 -13.316.700 -13.316.700 -13.316.700 -13.316.700 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -768.500 -1.010.100 -874.800 -874.100 -874.100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -403.200 -392.600 -392.600 -392.600 -392.600 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -137.700 -160.400 -160.400 -160.400 -160.400 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.568.100 -5.020.100 -5.020.100 -5.020.100 -5.020.100 10 Sonstige ordentliche Erträge -2.600 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -18.340.100 -19.901.100 -19.765.800 -19.765.100 -19.765.100 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.656.100 2.583.100 2.610.300 2.637.800 2.665.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.106.900 10.852.300 10.852.300 10.852.300 10.852.300 15 Abschreibungen 2.782.700 3.404.000 3.253.600 3.111.900 3.024.900 17 Transferaufwendungen 1.695.600 1.912.200 1.912.200 1.912.200 1.912.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.050.100 9.334.500 9.334.500 9.334.500 9.334.500 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 25.291.400 28.086.100 27.962.900 27.848.700 27.789.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 6.951.300 8.185.000 8.197.100 8.083.600 8.024.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 814.600 1.195.100 1.198.700 1.203.100 1.206.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 814.600 1.195.100 1.198.700 1.203.100 1.206.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 7.765.900 9.380.100 9.395.800 9.286.700 9.230.800 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 17.571.500 18.889.800 18.889.800 18.889.800 18.889.800 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -22.508.700 -24.682.100 -24.709.300 -24.736.800 -24.764.500 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -4.937.200 -5.792.300 -5.819.500 -5.847.000 -5.874.700 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 81.200 285.800 3.145.700 3.136.500 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 81.200 285.800 3.145.700 3.136.500 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.482.200 -128.800 -10.065.900 -2.892.500 -5.022.500 -3.275.900 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -75.000 -9.930.100 -5.764.000 -1.976.000 -2.190.100 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -525.500 -412.100 -84.200 -64.500 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -30.000 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 31.200 179.500 180.500 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -3.112.700 -540.900 -19.996.000 -8.709.500 -6.883.500 -5.285.500 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -3.031.500 -255.100 -19.996.000 -8.709.500 -3.737.800 -2.149.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -7.968.700 -6.047.400 -19.996.000 -14.529.000 -9.584.800 -8.023.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 116 - Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr T. Hilbert Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 211002 Bereitstellung und Betrieb von Werkrealschulen – BZ Markdorf Werkre- alschule 211004 Bereitstellung und Betrieb von Realschulen 211006 Bereitstellung und Betrieb von Gymnasien Kurzbeschreibung Die Werkrealschule ist eine weiterführende Pflichtschule, in der Schulabschlüsse bis zum Mittleren Bildungsab- schluss erworben werden können. Die Realschule ist eine weiterführende Schule, in der ein Mittlerer Bildungsabschluss erworben werden kann. Das Gymnasium ist eine weiterführende Schule, in der Bildungsabschlüsse bis zur Hochschulreife erworben werden können. Ganztagsschule: Leistungen mit erweitertem pädagogischen Betreuungsangebot und Freizeitgestaltung. Leistungen: Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Vo- raussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch o Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln o Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals o Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten o Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Auskünfte o Durchführung von Veranstaltungen Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Die Produktgruppe umfasst alle Schularten des Bildungszentrums Markdorf. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 117 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -1.370.900 -1.460.000 -1.460.000 -1.460.000 -1.460.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -185.000 -180.900 -180.900 -180.900 -180.900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -300 -300 -300 -300 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -12.600 -13.300 -13.300 -13.300 -13.300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -291.300 -455.200 -455.200 -455.200 -455.200 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.000 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.860.800 -2.110.900 -2.110.900 -2.110.900 -2.110.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 410.300 430.100 434.600 439.300 444.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.173.000 2.264.600 2.264.600 2.264.600 2.264.600 15 Abschreibungen 433.500 598.000 581.000 573.600 571.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 252.500 279.300 279.300 279.300 279.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 3.269.300 3.572.000 3.559.500 3.556.800 3.559.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.408.500 1.461.100 1.448.600 1.445.900 1.448.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 107.400 195.300 195.800 196.600 197.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 107.400 195.300 195.800 196.600 197.000 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.515.900 1.656.400 1.644.400 1.642.500 1.645.800 Investitionen Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310501603 Modernisie- rung Außenbeleuchtung - BZM -141.744 -90.800 -90.800 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 71.756 39.700 39.700 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -193.500 -130.500 -130.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I310501612 Sanierung Klassenzimmer BZM 70.235 70.235 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 70.485 70.485 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -250 -250 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -7.110.700 -750.000 -750.000 -9.865.900 -1.950.000 -3.546.800 -863.900 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 3.505.200 1.193.200 2.312.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -10.615.900 -750.000 -750.000 -9.865.900 -1.950.000 -4.740.000 -3.175.900 I310501703 Fahrradstän- der (BZM) -17.900 -17.900 -17.900 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 5.100 5.100 5.100 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -23.000 -23.000 -23.000 I310501802 Planung u. Sanierung Ganztagsbe- reich (BZM MD) -200.000 -200.000 -50.000 -50.000 -100.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 47.000 23.500 23.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 118 - Investitionen Produktgruppe 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -200.000 -200.000 -50.000 -50.000 -100.000 I311001604 Beschaffung EDV-Geräte Schulzent- rum MD -808 -808 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -808 -808 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM -5.000 -8.862 -3.862 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -8.862 -3.862 -5.000 I311001617 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM -3.768 -3.768 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.470 2.470 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.768 -3.768 I311001701 Beschaffung Defibrilatoren (BZM) -7.000 -7.000 -7.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.000 2.000 2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 -9.000 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BZM) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001601 EDV- Ausstattung (WRS BZM) -19.508 -19.508 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.508 -19.508 I341001602 EDV- Ausstattung (RS BZM) -10.000 -11.350 -11.350 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -11.350 -11.350 I341001603 EDV- Ausstattung (Gym BZM) -10.000 -11.011 -11.011 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -11.011 -11.011 I341001654 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM - Schulamt -1.526 -1.526 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 15.530 15.530 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.526 -1.526 I341001660 Beschaffung bewegl. Vermögen Gymnasium BZM -5.314 -5.314 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.314 -5.314 I341001661 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) -665 -665 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -665 -665 I341001662 Beschaffung bewegl. Vermögen (WRS BZM) -4.591 -4.591 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 119 - Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.591 -4.591 I341001663 Beschaffung bewegl. Vermögen (RS BZM) -8.238 -8.238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.238 -8.238 I341001666 Beschaffung Leuchtkörper Gymnasi- um (BZM) -3.591 -3.591 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.591 -3.591 I341001721 Beschaffung EDV-Geräte (WRS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001723 Umsetzung des Medienentwick- lungsplanes (Gym BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 Gesamtsumme -7.567.344 -909.698 -3.998 -905.700 -10.065.900 -2.000.000 -3.596.800 -963.900 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 120 - Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr T. Hilbert Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 212001 Bereitstellung und Betrieb von Schulkindergärten 212002 Bereitstellung und Betrieb Förderschulen - Pestalozzischule 212003 Bereitstellung und Betrieb von sonstigen Sonderschulen Kurzbeschreibung Die Schulkindergärten dienen der Betreuung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden oder die bereits vor Beginn der Schulpflicht förderungsbedürftig erschei- nen Die Sonderschule für Geistigbehinderte dient der Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die schulpflichtig sind, aber infolge einer geistigen Behinderung in den allgemeinbildenden Schulen nicht die notwendige sonderpädagogische Förderung erhalten können Leistungen: Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs durch Schaffung der sächlichen und personellen Vo- raussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers durch o Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln o Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals o Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten o Bereitstellung der Verpflegung gegen Entgelt einschl. des dazu notwendigen weiteren Personal- und Sachauf- wands Ausschreibung, Vergabe, Organisation der Essensausgabe, Reinigung) o Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Auskünfte o Durchführung von Veranstaltungen Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen In der Produktgruppe sind folgende Schulen enthalten: Sonnenbergschule Pestalozzischule Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 121 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -267.400 -275.300 -275.300 -275.300 -275.300 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -25.900 -25.900 -25.900 -25.900 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -48.000 -16.000 -16.000 -16.000 -16.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -315.500 -317.200 -317.200 -317.200 -317.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 133.200 159.400 160.900 162.400 163.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 434.300 529.800 529.800 529.800 529.800 15 Abschreibungen 17.900 80.300 71.900 70.700 69.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 90.500 101.100 101.100 101.100 101.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 675.900 870.600 863.700 864.000 864.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 360.400 553.400 546.500 546.800 547.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 96.100 74.000 74.200 74.400 74.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 96.100 74.000 74.200 74.400 74.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 456.500 627.400 620.700 621.200 622.400 Investitionen Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestalozzischu- le Markdorf -20.000 -11.741 -11.741 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -11.741 -11.741 I310501614 Ertüchtigung Sanitär - Pestalozzischu- le Markdorf -38.104 -38.104 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -38.104 -38.104 I310501704 Sonnen- schutz - Pestalozzischule Markdorf -7.500 -7.500 -7.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.500 -7.500 -7.500 I310501705 Sicherh.- techn. Umr. u. barrierefr. Zugang (PS MD) -110.600 -80.600 -80.600 -30.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -110.600 -80.600 -80.600 -30.000 I310701701 2 Carports Sonnenbergschule -75.000 -75.000 -75.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -75.000 -75.000 -75.000 I340901806 Schulbus (SBS) -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I341001604 Spielgeräte Sonnenbergschule -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I341001605 EDV- Ausstattung Sonnen- bergschule -4.000 -2.069 -2.069 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 122 - Investitionen Produktgruppe 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -2.069 -2.069 I341001606 Sportgeräte Sonnenbergschule -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I341001607 Beschaffung Spülmaschine Sonnen- bergschule -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001608 Beschaffung Trinkbrunnen Pestaloz- zischule -5.000 -1.710 -1.710 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -1.710 -1.710 I341001652 Traktor für Projektarbeit (Pesta.) -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 I341001653 Beschaffung Geräte Sonnenbergschu- le < 1000,00€ -559 -559 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -559 -559 I341001657 Beschaffung Diensthandy Pestaloz- zischule MD -623 -623 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -623 -623 Gesamtsumme -251.100 -219.206 -56.106 -163.100 -30.000 -20.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 123 - Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr T. Hilbert Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 213001 Bereitstellung und Betrieb von gewerblichen Schulen 213002 Bereitstellung und Betrieb kaufmännischer Schulen 213003 Bereitstellung und Betrieb hauswirtschaftlicher Schulen Kurzbeschreibung Sicherstellung des Schul- und Unterrichtsbetriebs an den kommunalen gewerblichen, kaufmännischen und den hauswirtschaftlichen Schulen sowie entsprechenden Fachschulen (gegen Entgelt) durch Schaffung der sächlichen und personellen Voraussetzungen in Erfüllung der Aufgabe des örtlichen Schulträgers. Die berufliche Schule ist eine weiterführende Schule, in der Bildungsabschlüsse bis zur Hochschulreife erworben werden können. Leistungen: o Bereitstellung von Einrichtungen, Lehr- und Lernmitteln o Bereitstellung und Fortbildung des nichtlehrenden Personals o Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten o Öffentlichkeitsarbeit/Beratung/Auskünfte o Durchführung von Veranstaltungen o Bei Fachschulen Erhebung von Schulgeld Entwicklungsplanung sowie Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und der baulichen Anlagen Folgende Schulen sind in den jeweiligen Produkten zusammengefasst: 213001 Bereitstellung und Betrieb von gewerblichen Schulen o Elektronikschule Tettnang o Claude-Dornier-Schule o Jörg-Zürn-Gewerbeschule 213002 Bereitstellung und Betrieb kaufmännischer Schulen o Hugo-Eckener-Schule o Constantin-Vanotti-Schule 213003 Bereitstellung und Betrieb hauswirtschaftlicher Schulen o Droste-Hülshoff-Schule o Justus-von-Liebig-Schule Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 124 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -5.555.700 -6.364.400 -6.364.400 -6.364.400 -6.364.400 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -485.400 -747.600 -612.300 -611.600 -611.600 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -331.200 -320.300 -320.300 -320.300 -320.300 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -87.100 -109.100 -109.100 -109.100 -109.100 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -74.800 -255.900 -255.900 -255.900 -255.900 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.400 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -6.535.600 -7.797.300 -7.662.000 -7.661.300 -7.661.300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.392.300 1.354.100 1.368.300 1.382.600 1.397.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.479.100 6.876.800 6.876.800 6.876.800 6.876.800 15 Abschreibungen 2.011.400 2.375.900 2.254.400 2.129.200 2.045.500 17 Transferaufwendungen 87.600 132.200 132.200 132.200 132.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 457.900 546.600 546.600 546.600 546.600 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 9.428.300 11.285.600 11.178.300 11.067.400 10.998.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 2.892.700 3.488.300 3.516.300 3.406.100 3.336.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 344.100 623.400 625.300 627.400 628.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 344.100 623.400 625.300 627.400 628.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 3.236.800 4.111.700 4.141.600 4.033.500 3.965.400 Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310501602 Neugestal- tung Werkstatt CNC Bereich - JZGS -155.000 -398.602 -398.602 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -85.500 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -398.602 -398.602 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -69.500 I310501610 Sanierung Schulräume Altbau EST -1.388.597 -1.388.597 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 2.000.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.000.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.326.926 -1.326.926 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.671 -61.671 I310501706 Sanierung Parkplatz (BSZ ÜB) - geschlossen -180.000 -180.000 -180.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -180.000 -180.000 -180.000 I310501707 Einrichtung Müllstationen (BSZ ÜB) -27.000 -27.000 -27.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -27.000 -27.000 -27.000 I310501708 Bespre- chungszimmer (JZG) -82.100 -82.100 -82.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 125 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -82.100 -82.100 -82.100 I310501711 Sitzgelegen- heiten Aussenbereich (BSZ FN) -50.000 -50.000 -50.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -50.000 -50.000 -50.000 I310501712 2 Beachvol- leyballfelder (BSZ FN) -80.000 -80.000 -80.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 -80.000 -80.000 I310501714 Modernisie- rung der Außenbel. -BSZ FN - geschlossen -299.000 -299.000 -299.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -299.000 -299.000 -299.000 I310501715 Modernisie- rung Außenbeleuchtung - EST -170.000 -157.000 -157.000 -13.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -170.000 -157.000 -157.000 -13.000 I310501804 Flucht- /Revisionstreppenanlage n (JZGS Wertstatt) -260.000 -130.000 -130.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -260.000 -130.000 -130.000 I310501805 Außenlie- gender Sonnenschutz (DHS) -70.000 -35.000 -35.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -70.000 -35.000 -35.000 I310501806 Sanierung Außenbeleuchtung / Umr. a. LED (Hoga TT) -85.800 -85.800 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -85.800 -85.800 I310501808 Außenlie- gender Sonnenschutz (ES TT) -135.000 -67.500 -67.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -135.000 -67.500 -67.500 I310501812 Sanierung Parkplatz (BSZ ÜB) - neu -230.000 -230.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -230.000 -230.000 I310501813 Modernisie- rung der Außenbel. - BSZ FN - neu -368.800 -368.800 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -400.000 -400.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen 31.200 31.200 I310901601 EDV Sanie- rung aktive Komponen- ten BSZ ÜB -85.000 -85.118 -85.118 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -85.118 -85.118 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -85.000 I310901602 Sanierung Datennetz - Elektronik- schule Tettnang -135.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -135.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 126 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310901603 Entstauber- anlage (CDS) -14.964 -14.964 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.964 -14.964 I311001605 Beschaffung einzelner Geräte - BSZ FN Cafeteria -1.341 -1.341 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.127 -1.127 I311001606 Beschaffung Defibrillatoren DHS BZ FN -3.041 -3.041 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.041 -3.041 I311001607 Beschaffung Defibrillatoren HES BZ FN -1.520 -1.520 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.520 -1.520 I311001608 Beschaffung Defibrillatoren CDS BZ FN -1.520 -1.520 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.520 -1.520 I311001611 Beschaffung "Elabo" - Laborausstat- tung CDS -33.606 -33.606 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -33.606 -33.606 I311001614 Beschaffung Geräte BSZ FN < 1.000€ -1.050 -1.050 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.050 -1.050 I311001615 Beschaffung Steigleiter Landesbe- rufsschule TT -2.142 -2.142 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.142 -2.142 I311001619 Beschaffung bewegl. Vermö. Hugo Eckener Schule FN -1.555 -1.555 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.555 -1.555 I311001620 Beschaffung bewegl. Vermö. Droste Hülshoff Schule -5.166 -5.166 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.166 -5.166 I311001621 Beschaffung bewegl. Vermö. Claude- Dornier-Schule -19.811 -19.811 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.811 -19.811 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) -5.000 -5.508 -508 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.508 -508 -5.000 I311001704 Umbau Malerwerkstatt BSZ FN -64.800 -64.800 -64.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -64.800 -64.800 -64.800 I340301801 Office 365 (JVLS) -6.800 -2.000 -2.300 -2.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 127 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.800 -2.000 -2.300 -2.500 I340901602 Beschaffung Verwaltungsserver (CDS) -40.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) -40.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 I340901604 Ergänzugen EST-Netzwerk (ES TT) -1.200 -12.735 -12.735 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -12.735 -12.735 I340901605 Techn.Erneu. Holz-CNC- Bearbeitungszentrum (JZGS) -165.000 3.810 3.810 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 5.000 5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -165.000 -1.190 -1.190 I340901701 Ergänzugen Netzwerke (ES TT) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I340901801 Abwasser- prüfstand (CDS) -25.000 -25.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 I340901802 Stationärer Bandschleifer (CDS) -4.000 -4.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 I340901803 Längendeh- nungsprüfstand (CDS) -8.000 -8.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.000 -8.000 I340901805 Steuerungs- technik (CDS) -8.000 -8.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.000 -8.000 I341001609 Beschaffung Digitale Tafeln (CVS) -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I341001610 EDV- Ausstattung (CVS) -40.000 -4.820 -4.820 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -4.820 -4.820 I341001611 Industrielle Messtechnik (CDS) -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I341001612 Mechatroni- sches System Ind. 4.0 (CDS) -80.000 -1.421 -1.421 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -80.000 -1.421 -1.421 I341001613 Beschaffung Mobiliar (CDS) -1.500 -13.413 -13.413 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 128 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -13.413 -13.413 I341001614 Beschaffung Sportgeräte (CDS) -3.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 I341001615 Beschaffung Geräte f. Unterricht (CDS) -100.000 -79.982 -79.982 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -79.982 -79.982 I341001616 EDV- Ausstattung (CDS) -62.000 -12.321 -12.321 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -62.000 -12.321 -12.321 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -75.000 -71.585 -71.585 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -71.585 -71.585 I341001618 Medienaus- stattung div. Geräte (HES) -52.300 -20.660 -20.660 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -52.300 -20.660 -20.660 I341001621 Beschaffung Möbel Küche (DHS) -1.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 I341001622 Beschaffung Tablets (DHS) -5.000 -6.130 -6.130 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 15.000 5.606 5.606 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -9.495 -9.495 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -2.241 -2.241 I341001623 Beschaffung Möbel Sekretariat (DHS) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001624 Beschaffun- gen Bereich Nahrung (DHS) -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 I341001625 Beschaffun- gen Bereich Biotechno- logie (DHS) -3.000 -1.999 -1.999 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -1.999 -1.999 I341001626 Beschaffun- gen Datenverarbeitung (DHS) -10.000 -7.672 -7.672 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -7.672 -7.672 I341001627 Beschaffung Nähmaschinen (DHS) -1.000 -2.238 -2.238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -2.238 -2.238 I341001630 Ausstattung AL-Zimmer (JvLS) -5.000 -1.647 -1.647 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -1.647 -1.647 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 129 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) -10.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.500 I341001632 EDV- Ausstattung (JvLS) -10.000 -27.381 -27.381 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -27.381 -27.381 I341001633 Beschaffung Sportgeräte (JvLS) -6.000 -2.175 -2.175 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -2.175 -2.175 I341001634 Beschaffung Bibliotheksmöbel (JvLS) -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 I341001635 Beschaffung Beamer (JvLS) -2.500 -768 -768 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -768 -768 I341001636 Beschaffun- gen FB Informations- technik (ES TT) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001637 Beschaffun- gen im allg. Sammlungs- bereich (ES TT) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001638 Beschaffun- gen Werkstättenbereich (ES TT) -5.000 -19.251 -19.251 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -19.251 -19.251 I341001639 Beschaffun- gen Medientechnik (ES TT) -3.000 -2.231 -2.231 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -2.231 -2.231 I341001640 Beschaffun- gen FB Gerä- te,Systeme,Elektronik (ES TT) -5.000 -33.378 -33.378 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -33.378 -33.378 I341001641 Beschaffung FB Energie- /Gebäudetechnik (ES TT) -20.000 -576 -576 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -576 -576 I341001642 Beschaffung Laborausstettung (ES TT) -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I341001643 EDV- Ausstattung (ES TT) -58.000 -50.144 -50.144 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 15.000 15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -58.000 -50.144 -50.144 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) -250.000 -219.428 -219.428 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 130 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -165.599 -165.599 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 -53.830 -53.830 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elektrik(JZGS) -17.000 -730 -730 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.000 -730 -730 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) -18.000 -29.962 -29.962 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -29.962 -29.962 I341001647 Beschaffung für Werkstätte (JZGS) -5.744 -5.744 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.744 -5.744 I341001648 Ausstattung Schulräume (CVS) -8.492 -8.492 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.492 -8.492 I341001649 Beschaffung Medienausstattung div. Geräte (JZGS) -8.755 -8.755 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.755 -8.755 I341001650 Beschaff. div. Ausstattung (bis 2.000 Euro) (DHS) -2.375 -2.375 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.375 -2.375 I341001656 Beschaffung einer Analysewaage (JZGS) -1.274 -1.274 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.274 -1.274 I341001664 Beschaffung bewegl. Vermögen (HES) -852 -852 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -852 -852 I341001667 Beschaffung Backofen (CVS) -3.689 -3.689 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.689 -3.689 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001702 Pflegepup- pen (JvLS) -6.000 -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I341001703 Mikroskope (JvLS) -11.000 -11.000 -11.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.000 -11.000 -11.000 I341001704 elektr. Pflegebett (JvLS) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 131 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001705 Laboraus- stattung (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001706 Energie- /Gebäude- /Automatisierungstech. (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001707 Ergänzungen im FB Geräte, Systeme, Elekt. (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001708 Ergänzungen in Medientechnik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001709 Ergänzungen im Werkstattbereich (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Verwaltung (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001711 Ergänzungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001712 Technologi- sche Erneuerung (CDS) -200.000 -200.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -200.000 -200.000 -200.000 I341001713 Grundaus- stattung Schalttafel Kfz Wertstatt (JZGS) -35.000 -35.000 -35.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.000 -35.000 -35.000 I341001714 Pneumatik- Ausstattung (JZGS) -13.600 -13.600 -13.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.600 -13.600 -13.600 I341001715 Drucker für Physikabteilung (JZGS) -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001716 Digitaler Bildschirm - Neubau (JZGS) -6.400 -6.400 -6.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 -6.400 I341001717 Digitaler Bildschirm - Werkstatt (JZGS) -6.400 -6.400 -6.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 -6.400 I341001718 DSBtouch Bildschirm Lehrerzimmer (JZGS) -2.000 -2.000 -2.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 132 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001719 Beschaffung Beamer (JZGS) -1.200 -1.200 -1.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 -1.200 I341001720 Beschaffung Medienausstattung (HES) -22.100 -22.100 -22.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.100 -22.100 -22.100 I341001801 Steinsäge (CDS) -1.900 -1.900 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.900 -1.900 I341001802 Labor- Zwangsmischer (CDS) -2.200 -2.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.200 -2.200 I341001803 Handkreissä- te Mafell (CDS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001804 Laser für Formatkreissäge -1.500 -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 I341001805 Trainingspa- ket Geräteprüfung (CDS) -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 I341001806 Fahrwerks- vermessung (CDS) -5.500 -5.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.500 -5.500 I341001807 ZF Aktivlen- kung (HAKO Lehrmittel) (CDS) -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I341001808 KTS (CDS) -11.000 -11.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.000 -11.000 I341001809 Heißluftmas- senmesser (CDS) -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I341001810 Erstinstalla- tion Beamer Küchen u. Restaur. (CDS) -9.000 -9.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I341001811 DV- Anschlüsse erneuern HOGA-Verw. (CDS) -7.000 -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 I341001812 Aufschnitt- maschine Bizerba (CDS) -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 133 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001813 Thermomix TM 5 (CDS) -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 I341001814 Rational Kombidämpfer (CDS) -6.400 -6.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 I341001815 Pacco Jet 2 System u. Zubehör (CDS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001816 Holdomat Hugendobler Ktm (CDS) -2.100 -2.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.100 -2.100 I341001817 Logo Steue- rung 24 V (CDS) -9.600 -9.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.600 -9.600 I341001818 LCD-Monitor Samsung SyncMaster (CDS) -9.500 -9.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.500 -9.500 I341001819 Switch Borad (CDS) -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I341001820 Mobile Skimmer f. CNC- Fräsmasch. (CDS) -1.800 -1.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.800 -1.800 I341001821 Hydraulikag- gregat (CDS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001822 Tischbohr- maschine inkl. Unterbau (CDS) -7.000 -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 I341001823 Bandschleif- maschine (CDS) -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I341001824 Segment Abkantbank (CDS) -2.200 -2.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.200 -2.200 I341001825 Säulenbohr- maschine (CDS) -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I341001826 Metall- bandsäage (CDS) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I341001827 Ersatz Projektoren (Beamer) (CVS) -25.000 -25.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 134 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 I341001828 Ersatzbe- schaffung elektr./inform. Investg. (ES TT) -180.900 -60.300 -60.300 -60.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -180.900 -60.300 -60.300 -60.300 I341001830 Logodiktat (JVLS) -4.800 -1.500 -1.600 -1.700 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.800 -1.500 -1.600 -1.700 I341001831 Waschma- schine (JVLS) -1.200 -1.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 I341001832 Wäsche- trockner (JVLS) -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I341001833 Umgestal- tung Verwaltungsbereich (HES) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I341001834 KTS für Werstattdiagnosegerät (JZGS) -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I341001835 Werstattwa- gen mit Werkzeugaus- stattung (JZGS) -9.000 -9.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I341001836 Bosch Motortester FSA (JZGS) -18.000 -18.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 I341001837 Bremsen- druckprüfgerät (JZGS) -2.100 -2.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.100 -2.100 I341001839 Vertikal- Metallkreissäge für Metalllager (JZGS) -5.500 -5.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.500 -5.500 I341001840 Tischbohr- maschine (JZGS) -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 I341001841 Bandsäge (JZGS) -4.800 -4.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.800 -4.800 I341001843 Umkehrmik- roskope (JZGS) -9.000 -9.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I341001844 Photodoku- mentations- und Video- kam. (JZGS) -4.000 -4.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 135 - Investitionen Produktgruppe 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 I341001848 Hardware, techn. Ausstattung (DHS) -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I341001849 Renovierung Lehrerzimmer (DHS) -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001850 Umgestal- tung/Renovierung Küche (DHS) -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001851 Umgestal- tung/Renovierung Aula (DHS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001852 Umgestal- tung/Renovierung Verw.bereich (DHS) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 Gesamtsumme -4.598.500 -3.955.160 -2.608.560 -1.346.600 -504.500 -895.500 -297.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 136 - Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr R. Mayer Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Amt für Schule und Bildung Zugeordnete Produkte 214001 Schülerbeförderung 214002 Fördermaßnahmen für Schüler Kurzbeschreibung Organisation und Abwicklung der Schülerbeförderung Alljährliche Preisverleihung an die Sieger des Europäischen Wettbewerbs Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 137 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -5.176.000 -5.217.000 -5.217.000 -5.217.000 -5.217.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.054.000 -4.155.000 -4.155.000 -4.155.000 -4.155.000 10 Sonstige ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -9.230.000 -9.372.000 -9.372.000 -9.372.000 -9.372.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 171.000 160.500 162.300 164.100 166.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18.400 21.500 21.500 21.500 21.500 15 Abschreibungen 17 Transferaufwendungen 1.608.000 1.780.000 1.780.000 1.780.000 1.780.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 8.131.600 8.319.100 8.319.100 8.319.100 8.319.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 9.929.000 10.281.100 10.282.900 10.284.700 10.286.600 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 699.000 909.100 910.900 912.700 914.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 57.700 71.700 72.000 72.300 72.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 57.700 71.700 72.000 72.300 72.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 756.700 980.800 982.900 985.000 987.300 Investitionen Produktgruppe 2140 Schülerbezogene Leistungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I201501701 Erw. Gesell- sch.kreis bodo-Verbund (Integr. LKR Li) -30.000 -30.000 -30.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -30.000 -30.000 -30.000 Gesamtsumme -30.000 -30.000 -30.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 138 - Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Teilhaushalt 3 Schulträgeraufgaben Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr T. Hilbert Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Jobcenter Zugeordnete Produkte 215002 Vergabe schulischer Einrichtungen an Dritte 215004 Bereitstellung und Vermietung von AV-Medien und Geräten inkl. Ser- vice (Kreismedienzentrum) 215006 Bildungsregion (Jobcenter) 215007 Schulaufsicht 215008 Betreuung der Schulen und allgemeine Schulträgeraufgaben 215009 Bereitstellung und Betrieb von schulischen Cafeterien (BgA) Kurzbeschreibung Vermietung und Verpachtung von Räumen, Hallen, Einrichtungen und Grundstücksflächen für sportliche, kulturelle und sonstige Zwecke Bearbeitung der im Wesentlichen finanziellen Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft Bereitstellung und Fortbildung des nicht- lehrenden Personals Anschaffung und Bereitstellung an Schulen und Vermietung an Dritte von geeigneten Medien nach fachlichen und medienpädagogischen Gesichtspunkten Schulentwicklungsmaßnahmen zur Standortsicherung der Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Einrichtung, Ausstattung, Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von schulischen Cafeterien, Vermietung und Verpach- tung der Einrichtungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 139 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -90.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -98.100 -55.700 -55.700 -55.700 -55.700 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -72.000 -72.000 -72.000 -72.000 -72.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -38.000 -38.000 -38.000 -38.000 -38.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -100.000 -138.000 -138.000 -138.000 -138.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -398.200 -303.700 -303.700 -303.700 -303.700 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 549.300 479.000 484.200 489.400 494.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.002.100 1.159.600 1.159.600 1.159.600 1.159.600 15 Abschreibungen 319.900 349.800 346.300 338.400 337.700 17 Transferaufwendungen 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 117.600 88.400 88.400 88.400 88.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.988.900 2.076.800 2.078.500 2.075.800 2.080.300 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.590.700 1.773.100 1.774.800 1.772.100 1.776.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 209.300 230.700 231.400 232.400 233.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 209.300 230.700 231.400 232.400 233.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.800.000 2.003.800 2.006.200 2.004.500 2.009.900 Investitionen Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310501605 Alte Sporthal- le Sanierung BZM -4.336.100 -536.571 -6.871 -529.700 120.000 -6.330.000 -5.064.000 509.000 647.000 180 Einzahlg. aus Inves- titionszuwendungen 2.619.400 15.800 15.800 120.000 1.775.000 647.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -625.500 -545.500 -545.500 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -6.330.000 -6.064 -6.064 -6.330.000 -5.064.000 -1.266.000 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -2.789.700 -23.400 -23.400 165.800 -3.600.100 -700.000 -376.500 -1.855.600 180 Einzahlg. aus Inves- titionszuwendungen 480.400 6.600 6.600 165.800 154.000 154.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -30.000 -30.000 -30.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -3.600.100 -3.600.100 -700.000 -710.000 -2.190.100 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen 360.000 179.500 180.500 I310501709 Planung Erweiterung Cafeteria (BSZ ÜB) -28.000 -28.000 -28.000 180 Einzahlg. aus Inves- titionszuwendungen 12.000 12.000 12.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -40.000 -40.000 -40.000 I311001602 Beschaffung einzelner Geräte - BZM Cafeteria -2.838 -2.838 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.385 -2.385 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 140 - Investitionen Produktgruppe 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I311001603 Beschaffung Beschallungsgeräte Kreissporthalle ÜB -549 -549 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -461 -461 I311001605 Beschaffung einzelner Geräte - BSZ FN Cafeteria -5.767 -5.767 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.846 -4.846 I311001609 Beschaffun- gen Cafeteria BSZ ÜB -739 -739 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -739 -739 I311001610 Elektroschalt- schrank Sporthalle BZ FN -1.295 -1.295 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.295 -1.295 I311001612 Hochsprung- matte BZ FN -1.880 -1.880 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.880 -1.880 I340301601 Beschaffung Kreislizenzen - KMZ Verleih - DVD -2.757 -2.757 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.757 -2.757 I341001601 EDV- Ausstattung (WRS BZM) -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I341001619 Beschaffung div. Geräte Schulungs- raum (KMZ) -7.000 -6.215 -6.215 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -6.215 -6.215 I341001620 EDV- Ausstattung (KMZ) -18.000 -16.137 -16.137 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -16.137 -16.137 I341001659 Beschaffung Mikrofon Stereo Set Bundle (KMZ) -1.149 -1.149 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.149 -1.149 I341001725 Mac Book Pro zum Viedeoschnitt (KMZ Leiter) -2.000 -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001726 Videokameras 4k (KMZ) -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001846 Lichtstarker Beamer (KMZ) -3.600 -3.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.600 -3.600 I341001847 Leinwand mit 2 Tüchern (KMZ) -2.800 -2.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.800 -2.800 Gesamtsumme -7.200.200 -632.297 -46.197 -586.100 279.400 -9.930.100 -5.764.000 132.500 -1.208.600 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 141 - Teilhaushalt 4 Kulturpflege Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 142 - Teilhaushalt 4 Kulturpflege Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktinformationen Zugeordnete Produkte 2520 Kommunale Museen 2521 Archiv 2620 Musikpflege 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen 2810 Sonstige Kulturpflege Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 143 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 4 Kulturpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -431.300 -411.300 -411.300 -411.300 -411.300 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -32.100 -32.100 -32.100 -32.100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -1.375.900 -1.475.900 -1.475.900 -1.475.900 -1.475.900 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -37.700 -76.200 -76.200 -76.200 -76.200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -25.300 -55.300 -55.300 -55.300 -55.300 10 Sonstige ordentliche Erträge -66.700 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.936.900 -2.050.800 -2.050.800 -2.050.800 -2.050.800 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.610.800 1.603.100 1.619.200 1.635.500 1.651.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 386.600 408.800 408.800 408.800 408.800 15 Abschreibungen 7.500 104.000 102.400 101.700 101.500 17 Transferaufwendungen 145.000 132.800 132.800 132.800 132.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.005.900 1.132.400 1.132.400 1.132.400 1.132.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 3.155.800 3.381.100 3.395.600 3.411.200 3.427.300 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.218.900 1.330.300 1.344.800 1.360.400 1.376.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 946.200 996.600 1.000.400 1.004.400 1.008.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 946.200 996.600 1.000.400 1.004.400 1.008.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 2.165.100 2.326.900 2.345.200 2.364.800 2.385.400 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 4 Kulturpflege Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 1.936.900 2.018.700 2.018.700 2.018.700 2.018.700 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -3.148.300 -3.277.100 -3.293.200 -3.309.500 -3.325.800 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -1.211.400 -1.258.400 -1.274.500 -1.290.800 -1.307.100 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -33.800 -8.300 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -33.800 -8.300 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -33.800 -8.300 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -1.245.200 -1.266.700 -1.274.500 -1.290.800 -1.307.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 144 - Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau H. Frommer Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 252001 Museumsgut sichern, bewahren, sammeln, erforschen und erschließen 252002 Präsentation von Dauerausstellungen 252003 Präsentation von Sonderausstellungen 252004 Durchführung museumsbezogener Kulturaktivitäten 252005 Fachliche Beratung und Betreuung, Bereitstellung museumsbezogener Medien Kurzbeschreibung Museumsgut der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft für die gegenwärtigen und zukünftigen Generationen si- chern, bewahren, sammeln, erforschen und erschließen Darstellung von regionalem Kunstgeschehen und -geschichte anhand der Sammlungsbestände Erforschung, temporäre Darstellung und Vermittlung relevanter Themen aus der regionalen Kunst- und Kulturge- schichte, Präsentation der Sammlungsbestände und nachhaltige Dokumentation in Publikationen Durchführung weiterer Kulturaktivitäten, die das Bildungsprogramm der Institution spezifisch ergänzen und im Be- gleitprogramm von Sonderausstellungen angeboten werden Auskünfte und Dienstleistungen an Privatpersonen, Institutionen, Studierende und sonstige Fachämter Erläuterungen 2014 2015 2016 2017 Bestand Kunstwerke 1.950* 2.000* 2.030* 2.056 Zugänge 10 14 20 17 Ausstellungen 4 4 3 4 Veranstaltungen 12 10 13 10 Texte und Veröffentlichungen 21 26 33 20 (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.08.) * Prüfung des Sammlungsbestands / Aktualisierung Datenbank: Steigerung der Gesamtzahl (Bestand) entspricht nicht dem Zuwachs allein durch Neuzugänge (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2016: Erfassungs- zeitraum 01.01.-31.08.) Prognose 2018* Neuzugänge Kunstsammlung 15 Anzahl Sonderausstellungen, Neukonzeption Dauerausstellungen 3 Anzahl Veranstaltungen 10 Anzahl Texte Publikationen 25 Die Struktur der Kennzahlen wurde für den Haushalt 2017 überarbeitet und den aktuellen Aufgaben und Organi- sationsstrukturen des Kulturamts angepasst. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 145 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -2.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -13.500 -11.500 -11.500 -11.500 -11.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 238.100 202.200 204.200 206.200 208.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 126.900 125.900 125.900 125.900 125.900 15 Abschreibungen 200 400 400 400 400 17 Transferaufwendungen 4.000 2.000 2.000 2.000 2.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 34.600 36.200 36.200 36.200 36.200 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 403.800 366.700 368.700 370.700 372.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 390.300 355.200 357.200 359.200 361.200 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 181.600 237.200 237.800 238.700 239.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 181.600 237.200 237.800 238.700 239.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 571.900 592.400 595.000 597.900 600.700 Investitionen Produktgruppe 2520 Kommunale Museen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I030301601 Lizenzen und Dienstleistungen -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I030801601 Ankäufe Kunstsammlung (OEW- Mittel) -566 -566 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 156.141 25.266 25.266 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -156.141 -25.832 -25.832 I031001601 Museumsbe- darf Galerie -12.000 -238 -238 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -238 -238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt -31.000 -21.000 -21.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.000 -21.000 -21.000 Gesamtsumme -58.000 -21.804 -804 -21.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 146 - Produktgruppe 2521 Archiv Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2521 Archiv Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau Dr. E. Dargel Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 252101 Bildung, Erschließung, Verwahrung und Pflege der Bestände des Kreisarchivs 252102 Benutzerdienst 252103 Erforschung und Vermittlung der Orts- und Regionalgeschichte 252104 Beratung und Unterstützung der Kreisgemeinden im Rahmen der kom- munalen Archivpflege Kurzbeschreibung Beratung bei der Aktenordnung und -führung innerhalb der Gebietskörperschaft Übernahme und Bewertung von kommunalem Archivgut aus dem Landratsamt Erschließung und Verwahrung der Bestände Aufbau und Fortführung von Sammlungen zur Geschichte des Bodenseekreises Benutzerdienst Ausarbeitungen zur Lokal- und Kreisgeschichte Eigene Forschung und Anregung von Forschungsprojekten Kooperation mit historischen Vereinen und Institutionen im Bereich der Regionalgeschichtsforschung, Denkmalpflege und Archivwissenschaft Kommunale Archivpflege Erläuterungen 2014 2015 2016 2017 Bemerkung Aktenbestand (lfm.) 1.400* 1.050** 1.210*** 1.222 * KRA und KHA ohne Gemeinden ** Beständeausgleich StaFR und StASIG (Abgang), Beständeausgleich Baurechts- amt (Abgang) ***Beständeausgleich SV-Versicherung, StA FR (Zugang) Übernahmen (lfm.) 50 93,3 10 12 Ab 2015 mit Gemeinden Erfasste Verzeichnis- einheiten 1.500 5.077 7.622 3.545 Ab 2015 mit Gemeinden Veranstaltungen 5 7 19 11 2016 einschl. der v. KRA betreuten Begleit- veranstaltungen und Führungen Ausstel- lung Erster Weltkrieg in Überlingen Texte und Veröffent- lichungen 15 19 11 9 Ab 2015 Einschl. Findmittel Kommunale Archivpflege Archivnutzer (betreu- te Einzelfälle) 150 163* 212 168 *Ab 2015 mit Gemeinden (2014-2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; 2017: Erfassungszeitraum 01.01.-30.09.) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 147 - 1. Die Zahlenwerte umfassen für 2014 die Bestände des Kreisarchivs (KRA) (Amtlicher Bestand, Sammlungen) einschließlich des Kurt Hahn Archivs (KHA). 2. 2015 wurde die kommunale Archivpflege als Aufgabengebiet im SG Kreisarchiv erheblich ausgeweitet. Bezog sie sich 2014 nur auf die Stadt Markdorf, so kamen 2015 und 2016 weitere Gemeinden hinzu. In den Daten schlägt sich die Kommunale Archivpflege ab 2015 in den Rubriken Übernahmen, Erfasste Verzeichnungsein- heiten nieder. Ab 2015 wurden 7-8 Gemeinden pro Jahr durch das Kreisarchiv betreut. 3. Erst ab HH 2017 werden die Bereiche Kreisarchiv-Bestände, Depostitum Kurt Hahn Archiv und Gemeindear- chive differenziert erfasst werden. 4. Zur Rubrik Aktenbestand: mit * gekennzeichnete Zahlen basieren auf umfassenden Beständeausgleichen. 5. 2014: Abgabe: Forstämter und Schulämter Überlingen und Tettnang 6. 2015: Rückführung Bauakten 1984ff. in Registratur Baurechtsamt 7. 2016: Zugang: Bestand Landratsamt Überlingen 1945 – 1971 von StA Freiburg, Übernahme Unterlagen der SV-Gebäudebrandversicherung für aus dem aufgelösten Zentralarchiv in Karlsruhe-Hagsfeld. 8. 2017 Stand 30.09. Prognose 2018 Archivbestand, Akten und Bestände Kreisarchiv (in lfd.m.) 1.300 Kreisarchiv = amtliche Akten des Boden- seekreises und seiner Vorgängerbehörden sowie Sammlungsbestand Archivbestand, Akten und Bestände Depositum Kurt- Hahn-Archiv (in lfd. m.) 160 Archivbestand, Akten und Bestände betreute Ge- meindearchive (in lfd. m.) 870 Übernahmen (in lfd.m.) Kreisarchiv 20 Übernahmen (in lfd.m.) Depositum Kurt-Hahn-Archiv 15 Übernahmen (in lfd.m) betreute Gemeindearchive 20 Erschlossenen Verzeichnungseinheiten Kreisarchiv 200 Erschlossene Verzeichnungseinheiten Depositum Kurt-Hahn-Archiv 300 Erschlossene Verzeichnungseinheiten betreute Ge- meindearchive 1500 Benutzungsfälle Kreisarchiv 100 Benutzungsfälle Depositum Kurt-Hahn-Archiv 40 Benutzungsfälle betreute Gemeindearchive 50 Veranstaltungen Kreisarchiv 10 Veranstaltungen Kurt-Hahn-Archiv 2 Texte und Veröffentlichungen Kurt-Hahn-Archiv 3 Texte und Veröffentlichungen Kreisarchiv 5 1. Die Struktur der Kennzahlen wurde seit dem HH 2017 überarbeitet und den aktuellen Aufgaben und Organi- sationsstrukturen des Kulturamts angepasst. 2. Im SG Kreisarchiv werden die Kennzahlen jeweils für die Bestände Kreisarchiv, Kurt Hahn Archiv und Ge- meindearchive gegenüber früheren Jahren gesondert erfasst (bis 2016 zusammen veranschlagt). Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 148 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2521 Archiv Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -21.000 -21.000 -21.000 -21.000 -21.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -500 -500 -500 -500 -500 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -500 -500 -500 -500 -500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -47.000 -47.000 -47.000 -47.000 -47.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 227.300 247.500 250.000 252.600 255.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.500 5.500 5.500 5.500 5.500 15 Abschreibungen 100 100 100 100 17 Transferaufwendungen 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17.600 16.900 16.900 16.900 16.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 280.400 300.000 302.500 305.100 307.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 233.400 253.000 255.500 258.100 260.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 69.800 106.900 107.300 107.600 108.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 69.800 106.900 107.300 107.600 108.000 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 303.200 359.900 362.800 365.700 368.700 Investitionen Produktgruppe 2521 Archiv Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I031001602 Magazinbe- darf Kreisarchiv -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 Gesamtsumme -2.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 149 - Produktgruppe 2620 Musikpflege Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2620 Musikpflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Dr. S. Feucht Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 262004 Förderung der Musik Kurzbeschreibung Institutionelle Förderung der Musik Projektförderung im Bereich Musik Unterstützung einer Musikveranstaltung eines Dritten in finanzieller, logistischer Weise und/oder durch Sachleistun- gen Beratung und Betreuung von Künstlern Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 150 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2620 Musikpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 500 500 500 500 500 17 Transferaufwendungen 31.000 10.800 10.800 10.800 10.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 500 3.400 3.400 3.400 3.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 32.000 14.700 14.700 14.700 14.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 32.000 14.700 14.700 14.700 14.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 32.000 14.700 14.700 14.700 14.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 151 - Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau A. Müller-Franken Zuständigkeiten Kreisvolkshochschule Zugeordnete Produkte 271001 Durchführung von Kursen/ Lehrgängen 271002 Durchführung von Einzelveranstaltungen 271003 Durchführung von Exkursionen und Studienfahrten 271007 Auftrags- und Vertragsmaßnahmen 271010 Sonstige Service- und Sachleistungen Kurzbeschreibung Bildungsveranstaltungen in den Bereichen o Politik - Gesellschaft - Umwelt o Kultur - Gestalten o Gesundheit o Sprachen o Arbeit - Beruf o Grundbildung - Schulabschlüsse (d.h. nicht ausschließlich schulabschlussbezogene Lehrgänge, sondern auch auf schulische Lernziele bezogene Veranstaltungen) Erläuterungen 1. Zuschussbedarf je Unterrichtseinheit: 2016 = 22,81 EUR inkl. ILV / 2,01 EUR ohne ILV 2. Kostendeckungsgrad: 2016 = 51,39 % inkl. ILV / 93,61 % ohne ILV 3. Weiterbildungsdichte 2016 Diese Kennzahl gibt an, wie viele Unterrichtseinheiten pro 1.000 Einwohner durchgeführt wurden: Weiterbildungsdichte in den 21 vhs-Außenstellen Bermatingen 89,79 Meckenbeuren 123,65 Deggenhausertal 179,69 Meersburg 125,59 Eriskirch 159,66 Neukirch 350,74 Frickingen 166,49 Oberteuringen 153,56 FN-Kluftern 159,05 Owingen 128,67 Hagnau 199,70 Salem 196,80 Heiligenberg 81,81 Sipplingen 108,30 Immenstaad 246,95 Tettnang 112,27 Kressbronn 305,03 Überlingen 216,07 Langenargen 227,99 Uhldingen-Mühlhofen 139,07 Markdorf 325,55 vhs Bodenseekreis gesamt = 202,40 UE / 1000 Einwohner Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 152 - 4. Programmprofil vhs Bodenseekreis 2016 in Prozent 1,95 14,35 48,63 30,30 4,30 0,48 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 Allgem. Bildung Kultur, Gestalten Gesundheit Sprachen Beruf EDV Grundbildung Programmprofil Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 153 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -214.000 -214.000 -214.000 -214.000 -214.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -1.272.300 -1.333.300 -1.333.300 -1.333.300 -1.333.300 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -35.700 -53.200 -53.200 -53.200 -53.200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.523.100 -1.630.500 -1.630.500 -1.630.500 -1.630.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 698.900 685.900 692.900 699.900 706.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 75.100 78.400 78.400 78.400 78.400 15 Abschreibungen 400 200 200 200 200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 829.900 935.100 935.100 935.100 935.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.604.300 1.699.600 1.706.600 1.713.600 1.720.600 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 81.200 69.100 76.100 83.100 90.100 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 517.700 463.600 465.600 467.400 469.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 517.700 463.600 465.600 467.400 469.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 598.900 532.700 541.700 550.500 560.000 Investitionen Produktgruppe 2710 Volkshochschulen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I140301801 Adobe- Lizenzen Software "Creativ-Cloud" -3.500 -3.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 -3.500 I141001701 Beschaffung Beamer VHS -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 Gesamtsumme -6.000 -6.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 154 - Produktgruppe 2720 Bibliotheken Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2720 Bibliotheken Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau T. Maurer Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 272001 Bereitstellung von Medien und Informationen 272005 Sonstige Dienstleistungen: Bereitstellung von Informationsdiensten und Betreuung von Fremdbeständen (Deposita) 272006 Öffentlichkeits- und Programmarbeit Kurzbeschreibung Bibliothek des Bildungszentrums Markdorf: Schul- und öffentliche Bibliothek Die Bibliothek des Bildungszentrums Markdorf ist Informations-, Medien- und Kommunikationszentrum für die Schulangehörigen als auch für alle Einwohner Bereitstellung von Medien (z.B. Bücher, AV-Medien, Zeitschriften, Zeitungen) für die Ausleihe und Nutzung in den Räumen der Bibliothek; Leistungsumfang u. a.: o Marktsichtung und Beschaffung einschl. formale und inhaltliche Erschließung o Ausleihe, Rückgabe, Anmeldungen o Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Medienlisten u. ä.) Kreisbibliothek: Archivbibliothek/wissenschaftliche Bibliothek für die interne Nutzung durch die Mitarbeiter des Landratsamtes, sowie für wissenschaftliche, regionalgeschichtliche und heimatkundliche Forschungen Bereitstellung von Medien (z.B. Bücher, AV-Medien, Zeitschriften, Zeitungen) für die Nutzung in den Räumen der Bibliothek; Leistungsumfang u. a.: o Marktsichtung und Beschaffung einschl. formale und inhaltliche Erschließung o Bestandserhaltung o Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Medienlisten u. ä.) o Bereitstellung von Informationsdiensten (Bibliografien) o Betreuung von Fremdbeständen (Deposita) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 155 - Erläuterungen für die Kreisbibliothek 2014 2015 2016 2017* Bemerkung Bestand Bände 40.313 40.623 40.822 40.822 ohne Periodikabestand Zugänge Datensätze 265 506 376 1.500 Vom 01.02.-30.11.2017 werden durch eine Aushilfe Teile der Altbestände im Onlineka- talog rekatalogisiert. Bibliotheksnutzer (betreute Einzelfälle) 86 76 75 70 wird erst seit 2014 ermittelt (2013-2015: Erfassungszeitraum 01.01.-31.12.; seit 2016: Erfassungszeitraum 01.01.-31.07.) * Es handelt sich um Schätzungen, da das Haushaltsjahr 2017 zum Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen ist. 1. „Bestand Bände“ umfasst: Bücher und AV-Medien. 2. Laufende Periodika wie Zeitungen, Zeitschriften und Jahrbücher werden nicht einzeln in den Bibliothekskata- log eingearbeitet und daher nicht einzeln erfasst. 3. „Zugänge Datensätze“ umfasst auch die Rekatalogisierung von Altbeständen, die bisher nur im Zettelkata- log, aber nicht im Online-Katalog verzeichnet waren. 4. Benutzungsfälle werden erst seit 2014 erfasst. Erläuterungen für die Bibliothek des Bildungszentrums Markdorf: 2014 2015 2016 2017 Bemerkung Bestand Medien 69.252 66.261 66.109 66.000* Bücher, AV-Medien, Zeitschriften Zugang Medien 5.606 5.201 4.896 5.000* Entleihungen 202.260 201.140 198.452 200.00* Seit April 2015 mit Onleihe Die Struktur der Kennzahlen wurde für den HH 2017 überarbeitet und den aktuellen Aufgaben und Organisati- onsstrukturen des Kulturamts angepasst. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 156 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2720 Bibliotheken Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -175.000 -155.000 -155.000 -155.000 -155.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -32.100 -32.100 -32.100 -32.100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -100 -15.100 -15.100 -15.100 -15.100 10 Sonstige ordentliche Erträge -20.600 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -195.700 -202.200 -202.200 -202.200 -202.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 224.800 250.600 253.200 255.900 258.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 132.300 149.800 149.800 149.800 149.800 15 Abschreibungen 3.000 100.400 99.700 99.500 99.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 33.500 43.000 43.000 43.000 43.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 393.600 543.800 545.700 548.200 550.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 197.900 341.600 343.500 346.000 348.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 96.000 128.100 128.500 129.200 129.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 96.000 128.100 128.500 129.200 129.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 293.900 469.700 472.000 475.200 478.200 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 157 - Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr T. Hilbert Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 273001 Kulturpädagogische Einrichtungen (Jugendkunstschule) Kurzbeschreibung Gestalterische, rhythmische und tänzerische Elementarbildung für zweieinhalb- bis sechsjährige Kinder, einschl. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit. Jahreskurse in den Bereichen bildnerisches Gestalten, plastisches Gestalten, moderne Medien, Tanz, Theater und Performance für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 27 Jahren Abendkurse zur Akademie- und Fachhochschulvorbereitung (berufsorientierend) in den Fachklassen Bildende Kunst, Architektur, Mode-Design, Produkt-Design und Kommunikations-Design für Jugendliche ab 16 Jahren einjährige Akademie- und Fachhochschulvorbereitung in Theorie und Praxis mit Ganztagsunterricht Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 158 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -15.300 -15.300 -15.300 -15.300 -15.300 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -99.000 -110.000 -110.000 -110.000 -110.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -9.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -123.300 -125.300 -125.300 -125.300 -125.300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 135.700 142.700 144.100 145.500 146.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 36.400 38.800 38.800 38.800 38.800 15 Abschreibungen 1.000 1.800 900 400 400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.100 87.700 87.700 87.700 87.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 251.200 271.000 271.500 272.400 273.800 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 127.900 145.700 146.200 147.100 148.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 39.200 36.200 36.500 36.700 36.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 39.200 36.200 36.500 36.700 36.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 167.100 181.900 182.700 183.800 185.400 Investitionen Produktgruppe 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001628 EDV- Ausstattung (JKS) -4.000 -1.804 -1.804 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -1.804 -1.804 I341001629 Beschaffung Schneidemaschine (JKS) -1.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 I341001655 Beschaffung einer Presse (JKS) -6.064 -6.064 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.064 -6.064 I341001727 Beschaffung EDV-Ausstattung -4.500 -4.500 -4.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.500 -4.500 -4.500 I341001845 PC / EDV- Ausstattung (JKS) -2.300 -2.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.300 -2.300 Gesamtsumme -12.200 -12.369 -7.869 -4.500 -2.300 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 159 - Produktgruppe 2810 Sonstige Kulturpflege Teilhaushalt 4 Kulturpflege Produktgruppe 2810 Sonstige Kulturpflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Dr. S. Feucht Zuständigkeiten Kreiskulturamt Zugeordnete Produkte 281001 Kulturförderung (ohne Musikförderung) 281002 Eigene Projekte, Kooperationen, Kulturpreise Kurzbeschreibung Allgemeine Förderung der Kultur- und Heimatpflege im Landkreis im Rahmen der subsidiär übernommenen freiwilli- gen Leistungen; insbesondere Förderung kultureller Aktivitäten in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Darstel- lende Kunst, Film/Medien, Weiterbildung, Geschichte, Interkulturelles/Völkerverständigung, Wissenschaft, Interdis- ziplinäres, Kulturveranstaltungen in kreispartnerschaftlichen oder internationalen Beziehungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 160 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 2810 Sonstige Kulturpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -13.000 -13.000 -13.000 -13.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -21.000 -21.000 -21.000 -21.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -300 -300 -300 -300 -300 10 Sonstige ordentliche Erträge -34.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -34.300 -34.300 -34.300 -34.300 -34.300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 86.000 74.200 74.800 75.400 76.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.900 9.900 9.900 9.900 9.900 15 Abschreibungen 2.900 1.100 1.100 1.100 1.100 17 Transferaufwendungen 80.000 90.000 90.000 90.000 90.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.700 10.100 10.100 10.100 10.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 190.500 185.300 185.900 186.500 187.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 156.200 151.000 151.600 152.200 152.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 41.900 24.600 24.700 24.800 24.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 41.900 24.600 24.700 24.800 24.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 198.100 175.600 176.300 177.000 177.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 161 - Teilhaushalt 5 Soziales Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 162 - Teilhaushalt 5 Soziales Teilhaushalt 5 Soziales Produktinformationen Zugeordnete Produkte 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 4210 Förderung des Sports Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 163 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 5 Soziales Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 1 Steuern und ähnliche Abgaben -700.000 -800.000 -800.000 -800.000 -800.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -43.822.500 -52.138.800 -52.138.800 -52.138.800 -52.138.800 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -200 -200 -200 -200 4 Sonstige Transfererträge -14.323.600 -15.409.100 -15.409.100 -15.409.100 -15.409.100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -679.500 -857.000 -857.000 -857.000 -857.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.000 -52.000 -52.000 -52.000 -52.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -42.872.000 -28.755.800 -28.755.800 -28.755.800 -28.755.800 8 Zinsen und ähnliche Erträge 10 Sonstige ordentliche Erträge -19.000 -600 -600 -600 -600 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -102.456.600 -98.013.500 -98.013.500 -98.013.500 -98.013.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 19.585.500 21.474.400 21.707.400 21.941.900 22.178.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 12.095.200 5.461.100 5.461.100 5.461.100 5.461.100 15 Abschreibungen 2.829.600 1.121.600 961.100 862.300 569.500 17 Transferaufwendungen 156.242.100 158.152.600 158.182.600 158.152.600 158.152.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.021.300 5.983.100 5.983.100 5.983.100 5.983.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 195.773.700 192.192.800 192.295.300 192.401.000 192.344.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 93.317.100 94.179.300 94.281.800 94.387.500 94.331.400 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 7.396.100 8.925.900 8.960.800 8.995.800 9.031.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 7.396.100 8.925.900 8.960.800 8.995.800 9.031.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 100.713.200 103.105.200 103.242.600 103.383.300 103.363.200 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 5 Soziales Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 102.456.200 98.013.300 98.013.300 98.013.300 98.013.300 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -192.944.100 -191.071.200 -191.334.200 -191.538.700 -191.775.400 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -90.487.900 -93.057.900 -93.320.900 -93.525.400 -93.762.100 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -6.322.900 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -168.800 -51.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -6.491.700 -51.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -6.491.700 -51.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -96.979.600 -93.108.900 -93.320.900 -93.525.400 -93.762.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 164 - Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr U. Müllerschön Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 311001 Hilfe zur Pflege 311002 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 311003 Hilfen zur Gesundheit 311004 Hilfen für blinde Menschen 311005 Hilfe zum Lebensunterhalt 311006 Sonstige Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage nach SGB XII 311007 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 311008 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Kurzbeschreibung Sämtliche individuelle Leistungen nach dem SGB XII Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten Gewährung der notwendigen Leistungen und Hilfen Gewährung von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII ggf. i.V.m. Leistungen der Kriegsopferfürsorge Sämtliche Leistungen nach dem SGB XII 3. Kapitel zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und SGB XII 4. Kapitel zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe u. a. Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Erläuterungen Sämtliche Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen für Personen mit Leistungsanspruch nach dem SGB XII. Die Transferaufwendungen im Produkt 31.10.08 (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wer- den zu 100 Prozent vom Bund erstattet. Die Aufwendungen für den Barbetrag nach § 136 SGB XII, für leistungsberechtigten Personen nach dem SGB XII mit gleichzeitigem Erhalt von stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe, werden seit 2017 pauschal mit 57,26 € pro Monat und Leistungsberechtigten vom Bund erstattet. Seit dem Jahr 2017 kam es zu umfangreichen gesetzlichen Änderungen mit finanziellen und organisatori- schen Auswirkung für die Landkreise: 1. Umsetzung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes seit 01.01.2017: a. Änderungen der drei Pflegebedarfsstufen hin zu fünf Pflegegraden b. Anpassung der Erstattungsleistungen anderer Sozialleistungsträger (insbesondere Pflegekas- sen) c. Leistungsänderungen im Bereich der stationären Pflege 2. Reform in der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz (ab 01.01.2017): a. Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises (ab 2023) b. Neuregelung der Einkommen- und Vermögensanrechnung (ab 2017, nächste Reform 2020) c. Neue Leistungstatbestände bei beruflicher Reha (ab 2018) d. Änderungen des Vertragsrechts, der Bedarfsermittlung und Weiterleitung von Leistungen (ab 2018) e. Änderung der Leistungsgewährung und Ausweitung der Teilhabeleistungen (ab 2020) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 165 - Weitere Einflussfaktoren: 1. Wesentliche Erhöhung der Vergütungssätze im Bereich der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege durch Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen und Tarifsteigerungen bei Neuverhandlungen. 2. Erhöhung der Fallzahlen 3. Anpassung der Regelsätze ab 01.01.2018 (Steigerung um 1,6 Prozent) Fallzahlen (Leistungsempfänger mit Anspruch) 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Prognose 31.12.2017 31 .1 0. 0 1. Hilfe zur Pflege 628 682 675 655 670 ambulant 116 116 126 113 120 stationär 512 566 545 541 550 31 .1 0. 0 2. Eingliederungshilfe 1.809 1.849 1.911 1.922 1.935 ambulant 298 305 334 346 350 stationär 572 576 593 595 600 teilstationär 848 888 925 911 915 pers. Budget 72 62 59 70 70 31 .1 0. 0 3. Hilfe zur Gesundheit 103 80 75 72 80 31 .1 0. 0 4. Blindenhilfe 215 203 193 198 202 Landesblindenhilfe 199 187 180 187 190 Blindenhilfe § 72 SGB XII 16 16 13 11 12 31 .1 0. 0 5. Hilfe zum Lebensunterhalt (Regelbedarf) 243 259 251 212 221 31 .1 0. 0 8. Grundsicherung SGB XII 1.756 1.764 1.733 2.037 2.100 dar. im Alter 982 996 1.096 1.048 1.100 dar. Erwerbsminde- rung 774 768 637 989 1.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 166 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -12.841.500 -16.010.000 -16.010.000 -16.010.000 -16.010.000 4 Sonstige Transfererträge -9.629.500 -10.231.500 -10.231.500 -10.231.500 -10.231.500 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -286.000 -274.400 -274.400 -274.400 -274.400 8 Zinsen und ähnliche Erträge 10 Sonstige ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -22.758.000 -26.516.900 -26.516.900 -26.516.900 -26.516.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.151.100 2.781.500 2.811.700 2.842.000 2.872.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18.700 28.000 28.000 28.000 28.000 15 Abschreibungen 12.500 15.700 2.400 1.100 1.000 17 Transferaufwendungen 77.872.900 77.874.700 77.874.700 77.874.700 77.874.700 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 51.500 234.200 234.200 234.200 234.200 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 80.106.700 80.934.100 80.951.000 80.980.000 81.010.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 57.348.700 54.417.200 54.434.100 54.463.100 54.493.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 947.000 1.048.700 1.052.800 1.057.100 1.061.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 947.000 1.048.700 1.052.800 1.057.100 1.061.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 58.295.700 55.465.900 55.486.900 55.520.200 55.555.300 Investitionen Produktgruppe 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I400301603 Software Modul Fallmanagement -25.000 -13.867 -13.867 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -13.867 -13.867 I400301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) -6.000 -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I401001603 Beschaffung Büroausstattung Sozial- amt -1.160 -1.160 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.160 -1.160 Gesamtsumme -34.000 -24.027 -15.027 -9.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 167 - Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Albayrak Zuständigkeiten Jobcenter Zugeordnete Produkte 312001 Leistungen für Unterkunft und Heizung 312002 Eingliederungsleistungen 312003 Einmalige Leistungen 312004 Arbeitslosengeld II (ohne KdU)/Optionsgemeinden 312005 Eingliederungsleistungen/Optionsgemeinden 312006 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II Kurzbeschreibung Sämtliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes o für eine angemessene Unterkunft und der damit verbundenen Heizungskosten (§22 Abs. 1 SGB II) o einschließlich der eventuell erforderlichen Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten (§ 22 Abs. 3 SGB II) und o materielle und persönliche Hilfen an Personen bzw. Familien, denen der Verlust ihrer Wohnung droht (§ 22 Abs.5 SGB II) Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß § 23 Abs. 3 SGB II (z. B. Erstausstattung Wohnung und Bekleidung) Leistungen, die dem primären Ziel dienen, den Empfängern den Lebensunterhalt und den Sozialversicherungsschutz zu sichern, den Übergang von anderen Leistungssystemen finanziell abzufedern und die Arbeitsaufnahme zu fördern (u. a. ALG II, Sozialgeld) Sämtliche aktivierenden Leistungen, die der Eingliederung in Arbeit dienen (Beratung, Vermittlung, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche im SGB II Erläuterungen Einflussfaktoren: 1. Erhöhung der Regelleistungen und Krankenversicherungsbeiträge zum 01.01.2017 2. Steigende Fallzahlen: Auswirkungen der Flüchtlingskrise: Übergang der Asylbewerber in den Leistungsbezug SGB II Änderungen SGB II: Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe werden zum anspruchsberechtigten Per- sonenkreis. Wohnsitzauflage für Flüchtlinge 3. Umsetzung des schlüssigen Konzeptes führt zu Anpassung der Mietobergrenzen und Erhöhung im Bereich der Kosten der Unterkunft 4. Deutlicher Anstieg der einmaligen Leistungen (Kreismittel) u.a. im Bereich der Erstausstattung für Flüchtlinge Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 168 - Fallzahlen: 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 Prognose 31.12.2016 Prognose 31.12.2017 Leistungsbezieher SGB II 4.750 4.859 5.062 5.890 6.185 dar. erwerbsf. Leistungsbezieher 3.278 3.458 3.583 4.400 4.600 dar. Ausländer 708 821 966 1.990 2.240 Bedarfsgemeinschaften 2.632 2.781 2.850 3.200 3.350 Der Bund erstattet den Kommunen folgende Ausgaben: 1. Ausgaben Arbeitslosengeld II abzüglich hierauf entfallener Einnahmen zu 100 % 2. Kosten der Unterkunft abzüglich hierauf entfallene Einnahmen (vorläufige Daten 2017): Summe KdU-Bundesbeteiligung: 49,1% *Sockel-Bundesbeteiligung in BW: 31,6% *Stärkung der Kommunalfinanzierung (Bundesschnitt): 7,4% *Bildungspaket (Revision im Folgejahr): 4,1% *flüchtlingsbedingte KdU (Revision im Folgejahr): 6,0% 3. Eingliederungsleistungen abzüglich erhaltener Einnahmen entsprechend der jährlich im Rahmen der Einglie- derungsmittelverordnung festgelegten Mittel 4. Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten (Personal,- und Sachkosten) nach § 46 (3) SGB II in Höhe von 84,8 % Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 169 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 1 Steuern und ähnliche Abgaben -700.000 -800.000 -800.000 -800.000 -800.000 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -30.400.000 -35.200.000 -35.200.000 -35.200.000 -35.200.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 4 Sonstige Transfererträge -2.878.000 -3.248.500 -3.248.500 -3.248.500 -3.248.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.902.600 -5.520.000 -5.520.000 -5.520.000 -5.520.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -38.880.700 -44.768.600 -44.768.600 -44.768.600 -44.768.600 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 5.162.000 5.993.900 6.059.300 6.124.800 6.191.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 83.500 100.600 100.600 100.600 100.600 15 Abschreibungen 15.200 2.900 1.500 1.500 1.500 17 Transferaufwendungen 41.677.900 47.803.900 47.803.900 47.803.900 47.803.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 378.600 519.400 519.400 519.400 519.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 47.317.200 54.420.700 54.484.700 54.550.200 54.616.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 8.436.500 9.652.100 9.716.100 9.781.600 9.847.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.940.700 1.983.400 1.991.500 2.000.200 2.008.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.940.700 1.983.400 1.991.500 2.000.200 2.008.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 10.377.200 11.635.500 11.707.600 11.781.800 11.856.700 Investitionen Produktgruppe 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I430301601 Schnittstelle Infoma/MIS -2.000 -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -2.000 -2.000 -2.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 170 - Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Y. Bayraktar Zuständigkeiten Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 313001 Hilfen für Flüchtlinge (Asylbewerberleistungsgesetz) 313002 Hilfen für Aussiedler Kurzbeschreibung Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Asylbewerber/-innen, Bürgerkriegsflüchtlinge und sonstige Flüchtlinge mit Leistungsanspruch Betreuung, vorübergehende Unterbringung und Integration von Aussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Erläuterungen Das Produkt 31.30 bildet die Leistungsausgaben und Krankenkosten während des Aufenthalts der Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften und in der Anschlussunterbringung ab, sofern ein Leistungsanspruch nach dem AsylblG besteht. Pauschalerstattung durch das Land: Das Land erstattet den Kommunen die Kosten für Asylbewerber in der vorläufigen Unterbringung durch die Zahlung von Pauschalen. Pro Flüchtling werden im Jahr 2018 14.394 Euro erstattet. Die Erstat- tung erfolgt 6 Monate nach Zuweisung einmalig für den gesamten Leistungszeitraum. Eine nachträgliche Spitzabrech- nung über die tatsächlich entstandenen und erstattungsfähigen Aufwendungen steht für 2018 noch aus. Folgende Aufwendungen sind über die Erstattung zu finanzieren: Unterbringung: Liegenschaftskosten, Nebenkosten, Instandsetzungen und Baumaßnahmen (bei 31.40) Verwaltungsausgaben zum Betrieb der Unterkünfte (bei 31.40) Transferaufwendungen inklusive Krankenkosten Flüchtlingssozialarbeit und Pflichtsprachkurse (bei 31.80) 1. Zuweisungen Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 31.12.17 (Prognose) IST 513 1812 1030 365 Monatsschnitt IST 43 151 86 30 2. Leistungsbezieher AsylblG 31.12.14 31.12.15 31.12.16 31.12.17 (Prognose) Erwachsene (Ü18) 627 1.313 890 588 Kinder bis 18 232 876 620 171 Gesamt 859 2.189 1.510 759 3. Anschlussunterbringung Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 (Prognose) Ist Zuweisungen an Gemeinden 337 603 1047 800 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 171 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge -500.000 -490.000 -490.000 -490.000 -490.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -12.226.000 -3.240.000 -3.240.000 -3.240.000 -3.240.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -12.726.000 -3.730.000 -3.730.000 -3.730.000 -3.730.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 749.600 716.100 723.900 731.800 739.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 200 18.300 18.300 18.300 18.300 15 Abschreibungen 1.400 3.400 2.800 2.000 2.000 17 Transferaufwendungen 14.797.100 7.135.850 7.135.850 7.135.850 7.135.850 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 17.400 185.100 185.100 185.100 185.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 15.565.700 8.058.750 8.065.950 8.073.050 8.081.050 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 2.839.700 4.328.750 4.335.950 4.343.050 4.351.050 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 249.400 312.300 313.600 314.700 315.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 249.400 312.300 313.600 314.700 315.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 3.089.100 4.641.050 4.649.550 4.657.750 4.666.950 Investitionen Produktgruppe 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I401001603 Beschaffung Büroausstattung Sozial- amt -1.038 -1.038 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.038 -1.038 I450301601 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -4.106 -4.106 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.106 -4.106 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -6.000 -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) -24.000 -24.000 -24.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.000 -24.000 -24.000 Gesamtsumme -30.000 -35.144 -5.144 -30.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 172 - Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Y. Bayraktar Zuständigkeiten Amt für Migration und Integration Bau- und Liegenschaftsamt Jugendamt Sozialamt Zugeordnete Produkte 314001 Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen 314005 Soziale Einrichtung für Wohnungslose 314006 Soziale Einrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber/innen Kurzbeschreibung Wirtschaftlicher Betrieb von Einrichtungen und Sicherstellung der Unterbringung von Asylbewerbern, Bürgerkriegs- flüchtlingen und Flüchtlingen nach § 6 Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAs) Betreuungs- und Versorgungsleistungen bei Hilfen für unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA) nach dem SGB VIII Einrichtungen zur Unterbringung von Spätaussiedlern nach § 8 Eingliederungsgesetz (inkl. Betreuung) Förderung von anderen sozialen Einrichtungen Erläuterungen Durch Änderungen der Buchungssystematik wird die Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschließlich Sprachkurse für diesen Personenkreis beim Produkt 31.80 gebucht. 1. Plätze Unterkünfte Asylbewerber 31.12.14 31.12.15 31.12.16 31.12.17 (Prognose) 31.12.18 (Prognose) Plätze 452 2044 2050 1100 1100 dar. in Notunterkunft 0 753 144 0 0 2. unbegleitete Minderjährige Ausländer (Jugendamt) 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.17 (Prognose) 31.12.18 (Prognose) 14 89 146 140 150 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 173 - 6.322,9 300,0 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 2017 2018 Investitionssummen in TEuro Entwicklung der Liegenschaften 2015 2016 2017 2018 Anzahl der Asylunterkünfte Eigene 3 5 6 6 Angemietete 9 45 42 28 Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung baulicher Unterhalt in Teuro 985,8 985,8 1.151,6 Bewirtschaftungskosten in Teuro 4.553,0 4.686,8 2.310,3 Investitionssummen der Asylunterkünfte Investitionssummen in T€ 10.078,0 6.322,9 300,0 3 5 6 6 9 45 42 28 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 2015 2016 2017 Plan 2018 Plan Anzahl Asylunterkünfte eigene Unterkünfte angemietete Unterkünfte 985,8 1.151,6 4.686,8 2.310,3 0 1000 2000 3000 4000 5000 2017 2018 Unterhaltung und Bewirtschaftung Baulicher Unterhalt in TEuro Bewirtschaftungskosten in TEuro Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 174 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -210.000 -210.000 -210.000 -210.000 4 Sonstige Transfererträge -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -300.000 -468.000 -468.000 -468.000 -468.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -40.000 -52.000 -52.000 -52.000 -52.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -21.417.900 -14.416.800 -14.416.800 -14.416.800 -14.416.800 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -21.857.900 -15.246.800 -15.246.800 -15.246.800 -15.246.800 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.570.800 1.608.100 1.625.700 1.643.500 1.661.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 11.738.000 5.008.000 5.008.000 5.008.000 5.008.000 15 Abschreibungen 2.753.200 1.065.000 936.400 845.800 557.600 17 Transferaufwendungen 4.565.000 6.500.000 6.500.000 6.500.000 6.500.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.845.900 1.632.000 1.632.000 1.632.000 1.632.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 22.472.900 15.813.100 15.702.100 15.629.300 15.359.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 615.000 566.300 455.300 382.500 112.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 427.600 894.500 897.200 899.800 902.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 427.600 894.500 897.200 899.800 902.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.042.600 1.460.800 1.352.500 1.282.300 1.014.900 Investitionen Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310701601 Neue Asylun- terkünfte -15.122.900 -13.147.448 -6.824.548 -6.322.900 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.601 -7.601 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -15.122.900 -13.038.365 -6.715.465 -6.322.900 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -101.483 -101.483 I310701602 Notfall Hallen -1.278.800 -651.299 -651.299 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.278.800 -632.735 -632.735 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.564 -18.564 I401001601 EDV- Anbindung Gemein- schaftsunterkünfte -250.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 I401001602 Beschaffung Ausstattungsgegenstän- de Asyl -3.290 -3.290 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.290 -3.290 I450301702 Lagerpro- gramm Gemeinschafts- unterkünfte -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I451001701 Beschaffung Ausstattungsgegenstän- de Asyl -2.000 -2.000 -2.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 175 - Investitionen Produktgruppe 3140 Soziale Einrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -16.658.700 -13.809.037 -7.479.137 -6.329.900 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 176 - Produktgruppe 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau M. Wenk Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 315001 Fürsorgeleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Kurzbeschreibung Fürsorgeleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und der Nebengesetze Erläuterungen Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Versorgungsleistungen (z.B. Heil- und Krankenbehandlung, Rentenzahlungen) der Sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz) durch besondere Hilfen im Einzelfall. Diese Fürsorgeleis- tungen können Kriegsbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterbliebene erhalten. Der Bund erstattet die Transferaufwendungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu 80 Prozent. Bei Fällen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu 100 Prozent (Erstattung Bund und Land). Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 177 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge -100.000 -145.000 -145.000 -145.000 -145.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -700.500 -740.000 -740.000 -740.000 -740.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -800.500 -885.000 -885.000 -885.000 -885.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 43.000 43.300 43.600 43.900 44.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.000 1.000 1.000 1.000 17 Transferaufwendungen 1.038.500 1.016.000 1.016.000 1.016.000 1.016.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 200 200 200 200 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.081.500 1.060.500 1.060.800 1.061.100 1.061.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 281.000 175.500 175.800 176.100 176.400 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 178.800 22.300 22.500 22.500 22.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 178.800 22.300 22.500 22.500 22.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 459.800 197.800 198.300 198.600 199.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 178 - Produktgruppe 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau D. Lauretta Zuständigkeiten Sozialamt Dezernat 4 Zugeordnete Produkte 316001 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 316002 ESF-Arbeitskreis 316003 Beratung von Suchterkrankten und Prävention von Suchtmittel- abhängigkeit Kurzbeschreibung Förderung gemeinwesensorientierter Projekte im Rahmen der Daseinsvorsorge; Förderung innovativer Projekte, die sich mit aktuellen sozialpolitischen Herausforderungen auseinandersetzen; Unterstützung der freien Träger bei Erfüllung von sozialen Aufgaben Erläuterungen Darunter fällt: die Mitarbeit im Europäischen Sozialfonds Arbeitskreis und die Beteiligung an förderfähige Projekten Förderung der Suchtprävention und Suchtberatung im Bodenseekreis, sowie Mitarbeit im Suchthilfenetzwerk Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 179 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -15.000 -15.000 -15.000 -15.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -67.800 -33.900 -33.900 -33.900 -33.900 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -67.800 -48.900 -48.900 -48.900 -48.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 161.000 101.500 102.600 103.700 104.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 500 400 400 400 400 17 Transferaufwendungen 303.000 335.000 335.000 335.000 335.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 8.600 17.300 17.300 17.300 17.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 473.100 454.200 455.300 456.400 457.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 405.300 405.300 406.400 407.500 408.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 26.300 25.200 25.200 25.400 25.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 26.300 25.200 25.200 25.400 25.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 431.600 430.500 431.600 432.900 434.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 180 - Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr A. Lange Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 317001 Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz Kurzbeschreibung Gewinnung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern sowie gemeinnützigen und freien Organisationen Unterstützung der Vormundschaftsgerichte in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren einschließlich Planungs- aufgaben Mitwirkung bei und Durchführung von angeordneten Unterbringungen Erläuterungen Hierunter wird die Förderung von Betreuungsvereinen mindestens in Höhe des Landeszuschusses nach der Verwal- tungsvorschrift des Sozialministeriums über die Förderung von Betreuungsvereinen (VwV BtV) gebucht. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 181 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge -200 -200 -200 -200 -200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -200 -200 -200 -200 -200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 285.000 295.000 298.100 301.200 304.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.700 5.900 5.900 5.900 5.900 15 Abschreibungen 1.800 1.800 700 17 Transferaufwendungen 70.100 40.100 70.100 40.100 40.100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.500 7.500 7.500 7.500 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 359.800 350.300 383.400 355.400 357.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 359.600 350.100 383.200 355.200 357.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 85.300 94.400 94.700 95.100 95.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 85.300 94.400 94.700 95.100 95.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 444.900 444.500 477.900 450.300 453.200 Investitionen Produktgruppe 3170 Betreuungsleistungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I400301601 Software Buttler -39.000 -32.000 -32.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -39.000 -32.000 -32.000 Gesamtsumme -39.000 -32.000 -32.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 182 - Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau D. Lauretta Zuständigkeiten Sozialamt Amt für Migration und Integration Zugeordnete Produkte 318001 Gewährung von Wohngeld 318002 Soziale Vergünstigungen 318003 Schuldenregulierung im Rahmen der Insolvenzordnung (Verbraucher- insolvenz) 318004 Hilfen zur Unterhaltssicherung 318005 Leistungen nach BAföG und AFBG 318006 Leistungen im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge 318007 Pflegestützpunkte 318008 Beratung und Angebote für ältere Menschen (Senioren- und Altenar- beit) außerhalb SGB XII 318009 Flüchtlingssozialarbeit und Sprachkurse für Flüchtlinge 318010 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewer- ber/-innen und Asylberechtigten Kurzbeschreibung Gewährung von einkommensabhängigem Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss Gewährung von sozialen Vergünstigungen, z. B. Vermittlung von Spenden und Stiftungsmitteln, Leistungen im Rah- men des Härtefonds Beratung, Unterstützung und Vertretung von Schuldnern bei der Schuldenbereinigung, insbesondere bei der außer- gerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gemäß dem 9. Teil der Insolvenzordnung, inkl. psychosozialer Betreuung, soweit notwendig, bis zur Restschuldbefreiung. Leistungen zur Sicherung des Unterhalts der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihren Angehörigen Beratung und Antragsbearbeitung von BAföG-Leistungen und Leistungen nach dem AFBG Information und Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Interessierten im Vorfeld oder bei Eintritt von Pflegebe- dürftigkeit. Allgemeine Sozial- und Lebensberatung sowie Unterstützung alter Menschen bei der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft Flüchtlingssozialarbeit nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz im Rahmen der vorläufigen Unterbringung; Ver- pflichtende Sprachangebote nach Flüchtlingsaufnahmegesetz Betreuung und Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgaben inkl. Betreuung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 183 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -33.800 -33.800 -33.800 -33.800 4 Sonstige Transfererträge -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 -35.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.477.400 -1.924.000 -1.924.000 -1.924.000 -1.924.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -15.600 -600 -600 -600 -600 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.528.000 -2.013.400 -2.013.400 -2.013.400 -2.013.400 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 931.000 1.029.900 1.041.000 1.052.100 1.063.200 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14.500 14.000 14.000 14.000 14.000 15 Abschreibungen 100 300 200 17 Transferaufwendungen 250.600 290.400 290.400 290.400 290.400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.882.200 2.172.300 2.172.300 2.172.300 2.172.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 3.078.400 3.506.900 3.517.900 3.528.800 3.539.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.550.400 1.493.500 1.504.500 1.515.400 1.526.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 240.300 486.600 488.400 490.300 492.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 240.300 486.600 488.400 490.300 492.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.790.700 1.980.100 1.992.900 2.005.700 2.018.700 Investitionen Produktgruppe 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshandeln" -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I400301605 Anschaffung Lizenzen Sozialamt -762 -762 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -762 -762 I400301802 Anbindung Fachverf. Ca- win/Schubera an Enaio -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I400301803 Anbindung Fachverf. Di- Wo/Wohngeld an Eniao -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I400301804 Anbindung Fachverf. Dialog 21 / Seprom/BaföG -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 Gesamtsumme -41.000 -762 -762 -36.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 184 - Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Albayrak Zuständigkeiten Jobcenter Zugeordnete Produkte 319001 Kinderzuschlagsempfänger 319002 Wohngeldempfänger Kurzbeschreibung Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche mit Kinderzuschlag Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche mit Wohngeldansprüchen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 185 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -49.000 -110.000 -110.000 -110.000 -110.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -50.000 -111.000 -111.000 -111.000 -111.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 65.400 133.400 134.600 135.800 137.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 400 400 400 400 400 17 Transferaufwendungen 231.000 231.000 231.000 231.000 231.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 296.800 364.800 366.000 367.200 368.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 246.800 253.800 255.000 256.200 257.400 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 31.800 48.400 48.800 49.000 49.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 31.800 48.400 48.800 49.000 49.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 278.600 302.200 303.800 305.200 306.600 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 186 - Produktgruppe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau S. Leschik Zuständigkeiten Amt für Schule und Bildung Jugendamt Zugeordnete Produkte 362001 Kinder- und Jugendarbeit 362002 Jugendsozialarbeit/Schulsozialarbeit, Jugendsozialarbeit an Schulen im Rahmen des SGB VIII Kurzbeschreibung Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote der Kinder- und Jugendarbeit öffentlicher Träger, Ver- bände und anderer freier Träger nach § 11 SGB VIII Förderung von jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind nach § 13 SGB VIII Schulsozialarbeit unterstützt die individuelle schulische und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Sozialraum Schule. Sie fördert die Kooperation zwischen Jugendhilfe, Schule und Eltern sowie anderen Institutionen und Initiativen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 187 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen ^Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge -2.500 -1.500 -1.500 -1.500 -1.500 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -117.000 -115.400 -115.400 -115.400 -115.400 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -121.500 -118.900 -118.900 -118.900 -118.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 204.800 167.900 169.700 171.500 173.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 17.400 17 Transferaufwendungen 490.000 562.900 562.900 562.900 562.900 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 13.800 1.300 1.300 1.300 1.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 726.000 732.100 733.900 735.700 737.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 604.500 613.200 615.000 616.800 618.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 49.800 49.700 49.800 50.100 50.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 49.800 49.700 49.800 50.100 50.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 654.300 662.900 664.800 666.900 669.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 188 - Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau S. Leschik Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 363001 Sozial- und Lebensberatung und Beratung vor Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung 363002 Förderung der Erziehung in der Familie 363003 Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschließlich Krisenintervention 363004 Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren 363005 Beistandschaft/ Amtsvormundschaft Kurzbeschreibung Sozial- und Lebensberatung soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für Familien und junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie soll dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erzie- hungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen und Konflikte in der Familie gewaltfrei lösen können Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljäh- rige sind Leistungsangebote für junge Menschen und Personensorgeberechtigte zur Überwindung von individuellen Problemlagen Mitwirkung in Verfahren der Jugendgerichtshilfe, der Familiengerichte und der Adoption Beratung und Unterstützung ohne/außerhalb formelle(r) Beistandschaft, Amtsvormundschaft und Pflegschaft Erläuterungen Die Produktgruppe 3630 beinhaltet folgende Schwerpunkte: Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern und Erziehungsberechtigten und Sicherung des Kindeswohls in Gefährdungssituationen Bedarfsfeststellung, Begründung der Notwendigkeit, Vermittlung, Bewilligung, Hilfeplanung, Steuerung und Finanzie- rung von Hilfen nach dem SGB VIII sowie die Heranziehung der Kostenbeitragspflichtigen und die Geltendmachung von Ersatzleistungen; ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen Qualitätssicherung in Bezug auf Kompetenzen und Ressourcen der eingesetzten Fachkräfte Förderung der Elternaktivierung und Bedarfsanalyse, Konzeptionierung und Weiterentwicklung entsprechender An- gebote und Projekte im Bodenseekreis Sicherstellung des Unterhaltes von Kindern getrenntlebender Eltern und Feststellung von ungeklärten Vaterschaften Sicherstellung von Vormundschaften und Pflegschaften Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 189 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 4 Sonstige Transfererträge -697.400 -582.400 -582.400 -582.400 -582.400 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -876.000 -899.500 -899.500 -899.500 -899.500 10 Sonstige ordentliche Erträge -300 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.573.700 -1.482.000 -1.482.000 -1.482.000 -1.482.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 5.938.100 5.988.600 6.054.300 6.120.800 6.188.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 96.700 121.929 121.929 121.929 121.929 15 Abschreibungen 43.800 26.800 12.000 8.900 5.600 17 Transferaufwendungen 12.156.000 11.678.750 11.678.750 11.678.750 11.678.750 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 572.600 632.800 632.800 632.800 632.800 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 18.807.200 18.448.879 18.499.779 18.563.179 18.627.179 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 17.233.500 16.966.879 17.017.779 17.081.179 17.145.179 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.963.700 2.397.600 2.407.200 2.416.700 2.426.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.963.700 2.397.600 2.407.200 2.416.700 2.426.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 19.197.200 19.364.479 19.424.979 19.497.879 19.571.379 Investitionen Produktgruppe 3630 Hilfen für junge Menschen und Familien Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -31.900 -14.475 -8.675 -5.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.900 -14.475 -8.675 -5.800 I410301701 Optische Archivierung Jugendamt -83.000 -83.000 -83.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -83.000 -83.000 I411001601 Beschaffung Büroaustattung Jugend- amt -779 -779 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -779 -779 I430301601 Schnittstelle Infoma/MIS -714 -714 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -714 -714 Gesamtsumme -114.900 -98.969 -10.169 -88.800 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 190 - Produktgruppe 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau S. Leschik Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 365002 Kindertagespflege 365003 Finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Übernahme von Teilnahmebeiträgen Kurzbeschreibung Förderung der Entwicklung des Kindes durch Betreuung, Bildung und Erziehung sowie Vermittlung von Kindern in Tagespflegeplätze Übernahme von Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII und finanzielle Förderung von Tagespflegeverhältnissen Erläuterungen 365002 Eltern und alleinerziehende Elternteile haben die Möglichkeit beim Jugendamt die Kostenübernahme der Kindertages- pflege zu beantragen. Für Kindergarten- und Schulkinder ist die Kindertagespflege als Ergänzung zur institutionellen Betreuung (Tageseinrichtung) vorgesehen. Für 0-3 Jährige bietet die Tagespflege eine anspruchsvolle Alternative zu Krippe oder Kindertagesstätte. Eltern und alleinerziehende Elternteile können hierfür die Kostenübernahme der Tages- pflege beantragen. Eine Kostenübernahme richtet sich dabei nach den rechtlichen Voraussetzungen des SGB VIII. Die Eltern werden hierzu zu einem öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag gemäß § 90 SGB VIII herangezogen. 365003 Eltern und alleinerziehende Elternteile haben die Möglichkeit einen Zuschuss für die Tagesbetreuung ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung zu beantragen. Der Besuch einer Tageseinrichtung soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu kön- nen. Dabei haben Eltern und alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit einen Zuschuss für die Tagesbetreuung ihres Kindes zu beantragen. Der Zuschuss richtet sich nach den rechtlichen Voraussetzungen des SGB VIII und den finanziel- len Verhältnissen der Gesamtfamilie. Darüber hinaus bilden weitere Schwerpunkte dieser Produktgruppe die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesbe- treuung, die Förderung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung sowie die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Bodenseekreis. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 191 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3650 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -500.000 -551.000 -551.000 -551.000 -551.000 4 Sonstige Transfererträge -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -238.500 -234.000 -234.000 -234.000 -234.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -47.700 -36.000 -36.000 -36.000 -36.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -796.200 -826.000 -826.000 -826.000 -826.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 578.300 741.100 749.200 757.400 765.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.400 684 684 684 684 15 Abschreibungen 100 100 100 100 17 Transferaufwendungen 1.790.000 2.133.000 2.133.000 2.133.000 2.133.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 6.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 2.380.700 2.874.884 2.882.984 2.891.184 2.899.384 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.584.500 2.048.884 2.056.984 2.065.184 2.073.384 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 265.400 320.200 321.300 322.700 324.100 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 265.400 320.200 321.300 322.700 324.100 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.849.900 2.369.084 2.378.284 2.387.884 2.397.484 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 192 - Produktgruppe 3680 Kooperation und Vernetzung Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3680 Kooperation und Vernetzung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau S. Schilling Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 368001 Kooperation und Vernetzung Kurzbeschreibung Weiterentwicklung der Kooperation und Vernetzung, insbesondere zwischen Trägern der Jugendhilfe und anderen Trägern, z.B. Mobile, Netzwerk Frühe Hilfen, Kreisjugendreferat, Fachberatung für Kindertagebetreuung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 193 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3680 Kooperation und Vernetzung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -40.000 -72.000 -72.000 -72.000 -72.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -78.100 -24.200 -24.200 -24.200 -24.200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -118.100 -96.200 -96.200 -96.200 -96.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 221.200 297.600 300.600 303.600 306.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 82.000 125.587 125.587 125.587 125.587 15 Abschreibungen 200 200 200 200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.200 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 308.400 423.387 426.387 429.387 432.387 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 190.300 327.187 330.187 333.187 336.187 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 58.600 109.300 109.600 110.200 110.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 58.600 109.300 109.600 110.200 110.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 248.900 436.487 439.787 443.387 446.687 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 194 - Produktgruppe 3690 Unterhaltsvorschussleistungen Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3690 Unterhaltsvorschussleistungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau S. Leschik Zuständigkeiten Jugendamt Zugeordnete Produkte 369001 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Kurzbeschreibung Bearbeitung von Anträgen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz sowie Heranziehung der Unterhaltspflichtigen Beratung von alleinerziehenden Elternteilen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 195 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3690 Unterhaltsvorschussleistungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 4 Sonstige Transfererträge -370.000 -569.000 -569.000 -569.000 -569.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -454.000 -1.249.600 -1.249.600 -1.249.600 -1.249.600 10 Sonstige ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -824.000 -1.818.600 -1.818.600 -1.818.600 -1.818.600 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 83.600 115.400 116.700 118.000 119.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 3.700 17 Transferaufwendungen 1.000.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 2.500.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 5.400 4.000 4.000 4.000 4.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.092.700 2.619.400 2.620.700 2.622.000 2.623.300 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 268.700 800.800 802.100 803.400 804.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 97.400 165.300 166.000 166.700 167.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 97.400 165.300 166.000 166.700 167.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 366.100 966.100 968.100 970.100 972.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 196 - Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau M. Wenk Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 371001 Schwerbehindertenrecht Kurzbeschreibung Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) Ausstellung von Ausweisen, Beiblättern zur Inanspruchnahme der Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr bzw. KfZ – Steuerermäßigung/-befreiung Aufklärung und Beratung Erläuterungen Die Personal,- und Sachkostenerstattung erfolgt nach § 11 FAG. (siehe Teilhaushalt 11) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 197 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 285.200 330.300 333.900 337.500 341.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.000 2.000 2.000 2.000 15 Abschreibungen 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 124.300 474.400 474.400 474.400 474.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 409.500 806.700 810.300 813.900 817.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 409.500 806.700 810.300 813.900 817.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 118.300 166.600 167.200 167.800 168.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 118.300 166.600 167.200 167.800 168.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 527.800 973.300 977.500 981.700 986.000 Investitionen Produktgruppe 3710 Schwerbehindertenrecht Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I400301801 Einführung eAkte Versorgungsamt (SG III) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 Gesamtsumme -15.000 -15.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 198 - Produktgruppe 3720 Soziales Entschädigungsrecht Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 3720 Soziales Entschädigungsrecht Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau M. Wenk Zuständigkeiten Sozialamt Zugeordnete Produkte 372001 Kriegsopferfürsorge 372002 Sonstiges soziales Entschädigungsrecht Kurzbeschreibung Gewährung von Renten Gewährung von Heil- und Krankenbehandlung, orthopädische Versorgung Kuren Die Versorgungsleistungen können Kriegsbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Zivildienstbeschädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte, sowie jeweils deren Hinterbliebene erhalten. Kostenträger der Leistungen sind Bund und Land. Erläuterungen Die Personal,- und Sachkostenerstattung erfolgt nach § 11 FAG. (siehe Teilhaushalt 11) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 199 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 3720 Soziales Entschädigungsrecht Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 109.700 119.500 120.600 121.700 122.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 39.300 57.300 57.300 57.300 57.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 149.000 176.800 177.900 179.000 180.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 149.000 176.800 177.900 179.000 180.100 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 47.000 65.700 66.000 66.100 66.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 47.000 65.700 66.000 66.100 66.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 196.000 242.500 243.900 245.100 246.400 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 200 - Produktgruppe 4110 Krankenhäuser Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 4110 Krankenhäuser Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Sauter Zuständigkeiten Hauptamt Zugeordnete Produkte 411001 Krankenhäuser Kurzbeschreibung Abbildung der finanziellen Beziehungen zwischen dem Bodenseekreis und der Klinik Tettnang GmbH Erläuterungen Der Bodenseekreis ist seit dem Verkauf im Jahr 2005 mit 5,1 % an der Klinik Tettnang beteiligt. Die Abwicklung einer Beamtenstelle erfolgt über den Bodenseekreis. Am 27. Juli 2017 wurde Verkauf des Anlagevermögens an die Klinik Tettnang notariell beurkundet. Damit entfällt zukünf- tig die Erbpacht. Die bisher gestundete Erbpacht sowie der Kaufpreis werden in 3 Raten gezahlt. Der Darlehensvertrag wurde mit gleichem Datum angepasst und verlängert. Die Abwicklung findet im Teilhaushalt 11 statt. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 201 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 4110 Krankenhäuser Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -172.000 -172.000 -172.000 -172.000 -172.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -172.000 -172.000 -172.000 -172.000 -172.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 79.600 80.300 81.100 81.900 82.700 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 9.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 89.000 80.300 81.100 81.900 82.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -83.000 -91.700 -90.900 -90.100 -89.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 15.100 15.200 15.300 15.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 15.100 15.200 15.300 15.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -83.000 -76.600 -75.700 -74.800 -73.900 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 202 - Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Dr. B. Kiß Zuständigkeiten Gesundheitsamt Zugeordnete Produkte 414001 Gesundheitsförderung/Prävention 414002 Gesundheitsberichtserstattung/Epidemiologie 414004 Untersuchung/Beratung im Vorschulalter (Frühförderung) 414005 Gesundheitsmonitoring, Beratung von und in Einrichtungen 414006 Zahngesundheitsförderung 414007 Amtsärztliche Untersuchungen/Gutachten 414008 Sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Beratung, Betreuung und Vermittlung von Hilfen für besondere Zielgruppen 414009 Allgemeiner Gesundheitsschutz 414010 Personenbezogener Infektionsschutz 414011 Hygiene-Monitoring von Trinkwasser/ Badewasser und Entsorgungs- einrichtungen 414012 Umweltbezogene Kommunalhygiene, Gesundheitsberatung und Begut- achtung Kurzbeschreibung Infektionsschutz und Umwelthygiene Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsplanung medizinische Begutachtung und sozialmedizinische Beratung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 203 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -41.000 -47.000 -47.000 -47.000 -47.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -138.000 -132.000 -132.000 -132.000 -132.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 10 Sonstige ordentliche Erträge -3.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -182.000 -179.000 -179.000 -179.000 -179.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 966.100 931.000 940.800 950.700 960.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 28.500 34.300 34.300 34.300 34.300 15 Abschreibungen 3.400 5.400 3.700 2.000 1.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 61.100 45.300 45.300 45.300 45.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.059.100 1.016.000 1.024.100 1.032.300 1.041.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 877.100 837.000 845.100 853.300 862.700 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 668.700 720.600 723.800 726.100 728.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 668.700 720.600 723.800 726.100 728.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.545.800 1.557.600 1.568.900 1.579.400 1.591.500 Investitionen Produktgruppe 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I420301601 Software Upgrade Octoware -21.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.000 I421001601 Beschaffung Chlormessgerät -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 Gesamtsumme -23.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 204 - Produktgruppe 4210 Förderung des Sports Teilhaushalt 5 Soziales Produktgruppe 4210 Förderung des Sports Produktinformationen Produktgruppenverantw. Frau N. Larisch Zuständigkeiten Stabsstelle Zugeordnete Produkte 421001 Sportförderung Kurzbeschreibung Ideelle, materielle und finanzielle Förderung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 205 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 4210 Förderung des Sports Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 17 Transferaufwendungen 51.000 51.000 51.000 51.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 51.000 51.000 51.000 51.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 51.000 51.000 51.000 51.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 51.000 51.000 51.000 51.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 206 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 207 - Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 208 - Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadt- erneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 209 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -993.500 -1.011.800 -1.011.800 -1.011.800 -1.011.800 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -200 -200 -200 -200 -200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.800 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 10 Sonstige ordentliche Erträge -100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -998.600 -1.018.100 -1.018.100 -1.018.100 -1.018.100 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.383.600 2.314.900 2.339.700 2.364.700 2.390.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 38.400 41.900 41.900 41.900 41.900 15 Abschreibungen 40.400 31.600 16.300 9.000 6.800 17 Transferaufwendungen 262.800 290.000 290.000 290.000 290.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.400 213.500 213.500 213.500 213.500 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 2.882.600 2.891.900 2.901.400 2.919.100 2.942.200 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.884.000 1.873.800 1.883.300 1.901.000 1.924.100 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.196.800 1.107.900 1.112.600 1.116.900 1.121.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.196.800 1.107.900 1.112.600 1.116.900 1.121.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 3.080.800 2.981.700 2.995.900 3.017.900 3.045.400 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 998.500 1.018.000 1.018.000 1.018.000 1.018.000 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -2.842.200 -2.860.300 -2.885.100 -2.910.100 -2.935.400 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -1.843.700 -1.842.300 -1.867.100 -1.892.100 -1.917.400 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -67.000 -1.000 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -100.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -167.000 -1.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -167.000 -1.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -2.010.700 -1.843.300 -1.867.100 -1.892.100 -1.917.400 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 210 - Produktgruppe 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneue- rung Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadt- erneuerung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Schedler Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 511002 Vorbereitende Bauleitplanung 511005 511006 Verbindliche Bauleitplanung Verkehrsentwicklungsplan Kurzbeschreibung Beratung der Gemeinden im Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, städtebauliche Satzung) Koordinierung der Stellungnahmen des Landratsamtes als Träger öffentlicher Belange im Bauleitplanverfahren Genehmigung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 211 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -500 -500 -500 -500 -500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -500 -500 -500 -500 -500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 142.600 206.000 208.300 210.700 213.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.300 6.300 6.300 6.300 6.300 15 Abschreibungen 100 100 100 100 17 Transferaufwendungen 262.800 290.000 290.000 290.000 290.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 3.200 49.200 49.200 49.200 49.200 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 410.900 551.600 553.900 556.300 558.700 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 410.400 551.100 553.400 555.800 558.200 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 56.600 62.100 62.300 62.500 62.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 56.600 62.100 62.300 62.500 62.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 467.000 613.200 615.700 618.300 621.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 212 - Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr G. Bandle Zuständigkeiten Vermessungsamt Zugeordnete Produkte 511101 Führung und Bereitstellung des Liegenschaftskatasters 511104 Liegenschaftsvermessung 511105 Raumbezugsysteme nach Lage und Höhe 511106 Grundlagen raumbezogener Informationssysteme Kurzbeschreibung Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters nach § 4 Vermessungsgesetz Durchführung von Katastervermessungen und Grenzfeststellungen einschließlich Gebäudeeinmessungen Aufbau/Erhaltung des Lage- und Höhenfestpunktfeldes Sicherstellung des einheitlichen Raumbezuges bei der Führung raumbezogener Daten aller Fachbereiche, um die Verknüpfbarkeit/Auswertbarkeit der verschiedenen Fachdaten zu gewährleisten Erläuterungen Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende Nachweis aller Flurstücke und Gebäude im Land. Im Boden- seekreis werden über 122000 Flurstücke, ca. 617000 Grenzpunkte und über 115000 Gebäude im Liegenschafts-kataster geführt. Es dient als amtliches Verzeichnis des Grundbuchs, um das Eigentum an den Liegenschaften zu sichern und die Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit jederzeit mit hoher Genauigkeit zu bestimmen. Darüber hinaus ist es Grundlage für den Grundstücksverkehr, die Besteuerung und vielfältige Geobasissysteme in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Vermessungsamt hat die Aufgabe das Liegenschaftskataster auf einem aktuellen Stand zu halten. Nur aktuelle Daten garantieren Planungssicherheit und sind Voraussetzung für ein funktionierendes Wirtschaftssystem. 1366 1541 1104 1119 1484 1172 1058 1050 1563 1489 978 1983 990 1175 1210 1222 0 500 1000 1500 2000 2500 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fortführung des Liegenschaftskatasters veränderte Flurstücke veränderte Gebäude Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 213 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -475.000 -485.700 -485.700 -485.700 -485.700 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -200 -200 -200 -200 -200 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 10 Sonstige ordentliche Erträge -100 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -475.300 -486.000 -486.000 -486.000 -486.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.539.700 1.400.800 1.416.100 1.431.500 1.447.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 24.900 24.900 24.900 24.900 24.900 15 Abschreibungen 40.200 31.300 16.000 8.700 6.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 121.000 131.700 131.700 131.700 131.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.725.800 1.588.700 1.588.700 1.596.800 1.610.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.250.500 1.102.700 1.102.700 1.110.800 1.124.100 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 807.500 753.700 757.100 759.600 762.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 807.500 753.700 757.100 759.600 762.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 2.058.000 1.856.400 1.859.800 1.870.400 1.886.700 Investitionen Produktgruppe 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I210301601 Software GIS weitere Module und Einrichtungen -147.000 -51.958 -24.958 -27.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -147.000 -51.958 -24.958 -27.000 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS -27.000 -27.000 -27.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.000 -27.000 -27.000 I211001701 Beschaffung SAPOS-Empfänger -13.000 -13.000 -13.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.000 -13.000 -13.000 I211001801 Tablet für mobilen GIS Einsatz -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 Gesamtsumme -188.000 -91.958 -24.958 -67.000 -1.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 214 - Produktgruppe 5210 Bauordnung Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5210 Bauordnung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Waibel Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Rechts- und Ordnungsamt Zugeordnete Produkte 521001 Bauvoranfrage 521002 Baugenehmigungsverfahren 521003 Kenntnisgabeverfahren 521004 Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG 521005 Entscheidungen im verfahrensfreien Bereich 521006 Bautechnische Prüfung 521007 Baukontrolle, Bauabnahme, Gebrauchsabnahme 521008 Wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten 521009 Bauordnungsbehördliche Maßnahmen 521010 Schornsteinfegerwesen 521012 Allgemeine Bauberatung 521013 Vollzug des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (E- WärmeG) Kurzbeschreibung Erteilung von Bescheiden über einzelne Fragen zur planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvor- anfragen im Vorfeld des Bauantrags Planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Prüfung und Entscheidung über genehmigungspflichtige bauliche Anlagen Prüfung und Entscheidung von Nachbareinwendungen Erteilung selbständiger Bescheide über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen auf Antrag des Bauherrn Prüfung der Abgeschlossenheit Prüfung der eingereichten Unterlagen und bautechnischer Nachweise Kontrolle des Baugeschehens auf o Vorhandensein einer Genehmigung o Übereinstimmung mit der Baugenehmigung o Korrekte Anwendung der bautechnischen Vorschriften und Erlasse o Mängelerledigung Beratung von Bauherren und Bauleitern im Rahmen der Bauüberwachung In bestimmten Zeitabständen stattfindende Sicherheitskontrollen von baulichen Anlagen gemäß Sonderbau- verordnungen und Verwaltungsvorschriften Erlass von förmlichen Entscheidungen zur Wahrung und Durchsetzung rechtmäßiger Zustände z. B. Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Abbruchverfügung u. a. Vergaben von Schornsteinfegerbezirken, Bestellung von Bezirksschornsteinfegermeister, Geltendmachung von Ge- bühren Bearbeitung von Anfragen zu allgemeinen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 215 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5210 Bauordnung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -517.500 -524.600 -524.600 -524.600 -524.600 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.800 -6.000 -6.000 -6.000 -6.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -522.300 -530.600 -530.600 -530.600 -530.600 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 626.000 628.500 634.900 641.300 647.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 10.800 10.300 10.300 10.300 10.300 15 Abschreibungen 200 200 200 200 200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 31.100 30.500 30.500 30.500 30.500 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 668.100 669.500 675.900 682.300 688.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 145.800 138.900 145.300 151.700 158.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 309.000 270.300 271.200 272.800 273.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 309.000 270.300 271.200 272.800 273.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 454.800 409.200 416.500 424.500 432.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 216 - Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Waibel Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 522002 Förderung von Wohneigentum Kurzbeschreibung Förderung des Baus und Erwerbs von Wohneigentum mit staatlichen und kommunalen Fördermitteln Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 217 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 8 Zinsen und ähnliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 59.500 63.500 64.200 64.900 65.600 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 300 300 300 300 300 15 Abschreibungen 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.100 1.100 1.100 1.100 1.100 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 60.900 64.900 65.600 66.300 67.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 60.900 64.900 65.600 66.300 67.000 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 19.400 17.300 17.400 17.400 17.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 19.400 17.300 17.400 17.400 17.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 80.300 82.200 83.000 83.700 84.500 Investitionen Produktgruppe 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I202251701 Unterstüt- zung sozialer Wohnung- bau -100.000 -100.000 -100.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -100.000 -100.000 -100.000 Gesamtsumme -100.000 -100.000 -100.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 218 - Produktgruppe 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Teilhaushalt 6 Bauangelegenheiten Produktgruppe 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Waibel Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 523002 Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einschließlich Denkmalförderung Kurzbeschreibung Auskunft und Beratung in denkmalschutzrechtlichen Angelegenheiten Entscheidung über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen Erteilung von Bescheinigungen zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 219 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -500 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -500 -1.000 -1.000 -1.000 -1.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 15.800 16.100 16.200 16.300 16.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 100 100 100 100 100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 16.900 17.200 17.300 17.400 17.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 16.400 16.200 16.300 16.400 16.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 4.300 4.500 4.600 4.600 4.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 4.300 4.500 4.600 4.600 4.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 20.700 20.700 20.900 21.000 21.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 220 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 221 - Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 222 - Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 223 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -17.691.500 -18.806.500 -18.806.500 -18.806.500 -18.806.500 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.939.500 -2.244.500 -2.244.500 -2.244.500 -2.244.500 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.400.000 -1.350.000 -1.350.000 -1.350.000 -1.350.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -2.605.600 -3.514.300 -3.544.700 -3.575.200 -3.606.300 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -23.636.600 -25.915.300 -25.945.700 -25.976.200 -26.007.300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.431.200 2.495.100 2.521.600 2.548.200 2.575.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18.086.800 20.128.800 20.128.800 20.128.800 20.128.800 15 Abschreibungen 243.400 212.800 196.400 180.000 158.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 78.200 17 Transferaufwendungen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 498.800 766.400 763.700 761.100 758.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 22.338.400 24.603.100 24.610.500 24.618.100 24.620.800 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -1.298.200 -1.312.200 -1.335.200 -1.358.100 -1.386.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.323.900 1.345.500 1.353.000 1.360.500 1.368.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.323.900 1.345.500 1.353.000 1.360.500 1.368.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 25.700 33.300 17.800 2.400 -18.300 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 21.017.600 22.401.000 22.401.000 22.401.000 22.401.000 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -22.025.100 -24.083.300 -24.109.800 -24.136.400 -24.163.500 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -1.007.500 -1.682.300 -1.708.800 -1.735.400 -1.762.500 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 2.000.000 5.000.000 5.000.000 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 2.000.000 5.000.000 5.000.000 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -24.000.000 -4.000.000 -10.000.000 -10.000.000 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -860.000 -520.000 -2.900.000 -3.650.000 -1.750.000 -2.000.000 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -55.000 -15.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -1.915.000 -535.000 -26.900.000 -7.650.000 -11.750.000 -12.000.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -1.915.000 -535.000 -26.900.000 -5.650.000 -6.750.000 -7.000.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -2.922.500 -2.217.300 -26.900.000 -7.358.800 -8.485.400 -8.762.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 224 - Produktgruppe 5310 Elektrizitätsversorgung Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktgruppe 5310 Elektrizitätsversorgung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr H. Betting Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Zugeordnete Produkte 531001 Bereitstellung und Lieferung von Strom (BgA) Kurzbeschreibung Gewinnung und Einspeisung von Strom in das städtische Stromnetz über Photovoltaikanlagen (BGA) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 225 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5310 Elektrizitätsversorgung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -44.500 -44.500 -44.500 -44.500 -44.500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -44.500 -44.500 -44.500 -44.500 -44.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 17.300 24.300 24.500 24.700 24.900 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.800 9.800 9.800 9.800 9.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 900 900 900 900 900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 28.000 35.000 35.200 35.400 35.600 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -16.500 -9.500 -9.300 -9.100 -8.900 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 3.700 11.600 11.600 11.700 11.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 3.700 11.600 11.600 11.700 11.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -12.800 2.100 2.300 2.600 2.800 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 226 - Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Schedler Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 536001 Leitungsgebundene Breitbandinfrastruktur Kurzbeschreibung Planung, Herstellung und Betrieb von Netzen, Leitungen, Leerrohren u.ä. zur Breitbandversorgung von Einwohnern und Firmen; Koordination mit Netzbetreibern/TK-Dienstleistern, anderen Kommunen, Land und Bund; Initiierung/Koordination von und Beteiligung an Geschäfts- und Trägermodellen gemeinsam mit Einwohnern, Unter- nehmen, Organisationen zur Umsetzung von Breitbandausbauprojekten Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 227 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -930.000 -930.000 -930.000 -930.000 -930.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -930.000 -930.000 -930.000 -930.000 -930.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 62.000 59.500 60.100 60.700 61.300 17 Transferaufwendungen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.062.000 1.059.500 1.060.100 1.060.700 1.061.300 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 132.000 129.500 130.100 130.700 131.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 28.000 28.100 28.200 28.300 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 28.000 28.100 28.200 28.300 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 132.000 157.500 158.200 158.900 159.600 Investitionen Produktgruppe 5360 Telekommunikationseinrichtungen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I200601701 Breitband- versorgung - geschlos- sen -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 I200601801 Breitband- versorgung - neu -12.000.000 -24.000.000 -2.000.000 -5.000.000 -5.000.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 12.000.000 2.000.000 5.000.000 5.000.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -24.000.000 -24.000.000 -4.000.000 -10.000.000 -10.000.000 Gesamtsumme -13.000.000 -1.000.000 -1.000.000 -24.000.000 -2.000.000 -5.000.000 -5.000.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 228 - Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Teilhaushalt 7 Energie- und Abfallwirtschaft Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr S. Stoeßel Zuständigkeiten Abfallwirtschaftsamt Zugeordnete Produkte 537000 Abfallwirtschaft 537001 Verwertung von Bioabfällen 537002 Verwertung von Grünabfällen 537003 Verwertung von Altpapier 537004 Verwertung sonstiger Wertstoffe 537005 Beseitigung von Haus- und Gewerbemüll bis einschließlich 1,1 cbm 537006 Beseitigung von Haus- und Gewerbemüll mehr als 1,1cbm 537007 Beseitigung von Sperrmüll 537008 Beseitigung von Problemstoffen 537009 Beseitigung sonstiger Abfälle Kurzbeschreibung Sammlung (Holsystem), Transport, Annahme (Bringsystem), Verwertung und Beseitigung von Abfällen über die Sys- teme Wertstoffbehälter und Straßensammlung einschließlich konzeptioneller Arbeit, Abfallberatung und Öffentlich- keitsarbeit Müllaufkommen 31.877 32.020 32.732 0 t. 10.000 t. 20.000 t. 30.000 t. 40.000 t. 2014 2015 2016 Restmüll 7.193 8.248 8.320 0 t. 2.000 t. 4.000 t. 6.000 t. 8.000 t. 10.000 t. 2014 2015 2016 Inertabfälle 16.997 16.930 16.901 0 t. 5.000 t. 10.000 t. 15.000 t. 20.000 t. 2014 2015 2016 Biomüll 17.296 17.132 18.821 0 t. 5.000 t. 10.000 t. 15.000 t. 20.000 t. 2014 2015 2016 Gartenabfälle 37.138 37.911 40.576 0 t. 10.000 t. 20.000 t. 30.000 t. 40.000 t. 50.000 t. 2014 2015 2016 Wertstoffe sortenrein 6.092 5.962 7.516 0 t. 2.000 t. 4.000 t. 6.000 t. 8.000 t. 10.000 t. 2014 2015 2016 Leichtverpackungen (Gelber Sack) Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 229 - Abfallgebühren Im Herbst 2016 beschloss der Kreistag die Abfallgebührenkalkulation für die Jahre 2017 und 2018. Die Abfallgebühren für die privaten Haushalte sind seit 1994 unverändert. Die Gebühr für einen Vierpersonenhaushalt liegt bei 149 Euro / Jahr. Die Gebühr für die Selbstanlieferung von Restabfällen auf den Entsorgungszentren des Bodenseekreises liegt seit vielen Jahren unverändert bei 195 Euro / Tonne. Abfallentsorgung Die Restabfälle des Bodenseekreises werden im Kehrichtheizkraftwerk Zürich-Josefstraße einer thermischen Behand- lung zugeführt. Im Dezember 2016 wurde die Osterweiterung der Deponie Überlingen-Füllenwaid als neue DK I – Deponie in Betrieb genommen. Für DK I – Abfälle besteht somit wieder eine eigene Entsorgungsmöglichkeit im Bodenseekreis zur Verfü- gung. DK II – Abfälle werden auf der Deponie Weiherberg abgelagert. Um eine langfristige Entsorgungssicherheit zu garantie- ren, wird eine Deponieerweiterung geplant. Bioabfälle werden in der Biovergärungsanlage Amtzell verwertet. Gartenabfälle werden auf den drei Grünkompostie- rungsanlagen des Bodenseekreises kompostiert. Die separat erfassten Wertstoffe werden verschiedenen Sortier- bzw. Verwertungsanlagen zugeführt. Kennzahlen: 2018 Ansatz 2017 Ansatz 2016 Ansatz Durchschnittliches Müllgebührenaufkommen in Euro / EW / Jahr 87 85 83 Durchschnittliche gebührenrelevante Gesamtkosten in Euro / EW / Jahr 94 90 88 Durchschnittliche Abfallmenge in kg / EW / Jahr 560 542 509 Strukturkennzahlen: 2018 Plan 2017 Ist 2016 Ist Anzahl Deponie Klasse I (Bauschuttdeponie) 1 1 0 Anzahl Deponie Klasse II (ehemalige Hausmülldeponie) 1 1 1 Anzahl Entsorgungszentren (Umladestation, Wertstoffde- pot, Grünkompostierungsanlage) 3 3 3 Anzahl Wertstoffhöfe 22 22 22 Anzahl der veranlagten Haushalte 100.600 100.135 99.275 Zahl der Sachgebiete / Dienststellen 4 / 4 4 / 4 4 / 4 Öffnungszeiten Wochenstunden: Entsorgungszentrum Weiherberg April – Oktober 48 48 48 Entsorgungszentrum Weiherberg November – März 45 45 45 Entsorgungszentren Tettnang und Überlingen 45 45 45 Wertstoffhöfe 5 – 12 5 – 12 5 - 12 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 230 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -17.691.500 -18.806.500 -18.806.500 -18.806.500 -18.806.500 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -1.895.000 -2.200.000 -2.200.000 -2.200.000 -2.200.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -470.000 -420.000 -420.000 -420.000 -420.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -2.605.600 -3.514.300 -3.544.700 -3.575.200 -3.606.300 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -22.662.100 -24.940.800 -24.971.200 -25.001.700 -25.032.800 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.351.900 2.411.300 2.437.000 2.462.800 2.489.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18.077.000 20.119.000 20.119.000 20.119.000 20.119.000 15 Abschreibungen 243.400 212.800 196.400 180.000 158.400 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 78.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 497.900 765.500 762.800 760.200 757.400 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 21.248.400 23.508.600 23.515.200 23.522.000 23.523.900 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -1.413.700 -1.432.200 -1.456.000 -1.479.700 -1.508.900 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.320.200 1.305.900 1.313.300 1.320.600 1.328.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.320.200 1.305.900 1.313.300 1.320.600 1.328.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -93.500 -126.300 -142.700 -159.100 -180.700 Investitionen Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I330301601 Software Aktualisierung Abfuhrka- lender -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 I330301602 Software Behälterverwaltung -20.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -10.000 -10.000 I330301603 Internetan- passung Modul Abfall- wirtschaft -20.000 -3.704 -3.704 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -3.704 -3.704 I330301604 Software Modul Deponietech- nik/Betriebstagebuch -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I330601601 EZ Weiher- berg Umbau Abfallverla- deplatz -3.010.000 -283.495 -43.495 -240.000 -500.000 -1.000.000 -1.000.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -2.970.000 -233.743 -33.743 -200.000 -500.000 -1.000.000 -1.000.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -49.752 -9.752 -40.000 I330601602 Entsor- gungszentrum Überlin- gen-Füllenwaid -100.000 -14.145 -14.145 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -100.000 -11.023 -11.023 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.122 -3.122 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 231 - Investitionen Produktgruppe 5370 Abfallwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I330601605 Deponie Überlingen Füllenwaid, Osterweiterung -3.300.000 -2.414.366 -2.414.366 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -3.300.000 -2.414.366 -2.414.366 I330601606 Fortführung Wertstoffhof-Netz -1.900.000 -500.000 -750.000 -750.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.900.000 -500.000 -750.000 -750.000 I330601607 Verlegung Zufahrt Wetstoffhof Uhldingen-Mühlhofen -6.279 -6.279 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -6.279 -6.279 I330601608 EZ Weiher- berg Basisabdichtung Los IVb -3.000.000 -100.000 -100.000 -500.000 -2.400.000 -2.400.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -3.000.000 -100.000 -100.000 -500.000 -2.400.000 -2.400.000 I330601609 EZ Weiher- berg Deponie Erlebnis- pfad -30.000 -73.512 -63.512 -10.000 -20.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -30.000 -73.512 -63.512 -10.000 -20.000 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -550.000 -574.606 -24.606 -550.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -550.000 -574.606 -24.606 -550.000 I330601901 Entsor- gungszentrum Tettnang- Sputenwinkel -1.000.000 -1.000.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.000.000 -1.000.000 I330901801 Neubeschaf- fung Pick-Up -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I331001601 Mobile Barkasse -10.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -5.000 -5.000 I331001602 Erwerb Büroausstattung Abfall- wirtschaftsamt -1.758 -1.758 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.758 -1.758 I331001603 Beschaffung Mobiliar/Ausstattung EZ Weiherberg -4.628 -4.628 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.628 -4.628 Gesamtsumme -12.982.000 -3.491.493 -2.576.493 -915.000 -535.000 -2.900.000 -3.650.000 -1.750.000 -2.000.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 232 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 233 - Teilhaushalt 8 Straßen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 234 - Teilhaushalt 8 Straßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 5450 Bundesstraßen Straßenreinigung und Winterdienst Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 235 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 8 Straßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -3.076.000 -3.081.000 -3.081.000 -3.081.000 -3.081.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -1.482.700 -969.600 -824.300 -773.700 -727.900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -69.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -2.692.000 -2.799.000 -2.799.000 -2.799.000 -2.799.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -6.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -7.335.700 -6.929.600 -6.784.300 -6.733.700 -6.687.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 4.256.600 4.233.500 4.279.700 4.326.400 4.373.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.806.300 3.020.600 3.020.600 3.020.600 3.020.600 15 Abschreibungen 1.986.300 2.325.600 2.249.100 1.981.100 1.867.700 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 222.300 200.700 200.700 200.700 200.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 9.271.500 9.780.400 9.750.100 9.528.800 9.462.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.935.800 2.850.800 2.965.800 2.795.100 2.774.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 1.016.800 494.400 496.500 498.300 500.500 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 1.016.800 494.400 496.500 498.300 500.500 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 2.952.600 3.345.200 3.462.300 3.293.400 3.275.000 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 8 Straßen Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 5.853.000 5.960.000 5.960.000 5.960.000 5.960.000 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -7.285.200 -7.454.800 -7.501.000 -7.547.700 -7.594.700 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -1.432.200 -1.494.800 -1.541.000 -1.587.700 -1.634.700 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 1.398.000 1.493.000 1.181.700 483.000 103.000 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 1.398.000 1.493.000 1.181.700 483.000 103.000 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -510.000 -10.000 -1.110.000 -8.140.000 -785.000 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen -7.535.000 -8.070.000 -6.145.000 -10.061.400 -4.605.000 -5.030.000 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -595.000 -565.000 -595.000 -595.000 -595.000 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen -5.000 -375.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -8.645.000 -9.020.000 -6.145.000 -11.766.400 -13.340.000 -6.410.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -7.247.000 -7.527.000 -6.145.000 -10.584.700 -12.857.000 -6.307.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -8.679.200 -9.021.800 -6.145.000 -12.125.700 -14.444.700 -7.941.700 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 236 - Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr G. Hermle Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 542001 Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wegen und Plätzen 542002 Bereitstellung und Betrieb der Verkehrsausstattung 542003 Bereitstellung und Unterhaltung von Grün an Straßen 542004 Bereitstellung und Betrieb von Ingenieurbauwerken Kurzbeschreibung Der Bodenseekreis ist Eigentümer und Straßenbaulastträger der klassifizierten Kreisstraßen im Landkreis. Die Straßen- baulast umfasst nach dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Der Landkreis ist somit für die sichere, leistungsfähige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Schaffung, Erhaltung sowie die Unterhaltung und den Betrieb der Kreisstraßenverkehrsinfrastruktur verantwortlich. In den Aufgabenfeldern der Straßenerhaltung, -unterhaltung und des Straßenbetriebs ist das Landratsamt Bodensee- kreis für die Kreisstraßen als kommunale Straßenbaubehörde, für die Landes- und Bundesstraßen als Untere Verwal- tungsbehörde des Landes Baden-Württemberg tätig. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Straßenbetriebsdienstes werden von den Straßenmeistereien in Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Kreisstraßen - Unterhaltungskosten 2014 2015 2016 Unterhaltungskosten je Kilometer Straße 6.536 7.065 6081 weitere detailliertere Kennzahlen Unterhaltung Grünflächen Mäharbeiten je Km Straße 730 732 699 Unterhaltung Gehölzpflege je Km Straße 955 693 954 Winterdienst je Km Straße 1.194 2.085 1283 Entwässerungseinrichtungen reinigen je Km Straße 556 488 573 Abfallbeseitigung je Km Straße 88 111 84 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 237 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -3.076.000 -2.696.000 -2.696.000 -2.696.000 -2.696.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -1.482.700 -969.600 -824.300 -773.700 -727.900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -49.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -55.000 -55.000 -55.000 -55.000 -55.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -6.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -4.678.700 -3.776.600 -3.631.300 -3.580.700 -3.534.900 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.451.300 835.500 844.500 853.500 862.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.118.200 1.400.500 1.400.500 1.400.500 1.400.500 15 Abschreibungen 1.986.300 2.325.600 2.249.100 1.981.100 1.867.700 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 151.400 144.700 144.700 144.700 144.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 5.707.200 4.706.300 4.638.800 4.379.800 4.275.400 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.028.500 929.700 1.007.500 799.100 740.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 743.700 331.800 333.200 334.400 335.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 743.700 331.800 333.200 334.400 335.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.772.200 1.261.500 1.340.700 1.133.500 1.076.300 Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I320301601 Schnittstelle Netwake Nachfolge LuKAS -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I320301602 Schnittstelle Dynamik Forms INFOMA LuKAS -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I320301603 Entwässe- rungsleitungskataster B- L-K Straßen -61.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.000 I320301801 Software Baustellenmanagement -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I320601601 K7725 Südumfahrung Kehlen -14.450.000 -4.226.885 -2.576.885 -1.650.000 -5.000.000 -4.500.000 -3.500.000 -500.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 4.200.000 3.187.300 2.487.300 700.000 1.000.000 500.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -850.000 -350.000 -350.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -17.800.000 -7.064.185 -5.064.185 -2.000.000 -6.000.000 -4.500.000 -4.000.000 -500.000 I320601602 K7742 Ortsumfahrung Schnet- zenhausen -3.350.000 -523.532 -123.532 -400.000 -500.000 -750.000 -1.400.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -3.350.000 -523.532 -123.532 -400.000 -500.000 -750.000 -1.400.000 I320601603 K7743 Ortsumfahrung Markdorf -3.375.000 -511.239 -11.239 -500.000 -1.400.000 -1.000.000 -375.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 238 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 200.000 200.000 200.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.175.000 -100.000 -100.000 -700.000 -1.000.000 -375.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.400.000 -611.239 -11.239 -600.000 -700.000 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern -750.000 -878.506 -428.506 -450.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -750.000 -878.506 -428.506 -450.000 I320601605 K7759 Beseitigung Banüber- gang Neufrach 785.000 686.582 686.582 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 885.000 686.872 686.872 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -290 -290 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -100.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad- /Gehweg -1.200.000 -1.889.696 -1.889.696 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 1.800.000 463.500 463.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -450.000 -59.476 -59.476 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -2.550.000 -2.293.721 -2.293.721 I320601608 San. Fahr- bahnabsenkung Gailhö- fe-Großschönach -150.000 -231.552 -231.552 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -150.000 -231.552 -231.552 I320601609 San. Fahr- bahn Kippenhausen- Ittendorf -50.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -50.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -1.680.000 -650.495 -495 -650.000 -100.000 -50.000 -600.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.580.000 -600.495 -495 -600.000 -100.000 -600.000 I320601611 Radwegnetz- konzeption -550.000 -143.206 -43.206 -100.000 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 3.530 3.530 220 Einzahlg. für sons- tige Investitionstätigkei- ten 70 70 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.258 -1.258 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -550.000 -141.948 -41.948 -100.000 I320601612 K7760 Radweg -205.000 -120.048 -48 -120.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 80.000 80.000 80.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -35.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -250.000 -200.048 -48 -200.000 I320601613 Barierefreie Haltestelle -65.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -65.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 239 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I320601614 Anpassung Einmündung Forstweg Gem. Neukirch -30.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -30.000 I320601615 K7742 Überquerungshilfe Schnet- zenh./Unterraderach -37.000 -93.759 -93.759 -32.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 248.000 101.500 101.500 68.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -265.000 -195.259 -195.259 -100.000 I320601616 K7749 Radweg Baitenhausen- Schlosskirche -55.000 -31.111 -21.111 -10.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 170.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -9.212 -9.212 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -205.000 -21.900 -11.900 -10.000 I320601617 K7751 Urnau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst -630.000 -72.023 -2.023 -70.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -550.000 -72.023 -2.023 -70.000 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn. / Kompensationsmaßn. -420.000 -74.471 -4.471 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 84.143 84.143 220 Einzahlg. für sons- tige Investitionstätigkei- ten 2.782 2.782 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -60.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -360.000 -64.471 -4.471 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 I320601619 Sanierungs- maßnahmen an Kreis- straßen -5.700.000 -933.086 -133.086 -800.000 -800.000 -1.300.000 -1.300.000 -1.300.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -5.700.000 -933.086 -133.086 -800.000 -800.000 -1.300.000 -1.300.000 -1.300.000 I320601701 Neubau der Straßenmeisterei Mark- dorf -7.500.000 -200.000 -7.000.000 -300.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.500.000 -200.000 -7.000.000 -300.000 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrü- cke -210.000 -100.000 -100.000 -110.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 390.000 390.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -600.000 -100.000 -100.000 -500.000 I320601703 K7725 Neubau Überquerungs- hilfe Hirschlatter Straße -60.000 -60.000 -60.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -60.000 -60.000 -60.000 I320601704 K7735 Neubau Rad-Gehweg Teuringer Str.(Stadt FN) -107.500 -30.000 -77.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 240 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 167.500 30.000 137.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -30.000 -20.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -245.000 -40.000 -205.000 I320601705 K7738 Neubau Rad-Gehweg u. Überquerungshilfe Grötz -147.500 -30.000 -117.500 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 272.500 30.000 242.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -40.000 -20.000 -20.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -380.000 -40.000 -340.000 I320601706 K7739 Überquerungshilfe Höhe Holzhof (Stadt FN) -65.700 -65.700 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 120.700 120.700 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -10.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -176.400 -176.400 I320601707 K7739 Neubau Überquerungs- hilfe Bergerstr./Unterrad -27.000 -27.000 -27.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 23.000 23.000 23.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -50.000 -50.000 -50.000 I320601708 K7771 Neubau Rad-Gehweg Owingen und Bambergen -1.220.000 -120.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.220.000 -120.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 I320601709 K7772 Überquerungshilfe Goldbach -1.190.000 -90.000 -90.000 -100.000 -1.000.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 40.000 40.000 40.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.230.000 -130.000 -130.000 -100.000 -1.000.000 I320601710 K7785 Radfahrerausleitung Ortsausgang Leustetten -45.000 -45.000 -45.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 85.000 85.000 85.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -130.000 -130.000 -130.000 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burg- bergk. -40.000 -100.000 -100.000 330.000 -100.000 -170.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 330.000 330.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -370.000 -100.000 -100.000 -100.000 -170.000 I320601712 K7785 San. Frickingen-Leustetten - geschlossen -1.545.000 -1.545.000 -1.545.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.545.000 -1.545.000 -1.545.000 I320601801 K 7742 ÜQH Unterraderach -175.000 -175.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -175.000 -175.000 I320601802 K 7769 San. Fahrbahnabs. Gailhö- fe/Kreisgr. BAII -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -100.000 -100.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 241 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I320601803 K 7725 Ersatzneubau Schus- senbr. OD Kehlen -400.000 -200.000 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -400.000 -200.000 -100.000 -100.000 I320601804 K 7749 Instands. Bauwerk ü. Bermat. Bach OD Berm. -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -100.000 -100.000 I320601805 K 7737 Grundhafte Instands. Stützwand bei FN-Berg -400.000 -400.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -400.000 -400.000 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau -450.000 -450.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -450.000 -450.000 I320601808 K 7759 Nordumfahrung Neu- frach -320.000 -20.000 -100.000 -100.000 -100.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -300.000 -100.000 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -20.000 -20.000 I320601809 K7760 Radweg Ahausen- Buggensegel BA II -1.045.000 -145.000 -900.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.045.000 -145.000 -900.000 I320601810 K7785 San. Frickingen-Leustetten - neu -1.645.000 -1.645.000 -1.645.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -1.645.000 -1.645.000 -1.645.000 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverla- dung SM Tettnang -60.000 -80.034 -70.034 -10.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -60.000 -80.034 -70.034 -10.000 I320901601 WLAN- Sender Straßenmeiste- reien -30.000 -31.424 -31.424 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -31.424 -31.424 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I321001601 Erwerb Fahrzeuge/Geräte > 1000 € -2.410.000 -824.069 -480.069 -344.000 -397.000 -447.000 -447.000 -447.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 840.000 308.897 102.897 206.000 103.000 103.000 103.000 103.000 200 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 58.837 58.837 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.250.000 -1.111.803 -561.803 -550.000 -500.000 -550.000 -550.000 -550.000 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € -270.000 -57.195 -12.195 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -270.000 -57.195 -12.195 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 I321001801 Beschaffung Schichtdickenmessgerät -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I322251601 Anteil Bo- denseekreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB -105.000 -5.000 -5.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 242 - Investitionen Produktgruppe 5420 Kreisstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -105.000 -5.000 -5.000 I322251602 K7749 Beteiligung Ern. Stra- ßenentwäs. OD Ahausen -90.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -90.000 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg-Betenbrunn -200.000 -90.000 -90.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -200.000 -90.000 -90.000 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) -325.000 -325.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -325.000 -325.000 Gesamtsumme -52.310.700 -12.867.749 -5.556.749 -7.311.000 -7.407.000 -6.145.000 -10.584.700 -12.857.000 -6.307.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 243 - Produktgruppe 5430 Landesstraßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5430 Landesstraßen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr G. Hermle Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 543001 Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wegen und Plätzen 543002 Bereitstellung und Betrieb der Verkehrsausstattung 543003 Bereitstellung und Unterhaltung von Grün an Straßen 543004 Bereitstellung und Betrieb von Ingenieurbauwerken inkl. deren Ausstat- tung Kurzbeschreibung Das Landratsamt Bodenseekreis erfüllt als untere Verwaltungsbehörde für die Landesstraßen in der Baulast des Landes Baden-Württemberg staatliche Aufgaben. Das Landratsamt ist somit für die sichere, leistungsfähige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Unterhaltung und den Betrieb sowie im Bereich der kleinflächigen Instandsetzungsmaßnahmen auch für die Erhaltung der Landesstraßenverkehrsinfrastruktur im Landkreis verantwortlich. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Straßenbetriebsdienstes werden dabei im operativen Geschäft von den Straßenmeistereien Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Die übrigen Aufgaben der Straßenbaulast in den Bereichen der Erhaltung sowie des Neu-, Um- und Ausbaus der Landesstraßen werden vom Regierungspräsidium wahrgenommen. Landesstraßen - Unterhaltungskosten 2014 2015 2016 Unterhaltungskosten je Kilometer Straße 7.601 7.943 7269 weitere detailliertere Kennzahlen Unterhaltung Grünflächen Mäharbeiten je Km Straße 1.011 1.019 978 Unterhaltung Gehölzpflege je Km Straße 1.082 1.135 958 Winterdienst je Km Straße 1.455 2.251 1495 Entwässerungseinrichtungen reinigen je Km Straße 636 592 622 Abfallbeseitigung je Km Straße 206 176 181 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 244 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5430 Landesstraßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.455.000 -362.000 -362.000 -362.000 -362.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.475.000 -382.000 -382.000 -382.000 -382.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.383.200 162.000 163.700 165.400 167.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 534.900 394.500 394.500 394.500 394.500 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 56.000 29.000 29.000 29.000 29.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.974.100 585.500 587.200 588.900 590.600 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 499.100 203.500 205.200 206.900 208.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 202.900 60.000 60.300 60.500 60.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 202.900 60.000 60.300 60.500 60.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 702.000 263.500 265.500 267.400 269.400 Investitionen Produktgruppe 5430 Landesstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I322251801 L 205 Kos- tenbeteiligung (Ast K 7759) -50.000 -50.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -50.000 -50.000 Gesamtsumme -50.000 -50.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 245 - Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr G. Hermle Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 544001 Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wegen und Plätzen 544002 Bereitstellung und Betrieb der Verkehrsausstattung 544003 Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlichem Grün an Straßen 544004 Bereitstellung und Betrieb von Ingenieurbauwerken inkl. deren Ausstat- tung Kurzbeschreibung Das Landratsamt Bodenseekreis erfüllt als untere Verwaltungsbehörde für die Bundesstraßen in der Baulast der Bundes- republik Deutschland staatliche Aufgaben. Diese umfassen nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg vollumfänglich die Aufgaben der betrieblichen Unterhaltung und Ausbesserungsarbei- ten im Wege kleinflächiger Instandsetzungsarbeiten zur baulichen Unterhaltung. Das Straßenzubehör ist ebenso wie der Straßenbetriebsdienst mit seinem Personalbestand, seinen Betriebsgehöften und seiner Fahrzeug- und Geräteausstat- tung in der Verantwortung des Landratsamtes als unterer Straßenbaubehörde für die Bundesstraßen. Das Landratsamt ist somit für die sichere, leistungsfähige, umweltverträgliche und wirtschaftliche Unterhaltung und den Betrieb sowie im Bereich der kleinflächigen Instandsetzungsmaßnahmen (z. B Schlaglöcher, etc.) auch für die Erhaltung der Bundesstraßenverkehrsinfrastruktur im Landkreis verantwortlich. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Straßenbe- triebsdienstes werden dabei im operativen Geschäft von den Straßenmeistereien Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Die übrigen Aufgaben der Straßenbaulast in den Bereichen der Erhaltung sowie des Neu-, Um- und Ausbaus der Bundesstraßen werden vom Regierungspräsidium wahrgenommen. Bundesstraßen - Unterhaltungskosten 2014 2015 2016 Unterhaltungskosten je Kilometer Straße 13.027 13.606 12.016 weitere detailliertere Kennzahlen Unterhaltung Grünflächen Mäharbeiten je Km Straße 1.440 1.726 1801 Unterhaltung Gehölzpflege je Km Straße 2.067 1.416 1982 Winterdienst je Km Straße 2.563 1.271 1218 Entwässerungseinrichtungen reinigen je Km Straße 389 614 551 Abfallbeseitigung je Km Straße 376 880 920 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 246 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -1.182.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -1.182.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.422.100 275.500 278.300 281.300 284.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 153.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 14.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.590.200 275.500 278.300 281.300 284.300 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 408.200 275.500 278.300 281.300 284.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 70.200 102.600 103.000 103.400 103.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 70.200 102.600 103.000 103.400 103.900 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 478.400 378.100 381.300 384.700 388.200 Investitionen Produktgruppe 5440 Bundesstraßen Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I320601807 K 7732 Anpassung a. B30neu RV-Süd -70.000 -70.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -70.000 -70.000 Gesamtsumme -70.000 -70.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 247 - Produktgruppe 5450 Straßenreinigung und Winterdienst Teilhaushalt 8 Straßen Produktgruppe 5450 Straßenreinigung und Winterdienst Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr G. Hermle Zuständigkeiten Straßenbauamt Zugeordnete Produkte 545001 Straßenreinigung 545002 Winterdienst Kurzbeschreibung Die Aufgaben der gemeinschaftlichen Straßenunterhaltung und des Straßenbetriebs werden was Bundes- und Landes- straßen betrifft als untere Verwaltungsbehörde wahrgenommen, bezüglich des Kreisstraßennetzes als kommunale Stra- ßenbehörde. Zur Straßenunterhaltung gehören die Streckenwartung, der eigentliche Unterhaltungsdienst, der Winter- dienst sowie die hierfür erforderlichen Einrichtungen, Fahrzeuge und Geräte. Soweit diese Kosten nicht einem Baulast- träger direkt zugeordnet werden können, sind diese im sogenannten Gemeinschaftsaufwand abgebildet. Hierzu zählen vor allem die Winterdienst-, Personal- und Fahrzeugkosten. Diese Aufwendungen werden deshalb zunächst im Kreis- haushalt abgebildet und nach Ermittlung der auf die einzelnen Straßenbaulastträger entfallenden Kostenanteile abge- rechnet. Die Aufteilung erfolgt nach dem sogenannten Lohnstundenschlüssel der sich aus den Einsatzzeiten der ent- sprechenden Baulastträger ermittelt. Die Aufgaben der Unterhaltung und des Betriebsdienstes werden dabei im operativen Geschäft von den Straßenmeiste- reien Markdorf, Tettnang und Überlingen wahrgenommen. Die entsprechenden, nach Baulastträgern aufgeteilten Aufwendungen können den Produktgruppen 5420,5430 und 5440 entnommen werden. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 248 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5450 Straßenreinigung/Winterdienst Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -385.000 -385.000 -385.000 -385.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -4.000 -4.000 -4.000 -4.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -2.382.000 -2.382.000 -2.382.000 -2.382.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -2.771.000 -2.771.000 -2.771.000 -2.771.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 2.960.500 2.993.200 3.026.200 3.059.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.225.600 1.225.600 1.225.600 1.225.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 27.000 27.000 27.000 27.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 4.213.100 4.245.800 4.278.800 4.312.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.442.100 1.474.800 1.507.800 1.541.100 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.442.100 1.474.800 1.507.800 1.541.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 249 - Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 250 - Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 251 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -283.800 -2.935.000 -2.935.000 -2.935.000 -2.935.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -9.300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -224.000 -225.000 -225.000 -225.000 -225.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -200 -200 -200 -200 -200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -517.300 -3.160.200 -3.160.200 -3.160.200 -3.160.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 86.500 151.000 152.700 154.400 156.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 59.100 77.800 77.800 77.800 77.800 15 Abschreibungen 27.100 105.900 105.900 14.200 5.900 17 Transferaufwendungen 478.000 3.628.300 3.628.300 3.628.300 3.628.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 612.400 717.900 717.900 717.900 717.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.263.100 4.680.900 4.682.600 4.592.600 4.586.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 745.800 1.520.700 1.522.400 1.432.400 1.425.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 23.100 27.100 27.200 27.200 27.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 23.100 27.100 27.200 27.200 27.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 768.900 1.547.800 1.549.600 1.459.600 1.453.200 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 508.000 3.160.200 3.160.200 3.160.200 3.160.200 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -1.236.000 -4.575.000 -4.576.700 -4.578.400 -4.580.100 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -728.000 -1.414.800 -1.416.500 -1.418.200 -1.419.900 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -728.000 -1.414.800 -1.416.500 -1.418.200 -1.419.900 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 252 - Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Teilhaushalt 9 Verkehr und ÖPNV Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr R. Mayer Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 547001 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Kurzbeschreibung Aufstellung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplans Mitgestaltung eines einheitlichen Tarifsystems als Gesellschafter des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) Genehmigung für Sonderlinienverkehre und nationale Fernbuslinien Mitwirkung, Betreuung und/oder Finanzierung von aktuellen ÖPNV-Projekten Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 253 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -283.800 -2.935.000 -2.935.000 -2.935.000 -2.935.000 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -9.300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -224.000 -225.000 -225.000 -225.000 -225.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -200 -200 -200 -200 -200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -517.300 -3.160.200 -3.160.200 -3.160.200 -3.160.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 86.500 151.000 152.700 154.400 156.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 59.100 77.800 77.800 77.800 77.800 15 Abschreibungen 27.100 105.900 105.900 14.200 5.900 17 Transferaufwendungen 478.000 3.628.300 3.628.300 3.628.300 3.628.300 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 612.400 717.900 717.900 717.900 717.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.263.100 4.680.900 4.682.600 4.592.600 4.586.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 745.800 1.520.700 1.522.400 1.432.400 1.425.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 23.100 27.100 27.200 27.200 27.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 23.100 27.100 27.200 27.200 27.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 768.900 1.547.800 1.549.600 1.459.600 1.453.200 Investitionen Produktgruppe 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahr- geldmanagement -200.000 -21.992 -21.992 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -200.000 -21.992 -21.992 I202251602 Zuschuss Gästekarte an Verkehrs- unternhemen -100.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaß- nahmen -100.000 I204101601 Zuschuss Projekt E-Mobilität Gemeinden 3.790 3.790 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 3.790 3.790 Gesamtsumme -300.000 -18.202 -18.202 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 254 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 255 - Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 256 - Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktinformationen Zugeordnete Produkte 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 257 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -47.700 -93.900 -93.900 -93.900 -93.900 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -900 -900 -900 -900 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -273.100 -168.900 -168.900 -168.900 -168.900 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -49.900 -50.300 -50.300 -50.300 -50.300 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -559.500 -1.209.000 -1.209.000 -1.209.000 -1.209.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -2.500 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -932.700 -1.525.000 -1.525.000 -1.525.000 -1.525.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 5.940.800 6.264.500 6.333.000 6.402.400 6.472.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 234.000 253.900 253.900 253.900 253.900 15 Abschreibungen 19.500 4.400 4.400 4.400 4.300 17 Transferaufwendungen 959.600 1.846.200 1.846.200 1.846.200 1.846.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.117.600 650.800 650.800 650.800 650.800 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 8.271.500 9.019.800 9.088.300 9.157.700 9.227.500 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 7.338.800 7.494.800 7.563.300 7.632.700 7.702.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 2.263.600 2.347.200 2.356.800 2.366.600 2.376.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 2.263.600 2.347.200 2.356.800 2.366.600 2.376.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 9.602.400 9.842.000 9.920.100 9.999.300 10.079.300 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 932.700 1.524.100 1.524.100 1.524.100 1.524.100 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -8.252.000 -9.015.400 -9.083.900 -9.153.300 -9.223.200 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) -7.319.300 -7.491.300 -7.559.800 -7.629.200 -7.699.100 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 50.000 65.000 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 50.000 65.000 24 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -110.000 -120.000 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -500 -12.000 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -64.000 -2.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -174.500 -134.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -124.500 -69.000 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) -7.443.800 -7.560.300 -7.559.800 -7.629.200 -7.699.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 258 - Produktgruppe 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr U. Schwenk Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz Zugeordnete Produkte 552002 Wasserrechtliche Maßnahmen Kurzbeschreibung Bearbeitung wasserrechtlicher Zulassungsanträge Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange bei förmlichen und nichtförmlichen Verfahren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung bereits eingetretener Schäden Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 259 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -80.000 -80.000 -80.000 -80.000 -80.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 -1.200 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -81.200 -81.200 -81.200 -81.200 -81.200 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.106.100 1.173.400 1.186.300 1.199.400 1.212.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 7.200 7.200 7.200 7.200 7.200 15 Abschreibungen 200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 101.900 67.300 67.300 67.300 67.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.215.400 1.247.900 1.260.800 1.273.900 1.287.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.134.200 1.166.700 1.179.600 1.192.700 1.205.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 277.600 390.400 392.000 393.700 395.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 277.600 390.400 392.000 393.700 395.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.411.800 1.557.100 1.571.600 1.586.400 1.601.200 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 260 - Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Neisecke Zuständigkeiten Umweltschutzamt Zugeordnete Produkte 554001 Unterhaltung von Natur- und Landschafts(schutz)flächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung (Landschaftspflegetrupp) 554002 Naturschutzrechtliche Maßnahmen 554003 Erstellen und Umsetzen von Konzeptionen zum Naturschutz, Förder- programme Kurzbeschreibung Unterhaltung von kreis-, landes- und gemeindeeigenen, sowie von privaten Natur- und Landschafts(schutz)flächen und Flächen von besonderer ökologischer Bedeutung Gebiets-, Biotop- und Objektschutz Ausweisung von Schutzgebieten und Naturdenkmalen einschl. Planerstellung, Würdigung, Rechtsverfahren, Öffent- lichkeitsbeteiligung Kartierung von gesetzlichen Biotopen Naturschutzrechtliche Zulassungen Vollzug des Artenschutzrechts Betreuung des ehrenamtlichen Naturschutzes Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung und Sanierung der für Boden, Flora und Fauna wichtigen Flächen durch Schaffung von zusammenhängenden Freiraumsystemen Förderprogramme Vergabe von Landes-/ EU-Mitteln nach der Landschaftspflegerichtlinie Land, EU-Zahlstelle Abschluss von Landschaftspflegeverträgen Mitwirkung in Organisationen wie der Heinz-Sielmann-Stiftung, dem Landschaftserhaltungsverband, dem Natur- schutzzentrum Eriskirch Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 261 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -45.700 -44.700 -44.700 -44.700 -44.700 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -800 -800 -800 -800 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -10.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -14.000 -14.000 -14.000 -14.000 -14.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -46.000 -252.500 -252.500 -252.500 -252.500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -115.700 -317.000 -317.000 -317.000 -317.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 600.000 573.900 580.100 586.400 592.700 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 42.100 52.200 52.200 52.200 52.200 15 Abschreibungen 4.200 1.700 1.700 1.700 1.600 17 Transferaufwendungen 358.600 326.600 326.600 326.600 326.600 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.700 35.700 35.700 35.700 35.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.016.600 990.100 996.300 1.002.600 1.008.800 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 900.900 673.100 679.300 685.600 691.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 268.500 223.700 224.600 225.600 226.600 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 268.500 223.700 224.600 225.600 226.600 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.169.400 896.800 903.900 911.200 918.400 Investitionen Produktgruppe 5540 Naturschutz und Landschaftspflege Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I230401601 Baumaß- nahmen auf kreiseigenen Naturschutzflächen -47.000 -22.711 -12.711 -10.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -47.000 -10.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -12.711 -12.711 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Natur- schutz" -125.000 -53.839 -3.839 -50.000 -25.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 125.000 58.958 8.958 50.000 25.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -250.000 -112.798 -12.798 -100.000 -50.000 I230401801 Beweidung Klufterner Ried -30.000 -30.000 180 Einzahlg. aus In- vestitionszuwendungen 40.000 40.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -70.000 -70.000 I230501801 Erhöhung Stammkapital ReKo GmbH -2.000 -2.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -2.000 -2.000 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp -17.500 -2.850 -2.350 -500 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.500 -2.850 -2.350 -500 -12.000 Gesamtsumme -221.500 -79.400 -18.900 -60.500 -69.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 262 - Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Dr. M. Strütt Zuständigkeiten Bau- und Liegenschaftsamt Forstamt Zugeordnete Produkte 555001 Holzproduktion (Forstbetrieb Kreiswald) (BgA) 555005 Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben als untere Forstbehörde und Dienstleistungen für Dritte (z.T. BgA) Kurzbeschreibung Pflege und Bewirtschaftung des Waldes unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und der Ziele des Wald- eigentümers forstliche Fördermaßnahmen und forstliche Rahmenplanung sonstige hoheitliche Tätigkeiten (z.B. forstliche Genehmigungen und Stellungnahmen) Bewirtschaftung des Staatswaldes Forsttechnische Betriebsleitung und Wirtschaftsverwaltung im Körperschaftswald Beratung, Betreuung des Kleinprivatwaldes Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 263 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 -5.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -35.600 -36.000 -36.000 -36.000 -36.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -491.000 -484.000 -484.000 -484.000 -484.000 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -531.600 -525.000 -525.000 -525.000 -525.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.281.700 1.304.900 1.319.100 1.333.600 1.348.300 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 112.800 112.800 112.800 112.800 112.800 15 Abschreibungen 8.100 1.800 1.800 1.800 1.800 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 29.900 29.900 29.900 29.900 29.900 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.432.500 1.449.400 1.463.600 1.478.100 1.492.800 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 900.900 924.400 938.600 953.100 967.800 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 410.500 484.900 487.000 489.100 491.200 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 410.500 484.900 487.000 489.100 491.200 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.311.400 1.409.300 1.425.600 1.442.200 1.459.000 Investitionen Produktgruppe 5550 Forstwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I250301601 Software Schnittstelle FOFUS -5.000 -3.298 -3.298 250 Auszahlg. f. Bau- maßnahmen -3.298 -3.298 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 Gesamtsumme -5.000 -3.298 -3.298 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 264 - Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr Dr. H. Gabele Zuständigkeiten Landwirtschaftsamt Zugeordnete Produkte 555101 EU- Ausgleichsmaßnahmen, Verwaltung 555102 Kontrollen der Förder- und Ausgleichsverfahren inkl. Fachrechtskontrol- len 555106 Agrarordnung, Betriebs- und Hauswirtschaft 555115 Obst- und Gartenbau Kurzbeschreibung Verwaltungsverfahren zu Ausgleichsleistungen Kontrolle der Förder- und Ausgleichsverfahren inkl. Fachrechtskontrollen, Landwirtschaftliche Produktion Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und zu Bauvorhaben als Träger öffentlicher Belange, Unterneh- mensberatung Obst- und Gartenbauberatung, einschließlich „Übergebietliche Pflanzenschutzberatung Obstbau“ Kennzahlen 2015 2016 2017 Landwirtschaftliche Betriebe 1.677 1.510 1.510 Anzahl Antragsteller Gemeinsamer Antrag 1.488 1.479 1.470 Grundstückverkehr/ Pachtverträge 862 764 640 Anzahl INVEKOS-Kontrollen 227 148 155 Anzahl Fachrechtskontrollen 151 161 170 Anzahl Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange 247 307 318 Anzahl Versuchsglieder Hopfenversuchsfeld in Straß 186 177 175 Anzahl Versuchsglieder Obstbau 135 146 150 Pflege Hochstämme 5.300 5.470 5.500 Nachpflanzung Hochstämme, Anzahl Bäume 818 879 850 Obstfläche in ha 7.615 7.600 7.600 Unterrichtseinheiten Fachschule für Landwirtschaft 109 121 120 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 265 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen u. -beiträge -100 -100 -100 -100 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -28.900 -26.400 -26.400 -26.400 -26.400 10 Sonstige ordentliche Erträge -500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -29.400 -26.500 -26.500 -26.500 -26.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 1.576.500 1.629.100 1.646.900 1.664.800 1.682.800 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.300 8.700 8.700 8.700 8.700 15 Abschreibungen 6.600 500 500 500 500 17 Transferaufwendungen 96.000 97.400 97.400 97.400 97.400 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 49.900 71.700 71.700 71.700 71.700 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.738.300 1.807.400 1.825.200 1.843.100 1.861.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 1.708.900 1.780.900 1.798.700 1.816.600 1.834.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 763.500 721.800 724.800 727.700 730.800 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 763.500 721.800 724.800 727.700 730.800 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 2.472.400 2.502.700 2.523.500 2.544.300 2.565.400 Investitionen Produktgruppe 5551 Landwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I220301601 Software ZEPP Schnittstelle -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I221001601 Beschaffung Mikroskop -2.500 -1.765 -1.765 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -1.765 -1.765 I221001602 PC- Ausstattung Multifunkti- onsgerät -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 Gesamtsumme -7.500 -1.765 -1.765 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 266 - Produktgruppe 5610 Umweltschutzmaßnahmen Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5610 Umweltschutzmaßnahmen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Neisecke Zuständigkeiten Amt für Wasser- und Bodenschutz Umweltschutzamt Zugeordnete Produkte 561001 Altlasten und Bodenschutz 561004 Abfallrechtliche Maßnahmen 561005 Immissionsschutzrechtliche Maßnahmen 561007 Klima-, Luftreinhaltungs- und Lärmschutzkonzepte 561008 Aktionen/Veranstaltungen/Informationen Kurzbeschreibung Vollzug des Bodenschutzrechts einschließlich untergesetzlicher Regelwerke Erfassung altlastverdächtiger Flächen (Altlastenkataster) Vollzug des Immissionsschutzrechts durch die Zulassung und Überwachung von Anlagen/Einrichtungen; Verfolgung von Emissionen und Immissionen, Vollzug des Kreislaufwirtschaftsrechts Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen Überwachung der Abfallentsorgung Bearbeitung von Beschwerden und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Anlagen- und gebietsbezogener Immissionsschutz Konzeption und Umsetzung von Programmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung in der Luft Durchführung von Schallpegelmessungen Betriebsrevisionen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 267 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5610 Umweltschutzmaßnahmen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -47.200 -47.200 -47.200 -47.200 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -120.200 -26.000 -26.000 -26.000 -26.000 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 -20.000 10 Sonstige ordentliche Erträge -800 -800 -800 -800 -800 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -141.000 -94.000 -94.000 -94.000 -94.000 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 840.600 915.600 925.700 935.800 946.100 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 56.600 61.000 61.000 61.000 61.000 15 Abschreibungen 300 200 200 200 200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 67.400 95.800 95.800 95.800 95.800 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 964.900 1.072.600 1.082.700 1.092.800 1.103.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 823.900 978.600 988.700 998.800 1.009.100 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 372.600 350.500 351.800 353.300 354.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 372.600 350.500 351.800 353.300 354.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 1.196.500 1.329.100 1.340.500 1.352.100 1.363.800 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 268 - Produktgruppe 5620 Arbeitsschutz Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5620 Arbeitsschutz Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr P. Neisecke Zuständigkeiten Umweltschutzamt Zugeordnete Produkte 562001 Technischer Arbeitsschutz 562002 Sozialer und organisatorischer Arbeitsschutz Kurzbeschreibung Technischer, sozialer und organisatorischer Arbeitsschutz Beratung, Überprüfung und Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben und deren Anlagen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 269 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5620 Arbeitsschutz Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen -29.000 -26.500 -26.500 -26.500 -26.500 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -29.000 -26.500 -26.500 -26.500 -26.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 357.300 481.500 486.700 492.100 497.500 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.100 4.100 4.100 4.100 4.100 15 Abschreibungen 100 100 100 100 100 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 363.800 488.000 493.200 498.600 504.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 334.800 461.500 466.700 472.100 477.500 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 114.800 129.300 129.900 130.400 131.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 114.800 129.300 129.900 130.400 131.000 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 449.600 590.800 596.600 602.500 608.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 270 - Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Schedler Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 571001 571004 Maßnahmen zur Verbesserung der Standortfaktoren/Standortanalyse Marketing und Akquisition Kurzbeschreibung Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung insbesondere in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) Organisation des Langenargener Wirtschaftsgespräches und des Energiewirtschaftsforums Öffentlichkeitsarbeit u. a. durch redaktionelle Beiträge in der Wirtschaftspresse, Wirtschaftsnachrichtendienst, Veran- staltungen; Standortwerbung durch Entwicklung und Herausgabe von Werbematerial, Messen und Ausstellungen; Regionale und überregionale Zusammenarbeit; Standortberatung und Akquisitionsgespräche Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 271 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 -2.000 5 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -2.500 -452.500 -452.500 -452.500 -452.500 10 Sonstige ordentliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -4.500 -454.500 -454.500 -454.500 -454.500 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 80.800 85.400 86.400 87.400 88.400 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 700 6.700 6.700 6.700 6.700 17 Transferaufwendungen 505.000 721.200 721.200 721.200 721.200 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.200 194.800 194.800 194.800 194.800 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 597.700 1.008.100 1.009.100 1.010.100 1.011.100 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 593.200 553.600 554.600 555.600 556.600 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 24.800 9.300 9.300 9.300 9.400 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 24.800 9.300 9.300 9.300 9.400 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 618.000 562.900 563.900 564.900 566.000 Investitionen Produktgruppe 5710 Wirtschaftsförderung Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I201501601 Beteiligung RITZ GmbH (Einlage) -13.383 -13.383 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -13.383 -13.383 I201501702 Übernahme Anteile Kommune (WFB) -64.000 -64.000 -64.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -64.000 -64.000 -64.000 Gesamtsumme -64.000 -77.383 -13.383 -64.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 272 - Produktgruppe 5750 Tourismus Teilhaushalt 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Produktgruppe 5750 Tourismus Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr M. Schedler Zuständigkeiten Amt für Kreisentwicklung und Baurecht Zugeordnete Produkte 575001 Regionales Tourismusmanagement Kurzbeschreibung Projektentwicklung und -koordination in Zusammenarbeit mit den Touristikern des Landkreises, der Deutschen Bo- densee Tourismus GmbH (DBT) und der Internationalen Bodensee Tourismus GmbH (IBT) Tourismusinfrastrukturförderung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 273 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 5750 Tourismus Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte -300 -300 -300 -300 -300 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -300 -300 -300 -300 -300 Ordentliche Aufwendungen 12 Personalaufwendungen 97.800 100.700 101.800 102.900 104.000 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 15 Abschreibungen 100 100 100 100 17 Transferaufwendungen 701.000 701.000 701.000 701.000 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 843.300 153.300 153.300 153.300 153.300 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 942.300 956.300 957.400 958.500 959.600 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 942.000 956.000 957.100 958.200 959.300 TE22 Aufwendungen für interne Leistungen 31.300 37.300 37.400 37.500 37.700 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) 31.300 37.300 37.400 37.500 37.700 TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 973.300 993.300 994.500 995.700 997.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 274 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 275 - Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 276 - Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktinformationen Zugeordnete Produkte 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 277 - Teilergebnishaushalt Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -144.084.500 -154.607.000 -165.808.000 -173.508.000 -167.308.000 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte 8 Zinsen und ähnliche Erträge -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -144.209.400 -154.731.900 -165.932.900 -173.632.900 -167.432.900 Ordentliche Aufwendungen 15 Abschreibungen 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.000.000 1.060.000 1.060.000 1.060.000 1.060.000 17 Transferaufwendungen 10.854.000 9.900.000 9.900.000 9.900.000 9.900.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 11.854.000 10.960.000 10.960.000 10.960.000 10.960.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -132.355.400 -143.771.900 -154.972.900 -162.672.900 -156.472.900 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -132.355.400 -143.771.900 -154.972.900 -162.672.900 -156.472.900 Teilfinanzhaushalt Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Teilfinanzhaushalt Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nr.1 bis 8 ohne a.z.w.Ertr. V.verä) 144.209.400 154.731.900 165.932.900 173.632.900 167.432.900 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummer 10 bis 15) -11.854.000 -10.960.000 -10.960.000 -10.960.000 -10.960.000 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d.Ergebnisrechg (Saldo aus Nummer 9 und 16) 132.355.400 143.771.900 154.972.900 162.672.900 156.472.900 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzvermögen 21.200 121.500 151.800 222.100 366.500 23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 18 bis 22) 21.200 121.500 151.800 222.100 366.500 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -100.000 -5.400.000 -11.325.000 30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummer 24 bis 29) -100.000 -5.400.000 -11.325.000 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.t. (Saldo aus Nummer 23 und 30) -78.800 -5.278.500 -11.325.000 151.800 222.100 366.500 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe aus Nummer 17 und 31) 132.276.600 138.493.400 -11.325.000 155.124.700 162.895.000 156.839.400 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 278 - Produktgruppe 6110 Steuerungsunterstützung/Controlling Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr D. Männle Zuständigkeiten Kämmerei Zugeordnete Produkte 611000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Kurzbeschreibung Das Produkt beinhaltet die Bewirtschaftung der allgemeinen Umlagen und Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (u.a. Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage, Mehrbelastungen), die Vermögens- (Schuldendiensthilfen, Geldanlagen) und Schuldenverwaltung (Kommunalkredite, kreditähnliche Geschäfte, Bürgschaf- ten sowie Kredite zur Liquiditätssicherung), die Abwicklung der Steuerschulden (u.a. Voranmeldung/Abwicklung Umsatz- steuer) und Spenden Entwicklung der Steuerkraftsumme der Gemeinden und der Kreisumlage Steuerkraftsumme Kreisumlage Hebesatz Steuerkraftsumme Gemeinden Kreisumlage Bodenseekreis Euro Euro % Euro 2012 206.523.544 72.283.240 35,0% 229.609.264 2013 235.265.136 75.284.844 32,0% 268.665.256 2014 231.130.686 70.490.000 30,5% 262.635.728 2015 259.259.830 71.296.453 27,5% 289.949.049 2016 278.887.878 93.148.551 33,4% 318.312.195 2017 273.644.864 87.570.000 32,0% 315.451.484 2018 300.827.125 96.260.000 32,0% 342.342.012 35,0% 32,0% 30,5% 27,5% 33,4% 32,0% 32,0% 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% 35,0% 40,0% 0 50 100 150 200 250 300 350 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Millionen Steuerkraftsumme Gemeinden Kreisumlage Hebesatz Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 279 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -144.084.500 -154.607.000 -165.808.000 -173.508.000 -167.308.000 8 Zinsen und ähnliche Erträge 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -144.084.500 -154.607.000 -165.808.000 -173.508.000 -167.308.000 Ordentliche Aufwendungen 17 Transferaufwendungen 10.854.000 9.900.000 9.900.000 9.900.000 9.900.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 10.854.000 9.900.000 9.900.000 9.900.000 9.900.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) -133.230.500 -144.707.000 -155.908.000 -163.608.000 -157.408.000 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) -133.230.500 -144.707.000 -155.908.000 -163.608.000 -157.408.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 280 - Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Teilhaushalt 11 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Produktinformationen Produktgruppenverantw. Herr D. Männle Zuständigkeiten Kämmerei Zugeordnete Produkte 612000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Kurzbeschreibung Abwicklung von aktiven und passiven Darlehen und Zinserträgen Erläuterungen Die Entwicklung der Verschuldung des Bodenseekreises ist im Vorbericht zur lfd. Nr. 36 Änderung des Finanzierungsmit- telbestandes grafisch dargestellt. Weiterhin hat der Bodenseekreis verschiedene Darlehen an seine Beteiligungsgesellschaften bzw. zur Förderung beson- derer Zwecke zur Verfügung gestellt: Darlehensempfänger Darlehensbetrag Wert zum 01.01.2018 Wert zum 31.12.2018 Tierschutzverein Friedrichshafen 30.991,96 € 30.991,96 € 30.991,96 € DRK Überlingen 38.346,89 € 38.346,89 € 38.346,89 € DRK Friedrichshafen 511.291,88 € 511.291,88 € 511.291,88 € GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € GpZ Friedrichshafen, Zwischenfinanzierungs- darlehen 80.000,00 € 80.000,00 € 80.000,00 € GpZ Friedrichshafen, Gesellschafterdarlehen Neubau 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € GpZ Überlingen, Gesellschafterdarlehen 25.000,00 € 25.000,00 € 25.000,00 € GpZ Überlingen, Zwischenfinanzierungsdarle- hen 55.000,00 € 55.000,00 € 55.000,00 € Klinik Tettnang GmbH 2.290.945,70 € 1.551.256,85 € 1.529.709,87 € FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen 1.378.300,00 € 1.308.300,00 € 1.208.300,00 € DBT GmbH, Gesellschafterdarlehen 1.200.000,00 € 1.200.000,00 € 1.200.000,00 € NEU FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen II 1.050.000,00 € bis zu 525.000,00 € bis zu 1.050.000,00 € NEU FFG GmbH, Gesellschafterdarlehen III 6.852.000,00 € 0,00 € 2.284.000,00 € NEU DBT GmbH, Gesellschafterdarlehen II 775.000,00 € 0,00 € bis zu 300.000,00 € NEU RITZ GmbH, Gesellschafterdarlehen Neubau 7.750.000,00 € bis zu 100.000,00 € bis zu 1.750.000,00 € SUMME 22.586.876,43 € 5.975.187,58 € 10.612.640,60 € Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 281 - Teilergebnishaushalt Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Teilergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Ordentliche Erträge 6 Sonstige Privatrechtliche Leistungsentgelte 8 Zinsen und ähnliche Erträge -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 11 Ordentliche Erträge (Summe aus Nummer 1 bis 10) -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 -124.900 Ordentliche Aufwendungen 15 Abschreibungen 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.000.000 1.060.000 1.060.000 1.060.000 1.060.000 19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummer 12 bis 18) 1.000.000 1.060.000 1.060.000 1.060.000 1.060.000 20 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Summe aus Nummer 11 und 19) 875.100 935.100 935.100 935.100 935.100 TE24 Veranschlagtes kalkulatorisches Ergebnis (Saldo aus Nummer TE21 bis TE23) TE25 Veranschlagter Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo aus Nummer 20 und TE24) 875.100 935.100 935.100 935.100 935.100 Investitionen Produktgruppe 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Nr. Bezeichnung Gesamt- ang. z. Maßnahme -nachrichtl. Bisher finanziert Ermächtig- ungsüber- tragungen a. 2016 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 201.000 189.068 167.868 21.200 21.500 21.800 22.100 22.500 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 201.000 113.111 91.911 21.200 21.500 21.800 22.100 22.500 F611701602 Darlehen an DBT -1.200.000 -450.000 -450.000 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 84.000 84.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -1.200.000 -450.000 -450.000 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichsha- fen GmbH -1.400.000 -1.378.300 -1.378.300 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 630.000 20.000 20.000 100.000 130.000 200.000 200.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -1.400.000 -1.378.300 -1.378.300 F611701701 Darlehen an RITZ -7.750.000 -100.000 -100.000 -1.650.000 -6.000.000 -5.000.000 -1.000.000 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 50.000 50.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -7.750.000 -100.000 -100.000 -1.650.000 -6.000.000 -5.000.000 -1.000.000 F611701801 Darlehen an DBT GmbH -825.000 -300.000 -525.000 -525.000 210 Einzahlg. aus der Veräußerung von Fi- nanzvermögen 10.000 10.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -825.000 -300.000 -525.000 -525.000 F611701802 Darlehen an Flughafen FN -1.050.000 -1.050.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -1.050.000 -1.050.000 F611701803 Gesellschaf- terdarlehen an Flughafen FN GmbH -7.200.000 -2.400.000 -4.800.000 -2.400.000 -2.400.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzver- mögen -7.200.000 -2.400.000 -4.800.000 -2.400.000 -2.400.000 Gesamtsumme -19.224.000 -1.739.232 -1.660.432 -78.800 -5.378.500 -11.325.000 -7.903.200 -3.377.900 22.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 282 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 283 - Investitionsübersicht Aufbau der Investitionsnummern: Die Investitionsnummern beginnen mit einem I (=Investition) oder einem F (=Finanzierung/ Darlehen). Darauf folgt zweistellig die Ziffer des Amtes, welches die Investition tätigt: Amtsnummer Bezeichnung 00 Steuerung 01 Stabsstellen 02 Kommunal- und Prüfungsamt 03 Kreiskulturamt 10 Hauptamt 11 Veterinäramt 12 Rechts- und Ordnungsamt 13 Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr 14 Kreisvolkshochschule 20 Amt für Kreisentwicklung und Baurecht 21 Vermessungsamt 22 Landwirtschaftsamt 23 Umweltschutzamt 24 Amt für Wasser- und Bodenschutz 25 Forstamt 30 Kämmerei, Kreiskasse und Vollstreckung 31 Bau- und Liegenschaftsamt 32 Straßenbauamt 33 Abfallwirtschaftsamt 34 Amt für Schule und Bildung 40 Sozialamt 41 Jugendamt 42 Gesundheitsamt 43 Jobcenter 45 Amt für Migration und Integration F60 Finanzierung Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 284 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 201.000 189.068 167.868 21.200 21.500 21.800 22.100 22.500 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 201.000 113.111 91.911 21.200 21.500 21.800 22.100 22.500 F611701602 Darlehen an DBT -1.200.000 -450.000 -450.000 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 84.000 84.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -1.200.000 -450.000 -450.000 F611701603 Darlehen an Flughafen Friedrichshafen GmbH -1.400.000 -1.378.300 -1.378.300 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 630.000 20.000 20.000 100.000 130.000 200.000 200.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -1.400.000 -1.378.300 -1.378.300 F611701701 Darlehen an RITZ -7.750.000 -100.000 -100.000 -1.650.000 -6.000.000 -5.000.000 -1.000.000 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 50.000 50.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -7.750.000 -100.000 -100.000 -1.650.000 -6.000.000 -5.000.000 -1.000.000 F611701801 Darlehen an DBT GmbH -825.000 -300.000 -525.000 -525.000 210 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Finanzvermögen 10.000 10.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -825.000 -300.000 -525.000 -525.000 F611701802 Darlehen an Flughafen FN -1.050.000 -1.050.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -1.050.000 -1.050.000 F611701803 Gesellschafterdar- lehen an Flughafen FN GmbH -7.200.000 -2.400.000 -4.800.000 -2.400.000 -2.400.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -7.200.000 -2.400.000 -4.800.000 -2.400.000 -2.400.000 I000301602 Weiterentwicklung Ratsinformationssystem -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I000301701 Auswertungs- und Steuerungssoftware -150.000 -150.000 -150.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -150.000 -150.000 I001001601 Beschaffung Kaffeevollautomat -1.149 -1.149 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.149 -1.149 I030301601 Lizenzen und Dienstleistungen -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I030801601 Ankäufe Kunst- sammlung (OEW-Mittel) -566 -566 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 156.141 25.266 25.266 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -156.141 -25.832 -25.832 I030801602 Erweiterung Schriftenlager Kulturamt -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 I031001601 Museumsbedarf Galerie -12.000 -238 -238 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -238 -238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 I031001602 Magazinbedarf Kreisarchiv -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 285 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I031001603 Querrolloschränke Bibliothek -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt -31.000 -21.000 -21.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.000 -21.000 -21.000 I100301601 Personalsoftware Magellan- Personalmanagementsoftw. -83.000 -10.175 -10.175 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -10.175 -10.175 I100301602 Software Telefonie -130.000 -38.889 -8.889 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -130.000 -38.889 -8.889 -30.000 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I100301604 DMS- Fortschreibung (Optimal System) -100.000 -35.968 -35.968 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -35.968 -35.968 I100301605 Device Manage- ment-Software Upgrade (IT- Watch) -30.000 -11.379 -11.379 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -11.379 -11.379 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I100301606 Schnittstellen Doppik -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I100301607 Verbesserung Virenschutz -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I100301608 Zentrale Lizenzen -42.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 I100301609 Exchange Upgrade -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I100301610 DX-Union Up- date/Upgrade -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I100301611 LICHT (Valuemati- on) Upgrade -40.000 -12.328 -12.328 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -12.328 -12.328 I100301612 LICHT (Valuemati- on) Weiterentwicklung -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I100301613 Software Wissen (USU Knowledgebase) -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I100301614 Hard- und Soft- ware für Interflex -70.000 -29.658 -29.658 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -29.658 -29.658 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 286 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I100301616 Spracherken- nungssoftware -42.000 -22.334 -22.334 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -42.000 -22.334 -22.334 I100301801 Virtuelle Poststelle -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.000 I100901601 Beschaffung Pedec -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I100901603 Übernahme Dienstfahrzeug FN-BK 636 (Forstamt) -16.500 -16.933 -16.933 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -16.500 -16.933 -16.933 I100901604 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 I100901605 Dienstfahrzeug Sozialamt Asyl (gebraucht) -18.000 -14.234 -14.234 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -14.234 -14.234 I100901606 Zwei Anhänger Sozialamt Asyl (gebraucht) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I100901608 Veräußerung Fahrzeuge 7.764 7.764 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 7.764 7.764 I101001601 Kon- zept/Umsetzung -220.000 -61.755 -11.755 -50.000 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -10.924 -10.924 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -220.000 -50.831 -831 -50.000 -50.000 -50.000 I101001602 Multimedia Bild- schirme -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I101001603 Multimedia Be- sprechnungsräume -70.000 -17.280 -17.280 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -17.280 -17.280 I101001604 Mobile Arbeitsplät- ze -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I101001605 Beschaffung Bürostühle -100.000 -57.376 -7.376 -50.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 1.528 1.528 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -57.376 -7.376 -50.000 I101001606 Erg. AP- Ausstattung -50.000 -10.373 -10.373 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 2.391 2.391 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -10.373 -10.373 I101001607 Netzwerke und WLAN -120.000 -29.164 -29.164 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -29.164 -29.164 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 287 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I101001608 Beschaffung Switche -150.000 -125.527 -10.527 -115.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -150.000 -125.527 -10.527 -115.000 I101001609 Feuerfeste Server- schränke -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 I101001610 SQL-Server 2015 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I101001611 Netzwerkerweite- rung -20.000 -16.987 -16.987 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -16.987 -16.987 I101001612 Geräte > 410 Euro netto -5.000 -6.991 -1.991 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -6.991 -1.991 -5.000 I101001613 Beschaffung Speisewagen für Casino -1.119 -1.119 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -940 -940 I101001614 Beschaffung Tellerstapelwärmer für Casino -1.398 -1.398 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.175 -1.175 I101001802 Erweiterung Daten- Netzwerk -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I101001803 Optimierung Besprechungsräume (Cubes) -100.000 -100.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -100.000 I110301801 Schnittstelle DMS von BALVI -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 -30.000 I111001701 Mobile Kühlbox -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I111001801 Mobile Kühlbox -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I120301601 WinOwiG Digitali- sierung -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I120301602 Elektron. Empfang v. Gewerbeanzeigen - Ge- wAnzV -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I120301603 Software Ge- schwindigkeitsübe-rwachung -12.000 -24.900 -12.900 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -24.900 -12.900 -12.000 I120601601 Stationäre Ge- schwindigkeitsüber-wachung -370.000 -479.096 -479.096 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -370.000 -479.096 -479.096 I120601701 Stationäre Ge- schwindigkeits-überwachung -150.000 -150.000 -150.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -150.000 -150.000 -150.000 I120601801 Stationäre Ge- schwindigkeitsüber-wachung (ab 2018) -400.000 -400.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -400.000 -400.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 288 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I120901601 Beschaffung KdoW Kreisbrandmeister -50.000 -50.868 -50.868 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 -50.868 -50.868 I120901602 Mobile Geschwin- digkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. -70.000 -60.844 -60.844 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -70.000 -60.844 -60.844 I120901603 Beschaffung Seitenradarmesssystem -2.680 -2.680 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -2.680 -2.680 I120901802 Beschaffung WLF (Wechselladefahrzeug) -171.000 -171.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 59.000 59.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -230.000 -230.000 I120901803 Beschaffung LUF 60 (Löschunterstützungs- fahrzeug) -240.000 -240.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 96.000 96.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -240.000 -240.000 I121001601 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Friedrichshafen -350.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -10.000 -10.000 I121001602 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Überlingen -350.000 -350.000 -350.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -350.000 -350.000 -350.000 I121001603 Technikerneue- rung Integr. Leitstelle Boden- seekreis -1.353.200 -1.353.200 -1.353.200 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 1.546.800 773.400 773.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.900.000 -2.126.600 -2.126.600 I121001604 Beschaff. Dienst- kleid. Führungs-u. Verwal- tungsstab -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -50.000 I121001605 Software Füh- rungs- u. Verwaltungsstab -90.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -90.000 I121001606 Beschaffung Ergonomische Büroausstat- tung -791 -791 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -791 -791 I121001607 Büroausstattung Geschwindigkeits- überwachung -497 -497 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -497 -497 I121001701 Digitalfunkausstat- tung stv. KBM BSK -9.500 -9.500 -9.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.500 -9.500 -9.500 I121001801 Ersatzbeschaffung Atemschutzger. FN/ÜB -80.000 -80.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -80.000 -80.000 I121001802 Beschaffung 2 mobile Lautsprecher f. Ein- satzfahrz. -25.000 -25.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 289 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I121001803 Beschaffung 3 Satellitentelefone (Kat.schutz) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I121001804 Waffenakten- schränke -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Führungsfahrzeug -125.000 -25.000 -25.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -125.000 -25.000 -25.000 I122251602 Zuschuss Einrich- tung App Mobile Retter -30.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -30.000 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungs- fahrzeug -125.000 -25.000 -25.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -125.000 -25.000 -25.000 I122251701 Zuschuss an Gemeinde Salem GW L Rüst -133.000 -133.000 -133.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -133.000 -133.000 -133.000 I122251801 Zuschuss Stadt ÜB Beschaffung RW -160.000 -160.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -160.000 -160.000 I130301601 Beschaffung Bürgerterminal -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I130301602 Anbindung Aus- länderamt Kundensteuerung -10.000 -12.016 -7.016 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -12.016 -7.016 -5.000 I130301603 Software für Schifffahrtsamt (Äblösung) -120.000 -40.000 -40.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -120.000 -40.000 -40.000 I130301701 Controlling Daten- bank für Bürger-Servicecenter -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I130301702 Sag`s doch Bür- gerbeteiligung Haushalt -20.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I130301801 Anbindung Kun- densteuerung weiterer Ämter -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I130901701 W-LAN Außenstel- len KFZ-Zulassung TT -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I130901702 W-LAN Außenstel- len KFZ-Zulassung ÜB -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I131001603 Front-Office- Arbeitsplätze Kundensteue- rung -2.983 -2.983 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.983 -2.983 I131001604 Beschaffung Arbeitshilfe/Tischergänzung -584 -584 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -584 -584 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 290 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I131001701 Ersatz- /Neubeschaf. Entstempe- lungsautomat -4.000 -3.500 -3.500 -500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -3.500 -3.500 -500 I131001702 Optimierung Bürgerservice -12.000 -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 -12.000 I140301801 Adobe-Lizenzen Software "Creativ-Cloud" -3.500 -3.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 -3.500 I141001701 Beschaffung Beamer VHS -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 I200601701 Breitbandversor- gung - geschlossen -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.000.000 -1.000.000 -1.000.000 I200601801 Breitbandversor- gung - neu -12.000.000 -24.000.000 -2.000.000 -5.000.000 -5.000.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 12.000.000 2.000.000 5.000.000 5.000.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -24.000.000 -24.000.000 -4.000.000 -10.000.000 -10.000.000 I201501601 Beteiligung RITZ GmbH (Einlage) -13.383 -13.383 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -13.383 -13.383 I201501701 Erw. Gesell- sch.kreis bodo-Verbund (Integr. LKR Li) -30.000 -30.000 -30.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -30.000 -30.000 -30.000 I201501702 Übernahme Anteile Kommune (WFB) -64.000 -64.000 -64.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -64.000 -64.000 -64.000 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeld- management -200.000 -21.992 -21.992 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -200.000 -21.992 -21.992 I202251602 Zuschuss Gäste- karte an Verkehrsunternhemen -100.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -100.000 I202251701 Unterstützung sozialer Wohnungbau -100.000 -100.000 -100.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -100.000 -100.000 -100.000 I204101601 Zuschuss Projekt E-Mobilität Gemeinden 3.790 3.790 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 3.790 3.790 I210301601 Software GIS weitere Module und Einrich- tungen -147.000 -51.958 -24.958 -27.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -147.000 -51.958 -24.958 -27.000 I210301701 Beschaffung graph. Feldbuchs für mobiles GIS -27.000 -27.000 -27.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -27.000 -27.000 -27.000 I211001701 Beschaffung SAPOS-Empfänger -13.000 -13.000 -13.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.000 -13.000 -13.000 I211001801 Tablet für mobilen GIS Einsatz -1.000 -1.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 291 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I220301601 Software ZEPP Schnittstelle -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I221001601 Beschaffung Mikroskop -2.500 -1.765 -1.765 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -1.765 -1.765 I221001602 PC-Ausstattung Multifunktionsgerät -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutz- flächen -47.000 -22.711 -12.711 -10.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -47.000 -10.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -12.711 -12.711 I230401602 Grunderwerb "Konzeption zum Naturschutz" -125.000 -53.839 -3.839 -50.000 -25.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 125.000 58.958 8.958 50.000 25.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -250.000 -112.798 -12.798 -100.000 -50.000 I230401801 Beweidung Kluf- terner Ried -30.000 -30.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 40.000 40.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -70.000 -70.000 I230501801 Erhöhung Stamm- kapital ReKo GmbH -2.000 -2.000 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen -2.000 -2.000 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp -17.500 -2.850 -2.350 -500 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.500 -2.850 -2.350 -500 -12.000 I250301601 Software Schnitt- stelle FOFUS -5.000 -3.298 -3.298 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -3.298 -3.298 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I300301601 Software Finanz- wesen -536.000 -292.914 -56.914 -236.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -13.788 -13.788 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -536.000 -279.127 -43.127 -236.000 I301001701 Beschaffung Kassenautomat AL75 -75.000 -75.000 -75.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -75.000 -75.000 I310301601 Software CAFM -40.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -20.000 -20.000 I310401607 Grundstückser- werb Grünfläche/Ried -78 -78 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -78 -78 I310501602 Neugestaltung Werkstatt CNC Bereich - JZGS -155.000 -398.602 -398.602 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -85.500 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -398.602 -398.602 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 292 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -69.500 I310501603 Modernisierung Außenbeleuchtung - BZM -141.744 -90.800 -90.800 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 71.756 39.700 39.700 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -193.500 -130.500 -130.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestalozzischule Markdorf -20.000 -11.741 -11.741 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -11.741 -11.741 I310501605 Alte Sporthalle Sanierung BZM -4.336.100 -536.571 -6.871 -529.700 120.000 -6.330.000 -5.064.000 509.000 647.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 2.619.400 15.800 15.800 120.000 1.775.000 647.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -625.500 -545.500 -545.500 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -6.330.000 -6.064 -6.064 -6.330.000 -5.064.000 -1.266.000 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 -955.000 -95.000 -95.000 -310.000 -330.000 -330.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -955.000 -95.000 -95.000 -310.000 -330.000 -330.000 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 -550.000 -55.000 -55.000 -175.000 -270.000 -270.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -550.000 -55.000 -55.000 -175.000 -270.000 -270.000 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 -295.000 -165.000 -165.000 -50.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -295.000 -165.000 -165.000 -50.000 I310501610 Sanierung Schul- räume Altbau EST -1.388.597 -1.388.597 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 2.000.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.000.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.326.926 -1.326.926 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.671 -61.671 I310501612 Sanierung Klas- senzimmer BZM 70.235 70.235 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 70.485 70.485 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -250 -250 I310501614 Ertüchtigung Sanitär - Pestalozzischule Markdorf -38.104 -38.104 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -38.104 -38.104 I310501701 NWT Räume, Planung und Sanierung (BZM) -7.110.700 -750.000 -750.000 -9.865.900 -1.950.000 -3.546.800 -863.900 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 3.505.200 1.193.200 2.312.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -10.615.900 -750.000 -750.000 -9.865.900 -1.950.000 -4.740.000 -3.175.900 I310501702 Cafeteria, Planung und Sanierung (BZM) -2.789.700 -23.400 -23.400 165.800 -3.600.100 -700.000 -376.500 -1.855.600 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 480.400 6.600 6.600 165.800 154.000 154.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -30.000 -30.000 -30.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -3.600.100 -3.600.100 -700.000 -710.000 -2.190.100 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 293 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen 360.000 179.500 180.500 I310501703 Fahrradständer (BZM) -17.900 -17.900 -17.900 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 5.100 5.100 5.100 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -23.000 -23.000 -23.000 I310501704 Sonnenschutz - Pestalozzischule Markdorf -7.500 -7.500 -7.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.500 -7.500 -7.500 I310501705 Sicherh.-techn. Umr. u. barrierefr. Zugang (PS MD) -110.600 -80.600 -80.600 -30.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -110.600 -80.600 -80.600 -30.000 I310501706 Sanierung Park- platz (BSZ ÜB) - geschlossen -180.000 -180.000 -180.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -180.000 -180.000 -180.000 I310501707 Einrichtung Müllstationen (BSZ ÜB) -27.000 -27.000 -27.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -27.000 -27.000 -27.000 I310501708 Besprechungs- zimmer (JZG) -82.100 -82.100 -82.100 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -82.100 -82.100 -82.100 I310501709 Planung Erweite- rung Cafeteria (BSZ ÜB) -28.000 -28.000 -28.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 12.000 12.000 12.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -40.000 -40.000 -40.000 I310501711 Sitzgelegenheiten Aussenbereich (BSZ FN) -50.000 -50.000 -50.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -50.000 -50.000 -50.000 I310501712 2 Beachvolleyball- felder (BSZ FN) -80.000 -80.000 -80.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 -80.000 -80.000 I310501713 Umbau EG für Ami/Jobcenter AL 75-77 -4.691 -4.691 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -4.691 -4.691 I310501714 Modernisierung der Außenbel. -BSZ FN - geschlossen -299.000 -299.000 -299.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -299.000 -299.000 -299.000 I310501715 Modernisierung Außenbeleuchtung - EST -170.000 -157.000 -157.000 -13.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -170.000 -157.000 -157.000 -13.000 I310501802 Planung u. Sanie- rung Ganztagsbereich (BZM MD) -200.000 -200.000 -50.000 -50.000 -100.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 47.000 23.500 23.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -200.000 -200.000 -50.000 -50.000 -100.000 I310501804 Flucht- /Revisionstreppenanlagen (JZGS Wertstatt) -260.000 -130.000 -130.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -260.000 -130.000 -130.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 294 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I310501805 Außenliegender Sonnenschutz (DHS) -70.000 -35.000 -35.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -70.000 -35.000 -35.000 I310501806 Sanierung Außen- beleuchtung / Umr. a. LED (Hoga TT) -85.800 -85.800 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -85.800 -85.800 I310501808 Außenliegender Sonnenschutz (ES TT) -135.000 -67.500 -67.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -135.000 -67.500 -67.500 I310501809 Klimatisierung und Beleuchtung (Galerie Meers- burg) -130.000 -130.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -130.000 -130.000 I310501810 Einrichtung Dusche/Umkleide (Gl-Str.) -114.000 -114.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -114.000 -114.000 I310501811 Beleuchtung Meersburg Galerie -30.000 -30.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -30.000 -30.000 I310501812 Sanierung Park- platz (BSZ ÜB) - neu -230.000 -230.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -230.000 -230.000 I310501813 Modernisierung der Außenbel. - BSZ FN - neu -368.800 -368.800 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -400.000 -400.000 280 Auszahlg. f. Investitionsför- derungsmaßnahmen 31.200 31.200 I310701601 Neue Asylun- terkünfte -15.122.900 -13.147.448 -6.824.548 -6.322.900 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.601 -7.601 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -15.122.900 -13.038.365 -6.715.465 -6.322.900 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -101.483 -101.483 I310701602 Notfall Hallen -1.278.800 -651.299 -651.299 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.278.800 -632.735 -632.735 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.564 -18.564 I310701701 2 Carports Son- nenbergschule -75.000 -75.000 -75.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -75.000 -75.000 -75.000 I310901601 EDV Sanierung aktive Komponenten BSZ ÜB -85.000 -85.118 -85.118 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -85.118 -85.118 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -85.000 I310901602 Sanierung Da- tennetz - Elektronikschule Tettnang -135.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -135.000 I310901603 Entstauberanlage (CDS) -14.964 -14.964 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -14.964 -14.964 I310901604 Beschaffung Klima-Split Anlage Serverraum -23.758 -23.758 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -23.758 -23.758 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 295 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I311001601 LED-Leuchten Glärnischstr. 1-3 -280.000 -2.442 -2.442 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -280.000 -2.442 -2.442 I311001602 Beschaffung einzelner Geräte - BZM Cafete- ria -2.838 -2.838 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.385 -2.385 I311001603 Beschaffung Beschallungsgeräte Kreis- sporthalle ÜB -549 -549 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -461 -461 I311001604 Beschaffung EDV- Geräte Schulzentrum MD -808 -808 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -808 -808 I311001605 Beschaffung einzelner Geräte - BSZ FN Cafeteria -7.107 -7.107 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.973 -5.973 I311001606 Beschaffung Defibrillatoren DHS BZ FN -3.041 -3.041 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.041 -3.041 I311001607 Beschaffung Defibrillatoren HES BZ FN -1.520 -1.520 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.520 -1.520 I311001608 Beschaffung Defibrillatoren CDS BZ FN -1.520 -1.520 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.520 -1.520 I311001609 Beschaffungen Cafeteria BSZ ÜB -739 -739 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -739 -739 I311001610 Elektroschalt- schrank Sporthalle BZ FN -1.295 -1.295 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.295 -1.295 I311001611 Beschaffung "Elabo" - Laborausstattung CDS -33.606 -33.606 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -33.606 -33.606 I311001612 Hochsprungmatte BZ FN -1.880 -1.880 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.880 -1.880 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM -5.000 -8.862 -3.862 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -8.862 -3.862 -5.000 I311001614 Beschaffung Geräte BSZ FN < 1.000€ -1.050 -1.050 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.050 -1.050 I311001615 Beschaffung Steigleiter Landesberufsschu- le TT -2.142 -2.142 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.142 -2.142 I311001616 Beschaffung Geräte LRA GL1-3 > 1.000€ -595 -595 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -595 -595 I311001617 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM -3.768 -3.768 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 2.470 2.470 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 296 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.768 -3.768 I311001618 Beschaffung Gefrierschrank - Cafeteria LRA GL 1-3 -589 -589 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -495 -495 I311001619 Beschaffung bewegl. Vermö. Hugo Eckener Schule FN -1.555 -1.555 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.555 -1.555 I311001620 Beschaffung bewegl. Vermö. Droste Hüls- hoff Schule -5.166 -5.166 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.166 -5.166 I311001621 Beschaffung bewegl. Vermö. Claude- Dornier-Schule -19.811 -19.811 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -19.811 -19.811 I311001701 Beschaffung Defibrilatoren (BZM) -7.000 -7.000 -7.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 2.000 2.000 2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 -9.000 I311001702 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BZM) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I311001703 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) -5.000 -5.508 -508 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.508 -508 -5.000 I311001704 Umbau Malerwerk- statt BSZ FN -64.800 -64.800 -64.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -64.800 -64.800 -64.800 I311001705 Beschaffung Geräte f. Unterhalt Gebäude (GL1-3) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I320301601 Schnittstelle Netwake Nachfolge LuKAS -20.000 -18.409 -18.409 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -18.409 -18.409 I320301602 Schnittstelle Dynamik Forms INFOMA LuKAS -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 I320301603 Entwässerungslei- tungskataster B-L-K Straßen -61.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -61.000 I320301801 Software Baustel- lenmanagement -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I320601601 K7725 Südumfah- rung Kehlen -14.450.000 -4.226.885 -2.576.885 -1.650.000 -5.000.000 -4.500.000 -3.500.000 -500.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 4.200.000 3.187.300 2.487.300 700.000 1.000.000 500.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -850.000 -350.000 -350.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -17.800.000 -7.064.185 -5.064.185 -2.000.000 -6.000.000 -4.500.000 -4.000.000 -500.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 297 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I320601602 K7742 Ortsum- fahrung Schnetzenhausen -3.350.000 -523.532 -123.532 -400.000 -500.000 -750.000 -1.400.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -3.350.000 -523.532 -123.532 -400.000 -500.000 -750.000 -1.400.000 I320601603 K7743 Ortsumfah- rung Markdorf -3.375.000 -511.239 -11.239 -500.000 -1.400.000 -1.000.000 -375.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 200.000 200.000 200.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -2.175.000 -100.000 -100.000 -700.000 -1.000.000 -375.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.400.000 -611.239 -11.239 -600.000 -700.000 I320601604 K7743 Umfah- rung Kluftern -750.000 -878.506 -428.506 -450.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -750.000 -878.506 -428.506 -450.000 I320601605 K7759 Beseitigung Banübergang Neufrach 785.000 686.582 686.582 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 885.000 686.872 686.872 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -290 -290 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -100.000 I320601607 K7765 San. Fahrbahn mit Rad-/Gehweg -1.200.000 -1.889.696 -1.889.696 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 1.800.000 463.500 463.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -450.000 -59.476 -59.476 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -2.550.000 -2.293.721 -2.293.721 I320601608 San. Fahrbahn- absenkung Gailhöfe- Großschönach -150.000 -231.552 -231.552 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -150.000 -231.552 -231.552 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen-Ittendorf -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -50.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahrbahn -1.680.000 -650.495 -495 -650.000 -100.000 -50.000 -600.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -100.000 -50.000 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -1.580.000 -600.495 -495 -600.000 -100.000 -600.000 I320601611 Radwegnetz- konzeption -550.000 -143.206 -43.206 -100.000 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 3.530 3.530 220 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 70 70 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -1.258 -1.258 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -550.000 -141.948 -41.948 -100.000 I320601612 K7760 Radweg -205.000 -120.048 -48 -120.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 80.000 80.000 80.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -35.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -250.000 -200.048 -48 -200.000 I320601613 Barierefreie Haltestelle -65.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -65.000 I320601614 Anpassung Einmündung Forstweg Gem. Neukirch -30.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 298 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -30.000 I320601615 K7742 Überque- rungshilfe Schnet- zenh./Unterraderach -37.000 -93.759 -93.759 -32.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 248.000 101.500 101.500 68.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -265.000 -195.259 -195.259 -100.000 I320601616 K7749 Radweg Baitenhausen- Schlosskirche -55.000 -31.111 -21.111 -10.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 170.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -20.000 -9.212 -9.212 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -205.000 -21.900 -11.900 -10.000 I320601617 K7751 Ur- nau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst -630.000 -72.023 -2.023 -70.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -80.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -550.000 -72.023 -2.023 -70.000 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn. / Kompensa- tionsmaßn. -420.000 -74.471 -4.471 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 -70.000 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 84.143 84.143 220 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 2.782 2.782 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -60.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -360.000 -64.471 -4.471 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 -60.000 I320601619 Sanierungs- maßnahmen an Kreisstra- ßen -5.700.000 -933.086 -133.086 -800.000 -800.000 -1.300.000 -1.300.000 -1.300.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -5.700.000 -933.086 -133.086 -800.000 -800.000 -1.300.000 -1.300.000 -1.300.000 I320601701 Neubau der Straßenmeisterei Markdorf -7.500.000 -200.000 -7.000.000 -300.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -7.500.000 -200.000 -7.000.000 -300.000 I320601702 K 7706 Neubau Rad-Gehweg Mückle und Gießenbrücke -210.000 -100.000 -100.000 -110.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 390.000 390.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -600.000 -100.000 -100.000 -500.000 I320601703 K7725 Neubau Überquerungshilfe Hirsch- latter Straße -60.000 -60.000 -60.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -60.000 -60.000 -60.000 I320601704 K7735 Neubau Rad-Gehweg Teuringer Str.(Stadt FN) -107.500 -30.000 -77.500 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 167.500 30.000 137.500 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -30.000 -20.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -245.000 -40.000 -205.000 I320601705 K7738 Neubau Rad-Gehweg u. Überque- rungshilfe Grötz -147.500 -30.000 -117.500 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 272.500 30.000 242.500 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 299 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -40.000 -20.000 -20.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -380.000 -40.000 -340.000 I320601706 K7739 Überque- rungshilfe Höhe Holzhof (Stadt FN) -65.700 -65.700 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 120.700 120.700 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -10.000 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -176.400 -176.400 I320601707 K7739 Neubau Überquerungshilfe Ber- gerstr./Unterrad -27.000 -27.000 -27.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 23.000 23.000 23.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -50.000 -50.000 -50.000 I320601708 K7771 Neubau Rad-Gehweg Owingen und Bambergen -1.220.000 -120.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.220.000 -120.000 -120.000 -100.000 -1.000.000 I320601709 K7772 Überque- rungshilfe Goldbach -1.190.000 -90.000 -90.000 -100.000 -1.000.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 40.000 40.000 40.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -1.230.000 -130.000 -130.000 -100.000 -1.000.000 I320601710 K7785 Radfah- rerausleitung Ortsausgang Leustetten -45.000 -45.000 -45.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 85.000 85.000 85.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -130.000 -130.000 -130.000 I320601711 K7786 Neubau Rad-Gehweg Abigkreisel u. Burgbergk. -40.000 -100.000 -100.000 330.000 -100.000 -170.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 330.000 330.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -370.000 -100.000 -100.000 -100.000 -170.000 I320601712 K7785 San. Fri- ckingen-Leustetten - ge- schlossen -1.545.000 -1.545.000 -1.545.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.545.000 -1.545.000 -1.545.000 I320601801 K 7742 ÜQH Unterraderach -175.000 -175.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -175.000 -175.000 I320601802 K 7769 San. Fahrbahnabs. Gailhö- fe/Kreisgr. BAII -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -100.000 -100.000 I320601803 K 7725 Ersatzneu- bau Schussenbr. OD Kehlen -400.000 -200.000 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -400.000 -200.000 -100.000 -100.000 I320601804 K 7749 Instands. Bauwerk ü. Bermat. Bach OD Berm. -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -100.000 -100.000 I320601805 K 7737 Grundhafte Instands. Stützwand bei FN- Berg -400.000 -400.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -400.000 -400.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 300 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I320601806 K 7709 Sanierung Durchlass u. Stützwand OD Laimnau -450.000 -450.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -450.000 -450.000 I320601807 K 7732 Anpassung a. B30neu RV-Süd -70.000 -70.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -70.000 -70.000 I320601808 K 7759 Nordum- fahrung Neufrach -320.000 -20.000 -100.000 -100.000 -100.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden -300.000 -100.000 -100.000 -100.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -20.000 -20.000 I320601809 K7760 Radweg Ahausen-Buggensegel BA II -1.045.000 -145.000 -900.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.045.000 -145.000 -900.000 I320601810 K7785 San. Fri- ckingen-Leustetten - neu -1.645.000 -1.645.000 -1.645.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.645.000 -1.645.000 -1.645.000 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverladung SM Tettn- ang -60.000 -80.034 -70.034 -10.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -60.000 -80.034 -70.034 -10.000 I320901601 WLAN-Sender Straßenmeistereien -30.000 -31.424 -31.424 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -31.424 -31.424 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € -2.410.000 -824.069 -480.069 -344.000 -397.000 -447.000 -447.000 -447.000 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 840.000 308.897 102.897 206.000 103.000 103.000 103.000 103.000 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 58.837 58.837 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.250.000 -1.111.803 -561.803 -550.000 -500.000 -550.000 -550.000 -550.000 I321001602 Erwerb Kleinge- räte < 1000 € -270.000 -65.125 -20.125 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -270.000 -65.125 -20.125 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 -45.000 I321001603 Erwerb Einrich- tungen Straßenmeisterei TT -3.423 -3.423 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.423 -3.423 I321001801 Beschaffung Schichtdickenmessgerät -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I322251601 Anteil Bodensee- kreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB -105.000 -5.000 -5.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -105.000 -5.000 -5.000 I322251602 K7749 Beteiligung Ern. Straßenentwäs. OD Ahausen -90.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -90.000 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg- Betenbrunn -200.000 -90.000 -90.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -200.000 -90.000 -90.000 I322251801 L 205 Kostenbetei- ligung (Ast K 7759) -50.000 -50.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 301 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -50.000 -50.000 I322251802 K 7716 RGW Tannau - Untereisenbach (Kostenbeteil.) -325.000 -325.000 280 Auszahlg. f. Investitions- förderungsmaßnahmen -325.000 -325.000 I330301601 Software Aktuali- sierung Abfuhrkalender -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 I330301602 Software Behälter- verwaltung -20.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -10.000 -10.000 I330301603 Internetanpassung Modul Abfallwirtschaft -20.000 -3.704 -3.704 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -3.704 -3.704 I330301604 Software Modul Deponietech- nik/Betriebstagebuch -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz -3.010.000 -283.495 -43.495 -240.000 -500.000 -1.000.000 -1.000.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -2.970.000 -233.743 -33.743 -200.000 -500.000 -1.000.000 -1.000.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -49.752 -9.752 -40.000 I330601602 Entsorgungs- zentrum Überlingen- Füllenwaid -100.000 -14.145 -14.145 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -100.000 -11.023 -11.023 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.122 -3.122 I330601605 Deponie Über- lingen Füllenwaid, Oster- weiterung -3.300.000 -2.414.366 -2.414.366 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -3.300.000 -2.414.366 -2.414.366 I330601606 Fortführung Wertstoffhof-Netz -1.900.000 -500.000 -750.000 -750.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.900.000 -500.000 -750.000 -750.000 I330601607 Verlegung Zufahrt Wetstoffhof Uhldingen- Mühlhofen -6.279 -6.279 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -6.279 -6.279 I330601608 EZ Weiherberg Basisabdichtung Los IVb -3.000.000 -100.000 -100.000 -500.000 -2.400.000 -2.400.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -3.000.000 -100.000 -100.000 -500.000 -2.400.000 -2.400.000 I330601609 EZ Weiherberg Deponie Erlebnispfad -30.000 -73.512 -63.512 -10.000 -20.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -30.000 -73.512 -63.512 -10.000 -20.000 I330601701 Wertstoffhof Ailingen -550.000 -574.606 -24.606 -550.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -550.000 -574.606 -24.606 -550.000 I330601901 Entsorgungszent- rum Tettnang-Sputenwinkel -1.000.000 -1.000.000 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -1.000.000 -1.000.000 I330901801 Neubeschaffung Pick-Up -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I331001601 Mobile Barkasse -10.000 -5.000 -5.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 302 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -5.000 -5.000 I331001602 Erwerb Büroaus- stattung Abfallwirtschaftsamt -1.758 -1.758 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.758 -1.758 I331001603 Beschaffung Mobiliar/Ausstattung EZ Weiherberg -4.628 -4.628 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.628 -4.628 I340301601 Beschaffung Kreislizenzen - KMZ Verleih - DVD -2.757 -2.757 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.757 -2.757 I340301701 Beschaffung Bibliotheksprogramm (Bib BZM) -2.000 -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I340301801 Office 365 (JVLS) -6.800 -2.000 -2.300 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.800 -2.000 -2.300 -2.500 I340901602 Beschaffung Verwaltungsserver (CDS) -40.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) -40.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 I340901604 Ergänzugen EST- Netzwerk (ES TT) -1.200 -12.735 -12.735 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -12.735 -12.735 I340901605 Techn.Erneu. Holz- CNC-Bearbeitungszentrum (JZGS) -165.000 3.810 3.810 200 Einzahlg. aus der Veräu- ßerung von Sachvermögen 5.000 5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -165.000 -1.190 -1.190 I340901701 Ergänzugen Netzwerke (ES TT) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I340901702 Beschaffung Server (Bib BZM) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I340901801 Abwasserprüf- stand (CDS) -25.000 -25.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 I340901802 Stationärer Band- schleifer (CDS) -4.000 -4.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 I340901803 Längendehnungs- prüfstand (CDS) -8.000 -8.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.000 -8.000 I340901805 Steuerungstechnik (CDS) -8.000 -8.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.000 -8.000 I340901806 Schulbus (SBS) -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 I341001601 EDV-Ausstattung (WRS BZM) -10.000 -19.508 -19.508 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 303 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -19.508 -19.508 I341001602 EDV-Ausstattung (RS BZM) -10.000 -11.350 -11.350 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -11.350 -11.350 I341001603 EDV-Ausstattung (Gym BZM) -10.000 -11.011 -11.011 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -11.011 -11.011 I341001604 Spielgeräte Son- nenbergschule -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I341001605 EDV-Ausstattung Sonnenbergschule -4.000 -2.069 -2.069 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -2.069 -2.069 I341001606 Sportgeräte Sonnenbergschule -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I341001607 Beschaffung Spülmaschine Sonnenberg- schule -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001608 Beschaffung Trinkbrunnen Pestalozzischule -5.000 -1.710 -1.710 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -1.710 -1.710 I341001609 Beschaffung Digitale Tafeln (CVS) -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I341001610 EDV-Ausstattung (CVS) -40.000 -4.820 -4.820 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -40.000 -4.820 -4.820 I341001611 Industrielle Mess- technik (CDS) -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -30.000 I341001612 Mechatronisches System Ind. 4.0 (CDS) -80.000 -1.421 -1.421 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -80.000 -1.421 -1.421 I341001613 Beschaffung Mobiliar (CDS) -1.500 -13.413 -13.413 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -13.413 -13.413 I341001614 Beschaffung Sportgeräte (CDS) -3.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.500 I341001615 Beschaffung Geräte f. Unterricht (CDS) -100.000 -79.982 -79.982 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -100.000 -79.982 -79.982 I341001616 EDV-Ausstattung (CDS) -62.000 -12.321 -12.321 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -62.000 -12.321 -12.321 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) -75.000 -71.585 -71.585 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -75.000 -71.585 -71.585 I341001618 Medienausstattung div. Geräte (HES) -52.300 -20.660 -20.660 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -52.300 -20.660 -20.660 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 304 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001619 Beschaffung div. Geräte Schulungsraum (KMZ) -7.000 -6.215 -6.215 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -6.215 -6.215 I341001620 EDV-Ausstattung (KMZ) -18.000 -16.137 -16.137 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -16.137 -16.137 I341001621 Beschaffung Möbel Küche (DHS) -1.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 I341001622 Beschaffung Tablets (DHS) -5.000 -6.130 -6.130 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 15.000 5.606 5.606 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men -9.495 -9.495 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -2.241 -2.241 I341001623 Beschaffung Möbel Sekretariat (DHS) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001624 Beschaffungen Bereich Nahrung (DHS) -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 I341001625 Beschaffungen Bereich Biotechnologie (DHS) -3.000 -1.999 -1.999 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -1.999 -1.999 I341001626 Beschaffungen Datenverarbeitung (DHS) -10.000 -7.672 -7.672 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -7.672 -7.672 I341001627 Beschaffung Nähmaschinen (DHS) -1.000 -2.238 -2.238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -2.238 -2.238 I341001628 EDV-Ausstattung (JKS) -4.000 -1.804 -1.804 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -1.804 -1.804 I341001629 Beschaffung Schneidemaschine (JKS) -1.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.400 I341001630 Ausstattung AL- Zimmer (JvLS) -5.000 -1.647 -1.647 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -1.647 -1.647 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) -10.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.500 I341001632 EDV-Ausstattung (JvLS) -10.000 -27.381 -27.381 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -27.381 -27.381 I341001633 Beschaffung Sportgeräte (JvLS) -6.000 -2.175 -2.175 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -2.175 -2.175 I341001634 Beschaffung Bibliotheksmöbel (JvLS) -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 I341001635 Beschaffung Beamer (JvLS) -2.500 -768 -768 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 305 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -768 -768 I341001636 Beschaffungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001637 Beschaffungen im allg. Sammlungsbereich (ES TT) -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I341001638 Beschaffungen Werkstättenbereich (ES TT) -5.000 -19.251 -19.251 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -19.251 -19.251 I341001639 Beschaffungen Medientechnik (ES TT) -3.000 -2.231 -2.231 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -2.231 -2.231 I341001640 Beschaffungen FB Geräte,Systeme,Elektronik (ES TT) -5.000 -33.378 -33.378 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -33.378 -33.378 I341001641 Beschaffung FB Energie-/Gebäudetechnik (ES TT) -20.000 -576 -576 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -576 -576 I341001642 Beschaffung Laborausstettung (ES TT) -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 I341001643 EDV-Ausstattung (ES TT) -58.000 -50.144 -50.144 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 15.000 15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -58.000 -50.144 -50.144 I341001644 Labor Lernfab- rik 4.0 (ES TT) -250.000 -219.428 -219.428 250 Auszahlg. f. Baumaß- nahmen -165.599 -165.599 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 -53.830 -53.830 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elektrik(JZGS) -17.000 -730 -730 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -17.000 -730 -730 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) -18.000 -29.962 -29.962 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -29.962 -29.962 I341001647 Beschaffung für Werkstätte (JZGS) -5.744 -5.744 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.744 -5.744 I341001648 Ausstattung Schulräume (CVS) -8.492 -8.492 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.492 -8.492 I341001649 Beschaffung Medienausstattung div. Geräte (JZGS) -8.755 -8.755 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.755 -8.755 I341001650 Beschaff. div. Ausstattung (bis 2.000 Euro) (DHS) -2.375 -2.375 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.375 -2.375 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 306 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001652 Traktor für Projek- tarbeit (Pesta.) -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 I341001653 Beschaffung Geräte Sonnenbergschule < 1000,00€ -559 -559 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -559 -559 I341001654 Beschaffung bewegl. Vermö. BZM - Schul- amt -1.526 -1.526 180 Einzahlg. aus Investiti- onszuwendungen 15.530 15.530 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.526 -1.526 I341001655 Beschaffung einer Presse (JKS) -6.064 -6.064 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.064 -6.064 I341001656 Beschaffung einer Analysewaage (JZGS) -1.274 -1.274 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.274 -1.274 I341001657 Beschaffung Diensthandy Pestalozzischule MD -623 -623 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -623 -623 I341001659 Beschaffung Mikrofon Stereo Set Bundle (KMZ) -1.149 -1.149 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.149 -1.149 I341001660 Beschaffung bewegl. Vermögen Gymnasi- um BZM -5.314 -5.314 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.314 -5.314 I341001661 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) -665 -665 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -665 -665 I341001662 Beschaffung bewegl. Vermögen (WRS BZM) -4.591 -4.591 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.591 -4.591 I341001663 Beschaffung bewegl. Vermögen (RS BZM) -8.238 -8.238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -8.238 -8.238 I341001664 Beschaffung bewegl. Vermögen (HES) -852 -852 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -852 -852 I341001666 Beschaffung Leuchtkörper Gymnasium (BZM) -3.591 -3.591 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.591 -3.591 I341001667 Beschaffung Backofen (CVS) -3.689 -3.689 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.689 -3.689 I341001701 Renovierung Schüleraufenthalt - Bänke (DHS) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001702 Pflegepuppen (JvLS) -6.000 -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 307 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001703 Mikroskope (JvLS) -11.000 -11.000 -11.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.000 -11.000 -11.000 I341001704 elektr. Pflegebett (JvLS) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001705 Laborausstattung (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001706 Energie-/Gebäude- /Automatisierungstech. (ES TT) -20.000 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 -20.000 I341001707 Ergänzungen im FB Geräte, Systeme, Elekt. (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001708 Ergänzungen in Medientechnik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001709 Ergänzungen im Werkstattbereich (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001710 Erg. allgem. Sammlungsbereich, Verwal- tung (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001711 Ergänzungen FB Informationstechnik (ES TT) -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I341001712 Technologische Erneuerung (CDS) -200.000 -200.000 -200.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -200.000 -200.000 -200.000 I341001713 Grundausstattung Schalttafel Kfz Wertstatt (JZGS) -35.000 -35.000 -35.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -35.000 -35.000 -35.000 I341001714 Pneumatik- Ausstattung (JZGS) -13.600 -13.600 -13.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -13.600 -13.600 -13.600 I341001715 Drucker für Physi- kabteilung (JZGS) -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001716 Digitaler Bild- schirm - Neubau (JZGS) -6.400 -6.400 -6.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 -6.400 I341001717 Digitaler Bild- schirm - Werkstatt (JZGS) -6.400 -6.400 -6.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 -6.400 I341001718 DSBtouch Bild- schirm Lehrerzimmer (JZGS) -2.000 -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001719 Beschaffung Beamer (JZGS) -1.200 -1.200 -1.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 -1.200 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 308 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001720 Beschaffung Medienausstattung (HES) -22.100 -22.100 -22.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -22.100 -22.100 -22.100 I341001721 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001722 Beschaffung digitale Medien (RS BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001723 Umsetzung des Medienentwicklungsplanes (Gym BZM) -10.000 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 -10.000 I341001724 Beschaffung Konvertierungsgerät (Bib BZM) -1.300 -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 -1.300 I341001725 Mac Book Pro zum Viedeoschnitt (KMZ Leiter) -2.000 -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 I341001726 Videokameras 4k (KMZ) -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I341001727 Beschaffung EDV- Ausstattung -4.500 -4.500 -4.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.500 -4.500 -4.500 I341001801 Steinsäge (CDS) -1.900 -1.900 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.900 -1.900 I341001802 Labor- Zwangsmischer (CDS) -2.200 -2.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.200 -2.200 I341001803 Handkreissäte Mafell (CDS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001804 Laser für Format- kreissäge -1.500 -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 -1.500 I341001805 Trainingspaket Geräteprüfung (CDS) -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 I341001806 Fahrwerksvermes- sung (CDS) -5.500 -5.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.500 -5.500 I341001807 ZF Aktivlenkung (HAKO Lehrmittel) (CDS) -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 I341001808 KTS (CDS) -11.000 -11.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -11.000 -11.000 I341001809 Heißluftmassen- messer (CDS) -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I341001810 Erstinstallation Beamer Küchen u. Restaur. (CDS) -9.000 -9.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 309 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I341001811 DV-Anschlüsse erneuern HOGA-Verw. (CDS) -7.000 -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 I341001812 Aufschnittmaschi- ne Bizerba (CDS) -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 I341001813 Thermomix TM 5 (CDS) -1.300 -1.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.300 -1.300 I341001814 Rational Kombi- dämpfer (CDS) -6.400 -6.400 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.400 -6.400 I341001815 Pacco Jet 2 System u. Zubehör (CDS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001816 Holdomat Hugendobler Ktm (CDS) -2.100 -2.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.100 -2.100 I341001817 Logo Steuerung 24 V (CDS) -9.600 -9.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.600 -9.600 I341001818 LCD-Monitor Samsung SyncMaster (CDS) -9.500 -9.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.500 -9.500 I341001819 Switch Borad (CDS) -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I341001820 Mobile Skimmer f. CNC-Fräsmasch. (CDS) -1.800 -1.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.800 -1.800 I341001821 Hydraulikaggregat (CDS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001822 Tischbohrmaschi- ne inkl. Unterbau (CDS) -7.000 -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -7.000 -7.000 I341001823 Bandschleifma- schine (CDS) -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I341001824 Segment Abkant- bank (CDS) -2.200 -2.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.200 -2.200 I341001825 Säulenbohrma- schine (CDS) -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I341001826 Metallbandsäage (CDS) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I341001827 Ersatz Projektoren (Beamer) (CVS) -25.000 -25.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -25.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 310 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001828 Ersatzbeschaffung elektr./inform. Investg. (ES TT) -180.900 -60.300 -60.300 -60.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -180.900 -60.300 -60.300 -60.300 I341001830 Logodiktat (JVLS) -4.800 -1.500 -1.600 -1.700 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.800 -1.500 -1.600 -1.700 I341001831 Waschmaschine (JVLS) -1.200 -1.200 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.200 -1.200 I341001832 Wäschetrockner (JVLS) -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.000 -1.000 I341001833 Umgestaltung Verwaltungsbereich (HES) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I341001834 KTS für Werstatt- diagnosegerät (JZGS) -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 I341001835 Werstattwagen mit Werkzeugausstattung (JZGS) -9.000 -9.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I341001836 Bosch Motortester FSA (JZGS) -18.000 -18.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -18.000 -18.000 I341001837 Bremsendruck- prüfgerät (JZGS) -2.100 -2.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.100 -2.100 I341001839 Vertikal- Metallkreissäge für Metalllager (JZGS) -5.500 -5.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.500 -5.500 I341001840 Tischbohrmaschi- ne (JZGS) -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.500 -2.500 I341001841 Bandsäge (JZGS) -4.800 -4.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.800 -4.800 I341001843 Umkehrmikrosko- pe (JZGS) -9.000 -9.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -9.000 -9.000 I341001844 Photodokumenta- tions- und Videokam. (JZGS) -4.000 -4.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.000 -4.000 I341001845 PC / EDV- Ausstattung (JKS) -2.300 -2.300 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.300 -2.300 I341001846 Lichtstarker Beamer (KMZ) -3.600 -3.600 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.600 -3.600 I341001847 Leinwand mit 2 Tüchern (KMZ) -2.800 -2.800 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.800 -2.800 I341001848 Hardware, techn. Ausstattung (DHS) -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -20.000 -20.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 311 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 I341001849 Renovierung Lehrerzimmer (DHS) -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001850 Umgestal- tung/Renovierung Küche (DHS) -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -10.000 -10.000 I341001851 Umgestal- tung/Renovierung Aula (DHS) -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 I341001852 Umgestal- tung/Renovierung Verw.bereich (DHS) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I400301601 Software Buttler -39.000 -32.000 -32.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -39.000 -32.000 -32.000 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshan- deln" -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 I400301603 Software Modul Fallmanagement -25.000 -13.867 -13.867 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -25.000 -13.867 -13.867 I400301605 Anschaffung Lizenzen Sozialamt -762 -762 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -762 -762 I400301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -3.000 -3.000 -3.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.000 -3.000 -3.000 I400301702 Anbindung enaio an Fachverfahren (Sozialamt) -6.000 -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I400301801 Einführung eAkte Versorgungsamt (SG III) -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -15.000 -15.000 I400301802 Anbindung Fach- verf. Cawin/Schubera an Enaio -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I400301803 Anbindung Fach- verf. DiWo/Wohngeld an Eniao -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I400301804 Anbindung Fach- verf. Dialog 21 / Seprom/BaföG -12.000 -12.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -12.000 -12.000 I401001601 EDV-Anbindung Gemeinschaftsunterkünfte -250.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -250.000 I401001602 Beschaffung Ausstattungsgegenstände Asyl -3.290 -3.290 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -3.290 -3.290 I401001603 Beschaffung Büroausstattung Sozialamt -2.199 -2.199 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.199 -2.199 I410301601 Lizenzen Prosoz14 -31.900 -14.475 -8.675 -5.800 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 312 - Investitionen Investitionen Einzahlungs- und Auszah- lungsarten Gesamt- ausgabe-/ -einnahme- bedarf (Ansatz) bisher bereit gestellt (bis VJ) Jahres- ergebnis 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 VE 2018 Finanzplan 2019 Finanzplan 2020 Finanzplan 2021 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -31.900 -14.475 -8.675 -5.800 I410301701 Optische Archivie- rung Jugendamt -83.000 -83.000 -83.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -83.000 -83.000 -83.000 I411001601 Beschaffung Büroaustattung Jugendamt -779 -779 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -779 -779 I420301601 Software Upgrade Octoware -21.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -21.000 I421001601 Beschaffung Chlormessgerät -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 I430301601 Schnittstelle Infoma/MIS -2.000 -2.714 -714 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.714 -714 -2.000 I441001601 Beschaffung Mobile Kühlbox -1.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -1.500 I441001602 Beschaffung Stereo - Mikroscop -960 -960 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -960 -960 I441001603 Beschaffung Geschirrspülmaschine -725 -725 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -725 -725 I450301601 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -4.106 -4.106 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -4.106 -4.106 I450301701 Erweiterung Lizenzen OPEN PROSOZ -6.000 -6.000 -6.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -6.000 -6.000 -6.000 I450301702 Lagerprogramm Gemeinschaftsunterkünfte -5.000 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -5.000 -5.000 -5.000 I450301704 Anbindung enaio an Fachverfahren (AMI) -24.000 -24.000 -24.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -24.000 -24.000 -24.000 I451001701 Beschaffung Ausstattungsgegenstände Asyl -2.000 -2.000 -2.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen -2.000 -2.000 -2.000 Gesamtsumme -144.861.144 -43.483.475 -21.109.975 -22.373.500 -14.896.400 -64.966.000 -34.596.400 -26.746.200 -15.457.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 313 - Stellenplan Teil I: Erläuterungen 1. Inhaltsübersicht 2. Rechtsgrundlagen 3. Begriff und Inhalt 4. Änderung des Stellenplans 5. Stellen für staatliche Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte 6. Probezeit in einem Amt mit leitender Funktion 7. Stellenbewertung 8. Budgetierung/Aushilfskräfte 9. Teilzeitbeschäftigte 10. Altersteilzeit 11. Leerstellen 12. Künftig wegfallende Stellen („kw“-Vermerke) 13. Stellenbewegungen 14. Gesamtstellenzahl der Kreisbediensteten 15. Landesbedienstete Teil II: Stellenplan Teil III: Entwicklung der Stellenzahlen Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 314 - Stellenplan 2018 1. Inhaltsübersicht Erläuterungen: Ziffern 2 bis 15 Teil A Beamtinnen und Beamte Teil B Beschäftigte Zusammenstellung Teil C Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte des Haushaltsplans Teil D nachrichtlich – Ehrenbeamte, Nachwuchskräfte und sonst. Beschäftigte Übersicht Entwicklung der Stellenzahlen 2. Rechtsgrundlagen a) Landkreisordnung (LKrO) in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) b) Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100) c) Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeinde- haushaltsverordnung - GemHVO) vom 11. Dezember 2009 (GBl. S. 770), zuletzt geändert am 29. April 2016 (GBl. S. 332) d) Stellenobergrenzenverordnung (StOGVO) vom 22. Juni 2004 (GBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (GBl. S. 334,339) e) Art. 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 313) 3. Begriff und Inhalt Im Stellenplan werden die Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend Beschäftigten festgelegt, die für die Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr erforderlich sind. Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes. Der Stellenplan eines Vorjahres gilt so lange wei- ter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist. Künftig wegfallende Stellen erhalten den Vermerk „kw“. Diese Stellen dürfen nicht länger in Anspruch genommen werden, als dies sachlich unbedingt erforderlich ist (bis zum Wegfall des sachlichen Grun- des, bis zum Ausscheiden/Wechsel der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters bzw. bei Rückkehr aus einer Be- urlaubung bis zum Freiwerden einer Planstelle). Stellen mit „ku“-Vermerk sind nach Ausscheiden bzw. Wechsel der Stelleninhaberin/ des Stelleninha- bers in Stellen einer niedrigeren Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe umzuwandeln. 4. Änderung des Stellenplans Es ist unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Beamtinnen/Beamte oder Beschäftigte eingestellt, angestellt, befördert bzw. höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entspre- chenden Stellen nicht enthält. Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 315 - Eine Nachtragssatzung ist gem. § 82 Abs. 3 GemO nicht erforderlich a) bei Abweichungen vom Stellenplan sowie der Leistung höherer Personalausgaben, wenn sich dies unmittelbar aus einer Änderung des Besoldungs- oder Tarifrechtes ergibt; b) bei der Vermehrung oder Hebung von Stellen für Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte, wenn dies im Verhältnis zur Gesamtzahl der Stellen für diese Bediensteten unerheblich ist. 5. Stellen für staatliche Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte Die Stellen der Landesbediensteten bei der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde sind in Teil D nach- richtlich aufgeführt. Die Bewirtschaftung dieser Stellen obliegt den Ministerien des Landes bzw. dem Regierungspräsidium Tübingen. Die für die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde erforderlichen Beamtinnen/Beamten und Be- schäftigten des gehobenen und mittleren Dienstes sind vom Landkreis zu stellen. Der Landkreis erhält dafür über erhöhte Zuweisungen im Finanzausgleich eine pauschale Entschädigung. 6. Probezeit in einem Amt mit leitender Funktion Gemäß § 8 Landesbeamtengesetz können Ämter mit leitender Funktion auf Probe übertragen werden. Der Kreistag des Bodenseekreises hat am 1. Oktober 1998 beschlossen, alle Ämter ab Besoldungs- gruppe A 14 Landesbesoldungsordnung – Oberrat/rätin – als „Ämter mit leitender Funktion“ auszuwei- sen und damit für die Übertragung auf Probe bestimmt. Dies sind derzeit folgende Stellen: A 16 – Ltd. Kreisverwaltungsdirektor/in Kreiskämmerer/in, Sozialdezernent/in, Dezernent/in für Umwelt und Technik A 14 – Kreisoberverwaltungsrat/rätin Leiter/in Kommunal- und Prüfungsamt, Kämmerei, Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr, Amt für Krei- sentwicklung und Baurecht, Jugendamt, Sozialamt, Jobcenter 7. Stellenbewertung Der Stellenplan enthält die Ergebnisse der fortgeschriebenen Stellenbewertung. Höherbewertungen ab Bes.Gr. A 13 LBesG bzw. Entgeltgruppe 13 TVöD und die entsprechenden Stel- lenhebungen sind vom Ausschuss für Verwaltung und Kultur bzw. dem Kreistag zu beschließen und müssen einzeln aufgeführt werden (s. Ziff. 13). 8. Aushilfskräfte Aushilfskräfte dürfen außerhalb des Stellenplanes beschäftigt werden. 9. Teilzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte werden im Stellenplan zusammengefasst ausgewiesen. Im Landratsamt Bodenseekreis sind von 1.204 Kreisbediensteten 454 teilzeitbeschäftigt (Stand: 30.06.2017). Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 316 - 10. Altersteilzeit Beim Landratsamt Bodenseekreis befinden sich 12 Mitarbeitende in Altersteilzeit (Stand 30. Juni 2017). 11. Leerstellen Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 26.07.2016 (s. Sitzungsvorlage DS 846/2016/1) einen Leerstel- lenpool mit insgesamt 30 Leerstellen genehmigt. 14,75 Leerstellen sind bereits in Anspruch genommen (s. Stellenplan Teil A und B) und den betreffenden Teilhaushalten zugewiesen worden. Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurden 3 Leerstellen gestrichen, da die beurlaubten Bediensteten zurückgekehrt bzw. ausgeschieden sind. 4,25 neue Leerstellen waren/sind erforderlich, so dass sich eine Differenz von + 1,25 Leerstellen ergibt. Wird eine Beamtin/Beschäftigte oder ein Beamter/Beschäftigter ohne Dienstbezüge beurlaubt und besteht ein unabweisbares Bedürfnis, die Planstelle auf unbestimmte Zeit neu zu besetzen, kann eine Leerstelle der entsprechenden Besoldungs-/Entgeltgruppe mit dem Vermerk „kw“ = „künftig wegfallend“ geschaffen werden. Endet die Beurlaubung, ist die/der Bedienstete in eine freie oder in die nächste freiwerdende Planstelle ihrer/seiner Besoldungs-/Entgeltgruppe einzuweisen. Bis zur Einweisung in eine freie Stelle ist die/der Bedienstete auf der Leerstelle zu führen. 12. Künftig wegfallende Stellen („kw“-Vermerke): Schulamt/Schulaufsicht; s. Anm. unten Kreiskulturamt (Gemeindearchive; Refinanzierung durch die Gemeinden); s. Anm. unten 1,00 0,55 Hauptamt Klinik Tettnang GmbH/Klinikum FN GmbH; s. Anm. unten Amt für Bürgerservice, Schifffahrt und Verkehr 1,47 2,00 1,00 Bau- und Liegenschaftsamt (Energiemanager) Kämmerei Zwischensumme zuzgl. Leerstellen (s. Ziff. 11) 1,00 0,50 7,52 14,75 Gesamt 22,27 Anmerkungen: zu Schulamt/Schulaufsicht: Nach Art. 6 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform vom 14.10.2008 hatten diejenigen Bediensteten des Schulamtes, die mit der Verwaltungsreform 2005 in den Dienst des Kreises übergetreten sind, ein Wahlrecht, wieder in den Dienst des Landes zu treten oder sich als Kreisbediens- tete zu dem künftigen Staatlichen Schulamt Markdorf abordnen zu lassen. 3 Mitarbeiterinnen haben von der letztgenannten Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Stellen entfallen, sobald die betreffenden Stel- leninhaberinnen ausscheiden oder auf eine andere Planstelle umgesetzt werden. Zwei Mitarbeiterinnen sind zwischenzeitlich ausgeschieden. zu Kreiskulturamt/Gemeindearchive: Aufgrund der Interessenbekundungen der Städte und Gemeinden wurde der mittel- bis langfristige Be- treuungsaufwand mit 0,7 bis 1,0 Stellen(anteilen) berechnet. Der Bedarf wurde durch Entfristung eines Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 317 - 0,8-Stellenanteils einer bisher befristeten Stelle gedeckt. Der „kw-Vermerk“ wurde für diesen Anteil auf- gehoben und besteht damit ab 2015 nur noch für einen Stellenanteil von 0,55. zu Klinik Tettnang GmbH bzw. Klinikum Friedrichshafen GmbH: Die Personalkosten der beiden Bediensteten, die bei der Klinik Tettnang GmbH und der Klinikum Fried- richshafen GmbH eingesetzt sind, übernehmen die Kliniken. 13. Stellenbewegungen A. Stellenhebungen nach Neubewertung ab Bes.Gr. A 13 LBesG bzw. EG 13 TvöD Die Stellen der Sachgebietsleitung der Rechnungsprüfung des Kommunal- und Prüfungsamtes sowie des der stellvert. Leitung des Hauptamtes sind in der Bewertungskommission im Mai 2017 nach Besol- dungsgruppe A 13 LBesG bewertet worden; die Stellen werden im Stellenplan 2018 entsprechend an- gehoben. B. Stellenbedarf 2018 Dezernat/Amt Aufgaben/Änderungen Anm.: SB = Sachbearbeitung EG = Entgeltgruppe nach TVöD (Beschäftigte) A = Besoldungsgruppe nach LBesG (Beamte) Stellen nicht gegen- finanziert Stellen voll / teilweise gegenfinanziert davon Bereich Asyl/ Integration Dezernat Landrat Kulturamt Galerieverantwortlicher (EG 5) für die Galerie Meersburg 0,5 Dezernat 1 Veterinäramt Veterinärhygienekontrolleur (EG 8) Verwaltungskraft (EG 6) 1,0 1,0 Rechts- und Ordnungsamt SB Bußgeld (EG 7) für stationäre/mobile Geschwindigkeitsmessungen SB Organisation u. Bußgeld (EG 9 c) für die Kreispolizei- und Straßenverkehrsbehörde Rechtl. Beratung/Information der Prostituierten, An- meldeverfahren (EG 9 c) (s. Prostituiertenschutzgesetz v. 01.07.2017) 2,0 1,0 1,0 Dezernat 2 Amt für Kreis- entwicklung u. Baurecht SB für ÖPNV (EG 9c) Zahlung von Ausgleichsleistungen nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes i. d. F. vom 20.07.2017 1,0 Umwelt- schutzamt SB nichttechn. Verwaltungsdienst (0,55 A 11/ 0,3 A 9m.D.) Landschaftspflege (EG 4) Aneitung des Landschaftspflegetrupps SB techn. Dienst (A 12/EG 11) für Gewerbeaufsicht/Prod. Gewerbe und Kreislauf- wirtschaft/Energie/Baugewerbe 0,85 1,0 2,0 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 318 - SB Naturschutz (A 10/EG 9) Verwaltungskraft s. Organisationsgutachten vom 30.08.2016 u. Be- schluss des Kreistags vom 31.05. 2017 1,0 Amt für Wasser- und Boden- schutz SB Hochwasserschutz/- risikomanage- ment/Starkniederschlagsmanagement (A 12) techn. u. gewässerökologische SB/ Bereich Boden- see u. sonstige Oberflächengewässer (A12) Assistenzkraft (EG 5) s. Organisationsgutachten und Beschluss des Kreis- tags vom 19.07.2017 1,0 1,0 1,0 Dezernat 3 Kämmerei SB Controlling Finanzen (EG 9 a) Weiterentwicklung von MIS (Management- und In- formationssystem) und Doppik 1,0 Abfallwirt- schaftsamt Betreuung Wertstoffhöfe (EG 2) 0,9 Stellen für Langenargen u. Meckenbeueren; 1,1 für Friedrichshafen-Ailingen (Neuinbetriebnahme), 0,5 wegen Erweiterung der Öffnungszeiten Wiegemeister/Eingangskontrolleur Entsorgungs- zentrum Weiherberg (EG 6) SB Abfallgebührenveranlagung (EG 6) s. Organisationsgutachten 2014 2,5 0,5 1,0 Amt für Schule und Bildung Schulsozialarbeit (S 12) im Bildungszentrum Markdorf 0,5 Dezernat 4 Altenhilfeplanung (EG S 17) 0,5 Sozialamt Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe (A 12/EG 11) SB Controlling und Systembetreuung (A 11/EG 10) Scanstelle (EG 5) 1,0 1,0 0,8 Jugendamt Qualifizierte Zuarbeit Sachgebiet „unbegleitete minderjährige Ausländer / Geschäftsstelle Ju- gendgerichtshilfe (EG 8) Tagespflegefachkraft (S 12) s. Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 06.03.2017 SB Kindertagesbetreuung WJH (EG 9 b) SB Unterhaltsvorschusskasse (EG 9 b) (neues Unterhaltsvorschussgesetz v. 01.07.2017) 1,0 2,0 0,3 1,0 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 319 - Jobcenter Arbeitsvermittlung (EG 10) Assistenz (EG 5) Beratungsstelle (EG 9 a) Leistungssachbearbeitung (EG 9 c) Fallmanagment (EG 10/S 15) Systemverwaltung (EG 9 c) 1,0 1,0 1,0 3,0 1,0 1,0 Amt für Migra- tion und In- tegration Abbau von 2 Stellen (Heimleitung und Haus- wirtschaft) wegen gesunkenem Zustrom an Flüchtlingen Anm.: 3 Stellen wurden innerhalb des Amtes aus dem Sachgebiet II/Leistungsgewährung für Asylbewerber in das Sachgebiet I/Ausländer- behörde verschoben. - 2,0 Gesundheits- amt Gesundheitswissenschaftler (EG 10) s. Landesgesundheitsgesetz vom 17.12.2015 Sozialpädagogin (EG S 12) gesundheitl. Beratung der Prostituierten; s. Prostituiertenschutzgesetz v. 01.07.2017 0,5 0,5 Summen: 10,8 17,65 7,0 Stellenmehrung insgesamt + 35,45 14. Gesamtstellenzahl der Kreisbediensteten Stellenmehrung (s. Ziff. 13 B) + 35,45 Stellen (10,8 Stellen vom Kreis finanziert, 17,65 Stellen voll bzw. teilweise gegenfinanziert und 7 Stellen Aufgabenbereich Asyl/Integration) zuzgl. Inanspruchnahme weiterer Leerstellen aus dem Leerstellenpool (s. Ziff. 11); kostenneutral + 1,25 Stellen _______________________________________________________________________________ Gesamtergebnis + 36,70 Stellen Im Ergebnis steigt die Gesamtstellenzahl der Kreisbediensteten im Vergleich zum Vorjahr von 924,01 um 36,70 Stellen auf 960,71 Stellen. 15. Landesbedienstete Die Stellenzahl der Landesbediensteten steigt im Vergleich zum Vorjahr von 35 Stellen um 0,5 auf ins- gesamt 35,5 Stellen (die Landesstellen sind in Teil D nachrichtlich aufgeführt). Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 Teil A: Beamtinnen und Beamte Laufbahngruppe 1 2 3 4 5 6 7 8 Teil A I. Landkreisverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung Landrat B8 1,00 1,00 1,00 Höherer Dienst A16 3,00 3,00 3,00 A14 7,50 8,50 7,50 A13/H 1,00 1,00 1,00 Gehobener Dienst A13/G 6,00 6,00 5,75 A12 41,65 40,20 36,40 A11 68,50 2,00 67,55 62,60 A10 22,65 3,00 22,65 14,95 A9/G Mittlerer Dienst A10/M 4,00 4,00 4,00 A9/M 27,80 8,00 29,30 22,53 A8 12,05 12,05 8,05 A7 3,00 3,00 1,51 Insgesamt A I 198,15 8,00 5,00 198,25 168,29 Teil A II. Sondervermögen mit Sonderrechnung Insgesamt A I und A II 198,15 8,00 5,00 198,25 168,29 zu Leerstellen "kw": beurlaubte Beamte/innen B es.gruppe Insgesam t Z ahl der tatsächlich bes. S tellen 30.06.2017 m it Z ulage n.LB esG S onder- schlüssel Leerstellen "kw " Z ahl der S tellen 2017 darunter Zahl der Stellen Nachrichtlich - 320 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Anlage zu Teil A - Amtsbezeichnungen für das Haushaltsjahr 2018 Summe Anzahl VKW Amtsbezeichung Besoldungsgruppe 1 1,00 Landrat B8 Summe 1 1,00 B8 3 3,00 Leitender Kreisverwaltungsdirektor A16 Summe 3 3,00 A16 7 7,00 Kreisoberverwaltungsrat A14 1 0,50 Obermedizinalrat A14 Summe 8 7,50 A14 1 1,00 Kreisbrandrat A13/H Summe 1 1,00 A13/H 5 5,00 Kreisoberamtsrat A13/G 1 1,00 Vermessungsoberamtsrat A13/G Summe 6 6,00 A13/G 2 2,00 Forstamtsrat A12 30 28,15 Kreisamtsrat A12 1 1,00 Kreisbauamtsrat A12 1 1,00 Landwirtschaftsamtsrat A12 5 5,00 Technischer Kreisamtsrat A12 5 4,50 Vermessungsamtsrat A12 Summe 44 41,65 A12 9 8,50 Forstamtmann A11 66 55,00 Kreisamtmann A11 2 2,00 Landwirtschaftsamtmann A11 1 1,00 Technischer Kreisamtmann A11 2 2,00 Vermessungsamtmann A11 Summe 80 68,50 A11 2 2,00 Forstoberinspektor A10 22 19,15 Kreisoberinspektor A10 2 1,50 Landwirtschaftsoberinspektor A10 Summe 26 22,65 A10 Kreisinspektor A9/G Summe A9/G 3 3,00 Erster Hauptstraßenmeister A10/M 1 1,00 Erster Lebensmittelhauptkontrolleur A10/M Summe 4 4,00 A10/M 1 1,00 Hauptstraßenmeister A9/M 17 15,80 Kreisamtsinspektor A9/M 11 11,00 Vermessungsamtsinspektor A9/M Summe 29 27,80 A9/M 3 2,25 Kreishauptsekretär A8 1 0,80 Landwirtschaftshauptsekretär A8 9 9,00 Vermessungshauptsekretär A8 Summe 13 12,05 A8 2 2,00 Kreisobersekretär A7 1 1,00 Vermessungsobersekretär A7 Summe 3 3,00 A7 Gesamtsumme 218 198,15 - 321 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 Teil B: Beschäftigte Tarifart 1 2 3 4 5 6 7 8 Teil B I. Landkreisverwaltung - ohne Sondervermögen mit Sonderrechnung TVÖD VKA E15 2,00 2,00 2,00 E14 5,00 4,00 3,80 E13 10,00 10,00 8,10 E12 18,35 17,35 17,45 E11 47,75 0,50 40,60 36,30 E10 72,40 2,00 71,30 68,67 E09C 22,90 E09B 49,40 E09A 67,82 0,75 E09 103,32 98,92 E08 91,76 3,00 113,01 104,28 E07 36,50 3,00 7,90 E06 134,11 159,49 154,32 E05 74,52 1,50 79,34 80,21 E04 1,20 0,20 1,00 E03 1,48 1,48 1,98 E02Ü 3,00 3,00 2,47 E02 9,22 6,72 7,90 TV Fleischbeschauer TVFLU 3,00 3,00 2,85 TV Wald Ba-Wü Monat E08 1,00 1,00 0,82 E05 8,00 8,00 5,64 E03 1,00 1,00 1,00 BT-V Soz.&Erz.Dienst S18 1,00 1,80 1,80 S17 8,00 7,00 6,20 S15 28,25 26,05 24,75 S14 30,65 2,00 29,95 30,17 S13 1,00 S12 19,95 18,65 16,75 S11B 12,90 14,10 13,25 S08B 0,40 0,40 1,40 Insgesamt B I 762,56 9,75 725,76 699,93 Teil B II. Sondervermögen mit Sonderrechnung Insgesamt B I und B II 762,56 9,75 725,76 699,93 E ntgeltgruppe Insgesam t Z ahl der tatsächlich bes. S tellen 30.06.2017 Zahl der Stellen Nachrichtlich Z ahl der S tellen 2017 m it Z ulage S onder- schlüssel Leerstellen "kw " darunter - 322 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis _______________________________________________________________________________________ _ Zusammenstellung Stellenplan 2018 Teil A Beamtinnen und Beamte 198,15 8,00 5,00 198,25 168,29 Teil B Beschäftigte 762,56 9,75 725,76 699,93 Landkreisverwaltung insgesamt 960,71 8,00 14,75 924,01 868,22 Landkreisverwaltung Zahl der Stellen Nachrichtlich Insgesam t darunter Z ahl der S tellen 2017 Z ahl der tatsächlich bes. S tellen 30.06.2017 m it Z ulage n.LB esG S onder- schlüssel Leerstellen "kw " - 323 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte des Haushaltsplans 2018 - Beamtinnen und Beamte - LR THH Bezeichnung B8 A16 A14 A13/H A13/G A12 A11 A10 A9/G A10/M A9/M A8 A7 01 Innere Verwaltung 1,00 3,00 2,00 2,00 7,93 6,10 3,00 2,30 02 Sicherheit und Ordnung 1,00 1,00 2,70 6,45 0,50 1,00 6,50 1,25 1,00 03 Schulbetrieb 04 Kulturpflege 05 Soziales 3,50 1,00 9,80 31,55 11,90 4,00 1,00 06 Bauangelegenheiten 0,40 1,00 6,30 3,90 12,00 9,00 1,00 07 Energie- und Abfallwirtschaft 1,00 08 Straßen 1,00 1,00 1,00 1,00 3,00 2,00 09 Verkehr und ÖPNV 0,20 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 0,40 1,00 13,93 19,50 6,25 1,00 0,80 Insgesamt: 1,00 3,00 7,50 1,00 6,00 41,65 68,50 22,65 4,00 27,80 12,05 3,00 THH Bezeichnung 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulbetrieb 04 Kulturpflege 05 Soziales 06 Bauangelegenheiten 07 Energie- und Abfallwirtschaft 08 Straßen 09 Verkehr und ÖPNV 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Insgesamt: 198,15 33,60 1,00 9,00 0,20 42,88 27,33 21,40 62,75 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Summe - 324 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Teil C: - nachrichtlich - Aufteilung der Stellen auf die Teilhaushalte des Haushaltsplans 2018 - Beschäftigte - THH Bezeichnung E15 E14 E13 E12 E11 E10 E09C E09B E09A E08 E07 E06 E05 01 Innere Verwaltung 1,00 0,40 3,00 3,35 13,30 14,40 2,00 17,05 13,48 10,90 11,20 1,90 02 Sicherheit und Ordnung 1,50 2,60 3,00 4,00 5,00 11,92 11,88 15,20 33,41 0,72 03 Schulbetrieb 0,40 2,00 1,20 1,00 1,70 4,80 3,13 30,21 4,65 04 Kulturpflege 1,00 1,00 4,20 1,70 1,00 5,25 1,50 4,30 2,80 05 Soziales 2,20 4,00 1,90 8,20 39,25 18,90 36,10 13,40 22,02 6,00 18,48 23,95 06 Bauangelegenheiten 0,24 3,40 1,00 1,05 2,00 0,40 3,00 7,50 07 Energie- und Abfallwirtschaft 1,00 1,20 5,00 1,00 1,00 4,40 5,50 18,00 1,00 08 Straßen 1,00 1,00 4,00 1,00 25,00 4,00 13,00 27,00 09 Verkehr und ÖPNV 0,52 0,30 0,30 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 3,24 9,55 11,45 3,30 8,95 7,25 2,50 5,00 Insgesamt: 2,00 5,00 10,00 18,35 47,75 72,40 22,90 49,40 67,82 91,76 36,50 134,11 74,52 THH Bezeichnung E04 E03 E02Ü E02 TVFLU E08 E05 E03 01 Innere Verwaltung 1,48 1,47 02 Sicherheit und Ordnung 3,00 1,00 03 Schulbetrieb 0,20 3,10 04 Kulturpflege 0,15 05 Soziales 06 Bauangelegenheiten 07 Energie- und Abfallwirtschaft 3,00 4,50 08 Straßen 09 Verkehr und ÖPNV 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung 1,00 1,00 7,00 1,00 Insgesamt: 1,20 1,48 3,00 9,22 3,00 1,00 8,00 1,00 THH Bezeichnung S18 S17 S15 S14 S13 S12 S11B S08B 01 Innere Verwaltung 0,25 0,25 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulbetrieb 04 Kulturpflege 05 Soziales 1,00 7,75 28,25 30,65 1,00 19,95 12,65 0,40 06 Bauangelegenheiten 07 Energie- und Abfallwirtschaft 08 Straßen 09 Verkehr und ÖPNV 10 Natur, Umwelt und Wirtschaftsförderung Insgesamt: 1,00 8,00 28,25 30,65 1,00 19,95 12,90 0,40 TVöD VKA 296,05 18,59 45,60 76,00 1,12 95,43 93,23 52,39 22,90 TV Wald Ba-Wü BT-V Soz.&Erz.Dienst Summe TVöD VKA 61,24 762,56 - 325 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Anlage 1 zu Teil C - ku- und kw-Stellen für das Haushaltsjahr 2018 Anzahl Stellenvermerk Besoldungs- bzw. Bezahlungsgruppe (KW) Besoldungs- bzw. Bezahlungsgruppe (KU von) Besoldungs- bzw. Bezahlungsgruppe (KU zu) Beamte 1,00 KW A14 1,00 KW A12 3,50 KW A11 3,00 KW A10 1,00 KU A12 A11 Beschäftigte 1,50 KW E11 3,00 KW E10 1,30 KW E09A 2,00 KW E08 1,00 KW E07 1,00 KW E06 1,50 KW E05 0,47 KW E02 2,00 KW S14 1,50 KU E12 E11 0,50 KU E10 E09C 1,00 KU E09B E06 - 326 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ________________________________________________________________________________________ Anlage 2 zu Teil C - Aufwandsentschädigungen für das Haushaltsjahr 2018 Planstelle Besoldungsgruppe Aufwandsentschädigung Landrat B8 1393,28 Euro Dezernatsleitung 1 B2 175,00 Euro Dezernatsleitung 2 A16 76,69 Euro Dezernatsleitung 3 A16 89,48 Euro Dezernatsleitung 4 A16 76,69 Euro Hauptamtlicher Kreisbrandmeister A13/H 200,00 Euro 1. Stv. Kreisbrandmeister 200,00 Euro 2. Stv. Kreisbrandmeister 200,00 Euro - 327 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodense ekreis ________________________________________________________________________________________ Teil D: - nachrichtlich - Ehrenbeamte, Nachwuchskräfte und sonstige Beschäftigte Ehrenbeamte Bezeichnung Aufwandsentschädigung Zahl 2018 Zahl 2017 stellvertretende Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung 2,00 2,00 Insgesamt 2,00 2,00 Nachwuchskräfte und sonstige Beschäftigte Bezeichnung Art der Vergütung Zahl 2017 / 2018 Zahl 2016 / 2017 Azubi Straßenwärter Ausbildungsvergütung 2,00 2,00 Azubi Vermessungstechniker/in Kreis Ausbildungsvergütung 3,00 3,00 Azubi Vermessungstechniker/in Land Azubi TVL 1,00 1,00 Azubi Verwaltungsfachangestellte Ausbildungsvergütung 35,00 38,00 Student/in duale Hochschule Ausbildungsvergütung 3,00 5,00 Bundesfreiwillige BFD 3,00 7,00 Dienstanfänger/in Unterhaltsbeihilfe 2,00 3,00 Fachinformatiker/in Ausbildungsvergütung 1,00 1,00 FSJ / FöJ Taschengeld 2,00 2,00 Forst-Trainee E09 0,00 0,00 Kreissekretäranwärter/in Anwärterbezüge 2,00 0,00 Landesbedienstete A13/G 1,00 1,00 A13/H 3,00 3,50 A14 11,90 12,90 A15 7,90 6,90 A16 2,00 2,00 B2 1,00 1,00 E13 2,60 3,10 E14 3,60 3,60 E15 1,50 1,00 Anwärter/in A13/H 1,00 0,00 Landwirtschaftsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge 0,00 0,00 Naturschutzbeauftragte ehrenamtlich tätig Aufwandsentschädigung Land 7,00 7,00 Praktikant/in Praktikantenvergütung 2,00 4,00 Rechtspraktikant/in ohne Entgelt 2,00 2,00 Regierungsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge 6,00 6,00 Startverträge Azubis TVöD 5,70 10,80 Vermessungsinspektoranwärter/in Anwärterbezüge 0,00 0,00 Vermessungsobersekretäranwärter/in Anwärterbezüge 3,00 0,00 Volontär/in Unterhaltsbeihilfe 0,00 1,00 Insgesamt 115,20 127,80 - 328 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis ______________________________________________________________________________________ Ohne Krankenhaus Tettnang: Jahr Beamte +/- Angestellte +/- Arbeiter +/- sonst. Verg. +/- Insgesamt +/- 1973 46,00 186,00 62,90 294,9 1978 51,00 + 5,00 181,00 - 5,00 56,30 - 6,60 288,3 - 6,60 1983 55,00 + 4,00 186,40 + 5,40 50,90 - 5,40 292,3 + 4,00 1988 58,00 + 3,00 201,50 + 15,10 42,20 - 8,70 301,7 + 9,40 1993 107,50 + 49,50 245,30 + 43,80 38,70 - 3,50 391,5 + 89,8 1998 111,75 + 4,25 289,35 + 44,05 27,90 - 10,80 3,00 + 3,00 432 + 40,50 1999 112,10 + 0,35 291,50 + 2,15 26,90 - 1,00 3,00 433,5 + 1,50 2000 114,70 + 2,60 303,10 + 11,6 21,70 - 5,20 3,00 442,5 + 9,00 2001 115,15 + 0,45 309,25 + 6,15 21,80 + 0,10 3,00 449,2 + 6,70 2002 119,55 + 4,40 318,75 + 9,50 21,65 - 0,15 3,00 462,95 + 13,75 2003 122,05 + 2,50 316,38 - 2,37 20,52 - 1,13 3,00 461,95 - 1,00 2004 122,05 +/- 0,00 320,10 + 3,72 18,80 - 1,72 3,00 463,95 + 2,00 2005 214,80 + 92,75 402,31 + 82,21 117,53 + 98,73 3,00 737,64 + 273,69 Jahr Beamte +/- Beschäftigte +/- Insgesamt +/- 2006 209,75 -5,05 554,39 + 31,55 764,14 + 26,5 2007 213,90 + 4,15 544,65 - 9,74 758,55 - 5,59 2008 218,95 + 5,05 545,30 + 0,65 764,25 + 5,70 2009 219,70 + 0,75 553,70 + 8,40 773,4 + 9,15 2010 217,20 - 2,50 557,20 + 3,50 774,4 +1,00 2011 213,00 - 4,20 558,80 + 1,60 771,8 - 2,60 2012 214,00 + 1,00 574,70 +15,90 788,7 +16,90 2013 202,30 -11,70 591,62 + 16,92 793,92 +5,22 Mit Klinik Tettnang GmbH (2 Beamte): 2013 204,30 591,62 795,92 2014 206,95 + 2,65 607,31 + 15,69 814,26 +18,34 2015 202,80 - 4,15 607,86 + 0,55 810,66 + 3,50 2016 199,65 -3,15 692,46 + 84,60 892,11 + 81,45 2017 198,25 -1,40 725,76 + 33,30 924,01 +31,90 2018 198,15 -0,10 762,56 + 36,80 960,71 +36,70 Entwicklung der Stellenzahlen - 329 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 330 - Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 331 - Übersichten Übersicht über die aus VE´s voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 332 - Übersicht über die aus VE´s voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Nr. Bezeichnung VE im HH-Plan HH-Jahr 2019 TEUR HH-Jahr 2020 TEUR HH-Jahr 2021 TEUR HH-Jahr 2022 TEUR 100 Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres 105 voraussichtlich fällige Auszahlungen in TEUR 110 Jahr 2015 0 0 0 0 0 120 Jahr 2016 0 0 0 0 0 130 Jahr 2017 0 0 0 0 0 140 aktuelle HH-Jahr 2018 64.966 28.834 20.666 15.466 0 150 Summe 64.966 28.834 20.666 15.466 0 170 ******* 180 Nachrichtlich: 190 im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahmen 0 15.000 3.000 0 0 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 333 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEURO 1. Ergebnisrücklagen 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0 5.264,70 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0 0 2. Zweckgebundene Rücklagen 2.1 Rücklage Stiftung Reis 2,55 2,55 Rücklagen gesamt 2,55 5.267,25 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 334 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rückstellungen Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres TEUR 1. Rückstellungen gemäß §41 Abs.1 GemHVO 1.3 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 349 1.4 Unterhaltsrückstellungen 447 1.5 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 25.708 1.6 Gebührenüberschussrückstellungen 2.092 1.7 Altlastensanierungsrückstellungen 0 1.8 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gewährleistungen und anhängigen Gerichtsverfahren 0 2. Weitere Rückstellungen gemäß §41 Abs.2 GemHVO 2.1 Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 2.297 2.2 Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 519 Rückstellungen gesamt 31.412 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 335 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden (einschließlich Kassenkredite) Art Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres TEUR 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 24.108 21.508 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbänden 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 24.108 21.508 1.2.6 Sonstige Bereiche 1.3 Kassenkredite 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 1. Voraussichtliche Gesamtschulden Kernhaushalt 24.108 21.508 Nachrichtlich Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen 2.1 Anleihen 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.3 Kassenkredite 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.1 Anleihen 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3.3 Kassenkredite 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 Abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonder- rechnung 3. Konsolidierte Gesamtschulden Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 336 - Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Einheit Ergebnis VVJ (HJ-2) Planung VJ (HJ-1) Planung HJ Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ +3 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag € -30.735.555 0 -5.264.700 -16.062.000 -23.867.600 -17.606.100 0030 Betrag je Einwohner €/EW -144 0 -25 -75 -112 -82 0050 Aufwandsdeckungsgrad % -111 -100 -102 -105 -108 -106 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag € -64.126.182 -64.701.600 -69.873.000 -67.334.000 -64.834.000 -63.334.000 0080 Betrag je Einwohner €/EW -300 -303 -327 -315 -304 -297 0090 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % -24 -21 -22 -21 -21 -20 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag € 502.939.324 552.168.600 567.379.500 581.022.800 591.075.600 586.407.700 0120 Betrag je Einwohner €/EW 2.355 2.586 2.657 2.721 2.768 2.746 0130 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 188 179 180 184 187 186 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag € -295.261 0 0 0 0 0 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag € -31.030.816 0 -5.264.700 -16.062.000 -23.867.600 -17.606.100 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit 0200 absoluter Betrag € 21.024.756 3.889.300 8.496.000 18.911.200 26.031.600 19.215.700 0210 Betrag je Einwohner €/EW 98 18 40 89 122 90 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0230 absoluter Betrag € -2.472.418 -2.532.100 -2.600.000 -2.750.000 -2.900.000 -3.050.000 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag € 18.552.338 1.357.200 5.896.000 16.161.200 23.131.600 16.165.700 0260 Betrag je Einwohner €/EW 87 6 28 76 108 76 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag € -5.900.000 -5.900.000 -5.900.000 -5.900.000 -5.900.000 -5.900.000 0290 8. (voraussichtliche) liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag € 23.300.000 18.404.000 9.503.600 6.294.400 5.903.300 6.979.500 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag € 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag € 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag € 26.640.000 0450 Betrag je Einwohner €/EW 125 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € -2.472.455 -2.532.100 -2.600.000 12.250.000 100.000 -3.050.000 Haushaltsplan 2018 Landratsamt Bodenseekreis - 337 - Anlagen 1. Grundlagen und Berechnung des Finanzausgleichs 2. Übersicht über die Anteile der Gemeinden an der Kreisumlage 3. Kurzübersicht über die Wirtschaftslage von Mehrheitsbeteiligungen 4. ABC Neues Finanzwesen Anlage 1 HHPlan HHPlan JR 2018 2017 2016 2 2 4 Erträge 27.182.261 Steuerkraftsummen der Gemeinden 300.827.125 273.644.864 278.893.961 Hebesatz 32,0% 32,0% 33,4% 96.260.000 87.570.000 93.150.583 213.529 212.201 691 664 147.548.539 140.901.464 300.827.125 273.654.604 31,48% 32,09% 94.700.379 87.815.762 16.534.887 18.862.135 111.235.266 106.677.897 36.313.273 34.223.567 71,200% 71,800% 25.300.000 24.571.600 23.156.004 a) Finanzzuweisungen nach der Einwohnerzahl, § 11 Abs. 1 FAG Einwohner (FN, Immenstaad, Überlingen, Owingen, Sipplingen) 94.301 93.702 x Zuweisung je Einwohner 8,30 8,30 = Zuweisung nach Einwohnern 782.698 777.727 Einwohnerzahl zum VJ (30.06., Stala) 213.529 212.201 Einwohner übrige Gemeinde 119.228 118.499 x Zuweisung je Einwohner 13,92 13,92 = Zuweisung nach Einwohnern 1.659.654 1.649.506 Summe Finanzzuweisungen nach der Einwohnerzahl 2.442.352 2.427.233 b) Finanzzuweisungen untere Sonderbehörden, § 11 Abs. 4 FAG Finanzzuweisung gesamt 135.700.000 118.000.000 x Anteil Bodenseekreis 1,89% 1,89% = Finanzzuweisung untere Sonderbehörde 2.564.730 2.230.200 c) Pauschalzuweisung Verwaltungsreform, § 11 (5) FAG Finanzzuweisung gesamt 350.500.000 302.000.000 2,032% 2,032% = Finanzzuweisung untere Sonderbehörde 7.122.160 6.136.640 12.108.000 10.794.073 11.133.488 DHS Produkt: 21.30.03.01.34, SK 314100000 (hauswirt. Schule) 926.700,00 793.400,00 802.828 JvLS Produkt: 21.30.03.02.34, SK 314100000 (hauswirt. Schule) 662.700,00 579.800,00 579.752 ElS Tettnang Produkt: 21.30.01.01.34, SK 314100000 (gew. Schule) 533.800,00 456.500,00 456.483 CDS Produkt: 21.30.01.02.34, SK 314100000 (gew. Schule) 1.459.700,00 1.273.000,00 1.273.007 JZGS Produkt: 21.30.01.03.34, SK 314100000 (gew. Schule) 713.500,00 664.800,00 664.800 HES Produkt: 21.30.02.01.34, SK 314100000 (kfm. Schule) 1.136.700,00 1.011.300,00 1.011.268 CVS Produkt: 21.30.02.02.34, SK 314100000 (kfm. Schule) 861.300,00 776.900,00 776.864 PestaSchule Produkt: 21.20.02.34, SK 314100000 (Förderschule) 63.700,00 54.900,00 54.912 Bugg Schule Produkt: 21.20.03.01.34, SK 314100000 (Geistigbehinderte) 157.000,00 164.700,00 164.733,50 Bugg Kiga Produkt: 21.20.01.02.34, SK 314100000 (Geistigbehinderte Kiga) 54.600,00 47.800,00 47.826,00 BZM WRS Produkt: 21.10.02.34, SK 314100000 (Werkrealschule) 328.000,00 360.800,00 0,00 BZM RS Produkt: 21.10.04.34, SK 314100000 (Realschule) 518.100,00 468.000,00 468.000,00 BZM Gym Produkt: 21.10.06.34, SK 314100000 (Gymnasium) 608.900,00 537.100,00 537.092,00 8.024.700 7.189.000 6.837.565Sachkostenbeiträge (im Plan gerundet) Steuerkraftsumme der Gemeinden x gewogener Landesdurchschnitt der Kreisumlage = Anteil am gewogenen Landesdurchschnitt der Kreisumlage ./. Grunderwerbssteuer VJ HHPlanung je Schule = Steuerkraftmesszahl = Schlüsselzahl (Bedarfsmesszahl ./. Steuerkraftmesszahl) x Ausschüttungsquote = Schlüsselzuweisung (im Plan gerundet) x Anteil Bodenseekreis Finanzzuweisungen § 11 FAG insgesamt (im Plan gerun det) 5. Sachkostenbeiträge, § 17 FAG 3. Finanzzuweisungen, Produkt 611000, SK 313100100/200, KS 9999010 x Kopfbetrag = Bedarfsmesszahl 1 = Kreisumlage (im Plan gerundet) Einwohnerzahl zum VJ (30.06., Stala) 2. Schlüsselzuweisungen mangelnde Steuerkraft, § 8 FAG, Produkt 611000, SK 311100000, KS 9999010 1. Kreisumlage , Produkt 611000, SK 318200100, KS 9999010 Anlage 1 Finanzzuweisung gesamt 193.800.000 192.300.000 2,692% 2,692% = Zuweisung Schülerbeförderung (im Plan gerundet) 5.217.000 5.176.000 5.176.716 a) Soziallastenausgleich, wie bisher § 21 FAG, Produkt 31.10.05, SK 314190000, KS 4099010 Soziallastenausgleich § 21 FAG (im Plan gerundet) 4.400.000 1.861.500 442.177 b) Soziallastenausgleich (Status-Quo), neu § 22 FAG, Produkt 611000, SK 314180000, KoSt 9999090 = Ausgleichsbetrag (im Plan gerundet) 3.200.000 3.366.900 1.957.300 7.600.000 5.228.400 2.399.477 a) Ortsdurchfahrten (Länge in km) 37,70 37,70 x Zuweisung 9.500 9.500 = Zuweisung Ortsdurchfahrten 358.150 358.150 b) Kreisstraßen jeder erste km (Länge in km) 181,80 182,50 x Zuweisung 7.600 7.600 = Zuweisung Kreisstraßen erste km 1.381.680 1.387.000 c) abgestufte Landesstraßen (Länge in km) 103,10 103,10 x Zuweisung 13.000 12.900 = Zuweisung abgestufte Landessstraßen 1.340.300 1.329.990 3.080.000 3.075.000 3.088.110 a) Verteilung nach Einwohnerzahl (1/3) 15.000.000 15.000.000 Einwohner Bodenseekreis 212.201 212.201 x 1/3 der Ausschüttung 5.000.000 5.000.000 / Einwohnerzahl Baden-Württemberg 10.577.022 10.577.022 = Zuweisung ÖPNV nach Einwohnern 100.312 100.312 b) Verteilung nach Fläche (2/3) 15.000.000 15.000.000 Fläche in km² Bodenseekreis 664,785 664,785 x 1/3 der Ausschüttung 10.000.000 10.000.000 / Fläche in km² Baden-Württemberg 35.741,507 35.741,507 = Zuweisung ÖPNV nach Einwohnern 185.998 185.998 285.000 285.000 283.940 Masse für Kleinkindförderung 724.300.000 gewichtete Kindezahl gesamt 59.612,10 Zuweisung je Kind 12.150,21 gewichtete Kinderzahl 39,80 x Zuweisung je Kind 12.150,21 500.000 500.000 455.960 Aufwendungen Grunderwerbssteuer des Vorvorjahres 16.534.887 18.862.135 23.504.129 25.046.880 40.039.016 43.909.015 x Prozentsatz 22,10% 22,10% 8.850.000 9.704.000 8.713.429= FAG-Umlage + Schlüsselzuweisung des Vorvorjahres = Bemessungsgrundlage 1. FAG-Umlage, Produkt 611000, SK 437100000, KS 9999010 Summe Finanzzuweisungen für ÖPNV (im Plan gerundet) 8. Zuweisung ÖPNV, § 28 FAG, KoTr 54.70.01, SK 314100000, KS 2099010 9. Kleinkindbetreuung, § 29 c FAG, KoTr 36.50.02.01 , SK 314100000, KS 4199010 Summe Zuweisung für Kleinkindbetreuung (im Plan ger undet) Finanzzuweisungen für Kreisstraßen x Anteil Bodenseekreis Soziallastenausgleich im Haushalt (im Plan gerundet ) 6. Schülerbeförderungskosten, § 18 Abs. 3 FAG, Produkt: 21.40.01.20, SK 314100000, KS 2099010 7. Soziallastenausgleich 8. Verkehrslastenausgleich , § 25 FAG, SK 314100000, Produkt 542001..8, KoSt 3299010 G em ei nd en E in w oh ne r S te ue rk ra ft- E in w oh ne r S te ue rk ra ft- 31 .1 2. 20 15 su m m e B et ra g A nt ei lig B et ra g pr o R an g pr o 30 . 06 .2 01 5 su m m e B et ra g A nt ei lig B et ra g pr o R an g pr o (V gl . F A G ) 20 18 32 ,0 0% E in w oh ne r E in w oh ne r 20 17 32 ,0 0% E in w oh ne r E in w oh ne r E ur o E ur o % E ur o N r. E ur o E ur o % E ur o N r. B er m at in ge n 3. 98 7 5. 31 8. 88 7 1. 70 2. 04 4 1, 77 42 6, 90 9 3. 91 8 4. 95 7. 56 7 1. 58 6. 42 1 1, 81 40 4, 91 7 D ai se nd or f 1. 56 0 1. 82 4. 28 1 58 3. 77 0 0, 61 37 4, 21 22 1. 59 4 1. 79 9. 23 0 57 5. 75 4 0, 66 36 1, 20 18 D eg ge nh au se rt al 4. 20 9 5. 41 2. 59 4 1. 73 2. 03 0 1, 80 41 1, 51 12 4. 20 8 5. 10 1. 33 2 1. 63 2. 42 6 1, 86 38 7, 93 12 E ris ki rc h 4. 92 5 5. 80 5. 98 4 1. 85 7. 91 5 1, 93 37 7, 24 21 4. 87 7 5. 61 3. 44 0 1. 79 6. 30 1 2, 05 36 8, 32 15 F ric ki ng en 2. 91 5 3. 28 4. 31 2 1. 05 0. 98 0 1, 09 36 0, 54 23 2. 91 5 3. 14 4. 41 8 1. 00 6. 21 4 1, 15 34 5, 18 21 F rie dr ic hs ha fe n 59 .1 08 91 .1 92 .6 46 29 .1 81 .6 47 30 ,3 1 49 3, 7 0 3 58 .5 43 82 .6 01 .2 40 26 .4 32 .3 97 30 ,1 9 45 1, 50 1 H ag na u 1. 42 1 1. 86 0. 34 2 59 5. 30 9 0, 62 41 8, 94 11 1. 46 1 1. 82 8. 43 9 58 5. 10 0 0, 67 40 0, 48 9 H ei lig en be rg 3. 01 1 3. 81 6. 54 5 1. 22 1. 29 4 1, 27 40 5, 61 14 3. 00 2 3. 29 3. 51 9 1. 05 3. 92 6 1, 20 35 1, 07 20 Im m en st aa d 6. 44 0 11 .6 47 .4 59 3. 72 7. 18 7 3, 87 57 8, 76 1 6. 40 9 7. 45 0. 23 5 2. 38 4. 07 5 2, 72 37 1, 99 14 K re ss br on n 8. 53 8 11 .3 93 .2 84 3. 64 5. 85 1 3, 79 42 7, 01 8 8. 46 8 10 .7 70 .6 83 3. 44 6. 61 9 3, 94 40 7, 02 6 La ng en ar ge n 7. 86 3 10 .8 36 .8 26 3. 46 7. 78 4 3, 60 44 1, 03 7 7. 83 0 9. 77 4. 63 4 3. 12 7. 88 3 3, 57 39 9, 47 10 M ar kd or f 13 .7 14 19 .1 23 .1 49 6. 11 9. 40 8 6, 36 44 6, 22 5 13 .6 08 18 .2 51 .7 40 5. 84 0. 55 7 6, 67 42 9, 20 3 M ec ke nb eu re n 13 .2 52 20 .5 12 .9 09 6. 56 4. 13 1 6, 82 49 5, 33 2 13 .5 64 17 .2 99 .9 34 5. 53 5. 97 9 6, 32 40 8, 14 5 M ee rs bu rg 5. 77 6 7. 36 6. 03 2 2. 35 7. 13 0 2, 45 40 8, 09 13 5. 78 5 6. 60 0. 16 9 2. 11 2. 05 4 2, 41 36 5, 09 16 N eu ki rc h 2. 68 1 3. 33 2. 74 2 1. 06 6. 47 7 1, 11 39 7, 79 16 2. 67 7 2. 79 0. 17 1 89 2. 85 5 1, 02 33 3, 53 22 O be rt eu rin ge n 4. 70 4 5. 93 5. 88 3 1. 89 9. 48 3 1, 97 40 3, 80 15 4. 60 5 5. 63 9. 77 5 1. 80 4. 72 8 2, 06 39 1, 91 11 O w in ge n 4. 24 6 5. 17 1. 13 5 1. 65 4. 76 3 1, 72 38 9, 72 18 4. 26 5 4. 12 6. 65 9 1. 32 0. 53 1 1, 51 30 9, 62 23 S al em 11 .2 65 14 .7 56 .1 57 4. 72 1. 97 0 4, 91 41 9, 17 10 11 .1 90 14 .1 27 .4 38 4. 52 0. 78 0 5, 16 40 4, 00 8 S ip pl in ge n 2. 09 9 2. 54 7. 50 1 81 5. 20 0 0, 85 38 8, 38 19 2. 10 1 2. 37 6. 10 6 76 0. 35 4 0, 87 36 1, 90 17 S te tte n 1. 03 6 1. 24 4. 00 5 39 8. 08 2 0, 41 38 4, 25 20 1. 03 4 1. 15 3. 72 0 36 9. 19 0 0, 42 35 7, 05 19 T et tn an g 18 .9 75 26 .4 03 .0 09 8. 44 8. 96 3 8, 78 44 5, 27 6 18 .5 29 26 .0 69 .5 67 8. 34 2. 26 1 9, 53 45 0, 23 2 Ü be rli ng en 22 .4 08 32 .0 37 .1 71 10 .2 51 .8 95 10 ,6 5 45 7, 51 4 22 .3 84 29 .2 06 .6 62 9. 34 6. 13 2 10 ,6 7 41 7, 54 4 U hl d. -M üh lh of en 8. 06 8 10 .0 04 .2 72 3. 20 1. 36 7 3, 33 39 6, 80 17 8. 10 1 9. 66 8. 18 6 3. 09 3. 82 0 3, 53 38 1, 91 13 Z us am m en 21 2. 20 1 30 0. 82 7. 12 5 96 .2 64 .6 80 10 0, 00 45 3, 65 21 1. 06 8 27 3. 64 4. 86 4 87 .5 66 .3 56 10 0, 00 41 4, 87 Ü be rs ic ht ü be r di e A nt ei le d er G em ei nd en a n de r K re is um la ge 2 01 8 (2 01 7) Anlage 2 K re is um la ge 2 01 8 K re is um la ge 2 01 7 Anlage 3 Überblick über die Beteiligungen des Bodenseekreises Stand zum 1. Januar 2017 (Anschaffungs- und Herstellungskosten inkl. Rücklagen) A130 000 1.3 Finanzvermögen A131 000 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 70.000 € Deutsche Bodensee Tourismus GmbH 70.000 € A132 000 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 5.216.783 € Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Konstanz 13.000 € Bodensee Festival GmbH 15.600 € Bodensee-Oberschwaben Bahn GmbH & Co. KG (BOB) 255.680 € Bodensee-Oberschwaben Bahn Verwaltungs GmbH 6.000 € BODO Verkehrsverbundgesellschaft mbH 8.000 € Energieagentur Bodenseekreis GbR 4.610 € Flughafen Friedrichshafen GmbH (FFG) 4.381.440 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Friedrichshafen gGmbH 5.000 € Gemeindepsychiatrisches Zentrum Überlingen gGmbH 2.500 € Internationale Bodensee Tourismus GmbH 39.397 € Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (IBO) 150.000 € Klinik Tettnang GmbH 15.300 € Komm.Pakt.Net 20.939 € Regionaler Kompensationspool GmbH (Reko) 52.777 € Regionales Innovations-und Technologietransfer Zentrum GmbH (RITZ) 25.883 € Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH 73.950 € Zweckverband KIRU 146.708 € A132 000 1.3.4 Ausleihungen 2.115 € Baugenossenschaft Familienheim Bodensee eG 160 € Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800 € Kreisbaugenossenschaft Bodenseekreis eG 155 € - Sonstige Beteiligungen* 0,00 € Zweckverband OEW 0,00 € Zweckverband Protec 0,00 € Regionalverband Bodensee-Oberschwaben 0,00 € KVBW 0,00 € KVJS 0,00 € * Die sonstigen Beteiligungen sind entsprechend der Bilanzierungsleitfäden nicht in der Bilanz des Bodenseekreises aufzunehmen, sollen aber der Vollständigkeit halber genannt werden. Es handelt sich dabei neben Zweckverbänden in die keine Einlage entrichtet wurde auch um gesetzliche Pflichtmitgliedschaften, die nicht veräußerbar sind und damit nicht bilanziert werden können. Anlage 3 Kurzübersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Einrichtungen mit Mehrheitsbeteiligung des Bodenseekreises nach § 1 Abs. 3 Nr. 8 GemHVO Unmittelbare Beteiligungen > 50 % Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB, 76,99 %) Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT, 70,00 %) Mittelbare Beteiligungen > 50 % Keine Anlage 3 WFB GmbH 1. Übersicht über die Wirtschaftslage im Wirtschaftsjahr 2016 a. Jahreserfolgsrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2016: Jahresergebnis 0 €* nachrichtlich: im Wirtschaftsplan 2016 veranschlagt: 0 € Bilanzgewinn 2016 (Jahresüberschuss + Gewinnvortrag VJ) 28.560 € b. Jahresbilanz Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016: 614.157 € Aktiva Anlagevermögen 58.010 € Umlaufvermögen 547.494 € Rechnungsabgrenzungsposten 8.654 € Passiva Eigenkapital 124.610 € Sonderposten 0 € Verbindlichkeiten 426.273 € Rückstellungen 59.730 € Rechnungsabgrenzungsposten 3.544 € c. Entwicklung Rücklage Entnahme/Zuführung Rücklage 0 € d. Finanzierung mit Mitteln des Gesellschafters Gesellschafterzuschüsse an die WFB (Aufwand) 53.744 € Erstattung Projekte an die WFB (Aufwand) 458 € Erstattung an den Bodenseekreis (Ertrag) - 850 € * Das Jahresergebnis wird immer mit 0,00 € ausgewiesen, da die Gewinne/Verluste über Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern (Rücklage) verrechnet werden. Des Weiteren wird auf den Beteiligungsbericht 2016 verwiesen. Anlage 3 2. Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung 2018 bis 2021 Hinweis: Der Wirtschaftsplan wurde parallel zur Erstellung des Haushaltsplanes des Bodenseekreises erstellt und erst in der Sitzung des Aufsichtsrats am 28. November 2017 beschlossen. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltseinbringung am 15. November 2017 lag nur ein Entwurf vor. Ggf. nachträgliche Änderungen können daher nicht berücksichtigt werden. a. Wirtschaftsplanung 2018/Prognose 2016 RE 2017 Plan 2018 Plan Umsatzerlöse 213.645 € 137.621 € 163.086 € Sonstige betriebliche Erträge 652.986 € 816.353 € 834.883 € davon Gesellschafterzuschüsse und Zuschüsse Konsortialpartner Sowie Entnahme (+) Einlage (-) aus/ in Verbindl. ggü. Gesellschaftern (Rücklage) 665.576 € - 27.495 € 665.576 € 113.873 € 629.676 € 165.105 € Aufwand (Personal, Material, Abschreibung, sonstige) 867.165 € 953.974 € 997.969 € davon Personalaufwand 467.222 € 523.966 € 524.572 € Jahresergebnis* 0 € 0 € 0 € Geplante Investitionen 30.000 € 6.800 € 19.400 € * Das Jahresergebnis wird immer mit 0,00 € ausgewiesen, da die Gewinne/Verluste über Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern (Rücklage) verrechnet werden. b. Erläuterung zum Wirtschaftsplan/geplante Projekte Im Jahr 2018 wird die im 2-jährigen Turnus stattfindende Messe ILA in Berlin besucht. Außerdem wird das Karriereevent „AIRStudent“ stattfinden. Unter Berücksichtigung von Erlösen aus weiteren Projekten ergibt sich eine Umsatzsteigerung von ca. 25 T Euro ggü. 2017. In den sonstigen betrieblichen Erträgen 2017 und 2018 sind Auflösungen von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von ca. 279 T Euro zur Verlustdeckung enthalten. Die Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern aus kumulierten Gewinnen aus Vorjahren betragen zum Stichtag 31. Dezember 2016 ca. 411 T Euro. Ab dem Jahr 2017 hat der Konsortialpartner Sparkasse Bodensee seinen Konsortialbeitrag um 25 T Euro auf 30 T Euro reduziert. Ab dem Jahr 2018 wird zudem der Konsortialpartner Sparkasse Salem-Heiligenberg seinen Konsortialbeitrag um 6,5 T Euro auf 10 T Euro reduzieren. Auf der Kostenseite steigen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch die Messe ILA und das Karriereevent „AIRStudent“. Der Anstieg der geplanten Personalkosten ab 2017 ist teilweise auf Vakanzen im Jahr 2016 zurückzuführen. Ferner liegen die prognostizierten Personalkosten für 2017 unter 500 T Euro und somit signifikant unter Plan. Ab dem Jahr 2017 ist die WFB Projektpartner des von der EU geförderten Projektes „Bodensee Mittelstand 4.0“. In dem Projekt haben sich Partner aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengeschlossen, um die klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) der Region auf die Digitalisierung vorzubereiten und sie bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das Projekt hat eine Laufzeit von 4 Jahren, der Fördersatz beträgt 60% der förderfähigen Kosten. Anlage 3 Dadurch können der WFB bis 2021 max. 177 T Euro Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse zufließen. Die Aktivitäten und Maßnahmen der WFB haben das Ziel, die Wirtschaftsstruktur im Landkreis zu verbessern, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen sowie die Wirtschaftskraft von Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungen zu fördern. Diesen Auftrag erfüllt die WFB durch eine Vielzahl von Informations- und Netzwerkveranstaltungen für interessierte Existenzgründer und Unternehmen des Landkreises, welche in der Regel kostenlos sind. Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Standortmarketingmaßnahmen und Messebesuchen organisiert, um den Wirtschaftsstandort Bodenseekreis weit über seine Grenzen hinaus als prosperierende Wirtschaftsregion bekannt zu machen. c. Entwicklung Gesellschafterzuschüsse zwischen dem Bodenseekreis und der WFB GmbH 2016 RE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 53.744 € 445.700 € 446.000 € 446.000 € 446.000 € 446.000 € Anlage 3 DBT GmbH 1. Übersicht über die Wirtschaftslage im Wirtschaftsjahr 2016 a. Jahreserfolgsrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2016: Jahresergebnis -59.200 € nachrichtlich: im Wirtschaftsplan 2016 veranschlagt: -289.153 € Bilanzgewinn 2016 (Jahresergebnis + Gewinnvortrag VJ) 40.488 € b. Jahresbilanz Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016: 869.169 € Aktiva Anlagevermögen 85.394 € Umlaufvermögen 662.217 € Rechnungsabgrenzungsposten 121.558 € Passiva Eigenkapital 140.488 € Sonderposten 0 € Rückstellungen 15.940 € Verbindlichkeiten 497.766 € Rechnungsabgrenzungsposten 214.974 € c. Entwicklung Rücklage Stand der Gewinnrücklage zum 01.01.2016 99.688 € Entnahme/Zuführung Rücklage -59.200 € Stand der Gewinnrücklage zum 31.12.2016 40.488 € d. Finanzierung mit Mitteln des Gesellschafters Gesellschafterzuschüsse an die DBT (Aufwand) 403.200 € Erstattung Projekte an die DBT (Aufwand) 1.452 € Erstattung an den Bodenseekreis (Ertrag) -2.288 € Stand des Gesellschafterdarlehens am 31.12.2016 300.000 € Des Weiteren wird auf den Beteiligungsbericht 2016 verwiesen. Anlage 3 2. Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung 2018 bis 2021 Hinweis: Der Wirtschaftsplan wurde parallel zur Erstellung des Haushaltsplanes des Bodenseekreises erstellt und erst in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 14. November 2017 beschlossen. Zum Zeitpunkt der Einbringung der Haushaltseinbringung am 15. November 2017 lag nur ein Entwurf vor. Ggf. nachträgliche Änderungen können daher nicht berücksichtigt werden. a. Wirtschaftsplanung 2018/Prognose 2016 RE 2017 Plan 2018 Plan Umsatzerlöse 127.358 € 122.500 € 233.700 € Sonstige betriebliche Erträge 653.348 € 769.787 € 936.000 € davon Gesellschafterzuschüsse 576.000 € 576.000 € 732.000 € Aufwand (Personal, Material, Abschreibung, sonstige) 837.251 € 1.486.418 € 1.734.335 € davon Personalaufwand 285.364 € 330.800 € 401.800 € Jahresergebnis - 59.200 € - 594.131 € - 562.635 € Investitionen 55.900 € 276.900 € 228.392 € Kreditermächtigung 300.000 € 750.000 € 500.000 € davon Gesellschafterdarlehen 300.000 € 750.000 € 500.000 € b. Erläuterung zum Wirtschaftsplan/geplante Projekte Schwerpunktmäßig wird sich die DBT auch 2018 mit der Weiterentwicklung der ECHT BODENSEE CARD (EBC) beschäftigen. Nach dem Start 2017 mit vier Gemeinden, planen 2018 weitere vier Gemeinden, die EBC in ihren Orten einzuführen. Zudem wird mit rund 30 weiteren Akzeptanzstellen, der Einbeziehung des Landkreises Lindau in die inkludierte ÖPNV Nutzung und der deutlichen Qualitätssteigerung in den EBC Medien, die Attraktivität der ECHT BODENSEE CARD weiter wachsen. Neben der EBC wird, nachdem sich die Internationale Bodensee Tourismus GmbH als Hauptaussteller der CMT in Stuttgart zurückzieht, die Umsetzung einer neuen Messelösung für die deutsche Bodenseeregion im Fokus der DBT Arbeit 2018 stehen. Es gilt ein neues Messekonzept zu entwickeln und umzusetzen, so dass ab 2019 die DBT mit ihren Partnern in angemessener Qualität Aufmerksamkeit auf die Destination bei der CMT erzielen kann. Im Bereich Messen/Präsentationen wird 2018 auch die Teilnahme am Landwirtschaftlichen Hauptfest in Stuttgart angestrebt, auf der die Bodenseeregion dem Publikum mit allen bewährten und neuen Angeboten näher gebracht wird. Auch die weitere Etablierung der Richtlinien aus dem Ende 2016 fertiggestellten Markenhandbuch ECHT BODENSEE wird einen Schwerpunkt der DBT Arbeit 2018 darstellen. Die steigende Nachfrage direkt bei der DBT (mehr als 8.000 Downloads der neuen ECHT BODENSEE APP oder mehr als 20.000 ECHT BODENSEE Facebook Follower) und das daraus resultierende wachsende Arbeitsvolumen, erfordern eine Anpassung der Personalkapazitäten, so dass die DBT in 2018 neben der Geschäftsführung mit 6 Vollzeit- und 1 Teilzeitstelle plant. Anlage 3 c. Entwicklung Gesellschafterzuschüsse zwischen dem Bodenseekreis und der DBT GmbH (Finanzplan DBT GmbH) 2016 RE 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 403.200 € 407.600 € 520.600 € 472.000 € 507.000 € 526.000 € Anlage 4 ABC Neues Haushaltsrecht 1. Allgemeines Zum 1. Januar 2016 wurde das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) im Landratsamt Bodenseekreis umgesetzt. Die Umstellung auf das neue Rechnungswesen hatte der Kreistag in der Sitzung vom 29. Februar 2012 beschlossen. Grundlage hierfür war das am 22. April 2009 vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedete Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts. Die endgültige Neufassung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) wurde am 11. Dezember 2009 unterzeichnet und trat zum 1. Januar 2010 in Kraft. Die Vorschriften für das neue Haushalts- und Rechnungswesen sind spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 von allen Kommunen in Baden- Württemberg anzuwenden. Durch das NKHR wird die zahlungsorientierte Kameralistik durch die ressourcenorientierte Doppik abgelöst. Betrachtet werden insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen als Aufwendungen, welche beim Haushaltsausgleich zu berücksichtigen sind. Hiermit wird die Chance geboten, den Landkreis ganzheitlich zu betrachten und zu bewerten, sowie die Steuerung tiefgreifender zu gestalten. Intergenerative Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Transparenz werden in den Vordergrund gestellt. 2. Doppelte Buchführung - der neue Rechnungsstil (Doppik) Die kommunale Doppik basiert auf dem kaufmännischen Rechnungswesen und bedeutet doppelte Buchführung in Konten. Hierbei werden Erfolgskonten (Konten der Ergebnisrechnung), Finanzkonten (Konten der Finanzrechnung) und - indirekt - Bestandskonten (Konten der Bilanz bzw. Vermögensrechnung) bedient. Rechnungsgrößen sind nun Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen. Erträge und Aufwendungen stellen das Ressourcenaufkommen bzw. den Ressourcenverbrauch in der Ergebnisrechnung dar. Einzahlungen und Auszahlungen zeigen den Liquiditätszuwachs bzw. den Liquiditätsabfluss in der Finanzrechnung. In der Kameralistik wurde mit den Größen Einnahmen und Ausgaben gearbeitet. Durch das NKHR und das damit verbundene Ressourcenverbrauchskonzept wird Verantwortung für die intergenerative Gerechtigkeit übernommen. Intergenerative Gerechtigkeit bedeutet, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen wieder zu erwirtschaften hat. Dies ist gewährleistet, wenn der Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) durch das Ressourcenaufkommen (Erträge) in jedem Haushaltsjahr gedeckt wird. Dabei werden auch der Werteverzehr des Vermögens und die Rückstellungen als Aufwendungen berücksichtigt, damit künftige Generationen nicht belastet werden. Dies ermöglicht ein nachhaltiges Wirtschaften und mehr Transparenz in den Kommunen. Anlage 4 Unterschiede des kameralen Haushalts und des doppischen Haushalts sind: Kameralistik NKHR Gliederungsplan (Einzelpläne, Unterabschnitte) Kommunaler Produktplan Baden-Württemberg (Produktbereiche, - gruppen, Produkte) Gruppierungsplan Kontenplan Baden-Württemberg Verwaltungshaushalt Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt mit der Komponente lfd. Verwaltungstätigkeit Vermögenshaushalt Finanzhaushalt mit den Komponenten Investitionen und Finanzierung Jahresrechnung mit I. Kassenmäßigem Abschluss II. Haushaltsrechnung III. Vermögensübersicht IV. Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht V. Rechenschaftsbericht Jahresabschluss mit I. Ergebnisrechnung II. Finanzrechnung III. Vermögensrechnung (Bilanz) IV. Vermögensübersicht (Anlagenspiegel) V. Rechenschaftsbericht VI. Anhang VII. Übersichten über Rücklagen, Rückstellungen und Schulden Rechnungsgröße: Einnahmen und Ausgaben Rechnungsgröße: I. Erträge und Aufwendungen II. Einzahlungen und Auszahlungen Haushaltsausgleich im Gesamthaushaltsplan durch Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben und Erwirtschaftung einer Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt; Erwirtschaftung aller ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträge Allgemeine Rücklage Basiskapital (Eigenkapital) und Rücklagen als Kapitalposition auf der Passivseite der Bilanz (nicht mehr mit Liquidität gleichzusetzten) Sonderrücklagen Rückstellungen Anlage 4 3. Das Drei-Komponenten-System Grundelement des NKHR stellt das Drei-Komponenten-System dar. Die drei Komponenten sind die Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung. Die Ergebnisrechnung beinhaltet alle ergebniswirksamen Vorgänge der Verwaltung und ähnelt einer handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung. Hierin werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt und sie gibt Auskunft, woraus das Ressourcenaufkommen generiert wird bzw. wodurch der Ressourcenverbrauch entsteht. Das Jahresergebnis aus der Ergebnisrechnung mehrt bzw. mindert das Basiskapital auf der Passivseite der Vermögensrechnung. Der Ergebnishaushalt ähnelt dem kameralen Verwaltungshaushalt. Die Finanzrechnung enthält sämtliche Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres und gibt unterjährig und beim Jahresabschluss Auskunft über die Liquiditätslage. Sie zeigt die Änderungen des Bestands an liquiden Mitteln auf, da der Saldo der Finanzrechnung die Position der liquiden Mittel in der Vermögensrechnung (Bilanz) erhöht oder reduziert. Die Finanzrechnung gliedert sich in die Vorgänge aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Mit den letzten beiden Positionen übernimmt die Finanzrechnung die Funktion des Vermögenshaushalts und dem Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Die Vermögensrechnung (Bilanz) beinhaltet die Gegenüberstellung des Vermögens und dessen Finanzierung. Auf der Aktivseite wird das Vermögen ausgewiesen, wobei die Passivseite Auskunft darüber gibt, woraus das Vermögen finanziert wurde - aus Basiskapital oder Fremdkapital. Vermögensrechnung (Bilanz) (3. Komponente) Aktiva Vermögen Liquide Mittel Passiva Basiskapital (Eigenkapital) Fremdkapital Finanzrechnung (2. Komponente) Einzahlungen ./. Auszahlungen aus lfd. Verw.-tätigkeit Investitionstätigkeit Finanzierungs- tätigkeit Liquiditätssaldo Ergebnisrechnung (1. Komponente) Erträge ./. Aufwendungen Ergebnissaldo Anlage 4 4. ABC Neues Haushhaltsrecht A Abschreibung Vermögensgegenstände (Gebäude, Fahrzeuge, Straßen etc.), die eine längere Nutzungsdauer als ein Jahr haben, werden abgeschrieben. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die geplante (planmäßige) Nutzungsdauer verteilt und als Aufwand pro Jahr in der Ergebnisrechnung (Ergebnishaushalt/- rechnung) ausgewiesen werden. Abschreibungsaufwendungen eines Jahres sind grundsätzlich durch Erträge eines Jahres auszugleichen (Haushaltsausgleich). Erwirtschaftete Abschreibungen eines Jahres dienen grundsätzlich zur Ersatzbeschaffung des Vermögensgegenstandes am Ende der Nutzungsdauer. Nicht gedeckte Abschreibungen deuten somit auf die Notwendigkeit weiterer Verschuldung (Schulden, Verschuldungsgrad, dynamischer) in der Zukunft hin. Anhang Der Anhang ist gemäß Haushaltsrecht in allen Ländern Bestandteil des Jahresabschlusses und enthält regelmäßig erläuternde Angaben zu den im Rahmen von Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bilanz ange- wandten Ansatz- und Bewertungsmethoden. Er soll dazu beitragen, dem Leser des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die Lage des Vermögens und der Schulden sowie über die Ergebnis- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln. Entsprechend der Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnungen sind u. a. folgende Angaben für den Anhang vorgesehen: • Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden • Erläuterungen zu Änderungen hinsichtlich der angewandten Bilanzierungsgrund Bewertungsmethoden • Informationen zu „Sammelpositionen“ im Jahresabschluss, wie etwa die Position „Sonstige Rückstellungen“ • Informationen zu Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten in sog. „Forderungs- und Schuldenspiegeln“ Der Anhang sollte darüber hinaus Hinweise zu solchen Sachverhalten geben, deren Kenntnis für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage einer Kommune von Bedeutung ist. Denkbar sind Angaben zu • den ausgeübten Ansatzwahlrechten (z. B. über die Nichtbildung von Rückstellungen, deren Bildung einem Wahlrecht unterliegt), • nicht gebildeten Rückstellungen aufgrund fehlender gesetzlicher Bilanzierungsmöglichkeiten oder aufgrund von Bilanzierungsverboten (z. B. im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, wenn die Nachholung der Instandhaltung nicht innerhalb der nächsten drei Haushaltsjahre [RP] oder gar im kommenden Haushaltsjahr [SL] beabsichtigt ist) und zu • der Unterteilung des Vermögens in realisierbares Vermögen (Vermögen, realisierbares) und nicht realisierbares Vermögen (Verwaltungsvermögen). Falls diese Unterscheidung in der Bilanz nicht vorgenommen wird, sollte dies ergänzend im Anhang erfolgen. Dies dient vor allem zur Ermittlung von Instandhaltungs- und Pensionslast- finanzierungsquote. Es handelt sich hierbei um wichtige Kennzahlen zur Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Solidität der Kommune. A A Anlagevermögen Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen enthält alle Vermögensteile, die der Kommune langfristig (über das betreffende Haushaltsjahr hinaus) dienen sollen. Es handelt sich im Wesentlichen um Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude etc.) oder um Finanzanlagevermögen (Beteiligungen, langfristige Finanzanlagen etc.). Auch immaterielles Vermögen (Vermögen, immaterielles) gehört hierzu. Anschaffungs- oder Herstellungskosten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Auszahlungen, die für die Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstandes getätigt werden (Investitionssumme). Sie werden aus diesem Grunde auch als historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten bezeichnet (s. auch Zeitwert). In der Bilanz wird das Vermögen regelmäßig zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (abzüglich bereits vorgenommener Abschreibungen bei abnutzbarem Vermögen) bewertet. Die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führt tendenziell zu Wertansätzen, die geringer sind als die aktuellen Werte (Zeitwert) des Vermögens. Bei der Beurteilung der Bilanzwerte ist mithin zu berücksichtigen, dass der Wert des Vermögens zum Bilanzstichtag regelmäßig höher ist als der in der Bilanz ausgewiesene Wert. Dies führt zum Ausweis sog. stiller Reserven (Reserven, stille) in der Bilanz. Dies gilt vor allem für Vermögensteile, die bereits vor vielen Jahren oder Jahrzehnten angeschafft oder hergestellt wurden und die mittlerweile Wertsteigerungen erfahren haben (etwa Grundstücke und Gebäude, Kunstwerke). Ebenfalls gilt dies für Gegenstände, die bereits abgeschrieben sind und deren Wert damit regelmäßig deutlich über dem sog. „Erinnerungswert“ von 1 Euro liegt, mit dem diese Vermögensgegenstände noch in der Bilanz ausgewiesen sind. Aufwand Aufwand ist der Betrag, der durch den Einsatz, den Verbrauch oder die Nutzung von Ressourcen – Personal, Gebäude, Informationstechnik, sonstige Sachmittel und Finanzen (Zinsaufwand) – entsteht. Es handelt sich um Anlage 4 die zentrale Größe, die den Ressourcenverbrauch dokumentiert. Aufwendungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahres sind in hohem Maße deckungsgleich. An zwei – für das neue Haushaltsrecht allerdings zentralen – Stellen unterscheiden sie sich jedoch deutlich. Es sind dies die Abschreibungen und die Rückstellungen. Auszahlung und Aufwand fallen in diesen Fällen in unterschiedlichen Jahren an. Wird etwa ein Fahrzeug gekauft und bar bezahlt, fallen die Auszahlungen in dem Jahr der Anschaffung an. Der Aufwand entsteht erst in den Jahren der Nutzung, also später als die entsprechenden Auszahlungen. Er wird als Abschreibungsaufwand in jedem Jahr der Nutzung ausgewiesen. Der veränderte Ausweis führt letztendlich zu veränderten Entscheidungsnotwendigkeiten. Beim (alleinigen) Ausweis der Auszahlung ist einzig eine Entscheidung im Jahr 0 über die Anschaffung des Fahrzeuges zu treffen. Während der vier Folgejahre wird nicht deutlich, dass die Nutzung dieses Fahrzeuges einen Ressourcenverbrauch von jährlich 5.000 Euro verursacht. Eine Entscheidung darüber, ob die weitere Nutzung wirtschaftlich vertretbar und geboten ist, wird durch die Zahlen des Rechnungswesens nicht eingefordert. Anders beim Ausweis des Aufwands: Hier wird zunächst die Entscheidung über die Anschaffung im Jahr 0 und dann konsequent jedes Jahr eine Entscheidung über die (weitere) Nutzung eingefordert. In den jährlichen Haushaltsausgleich fließt der Betrag in Höhe von 5.000 Euro ein. In jedem Jahr müssen so die aktuellen Nutzer den durch die Nutzung entstehenden Ressourcenverbrauch finanzieren (intergenerative Gerechtigkeit). Beamte erwerben während ihrer aktiven Dienstzeit Pensionsansprüche. Aus diesem Grund sind Pensionsrückstellungen zu bilden. In dem Jahr, in dem ein Beamter beschäftigt ist, entstehen damit neben den laufenden Gehaltszahlungen Anwartschaften auf Pensionszahlungen, die er nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst erhält. Diese Anwartschaften stellen Aufwand bereits im Jahr der Beschäftigung dar, also früher, als die entsprechenden Auszahlungen anfallen. In jedem Jahr müssen so die aktuellen Nutzer den durch die Beschäftigung entstehenden Ressourcenverbrauch finanzieren (intergenerative Gerechtigkeit). Auszahlungen Gelder, die von der Kommune innerhalb eines Haushaltsjahres abfließen. Diese sind im Finanzhaushalt / in der Finanzrechnung abgebildet. Sie werden dort den Einzahlungen gegenübergestellt. Die Differenz wird hier als Finanzergebnis bezeichnet. Übersteigen die Auszahlungen die Einzahlungen, kann die Kommune ihren bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr nicht nachkommen. Die Aufnahme von Krediten und damit die Erhöhung der Verschuldung werden notwendig. A A B Benchmarking Benchmarking (engl. Benchmark = Maßstab) bezeichnet eine Managementmethode, mit der sich durch zielgerichtete Vergleiche Anhaltspunkte zur Leistungsoptimierung herausfinden lassen. Dabei sind im Rahmen interkommunaler Vergleiche bessere Methoden und Praktiken (Best Practices) zu erkennen, zu verstehen und für die örtliche Situation nutzbar zu machen. Berichtswesen Korrespondierend zum Produkthaushalt ist ein unterjähriges Berichtswesen einzuführen. Es gibt den (politischen) Entscheidungsträgern zeitnah Informationen darüber, ob die Erreichung der geplanten (Teil-) Ergebnisse und angestrebten Ziele erwartet werden kann oder ob die Erreichung gefährdet ist. Letzteres kann dann zu erneuten (der veränderten Situation angepassten) Entscheidungen führen, die auf eine Erreichung der vereinbarten Ziele gerichtet sind. Eine funktionierende Steuerung setzt ein funktionierendes Berichtswesen zwingend voraus. Standardmäßig sollten Berichte zum Vollzug des Haushaltsplans zweimal jährlich erstellt werden. Ein funktionierendes Berichtswesen erfordert unterschiedliche Informationsgrundlagen bzw. Infor- mationsinstrumente. Dazu gehören – je nach örtlichem Informationsbedarf – eine aussagefähige Kosten- und Leistungsrechnung, eine Budgetüberwachung sowie Leistungsstatistiken und ggf. Wirksamkeitsanalysen. Beteiligungen Kommunen bedienen sich zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben häufig eigenständiger, wirtschaftlich und/oder rechtlich selbstständiger Organisationseinheiten/Unternehmen. Die Kommunen sind dann entweder zu 100 Prozent oder in Höhe eines bestimmten Anteils an diesen Einheiten. Beteiligungssteuerung Die Notwendigkeit einer wirksamen Steuerung der Beteiligungen durch den Rat bzw. Kreistag hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen. Geschuldet ist dies nicht zuletzt der Tatsache, dass eine ständig wachsende Zahl kommunaler Aufgaben in verselbstständigte Einheiten (Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Private) ausgelagert wurde. Zur kommunalpolitischen Steuerung von Beteiligungen sind grundsätzlich alle Überlegungen, die in den letzten Jahren für eine verbesserte Steuerung der Kernverwaltung angestellt wurden, in gleicher Weise gültig. Auch Eigenbetriebe sollten über Produkte und konkrete Ziele mit Kennzahlen durch den Rat gesteuert werden. Es gelten grundsätzlich die gleichen Überlegungen wie beim Produkthaushalt. Danach sollten zukünftig produktorientierte Wirtschaftspläne von Eigenbetrieben als Basis der politischen Entscheidungen erstellt werden. Im Rahmen eines unterjährigen Berichtswesens sollte der Rat über den Verlauf der Geschäftstätigkeit und über die erreichten Ziele informiert werden. Anlage 4 Bilanz In der Bilanz werden Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) gegenübergestellt. Öffentliches Vermögen und Schulden (sowie als Differenz das Eigenkapital) sind in ihrer Gesamtheit transparent und damit den politischen Entscheidungsträgern bewusst – Jahr für Jahr. Sie können damit explizit in politische Entscheidungen (vor allem im Rahmen der Haushaltsberatungen) einbezogen werden. Die Bilanz kann als das „wertmäßige Gedächtnis“ der Kommune bezeichnet werden. Die Bilanzpositionen und deren Inhalt sind nicht bundeslandübergreifend einheitlich geregelt. Dies macht das Lesen unterschiedlicher Bilanzen fast zu einem kleinen Abenteuer. Eine einheitliche Basis ist hinsichtlich der Struktur der Bilanz jedoch festzustellen. Diese kann im Kern so dargestellt werden: Bilanz (Vermögensrechnung) Aktiva - Passiva A. Anlagevermögen A. Eigenkapital (Netto-, Kapitalposition) I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Basiskapital (Basisreinvermögen) II. Sachanlagen II. Rücklagen III. Finanzanlagen III. Jahresergebnis B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen I. Vorräte C. Verbindlichkeiten II. Forderungen D. Sonderposten III. Wertpapiere IV. Liquide Mittel C. Aktive Rechnungsabgrenzung E. Passive Rechnungsabgrenzung D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Bilanzsumme Es wird empfohlen, über die in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgesehene (als gesetzliche Mindestgliederung zu verstehende) Bilanzgliederung hinaus, die Unterscheidung in „realisierbares Vermögen“ (Vermögen, realisierbares) und Verwaltungsvermögen (nicht realisierbares Vermögen) vorzunehmen (z. B. gesondert in einer Anlage zum Jahresabschluss). Nur auf diese Weise wird deutlich, inwieweit das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen ausreicht, die auf der Passivseite ausgewiesenen Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) zum Fälligkeitszeitpunkt zu decken. Derartigen Aussagen über das Schuldendeckungspotenzial des Vermögens (s. auch Pensionslast- bzw. Instandhaltungsfinanzierungsquote) kommt hohe politische Relevanz zu: Stehen zum Zeitpunkt der Fälligkeit von Schulden keine ausreichenden liquiden Mittel oder liquidierbaren Vermögenspositionen (Sachanlagen, Finanzanlagen) zur Verfügung, müssen zur Begleichung der Schulden weitere Kredite aufgenommen werden. Dieser Verschuldungsspirale gilt es durch weitsichtige finanzpolitische Entscheidungen entgegenzuwirken. Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass die Bewertung des gesamten Vermögens in den meisten Fällen auf der Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten beruht. Der Teil des realisierbaren Vermögens ist zu diesem Zweck neu zu bewerten. Anzusetzen sind hier „Zeitwerte“, die eine realistische Aussage bezüglich der realisierbaren liquiden Mittel beim Verkauf der entsprechenden Vermögenswerte erlauben. (In Niedersachsen ist der Ansatz von Veräußerungswerten für das realisierbare Vermögen bereits in der Gemeindehaushaltsverordnung [GemHVO] vorgesehen.) Die Differenz zwischen Zeitwerten und Bilanzwerten (Buchwerten) wird auch als „stille Reserve“ (Reserven, stille) bezeichnet. Bilanzpolitik (Bilanzgestaltung) Unter Bilanzpolitik versteht man allgemein die zielgerichtete Gestaltung der Bilanz bzw. des Jahresabschlusses unter Anwendung aller bestehenden gesetzlichen Bilanzierungswahlrechte. Ziele der Bilanzpolitik im privatwirtschaftlichen Jahresabschluss sind etwa „Minimierung der Steuerzahlungen“ oder „Erhöhung der Ausschüttungen“. Bilanzpolitik in der öffentlichen Bilanz kann dagegen das Ziel verfolgen, den Haushaltsausgleich sicherzustellen oder diesem „ein Stück näherzukommen“. Um allen Missverständnissen entgegenzuwirken: Bilanzpolitik sollte keinen Raum haben im Jahresabschluss einer öffentlichen Gebietskörperschaft! Das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit erfordert zwingend eine möglichst realitätsgetreue Abbildung der entstandenen Aufwendungen (und deren Deckung durch entsprechende Erträge). auszugehen wäre, dass für das betreffende Gebäude eine über 50 Jahre hinausgehende Nutzung (etwa aus bautechnischen Gründen) nicht erwartet werden kann. In diesem Fall wären nach Ablauf der tatsächlichen Nutzungsdauer von 50 Jahren insgesamt 625.000 Euro Abschreibungen (50 Jahre × 12.500 Euro p. a.) erwirtschaftet. Wird die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes zu 1 Million Euro (ohne Berücksichtung von Baupreissteigerungen!) nach Ablauf der tatsächlichen Nutzungsdauer erforderlich, weist die Differenz zwischen den erforderlichen Investitionszahlungen und den bis dahin nicht erwirtschafteten Abschreibungen in Höhe von 375.000 Euro auf eine weitere Verschuldungsnotwendigkeit hin. Budgetierung, Budgets Die Budgetierung stellt die finanzwirtschaftliche Flanke aller neuen Steuerungsüberlegungen dar. Es geht um die Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung (dazu gehört auch die Finanzverantwortung) Anlage 4 in den dezentralen Einheiten der Verwaltung (Ämter, Fachbereiche, Servicebereiche). Der haushaltsrechtliche Ausfluss der Bestrebungen, Budgetierung in der Verwaltung konsequent umzusetzen, ist das Konzept der Teilhaushalte (Teilhaushalt/Teilrechnung). Für einzelne Verantwortungsbereiche, die auf Produktbereichs-, Produktgruppen- oder Produktverantwortlichkeiten basieren, können Teilhaushalte gebildet werden. Für jeden Teilhaushalt werden Vereinbarungen über die zu erbringenden Leistungen, die zu erreichenden Ziele und das zur Verfügung stehende Budget zwischen Rat und den Verantwortlichen in der Verwaltung getroffen. Dies eröffnet dem Rat die Möglichkeit, über die Vereinbarung konkreter Finanz- und Produktziele seinen politischen Zielen Ausdruck zu verleihen. Die Verantwortlichen der Teilhaushalte setzen diese Ziele um und berichten dem Rat unterjährig über den Stand der Umsetzung (Berichtswesen). C Cashflow Der Cashflow gibt Auskunft über den Stand der Liquidität. Diese Aufgabe kommt im neuen kommunalen Haushaltsrecht der Finanzrechnung (Finanzhaushalt/-rechnung) zu. Sie stellt die Einzahlungen direkt den Auszahlungen gegenüber. Indirekt lässt sich der Cashflow aus der Ergebnisrechnung ermitteln: Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag + nicht auszahlungswirksame Aufwendungen (z. B. Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen) – nicht einzahlungswirksame Erträge (z. B. Auflösung nicht benötigter Rückstellungen) = Cashflow D Demographischer Wandel Für die Auswirkungen des demographischen Wandels auf den kommunalen Haushalt sind drei Faktoren entscheidend: • das Ausmaß der demographischen Veränderung • die Empfindlichkeit bzw. die Robustheit der Aufgabenerfüllung in den einzelnen Verwaltungsbereichen gegenüber demographischen Veränderungen • die Anpassungsfähigkeit und -geschwindigkeit des Budgets an demographische Veränderungen BC Doppik Der Begriff „Doppik“ hat sich als Synonym für den Begriff der kaufmännischen „doppelten Buchführung“ etabliert. Geprägt ist die „doppelte“ Buchführung durch die zweifache Ermittlung des Ergebnisses (Gewinn oder Verlust): einmal durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung und zum anderen durch den Vergleich des in der Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu Beginn und am Ende des Jahres. Im Zuge der kommunalen Haushaltsrechtsreform hat der Begriff der Doppik zunehmend einen „eigenen Charakter“ bekommen. Mit „kommunaler Doppik“ ist im Sprachgebrauch sowohl das doppische Rechnungswesen (die Buchführung im engeren Sinne) gemeint als auch der Haushalt (Produkthaushalt), in den die in der Buchführung generierten Informationen einfließen. In besonderer Weise ist hiermit der Ergebnishaushalt (Ergebnishaushalt/-rechnung) gemeint, in dem Aufwendungen durch Erträge auszugleichen sind (Haushaltsausgleich). Insofern wird auch von „doppischem Haushaltsrecht“ gesprochen. E Eigenkapital Rechentechnisch stellt das Eigenkapital die (positive) Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite der Bilanz) und Schulden (Passivseite der Bilanz) dar. Die Position „Eigenkapital“ steht ebenfalls regelmäßig auf der Passivseite der Bilanz – solange das Vermögen höher ist als die Schulden. Mit der Erstellung der kommunalen Bilanz beim Übergang auf das neue Haushaltsrecht wird das Eigenkapital einer Kommune erstmals dargestellt. Anstelle des Begriffes „Eigenkapital“ werden etwa die Begriffe „Nettoposition“ (NI) oder „Kapitalposition“ (BW, SN) verwandt. Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, die auch jeweils ausgewiesen werden. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der „Entstehung“ des Eigenkapitals und dessen „Verwendungsmöglichkeiten“ (Eigenkapitalpositionen). Keinesfalls ist die Größe „Eigenkapital“ in einer kommunalen Bilanz in gleicher Weise zu interpretieren wie in einer Unternehmensbilanz. Dem Eigenkapital in der kommunalen Bilanz kommt insbesondere keine Haftungsfunktion zu. Das Eigenkapital bietet keinen Anhaltspunkt für die Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Solidität einer Kommune. Es sagt allenfalls aus, ob das Vermögen der Kommune deren Schulden (einschließlich der Rückstellungen) übersteigt. Keinesfalls trifft somit im Falle eines positiven Eigenkapitals die Aussage zu: „Die Kommune ist schuldenfrei.“ Ein positives Eigenkapital bedeutet lediglich, dass das Vermögen höher ist als die Schulden. Ein positives Eigenkapital sagt ebenso wenig über das sog. Schuldendeckungspotenzial aus: Ob die Schulden gedeckt sind und ob sie (ohne weitere Verschuldung) (Verschuldungsgrad, Schulden) beglichen werden können, kommt durch das Eigenkapital nicht zum Ausdruck. Hierzu bedarf es einer genauen Betrachtung der einzelnen Schuldpositionen und deren Fälligkeiten sowie des Grades und des Zeitpunktes der Anlage 4 Liquidierbarkeit der Vermögensgegenstände. Die Unterscheidung zwischen realisierbarem (Vermögen, realisierbares) und nicht realisierbarem Vermögen, dem sog. Verwaltungsvermögen, kommt hierbei Bedeutung zu. Übersteigen die Schulden das Vermögen, ergibt sich ein negatives Eigenkapital. Es ist regelmäßig auf der Aktivseite der Bilanz als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter) auszuweisen. Von besonderem Interesse für die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger sollte vor allem die Veränderung des Eigenkapitals sein. Eine wichtige Kennzahl stellt deshalb die Eigenkapitalveränderungsrate dar. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit sollte das Eigenkapital im Zeitablauf (mindestens) konstant sein. Eigenkapitalpositionen Das Eigenkapital wird in der Bilanz in mehreren Unterpositionen ausgewiesen. Diese Eigenkapitalpositionen zeigen im Wesentlichen auf, welches die Gründe sind, die zu dem Eigenkapital führen (Entstehung des Eigenkapitals) und wozu das Eigenkapital verwandt werden darf/ soll (Verwendung). Im Allgemeinen wird das Eigenkapital mit folgenden Unterpositionen ausgewiesen: So stellt die Größe „Basisreinvermögen“ (NI, BB), „allgemeine Rücklage“ (NW, SL, SH, TH, BY) oder „Basiskapital“ (BW, SN) den Anteil des Eigenkapitals dar, der im Rahmen der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz ermittelt wurde. Dieser Teil des Eigenkapitals ist in der Regel „fest“. Er darf dach den Regeln der Gemeindehaushaltsverordnungen grundsätzlich nicht zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung verwandt werden. Geschieht dies aufgrund anhaltender und anderweitig nicht ausgleichbarer Fehlbeträge dennoch, hat dies einerseits aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Bilanztechnisch führt dies zu einer Verminderung dieses Teils des Eigenkapitals. Es kann sogar zum Verzehr des Eigenkapitals führen, mit der Folge, dass auf der Aktivseite der Bilanz ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter) auszuweisen ist. Überschüsse (der Erträge über die Aufwendungen; Jahresüberschüsse) der Ergebnisrechnung werden in der Regel der Position „Jahresergebnis“ als Unterposition des Eigenkapitals zugeführt. Sie erhöhen das Eigenkapital und können zur Deckung eines Fehlbetrages im Folgejahr verwandt werden. Ein Defizit der Ergebnisrechnung wird ebenfalls dieser Position zugeführt. Es vermindert das Eigenkapital. Jahresüberschüsse können auch unmittelbar der Position Rücklagen (allgemeine Rücklagen) zugeführt werden. Diese Rücklagen können dann grundsätzlich in den Folgejahren zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung verwandt werden. Besondere Rücklagen resultieren beispielsweise aus Überschüssen in einem Gebührenbereich. Diese Überschüsse sind grundsätzlich in eine „Gebührenausgleichsrücklage“ (Gebührenausgleich, Sonderposten für den) einzustellen, die ausschließlich den Gebührenzahlern zugutekommen darf. In der Regel bedeutet dies, die Rücklage im kommenden Jahr zugunsten der Gebührenzahler aufzulösen und in der Gebührenkalkulation mindernd zu berücksichtigen. Zur Verwendung von Rücklagen siehe auch Haushaltsausgleich. Eigenkapitalveränderungsrate Die Eigenkapitalveränderungsrate (EKVR) gibt Hinweise auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Hiernach ist mindestens der Erhalt des in der (erstmaligen) Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Eigenkapitals zu fordern. Dies ist derzeit haushaltsrechtlich nicht gefordert, sollte jedoch erklärtes Ziel einer intergenerativ ausgerichteten Haushaltswirtschaft sein. Dies gilt grundsätzlich auch für den Fall, in dem das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital negativ ist. In diesem Fall wird auf der Aktivseite ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ausgewiesen (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter). Es ist in diesem Fall darauf hinzuwirken, dass dieser Betrag nicht ansteigt. Im günstigsten Fall ist auf einen Ausgleich in den Folgejahren hinzuwirken. Ein Ausgleich kann über die Erwirtschaftung von positiven Ergebnissen in der Ergebnisrechnung (Jahresüberschüssen) erfolgen. Verringerungen des EK im Zeitablauf resultieren aus defizitären Ergebnisrechnungen (Jahresfehlbeträgen). Die Kommunen leben von ihrer Substanz und damit auf Kosten nachfolgender Generationen. Einzubeziehen sind die Teile des Eigenkapitals, die nicht zweckgebunden sind und nicht aufgrund besonderer Sachverhalte (Investitionszuweisungen) oder bilanzierungstechnischer Besonderheiten (Bewertungsrücklagen; Rücklagen) gebildet wurden. Einzubeziehen sind mithin: allgemeine Rücklage, Ausgleichsrücklage (NW) oder Basis-Reinvermögen zzgl. Rücklagen ordentliches und außerordentliches Ergebnis (NI). Einzahlungen Einzahlungen sind Gelder, die der Kommune innerhalb eines Haushaltsjahres zufließen. Diese sind in der Finanzrechnung / im Finanzhaushalt abgebildet. Sie werden dort den Auszahlungen gegenübergestellt. Die Differenz wird hier als Finanzergebnis bezeichnet. Übersteigen die Einzahlungen die Auszahlungen, kann die Kommune allen bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Haushaltsjahr nachkommen. EPSAS (s. IPSAS) Ergebnis, Gesamtergebnis Das Gesamtergebnis ist die Differenz aus den gesamten Erträgen und den gesamten Aufwendungen des Jahres. Es zeigt, ob die Kommune in der Lage war, ihre gesamten Aufwendungen eines Jahres durch Erträge (jeglicher Art) zu decken. Diese (erste) Kennzahl zur Ergebnisanalyse zeigt zwar an, inwieweit es der Kommune gelungen ist, ihre Eigenkapitalposition zu halten. Dies wird durch ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht. Ein ausgeglichenes Gesamtergebnis ist allerdings nicht hinreichend für eine intergenerativ gerechte Haushaltspolitik. Im Gesamtergebnis enthalten sein können nämlich auch Erträge aus der Veräußerung von Anlage 4 Vermögensgegenständen. Die Veräußerung von Vermögensgegenständen entzieht allerdings den zukünftigen Generationen die mit den Gegenständen verbundenen Verwendungsmöglichkeiten. Deshalb sollte in jedem Fall das ordentliche Ergebnis (Ergebnis, ordentliches) im Zentrum der Betrachtungen stehen. Ergebnis, außerordentliches Das außerordentliche Ergebnis ist die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen. Außerordentliche Erträge sind etwa (einmalige) Erträge aus der Veräußerung von Vermögen, falls dieses zu einem Preis veräußert wird, der oberhalb des Bilanzwertes liegt (in NW, wo diese Erträge als ordentliche Erträge erfasst werden, sollten diese bei der politischen Beurteilung des Ergebnisses keine Bedeutung erlangen, d. h. herausgerechnet werden). Außerordentliche Aufwendungen sind etwa (einmalige) Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögen, falls dieses zu einem Preis veräußert wird, der unterhalb des Bilanzwertes liegt. Ergebnis, ordentliches Das ordentliche Ergebnis ist die Differenz zwischen ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen. „Ordentlich“ sind Erträge und Aufwendungen in der Regel dann, wenn sie aus der laufenden Verwaltungstätigkeit resultieren. Ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis deutet auf eine aktuell wirtschaftlich leistungsfähige Kommune hin. Es belegt, dass die Kommune ihre laufenden Aufwendungen ohne die Veräußerung von Vermögensteilen durch laufende Erträge decken kann. Damit wird deutlich, dass die Kommune im Betrachtungszeitraum das vorhandene Nutzungspotenzial für zukünftige Generationen nicht verringert hat. Ein positives ordentliches Ergebnis deutet somit auf die Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit hin. Ergebnishaushalt/-rechnung Der Ergebnishaushalt (Plan) bzw. die Ergebnisrechnung (Ist) enthält sämtliche Aufwendungen und Erträge eines Haushaltsjahres. Die Grundstruktur von Ergebnishaushalt bzw. -rechnung stellt sich wie folgt dar: Grundstruktur Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge • Steuern • Gebühren • Privatrechtliche Entgelte • … Ordentliche Aufwendungen • Personalaufwendungen • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen • Abschreibungen • … Ordentliches Ergebnis Außerordentliche Erträge • z. B. aus dem Verkauf von Vermögen über Buchwert Außerordentliche Aufwendungen • z. B. aus dem Verkauf von Vermögen unter Buchwert Außerordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Ergebnishaushalt und -rechnung stehen im Zentrum des Themas Haushaltsausgleich. Im neuen Haushaltsrecht geht es nicht mehr um die Deckung der Auszahlungen durch die Einzahlungen. Es geht um die Deckung der Aufwendungen durch die Erträge. E E Ergebnisrücklagen Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und/oder dem außerordentlichen Ergebnis (BW: Sonderergebnis) werden den Rücklagen und damit dem Eigenkapital zugeführt. Unabhängig davon, ob der Landesgesetzgeber den getrennten Ausweis von „Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis“ und „Rücklagen aus dem außerordentlichen Ergebnis“ vorschreibt, sollte diese Unterscheidung stets vorgenommen werden. Der „Herkunft“ des Eigenkapitals kommt nicht zuletzt bei Fragen des Haushaltsausgleichs politische Relevanz zu. So ist es unterschiedlich zu bewerten, ob ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt / in der Ergebnisrechnung durch einen in der Vergangenheit erzielten (einmaligen) Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses ausgeglichen wird. Oder ob zum Ausgleich ein (möglicherweise wiederkehrender) Überschuss herangezogen wird, der in der Vergangenheit im ordentlichen Ergebnis erzielt wurde. Eröffnungsbilanz Der Begriff „Eröffnungsbilanz“ bezieht sich in der aktuellen Diskussion meist auf die erste Bilanz, die bei Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesens nach dem neuen Haushaltsrecht zu erstellen ist. Für die Erstellung dieser ersten Eröffnungsbilanz existieren zahlreiche Sonderregelungen hinsichtlich der (erstmaligen) Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden. Es sollte hierbei darauf geachtet werden, dass Vermögen und Schulden möglichst realistisch bewertet werden. Auf bilanzpolitische Maßnahmen (Bilanzpolitik) etwa mit Blick auf den aktuellen Haushaltsausgleich sollte dringend verzichtet werden. Vermögen sollte nicht etwa deshalb mit dem geringstmöglichen Wert angesetzt werden, weil dies zu niedrigeren Abschreibungsbeträgen führt, die den Haushaltsausgleich (vermeintlich) vereinfachen. Die Bildung von Anlage 4 Rückstellungen sollte nicht deshalb unterbleiben, da zu befürchten steht, dass die damit verbundenen Aufwendungen nicht ausgeglichen werden können. Bilanzpolitisch motivierte Ansätze in der erstmaligen Eröffnungsbilanz ziehen zum Teil über viele Jahre (z. B. Nutzungsdauer von Vermögen) nicht aussagekräftige Bilanzwerte nach sich. Von der erstmaligen Eröffnungsbilanz zu unterscheiden ist die jährliche Eröffnungsbilanz. Zu Beginn eines jeden Jahres ist eine Eröffnungsbilanz (des Jahres) zu erstellen. Diese entspricht nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer (öffentlicher) Buchführung der Schlussbilanz des Vorjahres. Besondere Regelungen für die (jährliche) Eröffnungsbilanz sind nicht zu beachten. Ertrag Ertrag ist der Betrag, der den Wertezuwachs der Verwaltung in einem Jahr kennzeichnet. Einem Ertrag liegt in der Regel – aber nicht immer – eine Einzahlung zugrunde. Einzahlung und Ertrag fallen daneben häufig in unterschiedlichen Jahren an. Gehen Steuerzahlungen für das laufende Jahr ein, stimmen Ertrag und Einzahlung in diesem Jahr überein. Gehen dagegen Steuernachzahlungen für das Vorjahr im laufenden Haushaltsjahr ein, liegen der Ertrag im Vorjahr und die Einzahlung im laufenden Haushaltsjahr. Auch gibt es Erträge, die nie zu Einzahlungen und damit zu Liquidität führen: Wird eine Rückstellung gebildet, die sich bei Fälligkeit als zu hoch herausstellt, fällt ein Ertrag im Jahr der Fälligkeit an. Eine Einzahlung dagegen findet nicht statt. Beispiel: Eine Rückstellung für Prozesskosten wird im laufenden Jahr in Höhe von 1.000 Euro gebildet. Stellt sich im Folgejahr heraus, dass Prozesskosten lediglich in Höhe von 800 Euro anfallen, entsteht ein Ertrag in Höhe von 200 Euro. Eine Einzahlung ist hiermit nicht verbunden. E E F Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter Übersteigen die Schulden das Vermögen, ergibt sich ein negatives Eigenkapital. Es ist regelmäßig auf der Aktivseite der Bilanz als „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen. Die Kommune ist überschuldet. Alle Entscheidungen und Maßnahmen sind darauf auszurichten, einen Anstieg dieses Fehlbetrages zu vermeiden. Nach Möglichkeit ist dieser Fehlbetrag – unter Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit – abzubauen. Die Aufnahme weiterer Kredite (sofern sie nicht zu Einsparungen in den Folgejahren führen) sowie die Entstehung weiterer Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung sind dringend zu vermeiden. Finanzergebnis Das Finanzergebnis (Saldo zwischen Einzahlungen und Auszahlungen) in Finanzhaushalt/-rechnung sollte (mindestens) ausgeglichen sein. Dies alleine reicht jedoch für eine intergenerativ gerechte Haushaltswirtschaft nicht aus. Im Mittelpunkt des politischen Interesses sollte das „Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit“ stehen. Es gibt Auskunft darüber, ob die Kommune im Betrachtungszeitraum Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen (ohne die Aufnahme von Krediten) decken kann. Damit wird deutlich, ob die Kommune den Handlungsspielraum für zukünftige Generationen nicht durch die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit verringert hat. Die Kennzahl steht somit im Dienste der intergenerativen Gerechtigkeit. Finanzhaushalt/-rechnung Finanzhaushalt und Finanzrechnung richten ihren Blick auf die Liquidität. Hier erfolgt die Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen, entweder für das abgelaufene Haushaltsjahr (Finanzrechnung) oder für das kommende Haushaltsjahr (Finanzhaushalt; in NW: „Finanzplan“). Im Ergebnis (Finanzergebnis) sollten Finanzhaushalt und -rechnung mindestens ausgeglichen sein, d. h., die Einzahlungen eines Jahres sollten die Auszahlungen (mindestens) decken. Dies entspricht den Grundprinzipien einer soliden Finanzwirtschaft und gilt mithin auch ohne gesetzliche Ausgleichsregelung! Das Finanzergebnis gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden Bestandteile. Diese sollten einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Ein ausgeglichenes bzw. positives Finanzergebnis eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, auch zukünftig notwendige Auszahlungen aus Eigenmitteln (ohne weitere Kreditaufnahme) zu finanzieren. Für eine intergenerativ gerechte Haushaltswirtschaft reicht dies alleine jedoch nicht aus. Ein wichtiger Indikator hierfür kann das „Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit“ sein. Ist dieses ausgeglichen, ist für den Ausgleich der laufenden Zahlungsverpflichtungen der Kommune die Aufnahme von Krediten nicht erforderlich. Dies ist in jedem Falle anzustreben. G Einzahlungen aus Vermögensveräußerungen sollten nicht zur Deckung von Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit verwendet werden müssen. Ebenso sollten hierzu auch keine Einzahlungen aus Kreditaufnahmen verwandt werden. Nur wenn das Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit i. e. S. ausgeglichen ist und so die Kommune den Handlungsspielraum für zukünftige Generationen nicht durch die Aufnahme von Krediten oder den Verkauf von Vermögen einengt, kann gesagt werden: Dem Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit ist weitgehend Rechnung getragen. Fremdkapital Als Fremdkapital wird die Summe aus in der Bilanz ausgewiesenen (sicheren, feststehenden) Verbindlichkeiten und (unsicheren, ungewissen) Rückstellungen bezeichnet. Anlage 4 G Gebührenausgleich, Sonderposten für den Der Sonderposten für den Gebührenausgleich, auch Gebührenausgleichsrücklage genannt, stellt eine besondere Position dar. Ein Überschuss in der Ergebnisrechnung eines Bereichs, der Gebühren nach den Kommunalabgabengesetzen erhebt, ist dieser Rücklage zuzuführen. Sie ist regelmäßig in der folgenden Periode, für die eine erneute Gebührenkalkulation durchgeführt wird, aufzulösen. Die Auflösung bewirkt eine Entlastung der zu kalkulierenden Kosten. Sie führt damit im folgenden Gebührenzeitraum zu einer unmittelbaren Entlastung der Gebührenzahler. Gesamtabschluss Der Gesamtabschluss stellt den nach Regeln der Konzernrechnungslegung zusammengefassten Jahresabschluss der Kernverwaltung und derer Beteiligungen dar. Dem Gesamtabschluss, der in der Regel aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht bestehen soll, kommt ausschließlich eine „Informationsfunktion“ zu. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Ausgliederungen der Vergangenheit soll hiermit ein verloren gegangener Überblick über die gesamte Erfolgs-, Finanz-, Vermögens- und Schuldenlage aus Sicht der Gesamtkommune wiederhergestellt werden. Ob dies gelingen kann, bleibt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Komplexität eines solchen Gesamtabschlusses offen. In der Fachdiskussion wird derzeit erörtert, ob der Nutzen den nicht unwesentlichen Aufwand zur Erstellung – vor allem der erstmaligen Erstellung – des Gesamtabschlusses rechtfertigt. Bereits heute finden vor dem Hintergrund gewonnener Erfahrungen mit diesem Thema (vor allem in NW) Diskussionen mit Blick auf Vereinfachungen für die Erstellung von Gesamtabschlüssen statt. Der Informationsnutzen eines Gesamtabschlusses wird wesentlich auf Basis seiner Eignung für Zwecke der Beteiligungssteuerung zu beurteilen sein. Hier sind aus heutiger Sicht Zweifel anzumelden, jedenfalls was die Erstellung einer konsolidierten Bilanz und einer konsolidierten Ergebnisrechnung anbelangt. Als weiterer Bestandteil des Gesamtabschlusses ist ein „Konsolidierungsbericht“ vorgesehen. Dieser beinhaltet einen Gesamtüberblick insbesondere zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gemeinde sowie zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben und des öffentlichen Zwecks. Im Rahmen der praktischen Erprobung müssen auch diese Anforderungen erfüllt werden, soll letztendlich der Gesamtabschluss Informationsnutzen und Entscheidungsunterstützung bieten. Das nach wie vor virulente Thema der Beteiligungssteuerung bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Gefordert ist vor allem eine umfassende Transparenz für die politischen Entscheidungsträger. Bei den weiteren Überlegungen sollte deshalb auch darüber nachgedacht werden, inwieweit diese Transparenz auch anderweitig erreicht werden kann. H Haushaltsausgleich Alle Länder haben festgelegt, dass der Ergebnishaushalt zur Beurteilung des Haushaltsausgleichs herangezogen wird. Drei Länder (MV, RP, TH) haben auch Kriterien für den Finanzhaushalt festgelegt, an denen ein Ausgleich des Haushalts zu messen ist. Insgesamt sind beim Thema Haushaltsausgleich länderspezifisch zum Teil deutlich unterschiedliche Regelungen getroffen worden. Die Regelungen zum Haushaltsausgleich sind das Herzstück des Haushaltsrechts. Die von den Überlegungen zum Ressourcenverbrauchskonzept ausgelöste Haushaltsrechtsreform zielt auf einen Haushaltsausgleich ab, der dem Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit entspricht. Um es vorweg zu sagen: Diesem Anspruch können die derzeitigen gesetzlichen Regelungen allenfalls ansatzweise gerecht werden. Hier ist Politik in besonderem Maße aufgefordert, Grundsätzen für die örtliche Haushaltswirtschaft zu folgen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Die hieraus resultierenden (zusätzlichen) Anforderungen an die politischen Entscheidungsträger liegen auf der Hand; nicht zuletzt aufgrund der zu erwartenden Verschärfung der kommunalen Finanzprobleme. Diese Situation sollte jedoch nicht vorschnell dazu verleiten, die hier formulierten Grundsätze wegen vermuteter Nichterfüllbarkeit außer Acht zu lassen. Haushaltssicherungskonzept Die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Das Spektrum reicht von dem (strengen) Tatbestand, dass der Haushaltsausgleich in einem Jahr nicht erreicht ist (NI), über den (weniger strengen) Tatbestand, dass ein bestimmter Anteil der Rücklagen (allgemeine Rücklage, NW) durch Fehlbeträge aufgezehrt ist, bis hin zu dem Fall, dass ein Haushaltssicherungskonzept nicht vorgesehen ist (BW). Haushaltssicherungskonzepte sind dabei regelmäßig für den Zeitraum der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung aufzustellen. Darin ist (etwa für NI) festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll (strenge Variante). Die (weniger strenge) Variante des Landes NW sieht vor, dass aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgehen muss, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehend sollte streng darauf geachtet werden, dass der Haushaltsausgleich in jedem Jahr gewährleistet ist. Kann dies in einem Jahr nicht gelingen, sollte auf den Ausgleich dieses Fehlbetrages im Folgejahr hingewirkt werden. Das Haushaltssicherungskonzept darf nicht zum „Verschiebebahnhof“ von Haushaltsfehlbeträgen in die Zukunft werden. In jedem Fall aber sollte bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt die Erstellung eines politisch verbindlichen Haushaltssicherungskonzeptes – unabhängig davon, ob es rechtlich vorgesehen ist – erwogen werden. Anlage 4 I Instandhaltungsfinanzierungsquote Die Instandhaltungsfinanzierungsquote (IFQ) zeigt an, ob und inwieweit den in der Bilanz ausgewiesenen Instandhaltungsrückstellungen zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen ohne weitere Schuldenaufnahmen voraussichtlich nachgekommen werden kann. Die IFQ gibt Hinweise auf mögliche Finanzierungsengpässe in der nahen (und ggf. weiteren) Zukunft. Bei einer Kennzahl < 1 wird ein Anstieg der Verschuldung zum Fälligkeitszeitpunkt signalisiert. Dies deutet auf einen Verstoß gegen das Ziel der intergenerativen Gerechtigkeit hin. Ein Kennzahlenwert < 1 deutet daneben auf einen Verstoß gegen das Ziel der „aktuellen Generationengerechtigkeit“ hin: Der aktuell entstandene Ressourcenverbrauch (Nutzung kommunalen Vermögens) zur Erstellung aktueller Leistungen ist nicht durch entsprechendes Ressourcenaufkommen gedeckt. Die aktuelle Generation wird zu gering belastet. Einzubeziehen sind auch die Rückstellungsbeträge, die ggf. nicht in der Bilanz ausgewiesen sind (sein dürfen). Instandhaltungsrückstellung Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen werden häufig aus unterschiedlichsten Gründen unterlassen. Sie werden in Folgeperioden verlagert. Das Ressourcenverbrauchskonzept fordert für diesen Fall, dass entsprechende Rückstellungen im Jahr der Unterlassung gebildet werden. Das bedeutet, dass die mit den Maßnahmen verbundenen Zahlungsbelastungen im Jahr der Unterlassung zu einem Aufwand führen und damit die Ergebnisrechnung dieses Jahres belasten. Unter dem Aspekt der intergenerativen Gerechtigkeit kommt diesem Sachverhalt hohe politische Bedeutung zu! Es dürfen keine „Verschiebebahnhöfe“ geschaffen werden. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen in der Zukunft auf die Kommune zukommenden finanziellen Belastungen durch die Bildung von Rückstellungen transparent werden. Gleichzeitig ist dafür Sorge zu tragen, dass den hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen in den Folgejahren (ohne weitere Verschuldung) nachgekommen werden kann (s. auch Instandhaltungsfinanzierungsquote). Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesem Thema erfordert eine sehr weitgehende Auslegung. Für alle in einem Jahr notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die auf zukünftige Perioden verlagert werden, sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Nachholung! Nur so kann dem Aspekt der Transparenz und Vorsorge Genüge getan werden. (Die haushaltsrechtlichen Regelungen greifen diesen Aspekt nur vereinzelt auf [NW].) Keinesfalls ausreichend sind derzeit geltende Regelungen in einzelnen Gemeindehaushaltsverordnungen, die entweder nur für solche Maßnahmen, die im Folgejahr nachgeholt werden sollen, eine Rückstellungspflicht (HE) oder gar ein Wahlrecht (BW) vorsehen. Die Ansprüche der Politik mit Blick auf die tatsächliche finanzielle Lage der Kommune sollten darüber hinausgehen. In jedem Fall sollte bei Haushaltsberatungen oder bei Feststellung des Jahresabschlusses ein vollständiger Überblick über die unterlassenen Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten politisch eingefordert werden. Intergenerative Gerechtigkeit Begriffe wie „intergenerative Gerechtigkeit“ und „Nachhaltigkeit“ werden in der öffentlichen Diskussion der letzten Jahre gerne als Schlagworte für einen „verantwortungsvollen Umgang“ mit Ressourcen benutzt. Intergenerative Gerechtigkeit ist auch die Leitidee des Ressourcenverbrauchskonzeptes. Bezogen auf das neue Haushaltsrecht bedeutet intergenerative Gerechtigkeit, dass jede Generation den durch sie verursachten Verbrauch von Ressourcen selber zu decken hat. Um intergenerative Gerechtigkeit operabel und überprüfbar zu gestalten, sollte sie als Periodengerechtigkeit definiert werden: In jedem Jahr ist der Haushalt auszugleichen, d. h., die Aufwendungen des Jahres (Ressourcenverbrauch) sind durch die Erträge des Jahres (Ressourcenaufkommen) zu decken. Nur wenn dies geschieht, kann von der Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit ausgegangen werden. Interkommunale Vergleiche Interkommunale Vergleiche sind ein geeignetes Mittel, um die Stellung der eigenen Kommune im Vergleich zu anderen Kommunen ähnlicher Struktur und Größenordnung einschätzen zu können. Vergleichsergebnisse sind hilfreich, Hinweise auf Verbesserungs- und Entwicklungsmöglichkeiten der eigenen Kommune zu erkennen und nutzbar zu machen. Vergleichsergebnisse werden idealerweise in Vergleichsdiskussionen der beteiligten Verwaltungen untereinander (Gründung von Vergleichsringen unter Beteiligung mehrerer Kommunen) vertieft und bergen erhebliche Kreativitätspotenziale. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Regelungen zu Bilanzierungsund Bewertungsfragen und bestehender Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in den Ländern sind Vergleiche etwa auf der Ebene von Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan bzw. -rechnung schwierig. Vergleiche etwa der Pensionsrückstellungen der Stadt A eines Landes mit der Stadt B eines anderen Landes führen in aller Regel zu nicht aussagefähigen Ergebnissen. Vergleiche sollten vielmehr auf spezifischen Tatbeständen mit gemeinsamer Grundlage aufbauen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die umfangreichen Vergleichsdaten und Kennzahlensysteme des IKO-Netzes der KGSt, die in einer Datenbank für die Mitgliedskommunen der KGSt im Portal www.kgst.de bereitgestellt sind. IPSAS Die EU-Kommission legte dem Rat und dem europäischen Parlament am 6.3.2013 ihren Bericht zum Thema „Die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Anlage 4 Mitgliedsstaaten“ vor. Im Blickpunkt stand die Frage der Eignung und Entwicklung der International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und deren eventuelle Weiterentwicklung für den Einsatz im öffentlichen Sektor der Mitgliedsstaaten. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die IPSAS einerseits in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne Weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Andererseits stellen die IPSAS einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungslegung des öffentlichen Sektors in der EU dar. Auf dieser Grundlage wird derzeit die weitere Entwicklung einheitlicher europäischer Rechnungslegungsstandards (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) vorangetrieben. Bis zum Jahr 2020 sollen diese umgesetzt sein. Diese Entwicklung gilt es – auch aus kommunaler Sicht – im Auge zu behalten. Keinesfalls aber sollte diese Entwicklung zum Aufschub der eigenen Reformaktivitäten führen. In jedem Falle ist eines bereits heute abzusehen: Auch auf staatlicher Ebene führt die Einführung von EPSAS zu einem periodengerechten, doppischen Haushalts- und Rechnungswesen. J Jahresabschluss Der kommunale Jahresabschluss besteht aus (Teil-)Ergebnisrechnung (Ergebnishaushalt/-rechnung), (Teil- )Finanzrechnung (Finanzhaushalt/- rechnung), Bilanz und Anhang sowie weiteren Anlagen zum Anhang. Er ist zum Ende eines Haushaltsjahres zu erstellen. Ergebnisrechnung und Finanzrechnung geben ergänzt um die Bilanz und den Anhang Auskunft darüber, inwiefern die geplanten Werte im Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt eingetreten sind. Mit Blick auf die Gestaltung des Ergebnishaushalts als Produkthaushalt sollte auch die Ergebnisrechnung über den Stand der geplanten Produkt- oder Wirkungsziele informieren. Den geplanten Kennzahlen im Haushalt sollten also die tatsächlichen Ausprägungen im Jahresabschluss gegenübergestellt werden. Jahresabschlusses, Prüfung des Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts obliegt grundsätzlich den örtlichen Rechnungsprüfungsämtern. In einigen Ländern ist die Beauftragung Dritter (Wirtschaftsprüfer) als Option vorgesehen (z. B. NW, RP). Die KGSt hat zur Unterstützung der Jahresabschlussprüfung eine Berichtsreihe erarbeitet, die die örtlichen Rechnungsprüfungsämter bei der Erfüllung dieser neuen Aufgabe unterstützt (s. Literatur). K Kapitalposition Der Begriff „Kapitalposition“ wird in den Gemeindehaushaltsverordnungen BW und SN anstelle des Begriffes Eigenkapital verwandt. Die Begriffe entsprechen sich. Kennzahlen Kennzahlen geben in verdichteter Form Auskunft über wirtschaftliche, technische, gesellschaftliche und politische Tatbestände, z. B. Aufwand pro Produkteinheit, durchschnittliche Wartezeit der Kunden, Auslastung des Theaters, Erreichung der Zielgruppe kommunaler Leistung. Kennzahlen „leben“ von Vergleichen. Zeitvergleiche stellen die Entwicklung von Kennzahlenwerten einer Kommune im Zeitablauf dar (z. B. mehrere Haushaltsjahre). Interkommunale Vergleiche basieren auf der Gegenüberstellung von Kennzahlenwerten mehrerer Kommunen. Beide Vergleichsarten bergen vielfältige Erkenntnismöglichkeiten für politische Steuerung und sollten in Zukunft stärker als bisher von Rat/Kreistag und Verwaltungsführung genutzt werden. Drei wesentliche inhaltliche Ansatzpunkte für den Kennzahlenvergleich bietet das neue Haushalts- und Rechnungswesen: • Ansatzpunkt Ergebnishaushalt/-rechnung: Wesentlich ist, mit wenigen Kennzahlen einen Überblick zu schaffen und diesen im Haushalt – vorzugsweise im Vorbericht – zu platzieren. Folgende Fragen sollten nach Empfehlungen der KGSt für jeden Produktbereich beantwortet werden: - Welchen Anteil hat der Aufwand pro Produktbereich an der Summe aller Aufwendungen aller Produktbereiche? - In welchem Ausmaß wird der Aufwand pro Produktbereich durch Erträge des Produktbereichs gedeckt? - Welches Ergebnis in Euro pro Einwohner (nach interner Verrechnung) ergibt sich pro Produktbereich (Überschuss/Fehlbetrag)? K Eine stark komprimierte Darstellung zeigt mit dem Blick auf diese drei Befunde rasch Auffälligkeiten, Veränderungen und wirft hilfreiche Fragen auf. Auch im interkommunalen Vergleich ergeben sich damit aufschlussreiche Erkenntnisse. • Ansatzpunkt Produkthaushalt/Teilhaushalte: Ziele und Kennzahlen sollen nach neuem Haushaltsrecht im Produkthaushalt bzw. in den Teilergebnishaushalten (und in der Teilergebnisrechnung) dargestellt werden und geben Auskunft über wichtige kommunalpolitische bzw. fachpolitische Entwicklungen. Ein Ziel wird dabei durch eine zugehörige Kennzahl operationalisiert und präzisiert..Damit nehmen Kennzahlen eine wichtige Stellung im Produkthaushalt und in den Teilhaushalten ein. Wesentliche Erkenntnisse sind im Vorbericht darzustellen. Anlage 4 • Ansatzpunkt Jahresabschluss: Der Jahresabschluss bietet eine komprimierte Übersicht zur Gesamtsituation der kommunalen Haushaltswirtschaft für das abgeschlossene Haushaltsjahr. Vor allem in den Teilergebnisrechnungen werden die tatsächlich erreichten Kennzahlenwerte des Jahres dargestellt. So wird ein Abgleich mit den im Haushalt geplanten Kennzahlenwerten möglich. Hinweise auf die Erreichung geplanter Ziele werden so gegeben. Wesentliche Erkenntnisse sind im Rechenschaftsbericht/ Lagebericht darzustellen. In der kommunalen Fachdiskussion befinden sich derzeit einige Vorschläge für Kennzahlensysteme. Praktische Erfahrungen damit stehen erst am Anfang. Im Folgenden werden wesentliche Kennzahlen, die sowohl für den Haushalt als auch für die Jahresabschlussanalyse von Bedeutung sind, aufgegriffen. Diese wurden von der Bertelsmann Stiftung und der KGSt erarbeitet (www.wegweiser-kommune.de und www.kgst.de). Kosten- und Leistungsrechnung Die Kosten- und Leistungsrechnung erfasst zeitnah die entstehenden Kosten (bzw. Aufwendungen) und Leistungen (bzw. Erträge) und rechnet diese den Produkten, Produktgruppen und Produktbereichen zu. Für die Aufstellung des Produkthaushalts und ein zeitnahes Berichtswesen ist die Kosten- und Leistungsrechnung deshalb zwingend erforderlich. Sie ist entsprechend der örtlichen Informationsbedürfnisse auszugestalten und nimmt damit je nach spezifischem Bedarf der jeweiligen Organisationseinheit unterschiedliche Ausprägungen und Ausrichtungen an. L Lagebericht (s. Rechenschaftsbericht) Liquidität Liquidität ist die Fähigkeit einer Kommune, den bestehenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können. Die Liquidität stellt ab auf das Verhältnis von Einzahlungen und Auszahlungen. Im neuen Haushalts- und Rechnungswesen zielen Finanzhaushalt/ -rechnung auf die Darstellung der Liquiditätslage ab. Aktive Liquiditätssteuerung geht jedoch deutlich über die Planung im Finanzhaushalt und die Dokumentation in der Finanzrechnung hinaus. Liquiditätssteuerung ist Daueraufgabe. Sie muss sicherstellen, dass zu jedem Zeitpunkt während des Haushaltsjahres den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachgekommen werden kann. Für die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sollte möglichst auf die Aufnahme von Krediten verzichtet werden. In keinem Fall sollten die Kreditlaufzeiten länger sein als die Verpflichtungszeiträume (kurzzeitige Verpflichtungen sollten ausschließlich durch kurzfristige Kredite finanziert werden). Die Steuerung der Liquidität sollte möglichst in der Gesamtschau von Kernverwaltung und Beteiligungen geschehen. So können Liquiditätsbedarfe an der einen Stelle durch Liquiditätsüberschüsse an anderer Stelle „intern“ ausgeglichen werden. Die Notwendigkeit der Aufnahme weiterer Kredite bei Banken kann so möglicherweise vermieden werden. Zinsbelastungen können so vermindert werden. M Mittelfristige Erfolgs- und Finanzplanung Die mittelfristige Erfolgs- und Finanzplanung erstreckt sich in der Regel auf das aktuelle und die vier folgenden Jahre. Aufgrund zahlreicher Planungsunsicherheiten sollte die Mittelfristplanung sehr vorsichtig vorgenommen werden. Erträge sollten auf dem erkennbar niedrigsten und Aufwendungen auf dem erkennbar höchsten Niveau geplant werden. So kann die Mittelfristplanung ein wichtiges Instrument zur Erkennung von Risiken darstellen. Auf ihrer Basis können frühzeitig politische Weichenstellungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans vorgenommen werden. Die Mittelfristplanung ist jährlich zu aktualisieren. Der mittelfristigen Erfolgs- und Finanzplanung sollte auf diesem Wege eine hohe politische Verbindlichkeit zukommen. Eine hohe Solidität in Verbindung mit einer hohen politischen Verbindlichkeit stärkt die Mittelfristplanung auch in ihrer Bedeutung im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten. N Nettoposition Der Begriff „Nettoposition“ wird in der Gemeindehaushaltsverordnung Niedersachsens anstelle des Begriffes Eigenkapital verwandt. Die Begriffe entsprechen sich. Achtung: In Baden-Württemberg wird der Begriff „Nettoposition“ für einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verwandt. K P Pensionslastfinanzierungsquote Die Pensionslastfinanzierungsquote (PLFQ) gibt Auskunft darüber, inwiefern die Finanzierung der Pensionszahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt gesichert erscheint. Pensionsrückstellungen Für alle Pensionsverpflichtungen, die die Kommune nach beamtenrechtlichen Vorschriften eingegangen ist oder eingeht, sind entsprechende Rückstellungen (nach finanzmathematischen Verfahren, sog. Teilwertverfahren) Anlage 4 zu bilden. Diese werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. In die Position „Pensionsrückstellungen“ einzubeziehen sind regelmäßig auch Ansprüche auf Beihilfen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und damit einhergehenden steigenden Kosten der medizinischen Versorgung ist dies eine wesentliche Position, der besondere Aufmerksamkeit zukommen muss. Hierbei treten zwei Problemkreise auf, die eine hohe politische Relevanz aufweisen. Der erste Problemkreis bezieht sich auf die Ermittlung des Rückstellungsbetrages. Die Gemeindehaushaltsverordnungen basieren auf dem „HGB alt“. Pensionsrückstellungen werden mit dem sog. „Stichtagswert“ bewertet. Dies bedeutet: Wird heute eine Rückstellung für einen Beamten gebildet, der im laufenden Jahr nach A 10 besoldet wird, errechnet sich der Rückstellungsbetrag auf dieser Grundlage. Unbeachtet bleiben sowohl Tarifsteigerungen bis zum Eintritt in die Pension als auch Besoldungssteigerungen. So sind ermittelte Pensionsrückstellungen regelmäßig deutlich geringer als die tatsächlichen Belastungen. Der zweite Problemkreis bezieht sich auf die Finanzierung der gebildeten Rückstellungen und den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Zu diesem Zweck sind nach dem „HGB neu“ den gebildeten Pensionsrückstellungen spezielle Vermögensteile zuzuordnen, die von einer sonstigen Verwendung ausgeschlossen sind, das sog. „Planvermögen“. Es kann sich hierbei um Finanz- oder Sachanlagen handeln, die ausschließlich der Finanzierung der Pensionsrückstellungen gewidmet sind. Während Bund und Länder diese Regelung in ihren „Standards staatlicher Doppik“ übernommen haben, gibt es eine vergleichbare Regelung in den Gemeindehaushaltsverordnungen nicht. Ein entsprechender Nachweis kann jedoch auch bei den Kommunen (über die bestehenden Regelungen hinausgehend) politisch eingefordert werden. Die Kennzahl Pensionslastfinanzierungsquote kann Hinweise hierzu geben. Der Verzicht auf die Bildung von Pensionsrückstellungen in der kommunalen Bilanz und den Ausweis sowie die Deckung der daraus resultierenden Aufwendungen im kommunalen Haushalt ist nicht zweckgerecht (BW: Bildung erfolgt beim Versorgungsverband). Die zuvor geschilderten Probleme bestehen auch in diesem Fall. Letztlich pensionszahlungspflichtig bleibt die Kommune (unmittelbare Versorgungszusage). Auch ohne den Ausweis der Pensionsrückstellungen in den kommunalen Bilanzen sollte dieses Thema im Blickfeld des politischen Interesses stehen. Produkt Produkte sind im Wesentlichen die Leistungen, die der Bürger direkt von der Verwaltung erhält. Das Spektrum reicht von „A“ wie Abfallentsorgung über „B“ wie Baugenehmigung oder „P“ wie Personalausweis bis „Z“ wie Zulassung eines Kraftfahrzeuges. Die Produkte der Verwaltung sind in landesweiten Produktkatalogen aufgeführt und beschrieben. Die Produktkataloge gliedern sich einheitlich in drei Hierarchiestufen „Produktbereich“, „Produktgruppe“ und „Produkt“. Produkthaushalt Produkthaushalte werden in einer immer größeren Zahl von Kommunen erstellt. Die Gemeindehaushaltsverordnungen schreiben in der Regel eine Abbildung auf Ebene der Produktbereiche vor. Eine weitergehende Untergliederung nach Produktgruppen und Produkten ist den Kommunen freigestellt. Nach bisherigen Erfahrungen ist zu erwarten, dass die Produkthaushalte in den Kommunen regelmäßig auf Ebene der Produktgruppen gegliedert sein werden. Ausschlaggebend für die Gliederung der Haushalte sind in erster Linie örtliche Gegebenheiten: Vor allem die örtliche Organisation und die Budgetverantwortlichkeiten sollten hierfür maßgeblich sein. R Rechenschaftsbericht Der Kommunale Rechenschaftsbericht bzw. Lagebericht (NW, SH) ist zeitgleich mit dem Jahresabschluss vorzulegen. Er soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ergebnis- und Finanzlage der Kommune vermitteln. Nach den (unterschiedlichen) landesgesetzlichen Mindestvorschriften sollte der Rechenschaftsbericht mindestens Aussagen zu folgenden Aspekten machen: • Entwicklung abgelaufenes Haushaltsjahr (Vorgänge von besonderer Bedeutung im abgelaufenen Haushaltsjahr; Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Jahresabschlusswerten im abgelaufenen Haushaltsjahr; Abweichungen zwischen geplanten und erreichten Zielen anhand von Kennzahlen) • Aktuelle Lage (Analyse der Haushaltswirtschaft nach Vermögens-, Schulden-, Aufwands-, Ertrags- und Finanzlage anhand von Kennzahlen) • Zukünftige Entwicklung (Darstellung von Chancen und Risiken, die für die zukünftige Entwicklung der Kommune von besonderer Bedeutung sind, sowie von Maßnahmen zur Bewältigung dieser Risiken. Risiken können sich in sehr unterschiedlichen Zusammenhängen ergeben. Umfeldbedingungen wie der demographische Wandel und dessen Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft können hier genannt werden. Aber auch „haushaltsspezifische“ Risiken, die etwa aus Zukunftsverpflichtungen resultieren, welche nicht im Haushalt abgebildet sind [Risiken, stille]. Für das Erkennen und den systematischen Umgang mit Risiken sollte ein entsprechendes Risikomanagement eingeführt werden.) Neben dem Rechenschaftsbericht (Vorlage mit dem Jahresabschluss) kommt dem Vorbericht (Vorlage mit dem Haushaltsplan) auch im neuen Haushaltsrecht Bedeutung bei. Rechenschaftsbericht und Vorbericht sollten in ihren Inhalten und ihrem Aufbau möglichst aufeinander Anlage 4 abgestimmt sein. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten kommen sowohl auf der Aktivseite der Bilanz (Aktive Rechnungsabgrenzungsposten) als auch auf der Passivseite der Bilanz (Passive Rechnungsabgrenzungsposten) vor. Sie dienen der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen. Zahlt etwa die Kommune die Miete für ein Gebäude für das kommende Jahr bereits im Dezember des alten Jahres, ist dies zwar eine Auszahlung im alten Jahr. Zu Aufwendungen führt diese Auszahlung jedoch erst im neuen Jahr, wenn das Gebäude tatsächlich genutzt wird. Die Zahlung wird deshalb unter der Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten weisen darauf hin, dass die Kommune einen Sachleistungsanspruch gegenüber einem Dritten hat (hier: Anspruch auf Überlassung des Gebäudes). Erhält dagegen die Kommune die Miete für ein von ihr vermietetes Gebäude für das kommende Jahr bereits im Dezember des alten Jahres, ist dies zwar eine Einzahlung im alten Jahr. Zu Erträgen führt diese Einzahlung jedoch erst im neuen Jahr, wenn das Gebäude tatsächlich überlassen wird. Die Zahlung wird deshalb unter der Position „Passive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten weisen darauf hin, dass die Kommune eine Sachleistungsverpflichtung gegenüber einem Dritten hat (hier: Verpflichtung auf Überlassung des Gebäudes). Reserven, stille Stille Reserven in der kommunalen Bilanz entstehen regelmäßig durch eine Unterbewertung von Vermögensgegenständen. Diese Unterbewertung resultiert aus den gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, das Vermögen regelmäßig zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Die stille Reserve ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Bilanz ausgewiesenen Wert (Buchwert) und dem Zeitwert (Veräußerungswert) des Vermögensgegenstandes. Stille Reserven entstehen daneben durch eine zu hohe Bewertung von Schulden. Insbesondere die Bildung von Rückstellungen, die sich als zu hoch erweisen, führt zu stillen Reserven im Jahresabschluss. Stille Reserven entstehen zwangsläufig aufgrund gesetzlicher Bewertungsvorschriften, etwa der Verpflichtung, Vermögen zu (historischen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Stille Reserven können aber auch durch gezielte Bilanzierungsmaßnahmen freiwillig im Rahmen von Bilanzpolitik entstehen. Letzteres sollte vermieden werden. Stille Reserven verstellen den Blick auf die tatsächliche Vermögensund Schuldenlage. Mindestens gleiche politische Beachtung sollten die „stillen Risiken“ (Risiken, stille) finden, die im Jahresabschluss „schlummern“. Ressourcenverbrauchskonzept Ressourcen sind das Leistungspotenzial einer Kommune. Finanzmittel, Personal, Anlage- und Infrastrukturvermögen, Informationen sind erforderlich, um Leistungen für die örtliche Gemeinschaft zu erstellen und zu organisieren. Der Ressourcenverbrauch einer Kommune geht über den von ihr verursachten Geldverbrauch eines Haushaltsjahres hinaus. Es werden im Haushaltsjahr Ressourcen genutzt, für deren Nutzung in eben diesem Haushaltsjahr kein Geldabfluss stattfindet. So etwa bei der Nutzung von Gebäuden, die vor Jahren errichtet oder gekauft wurden. Im betreffenden aktuellen Haushaltsjahr fließt kein Geld ab. Dennoch wird der Wert der Ressource „Gebäude“ durch die Nutzung verzehrt. Dieser Werteverzehr wird im Ressourcenverbrauchskonzept (RVK) über Abschreibungen erfasst und ausgewiesen. Das RVK ist das dem neuen Haushaltsrecht zugrunde liegende Rechnungskonzept (KGSt®-Bericht Nr. 1/1995). Es basiert auf den Rechnungsgrößen Aufwendungen und Erträge. Es löste das alte, auf dem „Geldverbrauchskonzept“ (Rechnungsgrößen Ausgaben und Einnahmen) basierende Haushaltsrecht ab. Es kommt darauf an, der heute lebenden Generation und den heutigen politischen Entscheidungsträgern den von ihnen beanspruchten vollständigen Ressourcenverbrauch zutreffend im Haushalts- und Rechnungswesen zu verdeutlichen und diesen durch heutige Erträge zu decken. Risiken, stille Diese „stillen Risiken“ (oder „stillen Lasten“) resultieren vor allem aus finanziellen Belastungen, die absehbar auf die Gebietskörperschaft zukommen, durch Rückstellungen jedoch nicht abgebildet sind. Genannt werden soll hier nur der Fall unterlassener Instandhaltungsmaßnahmen. Werden diese nach Abschluss des folgenden Haushaltsjahres (HE) oder nach Abschluss der folgenden drei Haushaltsjahre (NI, RP) durchgeführt, ist die Bildung einer Instandhaltungsrückstellung nicht zulässig. Dass entsprechende Aufwendungen auf die Kommunen zukommen, ist mithin im Haushalt nicht erkennbar. Lediglich in NW dürfen sämtliche auf die Kommunen zukommenden Instandhaltungsmaßnahmen, die im Haushaltsjahr unterlassen wurden, abgebildet werden. Risikomanagement Im Rahmen des Rechenschaftsberichts ist über Risiken, die auf die Kommune zukommen, zu berichten. Maßnahmen zu deren Vermeidung und Bewältigung sind darzustellen. Risiken dürfen nicht „dem Zufall überlassen werden“. Es muss Aufgabe des Risikomanagements sein, Risiken frühzeitig zu erkennen und den Umgang damit festzulegen. Ein kommunales Risikomanagement soll als Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit diesen Risiken verstanden werden. R R Rücklagen Rücklagen sind Bestandteile des Eigenkapitals. Bei allen begrifflichen Unterschiedlichkeiten in den einzelnen Bundesländern ist doch unter kommunalpolitischen Gesichtspunkten ein Aspekt von zentraler Bedeutung. Anlage 4 Es ist dies die Unterscheidung zwischen sog. „festen“ und „variablen“ Bestandteilen des Eigenkapitals bzw. der Rücklagen. Als fest geltende Bestandteile des Eigenkapitals werden die Teile des Eigenkapitals / der Rücklagen bezeichnet, die nicht ohne Weiteres (beispielsweise zum Zwecke des Haushaltsausgleichs) verwandt werden dürfen. Diese Teile werden beispielsweise als „allgemeine Rücklage“ (NW), „Kapitalrücklage“ (RP), „Reinvermögen“ (NI) oder „Basiskapital“ (BW) bezeichnet. Sie haben ihren Ursprung in der erstmaligen Erstellung einer kommunalen Eröffnungsbilanz als Überschuss des Vermögens über die Schulden. Ihre Erhaltung ist in jedem Falle anzustreben. Als variabel geltende Bestandteile des Eigenkapitals werden die Teile des Eigenkapitals / der Rücklagen bezeichnet, die (unter bestimmten Bedingungen) etwa zum Zwecke des Haushaltsausgleichs verwandt werden dürfen. Diese Teile werden beispielsweise als Ausgleichsrücklage (NW) oder „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen/außerordentlichen Ergebnisses“ (BW, NI) bezeichnet (Ergebnisrücklage). Eine spezielle Rücklagenart, die sog. Bewertungsrücklage (NI), sei hier besonders erwähnt. Sie entsteht nur in den Fällen, in denen Vermögensteile zu aktuellen Zeitwerten zu bewerten sind. Steigt der Zeitwert eines Vermögensgegenstandes im Vergleich zum Vorjahr an, erfolgt eine sog. Zuschreibung (im Gegensatz zur Abschreibung). Der hierdurch entstehende Ertrag darf nicht zum Ausgleich des Haushalts (Haushaltsausgleich) verwandt werden: Es ist lediglich ein Ertrag, der in den Büchern ausgewiesen wird (sog. Buchertrag). Keinesfalls ist dieser Ertrag realisiert, d. h., durch ihn sind keine finanzwirksamen Einzahlungen entstanden. Rückstellungen Im Gegensatz zu Rücklagen sind Rückstellungen Schulden. Es handelt sich um Zahlungsverpflichtungen, die hinsichtlich ihrer konkreten Höhe, ihres zeitlichen oder ihres tatsächlichen Anfalls unsicher sind. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass die hieraus resultierenden Zahlungen in späteren Jahren auf die Kommune zukommen werden. Insofern ist bereits in dem Jahr, in dem politische Entscheidungen zu derartigen zukünftigen Verpflichtungen führen, eine entsprechende Rückstellungsposition in der Bilanz zu bilden. Dies trägt einerseits dem Gedanken der Vorsicht Rechnung. Andererseits wird hierdurch der Ressourcenverbrauch (durch einen entsprechenden Aufwand in der Ergebnisrechnung) der Periode angelastet, in der er verursacht wird. Für folgende Fälle werden Rückstellungen gebildet (unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern!): Beispiel: Die Beschäftigung eines Beamten im laufenden Jahr führt zu Pensionsansprüchen, die in 20, 30 oder mehr Jahren fällig werden. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen müssen bereits heute in der Bilanz in Form einer Pensionsrückstellung ausgewiesen werden. Der hieraus resultierende Aufwand belastet das aktuelle Haushaltsjahr. R R Zu unterscheiden ist zwischen Pflicht- und Wahlrückstellungen. Wahlrückstellungen dürfen gebildet werden. Die Regelungen sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt. Die Entscheidung, ob in bestimmten Fällen Rückstellungen gebildet werden oder nicht, sollte nicht von Fragen des Haushaltsausgleichs abhängig gemacht werden. Vielmehr sollte für Verpflichtungen, die auf die Kommunen zukommen, in jedem Fall eine Rückstellung – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – gebildet werden. Alleine die Bildung einer Rückstellung in der Bilanz reicht nicht aus! Gleichzeitig ist durch geeignete Maßnahmen die Finanzierung dieser Zahlungsverpflichtung sicherzustellen (s. auch Pensionslastfinanzierungsquote). S Schulden Das neue Haushalts- und Rechnungswesen rückt sämtliche Schulden der Kommune in den Blick. Transparent werden nicht nur – wie bislang – die Verbindlichkeiten (sichere Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten, z. B. Kreditinstituten, Lieferanten). Ausgewiesen werden nun daneben auch die Rückstellungen (unsichere Zahlungsverpflichtungen beispielsweise resultierend aus Pensionszusagen gegenüber Beamten). Mit dem Ausweis der Rückstellungen wird ein bedeutender Teil kommunaler Schulden erstmalig transparent. Der Blick auf die kommunalen Schulden bleibt unvollständig, wenn nicht auch die Schulden in den kommunalen Auslagerungen (Beteiligungen) einbezogen werden. Sie gehören zwingend, wie die Schulden im Kernhaushalt, in das ständige Blickfeld politischer Entscheidungsträger. Dies zu erreichen ist ein zentrales Anliegen des sog. Gesamtabschlusses. Sonderposten Das Besondere an einem Sonderposten soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: Eine Kommune erwirbt am 1.1.2015 ein neues Löschfahrzeug zum Preis von 100.000 Euro. Hierfür gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro. Das Fahrzeug hat eine Nutzungsdauer von zehn Jahren. Der Wert des Fahrzeuges erhöht das Vermögen (auf der Aktivseite) der kommunalen Bilanz um 100.000 Euro. Da das Vermögen um diesen Betrag steigt, erhöht sich (zunächst) gleichzeitig die Position „Eigenkapital“ (auf der Passivseite) der Bilanz um eben diesen Betrag. Diese Erhöhung des Eigenkapitals um 100.000 Euro ist wirtschaftlich allerdings nicht gerechtfertigt. Tatsächlich wurde eigenes Kapital der Kommune in Höhe von 80.000 Euro eingesetzt. Der Zuschuss vom Land stellt für die Kommune „Fremdkapital“ dar, welches allerdings nicht zurückzuzahlen ist. Deshalb werden die 20.000 Euro auch nicht als Fremdkapital ausgewiesen, sondern unter einem gesondert hierfür geschaffenen Posten – dem Sonderposten (auf der Passivseite der Bilanz). Schulden Verbindlichkeiten Kernhaushalt Anlage 4 Beteiligungen Rückstellungen Steuerquote Die Steuerquote als Quotient aus Steuern und ähnliche Abgaben Erträge gesamt gibt an, ob und inwieweit die Kommune sich aus eigenen Steuermitteln finanzieren kann (Steuerkraft). Eine Kommune mit aktuell hoher Steuerkraft ist tendenziell auch in Zukunft weniger „verschuldensanfällig“ als eine Kommune mit geringer Steuerkraft. Allerdings müssen bei der Beurteilung auch weitere Aspekte, wie konjunkturbedingte Schwankungen des Steueraufkommens oder etwaige Abhängigkeiten von einzelnen besonders potenten Gewerbesteuerzahlern, berücksichtigt werden. T Teilhaushalt/Teilrechnung Die Bildung von Teilhaushalten ist in allen Gemeindehaushaltsverordnungen verpflichtend vorgesehen. Teilhaushalte sind nichts anderes als Budgetbereiche (Budgetierung). Ihre Bildung erfolgt entweder auf der Basis von Produktbereichen (Produkt) oder richtet sich an örtlichen Organisationsgegebenheiten aus. Entscheidend bei der Bildung von Teilhaushalten ist, dass die Verantwortlichkeiten für einen Teilhaushalt eindeutig geregelt sind. Dies gilt sowohl verwaltungsseitig (Fachbereichs-/Ämterstruktur) als auch seitens des Gemeinderates/Kreistages (Ausschussstrukturen). Die Teilhaushalte bestehen jeweils aus dem Teilergebnishaushalt und dem Teilfinanzhaushalt. Die Teilergebnishaushalte bilden in ihrer Gesamtheit den Produkthaushalt. Die folgende Abbildung soll dies verdeutlichen. U Überschuldung Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen (Fehlbetrag, nicht durch Eigenkapital gedeckter). Umlaufvermögen Das in der Bilanz ausgewiesene Umlaufvermögen enthält alle Vermögensteile, die kurzfristig (regelmäßig nicht über das kommende Jahr hinausgehend) der Kommune dienen sollen. Zu den wichtigsten Positionen zählen Vorräte (z. B. Büromaterialien, Baumaterialien, Streusalz etc.), Forderungen (Zahlungsansprüche der Kommune z. B. aus Gebühren, Beiträgen und Steuern gegenüber Dritten, z. B. Bürgern als Leistungsempfängern, oder gegenüber Beteiligungen) und liquide Mittel (Liquidität). Der Begriff „Umlaufvermögen“ gehört betriebswirtschaftlich zum Begriffsstandard einer Bilanz, wird aber nicht von allen landesrechtlichen Regelungen des jeweiligen kommunalen Haushaltsrechts verwendet. V Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind Zahlungsverpflichtungen der Kommune. Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten enthalten beispielsweise Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen oder zur Liquiditätssicherung (sog. Kassenkredite) oder gegenüber externen Dienstleistern (Lieferanten). Vermögen, immaterielles Immaterielles Vermögen (Lizenzen für Software etc.) darf nur bilanziert werden, sofern es entgeltlich erworben wurde (also keine selbst erstellte Software). Hierzu können auch Rechte gehören, welche die Kommune gegenüber Dritten erworben hat. Ist etwa der Zuschuss an einen Sportverein, z. B. zur Errichtung einer Sportstätte, mit der Bedingung verbunden, dass auch Schulen diese Einrichtung nutzen dürfen, resultiert hieraus ein Recht. Dieses ist unter der Position „immaterielle Vermögensgegenstände“ zu bilanzieren (und abzuschreiben). U Vermögen, realisierbares Im Gegensatz zu sog. Verwaltungsvermögen ist das realisierbare Vermögen grundsätzlich nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlich. Es ist somit grundsätzlich veräußerbar. Maßgebend für die Zuordnung zum realisierbaren Vermögen sollte der Zeitpunkt der Entscheidung über die Verwendung eines Gegenstandes oder einer Beteiligung für die Aufgabenerfüllung sein (NI). Der gesonderte Ausweis von Verwaltungsvermögen und realisierbarem Vermögen (Prinzip der Vermögenstrennung) gibt Auskunft über das Schuldendeckungspotenzial des Vermögens. Schulden können gegebenenfalls durch Veräußerung von Vermögensteilen gedeckt werden. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf den realisierbaren, d. h. veräußerbaren Teil des Vermögens. Insofern eröffnet der durch die Vermögenstrennung geschaffene Einblick in die Vermögensstruktur wichtige Hinweise darauf, ob die Verwaltung ihren finanziellen Verpflichtungen in der Zukunft ohne weitere Kreditaufnahme nachkommen kann. Dies erfordert nicht nur eine Vermögenstrennung, sondern gleichfalls eine unterschiedliche Bewertung der Vermögensteile. So ist das realisierbare Vermögen im Gegensatz zum Verwaltungsvermögen, welches regelmäßig zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet wird, mit Zeitwerten im Sinne von aktuellen Veräußerungswerten zu bewerten. Die Bewertung des Vermögens zu (historischen) Anschaffungs- oder Anlage 4 Herstellungskosten führt – bei steigenden Preisen – regelmäßig zu sog. stillen Reserven (Reserven, stille). Derartige Vermögenswerte in der Bilanz können deshalb keine Hinweise auf das Schuldendeckungspotenzial des so bewerteten Vermögens geben; Zeitwertbewertungen sind für diesen Zweck dienlicher. Diese Trennung hat sich auf gemeindehaushaltsrechtlicher Ebene nicht durchgesetzt. Gleichwohl sollten diese Informationen (über die gesetzlichen Vorschriften hinaus) politisch gefordert werden. Nur auf diese Weise können jedoch auf der Basis geeigneter Kennzahlen sinnvolle Aussagen hinsichtlich des tatsächlich vorhandenen Schuldendeckungspotenzials getroffen werden. Vermögensrechnung (s. Bilanz) Verschuldungsgrad, dynamischer Als dynamischer Verschuldungsgrad wird der Quotient aus Verbindlichkeiten + Rückstellung – realisierbares Vermögen Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit bezeichnet. Er zeigt an, in wie vielen Jahren eine Entschuldung möglich wäre, wenn alle disponiblen Mittel zu diesem Zweck eingesetzt würden. Dies unterstellt natürlich konstante Beträge in der Zukunft. Nicht zuletzt, weil dies regelmäßig nicht zu unterstellen ist, kann diese Betrachtung ergänzend auf den Finanzplanungszeitraum begrenzt werden. Man erhält dann den „teildynamischen Verschuldungsgrad“, der sich wie folgt ermittelt: Verbindlichkeiten + Rückstellung – realisierbares Vermögen Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplanungszeitraum. Verwaltungsvermögen Im Gegensatz zu dem sog. realisierbaren Vermögen (Vermögen, realisierbares) ist das Verwaltungsvermögen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gebunden. Es ist somit grundsätzlich nicht veräußerbar. Maßgebend für die Zuordnung zum Verwaltungsvermögen sollte der Zeitpunkt der Entscheidung über die Verwendung eines Gegenstandes oder einer Beteiligung für die Aufgabenerfüllung sein. Vorbericht Der Vorbericht war bereits Bestandteil des alten (kameralen) Haushaltsrechts. Da er mit dem Haushaltsplan vorgelegt wird, kam und kommt ihm eine unmittelbare politische Steuerungsrelevanz zu. Mit den Informationen des neuen Haushalts- und Rechnungswesens kann diese Relevanz weiter untermauert werden. Zentrale politische Ziele und Strategien und deren Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres sollten hier dargestellt werden. Hinweise etwa auf die Entwicklung des Eigenkapitals oder der Verschuldung im Haushaltsjahr sollten verdeutlicht werden. Risiken, beispielsweise auf der Grundlage demographischer oder allgemeiner wirtschaftlichen Entwicklungen, sollten beschrieben werden. Insgesamt sind die rechtlichen Vorga en offen formuliert, womit viel Spielraum für eine gute Gestaltung (im Sinne von Transparenz und „guter politischer Steuerung“) bleibt. Dieser Gestaltungsspielraum sollte genutzt werden. Vorbericht und Rechenschaftsbericht sollten in ihren Inhalten und ihrem Aufbau möglichst aufeinander abgestimmt sein. W Wirkung Das Schlagwort „wirkungsorientiert“ meint die Steuerung der Verwaltung über die Diskussion von gewünschten Wirkungen des Verwaltungshandelns. Nicht die Frage nach der Anzahl bearbeiteter Sachverhalte steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, sondern die Frage, was die Kommune mit dem Produkt erreichen will. Die unter dieser Fragestellung entwickelten und über Kennzahlen messbar gemachten Ziele werden im wirkungsorientierten Haushalt deutlich gemacht und mit den Angaben zum Ressourceneinsatz verknüpft. Beispiele: Nicht die (nicht steuerbare) Anzahl der von der Verwaltung zu bearbeitenden Vollstreckungsaufträge wird als Ziel formuliert, sondern die Quote des realisierten Vollstreckungsvolumens am Vollstreckungsvolumen gesamt. Die Messung der Wirkung ist wichtig, weil letztlich für den Erfolg kommunalen Handelns maßgeblich, aber zweifellos schwierig. Konzeptionelle Neuerungen und Erfahrungen sind gefragt. Z Zeitwert Zeitwert ist der Wert, der einem Vermögensgegenstand zum Zeitpunkt der Bilanzierung beizumessen ist. In der Regel ist dies der Verkehrsoder Veräußerungswert zum Bilanzierungszeitpunkt (s. auch Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Ziele Die meisten Länder stellen explizit in den Gemeindehaushaltsverordnungen auf die Einbeziehung von (finanz- und leistungswirtschaftlichen) Zielen und Kennzahlen in den jährlichen Haushalt ab. Unabhängig von der rechtlichen Situation ist allerdings festzustellen, dass erst die explizite Einbeziehung von (politischen) Zielen und deren Verknüpfung mit den Finanzen im Haushalt (Produkthaushalt) die beabsichtigte neue Qualität politischer Steuerung vollständig zum Ausdruck bringt. Ziele sind Sollgrößen, die in einem bestimmten Zeitraum – in der Zukunft – zu erreichen sind. Die Umsetzung dieses Aspektes stellt die allermeisten Kommunen vor eine große Herausforderung. Wirkung bzw. Wirksamkeit ist dabei ein wichtiges Kriterium und sollte nach Möglichkeit bei der Zielbildung explizit berücksichtigt werden. Diese kann nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Rat bzw. Kreistag und Verwaltungsführung gemeistert werden. Der Rat bzw. der Kreistag erarbeitet und beschließt zunächst die strategischen (eher langfristig ausgerichteten) Ziele der Kommune. Diese Ziele sind alsdann auf die im Haushalt enthaltenen Produktbereiche/ Teilhaushalte herunterzubrechen. Es muss somit deutlich werden, Anlage 4 welche operativen (eher jährlichen) Ziele sich für die Akteure in der Verwaltung aus den strategischen (politischen) Zielsetzungen ergeben. Auf dieser Basis kann dann zwischen Rat bzw. Kreistag und Verwaltungsführung verbindlich vereinbart werden, welche Ziele mit welchen Produkten und welchen Ressourcen im Haushaltsjahr verfolgt werden. Nur wenn auf diese Weise eine weitgehend durchgängige Zielhierarchie und eine einheitliche Zielsystematik in allen Bereichen existiert, wird der Haushalt selbst zu einer Zielvereinbarung zwischen Rat und Verwaltung. Diese Ziele werden durch Kennzahlen quantifiziert und damit messbar gemacht. Die zur Erreichung der Ziele erforderlichen Ressourcen werden transparent. So wird aus dem Haushalt der „Hauptkontrakt zwischen Politik und Verwaltung“. Zinslastquote Die Zinslastquote ermittelt sich aus dem Quotienten Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aufwendungen gesamt und gibt Hinweise auf das Ausmaß der anteilmäßigen Belastung der Kommune mit Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen. Hohe Zinslastquoten bedeuten eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten der Kommune im Betrachtungszeitraum. Sie deuten daneben auf eingeengte Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft hin. Hohe Zinslastquoten geben damit Hinweise auf eine eingeschränkte Erreichung des Ziels der intergenerativen Gerechtigkeit. Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung der KGsT, Gereonhaus, Gereonstraße 18-32, 50670 Köln; sowie der Bertelsmann Stiftung, Carl-Bertelsmann-Straße 256, 33311 Gütersloh Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh und KGSt, Köln; „ABS Neues Haushaltsrecht, Ein (kleines) politisches Wörterbuch“; 2015; 2., aktualisierte Auflage; S. 20 – 81 x Stellenplan_Zusammengeführt NEU.pdf Textteil x Stellenplan_Zusammengeführt Haushaltsrechtlicher Stellenplan 2018 - Stand 2017-10-24 (THH - Druckversion) Entwicklung_Stellenzahl HHP 2018 Sammelmappe Anlagen neu.pdf HH 2018 Anlage 1 Grundlage und Berechnung des FAG NEU HH 2018 Anlage 2 Übersicht Kreisumlage NEU HH 2018 Anlage 3 Jahresabschluss + Wirtschaftsplan Beteiligungen HHP 2018 Anlage 4 - ABC Haushaltsrecht (Glossar) Leere Seite

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    Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 1 Inhaltsverzeichnis 1 Feststellungsbeschluss 4 2 Rechenschaftsbericht 6 2.1 Rechtsgrundlagen 6 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 6 2.3 Geschäftsverlauf 2016 6 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan 7 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung 8 2.5.1 Gebäudeunterhaltung 8 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand 9 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung 10 2.5.4 Soziales 14 3 Gesamtergebnisrechnung 18 3.1 Erträge 19 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 19 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen 19 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen 21 3.1.4 Sonstige Transfererträge 22 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte 22 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte 23 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen 23 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge 24 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 24 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge 25 3.2 Aufwendungen 25 3.2.1 Personalaufwendungen 25 3.2.2 Versorgungsaufwendungen 26 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 26 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen 28 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 29 3.2.6 Transferaufwendungen 30 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen 31 3.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 32 4 Gesamtfinanzrechnung 34 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit 36 4.2 Finanzierungsmittelmittelüberschuss bzw. –bedarf aus Investitionstätigkeit 36 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit 37 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 38 4.5 Entwicklung der Liquidität 38 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 39 4.6.1 Verwaltungsgebäude 39 4.6.2 Schulgebäude 40 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte 40 4.6.4 Straßenbauamt 42 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro 43 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 2 5 Vermögensrechnung (Bilanz) 46 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 48 5.2 Aktiva 49 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 49 5.2.2 Sachvermögen 50 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 50 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 51 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen 52 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 54 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 54 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 55 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 56 5.2.2.8 Vorräte 57 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 57 5.2.3 Finanzvermögen 58 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 58 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 59 5.2.3.3 Sondervermögen 60 5.2.3.4 Ausleihungen 60 5.2.3.5 Wertpapiere 61 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 62 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen 63 5.2.3.8 Liquide Mittel 63 5.2.4 Abgrenzungsposten 64 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 64 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 64 5.3 Passiva 65 5.3.1 Basiskapital 65 5.3.2 Rücklagen 65 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 66 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 66 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 66 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 67 5.3.4 Sonderposten 67 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 67 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 68 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges 68 5.3.5 Rückstellungen 68 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 68 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 69 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 69 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen 70 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen 70 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 70 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen 71 5.3.6 Verbindlichkeiten 71 5.3.6.1 Anleihen 71 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 71 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 73 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 74 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten 74 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 75 6 Teilhaushalte 77 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 77 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 3 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 81 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 85 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 89 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 93 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 97 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 101 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 105 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 109 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 113 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 117 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses 121 8 Anhang 122 8.1 Allgemeines 122 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 122 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten 122 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen 122 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen 123 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) 123 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 123 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre 123 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2016 124 9 Anlagen 128 9.1 Vermögensübersicht 128 9.2 Forderungsübersicht 129 9.3 Schuldenübersicht 130 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende 131 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 132 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen 133 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen 151 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2016 152 Anmerkung: Bedingt durch die Haushaltssystematik sind Ertrage im Ergebnishaushalt negativ und Auf- wendungen im Ergebnishaushalt positiv dargestellt. Umgekehrt verhält es sich im Finanz- haushalt. Hier werden Einzahlungen positiv und Auszahlungen negativ dargestellt. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 4 1 Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 48 Landkreisordnung i.V.m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg stellt der Kreistag am 20. November 2018 den Jahresabschluss für das Jahr 2016 mit folgenden Beträgen fest: Nr. Bezeichnung EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge -303.116.835 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 295.473.347 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -7.643.487 1.4 Außerordentliche Erträge -451.174 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 502.790 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 51.616 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -7.591.871 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 298.907.419 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -278.677.146 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 20.230.272 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 21.431.422 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -61.360.084 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Investitionstätigkeit (Saldo 2.4 u. 2.5) -39.928.662 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -19.698.390 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -2.472.455 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 u. 2.9) -2.472.455 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des HJ (Saldo 2.7 u. 2.10) -22.170.845 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-u. Auszahlungen -3.085.072 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 35.640.447 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) -25.255.917 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des HJ (Saldo aus 2.13 und 2.14) 10.384.530 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 5 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 619.560 3.2 Sachvermögen 192.734.746 3.3 Finanzvermögen 66.209.513 3.4 Abgrenzungsposten 8.863.299 3.5 Nettoposition 0 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 268.427.118 3.7 Basiskapital -123.886.033 3.8 Rücklagen -7.646.045 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0 3.10 Sonderposten -48.360.605 3.11 Rückstellungen -36.681.950 3.12 Verbindlichkeiten -43.454.729 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten -8.397.756 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) -268.427.118 Friedrichshafen, 20. November 2018 gez. Lothar Wölfle, Landrat Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 6 2 Rechenschaftsbericht 2.1 Rechtsgrundlagen Haushaltsausgleich im NKHR Dreh- und Angelpunkt der kommunalen Finanzwirtschaft bleibt der Haushaltsausgleich. Dabei wird das Augenmerk auf das Ressourcenverbrauchskonzept gelegt. Der Haushaltsausgleich ist im Gesamtergebnishaushalt zu erreichen. Der gesamte Ressourcenverbrauch des ordentli- chen Ergebnisses eines Haushaltsjahres ist durch das Ressourcenaufkommen desselben Jahres zu decken. Dabei werden auch nicht zahlungswirksame Größen wie die Abschreibun- gen und Rückstellungen mit einbezogen, um künftige Generationen durch den Ressourcen- verbrauch nicht zu belasten. Der Finanzhaushalt ist hingegen nicht auszugleichen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) vorhanden ist. Zahlungsmittel zur Tilgung von Krediten und zur Finanzierung von Investitionen sind vorzuhalten. 2.2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Der Kreistag hat am 15. Dezember 2015 die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlos- sen und das Regierungspräsidium Tübingen die genehmigungspflichtigen Teile mit Schrei- ben vom 12. April 2016 genehmigt. Am 26. April 2016 wurde die Haushaltssatzung bekannt gemacht und anschließend vom 27. April bis einschließlich 6. Mai 2016 öffentlich ausgelegt. Zudem ist der Haushaltsplan unter www.bodenseekreis.de öffentlich jederzeit einsehbar. Mit der Überleitung aus der Kameralistik in die Doppik erfolgte für das Haushaltsjahr 2016 die erste Planung nach dem neuen Haushaltsrecht als Überleitung von den kameralen Haushalts- stellen. Dies erleichterte den Einstieg für die Mitarbeitenden im Haus ungemein. Eine Folge daraus ist jedoch, dass die Planung z.T. ungenau erfolgt ist und sich erst im Laufe des Jahres 2016 und mit Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Jahr 2017 Änderungen ergeben haben. Dies führte zwangsläufig zu Umbuchungen und schwer vergleichbaren Werten. 2.3 Geschäftsverlauf 2016 Das Haushaltsjahr 2016 war, wie das Folgejahr 2017, geprägt von der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz hatte neben einer Prüfung durch das Finanzamt und neben der allgemeinen Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungs- anstalt im Jahr 2016 oberste Priorität. Die dadurch immer wieder neu gewonnenen Erkennt- nisse und Erfahrungen führten zu laufenden Veränderungen und der ständigen Wissenswei- tergabe an alle Mitarbeitenden im Haus, die sich auf die neue Systematik einstellen mussten. Daher gilt unser Dank, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Änderungen – neben ihrer täglichen Arbeit - immer wieder mit umgesetzt haben. Auch heute und in Zukunft werden neu- ere Erkenntnisse zu Anpassungen im Buchungsalltag führen. http://www.bodenseekreis.de/ Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 7 Die Steuerkraftsumme ist mit 279 Mio. Euro auf den bisher höchsten Wert gestiegen. 2.4 Abweichungen gegenüber dem Plan In Summe wurden rund 7,47 Mio. Euro mehr Erträge erzielt, als im Haushalt geplant wurden. Allein bei den Schlüsselzuweisungen gingen zusätzlich 1,84 Mio. Euro ein. Im Vergleich zum Plan stiegen die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um rd. 1,21 Mio. Euro und die Deponie- und Abfallgebühren führten zu einer Verbesserung von rd. 568 T Euro. Hinzu kommen weitere Zusatzerträge aus Mieten, Pachten und Erträgen aus Verkauf von zu- sammen rd. 816 T Euro. Die aktivierten Eigenleistungen waren bislang nicht beplant und verbesserten damit das Er- gebnis um weitere 716 T Euro. Weiterhin wurden die in der Eröffnungsbilanz abgegrenzten Zuschüsse wieder aufgelöst, führ- ten damit aber ebenfalls zu höheren Erträgen im Jahr 2016. Mit weiteren kleineren Erträgen liegen somit die sonstigen ordentlichen Erträge um 2,68 Mio. Euro über dem Plan. Durch massive Verschiebungen zum Plan ist die Aussagekraft teilweise begrenzt. So kam es zu Umschichtungen der Bußgelder. Da der Bodenseekreis Bußgelder teilweise als Untere Ver- waltungsbehörde (UVG) einnimmt, sind diese Bußgelder als Zuwendungen vom Land zu ver- buchen. An anderer Stelle gab es enorme Verschiebungen zwischen den Sachkonten durch die Abgrenzung von Zuwendungen und Kostenerstattungen. Auch die Herkunft der Gelder, ob von Bund, Land, Gemeinden oder Sonstigen hat Auswirkungen auf die Zuordnung. Dies konnte zum Zeitpunkt der erstmaligen doppischen Planung noch nicht berücksichtigt werden. Weiterhin gab es Verschiebungen bei Investitionen und Aufwendungen, da nicht alle Maßnah- men investiv geplant wurden, welche sich am Ende als investive Maßnahme herausstellten. So wurden z.B. die Zahlungen für den Verwaltungsneubau Albrechtstraße 77 als Aufwand geplant, jedoch muss dies in der Doppik als Finanzierungsleasing und damit nur in der Ge- samtfinanzrechnung gebucht werden. Andersherum wurden Maßnahmen investiv geplant, die sich jedoch bei näherer Prüfung als einfacher Sanierungsaufwand entpuppten. Bei den Aufwendungen konnten in Summe rund 169 T Euro eingespart werden. Die vermeint- lich hohe Einsparung bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von 11,20 Mio. Euro betrifft größtenteils die sonstigen Aufwendungen, bei denen es sich auch um Abgrenzun- gen gehandelt hat. Auch konnten einige Unterhaltungsmaßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden, so die Parkplatzsanierung im Berufsschulzentrum Überlingen und im Bildungszentrum Markdorf, so- wie die Sanierung der Außenbeleuchtung in Markdorf oder die Sanierung der Schaltschränke im Berufsschulzentrum Friedrichshafen. Die Sanierung der Tiefgarage in der Albrecht- straße 77 verzögerte sich ebenfalls. Die Abschreibungen waren 4,42 Mio. Euro höher, da zum Zeitpunkt der Planung die Vermö- gensbewertung noch nicht abschließend festgestellt war. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 8 Nähere Erläuterungen sind den Teilen zur Ergebnis- und Finanzrechnung bzw. der Bilanz zu entnehmen. Die Erläuterungen in den Teilhaushalten geben weiteren Aufschluss über die er- füllten Aufgaben des Bodenseekreises. 2.5 Stand der Aufgabenerfüllung Nachfolgend wird auf die größeren Aufgabenbereiche näher eingegangen. 2.5.1 Gebäudeunterhaltung Landratsamt Albrechtstraße 67 - Betonsanierung Tiefgarage Die Tiefgarage in der Albrechtstraße 75 hat 100 Stellplätze auf zwei Etagen. Seit über 40 Jahren wird auf diesen Stellplätzen geparkt. Bedingt durch jahrelangen Tausalzwassereintrag haben die Betonoberflächen starke Beschädigungen aufgewiesen. Um Kosten einzusparen, wurden die Sanierungsarbeiten auf den statisch notwendigen Umfang reduziert. Somit haben sich die Sanierungsarbeiten primär auf die Ebene -1, Rampen und Stützen erstreckt. In der Ebene -2 wurden keine Sanierungsarbeiten durchgeführt, da diese gegen das Erdreich grün- det. Die Maßnahmen wurden gemäß dem Beschluss des AUT vom 28. September 2015 ver- geben. Mit den Arbeiten wurde im Jahr 2015 begonnen. Die Schlussabrechnung der Maß- nahme erfolgte im Jahr 2016. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Sanierung Unterverteiler Werkstattgebäude Die Elektroverteiler mussten den neuen technischen Vorschriften und Anforderungen ange- passt werden. Die Schlussabrechnung wird im Jahr 2018 erfolgen. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Flachdachsanierung Werkstatt Die Dachflächen über den Werkstätten der Berufsschule Friedrichshafen bestehen aus einer Sheddach-Konstruktion mit einzelnen Flachdachtrögen. Das Dach war nach über 35-jähriger Nutzungsdauer noch im Originalzustand. In den vergangenen Jahren kam es im Bereich von sechs Trögen zum Wassereintritt in die Werkstätten aufgrund von Rissen in der Dachhaut, die repariert worden sind. Da aufgrund der Lebensdauer der Dachabdichtung weitere Undichtig- keiten zu erwarten waren, war es notwendig, auch die restlichen 120 Flachdachtröge zu sa- nieren. Nach den Rückbauarbeiten wurde eine neue Dachdämmung eingebaut, woraus auf- grund der Verbesserung der Wärmedämmung ein geringerer Heizwärmebedarf resultiert. Zu- sätzlich wurde für die Revisionsarbeiten auf dem Dach ein Seilsicherungssystem eingebaut. Berufliches Schulzentrum Friedrichshafen - Technologische Erneuerung/Elektrolabor In der Werkstatt im Raum W 0.102 (Elektrolabor) musste nach über 35 Jahren die Laborein- richtung (Experimentiertische und Lagerschränke) erneuert werden. In diesem Zuge musste auch die Elektroausstattung den technischen Anforderungen angepasst werden. Die investiv zurechenbaren Anschaffungs- und Herstellungskosten belaufen sich auf 33.605,58 Euro. Wei- tere Kosten waren auch aus dem Ergebnishaushalt zu bestreiten und stellen keine Investition dar. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 9 Bildungszentrum Markdorf - Sanierung Heiztechnik Die Heiztechnik am Bildungszentrum Markdorf ist seit über 46 Jahren in Betrieb. Aufgrund starker Störanfälligkeit und hohen Energieverbräuchen bedarf es einer Sanierung der Wärme- verteilung und -erzeugung. Um die Versorgungssicherheit der Wärmeversorgung zu gewähr- leisten und zukünftig Wärmeenergie einzusparen, wurden in Jahr 2015 die bestehenden Hei- zungsverteiler durch den Austausch von Pumpen, Regelventilen, Schiebern saniert. Zudem wurden zwei defekte Ausdehnungsgefäße durch eine neue Druckhaltestation ausgetauscht und die bestehenden Schmutzfänger durch einen Teilstromfilter ersetzt. Im gleichen Zuge wurde ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage im gesamten Schulgebäude durchge- führt. Es wurden ca. 800 Heizkörperventile gegen voreinstellbare Thermostatventile ausge- tauscht, wodurch zukünftig eine Einzelraumregelung der Klassenzimmer ermöglicht wird. Mit dem Austausch der Heizung wird diese auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Bildungszentrum Markdorf - Umbau Lehrerzimmer Durch die Zusammenlegung der Werkreal- mit der Realschule zur Verbundschule entstand die Notwendigkeit für die bisher getrennten Kollegien ein gemeinsames Lehrerzimmer zu schaf- fen. In diesem Zuge wurden auch die Zimmer für das Sekretariat, die Rektorate, sowie eine neue Küche realisiert. 2.5.2 Straßenunterhaltung - Gemeinschaftsaufwand Die pauschal zugewiesenen Mittel für die Unterhaltung von Bundes- und Landesstraßen sind im Bodenseekreis nach wie vor knapp bemessen. Im Haushaltsjahr 2016 konnten Landesmit- tel i.H.v. rd. 60 T Euro für Belagsausbesserungen, wegen Vollauslastung der beauftragten Baufirma für größere Maßnahmen, nicht ausgegeben werden. Diese Mittel wurden entspre- chend im Folgejahr 2017 verwendet. Beim Bund hat sich das Defizit am Gemeinschaftsaufwand gegenüber dem Vorjahr um rd. 89 T Euro erhöht. Zum Jahresende 2016 belief sich das kumulierte Defizit, auf rd. 1,735 Mio. Euro. Eine nachhaltige Lösung des Problems ergibt sich frühestens nach Änderung der Zu- weisungspraxis, wenn auf der Basis von Bestandsdaten eine bedarfsgerechte Zuweisung er- folgt (Ergebnisorientierte Steuerung). Entsprechenden Verhandlungen zwischen Landkreistag und Verkehrsministerium sollen ab Ende 2018 sukzessive zu einer bedarfsgerechteren Mittel- verteilung führen. Die für den Unterhaltungsbereich vom Bund zugewiesenen Mittel werden nur für den unabdingbaren Bedarf zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit verwendet. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 10 2.5.3 Abfallwirtschaftskonzept und Mengenentwicklung Das Haushaltsjahr 2016 war abfallwirtschaftlich insbesondere geprägt durch einen Anstieg der Hausmüllmenge sowie höherer Altholzmengen. Gebührenrechtlich konnte das Haushaltsjahr vor allem aufgrund höherer Gebühreneinnahmen und höherer Papiererlöse um 475 T Euro günstiger als geplant abgeschlossen werden. Haushaltsrechtlich ergab sich buchungstech- nisch bedingt ein Fehlbetrag in Höhe von 975 T Euro. Mengenbilanz Abfallart 2015 2016 geplant erreicht Differenz zum Planwert to. to. to. to. Abfälle zur thermischen Behandlung (Restmüll): Hausmüll Sperrmüll Gewerbemüll / sonstige Selbstanlieferungen Sonstige gebührenfreie Anlieferungen Insgesamt: 20.618 3.512 7.753 137 32.020 20.800 4.200 7.350 150 32.500 21.548 3.377 7.685 122 32.732 + 748 - 823 + 335 - 28 + 232 Inertabfälle: (Bauschutt, Erdaushub) 8.248 8.400 8.320 - 80 Biomüll: 16.930 17.400 16.901 - 499 Gartenabfälle: 17.132 18.000 18.821 + 821 Wertstoffe: Papier Holz Glas Altmetall Elektroaltgeräte Sonstige Wertstoffe Insgesamt: 18.728 8.924 4.957 2.655 1.907 740 37.911 18.000 9.500 5.000 2.600 1.950 800 37.850 18.655 10.462 5.545 3.058 2.102 754 40.576 + 655 + 962 + 545 + 458 + 152 - 46 + 2.726 Die Restabfälle wurden über die TPLUS GmbH in den Schweizer Kehrichtverbrennungsanla- gen Zürich-Josefstraße, Zürich-Hagenholz und Hinwil thermisch behandelt. Das Restmüllauf- kommen lag um 711 Tonnen über der Vorjahresmenge und auch um 232 Tonnen über dem Planansatz. Das Sperrmüllaufkommen hat sich infolge der im Jahr 2015 erfolgten Neukonzep- tion der Sperrmüllkarte um weitere 135 Tonnen reduziert und liegt damit ebenfalls deutlich unter dem Planansatz. Die Gewerbemüllmenge war gegenüber 2015 nahezu unverändert. Das Aufkommen an Inertabfällen (Bauschutt, Erdaushub) blieb ebenfalls nahezu unverändert und im Rahmen der Planung. Das Biomüllaufkommen lag nahezu auf Vorjahresniveau, blieb jedoch um 499 Tonnen unter dem Planansatz. Demgegenüber stieg die Menge an Gartenabfällen gegenüber dem Vorjahr deutlich an und lag auch um 821 Tonnen über dem Planwert. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 11 Ebenfalls stark angestiegen ist die Altholzmenge. Aufgrund mehrerer milder Winter kam es 2016 zu einem Überangebot an Altholz und daraufhin landesweit zu Entsorgungsengpässen. Aufgrund der günstigen Altholz-Anlieferungsgebühr des Bodenseekreises waren hier stark steigende Mengen aus dem gewerblichen Bereich zu verzeichnen. Auch bei den anderen Wertstoffen waren Mengensteigerungen zu verzeichnen, so dass die Wertstoffmenge insge- samt deutlich über dem Planwert lag. Erträge und Aufwendungen Erträge Die Ertragssituation verlief im Jahr 2016 sehr erfreulich: Nr. Ertragsart 2015 2016 Ansatz Ergebnis Differenz 4 Öffentlich-rechtliche Entgelte: Abfallgebühren Deponiegebühren Sonstige Gebühren Insgesamt - 14.389.001 - 2.843.849 - 145 - 17.232.995 - 14.670.000 - 2.735.000 - 1.500 - 17.406.500 - 14.952.289 - 3.021.459 5 - 17.973.742 - 282.289 - 286.459 + 1.505 - 567.242 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte: Erlöse Papierverkauf Erlöse Altmetall/Elektronikschrott Insgesamt - 1.391.129 - 208.286 - 1.599.415 - 1.225.000 - 265.000 - 1.490.000 - 1.739.197 - 189.852 - 1.929.049 - 514.197 + 75.148 - 439.049 6 Kostenerstattungen und Kostenumla- gen Erstattungen der Dualen Systeme Sonstige Erstattungen Insgesamt - 498.910 0 - 498.910 - 490.000 0 - 490.000 - 412.201 - 2.673 - 414.874 + 77.799 - 2.673 + 75.126 4-6 Zwischensumme - 19.331.321 - 19.386.500 - 20.317.665 - 931.165 Die Mehreinnahmen bei den Abfallgebühren sind auf den deutlichen Einwohneranstieg sowie auf die Tendenz zu kleineren Haushalten zurückzuführen. Der Anstieg der Deponiegebühren entstand durch Mengensteigerungen, insbesondere bei Gartenabfällen und Altholz. Insgesamt lagen die Gebühreneinnahmen um 567 T Euro über dem Planansatz. Durch einen starken Anstieg des Papierpreises im zweiten Halbjahr 2016 lagen die Papierer- löse sowohl deutlich über dem Vorjahreswert als auch über dem Planansatz. Demgegenüber lag der Marktpreis für Altmetall und Elektrogeräte unter den Erwartungen, so dass der Plana- nsatz hier nicht erreicht werden konnte. Die Verkaufserlöse insgesamt lagen um 439 T Euro ebenfalls deutlich über dem Ansatz. In der Summe ergaben sich Gesamterträge (ohne Berücksichtigung der Rückstellungsent- nahme) in Höhe von 20,3 Mio. Euro, die somit um 931 T Euro über dem Planansatz lagen. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 12 Aufwendungen Größere Einsparungen ergaben sich bei den Personalaufwendungen sowie bei den Nachsor- geaufwendungen für die Deponien. Mehraufwendungen ergaben sich bei den sonstigen Sach- kosten, bei der Zuführung zur Nachsorgerückstellung und bei der internen Leistungsverrech- nung. Nr. Aufwandsart 2015 2016 Ansatz Ergebnis Differenz 11 Personalaufwendungen: 2.149.264 2.406.200 2.216.251 - 189.949 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen Restabfallbehandlung Öffentliche Abfallabfuhr Papiersammlung Verwertung Biomüll Holzverwertung Einsammeln und Verwerten Wertstoffe Sonstige Betreiberentgelte Sonstige Sachkosten Zwischensumme Nachsorgeaufwendungen Deponien Insgesamt 5.740.019 4.143.387 1.557.235 1.086.400 210.033 859.377 2.033.567 189.306 15.819.322 765.424 16.584.746 6.000.000 3.680.000 1.500.000 1.165.000 225.000 1.166.000 2.295.000 240.800 16.271.800 1.432.200 17.704.000 5.983.277 3.761.876 1.589.847 1.084.575 253.718 1.127.154 2.270.967 435.735 16.507.150 806.202 17.313.352 - 16.723 + 81.876 + 89.847 - 80.425 + 28.718 - 38.846 - 24.033 + 194.935 + 235.350 - 625.998 - 390.648 14 Planmäßige Abschreibungen 427.750 376.400 396.095 +19.695 17 Sonstige ordentliche Aufwendungen Zuführung zur Nachsorgerückstellung Sonstige ordentliche Aufwendungen Insgesamt 333.396 429.200 762.596 0 455.000 455.000 1.115.237 518.563 1.633.800 + 1.115.237 + 63.563 + 1.178.800 TE 23 Aufwendungen für interne Leistungen 803.732 886.536 1.121.157 +234.621 11- TE 23 Zwischensumme 20.728.087 21.828.136 22.680.654 + 852.518 Die Aufwendungen für die öffentliche Abfallabfuhr (+ 82 T Euro) sowie für die Papiersammlung (+90 T Euro) fielen aufgrund des Bevölkerungszuwachses, bzw. zusätzlicher Abfallbehälter höher als geplant aus. Bei der Biomüllverwertung ergaben sich aufgrund des leichten Men- genrückgangs geringere Aufwendungen von 80 T Euro gegenüber dem Planansatz. Die sonstigen Sachkosten beinhalten u.a. Aufwendungen für die Entsorgungszentren und De- ponien wie Grundstücksunterhaltung, Sickerwasserbeseitigung etc. Hier ergaben sich Mehr- aufwendungen zum Planansatz in Höhe von 195 T Euro. Diese hängen mit der Neuberech- nung der Nachsorgerückstellungen für die Deponien zusammen, wodurch anteilige Kosten der Entsorgungszentren/Deponien (z.B. Oberflächenwasserentsorgung) aus der Nachsorge her- auszurechnen waren und aus dem laufenden Gebührenhaushalt finanziert werden. Die Nachsorgeaufwendungen für die Deponien blieben um 626 T Euro unter dem Planansatz, da bestimmte Sanierungsmaßnahmen der Deponie Weiherberg verschoben wurden. Für die getätigten Nachsorgeaufwendungen erfolgt eine entsprechende Entnahme aus den Nachsor- gerückstellungen. Die Zuführung zur Nachsorgerückstellung beinhaltet im Wesentlichen die Verzinsung der Rückstellung in Höhe von 4 %, die im Planansatz nicht berücksichtigt war. Hierdurch ergibt sich ein Mehraufwand zum Planansatz in Höhe von 1.179 T Euro. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 13 Im Rahmen der Doppikumstellung wurde die Interne Leistungsverrechnung auf eine neue Ba- sis gestellt, wodurch sich für die Abfallwirtschaft Mehraufwendungen in Höhe von 235 T Euro im Vergleich zum Planansatz ergaben. Rechnungsergebnis Produktbereich Abfallwirtschaft Das gebührenrechtliche Ergebnis des Produktbereichs Abfallwirtschaft ergibt einen Fehlbetrag von 572.175 Euro. Dementsprechend wurde im Ergebnishaushalt eine Entnahme aus der Ge- bührenrückstellung in Höhe von 567.490 Euro vorgenommen. Für die verbleibende Differenz von 4.685 Euro erfolgt im Jahr 2017 eine entsprechende Rückstellungsentnahme. Hieraus ergibt sich das haushaltsrechtliche Rechnungsergebnis für den Produktbereich Ab- fallwirtschaft wie folgt: Ansatz Ergebnis Differenz Erträge (Zwischensumme 4 – 6) - 19.386.500 - 20.317.665 - 931.165 Zuzüglich: Sonstige ordentliche Erträge Entnahme Nachsorgerückstellung Entnahme Rückstellung Gebühren (Fehlbetrag Gebührenhaushalt) Sonstige ordentlichen Erträge - 1.432.200 - 1.046.836 - 10.000 - 806.202 - 567.490 - 7.277 + 625.998 + 479.346 +2.723 Abzüglich: Aufwendungen (Zw.summe 11 – TE 23) 21.828.136 22.680.654 + 852.518 Periodenfremdes Ergebnis 0 - 7.132 - 7.132 = haushaltsrechtliches Ergebnis - 47.400 974.888 1.022.288 Das Haushaltsjahr 2016 schließt im Produktbereich Abfallwirtschaft mit einem Fehlbetrag von 974.888 Euro (geplant: -47.400 Euro) ab. Ursächlich für diesen Fehlbetrag sind nachfolgende gebührenrechtlich zu berücksichtigende Positionen, die im Ergebnishaushalt nicht dargestellt werden: Ansatz Ergebnis Differenz kalkulatorische Zinsen Anlagekapital -47.400 - 83.376 € - 35.976 Verzinsung Nachsorgerückstellung 0 1.053.578 € 1.053.578 Ausstehende Entnahme Gebühren- rücklage 0 4.685 € 4.685 Insgesamt -47.400 974.888 € 1.022.288 Die Abweichung des Jahresergebnisses zum Planansatz ist im Wesentlichen durch die im Planansatz nicht berücksichtigte Verzinsung der Nachsorgerückstellungen begründet. Gebührenrechtliches Ergebnis Zur Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses ist das haushaltsrechtliche Ergebnis um folgende Positionen zu bereinigen bzw. zu ergänzen: Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 14 Ansatz Ergebnis Differenz Haushaltsrechtliches Ergebnis -47.400 974.888 1.022.288 Bereinigung um: vorgenommene Entnahme Gebührenrückstellung 1.046.836 567.490 479.346 Ergänzung um: Kalkulatorische Ver- zinsung Anlagekapitals 47.400 83.376 35.976 Verzinsung Nachsorgerückstellung 0 -1.053.578 -1.053.578 = Fehlbetrag 1.046.836 572.175 474.661 Der gebührenrechtliche Fehlbetrag in Höhe von 572.175 Euro ist innerhalb von fünf Jahren in eine neue Abfallgebührenkalkulation einzubringen. 2.5.4 Soziales Überblick Der Teilhaushalt 5, Soziales, schließt mit einem Nettoressourcenbedarf 2016 in Höhe von rund 98 Mio. Euro ab und liegt damit 4 % über Plan. Die ordentlichen Aufwendungen von 184,13 Mio. Euro lagen mit einer Abweichung von 2,84 Mio. Euro (1,5 %) gegenüber dem Plan geringfügig über den Erwartungen. Im Bereich der Transferaufwendungen konnte mit 143,56 Mio. Euro der Planwert erzielt werden. Die Aufwen- dungen für Personal,- Sach- und Dienstleistungen lagen 3,82 Mio. Euro unterhalb des Plan- wertes. Da diese Abweichung fast ausschließlich Aufwendungen aus dem Bereich Asyl und anderer erstattungsfähigen Projekte zuzurechnen ist, fiel gleichermaßen die Kostenerstattun- gen geringer aus. Die deutlichste Planabweichung ist mit 5,19 Mio. Euro im Bereich der sons- tigen ordentlichen Aufwendungen und mit 1,04 Mio. Euro bei den Abschreibungen zu verzeich- nen. Dies liegt neben dem zur Haushaltsplanung noch nicht bewerteten Vermögen und den nicht geplanten Rückstellungen, die 2016 erstmals angefallen sind. Mit 88,14 Mio. Euro fielen die Transfererträge rund 4,79 Mio. Euro geringer aus als geplant. Knapp 4 Mio. Euro dieser Mindererträge entstand durch eine Verringerung der mit Dritten (in der Regel mit Bund oder Land) abrechenbaren erstattungsfähigen Aufwendungen. Zusätzlich konnten die deutlich geringeren Erstattungen nach § 21 FAG (Sozialhilfelastenausgleich) von 1,5 Mio. Euro unter Planwert nicht komplett durch Mehreinnahmen in anderen Bereichen aus- geglichen werden. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Sozialaufwandsquote = ordentl. Aufwendungen Soziales ordentliche Aufwendungen 53,81% 56,22% 62,32% Zuschussbedarf Soziales je Einwohner = Zuschussbedarf Soziales Einwohner (Stand 31.12.) 382,79 € 407,42 € 430,13 € Deckung Zuschussbedarf Soziales durch die Kreisumlage = Zuschussbedarf Soziales (THH 5) Kreisumlage 87,95% 82,47% 101,64% Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 15 Soziale Hilfen nach dem SGB XII und sonstige Hilfen (PB 31.10) Mit einem Nettoressourcenbedarf von knapp 57,24 Mio. Euro umfassen die Hilfen nach dem SGB XII nach wie vor mehr als die Hälfte des Nettobedarfs des THH 5. PG 31.10 2016 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -11.820.000 -11.671.372 -148.628 Sonstige Transfererträge -10.068.000 -9.702.418 -365.582 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtun- gen -1.000 -1.350 350 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -170.000 -336.173 166.173 Zinsen und ähnliche Erträge 0 -9 9 Sonstige ordentlichen Erträge -700 -354.344 353.644 ordentliche Erträge -22.059.700 -22.065.666 5.966 Personalaufwendungen 2.208.400 2.193.573 14.827 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 24.000 10.631 13.369 Abschreibungen 3.800 26.999 -23.199 Transferaufwendungen 71.194.000 74.251.375 -3.057.375 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 88.500 2.053.392 -1.964.892 ordentliche Aufwendungen 73.518.700 78.535.970 -5.017.270 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 804.370 770.771 33.599 Nettoressourcenbedarf /-überschuss 52.263.370 57.241.075 -4.977.705 außerordentliches Ergebnis nur nachrichtlich 0 114.536 -114.536 Mit 74,25 Mio. Euro lagen die Transferaufwendungen für Hilfen nach dem SGB XII 3,06 Mio. Euro und damit knapp 4,3 % über dem Planansatz. Die geringeren Aufwendungen für Hilfen zur Gesundheit und Hilfe zum Lebensunterhalt wurden durch deutlich höher ausfallende Auf- wendungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen (+ 2,9 Mio. Euro) und der Hilfe zur Pflege (+ 0,5 Mio. Euro) aufgebraucht. Ebenfalls stiegen die Aufwendungen der Grundsicherung nach dem SGB XII um 1 Mio. Euro an, diese werden jedoch komplett vom Bund erstattet. Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende, PB 31.20) Der Nettoressourcenbedarf der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II betrug 2016 10,80 Mio. Euro und lag damit 1,88 Mio. Euro über dem Planansatz. Die gestiegenen Transferaufwendungen von 3,72 Mio. Euro über Plan konnten nicht durch die Mehrerträge von knapp 1,25 Mio. Euro gedeckt werden. Dies lag zum einen an den Auswir- kungen der 2016 schnell in den SGB II Bezug wechselnden Flüchtlinge und den damit einher- gehenden höheren Aufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und den kommuna- len Aufwendungen für einmalige Leistungen (z.B. Erstausstattung) andererseits an der Um- stellung auf das neue kommunale Rechnungswesen, welches nicht dem kameralen Abrech- nungssystem des Bundes entspricht. Die Vergleichbarkeit und Planungssicherheit kann daher erst in den Folgejahren gewährleistet werden. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 16 PG 31.20 2016 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ansatz Ergebnis Abweichung Steuern und ähnliche Abgaben -600.000 -683.041 83.041 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -22.075.000 -21.389.995 -685.006 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -300 -120 -180 Sonstige Transfererträge -2.645.000 -2.521.149 -123.851 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -4.508.600 -6.289.440 1.780.840 Sonstige ordentlichen Erträge 0 -199.301 199.301 ordentliche Erträge -29.828.900 -31.083.046 1.254.146 Personalaufwendungen 5.304.400 4.930.505 373.895 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 87.700 38.046 49.654 Abschreibungen 12.300 25.005 -12.705 Transferaufwendungen 30.974.000 34.693.265 -3.719.265 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 475.700 648.329 -172.629 ordentliche Aufwendungen 36.854.100 40.335.149 -3.481.049 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 1.893.529 1.552.277 341.252 Nettoressourcenbedarf /-überschuss 8.918.729 10.804.380 -1.885.651 außerordentliches Ergebnis 0 7.004 -7.004 Aufwendungen für Flüchtlinge und Asyl (PB 31.30; 31.40, 31.80.09; 31.80.10) Der Zuschussbedarf für den Bereich Asyl fiel mit 4,51 Mio. Euro über 1,62 Mio. geringer aus als geplant. Den ordentlichen Aufwendungen von 37,65 Mio. Euro standen 33,87 Mio. Euro Erträge - größtenteils Kostenerstattungen - gegenüber. PG 31.30; PG 31.40; 31.80.09, 31.80.10 2016 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ansatz Ergebnis Abweichung Sonstige Transfererträge -200.000 -685.776 485.776 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtun- gen -5.000 -308.267 303.267 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte -40.000 -35.239 -4.761 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -31.738.764 -31.052.290 -686.474 Zinsen und ähnliche Erträge -1.800 0 -1.800 Sonstige ordentlichen Erträge -300 -1.792.304 1.792.004 ordentliche Erträge -31.985.864 -33.873.875 1.888.011 Personalaufwendungen 2.733.400 2.572.335 161.065 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.436.700 6.252.544 3.184.156 Abschreibungen 1.088.000 2.137.758 -1.049.758 Transferaufwendungen 18.332.000 18.682.132 -350.132 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 6.103.300 8.002.581 -1.899.281 ordentliche Aufwendungen 37.693.400 37.647.348 46.052 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 426.396 737.400 -311.004 Nettoressourcenbedarf /-überschuss 6.133.932 4.510.873 1.623.059 außerordentliches Ergebnis 0 23.735 -23.735 Die Aufwendungen für Transferleistungen lagen mit 18,68 Mio. Euro fast genau im Plan. Eben- falls konnten die geplanten Kostenerstattungen von 31,05 Mio. Euro erreicht werden. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 17 Lediglich im Bereich der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (nicht geplante Rückstellun- gen) und Abschreibungen lag das Rechnungsergebnis deutlich oberhalb des Planwertes. Ab 2016 wurden erstmals auch die neu errichteten bzw. umgebauten Flüchtlingsunterkünfte ab- geschrieben, die den nur grob geplanten Wert deutlich überschritten. Kinder-, Jugend- und Familienhilfen (PB 36*) Mit 21,00 Mio. Euro lag der Nettobedarf für Leistungen der Kinder und Jugendhilfe geringfügig unterhalb des Planansatzes. Produktbereich 36* 2016 Teilergebnishaushalt Aufwand und Ertrag Ansatz Ergebnis Abweichung Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen -569.000 -968.614 399.614 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge -300 -96 -204 Sonstige Transfererträge -1.547.400 -1.073.329 -474.071 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtun- gen 0 -194.636 194.636 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0 -94 94 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -6.302.000 -1.334.890 -4.967.110 Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 Sonstige ordentlichen Erträge -1.000 -448.062 447.062 ordentliche Erträge -8.419.700 -4.019.721 -4.399.979 Personalaufwendungen 6.225.300 6.579.165 -353.865 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 224.700 161.182 63.518 Abschreibungen 112.600 67.851 44.749 Transferaufwendungen 20.361.000 14.361.810 5.999.190 Sonstige ordentlichen Aufwendungen 614.100 1.718.879 -1.104.779 ordentliche Aufwendungen 27.537.700 22.888.886 4.648.814 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 2.003.761 2.139.466 -135.705 Nettoressourcenbedarf /-überschuss 21.121.761 21.008.631 113.130 außerordentliches Ergebnis 0 9.287 -9.287 Für Transferleistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wurden 14,36 Mio. Euro aufgewendet. Der Aufwand für stationäre Leistungen umfasste dabei mit 6,8 Mio. Euro fast die Hälfte der Transferzahlungen. Dies ist vor allem auf die 2016 begonnene Umsteuerung im Bereich der vollstationären Fälle zurückzuführen, mit der mehr Kinder in Vollzeitpflege an- statt in Heimen untergebracht werden sollen. Die Umsteuerung hat schneller zu einer Einspa- rung geführt, die in dieser Höhe nicht erwartet wurde. Die Differenz der sonstigen Aufwendungen lag 1,10 Mio. Euro über dem Planansatz. Dies ist im Wesentlichen der Einführung der doppelten Buchhaltung nach NKHR und den damit ein- hergehenden Anfangsschwierigkeiten im Hinblick auf die Abgrenzung der verschiedenen Haushaltsjahre und den damit einhergehenden Rückstellungen geschuldet. (Hinweis: Das Rechnungsergebnis der Leistungen für unbegleitet Minderjährige Jugendliche werden bei Produkt 31.40 im Bereich Asyl abgebildet.) Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 18 3 Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. Ansatz HH-Jahr Ergebnis HH- Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr verfügbare Mit- tel abzgl. Er- gebnis Ermächtigungs- übertragg. ins Folgejahr Ordentliche Erträge 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 -600.000,00 -683.041,14 -83.041,14 0,00 0,00 83.041,14 0,00 2 + Zuweisungen u. Zuwendungen, Umlagen u. aufgelöste Inv.zuwendungen u. -beiträge 0,00 -192.916.500,00 -199.490.899,15 -6.574.399,15 -322.054,48 0,00 6.252.344,67 0,00 3 + Aufgelöste Investitionszuwend. u. -beiträge 0,00 -2.117.200,00 -1.928.833,63 188.366,37 0,00 0,00 -188.366,37 0,00 4 + Sonstige Transfererträge 0,00 -14.590.600,00 -14.115.182,50 475.417,50 0,00 0,00 -475.417,50 0,00 5 + Öffentlich-rechtliche Entgelte 0,00 -23.797.800,00 -25.697.753,01 -1.899.953,01 0,00 0,00 1.899.953,01 0,00 6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 -2.227.400,00 -3.091.156,57 -863.756,57 0,00 0,00 863.756,57 0,00 7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 -52.833.964,00 -49.179.727,26 3.654.236,74 0,00 0,00 -3.654.236,74 0,00 8 + Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 -136.800,00 -115.184,31 21.615,69 0,00 0,00 -21.615,69 0,00 9 + Aktivierte Eigenleistungen u. Bestandveränd. 0,00 0,00 -716.138,00 -716.138,00 0,00 0,00 716.138,00 0,00 10 + Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -6.421.919,00 -8.098.919,00 -1.677.000,00 -6.064,49 0,00 1.670.935,51 0,00 11 = ordentliche Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -295.642.183,00 -303.116.834,57 -7.474.651,57 -328.118,97 0,00 7.146.532,60 0,00 ordentliche Aufwendungen 12 - Personalaufwendungen 0,00 52.944.000,00 50.858.004,38 -2.085.995,62 0,00 0,00 2.085.995,62 0,00 13 - Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 50.905.100,00 39.712.895,37 -11.192.204,63 -950.003,65 0,00 10.242.200,98 0,00 15 - Planmäßige Abschreibungen 0,00 6.981.200,00 11.406.187,85 4.424.987,85 0,00 0,00 -4.424.987,85 0,00 16 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 1.190.500,00 1.481.488,20 290.988,20 0,00 0,00 -290.988,20 0,00 17 - Transferaufwendungen 0,00 157.864.400,00 158.479.754,37 615.354,37 0,00 0,00 -615.354,37 0,00 18 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 25.756.982,88 33.535.016,91 7.778.034,03 -9.687,00 0,00 -7.787.721,03 0,00 19 = ordentl. Aufwend. (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 295.642.182,88 295.473.347,08 -168.835,80 -959.690,65 0,00 -790.854,85 0,00 20 = Ordentliches Ergebnis (Saldo N. 11 u. 19) 0,00 -0,12 -7.643.487,49 -7.643.487,37 -1.287.809,62 0,00 6.355.677,75 0,00 21 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 -451.174,12 -451.174,12 -20.033,75 0,00 431.140,37 0,00 22 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 100,00 502.790,12 502.690,12 0,00 0,00 -502.690,12 0,00 23 = Sonderergebnis (Saldo Nr. 21 und 22) 0,00 100,00 51.616,00 51.516,00 -20.033,75 0,00 -71.549,75 0,00 24 = Gesamtergebnis (Saldo Nr. 20 und 23) 0,00 99,88 -7.591.871,49 -7.591.971,37 -1.307.843,37 0,00 6.284.128,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 19 3.1 Erträge Die wesentlichen ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen des Gesamtergebnis- haushalts ergeben sich aus der vorgelagerten Übersicht, welche im Folgenden erläutert wer- den. Alle Erträge sind hierbei negativ und alle Aufwendungen positiv dargestellt. 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben (siehe 3., Zeile 1) Zu den Steuern und ähnlichen Abgaben zählen die Leistungen des Landes aus der Umsetzung des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Weitergabe Wohngeldentlas- tung). Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 30521* Nettoentlastung Wegfall Wohngeld -600.000,00 -683.041,14 -83.041,14 3.1.2 Zuweisungen und Zuwendungen (siehe 3., Zeile 2) Die Zuweisungen und Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 311100000 Schlüsselzuweisungen vom Land -21.315.000,00 -23.156.004,30 -1.841.004,30 313100100/313100200 FAG Eingliederung 1995 § 11 I u. IV FAG und 2005 § 11 V FAG -10.782.000,00 -11.133.488,23 -351.488,23 3131003* Bußgelder 0,00 -2.951.592,39 -2.951.592,39 3140* Zuweisungen für laufende Zwecke vom Bund -291.300,00 -111.814,69 179.485,31 314100000 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land -15.736.500,00 -27.839.328,95 -12.102.828,95 314110000 Zuweisungen für lfd. Zwecke so- weit relevant für den Soziallasten- ausgleich § 21 FAG -9.920.000,00 -86.889,46 9.833.110,54 314180000 Status-Quo-Ausgleich (§ 22 FAG) -2.900.000,00 -1.957.300,00 942.700,00 314190000 Zuweisungen Stadt- und Landkreis Sozialhilfe 0,00 -442.177,00 -442.177,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 20 3142*-3148* Zuweisungen für lfd. Zwecke von Gemeinden, Krankenkassen, übr. Bereichen -746.700,00 -736.984,74 9.715,26 31510000 Zuweisungen des Landes am Auf- kommen der Grunderwerbssteuer -16.000.000,00 -16.534.887,31 -534.887,31 318200100 Kreisumlage -93.150.000,00 -93.150.583,00 -583,00 319100400 Leistungsbeteiligung des Bundes EGT 0,00 -15.657.513,36 -15.657.513,36 319111100 Leistungsbeteiligung des Bundes für Unterkunft und Heizung -22.075.000,00 -5.732.335,72 16.342.664,28 SUMME -192.916.500,00 -199.490.899,15 -6.574.399,15 Steuerkraft, Kreisumlage und Finanzausgleich Die Steuerkraftsumme der Gemeinden ist 2016 auf 278,89 Mio. Euro gestiegen (+ 19,63 Mio. Euro). Durch die Anhebung des Kreisumlagehebesatzes 2016 auf 33,4 % im Gegensatz zu 27,5 % in 2015 stieg die Kreisumlage auf 93,15 Mio. Euro (+ 21,85 Mio. Euro). Dieser Anstieg ist enorm, erklärt sich jedoch leicht durch die Verschiebung der Kreisumlage im Nachtragshaus- halt von 2015 (Senkung des Hebesatzes von 30,5 % auf 27,5 %) nach 2016 (Anhebung des Hebesatzes von 30,5 % auf 33,4 %), der noch im November 2015, zeitgleich mit der Einbrin- gung des Haushaltsplanes 2016, verabschiedet wurde. Nur Mittels dieses Vorgehens war es in der Haushaltsplanung möglich den Ausgleich herzustellen. Die Überschüsse aus 2015 hät- ten mit der Umstellung auf die Doppik nicht übernommen werden können und wären im Ba- siskapital aufgegangen. Durch die Verbesserung von rd. 8,08 Mio. Euro wurde die erste Rück- lage von 7,64 Mio. Euro überhaupt erst möglich, da andernfalls das Ergebnis ggf. sogar einen Fehlbetrag ausgewiesen hätte. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Kreisumlagehebesatz 30,5 % 27,5 % 33,4 % Kreisumlagequote = Aufkommen der Kreisumlage ordentliche Erträge 26,5 % 25,5 % 30,5 % Kreisumlage je Einwohner = Aufkommen der Kreisumlage Einwohner 336,68 € 335,99 € 437,18 € Die Schlüsselzuweisungen und weiteren FAG-Mittel blieben etwa auf Vorjahres- und Planni- veau. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 21 Zuweisungen für Grundsicherung im Alter und dauerhafte Erwerbsminderung wurde zwar auf 31411* geplant, aber auf 31410* gebucht. Hier handelt es sich ebenfalls lediglich um Verschie- bungen. Gleiches gilt für die Leistungsbeteiligung des Bundes auf den Sachkonten 319111100 und 319100400. Verwaltungsgebühren UVB, Bußgelder Die Bußgelder waren in Höhe von 2,13 Mio. Euro bei den Sonstigen Erträgen geplant. Durch die Umgliederung wurden die Bußgelder der Unteren Verwaltungsbehörde (UVB) nun aber korrekterweise hier verbucht. Die positive Abweichung (Steigerung) zum Planansatz begrün- det sich mit früher in Betrieb genommenen Blitzanlagen für die Überprüfung des fließenden Verkehrs. Grunderwerbsteuer Der Anstieg der Grunderwerbsteuer durch den weiter anhaltenden Boom in der Immobilien- wirtschaft erreichte 2015 einen absoluten Rekord mit 18,86 Mio. Euro, wobei in 2015 durch die Umstellung auf die Doppik 13 Monate verbucht worden sind (siehe Dezember 2015). Im Jahr 2016 relativiert sich dieser hohe Wert wieder etwas. Der Ansatz von 16,00 Mio. Euro konnte mit 16,53 Mio. Euro leicht überschritten werden. Grunderwerbsteuer- aufkommen Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Vergleich 2016-2015 Januar 1.072.487 1.048.586 1.353.507 304.921 Februar 936.536 1.026.671 2.163.843 1.137.172 März 1.067.325 1.075.513 1.324.639 249.125 April 909.249 2.676.570 1.189.601 -1.486.969 Mai 1.074.703 1.206.157 1.451.343 245.186 Juni 1.242.571 1.488.306 1.441.490 -46.815 Juli 1.324.557 1.236.757 1.081.532 -155.225 August 1.241.737 3.439.558 1.660.576 -1.778.982 September 1.469.400 1.271.616 1.584.531 312.915 Oktober 1.310.081 1.402.766 947.335 -455.431 November 1.635.412 876.192 1.002.472 126.280 Dezember 1.041.466 2.113.423* 1.334.019 -779.404 SUMME 14.325.524 18.862.135 16.534.887 -2.327.227 Ansatz (inkl. Nachtrag) 12.000.000 19.200.000 16.000.000 - Vergleich Ansatz/Ergebnis 2.325.524 -337.865 534.887 - * 2 Monate verbucht 3.1.3 Aufgelöste Investitionszuwendungen (siehe 3., Zeile 3) Hierunter fallen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, welche den Abschreibungen gegenüber zu stellen sind. Nähere Erläuterungen sind der Vermögens- rechnung zu entnehmen. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 22 Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 3161* Erträge aus der Auflösung von In- vestitionszuwendungen -2.117.200,00 -1.928.833,63 188.366,37 3.1.4 Sonstige Transfererträge (siehe 3., Zeile 4) Die sonstigen Transfererträge beinhalten den Ersatz von Sozialen Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. 3.1.5 Öffentlich-rechtliche Entgelte (siehe 3., Zeile 5) Die öffentlich-rechtlichen Entgelte beinhalten die Erträge aus Verwaltungsgebühren und Be- nutzungsgebühren. Den größten Anteil nehmen hierbei die Gebühren aus dem Bereich Abfall- wirtschaft ein. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 331* Verwaltungsgebühren -4.723.900,00 -5.570.387,78 -846.487,78 332* Benutzungsgebühren -173.000,00 -543.910,53 -370.910,53 3321001* Deponie- und Abfallgebühren -17.406.000,00 -17.973.742,31 -567.742,31 3321005* Sonstige Benutzungsgebühren -1.494.900,00 -1.424.657,84 70.242,16 3322* Elternbeiträge für die Betreuung 0,00 -181.454,29 -181.454,29 339* Sonstige öffentliche-rechtliche Leis- tungsentgelte 0,00 -3.600,26 -3.600,26 SUMME -23.797.800,00 -25.697.753,01 -1.899.953,01 Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 321* Ersatz von Sozialleistungen außer- halb von Einrichtungen -4.207.600,00 -4.355.948,03 -148.348,03 322* Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen -10.383.000,00 -9.609.558,24 773.441,76 329* Andere Sonstige Transfererträge 0,00 -149.676,23 -149.676,23 SUMME -14.590.600,00 -14.115.182,50 475.417,50 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 23 3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (siehe 3., Zeile 6) Zu den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zählen im Wesentlichen Erträge aus Verkauf, Mieten, Pachten sowie Schadensersätze. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 341* Mieten und Pachten -374.800,00 -781.233,04 -406.433,04 342* Erträge aus Verkauf -1.680.200,00 -2.089.009,01 -408.809,01 (davon: Papierverkauf) -1.225.000,00 -1.739.196,89 -514.196,89 346* Sonstige privatrechtliche Leistungen -172.400,00 -220.914,52 -48.514,52 SUMME -2.227.400,00 -3.091.156,57 -863.756,57 3.1.7 Kostenerstattungen und -umlagen (siehe 3., Zeile 7) Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind der Ersatz für die von einer anderen Stelle er- brachten Leistung. Dazu zählen Erstattungen von Bund, Land und Gemeinden für Wahlen, für den Bereich Soziales, Straßenmeistereien und Waldarbeiter. Hierbei nehmen die Erstattungen für den Bereich Soziales und für die Straßenmeistereien den größten Anteil ein. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 3480* Erstattungen vom Bund -6.264.000,00 -8.135.146,23 -1.871.146,23 3481* Erstattungen vom Land -34.426.564,00 -34.053.358,85 373.205,15 3482* Erstattungen von Gemeinden und – verbänden -6.990.300,00 -1.435.301,86 5.554.998,14 3487* Erstattungen von privaten Untern. -284.400,00 -448.209,55 -163.809,55 3485* Erstattungen von Beteiligungen,… -580.000,00 -522.530,79 57.469,21 34880* Erstattungen von übrigen Bereichen -788.700,00 -952.648,11 -163.948,11 34881* Erstattungen für Förderung Schüler -3.500.000,00 -3.632.531,87 -132.531,87 SUMME -52.833.964,00 -49.179.727,26 3.654.236,74 Die Erstattungen vom Land ergeben sich u.a. aus: Kostenerstattungen für Flüchtlinge -30.968.849 Euro Kostenerstattungen im Jugendamt -656.514 Euro Kostenerstattungen für Straßen -1.426.443 Euro Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 24 3.1.8 Zinsen und ähnliche Erträge (siehe 3., Zeile 8) Neben Zinserträgen ist dieser Bereich auch für Erträge aus Beteiligungen (Dividenden und Gewinnanteile) vorgesehen. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 3611* Zinserträge vom Land 0,00 -3.425,41 -3.425,41 3615* Zinserträge von Beteiligungen -69.500,00 -101.534,61 -32.034,61 3617* Zinserträge von Kreditinstituten -67.300,00 -8.291,96 59.008,04 36* Rest Sonstige Zins- und Finanzerträge 0,00 -1.932,33 -1.932,33 SUMME -136.800,00 -115.184,31 21.615,69 Die Zinserträge vom Land beinhalten die Rückzahlung durch das Finanzamt, die sich im Rah- men der Betriebsprüfung ergab. Die Beteiligungsunternehmen des Bodenseekreises entrichten Zinsen für gewährte Gesell- schafterdarlehen. Für den Kassenbestand auf Giro- und Tagesgeldkonten erhält der Bodenseekreis seit dem 2. Quartal 2016 nur noch vereinzelt Zinsen. Der Bodenseekreis betreibt ein aktives Liquiditäts- management und prüft sichere Alternativen. 2016 wurde unter anderem ein weiteres Depot angelegt. Im Einzelfall wird geprüft, ob ein Kassenkredit der Entnahme aus dem Depot vorge- zogen wird, wenn die Konditionen günstiger sind. 3.1.9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen (siehe 3., Zeile 9) Unter aktivierte Eigenleistungen versteht man die Leistungen, die bei selbst erstelltem Vermö- gen, welches nicht verkauft und in der Bilanz ausgewiesen, erbracht wird. Eine aktivierte Ei- genleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite mit dem Vermögensgegenstand als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst. In der Ergebnisrechnung wird die aktivierte Ei- genleistung als Ertrag verbucht. Zur Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht 2016 konnte dieser Wert noch nicht abgeschätzt und geplant werden. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stun- denbasis ermittelt und mit einem Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Die Aktivierung der Eigenleistung erfolgt entweder mit der Aktivierung der Anlage (in der Regel Inbetriebnahme oder Verkehrsfreigabe) oder bei jahres- übergreifenden Maßnahmen zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Mit Abschluss der erstmaligen Erfassung, erfolgt bei neuen Projekten eine fortlaufende Erfas- sung der Eigenleistungen. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 25 Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 3711* Aktivierte Eigenleistungen 0,00 -716.138,00 -716.138,00 3.1.10 Sonstige ordentliche Erträge (siehe 3., Zeile 10) Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen unter anderem Bußgelder, Säumniszuschläge, Mahngebühren, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie andere sonstige Erträge (u.a. periodenfremde Erträge). Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 3561* Bußgelder -2.132.300,00 -805.374,88 1.326.925,12 358* Erträge aus Zuschreibung und Auflö- sung von Rückstellungen -4.153.819,00 -4.466.201,43 -312.382,43 359* Sonstige ordentliche Erträge -135.800,00 -2.827.342,69 -2.691.542,69 SUMME -6.421.919,00 -8.098.919,00 -1.677.000,00 3.2 Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen (siehe 3., Zeile 12) Hierunter werden alle Aufwendungen für die Vergütung von Beamten, Arbeitnehmern und sonstigen Beschäftigten ausgewiesen. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 40* Personalaufwendungen 52.944.000,00 50.858.004,38 -2.085.995,62 Hauptsächlich aufgrund der Entwicklungen im Bereich Asyl hat die Verwaltung die Besetzung der genehmigten Stellen entsprechend des tatsächlichen Bedarfs vorgenommen. In der Folge führte die verspätete bzw. Nichtbesetzung einer Reihe von Stellen zur dargestellten Unter- schreitung des Ansatzes. Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Personalaufwand in Euro 45.250.677 47.612.408 50.858.004 Personalaufwandsquote in % = Personal- u. Versorgungsaufwand ordentliche Aufwendungen 17,0 % 17,1 % 17,2 % Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 26 3.2.2 Versorgungsaufwendungen (siehe 3., Zeile 13) Zu den Versorgungsaufwendungen zählen Versorgungsbezüge für die Angehörigen des aus- geschiedenen Personals sowie Beträge zur Sozialversicherung und Beihilfen. Beim Bodenseekreis fallen diese nicht an. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (siehe 3., Zeile 14) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen alle Aufwendungen für empfangene Sach- und Dienstleistungen von Dritten. Hierunter fallen hauptsächlich Aufwendungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegen- ständen. Der Gesamtansatz wird um 11,19 Mio. Euro unterschritten. Dies entspräche einer Einsparung von 22,0 %. Allerdings handelt es sich teilweise um Aufwendungen, die z.B. abgegrenzt und damit an anderer Stelle gebucht wurden. Da die Zuordnung der Beträge auf doppischen Konten gegenüber dem letzten kameralen Jahr 2015 z.T. deutlich differiert, wird auf den Vergleich mit Vorjahreswerten verzichtet, da dieser nicht aussagekräftig ist. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 4211* Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.411.200,00 2.153.134,94 -2.258.065,06 4212* Unterhaltung des sonstigen unbe- weglichen Vermögens 8.569.800,00 5.305.120,92 -3.264.679,08 4221* Unterhaltung des beweglichen Ver- mögens 829.400,00 820.446,83 -8.953,17 4222* Erwerb von geringwertigen Wirt- schaftsgütern 2.261.200,00 1.880.892,51 -380.307,49 423* Mieten und Pachten 4.761.200,00 3.932.397,63 -828.802,37 424* Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 8.963.600,00 5.472.133,01 -3.491.466,99 425* Haltung von Fahrzeugen 1.137.300,00 909.361,62 -227.938,38 426* Besondere Aufwendungen für Be- schäftigte 1.004.750,00 810.783,30 -193.966,70 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 27 4271* Besondere Verwaltungs- und Be- triebsaufwendungen 15.992.300,00 15.885.614,86 -106.685,14 4272* Aufwendungen für EDV 1.049.200,00 787.801,84 -261.398,16 4273* Aufwendungen für bezogene Leis- tungen und Waren 4.600,00 3.948,47 -651,53 4274* Lehr- und Unterrichtsmittel 169.200,00 133.990,51 -35.209,49 4275* Lernmittel 805.700,00 737.344,71 -68.355,29 4276* Besondere schulische Aufwendun- gen 206.550,00 334.235,21 127.685,21 4279* Sonst. Aufwendungen f. Sachleis- tungen 102.300,00 72.491,54 -29.808,46 428* Aufwendungen für den Verbrauch von sonst. Vorräten 249.200,00 312.343,51 63.143,51 429* Aufwendungen für sonst. Sach- und Dienstleistungen 387.600,00 160.853,96 -226.746,04 SUMME 50.905.100,00 39.712.895,37 -11.192.204,63 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Insgesamt wurden fast 2,26 Mio. Euro (51,2 %) weniger ausgegeben als geplant. Dabei entfallen auf Schulen 1,44 Mio. Euro (-1,59 Mio. Euro oder -52,5 %), auf die allgemeine Gebäudebewirtschaftung 138 T Euro (-447 T Euro oder -76,4 %) und auf die Abfallwirtschaft 240 T Euro (-251 T Euro oder -51,0 %). Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Insgesamt wurden fast 3,26 Mio. Euro (38,4 %) weniger ausgegeben als geplant. Dabei entfallen auf Schulen 2,13 Mio. Euro (-1,58 Mio. Euro oder -42,6 %), auf die allgemeine Gebäudebewirtschaftung 390 T Euro (-563 T Euro oder -59,0 %), auf die Abfallwirtschaft 625 T Euro (-37 T Euro oder -5,6 %) und auf Straßenunterhalt 1,42 Mio. Euro (-877 T Euro oder -38,2 %). Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Insgesamt wurden fast 3,49 Mio. Euro (38,8 %) weniger ausgegeben als geplant. Dabei entfallen auf Schulen 2,06 Mio. Euro (-421 T Euro oder -17,0 %), auf die allgemeine Gebäudebewirtschaftung 1,05 Mio. Euro (-285 T Euro oder -21,3 %), auf die Abfallwirtschaft 309 T Euro (-47 T Euro oder -13,2 %) und auf soziale Einrichtungen (Flüchtlingsunterkünfte) 1,87 Mio. Euro (-2,69 Mio. Euro oder -59,0 %). Näheres ist auch dem Energiebericht 2016 zu entnehmen. Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 21. September 2017 (Vorlage 035/2017) öffentlich gemacht. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 28 Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Sachaufwandsquote = Sachaufwendungen ordentliche Aufwendungen 18,4 %* 18,6 %* 13,4 % * Die Vergleichszahlen der Jahre 2014 und 2015 sind hilfsweise herangezogen worden, auf- grund teilweiser unterschiedlicher Zuordnungen sind die Werte jedoch nicht gänzlich ver- gleichbar. 3.2.4 Planmäßige Abschreibungen (siehe 3., Zeile 15) Die Abschreibungen entstehen durch den Werteverzehr des Anlagevermögens (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände). Der Werteverzehr entsteht durch Abnutzung, Ver- schleiß, technischen Fortschritt oder aufgrund gesetzlicher Maßgaben und Auflagen. Durch die Abschreibung der Vermögensgegenstände werden die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten über die Nutzungsdauer als Aufwendungen aus dem Finanzhaushalt in den Er- gebnishaushalt übertragen. Da die Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt durch die Er- träge zu decken sind, wird gewährleistet, dass folgende Generationen nicht durch getätigte Investitionen belastet werden. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 4713* Abschreibungen auf Gebäude 3.520.000,00 5.705.703,36 2.185.703,36 4714* Abschreibungen auf das Infrastruk- turvermögen 2.031.400,00 2.471.517,45 440.117,45 4715*+4716* Abschreibung auf Maschinen u. technische Anlagen, Fahrzeuge 601.300,00 664.290,22 62.990,22 4717* Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstatt 464.300,00 697.280,24 232.980,24 472* Abschreibungen auf Finanzvermö- gen und Forderungen 0,00 1.435.380,94 1.435.380,94 47* Rest weitere planmäßige Abschreibungen 364.200,00 432.015,64 67.815,64 SUMME 6.981.200,00 11.406.187,85 4.424.987,85 Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung waren die Abschreibungswerte noch nicht abschließend festgestellt und konnten nur annähernd angesetzt werden. Hieraus resultieren die Abweichun- gen in Höhe von rund 4,42 Mio. Euro. Der größte Teil der Abschreibungen entfällt auf den Bereich der Gebäude und der des Infra- strukturvermögens. Vor allem im Bereich der Gebäude ist der Bau von Asylunterkünften ur- sächlich für den Anstieg der Abschreibungssumme. Da die Dauer und Menge an Zuwanderung Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 29 nicht planbar war, fiel es hier auch besonders schwer einen verlässlichen Planansatz festzu- setzen. Dies ist somit auch der Grund für die Hohe Abweichung zum Planansatz. Prozentual lässt sich die Abschreibungssumme wie folgt auf die Fachämter zuordnen: Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Abschreibungsquote = Abschreibungen ordentliche Aufwendungen 0,8 %* 0,8 %* 3,9 % * Da das Vermögen erst zum 31. Dezember 2015 vollständig bewertet und erst ab 2016 in voller Höhe abgeschrieben wurde, sind an dieser Stelle die Vorjahreswerte nicht vergleichbar und bilden nur einen geringen Teil der tatsächlichen Abschreibungen ab. 3.2.5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen (siehe 3., Zeile 16) Hierzu zählen die Zinsaufwendungen für die Überlassung von Fremdkapital durch Kreditinsti- tute. Ebenso gehören hier die Verwahrentgelte der Sparkasse dazu, sowie der Zinsanteil für das Finanzierungsleasing der Albrechtstraße 77. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 4517* Zinsaufwendungen an Kreditinstitute 1.190.000,00 1.198.396,00 8.396,00 4518* Zinsaufwendungen an sonstige Un- ternehmen (ÖPP Albrechtstraße 77) 0,00 273.975,00 273.975,00 Bau- u. Liegenschaftsamt (50,52%) Straßenbauamt (21,36%) Kämmerei (7,59%) Stabstelle Landrat (5,44%) Amt f. Schule und Bildung (4,74%) Abfallwirtschaftsamt (3,47%) Hauptamt (2,21%) AfKuB (1,64%) restl. Ämter (1,80%) Rechts- und Ordnungsamt (1,23%) Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 30 45* Rest weitere Zinsen u.ä. Aufwendungen 0,00 17.513,20 17.513,20 SUMME 1.190.000,00 1.481.488,20 1.481.488,20 Kennzahl Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Zinslastquote = Zinsaufwendungen (Kreditinstitute) ordentliche Aufwendungen 0,67% 0,46% 0,41% 3.2.6 Transferaufwendungen (siehe 3., Zeile 17) Zu den Transferaufwendungen zählen diejenigen Aufwendungen, die der Landkreis ohne da- mit unmittelbar zusammenhängender Gegenleistung erbringt. Finanziell bedeutsamste Gruppe sind beim Landkreis die sozialen Leistungen wie z.B. die Jugendhilfe oder die Leis- tungen an Arbeitssuchende. Neben Umlagen für das FAG und Zweckverbände (Protec, Regi- onalverband), sind hier auch die Zuschüsse an Beteiligungsunternehmen, aber auch sonstige Bereiche (Vereine, Verbände, etc.) zu nennen. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 4313* Zuweisungen an Zweckverbände 1.096.500,00 337.266,92 -759.233,08 4315* Zuschüsse an verbundene Unter- nehmen, Beteiligungen (inkl. Zweckverbände) 0,00 1.557.951,24 1.557.951,24 4317* Zuschüsse an private Unternehmen 2.053.000,00 2.426.420,12 373.420,12 4318* Zuschüsse an übrige Bereiche 4.310.900,00 3.715.044,16 -595.855,84 4331* Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrich- tungen 60.868.400,00 61.485.938,72 617.538,72 4332* Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen 79.828.000,00 79.551.033,63 -276.966,37 4371* FAG-Umlage 8.713.000,00 8.713.429,00 429,00 4372* KVJS-Umlage 950.000,00 959.972,00 9.972,00 43* Rest weitere Transferaufwendungen 44.600,00 -267.301,42 -311.901,42 SUMME 157.864.400,00 158.479.754,37 158.479.754,37 Zuschüsse an Beteiligungen wurden 2016 bei 4313* und 4318* geplant und auf 4315* ge- bucht, weshalb es auf den genannten Sachkonten zu Verschiebungen (u.a. bei der WFB, RITZ, DBT, IBT und Protec) kommt. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 31 Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtun- gen (4331*) sind hauptsächlich in folgende Aufgaben geflossen: Grundversorgung und Hilfen (SGB XII): 18,03 Mio. Euro (-1,72 Mio. Euro oder -10,6%), Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II): 34,69 Mio. Euro (-3,72 Mio. Euro oder -12,0%), Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler: 2,40 Mio. Euro (-4,43 Mio. Euro oder -64,8%), Allg. Förderung junger Menschen: 440 T Euro (-33 T Euro oder -7,0 %), Hilfen für junge Menschen/Familien: 3,62 Mio. Euro (-729 T Euro oder -16,8%), Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen: 758 T Euro (+73 T Euro oder +10,6%) und Unterhaltsvorschussleistungen: 917,89 Mio. Euro (-82 T Euro oder -8,2%). Transferleistungen als soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen (4332*) sind hauptsächlich in folgende Aufgaben geflossen: Grundversorgung und Hilfen (SGB XII): 55,70 Mio. Euro (+ 957 T Euro oder +1,7 %) Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler: 10,34 Mio. Euro (-1,17 Mio. Euro oder -10,1 %) Soziale Einrichtungen: 5,93 Mio. Euro (+5,93 Mio. Euro oder +100%) Leistungen nach dem BVersG: 794 T Euro (-156 T Euro oder -16,5 %) Hilfen für junge Menschen/Familien: 6,77 Mio. Euro (-5,83 Mio. Euro oder -46,3 %). 3.2.7 Sonstige ordentliche Aufwendungen (siehe 3., Zeile 18) Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen unter anderem sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Dienstleistungen, Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen. Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung 441* Sonstige Personal- und Versor- gungsaufwendungen 319.000,00 313.860,86 -5.139,14 442* Aufwendungen für die Inanspruch- nahme von Rechten u. Diensten Dritter 15.039.000,00 15.185.056,43 146.056,43 443* Geschäftsaufwendungen 3.617.200,00 4.190.928,34 573.728,34 444* Steuern, Versicherungen, Scha- densfälle, Sonderabgaben 594.700,00 636.430,51 41.730,51 445* Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 4.510.000,00 3.585.603,41 -924.396,59 449* Weitere sonstige Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.677.082,88 9.623.137,36 7.946.054,48 SUMME 25.756.982,88 33.535.016,91 7.778.034,03 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 32 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten Dritter enthalten u.a. Schülerbeförderung (7,02 Mio. Euro), Lizenz- und Dienstleistungskosten (1,20 Mio. Euro) und Aufwendungen für den Sicherheitsdienst an den Flüchtlingsunterkünften, soziale Betreuung und das Catering (zusammen 5,75 Mio. Euro). Unter Geschäftsaufwendungen fallen Aufwendungen für Bürobedarf, Porto, Telefon, Organi- sationsuntersuchung, GPA, Bekanntmachungen, Reisekosten, Sachverständige, Öffentlich- keitsarbeit, Bewirtung, Kontoführungsgebühren und die Informationsfahrt Kreistag. Bei den Erstattungen für den Aufwand von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit sind Er- stattungen an Gemeinden für die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH), für den Schullastenaus- gleich und für die Schülerbeförderung, sowie Erstattungen an DRK und an Beteiligungen für Projektkosten enthalten. Weitere sonstige Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind Abgrenzungen und Rückstellungen, die sich über alle Bereiche erstrecken. 3.3 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen (siehe 3., Zeilen 21 - 23) Bezeichnung Ansatz 2016 Ergebnis 2016 Abweichung Außerordentliche Erträge 501200000 Empfangene Schadensersatzleistun- gen u. ä. 0,00 -235.173,19 -235.173,19 501900000 Sonstige außergewöhnliche Erträge 0,00 -3.958,18 -3.958,18 501901000 periodenfremder Ertrag 0,00 -13.185,77 -13.185,77 503000000 außerordentliche Auflösung von Sonderposten 0,00 -36.982,17 -36.982,17 531* Erträge aus der Veräußerungen von Anlagevermögen 0,00 -161.874,81 -161.874,81 Zwischensumme Außerordentliche Erträge 0,00 -451.174,12 -451.174,12 Außerordentliche Aufwendungen 511300000 Geleisteter Schadensersatz u. ä. 0,00 5.135,32 5.135,32 5119* Sonstige außergewöhnliche Aufwen- dungen 100,00 409.733,16 409.633,16 513* außerplanmäßige Abschreibungen 0,00 71.663,66 71.663,66 532 Aufwendungen für die Veräußerun- gen von Anlagevermögen 0,00 16.257,98 16.257,98 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 33 Zwischensumme Außerordentliche Aufwendungen 100,00 502.790,12 502.690,12 SONDERERGEBNIS 100,00 51.616,00 51.516,00 Unter außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen sind diese zu verstehen, die nicht re- gulär anfallen und meist nicht planbar sind. Sie entstehen aus unvorhersehbaren Ereignissen und sind damit nicht Teil der üblichen Geschäftsvorfälle des Bodenseekreises. Perioden- fremde Vorgänge gehören hier jedoch nicht automatisch dazu. Neben Ersätzen für Schäden, sind dies Gewinne oder Verluste aus Vermögensveräußerun- gen sein, d.h. Verkäufe über oder unter Buchwert. Korrekturen von Werten der Eröffnungsbi- lanz wären hier ebenfalls zu buchen (aktuell liegt kein Fall vor). Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 34 4 Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächtigungs- übertragung aus VJ verfügbare Mit- tel abzgl. Er- gebnis Ermächti- gungs- übertragg. ins FJ 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 600.000,00 683.041,14 -83.041,14 0,00 0,00 -83.041,14 0,00 2 Zuweisungen u. Zuwendungen u. allg. Umlagen 0,00 192.916.500,00 176.608.116,10 16.308.383,90 322.054,48 0,00 16.630.438,38 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 0,00 14.590.600,00 13.392.800,84 1.197.799,16 0,00 0,00 1.197.799,16 0,00 4 Entgelte für öffentl. Leistungen oder Einrichtungen 0,00 23.797.800,00 25.289.765,98 -1.491.965,98 0,00 0,00 -1.491.965,98 0,00 5 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 0,00 2.227.400,00 3.264.286,42 -1.036.886,42 0,00 0,00 -1.036.886,42 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,00 52.787.264,00 73.202.182,78 -20.414.918,78 0,00 0,00 -20.414.918,78 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 0,00 136.800,00 239.947,35 -103.147,35 0,00 0,00 -103.147,35 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 0,00 2.268.100,00 6.227.277,92 -3.959.177,92 6.064,49 0,00 -3.953.113,43 0,00 9 Summe Einzahl. aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 8 ohne ao. zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 0,00 289.324.464,00 298.907.418,53 -9.582.954,53 328.118,97 0,00 -9.254.835,56 0,00 10 Personalauszahlungen 0,00 -52.944.000,00 -47.605.256,13 -5.338.743,87 0,00 0,00 -5.338.743,87 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 0,00 -50.755.100,00 -41.818.378,06 -8.936.721,94 945.572,65 0,00 -7.991.149,29 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen 0,00 -1.190.500,00 -1.527.654,49 337.154,49 0,00 0,00 337.154,49 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Inv.zuschüsse) 0,00 -157.864.400,00 -161.265.490,65 3.401.090,65 0,00 0,00 3.401.090,65 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlung 0,00 -24.084.600,00 -26.460.367,05 2.375.767,05 9.687,00 0,00 2.385.454,05 0,00 16 Summe Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstä- tigkeit (Summe Nummer 10 bis 15) 0,00 -286.838.600,00 -278.677.146,38 -8.161.453,62 955.259,65 0,00 -7.206.193,97 0,00 17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnis- rechg (Saldo Nummer 9 und 16) 0,00 2.485.864,00 20.230.272,15 -17.744.408,15 1.283.378,62 0,00 -16.461.029,53 0,00 18 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 8.409.197,00 4.068.753,67 4.340.443,33 -64.000,00 0,00 4.276.443,33 32.056,00 19 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 Einzahlg. aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 2.500.000,00 159.274,81 2.340.725,19 20.033,75 0,00 2.360.758,94 0,00 21 Einzahlg. aus der Veräußerung von Finanzverm. 0,00 91.900,00 17.200.542,04 -17.108.642,04 0,00 0,00 -17.108.642,04 0,00 22 Einzahlg. für sonstige Investitionstätigkeiten 0,00 0,00 2.851,52 -2.851,52 0,00 0,00 -2.851,52 0,00 23 Summe der Einzahlungen aus Investitions-tätig- keit (Summe Nummer 18 bis 22) 0,00 11.001.097,00 21.431.422,04 -10.430.325,04 -43.966,25 0,00 -10.474.291,29 32.056,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 35 Nr. Bezeichnung Ergebnis Vorjahr - EUR Fortgesch. An- satz HH-Jahr - EUR Ergebnis HH-Jahr - EUR Vergleich Ergeb./ Ansatz - EUR Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug - EUR Ermächtigungs- übertragung aus VJ - EUR verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis - EUR Ermächtigungs- übertragg. ins FJ - EUR 24 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstücken u. Gebäu- den 0,00 -3.850.500,00 -787.530,61 -3.062.969,39 -790.474,44 0,00 -3.853.443,83 -595.039,83 25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -25.293.800,00 -21.195.738,26 -4.098.061,74 -299.134,44 0,00 -4.397.196,18 -5.078.426,04 26 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachverm. 0,00 -6.464.441,00 -2.422.736,84 -4.041.704,16 -138.437,49 0,00 -4.180.141,65 -2.670.237,86 27 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 -2.600.000,00 -36.842.086,87 34.242.086,87 -13.384,00 0,00 34.228.702,87 0,00 28 Auszahlg. f. Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 -1.020.000,00 -111.991,88 -908.008,12 13.384,00 0,00 -894.624,12 -230.000,00 29 Auszahlg. f. den Erwerb von immateriellen Vermö- gensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nummer 24 bis 29) 0,00 -39.228.741,00 -61.360.084,46 22.131.343,46 -1.228.046,37 0,00 20.903.297,09 -8.573.703,73 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Inv.tätigkeit (Saldo Nummer 23 und 30) 0,00 -28.227.644,00 -39.928.662,42 11.701.018,42 -1.272.012,62 0,00 10.429.005,80 -8.541.647,73 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nummer 17 und 31) 0,00 -25.741.780,00 -19.698.390,27 -6.043.389,73 11.366,00 0,00 -6.032.023,73 -8.541.647,73 33 EZ aus d. Aufnahme von Krediten u. wirtsch. vergl. Vorgängen für Investitionen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 AZ für d. Tilgung von Krediten u. wirtsch. vergl. Vor- gängen für Investitionen 0,00 -2.476.023,00 -2.472.455,10 -3.567,90 0,00 0,00 -3.567,90 0,00 35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf a. Fi- nanztätigkeit (Saldo aus Nummer 33 und 34) 0,00 -2.476.023,00 -2.472.455,10 -3.567,90 0,00 0,00 -3.567,90 0,00 36 Änderg. d. Finanziergsmittelbestandes z. Ende HHJ (Summe Nummer 32 und 35) 0,00 -28.217.803,00 -22.170.845,37 -6.046.957,63 11.366,00 0,00 -6.035.591,63 -8.541.647,73 37 Haushaltsunwirksame Einzahlungen 0,00 --- 62.922.796,46 --- --- --- --- --- 38 Haushaltsunwirksame Auszahlungen 0,00 --- -66.007.868,14 --- --- --- --- --- 39 Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirks. EZ u. AZ (Saldo Nummer 37 und 38) 0,00 --- -3.085.071,68 --- --- --- --- --- 40 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 0,00 --- 35.640.447,39 --- --- --- --- --- 41 Veränderungen des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe aus Nummer 36 und 39) 0,00 --- -25.255.917,05 --- --- --- --- --- 42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende d. HHJ (Saldo aus Summen Nummer 40 und 41) 35.640.447,39 --- 10.384.530,34 --- --- --- --- --- Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 36 4.1 Zahlungsmittelüberschuss bzw. –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (siehe 4., Zeile 17) Aus dem Saldo aller zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen der Ergebnisrech- nung ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 20.230.272,15 Euro (Planansatz: 2.485.864 Euro). Die Erträge und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung sowie Einzahlungen und Auszahlun- gen in der Finanzrechnung weichen zum Teil deutlich voneinander ab. Dies ist jedoch nach- vollziehbar, da in der Finanzrechnung keine Abschreibungen und Rückstellungen dargestellt werden. Sachkontoumbuchungen erfolgten ebenfalls ohne Finanzrechnung im Hintergrund. Weiterhin werden nicht alle Forderungen im laufenden Jahr beglichen (offene Forderungen) und auch Abgrenzungsposten führen zu Abweichungen zwischen dem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Die Verbesserung der Liquidität ist die unmittelbare Folge der dargestellten und erläuterten positiven Entwicklungen in der Ergebnisrechnung. 4.2 Finanzierungsmittelmittelüberschuss bzw. –bedarf aus Investitionstätigkeit (siehe 4., Zeile 31) Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Zeile 18) Für die Investitionen wurden Zuschüsse von Bund, Land und Gemeinden i.H.v. 8,41 Mio. Euro geplant. Eingegangen sind davon mit 4,07 Mio. Euro nur knapp die Hälfte. Die Zuschüsse lassen sich wie folgt aufteilen. Für den Bau von Kreisstraßen kamen vom Land 2,95 Mio. Euro, welche sich mit 2,49 Mio. Euro auf die K7725 und 0,46 Mio. Euro für die K7765 zuordnen lassen. Vom Bund erhielt der Landkreis 0,79 Mio. Euro für den Bau der Kreisstraße K7759. 4,34 Mio. Euro konnten nicht abgerufen werden. Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Zeile 20) In 2016 wurden 2,5 Mio. Euro für den Verkauf der Wohnhäuser Tettnang eingeplant. Durch eine aufschiebende Bedingung verzögerte sich die Zahlung bis ins Jahr 2017. Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Zeile 21) Als kurzfristige Geldanlageform wurde unter anderem ein Depot bei der Sparkasse eingerich- tet. Wertpapiere werden jedoch nicht als liquide Mittel behandelt, auch wenn diese kurzfristig verfügbar sind. Ein- oder Auszahlungen müssen daher in der Bilanz abgebildet werden. 2016 wurden insgesamt 17,0 Mio. Euro liquide Mittel über den Fonds abgewickelt. Nicht zu ver- wechseln ist dies mit dem Bodenseefonds, der in unveränderter Höhe besteht. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie deren zugehörigen Kosten wie beispielsweise Grunderwerbs- und Notarkosten, Kaufpreiszahlungen und die Tilgung des Finanzierungsleasings des Verwaltungsgebäude Albrechtstraße 77. Der Grunderwerb erfolgt überwiegend für den Straßenbau. Insgesamt wurden im Haushalts- jahr 2016 hierfür rund 790 Tsd. Euro aufgewendet. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 37 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) Für laufende Baumaßnhamen wurden im Haushaltsjahr 2016 rd. 21,20 Mio. Euro ausgegeben. Die größten Bereiche sind dabei wie folgt aufterteilbar: Straßenbauamt 8,01 Mio. Euro - davon für den Bau von Infrastrukturvermögen 7,94 Mio. Euro Bau- und Liegenschaftsamt 9,89 Mio. Euro - davon für Asylunterkünfte 8,26 Mio. Euro - davon für Schulen 1,63 Mio. Euro Abfallwirtschaftsamt 2,54 Mio. Euro - davon Bauschuttdeponie Überlingen 2,41 Mio. Euro Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (Zeile 26) In Summe wurden im Berichtsjahr 2016 für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 2,42 Mio. Euro ausgezahlt. Zum beweglichen Sachvermögen gehören unter anderem EDV-Aus- stattung, Lizenzen bzw. Software, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge und Mobiliar. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen (Zeile 27) Im Januar 2016 hat sich der Bodenseekreis an der neu gegründeten RITZ GmbH beteiligt. Neben der Stammeinlage sind auch Nebenkosten angefallen. Insgesamt stehen damit 13.382,57 Euro in der Bilanz. Ebenso sind hier die Gegenbuchungen der Depots enthalten (35,00 Mio. Euro). Die Auszah- lung entspricht der Geldanlage. Weiterhin wurden die ersten Raten i. H. v. 450 T Euro des Gesellschafterdarlehens an die DBT GmbH ausbezahlt (300 T Euro, zusätzlich 150 T Euro, die am 1. Januar 2017 fällig waren). Das Gesellschafterdarlehen an die FFG GmbH i. H. v. 1,38 Mio. Euro wurde 2016, in drei Raten, vollständig ausgezahlt. Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Zeile 28) An dieser Stelle sind Kostenbeteiligungen des Bodenseekreises für Investitionen anderer Kommunen bzw. Investitionsmaßnahmen enthalten. Näher Informationen hierzu finden Sie auch unter 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Zu beachten gilt ledig- lich, dass die hier ausgewiesene Summe um die Abschreibungen des laufenden Jahres redu- ziert dargestellt wird. In Summe wurden 111.991,88 Euro für Investitionsförderungsmaßnahmen durch den Kreis aufgewendet. Die Abweichung von rund 900 T Euro begründen sich unter anderem durch die in die Folgejahre geschobenen Maßnahmen (230 T Euro) und durch die, die im Jahr 2016 nicht realisiert werden konnten. 4.3 Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -bedarf aus Finanztätigkeit (siehe 4., Zeilen 33 - 35) Der Bodenseekreis hat 2016 insgesamt 2.472.455,10 Euro an Darlehen getilgt. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 38 4.4 Überschuss bzw. -bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszah- lungen (siehe 4., Zeilen 37 - 39) Als haushaltsunwirksame Zahlungen werden Zahlungen bezeichnet, die außerhalb des Haus- haltes laufen bzw. fremde Gelder betreffen. Dazu zählen Gelder, die weitergeleitet werden müssen (z.B. KBA-Gebühren), aber auch Gel- der, die erst später ausgezahlt werden und deren Verwendung keine Aufgabe des Landkreises ist (z.B. bestimmte Projekte, wie die Abwicklung des Projektes Leuchtturm). Ein weiterer Bereich betrifft die Gelder für Beistands- und Vormundschaften. Die Abwicklung der Vor- und Umsatzsteuer, sowie die Abwicklung der Personalnebenkosten (3,89 Mio. Euro) erfolgt ebenfalls in diesem Teil des Haushalts. Hier werden die tatsächlichen Zahlungsflüsse zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. De- zember 2016 geführt. Da die Abrechnung und ein evtl. erforderlicher Ausgleich häufig erst im Folgejahr erfolgen, sind die Konten in den wenigsten Fällen ausgeglichen. 4.5 Entwicklung der Liquidität (siehe 4., Zeilen 40 - 42) In den letzten Jahren war die ausreichende Liquidität durchgängig gegeben. Typische Festgeldanlagen sind weiterhin unattraktiv. Im Jahr 2016 wurden aufgrund der schlechten Zinslage und der Einführung eines Negativzin- ses überschüssige Mittel in Fonds angelegt. Zu Beginn des Jahres 2016 konnten noch Zinsen erwirtschaftet werden. Seit 14. Juli 2017 bis dato läuft noch ein weiteres Tagesgeldkonto auf dem zumindest noch ein minimaler Zins von 0,05 % für eine Einlage in Höhe von maximal 5,00 Mio. Euro gezahlt wird. Die Sparkasse hat Mitte 2016 ein sog. „Verwahrentgelt“ eingeführt. Dabei handelt es sich um einen negativen Zins von derzeit 0,40 %, den der Bodenseekreis für den Girobestand über 1,00 Mio. Euro entrichten muss. Günstiger als das Verwahrentgelt sind z.T. Kassenkredite, weshalb teilweise Gelder auf den Fonds belassen und Kassenkredite in Anspruch genommen wurden. Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf 10,38 Mio. Euro zzgl. 18,00 Mio. Euro kurzfristig verfügbarer Depots und rd. 100 T Euro auf einem Sparbuch. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 39 Jahr Berechnung der Mindestliquidität: Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit RE 2013 256.988.917,55 hilfsweise kameraler Verwaltungshaushalt RE 2014 265.885.039,72 hilfsweise kameraler Verwaltungshaushalt RE 2015 279.254.614,71 hilfsweise kameraler Verwaltungshaushalt Durchschnitt 267.376.190,66 davon 2 % 5.347.523,81 Der Mindestbestand ist damit deutlich eingehalten. Im Vergleich zu Beginn des Jahres hat sich damit die Liquidität um 7,26 Mio. Euro verschlech- tert. Werden zukünftig Investitionen ohne ausreichende Zuschüsse bzw. Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt weiterfinanziert, würde die Mindestliquidität bereits in ca. drei Jahren nicht mehr eingehalten werden können. Auch wenn die aktuelle finanzielle Ausstattung mit dem ersten doppischen Abschluss noch gut aussieht ist bereits jetzt der finanziellen Schräg- lage entgegenzuwirken. Dies unter anderem im Hinblick auf die anstehenden notwendigen oder freiwilligen Baumaßnahmen, vergebene Darlehen oder sonstige Aufgaben, die langfristig nachwirken. Vor dem Hinblick des großen Erfolgs beim Schuldenabbau und der noch immer sehr niedrigen Zinslage, wäre die Verbesserung der Liquidität durch günstige Darlehen durch- aus wirtschaftlich. 4.6 Erläuterungen ausgewählter Investitionen 4.6.1 Verwaltungsgebäude Landratsamt Albrechtstraße 67 - Umbau Foyer (I310501713, I101001601, I401001601) In den Verwaltungsgebäuden des Landratsamtes bedarf es einer Optimierung der bestehen- den Flächen, um den Bedarf abzudecken. So mussten für das neu entstandene Amt für Mig- ration und Integration sowohl Büroräume als auch ein Wartebereich für die Kunden geschaffen werden. Hierzu wurde die Poststelle verlegt, die Eingangshalle in der Albrechtstraße 75 erwei- tert und zusätzliche Front-Office-Büros geschaffen. Die Schlussabrechnung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2017. Im Rahmen der Flächenkonzeption werden auch in allen Verwaltungsgebäuden die Arbeits- plätze verdichtet, in dem Wände versetzt und neue Räumlichkeiten geschaffen werden. Durch die diversen Maßnahmen wird die Ablauforganisation optimiert, sodass die Maßnahme inves- tiven Charakter hat und als vermögensmehrend angesehen werden kann. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 40 4.6.2 Schulgebäude Elektronikschule Tettnang - Umbau Hauptgebäude/Auflösung Außenstellen (I310501610) Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Sommer 2015 ein Förderprogramm für die Einrichtung von „Lernfabriken 4.0“ an beruflichen Schulen im Land ausgelobt, für das sich die Elektronikschule beworben hatte. Damit die Fabrik 4.0 eingerichtet werden konnte, wurde der Umbau von bestehenden Schulräumen im Erdgeschoss notwendig. In diesem Zuge wurden ebenfalls die Klassenzimmer im Obergeschoss des Altbaus überplant und Fördergelder beim Land für den 6. Bauabschnitt beantragt. Gemäß dem Beschluss des AUT vom 28.102015 wurden die Sanierungsarbeiten im Januar 2016 begonnen, damit zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 die sanierten Räume der Schule zur Verfügung stehen und die „Lernfabrik 4.0“ ihren Betrieb aufnehmen kann. Die Arbeiten werden im Jahr 2018 schlussgerechnet. Die Lern- fabrik wird ebenfalls im Jahr 2018 in Betrieb gehen. Berufliches Schulzentrum Überlingen - Umbau und Erweiterung Absauganlage (I310501602) Im Zuge technischer Erneuerung in der Jörg-Zürn-Gewerbeschule wurde eine neue CNC- Holzbearbeitungsmaschine angeschafft. In diesem Zusammenhang musste wegen gesetzli- chen Auflagen eine Anpassung/Erweiterung der Absauganlage erfolgen. 4.6.3 Asylbewerberunterkünfte Friedrichshafen, Bodenseestraße 102 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde ab dem 1. März 2016 ein Gebäude in der Bodenseestraße 102 in Friedrichshafen für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 14 Personen untergebracht werden. Salem, Riedweg 16 (I310701601) In der Gemeinde Salem, wurde das erste Obergeschoss einer Gewerbeimmobilie im Riedweg 16 ab dem 1. Mai 2016, welches bis dahin als Fitnessstudio diente, für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber umgebaut. In dem Objekt können ca. 48 Personen untergebracht werden. Kressbronn, Argenstraße 84 (I310701601) Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 4. März 2015 den Neubau einer Gemein- schaftsunterkunft beschlossen. In Kressbronn soll eine weitere Asylbewerberunterkunft, ne- ben der bereits vorhandenen in der Argenstraße 82 entstehen. Das Grundstück wurde durch den Bodenseekreis von Privat gepachtet. Da bereits Anfang 2015 absehbar war, dass die Lieferzeiträume und Kosten für Containeranlagen weit über dem vertretbaren Maß liegen wür- den, wurde festgelegt, dass der Neubau mit vorgefertigten Elementen in Massivbauweise er- folgt. Hierdurch konnte ein nachhaltiges und langlebiges Gebäude geschaffen werden, mit dem sowohl die Vorgaben zum Brandschutz, Schallschutz und der aktuellen Energieeinspar- verordnung eingehalten werden. Die Schlussabrechnung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2017. Friedrichshafen, Riedleparkstraße 26 (I310701601) In der Riedleparkstraße in Friedrichshafen wurde zum 1. November 2015 ein Wohnhaus an- gemietet und durch den Kreis zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber umgebaut. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 41 In dem Objekt können ca. 32 Personen untergebracht werden. Bereits nach einem Jahr wurde das Objekt untervermietet. Aktuell wird es für die Unterbringung von unbegleiteten minderjäh- rigen Flüchtlingen genutzt. Der Mietvertrag endet am 31. Oktober 2018. Owingen, Schmidtengässle 2 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen, wurde zum 1. März 2016 in Owingen, Schmidtengässle 2, ein Gebäude für einen Zeitraum von 10 Jahren ange- mietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 18 Personen untergebracht werden. Tettnang, Laimnau- Ritterstraße 29 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen, wurde zum 1. Dezem- ber 2015 in Laimnau ein 3-Familien-Haus für einen Zeitraum von 5 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 19 Personen untergebracht werden. Uhldingen-Mühlhofen- Alte Uhldinger Straße 3 (I310701601) In Uhldingen-Mühlhofen, Alte Uhldinger Straße 3, wurde ab Dezember 2015 ein Motel zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber umgebaut und für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet. In dem Objekt können ca. 23 Personen untergebracht werden. Uhldingen-Mühlhofen- Kanalweg 2 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde zum 1. April 2016 in Uhldingen-Mühlhofen ein Gästehaus für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 27 Personen untergebracht werden. Meckenbeuren, Martin-Luther-Straße (I310701601) In Meckenbeuren wurde ab dem 1. März 2016 eine ehemalige Kirche für einen Zeitraum von 5 Jahren angemietet und durch den Kreis zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber umgebaut. In dem Objekt können ca. 19 Personen untergebracht werden. Tettnang- Wilhelmstraße 20 (I310701601) Um Wohnraum für die steigende Anzahl von Asylbewerber zu schaffen wurde zum 1. Januar 2016 in Tettnang, Wilhelmstraße 20, ein Wohn-/Geschäftshaus für einen Zeitraum von 5 Jah- ren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 24 Personen unter- gebracht werden. Owingen, Billafingen- Kirchstraße 24 (I310701601) In Owingen-Billafingen, Kirchstraße 20, wurde ab dem 1. November 2015 eine Gaststätte für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt kön- nen ca. 46 Personen untergebracht werden. Friedrichshafen- Fallenbrunnen 17/2 (I310701601) In Friedrichshafen, Fallenbrunnen 17/2 wurden zum 15. Dezember 2015 die ehemaligen Bü- rocontainer der ZU für einen Zeitraum von 2 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut und ergänzt. In dem Objekt konnten ca. 183 Personen untergebracht werden. Die Notunter- kunft wurde mittlerweile aufgelöst und teilweise rückgebaut. Der komplette Rückbau erfolgt Anfang 2018. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 42 Immenstaad, Kapellenweg 6 (I310701601) In Immenstaad, Kapellenweg 6, wurde ab November 2015 eine ehemalige Gardinenfabrik an- gemietet und durch den Kreis zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberunterkunft umgebaut. Der Mietvertrag läuft bis zum 31. Mai 2020. In dem Objekt können ca. 27 Personen untergebracht werden. Markdorf, Steibensteg 7 (I310701601) In Markdorf, Steibensteg 7, wurde 1. November 2015 eine Gaststätte für einen Zeitraum von 10 Jahren angemietet und durch den Kreis umgebaut. In dem Objekt können ca. 44 Personen untergebracht werden. 4.6.4 Straßenbauamt K 7725 neu Südumfahrung Kehlen (I320601601) Mit dem Bau der K 7725 Südumfahrung Kehlen wurde im April 2015 begonnen. Die Fertigstel- lung der Maßnahme ist für 2019 vorgesehen. Im Jahr 2016 wurde der Kreisverkehrsplatz B 30 mit Unterführung des Wirtschaftsweges fertiggestellt. Die Schlussrechnung steht derzeit noch aus. Ebenfalls im Jahr 2016 wurde mit der Untergrundverbesserung und Dammschüttung BA II begonnen. K 7765 Oberuhldingen – Mendlishausen (I320601607) Im Jahr 2016 wurde mit der Sanierung der Fahrbahn der K 7765 zwischen Oberuhldingen und Mendlishausen und die Anlage eines Rad- und Gehwegs begonnen. Starkregenereignisse machten wegen des nicht tragfähigen Untergrundes die Umstellung des Bauverfahrens erfor- derlich, was zu Mehrkosten führte. Aufgrund der Unwetter liefen die Restarbeiten noch im Jahr 2017. Die Verkehrsfreigabe und damit verbundene Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung er- folgte ebenfalls erst im Jahre 2017. Die Schlussabrechnung erfolgt nach noch ausstehenden Verhandlungen mit der Baufirma im Jahr 2018. K 7769 Sanierung Fahrbahnabsenkung Gailhöfe – Großschönach (I320601608) Aufgrund von Erdrutschereignissen im Mai 2015 hat das Straßenbauamt, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Geologie in Freiburg, ein Sanierungskonzept für die betroffenen Hang- flächen und Straßenabschnitte erarbeitet. K 7742 Überquerungshilfe Schnetzenhausen (I320601615) Der Bau der Überquerungshilfe bei Schnetzenhausen auf der K 7742 konnte mit der Verkehrs- freigabe im September 2016 fertiggestellt werden. Die Schlussrechnung erfolgt im Jahr 2017. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 43 4.7 Übersicht der Investitionen ab 250.000 Euro Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 F310501601 Tilgung Finanzier- ungsdarlehen AL 77 0 -577.025 -577.025 0 -577.025 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -577.025 -577.025 0 -577.025 0 0 0 F611701602 Darlehen an DBT 0 -1.200.000 -450.000 750.000 0 0 -750.000 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.200.000 -450.000 750.000 0 0 -750.000 0 F611701603 Darlehen an Flug- hafen Friedrichshafen GmbH 0 -1.400.000 -1.378.300 21.700 0 0 -21.700 0 210 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Finanzvermögen 0 0 20.000 20.000 0 0 -20.000 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.400.000 -1.378.300 21.700 0 0 -21.700 0 F615401601 Tilgung Kredite (fester Zins) (passive Darlehen) 0 -1.711.500 -2.171.666 -460.166 0 0 460.166 0 F615401602 Tilgung Kredite (var. Zins - SWAP) (passive Darl.) 0 -764.523 -764.523 0 0 0 0 0 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0 -549.076 -479.096 69.980 -179.076 0 -69.980 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -549.076 -479.096 69.980 -179.076 0 -69.980 0 I121001601 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Friedrichshafen 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 -340.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 -340.000 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis 0 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 773.400 0 -773.400 0 0 773.400 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -773.400 0 773.400 0 0 -773.400 0 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeldma- nagement 0 -300.000 -21.992 278.008 -100.000 0 -278.008 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -300.000 -21.992 278.008 -100.000 0 -278.008 0 I300301601 Software Fi- nanzwesen 0 -277.779 -56.914 220.865 22.221 0 -220.865 -220.865 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -13.788 -13.788 0 0 13.788 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -277.779 -43.127 234.652 22.221 0 -234.652 -220.865 I310501610 Sanierung Schul- räume Altbau EST 0 0 -1.379.626 - 1.379.626 0 0 1.379.626 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 2.000.000 0 - 2.000.000 0 0 2.000.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 - 2.000.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -1.317.955 - 1.317.955 0 0 1.317.955 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -61.671 -61.671 0 0 61.671 0 I310701601 Neue Asylunter- künfte 0 -8.800.000 -6.624.911 2.175.089 0 0 - 2.175.089 -833.926 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -7.601 -7.601 0 0 7.601 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -8.800.000 -6.515.828 2.284.172 0 0 - 2.284.172 -833.926 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -101.483 -101.483 0 0 101.483 0 I310701602 Notfall Hallen 0 -1.278.800 -651.299 627.501 0 0 -627.501 -618.681 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -1.278.800 -632.735 646.065 0 0 -646.065 -618.681 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -18.564 -18.564 0 0 18.564 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 44 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I311001601 LED-Leuchten Glärnischstr. 1-3 0 -280.000 -2.442 277.558 0 0 -277.558 -277.558 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -280.000 -2.442 277.558 0 0 -277.558 -277.558 I320601601 K7725 Südum- fahrung Kehlen 0 -3.800.000 -2.576.885 1.223.115 0 0 - 1.223.115 -961.237 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 2.000.000 2.487.300 487.300 0 0 -487.300 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -5.300.000 -5.064.185 235.815 0 0 -235.815 -961.237 I320601602 K7742 Ort- sumfahrung Schnetzenhausen 0 0 0 0 300.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 0 0 300.000 0 0 0 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern 0 0 -142.577 -142.577 300.000 0 142.577 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 0 0 300.000 0 0 0 I320601605 K7759 Beseitigung Banübergang Neufrach 0 785.000 686.582 -98.418 0 0 98.418 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 885.000 686.872 -198.128 0 0 198.128 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -290 -290 0 0 290 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 0 I320601607 K7765 San. Fahr- bahn mit Rad-/Gehweg 0 -1.989.697 -1.889.696 100.001 -789.697 0 -100.001 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 1.800.000 463.500 - 1.336.500 0 0 1.336.500 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -450.000 -59.476 390.524 0 0 -390.524 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -3.339.697 -2.293.721 1.045.976 -789.697 0 - 1.045.976 0 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahr- bahn 0 -280.000 -495 279.505 0 0 -279.505 -264.782 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -280.000 -495 279.505 0 0 -279.505 -264.782 I320601611 Radwegnetz- konzeption 0 -301.543 -10.472 291.071 148.457 0 -291.071 -291.141 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 3.530 3.530 0 0 -3.530 0 220 Einzahlg. für sonstige In- vestitionstätigkeiten 0 0 70 70 0 0 -70 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -1.258 -1.258 0 0 1.258 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -301.543 -9.214 292.329 148.457 0 -292.329 -291.141 I320601615 K7742 Überque- rungshilfe Schnetzenh./Unterra- derach 0 -93.759 -93.759 0 -88.759 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 180.000 101.500 -78.500 0 0 78.500 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -253.759 -195.259 58.500 -88.759 0 -58.500 0 I320601617 K7751 Ur- nau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst 0 -560.000 -2.023 557.977 0 0 -557.977 -542.643 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 -62.643 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -480.000 -2.023 477.977 0 0 -477.977 -480.000 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € 0 -328.000 -480.069 -152.069 0 0 152.069 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 222.000 102.897 -119.103 0 0 119.103 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 45 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 58.837 58.837 0 0 -58.837 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -550.000 -561.803 -11.803 0 0 11.803 0 I330601605 Deponie Überlin- gen Füllenwaid, Osterweiterung 0 -3.300.000 -2.414.366 885.634 0 0 -885.634 -818.043 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -3.300.000 -2.414.366 885.634 0 0 -885.634 -818.043 I330601606 Fortführung Wert- stoffhof-Netz 0 -389.982 0 389.982 10.018 0 -389.982 -389.982 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -389.982 0 389.982 10.018 0 -389.982 -389.982 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) 0 -250.000 -200.558 49.442 0 0 -49.442 -49.442 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -146.729 -146.729 0 0 146.729 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -250.000 -53.830 196.170 0 0 -196.170 -49.442 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 46 5 Vermögensrechnung (Bilanz) Nr. Bezeichnung Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO A0000 Aktivseite A1000 1. Vermögen 248.448.819,03 259.563.819,39 A1100 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 789.431,44 619.559,81 A1200 1.2 Sachvermögen 177.369.309,78 192.734.746,37 A1210 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 10.267.952,99 10.279.255,53 A1220 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksglei- che Rechte 95.323.555,48 91.772.342,13 A1230 1.2.3 Infrastrukturvermögen 52.735.987,96 51.604.209,83 A1240 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 3.693.155,43 10.007.959,30 A1250 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.144.537,85 2.172.803,85 A1260 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahr- zeuge 3.917.139,89 4.528.510,39 A1270 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.148.903,23 3.466.775,11 A1280 1.2.8 Vorräte 311.469,61 298.790,40 A1290 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, AiB 5.826.607,34 18.604.099,83 A1300 1.3 Finanzvermögen 70.290.077,81 66.209.513,21 A1310 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 70.000,00 70.000,00 A1320 1.3.2 Sonstige Beteiligungen, Kapitaleinlagen in Zweckverb. o.a. komm. Zusammenschlüssen 5.975.850,59 5.378.596,82 A1330 1.3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 A1340 1.3.4 Ausleihungen 2.957.141,85 4.523.531,13 A1350 1.3.5 Wertpapiere 14.416.386,09 32.416.827,52 A1360 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderun- gen aus Transferleistungen 6.701.265,47 8.876.445,59 A1370 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 4.528.986,42 4.559.581,81 A1380 1.3.8 Liquide Mittel 35.640.447,39 10.384.530,34 A2000 2. Abgrenzungsposten 5.477.155,89 8.863.298,60 A2100 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 5.477.155,89 8.762.298,90 A2200 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszu- schüsse 0,00 100.999,70 A3000 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 0,00 A4000 Bilanzsumme 253.925.974,92 268.427.117,99 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 47 P0000 Passivseite Vorjahr EURO Haushaltsjahr EURO P1000 1. Eigenkapital -123.940.205,87 -131.532.078,00 P1100 1.1 Basiskapital -123.937.649,41 -123.886.033,41 P1200 1.2 Rücklagen -2.556,46 -7.646.044,59 P1210 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentli- chen Ergebnisses 0,00 -7.643.487,49 P1220 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 P1230 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen -2.556,46 -2.557,10 P1300 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 P1310 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 P1320 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergeb- nisrücklagen nicht möglich ist 0,00 0,00 P2000 2. Sonderposten -46.149.678,52 -48.360.605,19 P2100 2.1 für Investitionszuweisungen -46.128.455,18 -48.340.560,93 P2200 2.2 für Investitionsbeiträge 0,00 0,00 P2300 2.3 für Sonstiges -21.223,34 -20.044,26 P3000 3. Rückstellungen -33.826.178,99 -36.681.950,22 P3100 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen -349.200,00 -123.486,00 P3200 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen -447.371,67 -150.734,01 P3300 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerück-stellungen für Abfalldeponien -27.084.003,00 -27.393.038,00 P3400 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen -3.128.789,00 -2.561.299,00 P3500 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 0,00 P3600 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtg. aus Bürgschaften und Gewährleistung 0,00 0,00 P3700 3.7 Sonstige Rückstellungen -2.816.815,32 -6.453.393,21 P4000 4. Verbindlichkeiten -47.054.550,35 -43.454.728,95 P4100 4.1 Anleihen 0,00 0,00 P4200 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen -29.115.794,09 -26.639.778,78 P4300 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen -7.566.332,74 -6.989.307,30 P4400 4.4 Verbindlichk. aus Lieferung u. Leistung -7.688.189,31 -7.690.968,06 P4500 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen -159.676,48 -529.691,64 P4600 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten -2.524.557,73 -1.604.983,17 P5000 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten -2.955.361,19 -8.397.755,63 P6000 Bilanzsumme -253.925.974,92 -268.427.117,99 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 48 5.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 erfolgte nach den geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz beibehalten. Generell hat die Bewertung der Vermögensgegenstände nach den tatsächlichen Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibung zu erfolgen (§ 90 Abs. 4 GemO). Als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurden im Jahr 2016 auch Eigen- leistungen angesetzt. Die Eigenleistungen wurden von den Fachämtern auf Stundenbasis er- mittelt und mit einem festgelegten Stundensatz multipliziert. Dem Stundensatz liegt die VwV- Kostenfestlegung 2016 zu Grunde. Im Bodenseekreis findet ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode Anwendung. Nach § 46 Abs. 1 GemHVO ist für die Abschreibung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer maß- geblich. Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Nutzungsdauer bildet die Abschrei- bungstabelle für das Land Baden-Württemberg der Arbeitsgruppe Bilanzierung/Inventarisie- rung. Sie wird zur Bestimmung der Nutzungsdauer herangezogen, insofern die Einschätzung des Bodenseekreises nicht unter Berücksichtigung der Besonderheit der Nutzung des einzel- nen Vermögensgenstandes eine andere Nutzungsdauer erfordert. Die Festlegung der be- triebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt in solchen Fällen stets in enger Absprache mit dem Fachamt und wurde bei Abweichung schriftlich dokumentiert. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat mit Wirkung vom 30. April 2014 Ge- brauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 410 Euro netto festgesetzt. Die Gemeindehaushaltsverordnung sieht eine Gliederung des Vermögens in immaterielle Ver- mögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen vor. Auf die einzelnen Bilanzposi- tionen wird im nachfolgenden eingegangen. Vorräte wurden, wie bereits in der Eröffnungsbilanz, nicht in der Anlagenbuchhaltung geführt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach der FiFo-Methode (First-in-First-out), welche nach § 45 Abs. 1 GemHVO angewandt werden darf. FiFo bedeutet, dass die zuerst angeschafften Vorräte als erstes verbraucht werden und der Bestand zum 31. Dezember mit den Einkaufs- werten der zuletzt erworbenen Vorräte zu bewerten ist. Die Forderungen wurden zum Bilanzstichtag entsprechend den gesetzlichen Regelungen wertberichtigt. Die Pflichtrückstellungen wurden nach den Maßgaben von § 90 Abs. 2 GemO und § 41 Abs. 1 GemHVO gebildet. Zudem wurden Wahlrückstellungen nach § 90 Abs. 4 GemO und § 41 Abs. 2 GemHVO für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen, wie z.B. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für Rückbauverpflichtungen, erfasst. Bei Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 49 der Ausübung von Wahlrückstellungen ist der Grundsatz der Bilanzstetigkeit zu berücksichti- gen mit der Folge, dass von der ausgeübten Entscheidung in Folgejahren nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Der Jahresabschluss beinhaltet sämtliche Pflichtangaben gemäß § 53. Abs. 2 GemHVO sowie die Vermögens-, Forderungs- und Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das fol- gende Jahr übertragene Haushaltsermächtigungen. 5.2 Aktiva Die Aktivseite der Bilanz gibt Auskunft über das Vermögen des Bodenseekreises. Sie unter- gliedert sich nach immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzvermögen, sowie den Abgrenzungsposten und die Nettopositionen (nicht gedeckter Fehlbetrag). Der Aktivseite kann man die Mittelverwendung entnehmen. 5.2.1 Immaterielle Vermögensgegenstände (siehe 5., Zeile A1100) Unter „immaterielle Vermögensgegenstände“ sind alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkör- perlichen Vermögensgegenstände zu verstehen, die nicht Sachen i. S. v. § 90 BGB sind. Sie müssen einzeln existent sein und selbstständig bewertet werden können. Allen immateriellen Vermögensgegenständen ist gemeinsam, dass sie physisch nicht existent sind, ggf. jedoch durch einen körperlichen Träger (z.B. CDs) vermittelt werden. Beispiele hierfür sind Lizenzen, Software, Konzessionen und sonstige Nutzungsrechte. Die Bewertung des immateriellen Vermögens erfolgte nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Wertgrenze von 410 Euro netto wurde nach § 38 Abs. 4 GemHVO durch den Landrat festgelegt und angewendet. Alle immateriellen Vermögensgegenstände un- terliegen generell einer Nutzungsdauer von drei Jahren, sofern keine andere Nutzungsdauer bestimmt ist (Bsp. Laufzeit Lizenz). Selbst erstellte, sowie unentgeltlich erworbene immateri- elle Vermögensgegenstände liegen nicht vor. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 00250000 DV-Software 783.929,36 616.503,10 -167.426,26 00800000 Sonstiges immaterielles Vermögen 5.502,08 3.056,71 -2.445,37 SUMME 789.431,44 619.559,81 -169.871,63 Die negative Abweichung/Veränderung begründet sich in der Abschreibung der einzelnen Ver- mögensgegenstände, welche in Summe im vergangenen Jahr 2016, höher als die Anschaf- fungen waren. Somit ergibt sich im vergangenen Berichtsjahr ein Werteverzehr. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 50 5.2.2 Sachvermögen Zum Sachvermögen zählen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie deren Aufbauten bzw. Aufwuchs und grundstücksgleiche Rechte. Weiter gehören dazu das Infrastrukturvermögen, Kunstgegenstände, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen sowie Anla- gen im Bau. 5.2.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Zeile A1210) Unbebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude be- finden. Hierzu zählen im Bodenseekreis Grund und Boden bei Grünflächen, Ackerland, Wald- flächen sowie deren Aufwuchs und sonstige unbebaute Grundstücke. Die sonstigen unbebau- ten Grundstücke unterteilen sich in Naturschutzgrundstücke und deren Aufbauten, unbebau- tes Bauland und weitere Grundstücke. Grundstücksgleiche Rechte liegen im Bodenseekreis nicht vor. Generell werden unbebaute Grundstücke mit ihren tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten bewertet. Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 011100000 Grund und Boden bei Grünflächen 0,00 12.875,13 12.875,13 013100000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 478.920,71 478.920,71 0,00 013200000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 996.753,48 996.753,48 0,00 019000000 sonstige unbebaute Grundstücke 1.279.100,85 1.279.100,85 0,00 019100000 Naturschutzgrundstücke 6.917.882,10 6.917.882,10 0,00 019110000 Aufbauten – Naturschutzgrundstücke 47.732,33 46.159,74 -1.572,59 019200000 landwirtschaftliche Flächen der Stra- ßengrundstücke 28.323,68 28.323,68 0,00 019300000 Bauland 519.239,84 519.239,84 0,00 SUMME 10.267.952,99 10.279.255,53 11.302,54 Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2016 wurde eine Grünfläche im Ried auf der Gemarkung Ra- derach mit insgesamt 2.931 m² erworben. Der Kaufpreis (inklusive Grunderwerbssteuer, Notar- und Beurkundungskosten) beläuft sich auf 12.875,13 Euro. Der Zugang begründet die positive Veränderung. Die Veränderung in Höhe von -1.572,59 Euro im Bereich der Aufbauten auf Naturschutzgrund- stücke begründen sich durch die Abschreibungssumme. Außenanlagen wie Einfriedungen, Bodenbefestigungen (Wege, Zufahrten, Parkplätze) oder Beleuchtungsanlagen (in diesem Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 51 Fall eine Einfriedung und Weg auf dem Flst. Nr. 189 in Salem-Buggensegel) unterliegen, ent- gegen der Grundstücke, der Abschreibung. Sie werden über die festgesetzte Nutzungsdauer abgeschrieben. 5.2.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (siehe 5., Zeile A1220) Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, inklu- sive deren Aufbauten und Aufwuchs. Die Benutzbarkeit von Gebäuden und somit auch die Abnutzung beginnt im Zeitpunkt der Be- zugsfertigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Gebäude zu aktivieren und unterliegt der Abschrei- bung. Befinden sich auf dem Grundstück Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem Wert des Grund- und Bodens von untergeordneter Bedeutung sind, so gilt das Grundstück als unbebaut. Die bebauten Grundstücke umfassen Sozial- und Wohnbauten, sowie Schulen und Verwal- tungsgebäude. Während Grundstücke keiner planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden Gebäude, Aufbauten und Aufwuchs über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrie- ben. Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten herange- zogen (§ 46 GemHVO). Wie im Rahmen der Aufstellung der Eröffnungsbilanz bereits festge- legt, wurden für die Festsetzung der Nutzungsdauern folgende Zeiträume angesetzt: Nutzungsart Nutzungsdauer nach AfA- Tabelle BW Festgelegte Nutzungs- dauer Fahrradständer und Fahrradabstellplätze 12-17 Jahre 15 Jahre Gebäude massiv 50-80 Jahre 50 Jahre Gebäude, sonstige Bauweise (z.B. Garagen, Neben- gebäude, Schuppen, Toilettenhäuschen, Gewächs- haus, Pavillon) 20-40 Jahre 25 Jahre Parkplatz, Hoffläche, mit Packlage 19 Jahre 19 Jahre Sportplätze (Kunstrasenplatz) 15 Jahre 15 Jahre Sportplätze (Rasen- und Trennplätze) 20 Jahre 20 Jahre Grünanlagen 50-100 Jahre 100 Jahre Müllstationen 15 Jahre 15 Jahre Niederseilgarten (es wurde die Nutzungsdauer für Spielgeräte angenommen) 10 Jahre 10 Jahre Bänke aus Metall oder Kunststoff 25 Jahre 25 Jahre Aufwuchs, Einbauten und Ausstattung Spielplatz 50-100 Jahre 50 Jahre Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 52 Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 021100000 Grund und Boden bei Wohnbauten 751.091,47 581.871,19 -169.220,28 021200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Wohnbauten 79.353,19 39.676,60 -39.676,59 022100000 Grund und Boden bei sozialen Ein- richtungen 0,00 7.601,00 7.601,00 023100000 Grund und Boden bei Schulen 12.831.326,68 12.831.326,68 0,00 023200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Schulen 65.200.249,89 62.337.598,61 -2.862.651,28 029100000 Grund und Boden mit Dienstgebäu- den 1.449.542,78 1.449.542,78 0,00 029200000 Gebäude, Aufbauten, Betriebsvorrich- tungen bei Dienstgebäuden 15.011.991,47 14.524.725,27 -487.266,20 SUMME 95.323.555,48 91.772.342,13 -3.551.213,35 Im Wesentlichen ist der Bau der Kreisstraße K7725 verantwortlich für die Veränderungen des Bilanzkontenbereichs 021*. So resultiert die negative Veränderung auf dem Konto 021100000 in Höhe von -169.220,28 Euro aus der Umnutzung einer Wohnbebauungs-/Gebäudefläche zu einer Straßenfläche. Neben der Abschreibung sind auf dem Bilanzkonto 021200000 auch Ver- schrottungen von Aufbauten (Grünflächen, Zufahrt und Parkplatz) enthalten, die durch den Straßenneubau ersetzt werden. Der Zugang der Gebäude- und Freifläche „Enderwiesen“, welche mit einem Erbbaurechtsver- trag über eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossen wurde, bildet sich in der Summe mit 7.601,00 Euro auf dem Bilanzkonto 022100000 ab. Die größte Veränderung schlägt sich bei den Gebäuden, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen nieder. Ursächlich hierfür ist die Abschreibung in Höhe von 2.862.651,28 Euro. Ebenso ist es hauptsächlich die Abschreibung die die Veränderung des Bilanzkontos 029200000 begründet. 5.2.2.3 Infrastrukturvermögen (siehe 5., Zeile A1230) Zum Infrastrukturvermögen des Bodenseekreises zählen Straßen, Wege, Plätze und Ver- kehrslenkungsanlagen, Brücken, Tunnel sowie ingenieurbauliche Anlagen. Zudem gehören Ver- und Entsorgungsanlagen der Abfallentsorgung dazu. Beim Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden und die zuzurechnenden Aufbauten, Betriebsvorrichtungen, Bauwerke, etc. separat bewertet. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 53 Für die Bewertung wurden die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten vermin- dert um die Abschreibung angesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 031000000 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 99.812,32 109.024,06 9.211,74 031100000 Grund und Boden Straßen 11.712.052,30 11.942.405,59 230.353,29 031200000 Grund und Boden zur Abfallentsor- gung 463.326,40 463.326,40 0,00 032000000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauli- che Anlagen 13.818.168,37 13.588.495,75 -229.672,62 034310000 bauliche Anlagen zur Abfallentsor- gung 1.131.634,27 977.709,74 -153.924,53 034320000 technische Anlagen zur Abfallentsor- gung 54.882,02 51.778,85 -3.103,17 035000000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 24.900.137,47 23.599.403,78 -1.300.733,69 035200000 Hochwertiges Zubehör 523.491,46 843.237,78 319.746,32 039000000 Sonstige Bauten des Infrastrukturver- mögens 32.483,35 28.827,88 -3.655,47 SUMME 52.735.987,96 51.604.209,83 -1.131.788,13 Neben Grunderwerben, im Wesentlichen für den Straßenbau (rund 240 T Euro) wurden im Berichtsjahr 2016 auch mehrere Bauprojekte fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. So wurde eine neue Querungshilfe auf der Kreisstraße 7742 bei Schnetzenhausen unter dem Bilanzkonto 035* als Zugang verzeichnet und bilanziert (rd. 300 T Euro). Aber auch die K7749 wurde mit Ihrer Trag- und Deckschicht erneuert, was eine Maßnahme mit investivem Charak- ter darstellt, da sie über den ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wurde und somit in der Bilanz auszuweisen ist (ca. 140 T Euro). Im Gegensatz dazu wurden Teilflächen abgegeben, Straßenzüge erneuert und Abschreibun- gen gebucht. Der größte Zuwachs erfolgte im Bereich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung. An mehreren Stellen im Kreisgebiet wurden Überwachungsanlagen installiert und unter dem Bi- lanzkonto 0352* bilanziert. Die meist negativen Veränderungswerte sind durch die Abschreibungen, welche die Zugangs- werte der einzelnen Vermögensgegenstände übersteigen, begründet. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 54 5.2.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken (siehe 5., Zeile A1240) Bauten auf fremdem Grund und Boden sind mit den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstel- lungskosten zu bewerten. Fremde Grundstücke stehen im Eigentum eines Dritten und wurden, sofern der Bodenseekreis kein Erbbaurecht oder sonstige Rechte innehat, die eine Aktivierung verlangen, nicht bilanziert. Bauten auf fremdem Grund und Boden liegen überwiegend im Bereich der Asylunterbringung vor. Der Bodenseekreis hat im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung einige Liegenschaften angemietet und um diese für den Zweck nutzbar zu machen, umfassend renoviert. Dies macht eine Aktivierung der Bauten erforderlich. Die Nutzungsdauer richtet sich in der Regel nach der Dauer des Mietverhältnisses. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 041000000 Bauen auf fremden Grundstücken 3.693.155,43 10.007.959,30 6.314.803,87 Im Wesentlichen sind die Veränderungen im Haushaltsjahr 2016 durch die Aktivierung bzw. Bezugsfertigkeit der Asylunterkünfte und der damit verbundenen Abschreibung zu begründen. So wurden im Berichtsjahr 2016 unter anderem folgende Asylunterkünfte aufgrund Betriebs-/ Bezugsfertigkeit aktiviert: - Gemeinschaftsunterkunft Salem, Riedweg 16 - Gemeinschaftsunterkunft Tettnang, Wilhelmstraße 20 - Asylbewerberunterkunft Meckenbeuren, Martin-Luther-Weg 1 - Asylbewerbernotfallunterkunft, Alte Sporthalle Neukirch - Asylbewerbernotfallunterkunft, Alte Turnhalle Meckenbeuren - Asylbewerberunterkunft Salem, Bodenseestraße 135 - Gemeinschaftsunterkunft Friedrichshafen, Bodenseestraße 102 - Gemeinschaftsunterkunft Friedrichshafen, Fallenbrunnen 5.2.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler (siehe 5., Zeile A1250) Unter dieser Bilanzposition werden überwiegend die Kunstgegenstände, welche durch das Kreiskulturamt verwaltet werden, aufgeführt. Kunstgegenstände zählen zum beweglichen Ver- mögen und sind grundsätzlich mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bewerten. Kunstgegenstände unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 051000000 Kunstgegenstände 2.144.537,85 2.172.803,85 28.266,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 55 Veränderungen begründen sich durch den Zu- oder Abgang oder einer dauerhaften Wertmin- derung aufgrund Beschädigung o. ä. Im Haushaltsjahr 2016 konnten zahlreiche neue Kunstgegenstände angeschafft werden, wodurch der Gesamtwert der Kunstgegenstände positiv gestiegen ist. 5.2.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge (siehe 5., Zeile A1260) Neben den kreiseigenen Fahrzeugen sind unter dieser Bilanzposition alle Betriebsvorrichtun- gen, Maschinen und technischen Anlagen erfasst, sofern diese nicht entsprechend den Zu- ordnungsvorschriften zum Kontenrahmen den Gebäuden, dem Infrastrukturvermögen oder den Betriebs- und Geschäftsausstattungen zuzuordnen sind. Die Bewertung erfolgte entsprechend § 62 Abs. 1 S. 3 GemHVO nach den tatsächlichen An- schaffungs- und Herstellungskosten. Die beweglichen Vermögensgegenstände werden ent- sprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die auf Grundlage der Abschreibungs- tabelle des Landes Baden-Württemberg, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und der Beschaffenheit und Nutzung des Vermögensgegenstandes bestimmt wurden, abgeschrie- ben. Von dem in § 38 Abs. 4 GemHVO eingeräumten Wahlrecht zur Festsetzung einer Wertgrenze für die Befreiung der Inventarisierung hat der Landrat mit Wirkung vom 30. April 2014 Ge- brauch gemacht und eine Wertgrenze in Höhe von 410 Euro netto festgesetzt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 061000000 Fahrzeuge 2.779.265,08 3.050.508,61 271.243,53 062000000 Maschinen 686.788,70 848.596,10 161.807,40 063000000 Technische Anlagen 188.546,36 207.787,04 19.240,68 063100000 Netzwerke 262.195,09 421.618,64 159.423,55 064000000 Geräte 344,66 0,00 -344,66 SUMME 3.917.139,89 4.528.510,39 611.370,50 Im Haushaltsjahr 2016 ist der Vermögenswert um mehr als eine halbe Million Euro gestiegen. Die positive Veränderung begründet sich vor allem mit der Beschaffung eines Unimog, eines Sprinters, mehrerer Streuautomaten und einem Schneepflug im Bereich der Straßenmeiste- reien sowie mit dem Zugang eines neuen Dienstwagens für den Kreisbrandmeister und dem Kauf eines VW-Transporters für die Überwachung des fließenden Verkehrs. Zudem ist für die Jörg-Zürn-Gewerbeschule unter anderem eine CNC-Fräsmaschine zuge- gangen. Aber auch im Bereich der Technischen Anlagen und Netzwerke wurden umfassende Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 56 Beschaffungsmaßnahmen durchgeführt. So wurde für den Serverraum im Landratsamt eine Klima-Split-Anlage beschafft und zahlreiche WLAN-Accesspoints eingerichtet. Gemindert werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um die Abschreibungen, wel- che allerdings die Anschaffungen des vergangenen Jahres nicht übersteigen. 5.2.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung (siehe 5., Zeile A1270) Zur Betriebs- und Geschäftsausstattung zählen Einrichtungsgegenstände wie beispielsweise Büromaschinen, PCs, Notebooks jeweils einschließlich funktional fest verbundener Software, Einrichtungs-/ und Ausstattungsgegenstände von kommunalen Einrichtungen und von Hand geführte Werkzeuge. Die Kriterien zur Inventarisierung und die Bewertungsmethoden sowie die Festlegung der Nut- zungsdauern erfolgten analog den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen unter Position 5.2.2.6. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 071000000 Betriebsvorrichtung 4.925,04 37.068,06 32.143,02 072000000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 552.721,05 527.528,31 -25.192,74 072100000 - 072130000 Mobiliar 820.363,50 909.509,14 89.145,64 072200000 + 072300000 Musikinstrumente, Sportgeräte 21.214,82 29.948,69 8.733,87 0724* Informationstechnik, EDV-Ausstattung 854.356,44 923.937,09 69.580,65 0725* Werkzeuge, Laborgeräte, Haushalts- geräte 761.938,11 806.314,68 44.376,57 0726* Unterrichtsmaterial 133.384,27 232.469,14 99.084,87 SUMME 3.148.903,23 3.466.775,11 317.871,88 In Summe ist der Wert der Bilanzkonten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen positiv gestiegen. Dies bedeutet, dass der Wert der Zugänge an beweglichem Vermögen, den der Abschreibungen im vergangenen Berichtsjahr überstiegen hat. So wurde beispielsweise im Bereich der Betriebsvorrichtungen im Juni des Jahres eine neue Laboreinrichtung im Berufsschulzentrum Friedrichshafen im Wert von 33.605,58 Euro aktiviert. Abzüglich der laufenden Abschreibungen, ist der Wert mit 32.143,02 Euro aber dennoch po- sitiv angestiegen. Im Gegensatz dazu überstieg der Wert der Abschreibungen auf dem Bilanz- konto 072* den Wert der Neuanschaffungen und spiegelt in Summe eine negative Verände- rung wieder. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 57 5.2.2.8 Vorräte (siehe 5., Zeile A1280) Vorräte sind Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Unter Vorräte versteht man Rohstoffe (z.B. Streusalz), Hilfsstoffe und Betriebsstoffe (z.B. Heizöl). Allen Vorräten ist gemein, dass Sie verbraucht werden. Das bedeutet, sie sind nicht abnutzbar und unterliegen daher auch nicht der planmäßigen Abschreibung. Die Bewertung erfolgt nach der FiFo-Methode. Die zuerst angeschafften Vorräte werden als erstes verbraucht und der Bestand zum 31. Dezember 2016 wird mit den Einkaufswerten der zuletzt erworbenen Vorräte bewertet. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 08* Vorräte 311.469,61 298.790,40 -12,679,21 Die Veränderung stellt somit einen Verbrauch und Mengenmäßigen Verzehr der Vorräte im vergangen Berichtsjahr dar. 5.2.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau (siehe 5., Zeile A1290) Unter dieser Bilanzposition werden Anzahlungen für Vermögen, das noch nicht im wirtschaft- lichen Eigentum des Bodenseekreises steht, oder das sich zum Bilanzstichtag noch in Her- stellung befindet, erfasst. Die Veränderungen ergeben sich unter anderem aus Baumaßnahmen der Bau- und Liegen- schaften, Straßen und der Abfallwirtschaft. Alle Anlagen des Bilanzkontenbereichs 09* unter- liegen bis zur Inbetriebnahme und Zuordnung zur konkreten Bilanzposition keiner Abschrei- bung. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung 09100000 geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 69.352,07 168.562,61 99.210,54 09600000 geleistete Anzahlungen 5.757.255,27 18.435.537,22 12.678.281,95 SUMME 5.826.607,34 18.604.099,83 12.777.492,49 Im Wesentlichen ist die erste Anzahlung für die Beschaffung eines Kombinationsmähgerätes für die Straßenmeisterei Tettnang in Höhe von 80.000,00 Euro für die Veränderung innerhalb der Bilanzposition 0910000 verantwortlich. Die Anzahlung des Mähgerätes erfolgte im Dezem- ber des Haushaltsjahr 2016, während die Auslieferung und Schlusszahlung erst im darauffol- genden Jahr 2017 erfolgte. Die noch fehlende Differenz in Höhe von 19.210,54 begründet sich in Grunderwerbskosten für den Bau der Kreisstraßen 7742 und 7725. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 58 Die Veränderung der Bilanzposition 09600000 teilt sich wie folgt auf die verschiedenen Fach- bereiche/Ämter auf: In den verschiedenen Ämtern werden unter den Anlagen in Bau zahlreiche Maßnahmen wie beispielsweise der Bau von Kreisstraßen, der Bau einer Lernfabrik, oder die Flächenkonzep- tion des Landratsamtes bedient und vorangetrieben. 5.2.3 Finanzvermögen 5.2.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (siehe 5., Zeile A1310) Verbundene Unternehmen sind solche, an denen der Bodenseekreis mit einem beherrschen- den Einfluss beteiligt ist (§ 271 HGB). Das ist bei einem Anteil von über 50,00 % der Fall. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (70 %) 70.000,00 70.000,00 0,00 SUMME 70.000,00 70.000,00 0,00 Bau- und Liegenschaftsamt (1.760.948,28 Euro) Straßenbauamt (8.095.926,76 Euro) Abfallwirtschaftsamt (2.647.289,58 Euro) Sonstige (174.177,33 Euro) Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 59 5.2.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen (siehe 5., Zeile A1320) Eine sonstige Beteiligung des Landkreises liegt vor, wenn dieser keinen beherrschenden Ein- fluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, d.h. Einzah- lung ins Stammkapital, ggf. in die Rücklage und Nebenkosten. Planmäßige Abschreibungen der Beteiligungen erfolgen nicht. Eine Wertminderung erfolgt dann, wenn Verluste mittelfristig nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden können. Gesellschaft Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung ABK Abfallwirtschaftsgesellschaft der Landkreise Bodensee und Kon- stanz (50,00 %) 13.000,00 13.000,00 0,00 BOB GmbH & Co. KG (20,00%) 255.680,00 255.680,00 0,00 BOB VerwaltungsGmbH (20,00%) 6.000,00 6.000,00 0,00 BODO Verkehrsverbund-gesell- schaft mbH (25,00%) 8.000,00 8.000,00 0,00 Bodensee Festival GmbH (7,89%) 15.600,00 15.600,00 0,00 Energieagentur Bodenseekreis GbR (45,28%) 4.610,00 4.610,00 0,00 FFG Flughafen Friedrichs-hafen GmbH (39,38%) 4.381.439,85 3.770.803,51 -610.636,34 GpZ FN Gemeindepsychiatrie-zent- rum Friedrichshafen gGmbH (10,00%) 5.000,00 5.000,00 0,00 GpZ ÜB Gemeindepsychiatrie-zent- rum Überlingen gGmbH (10,00%) 2.500,00 2.500,00 0,00 Internationale Bodensee-Messe Friedrichshafen GmbH (4,76%) 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 IBT Internationale Bodensee Touris- mus GmbH (32,87%) 39.397,00 39.397,00 0,00 Klinik Tettnang GmbH (5,10%) 15.300,00 15.300,00 0,00 Komm.Pakt.Net (2,89 %) 20.938,60 20.938,60 0,00 ReKo Regionaler Kompensations- pool GmbH (16,50%) 52.777,00 52.777,00 0,00 RITZ Regionales Informations- und Technologietransferzentrum GmbH (50,00%) 0,00 13.382,57 13.382,57 WFB Wirtschaftsförderung Boden- seekreis GmbH (9,27%) 8.900,00 8.900,00 0,00 Zweckverband KIRU (2,06 %) 146.708,14 146.708,14 0,00 Zweckverband OEW (15,81 %) 0,00 0,00 0,00 Zweckverband Protec 0,00 0,00 0,00 SUMME Beteiligungen 5.975.850,59 5.378.596,82 -597.253,77 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 60 Der Bodenseekreis beteiligte sich im Berichtsjahr an der RITZ GmbH. Zusammen mit der Stadt Friedrichshafen wurde die Gesellschaft neu gegründet und jeweils Stammkapital von 12.500,00 Euro eingezahlt. Bilanziert werden die Anschaffungskosten mit 13.382,57 Euro. Für die FFG GmbH wurde eine Wertminderung im Rahmen des Anteils am Stammkapitals im Verhältnis zum Jahresfehlbetrag verbucht. 5.2.3.3 Sondervermögen (siehe 5., Zeile A1330) Unter Sondervermögen versteht man z.B. das Vermögen von rechtlich unselbstständigen Stif- tungen gem. § 96 GemO. Stiftungen sind in der Bilanz nicht zu berücksichtigen, sondern im jeweiligen Jahr als außeror- dentlicher Aufwand zu buchen. Informativ werden die Stiftungen des Bodenseekreises jedoch aufgeführt. Näheres ist dem Beteiligungsbericht des Bodenseekreises zu entnehmen. - Kunst- und Kulturstiftung (100%) - Stiftung Perspektive im Bodenseekreis (100%) - Stiftung Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (10 %) - Stiftung Naturschutzzentrum Eriskirch (30 %) Unselbständige Stiftungen sind nach § 96 Abs. 2 GemO als Sondervermögen Bestandteil des Gemeindehaushalts und gesondert auszuweisen. Der Bodenseekreis hat eine rechtlich un- selbständige Stiftung, d.h. die Erfüllung des Zweckes ist nur aus dem Ertrag der Finanzanlage möglich. Die Mittel der Stiftung Reis (2.556,46 Euro) wurden unbar zur Verfügung gestellt und sind daher in den liquiden Mitteln enthalten und dort bilanziert. Ein Ausweis unter Sondervermögen erfolgt aus diesem Grund nicht. 5.2.3.4 Ausleihungen (siehe 5., Zeile A1340) Der Bodenseekreis hat Ausleihungen in Form von gewährten langfristigen Darlehen sowie Genossenschaftsanteilen. Es handelt sich um eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber dem Landkreis, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss und verzinslich ist. Die Bewertung der Ausleihung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten. Planmäßige Abschreibungen der Ausleihungen erfolgen nicht. Die Bilanzposition bleibt unverändert und setzt sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusam- men: Vergebene Darlehen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Tierschutzverein Friedrichsha- fen 30.991,96 30.991,96 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 61 DRK Überlingen 38.346,89 38.346,89 0,00 DRK Friedrichshafen 511.291,88 511.291,88 0,00 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen 50.000,00 50.000,00 0,00 GpZ Friedrichshafen, Zwi- schenfinanzierungsdarlehen 80.000,00 80.000,00 0,00 GpZ Friedrichshafen, Gesell- schafterdarlehen Neubau 500.000,00 500.000,00 0,00 GpZ Überlingen, Gesellschaf- terdarlehen 25.000,00 25.000,00 0,00 GpZ Überlingen, Zwischenfi- nanzierungsdarlehen 55.000,00 55.000,00 0,00 Klinik Tettnang GmbH Gesellschafterdarlehen Erb- pacht 1.664.396,12 1.572.485,40 -91.910,72 FFG GmbH Gesellschafterdarlehen 0,00 1.358.300,00 1.358.300,00 DBT GmbH Gesellschafterdarlehen EBC 0,00 300.000,00 300.000,00 Zwischensumme vergebene Darlehen 2.955.026,85 4.521.416,13 1.566.389,28 Genossenschaften Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Baugenossenschaft Familien- heim Bodensee eG 160,00 160,00 0,00 Kreisbaugenossenschaft Bo- denseekreis eG 155,00 155,00 0,00 Baugenossenschaft Überlingen eG 1.800,00 1.800,00 0,00 Zwischensumme Genossen- schaften 2.115,00 2.115,00 0,00 SUMME Ausleihungen 2.957.141,85 4.523.531,13 1.566.389,28 5.2.3.5 Wertpapiere (siehe 5., Zeile A1350) Diese Bilanzposition beinhaltet die sonstigen Einlagen, bei denen es sich nicht um übertrag- bare Sichteinlagen handelt (Geldanlagen). Wertpapiere sind nur zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Zuschreibun- gen erfolgen nur in dem Umfang, wie diese dem Bodenseekreis durch Abschöpfung tatsäch- lich zugehen. Dauerhafte Wertverluste sind jedoch bilanziell darzustellen. Diese Bilanzposition setzt sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen: Wertpapiere Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sparbuch 100.582,09 100.619,09 37,00 Bodenseefonds 14.315.804,00 14.315.804,00 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 62 Depot Liquidität Garant 0,00 18.000.404,43 18.000.404,43 SUMME Wertpapiere 14.416.386,09 32.416.827,52 18.000.441,43 Der Bodenseekreis hat im März 2002 den Bodenseefonds aus Rücklagemitteln der Abfall- wirtschaft mit 14.315.804,00 Euro eingezahlt. Der Stand zum 31. Dezember 2016 betrug 15.787.774,88 Euro (Vj. 15.788.595,18 Euro). Um aus der aktuellen Zinslage noch die bestmöglichen Zinsen zu erwirtschaften, wurde am 2. Mai 2016 ein Depot angelegt. Die Geldanlage sowie der erzielte Zuwachs sind in diesem De- pot sicher. Wertverluste sind ausgeschlossen. Im Laufe des Jahres sind 35,00 Mio. Euro in das Depot eingezahlt und 17,00 Mio. Euro entnommen worden. Der Bestand zum 31. Dezem- ber 2016 betrug 18.000.404,43 Euro. Der Bodenseekreis hält weiterhin ein Sparbuch über 100.619,09 Euro. 5.2.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen (siehe 5., Zeile A1360) Entgegen der Eröffnungsbilanz wurde zum Jahresabschluss die vereinfachte Darstellung der Gemeindehaushaltsverordnung übernommen, in dem die öffentlich-rechtlichen Forderungen mit den Forderungen aus Transferleistungen zusammengefasst werden. Zur besseren Ver- gleichbarkeit werden diese hier letztmals getrennt dargestellt: Öffentlich-rechtliche Forderungen Öffentlich-rechtliche Forderungen resultieren insbesondere aus der Festsetzung von Gebüh- ren (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren), Beiträgen und Steuern sowie ähnlichen Entgel- ten. Zum 31. Dezember 2016 lag der Forderungsbestand bei rund 8 Mio. Euro. In diesem Forderungsbereich wurden für das Jahr 2016 ca. 600 T Euro wertberichtigt. Forderungen aus Transferleistungen Bei den Forderungen aus Transferleistungen handelt es sich überwiegend um Forderungen aus dem Bereich Soziales. Zum 31. Dezember 2016 lag der Forderungsbestand bei rund 842 T Euro. Hier wurden für das Jahr 2016 Forderungen i.H.v. ca. 7,48 Mio. Euro wertberichtigt. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung öffentlich-rechtliche Forderun- gen 3.910.135,30 8.034.423,37 4.124.288,07 Forderungen aus Transferleis- tungen 2.791.130,17 842.022,22 -1.949.107,95 SUMME 6.701.265,47 8.876.445,59 2.175.180,12 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 63 5.2.3.7 Privatrechtliche Forderungen (siehe 5., Zeile A1370) Eine privatrechtliche Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldver- hältnisses eine Leistung zur fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder einer Erfüllung von Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung privatrechtliche Forderungen 4.528.986,42 4.559.581,81 30.595,39 Zum 31. Dezember 2016 lag der Forderungsbestand bei rund 4,56 Mio. Euro. Die Verkaufs- summe für das Schloss Rauenstein, welche in den Jahren 2018 bis 2022 in Raten fällig wird, ist in dem Forderungsbestand i. H. v. 2,9 Mio. enthalten. Bei den privatrechtlichen Forderungen wurden Forderungen i.H.v. ca. 153 T Euro wertberichtigt. Für das über die Einzelwertberichtigung hinausgehende allgemeine Ausfallrisiko sollte bzw. kann bei allen Forderungen eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen werden. Wie be- reits bei der Eröffnungsbilanz, erfolgte auch beim Jahresabschluss 2016 keine Pauschalwert- berichtigung. Da die Wertberichtigungssätze bereits recht hoch sind, wird eine weitergehende Pauschal- wertberichtigung nicht in Betracht gezogen. 5.2.3.8 Liquide Mittel (siehe 5., Zeile A1380) Bei den liquiden Mitteln handelt es sich um sofort verfügbare Mittel. Dazu zählen u. a. Sicht- einlagen bei Banken und Kreditinstituten, Festgelder (sofern jederzeit kündbar), Tagesgelder sowie Barbestände. Die Bewertung erfolgt zu ihrem Nennwert. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Liquide Mittel 35.640.447,39 10.384.530,34 -25.255.917,05 Die hohe Veränderung von liquiden Mitteln ergibt sich unter anderem daraus, dass Mittel in Depots angelegt wurden. Depots sind als Wertpapiere kein Bestandteil der liquiden Mittel, auch wenn diese täglich verfügbar sind. In den Bankbeständen sind auch die liquiden Mittel des Naturschutzzentrums Eriskirch enthal- ten. Zum 31. Dezember 2016 lag der Bestand bei 61.909,02.Euro. Die Mittel sind beim Bo- denseekreis auszuweisen und gleichzeitig als Verbindlichkeit gegenüber dem Naturschutz- zentrum zu bilanzieren. Die Mittel der rechtlich unselbständigen Stiftung Reis i.H.v. 2.557,10 Euro sind ebenfalls in den liquiden Mitteln enthalten. Weiterhin sind 265.368,36 Euro an Mündelgeldern aus Beistandschaft enthalten. Die Veränderung des Mündelvermögens ins der Anlage unter 9.7 zu entnehmen. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 64 5.2.4 Abgrenzungsposten 5.2.4.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Zeile A2100) Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Haushaltsjahr geleistet und gebucht wurden, aber wirtschaftlich zum Teil oder ganz künftigen Haushaltsjahren als Auf- wand zuzurechnen sind. Mit der aktiven Rechnungsabgrenzung wird der Periodengerechtig- keit Rechnung getragen Diese Bilanzposition setzte sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Beamtengehälter 617.794,95 640.927,13 23.132,18 Auszahlungen des Sozialberei- ches (Sozialamt, Amt für Mig- ration u. Integration, Jobcen- ter, Jugendamt) 4.859.360,94 8.121.371,77 3.262.010,83 SUMME 5.477.155,89 8.762.298,90 3.285.143,01 Im Sozialbereich wurden durch die Schnittstellendateien zum Stichtag in Summe folgende Be- träge abgegrenzt: - Jobcenter (Prosoz II) 2.141.008,69 Euro - Sozialamt + AMI (Prosoz XII) 2.625.160,38 Euro - Jugendamt WJH (Prosoz14) 308.035,94 Euro - Jugendamt UVG (Prosoz14) 67.164,80 Euro Die weiteren 2.980.001,96 Euro setzen sich durch beleggenaue Abgrenzung aus allen Berei- chen zusammen. 5.2.4.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse (siehe 5., Zeile A2100) Nach § 40 Abs. 1 S. 1 GemHVO sollen geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnissen auf- gelöst werden. In der Eröffnungsbilanz wurde auf den Ansatz früherer geleisteter Investitions- zuschüsse verzichtet. Im Haushaltsjahr 2016 wurden somit erstmals folgende Sonderposten gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten für geleistete In- vestitionszuschüsse 0,00 100.999,70 100.999,70 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 65 So wurde ein Investitionszuschuss für die Streugutlagerhalle in Tettnang gewährt. Die Streu- gutlagerhalle befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Der Landkreis be- teiligte sich in Form eines Baukostenzuschusses und mit dem Kauf einer Topautomatiksteue- rung (Salzmanager). Allerdings können hier lediglich die gewährten Zuschusskosten aus dem Jahr 2016 ausgewiesen werden, da bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz von der Verein- fachungsregel nach § 62 Abs. 6 GemHVO Gebrauch gemacht wurde. Des Weiteren wurde ein Zuschuss zum Bau des Geh- und Radweges entlang der K 7755 und die Kostenbeteiligung für die Beschaffung einer EFM-Software Bodo gewährt. 5.3 Passiva 5.3.1 Basiskapital (siehe 5., Zeile P1100) Das Basiskapital ist die sich in der Vermögensrechnung ergebende Differenz zwischen Ver- mögen und Abgrenzungsposten der Aktivseite sowie Rücklagen, Sonderposten, Rückstellun- gen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite (§ 61 Nr. 6 GemHVO). Im Basiskapital sind nach den Vorgaben der GemHVO Rücklagen aus Überschüssen des or- dentlichen Ergebnisses, Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses, zweckgebun- dene Rücklagen und sonstige Rücklagen nachzuweisen. Diese Positionen sind mit Ausnahme der zweckgebundenen Rücklage zum Bilanzstichtag nicht gebildet worden, da diese im ersten Jahr der doppischen Buchführung nicht gebildet werden können. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Basiskapital 123.937.649,41 123.886.033,41 -51.616,00 Das Basiskapital nahm 2016 um 51.616 Euro in Höhe des Fehlbetrags aus dem Sonderer- gebnis ab. Im ersten Jahr der doppischen Buchführung lag noch keine Rücklage aus Über- schüssen des Sonderergebnisses vor, weshalb der Fehlbetrag nach § 25 Abs. 4 GemHVO mit dem Basiskapital verrechnet werden muss. 5.3.2 Rücklagen Für die Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis und aus Sonderergebnissen sind geson- derte Rücklagen zu bilden (§ 23 GemHVO). Für andere Zwecke können ebenfalls Rücklagen gebildet werden. Rücklagen nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht sind jedoch nicht mit der kameralen allgemeinen Rücklage zu verwechseln, weshalb diese auch nicht übernommen werden Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 66 konnte. Das gleiche gilt für andere bis 2015 gebildete Rücklagen. Die Rücklagen aus Gebüh- renüberschüssen oder zur Nachsorge von Deponien sind hingegen als Rückstellungen aus- zuweisen. 5.3.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Zeile P1210) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 7.643.487,49 7.643.487,49 Die Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2016 mit einem Überschuss von 7.643.487,49 Euro im ordentlichen Ergebnis ab. Dieser Überschuss wird der Rücklage zuge- führt, die nun diesen Bestand im ersten Jahr der Doppik aufweist. 5.3.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses (siehe 5., Zeile P1220) Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 0,00 Das Sonderergebnis der Ergebnisrechnung schloss zum 31. Dezember 2016 mit einem Fehlbetrag von 51.616,00 Euro ab. Da es keine Rücklage gibt, mit dem der Fehlbetrag ver- rechnet werden kann, ist der Fehlbetrag mit dem Basiskapital aufzurechnen. Die jeweiligen Rücklagen sind getrennt zu betrachten und auch getrennt zu verwenden. Nä- heres zur Verwendung ist der Pflichtanlage unter 7. Feststellung und Verwendung des Jah- resergebnisses zu finden. 5.3.2.3 Zweckgebundene Rücklagen (siehe 5., Zeile P1230) Der Bodenseekreis hat eine zweckgebundene Rücklage, die aus dem Stiftungskapital der rechtlich unselbstständigen Stiftung Reis besteht. Die Zinsen des Stiftungskapitals welches Familie Reis aus Überlingen der Constantin-Vanotti-Schule hat zukommen lassen, sollen für Preise für besondere Schülerleistungen im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Das Sondervermögen der Stiftung Reis ist bei den liquiden Mitteln enthalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Stiftungskapital 2.556,46 2.556,46 0,00 Ergebnisrücklage Stiftungen 0,00 0,64 0,64 SUMME 2.556,46 2.557,10 0,64 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 67 Die Ergebnisrücklage wurde aus dem Zinsertrag erwirtschaftet. Der Überschuss aus dem nied- rige Zins wird vorgetragen, bis sich eine Ausschüttung an die Constantin-Vanotti-Schule lohnt. 5.3.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses (siehe 5., Zeile P1300) Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich ein Jahresüberschuss von 7.591.871,49 Euro (7.643.487,49 Euro Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis und 51.616,00 Euro Fehlbe- trag aus dem Sonderergebnis). Das Ergebnis wurde zum 31. Dezember 216 der Rücklage zugeführt bzw. der Fehlbetrag mit dem Basiskapital verrechnet. Die Erläuterung befindet sich unter 5.3.2. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 5.3.4 Sonderposten 5.3.4.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen (siehe 5., Zeile P2100) Hierbei handelt es sich um Mittel, die dem Bodenseekreis für die Finanzierung von Investitio- nen zur Verfügung gestellt wurden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Bund 424.583,59 1.057.464,36 632.880,77 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen vom Land 42.608.456,49 43.893.110,79 1.284.654,30 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von Gemeinden 980.256,94 1.247.429,03 267.172,09 Sonderposten aus Investitions- zuweisungen von sonstigen Bereichen 2.115.158,16 2.142.556,75 27.398,59 SUMME 46.128.455,18 48.340.560,93 2.212.105,75 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 68 5.3.4.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge (siehe 5., Zeile P2200) Als Investitionsbeiträge gelten Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach § 20 ff KAG, wel- che im Bodenseekreis nicht vorkommen. 5.3.4.3 Sonderposten für Sonstiges (siehe 5., Zeile P2300) Hierzu gehören sämtliche Sonderposten in Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb, ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck oder Sachspenden. Ebenso ge- hören auch unentgeltliche Überträge von Straßen im Rahmen von Umstufungen oder Wid- mungen dazu. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung sonstige Sonderposten 21.223,34 20.044,26 -1.179,08 5.3.5 Rückstellungen Rückstellungen werden nach § 90 Abs. 2 GemO für ungewisse Verbindlichkeiten und für hin- sichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen gebildet. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfällt. Im Bereich der Rückstellungen gibt es Pflichtrückstellungen und Wahlrückstellungen. Zu den Pflichtrückstellungen zählen: - Lohn- und Gehaltsrückstellungen - Unterhaltsvorschussrückstellungen - Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien - Gebührenrückstellungen - Altlastensanierungsrückstellungen und - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen Als Wahlrückstellungen (sonstige Rückstellungen) wurden folgende gebildet: - Rückstellungen für ausstehende Rechnungen - Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 5.3.5.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen (siehe 5., Zeile P3100) Lohn- und Gehaltsrückstellungen sind nur für die Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeitarbeit zu bilden. Da sich beim Blockmodell die Beschäftigungs- als auch die Freistellungsphase über das gezahlte Arbeitsentgelt nicht entsprechen, sind bei die- sem Modell Rückstellungen zu bilden. Diese Rückstellungen umfassen sowohl das während Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 69 der Freistellungsphase zu zahlenden Entgelt, als auch den Aufstockungsbetrag, der ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Altersteilzeitvereinbarung entsteht. Die Berechnung der Lohn- und Gehaltsrückstellungen für Altersteilzeit erfolgt durch die Per- sonalabteilung auf Grund der vorliegenden Personaldaten und Berücksichtigung finanzmathe- matischer Prognosen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für Altersteil- zeit 349.200,00 123.486,00 -225.714,00 5.3.5.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen (siehe 5., Zeile P3200) Sofern das Jugendamt berechtigten Kindern und Jugendlichen Unterhaltsvorschüsse gewährt, geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetz auf die Kommune über. Auf Grund der Kostenbetei- ligung des Landes entsteht gleichzeitig eine Verbindlichkeit gegenüber dem Land, eventuelle Erstattungsbeträge sind anteilig an das Land weiterzuleiten. Für diese ungewissen Verbind- lichkeiten sind Rückstellungen in Höhe von 2/3 des wertberichtigten Forderungsbestandes zu bilden. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für die Ver- pflichtung aus der Erstattung von Unterhaltsvorschüssen 447.371,67 150.734,01 -296.637,66 5.3.5.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien (siehe 5., Zeile P3300) Diese Rückstellung ist zu unterscheiden von der bisherigen gebührenrechtlich geprägten haushaltsrechtlichen Sonderrücklage. Rückstellungen für Stilllegungs- und Nachsorgekosten für Abfalldeponien sind für künftige Auszahlungen nach der vollständigen Verfüllung von Deponien zu bilden, da die Zahlungen wirtschaftlich durch die laufende Abfallablagerung verursacht werden, jedoch zeitlich anderen Perioden zuzuordnen sind. Zurückzustellen ist der Betrag, der für die Nachsorgebehandlung des verfüllten Geländes aufgewendet werden muss. Dieser Betrag wird in Abhängigkeit des Standes der Verfüllung der Deponie sukzessive aufgebaut. Es handelt sich somit um Ansamm- lungsrückstellungen. Die Rückstellungen sind für die nachfolgenden Deponien gebildet: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Deponie Weiherberg 24.396.723 24.726.890 330.167 Deponie Hakspiel 675.547 668.869 -6.678 Deponie Dillmannshof 818.754 887.364 68.610 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 70 Deponie Bermatingen 625.377 616.834 -8.543 Deponie Überlingen 567.602 567.789 187 SUMME 27.084.003,00 27.393.038,00 309.035,00 5.3.5.4 Gebührenrückstellungen (siehe 5., Zeile P3400) Die Landkreise haben nach § 14 Abs. 2 KAG für die Einhaltung des Kostenüberschreitungs- verbots einen mehrjährigen Zeitraum zu berücksichtigen, der höchstens fünf Jahre umfassen soll. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das Gebührenaufkommen die Gesamt- kosten, sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Diese gesetzliche Ausgleichspflicht weist den Charakter einer „ungewissen Verbindlichkeit" auf. Weist ein Jahr eine Kostenüberdeckung auf, erfolgt in der Höhe des Überschusses eine Zuführung an die Rückstellung. Die Berechnung der Rückstellungen für Gebührenüberschüsse erfolgt auf Grund der Kalkula- tionswerte aus dem Abfallwirtschaftsbereich. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Gebührenüberschussrückstel- lungen 3.128.789,00 2.561.299,00 -567.490,00 5.3.5.5 Altlastensanierungsrückstellungen (siehe 5., Zeile P3500) Rückstellungen für Altlasten sind dann anzusetzen, wenn zum Bilanzstichtag eine Altlast vor- liegt oder hinreichend konkretisiert ist. Die Sanierungsverpflichtung zur Beseitigung der Altlast stellt eine ungewisse Verbindlichkeit dar. Eine sanierungspflichtige Altlast liegt zum Stichtag der Rechnungslegung nicht vor. 5.3.5.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewähr- leistungen (siehe 5., Zeile P3600) Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind erst bei drohender Inanspruchnahme zu bilden. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ist ein solcher Sachverhalt nicht gegeben. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 71 5.3.5.7 Sonstige Rückstellungen (siehe 5., Zeile P3700) Sonstige Rückstellungen gliedern sich in Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen (Abbruchkosten/Entfernungsverpflichtungen). Aufgrund des Periodenprinzips verschiebt sich Aufwand und Zahlung in verschiedene Haus- haltsjahre. Sofern für konsumtive Lieferungen und Leistungen bis zum Abschluss des Haushaltsjahres noch ausstehende Rechnungen nicht eingegangen sind, sind Rückstellungen in Höhe des vo- raussichtlichen Rechnungsbetrages anzusetzen. Aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen, bestimmte Einrichtungen oder Anlagen zu entfer- nen, die sich auf fremden Grund und Boden befinden, sind Rückstellungen für die voraussicht- lichen Abbruchkosten anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag ist verursachungsgerecht über die Jahre der voraussichtlichen Nutzung der Einrichtung/Anlage bzw. Vertragszeit zu ermitteln und anzusammeln (sog. Ansammlungsrückstellungen). Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Rückstellungen für ausste- hende Rechnungen 2.297.639,00 5.576.430,80 3.278.791,80 Rückstellungen für Rückbau- verpflichtungen 519.176,32 876.962,32 357.786,00 SUMME 2.816.815,32 6.453.393,21 3.636.577,89 5.3.6 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehen- den Verpflichtungen. Verbindlichkeiten sind vollständig darzustellen und zum Abschlussstich- tag einzeln zu bewerten. 5.3.6.1 Anleihen (siehe 5., Zeile P4100) Der Bodenseekreis hat keine Anleihen. 5.3.6.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (siehe 5., Zeile P4200) Mit Verbindlichkeiten aus Krediten sind sämtliche dem Landkreis von einem Dritten zur Verfü- gung gestellten Finanzmittel gemeint, die zurückgezahlt werden müssen und für die der Land- kreis Zinsen zu leisten hat. Kredite sind nur in Höhe des Rückzahlungsbetrags zu passivieren (Restschuld). Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 72 Zum 31. Dezember 2016 setzt sich die Bilanzposition wie folgt zusammen: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Landesbank Baden-Württem- berg vom 30.12.2003 1.469.102,28 1.168.227,01 -300.875,27 Commerzbank AG vom 02.02.2004 1.040.394,04 934.134,16 -106.259,88 NRW Bank vom 28.01.2005 2.672.448,45 2.410.511,95 -261.936,50 KfW-Bank vom 22.09.2003 1.600.000,00 1.400.000,00 -200.000,00 Landesbank Baden-Württem- berg vom 01.07.2005 1.660.667,88 1.568.287,10 -92.380,78 Westfälische Landschaft vom 01.12.2005 2.437.500,00 2.187.500,00 -250.000,00 Sparkasse Bodensee vom 26.06.2006 2.625.000,00 2.375.000,00 -250.000,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 211.630,00 191.450,00 -20.180,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09./12.12.2005 667.870,00 604.250,00 -63.620,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 571.710,00 517.250,00 -54.460,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 717.320,00 649.000,00 -68.320,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 453.770,00 410.550,00 -43.220,00 Landeskreditbank Baden- Württemberg vom 09.12.2005 2.440,00 2.200,00 -240,00 Sparkasse Bodensee vom 04.01.2010 3.461.330,48 3.214.092,56 -247.237,92 Sparkasse Bodensee vom 21.11.2011/28.05.2012 1.716.091,01 1.631.637,37 -84.453,64 Sparkasse Bodensee vom 11.03.2009 7.808.519,95 7.375.688,63 -432.831,32 SUMME 29.115.794,09 26.639.778,78 -2.476.015,31 Der Bodenseekreis betreibt seit 2007 eine stringente Finanzpolitik und kam ohne Neuverschul- dung aus. Im Jahr 2010 wurde noch ein bereits 2006 abgeschlossenes Forward-Darlehen ausgezahlt. Den höchsten Schuldenstand hatte der Bodenseekreis im Jahr 2006 mit 58.779.903 Euro (pro-Kopf-Verschuldung von 283,84 Euro). Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 73 Zum 31. Dezember 2016 liegt die Verschuldung bei 26.639.779 Euro (pro-Kopf-Verschuldung von 124,76 Euro). Der Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen liegt bei 130,73 und in Baden-Württemberg bei 156,76 Euro. Die pro-Kopf-Verschuldung bezieht sich auf die Schulden im Kernhaushalt beim öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Kassenkredite bestanden zum 31. Dezember 2016 nicht. 5.3.6.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (siehe 5., Zeile P4300) Als kreditähnliche Rechtsgeschäfte werden Zahlungsverpflichtungen bezeichnet, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommen, z. B. Leasingverträge, Restkaufgelder im Zu- sammenhang mit Grundstücksgeschäften und sonstige Kreditaufnahmen gleichkommende Verträge. In die Bilanz sind die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten, die Kredit- aufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 7.566.332,74 6.989.307,30 -577.025,44 Zur Unterbringung der Mitarbeiter aus der Verwaltungsreform 2005 wurde das neue Landrat- samtsgebäude Albrechtstraße 77 als ÖPP-Projekt mit der Firma Fränkel AG umgesetzt. Zum 31. Dezember 2016 beträgt der Restbetrag aus dem Finanzierungsgeschäft 6.989.307,30 Euro. 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 R E 1 9 8 0 R E 1 9 8 2 R E 1 9 8 4 R E 1 9 8 6 R E 1 9 8 8 R E 1 9 9 0 R E 1 9 9 2 R E 1 9 9 4 R E 1 9 9 6 R E 1 9 9 8 R E 2 0 0 0 R E 2 0 0 2 R E 2 0 0 4 R E 2 0 0 6 R E 2 0 0 8 R E 2 0 1 0 R E 2 0 1 2 R E 2 0 1 4 R E 2 0 1 6 Mio. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 74 5.3.6.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (siehe 5., Zeile P4400) Hierzu zählen die Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt, aber vom Bodenseekreis zum Stichtag noch nicht bezahlt wurde. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Zahlungsziel ausgeschöpft und erst zur Fälligkeit im neuen Jahr gezahlt wird. Als vertragliche Vereinbarungen kommen insbesondere Kauf- und Werkverträge sowie Dienstleistungsverträge in Betracht. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen 7.688.189,31 7.690.968,06 2.778,75 In den Verbindlichkeiten wird der Bruttobetrag einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung belaufen sich zum Stichtag auf 7.690.968,06 Euro und liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres (Eröffnungsbilanz). Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 279.824,34 Euro offen. Hierbei handelt es sich um den Einbehalt der Nebenkosten der Fränkel AG. Bis zum heutigen Datum sind noch nicht alle Bedingungen aus dem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2017 erfüllt, weshalb der Restbetrag noch nicht erstattet wurde. 5.3.6.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen (siehe 5., Zeile P4500) Transferleistungen sind Leistungen im sozialen Bereich wie beispielsweise Sozialhilfe- oder Jugendhilfeleistungen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen werden bilanziert, sofern der Bodenseekreis seiner rechtlichen Verpflichtung zur Zahlung nicht bis zum Stichtag nachkam. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Verbindlichkeiten aus Trans- ferleistungen 159.676,48 529.691,64 370.015,16 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen belaufen sich zum Stichtag auf 529.691,64 Euro und haben sich damit leicht erhöht. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind alle zum 31. Dezember 2016 offenen Ver- bindlichkeiten beglichen. 5.3.6.6 Sonstige Verbindlichkeiten (siehe 5., Zeile P4100) Unter sonstige Verbindlichkeiten werden alle nicht direkt zuzuordnenden Verbindlichkeiten zu- sammengefasst. Neben Personalverbindlichkeiten inkl. Sozialversicherung sind auch die Lohn- und Umsatzsteuerzahllast enthalten. Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 75 Ein wichtiger Bestandteil sind die Verbindlichkeiten aus den durchlaufenden Geldern (ehemals Sachbuchteil für haushaltsfremde Vorgänge oder auch ShV). Darunter fallen beispielsweise die Weiter- bzw. Rückzahlungsverpflichtungen der Beistandschaften, von Kautionen und Si- cherheitseinbehalten. Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Sonstige Verbindlichkeiten 2.524.557,73 1.604.983,17 -919.574,56 davon Beistandschaften 173.698,76 265.368,36 91.669,60 Diese Bilanzposition reduziert sich bis zum 31. Dezember 2016 auf 1.604.983,17 Euro. Darin sind 265.368,36 Euro an Mündelgeldern enthalten. Zur Erstellung des Rechenschaftsberichts sind noch 115.809,52 Euro offen. Hierbei handelt es sich durchgängig um Posten der durchlaufenden Gelder, wie Kautionen, Sicherheitsein- behalte, Bafög, etc. 5.3.7 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (siehe 5., Zeile P5000) Bezüglich der aktiven und passiven Rechnungsabgrenzung (aRAP und pRAP) gibt es unter- schiedliche Auffassungen. Beamtenbesoldungen sowie Leistungen aus dem Sozialhaushalt oder der Jugendhilfe werden zum Teil als aRAP bzw. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten oder Überzahlungen aus dem Sozialhilfebereich als pRAP angesehen. Nach dem Leitfaden zur Bilanzierung gilt zur Vereinfachung, dass bei regelmäßig wiederkehrenden Erträgen oder Aufwendungen in etwa gleichbleibender Höhe keine Rechnungsabgrenzung durchgeführt wer- den muss. Der Bodenseekreis macht von dieser Vereinfachungsregel Gebrauch. Passive Rechnungs- abgrenzungsposten Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Nachlässe (Vermächtnis Lork, Benno Fricker) 108.714,48 104.814,48 -3.900,00 Projektmittel (Werbemittel Feuerwehr) 36.062,96 0,00 -36.062,96 Spenden (diverse) 84.753,16 98.267,04 13.513,88 Abgrenzung Finanzamt 0,00 47.423,49 47.423,49 Zuschüsse (Präventionspreis, Kreisfamilienfest) 51.537,36 50.992,14 -2.674.838,45 Zuschüsse für Flüchtlinge (PG 3130) 1.602.975,30 4.705.488,29 4.705.488,29 Zuschüsse für Verwaltung und Betrieb von Asylunter- künften (PG 3140) 1.071.317,93 3.390.770,19 3.390.770,19 SUMME 2.955.361,19 8.397.755,63 5.442.394,44 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 76 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 77 6 Teilhaushalte 6.1 Teilhaushalt 1 – Innere Verwaltung 11 Innere Verwaltung 1110 Steuerung 1111 Organisation und Dokumentation kommunaler Willensbildung 1112 Steuerungsunterstützung und Controlling 1113 Rechnungsprüfung 1114 Zentrale Funktionen 1120 Organisation und EDV 1121 Personalwesen 1122 Finanzverwaltung, Kasse 1123 Justitiariat 1124 Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement 1125 Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge 1126 Zentrale Dienstleistungen 1130 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 1131 Kommunalaufsicht 1133 Grundstücksmanagement Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 78 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -17.500,00 -75.587,45 -58.087,45 0,00 0,00 58.087,45 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 -200,00 -2.015,30 -1.815,30 0,00 0,00 1.815,30 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -4.100,00 -9.782,26 -5.682,26 0,00 0,00 5.682,26 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -304.400,00 -505.960,21 -201.560,21 0,00 0,00 201.560,21 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -301.900,00 -404.653,50 -102.753,50 0,00 0,00 102.753,50 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 -1.281,59 -1.281,59 0,00 0,00 1.281,59 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 -201.285,00 -201.285,00 0,00 0,00 201.285,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -736.500,00 -1.171.334,39 -434.834,39 0,00 0,00 434.834,39 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -1.364.600,00 -2.371.899,70 -1.007.299,70 0,00 0,00 1.007.299,70 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 7.894.800,00 7.536.240,11 -358.559,89 0,00 0,00 358.559,89 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 7.312.300,00 4.687.640,00 -2.624.660,00 -602.045,06 0,00 2.022.614,94 0,00 15 Abschreibungen 0,00 558.100,00 1.049.748,21 491.648,21 0,00 0,00 -491.648,21 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 283.092,11 283.092,11 0,00 0,00 -283.092,11 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 612.000,00 143.657,07 -468.342,93 0,00 0,00 468.342,93 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 2.986.500,00 3.557.709,62 571.209,62 0,00 0,00 -571.209,62 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 19.363.700,00 17.258.087,12 -2.105.612,88 -602.045,06 0,00 1.503.567,82 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 17.999.100,00 14.886.187,42 -3.112.912,58 -602.045,06 0,00 2.510.867,52 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 -20.477.203,94 -17.444.064,99 3.033.138,95 0,00 0,00 -3.033.138,95 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 3.997.069,66 2.735.881,14 -1.261.188,52 0,00 0,00 1.261.188,52 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 -16.480.134,28 -14.708.183,85 1.771.950,43 0,00 0,00 -1.771.950,43 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 1.518.965,72 178.003,57 -1.340.962,15 -602.045,06 0,00 738.917,09 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 79 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 1 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 1.356.400,00 1.791.029,16 -434.629,16 0,00 0,00 -434.629,16 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -18.655.700,00 -15.896.825,09 -2.758.874,91 602.045,06 0,00 -2.156.829,85 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -17.299.300,00 -14.105.795,93 -3.193.504,07 602.045,06 0,00 -2.591.459,01 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 1.800,00 -1.800,00 0,00 0,00 -1.800,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 2.500.000,00 7.764,33 2.492.235,67 0,00 0,00 2.492.235,67 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 2.500.000,00 9.564,33 2.490.435,67 0,00 0,00 2.490.435,67 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -350.000,00 -593.873,70 243.873,70 -710.859,44 0,00 -466.985,74 -350.000,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -55.550,88 55.550,88 -9.284,74 0,00 46.266,14 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -1.937.000,00 -393.248,67 -1.543.751,33 56.439,12 0,00 -1.487.312,21 -1.124.828,67 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -2.287.000,00 -1.042.673,25 -1.244.326,75 -663.705,06 0,00 -1.908.031,81 -1.474.828,67 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 213.000,00 -1.033.108,92 1.246.108,92 -663.705,06 0,00 582.403,86 -1.474.828,67 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -17.086.300,00 -15.138.904,85 -1.947.395,15 -61.660,00 0,00 -2.009.055,15 -1.474.828,67 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 81 6.2 Teilhaushalt 2 – Sicherheit und Ordnung 12 Sicherheit und Ordnung 1210 Statistik und Wahlen 1220 Ordnungswesen 1221 Verkehrswesen (inkl. Schifffahrt) 1222 Einwohnerwesen 1223 Personenstandswesen 1225 Sozialversicherung 1226 Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen 1260 Brandschutz 1280 Katastrophenschutz Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 82 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -4.000,00 -2.963.209,66 -2.959.209,66 -196.812,23 0,00 2.762.397,43 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 -100,00 -1.808,98 -1.708,98 0,00 0,00 1.708,98 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 -500,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -3.436.400,00 -3.834.535,61 -398.135,61 0,00 0,00 398.135,61 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -600,00 -200,00 400,00 0,00 0,00 -400,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -119.700,00 -156.886,97 -37.186,97 0,00 0,00 37.186,97 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -1.401.400,00 -207.779,36 1.193.620,64 0,00 0,00 -1.193.620,64 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -4.962.200,00 -7.164.920,58 -2.202.720,58 -196.812,23 0,00 2.005.908,35 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 5.926.600,00 5.534.841,06 -391.758,94 0,00 0,00 391.758,94 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 639.700,00 697.918,90 58.218,90 -185,33 0,00 -58.404,23 0,00 15 Abschreibungen 0,00 77.500,00 150.059,29 72.559,29 0,00 0,00 -72.559,29 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 802.800,00 560.629,20 -242.170,80 0,00 0,00 242.170,80 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 1.053.800,00 1.071.553,59 17.753,59 0,00 0,00 -17.753,59 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 8.500.400,00 8.015.002,04 -485.397,96 -185,33 0,00 485.212,63 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 3.538.200,00 850.081,46 -2.688.118,54 -196.997,56 0,00 2.491.120,98 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 2.605.888,26 2.113.072,76 -492.815,50 0,00 0,00 492.815,50 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 2.605.888,26 2.113.072,76 -492.815,50 0,00 0,00 492.815,50 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 6.144.088,26 2.963.154,22 -3.180.934,04 -196.997,56 0,00 2.983.936,48 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 83 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 2 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 4.962.100,00 6.805.316,74 -1.843.216,74 196.812,23 0,00 -1.646.404,51 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -8.422.900,00 -7.308.889,62 -1.114.010,38 185,33 0,00 -1.113.825,05 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -3.460.800,00 -503.572,88 -2.957.227,12 196.997,56 0,00 -2.760.229,56 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 773.400,00 0,00 773.400,00 0,00 0,00 773.400,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 773.400,00 0,00 773.400,00 0,00 0,00 773.400,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -370.000,00 -481.775,80 111.775,80 -214.635,23 0,00 -102.859,43 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -1.489.900,00 -155.090,15 -1.334.809,85 2.637,67 0,00 -1.332.172,18 -574.573,31 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -230.000,00 0,00 -230.000,00 0,00 0,00 -230.000,00 -230.000,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -2.089.900,00 -636.865,95 -1.453.034,05 -211.997,56 0,00 -1.665.031,61 -804.573,31 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitions-tätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -1.316.500,00 -636.865,95 -679.634,05 -211.997,56 0,00 -891.631,61 -804.573,31 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -4.777.300,00 -1.140.438,83 -3.636.861,17 -15.000,00 0,00 -3.651.861,17 -804.573,31 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 84 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 85 6.3 Teilhaushalt 3 – Schulträgeraufgaben 21 Schulbetrieb 2110 Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 2120 Bereitstellung und Betrieb von Sonderschulen 2130 Bereitstellung und Betrieb von berufsbildenden Schulen 2140 Schülerbezogene Leistungen 2150 Sonstige schulische Aufgaben und Einrichtungen Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 86 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -12.076.500,00 -12.477.492,84 -400.992,84 -61.242,25 0,00 339.750,59 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 -768.800,00 -870.334,02 -101.534,02 0,00 0,00 101.534,02 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -461.200,00 -452.707,52 8.492,48 0,00 0,00 -8.492,48 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -166.600,00 -186.269,39 -19.669,39 0,00 0,00 19.669,39 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -4.230.300,00 -4.325.494,20 -95.194,20 0,00 0,00 95.194,20 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -9.400,00 -1.563.392,85 -1.553.992,85 0,00 0,00 1.553.992,85 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -17.712.800,00 -19.875.690,82 -2.162.890,82 -61.242,25 0,00 2.101.648,57 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 2.665.200,00 2.582.371,72 -82.828,28 0,00 0,00 82.828,28 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 11.237.300,00 7.665.490,42 -3.571.809,58 -266.221,26 0,00 3.305.588,32 0,00 15 Abschreibungen 0,00 2.674.400,00 3.397.604,46 723.204,46 0,00 0,00 -723.204,46 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 1.944.100,00 2.392.721,59 448.621,59 0,00 0,00 -448.621,59 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 8.498.000,00 10.681.299,59 2.183.299,59 0,00 0,00 -2.183.299,59 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 27.019.000,00 26.719.487,78 -299.512,22 -266.221,26 0,00 33.290,96 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 9.306.200,00 6.843.796,96 -2.462.403,04 -327.463,51 0,00 2.134.939,53 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 820.212,23 676.065,44 -144.146,79 0,00 0,00 144.146,79 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 820.212,23 676.065,44 -144.146,79 0,00 0,00 144.146,79 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 10.126.412,23 7.519.862,40 -2.606.549,83 -327.463,51 0,00 2.279.086,32 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 87 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 3 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 16.944.000,00 18.289.689,03 -1.345.689,03 61.242,25 0,00 -1.284.446,78 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -4.472,00 -24.344.600,00 -23.730.613,47 -613.986,53 266.221,26 0,00 -347.765,27 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -7.400.600,00 -5.440.924,44 -1.959.675,56 327.463,51 0,00 -1.632.212,05 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 2.108.656,00 117.175,75 1.991.480,25 0,00 0,00 1.991.480,25 32.056,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 2.108.656,00 122.175,75 1.986.480,25 0,00 0,00 1.986.480,25 32.056,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -2.248.500,00 -100.062,10 -2.148.437,90 -79.615,00 0,00 -2.228.052,90 -78.842,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -1.787.656,07 1.787.656,07 0,00 0,00 1.787.656,07 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -1.577.400,00 -940.274,99 -637.125,01 -247.848,51 0,00 -884.973,52 -487.319,64 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -3.825.900,00 -2.827.993,16 -997.906,84 -327.463,51 0,00 -1.325.370,35 -566.161,64 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -1.717.244,00 -2.705.817,41 988.573,41 -327.463,51 0,00 661.109,90 -534.105,64 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -9.117.844,00 -8.146.741,85 -971.102,15 0,00 0,00 -971.102,15 -534.105,64 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 88 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 89 6.4 Teilhaushalt 4 – Kulturpflege 25 Museen, Archiv 2520 Kommunal Museen 2521 Archiv 26 Theater, Konzerte, Musikschulen 2620 Musikpflege 27 Volkshochschulen, Bibliotheken, Kulturpädagogische Einrichtungen 2710 Volkshochschulen 2720 Bibliotheken 2730 Kulturpädagogische Einrichtungen 28 Sonstige Kulturpflege 2810 Sonstige Kulturpflege Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 90 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -398.300,00 -430.156,43 -31.856,43 0,00 0,00 31.856,43 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 -32.050,30 -32.050,30 0,00 0,00 32.050,30 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -1.203.000,00 -1.201.466,78 1.533,22 0,00 0,00 -1.533,22 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -31.000,00 -55.883,62 -24.883,62 0,00 0,00 24.883,62 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -25.000,00 -59.905,57 -34.905,57 0,00 0,00 34.905,57 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -93.500,00 -132.105,51 -38.605,51 -6.064,49 0,00 32.541,02 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -1.750.800,00 -1.911.568,21 -160.768,21 -6.064,49 0,00 154.703,72 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 1.434.800,00 1.459.275,73 24.475,73 0,00 0,00 -24.475,73 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 439.950,00 322.681,49 -117.268,51 0,00 0,00 117.268,51 0,00 15 Abschreibungen 0,00 11.900,00 103.938,09 92.038,09 0,00 0,00 -92.038,09 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 109.400,00 136.752,66 27.352,66 0,00 0,00 -27.352,66 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 977.000,00 912.958,37 -64.041,63 0,00 0,00 64.041,63 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 2.973.050,00 2.935.606,34 -37.443,66 0,00 0,00 37.443,66 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 1.222.250,00 1.024.038,13 -198.211,87 -6.064,49 0,00 192.147,38 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 979.795,97 702.336,99 -277.458,98 0,00 0,00 277.458,98 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 979.795,97 702.336,99 -277.458,98 0,00 0,00 277.458,98 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 2.202.045,97 1.726.375,12 -475.670,85 -6.064,49 0,00 469.606,36 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 91 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 4 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 1.750.800,00 1.816.481,11 -65.681,11 6.064,49 0,00 -59.616,62 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -2.961.150,00 -2.792.514,95 -168.635,05 0,00 0,00 -168.635,05 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -1.210.350,00 -976.033,84 -234.316,16 6.064,49 0,00 -228.251,67 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 156.141,00 25.266,00 130.875,00 0,00 0,00 130.875,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 156.141,00 25.266,00 130.875,00 0,00 0,00 130.875,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -238,00 238,00 0,00 0,00 238,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -203.541,00 -35.500,48 -168.040,52 -6.064,49 0,00 -174.105,01 -15.088,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -203.541,00 -35.738,48 -167.802,52 -6.064,49 0,00 -173.867,01 -15.088,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -47.400,00 -10.472,48 -36.927,52 -6.064,49 0,00 -42.992,01 -15.088,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -1.257.750,00 -986.506,32 -271.243,68 0,00 0,00 -271.243,68 -15.088,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 92 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 93 6.5 Teilhaushalt 5 – Soziales 31 Soziale Hilfen 3110 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII 3120 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II 3130 Hilfen für Flüchtlinge und Aussiedler 3140 Soziale Einrichtungen 3150 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz 3160 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege 3170 Betreuungsleistungen 3180 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen 3190 Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6 b BKGG 36 Kinder- Jugend und Familienhilfe 3620 Allgemeine Förderung junger Menschen 3630 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien 3650 Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege 3680 Kooperation und Vernetzung 3690 Unterhaltsvorschussleistungen 37 Schwerbehindertenrecht und soziales Entschädigungsrecht 3710 Schwerbehindertenrecht 3720 Soziales Entschädigungsrecht 41 Gesundheitsdienste 4110 Krankenhäuser 4140 Maßnahmen der Gesundheitspflege 42 Sport und Bäder 4210 Förderung des Sports Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 94 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 -600.000,00 -683.041,14 -83.041,14 0,00 0,00 83.041,14 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -34.501.000,00 -34.083.406,61 417.593,39 0,00 0,00 -417.593,39 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 -600,00 -216,53 383,47 0,00 0,00 -383,47 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 -14.590.600,00 -14.114.682,50 475.917,50 0,00 0,00 -475.917,50 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -146.000,00 -637.285,79 -491.285,79 0,00 0,00 491.285,79 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -40.000,00 -188.051,50 -148.051,50 0,00 0,00 148.051,50 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -43.844.164,00 -39.944.529,73 3.899.634,27 0,00 0,00 -3.899.634,27 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 -2.500,00 -9,10 2.490,90 0,00 0,00 -2.490,90 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -17.800,00 -2.827.542,17 -2.809.742,17 0,00 0,00 2.809.742,17 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -93.742.664,00 -92.478.765,07 1.263.898,93 0,00 0,00 -1.263.898,93 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 19.514.900,00 19.011.008,37 -503.891,63 0,00 0,00 503.891,63 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 9.820.700,00 6.502.902,00 -3.317.798,00 0,00 0,00 3.317.798,00 0,00 15 Abschreibungen 0,00 1.219.000,00 2.260.624,30 1.041.624,30 0,00 0,00 -1.041.624,30 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 143.132.800,00 143.558.831,25 426.031,25 0,00 0,00 -426.031,25 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 7.598.800,00 12.792.140,25 5.193.340,25 0,00 0,00 -5.193.340,25 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 181.286.200,00 184.125.506,17 2.839.306,17 0,00 0,00 -2.839.306,17 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 87.543.536,00 91.646.741,10 4.103.205,10 0,00 0,00 -4.103.205,10 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 6.540.978,76 6.359.696,08 -181.282,68 0,00 0,00 181.282,68 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 6.540.978,76 6.359.696,08 -181.282,68 0,00 0,00 181.282,68 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 94.084.514,76 98.006.437,18 3.921.922,42 0,00 0,00 -3.921.922,42 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 95 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 5 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 93.739.764,00 94.861.281,41 -1.121.517,41 0,00 0,00 -1.121.517,41 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -180.067.200,00 -179.671.875,02 -395.324,98 0,00 0,00 -395.324,98 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -86.327.436,00 -84.810.593,61 -1.516.842,39 0,00 0,00 -1.516.842,39 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 -7.601,00 7.601,00 0,00 0,00 7.601,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -10.078.800,00 -8.259.618,79 -1.819.181,21 0,00 0,00 -1.819.181,21 -1.452.607,85 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -336.100,00 -180.277,42 -155.822,58 76.660,00 0,00 -79.162,58 -218.526,65 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -10.414.900,00 -8.447.497,21 -1.967.402,79 76.660,00 0,00 -1.890.742,79 -1.671.134,50 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -10.414.900,00 -8.447.497,21 -1.967.402,79 76.660,00 0,00 -1.890.742,79 -1.671.134,50 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -96.742.336,00 -93.258.090,82 -3.484.245,18 76.660,00 0,00 -3.407.585,18 -1.671.134,50 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 96 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 97 6.6 Teilhaushalt 6 – Bauangelegenheiten 51 Räumliche Planung und Entwicklung 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung 5111 Flächen- und grundstückbezogene Daten und Grundlagen 52 Bauen und Wohnen 5210 Bauordnung 5220 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung 5230 Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 98 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 -53,63 -53,63 0,00 0,00 53,63 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -879.000,00 -1.377.124,87 -498.124,87 0,00 0,00 498.124,87 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -300,00 -63,19 236,81 0,00 0,00 -236,81 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -4.800,00 -25.798,33 -20.998,33 0,00 0,00 20.998,33 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 -46,91 -46,91 0,00 0,00 46,91 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 -12.257,38 -12.257,38 0,00 0,00 12.257,38 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -884.100,00 -1.415.344,31 -531.244,31 0,00 0,00 531.244,31 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 2.425.000,00 2.291.098,92 -133.901,08 0,00 0,00 133.901,08 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 48.000,00 14.262,19 -33.737,81 0,00 0,00 33.737,81 0,00 15 Abschreibungen 0,00 24.700,00 30.016,61 5.316,61 0,00 0,00 -5.316,61 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 292.000,00 289.664,00 -2.336,00 0,00 0,00 2.336,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 176.900,00 99.708,07 -77.191,93 0,00 0,00 77.191,93 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 2.966.600,00 2.724.749,79 -241.850,21 0,00 0,00 241.850,21 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 2.082.500,00 1.309.405,48 -773.094,52 0,00 0,00 773.094,52 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 1.291.019,90 889.923,27 -401.096,63 0,00 0,00 401.096,63 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 1.291.019,90 889.923,27 -401.096,63 0,00 0,00 401.096,63 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 3.373.519,90 2.199.328,75 -1.174.191,15 0,00 0,00 1.174.191,15 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 99 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 6 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 884.100,00 1.352.158,93 -468.058,93 0,00 0,00 -468.058,93 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -2.941.900,00 -2.582.987,70 -358.912,30 0,00 0,00 -358.912,30 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -2.057.800,00 -1.230.828,77 -826.971,23 0,00 0,00 -826.971,23 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -120.000,00 -55.112,23 -64.887,77 0,00 0,00 -64.887,77 -87.920,22 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 13.384,00 0,00 13.384,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -120.000,00 -55.112,23 -64.887,77 13.384,00 0,00 -51.503,77 -87.920,22 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -120.000,00 -55.112,23 -64.887,77 13.384,00 0,00 -51.503,77 -87.920,22 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -2.177.800,00 -1.285.941,00 -891.859,00 13.384,00 0,00 -878.475,00 -87.920,22 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 100 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 101 6.7 Teilhaushalt 7 – Energie- und Abfallwirtschaft 53 Ver- und Entsorgung 5310 Elektrizitätsversorgung 5360 Telekommunikationseinrichtungen 5370 Abfallwirtschaft Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 102 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -17.406.500,00 -17.973.742,31 -567.242,31 0,00 0,00 567.242,31 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -1.545.200,00 -1.972.505,61 -427.305,61 0,00 0,00 427.305,61 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -490.000,00 -414.874,05 75.125,95 0,00 0,00 -75.125,95 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -4.161.519,00 -1.449.395,28 2.712.123,72 0,00 0,00 -2.712.123,72 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -23.603.219,00 -21.810.517,25 1.792.701,75 0,00 0,00 -1.792.701,75 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 2.428.200,00 2.232.811,85 -195.388,15 0,00 0,00 195.388,15 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 17.725.200,00 17.319.866,53 -405.333,47 0,00 0,00 405.333,47 0,00 15 Abschreibungen 0,00 376.400,00 396.094,51 19.694,51 0,00 0,00 -19.694,51 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 2.127.482,88 1.701.773,15 -425.709,73 0,00 0,00 425.709,73 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 22.657.282,88 21.650.546,04 -1.006.736,84 0,00 0,00 1.006.736,84 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 -945.936,12 -159.971,21 785.964,91 0,00 0,00 -785.964,91 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 903.838,97 1.142.115,23 238.276,26 0,00 0,00 -238.276,26 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 903.838,97 1.142.115,23 238.276,26 0,00 0,00 -238.276,26 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 -42.097,15 982.144,02 1.024.241,17 0,00 0,00 -1.024.241,17 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 103 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 7 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 19.451.700,00 20.011.267,18 -559.567,18 0,00 0,00 -559.567,18 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -20.608.400,00 -19.842.479,41 -765.920,59 -4.431,00 0,00 -770.351,59 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -1.156.700,00 168.787,77 -1.325.487,77 -4.431,00 0,00 -1.329.918,77 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -4.070.000,00 -2.543.237,62 -1.526.762,38 26.371,28 0,00 -1.500.391,10 -1.403.658,35 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -62.000,00 -18.468,17 -43.531,83 -10.574,28 0,00 -54.106,11 -61.033,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -4.132.000,00 -2.561.705,79 -1.570.294,21 15.797,00 0,00 -1.554.497,21 -1.464.691,35 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -4.132.000,00 -2.561.705,79 -1.570.294,21 15.797,00 0,00 -1.554.497,21 -1.464.691,35 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -5.288.700,00 -2.392.918,02 -2.895.781,98 11.366,00 0,00 -2.884.415,98 -1.464.691,35 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 104 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 105 6.8 Teilhaushalt 8 – Straßen 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5420 Kreisstraßen 5430 Landesstraßen 5440 Bundesstraßen 5450 Straßenreinigung und Winterdienst 5490 Gemeinschaftsaufwand Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 106 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -3.080.000,00 -3.100.210,00 -20.210,00 0,00 0,00 20.210,00 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 -1.324.100,00 -913.061,28 411.038,72 0,00 0,00 -411.038,72 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -5.000,00 -10.451,15 -5.451,15 0,00 0,00 5.451,15 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -81.000,00 -122.736,38 -41.736,38 0,00 0,00 41.736,38 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -2.823.900,00 -2.825.072,97 -1.172,97 0,00 0,00 1.172,97 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 -514.853,00 -514.853,00 0,00 0,00 514.853,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -200,00 -469.066,15 -468.866,15 0,00 0,00 468.866,15 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -7.314.200,00 -7.955.450,93 -641.250,93 0,00 0,00 641.250,93 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 4.571.000,00 4.205.085,00 -365.915,00 0,00 0,00 365.915,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 3.329.300,00 2.320.877,02 -1.008.422,98 -81.552,00 0,00 926.870,98 0,00 15 Abschreibungen 0,00 1.969.200,00 2.436.463,17 467.263,17 0,00 0,00 -467.263,17 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 266.900,00 1.314.236,07 1.047.336,07 -9.687,00 0,00 -1.057.023,07 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 10.136.400,00 10.276.661,26 140.261,26 -91.239,00 0,00 -231.500,26 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 2.822.200,00 2.321.210,33 -500.989,67 -91.239,00 0,00 409.750,67 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 868.935,74 947.945,55 79.009,81 0,00 0,00 -79.009,81 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 868.935,74 947.945,55 79.009,81 0,00 0,00 -79.009,81 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 3.691.135,74 3.269.155,88 -421.979,86 -91.239,00 0,00 330.740,86 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 107 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 8 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 5.990.100,00 6.135.594,02 -145.494,02 0,00 0,00 -145.494,02 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -8.167.200,00 -7.709.396,87 -457.803,13 91.239,00 0,00 -366.564,13 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -2.177.100,00 -1.573.802,85 -603.297,15 91.239,00 0,00 -512.058,15 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 5.321.000,00 3.911.763,38 1.409.236,62 -64.000,00 0,00 1.345.236,62 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 146.510,48 -146.510,48 20.033,75 0,00 -126.476,73 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 2.851,52 -2.851,52 0,00 0,00 -2.851,52 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 5.321.000,00 4.061.125,38 1.259.874,62 -43.966,25 0,00 1.215.908,37 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -1.115.000,00 -73.196,27 -1.041.803,73 0,00 0,00 -1.041.803,73 -92.248,45 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 -10.775.000,00 -8.051.651,95 -2.723.348,05 -101.585,75 0,00 -2.824.933,80 -2.222.159,84 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -721.000,00 -603.760,21 -117.239,79 -9.687,00 0,00 -126.926,79 -96.595,76 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -490.000,00 -90.000,00 -400.000,00 0,00 0,00 -400.000,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -13.101.000,00 -8.818.608,43 -4.282.391,57 -111.272,75 0,00 -4.393.664,32 -2.411.004,05 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -7.780.000,00 -4.757.483,05 -3.022.516,95 -155.239,00 0,00 -3.177.755,95 -2.411.004,05 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -9.957.100,00 -6.331.285,90 -3.625.814,10 -64.000,00 0,00 -3.689.814,10 -2.411.004,05 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 108 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 109 6.9 Teilhaushalt 9 – Verkehr und ÖPNV 54 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 5470 Verkehrsbetriebe/ÖPNV 5480 Sonstiger Personen- und Güterverkehr Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 110 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -493.800,00 -395.754,69 98.045,31 0,00 0,00 -98.045,31 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 -23.400,00 -108.523,59 -85.123,59 0,00 0,00 85.123,59 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -224.000,00 -224.278,56 -278,56 0,00 0,00 278,56 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -100,00 -77.572,59 -77.472,59 0,00 0,00 77.472,59 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -741.300,00 -806.129,43 -64.829,43 0,00 0,00 64.829,43 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 82.900,00 80.671,45 -2.228,55 0,00 0,00 2.228,55 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 62.000,00 6.050,01 -55.949,99 0,00 0,00 55.949,99 0,00 15 Abschreibungen 0,00 55.900,00 796.814,06 740.914,06 0,00 0,00 -740.914,06 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 466.500,00 387.399,02 -79.100,98 0,00 0,00 79.100,98 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 900.700,00 968.764,03 68.064,03 0,00 0,00 -68.064,03 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 1.568.000,00 2.239.698,57 671.698,57 0,00 0,00 -671.698,57 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 826.700,00 1.433.569,14 606.869,14 0,00 0,00 -606.869,14 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 28.377,55 19.397,70 -8.979,85 0,00 0,00 8.979,85 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 28.377,55 19.397,70 -8.979,85 0,00 0,00 8.979,85 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 855.077,55 1.452.966,84 597.889,29 0,00 0,00 -597.889,29 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 111 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 9 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 717.900,00 702.845,96 15.054,04 0,00 0,00 15.054,04 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -1.512.100,00 -1.353.308,53 -158.791,47 0,00 0,00 -158.791,47 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -794.200,00 -650.462,57 -143.737,43 0,00 0,00 -143.737,43 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 3.790,26 -3.790,26 0,00 0,00 -3.790,26 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 0,00 3.790,26 -3.790,26 0,00 0,00 -3.790,26 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 -300.000,00 -21.991,88 -278.008,12 0,00 0,00 -278.008,12 -3.790,26 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -300.000,00 -21.991,88 -278.008,12 0,00 0,00 -278.008,12 -3.790,26 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -300.000,00 -18.201,62 -281.798,38 0,00 0,00 -281.798,38 -3.790,26 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -1.094.200,00 -668.664,19 -425.535,81 0,00 0,00 -425.535,81 -3.790,26 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 112 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 113 6.10 Teilhaushalt 10 – Natur, Umwelt und Wirtschaft 55 Natur- und Landschaftspflege Friedhofswesen 5520 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen 5540 Naturschutz und Landschaftspflege 5550 Forstwirtschaft 5551 Landwirtschaft 56 Umweltschutz 5610 Umweltschutzmaßnahmen 5620 Arbeitsschutz 57 Wirtschaft und Tourismus 5710 Wirtschaftsförderung 5750 Tourismus Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 114 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -98.400,00 -32.818,63 65.581,37 0,00 0,00 -65.581,37 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 -770,00 -770,00 0,00 0,00 770,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 -256.600,00 -200.656,72 55.943,28 0,00 0,00 -55.943,28 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -56.300,00 -58.193,46 -1.893,46 0,00 0,00 1.893,46 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 -770.200,00 -798.233,38 -28.033,38 0,00 0,00 28.033,38 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 -1.500,00 -16.665,50 -15.165,50 0,00 0,00 15.165,50 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -1.183.000,00 -1.107.337,69 75.662,31 0,00 0,00 -75.662,31 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 6.000.600,00 5.924.600,17 -75.999,83 0,00 0,00 75.999,83 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 290.650,00 175.206,81 -115.443,19 0,00 0,00 115.443,19 0,00 15 Abschreibungen 0,00 14.100,00 6.319,51 -7.780,49 0,00 0,00 7.780,49 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 841.800,00 1.336.698,62 494.898,62 0,00 0,00 -494.898,62 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 1.170.900,00 429.874,04 -741.025,96 0,00 0,00 741.025,96 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 8.318.050,00 7.872.699,15 -445.350,85 0,00 0,00 445.350,85 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 7.135.050,00 6.765.361,46 -369.688,54 0,00 0,00 369.688,54 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 2.441.086,90 1.857.630,83 -583.456,07 0,00 0,00 583.456,07 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 2.441.086,90 1.857.630,83 -583.456,07 0,00 0,00 583.456,07 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 9.576.136,90 8.622.992,29 -953.144,61 0,00 0,00 953.144,61 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 115 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 10 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 1.144.300,00 1.061.696,36 82.603,64 0,00 0,00 82.603,64 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -8.303.950,00 -7.230.341,46 -1.073.608,54 0,00 0,00 -1.073.608,54 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 -7.159.650,00 -6.168.645,10 -991.004,90 0,00 0,00 -991.004,90 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 50.000,00 8.958,28 41.041,72 0,00 0,00 41.041,72 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 50.000,00 8.958,28 41.041,72 0,00 0,00 41.041,72 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 -137.000,00 -12.797,54 -124.202,46 0,00 0,00 -124.202,46 -73.949,38 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 -16.009,15 16.009,15 0,00 0,00 16.009,15 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 -17.500,00 -41.004,52 23.504,52 0,00 0,00 23.504,52 -4.352,61 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 0,00 -13.382,57 13.382,57 -13.384,00 0,00 -1,43 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -154.500,00 -83.193,78 -71.306,22 -13.384,00 0,00 -84.690,22 -78.301,99 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -104.500,00 -74.235,50 -30.264,50 -13.384,00 0,00 -43.648,50 -78.301,99 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 -7.264.150,00 -6.242.880,60 -1.021.269,40 -13.384,00 0,00 -1.034.653,40 -78.301,99 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 116 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 117 6.11 Teilhaushalt 11 – Allgemeine Finanzwirtschaft 61 Allgemeine Finanzwirtschaft 6110 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 6120 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 118 Nr. Teilergebnisrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen 0,00 -142.247.000,00 -145.932.262,84 -3.685.262,84 -64.000,00 0,00 3.621.262,84 0,00 3 aufgelöste Investitionszuw. u. -beiträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentl. Leistungen u. Ein- richtg. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Sonstige privatrechtl. Leistungsentg. 0,00 -2.000,00 -1.293,21 706,79 0,00 0,00 -706,79 0,00 7 Kostenerstattungen u. -umlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 -134.300,00 -113.846,71 20.453,29 0,00 0,00 -20.453,29 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestand- veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 -171.807,82 -171.807,82 0,00 0,00 171.807,82 0,00 11 Anteilige ordentlichen Erträge (Summe Nr. 1 bis 10) 0,00 -142.383.300,00 -146.219.210,58 -3.835.910,58 -64.000,00 0,00 3.771.910,58 0,00 12 Personalaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Abschreibungen 0,00 0,00 778.505,64 778.505,64 0,00 0,00 -778.505,64 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 1.190.500,00 1.198.396,09 7.896,09 0,00 0,00 -7.896,09 0,00 17 Transferaufwendungen 0,00 9.663.000,00 9.673.400,96 10.400,96 0,00 0,00 -10.400,96 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 5.000,13 5.000,13 0,00 0,00 -5.000,13 0,00 19 Anteilige ordentl. Aufwendungen (Summe Nr. 12 bis 18) 0,00 10.853.500,00 11.655.302,82 801.802,82 0,00 0,00 -801.802,82 0,00 20 Anteiliges ordentliches Ergebnis (Saldo Nr. 11 + 19) 0,00 -131.529.800,00 -134.563.907,76 -3.034.107,76 -64.000,00 0,00 2.970.107,76 0,00 21 Erträge aus internen Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 Aufwendungen für interne Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 23 kalkulatorische Kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 Kalkulatorisches Ergebnis (Saldo Nr. 21 bis 23) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Nettoressourcenbedarf/-überschuss (Saldo Nr. 20 + 24) 0,00 -131.529.800,00 -134.563.907,76 -3.034.107,76 -64.000,00 0,00 2.970.107,76 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 119 Nr. Teilfinanzrechnung Teilhaushalt 11 mit Planvergleich - Euro Ergebnis Vorjahr Fortgesch. An- satz HH-Jahr Ergebnis HH-Jahr Vergleich Ergeb./ Ansatz Ergänz. Fest- legg. im HH- Vollzug Ermächti- gungsüber- tragung aus Vorjahr verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis Ermächti- gungs- über- tragg. ins Folgejahr 1 Summe Einzahlungen aus lfd. Verw.-tä- tigkeit (ohne ao. zahlungswirksame Er- träge aus Vermögensveräußerung) 0,00 142.383.300,00 146.044.697,24 -3.661.397,24 64.000,00 0,00 -3.597.397,24 0,00 2 Summe Auszahlg. aus lfd. Verw.tätigk. 0,00 -10.853.500,00 -10.860.972,29 7.472,29 0,00 0,00 7.472,29 0,00 3 Anteiliger Zahlungsmittelüber- schuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungs- tätigkeit (Saldo Nr. 1 + 2) 0,00 131.529.800,00 135.183.724,95 -3.653.924,95 64.000,00 0,00 -3.589.924,95 0,00 4 Einzahlg. aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlg. aus Inv.beiträgen u. ähnlichen Entgelten f. Invest.tätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Einzahlg. Veräußerung v. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Einzahlg. Veräußerung v. Finanzverm. 0,00 91.900,00 200.542,04 -108.642,04 0,00 0,00 -108.642,04 0,00 8 Einzahlg. für sonst. Invest.tätigkeiten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Summe Einzahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 4 bis 8) 0,00 91.900,00 200.542,04 -108.642,04 0,00 0,00 -108.642,04 0,00 10 Auszahlg. f. den Erwerb v. Grundstü- cken u. Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlg. f. Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlg. f. Erwerb v. bew. Sachverm. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Auszahlg. f. Erwerb v. Finanzverm. 0,00 -2.600.000,00 -1.828.300,00 -771.700,00 0,00 0,00 -771.700,00 0,00 14 Auszahlg. f. Invest.förderungsmaßn. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Auszahlg. f. d. Erwerb v. immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Summe Auszahlungen aus Investiti- onstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 0,00 -2.600.000,00 -1.828.300,00 -771.700,00 0,00 0,00 -771.700,00 0,00 17 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf aus Investitionstätig- keit (Saldo Nr. 9 + 16) 0,00 -2.508.100,00 -1.627.757,96 -880.342,04 0,00 0,00 -880.342,04 0,00 18 Anteiliger Finanzierungsmittelüber- schuss/-bedarf (Summe Nr. 3 und 17) 0,00 129.021.700,00 133.555.966,99 -4.534.266,99 64.000,00 0,00 -4.470.266,99 0,00 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 120 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 121 7 Aufgliederung des Jahresergebnisses Nr. Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs Ergebnis des Haushaltsjahres Vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Basiskapital Sonder- ergebnis HHJ Ordentliches Ergebnis Vorjahr Vorvorjahr Vorvorvor- jahr 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 123.937.649,41 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 3 Zuführung eines Überschusses des ordentl. Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 0,00 -7.643.487,49 --- --- --- --- 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentl. Ergebnis- ses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des GemHHRechts 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschusses des Sonderergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 --- --- --- --- 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonder- ergebnisses 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlich. Ergeb- nisses des HHJ sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 --- 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vor- getragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 12 Verrechnung eins Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 51.616,00 0,00 --- --- --- 51.616,00 13 vorläufiger Endbestand 0,00 -7.643.487,49 --- --- --- -123.886.033,41 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 S. 3 GemHVO 0,00 0,00 --- --- --- 0,00 15 Endbestände 0,00 -7.643.487,49 0,00 0,00 -123.886.033,41 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 122 8 Anhang 8.1 Allgemeines Der Jahresabschluss, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bi- lanz, ist um einen Anhang zu erweitern (§ 53 GemHVO) und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern (§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO). Der Anhang soll die Informationen, die durch die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und durch die Teilrechnungen vermittelt werden, näher erläutern und ergänzen. 8.2 Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 erfolgte nach den geltenden Vor- schriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung, sowie dem Leitfaden zur Bilanzierung nach den Grundlagen des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswe- sen (NKHR) in Baden-Württemberg (3. Auflage, Fassung Juni 2017). Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden analog der erstmaligen Bewertung für die Eröffnungsbilanz beibehalten. 8.3 Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögensgegenstände sind ausschließlich nach Abschaffungs- und Herstellungskosteten bewertet. Zinsen für Fremdkapital wurde nicht einbezogen. 8.4 Landkreisanteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württem- berg auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Pensionsrückstellungen Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bildet der Kommunale Versorgungsverband für seine Mitglieder Rückstellungen für die Pensionsverpflichtungen auf Grund von beamtenrechtlichen und vertraglichen Ansprüchen. Die Pensionsrückstellungen sind in der Bilanz des Versorgungsverbandes nachzuweisen, eigene Rückstellungen sind im Rahmen der Eröffnungsbilanz durch den Bodenseekreis nicht zu bilden. Der auf den Bodenseekreis entfallende Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband auf Grund von § 27 Abs. 5 GKV gebildeten Rückstellungen ist in einem Anhang zur Bilanz darzustellen (§ 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO). Gemäß der Mitteilung des KVBW sich der Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung wie folgt verändert: Bezeichnung Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung Anteil des Bodenseekreises an der Rückstellung 48.283.291 53.996.863 5.713.572 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 123 8.5 Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen Nach §§ 22 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nummer 5 GemHVO ist im Anhang die Verwendung liquider Mittel als innere Darlehen zur Finanzierung von Investitionen darzustellen und zu erläutern. Beim Bodenseekreis wurden keine Investitionen in solcher Form finanziert. 8.6 Übertragene Ermächtigungen (Haushaltsübertragungen) Aus dem Vorjahr (2015 nach 2016) wurden keine Haushaltsermächtigungen übernommen. Ebenso wurden keine Haushaltsermächtigungen im Ergebnishaushalt übertragen. Für Investitionen wurden insgesamt 8.556.804,02 Euro übernommen. Die detaillierte Darstel- lung je Investition kann unter 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen eingesehen werden. 8.7 Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen Da im Haushaltsjahr 2016 keine Kreditermächtigung eingeräumt wurde, fand auch keine Kre- ditaufnahme statt. 8.8 Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre Gemäß § 42 GemHVO sind die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre zu vermerken, so- fern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind. Insbesondere müssen Bürgschaften, Gewährleistungen, eingegangene Verpflichtungen und in Anspruch genommenen Verpflich- tungsermächtigungen dargestellt werden. Haftungsverhältnisse sind anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Für die Flughafen Friedrichshafen GmbH wurden folgende Bürgschaften übernommen: Bürgschaftsübernahmen Stand 01.01. Stand 31.12. Veränderung SüdwestLB Stuttgart (jetzt LBBW) vom 30.05.1995 146.502,53 118.645,38 -27.857,15 Landesbank Baden-Württemberg vom 18.12.2000 221.454,29 177.162,63 -44.291,66 SUMME 367.956,81 295.148,81 -72.148,81 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 124 8.9 Angaben über den Bodenseekreis und die Kreisorgane zum 31.12.2016 Der Bodenseekreis liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland und erstreckt sich entlang des nahezu gesamten baden- württembergischen Nordufers des Boden- sees. Auf einer Fläche von rund 664,81 km² behei- matet der Bodenseekreis 213.070 Men- schen (31. Dezember 2016), was einer Be- völkerungsdichte von 320 Einwohner/km² entspricht. Dem Bodenseekreis gehören 23 Städte und Gemeinden an. Die Außengrenzen des Kreises haben eine Länge von 217 km, wovon knapp 56 km entlang des Bodenseeufers verlaufen. In den vergangenen Jahren ist die Bevölkerung stetig gewachsen und der Kreis verhältnismäßig dicht besiedelt. Wirtschaftlich dominieren Industrie und produzierendes Gewerbe. Den Schwerpunkt bilden Maschinen-/Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Feinmechanik und Optik sowie die Luft- und Raum- fahrttechnik. Aber auch das Handwerk ist eine wichtige wirtschaftliche Säule. In zahlreichen Rankings und Landkreisvergleichen wird immer wieder bestätigt: der Boden- seekreis zählt zu den Topregionen Deutschlands, was Wirtschaftskraft, Innovationstärke und Entwicklungschancen anbelangt. In der Landwirtschaft prägen Sonderkulturen wie Obst-, Wein- und Hopfenanbau das Bild des Kreises. Dank des hohen Freizeitwertes und der landschaftlichen Schönheit ist auch der Frem- denverkehr für die Wirtschaftskraft der Region von großer Bedeutung. 200.000 202.000 204.000 206.000 208.000 210.000 212.000 214.000 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.16.2016 Entwicklung der Einwohnerzahlen https://www.google.de/url?sa=i&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiDh5nFgLrbAhVSZ1AKHcQVDnAQjRx6BAgBEAU&url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/&psig=AOvVaw3k84Y_CthsnAowOgNIG1Nr&ust=1528201535722025 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 125 Das Landschaftsbild ist geprägt durch den Bodensee und das angrenzende Hügelland mit Obstkulturen, Weinbau, Wiesen und Wäldern. Der Bodenseeraum ist eine alte Natur- und Kul- turlandschaft. So gibt es innerhalb des Bodenseekreises 30 Naturschutzgebiete mit 1.490 ha Fläche sowie 16 Landschaftsschutzgebiete mit über 9.600 ha Fläche. Der Bodenseekreis gehört zum baden-württembergischen Regierungsbezirk Tübingen. Kreisstadt und Sitz des Landratsamts ist Friedrichshafen. Das kreisweit einheitliche Kfz-Kennzeichen ist „FN“. Landrat ist Lothar Wölfle (CDU). Kreisorgane Landrat Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter des Landratsamtes und wird durch den Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Landrat ist Lothar Wölfle. Er wurde am 14. Mai 2007 ge- wählt und am 24. Februar 2015 zu seiner zweiten Amtszeit wiedergewählt. Erster Landesbeamter Mit Wirkung zum 19. Dezember 1988 wurde Joachim Kruschwitz erster Landesbeamte des Bodenseekreises. Sein Dienstantritt erfolgte im Januar 1989. Kreistag Die letzte Wahl des Kreistags fand am 25. Mai 2014 statt (erste Sitzung am 29. Juli 2014). Somit findet die Neuwahlen gemäß dem Turnus am 26. Mai 2019 statt. Der Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: Sitzverteilung: Stand 31. Dezember 2016 22 Sitze CDU 12 Sitze Freie Wähler Bodenseekreis 11 Sitze Bündnis 90 Die Grünen 7 Sitze SPD 3 Sitze FDP 2 Sitze Die Linke Mitglieder/Mandate des Kreistages: Fraktion Name Vorname Name Vorname CDU Beck Karl-Heinz Jäger Dr. Detlev Beiter Dr. Wilhelm Jeckel Michael Böttinger Joachim Kraft Achim Brotzer Dr. Achim Lamm Edgar Ehrle Manfred Plösser Manuel Endres Werner Riedmann Georg Fritz Lothar Sauter Dr. Josef Günthör Christina Schmid Andreas Härle Manfred Knut Simon Hager Eduard Spieth Markus Hornung Dieter Alfons Zwisler Hermann Freie Wähler Bodenseekreis Amann Frank Hoehne Dr. Dagmar Baader Josef Ortlieb Eberhard Bär Hansjörg Rupp Martin Beisswenger Jürgen Weiß Roland Karl Brügel Edwin Wengert Henrik Hauswald Peter Wirth Maria Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 126 Bündnis 90 Die Grünen Aicher Karl-Josef Hecht-Fluhr Christa Becker Sabine Heidenreich Matthias Bussmann Franz Lattner Ralf Daecke Udo Rehm Andrea Faden Helmut Ziebart Dr. Ulrich Hahn Martin SPD Büchelmaier Josef Sauter Ingrid Jehle Jochen Stauber Dieter Maier Karl Wilkendorf Michael Mattes Dr. Boris Zeller Norbert FDP Ajiboye-Ames Gerlinde Wörner Ingo Wetzel Dr. Hans-Peter Die Linke Biniossek Roland Salerno Roberto Ausschüsse des Kreistages: Ausschuss für Verwaltung und Kultur (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Beck Karl-Heinz Krafft Achim Beisswenger Jürgen Lamm Edgar Büchelmaier Josef Ortlieb Eberhard Daecke Udo Riedmann Georg Faden Helmut Wetzel Dr. Hans-Peter Fritz Lothar Wirth Maria Hauswald Peter Zeller Norbert Hecht-Fluhr Christa Ausschuss für Umwelt und Technik (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Amann Frank Rupp Martin Hahn Martin Sauter Ingrid Heidenreich Matthias Schmid Andreas Hornung Dieter-Alfons Simon Kurt Härle Manfred Spieht Markus Jeckel Michael Wilkendorf Michael Plösser Manuel Wörner Ingo Rehm Andrea Ausschuss für Soziales und Gesundheit (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Ajiboye-Ames Gerlinde Jäger Dr. Detlev Baader Josef Maier Karl Beiter Dr. Wilhelm Salerno Roberto Böttinger Joachim Sauter Dr. Josef Ehrle Manfred Stauber Dieter Günthör Christina Wengert Henrik Hecht-Fluhr Christa Ziebart Dr. Ulrich Hoehne Dr. Dagmar Ausschuss für Nahverkehr (15 Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Aicher Karl-Josef Krafft Armin Ajiboye-Ames Gerlinde Lamm Edgar Brügel Edwin Lattner Ralf Bär Hansjörg Riedmann Georg Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 127 Endres Werner Schmid Andreas Faden Helmut Weiß Roland Karl Hager Eduard Wilkendorf Michael Jehle Jochen Jugendhilfeausschuss (28 Mitglieder + 8 beratende Mitglieder) Name Vorname Name Vorname Baader Josef Jäger Dr. Detlev Battisti Alfredo Keller Petra Berner Roland Kohler Ewald Bertel Michael Künze Beate Brauer Helga Mattes Dr. Boris Bussmann Franz Paulsen Sebastian Böttinger Joachim Pursche Udo Daecke Udo Scholz Joachim Ehrle Manfred Schuler Jürgen Gitschier Josefa Soth Brigitte Günthör Christina Spieth Markus Hoehne Dr. Dagmar Stauber Dieter Jaekel Karl.Heinz Stumpf Kathrin Jehle Jochen Wengert Henrik beratende Mitglieder Daasch Simone Manz Friedemann Ehrle Franziska Schilling Simone Kemle Sabrina Schrimpf Michael Kiß Dr. Bernhard Völk Günther Anzahl Sitzungen im Jahr 2016 8x Kreistag Ausschüsse 7x Ausschuss für Verwaltung und Kultur (AVK) 7x Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) 7x Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ASG) 7x Jugendhilfeausschuss 2x Ausschuss für Nahverkehr (ANV) Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 128 9 Anlagen 9.1 Vermögensübersicht Nr. Bezeichnung Stand zum 01.01. des HHJ Verm.- zugänge im HHJ Verm.- abgänge im HHJ Umbuch- ungen im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Stand am 31.12. des HHJ 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 789.431,44 246.367,58 0,00 12.359,79 0,00 -428.599,00 619.559,81 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 177.057.840,17 25.003.296,36 -1.090.167,26 7.606,46 0,00 -8.542.619,76 192.435.955,97 2.1 Unbebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 10.267.952,99 12.875,13 0,00 0,00 0,00 -1.572,59 10.279.255,53 2.2 Bebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte 95.323.555,48 24.306,68 -21.064,72 -76.055,05 0,00 -3.478.400,26 91.772.342,13 2.3 Infrastrukturvermögen 52.735.987,96 816.178,80 -972.554,93 575.721,60 0,00 -1.551.123,60 51.604.209,83 2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 3.693.155,43 770.749,83 0,00 7.750.938,23 0,00 -2.206.884,19 10.007.959,30 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.144.537,85 28.266,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.172.803,85 2.6 Maschinen, techn. Anlagen, Fahr- zeuge 3.917.139,89 1.158.825,68 -82.052,10 147.290,68 0,00 -612.693,76 4.528.510,39 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.148.903,23 1.009.569,73 -14.495,51 14.743,02 0,00 -691.945,36 3.466.775,11 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 5.826.607,34 21.182.524,51 0,00 -8.405.032,02 0,00 0,00 18.604.099,83 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 6.047.965,59 13.382,57 0,00 0,00 0,00 -610.636,34 5.450.711,82 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 70.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 3.2 Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlag. in ZV, Stift. o.a. komm. Zusammenschlüssen 5.975.850,59 13.382,57 0,00 0,00 0,00 -610.636,34 5.378.596,82 3.3 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Ausleihungen 2.957.141,85 1.678.300,00 111.910,72 0,00 0,00 0,00 4.523.531,13 3.5 Wertpapiere 14.416.386,09 35.000.000,00 17.000.000,00 0,00 441,43 0,00 32.416.827,52 insgesamt 183.895.237,20 25.263.046,51 -1.090.167,26 19.966,25 0,00 -9.581.855,10 198.506.227,60 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 129 9.2 Forderungsübersicht Art der Forderungen - Euro - Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Zugänge im HHJ Abgänge im HHJ Zuschreibun- gen im HHJ Abschreibun- gen im HHJ Gesamtbetrag am 31.12. des HHJ 1. Öffentlich-rechtliche Forderun- gen, Forderungen aus Transfer- leistungen 6.701.265,47 427.705.472,02 425.530.291,90 0,00 0,00 8.876.445,59 2. Privatrechtliche Forderungen 4.528.986,42 9.037.145,92 9.006.550,53 0,00 0,00 4.559.581,81 Summe aller Forderungen 11.230.251,89 436.742.617,94 434.536.842,43 0,00 0,00 13.436.027,40 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 130 9.3 Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01. des HH-Jahres zum 31.12. des HH-Jahres davon Til- gungs-zah- lungen Zah- lungsziel bis 1 J. davon Til- gungs-zah- lungen Zah- lungsziel über 1 bis 5 J. davon Til- gungs-zahlun- gen Zahlungs- ziel mehr als 5 J. Mehr (+) / weniger (-) 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verb. aus Kredi- ten für Invest. -29.115.794,09 -26.639.778,78 0,00 0,00 -26.639.778,78 2.476.015,31 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und -verbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverb. u.ä.. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute -29.115.794,09 -26.639.778,78 0,00 0,00 -26.639.778,78 2.476.015,31 1.2.6 sonst. Bereiche 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verbindlichk. aus kreditähnl. Rechtsgeschäften -7.566.332,74 -6.989.307,30 0,00 0,00 -6.989.307,30 577.025,44 1. Gesamtschulden Kernhaushalt -36.682.126,83 -33.629.086,08 0,00 0,00 -33.629.086,08 3.053.040,75 nachrichtlich: Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung (Angaben jeweils für einzelne Sondervermögen) 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichk. aus Krediten für Invest. 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden Sonderverm. mit Sonderrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 4.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.2 Verbindlichk. aus Krediten für Investit. -29.115.794,09 -26.639.778,78 0,00 0,00 -26.639.778,78 2.476.015,31 4.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.4 Verb. aus kredit- ähnl. Rechtsgeschäft. -7.566.332,74 -6.989.307,30 0,00 0,00 -6.989.307,30 577.025,44 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3 + 3.4 -36.682.126,83 -33.629.086,08 0,00 0,00 -33.629.086,08 3.053.040,75 Abzgl. Schulden zw. KernHH u. Sonder- verm. mit -rechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Konsolidierte Ge- samtschulden -36.682.126,83 -33.629.086,08 0,00 0,00 -33.629.086,08 3.053.040,75 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 131 9.4 Entwicklung der Liquidität zum Jahresende Nr. Einzahlungs-und Auszahlungsarten Finanzrechnung Vorjahr - Euro Finanzrechnung Rechnungsjahr - Euro 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 0,00 35.640.447,39 2 +/-Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnisrechnung (§50, §3 Nr. 17 GemHVO) 0,00 20.230.272,15 3 +/-Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf d. Ergebnisrechnung aus Investitionstätig- keit (§50, §3 Nr. 31 GemHVO) 0,00 -39.928.662,42 4 +/-Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§50, §3 Nr.35 GemHVO) 0,00 -2.472.455,10 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haus- haltsunwirksamen Einzahlungen und Aus- zahlungen (§50 Nr. 39 GemHVO) 0,00 -3.085.071,68 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§50 Nr. 42 GemHVO) 0,00 10.384.530,34 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 0,00 100.619,09 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahres- ende 0,00 0,00 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 35.741.029,48 10.485.149,43 10 - übertragene Ermächtigungen für Aus- zahlungen (§21 GemHVO) 0,00 0,00 11 + Einzahlungen aus nicht in Anspruch ge- nommenen Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) Investitionen und Investiti- onsfördermaßnahmen 0,00 0,00 12 + übertr. Ermächtigungen für Inv.-Zuwen- dungen,-Beiträge und ähnl. Entg. für Inv.- Tätigkeit aus Vorvorjahren (§21 Abs.1, §3 Nr. 18,19 GemHVO) 0,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 35.741.029,48 10.485.149,43 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 0,00 0,00 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebun- den -2.556,46 -2.557,10 16 + Bestand Wechselgeldvorschüsse 0,00 13.448,79 17 + Bestand Handvorschüsse 2.831,85 2.106,05 18 + Bestand Depots (Wertpapiere) 14.315.804,00 32.316.208,43 19 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 50.062.221,79 42.819.469,80 20 nachrichtlich: Mindestliquidität (§22 Abs. 2 GemHVO) 0,00 5.347.523,81 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 132 9.5 Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit Nr. Bezeichnung Ein- heit Ergebnis VVJ (HJ-2) Ergebnis VJ (HJ-1) Ergebnis (HJ) Planung HJ +1 Planung HJ +2 Planung HJ +3 0005 ERTRAGSLAGE 0010 1. ordentliches Ergebnis 0020 absoluter Betrag Euro 0 0 -7.643.487 -8.285.736 -10.082.716 -13.598.761 0030 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0 0 -36,21 -39,26 -47,77 -64,43 0050 Aufwandsdeckungsgrad % 0 0 -102,59 -102,83 -103,44 -104,70 0060 1.1 Steuerkraft -netto- 0070 absoluter Betrag Euro 0 0 -44.785.612 -35.349.000 -34.887.000 -31.892.000 0080 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0 0 -212,19 -167,48 -165,29 -151,10 0090 Anteil an ordentl. Aufwend. % 0 0 -15,16 -12,06 -11,90 -11,03 0100 1.2 Betriebsergebnis -netto- 0110 absoluter Betrag Euro 0 0 37.142.125 27.063.264 24.804.284 18.293.239 0120 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0 0 175,97 128,22 117,52 86,67 0130 Anteil an ordentl. Aufwend. % 0 0 12,57 9,23 8,46 6,33 0140 2. Sonderergebnis 0150 absoluter Betrag Euro 0 0 51.616 100 100 100 0160 3. Gesamtergebnis 0170 absoluter Betrag Euro 0 0 -7.591.871 -8.285.636 -10.082.616 -13.598.661 0180 FINANZLAGE 0190 4. Zahlungsmittelüber-schuss aus lfd. Verw.tätigk. 0200 absoluter Betrag Euro 0 2.152.849 20.217.549 10.727.155 12.589.868 11.023.951 0210 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0 10,20 95,79 50,82 59,65 52,23 0220 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss 0232 absoluter Betrag 0 0 5.437.524 5.492.112 5.717.292 5.903.737 0240 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel 0250 absoluter Betrag Euro 0 2.152.849 17.745.131 8.095.100 9.819.600 8.118.500 0260 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0 10,20 84,07 38,35 46,52 38,46 0270 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 0280 absoluter Betrag Euro 0 0,00 -2.524 -1.905.889 -3.803.822 -5.702.206 0290 8. liquide Mittel zum Jahresende 0300 absoluter Betrag Euro 0 35.640.447 10.384.530 -41.016.907 -17.086.404 -7.864.600 0310 KAPITALLAGE 0320 9. Eigenkapital 0330 absoluter Betrag Euro 0 -123.940.206 -131.532.078 --- --- --- 0340 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) 0350 absoluter Betrag Euro 0 -123.937.649 -123.886.033 --- --- --- 0360 9.2 Eigenkapitalquote 0370 Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 0 -48,81 -49,00 --- --- --- 0390 9.3 Fremdkapitalquote 0400 Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme % 0 51,19 51,00 --- --- --- 0410 10. Anlagendeckung 0420 Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. Vermögen % 0 -15,65 -18,22 --- --- --- 0430 11. Verschuldung 0440 absoluter Betrag Euro 0 -36.682.127 -33.629.086 --- --- --- 0450 Betrag je Einwohner Euro/ EW 0 -173,79 -188,26 --- --- --- 0460 11.1 Nettoneuverschuldung 0470 absoluter Betrag € 0,00 0 -2.472.455 1.891.922 5.121.654 8.216.203 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 133 9.6 Gesamtübersicht der Investitionen Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 F310501601 Tilgung Finanzier- ungsdarlehen AL 77 0 -577.025 -577.025 0 -577.025 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -577.025 -577.025 0 -577.025 0 0 0 F611701601 Darlehen an Klinik TT GmbH 0 91.900 167.868 75.968 0 0 -75.968 0 210 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Finanzvermögen 0 91.900 91.911 11 0 0 -11 0 F611701602 Darlehen an DBT 0 -1.200.000 -450.000 750.000 0 0 -750.000 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.200.000 -450.000 750.000 0 0 -750.000 0 F611701603 Darlehen an Flug- hafen Friedrichshafen GmbH 0 -1.400.000 -1.378.300 21.700 0 0 -21.700 0 210 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Finanzvermögen 0 0 20.000 20.000 0 0 -20.000 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -1.400.000 -1.378.300 21.700 0 0 -21.700 0 F615401601 Tilgung Kredite (fester Zins) (passive Darlehen) 0 -1.711.500 -2.171.666 -460.166 0 0 460.166 0 F615401602 Tilgung Kredite (var. Zins - SWAP) (passive Darl.) 0 -764.523 -764.523 0 0 0 0 0 I000301602 Weiterentwicklung Ratsinformationssystem 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 I001001601 Beschaffung Kaf- feevollautomat 0 -1.149 -1.149 0 -1.149 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.149 -1.149 0 -1.149 0 0 0 I030301601 Lizenzen und Dienstleistungen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 0 I030801601 Ankäufe Kunst- sammlung (OEW-Mittel) 0 0 -566 -566 0 0 566 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 156.141 25.266 -130.875 0 0 130.875 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -156.141 -25.832 130.309 0 0 -130.309 0 I030801602 Erweiterung Schriftenlager Kulturamt 0 -1.500 0 1.500 0 0 -1.500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 -1.500 0 I031001601 Museumsbedarf Galerie 0 -12.000 -238 11.762 0 0 -11.762 -2.507 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -238 -238 0 0 238 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.000 0 12.000 0 0 -12.000 -2.507 I031001602 Magazinbedarf Kreisarchiv 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 -532 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 -532 I031001603 Querrolloschränke Bibliothek 0 -1.500 0 1.500 0 0 -1.500 -1.399 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.500 0 1.500 0 0 -1.500 -1.399 I031001604 Erneuerung EDV Datenleitung zum Kulturamt 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 -10.000 I100301601 Personalsoftware Magellan-Personalmanage- mentsoftw. 0 -83.000 -10.175 72.826 0 0 -72.826 -72.826 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -83.000 -10.175 72.826 0 0 -72.826 -72.826 I100301602 Software Telefonie 0 -100.000 -8.889 91.111 0 0 -91.111 -85.880 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 134 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -100.000 -8.889 91.111 0 0 -91.111 -85.880 I100301603 Single Number Reach für alle Diensthandys 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 -10.000 I100301604 DMS-Fortschrei- bung (Optimal System) 0 -100.000 -35.968 64.032 0 0 -64.032 -64.032 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -100.000 -35.968 64.032 0 0 -64.032 -64.032 I100301605 Device Manage- ment-Software Upgrade (IT- Watch) 0 -30.000 -11.379 18.621 0 0 -18.621 -4.585 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -11.379 -11.379 0 0 11.379 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -4.585 I100301606 Schnittstellen Dop- pik 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 0 I100301607 Verbesserung Vi- renschutz 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 I100301608 Zentrale Lizenzen 0 -42.000 0 42.000 0 0 -42.000 -3.256 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -42.000 0 42.000 0 0 -42.000 -3.256 I100301609 Exchange Upgrade 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 0 I100301610 DX-Union Up- date/Upgrade 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 0 I100301611 LICHT (Valuema- tion) Upgrade 0 -40.000 -12.328 27.672 0 0 -27.672 -1.333 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -40.000 -12.328 27.672 0 0 -27.672 -1.333 I100301612 LICHT (Valuema- tion) Weiterentwicklung 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 0 I100301613 Software Wissen (USU Knowledgebase) 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 0 I100301614 Hard- und Soft- ware für Interflex 0 -70.000 -29.658 40.342 0 0 -40.342 -39.717 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -70.000 -29.658 40.342 0 0 -40.342 -39.717 I100301615 Software Modul Auswertungen Interflex 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 -15.000 I100301616 Spracherken- nungssoftware 0 -42.000 -22.334 19.666 0 0 -19.666 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -42.000 -22.334 19.666 0 0 -19.666 0 I100301702 Erneuerung Fire- wall 0 -94.372 0 94.372 -94.372 0 -94.372 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -94.372 0 94.372 -94.372 0 -94.372 0 I100301703 Beschaffung Oracle Datenbank Lizenz 0 -12.605 0 12.605 -12.605 0 -12.605 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.605 0 12.605 -12.605 0 -12.605 0 I100901601 Beschaffung Pedec 0 -2.500 0 2.500 0 0 -2.500 -2.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 0 2.500 0 0 -2.500 -2.500 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 135 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I100901602 Beschaffung Dienstfahrzeug BLA für Asyl 0 -17.650 0 17.650 2.350 0 -17.650 -17.650 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -17.650 0 17.650 2.350 0 -17.650 -17.650 I100901603 Übernahme Dienstfahrzeug FN-BK 636 (Forstamt) 0 -16.933 -16.933 0 -433 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.933 -16.933 0 -433 0 0 0 I100901604 Dienstfahrzeug So- zialamt Asyl (gebraucht) 0 -18.000 0 18.000 0 0 -18.000 -18.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.000 0 18.000 0 0 -18.000 -18.000 I100901605 Dienstfahrzeug So- zialamt Asyl (gebraucht) 0 -14.234 -14.234 0 3.766 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.234 -14.234 0 3.766 0 0 0 I100901606 Zwei Anhänger So- zialamt Asyl (gebraucht) 0 0 0 0 5.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 5.000 0 0 0 I100901608 Veräußerung Fahr- zeuge 0 0 7.764 7.764 0 0 -7.764 0 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 7.764 7.764 0 0 -7.764 0 I101001601 Konzept/Um- setzung 0 -11.755 -11.755 0 58.245 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -10.924 -10.924 0 0 10.924 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.755 -831 10.924 58.245 0 -10.924 0 I101001602 Multimedia Bildschirme 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 I101001603 Multimedia Be- sprechnungsräume 0 -70.000 -17.280 52.720 0 0 -52.720 -52.720 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -70.000 -17.280 52.720 0 0 -52.720 -52.720 I101001604 Mobile Ar- beitsplätze 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 I101001605 Beschaffung Bür- ostühle 0 -50.000 -7.376 42.624 0 0 -42.624 -4.046 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 -7.376 42.624 0 0 -42.624 -4.046 I101001606 Erg. AP-Ausstat- tung 0 -50.000 -8.513 41.487 0 0 -41.487 -39.961 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 -8.513 41.487 0 0 -41.487 -39.961 I101001607 Netzwerke und WLAN 0 -107.799 -29.164 78.635 12.201 0 -78.635 -11.887 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -107.799 -29.164 78.635 12.201 0 -78.635 -11.887 I101001608 Beschaffung Switche 0 40.252 -10.527 -50.779 75.252 0 50.779 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 40.252 -10.527 -50.779 75.252 0 50.779 0 I101001609 Feuerfeste Serv- erschränke 0 1.119 0 -1.119 11.119 0 1.119 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 1.119 0 -1.119 11.119 0 1.119 0 I101001610 SQL-Server 2015 0 -2.395 0 2.395 12.605 0 -2.395 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.395 0 2.395 12.605 0 -2.395 0 I101001611 Netzwerkerweiter- ung 0 -20.000 -16.987 3.013 0 0 -3.013 -3.013 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -16.987 3.013 0 0 -3.013 -3.013 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 136 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I101001612 Geräte > 410 Euro netto 0 -1.991 -1.991 0 -1.991 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.991 -1.991 0 -1.991 0 0 0 I101001613 Beschaffung Spei- sewagen für Casino 0 -1.119 -1.119 0 -1.119 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.119 -940 179 -1.119 0 -179 0 I101001614 Beschaffung Tel- lerstapelwärmer für Casino 0 -1.398 -1.398 0 -1.398 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.398 -1.175 223 -1.398 0 -223 0 I101001701 Kühlschrank mit Umluftkühlung 0 -1.090 0 1.090 -1.090 0 -1.090 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.090 0 1.090 -1.090 0 -1.090 0 I101001804 Zwei Ladesäulen für Dienstfahrzeuge 0 -9.285 0 9.285 -9.285 0 -9.285 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -9.285 0 9.285 -9.285 0 -9.285 0 I120301601 WinOwiG Digital- isierung 0 0 0 0 15.000 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 15.000 0 0 0 I120301602 Elektron. Empfang v. Gewerbeanzeigen - Ge- wAnzV 0 -3.785 0 3.785 11.215 0 -3.785 -3.785 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.785 0 3.785 11.215 0 -3.785 -3.785 I120301603 Software Geschwindigkeitsüberwachung 0 -6.236 -12.900 -6.664 -6.236 0 6.664 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.236 -12.900 -6.664 -6.236 0 6.664 0 I120601601 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0 -549.076 -479.096 69.980 -179.076 0 -69.980 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -549.076 -479.096 69.980 -179.076 0 -69.980 0 I120601701 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung 0 15.631 0 -15.631 15.631 0 15.631 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 15.631 0 -15.631 15.631 0 15.631 0 I120601801 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung (ab 2018) 0 -48.510 0 48.510 -48.510 0 -48.510 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -48.510 0 48.510 -48.510 0 -48.510 0 I120901601 Beschaffung KdoW Kreisbrandmeister 0 -50.868 -50.868 0 -868 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.868 -50.868 0 -868 0 0 0 I120901602 Mobile Geschwin- digkeitsüberw. Fahrzeug u. Ausstat. 0 -70.000 -60.844 9.156 0 0 -9.156 -1.372 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -70.000 -60.844 9.156 0 0 -9.156 -1.372 I120901603 Beschaffung Seitenradarmesssystem 0 -2.680 -2.680 0 -2.680 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -2.680 -2.680 0 -2.680 0 0 0 I121001601 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Friedrichshafen 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 -340.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -340.000 0 340.000 0 0 -340.000 -340.000 I121001602 Abrollbeh. Gefah- rengut FF Überlingen 0 594 0 -594 594 0 594 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 594 0 -594 594 0 594 0 I121001603 Technikerneuerung Integr. Leitstelle Bodenseekreis 0 0 0 0 0 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 773.400 0 -773.400 0 0 773.400 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 137 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -773.400 0 773.400 0 0 -773.400 0 I121001604 Beschaff. Dienst- kleid. Führungs-u. Verwaltung- sstab 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 I121001605 Software Füh- rungs- u. Verwaltungsstab 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 -90.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 -90.000 I121001606 Beschaffung Er- gonomische Büroausstattung 0 -791 -791 0 -791 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -791 -791 0 -791 0 0 0 I121001607 Büroausstattung Geschwindigkeitsüberwachung 0 -497 -497 0 -497 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -497 -497 0 -497 0 0 0 I121001703 Beschaffung einer Schreibmaschine 0 -594 0 594 -594 0 -594 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -594 0 594 -594 0 -594 0 I122251601 Zuschuss an Stadt Überlingen Führungsfahrzeug 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 -100.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 -100.000 I122251602 Zuschuss Einrich- tung App Mobile Retter 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 I122251603 Zuschuss an Stadt Friedrichshafen Führungsfahr- zeug 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 -100.000 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 -100.000 I130301601 Beschaffung Bür- gerterminal 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 -15.000 I130301602 Anbindung Auslän- deramt Kundensteuerung 0 -7.016 -7.016 0 -2.016 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.016 -7.016 0 -2.016 0 0 0 I130301603 Software für Schiff- fahrtsamt (Äblösung) 0 -74.416 0 74.416 5.584 0 -74.416 -74.416 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -74.416 0 74.416 5.584 0 -74.416 -74.416 I131001603 Front-Office-Ar- beitsplätze Kundensteuerung 0 -2.983 -2.983 0 -2.983 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.983 -2.983 0 -2.983 0 0 0 I131001604 Beschaffung Ar- beitshilfe/Tischergänzung 0 -584 -584 0 -584 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -584 -584 0 -584 0 0 0 I201501601 Beteiligung RITZ GmbH (Einlage) 0 -13.384 -13.383 1 -13.384 0 -1 0 270 Auszahlg. f. den Erwerb von Finanzvermögen 0 -13.384 -13.383 1 -13.384 0 -1 0 I202251601 Zuschuss an Bodo/Bund Elekt. Fahrgeld- management 0 -300.000 -21.992 278.008 -100.000 0 -278.008 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -300.000 -21.992 278.008 -100.000 0 -278.008 0 I202251602 Zuschuss Gäste- karte an Verkehrsunternhemen 0 0 0 0 100.000 0 0 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 0 0 0 100.000 0 0 0 I202251701 Unterstützung sozialer Wohnungbau 0 13.384 0 -13.384 13.384 0 13.384 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 138 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 13.384 0 -13.384 13.384 0 13.384 0 I204101601 Zuschuss Projekt E-Mobilität Gemeinden 0 0 3.790 3.790 0 0 -3.790 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 3.790 3.790 0 0 -3.790 0 I210301601 Software GIS wei- tere Module und Einrichtungen 0 -120.000 -24.958 95.042 0 0 -95.042 -87.920 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -120.000 -24.958 95.042 0 0 -95.042 -87.920 I220301601 Software ZEPP Schnittstelle 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 0 I221001601 Beschaffung Mikroskop 0 -2.000 -1.765 235 500 0 -235 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 -1.765 235 500 0 -235 0 I221001602 PC-Ausstattung Multifunktionsgerät 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 0 I221001603 Beschaffung Falz- maschine 0 -500 0 500 -500 0 -500 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -500 0 500 -500 0 -500 0 I230401601 Baumaßnahmen auf kreiseigenen Naturschutz- flächen 0 -37.000 -12.711 24.289 0 0 -24.289 -27.789 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -37.000 0 37.000 0 0 -37.000 -27.789 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -12.711 -12.711 0 0 12.711 0 I230401602 Grunderwerb "Kon- zeption zum Naturschutz" 0 -50.000 -3.839 46.161 0 0 -46.161 -46.161 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 50.000 8.958 -41.042 0 0 41.042 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -100.000 -12.798 87.202 0 0 -87.202 -46.161 I230901601 Anschaffung von Pflegegeräten für Pflegetrupp 0 -5.000 -2.350 2.650 0 0 -2.650 -2.650 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 -2.350 2.650 0 0 -2.650 -2.650 I250301601 Software Schnittstelle FOFUS 0 -5.000 -3.298 1.702 0 0 -1.702 -1.702 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -3.298 -3.298 0 0 3.298 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -1.702 I300301601 Software Fi- nanzwesen 0 -277.779 -56.914 220.865 22.221 0 -220.865 -220.865 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -13.788 -13.788 0 0 13.788 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -277.779 -43.127 234.652 22.221 0 -234.652 -220.865 I300301802 Beschaffung Lizen- zen MIS für Schulen 0 -22.221 0 22.221 -22.221 0 -22.221 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -22.221 0 22.221 -22.221 0 -22.221 0 I310301601 Software CAFM 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 I310401607 Grundstückserwerb Grünfläche/Ried 0 -78 -78 0 -78 0 0 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -78 -78 0 -78 0 0 0 I310501602 Neugestaltung Werkstatt CNC Bereich - JZGS 0 -238.773 -222.089 16.684 -83.773 0 -16.684 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -169.273 0 169.273 -83.773 0 -169.273 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 139 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -222.089 -222.089 0 0 222.089 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -69.500 0 69.500 0 0 -69.500 0 I310501603 Modernisierung Außenbeleuchtung - BZM 0 -50.944 0 50.944 0 0 -50.944 -50.944 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 32.056 0 -32.056 0 0 32.056 32.056 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -63.000 0 63.000 0 0 -63.000 -63.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 I310501604 Ertüchtigung Elektro - Pestalozzischule Markdorf 0 -15.842 0 15.842 4.158 0 -15.842 -15.842 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -15.842 0 15.842 4.158 0 -15.842 -15.842 I310501605 Alte Sporthalle Sa- nierung BZM 0 -18.400 -6.871 11.529 0 0 -11.529 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 61.600 0 -61.600 0 0 61.600 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -6.270 -6.270 0 0 6.270 0 I310501607 Flächenkonzeption GL 1-3 0 -220.000 0 220.000 0 0 -220.000 -220.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -220.000 0 220.000 0 0 -220.000 -220.000 I310501608 Flächenkonzeption AL 75 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 I310501609 Flächenkonzeption AL 77 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 -80.000 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 -80.000 I310501610 Sanierung Schul- räume Altbau EST 0 0 -1.379.626 - 1.379.626 0 0 1.379.626 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 2.000.000 0 - 2.000.000 0 0 2.000.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -2.000.000 0 2.000.000 0 0 - 2.000.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -1.317.955 - 1.317.955 0 0 1.317.955 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -61.671 -61.671 0 0 61.671 0 I310501612 Sanierung Klas- senzimmer BZM 0 0 70.485 70.485 0 0 -70.485 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 70.485 70.485 0 0 -70.485 0 I310501713 Umbau EG für Ami/Jobcenter AL 75-77 0 -133.756 -4.691 129.065 -133.756 0 -129.065 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -133.756 0 133.756 -133.756 0 -133.756 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -1.984 -1.984 0 0 1.984 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -2.707 -2.707 0 0 2.707 0 I310701601 Neue Asylunter- künfte 0 -8.800.000 -6.624.911 2.175.089 0 0 - 2.175.089 -833.926 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -7.601 -7.601 0 0 7.601 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -8.800.000 -6.515.828 2.284.172 0 0 - 2.284.172 -833.926 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -101.483 -101.483 0 0 101.483 0 I310701602 Notfall Hallen 0 -1.278.800 -651.299 627.501 0 0 -627.501 -618.681 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -1.278.800 -632.735 646.065 0 0 -646.065 -618.681 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 140 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -18.564 -18.564 0 0 18.564 0 I310901601 EDV Sanierung ak- tive Komponenten BSZ ÜB 0 -85.118 -85.118 0 -118 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -85.118 -85.118 0 0 85.118 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -85.118 0 85.118 -118 0 -85.118 0 I310901602 Sanierung Daten- netz - Elektronikschule Tettn- ang 0 -135.000 -8.971 126.029 0 0 -126.029 -126.029 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -135.000 -8.971 126.029 0 0 -126.029 -126.029 I310901603 Entstauberanlage (CDS) 0 -14.964 -14.964 0 -14.964 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -14.964 -14.964 0 -14.964 0 0 0 I310901604 Beschaffung Klima-Split Anlage Serverraum 0 -23.758 -23.758 0 -23.758 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -23.758 -23.758 0 -23.758 0 0 0 I311001601 LED-Leuchten Glärnischstr. 1-3 0 -280.000 -2.442 277.558 0 0 -277.558 -277.558 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -280.000 -2.442 277.558 0 0 -277.558 -277.558 I311001602 Beschaffung ein- zelner Geräte - BZM Cafeteria 0 -2.838 -2.838 0 -2.838 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.838 -2.385 453 -2.838 0 -453 0 I311001603 Beschaffung Be- schallungsgeräte Kreissport- halle ÜB 0 -549 -549 0 -549 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -549 -461 88 -549 0 -88 0 I311001604 Beschaffung EDV- Geräte Schulzentrum MD 0 -808 -808 0 -808 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -808 -808 0 -808 0 0 0 I311001605 Beschaffung ein- zelner Geräte - BSZ FN Cafete- ria 0 -7.107 -7.107 0 -7.107 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.107 -5.973 1.135 -7.107 0 -1.135 0 I311001606 Beschaffung Defi- brillatoren DHS BZ FN 0 -3.041 -3.041 0 -3.041 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.041 -3.041 0 -3.041 0 0 0 I311001607 Beschaffung Defi- brillatoren HES BZ FN 0 -1.520 -1.520 0 -1.520 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.520 -1.520 0 -1.520 0 0 0 I311001608 Beschaffung Defi- brillatoren CDS BZ FN 0 -1.520 -1.520 0 -1.520 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.520 -1.520 0 -1.520 0 0 0 I311001609 Beschaffungen Ca- feteria BSZ ÜB 0 -739 -739 0 -739 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -739 -739 0 -739 0 0 0 I311001610 Elektroschalt- schrank Sporthalle BZ FN 0 -1.295 -1.295 0 -1.295 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.295 -1.295 0 -1.295 0 0 0 I311001611 Beschaffung "Elabo" - Laborausstattung CDS 0 -33.606 -33.606 0 -33.606 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -33.606 -33.606 0 -33.606 0 0 0 I311001612 Hochsprungmatte BZ FN 0 -1.880 -1.880 0 -1.880 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 141 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.880 -1.880 0 -1.880 0 0 0 I311001613 Beschaffung Hausmeistergeräte BZM 0 -3.862 -3.862 0 -3.862 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.862 -3.862 0 -3.862 0 0 0 I311001614 Beschaffung Ge- räte BSZ FN < 1.000€ 0 -1.050 -1.050 0 -1.050 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.050 -1.050 0 -1.050 0 0 0 I311001615 Beschaffung Stei- gleiter Landesberufsschule TT 0 -2.142 -2.142 0 -2.142 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.142 -2.142 0 -2.142 0 0 0 I311001616 Beschaffung Ge- räte LRA GL1-3 > 1.000€ 0 -595 -595 0 -595 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -595 -595 0 -595 0 0 0 I311001617 Beschaffung be- wegl. Vermö. BZM 0 -1.299 -3.768 -2.470 -1.299 0 2.470 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 2.470 2.470 0 0 -2.470 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.299 -3.768 -2.470 -1.299 0 2.470 0 I311001618 Beschaffung Ge- frierschrank - Cafeteria LRA GL 1-3 0 -589 -589 0 -589 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -589 -495 94 -589 0 -94 0 I311001619 Beschaffung be- wegl. Vermö. Hugo Eckener Schule FN 0 -1.555 -1.555 0 -1.555 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.555 -1.555 0 -1.555 0 0 0 I311001620 Beschaffung be- wegl. Vermö. Droste Hülshoff Schule 0 -5.166 -5.166 0 -5.166 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.166 -5.166 0 -5.166 0 0 0 I311001621 Beschaffung be- wegl. Vermö. Claude-Dornier- Schule 0 -19.812 -19.811 1 -19.812 0 -1 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -19.812 -19.811 1 -19.812 0 -1 0 I311001623 Beschaffung Kühl- aggregat (EST Cafeteria) 0 -2.142 0 2.142 -2.142 0 -2.142 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.142 0 2.142 -2.142 0 -2.142 0 I311001703 Beschaffung Ge- räte f. Unterhalt Gebäude (BSZ ÜB) 0 0 -508 -508 0 0 508 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -508 -508 0 0 508 0 I320301601 Schnittstelle Net- wake Nachfolge LuKAS 0 -18.977 -18.409 568 1.023 0 -568 -568 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -18.977 -18.409 568 1.023 0 -568 -568 I320301602 Schnittstelle Dyna- mik Forms INFOMA LuKAS 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 -15.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -15.000 0 15.000 0 0 -15.000 -15.000 I320301603 Entwässerungslei- tungskataster B-L-K Straßen 0 -61.000 0 61.000 0 0 -61.000 -61.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -61.000 0 61.000 0 0 -61.000 -61.000 I320301701 Modulerweiterung Netwake Sachbeschädigungen 0 -10.710 0 10.710 -10.710 0 -10.710 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.710 0 10.710 -10.710 0 -10.710 0 I320601601 K7725 Südum- fahrung Kehlen 0 -3.800.000 -2.576.885 1.223.115 0 0 - 1.223.115 -961.237 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 142 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 2.000.000 2.487.300 487.300 0 0 -487.300 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -500.000 0 500.000 0 0 -500.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -5.300.000 -5.064.185 235.815 0 0 -235.815 -961.237 I320601602 K7742 Ort- sumfahrung Schnetzenhausen 0 0 0 0 300.000 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 0 0 300.000 0 0 0 I320601603 K7743 Ort- sumfahrung Markdorf 0 -1 0 1 99.999 0 -1 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -1 0 1 99.999 0 -1 0 I320601604 K7743 Umfahrung Kluftern 0 0 -142.577 -142.577 300.000 0 142.577 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 0 0 300.000 0 0 0 I320601605 K7759 Beseitigung Banübergang Neufrach 0 785.000 686.582 -98.418 0 0 98.418 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 885.000 686.872 -198.128 0 0 198.128 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -290 -290 0 0 290 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 0 I320601607 K7765 San. Fahr- bahn mit Rad-/Gehweg 0 -1.989.697 -1.889.696 100.001 -789.697 0 -100.001 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 1.800.000 463.500 - 1.336.500 0 0 1.336.500 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -450.000 -59.476 390.524 0 0 -390.524 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -3.339.697 -2.293.721 1.045.976 -789.697 0 - 1.045.976 0 I320601608 San. Fahrbahnab- senkung Gailhöfe-Groß- schönach 0 -231.552 -231.552 0 -81.552 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -231.552 -231.552 0 -81.552 0 0 0 I320601609 San. Fahrbahn Kippenhausen-Ittendorf 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -50.000 0 50.000 0 0 -50.000 -50.000 I320601610 K7782 Ahausen Grasbeuren San./Ausbau Fahr- bahn 0 -280.000 -495 279.505 0 0 -279.505 -264.782 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -280.000 -495 279.505 0 0 -279.505 -264.782 I320601611 Radwegnetz- konzeption 0 -301.543 -10.472 291.071 148.457 0 -291.071 -291.141 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 3.530 3.530 0 0 -3.530 0 220 Einzahlg. für sonstige In- vestitionstätigkeiten 0 0 70 70 0 0 -70 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 0 -1.258 -1.258 0 0 1.258 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -301.543 -9.214 292.329 148.457 0 -292.329 -291.141 I320601612 K7760 Radweg 0 -85.000 -48 84.952 0 0 -84.952 -71.294 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -35.000 0 35.000 0 0 -35.000 -21.294 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -50.000 -48 49.952 0 0 -49.952 -50.000 I320601613 Barierefreie Hal- testelle 0 -65.000 0 65.000 0 0 -65.000 -65.000 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -65.000 0 65.000 0 0 -65.000 -65.000 I320601614 Anpassung Ein- mündung Forstweg Gem. Neu- kirch 0 0 0 0 30.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 143 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 0 0 30.000 0 0 0 I320601615 K7742 Überque- rungshilfe Schnetzenh./Unterra- derach 0 -93.759 -93.759 0 -88.759 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 180.000 101.500 -78.500 0 0 78.500 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -253.759 -195.259 58.500 -88.759 0 -58.500 0 I320601616 K7749 Radweg Baitenhausen-Schlosskirche 0 -45.000 -21.111 23.889 0 0 -23.889 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 170.000 0 -170.000 0 0 170.000 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -20.000 -9.212 10.788 0 0 -10.788 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -195.000 -11.900 183.100 0 0 -183.100 0 I320601617 K7751 Ur- nau/Kreisgrenze Verb- reit./Herst.Ausweichst 0 -560.000 -2.023 557.977 0 0 -557.977 -542.643 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -80.000 0 80.000 0 0 -80.000 -62.643 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -480.000 -2.023 477.977 0 0 -477.977 -480.000 I320601618 K7759 Restabw. früherer Maßn. / Kompensati- onsmaßn. 0 -70.000 -4.471 65.529 0 0 -65.529 -68.311 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 84.143 84.143 0 0 -84.143 0 220 Einzahlg. für sonstige In- vestitionstätigkeiten 0 0 2.782 2.782 0 0 -2.782 0 240 Auszahlg. f.den Erwerb v.Grundstücken u.Gebäuden 0 -10.000 -3.251 6.749 0 0 -6.749 -8.311 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -60.000 -1.220 58.781 0 0 -58.781 -60.000 I320601619 Sani- erungsmaßnahmen an Kreis- straßen 0 -200.000 -133.086 66.914 0 0 -66.914 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -200.000 -133.086 66.914 0 0 -66.914 0 I320701601 Neubau Salzhalle und Siloverladung SM Tettnang 0 -70.034 -70.034 0 -20.034 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -70.034 -70.034 0 -20.034 0 0 0 I320901601 WLAN-Sender Straßenmeistereien 0 -31.424 -31.424 0 -1.424 0 0 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -31.424 -31.424 0 0 31.424 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -31.424 0 31.424 -1.424 0 -31.424 0 I321001601 Erwerb Fahr- zeuge/Geräte > 1000 € 0 -328.000 -480.069 -152.069 0 0 152.069 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 222.000 102.897 -119.103 0 0 119.103 0 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 58.837 58.837 0 0 -58.837 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -550.000 -561.803 -11.803 0 0 11.803 0 I321001602 Erwerb Kleingeräte < 1000 € 0 -40.153 -20.125 20.028 4.847 0 -20.028 -20.028 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -40.153 -20.125 20.028 4.847 0 -20.028 -20.028 I321001603 Erwerb Einrichtun- gen Straßenmeisterei TT 0 -3.423 -3.423 0 -3.423 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.423 -3.423 0 -3.423 0 0 0 I322251601 Anteil Bodensee- kreis Umbau Bahnübergang Kehlen DB 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 144 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -100.000 0 100.000 0 0 -100.000 0 I322251602 K7749 Beteiligung Ern. Straßenentwäs. OD Ahausen 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -90.000 0 90.000 0 0 -90.000 0 I322251603 K7755 Zuschuss Radweg Heiligenberg-Beten- brunn 0 -200.000 -90.000 110.000 0 0 -110.000 0 280 Auszahlg. f. Investi- tionsförderungsmaßnahmen 0 -200.000 -90.000 110.000 0 0 -110.000 0 I324101601 Zuweisung FAG Land für Planung 0 0 0 0 -64.000 0 0 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 0 0 -64.000 0 0 0 I330301601 Software Aktu- alisierung Abfuhrkalender 0 -7.000 0 7.000 0 0 -7.000 -7.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.000 0 7.000 0 0 -7.000 -7.000 I330301602 Software Behälter- verwaltung 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 -10.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 0 10.000 0 0 -10.000 -10.000 I330301603 Internetanpassung Modul Abfallwirtschaft 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 I330301604 Software Modul Deponietechnik/Betriebstage- buch 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -20.000 I330601601 EZ Weiherberg Umbau Abfallverladeplatz 0 -142.649 -43.463 99.185 127.351 0 -99.185 -100.908 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -142.649 -33.712 108.937 127.351 0 -108.937 -100.908 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -9.752 -9.752 0 0 9.752 0 I330601602 En- tsorgungszentrum Überlingen- Füllenwaid 0 -100.000 -3.885 96.115 0 0 -96.115 -94.726 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -100.000 -763 99.237 0 0 -99.237 -94.726 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -3.122 -3.122 0 0 3.122 0 I330601605 Deponie Überlin- gen Füllenwaid, Osterweiterung 0 -3.300.000 -2.414.366 885.634 0 0 -885.634 -818.043 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -3.300.000 -2.414.366 885.634 0 0 -885.634 -818.043 I330601606 Fortführung Wert- stoffhof-Netz 0 -389.982 0 389.982 10.018 0 -389.982 -389.982 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -389.982 0 389.982 10.018 0 -389.982 -389.982 I330601607 Verlegung Zufahrt Wetstoffhof Uhldingen-Mühlh- ofen 0 -6.149 -6.279 -130 -6.149 0 130 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -6.149 -6.279 -130 -6.149 0 130 0 I330601608 EZ Weiherberg Ba- sisabdichtung Los IVb 0 -44.516 0 44.516 -44.516 0 -44.516 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -44.516 0 44.516 -44.516 0 -44.516 0 I330601609 EZ Weiherberg De- ponie Erlebnispfad 0 -60.333 -63.512 -3.179 -60.333 0 3.179 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 -60.333 -63.512 -3.179 -60.333 0 3.179 0 I330601701 Wertstoffhof Ail- ingen 0 0 -24.606 -24.606 0 0 24.606 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -24.606 -24.606 0 0 24.606 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 145 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I330701701 Beschaffung Elekt- roanschluss - Wertstoffhof Da- ise. 0 -3.869 0 3.869 -3.869 0 -3.869 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.869 0 3.869 -3.869 0 -3.869 0 I330901701 Beschaffung Kli- magerät Betriebsgebäude Wei- herberg 0 -2.268 0 2.268 -2.268 0 -2.268 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.268 0 2.268 -2.268 0 -2.268 0 I331001601 Mobile Barkasse 0 -4.033 0 4.033 967 0 -4.033 -4.033 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.033 0 4.033 967 0 -4.033 -4.033 I331001602 Erwerb Büro- ausstattung Abfall- wirtschaftsamt 0 -967 -966 1 -967 0 -1 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -967 -966 1 -967 0 -1 0 I331001603 Beschaffung Mobi- liar/Ausstattung EZ Weiherberg 0 -4.437 -4.628 -191 -4.437 0 191 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.437 -4.628 -191 -4.437 0 191 0 I331001701 Informationstafeln (Entsorgungszentrum Weiher- berg) 0 -4.431 0 4.431 -4.431 0 -4.431 0 I340301601 Beschaffung Kreis- lizenzen - KMZ Verleih - DVD 0 -2.757 -2.757 0 -2.757 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.757 -2.757 0 -2.757 0 0 0 I340901602 Beschaffung Ver- waltungsserver (CDS) 0 -40.000 0 40.000 0 0 -40.000 -40.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -40.000 0 40.000 0 0 -40.000 -40.000 I340901603 Beschaffung Drehmaschine (CDS) 0 -28.087 0 28.087 11.913 0 -28.087 -28.087 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -28.087 0 28.087 11.913 0 -28.087 -28.087 I340901604 Ergänzugen EST- Netzwerk (ES TT) 0 -12.735 -12.735 0 -11.535 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -12.735 -12.735 0 -11.535 0 0 0 I340901605 Techn.Erneu. Holz- CNC-Bearbeitungszentrum (JZGS) 0 -177.703 -172.703 5.000 -12.703 0 -5.000 0 200 Einzahlg. aus der Veräuße- rung von Sachvermögen 0 0 5.000 5.000 0 0 -5.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -177.703 -177.703 0 -12.703 0 0 0 I341001601 EDV-Ausstattung (WRS BZM) 0 -22.482 -19.508 2.974 -12.482 0 -2.974 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -22.482 -19.508 2.974 -12.482 0 -2.974 0 I341001602 EDV-Ausstattung (RS BZM) 0 -11.350 -11.350 0 -1.350 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.350 -11.350 0 -1.350 0 0 0 I341001603 EDV-Ausstattung (Gym BZM) 0 -11.011 -11.011 0 -1.011 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -11.011 -11.011 0 -1.011 0 0 0 I341001604 Spielgeräte Son- nenbergschule 0 -1 0 1 1.999 0 -1 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1 0 1 1.999 0 -1 0 I341001605 EDV-Ausstattung Sonnenbergschule 0 -3.260 -2.069 1.191 740 0 -1.191 -549 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.260 -2.069 1.191 740 0 -1.191 -549 I341001606 Sportgeräte Son- nenbergschule 0 0 0 0 2.000 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 146 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 2.000 0 0 0 I341001607 Beschaffung Spül- maschine Sonnenbergschule 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -5.000 I341001608 Beschaffung Trinkbrunnen Pestalozzischule 0 -3.700 -1.710 1.990 1.300 0 -1.990 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.700 -1.710 1.990 1.300 0 -1.990 0 I341001609 Beschaffung Digi- tale Tafeln (CVS) 0 -3.569 0 3.569 16.431 0 -3.569 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.569 0 3.569 16.431 0 -3.569 0 I341001610 EDV-Ausstattung (CVS) 0 -40.000 -4.820 35.181 0 0 -35.181 -37.590 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -40.000 -4.820 35.181 0 0 -35.181 -37.590 I341001611 Industrielle Mess- technik (CDS) 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -30.000 0 30.000 0 0 -30.000 -30.000 I341001612 Mechatronisches System Ind. 4.0 (CDS) 0 -80.000 -1.421 78.579 0 0 -78.579 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -80.000 -1.421 78.579 0 0 -78.579 0 I341001613 Beschaffung Mobil- iar (CDS) 0 -13.413 -13.413 0 -11.913 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -13.413 -13.413 0 -11.913 0 0 0 I341001614 Beschaffung Sport- geräte (CDS) 0 -3.500 0 3.500 0 0 -3.500 -3.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.500 0 3.500 0 0 -3.500 -3.500 I341001615 Beschaffung Ge- räte f. Unterricht (CDS) 0 -100.000 -79.982 20.018 0 0 -20.018 -15.287 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -100.000 -79.982 20.018 0 0 -20.018 -15.287 I341001616 EDV-Ausstattung (CDS) 0 -62.000 -12.321 49.679 0 0 -49.679 -49.679 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -62.000 -12.321 49.679 0 0 -49.679 -49.679 I341001617 Beschaffung neue PCs (HES) 0 -106.075 -71.585 34.490 -31.075 0 -34.490 -3.415 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -106.075 -71.585 34.490 -31.075 0 -34.490 -3.415 I341001618 Medienausstattung div. Geräte (HES) 0 -50.950 -20.660 30.290 1.350 0 -30.290 -25.880 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -50.950 -20.660 30.290 1.350 0 -30.290 -25.880 I341001619 Beschaffung div. Geräte Schulungsraum (KMZ) 0 -7.000 -6.215 785 0 0 -785 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.000 -6.215 785 0 0 -785 0 I341001620 EDV-Ausstattung (KMZ) 0 -16.851 -16.137 714 1.149 0 -714 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -16.851 -16.137 714 1.149 0 -714 0 I341001621 Beschaffung Möbel Küche (DHS) 0 -1.400 0 1.400 0 0 -1.400 -1.100 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.400 0 1.400 0 0 -1.400 -1.100 I341001622 Beschaffung Tab- lets (DHS) 0 -5.000 -6.130 -1.130 0 0 1.130 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 15.000 5.606 -9.395 0 0 9.395 0 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -9.495 -9.495 0 0 9.495 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 -2.241 17.759 0 0 -17.759 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 147 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I341001623 Beschaffung Möbel Sekretariat (DHS) 0 -3.762 0 3.762 1.238 0 -3.762 -3.762 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.762 0 3.762 1.238 0 -3.762 -3.762 I341001624 Beschaffungen Be- reich Nahrung (DHS) 0 -1.000 0 1.000 0 0 -1.000 -1.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.000 0 1.000 0 0 -1.000 -1.000 I341001625 Beschaffungen Be- reich Biotechnologie (DHS) 0 -3.000 -1.999 1.001 0 0 -1.001 -1.001 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 -1.999 1.001 0 0 -1.001 -1.001 I341001626 Beschaffungen Datenverarbeitung (DHS) 0 -10.000 -7.672 2.328 0 0 -2.328 -2.328 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.000 -7.672 2.328 0 0 -2.328 -2.328 I341001627 Beschaffung Nähmaschinen (DHS) 0 -2.238 -2.238 0 -1.238 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.238 -2.238 0 -1.238 0 0 0 I341001628 EDV-Ausstattung (JKS) 0 -4.000 -1.804 2.196 0 0 -2.196 -650 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.000 -1.804 2.196 0 0 -2.196 -650 I341001629 Beschaffung Schneidemaschine (JKS) 0 -401 0 401 999 0 -401 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -401 0 401 999 0 -401 0 I341001630 Ausstattung AL- Zimmer (JvLS) 0 -1.647 -1.647 0 3.353 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.647 -1.647 0 3.353 0 0 0 I341001631 Einrichtung Soz.Päd. Raume (JvLS) 0 -10.500 0 10.500 0 0 -10.500 -10.500 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -10.500 0 10.500 0 0 -10.500 -10.500 I341001632 EDV-Ausstattung (JvLS) 0 -27.381 -27.381 0 -17.381 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -27.381 -27.381 0 -17.381 0 0 0 I341001633 Beschaffung Sport- geräte (JvLS) 0 -6.000 -2.175 3.825 0 0 -3.825 -3.825 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.000 -2.175 3.825 0 0 -3.825 -3.825 I341001634 Beschaffung Biblio- theksmöbel (JvLS) 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 -2.269 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 0 3.000 0 0 -3.000 -2.269 I341001635 Beschaffung Beamer (JvLS) 0 -2.500 -768 1.732 0 0 -1.732 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.500 -768 1.732 0 0 -1.732 0 I341001636 Beschaffungen FB Informationstechnik (ES TT) 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -5.000 I341001637 Beschaffungen im allg. Sammlungsbereich (ES TT) 0 -382 0 382 4.618 0 -382 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -382 0 382 4.618 0 -382 0 I341001638 Beschaffungen Werkstättenbereich (ES TT) 0 -35.998 -19.251 16.747 -30.998 0 -16.747 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -35.998 -19.251 16.747 -30.998 0 -16.747 0 I341001639 Beschaffungen Medientechnik (ES TT) 0 -3.000 -2.231 769 0 0 -769 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.000 -2.231 769 0 0 -769 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 148 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I341001640 Beschaffungen FB Geräte,Systeme,Elektronik (ES TT) 0 -34.847 -33.378 1.469 -29.847 0 -1.469 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -34.847 -33.378 1.469 -29.847 0 -1.469 0 I341001641 Beschaffung FB Energie-/Gebäudetechnik (ES TT) 0 10.998 -576 -11.574 30.998 0 11.574 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 10.998 -576 -11.574 30.998 0 11.574 0 I341001642 Beschaffung Labo- rausstettung (ES TT) 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -18.511 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -20.000 0 20.000 0 0 -20.000 -18.511 I341001643 EDV-Ausstattung (ES TT) 0 -32.771 -50.144 -17.373 25.229 0 17.373 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 15.000 15.000 0 0 -15.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -32.771 -50.144 -17.373 25.229 0 17.373 0 I341001644 Labor Lernfabrik 4.0 (ES TT) 0 -250.000 -200.558 49.442 0 0 -49.442 -49.442 250 Auszahlg. f. Baumaßnah- men 0 0 -146.729 -146.729 0 0 146.729 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -250.000 -53.830 196.170 0 0 -196.170 -49.442 I341001645 Techn.Erneu. Lauborausr.Elektonik u.Elekt- rik(JZGS) 0 -4.297 -730 3.567 12.703 0 -3.567 -3.567 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.297 -730 3.567 12.703 0 -3.567 -3.567 I341001646 Techn.Erneu. Lauborausr. Pneumatik (JZGS) 0 -29.962 -29.962 0 -11.962 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -29.962 -29.962 0 -11.962 0 0 0 I341001647 Beschaffung für Werkstätte (JZGS) 0 -5.744 -5.744 0 -5.744 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.744 -5.744 0 -5.744 0 0 0 I341001648 Ausstattung Schulräume (CVS) 0 -8.492 -8.492 0 -8.492 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.492 -8.492 0 -8.492 0 0 0 I341001649 Beschaffung Medi- enausstattung div. Geräte (JZGS) 0 -8.755 -8.755 0 -8.755 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.755 -8.755 0 -8.755 0 0 0 I341001650 Beschaff. div. Aus- stattung (bis 2.000 Euro) (DHS) 0 -2.375 -2.375 0 -2.375 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.375 -2.375 0 -2.375 0 0 0 I341001652 Traktor für Projekt- arbeit (Pesta.) 0 -1.300 -1.300 0 -1.300 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.300 -1.300 0 -1.300 0 0 0 I341001653 Beschaffung Geräte Sonnenbergschule < 1000,00€ 0 -559 -559 0 -559 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -559 -559 0 -559 0 0 0 I341001654 Beschaffung be- wegl. Vermö. BZM - Schulamt 0 0 -1.526 -1.526 0 0 1.526 0 180 Einzahlg. aus Investi- tionszuwendungen 0 0 15.530 15.530 0 0 -15.530 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -1.526 -1.526 0 0 1.526 0 I341001655 Beschaffung einer Presse (JKS) 0 -6.064 -6.064 0 -6.064 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.064 -6.064 0 -6.064 0 0 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 149 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I341001656 Beschaffung einer Analysewaage (JZGS) 0 -1.274 -1.274 0 -1.274 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.274 -1.274 0 -1.274 0 0 0 I341001657 Beschaffung Diensthandy Pestalozzischule MD 0 -623 -623 0 -623 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -623 -623 0 -623 0 0 0 I341001658 Beschaffung Ther- mal Drucker (JvLS) - Gelddoku- Sys. 0 -4.004 0 4.004 -4.004 0 -4.004 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.004 0 4.004 -4.004 0 -4.004 0 I341001659 Beschaffung Mikro- fon Stereo Set Bundle (KMZ) 0 -1.149 -1.149 0 -1.149 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.149 -1.149 0 -1.149 0 0 0 I341001660 Beschaffung be- wegl. Vermögen Gymnasium BZM 0 -6.219 -5.314 905 -6.219 0 -905 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.219 -5.314 905 -6.219 0 -905 0 I341001661 Beschaffung EDV- Geräte (WRS BZM) 0 -665 -665 0 -665 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -665 -665 0 -665 0 0 0 I341001662 Beschaffung be- wegl. Vermögen (WRS BZM) 0 -4.591 -4.591 0 -4.591 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.591 -4.591 0 -4.591 0 0 0 I341001663 Beschaffung be- wegl. Vermögen (RS BZM) 0 -8.238 -8.238 0 -8.238 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -8.238 -8.238 0 -8.238 0 0 0 I341001664 Beschaffung be- wegl. Vermögen (HES) 0 -852 -852 0 -852 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -852 -852 0 -852 0 0 0 I341001666 Beschaffung Leuchtkörper Gymnasium (BZM) 0 -3.591 -3.591 0 -3.591 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.591 -3.591 0 -3.591 0 0 0 I341001667 Beschaffung Backofen (CVS) 0 -3.689 -3.689 0 -3.689 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.689 -3.689 0 -3.689 0 0 0 I341001668 Beschaffungen CVS für Sporthalle 0 -7.877 0 7.877 -7.877 0 -7.877 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -7.877 0 7.877 -7.877 0 -7.877 0 I341001736 Beschaffung Expe- rimentiersätze Physik (CVS) 0 -4.865 0 4.865 -4.865 0 -4.865 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.865 0 4.865 -4.865 0 -4.865 0 I341001737 Beschaffung Schränke (Sonnenbergschule) 0 -3.670 0 3.670 -3.670 0 -3.670 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.670 0 3.670 -3.670 0 -3.670 0 I341001741 Beschaffung Tafel (SbS) 0 -1.069 0 1.069 -1.069 0 -1.069 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -1.069 0 1.069 -1.069 0 -1.069 0 I341001743 Beschaffung mobi- ler Spiegel (JKS) 0 -999 0 999 -999 0 -999 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -999 0 999 -999 0 -999 0 I400301601 Software Buttler 0 -6.238 0 6.238 762 0 -6.238 -6.238 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -6.238 0 6.238 762 0 -6.238 -6.238 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 150 Nr. Bezeichnung Jahres- ergebnis 2015 Fortg. An- satz mit HH-Resten 2016 Jahres- ergebnis 2016 Vergl. Ergebnis- Fortg. Ansatz 2016 ÜPL/APL Übertra- gene Ermächti- gungen Vergl. Fortg. Ansatz- Ergebnis 2016 Übertra- gene Ermächt. 2017 I400301602 Online Plattform "Kooperatives Aufsichtshan- deln" 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -5.000 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -5.000 0 5.000 0 0 -5.000 -5.000 I400301603 Software Modul Fallmanagement 0 -25.000 -13.867 11.134 0 0 -11.134 -11.134 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.000 -13.867 11.134 0 0 -11.134 -11.134 I400301605 Anschaffung Lizen- zen Sozialamt 0 -762 -762 0 -762 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -762 -762 0 -762 0 0 0 I401001601 EDV-Anbindung Gemeinschaftsunterkünfte 0 -163.745 0 163.745 86.255 0 -163.745 -163.745 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -163.745 0 163.745 86.255 0 -163.745 -163.745 I401001602 Beschaffung Aus- stattungsgegenstände Asyl 0 -3.290 -3.290 0 -3.290 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -3.290 -3.290 0 -3.290 0 0 0 I401001603 Beschaffung Büro- ausstattung Sozialamt 0 -2.199 -2.199 0 -2.199 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.199 -2.199 0 -2.199 0 0 0 I410301601 Lizenzen Prosoz14 0 -25.321 -8.675 16.645 779 0 -16.645 -16.645 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -25.321 -8.675 16.645 779 0 -16.645 -16.645 I411001601 Beschaffung Büro- austattung Jugendamt 0 -779 -779 0 -779 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -779 -779 0 -779 0 0 0 I420301601 Software Upgrade Octoware 0 -21.000 0 21.000 0 0 -21.000 -15.764 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -21.000 0 21.000 0 0 -21.000 -15.764 I421001601 Beschaffung Chlormessgerät 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -2.000 0 2.000 0 0 -2.000 0 I430301601 Schnittstelle In- foma/MIS 0 0 -714 -714 0 0 714 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 -714 -714 0 0 714 0 I441001601 Beschaffung Mo- bile Kühlbox 0 0 0 0 1.500 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 0 0 0 1.500 0 0 0 I441001602 Beschaffung Ste- reo - Mikroscop 0 -960 -960 0 -960 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -960 -960 0 -960 0 0 0 I441001603 Beschaffung Ges- chirrspülmaschine 0 -725 -725 0 -725 0 0 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -725 -725 0 -725 0 0 0 I450301601 Erweiterung Lizen- zen OPEN PROSOZ 0 -4.106 -4.106 1 -4.106 0 -1 0 260 Auszahlg. f. den Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0 -4.106 -4.106 1 -4.106 0 -1 0 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 151 9.7 Übersicht über das Mündelvermögen Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Gesamtbetrag zum 01.01. des HHJ Veränderung Mündelvermögen Bestand der Sparbücher 24.902,16 71.645,68 46.743,52 Rechenschaftsbericht 2016 Landratsamt Bodenseekreis 152 10 Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2016 Der Jahresabschluss 2016 wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt und bildet die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Haushaltsjahres 2016 und die Bestände zum 31. Dezember 2016 ab. Es wird ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bodenseekreises vermittelt. Friedrichshafen, im Oktober 2018 gez. Dominik Männle Kreiskämmerei gez. Uwe Hermanns Finanzdezernent gez. Lothar Wölfle Landrat deckblatt-rechenschaftsbericht_jahresrechnung_1_2016sx Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2016_Landkreis Bodenseekreis

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