Inhalte des dualen Studiums

Zwei in eins: Hochschulstudium und Praxis in einem Studiengang!

  • Fachbereich Bildung und Beruf:
    Praktische Ausbildung im Jobcenter
  • Fachbereich Jugend-, Familien- und Sozialhilfe:
    Praktische Ausbildung im Jugendamt
  • Fachbereich Menschen mit Behinderung:
    Praktische Ausbildung im Sozialamt

Studentinnen und Studenten im Studiengang Soziale Arbeit lernen, Menschen bei der Gestaltung ihres Lebens und der Bewältigung von Problemen und Krisensituationen zu helfen. Das Landratsamt Bodenseekreis bietet den Studiengang Soziale Arbeit in drei Bereichen an: Jugendamt, Jobcenter und Sozialamt. Im Jugendamt wird grundsätzlich mit Jugendlichen und Familien gearbeitet. Auch eine Begleitung zu öffentlichen Ämtern ist möglich. Im Bereich Jobcenter werden Menschen auf dem Weg (zurück) ins Berufsleben begleitet. Dazu gehören Beschäftigungsförderung, die berufliche Rehabilitation und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Im Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfe, werden Menschen mit Behinderung bei dem Ziel einer möglichst selbstbestimmten Teilhabe am Leben unterstützt. Dies umfasst u. a. die Ermittlung des notwendigen Bedarfs, die Planung geeigneter Hilfen und die Beratung von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen.

Voraussetzungen

  • Abitur oder Fachhochschulreife (bei Fachhochschulreife muss ein Eignungstest an der Hochschule zur Studierfähigkeit bestanden werden)
  • Verantwortungsbewusstsein und Engagement
  • Rasche Auffassungsgabe 
  • Soziale Ader

Gliederung des dualen Studiums

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
  • Vorpraktikum: 1. - 30. September
  • Beginn: 1. Oktober

Die praktischen und theoretischen Ausbildungsabschnitte finden im 3-monatigen Wechsel statt. Jeweils ein Quartal an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen wechselt sich ab mit einem Quartal Praxisausbildung im Landratsamt. Ein Fremdpraktikum erfolgt in einem anderen Praxisfeld nach Wahl. Im letzten Semester ist eine Bachelorarbeit zu erstellen.

Die monatliche Bruttovergütung während des Studiums richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Ansprechpersonen

Telefon
+49 7541 204 3095
Fax
+49 7541 204 4095
E-Mail
jonas.grossmann@bodenseekreis.de
Telefon
+49 7541 204 5714
Fax
+49 7541 204 7714
E-Mail
felix.mueller@bodenseekreis.de

Personalamt

Telefon
+49 7541 204 3028
Fax
+49 7541 204 4028
E-Mail
ausbildung@bodenseekreis.de

Bewerbungsfrist

1. Oktober des Vorjahres

Weitere Informationen

DHBW Villingen-Schwenningen:
www.dhbw-vs.de 

Studieninteressierte mit Fachhochschulreife/Deltaprüfung:
www.testzentrum.dhbw.de/deltapruefung