Leistungen

Leistungen der Sozialen Entschädigung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Personengruppen erhalten:

  • Gewaltopfer einschließlich Terroropfer sowie gleichgestellte Personen nach § 14 SGB XIV,
  • durch Schutzimpfungen Geschädigte,
  • Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
  • Geschädigte in Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes,

die einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben.

Die Entschädigung soll gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen der Beschädigung oder der Gewalttat ausgleichen und ist im neuen Sozialgesetzbuch - Vierzehntes Buch (SGB XIV) geregelt. Für die Bearbeitung der Angelegenheiten nach dem Sozialen Entschädigungsrecht ist ab dem 01.01.2024 die gemeinsam eingerichtete Dienststelle beim Landratsamt Ravensburg zuständig. Diese Stelle betreut zentral die betroffenen Personen in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg, Sigmaringen und Biberach.

Kontakt bei Fragen zum Antrag

Telefon
+49 7541 204 5742
Fax
+49 7541 204 7742
E-Mail
selina.loy@bodenseekreis.de
Zimmer
A E11, Albrechtstraße 75, Friedrichshafen

Antragstellung und Kontaktdaten

Die Kontaktdaten für die Antragstellung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ravensburg:
https://www.rv.de/ihr+anliegen/arbeit+und+soziales/sonstige+soziale+leistungen/soziales+entschaedigungsrecht

Weitere Informationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Soziale Entschädigung:
www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html