Erlaubnis für Immobilienmakler/Immobilienmaklerinnen, Darlehensvermittler/Darlehensvermittlerinnen, Bauträger/Bauträgerinnen, Baubetreuer/Baubetreuerinnen und Wohnimmobilienverwalter/Wohnimmobilienverwalterinnen
Unter die Erlaubnispflicht fällt, wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, (nicht Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge nach § 34 i Gewerbeordnung und Bauspardarlehen) vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist.
- Bauvorhaben als Bauherr/Bauherrin im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will.
- als Baubetreuer/Baubetreuerin im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
Geänderter § 34 c Gewerbeordnung (GewO) ab 01.08.2018
Neue Erlaubnispflicht für gewerbsmäßig tätige Wohnimmobilienverwalter/Wohnimmobilienverwalterinnen (Verwalter/Verwalterin von Wohnungseigentum und Verwalter/Verwalterin von Mietwohnungen)
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
Die Erlaubnispflicht besteht nur für die sog. gewerbsmäßige Fremdverwaltung von Wohnimmobilien, nicht jedoch für die ausschließliche Verwaltung eigener Wohnimmobilien.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist seit 01.03.2019 für den gesamten Bodenseekreis zuständig.
Ansprechpartner:
Team Vermittlergewerbe
Telefon 0751 409-146
vermittlergewerbe@weingarten.ihk.de
Als Einheitlicher Ansprechpartner können wir Ihnen bei der Antragstellung aufgrund unserer langjährigen Erfahrung weiterhin unterstützend behilflich sein. Sie können beispielsweise den Antrag bei uns einreichen. Wir können für Sie bei der Beschaffung der Unterlagen unterstützend tätig sein, die für die Antragsbearbeitung erforderlich sind (z. B. Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, Auskunft des Insolvenzgerichts, Handelsregisterauszug, etc.). Sie sparen sich dadurch Zeit und Aufwand. Für diesen Service fallen keine Kosten an. Wenn Sie daran Interesse haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Rechts- und Ordnungsamt
- Telefon
- +49 7541 204 5334
- horst.binder@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen
IHK Bodensee-Oberschwaben
Team Vermittlergewerbe
Tel.: 0751 409-146
vermittlergewerbe@weingarten.ihk.de