Die klassische Geflügelpest/Aviäre Influenza (AI)/Vogelgrippe

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen (u. a. Teilnahmslosigkeit, Verweigerung von Futter und Wasser, Augen- und Schnabelausfluss, Atemnot).

Weiteres zur AI finden Sie in den entsprechenden Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes - siehe rechte Seite „Infomaterial“.

Lage in Deutschland/Baden-Württemberg
Informationen zur aktuellen Lage der Geflügelpest in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit).

Zur Gewährleistung einer landeseinheitlichen Umsetzung adäquater weitergehender Biosicherheitsmaßnahmen sowie der entsprechenden Information an die zuständige Behörde über die zeitnahe Veranlassung von Abklärungsuntersuchungen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine unbefristete „Allgemeinverfügung zur Anwendung von Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln zu präventiven Zwecken“ erlassen.

Lage im Bodenseekreis
Die Geflügelpest hat den Bodenseekreis erreicht. Bei einer Lachmöwe, die am 17. Februar 2023 an der Uferzone in Friedrichshafen tot aufgefunden wurde, wurde der Ausbruch der Vogelgrippe (Geflügelpest) bei Wildvögeln am 01.03.2023 festgestellt. Zum Schutz der Geflügelbestände ordnet das Landratsamt ab 3. März bis vorläufig 31. März 2023 ein landkreisweites Aufstallungsgebot an, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten. Diese kreisweite Stallpflicht betrifft auch Hobbyhaltungen.

Meldung von tot aufgefundenen Wildvögeln
Die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bodenseekreis werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den Städten und Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht.