Junge Stimmen, neue Perspektiven: Kreisjugendräte für die zweite Amtszeit gesucht
Junge Menschen im Bodenseekreis wollen mitreden, wenn es um ihre Zukunft geht. Diese Möglichkeit bietet ihnen der Kreisjugendrat, der im Dezember 2025 in seine zweite Amtszeit startet. Bis zum 12. November können sich Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen sowie Vertreterinnen und Vertreter bestehender Jugendgremien und Jugendverbände für das neue Gremium bewerben. Mitmachen können alle, die nicht älter als 21 Jahre sind.
Die Wahlen dafür werden von den 48 weiterführenden Schulen im Bodenseekreis und den Jugendparlamenten vor Ort durchgeführt. Wer also Teil des Kreisjugendrats werden möchte, der kann sich an die Schülermitverantwortung (SMV), die Verbindungslehrkräfte der Schule oder an das Jugendreferat vor Ort wenden.
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Der Kreisjugendrat des Bodenseekreises hat gemeinsam mit dem Jugendrat des Landkreises Konstanz ein „Positionspapier zur Stärkung von Jugendbeteiligung, Lebensqualität und Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg“ an die Landesregierung adressiert. Das Papier wurde Anfang August 2025 Sozialminister Manne Lucha (MdL) übergeben.
Was macht der Kreisjugendrat?
Der Jugendkreistag vertritt die jungen Menschen im Bodenseekreis und tritt vier Mal im Jahr zusammen. In diesen Sitzungen werden die von den Mitgliedern eingereichten Themen zur Diskussion gebracht, Anträge formuliert und abgestimmt.
Der Kreisjugendrat hat zudem 5.000 Euro im Jahr an eigenem Budget zur Verfügung. Über die Verwendung entscheidet dieser mit seinen Mitgliedern selbst. Außerdem kann der Kreisjugendrat Beschlussvorschläge für den Kreistag verfassen, diskutieren und beschließen.
Der Kreisjugendrat hat wie der Kreistag auch eine Satzung, Geschäftsordnung und Entsendungsordnung. Darin sind alle wichtigen Angelegenheiten rund um den Rat geregelt. Hier ist zum Beispiel festgelegt, dass der Kreisjugendrat ein stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss des Kreistags entsendet.
Wie kann ich Kreisjugendrätin/Kreisjugendrat werden?
Alle 48 weiterführenden Schulen im Bodenseekreis haben das Recht, jeweils zwei Schülerinnen bzw. Schüler für den Kreisjugendrat zu bestimmen und zu entsenden, um dort als Kreisjugendrätin oder Kreisjugendrat tätig zu sein.
Außerdem haben die in den Städten und Gemeinden vorhandenen Jugendvertretungen (aktuell fünf) und die beiden Jugendverbände im Bodenseekreis ebenfalls das Recht, je zwei Personen in den Kreisjugendrat zu entsenden. Auch diese müssen Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule im Bodenseekreis sein.
Du hast Interesse Teil des Kreisjugendrats zu werden? Dann wende Dich an Deine Schülermitverantwortung (SMV), die Verbindungslehrkräfte Deiner Schule oder an Dein Jugendreferat vor Ort.
Unterstützt wird der Kreisjugendrat durch die Geschäftsstelle Kreisjugendrat im Landratsamt, bestehend aus der Fachstelle Begleitung Kreisjugendrat/Jugendbeteiligung und der Geschäftsstelle des Kreistags.
Was passiert gerade?
Momentan findet sich der Kreisjugendrat im (Wieder-)Aufbau. Die entsendungsberechtigten Institutionen werden von der Geschäftsstelle informiert. Die erste konstituierende Sitzung der zweiten Amtszeit (2025 – 2027) wird Anfang Dezember 2025 stattfinden.
Geschäftsstelle Kreisjugendrat
- Telefon
- +49 7541 204 3174
- moritz.hermann@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 75, Friedrichshafen
- Telefon
- +49 7541 204 3367
- sandra.burkhardt@bodenseekreis.de
- Gebäude
- Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
Informationsmaterial
Weitere Informationen
Projekt Jugenddialoge auf Kreisebene
https://jugenddialog-landkreise.de
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