Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz - Ackerbau/Obstbau
Pflanzenschutzwarndienst Baden-Württemberg:
- Übergebietliche Pflanzenschutzberatung des Landwirtschaftsamtes Bodenseekreis am KOB, Schuhmacherhof 6, 88213 Ravensburg
Tel.: 0751 7903-305/-306, Fax: 0751 7903-309
Warndienstdurchsage:
- Bodenseekreis
Ackerbau: Tel.: 01805 197197-84 (0,12 Euro/Minute)
Obstbau: Tel.: 01805 197197-37 (0,12 Euro/Minute) - Kreis Konstanz
Tel.: 01805 197197-78 (0,12 Euro/Minute)
Warndienstinfo des LTZ Augustenberg (Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg)
Warndienst Hopfenbau
Warndienst Obstbau
Warndienst Weinbau
Bienenschutz bei Tankmischungen von Rapsinsektiziden
Die Einstufung eines Pflanzenschutzmittels als B4 (bienenungefährlich) gilt nur für die Einzelanwendung des Mittels bis zur maximalen zugelassenen Aufwandmenge, nicht aber für Tankmischungen mehrerer Insektizide. Somit ist die Ausbringung von Tankmischungen unterschiedlicher B4-Insektizide im blühenden Raps nicht zulässig!
Für eine Mehrzahl an Rapsinsektiziden ist außerdem Auflage NN 410 (siehe Gebrauchsanweisung) zu beachten. Danach ist das jeweilige Mittel als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen dieser Mittel in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
Pflanzenschutz-Sachkunde-Ausweis im Scheckkartenformat
Seit 26.11.2015 ist beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln die Vorlage des Sachkundenachweises erforderlich. Gleichermaßen muss ab diesem Termin jeder "gewerbliche" Anwender von Pflanzenschutzmitteln (auch ausländische Saison AK) den neuen Ausweis im Scheckkartenformat vorlegen können.
Die Beantragung des neuen Ausweises erfolgt vorzugsweise über das Internet (“online“) unter www.zepp.info/sachkunde oder schriftlich (= Bedingung bei ausländischen Hilfskräften) beim zuständigen Landratsamt. Mit dem Antrag zur Ausstellung des Sachkundenachweises ist der Ausbildungsnachweis einzureichen, durch den der Antragsteller die Sachkunde erlangt hat. Die turnusmäßige erforderliche Fortbildung von 4 Stunden im 3-jährigen Zyklus muss auch bei ausländischen Hilfskräften immer auf Deutsch und damit sinnigerweise in Deutschland erfolgen.
Der aktuelle 3-Jahreszyklus hat mit dem 01.01.2019 begonnen und endet am 31.12.2021. In diesen Wintermonaten werden Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Der neue Fortbildungszeitraum läuft von 2019 bis 2021. Die Teilnahmebescheinigungen sind aufzubewahren und müssen bei Kontrollen zur Verfügung stehen.