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Welche Ausbildung ist förderungsfähig?

Förderungsfähig sind Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen und an Kollegs, einschließlich dort geforderter Praktika. Dies gilt für Ausbildungen an öffentlichen Ausbildungsstätten und gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten. Ebenfalls förderungsfähig ist die Teilnahme an entsprechenden Fernunterrichtslehrgängen.
 

  • Betriebliche Ausbildungen
    für betriebliche Ausbildungen kann ein Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der örtlichen Agentur für Arbeit gestellt werden. 
     
  • Studenten
    müssen sich an das Studentenwerk am Ort des Studiums wenden. 
     
  • Erstausbildung, weitere Ausbildung
    Ausbildungsförderung wird grundsätzlich für eine planvoll angelegte und zielstrebig durchgeführte Ausbildung bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geleistet. Unter besonderen Voraussetzungen ist zudem die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung bis zu deren berufsqualifizierendem Abschluss möglich. Nach einem Fachrichtungswechsel oder dem Abbruch einer Ausbildung erfolgt eine weitere Förderung in einem anderen Ausbildungsgang nur, wenn für Wechsel oder Abbruch - je nach Zeitpunkt - ein wichtiger oder unabweisbarer Grund vorlag, der dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich gemeldet wurde. 
     

BAföG kann grundsätzlich frühestens ab dem Monat bewilligt werden, in welchem der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht. Dies gilt auch für Anträge, welche elektronisch gestellt werden. Bitte beachten Sie die Transportzeiten Ihres Anbieters. Diese können unter Umständen bis zu acht Stunden betragen.

In den Monaten Juli, August und September ist mit einer verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen.
 

Welche Unterlagen werden für die Beantragung der Ausbildungsförderung benötigt?

Hinweis vorab: Bitte achten Sie in den Formularen darauf, dass jedes Feld ausgefüllt ist. Nichtzutreffendes ist zu „nullen“ oder zu streichen. So können Rückfragen vom Amt vermieden werden.

Für den Erstantrag

  • Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Vorläufige Schulbescheinigung bzw. Aufnahmebestätigung oder Zusage der Schule
    (Nur vorzulegen, wenn das Schuljahr noch nicht begonnen hat.)
  • Formblatt 02 - Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach § 9 BAföG
  • Kopie Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel
  • Kopie Mietvertrag/Meldebescheinigung
    (Nur sollten Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen.)
  • Bescheinigung der Krankenkasse zur Kranken- und Pflegeversicherung
    (Nur erforderlich, wenn Sie sich selbst versichern müssen, i. d. R. ab 25 Jahren.)
  • Nachweise über Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung
    (Girokonto, Sparbücher, Bausparverträge, Prämiensparguthaben, Wertpapiere/Aktiendepots, Pfandbriefe, Sparbriefe, Lebensversicherungen (Rückkaufswert), Grundbesitz u. a.)
  • Ggf. Kopie Arbeitsvertrag Minijob
  • Erklärung zum Vermögen (Zusatzblatt zum Formblatt 01), ggf. Kopie Kfz-Schein beifügen
  • Formblatt 03 - Einkommenserklärung der Eltern und ggf. der Ehegattin/des Ehegatten
  • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. der Ehegattin/des Ehegatten
    (Vollständiger Einkommensteuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr, Lohnersatzleistungen etc.)
  • Nachweise über Ausbildung der/des Geschwister/s im Bewilligungszeitraum
    (Schul-/Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise)
     

Für den Folgeantrag

  • Formblatt 09 - Folgeantrag
    (Sollten Sie die Versicherung zu Einkommen und Vermögen im Formblatt 09 nicht abgeben können, ist stattdessen Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung zu verwenden. Dann bitte auch entsprechende Nachweise über das Einkommen (Arbeitsvertrag) sowie Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlegen.)
  • Formblatt 02 - Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach § 9 BAföG
    (Bitte erst nach Schulbeginn von der Schule ausfüllen, abstempeln und unterschreiben lassen. Kann nachgereicht werden.)
  • Formblatt 03 - Einkommenserklärung der Eltern und ggf. der Ehegattin/des Ehegatten
    (Jeweils gesondert ausgefüllt und bezogen auf das vorletzte Kalenderjahr (vom Beginn des Bewilligungszeitraums aus gesehen).)
  • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. der Ehegattin/des Ehegatten
    (vollständiger Einkommensteuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr, Lohnersatzleistungen, etc.)
  • Nachweise über Ausbildung der/des Geschwister/s im Bewilligungszeitraum
    (Schul-/Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Einkommensnachweise)

Ggf. werden weitere benötigte Unterlagen und Formulare im Laufe der Antragsbearbeitung angefordert.