Der regionale Arbeitskreis ESF hat sich für das Jahr 2021 auf die folgenden Ziele aus dem Operationellen Programm (OP) Baden-Württemberg verständigt:
Spezifisches Ziel B.1.1
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind
Zielgruppen:
- Arbeitsmarktferne Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
- Arbeitsmarktferne Personen ohne Berufsabschluss
Spezifisches Ziel C.1.1
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit
Zielgruppen:
- Jungen und Mädchen sowie Jugendliche und junge Menschen die von Schulversagen und/oder Schulabbruch bedroht sind. Auch in Kombination mit § 16 h SGB II.
Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen für o. g. Zielgruppen soll insbesondere der Fokus auf einer engmaschigen und individuellen Betreuung liegen.

Sozialdezernat
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Informationsmaterial
Weitere Informationen
Europäischer Sozialfonds Baden-Württemberg:
www.esf-bw.de