Leerung der wöchentlichen Container im westlichen Bodenseekreis

Entgegen der bisher üblichen Verschiebung der Leerung der gewerblichen Restmüll-Container im wöchentlichen Rhytmus nach einem Feiertag, wird es in diesem Jahr nach Ostern und Pfingsten beim normalen Leerungs-Rhythmus bleiben.

In der KW 14 (am 04.04.2024) und in der KW 21 (am 23.05.2024) bleibt es also bei der gewohnten Leerung am Donnerstag.

Sollten Sie hierzu oder auch zu anderen Themen noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ihren individuellen Abfuhrkalender können Sie hier erstellen oder sich automatisch per E-Mail erinnern lassen!

Feinstaub in der Mülltonne vermeiden

Zur kalten Jahreszeit fällt  wieder vermehrt Asche an, die aufgrund des Belastungsgrades über den Restmüll entsorgt werden muss. 

Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich um Holz- oder Kohleasche oder auch Schleifstaub aus der Holzverarbeitung handelt. Asche, Staub, feine Säge- oder Schleifspäne muss über die Restmülltonne entsorgt werden.

Um die Feinstaubbelastung für die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma sowie der Umwelt gering zu halten, muss die vollständig ausgekühlte Asche und Späne verpackt in einem Müllbeutel in den Restmülleimer gegeben werden. 

Wir bitten um Ihre Mithilfe um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden. Vielen Dank!

Vermeiden, Verwerten, Beseitigen

Im Zentrum der Abfallwirtschaftspolitik in Deutschland steht die Produktverantwortung. Damit sollen bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.

Das Ziel ist, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln. Durch konsequente Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien vollständig zu nutzen und somit eine Deponierung von Abfällen überflüssig zu machen. Eine erfolgreiche Stoffwirtschaft verlangt, auch Produktion und Konsum einzubeziehen. Die Kreislaufführung von Rohstoffen muss gefördert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Schadstoffe aus den Abfällen nicht in neuen Produkten wieder auftauchen, sie müssen vielmehr schadlos ausgeschleust werden.

Abfälle - über die bereits bestehende Verwertung von Metallen, Textilien, Papier hinaus - sollten durch Getrenntsammlung, Sortierung und Nutzung wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Dies war die Grundlage für das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Mitte der neunziger Jahre in Kraft trat. Dies wird auch mit dem aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt.

Zweck:

  • Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen   
  • Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen