Das Landratsamt Bodenseekreis als untere Abfallrechtsbehörde

Im Gegensatz zur Abfallentsorgung über die Mülltonne, für die das Abfallwirtschaftsamt der richtige Ansprechpartner ist, ist das Umweltschutzamt – untere Abfallrechtsbehörde - für die Überwachung der Einhaltung der entsprechenden abfallrechtlichen Vorschriften, in erster Linie auf Baustellen und bei der Entsorgung sonstiger gewerblicher Abfälle, zuständig.

Die untere Abfallrechtsbehörde nimmt staatliche Aufgaben wahr. Unser Sachgebiet überwacht und vollzieht die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sowie die darauf basierenden Rechtsverordnungen, usw.

So ist zu überwachen, dass die Abfallverwertung vor der Abfallbeseitigung Vorrang genießt und für den Entsorgungsvorgang die nach der Nachweisverordnung vorgeschriebenen Papiere geführt werden. Sie dienen als Beleg, wohin der Abfall entsorgt wurde.

Daneben werden Sammel-, Abfallbeförderer-, Händler- und Maklererlaubnisse für diejenigen ausgesprochen, die gewerblich Abfälle sammeln oder transportieren sowie mit Abfällen makeln oder handeln wollen.

Nicht zu vergessen die Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben, der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen sowie von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlungen nicht gefährlicher Abfälle.

Schlussendlich ist das Umweltschutzamt auch zuständig für die wilden Abfallablagerungen. Die illegalen Ablagerungen von Bauschutt, Sperrmüll, pflanzliche Abfällen aber auch von Schrottfahrzeugen nehmen in der letzten Zeit leider ständig zu.

Umweltschutzamt

Name
Lutat, Peter
Telefon
+49 7541 204 5222
Fax
+49 7541 204 7222
E-Mail
peter.lutat@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 307, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen