Die Deponieverordnung regelt neben der Errichtung, dem Betrieb, der Stillegung und Nachsorge einer Deponie auch die Vorgehensweise und voraussetzungen zur Annahme sowie die Handhabung der Abfallstoffe, die dort abgelagert werden soll.
Das Landratsamt, die Entsorgungszentren und Wertstoffhöfe sind am Heiligabend und an Silvester geschlossen. Zwischen den Feiertagen gelten die normalen Öffnungszeiten.
Die Deponieverordnung regelt neben der Errichtung, dem Betrieb, der Stillegung und Nachsorge einer Deponie auch die Vorgehensweise und voraussetzungen zur Annahme sowie die Handhabung der Abfallstoffe, die dort abgelagert werden soll.